Stenographisches Protokoll
60. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 21. April 2010
60. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 21. April 2010
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 21. April 2010: 9.05 – 21.33 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung in Insolvenzordnung umbenannt und gemeinsam mit dem Insolvenzrechtseinführungsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz, dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, dem IEF-ServiceGmbH-Gesetz, dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, dem Landarbeitsgesetz 1984 und der Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie die Ausgleichsordnung aufgehoben wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 – IRÄG 2010)
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert, ein Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) erlassen sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert werden (Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG)
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird
4. Punkt: Bericht über den Antrag 1014/A der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 143 i.V.m. Art. 142 Abs. 2 lit. b B-VG
5. Punkt: Bericht über den Antrag 865/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nationaler Aktionsplan Ernährung – NAP.E
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird
7. Punkt: Bericht über den Antrag 1027/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend erforderliche Waffenhandelskontrolle
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 31
Ordnungsruf ................................................................................................................. 135
Geschäftsbehandlung
Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung, die Regierungsvorlage 660 d.B. betreffend das Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 (BFRG 2011–2014) in erste Lesung zu nehmen – Annahme 77, 77
Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 11/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (ALVG) geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Mai 2010 zu setzen 77
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 77
Redner/Rednerinnen:
Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 199
Franz Riepl .............................................................................................................. ... 201
Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 203
Dr. Susanne Winter ................................................................................................ ... 204
Dieter Brosz ............................................................................................................ ... 205
Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 206
Ablehnung des Fristsetzungsantrages .......................................................................... 208
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 77
Aktuelle Stunde (16.)
Thema: „Missbrauch in der Kirche: Was macht die Regierung für die Betroffenen?“ 31
Redner/Rednerinnen:
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 31
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner ..................................................... 34
Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................... 36
Fritz Neugebauer .................................................................................................... ..... 37
Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ..... 38
Mag. Daniela Musiol ................................................................................................ ..... 40
Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 41
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ..... 43
Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ..... 44
Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ..... 46
Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ..... 47
Mag. Helene Jarmer ................................................................................................ ..... 49
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 50
Josef Jury ................................................................................................................ ..... 52
Aktuelle Stunde (15.) – Aktuelle Europastunde
Thema: „Die Krise überwinden – mit sozialer Gerechtigkeit und einer neuen Finanzmarktarchitektur“ ......................................................................................................................................... 52
Redner/Rednerinnen:
Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 53
Bundeskanzler Werner Faymann ......................................................................... ..... 55
Mag. Christine Muttonen ........................................................................................ ..... 58
Dr. Ursula Plassnik ................................................................................................. ..... 59
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 60
Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ..... 62
Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 63
Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ..... 65
Fritz Grillitsch ......................................................................................................... ..... 66
Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ..... 67
Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 69
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 70
Maximilian Linder .................................................................................................... ..... 72
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 31
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 73
Auslieferungsbegehren
gegen den Abgeordneten Mag. Ewald Stadler ............................................................. 74
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend schwarze Steuerwolken über Österreich – Pröllnocchio 2.0 (5077/J) ........................ 145
Begründung: Josef Bucher ......................................................................................... 151
Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll ............................................................................. 156
Debatte:
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 163
Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 165
Mag. Wilhelm Molterer ............................................................................................ ... 167
Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 169
Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 171
Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 174
Mag. Laura Rudas ................................................................................................... ... 176
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................. ... 177
Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 179
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 180
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 181
Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 183
Werner Amon, MBA ................................................................................................... 185
Ing. Christian Höbart ................................................................................................. 186
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 188
Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 189
Mag. Roman Haider .................................................................................................... 191
Werner Amon, MBA (tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 192
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 192
Alois Gradauer (tatsächliche Berichtigung) ............................................................... 194
Maximilian Linder ....................................................................................................... 194
Karl Öllinger ................................................................................................................ 195
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 197
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (612 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung in Insolvenzordnung umbenannt und gemeinsam mit dem Insolvenzrechtseinführungsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz, dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, dem IEF-ServiceGmbH-Gesetz, dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, dem Landarbeitsgesetz 1984 und der Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie die Ausgleichsordnung aufgehoben wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 – IRÄG 2010) (651 d.B.) 78
Redner/Rednerinnen:
Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ..... 78
Ridi Maria Steibl ...................................................................................................... ..... 79
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ..... 81
Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ..... 82
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 86
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner ............................................... ..... 89
Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ..... 91
Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ..... 92
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 93
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 94
Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 95
Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ..... 96
Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ..... 97
Franz Glaser ............................................................................................................ ..... 97
Gerhard Köfer ......................................................................................................... ..... 98
Jochen Pack ............................................................................................................ ..... 99
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 99
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 651 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Stand und Entwicklungsmöglichkeiten des Systems der Qualitätssicherung bei Masseverwaltern (E 89) ............................................................................................................................. 100
2. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (650 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert, ein Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) erlassen sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert werden (Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG) (652 d.B.) .................................................................... 100
Redner/Rednerinnen:
Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 101
Mag. Johann Maier .................................................................................................. ... 112
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 115
Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 116
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 122
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner ............................................... ... 124
Mag. Peter Michael Ikrath ....................................................................................... ... 124
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 125
Anna Franz .............................................................................................................. ... 126
Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 127
Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 127
Otto Pendl ................................................................................................................... 128
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenverwendung durch Kreditauskunfteien sowie Qualitätsstandards für Informationsverbundsysteme und über Kreditscoring“ – Annahme (E 90) ........ 113, 212
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend konsumentenschutzrechtliche Nachbesserungen im Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz (DaKRÄG) – Ablehnung ...................................................................................... 118, 213
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 212
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (649 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird (663 d.B.) 129
4. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1014/A der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 143 i.V.m. Art. 142 Abs. 2 lit. b B-VG (664 d.B.) ...................................................................................................................... 129
Redner/Rednerinnen:
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 129
Mag. Johann Maier .................................................................................................. ... 130
Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 131
Gabriele Tamandl .................................................................................................... ... 132
Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 133
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 136
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 137
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 139
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 140
Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 141
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 142
Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 143
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 144
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ................................................................................ 144, 208
Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 209
Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 210
Annahme des Gesetzentwurfes in 663 d.B. ................................................................. 211
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 664 d.B. ...................................................... 211
5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 865/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nationaler Aktionsplan Ernährung – NAP.E (665 d.B.) ...................................................................................................................... 213
Redner/Rednerinnen:
Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 213
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 214
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 215
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 216
Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 218
Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 221
August Wöginger .................................................................................................... ... 221
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 223
Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 224
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 225
Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 226
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 227
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 228
Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 229
Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 230
Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 230
Josef Jury ................................................................................................................ ... 231
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend „Mehr Bewegung“ im Nationalen Aktionsplan für Ernährung – Ablehnung ................... 220, 231
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 665 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Nationaler Aktionsplan Ernährung – NAP.E (E 91) ..................................................... 231
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (474 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird (524 d.B.) 232
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christiane Brunner......................................................................................... ... 232
Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 234
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 235
Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 240
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 241
Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 242
Peter Haubner ......................................................................................................... ... 243
Ing. Kurt Gartlehner ............................................................................................... ... 244
Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 244
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner .......................................................... ... 245
Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 247
Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 247
Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 248
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 248
Ing. Mag. Hubert Kuzdas ....................................................................................... ... 249
Franz Riepl .............................................................................................................. ... 249
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Energiepreis senken, Transparenz erhöhen, Wettbewerb beschleunigen – Ablehnung .......... 237, 251
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 250
7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1027/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend erforderliche Waffenhandelskontrolle (659 d.B.) ............................................................................................................................. 251
Redner/Rednerinnen:
Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 251
Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ... 252
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 252
Wolfgang Großruck ................................................................................................ ... 254
Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 255
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner .......................................................... ... 257
Petra Bayr ................................................................................................................ ... 258
Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ... 258
Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 259
Franz Glaser ............................................................................................................ ... 259
Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 259
Franz Eßl .................................................................................................................. ... 260
Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 260
Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 261
Franz Riepl .............................................................................................................. ... 262
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 659 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend erforderliche Waffenhandelskontrolle (E 92) ............................................................... 262
Eingebracht wurden
Bürgerinitiative ............................................................................................................. 74
Bürgerinitiative betreffend „Gründung einer Kammer für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe“ (Ordnungsnummer 22)
Regierungsvorlagen .................................................................................................... 73
654: Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige geändert wird
655: Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird
656: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen (Sanktionengesetz 2010 – SanktG) erlassen und das Bundesgesetz über den Kapital- und Zahlungsverkehr mit Auslandsbezug (Devisengesetz 2004) geändert wird
657: Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GSpG-Novelle 2010)
658: Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2008 (GSpG-Novelle 2008)
660: Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 – BFRG 2011–2014
661: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz 1989, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Glücksspielgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden
662: Abgabenänderungsgesetz 2010 – AbgÄG 2010
671: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert werden
672: Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
673: Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden
674: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch zur Verhinderung von Terrorismus (Terrorismuspräventionsgesetz 2010) geändert wird
Berichte ......................................................................................................................... 74
Vorlage 37 BA: Monatserfolg Februar 2010; BM f. Finanzen
Vorlage 38 BA: Monatserfolg März 2010; BM f. Finanzen
Vorlage 39 BA: Bericht über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 1. Quartal 2010; BM f. Finanzen
Vorlage 40 BA: Bericht über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 1. Quartal 2010; BM f. Finanzen
III-116: 33. Bericht (1. Jänner bis 31. Dezember 2009); Volksanwaltschaft
III-122: Achter Bericht gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2008 und 2009; BM f. Finanzen
III-123: Produktpirateriebericht 2009; BM f. Finanzen
III-124: Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2008; BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
III-125: Bericht, Reihe Bund 2010/5; Rechnungshof
III-127: Bericht betreffend den Prüfbericht der Bundeswettbewerbsbehörde über die Praxis der Ausweisung von Ökostromaufschlägen durch Energieversorgungsunternehmen, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 23. September 2009, 48/E, XXIV. GP; BM f. Wirtschaft, Familie und Jugend
III-128: Tätigkeitsbericht des Digitalisierungsfonds für das Berichtsjahr 2009; Bundeskanzler
III-129: Tätigkeitsbericht des Fernsehfonds Austria für das Berichtsjahr 2009; Bundeskanzler
III-130: Tätigkeitsbericht des Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks und des Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks für das Berichtsjahr 2009; Bundeskanzler
III-131: Tätigkeitsbericht 2009 des Bundesvergabeamtes; BM f. Wirtschaft, Familie und Jugend
Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 76
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Anträge der Abgeordneten
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstattung der Exekutive mit Chiplesegeräten für Hunde (1084/A)(E)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend effizienten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt (1085/A)(E)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jugendwohlfahrtsbeauftragte/r (1086/A)(E)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend kirchenunabhängige Opferhotline (1087/A)(E)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung der Service- und Signalhunde im Bundesbehindertengesetz (BBG) (1088/A)(E)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Familienpolitik (1089/A)(E)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Förderung von Schulsport (1090/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme der Service- und Signalhunde in das Bundesbehindertengesetz (1091/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anreizmodell für Smart Meter Installationen (1092/A)(E)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Grundlagen für familienorientierte Rehabilitation (1093/A)(E)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 – VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, geändert wird (1094/A)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie durch die Arbeit mit Tätern (1095/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Förderung von Wohnbau- und -sanierungsanleihen im Rahmen der Zukunftsvorsorge (1096/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Abschiebung eines Dreijährigen (4996/J)
Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei durch die Europäische Kommission (4997/J)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungsstand im Verfahren gegen D. (4998/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Reformbedarf hinsichtlich Straftatbestand sexuelle Belästigung (4999/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gruppenbesteuerung (Verlustverwertung und Firmenwertabschreibung) (5000/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen für Menschen in der „Beschäftigungstherapie“ (5001/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung der regionalen Beschäftigungsoffensive sowie der Arbeitsmarktpakete I und II (5002/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umsetzung der Maßnahmen der Konjunkturpakete I und II – Breitbandtechnologie (5003/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung der Maßnahmen der Konjunkturpakete I und II (5004/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Umsetzung der Maßnahmen der Konjunkturpakete I und II (5005/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Umsetzung der Maßnahmen der Konjunkturpakete I und II (5006/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend sexuelle Belästigung (5007/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kostenübernahme der Behandlung von Frauen mit einem Hormonpflaster (5008/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Artenschutzkonferenz: österreichische Position zum Scheitern des Handelsverbots für Eisbären (5009/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kontrolle der Exportsubventionen bei Lebendtiertransporten (5010/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Institution für Schwererziehbare in den USA (5011/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ergebnisse der SOKO-Show (5012/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Situation der nach § 21 Abs. 2 StGB im Maßnahmenvollzug Untergebrachten (5013/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Untätigkeit bei der Lärmschutz-Aktionsplanung für den Flugverkehr (5014/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Straftatbestände der §§ 178 und 179 StGB“ (5015/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Freiwilliges Soziales Jahr (5016/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Freiwilliges Ökologisches Jahr (5017/J)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Spanische Hofreitschule (5018/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Ungereimtheiten rund um den Entzug des Öffentlichkeitsrechts der privaten Montessori-Volksschule Wien Pragerstraße (5019/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Jugendmonitor (5020/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Nebenbeschäftigungen von ÄrztInnen an den Universitätskliniken Graz, Innsbruck und Wien sowie das Aufkommen von SonderklassepatientInnen an den drei Standorten (5021/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Gerichtsgebühren – Eintragungsgebühren, etc. nach dem GGG im Jahr 2009“ (5022/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „AWS-Förderungen: Salzburg im Bundesländervergleich im Jahr 2009“ (5023/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft im Jahr 2009 – Entziehung der Gewerbeberechtigung“ (5024/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Holzschlägerung und Holzverarbeitung durch die Bundesforste 2009“ (5025/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramts (5026/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst (5027/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (5028/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (5029/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen (5030/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (5031/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres (5032/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz (5033/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (5034/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (5035/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (5036/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (5037/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (5038/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (5039/J)
Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Sicherung von Eisenbahnübergängen im Burgenland (5040/J)
Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die sogenannte BUWOG Causa (5041/J)
Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Verhalten der Justiz zu Verdachtsmomenten gegen Karl-Heinz-Grasser“ (5042/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Abkommen mit Marokko (5043/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Änderung des Zivildienstgesetzes 1968 (5044/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Erhöhung der Chancengleichheit beim Uni-Zugang von Frauen und Männern (5045/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Qualitätsmängel bei Brustimplantaten (5046/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend geschlechtersensiblen Unterricht in naturwissenschaftlich-technischen Fächern zur Erhöhung der Chancengleichheit beim Uni-Zugang (5047/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Regressforderungen nach dem ASVG (Sozialversicherungsträger) für das Jahr 2009“ (5048/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Kriminalpolizeiliche Ermittlungen nach § 168a Strafgesetzbuch – Pyramidenspiele/Schenkkreise im Jahr 2009“ (5049/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Gerichtliche Strafverfahren nach § 168a Strafgesetzbuch im Jahr 2009“ (5050/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Alkoholmissbrauch – Jugendschutz – Sanktionen nach der Gewerbeordnung“ (5051/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Gesundheitsdaten von Versicherten: Auskunftsersuchen an Gebietskrankenkassen im Jahr 2009 – Auskünfte an Dritte (z. B. an private Versicherungsunternehmungen)“ (5052/J)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Besuchscafé (5053/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend verunreinigten Rotarix-Impfstoff (5054/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Überbelastung der Ärzte und des Personals in Krankenhäusern (5055/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Bürgermeister und Polizei-Postenkommandant in Personalunion (5056/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kontaktverbote in der BUWOG-Causa (5057/J)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Green Jobs“ in Österreich (5058/J)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Zuschüsse von thermischer Gebäudesanierung (5059/J)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Befragung „Die Aktualität familienfreundlicher Maßnahmen österreichischer Unternehmen in Krisenzeiten“ (5060/J)
Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Stellung und Präsenzdienst (5061/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Dauer von Besuchsrechts- und Obsorgestreitigkeiten bei Gericht (5062/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend österreichische Position zum Elefantenschutz bei der Artenschutzkonferenz in Doha (März 2010) (5063/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schularchitektur – Evaluierung laufender und zukünftiger Um- und Neubauten hinsichtlich Eignung für den ganztägigen Schulbetrieb (5064/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Lawinenkurs für Rettungshunde statt Lawinenexperiment mit Schweinen (5065/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die tatsächlichen Kosten der Gruppenbesteuerung (5066/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Status der „mildtätigen Organisation“ (5067/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend an die Republik Österreich abgeführte Steuern heimischer Banken (5068/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend das Kreditvolumen heimischer Banken in Griechenland (5069/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend e-card-Missbrauch – Möglichkeiten zur Vorbeugung (5070/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Informationskampagne zur Notfallverhütung (5071/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Zusatzstoffe bei Lebensmitteln (E-100 bis E-1520) (5072/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Änderung des Zivildienstgesetzes (5073/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Information an Stellungspflichtige über die rechtlichen Folgen der Ableistung des Zivildienstes (5074/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Fundwesen in Österreich – Datenschutzrechtliche Problemstellungen“ (5075/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Fundwesen in Österreich – Ungelöste Problemstellungen“ (5076/J)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend schwarze Steuerwolken über Österreich – Pröllnocchio 2.0 (5077/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Psychotherapie (5078/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Zahlen und Präventionsmaßnahmen gegen falsche Ernährung, Fett- und Magersucht und für ein gesundes positives Körpergefühl (5079/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Abhörmaßnahmen betreffend Freiheitliche im Animierlokal (5080/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Pflegegeld (5081/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Sicherheit in Oberösterreich (5082/J)
Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung – was wurde bisher umgesetzt? (5083/J)
Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung – was wurde bisher umgesetzt? (5084/J)
Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung – was wurde bisher umgesetzt? (5085/J)
Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung – was wurde bisher umgesetzt? (5086/J)
Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung – was wurde bisher umgesetzt? (5087/J)
Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung – was wurde bisher umgesetzt? (5088/J)
Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung – was wurde bisher umgesetzt? (5089/J)
Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung – was wurde bisher umgesetzt? (5090/J)
Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung – was wurde bisher umgesetzt? (5091/J)
Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung – was wurde bisher umgesetzt? (5092/J)
Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung – was wurde bisher umgesetzt? (5093/J)
Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend außerschulische Jugendpolitik der Bundesregierung – was wurde bisher umgesetzt? (5094/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend BCI/Barter (5095/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Gigaliner-Studien (5096/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geplante Wintersperre des Donau-Radweges (5097/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Abdeckung Insolvenzrisiko durch die Reiseversicherungsverordnung (5098/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend geplante Wintersperre des Donau-Radweges (5099/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Atomforschungsreaktor ITER (5100/J)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend einkommensabhängiges Bußgeld (5101/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zertifikatehandel (5102/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zertifikatehandel (5103/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Flugbetrieb Wiener Neustadt (5104/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Urteil des Europäischen Gerichtshofes (5105/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmittel – Milch (5106/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend gentechnikfreie Gastronomiebetriebe in Österreich (5107/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend gentechnikfreie Gastronomiebetriebe in Österreich (5108/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend gentechnikfreie Gastronomiebetriebe in Österreich (5109/J)
Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Arbeitsgruppe Familienschutz (5110/J)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Fahnden mit medialen Maßnahmen“ (5111/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend freigestellte LehrerInnen für Verwaltungs- und Personalvertretungstätigkeiten (5112/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend uneinheitliche Administration des DLU-Qualifizierungsbonus durch das AMS (5113/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Kopfprämie“ für neue Polizeischüler in Vorarlberg (5114/J)
Erich Tadler, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend dentale Aplasie (5115/J)
Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Bemühungen der Republik Österreich um Anerkennung der altösterreichisch-deutschen Minderheit in Slowenien als autochthone Volksgruppe (5116/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umsetzung der Maßnahmen der Konjunkturpakete I und II – Breitbandtechnologie (5003/J) (Zu 5003/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung der Maßnahmen der Konjunkturpakete I und II (5004/J) (Zu 5004/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Umsetzung der Maßnahmen der Konjunkturpakete I und II (5005/J) (Zu 5005/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Umsetzung der Maßnahmen der Konjunkturpakete I und II (5006/J) (Zu 5006/J)
*****
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Bezügegesetz 2009 (37/JPR)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2008 und 2009 (38/JPR)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (4257/AB zu 4335/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (4258/AB zu 4350/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (4259/AB zu 4459/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (4260/AB zu 4482/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4261/AB zu 4268/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (4262AB zu 4313/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Kurt List, Kolleginnen und Kollegen (4263/AB zu 4343/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (4264/AB zu 4344/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (4265/AB zu 4363/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (4266/AB zu 4412/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (4267/AB zu 4416/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4268/AB zu 4273/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4269/AB zu 4274/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (4270/AB zu 4314/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4271/AB zu 4322/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4272/AB zu 4330/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4273/AB zu 4339/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4274/AB zu 4360/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4275/AB zu 4371/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4276/AB zu 4373/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4277/AB zu 4380/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4278/AB zu 4383/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4279/AB zu 4293/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (4280/AB zu 4433/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4281/AB zu 4458/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4282/AB zu 4489/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4283/AB zu 4364/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4284/AB zu 4374/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4285/AB zu 4384/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4286/AB zu 4385/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4287/AB zu 4386/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (4288/AB zu 4404/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen (4289/AB zu 4429/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (4290/AB zu 4269/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (4291/AB zu 4270/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4292/AB zu 4272/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (4293/AB zu 4277/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4294/AB zu 4278/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4295/AB zu 4279/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4296/AB zu 4280/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4297/AB zu 4281/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4298/AB zu 4282/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4299/AB zu 4283/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4300/AB zu 4284/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4301/AB zu 4285/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4302/AB zu 4286/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4303/AB zu 4287/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4304/AB zu 4289/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4305/AB zu 4290/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4306/AB zu 4291/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4307/AB zu 4300/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4308/AB zu 4301/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4309/AB zu 4302/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4310/AB zu 4303/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4311/AB zu 4304/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4312/AB zu 4307/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4313/AB zu 4308/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4314/AB zu 4317/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (4315/AB zu 4318/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (4316/AB zu 4466/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4317/AB zu 4271/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4318/AB zu 4288/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4319/AB zu 4305/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4320/AB zu 4309/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4321/AB zu 4310/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4322/AB zu 4311/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (4323/AB zu 4312/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4324/AB zu 4315/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4325/AB zu 4292/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4326/AB zu 4299/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4327/AB zu 4316/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4328/AB zu 4357/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (4329/AB zu 4405/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (4330/AB zu 4406/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (4331/AB zu 4407/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (4332/AB zu 4426/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (4333/AB zu 4333/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4334/AB zu 4340/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4335/AB zu 4342/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (4336/AB zu 4351/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (4337/AB zu 4352/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (4338/AB zu 4361/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4339/AB zu 4370/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen (4340/AB zu 4377/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen (4341/AB zu 4378/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen (4342/AB zu 4379/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (4343/AB zu 4410/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (4344/AB zu 4413/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (4345/AB zu 4419/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (4346/AB zu 4428/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4347/AB zu 4450/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4348/AB zu 4487/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (4349/AB zu 4566/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (4350/AB zu 4732/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4351/AB zu 4325/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4352/AB zu 4326/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4353/AB zu 4327/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4354/AB zu 4328/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4355/AB zu 4329/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4356/AB zu 4353/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (4357/AB zu 4359/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (4358/AB zu 4388/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4359/AB zu 4390/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4360/AB zu 4391/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4361/AB zu 4392/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4362/AB zu 4393/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4363/AB zu 4394/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4364/AB zu 4395/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4365/AB zu 4396/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4366/AB zu 4397/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4367/AB zu 4398/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4368/AB zu 4400/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (4369/AB zu 4420/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (4370/AB zu 4338/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4371/AB zu 4341/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (4372/AB zu 4355/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4373/AB zu 4362/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (4374/AB zu 4418/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (4375/AB zu 4332/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (4376/AB zu 4336/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (4377/AB zu 4337/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (4378/AB zu 4345/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (4379/AB zu 4354/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (4380/AB zu 4365/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4381/AB zu 4381/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (4382/AB zu 4387/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4383/AB zu 4402/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (4384/AB zu 4415/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (4385/AB zu 4442/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (4386/AB zu 4681/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (4387/AB zu 4449/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (4388/AB zu 4454/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (4389/AB zu 4467/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (4390/AB zu 4469/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4391/AB zu 4475/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4392/AB zu 4497/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4393/AB zu 4485/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (4394/AB zu 4463/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (4395/AB zu 4464/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (4396/AB zu 4465/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (4397/AB zu 4430/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4398/AB zu 4431/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (4399/AB zu 4441/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (4400/AB zu 4460/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (4401/AB zu 4461/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (4402/AB zu 4462/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (4403/AB zu 4468/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4404/AB zu 4471/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (4405/AB zu 4530/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (4406/AB zu 4645/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4407/AB zu 4435/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4408/AB zu 4445/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4409/AB zu 4446/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (4410/AB zu 4472/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4411/AB zu 4473/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4412/AB zu 4447/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (4413/AB zu 4455/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (4414/AB zu 4456/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (4415/AB zu 4457/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4416/AB zu 4470/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (4417/AB zu 4443/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4418/AB zu 4444/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4419/AB zu 4474/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4420/AB zu 4478/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen (4421/AB zu 4436/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4422/AB zu 4437/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4423/AB zu 4438/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4424/AB zu 4439/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4425/AB zu 4440/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4426/AB zu 4452/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4427/AB zu 4453/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (4428/AB zu 4476/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (4429/AB zu 4477/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (4430/AB zu 4480/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4431/AB zu 4502/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4432/AB zu 4503/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (4433/AB zu 4541/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4434/AB zu 4496/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (4435/AB zu 4512/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (4436/AB zu 4516/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4437/AB zu 4653/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4438/AB zu 4491/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (4439/AB zu 4505/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4440/AB zu 4508/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4441/AB zu 4511/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4442/AB zu 4493/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4443/AB zu 4501/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen (4444/AB zu 4506/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4445/AB zu 4492/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (4446/AB zu 4498/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4447/AB zu 4486/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4448/AB zu 4484/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (4449/AB zu 4520/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (4450/AB zu 4660/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (4451/AB zu 4693/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4452/AB zu 4499/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4453/AB zu 4509/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (4454/AB zu 4479/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4455/AB zu 4490/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4456/AB zu 4495/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4457/AB zu 4500/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4458/AB zu 4507/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4459/AB zu 4510/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4460/AB zu 4643/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4461/AB zu 4655/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4462/AB zu 4481/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4463/AB zu 4488/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (4464/AB zu 4504/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (4465/AB zu 4576/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4466/AB zu 4680/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (4467/AB zu 4704/J)
des Präsidenten des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4468/AB zu 4747/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (4469/AB zu 4523/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (4470/AB zu 4519/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen (4471/AB zu 4586/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4472/AB zu 4650/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4473/AB zu 4689/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (4474/AB zu 4744/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (4475/AB zu 4515/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4476/AB zu 4518/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4477/AB zu 4529/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (4478/AB zu 4697/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (4479/AB zu 4725/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (4480/AB zu 4739/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (4481/AB zu 4751/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (4482/AB zu 4771/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (4483/AB zu 4772/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (4484/AB zu 4702/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (4485/AB zu 4715/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (4486/AB zu 4717/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4487/AB zu 4861/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen (4488/AB zu 4585/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4489/AB zu 4514/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (4490/AB zu 4517/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4491/AB zu 4513/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (4492/AB zu 4522/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4493/AB zu 4526/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (4494/AB zu 4521/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen (4495/AB zu 4524/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4496/AB zu 4527/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (4497/AB zu 4575/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (4498/AB zu 4581/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (4499/AB zu 4701/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (4500/AB zu 4729/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (4501/AB zu 4730/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4502/AB zu 4743/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4503/AB zu 4525/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4504/AB zu 4528/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen (4505/AB zu 4546/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4506/AB zu 4594/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4507/AB zu 4595/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (4508/AB zu 4753/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (4509/AB zu 4754/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Linder, Josef Jury, Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (4510/AB zu 4584/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4511/AB zu 4679/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4158/AB zu 4256/J) (Zu 4158/AB zu 4256/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 60. Sitzung des Nationalrates.
Die Amtlichen Protokolle der 57. und 58. Sitzung vom 24. März 2010 sowie der 59. Sitzung vom 25. März 2010 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Spindelberger, Dr. Glawischnig-Piesczek, Schenk und Dr. Strutz.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos wird durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures und die Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner vertreten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Missbrauch in der Kirche: Was macht die Regierung für die Betroffenen?“
Die heutige Sitzung wird vom ORF von 9.05 Uhr bis 13 Uhr live übertragen.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. Ich erteile es ihm und mache darauf aufmerksam, dass seine Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.
9.06
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Frauenministerin! Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde lautet: „Missbrauch in der“ – römisch-katholischen – „Kirche: Was macht die Regierung für die Betroffenen?“
Seit einigen Wochen werden öffentlich Fälle von Missbrauch in Einrichtungen der katholischen Kirche diskutiert. Uns allen geht es wahrscheinlich ähnlich, wenn wir von diesen Schicksalen lesen. Wir können wahrscheinlich höchstens erahnen, was die Betroffenen durchmachen mussten.
Diese Aktuelle Stunde gibt es auch, weil uns die Betroffenen darum ersucht haben, weil sie das Schweigen der Bundesregierung zu diesem Thema unerträglich finden.
Wir haben über fast alles diskutiert. Als Reaktion ist über strafrechtliche Verschärfungen diskutiert worden, es ist über Prävention diskutiert worden. Wichtig und richtig! Über eines ist allerdings nicht diskutiert worden: Wie können wir den Betroffenen konkret helfen?
Frau Justizministerin! Sie haben einen Runden Tisch veranstaltet. Wer war nicht eingeladen? – Die Betroffenen.
Schlimmer war noch, dass das Thema Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche, in Einrichtungen der römisch-katholischen Kirche am Runden Tisch nicht einmal angesprochen werden durfte. Auch in Deutschland hat die Justizministerin einen Runden Tisch veranstaltet. Ihr Zugang war allerdings ein anderer. Sie hat gesagt: Wir wollen nicht über die Opfer reden, sondern mit ihnen ins Gespräch kommen!
Ich finde es schade, dass Sie, Frau Justizministerin, da einen völlig anderen Zugang haben.
Frau Justizministerin, es geht aber nicht nur um Betroffene aus Einrichtungen der katholischen Kirche. Wer glaubt, dass Missbrauch ein Phänomen ist, das sich nur in katholischen Einrichtungen abgespielt hat, der irrt. Auch in staatlichen Heimen hat es systematisch Gewalt an Heimkindern gegeben. Dazu wird überhaupt geschwiegen. Mir kommt es ja so vor, als ob so manche ganz froh wären, dass sie sich hinter der katholischen Kirche verstecken können. Der Bund und die Länder sind aber unmittelbar für diese Heime verantwortlich, meine Damen und Herren. Hier sind wir unmittelbar gefordert, an der Aufarbeitung mitzuwirken. Das wird überhaupt noch nicht debattiert. Diesbezüglich wird ein Schritt gesetzt werden müssen, das kann ich Ihnen garantieren. (Beifall bei den Grünen.)
Frau Ministerin, unsere Forderungen liegen klar auf dem Tisch. Die erste Forderung ist selbstverständlich und einfach zugleich: Reden Sie endlich mit den Betroffenen! Warum fällt Ihnen das so schwer?
Die zweite Forderung ist eigentlich auch selbstverständlich, wenn man internationale Beispiele hernimmt: Die Bundesregierung soll endlich Verantwortung übernehmen und direkte Verhandlungen mit der römisch-katholischen Kirche aufnehmen.
Im Mittelpunkt dieser Verhandlungen sollte die Einrichtung eines Opferfonds stehen, der aus Geldern der katholischen Kirche gespeist werden sollte. Ich glaube nicht nur, sondern ich bin überzeugt davon, dass die katholische Kirche eine erhöhte Verantwortlichkeit trifft, weil man dort systematisch versagt hat und weil dort systematisch vertuscht wurde. Was sicher nicht akzeptabel ist, ist der Umstand, dass man jetzt die Betroffenen in lange und schwierige Verfahren zwingt, wo am Ende nichts herauskommen kann, weil die Täter meist mittellos sind. Daher glaube ich, dass die katholische Kirche eine unmittelbare Verantwortlichkeit hat, und der Opferfonds wäre eine Antwort auf diese Verantwortlichkeit.
Klar ist auch: Für die Entschädigung der Heimkinder aus staatlichen Heimen werden Bund und Länder aufkommen müssen. Auch an dieser Lösung wird man nicht vorbeikommen.
Nächster Punkt, Frau Justizministerin, wäre die Einrichtung einer staatlichen Untersuchungskommission, die eben Gewalt und sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen, aber auch in staatlichen Heimen untersucht. Ich denke da nicht, damit es keine Missverständnisse gibt, an eine parlamentarische Untersuchungskommission, diese wäre denkbar ungeeignet, sondern das sollte eine Fachkommission sein.
Sie haben in einer ersten Reaktion gesagt: Wir brauchen nicht noch eine Kommission! Ich habe daraufhin ein E-Mail eines Betroffenen bekommen, das ich Ihnen nicht vorenthalten will. Der Betroffene schreibt:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Reaktion von Justizministerin Bandion-Ortner nach dem Runden Tisch, man könne nicht für jedes und alles eine Kommission einrichten, ist eine weitere Verhöhnung der Missbrauchten. Kinder sind nicht jedes und alles. Nein, nicht für jedes und alles, sondern für diese Missbrauchten ist eine unabhängige Kommission seitens der Republik Österreich einzurichten. Eine wissenschaftliche und menschliche Aufarbeitung – dies würde den Missbrauchten eine Einrichtung bieten, um mit ichrem Durchlittenen möglicherweise auf irgendeine Art und Weise fertig werden zu können. – So viel zu allem und jedem.
Aber auch Ihr Verweis auf die Staatsanwalten, Frau Justizminister, geht ins Leere. Sie wissen, dass ein Großteil der Fälle, über die wir diskutieren, verjährt ist – auch weil noch die alten, kurzen Verjährungsvorschriften zur Anwendung kommen. Sie wissen, dass da die Staatsanwaltschaften gar nichts tun können. Auch müsste so eine Untersuchungskommission eine Einzelfallprüfung durchführen und müsste dann empfehlen, wie geholfen werden kann und wie entschädigt werden kann. Auch das können die Staatsanwaltschaften nicht leisten. Wir brauchen eine Untersuchungskommission, die umfassend und interdisziplinär, proaktiv und nicht reaktiv die Situation in Heimen und Einrichtungen der katholischen Kirche aufarbeitet. (Beifall bei den Grünen.)
Die letzte Forderung, Frau Justizministerin, wäre die Forderung nach einer unabhängigen Opferhotline. Sie haben nach dem Runden Tisch etwas präsentiert – ich will Ihnen nicht zu nahe treten, weil ich heute jede Polemik vermeiden will, dem Thema angemessen –, aber es war eine bisschen eine Mogelpackung, denn Sie haben gesagt, das soll eine Einrichtung erledigen, die es schon gibt, ohne dass sie zusätzliche Gelder bekommt. – Das ist sicher zu wenig.
Frau Justizministerin! In anderen Ländern ist die Bundesregierung anders vorgegangen. In Irland hat die Regierung zwei Maßnahmen gesetzt: eine unabhängige Untersuchungskommission eingerichtet, und sie hat mit der katholischen Kirche einen Opferfonds in Höhe von 2,1 Milliarden € ausverhandelt. So viel bräuchte man da gar nicht, aber sie ist aktiv geworden und hat diesen Opferfonds aufgestellt.
Deutschland: Dort hat die Regierung auch einen Runden Tisch mit zwei Arbeitsfeldern veranstaltet. Erstes Thema war Prävention, zweites Thema war Aufklärung und Aufarbeitung der geschehenen Missbrauchsfälle.
Über die Prävention haben wir in Österreich diskutiert, über die Aufklärung und Aufarbeitung der geschehenen Missbrauchsfälle aber nicht – das war nicht Thema Ihres Runden Tisches.
Noch etwas hat die deutsche Bundesregierung gemacht. Sie hat eine unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch eingesetzt, mit dem Ziel, materielle und immaterielle Hilfe vorzuschlagen. In Österreich? – Fehlanzeige!
Was es gibt, ist die Klasnic-Kommission. Ich möchte ausdrücklich nicht über die Person Klasnic diskutieren, aber halten wir fest: Zum einen ist die Klasnic-Kommission sicher kein Ansprechpartner für die Heimkinder staatlicher Heime, zum anderen ist es Tatsache, dass viele Betroffene dieser Kommission gegenüber misstrauisch sind. Diese Kommission zeigt eigentlich nur eines auf: wie das Engagement der Bundesregierung abgeht. Man musste, mangels Ansprechpartner Bundesregierung, das einer Person geben, die dann völlig alleine entscheidet, wer in dieser Kommission sitzt, unter welchen Rahmenbedingungen aufgearbeitet wird und was aufgearbeitet wird. Hier zeigt sich, dass die Moderation und die Organisation durch die Bundesregierung massiv abgehen.
Aber es kommt noch dicker: Ich habe meine Forderungen bei Kardinal Schönborn deponiert, und er hat mir in einem Brief geantwortet. Ich darf einen Satz zitieren, der kein Vertrauensbruch ist, weil er nicht zu seinem Nachteil ist. Kardinal Schönborn sagt: Wir
werden den von Ihnen angesprochenen inhaltlichen Austausch mit den dazu berufenen Organen der staatlichen Gesetzgebung und Verwaltung gerne führen.
Also halten wir fest: Der Kardinal ist jedenfalls gesprächsbereit, die Bundesregierung aber hat kein Interesse.
Frau Justizministerin, ich biete Ihnen die Kooperation über die Parteigrenzen hinweg an. Machen wir einen Termin, wo wir uns mit den Betroffenen zusammensetzen! Verhandeln Sie mit der katholischen Kirche! Unsere Unterstützung hätten Sie.
Die Fragen liegen klar auf dem Tisch: Wollen Sie eine staatliche Untersuchungskommission? Werden Sie einen Opferfonds einsetzen? Und was machen Sie für die Heimkinder staatlicher Heime? Ich will, wenn Sie mir jetzt antworten, nicht hören, was nicht geht, sondern ich will hören, was geht. Ich will auch nicht hören, was Sie schon alles gemacht haben, sondern ich will hören, was Sie machen werden.
Sehr geehrte Frau Justizministerin, heute ist Klartext gefordert! Man könnte es auf eine Frage zuspitzen. Wollen Sie den Betroffenen helfen: ja oder nein? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
9.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner zu Wort gemeldet. Auch da soll die Redezeit 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
9.16
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kindesmissbrauch ist ein Dolchstoß in verletzliche Kinderseelen, er hinterlässt unheilbare Wunden. Wir alle sind gefordert: der Staat, aber auch die Zivilgesellschaft. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)
Dieses Thema ist natürlich eine Querschnittmaterie. Im Übrigen bin ich nicht die Kultusministerin, sondern die Justizministerin, und ich werde jetzt einiges sagen, was den Bereich der Justiz betrifft.
Staatssekretärin Christine Marek und ich haben einen Runden Tisch einberufen, und es wurde kritisiert, dass das Thema Kindesmissbrauch nicht auf das Thema Kirche reduziert oder fokussiert wurde. Sehr geehrte Damen und Herren, dazu stehe ich: Kindesmissbrauch und Gewalt an Kindern, das ist kein rein kirchliches Problem, sondern es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Und alle gesellschaftlichen Kräfte sind dazu aufgerufen, dieses Problem zu bekämpfen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
All jene, die dieses Problem auf Institutionen oder auf die Kirche reduzieren wollen, meine Damen und Herren, schaffen verschiedene Klassen von Opfern. Warum soll ein Opfer der Kirche anders behandelt werden als etwa ein Opfer, das jahrelang von seinem Stiefvater oder von seinem Vater missbraucht wurde?
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Sexueller Missbrauch ist eines der abscheulichsten Verbrechen, die es gibt, und es ist wirklich ganz egal, wo dieser sexuelle Missbrauch geschieht, er ist abscheulich, egal, welcher Täter ihn verübt hat.
Lassen Sie mich aus einer Kolumne von Hans Rauscher zum Thema „Vom runden Tisch“ zitieren. Er meint:
„Man beschloss, ... Wege der Prävention zu suchen.
Möge die Übung gelingen. Tatsache ist, dass Missbrauch und Misshandlung nach wie vor am häufigsten in der Familie vorkommen, aber auch in nichtkirchlichen Institutionen wie staatlichen Heimen, Sportvereinen und ähnlichen geschlossenen Gruppen. ...
Nicht nur die Kirche, sondern die Gesellschaft an sich hat hier ein Problem.“ – Zitatende.
Genau das ist das Richtige, das ist die richtige Aussage!
Kommen wir nun zu den Ergebnissen des Runden Tisches! – Es hat handfeste Ergebnisse gegeben. Ich erinnere: Kontaktstaatsanwälte werden eingerichtet. Die Ombudsstellen der Justiz werden verstärkt eingebunden. Es wird ein Kompetenzzentrum für Opferschutz und Rechtsfürsorge im Bundesministerin für Justiz eingerichtet. Es wird in Zukunft ein interministerielles Expertengremium geben, das für eine bessere Vernetzung sorgen soll. Die „Möwe“-Hotline wurde ausgebaut et cetera, et cetera. – Es gibt handfeste Ergebnisse.
Und natürlich kümmert sich der Staat auch um Fälle aus vergangener Zeit, Herr Steinhauser. Schließlich ist das die Aufgabe der Staatsanwältinnen, Staatsanwälte und auch der unabhängigen Gerichte. Und es gibt bereits zahlreiche anhängige Verfahren, und zwar auch gegen Angehörige der Kirche, denn der Justiz ist es völlig egal, aus welchem Bereich die Täter stammen. (Beifall bei der ÖVP.)
Noch etwas: Es gibt auch einen Kontakt zur Opferbeauftragten Waltraud Klasnic. Sie ist auch dazu da, sämtliche vergangenen Fälle in Bezug auf die Kirche aufzuarbeiten. Geben Sie bitte dieser Arbeitsgruppe oder – wenn Sie vielleicht so sagen wollen – dieser Kommission eine Chance! Wir müssen nämlich auch in diesem Bereich im Interesse unserer Kinder zusammenarbeiten, damit Missbrauch in Zukunft verhindert wird.
Vergangenen Freitag habe ich ein sehr ausführliches und konstruktives Gespräch mit Kardinal Schönborn geführt. Wir waren uns einig: Bei Kindesmissbrauch darf es keine Nachsichtigkeit geben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) Kardinal Schönborn hat mir mitgeteilt, dass alle dargelegten Fälle von Seiten der Kirche zur Anzeige gebracht werden, und zwar dann, wenn es die Opfer wollen und wenn es die Prävention erfordert.
Natürlich darf man Kindesmissbrauch in der Kirche nicht verharmlosen, das ist ganz klar. Sie fragen sich jetzt: Was tut der Staat für die Missbrauchsopfer? – Ich kann Ihnen versichern, sehr geehrte Damen und Herren, dass der Staat sehr viel für Missbrauchsopfer tut, nämlich genauso viel, wie er für alle anderen Missbrauchsopfer, nicht nur für Kirchenmissbrauchsopfer, tut.
Sie alle, sehr geehrte Damen und Herren, haben letztes Jahr das zweite Gewaltschutzpaket mit beschlossen. Sie werden sich erinnern: Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter, gerichtliche Aufsicht, Verlängerung der Verjährungsfristen. Wir haben sehr lange Verjährungsfristen! Die Tilgungsfristen wurden verlängert, die Strafdrohungen erhöht, ein neuer Tatbestand wurde eingeführt. Wir haben wirklich hervorragende Instrumente im Kampf gegen sexuellen Missbrauch. (Abg. Dr. Moser: Das ist nicht das Thema!)
Wir sind europaweit Vorreiter. Wir sind nach einer Europaratsstudie sogar Nummer eins im Bereich der Opferschutzeinrichtungen und im Kampf gegen derartige Delikte. Darauf können wir mit Fug und Recht stolz sein.
Fest steht jedenfalls: Es darf im Bereich des Kindesmissbrauchs keine Nachsichtigkeit geben, und wir alle müssen etwas für die Opfer tun. Das ist klar! Aber Geld allein kann die seelischen Wunden nicht heilen. So müssen wir etwa auch unsere Kinder, unsere Lehrer und unsere Kindergärtner besser sensibilisieren, und wir müssen besser vernetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Kindesmissbrauch ist ein sehr, sehr ernstes Thema. Dieses Thema ist absolut nicht für Populismus geeignet. Auf dem Rücken von Opfern darf nicht Parteipolitik betrieben werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Sexueller Missbrauch an Kindern ist ein gesellschaftliches Problem, das uns alle angeht. Suchen wir nach gemeinsamen Lösungen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
9.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
9.23
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Sehr geehrte Bundesministerinnen! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist überhaupt keine Frage, dass dieses Thema natürlich absolut nicht zur Politisierung geeignet ist. Wir alle haben in diesem Zusammenhang gleichermaßen Verantwortung. Alle Gewalten des Staates, Frau Bundesminister, haben damit entsprechend umzugehen, um zwar sowohl im Hinblick auf die Zukunft als auch in Bezug auf die Vergangenheit. Ich denke, dass man das bei einem runden Tisch sicherlich auch beleuchten muss. Es ist unser aller Kompetenzlage, damit wirklich entsprechend umzugehen.
Sexueller Missbrauch ist das eine, und gewalttätige Erziehungsmaßnahmen sind das andere, und ich würde ersuchen, das nicht in einen Topf zu werfen, sondern da sehr wohl zu unterscheiden. Bedauerlicherweise findet insbesondere sexueller Missbrauch von Jugendlichen statt, und gerade die Art und Weise, wie er in diesem Zusammenhang begangen wurde, betrifft oft über viele Jahre nicht nur die Einzelnen, die aus den Heimen nicht hinaus können, die ausgeliefert sind und denen die Zukunft genommen wird, sondern es handelt sich hiebei, da die Jugendlichen der Obhut anvertraut sind, auch um den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses in großem Umfang.
Natürlich nimmt das den Einzelnen auch jede Zukunftsperspektive, weil das Selbstbewusstsein gebrochen wird und weil das, was Menschen eigentlich ausmacht, nämlich der Glaube an sich und an andere, wegfällt. Außerdem werden diese Menschen – das hören wir von Wissenschaftern immer wieder –, wenn sie erwachsen sind, ihrerseits zu Problemfällen. Insofern ist es für alle, aber natürlich auch für die Justiz ein Thema, wie man mit diesen Fällen umgeht.
Ich anerkenne, dass Kardinal Schönborn als einer der wenigen in der katholischen Kirche von Beginn an ein klares Bekenntnis zu der diesbezüglichen Verantwortung abgegeben hat. Ich meine, die Behandlung dieses Problemkomplexes sollte mit unser aller Unterstützung angegangen werden! Ich glaube allerdings, dass wir zusätzlich zu dieser Kommission, als deren Vorsitzende Frau Klasnic namhaft gemacht wurde, eine weitere Kommission brauchen.
Ich zitiere in diesem Zusammenhang Herrn Pfarrer Rudolf Schermann, den Herausgeber von „Kirche In“, einer renommierten Zeitung, und dieser sagt selbst: Die Bestellung der Frau Klasnic halte ich für eine sehr unglückliche Fügung. – Es scheint ihm das ein Versuch zu sein, die ganze Sache auf eine ungefährliche Schiene zu stellen. Er fordert dazu auf – und ich glaube, das ist das, was für uns alle gelten muss! –, dass man auf die Missbrauchsopfer hört, dass diese einzubeziehen sind, dass sie ein fixer Bestandteil dieser Kommission sind und auf diese Weise erfahren, dass der Staat, die Öffentlichkeit beziehungsweise die Gesellschaft sich ihrer Situation annimmt. Man kann das nicht auslagern. Man kann das nicht privatisieren. Es ist dies eine Angelegenheit, die uns alle betroffen macht! (Beifall bei den Grünen.)
Daher glaube ich auch, dass es sehr wichtig ist, egal, ob es sich hiebei nun um eine Kommission oder einen Opferanwalt handelt, dass wir auch die Diskussion mit Kardinal
Schönborn weiterführen, denn ich glaube, dass auch er in einem Diskurs anerkennt, dass diese Kommission zur Einseitigkeit beiträgt. Ich möchte das jetzt nicht als negativ bezeichnen, aber wenn die katholische Kirche hier quasi die Kommission einsetzt, denken natürlich viele Opfer, dass sie nicht dorthin gehen möchten. Sie möchten für sich in Anspruch nehmen, jemandem ihre Geschichte erzählen und diese aufarbeiten zu können. Wir haben ja gesehen: Viele der betroffenen Menschen sind 40, 50 oder 60 Jahre alt. Es hat lange gedauert, bis sie jetzt endlich den Mut gefasst haben, teils in der Öffentlichkeit und teils privat ihre Leidensgeschichte zu erzählen. Das ist nicht leicht und einfach, da muss Vertraulichkeit gegeben sein, und diese Einrichtung muss vor allem eine außer jedem Verdacht stehende übergeordnete Position haben.
Frau Bundesminister für Justiz! Der runde Tisch hat sicherlich eine Möglichkeit geboten, die zukünftige Vorgangsweise sicherzustellen. Wenn ich aber die Folgen für die einzelnen Betroffenen betrachte, dass sie etwa auch zu Tätern werden können, dann glaube ich doch, dass sich in erster Linie der Justizbereich damit auseinandersetzen muss.
Wir haben auch erlebt, dass es Entschädigungsfonds gibt, die sehr effizient und rasch Hilfe geben können. Es ist wichtig, hier Therapie anzubieten und den Personen so zu helfen, dass sie dann nicht ihrerseits zu Problemfällen werden. Es muss schlicht und einfach geholfen werden, und zwar rasch, unbürokratisch und mit Rücksicht darauf, wie der Einzelne das will, öffentlich oder aber in seiner ganzen Privatheit.
Wir haben gesehen, dass es in Amerika derartige Opferfonds gibt, die sehr gut funktionieren, und Kardinal Schönborn hat auch angeboten, dass darüber diskutiert wird. Ich glaube, man muss einen derartigen Opferfonds so konstruieren, dass quasi nach dem Verursacherprinzip entschieden wird, wer hier hauptsächlich einbezahlt.
Ich glaube, dass die Gespräche eine vernünftige Lösung im Sinne der Opfer und im Sinne des Staates insgesamt bringen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
9.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kollege Neugebauer. – Bitte.
9.29
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte versuchen – abgesehen von der Beachtung des berechtigten Anliegens betreffend eine Entschädigung für die Opfer –, da ein wenig tiefer zu gehen.
Zunächst möchte ich meinen Respekt gegenüber jenen Betroffenen zum Ausdruck bringen, die nach langer Zeit die Kraft gefunden haben, über ihre Verletzungen zu reden.
Ich denke, dass wir diese Situation auch als Chance nützen sollten, die Diskussion so zu führen, dass auch jenen Mut gemacht wird, die bis jetzt nicht darüber geredet haben oder nicht darüber reden wollten. Diese aufbrechende, wünschenswerte Offenheit darf nicht durch billigen Populismus zugeschüttet werden, meine Damen und Herren!
In der Vergangenheit geschah viel – und es geschieht viel. Ich denke jetzt etwa an das Kinderschutzzentrum für physisch, psychisch oder sexuell missbrauchte Kinder, die Martina Fasslabend prioritär betreut, die „Möwe“. Wir wissen ganz genau, dass es für jemanden umso schwieriger ist und umso länger dauert, die Hürde des Sich-Anvertrauens zu überwinden, je jünger er in die Falle des Missbrauches kommt und je länger er missbraucht wird. Junge Menschen brauchen etwa sieben Anläufe und oft überhaupt mehrere Monate und Jahre, um diese Schwelle des Sich-Mitteilen-Könnens zu überwinden.
Psychotherapeutische Behandlung und Beratung wird in vielen Fällen angeboten. Ich möchte, meine Damen und Herren, den Fokus darauf lenken, dass wir Erwachsenen, also alle, die wir hier versammelt sind und die an den Fernsehgeräten zuschauen, Präventionsarbeit leisten können. Dazu braucht man keine große Ausbildung. Es ist dies eine „Wir-Verantwortung“, nämlich dass wir die heranwachsende Generation in ihrer Emotion stärken und dass die Kinder wissen, dass sie sich jemandem anvertrauen können. Sie müssen wissen, dass sie, wenn man ihnen etwas gegen ihren Willen antut, reden und sich anvertrauen können.
Meine Damen und Herren, mit großer Genugtuung habe ich die Predigt von Dr. Christoph Schönborn verfolgt, der auch dieses Wort vom „heiligen Zorn Jesu“ in den Raum gestellt hat: „Wer diesen Kleinen“ – und Kardinal Schönborn hat die Schwachen einer Gesellschaft gemeint – „ein Ärgernis gibt, dem wäre es besser, man hinge ihm einen Mühlstein um den Hals, um ihn ins Meer zu versenken.“
Ich bin dem Kardinal dankbar dafür, dass er diesen Worten auch konkrete Taten folgen ließ und mit der Opferbeauftragten Waltraud Klasnic eine Person gefunden hat, von der ich persönlich annehme und der ich zutraue, dass sie diese Kommission objektiv führt. Aber es wäre nicht Österreich, würden in der Folge nicht gleich verschiedene Verdächtigungen geäußert werden!
Waltraud Klasnic ist eine Frau mit politischer Lebenserfahrung, die ihre aktive Laufbahn hinter sich hat, die aber wahrscheinlich in den vor ihr liegenden Jahren auch etwas anderes tun könnte! Ich habe gestern am Abend mit ihr gesprochen, und ich habe Hochachtung nicht nur vor ihrer Politik in der Vergangenheit, sondern vor dem Zugang, den sie diesfalls zum Ausdruck bringt, weil für sie eben die Achtung der Menschenwürde die Grundlage jedes politischen Handelns ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Waltraud Klasnic wird am Montag ein Team präsentieren, in dem unterschiedliche Konfessionen und auch Konfessionslose vertreten sind, das also offen für alle ist. Der Staat schweigt nicht, Kollege Steinhauser! Die Frau Bundesministerin hat beim Runden Tisch deutlichgemacht – der durchaus ein Anfang sein kann und der weiter zu entwickeln ist –, dass die Vergangenheit aufzuarbeiten ist und dass die Hotline, die nicht regierungsgebunden ist, gestärkt wird. Ich darf das allen Damen und Herren sagen: Seien Sie sensibel genug, wenn Sie einen Verdacht haben, 0800 80 80 88 zu wählen. – Das ist die Opfer-Hotline.
