Stenographisches Protokoll
80. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 20. Oktober 2010
80. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 20. Oktober 2010
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 20. Oktober 2010: 9.05 – 21.27 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Erklärung des Vizekanzlers und Bundesministers für Finanzen gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum Stand der Budgetvorbereitungen
2. Punkt: Bericht über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 sowie über den
Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 – 1. Teil (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2010)
3. Punkt: Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung der Neusiedler Seebahn GmbH als übernehmende Gesellschaft mit der NSB Bahn Fertövidéki Helyi Érdekü Vasút Korlátolt Felelösségü Társaság (NSB Bahn Neusiedler Seebahn Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als übertragende Gesellschaft und betreffend die Einbringung der Anteilsrechte an der Fertövideki Helyi Erdekü Vasut Zartkoruen Mukodo Reszvenytarsasag (Neusiedler Seebahn Aktiengesellschaft) in die Neusiedler Seebahn GmbH (NSB-G)
4. Punkt: Bericht über den Antrag 1273/A(E) der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer strukturellen Schuldenbremse
5. Punkt: Bundesgesetz über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (Finalitätsgesetz) geändert wird (Finalitätsrechtsänderungsgesetz 2010)
7. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten
8. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert wird
10. Punkt: Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996
11. Punkt: Bericht über den Antrag 1080/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bündnis für mehr Kinderschutz gegen sexuelle Übergriffe
12. Punkt: Bericht über den Antrag 1175/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherheitsausrüstung der Justizwache
13. Punkt: Bericht über den Antrag 1238/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der horrenden Kopierkosten von Gerichtsakten
14. Punkt: Kunstbericht 2009 der Bundesregierung
15. Punkt: Bericht über den Antrag 1236/A(E) der Abgeordneten Stefan Markowitz, Heidrun Silhavy, Gabriel Obernosterer, Mag. Roman Haider, Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Attraktivierung von (Lehr‑)berufen im Tourismus
16. Punkt: Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/3
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 21
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 461/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Rechnungshofgesetz geändert werden, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 15. November 2010 zu setzen 43
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 44
Redner/Rednerinnen:
Gerald Grosz ............................................................................................................... 125
Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 127
Mag. Wilhelm Molterer .............................................................................................. 128
Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 129
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 130
Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 131
Annahme des Fristsetzungsantrages .......................................................................... 132
Antrag der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 928/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: „6 aus 45“ ist zu wenig – alle Kinderrechte in die Verfassung, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 15. November 2010 zu setzen – Ablehnung .................................................................................................................. 44, 232
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 44
Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz betreffend Anwesenheit des Abgeordneten Gerald Grosz .............................................................................................................................. 54
Mitteilung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betreffend das Büro des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung im Parlament 211
Aktuelle Stunde (21.)
Thema: „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“ ....................................................... 21
Redner/Rednerinnen:
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 21
Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter .................................................. 24
Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 27
Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 28
Harald Vilimsky ............................................................................................................ 29
Mag. Alev Korun ........................................................................................................... 31
Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................... 32
Angela Lueger .............................................................................................................. 33
Ridi Maria Steibl ........................................................................................................... 35
Dr. Walter Rosenkranz ................................................................................................. 36
Tanja Windbüchler-Souschill ...................................................................................... 37
Christoph Hagen .......................................................................................................... 39
Maximilian Linder ......................................................................................................... 40
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 42
Verhandlungen
1. Punkt: Erklärung des Vizekanzlers und Bundesministers für Finanzen gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum Stand der Budgetvorbereitungen .............................................................................................. 45
Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll ................................................................................ 45
Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung 45
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 51
Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 54
Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 57
Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 62
Josef Bucher ................................................................................................................. 65
Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 67
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ...................................................................................... 69
Lutz Weinzinger ............................................................................................................ 70
Dr. Kurt Grünewald ...................................................................................................... 72
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 73
Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 75
Jakob Auer .................................................................................................................... 76
Bernhard Themessl ..................................................................................................... 77
Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 79
Mag. Rainer Widmann ................................................................................................. 84
Wolfgang Katzian ......................................................................................................... 86
August Wöginger ......................................................................................................... 87
Alois Gradauer ............................................................................................................. 88
Dr. Alexander Van der Bellen ..................................................................................... 89
Herbert Scheibner ........................................................................................................ 90
Josef Jury ...................................................................................................................... 91
Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Finanzen gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes – Ablehnung ............ 60, 92
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorrang für Forschung, Bildung und Innovation – Ablehnung ................................. 81, 92
2. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 (III-176 d.B.) sowie über den
Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 – 1. Teil (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2010) (III-126 d.B.) (908 d.B.) ......................................................................................... 92
Redner/Rednerinnen:
Alois Gradauer ............................................................................................................. 92
Jakob Auer .................................................................................................................... 94
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 95
Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 96
Gerhard Huber .............................................................................................................. 97
Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 98
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ...................................................................................... 99
Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................... 100
Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 101
Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 102
Peter Haubner ............................................................................................................. 103
Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher .................................................................................. 104
Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 104
Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ....................................................................... 107
Franz Eßl ..................................................................................................................... 108
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 109
3. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (808 d.B.): Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung der Neusiedler Seebahn GmbH als übernehmende Gesellschaft mit der NSB Bahn Fertövidéki Helyi Érdekü Vasút Korlátolt Felelösségü Társaság (NSB Bahn Neusiedler Seebahn Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als übertragende Gesellschaft und betreffend die Einbringung der Anteilsrechte an der Fertövideki Helyi Erdekü Vasut Zartkoruen Mukodo Reszvenytarsasag (Neusiedler Seebahn Aktiengesellschaft) in die Neusiedler Seebahn GmbH (NSB-G) (909 d.B.) ............................................................................................................................. 109
Redner/Rednerinnen:
Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................... 110
Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 111
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 112
Gerhard Huber ............................................................................................................ 113
Mag. Heribert Donnerbauer (tatsächliche Berichtigung) .......................................... 113
Johann Hechtl ............................................................................................................. 113
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 114
4. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 1273/A(E) der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer strukturellen Schuldenbremse (910 d.B.) ............................................................................................................................. 114
Redner/Rednerinnen:
Alois Gradauer ........................................................................................................... 114
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll .................................................................................... 115
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 116
Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 117
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 118
Peter Haubner ............................................................................................................. 119
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 120
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 910 d.B. ..................................................... 121
Gemeinsame Beratung über
5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (879 d.B.): Bundesgesetz über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG (911 d.B.) ....................................................................................................................................... 121
6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (888 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (Finalitätsgesetz) geändert wird (Finalitätsrechtsänderungsgesetz 2010) (912 d.B.) ............................................................................................................................. 121
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 122
Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 123
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 124
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 133
Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 133
Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 134
Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................. 135
Konrad Steindl ............................................................................................................ 137
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 137
Wolfgang Katzian ....................................................................................................... 139
Johann Singer ............................................................................................................ 140
Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ....................................................................... 141
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 142
Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 143
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 911 und 912 d.B. ......................................... 143
Gemeinsame Beratung über
7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (869 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten (913 d.B.) ............................................. 144
8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (870 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (914 d.B.) 144
Redner/Rednerinnen:
Lutz Weinzinger .......................................................................................................... 144
Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................... 146
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 147
Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 147
Mag. Roman Haider ................................................................................................... 148
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 148
Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 150
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner .................................................. 150
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 913 und 914 d.B. .................................... 150
9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (873 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert wird (929 d.B.) 151
Redner/Rednerinnen:
Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 151
Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 152
Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 153
Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 154
Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 154
Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 155
Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 156
Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher .................................................................................. 157
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner .................................................. 158
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 158
Gemeinsame Beratung über
10. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (867 d.B.): Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996 (930 d.B.) ...................................................................................................................... 158
11. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1080/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bündnis für mehr Kinderschutz gegen sexuelle Übergriffe (931 d.B.) ............................................................................................................................. 159
Redner/Rednerinnen:
Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................... 159
Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 160
Dr. Johannes Hübner ................................................................................................. 161
Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 162
Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................. 164
Franz Glaser ................................................................................................................ 166
Gabriele Binder-Maier ............................................................................................... 167
Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 168
Anna Franz .................................................................................................................. 173
Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 174
Jochen Pack ................................................................................................................ 174
Genehmigung des Staatsvertrages in 930 d.B. ........................................................... 175
Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 930 d.B. ......... 175
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 931 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend sofortige Einführung eines strafrechtlichen Tatbestandes gegen „Cyber-Grooming“ beziehungsweise die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet (E 123) ................................ 175
12. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1175/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherheitsausrüstung der Justizwache (932 d.B.) 175
Redner/Rednerinnen:
Christian Lausch ............................................................................................... 176, 180
Franz Glaser ................................................................................................................ 177
Christoph Hagen ........................................................................................................ 177
Otto Pendl ................................................................................................................... 178
Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 179
Hannes Fazekas .......................................................................................................... 179
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 932 d.B. ..................................................... 181
13. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1238/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der horrenden Kopierkosten von Gerichtsakten (933 d.B.) ............................................................................................................................. 181
Redner/Rednerinnen:
Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................... 181
Gerhard Köfer ............................................................................................................. 182
Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 182
Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 183
Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 184
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner .................................................. 185
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 933 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Digitalisierung von Akten der Staatsanwaltschaft und Gerichte (E 124) ..................... 186
14. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Kunstbericht 2009 der Bundesregierung (III-166/916 d.B.) ....................................................................................................................................... 186
Redner/Rednerinnen:
Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................... 186
Mag. Christine Muttonen ........................................................................................... 189
Werner Neubauer (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 190
Mag. Silvia Fuhrmann ................................................................................................ 190
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 191
Stefan Markowitz ........................................................................................................ 193
Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 194
Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .................................................................. 195
Claudia Durchschlag ................................................................................................. 197
Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 198
Mag. Katharina Cortolezis-Schlager ........................................................................ 198
Ewald Sacher .............................................................................................................. 199
Anna Franz .................................................................................................................. 200
Johann Höfinger ......................................................................................................... 200
Josef Jury .................................................................................................................... 201
Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 202
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Subventions-Transparenzdatenbank für die Bereiche Kunst & Kultur – Ablehnung ............................................................................................................ 188, 203
Kenntnisnahme des Berichtes III-166 d.B. ................................................................... 203
15. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 1236/A(E) der Abgeordneten Stefan Markowitz, Heidrun Silhavy, Gabriel Obernosterer, Mag. Ro
man Haider, Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Attraktivierung von (Lehr-)berufen im Tourismus (935 d.B.) ............................................................................................................................. 203
Redner/Rednerinnen:
Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 204
Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 205
Mag. Roman Haider ................................................................................................... 206
Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 207
Stefan Markowitz ........................................................................................................ 209
Staatssekretärin Christine Marek ............................................................................. 212
Michael Praßl .............................................................................................................. 213
Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 214
Elmar Mayer ................................................................................................................ 215
Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 216
Maximilian Linder ....................................................................................................... 216
Entschließungsantrag der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Berufsbildes sowie eines Lehrberufes für „Rezeptionistinnen und Rezeptionisten“ – Ablehnung 210, 217
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 935 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Maßnahmen zur Attraktivierung von (Lehr-)berufen im Tourismus (E 125) ................ 217
16. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/3 (III-114/934 d.B.) ...................................................................................... 217
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 217
Hermann Gahr ............................................................................................................ 219
Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 220
Karl Öllinger ................................................................................................................ 221
Martina Schenk ........................................................................................................... 223
Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 226
Konrad Steindl ............................................................................................................ 226
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 227
Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 228
Ewald Sacher .............................................................................................................. 229
Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 229
Entschließungsantrag der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im Pflegebereich – Ablehnung ................................................. 224, 232
Kenntnisnahme des Berichtes III-114 d.B. ................................................................... 232
Eingebracht wurden
Petition .......................................................................................................................... 42
Petition betreffend „gemeinsame Obsorge“ (Ordnungsnummer 61) (überreicht vom Abgeordneten Ing. Norbert Hofer)
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 41
900: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (13. FSG-Novelle)
901: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden
915: Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa
917: Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
918: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp)
922: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird
923: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von Verbindungsbüros in Wien
924: Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation
928: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich
936: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Arbeitsverhältnisse zu Theaterunternehmen (Theaterarbeitsgesetz – TAG) erlassen und mit dem das Urlaubsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (Theateranpassungsgesetz 2010)
937: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – 2. SVÄG 2010)
Bericht ........................................................................................................................... 43
III-185: Bericht betreffend Vorgabe der Regel 31 des Österreichischen Corporate Governance Kodex sowie betreffend Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz von Aktienoptionen und Bericht über die europäische Entwicklung im Bereich der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2009, E 40-NR/XXIV. GP; BM f. Justiz
Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 43
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Ambulanz- und Rettungsflügen
Anträge der Abgeordneten
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird (1294/A)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b B-VG wider den Bundeskanzler Werner Faymann (1295/A)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b B-VG wider den Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll (1296/A)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung bestehender Benachteiligungen bei der Administration der Rezeptgebührenobergrenze (1297/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gehaltsoffenlegung bei öffentlichen Unternehmen (1298/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grundsätze der Unternehmensführung bei öffentlichen Unternehmen (1299/A)(E)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Inneres (1300/A)(E)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufbau und Finanzierung von Hospiz-/Palliativbetreuung für Kinder und Jugendliche (1301/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend öffentliche Hauptversammlung bei öffentlichen Unternehmen (1302/A)(E)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Rechtsanspruches auf Betreuung durch Hospiz- und Palliativeinrichtungen (1303/A)(E)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rezeptgebührenbefreiung für PflegeheimbewohnerInnen (1304/A)(E)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten (1305/A)(E)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Spekulationen mit Agrarrohstoffen (1306/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Haft von Kindern, Schaffung eines Bleiberechts (1307/A)(E)
Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird (1308/A)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG über das Bleiberecht (1309/A)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG über das Asylrecht (1310/A)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG über die Zuwanderung (1311/A)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG über die Integration (1312/A)
Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Albert Steinhauser, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich erlassen sowie das Nationalfondsgesetz geändert wird (1313/A)
Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bisphenol A in Gebrauchsgegenständen (Lebensmittelkontakt-Materialien und ‑gegenstände)“ (1314/A)(E)
Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Azofarbstoffe in Lebensmitteln“ (1315/A)(E)
Zurückgezogen wurden die Anträge der Abgeordneten
Martina Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Steigerung des Männeranteils in pädagogischen Berufen [548/A(E)] [Zu 548/A(E)]
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend verschärfte Zugangsbedingungen zum Pflegegeld [1256/A(E)] [Zu 1256/A(E)]
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend islamischen Religionsunterricht (6537/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Singvogelfang im oberösterreichischen Salzkammergut (6538/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Werbe-Präsenzdienst (6539/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend unterbrochene Ausbildungsflüge auf dem Eurofighter (6540/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Ergänzung zur Anfragebeantwortung 4525/AB zu 4539/J (6541/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes (6542/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Anwaltstag 2010 (6543/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Missbrauch der Grundversorgung (6544/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Beantwortung der Anfrage 6060/J, XXIV. GP (6545/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Arzt im Dienst“ (6546/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Frau Bundesministerin @ Kiss @ Belvedere (6547/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Wohnsitzärzte – Problemfelder bei ihren Tätigkeiten im Dienste der Allgemeinheit (6548/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Lehrstellen in Oberösterreich (6549/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Österreichischen Schulpreis 2010 @ „Heute“ (6550/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Dolmetscher für Migrantenkinder im Schulunterricht (6551/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Österreichischen Schulpreis 2010 @ „Österreich“ (6552/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Mandatswohnungen (6553/J)
Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend ausständigen Verkauf des Kommandogebäudes Riedenburg und Übersiedlung des Militärkommandos Salzburg (6554/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Terrorbedrohung in Österreich (6555/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Verkauf der BUWOG, EBS Linz, ESG Villach und der WAG (6556/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Schlachtbetrieb in Gmunden (6557/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Die sicherste Ausbildung Österreichs“ (6558/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ausbildungsplätze der SIAK (6559/J)
DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Trennung von Bankgeschäften (6560/J)
DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Schaffung einer eigenen Bankenkonkursordnung (6561/J)
DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Schaffung eines Banken-Notfallfonds (6562/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Öffnung der Stiftskaserne (6563/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Cyber-Krieg (6564/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend virtuelle Angriffe auf das Bundesheer (6565/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Wahlkampfveranstaltung Graz am 13.09.2010 (6566/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Österreichischen Schulpreis 2010 @ „Krone“ (6567/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zukunft der Linzer Eisenbahnbrücke (6568/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wettbewerbsverzerrung durch das Bankenhilfspaket (6569/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Versorgung Kabinettchef von Ministerin Bures als Geschäftsführer für den Fachbereich „Telekommunikation und Post“ der RTR-GmbH (6570/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend diplomatisches „High Noon“ (6571/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erpressungsversuche der USA (6572/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend individuelle Preisabsprachen und Sondertarife bei der Post AG (6573/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Liebesgrüße aus Washington (6574/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Beraterhonorare im Zusammenhang mit der Privatisierung der BUWOG, Wohnungsanlagen Gesellschaft, ESG Villach, WBG und EBS Linz in der Höhe von 10,2 Millionen € (6575/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verbundlichung von Privatschulen in Niederösterreich, die von Gemeinden erhalten werden und deren Schulgründung in der älteren Vergangenheit liegt (6576/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verbundlichung Privates ORG Deutsch-Wagram (Niederösterreich) (6577/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Bettelverbote in den Ländern (6578/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuerleistungen der Raiffeisen-Banken (6579/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend mangelhaften Opferschutz in der Vorarlberger Testamentsaffäre (6580/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kundgebung ungarischer Rechtsextremisten in Oberwart und Kontakte zwischen österreichischen und ungarischen Rechtsextremisten (6581/J)
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Finanzierungsströme der AUVA zu den Krankenkassen (6582/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Integrationsvereinbarung in Österreich 2009“ (6583/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Feuerwerkskörper und Gesundheitsschäden 2009“ (6584/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Zivilverfahrens-Novelle 2009 – Anwendung“ (6585/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend künftige Pläne des BMLFUW betreffend CCS (6586/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend gentechnisch veränderte Kartoffel „Amflora“ (6587/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Gentechnik in GVO-freien Lebensmitteln (6588/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Lehrberuf „Pflege“ (6589/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Auswirkungen der Einnahme nicht für Kinder zugelassener Medikamente durch Kinder (6590/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Erfassung von WLAN-Netzen durch Google Street View (6591/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Erfassung von WLAN-Netzen durch Google Street View (6592/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Flugdatenspeicherung durch die US-Heimatschutzbehörden (6593/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Flugdatenspeicherung durch die US-Heimatschutzbehörden (6594/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Flugdatenspeicherung durch die US-Heimatschutzbehörden (6595/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Vergabe von Glücksspiellizenzen (6596/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Datensicherheit (6597/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Neubau des Justizzentrums Korneuburg (6598/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Auszahlung von Familienbeihilfe im Jahr 2009 (6599/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Betreuungskräfte im Pflegebereich (6600/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes im Jahr 2009“ (6601/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnikmaterialien) für 2009“ (6602/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren im Fall Kampusch (6603/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel (6604/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel (6605/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel (6606/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel (6607/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel (6608/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel (6609/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel (6610/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel (6611/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel (6612/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel (6613/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel (6614/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Hackerattacke“ auf das Außenministerium (6615/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen in den Jahren 2009 und 2010 (6616/J)
Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Studie „Jugendliche Alkoholszenen“ (6617/J)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend den „Frauenbericht 2010“ (6618/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend bauliche Instandhaltungsaktivitäten von UNO-Gebäuden (6619/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungen zur Gemeinderats- und Bürgermeisterstichwahl in Lienz vom März 2010 (6620/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (6621/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (6622/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (6623/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (6624/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (6625/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (6626/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (6627/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (6628/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (6629/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (6630/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (6631/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (6632/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (6633/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (6634/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Gentechnik-Paket der EU-Kommission (6635/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend LeiterInnenbestellung BG/BRG Köflach (Steiermark) (6636/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gentechnik-Paket der EU-Kommission (6637/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Maßnahmenpaket gegen das Bienensterben aufgrund von Maisbeizmitteln (6638/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend KonsumentInnen-Täuschung durch Anwendung von „Zauberkästchen“ gegen feuchtes Mauerwerk (6639/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend KonsumentInnentäuschung durch Anwendung von „Zauberkästchen“ gegen feuchtes Mauerwerk (6640/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Corporate Governance Code für das Infrastrukturministerium (6641/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Einflussnahme in die öffentliche Ausschreibung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin der RTR sowie weitere bemerkenswerte Auftragsvergaben und Auftragsanbahnungen durch ihren Kabinettschef (6642/J)
Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend: Desinteresse der Justiz an der Suche nach den Bawag-Millionen??? (6643/J)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend: Das verschwundene Armutskapitel im Familienbericht 1999–2009 (6644/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zukunft der Gedenkdienste gegen das Vergessen der Gräuel des Nationalsozialismus (6645/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend offene Fragen aus der Anfragebeantwortung 5969/AB zu Waffenhandel (6646/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend fragwürdige Bleiberechtszahlen (6647/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Direktorin des Belvedere Agnes Husslein (6648/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Lokalüberprüfungen: Brandschutz & Sichere Fluchtwege in Diskotheken, Pubs und ähnlichen Lokalitäten“ (6649/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Präsenzkellner und Präsenzdiener (6650/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die beginnende Missbrauchsdebatte beim Pflegegeld (6651/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zulassungsverfahren für Pflanzenstärkungsmittel (6652/J)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Zuschieben der Leistungsfinanzierung zwischen den Trägern des Gesundheitswesens (6653/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Gesundheits- und Sicherheitsrisiken bei der Behandlung von Asthma und COPD mit Asthmasprays bei einer liegenden Anwendung (6654/J)
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend menschenrechtswidrige Vertragsuntreue der Republik Österreich (6655/J)
Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die finanzielle Situation der Gemeinden (6656/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einkesselung bei einer Demonstration (6657/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Wahlbetrug und Anstiftung zum Wahlbetrug (6658/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Konkordat (6659/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Wahrung des Wahlrechts von Bürgern bei der Briefwahl (6660/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Wahlbetrug und Anstiftung zum Wahlbetrug (6661/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Volksbefragung über die Wehrpflicht (6662/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Zeitrahmen für den Erlass der neuen Reifeprüfungs-Verordnung (6663/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Not mit Allah oder eine schamlose Manipulation von Kindern an der Welser Volksschule Rainerstraße (6664/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Versicherungsschutz während eines Freijahres (6665/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Leerkassettenvergütung auf Festplatten (6666/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Abschiebung des armenischen Mädchens und ihrer Mutter (6667/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend ein innereuropäisches „Terrorist Finance Tracking Program“ (6668/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gründe für den humanitären Aufenthalt (6669/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend listerienverseuchte Käseproduktion in Hartberg (6670/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Cube der Würde“ (6671/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend ein innereuropäisches „Terrorist Finance Tracking Program“ (6672/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ablösung des Chefs der Wiener Fremdenpolizei (6673/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: neue Form des Asylmissbrauchs? (6674/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Konsequenzen der Abschaffung der Wehrpflicht (6675/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gewalttaten von Kindern (6676/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Überprüfung der Ablehnung des humanitären Aufenthalts auf seine Rechtmäßigkeit (6677/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Pflicht zur unverzüglichen Ausreise (6678/J)
Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Behandlung von Tier-Tötungsstationen in EU-Institutionen (6679/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Wahrung des Wahlrechts von Bürgern bei der Briefwahl (6680/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Ressortübereinkommen mit dem Bundesministerium für Inneres (6681/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verordnungsermächtigung im ZDG (6682/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend gemeinwirtschaftliche Leistungen des Bundes im Personenverkehr – Bericht des Rechnungshofes III-172 d.B., XXIV. GP (6683/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kriminalstatistik drittes Quartal 2010 (6684/J)
Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Umgang der österreichischen Botschaft in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern mit Tier-Tötungsstationen (6685/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend militärische Ausbildung für ehemalige Zivildiener als Polizeianwärter (6686/J)
*****
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Cube der Würde“ (50/JPR)
Zurückgezogen wurden die Anfragen der Abgeordneten
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Erfassung von WLAN-Netzen durch Google Street View (6591/J) (Zu 6591/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Erfassung von WLAN-Netzen durch Google Street View (6592/J) (Zu 6592/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen (6181/AB zu 6282/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6182/AB zu 6293/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6183/AB zu 6326/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6184/AB zu 6343/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6185/AB zu 6291/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6186/AB zu 6297/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (6187/AB zu 6309/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6188/AB zu 6330/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6189/AB zu 6336/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen (6190/AB zu 6347/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (6191/AB zu 6283/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6192/AB zu 6286/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen (6193/AB zu 6317/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6194/AB zu 6327/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (6195/AB zu 6332/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.
Das Amtliche Protokoll der 79. Sitzung vom 5. Oktober 2010 ist in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Ablinger, Amon, Mag. Josef Auer, Ing. Hofer, Mag. Jarmer, Dr. Strutz und Dr. Belakowitsch-Jenewein, der wir sehr herzlich zu ihrem Nachwuchs gratulieren. (Allgemeiner Beifall.)
Ich gebe bekannt, dass die Sitzung bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Kinder gehören nicht ins Gefängnis“
Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.
9.06
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin Fekter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! „Wir sind schockiert!“ (Die Rednerin hält ein Flugblatt in die Höhe.) – Das ist der Zettel, den ich heute in der Früh von Schülerinnen und Schülern des BORG 3 an der Eingangstüre erhalten habe. (Abg. Dr. Pirklhuber stellt einen Schulsessel neben das Rednerpult.)
Die österreichische Öffentlichkeit ist fassungslos – fassungslos, dass es in diesem Lande möglich ist, dass Kleinkinder, dass Schulkinder unmittelbar vor einer Wahl auf eine menschenunwürdige Weise von der Polizei abgeholt werden und dann, wie im Fall dieser Zwillinge, ohne ihre Mutter in ein für sie fremdes Land abgeschoben werden. (Beifall bei den Grünen.)
Viele Menschen sind fassungslos und viele greifen jetzt zu diesen Mitteln, dass sie mit Flugblättern, mit Demos auf diese unerträgliche Situation aufmerksam machen wollen. Und ich möchte dazu gratulieren. Ich möchte euch herzlich begrüßen: die Schülerinnen und Schüler des BORG 3. Ich möchte euch zu diesem zivilen Widerstand gratulieren, den ihr hier leistet. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Zu oft haben wir das in der österreichischen Diskussion gehört, zu oft haben wir von Ihnen, Frau Innenministerin, diesen fürchterlichen Satz gehört: „Recht muss Recht bleiben.“ – Diesen Satz haben wir sehr oft gehört. (Unruhe bei der FPÖ.)
Die Schülerinnen und Schüler des BORG 3 antworten Ihnen mit Bert Brecht. Sie antworten Ihnen mit Bert Brecht: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ (Beifall und Bravorufe bei den Grünen.)
Im Fall dieser Zwillinge haben Sie von Schmerzen gesprochen, wenn Sie die Kinderaugen im Fernsehen sehen. – Ich möchte Sie gerne fragen: Was tun Sie denn, wenn diese Schmerzen zu groß werden? Schalten Sie dann den Fernseher ab? Klappen Sie die Zeitung zu? Oder gehen Sie zum Schreibtisch und schauen einmal in Ihren Fremdengesetzen nach, in Ihrem humanitären Aufenthaltsrecht und überlegen sich, wie Sie solche Situationen vielleicht vermeiden können, wo nicht Sie leiden, sondern die Kinder und die Familien leiden? Das wäre eine bessere Alternative. (Beifall bei den Grünen.)
Stoppen Sie unverzüglich diese beschämenden Familienabschiebungen von Menschen, die hier ihre Heimat gefunden haben, von Kindern, die nichts anderes kennen! Dann können Sie vielleicht Ihre Schmerzen anders bekämpfen.
Das für mich berührendste und beeindruckendste Interview in dieser Diskussion, die quer durch ganz Österreich gegangen ist, war wohl das von Hans Jörg Ulreich, dem Gründer des „Freunde schützen“-Hauses in Wien, der das aus folgendem Motiv getan hat: Er ist Vater eines Sohnes. Der Sohn hatte einen besten Freund im Kindergarten, den besten Freund in der Volksschule, den besten Freund in der weiterführenden Schule. Und dieser Freund wurde von einem Tag auf den anderen einfach abgeschoben, einfach entfernt, einfach weggeschoben.
Der Vater konnte seinem Sohn nicht erklären, warum das so war. Niemand kann seinen Kindern erklären, warum andere Kinder, die jahrelang mit ihnen gemeinsam in der Schulbank sitzen, mit ihnen gemeinsam Fußball spielen, mit ihnen gemeinsam am Spielplatz herumtoben, mit ihnen perfekt Deutsch sprechen, perfekt integriert ihr Leben teilen, warum diese Kinder auf einmal unser Land verlassen müssen.
Das können Sie niemandem erklären. Versuchen Sie heute, diesen Schülerinnen und Schülern zu erklären, was das für ein Recht sein soll, dass Kinder kein Recht in diesem Land haben, das Leben zu leben, das sie seit Jahren, seit sechs Jahren, seit acht Jahren, seit zehn Jahren leben, die gar kein anderes Leben kennen. Versuchen Sie, das einmal zu erklären! (Beifall bei den Grünen.)
Oder versuchen Sie es andersherum! Versetzen Sie sich in die Situation der Mutter dieser Zwillinge! Ich kann Ihnen nur sagen: Ich schließe das für niemanden aus, dass es jemandem von uns auch einmal schlecht geht, dass es jemandem psychisch schlecht geht, dass er mit irgendeiner Krankheit, vielleicht Burnout – das kann ja auch Sie einmal betreffen –, im Krankenhaus liegt, in einer sehr, sehr schwierigen Situation, suizidgefährdet ist, wie es diese Mutter war, und dann, in dieser Situation, nimmt man ihr die Kinder weg, nimmt man ihr beide Kinder weg.
Ich weiß nicht, was ich in dieser Situation tun würde. Ich würde für mich keine Garantie abgeben, was ich in dieser Situation tun würde, wenn es mir schlecht geht und man mir meine beiden Kinder wegnimmt. Dieses Verständnis sollten Sie als Mutter auch einmal für eine andere Mutter aufbringen, einfach nur für einen anderen Menschen, der seine Kinder genauso liebt wie Sie, glaube ich, Ihr Kind lieben. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.) – Das hat nichts mit gut und schlecht zu tun. (Abg. Weinzinger: Sie bringen da etwas durcheinander!)
Ich meine, es gibt eine große Grundlage in dieser Gesellschaft, es gibt eine Grundlage, die mittlerweile in Österreich aus den Augen verloren wurde, nämlich das Recht, das Wohl des Kindes. Sie weigern sich mittlerweile seit Monaten, die Kinderrechtskonvention, die genau die Perspektive in den Mittelpunkt auch der rechtlichen Situation stellen würde, dass man vom Recht des Kindes ausgeht, umzusetzen. (Abg. Steibl: Sie waren dagegen! ...!)
Ein Kind hat nicht das Recht in Österreich, nach acht, nach zehn Jahren hier zu bleiben, obwohl es nichts anderes kennt. Dieses Recht gibt es nicht. Es können 16-Jährige
nach wie vor von ihrer Familie getrennt abgeschoben werden. Sie treten die Rechte der Kinder in diesem Land mit Füßen – mit Füßen, und das muss ein Ende haben! (Beifall bei den Grünen.)
Die Liste der Verschärfungen in diesem Bereich in den letzten zehn Jahren ist unendlich lang. Das Fremdenrecht, das Asylrecht und das humanitäre Bleiberecht müsste man hier mit der Scheibtruhe vorführen, mit all den Begleithandbüchern – das ist mittlerweile nicht einmal mehr zu tragen. Und es gibt keinen einzigen Experten in Österreich mehr, der mit Recht von sich behauptet, dass er dieses Gesetz durchblickt, diesen Wust von Verschärfungen, die ausschließlich aus politischen Emotionen heraus und nicht aus Vernunft zustande gekommen sind. Es gibt niemanden mehr, der diesen Wust durchblickt und in irgendeiner Weise vernünftige Schlüsse daraus ziehen kann.
Wie kann es sein, dass Menschen und Familien, die nur einen einzigen Asylantrag stellen – nur einen einzigen Asylantrag –, trotzdem acht Jahre lang warten müssen? Nicht Folgeanträge und sonstige Dinge, wie Sie immer behaupten. Die stellen einen einzigen Asylantrag, und nach acht Jahren kommt dann der negative Bescheid, sofort das Land zu verlassen.
Ich kann Ihnen eine Liste von diesen Familien geben, die nur einen einzigen Asylantrag gestellt haben und trotzdem warten, warten, warten und mittlerweile ihr halbes Leben hier verbracht haben. Da stimmt etwas bei den Grundlagen nicht mehr. Und kommen Sie mir jetzt nicht mit irgendwelchen Geschichten, das sei ein Einzelfall oder die Gesetze seien ja ohnehin so super, nur der Vollzug sei schlecht. – Das ist das Lied, das im Moment die SPÖ singt. Das ist falsch!
Die Grundlagen stimmen nicht mehr. Wir brauchen hier eine Totalreform, die darauf abzielt, Kinder wieder in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns zu rücken und ihre Rechte anzuerkennen. Und wir brauchen einen Stopp dieser unerträglichen Familienabschiebungen. Das ist in Österreich nicht mehr erträglich. (Beifall bei den Grünen.)
Was sind Ihre Erfolge in diesem Bereich in den letzten zehn Jahren? – Die Fälle werden immer schrecklicher. Da gibt es die gestrige Bekanntmachung in der Stadtzeitung „Falter“, dass ein fünf Monate alter Säugling, dessen Vater Österreicher ist, nach Tschechien abgeschoben wurde. Die Mutter kommt aus der Mongolei und kann nicht mit der Familie zusammen sein. Die Mutter und das Baby vom Vater zu trennen – welche Gesetze machen denn solche Wahnsinnigkeiten möglich?!
Ist das der Alltagswahnsinn im Fremdenrecht, wo man einfach akzeptieren muss: Recht muss Recht bleiben? – So etwas kann man nicht mehr akzeptieren. Ein Säugling gehört zu seiner Familie; dazu gehören Vater und Mutter. Wenn es das Kind eines österreichischen Staatsbürgers ist, wie können Sie das erklären, dass dieses Baby nicht in Österreich aufwachsen darf? Erklären Sie mir das bitte einmal! Das können Sie niemandem erklären. Und das steht im vollkommenen Widerspruch zu jeglichen Vorgaben, die die Menschenrechtskonvention macht, vor allem auch die Kinderrechtskonvention.
Unternehmen wir eine gemeinsame Anstrengung, diese Kinderrechtskonvention jetzt tatsächlich auf eine Ebene zu heben, auf eine verfassungsrechtlich verbindliche Ebene, sodass sie diesen Missstand, diesen unerträglichen Missstand in Österreich abschafft!
Ich weiß von den Verhandlungen. Wir haben das sehr genau beobachtet. Ihr Ressort und auch Sie als Person haben bei diesen Kinderrechtsverhandlungen sehr darauf gedrängt, dass genau dieser Bereich, der Menschenrechts-, Fremdenrechts-, Asylbereich damit nicht abgedeckt ist, dass es einen Gesetzesvorbehalt gibt, dass diese Rechte dann genau für Menschen, die nicht den österreichischen Reisepass haben, für Kinder, die zwar hier leben, aber nicht den österreichischen Reisepass haben, nicht gelten. Das
werden wir nicht mehr länger hinnehmen, dieses Märchen, das Sie uns erzählen, wir wollten die Kinderrechte nicht umsetzen.
Sie wollen weiterhin Kinder einfach abschieben. Sie wollen hier freie Hand haben und Sie wollen nicht, dass Ihnen das irgendeine verfassungsrechtliche Vorgabe verhindert. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei den Grünen.)
Diese Nummer, die Gesetze seien ja ohnehin so gut, nur der Vollzug sei schlecht, zieht nicht mehr. Ich möchte mich hier vielen Experten aus dem menschenrechtlichen und auch aus dem juristischen Bereich anschließen, wie dem Kollegen Öhlinger. (Abg. Dr. Cap spricht mit seinem Sitznachbarn.) – Kollege Cap, vielleicht könnten Sie kurz zuhören, ich spreche jetzt gerade zu Ihrer Argumentation! – Also die Nummer, dass die Gesetze gut seien, nur der Vollzug schlecht sei, damit kommen Sie nicht mehr durch, damit kommen Sie auch in Ihrer eigenen Partei nicht mehr durch. Präsidentin Prammer hat gesagt, sie ist zornig. – Zu Recht. Und viele, glaube ich, in Ihrer Partei sind zornig, dass Sie in diesen Fragen ständig nachgegeben haben, jeder Verschärfung nachgegeben haben und mittlerweile Dutzende leere Stühle von Schülerinnen und Schülern in den Klassen stehen, wo sich die Kinder fragen: Wo ist meine Kollegin, wo ist mein Kollege hin?
Ändern Sie die Grundlagen, ändern Sie die Gesetze! Stoppen Sie die Möglichkeit, voll integrierte, perfekt Deutsch sprechende junge Menschen, in die die Republik Österreich investiert hat, in deren Schulbildung sie investiert hat, die einen Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten und auch leisten wollen, abzuschieben! Sorgen Sie dafür, dass diese in unserem Land bleiben können! Machen Sie eine Reform dieses humanitären Aufenthaltsrechtes und des Fremdenrechtes – möglichst rasch! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
9.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte.
9.16
Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehschirmen! Ja, es ist schmerzhaft, wenn man Menschen nach Hause schicken muss (Abg. Öllinger: „Nach Hause“?! – Abg. Dr. Van der Bellen: Zu Hause war hier!), wenn ihre Illusion, wenn die falschen Hoffnungen, die sie sich gemacht haben, zerstört sind, weil unsere Gesetze klar vorgeben, wer bleiben kann und wer nicht.
Wir haben einen hohen Wohlstand in unserem Land. Wir haben eine hohe Lebensqualität. Wir haben ein dichtes soziales Netz und wir haben eine große Tradition, jenen, die verfolgt sind, auch zu helfen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weinzinger.)
Aus dieser Situation heraus ist Österreich einem enorm hohen Migrationsdruck ausgesetzt. Wir nehmen diese Herausforderung wahr und wir nehmen auch den humanitären Auftrag wahr. Wir hier in Österreich haben pro Kopf mehr Flüchtlinge aufgenommen als all unsere Nachbarn – als Deutschland, als Spanien, als Frankreich, als Italien. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wir haben klare Regeln geschaffen – und die sind gut. Man muss sie vollziehen, aber auch vor allem akzeptieren, dass sie so sind, wie sie sind. Für diese Einhaltung stehe ich gerade, auch für den Vollzug. Dort, wo wir noch etwas optimieren können, stehe ich nicht an, es zu optimieren, aber wir können nicht suggerieren, Frau Glawischnig, dass wir alle aufnehmen können, denen es weltweit schlechter geht als uns. Das können wir als Österreicher nicht leisten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir haben daher ganz klare Regeln: Wer bei uns arbeiten will, braucht eine Beschäftigungsbewilligung und muss sich über die Beschäftigung um eine Aufenthaltsbewilli
gung kümmern. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wir reden über Schulkinder heute!) 460 000 Menschen wählen diesen legalen Weg – und das ist gut so. Sie tragen auch zu unserer Lebensqualität bei, sie werden wir auch in Zukunft brauchen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Deswegen schieben wir gut Integrierte ab!)
Die Ausländerbeschäftigung ist insbesondere für jene aus dem ehemaligen Jugoslawien, unserem traditionellen Gastarbeiterland, der legale Weg, nach Österreich zu kommen, und nicht, „Asyl“ zu sagen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was ist mit der Geburt? Reicht das?)
Wenn aber jemand aus einem Krisengebiet kommt, aus einem Kriegsgebiet kommt, wenn er verfolgt ist, wenn er Gründe für Asyl anführen kann, dann ist das Asylsystem das richtige. Und unser Asylsystem, wie das Bundesasylamt die Verfahren abwickelt, wie rasch wir inzwischen mit dem Asylgerichtshof geworden sind, ist weltweit vorbildlich für die neuen Fälle. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Zahlen sprechen Bände und sind der Beweis dafür: Unser Gesetz ist ein gutes Gesetz. Der Druck hat nachgelassen. Es gibt nicht mehr so viele Fälle im Asylsystem, die dort eigentlich nicht hingehören, weil diese Menschen eben nur wirtschaftliche Motive haben oder das System anderweitig benutzt haben.
Und da nehme ich schon auch die Beratungsinfrastruktur in die Pflicht. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) Frau Kollegin Glawischnig, es geht nicht an, in immer weitere Verfahren hineinzuberaten (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich gebe Ihnen die Liste: ein einziger Asyl..., acht Jahre!), obwohl von vornherein feststeht, dass es aussichtslos ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Frau Glawischnig, zu diesen klaren Regeln im Asyl, zu diesem humanitären Auftrag, zu dem ich mich voll und ganz bekenne, gehört aber auch die europäische Solidarität, gehört das Dublin-Verfahren, gehören jene Verträge, zu denen sich alle europäischen Staaten verpflichtet haben: dass man dort sein Asylverfahren abwarten muss, wo man zuallererst „Asyl“ gesagt hat. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Von was reden Sie? Wir reden über Kinder!)
Es gibt kein Asylshopping in Europa. Man kann nicht in Polen, in Ungarn oder in Tschechien „Asyl“ sagen und dann draufkommen, dass es vielleicht doch in Österreich attraktiver ist oder man, wenn es die Verfahren in Österreich nicht möglich machen, dann vielleicht doch noch nach Schweden fährt. Das wurde in Europa abgestellt.
Es gibt hier klare Regeln: Wer in einem europäischen Land erstmalig „Asyl“ gesagt hat, muss dort sein Verfahren abwickeln, auch wenn es eine Mutter mit einem Baby betrifft. (Abg. Dr. Pirklhuber: ... Unmenschlichkeit! Das ist unmenschlich, wie Sie argumentieren!) Wenn die Mutter in Tschechien um Asyl angesucht hat, muss sie auch dort ihr Verfahren abwickeln. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist zutiefst inhuman!)
Es ist nicht inhuman, Frau Glawischnig, wenn man dieser Dame samt ihrem Baby sagt, dass sie nach Prag fahren muss! (Rufe bei den Grünen: Natürlich!) Es ist nicht inhuman, wenn man einer Mutter mit ihrem Kind sagt, sie hat in Ungarn um Asyl angesucht, sie soll nach Budapest fahren. (Ruf bei den Grünen: Schämen Sie sich!) Wir müssen diese klaren Regeln einhalten, sonst entsteht Willkür. Und für Willkür bin ich nicht zu haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Und daher, Frau Glawischnig, suggerieren Sie nicht den Menschen, es würde niemals mehr eine Mutter mit einem Kind in ein anderes Land fahren müssen! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, sicher!) Nein, Frau Glawischnig! Das ist eine Illusion. (Abg. Dr. Pirklhuber: Unmenschlich, wie Sie argumentieren!) Da machen Sie den Menschen falsche Hoffnung.
Wenn jemand in Polen um Asyl angesucht hat, wird es auch in Zukunft so sein, dass wir diese Familie nach Polen schicken müssen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass
europäische Verträge eingehalten werden, und wir müssen auch die europäische Solidarität von allen Ländern einfordern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich bin diejenige, die dafür zuständig ist, diese Gesetze zu vollziehen (Rufe bei den Grünen: Leider!), auch wenn sie schmerzhaft sind. Ich werde dafür Sorge tragen, dass wir diese Regeln auch einhalten (Abg. Dr. Pirklhuber: Unmenschliche Gesetze!), denn wir haben kein Chaos. Ganz im Gegenteil: Wir haben ein geordnetes Fremdenrecht (Abg. Dr. Pirklhuber: Ändern!), wir haben rasche Asylverfahren (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Von wegen!) und wir haben europäische Solidarität.
Jetzt komme ich zu den Altfällen, jetzt komme ich zu den langen Verfahrensdauern für die Altfälle. Mit der Gründung des Asylgerichtshofes haben wir dem Verwaltungsgerichtshof die neuen Fälle entzogen – Gott sei Dank! Alle Fälle, die jetzt in den Medien auftauchen, hat die lange Verfahrensdauer durch den Verwaltungsgerichtshof verschuldet. Und ich verwende dieses Wort bewusst: verschuldet! (Abg. Dr. Pirklhuber: Unglaublich!) Es ist für mich unverständlich, warum der Verwaltungsgerichtshof für eine simple, formale Entscheidung – nicht inhaltlich! –, ob Österreich oder Ungarn zuständig ist, vier Jahre Zeit hat. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Weil er heillos überlastet ist!) Das Management dort beim Verwaltungsgerichtshof gehört überdacht. (Beifall bei der ÖVP.)
Der Verfassungsgerichtshof braucht dafür nur Tage, und beim Verfassungsgerichtshof sind auch Tausende Fälle anhängig. Sowohl der Asylgerichtshof als auch der Verfassungsgerichtshof haben ein gutes Fallmanagement. Der Verwaltungsgerichtshof hat überhaupt kein Fallmanagement. Und das muss überdacht werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Unglaublich!)
Und, Frau Glawischnig, ich bekenne mich voll und ganz zu dem Satz: Recht muss Recht bleiben! Und zwar nicht als Einbahnstraße. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: Sie vertreten Unrecht!)
Das heißt: Unser gutes Gesetz, das sehr viele humanitäre Aspekte mitberücksichtigt (Abg Dr. Pirklhuber: Ein schlechtes Gesetz!), unser gutes Gesetz gehört vollzogen, und zwar nicht nur streng, sondern auch human im Sinne des Gesetzes, wenn es für die Familien spricht. Durch dieses Hohe Haus – hiermit bedanke ich mich –, nämlich mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ, ist es möglich geworden, dass der humanitäre Aufenthalt in allen Verfahren zu prüfen ist. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Dass Sie das Wort überhaupt hinausbringen!) Da sind die gesetzlichen Vorschriften ganz klar geregelt.
Weil sich der Magistrat Steyr damit nicht auseinandergesetzt hat, habe ich diesen Bescheid behoben (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Hören Sie auf, dieses Märchen zu erzählen!), weil ich selbstverständlich auch will, dass das Gesetz gesetzeskonform vollzogen wird, wenn es für die Familien spricht. Wenn es für die Familien spricht, dann muss auch dafür Sorge getragen werden, dass es eine gesetzeskonforme Anwendung gibt. Und daher wird der Fall für die Zwillinge in Wien neu zu entscheiden sein.
Recht muss Recht bleiben – das ist nämlich keine Einbahnstraße. Das gilt sowohl pro als auch kontra. Für diese klare Linie stehe ich, und die werde ich nicht verlassen. Ich bin nämlich nicht für Willkür im Fremdenrecht zu haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Dann müssen Sie Tausende Fälle neu aufrollen!)
9.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gelangt Herr Klubvorsitzender Dr. Cap. – Bitte.
9.27
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, genau unsere Meinung: Recht muss Recht bleiben. Das ist richtig. Und daher schauen wir uns das Asylgesetz an, wo in § 10 klar steht, dass Ausweisungen dann unzulässig sind, wenn eine Verletzung von Artikel 8 der Menschenrechtskonvention gegeben ist. (Abg. Dr. Pirklhuber: Die ist gegeben!)
Wenn Sie sich den Artikel 8 genau ansehen, dann sehen Sie, dass da steht, dass Art und Dauer des bisherigen Aufenthalts, die Frage, ob der bisherige Aufenthalt rechtswidrig war, tatsächliches Bestehen eines Familienlebens, Schutzwürdigkeit des Privatlebens, Grad der Integration (Abg. Dr. Pirklhuber: Wird ja nicht wahrgenommen!), strafrechtliche Unbescholtenheit et cetera zu berücksichtigen sind. In diesen beiden Fällen hätte auf diesen Artikel 8 Menschenrechtskonvention Rücksicht genommen werden müssen. Das wurde in der Vollziehung nicht getan. Daher ist beides nicht rechtskonform und rechtswidrig. Das muss man einmal in aller Deutlichkeit sagen, wenn hier die Diskussion über Vollzug und die Gesetze geführt wird. – Punkt eins.
Punkt zwei: Das wird jetzt rückgängig gemacht, das ist auch richtig so. Aber, Frau Ministerin, wenn Sie selbst sagen, es gibt jetzt noch Hunderte, ja Tausende Altfälle, ist die Frage: Wie geht man mit diesen Altfällen um? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Vollkommen gleich gelagert: alle aufrollen!) – Nein, nein! Nicht vollkommen gleich gelagert, sondern auch hier gilt das Gesetz. Recht muss Recht bleiben. Auch hier gilt es.
Unter Anwendung dessen, was hier gilt: Wenn das aber nicht verstanden wird von den Sicherheitspolizeidirektionen, Frau Minister, dann hilft nur ein Erlass! Wir führen jetzt eine Diskussion über die Erlässe. Sie sagen, es ist nicht notwendig. In dem Fall von Steyr muss es so gewesen sein, dass die Sicherheitspolizeidirektion im Mai schon eine Meinung vertreten hat, der dann Steyr beigetreten ist. Und daher ... (Bundesministerin Dr. Fekter: Nein! ... auseinandergesetzt mit dem Fall!) – Nein, das Problem liegt ... Wir haben das schon zu einem anderen Zeitpunkt an einem anderen Ort diskutiert.
Ich sage Ihnen: Mein letzter Informationsstand ist der, dass es hier zu Unrecht ein Zuschieben in Richtung des Bürgermeisters von Steyr und des dortigen Magistrates gibt (Bundesministerin Dr. Fekter: Er hat es nicht einmal geprüft!), weil es bereits am 5. Mai 2010 seitens der Sicherheitspolizeidirektion einen Hinweis gegeben hat, dem sie beigetreten sind. Daher lassen wir nicht zu, dass der Bürgermeister und der Magistrat von Ihnen in dieser Form behandelt werden. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Sie wissen, dass es ein Mehrpunkteprogramm der Länder gibt – vor allem auch ausgehend von Wien; Sie können das heute sogar im „Standard“ nachlesen –, wo wieder auf die Frage eines rechtsverbindlichen Erlasses Bezug genommen wird, und wo dann – das gilt vor allem für die Altfälle – geklärt ist, dass es rechtsverbindlich ist. Das, was ohnehin schon rechtsverbindlich ist, ist mit dem Erlass dann präzisiert und auch wirklich so im Vollzug. (Beifall bei der SPÖ.)
Es geht um die Dauer des Aufenthaltes, die Schutzwürdigkeit des Privatlebens und darum, dass diese Familien mit den Kinder dann unter diese Rechtsklärung fallen, damit das von Fall zu Fall so beantwortet wird, dass es einen humanitären Aufenthalt gibt und nicht Familien auseinandergerissen werden und wir ein Bild von Unmenschlichkeit und Nichtberücksichtigung von menschenrechtlichen Grundsätzen in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit abgeben. Das ist nicht akzeptabel. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Verhaltener Applaus bei der SPÖ!) – Nein. Soll ich Ihnen etwas sagen? Da geht es um Grundrechte, und da ist dieser Zwischenruf nicht angebracht. (Beifall bei der SPÖ.)
Wissen Sie, ich sage Ihnen etwas! Da können wir das gleich ausdiskutieren. Wir sagen auch, wir müssen diese Gesetze missbrauchsfest machen: ja!, aber entmenschlichen:
nein! Berücksichtigung der Grundgesetze und der Menschenrechte: ja! Wenn das auf dieser Basis passiert ...
Es ist gut, dass wir diese Diskussion jetzt führen, denn wenn jemandem nichts mehr einfällt, sagt er: Na ja, schuld sind die Gesetze! So als gäbe es keine Vollziehung. Es gibt eine Vollziehung! Es sind Beamte. Es gibt hier eine politische und eine Ressortverantwortlichkeit. Da muss Klarheit herrschen. Und daher gibt es Gott sei Dank dieses Bundesasylamt, das wir jetzt beschlossen haben, wo dieses Durcheinander der Behörden (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... für Fekter!), der Sicherheitspolizeidirektion beseitigt wird.
Dann braucht dieses Bundesasylamt aber einen Erlass, wo Klarheit herrscht, dass wir nicht jede Woche wieder hier stehen, weil wieder eine Familie möglicherweise auseinandergerissen wird. Das ist nicht akzeptabel.
Wir werden alles dafür unternehmen, damit dieses Bild in diesem Punkt ein anderes wird. Dazu können Sie, Frau Ministerin, einen Beitrag leisten! Ich sage Ihnen das auch in Ihrem eigenen Interesse. Es kann ja nicht in Ihrem Interesse sein, dass Sie da tagtäglich im Mittelpunkt der Kritik stehen. Es ist die Vollziehung, die geändert gehört. Das ist ein ganz wichtiger Grundsatz. (Beifall bei der SPÖ.)
9.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.
9.33
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren hier im Saal und auch an den Fernsehschirmen! Das Schicksal der Familie Komani, insbesondere die Bilder der Zwillinge Daniella und Dorentinya haben uns alle berührt und betroffen gemacht. Dieses Schicksal wäre nicht nötig gewesen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Ja richtig!) Schuld daran, dass es dazu kommen konnte, ist aber nicht die Rechtslage bei uns im Land, sondern schuld daran ist, dass eine sehr humanitär ausgerichtete Rechtslage nicht angewandt wurde. (Abg. Öllinger: Na, na, na! – Abg. Dr. Pirklhuber: Augen zu, Ohren zu ...!) Schuld ist mangelnde Sensibilität so mancher Behörden. Die 3 400 Fälle seit der letzten Änderung des Asylrechts, meine Damen und Herren, die 3 400 Fälle, in denen humanitäres Bleiberecht in der Zwischenzeit positiv angewandt wurde, sind doch der beste Beweis dafür, dass diese Gesetzeslage für jene, die sie brauchen, wirkt. Wenn man sie aber vonseiten einzelner Behörden nicht anwendet, dann ist selbst das beste Gesetz nicht in der Lage, menschlich zu wirken. (Beifall bei der ÖVP.)
Asyl ist ein Menschenrecht, das wir sehr hochhalten wollen und müssen. Österreich ist natürlich auch aufgrund seines Wohlstandes, seiner Lebensumstände ein attraktives Zielland für Asylwerber, aber auch für Menschen, die aus anderen Gründen – nicht weil sie zu Hause verfolgt werden, sondern weil es ihnen zu Hause wirtschaftlich schlecht geht und sie sich hier ein besseres Leben erhoffen, was menschlich verständlich ist – zu uns kommen. Das macht natürlich dieses Land sehr attraktiv auch für Menschen, die aus anderen Motiven herkommen.
Erinnern wir uns zurück! 40 000 Asylwerber jedes Jahr, ein Asylstrom, den Österreich nicht mehr imstande war zu bewältigen – noch vor wenigen Jahren. Unsere Betreuungsinfrastruktur war überfordert, die Verfahrensdauern von sechs, sieben Jahren waren völlig inakzeptabel. Diese resultieren aus dieser damaligen Offenheit unseres Systems, auch unserer Rechtslage – einladend für alle, hierher zu kommen. Das war inakzeptabel für die Betroffenen, überhaupt keine Frage.
Es war natürlich dringend notwendig, einmal rechtlich sauberer zwischen Asyl und Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen zu trennen. Und, meine Damen und Herren,
diese damalige Situation war auch inakzeptabel für das Menschenrecht Asyl. Wenn ein Land in diesem Maße überfordert wird, seine Infrastruktur überfordert wird, wenn auch der Wille, Menschlichkeit zu üben, überfordert wird, dann bedarf es dringender Änderungen.
Wir haben diese Gesetzesänderungen vor nicht allzu langer Zeit durchgeführt, und sie wirken. Die Verfahrensdauern sind dramatisch verkürzt. Heute kann selbst bei Ausnützung aller Rechtsmittel binnen eines Jahres eine Asylwerberin/ein Asylwerber mit einem Abschluss des Verfahrens rechnen. Auch die missbräuchliche Verschleppung von Verfahren durch so manche Organisation – die Frau Bundesministerin hat es schon angesprochen – ist damit hintangehalten und ist in dieses eine Jahr schon eingerechnet.
Noch etwas, meine Damen und Herren: Kernstück dieser neuen Gesetzeslage ist das humanitäre Bleiberecht für solche Asylwerber, die aufgrund der alten Gesetzeslage schon lange da sind und gut integriert sind – da geht es vor allem um Familien mit Kindern, die im Land gut integriert sind –, aber aufgrund der alten Gesetzeslage diese langen Verfahren erdulden mussten.
Kernstück dieser neuen Gesetzeslage ist eben dieses humanitäre Bleiberecht, das man solchen Familien, solchen Menschen heute gewähren kann. Und genau das hätte auf diesen Fall der Familie Komani zugetroffen. Ihnen wäre dieses humanitäre Bleiberecht zuzugestehen gewesen, und die Behörden haben es nicht gemacht.
Die Ministerin hat sofort reagiert: Sie hat ein Acht-Punkte-Programm aufgestellt (Zwischenrufe bei den Grünen) und hat die Behörden angewiesen, wie sie künftig zu agieren haben. Ich bin sicher, dass es ihr gelingen wird, mit diesem Acht-Punkte-Programm künftig eine rechtskonforme und damit menschliche Handhabung des Asylrechtes und des humanitären Bleiberechtes zum Durchbruch zu bringen – und das, meine Damen und Herren, im Sinne jener Menschen, die Asyl brauchen, aber auch gegen jene Menschen, die das Asylrecht missbrauchen wollen, aber vor allem im Sinne der Menschlichkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
9.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Vilimsky kommt nun zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.38
Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist doch ein Skandal der Sonderklasse, was Sie von den Grünen heute vorlegen! (Beifall bei der FPÖ.) Dass Sie auf dem Rücken von zwei Kindern hier ein missbrauchsanfälliges Asylsystem verteidigen und all die kriminellen Asylwerber dadurch gleich mit – das ist der Skandal, der heute hier abgeht. (Abg. Mag. Schatz: Die Kinder! Die „kriminellen“ Kinder! – Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)
Frau Korun, ich weiß, Sie echauffieren sich! Ich würde mir wünschen, dass Sie Ihren Landsleuten einmal die Leviten lesen, wenn Sie nachher hier ans Rednerpult kommen. – Sie kommen ja aus der Türkei, wo kurdische Politiker jetzt zu Hunderten eingesperrt werden, 14-jährige Mädchen eingesperrt werden. Aber nein, das machen Sie nicht. Sie schimpfen über die Österreicher. Schande über Sie! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute heißt es „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“. So weit, so gut. Auch ich bin der Meinung, man hätte niemanden einsperren müssen, um die Familie in ihre Heimat zurückzubringen. Aber, Frau Minister – und das werfe ich Ihnen vor –, statt die Kinder einzusperren, sollten Sie endlich einmal die Hunderten und Tausenden schwarzafrikanischen Drogenhändler, die ebenfalls alle im Asylstatus sind, einsperren. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist ordentlich in die Hose gegangen, Frau Minister Fekter. Drei Tage vor der Wahl haben Sie versucht, in der Öffentlichkeit ein bisschen diesen Law-and-order-Status für Ihre Partei zu suggerieren. Das ist danebengegangen. (Bundesministerin Dr. Fekter: Nicht ich, Herr Vilimsky! Nicht ich! Das hat sozialdemokratische Handschrift gehabt! Nicht ich!) Aber, Frau Minister, sich nachher am Chef der Fremdenpolizei abzuputzen und das dem Bürgermeister von Steyr in die Schuhe zu schieben, das ist billig. Es gibt Ministerverantwortung. Stehen Sie zu Ihrer Verantwortung! (Beifall bei der FPÖ.)
Reden wir heute auch über das Thema Asyl, Frau Bundesminister. Jeder zweite Asylwerber geht Ihnen durch die Lappen. Dank der APA steht fest – denn die Zahlen bekommt man von Ihnen nicht –: Bis Anfang Juli sind 2 000 Asylwerber einfach untergetaucht. Jetzt wissen wir, in der zweiten Jahreshälfte wird der Zustrom von Asylwerbern immer stärker. Das heißt, bis Jahresende sind von ungefähr 10 000 bis 12 000 Asylwerbern 5 000 in die Illegalität, in die Kriminalität abgetaucht. Jeder Zweite geht Ihnen durch die Lappen.
In Traiskirchen ist es so, dass jeden Monat 200 Asylwerber einfach weg sind, und ich behaupte, die sind nicht von Außerirdischen irgendwo abgeholt worden, sondern die sind irgendwo in kriminellen Organisationen drinnen, und das sind diejenigen, unter denen die Österreicher zu leiden haben. Da sind Sie säumig, Frau Bundesminister, endlich einmal was zu tun!
Frau Bundesministerin, Sie haben Dublin erwähnt. Theoretisch müsste es ja so sein, dass in Österreich so gut wie überhaupt kein Asylwerber mehr vorhanden ist. Dublin II besagt, dass all jene, die aus sicheren Drittstaaten kommen, in Österreich kein Recht haben, Asyl zu beantragen. Wir sind umgeben von sicheren Drittstaaten, Frau Bundesminister, und egal, ob die Familie Komani oder Zogaj heißt, beide sind aus dem Kosovo gekommen, und natürlich sind sie über Ungarn gekommen. Da braucht man keine sechs Jahre, um das festzustellen, dass sie über Ungarn gekommen sind. Natürlich ist es in Österreich angenehmer als in Ungarn, weil wir ein besseres Sozialsystem haben, weil es bei uns mehr Möglichkeiten gibt.
Durch Ihre Politik ist Österreich daher auch ein Asylparadies geworden, daher sind es auch die internationalen Schlepperbanden, die vor Ort den Menschen versprechen, in Österreich fließt für sie Milch und Honig. Durch Ihre Politik haben wir daher auch das ganze Problem und daher auch den aktuellen Fall Komani zu debattieren.
Jedes Jahr sind es 10 000 bis 12 000 Asylwerber, die nach Österreich kommen. Jeder Zweite geht durch die Lappen, taucht irgendwo unter. Im vergangenen Jahr gab es – das steht in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von mir – 10 500 gerichtlich strafbare Handlungen durch Asylwerber. Das können Sie nicht wegdiskutieren, auch nicht auf dem Rücken von kleinen Kindern, denn das ist eine mehr als schäbige Angelegenheit. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Reden Sie einmal über die Parteispenden für die FPÖ!)
Frau Bundesminister Fekter, Sie sind in die Knie gegangen, in die Knie gegangen vor einer linken Asyllobby, die in Kooperation mit den Grünen und ein bisschen der SPÖ den Menschen bei Verfahren hilft, den Menschen und den Asylwerbern dabei hilft, über Jahre hinweg Verfahren anzustrengen. Sie putzen sich jetzt am Verfassungsgerichtshof ab. – Das kann so nicht sein. (Bundesministerin Dr. Fekter: Nein! Nein!) 65 Prozent der Fälle des Verfassungsgerichtshofes heute sind Asylsachen. (Bundesministerin Dr. Fekter: Es geht um den Verwaltungsgerichtshof!) Und wer war die letzten zehn Jahre im Innenressort an der Spitze? Ich glaube, das war jemand von der ÖVP und die letzten Jahre Sie, Frau Bundesminister. Darüber können Sie nicht hinwegtäuschen, dass das Ihre Verantwortung ist. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. –
Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Woher kommen Ihre Parteispenden? Reden Sie einmal darüber!)
9.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun zu Wort. – Bitte.
9.44
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, auch vor den Fernsehbildschirmen! Ganz herzlich begrüßen möchte ich noch einmal die Schüler und Schülerinnen des borg3. Ich möchte mich bei ihnen ausdrücklich für ihr Engagement bedanken, dafür, dass sie nicht tatenlos zusehen, dass eine ihrer Mitschülerinnen einfach aus ihrer Mitte rausgerissen wird und einfach abgeschoben wird. (Beifall bei den Grünen.)
Zu Herrn Vilimsky nur ganz kurz: Herr Vilimsky, uns allen ist bekannt, dass das Aufenthaltsrecht und Staatsbürgerschaften bei Ihnen und bei Ihrer FPK über volle Taschen abgewickelt werden. Da zählt ja weder humanitäres Aufenthaltsrecht noch Asyl. Man muss nur diesen hier haben (die Rednerin hält einen Geldschein in die Höhe), dann wird man in Kärnten sehr schnell eingebürgert. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Zurück zu unserem eigentlichen Thema. Im April 2009 wurde ein afghanischer Vater gemeinsam mit seinen drei minderjährigen Kindern im Alter von vier, sieben und zehn Jahren in Schubhaft genommen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek – in Richtung FPÖ –: Auf Ihre Initiative!) Die Situation war jener der Familie Komani erstaunlich ähnlich. (Abg. Strache: Und was machen Sie mit den Kurden in der Türkei?) Die Mutter lag schwer krank im Spital. Das hinderte die Behörden und die Oberbehörde, die Frau Innenministerin, nicht, diesen Mann und diese Kinder im Alter von vier, sieben und zehn Jahren in Schubhaft zu nehmen.
Die Frau Ministerin hat daraufhin auf eine Anfrage der Grünen gesagt – ich zitiere –: Kinder unter 14 werden nicht in Schubhaft genommen. – Konfrontiert mit dem konkreten Fall der Familie und dem Schubhaftbescheid, der auch an die Kinder adressiert war, die faktisch in Schubhaft genommen wurden, hat sie dann auf die Frage, wie das sein kann, geantwortet – ich zitiere wieder wörtlich –: Diese Kinder sind nicht in Schubhaft, sie begleiten nur ihren Vater dorthin.
Ja geht’s noch zynischer?, muss man fragen. Geht’s noch zynischer, angesichts dessen, dass die Innenministerin, die die österreichische Polizei angeblich zur größten Menschenrechtsorganisation des Landes machen will, so etwas sagt? Zynisch ist das. Kinder kommen in Schubhaft, fünfmonatige Säuglinge werden abgeschoben. Die Ministerin putzt sich entweder an der Fremdenpolizei ab, die übrigens ihr gegenüber weisungsgebunden ist, oder sie putzt sich an einem Magistrat ab und versucht, die politische Verantwortung, die sie als Ressortleiterin hat, einfach abzustreifen. (Beifall bei den Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, allein im Jahr 2008 waren über 180 Minderjährige in Schubhaft. Das sind nicht Zahlen der Grünen, das sind ganz offizielle Zahlen des Innenministeriums – über 180 Kinder und Jugendliche, wobei die Ministerin ja verleugnet, dass unter 14-Jährige überhaupt in Schubhaft genommen werden. Was man von ihren Informationen und von ihren Ansagen zu halten hat, hat der Fall der Familie Komani sehr deutlich gezeigt.
Wir haben inzwischen die Situation, dass GymnasiastInnen mitten in ihrer Klasse festgenommen werden sollen. Ein 14-jähriges Mädchen wird gleich von fünf Fremdenpolizisten in der Schule besucht. (Bundesministerin Dr. Fekter: Weil der Direktor nicht wollte, dass sie abgeschoben wird!) Genau! Dem Direktor und den Lehrern und Lehrerin
nen möchte ich an dieser Stelle auch ganz herzlich danken, dass sie bei dieser beschämenden Abschiebepolitik nicht mitgemacht haben. (Beifall bei den Grünen.)
Einen der wichtigsten Sätze in diesem Zusammenhang hat der abgeschobene Herr Komani selbst gesagt. Er hat nämlich gesagt, irgendwo muss ein Fehler passiert sein. Ja, sehr geehrte Damen und Herren, irgendwo ist ein ganz schrecklicher Fehler passiert. Wenn SPÖ und ÖVP glauben, dass sie die FPÖ rechts überholen können, indem sie genau die Gesetze machen, die die FPÖ verlangt hat, dann ist genau an diesem Punkt ein ganz schrecklicher Fehler passiert. Und diesen Fehler muss man endlich sanieren, diesen Fehler muss man endlich rückgängig machen, damit nicht mehr Säuglinge, die Kinder von österreichischen Staatsbürgern sind, abgeschoben werden, damit nicht mehr GymnasiastInnen vor ihrer gesamten Klassengemeinschaft festgenommen werden, damit diese Schande aufhört! (Beifall bei den Grünen.)
Frau Innenministerin Fekter, treten Sie endlich zurück und machen Sie den Weg frei für eine Menschenrechtspolitik und eine Asylpolitik, die diesen Namen auch wirklich verdient! (Beifall bei den Grünen.)
9.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler zu Wort. – Bitte.
9.49
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Ja, die Abschiebung von gut, von bestens integrierten Kindern und Kleinkindern mit Polizeigewalt ist tatsächlich widerwärtig, letztklassig und eines zivilisierten Rechtsstaates unwürdig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das muss einmal von Haus aus klargestellt werden. (Beifall beim BZÖ.)
Es ist hoch an der Zeit – und das verlangen wir von Ihnen, Frau Ministerin –, dass Sie diese Kinderjagd, wie sie förmlich in diesen letzten Wochen stattgefunden hat, beenden, um nämlich die Richtigen zu erwischen, die Richtigen zu jagen – kriminelle Ausländer, Drogendealer, Einbrecher, Gewalttäter, all diese Elemente, die in Wirklichkeit in Österreich nichts verloren haben. Die sollten Sie abschieben, aber nicht gut integrierte Kinder, die bereits hier in diesem Land Fuß gefasst haben.
Aber Sie haben etwas Richtiges gesagt, Frau Ministerin. Gesetze sind umzusetzen, ja sogar zu exekutieren – in dem Fall im wahrsten Sinne des Wortes. Nur, Frau Ministerin, in keinem Gesetz steht, dass Kinder mit Polizeigewalt, mit Uniformierten aus Schulen geholt werden. Es steht auch in keinem Gesetz, dass unbescholtene Menschen – so wie der Vater dieser Familie; über den wurde heute noch gar nicht gesprochen – wie Schwerverbrecher behandelt werden, sich ausziehen müssen, unangenehm untersucht werden. Wir wissen das alles, was da passiert ist. Das steht auch in keinem Gesetz. Und was schon gar nicht in einem Gesetz steht, ist eine Vorwahlgesetzgebung und eine Nachwahlgesetzgebung – denn das ist ja die Wahrheit, Frau Ministerin!
Das ist die Wahrheit, und das ist die Maske, die wir Ihnen von der ÖVP, heute vom Gesicht ziehen. Sie wollten vor der Wahl mit Ihrer Ministerin noch schnell einmal Härte zeigen und wollten noch schnell vor der Wahl ein paar Stimmen heischen, um nach der Wahl nichts mehr davon zu wissen. Das ist die Tatsache, und das ist auch das Unehrliche an dieser ganzen Politik, die hier vollzogen wird. (Beifall beim BZÖ.)
Vor der Wahl abschieben – zwar die Falschen, das fällt Ihnen jetzt auf den Kopf –, abschieben und Ritterrüstung, und nach der Wahl holen wir alle wieder zurück. Schutzmantel mit Hang zum Gewerbe der Putzerei, denn, Frau Ministerin, Sie übernehmen nicht die Verantwortung, Sie putzen sich auch noch an kleinen Beamten ab, schicken
den Leiter der Fremdenpolizei irgendwo ins Nirwana und sagen, der Verwaltungsgerichtshof ist schuld. Das ist ja noch letztklassiger, wenn nicht einmal politische Verantwortung übernommen wird, Frau Ministerin; das sollten Sie sich wirklich ins Stammbuch schreiben! (Beifall beim BZÖ.)
Ja, wir sind der Meinung, ausländische Straftäter, auch wenn sie Asylanten sind – das ist generell so –, haben in diesem Land nichts verloren. Das sollte der Fokus einer ordentlichen Fremdenpolitik sein: Fremdengesetze, die nicht Straftäter pardonieren, sondern die einerseits gut integrierten Menschen die Möglichkeit geben, hier zu bleiben, aber andererseits eine harte Kante gegen Straftäter ausführen. Da ist das Ausländer-Check-Modell, das das BZÖ entwickelt hat, genau das Richtige, ganz genau das Richtige, exakt auf den Punkt gebracht die Antwort, nämlich dass wir uns jeden Einzelnen – auch der Asylwerber, auch der Altfälle, auch der hier im Land Befindlichen – ganz genau anschauen und uns anschauen: Ist der gut integriert? Wie lange ist er da? Ist er bereits länger als fünf Jahre da aufgrund eines Behördenverzuges und nicht aufgrund des Verzuges – jetzt bin ich schon bei den Grünen und ihren Freunden – von Rechtsanwälten, Experten und der grünen Lobby und Industrie, die mutwillig Asylverfahren verzögern und damit den Betroffenen erst recht nichts Gutes tun? (Beifall beim BZÖ.)
Nicht nur wir sagen das. Lesen Sie, was der Chefredakteur der „Presse“, Fleischhacker, sagt – ich zitiere wörtlich –:
„Dort, wo es um prinzipielle Fragen geht, haben Caritas, Diakonie und andere NGOs sich entschlossen, Seite an Seite mit den Grünen Politik zu machen. Sie agieren als Lobbys mit den handelsüblichen Praktiken der Branche, von Polemik über Vereinfachung bis zur selektiven Faktendarstellung.“
Das ist die Wahrheit. Sie sind es, die den Asylwerbern, und zwar denjenigen, die durchaus auch Chancen haben, hier zu bleiben, mit dieser Anwalts- und Expertenindustrie – ja, ich sage dazu Mafia – ganz extrem schaden – Sie von den Grünen, von den Experten und den entsprechenden NGOs! Das ist die Wahrheit. (Beifall beim BZÖ.)
Daher verlangen wir, Frau Ministerin, dass dieser Abschiebetourismus, den Sie jetzt proklamieren – vor der Wahl abschieben, nach der Wahl zurückholen –, eingestellt wird. Das ist keine konsequente Anwendung von Gesetzen.
Und eines ist auch nicht möglich, weil das auch so herumgeistert: diese Generalamnestie. Da sind wir ganz massiv dagegen, denn in einem Aufwaschen eine Generalamnestie zu verfügen und zu sagen, es dürfen überhaupt alle dableiben, ohne zu prüfen, ob die überhaupt unbescholten sind, ohne zu prüfen, ob die überhaupt hier gebraucht werden, ohne zu prüfen, ob überhaupt ein Asylgrund besteht, das kann es auch nicht sein. Nein, es braucht ein geordnetes Verfahren mit Kriterien, die menschenwürdig sind – jawohl, die menschenwürdig sind! –, wonach man ganz genau jeden einzelnen Fall prüft, ob jemand überhaupt die Möglichkeit hat, hier zu bleiben, oder ob er sich nicht integrieren will, straffällig geworden ist – dann hat er aber auch in Österreich nichts verloren! (Beifall beim BZÖ.)
9.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.
9.54
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte KollegInnen des Hohen Hauses! Werte Damen und Herren vor den Fernsehschirmen! Ich möchte ein bisschen zum Rechtsschutztag am 18. November 2009 zurückkehren, den die Frau Bundesministerin mit folgenden Begrüßungsworten eröffnet hat – ich zitiere –:
Regelungen im Asyl- und im Fremdenrecht sind besonders sensibel, weil sie menschliche Schicksale betreffen. Asylgründe sind oft für uns Österreicherinnen und Österreicher nicht vorstellbar. Daher tragen wir ein Höchstmaß an Verantwortung, und der politische Populismus in dieser Angelegenheit und vor allen Dingen auf dem Rücken der Menschen, die es betrifft, ist unangebracht und verwerflich. – Zitatende.
Das kann ich unterstreichen. (Beifall bei der SPÖ.)
Asyl und fremdenrechtliche Fragen sind trotzdem voneinander zu unterscheiden. Asyl ist eine völkerrechtliche Verpflichtung, und sowohl die Gesetzgebung als auch die Vollziehung sehen sich immer vor der Notwendigkeit, Konfliktsituationen zu lösen. Auch die zuständigen Organe, die mit diesen menschlichen Tragödien konfrontiert sind – das sind auch die Polizistinnen und Polizisten, die ihren Auftrag durchzuführen haben –, sind Familienmenschen, auch sie haben Kinder und ihnen geht das wirklich ganz massiv nahe. Das sind für mich die Letzten, die in diesem Prozess überbleiben dürfen, Frau Ministerin. Die Verantwortung gehört schon zu Ihnen. Die starke Resonanz in der Öffentlichkeit hat das gezeigt. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich glaube, dass wir uns einig sind, dass Asyl ein Menschenrecht ist, das wir auch weiter achten müssen und das zu garantieren wir auch verpflichtet sind, und dass wir eine Verkürzung der Verfahren brauchen. Seit der Schaffung des Asylgerichtshofes, der ja mit 1. Juli 2008 seine Arbeit aufgenommen hat, ist die Bearbeitungszeit der Fälle schon auf sechs Monate gesunken. Nichtsdestotrotz haben wir als Österreicher im europäischen Konsens aber auch diese Dublin-Verpflichtung zu erfüllen, wodurch bereits die Möglichkeit besteht, diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen zu treffen, damit Rechtssicherheit gegeben ist.
Dass es Probleme gegeben hat, sieht man daran, dass wir ja damals diesen humanitären Aufenthalt für diese sogenannten Altfälle geschaffen haben, und die Summe dessen, was da schon erledigt wurde, zeigt ja, dass es auch wirkt.
Jetzt möchte ich ganz kurz zu den beiden Fällen kommen, zu den Armenierinnen, zur 58-jährigen Mutter und ihrer 14-jährigen Tochter, die von der Schule abgeholt hätte werden sollen. Was ist da passiert?
Im Februar 2006 sind sie über Ungarn nach Österreich gekommen. Im März bereits wurde der Asylantrag zurückgewiesen, weil es ein Dublin-Verfahren war. Das Berufungsverfahren beim Bundesasylsenat wurde abgewiesen, und es kam zur Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Und das ist eine Unmöglichkeit, dass man dort für etwas, das wirklich nur eine Formsache ist – und da bin ich auch bei Ihnen –, vier Jahre für eine Entscheidung braucht. Die beiden Frauen waren hier vier Jahre lang gut integriert, die eine hat gearbeitet, die andere ist zur Schule gegangen sind. Frau Bundesministerin, das kann nicht sein, das darf nicht sein, und das gehört auf alle Fälle geändert.
Wir müssen uns aber immer bewusst sein, dass jede einzelne Entscheidung, die in diesem Bereich getroffen wird, eine Entscheidung ist, die Menschenschicksale betrifft, und es entspricht nicht der Tatsache, dass wir uns in schwierigen Fällen zwischen der rechtlichen Norm oder der humanitären Lösung entscheiden können; wir müssen beides ins Boot nehmen.
Meiner Meinung nach, Frau Bundesministerin, hätte der Fall Komani in der Form nicht passieren dürfen. Meiner Meinung nach spricht genau der § 10 Art. 2 des Asylgesetzes dafür, warum sie nicht abgeschoben hätten werden dürfen. Und jetzt auch noch die Schuldzuweisung an den Bürgermeister weiterzugeben, das finde ich wirklich beschämend, denn ich habe den Nachweis darüber, dass es eine Befürwortung gegeben hat, dass die Familie Komani ganz einfach dableiben kann. Das ist etwas, was bei Ihnen im Resort bleibt, Frau Ministerin.
Wir sind uns sicherlich einig – und da haben Sie ja auch schon einen Vorstoß gemacht –, dass eine große Sensibilität der Behörden da sein muss. Es gehört der Menschenrechtsbeirat im Vorfeld einbezogen, es gehören Ärzte und Psychologen bei solchen Fällen stärker einbezogen. Es soll die Ausbildung der Beamten, die dafür zuständig sind, wesentlich besser sein. Sie sollen Zivilbekleidung und keine nach außen hin sichtbaren Waffen tragen, und es soll – ganz, ganz wichtig – ganz einfach eine Koordinierungsstelle und eine Ombudsstelle geben.
In diesen vielen Fällen gibt es eine Bandbreite von sinnvollen und humanen, aber dennoch rechtsstaatlichen Möglichkeiten, und wir haben die Verpflichtung, rechtsstaatlich zu handeln. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Mein Abschlusssatz: Ja, ich stehe dazu, Kinder gehören nicht ins Gefängnis – und wir werden mit dem Koalitionspartner erneut in Verhandlungen treten, damit die Kinderrechte in die österreichische Verfassung aufgenommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
10.00
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Steibl zu Wort. – Bitte.
10.00
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Eingangs möchte ich einige Sätze zu den Ausführungen von Frau Kollegin Glawischnig sagen, die den weiteren Verlauf der Sitzung aber offensichtlich nicht mehr so ernst nimmt, denn sie ist nicht anwesend. (Abg. Grillitsch: Es ist ihr nicht mehr wichtig! Die fehlt die meiste Zeit, die Frau Glawischnig!)
Frau Glawischnig hat davon gesprochen, dass wir Kinderrechte mit den Füßen treten. – Ich kann nur antworten: Für die ÖVP besteht absolut kein Zweifel daran, dass die Rechte der Kinder in der österreichischen Bundesverfassung verankert gehören. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Mag. Schwentner.)
Sie von der Opposition – auch Sie von den Grünen! – haben nicht mitgestimmt! (Ruf bei den Grünen: Wir wissen, warum!) Wir verhandeln. Wir sind uns mit unserem Regierungspartner seit einem Jahr einig und wollen das hier beschließen, aber Sie verhindern das. Jetzt sagen auch NGOs: Ja, Kinderrechte in die Verfassung! – Aber vielleicht sind das nicht die richtigen NGOs, und vielleicht wollen Sie noch weitere Maßnahmen verankert haben, um das hinauszuzögern.
Ja, auch wir von der ÖVP sind der Meinung, Kinder gehören nicht ins Gefängnis. Selbstverständlich weiß das auch Frau Bundesministerin Fekter, und auch sie hat das gesagt und auch so gehandelt. Auch der Leitgedanke der neuen Chefin der Fremdenpolizei, Frau Jelinek, ist – vielleicht haben Sie das verfolgt –: Wertschätzung und Respekt allen gegenüber. – Dieser Leitsatz ist nur zu unterstreichen und gilt eigentlich für alle handelnden Personen.
Festzuhalten ist aber auch, dass die gesetzlichen Grundlagen in Ordnung sind, wie heute schon erwähnt wurde. Wir haben klare Regeln, die sich bewährt haben. Angesetzt werden muss jedoch beim Vollzug. – Dieser muss besser werden. Ein professionelles Vorgehen gepaart mit der nötigen Sensibilität ist ein Muss. Das haben gerade die Ereignisse der letzten Tagen und Wochen gezeigt, und das weiß auch unsere Frau Innenministerin. Es geht um schnelles, professionelles Handeln, und sie hat die richtigen Maßnahmen gesetzt.
Da aber Zweifel daran aufgetaucht sind, dass die vom Magistrat Steyr durchzuführende Prüfung korrekt war, möchte ich in Richtung der Abgeordneten Cap und Vilimsky Folgendes sagen: Der Bescheid des Bürgermeisters von Steyr war – ganz konkret – mangelhaft. (Abg. Dr. Pirklhuber: ... ist gültig!)
Der bloße Verweis auf eine Stellungnahme der Sicherheitsdirektion Oberösterreich ist gemäß § 44b Abs. 1, letzter Halbsatz, zu wenig. Der Bürgermeister muss selbst werten, das ist auch gesetzlich verankert. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Damit können Sie 80 Prozent aller Baubescheide aufheben! Genau so schauen alle Baubescheide aus!) – Sie können sich selbst zu Wort melden.
Ein weiterer Punkt, den ich herausgreifen möchte: Das, was Bundesministerin Maria Fekter in die Wege geleitet hat, nämlich die spezielle Infrastruktur zur familiengerechten gemeinsamen Unterbringung, wird in Kürze geschaffen, zum Beispiel mit betreutem Wohnen. Die notwendigen Raumressourcen werden vom Bundesministerium für Inneres bereitgestellt.
Da machen es sich manche schon sehr einfach – meiner Meinung nach zu einfach –, indem sie sich einfach an unserer Innenministerin abputzen, auf gut Steirisch gesagt, und ihr alles zuschieben. (Die Abgeordneten Mag. Korun und Vilimsky: Sie putzt sich ab!) Da kann man leider auch den Verwaltungsgerichtshof nicht ausnehmen, der sich eigentlich selbst ins Visier nehmen sollte, denn für formale Entscheidungen darf man meiner Meinung nach nicht so lange brauchen.
Sich einfach immer abzuputzen, das wird wohl in Zukunft nicht gehen. Wir sind der Meinung, dass wir alle Verantwortung tragen und – genau so, wie die neue Fremdenpolizei-Chefin es gesagt hat – allen Menschen Respekt und Wertschätzung entgegenbringen sollten.
Abschließend möchte ich sagen: Wer Schutz und Hilfe braucht, dem wird in Österreich geholfen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Ha, ha, ha!) Unsere Frau Bundesministerin hat in einer schwierigen Zeit und in einer schwierigen Situation so gehandelt, wie es sich gehört. (Beifall bei der ÖVP.)
10.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
10.04
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Der Titel dieser Aktuellen Stunde heißt „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“, und ich habe gedacht, wir diskutieren jetzt über den § 74 des Strafvollzugsgesetzes, in dem geregelt ist, dass straffällige verurteilte Mütter ihre Kinder bis zu deren drittem Lebensjahr bei sich im Gefängnis behalten dürfen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich habe mir gedacht, es geht vielleicht darum, dass jugendliche Rechtsbrecher ab 14, 15, 16 Jahren nicht mehr in ein Jugendgefängnis kommen dürfen.
Ich habe mir gedacht, das man vielleicht Eltern, die straffällig geworden sind, nicht mehr einsperren wird dürfen, weil sie Kinder zuhause haben. – Nein, diese Debatte gibt es hier offensichtlich nicht, weil diese Errungenschaften – Kinder im Gefängnis – offensichtlich auch als gut angesehen werden. Letztlich kann man von einer Partei, deren Bundesvorsitzende Glawischnig vor Kurzem ja nichts anderes verlangt hat, als Kinder ab dem zweiten Lebensjahr den Eltern mittels Zwangskindergarten wegzunehmen, nichts anderes erwarten. (Beifall bei der FPÖ.)
Es geht heute offensichtlich um eine Beschau von Einzelfällen, die in Österreich gut oder schlecht gelaufen sind. – Ich kenne die diversen Verwaltungsakte nicht und kann daher dazu überhaupt nichts sagen, weil ich ein Aktenwissen, das sich nur auf Medienberichte zurückführen lässt, für durchaus mangelhaft halte.
Aber wenn Sie schon Einzelfälle diskutieren wollen, dann werden wir in Zukunft auch jeden einzelnen Fall der österreichischen MindestpensionistInnen diskutieren, die sich im Winter die Heizkosten nicht leisten können. Wir werden über Mütter mit Kindern spre
chen, deren Vater durch einen Unfall umgekommen ist, die vor dem Ruin ihrer Existenz stehen. Und wir werden zum Beispiel auch über Einzelfälle von Vätern sprechen, die ihre Kinder schon seit Langem nicht mehr gesehen haben, weil sie durch lange Besuchsrechtsverfahren daran gehindert werden. – So sieht Einzelfallbetrachtung aus, wie Sie sie betreiben, aber dafür sind wir nicht gewählt, weil wir generelle Regelungen schaffen.
Wenn Sie behaupten, diese Kinder werden von einem Tag auf den anderen abgeholt, aus ihrem Leben herausgerissen, dann frage ich mich: Ja wo sind denn all die Briefe von den Fremdenbehörden geblieben, die geschickt werden, bevor diese Zwangsmaßnahmen erfolgen? (Abg. Mayerhofer: In Verstoß geraten!) Wo ist die Information der Fremdenpolizei – Sie haben jetzt auszureisen, dafür haben Sie einen Monat Zeit, ordnen Sie Ihre Angelegenheiten, wenn es länger dauert, helfen wir Ihnen, wir besuchen Sie – geblieben? Wo ist denn all das bei diesen Familien geblieben?
Die Information hat es jedenfalls gegeben, denn woher wüssten sonst die Medien, dass gerade eine Abschiebung ansteht, sodass sich das Kamerateam schon bereitstellen kann? Kriegen vielleicht die Medien die Bescheide, bevor sie die Normadressaten überhaupt bekommen? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Haben wir auch schon gehabt, dass sie den Bescheid vor den Betroffenen gehabt haben!) Was ist denn da für eine Inszenierung dahinter? (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Und dann fragen Sie die Frau Bundesministerin, wie sie den Kindern das erklärt! – Wissen Sie, wer das den Kindern zu erklären hat? – Die Eltern haben das den Kindern zu erklären, dass sie jetzt aus Österreich fortmüssen! Die Frau Bundesministerin muss nicht zu jeder einzelnen Familien hingehen, bei der so ein Verfahren läuft.
Nächster Punkt: Sie sagen immer, Vater und Mutter seien gleichwertig, alle können alles alleine machen. – Und in diesem Fall ist die Mutter im Krankenhaus, aber der Vater ist offensichtlich alleine nicht in der Lage, sich um seine Kinder zu kümmern, sondern die Kinder müssen bei der Mutter sein! Gibt es in Zukunft auch Demonstrationen und Kundgebungen, wenn aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels oder Ähnlichem eine Familie umzieht und das Kind aus der Schule herausgenommen werden muss? Wird es dann auch Demonstrationen geben, weil dieses Kind aus dem Freundeskreis herausgerissen wird? – Nein, meine Damen und Herren von den Grünen! Sie sind nichts anderes als die Schutzpatrone der unkontrollierten, illegalen Zuwanderung, der Einwanderung in unser Sozialsystem; sonst haben Sie nichts vorzuweisen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben
natürlich auch beobachtet – diese Kritik kann ich Ihnen nicht
ersparen, Frau Bundesministerin –, dass diese „Aktion
scharf“ kurz vor der Wahl ein bisschen, wie man salopp sagt, in die Hose
gegangen ist. Die Bevölkerung hat erkannt, wer in Österreich die
Integrationspolitik richtig handhabt. Der Schmied sitzt hier vor mir,
nämlich
H.-C. Strache – Ihnen von der ÖVP wird der Schmiedl aber
nicht abgenommen. Ihnen geht es unter dem Deckmantel der Humanität doch darum,
dass sie letztlich sogar Postenschacher betreiben und unliebsame Rote entfernen
und durch Schwarze ersetzen können. Ich kann nur sagen, liebe
Österreicherinnen und Österreicher, die Sie diese
Volksvertretung gewählt haben: „Wählt eine bessere Partei. Ihr
habt die gute nicht ergriffen.“ – So
heißt es in Schillers „Wallenstein“. (Beifall bei der
FPÖ. – Ruf bei der ÖVP:
Der Wallenstein!)
10.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.
10.10
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Tribüne! Sehr verehrte Damen und Herren! Lassen wir
doch die Kirche im Dorf! (Oh-Rufe bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Weinzinger: Die Moschee!) Es geht doch hier nicht darum, Einzelfälle breitzutreten, sondern darum, dass diese Einzelfälle ein furchtbares und beschämendes Symbol für Österreich darstellen, ein Symbol dafür, dass Kinder von ihren Eltern getrennt und in Gefängnisse gesteckt werden und dass Kinder in ein für sie völlig fremdes Land abgeschoben werden! Darum geht es – und das ist die Schande, die Österreich gerade widerfährt! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mayerhofer: Österreich-Vernaderer, sonst nichts! – Abg. Weinzinger: Sie waren aber gut instruiert ...! Österreich-Vernaderer!)
Unzählige Male wurde hier im Parlament über die Kinderrechte und deren verfassungsrechtliche Verankerung gesprochen sowie über Grundprinzipien, die – zum Wohle der Kinder – an oberster Stelle in unserem Staat stehen sollten. Jedes Kind, jeder Jugendliche/jede Jugendliche hat in Österreich gleich viel wert zu sein und hat die gleichen Rechte zu haben, und zwar unabhängig von der Hautfarbe, unabhängig von der Sprache, unabhängig vom Status der Eltern, unabhängig von der Religion, unabhängig von der Herkunft. Das Wohl aller Kinder in Österreich ist vorrangig, und das muss auch in alle Entscheidungen einfließen, weil es um das Beste für die Kinder und Jugendlichen geht.
Das Kindeswohl an erste Stelle zu setzen, würde heißen, die Kinderrechte auch endlich und im vollen Umfang in den Verfassungsrang zu heben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es muss hier schon auch die Frage gestellt werden, warum das noch nicht geschehen ist. Und es muss auch die Frage gestellt werden, ob für diese Bundesregierung diese Grundprinzipien nichts wert sind, ob diese Grundprinzipien dieser Bundesregierung nichts bedeuten. – Diese Fragen sind hier zu stellen, weil Jugendliche aus ihrem Leben gerissen werden, weil Jugendliche ihren Lebensmittelpunkt hier in Österreich verlieren und in ein Land abgeschoben werden, das sie gar nicht kennen. Ihre Familien leben hier in Österreich, ihr ganzes Umfeld ist hier in Österreich. Diese Kinder werden ihrer Zukunft beraubt, wenn solche Rechte nicht eingehalten werden.
Die Frage der Werthaltung dieser Bundesregierung ist eine wichtige. Wenn Kinder und Jugendliche hier in Österreich zur Schule gehen, lange hier leben, ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und dennoch abgeschoben werden, dann werden diese Kinder traumatisiert. Diese Bundesregierung traumatisiert Kinder und Jugendliche – schützt sie aber nicht!
Kinderrechte im vollen Umfang in der Verfassung zu verankern, muss ein Hauptziel sein. Ein Staat hat die Verpflichtung, Kinder und Jugendliche zu schützen. Die gesamte Kinderrechtskonvention ohne Wenn und Aber umzusetzen, ist Pflicht, und zwar soll das so rasch wie möglich geschehen (Abg. Steibl: Das meine ich auch, wenn Sie das gehört haben!) – und zwar die gesamte Kinderrechtskonvention, ohne Vorbehalte, und nicht nur ausgewählte Artikel.
Kinder haben in Gefängnissen nichts verloren! Kinder haben das Recht auf soziale Absicherung, auf freie Bildung. Sie haben das Recht auf Chancengerechtigkeit und auf Antidiskriminierung. Kinder und Jugendliche haben auch das Recht, angehört zu werden: auch von der Bundesregierung, von der Innenministerin, aber auch vom Parlament. (Beifall bei den Grünen.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kinder und Jugendliche haben das Recht, dass sie sich auf den Staat, in dem sie leben, verlassen können, dass ihnen Sicherheit gewährt wird – und dass sie hier eine Zukunft haben. Ein Bleiberecht ist niemals ein Gnadenakt.
Die Kinderrechte in den Verfassungsrang zu heben, bedeutet, Kinder und Jugendliche zu schützen – und das muss das Ziel dieser Bundesregierung sein! (Beifall bei den Grünen.)
10.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
10.14
Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Kollege Kopf, du hast vorhin davon gesprochen, dass dieses schnelle Asylrecht, das ihr von ÖVP und SPÖ geschaffen habt, die Verfahren beschleunigen würde. – Dazu kann ich nur sagen: Ihr hättet das schon vor Jahren haben können, denn damals, als das BZÖ mit euch von der ÖVP in der Regierung war, haben wir vom BZÖ das immer wieder angesprochen und beantragt, aber ihr von der ÖVP wart immer dagegen. Wärt ihr das nicht gewesen, dann hätten wir heute diese Fälle nicht. Dann gäbe es auch den Fall der Zwillinge Komani nicht, sondern dann wäre das alles schnell erledigt worden. (Abg. Kopf: Hätt i, war i, tät i!)
Das aber ist die Politik der ÖVP: eine Politik des Verzögerns. Und nachher versuchen Sie dann immer, Gegenteiliges für sich zu verkaufen. – Dazu können wir vom BZÖ nur sagen: Für so etwas stehen wir nicht zur Verfügung! (Beifall beim BZÖ.)
Frau Ministerin Fekter, Sie haben wirklich ein Problem, denn Sie machen eine verfehlte Ausländer- und Asylpolitik. Gut integrierte Kinder, gut integrierte Familien einfach abzuschieben, das ist der falsche Weg!
Gesagt werden muss in diesem Zusammenhang aber auch, dass wir in verschiedenen Bereichen auch deshalb in diese Situation gekommen sind, weil gewisse NGOs mit Ketten-Asylanträgen das ganze Verfahren verzögern und oft mit allen möglichen Tricks und Mitteln versuchen, Menschen hierzubehalten, die sich zu Unrecht in unserem Land aufhalten. Auch da kann man manchmal an der Rechtsstaatlichkeit zu zweifeln beginnen!
Meine Damen und Herren, im Gegenzug aber: Erwachsene Drogendealer, Einbrecher und sonstige Straftäter werden nicht abgeschoben! (Bundesministerin Dr. Fekter: Stimmt nicht!) Da wundert es mich schon, Aussagen zu hören wie: Diese Staaten nehmen diese Leute nicht zurück! – Dazu kann ich nur sagen: Frau Ministerin, das ist doch Ihr Job! Sie müssen mit diesen Staaten verhandeln! Das ist der Job der Regierung, des Außenministers. Bei diesen Staaten könnte man ja zum Beispiel – meistens geht es ja um Länder der Dritten Welt – die Entwicklungshilfe einstellen, wenn sie nicht kooperativ sind. Das machen ja auch andere Länder so. Das wäre die richtige Politik! (Beifall beim BZÖ.)
Meine Damen und Herren von der Bundesregierung, Sie können ja auch auf europäischer Ebene Druck machen, da gemeinsam vorzugehen. Das sind andere Staaten, die da ganz gleich denken. Daher: Setzen Sie ein Zeichen in diesem Bereich, denn dann machen Sie eine vernünftige Politik! Frau Ministerin, mein Tipp dazu: Setzen Sie sich durch!
Nun zum Fall Komani. Diese Familie stellt geradezu den klassischen Fall für ein humanitäres Aufenthaltsrecht dar, wie Sie sagten. Ja, da haben Sie recht, Frau Minister, denn diese Kinder sprechen perfekt Deutsch. Der Vater hat eine Arbeitsstelle, ist gut integriert, im Job bemüht, wird als vorbildlich beschrieben; die Mutter liegt im Spital. Also geradezu eine klassische Familie für den Ausländercheck, wie das das BZÖ unter Josef Bucher immer angeregt hat.
Mein Kollege Peter Westenthaler hat das vorhin bereits angesprochen: Da müsste es ein klares Programm geben, damit solche Fälle eben erst gar nicht mehr auftreten können.
