Stenographisches Protokoll
123. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 27. April 2016
123. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 27. April 2016
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 27. April 2016: 9.05 – 21.45 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich der Ernennung eines neuen Mitgliedes der Bundesregierung
2. Punkt: Zweite Lesung: Bericht über den Antrag 1470/A der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Michaela Steinacker, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Strafprozeßordnung 1975 (StPO), das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) und das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert werden
3. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden
5. Punkt: Bericht über den Antrag 1531/A der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden
6. Punkt: Bericht über den Antrag 1429/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Asylmissbrauch abstellen – konsequent abschieben
7. Punkt: Bericht über den Antrag 1528/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringende Änderungen im Asylwesen
8. Punkt: Bericht über den Antrag 333/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer nachhaltigen und solidarischen Flüchtlingspolitik in Europa
9. Punkt: Bericht über den Antrag 789/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Statistik Asylverfahren
10. Punkt: Bericht über den Antrag 1020/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinfachung des nationalen Fremdenrechts
11. Punkt: Bericht über den Antrag 1522/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweisung des Migrationshintergrundes in der Kriminalitätsstatistik“
12. Punkt: Bericht über den Antrag 1583/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tagesaktuelle Flüchtlingsstatistik für Österreich“
13. Punkt: Erste Lesung: Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eingerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG), geändert werden
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert wird
16. Punkt: Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
17. Punkt: Bericht über den Antrag 1601/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird
18. Punkt: Bericht über den Antrag 1593/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche, unbürokratische Eingliederung syrischer ÄrztInnen und weiteren Gesundheitspersonals in das österreichische Gesundheitssystem
19. Punkt: Bericht über den Antrag 1617/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesgesetz über die Abwicklung des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds (KRAZAF-Abwicklungsgesetz)
20. Punkt: Bericht über den Antrag 1577/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Säuberungswelle im Wiener Gesundheitswesen
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 29
Ordnungsrufe .......................................................................................................... 69, 69
Geschäftsbehandlung
Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung, die Regierungsvorlage 1096 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden, in erste Lesung zu nehmen – Annahme 53, 53
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 53
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ........................ 212, 260
Unterbrechung der Sitzung ............................................................................... 213, 261
Antrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht 1088 d.B. des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1056 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eingerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG), geändert werden, gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsordnung an den Gesundheitsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung 259, 259
Aktuelle Stunde (34.)
Thema: „Investitionen in die Infrastruktur sichern Wachstum und Beschäftigung“ 29
Redner/Rednerinnen:
Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 29
Bundesminister Mag. Gerald Klug ....................................................................... ..... 32
Anton Heinzl ............................................................................................................ ..... 34
Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ..... 35
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ..... 36
Georg Willi ............................................................................................................... ..... 38
Michael Pock ........................................................................................................... ..... 39
Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 41
Wolfgang Katzian ................................................................................................... ..... 42
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ..... 43
Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 45
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ..... 46
Mag. Nikolaus Alm .................................................................................................. ..... 48
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 49
Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 51
Bundesregierung
Schreiben des Bundeskanzlers Werner Faymann betreffend Enthebung der Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner vom Amt sowie Ernennung von Herrn Mag. Wolfgang Sobotka zum Bundesminister für Inneres durch den Bundespräsidenten ........................................... 29
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................................... 51, 243
Verhandlungen
1. Punkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich der Ernennung eines neuen Mitgliedes der Bundesregierung ............................................................................................................................... 54
Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................... 54
Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ....................................................................... 55
Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung 54
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 58
Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 62
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 64
Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ..... 66
Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ..... 69
Otto Pendl ..................................................................................................................... 72
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 73
Bundesminister Mag. Wolfgang Sobotka ............................................................ ..... 75
Werner Amon, MBA ................................................................................................ ..... 77
Mag. Gernot Darmann ............................................................................................ ..... 78
Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 81
Mag. Alev Korun ........................................................................................................... 82
Johann Rädler .............................................................................................................. 84
Mag. Nikolaus Alm .................................................................................................. ..... 85
Rudolf Plessl ................................................................................................................. 87
Christoph Hagen .......................................................................................................... 88
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ..................................................................................... 90
Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ..... 91
Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ..... 93
Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ..... 94
Rupert Doppler ............................................................................................................. 96
Gemeinsame Beratung über
2. Punkt: Zweite Lesung: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1470/A der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Michaela Steinacker, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Strafprozeßordnung 1975 (StPO), das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) und das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert werden (1081 d.B.) ................... 97
3. Punkt: Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1082 d.B.) .................................... 97
Redner/Rednerinnen:
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 97
Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ..... 99
Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 103
Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 104
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 105
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 106
Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 107
Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 108
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol......................................................................... ... 109
Annahme des Gesetzentwurfes in 1081 d.B. in zweiter Lesung .................................. 112
Annahme des Gesetzentwurfes in 1082 d.B. ............................................................... 113
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (996 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (1097 d.B.) ........................................................................................ 113
5. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1531/A der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (1098 d.B.) ......... 113
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1429/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Asylmissbrauch abstellen – konsequent abschieben (1099 d.B.) ................................................................................................ 113
7. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1528/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringende Änderungen im Asylwesen (1100 d.B.) ....................................................................................................................................... 113
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 333/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer nachhaltigen und solidarischen Flüchtlingspolitik in Europa (1101 d.B.) ........................................................................ 114
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 789/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Statistik Asylverfahren (1102 d.B.) ............................................................................................................................. 114
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1020/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinfachung des nationalen Fremdenrechts (1103 d.B.) .......................................................................................... 114
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1522/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweisung des Migrationshintergrundes in der Kriminalitätsstatistik“ 7(1104 d.B.) .............................. 114
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1583/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tagesaktuelle Flüchtlingsstatistik für Österreich“ (1105 d.B.) ................................................................................................. 114
Redner/Rednerinnen:
Mag. Gernot Darmann ............................................................................................ ... 114
Werner Amon, MBA ................................................................................................... 116
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 168
Otto Pendl ................................................................................................................... 171
Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 173
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 176
Bundesminister Mag. Wolfgang Sobotka ....................................................... 182, 208
Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 184
Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 188
Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 190
Angela Lueger ......................................................................................................... ... 191
Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 193
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 195
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 197
Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ... 199
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 200
Jürgen Schabhüttl .................................................................................................. ... 201
Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 202
Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 202
Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 204
Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 205
Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 206
Hannes Weninger ................................................................................................... ... 207
Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 209
Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 209
Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 210
Entschließungsantrag der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Begutachtung einer Verordnung gemäß § 36 Abs. 1 Asylgesetz 2005 – Annahme (E 137) 172, 214
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper“ – Ablehnung .......................................................... 180, 215
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „48 Stunden Asylverfahrensdauer laut Schweizer Modell“ – Ablehnung ........... 180, 215
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Errichtung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid“ – Ablehnung 181, 215
Entschließungsantrag der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „DNA-Fingerabdruck“ – Ablehnung ............................................................................... 196, 215
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1097 und 1098 d.B. (namentliche Abstimmung) 212
Kenntnisnahme der sieben Ausschussberichte 1099, 1100, 1101, 1102, 1103, 1104 und 1105 d.B. ............................................................................................................................. 215
13. Punkt: Erste Lesung: Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden (1096 d.B.) ................. 216
Redner/Rednerinnen:
Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 216
Gabriele Tamandl .................................................................................................... ... 218
Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 220
Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 222
Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ... 225
Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 227
Bundesminister Dr. Johann Georg Schelling ................................................ 228, 241
Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 231
Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 233
MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ... 235
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 237
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 238
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 240
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 242
Zuweisung der Regierungsvorlage 1096 d.B. an den Budgetausschuss ..................... 243
14. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1056 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eingerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG), geändert werden (1088 d.B.) 243
Redner/Rednerinnen:
Peter Wurm ........................................................................................................ 243, 258
Philip Kucher ........................................................................................................... ... 247
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 249
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 252
Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 253
Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 255
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 256
Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 256
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................ ... 257
Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend TabakgesetzNEU – Ablehnung ........................................................................... 246, 262
Annahme des Gesetzentwurfes in 1088 d.B. (namentliche Abstimmung) .................. 259
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1088 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Beseitigung von Diskriminierungen bei Bildern und textlichen Warnhinweisen (E 138) 262
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1088 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Rückverfolgungsregelungen gemäß § 7 Tabakgesetz (E 139) ................................... 262
Gemeinsame Beratung über
15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1013 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert wird (1087 d.B.) 263
16. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1000 d.B.): Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (1086 d.B.) ..................... 263
Redner/Rednerinnen:
Walter Schopf .......................................................................................................... ... 263
Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 264
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 265
Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 266
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................ ... 267
Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 268
Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 269
Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 270
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 271
Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 272
Johann Singer ......................................................................................................... ... 272
Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 273
Annahme des Gesetzentwurfes in 1087 d.B. ............................................................... 274
Genehmigung des Staatsvertrages in 1086 d.B. ......................................................... 274
Gemeinsame Beratung über
17. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1601/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird (1089 d.B.) ................................................................ 274
18. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1593/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche, unbürokratische Eingliederung syrischer ÄrztInnen und weiteren Gesundheitspersonals in das österreichische Gesundheitssystem (1090 d.B.) 274
Redner/Rednerinnen:
Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 274
Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 276
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 277
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 278
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 280
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................ ... 281
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 282
Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 283
Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ... 284
Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 285
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 286
Johann Singer ......................................................................................................... ... 287
Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 287
Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 288
Annahme des Gesetzentwurfes in 1089 d.B. ............................................................... 289
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1090 d.B. .................................................... 289
Gemeinsame Beratung über
19. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1617/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesgesetz über die Abwicklung des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds (KRAZAF-Abwicklungsgesetz) (1091 d.B.) 290
20. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1577/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Säuberungswelle im Wiener Gesundheitswesen (1092 d.B.) .................................................................................... 290
Redner/Rednerinnen:
Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ... 290
Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 293
Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 294
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 295
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 296
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................ ... 296
Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 297
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 298
Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 299
Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 299
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mystery Shopping“ durch Sozialversicherung – Ablehnung .............................. 292, 302
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zusammenlegung aller öffentlich getragenen Krankenanstalten zu einem österreichischen Krankenhausverbund (ÖKHV)“ – Ablehnung .......................... 300, 302
Annahme des Gesetzentwurfes in 1091 d.B. ............................................................... 302
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1091 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Verwendung der noch vorhandenen Mittel des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds für die Palliativ- und Hospizversorgung (E 140) ............................................................................................ 302
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1092 d.B. .................................................... 302
Eingebracht wurden
Bürgerinitiative ............................................................................................................. 52
Bürgerinitiative betreffend „Stopp der Bundesheer-Zerstörung“ (Ordnungsnummer 100)
Regierungsvorlagen .................................................................................................... 51
1094: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2014) geändert wird
1096: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden
1106: Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz geändert werden
1107: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird
1108: Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird
1109: Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 – APRÄG 2016
1110: Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) erlassen wird sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden
1111: Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSD-BG) erlassen wird und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Heimarbeitsgesetz 1960, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden
1112: Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)
Berichte ......................................................................................................................... 52
Vorlage 100 BA: Bericht gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz über die im 1. Quartal 2016 ergriffenen Maßnahmen; BM f. Finanzen
Vorlage 101 BA: Bericht gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 1. Quartal 2016; BM f. Finanzen
III-255: Tätigkeitsbericht 2015 der Energie-Control Austria; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
III-256: Bericht betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2014; BM f. Justiz
III-257: Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2014; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie
III-258: Jahresbericht 2015 der NADA Austria GmbH; BM f. Landesverteidigung und Sport
III-259: Bericht über das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2015 bis 2020; BM f. Finanzen
Anträge der Abgeordneten
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Arbeitsbedingungen für NäherInnen in Billigproduktionsländern (1625/A)(E)
Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion der Wirtschaftskammerumlagen (1626/A)(E)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Milchdialog (1627/A)(E)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinder und Jugendliche in der Erwachsenenpsychiatrie – umgehende Behebung der Mangelversorgung (1628/A)(E)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Valorisierung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung (1629/A)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend generelles Verbot „privater“ Schusswaffen (1630/A)(E)
Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2015, geändert wird (1631/A)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Krankenversicherung für pflegende Angehörige (1632/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Schritte für eine wirksame Klimapolitik setzen (1633/A)(E)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schließung von Lücken im österreichischen WaffenG (1634/A)(E)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird (1635/A)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Ratifizierung des Klimavertrags von Paris einleiten (1636/A)(E)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS-Vereinbarung) (1637/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sanierungspflicht für die oberste Geschossdecke (1638/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bestellungsverfahren Rechnungshofpräsident (1639/A)(E)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend kinder- und jugendpsychiatrische Mangelversorgung im ambulanten und teilstationären (tagesklinischen) Bereich (1640/A)(E)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – ASVG geändert wird (1641/A)
Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Kriterien der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit (1642/A)(E)
Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Maßnahmenpaket Umwelttechnologie (1643/A)(E)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung ausreichender Holzmobilisierung in Österreich (1644/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend 15a-Vereinbarung zu Sachleistungen beim Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (1645/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Residenzpflicht für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte während Mindestsicherungsbezug (1646/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Transparenzdatenbank im Sozialbereich für auszahlende und beratende Stellen (1647/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Datenlage im Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (1648/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und Leistungen der Arbeitslosenversicherung bei längeren Bezugsdauern (1649/A)(E)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundeskompetenz bei Geldleistungen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung (1650/A)(E)
Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Wahl von Staaten oder deren Vertretern beziehungsweise deren Angehörigen in internationale Gremien (1651/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbindung der Schulpartner_innen in Entscheidungsprozesse im Bildungsbereich (1652/A)(E)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend vermehrtes Angebot an Wertekursen (1653/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Vermeidung und zum besseren Recycling von Kaffeekapseln (1654/A)(E)
Dr. Marcus Franz, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zusammenlegung aller öffentlich getragenen Krankenanstalten zu einem österreichischen Krankenhausverbund (ÖKHV)“ (1655/A)(E)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der AHS-Versorgung im Süden Wiens durch eine Erweiterung des Schulstandortes GRg Wien 23/VBS in Wien-Inzersdorf, Draschestraße 90-92 (1656/A)(E)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine EZA-Leistungen für bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger unkooperative Entwicklungsländer (1657/A)(E)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anonyme statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich“ (1658/A)(E)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Körperschaftsteuer auf 12,5 % auf nicht entnommene Gewinne (1659/A)(E)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Menschenrechtslage in der Türkei (1660/A)(E)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Menschenrechtslage in der Türkei (1661/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung von Bankomat-Gebühren (1662/A)(E)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mystery Shopping“ durch Sozialversicherung (1663/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der wettbewerbsverzerrenden und konsumentenfeindlichen Schaumweinsteuer (1664/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend TabakgesetzNEU (1665/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend TabakgesetzNEU (1666/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Johann Hechtl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Bildungsgerechtigkeit für Lehrlinge“ (8997/J)
Johann Hechtl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Bildungsgerechtigkeit für Lehrlinge“ (8998/J)
Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt in einem Pflegeskandal (8999/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Höhe von Beamtenpensionen (9000/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den „Verdacht der Geldwäsche im Zusammenhang mit Geschäften der Hypo Vorarlberg“ (9001/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend den „Verdacht der Geldwäsche im Zusammenhang mit Geschäften der Hypo Vorarlberg“ (9002/J)
Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend EU-Türkei-Pakt (9003/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9004/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9005/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9006/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9007/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9008/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9009/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9010/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9011/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9012/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9013/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9014/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9015/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9016/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9017/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Steiermark – Bruck-Mürzzuschlag 2015 (9018/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Steiermark – Deutschlandsberg 2015 (9019/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Steiermark – Hartberg-Fürstenfeld 2015 (9020/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Steiermark – Leoben 2015 (9021/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Steiermark – Liezen 2015 (9022/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Steiermark – Murau 2015 (9023/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Steiermark – Südoststeiermark 2015 (9024/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Steiermark – Voitsberg 2015 (9025/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Steiermark – Weiz 2015 (9026/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Steiermark – Graz 2015 (9027/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Steiermark – Graz-Umgebung 2015 (9028/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Steiermark – Murtal 2015 (9029/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Steiermark – Leibnitz 2015 (9030/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend: 760 000 Tonnen Lebensmittel jährlich in Österreich weggeworfen (9031/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Lebensmittelskandal (9032/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Unser Heer“ – Inserat des BMLVS in der „Wiener Bezirkszeitung“ vom 11. April 2016 (9033/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Akquisitionsoffensive 2016 (9034/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Impulse für Innovationen“ – Inserat des BMVIT in „Heute“ am 13. April 2016 (9035/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Unser Heer“ – Inserat des BMLVS in „Österreich“ vom 13. April 2016 (9036/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Folge deinem Herzen“ – Inserat des BMVIT in „Österreich“ am 13. April 2016 (9037/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Unser Heer“ – Inserat des BMLVS in „Heute“ vom 11. April 2016 (9038/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Folge deinem Herzen“ – Inserat des BMVIT in „Heute“ am 12. April 2016 (9039/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Anzahl inhaftierter Asylwerber/Asylberechtigter (9040/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend das Tragen von religiöser Kopfbedeckung im Turnunterricht (9041/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die angebotene Hilfe bei der Grenzsicherung in Mazedonien (9042/J)
Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Umgang von Muslimen mit weiblichem Lehrpersonal (9043/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Spuren von Mineralöl in Schokohasen (9044/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Tierversuchskriterienkatalog (9045/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Babyfeuchttücher mit besorgniserregenden Inhaltsstoffen (9046/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Wertekatalog des BMI (9047/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Food Coops – Lebensmittelkooperativen: Regionales Wirtschaften ohne Gewinnabsicht (9048/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Kosten der Krankenversicherungsträger für Arzneimittel (9049/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Leitungsbestellung an der HAK/HAS Hallein (9050/J)
Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend vermisste unbegleitete Minderjährige (9051/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gutachten für Waffenbesitzkarte (9052/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeiterkammerpensionen und Rückstellungen (9053/J)
Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Naherholungsraum Augarten (9054/J)
Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Naherholungsraum Augarten (9055/J)
Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einreise nach Österreich und Auftritt in Wien der PFLP-Aktivistin Leila Khaled (9056/J)
Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend den Auftritt in Wien der PFLP-Aktivistin Leila Khaled (9057/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gefährdung von Bundesvermögen durch Kohlenstoffblase (9058/J)
Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Familienbeihilfe 2013, 2014 und 2015 für im Ausland wohnhafte Kinder (9059/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Regionale Leistungsunterschiede der AUVA (9060/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zukunft des Augartens (9061/J)
*****
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Weitergabe der Anwesenheitslisten des Sozialausschusses (26/JPR)
Zurückgezogen wurden die Anfragen der Abgeordneten
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9004/J) (Zu 9004/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9005/J) (Zu 9005/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9006/J) (Zu 9006/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9007/J) (Zu 9007/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9008/J) (Zu 9008/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9009/J) (Zu 9009/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9010/J) (Zu 9010/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9011/J) (Zu 9011/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9012/J) (Zu 9012/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9013/J) (Zu 9013/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9014/J) (Zu 9014/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9016/J) (Zu 9016/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Fußball Europameisterschaft 2016 in Frankreich (9017/J) (Zu 9017/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (7970/AB zu 8208/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (7971/AB zu 8313/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7972/AB zu 8307/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (7973/AB zu 8202/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Marianne Gusenbauer-Jäger, Kolleginnen und Kollegen (7974/AB zu 8472/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (7975/AB zu 8209/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (7976/AB zu 8193/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (7977/AB zu 8204/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (7978/AB zu 8312/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (7979/AB zu 8197/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (7980/AB zu 8203/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (7981/AB zu 8206/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (7982/AB zu 8196/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (7983/AB zu 8211/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (7984/AB zu 8194/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (7985/AB zu 8200/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (7986/AB zu 8199/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (7987/AB zu 8201/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (7988/AB zu 8195/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (7989/AB zu 8412/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (7990/AB zu 8364/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7991/AB zu 8477/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (7992/AB zu 8571/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (7993/AB zu 8401/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (7994/AB zu 8236/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (7995/AB zu 8376/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen (7996/AB zu 8321/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (7997/AB zu 8359/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (7998/AB zu 8246/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (7999/AB zu 8251/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8000/AB zu 8263/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8001/AB zu 8297/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8002/AB zu 8292/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8003/AB zu 8244/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8004/AB zu 8330/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8005/AB zu 8337/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8006/AB zu 8218/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (8007/AB zu 8476/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (8008/AB zu 8377/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (8009/AB zu 8248/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen (8010/AB zu 8322/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8011/AB zu 8277/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8011/AB zu 8277/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8011/AB zu 8277/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8011/AB zu 8277/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8011/AB zu 8277/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8011/AB zu 8277/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8011/AB zu 8277/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8011/AB zu 8277/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8011/AB zu 8277/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (8012/AB zu 8366/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord-neten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (8013/AB zu 8327/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord-neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8014/AB zu 8305/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (8015/AB zu 8363/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8016/AB zu 8339/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8017/AB zu 8255/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (8018/AB zu 8212/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (8019/AB zu 8240/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (8020/AB zu 8247/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8021/AB zu 8303/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8022/AB zu 8333/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8023/AB zu 8223/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (8024/AB zu 8213/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen (8025/AB zu 8287/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8026/AB zu 8243/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (8027/AB zu 8286/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (8028/AB zu 8375/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (8029/AB zu 8242/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8030/AB zu 8225/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (8031/AB zu 8361/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (8032/AB zu 8252/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (8033/AB zu 8372/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8034/AB zu 8365/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (8035/AB zu 8326/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8036/AB zu 8228/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (8037/AB zu 8315/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8038/AB zu 8295/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8039/AB zu 8237/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (8040/AB zu 8231/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8041/AB zu 8260/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8042/AB zu 8302/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (8043/AB zu 8241/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8044/AB zu 8258/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (8045/AB zu 8245/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8046/AB zu 8221/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (8047/AB zu 8290/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8048/AB zu 8291/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (8049/AB zu 8233/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (8050/AB zu 8288/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8051/AB zu 8249/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (8052/AB zu 8378/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (8053/AB zu 8250/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8054/AB zu 8262/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (8055/AB zu 8382/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (8055/AB zu 8382/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (8055/AB zu 8382/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (8055/AB zu 8382/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (8055/AB zu 8382/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (8055/AB zu 8382/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (8055/AB zu 8382/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (8055/AB zu 8382/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (8055/AB zu 8382/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (8055/AB zu 8382/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (8056/AB zu 8239/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8057/AB zu 8229/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8058/AB zu 8257/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8059/AB zu 8323/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8060/AB zu 8332/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (8061/AB zu 8370/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (8062/AB zu 8369/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (8063/AB zu 8354/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8064/AB zu 8338/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8065/AB zu 8306/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (8066/AB zu 8371/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8067/AB zu 8294/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8068/AB zu 8264/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8069/AB zu 8265/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8070/AB zu 8266/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8071/AB zu 8267/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Harry Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen (8072/AB zu 8325/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8073/AB zu 8268/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8074/AB zu 8269/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (8075/AB zu 8316/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (8076/AB zu 8352/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8077/AB zu 8335/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8078/AB zu 8310/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8079/AB zu 8222/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8080/AB zu 8253/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (8081/AB zu 8276/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (8082/AB zu 8275/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen (8083/AB zu 8289/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen (8084/AB zu 8319/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (8085/AB zu 8314/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (8086/AB zu 8274/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (8087/AB zu 8273/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (8088/AB zu 8347/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8089/AB zu 8334/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8090/AB zu 8311/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (8091/AB zu 8342/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (8092/AB zu 8272/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8093/AB zu 8331/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (8094/AB zu 8271/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (8095/AB zu 8270/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (8096/AB zu 8318/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8097/AB zu 8296/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8098/AB zu 8230/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8099/AB zu 8226/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Kolleginnen und Kollegen (8100/AB zu 8324/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8101/AB zu 8217/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8102/AB zu 8254/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (8103/AB zu 8234/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8104/AB zu 8299/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge-ordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (8105/AB zu 8216/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8106/AB zu 8219/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8107/AB zu 8328/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8108/AB zu 8341/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (8109/AB zu 8343/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8110/AB zu 8308/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (8111/AB zu 8214/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8112/AB zu 8402/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8113/AB zu 8329/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8114/AB zu 8309/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8115/AB zu 8336/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8116/AB zu 8298/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (8117/AB zu 8235/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8118/AB zu 8256/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8119/AB zu 8220/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (8120/AB zu 8317/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (8121/AB zu 8374/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (8122/AB zu 8395/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (8123/AB zu 8397/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (8124/AB zu 8421/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (8125/AB zu 8398/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (8126/AB zu 8404/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (8127/AB zu 8423/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (8128/AB zu 8379/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (8129/AB zu 8396/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8130/AB zu 8394/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8131/AB zu 8410/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8132/AB zu 8411/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8133/AB zu 8409/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8134/AB zu 8419/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (8135/AB zu 8417/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (8136/AB zu 8407/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (8137/AB zu 8406/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (8138/AB zu 8403/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8139/AB zu 8413/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (8140/AB zu 8415/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8141/AB zu 8408/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (8142/AB zu 8420/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen schönen guten Morgen! Ich eröffne die 123. Sitzung des Nationalrates.
Die Amtlichen Protokolle der 121. und 122. Sitzung vom 18. April 2016 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bacher, Mag. Greiner, Kirchgatterer, Krist, Auer, Mag. Schönegger, Hafenecker, MA, Kickl, Mag. Schrangl, Mag. Rossmann, Mag. Schatz, Schellhorn und Dr. Hable.
Präsidentin Doris Bures: Vom Bundeskanzler ist folgendes Schreiben eingelangt:
„Sehr geehrter Frau Präsidentin!
Ich beehre mich (…) mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 21. April 2016 (…) gemäß Artikel 74 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner vom Amte enthoben hat.
Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz Mag. Wolfgang Sobotka zum Bundesminister für Inneres ernannt.“
*****
Ich nütze diese Gelegenheit, um mich bei der scheidenden Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu bedanken und ihr alles Gute für ihre neue Aufgabe zu wünschen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr übertragen wird; ORF III wird diese Sitzung in voller Länge live übertragen.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Investitionen in die Infrastruktur sichern Wachstum und Beschäftigung“
Ich begrüße Herrn Bundesminister Mag. Gerald Klug und erteile als erstem Redner Herrn Klubobmann Mag. Schieder das Wort. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
9.07
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Minister, schönen guten Morgen! Es wird zurzeit ja klarerweise sehr viel
über Innenpolitik diskutiert, weil am Sonntag der erste Wahlgang zur Präsidentschaftswahl war. Es wird sehr viel über internationale Fragen diskutiert, die Krisen, den Bürgerkrieg in Syrien, Bürgerkriege in anderen Ländern, Flüchtlinge, Asyl. Alle diese Fragen werden in der Innenpolitik und in den Medien prominent diskutiert.
Wir glauben aber, gerade als Sozialdemokraten, dass die Fragen des sozialen Zusammenhalts, die Fragen Wirtschaft, Wachstum, Arbeitsplätze Themen sind, betreffend die es genauso notwendig ist, sie aus verschiedenen Gründen in den Fokus der politischen Diskussion zu stellen und zum Thema zu machen. Deswegen haben wir uns heute auch entschieden, diese Aktuelle Stunde zu diesem Thema hier abzuhalten, denn Arbeitsplätze, Wirtschaft, Wirtschaftswachstum sind zentrale Punkte für die Lebensumstände der Leute in unserem Land.
Infrastruktur, öffentliche Infrastruktur ist einer der zentralen Standortfaktoren in Österreich, und wir können froh, stolz und glücklich sein, dass wir in Österreich eine Infrastruktur haben, die gut ausgebaut ist. Sie dient damit auch als Grundlage für das wirtschaftliche Handeln und für den wirtschaftlichen Erfolg, den Privatunternehmen, Kleinunternehmen, größere Unternehmen, manchmal auch staatliche oder staatsnahe Unternehmen haben.
Ein Faktor in diesem Zusammenhang sei als Beispiel herausgegriffen: Betreffend Pünktlichkeit gehören die Österreichischen Bundesbahnen zu den pünktlichsten Eisenbahnen innerhalb Europas, und das ist nicht nur schön für die Fahrgäste, für das Management, für die Mitarbeiter, das ist auch für den Wirtschaftsstandort ein entscheidender Punkt, denn heutzutage geht es um Pünktlichkeit und um jede Minute, und es ist gut, dass wir so eine gute Infrastruktur haben.
Neben Straßen-, Bahn- und Energienetzen gehört natürlich auch Breitbandinfrastruktur zu den Kernaufgaben des Staates, und Österreich muss sich daher auch der Frage der Veränderung im Wirtschaftsleben, der Veränderung in der Grundstruktur annehmen. Das betrifft die Frage, Österreich als Innovationsland zu positionieren, die Frage, wie wir mit Industrie 4.0 umgehen – also der durch die Digitalisierung ausgelösten industriellen Revolution –, nämlich um die soziale Sicherheit, die Arbeitnehmerrechte in diesem Bereich zu bewahren und nicht über Industrie 4.0 zu verlieren, aber wir müssen gleichzeitig auch die Chancen, die damit entstehen, so für unser Land zu nutzen, dass es positiv ist.
Daher: Wenn wir das alles sehen und auf unsere Infrastruktur stolz sind, können wir uns nicht zurücklehnen, sondern müssen sagen, wir müssen sie weiter ausbauen, wir müssen sie weiter erneuern, wir müssen bei diesem Thema permanent dranbleiben, denn sonst drohen wir zurückzufallen. Wir wollen unseren Vorsprung, den wir haben, nicht verlieren, sondern ausbauen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Sieber und Pfurtscheller.)
Infrastrukturinvestitionen, wenn man so will, sind ja auch Therapiemaßnahmen gegen die Weltwirtschaftskrise, gegen diese Wirtschaftskrise, die wir seit Jahren bekämpfen, und das Infrastrukturministerium ist einer der Motoren für Wachstum und Beschäftigung in Österreich. Ich teile nur ein paar Zahlen mit Ihnen: Es werden 5 Milliarden € jedes Jahr – nicht über den Finanzrahmen – in die Infrastruktur Österreichs investiert. Das sind Zukunftsinvestitionen, die die Menschen untereinander verbinden, die die Wirtschaft und die Menschen, den Wirtschaftsstandort Österreich mit den anderen wirtschaftlichen Zentren auf der ganzen Welt optimal verbinden. Dadurch, alleine durch diese Investitionen, werden 80 000 Arbeitsplätze jedes Jahr durch den Wachstumsmotor Infrastrukturinvestitionen gesichert.
Das Gute ist, dass das Ministerium auch für die laufende Legislaturperiode ein Investitionspaket geschnürt hat, das nachhaltige Investitionen, Investitionen in den Standort
genauso berücksichtigt wie natürlich auch stabile Finanzen und einen vernünftigen Mitteleinsatz.