Ich glaube, dass der Rechtsstaat stark genug ist. Es geht jetzt darum, über die verschiedenen Ministerien – Familien-, Gesundheits-, Justiz- und Bildungsministerium – sowie Bundeskanzleramt ein Netzwerk zu bündeln, um die Ursachen möglichst auszuschalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir nicht wollen, dass es in zehn oder 20 Jahren Medienberichte gibt, dass es im Jahr 2010 soundsoviele Fälle an sexuellem Missbrauch gegeben hat, dann müssen wir, wie ich meine, mit einer Stimme sprechen, billigen Populismus beiseite lassen – und diejenigen, die ihr Autoritätsverhältnis noch immer missbrauchen, wissen lassen, dass es in unserem Staat für Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen keine Toleranz gibt! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
9.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.
9.35
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Hohes Haus! Es ist nicht leicht, sondern es ist eine dramatische und
schwierige Angelegenheit, diesen Dingen der Abscheulichkeit mit den richtigen Tönen zu begegnen.
Kollege Neugebauer hat zu Recht gesagt, dass es die Sensibilität und der Respekt vor den Opfern gebieten, mit der angemessenen Würde auch hinsichtlich aller Aspekte des politischen Handelns vorzugehen. – Ich füge hinzu, dass die Maßnahme, die die katholische Kirche getroffen hat, im eigenen Bereich mit einer Aufarbeitung zu beginnen und mit der Kommissionsführung die ehemalige Landeshauptfrau Klasnic – sie selbst hat „Frau Landeshauptmann“ gesagt, sie hat also den formell richtigen Funktionstitel gewählt – zu betrauen, für uns keine Ursache zu Misstrauen beinhaltet. Wir können über Parteigrenzen hinweg festhalten, dass es sich bei dieser Person zweifellos um eine Persönlichkeit handelt, der das Vertrauen zuzumessen ist, in dieser Leitungsfunktion richtig tätig zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)
Man sollte nicht, wenn jeweils eine aus einer anderen politischen Sphäre kommende Person in einer bestimmten Weise öffentlich tätig wird, das parteipolitische Paket auf den Rücken schnallen und irgendeine Art der Misshelligkeit damit verbinden. Wie überhaupt der Anlass, der uns zur heutigen Debatte führt, dramatisch und böse genug ist und alle Anstrengungen gefordert sind, um alles zu tun, damit solche Vorkommnisse in Zukunft abgestellt beziehungsweise überhaupt, soweit es geht, verhindert werden.
Die Vergangenheit ist maßvoll, würdig und so umfangreich es geht, ebenso menschlich angepasst und den Opfern gerecht werdend, aufzuarbeiten, aber dennoch ist ein Maß der Offenkundigkeit, diese Situation parteipolitisch, und zwar seitens der Grünen, zu nutzen, nicht zu verkennen. Zu vergessen ist nicht, dass gerade der Umgang mit der Sexualität mit Kindern eine dramatische ideologiegeschichtliche Verquickung mit der grünen Seite aufweist. (Abg. Mag. Steinhauser: Das ist ein parteipolitisches Argument!)
Leider ist daran zu erinnern, dass es die Grünen waren, die im Jahre 1985 im Deutschen Bundestag darauf hingewirkt haben, die Strafbarkeit des sexuellen Umganges mit Kindern aufzulösen. (Abg. Mag. Steinhauser: Was Sie da sagen, ist skandalös! Schämen Sie sich!) Man hat damals versucht – unter dem Titel: einvernehmliche Sexualität ist eine Form der Kommunikation zwischen Menschen jeglichen Alters, Geschlechts und so weiter –, da die Strafbarkeit aufzuheben. (Abg. Mag. Steinhauser: Schämen Sie sich!) Da sollen Sie sich schämen aus diesem heutigen Anlass, da drüberzuwischen! Das gehört zu Ihrer Ideen-Geschichte! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Und das ist heute auch ein willkommener Anlass für Sie, um auf eine tragende Säule der gesellschaftlichen Ordnung loszugehen, nämlich auf die katholische Kirche. (Abg. Öllinger: Geht es Ihnen noch gut?)
Die Freiheitliche Partei steht klar auf dem Standpunkt „Trennung von Staat und Kirche“, aber dieser anlassbezogene Versuch, auf katholische Einrichtungen loszugehen – und gar den Papst als „Mittäter im geistigen Sinne“ anzuführen, wie das ja auch von Ihrer Ecke kommt –, das lehnen wir ab! (Abg. Mag. Steinhauser: Kein Wort davon habe ich gesagt! Das, was Sie sagen, ist parteipolitisch! Schämen Sie sich!) – Wenn das missverständlich ausgedrückt wurde, dann können Sie sich ja davon distanzieren! (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Kurz und gut: Es gibt Anlass genug, sich dieser Thematik ernsthaft und fern von parteipolitischer Nutzung zuzuwenden! (Abg. Mag. Steinhauser: Das richtet sich an Ihre Adresse! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Sie können noch so viel schreien: Diese Möglichkeit, die Sie mit einem Schielen auf parteipolitischen Nutzen mit dieser Materie verbinden, ist Ihnen nicht abzunehmen! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
9.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte sehr.
9.40
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wahrscheinlich erwartet man jetzt von mir, dass ich auf diese unhaltbaren Aussagen des Herrn Kollegen Fichtenbauer vertieft eingehe. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Kollege Fichtenbauer, das werde ich nicht tun, denn das, was Sie hier getan haben, ist Ihre übliche Variante des Verhetzens und des vom Thema Ablenkens. (Abg. Weinzinger: Das ist der Höhepunkt! Unglaublich!) Dieser werde ich nicht folgen, sondern ich werde mich weiter mit unserem Ziel auseinandersetzen, nämlich dem Ziel, dass den Opfern von institutioneller Gewalt – sei es in Kirchen, sei es in anderen Einrichtungen – geholfen wird. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Warum brauchen wir diese Aktuelle Stunde zu diesem Thema? Kollege Jarolim hat es angesprochen, Kollege Steinhauser natürlich auch. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Weinzinger.) – Wir brauchen diese Aktuelle Stunde, weil wir alle verantwortlich sind, weil Verantwortung aller staatlichen Institutionen und Einrichtungen gefordert ist und weil die Regierung, die Regierungen, die Regierungsmitglieder in den letzten Wochen diese Verantwortung nicht wahrgenommen haben.
Ich kann Ihnen erklären, warum das so ist. Es war die Rede von einem runden Tisch. Der runde Tisch wurde erst nach Wochen des Bekanntwerdens diverser Fälle in den Medien einberufen. Er wurde aber bewusst unter dem Titel „Sexueller Missbrauch in den Familien“ einberufen. Kollege Steinhauser hat es auch schon dargelegt: Alle Versuche der Expertinnen und der Experten, die eingeladen waren – die Opfer wurden ja insgesamt ausgespart; auch diverse Versuche der Betroffenen, eingeladen zu werden, wurden von den Ministerinnen abgeschmettert –, auch auf die Fälle von Missbrauch, sexueller Gewalt, körperlicher Gewalt, physischer Gewalt in diversen Institutionen, kirchlichen Institutionen, Institutionen, die von staatlichen Heimen geführt wurden, aufmerksam zu machen, wurden von den anwesenden Ministerinnen und Staatssekretärinnen – also von Frau Ministerin Bandion-Ortner und Frau Staatssekretärin Marek – abgeschmettert. Es wurde auf das Thema sexueller Missbrauch in der Familie abgelenkt.
Ja, sexueller Missbrauch in der Familie ist ein Thema. Ja, das ist er schon seit Jahren. Ja, es gibt auch zahlreiche Initiativen der Grünen, den Opferschutz hier nicht einzuschränken, sondern auszuweiten und zu unterstützen.
Aber aktuell, konkret haben wir es mit einer ganzen Anzahl von Menschen zu tun, die betroffen sind, die sich erstmals zu Wort gemeldet haben, um klarzulegen: Ja, wir sind Betroffene von Gewalt in kirchlichen, in nichtkirchlichen Institutionen, in welchen wir als Kinder und Jugendliche erwachsenen Personen anvertraut waren.
Seitens der Bundesregierung davon abzulenken und keinerlei Taten zu setzen, um diesen Menschen die Möglichkeit zu geben, einerseits sich über die Medien hinaus überhaupt irgendwo zu melden und zu sagen: Ich möchte zum ersten Mal darüber sprechen!, keinerlei Gespräch anzubieten, im Sinne von: Was wird denn gebraucht? Was sind denn eure Vorstellungen, was wollt ihr?, und auch keinerlei Interesse zu zeigen, an einer nahtlosen, transparenten Aufklärung in Form einer Untersuchungskommission zu wirken, geschweige denn darüber nachzudenken, wie diese Opfer denn entschädigt werden könnten, ist untragbar und am Rande der Erträglichkeit. (Beifall bei den Grünen.)
Und wenn Sie, Herr Kollege Neugebauer, hier die „Möwe“ ins Treffen führen, dann haben Sie offensichtlich den „Standard“-Artikel am Tag nach dem runden Tisch nicht gelesen! (Abg. Neugebauer: Ich brauche keinen Artikel zu lesen, ich kenne die „Möwe“ seit Jahren!)
Wir Grüne haben von Beginn an gefordert, dass es eine von der Bundesregierung finanzierte, von allen Institutionen, kirchlichen Institutionen unabhängige Opfer-Hotline gibt. Denn es ist unerträglich für jeden Betroffenen, wenn er sich bei der Einrichtung melden muss, in der ihm oder ihr Gewalt angetan wurde. Das ist eine Retraumatisierung, die wir nicht unterstützen dürfen. Ich werde daher heute auch einen entsprechenden Antrag einbringen, der die Finanzierung dieser Hotline ermöglicht.
Und was passiert? – Die Regierung ist untätig. Eine private Initiative bildet sich, bietet diese Möglichkeit an. Es gibt ja eine Telefonnummer, wo sich Betroffene hinwenden können. Die Kooperation mit bestehenden Institutionen wurde seitens dieser Plattform „Betroffene kirchlicher Gewalt“ angestrebt.
Es haben sich bis zum heutigen Tag über 200 Menschen gemeldet, die Unterschiedliches wollen. Manche von ihnen haben das erste Mal darüber gesprochen und wollten einfach nur darüber sprechen. Die älteste Person war 90 Jahre alt und hat das erste Mal darüber gesprochen. Andere wollten therapeutische Unterstützung und Behandlung. Andere wollten wissen: Hat die Person, die mir das angetan hat, auch anderen Menschen das angetan? Das heißt, es gibt das Bedürfnis, dass da vernetzt wird, dass man erfährt: Haben die Menschen, die mir das angetan haben, auch anderen Kindern das angetan? (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Und was macht der runde Tisch? – Der runde Tisch verkauft die „Möwe“ als eine Hotline. Aber die Geschäftsführerin der „Möwe“ hat es ganz klar gesagt: Die „Möwe“ ist dafür nicht ausgestattet. Es ist ein anderer Zugang, ob ich mit Betroffenen von Gewalt spreche, die schon im Erwachsenenalter sind und wo die Gewalt Jahrzehnte zurückliegt, oder mit Kindern. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Die „Möwe“ sagt: Wir leiten diese Personen an die private Initiative weiter. Das ist ein Beleg mehr, dass nicht seitens des Staates (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen) unterstützt wurde, sondern dass hier die private Initiative unterstützt wird.
Frau Ministerin, Sie haben auf die Fragen des Kollegen Steinhauser keine Antwort gegeben! Vielleicht kommt das ja noch von Ihrer Kollegin Heinisch-Hosek. (Beifall bei den Grünen.)
9.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klubobmann Bucher. – Bitte.
9.46
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Opferschutz und Kindesmissbrauch ist ein sehr wichtiges Thema, ein sehr emotionales Thema, eines, das die Bevölkerung sehr bewegt. Ich versetze mich jetzt auch ein wenig in die Situation jener vielleicht Betroffenen, die zu Hause vor den Bildschirmen diese Debatte mitverfolgen und nicht verstehen können, dass wir uns in dieser so sensiblen und heiklen Materie überhaupt in die Haare fahren können und dass es darüber keine einhellige Auffassung im Hohen Haus gibt (Beifall beim BZÖ), in erster Linie für die Opfer die richtigen Gesetze zu machen und keiner Abschwächung im Sinn einer Berücksichtigung von Täterinteressen den Vorzug zu geben.
Meine sehr geehrte Frau Bundesministerin, Sie haben heute richtigerweise den Satz ausgesprochen: Sie wollen alle gesellschaftlich relevanten Gruppierungen unserer Republik in die Beratungen einbinden, die jetzt aufgrund der akuten Fälle, die sich in den letzten Monaten ereignet haben, notwendig sind.
Aber dann frage ich Sie auch zu Recht, Frau Bundesministerin, warum Sie nicht auch das Parlament in die Beratungen eingebunden haben, warum wir, die politischen Grup-
pierungen des Hohen Hauses, wo wir doch die Gesellschaft unserer Republik als Volksvertretung abbilden, nicht auch am runden Tisch teilnehmen dürfen, wo wir unsere Anliegen und unsere Vorschläge zur Bewältigung dieser sehr schwierigen Situation, wo es darum geht, den Opfern eine wichtige Stütze in der Bewältigung ihrer Probleme und ihrer Gefühle zu sein, deponieren könnten! (Beifall beim BZÖ.)
Dieses Thema ist kein Randthema. Es ist ein massives Thema, wenn wir erfahren, dass in Österreich beispielsweise die Dunkelziffer von Kindesmissbrauch bei 20 000 Fällen pro Jahr liegt. Das ist keine Bagatellangelegenheit, das ist ein massives gesellschaftspolitisches Problem, dessen wir uns annehmen müssen, weil es die Verpflichtung des Gesetzgebers ist, dafür zu sorgen, dass ordentliche Gesetze gemacht werden. Das ist immer noch der beste, der effizienteste Opferschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Daher kann ich es nicht verstehen, wie Kindesmissbrauch, wie Mord an den Seelen junger Menschen überhaupt verjähren kann. Mord, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann niemals verjähren. Daher ist es für mich unverständlich, dass es dafür überhaupt Verjährungsfristen in unserem Gesetz gibt. Das kann es nicht geben, dessen müssen wir uns annehmen, das ist abzuschaffen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Opferschutz muss an erster Stelle stehen – und nicht die Berücksichtigung von Täterinteressen, sehr geehrte Frau Bundesministerin!
Ich bin sehr glücklich, dass auch die Grünen dieses Thema aufgegriffen haben, überhaupt keine Frage, das ist wichtig und richtig.
Ich bin skeptisch, was die Einführung eines Fonds anlangt, weil ich grundsätzlich skeptisch bin, was Fonds betrifft. Ein Fonds ist so eine Art Geldspeise, die immer wieder angezapft wird – ob berechtigt oder unberechtigt –, die administrativ sehr aufwendig ist, sehr viel Geld verschlingt.
Mir wäre es am allerwichtigsten, meine sehr geehrten Damen und Herren, konsequente, starke, wirksame Strafen und Gesetze zu verabschieden, die die Täter kategorisch abschrecken. Das wäre das Gebot der Stunde, darüber müssen wir reden. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Graf.)
Es kann nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es immer noch einen § 207 im Strafgesetzbuch – normaler Missbrauch – gibt. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer das erfunden hat! Unfassbar!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist denn an einem Missbrauch normal? Überlegen wir uns doch einmal die Wortgebung dieses Gesetzes: „normaler Missbrauch“! Kann es ein Nationalrat in der heutigen Zeit überhaupt verantworten, dass wir „normalen Missbrauch“ überhaupt dulden? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das darf es nicht geben. Dieser Gesetzespassus ist zu streichen! „Normale Missbräuche“ sind zu beseitigen, soll es nicht mehr geben! (Beifall beim BZÖ. – Ing. Westenthaler: Jeder Missbrauch ist schwer!)
Wir sollen uns dem Missbrauch der Kinder widmen, beispielsweise § 92 des Strafgesetzbuches, wenn ich diesen noch erwähnen darf. Wer Kinder zu Tode quält, bekommt maximal 10 Jahre Freiheitsentzug. Wer Kinder zu Tode quält, bekommt maximal 10 Jahre! – Meine Damen und Herren, wer Kinder zu Tode quält, muss sein ganzes Leben lang hinter Tür und Gitter verbringen. Das ist mein fester Grundsatz. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Graf. – Abg. Ing. Westenthaler: § 92, lebenslänglich ist gefordert!)
9.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.
9.52
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Frau Kollegin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist der richtige Zeitpunkt für meine Person zu sagen, dass ich zutiefst bedauere, was jedem einzelnen Opfer in diesem Land widerfahren ist. Da geht es auf der einen Seite selbstverständlich um die Opfer, die Gewalt und Missbrauch in der Kirche erfahren haben, da geht es selbstverständlich um die Opfer, die Gewalt und Missbrauch in Heimen und anderen Institutionen erfahren haben, und da geht es selbstverständlich um die Opfer, die Gewalt und Missbrauch in der Familie erfahren haben. All diesen Gruppen – so glaube ich – sollten wir tiefsten Respekt zollen. Und wir sollten noch einmal zum Ausdruck bringen, dass die Bundesregierung absolut keine Toleranz gegenüber diesen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen hat. Ich bedauere das zutiefst. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Wenn heute gefordert wird, dass die Opfer der katholischen Kirche, der Kirche (Ruf beim BZÖ: Und der „Kinderfreunde“!) besonders im Fokus stehen müssen, so beginne ich mit dieser Gruppe und möchte sagen, dass vor einem Monat wieder ein Dialog von Bundeskanzler Faymann mit den 14 Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften in diesem Land stattgefunden hat (Abg. Mag. Stadler: Was hat die SPÖ gemacht für die Opfer der „Kinderfreunde“?), wo selbstverständlich – schon vor einem Monat – das Thema Gewalt und sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche zum Thema gemacht wurde, auf der einen Seite vom Herrn Bundeskanzler selbst, auf der anderen Seite von Kardinal Schönborn, der im Zuge des Gespräches die Leitlinien an den Bundeskanzler übergeben hat, die die katholische Kirche erstellt hat, um genau jetzt wirksam zu werden und diesen Missbrauch für die Zukunft präventiv zu bekämpfen, aber auch vor allem den Opfern hundertprozentige Hilfe zukommen zu lassen.
Im Zuge des Gespräches hat der Herr Bundeskanzler mehr als einmal betont, dass ihm hundertprozentige Aufklärung wichtig ist, dass wir im Rahmen aller rechtsstaatlichen Möglichkeiten alle Maßnahmen ausschöpfen sollten, damit den Opfern geholfen wird. Es geht ja um Opfer, die 50, 60, 70 Jahre alt oder älter sind – wie heute auch schon gesagt wurde –, die zum ersten Mal darüber reden können. Es geht aber auch um junge Opfer. Es geht selbstverständlich auch um Kinder.
Ich glaube, dass es wichtig ist, dass der Herr Bundeskanzler betont hat, auch Verbesserungen, Veränderungen oder gegebenenfalls sogar Verschärfungen sollten angedacht werden, wenn dies nötig ist.
So denke auch ich, dass keinesfalls die Bundesregierung verharmlost, was an Verbrechen an diesen Menschen begangen wurde, sondern sehr wohl Maßnahmen setzt, wie die Einrichtung dieser einen Kommission. (Abg. Mag. Stadler – auf einen auf der Galerie stehenden, filmenden Mann deutend –: Frau Präsidentin, ... Berechtigung? – Abg. Ing. Westenthaler: Hat er eine Filmberechtigung?) Auch ich bin der Meinung, dass wir gespannt sein sollen, welche unabhängigen Experten/Expertinnen dort zusammenkommen werden. Nächste Woche wird präsentiert werden, wer daran arbeitet.
Ich meine, dass es vor allem wichtig ist, dass den Opfern, die Therapie benötigen, diese Therapie zunächst einmal bezahlt wird. Über andere Entschädigungszahlungen muss man selbstverständlich reden. Ich glaube aber, dass es wichtig ist, dass jetzt einmal der Heilungsprozess beginnen kann und diese Therapien von der katholischen Kirche sichergestellt werden müssen. Diese Zusage gibt es ja bereits. (Abg. Grosz: ... Monopol! Kinderfreunde!)
Ich möchte keine Verwirrung stiften, aber dennoch ausführen: Es gibt eine Opfer-Hotline für Kinder – das wurde heute schon erwähnt –, selbstverständlich gibt es eine Opfer-Hotline des Justizministeriums, die der „Weisse Ring“ betreibt, die größte Opfer-
schutzeinrichtung in unserem Land, es gibt die Gewaltschutzzentren, die Anlaufstelle sind, die in jedem Bundesland vorhanden sind, wo sich Männer und Frauen hinwenden können, wenn Gewalt im Spiel war.
All diese Hotlines bekannter zu machen und mehr zu vernetzen, kann ein Auftrag sein, dem wir nachkommen sollten – das ist keine Frage –: die Bewerbung der Nummern, die man 365 Tage im Jahr rund um die Uhr in Anspruch nehmen kann, damit der nächste Schritt passieren kann, wenn nötig eine Therapie, falls nur notwendig vielleicht auch nur ein Gespräch, um erzählen zu können, was passiert ist.
Ich glaube, dass es wichtig ist, über zukünftige Veränderungen, vielleicht sogar Verschärfungen von Gesetzen die Debatte zu führen, das ist keine Frage. Auch ich denke daran, über Verjährungsfristen noch einmal nachzudenken. Wir haben beim zweiten Gewaltschutzgesetz diese Verjährungsfristen verlängert. Auch ich denke aber daran, die Strafrahmen, das Strafausmaß zu überdenken – wie heute schon gesagt wurde –, dass für Vergehen, für sexuellen Missbrauch oder andere abscheuliche Gewalttaten an Kindern (Abg. Mag. Stadler: Das sind doch keine Vergehen, das sind Verbrechen!) der Strafrahmen vielleicht noch nicht so ausgeschöpft ist, wie er ausgeschöpft werden sollte, damit abschreckende Wirkung der Fall ist. (Abg. Mag. Steinhauser: Das ist ja jetzt schon nicht der Fall!)
Ich glaube, dass es wichtig ist, auch an dieser Stelle zu betonen, dass die finanziellen Mittel für Prozessbegleitung von Opfern von Gewalt sichergestellt sind, dass da nichts einfach reduziert wird, obwohl der Budgetkonsolidierungskurs ein sehr harter wird und für jedes Ressort und für jedes Ministerium das gleiche Geld zur Verfügung ist.
Ich appelliere zum Schluss daran, dass wir auch in Zukunft sicherstellen müssen, dass es nicht nur Lippenbekenntnisse sind, dass wir hinter den Gewaltschutzeinrichtungen, allen Frauenberatungseinrichtungen, allen Frauenhäusern, der Männerberatung in unserem Land, den Opfer-Hotlines und allen Notrufen, die es gibt, stehen, sondern dass wir – auch weil die Fälle im Steigen begriffen sind, die Dunkelziffern erschreckend hoch sind – weiterhin bereit sind, finanziell all diese Einrichtungen abzusichern, und gegebenenfalls – in dem Sinne, wie es der Herr Bundeskanzler gemeint hat – auch darüber nachdenken sollten, wie wir vielleicht noch Veränderungen, Verbesserungen, gegebenenfalls Verschärfungen der bestehenden Gesetzeslage andenken können, damit wir jedem einzelnen Opfer auf seine, auf ihre Art ganz persönlich als Staat, als Bundesregierung, als Verantwortungsträger und -trägerinnen diesen Schritt entgegenkommen können, dass Heilung beginnen kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
9.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.
9.59
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Immer wieder werden wir mit neuen Berichten konfrontiert, die mit sexueller Gewalt, sexuellem Missbrauch, aber auch mit körperlichen und seelischen Misshandlungen zu tun haben.
Derzeit betrifft dies in der öffentlichen Diskussion verstärkt Institutionen der katholischen Kirche, Schulen, Internate. Tagtäglich lesen wir über Übergriffe an Kindern in pädagogischen Einrichtungen, aber auch in jenen Bereichen, wo eigentlich Schutz und Geborgenheit sein sollte, nämlich in den Familien.
Es sind Scheußlichkeiten, die zutage kommen. Sie haben mit Gewalt, mit Perversion, mit Abhängigkeit, mit Angst, mit Schmerzen und Verletzungen zu tun. Gerade aber in in sich geschlossenen Räumen, in in sich geschlossenen Institutionen finden wir immer wieder Abläufe, Strukturen, die nicht nach draußen dringen, wo jeder jeden deckt.
Die überwiegende Mehrzahl der hohen Anzahl von Betroffenen in der derzeitigen Diskussion und in der öffentlichen Debatte waren Buben, männliche Jugendliche, die zu Opfern wurden – heute erwachsene Männer. Sie wurden Opfer eines Systems, das lange nicht durchschaut wurde, nicht durchbrochen wurde, wo Stillschweigen gewahrt wurde, wo lange geschwiegen wurde. Schon vor einigen Jahren wurde in Österreich die Debatte über Missbrauch in katholischen Einrichtungen geführt, und wie sich zeigt, war das nur die Oberfläche.
In den letzten Monaten wurde eine Flut von Betroffenheit artikuliert, hörbar und sichtbar. Und dieses Nicht-mehr-Schweigen und dieses Nicht-mehr-leise-Sein hat eine Lawine in Gang gesetzt, meine Damen und Herren. Menschen, die jahrelang geschwiegen haben – aus Scham, aus Hilflosigkeit, aus Angst –, sind nun im Zentrum der Debatte. Klare Worte der Entschuldigung sind notwendig. Vergessen werden diese Ereignisse nie werden.
Was ist zu tun, meine Damen und Herren, damit derlei Vorkommnisse hintangehalten werden können? – Zum einen gibt es einen klaren Bildungsauftrag: Kinder müssen starke, selbstbewusste Persönlichkeiten werden. Wir brauchen für geschlossene Schulsysteme, für Einrichtungen ein effizientes Kontrollsystem, das innerhalb dieser funktioniert und das auch Kontrolle von außen ermöglicht.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, bin ich auch der Überzeugung, dass dies auch für Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen gilt, wie auch für Einrichtungen für ältere pflegebedürftige Menschen. Gerade auch diese sind wehrlos ausgeliefert und können sich vielfach nicht artikulieren.
Die Forderung nach einem Entschädigungsfonds für Opfer wird von uns unterstützt, vor allem wenn es darum geht, Therapiekosten zu finanzieren, notwendige Therapien zu ermöglichen. Die Zustimmung von uns gibt es auch zur Forderung nach Schadenersatz analog dem amerikanischen System, wo die katholische Kirche Geld zur Verfügung gestellt hat.
Wir müssen auch darüber nachdenken, wie bestehende Schutzeinrichtungen, Kinderschutzzentren weiterhin gut dotiert werden, damit diese auch weiterhin ihrer notwendigen Arbeit nachkommen können. Das heißt: Keine Kürzungen, sondern ein Mehr an Geld, denn gerade diese Kinderschutzzentren, diese Gewaltschutzzentren sind jene Einrichtungen, wo oftmals gepeinigte und wehrlose Kinder, aber auch Erwachsene, die Hilfestellungen leisten wollen, die nötige Unterstützung erhalten.
Zusammengefasst, meine Damen und Herren: Missbrauch ist ein gesellschaftliches Phänomen, und alle Maßnahmen, die dieses verhindern, sind zu unterstützen und zu fördern. Das sind wir den Opfern schuldig, ebenso wie klare, ehrliche Worte der Entschuldigung und des Bedauerns – wiewohl ich aber auch bemerken möchte, dass die Arbeit mit den Tätern auch ein Teil unserer Arbeit und Überlegungen sein muss.
Zum Schluss kommend, meine Damen und Herren: Vor 30 und mehr Jahren waren körperliche Misshandlungen, Missbrauch Tabuthemen. Viele von uns werden sich erinnern, es selbst erlebt zu haben, in kleineren oder größeren Ausformungen, dass Züchtigungen an der Tagesordnung waren. Kinder zu schlagen, Kinder zu misshandeln ist verboten und kein Kavaliersdelikt. Es geht heute um gegenseitigen Respekt, um Würde, Verantwortung und Menschenrechte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.
10.05
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Werte Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Hohen Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist zweifellos ein sehr heikles Thema, dem wir uns hier heute zu widmen haben. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, insbesondere natürlich auch sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zählen zweifellos zu den abscheulichsten Verbrechen, die man sich überhaupt nur vorstellen kann. Dies vor allem auch deswegen, weil die Wunden, die diesen Kindern und Jugendlichen da zugefügt werden, über sehr lange Zeit, oft auch lebenslang nicht verheilen. Dieser Satz gilt aber natürlich völlig unabhängig davon, ob Gewalt und sexueller Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen stattfinden, ob sie in staatlichen Einrichtungen oder in privaten Einrichtungen oder aber auch im familiären Umfeld stattfinden.
Es ist daher, glaube ich, richtig und gut, dass wir uns damit heute auch auseinandersetzen, dass der Staat und auch der Gesetzgeber sich immer wieder – und ich glaube, das ist auch ein laufender Prozess – mit diesem Thema beschäftigen, wie der Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft, der Kinder und der Jugendlichen vor sexueller Gewalt und sexuellem Missbrauch noch weiter verbessert und ausgebaut werden kann. Auch dies gilt aber völlig unabhängig davon, ob Kinder in kirchlichen Einrichtungen betreut werden oder in staatlichen oder privaten. Ich meine, meine sehr verehrten Damen und Herren, alle Kinder, alle Jugendlichen haben Anspruch auf staatlichen Schutz und staatliche Unterstützung.
Daher wurden in den letzten Jahren gerade auch im Hinblick auf dieses besondere Schutzbedürfnis zahlreiche gesetzliche Maßnahmen ergriffen, die sexuelle Gewalt und Missbrauch gerade auch gegen Kinder und Jugendliche möglichst unterbinden und verhindern sollen. Ich möchte hier nur einige gesetzliche Maßnahmen, die wir gemeinsam beschlossen haben, insbesondere auch das heute schon einige Male erwähnte zweite Gewaltschutzpaket aus dem Vorjahr, beispielhaft erwähnen.
So wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrmals, zuletzt eben auch im Vorjahr, die Verjährungsfrist sehr stark ausgedehnt. Wir sind hier auch im internationalen Vergleich durchaus sehr weit vorne. Bei minderjährigen Opfern beginnt die Verjährungsfrist überhaupt erst mit dem 28. Lebensjahr zu laufen, sodass sie bei schweren Fällen frühestens mit dem 48. Lebensjahr endet.
Es wurden – und auch das ist eine Forderung, die heute schon einige Male erwähnt worden ist – bei einigen einschlägigen Delikten die Strafrahmen sehr deutlich erhöht, auch Strafuntergrenzen eingeführt, sodass hier das Gericht nicht unter einen gewissen Mindeststrafrahmen gehen kann, und es wurden auch erstmals bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch mit Todesfolge lebenslange Strafen ermöglicht. Es wurde die Probezeit gerade bei Sexualstraftaten sehr deutlich verlängert, genauso auch die Tilgungsfristen. Die Auskunft über solche Straftaten ist daher sehr lang, zum Teil auch lebenslang möglich, die Vormerkung wird lebenslang vorgehalten.
Es wurde – und ich glaube, auch das ist ein wichtiger Punkt – eine auch durchaus dauerhafte und lebenslange gerichtliche Aufsicht von Sexualstraftätern eingeführt, und ich glaube, ganz, ganz wichtig war im Vorjahr auch, dass das erste Mal ein gerichtliches Tätigkeitsverbot ermöglicht wurde. Das Gericht kann bei Sexualstraftätern auf Dauer, auch auf unbestimmte Zeit die Tätigkeit in gewissen Einrichtungen, wie Erziehungseinrichtungen, einfach unterbinden und verbieten. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt im Sinne der Prävention. Es wurde auch eine Sexualstraftäterdatei gesetzlich eingeführt, mit Auskunftsrechten auch für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Und weil natürlich auch die Opfer im Zentrum unserer Betrachtung stehen sollen, wurde in den letzten Jahren die Prozessbegleitung, nicht nur die juristische, sondern auch die psychosoziale, sehr stark ausgebaut.
Zuletzt möchte ich nur als Beispiel noch erwähnen, dass auch der Tatbestand des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses – der ja in dem Zusammenhang, den wir hier diskutieren, sehr oft vorkommt – auf Ärzte, Kranken- und Pflegepersonal, Psychotherapeuten und auch auf Seelsorger erstmals ausgedehnt wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich können gesetzliche Maßnahmen, insbesondere Strafgesetze, solche Taten – noch dazu, wenn sie Jahrzehnte zurückliegen – nicht ungeschehen machen. Auch die besten Gesetze können solche abscheuliche Verbrechen nicht mit hundertprozentiger Sicherheit verhindern. Dazu bedarf es mehr – vieles davon wurde heute schon angesprochen –: einfach auch einer Kultur des Nicht-Wegsehens, Zivilcourage, entsprechender Aufmerksamkeit in diesem Bereich. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber selbst, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es uns gelingt, mit Maßnahmen, auch mit durchaus weiteren Maßnahmen nur ein Verbrechen zu verhindern, nur einem Opfer zu helfen, dann ist es wert, darüber zu diskutieren. Und dafür stehen wir natürlich auch in Zukunft gerne zur Verfügung. (Beifall bei der ÖVP.)
10.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.
10.10
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Minister! Hohes Haus! Die Reaktionen der Grünen, der Kollegin Musil insbesondere (Abg. Mag. Musiol: Musiol!) – Musiol, entschuldigen Sie, Frau Kollegin –, auf die Ausführungen unseres lieben Kollegen Fichtenbauer haben uns eines gezeigt: Geringste Kritik an grünen Standpunkten, grünen Ideen und grünen Politikern ist im Grünsprech „Hetze“. (Abg. Mag. Steinhauser: Hören Sie auf zu parteipolitisieren! Das bringt nichts!) Mit dieser „Hetze“ und „Polemik“, wie Sie das nennen, sollten wir uns ein bisschen auseinandersetzen und hinterfragen, ob das wirklich alles Hetze ist. (Abg. Mag. Musiol: Kommen Sie zur Sache! – Abg. Mag. Steinhauser: Reden Sie zur Sache! – Nicht in die Opferrolle begeben!)
Das Wort „Nulltoleranz“ ist heute vielfach gefallen: „Nulltoleranz“ gegen Kinderschänder, „Nulltoleranz“ gegen die und die. – Schauen wir uns aber einmal an, ob Nulltoleranz von Ihnen wirklich gegen alle gefordert wird, oder nur Nulltoleranz gegen die, die Ihnen nicht passen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Steinhauser: Begebt euch nicht immer in die Opferrolle!)
Ich darf vielleicht, Herr Kollege Steinhauser (Abg. Mag. Steinhauser: Ihr seid immer in der Opferrolle! Ihr redet nie über die wirklich Betroffenen!), bevor Sie hier über den Tisch springen, eine kleine Vorlesung machen – eine kurze, denn ich habe nur 5 Minuten Zeit. Ich zitiere (Abg. Mag. Steinhauser: Ihr tut mir so leid! Ihr seid immer in der Opferrolle! Wie werden einmal eine Aktuelle Stunde über euch machen, wie man euch helfen kann!):
„Ich habe in diesem Kindergarten zwei Jahre lang gearbeitet. Dort waren Kinder zwischen zwei und fünf Jahren – eine phantastische Erfahrung. ...
Mein ständiger Flirt mit allen Kindern nahm bald erotische Züge an. Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen Mädchen von fünf Jahren schon gelernt hatten, mich anzumachen. ...
Es ist mir mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln. Ich habe je nach den Umständen unterschiedlich reagiert, aber ihr Wunsch stellte mich vor Probleme. Ich habe sie gefragt: ,Warum spielt ihr nicht untereinander, warum habt ihr mich ausgewählt und nicht andere Kinder?‘ Aber wenn sie darauf bestanden, habe ich sie dennoch gestreichelt.“
Jetzt können Sie raten, woher ich zitiert habe. Kennen Sie das? (Abg. Mag. Stadler: Daniel Cohn-Bendit! Allgemein bekannter Kinderschänder!) – Oh, der Herr Kollege Stadler ist gut informiert! Aber die grüne Fraktion offenbar nicht. (Abg. Mag. Stadler: Ja, ja, der Cohn-Bendit!) Das berühmte Buch – berühmt zumindest bei Leuten, die sich ein bisschen auch für die andere Seite interessieren –: „Der große Basar. Gespräche mit Michel Lévy, Jean-Marc Salmon, Maren Sell“ – Daniel Cohn-Bendit.
Für alle, die es nicht wissen (Abg. Mag. Steinhauser: Und? Was hilft das den Betroffenen?) – Kollege Steinhauser, Sie werden es ja vielleicht wissen, wer Daniel Cohn-Bendit ist. (Abg. Mag. Steinhauser: Was hilft dieser Unsinn den Betroffenen?) Daniel Cohn-Bendit ist seit dem Jahr 2002 Vorsitzender der Fraktion Die Grünen/Europäische Freie Allianz im Europäischen Parlament. (Abg. Mag. Steinhauser: Schämen Sie sich! Schämen Sie sich!) – Lieber Kollege Steinhauser, bevor ich mich schäme, hören Sie mir noch ein bisschen zu!
Und wissen Sie, wann diese ganze Geschichte herausgekommen ist, wann man erstmals den Cohn-Bendit damit konfrontiert hat? – 2001 war das. 2001, da hat Bettina Röhl (Abg. Mag. Steinhauser: Sagen Sie was zum Thema! Oder haben Sie nichts zu sagen?), eine konvertierte RAF-Aktivistin, das an die Öffentlichkeit gebracht. (Abg. Mag. Steinhauser: Sie haben nichts zu sagen, offensichtlich!) Und Cohn-Bendit hat darauf gemeint – nicht, dass er sich entschuldigt hat, all das, was Sie von der Kirche verlangen –: Na ja, vielleicht war das etwas ungeschickt, das damals zu schreiben, aber das war die Zeit der sexuellen Revolution. (Abg. Mag. Steinhauser: Und was hilft das den Betroffenen? – Abg. Mag. Musiol: Lenken Sie nicht ab!)
Und die grüne Bewegung hat ja klare „Nulltoleranz-Konsequenzen“ daraus gezogen und hat den Daniel Cohn-Bendit zum Fraktionsvorsitzenden gewählt, der er bis heute ist! – Das zur Frage der Nulltoleranz in grüner Sicht, und das zur Frage, wer hetzt.
Der Standpunkt, der von Ihnen vertreten wird: Wer Täter und wer Opfer ist, das bestimmen wir; und sollte einmal in unseren Kreisen zufällig ein Täter sein, dann gibt es keine Opfer! (Abg. Mag. Steinhauser: Ihr habt nichts zu den Betroffenen zu sagen! Nur Polemik!) Dieser Standpunkt ist einer, der einer Diskussion wie der gegenständlichen, wo es um Terror gegen unsere Kinder geht, Hohn spricht.
Ich glaube, Sie haben sich durch diesen Antrag und durch die Fokussierung auf die Kirche in einer Weise selbst entlarvt, die mir in den letzten Monaten im Parlament noch nicht aufgefallen ist. (Abg. Mag. Steinhauser: Mich „entlarvt“ das überhaupt nicht! Jetzt machen Sie einmal einen Punkt!) – Herr Kollege, Sie können sich gerne zu Wort melden, aber jetzt bin ich am Wort! Ich habe das Mikrophon und bin daher auch akustisch stärker – deswegen ist es besser, sich zurückzuhalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich frage Sie eines: Stellen Sie sich vor, Herr Kollege Steinbauer – rein rhetorisch gesprochen –, im Jahr 2001 hätte, sagen wir, der Bischof Krenn das geschrieben und es wäre an die Öffentlichkeit gekommen, und im Jahr 2002 wäre der Bischof Krenn, sagen wir einmal, Papst geworden. Stellen Sie sich nur einmal die grünen Reaktionen und auch die Reaktionen im „Standard“ oder im „profil“ oder im „FORMAT“ auf diese Geschichte vor! Oder stellen Sie sich vor, der Kollege Graf hätte das gesagt oder geschrieben, bevor er als Nationalratspräsident gewählt worden ist (Abg. Mag. Steinhauser: Hat er es geschrieben? – Keine Ahnung!), oder die Barbara Rosenkranz hätte das vielleicht knapp vor der Wahl geschrieben! (Abg. Mag. Steinhauser: Was wollen Sie andeuten?) Stellen Sie sich einmal Ihre Reaktionen vor! Denken Sie ein bisschen weiter nach, und dann reden Sie noch einmal! (Abg. Mag. Steinhauser: Was wollen Sie andeuten?)
Lieber Kollege, ich will nicht etwas andeuten, sondern ich sage etwas, was nicht nur Ihnen, sondern vielen Gleichgesinnten gilt, indem ich mich vielleicht noch einmal auf die
Bibel berufe: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem eigenen Auge bemerkst du nicht?“ – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
10.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Jarmer zu Wort. – Bitte.
10.15
Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärdensprachdolmetscherin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen! Hohes Haus! Liebe Behindertenorganisationen! Liebe FernsehzuseherInnen! Bevor ich jetzt in dieses Thema einsteige, möchte ich wirklich meine tiefste Betroffenheit zum Ausdruck bringen. Ich bin wirklich schockiert, dass man aus Menschen, die betroffen sind, die vergewaltigt wurden, die missbraucht wurden, Parteipolitik macht! Ich bitte Sie, sehr geehrte KollegInnen, dass Sie auf die Betroffenen Rücksicht nehmen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Ich würde zu Beginn gerne zwei Beispiele bringen, wie man in der Vergangenheit mit Menschen umgegangen ist. Das eine betrifft eine kirchliche Institution: Damals hat man Kinder zum Beispiel in einen Raum gesteckt und hat Duschen über die Kinder ergehen lassen, und von draußen kam das Kommando, ob heiß oder kalt, und die Kinder mussten schreien. Und dann wurde diese Person – es war ein Abt, um den es sich gehandelt hat – versetzt. Und jetzt stellen Sie sich vor, wohin man diese Person versetzt hat: Man versetzte diese Person in ein Behindertenheim! – Was heißt das? Bei Menschen, die sich noch viel weniger wehren können, kommt dieser Abt zum Einsatz?! Das sind die Konsequenzen, die man daraus zieht?!
Ein anderes Beispiel: Ein Lehrer an einer öffentlichen Einrichtung hat mehrere Kinder jahrelang sexuell missbraucht. Es kam zu einer Verhandlung, und dieser Lehrer wurde freigesprochen! Die einzige Konsequenz, die man daraus gezogen hat, war, dass dieser Lehrer nicht mehr an öffentlichen Institutionen unterrichten durfte. Aber er durfte allgemein, an Privatinstitutionen, weiter unterrichten. – Das sind die Konsequenzen, die wir ziehen?!
Betroffene Personen wollen immer wieder erklären, dass sie missbraucht wurden, sie wollen das zum Ausdruck bringen, aber oftmals werden sie nicht ernst genommen. Das wird oft abgetan als Phantasterei. Menschen mit Behinderungen, vielleicht lügen sie sogar!, so wird das gesehen. Ein Anwalt hat einmal allgemein bei einer Verhandlung festgehalten: Nein, das glauben wir nicht, denn Menschen mit Behinderungen, die lügen sowieso!
Man sieht wirklich: In Österreich sind von den behinderten Frauen zwei Drittel von sexuellem Missbrauch betroffen und zirka 50 Prozent der behinderten Männer. Und das ist wirklich eine große Anzahl. An jeder vierten behinderten Frau wurde echter sexueller Missbrauch vollzogen.
Ich möchte noch ein paar weitere Beispiele zeigen. Wenn ich Ihnen die Anzahl der Betroffenen visualisiere: Sagen wir, das macht so viel aus. (Die Rednerin macht eine entsprechende Handbewegung.) Unter den Körperbehinderten, wenn Sie hersehen, entspricht das visuell gesehen so viel. Und verhaltensauffällige Kinder sind fünffach betroffen, in diesem Ausmaß! (Jeweils die entsprechende Handbewegung machend.)
Das heißt: Wie sollen Menschen, die sich selbst sprachlich nicht ausdrücken können, das jemandem mitteilen? Liebe Kollegen, stellen Sie sich das einmal vor: Es wurde heute von einer Telefon-Hotline gesprochen. Denken Sie auch daran, dass es Menschen gibt, die sich sprachlich nicht ausdrücken können, die nicht anrufen können? Damit sind gemeint: schwer hörende Menschen, sprachbehinderte Menschen, gehörlose
Menschen. Wie sollen sie ihre Leiden zum Ausdruck bringen? – Denken Sie daran? Die sind dann wirklich isoliert!
Es gibt eine UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, und darin steht in einem Artikel, dass Gewalt an und Missbrauch und Ausbeutung von behinderten Menschen verhindert werden müssen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, wir brauchen Maßnahmen! Wir brauchen eine Gesetzgebung, die das verhindert, wir brauchen soziale Maßnahmen, wir brauchen Maßnahmen für den Bildungsbereich. Ich bitte Sie darum!
Wie schaut es jetzt mit dem Opferfonds aus? Werden Sie betroffene Menschen auch wirklich persönlich treffen? Wie sehen Ihre Pläne im Zusammenhang mit einem Runden Tisch insofern aus, als ExpertInnen – betroffene ExpertInnen – eingeladen werden? Der Art. 4 der UN-Konvention besagt nämlich, wir sollen betroffene ExpertInnen einbeziehen.
Dieses Thema ist wirklich wichtig und ist viel zu schade, als dass man es parteipolitisch in diesem Hause nützt, und im Interesse der betroffenen Menschen fordere ich Sie daher alle auf, es nicht zu tun. (Beifall bei den Grünen.)
10.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort. – Bitte.
10.21
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Kollegin Jarmer, bisher gibt es nur eine Fraktion, die dieses Thema parteipolitisch genutzt hat – und ich behaupte: ausgenutzt hat, meine Damen und Herren –: Ihre eigene Fraktion. (Abg. Mag. Steinhauser: Na, na, na! Blödsinn!) – Na selbstverständlich! (Abg. Mag. Steinhauser: Unsinn!) Alle anderen Fraktionen haben sich bisher zurückgehalten, auch in der öffentlichen Debatte, meine Damen und Herren. (Abg. Mag. Steinhauser: Ihr wart untätig! Untätigkeit und Zurückhaltung ist nicht das Gleiche!) Ihre eigene Fraktion war es! Tun Sie bitte nicht so, als ob die Missbrauchsfälle an Behinderten, die Sie genannt haben, auch noch der Kirche vorzuwerfen wären. Der überwiegende Teil davon findet in öffentlichen Heimen statt. Das ist bedauerlich genug und dramatisch genug. (Abg. Dr. Pirklhuber: Haben Sie nicht zugehört?)
Meine Damen und Herren, glauben Sie mir: Jedem Katholiken tut es leid und es schmerzt ihn, wenn gesalbte Hände, die weihen und segnen sollen, sich an Kindern vergreifen. Das ist himmelschreiend genug, aber es ist genauso eine Tatsache, dass in dieser katholischen Kirche, die heute am Pranger steht, die von den Grünen an den Pranger gestellt wurde (Abg. Mag. Steinhauser: Die Bundesregierung ...!), seit Jahrzehnten in Bildungseinrichtungen, in Ordensschulen, in kirchlichen Schulen, in kirchlichen Heimen großartige schulische Bildungsarbeit geleistet wurde, meine Damen und Herren. (Beifall bei BZÖ, ÖVP und FPÖ.) Wir sollten das nicht übersehen, wenn wir heute aufgrund von dramatischen Fällen, von schrecklichen Fällen so tun, als ob die Kirche als Ganzes sozusagen eine einzige Kindesmissbrauchseinrichtung wäre.
Ich warne davor, das Missbrauchsthema dazu zu missbrauchen, Kirchenpolitik machen zu können: Die einen ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) – Na ja, gerade daher kommt der Ton! Die einen, um gegen die Kirche anzutreten wie dereinst Voltaire – Macht sie nieder, die Schändliche!, hat Voltaire gesagt; in der Tradition stehen sie –, und die anderen, die kirchenintern Politik treiben wollen, und das war ja sehr verräterisch: Herr Schermann ist heute schon zitiert worden – ich weigere mich zu sagen: Hochwürden Schermann.
Auf einmal wird Kindesmissbrauch mit dem Zölibatsthema verknüpft. (Abg. Mag. Steinhauser: Kein Thema! Kein Thema!) Das war nicht einmal den hintersten Bregenzerwälder Bauern zu vermitteln, was das miteinander zu tun hat. (Abg. Mag. Steinhauser: War kein Thema hier!) Jeder seriöse Psychologe sagt Ihnen, dass Kindesmissbrauch mit Zölibat gar nichts zu tun hat, daher hat man das Thema wieder fallen lassen können. (Abg. Mag. Steinhauser: Das war kein Thema hier!) Das haben Sie und Ihresgleichen, heute ist schon einer davon zitiert worden, versucht. (Abg. Mag. Steinhauser: Sind Sie zu spät gekommen?) Sie versuchen, Kindesmissbrauch zu missbrauchen, um gegen die Kirche Politik machen zu können, um parteipolitische Themenbesetzung durchführen zu können. Ihnen ist die Kirche kein Anliegen. (Abg. Mag. Steinhauser: Aber die Betroffenen!)
Wäre sie das, dann müssten Sie nämlich zuerst einmal selbstkritisch in Ihr eigenes Gewissen eintreten und forschen, welchen Anteil Ihre Ideologie, Ihre eigene libertäre – radikallibertäre – Ideologie an den Zuständen hat, meine Damen und Herren; aber natürlich nicht. (Abg. Mag. Steinhauser: Unglaublich! Unglaublich!) Der „Säulenheilige“ Daniel Cohn-Bendit ist vom Kollegen Hübner ja schon zitiert worden. Sie sollten einmal die Initiativanträge im Deutschen Bundestag zur sexuellen Revolution von Ihren Gesinnungsgenossen in Deutschland draußen studieren, oder etwa Ihre Parteifreunde in Holland anschauen, die gemeinsam mit einer Päderastenpartei dort eine Politik der sexuellen Revolution machen (Abg. Mag. Steinhauser: Reden Sie sich in keinen Unsinn!), meine Damen und Herren. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.) Das ist Ihr Anteil am Problem, meine Damen und Herren. Sie sind mit verantwortlich für das Klima; all die libertären Entwicklungen sind hier mit verantwortlich. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Besetzen Sie daher nicht ein Thema, das Sie zuvor ganz anders betrachtet haben!
Sie gehören zu jenen Gruppierungen, meine Damen und Herren, denen kein sittliches Gebot heilig genug war, um es nicht lächerlich zu machen, kein moralisches Gebot, kein Glaubenssatz, kein disziplinäres Gebot, meine Damen und Herren, und heute tun Sie so, als ob Sie die kirchliche Disziplin, die kirchliche Moral- und Sittenlehre erfunden hätten. Ja, da kommen mir ja die Tränen (Abg. Mag. Steinhauser: Mir kommen auch die Tränen! Zu Recht kommen mir die Tränen!), die schießen mir waagrecht heraus vor lauter Glaubwürdigkeit bei Ihnen, meine Damen und Herren! (Abg. Mag. Steinhauser: Peinlich! Ein peinlicher Auftritt!)
In Wahrheit versuchen Sie, dieses Thema unseriös auf dem Rücken der Missbrauchsopfer zu missbrauchen. Ich habe wesentlich mehr Vertrauen in Frau Ex-Landeshauptfrau Klasnic, ich habe auch wesentlich mehr Vertrauen in die Frau Bundesminister – ich habe aber kein grenzenloses Vertrauen, denn Kindesmissbrauchstatort ist nach wie vor Schule, sind politische Vereinigungen.
Wann hat die SPÖ dafür gesorgt, dass die Missbrauchsopfer der „Kinderfreunde“, des „Kinderfreunde“-Funktionärs abgegolten wurden? (Abg. Mag. Korun: Warum lenken Sie immer nur ab?) Und ist der Parteivorsitzende zurückgetreten, wie der Papst hätte zurücktreten sollen? Wann ist das geschehen?
Meine Damen und Herren, Missbrauch an Kindern ist ein Thema, das in erster Linie die Justiz und die Jugendwohlfahrtsbehörden zu behandeln haben, und dort ist durchzugreifen. Und dort fehlen die Mittel, meine Damen und Herren! Es wäre viel vernünftiger, bei den Jugendwohlfahrtsbetreuungseinrichtungen für die entsprechenden Mittel zu sorgen, damit den Missbrauchsopfern geholfen werden kann. (Beifall bei BZÖ, ÖVP und FPÖ.) Es wäre wesentlich wichtiger, für eine vernünftige Familienpolitik zu sorgen.
Und jetzt, Herr Kollege Steinhauser, sage ich Ihnen noch etwas: Gehen Sie einmal in eine Caritas-Einrichtung und schauen Sie sich an, was dort seit Jahrzehnten für Kinder aus verwahrlosten Familien, die Missbrauchsopfer geworden sind, gemacht wird! (Abg.
Mag. Steinhauser: Schön, dass Sie einmal die Caritas loben!) Meine Damen und Herren, was dort gemacht wird, das verschweigen Sie heute keusch! (Abg. Mag. Steinhauser: Schön, dass Sie die Caritas ausnahmsweise loben!) Ihnen geht es nur darum, gegen die katholische Kirche zu polemisieren (Abg. Mag. Steinhauser: Das war keine ...!), aber andere Kirchen haben gleichfalls Missbrauchsopfer zu beklagen, auch andere religiöse Einrichtungen. Auch sogenannte aufgeklärte religiöse Einrichtungen, wie die Odenwaldschule gezeigt hat, haben Missbrauchsopfer zu beklagen.