Nun, Frau Ministerin, zur Rot-Weiß-Rot-Karte, die vor ein paar Tagen von Wirtschaftskammerpräsident Leitl beziehungsweise dem Gewerkschaftspräsidenten vorgestellt wurde: Wenn ich mir diese Rot-Weiß-Rot-Karte anschaue, dann muss ich sagen, dass sich darin große Teile des Ausländercheck-Programmes des BZÖ wiederfinden. Sie
müssten also wissen, wovon Sie sprechen. Dazu kann ich nur sagen: Hätten Sie diese Rot-Weiß-Rot-Karte schon vorher durchgezogen, hätten Sie jetzt kein Problem.
Was aber tun Sie? – Dazu der Fall einer weiteren Familie: Die Mutter liegt im Spital – und das Kind wird abgeschoben, und zwar mit Hilfe des oberösterreichischen Sicherheitsdirektors Alois Lißl, der „zufällig“ vom damaligen Innenminister Strasser zum Sicherheitsdirektor für Oberösterreich ernannt wurde. Und Herr Strasser ist ja kein Unbekannter: Strasser hat, wie kürzlich bekannt wurde, eine 400 000 € teure Reise mit dem VP-Klub beziehungsweis einer EU-Delegation nach Madeira unternommen. In Luxushotels werden „Klausuren“ abgehalten und Urlaub unter Verschwendung von Steuergeld gemacht! – So viel also zu Ernst Strasser.
Herr Lißl hat Ihnen, Frau Minister Fekter – das ist von Peter Westenthaler bereits angesprochen worden –, einen medienwirksamen Auftritt vor der Wien-Wahl beschert, den Sie natürlich dankend angenommen haben. (Bundesministerin Dr. Fekter: Der Bürgermeister von Steyr hat die Abschiebung veranlasst!) – Es war schon der Herr Lißl, der da mitbeteiligt war.
Mit dieser Maßnahme haben Sie „erreicht“, Frau Minister Fekter, dass Sie dieser „Asylindustrie“, der unzählige NGOs angehören, die von gewisser politischer Seite gesteuert ist und die großteils von Steuergeldern lebt, Munition in die Hand gegeben haben für deren Politik, die da heißt: Türen auf, alles herein! – Doch das ist der falsche Weg!
Meine Damen und Herren, ich war vor einiger Zeit in Brüssel, und zwar bei einer Konferenz über polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, und kann Ihnen sagen: Genau diese Politik, die hier von den Grünen betrieben wird, ist dort von kommunistischer Seite gekommen, denn auch sie haben gesagt: Türen auf, alles herein! Vorwiegend ging es da um Griechenland; wir wissen ja, wie in Griechenland das Asylsystem funktioniert. – Genau diese kommunistischen Organisationen haben eine solche Politik vertreten. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Jetzt bin ich leider nicht fertig geworden mit meiner Rede. (Ruf bei der ÖVP: So ein Problem! – Abg. Kopf: Das reicht schon!)
Abschließend noch kurz zu jenem Polizisten, der hier bereits als Bauernopfer dargestellt wurde: Frau Ministerin, das ist der falsche Weg! Wenn Sie eine solche Politik betreiben, können wir nur sagen: Treten Sie zurück, Frau Bundesminister Fekter! (Beifall beim BZÖ.)
10.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.
10.20
Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Recht muss Recht bleiben. Ich glaube, darüber sind wir uns hier in diesem Haus sehr wohl einig. Es darf nicht sein, dass über das humanitäre Bleiberecht Türen geöffnet werden, dass Asylwerber hereinkommen, die das System missbrauchen, die hier kriminell werden und uns Österreicher ausnützen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie wissen schon, dass Sie Recht auch ändern können, oder?)
Wir wissen aber auch, dass es nicht sein kann, dass kleine Kinder in Gefängnisse gesperrt werden. Wir wissen aber auch alle, dass gerade wir Volksvertreter schon Herz und Gefühl haben und es nicht mit anschauen können, wenn kleine Kinder eingesperrt werden, um sie abzuschieben.
Ich frage mich aber auch: Wo haben die Väter das Herz, wenn sie ihre Kinder nicht in Ungarn besuchen, weil sie eben dort das Erstaufnahmeverfahren haben, oder sich nicht
dort hinbegeben, sondern lieber hier den Vorteil in Österreich nützen? (Beifall bei der FPÖ.) Ich glaube, hier muss man auch fragen, ob wir die Verantwortung tragen oder diese Väter. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das sind Österreicher!)
Ich bin auch überzeugt davon, dass viele von diesen Kindern bewusst in die Welt gesetzt wurden, um mit dem humanitären Bleiberecht argumentieren zu können. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Und das ist etwas, was wir wirklich hinterfragen sollen, wer dann die Verantwortung trägt.
Das humanitäre Bleiberecht ist eine sehr gute Einrichtung, mit der wir auch gut umgehen sollten. Ich bin aber enttäuscht davon, wie mit diesem System umgegangen wird, wie dieses Verfahren, hier speziell im Fall von diesen zwei kleinen Kindern, abgewickelt wurde, dass ich mich wirklich frage, wie man nur so stümperhaft damit umgehen kann, indem man die Kinder abschiebt, sie dann wieder zurückholt, sagt, man wird ein neues Verfahren machen, ohne zu wissen, ob sie dann bleiben dürfen oder nicht oder wieder abgeschoben werden.
Es ist, wie ich meine, wichtig, mit dem humanitären Bleiberecht ganz klar umzugehen, ganz klar zu arbeiten.
Und eines, sehr geehrte Frau Ministerin, sei Ihnen auch gesagt: Es ist nicht schön, wie Sie sich dann zu guter Letzt an den Beamten abputzen, den Beamten die Schuld geben und sagen: Na ja, die Beamten und der Bürgermeister haben es verzockt, die haben es falsch gemacht!
Ich habe hier nur einen Satz dazu zu sagen, Frau Ministerin: Nicht die Ministerverantwortung gibt es da, sondern da kann man nur sagen : Wie der Herr, so’s G’scherr! (Beifall bei der FPÖ.)
10.22
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 6537/J bis 6648/J;
Zurückziehungen: 6591/J und 6592/J;
2. Anfragebeantwortungen: 6181/AB bis 6195/AB;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (13. FSG-Novelle) (900 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (901 d.B.),
Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (917 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der
strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp) (918 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (922 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Arbeitsverhältnisse zu Theaterunternehmen (Theaterarbeitsgesetz – TAG) erlassen und mit dem das Urlaubsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (Theateranpassungsgesetz 2010) (936 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – 2. SVÄG 2010) (937 d.B.);
4. Initiativanträge:
Zurückziehungen: 548/A(E) und 1256/A(E).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 61 betreffend „gemeinsame Obsorge“, überreicht vom Abgeordneten Ing. Norbert Hofer;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Antrag 1284/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übergangsbestimmungen bei eingetragenen PartnerInnenschaften;
Außenpolitischer Ausschuss:
Abkommen zwischen der Republik
Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilatera-
len Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von
Verbindungsbüros in Wien (923 d.B.);
Bautenausschuss:
Antrag 1292/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend leistbares Wohnen im gemeinnützigen Wohnbau;
Gesundheitsausschuss:
Antrag 1285/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorschlag der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten Möglichkeiten einzuräumen, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen,
Antrag 1286/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz von Straßentieren („Streunertieren“) in der EU,
Antrag 1287/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Haltungsbedingungen von Masthühnern,
Antrag 1293/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte;
Hauptausschuss:
Antrag 1290/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG über die Beibehaltung der Wehrpflicht oder den Ersatz durch ein Freiwilligenheer;
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (915 d.B.);
Justizausschuss:
Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation (924 d.B.),
Antrag 1289/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend geplante Wirtschaftskompetenzzentren im Zuge des „Strafrechtlichen Kompetenzpaketes“;
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und ein Pflanzenschutzgesetz 2011 erlassen werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2010) (896 d.B.);
Umweltausschuss:
Antrag 1291/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung eines bundesweiten Solardachkatasters;
Verfassungsausschuss:
Antrag 1288/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Staatsreform bei den obersten Organen der Republik;
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich (928 d.B.);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Justizausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend Vorgabe der Regel 31 des Österreichischen Corporate Governance Kodex sowie betreffend Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz von Aktienoptionen und Bericht über die europäische Entwicklung im Bereich der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2009, E 40-NR/XXIV. GP (III-185 d.B.).
C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Ambulanz- und Rettungsflügen.
*****
Fristsetzungsanträge
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Grosz beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Bericht
erstattung über den Antrag 461/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Rechnungshofgesetz geändert werden, eine Frist bis 15. November 2010 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Die Abstimmung über diesen Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 928/A(E) betreffend: „6 aus 45“ ist zu wenig – alle Kinderrechte in die Verfassung, eine Frist bis 15. November 2010 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 5 und 6, 7 und 8 sowie 10 und 11 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 126 Minuten, FPÖ 113 Minuten, Grüne 99 Minuten sowie BZÖ 95 Minuten.
Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF im Anschluss an die Aktuelle Stunde von 10.25 Uhr bis 13.00 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: Erklärung des Bundesministers für Finanzen: 24 Minuten, eine Redner-/ Rednerinnenrunde mit je 10 Minuten und drei weitere Runden mit je 5 Minuten, also insgesamt 149 Minuten.
Die erste Redner-/Rednerinnenrunde wird in der Reihenfolge FPÖ, SPÖ, Grüne, ÖVP und BZÖ abgewickelt, die weiteren Runden nach Fraktionsgröße.
Der vorsitzführende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die verbleibende Restzeit für die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.
Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit aufgerufen.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
1. Punkt
Erklärung des Vizekanzlers und Bundesministers für Finanzen gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum Stand der Budgetvorbereitungen
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung entsprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine Debatte stattfinden.
Nun erteile ich dem Herrn Vizekanzler zur Abgabe der Erklärung das Wort. Die Dauer dieser Erklärung soll 24 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Vizekanzler.
10.26
Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren auch zu Hause an den Fernsehschirmen! Ich bin froh darüber, dass ich heute hier im Hohen Haus Gelegenheit habe, zum Stand der Budgetverhandlungen einen Zwischenbericht abzugeben.
Wie allgemein bekannt, haben wir uns zum Ziel gesetzt, dass wir am 1. Dezember dieses Jahres dem Parlament das Detailbudget für 2011 vorlegen, damit es mit 1. Jänner auch entsprechend in Kraft treten kann. Darüber hinaus habe ich mit dem Bundeskanzler vereinbart, dass wir gemeinsam möglichst alle Maßnahmen, die unsere Budget- und Haushaltsplanung bis 2014 dauerhaft absichern, ausarbeiten und dem Nationalrat bereits in dieser Periode die Budgetbegleitgesetze dafür vorlegen.
Das ist eine sehr umfangreiche, große Aufgabe für jeden Finanzminister und für jede Bundesregierung. Um sie erfolgreich zu bewältigen, haben wir in den letzten Monaten mit sämtlichen Ressorts umfangreiche Arbeiten durchgeführt. Jeder Minister und jede Ministerin hatten ihre Ausgaben bis ins kleinste Detail zu durchforsten und nach Möglichkeiten zu suchen, wie wir effizient und auch sinnvoll sparen können. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen, die diesen Auftrag ernst genommen und bereits sehr gut durchdachte und auch ausgewogene Konzepte vorgelegt haben.
Seit Beginn der vergangenen Woche (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Seit Beginn der vergangenen Woche!) verhandeln wir nun in der Regierung intensiv und beinahe nonstop über die Vorschläge. In einem ersten Schritt haben wir die politisch sensiblen Punkte der Maßnahmenpakete identifiziert.
In weiterer Folge habe ich gemeinsam mit meinen beiden Staatssekretären Andreas Schieder und Reinhold Lopatka in Budgetgesprächen mit jedem einzelnen Minister und mit jeder Ministerin die einzelnen Vorschläge analysiert und verhandelt.
Und am Wochenende ist es gemeinsam mit dem Bundeskanzler in langen Verhandlungen gelungen, bereits einige Ressorts weitgehend außer Streit zu stellen. In diesen Ministerien werden Kontrollinstanzen gebündelt, Projekte auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft, Einsparungen bei Verwaltung und Personal vorgenommen, Fuhrparks redimensioniert, IT-Kosten zurückgefahren und, auch wenn das schmerzhaft ist, Förderungen und Direktzahlungen gekürzt.
Dies macht mich zuversichtlich, dass es uns gemeinsam gelingen wird, die schwere Aufgabe, die in den kommenden Tagen noch auf uns zukommt, auch zu bewältigen.
Bei anderen Ministerien – das möchte ich hier offen sagen – hat sich jedoch, unabhängig von der Parteizugehörigkeit, herausgestellt, dass noch Gesprächsbedarf besteht, und zwar aus folgendem Grund: Manche der angemeldeten Vorschläge laufen derzeit
eher auf kosmetische oder Einmaleffekte hinaus. Das kann und will ich als Finanzminister nicht akzeptieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich habe darauf zu achten, dass jede Ministerin und jeder Minister die gemeinsam vereinbarten Ziele ernst nehmen und auch im notwendigen Ausmaß sparen.
Wir mussten deswegen einzelne Minister zurück an den Start schicken. Sie werden in diesen Tagen neue Vorschläge erarbeiten und einbringen, um damit unserem gemeinsamen Ziel – auch hier definiert im Nationalrat –, dem Sparen für Österreich, besser zu dienen als mit dem, was bisher vorgelegt wurde.
Eine weitere Herausforderung sind die Gespräche mit den Bundesländern, die geführt wurden und geführt werden müssen zum Stabilitätspakt, zur Pflegefinanzierung, zur Schulverwaltung und zur Entrümpelung der Gesetze und zur Verwaltungsreform. Ich bleibe auch hier bei der Meinung: Es ist notwendig, sich dieser Herausforderung zu stellen!
Die Gespräche in den Arbeitsgruppen und vergangenen Montag im Bundeskanzleramt haben zwar die Positionen der einzelnen Verhandlungspartner klargemacht – mehr aber nicht! Wir sind noch meilenweit von einer Einigung zum Wohle Gesamtösterreichs, auch der Bundesländer entfernt. Die Gespräche müssen daher aus meiner Sicht fortgesetzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allein an diesen Vorgaben können Sie sehen, dass die Verhandlungen sehr hart verlaufen, aber ich bin optimistisch, dass sie in den nächsten Tagen von Erfolg gekrönt sein werden.
Die Vorgaben – das ist immer die Messlatte –, die uns der Nationalrat im Bundesfinanzrahmen durch die Festlegung der Ausgabenobergrenzen gemacht hat, zwingen jeden hier auf der Regierungsbank zu schmerzlichen Maßnahmen.
Es ist daher für jeden Minister auch eine schwierige Gratwanderung, den richtigen Mix an Maßnahmen zu finden. Nur so können wir auch den Spielraum schaffen, der notwendig ist. Nur so können wir garantieren, dass die Leistungen auch in Zukunft bei jenen ankommen, die sie brauchen.
Ich habe immer gesagt: Alle werden ihren Beitrag leisten, und zwar entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit! Das ist eine Frage der Solidarität.
Nehmen wir ein Beispiel: die Familien. Auch dort haben wir aufgrund der Sparvorgaben Handlungsbedarf. Wir haben sehr intensive Gespräche geführt und sind absolut bemüht, trotz des Sparzwangs so sozial verträglich wie möglich zu entscheiden.
Im Pensionsbereich haben wir diese Aufgabe noch vor uns. Die Menschen erwarten von uns zu Recht, dass die Pensionen sicher sind, und sicher werden sie dadurch, dass Einnahmen und Ausgaben in einem vernünftigen Verhältnis bleiben. Das System muss sich stabil entwickeln.
Wenn wir aber Versprechungen machen, immer mehr Privilegien im System für bestimmte Gruppen schaffen oder Schlupflöcher in die Frühpension ermöglichen, dann wird das Pensionssystem am Ende des Tages zu einem Pyramidenspiel (Beifall bei der ÖVP), das von der Hoffnung lebt, dass die nächste Generation noch mehr einzahlt als die vorhergehende. – Das kann und soll so wohl nicht weitergehen!
Ich halte es für die größte soziale Ungerechtigkeit, ein solches System zulasten Ihrer und unserer Kinder fortzuführen. Ich werde daher in diesem Bereich auf die Generationengerechtigkeit achten – übrigens auch ein Gerechtigkeitsaspekt, der oftmals viel zu kurz kommt. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich lege auch deshalb so viel Wert darauf, weil ich weiß, dass wir damit auch vielen PensionistInnen aus der Seele sprechen. Sie wollen nicht als eine Generation verun
glimpft werden, die sich auf Kosten ihrer Enkel ein schönes Leben macht. Das ist ungerecht, und diese Behandlung haben die Pensionistinnen und Pensionisten auch nicht verdient – nur, weil wir Politiker nicht bereit sind, die Strukturen zu verändern.
Die PensionistInnenvertreter haben gestern gemeinsam klargemacht, so wie die Jungen, dass sie ein faires System für die Zukunft haben wollen, ein System, in dem es keine unsoziale und teure Ausnahmeregelung gibt.
Dazu ein Beispiel: Die Gesamtkosten der Hacklerregelung belaufen sich derzeit schon auf rund 2 Milliarden € pro Jahr; eine Pensionserhöhung für ASVG-Pensionisten und Beamte um ein Prozent kostet hingegen rund 390 Millionen €.
Hand aufs Herz: Warum lassen wir es zu, dass über zwei Millionen Pensionisten wegen einer ungerechten Ausnahmeregelung jedes Jahr um ihren Teuerungsausgleich zittern müssen? (Beifall bei der ÖVP.) Wir können beides vereinbaren und beides auf den Weg bringen. Das ist eine Herausforderung, die wir in den nächsten Tagen zu meistern haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Ziemlich verdutzt, die SPÖ!)
Dies ist umso notwendiger, als unsere neuen Prognosen zeigen, dass die Pensionen bis 2014 um zirka 1,9 Milliarden an neuer Dynamik noch zunehmen werden. Daher sollten wir diese Reformen, diese Veränderungsnotwendigkeiten ohne Ideologie im gemeinsamen Wollen der Ausrichtung für die Zukunft: Teuerungsausgleich auf der einen Seite, aber auch Sanierung eines nicht nachhaltigen Systems auf der anderen Seite, gemeinsam angehen und lösen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der öffentlichen Diskussion wird manchmal so getan, als wäre jede Sparbemühung schon an sich unsozial. Das Gegenteil ist der Fall: Schuldenmachen ist unsozial, denn Schuldenmachen heißt Verteilung von unten nach oben. Das ist der wahre Hintergrund hinter dem, was wir beim Schuldenmachen zu diskutieren haben! (Beifall bei der ÖVP.)
Die Menschen haben nämlich gar nichts davon, dass wir 8 bis 9 Milliarden € an Zinsen jährlich in den Rauchfang zahlen. Davon profitiert niemand – außer den internationalen Finanzinvestoren, die der Republik und den öffentlichen Körperschaften ihr Geld leihen.
Was einige noch nicht begriffen haben: Schuldenmachen ist auch heute viel gefährlicher, als es einmal war. Seit einige Länder in Europa – und ich habe es bei den Verhandlungen in Brüssel hautnah miterlebt – wegen hoher Schulden kurzzeitig zahlungsunfähig geworden sind, stehen wir alle unter Beobachtung der Märkte.
Wenn auch nur der geringste Zweifel am Sparwillen der österreichischen Bundesregierung aufkommt, dann kann das gravierende Folgen für uns alle, für unsere Systeme, auf die wir zu Recht stolz sind, die wir implementiert haben und die Wohlstand gebracht haben, haben.
Wir wissen heute, dass auch Österreich vor so einer Situation nicht gefeit ist. Vor anderthalb Jahren standen wir vor einer ähnlichen Situation. Ich erinnere an die Krise in Osteuropa, wo es auf den internationalen Märkten massive Zweifel an der finanziellen Stabilität Österreichs gab.
Wir haben diese Situation gemeistert, in der Bundesregierung, im Rahmen der Krisenbewältigung und hier im Hohen Haus, aber auch nur deswegen, weil wir glaubhaft auf eine solide Finanzpolitik verweisen konnten. Diese Glaubwürdigkeit haben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Budgetverhandlungen, bei der Perspektive des Haushalts bis 2014 unter allen Umständen zu wahren. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn das Vertrauen in die finanziellen Möglichkeiten des Landes international einmal erschüttert ist, kann es nur mehr zu einem sehr, sehr hohen Preis zurückgewonnen werden.
Es gibt Untersuchungen des Währungsfonds und der Weltbank, wonach eine Verschuldung bis zu einem Wert von 77 bis 90 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wenig erkennbaren Schaden verursacht. Wird diese Grenze erreicht oder überschritten, können die Auswirkungen plötzlich sehr dramatisch und auch irreparabel sein.
Zu Ihrer Information: Ohne die geplante Sanierung des österreichischen Staatshaushaltes, an der wir derzeit arbeiten, würde die Verschuldung Österreichs bis 2013 auf fast 80 Prozent ansteigen. Wir kämen also genau in diesen kritischen Bereich, der von Volkswirten schon als durchaus bedrohlich erachtet wird.
Auf der Grundlage des im Finanzrahmen vorgesehenen Pfades liegen wir 2013 deutlich besser, wenn wir die Maßnahmen umsetzen, und daran arbeiten wir, nämlich bei rund 74 Prozent.
Die Zahlen zeigen eines ganz klar – und darin sind wir uns über Weltanschauungen, Parteigrenzen und volkswirtschaftliche Denkschulen hinaus einig –: Es ist unumgänglich, dass wir die Schulden senken. Es gibt keine Alternative, wenn wir Österreich nicht einem großen Risiko aussetzen wollen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wer sich zum Schuldenabbau bekennt, der muss sich auch zum Sparen bekennen. Alles andere ist in der politischen Debatte unredlich und unehrlich gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Alles, was wir ausgeben, müssen die arbeitenden Menschen in diesem Land und die Steuerzahler finanzieren.
Hand aufs Herz, auch hier im Hohen Haus, und da soll sich niemand ausnehmen: Wir Politiker neigen ja dazu, gerne Ausgaben zu definieren oder zu erfinden, die wir nicht selbst bezahlen müssen. Genau darum tun sich manche in der Politik auch so leicht mit dem Verteilen von Geldgeschenken, weil wir sie eben nicht selbst bezahlen müssen. Und da müssen wir uns alle – da nehme ich niemanden aus – an der Nase nehmen, wir alle, in allen Parteien.
Der Griff in die Staatskasse, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist immer ein Griff in die Geldbörsen der Österreicherinnen und Österreicher. (Abg. Ing. Westenthaler: Bei den Inseraten! Millionen für Inserate!) Und die Schulden, die gemacht werden, sind Schulden, die wir dann alle wieder gemeinsam zurückzuzahlen haben. Das ist der Kreislauf, den wir ein für alle Mal auch angehen und unterbrechen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahrzehnten verteilen wir mehr Geld, als wir einnehmen. Wir leben über unsere Verhältnisse, und wir wirtschaften unter unseren Möglichkeiten. (Demonstrativer Beifall von Abg. Ing. Westenthaler. – Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.) Der Schuldenberg wächst, und wir schieben ihn weiter vor uns her, immer wieder in die nächste Generation. (Abg. Strache: War das die ÖVP?)
Ein paar Zahlen dazu. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Ich denke, dass die parteipolitische Zuordnung da wenig verloren hat, sondern von uns ist da eine Lösung gefordert.
Zurück zu den Zahlen: 1980 hatten wir rund 27 Milliarden € Schulden. Nur zehn Jahre später, 1990, waren es 76 Milliarden €, und 2000 machten die Schulden 138 Milliarden € aus, und 2007, im Jahr vor der Krise, waren es bereits 161 Milliarden €. (Abg. Bucher: War da die ÖVP nicht in der Regierung?! – Abg. Mag. Kogler: Das ist die Bilanz von Schwarz-Blau!)
Kurz gesagt: In den letzten 30 Jahren bis zu Beginn der Krise hat sich der Schuldenstand Österreichs versechsfacht. Und das war die Entwicklung noch vor der weltweiten Wirtschaftskrise. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer war am längsten in der Regierung?!) Und infolge dieser Krise ist der Schuldenstand von 161 Milliarden € im Jahr 2007 auf 190 Milliarden € im heurigen Jahr gewachsen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ist das eine
Witzrede – oder was?!) Das ist zurückzuführen auf notwendige Maßnahmen. Und viele davon wurden hier im Nationalrat gemeinsam beschlossen.
Für diese Schulden zahlen wir allein heuer 8,3 Milliarden an Zinsen – Tendenz steigend! Und diese Zinsen rauben uns den Spielraum. Das ist Geld, das wir sozusagen in den Rauchfang zahlen. Wir haben keinen Nutzen davon für die Bevölkerung. Das ist Geld, das uns woanders fehlt und das wir wohl besser ausgeben könnten.
Auch dazu ein paar Vergleichszahlen:
9,3 Milliarden € an Zinsen – das ist drei Mal so viel wie die Entlastung durch die Steuerreform.
9,3 Milliarden € an Zinsen – das ist um rund ein Drittel mehr als für die Bildung, das ist fünf Mal die Ausgabe für die innere Sicherheit, und das ist mehr als zwei Mal die Ausgabe für Wissenschaft und Forschung. (Zwischenrufe bei BZÖ und Grünen.)
Wir in der Regierung haben die Aufgabe, diese Spirale zu beenden, die immer dramatischer wird, weil wir immer mehr Zinsen für immer höhere Schulden zahlen, sodass wir immer höhere Schulden machen müssen, um die Zinsen dafür zu bestreiten. (Abg. Ing. Westenthaler: Eigentlich aussichtslos!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen daher dieses neue Budget, diesen neuen Haushalt neu gewichten. Wir müssen uns auch ehrlich fragen und dann ehrlich die Fragen diskutieren: Wofür geben wir das Geld heute aus, wo und wofür brauchen wir es wirklich? Was sind die Schwerpunkte unter dem Gesichtspunkt der neuen Gerechtigkeit – einer Gerechtigkeit, wie ich sie verstehe, nämlich, wo man sich der sozial Schwachen annimmt, wo man aber auch jene nicht überfordert, die das System mit ihren Leistungen tragen, nämlich die arbeitenden Menschen in diesem Land? (Beifall bei der ÖVP.)
Wir wollen eine neue Gerechtigkeit – nämlich eine, die nicht nur an diejenigen denkt, die unbestritten unsere Hilfe brauchen, sondern die auch an diejenigen denkt, die noch morgen dafür zu zahlen haben. (Abg. Bucher: Generationengerechtigkeit!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt eine zweite, eine weitere Entwicklung: Manche sagen, die Wirtschaft läuft jetzt ohnehin schon wieder gut, wozu sparen, wozu das Budget sanieren. Ich sage dazu dasselbe wie alle führenden Wirtschaftsexperten dieses Landes: Sparen ist eine Frage der Strukturen – und nicht der Konjunktur! Wir haben strukturelle Probleme, die wir auf jeden Fall lösen müssen (Abg. Dr. Gabriela Moser: Spitalsfinanzierung!), egal, ob die Wirtschaft vielleicht – und ich sage: hoffentlich, weil wir die richtigen Maßnahmen in der Regierung gesetzt haben – wieder anspringt oder nicht. Und niemand – Hand aufs Herz! – weiß, wie stabil und wie nachhaltig der Konjunkturaufschwung ist.
Ich will, dass wir in der nächsten Krise wieder ganz genauso kraftvoll und erfolgreich gegensteuern können, wenn sie kommt. (Abg. Bucher: Und deshalb haben wir ein Dreijahresbudget?!) Wir sollten dann nicht dastehen ohne Freiraum – und diesen Freiraum haben wir uns jetzt im Aufschwung zu erwirtschaften, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Auf Basis der bisherigen Verhandlungen wollen wir jetzt die noch offenen Punkte im Rahmen der Regierungsklausur, die am Freitag in Loipersdorf in der Steiermark beginnen wird, endgültig abschließen. (Oh-Rufe bei den Grünen. – Rufe beim BZÖ: Aufguss!) Dieser Zeitplan ist ambitioniert, aber notwendig. Unser Ziel ist es, noch vor dem Nationalfeiertag für den Bund die Aus- und Einnahmenseite, das Detailbudget 2011 und auch die Ausgabengrenzen und Perspektiven für die Zeit bis 2014 der Öffentlichkeit zu präsentieren.
In den darauffolgenden Wochen wird dann ausreichend Gelegenheit bestehen, die vorgelegten Maßnahmen aller Ministerien auch der öffentlichen Begutachtung zu unterziehen.
Ich möchte hier am 1. Dezember im Hohen Haus die Budgetrede halten und damit dann auch den parlamentarischen Entscheidungsprozess starten. (Abg. Petzner: Alles leere Worte!) Wir, der Herr Bundeskanzler und ich, haben vor dem Sommer angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung – und die neuen Prognosen vom Ende September geben uns recht, dass es gut war, dass wir gewartet haben – gebeten, dass wir den Zeitplan für die Budgetvorlage entsprechend neu definieren.
Für mich gelten in den nächsten Tagen und Wochen folgende Schwerpunkte:
Erstens: Konsequentes Sparen. Das heißt, alle Minister müssen den vorgegebenen Ausgabenrahmen erfüllen.
Zweitens: Ich möchte mit möglichst wenig neuen Steuern und Steuererhöhungen auskommen. Eine bessere wirtschaftliche Entwicklung, die sich jetzt abzeichnet, soll nicht den Sparkurs aufweichen, sondern soll die zusätzlichen steuerlichen Belastungen, die wir brauchen werden, für die Menschen und Unternehmen reduzieren. – Auch das ist eine Frage der neuen Gerechtigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Wir können auch Freiräume schaffen für Offensivmaßnahmen. Nur dann, wenn wir strukturelle Schieflagen beseitigen und die Dynamik einzelner Ausgabenbereiche, vor allem jener zulasten der jungen Generation, in den Griff bekommen, können wir Österreich zukunftsfit machen. Es geht um Wettbewerbsfähigkeit für unsere Betriebe und damit auch um die Sicherheit von Arbeitsplätzen. (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Ich möchte die Offensivmaßnahmen auf folgende Bereiche konzentrieren:
Wir brauchen umfassende Lösungen für ein zukunftsorientiertes Ausbildungssystem. Ich bin überzeugt – gerade angesichts der Debatte, die sich an den Universitäten entwickelt –: Wir müssen zusätzliche Mittel für Österreichs Universitäten zur Verfügung stellen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen.)
Allerdings sind wir das dann bereit zu tun, wenn andere Voraussetzungen mitdiskutiert werden, und zwar: Wie gelingt es uns, gemeinsam mit allen Beteiligten neue Wege und grundlegende Reformen in diesem Sektor anzugehen und mehr Transparenz und Zugangsregelungen anzugehen? Ich sehe hier ein Gesamtpaket: Geld dann, wenn neue Zugangsregelungen und auch Transparenz entsprechend diskutiert werden.
Wir können auch in diesem Bereich historisch gewachsene, traditionelle Strukturen nicht einfach weiterführen. Neues Geld für alte Schläuche kann gerade im Bildungs- und im universitären Bereich keinen Sinn haben. Wer einen Qualitätssprung an den österreichischen Universitäten haben will – und ich denke, das wollen wir alle, und das ist ein entscheidender Standortvorteil –, der muss neue Wege beschreiten.
Den hohen Preis für die Abschaffung der Studiengebühren, meine sehr geehrten Damen und Herren, zahlen nicht die Universitäten allein, den zahlen auch die Studierenden selbst mit Massenbetrieb, gesunkener Betreuungsqualität und längerer Studiendauer. Das sind die Eckpunkte, die es zu korrigieren gilt! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Petzner: Was sagt da die SPÖ dazu?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein zweites großes Offensivfeld: Ich bin bereit und wir sind bereit, wenn wir sparen und die Einnahmen definiert haben, im Bereich Forschung und Entwicklung zu investieren. (Abg. Öllinger: Aber!) Auch bei
Forschung und Entwicklung gilt dasselbe: im Rahmen dessen, was im Freiraum möglich ist, richtige Anreize für die Zukunft zu setzen.
Und der dritte Ansatz ist, dass wir uns überlegen sollten, im Bereich der ökologischen Gestaltung des Landes – auch hier wieder im Rahmen des Freiraums, den wir haben – mehr in die Zukunft zu investieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die nächsten Tage werden für die Zukunft Österreichs ganz wichtige sein. Ich möchte, dass ich nach dem Abschluss der Verhandlungen sagen kann – und das beziehe ich auf die Pensionsdebatte und auf die Debatte für die Jungen –: Wir können unseren Eltern in die Augen schauen – aber auch unseren Kindern! – Das ist eine wichtige Herausforderung bei der Gestaltung des Budgets und bei der Planung für die Zukunft! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Überzeugung ist – und ich bin da sehr optimistisch nach den Gesprächen, die wir gehabt haben –, dass wir in der Regierung Einigkeit herstellen können, wenn es heißt: ein Maximum an Sparen und Reformen, ein Minimum an neuen Steuern und Schulden!
Das sollte die Prämisse sein für die verbleibenden Tage, wenn es darum geht, ein Budget für 2011 und die Perspektive für die Zeit bis 2014 gemeinsam auf den Weg zu bringen! (Lang anhaltender lebhafter Beifall bei der ÖVP.)
10.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Klubvorsitzender Strache. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.49
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Finanzminister, es ist ja wirklich gnädig von Ihnen, dass Sie es heute der Mühe wert gefunden haben, sich hier herzustellen und einen Zwischenbericht zu geben, wenn Sie schon nicht bereit waren, obwohl Sie eigentlich dazu verpflichtet gewesen wären, diese Woche im Sinne der österreichischen Verfassung das Budget dem Nationalrat vorzulegen. Und es ist wirklich gnädig von Ihnen, dass Sie, ohne dass die Opposition dazu eine Sondersitzung beantragen mussten und eine Dringliche Anfrage an Sie stellen musste, die Bereitschaft gezeigt haben, über das Budget zu sprechen.
Aber bei diesem minimalen Fortschritt, denn wir heute erleben können, muss man trotzdem eines festhalten: Sie haben grundsätzlich und vorsätzlich die österreichische Verfassung gebrochen. Denn: Das, was Sie in den letzten Wochen und Monaten hier aufgeführt haben, ist nicht verfassungskonform.
Faktum ist: Sie leben hier ungeniert den Verfassungsbruch. Aus niedrigen Beweggründen stellen Sie sich, nämlich die gesamte Bundesregierung, außerhalb des österreichischen Verfassungsbogens – um den ehemaligen Nationalratspräsidenten Khol zu zitieren. Anders kann man das nicht bezeichnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dafür sollten Sie sich eigentlich schämen: dass Sie, Herr Finanzminister, gemeinsam mit Ihrem Kompagnon, Herrn Bundeskanzler Werner Faymann, die Verfassung hier mit Füßen treten und dem Bundesadler die Flügel brechen. Denn: Das ist das, was Sie hier betreiben – und für dieses Ihr Verhalten sollten Sie sich eigentlich in Grund und Boden schämen!
Aber leider hat diese rot-schwarze Bundesregierung jedes politische Schamgefühl verloren und ihre Prinzipien schon vor langer Zeit über Bord geworfen. Deshalb werden wir heute zwei Anträge einbringen, nämlich auf Ministeranklage gegen Herrn Bundeskanzler Werner Faymann und auch gegen Sie, Herr Finanzminister Josef Pröll, weil Sie schuldhaft und gesetzwidrig gehandelt haben, indem Sie es unterlassen haben, dem
Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn dieses Finanzjahres, wie das das Bundes-Verfassungsgesetz vorsieht, vorzulegen.
Herr Bundeskanzler Faymann und Herr Finanzminister Pröll, Sie sind quasi die politische Version von Max & Moritz: Sie denken nur daran, wie Sie dem Steuerzahler böse Streiche spielen können. Genau so muss man die Art und Weise definieren, wie Sie das „Finanz-Huhn“ rupfen und verschlingen. Aber wie heißt es so schön bei Wilhelm Busch? Ich zitiere: „Aber wehe, wehe, wehe! Wenn ich auf das Ende sehe!“ Und da kann ich Ihnen nur eines prognostizieren: Sie werden dafür die Rechnung von den Österreicherinnen und Österreichern noch präsentiert bekommen! (Beifall bei der FPÖ.)
Das, was Sie in den letzten Jahren zu verantworten hatten und was Sie geleistet haben, ist wirklich zum Schämen. Viele Österreicher sind eigentlich fassungslos ob Ihrer Darstellung in der Regierung.
Einen Vorgeschmack auf dieses Ende haben Rot und Schwarz ja bei den letzten Landtagswahlen in der Steiermark und in Wien erleben dürfen. Und diese Wahlen haben auch eines gezeigt: dass Ihnen Ihr Verfassungsbruch, den Sie hier, und zwar aus niedrigen Beweggründen, leben, nichts genützt hat. Er wurde von den Wählerinnen und Wählern durchschaut, diese haben das schäbige Spiel von Rot und Schwarz durchschaut und Ihnen an diesen beiden Wahltagen zu Recht eine kräftige Wählerohrfeige verpasst. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber die Frage ist: Bringt das Sie als rot-schwarze Proporzritter zur Vernunft oder nicht? Das ist die entscheidende Frage!
Bis dato noch nicht! Sie haben offensichtlich noch viel zu wenig verloren, und Sie brauchen offenbar noch weitere demokratische Wählerohrfeigen bei Wahlgängen, denn sie lernen nichts dazu. Das erleben wir ja wieder einmal in der Steiermark, wo die Wahlverlierer zur Tagesordnung übergehen und sich sofort wieder zusammenkuscheln und eine Koalition der Verlierer bilden.
Das Gleiche gilt für Wien, wo weitergepackelt werden soll wie bisher und wo eine Koalition der Verlierer gebildet werden soll. Auch dort geht man einfach zur Tagesordnung über. Und da fragt sich der Wähler zu Recht: Sind sie nicht fähig, Demokratieverständnis zu leben? Sind sie nicht fähig, den Wählerauftrag zur Kenntnis zu nehmen und als Wahlverlierer auch einmal über sich und über die Fehlentwicklungen nachzudenken, die sie zu verantworten haben?
Nein, offensichtlich bis dato nicht! Sie, meine Damen und Herren, vonseiten der Sozialdemokratie setzen die Ausgrenzung fort. Herr Häupl in Wien macht nichts anderes, als sich den Koalitionspartner zu suchen, der es am billigsten gibt, und stur eine Verliererkoalition fortzusetzen. Aber darin sind sie ja offenbar geübt, denn da oben sehen wir ja die Verliererkoalition aus dem Jahre 2008. Und das setzt sich anscheinend in allen Bundesländern konsequent fort. Aber das wird auf Dauer nicht aufrechtzuerhalten sein.
Auf Bundesebene bleibt uns die Koalition der Verlierer und Verfassungsbrecher erhalten – aber auch eine Koalition der Steuererhöher und jener Herrschaften von Rot und Schwarz, die anscheinend massive Steuerbelastungen vorhaben.
Ich frage mich: Warum schenken Sie den Menschen nicht endlich reinen Wein ein? Jetzt, nach den beiden Landtagswahlen, könnten Sie es ja endlich machen, jetzt könnten Sie sich endlich hier herstellen, einmal ehrlich sein und Ihre Pläne, die in den letzten Wochen ja sehr offen zutage getreten sind beziehungsweise das Licht der Öffentlichkeit erblickt haben, den Menschen offen mitteilen.
Meine Damen und Herren von der Regierung, geben Sie zu, dass Sie einen Anschlag auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld vorhaben beziehungsweise planen! Geben Sie
zu, dass Sie die 13. Familienbeihilfe liquidieren wollen! Geben Sie zu, dass Sie die Mehrwertsteuer hinauf schnalzen wollen und dass Sie eine Vermögenssteuer installieren wollen, die in Wirklichkeit den Mittelstand treffen soll!
Dass Sie bei den Pensionisten ansetzen wollen, haben Sie ja heute zumindest angedeutet, nämlich dass Sie die Pensionisten bestrafen wollen, dass Sie die Pensionen einfrieren wollen.
Geben Sie zu, dass Sie die Pflegegeldbezieher bestrafen wollen, dass Sie bei diesen Kürzungen vornehmen wollen! All das sind ja bereits offene Geheimnisse.
Zieren Sie sich nicht, Herr Finanzminister! Die Landtagswahlen sind vorbei, und ich denke, es ist an der Zeit, dass Sie die Österreicher nicht länger anschwindeln. Ich denke aber auch, dass Sie von diesen Ihren Plänen Abstand nehmen sollten. Sie sollten da endlich umdenken.
Sie haben ja selbst heute hier in Ihrer Rede gesagt, Herr Finanzminister: Wer Schulden macht, ist unsozial! – Nach Ihren eigenen Worten, die Sie heute hier gesagt haben, sind Sie ein unsozialer Finanzminister – nach Eigendefinition!
Ja, Sie sind ein unsozialer Finanzminister (Beifall bei der FPÖ) – nach Eigendefinition, das ist Ihre Selbstbezeichnung! –, denn Sie haben unser Land in der Zeit seit dem Jahr 2007 von 161 Milliarden € Staatsverschuldung auf 196 Milliarden € hinaufgeführt. Sie haben 30 Milliarden € an zusätzlichen Schulden zu verantworten. Einen Anstieg der Staatsschulden von fast 20 Prozent haben Sie zu verantworten, Herr Finanzminister. Ja, das ist unsozial!
Aber ich darf Sie beruhigen, Herr Finanzminister: Nicht Sie allein sind unsozial, die gesamte Bundesregierungsmannschaft da oben auf der Regierungsbank ist unsozial in Anbetracht dessen, was wir Österreicher an Schuldenentwicklung in den letzten Jahren erleben und letztlich erleiden müssen. (Beifall bei der FPÖ.)
Trotz allem sind Sie nicht bereit, umzudenken. Sie könnten jetzt gleich beginnen und ein Signal da oben auf der Regierungsbank setzen. Ein Staatssekretariat oder sogar zwei Staatssekretariate könnte man einsparen. Bei Staatssekretärin Marek, die sich von hier verabschieden wird, könnte man gleich das Staatssekretariat einsparen, und auch jenes von Herrn Staatssekretär Ostermayer, und man könnte Ressorts zusammenlegen.
Sparen Sie doch diese zwei Staatssekretariate ein! (Beifall bei der FPÖ.) Das wäre einmal ein Beginn, da oben, an der Spitze des Kopfes – auch dort, wo es stinkt –, einzusparen und nicht nur die Menschen in Österreich belasten zu wollen, wie Sie es vorhaben.
Gehen Sie doch endlich dazu über, nicht den Banken Milliarden in den Rachen zu werfen, wie Sie das bis dato getan haben, wo wir erlebt haben, dass auch Konrad & Co Milliarden sehr locker von der Bundesregierung in den Rachen geworfen wurden. Gleichzeitig wollen Sie aber die Steuerbelastung für die Bürger nach oben treiben.
Wir haben in Österreich Einsparungspotenzial, und ich sage Ihnen: Bei den Ausgaben ist zu sparen, im Verwaltungsapparat ist zu sparen, bei den Subventionen ist zu sparen! Genau dort ist anzusetzen! Dort stecken mittelfristig 11 Milliarden € an Einsparungspotenzial drinnen. Dort ist einzusparen!
Gleichzeitig brauchen wir in Österreich endlich eine Steuersenkungsmaßnahme für den Mittelstand, für die kleineren und mittleren Unternehmer. Das wäre wirtschaftspolitisch der richtige Weg in eine bessere Zukunft. (Beifall bei der FPÖ.)
Verantwortungsvoll wäre es, wie gesagt, endlich in diesen Bereichen, im Verwaltungsapparat einzusparen, um damit letztlich Schulden zurückzahlen zu können
Herr Finanzminister, Sie werden mit Ihrer Politik keinen Erfolg zustande bringen. Wenn Sie wirklich glauben, mit weiteren Steuerbelastungen, mit weiteren Belastungen für die kleineren und mittleren Unternehmer, mit weiteren Belastungen für den Mittelstand ein erfolgreiches Budget auf Dauer zustande zu bringen, dann werden wir in einer Katastrophe enden, die Sie heute selbst beschrieben haben, denn dann werden wir bei der Verschuldung eine Entwicklung in Richtung 80 Prozent des BIP erleben müssen.
Daher sage ich Ihnen: Prolongieren Sie nicht den Stillstand, für den Sie verantwortlich sind! Sie lähmen sich gegenseitig und Sie lähmen damit unser Land. Gerade in Krisenzeiten wie heute bräuchte Österreich einen Bundesregierung, die Mut zeigt und bereit ist, eine Staats- und Verwaltungsreform anzupacken. Aber Sie spielen lieber Mikado nach dem Motto: Wer sich in der Bundesregierung zuerst bewegt, der hat verloren. Das ist Ihr Prinzip!
In Wirklichkeit gibt es leider nur mehr einen Weg aus dieser Lethargie – und das sind Neuwahlen! Wir werden daher heute einen Neuwahlantrag einbringen, denn es ist wirklich notwendig, einen Befreiungsschlag in dieser Republik zu setzen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das wäre auch für die rot-schwarze Bundesregierung vonnöten. Die leidet ja, man sieht es! Sie leidet in Wirklichkeit und braucht endlich einen Befreiungsschlag. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Ich komme schon zum Schlusssatz und sage: Es ist doch augenscheinlich, welch peinigende Angst Sie treibt, dass Sie tagtäglich mit der Angst leben müssen, weil Sie in Wirklichkeit nichts weiterbringen und diesen Stillstand in unserem Land perpetuieren. Befreien Sie uns von diesem rot-schwarzen Stillstand! (Lebhafter Beifall bei der FPÖ.)
10.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
11.00
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich möchte ganz kurz zur Geschäftsbehandlung etwas sagen. Mich würde interessieren, ob der Nationalrat heute richtig zusammengesetzt ist. Ich habe gerade mit Freude Kollegen Grosz erblickt – zwar nicht mit oranger, sondern mit blauer Krawatte –, der angekündigt hatte, dass er bei einer Schlappe in der Steiermark eher Ameisen melken werde als in der Politik zu bleiben.
Meine Frage: Haben Sie ein Rücktrittsgesuch bekommen oder ist es noch auf dem Postweg? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja kein Witzparlament, das ist ein ...! – Abg. Mag. Wurm: Ameisenfrage!)
11.00
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Rosenkranz, das ist jetzt wirklich eine absolute Überstrapazierung der Geschäftsordnungsmöglichkeiten gewesen.
Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.
11.00
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Selbst wenn ich mich bemühe, die Worte von Klubobmann Strache ernst zu nehmen – und dazu gehört schon ein ziemlicher Energieaufwand –, muss ich sagen (Abg. Strache: Stellen Sie sich der Herausforderung!), lassen wir das doch einmal in Ruhe Revue passieren.
Sie sagen auf der einen Seite: Ausgaben kürzen, Subventionen kürzen, Steuern senken. Dann sagen Sie: Aber Schulden – die dann dadurch entstehen – sind unsozial. Wie
soll das alles gehen? (Abg. Strache: Über Ausgabensenkungen entstehen keine Schulden, sie schützen vor Schulden! – Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)
Jeder, der heute zusieht und jetzt, wenn dann die Übertragung vorbei ist, einkaufen geht und sich ein bisschen Gemüse und Fleisch einkauft und auch sonst immer rechnen muss, kann ja nur mehr den Kopf schütteln. Das, was Sie heute hier gesagt haben, ist ja Lichtjahre von irgendeiner politischen Machbarkeit entfernt. Das ist Ihr System: Mehr ist weniger, und das, was am Ende des Tages unter dem Strich herauskommt, ist mir völlig gleichgültig. Hauptsache, ich bringe jedem irgendwo irgendeine Botschaft. (Zwischenruf des Abg. Dr. Königshofer.)
Ich muss Ihnen sagen, damit disqualifizieren Sie sich selbst. Ihre Wähler sagen ja das Gleiche. Sie haben Wähler – das wurde ja jetzt in der Steiermark und in Wien zugegeben –, die immer gesagt haben: Aber Bürgermeister soll er nicht werden! Kanzler soll er nicht werden! (Abg. Strache: Da irren Sie sich gewaltig!) Er soll ein bisschen Lärm schlagen, aber mehr wollen wir nicht, denn wir wissen ganz genau, dass sonst alles zusammenbricht. Heute haben Sie wirklich den besten Beweis dafür geliefert, dass das so keinen Sinn hat. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Sie lernen nicht dazu!)
Mein Vorschlag wäre: Wir alle setzen uns einmal zusammen und rechnen das, was Sie da sagen, durch. Ich glaube, Sie selbst werden sich mit Schrecken von Ihren eigenen Ausführungen entfernen.
Nun möchte ich zum Bericht des Finanzministers seitens unserer Fraktion etwas sagen. Es war richtig und klug, auf die entsprechenden Wirtschaftsprognosen zu warten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Die Wirtschaftsprognosen sind besser, als im Frühjahr und im Sommer zu erwarten war. Man geht davon aus, dass das Wachstum nächstes Jahr an die 2 Prozent betragen wird. Es war auch deswegen richtig, zu warten, weil sich herausgestellt hat, dass das Defizit nicht 4,5, sondern wahrscheinlich 4,1 Prozent betragen wird. Das bedeutet nach wie vor, dass man den Schuldenzuwachs natürlich reduzieren muss (Zwischenruf der Abg. Mag. Karin Hakl), aber es ist eine andere wirtschaftliche Gesamtsituation. Und es wäre unverantwortlich, wenn man darauf nicht Rücksicht nehmen würde, wenn jetzt die Frage diskutiert wird, wie man das künftige Budget zu gestalten hat.
Ich möchte einmal mehr darauf hinweisen, dass der Faktor der Gerechtigkeit, der sozialen Gerechtigkeit sowohl bei der Ausgaben- als auch bei der Einnahmenseite ganz entscheidend ist. Es ist auch ein Wirtschaftsfaktor, denn wenn Pensionistinnen und Pensionisten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Geld in der Tasche haben, wenn Unternehmer Geld zur Verfügung haben, dann hat das eine positive Auswirkung auf die Wirtschaft. Daher sagt jeder Wirtschaftsforscher – egal, zu welchem Zeitpunkt – Nein zum Kaputtsparen. Verantwortungsvoll mit dem Budget- und Steuergeldern umzugehen, das ist selbstverständlich. Das ist ein Gebot der Stunde. Niemand hier in diesem Haus ist – soweit mir bekannt ist – für Schuldenmachen ohne Ende und dafür, sinnlos irgendwo Geld hinauszuwerfen. (Abg. Bucher: Macht es vor! 200 Milliarden € Schulden ohne ASFINAG und ÖBB!) Ich weiß nicht, mit wem Sie sich da dauernd unterhalten, wenn Sie davon sprechen. Ich sage ohnehin, niemand. Vielleicht Sie als Einzelperson.
Daher sage ich, dass man da jetzt natürlich auch die wirtschaftliche Situation zwar berücksichtigen soll, zugleich ist aber die Kategorie der Gerechtigkeit ein ganz wesentlicher Punkt. Die 4,1 Prozent Defizit sind ja auch das Ergebnis eines aktiven Staates, eines aktiven Budgets, um da entgegenzuwirken, um mit Steuergeldern dafür zu sorgen, dass der Staat, dass die Beschäftigung mit den Mitteln des Staates weiter gesichert sind (Abg. Bucher: Schulden machen sie!), damit die Menschen weiterhin Geld in den Taschen haben, damit Wachstum und Beschäftigung angekurbelt werden und wir, wie es
so schön heißt, im europäischen Vergleich, sowohl was die Beschäftigung als auch das Wachstum betrifft, mittlerweile Vorzugsschüler und Vorzugsschülerinnen sind. (Abg. Bucher: Höchststeuerland in Europa! 45 Prozent ...!)
Das ist sehr positiv und zeigt, dass diese Bundesregierung wirklich die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit gesetzt hat. Auch die eine Maßnahme war richtig, mit der wir alle fünf Parteien hier mit dem Bankenpaket dafür gesorgt haben, dass es nicht zu einer Entwicklung kommt, bei der am Ende des Tages eine Katastrophe herausgekommen wäre, nämlich dann, wenn es dieses Vertrauenssignal seitens des Nationalrates zur Sicherung der Banken hier nicht gegeben hätte. Da waren Sie alle dabei, Sie haben genauso mitgestimmt wie alle anderen Parteien auch.
Aber es ist jedenfalls gerechtfertigt, die Frage zu stellen, wer an der Krise Schuld hat: Spekulanten, manche Investmentbanker, die hier Finanzprodukte kreiert und verkauft haben, leichtfertig mit Kreditgeld umgegangen sind? Das ist gerechtfertigt! Aber man kann nicht einfach nur sagen: Wir sind gegen Steuererhöhungen, die Menschen sollen nicht belastet werden! – Keiner ist dafür, dass hier jetzt Massensteuern kommen und dass die Menschen irgendwie belastet werden, aber es gibt welche, die einen sehr geringen Anteil am Steueraufkommen haben, Herr Klubobmann Strache, und heute haben Sie wieder nicht darauf Bezug genommen.
Ich frage mich, wieso Sie immer noch sagen, dass Sie der Vertreter der Kleinen, der Benachteiligten, der Ängstlichen, der Furchtsamen sind, wenn Sie auf der anderen Seite hier nicht endlich einmal klar Position beziehen. (Abg. Strache: Sie schützen ja die Banken!) Was geschieht jetzt? Ja zu einer vermögensbezogenen Steuer zum Beispiel. Wieso hört man das nicht von Ihnen? (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Oder: Wieso sagen Sie nichts zur Bankensolidarabgabe, zur Finanztransaktionssteuer oder zur Fristverlängerung, um gegen die Spekulationen vorzugehen? Reform der Stiftungsbesteuerung – dort liegen die Milliarden, und die haben bis jetzt zu wenig Beitrag zum Steueraufkommen geleistet.
Ich sage noch einmal: Es geht nicht darum, dass man hier sagt: Es sollen Steuern erhöht werden, es soll zusätzliche Steuern geben!, nein, denn es soll immer ganz genau gesagt werden, wer damit gemeint ist. Und gemeint sind diejenigen, die in der Vergangenheit die eine oder andere Lücke genutzt haben, die spekuliert haben, die vielleicht sogar mitverantwortlich waren für diese Krise. Die sollen zur Kasse gebeten werden.
Wenn wir schon den Kopf für die Banken hinhalten, dann ist es auch gerecht, wenn es einen Solidarbeitrag gibt. Das ist Gerechtigkeit, und das ist daher ein wichtiger Punkt. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich wundere mich jedes Mal, dass das immer so verwaschen diskutiert wird und immer solche Gruselbilder gezeichnet werden, und zwar von vielen, nicht nur von Ihnen, Herr Klubobmann Strache. Sie haben heute auch wieder Gruselbilder gezeichnet, und man hat dann gemerkt, dass Sie sich schon vor Ihren eigenen Bildern, die Sie zeichnen, fürchten. Es ist wichtig, dass es diesen Faktor der Gerechtigkeit gibt, und die Zuschauerinnen und Zuschauer werden diese Forderung sicherlich insofern unterstützen, als sie der Meinung sind, dass soziale Gerechtigkeit auf allen Ebenen von größter Bedeutung ist. (Abg. Rädler: Makler!)
Hier wurden auch die Pensionen angesprochen. Dazu Folgendes: Wir sollten uns einmal in aller Ruhe ansehen, wie das bei den ASVG-Pensionisten ist, die sehr niedrige Bezüge haben. Die durchschnittliche Pension liegt bei 956 €.
Man muss sich das einmal vorstellen: 956 €! Bei den Männern sind es 1 256 € und bei den Frauen im Schnitt 756 €. Nur wenige bekommen die ASVG-Höchstpension. Daher, glaube ich, ist es gerecht, wenn man hier sagt, diese Gerechtigkeit gilt vor allem auch
für diejenigen, die die Aufbauarbeit in unserem Land geleistet haben, die niedrige Pensionen haben. Auf die muss man in sozialer Hinsicht Rücksicht nehmen! Diese Personen sind auch ein Wirtschaftsfaktor in dem Sinn, dass sie das Geld, das sie bekommen, auch ausgeben, weil sie davon leben müssen. Daher ist es, glaube ich, ganz, ganz wichtig, bei der Frage der Werterhaltung der Pensionen darauf Rücksicht zu nehmen.
Dieser Generationenvertrag, der hier besteht und der auch eine soziale Komponente beinhaltet, ist ein ganz wesentlicher Aspekt. Daher kann man nur sagen: Wir sind da sensibel und unterstützen die Pensionistinnen und Pensionisten in ihrer berechtigten Forderung, dass sie nicht jene sind, die für die Krise bezahlen müssen, für die andere verantwortlich sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich denke – wir sind da bei den Verhandlungen und bei den Gesprächen, die die Entwicklung des Budgets betreffen, gut unterwegs –, es war sehr verantwortungsvoll, dass man gewartet hat. Es war sehr verantwortungsvoll, da man jetzt alles berücksichtigen kann, was es da an wirtschaftlicher Veränderung gibt, und es ist verantwortungsvoll, bei einem Budget sowohl bei der Ausgabenseite als auch bei der Einnahmeseite zu berücksichtigen, dass soziale Gerechtigkeit ein ganz wesentlicher Aspekt ist. Sie ist wichtig für das Vertrauen in der Bevölkerung.
Dieser Vertrauensgrundsatz gilt auch bei der Hacklerregelung, die wir hier bis 2013 beschlossen haben. Es hat hier dafür eine Mehrheit gegeben. Vertrauensgrundsatz bedeutet aber auch, dabei bleiben zu wollen.
Vertrauensgrundsatz ist auch, wenn wir sagen: keine Barrieren bei den Hochschulen. Hier herinnen haben wir die Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Wenn ich meinen Blick so schweifen lasse, sehe ich geistig noch die Mehrheit vor mir, die das damals hier beschlossen hat. Es war richtig, dieses Signal zu setzen. (Abg. Jury: ... streiken auf der Straße!)
Daher denke ich, dass die Bewegung, die jetzt an den Hochschulen stattfindet, natürlich auch eine allgemeine ist. Es geht um die Frage: Was ist uns in der kommenden Zeit der Zukunftsbereich Bildung wert? – Es muss mehr dafür geben. (Abg. Mag. Kogler: Ja, genau!) Bildung betrifft natürlich nicht nur die Hochschulen, sondern auch die Schulen. Dass da Wettbewerbsfähigkeit und Konkurrenzfähigkeit gegeben sind, dass man gleichzeitig in Zukunft aber auch auf den Arbeitsmärkten bestehen kann, das sind unsere Herausforderungen. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Genau das ist einer der Punkte. Das wird mit Sicherheit bei der Erstellung des Budgets Berücksichtigung finden müssen, das werden wir hier in diesem Haus noch gründlich zu diskutieren haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: ... bei der Steirerwahl leicht angeschlagen!)
11.10
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
11.10
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Vizekanzler! Man kommt schon ins Nachdenken, wenn man zuhört: Wieso hat man für solch einen Auftritt Verfassungsbruch, WählerInnentäuschung und Steuerlüge in Kauf genommen? Für den Preis, den Sie dafür bezahlen, hätten wir uns heute mehr erwartet. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Stimmt! Eine bessere Show!)
Aber vielleicht kommen wir doch noch auf einen grünen Zweig (Abg. Mag. Gaßner: Auf einen Grünen!), denn möglicherweise wollten Sie sagen, dass auch jede Krise eine Chance ist. (Abg. Strache: Mit eurer verpassten Chance?!)
Wenn man Ihnen so zuschaut und zuhört – wir haben die Gelegenheit, der Regierungsbank ansichtig zu werden –, muss man sagen – seien Sie mir nicht böse –, wie eine Regierung, die die Krise als Chance begreift, schauen Sie nicht aus. Sie schauen eher aus wie eine aufgefädelte Depressionstruppe, tut mir leid. Auch die Argumente sind so. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)
Es wäre vielleicht wirklich kein Anlass dazu. (Zwischenruf des Abg. Bucher.) Nach wie vor ist die Welt nicht untergegangen, nach wie vor ist Österreich eines der reichsten Länder der Welt, und nach wie vor könnten wir – ich bin ja schon ganz hellhörig und suche das Positive, Sie werden es gleich merken – etwas zustande bringen, um die Sanierung der Krise, für die Sie nun wirklich nicht allzu viel können, gerecht zu organisieren. Wir sollten die Auswege aus dieser Krise vor allem auch innovativ organisieren, diesbezüglich bin ich aber schon wieder ein bisschen skeptischer – dazu werden wir später noch kommen. Aber das Ganze hat ja auch, wie gesagt, Chancen, gerade vor dem Hintergrund des europäischen Kontextes. Man könnte ja etwas daraus lernen und etwas daraus machen.
Wie könnte das gehen? – Wir brauchen natürlich neben der Einsicht, die Sie offensichtlich vermitteln wollten mit diesem – bitte, seien Sie mir nicht böse – pseudophilosophischen budgetprosaischen Ansatz, dass uns zu viele Schulden nicht gut tun, weil wir zu viele Zinsen bezahlen, noch die Erkenntnis, dass sich dann weitere Schulden aufhäufen, wenn die Defizite zu hoch sind; wahrscheinlich wollten Sie das auch sagen. Und dann bleibt eigentlich nur die schlichte Erkenntnis, dass man sich beim Budget die Einnahmen- und Ausgabenseite anzuschauen hat. Dazu ist aber von Ihnen dann nicht sehr viel gekommen.
Bei den Ausgaben wird es darum gehen, dorthin zu greifen, zu sparen, wo wirklich noch Privilegien, Überförderungen oder Ineffizienzen vorhanden sind. Durchaus, aber dann sollten Sie das schön langsam benennen. Für mich ist schaudererregend, dass in dem Bereich, in dem am meisten gehen könnte, in der Verwaltungs- und Staatsreform und – ich sage es gleich so dazu – Föderalismusreform, offensichtlich am wenigsten weitergeht.
Wie wir den Medien entnehmen dürfen, hat es am Montag wieder die verlängerte Kapitulationserklärung der Bundesregierung vor den Landeshauptleuten gegeben. Dort liegen die Tragödien! Reden wir einmal über andere Zustände in diesem Land! Das ist deshalb vielleicht möglich, weil die Damen und Herren Landeshauptleute oder Landesregierungen in der Regel aus den Reihen Ihrer Parteien kommen. Da wird es doch möglich sein, dass da einmal etwas weitergeht. Ich werde gleich ein paar Beispiele bringen.
Wenn Sie von Pensionen und so weiter reden und feststellen, wo überall man noch etwas machen muss, dann sollten wir uns auch einmal darüber unterhalten, dass man natürlich schon mit gutem Beispiel vorangehen muss, wenn große Schnitte anstehen. Es ist ja wirklich schwer vermittelbar, dass über das Fernsehen hinaus die Bevölkerung angesprochen wird, Sie da irgendwelche Privilegienritter ausmachen wollen und hier 10 bis 20 schwarze und rote Politiker sitzen, die noch im alten Politikerpensionssystem sind. Das ist ein Privilegiendickicht der Sonderklasse! Wir werden eben überall etwas tun müssen! (Beifall bei den Grünen.)
Ich sage Ihnen, sparen soll man mit Herz und mit Hirn genauso wie investieren. Beim Sparen wird es einfach darum gehen, dass wir das Gesundheitswesen so organisieren, dass die gleichen Leistungen mit weniger Mittel erzeugt werden können – das ist dort natürlich eine Dienstleistungsangelegenheit – oder dass zumindest ein Kostendämpfungseffekt durch bessere Maßnahmen erzeugt werden kann, weil dort die Kosten tendenziell steigen. Das wird aber nur gelingen, wenn man dort mit den schlimmsten Blödheiten aufräumt. Und dazu werden wir die Bundesländer brauchen. Sie wissen ganz ge
nau, worum es da geht. Dort liegen Millionen und Milliarden, und insofern ist dem Vorvorredner zuzustimmen. Die Rechnungshofvorschläge bieten hier ganz große Ansätze.
Es ist tatsächlich so, dass man in diesem Land etwas einsparen kann, ohne sofort auf Transferleistungen, die jene erhalten, die ohnehin zu den Ärmsten gehören – denn sonst würden sie sie nicht bekommen –, zugreifen zu müssen. Dass vielleicht das eine oder andere nicht immer in Ihre Weltsicht passt oder da oder dort ein Privileg auch bei den Ärmeren vermutet wird, das mag ja sein, aber Sie sollten sich einmal um die Steuerprivilegien der Superreichen kümmern, denn zu denen werden wir auch noch kommen.
Ich sage Ihnen, eine Budgetsanierung, die die Ärmeren weiter schützt, ist möglich, wenn man dort spart, wo wirklich Geld hinausgeschmissen wird, und wenn man endlich – damit komme ich zur Einnahmeseite – dort auch Steuern einhebt, wo dies noch möglich ist, ohne dass die Konjunktur und damit die Beschäftigung belastet werden, und wo es auch fair und gerecht zugeht. – Das muss doch der Ansatz sein. Aber darüber haben Sie kein Wort verloren. Ich weiß überhaupt nicht, warum wir in der Präsidiale 24 Minuten Redezeit ausgemacht haben. Hätten wir das gewusst, hätten wir die Uhr auf 2,4 Minuten gestellt, denn dieser eine Zettel, den Sie so oft vorgelesen haben, war, glaube ich, ein typischer Zwei-Minuten-Zettel. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn das, wie gesagt, gemeint gewesen wäre, dann könnten wir noch zusammenfinden: gerecht, innovativ und das Ganze als Chance begreifend. Es ist bekanntlich nie zu spät, aber bald einmal ist es zu spät! (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)
Ich komme an dieser Stelle noch einmal darauf zurück, dass eigentlich alle Verfassungsjuristen, oder fast alle, der Herr Bundespräsident und die Frau Nationalratspräsidentin davon ausgehen und Ihnen auch ausgerichtet haben, dass Sie da in einer die Verfassung brechenden Weise vorgegangen sind. Eigentlich sollten Sie spätestens übermorgen dem Nationalrat ein entsprechendes Gesetz, ein Finanzgesetz, ein Budget vorlegen. – Das ist nicht der Fall. Und für diese Veranstaltung, die Sie heute hier zum Besten geben, verdienen Sie tatsächlich unser fortgesetztes Misstrauen.
Da ich nicht sehr zuversichtlich bin, dass jetzt von der Regierungsbank aus noch mehr kommt, darf ich an dieser Stelle – so leid es mir tut, denn es war in dieser Situation wirklich mehr drinnen – folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Finanzen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Bundesminister für Finanzen wird im Sinne des Artikels 74 B-VG das Vertrauen versagt.
*****
Leider, aber im Moment ist mit Ihnen offensichtlich kein besserer Staat zu machen. Das ist der Befund. (Zwischenruf.) – Passen Sie auf! Ich habe den Verdacht, dass Sie vielleicht auch schlecht beraten sind, aber irgendetwas ist Ihnen in den letzten eineinhalb Jahren durcheinander gekommen, denn sonst hätte man sich nach dieser Wirtschaftskrise in aller Öffentlichkeit nicht so uneinsichtig gezeigt und zuerst einmal ein Jahr lang in Tateinheit mit der SPÖ – das war das Beste – behauptet – ich muss das
immer wieder erwähnen –, dass wir keine neuen Steuern brauchen. Einfach so. (Abg. Strache: Ich glaube, der Häupl hat ihn beraten!)
Die Krise ist furchtbar, es fällt alles über uns herein, es gibt viele Kosten. Dann, als „Griechenland“ ausgebrochen ist, jetzt ist es die ganze Zeit Ihr Text, jetzt haben wir auf einmal eine Budget- und Steuerkrise. Das war doch völlig klar, dass wir uns, wenn der Schuldenberg abgetragen werden soll (Abg. Bucher: Auf Steuerzahlerkosten!), darum kümmern müssen, wo gespart werden muss und woher die Einnahmen kommen können. Sie wollten das die Leute dauernd glauben machen; auch deshalb verdienen Sie das Misstrauen.
Der Punkt ist auch, dass es ein paar Bereiche gibt, die Sie sträflich verhungern lassen, zum Beispiel die Universitäten. (Abg. Rädler: Ihr könnt nur raunzen!) Kollege Grünewald wird das noch ausführen. Wie sind die Zustände dort? – Die besten Leute gehen weg, gute Forscherinnen und Forscher jüngeren Alters leben quasi im Prekariat. So ist es doch. Nebst dem, dass die Gebäude schon so desolat sind, dass man die Leute nicht mehr hinein lassen kann.
Und da wollen Sie sagen, es sei alles paletti?! – Das kann es ja nicht sein! Ihr Bundesfinanzrahmengesetz, bei dem Sie mitgestimmt haben, sieht doch vor, dass bei den Universitäten unter dem Strich noch 40 Millionen € gespart werden! Glauben Sie, die Rektoren sind eine Organisation von Privilegienrittern, die einfach nur so irgendetwas noch dazu wollen? Die wissen ganz genau – und die sagen es auch, zu Recht! –, wofür sie das Geld brauchen, das Sie ihnen vorenthalten. Sie geben ihnen ja nicht einmal einen Termin. Jeder Bankdirektor, jeder Autohändler, jeder Autokonzern-Direktor hat bei Ihnen über Nacht einen Termin bekommen, und die Milliarden hinterher. Aber die Rektoren bekommen weder einen Termin und schon gar nicht die zusätzlichen Millionen. – Das ist genau die Beschreibung dessen, was hier abgeht. (Beifall bei den Grünen.)
Letztlich wird das Ganze auch dort enden, dass Sie einmal sagen müssen, wie wir die Einnahmenseite organisieren. Da hat Kollege Cap schon recht: Es hat keinen Sinn, ständig so zu tun, als wäre das immer alles das Gleiche. Es geht ja sehr stark um die Steuerstruktur. Dann kann man von Gerechtigkeit reden. Andernfalls würde ich empfehlen, diesen Begriff wegzulassen, weil es in Österreich so ist, dass es, verglichen mit allen, nämlich auch mit kapitalistischen Ländern, genau in jenen Bereichen, wo besonders hohe Vermögen konzentriert sind und auch die entsprechenden Gewinne eingefahren werden, besonders wenig bis gar keine Steuern gibt. Das ist ein unhaltbarer Zustand.
Wenn wir davon reden, dass wir auch über die Einnahmen etwas tun müssen, dann werden Sie auch hier Ihren Gerechtigkeitsworten Taten folgen lassen müssen, anstatt immer Ihre eigene Klientel zu schützen. (Beifall bei den Grünen.)
11.21
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Finanzen, eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärung des Vizekanzlers und Bundesministers für Finanzen gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum Stand der Budgetvorbereitungen
Begründung
Gemäß Art. 51 Abs. 3 B-VG hat die Bundesregierung dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn des Finanzjahres vorzulegen. Wörtlich heißt es dazu in der Verfassung: „Die Bundesregierung hat dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn jenes Finanzjahres vorzulegen, für das ein Bundesfinanzgesetz beschlossen werden soll.“ Um diese Frist einhalten zu können, wurden im einvernehmlich festgelegten Arbeitsplan des Nationalrates entsprechende Sitzungen des Plenums vorgesehen. Die Budgetrede sollte demnach am 20. Oktober 2010 stattfinden.
Ungeachtet dessen haben der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen der Präsidentin des Nationalrates mit Schreiben vom 29. Juni 2010 mitgeteilt, dass „...wir den in Art. 51 Abs. 3 B-VG vorgesehenen Termin zur Vorlage des Entwurfes eines Bundesfinanzgesetzes 2011 nicht einhalten werden können“.
Alle führenden Verfassungsexperten beurteilen diese Vorgehensweise als klar verfassungswidrig. Theo Öhlinger spricht von einer „Missachtung des Parlaments“. Bernd-Christian Funk weist darauf hin, dass „eine Vorlage im Dezember nicht den Ordnungsvorschriften der Verfassung entspricht“ und Heinz Mayer unterstreicht, dass die Verpflichtung der Regierung, das Budget zehn Wochen vor Beginn des betroffenen Finanzjahres vorzulegen, „klar und deutlich“ ist. Auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, stellt klar, dass die rechtliche Regelung des Art. 51 Abs. 3 BVG „völlig klar und eindeutig“ ist. Gleichzeitig konzediert die Nationalratspräsidentin, „dass die verzögerte Budgetvorlage gemäß einem Gutachten des Legislativdienstes einer Nicht-Einhaltung der Verfassung entspreche: Das steht außer Streit“.
Vor diesem Hintergrund hat schließlich Bundespräsident Fischer die Bundesregierung aufgefordert, das Budget 2011 pünktlich vorzulegen: „Bei dieser Bestimmung handelt es sich um keine Ermessensentscheidung.“
Ein Entschließungsantrag, der die Bundesregierung simpel zur „Einhaltung der Verfassung“ aufforderte, wurde am 25.8.2010 bei der Sondersitzung des Nationalrates betreffend die verspätete Budgetvorlage von den beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP abgelehnt.
Stattdessen erklärte der Bundesminister für Finanzen in dieser Sondersitzung, dass er die Fülle der 190 Fragen nicht beantworten könne. Mit dieser Nicht-Beantwortung setzte Finanzminister Pröll seinen respektlosen Umgang mit dem Parlament fort. Die schriftliche Beantwortung der Dringlichen Anfrage, die am 9.9.2010 einging, erschöpfte sich weitestgehend in prosaischen Pirouetten zu vergangenen Maßnahmen der Bundesregierung. Ein ähnliches Bild ergab sich bei der an alle MinisterInnen gerichteten Serienanfrage zu den „geplanten drastischen Kürzungen nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark“. Mit akkordierten Nicht-Antworten wurde jegliche Auskunft über bevorstehende Kürzungen nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark vermieden. Auch bei der dringlichen Anfrage der Grünen am 22.09.2010 verweigerte Finanzminister Pröll mit dem Hinweis auf die schwierige wirtschaftliche Lage jegliche Aufklärung zum bevorstehenden Budget. Diese bewusste WählerInnentäuschung und Verschleierungstaktik durch Regierung wurde aber von den WählerInnen durchschaut. Die Wahlergebnisse der Regierungsparteien in der Steiermark und in Wien sind der Beleg dafür, dass ein wahltaktisch motivierter Verfassungsbruch von den WählerInnen nicht gerade goutiert wurde.
Klar ist jedenfalls, dass die Regierung bei Schulen und Universitäten kürzen will. Die Kürzungen betragen 2011 insgesamt 162 Millionen Euro (Schulen 112, Unis 50 Mio.). Das entsprechende Bundesfinanzrahmengesetz wurde am 19.5.2010 mit den Stimmen
der Regierungsparteien beschlossen. In Deutschland dagegen wurden als Maßnahme gegen die Krise und zur langfristigen Sicherung von Wohlstand und Sicherheit jüngst zusätzliche Investitionen in Bildung in der Höhe von 13 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre beschlossen.
Die Grünen akzeptieren die verfassungswidrige Verschiebung des Budgets und die Pröll- und Faymann’sche WählerInnentäuschung nicht. Wir fordern einerseits eine verfassungskonforme Vorlage des Budgets anstatt kurzsichtiger WählerInnentäuschungen und andererseits eine Erhöhung des Budgets für Kindergärten, Schulen, Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen um zwei Milliarden Euro. Denn Bildung ist die zentrale Entwicklungsressource unserer Gesellschaft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Dem Bundesminister für Finanzen wird im Sinne des Artikels 74 B-VG das Vertrauen versagt.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.
11.21
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Meine Damen und Herren an den Fernsehschirmen! Zunächst zum Kollegen Kogler eine Klarstellung: Wenn der Finanzminister – aus unserer Sicht zu Recht, und ich unterstütze das – immer wieder dafür plädiert, keine neuen Steuern haben zu wollen, dann ist es noch längst kein Wortbruch, wenn er dann letzten Endes in der Realpolitik in einer Koalition dem Wunsch des Koalitionspartners teilweise Folge leisten muss und die eine oder andere Steuermaßnahme doch mit ins Kalkül zieht. Herr Kollege Kogler, ein paar Kalauer machen eben noch keine ernsthafte Rede aus. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Österreich hat in den letzten 65 Jahren in einer beispiellosen Art und Weise ein beeindruckendes Wohlstandsniveau erreichen können. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Wenn wir dieses Wohlstandsniveau für unsere Kinder, für unsere Enkel erhalten wollen, dann müssen wir jetzt – in diesen Tagen, in diesen Wochen – ernsthaft handeln. Es ist jetzt Zeit zum Handeln. Und mit dem Budget für das Jahr 2011 und folgende (Abg. Dr. Lichtenecker: Wo ist es denn? Wo sind die Handlungen?) werden die Weichen für die Zukunft gestellt.
Und mit den Schwerpunkten, die wir dort zu setzen haben, beeinflussen wir letzten Endes, wie viele Arbeitsplätze es in Österreich geben wird, wie die Qualifikation und damit die Berufschancen der jungen Menschen in Österreich ausschauen werden, wie die soziale Sicherheit in diesem Land beschaffen sein wird. Das heißt, wir entscheiden auch darüber, wie sich das Wohlstandsniveau und die Lebensqualität in diesem Land gestalten werden. Wir dürfen aber eines nicht tun: Arbeitsplätze, Ausbildung, Sozialleistungen mit Schulden auf Kosten der nächsten Generation erkaufen. (Abg. Themessl: Ah? Was habt ihr ... gemacht?)
Noch eines: Schulden sind verbrauchte Zukunft. Schulden gefährden damit die Finanzierbarkeit und Stabilität des Sozialstaates. Auch das muss man sich einmal vor Augen
führen. Es ist keine Bagatelle, Schulden zu machen für den Konsum unserer Generation. Wenn wir es in Investitionen stecken, die auch nächsten, übernächsten Generationen zugutekommen, soll es sein. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, zum Beispiel die Unis! – Abg. Strache: Warum macht dann der Finanzminister weitere Schulden?) Das machen viele Private auch: Wenn sie ein Häusl bauen oder sich eine Wohnung anschaffen, machen sie dasselbe. Aber für den täglichen Konsum Schulden zu Lasten der Kinder zu machen, das geht maximal in einer Krisensituation für kurze Zeit. (Abg. Strache: Warum setzt dann das Finanzminister Pröll fort?) Und dann haben wir die verdammte Pflicht, das in unserer Generation wieder zurückzuführen, möglichst in einem Konjunkturzyklus wieder zurückzuführen, damit wir das eben nicht unseren Kindern hinterlassen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Warum setzt diese Schuldenpolitik der Finanzminister fort? Was ist der Grund, dass das der Finanzminister fortsetzt?)
Meine Damen und Herren, machen wir einen Fehler nicht: Lassen wir uns nicht von den sich Gott sei Dank besser zeigenden Wirtschaftsdaten, als wir sie noch beim Bundesfinanzrahmengesetz unterstellt haben, blenden! Die Defizite, die wir haben, sind größtenteils strukturell bedingt. Das heißt, wir haben mehrere Ausgabenpositionen in unserem Budget, die aufgrund demographischer Entwicklungstendenzen und so weiter eine Dynamik in sich bergen, die, wenn wir nichts tun, genau zu dem führen wird, dass wir unweigerlich in weitere Defizite, unweigerlich in weitere Schulden und damit in eine Belastung für unsere Kinder hineingehen.
Und, Kollege Cap, ein Wort zu diesem unschönen Ausdruck „Kaputtsparen“: Ich hoffe, wir sind uns alle darüber einig, dass Sparen eine Tugend und keine Krankheit ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Sparen tut man nicht, um jemandem wehzutun oder etwas kaputtzumachen, sondern um etwas zu erhalten. Genau das ist unsere Zielsetzung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Schauen Sie doch die Unis an! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: „Um sie zu erhalten, werden sie kaputtgespart!“)
Meine Damen und Herren, wir werden daher ganz konkret sparen in der Bürokratie. Wir werden mit diesem Budget und den Begleitgesetzen ein Paket vorlegen für Gesetzesvereinfachungen, Deregulierungen, die helfen werden, in der Verwaltung zu sparen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Da klingeln ... alle Alarmglocken!)
Wir werden bei den Privilegien ansetzen müssen – egal, ob das bei den Bundesbahnen ist, bei der Nationalbank, aber auch bei so manchen Ländern, wie zum Beispiel Wien, die bis heute nicht bereit sind, Pensionsprivilegien zu beseitigen, die andere längst nicht mehr haben. Wir müssen leider auch bei Förderungen da oder dort kürzen, ob das in der Wirtschaft ist, aber wieder auch bei den Bundesbahnen. Es geht nicht an, dass man dort die Augen vor notwendigen Effizienzsteigerungen verschließt und damit dem Bund und letzten Endes dann den Steuerzahlern und den Menschen draußen Belastungen verursacht, die nicht notwendig wären, weil dort die Qualität der Dienstleistung in keinem Verhältnis zu den Kosten steht. (Beifall bei der ÖVP.)
Es wird ein Paket geben von Verwaltungsvereinfachungen mit Behördenzusammenlegungen, natürlich auch Personaleinsparungen im öffentlichen Bereich und leider da oder dort auch bei sozialen Leistungen, aber in dem Sinne, dass wir versuchen wollen, das Sozialsystem effizienter, treffsicherer zu machen und nicht mit dem Rasenmäher zu kürzen.
Meine Damen und Herren, es gibt ein paar besondere Bereiche, die Reformbedarf haben: eben jene, wo eine besondere Dynamik in der Ausgabenentwicklung gegeben ist.
Zum Thema Pensionen. – Der Herr Finanzminister hat es deutlich angesprochen: Wir können es auf Dauer nicht fortschreiben, dass in Österreich die Menschen im Durch
schnitt mit unter 59 Jahren in Pension gehen. Das ist für unsere nächsten Generationen nicht finanzierbar. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir können nicht weiter fortschreiben, dass wir Weltmeister sind bei der Anzahl von Spitalsbetten (Abg. Bucher: Warum baut ihr dann so viele Spitäler? – Ruf bei der SPÖ: In Niederösterreich ...! – Abg. Bucher: Zwei!) und bei der Anzahl der Tage, die wir im Spital verbringen, und das bei einem objektiv gesehen besseren Gesundheitszustand unserer Bevölkerung als jenem der Menschen in den meisten anderen Ländern. (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Bereich Bildung: Meine Damen und Herren, wir in Österreich geben pro Schüler in Österreich fast am meisten von allen europäischen Ländern aus. Leider kommt unterm Strich – siehe PISA-Tests – zu wenig heraus. Das ist aber offenbar keine Frage von noch mehr Geld, sondern eine Frage der Effizienz des Systems, das wir dort haben. Aber was wir sicher auch nicht tun werden – um das auch klar zu sagen –: Eine Verneuntelung unseres Bildungssystems werden wir auch nicht vornehmen! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, eines noch zu den Universitäten: Zu glauben, man könne jedem und jeder den Zugang zu den Unis – ich sage gar nicht, das Studieren – ermöglichen, und das auch noch zum Nulltarif, mit diesem Märchen muss man einmal aufräumen! (Beifall bei der ÖVP.)
Aber, meine Damen und Herren, wir müssen und sollen nicht nur sparen, wir müssen selbstverständlich auch Offensivmaßnahmen setzen und in die Zukunft investieren. Ökologisierung ist schon angesprochen worden, Forschung und Entwicklung sind zu stärken, weil das jene Faktoren sind, die uns auch in Zukunft wettbewerbsfähig machen werden und, was die Ökologisierung betrifft, auch lebenswert halten werden.
Und ein Drittes noch, zu den Steuern: Mit 43 Prozent Steuer- und Abgabenquote sind wir ein Höchststeuerland! Und das wollen wir nicht. (Ruf beim BZÖ: Daran werden wir euch messen! – Abg. Strache: Das habt ja ihr beschlossen! Ihr habt uns zum Höchststeuerland gemacht! Das habt ja ihr gemacht, das Höchststeuerland!) Denn: Das sind Belastungen insbesondere für den Mittelstand, der das zu tragen hat. Das sind Belastungen für den Mittelstand, die leistungsfeindlich sind und damit letzten Endes wieder den Standort schädigen. Und damit sollten wir aufräumen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein Letztes, meine Damen und Herren: Es gibt bei den Steuern tatsächlich einige Schlupflöcher, es gibt Lücken, und es tragen einige nichts zum Gemeinwesen bei. Auch das ist zu korrigieren. Dazu bekenne ich mich genauso. Aber letzten Endes gilt für alle, die der Besteuerung unterworfen sind – ob das Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Pensionisten sind, wer auch immer –: Es muss das, was wir politisch tun, verlässlich und berechenbar sein. Es müssen sich auch Betriebe darauf verlassen können, dass das, was man ihnen gestern versprochen hat, auch morgen noch gilt, denn auf dieser Basis sind sie zu uns gekommen, auf dieser Basis haben sie Betriebe eröffnet, Arbeit geschaffen und mit zum Wohlstand dieses Landes beigetragen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein letzter Satz, Frau Präsidentin. (Abg. Strache – in Richtung Präsident Neugebauer weisend –: Eine hübsche „Präsidentin“! – Abg. Bucher: Gender-gerecht!) – Herr Präsident, Entschuldigung! – Ein letzter Satz:
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass es der Bundesregierung gelingen wird, das, was ich jetzt skizziert habe, was der Finanzminister skizziert hat als Eckpunkte, als Prinzipien der Budgetgestaltung, in den nächsten Tagen in der angekündigten Regierungsklausur auch in Zahlen zu gießen und damit die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der öffentlichen Finanzen zu legen. (Beifall bei der ÖVP.)
11.32
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte. (Abg. Grillitsch: Jetzt wird es interessant: Spaltung des BZÖ ...!)
11.32
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kopf, was Sie und der Herr Finanzminister heute hier skizziert haben – da Sie ja mit diesen Worten Ihre Rede beendet haben –, war eine floskelhafte Blabla-Rede, die mich an einen sehr bekannten Schlager erinnert hat: „Es fährt ein Zug nach nirgendwo“ (Beifall beim BZÖ) – mit einer Reihe von blinden Passagieren an Bord, die nicht wissen, wohin die Reise geht und welches Ziel sie ansteuern. Wenn Sie jetzt in Loipersdorf, in einer Therme, eine Klausur machen wollen, dann sage ich Ihnen: Sie brauchen keine thermische Sanierung, sondern Sie brauchen schon längst psychologische Unterstützung. (Abg. Kopf: Was heißt das?) Wenn ich da nämlich sehe, dass die SPÖ nicht einmal mehr bereit ist, bei einer Grundsatzdarstellung der Budgetrede nur einmal zu applaudieren, dann heißt das, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank, Sie haben ein massives Problem!
Das massive Problem lautet: Keine Übereinstimmung, was den Kurs Österreichs betrifft. Niemand weiß, wo es hingehen soll. Sie sind orientierungslos und daher auch unfähig, dieses Land zu regieren. Das ist die Wahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Kopf: Das ist ja gar nicht wahr!)
Und jetzt verschanzen Sie sich in eine Therme! Was wird es denn dort geben? Ein „Saunabudget“? Ein „Saunabudget“, das viel heiße Luft produzieren wird (Abg. Strache: Einen Aufguss für die Steuerzahler wahrscheinlich! Das wird der Aufguss für die Steuerzahler!) – und am Ende werden die Steuerzahler ins Schwitzen kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist die Tatsache, weil Sie Belastungen und Steuererhöhungen beschließen werden! (Beifall beim BZÖ.)
Wenn die ÖVP ständig hier herauskommt, Sie, Herr Finanzminister, und Ihr Klubobmann, und immer wieder beteuert, wir dürfen keine Schulden machen und wir müssen sparen, dann sind Sie, Herr Finanzminister, bald der Witzekanzler der Nation, weil es ein Witz ist, was Sie von sich geben, weil Sie genau wissen, dass Ihr Onkel in Niederösterreich jener Landeshauptmann ist, der den höchsten Schuldenstand zu verantworten hat, Sie der Finanzminister sind, der die höchsten Schulden gemacht hat, die Österreich jemals zu verzeichnen hatte, Sie der Finanzminister sind, der auch eine sehr, sehr hohe Schuldenquote in Österreich zu verantworten hat, und Sie letztendlich dafür stehen beziehungsweise der Name „Pröll“ dafür steht, meine sehr geehrten Damen und Herren: „Pröll“ steht für Geldvernichtung, „Pröll“ steht für Schulden in Österreich! – Das ist die Realität, und das ist die Tatsache. (Beifall beim BZÖ.)
Sie, Herr Finanzminister, haben in Ihrem Amt zwei Jahre lang gebraucht, um festzustellen, dass wir 8 Milliarden € und in den nächsten Jahren 10 Milliarden € an Zinsen bezahlen werden. Dafür haben Sie jetzt zwei Jahre lang gebraucht. Zwei Jahre lang waren Sie nicht in der Lage, Reformen anzudenken, anzudiskutieren oder durchzuziehen. Zwei Jahre lang Stillstand! Sie kommen vom Stillstand in die Lähmung, von der Lähmung in den Stillstand, vom Stillstand ins Chaos!
Schauen wir doch die Universitäten an, schauen wir uns die Bildungseinrichtungen an, schauen wir uns den Gesundheitsbereich an: Überall Baustellen, nirgendwo geht etwas weiter. Aber einen Verfassungsbruch, den tolerieren wir hier herinnen mit dem heutigen Tag, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben es mit einer Regierung zu tun, die die Gesetze bricht und die die Menschen zum Narren hält. Das ist die Realität, mit der wir konfrontiert sind. (Beifall beim BZÖ.)
Kaum sind die zwei Landtagswahlen vorbei, am 11. Oktober, setzt man sich plötzlich zusammen (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Schon lang vorher!) und beginnt darüber nach
zudenken (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Schon lang vorher!), wie man dieses Budget sanieren will. Seit dem Frühjahr war von Ihrer Seite, Herr Finanzminister, immer zu hören: Wir getrauen uns keine Prognosen abzugeben, weil wir nicht wissen, wie sich in den nächsten Monaten die Wirtschaftssituation entwickeln wird, wie sich die Arbeitslosigkeit entwickeln wird, wie sich die Inflation entwickeln wird. Das haben wir von Ihnen in letzter Zeit mehrmals gehört. Sind aber die Wahlen in Wien vorbei und geschlagen, dann gehen Sie hinaus und sagen: So, und jetzt machen wir ein dreijähriges Budget!, als wenn Sie wüssten, wie es in den nächsten drei Jahren weitergeht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist Volksverblendung, das ist Lüge über Lüge, die Sie hier verbreiten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Das beweist einmal mehr: Ihnen geht es nur um das Wohl Ihrer Partei. Ihnen geht es schon längst nicht mehr um die Menschen in unserem Land und es geht Ihnen nicht um Österreich, es geht Ihnen nur um den Fortbestand der ÖVP. Und die Antwort haben Sie von den Wählern und Wählerinnen längst erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In anderen Ländern wird seit Monaten und Jahren, seit zwei Jahren exakt, nachgedacht, wie man die Budgets saniert. Da werden Reformschritte eingeleitet, weil man weiß, dass jede Reform erst in zwei, drei, vier Jahren erste Kosteneinsparungspotenziale liefert. Aber in Österreich wird nicht einmal darüber nachgedacht, nicht einmal darüber verhandelt. Seit zwei Jahren Stillstand und Lähmung, nirgendwo geht etwas weiter.
Herr Finanzminister, egal, völlig egal, wie sich die Konjunktursituation in den nächsten Jahren entwickeln wird (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Stimmt ja nicht!), völlig egal, ob wir 1 Prozent Wachstum haben werden, ob wir 0 Prozent Wachstum haben werden oder ob wir 2 Prozent Wachstum haben werden – ich wünsche mir das –, Sie kommen um Reformen nicht herum! Sie kommen um Reformen im Gesundheitsbereich, in der Verwaltung, bei den Pensionen, bei der Pflege nicht herum. Sie müssen diese heißen Eisen angehen. Sie müssen endlich einmal dafür sorgen, dass Sie von diesen bequemen Steuererhöhungsplänen abgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist nicht der richtige, das ist der falsche Weg für Österreich! (Beifall beim BZÖ.)
Wenn Sie beispielsweise darüber nachdenken, die Mineralölsteuer zu erhöhen und die Pendler zu schröpfen, wenn Sie darüber nachdenken, die Grundsteuer zu erhöhen, die Bauern zu treffen, die Häuselbauer und Wohnungsbesitzer zu schröpfen, wenn Sie darüber nachdenken, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie, eine Bankenabgabe einzuführen, so denken Sie doch bitte einmal darüber nach: Sie treffen damit ja nicht den Bankdirektor, Sie treffen die Bankkunden! Es werden die Bearbeitungsgebühren steigen, die Kontoführungsgebühren werden steigen. Sie treffen mit Ihrer Maßnahme letztlich wieder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Ein völlig falscher und verkehrter Weg, der ins Nirgendwo führt, so wie alle Ihre Maßnahmen, die Sie sich zurechtgelegt haben. (Beifall beim BZÖ.)
Nicht nur Steuererhöhungen, sondern auch Kürzungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden hier geplant und in der Therme verabschiedet werden, beispielsweise Kürzungen gerade bei den sozial Schwachen, bei den Familien – die 13. Familienbeihilfe wird gestrichen – oder beim Pflegegeld: für die erste, zweite Stufe wird das Geld gestrichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was können denn die sozial Schwachen in unserem Land für diese Krise, die von den Banken und von den Finanzmagnaten ausgelöst wurde? Nichts! Es werden die Falschen geschröpft für diese Wirtschaftskrise, und dafür trägt diese Bundesregierung allein die Verantwortung. (Beifall beim BZÖ.)
Wir haben eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, beispielsweise endlich Privatisierungsschritte beim Verbund einzuleiten. Heute beschließen Rot und Schwarz jedoch,
dass der Steuerzahler dem Verbund neuerlich 500 Millionen € zur Verfügung stellt. (Abg. Ing. Westenthaler: Riesenskandal!) Es sieht doch niemand ein, dass der Steuerzahler in die Tasche greifen muss, damit sich beim Verbund Rot und Schwarz die Posten aufteilen und dort satte Gewinne gemacht werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Ing. Westenthaler: Die Strompreise ...!)
Es gibt Banken, es gibt Versicherungen in unserem Land, die mit Geld ins Ausland fahren, um dort zu spekulieren! Verhandeln und reden Sie einmal mit diesen Bankleuten, sie sollen das Geld in Österreich investieren. Wir haben genug Unternehmen, wo Geld gebraucht wird, wo Geld zum Arbeiten eingesetzt werden soll, um Arbeitsplätze und Wachstum zu sichern und zu garantieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das wäre längst einmal fällig. (Beifall beim BZÖ.)
Knüpfen Sie sich einmal die ÖBB mit all ihren Privilegien vor, die Notenbank – und privatisieren Sie den Teil bei der Telekom!
Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die zu setzen wären, was die Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalten betrifft, was die Verkleinerung der politischen Gremien betrifft. Vor den Wahlen hören wir das von der SPÖ, von den Landeshauptleuten, die bei den Landtagswahlen antreten, aber sind die Wahlen vorbei, verstummen sie alle, gibt es keine Diskussion darüber, obwohl jeder weiß, dass Österreich überbürokratisiert ist und Gremien hat, die nicht mehr finanzierbar, nicht mehr aufrechtzuerhalten sind, die verkleinert werden sollten, beginnend beim Bundesrat über den Nationalrat bis hinunter in die Gemeinden! (Beifall beim BZÖ.)
Da bin ich noch gar nicht beim Steuersystem angelangt, das viel zu unsozial und aufwendig ist. Meine Damen und Herren! Es geht einzig und allein darum, gegen Steuern aufzutreten. Und da rufe ich auch die Schwarzen auf, die so großartig über den Wirtschaftsbund inserieren: „gegensteuern“. Ja, dann beweist das auch, dass ihr gegen Steuern seid! Wir werden euch in die Ziehung nehmen, bei jeder einzelnen Maßnahme, durch die die Österreicherinnen und Österreicher in den nächsten Jahren geschröpft werden. Darauf könnt ihr Gift nehmen! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)
11.42
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
11.42
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! – Österreich ist ein Hochsteuerland. Ja, das stimmt (die Abgeordneten Strache und Bucher: Höchststeuerland!), aber für wen? – Österreich ist ein Höchststeuerland für jene, die arbeiten gehen für ihr Einkommen, für ihr Geld und nicht wie andere andere arbeiten lassen für ihr Geld. Wir wissen, es gibt viele in Österreich, die nicht arbeiten gehen und mehr verdienen als jene, die arbeiten gehen, und die zahlen keine oder kaum Steuern. Insofern stellt sich die Frage: Für wen ist Österreich ein Hochsteuerland? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wenn ich jetzt Inserate sehe – von der Industriellenvereinigung finanziert –, wo es heißt: „gegensteuern“, dass man also aufpassen muss, dass die Steuern in Österreich nicht steigen (Ruf beim BZÖ: Wirtschaftsbund!), muss ich sagen: Da muss man sich anschauen, für wen die Steuern steigen würden! Ja, für den Präsidenten der Industriellenvereinigung, der müsste Steuern zahlen, denn der hat mehrere hunderttausend Euro an der Privatisierung der Hypo verdient (Abg. Mag. Kogler: Richtig! Jawohl!) und dafür genau 0 € Steuer bezahlt hat. Ja, wir sind der Meinung, Herr Präsident Sorger, Sie sollen auch Steuern zahlen für Ihr Einkommen und nicht nur die Arbeiter und Angestellten in diesem Land! (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)
Ja, wir sagen, Herr Präsident Sorger, sparen Sie das Geld für die Inserate, bei denen Sie Putzfrauen und Lagerarbeiter vorschieben, die Ihre Steuerprivilegien verteidigen
müssen (Zwischenruf des Abg. Bucher), während diese Arbeiter und Putzfrauen Steuern zahlen, damit dieses Land funktioniert. Das, was Sie da machen, ist schäbig! (Beifall bei der SPÖ.)
Das ist einfach nur schäbig. Und wir wollen, dass jene, die heute viel Geld verdienen und keine Steuern zahlen, genauso Steuern zahlen wie Arbeiter und Angestellte. Für die wirkt nämlich die Steuerkeule, die zahlen sehr hohe Steuern – und andere zu wenig. Da sind wir für Steuergerechtigkeit, und dazu stehen wir! (Beifall bei der SPÖ.)