Es ist, glaube ich, auch notwendig, dass man die Investitionen dort einsetzt, wo sie am besten Beschäftigung generieren und absichern und Wachstum unterstützen und fördern. Zielgerichtete Investitionen sind die zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre, und da haben wir einige Jahrhundertprojekte, die in der Infrastruktur- und Beschäftigungsoffensive der Zweiten Republik münden: eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur – habe ich schon erwähnt –, effektiven Hochwasserschutz, Investitionen in die Straße Wasser, also in die Wasserstraße, unser Flüssenetz, das Hafennetz und intermodale Knoten, wo Lkw, Schiff, Straße und Flugverkehr optimal verbunden werden – und seit einigen Jahren ist die Breitbandinfrastruktur neu hinzugekommen, die eine immer zentralere Rolle spielt.
Daher ist auch diese Technologieförderung, die Stärkung der industriellen Produktion und die Stärkung der industriellen Produktion der Zukunft, nämlich der Creative Industries, ein wesentlicher Punkt, den wir aus der Forschungsförderung auch besonders unterstützen.
Ich sage nur noch zwei Dinge zum Bereich Straße und Schiene, denn unser Verkehrssprecher Abgeordneter Heinzl wird sowieso auch noch auf den Verkehrsbereich detailliert eingehen. Bis 2021 werden 7,3 Milliarden € in das Bauprogramm Straße und 14,6 Milliarden € in den Rahmenplan Schiene investiert, das sind über 21, fast 22 Milliarden €, die in den nächsten sechs Jahren als Gesamtinvestitionen verwendet werden. Da sieht man auch schon, welche Wirtschaftskraft, aber auch Arbeitsplatzsicherung in diesem Bereich steckt.
Ich habe mich auch betreffend die Schieneninfrastruktur erkundigt, wie viel denn 1 Milliarde € Investition in die Schieneninfrastruktur an Arbeitsplätzen bringt, und die Wirtschaftsforschung sagt uns, dass das 15 000 Arbeitsplätze sind. Wenn wir das jetzt hochrechnen mit dem, was investiert wird, dann sehen wir schon, was da an Beschäftigungssicherung in unserem Land passiert. Einen ähnlichen Faktor gibt es im Straßenbereich: Für 1 Milliarde € werden nämlich ungefähr 10 000 Arbeitsplätze geschaffen und vorangetrieben.
Die Straße, die Schiene interessieren uns als Staatsbürger besonders, denn jeder von uns fährt einmal auf Urlaub, fährt einmal in Österreich aus Wien heraus, viele Abgeordnete fahren aus den Bundesländern nach Wien herein, vor allem wenn Sitzungstag ist (Zwischenrufe der Abgeordneten Hagen und Lugar) – ich fahre dafür oft mit der U-Bahn –, und wir sehen eine wesentliche Veränderung gegenüber dem Zustand vor Jahren: Inzwischen ist die Schiene konkurrenzfähig, nämlich konkurrenzfähig, was die Zeit betrifft. Wenn ich von Innsbruck nach Wien fahre, ist heute die Zeit, in der die ÖBB das schaffen, mit dem Auto oder mit einem anderen Verkehrsmittel nicht mehr sinnvoll unterbietbar. Daher ist das für die Umwelt, für die Arbeitsplätze und auch für die Menschen eine ganz gelungene und wichtige Investition, es bringt eine Zeitersparnis. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Gleiche betrifft natürlich auch Salzburg–Linz, wo die Fahrzeiten verkürzt worden sind, und auch auf der Südstrecke wird inzwischen massiv investiert und auch die Fahrzeit verkürzt. Wir wissen auch, dass in der nächsten Zeit wieder in die Relationen mit den umliegenden Destinationen, Städtereisen nach Italien, Nachtzüge und all diese Dinge, investiert wird.
Ich sage noch zwei Punkte zum Schluss, erstens zum Aktionsprogramm Donau: Auch da werden 12 Millionen € für die Aufwertung von Österreichs Wasserstraße Nummer eins investiert, es gehört da aber genauso die halbe Milliarde Euro dazu, die wir in den Hochwasserschutz investieren, denn der Klimawandel ist leider Realität geworden, und
daher gilt es einerseits, auch in den Hochwasserschutz, andererseits natürlich auch in den Klimaschutz zu investieren, und auch da ist der öffentliche Verkehr die beste Möglichkeit.
Abschließend noch zum Breitband, weil diese Zukunftsfrage sehr oft vergessen wird: 28 Prozent des Wirtschaftswachstums in Österreich ging direkt auf die IKT, also auf die Informationstechnologiebranche, zurück.
Wir dürfen auch nicht die andere kritische Infrastruktur vergessen, wenn wir diese Fragen diskutieren, wie zum Beispiel unsere staatsnahen Unternehmen. Ich greife da nur die OMV heraus und das Gasleitungsnetz mit 900 Kilometern Gasleitungen in Österreich, die für die Sicherung der Versorgung, die Sicherheit der gesamten Energieversorgung in unserem Land zentral sind und daher auch eines besonderen Augenmerks und besonderen Schutzes bedürfen, gerade in Zeiten, wo all diese Dinge von manchen leider zu leichtfertig infrage gestellt werden.
Wir Sozialdemokraten stehen für den Schutz der Infrastruktur, wir stehen für den Ausbau der Infrastruktur, wir stehen für den Klimaschutz. Warum? – weil das alles letztlich dem Wirtschaftswachstum und den Arbeitsplätzen in unserem Land hilft und die Lebensqualität steigert. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
9.17
Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Klug zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
9.18
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Gerald Klug: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! (Abg. Pirklhuber: … Maschek!) Als ich vor rund drei Monaten bei meiner Amtsübernahme im Infrastrukturministerium von meinem Vorgänger Alois Stöger die ressortmäßige Leitung übernommen habe, hat Alois Stöger in diesem Zusammenhang etwas gesagt, an das ich heute und gerade auch in diesen Tagen noch sehr oft denke. Er war damals schon Sozialminister und hat daher gewusst, was auf ihn in den nächsten Monaten zukommt und welche Herausforderungen insbesondere auch betreffend den Arbeitsmarkt auf ihn zukommen. Er hat damals gesagt: Ich brauche euch in meiner neuen Funktion, ich verlasse mich auf euch, ich brauche auch euch als Infrastrukturressort!
Sehr geehrte Damen und Herren, damit hat mein Amtsvorgänger etwas zum Ausdruck gebracht, das ich mit einem gemeinsamen Amtsverständnis titulieren möchte. In Zeiten einer schwachen Konjunktur, in Zeiten einer steigenden Arbeitslosigkeit (Abg. Neubauer: Die SPÖ zu …!) und in Zeiten, in denen die Risiko- und Investitionsbereitschaft der Privaten enden wollend ist (Abg. Moser: Soll man Wohnungen bauen, Wohnungen sanieren!), hat die öffentliche Hand eine zentrale Aufgabe und eine zentrale Herausforderung. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Sie muss Impulse setzen durch intelligente und nachhaltige Investitionen in die Zukunft und hat damit auch für eine entsprechende Dynamik im Land zu sorgen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das ist auch, wenn Sie so wollen, das Selbstverständnis, mit dem ich das Infrastrukturministerium leiten möchte. In den kommenden Jahren investieren wir 25 Milliarden € in strategisch wichtige Netze, wie Straße, Schiene, Breitbandausbau und Forschung und Entwicklung. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Geschätzte Abgeordnete, damit ist das Infrastrukturministerium der größte öffentliche Investor in dieser Republik.
Bei all diesen Investitionen haben wir immer mehrere Ziele gleichzeitig vor Augen. Erstens: Wir konzentrieren uns auf die Lebensqualität der österreichischen Bevölkerung:
ein sicheres und gut ausgebautes Straßennetz für die individuelle Mobilität, verlässliche, aber auch leistbare Bahnverbindungen, mit denen man sicher und bequem in die Arbeit, aber auch sicher und bequem in die Schule kommen kann, darüber hinaus ein schnelles und leistungsfähiges Breitbandinternet, und zwar sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, damit möglichst viele an dieser neuen Technologie teilhaben können.
Zweitens: Wir schaffen mit diesen Investitionen auch die richtigen Rahmenbedingungen für die heimische Industrie. Leistungsfähige Infrastruktur, die von der öffentlichen Hand geplant und aufeinander abgestimmt ist (Abg. Moser: Wenn es das wäre!), ist der wichtigste Standortfaktor für den Industriestandort Österreich.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch deutlich sagen, dass das bei vielen meiner ersten Gespräche mit namhaften Industrievertretern in unserer Republik auch bestätigt wurde. Der Güterverkehr auf der Schiene, das Straßennetz, aber auch Luft- und Wasserwege müssen ineinander greifen wie Zahnräder, aufeinander abgestimmt sein. Nur in dieser Form können wir das Maximum herausholen. Darüber hinaus geht es um die neuen Technologien und Innovationen, die wir bewusst fördern, damit wir die Wertschöpfung im eigenen Land halten können. (Beifall bei der SPÖ.)
Drittens: Natürlich haben unsere Investitionen in den Industriestandort, in den Wirtschaftsstandort Österreich einen direkten und indirekten Beschäftigungseffekt, wir schaffen und sichern Arbeitsplätze mit diesen Investitionen.
Gestatten Sie mir, dass ich an dieser Stelle ein Beispiel herausgreife, nämlich den Breitbandausbau. Wir haben uns in diesem Zusammenhang gemeinsam das klare Ziel gesetzt, bis 2020 mit einer Leistung von 100 Mbit nicht nur in den Städten, sondern die gesamte Fläche, Steiermark, Vorarlberg, Tirol, ganz Österreich mit einem schnellen und leistungsfähigen Breitband-Internet zu versorgen. Davon profitieren auf der einen Seite die privaten Haushalte, wenn man von zu Hause aus entweder den Urlaub buchen oder etwas bestellen möchte. Es profitieren davon unsere Kinder und unsere Jugend, da sie ein schnelles und leistungsfähiges Internet auch in der Schule benötigen. Früher war das Schulbuch das Wichtigste, aber heute wird es häufig durch Wikipedia und andere Unterstützungen im Internet ersetzt. Es profitiert aber auch unsere Industrie, weil die Abläufe in der Produktion, wenn Sie so wollen, die individuelle industrielle Versorgungskette vom KMU bis hin in die Industrie, über das Internet miteinander verbunden sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Abgeordnete! Mit diesen ganz gezielten Investitionen in die Infrastruktur, in den Industriestandort schaffen und sichern wir 80 000 Arbeitsplätze. (Beifall bei der SPÖ.)
Mit weiteren 500 Millionen € unterstützen wir die industrienahe und angewandte Forschung und schaffen, sichern und unterstützen weitere 15 000 Arbeitsplätze in der angewandten Forschung.
Unsere Investitionen im Schienenausbau schaffen in der Bauphase 40 000 Arbeitsplätze in Österreich. Unsere gezielten Investitionen in die Straße schaffen und sichern rund 12 000 Arbeitsplätze in dieser Republik.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die öffentliche Hand ist in diesen Bereichen der wichtigste Faktor, gerade in schwierigen Zeiten. Wir nehmen Geld in die Hand und investieren in den kommenden Jahren 25 Milliarden € in eine leistungsfähige Infrastruktur, von der die Bevölkerung und der Wirtschafts- und Industriestandort Österreich gleichermaßen profitieren. Mit diesen Investitionen schaffen und sichern wir auch Jobs.
Hohes Haus, die öffentliche Hand braucht in diesem Zusammenhang den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum, die notwendigen finanziellen Mittel. Und es wird Sie
auch nicht überraschen, dass es mir vor diesem Hintergrund und aufgrund dieser hard facts, wenn Sie so wollen, besonders wichtig ist, dass diese strategischen Netze, wie Straße und Schiene, auch weiterhin in öffentlicher Hand bleiben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
9.26
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass alle Redner ab jetzt eine Redezeit von 5 Minuten haben. – Bitte, Herr Abgeordneter.
9.26
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren und Monaten hat Österreich im Bereich Verkehr und Infrastruktur einen wirklich riesigen Schritt nach vorne gemacht, insbesondere im Bereich des öffentlichen Verkehrs wurden wahrlich gewaltige Fortschritte gemacht. 2006 stammten 80 Prozent des österreichischen Schienennetzes noch aus der Zeit der Monarchie, und das, obwohl wir wissen, dass eine leistungsfähige, moderne Schiene das Rückgrat für eine gut funktionierende Infrastruktur ist und Hunderttausende Arbeitsplätze sichert.
Das wurde also geändert, und der weitere Fahrplan für die nächsten Jahre ist klar: Bis zum Jahr 2021 werden über 14 Milliarden € in den Ausbau der Bahn investiert. Aber investiert wird, sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur in die großen Achsen und in große Projekte, wie zum Beispiel in den Ausbau der Südbahn oder der Westbahn, sondern auch in eine Vielzahl kleinerer Projekte wurde in den letzten Jahren oder wird investiert, sie wurden in Angriff genommen oder es wird bald damit begonnen. So werden zum Beispiel über 100 Bahnhöfe in ganz Österreich renoviert, revitalisiert, behindertengerecht gestaltet und vor allem modernisiert.
All diese Maßnahmen sorgen, wie unser Bundesminister Mag. Gerald Klug schon gesagt hat, für Wachstum und Beschäftigung. Laut Studien von WIFO und IHS werden durch diese Investitionen jährlich 30 000 Arbeitsplätze neu geschaffen, und jeder investierte Euro kommt – volkswirtschaftlich betrachtet – 2,1-fach zurück.
Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Welch positive Auswirkungen der Ausbau der Schiene auf eine Region hat, sieht man schon allein am Beispiel meiner Heimatstadt Sankt Pölten. Dank der neuen Westbahn beträgt die Fahrzeit von Sankt Pölten, Landeshauptstadt von Niederösterreich (Abg. Höbart: Wir wissen, dass es die Landeshauptstadt ist!), in die Mitte von Wien 23 Minuten. Es sind die beiden Städte also näher zusammengewachsen und profitieren voneinander.
Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich spielt auch der Aspekt des Umweltschutzes eine große Rolle. Allein im Vorjahr haben die Österreichischen Bundesbahnen 458 Millionen Passagiere befördert, Tendenz steigend, und damit wurden über 3 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Es ist alles klar ersichtlich. Der große Erfolg der Bahn gibt uns recht. Österreich ist – das hat unser Klubobmann Mag. Schieder schon angesprochen – bei der Nutzung der Bahn Europa-Spitze.
Natürlich kommt es, sehr geehrte Damen und Herren, auch zu Investitionen im Bereich der Straße. Bis zum Jahr 2021 wird der Bund rund 7 Milliarden € in das hochrangige Straßennetz investieren. Dabei steht natürlich – so wie überall im Bereich der Verkehrspolitik – die Sicherheit im Vordergrund. Allein in die Erhöhung der Tunnelsicherheit investiert die ASFINAG heuer knapp 300 Millionen €.
Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Modernisierung der Infrastruktur im Breitbandausbau. Das ist wirtschafts- und standortpolitisch wie auch gesellschaftspolitisch ein Gebot der Stunde. Und bereits jetzt sind
92 500 Personen im IKT-Bereich beschäftigt und erwirtschaften dort einen Gesamtumsatz von 24 Milliarden €.
Das WIFO schätzt, dass die geplanten Investitionen von 1 Milliarde € in den Breitbandausbau einen Beschäftigungseffekt von weiteren 40 000 Vollzeitarbeitsplätzen haben werden. Und laut einer aktuellen Studie der Weltbank führt ein 10-prozentiger Anstieg der Breitbanddurchdringung außerdem zu einem BIP-pro-Kopf-Wachstum von 1,2 Prozentpunkten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Ministerium von Herrn Bundesminister Mag. Gerald Klug investiert jedes Jahr rund 5 Milliarden € in die Infrastruktur Österreichs. Mit diesen Zukunftsinvestitionen verbinden wir die Menschen untereinander, wir verbinden die Wirtschaft mit den Menschen und wir verbinden Österreich mit der ganzen Welt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir investieren damit in Arbeit, wir investieren in die Zukunft und wir investieren nicht in Arbeitslosigkeit, und das ist gut so. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
9.31
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.
9.32
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Der Titel der heutigen Aktuellen Stunde lautet: „Investitionen in die Infrastruktur sichern Wachstum und Beschäftigung“. Ich denke, wahrscheinlich werden alle in diesem Plenarsaal diesen Satz unterschreiben können, wobei ich davon ausgehe, dass wir durchaus unterschiedliche Zugänge zu diesem Thema haben werden.
Ich habe mich dafür entschieden, heute keine Zahlen zu nennen, da ich davon ausgegangen bin, dass meine Vorredner das schon tun werden, und deswegen möchte ich versuchen, diese Investitionen und deren Nutzen für unsere Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund zu stellen. Denn eines ist mir und vielen meiner Kolleginnen und Kollegen seit vergangenem Sonntag noch mehr bewusst geworden, neben vielen anderen Aspekten: dass wir Politiker im Allgemeinen, aber vor allem diejenigen, die in Regierungsverantwortung sind, unsere Ideen, unsere Ziele, unser Handeln noch mehr nach den Bedürfnissen der Bürger ausrichten müssen. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Was meine ich damit konkret? – Jede Maßnahme, jede Investition muss nach dem Prinzip: Was hat der Bürger konkret davon?, überprüft werden.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich möchte hier nicht populistisch werden und sozusagen zu allem Ja und Amen sagen, was auf dem Wunschzettel steht. Wenn etwas nicht finanzierbar oder volkswirtschaftlich nicht sinnvoll ist, dann muss man auch dazu stehen und es erklären, denn grundsätzlich wollen wir ja nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Welche Zukunftsprojekte gibt es beispielsweise in diesem Bereich? – Etwa den Breitbandausbau, dieser ist sicher entscheidend für viele Regionen in Österreich – meine Kollegin aus Tirol, Elisabeth Pfurtscheller, wird darauf noch näher eingehen –, wichtige Straßenprojekte, wie zum Beispiel der Bau des Lobautunnels, damit die Wohnbevölkerung vor Ort, also etliche Tausend Menschen, endlich entlastet werden. Außerdem wäre diese Verkehrsachse für die gesamte Ostregion und den Wirtschaftsraum dort wichtig. Oder: der Linzer Westring, auch ein wichtiges Projekt (Zwischenruf der Abg. Brunner), und viele andere Ausbauprojekte in diesem Land.
Und ja, diese Bauvorhaben sichern auch unmittelbar Arbeitsplätze, wenn sie um-gesetzt werden.
Bleiben wir noch bei der Straße! Der Ausbau der Infrastruktur für die Elektromobilität ist sehr wichtig für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen ein möglichst eng-maschiges Netz an Elektrotankstellen, damit es attraktiver wird, ein solches Fahrzeug zu verwenden. Herr Bundesminister, da haben wir noch viel zu tun, eine stringente Planung und Umsetzung sind gefragt. Finanziell haben wir mit der Steuerreform schon gute Anreize in diesem Bereich geschaffen.
Eine Chance für Österreich besteht auch in der Entwicklung von automatisierten Fahrzeugen. Dazu brauchen wir Teststrecken – ich weiß, da ist schon vieles auf dem Weg, zum Beispiel in der Steiermark –, und dafür werden wir hier schon bald die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: „Bald“!) Diese Forschungsprojekte können hochwertige Arbeitsplätze sichern und vielleicht auch neue, zusätzliche schaffen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: „Können“!)
Eine Bitte in diesem Zusammenhang, weil es dazupasst: Herr Bundesminister, Sie bezeichnen sich als Industrieminister, daher gehe ich davon aus, dass Sie auch viel Verständnis für dieses Thema und für den Wirtschaftsstandort haben – ich höre das sehr gerne –, das, was wir nicht brauchen, sind neue Belastungen für den Standort. Daher bitte ich Sie, ein klares Nein zur flächendeckenden Lkw-Maut zu äußern! (Beifall bei der ÖVP.)
Ja, wir bekennen uns zum Ausbau beziehungsweise zur Verbesserung der Bahninfrastruktur. Österreich ist ein Bahn-Land. Aber wir müssen auch immer dazusagen, dass wir sehr, sehr viel Steuergeld in diesen Bereich investieren. (Abg. Schieder: Aber in den Lkw-Verkehr auch!) Es wurde schon die Frage gestellt: Was haben die Bürger davon? – Neu sanierte Bahnhöfe, schnellere Zugverbindungen: Das bedeutet für Pendler, die jeden Tag zu ihrem Arbeitsplatz fahren, mehr an Lebensqualität, denn natürlich schätzt jeder eine kürzere Fahrzeit beziehungsweise einen attraktiven Bahnhof. Und das ist das, was die Menschen auch wirklich brauchen, aber sagen wir auch dazu, dass das sehr viel Geld kostet. Wir müssen immer wieder auch die Finanzierungssysteme in diesem Bereich überdenken.
Zusammenfassend: Investitionen in die Infrastruktur sind tatsächlich wichtig für den Wirtschaftsstandort und damit für Arbeitsplätze und dadurch zum Nutzen unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen gleichzeitig aber auch immer hinterfragen, ob und wie wir uns die einzelnen Dinge leisten können. Die Bürger verstehen es, wenn etwas aus finanziellen Gründen nicht geht, denn sie wollen wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen. (Beifall bei der ÖVP.)
9.37
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
9.37
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ja, auch wir können uns dem Titel dieser Aktuellen Stunde anschließen, allerdings mit einem kleinen Aber. Und da möchte ich an die Ausführungen meines Vorredners, Kollegen Ottenschläger, anschließen: Das Bessere ist der Feind des Guten! Es geht nicht nur darum, Infrastruktur zu bauen – das zählte ja, wie schon gesagt, in der Vergangenheit nicht unbedingt zu den glorreichen Leistungen der derzeitigen Regierung –, sondern es geht auch darum, dass man etwas gut baut, intelligent baut und dass diese Infrastruktur auch intelligent genützt wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Schauen wir uns doch ein paar der erwähnten Projekte an, zum Beispiel den Lobautunnel oder den Westring! Vor einem oder zwei Jahren erfolgte in Linz am Hauptplatz der Spatenstich – man sieht derzeit nicht einmal noch Markierungen auf der Straße für Bauarbeiten. Mir kommt es manchmal eher so vor, als wären wir in einer Verhinderungs- und nicht in einer Bau-Republik. Es dauert wesentlich länger, die Projekte auf Schiene zu bringen und wirklich mit dem Baggern zu beginnen, als die anschließende Bauzeit beträgt.
Und da kommen wir zum zweiten Aspekt: Woher kommt das Geld für die Infrastruktur? – Nehmen wir nur die Straßen her! Wir haben heute gehört, es werden wichtige und auch teure Straßenprojekte im höherrangigen Straßennetz gemacht. Gleichzeitig wissen wir von den Bundesländern, dass sie vorne und hinten nicht das Geld haben, ihr Straßennetz zu erhalten. Ja, meine Damen und Herren, wir haben einen Riesenbrocken Mineralölsteuer, den wir irgendwo im Budget versickern lassen. Wenn wir da eine Zweckwidmung machen würden, dann hätten wir wesentlich mehr Geld, als die Bundesländern brauchen würden, um das Straßennetz auch wirklich vernünftig erhalten zu können, und wir könnten sogar noch etliches in das höherrangige Netz der ASFINAG geben. (Beifall bei der FPÖ.) Aber das würde bedeuten, dass man dem Geld ein Mascherl gibt. Das wäre transparent und dem Bürger gegenüber ehrlich.
Kommen wir aber zu einigen Details, die heute angesprochen wurden! Klubobmann Schieder hat gesagt, die Schiene, der Zug ist schneller, als man auf der Straße fahren kann. Das stimmt grundsätzlich und sollte überall gelten, es gilt aber leider nur auf einigen Strecken des Fernverkehrs.
Wenn Sie von Graz nach Linz wollen, wenn Sie von Graz nach Salzburg, nach Innsbruck wollen, dann haben Sie ein Problem, da hängen Sie mit einem langsamen Auto den Zug locker ab. Und im Nahverkehr wird es noch dramatischer. Da hat sich nämlich aus welchen Gründen auch immer der große Netzbetreiber, die ÖBB Infrastruktur, etwas gescheut, in den Nahverkehr zu investieren. Wenn Sie sich etliche Brücken im Zentralraum Oberösterreich, rund um Wels beispielsweise, anschauen: Das ist eher ein Infrastruktur-Verhinderungsprojekt gewesen als ein -Ausbauprojekt. Daher sage ich: Ja, Infrastruktur bauen, aber intelligent bauen!
Oder in der Schifffahrt. – Wir brauchen eine Einbindung der Schifffahrt auf der Donau in den Generalverkehrsplan. Wir brauchen Häfen, die wirklich in der Lage sind, dieses trimodale System zu erfüllen. Und wir brauchen Anreize, dann auch wirklich sogenannte High&Heavy-Transporte auf das Schiff zu bringen. Wenn das nicht geschieht, ist das alles immer nur graue Theorie.
Ein Wort noch zum Breitband. Ja, wir stehen dahinter! Es ist wichtig, auch in etwas entfernter gelegenen Regionen unseres Bundesgebietes das Internet auf Breitbandqualität zu bringen. Was wir aber zusätzlich brauchen – und das ist eine Kernforderung von uns Freiheitlichen –, ist ein fairer Zugang zu dieser Infrastruktur für die alternativen Telekom-Anbieter, denn sonst schaffen wir bereits jetzt ein Monopol für eine Firma, die sich im Endeffekt österreichisch nennt, aber in mexikanischen Händen ist. Das wollen wir nicht! Wir wollen, dass das Ganze fair verteilt ist und dass auch Österreicher dazukommen. (Beifall bei der FPÖ.)
In Summe ein guter Vorhabensbericht, ein guter Plan, aber bitte noch etwas mehr Anstrengung bei der Ausarbeitung und bei den Details. Ich möchte von dieser Stelle aus als Erstes einmal den Verantwortlichen dafür danken, die in der Lage sind, das auch wirklich zustande zu bringen, das sind nämlich die Steuerzahler. Ohne ihre Gel-
der, ohne ihre Steuern könnten wir das alles nicht errichten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
9.42
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
9.42
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man den Titel der Aktuellen Stunde liest, nämlich „Investitionen in die Infrastruktur sichern Wachstum und Beschäftigung“, muss man sagen, da geht es unmittelbar um die Frage: Welche Infrastruktur ist gemeint?
Für uns Grüne ist die wichtigste Infrastruktur die Bildungsinfrastruktur. (Beifall bei den Grünen.)
Gute Bildung ist das Wichtigste, was ein Staat seinen jungen Menschen ins Leben mitgeben kann. Wenn man von Arbeitsplätzen redet, dann muss man sagen: Gut ausgebildete Menschen finden viel eher und leichter einen Arbeitsplatz! – Aber über dieses wichtige Thema wird dann mein Kollege Harald Walser sprechen.
Ich nehme hier – etwas zugespitzt formuliert – zwei Vorstellungen von Infrastruktur wahr. Die eine lautet: Bauen wir Autobahnen, schnelle Schiene, bauen wir Flughäfen, bauen wir große Infrastruktur! Wenn man große Infrastruktur baut, dann arbeiten vor allem Maschinen, aber weniger Menschen. Unsere grüne Vorstellung ist eine andere: Wir wollen, dass viele kleine und mittlere Unternehmen beschäftigt werden und Arbeitsplätze schaffen durch Investitionen in die Bereiche Nahverkehr, Ausbau der Schnellbahnen, Barrierefreiheit, Straßenrückbau, Errichtung von Begegnungszonen, durch Investitionen in den Wohnbau durch gute Wohnbauförderung, thermische Sanierung. All diese Dinge schaffen viel mehr Arbeitsplätze, und das hat das WIFO auch errechnet.
Nur zwei Zahlen: Im Autobahnbau gibt es pro investierter Milliarde 10 700 Arbeitsplätze. Investiert man in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, der Barrierefreiheit der Schiene, investiert man in den Wohnbau, schafft man für dieselbe Milliarde zwei Drittel mehr an Arbeitsplätzen, nämlich rund 18 000. Meine Damen und Herren, das ist der Unterschied! Sie sehen immer das große Bauwerk, wo die großen Konzerne mit großen Maschinen tätig sind, aber die Arbeitsplatzeffekte sind im grünen Modell wesentlich höher. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn Kollege Deimek davon redet, dass es da Verhinderer gibt, dann muss ich dem entgegenhalten: Wenn Bürgerinnen und Bürger gegen Großprojekte aufstehen, dann geht es primär um die Frage: Wie wird das Steuergeld von uns Bürgerinnen und Bürgern eingesetzt? In Wahrheit steckt hinter dem Konflikt, der oft beim Autobahnbau, beim Bau von großen Basistunnels und dergleichen mehr auftritt, der Wunsch der Bevölkerung, dass ihr Steuergeld sinnvoller eingesetzt wird, dass mehr Arbeitsplätze entstehen, dass Projekte verwirklicht werden, die der Lebensqualität und dem Fortschritt dienen, die im Übrigen auch dem Kampf gegen den Klimawandel dienen müssen. Wenn wir heute Infrastruktur bauen, die man in 30 Jahren nicht mehr braucht, weil sich das Leben geändert hat, weil die Mobilität eine völlig andere geworden ist, dann ist das vergossene Milch und vergeudetes Geld. (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt komme ich als Verkehrssprecher zum Schluss noch zu Folgendem: Es wurde schon von zwei Rednern angesprochen, dass es in Österreich eine Infrastruktur gibt, die ziemlich am Absandeln ist, und das sind unsere Gemeinde- und Landesstraßen. Die bröseln sozusagen, wie der Rechnungshof richtig geschrieben hat.
Jetzt haben die Länder in einem zweijährigen Prozess ein sehr gutes Modell entwickelt, damit sie das Geld hereinbekommen, um die Gemeinde- und Landesstraßen zu erhalten und wieder auf Vordermann zu bringen: die flächendeckende Lkw-Maut. Und Ihnen fällt nichts Besseres ein, als die Länder auf ihrem Weg zu dieser flächendeckenden Lkw-Maut, die die Straßeninfrastruktur im ländlichen Raum erhalten soll, zu boykottieren!