Meine Damen und Herren, zurück zur Sache: Unterlassen Sie es, auf dem Rücken von Missbrauchsopfern parteipolitischen Missbrauch zu betreiben! (Beifall bei BZÖ, ÖVP und FPÖ.)
10.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Jury gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.27
Abgeordneter Josef Jury (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte zum Abschluss dieser Debatte, die teilweise sehr emotional geführt worden ist, teilweise aber auch sehr tiefgründig und in die Tiefe führend geführt worden ist, in Demut vor den Opfern wieder zurückkehren auf eine sachliche Ebene, indem wir die Vergangenheit der Opfer natürlich in den Fokus stellen – der traumatisierten Opfer, die missbraucht wurden –, damit diese Opfer ihre doch traumatisierenden Erfahrungen aufarbeiten können, möchte aber vorwiegend in die Prävention, in die Zukunft gehen.
Wir wissen, dass in verschiedensten Institutionen – angefangen bei staatlichen Institutionen über private Institutionen bis hinunter in die Familie – Missbrauch an unseren Kindern betrieben wird, und wir haben heute von Dolchstößen an den Kinderseelen gehört und von Morden an den Kinderseelen. Klubobmann Bucher hat ausgeführt, dass es 20 000 Missbrauchsfälle an Kindern pro Jahr gibt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen etwas tun! Für mich schrillen da die Alarmglocken, und wir müssen etwas tun, damit die Zukunft unserer Kinder, die Zukunft unseres Staates nicht in Gefahr gerät, unter die Räder zu kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich richte hier einen Appell an alle Parteien in diesem Haus, dass wir vor allem in die Prävention gehen, dass wir die Strafprozessordnung überarbeiten, dass wir Täter, die einmal verurteilt worden sind, nicht mehr frühzeitig aus den Gefängnissen herauslassen, dass wir durch die Anhebung der Strafrahmen abschreckende Wirkung erreichen, dass wir durch Einführung der Anzeigenpflicht bei Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch und Gewalt tätig werden. (Abg. Strache: Keine Verjährung! Keine Verjährung!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Justizminister! Gehen wir diesen mutigen, aber, wie ich glaube, doch notwendigen Schritt an, damit auch in Zukunft unsere Kinder in unserem Staat ausreichend geschützt sind. (Beifall bei der FPÖ.)
10.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun erstmals zur Aktuellen Europastunde, die im Rahmen der letzten Geschäftsordnungsnovelle eingeführt wurde.
Sie findet viermal im Jahr statt und dient einer Aussprache über Themen von allgemeinem aktuellem Interesse aus dem Bereich der Zuständigkeit der Europäischen Union.
In der Präsidialkonferenz wurde die Vereinbarung getroffen, das Thema der jeweiligen Europastunde von einer Fraktion in der Reihenfolge des Klubstärkeverhältnisses vorschlagen zu lassen.
Heute behandeln wir daher auf Vorschlag der SPÖ das Thema:
„Die Krise überwinden – mit sozialer Gerechtigkeit und einer neuen Finanzmarktarchitektur“
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Klubobmann Dr. Cap zu Wort. Die Geschäftsordnungsbestimmungen bezüglich Redezeit sind ident mit jenen für die Aktuelle Stunde. Das heißt, die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.
10.31
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Meine Damen und Herren, Sie ersehen schon aus dem Titel der Aktuellen Europastunde, dass die Frage der sozialen Gerechtigkeit untrennbar mit der Bewältigung dieser Finanz- und Wirtschaftskrise verbunden ist, wobei das eben nur mit einer neuen Finanzmarktordnung und -regulierung möglich ist. Diejenigen, die am meisten unter dieser Finanzkrise zu leiden haben, sind natürlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Pensionisten, aber auch der gesamte produktive Teil der Wirtschaft: Unternehmer, Unternehmerinnen, die nicht im Spekulationsbereich ihre Gewinne suchen, sondern indem sie versuchen, produktiv tätig zu sein.
In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass es da natürlich ziemlich tief greifende Lösungen geben muss. Auch Joseph Stiglitz sagt das in seinem Buch „Im freien Fall“ – ein Kapitel davon heißt „Aufbruch zu einer neuen Gesellschaft“ –, in dem er deutlich feststellt, dass das nicht eine Summe von Einzelfehlern ist, sondern dass eine systemische Krise dahintersteckt und daher auch entsprechende Maßnahmen zu setzen sind.
Obama sagte jüngst Folgendes im Kampf für eine neue Finanzmarktarchitektur und im Zusammenhang mit den Ereignissen um Goldman Sachs, die ja nicht ganz unbeteiligt daran waren, es zu ermöglichen, dass Griechenland damals mit geschönten Zahlen in die Eurozone kommen konnte. – Ich zitiere:
„Jeden Tag, an dem wir nicht handeln, bleibt das gleiche System, das zu den Rettungsaktionen geführt hat, intakt, mit genau den gleichen Schlupflöchern und Belastungen. Wenn wir nicht ändern, was zu der Krise geführt hat, verurteilen wir uns selbst dazu, sie zu wiederholen.“
Das ist eine sehr klare Zielangabe des amerikanischen Präsidenten, und sie ist auch berechtigt, denn das Ergebnis ist Folgendes: Wir haben jetzt in Europa 24 Millionen Arbeitslose – plus 7 Millionen, seitdem diese Finanzkrise auch auf die Realwirtschaft durchgeschlagen hat –, wir haben einen Wachstumseinbruch zu verzeichnen. Die Kosten für die Volkswirtschaften bewegen sich um die 1 000 Milliarden €. Die öffentlichen Defizite im europäischen Raum haben die Staaten bisher 3 000 Milliarden € an Defiziterweiterung gekostet. Zur Stützung des Bankensektors wurden bisher 13 Prozent der Wirtschaftsleistungen im Euroraum aufgewendet, in Summe 390 Milliarden € – inklusive der Haftungen und Garantieren, sage ich dazu, aber das soll beschreiben, worum es hier im Wesentlichen geht.
Da kann man zunächst einmal anführen, dass die Arbeitslosenquote der EU 27 9,6 Prozent und jene in Österreich 5 Prozent beträgt. Da muss man schon festhalten, dass diese Bundesregierung unter der Führung von Bundeskanzler Faymann im richtigen Moment die richtigen Maßnahmen gesetzt hat, gegengesteuert hat, versucht hat, dass es weiter zu einem Ankurbeln von Wachstum und Beschäftigung kommt. Das ist eine der
wesentlichen Voraussetzungen auch zur Bewältigung der Folgen dieser Finanz- und damit auch Wirtschaftskrise. (Zwischenruf des Abg. Amon.)
Dafür haben wir hier im Hohen Haus unzählige Beschlüsse gefällt und Konjunkturpakete beschlossen – Konjunkturpakete, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben, aber auch für die kleinen und mittleren Unternehmungen von größter Bedeutung sind –, aber auch einen Haftungsrahmen für die Bankenunterstützung, für die Motivation der Kreditvergabe, weil wir auch immer über die Kreditklemme gesprochen haben, und es gab auch eine sehr heftige Debatte über Kontrolle und Motivation und wie man das umsetzen kann.
Was besonders wichtig ist, ist in der Tat, dass es innerhalb der Europäischen Union natürlich Kräfte gibt, die hier dagegen wirken: Wie Obama in Amerika mit den Lobbys der Wall Street, mit den Lobbys von Goldman Sachs und anderen zu kämpfen hat, die eigentlich jegliche Art der Finanzmarktordnung ablehnen, gibt es auf europäischer Seite vor allem ausgehend von der City of London den Versuch, möglichst klaren Regulierungen entgegenzutreten.
Da ist Bundeskanzler Faymann derjenige gewesen, der auf europäischer Ebene mit der Finanztransaktionssteuer schon im Oktober des Vorjahres bei einer Sitzung des Europäischen Rates eine Initiative gesetzt hat, die zu dem Auftrag geführt hat, dass die Kommission das einmal prüfen soll, damit es Unterlagen oder Grundlagen für einen Beschluss gibt, und es gab auch die Forderung von Werner Faymann nach einer Bankenabgabe mit einem für Österreich geschätzten Volumen von 500 Millionen €, die nicht nur die Frage der sozialen Gerechtigkeit aufwirft, sondern auch die Frage: Sollen die, die die Verursacher dieser Finanz- und Wirtschaftskrise sind – und zugleich natürlich auch deren Leidtragende –, nicht auch zur Kasse gebeten werden?
Bei der Finanztransaktionssteuer geht es natürlich darum, dass damit versucht wird, alles zu unternehmen, um die Spekulationen mit Aktien, mit Derivaten, mit Rohstoffen, mit Wechselkursen zu verteuern, was einen regulierenden Einfluss ausüben soll, aber natürlich auch eine Einnahmenquelle bedeuten kann. Bei der Bankenabgabe ist es so, dass da – vor allem, weil es eben zu dieser Verflechtung von traditionellem Bankgeschäft, aber auch Investmentbanking, spekulativem Bereich kommt – natürlich auch immer wieder eine Mitverantwortung zu erkennen ist, wobei ich sagen muss, dass die Wurzel des Problems nicht in Österreich liegt. Die Wurzel des Problems liegt natürlich in den Vereinigten Staaten und liegt natürlich bei jenen Kreisen in Europa, die jetzt die Lobby bilden, die versucht, das zu hintertreiben, wo man es nur hintertreiben kann.
Daher ist es wichtig, dass alles in diese Richtung unternommen wird. Es gibt auch ein Wirtschafts- und Finanznetzwerk der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Europa, wo Andi Schieder, der neuerdings Präsident dieses Netzwerkes ist, versucht, alles zu unternehmen, um zu koordinieren und zu beeinflussen, damit es zu dieser Transaktionssteuer und zu einer Finanzmarktregulierung kommt.
Da ist es natürlich auch wichtig, dass man bei diesen Finanzaufsichtsstrukturen über das am Anfang konzipierte bloße Empfehlen und Warnen hinausgehen kann, dass dabei auch die Perspektive sein muss, dass diese Aufsicht auch wirklich Einfluss ausüben kann, dass es zu einer Reform eben dieser Aufsicht kommt, damit es in diesen wesentlichen Bereichen, die die Banken, Versicherungen, aber auch die Wertpapierhändler betreffen, auch jenen entscheidenden Einfluss geben kann, gegen den sich Großbritannien und Deutschland in seiner Wirksamkeit bis jetzt immer wieder sperren, obwohl es natürlich heftige Diskussionen und Auseinandersetzungen in diesem Bereich der Europäischen Union und der Kommission gibt.
Was die Rolle der Rating-Agenturen betrifft, ist es auch wichtig, dass diese transparenter werden, dass es da mehr Konkurrenz gibt, dass ihre Abhängigkeit von Banken
und von privater Kapitalseite hinterfragt wird, weil das natürlich oft dazu geführt hat, dass es zu falschen Ratings gekommen ist, was mit ein Grund für Fehleinschätzungen war. Jetzt diskutiert man sogar, wie es möglich ist, dass man selbst damit Geld verdienen kann, dass man darauf wettet, dass Griechenland seine Krise nicht bewältigen wird.
Das sind also alles Elemente, die von großer Bedeutung sind, aber was man in diesem Zusammenhang kritisieren muss, ist – und es wird eben unsere Aufgabe sein, dem entgegenzuwirken –, dass in einem Papier der Europäischen Kommission aufgezählt wird, was alles schwierig ist und wie es möglicherweise nicht geht.
„Die Presse“ hat am 7. April dieses Jahres über dieses Papier berichtet. Da wird das Volumen bei der Transaktionssteuer bezweifelt, da wird dann nicht mehr von einer EU-Transaktionssteuer und einer Bankenabgabe gesprochen, da sagen sie, man soll sich vielleicht für das Zweitere, für die Bankenabgabe, entscheiden. Sie sagen, das ist grundsätzlich positiv, meinen aber zugleich, ob dann nicht doch der Standort gefährdet ist und ob die Banken nicht erst recht in riskante Geschäftsmodelle flüchten.
Also da sind jedenfalls noch Kräfte am Werk, gegen die man, glaube ich, alles unternehmen muss – auch zur Währungsspekulation beziehungsweise deren Regelungsversuchen äußern sie sich kritisch –, denn das kann dazu führen, dass es in der Bevölkerung natürlich auch zu einem wachsenden Misstrauen gegenüber der Europäischen Union kommt, indem sie sagt: Moment! Wodurch legitimiert sich eigentlich diese Europäische Union? Doch unter anderem auch dadurch, dass sie imstande ist, daran mitzuwirken, dass es einmal auf europäischer Seite Regelungen gibt – mit dem Anspruch, das dann auch global umzusetzen.
Wenn wir mehr Zustimmung für die Europäische Union erreichen wollen, dann ist es natürlich auch wichtig, dass wir in unserem Bemühen vorankommen – und das macht die Bundesregierung, das machen auch andere, aber nicht alle Regierungen –, eine Lobbying-Struktur, eine Gegenlobbying-Struktur aufzuziehen, damit man erreichen kann, dass man am Ende des Tages mit dieser Regulierung diesem Casinoverständnis entgegenwirken kann oder dem Bilden so großer Banken, dass man sie gar nicht zugrunde gehen lassen kann, auch wenn es vielleicht betriebswirtschaftlich berechtigt wäre, weil sie so groß sind.
Also die soziale Gerechtigkeit ist das Ziel, und auf diesem Weg ist es wichtig, dass es die Regulierung gibt, die neue Finanzmarktordnung, und dass wir diesen Weg weitergehen, weil dies für uns alle, für Europa, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die Unternehmerinnen und Unternehmer von größter Bedeutung ist. (Beifall bei der SPÖ.)
10.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich nun Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Bundeskanzler.
10.42
Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Staatssekretäre! Hochverehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte nahtlos an die Bemerkungen des Herrn Klubvorsitzenden anschließen. Die Europäische Union hat in der Vergangenheit zweifellos vieles geleistet, was auch die Skeptiker anerkennen müssten.
Die Europäische Union hat in friedenspolitischen Bereichen und Agenden Länder zusammengeführt, die unterschiedlicher nicht sein könnten, und alleine die regelmäßigen und guten Kontakte innerhalb der Europäischen Union sind, neben dem Regelwerk der Europäischen Union, ein Beweis für die friedenspolitische Bedeutung.
Auch die Märkte zu öffnen und die Liberalität der Märkte einzuleiten hat, ebenso wie die Erweiterung der Europäischen Union, für Exportländer wie Österreich, aber auch Deutschland oder andere Länder im eigenen Land vieles an Sicherheit und an Vorteilen gebracht, die nachrechenbar sind.
Gleichzeitig wissen wir, dass Liberalität und Offenheit von Märkten nicht ausreichen, um auch Wohlstand, sozialen Ausgleich und Rahmenbedingungen für Fairness und Gerechtigkeit zu schaffen. Niemand Geringerer als der heute schon erwähnte Professor Stiglitz hat vor Kurzem gesagt, dass wir die Märkte wieder besser regulieren müssen. Ich zitiere:
„Vor der Krise war ja viele Jahre Deregulierung in Mode [...]. Heute wissen wir, wie falsch das war. Regulierung spielt für eine gut funktionierende Wirtschaft eine ganz entscheidende Rolle, und damit sie wirklich effektiv ist, müssen wir sie global koordinieren.“
Er sagt aber gleichzeitig: „Aber man muss ja nicht gleich alles gemeinsam beschließen. Praktikabler ist es, wenn jedes Land erst einmal seine eigenen Regeln verabschiedet [...].“
Es geht also nicht an, sich zurückzulehnen und zu sagen, solange wir uns nicht weltweit in Umweltfragen, in Finanzmarktregulierungsfragen durchsetzen, können wir in der Europäischen Union gar nichts tun. Es geht nicht an, das als Ausrede zu verwenden, im eigenen Land nichts mehr zu machen, sondern es geht darum, zu wissen, dass Vorbildwirkung im eigenen Land, Vorbildwirkung in der Europäischen Union erst die Kraft bringt, auch internationale Regelwerke einzufordern.
Ganz gleich, ob zum Schutze der Umwelt und zur Verhinderung des Klimawandels, zur Reduktion von CO2 oder zur Schaffung von Kontrolle von Finanzmärkten, zum Verbot von Spekulation oder zur Schaffung von gerechten Zuständen: Überall ist ein Ausmaß an Möglichkeiten im eigenen Land vorhanden, auch wenn man weiß, dass man in der Europäischen Union stärker und mit internationalen Regelwerken noch stärker ist.
Wir dürfen nicht in einen Wettbewerb der Standorte geraten, in dem wir versuchen, die Kosten der Wirtschaftskrise auf Massensteuern aufzuteilen, die Haushalte gleichmäßig zu belasten und damit die Kaufkraft, ja auch den sozialen Ausgleich in Europa gefährden. Daher wird die Frage, wer letztendlich diese Rechnung in Höhe von 800 bis 1 000 Milliarden €, die für die Budgetkonsolidierung in Europa vorgesehen sind, bezahlt, eine ganz wesentliche sein. Es ist keine unwesentliche Frage, ob damit die Kaufkraft der Schwächsten oder der Durchschnittseinkommensbezieher so geschwächt wird, dass der soziale Ausgleich in Europa verloren geht und die Ungerechtigkeit die Menschen auch bedrückt, betrifft und – davon bin ich überzeugt – in vielen Bereichen auch aggressiv machen würde, weil es nicht einzusehen ist, dass durch Spekulation die einen rasch wieder auf die Beine kommen und die anderen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen und sich fragen, ob sie sich die Miete oder das Leben überhaupt leisten können, diese Krise ausbaden sollen. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher ist die Frage, wie gerecht es bei der Behebung der Schäden zugeht, genauso wichtig wie die Frage, wie zusätzliche und zukünftige Schäden verhindert werden können. An dieser ernsthaften Strategie der Europäischen Union, eine eigene Finanzmarktarchitektur aufzubauen, so etwas wie Regelwerke für soziale und wirtschaftliche Bedingungen auch in Europa zu finden, Kontrolle nicht einfach als Schild zu sehen, sondern mit all den notwendigen inhaltlichen Instrumenten und Maßnahmen auszustatten, an dieser Glaubwürdigkeit von Kontrolle, von Spekulationsverboten, von Regelwerken, daran wird die Europäischen Union und deren Entwicklung gemessen werden.
Ich weiß, wir sind weit entfernt von diesem Ziel. Ich weiß, dass viele Länder der Europäischen Union, vertreten durch ihre Regierungsverantwortlichen, mit denen ich ja nahezu monatlich die Gelegenheit habe, auch einen politischen Informationsaustausch
und Diskurs mitzugestalten, heute noch der Meinung sind, man soll hier zurückhaltender vorgehen, mit dem Hinweis darauf, dass wir in einem Standortwettbewerb – Europa etwa gegen asiatische Märkte – stehen. Aber gerade dieser Standortwettbewerb darf nicht dazu führen, dass wir uns an den geringsten Löhnen, an den geringsten Arbeitnehmerrechten und an der höchsten Armut orientieren. Wir wollen in Europa die Stärken des sozialen Europas, auch in Österreich die besonderen Stärken der Arbeitnehmerrechte nicht irgendeinem Standortwettbewerb opfern. (Beifall bei der SPÖ.)
Das höchste Ziel ist nicht der Selbstzweck des Standortwettbewerbs, sondern mithilfe dieser Leistungen der Forschung und Entwicklung, des Bildungssystems und des Wettbewerbs Wohlstand und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Daran wird der Erfolg zu messen sein. Standortwettbewerb ist kein Selbstzweck, sondern er hat ein Ziel, und dieses Ziel ist der Mensch im Mittelpunkt der Wirtschaft. – Das muss für die Leute spürbar sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Es sind längst nicht mehr nur sozialdemokratische Politiker oder Vertreter der Gewerkschaft, es sind längst Vertreter verschiedenster Gruppierungen und politischer Richtungen, die nicht mehr mit der Idee der schrankenlosen Deregulierung einverstanden sind, wo sich zum Schluss alles zum Guten wendet, sondern die das Märchen von: Je schrankenloser, umso besser wird es!, zurückweisen und sagen, diese Gier und diese Spekulation haben keinen Platz in der Entwicklung einer menschengerechten Gesellschaft.
Daher bin ich überzeugt davon, dass die Finanzmarktarchitektur viele Herausforderungen in Europa haben wird und dass es Rückschläge genauso wie Fortschritte geben wird. Es wird nicht so einfach sein, dass es in Überschriften dargestellt werden kann, weil die Gegensätze der Länder, die Gegensätze der Meinungen, die Gegensätze der Realitäten und der Interessen in der Europäischen Union stärker sind, als uns oft bewusst ist.
Geringste Gehälter in Ländern wie Rumänien oder Bulgarien, Schattenwirtschaft, hohe Arbeitslosigkeit, hohe Jugendarbeitslosigkeit, Budgetkonsolidierung, die in diesen Ländern oft eine radikale Kürzung der Kaufkraft oder eine Verschlechterung der hohen Qualität der Sozialleistungen zur Folge hat, werden uns – und davon bin ich überzeugt – vor starke Herausforderungen stellen.
Daher ist es umso wichtiger, dass wir in der Europäischen Union, aber auch in der Eurozone den Euro absichern, versuchen, dort gegenseitige Hilfe zu leisten, wo es um die Stabilität der Währung geht, und gleichzeitig Transparenz haben, wenn es um Unterlagen geht. Wenn man nämlich nicht einmal Transparenz hat, wenn jemand Unterlagen in der Europäischen Union abgibt, wenn nicht einmal bei den Daten so etwas wie Durchsicht, Transparenz und Korrektheit herrscht, wie soll man denn dann überhaupt kontrollieren können? (Abg. Dr. Königshofer: Goldmann Sachs!) – Ja, Goldman Sachs. – Daher ist hier auch die vorher verantwortliche griechische Regierung genauso zu nennen.
Wir schauen aber nach vorne und wollen, gerade wenn es um die Absicherung des Euros geht, klarstellen, dass wir auch eigene Finanzinstrumente in Europa aufbauen müssen, gemeinsam mit dem Währungsfonds, gemeinsam mit jenen, die Erfahrung haben. Es geht um die Schaffung von eigenen Rating-Agenturen, um eigene Bewertungen, Kontrollen und Eingriffe. Daran werden wir gemessen. Je glaubwürdiger wir das zustande bringen, umso mehr können wir das vorantreiben, was uns in Europa am wichtigsten ist, nämlich das Vertrauen der Bevölkerung in eine gemeinsame soziale, wirtschaftliche Entwicklung Europas. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Rednerinnen und Redner 5 Minuten beträgt.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.
10.52
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat das ja jetzt ausgeführt: Die wichtigste Herausforderung für uns und auch für die anderen EU-Staaten ist nach wie vor die Bewältigung der Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Sie alle wissen, dass dies die schwerste weltweite Wirtschaftskrise seit den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ist. Die Auswirkungen haben das Leben der Menschen massiv und schwer getroffen, und man erwartet sich jetzt völlig zu Recht von uns, dass wir entschlossen und auch schnell handeln.
Einen Beitrag zur Krisenbewältigung werden wir alle leisten müssen, aber vor allem diejenigen, die mitverantwortlich sind, dass diese Krise zustande gekommen ist, die diese Krise mit verursacht haben. Sie sollen einen gerechten Beitrag leisten. Da kann ich Ihnen, Herr Bundeskanzler, nur zustimmen.
Wir treten daher – es wurde schon erwähnt – in der EU sehr vehement dafür ein, dass es erstens eine EU-weite Bankenabgabe geben soll, dass es eine EU-weite Finanztransaktionssteuer geben soll, und dafür, dass endlich Schritte gesetzt werden, die Finanzmärkte zu regulieren und dadurch die Ursachen von künftigen Krisen zu verhindern. Während in allen EU-Ländern die Regierungen eigentlich noch damit beschäftigt sind, die Auswirkungen der Krise zu bekämpfen, wird auf den Finanzmärkten schon wieder sehr heftig spekuliert.
Was zeigt uns das? – Das zeigt uns ganz deutlich, dass die Finanzmärkte strenger reguliert werden müssen, damit wir eine Wiederholung der Finanzkrise – Sie wissen beziehungsweise haben sicherlich gelesen, dass Experten bereits vor einer neuen solchen Finanzkrise warnen – verhindern können. Hier ist rasches Handeln gefordert, rasches Handeln der Entscheidungsträger auf europäischer Ebene. Daher bin ich sehr froh, dass Bundeskanzler Faymann sich auch mit Nachdruck dafür einsetzt, dass Entscheidungen getroffen werden.
Sollte allerdings die EU uneins bleiben und auf Maßnahmen verzichten, dann glaube ich nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger das verstehen. Sie würden mit Recht die Frage nach der Sinnhaftigkeit der EU zu stellen beginnen, obwohl die Krise das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU an sich gestärkt hat.
Ich will nicht verhehlen, dass ich über die Studie, die die Europäische Kommission vor Kurzem zu innovativen Finanzierungsquellen präsentiert hat, wirklich enttäuscht bin, weil darin die Möglichkeit für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer gar nicht seriös untersucht worden ist. Da hat die Kommission aus meiner Sicht noch einen neuen Anlauf zu nehmen, denn der Auftrag sowohl des Europäischen Rates als auch des Europäischen Parlaments war eindeutig und klar. Ich halte auch die Schlussfolgerungen der Kommission – entweder Bankenabgabe oder Finanztransaktionssteuer – für nicht wirklich nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren! Die EU steht vor großen Herausforderungen und ist gerade im Begriff, eine Zukunftsstrategie – Sie kennen den Begriff „Europa 2020“ – zu beschließen. Da geht es aus unserer Sicht vor allem darum, eine Balance zwischen Wirtschaft und sozialer Sicherheit herstellen zu können, denn diese beiden Bereiche müssen gleichrangig sein, die Gleichrangigkeit dieser beiden Bereiche muss gesichert werden. Wir lehnen da eine schiefe Ebene absolut ab. (Beifall bei der SPÖ.)
Klar ist, meine Damen und Herren: Europa braucht Wachstum, aber Wachstum allein ist kein Ziel an sich, sondern ein Instrument zur Schaffung von Wohlstand und Beschäftigung. Die EU braucht in ihrer Zukunftsstrategie klare Ziele für mehr und bessere Jobs. Anders ausgedrückt: Wir brauchen mehr qualitätsvolle Arbeit und eine Verringerung der prekären Beschäftigungsverhältnisse, von denen übrigens immer Frauen besonders stark betroffen sind.
Ein Kernziel einer europäischen Zukunftsstrategie muss auch die Bekämpfung der Armut sein. Sie wissen, 2010 ist das Jahr der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Wenn man die EU betrachtet und sie mit anderen Ländern vergleicht, dann kann man sagen, hier gibt es Wohlstand, aber gerade deshalb müssen wir uns ganz genau anschauen und darauf hinweisen, dass ein großer Teil der europäischen Bevölkerung noch in Armut lebt. Bekämpfung der Armut muss als Kernziel in der EU definiert werden, damit wir ein soziales Europa auch tatsächlich errichten können. –Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
10.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Plassnik gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.57
Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! 15 Jahre ist Österreich jetzt Mitglied in der Europäischen Union – wir sind also ein „Teenager“ im europäischen Orchester –, und der Rückblick darf uns stolz machen, vor allem aber auch optimistisch für die Zukunft.
Die Österreicher und Österreicherinnen verstehen sehr genau, was die Europäischen Union gerade vor dem Hintergrund der Krise in Wirklichkeit leistet. Die Zustimmung steigt, das haben wir ja schon erfahren. Fast drei Viertel der Österreicher und Österreicherinnen sehen die Zukunft Österreichs in der Europäischen Union und nirgendwo anders. Europa schützt und Europa nützt. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, das war ja nicht immer ganz so klar für alle. Die EU-Mitgliedschaft hat Österreich gut getan, und zwar sowohl dem Standort wie auch den Menschen. Und wenn Sie, Herr Bundeskanzler, heute sagen, die Arbeitnehmerrechte dürfen in Europa nicht für irgendeinen Standortwettbewerb abgeschafft werden, so ist das vollkommen richtig, nur: Das verlangt auch niemand – nicht in diesem Haus und nicht in Europa.
Europa schützt, Europa nützt. Eine Zahl, die in diesem Zusammenhang vielleicht ganz interessant ist: Wir zahlen heute für die Zinsen bei Bundesanleihen, also die Staatsschulden, um die Hälfte weniger als beim Beitritt. Zum Vergleich: 1995 waren es 6,48 Prozent, heute sind es 3,28 Prozent. Das ist wichtig, das schafft auch für uns Gestaltungsraum.
Die Hauptziele der soeben angenommenen Strategie „EU 2020“ sind sehr ambitioniert. Sie bieten uns aber auch einen Kompass bei der Navigation aus der Krise. In Österreich müssen wir bei der Umsetzung die Lernchancen nützen, wir müssen aber auch aufpassen, dass wir Fehler vermeiden. Wir dürfen nicht diejenigen zusätzlich belasten, die den Ausweg aus der Krise überhaupt erst schaffen müssen: Betriebe im Mittelstand und Industrie. Sie schaffen und sie sichern Arbeitsplätze und Wachstum. (Beifall bei der ÖVP.)
Österreich hat ein Problem auf der Ausgabenseite, nicht auf der Einnahmenseite. Wir brauchen nicht mehr Steuern, sondern weniger Ausgaben. Wir müssen mehr sparen, wir brauchen mehr Strukturreformen. Lernen wir – auch als Land – aus der Krise! Schauen wir, welche Länder jetzt besser dastehen! – Es sind diejenigen, die wie Öster-
reich eine hohe Industriequote haben, die in der Sachgütererzeugung vorne liegen; Deutschland mit 23 Prozent, Finnland mit 22,4 Prozent, die Tschechen mit 24 Prozent, Österreich mit 20,2 Prozent. Im Vergleich dazu gibt es Länder wie Griechenland, Spanien, Frankreich und Großbritannien mit einer Industriequote von 11 bis 14,6 Prozent. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Meine Damen und Herren, nehmen wir die Krise zum Anlass für eine kluge Wachstums- und Standortpolitik, denn für die Überwindung der Krise brauchen wir die klugen Köpfe und die fleißigen Hände aller Österreicher.
Es wird davon gesprochen, dass die Verursacher der Krise zur Kasse gebeten werden sollen. – Woran denkt man da eigentlich, wenn es um Österreich geht? Sind das die österreichischen Konsumenten, Arbeitnehmer, Bauern, Betriebe, Unternehmen? – Nein, meine Damen und Herren, die Verursacher der Krise findet man überhaupt nicht in Österreich! Wir brauchen also weiterhin ein mutiges gemeinsames Vorgehen sowohl auf europäischer Ebene als auch auf Ebene der G 192, der internationalen Gemeinschaft des globalen Systems. Wir sollten durchaus selbstbewusst und entschlossen in die Zukunft gehen.
Ich darf kurz aus der Rede zitieren, die EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy bei der ÖVP-Klubklausur vor Kurzem gehalten hat:
Der Aufschwung ist immer noch ein sehr zartes Pflänzchen. Wir brauchen mehr Wachstum, wir brauchen mehr Beschäftigung. Ohne entsprechende wirtschaftliche Kraft können wir in der Welt unsere Interessen und auch unsere Werte nicht verteidigen. Unser europäisches Lebensmodell steht auf dem Spiel. Das rasche Wachstum der anderen bedeutet, dass Europa etwas ändern und Reformen auch umsetzen muss. – Zitatende.
Ein Blick noch auf die Wirtschaftsdaten in der Welt; auch sehr wichtig für Österreich. Die Prognose des IMF für das Wachstum 2010: Weltwirtschaft 4 Prozent, Europa 0,8 Prozent, Österreich 1,3 Prozent.
Meine Damen und Herren, nützen wir die Wachstumschancen dort, wo sie realistischerweise auch sind! Da schaut es für Österreich aber nicht ganz so gut aus, denn in jene 58 Länder, die ein Wachstum von mehr als 4 Prozent zu erwarten haben, gehen nur 4 Prozent unserer Gesamtexporte. Diesbezüglich werden wir uns noch anstrengen müssen, aber wir haben keinen Grund, verzagt zu sein. Wir brauchen mehr Mut zu Europa, und zwar als selbstbewusste Teilhaber, nicht als Zuschauer. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.03
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Strache. – Bitte.
11.03
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Werte Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Europastunde kann nicht wirklich darüber hinwegtäuschen, Herr Kollege Cap, dass man den Eindruck hat, dass diese Bundesregierung in den letzten Jahren eher Lobbyismus für Großbanken betrieben und gelebt hat – selbst wenn Sie versuchen, anderes darzustellen. In vielen Bereichen hat man den Eindruck, Sie hängen am Gängelband der österreichischen Bankdirektoren; ich werde heute noch darauf zu sprechen kommen, warum das so ist.
Wenn man dieses Thema beleuchtet – die Pläne, wie Sie das umsetzen wollen, haben Sie heute nicht wirklich konkret dargelegt –, dann muss man schon eines festhalten: dass es natürlich sehr schwierig ist, die Akteure auf den Finanzmärkten in ein Regelwerk zu binden, aber dieses Regelwerk muss uns gelingen. Wir haben in der Vergangenheit erlebt, dass alle möglichen Regulierungen umgangen wurden durch undurch-
sichtige Finanzprodukte. Wir haben erleben müssen, dass sich – anders, als Frau Kollegin Plassnik festgehalten hat – die Schuldigen dieser Finanzmarktkrise nicht ausschließlich im Ausland oder in Amerika befinden. Natürlich haben unsere Banken mitspekuliert, mitgespielt. Unsere österreichischen Banken haben auch Verantwortung für Spekulationen zu tragen, die sie selbst im Sinne einer Casino-Mentalität gelebt haben, indem sie in Osteuropa 300 Milliarden € an Krediten vergeben haben – ohne Besicherung. Gleichzeitig erleben wir, dass die Basel-II-Kriterien, die in Kraft gesetzt worden sind, heute unsere kleineren und mittleren Unternehmen umbringen. Sie bringen unsere kleineren und mittleren Unternehmen heute in die Krise, weil sich die Kreditklemme aus der Vergangenheit aufgrund dieser Bankensystemkrise, in der wir uns befinden, zuspitzt.
Wenn Sie, Herr Bundeskanzler, davon sprechen, dass wir Regulierung brauchen, dann sage ich, ja. Aber wo waren Sie, Herr Bundeskanzler Werner Faymann, mit Ihrer Sozialdemokratischen Partei, als man mit einem Hurra-Geschrei dieser Europäischen Union beigetreten ist, wo genau dieser Deregulierungswahnsinn Verankerung gefunden hat, der uns dorthin geführt hat, wo wir uns heute befinden? (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Jury und Linder.) Wo waren Sie damals? Damals habe ich Ihre Wortspenden zu diesen Fragen vermisst.
Apropos Vertrauen zur Bankenwelt, auch in Österreich. – Wenn ich mir die Bank Austria zum Beispiel ansehe, wenn ich bedenke, dass im Jahr 2009 der Bürgermeister von Wien, nämlich Michael Häupl, seine Stadträtin Brauner angewiesen hat, dass die Kundendaten der Bank Austria – 1,8 Millionen Kundendaten – nach Verona transferiert werden, wenn ich bedenke, dass diese Daten ausgelagert worden sind aus Österreich und wir daher heute das österreichische Bankwesengesetz gar nicht mehr sicherstellen können, schon gar nicht das österreichische Bankgeheimnis für 1,8 Millionen Kunden der Bank Austria sichern und wahren können, dann, muss ich sagen, haben der Herr Bürgermeister von Wien und auch die Sozialdemokraten in dieser Frage unverantwortlich gehandelt, indem sie das zugelassen haben. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Jury und Linder.) – So viel zum Thema Vertrauen.
Vor allem die Aufsichtsbehörden tun sich besonders schwer, ihrer Aufgabe nachzukommen, und zwar speziell in Österreich, wenn wir an die Finanzmarktaufsicht, wenn wir an die Oesterreichische Nationalbank denken. Dazu fallen einem natürlich viele Stichworte ein: BAWAG, Hypo Alpe-Adria, Kommunalkredit, die Volksbank, die 1,1 Milliarden Verlust im Jahr 2009 geschrieben hat und der im Folgejahr weitere 863 Millionen Verlust drohen, bis hin zur Raiffeisen-Gruppe. Wo war denn da die Finanzmarktaufsicht? Wo war sie? Sie hat doch in all diesen Bereichen versagt, sie ist gescheitert. Und was haben Sie (in Richtung SPÖ) bis dato verändert in diesem Bereich der nationalen Kontrolle? – Nichts!
Vergeblich sucht man nach Lösungsansätzen für das wahre Problem – und natürlich ist das ein Problem –: Too big to fail! Das ist das Problem: zu große Banken, zu große Konzerne, die sich entwickelt haben und die natürlich letztlich auch unser Land mit in den Abgrund reißen, ja quasi in Geiselhaft nehmen. Bei jeder privaten Firma, bei jedem privaten Unternehmen, das in Konkurs geht, springt der Staat nicht ein, aber bei diesen großen Banken und Konzernen wird unsere Gesellschaft heute in Geiselhaft genommen.
Dort müssen wir ansetzen, aber auch dort haben Sie (wieder in Richtung SPÖ) in Österreich versagt, da brauchen Sie gar nicht in die Europäische Union zu schauen. Wo haben Sie denn die Banken gesetzlich dazu aufgefordert und genötigt, wieder auf ihr Kerngeschäft zurückzukehren, wenn sie Staatshilfe und Steuergeld kassieren wollen, was Sie ja ermöglicht haben? Genau das wäre notwendig gewesen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Jury und Linder.)
Wo sind die Konsequenzen seitens der österreichischen Bundesregierung für die Banken, die selbst aufgrund ihrer Casino-Mentalität Gelder verzockt und verspekuliert haben und dann nach staatlicher Hilfe gerufen haben? Selbstverständlich hilft man gerne, aber welche Konsequenzen sind daraus gezogen worden vonseiten der Bundesregierung? – Der Rechnungshof darf die Banken noch immer nicht überprüfen, darf noch immer nicht die Bilanzen überprüfen, ob diese korrekt sind, obwohl den Banken Milliarden an Steuergeldern als Staatshilfe zugeflossen sind. Die Manager bei den österreichischen Banken sind bis heute nicht zur Verantwortung gezogen worden. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Bis heute gibt es Manager mit 3 Millionen, 4 Millionen € Jahresgage, und wir haben nichts dergleichen erleben können, dass Sie gesetzliche Verbesserungen bezüglich etwaiger Kontrollen getroffen hätten. – Das ist nicht vertrauensbildend, Sie haben das Vertrauen dieses Landes in Sie absolut verspielt. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Jury und Linder.)
11.09
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
11.09
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Herren auf der Regierungsbank! Bevor wir zu den wirklich wichtigen Dingen kommen eine kurze Bemerkung zu meinem Vorredner. Es ist gut, wenn Sie noch öfter von der Hypo reden, denn ich darf kurz daran erinnern, wer mit den Verantwortlichen für diesen Hypo-Skandal fusioniert hat: Das ist niemand anderer als Ihre FPÖ gewesen! Sie sind der Vorsitzende der Hypo-FPÖ – bleiben Sie bei der Linie, ich gratuliere! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Offensichtlich waren Sie nicht ausgeschlafen genug, um darauf zu achten.
Sie müssen jetzt schauen, wie Sie damit zurande kommen. Immer, wenn Sie irgendwo Verantwortung übernehmen – das kommt hoffentlich nicht mehr allzu oft vor –, sind Sie in der Lage, ein ganzes Bundesland in den Graben zu fahren. Reden Sie bitte nicht über Griechenland!
Aber nun zu den wesentlichen Dingen. Aktuelle Europastunde – eine ganz wichtige Sache. Wir setzen uns jetzt mit einem Thema auseinander, aber durchaus auch mit der Sozialdemokratie, die dieses Thema, Finanzmarktarchitektur und soziale Gerechtigkeit, eingebracht hat. – Ja, es gibt auch da Zusammenhänge, aber reden wir einmal über die großen Ziele: ein sozial gerechtes Europa, ja, aber auch ein wirtschaftlich vernünftiges Europa und vor allem – aber das thematisiert hier herinnen von allen Parteien kaum jemand mehr; was nicht gut ist; das entdeckt man nur mehr auf den Plakaten, mit denen Sie die Landschaft verstellen – ein ökologisch nachhaltiges Europa (Beifall bei den Grünen), denn ohne die Verfolgung dieses Ziels wird alles andere auf mittlere Frist die Hälfte und langfristig gar nichts wert sein.
So etwas ist aber möglich. Ein Europa der wirtschaftlichen Vernunft ist möglich. Ein Europa der sozialen Gerechtigkeit ist möglich, und ein Europa der ökologischen Nachhaltigkeit ist erst recht möglich, aber nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll und – und das ist das Wichtigste – notwendig. Deshalb appelliere ich schon an die Fraktion, die dieses Thema gewählt hat, und auch an andere – aber das ist eher hoffnungslos, daher gerade an die Sozialdemokratie –: Lassen Sie sich nicht ständig von kleinformatigen Kampagnen das Rückgrat verbiegen! Dann können wir auch weiterreden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ja, diese Wirtschaftskrise ist durch eine Finanzkrise verursacht worden. Man kann jetzt noch viel diskutieren und auf dieser Ebene spekulieren, was genau da die Ursachen
waren und was sozusagen nur Folgewirkungen sind, aber eines ist klar: In der Stunde der Krise hätten wir schon längst mehr Europa als weniger gebraucht, dann hätten nämlich die Institutionen der Aufsicht anders einschreiten können. Das gibt es bis heute nicht, das ist der Punkt, und darauf werden wir gleich zu sprechen kommen. Das gibt es bis heute nicht! All das, was wir hier diskutieren und Sie anregen, wird auf europäischer Ebene schon wieder zu Grabe getragen; das aber nicht von der bösen EU-Kommission, die würde ja etwas vorschlagen, sondern von den nationalen Mitgliedstaaten, die alles unterwandern, weil irgendwelche Provinzfürsten, die sich als Regierungschefs ausgeben, das unterlaufen. Das ist so wie mit den Landeshauptleuten, die Sie (in Richtung Bundeskanzler Faymann) immer wieder torpedieren in Ihren Bemühungen, so Sie welche haben; vorsichtshalber. Das ist genau das Gleiche.
Deshalb ist sozusagen in allen Bewusstseinskategorien dafür zu werben, dass es in bestimmten Fragen, vor allem in dieser, darum geht – und daher, Herr Bundeskanzler, muss man halt auch einmal auftreten für mehr Europa und nicht für weniger Europa –, wie in Zukunft verhindert werden kann, was jetzt so beklagt wird. – Natürlich nur durch eine Finanzmarktaufsicht, die dem gewachsen ist – und das war jetzt Ihr Thema –, was da geschieht.
Wenn es also so ist – dem stimme ich ja zu –, dass internationale Konzerne, aber mehr noch Finanzinstitutionen hier zu Werke gehen und in einer relativ unregulierten Marktwirtschaft – gerichtet an die ÖVP; es ist ja noch nicht so lange her, dass Sie unter Schwarz-Blau dem auch immer das Wort geredet haben; Sie haben sogar einen Finanzminister hervorgebracht, der uns täglich mit diesem neoliberalen Kauderwelsch belästigt hat, der aber selbst alles zur Seite geräumt hat; das war Ihr Minister, aber das hat ja international akkordierten Charakter gehabt – mit dafür verantwortlich sind, dass wir dort gelandet sind, wo wir gelandet sind, dann bräuchten wir heute Institutionen, die durchgreifen können, gerade weil die Akteure, die reguliert gehören, selbst international agieren. Das muss jedem einleuchten – selbst der FPÖ; Sie sollten nicht immer so nationalistisch herumkeppeln –, anders funktioniert das nicht, was Sie da verlangen.
Deshalb ist das das Gebot der Stunde. Man muss sich mutig hinstellen und diese Sache auch erzählen – und dann auch durchhalten, wenn es darauf ankommt.
Was ist geschehen? – Michel Barnier, der zuständige Binnenmarkt-Kommissar, der sich natürlich auch zu Recht seine Sorgen macht, hat genau das beschrieben: dass das alles schon wieder untergraben wird. Deshalb sind die Ansätze, wie wir zu diesem sozial gerechteren und vernünftigeren, ökologisch nachhaltigeren Europa kommen, vollkommen klar. Das braucht ökologische Investitionen, soziale Investitionen, begleitet von einer wirtschaftlichen Vernunft, die nicht nur auf Schulden setzt. Das ist vollkommen klar, und darauf könnten wir uns auch verständigen. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Deshalb fordere ich die ÖVP auf, nicht immer auf dem sozialen Auge blind zu sein, und die SPÖ, auch einmal das ökologische Auge aufzumachen – so sie eines haben. (Beifall bei den Grünen.)
11.15
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.
11.15
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Thema dieser Aktuellen Europastunde, gewählt von der SPÖ: „Die Krise überwinden – mit sozialer Gerechtigkeit und einer neuen Finanzmarktarchitektur“. – Herr Kollege Cap, wenn man das auf der Zunge zergehen lässt, dann merkt man: Sie haben in den letzten Monaten wahrscheinlich einiges verdrängt.
Ich höre immer Aussagen, auch vonseiten der SPÖ, wie: Die Krise ist überwunden! Es geht schon wieder bergauf! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Krise befindet sich gerade einmal auf ihrem Höhepunkt. Die Auswirkungen werden wir in den nächsten Monaten zu spüren bekommen. Die Realwirtschaft, die kleine mittelständische Wirtschaft, die kaum mehr Aufträge in ihren Büchern zu verzeichnen hat, das sind die Leidtragenden der Wirtschafts- und Bankenkrise. Die sind jetzt bedroht, denen müssen wir unter die Arme greifen, die müssen wir jetzt in den Fokus unserer wirtschaftspolitischen Betrachtung rücken. (Beifall beim BZÖ.)
Gehen Sie nicht davon aus, dass die Krise bereits überwunden ist! Wir sind vielleicht in einem Wellental, es geht vielleicht kurz bergauf, aber es ist ein Weh. Wir gehen in den nächsten Jahren wieder in eine sehr schwierige Konsolidierungsphase. Es wird für die Staaten eine große Herausforderung sein, diese Wirtschaftskrise abzuwenden und zu finanzieren.
Was ist denn sozial, meine sehr geehrten Damen und Herren? Was ist denn soziale Gerechtigkeit an der Bewältigung dieser Krise? Das frage ich mich schon die ganze Zeit. Ist das sozial, Herr Kollege Cap, dass Sie jetzt Tag für Tag über neue Steuern und höhere Steuern nachdenken? Wer wird denn diese Finanz- und Wirtschaftskrise begleichen und bezahlen? – Der Steuerzahler wird das machen, der Mittelstand wird das machen, nicht die Bankmanager und nicht die Banken werden es machen. (Beifall beim BZÖ.)
Herr Bundeskanzler Faymann, das ist doch ein Irrglaube, dem Sie jetzt nachjagen, dass Sie mit einer Bankensteuer tatsächlich die Banken treffen. Sie treffen in erster Linie die Bankkunden, und Sie treffen damit wieder die Steuerzahler. Denn was werden die Banken machen? – Es hat noch nie in der Wirtschaftsgeschichte Österreichs verhindert werden können, dass man eine Steuer auf die Kunden überwälzt. (Abg. Dr. Cap: Was schlagen Sie vor?) Die Leidtragenden werden die Bankkunden sein – mit höheren Risikoaufschlägen, mit höheren Zinsen und höheren Bearbeitungsgebühren. Das ist die Praxis, das ist die Realität, auch wenn die Bankmanager für diese Bankenkrise zur Verantwortung zu ziehen wären. (Beifall beim BZÖ.)
Von welcher Regulierung der Finanzmärkte, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Cap, Herr Bundeskanzler, sprechen Sie denn? Welche Regulierung ist das, von der Sie hier sprechen? Es findet doch keine Regulierung statt!
Seit September 2008 wissen wir, dass wir eine Banken- und Finanzmarktkrise haben. Es konnte damals nicht schnell genug gehen, den Banken unter die Arme zu greifen. Wir haben 100 Milliarden € an Steuermitteln dafür aufgewendet, die Einlagen zu sichern, den Kapitalmarkt abzusichern und die Banken zu stützen. Das war in wenigen Wochen möglich. Seit eineinhalb Jahren aber warten wir auf die Bankenregulierung, die in Österreich nicht abgeschlossen werden kann, nicht klappt, und auf europäischer Ebene gibt es schon überhaupt keine Maßnahmen in diese Richtung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, regulieren Sie nicht die mittelständische Wirtschaft und nicht die Kleinbetriebe, sondern regulieren Sie endlich einmal die Banken, dass sie zur Verantwortung gezogen werden, die Bücher offenlegen! Lassen Sie auch einmal den Rechnungshof in die Banken hineinschauen, damit hier einmal für Ordnung gesorgt werden kann! (Beifall beim BZÖ.)
Das verstehen die Menschen mittlerweile nicht mehr. Niemand kann verstehen, dass alles in unserem Land, in der Europäischen Union überreguliert wird und die Banken tun und lassen können, was sie wollen. Wir erfahren doch tagtäglich aus Medienberichten, dass die Banken schon wieder auf internationalen Kapitalmärkten herumagieren, spekulieren und teilweise unsere Einlagen aufs Spiel setzen. Überlegen Sie sich doch einmal, was der Ursprungsgedanke der Volksbanken und der Raiffeisenbanken vor
140 Jahren war! Vom Bauernstand heraus sind die Raiffeisenbanken gebildet worden, die Volksbanken von Handel und Gewerbe heraus, um Kapital aufzubringen für Investitionen, für Kredite. Das war der Ursprungsgedanke der Protagonisten, die diese Banken gegründet haben. – Wie weit sind sie heute entfernt von der eigentlichen Aufgabe, die man ihnen anvertraut hat?!
Heute gehen sie mit dem Geld auf die internationalen Finanzmärkte und spekulieren dort mit allem, was gut und teuer ist. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden, und zwar baldigst! Da hat die Politik auf europäischer Ebene völlig versagt und bis heute keine effizienten Maßnahmen gesetzt. (Beifall beim BZÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bundeskanzler – nichts als leere Phrasen, keine Ergebnisse! Außer Spesen nichts gewesen in den letzten Monaten und Jahren. Die Steuerzahler sind jene, die jetzt die Suppe auslöffeln dürfen, die aber nichts dafür können, dass die Banken hier so umtriebig gewesen sind. Da passt gut der Spruch: Die Banken sind zuerst leichtsinnig, dann übermütig und am Ende gefährlich!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sorgen wir, uns diesen Ausspruch vor Augen haltend, dafür, dass diese Bankenzusammenschlüsse nicht in die Realität umgesetzt werden, da sonst die Banken die Regierungen vor sich her treiben und die Regierungen kontrollieren. Umgekehrt muss es sein: Die Regierungen sollen die Banken in die Pflicht nehmen und die Banken regulieren, damit diese endlich ihre Aufgabe erfüllen und nicht das Geld der Steuerzahler und der Bankkunden verspekulieren! (Beifall beim BZÖ.)
11.21
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
11.21
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Die Herren Staatssekretäre! Der Vorredner, Herr Buchner (Rufe: Bucher!), hat sich über die Nichtregulierung der Finanzmärkte in der EU aufgeregt. Ich frage Sie: Warum haben Sie sich nicht über die Hypo Alpe-Adria aufgeregt? Da gäbe es viel zu tun, und da muss der Steuerzahler, die Steuerzahlerin, muss ganz Österreich ganz schön in die Tasche greifen. Auch das sei hier gesagt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Die Frau Schaunig im Hypo-Aufsichtsrat!)
Der Herr Bundeskanzler hat beim EU-Rat immer wieder darauf hingewiesen – jeder kann nachverfolgen, dass Österreich eine mahnende Stimme war und immer darauf hingewiesen hat –, wie wichtig eine Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene ist, damit jene zur Kasse gebeten werden, die für diese Finanzkrise hauptsächlich verantwortlich sind. Es ist Österreich, es ist die österreichische Bundesregierung, allen voran der österreichische Bundeskanzler, die genau diese Regulierungen einmahnen.
Aber, sehr geehrte Damen und Herren, Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit, sozialer Zusammenhalt sind ohne Gleichstellungspolitik nicht machbar, ja nicht denkbar. Da haben wir in der Europäischen Union nicht nur viel zu tun, sondern da ist auch schon viel getan worden. Im EU-Primärvertrag gibt es Passagen, Artikel, die diese Gleichstellung nicht nur verankern und damit auch einklagbar machen, sondern die auch immer wieder entsprechende Zielvorgaben formuliert haben.
Wenn jetzt von der EU-Kommission, vom Europäischen Rat die Strategie 2020 diskutiert und auch beschlossen wird, sollten nicht einige auf die Idee kommen, den Abschwung dazu zu nutzen, gerade diese Gleichstellungspolitik zu untergraben. Wir wissen nämlich alle, Investitionen in die Gleichstellung der Geschlechter – und da geht es um Diskriminierungen von Frauen, und das sind nun einmal mehr als 50 Prozent – sind gute Investitionen, sind Investitionen in die Zukunft, erhöhen das BIP und die Beschäftigung.
Da gibt es konkrete Maßnahmen, die die EU-Kommission vorgeschlagen hat, Viviane Reding an vorderster Front, und auch Barroso hat sich dem angeschlossen. Es gibt die EU-Charta für die Frauen, wo entsprechend formuliert und festgelegt wird, was wichtig ist, um genau dieses Politikfeld voranzutreiben. Es geht um die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, es gilt, Zielvorstellungen zu formulieren, dass Frauen entsprechende Arbeitsplätze bekommen, und zwar nicht nur in Niedrigstlohngruppen, sondern die europäischen Sozialpartner haben auch dafür zu sorgen, dass Arbeit anders bewertet wird – das ist das eine –, und dass andererseits Frauen auch in Entscheidungsgremien die entsprechenden Positionen haben. (Abg. Kickl: Bundespräsidentin zum Beispiel!)