Und wenn Klubobmann Kopf meint, man dürfe „kaputtsparen“ nicht sagen, denn Sparen sei eine Tugend: Erinnern wir uns doch bitte daran, woher dieses Wort kommt. Das Wort „kaputtsparen“ kommt ja nicht von ungefähr, denn genau das ist passiert. Wo ist denn von der schwarz-blauen Bundesregierung gespart worden, Kollege Strache? (Ruf: Das ist euer Trauma!) Wo ist denn zuallererst gespart worden? – Zum Beispiel bei der Integration. Die Integrationslehrer, die Stützlehrer sind gleich einmal gestrichen worden. Ja, das ist kaputtsparen! (Abg. Strache: Die Landeslehrer haben die SPÖ Wien und der Häupl gekürzt! Die Landeslehrer haben die SPÖ und der Häupl gekürzt! Das war die SPÖ!)
Es ist bei der Polizei gespart worden, indem man Tausende Polizisten in Pension gehen hat lassen und keine mehr ausgebildet hat. Das war Sparen bei der Sicherheit. Ja, das haben Sie gemacht, als Sie in der Regierung waren, Herr Strache: Sparen bei der Sicherheit.
Und deswegen sagen wir: Man muss genau aufpassen, wo man spart und dass man nicht bei der Sicherheit, nicht bei der Bildung, nicht bei der Zukunft spart, denn man kann auch kaputtsparen. Das kann man, ja. Und daher sagen wir: Man muss aufpassen, wo man spart, dass man nicht bei der Zukunft spart, wie wir das in der Vergangenheit schon erlebt haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Vizekanzler, das, was Sie heute gesagt haben, war schon sehr entlarvend. Sie haben gesagt, für die Abschaffung der Studiengebühren zahlen nicht nur die Universitäten – die zahlen überhaupt nicht für die Abschaffung der Studiengebühren (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Sicher zahlen sie!), denn die bekommen jeden Euro, den sie durch die Abschaffung der Studiengebühren verloren haben (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Von wem? – Vom Steuerzahler!), vom Steuerzahler, ja. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Okay!) Die Universitäten zahlen also nicht dafür. (Neuerliche Zwischenbemerkung des Vizekanzlers Dipl.-Ing. Pröll.)
Sie haben gesagt, dass die Studenten jetzt für den Massenbetrieb zahlen, denn weil es keine Studiengebühren gibt, kommen jetzt so viele Studenten. (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.) Sieben Jahre lang haben Sie uns erklärt, dass Studiengebühren niemanden am Studieren hindern. Niemanden! Alle, die studieren wollen, könnten trotz Studiengebühren studieren. Kaum sind die Studiengebühren aber abgeschafft, zeigen Sie das wahre Gesicht! In Wirklichkeit war das nur eine soziale Barriere, damit nicht jeder, der studieren möchte, auch studieren kann, wie das heute der Fall ist.
Wenn Sie sagen, dass Sie an den Universitäten etwas ändern wollen, und alles, was Sie in Wirklichkeit ändern wollen, aber ist, dass Sie die Eingangstüren enger machen, damit weniger hineinkommen, kann ich nur erwidern: Da werden Sie in der Sozialdemokratie keinen Partner finden, denn wir haben noch nicht genug Akademiker, sondern zu wenig. Wir haben auch nicht zu viele Studenten, sondern zu wenig. Wenn Sie sich anschauen und mit anderen entwickelten Staaten vergleichen, wie viele Prozent eines Jahrganges studieren, eine Universität besuchen, sehen Sie, dass Österreich diesbezüglich Nachzügler und nicht Vorreiter ist. (Abg. Dr. Lichtenecker: Genau!) Wir brauchen mehr Geld für Universitäten, ja, aber nicht weniger Studenten, sondern mehr, nicht weniger Absolventen, sondern mehr. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Zum Abschluss: Herr Vizekanzler, Sie haben am Montag am Abend gesagt, der Bundeskanzler habe etwas falsch verstanden, da es beim Budget nicht um soziale Gerechtigkeit gehe. Dazu kann ich Ihnen nur eines sagen: Wenn Sie mit der SPÖ über Budgets reden, geht es immer um soziale Gerechtigkeit. Das mag Ihnen kein Anliegen sein, aber uns ist es immer ein Anliegen! (Beifall bei der SPÖ.)
11.47
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.
11.47
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Kollege Krainer, ja, wie man in den Wald hineinruft. – Ich möchte daher meine Rede mit einer Bitte an Sie und an die Kollegen von der Sozialdemokratie beginnen (Abg. Ing. Westenthaler: Streitets draußen! Gehts in den Hof streiten!), mit einer Bitte, weil ich weiß, dass Ihnen Arbeitsplätze am Herzen liegen.
Es gibt Menschen in unserem Land, die als Unternehmer, als Manager, als Geschäftsleiter Verantwortung für Arbeitsplätze tragen. (Ruf bei der ÖVP: Krainer nicht!) Und einer dieser Menschen, der Verantwortung für 3 000 Arbeitsplätze in Österreich trägt, der Generaldirektor der Lenzing AG – wir haben alles getan, dass die Lenzing AG vor einigen Jahren nicht ans Ausland verkauft wurde –, Generaldirektor Untersperger, hat gestern – ich verbinde das mit einer Bitte an Sie, Herr Kollege Krainer – in einem Interview mit den „Oberösterreichischen Nachrichten“ folgenden Satz gesagt:
„Die derzeit diskutierten Pläne lassen Zweifel am Wirtschaftsdenken aufkommen. Vor allem die von den Sozialisten propagierten Stiftungspläne sind die Quadratur der wirtschaftlichen Blödheit und grenzen an Standortvernichtung.“
Mein Appell ist: Bitte, tun wir in den nächsten Tagen alles, damit wir nicht solche Stellungnahmen provozieren, Herr Kollege Krainer, denn das sind Menschen, die Verantwortung für die Arbeitsplätze tragen! Generaldirektor Untersperger trägt die Verantwortung für 6 000 Arbeitsplätze, für 3 000 allein in Österreich. Behandeln wir diese Menschen nicht so, wie Sie es machen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Wurm: ... Stiftungsvermögen!)
Wie man in den Wald hineinruft – nach einer solch klassenkämpferischen Rede, Herr Kollege Krainer, konnte ich mit meiner Rede nicht anders beginnen.
Zum eigentlichen Thema, meine Damen und Herren. Als wir vor eineinhalb Jahren hier die Gesetze zur Krisenbekämpfung beschlossen haben – Stabilisierung der Finanzmärkte, Wachstumsimpulse –, habe ich hier gesagt, dass die Herausforderung der Krisenbekämpfung eine gewaltige, aber der politisch noch einfachere Teil der Arbeit ist, weil es politisch einfacher ist, sich darauf zu einigen, wie man mehr Milliarden ausgibt, und dass die noch schwierigere Aufgabe nachher kommt, nämlich wie man die Milliarden wieder „einfangen“ kann. Und an genau diesem Punkt stehen wir jetzt. (Abg. Mag. Donnerbauer: Der Krainer ist nur für das Ausgeben zuständig!)
Meine Damen und Herren, ich glaube wirklich – und das kann man nicht oft genug sagen –, die Schuldenbekämpfung, die Sanierung des Staatshaushaltes ist aus vier elementaren Gründen notwendig:
Erstens: aus politisch-moralischer Verantwortung unseren Kindern gegenüber – wir haben es heute schon gehört, Schulden sind verbrauchte Zukunft, meine Damen und Herren. (Abg. Strache: Warum hat denn der Herr Pröll dann 30 Milliarden zusätzlich Schulden gemacht?) Und wir können doch nicht anders agieren als alle Eltern, die sagen: Wir tun alles, damit es unseren Kindern einmal besser geht! Der Staat kann nicht
genau gegenteilig argumentieren und sagen: Wir schieben alle Lasten auf unsere Kinder ab!
Wir haben also eine politisch-moralische Verantwortung, zu der uns wir von der ÖVP als Familienpartei besonders bekennen. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweitens: wirtschaftspolitisch – wir brauchen ja Handlungsspielraum für die Zukunft. Der Finanzminister hat es heute gesagt: Wenn wir 8,3 Milliarden € nur für die Zinsen ausgeben, verlieren wir ja Gestaltungsspielraum in anderen Bereichen. Die Zinsen für die Staatsschulden machen ein Drittel mehr aus, als uns der gesamte Bildungssektor kostet. Wir brauchen also Handlungsspielraum für die Zukunft.
Drittens – wir haben es in der Finanzkrise gesehen –: Wir dürfen, um Himmels willen, doch nicht abhängig werden von den Finanzmärkten. Und die Finanzmärkte sind nicht die bösen Spekulanten. Die Finanzmärkte testen die Glaubwürdigkeit der Politik, und wenn ein Land seine Staatsfinanzen nicht im Griff hat, wird es natürlich ein Objekt der Finanzmärkte.
Ich denke dabei an eine Aussage des früheren schwedischen sozialdemokratischen Premierministers Göran Persson, der, als er voriges Jahr in Wien war, gesagt hat: Als ich als schwedischer Ministerpräsident gesehen habe, dass mir ein paar – wie er gesagt hat – smarte Boys von der Wallstreet diktieren, was ich in Schweden tun muss, damit ich noch Kredite bekomme ... – Das war ein traumatisches Erlebnis für ihn, und seither hat Schweden seine Politik radikal geändert.
Viertens – das hat der Finanzminister zu Recht gesagt; da wende ich mich vor allem an meine sozialdemokratischen Kollegen –: Sie übersehen ja ständig oder wollen nicht sehen, dass Staatsschulden etwas extrem Unsoziales sind (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner) und genau jene Umverteilung von unten nach oben bewirken, gegen die Sie immer antreten! (Abg. Strache: Das haben wir dem unsozialen Finanzminister zu verdanken! Dieser Finanzminister hat unsozialerweise Schulden verursacht! Da oben sitzt Ihr Parteikollege, der hat die Staatsschulden in Rekordhöhe ...!) 8,3 Milliarden € muss der kleine Mann mit seinen Steuern zahlen, damit die Finanzmärkte 8,3 Milliarden € Zinsen kassieren können. Ja wer kassiert denn das? Nicht die armen Leute! (Abg. Strache: Wer macht denn die Schulden? Ihr Parteikollege Pröll! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Bedenken Sie, das, was Sie hier machen, nämlich die ständige Staatsverschuldung, ist höchst unsozial!
Ein Letztes, meine Damen und Herren: Wir als Volkspartei bekennen uns zu sozialer Gerechtigkeit – gar keine Frage. Aber lassen Sie mich auch Folgendes sagen: Wir bekennen uns genauso zu Leistungsgerechtigkeit, diese hat für uns sogar Vorrang, denn ohne Leistung gibt es keine Verteilung. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP. – Abg. Strache: Ihr Parteikollege Pröll hat die höchsten Staatsschulden ...!)
11.52
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weinzinger. – Bitte. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Jetzt wird es finanztechnisch interessant!)
11.52
Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Als ich vor vier Jahren in dieses Parlament gekommen bin, habe ich eine beachtliche Hochachtung vor jenen gehabt, die hier Verantwortung tragen, ob nun aufseiten der Regierung oder aufseiten der Abgeordneten. Etwas von dieser Hochachtung ist mir abhanden gekommen, spätestens heute, als unser Herr Finanzminister und Vizekanzler eine Budgetvorschau gegeben hat, anstatt heute ein Budget vorzulegen, für dessen Erarbeitung ihm Fachleute zur
Verfügung stehen, ein Ministerium, auch Begleitministerien können mitwirken. Der Herr Finanzminister hat kein Budget vorgelegt, und im Laufe dieser Debatte, die wir hier erleben, sind wir draufgekommen, warum. Das heißt, wir sind nicht erst draufgekommen, sondern wir wissen es schon lange.
Was hat der Herr Finanzminister von sich gegeben? – Er hat gesagt, drei Punkte sind wesentlich:
Erstens: Sparen – und dann hat er viel dazu gesagt, aber im Endeffekt ist nichts herausgekommen;
zweitens: wenig neue Steuern – und dann hat er auch einiges dazu gesagt, aber was es wirklich bedeutet, was wirklich kommt, ist nicht herausgekommen;
drittens: Offensivmaßnahmen in Sachen Ausbildung werden benötigt – aber wir haben auch hier nicht erfahren, was denn diese Offensivmaßnahmen sind. Und er hat gesagt, wir brauchen Offensivmaßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung – aber auch diesbezüglich haben wir keine konkreten Mitteilungen erhalten.
Schließlich hat man uns noch mitgeteilt, dass wir Wachstumsimpulse setzen müssen.
Meine Damen und Herren, das war gar nichts! Das war überhaupt nichts! Das war ein hilfloses Reden, weil heute geredet werden musste, weil man gesagt hatte, dass man heute sagen wird, dass am Budget gearbeitet wird.
Das, was herausgekommen ist, was uns mitgeteilt wurde, das hätten meine Enkelinnen zusammengebracht. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.) Zu sagen, dass wir in diesem Staat sparen müssen, wie in jedem Haushalt, dass wir die Einnahmenquellen richtig beurteilen müssen – können wir noch mehr Einnahmenquellen lukrieren, wenn wir bereits zu einem der höchst besteuerten Staaten dieser Welt gehören? – und dass wir Maßnahmen setzen müssen, damit alles besser wird, das hätte jeder zustande gebracht. Dazu braucht es keinen politisch bestens ausgebildeten und gepolsterten Finanzminister! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben anschließend ein verräterisches Wort von Klubobmann Cap gehört. Verräterisch deshalb, weil er gesagt hat: Man muss immer die politische Machbarkeit berücksichtigen. Mit politischer Machbarkeit hat er, befürchte ich, die parteipolitische Machbarkeit gemeint. Das heißt, wir haben es immer wieder damit zu tun, dass diese beiden Parteien, die ÖVP und die SPÖ, die die Koalition bilden, zuerst einmal an ihre Klientel denken, an jene, die sie zu bedienen haben (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz), und erst dann an unseren Staat, den sie ordnungsgemäß zu verwalten haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Haben Sie in den Ausführungen unseres Finanzministers irgendetwas in Hinblick auf eine Strukturreform vernommen? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nein!) Haben Sie irgendetwas gehört, was wir in Zukunft in Hinblick auf den Föderalismus zu ändern haben? (Abg. Dr. Rosenkranz: Nein!) Es geht ja nicht an, dass man dem jeweiligen Landeshauptmann, ob jetzt von Rot oder von Schwarz, eine Möglichkeit nimmt, seine Günstlinge in irgendwelche Positionen zu setzen. Und das sind ja die verschiedenen Ebenen unserer Verwaltung.
Wir müssen hier damit beginnen, anders zu denken! Föderalismus ist eine wunderbare Sache. Föderalismus ist gut und wichtig, aber Föderalismus darf nicht darin ausarten, dass die jeweiligen Parteihäuptlinge, die zugleich die Landeshauptleute sind, ihre eigene Klientel in irgendeine Position hieven können (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), die dann dort die zweite, dritte oder gar vierte Verwaltungsebene darstellt, wo eine Ebene genügt! Aber daran denkt man ja gar nicht. Auch der Finanzminister hat in seinen heutigen Ausführungen in keiner Weise darauf hingewiesen.
Präsident Fritz Neugebauer: Den Schlusssatz bitte!
Abgeordneter Lutz Weinzinger (fortsetzend): Lassen Sie mich zum Schluss kommend sagen: Ich habe den Eindruck, dass wir uns in einer Art Solarium befinden: Die ÖVP sitzt in der Sauna, schwitzt und überlegt, wie sie Schlechtes von ihrer Klientel abwenden kann (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen), und die SPÖ sitzt in der Infrarotkabine, um wieder rot zu werden. (Beifall bei der FPÖ.)
11.58
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.
11.58
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Herr Vizekanzler! Es ist ein Jahr vergangen, seit die Proteste der Studierenden an der Akademie der bildenden Künste begannen. Ein Jahr später merken Studierende und Universitätsangehörige aber eigentlich keine Bewegung.
Sie müssen mitbekommen haben – Sie können es nicht ignorieren! –, dass es an der Uni brennt. Brandstifter war aber nicht die Protestbewegung, sondern brandstiftend waren Daten und Fakten, die zeigen, dass das universitäre System und die tertiäre Bildung in Österreich deutlich und krass unterfinanziert sind. Sie als Vizekanzler müssen die Kompetenz besitzen, Daten und Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Ich ärgere mich massiv – auch Rektoren ärgern sich massiv –, wenn Sie zu internationalen Rankings der OECD, die Österreich keine ruhmreiche Position bei Bildungsparametern und Forschungsparametern ausweisen, immer nur den Kopf schütteln, als wäre die OECD irgendein Juxverein (Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer) oder würden diese Daten für Österreich nicht gelten. (Abg. Mag. Molterer: Die 50 besten Universitäten ... Zugangsbeschränkungen!) – Ja, die 50 besten Universitäten. Gut, dann reden wir, Herr Molterer, über die Rankings. Ganz kurz zu den Rankings, Herr Vizekanzler und Herr Molterer! (Abg. Mag. Hakl: Zugangsbeschränkungen und ... haben die alle!)
Sie sollten wissen, dass bei den Rankings nicht allein die Forschungsleistungen beurteilt werden, sondern ganz klar als Parameter die budgetäre Situation der Universitäten unterschiedlicher Nationen einfließt (Abg. Mag. Molterer: Aber auch die Studiengebühren, die Zugangs...!), sogar das Besoldungssystem der HochschullehrerInnen, die Strukturen, die apparative Ausstattung. Und dafür, Herr Molterer, waren Sie verantwortlich – jetzt ist es jemand anderer. Ich hoffe, dass Vernunft einkehrt! (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.)
Betreffend Ihre Reaktionsgeschwindigkeit auf Daten und Fakten – insbesondere von Ihnen, Frau Hakl –, dagegen wäre ein Murmeltier im Winterschlaf direkt ein Gepard, so langsam bewegen Sie sich. (Beifall bei den Grünen.)
Ich finde, es ist Wahnsinn! Viele Leute in Österreich glauben und sind davon überzeugt, die Regierung besteht aus ausgewiesenen ExpertInnen und ihren Ressorts. Diese ausgewiesenen ExpertInnen leisten sich noch ausgewiesene Räte: den Wissenschaftsrat, den Rat für Forschung und Technologieentwicklung, das WIFO, das JOANNEUM RESEARCH und so weiter. Alles, was die sagen, ist scheinbar blanker Unsinn, hinausgeschmissenes Geld. – Hören Sie auf Herrn Aiginger, der sagt, in Krisenzeiten muss in Forschung und Bildung investiert werden, weil Sie das Geld zurückbekommen, und zwar dreifach, vierfach, fünffach!
Es ist doch absolut lächerlich, diese Diskussion auf Zulassungsbeschränkungen und Studiengebühren zu fokussieren und zu reduzieren. Wenn wir zu wenig Leute im tertiären Bildungssektor haben, schadet es dem Staat. Reden Sie mit den Tausenden von Studierenden, die studieren wollen und nicht können, weil sich Universitäten vor ihnen fürchten! Das ist eine Forschungspolitik, die so defensiv ist, dass Jahr für Jahr Feuer
wehr- und Notwehraktionen gesetzt werden müssen, wo auch Eltern konsterniert sind, wenn ihre Kinder keinen Platz finden.
Sie haben Verbündete, wenn wir darüber reden, die Treffsicherheit der Studienwahl zu optimieren. Wir haben Vorschläge gemacht, wir sind gesprächsbereit über vernünftige Orientierungs- und Einstiegsphasen, doch wer nichts tut, wem jedwede Strategie fehlt, sind letztlich Sie. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn ich aber jetzt höre, dass man Bildung und Qualität nur aufrechterhalten kann, indem man die Zahl der Studierenden halbiert, dann ist das die groteskeste Bankrotterklärung: Ich muss die Zahl der Studierenden halbieren – obwohl wir mehr brauchen! –, um die Qualität aufrechtzuerhalten.
Herr Vizekanzler, ich habe Ihnen versprochen, wir zeigen Ihnen grüne Alternativen oder Möglichkeiten auf, wie man Universitäten finanzieren kann. – Ich war gestern an vier Universitäten, habe mit x Rektoren gesprochen: Es hat in der Zweiten Republik noch nie österreichweit eine geschlossene Front von Rektoren, Universitätsbediensteten, Forschern und Studierenden gegeben. Das zu missachten, das nicht zu sehen, warnende Stimmen genauso wie Vorschläge in den Wind ... (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Ich habe ein Signal gesetzt!) – Es war ein klares Signal! Sie haben heute ein klares Signal angeboten, aber das höre ich ja immer wieder: Wir investieren in Forschung, weil wir dort am wenigsten sparen. Das ist zu wenig! (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Wir machen das!) – Sie machen das.
Ich würde Folgendes sagen: Verwenden Sie ein Promille Ihrer Zeit – auch Herr Faymann –, die Sie für Maiaufmärsche, Spatenstiche oder sonstige Festivitäten aufwenden, und reden Sie früher mit den Rektoren! (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Und vielleicht ein Angebot – zu jeder Tages- und Nachtzeit –: Reden Sie mit den WissenschaftssprecherInnen! Vielleicht kann das etwas bewirken. Ich gebe die Hoffnung nicht auf. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.03
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.
12.03
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Zuschauer auf den Rängen und zu Hause! Herr Finanzminister Pröll, Sie haben heute eine wirklich sehr, sehr schöne Rede gehalten. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es war – man muss das schon anerkennen – eine sehr, sehr schöne Rede, es war auch eine sehr treffende Analyse der Problemfelder, die wir haben. Sie haben die Problemfelder, die wir haben, treffend angesprochen. Nur, meine Frage ist: Wer hätte das gebraucht?
Wer hätte das gebraucht, dass Sie noch einmal – zum wiederholten Male – erkennen, wo die Probleme liegen? Sie haben uns erzählt, bei den Schulen gibt es Probleme, bei der Bildung gibt es Probleme, im Gesundheitsbereich gibt es Probleme, bei den Pensionen gibt es Probleme – Sie haben all die Probleme, die wir schon seit Jahrzehnten kennen, noch einmal aufs Tapet gebracht. Und da frage ich mich: Warum?
Wer von uns hätte das gebraucht? Gibt es denn hier keine Übereinstimmung darüber, dass wir Reformbedarf haben? Ich glaube, diese Botschaft ist schon angekommen! Aber ich glaube, bei Ihnen ist sie noch nicht angekommen, denn Ihre Rede heute, Herr Bundesminister, war eine Motivationsrede, als müssten Sie uns davon überzeugen, dass wir nicht Schulden machen können bis an den Sankt-Nimmerleins-Tag, als müssten Sie uns davon überzeugen, dass im Pensions-, Bildungs- und in allen anderen Systemen Reformbedarf herrscht. Uns brauchen Sie nicht davon zu überzeugen, also für wen haben Sie heute gesprochen? Für die Zuschauer da draußen? Glauben Sie wirk
lich, dass die Zuschauer noch nicht wissen, dass man nicht auf alle Zeit und in Ewigkeit auf Schulden leben kann?
Wir sind ja sogar schon so weit, dass wir nicht einmal mehr die Zinsen unserer Schulden bezahlen können – so weit sind wir schon! (Abg. Bucher: ... genau ... drei Jahre gebraucht!) Das heißt, wir nehmen jedes Jahr neue Kredite auf, um allein die Zinsen zahlen zu können, so weit sind wir schon. Und dann stellen Sie sich hier her und versuchen, die Leute zu motivieren, dass das so nicht weitergehen kann. Wovon reden wir seit Jahrzehnten? Natürlich kann das so nicht weitergehen, und deshalb, Herr Bundesminister, seien Sie nicht so selbstgerecht!
Und wenn Sie schon mir nicht glauben, wenn Sie schon der Opposition nicht glauben, dann, bitte, glauben Sie doch den Menschen! Da gibt es jetzt eine ganz aktuelle Umfrage: 90 Prozent – 90 Prozent! – der Österreicher wünschen sich von Ihnen, Herr Finanzminister, dass Sie das Budget über eine Verwaltungsreform konsolidieren – 90 Prozent der Österreicher! Und was machen Sie? Sie stellen sich hier her und behaupten, wir seien noch meilenweit von einer Verwaltungsreform entfernt. – Die Gründe dafür kennen nur Sie.
Ich kann Ihnen nur eines empfehlen: Ziehen Sie die Siebenmeilenstiefel an und schauen Sie, dass Sie in der Sache endlich etwas weiterbringen, weil die Menschen das von Ihnen wollen – und nicht nur die Menschen. Zum Beispiel IHS-Chef Felderer, Rechnungshofpräsident Moser, Ihr Parteifreund Wirtschaftskammerpräsident Leitl, alle flehen Sie an – sie flehen Sie ja richtiggehend an! –, dass Sie endlich etwas in dieser Sache tun, und Sie tun nichts, Herr Minister. Und deshalb: Worauf warten Sie? Muss es noch schlechter werden in dieser Republik, bevor Sie endlich etwas tun?
Sie sind ja ein sehr vernünftiger Mensch (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Ja, stimmt!) – absolut, das gestehe ich Ihnen zu (Abg. Bucher: Sagen Sie! Die einen sagen so, die anderen so!) – und Sie haben ja heute auch wieder einmal bewiesen, dass Sie die Probleme erkannt haben, das haben Sie ja ausgeführt. Jetzt fragen sich viele: Warum passiert da seit Jahren und Jahrzehnten nichts? Und die Antwort ist so traurig, wie sie wahr ist. Die Antwort ist ganz einfach.
Warum geht in diesem Land nichts weiter? Die Antwort ist ganz einfach: Es geht deshalb nichts weiter, weil Sie sich vor Ihrer eigenen Partei fürchten! Sie fürchten sich vor Herrn Neugebauer, der da oben sitzt und Ihnen über die Beamtengewerkschaft ausrichtet: Bis hierher und nicht weiter!, Sie fürchten sich vor den Landeshäuptlingen (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Nein!), Sie fürchten sich natürlich auch vor Ihrem Onkel (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Nein! – Abg. Bucher: Vor dem eigenen Onkel!), Onkel Pröll aus Niederösterreich, der gestern im „Report“ wieder tiefe Einblicke gewährt hat, wo Gott wohnt.
Vor all diesen Menschen fürchten Sie sich, und Sie fürchten sich vor Ihren eigenen Leuten mehr als vor den Wählern (Abg. Zanger: ... eine Therapie!), denn die eigenen Leute vergessen nicht, wenn Sie ihnen am Zeug flicken. Die Wähler, hoffen Sie, werden in den nächsten drei Jahren vergessen, wenn Sie ihnen die Steuern erhöhen, wenn Sie die ganzen Grauslichkeiten auspacken. Dann werden Sie wieder ein kleines Zuckerl vor der Wahl verteilen und dann wird wieder alles in Ordnung sein. – So stellen Sie sich das vor. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Aber ich sage Ihnen eines: Jetzt ist Schluss damit. Gehen Sie endlich die Probleme an, die Sie heute so treffend analysiert haben, und tun Sie etwas, denn dafür sind Sie Finanzminister! (Beifall beim BZÖ.)
12.09
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.
12.09
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Bundeskanzler Faymann hat vor wenigen Wochen, als vonseiten der Wirtschaftsforscher bekannt geworden ist, dass es möglicherweise mehr Spielraum für die Budgetgestaltung geben wird, deutlich gesagt, dass er dafür ist, diese unerwarteten Steuereinnahmen, Mehreinnahmen in den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung zu investieren.
Das haben wir sehr wichtig gefunden, haben bis jetzt auf ähnliche Signale aus der ÖVP gewartet und haben heute in der Rede des Herrn Vizekanzlers zum ersten Mal auch das Bekenntnis gehört, Freiräume bei der Budgetgestaltung für Offensivmaßnahmen, die für die Zukunftsgestaltung des Landes wichtig sind, also mehr Geld für den Bildungsbereich – ausdrücklich hervorgehoben wurde auch mehr Geld für die Universitäten – zu verwenden.
Herr Vizekanzler, das kann ich nur voll unterstützen, denn wir reden nicht nur über Budgetgestaltung, über Sparen, wir reden auch über ganz wichtige Weichenstellungen: über die Positionierung Europas in der Weltwirtschaft in den nächsten Jahren, in den nächsten Jahrzehnten, und über die Positionierung Österreichs in Europa. Da ist die richtige und wichtige Antwort eine Bildungsoffensive: Geld für eine Bildungsoffensive, vom Kindergarten über die Schulen bis hin zu den Hochschulen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir brauchen, sehr geehrte Damen und Herren, in unserem Land tatsächlich mehr gut ausgebildete junge Menschen, und zwar nicht, damit – das ist in Österreich ein bisschen naheliegend – mehr Menschen mit Titel herumlaufen, sondern weil wir deren Qualifikationen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten ganz dringend brauchen. Aber, Herr Vizekanzler, was wir nicht brauchen, ist ein Programm „Mehr Geld für die Hochschulen für weniger Studierende“. – Das, Herr Vizekanzler, wäre der falsche Weg. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Krainer: Wo ist der Vizekanzler?)
Die Maßnahmen, die Sie mit „mehr Geld für die Hochschulen“ verknüpft haben, nämlich Studiengebühren und Zugangsbeschränkungen – ich weiß nicht, ob Sie sich die Auswirkungen davon angeschaut haben, ob Sie sich die Zahlen angeschaut haben, wie weit Sie sich damit beschäftigt haben – bedeuten genau das. Das ist das Programm „Weniger Studierende“, und das wäre der falsche Weg.
Die Studiengebühren, die Sie eingeführt haben, haben zu weniger Studienanfängern in unserem Land geführt; im ersten Jahr waren es gleich minus 16 Prozent. (Abg. Mag. Hakl: Am Papier!) Nein, das waren nicht nur die berühmten Karteileichen, denn das waren ja nicht die Anfänger, sondern wirklich Leute, die dann einfach nicht begonnen haben. (Abg. Mag. Hakl: Aber mehr fertig auch! – Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)
Ich frage mich immer: Was ist der berühmte Lenkungseffekt bei den Studiengebühren? – Und da habe ich am Sonntag im „Kurier“ eine deutliche Antwort von der zuständigen Ministerin bekommen, die jetzt sogar höhere Studiengebühren für die beliebtesten Studienrichtungen fordert, damit – und man höre und staune! – dort weniger Menschen beginnen. Das heißt, ganz offenherzig die klare Aussage: Studiengebühren, damit weniger Leute ein Studium beginnen – und das lehnen wir strikte ab, Herr Vizekanzler! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Sehr wohl bekenne ich mich dazu, dass diejenigen, die mehr haben, die mehr verdienen, die über Vermögen verfügen, mehr beitragen sollen, auch zur Finanzierung der Universitäten, zur Finanzierung des Bildungssystems insgesamt. Uns geht es um ein qualitativ hochwertiges öffentliches Bildungssystem, das aus öffentlichen Mitteln sozial gerecht finanziert wird. Deswegen ist auch im Zusammenhang mit einer Bildungsoffensive sehr wichtig, dass auch neue Einnahmequellen für das Budget erschlossen werden, dass diejenigen, die sehr viel haben und nichts oder sehr wenig beitragen, künftig mehr zur Finanzierung auch des Bildungssystems beitragen.
Zugangsbeschränkungen bedeuten unter anderem, dass in den Studien, wo es Zugangsbeschränkungen gibt, deutlich weniger Leute studieren können. Und damit nicht genug: Da wird dann immer verhandelt, und von Jahr zu Jahr sind es noch weniger. Das heißt, wir haben an den Universitäten nicht das Problem, dass wir zu wenige Studierende haben, das Problem ist, dass wir schlechte Studienbedingungen haben, und deswegen brauchen wir mehr budgetäre Mittel: mehr Budget für mehr Studierende, für bessere Studienbedingungen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Also, Herr Vizekanzler, bleiben wir auch zwei Jahre nach den Verhandlungen auf der Basis des Regierungsprogramms! In den Verhandlungen zum Regierungsprogramm haben wir Studiengebühren ausgeschlossen (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen) und haben Zugangsbeschränkungen ausgeschlossen. Wir haben gesagt, wir wollen den Weg der besseren Information gehen, sodass die StudienanfängerInnen rechtzeitig wissen, wo es gute Studienbedingungen gibt, wo es schwierig ist. Auch die Studieneingangsphasen wollen wir verbessern. (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Insgesamt ein Ja zu mehr Mitteln, aber für mehr junge Menschen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.14
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.
12.14
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eine Vorbemerkung: Herr Kollege Grünewald, nicht böse sein, aber aufgrund dessen, was Sie zu Frau Kollegin Hakl gesagt haben, würden Sie im Deutschen Bundestag vor den Ältestenrat zitiert werden. – Sie wissen selber, ob Sie das verantworten können.
Meine Damen und Herren! Sparen, so tönt es quer durchs Land, ist angebracht. – Ja, dem ist nichts hinzuzufügen, aber Realität ist auch, wir sollten uns nicht schlechter darstellen, als es tatsächlich ist. Realität ist nämlich Folgendes: 1980 hatten wir eine Verschuldungsquote von 35,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, zehn Jahre später eine von 56,2 Prozent, im Jahr 2000 eine von 66,5 Prozent und 2007 gab es einen deutlichen Rückgang, eine deutliche Verbesserung auf 59,3 Prozent. Wir werden erst jetzt aufgrund dieser Krise und ihren dramatischen Auswirkungen wieder einen deutlichen Anstieg haben. – Andere Länder würden sich freuen, hätten sie die österreichischen Zahlen und Fakten, meine Damen und Herren!
Bei aller Dramatik und allen Vorwürfen und vielleicht auch dem einen oder anderen zu Recht gemachten Vorschlag des Sparens: Kollege Strache meinte, Staatssekretäre sollte man einsparen. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Grosz.) – Darüber kann man durchaus reden, ja, aber ich hätte einen noch besseren Vorschlag, meine sehr verehrten Damen und Herren von der FPÖ: Machen Sie selber einen konkreten Vorschlag! Gehen Sie selber mit gutem Beispiel voran: Stellen Sie den Antrag, dass Sie auf Ihre Parteiförderung verzichten! Allein in Wien erhalten Sie jetzt um 3 Millionen € mehr. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wenn die Zahlen des Kollegen Sickinger, des Politikwissenschaftlers, stimmen, kassieren Sie in Wien 7 Millionen € an Parteiförderung – allein in Wien! Ich möchte gar nicht wissen, was das in Gesamtösterreich ausmacht. Diesbezüglich könnten Sie einen Antrag einbringen. Sparen Sie! Das wäre wesentlich mehr, als zwei Staatssekretäre einzusparen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ sowie des Abg. Linder.)
Kollege Strache kann es nicht lassen: Er muss immer wieder den Vorwurf erheben, dass man den Banken Milliarden in den Rachen schmeißen würde, so seine Aussage. (Zwischenruf des Abg. Ing. Höbart.) – Erstens einmal wurde mit Straches Stimme und der
Stimme der FPÖ dieses notwendige Bankenhilfspaket geschnürt. Daran ist nicht zu rütteln: Mit seiner Stimme und der Stimme der FPÖ. Das ist auch anzuerkennen, dazu soll er sich auch bekennen, weil es wichtig war, die Stabilität der österreichischen Banken sicherzustellen – im Sinne der Sparer, im Sinne der Bonität Österreichs. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Höbart: ... Spekulanten! – Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)
Meine Damen und Herren, man sollte auch dazusagen, wie viel der Bund aus diesem Bankenhilfspaket bis jetzt netto lukriert hat: Am Ende des Jahres 2010 werden es 500 Millionen € netto sein, die er daran verdient hat. Ein derartiges Paket würde ich mir öfter wünschen.
Zum Zweiten – Kollege Konrad braucht hier keinen Verteidiger, aber eines sollte man einmal festhalten –: Kollege Christian Konrad ist kein Vorstand einer Bank. (Abg. Grosz: Ist er auch Abgeordneter? – Zwischenruf des Abg. Lausch.) Man sollte einmal auseinanderhalten zwischen den Investmentbanken, die uns diese Misere beschert haben, und andererseits der österreichischen realen Bankenlandschaft, die versucht hat, die reale Wirtschaft zu finanzieren, und das nicht nach dem amerikanischen System, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Weinzinger: Mein Vorschlag!)
Ich halte fest, dass die österreichische Bundesregierung bemüht ist, mit einer dreifachen Strategie das Budgetdefizit zu senken: durch einen langfristig ausgeglichenen Haushalt über den Konjunkturzyklus, die Sicherung des Wirtschaftswachstums und – der Herr Bundesminister für Finanzen hat das heute deutlich gemacht – dass zu investieren ist in rauchende Köpfe anstatt rauchende Schlote, im Klartext: mehr Geld für die Universitäten, mehr für die Bildung, meine Damen und Herren. Wir brauchen aber auch ein vernünftiges Ausmaß gerade in den sozialen Bereichen, weil hier auch Verlässlichkeit gefordert ist.
Wenn man schon meint, Herr Kollege Krainer, dass in manchen Bereichen die Ungleichgewichtung schwierig sei, dann würde ich bitten, sich selber einmal zu unterhalten mit dem Vorstand der voestalpine, Dr. Eder, vielleicht mit Kollegem Untersperger von Lenzing, vielleicht mit Kollegin Ederer von Siemens, vielleicht auch mit Kollegem Androsch, meine Damen und Herren, oder vielleicht auch mit Kollegem Ruttenstorfer von der OMV, wie wichtig es ist, dass es derartige Leitbetriebe in Österreich gibt, die Tausenden, Zigtausenden Menschen Arbeit und Beschäftigung sichern und die herzeigbare Industriebetriebe in Verantwortung führen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Manches Mal wird dann auch noch gemeint, bei der Grundsteuer müsste man deutliche Erhöhungen machen, weil gerade die Landwirtschaft keine Grundsteuer bezahlen würde, weil man so auf die Art tut, als ob nur der Bauer Grundsteuer A zahlt und die Grundsteuer B andere.
Ich halte fest: Auch Landwirtschaften und bäuerliche Betriebe müssen genauso Grundsteuer B bezahlen, wenn sie ihr Wohnhaus umbauen. Damit das einmal klar gesagt ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Und bei aller Aufregung halte ich fest, dass alle Budgetexperten im Frühjahr gesagt und empfohlen haben, man sollte zuerst die Konjunkturentwicklung abwarten. Freuen wir uns über diese hervorragende Konjunkturentwicklung! Dazu hat der Staat mit den Konjunkturprogrammen beigetragen, und auch die Bundesländer haben das Übrige dazu geleistet. (Beifall bei der ÖVP.)
12.20
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.
12.20
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank und hier im Hohen Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu
Hause an den Fernsehschirmen! Ich hoffe, es hat Ihnen nicht auf den Magen geschlagen, was Sie in den letzten Stunden oder Minuten gehört haben. Ich weiß nicht, wie es Ihnen ergangen ist, aber mir ist es heute so ergangen, als ich gesehen habe, dass der Finanzminister in Begleitung des Bundeskanzlers im Schlepptau die gesamte Bundesregierung mitgehabt hat, dass ich eigentlich an einen vorgezogenen Staatsfeiertag gedacht habe. Ich habe mir erwartet, dass heute hier wirklich bahnbrechende Neuerungen, zukunftsweisende Ideen oder Maßnahmen bekannt werden, dass uns dargelegt wird, wie man in Zukunft dieses Land regieren beziehungsweise die Krise der letzten zwei Jahre bewältigen will. Aber spätestens nach dieser Rede ist mir klar, warum er alle mitgenommen hat: weil er sie als Personenschutz braucht. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist nämlich dürftig, was Sie heute hier geboten haben. Alles, was Sie in Ihrer sogenannten Regierungserklärung, oder wie immer Sie das nennen wollen, heute geboten haben, war mehr als dürftig. Es war ein Offenbarungseid dafür, dass diese Regierung entweder nicht arbeiten will oder es schlicht und einfach nicht kann. Ich sage Ihnen eines: Diesen Personenschutz werden Sie nicht mehr brauchen, denn spätestens bei der nächsten Wahl werden sich die Zuseherinnen und Zuseher von heute im Klaren darüber sein, dass Sie, diese Bundesregierung, dieser Finanzminister und dieser Bundeskanzler, seit zwei Jahren permanent nicht nur das Parlament verschaukeln, sondern die ganze Bevölkerung. Das ist nicht wegzudiskutieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Finanzminister, Sie haben heute davon gesprochen, Sie werden Maßnahmen setzen, dass es uns nicht so geht, dass wir eine Verschuldungsgrenze von 80 oder 90 Prozent des BIP erreichen werden, denn dann sitzen wir auf einem Pulverfass. Und Sie haben davon gesprochen, dass die Maßnahmen dazu führen werden, dass wir darunter bleiben. Sie haben aber mit keinem einzigen Wort erwähnt, wie diese Maßnahmen ausschauen sollen, in welchen Bereichen Sie sparen wollen, in welchen Bereichen Sie Steuern erhöhen wollen, es war äußerst dürftig.
Sie haben drei Punkte angesprochen, nämlich erstens: Sparen, zweitens: Steuern, drittens: strukturelle Schieflagen beseitigen. Beim Sparen haben Sie die Förderungen angesprochen. Ja, da gebe ich Ihnen völlig recht, Österreich hat Förderungen, die sind doppelt so hoch wie der Schnitt der EU-Staaten. Da haben Sie auch unsere Unterstützung, wenn hier Einsparungen getroffen werden. Sie haben aber mit keinem einzigen Wort die überbordende Bürokratie erwähnt, die aufgeblähte Verwaltung, all die Doppelgleisigkeiten, die über Bund und Länder bis hin zu den Bezirken führen. All das wurde von Ihnen mit keinem einzigen Wort erwähnt.
Das Einzige, was Sie, Herr Finanzminister, angesprochen haben, und da müssen sich auch die Fernsehzuschauer Gedanken darüber machen: Sie haben angedeutet, bei den Familienleistungen zu sparen. Und dazu kann ich Ihnen nur sagen, das ist das Schlechteste, was Sie überhaupt tun könnten. Ich sage das nicht, weil ich Familiensprecher unserer Partei bin, sondern weil ich Wirtschaftssprecher unserer Partei bin. Hier appelliere ich auch an unseren Wirtschaftsminister:
Jetzt schreit man seit Monaten und Jahren, dass wir einen Fachkräftemangel in Österreich haben. Wir sprechen von 40 000 Fachkräften, die uns in Österreich fehlen, in Deutschland sind es 400 000, in anderen Staaten in Mitteleuropa sind es ähnlich viele. Also wir sprechen von einem Fachkräftemangel von weit über einer Million Fachkräften, die uns in Mitteleuropa auf dem Arbeitsmarkt fehlen, um wirtschaftlich mithalten zu können, um weltweit vorne zu bleiben und uns als Exportland weiter zu stabilisieren. Aber niemand von Ihnen kann mir sagen, woher wir diese Fachleute nehmen sollen.
Sie alle wissen, dass in den ehemaligen Ostblock-Staaten, die heute zur EU gehören, selbst zu wenige Fachkräfte vorhanden sind – egal, ob in Polen, in Tschechien, der Slowakei, in Ungarn, Rumänien, Bulgarien oder sonst wo immer. Sie wollen mit Zuwande
rung den Fachkräftemangel stoppen, und ich sage Ihnen, da sind Sie voll auf dem Holzweg. Sie müssen Ihre Familienpolitik ändern! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie müssen endlich dafür sorgen, dass unsere jungen Leute sich wieder mehr als ein oder zwei Kinder leisten können. Sie wissen, dass wir jetzt in der prekären Situation sind, dass zusätzlich zu diesem Fachkräftemangel, den wir haben, noch die geburtenschwachen Jahrgänge hinzukommen. Das heißt, es kommen noch viel weniger auf den Arbeitsmarkt nach. Und wenn Sie nicht endlich in der Familienpolitik umdenken, dann sind Sie schwer auf dem Holzweg – nicht nur hier in Österreich, sondern in ganz Mitteleuropa. Ich hoffe, Sie kapieren das endlich.
Jetzt sage ich Ihnen noch etwas, was mich eigentlich am meisten erschüttert: Jetzt ist es zwei Jahre her, dass Sie Ihr Regierungsprogramm vorgestellt haben. Dieses Regierungsprogramm haben Sie in einer Zeit vorgestellt, in der wir bereits in der Finanz- und Wirtschaftskrise waren. Sie wussten also damals bereits über die Probleme Bescheid. Und Sie haben nicht einen einzigen Punkt davon umgesetzt, ich behaupte sogar, Sie haben Ihr eigenes Regierungsprogramm vergessen. Ich nenne Ihnen ein paar Punkte.
Seite 11: „Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit müssen entlastende Maßnahmen gesetzt werden. Im Mittelpunkt steht die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes durch Systemvereinfachung ...“ – Nichts geschieht!
„Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen“ – nichts geschieht!
Seite 12: „Entlastung des Faktors Arbeit“ – nichts geschieht!
Und so könnte man das fortsetzen bis zum Ende des Regierungsprogramms.
Wachen Sie endlich auf! Arbeiten Sie für die Bevölkerung unseres Landes, und schlafen Sie nicht vor sich hin! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.26
Präsident Fritz Neugebauer: Ich begrüße die Mitglieder der Delegation der Sicherheitspolitischen Kommission des Schweizer Nationalrates mit ihrem Delegationsleiter Nationalrat Jakob Büchler in unserer Mitte. Seien Sie herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
12.26
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Damen und Herren! Herr Finanzminister, Sie sind heute den Österreicherinnen und Österreichern eines schuldig geblieben, nämlich klarzustellen, wie es denn in den zentralen Bereichen der Schule, des Kindergartens, der Universitäten, der Forschung und des gesamten Steuersystems weitergeht, wie denn Österreich zu einem innovativen, modernen Wirtschaftssystem, zu sicheren Arbeitsplätzen kommt. Das sind Sie schuldig geblieben, und ich denke, dass es längst an der Zeit wäre, über die Stehsätze der Budgetkonsolidierung hinauszukommen, längst an der Zeit.
Es ist doch keine Frage, und auch für mich ist es wichtig, dass klargestellt wird: Budgetkonsolidierung ja, um nicht die Handlungsspielräume der Zukunft einzuschränken, aber es ist die Frage: Wie wird es gemacht? Strukturkonservativ, einmauern von alten Pfeilern, oder geht man hinein in ein modernes, intelligentes Steuersystem? Das heißt Ökologisierung der Steuern, das heißt natürlich Bankenabgabe, Finanztransaktionssteuer und Besteuerung der Vermögenszuwächse. Das würde Modernität und ein zielgerichtetes Arbeiten bedeuten.
Die Beruhigungspillen, die Sie heute ausgeteilt haben, indem Sie einfach Stichwörter fallen lassen wie „Bildung“, „Forschung“, „Universitäten“ und sagen, wenn wir Freiräume haben, werden wir diese Bereiche schon stärken, diese Beruhigungspillen sollen nicht da
rüber hinwegtäuschen – der Herr Sozialminister ist jetzt nicht mehr anwesend –, dass in den letzten Tagen und Wochen immer wieder durchgesickert ist, was gemeint ist, wenn davon geredet wird, dass gespart werden soll. Und da möchte ich auf einen Punkt eingehen, nämlich auf das Pflegegeld.
Wovon wird denn da überhaupt geredet, wenn man hört, dass es einen erschwerten Zugang bei den Stufen 1 und 2 geben soll? Pflegegeld der Stufe 1 heißt 154 € für Menschen mit einem Pflegebedarf von 51 bis 75 Stunden. 154 € für 51 bis 75 Stunden Pflege, die die pflegebedürftigen, kranken, alten Menschen brauchen – das ergibt einen Stundenlohn von rund 2 bis 3 €.
Herr Finanzminister, das müssen Sie doch zugeben: Solche Diskussionen sind absolut beschämend, solche Maßnahmen würden die treffen, die es am dringendsten brauchen. (Beifall bei den Grünen.)
Keine Frage, wir brauchen moderne, sichere Arbeitsplätze, und die werden nicht damit sicherer oder grüner, wenn unser Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich inseriert von wegen grüne Arbeitsplätze – nein, grüne Arbeitsplätze brauchen Investitionsoffensiven, die brauchen ein neues Ökostromgesetz und die brauchen natürlich eine neue Steuerung im System von ökologischen und sozialen Steuern, diese müssen ins Zentrum gerückt werden. Genau darum wird es auch gehen. Das haben Sie bislang nicht klargestellt, und das ist etwas, was wir vermissen.
Sie wissen genau, die Krise ist längst noch nicht vorbei, wir sind noch nicht durch, und letztendlich geht es auch darum, intelligent zu investieren. Intelligent investieren heißt nicht, so wie Sie im Mai beschlossen haben, 1,4 Prozent minus im Forschungsbereich, nein, intelligent investieren heißt Investitionsoffensiven starten und heißt nicht, so wie es momentan passiert, zögern und zaudern.
Was Sie nämlich damit erreichen, ist eine Verunsicherung, ist das Verspielen von Chancen und damit auch eine Gefährdung der Zukunft. Das haben Ihnen gestern Tausende von Studierenden, Lehrenden und Universitätsprofessoren auch mitgeteilt.
Da wir Gäste aus der Schweiz bei uns haben: Die machen es richtig vor. Da wird massiv in Forschung investiert. Das ist tatsächlich ein Land, das auf die Zukunft setzt und in diesen Bereich entsprechend investiert – nicht so wie in Österreich, wo lediglich acht ForscherInnen auf tausend Beschäftigte kommen.
Jetzt geht es darum, genau diesen Zukunftsbereich abzusichern. Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da das heute alle beschworen haben, werden wir Grüne Ihnen die Gelegenheit geben, heute hier zu dokumentieren, dass es Ihnen damit auch ernst ist, nämlich indem ich folgenden Antrag einbringe:
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket mit den folgenden Inhalten vorzulegen:
Stufenplan zur Erreichung von 2 Prozent des BIP für den tertiären Bildungssektor bis 2015,
Plan zur Erhöhung der Grundlagenforschung auf 1 Prozent des BIP,
verbindliche Strategie für die künftige Forschungsfinanzierung, um Planungssicherheit zu schaffen,
Erhöhung der jährlichen Ausgaben für Energieforschung auf 120 Millionen €.“
*****
Wenn es Ihnen ernst ist damit, was heute der Finanzminister gesagt hat, dann unterstützen Sie den grünen Antrag! (Beifall bei den Grünen.)
12.31
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lichtenecker, Grünewald, Van der Bellen, Freundinnen und Freunde betreffend Vorrang für Forschung, Bildung und Innovation
eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärung des Vizekanzlers und Bundesministers für Finanzen gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum Stand der Budgetvorbereitungen
Begründung
Forschung und Bildung sind die Eckpfeiler, um Wohlstand zu sichern, Lebensqualität zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sowie Lösungen und Antworten auf die großen Herausforderungen der Zukunft zu finden (Umwelt, Gesundheit, Energieversorgung, Klimaschutz und demographische Entwicklung). Dazu bedarf es ausreichender Budgetmittel für den Bildungssektor und für Forschung, insbesondere die Energieforschung und die Grundlagenforschung.
Zwei Prozent des BIP für den tertiären Bildungssektor
Österreich hat große Defizite im Bildungsbereich und investiert mit 5,5 Prozent des BIP deutlich weniger in Bildung im Vergleich zu anderen innovativen Ländern. Finnland gibt sechs Prozent für Bildung aus, Schweden 6,4 Prozent und die Schweiz 6,1 Prozent. Auch bei den tertiären Bildungsausgaben liegt Österreich mit 1,3 % des BIP deutlich hinter Finnland (1,7 %), Schweden (1,6 %) und der Schweiz (1,4 %). In einem OECD-Vergleich von 17 Ländern landet Österreich bei der Finanzierung des Bildungssystems auf dem neunten Platz, bei der tertiären Bildung nur auf Rang 14 und bei der Qualität des Bildungssystems sogar nur auf dem drittletzten 15. Platz. Laut Autoren des Forschungs- und Technologieberichts 2009 liegen die Schwächen Österreichs insbesondere beim geringen Anteil hochqualifizierter Menschen. So lag etwa der Anteil der Bevölkerung (25-64) mit tertiärem Abschluss (18 %) im Jahr 2007 weit unter dem internationalen Durchschnitt (OECD 28 %, EU19 24 %, Schweiz 31 %, Finnland 36 %). Selbst wenn die BHS (HAK, HTL, etc.) mit eingerechnet werden (was den OECD Kriterien absolut widersprechen würde), steigt der Wert nur auf 27 %. Innovationsspitzenreiter wie Finnland und Schweden, sowie Japan, Korea, Kanada und die USA erreichen nach dieser erweiterten Berechnungsmethode zwischen 40 und 50 % (FTB 2009). Nur um den OECD Schnitt an Studierenden zu erreichen, bräuchte Österreich etwa 100.000 Studierende mehr.
Weiters hat Österreich zu wenig Forscherinnen und Forscher um in die Spitzengruppe der innovativsten Länder Europas aufsteigen zu können. Laut dem von der OECD herausgegebenen Outlook zum Thema Wissenschaft, Technologie und Industrie liegt Österreich mit acht ForscherInnen pro 1.000 Beschäftigte weit hinter den technologischen Vorreitern wie Schweden (13 pro 1.000) oder Finnland (17). Der Grund hierfür liegt unter anderem an den schlechten bzw. prekären Bedingungen für den akademischen Nachwuchs an den Universitäten (befristete Forschungsprojekte, schlecht bezahlte Lehraufträge). Externe Lehrbeauftragte sind kaum fix angestellt und können von ihrer
Arbeit oft nicht leben. Sie verdienen im Monat nicht mehr als 300 bis 1300 Euro - je nachdem wie viele Stunden ihr Lehrauftrag umfasst. Kurzzeitverträge, unterdotierte Forschungsförderungsstrukturen, Sparen auf Kosten von Planstellen und rigide Hierarchien stellen vor allem für Frauen in der Wissenschaft erhebliche Hürden dar. Die Lage von NachwuchsforscherInnen ist derart schlecht, dass viele junge wissenschaftliche Talente abwandern und den Universitäten den Rücken kehren. Österreich verliert damit seine wertvollsten Talente.
Doch anstatt die Bedingungen im tertiären Bildungssektor zu verbessern und die Universitäten durch progressive Studienplatzfinanzierung auszufinanzieren, werden die Universitäten ausgehungert. Während die deutsche Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren Investitionen in Forschung und Bildung um 12 Milliarden Euro erhöht, sollen die entsprechenden Ausgaben in Österreich bis 2014 dramatisch gekürzt werden. Das entsprechende Bundesfinanzierungsgesetz wurde am 19. Mai 2010 mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. Tatsächlich braucht Österreich bis 2014 kumulativ zwei Milliarden Euro mehr für Bildung; je eine Milliarde für die Schulen und den tertiären Bildungssektor.
Als Folge fallen die heimischen Universitäten in internationalen Rankings immer weiter zurück. Die Uni Innsbruck belegt im "Times Higher Education World University Ranking" (2010) als beste österreichische Hochschule den 187. Platz. Die Uni Wien belegt dieses Jahr nur mehr den 195. Platz und stürzte somit in den vergangenen Jahren geradezu ab (2007: 85, 2008: 115, 2009: 132). Alle anderen österreichischen Universitäten liegen noch weiter zurück und sind nicht unter den besten 200 Universitäten gelistet. Im Gegensatz dazu haben die meisten Universitäten in der Schweiz und Deutschland sowie asiatische Unis zugelegt und auch osteuropäische Universitäten haben sich verbessert.
Die Zahl der Publikationen ist in Österreich mit ca. 4.800 deutlich geringer als etwa jene der Schweiz mit ca. 9.200. Zudem gibt es in Österreich gemessen an den Zitationen lediglich zwölf Spitzenwissenschafter, während in der Schweiz 103 Forscher stark zitiert werden. Österreich läuft damit Gefahr den Wettbewerb um talentierte Köpfe zu verlieren.
Es bedarf dringend einer umfangreichen Reform des tertiären Bildungssektors inklusive substantiell höherer Budgetmittel von mittelfristig zwei Prozent des BIP. Nur durch eine Qualitätsoffensive und entsprechende Ressourcen können die besten Köpfe in Österreich gehalten werden und Österreich für Forscherinnen und Forscher aus der ganzen Welt attraktiv werden. Zudem muss es einen Plan für die Forschungsfinanzierung geben. Denn Forschung braucht Planbarkeit und Sicherheit!
Forcierung der Energieforschung
Um eine Halbierung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 zu erreichen, wie im Kyoto-Folgeprozess vereinbart, bedarf es laut Vizechef der Internationalen Energieagentur Richard Jones nichts weniger als einer "Revolution" im Energiebereich. Seiner Ansicht nach erfolge der Umstieg auf erneuerbare Energien viel zu langsam. Um die Energiewende zu schaffen, müssten die Regierungen wirkungsvolle Maßnahmen der Technologiepolitik entwickeln. Dazu bedürfe es "solide[r] Grundlagen und Rahmenbedingungen, auf denen andere Akteure in der Wirtschaft aufbauen können. Nur durch den technologischen Lernprozess über Forschung, Entwicklung, Anwendung und Markteinführung können ihre Kosten gesenkt werden, damit der Einsatz dieser Technologien wirtschaftlich wird " Auch die OECD mahnt die Regierungen seit Jahren effizienter mit Rohstoffen und Energie umzugehen. Die Förderung 'grüner' Industriezweige würde nicht nur die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung beflügeln und Arbeitsplätze schaffen. Ent
sprechend wird den Regierungen empfohlen mehr in die Förderung von Grundlagenforschung zu Energiethemen und von umweltschonenden Innovationen zu investieren.
Zudem soll der Anteil erneuerbarer Energien von 23 Prozent (2005) auf 34 Prozent im Jahr 2020 erhöht werden. Um diese EU-Zielvorgaben zu erfüllen bedarf es enormer Anstrengungen. Während Regierungsvertreter Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Elektromobilität beschwören, ist die Realität ernüchternd. So weist auch der Forschungsrat in der im Auftrag des BMVIT erstellten 'Energieforschungsstrategie des Bundes e2050' auf die bekannten Schwächen Österreichs hin:
Zu wenig Grundlagenforschung im Energiebereich.
Wechselnde und unzufrieden stellende Voraussetzungen für erneuerbare Stromtechnologien (Reduzierte Chancen durch geringen Heimmarkt) - Stichwort Ökostromgesetz
Im internationalen Vergleich unterdurchschnittliche Forschungsmittel der öffentlichen Hand.
Tatsächlich gab die öffentliche Hand im Jahr 2009 gerade einmal 0,03 Prozent des BIP für Energieforschung aus und liegt damit deutlich unter dem Durchschnitt der EU-15. Vergleichbare Volkswirtschaften wie die Niederlande, Dänemark und Schweden wenden für Energieforschung ein Vielfaches auf - und das seit Jahren! Um noch Chancen in Zukunftsfeldern wie z. B. solar cooling, smart grids, intelligente Logistiklösungen, bis hin zu neuen Produktionsprozessen und Technologien, zu haben, brauchen wir rasch eine Erhöhung der jährlichen Energieforschungsausgaben auf 120 Millionen.
Klares Bekenntnis und Ressourcen zur Grundlagenforschung
Grundlagenforschung ist die Basis von radikalen Innovationen und trägt dazu bei, wissenschaftlichem Nachwuchs an den Universitäten Perspektiven zu bieten. Während für unternehmensnahe Forschung immer mehr Geld ausgegeben wird, fehlt es bei der Grundlagenforschung an allen Ecken. Laut Statistik Austria ist die staatliche Finanzierung von F&E im Unternehmenssektor in den Jahren 2002 bis 2007 um 185 Prozent gestiegen, diejenige im Hochschulsektor dagegen nur um 25 Prozent! Der relative Anteil der Grundlagenforschung an den gesamten Forschungsausgaben ist damit gesunken. Der FWF schreibt: "Während im internationalen Vergleich die Grundlagenforschung meist als Weg aus der Krise erkannt wurde und die Forschungsförderung bis zu zweistellige Prozentzuwächse verzeichnen konnte, musste der FWF in Österreich einen Rückgang des Gesamtforschungsaufwandes um 19 % und den größten Einbruch der Bewilligungssumme in seiner über 40-jährigen Geschichte hinnehmen" (FWF-Info 1/2010). Heute liegt das FWF Budget signifikant unter jenen vergleichbarer Förderorganisationen der Schweiz und Deutschlands. "Mit 0,44 Prozent Anteil der Ausgaben für Grundlagenforschung am BIP liegt Österreich weit hinter den ‚Innovation Leaders' und unter dem Durchschnitt von EU und OECD" (FWF Jahresbericht 2009, S. 9). Während in Finnland oder der Schweiz über 50 Euro pro EinwohnerIn in Grundlagenforschung investiert werden, sind es in Österreich lediglich 17,5 Euro.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket mit den folgenden Inhalten vorzulegen:
Stufenplan zur Erreichung von zwei Prozent des BIP für den tertiären Bildungssektor bis 2015,
Plan zur Erhöhung der Grundlagenforschung auf ein Prozent des BIP,
verbindliche Strategie für die künftige Forschungsfinanzierung, um Planungssicherheit zu schaffen,
Erhöhung der jährlichen Ausgaben für Energieforschung auf 120 Millionen Euro.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.
12.31
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist gut, sehr gut, wenn eine Schweizer Delegation bei uns ist, weil gerade die Schweiz ein Musterland dafür ist, wie man ein Budget in Ordnung bringt, wie man ganz konkrete Schwerpunkte in der Forschung, in der Bildung setzt. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Die sind schon weg!) Sie sind schon weg, aber der Gedanke, Herr Minister, könnte Sie ja beflügeln, dass auch Sie bereit sind, Schwerpunkte in der Forschung, in der Bildung oder auch in der Uni-Politik zu setzen. (Beifall beim BZÖ.)
Herr Finanzminister, ich bin dankbar, dass Sie heute überhaupt hier sind, denn Sie werden Ihrem Namen ja nicht immer gerecht. Sie sind ja der Budgetminister, aber im letzten Jahr habe ich Sie eigentlich kein einziges Mal im Budgetausschuss gesehen. Ich frage mich, wo Sie da immer sind. Aber Sie haben ja offenbar doch einiges für Ihre Rede heute vorbereitet. Es ist bereits angesprochen worden: Sparen – no na! Was neue Steuern betrifft, bin ich eigentlich massiv dagegen. – Ist der Herr Finanzminister jetzt ganz weg? Wo ist er? (Staatssekretär Dr. Lopatka: Nein, nein, er ist eh da!) Er ist eh da, sehr gut!
Sie, Herr Finanzminister, haben angekündigt, in der Verwaltung etwas zu tun, aber es war nichts Konkretes dabei: Wo in der Verwaltung wird gespart? Welche Steuern, welche Anschläge planen Sie? Legen Sie den Österreichern ein Sparpaket unter den Weihnachtsbaum? Werden die Kleinen und die sozial Schwachen mit einer höheren Benzinsteuer, mit einer Stromsteuer, mit steigenden Heizkosten bestraft? Geht es darum, den leistungsorientierten Mittelstand, den auch die ÖVP entdeckt hat, mittels Überstundensteuer zu bestrafen? Was ist wirklich im Busch? – Keiner weiß es, Stillstand herrscht in dieser Regierung.
Die Experten sagen es ja auch. Ich bin nicht immer der Meinung von Wifo-Chef Aiginger, aber dieser meint auch, dass man die Zukunftsfelder forcieren sollte: Forschung, Bildung, Umweltpolitik. Er sagt aber auch andere Dinge, etwa dass man den Bau des Koralmtunnels stoppen sollte oder die Hacklerregelung abschaffen sollte. Da sind wir nicht einer Meinung, aber dass man die Zukunftsfelder unterstützen sollte, da sind wir sehr wohl seiner Meinung.
Da bin ich beim Hauptthema, bei der Wissenschaftspolitik, die die größte Baustelle in dieser Republik ist, die ja eigentlich überhaupt nicht stattfindet. Das Wissenschaftsbudget beträgt derzeit 2,7 Milliarden €. Wir würden sofort eine weitere Bildungsmilliarde benötigen, eine Wissenschaftsmilliarde, aufgeteilt auf vier Jahre, wie uns das auch Deutschland vorzeigt. Die Deutschen investieren in den nächsten vier Jahren 12 Milliarden €. Umgelegt auf Österreich wäre das 1 Milliarde €. Da zeigt man uns vor, wie das funktioniert.
Wir haben ehrgeizige Ziele im Regierungsprogramm: 3 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung, aber, leider Gottes, die konkreten Maßnahmen und der politische Wille dieser Bundesregierung dazu fehlen.
Man hat auch nicht den Mut, heiße Themen anzufassen. Es herrscht eine ideologisierte Diskussion etwa bei der Frage des Zugangs zu den Universitäten. Studiengebühren gibt
es in jedem zweiten Land in der EU. Das ist also nichts Böses, nichts Schlimmes. Man sollte da einmal die Fakten und Daten auf den Tisch legen. Interessanterweise gibt es Studiengebühren auch in Spanien, das ist vielleicht interessant für die SPÖ-Fraktion. Dort haben Sie mit Zapatero einen sozialdemokratischen Ministerpräsidenten, dort regieren die Sozialdemokraten – und Spanien hat auch Studiengebühren. Also hören Sie bitte auf, das immer schlecht darzustellen, sondern legen Sie die Fakten auf den Tisch! Denn eines ist klar: Mit der Einführung von Studiengebühren können Sie auch mit den Bummelstudenten in Österreich aufräumen. (Beifall beim BZÖ.)
Tatsache ist, dass nach Einführung der Studiengebühren damals unter Orange-Schwarz 30 000, 40 000 Studenten von den Universitäten weggingen, wodurch Platz für 30 000, 40 000 leistungswillige Studenten entstand, die dann auch ordentliche Studienplätze vorfanden. Das ist der Punkt dieser Diskussion. (Abg. Krainer: Keine Ahnung!)
Ich weiß schon, Sie von der SPÖ züchten gerne Studenten, die für Ihre Sache, für Ihre linke Sache gerne protestieren gehen. Ich bin dafür, dass die leistungsorientierten, die leistungswilligen Studenten ordentliche Studienplätze vorfinden, wo sie auch entsprechend studieren können. (Beifall beim BZÖ.)
Da sind wir auch gleich bei den Einschreibgebühren – genauso ein Thema. Warum gibt es keine Einschreibgebühren? Die gibt es auf der ganzen Welt, nur in Österreich nicht. 5 000 € Einschreibgebühr – mit Ausnahme für die Österreicher, die das wie einen Uni-Bonus zurückbekommen. Wenn Sie jetzt sagen, das wäre EU-rechtswidrig, dann beginnen wir damit doch bei den Studenten, die aus Nicht-EU-Ländern kommen. Das alleine sind über 20 000 Studenten, und das würde eine Summe von weit über 100 Millionen € bringen.
Oder: Warum verhandelt diese Regierung nicht über Ausgleichszahlungen für Studenten aus anderen Ländern, die bei uns hier studieren? Das gibt es auf Gemeindeebene, da gibt es diese Schulbeiträge, aber auf europäischer Ebene macht man das nicht. Die Belgier machen das, die verlangen sogenannte Ausgleichsgebühren, damit es zu keiner Schwemme von Franzosen auf ihren Universitäten kommt. Wo ist die diesbezügliche Ansage dieser Regierung? Sie findet nicht statt.
Es gäbe noch viel zu sagen, auch inhaltlicher Natur. Ein Hochschulplan fehlt. Ein klares Finanzierungskonzept fehlt. Es geht um das Festschreiben des Ausbaus von Infrastruktur im Bildungsbereich. Es geht auch um die Zukunft des Kuriensystems, Faculty-Systems, womit man Karrieren für junge Forscher, für junge Akademiker ermöglicht. Das alles ist in Schwebe, hier herrscht Stillstand pur.
Das Ganze muss man auch im Konnex mit der FTI-Strategie, mit der Forschungs-, Technologie- und Innovationsstrategie sehen, die nicht stattfindet. Versprochen für Herbst dieses Jahres – bis heute liegt sie nicht auf dem Tisch. Aber es fehlt ja nicht nur die Strategie, es fehlt auch das Geld dazu. Und nur zu hören, dass es vielleicht ein bisschen mehr sein darf, ist mir beileibe wirklich zu wenig.
Zusammengefasst: Diese Regierung hat keine inhaltliche Vorbereitung für das Budget aufzuweisen. Sie hat keine konkreten Sparmaßnahmen auf den Tisch gelegt. Sie hat kein Konzept im Wissenschafts- und Universitätsbereich. Sie hat kein Konzept für Forschung und Entwicklung. Ich sage Ihnen daher: Beginnen Sie endlich zu arbeiten wie jeder andere Österreicher auch, und stoppen Sie den Stillstand, damit Österreich Zukunft hat! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)
12.37
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zur letzten Rednerrunde. Ich begrenze in dieser die Redezeit mit 4 Minuten. Nach 4 Minuten läute ich ab, dann geht sich noch ein knapper Schlusssatz aus. Bitte um Zeitdisziplin!
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.
12.37
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Wir haben gemeinsam in diesem Hohen Haus Maßnahmen gegen die Wirtschaftskrise gesetzt. Manches haben wir gemeinsam beschlossen, manches haben wir mehrheitlich beschlossen. Aber alle Maßnahmen, die wir gesetzt haben, waren getragen von dem Wollen, Österreich durch diese Finanz- und Wirtschaftskrise möglichst gut durchzubringen und möglichst gute Rahmenbedingungen für die Zeit nach der Krise zu schaffen.
Es war klar von Beginn an, vom ersten Tag an, dass sich die Frage stellen wird: Wie werden die Mittel, die jetzt aufgebracht werden, zurückgezahlt, und in welcher Art und Weise können in weiterer Folge Schulden abgebaut werden? Das wird ja auch von niemandem in Frage gestellt.
Aber rufen wir uns in Erinnerung, was vor der Krise war! Vor der Krise hat Österreich die Maastricht-Kriterien erfüllt. Wir waren insgesamt nicht so schlecht unterwegs. Ich finde es daher wirklich bedenklich und geradezu gegenüber mehr als drei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Land zynisch, wenn heute von einigen behauptet wird, wir hätten über unsere Verhältnisse gelebt. – Ja, wer hat denn über seine Verhältnisse gelebt?! Die drei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherlich nicht! Das ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen in diesem Land, die jeden Tag arbeiten gehen, wenn sie sich heute anhören müssen, sie haben über ihre Verhältnisse gelebt! Das können wir doch so nicht stehen lassen! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, die Frage ist daher: Wer zahlt die Zeche für die Krise? Wir haben das von Beginn an gesagt, die Frage wird dann sein: Wer zahlt die Zeche? Das, was im Moment stattfindet, ist ein Ringen um bestmögliche Ergebnisse, um zu schauen, wo in letzter Konsequenz die Zahlungen herkommen und wer die Zeche für diese Krise bezahlt.
Die Frage ist auch: Wer trägt wie viel dazu bei? Wenn man heute sagt, wie einige Vorredner gemeint haben, Staatsschulden seien unsozial, dann muss man sich einmal anschauen: Wer trägt denn wie viel zum Budget, zum Steueraufkommen bei?
Wir wissen, dass rund zwei Drittel der gesamten Einnahmen des Staates aus der Lohn- und Einkommen- und aus der Mehrwertsteuer kommen, alles andere zusammen macht weniger als ein Drittel aus. Es ist vollkommen klar, dass eine Verteilungsungerechtigkeit vorliegt, eine Schieflage (Abg. Bucher: Reden Sie keinen Unsinn daher!), und es darum geht, Maßnahmen zu setzen für mehr Gerechtigkeit – für mehr Steuergerechtigkeit, für mehr Verteilungsgerechtigkeit. (Beifall bei der SPÖ.) Es kann doch nicht sein, dass diejenigen, die jetzt schon das Meiste dazu beitragen, noch einmal zur Kasse gebeten werden. (Abg. Bucher: Ihr habt das ja eingeführt!)
Ich frage ganz ehrlich: Wie will irgendjemand hier in diesem Haus einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin erklären, dass in unserem Land im Jahr der Krise die Zahl der Millionäre angestiegen ist – wir haben mehr Millionäre als je zuvor –, während gleichzeitig einige zu vermitteln versuchen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Pensionistinnen und Pensionisten jetzt die Zeche bezahlen sollen? Es wird von Vertrauen gesprochen. Das gilt auch für ArbeitnehmerInnen, das gilt auch für PensionistInnen. Aber jene, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, die Langzeitversicherten, jetzt hinzustellen, als wären sie die Superprivilegierten, das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht dieser Kolleginnen und Kollegen, und das werden wir nicht zulassen. (Beifall bei der SPÖ.)
Viele reden in dieser Debatte vom „Sparen“ und meinen „Hineinschneiden“ – Hineinschneiden in den sozialen Bereich, Hineinschneiden in den Gesundheitsbereich. Zu dieser Vorgangsweise sagen wir: Nicht mit uns! Das schafft nicht nur keine neuen Jobs, das schafft nicht nur keine Kaufkraft, sondern das gefährdet auch die wirtschaftliche Entwicklung.
Ich sage jetzt sehr deutlich – auch dem Kollegen Stummvoll aufgrund seiner Ausführungen (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen) –, dem Herrn Generaldirektor von Lenzing und anderen, die da großartig Plakate affichiert haben, muss man klar sagen, wem sie verantwortlich sind. Tun Sie nicht so, als ob die alle nur dazu da wären, Arbeitsplätze zu sichern! Sie sind dazu da, Gewinne zu machen, sie sind dazu da, diese Gewinne auch zu verteilen. (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)
Letzter Satz: Die Ausschüttungsquote in der österreichischen Industrie im Jahr 2009 – im Krisenjahr! – war mit 33,7 Prozent gegenüber den Eigentümern wesentlich höher als in den Jahren zuvor. Wenn Geld für die Industrie da ist, muss auch Geld für die Leute da sein! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.42
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
12.42
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Katzian, das war Klassenkampf pur, und das können wir in dieser Situation sicher nicht gebrauchen! (Beifall bei der ÖVP.)
Es geht um die Zukunft der jungen Menschen in unserem Land. Wir haben im heurigen Jahr einen Abgang von 10 Milliarden € zu verzeichnen, und Sie als Gewerkschaftsvorsitzender stellen sich hierher und fordern Maßnahmen, die nicht mehr zu vertreten sind. Schämen Sie sich! (He-Rufe bei der SPÖ.) Das sage ich Ihnen auch als Gewerkschafter. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir müssen das Budget wieder in Ordnung bringen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir dürfen den jungen Menschen in diesem Land nicht die Zukunft verbauen. Jeder wird einen Beitrag dazu leisten müssen, dass das Budget saniert werden kann – jeder, alle Berufsgruppen –, aber man kann doch keinen Klassenkampf darum führen, wie diese Budgeterstellung ausschauen soll. Das Budget muss sozial ausgewogen und sozial gerecht erstellt werden. Das ist für uns keine Frage, das steht außer Streit.
Wir als Österreichische Volkspartei werden uns schützend vor die arbeitenden Menschen in diesem Land stellen, denn diese sind es, meine Damen und Herren, die die Steuertöpfe füllen, die es überhaupt ermöglichen, dass Sozialleistungen in unserem Land gewährt werden können. (Beifall bei der ÖVP.)
Vor diese Menschen stellen wir uns, denn nur mit diesen Einnahmen ist es möglich, dass sozialer Wohlstand auch für die Zukunft und für die kommenden Generationen abgesichert werden kann. (Abg. Silhavy: Eben nicht!)
Wir haben eine Sozialquote von 30 Prozent; das ist eine der höchsten, die es in Europa gibt. Wir stehen zu einem sozialen Land, wir werden jenen helfen, die unsere Hilfe brauchen, die sich selbst nicht helfen können, aber, meine Damen und Herren, wir müssen auch bereit sein zu handeln. Wir haben eine demographische Entwicklung, die besorgniserregend ist, und wir müssen daher vor allem auch im Bereich der Pensionen handeln, anderenfalls haben die nachkommenden Generationen keine Zukunft und stehen wir einer Kostenexplosion gegenüber. – Herr Kollege Katzian, das müsstest du eigentlich wissen! Wofür haben wir dich in der Gewerkschaft als Vorsitzenden sitzen, wenn du dich nicht einmal bei diesen Zahlen auskennst? (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Wir gehen im Schnitt mit knapp 59 Jahren in Pension. Das ist einfach zu früh. Aufgrund der Gott sei Dank hohen Lebenserwartung, die wir haben, müssen wir entsprechend handeln. Herr Kollege Katzian, mach dir das mit deinem
Kollegen Haberzettl aus, der sitzt zwei Reihen vor dir! Die ÖBB-Beamten gehen im Durchschnitt mit 52 Jahren in Pension, in manchen Bundesländern haben wir Systeme, die es ermöglichen, mit 54, mit 56 Jahren in Pension zu gehen. Das ist nicht tragbar, meine Damen und Herren! Das ist unfair und ungerecht. Wo bleibt hier die soziale Gerechtigkeit der SPÖ? (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neubauer.) Von allen anderen wird verlangt, dass sie bis 60, 62 oder 65 Jahre arbeiten.
Es ist ein Gebot der Stunde – und das ist im Rahmen dieser Budgeterstellung notwendig –, dass das Antrittsalter bei den Pensionen vereinheitlicht wird. Die Schuld liegt nicht bei den Mitarbeitern in diesen Bereichen, sondern das System ist schuld daran. Mitarbeiter werden oftmals in das System hineingedrängt und in Pension geschickt. – Das werden wir in Zukunft nicht mehr zulassen, meine Damen und Herren! Wir müssen eine Nachhaltigkeit ins System bringen.
Zum Schluss noch ein Wort zur vieldiskutierten Hacklerregelung. Am 24. September 2008 wurde diese Regelung unfinanzierbar gemacht! Ja, auch wir haben mitgestimmt – das war ein Fehler, ich bekenne mich auch dazu –, Gratiszeiten in dieses System zu bringen, Krankengeldzeiten, Ausübungsersatzzeiten. 25 Prozent haben voriges Jahr mit diesen Gratiszeiten die Langzeitversichertenregelung in Anspruch genommen.
Das ist in Zukunft nicht finanzierbar, meine Damen und Herren! Diese Privilegien müssen wir abschaffen.
Leistung muss sich aber auch in Zukunft lohnen bei den Pensionen. Wer lange in ein System einzahlt, muss auch berücksichtigt werden. Dafür stehen wir. Die Leistungsträger müssen berücksichtigt werden. Das gilt auch für die Pensionen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dafür steht die ÖVP. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich fordere den Sozialminister auf, ein Gesamtpaket vorzulegen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.46
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.
12.47
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Man hat so den Eindruck, wenn man diese Debatte verfolgt, die Regierung habe sich aufgelöst. (Beifall bei der FPÖ.) Es gibt offensichtlich nur noch Oppositionsparteien. Aufgrund dieses Eindruckes, den man hier von SPÖ und ÖVP vermittelt bekommt, kommen große Zweifel auf, ob es überhaupt ein Budget geben wird. Angesichts dieser Differenzen, die hier ausgetragen wurden, kann man annehmen, dass das nicht funktionieren wird.
Herr Finanzminister Pröll, Sie waren nie in der Privatwirtschaft – und das merkt man an den Ausführungen, die Sie heute von sich gegeben haben. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Strache: In der geschützten Parteiwerkstatt!) Wären Sie nämlich einmal in der Privatwirtschaft gewesen, wüssten Sie, dass man unter einem derartigen Zeitdruck, den Sie sich selbst auferlegt haben, so wichtige Verhandlungen niemals positiv erledigen kann. (Abg. Weinzinger: Jawohl!) Diesen Zeitdruck haben Sie sich selbst auferlegt, indem Sie gemeint haben, unbedingt die Wahlen in der Steiermark und in Wien abwarten zu müssen, um möglicherweise nicht in dem Ausmaß abgestraft zu werden, wie es dann doch erfolgt ist.
Hat es sich gelohnt, den 10. Oktober abzuwarten? – Ich sage ja, es hat sich gelohnt. Der Wähler hat gesprochen. Die Koalition hat 10 Prozent ihrer Stimmen verloren, in Wien hat die SPÖ die Absolute verloren, und wir, die Freiheitlichen, haben 26 Prozent der Stimmen erreicht. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist ein Wählerauftrag! Der Wähler will nicht,
dass die Verfassung gebrochen wird. Der Wähler will, dass die Regierung handelt und arbeitet.
Herr Pröll, was Sie heute von sich gegeben haben, ist eine Verhöhnung des Wählers! (Beifall bei der FPÖ.) Diese Hilflosigkeit, die Sie heute zum Besten gegeben haben, schreit wirklich zum Himmel. Mich hat das an Ihre Rede erinnert, die Sie am 14. Oktober 2009 zum „Projekt Österreich“ gehalten haben. Ich war damals im Finanzministerium und habe mir gedacht: Was der Pröll da macht, was er vorhat, ist eine tolle Sache, Hut ab!
Aber was ist daraus geworden? Ich kann aus Zeitgründen sicher nicht alles aufzählen, aber einige wichtige Dinge doch:
Herr Pröll hat damals gesagt, die Konsolidierung der Finanzen sei ihm sehr wichtig. Er hat als Beispiele Schweden und Finnland genannt. – Die Schweden haben heute ein Plus von 4 Prozent im Budget, wir haben das höchste Defizit und die höchsten Staatsschulden aller Zeiten. 200 Milliarden Schulden, 125 Milliarden Haftungen, 8 Milliarden Zinsen, 23 000 € Pro-Kopf-Verschuldung – ein Skandal schlechthin! Dazu muss ich sagen, eine Schuldenbremse, wie die Schweiz sie eingeführt hat, wäre das, was wir auch in Österreich brauchen würden. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie, Herr Finanzminister, haben damals gesagt, bei den Banken und bei den Finanzmärkten der Zukunft müsse man ansetzen, Europäische Finanzmarktaufsicht und so weiter. Was ist geschehen? – Der Euro ist vor dem Absturz gestanden, Sie haben 2,28 Milliarden € Steuergeld nach Griechenland überwiesen, keine EU-Kontrolle des Bankensektors, keine EU-Ratingagentur, die Sparer fürchten um ihr Erspartes. Das ist herausgekommen. Es besteht daher dringend Handlungsbedarf. Die wichtigen Reformen müssen schnellstens angegangen werden. Wenn Sie Hilfe brauchen – wir helfen gerne, wir könnten es. (Beifall bei der FPÖ.)
Stichwort Verwaltungsreform, ein ebenso wichtiger Bereich. – Genau das Gegenteil wird gemacht! Ich erinnere an die E-Control, dort ist ein zusätzlicher Geschäftsführer eingesetzt worden (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), und das ist nicht das, was wir uns vorstellen.
Neue Steuern brauchen wir auch nicht. Wir brauchen keine neuen Steuern, eine MöSt-Erhöhung darf es nicht geben, sie schadet der Wirtschaft. (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)
Ihr „Projekt Österreich“ steht nur auf dem Papier, Herr Finanzminister! (Beifall bei der FPÖ.)
12.51
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.
12.51
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Unsere Schweizer Gäste haben das Hohe Haus wieder verlassen. Sie haben etwas Besseres zu tun (Zwischenruf des Abg. Weinzinger), so wie wir etwas Besseres zu tun hätten. Wer sich heute eine vorgezogene Budgetrede erwartet hat, wurde natürlich aufs Bitterste enttäuscht.
Herr Finanzminister Pröll, Sie haben unter anderem strukturelle Probleme angesprochen, ohne im Einzelnen zu erläutern, was Sie darunter verstehen, abgesehen von der Hacklerregelung. Nach meinem Gefühl haben wir viele strukturelle Probleme, aber wir haben ein riesenstrukturelles Problem, und das ist die Feigheit der Bundesregierung, insbesondere des Vizekanzlers und Finanzministers, aber natürlich auch des Kanzlers, vor dem Wähler (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Nein!), das ist die Feigheit der Bundesre
gierung vor den Landeshauptleuten, und das ist eine Entscheidungsunlust der Bundesregierung, die mittlerweile wirklich schon seit Monaten jedes Maß sprengt. (Beifall bei den Grünen.)
Wieso Feigheit der Bundesregierung vor den Landeshauptleuten? – Ich hätte mir erwartet, dass nach dem Anschlag von Erwin Pröll auf das Schulwesen in Österreich ein Aufschrei seitens aller Minister, – egal, ob schwarz, ob rot – erfolgt. Nein, das nimmt man einfach so zur Kenntnis! (Abg. Rädler: Das ist kein Anschlag!) – Das ist „kein Anschlag“?! Ich nehme Herrn Kopf beim Wort, und ich habe das heute so verstanden, dass er sich gegen die „Verneuntelung“ – das war Ihr Ausdruck – des Schulwesens in Österreich ausgesprochen hat. Der halbe Saal hat, glaube ich, nicht verstanden, was damit gemeint sein könnte. Ich nehme an, das ist ein Abweis des Anschlags von Erwin Pröll auf das einheitliche Schulsystem in Österreich. (Beifall bei Grünen, SPÖ und BZÖ.) Ich nehme Sie beim Wort, Herr Kollege Kopf!
Wenn diese Niederösterreicher uns wenigstens, was Effizienz betrifft, etwas zu bieten hätten. Ich bin in der letzten Sitzung schon mit Kollegem Rädler aufeinandergeprallt, weil ich mir erlaubt habe, darauf hinzuweisen, dass Niederösterreich als Land die höchste Verschuldung aller neun Bundesländer hat, und die zweithöchste Pro-Kopf-Verschuldung. Auch die Gemeinden in Niederösterreich haben die mit Abstand höchste Verschuldung in Milliarden €, absolut gesehen, und die höchste Pro-Kopf-Verschuldung, noch vor Kärnten. Aber das wird nicht zur Kenntnis genommen; das sind die offiziellen Daten im Bericht des Staatsschuldenausschusses. Und diese Leute wollen dem Bund sagen, wie zu regieren ist?
Die Feigheit vor dem Wähler ist ja schon bekannt. – Nichts zu sagen, zu hoffen, man kann sich drüberschwindeln. Dazu kann man nur sagen, unsere Damen und Herren Minister haben sich an Deutschland orientiert, haben gesehen, dass Frau Bundeskanzlerin Merkel das Griechenland-Paket über vier Monate lang verzögern kann, in der Hoffnung, so die Wahlen in Nordrhein-Westfalen zu gewinnen. Das Gegenteil war der Fall. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung? – Wegen Erfolglosigkeit verlängert. Man denkt sich: Dieses Spiel können wir auch. Wir sagen den Wählern vor den Wahlen nicht, was los ist.
Haben wir es heute erfahren? – Nein, wirklich nicht. Mit Wehmut erinnert man sich an bestimmte Budgetreden der Vergangenheit, mit Wehmut erinnere ich mich an die letzte oder vorletzte Budgetrede von Ferdinand Lacina, an die analytisch hoch stehende, interessante Rede von damals über das Spannungsverhältnis zwischen Individualbesteuerung einerseits und der Frage Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit andererseits, die natürlich auch vom privaten Haushalt, von der Haushaltsgröße, abhängt. Eine sehr interessante Geschichte.
Was haben wir heute erfahren? – Die Zinsenentwicklung muss eingebremst werden. Das wissen wir seit einem Jahr, Herr Finanzminister! Das wissen wir alles.
Als unverbesserlicher Optimist nehme ich an, Sie werden etwas für die Universitäten tun. Was dieses „etwas“ ist, werden wir vor Jahresende erfahren. Sie werden das Bundesfinanzrahmengesetz öffnen müssen, und Sie werden mehr Geld als bisher zur Verfügung stellen müssen, denn sonst brennt die Uni – und das ist zu unser aller Schaden, nicht nur zum Schaden der Studierenden. (Beifall bei den Grünen.)
12.55
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.
12.56
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Klausur in Loipersdorf lässt einiges erwarten, wenn ich mir die Konflikte jetzt angehört habe, die hier offen zu Tage getreten sind. Loipersdorf in der Steiermark – Vor
sicht, meine Damen und Herren, dass Sie aus Loipersdorf nicht ein zweites Knittelfeld machen, indem die Streitereien in einem Bruch enden, lieber Kollege Bartenstein! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Kollege Wöginger, der Sie Privilegien im Pensionsbereich abschaffen wollen! – Hurra, Sie werden mit uns eine Mehrheit dafür finden, dass man etwa das Beamtenprivileg abschafft, wonach der Sektionschef schon nach 40 Dienstjahren nach der Hacklerregelung in Pension gehen kann, während der wirkliche Arbeiter 45 Dienstjahre braucht. Das wäre eine ganz konkrete Maßnahme, die wir sofort ergreifen und umsetzen könnten. (Beifall beim BZÖ.)
Herr Finanzminister, wir haben seit Wochen und Monaten auf diesen Tag heute gewartet. Mit Sehnsucht haben wir gewartet, dass Sie heute endlich die Katze aus dem Sack lassen und uns die Zahlen über das Budget zur Kenntnis bringen. Die Wahlen sind vorbei, jetzt könnte man etwas offenlegen. Was haben wir heute von Ihnen gehört? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Exakt nichts!)
Der Finanzminister hat schon etwas gesagt: Wer ein Budget sanieren will, muss sparen. – Auf diese Erkenntnis haben wir jetzt Wochen und Monate gewartet.
Wir müssen den neuen Haushalt neu gewichten. – Auch darauf haben wir gewartet.
Wir brauchen eine neue Gerechtigkeit, man muss genau schauen, wofür man das Geld ausgibt.
Auch konkrete Punkte wurden angesprochen: konsequentes Sparen, möglichst wenig neue Steuern, Freiräume für Schwerpunkte schaffen, Österreich muss zukunftsfit werden.
Dann ging es ganz konkret um Bildung. Wir warten ja darauf, dass man endlich ein Konzept für eine zukunftsorientierte Bildung findet. – Die Ansage des Finanzministers: Kein neues Geld für alte Schläuche.
Dazu, meine Damen und Herren, würde mir jetzt viel einfallen, aber ich sage nur: Allein diese Ansage zu all den Problemen, mit denen wir es zu tun haben, ist eine Bankrotterklärung, Herr Finanzminister, all die Streitereien, die letzten Meldungen, dass es nicht einmal in Ansätzen gelingt, mit den Gemeinden über eine neue Kompetenzverteilung zu diskutieren. Wirklich zukunftsorientierte Maßnahmen zu setzen, die Gemeindebudgets, die Landesbudgets stärker zu kontrollieren – nichts von all dem wird umgesetzt, nur Plattitüden, Allgemeinplätze. Nur bei Steuererhöhungen, die auf den Steuerzahler zukommen werden, sind Sie kreativ. Das werden dann die nächsten Nachrichten sein. (Beifall beim BZÖ.)
Dass Sie heute, wenn Sie als Finanzminister nach Wochen und Monaten des Schweigens, des Stillstands, des Vertuschens aus parteipolitischen Gründen wegen der Landtagswahlen hierher kommen und sagen: Wer das Budget sanieren will, muss sparen!, das sehr, sehr wenig ist, werden Sie wohl selbst zugeben.
Meine Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen wirklich alles Gute für die kommenden Tage im Wellnesshotel. Fahren Sie dorthin, erholen Sie sich gut! Am besten wäre es, Sie würden dort bleiben und wir hätten eine andere Regierung, die sich wirklich um die Probleme unseres Landes und der Menschen kümmert. (Beifall beim BZÖ.)
12.59
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jury. – Bitte.
12.59
Abgeordneter Josef Jury (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Abschließend zu dieser Budgetdebatte ist noch zu sagen: Das einzig Essenzielle, das heute Vormittag – aber nicht vonseiten der Regierungsmitglieder, sondern hier vom Rednerpult ist – gekommen ist, ist der Neuwahlantrag von Klubobmann H.-C. Strache. (Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrte Regierung! Treten Sie ab, wenn Sie nicht fähig sind, dieses Land zu regieren! (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Unsere Zukunft, die Zukunft unserer Kinder hängt auch von Ihrer Arbeit ab, und man hat heute gesehen, es kracht richtig im Gebälk dieser Regierung. Sind Sie noch eines Sinnes mit Ihrem Regierungspartner, Herr Klubobmann Cap? Sind Sie noch auf dem gleichen Weg, dieses Land Österreich zu sanieren? – Ich glaube es nicht. (Abg. Strache: Momentan ist nur Marx und Murks!) Deswegen hat diese Regierung ausgedient; und ich fordere alle Abgeordneten noch einmal auf, diesen Antrag von H.-C. Strache zu unterstützen, um die Regierung in die Wüste zu schicken. (Beifall bei der FPÖ.)
13.00
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Finanzen gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorrang für Forschung, Bildung und Innovation.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 (III-176 d.B.) sowie über den
Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 – 1. Teil (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2010) (III-126 d.B.) (908 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gradauer. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
13.02
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Das Thema, das wir in diesem Tagesordnungspunkt behandeln, ist der Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009. Einige wichtige Zahlen dazu:
Das öffentliche Defizit hat 9,6 Milliarden € betragen – ein Riesenbetrag! – oder 3,5 Prozent des BIP. Damit war es wesentlich schlechter als 2008. 2008 hatten wir ein Defizit von 0,5 Prozent oder 1,3 Milliarden €. Die Verschuldungsquote des Staates ist von 2001
bis 2007 sukzessive und langsam gesunken. Gott sei Dank! Leider aber haben wir 2008 und 2009 die Schuldenquote auf 67,6 Prozent gesteigert. Und was die zu erwartenden Defizite der nächsten Jahre angeht, werden es weit über 70 Prozent sein.
Auffallend ist, dass die Länder im Jahr 2009 sehr stark ins Minus gerutscht sind, nämlich auf fast 2 Milliarden €, nachdem sie im Jahr 2008 noch ein Plus von 357 Millionen € erzielt haben. Auffallend ist auch, dass die Steiermark und auch das Land Niederösterreich sehr stark am Aufbau dieser Schulden beteiligt sind.
Ein eigenes Kapitel sind die ÖBB. Es ist schon einige Male darüber gesprochen worden. Sie müssen sich vorstellen, dass der Bund im Jahre 2009 6,5 Milliarden € in die ÖBB, in den Konzern gepumpt hat. Der Schuldenstand im Konzern beträgt trotzdem 17,0 Milliarden €, das Pensionsantrittsalter – es ist heute schon heute erwähnt worden – liegt noch immer bei 52,5 Jahren, wobei der Durchschnitt aller anderen bei 59 Jahren liegt. Die Personalkosten alleine in den ÖBB betragen 2,32 Milliarden €, und es fällt auf, dass, was die Vorrückungen bei den ÖBB angeht, 90 Prozent der Bediensteten im höchstmöglichen Bereich eingestuft werden, und das bei 45 000 Mitarbeitern. (Abg. Haberzettl: Unglaublich!)
Es meldet sich gerade der Richtige, der Herr Haberzettl. (Heiterkeit.) Der Herr Haberzettl ist für all diese Entwicklungen verantwortlich – für die Bundesbahner wahrscheinlich in Ordnung, aber für die Allgemeinheit eine Katastrophe, Herr Haberzettl. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich wundere mich, dass Sie in dieser Situation noch immer sagen können: Im Bereich der Pensionen fährt die Eisenbahn drüber – das haben wir uns erstritten, und das bleibt auch so! In Zeiten wie diesen, wo die Budgetsituation so ernst ist, hätten auch Sie, so wie auch Herr Präsident Neugebauer bei den Beamten, die Pflicht, für den Staat Österreich noch einmal in Verhandlungen einzutreten, um auch diese Privilegien vom Tisch zu bringen. Das wäre anständig, aber das tun Sie nicht, Herr Haberzettl! (Beifall bei der FPÖ.)
Daher die Vorschläge der Freiheitlichen Partei: Keine neuen, keine höheren Steuern, denn die Wirtschaft kann das zurzeit nicht verkraften!
Zu den großen Brocken, die wir anzugehen haben, gehört die Strukturreform. Es muss ganz klare Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geben. Ich möchte als Beispiel dafür, wie es nicht geht, die Pflegegeldverwaltung nennen; wir haben ja im letzten Rechnungshofausschuss darüber beraten. Es gibt ein Bundespflegegeldgesetz und neun Landespflegegeldgesetze, natürlich mit riesigen Unterschieden und Auslegungen, Beträgen und Höhen. Es gibt 280 verschiedene Stellen, die das Pflegegeld administrieren, und 10 Prozent des Pflegegeldes gehen in die Verwaltung.
Das sind Dinge, die nicht haltbar sind! Die Verfahren dauern 40 Tage oder 137 Tage, je nach Bundesland, die ärztlichen Gutachten ufern aus. Das kostet alles Geld. So geht es nicht! Ich bin im letzten Rechnungshofausschuss diesbezüglich mit dem Herrn Hundstorfer in einen gewissen Konflikt geraten, denn er hat gesagt: Da kann man leider Gottes nichts machen, denn der Bund und die Länder können sich nicht einigen!
Genau darum geht es! Bund und Länder müssen sich in diesen Dingen auf eine richtige Vorgehensweise einigen (Beifall bei der FPÖ), denn nur so bringen wir eine Verwaltungsreform vernünftig über die Bühne.
Abschließend: Herr Aiginger hat in der letzten „Pressestunde“ ganz richtig von einem Zukunftsplan, der national gemacht werden muss, gesprochen. Ich verstehe darunter, dass alle wichtigen Exponenten dieses Staates zusammenstehen und diesen Zukunftsplan erarbeiten sollten. Und er sagt auch ganz richtig: Der Bruder Leichtsinn darf nicht wieder einreißen. „Bruder Leichtsinn“ heißt, es sprudeln wieder neue Steuern – und wir gehen da
mit zur Tagesordnung über, denn das ist das Einfachste auf der Welt. Wir haben schon erlebt, dass bei der ersten Etappe der Budgetverhandlungen die Länder mit einem Drittel abgespeist wurden, also ein Drittel der erhöhten Steuern kriegen die Länder. So wird es einfach nicht gehen! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
13.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Auer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.08
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Genehmigung des Präsidenten möchte ich zu Beginn meiner Ausführungen einem Kollegen ganz besonders danken, nämlich dem Kollegen Lutz Weinzinger, von dem ich weiß, dass er mit heutigem Tage sein Mandat zurücklegen wird. Und ich möchte das nicht so quasi unter „Allfälliges“ machen, sondern zu Beginn meiner Rede. Wer Kollegen Weinzinger kennt, schätzt ihn. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.) Kollege Weinzinger ist ein Mann mit Handschlagqualität, das sei ausdrücklich festgehalten.