Da macht die Wirtschaftskammer eine Riesenkampagne und torpediert einen ganz sinnvollen Vorschlag, nämlich über eine flächendeckende Lkw-Maut einerseits das ländliche Straßennetz zu erhalten und andererseits Geld für den Ausbau der Öffis zu bekommen. Das finde ich wirklich nicht akzeptabel. Ich finde, wir sollten den Ländern hier Unterstützung geben, damit die Infrastruktur erhalten werden kann, weil sie für den ländlichen Raum genauso wichtig ist wie der schnelle Ausbau des Internets. (Zwischenruf des Abg. Ottenschläger.) Herr Kollege Ottenschläger, ich ersuche darum, dass Sie Sie als Niederösterreicher mithelfen, dass das geschieht. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Er ist kein Niederösterreicher? – Dann ersuche ich ihn als Wiener, dass er mithilft, dass das geschieht. (Beifall bei den Grünen.)
9.47
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
9.47
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Infrastrukturpolitik, die Beschäftigung schaffen soll: Ich muss gestehen, es ist selten so, dass es die Sozialdemokraten und -demokratinnen schaffen, dass mein Blutdruck schon um 9 Uhr in der Früh steigt, aber heute haben sie es tatsächlich geschafft. Klubobmann Schieder, Bundesminister Klug – übrigens herzlich willkommen, Herr Bundesminister Klug! – und alle Kolleginnen und Kollegen danach sprechen davon, dass wir in den nächsten fünf Jahren 25 Mil-liarden € in die Infrastruktur investieren, damit Beschäftigung erhalten und gleichzeitig eine Investition in die Zukunft machen.
Wenn wir das Geld nicht haben – und wir haben das Geld ja nicht, wir verschulden uns, um diese Maßnahmen finanzieren zu können –, dann steht die Regierung vor der Frage: Ich verschulde mich, was wäre die wichtigste Investition in die Zukunft dieses Landes – ist es die Autobahn, ist es die Schiene, ist es der Flughafen, ist es die Schifffahrt, die auch erwähnt wurde? – Ich halte es – da gebe ich meinem Vorredner Kollegen Willi auch recht – für maßgeblich und für die einzig richtige Antwort, dass wir in Bildung, in Forschung und in Wissenschaft investieren.
Wir haben – und das sagen auch alle Wirtschaftsforscher – kurzfristig die größten Beschäftigungseffekte, wenn wir ganz klassisch in die Infrastruktur des Verkehrs investieren. Aber mit dieser Investition investieren wir nur in die Arbeitslosigkeit von morgen. Was geschieht, wenn ich diese baulichen Maßnahmen in Zukunft nicht mehr brauche, wenn sich, wie Kollege Willi auch gesagt hat, die Infrastruktur tatsächlich verändert, wenn wir die Straßen beispielsweise nicht mehr in diesem Ausmaß benötigen?
Es ist wichtig, dass wir in Bildung investieren. Wir hören in jeder Plenarsitzung, dass das Geld fehlt. Ministerin Heinisch-Hosek hat ja zuletzt mit einem Budgetloch von 400 Millionen € zu kämpfen gehabt. Bei der Wissenschaft fehlen über 3 Milliarden €, die tatsächlich zugesagt sind, weil ja 2 Prozent des BIP erreicht werden sollen, die aber nicht erreicht werden. Man weiß nicht, wie man da tatsächlich vorankommt. Selbst Minister Klug hat gesagt, dass er in der Forschung mit 500 Millionen € 15 000 Arbeits-
plätze sichern oder tatsächlich auch neu dazugewinnen kann. All diese Dinge sprechen dafür, dass wir in eine ganz andere Richtung gehen müssen.
Noch einmal: Sie haben dieses Geld nicht. Sie müssen Schulden dafür aufnehmen. Und deswegen ist die zentrale Frage: Was ist das wichtigste Element für die Absicherung der Zukunft? – Das sind unsere Kinder und nicht die Autobahnen, ganz klar. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Wenn ich höre, dass sich das Infrastrukturministerium als neues Wirtschafts- und Industrieministerium versteht, dann fallen mir noch zwei weitere Punkte ein. Das Erste ist, dass Sie Ihre Aufgaben nicht erfüllen. Damit meine ich jetzt nicht Sie persönlich, Herr Minister, sondern Ihre Vorgänger. Sie haben, und das ist ganz wichtig, Tunnelbauprojekte entschieden, die sich volkswirtschaftlich nicht rechnen. Sie haben Beträge in Milliardenhöhe zumindest teilweise versenkt.
Sie haben aber auch Maßnahmen, die Sie setzen könnten, die direkt und ohne dass sie Geld kosten, zu einem Mehr an Arbeitsplätzen führen würden, einfach aus ideologischen Gründen nicht einmal durchdacht. Ich möchte hier drei Beispiele nennen.
Das Erste ist – und ich habe es im Ausschuss schon oft genug gesagt, ich hätte da etwas mehr Unterstützung vom Kollegen Ottenschläger erwartet –, dass Sie mehr Wettbewerb auf der Schiene zulassen, dass öffentliche Ausschreibungen für alle Unternehmen in Österreich entsprechend zur Verfügung stehen, dass sich jeder Bahnbetrieb nicht nur gründen, sondern auch an einer Ausschreibung teilnehmen kann. Derzeit erfolgt der Großteil der Ausschreibungen der geförderten Strecken über eine Direktvergabe. Das heißt, der Staat sagt, ich brauche A, und sagt, ich habe ein Unternehmen, das kenne ich ganz gut, ich bin zufrieden, ich nehme die ÖBB. Ich schaue nicht, wer diese Dienstleistung noch besser, günstiger, sicherer anbieten könnte. Großer Fehler!
Zweiter Punkt: Die Fernbusse, die in Deutschland zu einer großen Anzahl von Unternehmensgründungen geführt haben, sind in Österreich nicht möglich, wenn die Konzessionen einfach nicht vergeben werden. Jetzt kann man darüber streiten, ob ein Bus aus Umweltschutzsicht im Vergleich zur Bahn tatsächlich eine sinnvolle Maßnahme ist. – Das ist er, wenn er voll besetzt ist. Das wissen wir. Wenn die Bahn nicht voll besetzt ist und der Bus schon, ist die Emission geringer.
Dritter Punkt – ganz anderer Bereich –: Telekommunikationsbranche. Sie haben – nicht Sie, aber Ihr Ressort – zugelassen, dass Sie eines der strategischen Netze, das Sie vorher angesprochen haben, nämlich das Telekomnetz, privatisiert haben. Zuerst privatisieren Sie das Netz, was strategisch ist und was aus unserer Sicht – einer aus Ihrer Sicht wahrscheinlich neoliberalen Partei – selbstverständlich ein strategisch wertvoller Bestand der Republik ist. Und nachdem Sie es privatisiert haben, investieren Sie Milliarden, die Sie dann irgendwelchen Unternehmen zur Verfügung stellen. Das geht völlig am Ziel vorbei!
Was Sie danach machen, ist, dass der politische Auftrag an den Regulator dahin gehend lautet, dass Sie von den 64 Telekom-Betrieben, die Sie in Österreich haben, durch neue Regulierungsmaßnahmen beziehungsweise durch Abschaffung alter 63 in ihrer Existenz gefährden. Das ist keine Wirtschaftspolitik, das ist keine Infrastrukturpolitik und keine Zukunft für unser Land! – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
9.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
9.53
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Klubobmann Schieder hat hier etwas Wahres gesagt, und ich bin froh, dass Sie das einmal in den Mund genommen und aus der Sicht der Regierung wirklich angesprochen haben. Wirtschaft, Arbeitsplätze und Wachstum, das sind ganz, ganz wichtige Motoren, die wir in Österreich brauchen und die von der Regierung bisher leider zu wenig berücksichtigt worden sind.
Nun, diesen Versuch finde ich positiv. Sie kennen die Forderungen von Frank Stronach. Frank Stronach ist mit dem Team Stronach angetreten, um diesen Wachstumsmotor beziehungsweise dieses Stiefkind der Regierung zu thematisieren und um Leben in die Wirtschaft beziehungsweise in Österreich hineinzupumpen.
Meine Damen und Herren! Wir feiern in ein paar Tagen den 1. Mai, den Tag der Arbeit. Ich denke, wir sollten ihn ein bisschen umbenennen, und zwar in den Tag der Unternehmer und der Industrie. Das sind nämlich genau jene, die die Arbeitsplätze schaffen, die dafür sorgen, dass unser Staat funktioniert. Und das ist das, was Frank Stronach immer angesprochen hat: Wenn die Wirtschaft nicht funktioniert, dann funktioniert nichts in diesem Staat. Dann gibt es keine Steuereinnahmen, dann gibt es keine Arbeitsplätze, dann gibt es keine Infrastruktur.
Meine Damen und Herren, ich finde es positiv, dass Sie von der Regierung das nun erkannt haben.
Ich darf Sie auf das „Grundsatzprogramm“ des Teams Stronach aufmerksam machen. Das (kurz eine Broschüre in die Höhe haltend) kann man im Internet herunterladen. Da gibt es ganz, ganz wichtige Hinweise und Unterstützungen in diesem Bereich für Unternehmer. Es gibt faire Steuern und klare Regeln. Es gibt für die Arbeitnehmer einen Steueranreiz bei Beteiligung von Mitarbeitern. Meine Damen und Herren! So müsste man die Politik richtig machen, sodass wir hier Arbeitsplätze haben, dass die Infrastruktur funktioniert, ja alles funktioniert. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich möchte Ihnen, Herr Bundesminister Klug – Herr Minister, Sie sollten mir jetzt genau zuhören! –, etwas mitgeben. Ich habe Ihnen bei Ihrer Rede zugehört. Ich habe etwas vernommen, das mich nicht sehr gefreut hat. Herr Minister! Sie haben zwar positiv vom Breitbandausbau gesprochen. Aber der eine Satz hat mich dann doch etwas erschüttert, als Sie sagten, da können dann die Leute schneller und besser den Urlaub übers Internet buchen und etwas bestellen. Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist notwendig, dass wir Arbeitsplätze hier im Lande schaffen und nicht Amazon und weiß ich was alles unterstützen. Herr Minister, das war etwas unklug gewählt. Ich würde Sie bitten, das vielleicht wieder richtigzustellen und zu sagen, dass es Ihre Absicht ist, dass Sie Arbeitsplätze in Österreich schaffen. (Beifall beim Team Stronach.)
Aber schauen wir uns einmal die Infrastrukturthemen an! Sie haben ja – und das ist hier auch schon angesprochen worden – im Verkehrsausschuss gesagt, Sie sind auch Industrieminister. Das war ein großes Vorhaben, und ich finde es positiv, dass Sie an die Industrie denken, an die Menschen, die Arbeitsplätze schaffen. Zur Industrie gehört natürlich auch ein funktionierender Transportweg. Da hapert es in Österreich aber doch immer wieder. In Ostösterreich wird jetzt in diesem Bereich einiges gemacht, dass die Transportwege über die Schiene, über die Straße entsprechend funktionieren.
Da gibt es aber das Stiefkind Westösterreich. Jetzt wissen wir, dass die Arlbergstrecke ein großes Problem ist. Ich habe es Ihnen aber auch schon im Ausschuss gesagt, wir stehen vor dem Problem, dass es in Westösterreich, speziell im westlichsten Bundesland Vorarlberg, ziemlich hapert. Und das ist keine Erfindung von mir, sondern das schreiben die „St. Galler Nachrichten“, bei den Neat-Anschlüssen ist es so.
Wir wissen, dass zum Beispiel die Deutschen über den Bodensee jetzt die Bahnstrecke München-Lindau elektrifizieren, dass sie schauen, dass da mehr Kapazität auf die Schiene kommt, dass man da schneller fahren, schneller transportieren kann. Da gibt es aber dieses große Nadelöhr, das ist am Bodensee, das ist eingleisig. Ab 23 Uhr darf, wenn ich es richtig im Kopf habe, kein Zug mehr fahren. Der Güterverkehr ist über die Nacht also komplett gestoppt. Da gibt es viel zu tun.
Ich habe in diesem Schweizer Artikel gelesen, dass die Schweiz und Deutschland teilweise Zugstrecken mitfinanzieren, wenn sie von Vorteil für sie sind. Da geht es auch darum, dass das Netz zwischen München und Zürich verbessert wird, das geht ja dann weiter über den Gotthard nach Mailand hinunter. Da müsste man einmal mit den Schweizer Nachbarn über die Finanzierung sprechen, um eventuell einen Bahntunnel in Vorarlberg zwischen Lindau und Bregenz zu schaffen. Ich glaube, das wäre eine vernünftige Sache, eine gute Investition, um die Wirtschaft zu stärken und die Waren gut aus Vorarlberg hinauszubringen. Wir sind trotz eines guten Güterbahnhofs eine gute Lagerstätte, aber der Weitertransport ist ein Problem. Da sollten wir zugreifen.
Herr Minister, ich lade Sie ein, ich berate Sie gerne. Sie müssen nur auf mich zukommen. Ich helfe Ihnen gerne, damit wir da weiterkommen. Das wäre der richtige Weg. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
9.58
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.
9.58
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das richtet sich ohnehin von selbst, wenn sich da jemand herstellt und sagt, wir sollten den 1. Mai in Tag der Unternehmer umbenennen. Sie können jeden Tag zum Tag der Unternehmer machen. Aber wenn Sie das beim 1. Mai sagen, ohne auf die besonderen Leistungen der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinzuweisen, wenn Sie das einfach da hinhauen, dann richtet sich das von selbst. Das haben sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verdient! Der 1. Mai wird der Tag der Arbeit bleiben – egal, ob Ihnen das passt oder nicht! (Beifall bei der SPÖ.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Infrastrukturministerium hat auch heute eine Reihe von Investitionsprogrammen präsentiert. Ich glaube und bin überzeugt davon, dass damit wichtige Impulse für wesentliche Kernbereiche der Wirtschaft und der gesellschaftlichen Infrastruktur gesetzt werden, und zwar sowohl im Bereich des Transports als auch im Bereich von Telekommunikation und Kommunikation insgesamt.
Bei einigen Vorrednern habe ich ein bisschen den Eindruck gehabt, als wäre es ein Entweder-oder, wenn man sagt: Na ja, eigentlich wären andere Bereiche wichtiger, in die man investieren müsste, als die hier dargestellten Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur. Ich glaube, ein Entweder-oder stellt sich bei all diesen Themen nicht, es muss ein Sowohl-als-auch sein. Daher geht es um alle diese Aktivitäten, die hier angesprochen wurden.
Ich denke, mit den Investitionen in die Infrastruktur werden zwei Ziele erreicht oder vorangetrieben: Das eine ist, wenn die Maßnahmen umgesetzt werden, wird Beschäftigung generiert – Beschäftigung, die wir dringend brauchen und die durch diese Investitionen zustande kommt. Zum Zweiten werden mit dem Ausbau der Infrastruktur auch jene Grundlagen für den Wirtschaftsstandort und – der Herr Minister hat es gesagt – für den Industriestandort Österreich geschaffen, die uns garantieren, dass sich auch in Zukunft Unternehmen in Österreich ansiedeln und Menschen dort Beschäf-
tigung finden. Beide Ziele muss man, glaube ich, sehen, wenn man über diese Investitionsprogramme diskutiert. Ich halte sie für sehr, sehr wichtig und auch für absolut notwendig.
Ein weiterer Bereich im Rahmen der Infrastruktur ist die Energieinfrastruktur. Wir werden bis 2020 in die Stromnetze 5,6 Milliarden € investieren – nicht weil es lustig ist und weil man halt irgendwohin investieren muss, sondern weil wir das auch dringend im Hinblick auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen. Das ist ein konkreter Nutzen für alle, das ist heimische Wertschöpfung, die hier generiert wird. Da gibt es eine Vielzahl an österreichischen Unternehmen, die in diesen Netzausbau investieren, die tätig werden können und wo wieder Arbeitsplätze generiert werden. Wir erreichen damit auch wichtige Lückenschlüsse im Netz. Wenn uns Versorgungssicherheit wirklich ein Anliegen ist – Versorgungssicherheit und Infrastruktur hängen eng zusammen –, dann müssen wir diese Lückenschlüsse auch machen.
Wir haben das Energie-Infrastrukturgesetz beschlossen, wir haben Mindeststandards für zügige Verfahren geschaffen, um eine Beschleunigung zu erreichen, ohne die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bevölkerung einzuschränken.
Ich habe schon darauf hingewiesen, meine Damen und Herren, wesentlicher Treiber für den Netzausbau ist der massive Zuwachs an erneuerbarer Energie. Sowohl der Ausbau der Netze als auch der Ausbau der erneuerbaren Energie werden im Wesentlichen von den Stromkunden bezahlt. Das ist auch okay. Der Unterschied ist, dass die Netze über Jahrzehnte genutzt werden können, während die Förderungen für Ökostromanlagen auslaufen. Ich glaube, da werden wir noch entsprechenden Diskussionsbedarf mit jenen haben, die meinen, das müsse in eine Dauersubvention übergehen.
Mir sind zwei Bemerkungen zum Schluss noch wichtig. Zum Ersten: Ich denke, Infrastruktur ist der Lebensnerv einer Gesellschaft und einer Wirtschaft. Daher ist es völlig klar, dass Infrastruktur in öffentlicher Hand bleiben und von öffentlicher Hand dominiert werden soll. Das ist heute so, und das soll auch in der Zukunft so sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Und zweitens: Wenn es darum geht, mehr Geld zu generieren, um in weitere und in breitere Maßnahmen im Bereich der Bildung und Forschung investieren zu können, dann, glaube ich, braucht es auch jene Ausnahmen von den Fiskalregeln, die schon öfter andiskutiert wurden. Das heißt, dass Investitionen in die Zukunft – und da gehören Investitionen in die Infrastruktur, in die Bildung und in die sozialen Strukturen mit dazu – ausgenommen werden und der Staat auch entsprechend tätig werden kann. Das ist aus meiner Sicht eine unerlässliche Maßnahme, die man jetzt angehen und umsetzen muss. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
10.04
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.
10.04
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher auf den Rängen und an den Bildschirmen! Ich möchte zuerst ganz kurz auf die Redebeiträge von den Kollegen Willi und Deimek eingehen. Sie haben ja beide die flächendeckende Lkw-Maut gefordert und haben während ihrer Forderungen sehr intensiv auf die ÖVP-Seite geschaut.
Ich möchte aber schon ergänzen und ein bisschen richtigstellen, meine Herren: Sie wissen ganz genau, als der Bund das niederrangige Straßennetz an die Länder übergeben hat, hat er die finanziellen Aufwendungen, die die Länder dadurch zu erwarten
haben, mit einem Bonus oder mit einer Zusatzzahlung im Finanzausgleich ausgeglichen. Und wenn die Länder jetzt dieses Geld, das sie damals zugesagt bekommen haben und jedes Jahr überwiesen bekommen, für das niederrangige Straßennetz nicht einsetzen, sondern damit etwas anderes machen und sich jetzt beschweren, dann ist es deren Problem und nicht das Problem des Bundes.
Zweitens schaden wir damit dem ländlichen Raum, wenn die flächendeckende Lkw-Maut eingesetzt wird. Davon bin ich überzeugt. Jedes Lebensmittelgeschäft, das 50 Kilometer von der Autobahn entfernt ist, wird das spüren, wenn der Lkw zu ihnen kommt und sie Maut zahlen müssen. Wenn sie nur für 500 € oder 700 € oder 800 € Lebensmittel einkaufen, dann müssen sie das ja auf den Preis draufschlagen. Das landet also dann wieder beim Konsumenten und schadet dem ländlichen Raum – ganz abgesehen von den Wirtschaftsbetrieben, die sich im ländlichen Raum immer noch angesiedelt haben und halten, die das natürlich auch verspüren werden.
Dem Kollegen Willi möchte ich noch gerne sagen: Vielleicht solltest du das einmal mit Kollegin Felipe diskutieren, denn wie du weißt, ist sie auch nicht die ganz große Anhängerin der flächendeckenden Lkw-Maut, wiewohl sie die zuständige Landesrätin in Tirol ist.
Jetzt zu meinem eigentlichen Beitrag, den ich bringen wollte: Infrastruktur ist natürlich total wichtig für uns. Das wissen wir alle. Wir stehen als Österreicher im europäischen Vergleich in dieser Frage ziemlich gut da. Jeder, der beruflich oder im Urlaub unterwegs ist, kann feststellen, dass unser Infrastrukturnetz sehr gut ausgebaut ist. Ich bin überzeugt davon, dass es sehr wichtig ist, ein gutes Verkehrssystem zu haben, um innovative, dynamische, nachhaltige und funktionierende Wirtschafts- und Tourismusstandorte in Österreich garantieren zu können.
Als Beispiel möchte ich jetzt meine Region hernehmen, aus der ich komme, den Bezirk Reutte. Da gibt es die B179, die Fernpassstraße. Sie alle kennen sie aus dem Radio, denn die Staumeldungen die B179 betreffend sind fast tagtäglich zu hören; im Österreich-Ranking kommt sie noch vor der Südosttangente. Das heißt, unser kleiner Bezirk erstickt teilweise im Autoverkehr, weil wir nur eine einzige Straßenverbindung ins Inntal haben, wiewohl wir wissen, dass diese Straßenverbindung für das Inntal und speziell für das Tiroler Oberland wahnsinnig wichtig ist. Im Tiroler Oberland gibt es 130 000 Gästebetten, die jedes Wochenende sozusagen über diese unsere Straße gefüllt werden, und über diese Straße erfolgt auch wieder die Abreise.
Das heißt, es ist uns bewusst, dass, wenn wir am Samstag keinen Stau auf unserer Straße haben, dann der Tourismus im Oberland Probleme hat. Es ist uns daher natürlich sehr wichtig, dass die Straße offen ist, dass die Straße gut befahren werden kann, aber nichtsdestotrotz sollten auch wir Einheimischen am Wochenende die Möglichkeit haben, uns auf dieser Straße zu bewegen.
Ein weiterer Aspekt ist, dass es für unseren Bezirk unheimlich wichtig ist, eine schnelle Anbindung in den Tiroler Zentralraum zu haben. Speziell für junge Menschen, die zur Uni oder zur Schule pendeln, für Pendler, Arbeiter ist es total wichtig, dass sie schnell hin- und zurückkommen. Für uns ist es einfach lebensnotwendig, dass wir in unserem Bezirk weiterhin existieren können, dass die jungen Menschen nicht abwandern und nicht mehr zurückkommen und wir quasi eine Entvölkerung erleben, ganz abgesehen von dem Fachkräftemangel, den es bei uns auch gibt. Wir müssen also schauen, dass die Menschen zum Arbeiten zu uns kommen können, weil es doch einige große Betriebe bei uns gibt.
Das heißt abschließend und zusammenfassend: Herr Bundesminister, ich möchte Sie hier ganz offiziell im Namen der Bevölkerung des Tiroler Oberlandes und in meinem persönlichen Namen ganz herzlich darum bitten, dass Sie den Bau des Tschirgant-
tunnels in Ihren Fokus rücken. Ich weiß, das ist alles nicht so einfach, die Gelder sind nicht unendlich vorhanden, aber für uns wäre es wirklich sehr wichtig. Und wenn ich schon beim Bitten bin: Auch der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke Oberland wäre ganz super für uns. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
10.09
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.
10.10
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher! Ja, den Titel dieser Aktuellen Stunde – das hat schon Herr Kollege Ottenschläger gesagt – kann jeder unterschreiben, das ist richtig. Infrastruktur ist wichtig, aber über eines dürfen wir uns nicht hinwegtäuschen lassen: Infrastrukturprojekte haben unheimlich lange Vorlaufzeiten und nützen in der aktuellen Situation, in der sich Österreichs Wirtschaft befindet, wahrscheinlich nicht viel. Alle Infrastrukturprojekte, die Sie ansprechen, werden auch nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn Sie endlich die Rahmenbedingungen für die österreichische Wirtschaft ändern, und da sind Sie seit Jahren säumig! (Beifall bei der FPÖ.)
Noch ein bisschen Geschichtsunterricht für Herrn Klubobmann Schieder: Wenn er den Ausbau der Südbahnstrecke jetzt als Erfolg der Regierung bezeichnet, dann weiß ich nicht, wo er in den Jahren 2000 bis 2006 gewesen ist, denn der Ausbau der Südbahnstrecke mit dem Koralmtunnel et cetera war alles andere als ein Wunschprojekt der Sozialdemokraten. Im Gegenteil: Gusenbauer und Pröll von der ÖVP haben zum Beispiel den Semmeringtunnel jahrelang, wenn nicht jahrzehntelang verhindert. So viel zu den Vorlaufzeiten von Infrastrukturprojekten, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien. Also ein bisschen Geschichtsunterricht würde Ihnen auch nicht schaden. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich weiß nicht, was Sie mit diesem Thema heute wollen. Vielleicht ist das nach dem Erdbeben vom Sonntag der vielgerühmte Neubeginn, den Sie am Montag ausgerufen haben. Jetzt Infrastrukturprojekte als Allheilmittel für die Wirtschaft und für die Arbeitsplatzsicherung hinzustellen, das ist ein bisschen weit hergeholt.
Ich glaube, Sie kennen die aktuelle Situation nicht. Bei der Erstellung des Budgets 2016 sind wir von einem Wirtschaftswachstum von 1,6 Prozent ausgegangen. In der Zwischenzeit wurde es bereits das zweite Mal nach unten korrigiert, und der aktuelle Stand liegt bei 1,2 Prozent. Welche Rahmenbedingungen die Wirtschaft vorfindet, das hören Sie tagtäglich in jedem Betrieb, den Sie besuchen, das ist in der Zwischenzeit auch in schriftlicher Form von der Wirtschaftskammer an die Bundesregierung ergangen. Wir haben Riesenprobleme! Wir haben einen Rückfall in allen Rankings seit Jahren. Wir haben eine Investitionsbereitschaft, die drastisch sinkt. Die Wirtschaftskammer schreibt in ihrem Brief an die Bundesregierung, den übrigens auch der sozialdemokratische Wirtschaftssprecher Dr. Matznetter mit unterzeichnet hat: Innerhalb der letzten sechs Jahre ist die Nettoinvestitionsquote in Prozent des BIP von 10 Prozent auf 5 Prozent gesunken.
Meine Damen und Herren der Regierungsparteien, wenn das kein Alarmsignal ist, dann weiß ich nicht, wo Sie leben und wie Sie Wirtschaft sehen. Sie nehmen sehenden Auges zur Kenntnis, dass wir im europäischen Vergleich weit, weit hinten sind, und Sie tun absolut nichts, um die Rahmenbedingungen zu ändern. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben nach wie vor das Problem der Kreditklemme. Es ist doch einfach absurd, wenn die Europäische Zentralbank vor eineinhalb Monaten den Zinssatz auf null senkt, mit der Begründung, damit die Investitionsbereitschaft der Klein- und Mittelbetriebe und auch der Privatpersonen anzukurbeln, um die Wirtschaftsleistung in Europa zu stei-
gern – und 14 Tage später kommt vom EU-Parlament eine Richtlinie, die Kredit-vergaberichtlinien zu verschärfen. Das ist ja widersinnig bis zum Gehtnichtmehr! Und unsere Bundesregierung schreit hier nicht auf! Das versteht doch kein Mensch! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben einen Bürokratiewahn, der in der Zwischenzeit nicht mehr zu überbieten ist. Jüngstes Beispiel: die Registrierkassenpflicht. Da gibt es ein Gesetz mit 11 Seiten im Bundesgesetzblatt, und dazu gibt es dann einen Erlass mit 67 Seiten, der festlegen soll, wie das Ganze auszuführen ist. Ja, glauben Sie wirklich allen Ernstes, dass ein kleiner oder mittlerer Unternehmer hier noch durchblickt? Sie finden ja kaum mehr einen Steuerberater in Österreich, der Ihnen genau sagen kann, was zu tun ist. Das ist der Bürokratiewahn, der in diesem Land vorherrscht! (Beifall bei der FPÖ.)
Dann kommen wir noch zu den berühmten Russland-Sanktionen: Wir haben im Wirtschaftsausschuss gefordert, die Russland-Sanktionen vonseiten Österreichs nicht mehr zu verlängern. Wir haben Zusagen von Herrn Dr. Matznetter gehabt, wir haben schon jahrelang Zusagen von Herrn Wirtschaftsminister Mitterlehner, dass man sich dafür einsetzen wird. In der Zwischenzeit sagt sogar Bürgermeister Häupl – gestern in „Wien heute“ –, dass die Abschaffung der Russland-Sanktionen eine Forderung der FPÖ sei, die man eigentlich mittragen sollte. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir tun unserer Wirtschaft selbst weh, nur um den Amerikanern einen Gefallen zu machen. Ich weiß nicht, meine Damen und Herren der Regierungsparteien, wie lange Sie sich von den Amerikanern noch auf der Nase herumtanzen lassen werden. Wenn es eine Tatsache ist, dass in den letzten zwei Jahren die Exporte der USA nach Russland gestiegen sind, während die europäischen eingebrochen sind, na dann gratuliere ich zu Ihrem Weitblick und zu Ihrem Vermögen, wirtschaftspolitische Themen wirklich anzugreifen. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Setzen Sie endlich einmal Ihren gestern wieder angekündigten Neubeginn in die Tat um, geben Sie sich einen Ruck und ändern Sie endlich die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft in Österreich, und sie wird es Ihnen mit Arbeitsplätzen danken! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
10.15
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort gemeldet. – Bitte.
10.15
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Minister auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ja, ich gratuliere der SPÖ; ich glaube, die Wahl des heutigen Themas war sehr gut. Das Thema ist wichtig, darin sind wir einer Meinung. Weniger überzeugt sind wir aber von den Maßnahmen, die Sie uns da vorstellen. Ich finde es ganz typisch heute: Das Wort Bildung ist im Zusammenhang mit Infrastruktur bisher nur von den Grünen und von den NEOS in den Mund genommen worden, obwohl wir alle in Sonntagsreden immer wieder darauf hinweisen, wie wichtig das ist.
Ich habe mir ein Zitat eines Gründervaters der Vereinigten Staaten von Amerika, nämlich von Benjamin Franklin, herausgesucht: „Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.“
Das, meine Damen und Herren, sollten wir uns zu Herzen nehmen, und da hätten wir eine ganze Reihe von Vorschlägen. Und weil ich weiß, grüne Vorschläge kommen bei den Regierungsparteien nicht gut an und werden immer erst dann akzeptiert, wenn sich nach Jahren herausstellt, dass sie richtig sind, lege ich Ihnen hier die Kurzfassung
mehrerer Studien vor, die beschreiben, was Investitionen in die Bildung bringen. (Der Redner hält ein Konvolut von Schriftstücken in die Höhe.)
Ich zitiere ganz gerne und sehr bewusst zuerst einmal die Arbeiterkammer, die ein Investitionsprogramm vorgelegt hat, das etwa 100 Millionen Euro umfasst. Das ist ein Klacks im Vergleich zu dem, was Sie uns hier präsentieren und wofür bis heute die Finanzierung nicht gesichert ist – ein Klacks! Bedingung: Die Länder müssen jeweils kofinanzieren.