Ich nenne jetzt nur ein Beispiel: 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten – Norwegen ist zwar nicht Mitglied der Europäischen Union, ist da aber ein gutes Beispiel. Schweden hat mit seinem Bekenntnis zur Gleichstellungspolitik schon im Jahr 1991 einen wichtigen Schritt gesetzt, nämlich dass auch die Männer entsprechend einbezogen werden in dieses Politikfeld. Es nützt uns allen: Es nützt den Männern und den Frauen, wenn wir da einen Gang zulegen. Diesbezüglich haben wir in Österreich auch einiges zu tun. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Bundespräsidentin! Das ist auch eine Möglichkeit, oder?)
Auf allen Ebenen, nicht nur auf der höchsten! Wenn ich mir anschaue, sehr geehrter Herr Abgeordneter Kickl, wie dünn gesät in Ihren Reihen die Frauen sind, muss ich sagen: Machen Sie einen Frauenförderplan! Wir helfen Ihnen gerne dabei. Frau Belakowitsch ist sicher froh, wenn sie mehrere Kolleginnen hat – nicht nur zwei Banknachbarn, sondern vielleicht auch ein paar Banknachbarinnen in ihrer Nähe sitzen. (Abg. Kickl: Gehen Sie her und machen Sie am Sonntag das Kreuzerl bei der Frau Rosenkranz! – Abg. Strache: Wählen Sie Frau Rosenkranz!)
Was auch noch wichtig ist, um Chancengleichheit, Gleichberechtigung zu gewährleisten, das sind natürlich die Rahmenbedingungen. Die Barcelona-Ziele haben uns geholfen, aber wir werden die Elternkarenz ausbauen müssen. Das, was wir hier im letzten Jahr mit dem einkommensabhängigen Karenzgeld geschaffen haben, haben schon verhältnismäßig viele Männer in Anspruch genommen. Elternkarenz ist wichtig, das heißt, Männer und Frauen sollen sich der Kindererziehung widmen. Das fördert die Frauen und die Männer am Arbeitsplatz, denn dadurch fällt nicht nur die Frau eventuell eine gewisse Zeit aus dem Arbeitsprozess heraus, sondern es kümmern sich beide Geschlechter um ihren Nachwuchs. Außerdem ist auch die Geburtenrate höher, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen stimmen. (Abg. Strache: Sie wählen also am Sonntag Frau Rosenkranz? – Sehr gut!)
Ich hätte noch viel zu sagen in Bezug auf Gleichberechtigung, und Sie, geehrte Herren, sind eingeladen, mit uns mitzutun. Mehr Gleichberechtigung bedeutet Investitionen in die Zukunft, Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerb. Helfen Sie dabei! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.27
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.
11.27
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! (Der Redner hat versucht, die Höhe des Rednerpults zu verstellen; dabei ist es auf der niedrigsten Position eingerastet und lässt sich nun nicht mehr höher stellen.) – Das ist für kleinere Personen gedacht, es lässt sich nicht mehr höher einstellen. (Heiterkeit.)
Wir erleben derzeit die größte Rezession seit 1930, und alle Berichte über den Betrugsskandal um die Goldman Sachs Group, die windige Finanzprodukte an gutgläubige Kunden verkauft hat, zeigen mehr denn je, wie wichtig eine neue Finanzmarktstruktur ist, um ein gesundes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum in Europa zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, die jüngsten IWF-Prognosen für das Wirtschaftswachstum im Jahr 2010 lauten, dass China über 10 Prozent wächst, Indien über 7,7 Prozent, die USA um 2,7 Prozent und die Europäische Union nur um 1 Prozent. Hier braucht man keine großen Interpretationen über diese wirtschaftlichen Zahlen, Faktum ist: Europa verliert etwas von seiner starken Position. Mit nur 7 Prozent der Weltbevölkerung generieren wir 22 Prozent des Weltreichtums. Im Vergleich zu den USA mit 21 Prozent und China mit 11,5 Prozent sind wir eigentlich die größte Handelsmacht der Welt.
Europa steht in der Welt für politische Stabilität, für Sicherheit, für ein ausgeprägtes soziales System, für Umweltbewusstsein und Lebensqualität. Aber 1 Prozent Wachstum ist nicht genug, um den sozialen, wirtschaftlichen und umweltgerechten Standard auch für die Zukunft zu sichern. Deshalb ist es wichtig, dass wir über Reformen diskutieren und versuchen, Europa mit zu gestalten, dass wir über eine gerechte Lastenverteilung nach dieser globalen Krise diskutieren, damit Europa in die richtige Richtung geht.
Beispielsweise ist eine europaweite Bankenabgabe, deren Einführung auch von Österreich angedacht ist, ein wichtiger und richtiger Schritt, den wir gehen müssen, um den Wohlstand entsprechend sichern zu können. Wir brauchen ein grenzüberschreitendes Krisenmanagement, wir brauchen eine EU-weite politische Koordination, und wir dürfen den Blick nicht nur auf den Finanzmarkt fokussieren, meine Damen und Herren, sondern müssen insbesondere auch die sozialen Bereiche und auch die Beschäftigungsbereiche im Auge behalten.
Wir müssen den Menschen Arbeit geben, Einkommen sichern, Wertschöpfung sichern. Auch die EU-Strategie 2020 sollte in diese Richtung gehen.
Eine weitere Verbesserung der Forschung und Entwicklung ist notwendig. Ich verweise auch auf die Klimaziele, in deren Rahmen wir die erneuerbaren Energieträger forcieren, heimische Potenziale mit neuen Technologien nutzen, Arbeit schaffen, die Umwelt schützen und somit auch Europa wieder die richtige Stellung verschaffen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, eines muss uns klar sein: Wer mehr Europa will, muss ideell und finanziell mehr für Europa tun. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Jarolim.)
11.30
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weinzinger. – Bitte.
11.30
Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Wer hat denn das zertrümmert? (Die Höhe des Rednerpults lässt sich nicht mehr verstellen.) Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! (Abg. Dr. Jarolim: Hat er es jetzt kaputt gemacht?) Ich habe Gott sei Dank eine laute Stimme, daher wird es auch gehen, wenn das Mikrophon weiter unten ist.
Meine Damen und Herren! Das Thema, über das wir jetzt diskutieren, wollen wir uns wieder in Erinnerung rufen: Aktuelle Europastunde. Und mit Europa, nehme ich an, meinen wir die geliebte EU. Und dann kommt der schöne Satz: „Die Krise überwinden – mit sozialer Gerechtigkeit und einer neuen Finanzmarktarchitektur“.
Meine Damen und Herren! Vielleicht haben Sie das Thema nicht genau überdacht. Ist Ihnen nicht bewusst, dass die EU an sich einer der Hauptgründe für unsere Finanz- und Wirtschaftskrise ist? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Gaßner: Hö!)
Ja, ich weiß schon, dass Sie das alles als absurd ansehen, wie ich jetzt gehört habe. Aber wer hat denn in der EU tatsächlich das Sagen? Haben Sie sich noch nie überlegt, dass dort internationale, globale Konzerne, denen das soziale Gewissen völlig wurscht ist,
das Sagen haben? Haben Sie nicht die ganze Zeit und auch jetzt davon gesprochen, dass da internationale Banken, die ebenfalls kein sehr hohes soziales Gewissen zu haben scheinen, in einer Art und Weise mitwirken, die schon bedenklich ist? (Abg. Krainer: Sie haben schon recht! Wenn mehr Leute die SPÖ wählen würden, hätten wir europaweit weniger Probleme!)
Da haben wir die Lehman Brothers, die ja inzwischen eingegangen sind; die haben ja in verschiedenen Bereichen mitgewirkt. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Jetzt wird dann irgendwer sagen, vermutlich auch in der Hypo Alpe-Adria, die jetzt auf einmal der FPÖ gehört. Ich bin ja sehr glücklich darüber, dass wir jetzt auf einmal eine Bank haben.
Oder Goldman Sachs hat ja, wenn mich nicht alles täuscht, auch irgendetwas mit Griechenland zu tun gehabt. War da nicht irgendetwas? – Da stecken sie drinnen, und die haben ihre Lobbyisten. Und wir akzeptieren diesen Lobbyismus, wir nehmen das zur Kenntnis, anstatt diese EU, wenn wir sie schon haben, so umzukrempeln, dass sie sich nicht am Gängelband von irgendwelchen Lobbyisten, irgendwelchen internationalen, globalen Konzernen und riesigen Bankinstituten befindet, die man ja gar nicht mehr kontrollieren kann. Dort müssen wir hin!
Und wie können wir dort hin? – Wenn wir uns endlich einmal klar werden darüber, was wir mit dieser EU eigentlich wollen. Ist es jetzt ein Bundesstaat, the United States of Europe wie the United States of America (Ui-Rufe – Abg. Grosz: A very English gentleman!), oder ist es ein Staatenbund, wie wir es uns ursprünglich vorgestellt haben? Die FPÖ ist schon immer eine Europapartei gewesen. Ich erinnere mich daran, wie Sie unsere Vorstellungen von Europa und vom vereinigten Europa vor 30, vor 40 Jahren ausgelacht haben. Nur, wir wollten ein Europa der Vaterländer, ein Europa der selbständigen Staaten (Beifall bei der FPÖ), ein Europa, das eben seine gewachsenen Nationalstaaten, seine gewachsenen, in Jahrhunderten, ja zum Teil in Jahrtausenden gewachsenen Völker erhält.
Wir können nicht verglichen werden mit Amerika, mit den USA. Die haben die Urbevölkerung ausgerottet. Dann haben sie die anderen hineingebracht und sie über einen Kamm geschoren. Es gelingt ihnen jetzt auch nicht mehr, wie wir wissen, im Hinblick auf die Entwicklung der Latinos. (Staatssekretär Dr. Lopatka: Jetzt wird es interessant!)
Meine Damen und Herren! In diese Richtung müssen wir denken und dürfen nicht einfach von sozialer Gerechtigkeit und einer neuen Finanzmarktarchitektur sprechen. Finanzmarktarchitektur, was heißt denn das? Architektur, Architektentätigkeit heißt etwas planen und dann errichten. Unsere Finanzmarktsituation ist entstanden, hat sich im Laufe der letzten 120 Jahre entwickelt, im Laufe der Entwicklung des Kapitalismus, und zwar des Haifischkapitalismus. Den müssen wir bekämpfen. (Beifall bei der FPÖ.)
Soziale Gerechtigkeit ist ein Schlagwort, aber das muss mit Leben besetzt werden, meine Damen und Herren! Und dazu fordere ich auch unsere Regierungsparteien sehr intensiv auf, denn schließlich und endlich erfolgen alle Beschlüsse in Europa, über die wir so oft auch die Nase rümpfen, mit Zustimmung unserer Minister, mit Zustimmung unseres Bundeskanzlers, mit Zustimmung unseres Vizekanzlers beziehungsweise Finanzministers.
Meine Damen und Herren, in diese Richtung sollten wir denken – statt solche Schlagworte in einer Aktuellen Europastunde, die offensichtlich eine Verlegenheitsstunde ist, von uns zu geben.
Soziale Gerechtigkeit – ja, aber zuerst im eigenen Land, mit eigenen Mitteln. Finanzmarktarchitektur bedingt eine wirksame Finanzmarktaufsicht im eigenen Land und dann auch europaweit. Das sollte die Zielsetzung sein. (Beifall bei der FPÖ.)
11.36
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.
11.36
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Da stimmt was nicht mit dem Rednerpult – na gut. (Abg. Mag. Gaßner: Der Grillitsch hat das zusammengehaut!) Kollege Grillitsch ist schuld, seit seiner Rede funktioniert es nicht mehr. (Abg. Mag. Gaßner: ... mit dem Maschinenring her! – Heiterkeit.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Titel dieser Aktuellen Stunde zu Europa kommt das Stichwort Finanzmarktarchitektur vor. Mit Recht, nur hat Kollege Cap, glaube ich, nicht ausreichend darauf hingewiesen, was mit dieser neuen Finanzmarktarchitektur – Herr Kollege Weinzinger, ja, ein komisches Wort – gemeint ist. Eine europäische Bankenaufsicht vor allem ist damit gemeint, und dass die nicht vom Fleck kommt, nicht wegen der Untätigkeit der Kommission, die Kommission ist in diesem Zusammenhang sogar sehr tätig, und auch nicht wegen des Europäischen Parlaments, sondern weil einzelne Mitgliedstaaten das wieder zu blockieren beginnen, darunter Deutschland und Großbritannien. Kommissar Barnier hat sich dieses Wochenende kein Blatt vor den Mund genommen aufgrund der Blockadeversuche des Rates, des Ecofin gegenüber der Kommission und dem Europäischen Parlament.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass das nur die Spitze des Eisbergs ist. Wir brauchen noch eine andere Architektur dazu, ich nenne es einmal die Architektur der europäischen Finanzpolitik, neben einer neuen Bankenaufsicht, neben einer neuen Finanzmarktaufsicht, auch eine ganz andere Koordinierung der Finanzpolitiken.
Zum aktuellen Beispiel Griechenland: Griechenland ist in mehrfacher Hinsicht – ich würde einmal sagen – akademisch interessant, aber finanz- und wirtschaftspolitisch extrem besorgniserregend. Und die Performance der Euro-Zonen-Mitglieder EU-15 außer Griechenland selbst ist in dieser Hinsicht nicht gerade unheimlich beeindruckend. Seit Jänner gibt es hier ein Herumgeeiere, was zu tun ist oder nicht zu tun ist. Es gibt ein Rescue-Package, also ein Rettungspaket, das jetzt gerade einmal zehn Tage alt ist oder so.
Und wie haben die Märkte auf dieses Rescue-Package reagiert? – Im Wesentlichen negativ mit höheren Zinssätzen für griechische Kredite, höheren Spreads, höheren Risikoprämien und so weiter. Es ist auch kein Wunder, wenn man sich das im Detail anschaut. Ich gehe das nicht durch, aber nur als Hinweis: Ein gutes Drittel dieses 30 Milliarden-Rettungspaketes der Euro-Zonen-Mitglieder soll zusammen genommen von den Ländern Irland, Portugal, Spanien und Italien kommen. Das ist schon bemerkenswert. Ich dachte, das sind gerade die Länder, die sozusagen hinter Griechenland mit ihren finanzpolitischen Problemen anstehen. Und die sollen jetzt im Ernstfall über 10 Milliarden € aufbringen? Das ist schon witzig, das ist schon ziemlich witzig. Und, und, und.
Als wesentlich ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die Finanzmärkte, also die potentiellen Gläubiger Griechenlands, insofern negativ auf dieses Paket reagiert haben, als die Kommentatoren in der „Financial Times“, im „Economist“ und so weiter zunehmend der Meinung sind, der Default – also die Zahlungsunfähigkeit – Griechenlands ist nicht nur eine Frage des Ob, sondern des Wann. Wann wird Griechenland zahlungsunfähig? Mit diesem Rettungspaket zusammen mit der Hilfe des IMF – des Internationalen Währungsfonds – wird diese Frist vielleicht um drei Jahre verlängert, weil sich das Paket nun einmal auf diese Zeit bezieht. Aber was ist dann?
Das ist schon eine unabwendbare, uns tangierende Frage, weil es gar nicht so sehr um die Frage geht: Retten „wir“ – unter Anführungszeichen; also die Eurozone – Griechenland?, sondern um die Frage: Retten – oder unterstützen, welchen Ausdruck auch immer Sie hier für angemessen halten – wir Griechenland oder unterstützen wir wieder einmal die europäischen Banken, nämlich die Gläubiger Griechenlands?
In diesem Fall muss man ausnahmsweise schon darauf hinweisen, dass Kredite an Griechenland mindestens bis Jänner 2010 keinen spekulativen Charakter hatten. Griechenland galt als souveräner Schuldner, wie andere Mitglieder der Eurozone auch, wie zum Beispiel Österreich. Erst seit Jänner dieses Jahres verdichteten sich die Anzeichen, dass es da echte Probleme geben kann.
Ich möchte ein paar Worte zur Größenordnung des Problems sagen. Es wird hier ein Begriff relevant, den wir alle schon vergessen haben – also ich zumindest –, weil er in Österreich nie eine Rolle gespielt hat, nämlich das Bruttodefizit, die Bruttokreditaufnahme von Staaten zur Refinanzierung alter Schulden, auslaufender Schulden beziehungsweise zur Kreditaufnahme für die Neuverschuldung. Diese Brutto-Neuverschuldung läuft im Falle Griechenlands darauf hinaus, dass wir pro Jahr bis einschließlich 2015 rund 50 Milliarden € aufbringen werden müssen. Das ergibt sich schon allein aus der Tilgungsstruktur der griechischen Kredite. Das stand gestern in der „Financial Times“. 50 Milliarden pro Jahr, das summiert sich auf eine Größenordnung von 100 Prozent des griechischen Bruttoinlandsprodukts – nur zum Vergleich – innerhalb dieser relativ kurzen Zeitspanne.
Daher ist es nicht unwahrscheinlich, anzunehmen, dass wir hier tatsächlich – je nachdem, wie das ausgeht – entweder ein argentinisches oder ein brasilianisches Problem bekommen werden. In Argentinien geht es regelmäßig schlecht aus. Brasilien hatte eine gute Restrukturierung der Schulden. Wir müssen offen, möglichst strukturiert und mit kühlem Kopf über Default, das heißt über Zahlungsunfähigkeit – wann und mit welchen Folgen – reden, damit in so einem Fall niemand die Nerven verliert. Besser ist es natürlich, sich vorher zu überlegen, wie man dieses Szenario vermeidet.
Wenn in den Zeitungen ein bisschen euphemistisch von Restructuring, Rescheduling die Rede ist, dann ist damit Fristenerstreckung für die griechische Verschuldung gemeint. Die Verdoppelung der Fristen zum Beispiel war ein Rezept, das im Falle Mexikos ... (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) – Entschuldigung, das Licht leuchtet nicht. (Ruf bei der ÖVP: Schon die ganze Zeit! – Staatssekretär Dr. Lopatka: Auch das ist kaputt!) – Auch das ist kaputt! (Abg. Mag. Kogler: Das ist schon einmal gewesen! – Abg. Grosz: Das ganze Haus ist am Einfallen! Das Licht geht nicht! Die Sessel fallen um! – Abg. Mag. Kogler: Es ist ja die Rede so lichtvoll!) Hoffen wir, dass das kein Omen ist, Herr Staatssekretär. Das ist sehr bedauerlich.
Dann muss ich damit enden zu sagen: Werner Kogler hat recht. Wir werden mehr Europa brauchen und nicht weniger. Wir brauchen eine europäische Bankenaufsicht und nicht eine nationale wie bisher. Wir brauchen eine europäische Koordinierung (Abg. Grosz: Ich glaube überhaupt, die Regierung ...!) – wenn man so will, eine „Beaufsichtigung“; vermeiden wir dieses Wort aber besser – der Finanzpolitiken, insbesondere in der Eurozone. Alles andere ist naiv und unrealistisch. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
11.43
Präsident Fritz Neugebauer: Es gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort. – Bitte.
11.44
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Präsident, Sie haben die Uhr auf 7 Minuten eingestellt, nehme ich an. (Abg. Kopf: Jetzt haben wir Aktuelle Stunde! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist beim nächsten Punkt!)
Präsident Fritz Neugebauer: 5 Minuten!
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (fortsetzend): Nein, das ist neu ausverhandelt worden, muss ich gleich vorausschicken. Und diese Redezeit rechnen Sie mir bitte nicht an, weil das ist mit dieser desaströsen Geschichte hier ...
Präsident Fritz Neugebauer: Entschuldigung, Herr Abgeordneter, die 7 Minuten sind für den Tagesordnungspunkt 1. In der Aktuellen Europastunde hat jeder Redner 5 Minuten Redezeit. (Unruhe im Saal.)
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (fortsetzend): Also es kennt sich keiner mehr aus bei der Pannenwirtschaft hier im Haus!
Herr Bundeskanzler, ich bedauere, dass Ihr Partner, der Herr Vizekanzler, nicht anwesend ist, denn ich hätte heute zu gerne mit ihm über seine eigenen Aussagen diskutiert. Pröll sagt bei den Ökologiegesprächen bei Raiffeisen-Leasing – das halte ich für besonders sinnig, dass er ... (Abg. Riepl: Der Pröll ist ja nicht da! Der hört’s nicht!) – Ich habe gesagt, das hätte ich sehr gerne mit ihm diskutiert. Pröll sagt also: Österreich darf in puncto Schulden nicht Griechenland werden. – Das sagt der Finanzminister dieses Landes! (Abg. Riepl: ... ja nicht fragen, wenn er nicht da ist!) Ja, das werden sie ihm schon ausrichten. Tun Sie es! (Abg. Riepl: Aber er hört ja nicht, was Sie jetzt sagen!)
Österreich darf in puncto Schulden nicht Griechenland werden, sagt der Finanzminister. Pröll warnt vor griechischen Szenarien in Österreich. Meine Damen und Herren, das sagt nicht irgendein Oppositionspolitiker von der FPK-Hinterbank, sondern das sagt der Finanzminister! Noch fünf solche Aussagen, meine Damen und Herren, und wir haben ein Problem auf den internationalen Finanzmärkten. (Abg. Kopf: Also bitte!) – Herr Kollege Kopf, du weißt es ganz genau: Ich möchte euer Gezeter nicht hören, wenn das hier von der Rostra mehrfach gesagt worden wäre, dass Österreich ein Griechenland-Szenario droht, meine Damen und Herren. Jeder weiß, was das bedeutet, wenn das nicht die Frau Schmauswaberl, sondern der Herr Josef Pröll, Finanzminister und Vizekanzler dieses Landes, sagt. Er muss ja wissen, wovon er redet, wenn er sagt, Österreich droht in drei Jahren – er hat sogar noch einen Zeitraum angegeben! – eine Krise wie in Griechenland. Ich halte das für bemerkenswert. (Beifall beim BZÖ.)
Der Vizekanzler hat das meiner Ansicht nach im Umgang mit der österreichischen Reputation fahrlässig, aber aus Selbstschutzgründen getan, weil er sich noch daran erinnert – das ist sein schlechtes Gewissen –, dass er den Österreichern bei der letzten Nationalratswahl versprochen hat, es werde keine neuen Steuern geben. Jetzt muss er irgendwie die Österreicher darauf vorbereiten, dass es doch eine Belastungswelle gibt, dass er wortbrüchig wird, und jetzt sagt er, jetzt droht Österreich in drei Jahren dasselbe wie Griechenland, meine Damen und Herren. Das ist meiner Ansicht nach ein fahrlässiger Umgang mit der Reputation Österreichs!
Ich komme zum zweiten Punkt. Der Vizekanzler sagte bei diesen Ökologiegesprächen außerdem: „Griechenland sollte ein Mahnungspunkt sein für nicht nachhaltiges Wirtschaften. Das Land habe sich über Jahre und Jahrzehnte mit Statistiken am Thema vorbeigeschummelt, dass auch ein Land auf Ausgaben- und Einnahmenstrukturen schauen müsse [...].“
Meine Damen und Herren, was heißt das? – Seit Jahren, ja Jahrzehnten ist bekannt, dass Griechenland schwindelt, und kein Mensch greift ein? Wozu brauche ich noch weitere EU-Kompetenzen für die Kommission, um in nationale Budgets einzugreifen, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, mit der Schwindelei Griechenlands, die sie über Jahre, ja Jahrzehnte veranstaltet haben, Schluss zu machen, meine Damen und Herren?! Jetzt kommt schön langsam die Wahrheit ans Tageslicht. Das haben Sie bei der letzten Debatte noch abgestritten. Jetzt sagt es der Herr Pröll selber bei Raiffeisen. Ja, bei Raiffeisen, da darf er – oder muss er; ich weiß es nicht – offenbar reden. (Heiterkeit des Abg. Mag. Kogler.)
Dann sagt Josef Pröll weiter: „Diese Krise habe auch das Primat der Politik gegenüber der Industrie und den Wirtschaftstreibenden wieder zurückgebracht.“ Das sagt er ausgerechnet bei Raiffeisen, meine Damen und Herren, wo er als Befehlsempfänger an-
tanzt und nicht das Primat der Politik symbolisiert. Das Primat sitzt dort in der Konrad-Ebene (Abg. Mag. Kogler: Am Hochsitz!) und nicht beim Herrn Pröll, meine Damen und Herren. Das halte ich wirklich für ziemlich kühn, was der Herr Pröll da veranstaltet hat. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Aber es geht weiter: „In einer extrem heiklen Situation, als Finanz- und Realwirtschaft auf der Kippe standen, war die Politik wieder gefordert, auf Kosten der Steuerzahler ‚selbstverständlich‘ zu helfen [...].“
Das ist sozial, Herr Kollege Cap? Das ist sozial, wenn der Herr Pröll sagt, Banken können machen, was sie wollen, auf Kosten des Steuerzahlers werden wir es reparieren? Das ist unsozial wie nur irgendetwas, meine Damen und Herren! Kein einziger Bankmanager ist drangekommen, und auch die Frau Schaunig, meine Damen von der SPÖ, für ihre Aufsichtsratstätigkeit in der Hypo Alpe-Adria nicht – kein einziger Bankmanager, mit Ausnahme des Herrn Elsner. Der hat eine Haft gekriegt, wofür andere eine Haftung bekommen haben, meine Damen und Herren! Elsner ist der Beweis für den Unterschied zwischen Haft und Haftung. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Der sitzt dafür. Ich hätte mir gewünscht, dass noch ein paar Bankmanager mit ihm im Grauen Haus Platz nehmen hätten dürfen. Was glauben Sie, was das für eine heilsame Wirkung gehabt hätte! – Nein, das machen wir nicht. Daher wäre die europäische Ebene gefordert, für ein besseres Haftungsrecht für Bankmanager, für Broker, für eine einheitliche Haftungsregelung auch für Wirtschaftsprüfer, für entsprechende Aufsichtsnormen für die Ratingagenturen, die Mitverursacher der Krise waren, und für eine entsprechende Bankenaufsicht für die europäischen Banken. – Warum passiert das nicht? (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Großbritannien ist dagegen, daher darf die Regierung da nicht tätig werden.
Die einheitliche Transaktionsteuer, Herr Bundeskanzler, können Sie nur europaweit einführen, wenn Sie den Finanzplatz Österreich nicht schädigen wollen.
Ich sage Ihnen, wir haben noch ein ganzes Paket parat, was man auf europäischer Ebene vernünftigerweise durchziehen könnte und auch sollte, wenn man diesen Sektor wirklich unter Kontrolle bringen will. (Beifall beim BZÖ.)
11.49
Präsident Fritz Neugebauer: Bevor der nächste Redner zu Wort gelangt, begrüße ich das österreichische Mitglied der Europäischen Kommission, zuständig für Regionalpolitik, Dr. Johannes Hahn, sehr herzlich im Hohen Haus. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ für den unter den Zuhörerinnen und Zuhörern sitzenden österreichischen EU-Kommissar Dr. Johannes Hahn.)
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Linder zu Wort. – Bitte.
11.50
Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Thema soziale Gerechtigkeit im Zusammenhang mit einer Aktuellen Europastunde zu diskutieren, ist aus meiner Sicht geradezu lachhaft, vor allem dann, wenn der Herr Bundeskanzler gerade heute wieder gesagt hat, wenn wir es im Kleinen nicht regeln, kann es im Großen nicht funktionieren.
Wenn ich das Thema soziale Gerechtigkeit und SPÖ höre, so zweifle ich daran, dass diese von euch gewünscht wird, vor allem aber weiß ich, dass ihr nicht die Kraft habt, euch gegenüber dem Koalitionspartner durchzusetzen. Man denke darüber nach, wie ungerecht bei uns Steuern zustande kommen, wie bei uns mit der Steuergerechtigkeit umgesprungen wird – zum Beispiel bei den Kinderbetreuungskosten, wo man einen Weg geht, dass die Besserverdiener sehr wohl bessergestellt werden, die Bezieher
von kleinen Einkommen aber nichts bekommen, keine Steuern zurückbekommen können und über die Kinderbetreuungskosten eigentlich nicht entlastet werden.
Wir diskutieren hier über Gerechtigkeit in der EU, schaffen es aber nicht, im eigenen Land dafür zu sorgen, dass dem Kleinen wirklich eine Entlastung zugesprochen wird und die berühmte soziale Gerechtigkeit zum Tragen kommt.
Das nächste, jüngere Beispiel ist die Diskussion über eine Erhöhung von Massensteuern, was Sie, Herr Bundeskanzler, vehement vermeiden wollen und bezüglich derer Sie sagen, das brauchen wir nicht, das ist nicht notwendig: Wir wollen keine Massensteuern haben. – Und dann hören wir plötzlich, dass es sehr wohl eine Erhöhung der MöSt – der Mineralölsteuer – geben wird.
Man kann sagen, na ja, gut, der Herr Bundeskanzler stimmt dem zu, wenn es nur darum geht, dass die Pendlerpauschale erhöht wird. Auch da ist es aber wieder so, dass der kleine Pendler, die kleine Hausfrau, die beim Billa arbeitet und 1 000 € verdient, nichts davon hat, dass aber derjenige, der 8 000 € verdient, sich sehr wohl bis zu 1 600 € über die Pendlerpauschale holen kann.
Lieber Bundeskanzler, ich sage noch einmal: Diskutieren wir nicht über soziale Gerechtigkeit in Europa, sondern machen wir hier in Österreich unsere Hausaufgaben! Schauen wir, dass soziale Gerechtigkeit in Österreich verwirklicht wird, und schauen Sie, dass Sie die Meinung der SPÖ, wirklich noch für die kleinen Leute da zu sein, durchsetzen und sich nicht permanent über den Tisch ziehen lassen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Matznetter: Negativsteuer bei der Pendlerpauschale!)
11.53
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 4996/J bis 5076/J;
Beilagen zu Anfragen: Zu 5003/J, Zu 5004/J, Zu 5005/J, Zu 5006/J;
Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 37/JPR und 38/JPR;
2. Anfragebeantwortungen: 4257/AB bis 4511/AB;
Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 4158/AB;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige geändert wird (654 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird (655 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen (Sanktionengesetz 2010 – SanktG) erlassen und das Bundesgesetz über den Kapital- und Zahlungsverkehr mit Auslandsbezug (Devisengesetz 2004) geändert wird (656 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GSpG-Novelle 2010) (657 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2008 (GSpG-Novelle 2008) (658 d.B.),
Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 – BFRG 2011–2014 (660 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz 1989, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Glücksspielgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (661 d.B.),
Abgabenänderungsgesetz 2010 – AbgÄG 2010 (662 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert werden (671 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (672 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (673 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch zur Verhinderung von Terrorismus (Terrorismuspräventionsgesetz 2010) geändert wird (674 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg Februar 2010, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 37 BA),
Monatserfolg März 2010, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 38 BA),
Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 1. Quartal 2010 (Vorlage 39 BA),
Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 1. Quartal 2010 (Vorlage 40 BA);
Immunitätsausschuss:
Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (AZ: 22 St 116/09z-3) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler wegen des Verdachtes der strafbaren Handlung nach den §§ 15,105 und 106 Abs. 1 Ziffer 1 StGB;
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Bürgerinitiative Nr. 22 betreffend „Gründung einer Kammer für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe“;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Antrag 1075/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung der sogenannten Contergangeschädigten in das System des österreichischen Sozialentschädigungsrechts;
Finanzausschuss:
Antrag 1068/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Einzelaufzeichnungsgrenze von 150 000,- auf 400 000,- ,
Antrag 1069/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verkürzung der Abschreibungsdauer im Tourismus,
Antrag 1076/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend FMA-Mindeststandards auch für Leasinggesellschaften,
Antrag 1077/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Änderung der Pauschalierungsverordnung für Landwirte,
Antrag 1078/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Senkung der Lohnnebenkosten;
Gesundheitsausschuss:
Antrag 1065/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Amflora sowie drei neu zugelassener Genmaissorten,
Antrag 1066/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlfreiheit für Wirte und Gäste – freie Deklaration zum Raucher- oder Nichtraucherlokal,
Antrag 1070/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakkonsum und dessen negativen gesundheitlichen Folgen,
Antrag 1082/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend öffentliche Finanzierung der Lehrpraxen;
Gleichbehandlungsausschuss:
Antrag 1081/A(E) der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dorothea Schittenhelm, Mag. Judith Schwentner, Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichstellung von Frauen und Männern im Programm Ländliche Entwicklung 2007–2013 (LE 07–13);
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Antrag 1079/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesteuerte Zuwanderungs- und Integrationspolitik nach dem BZÖ-Ausländercheck-Modell;
Justizausschuss:
Antrag 1080/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bündnis für mehr Kinderschutz gegen sexuelle Übergriffe“,
Antrag 1083/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige;
Landesverteidigungsausschuss:
Antrag 1071/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung des Assistenzeinsatzes in der Grenzregion,
Antrag 1072/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage des „Eurofighter-Vergleichs“;
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Antrag 1064/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dringlichkeit der Wahrnehmung der Koordinierungsfunktion des Landwirtschaftsministers in der Einheitswertfrage,
Antrag 1067/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Milchpreisregelung in Österreich als Vorbereitung für eine europäische Gesamtlösung;
Ausschuss für Menschenrechte:
Antrag 1073/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufarbeitung der Verbrechen wider die Menschlichkeit in Slowenien,
Antrag 1074/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend BStU-Akteneinsicht;
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/5 (III-125 d.B.);
Volksanwaltschaftsausschuss:
33. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2009) (III-116 d.B.);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2008 (III-124 d.B.);
Finanzausschuss:
Achter Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2008 und 2009 (III-122 d.B.),
Produktpirateriebericht 2009 des Bundesministers für Finanzen (III-123 d.B.);
Verfassungsausschuss:
Tätigkeitsbericht des Digitalisierungsfonds für das Berichtsjahr 2009, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-128 d.B.),
Tätigkeitsbericht des Fernsehfonds Austria für das Berichtsjahr 2009, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-129 d.B.),
Tätigkeitsbericht des Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks und des Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks für das Berichtsjahr 2009, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-130 d.B.);
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend den Prüfbericht der Bundeswettbewerbsbehörde über die Praxis der Ausweisung von Ökostromaufschlägen durch Energieversorgungsunternehmen, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 23. September 2009, 48/E XXIV. GP (III-127 d.B.),
Tätigkeitsbericht 2009 des Bundesvergabeamtes, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-131 d.B.).
C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
*****
Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG
Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, das Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 (BFRG 2011–2014) in 660 der Beilagen in erste Lesung zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Fritz Neugebauer: Der Klub des BZÖ hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 5077/J der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „schwarze Steuerwolken über Österreich – Pröllnocchio 2.0“ dringlich zu behandeln.
Präsident Fritz Neugebauer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Herr Abgeordneter Öllinger beantragt hat, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 11/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, eine Frist bis 12. Mai dieses Jahres zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Fritz Neugebauer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 84 Minuten, FPÖ 75 Minuten, Grüne 66 Minuten und BZÖ 63 Minuten.
Weiters schlage ich vor, gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Im Hinblick darauf, dass die Fernsehübertragung bis 13 Uhr dauert, schlage ich eine Abweichung von der seinerzeit in der Präsidiale vereinbarten Vorgangsweise vor: Ich schlage vor, zwei Rednerrunden durchzuführen, die erste mit je 7 Minuten, die zweite mit je 3 Minuten, das Regierungsmitglied mit 10 Minuten.
Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragung aufgerufen.
Wir kommen zur Abstimmung über die eben vorgeschlagenen Redezeiten.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (612 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung in Insolvenzordnung umbenannt und gemeinsam mit dem Insolvenzrechtseinführungsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz, dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, dem IEF-Service-GmbH-Gesetz, dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, dem Landarbeitsgesetz 1984 und der Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie die Ausgleichsordnung aufgehoben wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 – IRÄG 2010) (651 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler: Präsident Fichtenbauer, bitte! Künftiger Präsident!)
11.56
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte vom Allgemeinen zum Besonderen kommen. Ich erinnere daran, dass die Justiz zu wenig qualifiziertes Personal und zu wenig Richter hat. Ich wiederhole meine Forderung, im Sinne der Verwaltungsreform die Finanzprokuratur aufzulösen. Damit gewinnt man 92 hoch qualifizierte Personen, die Staatsangestellte sind, von denen man rund die Hälfte sofort – weil sie geprüfte Prokuratursanwälte sind – im richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Dienst verwenden könnte.
Die Leute sind pragmatisiert, sodass der Gehaltsaufwand, der budgetrelevant und ‑wirksam ist, keine weitere Budgetbelastung nach sich zöge. Diese äußerst überflüssige Behörde wäre also im Sinne der Verwaltungsreform und der Justizentlastung abzuschaffen, und es sollte eine Querverschiebung zur Justiz erfolgen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Punkt: Der vorliegende Gesetzentwurf, der Konkurs- und Ausgleichsverfahren reformiert und ein einheitliches Insolvenzverfahren zu schaffen hat, das bei Vorlage eines Sanierungsplans als Sanierungsverfahren und ansonsten als Konkursverfahren bezeichnet wird, ist Gegenstand des Tagesordnungspunktes 1, über den wir jetzt sprechen.
Im Prinzip ist davon auszugehen und zu betonen, dass es sich dabei um eine sehr sorgfältig gearbeitete Materie, die ja aus dem Hause kommt, handelt, die die Erfüllung eines schon lange geforderten Reformprogrammes darstellt. Im Prinzip gibt es bei Abarbeitung aller im Zuge der Debatten eingebrachten Vorschläge nur einen sehr, sehr harten Kern, der übrig bleibt und um den sich Streit rankt. Dieser ist aber wichtig und wesentlich, weil der Erfolg eines Sanierungskonzeptes wesentlich damit zusammenhäng
t.
Nach dem neu zu schaffenden beziehungsweise dem vorgeschlagenen § 21 muss sich der Insolvenzverwalter, wenn der Schuldner zu einer nicht in Geld bestehenden Leistung verpflichtet ist, mit deren Erfüllung er im Verzug ist, unverzüglich nach Einlangen des Ersuchens des Vertragspartners, längstens aber innerhalb von fünf Tagen erklären, ob er am Geschäft festhalten möchte.
Natürlich muss man verstehen, dass das Wesen des Insolvenzverfahrens sehr diffizile, einander ausgleichende Interessenlagen widerspiegelt. Der nunmehr richtige Zielvorgang sind die Nichtzerschlagung, also die Sanierung, die Beachtung der Gläubigerinteressen und die geordnete, strukturelle Abarbeitung im Rahmen des Verfahrenssystems – all dies ist wichtig und wesentlich.
Nun war es ja auch schon Gegenstand der Debatte im Justizausschuss – und auch alle Fachleute äußerten sich dahin gehend –, dass diese Fünf-Tages-Frist offenkundig inakzeptabel, weil zu kurz ist, da es natürlich einer gewissen Überlegung bedarf, ob die Fortsetzung eines Dauerschuldverhältnisses erfolgen soll.
Im Justizausschuss wurde von den Großparteien signalisiert, dass in der zweiten Lesung – also heute – wenigstens insofern eine Abänderung erfolgen würde, als fünf Arbeitstage als Regelung vorgeschlagen werden sollen. Ansonsten würden in diese Fünf-Tages-Frist auch Samstage, Sonn- und Feiertage fallen, und man müsste bedenken, dass die tatsächliche Zeit für die entsprechenden Überlegungen womöglich auf zweieinhalb Tage schrumpfen könnte.
Nun ergibt sich vor allem aber auch im Lichte der Bestimmungen des § 116 der vorgesehenen Norm, dass der Masseverwalter dem Konkursgericht mindestens acht Tage im Vorhinein folgende Geschäfte zusammen mit der Äußerung des Gläubigerausschusses mitzuteilen hat: den Abschluss von Vergleichen, das Anerkenntnis strittiger Aussonderungs- und Absonderungsrechte und anderes, die Erhebung von Anfechtungsklagen und den Eintritt in Anfechtungsprozesse, die anhängig sind – weitere Details will ich Ihnen jetzt ersparen.
Das heißt, es geht einerseits um eine Frist von acht Tagen und andererseits um eine zu kurze Frist von fünf Tagen. Der Schaden in allen Verfahrensrechten ist und bleibt – und das wissen alle, die mit solchen Verfahren zu tun haben – das Bestehen von unterschiedlichen Fristenregelungen, die sich eigentlich aus keinem substanziellen, verfahrensnotwendigen Hintergrund erklären lassen.
Ich fasse zusammen: Die Frist von fünf Tagen ist zu kurz. Allerdings stellt diese Regelung eine der zentralen Bestimmungen des Sonderprivatrechts der Insolvenzordnung dar. Es ist daher aus der Sicht vieler Beobachter – auch der Rechtsanwaltskammertag hat sich zuletzt noch dahin gehend geäußert – dringend geboten, diese Frist entweder überhaupt zu streichen – was wahrscheinlich nicht der Fall sein wird –, oder wenigstens systemadäquat und handhabbar anzupassen.
Ich appelliere an die Großparteien, in der zweiten Lesung Einsicht zu zeigen und die Frist des § 21 auch der Frist des § 116, nämlich acht Tage – und zwar acht Arbeitstage! – anzupassen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.02
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.
12.02
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen vor den Fernsehschirmen! In der Zeit der Wirtschaftskrise sind leider viele Unternehmen unverschuldet in schwierige Situationen geraten. „Retten statt Ruinieren“ – das ist auch eine Aussage unserer Frau Bundesministerin – ist die Intention und das Ziel der vorliegenden Reformen im Insolvenzrecht.
Der Wirtschaft und den Unternehmen zu helfen, um durch Sanierungen auch Arbeitsplätze zu sichern, und nicht, sie zu zerschlagen: Das ist uns allen hier ein wichtiges Anliegen. Dementsprechend wurde diese Gesetzesvorlage im Justizausschuss auch einstimmig angenommen, und das ist, denke ich, ein Zeichen von Gemeinsamkeit. Es geht allen darum, Arbeitsplätze zu sichern und den Unternehmen zu helfen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: ... bemühter Applaus bei der ÖVP!)
Vergleicht man die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2009 mit jener im ersten Halbjahr 2008, so stellt man einen Anstieg von über 9 Prozent fest. Diese Unternehmen sollen die Novelle des Insolvenzrechts jetzt auch nützen. Gerade jetzt sind Sanierungen wichtiger denn je, und es ist, wie gesagt, auch wichtig, die Unternehmen dabei zu unterstützen, um eben Arbeitsplätze zu sichern. Die Erhöhung der Sanierungschancen und eine Vereinfachung beziehungsweise Modernisierung der Verfahren sind zentrale Elemente dieser Reform, die übrigens die größte Insolvenzrechtsreform seit mehr als 90 Jahren darstellt. – Das sei an dieser Stelle auch erwähnt.
Es wird damit ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen, das an die Stelle der Unterteilung in Konkurs- und Ausgleichsverfahren tritt und das bei rechtzeitiger Vorlage eines Sanierungsplanes als Sanierungsverfahren, ansonsten als Konkursverfahren bezeichnet wird. Als Formen des neuen Insolvenzverfahrens wird es also künftig folgende Verfahrensarten geben: erstens das unvorbereitete – übliche – Konkursverfahren; zweitens das Sanierungsverfahren mit Sanierungsplan – das beinhaltet auch Bereiche wie die Beschleunigung der Löschung des Verfahrens aus der Insolvenzdatei und aus dem Firmenbuch, wenn der Sanierungsplan ganz erfüllt ist. Das Positive daran ist, dass der Geschäftsverkehr nicht mehr durch Bekanntmachung eines früheren Insolvenzverfahrens behindert wird. Auch hier sehen wir das wichtige Ziel der Reform, nämlich eine erfolgreiche Sanierung, wieder verwirklicht. Ich wiederhole nochmals – das ist mir sehr wichtig! –: Es werden dadurch Arbeitsplätze gesichert.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch ganz klar unterstreichen, dass es natürlich um die Interessen und die Unterstützung insolventer Unternehmen geht, aber nicht ausschließlich. – Das muss klar sein, denn auch die Interessen der Gläubiger und anderer Vertragspartner müssen beachtet werden – und wurden es bei dieser Reform auch, denn es geht nicht nur um die Unternehmensseite, sondern auch um die Seite dessen, der etwas geliefert hat, und auch um die dritte Seite, nämlich die der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Weiters möchte ich das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung ansprechen. Da ist es ein wichtiges Ziel der neuen Regelung, eine rechtzeitige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu erreichen. Wenn der Schuldner qualifizierte Unterlagen vorlegt wie zum Beispiel einen Finanzplan – aber nicht nur einen Finanzplan – und eine Quote von mindestens 30 Prozent hat, soll er auch die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Verwalters beibehalten. Auch damit können wir die Unternehmer zu einer früheren Antragstellung motivieren.
Ein weiterer wichtiger Änderungsbereich betrifft das Thema Verträge bei Konkurseröffnung. Auch mit dieser Änderung soll wiederum die Sanierung im Insolvenzverfahren gefördert werden.
Nicht zuletzt sind im neuen Insolvenzrecht auch Bestimmungen enthalten, mit denen der Konkursabweisung mangels Masse entgegengewirkt wird.
Das war jetzt sicher vom Inhalt her sehr technisch, auch für die Zuseher und Zuseherinnen. Ich möchte daher noch ein anschauliches Beispiel bringen, und zwar eine aktuellen Studie zu Mikrounternehmen in der Steiermark. In der Steiermark gibt es rund 37 000 Mikrounternehmen – das heißt, Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Diese steirischen Mikrounternehmer sichern insgesamt rund 97 000 Arbeitsplätze.
Die Studie zeigt auch, dass man die wirtschaftliche Situation – Stand Mai 2009 – zwar mehrheitlich eher kritisch beurteilt, da die Auftragszahlen in den vergangenen zwölf Monaten häufiger gesunken als gestiegen sind, die langfristigen Marktchancen werden aber überwiegend positiv eingeschätzt. Großteils ist von diesen Mikrounternehmen zwar kein starkes Wachstum geplant, sie sind aber bestrebt, die aktuelle Betriebsgröße beizubehalten oder leicht zu wachsen. Die stärksten Wachstumstendenzen haben das
Ein-Personen-Unternehmen und der beziehungsweise die unternehmensbezogene und persönliche Dienstleister beziehungsweise Dienstleisterin.
Ich denke, dass wir gerade hierauf unser Augenmerk legen sollten, weil Österreich – nicht nur die Steiermark – eigentlich im Bereich Ein-Personen-Unternehmen beziehungsweise Mikrounternehmen sehr erfolgreich unterwegs ist, auch in Bezug auf die Sicherung von Arbeitsplätzen. Es gilt jetzt, richtig zu handeln, um auch die Zukunft für unsere Kinder zu sichern. Neues Wachstum für Österreich muss angekurbelt werden, und diese Novelle wird dazu beitragen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.09
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
12.09
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Damen und Herren! Schauen wir uns doch an, wer bei dieser Gesetzesvorlage die Hauptbetroffenen sind. Wenn wir uns die Daten des Kreditschutzverbandes ansehen, stellen wir fest, dass es im Jahr 2009 6 900 betroffene Unternehmen gegeben hat, mit Verbindlichkeiten, mit Schulden in Höhe von 4 Milliarden € und sage und schreibe 28 100 betroffenen Arbeitsplätzen. Darunter sind natürlich viele Klein- und Ein-Personen-Unternehmungen.
Und man sollte nicht nur jedes Jahr den Glanz der Anzahl von UnternehmensgründerInnen und der Unternehmensgründungen präsentieren, sondern auch einen Blick auf die Schattenseiten werfen. Das wird hier leider allzu gern vernachlässigt. Die Schuldnerberatung nimmt dazu ganz klar Stellung, indem sie sagt, dass in den letzten zehn Jahren mit dem Anstieg der Zahl der Unternehmensgründungen auch die Zahl der Insolvenzen gestiegen ist. Und da ist die Wirtschaftskammer Österreich gefordert, entsprechende Beratungsstrukturen einzurichten, Unternehmensgründungen besser zu begleiten. Die Vertreter der Schuldnerberatung sagen ganz klar beziehungsweise beklagen, dass es keine spezifischen Beratungsstrukturen für Selbständige bei Insolvenzgefahr gibt. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.)
Da, Herr Kollege, ist die Wirtschaftskammer gefordert, entsprechende Beratung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise Beratungseinrichtungen zu schaffen. Es genügt nicht, Hunderte von Millionen in Werbung und Marketing zu investieren, sondern da muss es konkrete Hilfe und Unterstützung geben. (Abg. Grillitsch: Das macht die Arbeiterkammer!)
Dass es Kleine und Große trifft, haben wir letztes Jahr am Beispiel des Traditionshandelshauses „Quelle“ mit Sitz in Linz gesehen, als auf einen Schlag sage und schreibe 1 100 Menschen betroffen waren. Für das Jahr 2010 gibt es keine Entwarnung: Es hat 2009 einen Anstieg der Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegeben, und für 2010 wird eine noch viel höhere Steigerung erwartet.
Daher ist es ganz wichtig, dass man Rahmenbedingungen schafft, um die Unternehmungen zu unterstützen, um Unternehmensfortführungen zu ermöglichen und die Arbeitsplätze zu sichern. In dieser Hinsicht sehen wir die heutige Gesetzesvorlage, Frau Ministerin, durchaus als einen Beitrag dazu, indem Regelungen getroffen werden, um übersichtliche Verfahrensstrukturen zu schaffen, Konkursverschleppungen zu verhindern und damit auch die Sanierungschancen zu erhöhen.
Einen Sanierungsplan vorzulegen und damit konkret die Durchführung von Umsetzungsmaßnahmen anzugehen, halten wir Grünen für einen wichtigen Schritt. Und dass ein Unternehmer/eine Unternehmerin die Möglichkeit hat, in Eigenverantwortung dieses Projekt zu begleiten, ist auch ein wesentlicher Ansatz, genauso wie die Maßnah-
me, die Kapitalquote von drei Viertel auf einen einfache Mehrheit zu senken, denn damit kann auch gewährleistet werden, dass eine Minderheit die Mehrheit, die bereit ist, ein Unternehmen zu sanieren, nicht blockieren kann. – Das sind die wesentlichen Punkte, die wir als große Fortschritte sehen und von denen wir glauben, dass sie unterstützenswert ist.
Aber, Frau Ministerin, man darf nicht außer Acht lassen, dass es auch kritische Punkte gibt, wie beispielsweise den Umstand, dass die Rückwirkung der Eröffnung der Insolvenz und das Unwirksamwerden von Verträgen möglicherweise zulasten von Dienstnehmern und Vertragspartnern gehen können.
Weiters wäre es auch notwendig, auf den Gläubigerschutz zu schauen, und, was die Eigenverantwortung der Unternehmen betrifft, besonders darauf zu achten, dass dem Missmanagement ein Ende gesetzt wird – zwei der Kritikpunkte, betreffend die wir glauben, dass besondere Achtsamkeit geboten ist.
Wir begrüßen es, dass man bei den Unternehmensinsolvenzen einen wichtigen Schritt geht, sind aber der Meinung, dass es wichtig ist, auch bei den Privatkonkursen und bei den Privatinsolvenzen diesen weiteren Schritt zu machen. Wir hatten im Jahr 2008 6 300 Unternehmensinsolvenzen und 8 700 eröffnete Privatkonkurse. Diese Zahlen steigen stetig, auch aufgrund der zunehmenden Arbeitslosigkeit wegen der Wirtschaftskrise. Und da ist, Frau Ministerin, die Politik besonders gefordert. Sie hat dafür zu sorgen, dass diese privaten Haushalte, dass die davon betroffenen Menschen wieder in die Normalität zurückfinden, indem sie Verfahren schafft, die es ihnen möglich machen, aus dem Teufelskreis der Schulden herauszukommen. (Beifall bei den Grünen.)
Den Job zu verlieren, Schulden anzuhäufen, Pfändungen ausgesetzt zu sein, keinen Job zu finden, Wohnungsnöte zu haben: all das zu verhindern ist die Herausforderung, der sich die Politik zu stellen hat. Wir müssen – genauso wie wir heute beschließen, bei den Unternehmen unterstützend einzugreifen – auch den Privaten Hilfe und Unterstützung gewähren, indem wir dafür sorgen, entsprechende Schuldenregulierungsverfahren rasch und effizient abzuwickeln.
Ganz konkret, Frau Ministerin – ich ersuche Sie, das als Aufforderung mitzunehmen –: Wir verlangen für die privaten Haushalte eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf fünf Jahre, eine höhere Flexibilität bei den Rückzahlungsmodalitäten und auch eine Reduktion der Mindestquote bei Abschöpfungen, denn das wäre eine konkrete Unterstützung, die diesen Menschen helfen würde, wieder ein Leben zu führen, das Perspektiven bietet, ein Leben mit Arbeitsplatz und Schuldenfreiheit.
Wir werden, Frau Ministerin, dieser Gesetzesvorlage heute zustimmen, wir werden das unterstützen, aber als Auftrag, als Aufforderung an Sie möchten wir Ihnen Folgendes mit auf den Weg geben: Wir erwarten uns von Ihnen eine Evaluierung des heutigen Gesetzes in zwei Jahren, um zu überprüfen, ob die Kritikpunkte schlagend geworden sind. Und wir verlangen von Ihnen, dass Sie in den nächsten Monaten eine konkrete Vorlage dem Parlament zukommen lassen, wie den privaten Schuldnern geholfen wird, so wie wir es heute für die Unternehmen beschließen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.16
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
12.16
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es ist heute ein erfreulicher Tag für die österreichische Wirtschaft, weil wir mit diesem Gesetz Maßnahmen setzen, die der Wirtschaft nützen, die infolgedessen Arbeitsplätze sichert, was zu unser aller Nutzen ist. Waren wir bis vor
Kurzem – ja leider Gottes auch jetzt noch – damit befasst, was unter Finanzminister Grasser alles an Verscherbelung von Familiensilber stattgefunden hat, so gehen wir jetzt neue Wege, indem wir Schritte setzen, die in der Zukunft unsere Unternehmen sichern.
Meine Kollegin Sonja Steßl-Mühlbacher wird bei diesem Tagesordnungspunkt noch genauer über das BUWOG-Netz, über dieses Korruptionsnetzwerk berichten. Ich bin froh darüber, dass jetzt endlich die Justiz mit all den Dingen von Grasser und seinen Freunden in dieser Causa aufräumt.