Ich möchte dir ganz besonders danken für die Verlässlichkeit und die hervorragende Arbeit im Budgetausschuss, wo du es als Ausschussobmann-Stellvertreter immer da warst, wenn du gebraucht wurdest. Lass dir ganz einfach sagen: Du wirst uns fehlen! (Neuerlicher Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wünschen Kollegem Weinzinger natürlich das Allerbeste im schwierigsten „Job“ des Lebens, nämlich in der Pension. (Abg. Dolinschek: Und der gefährlichste, Lutz!) – Und der gefährlichste noch dazu, sagt der ehemalige Staatssekretär; er muss es ja wissen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Realität ist doch – bei aller kritischen Bewertung des österreichischen Budgets, des Bundesrechnungsabschlusses –, dass man unter Betrachtung des Umfeldes, der wirtschaftlichen Probleme, der krisenhaften Situation des Jahres 2008 und vor allem des Jahres 2009 sagen muss, dass wir nicht so schlecht dastehen.
Tatsache ist, dass sich die meisten Bundesländer in Österreich bemüht haben, aber natürlich gibt es in einigen auch Probleme. Es ist aber vor allem auch Tatsache, dass sich die meisten Länder Europas freuen würden, könnten sie jene Zahlen aufweisen, wie Österreich sie hat. Wir gehören zum besten Viertel in der Europäischen Union, sind daher quasi bei der Benchmark dabei, und daher sollten wir nicht so tun, als ob alles so katastrophal wäre, so unter dem Motto: Fast allen geht es gut, nur ist jeder unzufrieden. Das hilft uns nicht weiter. Und es gibt Aussagen von nicht unbedeutenden Wirtschaftsmanagern, wonach – und das könnte auch für die Politik gelten – die Konjunktur im Kopf beginnt. – Und im Herz, könnte man dazusagen.
Und wenn ständig alles schlechtgeredet wird, wer sollte dann noch Optimismus haben? Wer sollte sich dann noch etwas trauen? Wer soll dann noch investieren? Wer soll dann noch Mut für die Zukunft haben? Stellen wir fest, dass wir nicht so schlecht dastehen mit unserer Verschuldungsquote! Stellen wir fest, dass wir im Vergleich der Beschäftigungszahlen in Europa hervorragend dastehen! Stellen wir fest, dass die österreichischen Banken den Stresstest hervorragend bewältigt haben!
Meine Damen und Herren, wenn man nun Bilanz für das Jahr 2009 zieht – und nichts anderes ist der Bundesrechnungsabschluss als die Bilanz des Jahres 2009 –, so ist die Bilanz für die Firma Österreich gar nicht so schlecht, sondern sie ist die Bestätigung für eine perfekte Budgetplanung. Und wenn das neue Haushaltsrecht, das ja einmütig be
schlossen worden ist, jetzt derartig greift – und darüber sollten wir uns freuen –, ist dem Bundesministerium zu danken, insbesondere der Budgetsektion mit ihrem beamteten Chef Dr. Steger. Es ist dies eine Meisterleistung gewesen, die weltweit anerkannt wird. Halten wir das auch einmal fest, meine Damen und Herren! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Alle Behauptungen – und ich bitte die Oppositionsredner, sich zu erinnern, andernfalls könnte man ja ihre Redenbeiträge ausheben, um zu dokumentieren, was sie alles zu diesem Budget prognostiziert haben –, dass es das Papier nicht wert war, auf dem es gedruckt ist, dass es am nächsten Tag schon falsch sein würde, dass es absolut notwendig wäre, es neu zu beschließen, weil die Wirtschaft wesentlich schlechter sein würde, die Zahlen wesentlich schlechter wären, die Budgeteinnahmen zu optimistisch geschätzt worden wären, und, und, und.
Tatsache ist, meine Damen und Herren, es ist mehr als eine Punktlandung, es ist besser als prognostiziert!
Und so wird es auch im Jahr 2010 sein. Freuen wir uns darüber! Trotz einer beträchtlich gesunkenen Wirtschaftleistung haben wir es durch entsprechende Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung – Konjunkturpakete et cetera – geschafft, die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen, vor allem auch dank vorausschauender Wirtschaftspolitik in den Unternehmen und deren verantwortlichen Managern und dank zigtausender hervorragender Arbeiterinnen und Arbeiter und Angestellten, die hier großartige Arbeit leisten. Und auch in schwierigsten Zeiten, in denen Kurzarbeit notwendig war, hat man es miteinander geschafft, die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen und zu stabilisieren.
Nun zu den so viel gescholtenen Banken. – Meine Damen und Herren, Oberösterreich ist ein Bundesland mit hervorragenden wirtschaftlichen Zahlen, mit Beschäftigungszahlen, die sich sehen lassen können, mit de facto keiner Verschuldung, und in Oberösterreich trägt unsere Bank alleine 27 Firmen mit über 7 000 Beschäftigten durch diese Krise, damit diese Arbeitnehmer am Monatsersten ihr Geld bekommen, damit diese Firmen ihren Beschäftigten den Arbeitsplatz sichern können.
Daher sollten wir froh darüber sein, dass wir in Österreich stabile Banken haben. Wir sollten uns freuen darüber, dass es der Regierung gelungen ist, eine solche Wirtschaftspolitik zu machen, dass diese Zahlen, die im Bundesrechnungsabschluss zutage treten, auch umgesetzt wurden und damit auch die soziale Sicherheit gewährleistet ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.14
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Ihnen mitteilen, dass auf Einladung des Herrn Rechnungshofpräsidenten Dr. Josef Moser der Herr Rechnungshofpräsident und Ombudsmann des Staates Israel, Richter Micha Lindenstrauss, als Zuhörer in der Besucherloge dieser Debatte beiwohnt.
Ich darf Sie sehr herzlich im Hohen Haus, im österreichischen Parlament begrüßen! (Allgemeiner Beifall.)
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.15
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Liebe Zuschauer! Wir sprechen heute über den Bundesrechnungsabschluss, und genau da sehen wir die Verfehlungen und die Problemfelder, die heute auch der Herr Finanzminister angesprochen hat, die er angeblich jetzt erkannt hat und wo er Abhilfe schaffen will. – Allein, mir fehlt der Glaube.
Wenn ich mir anschaue, was der Herr Finanzminister schon alles versprochen und gesagt hat – und ich möchte hier nur einige Zitate vom Jänner und von Ende Februar dieses Jah
res bringen –: Ich habe keinen Grund, über Steuererhöhungen nachzudenken. – Das hat er in mehreren Interviews immer wieder gesagt. Da war ihm aber schon bewusst, wie katastrophal die Budgetlage ist. Und trotzdem hat er uns entweder die Unwahrheit gesagt oder er hat tatsächlich geglaubt, dass man das Budget auch ausgabenseitig sanieren kann, so wie das auch der Herr Rechnungshofpräsident glaubt. Letztlich ist dann ein 60 : 40 herausgekommen, also die Regierung hat sich darauf verständigt, 60 Prozent bei den Ausgaben und 40 Prozent über neue Steuern einzusparen.
Heute habe ich etwas gehört, was mich etwas verwundert hat: Der Herr Finanzminister hat gesagt, dass auch die Familien einen Beitrag leisten müssten und dass die Kürzung der Familienleistung für ihn eine ausgabenseitige Sanierung sei. Entweder ist das ein Etikettenschwindel – oder der Herr Finanzminister hat hier etwas falsch verstanden, denn die Kürzung einer Familienleistung wirkt wie eine Steuer. Das ist keine ausgabenseitige Sanierung, sondern das ist wie eine Steuer. Da könnte ich ja gleich eine Kindersteuer erheben und würde letztlich den gleichen Effekt erzielen, nämlich, dass die Familien weniger im „Geldtaschl“ haben. Das ist der Punkt. (Beifall beim BZÖ.)
Das heißt – bevor wir hier eine Sprachverwirrung einreißen lassen –: Wenn wir schon ausgabenseitig sanieren wollen, dann müssen wir bei der Verwaltung sparen, bei den Ministerien sparen, bei all jenen Dingen sparen, die die Menschen nicht belasten, sondern die unser Gemeinwohl belasten.
Es gibt vom Herrn Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser Legionen an Vorschlägen, die hier greifen könnten. Es vergeht ja keine Woche, wo der Rechnungshof nicht Unterlagen schickt, in denen aufgezeigt wird, wie wir es besser machen können und wie wir auch ausgabenseitig sanieren können, ohne die Menschen zu belasten.
Es ist jetzt einfach an der Zeit, dem einmal Gehör zu schenken, und ich hoffe auch, dass der Herr Rechnungshofpräsident heute noch einiges dazu sagen wird. Wir müssen endlich die Experten entsprechend würdigen und die Vorschläge aufnehmen und umsetzen, auch wenn es schwierig ist in der eigenen Partei – ich kann das gut verstehen, ich habe das vorhin schon gesagt. Der Herr Finanzminister tut sich natürlich schwer, das ist keine Frage, es gibt gewaltige Widerstände, aber letztlich muss es sein.
Herr Pröll, wenn Sie behaupten, wir haben über unsere Verhältnisse gelebt: Wir alle haben nicht über unsere Verhältnisse gelebt – Sie haben über Ihre Verhältnisse gelebt, der Herr Finanzminister, die ganze Regierung hat über ihre Verhältnisse gelebt, und das muss aufhören! Nicht die Menschen haben über ihre Verhältnisse gelebt – das ist der Punkt, und hier muss man ansetzen. (Beifall beim BZÖ.)
13.18
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.18
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Zunächst einleitend: Herr Rechnungspräsident, bitte überbringen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Dank meiner Fraktion für die Erstellung dieses Rechnungsabschlusses und für die Aufbereitung dieser Unterlagen für uns. Jetzt könnte man sagen: Die machen ohnehin nur ihre Arbeit!, aber trotzdem ist das eine wichtige Arbeit für das Haus und für uns.
Mich wundert diese lustlose Debatte wenig, denn der Rechnungsabschluss bestätigt ja nur, dass diese Regierung im Krisenjahr eine sehr, sehr gute Arbeit geleistet hat. Er zeigt, dass alle wirtschaftlichen Parameter sehr gut sind, vor allem im europäischen Vergleich: eine sehr geringe Arbeitslosigkeit im europäischen Vergleich – die niedrigste sogar –, eine relativ geringe Verschuldung im europäischen Vergleich et cetera. Insofern verstehe ich, dass man hier maximal zu irgendwelchen semantischen Tricks greifen kann, was ausgaben- und was einnahmenseitig ist. Aber die Reaktion des Hauses
hat ohnehin gezeigt, dass der Großteil nicht versteht, was der Abgeordnete Lugar hier sagen will.
Was die SPÖ immer gesagt hat, ist, dass nicht entscheidend ist, ob ein- oder ausgabenseitig Maßnahmen getroffen werden. Für den Bürger ist es egal – da haben Sie schon recht –, ob er mehr Lohnsteuer bezahlt oder weniger Familienbeihilfe bekommt, denn: Er hat am Ende des Tages weniger Geld, und das ist entscheidend.
Entscheidend ist daher, dass wir richtig sparen, dass wir dort sparen, wo wir keine Arbeitsplätze vernichten, wo wir die Konjunktur nicht gefährden, wo wir die Kaufkraft nicht gefährden et cetera.
Noch einmal zur Diskussion am Vormittag: Kollege Stummvoll, ich hoffe wirklich, dass Sie nicht auf die Idee kommen, steuerfreie Einkommen, Spekulationseinkommen zu verteidigen. Ich hatte immer den Eindruck, dass wir alle einer Meinung sind, dass nämlich IV-Präsident Sorger von seinen Spekulationseinkünften genauso Steuern zahlen soll wie die Mitarbeiter in den Betrieben, in den Industriebetrieben für ihr Arbeitseinkommen Steuer zahlen. Ich hoffe, Sie stehen dazu, damit wir das auch im Rahmen der Steuerreform so machen können.
Schauen wir uns doch einmal bei der Gruppenbesteuerung die Firmenwertabschreibung an! Erklären Sie mir bitte, was das für einen Sinn haben soll außer den, dass sich die Damen und Herren in der IV heute noch vor Freude auf die Schenkel klopfen, dass Sie das beschlossen haben. (Abg. Dr. Stummvoll: Wenn wir das sachlich diskutieren, gerne, nicht jedoch als Klassenkampf!) Wenn heute die Bank Austria die Creditanstalt kaufen würde, was historisch ja geschehen ist – das hat damals 17 Milliarden Schilling gekostet (Abg. Huber: Ein Geschenk!) –, wohin führt das? – Das führt wahrscheinlich zu weniger Arbeitsplätzen, weil Synergieeffekte erzielt werden und zu weniger Wettbewerb.
Klar ist: Wenn man einen Konkurrenten kauft, dann wird wohl auch weniger Wettbewerb sein und es wird dadurch auch tendenziell weniger Arbeitsplätze geben. Wenn das heute geschehen würde, wissen Sie, wie hoch die Steuersubvention dafür wäre? – 2 Milliarden Steuersubvention aufgrund der Firmenwertabschreibung! Erklären Sie mir, was daran steuerlich förderungswürdig ist, dass es weniger Arbeitsplätze und weniger Wettbewerb gibt! Erklären Sie mir das! (Abg. Dr. Stummvoll: Machen wir gleich!) Ich verstehe es nicht. Ich bin der Meinung: die Firmenwertabschreibung streichen, streichen, streichen, und wir ersparen uns dadurch eine Menge Geld. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Stummvoll: Denn sie wissen nicht, was sie tun!)
13.22
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.22
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofs! Herr Staatssekretär! Jetzt bin ich zwei Jahre im Parlament und habe Angst, dass sich der Präsident des Rechnungshofs gefrotzelt vorkommt von unserem Herrn Finanzminister. Seit zwei Jahren kommen immer wieder konstruktive Vorschläge, wie man die Verwaltungsreform angehen und wie man dadurch auch die Investitionen wieder in Schwung bringen könnte. Um 9,3 Prozent sind die Investitionen zurückgegangen, und dieser Finanzminister, alias „Vizekanzler Konrad“, tut überhaupt nichts.
Da müssen wir echt zusammenstehen. Auch die Kollegen vonseiten der ÖVP müssen diesen Stillstand beenden und einmal der Bundesregierung den Auftrag erteilen, für die Bevölkerung, die sich das verdient hat, wirklich eine Politik zu machen, mit der man Reformen angeht, durch die man auch wieder Spielräume und Gelder zurück in den Sack bekommt, damit man wieder die Wirtschaft beleben kann, denn bis auf den Inlandskon
sum ist die gesamte Wirtschaftsleistung zurückgegangen. Da wird zwar alles schöngeredet von beiden Regierungsparteien, aber Faktum ist, wir sind das siebtverschuldetste Land der EU 16. (Beifall beim BZÖ.)
Alles andere, was man da redet, ist einfach unglaublich. Es stimmt schon, wir haben die Finanz- und Wirtschaftskrise. Das ist absolut klar! Dadurch sind die Exporte um 15 Prozent eingebrochen, es ist das BIP um 3,6 Prozentpunkte zurückgegangen. Trotzdem konnte dieser massive Einbruch nur so überstanden werden, wie wir ihn überstanden haben, weil wir starke, innovative, fleißige Firmen haben, und nicht wegen einer Bundesregierung, die schläft und alles blockiert.
Ich habe mir heute die Rede unseres Finanzministers angehört. 1980 hatten wir 27 Milliarden Schulden. Heute halten wir bei 240 Milliarden €, denn die ASFINAG und die ÖBB vergessen alle. Der Herr Finanzminister hat zu sagen vergessen, wer das zu verantworten hat. Wer sitzt denn seit 1980 in der Regierung? – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
13.24
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.24
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, der Bundesrechnungsabschluss: Eine Punktlandung ist es nicht geworden, aber wenn es sich am Schluss halbwegs ausgeht, wird es auch passen, so verstehen Sie das ja. Natürlich kann man bei den Einnahmen und bei den Ausgaben abweichen, wenn es dann trotzdem von den Vorzeichen her passt. Dann kann man auch noch irgendwo landen, wo man „Punkt“ dazu sagen kann. Es ist aber mit Sicherheit kein Bauchfleck gewesen, und das mit der Punktlandung ist auch gar nicht so wichtig, denn es ist ja auch das Jahr der Krisenbekämpfung gewesen. Da haben wir ohnehin andere Sorgen gehabt, das muss man ganz offen sagen.
Wenn wir uns schon so mit den Staatsfinanzen beschäftigen, dann möchte ich an einem Punkt fortsetzen, der heute in der Debatte schon aufgetaucht ist, nämlich bei den Haftungen. Da hat im Ausschuss, in dem wir den Bundesrechnungsabschluss diskutiert haben, auch gut dazu gepasst, dass wir auch den Staatsschuldenbericht zu behandeln hatten. Das macht in der Zusammenschau schon Sinn, weil da immer noch Tendenzen zur Flucht aus dem Budget bestehen und auch die verschleiernden Darstellungen deutlich werden. Gerade auch der Rechnungshofpräsident hat ja oft genug auf diese Dinge hingewiesen. Insofern passt das dann also schon zusammen. Da schlummert natürlich schon auch Gefahr darin.
Anlässlich der Not-Bankenverstaatlichung der Hypo Alpe-Adria haben wir festgestellt, dass das Bundesland Kärnten 18 Milliarden € an Haftungen durch die Bankaktivitäten alleine und insgesamt 24 Milliarden € angehäuft hat. Das ist schon mittelmäßig absurd. Das Geschäftsmodell ist überhaupt beeindruckend gewesen, wie es zu diesen 18 Milliarden € gekommen ist. Die Bank emittiert, bläst sich ein bisschen auf, es haftet das Land. Das Land nimmt aber wieder Kredite bei der Bank auf. Im Mittelalter hätten sie die sofort als Wechselreiter eingesperrt.
Ein beeindruckendes Geschäftsmodell! Man frägt sich nur, wie das funktionieren konnte in einem Staat wie in Österreich, von dem man ja meinen möchte, dass in ihm das System von Checks und Balances halbwegs funktioniert. Damals jedenfalls haben weder die Finanzmarktaufsicht noch andere Mechanismen gegriffen. Und jetzt – und damit komme ich schon zum Aktuellen – gibt es ja den löblichen Versuch, den eigentlich herausragend zu lobenden Versuch des Bundes, da entsprechend einzugreifen.
Eines ist auch klar: Es haftet zum Schluss der Bund, doch nicht das Land Kärnten, denn so weit kommt es dann noch nicht in der föderalen Republik auch mangels eines ge
eigneten Konkursverfahrens – das muss man auch dazusagen –, dass man die Bundesländer in Konkurs schicken könnte.
Was ist passiert? – Zum Schluss haften alle österreichischen Steuerzahler – und das ist nicht besonders erfreulich und passt jedenfalls zu diesem Berichtsjahr 2009, das wir hier diskutieren.
Abschließend: Es ist natürlich schon auch die Frage, wie die Gebietskörperschaften miteinander kooperieren, wenn wir darüber reden, wo noch Effizienzpotenziale zu heben sind. Jetzt einmal außerhalb der aufgeheizten Debatte von vorhin: Es muss uns einfach gelingen, mit den Bundesländern in eine Art kooperative Strategie einzusteigen, denn sonst kommen wir da nie heraus. Man muss das tun, das sage ich dazu, leider, denn es hilft uns ja nichts, mit dem Dreschflegel herumzurennen. Solange die Bundesländer selber mitreden können, dürfen und müssen bei allen Veränderungen, wird man sie natürlich im Boot haben müssen. Wie das gelingt, wie da ein vernünftiger Abtausch zu erzielen ist, daran wird es liegen, ob wir in ein paar Jahren Bundesrechnungsabschlüsse debattieren werden können, bei denen die vorgängige Budgetpolitik die Effizienzziele erreicht hat, die wir uns jetzt vornehmen.
Ich bin also nicht ganz ohne Zuversicht, aber es wird sicherlich mehr geschehen müssen. Wir werden uns genauso, wie wir hier sitzen, bei den Österreichgesprächen wieder treffen, und vielleicht gelingt da ja noch etwas. Nur zuversichtlich bin ich da nicht. Schauen wir einmal, ob das hält, was in der Steiermark gerade geschieht. Dort fasst man auch neue Vorsätze. Vielleicht – damit man einmal etwas Positives sagt – kann es ja noch gelingen. (Beifall bei den Grünen.)
13.28
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.29
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Parlamentarismus lebt davon, dass man nicht nur vorbereitete Statements herunterliest, sondern auch auf Ausführungen von Vorrednern eingeht. Mit Genehmigung des Präsidenten darf ich das tun, auch wenn Kollege Krainer, mein Vorredner, mit seinen Ausführungen zur Gruppenbesteuerung nicht zum Bundesrechnungsabschluss gesprochen hat. Er hat mich jedoch gebeten, ihm das zu erklären. Das tue ich gerne.
Ich würde allerdings vorschlagen, denn ich diskutiere nicht gerne, das sage ich ganz offen, auf Basis theoretischer, marxistischer Literatur, sondern ich diskutiere lieber, wenn Menschen dabei sind, die sozusagen täglich an der Front stehen. Ich biete von hier aus dem Kollegen Krainer – er ist nicht da, die Kollegen richten es ihm aus (Abg. Krainer – von einer der hinteren Bankreihen –: Hier bin ich!) – ein Gespräch Stummvoll/Krainer an, an dem ein paar Freunde von Ihnen, Herr Kollege Krainer, teilnehmen: der frühere Staatssekretär Ruttenstorfer – er trägt heute Verantwortung für zehntausende Arbeitsplätze bei der OMV –, Gitti Ederer im Vorstand von Siemens hat ebenfalls Verantwortung für zehntausende Arbeitsplätze, Herr Dr. Androsch als ehemaliger SPÖ-Finanzminister und der voestalpine-Generaldirektor Eder. (Abg. Krainer: Das ist jetzt aber keine Erklärung!)
Wenn sie einverstanden sind, führen wir dieses Gespräch mit diesen vier Personen, und die werden Ihnen besser erklären, als ich es kann, warum die Gruppenbesteuerung für unsere Industrie, die nur einen kleinen Heimmarkt hat, die keine Chance hat, wenn sie nicht ins Ausland geht, wenn sie nicht Internationalisierung betreibt, so wichtig ist. Da werden wir Ihnen erklären, warum die Gruppenbesteuerung so notwendig ist.
Nehmen Sie das Angebot an, Herr Kollege Krainer? Oder wollen Sie nur klassenkämpferisch diskutieren? Sagen Sie es offen! Ich biete es Ihnen an. (Abg. Krainer: Ich will, dass Sie das erklären! Wenn ich mit Androsch sprechen will, brauche ich Sie nicht dazu! – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Okay, wir werden das nachher klären.
Zum Bundesrechnungsabschluss: Herr Präsident Dr. Moser, herzlichen Dank! Ich muss sagen, wir sind sehr froh darüber, dass der Bundesrechungsabschluss in den Händen des Rechnungshofes liegt. Exakter und übersichtlicher kann man es nicht machen. Ich bedanke mich ganz besonders, weil ich im Ausschuss gebeten habe, eine möglichst kurze Fassung zu machen, weil wir Abgeordnete ständig mit einer Papierflut überschwemmt werden. Wir haben eine hervorragende Kurzfassung bekommen, von zwei Seiten bis hin zu 16 Seiten. Hervorragend, danke vielmals! Besser kann man das nicht machen.
Noch einmal – das hat mein Kollege Jakob Auer schon gesagt –: Natürlich spiegelt dieser Bundesrechnungsabschluss das Krisenjahr 2009 wider, aber wir haben trotz Krisenjahr bei den Ausgaben um 8 Milliarden € weniger ausgegeben, als geplant war und bei den Einnahmen 1,5 Milliarden €. Das heißt, das Defizit betrug statt 13,5 Milliarden € nur 7 Milliarden €. Das zeigt auch die erfolgreiche Krisenbekämpfung, die erfolgreiche Politik, und an der Spitze aller Erfolge steht natürlich die Arbeitslosigkeit. Wir haben die geringste Arbeitslosenrate von 27 EU-Staaten. Das ist eine seriöse, solide Finanzpolitik! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Wir nehmen zur Kenntnis, dass Stummvoll die Sinnhaftigkeit der Firmenwertabschreibung nicht erklärt hat! Um mit Androsch zu reden, brauche ich Stummvoll nicht!)
13.31
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.31
Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrte Präsidenten! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Ich bin sicher, die zwei Kollegen werden sich jetzt gut unterhalten.
Grundsätzlich und ganz kurz nur zum Bundesrechnungsabschluss 2009: Wir haben wirklich einen tollen Bericht bekommen, sehr übersichtlich, wie schon erwähnt. Insbesondere verdienstvoll ist diese Zusammenfassung, die ich hier mithabe, die auf zwei Seiten im Wesentlichen alle Kopfdaten aufzeigt. Man erkennt daraus, dass im Jahr 2009, einem sehr schwierigen politischen Jahr, die Bundesregierung unter diesen Bedingungen hervorragend gearbeitet hat. Das ist daraus herauszulesen.
Wir haben im Bereich Unterricht, Forschung und Wirtschaft trotzdem überdurchschnittliche Wachstumsraten gehalten. Wir haben im Bereich der sozialen Wohlfahrt aufgrund arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen überdurchschnittlich mehr Geld ausgegeben, und wir haben auch im Bereich Industrie und Gewerbe und in den öffentlichen Dienstleistungen die Ausgaben gesteigert. Die Hoheitsverwaltung hat ihre Kosten um fast 40 Prozent reduziert. Man kann daraus erkennen, dass in diesem schwierigen Jahr eine sehr effiziente und sehr professionelle Wirtschafts- und Finanzpolitik in diesem Land betrieben wurde.
Natürlich ist es so, dass wir seit 1996 erstmals wieder einen negativen Primärsaldo haben, das heißt, die operativen Einnahmen und Ausgaben des Budgets waren erstmals wieder negativ, wenn man die Zinszahlungen für unsere Investitionsfinanzierungen nicht dazurechnet. Das ist natürlich ein Warnsignal, und daher gibt es ja auch die aktuelle Debatte. Ich bin aber überzeugt davon, dass wir schon in wenigen Wochen einen Ausweg politisch definiert haben und wieder in eine finanziell ruhigere Phase eintreten werden.
Ich danke auch dem Kollegen Kogler als Oppositionspolitiker für seinen sehr konstruktiven Beitrag zu diesem Themenbereich. Er hat hier wirklich sehr objektiv und sehr sachlich die Situation 2009 beschrieben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.34
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.34
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofs! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen heute den Bundesrechnungsabschluss 2009, bei dessen Voranschlag noch sehr viele gemeint haben, er wäre nicht treffsicher gewesen, wir hätten uns Zeit lassen sollen und es sei doch alles so fürchterlich und viel zu früh. Jetzt, wo wir auf eine Verbesserung der Konjunktur zurückblicken können und wo wir mit dem Budget wahrscheinlich noch wesentlich treffsicherer sein werden, als wir das im Jahr 2009 waren, wird auch darüber geredet und sich auch darüber aufgeregt.
Wenn wir zum Jahr 2009 zurückkehren, ist es schon so, dass wir im Jahr 2009 einen erheblichen Einbruch bei den Steuern und Abgaben erleben mussten, weil nicht nur die Steuerreform des Jahres 2009 diesen steuerlichen Einbruch gebracht hat, sondern natürlich auch die Situation der Krise. Wir haben sehr viele Maßnahmen ergriffen, die Regierung hat hier genau richtig mit Konjunkturpaketen reagiert, auch mit der Finanzierung der Kurzarbeit. Das haben wir heute schon alles gehört.
Ich habe heute beim vorigen Tagesordnungspunkt sehr viele Meldungen, die besonders klassenkämpferisch waren, vernommen. Ich halte nichts davon, da haben wir überhaupt nichts davon, wenn wir Unternehmer gegen Arbeitnehmer ausspielen. Im Gegenteil! Die kleinen Unternehmer in diesem Land, die weniger als 20 oder bis zu 20 Mitarbeiter haben, immerhin sind das 90 Prozent der Unternehmen in Österreich, haben in der Krise sehr wohl auch die Arbeitsplätze gehalten. Von einem Ausspielen der Unternehmer gegen die Arbeitnehmer halte ich nichts. (Abg. Riepl: Es geht um die Superreichen, Frau Kollegin!)
Es ist auch nicht in Ordnung, von „Gerechtigkeit“ zu sprechen, wenn man auf verschiedenen Ebenen Gerechtigkeit gar nicht einmal ansprechen darf. Beispielsweise bei der Umsetzung der Pensionsreform, wenn wir vom Einsparungspotential der Länder sprechen. Es kann nicht sein, dass ein Wiener Bürgermeister sagt: Ich setze eine Pensionsreform nicht um, weil die Regierung, die diese für die Bundesbeamten beschlossen hat, mir damals nicht gepasst hat und heute auch noch immer nicht passt! – Das kann es nicht sein! Die Länder müssen genauso ihren Beitrag leisten, die Länder müssen genauso sparen. (Abg. Riepl: Wir haben da einfach unterschiedliche Meinungen!)
Folgendes muss man festhalten, weil ich vorhin von den Steuern gesprochen habe: Wenn wir davon ausgehen, dass wir mit weniger Steuern rechnen müssen, weil ganz einfach die Wirtschaft nicht die nötige Steuerleistung aufbringen kann, wobei sich jetzt schon Besserungen auftun, möchte ich schon einmal betonen: Es darf nicht sein, dass wir 2009 fällige Abgabenrückstände in Höhe von 5,6 Milliarden € haben. Ich weiß schon, das ist eine Blitzlichtaufnahme an einem Bilanzstichtag, aber immerhin sind davon nur 800 Millionen € uneinbringlich, weil Firmen insolvent geworden sind, und der Rest ist in Wirklichkeit fällig und eintreibbar.
Ich würde mir wünschen, Herr Staatssekretär, dass effiziente Maßnahmen gesetzt werden, damit diese Schulden eingetrieben werden können. Ich rede da nicht von Unternehmen, die Raten bezahlen. Das ist in Ordnung so. Man kann auch einmal seine Steuerschulden, so man sie hat, in Raten bezahlen. Es kann jedoch nicht angehen, dass der
größte Brocken bei den Abgabenrückständen die Umsatzsteuer betrifft – das sind immerhin 56 Prozent –, wenn wir davon ausgehen, dass jeder Konsument und jede Konsumentin die Umsatzsteuer mit jeder Wurstsemmel und mit jedem Konsumgut, das sie kaufen, sofort an den Unternehmer abliefert. (Beifall bei der ÖVP.)
13.38
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.38
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundesrechungsabschluss 2009 hat uns sehr deutlich vor Augen geführt, was die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf Österreich waren: das Schrumpfen des realen Bruttoinlandsproduktes, der Rückgang der Exporte und vor allem auch das Einbrechen der Investitionen.
Anders als in anderen Staaten haben es wir in Österreich aber geschafft, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Arbeitslosigkeit nicht in diese dramatische Höhen steigen haben lassen und vor allem auch ein langsames Wachstum des Konsums erhalten haben. In der Debatte über künftige Einsparungen und Einnahmen sollten wir das wohl auch berücksichtigen.
Die Krise hat deutlich aufgezeigt, dass der Sozialstaat ein wesentlicher Stabilitätsfaktor unserer Wirtschaft war und ist. Der private Konsum ist gerade bei einer Wirtschaftsstruktur, wie wir sie in Österreich haben, ein ganz wesentlicher wirtschaftlicher Faktor. Es geht nicht darum, Unternehmer und Arbeitnehmer oder Unternehmerinnen und Arbeitnehmerinnen gegeneinander auszuspielen. Es geht darum, die Frage zu stellen: Wer kann einen gerechten Beitrag für dieses Budget, für diesen Staat leisten? Das ist doch die Frage, um die es geht. Da brauchen wir nicht künstlich oder absichtlich ideologische Argumente in den Vordergrund zu rücken, denn das ist die Frage, vor der wir uns nicht drücken können.
Meine Damen und Herren, auch von der ÖVP: Einsparungen und Kürzungen im Sozialstaat treffen nämlich zutiefst den Mittelstand – den Mittelstand, egal, ob arbeitnehmerinnenseitig oder unternehmerinnenseitig! Der Mittelstand – und ich glaube, da sollten wir hier in diesem Haus wohl alle einer Meinung sein – ist die Schicht in der Bevölkerung, die unseren Staat trägt, die dazu beiträgt, dass wir Wohlstand und einen Lebensstandard haben, der Österreich heute auszeichnet.
Daher denke ich, das sollte auch eine der Grundlagen sein, wie wir die Diskussion zu führen haben: uns nicht gegenseitig ideologische Gründe vorzuwerfen, sondern zu schauen, was wir tun können, damit Österreich, damit die Wirtschaft, damit vor allem die Menschen in Österreich gut leben können, trotz der Krise und vor allem nach deren Überwindung.
Natürlich werden wir auch die Verwaltungsreform besprechen müssen. Es wird hoffentlich Effizienzpotenziale zu heben geben. Das ist ja keine neue Diskussion, wie wir alle miteinander wissen. Ich glaube aber, wir werden auch um eine Aufgabendiskussion nicht herumkommen, wenn wir es ehrlich meinen.
Ich möchte hier auch, weil dies meines Erachtens noch zu kurz gekommen ist, die Kommunen ansprechen, die ja vor allem für die Menschen besonders merkbar und deutlich die Dienstleistungen des Staates im übertragenen Sinn erbringen. Ich denke, dass es gerade daher ganz wesentlich ist, auch einnahmenseitig zu berücksichtigen, dass die Kommunen diese Leistungen weitgehend weiter erbringen können.
Ich halte es daher für völlig falsch, wenn in der heutigen Diskussion die Kolleginnen und Kollegen vor allem von der ÖVP einnahmenseitig ein Rückzugsgefecht machen. Wir haben uns hier im Rahmen des Finanzrahmengesetzes auf eine Formel geeinigt, und ich
glaube, wir sollten uns dazu bekennen. Wir sollten schauen, wie wir durch eine gerechte einnahmen- und ausgabenseitige Politik die Zukunft der Menschen in Österreich – und zwar aller Menschen, da möchte ich auch Jung und Alt nicht auseinanderdividieren lassen –, die Zukunft aller Menschen in Österreich gut gestalten, damit Österreich weiterhin vorne bleibt, zum Wohle der Menschen, die hier leben. (Beifall bei der SPÖ.)
13.42
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Haubner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.42
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Ja, ich glaube, der Rechnungshof hat mit dem Bundesrechnungsabschluss 2009 ausgezeichnete Arbeit geleistet. Wir stehen ja – und das ist sehr erfreulich – als Österreich in Europa gut da.
Ich glaube, wir können auch ein wenig stolz darauf sein, dass wir die schwierige Zeit des Jahres 2009 besser als einige andere Staaten in der Europäischen Gemeinschaft überstanden haben und dass wir uns sowohl bei wirtschaftspolitischen Kennzahlen als auch bei den Arbeitsmarktzahlen im absoluten Spitzenfeld bewegen. Das ist sicher ein Verdienst der Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit viel Innovationskraft die Mitarbeiter in ihrem Betrieb gehalten haben und gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Erfolgsgeschichte geschrieben haben, und andererseits ein Verdienst der richtigen Maßnahmen der Bundesregierung – mit Konjunkturpaketen, Arbeitsmarktpaketen und natürlich auch dem Bankenpaket –, womit wir die solide Grundlage dafür geschaffen haben, dass diese Leistungen auch möglich waren.
Wenn man über die Grenzen hinausschaut, dann sehen wir, dass wir uns durchaus nicht zu verstecken brauchen, sondern wir können auch einmal stolz darauf sein, dass wir gemeinsam eine derart tolle Leistung auch in einer schwierigen Zeit wie dem Jahr 2009 zustande gebracht haben.
Ich möchte dem Kollegen Kogler in einer Hinsicht recht geben: Wenn wir in eine gesicherte Zukunft mit einem gesicherten Budget, mit einem Miteinander gehen wollen, dann brauchen wir eine klare Strategie. Kollege Kogler hat recht, wir brauchen hier eine kooperative Strategie zwischen Bund und Ländern, denn nur dann können wir auch den Erfolg in dieser Hinsicht gewährleisten.
Ich glaube, die Menschen haben längst erkannt, dass Stillstand in einem globalen Wettbewerb Abstieg bedeutet. Gerade bei den Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft arbeiten Unternehmer und zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen, und sie erleben Tag für Tag, dass nur Bewegung und Innovation Erfolg bringen. Sie erleben aber auch, wie eng das bürokratische Korsett und wie teuer das soziale System geworden ist. Ich glaube, dass diese Menschen in den Betrieben – egal, ob Unternehmer oder Mitarbeiter – nicht einfach mit plumpen Steuererhöhungsforderungen zu ködern sind, sondern sie stehen mitten im Leben, und so wie in ihren Betrieben vertragen sie sicher auch in Österreich eine Reformansage. Diese Reformen werden notwendig sein, damit wir den Standort Österreich weiter sichern.
Der Wirtschaftsbund hat hier auch mit seiner Aktion „Jetzt gegensteuern“ ganz klare Konzepte aufgezeigt. Ich denke: Lernen wir doch von den Besten, schauen wir beim Pensionssystem nach Schweden, so können wir sicher auch das eine oder andere hier bei uns umsetzen! Wir dürfen nicht riskieren, dass der Standort Österreich bald nicht mehr zu den besten zählt; wir müssen alles daransetzen, dass wir diese Spitzenposition weiter halten. (Beifall bei der ÖVP.)
13.45
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.45
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Im Rechnungsabschluss 2009 sind die Fakten zu lesen, dass wir weniger ausgegeben und weniger eingenommen haben. Aber es wäre zu einfach, wenn wir diese Diskussion lediglich mit den Zahlen führen, ohne auch die Gründe zu nennen, die zu diesen Zahlen und zu diesem Rechnungsabschluss geführt haben.
Wir hatten im Jahr 2009 die Wirtschafts- und Finanzkrise zu verdauen. Wir haben das Bankenpaket beschlossen. Wir haben für die Menschen in Österreich wichtige arbeitspolitische Maßnahmen gesetzt und Konjunkturpakete geschnürt. Man muss wirklich sagen, die Regierung hat alles darangesetzt, vor allem auch für die Menschen, die im Rahmen der Krise ihre Arbeit verloren haben, für viele Menschen, die die Sorge gehabt haben, wie sie jetzt weiterkommen. Durch die Maßnahmen – sei das jetzt durch die Bildungskarenz, sei das durch Weiterbildungsmaßnahmen, sei es aber auch durch die Kurzarbeit – hat man gezeigt, dass man richtig reagieren kann und dass man vor allem auch sozial reagieren kann.
Diese Maßnahmen waren wichtig, aber es ist jetzt auch an der Zeit – und da möchte ich noch zur vorangegangenen Debatte ein paar Worte sagen –, zu schauen, wie wir das Budget konsolidieren. Es ist nicht ein Klassenkampf – Frau Abgeordnete Tamandl, ich habe heute schon das gelbe Tüchlein bei Ihnen vermisst, weil ich denke, dass Sie noch immer im Wien-Wahlkampf unterwegs sind –, es geht nicht um einen Klassenkampf (Zwischenrufe bei der ÖVP), sondern es geht darum, dass man kein Tabu bricht, wenn man über eine Finanztransaktionssteuer, über eine Bankenabgabe diskutiert, wenn man einfach derartige Maßnahmen fordert und den Menschen auch dadurch Hoffnung gibt, dass man sagt: Nein, nicht die arbeitenden Menschen müssen für die Krise bezahlen!
Warum wird in Österreich fast nur die Arbeit und nicht das Vermögen besteuert? – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine Schieflage, und es ist kein Tabubruch, wenn wir darüber zu diskutieren beginnen! (Beifall bei der SPÖ.) Es ist kein Tabubruch, wenn wir sagen, dass diejenigen für die Krise bezahlen sollen, die sie auch verursacht haben. Diese Möglichkeit sollten wir ausnutzen. Wir sollten auch probieren, uns nicht auseinanderdividieren zu lassen. Es gibt verschiedene Maßnahmen, ausgabenseitig und einnahmenseitig. Einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung haben wir schon mit dem Finanzrahmengesetz gesetzt, wodurch wir Obergrenzen beschlossen haben. Ich denke mir, dass eine Diskussion durchaus erlaubt ist, dass sie erwünscht ist und dass wir hier keine Tabus brechen.
Herr Abgeordneter Wöginger, Sie sind ja auch bei der Gewerkschaft. Deswegen ist mir heute auch Ihre Rede ein bisschen „eingefahren“, muss ich auf gut Steirisch sagen, wenn Sie das als Sozialsprecher der ÖVP tun. (Abg. Mag. Molterer: Gewerkschaft heißt ja nicht FSG!) Da möchte ich wissen, ob Sie dann auch beim Roten Kreuz so Ihre Reden schwingen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Gewerkschaft ist nicht nur eine bestimmte!)
13.49
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.49
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich einleitend sehr herzlich dafür bedanken, dass der neue Bundesrechnungsabschluss von Ihnen gewürdigt
worden ist. Er ist völlig neu überarbeitet worden, er ist auch leserfreundlicher gestaltet worden. Ich möchte jedoch im Hinblick auf die Debatte und auch im Hinblick auf die Erstellung des Budgets auf ein paar Punkte eingehen, welche meiner Ansicht nach besonders wichtig darzustellen sind. Es geht mir in Blickrichtung darauf, dass heute bekundet worden ist, dass das Wachstum Gott sei Dank wieder anzieht und dass damit allenfalls weniger Konsolidierungsbedarf gegeben ist, darum, darzustellen, dass gerade die Situation, wie sie sich derzeit darstellt, nicht eine ist, die allein im Jahr 2009 begründet ist, sondern dass wir bereits vor dem Jahr 2009, als es noch keine Wirtschafts- und Finanzkrise gab, bereits Strukturprobleme gehabt haben.
Ich verweise darauf, dass wir beispielsweise im Jahr 2006 ein reales Wachstum von 3,6 Prozent hatten, im Jahr 2007 eines von 3,7 Prozent. Wir hatten einen wachsenden Arbeitsmarkt, wir hatten einen hervorragenden Leistungsbilanzsaldo, ein Wirtschaftswachstum teilweise in Höhe von 3,5 Prozent. Dessen ungeachtet ist es uns im Jahr 2006/2007 nicht gelungen, die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen. Das heißt, dass wir selbst in den Jahren, als die gesamtwirtschaftlichen Indikatoren sehr gut waren, ein Defizit zu verzeichnen hatten, das darauf hinweist, dass wir auch Probleme in der Struktur haben.
Es geschah daher nicht zu Unrecht und war mehr als vorausschauend, dass der damalige Finanzminister bereits im Jahr 2007 Maßnahmen in Richtung Konsolidierung setzte, obwohl damals die Gesamtverschuldung noch unter 60 Prozent lag, nämlich bei 59,28 Prozent des BIP lag.
Mittlerweile hatten wir eine Rezession, mittlerweile hatten wir die Finanz- und Wirtschaftskrise. Dies hat dazu geführt, dass wir beispielsweise bei den Netto-Finanzschulden von 2007 auf das Jahr 2009 eine Steigerung von mehr als 20 Milliarden € hatten. Wir haben jetzt Netto-Finanzschulden des Bundes von 178 Milliarden €, wir haben eine starke Zunahme der Gesamtverschuldung um 24 Milliarden, und zwar auf 185,1 Milliarden €, sowie eine Zunahme der Haftungen um 37 Milliarden auf 124,5 Milliarden €.
Wir haben auch die Problematik, dass wir im Jahr 2009 bereits einen negativen Primärsaldo gehabt haben. Das heißt, unter Abzug der Zinsen, aber auch der Rücklagen haben wir die operativen Tätigkeiten 2009 bereits mit weiteren Kreditaufnahmen bewerkstelligen müssen.
Jetzt stellt sich die Frage: Reicht es aus, wenn der Bund allein Sanierungen durchführt, oder brauchen wir in diesem Bereich nicht etwa Partner, nämlich Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger, die daran mitwirken, dass die Nachhaltigkeit unseres Budgets tatsächlich sichergestellt ist? – Und auch da verweise ich auf die Zahlen des Jahres 2009, in dem insgesamt ein Defizit von 9,6 Milliarden € zu verzeichnen war. Die Zahlen weisen für die Länder und die Gemeinden bereits einen Anteil von 2,5 Milliarden am gesamtstaatlichen Defizit von insgesamt 9,6 Milliarden € aus. Das heißt, neben dem Bund haben auch Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger ein Problem, ihren Haushalt beziehungsweise ihre Aufgaben – die teilweise auch zusätzlich übertragen worden sind – zu bewerkstelligen.
Und ich verweise hier auch auf die Entwicklung der Ausgaben laut ESVG: Von 2005 bis 2009 stiegen die Ausgaben des Bundessektors um 8 Prozent, jene des Landessektors um 24,8 Prozent, jene des Gemeindesektors um 21,2 Prozent und jene der Sozialversicherungsträger um 20,3 Prozent.
Betrachtet man nunmehr unter Berücksichtigung der Einnahmen, wie sich die Verschuldung entwickelt hat, dann zeigt sich – wiederum von 2005 bis 2009 –, dass der Bundessektor eine Zunahme von 16,2 Prozent hatte, und zwar auf der sehr hohen Basis von 142 Milliarden, so dass die Verschuldung des Bundessektors auf 165 Milliar
den € angestiegen ist. Aber es zeigt sich auch bei den Ländern, dass die Verschuldung von 2005 auf 2009 um 63,4 Prozent zugenommen hat, und zwar von 6,8 Milliarden auf 11,2 Milliarden €. Und auch die Gemeinden sind sehr stark in die Ziehung gekommen, ihre Schulden sind von 4,8 Milliarden auf 5,8 Milliarden € gestiegen, wobei nicht vergessen werden darf, dass bei dieser Zunahme der Verschuldung auch die Verschuldung der marktbestimmenden Betriebe zu berücksichtigen wäre, sodass noch einmal 7,9 Milliarden mit zu berücksichtigen wären beziehungsweise mit zu bedienen sein werden.
Das heißt, wir brauchen nicht nur beim Bund, sondern insbesondere auch bei den Ländern und den Gemeinden eine Konsolidierungspartnerschaft, dass man den Gemeinden hilft, ihren Haushalt auch in mittelfristiger Betrachtung in Ordnung zu bringen.
In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass wir die Konsolidierung voranzutreiben haben. Das wird auch vom ECOFIN bestätigt, der dies in seiner Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Österreichs für die Jahre 2009 bis 2013 dargestellt hat. Der ECOFIN spricht sich dafür aus, das Rechnungswesen in Richtung Transparenz und Rechenschaftspflicht weiterzuentwickeln, und er hat auch Maßnahmen zur Angleichung der administrativen, finanzpolitischen und legistischen Zuständigkeitsbereiche eingefordert und auch eine mittelfristige, nachhaltige Betrachtung des Budgets.
Ich möchte darauf hinweisen, dass sich durch die neue Konjunkturbetrachtung – durch die WIFO-Daten – an diesem Umstand nichts geändert hat. Dadurch fällt im Jahr 2010 das Defizit von 4,7 Prozent auf 4,1 Prozent und im Jahr 2011 von 4 Prozent auf 3,5 Prozent; dies auch bereits unter Zugrundelegung des Umstandes, dass im Jahr 2011 eine Konsolidierung von zumindest 3,4 Milliarden auf Bundesebene und von 0,8 Milliarden € auf Landesebene möglich wäre. Das heißt, wir liegen selbst mit diesen Annahmen noch immer weit weg vom Zielwert der 3 Prozent, und wir haben auch, wenn man sich die Gesamtverschuldung anschaut, die Problematik, dass diese verbesserte Konjunktur tatsächlich nur zu einer rechnerischen Verbesserung führt, weil die Gesamtverschuldung in den nächsten Jahren weiter ansteigen und im Jahr 2013 bereits um 12 Prozent über der Grenze von 60 Prozent zu liegen kommen wird.
Das heißt – das zeigt auch der Finanzrahmen –, man wird Maßnahmen setzen müssen, um die nachhaltige Betrachtung des Budgets sicherstellen zu können und um nicht vergangenheitsbezogene Ausgaben finanzieren oder abdecken zu müssen – sprich Kassa und Zinsen –, sondern um tatsächlich Bildung und Forschung entsprechend bedienen zu können.
Es wäre in diesem Bereich aber insbesondere auch notwendig, um die Lage in Österreich auch mit Blickrichtung geordneter Haushalte und eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes zu verbessern, dass Maßnahmen im Rechnungswesen gesetzt werden. Der Bund hat mit der ersten und mit der zweiten Etappe der Haushaltsreform 2013 bereits Schritte gesetzt. Wir haben aber nach wie vor die Problematik, dass die Transparenz nicht gesamtstaatlich gegeben ist, weil die Datenlage, die Begriffe und auch die Abgrenzungskriterien unterschiedlich sind. Wir haben die Problematik, dass die wahre finanzielle Lage einzelner Gebietskörperschaften derzeit nicht auf dem Tisch liegt und deswegen nur durch schwierige Nachbetrachtungen möglich ist.
Es ist daher erforderlich, dass hier auch eine Ergebnisdarstellung unter Einbeziehung der ausgegliederten Einrichtungen stattfindet, und es wäre notwendig, eine Vollständigkeit des Rechnungswesens zu erreichen, indem Leasingfinanzierungen, Sonderfinanzierungsformen und die Wohnbauförderung genauso mit ausgewiesen werden wie die anderen Verpflichtungen auch.
Unterm Strich kann man – wenn man sich den Bundesrechnungsabschluss anschaut – daher sagen: Es sind Reformen notwendig, und zwar nicht nur bei einer Gebietskörper
schaft, sondern bei Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern. Es ist keiner auszunehmen, wenn wir die Zukunftsfähigkeit gerade im Bereich des Budgets sichern und gewährleisten wollen. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)
13.56
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.56
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident des Rechnungshofes, ich bin Ihnen sehr dankbar für die klaren Worte, dass wir hier, weil wir eine gesamtstaatliche Verpflichtung haben, auch gesamtstaatliche Anstrengungen brauchen, wenn wir die Ziele erreichen wollen, die wir uns gesetzt haben, und nicht zu Zuständen kommen wollen, die wir jetzt via Fernsehbildern zu sehen bekommen, wenn ich etwa an Frankreich denke. Daher sind wir jetzt gefordert, etwas zu tun, um nicht einige Jahre später Maßnahmen setzen zu müssen, die einen entsprechenden Protest nach sich ziehen.
Was meine ich damit? – Wir sind gut durch dieses Krisenjahr 2009 gekommen. Ich möchte nichts von dem wiederholen, was von Ihnen gesagt worden ist, aber trotzdem noch einmal in Erinnerung rufen: Wir konnten viel an Anreizen geben, dass der Konsum bei uns nicht eingebrochen ist. Das Weihnachtsgeschäft war im Jahr 2009 das beste aller Zeiten, der Wintertourismus erreichte neue Rekordzahlen. Wir hatten auch einnahmeseitig bei der Umsatzsteuer nicht die großen Einbrüche. Wir haben europaweit die beste Situation auf dem Arbeitsmarkt mit einer Arbeitslosigkeit, die sich sehen lassen kann, die unter 4 Prozent liegt. Wenn ich an Spanien denke: Spanien liegt bei 20 Prozent – um nur einen Vergleich herzustellen.
Was ich jetzt gesagt habe, war das Positive. Trotzdem haben wir ein massives Problem, denn das, was wir richtigerweise gemacht haben, hat natürlich auch ein großes Loch in unsere Staatsfinanzen gerissen. Dieses Loch darf nicht größer werden! Daher müssen wir jetzt konsolidieren, denn die Maßnahmen, die wir in der Krise gesetzt haben, haben diesen hohen Preis gehabt, und der hohe Preis heißt: Jetzt ist Konsolidierung angesagt.
Vergleichen Sie 2008 mit 2009, ich nenne nur eine Zahl: 2008 hatten wir auch ein Defizit, obwohl wir bei dieser wirtschaftlichen Situation eigentlich keines hätten haben dürfen. Wir hatten 1,2 Milliarden € an Defizit im Jahr 2008. 2009 waren es 9,5 Milliarden €, also um 8,3 Milliarden € mehr. Jetzt will ich nicht sagen, wir haben über unsere Verhältnisse gelebt, aber Faktum ist: Wir haben uns innerhalb eines Jahres um 8,3 Milliarden € verschlechtert.
Das darf nicht so weitergehen, denn das wäre die Katastrophe schlechthin! Wir müssen wieder in die andere Richtung kommen, und zwar gemeinsam. Was meine ich mit „gemeinsam“? – Wir allein können es nicht schaffen. Der Rechnungshofpräsident hat es sehr deutlich ausgeführt: Jawohl, wir haben eine schlechte Dynamik, aber die Dynamik der Bundesländer ist weit, weit schlechter, und auch die der Gemeinden. Bei den Verhandlungen, die wir mit den Ländern schon geführt haben, ist es den Ländervertretern klar, dass sie auf der Einnahmenseite, wenn wir hier Steuern erhöhen, selbstverständlich ihr Drittel haben wollen.
Weniger klar war mir, was von der Ausgabenseite seitens der Länder kommt. Wir brauchen aber auch diesen Beitrag, denn wir sind in intensiven Verhandlungen mit unseren Ministern, damit sie ihren Beitrag ausgabenseitig leisten; aber wenn von den Ministerien nur ausgabenseitig der Beitrag kommt und nicht klare, nachvollziehbare Beiträge seitens der Länder kommen, dann wird es schwierig.
Wir hatten einen Stabilitätspakt, den auch wir nicht einhalten konnten. Wir haben ihn noch immer – de facto ist er obsolet geworden. Wir brauchen einen neuen Stabilitätspakt. Der muss besser sein als der letzte. Was meine ich damit – Kärnten ist schon angesprochen worden –: Wir müssen auch seitens der Länder Haftungsobergrenzen in den Stabilitätspakt bekommen.
Wir müssen auch bei den Ausgaben zu Obergrenzen kommen, die wir seitens des Bundes gesetzlich festlegen. Wir brauchen auch einen besseren Sanktionsmechanismus, denn es kann nicht so sein, dass die Bundesländer, die sehr gut wirtschaften, und die, die das Gegenteil machen, so weit auseinanderliegen.
Es gibt solche Bundesländer, die – wenn wir uns die Ziele des Stabilitätspaktes anschauen, sehen wir das – in den meisten Jahren, andere beinahe in jedem Jahr, diese Ziele erreicht haben. Es gibt Bundesländer, die besser gewirtschaftet haben – ich sage das auch als Vertreter des Bundes –, als der Bund es geschafft hat. Aber wir haben auch Bundesländer, die das genaue Gegenteil von dem machen, und da müssen wir aufpassen, dass wir nicht zuschauen, wenn innerhalb des Bundesstaates einzelne Gliedstaaten so weit auseinanderliegen – denn wir haben ein gesamtstaatliches Ergebnis zu erbringen.
Daher sage ich Ihnen: Es ist meiner Überzeugung nach ganz, ganz wichtig, dass dieser Rechnungsabschluss in dieser Form vorliegt – neben dem, was uns auch der Staatsschuldenausschuss hier vorgelegt hat –, um in den Verhandlungen mit den Ländern, mit den Gemeinden die Basis dafür zu legen, dass wir unseren Bundesfinanzrahmen insgesamt einhalten können.
Der Bund hat dabei eine ganz, ganz wichtige Aufgabe und Funktion, aber der Bund allein ist da zu wenig. Wir brauchen auch bei haushaltsrechtlichen Regelungen, beim Informationsaustausch eindeutig einen Fortschritt gegenüber dem, was wir bis jetzt haben, und daher sage ich hier bei dieser Debatte zum Bundesrechnungsabschluss: Ja, das Jahr 2009 war ein schwieriges. Wir konnten am Ende das, was prognostiziert war, sogar punktgenau erreichen, die 3,4 Prozent, aber jetzt sind wir gefordert, ab 2010 wieder in die andere Richtung zu gehen, nämlich nicht die Defizite aufzubauen, sondern sie abzubauen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.02
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Eßl zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.02
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf mit meiner Rede dort anknüpfen, wo meine Vorrednerin, Frau Steßl-Mühlbacher, aufgehört hat, und sagen, dass es natürlich berechtigt ist, Kritik zu üben, wenn einem die Rede eines Kollegen nicht gefällt, aber wenn Sie Kritik an der Rede des Herrn Wöginger üben, dann frage ich Sie: Haben Sie die Reden des Herrn Katzian und des Herrn Krainer nicht gehört? – denn ich glaube, die Kritik müsste in diese Richtung gerichtet sein.
Gustl Wöginger steht für ein vernünftiges und konstruktives Miteinander, und er spricht die Wahrheit an – da können Sie sicher sein –, nicht nur hier im Parlament, sondern auch draußen, wenn er als Gewerkschafter bei seinen Leuten ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Weninger: Warum sagt er es dann nicht?!)
Der Bundesrechnungsabschluss 2009 hat Zahlen, die nicht ganz genau mit dem übereinstimmen, was im Voranschlag drinnen war. Es sind sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen geringer als veranschlagt, und das Ergebnis ist durchaus, aus meiner Sicht, ein vernünftiges in einer schwierigen Zeit, denn nachdem das Haushaltsjahr 2008 schon unter der Finanz- und Wirtschaftskrise gelitten hat, so tat dies auch das Jahr 2009.
Die Ausgaben sind um 8 Milliarden € geringer als der veranschlagte Betrag, die Einnahmen sind um 1,5 Milliarden € geringer als der veranschlagte Betrag, und für mich ist auch wichtig, dass man entsprechend mit dem Vorjahr vergleicht, und da sind die Ausgaben um 5 Milliarden € niedriger als im Jahr 2008 und die Einnahmen um 2,5 Milliarden € niedriger als im Jahr 2008. Dies macht beim Abgang des Bundes, beim Defizit letztendlich etwas mehr als 7 Milliarden € aus, 6,5 Milliarden € weniger als veranschlagt und letztendlich um 2,48 Milliarden € weniger als im Vorjahr.
Erwähnenswerte Werte sind sicherlich das Minus der Körperschaftsteuer um 35,4 Prozent aber auch der Rückgang der Einnahmen aus der Lohnsteuer um 1,4 Milliarden €, wobei da durchaus bereits die Steuerreform gegriffen hat, wo eine Entlastung für die steuerzahlende Bevölkerung geschaffen wurde. (Abg. Dr. Matznetter: ... war das!)
Die Maßnahmenpakete haben gewirkt, die Steuerreform hat gewirkt, und die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsproduktes zeigt das auch auf – zum Beispiel, dass der private Konsum gestiegen ist und dass auch der öffentliche Konsum gestiegen ist.
Ein wesentliches Detail, auf das ich noch hinweisen möchte, ist, dass auch das neue Haushaltsrecht entsprechend gewirkt hat. Wir können uns erinnern, dass es früher öfters so war, dass die Ministerien im Dezember noch Ausgaben tätigen mussten, da die Mittel nicht in das nächste Jahr übertragen werden konnten. Das ist mit dem neuen Haushaltsrecht möglich, und es ist dadurch zu einer effizienteren Mittelverwendung gekommen – und das ist gut so.
Der Rechnungsabschluss ist in Summe besser als erwartet, besser als im Voranschlag, aber wir müssen hart arbeiten, um die Finanzsituation zu konsolidieren, und es sind trotzdem Maßnahmen für die Zukunft notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)
14.06
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 908 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (808 d.B.): Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung der Neusiedler Seebahn GmbH als übernehmende Gesellschaft mit der NSB Bahn Fertövidéki Helyi Érdekü Vasút Korlátolt Felelösségü Társaság (NSB Bahn Neusiedler Seebahn Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als übertragende Gesellschaft und betreffend die Einbringung der Anteilsrechte an der Fertövideki Helyi Erdekü Vasut Zartkoruen Mukodo Reszvenytarsasag (Neusiedler Seebahn Aktiengesellschaft) in die Neusiedler Seebahn GmbH (NSB-G) (909 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Dr. Maier. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
14.07
Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Dieses Geschäftsstück, das ja die Umwandlung und die Übertragung von Vermögensteilen der Neusiedler Seebahn in die österreichische Rechts- und Eigentumssphäre vorsieht, ist okay, und es gibt an sich nichts dagegen einzuwenden. Im Gegenteil: Wir halten das für einen ganz wichtigen Schritt im Sinne von mehr Bahnvielfalt in Österreich; eine derartige Politik haben wir bisher aus dem Verkehrsministerium eher vermisst. Wir glauben auch, dass es sinnvoll ist, dass eine Stärkung der ungarischen Kooperation vorgenommen wird.
Ich möchte aber in diesem Zusammenhang einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einbringen:
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Nach dem Titel des Bundesgesetzes ist folgender Satz einzufügen: ‚Der Nationalrat hat beschlossen:‘.“
*****
Dies sei der Form halber noch erwähnt.
Den Weitblick, den ich gerade am Beispiel der Neusiedler Bahn gelobt habe, vermissen wir aber leider Gottes bei der Raaber Bahn. Dazu lassen Sie mich kurz Folgendes sagen: 2005 hat es einen Beschluss gegeben, nämlich den Ausbau der Strecke entlang der österreichisch-ungarischen Grenze. 2008 hat man dann eine Förderung bei der EU beantragt, die auch tatsächlich gekommen ist. 85 Prozent werden gefördert, der österreichische Anteil beläuft sich auf 16,5 Millionen €. Das ist sowohl im Budget der Frau Bundesminister wie auch seitens des Finanzministeriums bestätigt, ist vorgesehen, die Finanzierung ist auf Schiene, aber leider Gottes verhindert jetzt das Bundesministerium für Infrastruktur und Technologie die Auszahlung, obwohl die Baumaßnahmen schon begonnen haben.
Jetzt kommt die Gesellschaft, die Raaber Bahn, in die Situation, dass erstens die EU-Förderungen wegfallen, zweitens die bisherigen Förderungen zurückzuzahlen sind und darüber hinaus auch noch Pönale beziehungsweise Schadenersatzzahlungen getätigt werden müssten. Manche sprechen sogar schon von Insolvenzgefahr – und das sollte eigentlich der Frau Bundesminister Anlass dazu geben, nachzudenken, wann man diese Mittel freigibt.
Jetzt könnte es, glaube ich, natürlich sein, dass sie mit den Ungarn eine Verhandlungsposition aufbaut, denn wir haben ja noch eine andere Baustelle, die Rail Cargo Hungaria, wo es ja einen Vertrag gibt, der 2007 von dem damaligen Vorstand Poschalko abgeschlossen wurde – ein sehr schlechter Vertrag für die ÖBB, worunter diese ja jetzt noch leiden, und wir werden wahrscheinlich auch noch über gesellschaftsschädigende Abschlüsse aus diesem Titel diskutieren.
Notwendig wäre jedenfalls, dass die Frau Bundesministerin ihren Ressortkollegen, den Infrastrukturminister von Ungarn, zu Verhandlungen bittet und einlädt, beziehungsweise auch den zuständigen Staatssekretär, um in beiden Fällen eine Lösung zu verhandeln, die sowohl für die Raaber Bahn als auch für die Rail Cargo Hungaria einen Ansatz bietet, um aus den eher schwierigen Situationen wieder herauszukommen.
Dies ist in dem Sinn eine Aufforderung an die Frau Ministerin, mit ihrem ungarischen Amtskollegen Verhandlungen aufzunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
14.11
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses 909 d.B. über die Regierungsvorlage 808 d.B. betreffend ein Bundesgesetz über die Neusiedler Seebahn GmbH.
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Nach dem Titel des Bundesgesetzes ist folgender Satz einzufügen:
„Der Nationalrat hat beschlossen:“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hagenhofer. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
14.11
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Maier, ich kann jetzt keine Antwort darauf geben, aber ich bin mir sicher, soweit kenne ich unsere Bundesministerin Bures, dass sie genau bei diesen Themen, die Sie ansprechen, weiß, worum es geht, und dass Sie auch dafür Sorge trägt, dass nichts verfällt. Also da bin ich mir schon ganz sicher. (Ruf bei der ÖVP: ... war 2007 Verkehrsministerin!)
Ich möchte auch ein paar Worte sagen zur Neusiedler Seebahn, weil Sie das ganz kurz angesprochen haben. Ich habe mich bei den Recherchen für die Vorbereitung im Ausschuss damit beschäftigt, weshalb wir das verändern müssen. Es ist so, dass die Neusiedler Seebahn eine Bahn ist, die eigentlich aus der österreichisch-ungarischen Monarchie herrührt und von Celldömölk nach Neusiedl am See führt.
Aufgrund dieser ungarischen Zeit ist auch die Rechtsform der Bahn noch nach dem ungarischen Recht als Aktiengesellschaft dargestellt. Das heißt, wenn etwas auf österreichischer Seite an der Bahn gemacht werden muss – 90 Prozent sind auf österreichischer Seite, zirka 10 Prozent sind auf ungarischer Seite –, dann muss das alles nach dem komplexen ungarischen Aktienrecht abgehandelt werden, und das ist ein enormer Aufwand.
Das Ziel dieser heutigen Regierungsvorlage ist einfach, dass die Gesellschaft der Neusiedler Seebahn so gestaltet wird, dass die 90 Prozent des österreichischen Betriebsvermögens als österreichische Gesellschaft geführt werden und die 10 Prozent als ungarische Tochterfirma sozusagen eingeschmolzen werden in die österreichische Gesellschaft.
Das hat auch das Ziel, dass, sollte der ungarische Staat das Streckennetz nicht im Sinne von Erneuerung oder von Leistungsbestellung bedienen, diese Strecke nicht grundsätzlich geschlossen werden muss, sondern eben der österreichische Bereich weiter
befahren werden kann und auch dem österreichischen Staat – durch die auf ungarischer Seite anfallenden Kosten – keine Kosten entstehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.13
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.13
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Selbstverständlich stimmen wir dieser Regierungsvorlage zu. Wir unterstützen auch den Abänderungsantrag, es geht ja um Regionalbahnen, um touristische Aspekte, es geht um Mobilitätsformen für die Menschen, die dort leben.
Wir wollen aber in diesem Beschluss bitte keinen Vorgriff auf eine mögliche Stilllegung des burgenländischen Teiles der Neusiedler Seebahn sehen und wollen vor allem aus Tourismus- und Umweltschutzgründen auch haben, dass wir österreichischerseits bei den Ungarn – und daher sind ja die Verhandlungen der Frau Minister auf höchster Ebene wichtig – darauf drängen, dass eben keine Teilstrecke stillgelegt wird.
Das Stilllegen sehen wir leider in den letzten Wochen und Monaten österreichischerseits in Niederösterreich massiv vorangetrieben. Da gibt es einen Pakt zwischen Bund, Ministerium, ÖBB und dem Land Niederösterreich, es floss Bundesgeld nach Niederösterreich, und was wird vorgenommen? – Das Land Niederösterreich legt zahlreiche sogenannte Regionalbahnen oder Nebenbahnen einfach still, streicht sie ersatzlos, lässt stattdessen Busse fahren, aber leider in verminderter Qualität. (Abg. Rädler: Beispiele! Das stimmt ja gar nicht!)
Ja, gerade Sie können reden! Sie können reden! Sie sind der wahre Dampfplauderer der niederösterreichischen Landesregierung, Herr Kollege. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie haben einen derartigen Schmarren über das Verspekulieren der niederösterreichischen Wohnbaudarlehen gesagt – und jetzt melden Sie sich wieder groß, wo es doch darum geht, aufzudecken und aufzuzeigen, wie stark das Land Niederösterreich den Regionalverkehr hinunterzuwirtschaften gedenkt. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt ja gar nicht! – Abg. Hörl: Cool bleiben!) Jetzt melden Sie sich wieder! (Beifall bei den Grünen.)
Busse sollen fahren statt Bahnen, Bahnen werden stillgelegt, die Millionen – die Millionen! – streift Niederösterreich ein, die Bures für die Infrastrukturerhaltung noch gezahlt hat. Der Landeshauptmann steckt es ein. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wo das hinführt? Ich weiß es nicht. Sie werden Ihr Bundesland flächendeckend den Öl-Konzernen, den Öl-Scheichs und Putin ausliefern, weil nur mehr mit Öl und Auto Ihre Regionen erschließbar sind, wenn Sie die Schiene streichen. Radwege wollen Sie bauen auf der Schiene, nur: Das Geld dafür bringen Sie auch nicht einmal auf! (Abg. Rädler: Welche Bahn, bitte sagen Sie das!)
Deshalb sehe ich es als wesentlich an – das möchte ich sagen, gerade wenn der Herr Staatssekretär, der Vertreter des Finanzministeriums hier sitzt –, dass der Herr Finanzminister mit dem Herrn Staatssekretär endlich das Land Niederösterreich in Fesseln legt, was diese Demontage ... (Staatssekretär Dr. Lopatka: Wie wollen Sie das machen?) Das ist eben eine Frage von Marathonläufern, Herr Staatssekretär – damit der Regionalverkehr in Niederösterreich nicht derartig einbricht, wie er jetzt einzubrechen droht.
Wir haben aber das Positivbeispiel des Bundes und auch des Burgenlands, was die Neusiedler Seebahn anlangt, und da möchte ich noch einmal unterstreichen: ein Lichtstreifen am Horizont! – aber in Niederösterreich droht uns wirklich nicht nur die Mondfinsternis, sondern die Sonnenfinsternis im Regionalverkehr. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Ewige Finsternis! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.)
14.17
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Huber. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.17
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch wir werden dieser Umgründung, die ja notwendig ist, zustimmen. Da ist ja eh schon wieder die Zeit abgelaufen, denn die Firma wurde bereits am 29. Juni gegründet. 110 Jahre gibt es diese Bahn heuer, das Betriebsvermögen befindet sich zu 90 Prozent in Österreich, zu 10 Prozent in Ungarn.
Trotzdem ist es heute eine Gesellschaft nach ungarischem Recht, das heißt, sollte es irgendwann zu einer Insolvenz kommen, würde das gesamte Betriebsvermögen an den ungarischen Staat zurückgehen. Das wollen wir natürlich auf keinen Fall, und deswegen werden wir dieser Änderung bei der Neusiedler Seebahn selbstverständlich zustimmen.
Die Bahn ist elektrifiziert, führt über 38 Kilometer durch Österreich, durch das Burgenland, 10 Kilometer sind in Ungarn. In den nächsten Jahren werden da natürlich massive Investitionen notwendig werden, und wir werden dafür sorgen, dass diese Erhaltungs-, Erneuerungs- und Erweiterungsaktivitäten selbstverständlich durch österreichische Firmen durchgeführt werden. Das werden wir auf jeden Fall kontrollieren, und deswegen stimmen wir zu. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Weinzinger.)
14.18
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Donnerbauer zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.
14.18
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Moser hat soeben behauptet, dass der niederösterreichische Landeshauptmann hunderte Millionen Euro eingestreift hätte und nichts für den Regionalverkehr tue.
Ich berichtige tatsächlich: Es wurden keine Millionen eingestreift, sondern ÖBB und Postbus haben in den letzten Jahren das Angebot ständig reduziert, und es ist gelungen, dass das Land Niederösterreich gemeinsam mit den Gemeinden nach wie vor ein funktionierendes Regionalverkehrssystem aufrechterhält. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Moser: Sie haben ja nicht einmal 50 Cent bezahlt für das! – Unruhe im Saal.)
14.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Hechtl. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
14.19
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätztes Hohes Haus! Mit diesem Gesetzesbeschluss werden wahrlich die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Umänderung der bestehenden Neusiedler Seebahn Aktiengesellschaft in eine Neusiedler Seebahn GmbH Österreich und die Gründung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft erfolgen kann.
Wie schon angeführt, ist diese Umgründung auch notwendig geworden, damit, falls es zu einer Schließung des ungarischen Streckenteiles kommen sollte, nicht das gesamte Vermögen dieser AG dem ungarischen Staat zufiele. Mit dieser Umgründung wird gewährleistet, dass diese für den Tourismus so wichtige Bahnlinie erhalten bleibt und weiterhin dem Tourismus, der ganzen Region zukunftsweisend zur Verfügung steht. Mit der Sicherung der Bahnstrecke werden positive Impulse in dieser Region gesetzt. So können wichtige Arbeitsplätze im Bereich Tourismus sowie in seinen Nebenbereichen erhalten werden.
Mit diesem Gesetz wird aber auch gesichert, dass der gesamte Streckenabschnitt, der sich – das wurde schon angeführt – zu 90 Prozent auf österreichischem und zu nur 10 Prozent auf ungarischem Territorium befindet, nunmehr in das alleinige Eigentum der Republik Österreich übergeht und somit ein hundertprozentiger Einfluss aus Österreich ausgeübt werden kann.
Geschätzte Damen und Herren, mit diesem einstimmigen Beschluss – vorerst im Ausschuss und, wenn es hier im Parlament zum einstimmigen Beschluss kommen sollte, auch hier – wird ein wichtiges Zeichen gesetzt, damit diese Bahnstreckenführung erhalten werden kann. Damit wird auch ein wichtiges Zeichen für die Nebenbahnen gesetzt.
Eine solche Einstimmigkeit und Haltung wie hier im Parlament würde ich mir auch in Niederösterreich wünschen. Ich habe gehört, dass es für zwei Strecken, nämlich für die Donauuferbahn und die Nebenbahn von Ober-Grafendorf nach Mank, keine solche Zustimmung gegeben hat. Dafür würde ich mir eine solche Zustimmung auch seitens des Landes Niederösterreich wünschen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 808 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung der Promulgationsklausel zum Inhalt hat.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Zusatzantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung der vorliegenden Gesetzesvorlage zustimmen wollen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 1273/A(E) der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer strukturellen Schuldenbremse (910 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gradauer. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
14.23
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! Die Frage ist: Was kann man angesichts dieses riesigen Schuldenberges, den wir zur Kenntnis nehmen müssen, tun? Was kann man unternehmen, um den Schuldenberg in den Griff zu bekommen? Da schaut man sich am besten im Ausland um, in diesem Fall in der Schweiz, und bemerkt, dass die Schweiz vor einiger Zeit eine Schuldenbremse eingeführt hat.
Am 2. Dezember 2001 ist die Schuldenbremse in der Schweiz per Volksabstimmung in den Verfassungsrang gekommen, wobei die Regel besagt, dass Einnahmen und Ausgaben über den Konjunkturzyklus hinweg im Gleichgewicht zu halten sind. Diese Schuldenbremse ist seit dem Jahre 2003 in Kraft. Da lohnt es sich, zu schauen, wie es den Schweizern bisher damit gegangen ist.
Bis zum Jahr 2003 waren ähnliche Entwicklungen festzustellen, wie sie sich bei uns abzeichnen. Es gab zahlreiche Versuche, die Staatsverschuldung einzudämmen und zu begrenzen. Aber die tatsächliche Entwicklung konnte nicht verhindert werden, denn bei den Abstimmungen hat die Mehrheit immer wieder dagegen gestimmt.
Ab dem Jahre 2003 greift diese Schuldenbremse, und das laut Artikel 126 der Schweizer Bundesverfassung. Gegenstand dieser Schuldenbremse ist eine Steuerung der Bundesausgaben. Das heißt, die Ausgaben richten sich nach den Einnahmen des Bundes. Nur in Katastrophenfällen oder bei sonstigen schwerwiegenden Entscheidungen kann man Ausnahmen machen.
Seit der Einführung dieser Schuldenbremse hat sich in der Schweiz der Schuldenstand stabilisiert, die Verschuldungsquote ist rückläufig. Im Krisenjahr 2009 hatte die Schweiz sogar einen Überschuss im Budget. Ich darf erinnern: Die Staatsverschuldung der Schweiz liegt bei 45 Prozent des BIP. Wir in Österreich haben hingegen eine Staatsverschuldung von 70 Prozent – Tendenz steigend! Dass da etwas geschehen muss, liegt wohl auf der Hand.
Das sieht auch Herr Androsch so. Er hat in einem
Zeitungsinterview gesagt: „Wir brauchen
eine intelligente Schuldenbremse über den Konjunkturzyklus, wie es die
Schweiz
2001 eingeführt hat.“
Und siehe da: Auch die Deutschen haben sich die Schuldenbremse der Schweiz angeschaut und führen im Jahre 2016 eine ähnliche Schuldenbremse verbindlich ein. Ganz so falsch kann diese Entwicklung also nicht sein.
Meine Damen und Herren, ich bedauere, dass im Ausschuss diese Gesetzesinitiative der Freiheitlichen abgelehnt wurde, habe aber die Hoffnung, dass man vielleicht heute die Dinge anders sieht und zumindest bei den Verhandlungen im Haushaltsbereich noch einmal auf diese Schuldenbremse zurückkommt, da diese mittelfristig die Staatsschulden beruhigen würde. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
14.27
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
14.27
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe, wie ich schon im Finanzausschuss gesagt habe, eigentlich sehr, sehr viel Sympathie für diesen Antrag. Dies deshalb, weil kein Weg an einer Schuldenbremse vorbeiführt – das haben wir heute Vormittag in der Grundsatzdiskussion nach der Rede des Finanzministers bereits vielfach gehört –, und auch aufgrund der Erfahrungen in den Jahren 2000 bis 2007. – Ich erwähne diese Zeit bewusst immer wieder, denn das Ziel ist ein ausgeglichener Staatshaushalt über den Konjunkturzyklus. Daher meine volle Sympathie für diesen Antrag.
Warum wir das im Finanzausschuss trotzdem abgelehnt haben und heute wieder ablehnen? – Herr Kollege Gradauer, weil wir diese Schuldenbremse eigentlich schon haben, und zwar in besserer Form. Sie haben ja alle mitgestimmt bei der Abstimmung über das Bundesfinanzrahmengesetz, das wirklich ein Durchbruch war. Warum es besser ist, darf ich auch ganz kurz erklären:
Bei der Schuldenbremse gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder mache ich das einnahmenseitig oder ausgabenseitig. Wir haben gesagt, wir wollen bewusst nur auf der Ausgabenseite die Deckelung haben, und ich glaube, das ist an sich ein besseres Modell. Herrn Sektionschef Steger sind wir übrigens sehr zu Dank verpflichtet, denn er war ja sozusagen der Motor dieses ganzen Gesetzes.
Die Arbeit hat ja schon unter dem heute von vielen nicht sehr geschätzten Finanzminister Karl-Heinz Grasser begonnen und wurde dann von Finanzminister Molterer fortgesetzt. Da war Herr Sektionschef Steger die Kontinuität, wir hatten interfraktionelle Sitzungen, informeller Natur und, und, und. Es war also wirklich ein Durchbruch, dass wir das haben.
Es ist kein Zufall, dass es heute unter den 27 EU-Staaten drei Best-Practice-Modelle gibt, nämlich Österreich, Schweden und die Niederlande. Und wenn der Herr Sektionschef Steger abgesehen von der jetzigen hektischen Zeit der Budgetberatungen immer wieder ins Ausland eingeladen wird, um unser System zu erklären – vor einigen Monaten war er sogar in Mexiko –, dann sieht man, welche Bedeutung dieses neue Budgetrecht hat. Es gilt für andere Länder als Best Practice, als Beispiel, wie man es machen soll.
Das ist der einzige Grund, Herr Kollege Gradauer, warum wir diesen Antrag ablehnen. Mit dem Inhalt, mit der Zielsetzung sind wir voll einverstanden. Ich bin auch sehr froh, das sage ich ganz offen, dass wir seinerzeit dieses Bundesfinanzrahmengesetz eingeführt haben, und zwar mit allen Parteien, das war ein Fünfparteienantrag, sehr gut, professionell, jahrelang vorbereitet. Daher, pardon, ist dieser Antrag eigentlich überholt, und zwar durch das Bundesfinanzrahmengesetz, das wir hier schon gemeinsam beschlossen haben.
Zum Abschluss möchte ich jetzt aber noch tun, was mein Kollege Jakob Auer für den Budgetausschuss getan hat. Ich habe es auch schon im Finanzausschuss gesagt. Kollege Lutz Weinzinger, ich weiß es, du hast es nicht gern, aber trotzdem, auch hier im Plenum sage ich: Danke für deine Mitarbeit! Danke für einige Jahre wirklich menschlich sympathischer, sachlich konstruktiver Zusammenarbeit! Ich sage das Gleiche wie Jakob Auer: Du wirst uns abgehen. Für dich alles Gute! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.)
14.29
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.30
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sprechen heute über eine Schuldenbremse. Warum brauchen wir diese Schuldenbremse? Herr Abgeordneter Stummvoll hat behauptet, dass er damit inhaltlich konform gehe, aber die Flexibilität hier vermisse, das Budget über den Konjunkturzyklus steuern zu können.
Da frage ich mich schon, was von den Aussagen des Herrn Finanzministers und auch von Ihren Aussagen, Herr Abgeordneter Stummvoll, zu halten ist, wenn Sie immer davon sprechen, dass die Schulden so furchtbar sind, dass diese reduziert werden müssen, und so weiter.
Wir müssen da einmal zwei Dinge auseinanderhalten, denn wir vom BZÖ sprechen davon, keine neuen Schulden zu machen. Wir sprechen nicht davon, die Schulden abzubauen. Sie wollen die Schulden abbauen. Wir hingegen sagen: Erster Schritt: keine neuen Schulden machen. Und dazu ist diese Schuldenbremse da.
Die Schuldenbremse soll verhindern, dass der Staat neue Schulden macht. Sie ist dazu da, dass er in schlechten Zeiten keine Schulden macht und in guten Zeiten Über
schüsse erzielt. Darum geht es, Herr Stummvoll, denn wie wollen Sie Schulden zurückführen, wenn der Staat keine Überschüsse produziert?!
Das heißt, in schlechten Zeiten müssen wir darauf schauen, möglichst ein Nulldefizit zustande zu bringen, eben mit dieser Schuldenbremse, und in guten Zeiten müssen wir Überschüsse erwirtschaften, um letztlich die Schulden irgendwann zurückzuführen. Darum geht es, und deshalb ist diese Schuldenbremse absolut notwendig. Wenn man in die Schweiz schaut, weiß man, warum das notwendig ist.
Wir hatten vor einigen Wochen eine Delegation des Schweizer Finanzausschusses zu Gast. Ich habe einen Schweizer Kollegen gefragt, wie es ihnen gelungen ist, das Budget ohne neue Steuern zu sanieren. Die Schweizer sind ja auch keine Wunderwuzzis. Die Antwort war etwas, das wir aus meiner Sicht auch für uns gut verwenden können: In der Schweiz bringt man neue Steuern nicht zusammen, weil man dafür einen Volksentscheid braucht – und ein solcher sei einfach nicht zu bekommen.
Das heißt, in der Schweiz wusste man von Anfang an: Neue Steuern gehen einfach nicht, also muss man auf der anderen Seite entsprechend agieren. – Genau das würde ich mir für uns auch wünschen, nämlich den Druck des Faktischen. Wenn wir nämlich neue Steuern ausschließen, dann muss substanziell endlich etwas geschehen auf diesem Gebiet, und zwar in den Gemeinden, in den Ländern, im Gesundheitsbereich und so weiter. Darum geht es.
Das heißt, wir sollten uns an den Schweizern ein Beispiel nehmen und für uns hier beschließen: Keine neuen Steuern! Dann würden Sie schon sehen, wie viel Kreativität es auf der Ausgabenseite gibt und was da alles zu holen wäre. Es gibt ja geradezu Litaneien von Expertisen darüber, wo überall eingespart werden könnte; ich muss das hier nicht wiederholen. Zwischen 7 Millionen € und 11 Milliarden € liegen da – je nach Expertem – einfach so herum; dieses Einsparungspotential wird nicht genutzt.
Deshalb: Finger weg von neuen Steuern und Errichtung einer Schuldenbremse, die uns dazu zwingt, dort einzusparen, wo es Sinn macht – und nicht den Leuten neuerlich in die Tasche greifen! (Beifall beim BZÖ.)
14.33
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.33
Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das ist ja eine Milchmädchenrechnung, Herr Kollege Lugar, denn wenn man keinen Überschuss macht, wird man keine Schulden abbauen können. Ich glaube, da sind wir uns einig. (Abg. Mag. Kogler: Nein, es kann ja sein, dass ...!) – Da braucht man trotzdem einen Überschuss!
Herr Kollege Gradauer, Sie beginnen den Antrag mit dem Hinweis auf die Finanzkrise und dass die Staatsfinanzen noch auf Jahre belastet werden. – Da haben Sie vollkommen recht. Wir wissen alle, dass sich das, was mit einer Finanzkrise begonnen hat, auf die Realwirtschaft durchgeschlagen hat und am Ende der Krise, weil Konjunkturpakete beschlossen wurden, die Krise der Staatsfinanzen steht. Und zum Thema Budgetkonsolidierung: Dass konsolidiert werden muss, darüber sind wir uns einig.
Warum die Schweiz diese Schuldenbremse eingeführt hat, ist klar: Für einnahmenseitige Maßnahmen wird ein Volksentscheid benötigt; ausgabenseitige Maßnahmen werden mit einfacher Mehrheit im Parlament beschlossen. Und daher hat die Schweiz diese Schuldenbremse beschlossen.
Was die Bundesregierung beziehungsweise wir hier im Hohen Haus beschlossen haben, war gut und richtig, und Österreich ist durch die Wirtschaftskrise sehr gut durchgekommen. Außerdem gab es hierzu keine Alternative. Eine Schuldenbremse hätte uns
im Sinne der Krisenbekämpfung keinen Schritt weitergebracht. Auch darin sind wir uns ja einig.
Eine Konsolidierung, um – auch das stellen Sie richtigerweise fest, Herr Kollege Gradauer – die Handlungsfähigkeit des Staates zur Bewältigung künftiger Krisen zu gewährleisten, muss konsequent und richtig durchgesetzt werden. Und da gibt es eben diesen Mix, auf den sich die Bundesregierung geeinigt hat: 40 Prozent einnahmenseitig, 60 Prozent ausgabenseitig. Allerdings bin ich nicht ganz der Meinung des Herrn Finanzministers, wenn er meint, dass der Bundeskanzler da etwas falsch einschätze, dass es nicht um die Frage der sozialen Gerechtigkeit gehe, sondern darum, Österreich wieder ins Lot bringen.
Ich meine, wenn wir das Budget nachhaltig sanieren wollen, dann ist die soziale Ausgewogenheit, die soziale Gerechtigkeit eine Conditio sine qua non; ohne soziale Gerechtigkeit wird es nicht gehen.
Da hier immer wieder die Abgabenquote angesprochen wird: Bei der Debatte über das neue Haushaltsrecht nannten Sie, und zwar am 6. Dezember 2007, einige Staaten; so zum Beispiel Dänemark, Schweden und Finnland. Schweden hat eine Abgabenquote von 47,1 Prozent, Finnland von 43,2 Prozent und Dänemark von 48,2 Prozent. Das sind die Staaten, die positiv budgetieren.
Ich vertrete jedoch die Auffassung, dass die Prozentzahl der Abgabenquote alleine nicht viel aussagt. Es geht vielmehr darum, was mit dem Geld gemacht wird. Das ist, wie ich meine, viel wichtiger.
Schuldenbremse ist keine neue Idee; wir haben von den Beispielen Schweiz und Deutschland schon gehört. Wenn wir aber die Einnahmen erhöhen müssen, dann müssen wir uns auch über die Struktur der Besteuerung Gedanken machen.
Wenn man sich die Kapitalbesteuerung EU-weit anschaut, sieht man: Diese liegt bei 26 Prozent; die Besteuerung auf Arbeit hingegen bei 34 Prozent. – Auch das sollte uns zu denken geben.
Zudem ist ja eine Schuldenbremse nicht das Allheilmittel. Das zeigen auch die Schuldenzahlen der Länder, die eine solche Schuldenbremse bereits eingesetzt haben. Da geht es nur um eine Obergrenze – und nicht um eine langfristige Budgetqualität. Auch das wird übrigens am Schweizer Modell kritisiert.
Wir in Österreich haben das bessere System, und das Bundeshaushaltsrecht – dieses wurde einstimmig am 6. Dezember 2007 beschlossen – war kein Nikolaus-Geschenk, sondern eine notwendige Maßnahme. Ich denke, es ist höchste Zeit, dass sich die Bundesländer entschließen, dieses Haushaltsrecht zu übernehmen.
Daher werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen – und da bin ich ganz beim Kollegen Stummvoll –, weil wir uns nicht für die zweitbeste, sondern für die beste Alternative entscheiden, und das ist eben unser Haushaltsrecht. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.37
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.37
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur zur Aufklärung beziehungsweise auch für das Stenographische Protokoll, damit nicht der Eindruck entsteht, dass die Abgeordneten hier von völlig verschiedenen Dingen reden und es nicht einmal merken:
Es wird dem Kollegen Gradauer kontinuierlich weiszumachen versucht, das sei ohnehin fast das Gleiche, aber doch etwas Besseres als das andere. Ich stimme dem Vor
schlag des Kollegen Gradauer auch nicht zu; damit werden wir also dem Ausschussbericht zustimmen. Dem Kollegen Gradauer muss aber belassen bleiben, darzustellen, dass das etwas anderes ist.
Was ist also der Unterschied? – Eine Schuldenbremse, wie dies Kollege Gradauer in seinem Antrag vorschlägt, eben mit 0,35 Prozent – ist an sich wurscht, wie groß, aber in diesem Fall eben so groß –, ist sozusagen der Deckel, der sich ergibt. Das ist relativ, gemessen an den sonstigen Budgetzahlen, aber es ist dann fix vorgegeben, während die vierjährige Finanzvorschau letztlich im Obliegen des Nationalrates liegt – das ist ja ein Beschluss hier –, in der Regel aufgrund eines Vorschlags der Bundesregierung. Und da können natürlich ganz andere Ausgabenobergrenzen festgesetzt werden, die ganz andere Neuverschuldungen erzeugen: einmal wenig, einmal viel; jedenfalls ist das möglich. Mit Gradauers Vorschlag wäre das eben nicht möglich – und das ist doch ein Riesenunterschied.
Wir können uns doch nicht hier herstellen und auch noch via Stenographisches Protokoll beweisen, dass wir nicht einmal verstehen, wovon wir reden. Das kann es doch nicht sein! Ich sage Ihnen jedenfalls, dass diese Schuldenbremse aus meiner und aus unserer Sicht nicht so gescheit ist. Das schaut besser aus, als es tatsächlich ist. Das wäre gut für die Bundesländer, gut für die Gemeinden – da gibt es so etwas Ähnliches, fast auf Nulllinie –, aber bei der Bundespolitik ist es nicht so gescheit, weil wir uns in einem solchen Falle eines wirtschaftspolitischen Instruments berauben würden.
Denken Sie nur an die Jahre 2008, 2009, allenfalls auch 2010: voller Einschlag der Finanzkrise auf die Realwirtschaft. Da ist es doch gut, wenn man budgetär gegensteuern kann. Da wären diese höchstens 0,35 Prozent keine gute Idee, denn um gegenzusteuern zu können, müssen die Ausgaben ja wohl steigen. Und wenn man das Gleiche über neue Steuern wieder hereinnimmt, damit das wirklich dort zu liegen kommt, würde man auch dämpfende Effekte auf die Konjunktur erzeugen. Und das ist natürlich nicht gewünscht.
Jetzt könnte man sagen, auch für die Schuldenbremse könne es Ausnahmen geben – das ist ja auch so, soweit ich weiß, in der deutschen Verfassung –, aber dann kommt man ohnehin wieder zur Aufweichung. Dann wird es wieder politisch interpretierbar.
Aber ich anerkenne das Anliegen, und ich würde das vor allem transponieren auf die Bundesländer, weil dort ja tatsächlich die Situation so ist, dass sie für die Einnahmen nicht verantwortlich zeichnen wollen – oder müssen. Dort ist eigentlich die Möglichkeit für den Bund – für uns – dadurch gegeben, dass wir dort einen Deckel drauflegen, denn dann können wir wenigstens sicher sein, dass das, was wir in den innerösterreichischen Stabilitätspakt hineinschreiben, dort zumindest abgesichert ist – wenn wir so etwas hätten. Darüber kann man diskutieren.
Letztendlich wird es aber – wie bereits am Vormittag debattiert – davon abhängen, wie wirkungsvoll die Bundespolitik den Ländern gegenüber auftritt, um dort die Potenziale zu heben. Dabei wird es ohnehin – so oder so – Verhandlungsgeschick brauchen, und dann ist es eigentlich egal, ob das in einem Stabilitätspakt steht oder ob es ein solch fixes Deckelungsinstrument gibt. Wichtig wird sein, dass der Bund endlich einmal geschlossen und mutig auftritt. (Beifall bei den Grünen.)
14.41
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.41
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wie ich schon beim Thema Haushaltsrecht, beim Thema Bundesrechnungsabschluss gesagt habe, ist Österreich besser durch die Krise gekommen als
andere Länder in Europa. Ich denke auch, dass dieses neue Haushaltsrecht – und damit die Einführung dieser Ausgabenobergrenzen – ein gutes und richtiges Signal war und sich vor allem bewährt hat.
Wir haben im Jahr 2009 schon gesehen, dass diese Ausgabenobergrenzen zu Minderausgaben in der Höhe von 1 Milliarde € geführt haben, ein Instrument, das sich bestens bewährt hat, das an und für sich jetzt kein neues, zusätzliches Instrument braucht.
Herr Kollege Gradauer, Sie haben das im Ausschuss sehr ausführlich ausgeführt. Die Argumentation ist sicher auch schlüssig und nachvollziehbar in dieser Beziehung, aber ich denke, dass wir mit dem, was wir hier in Österreich und hier im Parlament einstimmig beschlossen haben, das Auslangen finden. Kollege Stummvoll hat es schon erwähnt, dass wir hier in der Europäischen Gemeinschaft wieder federführend sind, und dass Österreich eines der drei Länder ist, die dieses moderne Haushaltsrecht schon umgesetzt haben.
Wenn der verdiente Sektionschef Steger bis Mexiko reist, um dieses System vorzustellen, und das dort auch seinen Niederschlag findet, so ist das, denke ich, der Beweis dafür, dass wir ein modernes System haben, das sich bestens bewährt. Ich glaube, man sollte das so lassen.
Ich bin aber auch beim Kollegen Kogler – das habe ich auch vorhin schon gesagt –, dass wir hier mit den Bundesländern kooperieren müssen. Das wird die Kunst sein, dass wir mit Bund und Ländern gemeinsam diese Budgetherausforderung lösen. Dafür wünsche ich der Bundesregierung und uns allen viel Glück, denn ich glaube, dann haben wir einen richtigen Weg gefunden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.43
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 3 Minuten sind eingestellt. – Bitte.
14.43
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir haben ja im Ausschuss bereits gründlich Gelegenheit gehabt, uns damit auseinanderzusetzen. Ich möchte noch einen Aspekt hervorheben, weil er uns auch berührt in der europäischen Diskussion.
Warum ist unsere
Regelung, die wir im Haushaltsrecht haben, intelligenter als eine star-
re Regel? Das Problem beginnt, wenn die Probleme beginnen. Wir haben heute eine
Situation in Europa, in der wir eine starre
Defizitgrenze haben, nämlich 3 Prozent. Wir hätten überhaupt kein
Problem – nicht mit Griechenland, nicht mit Portugal, nicht mit Italien,
nicht mit Irland, mit gar nichts –, würden sich alle an den
Stabilitätspakt halten.
Wenn man aber eine Regelung hat mit einer starren Grenze, wo die Mechanismen fehlen für den Umgang mit einer außergewöhnlichen Situation, dann sinkt die Disziplin stärker ab, als wenn man auch für diese Fälle sozusagen den Hochwasserschutz mitdenkt. Hier ist unsere Form mit einer Rahmengesetzgebung auf vier Jahre, mit einer verfassungsmäßigen Anordnung – das haben wir –, dass wir über den Konjunkturzyklus letztlich ein ausgeglichenes Ergebnis haben, die flexiblere und bessere Form. Warum? – Weil sie ernster genommen wird.
Schauen wir uns den innerösterreichischen Stabilitätspakt an! Da haben wir vor der Krise optimistisch hineingeschrieben, dass die Bundesländer gar keine Schulden machen dürfen. – Makulatur binnen kurzer Zeit. Aber ist der Ruf erst mal ruiniert, lebt sich’s völlig ungeniert. Wir haben heute große Mühe, unsere Bundesländer dazu zu bringen, uns wenigstens 0,6 Prozent zu liefern – an Defizit, bitte, nicht an Überschuss. Das heißt, wir sehen, dass starre Regeln schlechter sind als solche, die von vornherein Vorsorge treffen. Daher noch einmal mein Werben – Sie haben alle mitgewirkt, alle heutigen Op
positionsparteien, so wie auch wir, die wir damals zuerst in der Opposition waren, dann in der Regierungsverantwortung –: Wir haben uns das gemeinsam geschaffen. Wir haben ein gutes System geschaffen. Wir sind jetzt schon sehr gut damit gefahren. Bleiben wir bei dem, und kopieren wir nicht alles von der Schweiz!
Einen letzten Nachsatz zur Schweiz. Hätten wir eine Situation wie die Schweiz, in der wir ein Bankenpaket – das notwendig gewesen wäre im Umfang von 150 Milliarden US-Dollar für zwei Banken – weder finanzieren können, noch die Chance haben, Bundessteuern einzunehmen, um das jemals zurückzuzahlen, und würden wir vom Nachbarn – in diesem Fall die USA, weil dort die Banken tätig waren – erzwingen, dass der dortige Steuerzahler einspringt, dann brauche ich das nicht als Werbebeispiel zu nehmen.