Ich sage jetzt nicht, dass Sie in den letzten Jahren nichts getan haben; Sie haben etwas getan, allein es ist zu wenig. Die Arbeiterkammer rechnet es Ihnen vor: Mit 100 Millionen € – 100 Millionen sind das nur, kofinanziert von den Ländern – schaffen Sie über einen Zeitraum von vier Jahren – und jetzt halten Sie sich bitte fest; das ist eine Studie von Fachleuten! – 35 000 neue Kindergartenplätze, die vor allem unsere Alleinerziehenden dringend benötigen, die unsere Familien dringend benötigen, die Ehepaare benötigen, wo beide arbeiten gehen müssen und die Kinder betreut werden sollten. Aus pädagogischer Sicht wissen wir, wie positiv sich das auswirkt. Noch bei den 15-Jährigen ist ein längerer Kindergartenbesuch positiv nachweisbar.
Was erreichen Sie noch damit? – Bessere Öffnungszeiten für 70 000 Kinder-gartenplätze. Auch das brauchen die betroffenen Mütter, die betroffenen Väter. Weiters: pro Kindergartengruppe zumindest zur Hälfte eine zusätzliche pädagogische Fachkraft. 14 000 neue Beschäftigungsverhältnisse, 14 000 Menschen, die einen Job bekommen, zusätzlich 2 300 in anderen Branchen. Für mindestens 14 000 Eltern wäre eine zusätzliche Erwerbsarbeit möglich, mindestens 30 000 Menschen insgesamt kämen zusätzlich in Lohn und Brot. Das sagt die Arbeiterkammer, meine Damen und Herren, und das sollten Sie bitte ernst nehmen.
Wenn die Kolleginnen und Kollegen der Volkspartei jetzt sagen, die Arbeiterkammer ist eher rot gebrandet – kein Problem, Sie können auch ein Papier der Industriellenvereinigung hernehmen, das zu haargenau demselben Ergebnis kommt. (Beifall bei den Grünen.)
Jeder Euro, den wir in die Kindergartenpädagogik investieren – das rechnet Ihnen die Industriellenvereinigung vor, meine Damen und Herren –, hat eine achtfache Rendite.
Wir müssen diesbezüglich also gar nicht vom pädagogischen Standpunkt aus diskutieren, wir müssen gar nicht darauf hinweisen, dass das frauenpolitisch wichtig wäre, wir müssen gar nicht darauf hinweisen, dass das familienpolitisch unbedingt notwendig ist – nein, ökonomisch rechnet sich das! Arbeiterkammer und Industriellenvereinigung gehen davon aus, dass sich diese Investition allein durch den Rückfluss bereits innerhalb weniger Jahre rentiert.
Wenn wir also von Infrastruktur reden, dann bitte in jenem Bereich, in dem wir es am dringendsten notwendig haben: bei den Kindern in der vorschulischen Betreuung und dann natürlich bei den Kindern in der schulischen Betreuung. Dazu sage ich nur ganz kurz Folgendes: Auch da haben Sie etwas gemacht. Der Schulentwicklungsplan war eine richtige Idee, nur: Er läuft aus. Und das zweite Problem: Er gilt nur für Bundesschulen. Wir brauchen eine entsprechende Initiative auch im Bereich der Pflichtschulen!
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Statt Geld in sinnlose Tunnels zu verlochen, statt das Geld hinauszuhauen, in den Beton zu investieren, in Maschinen zu investieren, die Tunnels graben, gilt es, der Tatsache Rechnung zu tragen: Arbeitsplätze sichert das kleine Gewerbe! Da müssen wir den Hebel ansetzen! Das schafft Arbeitsplätze, und das sind nachhaltige Arbeitsplätze! (Beifall bei den Grünen.)
10.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.
10.21
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Seit 2007 ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in sozialdemokratischer Hand. (Bundesminister Klug: Gott sei Dank!) Sei Dank, kann man sagen, ja. Das ist ja ein interessantes Launchpad, das war sozusagen der erste Job in der Bundesregierung für Herrn Bundeskanzler Faymann, und auch Frau Präsidentin Bures war zuvor in diesem Ressort tätig. Und auch unser Weltraumminister sieht es vielleicht als interessante Karriereoption, da weiterzumachen.
Aber es geht nicht um die persönliche Standortpolitik der SPÖ, es geht auch nicht um den speziellen Tunnelblick von manchen ÖVP-Landeshauptleuten. Wir haben ja jetzt schon wieder das flehentliche Bitten nach einem Tunnel gehört. Wir könnten natürlich beim Thema Infrastruktur auch über die vielen Skandale bei Infrastrukturgroßprojekten sprechen – da fällt mir Skylink ein, da fällt mir das Krankenhaus Nord oder der Hauptbahnhof Wien ein – oder über die vielleicht durchaus fragwürdige Vergabe von Breitbandförderungen, die zu einem großen Teil an nur einen Anbieter gehen. (Abg. Heinzl: Beim Hauptbahnhof, wo gibt’s da einen Skandal?)
Sie wollen über Standortpolitik und Beschäftigung sprechen (Abg. Heinzl: Wo gibt’s da einen Skandal beim Hauptbahnhof? Sagen Sie es! Nicht unter dem Schutz der Immunität hier …!), und Sie denken dabei nur an Investitionen in Bautätigkeit, an Bautätigkeit im engeren Sinn. Das ist aber bestenfalls die Grundlage, um Österreich als Wirtschaftsstandort zu positionieren. Wenn Sie mit dem Ziel Wachstum und Beschäftigung kommen, dann fehlt ein wesentlicher Erfolgsfaktor, und das sind natürlich die Menschen: die Menschen und deren unternehmerisches Denken. Das sind die, die auch die Bereitschaft haben, etwas zu riskieren: die Unternehmerinnen und Unternehmer!
Und da zeigt sich der große Unterschied zwischen uns, den NEOS, und den Regierungsparteien – in dem Fall weniger der Unterschied zur ÖVP als jener zur SPÖ. Es ist nämlich nicht die Politik, die mit Hafennetz, Rahmenplan Schiene, Straßen und Breitband Arbeitsplätze schafft und nachhaltig Wachstum generiert, sondern es sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die diese Arbeitsplätze schaffen.
Wenn Sie also Standortpolitik machen wollen, dann ändern Sie Österreich und machen Sie daraus einen unternehmer- und unternehmerinnenfreundlichen Standort! Reduzieren Sie die Bürokratie! Senken Sie die Kosten, damit mehr Luft für Beschäftigung und tatsächliche Investition von unternehmerischer Seite bleibt! Schaffen Sie Mög-lichkeiten zur Finanzierung durch privates Risikokapital in Frühphasen, aber auch bei Anschlussfinanzierungen!
Ganz konkret zum Thema Bürokratie: Verringern Sie bürokratische Hürden! – Das sind alles Maßnahmen, die nichts kosten. – Modernisieren Sie endlich die Gewerbeordnung! Reden wir über Arbeitszeitflexibilisierung innerhalb der Grenzen einer Wochenhöchstarbeitszeit! Sprechen wir über die Einführung einer „One in, one out“-Regelung, wie es zum Beispiel auch im UK der Fall ist; die haben das sogar auf eine „One in, two out“-Regelung ausgedehnt, mit Sunset Clauses, sodass tatsächlich auch weniger Regulierungen bestehen!
Reden wir über die Kosten: Senken Sie endlich die Lohnnebenkosten, nämlich wirklich! Streichen Sie, reduzieren Sie, schichten Sie um! Dann haben wir ein Potenzial von mindestens 3 Milliarden € für ordentliche Lohnnebenkostensenkungen. Das sind ganzzahlige Prozentpunkte, die Unternehmen wirklich etwas bringen. Gerade Arbeit ist mit viel zu hohen Abgaben belastet. Da sind Beiträge zur Wohnbauförderung drinnen,
zur Kommunalsteuer. Die Pflichtmitgliedschaften in Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer tragen auch dazu bei, dass der Faktor Arbeit teuer wird.
Und dritter und wichtigster Punkt: Finanzierung. Herr Minister, Sie haben gemeint, die Investitionsbereitschaft der Privaten ist enden wollend. – Die ist nicht enden wollend, sondern es ist schlicht und einfach nicht attraktiv genug. Sie müssen es attraktivieren, privates Wagniskapital in Unternehmen hineinzubringen. Maßnahmen wie das „MiFiG neu“ werden dazu nichts beitragen. Nehmen Sie sich lieber unseren Antrag vom letzten Jahr betreffend einen Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrag her, der noch immer nicht im Ausschuss behandelt wurde! Technisch wäre es sehr einfach, auch für Private einen Sonderausgabenabzug für Investments in junge Unternehmen, in Start-ups zu ermöglichen. So ein Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrag in der Höhe von – wie von uns vorgeschlagen – zum Beispiel 100 000 € wäre wirklich ein Meilenstein für die Wirtschaft.
Es geht da auch nicht um ein Entweder-oder, es geht um ein Sowohl-als-auch. Sie haben den Bildungsbereich angesprochen – ich glaube, Kollege Katzian war es –, aber dort passiert ja auch nichts. Also das Sowohl-als-auch funktioniert nicht, und das Entweder-oder gibt es in diesem Sinn auch nicht.
Uns geht es also nicht um Investitionen des Staates – für die sowieso das Geld fehlt –, sondern es geht darum, dass Unternehmerinnen und Unternehmer investieren können. Und diese 1 Milliarde, die angeblich 15 000 Arbeitsplätze im Straßenbau schaffen soll, ist natürlich nicht nachhaltig. Nachhaltige Maßnahmen, die wirklich Arbeitsplätze schaffen, die Wachstum generieren, sind solche zur Förderung von Innovation, sind solche für ein unternehmerisches, unternehmerfreundliches Österreich. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
10.26
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.
10.26
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Herr Minister, vielleicht darf ich mir noch kurz eine Anmerkung erlauben, Bezug nehmend auf die jüngste Vergangenheit: Als du als Verteidigungsminister aktiv warst, hast du noch nicht so viel auf Infrastruktur gehalten. Ich darf an die Kasernenschließungen oder an die Kürzungen bei der Militärmusik erinnern, wo wichtigste Infrastruktur in Frage gestellt worden ist. Aber vielleicht hat der Ministeramtswechsel oder haben die neuesten Wahlergebnisse diesen positiven Wandel beschleunigt, und wir sind ja begeistert davon. Allerdings ist mir einiges zu viel auf Schiene und Straße ausgelegt und, wie mein Vorredner gerade erwähnt hat, zu wenig für Menschen dabei gewesen.
Ich möchte gleich auf ein aktuelles Beispiel eingehen. Kollege Ottenschläger hat die Elektromobilität angesprochen, und Kollege Katzian hat den Ausbau der Stromnetzwerke erwähnt. Ich möchte diesbezüglich ein bisschen Realität hier hereinbringen und aufzeigen, wie das wirklich ausschaut. Wir gedenken gerade der tragischen Ereignisse in Tschernobyl und vergessen dabei, dass 435 Atomkraftwerke am Netz sind. Wir vergessen, dass China aktuell 20 neue Atomkraftwerke baut. Und die Realität schaut auch so aus, dass in Oberösterreich die Energie AG das Biomasseheizwerk in Timelkam, das 2005 eröffnet wurde, durch das 20 000 Haushalte mit Biostrom versorgt wurden, 6 000 Haushalte mit Biowärme versorgt wurden, seit Monaten stillgelegt hat. Das sind die Fakten, und über die müssen wir hier in diesem Haus reden, wenn wir sagen, wir sprechen die Ängste und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger an. Da wer-
den regionale Betriebe geschlossen, regionale Arbeitsplätze vernichtet, und es wird internationalen Spekulanten die Tür geöffnet. (Beifall beim Team Stronach.)
Genau dieselbe Entwicklung, Kolleginnen und Kollegen, findet im ländlichen Raum statt. Wir reden immer nur vom urbanen Raum, wir reden aber nicht von kleinen Landgemeinden, wo Postämter geschlossen werden. In der Gemeinde Regau – 6 000 Einwohner, 70 Betriebe – wird das Postamt geschlossen. Das ist die Infrastruktur, die man draußen den Bürgerinnen und Bürgern nimmt! Und ich denke, ein ganz weiser Ausspruch erfolgte in den letzten Tagen durch den Sprecher der Industrie in Oberösterreich, Peter Mitterbauer. Er hat im Zusammenhang mit der Bürokratisierung, mit den Hindernissen, die die Unternehmerinnen und Unternehmer, die Klein-KMUs auf sich nehmen müssen, mit dieser Überbürokratisierung, gesagt, während es früher geheißen hat, Österreich ist ein Industriestandort, werde es – so Peter Mitterbauer – in Zukunft heißen, die „Industrie stand dort“.
Wir müssen unseren Betrieben wirklich geeignete Lösungen anbieten. Die Behörde hat zu unterstützen und nicht zu verhindern! Das ist das Hauptproblem, das wir heute haben, wie Sie feststellen können, wenn Sie mit Unternehmerinnen und Unternehmern vor Ort sprechen. (Beifall beim Team Stronach.)
Über die Bewilligung von Projekten, von nötigen Maßnahmen wird größtenteils am bürokratischen Tisch entschieden, in einer Art und Weise, die die reale Wirtschaft behindert.
Und auch da geht es um eine Frage der Struktur: Der Agrardiesel, der in Österreich den Bäuerinnen und Bauern im ländlichen Raum genommen wurde – 56 Milliarden €! –, den die europäischen Mitbewerber hingegen bekommen, fehlt dem ländlichen Raum. (Abg. Höfinger: 56 Milliarden?!) Wir bluten den ländlichen Raum aus! Wir werden das hier in einigen Monaten beim Finanzausgleich wieder diskutieren. (Beifall beim Team Stronach. – Ruf bei der SPÖ: … 56 Milliarden?!) – 56 Millionen €, Herr Kollege.
Und weil du dazwischenfragst, Kollege, darf ich dich an den Standortunterschied zwischen Österreich und Deutschland erinnern – der ist ja ganz wesentlich. Kanzler Schröder wurde dafür abgewählt, dass er damals die „Agenda 2010“ eingeführt hat – die nötigen Maßnahmen, die unsere Bundesregierung seit Jahren auf die lange Bank schiebt! Nur vor Wahlen wird wieder darüber geredet und angekündigt: Jetzt kommt der Bürokratieabbau, jetzt kommen Strukturänderungen, jetzt werden die Krankenversicherungen zusammengelegt! – Kaum sind die Wahlen vorbei, so wie jetzt – es beginnen schon wieder die gefährlichen Tage, drei Tage sind schon vergangen seit den Wahlen –, vergisst man schon wieder, wovon man gesprochen hat. Ich denke, das sind die Hauptprobleme, worüber jetzt auch die Bürger und Bürgerinnen verärgert sind und ihre Stimmungslage entsprechend kundtun.
Ich darf abschließend Folgendes sagen: Wir reden hier, Herr Minister, von wertvollstem Steuergeld. Die angesprochenen 25 Milliarden €, die in den nächsten Jahren investiert werden sollen, sind wertvollstes Steuergeld, mit dem sorgsamst umgegangen werden muss. Dieses Geld muss ganz gezielt in die aktive Wirtschaft, in die KMUs, in die Industrie, in die Bildung – wie angesprochen – investiert werden, damit es auch tatsächlich für die Bevölkerung wirksam wird. Ich glaube, das ganz Entscheidende ist, dass wir alle diese Entscheidungen auf ihre Auswirkungen auf die Zukunft, auf unsere Kinder und unsere Enkerl hin prüfen, damit da positive Effekte entstehen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
10.32
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
10.32
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Stunde ist dem Thema „Investitionen in die Infrastruktur sichern Wachstum und Beschäftigung“ gewidmet. Wir haben vom Herrn Minister gehört, 5 Milliarden € jährlich sollen in die Infrastruktur investiert werden. Herr Minister, das ist richtig und notwendig. Es ist auch richtig, wenn in den Ausbau oder in die Modernisierung der Schiene investiert wird, wenn bis zum Jahr 2021 jährlich 3 Milliarden € investiert werden. Und damit, haben Sie gesagt, werden 30 000 Arbeitsplätze gesichert.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, was wir in Österreich ebenfalls brauchen, sind neue Arbeitsplätze. Wir alle wissen, wie die Arbeitslosenzahlen in Österreich aussehen. Und was es für einen Menschen bedeutet, wenn er keine Arbeit hat, kann nur jemand nachvollziehen, den es ihn selbst betrifft, sonst niemand.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb ist es wichtig, dass neue Arbeitsplätze – das haben wir heute schon gehört – geschaffen werden, was Industrie betrifft, erneuerbare Energie, Forschung und so weiter. Und ganz, ganz wichtig ist, dass endlich die Sanktionen gegen Russland abgesetzt werden! (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)
Ich glaube, das ist wichtig für uns, denn diese Sanktionen verhindern, dass unsere Arbeitsplätze weiter ausgebaut werden.
Was wir dringend brauchen, ist auch – wie von Herrn Kollegen Themessl schon angesprochen – eine Unterstützung für unsere kleinen und mittleren Betriebe, denn diese Betriebe sind das Rückgrat der heimischen Wirtschaft, und sie gehören endlich entlastet und nicht ständig belastet! – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten des Teams Stronach sowie des Abg. Strache.)
10.34
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 8997/J bis 9061/J
Zurückziehungen: 9004/J bis 9014/J, 9016/J und 9017/J
Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates:
2. Anfragebeantwortungen: 7970/AB bis 8142/AB
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2014) geändert wird (1094 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden (1096 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz geändert werden (1106 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird (1107 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (1108 d.B.)
Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 – APRÄG 2016 (1109 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) erlassen wird sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Allgemeine Pensions-gesetz geändert werden (1110 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSD-BG) erlassen wird und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Heimarbeitsgesetz 1960, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1111 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz über die im 1. Quartal 2016 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 100 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 1. Quartal 2016 (Vorlage 101 BA)
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Bürgerinitiative Nr. 100 betreffend „Stopp der Bundesheer-Zerstörung“
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) (1112 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Budgetausschuss:
Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2015 bis 2020 (III-259 d.B.)
Justizausschuss:
Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2014 (III-256 d.B.)
Ausschuss für Sportangelegenheiten:
Jahresbericht 2015 der NADA Austria GmbH, vorgelegt vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (III-258 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-257 d.B.)
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Tätigkeitsbericht 2015 der Energie-Control Austria, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-255 d.B.)
*****
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 bis 12, 15 und 16, 17 und 18 sowie 19 und 20 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden, 1096 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
*****
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.
Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 128, FPÖ 119, Grüne 100 sowie NEOS und STRONACH je 52 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 26 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt werden.
Zwischen den Fraktionen wurde vereinbart, zur ersten Lesung des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden, zwei Rednerrunden nach Fraktionsgröße abzuhalten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten, und ich ersuche all jene Abgeordneten, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig so angenommen.
Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich der Ernennung eines neuen Mitgliedes der Bundesregierung
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens auch eine Debatte stattfinden.
Ich begrüße die Mitglieder der Bundesregierung und erteile das Wort als Erstem dem Herrn Bundeskanzler. – Bitte, Herr Bundeskanzler.
10.37
Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Sehr verehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Was die hier im Parlament zu präsentierende Änderung in der Bundesregierung betrifft, so möchte ich zuallererst jener Ministerin danken, die in wahrlich schwierigen Zeiten und unter großen Herausforderungen in Fragen von Asyl und der Sicherheit unseres Landes eine wichtige Arbeit für Österreich geleistet hat. Recht herzlichen Dank an Johanna Mikl-Leitner! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Natürlich ist dieser Dank gleich verbunden mit den allerbesten Wünschen für den neuen Innenminister, Wolfgang Sobotka. Die Zeit ist ja – nur durch einen Ministerwechsel – nicht einfacher geworden. Die Herausforderungen sind groß, die Aufgaben sind beachtlich. Also alles erdenklich Gute und auf eine gute Zusammenarbeit! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Hagen.)
Sie haben heute hier im Parlament eine wichtige Diskussion – wir hatten sie in der Regierung und im Vorfeld – über den Bundesfinanzrahmen, das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 zu führen. Grundsätzlich können natürlich die Fragen der Sicherheit, aber auch des Asyls in Österreich nicht für die ganze Welt gelöst werden. Das wissen wir: Wer für Sicherheit, wer für nachhaltige Lösungen gerade im Asylbereich, im Flüchtlingsbereich Leistungen erbringen möchte, kann sich nicht darauf beschränken, über nationale und österreichische Maßnahmen zu reden, sondern er muss sich in der internationalen Politik engagieren und sich in der europäischen Politik als aktives Mitglied einbringen.
Nur wer Fluchtursachen bekämpft, ist stark genug, dauerhafte Lösungen zu erreichen. Nur wer in der Kriminalitätsbekämpfung, etwa im Schlepperwesen, und erst recht im Kampf gegen den Terror international und in Europa im Rahmen der Europäischen Union seine Stimme erhebt und daran mitwirkt, dass diese Arbeit gemeinsam geleistet wird, findet die richtigen Antworten in einer Zeit, in der die Bevölkerung zu Recht die Frage stellt: Wie geht es weiter mit unserer Sicherheit in Österreich und mit der Sicherheit in Europa?
Das ist eine Aufgabe des Innenministers, das ist auch eine Aufgabe der Bundesregierung, und das ist auch meine Aufgabe als Bundeskanzler.
Im eigenen Land Rahmenbedingungen vorzufinden, die es einem ermöglichen, von der personellen und von der organisatorischen Ausstattung darauf vorbereitet zu sein, in Sicherheitsfragen entsprechend zu agieren, und zwar im engen Einvernehmen mit dem Verteidigungsressort, verlangt auch eine dementsprechende Vorsorge im Bundesfinanzrahmengesetz. Daher ist der Schwerpunkt auf den Bereich der Sicherheit gesetzt worden, was klar erkennbar ist: Es gibt 1,2 Milliarden € mehr für das Bundesheer für den Zeitraum 2017 bis 2020 und 625 Millionen € zusätzlich für die Polizei.
Es ist aber gleichzeitig auch im Bereich der internationalen Hilfe, des Arbeitsmarktes, der Integration und des Sozialen mit einem Plus von 1,3 Milliarden € im Finanzrahmen Vorsorge getroffen worden, denn nur wer auf allen Ebenen aktiv wird, kann einen Beitrag in Europa und im internationalen Bereich leisten und die Aufgaben im eigenen Land ausreichend bewältigen.
Die Vorsorge für zusätzliches Personal in all diesen Bereichen ist in enger Absprache mit der Staatssekretärin Sonja Steßl getroffen worden. Die dafür notwendigen, im Bundesfinanzrahmen vorzusehenden Beträge sind von den Ressortministern im engen Einvernehmen mit dem Finanzminister erarbeitet worden. Das war keine leichte Aufgabe in diesen schwierigen Zeiten. Während in anderen Ländern ununterbrochen mit dem Rotstift irgendetwas Notwendiges weggestrichen wird, haben wir in Österreich die Herausforderung geschafft, sowohl die Steuern für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu senken als auch die für diese wichtigen Bereiche zusätzlich erforderlichen Mittel bereitzustellen und trotzdem das Budget stabil zu halten und das strukturelle Nulldefizit wieder zu erreichen.
Ich bedanke mich daher gleich jetzt bei all jenen, die für den Bundesfinanzrahmen die Vorarbeiten geleistet haben, ich bedanke mich auch bei all jenen, die in den Ministerien die dafür notwendigen Arbeiten geleistet haben, und wünsche dem, den ich heute vorzustellen habe, nämlich Wolfgang Sobotka, für seine Arbeit viel Erfolg. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
10.43
Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Bundeskanzler.
Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner. – Bitte.
10.43
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen in der Regierung, allen voran: lieber Wolfgang Sobotka! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die äußere und die innere Sicherheit zählen zu den wichtigsten Rechtsgütern in einem demokratischen Staat. Sie stehen nicht nur als Anspruch in der Verfassung und im Strafgesetzbuch, sondern spielen auch im täglichen Leben jedes einzelnen Bürgers eine ganz wichtige Rolle.
Wir haben in den letzten fünf Jahren als die für den Sicherheitsbereich politisch Verantwortliche die Innenministerin Hanni Mikl-Leitner erlebt, die – wir alle haben das ja
mitverfolgen können – mit großen Herausforderungen konfrontiert gewesen ist, und zwar im Bereich der Sicherheit insgesamt. Ich denke da etwa an die international zunehmende Kriminalität, an Eigentumsdelikte, an Delikte gegen Leib und Leben, aber auch an die Gefahr des Terrorismus insgesamt. Es ist eine aus meiner Sicht hervorragende Leistung, dass es ihr gelungen ist, im Bereich der Sicherheit die Balance herzustellen, nämlich Ruhe, Ordnung und Sicherheit nicht in Form eines schrankenlosen Überwachungsstaates – das Thema Vorratsdatenspeicherung kennen wir ja alle – zu schaffen, sondern die Sicherheitsorgane, allen voran die Polizei, als Freund und Helfer im Dienste der Bürger auszurichten. Das ist ein wichtiger Balanceakt, der ihr da gelungen ist.
Auch beim Flüchtlingsthema, das an Bedeutung und an Dramatik zugenommen hat, war die Herausforderung an sie eine ähnliche, nämlich auf der einen Seite asylberechtigte und auch wirklich Hilfestellung brauchende Flüchtlinge in Österreich aufzunehmen und auf der anderen Seite die Gefahr, dass das ohne Reglementierung, unkontrolliert und im europäischen Rahmen unsolidarisch abläuft, wie wir es das letzte Jahr erlebt haben, abzuwenden.
Ich glaube, es ist eines der größten Verdienste von Hanni Mikl-Leitner und der gesamten Bundesregierung, was ihre diesbezügliche Linie anbelangt, dass wir es zustande gebracht haben, im Sinne der Subsidiarität, wenn die EU nicht tätig wird, selbst für den Schutz der Außengrenzen zu sorgen und damit, insbesondere unterstützt durch die Balkanstaaten, auf gesamteuropäischer Ebene ein Umdenken einzuleiten, das eine Wende gebracht hat, und zwar eine Wende in der Richtung, dass das Durchwinken jetzt nicht mehr stattfindet, dass wir aber mit unserer Hilfsbereitschaft die notwendige Hilfestellung dennoch nicht verweigern und dass wir zu einem solidarischen Vorgang innerhalb der EU gelangt sind. (Beifall bei der ÖVP.)
Hanni Mikl-Leitner – und wir alle kennen sie und haben sie hier herinnen erlebt – hat es verstanden, das auf der einen Seite mit Herz und auf der anderen Seite mit Verstand zu bewerkstelligen, und dafür darf ich ihr namens meiner Fraktion herzlich danken, ihr aber auch alles Gute für die neue Aufgabe in Niederösterreich wünschen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Cap, Königsberger-Ludwig und Schieder.)
Meine Damen und Herren, heute stellt sich Wolfgang Sobotka als neuer Innenminister vor, und normalerweise wird Ministern oder anderen politisch Verantwortlichen eine bestimmte Schonfrist eingeräumt. Sie haben es vielleicht gestern in der „Zeit im Bild“, aber auch bei anderen Auftritten bemerkt, das Thema ist so anspruchsvoll und ohne Pause, was die Umsetzungsnotwendigkeiten anbelangt, ausgerichtet, aber auch er ist von seiner Persönlichkeitsstruktur her so beschaffen, dass er eigentlich von der ersten Sekunde an voll in dem neuen Aufgabenfeld tätig ist.
Ich glaube, da kommt ihm auch zugute, dass er ein Dirigent ist. Die Sensibilität eines Dirigenten ist notwendig für den Teamerfolg. Die Polizei ist ein großes Team, und das im Sinne eines Orchesters entsprechend auszurichten, bedarf einer großen Sensibilität. Zweitens hat er sich durch seine langjährige Tätigkeit in Niederösterreich die Managementqualität, die er genau in dieser Rolle auch braucht, erworben. Und zum Dritten braucht man auch eines – und das hat er im Umgang mit den Kommunen und anderen Institutionen gehabt –, nämlich den Kontakt mit dem Bürger, um gegebene Notwendigkeiten richtig einzuschätzen, etwa im Rahmen des Grenzmanagements.
Ich meine daher, Wolfgang Sobotka hat die besten Voraussetzungen für den Erfolg in einem ganz, ganz schwierigen Aufgabenfeld. Dafür möchte ich dir, Wolfgang, alles Gute und beste Zusammenarbeit im Regierungsteam wünschen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Meine Damen und Herren, dass das Flüchtlingsthema jetzt natürlich nicht für alle Zeit zufriedenstellend erledigt ist, sondern dass wir jetzt maximal eine Pause haben, was die gesamte Thematik anbelangt, merken Sie, wenn Sie in Richtung Türkei schauen. Es besteht die Gefahr, dass das Abkommen mit der Türkei in der Umsetzung da und dort zu bröckeln beginnt. Man weiß nicht, wie sich die Gesamtausrichtung und die politische Stabilität dort insgesamt entwickeln werden. Auf der anderen Seite tun sich neue Gefahren auf, was die neue Route anbelangt, nämlich eine neue beziehungsweise aktivierte Route über Libyen und Italien in Richtung Norden. Das sind nur zwei Probleme, die ich hier anspreche. Ein weiteres ist die Schleppertätigkeit, die inzwischen wieder zugenommen hat.
Wir beschließen heute auch Änderungen im Asylgesetz. Als ich heute ins Parlament gefahren bin, habe ich im Radio eine Abgeordnete gehört, die gesagt hat, sie habe schwere Probleme mit diesem Gesetz. Ich verstehe, dass sich das jeder sehr gut überlegen muss, weil dadurch, dass das Problem auch wirklich relevant werden wird, dann auch Schwierigkeiten in der Umsetzung entstehen werden. Ich sage Ihnen, diese Abgeordnete hat recht. Sie hat recht, es wird schwierig werden, wenn wir die Obergrenze entsprechend etablieren müssen, aber ich sage Ihnen, wenn wir dieses Gesetz nicht haben, dann wird das Ganze ganz anders laufen, es wird nämlich unbeherrschbar sein. Daher ist in der Abwägung zwischen schwierig, schwieriger Umsetzung und dem Umstand, dass wir dann kein Instrument in der Hand hätten, ganz eindeutig zu entscheiden: Wir brauchen dieses neue Instrument, um Gefahren abzuwehren! (Beifall bei der ÖVP.)