Meine Damen und Herren! Es geht, wie ja schon gesagt worden ist und worüber wir schon seit Jahren diskutieren, bei diesem Gesetz im Wesentlichen darum, wie man am Unternehmensstandort Österreich sicherstellen kann, dass die Unternehmen nicht in der Zahl in Konkurs gehen, wie das leider der Fall ist. Denn: Jeder einzelne Konkurs beziehungsweise jede einzelne Insolvenz ist einer beziehungsweise eine zu viel. Und es gibt schon lange die Diskussion: Kann das sogenannte Chapter-11-Verfahren aus Amerika hier eine Hilfe sein?
Der Unterschied zwischen unserem alten Insolvenzverfahren und dem amerikanischen ist, dass dort der Standpunkt vorherrscht, dass in der Krise die Gläubigerinteressen in den Hintergrund zu schieben sind und die Forderung in den Vordergrund zu stellen ist, dass das Unternehmen jedenfalls überleben muss.
Naturgemäß stellt sich bei einer Insolvenz, wenn ein Unternehmen in die Krise kommt, immer die Frage: Sollen wir sicherstellen, dass die Gläubiger aus dem, was vorhanden ist, noch das Letzte herausholen, oder sollen wir sicherstellen, dass wir in dem Unternehmen mithilfe eines sachverständigen Masseverwalters einen Turnaround schaffen und damit das Unternehmen am Leben erhalten, und zwar mit den Arbeitsplätzen beziehungsweise mit all dem, von dem die Wirtschaft insgesamt profitiert – und damit auch wir, die Gesellschaft.
Das vorliegende Gesetz ist ein Kompromiss, bei welchem es darum geht, dass innerhalb der ersten sechs Monate ab der Insolvenz der Gläubigerschutz in den Hintergrund gedrängt wird. Dadurch soll ermöglicht werden, in diesen ersten sechs Monaten das Unternehmen so weit zu restrukturieren, dass es weiterhin bestehen kann. Das bedeutet, dass sicherzustellen ist, dass es die Gläubiger nicht in der Hand haben, das Unternehmen aufzulösen.
Bei der Fünf-Tages-Frist, die vorhin genannt wurde, geht es darum, dass sich der eingesetzte Masseverwalter in dieser Zeitspanne betreffend ein Unternehmen, das in Insolvenz geht und einen Antrag stellt, einen Überblick darüber zu verschafften hat, wie es in diesem Unternehmen ausschaut, welche Chancen es da gibt, wie da vorgegangen werden kann. Dieser Masseverwalter hat auch zu entscheiden, ob bestehende Verträge, die aktuell nicht erfüllt werden, weil das Unternehmen im Verzug ist, aufgelöst werden sollen oder nicht.
Bis dato ist es so, dass sofort aufgelöst werden kann, es also keine Frist dafür gibt. Wir haben jetzt eine Fünf-Tages-Frist eingeführt, in welcher der Masseverwalter aktiv werden kann und der Gläubiger auf keinen Fall in der Lage ist, diese Auflösung durchzuführen. Also in diesen fünf Tagen kann der Masseverwalter schauen, wie er bei dem Unternehmen am besten vorgehen kann.
Es kann durchaus möglich sein, dass diese Fünf-Tages-Frist zu kurz ist, das wird sich allerdings erst herausstellen. Wir haben jedenfalls eine Verbesserung insofern vorgenommen – und das ist Inhalt eines Abänderungsantrages, den ich hiermit formal einbringe –, als wir festgelegt haben, dass die fünf Tage keine Werktage, sondern Arbeitstage sind. Das heißt, dass der Samstag und der Karfreitag nicht dazugezählt werden.
Das ist sicher nicht die „Welt“, keine Frage, aber damit wird sichergestellt, das zumindest an den typischen Tagen, an welchen Masseverwalterkontakte nicht möglich sind,
eine Fristverlängerung stattfindet. Und wir sind uns alle, glaube ich – nachdem dies eine über den Gegenstand einer parteipolitischen Diskussion hinausgehende Materie ist –, einig, dass, sollten diese fünf Arbeitstage sich als zu kurz herausstellen, wir dann entweder eine Verlängerung der Frist vornehmen oder ein sich vielleicht in der Zwischenzeit herauskristallisierendes besseres System schaffen wollen und auch werden.
Damit habe ich den Abänderungsantrag erläutert, den ich vorhin formal eingebracht habe und der im Übrigen auch verteilt worden ist. Er steht somit, soweit ich das richtig beurteile, mit zur Verhandlung. Dies zu erklären ist aber Sache des Herrn Präsidenten.
Der Sanierungsplan sieht vor, dass ein umfassendes Konzept erstellt werden soll und dass der Masseverwalter eine Prüfung durchzuführen und dann das Unternehmen gemeinsam mit der Geschäftsführung zu führen hat. Damit wird aber auch klar, dass dem Masseverwalter eine ganz zentrale beziehungsweise bedeutende Rolle zukommt. Ich glaube, dass wir daher alle Interesse daran haben sollten, dass die Qualitätssicherung bei den Masseverwaltern einen sehr, sehr hohen Stellenwert hat.
Wir haben daher einen Entschließungsantrag vorbereitet, in welchem festgelegt ist, dass es verpflichtende Kurse für jene Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft gibt, die in die Liste der Masseverwalter eingetragen werden beziehungsweise sich in diese Liste eintragen wollen. Das heißt, dieser Qualitätsnachweis ist zu erbringen. Diese Qualitätskontrolle soll sicherstellen, dass das hohe Niveau aufrechterhalten wird, denn es geht da nicht mehr nur um die Lösung rechtlicher Fragen, sondern insbesondere darum, Managementverständnis zu haben, etwa Kenntnisse in den Fragen: Wie geht ein Unternehmen in einer Krise vor? Wie sieht die Geschäftsführung aus? Wie soll die Geschäftsführung in einer Krise agieren? – All das sind nicht Fragen rechtlicher Natur, sondern zentrale beziehungsweise maßgebliche Fragen der Unternehmensführung.
Ich glaube, dass es da notwendig ist, unter Einbeziehung der Wirtschaftsuniversität und der Universität Wien Ausbildungs-Tools zu schaffen, die sicherstellen, dass wir dieser ganz zentralen Bedeutung des Masseverwalters zukünftig besser entsprechen können, weil es nicht angehen kann, dass wir das wichtige Projekt, Unternehmen länger am Leben zu erhalten oder insgesamt im Kreislauf der Wirtschaft zu behalten, nicht mit einer entsprechenden Qualitätssicherung sicherstellen.
Ich glaube, dass das vorliegende Gesetz ein sehr gutes ist, dass damit eine gute Entwicklung ermöglicht wird. Dort, wo sich Schwächen herausstellen sollten, werden wir sicherlich nachbessern. Insofern ist es wichtig, dass man ein entsprechendes Monitoring durchführt und sich anschaut, wie sich dieses Gesetz in der Praxis bewährt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.23
Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen ist verteilt worden, gilt als ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (651 d.B.) zur Regierungsvorlage (612 d. B.) betreffend eine Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung in Insolvenzordnung umbenannt und gemeinsam mit dem Insolvenzrechtseinführungsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz, dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, dem IEFService-GmbH-Gesetz, dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, dem Land-
arbeitsgesetz 1984 und der Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie die Ausgleichsordnung aufgehoben wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 – IRÄG 2010)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (612 d. B.) betreffend eine Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung in Insolvenzordnung umbenannt und gemeinsam mit dem Insolvenzrechtseinführungsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz, dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, dem IEFService-GmbH-Gesetz, dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, dem Landarbeitsgesetz 1984 und der Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie die Ausgleichsordnung aufgehoben wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 – IRÄG 2010) in der Fassung des Ausschussberichtes (651 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Art 1 Z 10 lautet:
„10. In § 20 Abs. 4 wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:
„2a. Handelsgeschäfte mit börsennotierten Waren und Rohstoffen im Sinne des § 1 Abs. 4 Börsegesetz, BGBl. Nr. 555/1989, soweit sie nicht der Deckung des Eigenbedarfs dienen, sondern reine Handelsgeschäfte sind,““
2. In Art. 1 Z 11 wird in § 21 Abs. 2 die Wortfolge „längstens aber innerhalb von fünf Tagen“ durch die Wortfolge „längstens aber innerhalb von fünf Arbeitstagen“ ersetzt.
3. In Art. 1 Z 63 wird in § 177 Abs. 3 die Wortfolge „§§ 82, 82a, 82b, 82c“ durch die Wortfolge „§§ 82, 82a, 82b, 82c, 82d“ ersetzt.
4. In Art. 3 lautet die Promulgationsklausel:
„Das Gerichtsgebührengesetz, BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch das Kinderbeistand-Gesetz, BGBl. I Nr. 137/2009, wird wie folgt geändert:“
5. Art. 3 Z 6 lautet:
„6. In Art. VI wird nach der Z 37 folgende Z 38 angefügt:
„38. §§ 2 und 22 samt Überschrift, die Überschrift des III. Abschnitts des Tarifs, Tarifpost 6 samt Anmerkungen 1 bis 4 und 6 sowie Tarifpost 15 Anmerkung 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2010 treten mit 1. Juli 2010 in Kraft. §§ 2 und 22 samt Überschrift sowie Tarifpost 6 Anmerkungen 1 bis 4 und 6 sowie Tarifpost 15 Anmerkung 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2010 sind auf Insolvenzverfahren anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2010 eröffnet werden. Wird das Insolvenzverfahren wieder aufgenommen (§ 158 Abs. 2 IO), so ist der Tag des Wiederaufnahmebeschlusses maßgebend. § 31a ist auf die mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXX/2010 neu bemessenen Gebührentatbestände in der Tarifpost 6 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Ausgangsgrundlage für die Neufestsetzung des zugrunde liegenden Gebührenbetrags jeweils die für März 2009 verlautbarte Indexzahl des von der Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlichten Verbraucherpreisindex ist.““
6. In Art. 5 Z 47 lautet § 25 Abs. 1:
„(1) § 1, § 3 Abs. 1, § 3a samt Überschriften, § 3c, § 4 samt Überschrift, § 5, § 6 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 erster und zweiter Satz und Abs. 4 bis Abs. 7, § 7, § 9, § 10, § 11, § 13 Abs. 5, § 13a Abs. 2 und Abs. 4, § 13b, § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010 treten mit 1. Juli 2010 in Kraft und sind auf Insolvenzverfahren und auf gleichzuhaltende andere Beschlüsse nach § 1 Abs. 1 Z 1 bis 6 anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2010 gefasst werden.“
7. In Art. 8 Z 3 lautet die Novellierungsanordnung:
„3. (Grundsatzbestimmung und unmittelbar anwendbares Bundesrecht) Nach § 285 Abs. 41 werden folgende Abs. 42 und 43 angefügt:“
Begründung
Zu Z 1 (§ 20 IO):
Auf Grund sprachlich-grammatikalischer Unklarheiten soll die vorgesehene Erweiterung des Abs. 4 Z 2 ohne inhaltliche Änderung in eine eigene Z 2a transferiert werden.
Zu Z 2 (§ 21 IO):
Wenn der Schuldner mit der Erfüllung von nicht in Geld bestehenden Leistungen in Verzug ist, soll der Vertragspartner rasch Klarheit über den Weiterbestand des Vertrages haben. Daher muss der Insolvenzverwalter das Wahlrecht, entweder am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten, auf Ersuchen des Vertragspartners innerhalb von fünf Tagen ausüben. Diese Frist soll auf fünf Arbeitstage (Werktage ohne Samstag und Karfreitag) präzisiert werden.
Zu Z 3 (§ 177 IO):
Der unvollständige Verweis auf die Entlohnungsbestimmungen soll ergänzt werden.
Zu Z 4 (GGG):
In der Promulgationsklausel ist das Kinderbeistand-Gesetz, BGBl. I Nr. 137/2009, zu berücksichtigen.
Zu Z 5 (Art. VI GGG):
Durch diese Änderung soll ein Redaktionsversehen richtiggestellt werden.
Zu Z 6 (§ 25 IESG):
Die Neufassung des § 25 Abs. 1 IESG beseitigt ein Redaktionsversehen und ermöglicht es auch, den Gesetzestext zu straffen. Inhaltliche Änderungen ergeben sich daraus nicht.
Zu Z 7 (§ 285 Landarbeitsgesetz 1984):
Durch diese Änderung soll ein Redaktionsversehen richtiggestellt werden.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte, Herr Kollege.
12.23
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst möchte ich feststellen, dass auch meine Fraktion diesem Gesetz grundsätzlich positiv gegenübersteht. Die Ausführungen des Kollegen Jarolim sind insoweit mit Sicherheit richtig, als es keine parteipolitisch in Zank stehende Materie ist – mit Sicherheit nicht! Es gibt da ein paar Details, über die man noch reden könnte oder sollte, aber im Großen und Ganzen ist das wirklich ein großes Gesetz, Frau Bundesministerin – ich möchte Ihnen dazu auch gratulieren: Es ist eine große Arbeit –, wenngleich Teile davon schon sozusagen auf der gewordenen oder auf der geronnenen Entwicklung aufbauen, uns zwar insofern, als zum Beispiel das Sanierungsverfahren mit Eigenverantwortung im Grunde auf der Ausgleichsordnung aufbaut, oder auch insofern, als das Sanierungsverfahren ohne Eigenverantwortung im Grunde der bisherige Zwangsausgleich ist mit Modifikationen, die wichtig sind, wie zum Beispiel die Absenkung der Kapitalkonsensquote von drei Viertel auf die Hälfte. Ich habe das noch einmal überprüfen lassen. Das ist auch für die Zustimmung zum Sanierungsplan erforderlich. Erforderlich ist auch die Quote, die für einen Sanierungsplan von 40 auf 30 Prozent erreicht werden muss.
Die Absenkung soll der von dir, Kollege Jarolim, schon beschriebenen Präferierung der Fortführung beziehungsweise der Rettung des Unternehmens dienen.
Insgesamt ist auch die Änderung der Frist von fünf Werktagen auf fünf Arbeitstage nicht so unwichtig. Alle Anwälte aus deinem Berufsstand, Kollege Jarolim, haben mitgeteilt, das könnte unter Umständen dazu führen, dass ein Insolvenzverwalter, der in eine zeitlich bedrängte Situation kommt – ein Vertragswerk ist nicht ohne Weiteres innerhalb von Minuten zu prüfen –, zur Sicherheit einmal sagt: Ich bin an der Fortsetzung dieses Vertragsverhältnisses nicht interessiert! Darum geht es nicht, sondern darum, im Sinne der Fortführung des Unternehmens die Frist zu verlängern.
Das heißt, es ist im Sinne der Fortführung des Unternehmens, dem Insolvenzverwalter eine längere Frist einzuräumen. Wir hätten jedenfalls, wie der Kollege Fichtenbauer präferiert, eine einheitliche Acht-Tage-Frist bevorzugt. Wenn jetzt fünf Arbeitstage daraus werden, kommt es im Endeffekt auch auf acht Tage heraus. Letztlich ist es aber nie schlecht, wenn man möglichst einheitliche Fristen in ein Gesetz hineinschreibt, weil die Handhabung einfach für die Rechtsanwender leichter wird. Auch für den Normunterworfenen ist es besser, mit einheitlichen Fristen zu tun zu haben. Insofern ist der Abänderungsantrag, den der Kollege Jarolim vorgestellt und eingebracht hat, mit absoluter Sicherheit auch von uns mitzutragen.
Ich verhehle nicht, dass auch der Verlust der Gewerbeberechtigung bei Nichteröffnung eines Konkursverfahrens längst notwendig ist, denn es gibt schon einen gewissen Wildwuchs von Spezialisten, die eben daraus im Insolvenzrecht mittlerweile aufgrund ihrer eigenen Konkurs- und Insolvenzkarriere einen richtigen neuen Beruf gemacht haben, weil sie ihre Gewerbeberechtigung nicht verloren haben. Es ist daher vernünftig, zwingend die Gewerbeberechtigung mit entfallen zu lassen.
Was uns am vorliegenden Gesetz nicht gefällt – und es ist kein Gesetz so gut, Frau Bundesminister, dass man nicht die eine oder andere Verbesserung aus Sicht der Opposition anbringen könnte –, ist die Ungleichbehandlung, die die klein- und mittelständischen Unternehmen gegenüber den Banken trifft im Zusammenhang mit der Frage der Bekämpfung von Verträgen im Sanierungsfall.
Was ist der Hintergrund? – Es ist so, dass bestimmte Vertragsverhältnisse nur unter ganz bestimmten, erschwerten Voraussetzungen vom Vertragspartner des insolventen Unternehmens angefochten werden können. Auch da zeigt das Gesetz den Vorrang der Fortführung. Das heißt, dass die Vertragsverhältnisse, die für eine Fortführung notwendig sind, aufrecht bleiben sollen.
Andererseits gibt es im § 25a eine Einschränkung dieser Verpflichtung zur Fortführung, das heißt, umgekehrt, eine Ausweitung der Möglichkeiten, Verträge anzufechten – ein Ausnahmetatbestand, der mit Sicherheit dem Arbeitnehmer dient, denn der Arbeitnehmer ist dadurch begünstigt, und zwar, wie ich meine, zu Recht, denn er ist sozusagen im Verhältnis zum insolventen Unternehmen regelmäßig ohnehin der schwächere Teil.
Was allerdings nicht einzusehen ist, das ist der Umstand, dass unter die gleiche Begünstigung die Banken fallen. Konkreter Fall: Sanierungsbedürftiges insolventes Unternehmen, und die Bank sagt: Wir haben zwar einen Kredit zugesagt, es gibt einen aufrechten Kreditvertrag, aber wir zahlen die ausstehenden oder noch zu leistenden Kreditmittel nicht mehr aus!
Bitte, Kollege Jarolim, da ist auf einmal keine Präferenz mehr für die Fortführung des Unternehmens erkennbar, denn unter Umständen kann eine Sanierung dadurch scheitern, dass die finanzierende Bank nicht mehr bereit ist, die bereits zugesagten und vertraglich vereinbarten Kreditmittel auch wirklich freizugeben, und stattdessen den Kreditvertrag – so wie der begünstigte Arbeitnehmer – bestreiten kann.
Wir sehen diese Begünstigung der Banken nicht ein! (Beifall beim BZÖ.) Denn: Banken, meine Damen und Herren, müssen sich schon bei der Kreditgewährung mehr Gedanken darüber machen, ob sie es mit einem potentiell insolventen Unternehmen zu tun haben, als es der kleine und mittelständische Unternehmen tun muss. Der muss aber weiterhin das volle Risiko tragen, auch der Gefahr des Scheiterns der Sanierung, während sich die Banken fein herausziehen können. Und das ist nicht einzusehen!
Herr Kollege Hübner hat diesen Ball im Justizausschuss aufgegriffen und hat versucht, von der Regierung eine rationale Erklärung zu bekommen, warum man die Banken derartig unvertretbar begünstigt. Es ist allerdings keine gekommen. Vielleicht kommt heute noch eine, ich weiß es nicht, es könnte sozusagen der Stern der Weisen in diesem Gesetz noch aufgehen. Aber wir haben keine rationale Erklärung von Regierungsseite für diese machtpolitische Besserstellung der Banken im Insolvenzverfahren bekommen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)
Selbstverständlich, die Banken sind da besser gestellt, und das ist nicht einzusehen.
Daher bringen wir folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen
In Artikel 1 Ziffer 14 wird § 25a Abs. 2 wie folgt geändert:
1. Am Ende von Ziffer 1 wird der Beistrich durch das Wort „und“ ersetzt.
2. Ziffer 2 entfällt.
3. Ziffer 3 erhält die Bezeichnung „2.“.
*****
Mit dieser einfachen Änderung wird nämlich gewährleistet, dass die Banken keine Sonderstellung mehr haben. Diese Sonderstellung, meine Damen und Herren, zeigt nur – ich komme wieder auf die vorherige Debatte zurück –, wer in diesem Land das Primat hat. Herr Pröll sagt bei Raiffeisen-Leasing, das Primat der Politik ist wiederherzustellen. Da aber sieht man eindeutig, dass die Banken es sich bestellt haben, so wie sie sich Haftungen bestellt haben; das geht bis hinunter ins Detail. Es ist für Insolvenzverfahren kein unwesentliches Detail, dass der kleine und mittelständische Unternehmer voll an der Sanierung mitarbeiten muss, auch das Risiko des Scheiterns mitzutragen hat, die Banken sich aber fein verabschieden können und die Sanierung damit unter Umständen erst richtig gefährden können, was wiederum die kleinen und mittelständischen Unternehmen als Risiko zu tragen haben.
Meine Damen und Herren, ich appelliere an Sie, das zu ändern, sonst werden Sie von uns in zweiter Lesung keine Zustimmung bekommen – in dritter Lesung werden wir zustimmen. Aber dieses wichtige Anliegen sollten Sie im Sinne der kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigen. (Beifall beim BZÖ.)
12.31
Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (651 d.B.) zur Regierungsvorlage (612 d. B.) betreffend
eine Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung in Insolvenzordnung umbenannt und gemeinsam mit dem Insolvenzrechtseinführungsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz, dem Insolvenz Entgeltsicherungsgesetz, dem IEFService-GmbH-Gesetz, dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, dem Landarbeitsgesetz 1984 und der Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie die Ausgleichsordnung aufgehoben wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 – IRÄG 2010)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Ziffer 14 wird § 25a Abs. 2 wie folgt geändert:
1. Am Ende von Ziffer 1 wird der Beistrich durch das Wort „und“ ersetzt.
2. Ziffer 2 entfällt.
3. Ziffer 3 erhält die Bezeichnung „2.“.
Begründung:
Ziel des Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 ist, in Zukunft die Sanierung von Unternehmen verstärkt zu fördern. Insbesondere in der jetzigen Krisensituation erscheint dies als sinnvoller Schritt zur Stützung der heimischen Wirtschaft und zum Erhalt von Arbeitsplätzen und ist daher zu begrüßen.
Dafür wird unter anderem geregelt, dass Verträge, deren Auflösung die Fortführung sanierungsfälliger Unternehmen gefährden könnte, nur in Ausnahmefällen gekündigt werden dürfen und damit grundsätzlich als Sanierungsgrundlagen erhalten bleiben. Die Vertragspartner tragen damit ein gewisses Risiko der Sanierung mit. Sie müssen für eine gewisse Zeit ihre Verpflichtungen trotz der Gefahr des Scheiterns der Sanierung weiter erbringen. Dies gilt nach § 25a Abs. 2 Z 2 IRÄG 2010 in der Fassung des Ausschussberichtes aber nicht „bei Ansprüchen auf Auszahlung von Krediten“, wodurch insbesondere Banken gegenüber normalen KMU’s bzw. Unternehmern besser gestellt werden. So müssen sie in der gleichen Situation keine Kredite mehr auszahlen, wodurch eine entscheidende Grundlage für Sanierungsfähigkeit entfällt.
Eine Erklärung dafür ist in den Erläuterungen der Regierungsvorlage aber nicht enthalten. Zudem erscheint das Argument, dass die „Erlangung von frischem Geld“ durch die Neuregelungen der Anfechtungsregeln erleichtert wird, als nicht tragfähig. Denn „neues Geld“ wird insbesondere nur deshalb gebraucht, weil alte Kredite aufgekündigt werden. Zudem ist „neues Geld“ in der Regel teurer.
Daher ist § 25a Abs. 2 Z 2 IRÄG 2010 in der Fassung des Ausschussberichtes ersatzlos zu streichen.
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.
12.31
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Stellen wir uns alle ein produzierendes Unternehmen vor, das Maschinen herstellt. Bedingt durch die Wirtschaftskrise kann es jetzt dazu kommen, dass der Absatzmarkt einbricht, die Produktion heruntergefahren werden muss (Ruf bei der FPÖ: Ist schon passiert!), laufende Kosten nicht mehr begli-
chen werden können. Es folgt die Auflösung von Verträgen, es kommt zum Konkurs. Die Lieferanten dieses Unternehmens geraten ebenfalls in Turbulenzen, auch bei ichnen kommt es zu Konkursen, und so weiter.
Meine Damen und Herren! Wir müssen diese Kettenreaktion aufhalten. Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 kommt genau zum richtigen Zeitpunkt, das Jahr 2010 ist wahrlich wirtschaftlich kein einfaches Jahr. Das ist die größte Reform in diesem Bereich seit der Monarchie.
Es kann immer wieder sein, dass ein Wirtschaftstreibender in finanzielle Schwierigkeiten gerät, nämlich ganz unverschuldet. Diesen Unternehmern muss geholfen werden, für diese Unternehmen muss es bessere Überlebenschancen geben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Jarolim.)
Es ist so, dass auch das Stigma des Scheiterns von diesen Unternehmen genommen werden muss.
Noch einmal ganz kurz zu den wesentlichen Eckpunkten dieser Reform: Für die Unternehmer soll es attraktiv gemacht werden, rechtzeitig die Handbremse zu ziehen, rechtzeitig die Insolvenz anzumelden. Es ist auch besser, dass wir, wenn wir Beschwerden haben, schnell zum Arzt gehen und nicht dann, wenn es zu spät ist.
Außerdem soll ein Signal gesandt werden: Sorgfältige Vorbereitung soll belohnt werden. Im Zentrum wird das sogenannte Sanierungsverfahren stehen, entweder mit Eigenverwaltung, also dann, wenn eine Insolvenz besonders gut vorbereitet ist, oder ohne Eigenverwaltung. Dieses Sanierungsverfahren soll vor allem Konkursverschleppungen verhindern.
Außerdem soll eine Zeit lang eine Art Schutzschild über das Unternehmen, das saniert werden soll, gestülpt werden. Es soll eine gewisse Zeit lang, maximal sechs Monate, nicht zur ordentlichen Kündigung von Verträgen kommen. Das bezieht sich vor allem auf Verträge, die für dieses Unternehmen lebensnotwendig sind, die sozusagen die Infrastruktur betreffen, zum Beispiel Stromlieferverträge, Leasingverträge Fahrzeuge betreffend, Telefonverträge oder etwa, wenn Sie wollen, Bierbezugsverträge. (Abg. Scheibner: Das steht aber nicht drin!)
Das ordentliche Kündigungsrecht soll, wie gesagt, für diese Zeit ausgeschlossen werden. Das betrifft allerdings natürlich nur Kündigungen, die wegen Forderungen ausgesprochen werden, die ausständig sind, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind – danach müssen natürlich die Forderungen beglichen werden, das sind sogar Masseforderungen.
Wie gesagt, dadurch soll es nicht mehr zur automatischen Auflösung von überlebensnotwendigen Verträgen kommen.
Ich möchte auch noch etwas zu diesem berühmten § 21 Abs. 2 sagen, auch wenn das leider sehr technisch ist – aber ganz kurz –: Es ist so, dass es früher überhaupt keine Frist gegeben hat. Es war so, dass Verträge einfach aufgelöst wurden. Diese Lösung, diese Fünftagesfrist, betrifft natürlich auch nur Situationen, in denen der Schuldner mit einer Sachleistung noch ausständig ist, eine Sachleistung schon in Verzug geraten ist. Ich finde, die fünf Tage – Arbeitstage sind es jetzt – sind wohl zumutbar, schließlich darf man nicht vergessen, dass auch der Vertragspartner einmal wissen muss, was mit dem Vertrag ist, ob er sich noch darauf verlassen kann.
Ein weiterer ganz wesentlicher Eckpunkt dieser Reform ist, dass Konkursabweisungen mangels Masse zurückgedrängt werden sollen, denn gerade diese Konkursabweisungen sind sehr schädlich. Erstens wird überhaupt nicht überprüft, ob es noch Vermögen gibt oder nicht, und auch die Ursachen für die Insolvenz werden nicht hinterfragt. Es
wird auch gar nicht geprüft, ob es vielleicht ein strafbares Verhalten in diesem Zusammenhang gibt oder nicht. Deswegen müssen Konkursabweisungen zurückgedrängt werden. Das soll einerseits dadurch geschehen, dass der Mehrheitsgesellschafter etwa bei GmbHs auch zu einem Kostenvorschuss verpflichtet wird. Aber auch die Tatsache, dass die Gewerbeberechtigung bei einer Konkursabweisung mangels Masse automatisch entzogen werden soll, ist ein ganz wichtiges Element.
Weitere Maßnahmen der Reform: Das Insolvenzverfahren soll flexibler gestaltet werden, es soll auch gestrafft werden, und die Löschung des Sanierungsverfahrens aus der Insolvenzdatei soll beschleunigt werden.
Wesentlich ist auch, dass das Insolvenzverfahren vereinheitlicht werden soll, Mehrgleisigkeiten sollen vermieden werden. Aus einer Ausgleichsordnung und einer Konkursordnung wird eine Insolvenzordnung.
Die Verfahren werden beschleunigt, die Fortführung wird erleichtert, das ist ein sehr wichtiger Schritt in Zeiten wie diesen. Es soll dazu beitragen, den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, Wirtschaftsbeziehungen und vor allem Arbeitsplätze zu erhalten.
Natürlich trifft die Krise nicht nur Unternehmen, wie heute schon bemerkt wurde, sondern auch Privatpersonen, und daher wurde bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Reform des Privatkonkurses beschäftigen wird. Wir haben heuer das „Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“, und das soll ein Beitrag dazu sein. Es ist etwa daran gedacht, dass vor allem Schicksalsschläge von Menschen oder äußere Ereignisse in vermehrtem Ausmaß beachtet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Reform des Unternehmensinsolvenzrechtes und die beabsichtigte Reform des Privatkonkurses sind beides Beiträge des Justizressorts im Kampf gegen die Wirtschaftskrise. Ich darf mich noch ganz herzlich bei meinem Haus, dem Justizressort, für die wirklich sehr, sehr aufwändigen Arbeiten bedanken. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.38
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.
12.39
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Wie schon von einigen meiner Vorredner ausgeführt und jetzt auch von der Frau Bundesministerin erläutert wurde, ist das, was wir heute hier vorliegen haben und beschließen, im Bereich des Insolvenzrechtes doch ein großer Wurf.
Es geht darum, dass man – die Wirtschaft ist ja ein lebendiger Organismus – den Schaden, der durch das Scheitern eines Unternehmens, das durchaus viele Gründe, auch unverschuldete, haben kann, entsteht, möglichst gering hält im Sinne des Gesamtsystems, der Volkswirtschaft, aber auch im Sinne der Arbeitsplätze, der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer, die davon betroffen wären.
Dieser große Wurf ist aus meiner Sicht durchaus gelungen, und ich möchte mich dem Dank der Frau Bundesministerin an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, allen voran an Dr. Mohr und sein Team, namens meiner Fraktion anschließen. Ich glaube, dass es ein schwieriges Stück Arbeit war, das in dieser Zeit zu bewältigen war. Aber ich denke, dass es ein gelungenes Stück Arbeit ist, das auch für den Wirtschaftsstandort einen wichtigen Beitrag leistet. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte natürlich auch auf einige Kritikpunkte, die hier angebracht wurden, eingehen. Das eine war die Frage der Frist. Ich danke Herrn Abgeordnetem Stadler, der er-
kannt hat, dass die Abänderung, die wir heute vorgeschlagen haben – nämlich fünf Arbeitstage, in Wirklichkeit sind es acht Tage –, dem Wunsch seiner Fraktion nach einer Acht-Tage-Frist schon sehr nahe kommt. Ich denke, dass man bei dieser Frist die gesamten Interessen, die eine Rolle spielen, sehen muss.
Es geht ja nicht nur um die Fortführung des Unternehmens, um das Interesse am Überleben eines insolventen Unternehmens, sondern auch um die Interessen der Vertragspartner dieses Unternehmens. Die Volkswirtschaft und das Gesamtsystem hätten nichts davon, wenn im Interesse der Fortführung andere Unternehmen negativ betroffen wären, die ihren Vertrag weiter erfüllen müssen, aber trotzdem innerhalb kurzer Zeit eine Entscheidung des Masseverwalters brauchen. Würden wir diese Frist also sehr lange ausdehnen, wie von manchen gefordert wird, hätte das zur Folge, dass sich der Vertragspartner in einer unsicheren, unklaren Situation befände. Noch mehr, er käme vielleicht selbst seinen Vertragspartnern gegenüber in Verzug und hätte dann ebenfalls negative Folgen zu gewärtigen; mit allen negativen Auswirkungen auch auf den Umkreis dieses Unternehmens. Ich glaube, dass es richtig ist, die Fortführung des Unternehmens zu erleichtern, aber auch eine kurze Frist vorzusehen.
Das, was von einem meiner Vorredner als Privileg der Banken gesehen und auch schon im Justizausschuss diskutiert wurde, wird offensichtlich – ich würde sagen, sogar bewusst – missverstanden. (Abg. Scheibner: Nein! Das wird nicht missverstanden! Das ist eine Tatsache!) Es geht nicht um ein Privileg für Banken, sondern es ist zu sehen, dass – es geht ja darum, dass Kreditmittel nach der Insolvenzverfahrenseröffnung nicht mehr ausgezahlt werden müssen – realistischerweise im Normalfall die Kreditauszahlung der Kreditgewährung sehr nahe ist.
Wann ist das nicht der Fall? – Schon in der Sanierungsphase, wenn ein Unternehmen schon in Schwierigkeiten ist. (Abg. Scheibner: Ja, aber der kleine Zulieferer muss weiter leisten!) Würde man diese Bestimmung nicht vorsehen, wäre das für die Banken nicht negativ. Im Gegenteil: Dann würde ein Unternehmen, das vielleicht schon in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist, keine Kreditmittel mehr gewährt bekommen. Und das wäre auch negativ. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.42
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.
12.42
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Liebe Zuhörer in den Bänken! Auch ich kann mich dem soeben Gesagten nur anschließen: Ja, dieses Gesetz ist im Prinzip gelungen. Es ist eine schwierige Arbeit gewesen, und auch die Problemstellung ist gut gelöst worden – im Gegensatz zu vielen anderen Versuchen, die es ja gegeben hat, das ist ja nicht die erste und einzige Novellierung von insolvenzrechtlichen Bestimmungen. Ich erinnere etwa an das Gesetz über das Vorverfahren im Konkurs – eine reine Kopf- und Totgeburt des Justizministeriums. Ich glaube, es hat bis heute, nach zehnjähriger Dauer dieser Einrichtung, nicht einmal eine zweistellige Zahl an Verfahren gegeben. Das wird uns mit dieser Novellierung nicht passieren, weil man im Wesentlichen auf bewährte Institutionen „aufsetzt“ und zwei Verfahren, die eigentlich zusammengehören, auch rechtlich verbindet, nämlich Konkurs und Insolvenz.
Trotzdem: Kritik muss sein. Nichts ist perfekt, und dieses Gesetz ist auch weit davon entfernt, perfekt zu sein. Ich komme zu sprechen auf § 25a, der angesprochen wurde. Das ist jener Teil, der die Auflösung von Verträgen im Insolvenzverfahren regelt. Leider hat die Frau Ministerin hier wieder nicht auf die Frage geantwortet, warum dieses sogenannte Bankenprivileg erforderlich ist. Auch Kollege Donnerbauer hat uns keine Antwort darauf gegeben.
Diese Bestimmung ist zentral, weil die Fortführung des Unternehmens ein Festhalten an gewissen Verträgen und eine Einschränkung des Rechtes der Vertragspartner, Verträge aufzulösen, verlangt. Das ist ganz klar. Diese Problemstellung ist aber im § 25a, also im vorliegenden Fall, sehr schlecht gelöst. Es gibt da zwei Probleme.
Das erste Problem: Es gibt einen „Gummiparagraphen“ – den § 25a Abs. 2 Z 1, um es genau zu sagen –, der die Beschränkung der Auflösung auch dann nicht gelten lässt, „wenn die Auflösung des Vertrags zur Abwendung schwerer persönlicher oder wirtschaftlicher Nachteile des Vertragspartners unerlässlich ist“. Das ist eine Gummiregelung, die auch zu Recht sehr viele Masseverwalter und sonstige wirtschaftliche Stellen kritisiert haben. Das heißt, es hängt vom Ermessen des Masseverwalters beziehungsweise des Gerichtskommissärs ab, ob er einen Auflösungsfall gegeben sieht oder nicht. Wenn das Ermessen strittig ist, gibt es jahrelange Rechtsstreitigkeiten – das Schlechteste, was es geben kann.
Das zweite Problem ist die Befreiung der Auflösungsmöglichkeit, wenn es um die Auszahlung von Krediten geht. Es geht ja nicht um die Verhinderung der Auszahlung von Krediten, sondern um die Nichtblockierung der Kündigungsmöglichkeit von Kreditverträgen durch Banken. Damit wird auf der einen Seite ein ganz zentrales Fortführungselement, nämlich der Zustrom finanzieller Mittel für den Masseverwalter unterbrochen und auf der anderen Seite eine durch nichts vertretbare Ungleichbehandlung von Kreditgewährenden – das sind in Österreich ausschließlich Banken – und sonstigen Gläubigern eingeführt.
Wir werden dem Antrag, den Kollege Stadler skizziert hat, zustimmen. Der Punkt 2 des Abs. 2 von § 25a muss ersatzlos entfallen. Wenn es dafür keine Mehrheit gibt – und ich würde alle, auch die Regierungsparteien, ersuchen, nochmals zu überdenken, ob man nicht doch einer Änderung nähertritt –, werden wir diesem Gesetz letztendlich trotzdem zustimmen, allerdings erst in dritter Lesung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.46
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
12.46
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen meiner Vorredner anschließen und auch sagen: Es handelt sich um ein sehr gelungenes Gesetz, um ein Gesetz, das höchst notwendig war und letztendlich auch qualitativ sehr hochwertig ist.
Was war die Problemstellung dabei? – Wir haben zwei Verfahren zur Sanierung von Unternehmen, das Ausgleichsverfahren und das Konkursverfahren, wobei wir wissen, dass das Ausgleichsverfahren eigentlich niemals zum Zug gekommen ist. Eine Zahl dazu: 2008 sind lediglich 1,3 Prozent aller Verfahren als Ausgleichsverfahren, die nicht in einem Anschlusskonkurs geendet haben, geführt worden. Aber 34 Prozent der Insolvenzverfahren haben in einem Zwangsausgleich und letztlich in einer Sanierung der Unternehmen geendet.
Es war daher notwendig, dieses Ausgleichsverfahren, das praktisch kaum mehr Anwendung gefunden hat, in einem einheitlichen Insolvenzverfahren zusammenzuführen. Ich glaube, das ist das Kernstück dieser Reform und ist auch sehr, sehr gut gelungen.
Man hat versucht, mehrere Tendenzen als Grundlagen dieses Gesetzes zu schaffen, nämlich einerseits, dass es besser ist, ein Unternehmen grundsätzlich fortzuführen als es zu zerschlagen, weil die Fortführung des Unternehmens den wirtschaftlichen Erhalt gewährleistet, Arbeitsplätze sichert und letztendlich auch das Überleben eines Unternehmens sichern kann, das vielleicht auch durch von außen in das Unternehmen getragene Umstände in eine schlechte wirtschaftliche Lage gekommen ist.
Die zweite Tendenz ist, dass dieses Insolvenzverfahren rechtzeitig angemeldet werden soll. Man hat ein Instrumentarium geschaffen, nämlich das Sanierungsverfahren, das bei einer Quote von 30 Prozent, einem anständigen Finanzplan und ordentlichen Unterlagen auch in Eigenverwaltung unter der Aufsicht eines Verwalters geführt werden kann. Letztendlich kann das Sanierungsverfahren aber auch ähnlich einem Zwangsausgleich abgeführt werden, und die Unternehmen können sich über diesen Zwangsausgleich nach wie vor sanieren.
In der Expertengruppe der EU, die sich mit Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn beschäftigt hat, wurde das Zwangsausgleichsverfahren, das es in Österreich immer schon gegeben hat, als eines der Best-Practice-Beispiele in Europa hervorgehoben. Und man hat dieser Tendenz zur Fortführung auch Folge geleistet.
Noch etwas: Ich halte den Abänderungsantrag, von fünf Tagen auf fünf Arbeitstage zu gehen, für höchst notwendig, um die Frist zu verlängern. Wir werden sehen, ob wir damit das Auslangen finden. Ich glaube, das sollte man genau beobachten und dann reagieren.
Ein Vorschlag wäre noch, wenn man dieses Gesetz neuerlich evaluiert, auch ein sogenanntes Obstruktionsverbot zu überlegen, das hauptsächlich Klein- und Mittelbetrieben dienen würde. In diesem Bereich besteht noch Verhandlungsbedarf, aber im Grunde genommen ist es ein anständiges Gesetz. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.49
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
12.49
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich teilen wir die Stoßrichtung dieser Novelle. Es ist sicher richtig, Unternehmen dort, wo es möglich ist, zu sanieren, anstatt sie vorschnell zu zerschlagen. Jeder Arbeitsplatz, der in der Wirtschaftskrise gerettet wird, ist eine Hilfe für die Betroffenen.
Heute beschließen wir sozusagen eine Hilfe für Unternehmen. Wir brauchen in einem nächsten Schritt aber auch Hilfe für Privatverschuldete. Es wäre anzunehmen, dass gerade im Zuge der Wirtschaftskrise die Privatverschuldung steigt, aber paradoxerweise ist das gar nicht der Fall. Ich habe gelesen, dass die Privatverschuldung zurückgegangen ist, und das hat folgenden Grund: Die Banken haben weniger Geld und können weniger leichtfertig Kredite vergeben.
Das ist aber schon wieder eine Warnung für die Zeit nach der Wirtschaftskrise. Wir müssen dringend an den Gesetzen arbeiten, damit sich die Schuldenspirale nicht noch schneller dreht. Im Moment hat man den Eindruck, dass die Gesetze primär der Schuldeneintreibung und nicht der Schuldenvermeidung dienen. Daher brauchen wir Reformen.
Was brauchen wir? – Frau Justizministerin, wir brauchen eine Anhebung des Existenzminimums. Derzeit liegt es bei 783 €. (Abg. Weinzinger: Wer zahlt das?) Ich meine, dass es auf deutlich über 900 € angehoben werden sollte. (Beifall bei den Grünen.)
Der Kollege von der FPÖ will wissen, wer das zahlt. Es geht dabei ja um Lohnpfändungen und Exekutionen. Es ist dann einfach das Existenzminimum mit einer Grenze von 900 € gedeckelt, unter die man nicht gehen kann.
Damit bin ich schon beim nächsten Punkt: Wir brauchen ein echtes Existenzminimum. Derzeit haben wir das Problem, dass mit bestimmten Forderungen, nämlich Unterhaltsforderungen, unter das Existenzminimum gegangen werden kann. Das ist hoch problematisch. Nicht deshalb, weil es nicht wichtig wäre, Unterhaltsschulden zu bedienen, sondern deshalb, weil auch Betroffene von Unterhaltsschulden eine Existenz brauchen.
Was würden wir vorschlagen? – Wir würden vorschlagen, dass man nicht unter das Existenzminimum gehen kann, sondern dass Unterhaltsschulden privilegierte Schulden sind. Das heißt, dass zuerst Unterhaltsschulden bedient werden und dann andere Schulden, wie Bankschulden. Auf den Punkt gebracht: Unterhaltsschulden müssen vor Bankschulden gehen. (Beifall bei den Grünen.)
Nächster Punkt: Frau Justizministerin, wir brauchen einen Zinsenstopp bei Lohnpfändungen. Derzeit haben wir das Problem, dass es, wenn jemand eine Lohnpfändung hat und gerade die Zinsen bedienen kann, für die Banken das einträglichste Geschäft ist, denn dann zahlt er bis an sein Lebensende die Zinsen, der Schuldenberg aber wird nicht kleiner. Das heißt, wenn jemand eine Lohnpfändung hat und Zahlungen leistet, dann muss es einen Zinsenstopp geben, damit er aus der Privatverschuldung herauskommt.
Letzter Punkt: Derzeit werden Arbeitgeber zu Inkassobüros der Gläubiger, und da müssen wir auch ansetzen. Die Gläubiger lassen den Arbeitgeber des Schuldners die Lohnpfändung berechnen. Das kostet nicht nur etwas, sondern hat noch einen Nebeneffekt: dass verschuldete Personen schwieriger einen Arbeitsplatz finden, denn kein Arbeitgeber hat Freude, wenn jemand kommt, bei dem er die Lohnpfändung berechnen muss, Arbeitsaufwand und Unkosten entstehen. Das bedeutet, für Arbeitnehmer, die verschuldet sind, ist es schwieriger, einen Arbeitsplatz zu bekommen, und sie werden, was ihre persönliche Lebenssituation betrifft, in eine noch schwierigere Ausgangssituation gebracht.
Diese Reformen erwarte ich mir. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
12.53
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.
12.53
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt über den Schutzmechanismus dieses Gesetzes schon einiges ausgeführt worden. Abgeordneter Stadler hat schon gesagt, dass wir das in weiten Teilen auch teilen, aber das, was uns bei dieser Regelung wirklich fehlt, ist die Gerechtigkeit, das gleiche Maß, das man da bei den Schutzinteressen anlegt, denn es geht nicht nur um den Schutz des Insolventen, sondern auch um den Schutz der Arbeitnehmer – dieser wurde hier berücksichtigt. Es soll aber auch um den Schutz der kleinen Zulieferer – und das sind meistens Kleinbetriebe, auch in Österreich – gehen, die da unverschuldet zum Handkuss kommen und dann möglicherweise selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Herr Abgeordneter Donnerbauer, das ist eben leider nicht gerecht geregelt. Ich bringe Ihnen ein Beispiel: eine Baufirma, die als Generalunternehmer auftritt und einen kleinen Auftrag, vielleicht ein Einfamilienhaus, übernimmt, mit Sublieferanten, einem Dachdecker, einem Spengler. Der Auftraggeber zahlt an die Baufirma, auch für die Leistungen der Sublieferanten. Der Generalunternehmer gibt jedoch das Geld, das er zu 100 Prozent kassiert hat, nicht weiter, geht dann in Insolvenz – und dann kommt es: Die Bank, die vorher einen Betriebsmittelkredit gegeben hat, ist berechtigt, die Kreditzahlungen zu stoppen, während der Sublieferant, der schon vorher kein Geld bekommen hat, verpflichtet ist, weiter seine Leistungen zu erbringen. Der Auftraggeber gibt aber auch weiterhin das Geld nicht an den Sublieferanten, sondern an den Generalunternehmer. Und zum Schluss – vor allem dann, im schlimmsten Fall, wenn die Sanierung nicht funktioniert und es zu einem Anschlusskonkurs kommt – bleibt der kleine Sublieferant ohne Geld für seine Leistungen sitzen, während die Bank (Abg. Mag. Donnerbauer: Masseforderung!) – Ja was bleibt ihm da noch? Eine Quote von 10 Prozent vielleicht, im schlimmsten Fall, Herr Kollege Donnerbauer, während die Bank
ab dem Zeitpunkt der Insolvenz ihre Zahlungen stoppen kann. Wenn Sie sagen, die brauchen wir dann, weil es dann um weitere Kreditzahlungen geht, muss ich sagen: Ja, aber dann wahrscheinlich mit Risikoaufschlägen und entsprechenden zusätzlichen Sicherheiten et cetera!
Das ist das Ungleichgewicht, das wir kritisieren. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Das ist gar kein Vorwurf an die Banken – deren Vertreter haben hier halt ordentlich verhandelt –, die Frage richtet sich an die Wirtschaftskammer, nämlich warum ihr die Rechte der Kleingewerbetreibenden als Sublieferanten diesen Einsatz nicht wert waren. (Beifall beim BZÖ.)
Das ist unser Kritikpunkt, und deshalb auch der Abänderungsantrag. Lesen Sie ihn durch und überlegen Sie sich das noch in den wenigen Minuten! Das wäre im Sinne der Gerechtigkeit wichtig. Wir wollen selbstverständlich dem insolventen Unternehmer helfen, aber wir wollen auch den Missbrauch soweit es geht minimieren und vor allem auch jene schützen, die keine Schuld an der Insolvenz des Unternehmens tragen und dann noch eine Zeche, die für sie selbst dann sogar existenzbedrohend sein kann, zahlen müssen. (Beifall beim BZÖ.)
12.56
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte. (Abg. Mag. Donnerbauer – in Richtung des Abg. Scheibner –: Sie haben es nicht verstanden, aber ich erkläre es Ihnen noch! – Abg. Scheibner: Sie haben es schlecht erklärt! – Abg. Mag. Hakl: Ich werde das jetzt versuchen!)
12.56
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Scheibner, ich denke es mir immer wieder: Hin und wieder ist es ganz gut, dass in diesem Haus auch noch Juristen im Justizausschuss sitzen, denn ich glaube, Sie haben da ganz grundlegende Begriffe des Insolvenzrechtes nicht verstanden. (Beifall des Abg. Hörl.)
Sie haben jetzt davon gesprochen, dass ein kleiner Gewerbetreibender (Abg. Scheibner: Die sind euch alle nichts mehr wert!) – Sie können mir glauben, als Wirtschaftsbundmitglied liegen uns die ganz besonders am Herzen (neuerlicher Beifall des Abg. Hörl) – weiter etwas zahlen muss und dafür haften muss, eine Bank aber nicht. (Abg. Scheibner: Die habt ihr alle schon vergessen!) – Herr Kollege, wenn die Fortführung eines Unternehmens nach diesem Verfahren gemacht wird, gibt es, wenn ein Vertrag fortgesetzt wird, eine Forderung gegen die Masse. (Abg. Scheibner: Na ja, und?) Das Wesen der Forderung gegen die Masse ist, dass im Fortführungsfall eben zu 100 Prozent bezahlt wird. (Abg. Mag. Stadler: Jetzt scheitert sie!) Das heißt, gerade jene Forderung, wo die Zuhaltung des Vertrages einmal grundsätzlich angeordnet oder vereinbart wird (Abg. Mag. Stadler: Das Risiko des Scheiterns trägt der kleine Zulieferer!), ist es, bei der er zu 100 Prozent seine Forderung bekommt (Abg. Mag. Stadler: Jetzt scheitert es, was ist dann?); und umgekehrt, wenn es um Kreditvergaben vor und nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens geht. (Abg. Mag. Stadler: Was ist, wenn es scheitert?)
Stellen wir uns vor, ein Unternehmen bekommt kurz, bevor es in Insolvenz geht, einen Kredit, und dieser Kredit ist noch nicht zugezählt. Nur dieser Fall wäre nämlich betroffen. Was wäre, wenn der jetzt zugezählt werden müsste und dann im Sanierungsfall derjenige, der das Unternehmen sanieren muss, auch noch diesen riesigen Klotz am Bein hätte? (Zwischenrufe beim BZÖ.)
Ich glaube, dieses Gesetz ist der sinnvolle Mittelweg. Denn es gab auch die Forderung der Banken, einen Fortführungskredit im ersten Rang bevorzugt zu behandeln. Es gab viele Experten, die das gefordert haben (Abg. Scheibner: Frau Oberjuristin, von der Wirtschaft null Ahnung!), da viele Unternehmensfortführungen aus Liquiditätsmangel
scheitern. – Das haben wir nicht gemacht. Umgekehrt aber muss mit einem vernünftigen Sanierungsplan und gemeinsam mit der Hausbank oder einer neuen Bank die Fortführung des Unternehmens angestrebt werden. (Abg. Mag. Stadler: Sie haben mir noch nicht erklärt, was ist, wenn die Sanierung scheitert!)
Dieses Gesetz ist ein exzellenter Mittelweg, und ich hoffe, dass vor allem auch die Abweisung des Konkurses mangels Masse (Abg. Scheibner: Wer trägt das Risiko des Scheiterns?) durch neue Vorschriften eingeschränkt wird. Dass in diesem Fall nicht nachgeschaut werden konnte, ob derjenige, der in Konkurs gegangen ist, eigentlich noch Geld hat (Abg. Scheibner: Ihr könnt nur mehr überheblich sein in der ÖVP, aber sonst gar nichts!), sind sehr viele kleine und mittelständische Unternehmen um ihr Geld wirklich zu Unrecht umgefallen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.59
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.
12.59
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Zur Änderung des Insolvenzrechts ist ja bereits ausführlich gesprochen worden. Im Justizausschuss wurden die Weichen für diesen Gesetzentwurf gestellt. Ein Ausschuss, der für mich persönlich einen ganz besonderen Stellenwert hat, denn gerade an der Justiz beginnen die Österreicher und Österreicherinnen zu zweifeln.
Wir sind mit medialen Berichten konfrontiert, die Presse weist vermehrt auf Ungleichbehandlungen in Ermittlungsverfahren hin. Wie geht es einem kleinen Täter ohne Lobby? – Ich denke, jeder von uns kann diese Frage beantworten. Wie geht es aber einem Verdächtigen, der prominent ist und von einer starken Lobby unterstützt wird? – Die Bevölkerung bekommt immer mehr den Eindruck, dass parteipolitische Interventionen möglich sind.
Die Causa Grasser/BUWOG – um sie beim Namen zu nennen – zeigt leider auch auf, dass von der zuständigen Ministerin gebetsmühlenartig immer nur eine Antwort kommt: Sie wolle nicht in laufende Verfahren eingreifen. (Abg. Rädler: Hallo!) Ich denke, es ist eine Pflicht, sicherzustellen, dass bei allen Verfahren die gleichen Maßstäbe angewandt werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Vielleicht wurde der ehemalige Finanzminister zur „Persona non grata“ erklärt, er wartet vielleicht längst auf übliche Einladungen. Es scheint mir so zu sein – damit gebe ich ein allgemeines Stimmungsbild ab –, dass verhindert wird, Licht ins Dunkel zu bringen. Daher ist es eine Verpflichtung des österreichischen Rechtsstaats, alle Beteiligten in einem Verfahren gleich zu behandeln. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.01
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.