Die Schweiz wäre gemäß ihrer Verfassung nicht in der Lage gewesen, ihre Banken zu stützen. Das haben die Amerikaner gemacht. Wir haben für unsere Banken selber die Verantwortung übernommen, und wir haben ähnlich wie die Amerikaner Nachbarn geholfen. Da fällt mir besonders eine Bank ein – da schaue ich wieder auf die blaue Seite, weil die Mitglieder der abgespaltenen FPK dort sitzen (Zwischenruf bei der FPÖ) –: Die Hypo Alpe-Adria! Wir haben in Wirklichkeit nicht nur Kärnten, sondern auch Kroatien geholfen. So schaut es aus, meine Damen und Herren, und wir werden alles sanieren (Abg. Jury: Hypo Niederösterreich!), und wir werden auch diesen Teil mit sanieren. Kärnten ist ein Teil von Österreich, und wir tun es ja gerne, aber nicht dann anderen hochmütig erzählen, wie man es besser macht! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.47
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Budgetausschusses, seinen Bericht 910 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (879 d.B.): Bundesgesetz über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG (911 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (888 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (Finalitätsgesetz) geändert wird (Finalitätsrechtsänderungsgesetz 2010) (912 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Brunner. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
14.48
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt unter anderem um die Kapitalerhöhung für den Verbund – eine Kapitalerhöhung, die aus Sicht des Unternehmens vielleicht durchaus gerechtfertigt ist, oder für das Unternehmen durchaus Vorteile bringt. Ich denke aber, unsere Aufgabe hier ist es doch, das aus energiepolitischer Sicht anzuschauen, und wenn ich mir das energiepolitisch anschaue, dann sehe ich Konzeptlosigkeit und Visionslosigkeit.
Es ist jetzt über ein Jahr her, dass vom Landwirtschaftsminister und vom Wirtschaftsminister begonnen wurde, die Energiestrategie für Österreich auszuarbeiten. Diese Energiestrategie ist uns bis heute in diesem Haus nicht bekannt gegeben worden. Niemand weiß, wo es in Österreich in der Energiepolitik hingehen soll, welche Maßnahmen gesetzt werden sollen, wie diese Maßnahmen finanziert werden sollen, wie diese Maßnahmen uns endlich helfen, unsere katastrophale Klimabilanz in den Griff zu bekommen.
Das ist alles völlig nebulos, und jetzt auf einmal holt der Staat 510 Millionen € aus der Tasche, um sie dem Verbund zu geben – für eine einzige Energieform. (Ruf bei der FPÖ: Das zahlt sich aus! Das zahlt sich aus!) Das wundert mich, denn bei einer Energiestrategie hat man keine Ahnung, wie das finanziert wird. Wenn es jetzt um einen Schritt geht, um ein staatliches Unternehmen, dann sind auf die Schnelle 510 Millionen € da. Wenn ständig vom Sparen geredet wird, und es gibt dann auf die Schnelle über 500 Millionen €, dann wundert man sich.
Das Geld geht auch nur in große Wasserkraftwerke, bei denen es aus naturschutzrechtlicher Sicht äußerste Bedenken gibt, bei denen es von NGOs Bedenken gibt. Das sind Riesenkraftwerke, die in Natura-2000-Gebieten installiert werden sollen, und dazu gibt es aus unserer Sicht ein klares Nein.
Es geht nicht darum, die Wasserkraft schlechtzumachen. Die Wasserkraft hat in Österreich einen wichtigen Bestand und wird auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen, aber der einseitige Ausbau der Wasserkraft wird uns aus dem energiepolitischen und klimapolitischen Desaster sicher nicht herausholen. Einzelne Kleinwasserkraftwerke: ja, erneuerbare Energie: unbedingt. Wir brauchen mehr erneuerbare Energie, wir brauchen unbedingt das Ökostromgesetz, das wieder zur Verhandlung beziehungsweise zur Novellierung ansteht, und es geht darum, hier einen Mix (Abg. Dr. Bartenstein: ... was die Deutschen zahlen?) zu finden über alle Energieträger hinweg. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)
Ich kenne die deutschen Zahlen sehr wohl, ich kenne auch die Diskussion in Deutschland. (Abg. Dr. Bartenstein: ... Milliarden €!) – Bitte? (Abg. Dr. Bartenstein: ... Milliarden €! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Herr – ehemaliger Energieminister – Bartenstein, ich kenne die Diskussion dort sehr wohl. Ich kenne auch den Stand zum Ökostromgesetz in Deutschland, einem Gesetz, das Sie bei uns verhindert haben. Sie haben den Ökostrom-Stillstand in Österreich auch verursacht. Ich finde das unerträglich. Österreich hat so gute Voraussetzungen, was erneuerbare Energie angeht, bessere als jedes andere Land in Europa. Wir haben bessere Firmen als jedes andere Land in Europa, daher bessere Bedingungen und Chancen auch für Jugendliche und junge Menschen in Österreich, in diesen Zukunftsbereichen zu arbeiten. Das blockieren Sie, das blockieren Sie, und ich verstehe überhaupt nicht warum.
Ich würde vorschlagen, dass wir endlich eine mutige Energiepolitik machen, auf erneuerbare Energieversorgung setzen, auch auf dezentrale Energieversorgung, und daher das Geld nicht nur in Konzerne geben, sondern tatsächlich mit Förderungen ermöglichen, dass jede Einzelne und jeder Einzelne in Österreich seine Energieversorgung unabhängig gestalten kann und nicht von teuren Gasimporten abhängig ist, die im Übri
gen 14 Milliarden € im Jahr ausmachen. Mit diesem Geld könnten wir in Österreich die erneuerbare Energiepolitik wesentlich weitertreiben. (Beifall bei den Grünen.)
Wir werden daher dieser Kapitalerhöhung nicht zustimmen. Wir werden uns aber massiv dafür einsetzen, dass die Ökostrom-Blockade in Österreich beendet wird, wir einen Ausbau der erneuerbaren Energieträger erleben, daher auch wirklich grüne Arbeitsplätze entstehen und nicht nur plakatiert werden. Dazu braucht es in Österreich – und dieser Meinung bin ich nach wie vor – ein eigenständiges, engagiertes und unabhängiges Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.52
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.52
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bin der Meinung, dass es natürlich sehr wichtig ist, die energiepolitische Seite anzuschauen. Ich werde daher zeigen (Abg. Dr. Pirklhuber: ... Sparkasse!), dass wir gerade mit der Kapitalerhöhung in dieser Hinsicht extrem viel in Bewegung setzen können. Aber es ist das zweifellos nur ein Aspekt. Da geht es schon um viel mehr, Frau Kollegin. Ich weiß, dass die Grünen immer wieder eine sehr einseitige Sichtweise bei Energiethemen an den Tag legen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner.)
Es geht zuvorderst darum, dass wir mit dieser Kapitalerhöhung – darum bin ich sehr, sehr froh bin, dass wir sie heute beschließen können – Wachstum, Beschäftigung und Investitionen in Österreich stärken können. Das ist ein entscheidender Aspekt (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner), und ich werde versuchen, Ihnen diesen vor Augen zu führen:
Wenn wir jetzt 500 Millionen € Kapitalerhöhung beschließen, dann kann die Verbundgesellschaft damit ein Mehr an Investitionen im Ausmaß von immerhin 2,5 Milliarden € tätigen, aufgrund der Hebelwirkung. (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner.) Und mit diesen 2,5 Milliarden €, Frau Kollegin, auch wenn es Ihnen jetzt unbequem ist, das zu hören – so wie vielen anderen in Ihrer Fraktion –, können wir in der Folge volkswirtschaftliche Effekte von 5 Milliarden € auslösen, aber vor allem rund 37 000 Arbeitsplätze schaffen. 37 000 Arbeitsplätze! (Weitere Zwischenrufe der Abg. Mag. Brunner.)
Wenn die IWI-Studie, die Ihnen hoffentlich bekannt ist, auch wenn Sie sie immer ignorieren, recht hat – und davon gehe ich aus –, dann sind mit jedem Verbund-Arbeitsplatz noch einmal 1,5 Arbeitsplätze in der Zuliefer- und Dienstleistungsindustrie zu schaffen. Das heißt, in Wirklichkeit bewirken wir damit 92 000 neue Arbeitsplätze – und das in einer Situation, in der wir in Österreich sehr wohl Arbeitsplatzfragen zu einem der zentralen Themen machen müssen. Daher bekenne ich mich zur Notwendigkeit der Kapitalerhöhung, auch wenn das nicht in Ihrem Sinn ist, Frau Kollegin Brunner.
Zum Zweiten sichern wir natürlich die Energieversorgung als solche. Eine ausreichende Energieversorgung zu vertretbaren Kosten – das wissen Sie auch – werden wir aber benötigen, wenn wir wieder Wirtschaftswachstum und damit Beschäftigung schaffen wollen.
Ich zeige Ihnen jetzt auch an einem Beispiel, dass gerade durch die Kapitalerhöhung und die Investitionen, die damit ermöglicht werden – 2,5 Milliarden € zusätzlich –, der Anteil an der erneuerbaren Energie steigen und ein wesentlicher Beitrag zur ökologischen Modernisierung geleistet wird. Ich nenne jetzt exemplarisch nur drei Projekte: Donaukraftwerk Altenwörth – Wasser, erneuerbare Energie –, Traisenmündung – ein Kraftwerk, Wasser, erneuerbare Energie –, und die Revitalisierung von Pernegg – wieder erneuerbare Energie. (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner.)
Ich verstehe nicht, was daran schlecht sein soll. Der durchschnittliche Österreicher und die durchschnittliche Österreicherin finden das sehr gut. Das ermöglichen wir mit der Kapitalerhöhung, und insofern würde ich Sie schon ersuchen, einmal eine etwas gesamtheitlichere Betrachtung anzustellen, anstatt immer wieder auf Ihr Thema zu fokussieren und in Wirklichkeit eine Art Tunnelblick zu entwickeln, Frau Kollegin. Das ist auch ein Appell an die Grünen überhaupt.
Eine letzte Anmerkung möchte ich noch machen. Diese richtet sich an unseren Regierungspartner. Wenn wir uns zum öffentlichen Eigentum bei Versorgungsunternehmen bekennen – oder zu einer Mehrheit im öffentlichen Eigentum –, dann müssen wir aber auch Verantwortung für diese Unternehmen übernehmen und seriös mit ihnen umgehen, zumal wenn es Unternehmen sind, die an der Börse notieren. Ich halte es für verantwortungslos, wenn man eine Kapitalerhöhung eines Unternehmens, die gerechtfertigt und notwendig ist, mit völlig anderen Themen und Unternehmen verbindet und politisch junktimiert, etwa mit den ÖBB.
Ich zitiere ein paar Zeitungsschlagzeilen: Verbund-Kapitalerhöhung als Faustpfand der SPÖ. „ÖBB: Ein politischer Kuhhandel“. Und: SPÖ legt sich bei Verbund quer.
Ich hoffe, dass das der letzte Sündenfall war und erinnere die SPÖ daran, dass andere Unternehmen durch ähnliches Verhalten sogar zugrunde gegangen sind, und möchte vom „Konsum“ über die Verstaatlichte bis hin zur BAWAG nur etwas zum Nachdenken mitgeben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
14.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.57
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Her Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Ikrath hat uns jetzt in allen Farben ausgemalt, wie wichtig diese Kapitalerhöhung ist, und was alles verloren geht, wenn diese Kapitalerhöhung nicht stattfindet, dass diese Kapitalerhöhung sozusagen die grüne Lunge Österreichs noch etwas auffettet, und wir dann ganz stramm Richtung Kyoto-Ziel marschieren – eben aufgrund dieser Kapitalerhöhung.
Herr Kollege Ikrath, ich habe mit den Leuten vom Verbund gesprochen, und sie haben mir auf die Frage, ob sie diese Ausbauprojekte in der Wasserkraft auch ohne Kapitalerhöhung machen würden, gesagt, sie würden diese Projekte selbstverständlich machen, aber sie müssten die Mittel auf dem Kapitalmarkt aufnehmen und hätten dann höhere Kosten. – Genau darum geht es. Es geht darum, dass der Verbund Geld sparen will, indem er Eigenkapital hereinholt, sich dadurch auf dem Kapitalmarkt günstiger Geld leihen kann, weniger Zinsen bezahlt, mehr Gewinne erwirtschaften kann. Darum geht es letztlich. (Abg. Tamandl: ... Dividende! ... auch schon gesagt!) Dabei geht es nicht um einen umweltpolitischen Meilenstein.
Schauen Sie, der Verbund investiert ja nicht nur in Wasserkraft. Es wird auch ein riesengroßes Gaskraftwerk gebaut, etwa im Verhältnis 50 : 50 mit erneuerbaren Energien. Das heißt, es finden hier ja Fehlallokationen statt. Der Bund macht Dinge, die er nur deshalb macht, weil er damit Profit macht, und nicht, weil sie im Interesse dieses Hauses sind. (Beifall beim BZÖ.)
Genau das ist auch mein Kritikpunkt. Mein Kritikpunkt ist, dass wir als Eigentümer des Verbundes – wenn er sich schon um eine halbe Milliarde anstellt – sehr wohl auch mitreden können sollen darüber, wo dieses Geld hinfließt. Die lieben Herren vom Verbund haben mir gesagt: Mehr erneuerbare Energie, vielleicht Windkraft oder Biomasse, können wir nicht machen, das rechnet sich nicht für uns.
Für uns rechnet sich das schon – für den Staat –, denn wir haben immer noch ein Kyoto-Ziel zu erreichen. Wir haben immer noch Einsparungen bei der CO2-Emission zu erreichen, und deshalb rechnet sich das für uns.
Herr Ikrath, Sie haben gesagt, wir haben diese Verantwortung beim Verbund. Ich sage, ja, wir haben diese Verantwortung, aber das heißt auch, dass wir mitreden. Das heißt auch, dass wir, wenn wir schon Geld geben, nämlich eine halbe Milliarde €, sehr wohl mitreden wollen, wo dieses Geld hinfließen soll. Da ist der Verbund eindeutig säumig. Da geht noch einiges. Da kann man noch einiges verbessern.
Genau das hätte ich mir gewünscht. Im Finanzausschuss hat Herr Matznetter aber genau das ausdrücklich ausgeschlossen. Er hat gesagt: Um Gottes Willen, mitreden, nein, das kann man doch nicht machen! – Das ist der Punkt. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)
Deshalb: Wenn schon Geld fließen soll, dann zumindest in die richtige Richtung und für richtige Maßnahmen und nicht einfach nur, um dem Verbund mehr Gewinne zu erwirtschaften. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
15.00
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zur Durchführung einer kurzen Debatte.
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Grosz, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 461/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Rechnungshofgesetz geändert werden, eine Frist bis 15. November 2010 zu setzen.
Nach Schluss der Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.
Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.
15.01
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Seit mehr als einem Jahr, wenn nicht weit darüber hinaus, diskutieren wir hier im Haus als Reaktion auf die Katastrophe des Zustandes einiger Gemeinden darüber, wie wir in Zukunft die Kontrolle in Österreich professionell gemeinsam mit dem Bundesrechnungshof verbessern. Der derzeitige Stand ist, um Ihnen das in Erinnerung zu rufen, folgender: Der Bundesrechnungshof kann von sich aus 24 Gemeinden von 2 358 in Österreich kontrollieren, einem Abgabenvolumen, einem Budgetvolumen von 4,6 Milliarden € in der Kontrolle Herr werden, aber weitere 10,6 Milliarden €, ein Budgetvolumen in den restlichen Gemeinden ist derzeit aus unserer Sicht nicht in ausreichendem Maß kontrollierbar. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Wir kennen die Probleme mit der Landesaufsicht. Wir kennen die Probleme mit dem Landesrechnungshof und wir kennen die Katastrophen, wenn wir uns die Namen jener Gemeinden in Erinnerung rufen, wo Steuergeld missbraucht worden ist, wo Steuergeld in den Sand gesetzt worden ist, weit früher als vor einem Jahr, wie beispielsweise Hartberg, wie beispielsweise Trieben, wo schlussendlich der dortige Bürgermeister in den Selbstmord getrieben worden ist, weil das Gemeindebudget explodiert ist, er selbst nicht mehr Herr der Situation war und sich nicht mehr herausgesehen hat.
Es gab Finanzkatastrophen in den Gemeinden quer über das Land, bis ins Burgenland. Und wir haben hier im Parlament diesen Missbrauch angeprangert und auch einen Lösungsvorschlag gebracht, nämlich den Antrag der Abgeordneten Bucher, Grosz, Kolleginnen und Kollegen, wie wir uns in Zukunft eine bessere Kontrolle auch durch den Bundesrechnungshof vorstellen. Leider sind seit 17. Februar vorigen Jahres bis heute, bis Oktober 2010 mehr als eineinhalb Jahre vergangen und wir konnten einmal mehr in dieser Zeit einige Gemeindepleiten – Gemeinden wie Zeltweg, Fohnsdorf und Köflach – erleben, die verhindert hätten werden können, wenn man endlich die Gemeindeaufsicht neben den Landesaufsichtsbehörden einer professionellen Überprüfung durch den Bundesrechnungshof übereignet hätte. (Beifall beim BZÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren, das, was wir derzeit in Österreich haben, ist eine Post-mortem-Überprüfung. Der Patient Gemeinde ist verstorben. Die Landesaufsicht kommt ins Spiel und darf dann überprüfen, inwieweit der Patient verstorben ist, woran er verstorben ist und wohin das Geld in jenem Fall geflossen ist. Aber Faktum ist, das Geld ist weg und das Gemeindebudget ist explodiert. Daher wollen wir auch und bekennen wir uns auch dazu, dass der Bundesrechnungshof in Zukunft nicht nur kontrolliert, sondern eine professionelle Hilfe und Unterstützung der Gemeinden ist.
Es ist hier nicht der richtige Ort und auch nicht der richtige Zeitpunkt, alle über einen Kamm zu scheren und zu glauben, alle Gemeinden in diesem Land seien korrupt. – Nein! Es handelt sich um einige wenige Fälle, die wir quer durch Österreich haben, die sich quer durch das Land ziehen, die damit sehr viele andere Gemeinden, die ordentlich haushalten, ordentlich budgetieren und verlässlich sind, eben das gesamte System mit in den Abgrund reißen. Das wollen wir einfach nicht mehr und daher haben wir gesagt, wir wollen dem Bundesrechnungshof mehr Rechte geben, was die Kontrollmöglichkeit für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 10 000 Einwohnern anlangt, aber auch die Kontrollmöglichkeit bei der Budgetlage ab einer gewissen Summe, damit der Bundesrechnungshof auch dies überprüfen kann.
In diesem Sinne haben wir heute einen Fristsetzungsantrag dahin gehend gestellt, dass dieser Antrag verbindlich bis zum 15. November 2010 – in ein bisschen weniger als einem Monat – endlich behandelt wird. Ich freue mich darüber, dass im Vorfeld auch die Regierungsparteien nicht nur einen eigenen Antrag im Ausschuss liegen haben, einen Antrag, der durchaus unsere Zustimmung findet, sondern dass Sie uns auch heute die Zustimmung zu diesem Fristsetzungsantrag geben, damit wir dann auch auf Basis des Regierungsantrages im Ausschuss diskutieren und endlich nach eineinhalb Jahren gemeinsam einen Beschluss fassen können, und zwar in Verantwortung gegenüber den Bürgern, in Verantwortung gegenüber den Gemeindebürgern, in Verantwortung gegenüber jenen Abgabenzahlern, die in den Gemeinden täglich, monatlich, jährlich ihre Abgaben zahlen und die auch von der Politik verlangen, dass das abgegebene Geld ordentlich verwaltet wird.
Aber auch in Verantwortung gegenüber den österreichischen Kommunalpolitikern, gegenüber den Bürgermeistern, den Vizebürgermeistern, den Gemeindekassieren und den Gemeinderäten, die gerade in der Situation der Wirtschaftskrise eine immer größer werdende Aufgabe haben, wenn wir uns einmal mehr heute vor Augen halten, dass die Gemeindebudgets explodieren – aber nicht deswegen, weil einige Gemeindehäuptlinge Mal
versationen begehen, sondern die Gemeindehaushalte auch deswegen explodieren, weil durch die verdoppelten Sozialausgaben das Wirtschaften in vielen Kleingemeinden, in vielen mittleren Gemeinden nicht mehr möglich ist, weil die Budgets überbordend sind, die Einnahmen immer mehr auslassen und die Ausgaben den Einnahmen auch real nicht mehr gegenüberstehen.
Ds ist eine Situation, die wir lösen müssen – unabhängig von der Erweiterung der Prüfkompetenz. Das wäre eine Situation, die wir auch anhand dieses Beispiels heute durchaus diskutieren können, und zwar dass man sich endlich dazu durchringt, im Interesse dieser weit mehr als 2 000 Gemeinden in Österreich über einen vorgezogenen Finanzausgleich nachzudenken.
Ich erinnere daran, dass im Jahr 2008 zu einem Zeitpunkt ein Finanzausgleich geschlossen wurde, als weder die Vertreter des Bundes noch die Vertreter der Länder oder der Gemeinden jemals wissen konnten, was am Ende des Jahres 2008, was im Jahr 2009 und im Jahr 2010 auf sie zukommen wird.
So, wie uns auch die Bundesregierung vermitteln will, dass sie ihre Budgetsituation in dieser Krisenzeit nicht gestalten kann, so geht es auch den Gemeinden in Österreich, die mit dem Finanzausgleich, den Rahmenbedingungen 2008 und der geänderten Situation im Jahr 2010 nicht mehr wirtschaften können. Daher wäre auch der Finanzausgleich einhergehend mit der Prüfkompetenz des Rechnungshofes neu zu überdenken.
Wenn wir den Gemeinden auf der einen Seite die Möglichkeit geben, mehr Geld in der Hand zu haben, am Höhepunkt einer Wirtschaftskrise auch in öffentliche Aufträge zu investieren und auf der anderen Seite von ihnen verlangen, dass sie sich anderen Kontrollmodalitäten unterwerfen, wie dem Bundesrechnungshof, dann wäre das doch im Interesse aller Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger.
Ich darf Sie an das kleine Geheimnis erinnern: Jeder Bürger dieser Republik wohnt in einer Gemeinde und wird auch in erster Instanz von dieser Gemeinde verwaltet. Die Gemeinde ist zu einem großen Teil auch dafür zuständig, dass die Lebensqualität und der Lebensraum der Österreicherinnen und Österreicher erhalten bleibt.
Daher danke ich am Schluss den Regierungsparteien dafür, dass sie Zustimmung zum Fristsetzungsantrag signalisieren. Ich signalisiere unsererseits auch Zustimmung zum Regierungsantrag, der im Ausschuss liegt, sodass wir hier in großer Gemeinsamkeit endlich die Kontrollmöglichkeiten nach eineinhalb Jahren ausweiten. Ich versuche aber, auch anzuregen, in dieser Situation darüber zu diskutieren, inwieweit wir dazu bereit sind, auch über einen vorgezogenen Finanzausgleich nachzudenken. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)
15.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte. (Abg. Grosz: Das war zuvor eine Jungfernrede ohne Zwischenrufe!)
15.10
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Kollege Grosz, es ist wahrscheinlich doch besser gekommen, als dass Sie jetzt Ameisen melken gehen, sondern dass Sie sich wirklich ... (Rufe bei der ÖVP: Mäuse! – Abg. Grosz: Vorher besser erkundigen! Mäuse!) – Danke, die Steirer wissen das besser.
Kommen wir wieder zu jenem Thema zurück, das uns seit einem Jahr sehr intensiv beschäftigt, eben eine Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes auch auf die Gemeinden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass im vergangenen Jahr sehr wohl sehr intensive Verhandlungen stattgefunden haben, und zwar mit allen Fraktionen. Erinnern möchte ich beispielsweise an die Runde im Juli, wo wir uns zusammengesetzt haben – Verfassungssprecher, Rechnungshofsprecher und -sprecherinnen –, um weitere Schritte zu unternehmen.
Dem Fristsetzungsantrag werden wir zustimmen, denn der Vorschlag seitens der Regierungsparteien liegt auf dem Tisch und die Verhandlungen werden das in der kommenden Sitzung des Verfassungsausschusses, die im November stattfinden wird, sicherlich weiterbringen.
Worum geht es? – Es ist so, dass der Rechnungshof auf Gemeinden einwirken kann, und zwar auf Ersuchen der Landesregierungen auch bei Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern, dass also auch diese geprüft werden können.
Zwei Mal im Jahr können auf Ersuchen der Landesregierungen die Landesrechnungshöfe Gemeinden unter 10 000 Einwohnern und auch darunter prüfen, also eine sehr wesentliche Neuerung.
Weiters ist die Vermeidung von Doppelprüfungen festgeschrieben, also dass es eine Abstimmung zwischen dem Bundesrechnungshof und den Landesrechungshöfen geben muss; ebenso festgeschrieben ist eine punktuelle Flexibilisierung der Gebarungsprüfung.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist nicht so, dass die Regierung geschlafen hätte, sondern im heurigen Frühjahr ist ja von Ihrer Seite eine Verfassungsblockade ausgerufen worden. Es freut mich aber, dass jetzt frischer Wind weht – wahrscheinlich ist der Herbst immer mit sehr frischem Wind gesegnet – und wir jetzt einen Schritt weiterkommen. (Abg. Neubauer: Wien-Wahl!)
Jedenfalls geht es auch darum, dass Effizienz in die Gemeindestuben einzieht und dass Landesrechnungshof und Bundesrechnungshof Einschau halten können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Molterer gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
15.12
Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Meine Damen und Herren! Wir haben vor wenigen Minuten den Bundesrechnungsabschluss diskutiert. Die Ausführungen von RH-Präsident Moser sind ja noch, nehme ich an, allen im Ohr, dass es eben für die Frage der Staatsfinanzen und auch deren Sanierung eine gemeinschaftliche Verantwortung gibt: des Bundes, der Bundesländer und auch der Gemeinden.
Die Gemeinden arbeiten in den wesentlichsten Bereichen und überwiegend ganz ausgezeichnet. Das, was wir mit unserem Antrag, der im Ausschuss liegt, anregen, ist, dass wir die Prüfkompetenz des Rechnungshofes auf Gemeinden nicht nur bis 20 000 beziehungsweise über 20 000 Einwohner ausweiten, sondern auch auf Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern – und dass wir gleichzeitig sagen, dass der Bundesrechnungshof auch die ausgegliederten Unternehmen der Gemeinden prüfen können soll, weil viele Gemeinden in die Ausgliederung gegangen sind und es massives professionelles Wissen erfordert, dass das gut funktioniert.
Mit einem Abänderungsantrag zu unserem eigenen Antrag stellen wir auch klar, dass Gemeindeverbände auch in Zukunft der Prüfung durch den Bundesrechnungshof unterliegen.
Ich glaube daher, dass wir mit diesem Schritt eine wesentliche Verbesserung erzielen, die letztendlich auch im Interesse der Gemeinden liegt, weil diese Serviceaufgabe, die der Bundesrechnungshof damit auch wahrnimmt, ja auch den Gemeinden zugutekommt.
Das ist ein Vertrauensbeweis für die gute Arbeit, die die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister leisten – und gleichzeitig durch eine Kontrolle ein besseres Service, und zwar im Sinne der Steuerinnenzahler und Steuerzahler, zu bieten.
Ja, wir werden diesem Fristsetzungsantrag zustimmen. Ich danke auch, dass in dieser Form das do ut des funktioniert. Wir stimmen also dem Fristsetzungsantrag zu und haben damit gleichzeitig auch die Zusicherung, dass wir nun auch einen Schritt in Richtung Beschlussfassung weiterkommen. Das ist ein durchaus positives Signal, wie Parlamentarismus funktionieren kann.
Und ich hoffe, dass dieses Signal der Zweidrittelmehrheit auch in wichtigen anderen Fragestellungen, die noch einer Lösung harren, nun zur Anwendung kommen kann: im Sinne eines gemeinsamen Fortschritts. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Zanger gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
15.15
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Schon geraume Zeit diskutieren wir über die Ausweitungsmöglichkeiten der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes, und wir haben auch diverseste Parameter besprochen – egal, ob es um die Zahl der Einwohner geht, auch welche budgetmäßigen Messgrößen es sein sollen, ob es Schuldenindikatoren sein sollen oder Ähnliches.
Finanzminister Pröll hat heute Vormittag davon gesprochen, im Sinne der Verwaltungsreform wären schlanke Gesetze sinnvoll. – Ich meine, hier wäre die Möglichkeit gegeben, ein wirklich schlankes Gesetz zu konstruieren, nämlich mit der Möglichkeit, dass der Bundesrechnungshof sämtliche Gemeinden prüfen können soll. Das wäre das Einfachste und auch das Sinnvollste, denn die Wahrheit ist: Über den Finanzausgleich werden selbst die kleinsten Gemeinden bedient. Finanzausgleich ist Bundesgeld. Und wenn Bundesgeld nach „unten“ geht, soll auch der Bund die Kontrollmöglichkeit haben. Somit ist mein Zugang derjenige, dass der Bundesrechnungshof auch diese Kompetenz haben sollte. (Beifall bei der FPÖ.)
Das wäre dann ein wirklich vernünftiges Gesetz, weil damit Vergleichsmöglichkeiten gegeben wären. Man könnte sagen: Was funktioniert in einer Gemeinde, die größenmäßig ähnlich einer anderen ist, gut? Was funktioniert nicht so gut? Wo können andere Gemeinden voneinander lernen? Wo macht die eine etwas gut, die andere etwas weniger gut?
Ich glaube, gerade in einer Krisensituation, in der wir uns jetzt befinden – auch Fragen wie: wie geht es weiter?; die Gemeinden jammern alle; viele sind ausschließlich von den Ertragsanteilen des Bundes abhängig; das sind vor allem die Siedlungsgemeinden, die sehr wenig an Kommunalsteuer einheben können, weil sie eben keine Firmen ansässig haben –, wären wir wirklich gut bedient, wenn der Rechnungshof auch als Beratungsdienstleister fungieren könnte.
Es geht ja nicht darum, zu sagen, hier passiert etwas, hier wird etwas schlecht gemacht, es gibt Probleme, warum gibt es Probleme und so weiter und so fort, sondern es geht darum, das Signal zu setzen: Wir vom Rechnungshof unterstützen euch, wenn ihr nicht weiterwisst. Wir geben Anregungen, senden Signale, zeigen Möglichkeiten auf, wie ihr euch weiterentwickeln könnt – und vor allem geht es auch bei den Gemeinden darum, bonitätsmäßig besser zu werden. Es geht auch darum, mit dem eingesetzten Kapital effizient zu wirtschaften.
Und da zweifle ich nicht, dass der Bundesrechnungshof das beste Kontrollorgan wäre, das entsprechende Beratung anbieten könnte. (Beifall bei der FPÖ.)
15.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
15.18
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Diese Fristsetzung ist in dem Fall das richtige Instrument, und zwar aus mehreren Gründen: erstens, wenn das zum Anlass genommen werden soll, um Zuständigkeit zu signalisieren, dass die Regierung sozusagen im Finale der Verhandlungen steht und einen Vorschlag macht und die eine oder andere Oppositionspartei zustimmen will, obwohl es dann dort um einen anderen Antrag geht.
Aber der zweite Punkt, warum die Fristsetzung ihre Bedeutung hat, ist der, Frau Kollegin Lapp – weil Sie eine Blockade durch die Opposition hier zum Ausdruck gebracht haben –, dass es ja einer anderen vorauslaufenden „Blockade“ der Opposition zu verdanken ist, dass wir das jetzt überhaupt hier haben. Erst die Verhandlungen rund um das Bankgeheimnis haben es ermöglicht, dass mehrere Prüfkompetenzen des Rechnungshofes ausgeweitet wurden.
Ein „Anhängsel“ davon ist jetzt sozusagen noch übrig geblieben, um das einmal zu Ende zu bringen. Auch wenn der Kompromiss vielleicht nicht allen schmeckt, so ist das jedenfalls einmal gut; insofern passt also hier auch die Form.
Nur, wie gesagt: Damals war es so, dass wir ja relativ rasch eine Verfassungsänderung durchgebracht haben, die dann dazu geführt hat, dass Skylink endlich geprüft werden konnte. In weiterer Folge haben wir hier einen Beschluss gefasst, dass das Bankenpaket überprüft werden kann, was ja unverständlicherweise zunächst gar nicht der Fall war – und eben diese Materie.
Also machen wir das fertig; das ist gut so. In der Sache selber würde ich meinem Vorredner Zanger eher zustimmen wollen, weil sein Vorschlag natürlich bestechend ist, denn es geht einfach um Bundesgeld. Und das alleine würde es schon rechtfertigen, dass wir für den Rechnungshof, eben als Organ des Nationalrates, die Nachschaumöglichkeit durchgehend aufrechterhalten.
In der Praxis gibt es natürlich schon ein Problem. Da verstehe ich die Gemeinden und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wiederum, wenn sie sagen: Na ja, das jetzige System ist ziemlich komisch und ineffizient! Wir hätten ja den eigenen Kontrollausschuss, wir haben in manchen Bundesländern etwas auf Bezirksebene, wir hätten jedenfalls eine Gemeindeaufsicht, die natürlich bei den Landesregierungen ressortiert und die mehr oder weniger funktionieren – in der Regel funktionieren sie ja kaum! – Eine Gemeinde hat jedenfalls das Problem, dass bei geballter Prüfung dort einmal eine Woche lang, da einmal eine Woche lang jemand in der Amtsstube herumsitzt und daher die eigentliche Arbeit gar nicht weitergeht. Das verstehe ich nämlich wirklich vonseiten des Gemeindeverbands.
Das eigentliche Vorhaben war ja auch seitens der Regierungsparteien, das Gesamtsystem zu reformieren. Davon bemerke ich jetzt wieder weniger. In dem Kontext wäre es aber dennoch möglich gewesen, die Rechnungshofkompetenzen auszuweiten und auch dort vielleicht die Zustimmung zu finden. Ich verstehe schon, Herr Kollege Molterer, dass die Realpolitik natürlich dort ansetzen muss, wo sich die Interessen organisieren, zum Beispiel im Gemeindebund. Nur, man hätten ja wirklich zu einer Gesamtreform schreiten können.
Jetzt werden wir am Schluss froh sein müssen, wenn wir das zusammenbringen. Das ist durchaus besser als nichts. Ich habe auch nie daran gezweifelt, dass irgendwann – jetzt eben mit einer Halbjahresverzögerung – etwas kommen wird, weil – das hat sich ja schon bei anderer Gelegenheit ein paar Mal herausgestellt; ich möchte das auch hier respektvoll zum Ausdruck bringen – das Wort und der Handschlag von Klubobmann Kopf, aber auch von Ihnen in dieser Sache gilt und in der Regel hält. Es ist natürlich eine Verbesserung, insofern ist dem Antrag Genüge getan.
Ich würde es aber trotzdem so halten, dass wir eigentlich in der Sache selbst – es wird ja vielleicht nicht der letzte Anlauf gewesen sein – dorthin kommen sollen, dass die Rechnungshöfe öffentliches Geld bis zur endgültigen Station rückverfolgen können sollen. Wenn wir das nämlich selbst bei Firmen, die auch nur zu 50 Prozent in Staatsbesitz sind – in manchen Bundesländern sogar nur zu 25 Prozent –, können, wieso soll es dann nicht möglich sein, das bei der österreichischen realpolitischen Finanzverfassung bei den Gemeinden zu machen?
Ja, was heißt realpolitische Finanzverfassung? – Dass wir de facto fast nur Bundesabgaben haben. Bei den Gemeinden kommt vielleicht noch eine Kommunalabgabe dazu. Im Wesentlichen und im Durchschnitt werden dort mindestens zwei Drittel bis drei Viertel Bundesgelder von den Gemeinden ausgegeben. Abgesehen davon geht es ja auch darum, dass man da nicht immer nur den bösen Kontrolleur spielt, sondern vielen Gemeinden – wie ja erwähnt wurde – geholfen werden könnte. Aber sei es drum!
Die Fristsetzung – wenn das jetzt zur Reife gelangt – ist aus den genannten Gründen richtig. Ich merke, der Konsens ist ausbaufähig. Das BZÖ hat offensichtlich hier auch schon Zustimmung signalisiert. Es soll uns recht sein, dass wenigstens das passiert. Wir würden uns mehr wünschen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob wir nicht im Zuge der laufenden Verhandlungen, wie wir nämlich überhaupt die Gebietskörperschaften enger aneinander führen, Budgetziele zu verfolgen, ohnehin bald wieder bei dem Thema landen. (Beifall bei den Grünen.)
15.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Stadler kommt nun zu Wort. – Bitte.
15.23
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Kollege Kogler hat zu Recht drauf hingewiesen, Frau Kollegin Lapp, dass dieser Antrag natürlich eine Genesis hat. Er hat mit dem Paket zu tun, das wir seinerzeit zur Rettung der Banken geschlossen haben. Das ist sozusagen der letzte Teil dessen, was hier umgesetzt werden soll.
Nun will ich nicht wiederholen, was Kontrolle alles schafft, insbesondere auch auf der kommunalen Ebene. Wichtig ist, dass dort auch einmal ein Risikobewusstsein entsteht, wenn man Gelder – auch auf der kommunalen Ebene, da sind ja mittlerweile beträchtliche Gelder vorhanden – in Spekulationsgeschäfte investiert, da man glaubt, dann das große Geschäft zu machen, und dann auf dem Bauch landet. Um da von vornherein eine entsprechende Prävention zu schaffen, ist es gut, wenn man die Kompetenzen des Rechnungshofes ausweitet.
Natürlich, Kollege Kogler, ist es richtig, dass man noch mehr machen könnte. Theoretisch können wir auch alle Gemeinden der Kontrolle des Rechnungshofes unterstellen. Das wäre auch in Ordnung. Nur glaube ich, je länger wir das zurückschieben, umso weniger kommt am Schluss heraus. Wir müssen jetzt schon die Widerstände des Städtebundes – nicht nur des Gemeindeverbandes, sondern auch des Städtebundes – in Ansatz bringen und sehen, dass hier natürlich der Lobbyismus der Kommunen auch nicht
ganz fruchtlos ist. Das heißt also, je länger das Ganze liegenbleibt, umso weniger wird herauskommen.
Als Etappe kann man daher sehen, dass das vielleicht in den nächsten Jahren, Jahrzehnten – vielleicht hält es auch länger – einmal erprobt werden kann. Wenn man sieht, man findet damit das Auslangen, soll es recht sein, wenn die Landesregierungen – das sage ich aber auch dazu – und die Landtage dafür sorgen, dass die Gemeinden, die weniger als 10 000 Einwohner haben, dann auch entsprechend flott und nachhaltig geprüft werden. Wenn das nicht funktioniert, werden wir ohnehin wieder einmal dastehen und wieder darüber reden, ob wir die Kompetenzen des Rechnungshofes nicht noch ausweiten.
Mir ist es noch wichtig, zwei Dinge festzuhalten. Erstens: Wichtig ist auch, dass man bei den Unternehmungen auf die tatsächliche Beherrschung übergeht und nicht auf dieses früher vorhandene Kriterium der formellen Beteiligungsverhältnisse oder Beteiligungen, sondern auf die tatsächliche Beherrschungssituation – und zwar indirekt. Das können auch indirekte Beherrschungsverhältnisse sein, die eine Kontrolle öffentlicher Unternehmungen im Landes- oder Kommunalbereich indizieren. – Das ist die erste Bemerkung dazu.
Letzte Bemerkung: Herr Kollege Cap, wir erkennen das auch an. Wir sind der Meinung, dass so Parlamentarismus auch wirklich funktionieren kann, und zwar bei Themen, die nicht wirklich strittig sind, wo man ein bisschen mehr, ein bisschen weniger haben könnte, aber die nicht fundamental strittig sind, etwa wenn man der Opposition sozusagen bei der Beschleunigung entgegenkommt – nichts anderes ist es heute; deswegen stimmt ja die Regierung noch lang nicht unserem Antrag zu – und wir dafür sozusagen in der Materie entgegenkommen. Umgekehrt kann es auch einmal laufen.
Nur, wir werden heute noch eine Diskussion haben, wie es im letzten Justizausschuss gelaufen ist. Das war am Rande der Groteske. Daher sage ich: Ich bin gerne bereit dazu, einen materiellen Parlamentarismus auszuweiten und dort die Angebote der Regierungsfraktionen auch aufzugreifen, aber wenn sich dann in einem Ausschuss nur mehr die Frage darum dreht, ob die Regierung zustimmen kann oder nicht, ob es „schnellstmöglich“ oder nicht „schnellstmöglich“ heißt, dann wird das Ganze grotesk. Das werden wir aber heute im Zusammenhang mit einer Justizmaterie noch debattieren.
Heute wollen wir einmal festhalten: So kann Parlamentarismus funktionieren! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)
15.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 461/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Rechnungshofgesetz geändert werden, eine Frist bis 15. November 2010 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
15.28
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Der Kapitalerhöhung des Verbundes stimmen wir zu, also dass der Bund als 51-Prozent-Eigentümer mit 510 Millionen € daran teilnimmt, weil wir durchaus Verantwortung für Eigentum der Republik übernehmen.
Ich denke, dass Kollege Ikrath durchaus recht damit hat, dass man als Politiker und als Eigentümervertreter, vollkommen unabhängig davon, ob das jeweilige Unternehmen an der Börse notiert ist oder nicht, nicht schlecht darüber reden sollte. Deswegen werden Sie auch kein einziges Zitat eines namhaften SPÖ-Politikers finden, der im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung schlecht über den Verbund gesprochen hätte. Ich kann aber ordnerweise Zitate finden, wo der Staatssekretär schlecht über Unternehmen spricht, die zu 100 Prozent der Republik gehören, beispielsweise die ÖBB. – Der Herr Staatssekretär ist anscheinend nicht da. (Abg. Mag. Donnerbauer: Er spricht nicht schlecht über das Unternehmen, sondern er spricht über Managementfehler!)
Vielleicht könnten wir noch warten, dass der Herr Staatssekretär kommt! Ich denke, so viel Zeit muss sein. Ich würde jetzt kurz meine Rede unterbrechen, um dem Staatssekretär Zeit zu geben, an der Debatte teilzunehmen. (Abg. Mag. Donnerbauer: Das wird man doch noch kritisieren dürfen! – Staatssekretär Dr. Lopatka nimmt an der Regierungsbank Platz.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Herr Staatssekretär ist schon da. Sie können ruhig weiterreden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (fortsetzend): Vielleicht warten wir noch, bis er zu telefonieren aufgehört hat, damit er wirklich zuhören kann. Das macht es ihm wahrscheinlich leichter. (Abg. Dr. Jarolim: Gerechtigkeit durch Krainer!)
Kollege Ikrath hat – da waren Sie ja noch hier – vollkommen zu Recht Kritik geübt und hat gesagt, dass man als verantwortungsvolle Partei nicht Eigentum, das man selbst vertritt, quasi schlechtmachen kann. Deswegen gibt es auch kein Zitat von namhaften SPÖ-Politikern, wo der Verbund schlechtgesprochen wird. Ich habe gesagt, es gibt aber aktenordnerweise Zitate, wo Sie mit Halbwahrheiten, mit Unwahrheiten oder mit verdrehten Tatsachen die ÖBB schlechtreden. Ich würde Sie auffordern, das in Zukunft zu unterlassen! (Beifall bei der SPÖ.)
Die ÖBB sind ein wichtiges Infrastrukturunternehmen und viel zu schade, um damit billig politisches Kleingeld zu wechseln. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)
15.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker kommt nun zu Wort. – Bitte.
15.30
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär auf der Regierungsbank schmunzelt zu Recht. Es ist durchaus eine unterhaltsame Angelegenheit, die Sie von der ÖVP und der SPÖ heute liefern, sich alle Freundlichkeiten, Nettigkeiten und sonstige Dinge auszurichten.
Zurück zur Causa, die wir jetzt vorliegen haben, zum Thema der Kapitalerhöhung. Es stimmt schon, es ist wenig legitim, das eine mit dem anderen zu koppeln und zu verhandeln.
Was in jedem Fall gescheit wäre, wenn man eine Kapitalerhöhung macht und als Mehrheitseigentümer Kapital zuführt, ist, dass man durchaus klarlegt, wo denn die Schwer
punkte sein sollen. Das vermissen wir in dieser Form zur Gänze. Denn es kann ja nicht sein, dass man jetzt nur auf zwei der Energieformen setzt, nämlich die große Wasserkraft und die Gaswerke. Sie müssen doch selbst sagen, das ist tatsächlich ein Tunnelblick, wenn man sich nur auf diese beiden Formen der Energieversorgung konzentriert.
Ein sicherer Energiemix sieht gänzlich anders aus, meine Damen und Herren! Der sieht natürlich als herausragendes Element die Energieeffizienz vor: einsparen, einsparen und wieder einsparen. Das vermissen wir gänzlich.
Dann kommt natürlich die Nutzung der Energieformen, die wir selbst vor der Haustüre haben, auch im Sinne davon, Arbeitsplätze in Österreich zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern, Energieversorgung zu sichern und eine leistbare Energieversorgung herzustellen.
Zu den heutigen Ausführungen zum Thema, wie viele Arbeitsplätze geschaffen werden: Kollege Ikrath hat das mit Zahlen unterlegt. Ja, das mag schon sein. Sie können sicher sein: In einer Wissensgesellschaft, wie es kleine Volkswirtschaften wie Österreich sind und sein sollen und auch bleiben sollen, wird es nicht so sehr darum gehen, mit Beton, sondern mit Know-how, Bildung, Forschung Arbeitsplätze zu sichern. Das wird das zentrale Thema sein. Da ist natürlich die Frage: Wo verwendet man denn die Mittel, die man in dieser Form zur Verfügung hat?
Natürlich macht Wasserkraft auch Sinn. Das haben wir unter Federführung von Rudi Anschober in Oberösterreich sehr gut gezeigt. Dort hat in der letzten Legislaturperiode ein imposantes Renovierungs-/Erneuerungsprogramm für die Kleinwasserkraft stattgefunden (Abg. Scheibner: Viel Werbung wird da gemacht! Viele Inserate!), nämlich für über 250 Kleinwasserkraftwerke, Herr Kollege Scheibner, mit einer Effizienzsteigerung von 77 GWh! Ja, Herr Kollege Scheibner, da schauen auch Sie! (Abg. Scheibner: Ich schaue immer!) Das ist mehr als die Leistung des Kraftwerks Lambach.
Das sind sehr wohl auch Wege. Bei allem Verständnis für Kapitalerhöhungen ist die Frage, was man mit dem Geld macht. Die Frage ist natürlich schon: Wie sieht das Verständnis eines Energieversorgers, der mehrheitlich der öffentlichen Hand, der Republik Österreich gehört, aus? Versteht man sich so, dass man die Geschäftspolitik wie in den letzten 50 Jahren weiter fortführt, oder versteht man sich als Partner im Klimaschutz mit der Bevölkerung, mit der Wirtschaft in Österreich und setzt auf moderne und innovative Bereiche, oder lässt man das nur mit Inseratenkampagnen halbwegs schick und modern machen?
Das ist etwas, wovon wir glauben, dass es längst an der Zeit wäre – das gilt für alle Unternehmen, an denen sich die Republik Österreich beteiligt, beteiligt hat und Mehrheitseigentümer ist –: einen modernen, zukunftsweisenden, innovativen Weg im Sinne der Energieversorgungssicherheit und im Sinne des Klimaschutzes in Österreich einzuschlagen. (Beifall bei den Grünen.)
15.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Zanger gelangt nunmehr zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
15.35
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Wir Freiheitlichen werden der Kapitalerhöhung zustimmen.
Es gibt immer unterschiedliche Betrachtungsweisen, die man einem solchen Investment – und nichts anderes ist es ja – voranstellt. Da ist einmal die Sicht des Anlegers. Diese allein ist schon keine uninteressante, denn bei 9 Milliarden € Börsenkapitalisierung – die Hälfte davon Bundesanteil, rund 4,5 Milliarden € – und heuer ausgeschütte
ter Dividende von 200 Millionen € beträgt allein die Dividendenrendite etwas über 4 Prozent. Viele andere Anleger wären froh, eine solche Rendite zu haben.
Des Weiteren geht es natürlich um Substanzerhalt und Wertsteigerung. Das kann man nicht auf die Schnelle abschätzen. Dazu gibt es die Sicht des Anteilseigners beziehungsweise Mehrheitseigentümers. Es geht um ein Unternehmen, das eine große Bedeutung für den Bürger und den Staat hat – das ist keine Frage –: zum einen als Mittelaufbringer für das staatliche Budget und zum anderen als Sicherstellung der Infrastruktur im Bereich Energie, Wasserkraft.
Das ist ein Thema, bei dem wir sagen: Wir sehen die Verantwortung als Staat, das für den Bürger sicherzustellen. Wir wollen mit der Wasserkraft einen Schritt weiter in die Energieautonomie kommen. Das ist sozusagen für uns eindeutig ein Argument dafür.
Was für uns ein weiteres wichtiges Thema ist: Wir sagen, ja, wir als beherrschender Eigner sozusagen wollen den Einfluss weiter aufrechterhalten wissen! Wir wollen aus wirtschaftlichen Überlegungen – diese wurden ja schon genannt: Arbeitsplätze, die ganze wirtschaftliche Komponente –, aber auch aus unternehmensbezogenen Überlegungen hier mitgehen.
Wenn jemand meint, der strategische Einfluss wäre da zu wenig, dann muss man sagen: Okay, das kann durchaus sein, dann habe ich aber als jemand, der da mitgeht, noch die Möglichkeit, weiter zu verhandeln, ständig am Drücker zu bleiben. Das kann ich, wenn ich anders argumentiere und sage: Nein, ich will diese Erhöhung überhaupt nicht!, meines Erachtens nicht tun.
Ein Investment ist sozusagen immer ein Abwägen von Plus und Minus. Für die Freiheitliche Partei hat sich in diesem Sinne ein eindeutiges Plus für den Staat Österreich und für dessen Menschen ergeben. (Beifall bei der FPÖ.)
15.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
15.38
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann Cap, „schleich dich“, „Vollkoffer“, „sei nicht so deppert da draußen“, „du Flegel, du“! – Keine Sorge Frau Präsidentin, Sie müssen mir keinen Ordnungsruf geben. Das sind alles Zitate (Abg. Hörl: Vom Westenthaler!), die aus der ÖVP in Richtung Ihres Redners Krainer herausgerufen worden sind. Sie sind sicher auch im Protokoll dann nachzulesen.
Und das Ganze vor dieser „Wellnessklausur“ der Koalition in Loipersdorf! Ich habe eher den Eindruck, ihr werdet diese Klausur nicht bei Wellness und Sauna, sondern mehr auf der Blutwiese verbringen, wenn das so weitergeht. So ähnlich kommt mir das vor. (Beifall beim BZÖ.)
Das ist Koalitionsstil Marke SPÖ-ÖVP. Herr Krainer, Gratulation, was Sie da alles ausgelöst haben! Aber alle Achtung, die Stimmung ist am Höhepunkt.
Ich komme aber jetzt zum Thema, weil es ja wichtig ist und weil man diese Kapitalerhöhung über den Steuerzahler – wie wir heute am Vormittag schon von unserem Klubobmann gehört haben –, der dafür einspringt, einfach nicht akzeptieren kann, und nicht abgehoben davon diskutieren kann, wie sich der Verbund in diesen letzten Jahren und Monaten verhält, vor allem aber auch, wie sich die Bundesregierung mit einer völlig nebulosen, nicht vorhandenen Energiestrategie verhält.
Muss man sich vorstellen, dass der Verbund ... Die Kollegen von der FPÖ verwundern mich. Auch im Ausschuss verwunderten sie mich schon, wo sie sang- und klanglos, in Wahrheit ohne Begründung – heute auch wieder: ohne Begründung – gleich dieser Ka
pitalerhöhung zustimmten. Ich frage mich: Warum? Denn auch die FPÖ – so habe ich gedacht – steht für die Konsumenten und die Strombezieher. 60 000 Haushalte, Kunden des Verbunds, gibt es allein in Wien, in ganz Österreich sind das 240 000 Haushalte. Das ist nicht wenig.
Es ist interessant, sich die Entwicklung des Strompreises anzuschauen, zumal der Verbund noch Anfang dieses Jahres damit geworben hat, dass er der günstigste Anbieter ist, Aktionen für die Kunden gemacht hat, Kundenfängerei betrieben hat, um dann ein paar Wochen später ganz massive Strompreiserhöhungen durchzuführen, die die Konsumenten zahlen und die vor allem auch die KMUs – die kleineren und mittleren Unternehmungen – zahlen, denn die haben überhaupt nichts von den Strompreissenkungen, die – und jetzt kommt es! – international bereits durchgeführt worden sind. Seit August 2009 rasseln die internationalen Energiepreise in den Keller, und was macht der Verbund in Österreich? – Er erhöht die Strompreise! Das ist inakzeptabel, und das kann man nicht losgelöst von der heutigen Debatte diskutieren, sondern das muss man auch in Betracht ziehen. (Beifall beim BZÖ.)
Übrigens kritisiert dieses Faktum einerseits der Präsident der Arbeiterkammer Tumpel fast wöchentlich und beschwert sich in seiner Funktion als AK-Präsident zu Recht darüber, dass die Stromkunden vom Verbund massiv abgezockt werden, es kritisiert das aber andererseits auch ein anderer Sozialpartner, nämlich der Wirtschaftskammerpräsident Leitl, der genau das Problem im Zusammenhang mit den KMUs – ich könnte mehrere Zitate bringen – berechnet hat und gesagt hat, dass der Strompreis international im Laufe eines Jahres halbiert worden ist, aber die KMUs nichts davon mitbekommen haben, sondern nach wie vor einen zu hohen Strompreis bezahlen. – Und das kritisieren wir eben auch!
Ein zweites Thema ist die mangelnde Transparenz bei den Abrechnungen für die Strom- und Gaskunden. Als ich im Ausschuss gesagt habe, ich gebe es zu und ich stelle mich gerne an die Spitze aller Österreicher – es sind Hunderttausende –, die nichts mit ihrer Stromrechnung anfangen können, weil sie zu kompliziert, zu intransparent und nicht lesbar ist, hat ein in seiner Selbstherrlichkeit unübertroffener Abgeordneter Krainer mir gesagt: Na da kommen Sie zu mir, ich erkläre Ihnen die Stromrechnung! – Bis heute habe ich Ihre Telefonnummer nicht, Herr Krainer! Ich würde sie ins Internet stellen und alle österreichischen Stromkunden, die sich mit der Stromrechnung nicht auskennen, auffordern, beim Herrn Krainer anzurufen. Ihre Telefonnummer wäre jahrelang blockiert, Herr Krainer! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Sehr gut!)
So ist es, und das sage nicht nur ich, sondern das sagt auch die Bundeswettbehörde (Abg. Dr. Bartenstein: Die „Bundeswettbehörde“? – Die Bundeswettbewerbsbehörde!), die wortwörtlich davon spricht, dass die intransparenten, größtenteils sogar rechtswidrigen Abrechnungen der Stromanbieter unfassbar sind. „Die Abrechnungen würden vielfach so verwirrend und unverständlich gehalten, dass ein einfacher Vergleich mit billigeren Anbietern und damit ein Wechsel unmöglich werde“, sagt die Bundeswettbewerbsbehörde. Aber der Herr Krainer kennt sich so gut aus und erklärt allen die Stromrechnung. – Wunderbar! Ich bin froh, dass Sie das wenigstens zusammenbringen, aber Sie werden merken, dass das ein Problem ist, so wie die Tatsache – dritter Punkt –, dass der Anbieterwechsel nach wie vor zu lange dauert.
Herr Staatssekretär, ich verstehe nicht, dass auch in der neuen Regierungsvorlage eineinhalb Jahre danach noch immer ein Zeitraum von drei Wochen für den Anbieterwechsel vorgesehen ist. Ja, wo sind wir denn?! Wir leben in Zeiten der elektronischen Kommunikation und Datenverarbeitung. Da kann es doch nicht sein, dass man drei Wochen auf einen Anbieterwechsel warten muss!
Reparieren Sie das, legen Sie eine ordentliche Strategie in der Energiepolitik vor, dann haben Sie uns auch wieder als Verbündete! Solange der Verbund nur Strompreise er
höht, intransparent ist und die Kunden verschaukelt, gibt es von uns auch keine Zustimmung für eine Kapitalerhöhung. (Beifall beim BZÖ.)
15.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Steindl gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
15.43
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Zuerst möchte ich noch kurz auf die Ausführungen von Kollegem Krainer eingehen – ich versuche, sachlich zu bleiben –: Wären die ÖBB nur ansatzweise so erfolgreich wie der Verbundkonzern, dann hätten wir auch keinen Grund, uns darüber zu äußern. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Binder-Maier: Äpfel mit Birnen!)
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir beispielsweise im Jahr 2004 im ÖBB-System, im Unternehmen ÖBB einen Abgang von 4 Milliarden € hatten und mittlerweile schon fast bei 7 Milliarden € angekommen sind. Zugleich wissen wir, dass es Länder mit ähnlicher Topographie gibt – beispielsweise die Schweiz, wo die Eisenbahnen in eine Höhe von über 3 000 Meter hinauffahren –, wo sogar Gewinne zu erwirtschaften sind. Also irgendwo mangelt es schon an der Effizienz, und vielleicht sind doch auch bestimmte Privilegien, die wir über kurz oder lang irgendwie kanalisieren sollten, ein Faktor. (Beifall bei der ÖVP.)
Zur Kapitalerhöhung des Verbundkonzernes: Meine Vorredner, vor allem Herr Kollege Ikrath, haben das schon ausführlich besprochen – 2,5 Milliarden € Gesamtinvestition, und volkswirtschaftlich gesehen werden wir 5 Milliarden € daraus generieren. Das sind mehr als 37 000 direkte Arbeitsplätze. Wir werden damit einen großen Sprung beim weiteren Ausbau der Wasserkraft machen, bis 2015 ist eine Steigerung auf in etwa 3,5 Terawattstunden geplant, was uns unserem Ziel für 2020 bezüglich erneuerbare Energien näherbringt. Es gibt auch in Österreich eine Energiestrategie, die ja schon mehrfach vorgestellt worden ist, aber offensichtlich ist das manchen trotzdem nicht bekannt. – Wir werden also auch dadurch eine entsprechende Steigerung erreichen können.
Zusätzlich wird der Verbund in die Infrastruktur investieren, damit für die Sicherheit der Energieversorgung sorgen, und letztlich wird sich auch für den Investor und Inhaber von 51 Prozent des Verbundkonzernes ein sehr bedeutender wirtschaftlicher Erfolg einstellen. Wir hatten beispielsweise im Jahr 2008 noch 119 Millionen € an Dividende, und der Verbund lieferte eine Körperschaftsteuer von 142 Millionen € ab. 2010 werden wir 225 Millionen € Dividende und eine Körperschaftsteuer von 197 Millionen € haben. Deswegen wird sich diese Investition sehr rasch amortisieren.
Ich möchte auch noch den Börsenwert in Erinnerung rufen, der im Jahr 2000 3,3 Milliarden € betrug und mittlerweile über 9 Milliarden € beträgt. Wir partizipieren daran ebenfalls. Diese Beteiligung ist für alle ein Gewinn: für die Umwelt, weil sie eine ökologische Zukunft bringt, für uns alle, weil Versorgungssicherheit besteht, und für den Staat, der ein gutes Investment hat, das wir auch weiter fördern und schützen sollten. (Beifall bei der ÖVP.)
15.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Donnerbauer: Die Wirtschaftsabteilung der Grünen!)
15.46
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Zum Streit ÖBB – Verbund: Mein Gott, ich erinnere mich daran, was der Opposition immer vorgehalten wird,
wenn irgendetwas junktimiert wird! Wir sagen Ihnen dann immer: Geh bitte schön, bei euch ist das tagtägliches Geschäft, und das ist ja auch nicht einmal illegitim, sondern das gehört halt zur Politik dazu. – In diesem Fall wird es wohl wieder einmal so gewesen sein, sonst wäre diese Vorlage, die wir jetzt beschließen, nämlich schon früher ins Hohe Haus gekommen. – Darum geht es mir zwar jetzt gar nicht, aber das nächste Mal, wenn eine der Oppositionsparteien irgendwo etwas herausverhandeln will, um an anderer Stelle Zustimmung zu signalisieren, bezeichnen Sie das bitte nicht als Kuhhandel! – Wenn es dort richtig ist, dann ist es da auch richtig, und ich meine, es ist ja auch richtig, weil es in der Politik um Interessenausgleich geht.
So! Was sind die Interessen der ÖBB? – Schauen Sie, Herr Staatssekretär, wir sind uns, glaube ich, schon einig, wenn es darum geht, dass man dort so etwas Ähnliches wie Privilegien, wenn anzutreffen, abbauen sollte, dass der ganze Verein effizient werden soll und so weiter. Man leidet ja als Kunde dort manchmal wirklich wie ein Schwein. – Das mag ja sein.
Aber die Frage ist schon, was daran schuld ist. Eine Teilschuld hat sicher die sogenannte Reform, die Anfang der 2000er durchgezogen wurde, denn diese hat ja die Ineffizienz dort erst so richtig zur Explosion gebracht, zur Blüte getrieben – das sollten Sie auch nicht ganz vergessen. Und wenn man das jetzt alles wieder ein bisschen besser macht, wird es allen recht sein. Nur muss Folgendes schon klar sein – und das verbindet jetzt in Wirklichkeit die beiden Themen: Einfach mit dem Finger hinzuzeigen und zu sagen, 3 Milliarden oder 4 Milliarden Abgang, das ist ein bisserl daneben.
Natürlich werden dort Leistungen vollbracht, die man volkswirtschaftlich betrachten muss und nicht nur betriebswirtschaftlich sehen kann, und der Punkt ist halt schon: Solange wir Verkehrssysteme haben, in denen namentlich der motorisierte Individualverkehr – und vor allem der Lkw-Transitverkehr –, wenn man Umweltkosten und alles einrechnet, bis zu zwei Drittel quersubventioniert wird, wird es mir, wenn die Alternative ÖBB lautet, noch lange recht sein – solange wir kein vernünftiges Ökosteuersystem oder vernünftige Wegemauten für den Lkw-Transit haben, dass nämlich endlich einmal Kostenwahrheit herrscht –, dass das andere, das besser ist und das angeblich ja immer von allen mehr gewünscht wird, eben in einem gewissen Teilbereich subventioniert wird. – So einfach ist das in der Ökonomie!
Es ist die zweitbeste Lösung, aber die beste wird ja nicht gemacht. Es wird ja auf europäischer Ebene kaum durchgesetzt, dass wir endlich zu wirklicher Kostenwahrheit kommen. Und den Teil lasse ich den ÖBB nicht in die Schuhe schieben – mit Sicherheit nicht! Wir können nicht dauernd diese Sonntagsreden zum Thema Klimaschutz und weiß der Teufel was noch über uns ergehen lassen und dann genau dort jene Teile des Defizits anrechnen, die in gewisser Weise gewünscht sind, weil das ja dort einen absichtlichen Subventionscharakter hat, wo an anderer Stelle durch Umstiegsmöglichkeiten größerer Schaden verhindert wird.
Die Rechnung ist einfach so absurd, dass damit einmal Schluss sein muss, oder Sie hören mit diesen Sonntagsreden zum Klimaschutz et cetera auf! (Beifall bei den Grünen.)
Das heißt nicht – und da erkenne ich Ihre
Absicht, denn Ihr Thema ist ja an sich ein anderer Zugang, soweit ich das
verstehe –, dass man nicht nachschauen soll, ob in dem Betrieb nicht
da oder dort irgendwie besser gewirtschaftet werden kann und dass er nicht da
oder dort überhaupt besser aufgestellt werden kann. Das sind zwei
völlig verschiedene Dinge, da treffen
wir uns ja wieder. In Rechnungshofberichten ist ja diese gan-
ze Angelegenheit leider immer stammgastartig vertreten; wir wissen das schon.
Ähnliches gilt aber auch beim Verbund. Rein betriebswirtschaftlich und aktienrechtlich ist das alles legitim, was da passiert, weil wir da ja als Republik – Gott sei Dank, sage
ich – noch Mehrheitseigentümer sind. Da ist das völlig vertretbar, und Herr Kollege Zanger hat das ja heute schon zum zweiten Mal zu meiner Überraschung sehr plausibel argumentiert.
Wir haben da aber trotzdem eine andere Position, und zwar dort, wo es darum geht, dass die gleiche Summe natürlich auch anderswo eingesetzt werden könnte. Ich bin da nicht so sicher, dass die Dividendengewinne, die dort rückgespeist werden, oder die Steuerzahlungen, die da erfolgen, wirklich dazu führen, dass endlich einmal die Energiepolitik anders aufgestellt wird. Entweder wir bekennen uns jetzt dazu, dass wir ein öffentliches Unternehmen haben, das den energiepolitischen Zielen – und das sind wohl auch Klimaschutzziele – entsprechend ausgerichtet wird, oder aber wir müssen direkt in die erneuerbaren Energieträger investieren – die nicht immer nur Wasserkraft sein müssen –, und zwar dort, wo es wirklich fehlt.
Diese Art von Stromwirtschaftspolitik, die da betrieben wird, halte ich für völlig verfehlt. Das kann man in bestimmten Regionen „wunderbar“ betrachten. Wenn wir nicht dazu übergehen, die Stromverschwendung – die dem Wert nach höchste Energieanwendungsform – so abzufangen, dass wir keine Verbrauchszuwächse haben, die uns einfach nur so davongaloppieren, wenn immer noch Raumheizungen mit Strom betrieben werden, wenn Warmwasser mit Strom aufbereitet wird – eine gigantische Verschwendung! –, dann wird das alles nichts nützen. Würden wir da etwas verändern, würden wir mit viel, viel weniger Geld viel mehr erreichen. – Das ist doch der Punkt! Das würde am Schluss dazu führen, dass wir uns diese Energiemenge immer ersparen. Wenn wir das aber nicht tun, wird uns der Verbrauchszuwachs immer davonreiten.
Das schaut zum Beispiel so aus, dass wir in der Steiermark mit einem Murkraftwerk mit einer Staustufe, die immerhin bis zu 100 Millionen € kostet – und da brauchen wir drei Jahre Bauzeit –, gerade so viel dazugewinnen, wie der Mehrverbrauch in 20 Wochen beträgt. Mit einer solchen Energie- und Strompolitik scheitert man völlig, weil man ja lauter neue Flüsse graben müsste und immer noch hintennach wäre, wenn man nicht in die Verbrauchsstruktur eingreift und da steuernd wirkt.
Da sind so viele Ineffizienzen zu heben, dass das in Wirklichkeit die vernünftigeren und besseren Investitionen sind. Aber das wird der Verbund genau so lange nicht machen, solange er noch am Stromverkauf verdient. – Das ist doch ganz logisch.
Also muss die Energiepolitik vom Kopf auf die Füße gestellt werden, weil das ja genau Ihr Dilemma ist. Sie folgen in Wirklichkeit keiner Energiestrategie, sondern Sie machen das, was die Unternehmen sagen – hier der Verbund, dort die OMV, und genau so schaut es am Schluss aus. Diese Klimaschutzreden können wir uns alle in die Haare schmieren – es gehört wirklich etwas gemacht! (Beifall bei den Grünen.)
15.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.
15.53
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Zuerst die Telefonnummer: 01 – für Wien – 24 7 24. Das ist nicht die Telefonnummer von Kollegem Krainer, sondern die Telefonnummer der E-Control. Wenn jemand Fragen zur Stromrechnung hat, kann er dort anrufen.
Zum Thema Kapitalerhöhung möchte ich Folgendes sagen: Erstens ist es, glaube ich, wichtig, dass wir der Erhöhung des Grundkapitals zustimmen, zum einen aus Gründen einer besseren eigenen Energieversorgung, zum anderen, weil wir in die derzeit wichtigste und meiner Meinung nach beste Form der erneuerbaren Energien investieren, nämlich in die Wasserkraft.
Ich sehe diese Beschlussfassung auch nicht so, dass damit quasi eine einseitige Vorfixierung verbunden ist, dass man nur mehr in Wasserkraft investiert. Wir haben im Zuge der Umsetzung des dritten Liberalisierungspakets und auch in weiterer Bearbeitung der Energiestrategie noch sehr viele Möglichkeiten, auch andere Formen der erneuerbaren Energie entsprechend zu forcieren.
Ich glaube auch, dass uns die Investition in die Wasserkraft hilft, uns der Erreichung der 20-20-20-Ziele der Europäischen Union zu nähern, zumindest im Bereich der Reduktion der Treibhausgase und beim Anteil an erneuerbaren Energien. Wo wir noch überlegen müssen, wie wir da weiter vorgehen, ist in der Frage der Energieeffizienz. – Da hilft uns das nicht.
Wenn wir zulassen, dass wir in Zukunft neun Energieeffizienzgesetze bekommen – nämlich für jedes Bundesland eines –, dann werden wir wahrscheinlich aufhören können, über all das zu diskutieren, was Herr Kollege Kogler vorher angesprochen hat. Ich glaube, es braucht ein bundesweit einheitliches Energieeffizienzgesetz. Dafür werden wir uns auch einsetzen.
Der zweiter Punkt, warum mir das wichtig ist, ist ein Bekenntnis zum öffentlichen Eigentum, zum strategischen Eigentum, zur Daseinsvorsorge. Ich hoffe sehr, dass mit den Investitionen, die da getätigt werden, auch hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden – in der Energiewirtschaft, aber auch in den Bereichen, die von diesen Neubauten ebenfalls betroffen sind, besonders die Bauwirtschaft. Das sind ganz, ganz wichtige Schwerpunktsetzungen, die uns auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten helfen, entsprechend etwas weiterzubringen.
Ich möchte bei der Gelegenheit die Betriebsräte des Verbunds unter uns begrüßen. Herzlich willkommen im Parlament und alles Gute! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
15.56
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Der Rohstoff Wasser ist einer unserer wertvollsten heimischen Naturschätze. Unser Land hat das Privileg, diese besondere natürliche Gegebenheit bestmöglich für sich und seine Bewohner zu nutzen.
Wasser ist auf der einen Seite Lebensmittel, Wasser ist aber auch Energieträger. Kaum ein anderes Land kann es sich wie wir – und da sage ich, Gott sei Dank – leisten, auf die Atomenergie getrost zu verzichten. Die Nutzung der Wasserkraft als erneuerbare Energie hat für Österreichs Stromproduktion eine hohe Bedeutung. Rund 60 Prozent der inländischen Stromerzeugung erfolgt durch Wasserkraft. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Versorgungssicherheit durch erneuerbare Energie sowie zur inländischen Wertschöpfung geleistet.
Die Kapitalerhöhung des Verbundes bedeutet eine Investition in die Wasserkraft und auch in die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung – Kapital, das auch die Erreichung der Energiestrategien im Hinblick auf die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energie unterstützt, Kapital, das aber auch den Ausbau der Pumpspeicherkapazitäten oder den Ausbau von Alternativen wie zum Beispiel der Windkraft unterstützt.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausbau der Wasserkraft bringt auch eine große volkswirtschaftliche Hebelwirkung. – Das ist schon angesprochen worden. Der Kapitaleinsatz des Bundes – das sind rund 500 Millionen € – erreicht insgesamt eine Investition von 2,5 Milliarden €, der gesamte volkswirtschaftliche Effekt wird mit 5 Milliarden €
beziffert – eine tolle Summe! Aber auch ein Beschäftigungsimpuls geht davon aus, und ich darf auch die Wachstumsstärkung erwähnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe aber auch, dass die Wasserkraft im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen und Zielsetzungen steht: Auf der einen Seite stehen Ziele der Energie- und Klimapolitik, auf der anderen Seite die Vorgaben des Natur- und Gewässerschutzes. Ich bin davon überzeugt – und es gibt ja viele gelungene Beispiele –, dass auch beim weiteren Ausbau der Wasserkraft sowohl die ökologische Verträglichkeit als auch die energiewirtschaftlichen Gesichtspunkte erreichbar sind.
Ich sehe in dieser Kapitalaufstockung einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie. Wir brauchen aber genauso die Mittel für die Förderung der thermischen Sanierung, auch im Sinne von Einsparungsmaßnahmen, wir brauchen aber auch Mittel zur Förderung aller anderen Alternativen – auch um insgesamt den Anteil Österreichs an der Wertschöpfung aus der Energieerzeugung zu erhöhen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort. – Bitte.
15.59
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da in dieser Debatte neben dem Vorzeigeunternehmen Verbund auch ein weiteres großes österreichisches Unternehmen angesprochen worden ist, nämlich die Österreichischen Bundesbahnen, darf ich dazu vielleicht ein paar Worte sagen. Für mich – und ich nehme an, für die gesamte Bundesregierung – gilt das, was im Regierungsprogramm festgehalten ist.
Darin heißt es wortwörtlich, dass „eine massive Erhöhung der Produktivität der ÖBB unerlässlich“ ist. „Eine Fortsetzung der ÖBB-Reform ist unerlässlich. Dabei gilt es insbesondere die Struktur weiter zu entwickeln und verstärkte Anstrengungen zur Senkung der Kosten zu unternehmen.“ – So weit zum Bereich ÖBB. (Beifall bei der ÖVP.)
Und jetzt zum Verbund. Das, was wir heute hier machen, ist für mich energie- und klimapolitisch zweifelsohne richtig, es ist wirtschaftspolitisch richtig und es ist auch volkswirtschaftlich richtig. Wie komme ich zu dem?
Herr Abgeordneter Westenthaler, mich freut es, dass über die Regierungsfraktion hinaus hier auch seitens der Opposition breite Zustimmung gegeben ist. Das halte ich für richtig, wenn man ein starkes österreichisches Unternehmen, wie es Abgeordneter Zanger auch ausgeführt hat, stärken möchte. Und wir sind in einer Situation, in der es darum geht, dem Verbund die Möglichkeit zu geben, weit über die 500 Millionen hinaus Kapital in die Hand zu nehmen, um hier eine Hebelwirkung zu erzeugen, die sich dann energie- und klimapolitisch richtig niederschlägt. Wir haben uns verpflichtet, bis 2020 34 Prozent an erneuerbaren Energien zu erreichen. Die Wasserkraft, wo wir schon sehr stark sind, ist da eine ganz große Möglichkeit.
Das Zweite: Es gelingt mit dieser Investition, eine Hebelwirkung mit einem volkswirtschaftlichen Gesamteffekt von 5 Milliarden € zu erreichen. Wir brauchen dies, um das Wirtschaftswachstum, das jetzt Gott sei Dank wieder im Anrollen ist, zu stärken. Daher ist dies volkswirtschaftlich absolut richtig. Wir müssen wirtschaftspolitisch und finanzpolitisch für den Standort Österreich alles tun, um auch nach dieser Krise die Unternehmen, die bei uns an der Börse notiert sind, zu stärken. Und auch vor diesem Hintergrund ist diese Entscheidung richtig.
Daher freue ich mich, dass eine so breite Zustimmung für diese Vorlage bei der bevorstehenden Abstimmung gegeben sein wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
16.02
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Dr. Matznetter das Wort. – Bitte.
16.02
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Damit wir nicht Äpfel und Birnen miteinander verwechseln – wir haben das schon im Ausschuss diskutiert –: Eine Kapitalerhöhung besteht darin, dass neu aufgelegte Aktien zuerst den bestehenden Aktionären angeboten werden, die zeichnen können und damit verhindern, dass sie einen geringeren Anteil am Unternehmen haben.
Bei diesem Teil machen wir
mit, weil wir es als richtig empfinden, dass die Republik Österreich zu mehr als 50 Prozent am Verbund beteiligt ist. (Zwischenruf
des Abg. Ing. Westenthaler.)
Wir müssen das auch tun, weil wir uns auch verfassungsrechtlich gebun-
den haben, das zu tun. Full stop. Das hat
mit den Strompreisen gar nichts zu tun. Das ist nämlich nicht einmal eine Ausgabe. Wenn Sie Ihr Geld nehmen und auf
ein Sparbuch legen, haben
Sie in der Brieftasche vielleicht auch 100 € weniger, aber auf dem
Sparbuch wird plus 100 vermerkt. Sie sind nicht ärmer geworden, Herr
Abgeordneter Westenthaler. Genauso
wenig ist das Zeichnen von Aktien eine Ausgabe. Und daher ist es als
solches eine Investition, und zwar eine vernünftige.
Ich möchte zur Kalmierung der Aufregung den Freunden des Regierungspartners nur ein paar Tipps geben.
Lieber Koni Steindl, bitte! Ich will jetzt gar nicht auf die Propagandawirkung eingehen. Ich meine, die Wahlergebnisse in der Steiermark und Wien haben gezeigt, es hat nichts gebracht. Insbesondere schickt man nicht den Staatssekretär hinaus, um als Eigentümervertreter für einen staatseigenen Betrieb Propaganda zu machen. Es ist gescheiter, das macht der Abgeordnete, nicht er. Das schadet ihm, das schadet euch bei den Wahlen, hilft nichts. Aber man darf die Propaganda nicht glauben, Koni, das ist das Allerwichtigste.
Es gibt keine 7 Milliarden. Wir haben 2 Milliarden, wenn wir alles einrechnen, auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die bestellten Leistungen, und der wahre Abgang waren 200 Millionen.
Die Schweizerischen Bundesbahnen bekommen den Gotthard-Tunnel aus dem Budget finanziert. Aber da die Haftungen mitzurechnen? Entschuldigung, wie soll ich der Opposition vorhalten, dass sie Äpfel und Birnen verwechselt, wenn ihr dasselbe in einer eigenen Propaganda macht? Daher meine Bitte: Die Wahlen sind vorbei. Lasst diesen Teil sein, bleiben wir bei dem Regierungsprogramm des Aufarbeitens der Vergangenheit!
Wir müssen die Spuren der Frau Minirock-Erlass-Forstinger, des Herrn Schmid-Burnout – und wen haben wir noch alles gehabt dort? – und des Hubsi Gorbach und all die Folgewirkungen (Zwischenruf des Abg. Grosz) bei den ÖBB aufräumen. Machen wir das Regierungsprogramm, erledigen wir das! Aber, bitte, die Wahlen sind vorbei, spart euch diesen Teil! Versuchen wir, die Unternehmen so zu führen, dass wir der Bevölkerung zeigen, wir haben eine Koalition, die es gut macht in der Wirtschaftspolitik, die es gut macht im Budget und die es auch schafft, die Vergangenheitstrümmer entsprechend zu reparieren, vom Deutsche Bank-Engagement, von Söllinger und Huber angefangen bis zu den Abenteuern im Iran und was es sonst noch alles gegeben hat. (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Grosz.)
Aber nicht politisches Geschäft machen und meinen, das wird bei der Ministerin, die es aufräumt, schon hängen bleiben, so genau schauen die Leute nicht hin, die ÖBB sind ohnehin rot. Das funktioniert nicht, quod erat demonstrandum. Diese Regierung handelt auch bei den ÖBB sehr, sehr gut, und unsere Ministerin Doris Bures kann es sehr
gut. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: 5 Millionen € Parteispende!)
16.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.
16.05
Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte zum Punkt 6 der heutigen Tagesordnung sprechen, zum Finalitätsrechtsänderungsgesetz 2010. Mit diesem Finalitätsrechtsänderungsgesetz wird die EU-Richtlinie vom 6. Mai 2009 umgesetzt. Ziel dieser Richtlinie des Rates und des Europäischen Parlaments ist es, im gemeinsamen Markt einen reibungslosen Ablauf von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und ‑abrechnungssystemen sicherzustellen.
Die diversen Konkretisierungen wie zum Beispiel die Verantwortung der Systembetreiber oder die Festlegung des Geschäftstages sowie weitere Klarstellungen und Präzisierungen der bisherigen Rechtslage sind effizienzsteigernd, kostenmindernd und aus Sicht des Konsumentenschutzes auch vorteilhaft.
Meine Damen und Herren! Aus der gegenständlichen Gesetzesvorlage entstehen weder für den Bund noch für eine andere Gebietskörperschaft Belastungen des Haushalts. Es werden auch keine neuen Planstellen benötigt.
Es liegen keinerlei anderslautende Vorschläge der Sozialpartner vor. Im zuständigen Ausschuss fand diese Regierungsvorlage breite Zustimmung aller Fraktionen.
Ein Wort noch zur Diskussion ÖBB – Schweiz: Ein Unterschied zwischen der Schweizer Parteienlandschaft und Österreich besteht darin, dass alle Schweizer Parteien hinter ihrer Bahn stehen und auf ihre Bahn stolz sind. Ich glaube, daraus kann man auch etwas lernen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ein Schlusswort seitens des Berichterstatters wird nicht gewünscht.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG samt Titel und Eingang in 879 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Finalitätsrechtsänderungsgesetz 2010 samt Titel und Eingang in 888 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (869 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten (913 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (870 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (914 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Weinzinger. Ich stelle die Uhr auf 3 Minuten. – Bitte.
16.10
Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche ganz kurz über den Punkt 8 unserer Tagesordnung. Es ist der Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong – was man in diesem Parlament alles lernt: es gibt eine Sonderverwaltungsregion Hongkong – der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie kennen unsere Haltung, insbesondere auch meine persönliche Haltung. Natürlich bin ich ein Freund von Doppelbesteuerungsabkommen, nicht zuletzt aufgrund meines zivilen Berufes als Steuerberater. Aber wenn Doppelbesteuerungsabkommen deswegen geändert werden, weil wir, die Republik Österreich, auf brutalen Druck der EU unser Bankgeheimnis so ändern mussten, wie es sich die EU und nicht diese Republik selbstständig vorgestellt hat, dann sind wir konsequent gegen solche Doppelbesteuerungsabkommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir werden also dem nicht zustimmen.
Nun könnten Sie meinen, jetzt haben Sie eine Ruhe von mir. Nicht gleich, aber in Kürze.
Frau Präsidentin, wir kennen einander ja schon aus dem oberösterreichischen Landtag, wo ich, auch unter Ihrem Vorsitz als Landtagspräsidentin, dienen durfte. Sie, Hohes Haus, kennen mich jetzt seit vier Jahren, und ich kenne Sie und dieses Parlament natürlich viel länger, aber ad personam seit vier Jahren.
Ich habe schöne und weniger schöne Dinge hier erleben dürfen. Das Aufleuchten des Lichtes wird mich momentan nicht allzu sehr irritieren. (Der Redner bezieht sich auf die Lampe, die das Nahen des Endes der Redezeit anzeigt.) Ich habe interessante Menschen kennengelernt, ich habe Überlegungen mitbekommen, die mir zum Teil über
haupt nicht gefallen haben, und ich habe Ansichten ertragen müssen, die mir weh tun. Weh getan hat mir immer, dass zum Beispiel meine Lebensmaxime, und das ist die burschenschaftliche Idee, von Teilen von Ihnen zum Teil kriminalisiert wurde. Das hat mir echt weh getan, denn ich weiß, dass das nicht richtig ist.
Weh getan hat mir die Gender-Entwicklung. Um klarzustellen und festzustellen, dass Mann und Frau selbstverständlich gleichwertig sind, dass Mann und Frau selbstverständlich gleichberechtigt sind, muss man doch nicht die Sprache – ein weiblicher Begriff – vergewaltigen. Das geschieht hier dauernd. Das tut mir weh. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es hat mir auch weh getan, das der Fluss so mancher sehr guter und interessanter Reden deswegen unterbrochen wurde, weil Sie den schlichten, einfachen Merksatz der deutschen Sprache nicht mehr wahrnehmen wollen, dass die Mehrzahl im Deutschen geschlechtsneutral ist. Wenn man bei einer Rede über Österreicher sprechen will und immer wieder „Österreicherinnen und Österreicher“ sagen muss, dann wird der Redefluss unterbrochen. Das hat mir auch weh getan, meine Damen und Herren.
Es hat mir auch weh getan, dass hier das eine oder andere Mal die gegenseitige Wertschätzung im Eifer des Gefechtes hintangestanden ist. Aber schließlich und endlich, so wurde mir schon in früher Jugend gesagt, ist ein Parlament, ob auf Landes- oder Bundesebene, kein Mädchenpensionat. Das muss man aushalten.
Schön war, dass ich hier wirklich interessante Menschen kennengelernt habe. Und ich stehe nicht an, festzustellen, dass ich aus allen Fraktionen, nicht nur aus meiner eigenen Fraktion, mitreißende und tolle Reden gehört habe. Dass dies nicht immer so war, lag oft an der Thematik, aber grundsätzlich waren einige wirklich interessante und mitreißende Reden, wie gesagt, von allen Fraktionen zu hören.
Ich habe auch in der einen oder anderen Fraktion Frauen und Männer kennengelernt, die ich selbstverständlich hoch achte und schätze und denen ich mich fast schon freundschaftlich verbunden fühle, ohne dass dadurch meine eigene Gesinnung auch nur im Geringsten verschoben wurde oder gelitten hätte.
Es war auch sehr schön für mich, dass ich miterleben durfte, dass in meinem eigenen Klub in diesen vier Jahren eine freundschaftliche Kameradschaft geherrscht hat und noch immer herrscht und dass wir mit unserem Klubobmann einen fast zu großzügigen, aber sehr, sehr erfolgreichen Mann haben. Mit „großzügig“ meine ich, dass er hie und da die Disziplin von uns selbst zu wenig gerügt hat, nämlich die mangelnde Disziplin. Das ist etwas, was mir leider insgesamt oft aufgefallen ist, die mangelnde Disziplin. Wir müssten schon mehr darauf achten, dass uns die Bevölkerung auch beobachtet und dass sie es schon ganz gerne sähe, wenn ihre Abgeordneten auch da wären.
Natürlich muss der eine oder andere einmal auf einen Kaffee gehen oder die Toilette besuchen oder hie und da einmal etwas essen. Man muss auch hie und da ein Bier trinken, was ich zum Beispiel nicht ungern mache, und ich verspreche Ihnen, ich werde jetzt im Anschluss ein Bier auf das Wohl dieses Hauses trinken.
Ich wünsche Ihnen allen und ich wünsche unserer Republik weiterhin einen gesunden, einen lebendigen Parlamentarismus. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg, vielleicht nicht allzu viel Erfolg im Hinblick auf Ihre politischen Entwicklungen. Mir selbst und meiner eigenen Fraktion wünsche ich das schon. Das liegt in der Natur der Sache.
Ich danke Ihnen, dass ich gut aufgenommen wurde, und wünsche Ihnen und unserem Parlament und unserer Republik weiterhin alles Gute.
Es lebe die Republik Österreich! (Lebhafter, teilweise stehend gespendeter allgemeiner Beifall.)
16.17
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Weinzinger, ich wünsche Ihnen natürlich auch persönliches Wohlergehen, und das im Namen der Kolleginnen und Kollegen, und zwar ohne Unterbrechung des Redeflusses. Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
16.18
Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Wenn Kollege Weinzinger noch gerne weiter ein bisschen aus dem Nähkästchen des FPÖ-Klubs plaudern möchte, dann würde ich meine Redezeit gerne zur Verfügung stellen. – Das wollte ich nur voranstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf das Thema Abkommen über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten mit den Vereinigten Staaten von Amerika etwas näher eingehen. Ich glaube, es handelt sich hier um ein wichtiges, deutliches, aber auch notwendiges Signal. Wir setzen hiermit ein Zeichen dahin gehend, dass wir willens, aber auch fähig sind, der globalisierten Kriminalität eine globalisierte Kriminalitätsbekämpfung entgegenzusetzen. Es ist aber auch ein Startzeichen, denn neben den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es eine Reihe von anderen Ländern, wo ein derartiges Abkommen sicherlich auch Sinn machen würde.
Worum geht es? – Es geht darum, dass verstärkt wahrnehmbar ist, dass Erträge aus Straftaten, aus strafbaren Handlungen von Tätern oder ganzen Tätergruppen in den jeweils anderen Staat verschoben und dort angelegt werden, im konkreten Fall USA und Österreich. Es ist nicht zuletzt durch die hervorragende Zusammenarbeit der Justiz und der Strafverfolgungsbehörden in beiden Staaten gelungen, beträchtliches Vermögen aus solchen Straftaten sicherzustellen. Soweit dieses Geld nicht den Opfern ausgefolgt oder zugeteilt wird, wird in beiden Staaten ein Verfallsverfahren eingeleitet und eine Verfallsentscheidung vollstreckt. Das auf diese Art und Weise für verfallen erklärte Vermögen konnte aber bislang zwischen den beiden zusammenarbeitenden Staaten nicht aufgeteilt werden. Das wird nun hier geregelt.
Es geht darum, dass jeder Vertragsstaat das Anrecht hat, eine derartige Aufteilung durchführen zu lassen; kein Vertragspartner muss aber diesem Antrag nachkommen, wenn er diesen Antrag nicht für angemessen hält. Das heißt also, eine unangemessene Bereicherung eines Vertragspartners, eines Vertragsstaates scheint hiermit ausgeschlossen.
Im Fall USA und Österreich müssen oder dürfen wir davon ausgehen, dass das Abkommen zu leichten Vorteilen für die Vereinigten Staaten führen wird, was aber die Sinnhaftigkeit dieses Abkommens sicherlich nicht prinzipiell in Frage stellt. Es geht nämlich darum, internationale Rechtshilfe zu stärken, Leistungsfähigkeit der Rechtssysteme und Vollstreckungsmechanismen zu stärken und international bei der Bekämpfung von Kriminalität auch wettbewerbsfähig zu bleiben.
Es geht auch darum, für Einzelstaaten Anreize zu schaffen, noch stärker zusammenzuarbeiten, noch stärker den internationalen Kampf gegen organisierte Verbrechen aufzunehmen, sei es in der Wirtschaftskriminalität, sei es in der Korruption, sei es im Schlepper-Unwesen oder im Drogenhandel. Insofern ist dieses Abkommen aus unserer Sicht vorbehaltlos zu begrüßen. Mögen weitere derartige Abkommen folgen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
16.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Lugar gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.21
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich werde es kurz machen: Wir stimmen dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht zu, weil wir damit ein Zeichen setzen wollen. Und zwar: Wir haben damals dem Amtshilfe-Durchführungsgesetz – für alle, die nicht wissen, was das ist: das ist die Aufweichung des Bankgeheimnisses – nur oder auch deshalb zugestimmt, weil wir damit einige Dinge mitverhandelt haben. Eine gewisse Bewegung ist in den Punkten zwar zu erkennen, aber ein Punkt stört mich noch etwas, und zwar der Umstand, dass es in Sachen Minderheitsrecht für Untersuchungsausschüsse, das wir damals mitverhandelt haben, aus meiner Sicht keine Bewegung gibt.
Mit dem Ablehnen dieses Doppelbesteuerungsabkommens wollen wir, wie auch schon in der Vergangenheit, ein Zeichen setzen dafür, dass Vereinbarungen einzuhalten sind. Wir werden also auch weiterhin keinem Doppelbesteuerungsabkommen hier zustimmen, und zwar so lange, bis Sie die Vereinbarung auf Punkt und Beistrich einhalten, denn ich erwarte mir, dass, wenn man sich etwas ausmacht, das dann auch danach dementsprechend hält. Deshalb schauen Sie, dass Sie Bewegung hineinbringen in die Frage des Minderheitsrechts in Bezug auf Untersuchungsausschüsse. Dann werden wir auch wieder bei Zweidrittelmehrheiten mitgehen. Sonst sieht es da nicht so gut aus. (Beifall beim BZÖ.)
16.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.
16.23
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mein Beitrag nimmt auch Bezug auf das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Und zwar möchte ich gerne belegen, dass wir nicht unterschätzen dürfen, wie stark die wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Österreich und der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China tatsächlich sind. Die Exporte aus Österreich beliefen sich in den letzten drei Jahren im Durchschnitt auf 454 Millionen € pro Jahr und die Importe auf 138 Millionen €. Und was mich ganz besonders überrascht hat, ich wusste das nicht: Es gibt schätzungsweise 600 Betriebe von österreichischen Unternehmen, die in Hongkong angesiedelt sind.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei Herrn Bruno Bilek vom Außenamt bedanken, der mir diese Information zur Verfügung gestellt hat. Ich meine, dass es wichtig ist, das auch hier einzubringen, womit ich zeigen will, dass ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für unsere Betriebe, aber auch für die Standort-Attraktivität Österreichs sehr, sehr wertvoll ist.
Abschließend möchte ich dem Kollegen Weinzinger, der aus meinem Wahlkreis kommt, dafür danken, dass wir, obwohl wir politisch oft weit auseinander waren – nicht immer, aber oft –, immer eine persönliche Wertschätzung gelebt haben, die man wirklich betonen muss, nämlich Sie mir gegenüber und ich auch Ihnen gegenüber. Ich bedanke mich dafür. Es hat nie persönliche Verletzungen gegeben.
Ich wünsche Ihnen für die Zukunft das, was Sie bis jetzt nicht machen konnten, und dass es Ihnen dabei gut geht. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Gradauer.)
16.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Haider gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 3 Minuten. – Bitte.
16.25
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Wir werden diesem Abkommen mit den USA nicht zustimmen, denn wir betrachten amerikanische Schadenersatzansprüche äußerst kritisch. Zum Beispiel ist durch die Finanzkrise, die in den USA ausgelöst wurde, auch ein beträchtlicher Schaden für Österreich entstanden.
Wir können diesem Staatsvertrag nichts Positives abgewinnen. Denn: Er sieht auch nicht vor, dass die Geschädigten in Österreich entschädigt werden. Eine Rechtspflicht zur Aufteilung der Erträge – ich spreche jetzt das Thema „Erträge aus Straftaten“ an – wird durch diesen Vertrag auch nicht begründet. Wir können daher diesem Abkommen, wie gesagt, nichts Positives abgewinnen.
Es ist immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Die Amerikaner wollen etwas, und wir Europäer überschlagen uns, um es sofort umzusetzen. Ob wir einen Nutzen daraus ziehen können, interessiert überhaupt niemanden. Ich erinnere nur an Basel I und an Basel II. Und jetzt kommt auch noch Basel III. Das ist auch ein wunderbares Beispiel dafür: Da wollten die Amerikaner unbedingt eine weltweite Regelung für das Eigenkapital der Banken, und in Europa und Asien wurde es umgesetzt, mit dem Ergebnis, dass sich die Kredite enorm verteuert haben und unsere Banken einen eklatanten Wettbewerbsnachteil gegenüber den amerikanischen Banken haben, denn denen wurde es freigestellt, ob sie diesen Basel-Abkommen beitreten oder nicht.
Oder ein anderes Beispiel: das SWIFT-Abkommen. Da geht es um Kontodaten und Kontobewegungen von EU-Bürgern, also um recht heikle Daten. Diese werden nach Amerika versendet, um angeblich den Terrorismus bekämpfen zu können, aber obwohl das EU-Parlament schwere Bedenken geäußert hat über die lange Speicherung der Daten und auch darüber, dass diese Daten ohne Verdachtsmomente und ohne richterliche Erlaubnis eingesehen werden können, wurde es trotzdem auf Druck der Amerikaner hin beschlossen. Dieses reflexartige Verhalten den Amerikanern gegenüber findet einfach nicht unsere Zustimmung. Wir werden daher dieses Abkommen ablehnen.
Zum zweiten Abkommen, dem Doppelbesteuerungsabkommen, hat Abgeordneter Lutz Weinzinger ohnehin schon die Stellungnahme unseres Klubs abgegeben. Wir werden auch diesem Abkommen nicht zustimmen, und zwar nicht deshalb, weil wir gegen Doppelbesteuerungsabkommen wären, nein, das sind wir nicht, sondern deswegen, weil dieses Opfern des österreichischen Bankgeheimnisses auf dem Brüsseler Altar nicht unsere Zustimmung findet, zumal die einzige für uns auch im Fernsehen sichtbare Gegenleistung für dieses Opfern des Bankgeheimnisses die war, dass unser Finanzminister vom deutschen Finanzminister hinter dem Ohr gekrault worden ist. Ich hoffe, das war schön und hat ihm gefallen, aber uns hat es nichts gebracht. (Beifall bei der FPÖ.)
16.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
16.28
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Abgeordneter Haider hat durchaus recht mit den Überlegungen, die er grundsätzlich anstellt und die ja auch immer wieder ihre praktische Ausformung finden. SWIFT ist ein ganz dramatisches Beispiel dafür, wo man sich wirklich fragt, warum europäische Staaten als Einzelstaaten, aber auch in ihrer Erscheinungsform als Vereinigung in der Union, wo man meinen möchte – und das war immer das Argument –, dass sie im Rahmen der Union stärker sind, nur wenig ausrichten. Hätte sich nämlich das Parlament damals nicht auf die Hinterfüße gestellt, hätten wir noch schlechtere Regelungen gehabt, was SWIFT betrifft.
Es stimmt auch die Geschichte mit den Bankenrichtlinien, was Basel I, Basel II und Basel III betrifft, weil es dann auffällig war, dass genau die Amerikaner das in Wahrheit
nicht umgesetzt haben. Da greift man sich wirklich an den Kopf! Das stimmt schon alles. Es gäbe noch weitere Beispiele dafür.
Es ist ja sehr ambivalent, wie wir die Dokumente zu beurteilen haben, wenn es darum geht, was unsere Banken in Osteuropa machen. Im Bankenausschuss haben wir ja diesbezüglich allerhand erlebt. Und zwar hat sich die Regierung in der Übermittlung der Akten nicht korrekt verhalten. Aber die Akten beziehungsweise die Dokumente, um die es dort ging, waren schon interessant. Die sind ganz offensichtlich vom amerikanischen Geheimdienst gewesen, die schon darauf geschaut haben, dass andere Wirtschaftseinheiten, speziell in der Ukraine oder sonstwo, sich nicht so ohne weiteres ausdehnen können. Das hat uns zwar in den Kram gepasst, weil man einmal die Geschäftspraktiken gesehen hat, sofern die Vorhalte dort gestimmt haben, aber das ist schon auffällig, da gebe ich Ihnen völlig recht.
Trotzdem ist es so, dass man das, was vorliegt, schon im Einzelfall überprüfen muss. Und in diesem Fall würde ich doch meinen, dass erstens das Ziel vollkommen in Ordnung ist und zweitens auch die dazugehörige Maßnahme, nämlich zur Verbrechensbekämpfung einen Beitrag zu leisten.
In diesem Fall geht ja der Weg nicht über die Union. Das ist ja auch immer ein Anliegen Ihrer Fraktion gewesen, dass man da zu viel abgibt, sondern das ist ein bilaterales Abkommen, wo man doch selber einiges gestalten kann. Ich glaube, das, was darin eingeräumt wird, ist nur richtig und billig, gemessen an dem Ziel, das hier verfolgt wird – und das Ziel ist die Verbrechensbekämpfung. Die Amerikaner haben da natürlich speziell die sogenannte Terrorismusbekämpfung im Auge. Aber es gilt auch sonst.