Was meine ich mit dieser Gefahr oder Gefährdung, meine Damen und Herren? – Natürlich geht es um die innere Sicherheit. Natürlich geht es darum, dass wir nicht jedes Jahr 90 000 oder 100 000 Flüchtlinge in einer Reihe und eventuell sogar mit zunehmender Zahl bewältigen können. Das überfordert unsere Sozialleistungen, das überfordert vor allem auch die Integrationsfähigkeit.
In diesem Zusammenhang kommt aber auch ein dritter Punkt hinzu, nämlich dass wir damit auch Erwartungshaltungen aufbauen, denen wir nicht entsprechen können. Daher gilt es auch, mit dieser neuen Regelung Erwartungshaltungen zu brechen. Damit wollen wir beispielsweise den Schleppern ihre Geschäftsgrundlage entziehen, aber auch an Italien ein Signal senden – und das ist ein sensibles Thema –, was den Brenner betrifft. Glauben Sie nicht, dass wir nicht wissen, wie bedeutungsvoll die Diskussion in den letzten Jahren und Jahrzehnten war, was diese historische Grenze zwischen Österreich und Italien anbelangt und was die gesamte Südtirol-Problematik betrifft. Wir wissen das durchaus einzuordnen und kennen dieses Problem: Das ist eine sensible Angelegenheit!
Wir wissen aber auch, dass der Brenner ein wirklich neuralgischer Punkt ist, auch was die Freiheiten der EU im Warenverkehr und im Personenverkehr anbelangt. Aber ich sage Ihnen auch Folgendes, und das ist genau derselbe Succus, den wir jetzt im Gesetz haben: Wenn wir die Erwartungshaltungen nicht brechen, indem wir den Schleppern und allen anderen Beteiligten signalisieren, dass wir nicht tatenlos zu-schauen, dann wird in Italien und an den Außengrenzen nichts passieren. Also anders formuliert bedeutet das: Wenn wir nichts tun, dann werden alle anderen alles unterlassen. Daher ist die Notwendigkeit, hier Vorbereitungsarbeiten zu treffen, eine dringende Notwendigkeit, um die anderen entsprechend zu veranlassen, etwas zu tun, und um letzten Endes zu gewährleisten, dass die Maßnahmen auch wirklich greifen. Das ist ein schwieriges Unterfangen, aber ein richtiges!
Jetzt brauchen Sie nur die Fortsetzung der Realität zu sehen: Italien hat schon begonnen, mit Libyen, mit den Herkunftsländern und auch mit den Transitländern entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dort muss man ansetzen! Würden wir aber
nichts tun, würde der Innenminister oder würden andere Verantwortliche zuschauen, wäre das Problem da.
Dasselbe gilt für das Burgenland. Ich weiß, Grenzkontrollen und Grenzmanagement sind unangenehm, aber ich kann Kontrollen gar nicht fordern, wenn ich nicht die entsprechenden technischen und personellen Voraussetzungen dafür habe. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Damit ist, meine Damen und Herren, eigentlich das Aufgabenfeld beschrieben. Ich möchte gar nicht auf die sonstigen Themen im Bereich der inneren Sicherheit zu sprechen kommen, Sie werden sie heute ohnehin alle noch ansprechen. Aber ich glaube, es ist wichtig, eines festzustellen: Eine solidarische Flüchtlingspolitik erledigt sich nicht einfach dadurch, dass wir in Europa die Wende in der Diskussion und teilweise auch bei den Maßnahmen eingeleitet haben, das ist alles nicht selbstredend, vor allem nicht selbstregulierend. Wenn wir wirklich eine europäische solidarische Flüchtlingspolitik haben wollen, dann müssen wir sie monatlich, wöchentlich, de facto täglich gemeinsam erarbeiten. Auf diesem Weg bitte ich darum, den neuen Innenminister kräftig zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Cap, Pendl und Schieder.)
10.54
Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Vizekanzler.
Wir gehen in die Debatte über die Erklärungen ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. – Bitte, Herr Abgeordneter.
10.54
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank, im Hohen Haus und vor den Fernsehgeräten! Es war wieder einmal bezeichnend, dass mitten im Bundespräsidentschaftswahlkampf vonseiten der Regierung eine Regierungsumbildung erfolgt ist, bei welcher offensichtlich der Herr Landeshauptmann von Niederösterreich wieder einmal den Parteichef der ÖVP, in diesem Fall Herrn Vizekanzler Mitterlehner, düpiert hat – anders kann man das nicht bezeichnen; so ist es zumindest auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen worden – und bei welcher er offensichtlich, auch aufgrund von Meinungsumfragen, die er gekannt hat, rechtzeitig Frau Mikl-Leitner nach Niederösterreich abgezogen hat, damit sie als seine mögliche Nachfolgerin nicht beschädigt wird. Anders kann man das gar nicht deuten, und so hat man es auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen.
Natürlich möchte ich nicht anstehen, auch festzuhalten, dass die geschiedene Innenministerin, Frau Mikl-Leitner, durchaus mit der Materie vertraut war und sich auch wirklich bemüht hat, keine Frage. (Abg. Schieder: Sie ist verheiratet – die ausgeschiedene!) – Aus dem Amt geschieden! Bei aller Wertschätzung: Ich hoffe, Sie verstehen Deutsch. (Abg. Schieder: Okay!) Aus dem Amt geschieden und ausgeschieden. Sie werden die deutsche Sprache hoffentlich verstehen, Herr Klubobmann Schieder. (Abg. Schieder: Ja, ja!)
Frau Mikl-Leitner war bemüht, keine Frage, hat in ihrem Amt auch durchaus Erfahrung gehabt; jetzt aber dieses Amt mit einer neuen, unerfahrenen Persönlichkeit – bei aller Wertschätzung, Herr Sobotka, aber Sie müssen sich erst einarbeiten – zu besetzen, ist gerade in Zeiten wie diesen, in dieser schwierigen Situation nicht unbedingt optimal in Anbetracht dessen, was wir im letzten Jahr erleben und erleiden mussten. (Abg. Wöginger: Das ist eine Grabrede jetzt, ja?!) – Ich weiß nicht, für die Regierung wahrscheinlich. Die Grabrede ist schon am Sonntag von Herrn Faymann gehalten worden. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber ich frage mich, wie lange der Herr Parteichef der ÖVP, Vizekanzler Mitterlehner, es sich gefallen lässt, dass er von einem Landeshauptmann so düpiert wird. Wahrscheinlich hat er sich eh schon aufgegeben und versucht nur mehr, die Periode irgendwie abzudienen.
Ich meine, ein neues Gesicht wird diese Krise nicht lösen. Das, was wir endlich brauchen, sind entsprechende konkrete Taten und Handlungen. Damit sind wir bei dem Thema angelangt, das uns seit dem letzten Sommer begleitet hat, wodurch letztlich die öffentliche Ordnung und die Sicherheit unseres Landes gefährdet wurden, wodurch letztlich auch ein Notstand entstanden ist, verursacht durch diese Regierung.
Dass man heute von einem Notstand spricht, ist ja schon beachtlich – aber diese Regierung hat ihn verursacht. Man hat nämlich von letztem Sommer bis in den Februar dieses Jahres eine moderne Völkerwanderung erlebt, bei der man nicht bereit war, die Grenzen zu schützen und zu sichern, wie das in unserem Nachbarland Ungarn Ministerpräsident Orbán richtigerweise getan hat. Er hat sich dafür noch Beschimpfungen von unserem Bundeskanzler Faymann anhören müssen.
Man war in Österreich nicht bereit, die Grenzen zu sichern und zu kontrollieren, man war nicht bereit, Gesetze einzuhalten. Man hat laufend Gesetze gebrochen und – ohne Passkontrollen und Registrierungen vorzunehmen und Fotos zu machen – über eine Million Menschen rechtswidrig nach Österreich hereingelassen und sich dann auch noch als staatliche Schlepperorganisation betätigt, indem man diese Menschen zum Teil in Richtung deutsche Grenze transferiert hat. Das ist unverantwortlich gewesen, und wir sind froh darüber, dass Mazedonien als Nicht-EU-Land dann in der Folge begonnen hat, die Grenzen zu sichern und zu schützen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dieser moderne Völkerwanderungsstrom war in der Masse ausdrücklich nicht beseelt von Menschen, die im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention kommen, denn diese Menschen haben sich überwiegend bereits in Schutz, in einem sicheren Drittstaat befunden und haben auch schon den internationalen Schutz des UNHCR genossen und sind daher auch nicht mehr verfolgt gewesen. Diese Menschen haben sich aus sozialen und wirtschaftlichen Überlegungen – was man niemandem verdenken kann – gesagt: Da werde ich weiter durch sichere Länder reisen, bis ich zu meiner Wunschdestination komme, Österreich, Deutschland oder Schweden, weil dort die Sozialleistungen und die Mindestsicherung einfach für mich so gut sind, dass ich diese Destination unbedingt erreichen will. – Das ist aber nicht im Sinne der Genfer Konvention. (Beifall bei der FPÖ.)
Da wird aber immer mit falschen Begriffen operiert, von Flüchtlingen gesprochen, obwohl das ausdrücklich keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention waren. Aktuell wissen wir, dass die meisten dieser Menschen nicht aus dem Raum Syrien und der Kriegsregion kommen, sondern aus Pakistan, Afghanistan oder aus Nordafrika, und dass gerade dort Hunderttausende darauf warten, aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen Richtung Europa aufzubrechen.
Natürlich ist es auch notwendig, die Verantwortung jener Länder anzusprechen, die in der Vergangenheit versagt haben oder die vielleicht demnächst vor der Situation stehen zu versagen. Das war auf der einen Seite Griechenland, und auf der anderen Seite kann es demnächst Italien sein. Da muss man natürlich schon die Verantwortung Italiens beziehungsweise Roms beim Namen nennen. Es ist ja nicht unsere Verantwortung, wenn die Italiener nicht fähig oder nicht bereit sind, ihre Außengrenzen zu schützen, und dann glauben – so wie die Griechen am Ende –, rechtswidrig nach Europa gekommene Personen Richtung Österreich weiterleiten zu können.
In so einer Ausnahmesituation, wenn Rom und Italien scheitern und die Verantwortung nicht leben, haben wir selbstverständlich eine Verantwortung, auch unsere staat-
lichen Grenzen zu schützen – wiewohl wir nicht froh darüber sind, wenn es gerade um die Brennergrenze geht. (Beifall bei der FPÖ.)
So gesehen ist es wichtig, wie Sie, Herr Kanzler Faymann, gesagt haben, die Ursachen zu bekämpfen. Ja, wir müssen die Ursachen vor Ort bekämpfen, keine Frage. Man hätte auch bei den Flüchtlingslagern darauf schauen müssen, dass diese entsprechend medizinisch und auch mit Nahrungsmitteln versorgt werden. Das war ein Manko der Europäischen Union, ein dramatisches Versagen, das es diesbezüglich gab. Natürlich muss man in den Regionen Afrikas auch in Projekte investieren und darf nicht die Finanzüberweisungsebene beibehalten, bei der dann Gelder in die Beschaffung irgendwelcher Waffen und Panzer verschwinden, sondern in Projekte vor Ort investieren, damit das Leben für die Menschen vor Ort auch in diesen Bereichen eine Zukunftsperspektive bekommt. (Beifall bei der FPÖ.)
Natürlich muss man in diesem Bereich auch die Ursachenbekämpfungen in Angriff nehmen, denn selbstverständlich lässt es keinen kalt, wenn es Menschen in dieser Region schlecht geht und sie keine Zukunfts- und Arbeitsmarktperspektiven haben, aber wir tragen umgekehrt auch Verantwortung gegenüber der eigenen Bevölkerung hier in Österreich. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Diesbezüglich haben wir ja nicht nur die Notstandssituation vom letzten Sommer bis in den Februar dieses Jahres erlebt, sondern wir haben viele Notstandssituationen: Wir haben eine Rekordarbeitslosigkeit in Österreich. Wir haben eine Wirtschaftsflaute in Österreich. Wir haben eine Situation, in der weiter Rekordschulden gemacht werden. Das alles sind ja Notstandsentwicklungen, bei denen wir mit der Entwicklung im letzten Jahr und dem Versagen dieser Regierung und den Gesetzesbrüchen jetzt mit zusätzlichen Milliardenkosten konfrontiert sind, aber die Europäische Union keine Anstalten macht, uns das Geld zurückzuerstatten.
Und wenn der Herr Faymann meint, dass er noch immer der Ansicht ist und darauf hofft, dass es in der Europäischen Union eine Solidargemeinschaft geben wird, die die Lasten gerecht verteilt, dann, muss ich sagen, ist das naiv und dann leiden Sie unter Realitätsverlust, Herr Bundeskanzler, denn Sie können Länder der Europäischen Union ja nicht zwingen, Maßnahmen zu setzen. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben im letzten Jahr eine unverantwortliche sozialromantische Einladungspolitik der Frau Merkel unterstützt und haben uns kritisiert und auch entsprechend als Hetzer beschimpft, weil wir zu Recht Ihre Vorgangsweise kritisiert haben. Erst dann, am Ende, als der Schaden schon angerichtet war, haben Sie versucht, die Kurve zu kratzen.
Eines muss ich schon sagen: Frau Mikl-Leitner ist in vielen Bereichen auch von der Sozialdemokratischen Partei, vom Koalitionspartner, konterkariert worden. Ich kann mich erinnern, als Frau Mikl-Leitner gesagt hat: Da gehören die Grenzen gesichert, da gehört notfalls auch ein Grenzzaun aufgestellt!, ist dann auf einmal gesagt worden: Nein, Grenzzaun kann man nicht sagen, das muss ein Türl mit Seitenteilen sein.
Ein Konterkarieren haben wir auch bei den sogenannten Obergrenzen erlebt, die überhaupt keiner braucht, die widersinnig sind. Man müsste sich ja nur an die aufrechten Gesetze halten. Da braucht es keine Obergrenzen! Darf jemand legitim einreisen oder nicht? – Da brauche ich keine Obergrenzen! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich rufe auch noch die Obergrenzen-Pseudodebatte in Erinnerung mit 83 Anträgen pro Tag, die dann damals auch wieder vom neuen Verteidigungsminister konterkariert worden sind, der gesagt hat: Na ja, das gilt nicht pro Tag für Österreich, sondern pro Grenzübergang, und wenn man nach Österreich hereinkommt und den Antrag im Land stellt, dann zählt das gar nicht dazu, und die 200, 300 Personen, die täglich von Deutschland zurückgeschickt werden, na, die zählen wir auch nicht dazu! – Wenn das
täglich so weitergeht, sind das eh „nur“ 90 000 Menschen im Jahr 2016. Das ist einfach unredlich.
Ich sage, genau das stört viele Menschen, weil sie daran erkennen, dass gegen diese Fehlentwicklung nicht glaubhaft und ernsthaft etwas unternommen wird. Das sind Placebo-Debatten, bei denen wir befürchten müssen, dass dann, wenn Italien die nächste Welle aus Nordafrika erlebt – und scheitern wird –, an unserer Grenze nicht die notwendigen und konsequent und entschlossen durchgeführten Vorbereitungsmaßnahmen gesetzt worden sind.
Ich hoffe nicht, dass wir in die Situation kommen werden, das dann in der Realität zu erleben. Das wünsche ich mir nicht. Ich hoffe, dass Sie, Herr Innenminister – ich sage, das haben Sie sich als neuer Innenminister auch verdient –, die nächsten 100 Tage auch wirklich einmal alles unternehmen, damit Sie selbst im Falle einer solchen Situation dann auch alles entsprechend vorbereitet haben, um unser Heimatland vor negativen Entwicklungen zu bewahren. Das haben Sie sich verdient, aber in Wirklichkeit gibt es keine Schonfrist für die Regierung. Die Regierung ist seit Jahren im Amt und hat über ein Dreivierteljahr lang kläglich versagt. Das hat natürlich bis heute einen Schaden verursacht, der nun vorhanden und evident ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Natürlich muss man da auch differenzieren: Da gibt es Schutzsuchende, die selbstverständlich ein Recht auf eine Prüfung ihres Asylantrags und dann auch selbstverständlich Recht auf Schutz auf Zeit haben – das ist auch im Sinne der Menschenrechtskonvention –, aber wenn diese Schutznotwendigkeit wegfällt, dann hat man letztlich auch zu unterstützen, dass diese Menschen wieder in ihr Heimatland gehen, um den Wiederaufbau im Land zu sichern. Sie werden ja dort benötigt, so wie das unsere Großeltern in Österreich gemacht haben, die zum Glück das Land nicht verlassen haben, sondern nach dem Krieg wieder angepackt und das Land aufgebaut haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Davon muss man auch wirklich jene Menschen unterscheiden, die aus wirtschaftlichen und sozialpolitischen Gründen zuwandern wollen, und das ist im letzten Jahr großteils der Fall gewesen. So gesehen ist es notwendig, endlich ehrlich damit umzugehen.
Wir müssen dafür sorgen, dass auch vonseiten dieser Regierung – hoffentlich ernsthaft – letztlich eine Umkehr und ein inhaltliches Umdenken gelebt werden. Wenn die Regierung so weitermacht wie bisher, dann werden wir eher eine Zuspitzung der unterschiedlichsten Problemlagen erleben, und das ist genau das, was die Bevölkerung mit Sicherheit nicht wünscht.
Ich würde mir wünschen, dass wir eine Regierung haben, die endlich eine gute Arbeit für das Land macht, aber mir fehlt bis dato leider absolut der Glaube, und das ist leider Gottes aus der Erfahrung heraus begründet und nicht, weil ich als Oppositionsobmann automatisch gegen alles bin, was diese Regierung macht. Nein, denn dort, wo vernünftige Sachen gemacht werden, werden Sie auch unsere Unterstützung erfahren, aber dort, wo Sie unverantwortlich handeln, werden Sie unsere heftige Kritik und auch Gegenwehr erleben, und in dem Fall ist das so. (Vizekanzler Mitterlehner: Und was vernünftig ist, Herr Strache, das bestimmen …!) – Na ja, das entscheiden schon die Wähler! Hoffentlich haben Sie die Botschaft vom Sonntag verstanden – aber ich sehe, Sie haben sie wieder nicht verstanden. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie gehen wieder zur Normalität über: Alles bestens! Die Wähler sind zu dumm, die haben nur unsere gute Arbeit nicht verstanden. – Nein, Herr Mitterlehner, halten Sie die Wähler nicht für dumm! Ich glaube, Sie sollten eher selbstreflexiv über sich selbst nachdenken und etwas ändern und nicht immer den Wählern die Schuld geben, dass sie Ihre angeblich so gute Politik nicht verstehen. (Vizekanzler Mitterlehner: Den Wähler habe ich eh nicht …!) Damit liegen Sie wirklich völlig falsch. Das ist genau das,
was zu befürchten war und zu befürchten ist, nämlich dass Sie jetzt weitermachen, sich wieder zusammenketten und weiterwurschteln und bis Ende 2018 das Land dann noch weiter in den Graben gefahren wurde.
Ich sage: Die Leute haben kein Verständnis mehr und auch keine Geduld mehr dafür, und ich kann nur hoffen, dass Sie wirklich einmal selbstreflexiv bereit sind, Ihre eigenen Fehler einzugestehen und abzuändern. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wöginger: Österreich-Verunglimpfer!)
11.07
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Klubobmann Mag. Schieder zu Wort. – Bitte.
11.07
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Werte Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Politische Veränderungen kommen zu den unterschiedlichsten Zeiten. Manchmal kann man es sich mehr, manchmal weniger aussuchen, es ist aber auch insofern egal, als ich Wolfgang Sobotka jedenfalls hier in der Bundespolitik, im Hohen Haus und in der Bundesregierung willkommen heißen möchte.
Ich kenne Wolfgang Sobotka und kenne, wenn ich das so offen sagen darf, beide Seiten des Wolfgang Sobotka: sowohl die als Landeshauptmann-Stellvertreter und Landesrat für Finanzen aus der Zeit, als ich selbst noch Finanzstaatssekretär war – sehr kämpferisch, sehr laut, sehr intensiv –, ich kenne aber auch den anderen Wolfgang Sobotka: feinsinnig, an Kultur nicht nur interessiert weil Dirigent, Musiker, nachdenklich, Philosophen lesender Gärtner, Koch. (Abg. Pilz: Groß im …! – Abg. Rädler – in Richtung des Abg. Pilz –: Herr Pilz!)
Und ich kenne von beiden Seiten – und das ist das Entscheidende, das in der Politik von Bedeutung ist –, dass das Sachargument zählt, dass das Sachargument im Zentrum des politischen Diskurses ist, auch wenn dieser hart geführt wird, und vor allem, dass, wenn man den Diskurs zu Ende geführt hat, auch diese Handschlagqualität gegeben ist und man sagt: Das, was ausgestritten ist, pickt und zählt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Das Thema Sicherheit ist für uns ein breites Thema. Soziale Sicherheit, innere Sicherheit und äußere Sicherheit hängen ganz eng zusammen und bedingen einander in den unterschiedlichsten Formen. Gerade in Zeiten wie diesen sehen wir auch, wie sehr das alles zusammenhängt. Ohne soziale Sicherheit in einem Land ist innere Sicherheit mit noch so vielen Polizisten nicht organisierbar. Gleichzeitig ist uns auch klar: Selbst das höchste Niveau an sozialer Sicherheit wird uns trotzdem nicht vor Kriminalität und derartigen Auswüchsen schützen. Und wir wissen auch: Egal, wie viel wir in Österreich weiterbringen, es gibt auch die internationale Situation, die uns natürlich immer wieder vor Herausforderungen stellt und mit der alles sehr eng zusammenhängt.
Etwas später am heutigen Tag, wenn wir die erste Lesung betreffend den Bundesfinanzrahmen haben, ist dabei auch eine Aufstockung der Personenzahl für die innere Sicherheit, für Polizistinnen und Polizisten, vorgesehen. Das halte ich für gut, richtig, wichtig und notwendig. Ich habe diesbezüglich aber einen Wunsch, nämlich dass die zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten gerade in den Ballungszentren Österreichs, den Städten, die besonders darunter leiden, dass diese natürlich – wie immer – nicht nur Ballungszentren des Lebens, des kulturellen Lebens, der Freiheit und all dieser Dinge sind, sondern natürlich oft auch Ballungszentren der kriminellen Energie oder der Fokus von Kriminellen sind, schwerpunktmäßig eingesetzt und zur Verfügung gestellt werden.
Ich möchte auch auf die Herausforderung Asyl eingehen: Österreich hat in diesem Zusammenhang in der Geschichte, im letzten Jahr viel geleistet. Österreich leistet noch immer sehr viel, was die Unterbringung, die Integration, aber auch die Aufnahme von Neuankömmlingen betrifft, und Österreich muss und wird auch in der Zukunft seinen Beitrag leisten und seine Leistung in diesem Zusammenhang erbringen.
Um das alles zu gewährleisten, sind mehrere Dinge notwendig. Das eine ist, dass das Innenministerium besonders gefordert ist beim Personal, bei der Belastung durch die Arbeit – wobei diese Fragen oft gemeinsam mit den Ländern gelöst werden müssen –, bei den finanziellen Mitteln für Integration, Unterbringung und all diese Fragen und natürlich auch im Zusammenspiel mit den NGOs, so wie das Österreich auch in der Vergangenheit sehr oft gezeigt hat. Die andere Dimension in diesem Zusammenhang sind natürlich die legistischen, die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Asylgesetznovelle, die wir heute auch noch länger diskutieren werden, ist bereits im Vorfeld sehr heftig und intensiv diskutiert worden, und das halte ich in einer Demokratie gerade bei solchen Fragen, bei denen es um sehr viel geht, nämlich um die Fragen des Zusammenlebens, der Sicherheit, der Menschenrechte und all dieser Themen, für wichtig. Es ist wichtig, dass man nicht leichtfertig einfach irgendetwas beschließt, sondern dass man intensiv diskutiert und sich entscheidet, welchen Weg man gehen will.
Wir haben auf diesem Weg zwei Stränge: ein Gesetz, das die Vorsorge trifft für die Situationen, in denen außerordentliche Belastungen auf Österreich zukommen und Österreich das Gefühl hat, dass es diese Belastungen allein nicht mehr stemmen kann, weil nämlich vielleicht – hoffentlich schon, aber vermutlich eben nicht zwingend (Abg. Darmann: Das versteht keiner!) – die europäischen Regelungen nicht so greifen, dass es eine faire Aufteilung in Europa gibt, sondern Österreich da gewissermaßen ganz auf sich allein oder gemeinsam mit einigen Staaten auf sich allein gestellt ist. Das andere ist nach der gesetzlichen Vorsorge die Frage, wann diese Situation eintritt, und für diese Situation ist Vorsorge getroffen, dass dann unter bestimmten Prämissen auch eine Verordnung erlassen werden kann beziehungsweise erlassen werden muss.
Gerade die intensive Diskussion der letzten Wochen hat dazu geführt, dass wir heute hier auch zwei wesentliche Abänderungs- beziehungsweise Entschließungsanträge einbringen, die eine Weiterentwicklung und Verbesserung dieses Weges mit sich bringen, nämlich dass der Schutz des Kindeswohls, wie es in vielen Stellungnahmen formuliert worden ist, jetzt auch im Gesetz so verankert wird, dass darauf Rücksicht genommen wird, weil für uns Kinder und Jugendliche – oft allein reisende Kinder und Jugendliche – in dieser Gruppe besonders schwach sind und wir sie nicht ausschließen wollen.
Zweitens ist eine etwaige Verordnung befristet, sie muss begründet werden, und es gibt auch eine Begutachtung, womit klargestellt ist: Es gibt kein Drüberfahren in dieser Republik, es gibt den Diskurs und die Möglichkeit, dass NGOs, Länder, alle Betroffenen, die in diesem Zusammenhang etwas zu sagen haben und einen Beitrag leisten können, diesen dann auch geben können. Das ist gut, das ist demokratische Kultur, aber es ist auf der anderen Seite auch notwendig, hier diese legistische Möglichkeit zu schaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen uns aber auch über eines im Klaren sein: Wovon wir hier reden, sind internationale Konflikte. Das sind Konflikte von nicht nur internationalem Format, sondern solche, die in der Welt passieren, und für uns ist klar: Wenn man eine wirkliche Lösung will, muss man diese Konflikte vor Ort entschärfen oder auch lösen.
Das, was wir in Syrien erleben – wir werden das morgen noch mit dem UNO-Generalsekretär hier diskutieren können –, ist leider keine Entschärfung und keine Lösung. Hier ist die Außenpolitik, die Weltpolitik, es sind die Vereinten Nationen, es ist aber auch die österreichische Außenpolitik gefordert, und diesbezüglich möchte ich schon eine kleine Bitte hier vom Rednerpult hinzufügen: Da können wir in der Außenpolitik durchaus noch einen Zahn zulegen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Herr Innenminister, alles Gute für die zukünftigen Aufgaben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.15
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. – Bitte. (Abg. Rädler – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Glawischnig-Piesczek –: Grenzen auf!)
11.15
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben heute ein neues Regierungsmitglied vorgestellt bekommen. Ich habe auch über eine historische Lücke meinerseits Auskunft erhalten: Ich weiß jetzt, dass sich Philippi auf der österreichischen Regierungsbank zwischen Herrn Brandstetter und Herrn Mahrer befindet. (Abg. Rädler: Lustig, lustig!)
Sie haben heute ein neues Regierungsmitglied vorgestellt. Es ist aber trotzdem lohnend – gerade an Kollegen Rädler aus Niederösterreich gerichtet –, denn wir haben uns in Österreich schon so an gewisse Dinge gewöhnt, noch einmal über den Bestel-lungsvorgang zu sprechen, weil es in Österreich offensichtlich traditionellerweise keine Rolle spielt, welche politischen Zielsetzungen, welche Kompetenz, welche Erfahrung, welches politische Wollen ein Ministeranwärter hat, sondern ausschließlich Parteienproporz – insbesondere niederösterreichischer Parteienproporz – darüber bestimmt, wer neuer Innenminister wird. Das ist schon etwas, was wir so nicht wollen, das braucht man sich auch nicht schönzureden. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)
Der niederösterreichische Landeshauptmann braucht ein Wartehäuschen für seine Nachfolge, und offensichtlich gibt es dann so etwas wie eine Erbpacht auf das Innenministerium. (Abg. Rädler: Märchentante! Gutenachtgeschichten!)
Ich finde das bedauerlich, weil es in Österreich um sehr viele offene Punkte geht. Es geht um sehr viele Projekte, die im Moment stillstehen, allen voran auch die Bildungsreform, und wir sollten auch bei solchen Bestellvorgängen anders agieren. Das sagt jetzt nichts über Ihre Qualität oder Nichtqualität aus, aber bei solchen Bestellungen ausschließlich Parteienproporz und Parteienkalkül mitanschauen zu müssen, schmerzt und ist auch der österreichischen Bevölkerung nicht angemessen angesichts der ernsten Probleme, vor denen wir hier stehen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: … Vassilakou …!)
Ich finde es auch bedauerlich, Herr Kollege Rädler – ich weiß nicht, ob Sie das auch so empfinden –, dass der Frauenanteil in der Bundesregierung weiter gesunken ist. Ich bin der Meinung, dass es immer noch Behutsamkeit braucht, hier darauf zu schauen, dass eine große Bevölkerungsgruppe nach wie vor eine entsprechende Repräsentation auch auf der Regierungsbank der Republik Österreich finden kann. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Dann fragen Sie bei Herrn Pilz …! – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)
Ich hätte mir erhofft, dass es heute eine ausführlichere Diskussion auch über die Projekte, die Vorhaben der österreichischen Bundesregierung für die nächsten Monate
geht. Es war doch ein einschneidender Sonntag, den wir miterlebt haben. Es gab einige Ankündigungen vonseiten des Bundeskanzlers, von „Neustart“ war die Rede. Heute kommt auch der Bundesfinanzrahmen ins Haus, und unser Befund – beziehungsweise mein Befund – ist schon, dass bei ganz wesentlichen Fragen nach wie vor Stillstand herrscht und viele Projekte einfach nicht in Angriff genommen werden.
Jetzt haben wir beim neuen Finanzrahmen eine sehr, sehr große Lücke ausgewiesen, nach wie vor, nämlich eine strukturelle Lücke im Bildungsbudget von fast einer halben Milliarde Euro, die auch durch dieses neu vorgelegte Werk nicht ausgemerzt wird, und wir warten seit dem 17. November des letzten Jahres auf die Bildungsreform – mittlerweile sehnsüchtig. Bis jetzt hat noch kein einziges Blatt Papier das Parlament erreicht, nachdem bereits Monate und Jahre an diesem Thema herumgedoktert wird und die Kinder und Jugendlichen in Österreich auf den Schulbänken nach wie vor auf Verbesserungen warten.