13.01
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren eine große und wichtige Novelle des Insolvenzrechtes. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es damit zu einer Beschleunigung – das ist ja beabsichtigt – der Verfahren kommt und dass damit tatsächlich erreicht wird, dass wir Arbeitsplätze erhalten, dass wir Wertschöpfung erhalten und es auch gelingt, Vermögenswerte zu erhalten. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Vorausgesetzt, dass ein Insolvenzfall nicht absichtlich herbeigeführt wird – nicht kriminell herbeigeführt wird, was ja auch immer wieder vorkommt –, werden, glaube ich, alle Beteiligten ein großes Interesse daran haben, dass ein Betrieb so rasch wie möglich
wieder flottgemacht wird. Erreicht werden soll das hauptsächlich dadurch, dass man im normalen Ausgleichsverfahren die Quote von 40 auf 30 Prozent herabsetzt und dabei auch noch die Eigenverwaltung ermöglicht. Ich glaube, dass das tatsächlich ein großer Anreiz sein kann, gerade für jene Unternehmer, die unverschuldet, zum Beispiel durch die Wirtschaftskrise, in die Insolvenz geschlittert sind und auf diese Art und Weise doch die Möglichkeit haben, im Betrieb die Zügel weiter in der Hand zu behalten.
Der bisherige Zwangsausgleich wird in Zukunft Sanierungsverfahren mit Sanierungsplan heißen, was semantisch sicher eine sympathischere Darstellung ist. Wichtig scheint mir auch zu sein – das ist insgesamt ein erklärtes Ziel dieser Novelle –, dass es möglichst zu einer Minimierung von Konkursverfahren, vor allem von Konkursen in Abweisung mangels Masse, kommen soll.
Wie nun die neue Regelung in der Praxis funktionieren wird, werden wir natürlich erst in einigen Jahren genau wissen. Es wird ja auch evaluiert werden. Ich persönlich hoffe sehr, dass es vor allem dazu kommt, dass kleinere Gläubiger in Zukunft schneller zu ihrem Geld kommen und dass nicht weiterhin Banken – vor allem Hauptgläubiger – doch Verfahren blockieren können. Das ist mit dieser neuen Novelle auch weitestgehend eingeschränkt.
Jedenfalls hoffe ich, dass es damit insgesamt gelingt, dass Betriebe relativ schnell wieder ihre Arbeit aufnehmen können und vor allem unverschuldet in Not geratene Betriebe von dieser Novelle profitieren können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.04
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Köfer. Wunschgemäß eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
13.04
Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! „Insolvenzreform auf der Kippe“, so titelte „Die Presse“ in ihrer Online-Ausgabe vom 8. November 2009. Daher ist es umso erfreulicher, dass sich letzte Woche im Justizausschuss alle fünf Parlamentsparteien auf die Änderung des Insolvenzrechtes geeinigt haben und heute die Zustimmung erfolgen soll. Damit kann das Gesetz mit Anfang Juli, also ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant, endlich in Kraft treten. Das ist auch gut so, denn von dieser Reform profitieren eigentlich alle, nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Unternehmer und die Gläubiger, vor allem aber der Wirtschaftsstandort Österreich.
Gerade in Zeiten dieser Wirtschaftskrise sind Impulse, wie sie von dieser Reform ausgehen, wichtig und sehr notwendig. Schließlich gab es im Jahr 2009 täglich 29 Firmenpleiten; das ist ein Anstieg von Firmeninsolvenzen gegenüber dem Jahr 2008 um 9,2 Prozent. Alle Experten waren sich Anfang dieses Jahres einig, dass das Ende der Fahnenstange noch bei Weitem nicht erreicht ist. So rechnete der Leiter des Kreditschutzverbandes von 1870, Hans-Georg Kantner, für dieses Jahr mit einem weiteren Zuwachs von Firmeninsolvenzen um 12 Prozent auf den Rekord von 7 500 Pleiten.
Diese dramatischen Befürchtungen haben sich bis dato nicht bestätigt; ich betone: vorerst nicht! So gab es im ersten Quartal 2010 um 0,8 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen als im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres. Das ist ein Silberstreif am Horizont, mehr aber noch nicht.
Daher bleibt zu hoffen, dass diese Reform einen Beitrag dazu leisten kann, eine Vielzahl künftiger Insolvenzen zu verhindern. Das erklärte Ziel muss sein, Unternehmen zu erhalten statt zu liquidieren. Die vorliegende Reform soll Sanierungschancen erhöhen und Konkursabweisungen mangels Masse verhindern. Diese Novelle stellt auch den Versuch dar, eine größere Sanierungsfreudigkeit zu erreichen. Ich möchte außerdem
positiv erwähnen, dass diese Novelle unter Einbindung der Zustimmung der Sozialpartner auf Schiene gestellt wurde.
Warnen möchte ich aber davor, nur die Entwicklung der Firmenpleiten im Auge zu haben. Aufmerksamkeit und ein wachsames Auge verdient nämlich auch die steigende Zahl an Privatkonkursen. Anders als bei den Firmeninsolvenzen gab es bei den Privatinsolvenzen im ersten Quartal 2010 im Vergleich zum ersten Quartal 2009 einen Anstieg um 6,6 Prozent.
Diese Entwicklung, die laut Experten noch weitergehen wird, birgt, wie ich meine, einigen gesellschaftspolitischen Sprengstoff in sich. Schließlich wird dadurch die Kluft zwischen Arm und Reich in Österreich noch weiter vertieft. Dem gilt es – nicht zuletzt, um keine gesellschaftlichen Spannungen entstehen zu lassen – massiv entgegenzuwirken. (Beifall bei der SPÖ.)
13.07
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pack. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.07
Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind logischerweise alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Sanierung und den Fortbestand eines etwa infolge der Wirtschaftskrise unverschuldeten oder auch verschuldeten Unternehmens gewährleisten zu können.
Eine meiner Vorrednerinnen, die erste Rednerin meiner Fraktion, Ridi Steibl, hat es richtig gesagt: Retten oder Sanieren statt Ruinieren ist das Motto dieser Novelle. Das ist richtig. Nach langwieriger Diskussion liegt uns nun dieser Gesetzentwurf vor. Wesentliche Punkte der nunmehrigen Reform fußen auch auf Vorschlägen, die von der Wirtschaftskammer entwickelt wurden. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Situation – mein Vorredner von der SPÖ hat die zu erwartenden steigenden Zahlen der Insolvenzen erwähnt – ist es ein richtiger Schritt, den wir hier treffen.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, das Wichtigste ist, dass wir in dieser Novelle das Unternehmen in den Vordergrund stellen. Natürlich ist auch hervorzuheben, dass das Gesetz zwar die entsprechende Grundlage bietet, dass es aber selbstverständlich die alleinige Sache des jeweils betroffenen Unternehmens ist, diese Verfahrensmöglichkeit auch rechtzeitig zu ergreifen.
Zu meiner Vorrednerin Kollegin Steßl-Mühlbacher aus der Steiermark und zu ihrer Rede zum Thema „Licht ins Dunkel“ kann man nur fragen: Wie schaut es mit der SPÖ-Stiftung in der Steiermark aus? (Beifall bei der ÖVP.)
13.09
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 612 der Beilagen.
Hiezu liegen folgende Abänderungsanträge vor: Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen sowie Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 10 und 11 bezieht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf Art. 1 Z 14 bezieht.
Wer dieser Abänderung beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Art. 1 Z 14 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dieser Bestimmung seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art 1 Z 63, Art. 3 Eingang und Z 6, Art. 5 Z 47 sowie Art. 8 Z 3.
Wer diesen Abänderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Auch das ist einstimmig und somit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 651 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 89.)
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (650 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert, ein Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) erlassen sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert werden (Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG) (652 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Wunschgemäß eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
13.12
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wie schon angekündigt, behandeln wir jetzt das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz. Ich darf die wesentlichen Grundzüge wie folgt erörtern.
Wir haben es damit zu tun, dass einerseits Änderungen im ABGB stattfinden. Die noch historischen Bestimmungen über den Darlehensvertrag, der ein Realvertrag war, werden mit diesen Änderungen auf moderne Beine gestellt; es wird in Zukunft ein Konsensualvertrag sein. Und was die wenigsten wissen: Der Kreditvertrag, der sich in unserem ABGB bisher überhaupt nicht findet, sondern vom Darlehensvertrag abgeleitet ist, wird jetzt erstmalig ausdrücklich im ABGB erwähnt und als entgeltlicher Darlehensvertrag auch gesetzlich normiert. – Das ist der eine Teil.
Der zweite Teil betrifft Verbraucherschutzbestimmungen, nämlich die Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie der Europäischen Union, die durchaus eine lange Vorgeschichte auf europäischer Ebene hatte und jetzt von uns als einem der ersten Länder der Europäischen Union innerstaatlich umgesetzt wird.
Es geht hauptsächlich darum, dass für den Verbraucherkredit, sprich den Kredit eines Kreditunternehmens an einen Verbraucher, soweit er 200 € übersteigt, verschiedenste Verbraucherschutz-/Konsumentenschutzbestimmungen, die in Österreich bisher zum Teil in verschiedenen Materien aufgeteilt waren – zum Beispiel im Bankwesengesetz, in der Verbraucherkreditverordnung, im Konsumentenschutzgesetz –, einerseits zusammengefasst werden und andererseits zusätzlich neue Verbraucherschutzbestimmungen und auch ein neues Schutzniveau für den Verbraucherkredit eingeführt und umgesetzt werden.
Beispielsweise sei nur erwähnt, dass bei der Werbung für Kreditverträge in Zukunft bestimmte gesetzlich vorgesehene Angaben verpflichtend enthalten sein müssen. So muss auch ein Beispielsfall, ein repräsentatives Beispiel, in einer Werbung für Verbraucherkredite durchgerechnet werden. Es werden vorvertragliche Informationspflichten des Kreditgebers festgelegt. Es wird ein Formular vorgesehen, das auch in der Verbraucherkredit-Richtlinie vorgesehen ist; dieses ist eins zu eins umzusetzen und ist auch von den Kreditunternehmen eins zu eins zu verwenden.
Es gibt erstmalig gesetzliche Verpflichtungen der Kreditgeber für Bonitätsprüfungen. Bis jetzt war es ja im Ermessen des Kreditgebers, inwieweit er Bonitätsprüfungen durchgeführt hat; in Zukunft gibt es eben auch eine gesetzliche Verpflichtung, die Kreditwürdigkeit, die Bonität des Verbrauchers, der um einen Kredit ansucht, entsprechend zu überprüfen. Auch wenn sich Rahmenbedingungen ändern, wenn ein Kredit während der Laufzeit neu verhandelt wird, wenn er aufgestockt wird, sind jedenfalls wieder die entsprechenden Informationen einzuholen und ist eine Prüfung durch das Kreditinstitut durchzuführen.
Es gibt weiters Vorschriften, die die Angaben in der Ausfertigung des Kreditvertrages betreffen. Es ist jetzt erstmals auch das Recht des Verbrauchers, jederzeit einen aktuellen und aktualisierten Tilgungsplan, der die Raten, Zinsen und Kosten enthält, zu verlangen. Es gibt ein Rücktrittsrecht, ein Recht, während der ersten vierzehn Tage von dem abgeschlossenen Kreditvertrag wieder zurückzutreten. Es gibt in Zukunft erstmalig auch Möglichkeiten, für Verträge auf bestimmte Zeit eine vorzeitige Rückzahlung zu machen, wobei die in diesen Fällen auch jetzt schon eintretenden Entschädigungen für die vorfällige Rückzahlung in Zukunft gedeckelt sein werden. Außerdem gibt es Bestimmungen für ein Kündigungsrecht bei Kreditverträgen auf unbestimmte Zeit.
Insgesamt ist es ein durchaus umfassendes Werk, und ich darf abschließend noch einen Abänderungsantrag der Kollegen Jarolim und meiner Wenigkeit einbringen, der
sich einerseits auf eine Veränderung in § 7 Abs. 5 bezieht, sodass hier für gewisse Bonitätsbeurteilungen im Rahmen des Verbraucherkreditgesetzes § 28 Abs. 2 Datenschutzgesetz 2000 nicht gilt. Außerdem enthält dieser Abänderungsantrag eine Übergangsregelung für gewisse Formvorschriften bis 31. Oktober 2010. Zuletzt wurden damit gewisse Druckfehler, auch im Formular im Anhang, berücksichtigt. Ich ersuche den Präsidenten, für die Verteilung dieses Abänderungsantrages zu sorgen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.17
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und wurde in groben Zügen sowie auch im Wesenskern ausreichend erläutert. Ob seines Umfanges wird er gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz im Saal zur Verteilung gelangen.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (652 d.B.) zur Regierungsvorlage (650 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert, ein Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) erlassen sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert werden (Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (650 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert, ein Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) erlassen sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert werden (Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG) in der Fassung des Ausschussberichtes (652 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Art. 2 wird im § 7 nach Abs. 4 nachstehender Abs. 5 eingefügt:
„(5) § 28 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes 2000 – DSG 2000, BGBl. Nr. 565/1999 in der jeweils geltenden Fassung, ist auf bei der Datenschutzkommission registrierte Informationsverbundsysteme kreditgebender Institutionen zur Bonitätsbeurteilung, bei denen die Verwendung auf § 8 Abs.1 Z 2 oder Z 4 DSG 2000 beruht, nicht anzuwenden.“
2. In Art. 2 lautet § 29 samt Überschrift:
„Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung
§ 29. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 11. Juni 2010 in Kraft.
(2) Es ist – soweit die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen – nur auf Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen beziehungsweise gewährt werden.
(3) Die §§ 11, 14 Abs. 1 und 2, §§ 15, 17, 22 und 24 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 2 sind auch auf Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen beziehungsweise gewährt wurden und am 11. Juni 2010 noch aufrecht sind. Im Übrigen sind auf Kreditverträge und Kreditierungen, die vor dem 11. Juni 2010
geschlossen beziehungsweise gewährt wurden, die bisherigen Bestimmungen weiter anzuwenden.
(4) § 6 ist im Zeitraum ab 11. Juni 2010 bis einschließlich 31. Oktober 2010 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die darin vorgesehenen Informationen neben der in § 6 angeführten Form auch auf andere zumutbare Weise erteilt werden können. § 19 ist im Zeitraum ab 11. Juni 2010 bis einschließlich 31. Oktober 2010 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die darin vorgesehenen Informationen neben der in § 19 angeführten Form auch auf andere zumutbare Weise erteilt werden können.
(5) § 9 ist im Zeitraum ab 11. Juni 2010 bis einschließlich 31. Oktober 2010 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die darin vorgesehenen Angaben neben der in § 9 angeführten Form auch auf andere zumutbare Weise erteilt werden können, soweit nicht die auf das Vertragsverhältnis bisher anwendbaren Vorschriften eine bestimmte Form der Mitteilung von Angaben im Vertrag vorgesehen haben. Durch eine dem vorstehenden Satz entsprechende Mitteilung der Angaben gilt die Voraussetzung des § 12 Abs. 1 letzter Satz für den Beginn der Rücktrittsfrist als erfüllt.
(6) § 25 Abs. 1 ist im Zeitraum ab 11. Juni 2010 bis einschließlich 31. Oktober 2010 auf Vertragsabschlüsse mittels eines Fernkommunikationsmittels im Sinn des § 5a KSchG mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Verpflichtungen nach §§ 6 und 9 als erfüllt gelten, wenn die darin vorgesehenen Informationen dem Verbraucher spätestens zusammen mit der Lieferung der Ware auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden.
(7) §§ 10 und 21 sind erst ab 1. November 2010 anzuwenden, ab diesem Zeitpunkt aber auch auf Kreditverträge und Kreditierungen, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 1. November 2010 geschlossen beziehungsweise gewährt wurden und am 1. November 2010 noch aufrecht sind.“
3. In Art. 2 lautet § 30:
§ 30. „Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der §§ 7 Abs 5 sowie 28 der Bundeskanzler und im Übrigen der Bundesminister für Justiz betraut.“
4. In Art. 2 Anhang I Teil I Abs. 1 lautet die Formel:
5. In Art. 2 lauten die Anhänge II und III:
„Anhang II
Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz
1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers
Kreditgeber Anschrift Telefon (*) E-Mail (*) Fax (*) Internet-Adresse (*) |
[Name] [Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher] |
(falls zutreffend) Kreditvermittler Anschrift Telefon (*) E-Mail (*) Fax (*) Internet-Adresse (*) |
[Name] [Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher] |
(*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers.
In allen Fällen, in denen „falls zutreffend“ angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für das Kreditprodukt relevant ist, oder die betreffende Information bzw. die gesamte Zeile durchstreichen, wenn die Information für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist.
Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.
2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts
Kreditart |
|
Gesamtkreditbetrag Obergrenze oder Summe aller Beträge, die auf Grund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird |
|
Bedingungen für die Inanspruchnahme Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten |
|
Laufzeit des Kreditvertrags |
|
Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden |
Sie müssen folgende Zahlungen leisten: [Betrag, Anzahl und Fälligkeit der vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen] Zinsen und/oder Kosten sind wie folgt zu entrichten: |
Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit |
[Summe des Gesamtkreditbetrags und der Gesamtkosten des Kredits] |
(falls zutreffend) Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs für eine Ware oder Dienstleistung gewährt oder ist mit der Lieferung bestimmter Waren oder der Erbringung einer Dienstleistung verbunden. Bezeichnung des Produkts/der Dienstleistung Barzahlungspreis |
|
(falls zutreffend) Verlangte Sicherheiten Beschreibung der von Ihnen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten |
[Art der Sicherheiten] |
(falls zutreffend) Zahlungen dienen nicht der unmittelbaren Kapitaltilgung |
|
3. Kreditkosten
Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten |
[ % — fest oder — variabel (mit dem Index oder Referenzzinssatz für den anfänglichen Sollzinssatz) — Zeiträume] |
Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. |
[ %. Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämtlicher in die Berechnung des Jahreszinses einfließender Annahmen] |
|
Ist — der Abschluss einer Kreditversicherung oder — die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. |
Ja/nein [Falls ja, Art der Versicherung:] Ja/nein [Falls ja, Art der Nebenleistung:] |
Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit |
|
(falls zutreffend) Die Führung eines oder mehrerer Konten ist für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge erforderlich. |
|
(falls zutreffend) Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte) |
|
(falls zutreffend) Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag |
|
(falls zutreffend) Bedingungen, unter denen die vorstehend genannten Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag geändert werden können |
|
(falls zutreffend) Notariatsgebühren |
|
Kosten bei Zahlungsverzug Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsversteigerung) und die Erlangung eines Kredits erschweren. |
Bei Zahlungsverzug wird Ihnen [ (anwendbarer Zinssatz und gegebenenfalls Verzugskosten)] berechnet. |
4. Andere wichtige rechtliche Aspekte
Rücktrittsrecht Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen vom Kreditvertrag zurückzutreten. |
ja/nein |
Vorzeitige Rückzahlung Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. |
|
(falls zutreffend) Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu |
[Festlegung der Entschädigung (Berechnungsmethode) gemäß § 16 Verbraucherkreditgesetz] |
Datenbankabfrage Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage informieren, wenn ein Kreditantrag auf Grund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung den Zielen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit zuwiderläuft. |
|
|
Recht auf einen Kreditvertragsentwurf Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt des Verlangens nicht zum Abschluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist. |
|
(falls zutreffend) Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist |
Diese Informationen gelten vom bis ... |
(falls zutreffend)
5. Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
a) zum Kreditgeber |
|
(falls zutreffend) Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben Anschrift Telefon (*) E-Mail (*) Fax (*) Internet-Adresse (*) |
[Name]
[tatsächliche Anschrift, für den Verbraucher] |
(falls zutreffend) Eintragung im Firmenbuch (Handelsregister) |
[Firmenbuch (Handelsregister), in das der Kreditgeber eingetragen ist, und seine Firmenbuchnummer (Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung)] |
(falls zutreffend) Zuständige Aufsichtsbehörde |
|
b) zum Kreditvertrag |
|
(falls zutreffend) Ausübung des Rücktrittsrechts |
[Praktische Hinweise zur Ausübung des Rücktrittsrechts, darunter Rücktrittsfrist, Angabe der Anschrift, an die die Rücktrittserklärung zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung dieses Rechts] |
(falls zutreffend) Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditvertrags zugrunde legt |
|
(falls zutreffend) Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwendbare Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit |
[entsprechende Klausel hier wiedergeben] |
(falls zutreffend) Wahl der Sprache |
Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen Kontakt halten. |
c) zu den Rechtsmitteln |
|
Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren und Zugang dazu |
[Angabe, ob der Verbraucher, der Vertragspartei eines Fernabsatzvertrags ist, Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang] |
(*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers.
Anhang III
Europäische Verbraucherkreditinformationen bei Überziehungsmöglichkeiten nach dem Verbraucherkreditgesetz
1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers
Kreditgeber Anschrift Telefon (*) E-Mail (*) Fax (*) Internet-Adresse (*) |
[Name] [Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher] |
(falls zutreffend) Kreditvermittler Anschrift Telefon (*) E-Mail (*) Fax (*) Internet-Adresse (*) |
[Name] [Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher] |
(*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers.
In allen Fällen, in denen „falls zutreffend“ angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für das Kreditprodukt relevant ist, oder die betreffende Information bzw. die gesamte Zeile durchstreichen, wenn die Information für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist.
Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.
2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts
Kreditart |
|
Gesamtkreditbetrag Obergrenze oder Summe aller Beträge, die auf Grund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird |
|
Laufzeit des Kreditvertrags |
|
(falls zutreffend) Sie können jederzeit zur Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags aufgefordert werden. |
|
3. Kreditkosten
Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten |
[ % — fest oder — variabel (mit dem Index oder Referenzzinssatz für den anfänglichen Sollzinssatz)] |
effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags des Kredits. Der effektive Jahreszins soll dem Verbraucher einen Vergleich der verschiedenen Angebote ermöglichen. |
[ %. Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämtlicher in die Berechnung des Jahreszinses einfließender Annahmen] |
(falls zutreffend) Kosten (falls zutreffend) Bedingungen, unter denen diese Kosten geändert werden können |
[sämtliche vom Zeitpunkt einer Überschreitung an zu zahlende Kosten] |
Kosten bei Zahlungsverzug |
Bei Zahlungsverzug wird Ihnen [ (anwendbarer Zinssatz und gegebenenfalls Verzugskosten)] berechnet. |
4. Andere wichtige rechtliche Aspekte
Beendigung des Kreditvertrags |
[Bedingungen und Verfahren zur Beendigung des Kreditvertrags] |
|
Datenbankabfrage Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage informieren, wenn ein Kreditantrag auf Grund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung den Zielen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit zuwiderläuft. |
|
(falls zutreffend) Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist |
Diese Informationen gelten vom bis ... |
Falls zutreffend
5. Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
a) zum Kreditgeber |
|
(falls zutreffend) Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben Anschrift Telefon (*) E-Mail (*) Fax (*) Internet-Adresse (*) |
[Name]
[Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher] |
(falls zutreffend) Eintrag im Firmenbuch (Handelsregister) |
[Firmenbuch (Handelsregister), in das der Kreditgeber eingetragen ist, und seine Firmenbuchnummer (Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung)] |
(falls zutreffend) zuständige Aufsichtsbehörde |
|
b) zum Kreditvertrag |
|
Rücktrittsrecht Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen vom Kreditvertrag zurückzutreten. (falls zutreffend) Ausübung des Rücktrittsrechts |
Ja/Nein [praktische Hinweise zur Ausübung des Rücktrittsrechts, u. a. Anschrift, an die die Rücktrittserklärung zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung dieses Rechts] |
(falls zutreffend) Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditvertrags zugrunde legt |
|
(falls zutreffend) Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwendbare Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit |
[entsprechende Klausel hier wiedergeben] |
(falls zutreffend) Wahl der Sprache |
Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen Kontakt halten. |
c) zu den Rechtsmitteln |
|
Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren und Zugang zu ihnen |
[Angabe, ob der Verbraucher, der Vertragspartei eines Fernabsatzvertrags ist, Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang] |
(*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers.
6. In Art. 3 erhält die Z 1 die Bezeichnung „1a“; davor wird folgende Z 1 eingefügt:
„1. In § 5h Abs. 1 wird der Klammerausdruck „(§ 18)“ durch den Klammerausdruck „(§ 13 Abs. 1 Z 2 Verbraucherkreditgesetz)“ ersetzt.“
7. In Art. 3 lautet die neue Z 1a:
„§ 12a samt Überschrift wird aufgehoben.“
8. Art. 3 Z 4 lautet:
„Die §§ 16 bis 25 samt Überschriften werden aufgehoben.“
9. Art. 3 Z 5 lautet:
„§ 26c samt Überschrift wird aufgehoben.“
10. In Art. 3 wird nach der Z 6 folgende Z 6a eingefügt:
„6a. In § 32 Abs. 1 werden
a) im Einleitungssatz die Wendung „ein Unternehmer, in den Fällen des § 18 auch der Geldgeber, oder ein für diese Personen handelnder Vertreter“ durch die Wendung „ein Unternehmer oder der für ihn handelnde Vertreter“ ersetzt;
b) in Z 1 lit. a die Wendung „einen Ratenbrief (§ 24 Abs. 1) oder“ sowie die Wendung „25 Abs. 1 bis 3,“ aufgehoben;
c) in Z 1 lit. b die Wendung „24 Abs. 1, 25 Abs. 2 und 3,“ aufgehoben;
d) in Z 2 die Wendung „dem § 24 Abs. 2,“ aufgehoben.“
11. Art. 3 Z 7 lautet:
„7. Dem § 41a wird folgender Abs. 23 angefügt:
„(23) § 5h
Abs. 1 und § 32 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. xxx/2010 treten am 11. Juni 2010 in Kraft. § 13a in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. xxx/2010 tritt am 11. Juni 2010 in Kraft
und ist auf Verträge anzuwenden, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen werden. Die
§§ 12a, 13, 16 bis 25 und 26c treten mit Ablauf des 10. Juni 2010 außer Kraft, sind jedoch
weiterhin auf vor dem 11. Juni 2010 geschlossene
Verträge anzuwenden.““
12. Art. 4 Z 20 lautet:
„20. Dem § 107 wird folgender Abs. 66 angefügt:
„(66) § 3 Abs. 1 Z 9 in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010 tritt hinsichtlich der Änderung
des Datums mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 3 Abs. 1 Z 9 hinsichtlich der
Änderung des Verweises, § 3 Abs. 3 Z 1, § 11 Abs. 5 Z
1, § 13 Abs. 4 Z 1 und Abs. 5 Z 1, § 17 Abs. 1, § 34 Abs.
2 und 3, die Überschrift vor
§ 35, § 98 Abs. 3 Z 3 und 9 und § 103m in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. xxx/2010 treten mit 11. Juni 2010 in Kraft. § 37 in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010
tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. § 33, § 35 Abs. 1 Z 1
lit. c und d und Abs. 2, § 98
Abs. 3 Z 4 bis 7 und 11 treten mit Ablauf des 10. Juni 2010 außer
Kraft.““
13. Art. 8 Z 37 lautet:
„37. Dem § 79 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 1 Abs.
3 Z 1 und 5, § 1 Abs. 4 Z 1 lit. a, b und c, Z 2 lit. a und b, Z 3, Z 4
lit. a und b,
§ 2 Abs. 1 Z 1 und 2, Abs. 2 Z 1 und 4,
Abs. 3, § 3 Z 4, § 6 Abs. 1 Z 10, § 9 Abs. 3, § 12
Abs. 5, § 19 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 26 Abs. 6, § 45 Abs. 1,
§ 59 Abs. 2, § 64 Abs. 1 Z 2 und Abs. 10, § 66 Abs. 3,
§ 67 Abs. 6 und 11, § 74 Abs. 1, § 75 Abs. 1, § 78
Abs. 1 in
der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; § 34 Abs. 4 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010 außer Kraft. § 68 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010 tritt mit 1. Juni 2010 in Kraft. § 12 Abs. 3, § 14 Abs. 1, § 19 Abs. 5, § 26 Abs. 7, § 59 Abs. 1, § 67 Abs. 7 Z 1 und Abs. 8 Z 2, sowie § 76 Abs. 2 Z 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010 treten mit 11. Juni 2010 in Kraft.““
Begründung
Zu Z 1 (§ 7 VKrG):
Mit dieser Bestimmung soll eine Klarstellung dahin gehend erfolgen, dass es sich bei Informationsverbundsystemen kreditgebender Institutionen, die der Beauskunftung der Kreditwürdigkeit von Personen dienen und aus denen eine Übermittlung von Daten an Dritte nur im überwiegenden berechtigten Interesse eines Dritten (§ 8 Abs. 1 Z 4 DSG 2000) oder mit Zustimmung des Betroffenen (§ 8 Abs. 1 Z 2 DSG 2000) zulässig ist, nicht als öffentliche Datenanwendung iS des § 28 Abs. 2 DSG 2000 zu verstehen ist und damit auch kein Widerspruch gemäß § 28 Abs. 2 DSG 2000 zulässig ist. Eine weitere Voraussetzung ist freilich, dass das Informationsverbundsystem rechtmäßig bei der Datenschutzkommission registriert ist, was von dieser auch mit entsprechenden Auflagen verbunden werden kann. Beispiele für derartige registrierte Informationsverbundsysteme sind etwa die „Warnliste“ bzw. die „Kleinkreditevidenz“, bei denen im Wesentlichen Banken und kreditgebende Versicherungen als Auftraggeber fungieren. Nicht erfasst von dieser Regelung ist jedenfalls die Tätigkeit der Kreditauskunfteien, bei denen sie selbst als Auftraggeber oder als Dienstleister im Rahmen von Scoring für Dritte fungieren. Die damit verbundenen Datenverwendungen sind in der Gewerbeordnung oder in einem eigenen Bundesgesetz zu regeln.
Zu Z 2 (§ 29 VKrG):
Die Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung zum VKrG wird um einige Regelungen ergänzt, durch die bestimmten Bedenken der Praxis Rechnung getragen werden soll, wonach es angesichts der sich abzeichnenden geringen Legisvakanz zu Problemen bei der Implementierung des neuen Rechts im Bereich der betroffenen Unternehmen kommen könne. Gemeint sind vor allem die standardisierten Vorlagen für die vorvertraglichen Informationen und die Elemente der Vertragsurkunde, aber auch für Informationen, die während des laufenden Vertragsverhältnisses zu erteilen sind. Dazu wurde vorgebracht, dass die dafür erforderlichen Programmierungsarbeiten zumindest einen Zeitraum von einigen Monaten in Anspruch nähmen, sodass eine Erfüllung der diesbezüglichen gesetzlichen Pflichten unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Rechts am 11. Juni 2010 kaum möglich sei. Unter Rücksichtnahme auf diese Hinweise werden für einen überschaubaren Übergangszeitraum zwischen 11. Juni 2010 und Ende Oktober 2010 in vier neuen Absätzen bestimmte Sonderregelungen getroffen.
Während dieses Übergangszeitraums müssen die vorvertraglichen Informationen nach § 6 noch nicht auf dem Informationsformular nach Anhang II erteilt werden; und es ist dafür auch nicht notwendigerweise die Verwendung von Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger als Medium geboten. Während dieser rund viereinhalb Monate können die vorvertraglichen Informationen auf jede Weise erteilt werden, die den künftigen Vertragspartnern zumutbar ist (§ 29 Abs. 4 erster Satz VKrG). Kraft der Verweisung in § 25 Abs. 1 VKrG gilt diese temporäre Sonderregelung auch für Verträge, die dem 5. Abschnitt des VKrG unterliegen. Im zweiten Satz des neuen Abs. 4 wird eine gleichgeartete Sonderregelung für § 19 VKrG getroffen. Für § 24 VKrG scheint eine Parallelregelung bei praxisnaher Betrachtung aber entbehrlich.
Im neuen § 29 Abs. 5 VKrG wird Ähnliches für die Angaben im Vertrag angeordnet; allerdings geht es hier nur um die Frage der Informationserteilung auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (zumal hier kein Formular in Betracht kommt). Die Formfreiheit der Informationserteilung für den Übergangszeitraum gilt hier freilich nur insoweit, als nicht das auf den jeweiligen Vertrag bisher anwendbare Recht – wie zum Beispiel § 33 BWG – Vorschriften über die Erteilung von Informationen in einer bestimmten Form enthalten haben; diese Einschränkung bezieht sich also sowohl auf den inhaltlichen Umfang früherer Informationspflichten als auch auf die dafür früher gebotene Form. Der zweite Satz des neuen Abs. 5 stellt klar, dass die Rücktrittfrist des § 12 VKrG in dieser Übergangszeit auch dann zu laufen beginnt, wenn die Inhaltselemente des § 9 VKrG dem Verbraucher entsprechend dieser Sonderregelung nur formfrei mitgeteilt werden.
Der neue § 29 Abs. 6 VKrG trifft für diesen Übergangszeitraum bis Ende Oktober 2010 eine Sonderregelung für den entgeltlichen Zahlungsaufschub und sonstige entgeltliche Finanzierungshilfen, bei denen der Vertragsabschluss mittels eines Fernkommunikationsmittels im Sinn des § 5a KSchG getätigt wird beziehungsweise vorgesehen ist. Hier reicht es für die Erfüllung der Pflichten nach §§ 6 und 9 aus, wenn die darin vorgesehenen Informationen dem Verbraucher spätestens zusammen mit der Lieferung der Ware auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Gemäß § 12 Abs. 1 letzter Satz VKrG beginnt hier die Rücktrittsfrist freilich erst mit dem Zugang der Informationen nach § 9 VKrG an den Verbraucher.
Im neuen § 29 Abs. 7 VKrG wird die Anwendbarkeit der Regelungen über den Tilgungsplan und über den Kontoauszug bei Überziehungsmöglichkeiten auf den 1. November 2010 verlegt. Diese Regelungen sind aber nicht nur auf Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden, die nach dem 31. Oktober 2010 geschlossen beziehungsweise gewährt werden, sondern im Sinne des § 29 Abs 2 VKrG auch auf Kreditverträge und Kreditierungen, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 1. November 2010 geschlossen beziehungsweise gewährt werden und am 1. November 2010 noch aufrecht sind.
Zu Z 3 (§ 30 VKrG)
Diese Klarstellung wird parallel zur Änderung in Z 1 (§ 7) vorgenommen.
Zu Z 4 (Anhang I VKrG):
Durch diese Änderung soll ein Redaktionsversehen in der Formel, die zur Gänze aus der Richtlinie übernommen wird, richtig gestellt werden.
Zu Z 5 (Anhänge II und III VKrG):
Da bei der Einspeisung ins E-Recht die Tabellenlinien verloren gegangen sind, müssen beide Anhänge – ohne inhaltliche Änderung – formal korrigiert werden.
Zu Z 6 (§ 5h KSchG):
Der durch die Streichung von § 18 KSchG ins Leere gehenden Klammerausdruck ist durch einen Verweis auf § 13 Abs. 1 Z 2 Verbraucherkreditgesetz zu ersetzen, in dem nunmehr die wirtschaftliche Einheit bei verbundenen Verträgen definiert ist.
Zu Z 7 (Aufhebung von § 12a KSchG):
Zur vollständigen Rechtsbereinigung ist auch die Überschrift dieses Paragraphen aufzuheben.
Zu Z 8 (Aufhebung der §§ 16 bis 25 KSchG):
Zur vollständigen Rechtsbereinigung sind – soweit vorhanden – die Überschrift dieser Paragraphen aufzuheben.
Zu Z 9 (Aufhebung von § 26c KSchG):
Zur vollständigen Rechtsbereinigung ist auch die Überschrift dieses Paragraphen aufzuheben.
Zu Z 10 (§ 32 KSchG):
Die Verwaltungsstrafbestimmungen sind an die Aufhebung der §§ 18, 24 und 25 anzupassen.
Zu Z 11 (§ 41a KSchG):
Die Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung zu den Änderungen im KSchG muss um die neu eingefügten Änderungen der §§ 5h und 32 KSchG ergänzt werden.
Zu Z 12 (§ 107 BWG):
Das Inkrafttreten des neuen § 37 BWG betreffend die Wertstellung wird auf den 1. Jänner 2011 verschoben, damit den Kreditinstituten genug Zeit für die notwendigen technischen Umstellungen zur Verfügung steht.
Zu Z 13 (§ 79 ZaDiG):
Mit § 68 ZaDiG wird die Sanktionsverpflichtung aus der EU-Überweisungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001, ABl. Nr. L 266 vom 9.10.2009, S. 11) umgesetzt. Gemäß Art. 13 der EU-Überweisungsverordnung sind die Sanktionen bis 1. Juni 2010 umzusetzen.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.18
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Verbraucherkreditgesetz, das heute beschlossen wird, wird ein Meilenstein in der österreichischen und europäischen Verbraucherpolitik gesetzt: Zum ersten Mal gibt es klare Regelungen für die Vergabe von Krediten.
Eine Studie der Arbeiterkammer, die am Montag veröffentlicht worden ist, hat die Defizite, die es derzeit bei der Vergabe von Krediten gibt, bestätigt. Banken kommen ihren Informationsverpflichtungen nicht adäquat nach. Mit der heutigen Vorlage, die wir beschließen werden, werden verbindliche, absolut verbindliche Richtlinien festgelegt, die die Banken bei der Kreditvergabe einzuhalten haben.
Die Kredite werden europaweit vergleichbar sein. Es gibt ein europäisches Standard-Informationsblatt. Es kommt zu Bonitätsprüfungen, die notwendig sind, sowohl für die Banken, aber auch zum Schutze der Kreditwerber. Fremdwährungskredite – sofern sie überhaupt noch an Private vergeben werden dürfen – unterliegen besonderen Warn- und Informationspflichten.
Was aus konsumentenpolitischer Sicht wesentlich ist: Zum ersten Mal darf ein Kredit auch vorzeitig zurückbezahlt werden! Es war in der Beratung immer ein Problem, dass Banken es nicht akzeptieren wollten, wenn Kreditnehmer einen Kredit vorzeitig zurückzahlen wollten.
Für eine ganz entscheidende Regelung unter all diesen Schutzbestimmungen halte ich, dass es in Zukunft ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht von derartigen Kreditverträ-
gen geben wird. Das ist – ich sehe heute sehr viele junge Menschen hier – gerade für die jüngere Generation sehr wichtig. Wir haben in der Beratung immer wieder Fälle erlebt, in denen sich junge Menschen mit 18 Jahren, mit 20 Jahren zu Kreditverträgen verpflichtet haben, und nach einer Woche sind sie draufgekommen, dass sie den Kredit gar nicht bedienen können. Das war bei Autokäufen genauso der Fall wie auch bei der Anschaffung von Wohnraum. Mit einer vierzehntägigen Rücktrittsfrist kann man es sich in aller Ruhe überlegen, ob man überhaupt in der Lage ist, einen derartigen Kreditvertrag zu erfüllen.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass Bonitätsprüfungen nunmehr verpflichtend sind. Hier haben wir einige Probleme, und Kollege Donnerbauer hat bereits einen Abänderungsantrag eingebracht. Ich darf einen Entschließungsantrag Mag. Maier, Mag. Donnerbauer einbringen betreffend die Datenverwendung durch Kreditauskunfteien sowie Qualitätsstandards für Informationsverbundssysteme und über Kredit-Scoring.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie kennen die Problematik bei Kreditauskunfteien. In der Gewerbeordnung gibt es kaum eine Regelung. Wir wissen nun durch eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, dass für eine gesetzliche Regelung der Wirtschaftsminister zuständig ist.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenverwendung durch Kreditauskunfteien sowie Qualitätsstandards für Informationsverbundssysteme und über Kreditscoring“ (...)
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, Familie und Jugend wird ersucht, dem Nationalrat bis längstens 31. Dezember 2010 eine Novelle der Gewerbeordnung zur Beschlussfassung vorzulegen, in welcher eine detaillierte und verhältnismäßige Regelung der Datenverarbeitung und Datenverwendung durch Kreditauskunfteien enthalten ist.
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Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie ersuchen, der Vorlage und dieser Entschließung zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
13.22
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in inhaltlichem Zusammenhang und somit mit zur Debatte.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Mag Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenverwendung durch Kreditauskunfteien sowie Qualitätsstandards für Informationsverbundsysteme und über Kreditscoring“ eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 (Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (650 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert, ein Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) erlassen sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapierauf-
sichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert werden (Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG) (652 d.B.).
In Österreich fehlt eine nähere gesetzliche Determinierung bezüglich der Verwendung von Daten vor und im Rahmen von Kreditvertragsabschlüssen. Dadurch kommt es zu vielen Beschwerden von Betroffenen, wobei inhaltlich unrichtige Daten, zu lange gespeicherte bzw. noch nicht gelöschte Daten u.ä. im Mittelpunkt stehen. Dies bedeutet Rechtsunsicherheit und Intransparenz. Wenn nun diese Datenbanken künftig einem noch größeren Kreis von Banken zur Verfügung stehen, wird diese Problematik verschärft.
Nach § 7 des Verbraucherkreditgesetzes idF der RV (650 d.B.) hat der Kreditgeber zum Zweck der Kreditwürdigkeitsprüfung „erforderlichenfalls auch Auskünfte aus einer zur Verfügung stehenden Datenbank“ einzuholen.“
Zwar kann daraus keine Verpflichtung zum selbständigen Betrieb einer Datenbank abgeleitet werden und schon gar nicht die gesetzliche Einrichtung einer solchen; allerdings ist sicher zu stellen, dass die zur Bonitätsbeurteilung existierenden Datenbanken und die angewandten Verfahren zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit eines bestimmten Verhaltens (Scoring-Verfahren) ihren notwendigen Zweck unter Berücksichtigung des geringst möglichen Eingriffes in das Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 DSG 2000) erfüllen.
Derzeit sind in Österreich zum Zweck der Kreditwürdigkeitsprüfung einerseits die beiden vom KSV betriebenen und von der Datenschutzkommission (DSK) mit Bescheid genehmigten Informationsverbundysteme der Banken, nämlich die Kleinkreditevidenz und die Warnliste, als auch eine Anzahl von Kreditauskunfteien tätig.
Die Tätigkeit von Kreditauskunfteien führte immer wieder zu Beschwerden, obwohl mittlerweile nach einer OGH Entscheidung aus dem Jahr 2008 (6 Ob 159/08) auf solche Dateien grundsätzlich das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs 2 DSG 2000 anwendbar ist. Das vom VKI im Auftrag des BMASK geführte Gerichtsverfahren hat ergeben, dass bei einer gesetzlich nicht angeordneten Aufnahme in eine öffentlich zugängliche Datei, ein Widerspruchsrecht besteht, dass der Betroffene auch nicht begründen muss. Die Daten sind innerhalb von 8 Wochen zu löschen.
Von der Anwendbarkeit des § 28 Abs 2 DSG 2000 sind aber auch die Informationsverbundsysteme der Banken betroffen, wobei es mittlerweile eine OGH Entscheidung gibt, wonach in bestimmten Fällen allerdings ein solches Widerspruchssrecht nicht besteht. Insgesamt muss aber von einer äußerst unklaren Rechtslage gesprochen werden.
Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hat zur der Zuständigkeit für die gesetzliche Festlegung hinreichender und angemessener Qualitätsstandards für die Verarbeitung bonitätsrelevanter Informationen durch Kreditauskunfteien und Informationsverbundsysteme wie Kleinkreditevidenz und Warnliste Stellung genommen.
Eine gesetzliche Regelung zur Datenverwendung durch Kreditauskunfteien hat insbesondere nachstehende Punkte zu umfassen, wobei klarzustellen ist, daß grundsätzlich das DSG 2000 zur Anwendung kommt.
Taxative Aufzählung jener Datenarten, die verarbeitet werden dürfen
Auf die begründete Bestreitung einer Forderung ist in Dateien und Auskünften hinzuweisen, diesbezügliche noch nicht rechtskräftige Entscheidungen sind über Wunsch des Betroffenen anzumerken; erweist sich die Bestreitung als gerechtfertigt, ist die Forderung aus der Datei umgehend zu löschen
Ausschluss der Verwendung jeder Art von sensiblen Daten
Taxative Aufzählung der Quellen, aus denen die Daten ermittelt werden dürfen
Verpflichtung zur Überprüfung des Datenbestandes und Aktualisierung sowie zur unverzüglichen Anmerkung von Tilgungsvereinbarungen oder einer Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung in angemessenen Zeitabständen, zumindest jedoch ein Mal jährlich
Löschungsvorschriften von Daten samt Löschungsfristen
Regelmäßige stichprobenartige Überprüfung des überwiegend berechtigten Interesses des Abfragenden sowie eine Protokollierungsverpflichtung.
Gewährleistung
der vollständigen Erfüllung der Auskunftsverpflichtung nach dem
DSG 2000, insbesondere auch hinsichtlich der
Herkunft der Daten.
Möglichkeit zur Entziehung der Gewerbeberechtigung bei mehrmaligem Verstoß gegen die Bestimmungen der GewO und des DSG 2000 sowie
Sanktionen vorzusehen, die bei Verstößen gegen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Verwendung von personenbezogenen Daten Anwendung finden und die geeignet sind, solche Verstöße in Hinkunft hintanzuhalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, Familie und Jugend wird ersucht, dem Nationalrat bis längstens 31. Dezember 2010 eine Novelle der Gewerbeordnung zur Beschlussfassung vorzulegen, in welcher eine detaillierte und verhältnismäßige Regelung der Datenverarbeitung und Datenverwendung durch Kreditauskunfteien enthalten ist.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.22
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir haben dem Verbraucherkreditgesetz bereits im Ausschuss zugestimmt, weil wir das für eine sehr gute Sache halten, für eine Regelung, die sehr sinnvoll ist.
Es wird ja hier eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt, und sie wird unseres Erachtens auch noch dazu in sehr sinnvoller Weise umgesetzt, weil auch über den an sich geforderten Rahmen hinaus Regelungen getroffen werden. Der Anwendungsbereich bezieht sich nämlich auch auf Kredite von mehr als 75 000 €, auch Hypothekarkredite und Finanzleasingverträge werden miteinbezogen. Dadurch ist das Ganze in seiner Komplexität viel besser zu verstehen und besser geregelt, also eine durchaus begrüßenswerte Sache.
Ein kleiner Wermutstropfen ist bei solchen Dingen immer, dass man Bedenken hat, damit auch einer Überregulierung zuzustimmen. Das ist natürlich immer dann der Gegenpol, wenn man den Verbraucher schützen will. Da besteht immer wieder die Gefahr, dass man geradezu einer Entmündigung des Menschen das Wort redet und übers Ziel hinausschießt. In Summe ist es aber jedenfalls ein gelungenes Gesetz, und wir sind daher, wie schon gesagt, dafür und stimmen zu.
Im Zusammenhang mit Überregulierung seien auch die Fremdwährungskredite und die vorvertragliche Informationspflicht angesprochen, die natürlich sinnvoll und richtig ist. Es ist auch wichtig, das gesetzlich vorzusehen. Die Frage wird nur sein, ob nicht in Wirklichkeit wieder ein Wust an Information an die Menschen herangetragen wird und sie damit dann gar nicht zurechtkommen und es gar nicht aufnehmen können. Das ist wie immer das Problem einer Überregulierung.
Wir stimmen auch ausdrücklich dem Antrag zu, den Herr Kollege Maier gerade eingebracht hat, denn die Prüfung der Kreditwürdigkeit ist tatsächlich ein wesentliches Problem. Hier besteht in Österreich ein sehr großes Manko, denn es gibt private Vereine, Gesellschaften, die Auskunft erteilen, und das ist sehr problematisch. Wir haben immer wieder Fälle erlebt, wo schwarze Punkte vergeben werden, die es dann offiziell gar nicht gibt, wo man bei Banken gesperrt ist, obwohl zurückliegende Kredite ohnehin schon getilgt sind, weil eine Information nicht weitergegeben wurde. Da besteht also tatsächlich großer Handlungsbedarf, und wir hoffen, dass mit diesem Antrag der Anstoß gegeben wurde, diesbezüglich auch etwas zu tun. Wir werden uns daran beteiligen, eine entsprechende gesetzliche Änderung zu finden. (Beifall bei der FPÖ.)
13.24
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.25
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Meine Damen und Herren! Frau Ministerin! Das neue Verbraucherkreditgesetz ist sicher ein deutlicher Fortschritt im Sinne des Konsumentenschutzes, vor allem auch gegenüber der wirklich unbefriedigenden Schutzsituation, die wir derzeit vorfinden. Es steht sicherlich außer Frage, dass das ein Fortschritt ist, und wir werden deshalb auch in dritter Lesung zustimmen.
Nachdem und uns von den Regierungsparteien so viele Vorteilen dargelegt worden sind, möchte ich allerdings schon sagen, dass es unserer Meinung nach kein ganz so großer Wurf ist wie dargestellt.
Ich habe im Justizausschuss schon sehr ausführlich erörtert, welche massiven Defizite ich in dieser Vorlage sehe. Diese Einschätzung, diese durchaus auch kritische Einschätzung kommt nicht nur vonseiten der Grünen, sondern sie wird auch von der Arbeiterkammer und der Schuldnerberatung geteilt. Das sind Institutionen, die tagtäglich mit Menschen konfrontiert sind, mit Menschen arbeiten, die ihrer Schulden eben nicht Herr werden können, die Lohnpfändungen haben, die delogiert werden, weil sie zwar ein Einkommen haben, aber nicht mehr zahlungsfähig sind und so.
Meine Damen und Herren, die Frau Ministerin ist von diesen kritischen Stellungnahmen unbeeindruckt geblieben. Sie ist im Ausschuss quasi gar nicht auf die sachliche Kritik eingegangen, sondern hat mit diesem typischen politischen Stehsatz geantwortet: Na ja, es ist halt ein Kompromiss.
Frau Ministerin, natürlich ist jede Vorlage, die eine Koalitionsregierung macht, ein Kompromiss, aber ich möchte hier doch deutlich machen, um den Ausgleich welcher Interessen es in dieser Angelegenheit geht. Auf der einen Seite gibt es die privaten Haushalte, Familien, die in teilweise überteuerte Kredite, die sie sich eigentlich nicht leisten können, hineinstolpern und nur sehr, sehr schwer aus dieser Verschuldungssituation wieder herauskommen oder es überhaupt nicht schaffen. Diese privaten Haushalte haben ein massives Interesse an fairen Rahmenbedingungen im Kreditgeschäft und wirklich klaren Informationen, die sie auch verstehen können. – Das ist die eine Seite.
Auf der anderen Seite gibt es die Banken, die Geldinstitute, die Kreditgeber. Die machen natürlich ein gutes Geschäft, satte Gewinne mit Verbraucherkrediten, und die haben letzten Endes überhaupt kein Interesse daran, an dieser Situation etwas zu ändern.
So, nun gibt es also diese Interessen! Und was macht die Frau Ministerin in dieser Situation? Wie kommt sie zu einem Kompromiss? Nützt sie etwa die Tatsache, dass wir alle hier im Haus vor noch nicht allzu langer Zeit den Banken Milliarden zur Verfügung gestellt haben, damit die ihre eigenen finanziellen Probleme in den Griff bekommen? Nützt sie genau diese Tatsache, um ein Maximum an Konsumentenschutz bei diesem Kompromiss herauszuholen?
Nein, meine Damen und Herren, das tut sie eben nicht, sondern sie kommt „nur“ – unter Anführungszeichen – zu einer Vorlage, die aus Sicht sowohl der Grünen als auch der Arbeiterkammer und der Schuldnerberatung massive Lücken aufweist.
Frau Ministerin, Sie haben in einer Situation, in der es an der Zeit gewesen wäre, auf den Tisch zu hauen und zu sagen: Jetzt ist es Zeit für ein Maximum an Konsumentenschutz!, bereitwillig einen Kompromiss mit den Banken geschlossen. Das war ein Zeitfenster, das Sie nicht genützt haben! (Beifall bei den Grünen.)
Meine Damen und Herren, wirklich zufrieden kann man also mit dieser Regierungsvorlage nicht sein.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Änderung des Verbraucherkreditgesetzes (VKrG) vorzulegen, die folgende Ziele verfolgt:
Ausweitung des vollen Anwendungsbereiches des VKrG auf Kleinkredite, Pfandleihverträge, Hypothekarkredite und Interzedenten
Schaffung von Konvertierungs- und Umwandlungsrechten bei Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern
gesetzliche Verankerung der Unentgeltlichkeit der Informationspflichten und Kontomitteilungen durch den Kreditgeber.
*****
Meine Damen und Herren, ich werde dazu jetzt nicht alle Details erläutern; das habe ich bereits im Ausschuss sehr ausführlich getan. Also nur kurz, um einen Eindruck zu vermitteln: Es geht sozusagen darum, das, was wir als Lücken ansehen, nachträglich noch in dieses Gesetz hineinzubringen.
Ich möchte jetzt noch einen Antrag einbringen, nämlich einen Abänderungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (650 der Beilagen) ...
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Entschuldigen Sie, sehr geehrte Frau Kollegin, dass ich Sie unterbreche, aber uns liegen am Präsidium die schriftlich eingebrachten Anträge noch nicht vor. Wir können daher im derzeitigen Stadium auch nicht überprüfen, ob ein inhaltlicher Zusammenhang gegeben ist. Auf das mündlich Vorgetragene trifft das zweifellos zu, aber es muss auch schriftlich nachgereicht werden. Ich möchte Sie und Ihre Fraktion daran erinnern, dass die Anträge dem Präsidium noch vorzulegen sind. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (fortsetzend): Okay. Ich werde das nachher noch nachholen. Ich hoffe, die Anträge werden dann eingebracht.
Letzten Endes geht es bei diesem Abänderungsantrag – ich möchte ihn trotzdem kurz erläutern – darum, § 25 Konsumentenschutzgesetz zu ändern und die Pfandbesteller und Pfandbestellerinnen mit den Bürgen, Garanten und Mitschuldnern endlich gleichzusetzen, damit diese nicht unwissend ein überhöhtes Risiko eingehen, wenn sie eben bei Krediten mithaften. Sie müssten eigentlich diesen Antrag kennen, weil ich ihn auch schon in Form eines Initiativantrages eingebracht habe.
Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie haben genau dieses Anliegen, nämlich den Schutz für PfandbestellerInnen, auch in Ihrem Regierungsprogramm stehen.
Im Rahmen der ersten Lesung dieses Initiativantrages hat Herr Abgeordneter Grillitsch, der jetzt leider nicht da ist, klar zum Ausdruck gebracht, dass eine entsprechende Änderung im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie erfolgen wird. So, jetzt haben wir die Umsetzung, und das ist nicht erfolgt. Ich gebe deshalb dem Abgeordneten Grillitsch – und ich nehme an, er hat im Namen der gesamten ÖVP gesprochen – noch einmal die Chance, Wort zu halten, indem Sie diesem Abänderungsantrag zustimmen.