Eines muss man schon sagen – und ich weiß, dass wir, was das Bankgeheimnis betrifft, unterschiedliche Auffassungen haben –: dass es nicht sein kann, dass Schutzbestimmungen, die dazu da sind, die berühmten kleinen Bürgerinnen und Bürger zu schützen et cetera, immer auch dort missbraucht werden, wo großes Verbrechen stattfindet. Da muss man eine Abwägung vornehmen. Und das ist öfter so. Deshalb findet auch diese Vorlage unsere Zustimmung.
Das gilt genauso für die Bestimmungen zu dem Besteuerungsabkommen, weil wir auch dort der Meinung sind, dass es sinnvoll ist, sozusagen ein bisschen abzurüsten, was all diese Schutzbestimmungen betrifft, weil das immer wieder missbraucht wird, und zwar von den großen Gaunern, während wir immer die Kleinen schützen wollen, und das geht nicht zusammen. So einfach ist das.
Herr Kollege Weinzinger, ganz habe ich Sie nicht verstanden, was Sie uns hier sagen wollten mit dem Redefluss oder so. Ich kann nur sagen: Im Ausschuss, im Speziellen im Finanzausschuss, wo ja sozusagen wenig ideologietriefende Themen an der Tagesordnung waren, war es schon immer wieder erfrischend, die Beiträge aus der Praxis zu hören. Das möchte ich durchaus einräumen. Hier herinnen sind wir natürlich bei den größeren Themen sehr unterschiedlicher Auffassung.
Ich wollte nicht verhehlen, dass Ihre Argumentations- und Ausdrucksweise dort einerseits wirklich davon zeugte, dass Sie von der Materie wegen Ihres Berufes offenkundig etwas verstanden haben, und Sie andererseits noch relativ normal dahergeredet haben. Das ist ja auch nicht immer selbstverständlich.
Am Schluss noch ein Appell, denn das Leben geht ja weiter: Ich glaube nicht, dass es so ein Problem war, wenn wir im Finanzausschuss „Kolleginnen und Kollegen“ gesagt haben. Also das geht sich schon aus. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Weinzinger.)
16.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.
16.33
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wesentliches Ziel des Abkommens zwischen Österreich und den USA über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für eine Aufteilung von Vermögenswerten über 10 000 €, die dem Verfall, der Einziehung, der Abschöpfung der Bereicherung oder der Vollstreckung einer vermögensrechtlichen Anordnung der anderen Vertragspartei unterliegen.
Mit dieser Ergänzung des seit 1955 bestehenden Vertrages über die Rechtshilfe in Strafsachen soll für Österreich eine unmittelbar anwendbare rechtliche Grundlage für die Aufteilung solcher Vermögensgegenstände mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschaffen werden.
Das Abkommen sieht keine Verpflichtung zur Aufteilung von Vermögensgegenständen vor. Weiters gehen die Verpflichtungen der Republik Österreich gegenüber Mitgliedstaaten der Europäischen Union beziehungsweise der Union selbst diesem Abkommen vor.
Wie den Erläuterungen entnommen werden kann, wurde von Kriminellen öfters versucht, die Erträge aus ihren strafbaren Handlungen jeweils in den anderen Staat zu verschieben und dort anzulegen. Da die Effizienz der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität und Geldwäsche von größter Bedeutung ist, wird die Erweiterung des Abkommens zweifellos dazu beitragen, dass sich Straftaten künftig weniger bezahlt machen. Außerdem wird verhindert, dass krimineller Reichtum zur Finanzierung weiterer krimineller Aktivitäten verwendet wird. Ich denke, eine Ergänzung, die wir unterstützen sollen. Wir jedenfalls werden es tun. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.35
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verbrechen darf sich nicht lohnen. Daher müssen wir Anreize schaffen, um kriminell erworbenes Vermögen sicherzustellen und auch aufzustöbern. Und das Asset Sharing Agreement ist ein Anreiz für das Aufstöbern und vor allem für Sicherstellungen in diesem Bereich.
Es soll in relativ kurzer Zeit, spätestens nächstes Jahr, auch spezialisierte Staatsanwälte geben, die eben darauf spezialisiert sind, kriminell erworbenes Vermögen aufzustöbern und sicherzustellen beziehungsweise abzuschöpfen. Denn: Je mehr Abschöpfungen, je mehr Sicherstellungen wir haben, desto besser ist es für die vielen Opfer von Wirtschaftskriminalität und desto besser ist es natürlich auch für unser Budget. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
16.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten, in 869 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Ziffer 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, in 870 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Ziffer 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (873 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert wird (929 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 6 Minuten. – Bitte.
16.37
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht einfach, zum Finanzsicherheiten-Gesetz zu reden, wenn hinter mir Justizministerin Bandion-Ortner sitzt, deren Ablöse in fast allen Leitartikeln der österreichischen Zeitungen gefordert wird. (Ruf bei der ÖVP: Geh hör auf! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wenn Sie es nicht lesen: Das Harmloseste, was geschrieben wurde, ist, dass unsere Justizministerin überfordert sei und keine gute Juristin wäre.
Frau Justizministerin, darüber möchte ich gar nicht spekulieren, ob Sie eine gute Juristin sind oder nicht, denn das ist der Punkt, der mich am wenigsten berührt (Abg. Großruck: Wozu willst du jetzt reden?), sondern ich will darüber diskutieren, ob Sie eine gute Justizpolitikerin sind, denn Sie sind jetzt Justizministerin. Und da muss man schon sagen: Tatsache ist, dass Sie seit Ihrem Amtsantritt in eine Pleiten- und Pannenserie getaumelt sind, von der Sie sich nicht erholen können. (Abg. Großruck: Was sind Sie von Beruf?)
Primär besteht Ihre Tätigkeit darin, irgendwelche Missstände zu rechtfertigen oder, wie man es eigentlich sagen muss, schönzureden. (Abg. Hornek: Sie haben keine Ahnung!) Das war zum Beispiel im Sommer 2009 der Fall, als es um Interventionen in heiklen politischen Causen gegangen ist. Der erste Schritt war, dass man auf Verrätersuche gegangen ist, anstatt sich mit den Missständen zu beschäftigen. Im Herbst 2010 haben Sie dann Fehler bei der Staatsanwaltschaft rechtfertigen müssen, nachdem Sie zuerst die Meinung vertreten haben, es sei eh alles in Ordnung. Und im Sommer 2010 ist es munter weitergegangen, als wir über die Missstände bei der Verfolgung von prominenten Wirtschaftskriminalfällen diskutiert haben. (Abg. Mag. Ikrath: Reden Sie jetzt endlich zur Sache!)
Frau Justizministerin, wenn ich mit Ihnen rede, habe ich manchmal den Eindruck, dass Sie Ihren Ausflug in die Politik ohnedies schon bereuen. (Abg. Mag. Ikrath: Ja, wenn Sie reden, schon!) Das ist auch nicht das Terrain, glaube ich, auf dem Sie sich gerne bewegen.
Die Frage ist schon, nachdem jetzt die Debatte um Ihre Person begonnen hat, ob Sie nicht der Justiz den Gefallen tun wollen, dass Sie ihr eine weitere Debatte ersparen, da sich die Justiz ohnehin in einer unruhigen Phase befindet. Das Letzte, was man jetzt brauchen kann, ist eine Justizministerin, die nicht handlungsfähig und nicht durchsetzungsfähig ist. Daher, glaube ich: Gehen Sie in sich und überlegen Sie sich, ob Sie sich nicht selbst aus der Schusslinie nehmen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grillitsch: Peinlich! – Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)
Zum Finanzsicherheiten-Gesetz: Das Finanzsicherheiten-Gesetz ist mit Sicherheit vom Justizministerium technisch einwandfrei gemacht. Es gibt aber eine Stellungnahme des Rechnungshofs, der man eine gewisse Aufmerksamkeit widmen sollte. Darin heißt es:
„Nach Ansicht des Rechnungshofes ist es im Hinblick auf die Finanzmarktkrise und die innovative Produktgestaltung insbesondere am derivativen Sektor auch in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen, dass neue Finanzkonstruktionen entstehen werden, deren Bewertung und das enthaltene Risiko nur mehr von ausgewiesenen Spezialisten zuverlässig beurteilt werden können.“
Was hier angedeutet wird, ist, dass durch die neuen einheitlichen Rahmenbedingungen dynamische Märkte entstehen, die genau jene derivativen Finanzprodukte fördern, die unübersichtlich sind und die schon einmal eine Krise ausgelöst haben. (Abg. Mag. Ikrath: Finanzsicherheit hat mit derivativen Produkten nichts zu tun, Herr Kollege! – Das ist unerträglich!)
In diesem Zusammenhang habe ich Sie auch befragt, ob Sie die Zweifel des Rechnungshofs ausräumen können. Sie konnten das nicht, sondern Sie haben gesagt, da ist das Finanzministerium zuständig. Nur: Mit dieser Arbeitsteilung fange ich nichts an, dass Sie die Gesetze machen und das Finanzministerium das bewertet. Wir wissen, dass auf europäischer Ebene bei der Regulierung der Finanzmärkte überhaupt nichts weitergegangen ist. Und am Ende weiß ich, wie die Arbeitsteilung ausschaut: Ein paar werden eine Krise verursachen, und der Steuerzahler wird sie zu bezahlen haben.
Solange unsere Bedenken nicht ausgeräumt sind, wird es daher von uns keine Zustimmung zum Finanzsicherheiten-Gesetz geben, weil wir sicher nicht Pate stehen dafür, dass hier Rahmenbedingungen geschaffen werden, die genau dann durch eine Dynamisierung des Marktes dazu führen, dass intransparente Finanzprodukte eine weitere Wirtschaftskrise erzeugen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Ikrath: ...! Das ist völlige Inkompetenz! Was ist denn da intransparent?)
16.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Neugebauer: Jetzt weiß ich, was kommt!)
16.42
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Justizministerin! Kolleginnen und Kollegen! Also, ich habe schon viele sehr schlechte Reden gehört, ich habe jetzt allerdings den Höhepunkt an Inkompetenz eines Abgeordneten dieses Hauses vernommen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP), und zwar in doppelter Hinsicht inkompetent: Zu der Materie hat er nicht ein Wort verloren, verwechselt derivative Produkte mit Finanzsicherheiten – Finanzsicherheiten, die Barguthaben oder Kreditforderungen sind. (Abg. Mag. Steinhauser: Lesen Sie Rechnungshof-Stellungnahmen!) Er hat keine Ahnung! Es scheint ihm auch gleichgültig zu sein, weil die Grünen ohnehin nicht regierungsfähig werden wollen – was ein Glück für dieses Land ist.
Und die andere Form Steinhauser’scher Inkompetenz erwies sich darin, wie er eine Justizministerin beurteilt hat (Abg. Brosz: Da sind Sie ein Spezialist, oder?) und verurteilt hat, und zwar in einer völlig absurden Weise. Und wenn wir in diesem Haus wenigs
tens das Gebot der Fairness noch gemeinsam hochhalten wollten, dann hat Kollege Steinhauser jetzt gezeigt, wie man kaum unfairer sein kann. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Großruck: Wehleidig ist er nur, ...!)
Diese Justizministerin hat nicht nur ein erstklassiges Gesetz vorgelegt – das hat Kollege Steinhauser ja selbst gerade bestätigt –, das für viele Unternehmen Finanzierungen wesentlich verbilligen wird (Abg. Brosz: Die „beste Justizministerin aller Zeiten“!), weil sie damit mehr an Bonität aufweisen können – im Zusammenhang mit Basel II und Basel III ein wichtiger Vorteil. Mit Derivativhandel hat das aber schon überhaupt nichts zu tun. Eigenartigerweise können die Grünen aber trotzdem nicht zustimmen, aber das ist eben jene Form der Fundamentalopposition, die in Wirklichkeit nicht sehr fruchtbringend ist. – Sie hat darüber hinaus ganz wesentliche weitere Initiativen gesetzt, und es sind Dutzende solcher Initiativen, die diese Justizministerin gesetzt hat. (Abg. Brosz: ... Majestätsbeleidigung, wenn ...!)
Ich bringe ein Beispiel, ein Beispiel aus jüngster Zeit: Die Justizministerin hat gerade zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, gerade zur Bekämpfung von Korruption ein ganzes Paket soeben erst in die Begutachtung geschickt, ein Gesetzespaket, mit dem sie auf jene Kritik, die wir immer wieder geübt haben, dass komplexe Fälle der Wirtschaftskriminalität nicht ausreichend konsequent verfolgt werden können, keine Waffengleichheit zwischen der Staatsanwaltschaft und den Beschuldigten gegeben ist, reagiert und diese Mängel jetzt eindrucksvoll behebt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neugebauer: Applaus!)
Und das verdient doch Zustimmung durch uns und Anerkennung! Aber Herr Kollege Steinhauser hat sich sicherlich nicht eine Minute damit beschäftigt, unterstelle ich, denn sonst könnte er nicht ans Pult gehen und eine derartige Inkompetenz an den Tag legen.
Betonen möchte ich, dass die Frau Justizministerin natürlich unser begründetes Vertrauen hat. Und ich sage „begründet“, weil sie eben jene Initiativen gesetzt hat, die enorme Verbesserungen sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im Strafrecht wie auch im Familienrecht beinhalten. Und daher verdient sie unser aller Vertrauen. (Beifall bei der ÖVP.)
Auf das der Grünen ist sie ja nicht unbedingt angewiesen. (Beifall bei der ÖVP.)
16.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – ans Rednerpult tretend –: Wem gehört die Begründung, die da liegt? – Abg. Neugebauer: Ist sie lesenswert? – Abg. Dr. Jarolim: Ich kann sie laut vorlesen, wenn der Herr Präsident das ...! – Abg. Neugebauer: Das ist vielleicht doch zu viel! – Abg. Dr. Jarolim: Wir können sie auch anschließend gemeinsam draußen lesen! – Abg. Neugebauer: Machen wir es dann! Die Bewertung überlass ich Ihnen! – Abg. Dr. Jarolim: Ja, gerne!)
16.45
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Materie, die wir heute besprechen, ist eine nicht ganz unkomplexe, würde ich sagen. Es ist auch von den Auswirkungen her nicht ganz leicht vorhersehbar. Der Grund dieser Vorlage ist irgendwie einleuchtend: Es geht dabei um eine Harmonisierung der Besicherungsmöglichkeiten, um die Einräumung von Pfandrechten nach einem bestehenden Verwertungssystem, das vorhersehbar ist und das nach Tunlichkeit europaweit durchgeführt werden soll und kann und damit eigentlich auch der Beschleunigung der Verwertungen – die nicht unbedingt ein Vorteil sein muss – dient; auf der anderen Seite allerdings auch um eine grenzüberschreitende Internationalisierung der Pfandsicherheiten, die sich hier jetzt auf Barguthaben, handelbare Wertpapiere und Kredite – nunmehr neu – beziehen.
Im Bereich der Großfinanzierungen ist das sicher ein Fortschritt, weil natürlich das, was bis dato auch vertraglich festgelegt worden ist, jetzt noch einen rechtlichen Rahmen dazubekommt und man damit eigentlich standardisierte, fertige Besicherungsprodukte anbieten kann.
Wo es problematisch werden kann, das ist im Bereich der KMUs. Das war eigentlich und ist auch unsere Sorge: dass es vermehrt dazu führen kann, dass KMUs jetzt relativ beschleunigt mehr oder weniger vom Markt genommen werden. Warum? – Weil es derzeit so ist, dass Sicherheiten, eingeräumte Pfandrechte, von KMUs eingeräumte Pfandrechte gerichtlich verwertet werden müssen. Zukünftig kann das auch privat erfolgen. Es kann erfolgen, indem man am gehandelten Markt etwas verkauft. Es kann allerdings natürlich nicht sichergestellt werden, dass damit auch quasi ein Druck ausgeübt wird und dass mit den Papieren auch gespielt wird – eine gewisse Insider-Information ist ja auf alle Fälle bei der Bank immer vorhanden, wo man dann die Verwertung entsprechend aussteuert.
Insofern werden wir uns mit sehr großer Obsorge und mit sehr großer Sorgfalt anschauen müssen, wie die Banken mit diesem Mehr an Instrumenten umgehen, ob das auch wirklich sehr verantwortungsvoll ist.
Wie gesagt: Konsumenten, Verbraucher sind hier nicht betroffen. Es sind die KMUs, und sie sind diejenigen, die derzeit auch am allermeisten leiden. Daher sollten wir hier besonders darauf achten, dass die Banken dieses Instrument nicht missbrauchen, sondern dass es wirklich so kommt, wie es auch in der Begründung der Regierungsvorlage vermerkt ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.48
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Es geht um eine Rechtsvereinheitlichung in Europa. Das ist einerseits gut, weil man natürlich sagt, es sollen die Wettbewerbschancen für die Banken auch entsprechend gleich sein. Es soll nicht in jedem Land andere Möglichkeiten geben. Die Auswirkungen von unterschiedlichsten Banksystemen haben wir auch schon schmerzlich erfahren.
Wir teilen allerdings auch die Bedenken, die Herr Kollege Jarolim, aber auch Kollege Wittmann hiezu im Justizausschuss vorgebracht haben. Man wird hier sehr sorgfältig beobachten müssen, damit hier kein Missbrauch mit KMUs betrieben wird.
KMUs – klein- und mittelständische Unternehmen: Kollege Katzian, Sie haben zuerst gemeint, dass dieses Gewinnemachen vielleicht etwas Schlechtes sei. Gewinne zu machen ist nichts Unanständiges! Es ist wesentlich besser, als im Unternehmen rote Zahlen zu schreiben. Dann können diese Unternehmen nämlich Steuern zahlen und auch Arbeitsplätze sichern. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)
16.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler mit einer gewünschten Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.
16.50
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Die Debatte über Versagen oder Nichtversagen im Justizressort werden wir morgen führen; die Frau Bundesminister weiß das schon. Wir werden auch die Debatte über den Rzeszut-Bericht noch zu einem anderen Tagesordnungspunkt führen.
Kollege Steinhauser, das ist der falsche Tagesordnungspunkt, um über die Frage der Besetzung des Justizressorts zu reden.
Diese Vorlage ist eine unproblematische Vorlage. Im Gegenteil: Ich möchte der Frau Bundesminister in diesem Zusammenhang durchaus Anerkennung zollen, weil es dem Ressort gelungen ist, im Zuge der Verhandlungen im Rat dafür zu sorgen, dass man den wichtigen Bereich der Konsumenten und der klein- und mittelständischen Unternehmen herausnehmen konnte, dass Kredite von ihnen als Schuldner nicht zur Besicherung dienen können, denn das halte ich zum Schutz der Konsumenten und zum Schutz der klein- und mittelständischen Unternehmen für geboten und für sachlich richtig, weil diese sich am allerwenigsten wehren können.
Wir müssen ja wissen, dass es auch in Kreditverhältnissen entsprechende Machtunterschiede gibt. Da ist es ja auch so, dass der Kreditgeber mitunter eine dominierende Position hat und der Kreditnehmer oft dem Kreditgeber ausgeliefert ist. Wenn der jetzt noch damit rechnen müsste, dass sein Gläubiger die Schuld, die er ihm gegenüber hat, auch noch zur Besicherung gegenüber einem anderen, unter Umständen noch mächtigeren Gläubiger seines Gläubigers weitergeben darf, dann wird, glaube ich, die Problematik evident und ist klar, dass es vernünftig war, diese Kredite auszunehmen. Das ist ausdrücklich anzuerkennen.
Insgesamt glaube ich auch, dass die Regelung, die hier im Grunde nur eine Anpassung ist, die neben den Barsicherheiten und den Finanzinstrumenten in dem bereits bestehenden Finanzsicherheiten-Gesetz vorzunehmen ist, eine Erweiterungsmöglichkeit darstellt, um Kredite zu bekommen, denn wir leiden beziehungsweise die Wirtschaft leidet ja darunter, dass sie derzeit keine Kredite bekommt, weil mit Basel II und jetzt schon nachfolgend Basel III in Wahrheit die Kreditflüssigkeit und damit die Liquidität der Wirtschaft leidet.
Das heißt, das ist also eine zusätzliche Möglichkeit und so maßvoll, dass jedenfalls die klein- und mittelständischen Unternehmer und die Konsumenten nicht fürchten müssen, als Schuldner unter die Räder zu kommen, wenn ihr Gläubiger die Forderung an einen noch mächtigeren Gläubiger zur Besicherung weiterreicht.
Das ist vernünftig, das macht Sinn. Und daher, glaube ich, ist es auch vernünftig, wenn man dieser Regelung zustimmt. (Beifall beim BZÖ.)
16.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Hakl gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.52
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Hohes Haus! Ich möchte doch noch einmal als jemand, der länger bei Gericht gearbeitet hat, auch in relativ komplexen Verfahren, mein Befremden darüber ausdrücken, was der Frau Justizministerin in ihrer vormaligen Funktion als Richterin vorgeworfen wird.
Wenn man in einem derartig riesigen Mammutverfahren, wie es der BAWAG-Prozess war, von 18 Anklagepunkten in 14 von der Generalprokuratur recht bekommt und dann als rücktrittsreif und schlecht, und keine Ahnung was, angeprangert wird, dann ist das nicht nur befremdlich, sondern aus meiner Sicht wirklich schockierend.
Wenn die Unfehlbarkeit der Justiz zum Maßstab dieses Hohen Hauses erhoben wird, dann weiß ich nicht mehr, ob wir überhaupt noch eine zweite und dritte Instanz brauchen. Und: Ja, es ist völlig normal und bei ausnahmslos fast jedem derart großen Verfahren der Fall, dass einzelne und in diesem Fall äußerst kleine, vergleichsweise kleine Anklagepunkte einmal auch wackeln und es eine andere Rechtsansicht – nicht mehr und nicht weniger – gibt.
Was da aufgeführt wird, geht an die Grundfesten der Demokratie und der Gewaltenteilung. Und für dieses Haus empfinde ich es als intellektuell äußerst beschämend, diesem Theater in den Zeitungen auch noch Vorschub zu leisten, indem wir hier mittun, der Rücktritt der Ministerin gefordert wird und Ähnliches.
Dies nur einmal einleitend, denn da bin ich wirklich zutiefst betroffen. Wenn das einreißt, dann schaffen wir doch wirklich alle Instanzenzüge bei der Justiz am allerbesten ab, denn wir haben ja gefälligst unfehlbare Richter zu haben. Wo sind wir denn? (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Nachdem mir jetzt einmal kurz das Herz übergegangen ist und ich der Frau Bundesminister an dieser Stelle für ihre hervorragende Arbeit aus tiefstem Herzen danken kann und da ich weiß, dass auch die Kollegen der anderen Fraktionen – egal, welches politische Theater heute aufgeführt wird – in Wahrheit überwiegend ebenfalls meiner Meinung sind, darf ich ganz kurz auf das angezogene Thema im Finanzsicherheiten-Gesetz, worüber es unterschiedliche Auffassungen gibt, eingehen.
Während im Haus einige der Ansicht sind, es handle sich bei der wahrgenommenen Ausnahme insbesondere für Einzelunternehmen um einen Vorteil für die Betroffenen, möchte ich nachdrücklich darstellen, dass ich es für einen großen Vorteil halte, wenn Forderungen gegenüber Einzelunternehmen auch von anderen, beispielsweise KMUs, als Sicherheiten herangezogen werden könnten.
Unsere KMUs und auch andere Einzelunternehmer, die ja üblicherweise nicht mit der allergrößten Liquidität gesegnet sein müssen, müssen auch Forderungen und auch andere Pfandrechte zur Verfügung stellen können, um eine bessere Bonität zu erhalten. Und das ist die absolute Mehrzahl der Unternehmen! Ich glaube, es ist wichtig, dass in Zukunft Unternehmen, gerade die kleinen, nicht nur dann einen Kredit bekommen, wenn – ich bringe da ein sehr oft zutreffendes Beispiel – die Großmutter drei Gründe zur Verfügung stellt, die noch verpfändet werden können. Da machte es sehr, sehr viel mehr Sinn, wenn auch Forderungen gegenüber kleinen Unternehmen als Sicherheiten herangezogen werden könnten. Dies wird in den Grundzügen möglich, die Ausnahme ist einer kleiner Wermutstropfen. Das verbessert die Bonität der mittelständischen Wirtschaft und damit den Wirtschaftsstandort Österreich. Und deswegen bin ich der Ansicht, wir beschließen dennoch ein gutes Gesetz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
16.57
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich ist die Anpassung an die Finanzsicherheitenrichtlinie durchaus eine begrüßenswerte, weil es zu einer Vereinheitlichung des Finanzmarkts beiträgt. Das ist an sich für den Geschäftsraum Europa und für den Kapitalraum Europa durchaus begrüßenswert.
Ich halte es auch für durchaus vernünftig, dass man auch Kreditforderungen nunmehr als Sicherheiten heranziehen kann. Es gibt keinen Grund, warum in Österreich Kreditforderungen nicht herangezogen werden sollen. Wir sind nach der Richtlinie auch verpflichtet, diese Kreditforderungen als Sicherheiten anzuerkennen. Daher setzen wir das in diesem Gesetz um.
Ich halte auch die Ausnahme für Verbraucher und Kleinunternehmen für richtig. Das ist auch eigentlich eine Maßnahme, die in der Richtlinie vorgesehen ist. Ich halte es auch für richtig, wie auch Kollege Stadler gesagt hat, dass wir von dieser Ausnahme Gebrauch machen.
Ich habe nur ein wenig Bedenken nicht bei der Umsetzung der Richtlinie, sondern bei dem darüber hinausgehenden Teil dieses Gesetzes, der nichts mehr mit der Umsetzung der Richtlinie zu tun hat, nämlich dass die Verwertung gegenüber Einzelunternehmen und auch juristischen Personen, wenn auf der anderen Seite eine Bank oder ein Kreditunternehmen steht, nunmehr beschleunigt und vereinfacht stattfinden kann. Das kann im Einzelfall zu einem Druck auf den Kleinunternehmer oder das Kleinstunternehmen führen.
Diese Vereinfachung der Verwertung, insbesondere bei Wertpapiersicherheiten, halte ich für problematisch, und ich glaube, man muss dann im Auge behalten, ob sich daraus missbräuchliche Verwendungen bei Kleinst- und Kleinunternehmen ergeben – das hat nichts mit der Umsetzung der Richtlinie zu tun, das hat mit der Praxis zu tun. Wir werden da ganz genau aufpassen, wie die Praxis in den Banken sein wird und wie die Handhabung dieses beschleunigten Verwertungsrechts bei den Banken dann stattfinden wird.
Nichtsdestotrotz, im Großen und Ganzen ist es ein Gesetz, das durchaus positiv zu sehen ist. Dieser kleine Detailbereich wird in der Praxis beobachtet werden müssen, ob es dadurch zu Nachteilen für Kleinunternehmen kommt. Aber ich glaube, wir sind alle nicht daran interessiert, hier etwaige Nachteile zu dulden, sondern dann letztendlich auch zu handeln, wenn das der Fall sein sollte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher gelangt nun mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten zu Wort. – Bitte.
17.00
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Änderung des Finanzsicherheiten-Gesetzes ist eine notwendige Richtlinienumsetzung. Es ist notwendig, den sachlichen Anwendungsbereich auf Kreditforderungen auszudehnen. (Präsident Neugebauer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Zum Nachdenken bringt mich jedoch jener Umstand, der heute schon mehrmals angesprochen wurde, nämlich die Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereiches auf Einzelunternehmen, juristische Gesellschaften und Personengesellschaften, wenn auf der anderen Seite ein professioneller Finanzmarktteilnehmer steht.
Wer sind die Einzelunternehmen und Personengesellschaften? – Es sind dies KMUs. Man muss sich die Situation ansehen. Ich weiß, die Argumente dafür sind, dass wir Transferkosten senken, dass wir das einzige EU-Land wären, wo dieser persönliche Anwendungsbereich nicht ausgedehnt würde. Man muss die Situation im Auge behalten und beobachten, wie sich das in Zukunft verhält.
Zur aktuellen Diskussion möchte ich einen Punkt zur Antikorruptionsstaatsanwaltschaft und deren Einführung einbringen. Frau Justizministerin, ich begrüße grundsätzlich die Initiative, die Sie da gesetzt haben. Ich glaube, wir alle stimmen darin überein, dass es wichtig ist, dass die Staatsanwälte gut ausgebildet sind, dass sie über ausreichend Kompetenz verfügen, derart große Wirtschaftsverfahren zu verfolgen. Man darf aber in dieser Diskussion nicht außer Acht lassen, dass oft auch Staatsanwälte von Verfahren abgezogen werden beziehungsweise versetzt werden oder aus anderen Gründen dem Verfahren entzogen werden. Es ist daher wichtig, dass wir sicherstellen, dass auch Wirtschaftsverfahren, bei denen Zigtausende Seiten dann wieder von einem neuen Staatsanwalt/einer neuer Staatsanwältin durchgearbeitet werden müssen, effizient und rasch zu Ende gebracht werden. Wenn wir ständig Versetzungen beziehungsweise einen neu
en Staatsanwalt/eine neue Staatsanwältin im Verfahren haben, dann werden diese Verfahren unnötig in die Länge gezogen. Meiner Ansicht nach muss es für uns oberste Priorität haben, wie Sie bereits bei der Einführung der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft angesprochen haben, sicherzustellen, dass innerhalb der Staatsanwaltschaft eine gewisse Führungskompetenz gewährleistet ist, dass die Staatsanwälte an den Verfahren dranbleiben beziehungsweise dass das Verfahren dann, wenn ein Staatsanwalt versetzt wird oder von selbst aufhört, so rasch und effizient wie möglich durchgeführt und zu Ende gebracht wird. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
17.03
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.
17.03
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal: Herr Steinhauser, warum sind Sie so aggressiv, frage ich mich. Wir haben doch immer eine ganz gute Gesprächsbasis gehabt. Ich werde das noch ergründen.
Nun zum Finanzsicherheiten-Gesetz, das unter diesem Tagesordnungspunkt verabschiedet werden soll. Es können jetzt auch Kreditforderungen Finanzsicherheiten sein, nicht jedoch dann, wenn der Schuldner ein Verbraucher oder ein KMU ist. Wieso? – Weil diese Personen, diese Gruppen vor besonders aggressiven Eintreibungsmethoden geschützt werden sollen. Um den Wettbewerbsnachteil abzuwenden, sieht das Gesetz jedoch eine Ausdehnung des persönlichen Anwendungsbereiches auf juristische Personen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften vor.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz entspricht dem europäischen Standard.
Herr Mag. Steinhauser, wenn Sie sagen, dass zu befürchten ist, dass es in Zukunft Finanzprodukte gibt, die sehr kompliziert sind, kann ich nur sagen: Ja, das stimmt, aber ich bin gerne bereit, Ihnen diese gemeinsam mit meinem Haus zu erklären. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)
17.04
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 929 der Beilagen.
Wenn Sie für diesen Entwurf sind, bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wenn Sie auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Der Entwurf ist mit Mehrheit angenommen und somit auch in dritter Lesung beschlossen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (867 d.B.): Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996 (930 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1080/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bündnis für mehr Kinderschutz gegen sexuelle Übergriffe (931 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte, Herr Kollege.
17.06
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die gegenständlichen Tagesordnungspunkte eingehe, möchte auch ich ein paar Worte zu den auch für mich nicht nachvollziehbaren Angriffen und Aufforderungen des Kollegen Steinhauser und vielleicht auch anderer in der Öffentlichkeit gegen die Frau Bundesministerin sagen.
Aus meiner Sicht ist es ungeheuerlich, überhaupt nicht nachvollziehbar und nicht verständlich, dass einerseits die berufliche Tätigkeit der Frau Bundesministerin als Richterin und andererseits ihre jetzige politische Funktion in einer, wie gesagt, für mich überhaupt nicht nachvollziehbaren und in meinen Augen auch nicht gerechtfertigten Form vermischt werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Das heißt nicht, dass man über dieses Urteil nicht diskutieren kann. Dieses Urteil wird im Übrigen zum Großteil auch von der Finanzprokuratur für richtig gehalten – wie es der Oberste Gerichtshof sehen wird, werden wir noch erleben. Das Ganze hat aber nichts mit der politischen Tätigkeit der Frau Justizministerin Bandion-Ortner zu tun.
Über die Erfolge, die in den letzten eineinhalb Jahren zu verzeichnen sind, könnte man auch sehr lange und sehr breit diskutieren; auch das würde sich auszahlen.
Ich fordere Sie daher auf, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren. Diskutieren wir die Justizthemen hier, die Diskussion über die vorhergegangene berufliche Betätigung gehört woandershin. Ich weiß nicht, was Sie, Kollege Steinhauser, außerhalb Ihrer Abgeordnetenfunktion in Ihrer beruflichen Tätigkeit allenfalls richtig oder falsch gemacht haben, ich würde Sie aber nie dazu auffordern, zurückzutreten, weil ein Fehler irgendwo in einer anderen beruflichen Tätigkeit zutage getreten ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt diskutieren wir die Regierungsvorlage: Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern. Es ist dies ein sehr wichtiges Übereinkommen, das sicherstellen soll, dass gerade im Bereich des Schutzes der Minderjährigen, aber auch der Obsorge klare Zuständigkeiten und auch eine klare Rechtswahl gegeben ist, sodass für jeden klar ist, welches Recht anzuwenden ist und welche Behörden zuständig sind. Das ist sehr wichtig, wenn es um den Schutz der Kinder, wenn es um die Interessen der Kinder, wenn es um Obsorge und ähnliche Fragen geht.
Das ist in diesem Übereinkommen geregelt. Es ist geklärt, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes da maßgeblich ist, auch für die Behörde, die zuständig ist. Es ist geklärt, dass das Recht dieses gewöhnlichen Aufenthaltes anzuwenden ist. Und es ist im Übereinkommen auch geregelt – ich glaube, das ist ganz besonders wichtig –, was geschieht, wenn Minderjährige widerrechtlich von einem Vertragsstaat auf das Gebiet eines anderen verbracht werden, nämlich dass dann trotzdem noch das Recht des Staates, in dem sich vorher der gewöhnliche Aufenthalt befunden hat, anzuwenden ist, sodass also eine widerrechtliche Verbringung von Minderjährigen, die leider auch vor
kommt – auch unter Verwandten, durch Elternteile –, keinen Einfluss auf die Behördenzuständigkeit und die Wahl des Rechts, das da anzuwenden ist, hat.
Ich denke, es ist richtig, dass wir dieses Übereinkommen gemeinsam hier beschließen, sodass das in Österreich anwendbar ist.
Ich möchte noch zu dem anderen Punkt kommen, der hier mit behandelt wird, zum Antrag des BZÖ betreffend Bündnis für mehr Kinderschutz gegen sexuelle Übergriffe. Dafür sind auch wir, für Kinderschutz gegen sexuelle Übergriffe, wir beweisen das auch in unserer täglichen Arbeit (Abg. Ing. Westenthaler: Deswegen stimmt ihr dagegen!) und nicht nur durch Entschließungsanträge.
Ich darf in diesem Zusammenhang zum Beispiel auf das Gewaltschutzgesetz verweisen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler), das von Kollegem Jarolim und von mir eingebracht und vom Justizministerium ausgearbeitet wurde und seit etwas mehr als einem Jahr gilt. Es beinhaltet beispielsweise, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr wohl auch die Ausdehnung des Strafrahmens, aber darüber hinaus auch andere wichtige Maßnahmen, nämlich eine Sexualstraftäterdatei, Auskünfte, ein Berufsverbot, die Ausdehnung von Verjährungs- und von Tilgungsfristen. All das ist in diesem Gewaltschutzpaket beinhaltet.
Wir sind ja auch bereit – das zeigt sich an dem Entschließungsantrag, der vom Kollegen Stadler eingebracht wurde und den wir gemeinsam angenommen haben, in dem es um Cyber Grooming geht, um die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen –, da entsprechende Regeln zu schaffen. Darüber braucht man nicht zu diskutieren, der Schutz der Kinder gerade gegen sexuelle Übergriffe ist ein sehr wichtiger Punkt.
In diesem Zusammenhang immer wieder nur die Strafrahmen auszudehnen, wird das Problem nicht lösen. Es bedarf da einer Fülle von Maßnahmen, und wir haben diese Maßnahmen mit dem Gewaltschutzpaket gesetzt. Wir setzen sie auch weiterhin. Ich meine, das ist der richtige Weg: effektive Maßnahmen zu setzen statt nur Forderungen aufzustellen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
17.10
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
17.10
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Justizministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz des sperrigen Titels des Übereinkommens – der Titel wurde ja vom Herrn Präsidenten und von meinem Vorredner genannt – und der Tatsache, dass der Staatsvertrag keine materiellen Regelungen enthält, stellt dieser, meine ich, einen sehr wichtigen Fortschritt für Kinder aus binationalen Beziehungen dar. Auch mir ist es wichtig, wie schon ausgeführt wurde, dass das für in Österreich lebende und betroffene Kinder in der Praxis bedeutet, dass das österreichische Recht angewendet wird, dass unsere Behörden zuständig sind und nicht das Rechtssystem des Landes, in das Kinder dann gebracht werden.
Es ist dennoch zu bemerken, dass die EU in dieser Frage gefordert ist, denn es sind fast nur europäische Staaten diesem Übereinkommen beigetreten. Von den nicht europäischen Staaten sind nur Australien, Marokko und Armenien beigetreten. Daher ergeben sich auch bei uns in der Praxis sehr oft Schwierigkeiten, wenn Beziehungen auseinandergehen und ein Partner aus einem nicht europäischen Land stammt und dieser Elternteil Kinder gegen den Willen des anderen Partners in sein Heimatland mitnimmt und dort dann das Recht des jeweiligen Landes zur Anwendung kommt und dabei selbstverständliche Schutzrechte von Kindern nicht beachtet werden, nämlich das Haager Minderjährigenschutzabkommen, das sich nicht besonders bewährt hat und deshalb durch diesen Vertrag ersetzt wird.
Dieser Vertrag stellt einen Paradigmenwechsel im Rechtssystem dar. Zukünftig sind die Behörden jenes Staates zuständig, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ein besonderes Beispiel ist Italien. Wenn ein Kind mit der Mutter in Italien lebte, krank wurde und – vor der Unterzeichnung des Vertrages – ins Spital musste – in Italien gilt die gemeinsame Obsorge, auch für nicht verheiratete Partner –, war es für die Ärzte sehr schwierig, den anderen Elternteil, in diesem Fall den Vater, aufzuspüren und das Einverständnis einer zukünftigen Behandlung zu bekommen. Das ist jetzt geregelt. Nachdem das Kind in Österreich lebt, gilt da unser Rechtssystem, und die Mutter kann das mit dem Arzt besprechen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch Folgendes sagen: Gerade da zeigt sich, wie problematisch die gemeinsame Obsorge ist. Meine Fraktion wird, wenn die gemeinsame Obsorge nicht freiwillig zwischen den Elternteilen geschlossen ist, einer verpflichtenden gemeinsamen Obsorge ganz sicher nicht die Zustimmung geben.
Insgesamt ist dieses Übereinkommen ein wichtiger Fortschritt für die Kinderschutzrechte und wird selbstverständlich auch von meiner Fraktion unterstützt. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
17.14
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.
17.14
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst zum Kinderübereinkommen. Auch dafür gibt es prinzipiell unsere Zustimmung. Es ist dies eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem, was bisher im internationalen Rechtsverkehr geherrscht hat. Es gibt dabei aber einen Wermutstropfen: Die Anerkennung und Vollstreckung der Schutzmaßnahmen ist jetzt wesentlich verstärkt. Das heißt, auch Österreich ist daran gebunden, Entscheidungen aus Rechtssystemen anzuerkennen, die uns vielleicht nicht gefallen oder die wir nicht als Rechtsstaat in unserem Sinne sehen. Wir haben da zwar einige Vorbehalte zu dem Übereinkommen angebracht, diese gehen aber, glaube ich, nicht sehr weit. Es muss uns also bewusst sein: Wir müssen jetzt in viel stärkerem Umfang als bisher Entscheidungen aus Rechtssystemen anerkennen, die vielleicht käuflich sind.
Nun zum zweiten Punkt, zum Entschließungsantrag der Kollegen Bucher, Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ. Das hat mich wirklich überrascht, noch dazu, weil Kollege Bucher jetzt immer davon spricht, dass das BZÖ eine rechtsliberale Partei ist. Es gibt ein unstrittiges Anliegen des Opferschutzes bei einem Missbrauch von Minderjährigen, es gibt aber auch ein – für mich – unstrittiges Anliegen, den Rechtsstaat aufrechtzuerhalten. Und da wurde ein Antrag eingebracht, bei dessen Umsetzung man den Rechtsstaat auf den Kopf stellen würde.
Gerade bei Delikten wie den Missbrauchsdelikten, wo wir bereits extrem lange Verjährungsfristen haben, zu Recht lange Verjährungsfristen haben, wo die Verjährung in der Regel überhaupt erst mit der Volljährigkeit beginnt, eine völlige Abschaffung der Fristen zu verlangen, ist grotesk, denn bei allem Schutz der Opfer müssen wir natürlich auch den Schutz des unschuldig Beschuldigten im Kopf haben (Abg. Ing. Westenthaler: Den Schutz des Täters!), denn ein wesentlicher Teil unserer Rechtsordnung ist der Schutz des unschuldig Beschuldigten – und das ist nicht der Täter! (Abg. Ing. Westenthaler: Des Täters!) Der unschuldig Beschuldigte ist kein Täter, sondern ist einer, der in die Mühlen des Gesetzes kommt. Und gerade bei diesem Kreis an Delikten gibt es eine enorm hohe Zahl von Fehlurteilen beziehungsweise von Verfahren (Abg. Ing. Westenthaler: Gut, dass wir uns da unterscheiden!), die lange geführt werden, oft sogar mit Verurteilungen, mit langen Freiheitsstrafen enden, und die dann wieder aufgerollt werden.
Also da zu sagen, dass es auch nach 50 oder 60 Jahren, wenn niemand mehr ein ver-nünftiges Verfahren führen kann, möglich sein sollte, Dinge strafrechtlich zu verfolgen, ist meiner Ansicht nach absurd und stellt wirklich den Rechtsstaat in Frage. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir befinden uns da in einer Rechtsmaterie, wo in sehr vielen Fällen Psychologen oder Traumatologen entscheiden, wie das Verfahren ausgeht. Wir sind in sehr vielen Fällen vor das Problem gestellt, dass der Täter oder angebliche Täter nichts weiß und nichts gemacht hat und das Opfer oder oft auch angebliche Opfer in einem Alter von 30 oder 35 Jahren Beschuldigungen vorlegt über Sachverhalte, die 25 Jahre zurückliegen. Wir sind da in einer Zone, wo der Rechtsstaat an seine Grenzen stößt, wo es außer einem psychologischen Gutachten kaum mehr Beweismittel gibt.
Völlig unverständlich ist weiters zum Beispiel die Abschaffung des § 207 StGB. Es wird gefordert, die Abstufung der Deliktschwere fallen zu lassen. Es soll völlig gleich sein, ob jemand jemanden beim Duschen – ich erinnere da an einen bekannten Fall – angeblich gestreichelt hat oder mit jemandem den Beischlaf vollzogen hat. Das sind Dinge, die in der Gewichtung völlig anders sind. Und selbstverständlich muss eine Strafordnung, die ein bisschen etwas auf sich hält, differenzieren hinsichtlich der Schwere von Delikten und damit auch der Bestrafung von Delikten.
Das Letzte ist das Verlangen, keine bedingte Strafnachsicht sowie keine bedingte Entlassung wegen Sexualstraftaten zu machen. Das ist etwas völlig anderes. Die bedingte Entlassung hat nichts mit dem Opferschutz und nichts mit der Strafhöhe zu tun, sondern ist eine Maßnahme nach einer verhängten Strafe, die gesetzt wird, weil sich jemand im Vollzug wohlverhalten hat. Wenn jemand gefährlich ist, wenn er nicht mehr auf die Öffentlichkeit losgelassen werden kann, dann muss er ohnehin in den Maßnahmenvollzug überstellt werden, dann ist ohnehin anders vorzugehen. Aber wenn jemand strafrechtlich behandelt und verurteilt wird ohne Maßnahmenvollzug, dann muss es natürlich die Möglichkeit geben, bei entsprechendem Verhalten wie jeder andere früher herauszukommen.
Deshalb ist dieser Antrag
völlig unverständlich und fast ein Schlag ins Gesicht mei-
ner tiefsten Überzeugungen des Rechtsstaates. – Danke. (Beifall
bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Hannes, das ist ein
alter FPÖ-Antrag! – Abg. Ing. Westenthaler: Den
Antrag hat die FPÖ
eingebracht!)
17.18
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
17.19
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte schon noch etwas zum bizarren Auftritt des Kollegen Ikrath, der hier von Inkompetenz geredet hat, und von Ihnen, Frau Justizministerin, die Sie mir hier angeboten haben, mir Finanzprodukte erklären zu wollen, sagen. Ich möchte feststellen: Beim vorhergegangenen Tagesordnungspunkt habe ich zweimal die Kritik des Rechnungshofes angesprochen – einmal heute, einmal im Ausschuss. Beide Male waren Sie nicht in der Lage, irgendetwas Vernünftiges beizutragen. Also sagen Sie nicht, Sie könnten Finanzprodukte erklären, wenn Sie nicht einmal Ihr Gesetz erklären können. Und Kollege Ikrath soll nicht von Inkompetenz reden, wenn er offensichtlich auch nicht in der Lage ist, auf die Kritik des Rechnungshofes vernünftig zu reagieren. (Abg. Mag. Molterer: Der „Herr Klug“!)
Der zweite Punkt: Wenn Sie noch länger in der Politik sein sollten – wir werden das sehen, es ist ja noch nicht endgültig entschieden, wohin Sie die Reise führt –, dann werden Sie lernen müssen, dass Kritik und das Vorhalten von Versäumnissen nichts mit „Ag
gression“, wie Sie meinen, zu tun hat, sondern Bestandteil der demokratischen Kultur ist, solange es nicht persönlich verletzend ist. Persönlich verletzt habe ich Sie nicht; sollten Sie sich persönlich verletzt fühlen, dann sagen sie mir das, dann werde ich mich selbstkritisch damit auseinandersetzen. – Das wird Ihnen nicht gelingen, ich bin nämlich stolz, zum Unterschied von anderen Kollegen, dass ich in diesem Haus in drei Jahren keinen einzigen Ordnungsruf bekommen habe. Also, das wird Ihnen nicht gelingen, Sie werden sich an Kritik gewöhnen müssen. Ich fürchte, die Kritik an Ihnen wird auch nicht abreißen.
Zum vorliegenden Übereinkommen: Das Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern behandelt ein wichtiges Anliegen. Die Mobilität nimmt zu, daher braucht es grenzüberschreitende Regelungen. Auch die Zahl der bilateralen Beziehungen nimmt zu, das heißt, auch da ist es sinnvoll, dass es klare Spielregeln gibt.
Zum Thema Kinderschutz wird aber nicht nur dieses Übereinkommen diskutiert, das ja außer Streit steht, sondern auch ein Antrag des BZÖ. Das ist ein bisschen das „Best of BZÖ“, das, was das BZÖ schon immer gefordert hat und immer wieder fordern wird. – Ich kann nur sagen: Sie können es öfter fordern, es wird deswegen auch nicht richtiger werden.
Vielleicht meinen Sie es gut und es ist nicht nur blanker Populismus, aber in einem Punkt kann man es ablesen: Sie haben schon vor ein oder zwei Jahren die Verdoppelung der Strafrahmen bei Sexualdelikten gefordert; die Frau Justizministerin weiß es. Wir haben das dann reformiert, in manchen Bereichen wurden die Strafrahmen angehoben. – Das ist dem BZÖ egal, es wird wieder die Verdoppelung gefordert. (Abg. Ing. Westenthaler: ... die EU ...!) Wie hoch die Strafrahmen sind, ist wurscht, Hauptsache, sie werden verdoppelt. – Das ist Ihre Politik: Das ist halt der Populismus jenseits der Frage, was tatsächlich hilft!
Denn wir müssen schon eines feststellen: Von der Verdoppelung der Strafrahmen allein haben wir noch gar nichts. Wir wissen, dass sich die potenziellen Täter durch Strafrahmen überhaupt nicht abschrecken lassen. Oder glauben Sie, dass ein potenzieller Straftäter sagt: Jetzt, wo der Kollege Westenthaler Rambazamba macht, werde ich mir die Sexualstraftat überlegen!? – So ist es nicht! Sie müssen angemessen sein, und das haben wir genau diskutiert, und deswegen hat es auch mit Zustimmung der Grünen die Erhöhung bei den Strafrahmen gegeben.
Es stellt sich schon die Frage, warum das BZÖ immer nur über 10 Prozent der Sexualstraftäter redet. – Mich interessieren die anderen 90 Prozent. Sie reden immer nur über die 10 Prozent, derer man habhaft wird, aber das wirkliche Problem sind die 90 Prozent, die die Dunkelziffer ausmachen, die völlig ungestört ihren grauslichen Delikten nachgehen. Da findet man in diesem Antrag nichts. Prävention, Enttarnung von Sexualstraftätern: Fehlanzeige! Bei Ihnen steht der Effekt im Vordergrund.
Wir wollen uns dieses Themas seriös annehmen, deswegen haben wir auch durchaus Verständnis gehabt für diesen „Cyber-Grooming“-Antrag, für diesen Entschließungsantrag, der hier vorliegt, nämlich deshalb, weil wir glauben, dass man da tatsächlich hinschauen muss – nicht deswegen, weil hier sofort wieder die totale Härte verlangt ist, sondern deshalb, weil das eine Chance ist, mit Tätern arbeiten zu können, die ihre Straftat noch nicht gesetzt haben, die ja schon im Anbahnungsstadium ausfindig gemacht werden konnten, wodurch man dann als Staat reagieren und vielleicht Schlimmeres verhindern kann. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
17.23
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.
17.23
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Herr Präsident! Ja, Herr Steinhauser, die populistische Europäische Union, wenn Sie das als populistisch bezeichnen, dass man die Verdoppelung der Strafrahmen fordert, hat vor wenigen Tagen beim EU-Rat – die Frau Ministerin war, glaube ich, persönlich anwesend – zum Teil so hohe Strafrahmen vorgegeben, dass es in Österreich zu einer Verdoppelung kommt. Das ist eigentlich der Skandal: dass wir das in unserem Land nicht schaffen, sondern dass die Europäische Union hergehen muss und sagt: Moment, da ist Handlungsbedarf!, die ach so populistische Europäische Union.
Das ist endlich einmal ein Beispiel, bei dem man die Europäische Union positiv zitieren kann. Sie hat generell gesagt: Da muss man etwas tun, das ist zu milde! Da muss bei den Strafrahmen etwas getan werden! – In manchen Bereichen würde das im Vergleich zur österreichischen Gesetzeslage tatsächlich zu einer massiven Ausweitung der Strafrahmen bis hin zu einer Verdoppelung führen. Nicht das populistische BZÖ sagt das, die populistische EU, Herr Kollege Steinhauser!
Aber noch interessanter war für mich heute Herr Kollege Hübner, der hier hergegangen ist und sich plötzlich von fundamentalen Grundsätzen der FPÖ der letzten 20, 30 Jahre einfach verabschiedet hat, denn das sind Antragsinhalte, die ihr alle miteinander schon eingebracht habt hier in diesem Hohen Haus (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan), und dass gerade Sie, Herr Kollege Hübner, Ihre Partei jetzt mit einem Schwenk sondergleichen in das Geheul aller anderen Parlamentsparteien einordnen, nämlich: Machen wir uns zunächst einmal Sorgen um die Straftäter! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)
Das war Ihre heutige Replik hier! Um die Täter macht er sich Sorgen: Es könnte ja sein, dass da vielleicht einer dabei ist, der unschuldig zum Handkuss kommt. – Aber wissen Sie, was mir lieber ist? – Dass keine Opfer unschuldig zum Handkuss kommen! Uns geht es um die Opfer (Beifall beim BZÖ), um die Kinder, die missbraucht werden, und nicht um die Täter, wie das bei Ihnen der Fall ist.
Und jetzt komme ich gleich zu einem aktuellen Ereignis. Eines war interessant: Hübner und Steinhauser gerade bei diesem Thema im Gleichklang: Maßnahmenvollzug muss man möglich machen. – Na klar soll man auch Straftäter, Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergangen haben, vorzeitig bedingt entlassen können, weil sie ja sowieso in den Maßnahmenvollzug kommen!
30. September 2010, Wien, Landesgericht: Verurteilung eines Sexualstraftäters – wieder einmal – zu zwölf Jahren Haft. Dieser Mann ist innerhalb der letzten Jahrzehnte, muss man sagen, insgesamt, alles zusammengezählt, zu 20 Jahren Haft verurteilt worden, in mehreren Schritten: einmal sechs Jahre, einmal vier Jahre, einmal acht Jahre, einmal zwei Jahre, weil er sich mehrmals an Kindern vergangen hat.
Dann ist Folgendes passiert: Im Jahr 2006 war die damals aktuelle sechsjährige Haftstrafe abgebüßt, und da ist er in den Maßnahmenvollzug gekommen, nämlich in eine Anstalt für gefährliche Rückfalltäter.
Dort kam dann kurze Zeit später der Psychiater daher und hat ihn untersucht. Und der Psychiater kam zu dem Schluss, dass von diesem Mann keine Gefährlichkeit mehr ausgeht. Die Gefährlichkeit, diagnostiziert er, wäre „,vollständig abgebaut‘“. Und er sagt dazu in seinem Gutachten – ich zitiere –: „Ein ,unvermeidliches Restrisiko‘ sei mittels Bewährungshilfe, einem Arbeitsplatz und therapeutischer Behandlung ,abzufangen‘,“ sagt der Herr sachverständige Psychologe.
Auf Basis dieser Expertise ist der Mann am 31. März 2009 aus diesem Maßnahmenvollzug entlassen worden. So wie Sie es gesagt haben: eine gewisse Zeit Gefängnisstrafe, dann Maßnahmenvollzug, und wenn er dort in Ordnung ist, wird er freigelassen.
Nur vier Wochen – ganze vier Wochen! – hat es nach Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug 2009 gedauert, nachdem er also auf freien Fuß gesetzt worden ist, bis er sich innerhalb kürzester Zeit an mehreren sieben- bis neunjährigen Buben und Mädchen mehrfach vergangen hat und wieder vor den Richter gekommen ist. – Das ist Ihr Maßnahmenvollzug.
Und jetzt sage ich Ihnen etwas: Wäre dieser Mann, so wie wir das fordern, lebenslänglich weggesperrt worden und nie mehr wieder auf freien Fuß gekommen, dann würde es diese neuerlichen Opfer nicht geben und wir hätten nicht das Leid dieser Kinder zu beklagen, Herr Kollege Hübner und Frau Kollegin Justizministerin! Das ist doch die Wahrheit! (Beifall beim BZÖ.)
Ich bin froh – ich bin sehr, sehr froh darüber –, dass es einen mutigen Richter gab, der endlich bei der Verurteilung dieses Mannes zumindest einmal für weitere zwölf Jahre – ich hoffe ja, dass dieses Element überhaupt nie mehr die Luft der Freiheit schnuppern kann – den Satz gesagt hat – ich zitiere den Richter, als der Mann vor ihm saß –:
„,Die einzige Möglichkeit ist die, Sie möglichst lange wegzusperren. Nur so kann man die Kinder vor Ihnen schützen.‘“
Danke, Herr Rat! Genau das ist unsere Linie. (Beifall beim BZÖ.) Diese Menschen gehören für immer weggesperrt und nicht mehr auf die Kinder losgelassen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Aber dann kommen Sie, Herr Hübner, und Sie, Herr Steinhauser (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Stefan und Mag. Steinhauser), hier heraus und reden von Maßnahmenvollzug und von den armen Verdächtigen: Es kann ja einer auch unschuldig verdächtigt worden sein. – Das ist wirklich unglaublich, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Ministerin! Wir haben eine Gesetzgebung hier in diesem Land, die in Wirklichkeit eine latente Pardonierung von Kinderschändern vollzieht – eine latente Pardonierung! (Abg. Mag. Stefan: ... Verjährungsfristen!)
Sehen wir uns auch eines genauer an: Wie hoch sind denn die Strafrahmen, die wir, jawohl, verdoppeln wollen? Wir wollen sie nicht nur verdoppeln, und zwar alle Strafrahmen, die bei Delikten gegen Kindern existieren, sondern auch eine Mindeststrafe von zumindest zehn Jahren einführen, und in schweren Fällen wirklich lebenslange Strafen. Herr Kollege Hübner, das ist auch immer eine zentrale Forderung der Freiheitlichen gewesen, das darf man nicht vergessen. (Abg. Mag. Stefan: Aber wir reden ja von Verjährungsfristen!)
Schauen wir uns an – ich erkläre Ihnen das jetzt –, wie das mit den §§ 206 und 207 StGB ist, weil wir da einen anderen Zugang, einen anderen Standpunkt haben! Wenn wir einen Paragraphen „Sexueller Mißbrauch von Unmündigen“ haben und einen weiteren Paragraphen „Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen“, dann sind wir der Meinung, dass es ein Signal wäre, ein offenes Signal, zu sagen, dass sexueller Missbrauch von Unmündigen grundsätzlich immer schwer ist. Es gibt keinen leichten und normalen Missbrauch von Unmündigen, es gibt nur schweren Missbrauch. (Beifall beim BZÖ.) Dieses Delikt ist grundsätzlich schwer, daher sollte man beide Paragraphen zusammenlegen und auch das höhere Strafausmaß entsprechend ansetzen.
Oder wenn ich mir diesen leidigen – ich sage es jedes Mal, Frau Ministerin, Sie wollen es nicht zur Kenntnis nehmen – § 92 StGB anschaue, „Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen“: Wissen Sie, was da die Höchststrafe ist, auf das Quälen von Unmündigen bis zum Tode – bis zum Tode?! – Höchststrafe: zehn Jahre, nicht lebenslänglich. Nicht mehr als zehn Jahre!
Frau Ministerin, ich erwarte mir von Ihnen, dass Sie sich diese Paragraphen einmal ansehen. Vielleicht müssen Sie das jetzt tun im Sinne der EU-Richtlinie, die Sie ja beraten haben, und nicht erst warten auf eine künftige Novelle des Gesetzes, vielleicht nehmen Sie das gleich zum Anlass und sagen: Jawohl, ich bringe jetzt in den nächsten Wochen eine entsprechende Gesetzesinitiative ein, in der die Strafrahmen verschärft werden und mit der wir eines deutlich machen: dass Mord an Kinderseelen mit physischem Mord gleichgesetzt und auch entsprechend geahndet wird in dieser Republik, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.) – Das ist das, was wir von Ihnen verlangen!
Zum Schluss verlangen wir noch etwas von Ihnen, Frau Minister. Wir sind Ihnen ja sehr dankbar – das muss man auch einmal lobend erwähnen –, dass Sie die erste Ministerin sind, die uns in einer umfassenden Anfragebeantwortung einmal Einblick dahin gehend gewährt, wie das mit den Haftentlassungen in Österreich so ist und wie das mit den vorzeitigen bedingten Haftentlassungen so ist, dass nämlich jährlich Tausende Verbrecher, ja, auch Schwerverbrecher, vorzeitig bedingt einfach entlassen werden.
Ich werde mich jetzt nicht auf den allgemeinen Teil beziehen, weil wir beim Kinderschutz sind, sondern nur auf den der Kinderschänder und Sexualstraftäter. Frau Ministerin, in Ihrer eigenen Anfragebeantwortung teilen Sie uns mit, dass aufgrund des Haftentlassungspaketes vom Jahr 2008 bis 2010, also in zwei Jahren, 309 Sexualstraftäter vorzeitig bedingt entlassen worden sind. Und, siehe da, davon sind 29 rückfällig geworden. 29 sind rückfällig geworden, und zwar nicht bei einer Tat, das sind ja meistens gleich immer mehrere Taten, mit denen sich diese Elemente an Kindern, mehreren Unmündigen vergehen.
29 Rückfallstäter als Ergebnis des Haftentlassungspakets der sozialistischen Justizministerin Berger, das im Jahr 2008 in Kraft getreten ist. 29 und noch viel mehr Opfer: Familien, Verwandte, Freunde, Beteiligte. – Das hätten wir uns sparen können, wenn dieses Haftentlassungspaket, so wie wir es gefordert haben, gar nicht in Kraft getreten wäre, Frau Ministerin. Das ist die Forderung! (Beifall beim BZÖ.)
Daher sagen wir Ihnen, Frau Ministerin, eines: Ich bitte Sie ausdrücklich, ich ersuche Sie, mit diesen Haftentlassungen zumindest bei Sexualstraftätern – wenn es nach mir geht, bei allen, aber zumindest bei Sexualstraftätern – jetzt einmal Schluss zu machen. Keine vorzeitigen bedingten Entlassungen für Sexualstraftäter!
Die Deutschen haben es Ihnen in diesen Stunden vorgemacht, denn diese haben jetzt einen Beschluss gefasst, dass es gerade bei Sexualstraftätern nicht mehr der Fall sein kann, dass keine Verwahrungshaft über die Normalhaft – bei denen heißt es ein bisschen anders – mehr verhängt werden kann.
In Wahrheit heißt das nichts anderes, als dass keiner, der sich bei einer Sexualstraftat an Kindern vergangen hat, der diese begangen hat, auf freien Fuß kommt, sondern dass der damit rechnen muss, dass er entweder lebenslänglich hinter Gittern sitzt oder zumindest lebenslänglich beobachtet wird, also lebenslänglich die Folgen dafür tragen muss, dass er einem Kind und einer Familie eine lebenslängliche Schändung und eine lebenslängliche Schädigung ihrer Seelen angetan hat. Der soll auch lebenslänglich dafür büßen. Das ist Gerechtigkeit in einem Rechtsstaat wie Österreich! (Beifall beim BZÖ.)
17.33
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.
17.33
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist zweifellos eine der wichtigsten Aufgaben des Staates, die schwächsten Mitglieder in der Gesellschaft besonders zu schützen, und zweifels
ohne gehören die Kinder da dazu. – Ich glaube, wir in Österreich können schon sagen, dass wir in Bezug auf Kinderschutz gut aufgestellt sind.
Herr Kollege Westenthaler, so sehr Ihre Anliegen berechtigt sind beziehungsweise sein mögen, über die Dunkelziffer, über die Kollege Steinhauser gesprochen hat – diese 90 Prozent, die nicht erreicht werden –, mache ich mir wesentlich mehr Sorgen. Diesbezüglich haben wir keine Antworten, da haben auch Sie keine Antworten. Und ich glaube, darum müssten wir uns wesentlich intensiver kümmern. (Beifall bei der ÖVP.)
Gerade heute, glaube ich, machen wir einen guten Schritt, weil wir eine Rechtsmaterie bereinigen, die doch immer wieder für Zwistigkeiten beziehungsweise Verzögerungen in der Rechtsprechung sorgt, indem wir nämlich die Zuständigkeit bei Doppelstaatsbürgern entsprechend klären.
Mit diesem internationalen Übereinkommen regeln wir die Behördenzuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Maßnahmen sowie die Maßnahmen zum Schutz der Person und des Vermögens der Kinder. Damit, glaube ich, hört wirklich ein Hin- und Hergezerre von Kindern auf, weil das eindeutig geregelt ist und sicher auch funktionieren wird.
Der wichtigste Punkt für mich ist dabei zweifelsohne der, dass in Hinkunft jenes Land zuständig sein wird, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und wo daher meines Erachtens auch am ehesten über die Interessen des Kindes entsprechend Bescheid gewusst wird.
Kinderschutz wird nie abgeschlossen sein, wird immer weiterentwickelt werden müssen, aber ich glaube, wir machen heute einen guten und wichtigen Schritt für dessen Verbesserung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
17.35
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.
17.35
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Kinder und Jugendliche bedürfen unseres Schutzes, sie brauchen unseren Schutz, wir Erwachsene müssen ihn den Kindern geben. Sie haben den Anspruch auf Schutz, und ich denke, er ist wichtig und notwendig. Und sexueller Missbrauch, meine Damen und Herren, Missbrauch an Kindern ist mit allen Mitteln zu unterbinden und zu bekämpfen, und vor allen Dingen auch an der Wurzel zu bekämpfen.
Wesentliche Schutzmaßnahmen, Schutzmechanismen und gesetzliche Regelungen wurden schon im ersten und zweiten Gewaltschutzpaket umgesetzt, und, wie heute schon erwähnt, steht eine neue EU-Richtlinie ins Haus, in der es vor allen Dingen um Maßnahmen gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen geht, wodurch sicherlich auch in Österreich ein neuerlicher Änderungsbedarf in den Strafgesetzen besteht.
Dabei geht es auch um die verdeckte Kontaktaufnahme von pädophilen Tätern zu Opfern über das Internet, und auch das soll zukünftig strafbar sein. Deshalb werden wir auch der Entschließung des Kollegen Stadler unsere Zustimmung geben, denn ich meine, gerade diese Aktivitäten sind besonders perfid und für Jugendliche, die sich im Internet bewegen, sehr, sehr gefährlich.
Drei Bemerkungen noch, meine Damen und Herren.
Erstens: Die Diskussion über eine generelle Anzeigepflicht wird immer wieder geführt, wenn es darum geht, dass Kinder Missbrauch ausgesetzt sind. Expertinnen vor Ort, wie zum Beispiel Mitarbeiterinnen des Kinderschutzzentrums in Amstetten, sagen mir immer wieder, wie groß die Problematik der generellen Anzeigepflicht für Opfer ist, denn schnelle und unvorbereitete Anzeigen belasten die Opfer sehr. Diese brauchen Zeit, sie
brauchen Beständigkeit, sie brauchen Zuwendung, um dann dem Ermittlungs- und Strafverfahren entgegentreten zu können und dafür gewappnet zu sein. Es muss abgewogen werden, was den Betroffenen zumutbar ist!
Zweite Bemerkung: Wichtig erscheint mir auch die Möglichkeit der systemübergreifenden Zusammenarbeit der involvierten Stellen, persönliche Zivilcourage der handelnden Personen und sorgfältige Planung der Hilfsmöglichkeiten, keine Schnellschüsse. Bedingung für diese Maßnahmen ist die ausreichende Finanzierung der verschiedensten Institutionen, die Kindern und Jugendlichen Schutz, Unterstützung und Hilfe anbieten.
Verstärkt müssen wir weiterhin bei der Prävention ansetzen. Kinder müssen gestärkt werden, Kinder müssen wachsam sein und Kinder dürfen und sollen Nein sagen können. Angst, meine Damen und Herren, muss genommen werden, denn Angst schwächt und macht hilflos.
Letzte Bemerkung, meine Damen und Herren: Die wirksamste Art der Missbrauchsbekämpfung ist eine hohe Verfolgungsintensität, also wenn man die Täter erwischt. Der hohe Strafrahmen hindert niemanden daran, diese Art von Missbrauch, vor allem diesen furchtbaren Missbrauch an Kindern, zu begehen. Das heißt, eine Kombination aus Strafe und Hilfsangeboten für die Kinderschänder ist ein weiterer Schritt gegen den Missbrauch.
Meine Damen und Herren! Wir sind auf dem richtigen Weg. Viele Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen wurden schon getroffen, weitere folgen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.39
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bundesminister! Zunächst zu Herrn Kollegem Hübner: Ich bin ein bisschen erstaunt über die Kritik an unserem Antrag. Erstens sind wesentliche Teile davon in Wirklichkeit uralte FPÖ-Forderungen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Hübner.) Wesentliche Teile! Zweitens hat deine Fraktion im Justizausschuss keine einzige Silbe der Kritik an diesem Antrag geübt, keinen Abänderungsvorschlag gemacht, sondern zugestimmt. Also was jetzt? Ist Hannes Hübner jetzt in der Fraktion isoliert, oder was? Keiner von den Abgeordneten, die im Justizausschuss saßen, hat irgendeinen nennenswerten Einwand gehabt.
Frau Kollegin Binder-Maier von der SPÖ hat wenigstens einen sachlichen Einwand gehabt. Die Grünen haben auch einen Einwand gehabt, auf den ich dann noch eingehe. Aber die FPÖ hat mitgestimmt, ich habe es jetzt extra noch einmal kontrollieren lassen. Natürlich, weil Sie sich darin wiedererkannt haben, na selbstverständlich, und weil er auch richtig ist.
Meine Damen und Herren! Nicht verstehen kann ich die Kritik des Kollegen Steinhauser, wenn er sagt, es sei keine Abschreckung, wenn man höhere Strafen vorsieht, aber gleichzeitig sagt, er will angemessene Strafen. Dann sind angemessene Strafen mindestens noch weniger abschreckend, wenn höhere Strafen schon nicht abschreckend sein sollen. Also was jetzt? Da ist es ja gescheiter, man straft gar nicht mehr, wenn es ohnehin keine abschreckende Wirkung hat. Das ist absurd!
Daher sind wir der Meinung, dass selbstverständlich höhere Strafen einen abschreckenden Charakter haben, einen generalpräventiven Effekt haben, und wir sind auch der Meinung, dass man entsprechend scharf in diesem Deliktsbereich vorgehen muss, bis hin zur elektronischen Überwachung und bis hin zur Sexualstraftäter-Datei, und zwar deswegen, weil – der Fall, den Kollege Westenthaler vorgetragen hat, und auch die Ausführungen des Kollegen Hübner belegen das – hier der Täter einen anderen Antrieb
hat als andere Straftäter bei anderen Strafdelikten. Das ist in Wirklichkeit ein nicht mit anderen Deliktstypen vergleichbarer Tatantrieb. Das ist das eine.
Das Zweite ist: Wenn Kollege Steinhauser und jetzt auch der Kollege von der ÖVP beklagen, es gehe doch um diesen 90-Prozent-Bereich der Taten, die nicht entdeckt werden ... (Abg. Mag. Steinhauser: Sind Ihnen die egal?) – Nein, die sind mir überhaupt nicht egal, aber dann verstehe ich nicht, wieso die Grünen und übrigens auch die Schwarzen im Ausschuss sagen – Kollegin Binder-Maier hat es sogar ausdrücklich gesagt, dass das der Hauptgrund sei, warum sie dem nicht zustimmen könne –, sie lehnen eine generelle Anzeigepflicht im Zusammenhang mit Sexualstraftaten gegen minderjährige Personen ab, so wie wir es verlangen. Das passt jetzt wirklich nicht zusammen.
Wenn man sagt: Wir wollen die nicht entdeckten Straftaten endlich entdecken, das ist unser Hauptanliegen!, und man dann gleichzeitig ablehnt, dass Straftaten, die von Ärzten und vom medizinischen Personal entdeckt werden, verfolgt werden sollen, man also der Meinung ist, es soll keine Anzeigepflicht für diese Fälle geben, dann ist das schlicht und einfach ein nicht mehr aufklärbarer Widerspruch, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Nun ein letzter Punkt noch zu dieser ganzen kauzigen Vorgehensweise im Zusammenhang mit unserem Antrag, „Cyber-Grooming“ zu bestrafen. Es würde zu weit führen, jetzt die Debatte aus dem Justizausschuss wiederzugeben. Die ÖVP erklärt, sie kann nicht mitgehen, weil im Text steht, dass wir die „schnellstmögliche“ Vorlage eines Gesetzentwurfes verlangen. Wir haben übrigens genau das verlangt – Frau Bundesministerin, jetzt muss ich Sie zur Zeugin berufen –, und zwar wortident verlangt, was vorher die Frau Bundesministerin im „Standard“ verlangt hat. Die ÖVP hat also gesagt, dem kann sie nicht zustimmen, weil da „schnellstmöglich“ drinnen steht.
Bei der nächsten Debatte – darauf komme ich heute noch zurück –, nämlich im Zusammenhang mit den Kopierkosten, hat sie gegen „schnellstmöglich“ auf einmal keinen Einwand mehr gehabt. Warum? – Weil die ÖVP selbst „schnellstmöglich“ erfunden hat.
Was aber die ÖVP übersehen hat, meine Damen und Herren, ist – da muss ich Sie jetzt warnen, Frau Bundesminister –, dass der Titel dieses Antrages spricht von „sofortiger Einführung eines strafrechtlichen Tatbestandes gegen ,Cyber-Grooming‘“. Das hat wahrscheinlich Ihre eigene Fraktion übersehen, dass „schnellstmöglich“ zwar gestrichen wurde, aber „sofortig“ im Titel geblieben ist. „Sofortig“ ist noch härter als „schnellstmöglich“, Frau Bundesminister. Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig, als wirklich mit einer entsprechenden Beschleunigung hier tätig zu werden.
Ein letzter Punkt, meine Damen und Herren, der sich aufgrund der Redezeit leider nicht ausgehen wird. Herr Präsident, ich weiß nicht, wie viel Redezeit ich noch habe, aber ich nehme die ganzen 10 Minuten in Anspruch.
Präsident Fritz Neugebauer: Noch 15 Minuten 33 Sekunden.
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (fortsetzend): Wunderbar! Dann komme ich auf einen Fall zu sprechen, der mir wirklich am Herzen liegt. Ja, meine Damen und Herren, er liegt mir wirklich am Herzen, und ich würde Ihnen allen anraten, sich mit diesem Fall zu beschäftigen, wenn Sie tatsächlich den Kinderschutz im Auge haben.
Meine Damen und Herren, es ist kein alltäglicher Vorgang, dass der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes, einer der erfahrensten Strafrechtler dieses Landes, nämlich Herr Dr. Johann Rzeszut, an die Klubobleute aller im Parlament vertretenen Parteien einen 25 Seiten starken Bericht schickt, in dem er minutiös auflistet, wie die Sonderkommission der Staatsanwaltschaft Wien im Fall Kampusch alles verschleppt hat, was man nur verschleppen kann, und welche dramatischen Folgen es für den entscheidenden und für den ermittelnden Polizeibeamten, nämlich Herrn Oberst Franz Kröll aus
der Steiermark, hatte, der sich wegen Schuldgefühlen im Zusammenhang mit diesen verschleppten Ermittlungen das Leben genommen hat.
Das schreibt nicht irgendwer, das ist nicht irgendein Verrückter, sondern das ist der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes Dr. Johann Rzeszut, der kein Verschwörungstheoretiker, der kein Narr ist, sondern ein Mann, der nach einer mehr als 40-jährigen Tätigkeit im Bereich der Strafjustiz genau weiß, wovon er redet und schreibt. Dr. Rzeszut ist auch ehemaliges Mitglied des Verfassungskonvents und wurde gemeinsam mit Präsident Adamovich, der auch der Evaluierungskommission, genauso wie Präsident Rzeszut, angehört hat, in diesen Fall hineingezogen.
Meine Damen und Herren, ich rate Ihnen allen, diesen Bericht zu lesen. Ich weiß nicht, wie viele Mitglieder dieses Hauses diesen Bericht gelesen haben, er ist jedenfalls an alle Klubobleute dieses Hauses gegangen. Dieser Bericht strotzt vor schwersten Vorwürfen – und das ist nur die Spitze des Eisberges, das weiß ich aus einem Gespräch mit Dr. Rzeszut selbst – gegen die Mitglieder der Staatsanwaltschaft Wien, vom Leitenden Staatsanwalt Pleischl abwärts, dessen rechte Hand die Staatsanwältin Nittel war, eben im Zusammenhang mit den Ermittlungen in diesem Fall, die wiederum ein besonders enges Verhältnis zum Kampusch-Anwalt Dr. Lansky hatte, und das geht auch schon Jahre zurück.
Ich empfehle jedem das Studium eines von mir bereits vorgetragenen Protokolls einer Besprechung in der Kanzlei Lansky, wo sie – Nittel – unter anderem gemeinsam mit Kollegem Jarolim damals beraten hat, wie man die österreichische Rechtsprechung, die österreichische Rechtspflege stärker unter roten Einfluss bringt. Ein skandalöses Protokoll! Wenn man will, trage ich es auch gerne vor.
Mit Unverschämtheit wird darin berichtet, dass es eigentlich sinnlos ist, eine Studie über die Parteizugehörigkeit von Richtern anzustellen, weil sich Richter immer noch renitent weigern, Parteibücher anzunehmen. Natürlich war da in erster Linie an das rote Parteibuch gedacht. Ich will das nicht weiter ausführen. Ich will nur sagen, dass ein erheblicher Teil dieser Mitglieder der Sonderkommission bei der Staatsanwaltschaft Wien ganz eindeutig parteipolitisch zuordenbar ist.
Aber der Gipfelpunkt war, dass man sofort gegen Herrn Präsidenten Adamovich vorgegangen ist – da ist mittlerweile ein Verfahren bereits in der Instanz anhängig – und die Richterin, die dieses Verfahren geführt hat und Herrn Präsidenten Adamovich in erster Instanz verurteilt hat, zufälligerweise die Tochter – und das ist ein echter Zufall, nur hätte sie darin einen Befangenheitstatbestand sehen müssen – eines der Staatsanwälte ist, der in dieser Kommission saß, meine Damen und Herren. Verstehen Sie, das ist ein echter Zufall, nur hätte die Frau Rat wissen müssen, wessen Tochter sie ist. Sie hat dann noch in die Urteilsbegründung das hineingenommen, was ihr Herr Papa immer schon festgestellt hat, nämlich dass man ohnehin weltweit weiß, dass es nur einen Täter gibt und es daher absurd ist, von weiteren Tätern auszugehen.
Ich empfehle allen Damen und Herren, denen die Frage der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger wichtig ist, diesen Bericht zu lesen. Ich habe ihn am vorvergangenen Sonntag gelesen, denn das sind die Dinge, die ich am Sonntag erledigen muss. Ich habe von Sonntag auf Montag kaum geschlafen und habe am Montag sofort Kontakt mit Dr. Rzeszut aufgenommen. Dr. Rzeszut scheut kein Gespräch, mit keinem Abgeordneten. Ihm ist es ein Anliegen, meine Damen und Herren, diesen unglaublichen Skandal aufzudecken, und es ist ein vollkommen einmaliger Vorgang, dass ein Präsident eines Obersten Gerichtshofes sich Hilfe suchend an ein Parlament wendet, weil er keine andere Möglichkeit mehr sieht, überhaupt noch Licht ins Dunkel zu bringen.
Dr. Rzeszut schreibt – und ich zitiere nur den Schlusssatz –: „In 42 Justizdienstjahren habe ich Vergleichbares nicht erlebt.“ Und er sieht die einzige Möglichkeit, das Ganze
noch einigermaßen aufzuklären, darin, dass er von seinem Petitionsrecht, das ihm in der Verfassung garantiert ist, Gebrauch macht, um irgendetwas noch im Justizministerium in Gang zu bringen.
Meine Damen und Herren! Frau Bundesminister! Das ist ein Fall, wo es sich zeigen kann, wie sehr Sie Ihr Ministerium im Griff haben; wir werden das morgen diskutieren. Ich habe erhebliche Zweifel, dass Sie Ihr Ressort tatsächlich im Griff haben. Morgen werde ich noch ein paar andere Beispiele bringen, heute bringe ich dieses Beispiel, weil es zeigt, dass es ein schwerer Fehler war – ich habe das Kollegem Böhmdorfer immer wieder gesagt –, die Staatsanwaltschaft völlig aus der Kontrolle der Richterschaft im Vorverfahren herauszunehmen.
Wir werden früher oder später darüber diskutieren müssen. Und hier, in diesen Fällen, ist es besonders dramatisch, wenn es um Kinderschutz geht. Wir werden darüber diskutieren müssen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Johann Maier.) – Vollkommen richtig, Kollege Maier! Vollkommen richtig! Ich war immer deiner Meinung. Ich habe deswegen eine harte Auseinandersetzung mit Kollegem Böhmdorfer gehabt. Und ich bin heute mehr denn je der Meinung, dass es ein schwerer Fehler war, die begleitende richterliche Kontrolle aus dem Vorverfahren herauszunehmen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das sollte man sofort ändern!) Staatsanwälte können heute im Vorverfahren nahezu machen, was sie wollen, insbesondere wenn es um Einstellungen geht.
Frau Bundesminister, kommen Sie mir nicht mit den Geschichten, die Sie mir im Ausschuss schon verkaufen wollten! Natürlich gibt es die eine oder andere Möglichkeit, aber bei Untätigkeit gibt es keine Möglichkeit, gegen die Staatsanwälte vorzugehen. Da gibt es praktisch keine Möglichkeit, gegen Verzögern, Verschleppen, Negieren, Wegschauen vorzugehen. Wir haben ja im Untersuchungsausschuss gesehen, dass ein Staatsanwalt so lange weggeschaut hat, bis ein ehemaliger Minister gar nicht mehr belangt werden konnte, weil die Geschichte verjährt war, weil er so ein dickes Aktenkonvolut im Akt leider übersehen hat. (Abg. Neubauer: 150 Seiten!)
Meine Damen und Herren, das ist das Problem, weil die begleitende Kontrolle durch den Untersuchungsrichter, wie wir es früher hatten, fehlt. Das ist das Erste.
Und das Zweite ist, und das halte ich für eine Sünde gegen unsere Verfassungsdogmatik: Es ist einfach absurd, dass man die Staatsanwaltschaft der Staatsgewalt der Rechtsprechung in unserer Verfassung zugeordnet hat. Das ist absurd. Die Staatsanwälte haben sich das bestellt, ich weiß das. Die Staatsanwälte haben sich das bestellt, weil sie sich gerne der Kontrolle, insbesondere durch die Volksanwaltschaft, entziehen wollten. Ich habe harte Kämpfe ausgefochten, weil ich damals als Volksanwalt zuständig war für die Kontrolle der Staatsanwaltschaft. Ich musste zuerst einmal den Staatsanwälten beibringen, dass sie einer Kontrolle durch einen Volksanwalt überhaupt unterliegen.
Wenn die einmal nachgeschaut hätten bei Antoniolli, bei Kelsen, bei Merkl, dann wären sie draufgekommen, dass sie natürlich der vollziehenden Staatsgewalt zugeordnet und zuzurechnen waren. Sie haben es später fertiggebracht, im Rahmen einer Verfassungsnovelle, die ich für absolut verunglückt halte in diesem Punkt, unter den Schirm und Schutz der Staatsgewalt der Justiz zu kommen.
Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wie lange es dauern wird, bis man die Staatsanwälte sozusagen überhaupt jeder Kontrolle entzieht. Ich halte das für eine fatale Entwicklung im Lichte der Erfahrungen, die wir im Untersuchungsausschuss gemacht haben. Ich halte das für eine fatale Entwicklung im Lichte dessen, was ich selber seinerzeit als Volksanwalt aufzuklären hatte. Aber ich halte es für eine nahezu wirklich dramatisch fatale Entwicklung, wenn ich mir diesen Bericht des Präsidenten Rzeszut zu Gemüte führe.
Ich empfehle Ihnen noch einmal, lesen Sie diesen Bericht! Er ist mühsam, er liest sich wie ein Urteil, aber alles, was Dr. Rzeszut, schreibt, ist auf Punkt und Beistrich belegbar. Und er zeigt auch, meine Damen und Herren von den Grünen, wie sehr sich Kollege Pilz von Staatsanwälten hat instrumentalisieren lassen gegen die Evaluierungskommission. Denn die Vorwürfe, die Kollege Pilz gegen die Polizei und gegen die Evaluierungskommission erhoben hat, waren im Interesse der Ignoranten, nicht im Interesse der Aufdecker, meine Damen und Herren! Und das war der große Fehler! (Beifall beim BZÖ.)
Es sollte heute Kollege Pilz so viel Größe haben, herauszugehen und zu sagen: Jawohl, es tut mir leid, ich sehe das ein, nachdem ich den Rzeszut-Bericht gelesen habe, erkenne ich, dass ich die falsche Seite geprügelt habe! (Ruf beim BZÖ: Der ist nicht da!) – Natürlich ist er nicht da, ich weiß es. – Kollege Pilz wird am Schluss dieses Berichtes von Dr. Rzeszut zwar nicht namentlich, aber doch ziemlich deutlich genannt.
Die Evaluierungskommission hält das schon aus, nur, meine Damen und Herren, man sollte auch sagen, wenn man auf der falschen Seite tätig war. Dr. Rzeszut ist meiner Ansicht nach auf der Seite der Aufklärung tätig.
Frau Bundesminister, das ist ein echter Prüfstein. Mit diesem Fall werden Sie beweisen können, wie sehr Sie die Justiz und den Justizapparat dazu anleiten können, um es einmal vorsichtig auszudrücken, der Strafrechtspflege zu dienen und nicht politischen Agitationen.
Ich habe selber meine Erfahrungen gemacht mit politischen Agitationen. Kollege Westenthaler hat selber seine Erfahrungen gemacht mit politischen Agitationen. Ich habe heute Ihrem Kabinettschef ein weiteres Beispiel dafür gegeben, wie Staatsanwälte glauben, in dem Haus politisch agitieren zu müssen. Ich bin selber jetzt Teil dieses Versuchs geworden. Ich „dawehr“ mich schon, meine Damen und Herren. Nur, Herr Präsident – die Frau Präsidentin ist, glaube ich, nicht da, aber ich möchte es von dieser Rostra aus sagen –, wenn ich dann bei dieser Gelegenheit sehe, dass der Verfassungsschutz, das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, hier im Parlament ein Büro hat, von dem aus gegen Abgeordnete ermittelt wird, dann hört sich der Spaß auf, meine Damen und Herren! (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist unglaublich!)
Das ist einmalig, wenn man jetzt einmal ein paar zentralasiatische Staaten ausnimmt, sogenannte Reformdemokratien! Ich halte es für unerträglich, dass in diesem Haus eine Dienststelle des Innenministeriums sitzt, von der aus Ermittlungen gegen Abgeordnete getätigt werden – und wo eine Staatsanwältin es auch noch bedauert, dass ein parlamentarischer Mitarbeiter den Abgeordneten nicht belastet, sondern exkulpiert, meine Damen und Herren! Da hört sich der Spaß auf! (Beifall beim BZÖ.)
Ich möchte die Frau Präsidentin und den Herrn Präsidenten fragen: Kann mir jemand mitteilen, zu welchem Raum in diesem Haus, zu welchem Raum der einzelnen parlamentarischen Klubs dieses Organ des Innenministeriums keinen Schlüssel, keinen Zugang hat? Das würde mich interessieren. Mich interessiert nicht, zu welchen Räumen diese Leute Zugang haben. Mich interessiert, zu welchen Räumen sie keinen Zugang haben, weil ich davon ausgehe, dass das Innenministerium über dieses Amt jederzeit Möglichkeit hat, in jeden Raum zu kommen.
Ich habe bis zu dieser Einvernahme nicht gewusst, dass hier im Haus eine Dienststelle des Innenministeriums sitzt, die dazu dient, gegen Abgeordnete vorzugehen. Ich bin davon ausgegangen, dass ein Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung dazu da ist, das Parlament vor Terrorismus zu schützen, aber nicht dazu, gegen Abgeordnete Ermittlungen im Haus zu tätigen, meine Damen und Herren! Das sind die Fakten. (Beifall beim BZÖ.)
Da braucht mir von Ihnen niemand zu erklären, dass das alles mit der Strafrechtspflege zu tun hat, sondern das ist die Versuchung und mittlerweile sogar offen zutage tretende Tätigkeit von staatlichen Organen zum politischen Missbrauch, wo strafrechtliche Ermittlungen dazu dienen, gegen missliebige Abgeordnete vorzugehen.
Meine Damen und Herren! Ich schwöre Ihnen – das ist ein heiliger Eid, den ich Ihnen hier leiste, und zwar ohne jedes Pathos –: Dagegen wehre ich mich mit allem, was ich aufbringen kann! Solang ich hier herinnen bin und solang ich eine Stimme habe, werde ich mich dagegen zur Wehr setzen! (Beifall beim BZÖ.)
17.57
Präsident Fritz Neugebauer: Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass es in unser aller Interesse ist, wenn ich sage, dass der Sachverhalt, den Herr Mag. Stadler jetzt referiert hat, einer Aufklärung bedarf. Es ist für morgen Abend eine Sitzung der Präsidiale angesetzt, um die Termine für die kommenden Monate zu fixieren. Ich werde bei der Frau Präsidentin anregen, dass wir auch dieses Thema in der Präsidiale behandeln. (Abg. Ing. Westenthaler: Spitzel raus aus dem Parlament! Keine Fekter-Spitzel im Parlament! Die brauchen wir nicht!)
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.
17.57
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Stadler! Warum das Wort „schnellstmöglich“ herausgenommen wurde, wissen Sie, glaube ich: In der EU ist das Thema „Cyber-Grooming“ derzeit in Diskussion, und es werden auch Maßnahmen auf EU-Ebene dagegen beschlossen werden. Und wir werden nicht vorher etwas hier beschließen, was dann nachher wieder womöglich geändert werden muss. Wir wollen hier eine EU-konforme Maßnahme setzen.
Zum Thema Kinderschutz: Das ist ein Thema, das uns alle berührt, das uns aufwühlt und aufregt und zum Handeln aufruft. Kaum etwas in unserer Gesellschaft ist wichtiger, als Kinder zu schützen, ihnen Geborgenheit zu geben. Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Schutz: Schutz vor Vernachlässigung, vor sexueller Ausbeutung und vor immer größer werdender Gewalt.
Wir haben diesen Antrag von Bucher, Westenthaler nicht mitbeschlossen, aus bekannten Gründen, denn das zweite Gewaltschutzpaket hat hier sehr vieles bewirkt. Hier wurden Maßnahmen genau in die richtige Richtung gesetzt. Im Übrigen: Von der Abschaffung der Verjährungsfristen halten wir in diesem Zusammenhang auch nichts.
Aber eine neue Falle zur Gefährdung des Kindeswohles hat sich im Internet aufgetan, eben beim „Cyber-Grooming“. Wir wissen, dass bereits 71 Prozent der 7- bis 10-Jährigen das Internet nutzen, bei den 11- bis 14-Jährigen sind es 93 Prozent und bei den bis 18-Jährigen sind es bereits 99 Prozent. Kinder nutzen das Internet ohne Wissen ihrer Eltern und setzen sich so großen Gefahren aus. Ich glaube, da sind Eltern und Pädagogen gefordert, die Verantwortung wahrzunehmen und dem Einhalt zu gebieten – und natürlich auch wir als Gesetzgeber, indem wir entsprechende gesetzliche Maßnahmen setzen.
Nun zu diesem Haager Minderjährigenschutzübereinkommen: Wir stimmen einem verbesserten Schutz von Kindern im internationalen Bereich zu, denn das bisherige Abkommen hat bei den Heimatbehörden bei Doppelstaatsbürgern immer wieder zu Schwierigkeiten geführt.
Wir wissen alle, Kinder müssen geschützt werden, auch wenn grenzüberschreitende Beziehungen bestehen. Der Schutz von Kindern hört an den Grenzen nicht auf und wird deshalb in diesem Abkommen international geregelt. Das ist gut so. (Beifall bei der ÖVP.)
18.00
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.
18.00
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens meiner Fraktion, Herr Präsident, unterstützen wir diese Vorgangsweise, dass die Vorwürfe, die von Kollegem Stadler geäußert wurden, in der Präsidiale entsprechend geprüft werden.
Noch ein Wort zur Kritik des Kollegen Stadler an der Strafprozessreform. Wir haben diese Reform tagelang verhandelt. Wir haben uns entsprechend geäußert, unsere Positionen dargelegt und haben natürlich auch das Risiko gesehen, dass die Staatsanwaltschaften keiner entsprechenden Kontrolle unterliegen. Daher freuen wir uns, Frau Bundesministerin, wenn nun, wie Sie uns im Justizausschuss mitgeteilt haben, im November der Evaluierungsbericht zur Strafprozessreform vorgelegt wird. Ich persönlich glaube, dass dieser Evaluierungsbericht in allen Aspekten diskutiert werden muss.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Übereinkommen über Maßnahmen zum Schutz von Kindern ist das Wichtigste bereits gesagt worden. Es geht um das anzuwendende Recht, das bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden ist. Das kommt Kindern aus binationalen Beziehungen, Kindern mit Migrationshintergrund zugute. Es ist zu begrüßen, weil in den meisten Fällen dann auch in Österreich österreichisches Recht anzuwenden ist.
Ich erlaube mir aber, auch auf ein grundsätzliches Problem zu verweisen, nämlich auf die Problematik Kinderpornographie im Internet.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich die Zahlen der Meldestelle Kinderpornographie ansieht, dann fällt Folgendes auf: Gab es im Jahr 2005 4 094 Meldungen, im Jahr 2006 4 151 Meldungen, so gab es im Jahr 2009 5 489 Meldungen. Das ist ein Problem, mit dem wir uns auseinanderzusetzen haben.
Hier geht es nicht nur um „Cyber-Grooming“, bezüglich dessen sich nun im Richtlinienentwurf die Justizminister auf europäischer Ebene geeinigt haben, sondern es geht noch um viel mehr: Es geht um Kindermissbrauchsdarstellungen im Internet. Und da geht es um die zentrale Frage: Löschen oder sperren? Dazu muss eines klar gesagt werden: Dem Löschen ist der Vorzug zu geben gegenüber jeder Sperrphilosophie, denn wegsperren kann man derartige Inhalte nicht. Sie bleiben im Netz, und kriminalpolizeiliche Erhebungen bleiben niemandem erspart.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht in Österreich liegt das Problem, das Problem liegt auf Servern in anderen Ländern. An dieser Stelle vielleicht einige Zahlen von „Stopline“, um Ihnen die Problematik deutlich zu machen: Von den 695 im ersten Halbjahr bei „Stopline“ eingegangenen Hinweisen auf Kinderpornos betrafen 432 Server in den USA.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde mir wünschen, dass wir nicht nur einen Vertrag in Vermögensangelegenheiten mit den USA abschließen, sondern auch einen Vertrag zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. (Beifall bei der SPÖ.)
18.04
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.
18.04
Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Vorweg vielleicht ein paar Worte zu dem Themenbereich „Cyber-Grooming“. Auf diesen Diskussionspunkt sollte man näher, genauer, detaillierter eingehen. Wir haben zwar über die technischen Möglichkeiten geredet, aber
eigentlich hat niemand erwähnt, worum es sich dabei handelt. Es besteht dadurch meiner Meinung nach eine erhebliche Gefahr vor allem für junge InternetnutzerInnen.
„Cyber-Grooming“ bedeutet im Endeffekt die Konversation in den sogenannten Chatrooms, wo sich die Täter, die überwiegend Männer sind, ihre Opfer aussuchen. Dabei handelt es sich meistens um junge Mädchen im Alter von zwölf bis 16 Jahren, die familiäre Probleme zu Hause haben oder die mit der realen Welt nicht zurechtkommen und einen Ausweg in der virtuellen Welt suchen. Die Opfer sind besonders anfällig Tätern gegenüber, die versuchen, Vertrauen zu erwecken, die vorgeben, auf die Probleme der Jugendlichen einzugehen, die mit ihnen rege Konversation betreiben. In vielen Fällen führt das dann leider dazu, dass es nicht nur bei Treffen in der virtuellen Welt bleibt, sondern dass diese Treffen auch in der echten Welt stattfinden und das Opfer seinem Täter dann schutzlos ausgeliefert ist.
Dagegen muss man wirklich etwas tun. Das ist natürlich – Kollege Maier hat das auch gesagt – schwierig, da die Betreiber dieser Chatrooms ja nicht unbedingt dem näheren Einflussgebiet der Europäischen Union angehören. Dennoch gibt es bereits Erfahrungen in Deutschland mit Suchfiltern und so weiter und eine Initiative der Chatroom-Betreiber dahin gehend, Gespräche nach gewissen Begriffen zu durchsuchen und, wenn solche gefiltert werden, sofort zu unterbrechen und eine neuerliche Verbindung nicht mehr zu ermöglichen. Es ist sicher notwendig, auch die Eltern Internet-tauglicher zu machen, die ja im Endeffekt ein wichtiges Schutzinstrument für ihre Kinder sind.
In diesem Sinne, glaube ich, ist es wichtig, dass man da etwas tut. Die notwendigen Entscheidungen gehören mit Sicherheit getroffen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.06
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst: Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996, in 867 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Abstimmung über den Antrag, die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Justiz aufliegt.
Wenn Sie dafür sind, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Abstimmung über die dem Ausschussbericht 931 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Die Entschließung ist einstimmig angenommen. (E 123.)
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1175/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherheitsausrüstung der Justizwache (932 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.
18.08
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es geht jetzt um einen Entschließungsantrag von meiner Seite. Ich verstehe nicht, dass dieser von den Regierungsparteien, von ÖVP und SPÖ, im Justizausschuss abgelehnt worden ist. Die Frau Bundesministerin hat gesagt, es habe sich schon vieles verbessert und man sei weiterhin dabei, aber es hat sich eben einiges nicht verbessert.
Frau Bundesministerin, es geht in erster Linie – so steht es auch im Entschließungsantrag, wenn man ihn sich anschaut – um die Einsatzausrüstung, um Schlag- und Stichschutzwesten in ausreichendem Maß. Genau das ist nämlich das Problem. Größere Justizanstalten haben einen Einsatzmittelraum, wo das alles eingelagert wird, aber vor Ort, in den einzelnen Abteilungen, wo gefährliche Situationen auftreten können, ist diese Ausrüstung mangelhaft. Das ist natürlich auch ein sehr gefährliches Unterfangen für Justizwachebeamte, die dort täglich ihren Dienst versehen müssen. Deshalb verstehe ich auch die Ablehnung von SPÖ und ÖVP nicht; wahrscheinlich deshalb, weil es ein Oppositionsantrag ist, den man natürlich immer von vornherein ablehnt. Aber, wie gesagt, es geht um das ausreichende Maß, und das ist in den Justizanstalten leider Gottes zu wenig vorhanden.
Auch ist gewisses Inventar nicht mehr zeitgemäß. Es ist schon veraltet, es ist daher kein ausreichender Schutz für Justizbedienstete gegeben. Das ist, so finde ich, sehr schade, denn das kostet relativ wenig Geld. Das würde jetzt nicht das große Budgetloch verursachen, aber in Richtung Sicherheit wäre sehr, sehr viel damit getan. (Beifall bei der FPÖ.)