Das ist bedauerlich, und das ist sicher etwas, worüber wir noch ausführlich reden sollten, und nicht nur – so wichtig das auch ist – über den Umgang mit der Flüchtlingsfrage und mit der Flüchtlingskrise. Auch die anderen Themen dürfen nicht ständig in den Hintergrund rücken und einfach sozusagen abgemeldet werden. Das wollen wir nicht, sondern wir wollen Tempo in der Bildungsreform. Bitte legen Sie uns endlich die entsprechenden Vorarbeiten vor, Herr Bundeskanzler! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz. – Abg. Rädler: Wir reden aber über den Innenminister und nicht über die Bildungsministerin! – Abg. Kogler: Ihr redet ja dauernd vom Neustart!)
Jetzt möchte ich kurz auf diesen Zwischenruf eingehen – er belegt auch wieder einmal, in welchem Zustand sich diese Bundesregierung befindet. Der Zwischenruf kam von Kollegen Rädler aus Niederösterreich, der sagt, da ist die Bildungsministerin zuständig. Die ist heute nicht da. Ich sage Ihnen nur eines: Also wenn Sie irgendwie mit dem Proporz in der Bundesregierung weitermachen – da ist die rote Reichshälfte, da ist die schwarze Reichshälfte – und nicht fähig sind, Projekte gemeinsam in Angriff zu nehmen, dann wird das einfach nichts werden. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist genau das, was den Menschen in Österreich so unendlich auf die Nerven geht: nur gegeneinander, überhaupt keine Fähigkeit, zu gemeinsamen Lösungen zu finden, und das vor allem auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen in Österreich. Das finde ich sehr schade. (Beifall bei den Grünen.)
Ein weiterer Bereich, der uns sehr am Herzen liegt: Wir haben alle die Ergebnisse des Klimagipfels in Paris mitgefeiert, und wir waren alle unendlich froh, dass es so etwas wie einen weltweiten Klimavertrag gibt. Das werden wir morgen vielleicht auch mit dem UN-Generalsekretär diskutieren, es war auch ein enormer Erfolg für die Vereinten Nationen. Nur: In Österreich ist seit Dezember, seit dem Abschluss des Abkommens, kein einziger Beistrich passiert, während andere Länder ganz schwerwiegende Entscheidungen treffen, zum Beispiel Norwegen: Dort wurde beschlossen, den gesamten Staatsfonds aus den fossilen Energien herauszuziehen, das heißt, dort werden wirklich Strukturentscheidungen getroffen. Bei uns hingegen wird auch mit diesem neuen Finanzrahmen in diesem so wichtigen und relevanten Zukunftsbereich, im Umweltbereich weiter gekürzt.
Das finde ich nicht nur bedauerlich, sondern auch verantwortungslos, denn es geht um Tausende Arbeitsplätze in Österreich. Wir alle waren bei der Zielpunkt-Pleite – unter Anführungszeichen – „höchst besorgt“ um die vielen Frauen, die in diesem Bereich keinen Arbeitsplatz mehr haben. – Da geht es auch um Arbeitsplätze. Und es sind vielleicht auch Menschen vor den Fernsehgeräten, die keinen Arbeitsplatz haben und die jetzt mitansehen müssen, wie weiter wirklich strukturell Arbeitsplätze vernichtet werden. (Abg. Lopatka: Na geh! Also bitte!) – Ja, das ist auch in Ihren eigenen
Budgetunterlagen nachzulesen gewesen: Die Einsparungen im Bereich Klima- und Energiefonds haben unterm Strich 7 000 Arbeitsplätze, kumuliert auf den Finanzrahmen gerechnet, vernichtet. Das sind Budgetunterlagen, das haben nicht wir unterstellt, das ist nachzulesen.
Ich würde mir wünschen, dass Sie das Thema endlich ernst nehmen, dass das in irgendeiner Form Ausdruck findet, auch im Finanzrahmen und im Budget. Bei der Rückfahrt, Herr Bundeskanzler, hat es von Ihnen eine große Ankündigung gegeben, nämlich das im Bereich der erneuerbaren Energien, in der Stromerzeugung – und wer gegen Atomkraft ist, muss für Ökostrom sein – bis 2030 zu 100 Prozent zu schaffen; nur, es gibt bis zum heutigen Tag keinen einzigen Beistrich in diesem Bereich. Das ist auch einmal ein Diskussionspunkt, der im Rahmen so einer Regierungsumbildung erwähnenswert wäre. (Beifall bei den Grünen.)
Ich kann Ihnen jetzt leider … (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehner.) – Ach so, Sie reden dazwischen, okay. Der Stillstand, den wir auf der Regierungsbank leider beobachten, setzt sich auch im Parlament fort. Es ist sehr bedauerlich, dass es nicht einmal möglich ist, einen Fahrplan, ein Prozedere für die Bestellung des Rechnungshofpräsidenten zustande zu bringen, da Sie sich gegenseitig blockieren (Abg. Kogler: Ein Wahnsinn, ja!) und sich im Parteienproporz nicht einig sind. Das ist wirklich schade! (Abg. Kogler: Das ist doch wirklich eine Sauerei!) Überlassen Sie dem Haus einfach mehr Freiheiten, geben Sie uns auch mehr inhaltliche Möglichkeiten, Probleme in Angriff zu nehmen! Lassen Sie zum Beispiel die Bildungsreform auch einmal hier im Parlament zur Verhandlung zu! Das wäre einmal ein konstruktiver Beitrag.
Aber dieses gegenseitige Hickhack, dieser Streit, dieser Proporz, dieser Stillstand setzt sich auch im Parlament fort. Ich meine, der Termin der Bestellung des Rechnungs-hofpräsidenten ist seit zwölf Jahren bekannt und nicht schlagartig vom Himmel gefallen. (Abg. Lopatka: Was hat das mit der Regierungsumbildung zu tun?) – Ich rede vom Stillstand, Herr Kollege Lopatka! Ich würde mir wünschen, dass Sie … (Abg. Lopatka: Was hat die Regierungsumbildung mit dem Rechnungshof zu tun?) – Sie können ja noch reden! Es ist nicht möglich, das wichtigste Organ … (Abg. Lopatka: Der Rechnungshof ist unsere Sache, das hat mit der Regierungsumbildung nichts zu tun!) – Ja, und der Stillstand der Regierung führt dazu, dass Sie nicht einmal fähig sind, sich jetzt, drei Wochen vor dem Termin, über ein Prozedere zu verständigen. Das ist schon eine Leistung! (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Die Frage ist nur, ob die Situation jetzt ernst oder hoffnungslos ist. Ich hätte mir gewünscht, dass der heutige Tag auch eine Debatte darüber gebracht hätte, welche Projekte jetzt noch mit viel Energie in Angriff genommen werden, allen voran die Bildungsreform, aber ich bin leider eines Schlechteren belehrt worden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.23
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Lopatka. (Abg. Kogler: Die Aussage hat im Übrigen gelautet: Der Stillstand setzt sich im Parlament fort! – Sie haben nicht zugehört!)
11.23
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zur Regierungsumbildung komme, einige Sätze zu Aussagen von Vorrednern: Der Klubobmann der Freiheitlichen Partei hat gemeint, wenn gute Initiativen der Bundesregierung vorgelegt werden, dann werden diese unterstützt. Heute Nachmittag hätten Sie diese Möglichkeit beim Sicherheitspaket. (Beifall bei der ÖVP.)
Verschärfung des Familiennachzugs, Asyl auf Zeit: Das waren immer Punkte, die auch Sie vertreten haben. (Abg. Strache: Das ist ja schon aufrechtes Gesetz!) – Herr Klubobmann, Sie sind groß und stark beim Reden, klein und schwach beim Umsetzen! Das ist das, was ich schade finde! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Groß und stark am Wirtshaustisch oder hier beim Reden, aber klein und schwach beim Umsetzen – das ist das Dilemma. (Abg. Darmann: Das aus Ihrem Munde! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Das Zweite, was ich Ihnen von den Grünen sagen möchte: Es war ganz interessant, wir haben heute eine Regierungsumbildung, die das Innenressort betrifft. (Abg. Kogler: Der Stillstand setzt sich fort!) Das haben Sie anscheinend nicht bemerkt. Sie sprachen zu parlamentarischen Aufgaben, wie der Wahl des Rechnungshofpräsidenten. Das hat nichts mit der Bundesregierung zu tun! Das ist unsere Sache, wer Präsident des Rechnungshofes wird. Das werden wir hier in geheimer Abstimmung entscheiden. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Das hat nichts mit der heutigen Erklärung der Bundesregierung zu tun. Ich frage mich wirklich, was Ihre Vorbereitung hier war – nämlich gar keine!
Aber ich sage Ihnen, warum: Wenn es um Sicherheit und Ordnung geht, stehen die Grünen prinzipiell auf der falschen Seite (Beifall bei der ÖVP), nämlich bei denen, die daran kein Interesse haben. Wenn Europa es nicht schafft, die Außengrenzen entsprechend zu sichern (Abg. Kogler: Sie haben ja alles getan, dass alles scheitert!), und wir dann an unseren Grenzen etwas machen müssen, dann stehen Sie auf der falschen Seite!
Bengalen flogen durch die Luft, Polizisten wurden attackiert, „insgesamt wurden drei Polizisten verletzt und 15 Beamte durch Pfefferspray beeinträchtigt“, und mittendrin: grüne Spitzenpolitiker – in diesem Fall Ihre Stellvertreterin Felipe. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf bei den Grünen.) Ich könnte Ihnen von Idomeni berichten, aber Abgeordnete Alev Korun kann das besser, sie war mittendrin. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das ist eine Lüge!) Sie stehen hier prinzipiell auf der falschen Seite, sage ich Ihnen, das ist Ihr Problem! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Diese Scheinheiligkeit kann sich nur der Lopatka da herinnen erlauben! – Abg. Glawischnig-Piesczek: Das ist eine glatte Lüge! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Das ist keine „glatte Lüge“, lesen Sie in der APA nach, und lesen Sie auch nach, was der Ermittler Gerhard Niederwieser gesagt hat, was am Brenner passiert ist! Am 5. April war das nachzulesen. Sie konnten in den österreichischen Tageszeitungen auch nachlesen, was am Brenner und in Idomeni vorgefallen ist. (Zwischenruf des Abg. Walser.)
Uns geht es darum, alles zu tun, damit Österreich ein sicheres Land bleibt, und Wolfgang Sobotka wird dafür ein Garant sein. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Mit Wolfgang Sobotka bekommt die österreichische Bundesregierung einen starken Innenminister – das ist schon von Kollegen Schieder angesprochen worden –, der Durchsetzungskraft hat, das wird er brauchen, gerade auf europäischer Ebene, denn das Gute ist, dass er große politische Erfahrung mitbringt und diesen Kurs, den Hanni Mikl-Leitner eingeschlagen hat, nahtlos fortsetzen wird. Und bevor er eine erste Erklärung im Hohen Haus abgibt, war er schon vor Ort unterwegs, nämlich in Tirol und im Burgenland. Er ist einer, der signalisiert, dass er sofort die Arbeit aufnehmen kann, und er hat sie bereits aufgenommen, auch im Innenausschuss.
Das ist wichtig, auch was das Innenverhältnis in Österreich betrifft. Sie haben schon die Bundesländer angesprochen. Es ist ein Vorteil, dass Wolfgang Sobotka alle Landeshauptleute gut kennt und dass ihm die Landeshauptleute vertrauen. (Abg.
Kogler: Deshalb hat die niederösterreichische Hypo der Haider-Hypo 225 Millionen nachgeschoben!) Diese haben ihn schon mehrfach beauftragt, die Länder zu vertreten; und genauso stark wird er jetzt den Bund bei den Ländern vertreten. (Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.) – Es ist gut, diese Achse zwischen Bundesregierung und den Landeshauptleuten zu haben, wenn es um Sicherheitsfragen geht. Das ist ein Vorteil und kein Nachteil, Kollegin Glawischnig! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf bei den Grünen.)
Wir stehen tatsächlich vor großen Herausforderungen, vor sehr großen Herausforderungen! Einerseits ist die islamistische Bedrohung zu sehen, die konsequentes Handeln verlangt – das haben wir mit dem Staatsschutzgesetz gemacht –, andererseits gibt es natürlich die riesengroße Herausforderung betreffend die Flüchtlingsströme. Wolfgang Sobotka bringt diese Eigenschaften mit, die ein Innenminister braucht. Man darf hier nicht immer hinten nachhinken. Wir waren in einer Situation, in der wir nicht vorausschauend agieren konnten, weil die europäische Lösung leider nicht umgesetzt werden konnte.
Wolfgang Sobotka ist einer, der vorausschauend denkt, der Sachkompetenz mitbringt und sehr, sehr hohes Engagement. Das wird hier notwendig sein, um auf europäischer Ebene – und das ist nach wie vor unser Ziel – endlich zu Lösungen zu kommen.
Ich darf Hanni Mikl-Leitner danken – und es war ja interessant, dass sie heute auch von freiheitlicher Seite her durchaus positiv für ihre Arbeit beurteilt worden ist. Ich habe genau hingehört. Diesen Dank verdient sich Hanni Mikl-Leitner von uns allen. Sie hat Immenses geleistet und versucht, auf europäischer Ebene zu Lösungen zu kommen, die die richtigen gewesen wären, die aber leider bisher nicht möglich waren. Sie hat immer schon von den Hotspots in den Krisengebieten gesprochen, sie hat schon immer davon gesprochen, an der Peripherie etwas zu machen, gemeinsam mit dem UNHCR vor Ort aktiv zu werden und nicht die Menschen einfach per Zufall nach Europa hereinzulassen. (Abg. Strache: Da ist sie aber vom Regierungspartner im Stich gelassen worden!)
Die Europäische Union ist nach wie vor gefordert, auch unter der Führung der deutschen Bundeskanzlerin, hier zu Ergebnissen zu kommen. Und es war ja ganz interessant, was auch von Deutschland in der letzten Zeit betreffend die Sicherung der Brenner-Grenze oder auch betreffend die Sicherung der EU-Außengrenzen zu hören war.
Da haben wir uns mit dem Konzept, das Hanni Mikl-Leitner vorgegeben hat, als österreichische Bundesregierung ganz sicherlich richtig positioniert. Und mit der Beschlussfassung heute Nachmittag haben wir auch die Balance gewahrt, einerseits die Sicherheit betreffend alles zu tun, und auf der anderen Seite den rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Das Entscheidende diesbezüglich ist eine gute legistische Grundlage, aber auf der anderen Seite auch die finanzielle Ausstattung. Der neue Innenminister wird – der Bundesfinanzrahmen beschäftigt uns ja auch – eine Sicherheitsmilliarde zusätzlich haben. Es wird bis 2020 – es ist notwendig, und daher ist es auch richtig – diese zusätzlichen Mittel für EDV und Kommunikationstechnologie, aber auch für 2 000 Neuaufnahmen bei der Polizei geben. Geld wird in die Hand genommen, gesetzliche Bestimmungen werden entsprechend verschärft. Das ist der richtige Weg, den wir brauchen, um die öffentliche Ordnung in Österreich, die innere Sicherheit, die den Menschen so wichtig ist, entsprechend sicherzustellen.
Ich bin mir ganz sicher, und ich bin davon überzeugt, dass Wolfgang Sobotka diesen großen Herausforderungen, die heute schon bestehen und die auch in den nächsten Jahren auf uns zukommen, gerecht werden wird. Da bin ich mir ganz sicher! Das Amt
des Innenministers gehört zu den schwierigsten, und der Innenminister hat innerhalb der Regierungsriege eine ganz entscheidende Aufgabe zu erfüllen. Wolfgang Sobotka kommt nicht unvorbereitet in diese Aufgabe. Er bringt große politische Erfahrung mit und, wie schon gesagt, auch die Durchsetzungskraft, um die Sicherheit in Österreich auch in den nächsten Jahren entsprechend zu gewährleisten.
Daher: Wolfgang Sobotka, wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit dir. Ich hoffe, dass diese Zusammenarbeit auch eine sehr breite im Haus sein wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jarolim.)
11.32
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Klubobfrau Glawischnig, Sie haben sich vorher sichtbar nicht einverstanden erklärt mit einer Aussage des Herrn Klubobmanns Lopatka, sich indirekt an mich wendend. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Außerhalb des Parlaments ist das klagbar!) Für die Korrektur von Behauptungen, die vom Rednerpult aus gemacht werden, gibt es das Instrument der tatsächlichen Berichtigung. Das heißt, wenn Sie etwas berichtigen wollen, dann würde ich Sie bitten, dieses Instrument anzuwenden.
*****
Für Ihren Zwischenruf, Frau Klubobfrau Glawischnig-Piesczek, den Vorwurf der „Lüge“ an Herrn Abgeordneten Lopatka, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf,
ebenso Herrn Abgeordnetem Kogler für den Zwischenruf „Scheinheiligkeit“. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Das Ganze zeigt nur die Absurdität dieser Ordnungsrufpraxis!)
*****
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte. (Abg. Strolz begibt sich zum Rednerpult und stellt dort eine kleine Tischflagge der Europäischen Union auf.)
11.33
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger, zahlreich auf der Galerie, zu Hause vor den Bildschirmen! Wir haben heute ein neues Regierungsmitglied zur Angelobung, zum Erstantritt hier im Parlament. Ich glaube, es ist eine Frage der Höflichkeit, Ihnen alles Gute für Ihre Arbeit zu wünschen, Herr Sobotka.
Sie sind Minister, das ist ein Diener des Volkes. Auch wenn dieses Amtsverständnis möglicherweise in der Region, der Sie entstammen, nicht weit verbreitet ist (Abg. Rädler: Na hallo! Wir sind nicht beim Haselsteiner!), Dienerschaft, sondern Herrschaft, wünsche ich doch, dass Sie das mit all Ihren Ihnen zur Verfügung stehenden Kräften gut ausfüllen können.
Es geht um die Frage des Innenministers, die Frage der Sicherheit ist eine wichtige. Ich habe die europäische Flagge mitgebracht, Herr Minister, da gerade auch die ehemalige Europapartei ÖVP die Europaflagge schon längst abgehängt hat. Diese findet sich nicht mehr in Ihren Köpfen, nicht in Ihren Herzen, nicht in Ihrer Politik. Und wir werden Sie, Herr Innenminister, auch ein Stück weit vor allem daran messen, ob Sie sich in dieser Frage für europäische Lösungen einsetzen. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)
Für uns steht außer Streit: Wir können nicht so weitermachen wie im letzten Jahr. Das war völliges Chaos, die Menschen konnten sich auf den Staat nicht verlassen. Natürlich brauchen wir geordnete Registrierung, natürlich brauchen wir auch Notlösungen, wenn es welche braucht, aber davor sind Sie in der Pflicht, für europäische Lösungen zu sorgen! (Beifall bei den NEOS.)
Und das haben Sie zu keinem Zeitpunkt getan! (Abg. Wöginger: Das ist ja nicht wahr! Das stimmt nicht!) Als Italien Probleme mit den Flüchtlingen hatte, haben Sie sich weggedreht. Es waren die österreichischen Innenminister, die sich über Jahre weggedreht und gesagt haben: Das geht uns alles nichts an! Als Griechenland Probleme hatte, haben Sie sich weggedreht, haben gesagt: Das geht uns nichts an! – Aber es geht uns etwas an! Verstanden haben Sie es erst, als diese Krise mit 71 Toten per Klein-Lkw nach Österreich kam; und das ist das Tragische! Was war dann Ihr Reflex? – Sie haben die europäische Flagge abgehängt und haben begonnen, nationale Lösungen zu stricken; und das ist erbärmlich! Das ist erbärmlich! (Beifall bei den NEOS. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wöginger.)
Ich bin sehr für manche Notmaßnahmen zu haben. Natürlich, wenn es kurzfristig etwas braucht, machen wir es, nur, Sie sind in der Pflicht, europäische Initiativen voran-zutreiben. Das Bild, das Sie, die ÖVP, im Kopf haben, ähnelt sehr dem der FPÖ. Sie wollen 28 Schrebergärten mit Stacheldrahtzaun rundherum machen. Das wird nicht gutgehen! (Abg. Strache: Das Scheitern der Europäischen Union tatenlos hinnehmen?) Das wird unsere Lebensqualität auf diesem Kontinent zerfressen! Das wird unseren Wohlstand einengen, denn nach dem Stacheldraht an der Grenze kommt natürlich wirtschaftlich Protektionismus, und die Basis unseres Wohlstands war eine europäische Einigungsbewegung. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)
In der Europäischen Union ist vieles nicht gut, da müssen wir vieles besser machen, aber wer sich von der europäischen Einigungsbewegung verabschiedet, der verabschiedet sich von Lebensqualität, Wohlstand und Frieden, und da werden wir nicht mitmachen! (Beifall bei NEOS und Grünen sowie der Abg. Königsberger-Ludwig. – Abg. Walter Rosenkranz: Um das geht es nicht!)
Deswegen werden wir bei jeder Gelegenheit die europäische Flagge aufziehen, denn Europa ist unser Schicksal. (Abg. Darmann: Zieh einmal die österreichische Flagge auf, das wäre gescheiter!) Wir sind so ein kleiner Tropfen Zeit auf dieser Erde, ein kleiner Tropfen Zeit, wir sind eine Schicksalsgemeinschaft. Wenn auf diesem Kontinent eine Hütte brennt, dann brennt am nächsten Tag die Nachbarhütte; das können wir gar nicht verhindern. Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Es ist unsere Pflicht – und die Europapartei, die ehemalige Europapartei und ehemalige Wirtschaftspartei ÖVP nehme ich in die Pflicht –, Europa nicht als Schicksalsfrage zu begreifen, denn da haben wir keine Wahl, sondern Europa als Chancengemeinschaft zu begreifen. – Und da kommt zu wenig. (Zwischenrufe des Abg. Wöginger.)
Herr Minister, Sie können mich ja eines Besseren belehren. (Abg. Walter Rosenkranz: Nein, das wird schwierig!) Herr Minister Kurz, der Minister für Integration, Europa und Äußeres, braucht ja auch dringend einen Schrittmacher, denn alleine bringt er wenig zusammen. Sebastian Kurz gondelt ganz eindrucksvoll durch die Weltgeschichte, das ist ganz beeindruckend, finde ich (Abg. Lopatka: Das ist beeindruckend, ja!), aber in Sachen Integration und in Sachen Europa kommt nicht wirklich etwas; deswegen braucht er diesbezüglich einen Schrittmacher, einen Taktgeber, und, Herr Innenminister, das können und sollen Sie sein. Dirigieren können Sie ja, also schreiten Sie voran! Geben Sie da den Takt vor!
Wenn Sie sagen, Herr Lopatka, Europa bringe nichts zusammen, dann erinnere ich Sie: Wer ist Europa? – Sie alle, die Sie hier sitzen, sitzen in europäischen Räten. Wenn Sie sagen, Europa bringe nichts zusammen und versage, dann versagen Sie! Wenn Sie sagen, Europa brauche einen Plan, dann sollten Sie in Österreich beginnen, diesen Plan mitzuschreiben. All die Dinge haben Sie nicht gemacht! (Zwischenruf des Abg. Lopatka.) Sie haben ausgelassen! (Beifall bei den NEOS.)
Europa findet sich nicht mehr in Ihren Köpfen, in Ihren Herzen, das ist das Problem. (Abg. Wöginger: Wir sind Vorreiter in Europa! – Abg. Lopatka: Sind Sie zufrieden? –Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich möchte zum Themenblock, wie Sie ins Amt kamen, wechseln. Ich bin da bei Kollegin Glawischnig: So kann das nicht gehen. Wir können nicht Ministerwechsel so machen, dass ein Landesfürst, ein Landeshauptmann sagt: Ich stelle meine machtpolitischen Überlegungen vor das Wohl und das Ach und Weh der Republik! – So geht das einfach nicht! (Beifall bei den NEOS.)
Das Drehbuch für Ministerwechsel kann man nicht rein machtpolitisch schreiben. (Abg. Kogler: Das ist ein Regierungskommissär aus St. Pölten! Jetzt sagen Sie endlich, was Sache ist!) Sie sind ein Diener des Volkes, so haben Sie sich zu verstehen; und jene, die Sie nominieren, haben auch in dieser Haltung zu agieren. Das ist nicht passiert. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Herr Rädler, das ist nicht passiert, und deswegen, Herr Rädler, haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen weitere Chancen. Wir werden einen Rechnungshofpräsidenten, eine -präsidentin bestellen, und diesbezüglich gibt es den dringenden Wunsch der Opposition, von uns vier Fraktionen: Machen wir ein öffentliches Hearing! Bekennen Sie sich zu einem öffentlichen Hearing der Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Rechnungshofpräsidenten! Das ist eine wichtige Funktion, auf zwölf Jahre bestellt. Wenn Sie nicht irgendwo in Hinterzimmern mauscheln wollen, sondern sagen: Wir sind dem Volk verantwortlich, wir sind gewählte Volksvertreter, das ist ein offenes Haus!, dann machen Sie öffentliche Hearings! Sie können sich entscheiden. (Beifall bei NEOS und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Darmann.)
Ich gehe einen Schritt weiter: Der Stiftungsrat mit seinen Freundeskreisen – parteipolitisch ausgestattet – wird im Juni einen neuen Generaldirektor, eine neue Generaldirektorin des ORF bestellen. Ja, wem gehört denn der ORF? – Uns gehört er, den Menschen, die auf der Galerie sitzen, ORF-Gebühren zahlen, uns allen! Es ist unser öffentlicher Rundfunk. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Es ist nicht okay, Herr Rädler, dass Sie auch in dieser Frage in Hinterzimmern mauscheln! (Beifall bei NEOS und Grünen.) Es ist nicht okay, und das verstehen die Menschen auch nicht mehr. Sie haben die Nase gestrichen voll. Gestrichen voll haben die Menschen die Nase von diesen Sachen. (Abg. Walter Rosenkranz: … im ORF! – Zwischenruf des Abg. Darmann.) Diese Art der Politik wurde letzten Sonntag abgewählt, und sie wird bei jeder nächsten Wahl abgewählt. Die Menschen haben die Nase gestrichen voll von dieser Politik.
Wenn Sie wollen, können Sie ein öffentliches Hearing für den öffentlichen Rundfunk machen. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen ihre Pläne für einen öffentlichen Rundfunk als Unternehmenspläne präsentieren (Abg. Wöginger: … Pläne!), und wir machen ein öffentliches Hearing, und wir streamen das in jeden Haushalt auf ORF III. Wir zahlen diesen Sender, wir wollen wissen, was dort passiert. (Beifall bei NEOS und Grünen. – Abg. Kogler: 80 Prozent der Posten …!)
Das ist die Herrschaft des Volkes, nicht der Parteisekretariate. (Vizekanzler Mitterlehner: Ich würde überhaupt sagen, die Seher sollen abstimmen!) – Die Seher sollen
abstimmen, auch das ist ein Vorschlag, Herr Vizekanzler. Wir können uns neue Vorschläge überlegen. Wir brauchen insgesamt einen neuen Ansatz beim Regieren, aber das ist eine andere Geschichte, dazu fehlt mir heute die Zeit. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Oje, da ist ihm nichts eingefallen!)
Wenn Sie wollen, können wir Transparenz in dieses Haus bringen. Wenn Sie weiter in Hinterzimmern mauscheln wollen, wenn Sie so weitermachen wie bisher, dann werden Sie das erleben, was Sie letzten Sonntag erlebt haben: Sie werden abgewählt. (Beifall bei NEOS und Grünen. – Abg. Walter Rosenkranz: Bravo, Hofer!)
11.42
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.
11.42
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Nur eine ganz kurze Bemerkung zu meinem Vorredner: Ich habe ja nicht gewusst, dass man sich für die Nachmittagsdebatte schon vorher einstimmen muss. Ich glaube, wir sind hier zusammengekommen, weil ein neues Regierungsmitglied vorgestellt wird. Das könnten wir eigentlich unaufgeregt diskutieren, nicht? – So würde ich das zumindest sehen und meinen. (Abg. Kogler: In Niederösterreich bist halt schon einiges gewohnt!)
Gestatten Sie mir als Sicherheitssprecher meiner Partei – ich habe schon mehrere Innenminister erlebt –, mich noch bei der Vorgängerin – ich sage jetzt auch absichtlich Hanni, ist lieb und nicht böse gemeint – für die fünf Jahre der Zusammenarbeit sehr herzlich zu bedanken. (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben nicht immer leichte Themen gehabt, aber ich glaube, wichtig ist, dass wir in der Sache hart diskutieren können, aber uns ganz einfach auch korrekt begegnen.
Ich darf auch sagen: Den jetzigen Innenminister kenne ich seit ungefähr 20 Jahren. Wir haben auch nicht immer Sonne und Wonne gehabt, sondern harte Diskussionen in der Sache, wenn ich zurückdenke, lieber Wolfgang Sobotka; aber ich glaube, das Wichtige ist, dass man ein gemeinsames Ziel definiert und dass man sich ganz einfach menschlich begegnet. So sehe ich das. Ich wünsche dir bei deiner neuen Arbeit auch viel Glück. Wir werden schon die eine oder andere harte Diskussion zu führen haben, aber das ist eben so – auch im Leben von politischen Mandataren.
Oft bekomme ich den Eindruck, dass einige mit Sicherheit nicht von Österreich reden, wenn sie sagen, was bei uns alles schlecht sei und wie unsicher alles sei. Ich gehöre zu jenen, die immer sagen: Jede einzelne Straftat ist mir persönlich eine zu viel!, aber dass wir im internationalen Vergleich eines der sichersten Länder sind, das ist, bitte, ein Faktum. Das ist ein Faktum. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Das ist die Leistung der österreichischen Bundesregierung, aber auch dieses Hauses, mit den Beschlüssen, die wir hier vornehmen, und – nicht zu vergessen – unserer Polizistinnen und Polizisten, denen wir auch ganz einfach Danke schön sagen sollten, auch bei so einer Diskussion, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Hagen. – Abg. Rädler: Ja!)