Meine Damen und Herren, klar ist: Bei diesem Antrag kommt zum Ausdruck, in wessen Interesse Sie hier Politik machen. Wir haben auf der einen Seite die Konsumenten und Konsumentinnen, die Kreditnehmer, die PfandbestellerInnen, Hunderttausende Menschen in Österreich; auf der anderen Seite ein paar Banken mit dem vorwiegenden Interesse an Gewinnmaximierung. Und jetzt sagen Sie mir: Wem fühlen Sie sich politisch verpflichtet? Das ist die Frage! (Beifall bei den Grünen.)
13.32
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Es liegt inzwischen auch der Abänderungsantrag, den Sie vorgetragen haben, vor. Ich möchte ihn ganz kurz überprüfen. – Ja, der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem inhaltlichen Zusammenhang und somit auch mit in Verhandlung; ebenso der vorgetragene Entschließungsantrag, der damit auch mit in Verhandlung steht.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend konsumentenschutzrechtlicher Nachbesserungen im Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG) eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (650 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert, ein Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) erlassen sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert werden (Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG) (652 d.B.)
Das DaKRÄG ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen. Nichtsdestotrotz erscheint der getroffene Konsens der Regierungsparteien nur teilweise zufriedenstellend. Wie die Grünen bereits während der Debatte im Justizausschuss feststellten, gibt es in weiten Teilen erheblichen Nachbesserungsbedarf:
In der Regierungsvorlage wird in § 4 (1) VKrG an einer Untergrenze von EUR 200 für Verbraucherkreditverträge festgehalten. Dies ist insbesondere bedenklich, als von niedrigen Finanzierungsbeträgen häufig einkommensschwache Verbraucher sowie Jugendliche Gebrauch machen. Die Untergrenze ist deshalb keine „Bagatellgrenze“, son-
dern macht für diese Bevölkerungsgruppen einen großen Teil ihrer monatlichen Ressourcen aus. Aufgrund des Festhaltens an einer Untergrenze entsteht eine Schutzlücke im Rechtschutzsystem des VKrG. Anzumerken ist weiters, dass die Argumentation, eine Regelung des Bereiches unter EUR 200 sei aufgrund der strengen Vorgaben der betreffenden EU-Richtlinie (Vollharmonisierung) nicht möglich, unrichtig ist. Niemand hindert die österreichische Gesetzgebung daran, für Kreditverträge unter EUR 200 gleichlautende Regelungen, wie im VKrG, vorzusehen.
Des weiteren muss gesetzlich statuiert werden, dass die vorvertragliche Informationspflicht in § 6 VKrG, die Information bei der Änderung des Sollzinssatzes (§ 11 VKrG) sowie die vierteljährliche Kontomitteilung (§ 11 VKrG) stets unentgeltlich zu erfolgen haben.
Gemäß § 2 (2) Z 2 VKrG sind Pfandleihverträge von der Anwendbarkeit des VKrG ausgenommen. Eine Erhebung der Arbeiterkammer Wien zeigt, dass der Effektivzinssatz bei Pfandleihverträgen besonders hoch sein kann. Gerade aus diesem Grund besteht ein besonderes Schutzbedürfnis. Die Argumentation, dass die spezielle Art der Kreditierung bei der Pfandleihe eine Subsumierung unter den Regelungsgehalt des VKrG verbietet, vermag nicht zu überzeugen, da auch im „speziellen“ Bereich des Leasings Sonderregelungen geschaffen wurden.
Bei § 24 (1) VKrG wäre es wünschenswert, dass die hier statuierte Informationspflicht bzgl. des Sollzinssatzes unabhängig vom Kontoeröffnungsvertrag bei Einräumung der Überschreitungsmöglichkeiten gewährt wird. So ist es durchaus üblich, dass zuerst ein Konto ohne Überziehungsrahmen eröffnet wird (zB bestimmte Studentenkonten), bei diesem Konto später aber ein Überziehungsrahmen gewährt wird. In diesen Fall würde anfänglich keine Informationspflicht entstehen, da ohnehin kein Kreditrahmen vereinbart wurde, und in weiterer Folge würde es auch zu keiner Information kommen, da das Konto bei der Kreditrahmensgewährung nicht neu eröffnet wird.
Es ist prinzipiell erfreulich, dass der gegenständliche Gesetzesentwurf erstmals zusätzliche Informationsverpflichtungen des Kreditgebers bei der Vergabe von Fremdwährungskrediten und von Krediten mit einem Tilgungsträger vorsieht und in den Erläuterungen zu § 7 VbKG klargestellt wird, dass die bestehenden Risiken bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers berücksichtigt werden müssen. Bedauerlicherweise enthält der Entwurf jedoch keine Schutzbestimmungen für die Zeit nach Vertragsabschluss. Insbesondere fehlt es an einem Recht des Verbrauchers, einen Fremdwährungskredit jederzeit in Euro zu konvertieren und einen Kredit mit Tilgungsträger jederzeit auf einen Ratenkredit umzustellen. Ohne diese Rechte kann der Verbraucher das Wechselkurs- und das Tilgungsträgerrisiko während der Laufzeit des Kredites von vornherein nicht beherrschen. In Anbetracht der gewaltigen Umwürfe auf weltweiten Finanzmärkten eröffnen die vorgeschlagenen Regelungen bedauerlicherweise keine Exitstrategie für bereits in Not geratene Fremdwährungskreditnehmer.
Gemäß § 12 (6) VKrG gilt das umseits verankerte Rücktrittsrecht nicht auch für Hypothekarkredite. Begründet wird das damit, dass Hypothekarkredite hauptsächlich für die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen und Liegenschaftskäufen verwendet werden würden. Hier liege aber regelmäßig eine Treuhandkonstruktion vor, deren Rückabwicklung zu praktischen Problemen führen würde. Weiters wird darauf hingewiesen, dass das Erfordernis eines Übereilungsschutzes im weitaus geringerem Ausmaße bestehen würde.
Auch wenn man der Behauptung, dass Hypothekarkredite hauptsächlich für Sanierungsmaßnahmen und Liegenschaftskäufe verwendet werden, Glauben schenkt, mag die Argument der schwierigen Vertragsabwicklung dennoch nicht zu überzeugen, als das erhöhte Schutzniveau der Hypothekarkreditnehmer ja eindeutig höher wiegen würde!
Bzgl. der verminderten Übereilungsgefahr ist anzumerken, dass die Erfahrung zeigt, dass die vertragliche Vereinbarung eine hypothekarische Besicherung vorzunehmen, sehr schnell unterschrieben sein kann, da ein hypothekarisch gesicherter Kredit nicht erst bei Anmerkung der Hypothek im Grundbuch vorliegt. Dass im Vergleich zum Verbraucherkreditvertrag eine geringere Übereilungsgefahr gegeben sei, scheint daher nicht stichhaltig.
Weiters besteht in § 16 (4) eine Schlechterstellung von Hypothekarkrediten in Bezug auf die vorzeitige Rückzahlung. Eine solche besteht insofern als 1. lange Kündigungsfristen vereinbart werden können und 2. keine Ausnahmen von der Entschädigungsregel (Abs. 2) gelten sollen.
Abschließend ist hier noch anzumerken, dass die Einschränkungen für Hypothekarkredite nicht nur konsumentenpolitisch schmerzlich sind, sondern auch im Widerspruch zu dem Anliegen des VbKG, dem österreichischen Verbraucherkreditrecht einen möglichst einfachen und einheitlichen Rahmen zu geben, stehen.
Wenn § 12 VKrG das Rücktrittsrecht der Verbraucher vom Kreditvertrag regelt, wäre auch eine Regelung über ein Rücktrittsrecht von Interzedenten wünschenswert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Änderung des Verbraucherkreditgesetztes (VKrG) vorzulegen, die folgende Ziele verfolgt:
Ausweitung des vollen Anwendungsbereiches des VKrG auf Kleinkredite, Pfandleihverträge, Hypothekarkredite und Interzedenten
Schaffung von Konvertierungs- und Umwandlungsrechten bei Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern
gesetzliche Verankerung der Unentgeltlichkeit der Informationspflichten und Kontomitteilungen durch den Kreditgeber.
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Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (650 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert, ein Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) erlassen sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert werden (Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG) (652 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (650 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert, ein Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträ-
ge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) erlassen sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert werden (Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG) in der Fassung des Berichts des Justizausschusses (652 d.B.) wird wie folgt geändert:
In Artikel 3 (Änderung des Konsumentenschutzgesetzes) wird folgende Z. 4a eingefügt:
4a. § 25c lautet:
„§ 25c. Tritt ein Verbraucher einer Verbindlichkeit als Mitschuldner, Bürge, Garant oder Pfandbesteller bei (Interzession), so hat ihn der Gläubiger auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners hinzuweisen, wenn er erkennt oder erkennen muss, dass der Schuldner seine Verbindlichkeit voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erfüllen wird. Unterlässt der Unternehmer diese Information, so haftet der Interzedent nur dann, wenn er seine Verpflichtung trotz einer solchen Information übernommen hätte.“
Begründung
Der § 25c KSchG bezieht sich auf Rechtsgeschäfte, in denen ein Verbraucher als Interzedent für eine Verbindlichkeit auftritt, wobei „Interzedent“ nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut nur den Beitritt als Mitschuldner, Bürge oder Garant umfasst, während insbesondere Realschuldner qua Pfandbestellung nicht expressis verbis in der Aufzählung genannt sind.
Im Schrifttum (vgl. die Nachweise bei Kathrein in KBB, § 25c KSchG, Rz 3) stieß diese Einschränkung auf heftige Kritik. Es wurde einhellig bzw. ganz überwiegend vertreten, es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Interessen von Pfandbestellern, eine umfassende wahrheitsgemäße Aufklärung über die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers zu erhalten, nicht genauso hoch zu bewerten sind wie jene der übrigen Interzedenten (vgl. Klang3, Rz 22 zu § 25c KSchG mwN). Mehrfach wurde auch eine Gesetzeslücke erblickt, die durch Analogie zu schließen sei (vgl. zuletzt P.Bydlinski, Anm zu 9 Ob 16/06b in ÖBA 2007, 651 mwN).
Nachdem die Rechtsprechung des OGH inzwischen klargestellt hat, dass § 25c KSchG nicht analog auf Pfandbesteller/Realschuldner anzuwenden ist (vgl. 9 Ob 85/02v, 9 Ob 16/06b), da der Gesetzgeber bewusst die Pfandbesteller nicht in den Wortlaut des § 25c KSchG aufgenommen habe und daher keine Regelungslücke vorliegt, ist nun der Gesetzgeber gefordert, eine Klarstellung durch entsprechende Änderung der Rechtslage herbeizuführen.
Dies kann einfach durch Aufnahme des Wortes „Pfandbesteller“ in die Aufzählung vor dem Klammerausdruck der in Rede stehenden Gesetzesbestimmung geschehen und ist sachlich gerechtfertigt:
Die Regelung des § 25c KSchG enthält eine Warnfunktion, indem sie den Gläubiger verpflichtet, den Verbraucher, der als Interzedent für den Schuldner eintritt, auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners hinzuweisen, wenn er erkennt oder erkennen muss, dass der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht oder nicht vollständig erfüllen werde. Durch diese Bestimmung soll das Risiko für das Einstehen müssen für eine fremde Schuld verringert werden. Diese Interessenlage stellt sich unterschiedslos auch für PfandbestellerInnen zu einer fremden Schuld:
Folge der mangelnden Aufklärung ist, dass die Haftung des Interzedenten entfällt, wenn er nicht darüber aufgeklärt wurde, dass der Hauptschuldner seine Verpflichtung
voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erfüllen werde und das dem Gläubiger bekannt oder erkennbar war.
In der Praxis führt dies zu Fällen, wo meist die Ehegattin für Kredite ihres (früheren) Ehegatten mit ihrem Liegenschaftsvermögen haftet, das ihr nur allzu oft zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dient und daher in wirtschaftlicher Hinsicht keineswegs als Pfandsache disponibel war. Bei Inanspruchnahme der Haftungserklärung verliert sie nicht nur ihr oft mühsam und langjährig angespartes Liegenschaftsvermögen sondern auch die einzige Wohnmöglichkeit und ist – oft nach langjähriger Ehe – in ihrer Existenz bedroht.
Eine unterschiedliche Handhabung der Aufklärungspflicht bei Mitschuldnern, Bürgen oder Garanten einerseits und dem Drittpfandbesteller andererseits, die nach hL alle Interzedenten sind (vgl. die Gleichbehandlung sämtlicher Sicherungseber durch die Rspr. Zu § 1364 Satz 2 ABGB), entbehrt nach Auffassung der Lehre jeder sachlichen Grundlage. Dieser Meinung schließen sich mittlerweile offenbar auch die Regierungsparteien an, denn das Regierungsübereinkommen sieht eine Erweiterung der Aufklärungspflichten der Bank bei Pfandbestellungen in Analogie zu Bürgschaften vor.
Durch Aufnahme des Wortes „Pfandbesteller“ in den § 25c KSchG soll also ausdrücklich klar gestellt werden, dass der Anwendungsbereich des § 25c KSchG auch die Interzession durch bloße Pfandbestellung umfasst.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.33
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Auch diese Materie ist nicht in dem Ausmaß ideologisch oder weltanschaulich oder politisch aufgeladen, wie man es vielleicht aus dem einen oder anderen Redebeitrag ableiten könnte. Es ist im Grunde eine ganz nüchterne Sachmaterie, die ein Regelungsdefizit schließt, das innerstaatlich vorhanden war und das bisher nur durch die Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union geschlossen war. Jetzt wird sie auch im innerstaatlichen Recht, im Gesetz geschlossen.
Wir werden dieser Gesetzesmaterie zustimmen. Sie ist grundsätzlich vernünftig. Aber die Vorschläge – ich habe schon einmal gesagt, Frau Bundesministerin, nichts ist so gut, dass es nicht auch noch besser sein könnte –, die Kollege Maier gemacht hat oder Kollegin Schatzl, die Grünen (Abg. Mag. Schatz: Schatz!) – Schatz, Pardon; das ist der Hang des Vorarlbergers zum Diminutiv –, die Frau Kollegin Schatz gemacht hat, scheinen mir vernünftig zu sein.
Herr Kollege Maier, ich würde nur bitten, dass bei dem, was hier an Gesetz erarbeitet werden soll, auch die Frage der Datenherkunft berücksichtigt wird, das steht nämlich nicht drinnen. (Abg. Mag. Maier: Steht drinnen!) – Ach so, im Entschließungstext nicht, in der Präambel schon. – Gut. Das ist mir nämlich wichtig. Die Datenherkunft ist nämlich nicht unerheblich: Woher stammen die Daten? Was dann damit geschieht, ist erst die nächste Konsequenz. Hier habe ich Grund zu der Annahme – ich will es nicht wiederholen, die Frau Bundesministerin hat mich im Ausschuss extra gerügt, ich nehme das auch gerne zur Kenntnis, aber es ist mitunter sehr zweifelhaft, woher die Daten stammen, die dann über entsprechende Kreditinformationsfirmen weitergeleitet und mitunter auch missbraucht werden, was zulasten des Konsumenten gehen kann.
Was die Vorschläge der Grünen anlangt, insbesondere wie sie Frau Kollegin Schatz auch im Ausschuss vorgetragen hat, sind wir der Meinung, dass man sie unterstützen soll.
Frau Bundesministerin, es ist tatsächlich so, dass nicht einzusehen ist, dass man Kredite unter 200 € ausnimmt. Für viele Menschen in diesem Land, für leider immer mehr Menschen sind 200 € sehr viel Geld. Wenn man annimmt, dass in Krisenzeiten etwa das ganz Pfandleihwesen zunimmt, wo es nicht um große Beträge geht, dann sind 200 € nicht mehr unerheblich. Das sind jene Menschen, die von 200 € eine Zeit lang leben müssen. Ich kenne persönlich solche Leute, weil man sie dann in der Regel als Verfahrenshelfer zugewiesen bekommt, Leute, die sich einfach gar nichts mehr leisten können. Für diese Leute sind 200 € mitunter ein großer Betrag, aber es ist das Schutzregime, das für alle anderen gilt, für sie nicht vorhanden. Das ist nicht einzusehen.
Nicht einzusehen ist auch, dass man nicht vorsieht, dass die Banken die Änderung des Sollzinssatzes – über die vierteljährliche Kontomitteilung könnten wir noch reden – dem Kunden auf jeden Fall unentgeltlich mitzuteilen haben. Auch was die Frage der Pfandleihverträge anlangt, habe ich Ihnen schon gesagt, das wäre mit einzubeziehen. Wenn man Leasingverträge mit einbeziehen kann, wieso dann nicht Pfandleihverträge? Frau Bundesministerin, die Zahl der Pfandleihverträge – Sie werden das feststellen oder haben es schon festgestellt – nimmt in Krisenzeiten zu.
Ich bin immer auch ein Vertreter der Einrichtung eines Pfandregisters gewesen. – Kollege Jarolim! Ich weiß, dein Berufsstand oder mein Berufsstand ist dagegen, ist mit einem Pfandregister nicht glücklich. (Abg. Dr. Jarolim: Ich bin dafür!) – Du bist dafür! Ich bin auch dafür, weil sich die Menschen mitunter nur so überhaupt noch Barmittel verschaffen können. Dafür leisten sie ein entsprechendes Pfand, und ich sehe nicht ein, warum man die Pfandleihverträge hier ausnimmt. Leasingverträge hat man ja auch nicht ausgenommen, obwohl sie eine ganz andere Natur haben als der Rest der Regelungsmaterien, wie es Frau Kollegin Schatz in der Begründung ihres Antrages richtig darstellt.
Auch was die Schieflage bei den Fremdwährungskrediten anlangt, muss ich sagen, diese ist nur zum Teil behoben. Der Kunde muss die Möglichkeit haben, jederzeit in den Euro zurückzukonvertieren. Das kann er derzeit nicht, während die Bank es jederzeit kann. Die kann sozusagen sofort wechseln, wenn es ihr passt.
Der Kunde muss auch die Möglichkeit haben, wenn sich zeigt, dass der Tilgungsträger invalid wird oder nicht das verspricht, was ihm die Bank vorher versprochen hat – denn das geht auch auf eine Beratung der Bank zurück –, das in einen Ratenkredit umzuwandeln.
Was die Schieflagen beim Hypothekarkredit betrifft, erscheint es mir nicht plausibel genug, warum hier ein Unterschied gemacht wird. Auch die Rückabwicklung bei Treuhandverträgen ist nichts Ungewöhnliches und findet in der rechtlichen Praxis und Geschäftspraxis ja statt.
Beim letzten Punkt habe ich eine Ergänzung zum Antrag der Grünen. Wenn in Zukunft eine Regelung dahin gehend vorgesehen werden soll, dass auch der Interzedent ein Rücktrittsrecht haben soll, dann müsste meiner Ansicht nach konsequenterweise die Folge damit verknüpft sein, dass das Kreditgeschäft als Ganzes damit untergeht, denn es kann nicht so sein, dass jemand einen Kredit aufnimmt, einen Interzedenten als Sicherstellung nennt und der dann 14 Tage später sagt, jetzt habe ich es mir anders überlegt, aber das Kreditverhältnis ist immer noch aufrecht. Das kann nicht sein, sondern es müsste die zwingende Rechtsfolge sein, dass dann das Kreditverhältnis als solches praktisch aufgelöst wird, sodass ihm praktisch ein Auflösungsrecht zukommt. Das erschiene mir recht und billig.
Ansonsten werden wir diesen Antrag insgesamt mit unterstützen. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Schatz.)
13.38
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.39
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Verbraucherkreditgesetz bedeutet mehr Rechte und mehr Informationen für Kreditnehmer. Das ist vor allem wichtig für die jungen Damen und Herren wie etwa jene hier auf der Besuchergalerie, denn man muss wirklich gut informiert sein, bevor man einen Kredit aufnimmt.
Welche Signale sollen von diesem Gesetz ausgehen? – Einerseits das Signal, dass ein Kreditnehmer in diesem Bereich natürlich selbständig und eigenverantwortlich Entscheidungen treffen muss und – auch dieses Signal soll davon ausgehen – dass Schulden grundsätzlich zurückzuzahlen sind.
Wichtig ist, dass jetzt erstmals einheitliche Regelungen über den Kreditvertrag existieren. Das ABGB – das wird übrigens nächstes Jahr 200 Jahre alt – enthält Bestimmungen über ein Darlehen. Da ist aber unter anderem noch von der sogenannten klingenden Münze die Rede. Man merkt also, wie alt das Gesetz ist. Es bedarf jetzt nach und nach einer Erneuerung.
Wie gesagt, der Kreditvertrag ist jetzt erstmals einheitlich geregelt, und das meines Erachtens transparent und sehr verständlich. Das Verbraucherkreditgesetz umfasst jetzt nicht nur Informationspflichten der Banken, sondern auch ein Rücktrittsrecht. Wir haben es bereits gehört, es umfasst auch Vorschriften über die Art der Werbung Kredite betreffend – dass etwa repräsentative Beispiele genannt werden müssen. Das Gesetz sieht auch vor, dass man von der Bank jederzeit einen Tilgungsplan mit Rückzahlungsraten beziehungsweise Informationen über Zinsen und Kosten des Kredites verlangen kann.
Auch eine Bonitätsprüfung ist vom Kreditgeber gefordert. Wenn der Kreditgeber Zweifel an der Bonität hat, muss er darauf hinweisen – bei sonstiger Verwaltungsstrafe. Der Rücktritt vom finanzierten Vertrag führt nun automatisch auch zum Rücktritt vom Kreditvertrag. Das heißt: Dieses Gesetz regelt auch die sogenannten verbundenen Verträge, denn der Kreditnehmer, der sich etwa kreditfinanziert ein Auto kauft, hat natürlich ein Interesse daran, dass diese Verträge ein gleiches Schicksal erfahren.
Ganz kurz noch: Ein Gesetz basiert natürlich auf einem Kompromiss verschiedener Interessen, das ist nun einmal so in der Gesetzgebung. Vor Überreglementierungen möchte ich warnen, das bringt nämlich weder dem Verbraucher noch dem Unternehmer etwas. Ein übertriebener Verbraucherschutz wäre sehr teuer. Wer sollte das bezahlen? – Ich glaube, dass es hier zu einem sehr guten Kompromiss gekommen ist.
Den Vorwurf, ich würde nur das tun, was mir Banken angeblich vorschreiben, möchte ich vehement zurückweisen. Die Banken denken nämlich, was dieses Gesetz betrifft ganz anders.
Wie gesagt: Ich glaube, wir haben einen wirklich guten Mittelweg gefunden. Frau Abgeordnete Schatz, Sie haben mich gefragt, wem ich mich politisch verpflichtet fühle. Ich kann es Ihnen verraten: Ich fühle mich politisch den Menschen dieses Landes verpflichtet! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.42
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.42
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man meinen Vorred-
nern so zugehört hat, der Kollegin Schatz, dem Kollegen Stadler, aber auch dem Kollegen Stefan, der das allerdings etwas differenzierter sieht, dann hat man den Grundtenor gehört, der im Bereich des Konsumentenschutzes überhaupt oft als Leitprinzip erscheint: Mehr ist jedenfalls besser – ein Mehr an Informationen, ein Mehr an Rechten.
Ich möchte das nun um einen wesentlichen Aspekt erweitern. Ein Mehr ist auch immer teurer – teurer für die Industrie, die als Normunterworfener Adressat dieser Gesetzgebung ist und in der Folge dieses Mehr vollziehen muss.
Was mir in der den Konsumentenschutz betreffenden Gesetzgebung so schmerzhaft fehlt, sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene – Sie waren jetzt sehr gute Beispiele dafür, geschätzte Kolleginnen und Kollegen –, ist die folgende Interessensabwägung: Was ist für den Konsumenten ein sinnvolles Mehr? Was ist ein wenig sinnvolles, aber teures Mehr? Und: Was ist ein absolut kontraproduktives Mehr?
Ich bringe ein Beispiel: Wir haben letztes Jahr im Wertpapierrechtsänderungsgesetz eine Flut an Mehrinformationen für den Konsumenten verankert. Was war das Ergebnis? Der Konsument fühlt sich restlos überfordert. Und dieselben, die dieses Mehr damals vehement vertreten haben, unter anderem die Grünen, wollen jetzt sogenannte „Beipackzettel“ haben (Abg. Mag. Schatz: Er ist Vertreter einer Bank!), um den Konsumenten in einfacher Form auf zwei Seiten die Informationen wieder verdaulich zu machen. Das heißt, man hat zuerst enorme Mehrkosten erzeugt und ist dann draufgekommen, dass das für den Konsumenten keinerlei Mehrwert bedeutet, ganz im Gegenteil.
Jetzt frage ich Sie noch etwas: Wer soll das bezahlen? Man könnte jetzt mit dem Lied fortsetzen: „Wer hat so viel Geld?“ – Bezahlen muss es letztlich der Kunde, also der Konsument. Daher glaube ich, sollten wir sehr genau unterscheiden, sehr genau abwägen. Kollegin Rudas ist jetzt nicht da, aber ich würde jetzt etwas kreativ ihren Sager von den Steuern adaptieren: Es gibt ein „gutes“ Mehr: nützt dem Konsumenten, und ein „böses“ Mehr: nützt ihm nichts und erzeugt nur Mehrkosten für ihn. (Abg. Mag. Schatz: Das beurteilen die Banken!)
Dieses Gesetz hat trotz „gold plating“ einen vertretbaren Interessensausgleich gefunden, zwischen dem Mehrwert für den Konsumenten und den Kosten, die dadurch verursacht werden (Abg. Mag. Schatz: Aus Ihrer Sicht sicher!) – für die Kreditwirtschaft immerhin stolze 150 Millionen € per anno! Dazu gratuliere ich dem Justizministerium, es hat langer Verhandlungen bedurft.
Ich bin aber auch froh darüber, dass wir heute einen Abänderungsantrag beschließen werden, mit dem gewährleistet wird, dass die Normunterworfenen – also in diesem Fall vor allem die Kreditwirtschaft – in die Lage versetzt werden, durch entsprechende Übergangsfristen das Gesetz, das wir beschließen, auch zu vollziehen. Auch das ist eine Aufgabe des Parlaments, nämlich sicherzustellen, dass Normunterworfene in der Lage sind, Gesetze einzuhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
13.46
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.46
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Novelle stellt ganz sicherlich einen wichtigen Schritt im Bereich des Konsumentenschutzes dar. Es ist erfreulich, dass es auch auf europäischer Ebene möglich ist, konsumentenfreundliche Regelungen zu schaffen. Europäische Verbraucherschutzorganisationen haben Reformbedarf artikuliert. Die Organe der EU haben eine Regelung im Interesse der Menschen vorgelegt.
Ursprünglich war von der EU-Kommission eine reine Mindestharmonisierung vorgesehen, doch hat sich bei der Evaluierung der Anwendungen und bei den Auswirkungen der Richtlinie herausgestellt, dass es durch strengere innerstaatliche Vorschriften zu Verzerrungen im Wettbewerb kommt. Deshalb ist nun von der EU aus Sicht der EU-Kommission eine vollständige Harmonisierung bei ausreichendem Konsumentenschutz erforderlich.
Dazu möchte ich sagen: Was eine vollständige Harmonisierung betrifft, so geht der Antrag der Grünen über diese Richtlinie hinaus. Deshalb kann meine Fraktion diesem Entschließungsantrag nicht zustimmen. Was wir aber doch für sehr sinnvoll halten, ist, dass es eine Evaluierung nach ein oder zwei Jahren geben soll. Das ist sicher notwendig, aber eine Gesetzesänderung ohne Erfahrungswerte halten wir für nicht sehr sinnvoll.
Erstmals kommt es in der österreichischen Rechtsordnung zu einer detaillierten Regelung bei Verbraucherkrediten. Es gibt eine Vielzahl an Regelungen, und wegen dieser Vielzahl kommt es auch zu verschiedenen korrespondierenden Anpassungen in anderen Gesetzen: Im Konsumentenschutzgesetz und auch im Maklergesetz muss eine Veränderung vorgenommen werden. Das ist auch ein Wermutstropfen bei dieser Regelung im neuen Verbraucherkreditgesetz.
Es besteht immer die Gefahr, dass ein so extrem komplexes Rechtskonstrukt für die Anwender nicht mehr durchschaubar ist. Der österreichischen Regelung ist aber zu konstatieren, dass mit diesem neuen Verbraucherkreditgesetz im innerstaatlichen Bereich, also im innerstaatlichen Gestaltungsspielraum, ein halbwegs einheitliches und überschaubares Gesetz geschaffen wurde.
Wichtig ist meines Erachtens auch, dass mit dieser Neuregelung zum Verbraucherkredit auch der Darlehensvertrag im ABGB verändert, erneuert wird. Auch das ist ein wichtiger Schritt. Die Frau Ministerin hat es ja schon erwähnt, das ABGB feiert nächstes Jahr 200 Jahre. Das ist der erste Schritt zu einer Modernisierung dieses Projektes ABGB.
Wir werden diesem wichtigen Schritt im Verbraucherkreditschutz unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.49
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Franz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.49
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Zum Verbraucherkredit gibt es bisher keine Regelungen. Heute setzen wir eine EU-Richtlinie um, durch deren Vorgaben, wie wir schon vielfach gehört haben, ein wesentlich besserer Schutz für den einzelnen Konsumenten im Bereich von Darlehen und Krediten gewährleistet wird.
Hervorheben möchte ich besonders das neu geschaffene Rücktrittsrecht. Dieses ermöglicht in Zukunft einem Verbraucher, innerhalb von 14 Tagen von einem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. So kann zum Beispiel jemand, der unüberlegt einen Kredit aufgenommen hat, den Vertrag einfach widerrufen. Nach dem derzeitigen Gesetz ist das nicht möglich.
Bei Inanspruchnahme eines Darlehens war ein Kreditnehmer bisher mit sehr komplexen Vertragsgestaltungen der Banken konfrontiert. Sie kennen alle die allgemeinen Geschäftsbedingungen: oft irgendwo kleingedruckt vermerkt. Für einen unerfahrenen Verbraucher sind diese oft nicht zu durchschauen. Die professionelle Überlegenheit der Bank ist für die meisten Konsumenten dann zu groß.
Nun sieht dieses neue Gesetz vor, dass Banken ihren Kunden gegenüber bei Vertragsabschluss ausführliche Informationspflichten haben. Es sind insgesamt 19 Punkte auf-
gelistet. Macht eine Bank das nicht, so kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden. Der Kreditgeber muss den Rücktritt gegen sich gelten lassen, wenn die Rücktrittserklärung den Informationen entspricht, die er selbst dem Verbraucher gegeben hat. Weiters ist bei der Vergabe von Krediten an Kunden eine strenge Bonitätsprüfung vorgesehen.
Alles in allem ist es eine gute Regelung. Die Konsumenten profitieren davon. Es ist auch ein guter Interessensausgleich gefunden worden. (Beifall bei der ÖVP.)
13.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fazekas. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.51
Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit dem Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz ist ein ganz wesentlicher Schritt getan, die Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen, wie heute schon mehrmals angesprochen wurde. Es ist dies ein Gesetz, das aufgrund der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt wird. Damit kommt es auch zu einer europäischen Vereinheitlichung und Harmonisierung der Standards. Aus meiner Sicht ist das eine Maßnahme, die auch zeigt – heute Vormittag haben wir uns ja mit der Europäischen Union auseinandergesetzt –, dass diese Union sehr bürgernahe arbeiten kann, weil sie mit dieser Maßnahme unmittelbar am Bürger und an der Bürgerin ist.
Ich möchte jetzt auch einen freudigen Aspekt anbringen. Sie werden sich alle noch an die Fernsehserie „Ein echter Wiener geht nicht unter“ erinnern können, als damals der junge „Karli Sackbauer“ für die Renovierung einer Wohnung einen Kredit brauchte. Da wurde sehr gut und plakativ aufgezeigt, welche Probleme damit verbunden sind. Das ist wirklich zu verwenden, auch wenn es nur eine Fernsehserie ist. Da hat man auch gesehen, wie wichtig die Information ist. Man weiß aber auch: Wenn man Informationsblätter in Hülle und Fülle bekommt und dringend etwas finanzieren möchte, ist es einem manchmal egal, was man da bekommt – dann nimmt man das oft in Anspruch, ohne es zu lesen.
Daher ist dieses Rücktrittsrecht, das auch mehrmals angesprochen wurde, ganz besonders wichtig – für den Fall, dass man dann draufkommt, dass das, was man unterschrieben hat, der Sache nicht dienlich ist. Es gilt aber auch im Allgemeinen, dass im Bereich der Prävention zur Vermeidung von finanziellen Katastrophen vor allem der Information und dem Wissen über die Folgewirkung ganz besondere Bedeutung beigemessen wird.
Dabei fällt mir der Aspekt der jungen Menschen ein, denen Handyverträge, Internetverträge, kostenpflichtige Downloads und vieles andere mehr angeboten wird. Ich begrüße auch die Initiative von Bundesminister Hundstorfer, im Bereich der Schulen diesbezüglich informativ zu wirken. Ich denke aber, dass wir uns auch über eine Veränderung im Bereich des Privatkonkursrechtes unterhalten müssten. In diesem Sinne: ein sehr gutes Gesetz. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Franz.)
13.54
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.54
Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses neue Verbraucherkreditgesetz, welches – das ist unbestritten und wurde auch von allen Vorrednern bestätigt – für Konsumenten ganz weitreichende und wesentliche Verbesserungen, aber auch mehr Transparenz bringt, fasst bisherige Regelungen zusammen und setzt die betreffende EU-Richtlinie in österreichisches Recht um.
Die Richtlinie schafft europaweit, wie auch schon gesagt wurde, einheitliche Standards und Regelungen im Zusammenhang mit Verbraucherkreditgeschäften. Das Gesetz sieht umfangreiche Informationspflichten vor. Es sieht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für Konsumenten vor, Regelungen für vorzeitige Kreditrückzahlungen sowie für die im Verbraucherbereich üblichen Finanzierungsleasingverträge.
Unter anderem müssen bereits vor Abschluss eines Kreditvertrages Kreditgeber, aber auch Kreditvermittler den Konsumenten viel umfassendere, standardisierte Informationen zukommen lassen, als das bisher der Fall war. All diese Maßnahmen – weil heute schon viel vom Interessenausgleich die Rede war – haben eine ganz klare Wertung vorgenommen, nämlich hin zum Konsumentenschutz, und das ist in diesem Fall auch gut, aber natürlich auch mit Augenmaß.
Insgesamt wird mit diesem Paket ein Mehr an Transparenz, Klarheit und Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten im Finanzierungsdschungel der Anbieter sichergestellt. Mehr Klarheit und mehr Transparenz, das veranlasst uns heute, dieses Gesetz – wenn man nicht großer Wurf sagen möchte, würde ich aber trotzdem sagen – als durchaus gelungen zu bezeichnen, vor allem wenn man daran denkt, dass die Verhandlungen nicht immer ganz friktionsfrei waren.
Daher besten Dank, Frau Minister, dafür. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
13.56
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.56
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, inhaltlich ist diesbezüglich schon alles gesagt worden. Die Kollegen, von Donnerbauer bis Jacky Maier, haben ja die Inhalte herausgearbeitet. Es ist eben eine Konsensmaterie. Ich glaube, das ist auch gut, richtig und von allen so gesehen worden.
Zu den einzelnen Redebeiträgen: Kollege Stefan hat gesagt, die FPÖ trage diese Novelle mit – das freut mich wirklich –, er hat aber auch auf die fallweise Überregulierung hingewiesen. Kollegin Schatz hat gemeint, dass man da noch viel mehr regulieren sollte. Kollege Ikrath hat natürlich den Bereich Kreditwirtschaft herausgearbeitet.
Da meine ich, dass es ein guter Kompromiss geworden ist – auch inhaltlich. Und ich glaube, zu einem guten Kompromiss soll man sich auch in aller Öffentlichkeit und in aller Klarheit bekennen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Das ist ein richtiger, wichtiger, notwendiger Schritt für alle, würde ich einmal meinen. Das zeichnet diese Vorlage aus.
Ich glaube, Frau Bundesministerin, im Justizausschuss ist es eine lange Tradition, dass wir auch mit den Damen und Herren Ihres Hauses gut zusammenarbeiten. Ich darf mich bei Ihnen und Ihren Beamtinnen und Beamten sehr herzlich dafür bedanken. Ich freue mich und darf Sie alle einladen, dieser Novelle Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Da kurzfristig ein umfangreicher Abänderungsantrag eingebracht wurde und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich gemäß § 65 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz die Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2. Sie wird im Anschluss an die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 3 und 4 stattfinden.
Wir setzen in der Erledigung der Tagesordnung fort.
3. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (649 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird (663 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 1014/A der Abgeordne-
ten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage
gemäß Art. 143 i.V.m. Art. 142 Abs. 2 lit. b B-VG
(664 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.58
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Je länger die Debatte über den Listerienskandal dauert, umso kurioser werden die Aussagen verschiedener Kollegen. So hat zum Beispiel Kollege Rasinger im Ausschuss gesagt: Zu Beginn einer Listeriose auftretende Symptome Durchfall und Erbrechen sind ein Hinweis für eine Menge anderer Erkrankungen. – Das ist richtig.
Weiters hat Kollege Rasinger ausgeführt, dass es eine Art kriminologischer Erfolg ist, diesen Erreger überhaupt identifiziert zu haben.
Ich glaube, wir brauchen keine Kriminologen, um Erreger zu identifizieren!
Bei der Aussage über Durchfall und Erbrechen möchte ich noch sagen: Es muss doch bei Auftreten einer Krankheit differentialdiagnostisch abgeklärt werden, was die Ursache dieser Erkrankung ist. Danach ist wohl so vorzugehen, dass die gefährlichste Ursache zu Beginn abzuklären ist. Es wird doch in der Humanmedizin wohl nicht Usus sein, dass rein symptomatisch therapiert wird. Deswegen ist die Kritik vom Kollegen Rasinger am Kollegen Grosz nicht gerechtfertigt. (Beifall beim BZÖ.)
Wir haben auch in der Veterinärmedizin Symptome, die einer Reihe von Erkrankungen zuzuordnen sind, zum Beispiel bei der MKS. MKS-Symptome kommen für eine Reihe von Erkrankungen in Frage. Würde ich hier nicht sofort auf MKS diagnostizieren, wäre ich für die Keulung von Tausenden von Rindern verantwortlich. Was das dann rechtlich nach sich ziehen würde, brauche ich Ihnen nicht zu sagen.
Ich nehme deshalb die Aussage des Kollegen Rasinger als missglückten Versuch, diesen Skandal zu entschuldigen. (Abg. Amon: Nein! Er entschuldigte keinen Skandal!) Ich hoffe, es ist nicht Usus, dass in der Medizin so gehandelt wird, denn dann würde ich mir berechtigte Sorgen machen.
Zur Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes wäre zu sagen, dass es in erster Linie Anpassungen an die EU-Richtlinie sind und dass auch die Änderung des § 43 nicht unbedingt notwendig gewesen wäre, um den Notfallplan in Betrieb zu setzen.
Meine Damen und Herren, machen wir uns jetzt doch einmal ernsthaft an die Lösung des Problems, um die Gesundheit der Menschen nicht weiter durch gesundheitsschädliche Lebensmittel zu gefährden! (Beifall beim BZÖ.)
14.02
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
14.02
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es geht um die Bekämpfung gesundheitsschädlicher Lebensmittel, und für die Bekämpfung gesundheitsschädlicher Lebensmittel sind in erster Linie die Unternehmen verantwortlich, in denen Lebensmittel kontaminiert werden. Genau das war in der Steiermark bei der Firma Prolactal der Fall. Verantwortlich dafür waren nicht der Herr Bundesminister Alois Stöger, nicht die Beamten im Gesundheitsministerium und nicht die Mitarbeiter der AGES. Das sollte man bei aller Kritik ganz klar festhalten. (Beifall bei der SPÖ.)
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sieht mehrere absolut positive Regelungen vor. Ein Teil geht auf das Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP zurück, wieder ein anderer Teil auf den Fünfparteienantrag, den wir hier in diesem Haus einstimmig beschlossen haben. Wesentlich ist aus unserer Sicht die Neuregelung – so wie im Regierungsübereinkommen eben vorgesehen – hinsichtlich des Qualitätsmanagement-Systems im gesamten Bundesgebiet.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Lebensmittelaufsicht ist nicht Angelegenheit des Gesundheitsministers, die Lebensmittelaufsicht ist Angelegenheit der Länder, und die Länder sind dafür verantwortlich. Mit den neuen Regelungen im § 35 wollen wir die Voraussetzungen für eine koordinierte Vorgangsweise schaffen und auch dafür, dass es eben ein entsprechendes Qualitätsmanagement gibt.
Es wird nach dieser Gesetzesvorlage erstmals einen Bericht zur Lebensmittelsicherheit geben. Wir haben viele Berichte – es gibt beispielsweise einen Trinkwasserbericht –, aber es gab bis heute noch keinen Bericht zur Lebensmittelsicherheit, nämlich welche Maßnahmen in den Ländern durch die einzelnen Aufsichtsorgane tatsächlich vorgenommen worden sind.
Der aus konsumentenpolitischer Sicht sicherlich wichtigste Teil enthält die erweiterten Informationsverpflichtungen des Bundesministers für Gesundheit, der unter bestimmten Voraussetzungen erstmals die Öffentlichkeit zu informieren hat.
Ich möchte festhalten: Die bisherigen Regelungen sind auf die Lebensmittelbasisverordnung der Europäischen Union zurückzuführen, und wir schaffen nun die Voraussetzungen dafür, dass bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen der Bundesminister für Gesundheit die Öffentlichkeit zu informieren hat, wenn weitere Menschen gefährdet sind. Das geht über den strafrechtlichen Begriff der Gemeingefährdung bei weitem hinaus und gibt dem Bundesminister die Möglichkeit, in Zukunft selbständig die Öffentlichkeit zu informieren.
Ich halte an dieser Stelle auch fest, dass die Vorgangsweise, wie sie vom Bundesministerium durchgeführt worden ist, der Lebensmittelbasisverordnung und der österreichischen Rechtslage entsprochen hat. Die Rückrufaktion hat nach der Lebensmittelbasisverordnung das Unternehmen durchzuführen, und nur dann, wenn das Unternehmen die Rückrufaktion bei gefährlichen Lebensmitteln nicht durchführt, ist das Bundesministerium am Zug.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem mit diesem Antrag dem Fünf-Parteien-Antrag auch entsprochen wird, lade ich Sie alle ein, diesem Antrag auch zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.06
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.06
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stimme sicher mit dem Kollegen Maier überein, dass wir gute Gesetze brauchen, die auch in Zukunft unsere Lebensmittel sicher machen und daher auch den Konsumentinnen und Konsumenten den entsprechenden Schutz gewähren. Ich sehe aber diese Vorlage, die Sie so hoch gelobt haben, ein bisschen anders. Ich sehe sie als eine verspätete Notaktion, um einen politisch Verantwortlichen – Herr Bundesminister, Sie waren und sind politisch verantwortlich für das, was in den letzten Monaten nicht passiert ist im Zusammenhang mit dem Listerienskandal – im Nachhinein reinzuwaschen und sozusagen auch zu implementieren, dass in Zukunft das Krisenmanagement und die Information der Bevölkerung besser sein könnten.
Wir glauben – und wir haben uns dieses alte Gesetz sehr genau angesehen –, man hätte mit dem alten Gesetzestext absolut auch dem entsprechen können. Ich denke, das, was uns jetzt vorliegt und was herausgekommen ist, ist einerseits eine Fülle von EU-Anpassungen, die wir sowieso überall haben, in jedem Gesetz, die sowieso hätten gemacht werden müssen. Herausgekommen sind neue Amtstitel – die Lebensmittelaufsichtsorgane heißen in Zukunft Lebensmittelinspektoren –, es ist, wie wir schon gehört haben, eine Berichtspflicht des Bundesministers über die Sicherheit der Lebensmittel herausgekommen, aber nicht aktueller Stand, sondern erst im Folgejahr, also für mich, für uns eher eine Schönwettergeschichte, und es ist ein sogenannter neuer Notfallplan herausgekommen, der sehr groß verkauft wird, der aber aus unserer Sicht schon bisher möglich gewesen wäre, denn bei jeder Risikobewertung der AGES, die arbeitsgemäß das Zoonosengesetz bedient hätte, hätte jederzeit gehandelt werden können. (Beifall beim BZÖ.)
Auch die neue Informationspflicht wäre mit dem geltenden Gesetz schon möglich gewesen, und wenn man sich den Gesetzestext genau anschaut, so sind nur einige Worte verschoben worden.
Es ist auch eine sogenannte Anpassung von Gebühren und Tarifen herausgekommen, es wird aber keine Auskunft gegeben, wie hoch diese Gebühren sind, wie hoch diese Tarife sind – ich habe im Ausschuss auch nachgefragt –, und es ist auch nicht herausgekommen, was der jährliche Trinkwasserbericht die Länder, die Gemeinden kostet und wie hoch der finanzielle Aufwand ist. Das ist das Negative, das herausgekommen ist, und ich sage: Viel Lärm um nichts!
Positiv ist – und das möchte ich hier auch festhalten –, dass es in Zukunft klarere Bestimmungen für die Länder und für die Landeshauptleute gibt, dass man schneller handeln kann bei begründetem Verdacht, dass Qualitätskriterien vereinheitlicht werden und dass vor allem auch die Aufsichtsorgane der Lebensmittelkontrolle besser von Firmen unterstützt werden müssen und unterstützt werden können.
Wir haben aus diesem Grund auch eine getrennte Abstimmung verlangt, und wir werden dieser Gesetzesvorlage erst in dritter Lesung zustimmen.
Insgesamt möchte ich sagen, dass diese Gesetzesvorlage, die uns hier vorliegt, ein Versuch ist, das politische Versagen eines Bundesministers in einer sehr heiklen Phase, in einer sehr heiklen Situation reinzuwaschen, obwohl Sie aufgrund des bestehenden Gesetzes jede Möglichkeit gehabt hätten, die Bevölkerung rechtzeitig und umfassend zu informieren, und Sie auch jede Möglichkeit gehabt hätten, einen sogenannten Notfallplan zu vollziehen. Sie hätten dazu dieses Anlassgesetz nicht gebraucht. (Beifall beim BZÖ.)
14.10
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.10
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Haubner, wenn man bedenkt, dass es oft einmal Fünf-Parteien-Einigungen für Gesetzesänderungen gibt, und wenn man weiß, dass beispielsweise die heutige Novelle auf eine Fünf-Parteien-Einigung vom 24. Februar zurückgeht, dann muss man sagen, es wurde, im Gegensatz zu manch anderen Materien, sehr schnell darauf reagiert.
Wenn Sie jetzt sagen, der Herr Minister hat hier politische Verantwortung, dann stimmt das. Selbstverständlich hat er politische Verantwortung, aber dessen ist er sich bewusst, und genau aus diesem Grund liegt heute auch diese Gesetzesnovelle vor.
Der Herr Kollege Grosz hat uns im Ausschuss wieder einmal sehr eindrucksvoll bewiesen, dass er am liebsten nicht nur den Herrn Gesundheitsminister, sondern gleich von mir aus die ganze Regierung, aber natürlich auch die Unternehmen kriminalisieren möchte. Das müssen wir entschieden zurückweisen.
Ich bin der Meinung, es geht nicht so, dass Unternehmen sich selbst kontrollieren und die Lebensmittelbehörden dann in einem Rhythmus von 480 Tagen diese eigene Kontrolle überprüfen kommen, und das dann teilweise auch noch durch nicht geschultes Personal. Da wird gefragt: Wo sind die Ordner der Kontrolle?, und im Unternehmen wird auf diese vielen Ordner hingewiesen, die hier als Aufzeichnung dienen. Und der Lebensmittelkontrollor sagt: Ja, das passt. – Das können wir nicht hinnehmen! Es muss eine koordinierte Information geben, es muss eine koordinierte Kontrolle geben. Die Unternehmen müssen auch stärker kontrolliert werden und müssen die Eigenkontrolle sicherlich auch viel ernster nehmen.
Ich meine, dass wir mit dieser Gesetzesnovelle jetzt tatsächlich Verbesserungen zustande bringen, auch was die stärkere oder die frühere Information der Bevölkerung betrifft. Und weil Kollege Rasinger heute ein paar Mal angesprochen wurde: Kollege Rasinger hat im Ausschuss gesagt – und ich glaube, dem kann man sich schon anschließen –: Hätte das Gesundheitsministerium, bevor die Kenntnis darüber vorhanden war, um welches Produkt es sich handelt, bevor man bei den Krankheitsfällen herausfinden konnte, was diese Menschen in den letzten drei Wochen gegessen haben und um welche Käseprodukte es sich hier handelt – denn wir wissen und wir haben einiges in diesen Wochen und Monaten darüber gelernt, wo überall Listerien vorhanden sein können, beispielsweise in rohem Fisch, in rohem Fleisch oder in Rohmilch; auch ich als Nichtexpertin habe sehr viel dazugelernt, muss ich sagen –, hätte das Gesundheitsministerium wesentlich vorher eine große und breite Informationskampagne gemacht und vielleicht eine Panikmache bei der Bevölkerung betrieben, dann hätten wir ein Unternehmen oder vielleicht auch mehrere Unternehmen, die solche Produkte auf den Markt bringen, zerstört, und das hätte überhaupt nichts gebracht.
Es ist besser, präventiv zu wirken und für die Zukunft zu schauen, dass, wenn wiederum solche lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche stattfinden, ganz einfach schneller informiert werden kann, dass, wenn mehrere Bundesländer involviert sind, jetzt auch die AGES das von oben her regeln kann.
Für mich, Herr Gesundheitsminister, sind allerdings schon noch ein paar Fragen offen.
Das eine ist: Wir müssen – die Kodexkommission beschäftigt sich ja derzeit damit – ganz einfach danach trachten, dass der Konsument und die Konsumentin nicht mehr getäuscht werden können, also dass beispielsweise irgendwo „Bauernquargel“ draufsteht, aber das, was draufsteht, weit entfernt von dem ist, was in dem Produkt wirklich drinnen ist.
Zweitens: Es muss die AGES auf organisatorisch bessere Beine gestellt werden, damit sie, wenn sie mit diesen Problemen konfrontiert ist, ihre Aufgaben auch bewältigen kann.
Das Letzte – das ist auch noch offen von unserer Fünfparteieneinigung – betrifft die Lebensmittelqualitätskennzeichnungen. Es muss jetzt endlich auch eine Lösung dafür gefunden werden, wie wir Lebensmittelqualitätskennzeichnungen zustande bringen, denn wir haben uns – Kollege Maier und ich – darauf geeinigt, dass wir die Einigung, die unter den fünf Fraktionen hier im Parlament erzielt wurde, auch durchziehen.
Ich ersuche Sie daher, dass Sie hier wirklich noch stärker Druck machen, damit das auch passiert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.15
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.15
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Tamandl, es ist eh alles in Ordnung; es ist überhaupt kein Problem. Wir gehen ein wenig zur Tagesordnung über, wir ändern ein bisschen ein Gesetz, wir fügen einen Passus ein, wonach der Minister ein wenig mehr informieren muss, als er ohnedies gemusst hätte, aber es nicht getan hat. Wir vergessen, dass es seit dem 14. August 2009 30 Erkrankte und acht Todesopfer in Österreich gegeben hat.
Sie schieben locker zur Seite, dass der Bundesminister und seine Gesundheitsbehörden, die AGES, seit 14. August 2009 von einem Listerienausbruch in Österreich in drei verschiedenen Fällen aufgrund eines Stammes gewusst haben. Sie schieben zur Seite, dass der Bundesminister und seine AGES und sein Ministerium seit dem 14. August bis 28. Oktober, also über den ganzen Sommer bis zum Spätherbst hinein, nicht in der Lage waren, diesen Ausbruch – obwohl wir dann schon neun Erkrankte und drei Tote hatten – als solchen zu erkennen und die Maßnahmen zu setzen!
Wir nehmen heute, wieder zur Tagesordnung übergehend, zur Kenntnis, dass der Bundesminister dann am 29. Oktober 2009 bei drei Todesopfern und neun Erkrankten die erste Besprechung im Rahmen einer Arbeitsgruppe angeordnet hat. Die Arbeitsgruppe ist dann das Seelenheil der Österreicherinnen und Österreicher. Und wenn wir uns die internen Protokolle der AGES anschauen, die ja nicht mehr bestritten worden sind, auch nicht mehr im Ausschuss, haben es der Bundesminister und seine AGES und sein Ministerium zusammengebracht, de facto bis zum 13. Jänner – unter Einhaltung der Weihnachtsfeiertage, Heilige Drei Könige – nicht zu arbeiten. Er hat damit eindrucksvoll und tragischerweise unter Beweis gestellt, dass ihm die Gesundheit der Bevölkerung eigentlich vollkommen egal war. (Beifall beim BZÖ.)
Das traurige Ergebnis haben wir manifestiert in der Ministeranklage, die das BZÖ eingebracht hat, manifestiert im Misstrauensantrag und manifestiert in den Todesopfern und den Kranken, die Österreich zu beklagen hat.
Herr Minister, ich mache Ihnen drei Vorwürfe, drei konkrete Vorwürfe, drei schwerwiegende Vorwürfe, die allesamt zum Rücktritt führen sollten, nämlich auch zu einer Rücktrittskultur über die politische Verantwortung. (Zwischenruf der Abg. Hakel.) Zum Nachlesen: Der Weinskandal hat zu Rücktritten geführt, aber kein Todesopfer war in dieser Republik zu beklagen. Das nur so nebenbei.
Erstens, Herr Bundesminister: Sie haben verschleppt. Seit 14. August bis 15. Februar. Das ist nachgewiesen.