Leider Gottes wurde das im Ausschuss nicht so gesehen, und das bedauere ich als Personalvertreter der Justizwache sehr, muss ich sagen. Ich bin schon gespannt, was meine nachfolgenden Redner von SPÖ und ÖVP, die auf der Rednerliste stehen, dazu sagen werden, ich bin wirklich gespannt, was da wieder kommt. Wahrscheinlich tun Sie das, was Sie immer tun: Sie werden sich wieder bei den Justizwachebeamtinnen und ‑beamten für ihre hervorragende Arbeit bedanken. Sie werden alles schönreden und würdigen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Diese Danksagungen, Herr Kollege Jarolim, klingen schon wie Durchhalteparolen. (Beifall bei der FPÖ.) Es geschieht nichts. Es wird auch kein Geld in die Hand genommen. Sich hierher zu stellen und sich global für etwas zu bedanken, das ist fast schon ein bisschen schäbig, muss ich sagen. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)
Kollege Jarolim, ich erkläre es Ihnen: Hören Sie zu, ich erkläre es Ihnen! Effiziente Schutzkleidung vermindert die Zahl der verletzten Beamten, verletzte Beamte kosten Geld. (Abg. Dr. Jarolim: Ich habe der Ministerin gedankt dafür, dass sie Ihren Interessen entsprochen hat! Sie sollten mir danken, dass ich das getan habe!) Nein, Ihnen danke ich nicht, Kollege Jarolim, und zwar aus den verschiedensten Gründen nicht. Ich erlebe Sie immer wieder im Justizausschuss, wo Sie sich oft so darstellen, als würden Sie alles dürfen. Wenn Sie sich angegriffen fühlen, sind Sie die beleidigte Leberwurst. So erlebe ich Sie – und dafür danke ich Ihnen sicherlich nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage Ihnen nur eines: Jeder verletzte Beamte kostet den Steuerzahler sehr viel Geld, und jeder verletzte Beamte ist einer zu viel. Das könnte man verhindern, indem man nicht spart am falschen Ort, und das ist bei dieser Ausrüstung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
18.12
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.
18.12
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag des Abgeordneten Lausch auf bessere Ausrüstung der Justizwachebeamten ist aus seiner Zugehörigkeit zur Justizwache durchaus verständlich. Er mag auch recht haben damit, dass es eine gewisse Radikalisierung der Haftinsassen gibt und dass es dadurch zu einer verstärkten Gefährdung der Wachebeamten kommt.
Ich glaube, es ist wohl für jeden von uns einsehbar, dass der Job eines Justizwachebeamten nicht unbedingt ein leichter ist. Man braucht dazu einerseits Härte und Konsequenz, auf der anderen Seite aber durchaus auch Fairness und Humanität. Ja, Herr Abgeordneter Lausch, gerne sind wir bereit, den etwa 3 000 Justizwachebeamten, die tagtäglich ihre Arbeit ohne großes Aufsehen, aber mit großer Bravour bewältigen, entsprechend Dank und Anerkennung dafür zu sagen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Lausch: Das ist zu wenig!) – Aber immerhin, das ist auch wichtig. Und es kommt ja noch einiges, Herr Kollege.
Das, was der Staat als Dienstgeber natürlich tun kann, ja tun muss, ist, dass er die bestmöglichen Voraussetzungen dafür schafft, dass einerseits die Justizwachebeamten ihren Job entsprechend erledigen können, dass aber andererseits natürlich auch die Insassen entsprechend korrekt behandelt werden. Dazu ist es erstens notwendig, dass genügend Personal vorhanden ist. Es gab ja die Bemühungen, dass Personal auch aus anderen Bundesdienststellen zur Justizwache kommt. Großes Echo gab es keines, aber immerhin sind aus dem Verteidigungsministerium, wie ich glaube, dauerhaft an die 100 Personen zur Justizwache übergetreten.
Letztendlich ist es so, dass im Prinzip zurzeit alle Planposten in der Justizwache besetzt sind, sodass hier nicht wirklich ein großes Problem besteht. (Abg. Pendl: Fast alle!) – Sie werden darüber sicher genauer berichten, Herr Kollege. (Abg. Pendl: Na, na, sind eh fast alle!)
Eine andere Art der Entlastung hat es erst in den letzten Wochen gegeben, nämlich mit der Einführung der Fußfessel. Einige Kolleginnen und Kollegen machen sich einerseits lustig, dass das nicht richtig funktionieren würde. Tatsächlich ist die Sache diesbezüglich vollkommen im Plan. Es werden bis zum Jahresende etwa 80 bis 100 Personen von dieser Fußfessel Gebrauch machen können, und das wird natürlich zu einer gewissen Entlastung für die Justizwachebeamten führen.
Drittens ist natürlich ein wesentlicher Punkt, dass auch die Ausrüstung entsprechend gewährleistet ist, aber gerade dafür wird entsprechend vorgesorgt. Bis Mitte 2011 sollen, Herr Kollege Lausch, alle Strafanstalten mit entsprechenden Stichschutzwesten ausgerüstet sein, die auch flammhemmend sind. Es sind im Übrigen schon jetzt einige Strafanstalten damit ausgestattet.
Somit ist für die Sicherheit der Justizwachebeamten nach bestem Wissen und Gewissen vorgesorgt und Ihr Antrag obsolet. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
18.15
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
18.15
Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der Antrag des Kollegen Lausch ist zu 100 Prozent zu unterstützen. Schutzwesten müssen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und sollten die beste Qualität aufweisen. Es geht schließlich um das Leben und um den Schutz der Beamten, die den Staatsauftrag vollziehen. Dessen muss man sich bewusst sein.
Unterziehschutzwesten – einen ähnlich lautenden Antrag, Herr Kollege, haben wir für die Exekutive vor zirka einem Jahr eingebracht. Für die Exekutive sollen genügend Un
terziehschutzwesten zur Verfügung stehen. Ich erinnere an jenen Fall hier in Wien im 18. Bezirk, wo ein Polizeibeamter niedergestochen worden ist. Wir haben damals schon zur Antwort bekommen – wie Herr Kollege Glaser jetzt auch gesagt hat –, es sei ausreichend Material da. Ich sage Ihnen: Gar nichts ist da! Die Beamten kaufen sich entsprechendes Material privat und müssen Hunderte von Euro für ihre Sicherheit investieren. Sie lassen die Beamten im Glauben, dass Sie etwas tun. Mit einem kalten Händedruck heißt es: Wir danken für Ihre Arbeit! Wenn dann einer der Beamten ein Messer im Rücken oder in der Brust hat, schauen Sie nur zu, aber unternehmen nichts.
Es ist alles dafür zu tun, dass das Wachpersonal gut ausgerüstet ist und seine Arbeit ordentlich verrichten kann. Finanzielle Mittel müssen dafür in die Hand genommen werden. Vermeiden Sie Verletzte – Kollege Lausch hat das richtigerweise angesprochen –, nur so können Sie auch Kosten sparen! Jeder verletzte Beamte verursacht Kosten, muss zur Rehabilitation, hat gesundheitliche Probleme. Im schlimmsten Fall haben wir einen toten Beamten zu verzeichnen. Die Ausbildung kostet einen Haufen Geld, das besser in Schutzeinrichtungen investiert wäre.
Ich glaube, es ist alles zu tun, was den Mitarbeitern hilft. Schöne Worte allein reichen nicht.
Fazit: Mitarbeiter und Personal scheinen Ihnen egal zu sein. – Frau Ministerin, das geht so nicht! (Beifall beim BZÖ.)
18.17
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.
18.17
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Bevor ich zwei, drei Sätze zu diesem Antrag sage, noch etwas zu Kollegem Stadler. (Abg. Mag. Stadler: Hier!) Erinnert euch doch an die Debatten im Zusammenhang mit dem Gesetzwerdungsprozess zur StPO-Reform! (Abg. Mag. Stadler: Ich bin immer dabei!) Ich sage das nur. Ihr könnt zum Beispiel nachlesen, was wir gesagt haben, ihr könnt unseren Minderheitsbericht nachlesen, aber, lieber Kollege Stadler, wir haben das gemeinsam erarbeitet.
Wie bei vielen Erlebnissen in all den Ausschüssen, in denen wir waren und einiges, sage ich einmal, zutage gefördert haben, in denen wir auf einiges draufgekommen sind, haben wir auch einen Fünf-Parteien-Antrag beschlossen, dass wir eine Behördenreform machen; einen Fünf-Parteien-Antrag. Ich erinnere alle Kolleginnen und Kollegen daran, dass die Behördenreform seit Jahren in Wahrheit überfällig ist. – Nur so viel dazu. Okay, wir wissen, worüber wir reden.
Meinem Vorredner möchte ich nur eines sagen: Sein Statement hätte vor einigen Jahren gepasst – ich sage jetzt nicht, wer damals in der Regierung war, das erspare ich mir –, es hätte mit absoluter Sicherheit gestimmt. Wenn man sich aber anschaut – und ich bin gerne bereit, Kritik zu üben –, was in den letzten Jahren – das soll sich an den Hut stecken, wer will – an Ausrüstungsgegenständen für unsere Kolleginnen und Kollegen der Justizwache gekauft worden ist, muss man sagen, das hat es noch nie gegeben. Also wenn man kritisiert, soll man wenigstens punktuell richtig kritisieren. Ich erwarte mir nur, dass das weitergeht, Frau Ministerin, dass das jetzt nicht als Eintagsfliege anzusehen und daher beendet ist. Natürlich ist jeder einzelne verletzte Beamte einer zu viel, überhaupt keine Frage.
Dass wir uns alle noch viel mehr wünschen würden, ist auch keine Frage, das gilt für alle Bereiche, aber ich glaube, so zu tun, als ob es die Ausrüstung nicht gäbe, ist nicht richtig und nicht korrekt – bei allem Verständnis zu dem Zugang.
Ich meine, dass hier eine schwierige Tätigkeit geleistet wird, und zwar für uns, für die österreichische Bevölkerung. Ich darf mich bedanken dafür, Frau Ministerin, dass in den
letzten Jahren wirklich etwas weitergegangen ist, und die Einladung aussprechen, dass das auch so weitergeht in diese Richtung.
Ich möchte natürlich allen Kolleginnen und Kollegen der Justizwache für ihren Einsatz sehr herzlich danken. (Beifall bei der SPÖ.)
18.19
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
18.20
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird im Einleitungstext des Antrages ein Zwischenfall in der Justizanstalt geschildert, bei dem es zu Verletzungen sowohl einer Psychiaterin als auch von Justizwachebeamten gekommen ist. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern es ist auch verständlich, dass natürlich die Forderung nach der nötigen Ausrüstung erhoben wird.
Wir müssen aber schon auch zur Kenntnis nehmen, dass nicht alleine mit der Verbesserung der Ausrüstung die schwierige Situation im Strafvollzug behoben werden kann. Das ist viel tiefer gehend. Es reicht nicht, dass man ein paar Schutzwesten kauft und dann glaubt, die Situation im Strafvollzug hat sich so entspannt, dass so etwas nicht mehr vorkommen kann.
Das Grundübel ist seit Jahren dasselbe: Wir haben einen Überbelag. Wir haben Haftanstalten, die von den baulichen Gegebenheiten her nicht ideal sind. Die Größe der Hafträume passt nicht. Die psychiatrische Versorgung passt nicht. Die Unterstützung des Kontakts zu den Angehörigen funktioniert nicht wirklich, die Kontakte reißen ab. – All das sind Faktoren, die dazu beitragen, dass die Häftlinge dann in irgendeiner Form auffällig werden.
Ich kann es Ihnen wieder nicht ersparen, Frau Justizministerin: Was im Strafvollzug betrieben wird, ist größtenteils Mängelwirtschaft. Man hat zu wenig Geld, größere Reformvorhaben sind unmöglich, und man schaut eben, dass man irgendwie das System durchbringt, obwohl man weiß, dass da und dort Mängel an der Tagesordnung sind.
Was fehlt, ist ein konkretes Konzept, an dem man auch erkennen kann, wohin es im Strafvollzug gehen soll, ein konstruktives Konzept, ein innovatives Konzept, das es ermöglicht, dass der Strafvollzug weiterentwickelt wird und man diese Mängelwirtschaft überwindet.
Ich habe den Eindruck, damit, dass man den Strafvollzug konstruktiv und innovativ anlegt, kann man keine Wahlen gewinnen, und daher wurschtelt man weiter. Nur: So kann es nicht weitergehen, sondern es braucht ein Konzept, es braucht eine Linie, und da sind Sie als Justizministerin verantwortlich und gefordert, uns diese Linie einmal zu präsentieren, damit sich die Situation im Strafvollzug bessert. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.22
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.
18.22
Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Lausch, ich glaube, in einem Bereich sind wir uns einig: Dass der Schutz der Kolleginnen und der Kollegen, ob das jetzt die Justiz betrifft oder auch die Exekutive, höchste Priorität haben soll.
Sowohl die Justizwache als auch die Exekutive sind Berufsgruppen, die ihre Erlebnisse und Erfahrungen aus ihrem Beruf nach Dienstschluss mit nach Hause nehmen. Sie
belasten mit dramatischen und tragischen Ereignissen ihre Familien, und wir dürfen sie dabei nicht alleine lassen.
Aber eines muss auch klargestellt werden, und ich war viele Jahre in der Ausbildung, in der Einsatzplanung, in der Einsatztaktik der Exekutive tätig und weiß das ganz genau: Mit dem ausschließlichen Ankauf von Schutzausrüstungen ist es nicht getan! Es sind ja genügend Mittel angeschafft worden: Es gibt Helme, es gibt Schilder, es gibt Körperprotektoren, es gibt schnittfeste Handschuhe, Einweghandschuhe, es gibt Bewaffnung – aber das ist nicht alles.
Wir müssen uns mit diesem Thema seriös auseinandersetzen. Sie wissen ganz genau, die allheilbringende Schutzweste, die die Kollegen und Kolleginnen unverwundbar macht, gibt es nicht. Sie werden im falschen Glauben gelassen, Herr Kollege Hagen, dass die Ausrüstung nicht genügt, und wenn sie sich dann alles selbst kaufen, lässt man eigentlich die Kolleginnen und Kollegen alleine.
Man muss darauf achten, dass die Einsätze, zu denen es tagtäglich kommt, nicht zur täglichen Routine werden und dass die Eigensicherung eines der wichtigsten Elemente ist. Forderungen wie diese sind eher unseriös, denn es gibt genügend Ausrüstung. Wir wissen ganz genau, es wird immer Einsätze geben, bei denen der Exekutivbeamte oder auch der Justizwachebeamte nicht diese Schutzausrüstung verwenden kann. Ich kann auch nicht einem Kollegen der Verkehrspolizei, der den Verkehr auf der Straße regelt, die volle Schutzausrüstung anziehen, denn er wird das nicht akzeptieren.
Daher ist es notwendig, ganz genau zu schauen, unter welchen Aspekten die Kolleginnen und Kollegen Schutzausrüstung tragen können, und man darf ihnen nicht vorgaukeln, dass es ihnen, egal, was man ihnen besorgt, hundertprozentigen Schutz bietet, denn das zu behaupten wäre unverantwortlich.
Ich glaube, es wird genügend getan. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lausch: Glauben Sie? – Gut, dass Sie das glauben!)
18.24
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.
18.24
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich hätte mich jetzt nicht mehr zu Wort gemeldet, muss es aber trotzdem tun, weil es unseriös ist, Herr Kollege Fazekas, dass Sie mir mangelnde Seriosität unterstellen, sich aber, glaube ich, im Justizbereich und in den Justizanstalten sehr wenig auskennen. (Beifall bei der FPÖ.)
Da lasse ich es bei Otto Pendl noch eher gelten, der zwar auch schon sehr weit weg ist von diesen Dingen, aber trotzdem.
Was ich mit diesem Antrag wollte, und das ist nicht vorhanden: eine ausreichende Anzahl. Es geht hier in erster Linie um eine gute Ausstattung in entsprechender Anzahl. Das ist das Problem. Große Justizanstalten haben eben den Nachteil, dass der Einsatzmittelraum relativ weit weg ist. Es wäre besser, wenn die Gefangenenabteilungen, die in großen Justizanstalten bis zu 120 Insassen haben, eine solche Schutzweste in der Abteilung hätten. Ich weiß jetzt nicht, wo da das Problem liegt, ob das vielleicht Millionen kostet und das Staatsbudget belastet.
Aber eines muss ich schon noch dazu sagen – Kollege Steinhauser hat den Fall geschildert –: Ja, es gab einen Anlassfall in der Josefstadt, und zwar eine versuchte Geiselnahme. Dass es hier nicht tatsächlich zu einer Geiselnahme gekommen ist, war eigentlich ein sehr glücklicher Umstand, aber es wurden dabei zwei Bedienstete verletzt, einer sehr, sehr schwer. Die Frau Bundesministerin hat ihn dann im Spital besucht, aber
das ist eben ein bisschen wenig, Frau Bundesministerin, wenn man das nur macht, um es medial zu verkaufen. Ich hätte mir Maßnahmen von Ihnen erwartet, Frau Bundesministerin, keine teuren Maßnahmen, aber eine Maßnahme wäre zum Beispiel gewesen, für Gefangenenabteilungen schnellstmöglich Schutzwesten anzukaufen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.26
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 932 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1238/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der horrenden Kopierkosten von Gerichtsakten (933 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.
18.27
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stadler hat einen Antrag zu den Kopierkosten von Gerichtsakten eingebracht. Keine Frage, wir stehen dazu. Es wurde im Vorjahr ja hier diese Anhebung auf 1 € beschlossen.
Wobei die Argumentation in diesem Antrag, lieber Herr Kollege Stadler, natürlich nicht stimmig und auch nicht schlüssig ist. Man kann das Kopieren eines Strafaktes bei Gericht nicht mit dem Kopieren in einer Kopieranstalt vergleichen. Die Preise, die da genannt wurden, von wenigen Cent kommen zum Tragen, wenn eine Seite tausendmal vervielfältigt wird. Das ist nicht wie bei Gericht, wo auch ein Manipulationsaufwand besteht, wo die Akten beigeschafft werden müssen, danach wieder kontrolliert und sortiert werden müssen. Es ist also in keiner Weise vergleichbar.
Nichtsdestotrotz übersehen auch wir natürlich nicht, dass das vor allem bei größeren Verfahren, wo vielleicht hunderte Seiten anfallen, doch eine Belastung darstellt. Ich möchte aber schon darauf hinweisen: Dort, wo Verfahrenshilfe gewährt wird, entfällt auch diese Gebühr, kostet also auch diese Kopie dieser Akten nichts.
Aber trotzdem haben wir versucht, hier eine Lösung zu finden, die zukunftsfähig ist, nämlich einerseits die Belastung der Justiz, die damit verbunden ist, zu minimieren und auf der anderen Seite auch die Kosten zu reduzieren. Wir haben daher auch einen eigenen Entschließungsantrag hier eingebracht, der auch im Justizausschuss mit Mehrheit angenommen und unterstützt wurde – oder sogar einstimmig, soweit ich mich erinnern kann.
In diesem Antrag geht es darum, dass die Bundesministerin für Justiz in einem Erlass auch klargestellt hat, bei digitalisierten Aktteilen oder Akten ist jede Datei – das können oft auch hunderte oder auch tausende Seiten sein, bei einem Gutachten zum Beispiel – wie eine Kopie zu behandeln, und es fällt daher auch diese Gebühr von 1 € pro Datei nur einmal an.
Daher auch dieser Entschließungsantrag, mit dem wir die Frau Justizministerin ersucht haben, dass man die Bemühungen, die im Ressort schon laufen, zur Digitalisierung der Strafakten und größerer Aktenteile forciert, um immer mehr auch elektronisch zur Verfügung stellen zu können, sodass man beides löst, indem man einerseits die Frage des Aufwandes für die Justiz minimiert und andererseits auch der Kostenaufwand für die Verfahrensbeteiligten auch in größeren Verfahren ein erträglicher ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.29
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Köfer. – Bitte.
18.30
Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der eingebrachte Entschließungsantrag der Kollegen Jarolim, Donnerbauer, Steinhauser und Stadler betreffend die Digitalisierung von Akten der Staatsanwaltschaft und der Gerichte ist sicherlich ein Schritt, der begrüßenswert ist und in die richtige Richtung geht.
Insbesondere im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften und im Hauptverfahren bei Gerichten stellt die Akteneinsicht, vor allem aber auch das Recht, eine Aktenabschrift zu erhalten, einen wichtigen und wesentlichen Bestandteil eines fairen Verfahrens dar. Es wird aber gleichzeitig der Weg dafür bereitet, in der Zukunft die notwendigen Akteneinsichten ressourcenschonend und vor allem kostengünstig abzuwickeln. Dieser berühmte 1 € pro Ordnungszahl oder Datei, unabhängig von der Anzahl der Seiten, ist schon einmal ein erster Erfolg. Es ist dies ein Betrag, der erträglich zu sein scheint, aber auch dieser Betrag sollte nicht in Ewigkeit in Stein gemeißelt sein.
Das sogenannte Justizentlastungspaket hat einerseits einige moderate – oder weniger moderate – Gebührenanpassungen gebracht, andererseits aber in der Administration einen Mehraufwand beschert. Mir ist schon klar, dass unsere Gerichte keine Kopieranstalt sind, aber es sollten eine gewisse Kundenfreundlichkeit und auch der Servicegedanke nicht ganz vergessen werden. Natürlich erhalten sozial schwächere Menschen Verfahrenshilfe, aber es gibt immer mehr Betroffene in unserem Land, die keine Verfahrenshilfe erhalten und für die jeder zusätzliche Euro eine Belastung darstellt.
Daher muss auch künftig alles dafür unternommen werden, dass eine faire, korrekte, optimale juristische Vertretung nicht von der Dicke der Brieftasche abhängt und auch die höheren Kosten das Verfahren nicht beeinflussen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.31
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
18.31
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Justizminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht hier in erster Linie darum, dass bei Gericht Aktenkopien 1 € pro Seite kosten, und zwar nicht nur im Strafverfahren – dort ist es vielleicht am eklatantesten –, sondern auch, wenn man aus dem Grundbuch etwas kopieren will, wozu man ja das Recht hat, oder aus dem Firmenbuch. Das ist ein doch sehr hoher Betrag, und daher ist die Initiative richtig, hier eine Verminderung zu fordern.
Etwas eigenartig erscheint mir dann jedoch das, was hier letztlich vor uns liegt. Österreich hat ja eine Spitzenposition, wenn es darum geht, Verfahren elektronisch durchzuführen. Wir sind die Ersten, die das geschafft haben, und was den Grundbuchsbereich, den Firmenbuchbereich und so weiter angeht, schaut man neidvoll auf uns. Auch die elektronische Durchführung ist wirklich ein österreichisches Spitzenprodukt.
Daher erscheint es geradezu skurril, dass wir jetzt einen Entschließungsantrag stellen, in dem das Justizministerium ersucht wird, auch im Strafverfahren eine elektronische Aktenführung zu machen. Das ist ja bereits im Gange, daran wird bereits gearbeitet, und es gibt eben auch schon einen Erlass der Justizministerin.
Das ist sehr eigenartig. Offenbar wollen die Regierungsfraktionen in einem Bereich, in dem man nicht streiten kann, Harmonie und Arbeitseifer zeigen. Es ist natürlich ein trauriges Zeichen, dass das notwendig ist, aber da der Inhalt ja sinnvoll ist und wir natürlich unterstützen, dass es so weitergeht, stimmen wir dem zu. (Beifall bei der FPÖ.)
18.33
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Also, die Rede war gerade noch eines Notariats würdig! – Abg. Mag. Stefan: Und das heißt viel! – Heiterkeit.)
18.33
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regelung, die wir heute diskutieren, nämlich diese 1 € Kopierkosten, ist mit dem letzten Budgetbegleitgesetz eingeführt worden. Heute gibt es fast einen Konsens dahin gehend, dass diese Regelung sich als nicht sinnvoll erwiesen hat. Was wäre naheliegender, als mit dem nächsten Budgetbegleitgesetz diese Teuerung zurückzunehmen, zumal sie sich als echter Raubzug in die Taschen der Rechtsschutzsuchenden herausgestellt hat?
Und es ist ein Anschlag auf die Mittelschicht. Ich finde es interessant, dass die ÖVP bei jeder Gelegenheit die Mittelschicht heraushält, wenn es darum geht, irgendetwas im Steuerbereich zu verhindern. Aber wen trifft es? Schauen wir uns das an: Die Kleinen erhalten Verfahrenshilfe, die Großen können es sich leisten – es trifft also diejenigen mit den mittleren Einkommen, die eben keine Verfahrenshilfe in Anspruch nehmen können. Das ist Faktum.
Wenn wir über die Vermögensteuer debattieren, wo es eigentlich keine Mittelschicht gibt, weil das Vermögen bei den Reichsten konzentriert ist, wird die Mittelschicht von der ÖVP herausgehalten, und bei den Rechtsschutzsuchenden wird die Mittelschicht geradezu ausgeplündert.
Das Schlechte daran ist – und das ist jetzt der justizpolitische Teil –, dass das ja als Finanzierung gedacht gewesen ist. Man hat damals, beim letzten Budget, versucht, jeden Cent zusammenzukratzen. Es hat aber nicht nur einen Finanzierungseffekt, sondern es hat auch einen Lenkungseffekt. Der Lenkungseffekt ist, dass Rechtsschutzsuchende weniger kopieren, und das kann nicht Sinn und Zweck der Regelung sein, weil wir im Sinne eines fairen Verfahrens natürlich wollen, dass sich alle Parteien ordnungsgemäß vorbereiten können. Anwälte und Anwältinnen sagen, gerade in den aufwendigen Wirtschaftscausen ist das ein massives Problem, weil die Aktenteile mehrere tausend Seiten dick sind, und wenn man die kopiert, dann kostet das mehrere tausend Euro.
Ich halte das für einen schlicht untragbaren Zustand. Ich finde die Antwort des elektronischen Akts ja nicht schlecht. Grundsätzlich ist das ein sinnvoller Weg, ein Weg, der zukunftsorientiert ist, nur zweifle ich daran, dass die Umsetzung schnell gelingt, obwohl ich weiß, dass schon lange darüber debattiert wird.
Ich glaube, man sollte in einem ersten Schritt im Budgetbegleitgesetz diese sinnlose Maßnahme zurücknehmen, die Rechtsschutzsuchende behindert, und in einem zweiten Schritt wäre es natürlich begrüßenswert, im Sinne einer Kosteneinsparung in der Verwaltung, im Sinne einer modernen Verwaltung, im Sinne einer E-Government-Strategie den elektronischen Akt umzusetzen.
Wenn ich jetzt mit Leuten aus dem Justizbereich spreche, schlagen die die Hände zusammen und sagen: So, wie es sich im Moment gestaltet, bedeutet das eher mehr Arbeit als weniger. Und das kann es auch nicht sein. Daher glaube ich, der Entschließungsantrag ist richtig, da muss etwas passieren. Aber noch wichtiger ist, dass jetzt schnell Abhilfe geschaffen und damit aufgehört wird, dass den Rechtschutzsuchenden der Mittelschicht da die Kassen geplündert werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.36
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
18.36
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Hohes Haus! Ich schließe nahtlos dort an, wo mein Vorredner aufgehört hat. Meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, das ist wirklich mein Appell: Seien wir doch froh, dass wir nicht in einem Land leben, wo jeder ein Verfahrenshilfe-Empfänger geworden ist! So arm sind die Leute vorderhand Gott sei Dank noch nicht, dass jeder Verfahrenshilfe bekommt. Das heißt, jene, die keine Verfahrenshilfe bekommen, müssen die vollen Kopierkosten tragen.
Frau Bundesministerin, ich wollte mit Ihnen die Ausschussdebatte nicht verlängern, wo Sie gesagt haben, letztlich gebe es ja auch die Möglichkeit der Verfahrenshilfe. – Ja natürlich, aber da zahlt es ja dann wieder der Steuerzahler! Wenn ich sage, die Verfahrenshilfe zahlt die Kopierkosten, heißt das: Ich hebe sie zuerst ein, damit ich sie dem Betreffenden nachher über die Verfahrenshilfe wieder geben muss. Besonders gescheit! Dann verzichte ich lieber gleich darauf.
Nein – gescheiter wäre es, vernünftige Beträge zu finden. Ich will nur ein paar Vergleichsziffern nennen.
An der Uni Wien kostet Kopieren, je nachdem, wo man kopiert, zwischen 5 und 10 Cent, in der Nationalbibliothek 10 Cent, in einem Kopiergeschäft je nach Anzahl der Kopien zwischen 5 Cent und 30 Cent. Aber nirgends, meine Damen und Herren, kostet es 1 € pro Blatt, einseitig, pro Blatt!
Meine Damen und Herren, das ist einfach nicht einzusehen. Und da geht es jetzt nicht darum, dass hier die Ärmsten der Armen getroffen werden – noch einmal: die können vielleicht noch durch die Verfahrenshilfe „schlüpfen“ –, sondern es geht wirklich darum, dass der normale, gewöhnliche Rechtsuchende zur Kasse gebeten wird, meiner Ansicht nach geschröpft wird, und zwar nicht nur im Strafverfahren, wie es im Entschließungsantrag heißt, sondern, da hat Kollege Stefan recht, in allen Grundbuchsachen, in allen Firmenbuchsachen, in allen Zivilsachen, in allen Außerstreitsachen. Das heißt, auch in jenen Geschichten, wo es etwa um die Frage der Kopie von Gutachten in Pflegschafts- und Obsorgeangelegenheiten geht, wo nicht jeder Vater – Gott sei Dank! – oder nicht jede unterhaltspflichtige Mutter – Gott sei Dank! – von vornherein ein Verfahrenshilfeempfänger/eine Verfahrenshilfeempfängerin ist.
Meine Damen und Herren, daher sage ich: Der Staat muss einen ordentlichen Umgang mit seinem Bürger auch und gerade im Bereich der Justiz pflegen.
Der Antrag, der heute vorliegt, verdient Zustimmung, dem können wir ohne Weiteres zustimmen, nur: Er regelt etwas anderes. Er regelt einen elektronischen Akt, über den sich mit Sicherheit unsere Enkel einmal freuen werden. Ich habe nicht die Zuversicht, dass wir es erleben werden, dass der elektronische Akt so weit ausgebaut ist, dass man sich die Kopien sparen kann. Das glaube ich nicht.
Letztlich ist es nämlich auch so, dass bei Gericht für den Akt selber, der ja hin- und hertransportiert wird, selbstverständlich auch noch ein Akt ausgedruckt wird und selbst
verständlich die handschriftlichen Vermerke auf den Aktenstücken nur kopiert werden können. Das geht nicht über den elektronischen Akt, insbesondere die Verfügungen, die oft recht aufschlussreich und interessant sind, wie wir aus einem Untersuchungsausschuss wissen. Daher bleibt also letztlich schon die Kopie als, glaube ich, in den nächsten Jahren noch zentrales Element der Transparenz und auch der Fairness im Verfahren, und diese Fairness sollte nicht mit unvertretbar hohen Kopierkosten unterlaufen werden. Elektronischer Akt gut und recht, deswegen werden wir dem Antrag heute auch zustimmen, aber das ist, bitte, die eine Seite der Medaille. Die andere Seite der Medaille ist die Senkung der Kopierkosten auf ein erträgliches Ausmaß, denn, meine Damen und Herren – und jetzt schaue ich besonders den Wirtschaftstreibenden Karlheinz Kopf an –, die Kopierkosten im Vergleichszeitraum 2008/2009 bis 2009/2010 haben sich verdoppelt: von 1,5 Millionen € auf 3 Millionen € bei annähernd gleich vielen Kopien, die hergestellt wurden!
Ich meine, das ist nicht akzeptabel, die Kopieraufwände sind nicht so hoch. Sie sind auch zu bezahlen, wenn man es selber macht, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Selbst wenn man es selber macht – wenn man also bei Gericht sozusagen auf Verständnis stößt, dass man sagt: bitte, bleiben Sie sitzen, machen Sie weiter, ich gehe mir den Akt selber kopieren –, hat man trotzdem 1 € zu bezahlen. Es ändert ja nichts daran, wer die Kopien macht. (Abg. Kopf: ... schon drinnen!) Bitte? (Abg. Kopf macht eine abwinkende Geste.)
Es ist schlicht und einfach eine Maßnahme, die genau – da hat Kollege Steinhauser recht – den Mittelstand trifft, nämlich jene, die keine Verfahrenshilfe bekommen, und jene, die es sich wirklich nicht unbedingt leisten können. Die ganz Reichen können die Kopierkosten schon tragen, denen fällt das nicht einmal auf, die regen sich nicht auf, wenn das in der Honorarnote wiedergegeben wird. Aber diejenigen, die jeden Euro umdrehen müssen und sich drei Mal überlegen müssen, ob sie überhaupt einen Prozess führen können oder nicht, ob Ihnen die Rechtschutzversicherung den Prozess zahlt oder nicht oder ob die Rechtsschutzversicherung noch bereit ist, zu decken oder nicht, die werden hier geschröpft, und das ist nicht akzeptabel. (Beifall beim BZÖ.)
18.41
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Bandion-Ortner. – Bitte.
18.41
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es geht bei diesen Kopierkosten nicht um den reinen Kopiervorgang, sondern um einen relativ hohen Verwaltungsaufwand.
Herr Mag. Stadler, Sie waren ja selbst Rechtspraktikant. Ich weiß nicht, ob Sie der damalige Richter auch zum Kopieren geschickt hat. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Aber dann wissen Sie, wie aufwendig so etwas ist und wie aufwendig es ist, Strafakten auch in Ordnung zu halten. Die bestehen aus mehreren Aktenseiten, Ordnungsnummern, es sind Rückscheine angeheftet, das ist ein ziemlich hoher Aufwand. Es geht also nicht um eine Kopie wie in einem Copy-Shop, sondern hier geht es auch um Verwaltung.
Was ich noch dazu sagen wollte, ist, dass es auch in anderen Ländern vergleichbare Kopierkosten gibt. Gerade bei Zivilakten, Herr Mag. Stadler, ist es doch so, dass die Parteien ohnehin die wesentlichen Aktenteile bereits haben, weil ja die Eingaben schon von sich aus zugestellt werden. In Zivilakten wird also nicht so viel zu kopieren sein. In Strafakten kann es natürlich zu einer größeren Menge kommen. (Abg. Mag. Stadler: Gutachten haben wir nicht ...!)
Aber der elektronische Akt ist sozusagen Realität, ist bald Realität und keine Utopie mehr. Schon jetzt wird sehr viel elektronisch zugestellt, schon jetzt ist es in großen Strafver
fahren so, dass quasi der Akt auf dem Stick ist und jeder mit dem Akt quasi in der Hosentasche herumläuft. Das ist einfach die moderne Technologie, die genutzt wird, und daher wird es bald so sein, dass überhaupt keine Kopien mehr nötig sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.43
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 933 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Wer für diese Entschließung ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig eingenommen. (E 124.)
Bericht des Kulturausschusses über den Kunstbericht 2009 der Bundesregierung (III-166/916 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung durch Frau Abgeordnete Mag. Muttonen wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner. – Bitte.
18.44
Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kunst- wie auch der Kulturbericht 2009 sind die in Zahlen gegossenen Beweise falscher Schwerpunktsetzungen in der Kulturpolitik. Auf der einen Seite herrschen Freunderlwirtschaft, Subventions-Erbpachten, großzügigste Belohnungen zum Beispiel bei Erfolglosigkeit – Filmförderung, ich muss Ihnen das sagen: der österreichische Film liegt an drittletzter Stelle im europäischen Vergleich –, Multikulti-Vereine, Aufbau von Parallelgesellschaften; und auf der anderen Seite werden Kulturinstitutionen wie zum Beispiel das Volkskundemuseum oder das Völkerkundemuseum seit Jahren ausgehungert – immerhin unser großes Kulturerbe, das wir eigentlich unzerstört an spätere Generationen weitergeben sollten. (Beifall bei der FPÖ.)
Schauen wir uns das einmal im Detail an! Im Kunstbericht sieht man, dass Künstler auf Staatskosten spazieren fahren. Wir finanzieren Jahr für Jahr zum Beispiel dem Schriftsteller Thomas Glavinic einen Urlaub in Rom um 2 300 €, oder wir kaufen ihm auch einen Computer um 1 500 €. Der Schriftsteller Egyd Gstättner darf auf unsere Kosten nach Toulouse fahren. Wir haben im Jahr 2009 allein für Reisestipendien dieser Art 80 000 € vorgesehen.
Besonders belohnt werden Künstler, die bei jeder Gelegenheit gegen uns Freiheitliche wettern, wie zum Beispiel Robert Menasse. Er bekommt neben einem jährlichen Werkstipendium in der Höhe von 6 000 € auch noch einen Computer um 1 200 € finanziert. Dabei könnte man ja annehmen, dass ein arrivierter Staatskünstler wie Menasse eigentlich auf Subventionen dieser Art verzichten könnte. Ich finde, es ist ein Gipfel der Unverschämtheit, dass Personen, die wirklich arriviert sind, Gelder annehmen, und auf der anderen Seite kann sich zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter den Kopf darüber zerbrechen, ob sie sich zum Schulanfang überhaupt die Buntstifte für ihr Kind leisten kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind der Meinung, dass junge Künstler eine Chance bekommen sollten und nicht arrivierte Künstler wie Menasse und Co.
Das Vorhaben „Museum Neu“ – das heißt, die Verschmelzung von zwei völlig unterschiedlichen Museen, und zwar Volkskunde- und Völkerkundemuseum – ist gescheitert. Beide Museen wurden in den letzten Jahren ausgehungert, sie stehen mit dem Rücken zur Wand, sie sind verzweifelt. Der Direktor des Völkerkundemuseums hat übrigens – das wissen Sie alle – zermürbt das Handtuch geworfen. Frau Dr. Schindler kämpft noch weiter, aber sie weiß ganz genau, dass sie dieses Vorhaben zurückstellen muss, weil nicht die Autonomie für sie gegeben ist: inhaltlich, finanziell, personell und räumlich nicht gegeben ist.
Wir haben schon vor einiger Zeit erkannt, dass dieses ganze Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist. Wir haben immer wieder auch hier im Haus dafür plädiert, dass wir eine Lösung anstreben, mit der diese beiden für unser Kulturerbe wichtigen Museen selbstverständlich Bundesmuseen werden und auch eine Zukunft haben. Das wurde hier im Hause abgelehnt! Es ist ein Skandal, finde ich, dass diese beiden Museen seitens des Ministeriums als Problemfälle gesehen werden. Das sind sie nicht; sie sind zu Problemfällen gemacht worden, und das ist abzulehnen! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kulturministerin! Sie wissen das auch, bitte: für das Volkskundemuseum 400 000 €! Noch dazu wird das aus kulturellen Aktivitäten gewährt, es wird ja nicht einmal als Museum gesehen. Das Haus fällt ihnen dort über dem Kopf zusammen, und sie haben nicht einmal Geld für Ausstellungsplakate. Das ist unmöglich, das kann man nicht machen!
Im Vergleich dazu bekommt das erfolgloseste Museum in Wien, nämlich das MAK – bitte hören Sie zu! – 9,5 Millionen €! Wenn man sich einmal anschaut, was dort so geschieht – Sie haben das sicherlich verfolgt –: Es wird Kommunismus verherrlicht, jetzt mit dieser MAK-Ausstellung, in der dieses Mörderregime von Nordkorea verherrlicht wird. Da fließen Gelder, aber für unser Volkskundemuseum – dass unsere ureigenste Kultur seit Jahrhunderten an spätere Generationen weitergegeben wird – ist kein Geld vorhanden. Sehr geehrte Frau Kulturministerin, das geht nicht!
Dabei wäre genug Geld für die Kulturpolitik da. Nur: Wird es manchmal völlig sinnvoll eingesetzt?
Der Gipfel der Kulturlosigkeit – ich muss Ihnen das leider vorwerfen, Frau Ministerin – ist, dass Sie Gelder lockergemacht haben, um unsere Bundeshymne umdichten zu lassen. Ich meine, die Bundeshymne ist ein Staatssymbol, das kann man nicht umdichten! Da wurde über 1 Million € – ich habe das aus einer Anfrage herausgeholt – lockergemacht, damit Christl Stürmer unsere Bundeshymne umdichtet. Das heißt, wir haben auf der einen Seite 1 Million € für das Umdichten der Bundeshymne, auf der anderen Seite haben wir 400 000 € für das Volkskundemuseum – das ist also zweieinhalb Mal so viel für das Umdichten der Bundeshymne wie für das Budget für das Volkskundemuseum!
Wir fordern Transparenz, was die Subventionen betrifft. Wir wissen nämlich alle, dass nicht nur der Bund öffentliche Subventionen vergibt, sondern es gibt überlappend auch Subventionen aus Ländern und Gemeinden. Es wäre wirklich interessant zu erfahren, wie viele Gelder da fließen.
Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Erstellung einer öffentlich einsehbaren Transparenzdatenbank für Subventionen im Bereich der Kunst und Kultur
vorsieht, die alle Förderungsnehmer in den gesamten Bereichen und alle öffentlichen Förderungen ausweist.
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrte Frau Ministerin! Heute am Vormittag hat ja der Finanzminister plötzlich Ideen dazu gehabt, dass man auch sparen muss. Ich finde, jetzt ist es wirklich Zeit, dass man handelt. Wir sind in einer Situation, in der man einmal die Spreu vom Weizen trennen könnte, jetzt müssen Prioritäten gesetzt werden. Ich habe nämlich gehört, die Ministerien werden dazu aufgerufen, in der Hinsicht tätig zu sein. Wir müssen jetzt die Strukturen ändern und Konsequenzen ziehen.
Wir alle wissen: Multikulti ist gescheitert! Wir haben das zwar schon seit 20 Jahren gesagt, aber jetzt ist es vollkommen offensichtlich. Es darf keine Förderung für Parallelgesellschaften geben, und es darf kein Geld für Privilegienritter geben.
Kunst und Kultur, das ist das Fundament unserer Gesellschaft, das wir aufbauen. Hier muss mit dem Geld sorgfältig umgegangen werden. Ich bitte Sie, Frau Ministerin, hier Ihre Verantwortung zu sehen, und dass Sie sich das Ganze noch einmal anschauen. (Beifall bei der FPÖ.)
18.51
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Dr. Walter Rosenkranz, Josef Jury und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung einer Subventions-Transparenzdatenbank für die Bereiche Kunst & Kultur,
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 14 Bericht des Kulturausschusses über den Kunstbericht 2009 der Bundesregierung (III-166/916 d.B.) in der 80. Sitzung des Nationalrates in der XXIV. GP am 20. Oktober 2010.
Im Sinne des effizienten Einsatzes von öffentlichen Geldern und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten im österreichischen Förderungs- und Subventionsdschungel im Bereich der Kunst und der Kultur erscheint es sinnvoll, für möglichst viel Transparenz in benannten Bereichen zu sorgen.
Da nicht nur der Bund öffentlicher Subventionsgeber für die Bereiche Kunst und Kultur ist, sondern in vielen Bereichen überlappend auch Länder und Gemeinden, erscheint es auf der einen Seite zielführend, Förderungsnehmer zu verpflichten, in ihren Förderungsersuchen sämtliche öffentliche Förderungen offenzulegen, auf der anderen Seite eine öffentlich einsehbare Subventions-Transparenzdatenbank zu erstellen, die sämtliche Förderungsnehmer öffentlicher Mittel, die jeweilige Höhe der Förderungsmittel und die jeweiligen öffentlichen Subventionsgeber auflistet.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Erstellung einer öffentlich einsehbaren Transparenzdatenbank für Subventionen im Bereich der Kunst und Kultur
vorsieht, die sämtliche Förderungsnehmer öffentlicher Mittel, die jeweilige Höhe der Förderungsmittel und die jeweiligen öffentlichen Subventionsgeber auflistet.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.
18.51
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Mir ist jetzt vorgekommen, ich bin im falschen Film, aber es ist offensichtlich Realität. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Ich möchte einige Punkte zu Ihren Aussagen (in Richtung der Abg. Mag. Unterreiner) und auch zu Ihrer Aussendung, die Sie davor gemacht haben, ansprechen.
Erstens: Offensichtlich sind Sie wieder an dem Punkt angelangt – wie bereits in den neunziger Jahren –, einzelne Künstler aufs Gröbste zu diffamieren. Ich möchte das aufs Äußerste und vehement zurückweisen! (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Zweitens: Sie sprechen in Ihrer Aussendung von „Staatskünstlern“, von einem „Ideologieressort“. Ausgerechnet Sie sprechen davon, obwohl Sie nichts anderes vorhaben, als Kunst und Kultur letztendlich zu instrumentalisieren. (Abg. Weinzinger: Wie geht denn das?) Sie sind gegen alles, was anders ist, Sie sind gegen alles, was neu ist, und Sie wollen, dass alles so bleibt, wie es war. Sie wollen nicht, dass es so bleibt, wie es ist, sondern so, wie es war.
Ein dritter Punkt: Vielleicht ist es Ihnen entgangen, die Freiheit der Kunst und Kultur ist in der Verfassung festgeschrieben und verankert. Anscheinend ist Ihnen nicht klargeworden, welche Aufgabe die Kulturpolitik, die Politik letztendlich hat, nämlich gute Rahmenbedingungen für das freie Arbeiten der Kunstschaffenden zu ermöglichen.
Ein vierter Punkt: Ihre Vorstellung von Tradition oder auch Identität – das haben Sie ja schon oft ausgeführt – ist mehr als vorgestrig, bei Ihnen bedeutet das Stehenbleiben und Versteinern. Wenn Sie das wollen, bitte – aber ich will das nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Ich komme zu dem Kunstbericht, den wir heute besprechen, dem Kunstbericht 2009. Dieser dokumentiert, dass sich die Regierung klar zur Verantwortung des Staates in der Kulturförderung bekennt. Ich bin froh darüber, dass das so ist, denn in vielen Ländern sind infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise die Förderungen heruntergefahren worden.
Meine Damen und Herren! Investitionen in Kunst und Kultur sind von großer Bedeutung für die Kontinuität und für adäquate Rahmenbedingungen – wie ich das schon erwähnt habe –, denn ohne ausreichende Investitionen besteht die Gefahr, dass in den folgenden Jahren mit starken Einbrüchen zu rechnen ist: bei der Vielfalt des künstlerischen Ausdrucks, aber letztendlich auch beim Angebot und bei den Möglichkeiten der kulturellen Partizipation, die wir haben.
Unsere Politik will allen in der Gesellschaft die Chance geben, an Kunst und Kultur teilzunehmen. Das ist in dem Bericht nachzulesen. Dazu braucht man aber auch eine gute Vermittlung. Vielleicht sollte Frau Unterreiner – sie ist jetzt schon hinausgegangen – solche Angebote einmal annehmen.
Weil wir die glückliche Situation haben, dass Kunst, Kultur und Unterricht in einem Ressort zusammenkommen, gibt es da auch gute und wichtige Synergien. Wir ermöglichen dadurch den Kindern und Jugendlichen, spielerisch und neugierig forschend mittels der Kunst neue Denkmuster zu entwickeln und eingefahrene Pfade zu verlassen. Daher ist
es wichtig, dass wir, dass der Staat, dass Sie, Frau Ministerin, in Kunst und Kultur genauso investieren, wie das zum Beispiel im Fall der Forschung getan wird. Wir wollen nämlich vorwärts- und nicht rückwärtsgehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Zinggl.)
18.55
Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Neubauer hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.
18.55
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Frau Kollegin Muttonen hat Kollegin Mag. Unterreiner vorgeworfen, sie würde Künstler diffamieren.
Ich berichtige tatsächlich: Frau Abgeordnete Unterreiner konnte diese Künstler gar nicht diffamieren, denn sie hat lediglich aus dem vorliegenden Bericht der Frau Bundesministerin und des zuständigen Amtes, in dem der Kunst- und Kulturbericht erstellt wurde, zitiert.
Wäre es anders, wären diese Berichte Diffamierungsberichte, und dafür wäre dann die Frau Bundesministerin zuständig. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)
18.56
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Das war eine merkwürdige Einschaltung! – Gegenrufe bei der FPÖ.)
18.56
Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ohne jetzt etwas schönreden zu wollen oder jemanden verteidigen zu müssen, so kann man durchaus erhobenen Hauptes sagen, dass diese Bundesregierung, insbesondere die Frau Bundesminister und vor allem auch der Finanzminister, sich sehr wohl zur Kulturnation Österreich bekennen.
Das drückt sich natürlich auch im Kunst- und Kulturbericht 2009 aus, denn wenn hier festgehalten wird, was Tatsache ist, nämlich dass sowohl für Bundestheater als auch für Bundesmuseen mehr Geld in die Hand genommen wurde – bei den Bundestheatern um 3,5 Millionen €, bei den Bundesmuseen um 8,5 Millionen € mehr –, so ist das schon etwas, was herzeigbar ist und was in Anbetracht der wirtschaftlich schwierigen Situation und der Budgeteinsparungen – wir werden das ja in den nächsten Tagen und Wochen diskutieren – schwer genug zu halten sein wird.
Aber dennoch soll es unser Bestreben sein, diesen Status auch zu halten. Ich habe sowohl von der Frau Bundesminister als auch vom Herrn Finanzminister diesbezüglich schon mehrfach Aussagen gehört, dass es deren Wille und Bestreben ist, jedenfalls den Status im Kulturbereich und im Kunstbereich zu halten, um unsere Künstler in Österreich bestmöglich unterstützen zu können. – Das sei einmal zum einen gesagt.
Zum Zweiten bin ich aber dennoch der Meinung, dass es gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten notwendig ist, dass alles Geld, das die öffentliche Hand investiert, jedenfalls in die Kultur und in das Programm fließt, nicht in das System. Das muss natürlich vor allem auch für unsere großen Kultureinrichtungen gelten.
Insofern harren wir des Endberichts der Evaluierung der Bundestheater, weil es auch hier unsere Aufgabe und vor allem die Aufgabe der Frau Bundesminister ist, zu gewährleisten und gewissenhaft zu untersuchen – nicht, dass wir das grundsätzlich in Frage stellen, aber dennoch haben wir eine Verantwortung –, ob denn mit den öffentlichen Mitteln, die wir zur Verfügung stellen, möglichst effizient, nämlich wirtschaftlich und nicht
programmatisch gesehen, umgegangen wird. Es wird auch Aufgabe der Kultursprecher des Kulturausschusses sein, sich mit dieser Materie verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen, wozu ich Sie schon jetzt sehr herzlich einladen möchte.
Frau Kollegin Unterreiner hat im Museumsbereich die Situation rund um Volkskunde- und Völkerkundemuseum angesprochen. Ich bin auch der Meinung, dass ein Museum der Kulturen beziehungsweise ein Vermengen der eigenen Kultur mit fremden Kulturen durchaus eine Bereicherung sein kann. Man wird in den nächsten Tagen – ich meine, sehr rasch – auch entscheiden müssen, wie denn eine mögliche Zusammenführung von Völkerkundemuseum und Volkskundemuseum ausschaut.
In einem Konzept, das sich „Museum Neu“ nennt – entstanden in der Zusammenarbeit von Völkerkundemuseum, Volkskundemuseum und auch Vertretern des BMUKK –, dürfte den beiden Direktoren von Völkerkunde- und Volkskundemuseum die Variante eines neuen Bundesmuseums sehr schmackhaft gemacht worden sein. Dem wäre natürlich sehr viel abzugewinnen, wenngleich man die wirtschaftliche Situation und auch die Budgetsituation nicht außer Acht lassen darf. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Insofern finde ich es schade, dass anscheinend ein bisschen falsche Hoffnungen gemacht worden sind, die am Ende des Tages natürlich zu Enttäuschungen geführt haben.
Ich wünsche mir, dass man letztendlich diesen Prozess nicht umsonst durchgeführt hat, sondern sehr wohl inhaltlich die Überlegungen eines Museums der Kulturen weiterdiskutieren und möglichst rasch zu einer Einigung, jedenfalls zu einer Lösung für alle Beteiligten kommen kann.
Zum Antrag der Kollegin Unterreiner, was die Subventionstransparenz-Datenbank betrifft, kann ich nur sagen, Frau Kollegin: Wir sind da schon einen Schritt weiter. Erst gestern wurde im Ministerrat das Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank vorgelegt, wo im § 11 die Förderungen und Zahlungen aus öffentlichen Mitteln genau festgehalten werden. Also wir von der ÖVP stehen für Transparenz. (Beifall bei der ÖVP.)
19.01
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.01
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Die Schwierigkeit fängt schon damit an, dass die Unterteilung von Kunst und Kultur nicht nur im Ministerium jeder Systematik entbehrt. Wir haben das insbesondere auch bei den Bundesmuseen. Es wird so vermischt, dass viele glauben, Kunst und Kultur wäre dasselbe.
Im Prinzip ist es so wie mit den Quadraten und den Rechtecken: Jedes Quadrat ist ein Rechteck, aber nicht jedes Rechteck ist ein Quadrat. Mit einem Wort: Kunst ist immer Kultur, aber Kultur ist nicht automatisch Kunst.
Das herauszuarbeiten, wäre auch eine Aufgabe der Kulturpolitik. Eine Folge dieser Vermischung ist jedenfalls, dass alle Museen irgendetwas machen. Wir weisen schon seit vielen Jahren darauf hin, dass da reines Chaos herrscht, inbesondere, wenn es darum geht, mit Besucherzahlen, mit Blockbuster-Ausstellungen Geld zu machen – und dass da natürlich dann moderne Kunst im Vordergrund ist.
Wir haben fünf Kunstmuseen, wovon vier moderne Kunst präsentieren, andere Dinge jedoch gehen völlig verloren. Auf internationalem Parkett ist es heute fast eine Selbstverständlichkeit, dass jede größere Stadt, wenn schon im Tourismuswettbewerb, auch ein Kulturmuseum hat. Und ein Kulturmuseum hat eben andere Aufgaben, als nur irgendwie schnelles Geld zu machen und hohe Frequenzen in Bezug auf Besucherzahlen zu entwickeln.
Es geht auch darum, zu zeigen wie Kulturen miteinander auskommen können, dass sie sehr unterschiedlich und trotzdem friedlich nebeneinander leben können. So viel zum Thema multikulturell. Das kann durchaus sein, aber da muss man eben auch ein Verständnis für andere Kulturen entwickeln. Es ist einfach unverständlich, warum wir ein Volkskundemuseum haben und dieses nicht mit dem Völkerkundemuseum zusammen zu einem Kulturenmuseum machen! Genau das wollen wir seit vielen Jahren. Das ist ganz vernünftig.
Dieses Museum wurde von Ministerin Gehrer im Zuge der Ausgliederung weit unter seinem Wert einfach verrammelt, und ist Teil des Kunsthistorischen Museums. Kein Mensch auf der ganzen Welt versteht, warum diese international reputierte Sammlung nicht so präsentiert wird, dass man auch international damit nicht nur Geld machen, sondern auch die Reputation Österreichs verbessern kann – daneben aber auch noch das ermöglicht, was ich zuerst gesagt habe, nämlich den pädagogischen Anspruch zu erfüllen, den so ein Museum in erster Linie zu haben hätte.
Es gibt also mit einem Wort sehr viele Gründe, dass man das Völkerkundemuseum aus seinem Dornröschenschlaf erweckt. Das haben sehr viele, auch in der Öffentlichkeit, erkannt – und das haben auch die großen Parteien erkannt.
In einer Sitzung vor dem Sommer, ich glaube, es war am 7. Juli, hat es hier einen entsprechenden Entschließungsantrag gegeben, der von den beiden Großparteien eingebracht und von uns unterstützt wurde, demzufolge Sie, Frau Ministerin, aufgefordert wurden, alles zu unternehmen, damit das Völkerkundemuseum mit dem Titel Museum neu oder was auch immer, jedenfalls als ein Kulturenmuseum in Zusammenarbeit mit dem Volkskundemuseum installiert wird.
Und was ist nach diesem Entschließungsantrag geschehen? – Sie haben sich abgewendet und gesagt: Nein, es bleibt alles beim Alten; wir werden und werden und werden ...!
Die Botschaft also ist, dass ein Entschließungsantrag, der eine gute Begründung hat, seitens der Ministerin einfach hintangestellt wird. Jetzt frage ich Sie, Frau Ministerin Schmied, und auch Sie von der SPÖ: Wollen Sie dieses Museum überhaupt oder wollen Sie es nicht? Und: Wollen Sie dieses Museum als eigenständiges Museum? Das hat doch im Kunsthistorischen Museum nichts verloren.
Nochmals: Wollen Sie das oder nicht? Sie können natürlich auch sagen, dass Sie es wollen, es aber kein Geld dafür gibt. Das ist dann schon etwas anderes, als wenn man sagt, man will es nicht. Wenn Sie sagen, es gibt kein Geld dafür, dann kann man sagen: Okay, Frau Ministerin, dann schauen wir uns einmal an, wo man da sparen könnte.
Es gibt ja tatsächlich ein Museum, das in erster Linie deswegen kritisiert wird, weil da Verschwendungssucht betrieben wird, wie sie seinerzeit nicht einmal „Großmeister“ Seipel zusammengebracht hat.
Wenn dort Dinge in die Öffentlichkeit kommen, die haarsträubend sind, dann kann ich wirklich einen Vergleich mit Seipel bemühen. So feiert beispielsweise Direktor Noever den Geburtstag seiner Mutter Jahr für Jahr im Museum und zieht dafür die Angestellten heran, damit sie dort für diesen Geburtstag ihre Dienste leisten.
Das ist sagenhafte Vetternwirtschaft. Es kann doch nicht sein, dass Museumdirektor Noever für Veranstaltungen 10 000 € als Miete für die Säulenhalle verlangt, aber beim Geburtstag der Mutter nicht nur nichts verlangt, sondern die Angestellten auch noch hiefür arbeiten lässt – und außerdem auch noch die Besucher, die zum Geburtstag seiner Mutter kommen, in die Besucherzahlen hineinrechnet!
Meine Damen und Herren, so geht das nicht! Da würde ich wirklich darum bitten, Frau Ministerin, da die Verantwortung zu übernehmen.
Anderes Beispiel – „Schule Grasser“, von Grasser also lernen –: die eigene Homepage des Direktors Noever. Auf Kosten des Museums und damit auch der Republik macht sich dieser eine eigene Homepage! Das kann doch nicht wahr sein! Noever sieht im Jahre 2003 oder 2004, wie das Grasser macht – und macht es ungeniert nach.
Im Kulturbereich werde das, glaubt Noever, sowieso nie auffallen. – Ist aber aufgefallen. Ich weise darauf hin und ersuche darum, dass Sie das einstellen und kontrollieren, Frau Ministerin!
Weiteres Beispiel. Noever leistet sich eine Limousine mit Chauffeur – und bei jeder Gelegenheit fährt er so vor. Er fährt zu einer Kuratoriumssitzung mit dem großen schwarzen Mercedes, natürlich mit Chauffeur und präsentiert sich dort.
Das ist doch alles auf Staatskosten, und ich frage Sie daher auch, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratischen Partei, ob das einen schlanken Fuß macht, wenn bei einem Betriebsausflug alle MitarbeiterInnen mit dem Bus fahren – und daneben fährt der Herr Direktor mit der schwarzen Limousine mit Chauffeur. Ist das so super? – Ich glaube, nein!
Da ist also dringender Handlungsbedarf gegeben, und ich meine, es ist Ihre Aufgabe, Ihre Verantwortung, Frau Ministerin, da einen Schlussstrich zu ziehen.
Es gibt genug zu tun in der Kulturpolitik, würde ich sagen, aber so, wie Sie das betreiben, bleibt alles beim Alten, ist alles so wie bei Ministerin Gehrer.
Sorgen Sie dafür, dass diese anstehenden Probleme endlich angegangen werden! Es ist ja das alles nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch eine Frage des Wollens.
Ich möchte zuerst einmal hören, ob Sie, Frau Bundesministerin Schmied, dafür sind, dass es wieder geordnete Verhältnisse in den Museen gibt, wie Sie das nämlich bei Ihrem Amtsantritt versprochen haben. Zwei Jahre lang sind dann alle möglichen Gremien zusammengetreten, Arbeitsgruppen und so weiter – und am Schluss ist nichts herausgekommen. Wir sind wieder dort, wo wir vor drei Jahren waren, ja wo wir eigentlich schon seit vielen Jahren sind.
Nochmals: Es gibt überhaupt keine Systematik in diesem Bereich, es gibt keine Kulturpolitik mehr. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
19.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.08
Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Zum Kunstbericht 2009 ist zu sagen: Es ist natürlich erfreulich, dass die Mittel zwar minimal, aber doch erhöht wurden, und zwar auf 91,3 Millionen €. Hauptprofiteur waren die Großbühnen, die Festspiele, wobei sich gezeigt hat, dass sich das wiederum positiv auf den Städtetourismus ausgewirkt hat. Das heißt, wenn man Geld in die Hand nimmt, kann man diesbezüglich wirtschaftlich wieder etwas zurückholen.
Einbußen gibt es im Film, und zwar um 10 Prozent. Da, Frau Bundesministerin, meine ich, sollte man mehr investieren, damit eben auch österreichische Künstlerinnen und Künstler engagiert werden, einen Job haben und nicht immer ins Ausland abwandern müssen.
Schauen wir uns nur das Reinhardt-Seminar an! Dort werden Jahr für Jahr tolle KünstlerInnen ausgebildet, aber wegen Jobmangels müssen sie dann das Land verlassen. Da wäre es angebracht, wenn man finanzielle Mittel bereitstellt, um Österreicherinnen und Österreicher zu unterstützen, damit diese Abwanderung verhindert wird.
Zum Thema Musikförderung: Der Austro-Anteil beim Österreichischen Rundfunk ist viel zu gering, gerade auch, was zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler betrifft. Da ist Handlungsbedarf gegeben; da sollten wir etwas in die richtige Richtung bewegen.
Herr Kollege Zinggl, da Sie das ja auch schon im Ausschuss erwähnt haben: Wenn das wirklich stimmt, kann ich nur sagen: Wir vom BZÖ stehen für absolute Aufklärung. Ich bin davon überzeugt, dass die Ministerin heute dazu Stellung nehmen wird, denn mit Steuergeldern geht man so nicht um. Diesbezüglich haben Sie unsere volle Unterstützung, Frau Ministerin. (Beifall beim BZÖ.)
Was den Antrag der FPÖ betrifft: Ja, diesen werden wir unterstützen, denn Transparenz ist uns vom BZÖ wichtig. Wir wollen wissen, wo die Kosten sind, wo Steuergelder eingesetzt werden, wo es Förderungen gibt, et cetera. Und ich freue mich auch schon auf den Bericht, auf den wir dann replizieren können.
Ein Appell noch an das Kunst-Sponsoring betreffend die Absetzbarkeit: Für mich besteht immer noch Handlungsbedarf, denn ich meine, es gibt genügend Stolpersteine, die noch aus dem Weg geräumt werden müssen, damit das Sponsoring in Zukunft auch wirklich ausgeschöpft werden kann. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
19.10
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.10
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Zinggl, selbstverständlich steht die SPÖ nach wie vor zu dem Museumskonzept Neu. Es ist dies ein politisch und inhaltlich sehr unterstützenswertes Projekt, und wir werden in diese Richtung weiterarbeiten. Die Frau Ministerin wird die Gespräche in diese Richtung natürlich weiterführen.
Ich meine, dass Ihre Aussage, dass es keine kulturpolitischen Visionen oder kein Kulturkonzept gibt, überhaupt nicht richtig ist. Im Gegenteil: Ich bin überzeugt davon, dass unsere Frau Ministerin sehr wohl kulturpolitische Visionen verfolgt, und dass sie vor allem mit ihrer Offenheit und ihrer Wertschätzung Kulturschaffenden gegenüber für ein Klima sorgt, in dem Kunst und Kultur gut gedeihen können. – Das ist auch eine Hauptaufgabe von Kulturpolitik.
Leider ist Kollegin Unterreiner jetzt nicht da. Ich hätte ihr gerne gesagt, dass sich mei-ner Ansicht nach Kulturpolitik vor allem dadurch auszeichnet, dass man Kulturschaffende fördert und unterstützt, dass man Dinge ermöglicht und Kulturschaffende dazu ermutigt, einerseits Neues zu schaffen, andererseits aber natürlich auch Traditionelles zu bewahren, und zwar immer unter der Prämisse, dass man die Freiheit der Kunst gewährt. Man soll und darf sich als Kulturpolitikerin meiner Meinung nach nicht immer in die Inhalte einmischen. Das verstehen wir von der Sozialdemokratie unter Kulturpolitik. Wir sehen das nicht so wie die Kolleginnen und Kollegen von den Freiheitlichen, die immer wieder einzelne Künstler und Künstlerinnen ausnehmen, nur weil sie mit deren künstlerischen Inhalten vielleicht nicht einverstanden sind. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das ist eine Unterstellung!) Das ist genau das Gegenteil von dem, was unsere Frau Ministerin unter Kulturpolitik versteht und was wir unter Kulturpolitik verstehen!
Wenn man sich den Kunstbericht genau anschaut, dann sieht man, dass unsere Ministerin sehr wohl Schwerpunkte setzt, die ganz wichtig für das kulturelle Leben und Klima eines Staates sind wie zum Beispiel die Nachwuchsförderung. Auch dafür gibt es mehr Mittel, das kann man auch im Kunstbericht nachlesen, und es ist sehr wichtig, dass junge Künstlerinnen und Künstler und junge Kulturschaffende ermutigt werden, ihre Kunst
zu verfolgen und nicht das, von dem manche Politiker glauben, dass es Kunst und Kultur ist.
Der zweite Schwerpunkt, der auch schon angesprochen wurde, ist die Kunst- und Kulturvermittlung. Das ist unheimlich wichtig, damit man junge Menschen zur Kultur und Kunst hinführen kann und damit man neue Publikumsschichten erschließen kann.
Drittens ist mir als einer Abgeordneten aus einer Region sehr wichtig, dass Kulturinitiativen von regionalen Kulturschaffenden gefördert werden, weil ich überzeugt davon bin, dass es auch abseits von urbanen Zentren hervorragende Künstlerinnen und Künstler und hervorragende Vereine gibt und dass es dort Kunst und Kultur auf hohem Niveau gibt. Ich bin sehr froh darüber, dass unsere Frau Ministerin auch diesen Schwerpunkt bei ihrer Kulturpolitik gesetzt hat.
Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass ich überzeugt davon bin, dass die Offenheit und die Wertschätzung unserer Frau Ministerin Dr. Schmied den Kulturschaffenden gegenüber genau die richtige Kulturpolitik für unser Land ist. (Beifall bei der SPÖ.)
19.14
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte.
19.14
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte mit meinem kunst- und kulturpolitischen Bekenntnis in fünf Punkten beginnen und richte hier mein Wort vor allem auch an Sie, Herr Abgeordneter Zinggl.
Mein erster Punkt ist ein klares Bekenntnis zur Verantwortung des Staates in der Kunstfinanzierung und Förderung der Kulturinstitutionen. (Abg. Dr. Zinggl: Das steht im Gesetz!) – Das wird auch gelebt!
Mein zweiter Punkt betrifft ein Bekenntnis zu weltoffener Kunst- und Kulturpolitik sowie ein klares Bekenntnis zur Freiheit der Kunst und zur Autonomie der Kulturinstitutionen.
Dritter Punkt: Kunst an alle und Kunst mit allen. Es sind deutliche Schwerpunkte im Bereich kulturelle Bildung zu setzen. Kunst- und Kulturvermittlung werden gerade in einem Ressort, in dem Bildung, Kunst und Kultur gemeinsam entwickelt werden können, als Programm gesehen.
Vierter Punkt: Es muss gute Rahmenbedingungen und vor allem verlässliche Rahmenbedingungen für die Entfaltung der Kulturinstitutionen geben. Dazu gehört nach meinem Verständnis der Zugang zu Personalentscheidungen im Sinne einer klaren Verantwortung und einer Kultur der Begründbarkeit. Dazu gehört für mich Corporate Governance beziehungsweise Public Governance. Wenn ich das auf den Bereich der Bundesmuseen umlege, dann sind das klare Rahmenzielvereinbarungen, Museumsordnungen, Geschäftsordnungen und die Einbindung vor allem der Kuratorien in all jenen Bereichen, wo sie klar in Funktion sind. Zudem muss es einen Masterplan im Bereich der Investitionstätigkeiten geben, Stichwort Kunstkammer, Stichwort Zwanz’gerhaus.
Fünfter Punkt – das wurde zuletzt besonders hervorgehoben und ist mir ein ganz besonderes Anliegen –:
Die Wertschätzung der Künstlerinnen und Künstler und das Bekenntnis zu deren Autonomie habe ich bereits erwähnt. Vor allem wichtig ist auch die Wertschätzung der regionalen Kulturinitiativen. Das halte ich für ganz besonders wichtig, denn dabei geht es auch um die Vermittlung von Heimatgefühl. Ich möchte das ganz dezidiert aussprechen
und ansprechen. Die regionalen Kulturinstitutionen haben für die Entwicklung unseres Landes eine besondere Bedeutung, und ich sehe sie in enger Verbindung auch zur Kunstvermittlung und zu den Kooperationen im Schulbereich.
Aber jetzt zum Kunstbericht 2009, der heute auf der Tagesordnung steht: Das Jahr 2009 war wirtschaftlich wohl ein besonders schwieriges Jahr, und es ist gelungen, im Bereich Kunst den Bundesvoranschlag von 92,8 Millionen € gegenüber dem Vorjahr sogar leicht anzuheben, und das in einem Jahr, in dem andere Bereiche leider gekürzt werden mussten.
Die Schwerpunkte 2009 kurz zusammengefasst: signifikante Anhebung der Mittel für die österreichische Filmwirtschaft um 3 Millionen € plus, Verbesserung der sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen, Anhebung des Zuschusses des Fonds zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Wir haben die sogenannte IMAG eingeführt, eine interministerielle Arbeitsgruppe, eine Anwältin für die Künstlerinnen und Künstler in allen Querschnittmaterien, vom Urheberrecht über das Steuerrecht bis hin zur Novellierung des Schauspielergesetzes und des Künstlersozialversicherungs-Strukturgesetzes.
Ein großes Anliegen – in diesem Punkt stimme ich mit Frau Abgeordneter Unterreiner überein – ist die verstärkte Förderung auch des künstlerischen Nachwuchses, zum Beispiel über die neu eingeführten Staatsstipendien. Weiters gibt es mehr Planungssicherheit, vor allem für die Kulturinitiativen. Mit zweijährigen Verträgen ist eine gewisse Absicherung und Planbarkeit gegeben. Letztlich geht es auch um die Stärkung der internationalen Präsenz. Ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen ,dass es dabei nicht um Urlaubsreisen geht, sondern um Auslandsaufenthalte von Künstlern und Künstlerinnen, zum Beispiel in dem von Ihnen genannten Fall im Künstleratelier in Rom.
Wichtig ist mir, dass wir all unsere Programme in höchster Wertschätzung mit den Künstlerinnen und Künstlern abwickeln. Das ist ein Thema, dem sich meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit hohem Engagement stellen. Ein Antragsteller um Kunstförderung darf sich niemals als Bittsteller in meinem Ressort erleben. Das ist mir ganz besonders wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)
In diesem Sinn haben wir auch die Kooperation mit den Künstlern und Künstlerinnen intensiviert. Wir geben regelmäßig einen Newsletter heraus, es gibt regelmäßig Beratungen, und es ist mir auch ein großes Anliegen, die Auszeichnungen unserer Künstler und Künstlerinnen auch stärker medienöffentlich zu machen, denn es geht ja vor allem auch um die gesellschaftliche Wertschätzung von Kunst und Kultur.
Zu einigen Fragen, die in der bisherigen Debatte erhoben wurden, möchte ich noch einige Worte sagen. Was den Bereich Transparenz der Förderungen und der Finanzierungen betrifft, darf ich an die Worte der Frau Abgeordneten Fuhrmann anschließen. Zum einen muss es volle Transparenz im Kunstbericht – aus dem Sie ja auch zitiert haben – geben, und in Zukunft wird diese volle Transparenz auch über die Transparenzdatenbank gewährleistet.
Zum Kunsthistorischen Museum, Stichwort „Museum Neu“: Ich erneuere mein Bekenntnis zum vorliegenden Konzept „Museum Neu“, zu einem Museum der Kulturen. Es wird jetzt darum gehen – und genau dazu wird gearbeitet – zu definieren, wie dieses Museum in höchstmöglicher Autonomie und Eigenständigkeit geführt werden kann. Aber Eigenständigkeit muss nicht immer gleich gesellschaftsrechtliche Eigenständigkeit heißen. Dazu gibt es auch andere Wege.
Herr Abgeordneter Zinggl, weil Sie erneut die Verdächtigungen gegenüber Direktor Noever erwähnt haben, vielleicht um jetzt auch die Diskussion im Kulturausschuss zu erweitern: Ich habe mit Datum 19. Oktober 2010 ein Schreiben an den Kuratoriumsvorsitzenden Dr. Andreas Treichl mit den von Ihnen erhobenen Vorwürfen gerichtet und es wird nun eine Sonderprüfung stattfinden, um all diesen Punkten im Detail nachzu
gehen. Ich bin – so weit, denke ich, kennen Sie mich jetzt nach fast vier Jahren Zusammenarbeit – auch an voller Transparenz und Aufklärung interessiert. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.22
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Österreich ist ja ein Land, über dass es sehr viele Klischees gibt. Wenn man den Klischees glauben dürfte, wären wir ein Land von Menschen, die sich wahrscheinlich auf Lipizzanern fortbewegen und Mozartkugeln essen; wenn es Wiener sind, sind sie entweder gemütlich oder grantig, wenn es Tiroler sind, sind sie kernig und alle fahren auf jeden Fall Ski. (Abg. Höfinger: Lederhosen!)
Was man von Klischees zu halten hat, das wissen wir. Es gibt aber wahrscheinlich kaum ein Klischee, das so nahe an der Wirklichkeit ist wie jenes, das Österreich als Land der Kultur und Kunst beschreibt. Der vorliegende Kunstbericht und auch der Kulturbericht geben darüber Zeugnis, auch wenn manche hier das vielleicht anders sehen mögen.
Ich möchte dabei zwei Aspekte herausgreifen: Zum einen ist es das Thema Gender. Mit Hilfe der Richtlinien auf EU-Ebene – dafür muss man der EU Danke sagen – wurde dem Thema Geschlechtergerechtigkeit auch in der Kunst ein hoher Stellenwert eingeräumt. Da geht es nicht – auch um gleich einmal den üblichen und gängigen Verdächtigungen zu begegnen – um undifferenzierte Gleichmacherei, sondern es geht um das Sichtbarmachen von Frauen in der Kunst. Es geht darum, Frauen im Kunst- und Kulturbereich die gleiche Aufmerksamkeit und Unterstützung entgegenzubringen wie Männern. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Dass das gelungen ist, hat sicher auch mit dem hohen Anteil von Frauen zu tun, die als Beirätinnen und Jury-Mitglieder in den diversen Gremien der Kunstsektion tätig sind und die daher helfen, die Lebenswirklichkeit in der Kunstlandschaft Österreichs abzubilden.
Eine sehr positive Entwicklung hat es daher im Bereich der Stipendien gegeben, die vielen Künstlerinnen und natürlich auch Künstlern den Einstieg ins Kunstleben, in die Kunstszene erleichtern.
Ein zweiter Aspekt – dieser ist schon angesprochen worden – ist die Regionalität, auch in der Kunstförderung. Wenn wir davon ausgehen, dass sich Kunst und Kultur nicht im hohen Elfenbeinturm befinden, sehr elitär sozusagen, sondern als Aufforderung, als aufforderndes Angebot bei den Menschen sein sollen, ist es unabdingbar notwendig, die Kunst auch in den Regionen zu fördern. Das ist in vielen Fällen, wie wir wissen, in erster Linie Sache der Länder, muss aber auch seinen Niederschlag im Kunstbudget finden.
4,7 Prozent seines Kunstbudgets gibt der Bund für Kulturinitiativen aus. Als Oberösterreicherin denke ich da insbesondere an das Filmfestival crossing europe, das ARS ELECTRONICA Festival oder das Festival der Regionen. Das sind sehr erfolgreiche und sehr beliebte Initiativen, und sie bringen Kultur und Kunst dorthin, wo sie in erster Linie sein sollen, nämlich zu den Menschen.
Daher sage ich Danke für diese Förderung im Sinne der Kunstschaffenden, aber auch der Menschen in den Regionen; wobei ich mir, ich sage es ehrlich, einen höheren Anteil am Budget für diese regionalen Initiativen durchaus vorstellen kann, denn der größte Teil Österreichs befindet sich außerhalb von Wien. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.25
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.25
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte zu dem Kunstbericht zeigt, welchen hohen Stellenwert Kunst und Kultur haben, nämlich indem auch in budgetär schwierigen Zeiten ein Zeichen gesetzt wird.
Dieser Kunstbericht ist öffentlich einsehbar. Die Verteilung der mehr als 91 Millionen € an budgetären Kunstmitteln ist sehr transparent dargestellt und sehr nachvollziehbar für alle. Ich möchte daher auch auf einige Punkte eingehen, die darin genannt sind.
Für die Zukunft unseres Landes ist die von der Frau Ministerin auch jetzt in ihrer Stellungnahme vorgenommene Schwerpunktsetzung der Nachwuchsförderung enorm wichtig. Ein wichtiger Beitrag dabei sind die verstärkte Kulturvermittlung an den Schulen sowie verschiedene Kunstschwerpunkte in der Lehrerförderung.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf den seit heuer möglichen Gratiseintritt für Kinder und Jugendliche in die Museen verweisen, wodurch es im ersten Halbjahr zu einer Steigerung der BesucherInnenzahlen um ein Drittel gekommen ist. Viele dieser jungen BesucherInnen werden später einmal als Erwachsene bei der Kunst hängen bleiben, weiterhin Museen, Ausstellungen besuchen, und sehr viele junge Museumsbesucher werden auch eine andere, offenere Einstellung zur Kunst sowie zur sozialen Umwelt erlangen, als sie vor ihrem Kontakt mit der Kunst hatten.
Aber noch ein Wort dazu, wie die freiheitliche Opposition Kunst- und Kulturpolitik verwirklicht sehen möchte. Die FPÖ hat ja im Ausschuss, aber auch sonst schon verlangt – auf den Rechnungshofbericht verweisend –, dass es zu Einsparungen bei den Subventionen kommen sollte. Ich frage daher: Sollen nur mehr genehme KünstlerInnen gefördert werden?
Es wird im Rahmen der Subventionen Qualität gefördert – und nicht die Gesinnung. Ein Kaputtsparen kann es natürlich auch nicht geben. Es wird hier so gesprochen, als hätte es den Bericht zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler nie gegeben, wenn da noch gespart werden soll. 37 Prozent der Kunstschaffenden leben unter der Armutsgrenze, und das durchschnittliche Einkommen von Künstlerinnen und Künstlern beträgt aus ihrer künstlerischen Tätigkeit 4 500 € netto pro Jahr.
Die Studie zeigt, wie wichtig diese Förderungen und Subventionen sind und dass viele Künstlerinnen und Künstler ohne diese Förderungen nicht leben könnten. Wir wären sehr arm, hätten wir die künstlerischen Leistungen nicht, die da erbracht werden.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Österreich eine gut funktionierende Kulturförderung hat und eine lebendige, kritische und international anerkannte Kulturlandschaft besitzt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
19.28
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.29
Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Österreich verdankt seinen internationalen Ruf zu einem Gutteil seinen künstlerischen, kulturellen und wissenschaftlichen Leistungen. Österreich ist in der Kunst eine der maßgeblichen Kulturnationen und dies sowohl in den Künsten selbst als auch in der künstlerischen Bildung und Fortbildung. Dies wird auch im vorliegenden Kunstbericht dokumentiert. Wer diesen Kunstbericht liest, muss aber auch an die Kunstuniversitäten selbst denken.
Die österreichischen Kunstuniversitäten sind weltweit anerkannt. Dieses kreative Potenzial gilt es in der Bildung, der Erschließung der Künste und der Förderung der Kunst
verstärkt zu nutzen und mit den Kunst- und Kultureinrichtungen noch viel stärker und besser zu vernetzen. Die LehrerInnen-Bildungsprogramme der Kunstuniversitäten und der Pädagogischen Hochschulen sind eine wichtige Voraussetzung, um Schülerinnen und Schülern in der Schule frühzeitig den Zugang zur Kunst und Kultur zu erschließen.
Bundesmuseen, Bundestheater, Galerien, international anerkannte Festspiele, die Filmwelt, sie alle leben vom kunstinteressierten Publikum und vom Nachwuchspublikum. Während aber unsere Kunstuniversitäten in der Vermittlung und Erschließung der Künste und der Lehre in der Weltliga spielen, sind unsere Pädagogischen Hochschulen in dieser Hinsicht in der Regionalliga.
Die Qualität der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern an Pädagogischen Hochschulen entspricht noch lange nicht den Standards der Kunstuniversitäten. Wir brauchen daher eine verstärkte Autonomie – nicht nur der Kultureinrichtungen, wie Sie es erwähnt haben, Frau Bundesministerin, sondern auch der Pädagogischen Hochschulen, um in der Kooperation mit den Kunstuniversitäten aufzuschließen.
Wir brauchen aber auch verstärkte Kunstförderprogramme für die Pädagogischen Hochschulen. Wir brauchen auch zur Erschließung der Künste entsprechende Förderprogramme. Ich denke da an die Vorbildwirkung des PEEK, des Programms zur Entwicklung und Erschließung der Künste vom FWF.
Ein ähnliches Programm brauchen wir auch für die Hochschulen im Bereich der Pädagogischen Hochschulen. Da wünsche ich mir mehr Zusammenarbeit zwischen den Universitäten, den Pädagogischen Hochschulen und den Kunst- und Kultureinrichtungen.
Ich wünsche mir aber auch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Ressorts, nämlich dem Wissenschaftsressort, dem Unterrichtsressort und dem außenpolitischen Ressort, denn gerade in der Außenpolitik gibt es auch Überschneidungen, die noch stärker koordiniert werden müssen. Die Kunst- und Kulturforen auf der einen Seite sind wichtig, ihre Aktivität im Ausland gehört aus meiner Sicht aber noch viel besser koordiniert, damit unsere zeitgenössische Kunst auch die entsprechende Nachwuchsförderung hat und auch im Ausland entsprechend präsentiert und repräsentiert wird.
Frau Bundesministerin, dieser Bericht zeigt eindrucksvoll, dass vieles geschehen ist, aber wir haben auch noch viel vor uns, nämlich bessere Koordination, Schwerpunktsetzung und mehr Autonomie für die Pädagogischen Hochschulen. (Beifall bei der ÖVP.)
19.32
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sacher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.32
Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Bei uns draußen sagt man immer: Spenden Sie Applaus, denn der Applaus ist das Brot der Künstler, der Musiker. Ich darf sagen: Machen Sie Musikförderung, das ist etwas, wovon unser Nachwuchs leben kann und satt wird!
Ich möchte zur Musikförderung einige positive Anmerkungen machen. Es ist erfreulich, dass sich das Ministerium auf die Förderung des Musiknachwuchses konzentriert, dass vor allem die künstlerische Qualität ein solch großes Anliegen ist und dass die zeitgenössische Kunst und der innovative Aspekt bei diesem Budget so wichtig sind.
Das angesprochene Musikbudget beträgt im Bereich des Ministeriums 8,5 Millionen €. Davon werden ungefähr 0,5 Millionen € ausschließlich zur Förderung der Komposition und junger Komponisten ausgegeben.
Das ist ein erfreulicher Umstand, sehr geehrte Damen und Herren, man setzt einen eindeutigen Schwerpunkt in der Nachwuchspflege. Erfreulich ist auch, dass die erwähnten
neuen Staatsstipendien es jungen Künstlerinnen und Künstlern vermehrt ermöglichen, in die internationale Szene einzusteigen, und so auch eine große Breite geschaffen wird.
Ergänzt und abgerundet wird diese positive Förderpolitik durch Musikpreise und Würdigungspreise.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Kunstbudget insgesamt ist im Jahr 2009, in einem schwierigen Jahr, um 1,7 Prozent gestiegen. Ich kann also sagen: Nicht nur Applaus macht satt, sondern auch verstärkte Förderung macht satt.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist ein guter Partner für unsere Künstlerinnen und Künstler. Liebe Frau Ministerin, gehen Sie weiter auf diesem Weg. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.34
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.34
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Im Jahr 2009 war die Nachwuchsförderung ein kulturpolitischer Schwerpunkt. Staatsstipendium für den künstlerischen Nachwuchs, um Fuß in der internationalen Kunstszene zu fassen, waren dabei ein ganz wichtiger Punkt.
Zur Nachwuchsförderung gehört natürlich, dass schon früher bei der Kunstvermittlung angesetzt wird, und da spielt die Schule eine ganz besondere Rolle. Wie schon Frau Kollegin Cortolezis-Schlager gesagt hat, ist da die LehrerInnenbildung ein wichtiger Teil.
Wer kann denn bei unseren Kindern, bei den Jugendlichen besser Interesse wecken als kunstbegeisterte Lehrerinnen und Lehrer? Dazu braucht es aber auch regionale Initiativen, und ich habe mich darüber gefreut, Frau Ministerin, dass Ihnen regionale Kulturinitiativen ein besonderes Anliegen sind.
Kunst muss vor Ort stattfinden, damit ich dafür auch bei jungen Menschen Begeisterung wecken kann, die mitunter im ländlichen Gebiet zu Hause sind und – wie ich – am anderen Ende von Österreich, nämlich weit weg von Wien, wo am meisten Kunst und Kultur stattfinden, aufwachsen.
Wenn ich beim Thema Schule bin, dann ist auch die Architektur als wichtiger Teil zu erwähnen. In Zeiten, in denen in der Schule große Umstrukturierungen stattfinden, man mehr zum Ganztagsunterricht übergeht, moderne pädagogische Modelle erprobt werden, aber auch neue Lehr- und Lernformen stattfinden, ist es besonders wichtig, dass die Architektur auch darauf Rücksicht nimmt.
Es hat im Mai einen Workshop gegeben – Quo vadis Schulbau? –, und ich bin schon sehr gespannt, welche Ergebnisse es da gibt. Es ist wichtig, dass die Architektur auf diesen Bereich eingeht, denn idealer könnten ja Kunstförderung und Kunstvermittlung nicht sein, als wenn diese in einer qualitätvollen Architektur von kunstbegeisterten Pädagoginnen und Pädagogen stattfänden.
Österreich ist Kulturnation, und das muss auch in den Herzen der Menschen ankommen. (Beifall bei der ÖVP.)
19.37
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Höfinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.37
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin, Sie haben
sowohl heute hier als auch schon im Ausschuss ein klares Bekenntnis zur Kulturförderung des Staates abgelegt. Sie haben Ihr Fünf-Punkte-Programm noch einmal erläutert, und dieses ist ja wirklich sehr umfassend, damit sich alle zu Recht mit einbezogen fühlen können.
Frau Ministerin, Sie sprechen von der weltoffenen Kultur, Sie sprechen von der Kunst an alle mit allen, Sie sprechen davon, dass Sie gute, verlässliche und berechenbare Rahmenbedingungen vorgeben wollen, dass die Wertschätzung gegenüber Künstlerinnen und Künstlern entsprechend sein soll und dass es auch eine Förderung und Unterstützung der regionalen Kulturinstitutionen geben wird und geben soll.
Bemerkenswert ist, dass es im Budget des Jahres 2009 zu einer Erhöhung gekommen ist, was ja angesichts der allgemeinen Umstände nicht selbstverständlich war und was aber eine sehr gute Ausgangsbasis für diese Arbeit ist. Der Kulturbericht zeigt uns ja, dass die Aktivitäten in diesem Jahr mit hohem Einsatz und großem Engagement aller, die beteiligt waren, abgelaufen sind.
Dennoch: Es gibt Erwartungen, und ich erwarte und vermisse teilweise die rasche Weiterentwicklung so mancher Strukturen. Ein Stichwort sind die Museen, die Rahmenzielvereinbarungen oder „Museum Neu“, wo wir im Verzug sind. Ich glaube, dass es da in vielen Punkten sehr rasch eine Umsetzung geben muss. Es wurde heute schon angesprochen: die Zusammenführung von Völkerkunde- und Volkskundemuseum und der Masterplan für die die Kunstkammer, das Zwanz’gerhaus und das Literaturmuseum, der ja auch noch nicht umgesetzt und vollendet ist.
Ich denke, dass es notwendig wäre, diese Schritte jetzt rasch zu setzen, um einerseits Synergien zu nutzen und auf der anderen Seite Parallelstrukturen zu vermeiden. Auch sollten Kunst und Kultur, die in Österreich geboten werden, auf eine moderne Plattform gebracht werden. Sie sollen attraktiv sein für Besucher und Besucherinnen, aber auch für die Kunst- und Kulturschaffenden selbst. Unser Licht, im internationalen Vergleich gesehen, sollten wir in dieser Frage nicht unter den Scheffel stellen, sondern wirklich hervorholen.
In diesem Sinne: Vielen Dank für den Inhalt dieses Kunst- und Kulturberichtes und vielen Dank an all jene, die ihn nicht nur mit Zahlen, sondern auch mit Fakten gefüllt haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
19.40
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Jury zu Wort gemeldet. Ebenfalls 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.40
Abgeordneter Josef Jury (ohne Klubzugehörigkeit): Zum Kunstbericht des Jahres 2009 wäre von meiner Seite noch abschließend anzubringen: Natürlich kann man in den Bereichen Kultur und Kunst immer alles besser machen. Natürlich könnten immer mehr Mittel zur Verfügung stehen.
Fakt ist – und das muss ich auch als Wertschätzung gegenüber der Kultur- und Bildungsministerin sagen –, dass die Frau Minister gerade im Bereich der Kulturinitiativen vorbildliche Arbeit leistet. Ich kann das beurteilen, und zwar als Bürgermeister einer Künstlerstadt, die eine starke Kulturinitiative hat. Diese Kulturinitiative betreibt in unserer Stadt sechs Galerien, Kunstateliers, sie veranstaltet Kunst- und Kultursymposien sowie Kabarett- und Jazzabende, also Kunst und Kultur in allen Lagen und vor allem im ländlichen Raum!
Mein Zugang ist – das sage ich jetzt noch einmal –, dass das für den ländlichen Raum ein touristischer Mehrwert ist. Ich möchte mich bei der Ministerin für diese Ausstattung
der Kulturinitiativen im ländlichen Raum recht herzlich bedanken. Natürlich kann man das immer wieder weiterentwickeln, nämlich mit Programmen der Kunstvermittlung, vor allem für Jugendliche; da sollten in Zukunft die Schwerpunkte liegen.
Ich möchte mich noch einmal recht herzlich bedanken, Frau Bundesminister. Ich wünsche Ihnen alles Gute im Bereich der Kunst- und Kulturförderung. Ich wünsche Ihnen auch alles Gute im Bereich der Bildungsfragen! Es ist ja nicht so leicht, mit Ihrem Koalitionspartner da in eine gute Zukunft zu gehen. Meine Wertschätzung gilt Ihnen – natürlich kommt sie von der Opposition, aber ich sage: Man muss kritisieren können, man muss aber auch loben können. Alles Gute, Frau Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ.)
19.42
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.42
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Die Eingangsbemerkungen der Frau Kollegin Muttonen haben mich zu einer kleinen Replik veranlasst.
Die Unterstellungen, die Sie hier gegenüber Frau Kollegin Unterreiner gemacht haben, sind eine absolute Diffamierung. Niemand in der Freiheitlichen Partei wird die Freiheit der Kunst in irgendeiner Form beschneiden, das ist überhaupt keine Frage! (Beifall bei der FPÖ.)
Nur: Bei der Freiheit des Steuergeldes, das dafür ausgegeben wird, kann man unter Umständen schon geteilter Meinung sein. Wir haben gehört, dass der Staat sparen muss. Das muss wohl auch für die Investitionen gelten, die hier über Subventionen erfolgen. Die Freiheit der Kunst bedeutet nicht die Freiheit der Steuermittel!
Wenn hier geschildert wird, dass junge Künstler gefördert werden müssen, damit sie einen guten Start haben, frage ich mich wirklich: Ist Robert Menasse ein solch junger aufstrebender Künstler, dass er in zwei Jahren rund 15 000 € Subventionen braucht, um seine Kunst leben zu können?
Etwas anderes, Frau Kollegin Muttonen und Frau Kollegin Königsberger-Ludwig: Sie sagen, die Künstler, die da aufgelistet sind, würden alle eine Förderung brauchen. – Wissen Sie eigentlich, welche Künstler nicht gefördert wurden? Wissen Sie, welche Künstler angesucht haben, deren Kunst aber – im Rahmen der Freiheit der Kunst – nicht als förderungswürdig anerkannt wurde? – Nein, das können Sie nicht wissen. Auf diese Fragen bekommt man nämlich keine Antwort – mit der Begründung, es würde die Betreffenden bloßstellen, wenn bekannt würde, dass sie bei einer Preisvergabe nicht zum Zug gekommen sind, das widerspräche dem Datenschutz. Dabei wäre das eigentlich interessant! Denn auch die Personen, die entscheiden, können das nur subjektiv tun! In der Kunst kann nämlich ausschließlich Subjektives entscheiden, was Qualität ist.
Vielleicht können Sie es sagen: Wissen Sie, was geschieht bei den Projekten „Ländliches Klubhaus Eagle Rock“, „Restaurant Transformable“, „Marampa Pub“, „Sleepshow“, „If Architecture Could Talk“ – dieses Projekt wird in der Mongolei gemacht – oder in Wien das „Suono – Podium für interkulturellen Austausch“ oder das Projekt „Transit“ für 30 000 €. Wissen Sie das? Keiner weiß das! Es werden einfach nur die Listen heruntergebetet, weil man gesagt hat, das ist es jetzt, es ist eine Summe von 100 000 €, 200 000 €, 1,9 Millionen € und so weiter, das wird ausgegeben. Man weiß es nicht wirklich!
Es gibt Kompositionsaufträge. Haben Sie Werke, die aufgrund dieser Kompositionsaufträge entstanden sind, jemals gehört? Haben wir die Gelegenheit gehabt, einmal im Jahr,
dass junge Künstler im Parlament, in der Säulenhalle oder vielleicht in einem anderen Rahmen irgendwo ein Werk präsentieren? Haben wir die Gelegenheit gehabt, angekaufte Werke – es gibt dort Listen von Ankäufen – zu sehen, zu sehen, was dort geschieht? Steht das im Internet? – Nein, dort stehen die Namen von Künstlern und die Beträge, die sie bekommen, zum Teil verschanzt hinter irgendwelchen – natürlich, wahrscheinlich mit gutem Grund, aus dem künstlerischen Empfinden heraus gewählten – Namen. Wir können es jedenfalls nicht nachvollziehen. Wir sind jedoch nicht dazu da, mit dem Steuergeld so großzügig umzugehen. Jeder andere muss seinen Antrag auf Punkt und Beistrich ausfüllen. Was damit passiert, können wir nicht sehen, weil wir das hier so nicht verfolgen können.
Jetzt zur Museumspolitik: Im MAK wird jede Eintrittskarte, von der kostenlosen bis zu jener eines Vollzahlers, mit dem höchsten Förderbetrag, nämlich mit 52 € gesponsert. Jeder Besucher wird dort mit 52 € gesponsert! Das MAK hat die größte Basisförderung. Da kann ich mich wirklich nur den Ausführungen des Kollegen Zinggl anschließen, der hier einige Schmankerln dessen geschildert hat, was dort offensichtlich wahrhaft fürstlich passiert, vom Dienstwagen bis zum Geburtstagsfest der Mutter.
Sie haben dankenswerterweise bereits angekündigt beziehungsweise schon berichtet, dass Sie eine Überprüfung durch das Kuratorium angeleitet haben. Nur: Hier sind eindeutig die falschen Parameter. Und wenn es des Kollegen Zinggl bedarf, damit man aktiv wird und so etwas überhaupt aufdeckt, dann ist das eigentlich nicht die Kontrolle, die man grundsätzlich vom System erwartet, es können ja nicht alle Oppositionspolitiker so am Puls der Zeit sein. Das wäre eigentlich eine Frage, die das Ministerium mit einer entsprechenden Controllingmaßnahme selbst machen könnte. Daher sind, glaube ich, dringend Maßnahmen geboten.
Was wir wollen, ist nicht nur Transparenz – auch über andere Fördertöpfe, wie bereits angesprochen wurde –, sondern aus dem Kunstbericht mehr oder zumindest exemplarisch erfahren, was diese einzelnen Projekte bedeuten. Es wäre kein Problem, wenn man einen geförderten Film, ein Filmprojekt, Musikkompositionen, Auftragswerke oder Ankäufe aus der bildenden Kunst dem Hohen Haus einmal vorstellen würde, damit man sie kennt. (Beifall bei der FPÖ.)
19.47
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, den vorliegenden Bericht III-166 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Unterreiner, Jury, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Subventions-Transparenzdatenbank für die Bereiche Kunst & Kultur.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 1236/A(E) der Abgeordneten Stefan Markowitz, Heidrun Silhavy, Gabriel Obernosterer, Mag. Roman Haider, Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Attraktivierung von (Lehr-)berufen im Tourismus (935 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Obernosterer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.49
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um einen Entschließungsantrag, einen Fünf-Parteien-Antrag zur Attraktivierung von Tourismusberufen.
Österreich ist, wie wir alle wissen, ein Tourismusland. Wenn man die Nächtigungszahlen auf die Einwohnerzahl umrechnet, so sind wir nach Zypern das zweitwichtigste Tourismusland der Welt überhaupt. Wir wissen auch, dass Österreich im Tourismusbereich international einen sehr guten Ruf hat, ob im Städtetourismus, Kulturtourismus, Ferientourismus oder als Schination. Wenn wir in der Welt unterwegs sind, so begegnen wir eigentlich überall, in allen möglichen Hotels, Österreichern, gut ausgebildeten Tourismuskräften, die dort als Manager, Chefköche oder in anderen Funktionen arbeiten. Ich glaube, das ist auch Verpflichtung genug, sich wieder einmal mit dem Thema der Ausbildung im touristischen Bereich auseinanderzusetzen.