Es war diese Bundesregierung, die beim Auslaufen der letzten Gesetzgebungsperiode schon Vorsorge getroffen hat, was Planstellen betrifft, was Ausrüstung betrifft – und jetzt schon wieder. Ich habe die Oppositionsmandatare immer eingeladen, mitzugehen, mitzustimmen. Schaut euch die Abstimmungsergebnisse an! Da wird immer von Planstellen, von Personal, von Ausrüstung geredet. – Die Stunde der Wahrheit ist immer hier bei der Beschlussfassung; da habe ich oft den Eindruck: Was ihr vorher
fordert, wisst ihr bei der Abstimmung schon nicht mehr. So kann es ja nicht gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich bin froh, dass diese Bundesregierung, unsere Bundesregierung erkannt hat, wo die Schwerpunkte – das werden wir heute auch noch zu diskutieren haben – zu setzen sind, was den Arbeitsmarkt betrifft, was die Bildung betrifft, aber auch die Sicherheit – in jedem Bereich. (Abg. Darmann: Seit wann seid ihr nochmal in der Regierung?) – Wir zwei haben ja auch das Vergnügen, an und für sich schon viel diskutiert zu haben, lieber Freund, aber das gilt auch für dich, und du weißt genau, was hier schon geleistet worden ist.
Ich gehe davon aus, wenn wir das, was wir heute noch im Zuge der Debatte zum Bundesfinanzrahmengesetz hören und sehen werden – wir kennen es ja alle –, umsetzen, dann wird für die Polizei – ich darf auch sagen, gleichzeitig für das österreichische Bundesheer bis zur Justizwache, oder, wenn ihr wollt, bis zu den Lehrern, damit wir ja niemanden vergessen – ausreichend Vorsorge getroffen werden, damit die Aufgaben, die zugegebenermaßen keine leichten sind, von den einzelnen Ressorts im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger ordentlich abgearbeitet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere gemeinsame Aufgabe wäre es, den Österreicherinnen und Österreichern Sicherheit zu vermitteln. Wenn ich da manchen zuhöre, glaube ich, dass die Leute verunsichert werden – und das ist auf gar keinen Fall unsere Aufgabe.
Ich kann nur sagen: Eine wichtige Aufgabe ist der Sicherheitsbereich, und der neue Innenminister hat es schwer genug – versuchen wir gemeinsam, so breit wie nur möglich aufgestellt, diese wichtige Aufgabe für unsere Bürgerinnen und Bürger ganz einfach zu erledigen! Versuchen wir gemeinsam, unseren Beamtinnen und Beamten, egal, ob im Innenministerium, im Verteidigungsministerium oder bei der Justiz, den Rücken zu stärken und ihnen zu helfen, denn sie setzen sich gemeinsam für die Österreicherinnen und Österreicher ein! Dazu lade ich Sie herzlich ein.
Herr Minister, alles Gute für die Zukunft! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.47
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
11.47
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Pendl hat leider etwas falsch verstanden. Sobald sich Herr Pendl hingesetzt hat, werde ich gern darauf eingehen, was er heute hier gesagt hat. (Zwischenruf des Abg. Pendl.)
Herr Pendl hat behauptet, dass die Regierung und er dafür da sind, um den Österreichern Sicherheit zu vermitteln. Ich sage Ihnen: Sie sind dazu da, um für Sicherheit zu sorgen und nicht um Sicherheit zu vermitteln – denn genau darum geht es. Es geht darum, dass Sie hier herauskommen und permanent erzählen: Österreich ist ein so sicheres Land, alles ist gut, und die Menschen haben nur ein subjektives Sicherheitsgefühl, das etwas abnimmt, aber in Wirklichkeit ist alles gut. Aber das stimmt eben nicht.
Wenn man sich aktuelle Beispiele ansieht, dann sieht man, dass nicht nur die Sicherheit – speziell von Frauen – in Österreich massiv gefährdet ist, sondern dass in unserem System etwas absolut schiefläuft. Dazu gebe ich Ihnen jetzt ein Beispiel.
Letztes Jahr im Sommer gab es eine Vergewaltigung in Traiskirchen. Da hat ein 17-jähriger Afghane … (Abg. Walter Rosenkranz: Angeblich!) – Nicht angeblich, er ist geständig. (Abg. Walter Rosenkranz: Angeblich 17 Jahre! Das ist wichtig wegen dem Jugendstrafrecht!) – Angeblich 17, okay; aber gehen wir davon aus, dass das stimmt.
Er hat eine 72-Jährige brutalst vergewaltigt, hat sie geschlagen, hat sie anal vergewaltigt, und dann hat er die Unterhose als Trophäe in die Unterkunft mitgenommen.
Erst drei Monate später ist man seiner habhaft geworden, weil die Polizei das Ganze als Verschlussakt gehalten hat, um die Bevölkerung nicht zu verunsichern. Dann wurde dieser Afghane mittels einer DNA-Analyse überführt. Dann hat er sage und schreibe 20 Monate Haft ausgefasst. (Abg. Kogler: Sagen Sie Ihre Quelle! Wenn man so etwas erzählt, sollte man die Quelle angeben!) – Schau, du kennst die Geschichte, und du weißt, dass er rechtskräftig verurteilt wurde – zu 20 Monaten Haft.
Jetzt ist die Frage, ob diese 72-Jährige, die mittlerweile in der Psychiatrie gelandet ist, weil sie mit diesem Erlebten nicht fertig wird, diesem Afghanen jemals wieder über den Weg läuft. Ich sage Ihnen: Die Chancen sind hoch. Die Chancen sind sogar sehr hoch. Wissen Sie warum? – Weil es in Österreich gelebte Praxis ist, dass es für jemanden, der weniger als drei Jahre ausfasst – das heißt, praktisch für jede Vergewaltigung –, keinen Ausschließungsgrund für Asyl gibt. Das muss man sich einmal vorstellen!
Das heißt, jeder, der in Österreich nicht einen Mord begeht, sondern „nur“ vergewaltigt, wird nicht vom Asylverfahren ausgeschlossen. Das heißt, dieser Afghane kann Asyl bekommen und könnte dieser 72-Jährigen begegnen. Auch wenn er möglicherweise keinen Asylstatus bekommt, weil er keinen Asylgrund hat – praktisch alle Afghanen haben keinen Asylgrund in Österreich, und das wissen Sie auch –, und er einen negativen Asylbescheid bekommt, kann diese Frau nicht sicher sein, ob sie diesem Vergewaltiger nicht trotzdem in Österreich wieder begegnet.
Wissen Sie, warum? – Weil er, wenn er nicht abgeschoben werden kann, und es gibt eine ganze Latte von Gründen, warum er nicht abgeschoben werden kann, einfach hier geduldet wird. (Abg. Walter Rosenkranz: Genau!) Er bekommt keine Aufenthaltsgenehmigung, er bekommt keine Arbeitserlaubnis, aber er wird in Österreich geduldet. Er bleibt in Österreich als sogenanntes U-Boot und kann tun, was er will – in Österreich. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Sie müssen sich das einmal vorstellen, auch bei dem aktuellen Fall, in dem einer einen Zehnjährigen vergewaltigt und angegeben hat: Man muss Verständnis haben, er hatte mehrere Monate keinen Sex. Auch bei ihm könnte es sein, dass er dann, wenn er weniger als drei Jahre bekommt, so wie es in Österreich üblich ist, einen Asylstatus bekommt, dann auch seine Familie nachholt und hier in Österreich lebt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Ein guter Freund von mir, einer meiner ältesten Freunde, ist ein Libanese, der vor 15 Jahren nach Österreich geflohen ist und mittlerweile hier eine Familie hat – bei ihm kann man sicher von einer erfolgreichen Integration sprechen –, und er bekommt einen steifen Hals vor lauter Kopfschütteln, was hier in diesem Land abgeht. Immer wenn ich ihn treffe, fragt er mich, ob wir irgendwo angerannt sind, dass wir so etwas in unserem Land dulden. In den Ländern, aus denen die Flüchtlinge kommen, wird das alles nicht geduldet, aber wir sind so blöd – ich hoffe, dafür bekomme ich keinen Ordnungsruf –, das hier zu akzeptieren, und die Frage ist: Warum? Warum akzeptieren wird das? – Es gibt keinen Grund dafür, außer möglicherweise eine um sich greifende Blödheit.
Deshalb sage ich: Das Gesetz, das wir heute beschließen, ist ein erster Schritt. Dieses Gesetz ist nicht optimal, da könnte man noch viel mehr machen, denn letztlich hat praktisch niemand einen Asylgrund hier in Österreich, und schon gar nicht die Afghanen und Pakistani und wie sie alle heißen, von denen wir wissen, dass sie Probleme machen. Deshalb könnten wir noch viel mehr machen, aber dieses Gesetz – und deswegen werden wir vom Team Stronach heute auch zustimmen – ist ein erster Schritt.
Die Frage ist nicht, ob dieses Gesetz perfekt ist und ob da nicht noch etwas geht. Die Frage ist: Was ist die Alternative? Nichts zu tun? – Das ist keine Alternative, und deshalb gehen wir heute mit.
Um auch noch auf Sie zurückzukommen, Herr Innenminister: Ich hoffe inständig, dass Sie nicht nur von Erwin Pröll in dieses Amt entsorgt wurden (Abg. Wöginger: Na hallo! – Abg. Lopatka: Aufpassen!), um Probleme in Niederösterreich loszuwerden. Ich hoffe, dass Sie ein guter Innenminister sein werden. Ich hoffe, dass Sie Ihre Beamten aus den Wachstuben auf die Straße treiben, wo sie dafür sorgen, dass die Frauen in unserem schönen Land nicht vergewaltigt werden, dass Sie dafür sorgen, dass all jene eingesperrt werden, und ich hoffe – leider ist der Justizminister nicht mehr da –, dass wir endlich diese schwachsinnigen Gesetze ändern, damit wir jene, die hier tatsächlich kriminell werden, auch tatsächlich wieder loswerden und nicht wieder auf die unschuldigen Frauen in Österreich loslassen.
Ich glaube, das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, und ich hoffe, Sie als Innenminister leisten einen Beitrag dazu. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
11.53
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Mag. Sobotka hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
11.53
Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Hohes Haus! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Werte Regierungskollegen! Werte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Ich freue mich, dass ich Ihnen hier meine zukünftige Arbeit, die ich in einem großen, exzellenten Team erledigen darf, ganz kurz skizzieren darf und kann.
Ich nehme das, was mir hier von den einzelnen Rednern der Fraktionen und von den Klubobleuten mitgegeben wurde, sehr ernst, Kritik ist immer dazu da, um seine eigenen Standpunkte zu überprüfen und zu sehen: Was kann man in der zukünftigen Entwicklung verbessern?
Es geht dabei nicht um meine Person, es geht auch nicht um die Regierung allein, meine Damen und Herren, sondern es geht vor allem um die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher. Es geht darum, was sich die Menschen von uns erwarten, dass wir alles unternehmen, dass auf der einen Seite der hohe Standard der Sicherheit in Österreich, aber auf der anderen Seite auch ihre Sorgen, ihre Ängste und ihre Nöte sehr ernst genommen werden. (Abg. Höbart: Das sagen Sie eh immer!) Da ist es, glaube ich, ganz entscheidend, dass man sich immer wieder vor Ort ein Bild macht. Ich war sehr bald draußen, um zu sehen, wie die Arbeit eigentlich vor Ort vor sich geht.
Natürlich hat man schon als Regierungsmitglied einer Landesregierung viel Erfahrung und viel Kontakt mit der Polizei draußen vor Ort. Was ich aber jetzt erlebe, zeigt ein Haus, von der Herrengasse ausgehend bis in die letzten Dienststellen hinein, das hervorragend geführt wurde, das exzellente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat und das – das darf ich hier zum Ausdruck bringen, es ist auch von den Vorrednern schon erwähnt worden – durch meine Vorgängerin, Frau Bundesminister a. D. und die nunmehrige Landeshauptmannstellvertreterin in Niederösterreich, Johanna Mikl-Leitner, ganz exzellent geführt worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich darf ihr auch an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön entbieten, ein Dankeschön in zweifacher Hinsicht: dafür, dass sie sich auch in schwierigen Zeiten immer wieder vor ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt hat, und dafür, dass sie die
Sicherheitsinteressen Österreichs gewahrt hat und nie die europäische Dimension außer Acht gelassen hat. In diesem Sinne möchte ich ihren Kurs auch weiterent-wickeln.
Ich bin jetzt in der neuen Funktion auch zu einer sehr positiven Zeit in das Amt gekommen, da ein Budgetrahmen verabschiedet wird, der auch sehr klar der Sicher-heitspolitik ein besonderes Augenmerk widmet. Mit meinem Regierungskollegen Hans Peter Doskozil in der Ausrichtung – gerade wenn es um die sicherheitspolitischen Anliegen im Gesamten geht – auch eines Sinnes, ist es für uns ganz wesentlich, dass wir ebenso den finanziellen Rahmen dergestalt haben, dass wir diese Aufgaben erfüllen können.
Daher sage ich dem Finanzminister und seinem Team ein herzliches Dankeschön, dass das in dieser Form als Sicherheitspaket auch gewürdigt wird, dass wir das auch in der Perspektive bis 2020 umsetzen können, denn es ist auf der einen Seite so, dass gerade in der Struktur unserer Exekutive einige Pensionierungen anstehen, und auf der anderen Seite sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass uns die Fragen der Integration fordern werden, dass wir auch jetzt schon mit einzelnen Anstiegszahlen der Kriminalität zu kämpfen haben und dass wir alles unternehmen müssen – nicht nur mit einer gut ausgerüsteten, sondern auch personell gut ausgestatteten Exekutive –, um dem zu begegnen.
Daher werden diese Investitionsmittel vor allem in die Personalausstattung gehen, aber nicht nur in die Personalausstattung, sondern auch in die Personalentwicklung, weil die internationale Kriminalität, gerade, was ihre Machenschaften in der Wirtschaftskriminalität, in der Internetkriminalität betrifft, nicht stehen bleibt. Dahin gehend auszubilden ist etwas ganz Wesentliches für uns, die Ausrüstung ist auf den letzten Stand zu bringen, um damit klar zu signalisieren, dass wir für die kommenden Aufgaben auch gerüstet sind.
Es wird heute noch im Hohen Haus ein Gesetz diskutiert und verabschiedet, das für uns ganz wesentlich ist, um diese Aufgaben auch erfüllen zu können. Da sei auch eines gesagt: Es ist nicht aus Jux und Tollerei, weil man vielleicht in einen nicht adäquaten Nationalismus zurückfällt, sondern es ist deshalb notwendig, weil die Europäische Union und einzelne Mitgliedstaaten ihre Aufgaben nicht erfüllen können oder auch erfüllen wollen.
Wenn Österreich heute 10,5 Asylwerber pro 1 000 Einwohner hat, und Italien 1,4, und Italien bislang nicht bereit ist – da hoffe ich, dass ich in den nächsten Tagen auch die Mitglieder der italienischen Regierung überzeugen kann –, Maßnahmen zu setzen, dann ist es nicht zuerst ein österreichisches Problem, sondern ein europäisches. Wenn neun Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet wurden und keines zu einer Verurteilung führt, dann, meine Damen und Herren, werden wir auf europäischer Ebene agieren müssen – da nehme ich gerne alle Mithilfe an, die Sie uns anbieten, um Europa zu überzeugen, zu einem gemeinsamen Entwurf zu kommen. Aber auf der anderen Seite ist klar: Die Sicherheitsinteressen unserer Landsleute gehen vor – dem muss sich ein Innenminister als Erstes verpflichtet fühlen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ministerpräsident Wilson hat einmal gemeint: „Regieren besteht im Festsetzen von Prioritäten“ – und das wollen wir. Wir wollen in unserem Ministerium Prioritäten setzen: bei der Bekämpfung der Kriminalität, der Schlepperkriminalität, bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und vor allem auch bei der Bekämpfung des Terrors.
Das hat für uns die oberste Priorität, weil gerade diese Kriminalitätsakte erstens Menschen, die nichts dafür können, in eine ganz besondere Lage bringen und weil sie zweitens auch das Sicherheitsgefühl dieses Landes auf das Schwerste beeinträchtigen.
Genauso wollen wir aber mit der Aktion „Gemeinsam sicher“, die meine Vorgängerin gestartet hat, ganz dezidiert in die Gemeinden hinausgehen. Es ist ganz wesentlich, dass Sicherheit auch ein Anliegen der Bevölkerung sein muss, dass jeder in seiner Eigenverantwortung sein Haus zu schützen und auch etwas wahrzunehmen hat. Wir wollen keine Gesellschaft des Wegsehens, wir wollen eine Gesellschaft des Hinsehens, dorthin, wo kriminelle Akte vorbereitet oder gesetzt werden. Das ist etwas, wozu wir uns verpflichtet fühlen. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Ende kommen. Ich bitte um Ihre Diskussion. Masaryk, der erste Präsident der Tschechoslowakei, hat einmal gesagt, dass Demokratie Diskutieren ist. Es wird aber nicht nur um das Diskutieren gehen, es wird auch darum gehen, zu handeln. Dem fühle ich mich verpflichtet.
Daher stelle ich auch hier an den Schluss meiner Ausführungen ein herzliches Dankeschön für jene Damen und Herren, die tagtäglich an der Grenze zwischen Burgenland und Ungarn, wo ein Grenzmanagement aufgezogen wurde, handeln, dass die Leute – ich war dort und habe mich mit ihnen unterhalten – es auch verstehen und akzeptieren, wenn sie etwas langsamer über die Grenze kommen, für die Polizisten in Tirol, die dort sorgsam mit den Demonstranten umgegangen sind, aber auch klar die Rechtsstaatlichkeit verteidigt haben – und der Rechtsstaatlichkeit fühlen wir uns wohl alle verpflichtet. – Danke schön. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP, Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und des Abg. Steinbichler.)
12.01
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Amon zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.01
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Der neue Innenminister hat den ersten tschechoslowakischen Präsidenten Masaryk erwähnt, der seine ersten – wenn man so sagen darf – demokratischen Gehversuche hier im Haus gemacht hat. Er war während der Monarchie Abgeordneter im Reichsrat, insofern ist das ein schöner Bogen, Herr Bundesminister, den Sie da gespannt haben. (Zwischenruf der Abg. Moser.)
Ich möchte einleitend die Gelegenheit nützen, um unserer ehemaligen Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner sehr herzlich zu danken. Ich glaube, sie hat in einer ganz, ganz schwierigen Zeit wirklich einen großartigen Job gemacht. (Beifall bei der ÖVP.) Und sie hat das mit großem Engagement, mit der notwendigen Härte, aber auch mit der notwendigen Sensibilität getan.
Das sind Eigenschaften, die, wie ich meine, auch der neue Bundesminister für Inneres mitbringt (Abg. Moser: … Sensibilität!) – ich glaube, dass Herr Klubobmann Schieder das in seinen Ausführungen sehr schön getroffen hat –, nämlich auf der einen Seite eine umfassende politische Erfahrung – das sieht man, wenn man einen neuen Minister erlebt, sei es bei medialen Auftritten, sei es im Ausschuss oder sei es auch hier im Plenum; es ist schön, einen Profi in dieser Funktion zu haben, sehr geehrter Herr Bundesminister –, und auf der anderen Seite gibt es aber nicht nur diese raue Schale, die, so glaube ich, für die Frage der inneren Sicherheit auch notwendig ist, sondern man kann auch von der notwendigen Sensibilität in vielen Fragen, die die Sicherheit betreffen, ausgehen. Und ich glaube, dass unser neuer Innenminister beide Voraussetzungen mitbringt. Ich wünsche Ihnen für Ihre Arbeit alles erdenkliche Gute. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die Debatte ist einmal mehr insofern interessant, wenn man sich anhört, was hier insbesondere vonseiten der Freiheitlichen zum Besten gegeben wird. Ich möchte in einer Sache wirklich schon sehr widersprechen. Sie versuchen jetzt seit Tagen, seit wir die Verschärfungen im Asylrecht, im Fremdenrecht debattieren, den Österreicherinnen und Österreichern weiszumachen, das wären nur Placebomaßnahmen. (Abg. Darmann: Richtig! Bravo! – Beifall bei der FPÖ.) – Herr Kollege Darmann, dieser Zwischenapplaus ist sehr billig, aber wir nehmen das zur Kenntnis. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Darmann.) – Das macht nichts.
Wissen Sie, ich möchte Ihnen eines sagen, Herr Kollege Darmann: Ich wollte Ihnen eben recht geben, denn mit der Kritik der Freiheitlichen, dass wir mit manchen Maßnahmen zu spät kommen, dass Europa nicht das tut, was es machen sollte (Ruf bei der FPÖ: Das ist auch richtig!), haben Sie einen Punkt, aber ich sage Ihnen, dass die gesetzlichen Maßnahmen, die wir jetzt setzen – und viele tun sich mit diesen harten Maßnahmen, die da jetzt gesetzt werden, die notwendig sind, gar nicht leicht –, keine Placebomaßnahmen sind. Wenn Sie jetzt davon reden, dass das Placebomaßnahmen seien, wenn wir beispielsweise bei subsidiär Schutzberechtigten den Familiennachzug aussetzen, wenn wir die Möglichkeit schaffen, an der Grenze zurückzuweisen, wenn nicht erkennbar ist, dass ein Asylgrund vorliegt, dann sage ich Ihnen, Herr Kollege Darmann, das sind keine Placebomaßnahmen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das haben wir schon! Das ist alles machbar! – Abg. Walter Rosenkranz: Das geht ja jetzt schon! – Zwischenrufe der Abgeordneten Darmann und Scherak.)
Das sind notwendige Maßnahmen, die letztlich eine Kapazitätsobergrenze definieren, die wir erreichen; und es ist den Österreicherinnen und Österreichern einfach in gewissen Bereichen nicht mehr zumutbar, dass die überschritten wird. Ich sage Ihnen das in aller Deutlichkeit, und es wäre eigentlich angebracht, dass die Freiheitlichen auch anerkennen, dass wir da notwendige Maßnahmen setzen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben in der anschließenden Sicherheitsdebatte noch mehr Zeit, im Detail darauf einzugehen, aber eines möchte ich noch sagen: Frau Klubobfrau Glawischnig, Sie haben hier die Zusammensetzung der Bundesregierung und uns kritisiert, weil wir keine Frau nachnominiert haben. Na ja, möglicherweise hätten Sie auch einen weiblichen Präsidentschaftskandidaten aufstellen können. Sie haben sich für einen Mann entschieden. Es hat in dieser Frage vielleicht auch etwas mit der Qualität zu tun. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das ist falsch! Er hat sich selbst entschieden! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich weiß es nicht.
Wir haben uns für einen qualitativ hochwertigen Innenminister entschieden – und ich wünsche ihm noch einmal alles Gute und eine glückliche Hand. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Schlechtester Redner des …! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
12.07
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.
12.07
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Da ich mehrfach angesprochen wurde, gilt es, zu Beginn einige Repliken zu geben. Kollege Amon, bei allem persönlichen Respekt, muss ich dir schon einiges auf den Weg auch in Richtung kommender Debatte zum Asylgesetz mitgeben. Wir haben derzeit alle rechtlichen Möglichkeiten, um jeden Fremden, der kein Recht hat, nach Österreich zu kommen, an der österreichischen Staatsgrenze zurückzuweisen. (Beifall bei der FPÖ.)
Nur wurden die Instrumente, die uns bisher gegeben sind – geltendes nationales wie internationales Recht –, von eurer SPÖ-ÖVP-Regierung nicht zur Anwendung gebracht. Das ist Faktum; an dem kommen wir nicht vorbei. Deswegen gibt es auch unsere klare Meinung zu diesem Placeboasylgesetz, das nichts anderes sein wird – da wir es heute auch im Detail debattieren – als ein Flickwerk des Asylrechts, das halbjährlich aufs Neue auf die österreichische Bevölkerung losgelassen wird, schlussendlich aber dazu führt, dass alle Regeln, die gegeben sind, niemals durch euch zur Anwendung gebracht werden. Darüber werden wir uns aber noch etwas später im Detail unterhalten.
Des Weiteren darf ich gleich eingangs den Herrn Bundesminister für Inneres direkt ansprechen und mich auch dafür bedanken, wie geradlinig Sie das auf den Punkt gebracht haben, dass es prioritär sein wird, den Schutz des Eigenheims auch in Ihrer Tätigkeit hervorzustreichen. Das verstehe ich aber auch in der Form – und wir nehmen Sie dabei beim Wort –, dass es keine Verschärfung des österreichischen Waffenrechts geben wird, Herr Bundesminister. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Franz.)
Nunmehr ist es wieder einmal so, dass wir hier im Hohen Haus eine nicht so unwichtige Debatte zu einer Regierungsumbildung haben. Und wer fehlt hinter mir auf der Regierungsbank? – Der Bundeskanzler. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Hat keine Zeit! – Abg. Höbart: Diskutiert gerade mit …!) Es wundert ja niemanden, dass er wieder einmal gegangen ist, wenn es darum geht, die Geschicke des Landes zu gestalten und hier Personen ins Amt einzuführen, die eine wesentliche Verantwortung für die Sicherheit in unserem Land haben werden.
Ich bin derzeit noch zuversichtlich, dass Sie die Chance auch nutzen werden, diese Verantwortung im Sinne unserer Bevölkerung, im Sinne unserer Heimat, im Sinne der Bediensteten der Sicherheitsexekutive in Taten umzusetzen. Herr Bundesminister, Sie haben diese Chance, die sollen Sie auch haben, und ich hoffe wirklich – auch als Staatsbürger –, dass Sie sie nutzen werden.
Ich möchte ein Zitat bringen, das in den letzten Tagen einen sehr interessanten Weg durch die österreichische Medienlandschaft genommen hat und sehr gut beschreibt, in welchem Zustand die österreichische Bundesregierung sich befindet. Ich zitiere – und das passt auch gut zur Abwesenheit des Herrn Bundeskanzlers –: „Er ist der Meister des Verdrängens, des Verschleppens, des Verzögerns und des Wegduckens.“
Sie alle wissen, dass da von Herrn Bundeskanzler Faymann die Rede war, als der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll seine Definition vom Herrn Bundeskanzler und dessen Amtsverständnis gebracht hat. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich glaube, es ist eine sehr richtige Definition. Es ist normalerweise nicht meine Art, in Abwesenheit sehr kritische Worte über Personen zu verlieren, aber wenn er gegangen ist, kann ich nichts machen, dann werde ich es ihm halt hier über das Rednerpult ausrichten (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Geht ja nicht anders! Er ist ja nie da!): Sie, Herr Bundeskanzler Faymann, sind in Wirklichkeit das eigentliche Problem dieser österreichischen Bundesregierung. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich weiß nicht, ob Sie es getan haben – Sie hätten es auch in den letzten Tagen tun können –, aber hätten Sie in die Augen Ihrer Genossen, die auch hier im Hohen Haus sitzen, gesehen, dann hätten Sie auch genau das erkannt, Herr Bundeskanzler, denn ich glaube, viele der Genossen hier im Hohen Haus sehen das auch so, dass Sie das eigentliche Problem in dieser Regierung sind (Zwischenruf des Abg. Keck), dass deswegen in Österreich seit Jahren ein Stillstand gelebt wird und dass die eigene Bevölkerung dabei auf der Strecke bleibt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Keck und Plessl.) Die Ruhe in den Reihen der SPÖ bestätigt mich hier in einer gewissen Art und Weise.
Dass sich die österreichische Bevölkerung durch die realitätsferne Willkommensunkultur heute wohl eher eine Regierungsumbildung in der Art gewünscht hätte, dass Bundeskanzler Faymann seinen Rücktritt erklärt, ist damit selbstredend. In dieser Erklärung, die er heute von sich gegeben hat, hätte er sich auch gleichzeitig dafür entschuldigen können, welche politischen Fehlleistungen er in den letzten Jahren getätigt hat – von A wie Arbeitslosigkeit bis hin zu Z wie Zuwanderung.
Diese unkontrollierte und damit illegale Massenzuwanderung unter dem Deckmantel des Asyls ist es auch, hinter der sich zumindest der Bundeskanzler im letzten Jahr in seiner höchstpersönlichen Stillstandspolitik selbst versteckt hat, aber womit er gleichzeitig auch allen noch anwesenden und auch den nicht mehr anwesenden Regierungsmitgliedern die Handschellen angelegt hat. Es wäre auch gleichzeitig an Ihnen gewesen, werte Damen und Herren der Regierung, sich von diesen Handschellen selbst zu befreien und aktiv zu werden, sich nicht von einem Bundeskanzler ohne Volk reglementieren zu lassen und endlich auch etwas für die Republik Österreich weiterzubringen.
Wir Freiheitliche wissen es, ich glaube, der Großteil der Abgeordneten hier im Hohen Haus inklusive der Abgeordneten der SPÖ weiß es, die Regierungsmitglieder wissen es, und natürlich weiß es auch das österreichische Volk, dass sich der Herr Bundeskanzler in eine Merkel’sche Einladungspolitik an Immigranten aus aller Herren Länder verrannt hat, dass er nach wie vor auf eine Hilfe, auf eine Unterstützung der Europäischen Union hofft und dabei immer wieder vergisst, dass er selbst mit seinen Regierungskollegen und als Regierungschef die Verantwortung hätte, seinen Worten endlich Taten folgen zu lassen.
Wenn wir eines aus den letzten Jahren wohl gelernt haben, dann, dass wir, wenn wir uns auf die EU verlassen, selbst verlassen sind (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Franz), dass wir die Zügel nur selbst in die Hand nehmen können und dass wir uns natürlich eines vor Augen führen müssen, nämlich dass es auch dieser Bundeskanzler war, der seine Regierung dazu angehalten hat, mittlerweile rund eine Million Menschen nach Österreich zu bringen – unkontrolliert, unregistriert – und dann, als sie da waren, zum Großteil durch Österreich durchzuschleppen – und das rechtswidrig –, und dass mit dieser einen Million Migranten Terroristen und Schwerstverbrecher den Weg nach Österreich gefunden haben. (Zwischenruf der Abg. Korun.)
Wie wir jeden Tag aufs Neue aus den Medien entnehmen können, müssen es die Opfer mittlerweile tagtäglich am eigenen Leib verspüren, dass diese Regierung unter Bundeskanzler Faymann in der gleichen Zeit Polizeiposten zugesperrt und gegenüber Asylquartiere aufgemacht hat (Abg. Rädler: Jetzt wird’s fad! – Abg. Lueger: Ganz falsch! Zusammenlegung! – Ruf bei der SPÖ: Zusammenlegung!), dass an allen Ecken und Enden, quer von der Polizei bis hin zum österreichischen Bundesheer, der Sparstift angesetzt wurde, um der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung in den Rücken zu fallen. Ich unterstreiche es noch einmal, Herr Kollege Pendl – ich habe das schon beim letzten Mal in der Debatte zur Sicherheitspolitik gesagt –: Es geht wirklich nicht darum, ein Sicherheitsgefühl zu vermitteln, sondern es geht darum, mit der Politik Sicherheit in Österreich zu gewährleisten. Und das ist ein riesiger Unterschied, wenn man sein politisches Verständnis hier auf den Punkt bringen will. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Franz.)