Zweitens, Herr Bundesminister: Sie haben vertuscht. Sie wussten seit 13. Jänner 2010, um welchen Betrieb es sich handelt, und haben es als Ministerium sage und schreibe bis zum 15. Februar 2010 der Öffentlichkeit gegenüber verschwiegen, welche Gefahr davon ausgeht. Auf eine Frage der Austria Presse Agentur vor dem Ministerrat haben
Sie noch gesagt, ich weiß von nichts, um dann am 16. Februar zu sagen: Ja, seitdem ich etwas davon weiß, seit gestern, haben wir alle Maßnahmen im Ressort getroffen. Das ist Ihre Informationspolitik!
Auf meine Fragen im Ausschuss – viele Fragen, minutenlange Ausführungen – hat der Bundesminister einen Satz gesagt: Das, was Sie sagen, stimmt alles nicht. Ohne es näher erläutern zu können. Das nur so nebenbei und das auch zur Kultur, wie Sie mit dem Parlament umgehen.
Und drittens, Herr Bundesminister: Sie haben mehrmals die Unwahrheit gesagt, und zwar – dieses schwerwiegenden Vorwurfs konnten wir Sie auch überführen – auch im Bereich dessen, wie Ihr Ministerium gearbeitet hat, welche Aufzeichnungen geführt worden sind und wie die Kommunikation zwischen AGES und dem Gesundheitsminister vonstattengegangen ist.
Aber der Höhepunkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das, was nach dem Gesundheitsausschuss vor zwei Wochen war. Im Gesundheitsausschuss erging an uns – und wir haben es nicht medienöffentlich gemacht, sondern im Ausschuss beraten – die Mitteilung, dass neben den damals sieben Toten, die der Minister bekanntgegeben hat, mittlerweile leider Gottes ein achtes Todesopfer zu beklagen ist: eine Dame, die am 18. Jänner mit der Diagnose Listeriose ins SMZ-Ost eingeliefert worden und ins Koma verfallen ist.
Am 25. Jänner hat das Gesundheitsamt der Stadt Wien das gegenüber den Verwandten bestätigt. Aufgrund des Quargels sei die Mutter schwer erkrankt, liege im Koma. Man weiß nicht, ob sie das überleben wird. Am 4. Februar hat sich der Hygienebeauftragte des Spitals auch bei den Verwandten erkundigt, um, weil es eine anzeigepflichtige Krankheit ist, zu erforschen, wie es dazu gekommen ist. Am 5. Februar hat auch die AGES bei den Angehörigen angerufen, um sich über die Verzehrgewohnheiten zu erkundigen.
Der Krankheitszustand der Dame hat sich nicht verbessert, sondern immer mehr verschlechtert – und aufgrund der Listerioseerkrankung und der Schwächung des Körpers ist diese Frau bedauerlicherweise am Ostermontag 2010 im SMZ-Ost verstorben.
Ich habe den Minister darauf aufmerksam gemacht und gesagt: Herr Minister, da sehen Sie die Unkultur der Information zwischen Ihrer AGES und Ihnen selbst. Ich habe in dem Ausschuss nicht behauptet, dass diese Frau an Listeriose gestorben ist, sondern an den Folgen der Listeriose, und gesagt, dass ich es für untragbar halte, dass die Kommunikation zwischen AGES und Gesundheitsministerium noch immer nicht funktioniert.
Gestern bekommen wir, die Abgeordneten des Hauses, einen Arztbrief dieser Dame, mit einer Mitteilung der AGES und des SMZ-Ost – ein absoluter Wahnsinn. Also Datenschutz, Ärztegeheimnis vergessen wir, das ist alles vollkommen wurscht! (Abg. Amon: Das ist ein Skandal!) Das ist ein Skandal! (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Stadler und Schönpass.)
Da heißt es: Sehr geehrter Herr Dr. Url! Sehr geehrter Herr Dr. Frühauf! Auf Ihr Ersuchen ...
Und die AGES leitet das dem Parlament weiter und das Parlament allen Abgeordneten! Da können Sie den Krankenakt dieser Dame, die verstorben und heute beerdigt worden ist, gleich in ganz Österreich plakatieren!
Also da heißt es: Auf Ihr Ersuchen bestätige ich Ihnen in meiner Funktion als ärztlicher Leiter des SMZO Donauspital, dass die am 18. Jänner 2010 mit Listeriose in unser Haus eingelieferte Patientin auf die Antibiotikatherapie gut angesprochen hat.
Er führt das dann weiter aus und kommt dann zum Schluss: Sie ist also nicht an Listeriose verstorben, denn das Krankheitsbild dürfte schon überstanden sein, sondern schlussendlich an Multiorganversagen. – Zitatende. (Abg. Mag. Stadler: Das ist ja dann ...! Unglaublich! – Abg. Ursula Haubner: Ungeheuerlich!)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ärzte, Herr Dr. Rasinger – nicht da –, Frau Dr. Oberhauser, es gibt in diesem Land wahrscheinlich nur wenige bis gar keinen Menschen, der an HIV verstorben ist, sondern die Menschen sterben an den Folgen davon, und zwar an Lungenentzündung, an Grippe, an einem banalen Schnupfen, eben aufgrund des angegriffenen Immunsystems, aber nicht an HIV. (Abg. Mag. Stadler: Ja natürlich!)
Heute zu behaupten, dass diese Dame nicht zu den Listerioseopfern gehört, obwohl das im Arztbrief klar festgestellt worden ist, Frau Dr. Oberhauser, Herr Gesundheitsminister, und damit den Verwandten auch die Möglichkeit zu nehmen, sich an der Firma Prolactal – die in diesem Land mehrere Menschen vergiftet hat – schadlos zu halten, und dieser Firma, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, noch die Räuberleiter zu machen, indem man sich in dieser Republik beim SMZ-Ost Arztbriefe bestellt (Abg. Mag. Stadler: Und dann ins Parlament verschickt!) – im Übrigen über eine Dame, die bis zum heutigen Tag nicht obduziert worden ist, obwohl es eine anzeigepflichtige Krankheit ist, Frau Dr. Oberhauser, Herr Gesundheitsminister Stöger –, das sollte zu Ihrem sofortigen Rücktritt führen, und zwar heute noch!
Gehen Sie aus diesem Haus! Legen Sie Ihre Ämter zurück! Denn das, was Sie hier machen, ist menschenverachtende Politik in Reinkultur, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Ruf beim BZÖ: Skandal!)
Im Übrigen wird auch diese Gesetzesänderung, die der Herr Minister heute vorlegt, nichts bringen. Denn der Minister hat ja das Gesetz schon gebrochen, wie wir anhand dieses Vorfalls, anhand dieser Chronologie seit 14. August nachweisen konnten. Das heißt, wir können gar kein besseres Gesetz machen, wenn wir einen latenten Rechtsbrecher auf der Regierungsbank haben, der sich an dieses Lebensmittelgesetz nicht hält.
Ich hätte mir von diesem Parlament, wenn es schon eine Gesetzesänderung macht, erwartet, dass es in Österreich in Zukunft endlich nicht mehr möglich ist, dass holländische Versandmilch, holländische Billigstmilch nur aus Gründen des Profits in Niederbayern in Topfen umgewandelt wird, aus dem dann in Hartberg in einer internationalen Firma auf einmal ein bäuerliches Produkt steirischer Provenienz wird, bei dem kein einziger Bestandteil – vielleicht das Wasser – aus Hartberg kommt. Nicht einmal der Kümmel, der in diesem Hartberger „Bauernquargel“ ist, kommt aus der Steiermark!
Das hätte ich mir erwartet, dass wir die Lebensmittelgesetze in Österreich endlich verschärfen – aber keine Gesetzesänderung, mit der man den Namen der Informationspolitik des Ministers ein wenig abändert, obwohl wir wissen, dass es nicht nur die Informationspolitik, sondern überhaupt ein latenter Rechtsbruch war, den der Minister seit 14. August bis heute zu verantworten hat.
Herr Minister, wir diskutieren heute die Ministeranklage: Zeigen Sie Anstand, treten Sie zurück, und übernehmen Sie tatsächlich die Konsequenzen! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)
14.25
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Für den Vorwurf in Richtung des Herrn Bundesministers Stöger, dass er ein latenter Rechtsbrecher auf der Regierungsbank sei, erteile ich Herrn Abgeordnetem Grosz einen Ordnungsruf. (Abg. Grosz: Sehr gerne! – Abg. Mag. Stadler: Aber nur wegen der Regierungsbank! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
*****
In weiterer Folge gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.25
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der Gesetzesänderung, die hier vorliegt – die eine Anlassgesetzesänderung ist –, werden wir zustimmen, wenngleich ich schon anmerken möchte, dass es in Wahrheit an diesem Fall überhaupt nichts geändert hätte.
Herr Bundesminister – und das hat heute auch der Kollege Maier wiederholt, als er gesagt hat, dass das Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist –, Sie sind der oberste Beamte, Sie hätten natürlich selbstverständlich bereits am 20. Jänner die Öffentlichkeit informieren können und müssen. Noch dazu, wo Sie gewusst haben, dass dieses Unternehmen auch schon in der Vergangenheit nicht immer ein Vorzeigeunternehmen gewesen ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Da geht es nicht um Panikmache, denn es war bereits am 20. Jänner gesichert, welches Lebensmittel die Ursache für diese Erkrankung ist. In dem Moment gibt es keine Panikmache mehr, sondern das ist reine Informationspolitik. Sie haben uns im Ausschuss versucht klarzumachen, was nicht alles passiert ist, wo dieses Unternehmen nicht überall die Öffentlichkeit informiert hat. Das war aber alles sehr, sehr viel später.
Herr Bundesminister, wenn es so wäre, dass Sie es nicht machen dürften, dann hätten Sie auch am 16. Februar nach dem Ministerrat nicht sagen können: Ich habe die Öffentlichkeit informiert, sobald ich es gewusst habe! – Denn wenn es gar nicht Ihre Aufgabe ist, hätten Sie es damals auch nicht machen müssen. Das ist also ein Widerspruch in sich.
Sie haben es verabsäumt, bereits im Jänner rechtzeitig die Bevölkerung zu informieren, und wir wissen heute sicher, dass sich nach diesem 20. Jänner noch Menschen angesteckt haben – und da nützt es nichts, darauf hinzuweisen und zu sagen, dass die ja den Quargel schon vor der Rückholaktion gekauft haben. No na net, nachher hätten sie ihn ja wohl schwer kaufen können.
Aber genau das ist ja der Vorwurf: Wären die Menschen ordentlich informiert gewesen, dann hätten sie vielleicht auch genauer geschaut im Kühlschrank und dann hätten sie vielleicht diesen Quargel, den sie in der Vergangenheit gekauft haben, nicht mehr verzehrt – und genau das ist das Problem.
Genau da haben Sie mit Ihrer Informationspolitik einen ganz, ganz großen Fehler gemacht, und den können Sie nicht wegreden, da kommen Sie nicht davon los, auch wenn Ihnen jetzt der Regierungspartner die Mauer macht. Das ist Ihr Fehler gewesen, und diesen Fehler werden Sie mittragen müssen – egal, wie lange Sie dieses Amt noch innehaben; dieser Fehler haftet Ihnen auch in Zukunft an.
Wir werden dieser Gesetzesvorlage zustimmen, wenngleich ich schon auch noch darauf hinweisen möchte, dass dieses Gesetz sehr lückenhaft – sage ich jetzt einmal – ist. Wir wissen, dass es in diesem Gesetz dann eine Informationspflicht geben wird, wenn eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Wenn keine Gesundheitsgefährdung vorliegt, dann muss das Unternehmen, das ein Lebensmittel mit schlechter Kennzeichnung, mit falscher Kennzeichnung auf den Markt gebracht hat, auch nicht öffentlich genannt werden.
Ich halte das für einen ganz großen Fehler. Wir haben bereits vor einigen Jahren einen solchen Fall gehabt, da gab es diesen gentechnisch veränderten Reis. Die Folge davon, dass das Unternehmen, das den gentechnisch veränderten Reis in Österreich auf den Markt gebracht hat, nicht genannt wurde, war, dass die gesamte Branche Einbußen hatte.
Ich halte das für eine schlechte Manier, die wir hier haben. Ich glaube, es macht keinen Sinn, hier ein Unternehmen zu schützen, das sich nicht ordentlich an Kennzeichnungspflichten hält. Der Unternehmensschutz darf nicht vor dem Schutz der Bevölkerung stehen; und letztendlich wird dann die ganze Branche in Mitleidenschaft gezogen. Wir hätten uns gewünscht, dass das noch reinkommt, vielleicht schaffen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Ministeranklage des BZÖ, diesem Antrag werden wir nicht unsere Zustimmung geben. Wir haben bereits am 19. Februar eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft eingebracht. Ich denke, das ist ausreichend. Die Gerichte sind jetzt am Wort, die Gerichte haben jetzt die Schuld oder auch Unschuld festzustellen; und ich glaube, wir sollten erst einmal die Gerichte arbeiten lassen, und dann können wir schauen, was herausgekommen ist.
Sollte das Gericht zu der Erkenntnis kommen, dass sich der Bundesminister Stöger in irgendeiner Art und Weise nicht nur politisch, sondern auch rechtsrelevant schuldig gemacht hat, dann ist es ohnehin klar, dass der Minister zurücktreten wird müssen. Es ist aber nicht unsere Aufgabe, das hier zu klären. (Abg. List: Freilich! – Abg. Grosz: Das ist eine politische Frage!)
Herr Abgeordneter Grosz, ich glaube, wenn wir jetzt im April anfangen, eine Klage einzubringen, dann wären wir auch ein bisschen zu spät dran. Die Reaktion, dass man das sofort gemacht hat, zu dem Zeitpunkt, als es bekannt gemacht worden ist, war mit Sicherheit die klügere. (Beifall bei der FPÖ.)
14.30
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.30
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte BesucherInnen im Haus! Es geht um eine wichtige Frage, Lebensmittelsicherheit betrifft uns alle: Wir gehen tagtäglich einkaufen, wir essen Produkte, die wir nicht immer selbst zurückverfolgen können, und dazu gibt es die Lebensmittelkontrolle und Lebensmittelqualitätssicherung.
Bleiben wir bei den Fakten. Was sind denn wirklich die Fakten am Schluss dieses Prozesses, dieser Situation? Es stehen ja noch die strafrechtlichen Erhebungen in der Steiermark an, auf die sind wir natürlich sehr neugierig, aber Fakt ist: Es kam zu tragischen Todesfällen, das soll überhaupt nicht verschwiegen werden. Das ist wirklich ein ganz gefährlicher Keim, und es ist einfach ein Problem, dass es Kontaminationen gibt, die eben auch ganz gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit, bis zum Todesfall, haben können.
Was ist zweitens Faktum? Es ist ein gravierender Etikettenschwindel – und das betrifft schon mehr die politische Verantwortung –, wenn ein Unternehmen „Hartberg“ und „Bauernquargel“ auf ein Produkt schreiben kann, und beides ist gelogen. Es hat mit Hartberg null zu tun, außer dass die Firma dort steht, und mit Bauern hat es auch nichts zu tun, denn es ist Versandmilch, die aus dem Import verarbeitet wurde.
Also dort gilt es primär die Verantwortung zu sehen, und da wären wir auch bei dem Punkt, wo wir sagen, dass wir vieles, was im gemeinsamen Fünf-Parteien-Antrag im Februar beschlossen wurde, mit dem Gesetz umgesetzt haben. Einige Dinge warten noch auf die Umsetzung, insbesondere die Herkunftskennzeichnung. Wir wissen, das ist ein europäisches Thema, aber auch ein österreichisches, und wir hoffen, in den nächsten Monaten da auch weiterzukommen.
Was ist noch Faktum? Faktum ist die Unkenntnis einer Geschäftsführung, was die gesetzlichen Vorschriften betrifft, das ist offensichtlich. Diese Geschäftsführung von Prolactal hat vorsätzlich – würde ich vermuten, weil sie müsste es besser wissen – auch kontaminierte Produkte in den Verkehr gebracht. Ja, das ist unglaublich. Da bin ich sehr neugierig auf die strafrechtlichen Relevanzen, und wenn die nicht gegeben sind, dann müssen wir auch da das Gesetz ändern, denn das kann nicht sein, dass in so wirklich weitreichenden Unternehmungen Personen arbeiten, die keine Ahnung von den gesetzlichen Grundlagen haben.
Außerdem sind massive Hygienemängel und leider, und das muss man schon dazusagen, auch Kontrolldefizite in der Steiermark Fakten. Das ist sicher auch in der Steiermark zu diskutieren. Da sehen wir wieder: Schnittstelle Lebensmittelkontrolle, eine Frage der Länder, der mittelbaren Bundesverwaltung. Und ich gebe dem Kollegen Maier völlig recht, dass das einheitliche Qualitätsmanagement und die Bündelung der Information bei der AGES – und diese Aufgabe hat die AGES – ein ganz wichtiger und richtiger Schritt sind; und dann ist die Verantwortung auch klar. In Zukunft gibt es keine Ausreden mehr, wer jetzt wem was nicht oder schon gegeben hat. Dann ist es die AGES, die die Informationsbündelung zu vollziehen und auch umzusetzen hat.
Ja, und was ist auch noch klar? Das Unternehmen hat sogar Agrarexportsubventionen bekommen, 800 000 € im Jahr 2006/2007 – da muss man sich anschauen, ob auch dort irgendetwas erschwindelt wurde. Nach dem, wie dieses Unternehmen arbeitet, muss man ehrlich vermuten, dass mehreres schief liegt, was dort vorgegangen ist.
Jetzt aber zum Gesetz, zum vorliegenden Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz: Wir werden ihm diesmal zustimmen. Es sind mehrere gute Punkte und Teilumsetzungen des gemeinsamen Fünf-Parteien-Antrages enthalten. Einige sind schon erwähnt worden, zum Beispiel die Informationspflicht des Gesundheitsministers bei Verdacht von Gemeingefährdung durch Lebensmittel auf Basis von Kontamination. Das ist ein ganz wichtiges Anliegen, denn dann können Sie viel früher eingreifen. Die Überprüfung im vorliegenden Fall hätte dann schon viel früher, nämlich eventuell schon im Jänner, stattgefunden. Dann hätten Sie vielleicht schon Mitte Jänner von der AGES die Mitteilung bekommen: Achtung, da ist etwas Gröberes im Anmarsch. Ist das ein relevantes Problem, das wir auch schon der Öffentlichkeit mitteilen sollten? – Dann wären Sie auf Basis des neuen Gesetzes in Ihrer politischen Verantwortung mehr oder weniger auch zu Handlungen verpflichtet gewesen.
Der jährliche Lebensmittelbericht ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir haben jahrelang gemeinsam darum gestritten. Der Kollege Maier hat recht, es ist auch deshalb positiv, weil es eine Umsetzung aus dem Regierungsübereinkommen ist. Wir von der Opposition sind ja froh, wenn gearbeitet wird, wenn es in die Richtung geht, die wir Grüne auch für zukünftig notwendig und richtig halten.
Ein Aspekt, der noch nicht angesprochen worden ist: dass die Grenztierärzte neue Aufgaben bekommen, sie werden jetzt verstärkt auch für die Importkontrolle bei tierischen Produkten und bei Lebensmitteln generell herangezogen. Das ist notwendig geworden, weil Tierärzte einfach nicht mehr in dem Ausmaß gebraucht werden, da in der Schweiz und in anderen Bereichen andere Vereinbarungen gelten.
Ganz wichtig sind die Meldungen der Labors. Man muss sich vorstellen: Prolactal beauftragt ein Labor mit Untersuchungen zur Qualitätssicherung, das ist die Eigenkontrolle. Wenn dieses Labor einen positiven Fund, einen Listerienfall findet, dann hat es nach dem neuen Gesetz die Verpflichtung, innerhalb von zwei Tagen das an die AGES weiterzumelden. Dann ist es nicht mehr möglich, so etwas unter den Teppich zu kehren oder, wie vermutet werden muss, diese kontaminierten Produkte eventuell sogar an Sozialeinrichtungen weiterzugeben. Auch das wird noch bei der Firma Prolactal zu klären sein.
Summa summarum ist das Gesetz ein guter Schritt in die richtige Richtung, enthält es doch einige ganz wesentliche Punkte, die wir auch wirklich mittragen können. Ich hoffe, dass es so weitergeht, Herr Bundesminister, wir haben noch einiges zu tun in diesem Bereich. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.35
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.35
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh darüber, dass meine Vorredner – ich sage jetzt einmal: fast alle – sehr sachlich und sehr seriös einerseits die Frage der Listerieninfektionen, andererseits auch die Frage der Novellierung dieses Gesetzes – der vielen positiven Dinge, die mit dieser Einigung gelungen sind – hervorgestrichen haben.
Zum Abgeordneten Grosz – es tut mir leid, ich muss es Ihnen wieder sagen –: Es werden Unwahrheiten nicht wahrer, wenn Sie sie öfter darbringen. (Abg. Mag. Gaßner: Und schreien!) Ich bewundere Ihre rhetorischen Tricks, Kniffe oder wie auch immer Sie das nennen wollen, hier mit Halbwahrheiten und Unwahrheiten herumzuagieren und herumzujonglieren. Das ist wirklich bewundernswert.
Nur, wie gesagt, diese Diskussion, dieses Skandalisieren, es
sei ein Arztbrief unter Verletzung der Geheimhaltung an alle versandt worden, wird
dadurch um nichts wahrer. (Abg. Grosz hält ein
Schriftstück in die Höhe.) Ja, Sie können das hoch halten.
Ich habe ihn mir jetzt noch einmal angeschaut. Das ist ein Brief an die AGES,
wo keinerlei Patientendaten drinnen sind (Zwischenrufe der Abgeordneten
Ursula Haubner und Grosz), kein Name einer Patientin drinnen
ist, sondern wo eine Stellungnahme des-
sen drinnen ist, was auf Anfrage der ärztliche Direktor eines Hauses an
eine Behörde mit ... (Abg.
Grosz: Die schickt man an das Parlament? – Abg. Ursula
Haubner: An die Präsidentin!) Ja, ja! Mit zur
Weitergabe an die .... (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Grosz. – Abg. Ursula Haubner: Das kann aber nicht
in Ordnung sein! Seien Sie mir nicht bös´!)
Um die Unwahrheiten und Unterstellungen, die Herr Abgeordneter Grosz im Ausschuss gemacht hat, klarzustellen, weil das in der Situation nicht klar war: Provozieren, herausfordern und dann irgendwie sagen, da kann man doch nicht wirklich wegsehen ... – das stimmt nicht.
Die zweite Sache – die auch nur eine Halbwahrheit ist, Herr Abgeordneter –, dass man jemandem jede rechtliche Möglichkeit nimmt, auf Schadenersatz zu klagen, wenn ein Angehöriger nicht verifiziert an Listerien verstirbt, stimmt auch nicht. Im Rahmen der Produkthaftung ist es so, dass bei einer nachgewiesenen Erkrankung oder einem Schaden durch ein Produkt die Ansprüche genauso gewahrt sind.
Das heißt, noch einmal: Ich bin dafür, darüber zu reden, was man aus diesem Fall lernen kann – und ich glaube, wir haben das auch in ganz, ganz vielen Sitzungen hier zum Teil sehr sachlich, zum Teil sehr polemisch diskutiert, und ich glaube, die Lehren wurden gezogen (Abg. Grosz: Nein, noch nicht alle! Der Minister ist noch nicht gegangen!), das sieht man an der Einigung, die wir im Gesetz danach haben. So sollte man es machen.
Dass der Fall kein lustiger ist und dass er für die Betroffenen auch wirklich ein dramatischer und tragischer ist, ist keine Frage. Nur, noch einmal: Politisches Kleingeld daraus zu schlagen, dass man versucht, einen Minister als Lügner hinzustellen, ihn als potentiellen Rechtsbrecher hinzustellen – und das Ganze unter dem Deckmantel, etwas aufklären zu wollen –, das halte ich nicht für in Ordnung.
Genau dasselbe vom Kollegen Spadiut, der der Erstredner war und den Kollegen Rasinger in der Frage, ob der Humanmediziner nicht wirklich gleich auf das Gefährlichste schauen muss, so angegriffen hat. (Anhaltende Zwischenrufe der Abg. Ursula Haubner.) Ich habe jetzt noch einmal gegoogelt: Es ist eine Inzidenz von 0,25 auf 100 000, dass Listerien auftreten. Das heißt, wenn ich jetzt jemanden mit Durchfall und Erbrechen habe, bin ich weder ein schlechter Arzt, noch verstoße ich gegen irgendetwas, wenn ich nicht gleich an Listerien denke.
Auch in der Humanmedizin ist das, was häufig ist, häufig, und auf das schaut man und behandelt zuerst, und wenn dann keine Besserung erfolgt, muss man weitersuchen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir haben, glaube ich, einiges daraus gelernt. Ich hoffe, dass so ein Fall nie wieder auftritt, und ich würde mir wirklich eine sachliche Auseinandersetzung – wie es bei allen anderen Fraktionen bei diesem Thema der Fall ist – hier weiter wünschen und nicht die Polemisierung, die vonseiten des BZÖ kommt. (Beifall bei der SPÖ.)
14.39
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger zu Wort. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
14.40
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich glaube, es ist heute in der Diskussion schon ziemlich klar herausgekommen: Wenn jemand Durchfall und Erbrechen hat, dann ist wahrscheinlich nicht der erste Reflex, dass man gleich alle österreichischen Supermärkte leer räumt und alles auf Listerien-Verdacht hin beschlagnahmt, wie es Herr Grosz gern hätte. (Abg. Grosz: Auch wenn drei Leute sterben an Durchfall!)
Es ist traurig, traurig, aber ... (Abg. Grosz: Das grenzt an Kurpfuscherei! Das ist rhetorische Kurpfuscherei!)
Ich halte noch einmal fest, Herr Abgeordneter Grosz, ich werde Ihnen jetzt keine medizinische Belehrung geben – Sie sind nicht Arzt, ich bin Arzt –, aber: Bei Durchfall und Erbrechen, das ist ein Symptom, das von Hunderten Keimen verursacht werden kann, kann man nicht von Haus aus sagen, dass es Listerien sind. Meist kommt der Verdacht auf, wenn jemand auf der Intensivstation landet; man sucht und sucht – meist bei Gehirnhautentzündung –, und dann stellt man in einem mühsamen Procedere fest, dass es Listerien sind.
So viel dazu für diejenigen, die nicht Mediziner sind, damit klar ist, dass nicht bei jedem Durchfall plötzlich „Listerien“ geschrien wird.
Österreich hat es – das lassen Sie auch immer unter den Tisch fallen – im Gegensatz zu Deutschland geschafft, den Verursacher herauszufinden. Das ist ja die Schwierigkeit, herauszufinden, welche Firma verantwortlich ist. Angenommen, die Spitalsverwaltung sagt, wir haben einen Listerien-Fall, dann können die Verursacher Tausende Produkte sein. Wie wollen Sie in Österreich dann der Firma Billa oder der Firma Spar sagen: Bitte räumt jetzt alle Milchprodukte weg? – Die Folge wäre eine derartige Haftungsklage, wenn sich der Verdacht dann nicht bewahrheitete, die sich gewaschen hätte.
Deshalb sollte man auf dem Boden der Realität bleiben. Wir brauchen weder einen Hellseher als Minister noch einen Panikmacher als Minister, so sehr es auch – wahrscheinlich – in Ihrem Interesse ist, Wirbel zu schlagen.
Ich muss bedauern – ich bin schon ziemlich lange im Parlament –, was Sie rund um die Ministeranklage aufgeführt haben – ich sage bewusst: aufgeführt – in der Wortwahl – Lüge, Vertuschen und so weiter. Ich habe mir immer gedacht, wir sind das Ho-
he Haus, ich habe mir gedacht, es gibt irgendwie einen Basiskonsens über eine Minimalfairness. Dass Sie die Fairnesslatte unter die Knöchelhöhe legen, damit müssen Sie selber leben. Sie waren selbst einmal Teil eines Ministeriums und wissen, wie schwierig das ist.
Trotzdem, wir wollen nicht vertuschen, wir wollen verbessern. Die Information durch die Firma, bei dem konkreten Fall, war meiner Meinung nach überprüfenswert. Darum machen wir eine Gesetzesänderung, der das Haus hoffentlich mit großer Mehrheit zustimmen wird.
Ich halte es auch für problematisch – was Herr Abgeordneter Pirklhuber gesagt hat –, dass eine Firma einen mit ausländischer Milch erzeugten Quargel als „österreichischen Quargel“ bezeichnen kann. Das ist zur Information des Konsumenten nicht gerade hilfreich.
In Summe ist trotzdem zu sagen: So bedauerlich das alles ist, man sollte daraus lernen. Auch in der Medizin gilt: Panik kann krank machen, Herr Abgeordneter Grosz. Ich würde Ihnen raten, das ein bisschen zu berücksichtigen, denn es gibt auch einen Tag nach der steirischen Landtagswahl. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.43
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.43
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Einverstanden, Herr Kollege Rasinger, es ist offensichtlich, dass wir täglich mit Lebensmitteln zu tun haben, die mit Bakterien in verschiedener Konzentration mit verschiedenem krankmachendem Potential konfrontiert werden. Als logische Folgerung daraus jedes Mal einen ganzen Industriezweig stillzulegen und die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen, ist nicht durchführbar und wäre albern. Darüber besteht, glaube ich, hier im Haus weitgehend Konsens.
Es muss allerdings so sein, und hellhörig muss man als Verantwortlicher werden, wenn es in diesem Zusammenhang zu einer Konzentration von Krankheitsfällen kommt. Das werfen wir den handelnden Akteuren – dem Ministerium und auch der AGES – vor, dass dies nicht so passiert ist, wie es hätte sein sollen und wie wir das wahrscheinlich gemacht hätten.
Die Novelle des neuen Gesetzes sollte sicherstellen, dass es hier zu einer deutlichen Besserstellung kommt. Es ist gekommen, es kommt, es wird zu einer Besserstellung kommen, allerdings nicht in der Art und Weise, wie wir uns das vorgestellt hätten. Es kommt im konkreten Fall maximal zu einem zweitägigen Zeitgewinn im Falle eines begründeten Verdachtes, und das ist viel zu wenig.
Ich hätte mir vorgestellt, und das haben wir im Ausschuss auch artikuliert, dass es anstatt der momentanen verstärkten Eigenkontrolle zu einer verstärkten Kontrollfrequenz durch die Behörde kommt. Das ist leider nicht der Fall, wenn man sich diese Gesetzesnovelle durchliest.
Im gegenständlichen Fall wird man den Eindruck nicht los, dass die Koordination der Behörden und vor allem der handelnden Akteure wirklich im Argen liegt, und man wird das ungute Gefühl nicht los, dass hier wirklich inkompetent gehandelt wird. Daran sind die handelnden Beteiligten teilweise selber schuld, denn der Brief des SMZ-Ost, den uns Kollege Grosz vorgelesen hat, der gestern grassiert ist und an uns alle verschickt worden ist, ist keine Visitenkarte, und das sollte in dieser Art und Weise nicht erfolgen. Das hat einen negativen Beigeschmack, diesen negativen Beigeschmack des
Intervenierens, des Unter-den-Tisch-Kehrens, des schlechten Gewissens. Die ganze Branche wird durch solche Aktionen nicht gerade in besserem Licht dargestellt.
Im Zusammenhang mit diesem Listerien-Skandal ergibt sich nämlich noch das Problem, dass bei uns in Österreich offensichtlich manche Firmen dieses Gesetz so auslegen, wie sie es für richtig erachten. In dem konkreten Fall – wie wir es auch dargestellt und gesehen haben – ist es ja so, dass die Firma offensichtlich ganz bewusst die Listerien in ihrem Produkt belassen hat. Die Firma hat davon gewusst, dass ihr Produkt mit Listerien verseucht ist, sie hat sich auf einen ominösen Grenzwert berufen. Diesen Grenzwert habe ich versucht herauszufinden. Ich habe ihn nicht finden können. Das heißt, auf Deutsch gesagt, die haben ganz bewusst ein Produkt mit einem verseuchten Inhaltsstoff in den Handel gebracht mit der Argumentation, dies liegt ja unter dem ominösen Grenzwert.
Da stellen sich natürlich schon die Fragen: Wo war die Behörde? Wo waren die Kontrolleure? Haben die das irgendwie dokumentiert? Haben die das irgendjemandem gesagt? – Wenn das so gewesen wäre, wäre das tatsächlich ein Skandal, der noch weit über das hinausgeht, was wir heute diskutieren.
Ein letzter Satz: Der Konsument muss, wenn er in Österreich in ein Geschäft geht, sich sicher sein, dass er die bestmögliche Qualität aufgrund einer bestmöglichen Kontrolle durch die Behörden bekommt. Wir hoffen, dass dieses Gesetz ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. (Beifall bei der FPÖ.)
14.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.48
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuhörerinnen! Liebe Zuhörer! Ich denke, dass dieses neue Gesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, dazu dient, dass der österreichische Weg, gute Lebensmittel zu produzieren, diese zu kontrollieren und der Bevölkerung Lebensmittel auf höchstem Niveau zur Verfügung zu stellen, gestärkt wird. Wir müssen mit jeder Maßnahme lernen, wie wir die Situation insgesamt verbessern können, damit die Informationspflicht, damit die Lebensmittelsicherung in Österreich verbessert werden kann.
Ich sage dazu: Qualität von Lebensmitteln kann man nicht erprüfen, sondern die Qualität von Lebensmitteln muss in einem Unternehmen produziert werden. Jeder Unternehmer hat die Verpflichtung, das Lebensmittel, das er auf den Markt bringt, ständig zu kontrollieren und nur die beste Qualität auch anzubieten.
In diesem Sinne haben wir auch eine neue Regelung geschaffen, damit auch – Abgeordneter Pirklhuber hat es angesprochen – die Labors, die diese Überprüfung vornehmen, Meldung an die Behörden machen müssen, dass tatsächlich, wenn solche Listerien auftreten, das bekannt wird. Damit werden die Sicherung und die Information durch die Behörden gestärkt.
Wichtig ist auch, dass man als Behörde reagieren kann, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Bisher war es so, dass eine Behörde nur dann reagieren konnte, wenn einwandfrei, klar nach Beweisregeln festgestellt worden ist, dass ein ungesundes Lebensmittel, ein schädliches Lebensmittel vorliegt; dann haben wir handeln dürfen. Wir setzen das jetzt vor.
Ich sage auch, dass es ganz zentral und wichtig ist, dass wir diese guten Lebensmittel auch tatsächlich an den Mann, an die Frau bringen dürfen.
Wie können wir warnen? – Es ist jetzt in der Novelle eine Regelung enthalten, wie eine Warnung zu erfolgen hat. Ich erinnere daran und möchte im Hohen Haus auch darauf hinweisen, dass spätestens am 23. Jänner über den Österreichischen Rundfunk, über viele Schienen in Österreich gewarnt worden ist, teilweise durch das Unternehmen, teilweise durch den Rundfunk. Ich sage das nur ganz deutlich.
Eines ist mir noch besonders wichtig, nämlich darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für Gesundheit mit dem Parlament über Ihre Präsidentin kommuniziert. Es wurde im Ausschuss etwas in den Raum gestellt, das man so nicht stehen lassen kann. Ich habe die Präsidentin ersucht, den Mitgliedern des Ausschusses diese Information zukommen zu lassen; das im Sinne einer klaren Transparenz.
Es ist angesprochen worden – und da ersuche ich das Parlament um Unterstützung –, dass bei Lebensmitteln der Inhalt bekannt sein soll, dass die Qualität auch ausgezeichnet wird.
Wir behandeln derzeit in den Regierungsberatungen das Thema „Gütezeichengesetz“, durch das besondere Qualitäten ausgezeichnet werden sollen; und ich ersuche darum, auch mitzuwirken, dass wir in Zukunft ein Gütezeichengesetz haben, in dem auch Lebensmittelqualitäten vorkommen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.52
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
14.52
Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister! Ich schließe mich allen Vorrednern an, die gemeint haben, dass mit diesem Gesetz jetzt eine noch bessere Kontrolle möglich ist, damit solche Fälle, wie wir sie zu beklagen haben, in Zukunft vermieden werden können. Ob sie letztendlich ganz vermieden werden können, werden wir nie wissen. Wir haben zumindest, glaube ich, mit diesem Gesetz die Chance gegeben, dass eben noch mehr Sicherheit für unsere Lebensmittel geboten wird.
Ich schließe mich natürlich nicht diesem Theater an, das Herr Kollege Grosz heute wieder aufgeführt hat. Das hat er ja schon in der Generalprobe, im Ausschuss, gemacht, und wir, die wir im Ausschuss sind, haben das schon zum zweiten Mal gehört.
Ich schließe mich all jenen an, die meinen, dass Herr Kollege Grosz mit Halbwahrheiten versucht die Bevölkerung zu verunsichern und sich dort in Szene zu setzen, wo es völlig unangebracht ist. Ich teile auch die Meinung des Kollegen Rasinger, Herr Kollege Grosz, dass es wirklich geschmacklos ist, sozusagen mit diesen tragischen Fällen jetzt auch noch politisches Kleingeld zu sammeln, das Sie so nicht bekommen werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich glaube, dass es jetzt wichtig ist, dass wir die Bevölkerung wissen lassen, dass sie Sicherheit hat, wenn sie Produkte kauft, und dass daraus keine Krankheitsfälle resultieren.
Ich bin nicht der Pflichtverteidiger des Herrn Bundesministers, und man kann sicherlich über viele Vorhaben oder Nichtvorhaben, die er leistet, diskutieren, aber wir von der Österreichischen Volkspartei werden dieser Inszenierung, die Sie hier gemacht haben und bei der Sie die Abberufung des Herrn Bundesministers verlangt haben, sicherlich nicht unsere Zustimmung geben. Wir werden ihn dort unterstützen, wo es notwendig ist, dass wir eben mehr Sicherheit haben und dass wir bessere Gesetze für die österreichische Bevölkerung machen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.54
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.54
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Mit der Regierungsvorlage zur Abänderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes wird der Fünf-Parteien-Entschließung vom 24. Februar 2010 Rechnung getragen, mit der eine Neuregelung der behördlichen Reaktion und der Information der Öffentlichkeit im Fall lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche gefordert wurde.
So soll es künftig auch dann möglich sein, Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit zu ergreifen, wenn der begründete Verdacht eines lebensmittelbedingten Krankheitsausbruches besteht und ein Zusammenhang mit konkreten Lebensmitteln festgestellt werden kann. Die Information erfolgt, sofern Personen erkranken und weitere Gefährdungen nicht auszuschließen sind.
Meine Damen und Herren, da die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit bereits für die fachliche Bewertung von Pflanzenschutzmitteln verantwortlich zeichnet, soll ihr in dieser Vorlage auch die Zuständigkeit im Bereich der Festsetzung von Rückstandshöchstwerten in Lebensmitteln zugesprochen werden.
Die Regierungsvorlage sieht außerdem vor, dass Importkontrollen von pflanzlichen Lebensmitteln im Sinne der Effizienzsteigerung zukünftig von Organen des Bundes, zum Beispiel von Grenztierärzten, durchgeführt werden. Die Gebühren für amtliche Kontrollen entfallen. Mit der Vorlage werden außerdem Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht und Anpassungen zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten vorgenommen.
Während manche versuchen, aus menschlichen Tragödien politisches Kleingeld zu schlagen, hat Gesundheitsminister Stöger Verantwortung übernommen und die Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes hier vorgelegt. Gerade der aktuelle Listerien-Skandal zeigt, wie notwendig es ist, klare Regeln zu haben, wenn es zum Ausbruch von Krankheiten kommt, die auf Lebensmitteln basieren. Einerseits gibt es natürlich strikte Abläufe wie zum Beispiel Fristen für Kontrollen oder eindeutige Zuständigkeiten, andererseits aber gehört auch die richtige, maßvolle und vor allem verständliche Information der Öffentlichkeit dazu.
Anders als es im konkreten Fall leider Kollege Grosz macht, geht es bei einer solchen Katastrophe um seriöse Warnungen und Informationen, es geht nicht um Panikmache und haltlose Beschuldigungen.
Gesundheitsminister Stöger hat mit der hier vorliegenden Gesetzesnovelle nicht nur dem Wunsch des Parlamentes entsprochen, sondern hat mit seinem Ressort in Windeseile auf ein brandaktuelles Problem reagiert. Er nimmt sein Amt sehr ernst und hat bewiesen, dass er ein Minister ist, der schnell und richtig zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher reagiert. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. Ich mache darauf aufmerksam, dass ich die Uhr auf 2 Minuten einstelle, weil wir dann zum Aufruf der Dringlichen Anfrage kommen. – Bitte.
14.57
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – ich meine, der Titel ist ja schon ein positiver Anfang. Schaut man sich jetzt den Inhalt an, so sind es durchaus erfolgreiche Punkte, die, abgeleitet von der Basis des Fünf-Parteien-Antrages, hier behandelt werden:
natürlich die obligaten Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht;
wichtig und interessant auch die Festsetzung von Rückstandshöchstwerten in den Lebensmitteln, und zwar im Zusammenhang mit den Pflanzenschutzmitteln, und dass die AGES dazu in die Ziehung genommen wird für deren Festsetzung;
wichtig und interessant auch eine Importkontrolle der pflanzlichen Lebensmittel und die Streichung der Gebühren für die amtliche Kontrolle.
Leider nicht enthalten – aber Hoffnung ist durchaus auch ein politisches Prinzip – ist die freiheitliche Forderung nach Messung, Offenlegung und konsequenter Veröffentlichung von Trinkwasserwerten. Da kann man aber natürlich streiten, ob das so in diesem Gesetz der Fall sein soll. Wir sind der Meinung, es wäre notwendig und wichtig gewesen.
Der eigentliche und wichtigste Punkt ist die neue Festlegung der Vorgangsweise für Information bei Fällen wie dem Listerien-Fall.
Man kann jetzt darüber diskutieren, ob das eine Anlassgesetzgebung ist, wie es vonseiten des BZÖ einmal vorgeworfen wurde. Ein Gegenargument wäre: Wenn wir diesen Fall nicht als Anlass für das Gesetz genommen hätten, ich glaube, dann wäre die Kritik umso heftiger gewesen; also lasse ich mir das in diesem Fall durchaus einreden.
Wichtig ist, dass entsprechende Vorsorgen getroffen werden. Mir ist schon bewusst, dass der ganze Fall für den zuständigen Minister immer eine Gratwanderung bedeutet – ist man mit den Veröffentlichungen zu früh dran, stehen natürlich die Klagen im Raum, ist man zu spät dran, steht berechtigte politische Kritik im Raum.
Herr Bundesminister, ich glaube aber, man wird in diesem Fall den Verdacht nicht ganz los, dass Sie etwas spät gehandelt haben. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.) – Gut, Rest danach. (Beifall bei der FPÖ.)
15.00
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Deimek, wollen Sie nach Behandlung der Dringlichen Anfrage und nach der Kurzdebatte Ihre Ausführungen noch fortsetzen? – Ja, dann fahren wir so fort.
Ich unterbreche nunmehr die Verhandlung über die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend schwarze Steuerwolken über Österreich – Pröllnocchio 2.0 (5077/J)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 5077/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
„Keine neuen Steuern! Das war mein Ziel, und dazu stehe ich auch,“ so der Finanzminister anlässlich der Aktuellen Stunde vom 24. März 2010 – zu einem Zeitpunkt, zu dem er schon längst der Unwahrheit überführt war.
Das sattsam bekannte „Keine-neuen-Steuern-Märchen“, das dem Vizekanzler völlig zurecht den Titel „Pröllnocchio“ einbrachte, wurde nunmehr mit gestrigem Tag durch einstimmigen Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes 2011 bis 2014 sowie des
entsprechenden Strategieberichts im Ministerrat sozusagen in Stein gemeißelt, und damit letztlich der „Steuerbelastungsalbtraum“ für die Österreicherinnen und Österreicher festgeschrieben!
Die schlimmsten Befürchtungen haben sich damit nicht nur bestätigt, sondern wurden noch dadurch übertroffen, dass nunmehr nicht mehr „nur“ von 1,7 Mrd. Euro aus Steuererhöhungen, sondern von jährlich 4,1 Mrd. Euro ab dem Jahr 2014 die Rede ist.
Wenn das Finanzministerium laut Standard vom 20. April 2010 behauptet, die Länder hätten sich verpflichtet, jene Summen, die sie via Steuern zusätzlich bekommen, durch Reformen und Ausgabenkürzungen wieder einzusparen, dann entbehrt dies jeder realistischen Grundlage.
So teilt die Wiener Vizebürgermeisterin Brauner im Kurier-Interview vom 18. April 2010 unmissverständlich mit, dass Wien „selbstverständlich“ auf dem vollen Drittelanteil für die Länder bestehen werde.
Angesichts dieses nunmehr evidenten Steuerbelastungsfrontalangriffs auf die österreichische Bevölkerung, gewährt folgende von Klubobmann Kopf noch vor wenigen Wochen im Rahmen der Debatte zu einer Dringlichen Anfrage des BZÖ getätigte Aussage besonders tiefe und erschreckende Einblicke in die wahre Geisteshaltung der ÖVP:
„Sie fantasieren von Steuererhöhungen und Abkassieren. Ich weiß nicht: Sind das Halluzinationen, oder worunter leiden Sie da?“
Die in den Medien kürzlich kolportierten Steuerbelastungsstrategien beider Regierungsparteien zusammen reichen nicht aus, um das Plansoll von 4,1 Mrd. Euro im Jahr 2014 zu erreichen. Rechnet man die Reichensteuerpläne der SPÖ in Höhe von 1,6 Mrd. Euro mit den zusätzlichen Ökosteuerplänen (Anhebung der Mineralölsteuer der ÖVP) zusammen, erhält man lediglich 3,6 Mrd. Euro. Diese Höchstsumme ist unter der Prämisse zu sehen, dass sich die angenommenen Konjunkturprognosen bewahrheiten. Bis 2014 ergeben sich bei der Addierung der einnahmenseitigen Maßnahmen des Bundes unter Einrechnung des Finanzausgleiches mit Ländern und Gemeinden hochgerechnet ca. zwölf Mrd. Euro an Steuererhöhungen! Wie soll dieser Betrag aufgebracht werden? Wer soll das bezahlen?
Denkbar wäre, die Mehrwertsteuer zu erhöhen, um das Plansoll zu erfüllen. Nachfolgendes Indiz weist darauf hin:
Der Verdacht einer einnahmenseitigen Budgetsanierung durch eine insbesondere den Mittelstand belastende Mehrwertsteuererhöhung liegt spätestens seit Vorliegen des „Österreichischen Stabilitätsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013“ mehr als nahe. Gegenüber dem Stabilitätsprogramm für die Jahre 2008 bis 2013 schraubte der Finanzminister die Einnahmen aus dem Titel „Produktions- und Importabgaben“, sprich u. a. die Einnahmen aus Mehrwert- und Verbrauchssteuern, in den nächsten drei Jahren um in Summe 2,7 Mrd. Euro nach oben.
Selbst der Budgetexperte Gerhard Lehner kann sich nicht erklären, „warum sie innerhalb eines Jahres so deutlich nachkorrigiert wurden.“ Diese Anpassung im Stabilitätsprogramm sei angesichts ihres Umfangs "nur mit implizierten Maßnahmen zu erklären", meint dazu ein Wirtschaftsforscher.
Am 17. Februar 2010 war dazu im „Standard“ unter dem vielsagenden Titel „Wundersame Einnahmenvermehrung“ zu lesen, dass die von Österreich im Stabilitätsprogramm deutlich nach oben korrigierte Einnahmen-Schätzung für die Mehrwert- und Verbrauchssteuern „die Befürchtung nährt, dass höhere Steuern kommen.“
Ein Insider in Sachen Budgetpolitik der Bundesregierung, der SPÖ-Budgetsprecher Jan Krainer, warf dem Finanzminister in der Folge dieser Diskussion - und das wohl nicht grundlos - in der Tageszeitung "Österreich" vor, „die Folgen einer von 20 auf 22 Pro-
zent erhöhten Mehrwertsteuer bereits intern durchrechnen zu lassen. „Das brächte genau die zwei Milliarden Euro, die Pröll für seine Sparziele auf der Einnahmenseite aufbringen muss", kritisierte Krainer.
Sparen muss nur der Bürger – Täuschen und Tarnen à la Pröll
Bei genauerer Betrachtung der Zahlen ergibt sich glasklar, dass gegenüber 2009 keine Einsparungen geplant sind, sondern diese nur auf dem Papier existieren und nur durch völlig unzulässige und nicht nachvollziehbare Zahlenvergleiche zustande kommen. Angesichts dieser Tricks mutet der viel zitierte „Äpfel mit Birnen“-Vergleich als geradezu seriös an.
Die Fakten sprechen für sich:
Die geplanten Gesamtausgaben gemäß Bundesfinanzrahmengesetz aus dem Jahr 2009 waren für das Jahr 2011 mit utopischen 71,271 Mrd. Euro veranschlagt, um sie mit der jetzigen Regierungsvorlage werbewirksam auf lediglich 69,099 Mrd. Euro zu reduzieren und von eigenen Sparmaßnahmen sprechen zu können. Von diesen hypothetischen Traumzahlen aus gerechnet, hätte der Finanzminister wirklich gespart!
Hinter den Kulissen sieht es aber anders aus. So lagen die Ausgaben des Bundes im Jahr 2009 bei 69,456 Mrd. Euro. Im neuen Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes sind hingegen für 2014 72,253 Mrd. Euro an Ausgaben vorgesehen.
Aus diesen Zahlen ergibt sich, dass der Finanzminister gegenüber 2009 also gar nicht vor hat zu sparen!
Anhand folgender Textaufgabe lässt sich der seitens des Finanzministers hier vollführte Trick eindrucksvoll erklären:
Herr J. P. hat für seinen Haushalt im Jahr 2009 69,456 Mrd. Euro ausgegeben. Im Jahr 2014 will er 72,253 Mrd. Euro ausgeben.
Wie viel hat er gespart?
Folge:
Am Ende des Tages bleibt im Jahr 2014 gegenüber 2009 tatsächlich allein eine Steuererhöhung in Höhe von 4,1 Mrd. Euro übrig, ohne dass die Regierung gegenüber 2009 sparen muss – man spart allein hypothetisch geplante Ausgaben ein. Demgegenüber gibt es aber spürbare Mehrbelastungen für den steuerzahlenden Mittelstand!
Aus dem von Pröll kolportierten Verhältnis Einsparungen zu Belastungen von „60 : 40“ wird somit „0 : 100“!
Die Steuerreform 2009/2010 (= 2,3 Mrd. Steuerreform + 500 Millionen Familienförderung) wird von den geplanten Steuererhöhungen in Höhe von 4,1 Mrd. Euro im Jahr 2014 mehr als aufgefressen.
Folge: Tatbestand der Irreführung erfüllt!
Ein weiteres Märchen –
Das ernsthafte Angehen der Verwaltungsreform im Sinne des Finanzministers
Das Thema der Verwaltungsreform erschreckt den interessierten Leser auch bei Betrachtung des aktuellen Strategieberichtes. Hat man auf die konkreten Lösungsvorschläge der Regierungs-Geheimwaffe „Arbeitskreise“ gewartet, so wird man enttäuscht. Ein Zitat aus dem Strategiebericht charakterisiert die Ernsthaftigkeit des Willens zur Verwaltungsreform nur zu treffend. Dort wird wörtlich angeführt: „Länder und
Gemeinden sind eingeladen, ihre Konsolidierungsanstrengungen so auszurichten, dass die gesamtstaatlichen Ziele erreicht werden.“ Ob aber eine Einladung ausreichen wird, die Verwaltungsreform gegenüber den Ländern durchzusetzen, ist zu bezweifeln. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass der Finanzminister das versteckte Signal an seinen „Landadel“ aussendet, dass er alles unter Kontrolle hat, und eine Gefährdung der „schwarzen Festungen“ noch nicht einmal bevorsteht. Bestätigt wird dieser Eindruck weiters durch folgende Passage im Strategiebericht: „Die erforderlichen Verhandlungen werden umgehend aufgenommen.“ In Anbetracht dessen fragt man sich, was bisher getan wurde. Wieder scheint die Devise: Auf Zeit spielen!
Österreich auf Strafzahlungskurs?
Wie schon mehrfach in die aktuelle Diskussion eingebracht, drängen sich nach wie vor noch immer die Fragen auf, ob mögliche EU-rechtliche Sanktionen sowie Schädigungen des Rufes des Finanzplatzes Österreich nicht bedacht werden. So wurde Österreich durch den Rat der Europäischen Union aufgrund des bereits gegen Österreich eingeleiteten Defizitverfahrens auferlegt, bis zum 2. Juni 2010 Konsolidierungsstrategien vorzulegen, wie das Defizit abgebaut werden soll. Entscheidend dabei ist, dass nach Aufforderung des Rates „bis zu einem gewissen Grad in die Einzelheiten gegangen werden sollte“. Im Stabilitätsprogramm 2009-2013 wurde sodann versprochen, dass die notwendigen Schritte im Zuge der Erstellung des neuen Bundesfinanzrahmengesetzes gesetzt werden, so dass spätestens am 2. Juni 2010 ein Nachweis wirksamer Maßnahmen vorgelegt werden könne.
Entscheidend ist nun, ob das vorliegende Bundesfinanzrahmengesetz bzw. der Strategiebericht den Anforderungen der EU genügen. Erkennbar ist, dass die Warnung zumindest nicht ignoriert wurde, wie man anhand folgender Passage im aktuellen Strategiebericht sehen kann: „Damit folgt die Bundesregierung den Empfehlungen des ECOFIN Rates mit dem Ziel, das jährliche Defizit um 0,75 Prozent bis 2013 zu reduzieren.“ Ob dieser Hinweis allein sowie die weiter völlig unkonkreten Hinweise zu strukturellen Maßnahmen wie die angeblich kommende Verwaltungsreform ausreichen, ist jedoch zu hinterfragen.
Aus gegebenem Anlass stellen daher die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende
Dringliche Anfrage:
1. Können Sie für die Erstellung der Budgets 2011 bis 2013 sicherstellen, dass keine Mehrbelastungen der Steuer- und Beitragszahler im Bereich
a. der Reduktion von Steuerbegünstigungen,
b. der Abgaben auf Grundeigentum,
c. der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen,
d. der Abgaben auf Verm&