In den letzten Jahren wurde da ja viel gemacht. So wurde zum Beispiel heuer im Sommer vom Wirtschaftsministerium wieder das Pilotprojekt „Get a Job – deine Chancen im Tourismus“ durchgezogen. Es gibt die Lehre mit Matura, einerseits in Form der Verlängerung der Lehrzeit um ein Jahr, also etwa von drei auf vier Jahre, andererseits kann man das auch begleitend machen. Das hat natürlich den Nachteil, dass es nur in zentralen Lagen möglich ist, aber nicht in der Peripherie draußen.
Trotzdem muss man bedenken, dass wir viele, viele junge Leute in die Tourismusbranche bringen. Die Nachfrage ist gegeben. Wenn man sich Umfragen anschaut, so sieht man, dass fast 50 Prozent der jungen Leute sagen, sie möchten eigentlich mit Menschen arbeiten, das wäre ihre Vorstellung, wenn sie ins Berufsleben einsteigen. Und fast ein Drittel, jedenfalls fast 30 Prozent, der jungen Leute sehen eine Beschäftigung im touristischen Bereich überhaupt als Traumjob. Es ist aber Faktum, dass nur zirka jeder Zehnte in der Tourismusbranche arbeitet.
Wir hören auch immer wieder, dass gerade in der Tourismusbranche die Arbeitsbedingungen nicht vorbildlich sind, weshalb viele, die sich touristisch ausbilden haben lassen, diesen Beruf frühzeitig wieder verlassen. Das ist aber nicht nur in der Tourismusbranche, sondern auch in anderen Berufen so.
Warum ist es so? – Wir wissen, dass die Tourismusbranche eine ist, wo die Arbeitszeit nicht immer klar berechenbar ist. Wir brauchen nur hier im Haus in die Cafeteria zu schauen. Die Leute dort wissen nicht, ob die Sitzung um 20.00 Uhr, um 22.00 Uhr, um 0.00 Uhr oder erst um 2.00 Uhr aus ist, das kann man im Vorhinein nicht sagen.
Es gibt gravierende Unterschiede in der Tourismusbranche. Da gibt es einerseits die Stadthotellerie oder Gastronomie und natürlich auch die Hotellerie selbst, wo es eigentlich eine relativ geregelte Arbeitszeit gibt. Auf der anderen Seite gibt es den Gastronomiebereich, das typische Gasthaus, wo es massive Probleme gibt. Wenn dort um 1.30 Uhr noch eine Gruppe hereinkommt und etwas essen möchte und man den Gästen sagt, dass das nicht mehr möglich ist, weil um 2.00 Uhr der Mitarbeiter heimgehen muss, dann funktioniert das nicht.
Wir sind uns dieser Problematik wirklich bewusst. Dagegen kann die Öffentlichkeit, ob Wirtschafts-, Bildungsministerium oder wer auch immer, wenig tun. Man kann vielleicht wieder die Lehrpläne umstellen, man kann mehr in Richtung Internationalisierung gehen,
den Leuten Fremdsprachen beibringen, was heute ganz wichtig ist, wenn wir in diesem Bereich arbeiten. Letztendlich ist hier aber auch die Tourismuswirtschaft selbst gefordert, die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter im Tourismus so gut wie möglich zu gestalten – und das nicht nur aus Rücksicht auf den Mitarbeiter.
Ich sage ganz klar dazu: Es muss auch für den Unternehmer wichtig sein, dass der Mitarbeiter zumindest halbwegs geregelte Arbeitszeiten hat, denn nur dann bekommen wir viele junge Leute dazu. Es gibt dazu einen alten Spruch, der bei uns noch immer üblich ist: Nur wo zufriedene Mitarbeiter sind, gibt es auch zufriedene Gäste.
In diesem Sinne danke ich für diesen Fünf-Parteien-Antrag und hoffe, dass wir in diesem Sinne, wie gesagt, die Ausbildungspläne, aber auch die Rahmenbedingungen in der Tourismusbranche verbessern, sodass sich viele, viele junge Leute zu dieser wirklich wunderschönen Branche bekennen und dort zu arbeiten anfangen. Denn: Es ist keine Selbstverständlichkeit, zu arbeiten, wo andere Urlaub machen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Markowitz.)
19.54
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.54
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ja, das stimmt, der Tourismus ist gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit ein besonderes Rückgrat der österreichischen Wirtschaft. Wir sind stolz auf diese Branche. Wir sind stolz darauf, dass sie sich wirklich als krisenfest erwiesen hat. Es zeigt auch, wie wir heute Vormittag schon debattiert haben, dass die Menschen, wenn sie Geld haben, das sie ausgeben können, es sehr gerne bei uns in der österreichischen Wirtschaft, in diesem Fall in der Tourismuswirtschaft ausgeben.
Der vorliegende Entschließungsantrag bezieht sich einerseits auf die Verbesserung und Attraktivierung der Lehrberufe im Tourismus- und Freizeitbereich, andererseits aber auch auf die Verlängerung der Verbleibdauer von Menschen, die im Tourismus beschäftigt sind.
Es gab schon ein Paket, nämlich die Saisonverlängerung. Sie war bisher leider kein großer Erfolg, das muss man ehrlich sagen. Nur wenige kennen sie, und ich habe zum Teil die Erfahrung gemacht, dass sie auch Beschäftigte selbst gar nicht kennen. Es ist dafür wohl zu wenig Werbung gemacht worden. Ich glaube, da muss man auch hinterfragen, was der Grund ist, warum dieses Projekt nicht wirklich gegriffen hat.
Ich glaube auch, dass es ein guter Weg in Österreich ist, dass sich der Berufsausbildungsbeirat sozialpartnerschaftlich mit Fragen von neuen Ausbildungsfeldern beschäftigt, weil damit schon im Vorfeld ein gewisser Ausgleich der Interessen herbeigeführt wird.
Eindeutig klar ist, dass wir auf keinen Fall Sackgassenausbildungen wollen. Man kann Module machen, die aufbauend sind, die dann auch mehr in die Tiefe gehen, aber wir wollen keine Sackgassenberufe!
Frau Staatssekretärin! Ich glaube, wir sind uns einig, dass der Berufsausbildungsbeirat dann letzten Endes Vorschläge macht, die im Berufsausbildungsgesetz ihren Niederschlag finden sollten und schließlich in Ihrem Ressort behandelt werden müssen. Das möchte ich heute nur noch einmal betonen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist keine rein österreichische Problematik, dass diese Berufe nicht besonders attraktiv sind. Ich habe die letzte Erhebung aus Deutschland gelesen, nämlich den Ausbildungsreport 2010, da haben die Auszubildenden selbst bekanntgegeben, wie zufrieden sie mit den Ausbildungen sind. Da liegt der Beruf Ho
telfachmann/Hotelfachfrau an vorletzter Stelle, und der Beruf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau an letzter Stelle.
Man sieht daran deutlich, dass statt der Lehrausbildung junge Menschen häufig eher für Hilfsberufe oder Hilfstätigkeiten herangezogen werden. Das kommt in diesem Bericht sehr deutlich zutage. Daher freue ich mich, wenn der Kollege Obernosterer, der unmittelbar aus dieser Wirtschaft kommt, meint, dass man auch gegenüber dem Ausbildungsbereich sehr kritisch zu sein hat und dass da auch die Wirtschaft ihre Verantwortung wahrnehmen muss.
Ich habe kürzlich gesehen, „Tourismuszukunft – Institut für eTourismus“ hat zum Thema Kundenbindung im Web 2.0 einen neuen Sammelband herausgegeben, und zwar unter dem Titel „Social Web im Tourismus“. Auch das ist ein wichtiger Punkt: Der ganze IT-Bereich gehört einfach viel stärker in die Ausbildung integriert.
Das Thema „Sprachen“ ist schon angesprochen worden. Ich habe gesehen, in Wien ist die Erhöhung der Zahl der Tourismusnächtigungen vor allem auf den Zugang von russischen Touristen zurückzuführen. Da wird also das Französisch, wie schon angesprochen, eher wenig hilfreich sein. Überhaupt werden neue Fähigkeiten gebraucht werden.
Ich habe mir zum Beispiel „School Ski & Board“ angeschaut – das ist, vereinfacht gesagt, der Versuch, Summer Splash – also den Eventcharakter – auf den Wintersport zu übertragen. Ich finde das sehr spannend. Das passt auch zu unserem Wunsch, schulische Wintersportwochen wieder attraktiv zu machen.
Ich möchte dabei die Gelegenheit nützen, mich beim Sportminister Darabos zu bedanken. Er hat ein Projekt auf drei Jahre für eine Koordination für schulische Wintersportwochen geschaffen, wo alle Betroffenen einbezogen sind. Aber eines ist klar: Wenn wir uns in Österreich weiterentwickeln wollen in Richtung mehr Qualitätstourismus und mehr Wertschöpfung – die wir auch damit erzielen wollen –, brauchen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft auch entsprechende neue Fähigkeiten.
Wir müssen allerdings auch darauf achten, dass die Rahmenbedingungen für die, die schon ausgebildet sind, attraktiv sind, damit sie auch weiterhin gerne im Tourismus bleiben, dort arbeiten – und nicht mit ihrer guten Ausbildung in andere Jobs abwandern, weil Arbeitsbedingungen und Bezahlung im Tourismus leider oft unannehmbar sind.
Hier sind wir alle miteinander gefordert, nicht nur mehr Wertschöpfung als Ziel zu haben, sondern auch die Angestellten und Beschäftigten im Tourismus an diesem Mehr an Wertschöpfung entsprechend teilhaben zu lassen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Mag. Aubauer und Obernosterer.)
19.59
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Haider. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.59
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Hohes Haus! Es geht hier um einen Fünf-Parteien-Antrag, in dem wir einerseits den Wirtschaftsminister, andererseits die Unterrichtsministerin auffordern, Maßnahmen zur Attraktivierung von Lehrberufen im Tourismus zu erarbeiten, und auch den Sozialminister auffordern, dafür zu sorgen, dass Leute, die schon im Tourismus arbeiten, das auch länger tun.
Schauen wir uns einmal an, warum ein Jugendlicher überhaupt eine Lehre im Tourismus macht! – Einerseits sicherlich deshalb, weil man relativ einfach einen Lehrplatz bekommt, weil es im Heimatort nichts anderes gibt, und andererseits kann man im Ser
vice mit dem Trinkgeld auch relativ gut verdienen – und ein paar von diesem Beruf Überzeugte wird es sicherlich auch geben.
Aber warum wechseln dann gut ausgebildete Tourismusfacharbeiter überhaupt in andere Branchen? – Weil die Bezahlung bescheiden ist, weil die Arbeitszeiten familienfeindlich sind, weil die berufliche Reputation auch nicht besonders gut ist. Und – jetzt erinnere ich mich an den Redebeitrag von Frau Kollegin Schatz im Ausschuss, die bekrittelt hat, dass wir offensichtlich nur ganz allgemein gehaltene, fast schon Wischiwaschi-Anträge beschließen – seit Jahrzehnten überschlagen sich die Politiker von Regierungsparteien immer wieder vor Lippenbekenntnissen, wie wichtig der Tourismus und die Menschen, die dort arbeiten, seien. Und wie schaut es in der Realität aus? – Der Reallohn ist im Tourismus seit Jahren rückläufig, viele Betriebe sind überschuldet, traditionelle Wirtshäuser, die auch eine wichtige soziale Funktion haben (Zwischenruf bei der ÖVP), werden von Kebab-Buden verdrängt. Über das Rauchverbot oder das Nichtraucherschutzgesetz werde ich mich jetzt nicht mehr auslassen, denn das zahlt sich auch nicht mehr aus.
Wenn die Opposition dann sinnvolle Anträge einbringt, wie zum Beispiel die Abschreibungsdauer bei Aufwendungen für Wellness-Einrichtungen zu verkürzen – sie beträgt derzeit 33 Jahre; ich meine, das ist ja widersinnig, dass man eine Sauna auf 33 Jahre abschreiben muss; spätestens nach acht bis zehn Jahren muss man sie erneuern –, also wenn man dann sinnvolle Anträge einbringt, dann werden diese entweder auf die lange Bank geschoben oder gleich abgelehnt.
Ein anderes Beispiel: Jeder von Ihnen kennt sicherlich Wirte, die sagen, sie würden ja gerne in Pension gehen, ihr Betrieb werfe schon lange nichts mehr ab, aber sie könnten es sich nicht leisten, weil die stillen Reserven dermaßen schrecklich besteuert werden, dass sie es sich nicht leisten können. Wenn sie den Betrieb zusperrten, dann müssten sie auch ihr Haus verkaufen, dann wüssten sie nicht einmal mehr, wo sie wohnen sollen.
Wenn man diese Themen anspricht, dann allerdings zeigen uns die Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, dass sie es doch lieber haben, wenn man allgemein gehaltene Anträge beschließt. Dazu kann ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren: Da ist halt reden auch sehr wenig. Da müsste man endlich einmal handeln und auch wirklich einmal weitgehende oder weiter gehende Anträge zum Abschluss bringen – und zwar positiv zum Abschluss bringen, indem man sie beschließt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Linder.)
20.03
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.03
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Meine Damen und Herren! Wir unterstützen natürlich diesen Fünfparteienantrag, wie er vorliegt, vor allem in seiner Grundintention, aber er ist unserer Meinung nach definitiv zu harmlos und zu zahnlos, wie Kollege Haider schon gesagt hat und wie auch ich im Ausschuss bereits formuliert habe. Kollege Markowitz, der in diesem Fall der Initiator war, und ich haben durchaus versucht, hier Formulierungen zu finden, um dem Ganzen ein bisschen mehr Gehalt zu geben, aber leider war das nicht möglich.
Ich möchte auch sagen, warum ich diesen Antrag derart harmlos und zahnlos finde. Zum einen war es nicht möglich, irgendeine Frist darin zu verankern, das heißt, die Notwendigkeit, dass der angesprochene Minister/die angesprochene Ministerin bis zu einem bestimmten Zeitpunkt irgendeine Art von Rechenschaft ablegen muss. Das war nicht möglich. Das heißt, wir haben somit mit diesem Antrag auch fast schon seine Wir
kungslosigkeit einzementiert. Das ist wirklich bedauerlich. Zum anderen hätte ich mir auch bei den Inhalten gewünscht, dass wir weitergehen und nicht so sehr an der Oberfläche bleiben.
Bezüglich des Maßnahmenpaketes zur Attraktivierung von Lehrberufen: Bisher hat die ÖVP ja immer gesagt – und glaubt es offenbar auch –, dass es genügt, sehr viel in Richtung PR zu investieren, möglichst viele PR-Mittel zu produzieren, um auf diese Art und Weise junge Menschen in Lehrberufe im Tourismusbereich zu bringen. Heute hat das beim Kollegen Obernosterer ein bisschen anders geklungen, im Ausschuss war das schon noch die Grundintention.
Ich bin aber davon überzeugt, dass die Probleme ganz woanders liegen. Wir brauchen endlich ein Umdenken bei allen Betrieben, dass Lehrlinge eben nicht billige Arbeitskräfte sind, sondern eine ganz, ganz wichtige Investition in die Zukunft. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)
Wir brauchen endlich eine faire Entlohnung im Hotel- und Gastgewerbe. Noch im Jahr 2009 haben 50 Prozent aller im Gastgewerbe Beschäftigten unter 1 300 € brutto verdient. Und wir brauchen auch ein anderes Arbeitszeitmanagement, denn es wird, wie die Realität jetzt zeigt, eben nicht so sein, dass gerne viele neue Lehrlinge einen Beruf im Hotel- und Gastgewerbe ergreifen.
Im Ausschuss sagte Kollege Obernosterer, auf diese Dinge angesprochen, dass das einzelne schwarze Schafe seien, bei denen das eben nicht so ganz in Ordnung ist. Der Bericht der Arbeitsinspektion aus dem Jahr 2009 sagt etwas anderes. Da findet man, dass die Hälfte aller Gesetzesübertretungen, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Jugendlichen aufgedeckt worden sind – die Hälfte aller Gesetzesübertretungen! –, nur im Gastgewerbe waren. Also da kann man sicher nicht von einzelnen schwarzen Schafen reden. Das heißt: Auch das zeigt, wir brauchen wesentlich mehr als nur PR, um junge Leute ins Hotel- und Gastgewerbe zu bringen.
Zum Antrag, den Kollege Markowitz heute noch einbringen wird, zur Einsetzung oder Etablierung eines Lehrberufes Rezeptionist/Rezeptionistin, muss ich sagen, dass das für uns Grüne sozusagen ein zu schmales Berufsbild ist. Wir wollen den jungen Menschen eher eine breitere Berufsausbildung ermöglichen. Insofern ist das unserer Meinung nach nicht die richtige Richtung.
Kollege Obernosterer hat im Ausschuss wirklich viele Möglichkeiten geboten, noch darauf zu reagieren. Ich möchte Ihnen das nicht vorenthalten. Er hat uns Geschichten erzählt, dass sich die KIAB hauptsächlich damit beschäftigt, in Familienbetrieben die Omas zu schikanieren, die unangemeldet die Blumenbeete pflegen, während ich wahrnehme, dass sich auf der anderen Seite Berichte darüber häufen, dass im Burgenland im Gastgewerbe Menschen schwarz beschäftigt sind, Arbeitsunfälle haben, und schnell, schnell nach dem Unfall über die Grenze gebracht werden, damit eben im österreichischen Krankenhaus nicht offenkundig wird, dass sie nicht versichert, nicht angemeldet sind.
Das sind halt die zwei Seiten, mit denen wir hier zu kämpfen haben. Ich denke, auch so schaut es aus, Herr Kollege Obernosterer, und ich denke, wir sollten uns alle bemühen, diesen sehr starken Wirtschaftszweig Tourismus in Österreich wirklich schnellstmöglich zu einem qualitativ hochwertigen Beschäftigungssektor zu machen. Aber ich fürchte, mit diesem Antrag – mit diesem so harmlosen Antrag! – kommen wir noch nicht viel weiter. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.08
Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wenn man sich die heutige Tagesordnung einmal genau anschaut, so stellt man fest: Das Thema „Tourismus“ wird, obwohl wir in einem Tourismusland leben und vom Tourismusbereich 42,6 Milliarden € erwirtschaftet wurden, ganze 15,4 Prozent des BIP, immer mit all dem, was wir im Ausschuss dazu noch diskutiert haben, erst an das Ende der Tagesordnung gesetzt. Also ich finde, da brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn die freien Lehrplätze an Jugendliche nicht angebracht werden. Das liegt klar an uns selber – wenn man die Außenwirkung im Bereich des Tourismus in diesem Hohen Haus betrachtet, sieht man das deutlich –, weil alle Debatten, die wir über den Tourismus führen, immer am Ende der Tagesordnung stattfinden. (Beifall sowie Zwischenruf beim BZÖ.) – Genau.
Was war der Grund dafür, dass wir diesen Entschließungsantrag, der von uns, vom BZÖ, gekommen ist, gemacht haben? – Im März stellten wir fest, dass wir 1 600 offene Lehrstellen im Tourismusbereich haben. Es gibt andere Branchen, wo es viele Suchende gibt und wir keine Plätze frei haben. Im Tourismusbereich hingegen haben wir aber 1 600 freie Stellen, und es wurde uns klar, dass wir daher an der Attraktivität dieser Berufe etwas ändern müssen, damit die Jugendlichen, damit die Menschen wieder mit Freude in dieser Branche arbeiten können und nicht jeder vierte Lehrling mit der Ausbildung zu diesem Beruf aufhört und jeder Zehnte bei diesem Beruf woandershin wechselt. Und bei den älteren Arbeitnehmern in der Tourismusbranche wechselt überhaupt jeder Fünfte den Beruf.
Daher müssen wir hier massiv danach trachten, dass dieser Arbeitsplatz attraktiver wird, dass die jungen Menschen in diesem Bereich einen attraktiven Job finden, denn – was ja noch dazukommt – 50 Prozent dieser Lehrlinge werden später Hoteldirektoren. Das muss doch Anreiz genug sein! Zeigen Sie mir eine andere Branche, in der 50 Prozent der Lehrlinge später einen hohen leitenden Posten finden.
Weil der Beruf Rezeptionist heute schon angesprochen wurde: Ich war bei der Österreichischen Hoteliervereinigung, dort haben wir über neue Berufe in dieser Branche diskutiert, und mir wurde versichert, dass in dieser Sparte 300 Lehrstellen zu vergeben wären und dass es seit drei Jahren einen fertigen Lehrberuf dazu gibt.
Wenn ich mir die Attraktivität anschaue: Das hier ist das Buch „Hotel- und Rezeptionstechnik“. (Der Redner zeigt das genannte Buch.) Schauen wir uns das Cover an. Das ist aktuell. Dieser Bildschirm, das ist ein Computer – ich weiß nicht – aus dem Jahr 1995 wahrscheinlich. Wir brauchen uns in Anbetracht dessen nicht zu wundern, dass die Jugendlichen diesen Beruf nicht ergreifen. Und wenn ich mir hier den Inhalt anschaue: Eine ganze Seite über Telefonspeicher und Faxgerät, wie ich ein Faxgerät bediene, jedoch nur ein Drittel der Seite über den Themenbereich „analog, digital und Internet“ – und das in Zeiten wie diesen! Also da frage ich mich wirklich: Was wollen wir mit diesem Lehrprogramm den österreichischen Jugendlichen erklären?
Ich meine, das liegt auch daran, dass die Professoren, deren Namen hier oben stehen, alle Lehrer sind, die das in der Sommerpause zack, zack in 10 Minuten schreiben und ein bisschen aktualisieren. Also, hier liegt es an uns allen, und natürlich auch an den Zuständigen, diese Bücher optimaler und zeitgemäßer zu formulieren. (Abg. Riepl: ... Schulbuch, oder was?) Das ist unglaublich! Das ist eigentlich von gestern, finde ich, wenn man mich fragt. Deshalb bringe ich dazu auch einen Entschließungsantrag ein.
Frau Staatssekretärin, Sie haben im Ausschuss gesagt, das gehe Ihnen zu wenig weit und es gäbe dann Nischenberufe. Ich finde, es ist nicht so, denn der Rezeptionist ist für mich einer der wichtigsten Berufe im Tourismus. Warum? – Der Rezeptionist ist der erste Ansprechpartner. Er verkörpert das Hotel, den Betrieb. Er ist der Troubleshooter,
wenn man Probleme hat. Also für mich ist das eine der wichtigsten Personen, gerade was die Verkörperung und die Repräsentation eines Betriebes betrifft.
Darum bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Markowitz, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Berufsbildes sowie eines Lehrberufes für „Rezeptionistinnen und Rezeptionisten“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, jene Schritte und Maßnahmen einzuleiten, die die Einführung eines Berufsbildes für Rezeptionistinnen und Rezeptionisten sowie die Schaffung eines entsprechenden Lehrberufes gewährleisten, und dem Nationalrat die entsprechenden Gesetzentwürfe zuzuleiten.“
*****
Obwohl die Ausführungen der Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, anderslautend waren, würde ich diese dennoch bitten, dass Sie trotzdem diesem Antrag zustimmen, und zwar aus folgendem Grund: Ich finde, dass hier ein zusätzlicher Beruf im Österreich-Tourismus geschaffen wird, der große Ausbildungs- und Aufstiegschancen in sich birgt. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
20.12
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Markowitz, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Berufsbildes sowie eines Lehrberufes für „Rezeptionistinnen und Rezeptionisten“
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 15: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 1236/A(E) der Abgeordneten Markowitz, Heidrun Silhavy, Obernosterer, Mag. Haider, Magª. Birgit Schatz Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Attraktivierung von (Lehr-)Berufen im Tourismus (935 d.B.) in der 80. Sitzung des Nationalrates am 20. Oktober 2010
Mit dem seitens des BZÖ initiierten und nunmehr erfreulicherweise in einen Fünfparteienantrag gemündeten Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen zur Attraktivierung von (Lehr-)Berufen im Tourismus wurde ein wichtiger erster Schritt in dieser Richtung gesetzt.
Wesentlich ist es aber nunmehr – angelehnt an die Wünsche der Praktiker in der Tourismusbranche –, auch tatsächlich die erforderlichen Maßnahmen zu setzen.
In diesem Zusammenhang gibt es bereits seit längerem seitens der Hotellerie großes Interesse an der Schaffung eines Berufsbildes bzw. eines eigenen Lehrberufs für Rezeptionistinnen und Rezeptionisten.
Und dies aus gutem Grund!
Ist doch die Arbeit im Bereich des Empfangs bzw. der Rezeption von eminenter Bedeutung für Hotelbetriebe und kann diese Arbeit nicht zuletzt als „Aushängeschild“ eines Betriebes im Sinne des Mottos „Der erste Eindruck ist der Beste“ bezeichnet werden.
Die Tätigkeit von in Rezeptionen beschäftigten Mitarbeitern ist daher nicht nur sehr vielfältig sondern äußerst anspruchsvoll und erfordert unter anderem ein hohes Maß an Flexibilität, Sprachenkenntnisse, eine fundierte Ausbildung im IT-Bereich aber auch soziale Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein.
Aufgrund dieser Tatsachen ist es von größter Dringlichkeit, auch durch die Schaffung eines eigenen Berufsbildes bzw. Lehrberufs für Rezeptionistinnen und Rezeptionisten der Bedeutung dieser Tätigkeiten entsprechend Rechnung zu tragen.
Seitens der Hotellerie wurde bereits ein entsprechendes Berufsbild ausgearbeitet.
Laut einer Umfrage könnten so bis zu 300 Ausbildungs- und Arbeitsplätze, die insbesondere der Jugend zugutekommen würden, geschaffen werden.
Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen
„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, jene Schritte und Maßnahmen einzuleiten, die die Einführung eines Berufsbildes für Rezeptionistinnen und Rezeptionisten sowie die Schaffung eines entsprechenden Lehrberufs gewährleisten, und dem Nationalrat die entsprechenden Gesetzentwürfe zuzuleiten.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich darf Sie noch um eine Sekunde Geduld bitten, weil die Frau Präsidentin jetzt eine Erklärung abgeben wird. – Bitte.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich übernehme ganz kurz den Vorsitz.
Ich bin natürlich informiert worden über das, was Herr Abgeordneter Stadler in seiner Rede, was das LVT hier im Haus betrifft, gesagt hat. Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass es natürlich eine Selbstverständlichkeit ist, dass wir morgen in der Präsidiale darüber reden werden.
Sie alle wissen, dass wir das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung hier im Haus haben, um uns zu beschützen. Das ist seit Jahrzehnten so. Ich habe bereits mit der Frau Innenministerin ein Telefonat geführt. Ich bekomme auch eine schriftliche Stellungnahme von ihr. Alles Weitere werden wir morgen in der Präsidiale besprechen. Der Vorwurf des Kollegen Stadler war nicht unbegründet.
Das ist aus meiner Sicht genauso inakzeptabel und muss sofort abgestellt werden.
Das wollte ich Ihnen an dieser Stelle sagen. Alles Weitere werden wir morgen im Rahmen der Präsidiale besprechen.
*****
Nun gelangt Frau Staatssekretärin Marek zu Wort. – Bitte.
20.14
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In vorhergehenden Reden wurde es schon angesprochen: Der touristische Arbeitsmarkt ist tatsächlich ein Jobmotor in und für Österreich, vor allem mit einer Standortgarantie in Österreich. Das ist auch das Wesentliche daran, das zeichnet ihn aus. (Präsident Dr. Graf übernimmt wieder den Vorsitz.)
Im Jahr 2009 waren fast 180 000 Menschen im Tourismus beschäftigt, 5,5 Prozent Anteil an den Gesamtbeschäftigten mit einem bekanntermaßen sehr hohen Frauenanteil von 60,1 Prozent, und dort – auch das wurde gesagt – mit sehr hohen Aufstiegschancen. Wir haben im Tourismus wie in kaum einer anderen Branche sehr viele Frauen in Führungspositionen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Wurm.)
Zu den Lehrlingen im Tourismus: Herr Abgeordneter Markowitz hat die Zahl vom März genannt. Die Zahl der offenen Lehrstellen im September – ganz aktuell – ist sogar noch deutlich höher. Es sind 2 137. Das ist eine Steigerung von 15,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr, also eine gigantische Steigerung, wenn man sich insgesamt die Entwicklung ansieht. Wir hatten im September 573 Lehrstellensuchende. Das ist ein Rückgang von gut 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Der Mitarbeiterbedarf – und das sieht man ja anhand dieser Zahlen – ist und bleibt sehr, sehr groß. Das heißt, es wird absolut ein herausragendes Thema sein, wie wir die Tourismusbranche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiv halten beziehungsweise noch attraktiver gestalten können. Gerade der internationale Wettbewerb ist hier ein großer, und wir können ausschließlich mit hoher Serviceorientierung und guter Qualität – das zeichnet den österreichischen Tourismus aus – wirklich punkten.
Wir haben mit der Umsetzung der Tourismusstrategie seitens des Wirtschaftsministeriums – gerade was die Modernisierung von Tourismusberufen und -berufsbildern betrifft – wesentliche Schritte gesetzt, und zwar einerseits – und das wurde bereits kurz angesprochen – durch die Modularisierung von Lehrberufen im Tourismus und andererseits auch durch Imagekampagnen zur Attraktivierung von Tourismusberufen. Und dabei geht es nicht um reine PR – um Schönreden –, sondern da geht es schon auch darum, zu erklären: Was können Berufe im Tourismus, was kann man damit erreichen, und welche Chancen gibt es dort? Das wird ein wesentliches Thema für die Berufsorientierung sein.
Junge Menschen müssen wissen, was sie in einem Beruf erwartet, und in der vollen Überzeugung dessen auch die Berufsausbildung wählen, die für sie richtig und optimal ist. Da muss eben ein Mix aus Berufsorientierung und Imagekampagnen und aus entsprechender Information Hilfestellung geben.
Herr Abgeordneter Markowitz! Es gibt eine Fülle von sehr, sehr hochwertigen Broschüren, von DVDs, auch Auftritten auf Messen – etwa der BeSt-Messe, Berufsinformationsmessen und vieles mehr –, die wirklich high-level sind, und ich glaube, es hilft uns nicht weiter, hier eine einzelne Broschüre herauszunehmen.
Ich glaube auch, dass es nichts ändert an der Orientierung junger Menschen, ob ein Tagesordnungspunkt am Ende oder am Anfang der Tagesordnung steht oder ob in einer Broschüre vielleicht drei oder vier Seiten anstatt nur einer einem Berufsbild gewidmet werden.
Was die Tourismuslehrberufe betrifft, haben wir mit der Modularisierung – und hier läuft ja die Diskussion sehr konkret – einen wesentlichen Schritt zur Attraktivierung von Lehrberufen gesetzt, weil sie einerseits eine Spezialisierung ermöglicht, Chancen für die Lehrlinge, andererseits auch mehr Flexibilität für die Betriebe bringt. Ich bin überzeugt,
dass gerade der Lehrberuf des Rezeptionisten in Form eines Moduls hier Platz finden kann. Ich glaube nicht, dass ein einzelner Lehrberuf nur für dieses schmale Segment Sinn macht. Vor allem genügt es da nicht, sich nur die Zahl der Lehrstellen anzusehen. Auch wenn es vielleicht in den österreichischen Hotels 300 gibt, muss auch die Frage der Beschäftigungsmöglichkeit mit dieser Ausbildung im Vordergrund stehen und nicht nur die Zahl der potenziell möglichen Lehrstellen.
Ich habe selber eine Ausbildung im Tourismus absolviert. Gerade für Rezeptionisten ist es wichtig, Allrounder zu sein, das gesamte Geschäft zu kennen und zu wissen, was im Hotel, in der Hotellerie und in der Gastronomie geschieht. Wir haben das ibw, das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, beauftragt, einen Entwurf für neue Modullehrberufe auszuarbeiten, auch Vorteile und Nachteile, die damit verbunden sind, aufzuzeigen, unter Einbindung von Expertinnen und Experten aus dieser Branche. Da haben wir bereits, Frau Kollegin Schatz, einen ganz konkreten Zeitplan in Vorbereitung, was ich ja auch schon im Ausschuss erwähnt habe.
Bis Ende Oktober wird das ibw eine qualitative Untersuchung über die Bedürfnisse dieser Branche erstellen und bis Ende November darauf aufbauend ein Konzept. Wir werden dieses dann im Rahmen eines Runden Tisches mit medialer Unterstützung offiziell präsentieren und beschließen. Im Frühjahr 2011 werden wir den neuen Lehrberuf im Bundes-Berufsausbildungsbeirat im Wirtschaftsministerium diskutieren und beschließen. Das ist unser Ziel bis Juni 2011. Im Herbst 2011 folgen dann der Rahmenlehrplan, die Verordnung im Unterrichtsministerium und schließlich die Begutachtung, und dann folgt das Inkrafttreten als Teil des Lehrberufspakets 2012, und zwar im Frühjahr 2012. Also hier gibt es konkrete Pläne. Ich begrüße diesen Antrag, wir unterstützen ihn sehr, sehr gerne.
Ich glaube, dass es nur dann, wenn gemeinsam an allen Ecken und Enden gearbeitet wird, gelingt, zu Verbesserungen zu kommen. Was uns, denke ich, nicht weiterhilft – und da dürfen wir uns nicht wundern, wenn sich tatsächlich weniger Jugendliche dafür entscheiden –, ist, wenn man, wie Frau Kollegin Schatz, ausschließlich Negativbeispiele nennt, wenn schwarze Schafe vor den Vorhang gebeten werden und damit ein Bild einer Branche gezeichnet wird, das nicht der Realität entspricht. Es gibt immer etwas zwischen Schwarz und Weiß. Gerade in diesem Bereich, wenn es um Chancen geht, sollte man darüber sprechen – und nicht ausschließlich über Defizite, die es unbestrittenermaßen natürlich auch gibt. (Beifall bei der ÖVP.)
20.20
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Praßl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.20
Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es im Bereich Tourismus um Lehrlinge und Ausbildungen geht, dann kann man fragen: Ist dieser Beruf unattraktiv oder attraktiv? Ich finde, er ist sehr attraktiv, da sie eine hervorragende Ausbildung bekommen und letztendlich nicht nur in Österreich, sondern in Gesamteuropa und weltweit gesucht werden. Dafür muss man eben entsprechende Vorkehrungen treffen.
Warum? – Ich finde einfach, dass es ein Nachteil war, dass wir im Jahr 2009 ein Minus von 6,5 Prozent hatten. Ich glaube, dass diese 6,5 Prozent für die Jugendlichen ein Nachteil sind. Aber ich habe mich auch dementsprechend mit dieser Frage auseinandergesetzt: Brauchen wir die Jugendlichen in diesem Bereich oder brauchen wir sie nicht? – Wir brauchen sie! Gott sei Dank, wir brauchen sie! Und die Tendenz geht dahin, dass sich sehr viele jugendliche auszubildende Frauen und Männer für ihre Zukunft in diesem Bereich begeistern und sagen: Ich gehe nach Österreich, ich gehe auch nach Europa und ich gehe auch in die weite Welt!
Ich möchte das Beispiel Bad Gleichenberg hervorheben und hier vortragen. Bad Gleichenberg bietet eine hervorragende Ausbildung und ist auch eine Kaderschmiede in diesem Ausbildungsweg für Jugendliche. Dort gibt es eine Fachhochschule für Gesundheitsmanagement im Tourismusbereich. Für Bad Gleichenberg gibt es europaweit und weltweit schon sehr viele Nachfragen, wo man sich bemüht, Jugendliche dorthin zu bringen und dort anstellen zu können.
Ich bin sehr froh darüber, dass es dort eine gute Ausbildung für die Zukunft gibt. Ich kann nur eines hier dazusagen: Im Jahresdurchschnitt sind es weit, weit über tausend Beschäftigte, und man kann froh sein, dort eine Stelle zu bekommen.
Sehr gut, möchte ich nur sagen, ist, dass es 60 Prozent Frauen sind, die dort einsteigen, ihre Ausbildung machen, für die es Bedarf gibt und die dann angestellt werden. Ich wünsche ihnen alles, alles Gute für die Zukunft.
Ich darf abschließend Folgendes sagen, sehr geehrte Damen und Herren: Man kann den vielen jugendlichen Frauen und Männern, die ihre Ausbildung dort machen, nur alles Gute für die Ausbildung wünschen und auch, dass sie österreichweit, europaweit und auch weltweit eine Stelle bekommen. Ich wünsche ihnen für die Zukunft alles, alles Gute. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
20.23
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. 2 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
20.23
Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Dass der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Österreich ist, glaube ich, braucht man nicht sonderlich zu betonen.
Der Tourismus hat auch die Wirtschaftskrise gut überstanden; zumindest kam die Wirtschaftskammer, die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in Alpbach zu diesem Ergebnis. Dennoch müssen wir darauf achten, dass wir eine qualitativ hochwertige Ausbildung anbieten. Und da ist eine Bestandsaufnahme ganz wichtig, damit man die Fehler, die momentan gemacht werden, in der Zukunft nicht mehr macht.
Es gibt eine aktuelle Studie der Gewerkschaft vida unter den Lehrlingen. 12 000 Fragebögen wurden ausgeschickt, 2 500 wurden beantwortet; das kann man durchaus als repräsentatives Ergebnis betrachten.
Die Zusammenfassung lautet: Die Missachtung der Schutzbestimmungen für Lehrlinge im Hotel- und Gastgewerbe ist weit verbreitet. Auffällige, geschlechterspezifische Unterschiede gibt es in den Bereichen Arbeitszeit und Einsatz für berufsfremde Hilfsarbeiten. Während die männlichen Lehrlinge öfter für Überstunden und Sonntagsarbeit herangezogen werden, müssen Mädchen häufiger berufsfremde Hilfstätigkeiten ausführen.
Das Arbeitsklima wird von 42 Prozent der Jugendlichen als nur „befriedigend“ oder „schlecht“ eingestuft.
Zwei Drittel der Befragten sehen die Höhe der Lehrlingsentschädigung als „nicht ausreichend“ an.
Wenn man sich diese Zahlen vor Augen hält, dann wird verständlich, dass nur 22 Prozent der Befragten nach der Lehre im Betrieb bleiben möchten.
Es besteht also Handlungsbedarf – und da kommt dieser Antrag gerade richtig –, und zwar Handlungsbedarf einerseits, was die Bundesregierung betrifft, ein Maßnahmenpaket zur Attraktivierung zu entwickeln. Aber die Bundesregierung kann natürlich nur Rahmenbedingungen festlegen. Es braucht andererseits auch – und da müssen wir die Wirtschaft, die Tourismus- und Freizeitwirtschaft in die Pflicht nehmen – bewusstseins
bildende Maßnahmen, dass die Verletzung von Schutzbestimmungen kein Kavaliersdelikt ist. Der hier zu beschließende Entschließungsantrag soll dazu einen Anstoß geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.26
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, wenn ich verschiedene Schulen besucht habe, die Schüler auch zu fragen, was sie einmal werden wollen. Und es war ganz interessant: Es ist kaum ein Beruf aus der Tourismusbranche gekommen, außer in Gegenden, wo es unmittelbar Tourismusgemeinden gab. Wenn man die ehemaligen Schüler später getroffen und geschaut hat, was aus ihnen geworden ist – bei Klassentreffen oder Ähnlichem –, so sind überraschend viele in diesem Bereich gelandet, waren glücklich und erfolgreich und haben tolle Jobs gemacht. Ich meine, dort müsste man auch grundsätzlich ansetzen.
In der jüngsten Studie der Wirtschaftskammer hat man untersucht, wie schwierig es ist, allgemein in den Betrieben geeignete Lehrlinge zu finden. Da sagen immerhin 36 Prozent „eher schwierig“ und 32 Prozent „sehr schwierig“. Und das Hauptproblem ist, dass die Bewerber für die Lehrstellen auch zu wenig geeignet sind.
Weiter heißt es dann in dieser Untersuchung, aufbauend auf einer Untersuchung des Instituts für Bildungsforschung aus diesem Jahr: Die größten Defizite von Lehrstellensuchenden sind Genauigkeit, Sorgfalt, persönliches Interesse am zu erlernenden Beruf, logisches Denken, Verständnis für Arbeitsabläufe, Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten – und das steht ganz groß bei dieser Untersuchung der Wirtschaftskammer zu lesen –, da diese Fähigkeiten beziehungsweise Qualifikationen im traditionellen Bildungssystem nur schwer vermittelt werden können.
Meine Damen und Herren, da sind wir beim Kernproblem. Da richte ich ganz besonders meinen Appell an die fortschrittlichen Kräfte innerhalb der Volkspartei, an die fortschrittlichen Kräfte innerhalb der Wirtschaft, die diese Probleme sehen und auch auf den Punkt bringen: Wir brauchen im Bereich der Sekundarstufe I, der Zehn- bis Vierzehnjährigen eine neue Form der Ausbildung. Wir müssen dort die Schüler individueller betreuen. Wir müssen dort ihre Begabungen wecken, Talente fördern und sofern Defizite da sind, diese ausgleichen. (Demonstrativer Beifall bei den Grünen.)
Wenn wir dazu kommen wollen, dass sich unsere jungen Menschen tatsächlich für Berufe sehr früh entscheiden – mit „sehr früh“ meine ich 14, 15, wenn sie ungefähr hineinschnuppern wollen, solche, die nicht von vornherein ein Studium machen wollen –, dann müssen wir auch die Grundausbildung, die Schulausbildung so reformieren, dass die Schule das mitgeben kann. Sonst können wir tausend Papiere drucken, tausend Broschüren machen – ob da eine halbe Seite oder eine dreiviertel Seite über das Internet oder anderes drinnen steht, das nützt wenig!
Was wir brauchen, das ist eine qualifizierte Ausbildung an den Schulen. Diese kann nur dann stattfinden, wenn wir die Guten und die weniger Guten beieinander lassen und sie dort fördern, wo sie zu fördern sind, nämlich auch entsprechend ihren Begabungen. Und dazu braucht es dieses neue Bildungssystem. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.29
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hakel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.29
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Vorwurf, dass Fünf-Parteien-Anträge oft zu allgemein formuliert sind und dass da nichts passiert, möchte ich sagen: Der Fünf-Parteien-Antrag zum Thema Wintersportwochen in den Schulen hat sehr wohl etwas gebracht, denn unser Sportminister ist dieser Aufforderung schon nachgekommen, die Wintersportwochen zu attraktivieren. Im April 2010 hat es bereits mehrere Runde Tische gegeben. Die Folge daraus ist ein dreijähriges Pilotprojekt, das am 1. Oktober gestartet worden ist, wo auch alle betroffenen Akteure beteiligt sind und mitarbeiten.
Zu den Lehrberufen: Fakt ist, dass immer weniger Jugendliche in eine Tourismuslehre gehen. Wir müssen uns natürlich fragen, warum das so ist. – Die Bezahlung ist schlecht, es sind familienunfreundliche Jobs und eine Ganzjahresbeschäftigung ist auch oft nicht möglich, weil es in sehr vielen Regionen nicht das ganze Jahr hindurch einen Tourismus gibt.
Im Übrigen bin ich auch gegen solche Schmalspur-Lehrberufe, wie zum Beispiel nur Rezeptionistin. Warum? – In der Praxis funktioniert das nicht. In der Praxis werden nicht RezeptionistInnen gesucht. Im Bezirk Liezen etwa, dem größten Bezirk: 11 Prozent arbeiten im Tourismus; 430 Menschen suchen Arbeit im Tourismus. Wissen Sie, wie viele Rezeptionisten gesucht werden? – Null!
Und warum ist das so? – Wir haben nur zwei große Hotelbetriebe, zwei Fünf-Sterne-Betriebe im Bezirk Liezen; alles andere sind kleine Pensionen, kleine Hotels, wo es nicht reicht, einfach nur RezeptionistIn zu sein, sondern da muss man vielfältig ausgebildet sein. Man muss an der Rezeption arbeiten können, im Service, in der Raumpflege, in der Küche. Man muss mehrere Sprachen sprechen können. Oft ist es auch von Vorteil, nicht nur Englisch zu sprechen. Man muss in Rhetorik geschult sein und natürlich auch Verkaufsgespräche führen können.
In diese Richtung sollten wir die Tourismus-Lehrberufe neu für die Zukunft ausrichten. (Beifall bei der SPÖ.)
20.31
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Linder. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.31
Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Ausbildung im Tourismus ist sicherlich eine ganz, ganz hochwertige, eine, die jungen Menschen viele Möglichkeiten, viele Chancen bietet. Ich glaube daher, unser Problem ist eher ein Imageproblem, das wir haben.
Ich bin der Meinung, dass es zwei Lösungsansätze dazu gibt. Ein Ansatz liegt sicherlich in der Berufsberatung in den Schulen, und da musste ich leider selbst miterleben, dass dort den jungen Leuten gesagt wurde: Wollt ihr wirklich jeden Sonntag arbeiten, wollt ihr wirklich zu den Ferienzeiten arbeiten, wollt ihr wirklich jeden Feiertag arbeiten?!
Ich glaube, das wäre der erste Punkt, wo wir ansetzen und versuchen müssten, diesen Beruf als interessanten und guten Beruf zu zeigen.
Das Zweite ist sicherlich das Problem flexible Arbeitszeiten. Wenn man weiß, dass der Lehrling jedes zweite Wochenende freihaben muss und gerade in vielen Betrieben wochenends die interessanten Arbeiten passieren, weil Buffets herzurichten sind, weil anspruchsvollere Arbeiten verlangt werden, müsste man da, wie ich meine, noch flexibler und offener sein, um der Jugend diese Arbeit schmackhafter zu machen.
Das zweite Thema, das hier angeschnitten wurde, betrifft die Verweildauer der Mitarbeiter in den Betrieben: Zum einen, ältere Mitarbeiter, die bleiben wollen und bleiben sollen, zum anderen, dass überhaupt jemand nach der Lehre im Tourismus bleibt.
Da ist es dasselbe: Jene Leute, die es sich vom Partner her einteilen können, haben sehr oft das Problem, dass sie keine geeigneten Kinderbetreuungsplätze haben, Plätze, die zu den Ferienzeiten geschlossen sind, die auch zur Weihnachtszeit geschlossen sind. Da sollten Bund, Länder und Gemeinden versuchen, gemeinsam an einem Paket zu arbeiten, dass es den Leuten möglich ist, die Kinder in Kindergärten geben zu können, damit Vater oder Mutter zu den Ferienzeiten arbeiten können.
Viele Leute würden ja gerne im Tourismus arbeiten, haben aber aufgrund der kurzen Saisonzeiten Schwierigkeiten, weil sie viel stempeln müssen und arbeitslos sind. Da müsste man noch flexiblere Durchrechnungszeiten schaffen, sodass die Mitarbeiter zu den Zeiten, wo sie Überstunden machen, Überstunden machen können und es die Betriebe schaffen, dass die Mitarbeiter das ganze Jahr beschäftigt sein können.
Ich glaube, wenn es uns gelingt, diesen doch sehr allgemein gehaltenen Fünf-Parteien-Antrag zu konkretisieren und zu wirklichen Ergebnissen zu kommen, wird es möglich sein, die Mitarbeiter länger in den Betrieben zu halten – und das Wechseln, die Fluktuation heraus aus dem Tourismus hin zu anderen Berufen hintanzuhalten.
Vielleicht gelingt es, den nächsten Fünf-Parteien-Antrag zu schärfen, zu konkretisieren, sodass es tatsächlich zu den geeigneten Maßnahmen kommt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jury.)
20.34
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 935 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um
ein Zeichen der Zustim-
mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 125.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Berufsbildes sowie eines Lehrberufes „Rezeptionistinnen und Rezeptionisten“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/3 (III-114/934 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.36
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Das Thema Pflegegeld betrifft in Österreich 400 000 Menschen mit ihren Familien, die alle unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Notwendigkeiten haben, wie sie ihren Lebensalltag gemeinsam meistern und meistern wollen. Es
gibt aber auch die Unterstützung von Mobilen Diensten und stationäre Unterbringung. Dennoch kann man das österreichische Pflegegeld, das es seit 1994 gibt, als Erfolgsgeschichte bezeichnen. Die Herausforderungen für die Zukunft werden uns noch weiter beschäftigen, haben uns auch schon in der Vergangenheit beschäftigt – dadurch, dass in unserer Gesellschaft alle Menschen älter werden können, auch in guter Pflege und Betreuung älter werden können.
Im vorliegenden Bericht des Rechnungshofes gibt es verschiedene Kritikpunkte. Es ist dies eine Zusammenschau mehrerer Berichte, wo dann eine Klammer darüber gelegt wurde. Ein wesentlicher Kritikpunkt, den wir auch im Ausschuss diskutiert haben, ist die Zersplitterung der Entscheidungsträger. Das heißt, dass es dort, wo man das Ansuchen um Pflegegeld stellt, sehr viele Stellen gibt. Der Rechnungshof listet hier 280 Stellen auf. Da ist es so, dass 80 Prozent jener Menschen, die Pflegegeld beziehen, bei der Pensionsversicherungsanstalt einreichen, aber eben auch in den Bundesländern.
Es wurde auch schon eine Anregung aufgenommen. Seit dem 1. Jänner 2009 hat eine Reduktion der Zahl der Entscheidungsträger mit Nationalrat und Beamtenversicherung stattgefunden. Weitere Gespräche mit den Österreichischen Bundesbahnen und der Allgemeinen Unfallversicherung sind im Werden; das heißt, das Ministerium erkennt hier auch den Zug der Zeit, dass diese Entscheidungsträger zusammenfinden sollen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Verfahrensdauer, bis die Anerkennung für das Pflegegeld gegeben ist. Auch hier kann jetzt eine Durchschnittsdauer von 61 Tagen quer über alle Entscheidungsträger hinweg verzeichnet werden. Bei einem Ansuchen auf Erhöhung des Pflegegeldes beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 54 Tage.
Ein weiterer Punkt ist die Länge der Verfahrensdauer. Dieser Punkt wurde vonseiten des Rechnungshofes ebenfalls mit sehr plakativen Zahlen dargestellt. Dass bei manchen Entscheidungsträgern 137 Tage notwendig sind, das bezieht sich auf vergangene Jahre und ist jetzt nicht mehr der aktuelle Stand für die Verfahrensdauer und auch die Erhöhung des Pflegegeldes.
Eine weitere Forderung ist die Einführung eines Gutachterpools, also dass über sämtliche Entscheidungsträger verschiedene gemeinsame Gutachterpools eingerichtet werden. Dazu muss man noch einige Voraussetzungen klären.
Abschließend kann man feststellen, die Anregungen des Rechnungshofes wurden ernstgenommen und Veränderungen wurden auf den Weg gebracht. Es ist auch so, dass seit 2009 für die Betreuung von Demenzkranken und auch für die Betreuung und Pflege von behinderten Kindern zusätzliche Stunden anerkannt werden.
Auch dass bei der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige jetzt Unfallversicherung und Krankenversicherung ab einer geringeren Pflegegeldstufe der betreuungsbedürftigen Angehörigen gewährt werden, ist ein sehr wesentlicher Punkt.
Natürlich möchte ich auch darauf hinweisen, dass es Hausbesuche gibt, das heißt, dass sehr wohl darauf geschaut wird, dass Leute zu Hause nicht verwahrlosen, und dass durch diese Hausbesuche immer wieder festgestellt werden kann, dass es ein sehr gutes Betreuungsnetz zwischen pflegenden Angehörigen, Mobilen Diensten und stationären Diensten gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Pflegegeld wird uns sicherlich auch in den zukünftigen Debatten immer wieder beeinflussen. Ich nehme an, auch der Rechnungshof wird immer wieder seine Darstellungen darlegen. Ich glaube, das ist ein sehr wesentlicher Punkt, dass wir uns mit der Demographie und auch damit beschäftigen, wie das Altwerden in unserem Land gestaltet werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)
20.40
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.40
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Pflegegeld ist eine wichtige und unverzichtbare Stütze im österreichischen Sozialsystem. Frau Kollegin Lapp hat schon gesagt: Es betrifft über 400 000 Menschen, es betrifft aber auch 37 000 Beschäftigte, die im Bereich der Pflege tätig sind.
Es ist daher unbedingt notwendig – der Rechnungshof hat diesbezüglich, beginnend mit dem Jahr 2006, vieles aufgezeigt –, dass wir das Pflegegeld auf die Zukunft ausrichten. Gerade beim Vollzug des Pflegegeldes zeigt sich, dass es sich um ein komplexes und weitläufiges System handelt. Der Beweis dafür ist, dass der Rechnungshof aufgezeigt hat, dass es 280 Stellen gibt, verteilt über Bund, Länder und Gemeinden, welche im Vollzug beim Pflegegeld tätig sind.
Er zeigt aber auch auf, dass es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen gibt, aufbauend auf ein Bundespflegegeldgesetz und weiter über neun Landespflegegeldgesetze. Das ist auch im Ausschuss sehr kritisch hinterfragt worden. Herr Bundesminister Hundstorfer hat die Komplexität im Zuge der Verwaltungsreform, die sich um das Pflegegeld dreht, klar herausgearbeitet.
Es gibt Sparpotentiale, es gibt Möglichkeiten der Effizienzsteigerung, es gibt Möglichkeiten, die Zuständigkeiten neu zu regeln. Wichtig ist, dass es uns gelingt, da und dort loszulassen, und dass jene Stellen, die den Pflegegeld-Vollzug machen, dafür die besten Strukturen bieten und die Leistungsfähigkeit garantieren.
Das sind durchaus wichtige Reformen, die der Rechnungshof in den fünf Bereichen aufzeigt: etwa die Forderung, dass wir einheitliche Pflegegeldregelungen auf verfassungsrechtlicher Grundlage brauchen, um die Zersplitterung bei den Rechtsgrundlagen abstellen zu können.
Wir brauchen, um den erhöhten Verwaltungsaufwand in den Griff zu bekommen, besseres und sichereres Datenmaterial.
Bezüglich der Verfahrensdauer hat der Rechnungshof aufgezeigt, dass zum Beispiel in Wien 70 Prozent der Fälle über 90 Tage brauchen, dass es aber durchaus möglich ist, die Verfahren im Schnitt unter 60 Tagen abzuwickeln.
Bezüglich der Gutachten hat der Bundesminister ein Pilotprojekt in Kraft gesetzt. Es geht darum, bei der Feststellung die Gutachten und die Mängel, die es dabei gegeben hat, in den Griff zu bekommen. Es gibt derzeit keine Einheitlichkeit. Es gibt dieses Pilotprojekt, und Bundesminister Hundstorfer hat im Ausschuss zugesichert, dass es bis Ostern eine Regelung geben wird, wer die Erstfeststellung macht, wer Neufeststellungen macht. Auch die Unterschiedlichkeit bei den Honoraren hat der Rechnungshof kritisiert.
Der Pflegegeldbezieherkreis ist sehr unterschiedlich. Kärnten liegt bei über 20 Prozent im Bundesschnitt, Vorarlberg liegt darunter. Daher haben wir durchaus einen Handlungsbedarf.
Ich glaube, es geht in Zukunft darum, dass wir ein Pflegesystem in Qualität und Quantität bekommen, dass wir schlanke und überschaubare Strukturen bekommen, eine faire und gerechte Verteilung, und dass das Geld beim Pflegebedürftigen ankommt.
Was auch wichtig ist – Kollege Öllinger hat das im Ausschuss gesagt –: Alle sollten ihre Beiträge leisten, öffentliche und private Dienstgeber. Es wurde auch im Rechnungshofbericht festgestellt, dass es einige Berufsgruppen gibt, die keine Einzahlungen leisten.
Abschließend: Das Erfreuliche ist – das ist klar –, dass es die Zusage gegeben hat, dass man die Empfehlungen des Rechnungshofes umsetzt. Auch bezüglich des Themas Pflegefonds hat der Herr Bundesminister zugesichert, dass das bis zum nächsten Finanzausgleich geregelt werden soll und muss. Es braucht eine Konzentration der Verfahren, eine Vereinheitlichung der Systeme.
Es liegt daran, dass es darum geht, die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen und dass dieser Rechnungshofbericht auch Einzug in die viel gepriesene Verwaltungsreform findet. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.45
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.45
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Lutz! Der Rechnungshofbericht in diesen sehr unterschiedlichen Bereichen hat sehr gut gezeigt, wo überall Handlungsbedarf besteht: eingangs – es wurde von meinen Vorrednern auch angeschnitten – das Pflegegeld, eine zersplitterte Struktur mit 280 Stellen im Bundesgebiet, die dieses ganze System verwalten, unterschiedlichste Ausbildungen, unterschiedlichste Pflegegeldsätze, Bundespflegegeldgesetz, neun Landesgesetze dazu, Ankündigung natürlich aufgrund dieser berechtigten Kritik des Rechnungshofes seitens der Regierung, etwas zu tun. Wir werden freudig gespannt darauf warten und hoffentlich nicht allzu lange.
Die Pflege, die Vorsorge ist etwas, worauf unsere hilfsbedürftigen Menschen ein absolutes Anrecht haben. Sie haben ein Anrecht, dass sie rasche Verfahren bekommen. Es geht auch um manche Details, wie zum Beispiel um die Schaffung eines einheitlichen Pools für die Gutachter. Es kommt zu derartig strukturellen Unterschieden von Gutachtern, manche, die ganz wenig ausgelastet sind, manche, die 37 Prozent der gesamten Erledigungen aus einem Bereich machen. Es gibt Gewichtungen. Ich weiß nicht, ob es dabei eine Objektivierung gibt. Vielleicht ist der eine Gutachter dem einen Beamten, der dort entscheidet, lieber oder werter, dass er ihm einen Auftrag mehr zukommen lässt. Das soll angeblich in Österreich in verschiedenen Bereichen schon vorgekommen sein. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)
Zu einem anderen Bericht. Folgendes muss man auch sagen: Es ist sinnvoll, dass der Rechnungshof nicht nur prüft und die Kritikpunkte aufzeigt, sondern dass er dann auch in Form einer Nachfolgeprüfung, einer Follow-up-Prüfung, wie es da steht – aber für den Lutz sage ich, es ist eine Nachfolgeprüfung –, feststellt, was umgesetzt wurde. Zum Beispiel wurde die unfallchirurgische Versorgung der Stadt Linz – eine Zusammenarbeit zwischen der AUVA und dem AKH Linz – geprüft und festgestellt, dass von den fünf Empfehlungen drei komplett umgesetzt wurden, eine teilweise und eine noch nicht. Das wird schon werden.
Es muss durchaus etwas Positives und Befriedigendes sein, nicht nur für uns als Abgeordnete des Nationalrates, der ja den Rechnungshof als Hilfsorgan hat – das klingt etwas despektierlich: „als Hilfsorgan“, aber trotzdem –, dass man auch sieht – und das ist das Motivierende –, dass der Rechnungshof in manchen Bereichen auch etwas bewegen kann.
Interessant – speziell für mich – ist die Novelle zur Strafprozessordnung, die seit 1. Jänner 2008 in Geltung ist. Kollege Stadler hat heute bereits im Laufe der Sitzung auf manches, was inhaltlich dort passiert ist und ob es vielleicht doch nicht so gut ist, dass der Untersuchungsrichter nicht mehr die begleitende Kontrolle hat, hingewiesen. Das ist aber nicht die Sache, die der Rechnungshof zu prüfen hätte.
Es ist darum gegangen, dass zu dieser Umstellung – ein bedeutendes Werk, eine bedeutende Umstellung im Strafverfahren selbst – die Begleitung, die Einführungsphase, die Vorbereitung unzureichend und auch nicht entsprechend dokumentiert war. Das ist etwas, was ich aus der Praxis selbst bemerken durfte und musste, dass insbesondere das Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft und den Polizeibehörden und Ähnliches nahezu nicht vorbereitet war.
Ein sehr interessanter Ansatz, der im Bericht enthalten ist, ist der Standpunkt des Rechnungshofes, dass die Funktion und die Tätigkeit der Bezirksanwälte klarer geregelt wird und insbesondere auch aufgewertet gehört. Es geht hier um Punkte im Bereich der kleinsten Kriminalität. Hier bedarf es keiner großen Verfahren, die unter Umständen dann irgendwann einmal vielleicht nicht so leicht zu beurteilen sind. Das ist etwas anderes, da geht es um Kleinstkriminalität. Es geht um eine bessere Ausstattung, eine bessere Ausbildung und auch einen besseren, höher qualifizierten Einsatz, losgelöst von einer Kanzleitätigkeit.
Eines stimmt schon bedenklich, nämlich wenn der Rechnungshof schreibt: Es ist nämlich deswegen darauf zu achten, dass sich keine Rückstände anhäufen und damit Verjährungen vermieden werden. – Also, das ist sicherlich das Letzte, was sich eine Justizverwaltung in Österreich, einem hoch entwickelten Rechtsstaat leisten kann, dass man sagt: Unsere Verwaltungskapazität schafft es nicht, da nehmen wir sogar Verjährungen in Kauf! – Das kann es nicht sein.
Eine letzte Prüfung bezüglich der ÖBB-Sonderangebote: 241 Sonderangebote haben die ÖBB für Vorteilstarife oder sonst etwas gemacht, ein unüberschaubarer Kuddelmuddel, eigentlich Kritikpunkte, die man auch in diversen Konsumentenschutzmagazinen im Radio hört oder immer liest, wenn man sich bei einer Fahrplanauskunft, bei einem Schalter erkundigt. Man kriegt jede andere Auskunft, aber nur nicht die beste, noch dazu wenn keine entsprechende Planrechnung und dann letztlich auch keine Evaluierung erfolgt ist.
Man muss sich das offensichtlich so vorstellen: Es hat irgendjemand an einem Schreibtisch eine Idee für einen Sondertarif, reicht das ein und das wird dann umgesetzt und dann irgendwie gemacht, je nach Laune oder Information des einzelnen Schalterbeamten oder der eigenen Kenntnis. Man muss mittlerweile schon fast EDV-Experte sein, wenn man am Fahrkartenautomaten, der dann noch dazu nicht einmal in unmittelbarer Reichweite zum Bahnsteig ist, wie zum Beispiel in der Spittelau – wenn man von der U-Bahn kommt, muss man zuerst ins hinterste Eck gehen, damit man den Fahrschein lösen kann, dann muss man in die andere Richtung zum Bahnsteig laufen –, eine Fahrkarte lösen will. Aber Verkehrspolitik in Wien mit U-Bahnanbindungen war ja nie die Stärke der Sozialdemokratie. (Abg. Riepl: Das war jetzt „lustig“!)
Insgesamt: Danke für diesen Bericht. Wir freuen uns bereits auf Nachfolgeprüfungen zu diesen Kapiteln, die hoffentlich von Erfolg gekrönt sein werden. (Beifall bei der FPÖ.)
20.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.51
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ich könnte es mir jetzt ganz einfach machen und sagen: Meine Vorredner haben bereits alles gesagt! – Ja, ich stimme auch dem, was da von meinen Vorrednern gesagt wurde, zu. Nur, das ist noch nicht der Punkt.
Der Punkt ist erstens – und ich habe versucht, das auch im Ausschuss schon zu betonen –: Der Rechnungshof hat mit diesem Bericht über das Pflegegeld sein Meisterstück
abgeliefert, nachdem er schon vorher etliche Gesellenstücke zu dem Thema Pflegegeld mit dem Ergebnis abgeliefert hat, dass niemand ein Ohrwaschl gerührt hat. Das, was der Rechnungshof hier in diesem Bericht beschreibt, wissen wir jetzt schon seit mehreren Jahren.
Was ist passiert? – Ich höre mit „Ehrfurcht“, die Verrechnungsstelle des Nationalrates fusioniert jetzt mit der Verrechnungsstelle der Pensionsversicherungsanstalt. Dann haben wir statt 250 Verrechnungs- und Entscheidungsträgern 249. Na super! Wenn das mit der Fusionierung der Entscheidungsträger im Bereich Pflegegeld in dem Tempo weitergeht, dann sind wir in zehn oder 15 Jahren dort, wo wir eigentlich jetzt sein sollten.
Das ist inakzeptabel, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und das ist ganz klar an die Regierungsparteien gerichtet. Der Rechnungshof stellt fest, der Verwaltungsaufwand beträgt zwischen in etwa 3 Prozent bis 10 Prozent dessen, was an Pflegegeld ausgegeben wird, je nach Stelle.
Es ist nur ein geringer Trost, dass die 250 Stellen, die Pflegegeld betreuen und darüber entscheiden, nur über 20 Prozent der PflegegeldbezieherInnen insgesamt entscheiden, denn über 80 Prozent der PflegegeldbezieherInnen entscheidet jetzt schon eine einzige Anstalt, die Pensionsversicherungsanstalt, und die macht es ja offensichtlich ganz gut. Trotzdem sitzen Sie von den Regierungsparteien alle ganz ungerührt da und sagen: Ja, ja, es geht ohnehin etwas weiter! Wir haben schon fusioniert, die Abrechnung beim Nationalrat wird mit der Pensionsversicherung zusammengelegt!
Das ist, ehrlich gesagt, etwas zu wenig, auch wenn es noch zwei oder drei Entscheidungsträger sein sollten, die fusioniert haben.
Welcher Wildwuchs in dem Bereich im Gange ist, kann ich Ihnen gern an einigen Beispielen – und die liegen in erster Linie in den Ländern – anhand des Rechnungshofberichtes darlegen.
Im RH-Bericht heißt es: „In Salzburg wurde Pflegegeld für pensionierte Gemeindebeamte von den jeweiligen Gemeinden administriert, wobei über ihre exakte Zahl in der Landesregierung keine Informationen vorlagen. Für alle übrigen Personengruppen war eine einzige Organisationseinheit im Amt der Landesregierung zuständig.“
Dutzende Gemeinden und eine Stelle im Land. Das Land weiß nicht, was die Gemeinden sozusagen machen. – Okay.
Nehmen wir ein anderes Beispiel! „In Wien war die Administration des Pflegegeldes für Landeslehrer, Landes- bzw. Gemeindebedienstete, Personen ohne Pensionsbezug und pensionierte Beamte der Wiener Stadtwerke jeweils auf eine eigene Organisationseinheit aufgeteilt.“
Noch nicht so drastisch für Wien! Da hätte man sich Ärgeres vorstellen können.
Aber es gibt natürlich auch Bundesländer wie Vorarlberg und Niederösterreich. Ich erspare mir, das jetzt im Detail vorzulesen, wie viele Entscheidungsträger da mit der Abwicklung des Pflegegeldes befasst sind. Daneben gibt es auch drei Bundesländer, die einen Entscheidungsträger haben.
Jetzt sage ich: Mir ist das immer noch zu wenig! Was wir brauchen – und da fehlt es von hinten bis vorne bei den Regierungsparteien –, ist eigentlich eine bundesgesetzliche Regelung über das Pflegegeld, die mit dem in dieser Hinsicht absolut verfehlten Föderalismus, der ein Provinzialismus ist, Schluss macht. Wir brauchen – und der Rechnungshof hat das auch klar dargelegt; ich stimme dem zu, das ist unsere Forderung – neun Länder, in denen das Pflegegeld nach einheitlichen Kriterien vollzogen wird, sprich einen einheitlichen Pflegegeldvollzug für ganz Österreich. Das heißt: ein Träger und
neun Länder. Aus. So einfach können manchmal Sachen sein. Mehr brauchen wir nicht. (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt komme ich aber abschließend zu dem Punkt, der nicht erwähnt wurde. Dazu hat nämlich noch keiner der Redner etwas gesagt. Der Rechnungshof sagt nämlich auch:
„Eine vom Einkommen der Pflegegeldbezieher unabhängige Wahlfreiheit zwischen ambulanter und stationärer Betreuung besteht nicht. Es existiert“ – und bitte hören Sie zu! – „keine umfassende Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit. Mit der Gewährung des Pflegegeldes ist nicht sichergestellt, dass die notwendigen Pflegeleistungen angeboten werden, leistbar sind bzw. auch tatsächlich qualitativ hochwertig erbracht werden.“
Wenn Sie diesen Satz jetzt gelesen haben, dann erklären Sie mir bitte als Vertreter der Regierungsparteien, wie Sie jetzt in wenigen Wochen eine Kürzung im Bereich Pflegegeld um 70 Millionen € für nächstes Jahr verantworten können! Was wir brauchen sind mehr Mittel. Worüber wir streiten sollten, ist: Woher kriegen wir die Mittel?
Ich danke dem Kollegen von der ÖVP, der darauf verwiesen hat, dass ich schon im Ausschuss gesagt habe: Es zahlen nicht alle für das Pflegegeld ein. Ja, wenn wir uns da einig sein können, einverstanden. Aber das wird nun nicht für die Mehrmittel, die wir brauchen, reichen. Aber es kann schon gar nicht erklären, warum im nächsten Jahr 70 Millionen € weniger für das Pflegegeld aufgewendet werden sollen.
Das ist eine sozialpolitische Katastrophe. Wir brauchen nicht über so einen Bericht zu diskutieren, wenn Sie nicht bereit sind, die Konsequenzen daraus zu ziehen, dass wir nämlich die Verwaltung straffen, aber auch mehr Mittel, nämlich die freigewordenen, aber auch zusätzliche Mittel für diesen Bereich aufwenden müssen. Alles andere ist indiskutabel. (Beifall bei den Grünen.)
20.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.58
Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Pflegesituation in Österreich ist mittlerweile selbst zu einem Pflegefall geworden. Das sieht nicht nur der Rechnungshof so, das sieht auch die Volksanwaltschaft so, und auch im Frauenbericht wird das bestätigt.
Zwischen den Ländern gibt es bei der Einstufung enorme Unterschiede, und auch die Qualität der ärztlichen Gutachten ist sehr kritikwürdig, wie der Rechnungshof feststellt. Was die Regierung hier nun als Therapie vorschlägt, wird aber definitiv zu keiner Verbesserung, sondern zu einer Verschlechterung im Pflegebereich führen. Sie planen Einschnitte bei der Pflegestufe 1 und 2, also bei den Betroffenen selbst. Ich darf Sie daran erinnern, mehr als die Hälfte der Pflegegeldbezieher sind in der Stufe 1 und 2. Und davon betroffen sind überdurchschnittlich viele Kinder und demenzkranke ältere Menschen. Das wissen Sie, und trotzdem erfinden Sie hier nun anscheinend weitere bürokratische Hürden, um so die Zahl der Pflegegeldempfänger zu reduzieren.
Bei dieser Kurpfuscherei werden wir vom BZÖ sicher nicht mitmachen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Eine Rosskur wäre nämlich ganz woanders nötig, und zwar bei den Verwaltungsausgaben im Pflegebereich. In den Ländern, bei den Sozialversicherungen und im Bund, dort versickert das Geld, das für den Pflegebereich dringend notwendig wäre. Aber Sie wollen stattdessen an einem Paragraphendschungel festhalten, durch den die Bearbeitung von Pflegegeldanträgen teilweise so lange dauert, dass die Betroffenen die Auszahlung gar nicht mehr erleben. Das ist immer noch traurige Realität, Frau Kollegin Lapp. Sie haben das vorher in Abrede gestellt, aber das findet immer noch statt.
Der Pflegebereich ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen für unser Land, meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb fordern wir vom BZÖ ein umfassendes Rettungspaket für die Pflege in Österreich – im Interesse der Pflegebedürftigen, der pflegenden Angehörigen und derjenigen, die in Pflegeberufen tätig sind.
In diesem Zusammenhang, meine sehr geehrten Damen und Herren, bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schenk, Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im Pflegebereich
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat so schnell wie möglich ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept im Pflegebereich zu übermitteln, das zumindest folgende Punkte beinhaltet:
die Sicherstellung der Pflegevorsorge durch eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes und die Einrichtung eines Pflegefonds;
die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für die Gewährung des Pflegegeldes;
die Verringerung der Zahl der Entscheidungsträger und der bescheiderlassenden Stellen im Pflegegeldverfahren;
einen bundesweit einheitlichen Kriterienkatalog für Pflegegelduntersuchungen, der die Qualitätskriterien neu definiert, ohne die Schwellen für den Zugang zu bestimmten Pflegestufen zu erhöhen;
eine Verringerung der Verfahrensdauer und
die Schaffung eines Lehrberufes „Pflege und Gesundheit“.
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich die Debattenbeiträge meiner Vorredner rekapituliere, dann, muss ich sagen, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendeine Partei diesem unserem Antrag heute nicht zustimmt. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
21.01
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schenk, Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im Pflegebereich
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/3 (III-114/934 d.B.)
Pflegebedürftige Menschen in Österreich wollen darauf Vertrauen können, dass sie die bestmögliche Pflege erhalten. Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Doch in seinem Bericht „Bund 2010/3“ stellte der Rechnungshof fest, dass es "keine umfassende Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit" gibt und daher
weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Pflegevorsorge und deren nachhaltige Finanzierbarkeit erforderlich sind.
In Österreich gibt es über 400.000 pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld erhalten. Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in ganz Österreich werden nach wie vor zu Hause betreut und gepflegt. Die Höhe des Pflegegeldes ist für die Möglichkeit der Versorgung in den eigenen vier Wänden entscheidend. Preissteigerungen bei den notwendigerweise zugekauften Leistungen schlagen sich ohne entsprechende Erhöhung des Pflegegeldes als Verschlechterung der Versorgung nieder. Damit aber den Betroffenen keine finanziellen Mehrkosten entstehen soll eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes rasch umgesetzt und ein Pflegefonds eingerichtet werden.
Da der Pflegebedarf in Österreich aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen wird stellt diese Tatsache unsere Gesellschaft und unser Land vor neue finanzielle und organisatorische Herausforderungen. Schon jetzt herrscht ein dramatischer Personalmangel im Bereich der Pflege und Betreuung.
Bereits bei der Nationalratswahl 2006 wurde von Seiten der Bundesregierung angekündigt, dass man dem drohenden Pflegekräftemangel durch eine entsprechende Ausbildung und eine Aufwertung des Pflegeberufes an sich entgegenwirken möchte. Bei dieser Ankündigung ist es jedoch geblieben. Gerade der Pflege- und Betreuungsbereich bietet jedoch große Berufs- und Zukunftschancen für junge Menschen und kann viele wertvolle Lehr- und Ausbildungsplätze bieten. Um die Lücke zwischen Pflegehelfern und dem gehobenen medizinischen Krankenpflegepersonal zu schließen, soll daher ein Lehrberuf „Pflege und Gesundheit“ eingerichtet werden, der es einerseits ermöglicht, in Österreich ein neues und wertvolles Berufsbild zu schaffen und andererseits die Pflege unserer immer älter werdenden Bürger, als zentrales Problem der Zukunft, qualitativ hochwertig absichert.
Weiters ist eine gänzliche Reform des Pflegegeldverfahrens umzusetzen. Dabei muss die Anzahl der Entscheidungsträger und der bescheiderlassenden Stellen auf einen Rechtsträger, der in jedem Bundesland eine Landesstelle unterhält, verringert werden. Auch eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Gewährung des Pflegegeldes muss geschaffen werden, um ungerechtfertigte Einstufungsunterschiede durch die Entscheidungsträger auszuschließen. Dabei darf es aber nicht zu einer Verschärfung der Voraussetzungen zur Erlangung bestimmter Pflegestufen für die pflegebedürftigen Menschen kommen. Denn es muss sichergestellt werden, dass alle pflegebedürftigen Menschen ein ihrem Bedarf entsprechendes Pflegegeld erhalten und bei der Einstufung auch gleich behandelt werden. Eine wesentliche Verkürzung der Verfahren von der Antragstellung bis zur Bescheidausstellung muss dabei angestrebt werden.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat so schnell wie möglich ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept im Pflegebereich zu übermitteln, das zumindest folgende Punkte beinhaltet:
die Sicherstellung der Pflegevorsorge durch eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes und die Einrichtung eines Pflegefonds;
die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für die Gewährung des Pflegegeldes;
die Verringerung der Zahl der Entscheidungsträger und der bescheiderlassenden Stellen im Pflegegeldverfahren;
einen bundesweit einheitlichen Kriterienkatalog für Pflegegelduntersuchungen, der die Qualitätskriterien neu definiert, ohne die Schwellen für den Zugang zu bestimmten Pflegegeldstufen zu erhöhen;
eine Verringerung der Verfahrensdauer und
die Schaffung eines Lehrberufes "Pflege und Gesundheit.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.01
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser umfassenden Querschnittsprüfung liegt ein Dokument vor, das grundsätzliche Aussagen über die Gewährung des Pflegegeldes erlaubt.
Ich möchte einen mir wichtig erscheinenden Punkt dieser Rechnungshofkritik hervorheben. Es wird in diesem Bericht gesagt, dass mit der Gewährung des Pflegegeldes nicht sichergestellt ist, dass die notwendigen Pflegeleistungen überhaupt angeboten beziehungsweise auch tatsächlich qualitativ hochwertig erbracht werden.
In diesem Zusammenhang wird ein Problemfeld angesprochen und als praktisches Beispiel ein Fall mit Verdacht auf Verwahrlosung genannt. Das Beispiel zeigt sehr gut, wo das Problem liegt:
Es geht um ein Ehepaar, sie bekommt Pflegestufe 4, er reicht bei Pflegestufe 2 bei der BVA um Erhöhung ein. Jetzt ist es so, dass zusätzliche Leistungen von dem Mann, der auch als überaus starrsinnig und uneinsichtig beschrieben wird, überhaupt nicht zugelassen werden. Es ist sehr schwierig, die Situation wird als besonders verwahrlost beschrieben. Es ist für die BVA ganz schwierig, zu erreichen, dass die notwendigsten Leistungen überhaupt erbracht werden. Unter Androhung, dass die Zahlung des Geldes eingestellt wird, wenn es nicht entsprechend verwendet wird, können dann die Betreuer auf das Ehepaar einwirken, dass zusätzliche Betreuungsleistungen überhaupt zugelassen werden.
Das ist ja auch sehr oft das Problem. Eine Androhung ist sicher in diesem Fall sehr sinnvoll, aber es ist natürlich eine Grauzone, in der man sich da bewegt hat. Daher ist es nach Vorschlag des Rechnungshofes auch sinnvoll, entsprechende Fristen für Nachuntersuchungen einzuführen.
Ich bedanke mich für die im Bericht enthaltenen Empfehlungen und glaube, dass wir Abgeordnete uns in Zukunft noch sehr intensiv mit der Pflegeproblematik auseinandersetzen werden müssen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
21.04
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
21.04
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Der Rechnungshof hat aus meiner Sicht eine ganz wichtige Sache geprüft, und zwar den Vollzug des Pflegegeldes.
Die Pflegegeldauszahlung und die Kosten daraus werden uns in nächster Zeit noch sehr beschäftigen. Es hat sich im Zuge der Debatte im Ausschuss ja feststellen lassen,
dass wir derzeit österreichweit – in neun Bundesländern – doch sehr viele verschiedene Standards anwenden.
In einem Bundesgesetz sind wir notwendigerweise verpflichtet, entsprechend einheitliche Standards einzuführen. Das wird aus meiner Sicht eine der großen Herausforderungen für die Zukunft werden.
Wir haben derzeit auf Bundesebene Kosten von in etwa 2 Milliarden € aus ausbezahltem Pflegegeld, auf Landesebene sind es in etwa 350 Millionen €, und insgesamt sind es, wie uns Herr Minister Hundstorfer mitgeteilt hat, mit dem stationären Bereich Kosten von in etwa 7 Milliarden € in ganz Österreich – für etwa 412 000 Pflegebezieherinnen und -bezieher.
Wenn wir das in Zukunft auch finanzieren – ausreichend finanzieren – wollen, wird es absolut notwendig werden, dass alle in dieses System einzahlen, und es wird wahrscheinlich auch unumgänglich sein, dass sich Betroffene – ich meine damit Arbeitnehmer, die im Erwerbsleben stehen, aber auch Pensionisten – in Form eines Pflegefonds mit einer zumutbaren Belastung beteiligen. Aus meiner Sicht ist diese sowohl materiell als auch humanitär besondere Herausforderung ansonsten wahrscheinlich nicht zu schaffen. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
21.06
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.07
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf einen Bereich eingehen, der auch in diesem Zusammenhang behandelt wurde, aber im Ausschuss nicht ausführlich diskutiert wurde, nämlich auf die Umsetzung beziehungsweise die Fragestellungen hinsichtlich der Prüfung der Betriebsprämien.
Es geht also um die Förderungen aus dem Bereich der ersten Säule der Agrarpolitik. Das sind Beträge, die beachtlich sind: Es geht um etwa 600 Millionen € an Auszahlungsbeträgen.
Im vorliegenden Bericht ist auch ein ausführliches Kapitel über die Durchführung der Kontrollen in Österreich und eine Teilnahme des Rechnungshofes an einer Prüfung des Europäischen Rechnungshofes enthalten.
Ich finde es schon interessant, auch in diesem Haus einmal darüber zu sprechen, wie eigentlich die Transparenz europäischer Kontrollen geklärt ist beziehungsweise wie sie in der politischen Arena der agrarpolitischen Debatte sichtbar werden, denn aus meiner Sicht kommt das leider zu kurz.
Ich möchte nur ein paar Eckpunkte aus diesem Bericht herausgreifen. Erstens einmal ist es für mich interessant, dass von etwa 7 300 Kontrollen – das sind knapp über 5 Prozent, wie das eben an sich vorgesehen ist – zwei Betriebe ausgewählt wurden.
Das heißt, der Europäische Rechnungshof hat eigentlich nur bei zwei Betrieben eine formale Überprüfung in der AMA und dann bei den Landwirten durchgeführt. In einem Fall musste man feststellen, dass es Auszahlungen von etwa 5 000 € gegeben hat, die nicht korrekt waren; es war also eine Rückzahlung notwendig.
Jetzt kann man sagen, gut, das ist ja eigentlich kein wirklich hoher Betrag. Herr Präsident Moser, der Grund, warum ich diese Frage stelle und warum mir das wichtig ist, liegt darin, dass es schon auch interessant ist, ob man, wenn man die Konsistenz eines Programms betrachtet, auch die politisch relevante Konsistenz dieses Programms überprüft.
Das möchte ich anhand eines Beispiels illustrieren. Ich war vor Kurzem mit einem konkreten Problemfall bei der AMA. Da geht es darum, dass ein kleiner Betrieb – ein 4 Hektar-Betrieb aus Salzburg –, der seine Tiere auf eine Alm auftreibt, das immer korrekt gemacht und korrekt gemeldet hat – und das ist kein Einzelfall, da gibt es viele –, plötzlich mit der Tatsache konfrontiert wird, dass ein Kontrollorgan, ein Prüforgan der AMA festgestellt hat, dass die Alm kleiner ist, als der Almobmann über Jahre hindurch angegeben hat. Das lag bis vor Kurzem nicht in der Verantwortung des Auftreibenden, also des Bauern, der die Tiere auf die Alm getrieben hat.
Was ist die Konsequenz? – So komplex sind die Systeme heute. Dieser kleine Betrieb ist verzweifelt, denn er muss über 7 000 € zurückzahlen – ein 4 Hektar-Betrieb! Der muss mehrere Jahre sämtliche Förderungen zurückzahlen, ohne einen einzigen für ihn nachvollziehbaren Fehler begangen zu haben.
Es kommt in diesem Fall sogar noch dazu, dass der technische Prüfdienst der AMA einige Jahre vorher bestätigt hat, dass die Alm eben so groß sei. Ich habe das dem Herrn Griesmayr von der AMA vorgelegt, ihn auch darum ersucht, das zu prüfen, und er hat festgestellt, da kann man leider nichts machen.
Diese Ebene der politischen Prüfung von Konsistenz, Vertrauen und Plausibilität – nämlich der Systeme! – scheint mir völlig unterbelichtet zu sein, auch bei den europäischen Kontrollen. Ich würde Sie ersuchen, Herr Präsident des Rechnungshofes, dass Sie auch diese Ebene anschauen.
Stichwort Sanktionskataloge: Welcher Bauer in Österreich weiß heute, welche Sanktion bei welchem Verstoß auf ihn zukommt? – Kein einziger! Wenn ich in der Wiener Innenstadt falsch parke, dann kann ich mir sehr gut ausrechnen, was mich das kosten wird. (Abg. Dr. Van der Bellen: 21 €!) – 21 €, sagt Herr Kollege Van der Bellen. Ich habe hier noch nie geparkt und, Gott sei Dank, auch noch nie eine Strafe bekommen, aber gut, ich kann es mir ausrechnen, ich kann mich informieren, ich bekomme eine verständliche Antwort.
Diese Betriebe bekommen eine solche Antwort aber leider nicht. Ich erwähne daher eine Empfehlung, die ein bisschen damit zusammenhängt, die im Bericht ja auch enthalten ist, und ich würde es wirklich als notwendig erachten, dies zu vertiefen. Es steht in den Empfehlungen, „Bescheide an die Landwirte wären im Hinblick auf Berufungen so zu gestalten, dass die Berechnung der Zahlungsansprüche vollständig nachvollziehbar ist“. – Ja, Herr Präsident, das ist die eine Seite der Medaille! Es wäre aber auch notwendig, dass die Sanktionsmaßnahmen wie im Sinne der Rechtssicherheit üblich endlich transparent dargestellt werden. – Bis heute steht das aus.
Die AMA ist nicht willens, der Bevölkerung, den Betroffenen, nämlich ihren Normunterworfenen, auch öffentlich klarzumachen, welche Sanktionen sie bei welchen Vergehen zu erwarten haben. Ich finde das im Sinne der Rechtssicherheit nicht in Ordnung und würde Sie ersuchen, auch in dieser Hinsicht die Prüfungen auf Konsistenz und Plausibilität zu vertiefen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
21.12
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.12
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht des Rechnungshofes zur Prüfung des Vollzuges des Pflegegeldes führt zu einer sehr kritischen Bewertung mit dem Ergebnis, dass der Vollzug als ineffizient dargestellt wird und die Betroffenen auch vor zahlreichen Hürden stehen.
Es ist das Pflegegeld im Jahr 1993 zweifellos als sozialpolitischer Meilenstein eingeführt worden, mit dem Ziel, dass die Betroffenen ein möglichst selbstständiges und bedürfnisorientiertes Leben führen können, und auch mit dem Ziel, dass die Betroffenen selbst entscheiden, wo sie die Pflege in Anspruch nehmen, und auch, wer die Pflege ausführen soll.
Mittlerweile halten wir für diesen Bereich bei einem Betrag von 2,2 Milliarden € für 425 000 Personen. Die laufende Weiterentwicklung der Pflegevorsorge verursacht natürlich zusätzliche Kosten, etwa die Absicherung für pflegende Angehörige, 24-Stunden-Pflege oder die Verbesserung im Demenzbereich, sodass wir gegenwärtig für die Pflege in Summe einen Aufwand von 7 Milliarden € zu bestreiten haben.
Die demographische Entwicklung wird uns zudem vor weitere Herausforderungen stellen, sodass wir gut beraten sind, die Stimme des Rechnungshofes zu hören und rasch dafür zu sorgen, dass der Pflegebereich effizient und wirtschaftlich organisiert wird und dass der in Diskussion stehende Pflegefonds sehr rasch und in ausreichender Dotierung eingeführt wird, um so die Grundlage dafür zu schaffen, dass auch die nächsten Generationen die Chance haben, in Würde zu altern. (Beifall bei der SPÖ.)
21.14
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.14
Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Viele reden über die Pflege – vom grünen Tisch aus, in der Theorie –, aber wenige machen etwas. Ich kann nur sagen – vor allem zu manchen Ausführungen seitens der Opposition –: Tun ist angesagt, sehr geehrte Damen und Herren!
Selbstverständlich ist die Kritik des Rechnungshofes ernst zu nehmen, aber die Pflege ist nicht schlechtzureden, denn die Pflege ist kein Pflegefall, wie es vom BZÖ hier zum Ausdruck gebracht worden ist, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ursula Haubner: Absolut ein Pflegefall! – Ruf bei der SPÖ: Das BZÖ ...! Was ist die Lösung?)
Natürlich haben wir Probleme mit der Finanzierung, mit der Administration. Angesichts dieser vielfachen Zersplitterung brauchen wir Neustrukturierungen, da hat der Rechnungshof völlig recht, aber wir setzen großes Vertrauen auch in die zukünftige Konzeption und vor allem in unseren Sozialminister Hundstorfer. Ich sage nur Stichwort Pflegefonds, ein ganz wichtiger Punkt im Regierungsprogramm, sehr geehrte Damen und Herren! In Österreich gibt es keinen Pflegenotstand, es ist kein Pflegefall, sondern Österreich ist für viele Länder ein Vorbild in der Pflege, man könnte fast sagen, ein Musterland, weil hier über 35 000 Menschen vorbildlich mit hoher Qualität in der Pflege arbeiten. – Diesen Menschen möchte ich einmal den Dank des Parlaments aussprechen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.16
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.16
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich einleitend bei Ihnen dafür bedanken, dass alle in diesem heute behandelten Bericht inkludierten Berichte im Rahmen der Debatte angesprochen worden sind. Ich hoffe, Sie gestatten mir, dass ich insbesondere auf die Probleme, die
es im Bereich Pflege gibt, etwas näher eingehe, weil gerade die Pflege ein Thema war, das der Rechnungshof bereits im Jahr 2006 zum Schwerpunktthema gemacht hat.
Der Rechnungshof hat von mittlerweile 23 Entscheidungsträgern 21 Entscheidungsträger geprüft – sechs Sozialversicherungsträger, neun Bundesländer, den Landesschulrat Oberösterreich, das Bundessozialamt und vier öffentliche Unternehmungen –, und es hat sich gerade in diesem Bereich gezeigt, dass die Rechtsgrundlagen zersplittert sind, die vollziehenden Stellen sehr aufgefächert sind, dass die ärztlichen Gutachten teilweise mangelhaft sind und die administrative Umsetzung zu wünschen übrig lässt.
Das hat auch dazu geführt, dass das Pflegegeld nicht wie vorgesehen gerecht, rasch und bürgerfreundlich gemäß den Zielsetzungen des Pflegegeldgesetzes angekommen ist.
Wenn man sich die Rechtsgrundlagen anschaut, sieht man, dass wir in diesem Bereich zehn Pflegegeldgesetze haben – ein Bundespflegegeldgesetz und neun Landespflegegeldgesetze. Wir haben jeweils eigene Einstufungsverordnungen. Das heißt, es wurde zwar vorgesehen, dass die Grundsätze einheitlich sind, die Vollziehung ist aber tatsächlich äußerst unterschiedlich.
Wir haben aber auch die Problematik, dass es zum einen Konsensus-Papiere gibt, die für die Sozialversicherungsträger gelten, aber nicht für die Länder, und wir haben zum anderen wieder Konsensus-Papiere, die für die Länder gelten, aber nicht für die Sozialversicherungsträger.
Es wurde heute schon angesprochen: Wir haben seit 1. Jänner 2009 23 Entscheidungsträger. Wir haben zumindest 280 vollziehende Stellen, wobei nicht klar ist, wie viele vollziehende Stellen es tatsächlich in den einzelnen Bundesländern gibt. Wir haben in fünf von neun Bundesländern mehrere Abteilungen, die im Amt der Landesregierung zuständig sind.
Wir haben in vier Bundesländern die Problematik, dass die Gemeinden selbst das Pflegegeld vollziehen – auch das wurde bereits angesprochen. In der Steiermark sind es beispielsweise 68 Gemeinden für 151 Pflegegeldbezieher, in Oberösterreich sind es 115 Gemeinden für 166 Pflegegeldbezieher. Die Sozialversicherungsträger haben eigene Landesstellen und Regionalbüros. Wir haben öffentliche Unternehmungen, und auch die haben natürlich eigene regionale Personalbüros. Allein der Postbus verfügt über sechs regionale Personalämter.
Aber auch die Aufsicht ist geteilt: Zum einen ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zuständig, zum anderen das Bundesministerium für Finanzen, nämlich für die öffentlichen Unternehmungen. Es ist also nicht einmal möglich, eine einheitliche Aufsicht auszuüben.
Aber nun zu den Folgen: Durch die Zersplitterung besteht natürlich ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Es gibt pro Jahr allein 1 800 Bescheide wegen Zuständigkeitswechsel. Dadurch besteht gleichzeitig ein höherer Abstimmungsbedarf. Und das führt auch dazu, dass neuerliche Begutachtungen durchgeführt werden müssen.
Und auch für die Pflegebedürftigen bedeutet das Erschwernisse, weil sie nicht wissen, wer tatsächlich zuständig ist. Bei der Versicherungsanstalt der Eisenbahner wurde beispielsweise jeder zweite Antrag weitergeleitet, weil nicht bekannt war, wer tatsächlich zuständig ist. Und das alles hat natürlich auch zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer geführt.
In Österreich haben wir auch keine einheitliche Datenlage. Es gibt eine Bundespflegegelddatenbank, darin fehlen aber mehr als 20 000 Pflegegeldbezieher, weil die Länder keine Verpflichtung haben einzumelden – und sie tun das auch nicht in vollem Ausmaß. Der Empfehlung, Daten einzumelden, sind nur vier Länder in vollem Ausmaß nachgekommen.
Wir haben schließlich aber auch unterschiedliche Verwaltungskosten. Sie haben gesetzlich beschlossen beziehungsweise in Erläuterungen angeführt, dass die Verwaltungskosten zwischen 2 und 2,5 Prozent liegen sollten. Tatsächlich liegen sie teilweise aber bei bis zu 10 Prozent. Auch das wurde bereits angesprochen.
Es gibt einen unterschiedlichen Personaleinsatz in diesem Bereich und eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 40 Tagen bis zu 137 Tagen. Die Geschäftsprozesse sind unterschiedlich, die IT-Systeme sind nur bei der Pensionsversicherungsanstalt vereinheitlicht, ansonsten nicht.
Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt teilweise am Beginn des Monats und teilweise am Ende, wobei es auch innerhalb der einzelnen Länder unterschiedlich ist. Im selben Land wird das Pflegegeld für einen Teil der Bezieher am Beginn, für einen Teil am Ende ausbezahlt.
Was die Rückforderung betrifft, gibt es unterschiedliche Bagatellgrenzen: Diese liegen zwischen null und 250 €, obwohl es diesbezüglich einen Erlass des Ministeriums gibt, der 150 € als Bagatellgrenze vorsieht.
Pflegegeldentscheidungen sind teilweise auch nicht nachvollziehbar, weil die für die Einstufung maßgeblichen Stunden und die erforderlichen Pflegemaßnahmen im Bescheid nicht ausgewiesen sind.
Wir haben auch die Problematik, dass es keine einheitlichen Standards für die Feststellung der Unterversorgung, sprich die Verwahrlosung, gibt, sodass man nicht feststellen kann, wann das Pflegegeld durch die Sachleistung ersetzt werden sollte.
Und schließlich wurde auch bereits die Problematik der Gutachter angesprochen: Wir haben mehr als 1 150 Gutachter, die 172 000 Gutachten erstellt haben, ein Gutachter ein Gutachten, ein anderer Gutachter 2 300 Gutachten in einem Jahr.
Wir haben gleichzeitig die Problematik, dass das Pflegegeld an und für sich nach dem häuslichen Umfeld bemessen wird. Gleichzeitig ist aber ein Großteil der tatsächlichen Pflegegeldeinstufungen ohne Hausbesuch durchgeführt worden. Ja selbst in den vorgesehenen Formularen war es nicht möglich, auszufüllen, wie die häuslichen Verhältnisse sind.
Die Schulungen in diesem Bereich, die erforderlich wären und deren Notwendigkeit auch vom Sozialminister im Ausschuss angesprochen worden ist, sind nicht verpflichtend, weshalb bei einigen Sozialversicherungsträgern allein die Berufsbefugnis ausreicht, um entsprechende Begutachtungen durchzuführen.
Diese Umstände, die ich ganz kurz geschildert habe, führen eben genau dazu, dass das Pflegegeld bis dato nicht rasch bürgernah entsprechend den Zielsetzungen des Gesetzes ausgezahlt werden kann.
Es zeigt sich – so wie im Bereich Bildung und auch im Bereich Gesundheit –, dass das Geld, das eingesetzt wird, eben nicht im vollen Ausmaß beim Pflegebedürftigen ankommt. Es wäre also gut, es tatsächlich dem Sozialminister in die Hand zu geben, um auch Maßnahmen setzen zu können, die sicherstellen, dass das Pflegegeld beim Pflegebedürftigen ankommt.
Es wäre daher notwendig, die Anzahl der Entscheidungsträger und der Bescheid erlassenden Stellen deutlich zu reduzieren, ein Rechtsträger pro Bundesland müsste ausreichen, die Aufsicht wäre im Bundesministerium für Soziales zu konzentrieren, eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Gewährung des Pflegegeldes zu schaffen und natürlich auch ein Controlling mit klaren Vorgaben, wie lange tatsächlich ein Verfahren für die Zuerkennung des Pflegegeldes dauern darf, vorzusehen.
Diese Maßnahmen wären notwendig, um zum einen einen zielgerichteteren Einsatz des Pflegegeldes zu ermöglichen, und zum anderen würde es dazu führen, dass das Pflegegeld in Zukunft eben zweckmäßig eingesetzt werden kann und der zusätzliche Pflegebedarf und die steigenden Kosten in irgendeiner Art und Weise besser bedeckt werden können.
Dies ist ein Umstand, der notwendig wäre, um die Probleme genau in diesem Bereich, der sehr stark in den Sozialbereich hineingeht, zufriedenstellend lösen zu können, weshalb der Rechnungshof nur darum ersuchen kann, die Empfehlungen tatsächlich aufzugreifen und Maßnahmen zu setzen, die eine Verbesserung dieser Situation tatsächlich herbeiführen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
21.23
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-114 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im Pflegebereich.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 928/A(E) der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: „6 aus 45“ ist zu wenig – alle Kinderrechte in die Verfassung, eine Frist bis 15. November 2010 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1294/A bis 1315/A(E) eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 6649/J bis 6686/J eingelangt.
Schließlich ist eine Anfrage der Abgeordneten Mag. Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen, 50/JPR, an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, 21. Oktober 2010, 10 Uhr ein.
Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen. Diese Sitzung wird mit einer Fragestunde eingeleitet werden.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 21.27 Uhr
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