Aus diesem Grund sage ich Ihnen: Es gibt eine Vielzahl an Notwendigkeiten, die umzusetzen sind, Herr Bundesminister Sobotka, eine Vielzahl an Notwendigkeiten, Herr Finanzminister (Abg. Walter Rosenkranz: Die sind gerade in …!), eine Vielzahl an Notwendigkeiten, auf die die österreichische Bevölkerung schon sehr lange und zu Recht wartet. Wenn wir von Grenzkontrollen und von Grenzsicherung sprechen, dann sollten diese Worte natürlich auch in Fakten abgebildet sein, dann hat es auch an der
Grenze notwendige Maßnahmen zu geben und dann hat auch in Absprache mit dem Landesverteidigungsminister die grüne Grenze gesichert zu werden, damit es, so wie es notwendig wäre, auch einen absoluten Asyl- und Zuwanderungsstopp innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen gibt.
Herr Bundesminister, dieser EU-Schlepperei und dieser verantwortungslosen Zuwanderungspolitik der Europäischen Union, wie sie nach wie vor vorangetrieben wird, muss man durch ein selbstbewusstes Auftreten der Republik Österreich im Bereich des Asyl- und Zuwanderungsrechts entschieden entgegentreten. Es darf nicht so sein, wie es bisher oft der Fall war, dass man sich im Normalfall von der Europäischen Union alles ausrichten ließ, bis hin zu dem unseligen EU-Türkei-Deal – Sie wissen, was ich anspreche –, der dazu führen wird, dass der österreichische Steuerzahler in Zukunft mit österreichischem Steuergeld dafür Sorge zu tragen hat (Zwischenruf des Abg. Rädler), dass beispielsweise portugiesische Beamte entscheiden werden, wann wie viele weitere Migranten den Weg nach Österreich finden werden, um auch wieder auf der Schulter der österreichischen Bevölkerung abgeladen zu werden.
Das heißt, da steht eine Vielzahl von Aufgaben an, die Sie zu bewältigen haben. Ich wünsche Ihnen, wie eingangs gesagt, dass Sie diese Chance ergreifen und nutzen, die österreichische Sicherheitspolitik zu einer selbstbewussten Sicherheitspolitik zu machen, im Sinne der österreichischen Bevölkerung, im Sinne Ihrer Bediensteten, der Sicherheitsexekutive, Handschlagqualität zu zeigen und auch die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. – Alles Gute. (Beifall bei der FPÖ.)
12.17
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Lueger ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.18
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Minister, die Erwartungshaltung ist sehr hoch. Mutig, menschlich und miteinander, das sollte die offene Zusammenarbeit sein, die wir für unser Land gemeinsam leisten. Dazu lade ich Sie herzlich ein und biete natürlich auch von uns die Unterstützung dazu an.
Wenn ich mir jetzt anschaue, dass wir in der Debatte um den Bundesfinanzrahmen bereits gehört haben, dass da zusätzliches Geld kommt – Geld für das Innenministerium, Geld für die Landesverteidigung –, dann halte ich das für sehr positiv, denn es gibt genug Herausforderungen, die damit zu finanzieren sind, aber bitte – und Sie haben es auch in Ihren eigenen Ausführungen noch einmal gesagt – vergessen Sie die Exekutivbeamten, die draußen sind, nicht. Vergessen Sie nicht, so wie Sie es selbst gesagt haben, diese personell aufzustocken, diese mit einer zeitgemäßen Ausrüstung auszustatten und dass man vor allen Dingen – das ist das, was auch an mich herangetragen wurde – den Fuhrpark der Exekutive auch einmal ein bisschen überdenken müsste! Ich bitte Sie, das auch als Anregung mitzunehmen.
Ich wünsche mir weiterhin eine gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Herrn Landesverteidigungsminister. Ich glaube, dass wir das gerade beim jetzigen Grenzmanagement sehr, sehr nötig haben. Das muss aber immer auf der Basis der Menschenrechte, Grundrechte und Asylrechte stattfinden.
Ich nehme noch einmal die Sicherheit her. Die Ängste der Bevölkerung muss man ernst nehmen. – Das ist ein Satz, der sehr, sehr oft gefallen ist, den wir auch hier sehr oft in den Mund nehmen. Helfen Sie mit, gegen jene aufzutreten, die damit spielen,
Ängste schüren und versuchen, das negative subjektive Sicherheitsgefühl aufrechtzuerhalten. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hübner.)
Wir wissen, dass sich das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung oft nicht mit den objektiven Sicherheitsgefühlen deckt, das geht oft sogar konträr auseinander. Helfen Sie mit, Strategien zu entwickeln, damit das subjektive Sicherheitsgefühl mit dem objektiven Sicherheitsgefühl wieder auf einer Linie ist und dass das für die Menschen eine Richtung ist, mit der sie gut leben können! (Abg. Walter Rosenkranz: Ein objektives Sicherheitsgefühl? Sind wir im Philosophicum, wo ein Zaun …!) Helfen Sie da bitte aktiv mit!
Sie haben ein sehr großes Ressort, und in Ihrem Ressort ist auch das Personenstandsgesetz angesiedelt. Sie haben viele große, schwierige Herausforderungen. Ich möchte mit einer ganz kleinen beginnen und nehme Sie sehr beim Wort: Sie haben gesagt, dass Sie Anregungen sehr ernst nehmen. Es gibt seit 22. Oktober 2014 einen gemeinsamen Antrag aller sechs Fraktionen hier im Haus, in dem es um sogenannte Sternenkinder geht. Sternenkinder sind Kinder, die mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm auf die Welt kommen – zum Teil lebend, zum Teil nicht lebend.
Für diese Sternenkinder gibt es im Augenblick keine Möglichkeit, keine Variante, als Personen anerkannt und gemäß dem Personenstandsgesetz registriert zu werden. Ich weiß, dass das ein kleines Thema ist, aber ich denke, dass es für jene Eltern, die von so einem tragischen Vorfall betroffen sind, eine gute Hilfe ist. Meines Wissens liegt bei Ihnen im Ressort ein diesbezüglicher Entwurf bereits auf, und ich würde Sie ersuchen: Vielleicht schaffen wir es, ihn auch heuer noch umzusetzen! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Walter Rosenkranz.)
12.21
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.
12.22
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Gäste auf der Galerie! Ich möchte vor allem unsere jungen Gäste ganz herzlich begrüßen, die uns heute zuhören und zuschauen! Es ist schön, dass Sie da sind! (Allgemeiner Beifall.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wünsche mir ein Europa mit einem gemeinsamen und gemeinschaftlich finanzierten Asylsystem, ein Europa, in dem jene Länder, die zu den derzeit viel bemühten europäischen Werten stehen – wie zum Beispiel Solidarität, Hilfe für Schwache, Schutzgewährung für Verfolgte –, die zu ihrer Verantwortung stehen, unterstützt werden, und zwar aus dem gemeinsamen EU-Budget.
Wenn es nach den Vorstellungen der Grünen geht, soll es pro aufgenommenem Schutzsuchenden pro Jahr 1 600 € aus dem gemeinsamen europäischen Budget geben. (Ruf bei der FPÖ: Schutzsuchende!) Für jene Länder, die die fixe Quote, die wir unbedingt für eine gerechte Aufteilung von Schutzsuchenden in Europa brauchen, erfüllen und darüber hinausgehen, soll es vollen Kostenersatz geben. Davon würde Österreich zum Beispiel profitieren, weil wir letztes Jahr mehr Schutzsuchende aufgenommen haben, als es viele andere EU-Länder getan haben.
Ein anderes Europa ist möglich, und wir sind Teil dieses anderen Europas, für das wir kämpfen. Wir sind ein Achtundzwanzigstel dieses Europas. Heute war immer wieder von der EU die Rede: Die EU soll tun, die EU habe nicht getan und die EU habe behindert. Unser Bundeskanzler sitzt gemeinsam mit 27 anderen Staats- und Regierungschefs und -chefinnen im Europäischen Rat. Er hat dort die Möglichkeit, Dinge zu
forcieren, die genau in Richtung jenes Europas gehen, das ich mit ein paar Worten zu skizzieren versucht habe.
Stattdessen steckt diese Bundesregierung leider die gesamte Kraft und auch Millionen an Steuergeld in Grenzzäune und Abschottung. (Abg. Hagen: Das ist die falsche Rede, das ist der übernächste Tagesordnungspunkt! – Abg. Walter Rosenkranz: Nein, das ist in der Fernsehzeit!) Wir bekommen zusätzlich einen neuen Innenminister von Prölls Gnaden (Ruf bei der FPÖ: Nur weiter so! – neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hagen) – einen Innenminister, dem ich für das Wohl des Landes nur alles Gute und viel Erfolg wünschen kann und es hiermit auch tue. Dass er gute Arbeit leistet, ist für uns alle, für unser Land, notwendig und sinnvoll und wünschenswert.
Gleichzeitig können wir die politische Vergangenheit einer Person – die zugegebenermaßen seit vielen Jahren in der Politik ist und politisch sehr erfahren ist – nicht ausblenden. Herr Innenminister Wolfgang Sobotka war als Finanzlandesrat (Abg. Rädler: Jetzt kommt das wieder!) lange Jahre für die niederösterreichischen Landesfinanzen zuständig. In seiner Amtszeit wurden ungefähr 1 Milliarde € Wohnbaugelder in Spekulationen gesteckt beziehungsweise durch Spekulationen an Börsen verspielt. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Mehr, nämlich über eineinhalb!)
Hier habe ich einen Artikel aus „Die Presse“ vom Dezember 2012 mit dem Titel: „Das niederösterreichische Wohnbaugeld-Voodoo“. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.) Ich zitiere:
„Wie in Salzburg wurden in St. Pölten Millionen verloren, auch wenn die Politik das nicht wahrhaben will. Eine Analyse.“ – Das ist der Untertitel des Artikels. – Das Land Niederösterreich ist „bereits 2002 mit Mitteln der Wohnbauförderung an die Finanzmärkte“ gegangen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Noch einmal zur Erinnerung: Die Wohnbaumittel sind Gelder, die dafür da sind, um leistbares Wohnen zu ermöglichen, damit Menschen – AlleinerzieherInnen mit Kindern, Familien mit einem kleinen Einkommen – sich das Wohnen leisten können. Diese Gelder wurden in Niederösterreich leider Gottes für Spekulationen eingesetzt – mit dem „Erfolg“ – unter Anführungszeichen – von zirka 1 Milliarde € Verlust, was auch der Rechnungshof bestätigt hat. (Abg. Höfinger: Falsch …!)
Jetzt kann man natürlich sagen, dass wir Herrn Wolfgang Sobotka, unserem neuen Innenminister, viel Erfolg beziehungsweise eine erfolgreichere Arbeit in seiner neuen Funktion wünschen.
Wir alle wünschen uns eine geordnete Aufnahme von Menschen, die Schutzsuchende sind. Ja, es soll eine geordnete Registrierung stattfinden – nicht nur in Österreich, sondern überall in der EU. Es soll eine faire Aufteilung auf alle EU-Länder geben.
Wir wünschen uns, dass er seine gesamte Energie in gemeinsame europäische und gemeinsam finanzierte Lösungen statt in Grenzzäune, die Millionen an Steuergeld kosten, in Abschottung, die nicht funktioniert, und in einen Abschied von den Menschenrechten steckt. (Abg. Matznetter steht an der Regierungsbank und spricht mit den Bundesministern Schelling und Sobotka.) – Es freut mich sehr, dass männliche Kollegen sich während der Rede von Kolleginnen so gut amüsieren können (Beifall bei den Grünen) – so viel auch zum wertschätzenden Umgang im Parlament. (Zwischenrufe der Abgeordneten Rädler und Walter Rosenkranz. – Abg. Höfinger: Irgendwann war die Spannung weg!)
Sehr geehrter Herr Innenminister, ich hoffe, dass Ihr erster politischer Akt nicht die Unterstützung von Notstandsverordnungen sein wird. Dieser Punkt steht als übernächster auf der Tagesordnung. Es soll ein Notstand mit Verordnungsrecht eingeführt werden. Dazu werde ich später auch im Detail etwas sagen, aber wenn das so kommt,
wäre das der Anfang vom Ende des Rechtsstaates. Wenn man sich traut, mit Notstandsverordnungen (Ruf bei der ÖVP: Stimmt nicht!) verbriefte Menschenrechte auszusetzen (Ruf bei der ÖVP: Stimmt nicht!), dann haben wir überhaupt keine Garantie, dass diese Bundesregierung übermorgen nicht sagt: Das Briefgeheimnis steht uns im Weg, es gibt Terrorgefahr, deshalb werden wir das Briefgeheimnis mit einer Notstandsverordnung abschaffen, wir werden den Datenschutz abschaffen. (Ruf bei der ÖVP: Stimmt nicht!)
Das heißt: Wer glaubt, die Verschärfung von heute würde nur Schutzsuchende treffen, der irrt sich gewaltig. Es geht um Grund- und Menschenrechte von uns allen. (Ruf bei der FPÖ: Die meisten sind keine Schutzsuchenden, und um die geht es!) In diesem Sinne: Lasst uns unsere Grundrechte gemeinsam verteidigen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
12.29
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.
12.29
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Frau Abgeordnete Korun – nein, später, nicht jetzt.
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuhörer! Ein Zaun hat einen Namen, nämlich Zaun. (Abg. Matznetter spricht mit Abg. Glawischnig-Piesczek.)
Präsident Karlheinz Kopf: Einen Moment bitte, Herr Abgeordneter Rädler!
Herr Kollege Matznetter, ich wollte Sie vorher schon bitten, dieses lange Gespräch bei der Regierungsbank zu beenden, aber wenn Sie jetzt dem Redner in der Mitte direkt den Rücken zudrehen, dann muss ich doch einschreiten! – Bitte, Herr Abgeordneter Rädler. (Abg. Moser: Das hätten Sie ruhig früher machen können! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Abgeordneter Johann Rädler (fortsetzend): Ein Zaun hat einen Namen, nämlich Zaun. (Abg. Kogler: Dann seid ihr Zaunkönige!) Eine Obergrenze hat auch einen Namen, nämlich Obergrenze. Sie werden in wenigen Tagen bemerken, dass auch Sicherheit einen Namen hat, nämlich Sobotka. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kogler.) Wer ihn kennt und ihn nicht so betrachtet wie Frau Abgeordnete Korun, nämlich seine Tätigkeiten … (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Herr Kogler ist ja der Spezialist für alle Aufdeckungen. (Ruf bei der FPÖ: Der will noch etwas werden in Niederösterreich!) Bei der Hypo in Kärnten und wo immer auch etwas ist, tritt Herr Kogler auf.
Da gibt es eine Kultserie im deutschen Fernsehen: „Familie Heinz Becker“. So kommen mir die Grünen jetzt nämlich vor: Herr Becker ist der Abgeordnete Pilz, der im Ruderleiberl im Gemeindebau sitzt, wohl ausgestattet, und alle vernadert, die er da im Neidkomplex herumrennen sieht. Herr Abgeordneter Kogler kommt mit alten Phrasen, die die Abgeordnete Korun noch verstärkt hat.
Wissen Sie, wie die Landtagswahl in Niederösterreich ausgegangen ist? (Zwischenruf der Abg. Korun.) – Sie haben „Die Presse“ aus dem Jahr 2012 zitiert: Wir haben einen Ziffernsturz mit 1 Milliarde € drinnen! Da ist nicht 1 Milliarde € investiert worden, sondern 1 Milliarde € konnte dem Budget in Niederösterreich trotz Krisenzeiten zugeführt werden. Das haben Sie nicht gehört! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Korun. – Abg. Kogler: Wovon sprechen Sie?)
Und wenn Sie noch so weit aus der Vergangenheit trommeln (Zwischenruf der Abg. Korun) und aus dem Jahr 2012 zitieren: Sie haben die Antwort in Niederösterreich bereits 2013 bei der Landtagswahl bekommen. Die Grünen haben verloren, Herr
Kogler, und Sie können da – Frau Abgeordnete Korun, Sie kennen sich in Niederösterreich nicht aus – noch so weitertrommeln. (Zwischenruf des Abg. Loacker. – Abg. Kogler: Ist ja schon wieder falsch!)
Ich möchte jetzt aber zur Regierungsumbildung kommen: Ich erinnere mich an das Jahr 2004 … (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) – Herr Kollege von der linken Reichshälfte, hören Sie einmal zu! (Abg. Matznetter: Ich habe Niederösterreich gerade gelobt!) – Hoffentlich! (Abg. Loacker: Von „Hälfte“ kann keine Rede sein!)
2004 sind wir hier in diesen Plenarsaal hereingekommen, als die schwarz-blaue Bundesregierung erstmals Änderungen beim Asylgesetz beschlossen hat, wie zum Beispiel, dass man im Berufungsverfahren, wenn man um Asyl ansucht, nicht wieder einen neuen Grund angeben kann und so weiter. Ich erinnere mich, ich bin dort oben gestanden, und die linke Reichshälfte ist dagesessen – Grün und Rot (Abg. Loacker: Was heißt Hälfte?!) – mit schwarzen T-Shirts, auf denen gestanden ist: Auch Kreisky war Asylant. (Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.) Ich bin schon gespannt, wie sich dieses Verhältnis in der SPÖ bei den Abstimmungen auswirken wird – mit großer Unterstützung der Grünen, die ja natürlich dagegen sind. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) – Bitte, Herr Kollege von den NEOS!
Ein Wort dazu: Wir leben nicht mehr – so wie man es uns vielleicht vermitteln will – unter der Kreisky-Doktrin, auf der Insel der Seligen. Alle Debatten, die von abtrünnigen SPÖ-Mandataren geführt werden – wie heute auch von der Frau Kollegin da oben – und diese schändliche Aktion der Sozialistischen Jugend … (Abg. Weninger: Jetzt reiß dich einmal ein bisschen zusammen!)
Diese schändliche Aktion der Sozialistischen Jugend, die auch vor deine Tür einen Karton mit einer Kinderleiche gelegt haben, die den Herrn Bundeskanzler zum Rücktritt auffordern – das müsst ihr einmal in den eigenen Reihen klären, und nicht eine Spaltung Österreichs zwischen links und rechts herbeiführen, angeführt von links, von Van der Bellen, Korun und wie sie alle heißen, bis herüber zu den Kolleginnen, die auf der roten Seite gegen den eigenen Bundeskanzler auftreten! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
1 500 Polizisten werden heuer neu eingestellt, 750 kommen an die Grenze, 500 Beamte kommen in das BFA, und noch immer ist alles zu wenig. Wo lebt denn dieses linke Reichshälfte? Was ist denn los in diesem Land? (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Kehrt doch zurück auf den Boden der Realität! Unser neuer Innenminister wird am Boden der Realität bleiben, so wie er es in Niederösterreich erfolgreich getan hat. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Wenn das der Boden der Realität ist, dann …! – Abg. Kogler: Was war denn jetzt eigentlich die …! – Zwischenruf der Abg. Moser.)
12.34
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.
12.34
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Ich begrüße Sie, Herr Minister! Das musikalische Talent unseres Ministers ist noch gar nicht ausreichend gelobt worden. Ich werde ihn deswegen gleich mit einem musikalischen Zitat begrüßen, ich lese vor:
„We’re all excited, but we don’t know why, maybe it’s ‘cause we’re all gonna die“.
Sie haben es natürlich längst erkannt, es handelt sich um eine Textzeile des jüngst verstorbenen amerikanischen Popsängers mit dem Namen „The Artist Formerly Known as the Symbol Formerly Known as Prince“ aus dem Song „Let’s Go Crazy“. – Das ist ja
so etwas wie das Motto des BMI angesichts der zu beschließenden Asylnovelle. Kollege Scherak wird später noch erklären, warum diese Novelle als menschenrechtswidrig, europarechtswidrig und verfassungswidrig einzuordnen ist.
Ich appelliere an Sie, Ihre Funktion, Ihr Amt dazu zu nützen, um die Sorgen, Ängste und Nöte – wie versprochen – auch wahrzunehmen, auch die Sorgen, Ängste und Nöte von Organisationen wie dem Roten Kreuz, Amnesty International und der Volkshilfe. Diesen Brief haben Sie sicher bekommen.
Ich gebe Ihnen auch einen zweiten Wunsch mit auf den Weg, der das Polizeiliche Staatsschutzgesetz betrifft. Auch bei diesem Gesetz ist es notwendig, einige Reparaturen anzubringen. Wie Sie wissen, ermöglicht das Staatsschutzgesetz das Eingreifen vor der Tat. Das ist ein Bündel an Präventionsmaßnahmen, und das berührt zwangsläufig Grundrechte. Es werden Befugnisse geschaffen und erweitert, und Überwachung wird auf Verdacht basieren, Daten werden gesammelt.
Wo liegt die Gefahr? – Gefahr besteht, wenn der Deliktskatalog, wenn diese Befugnisse nicht eng und präzise gefasst sind, sondern ausufern, schwammig und nicht ordentlich beschrieben sind, und wenn das nicht kontrolliert werden kann. Es sind heikle Instrumente, ohne die Prävention nicht möglich wäre. Das heißt aber, dass sie umso besser geschützt werden müssen.
Das geschieht auf zweierlei Art und Weise: Erstens geschieht das natürlich bei der Genehmigung. Wir fordern eine richterliche Genehmigung, die jetzt nicht vorgesehen ist. Zweitens hätten wir bei der Nachbetrachtung gerne eine bessere parlamentarische Kontrolle dieser Maßnahmen.
Setzen Sie sich für fokussierte grundrechtsschonende Präventionsmaßnahmen ein, bauen Sie entsprechendes Personal auf! Interessieren Sie sich in dieser Hinsicht auch für die Auseinandersetzung mit neuen Technologien, und stellen Sie eine Überwachungsgesamtrechnung an, um zu evaluieren, welche Maßnahmen überhaupt effektiv, verhältnismäßig und notwendig sind!
Sie haben gesagt, dass die Sicherheitsinteressen der Landsleute vorgehen. Schützen Sie also bitte auch die Landleute und ihre Privatsphäre vor dem Eingriff in diese Privatsphäre! (Beifall bei NEOS und Grünen. – Abg. Walter Rosenkranz: Vor allem die Einsichtnahme in …!)
Ein dritter Punkt, der vielleicht noch ganz wichtig ist: Die Kooperation zwischen Verteidigungsministerium und Innenministerium muss natürlich gut funktionieren; die Verfassung regelt aber ganz klar, welche Aufgaben im Innenministerium und welche im Verteidigungsministerium zu erfüllen sind. Herr Minister, Sie bestimmen, welche Assistenz Sie vom Bundesheer benötigen, und fordern sie an. Lassen Sie sich bitte vom Verteidigungsminister nichts aufschwatzen, insbesondere keine Militärtransportmaschinen zur Abschiebung! Bleiben Sie bei der zivilen Variante! Sie ist kostengünstiger, flexibler und auch rechtlich einwandfrei.
Damit das alles nicht so negativ klingt, möchte ich Ihnen abschließend noch eine kleine Freude machen. Meine Freunde von der niederösterreichischen ÖVP haben mir zugetragen, dass Sie ein Faible für Glücksspiel haben. Wenn Sie also gerne zocken, dann möchte ich mit Ihnen eine Wette eingehen: Es handelt sich um so etwas wie eine Fremdwährungsspekulation. Ich habe 1 000 italienische Lire mitgebracht. (Der Redner hält einen Geldschein in die Höhe.) Die werden Sie vielleicht auch ausgeben können, jetzt, da Sie versuchen, Italien wieder aus der EU auszusperren. Ich wette, dass Sie 2018 nicht mehr Innenminister sind. Hier ist der Wetteinsatz. Wenn ich gewinne,
können Sie es mir einfach zurückgeben. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Alm überreicht Bundesminister Sobotka den Geldschein.)
12.38
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
12.38
Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und vor den Fernsehschirmen! Ich denke, es gibt kaum ein anderes Thema als jenes, das uns in den letzten Monaten beschäftigt hat, bei dem speziell das Innenministerium in der Auslage gestanden ist: Welche gesetzlichen Maßnahmen sind zum Thema Zuwanderung von Fremden, zum Thema Asylwerber und Kriegsflüchtlinge zu setzen?
Das Thema ist eine Querschnittmaterie, die uns sehr fordert. Wir haben heute aber die Möglichkeit, etwas Positives zu machen, etwas umzusetzen, das leider notwendig ist, weil es derzeit keine bessere Alternative gibt.
Wir haben heute schon gehört, dass es unterschiedliche Ansichten gibt. Es gibt Abgeordnete, die hier fordern, dass wir alle aufnehmen. Mich freut es, dass Kollegin Korun im Ausschuss bereits gesagt hat, dass es nicht mehr möglich ist, alle aufzunehmen, weil – und das hat der Innenminister im letzten Innenausschuss berichtet – die Solidarität in der Europäischen Union nicht vorhanden ist.
Heute haben Kollegen hier behauptet, es gebe seitens dieser Bundesregierung keine Bestrebungen auf europäischer Ebene. – Ich glaube, der Einzige, der wirklich viel unterwegs war, gemeinsam mit der damaligen Innenministerin, war unser Bundeskanzler. Er hat versucht, mit den anderen Mitgliedstaaten eine Vereinbarung zu treffen. Bis heute ist es uns aber nicht gelungen, eine vernünftige Lösung zu finden (Zwischenruf bei der FPÖ), deswegen müssen Maßnahmen gesetzt werden. Diese sind nicht immer einfach, aber notwendig.
Herr Kollege Rädler, weil du dich so mokiert hast, möchte ich eines in Erinnerung rufen: Jetzt sind Polizeiinspektionen zusammengelegt worden. Du hast erzählt (Zwischenruf des Abg. Rädler), von 2000 bis 2006 – du warst so stolz – sind aber über 3 000 Polizeiplanstellen reduziert worden. – Das ist der Grund, warum wir als Sozialdemokraten geschaut haben, dass 2008 wieder mehr Polizisten für Österreich tätig sind. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: … zehn Jahre dafür gebraucht! – Abg. Matznetter: Wo ist der Minister Strasser?)
Es gibt ein Spannungsfeld, das verstehen wir, und ich begrüße daher die Aussagen des neuen Innenministers Mag. Sobotka, der von Grenzmanagement gesprochen hat und nicht vom Aufstellen kilometerlanger Zäune. Er hat auch die große Hilfsbereitschaft der Österreicher und die mangelnde Solidarität in der Europäischen Union erwähnt. Wenn es diese Solidarität gäbe, dann hätten wir heute keine Diskussion (Zwischenruf des Abg. Neubauer), dann wäre auch kein Bedarf, weitere Maßnahmen zu beschließen, um unseren sozialen Standard weiter aufrechterhalten zu können.
Herr Innenminister Sobotka hat von einer Sonderbestimmung gesprochen und nicht von einem Notverordnungsrecht, wie es manche Abgeordneten genannt haben. Er hat die Befürchtungen und Ängsten angesprochen, die wir ernst nehmen müssen. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Wir müssen daher auch unseren Außenminister in die Verantwortung nehmen, der nebenbei auch Integrationsminister ist; da wären schon noch die einen oder anderen Maßnahmen notwendig, um ein besseres Miteinander zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat noch nie so viel in den Bereich
Sicherheit investiert, in das Bundesministerium für Inneres, aber auch in die Landesverteidigung.
Weil es immer wieder angesprochen wird, Kollegen Darmann sehe ich jetzt nicht (Zwischenrufe bei der FPÖ) – ah, da ist er ja –: Auf europäischer Ebene gibt es genug Beispiele – Kollege Vilimsky hat sich ja dagegen ausgesprochen, als Mitglied des Europäischen Parlaments im Nationalrat zu sprechen; jetzt kommt er immer vorbei und erklärt, was in der Europäischen Union Thema ist (Zwischenrufe der Abgeordneten Neubauer und Darmann) –, und ich sehe mir die einzelnen Punkte an, die auf europäischer Ebene von der FPÖ nicht mitgetragen werden und gegen die gestimmt worden ist, zum Beispiel: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Panama Papers, für mehr Transparenz – da haben Ihre FPÖ-Abgeordneten dagegengestimmt –; oder Schutz der Whistleblower, jener Menschen, die sich heraustrauen und Missstände mitteilen und die dann Verfolgungen ausgesetzt sind – da haben Sie auch dagegengestimmt (Abg. Neubauer: Wie oft habt ihr gegen den Untersuchungsausschuss gestimmt? – 24 Mal!) –; oder schändlichen Steuerpraktiken einen Riegel vorzuschieben, auch da haben Sie auf europäischer Ebene dagegengestimmt. (Abg. Darmann: … gegen den Hypo-Untersuchungsausschuss gestimmt!)
Bitte koordinieren Sie einmal intern, damit wir in den genannten Bereichen ordentliche Ergebnisse erreichen. Wir wollen Gerechtigkeit für alle Menschen in unserem Österreich gewährleisten! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neubauer: Schwache Rede!)
12.43
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte. (Bundesminister Schelling: Aber er hat wenigstens eine Niederösterreich-Krawatte!)
12.43
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister Sobotka, Sie sind Chef der Polizei, der Exekutive (Ruf bei der FPÖ: Also auch deiner!), das ist eine wichtige Position, würde ich einmal sagen. Noch als meinen künftigen Chef habe ich Sie gestern in der „ZIB 2“ beobachtet, ich habe mir Ihre Ausführungen angehört, und da ist mir einiges aufgefallen.
Ich habe Ihrer Vorgängerin öfter hier vom Rednerpult aus Tipps gegeben (Zwischenruf bei den Grünen), und ich nehme an, Sie haben einige dieser Tipps, die ich gegeben habe, bereits aufgenommen, denn ich kann mir Folgendes nur so erklären: Herr Bundesminister, Sie haben dort wortwörtlich gesagt, dass lediglich 40 Prozent der Flüchtlinge beziehungsweise der Asylwerber Asyl in Österreich bekommen, um die 60 Prozent haben also keinen Anspruch auf Asyl.
Herr Minister, Sie haben dort auch gesagt, dass sehr viele Wirtschaftsflüchtlinge dabei sind, dass in Libyen jetzt über 2 Millionen Flüchtlinge warten, die nach Italien übersetzen wollen, und dass der Großteil von ihnen Wirtschaftsflüchtlinge sind; das haben Sie dort wortwörtlich gesagt. Sie haben auch das Beispiel gebracht – und vorhin haben Sie es auch angesprochen –, dass in Österreich auf 1 000 Einwohner 10,5 Asylwerber kommen; in Italien sind es lediglich 1,4, und in Griechenland, das haben Sie im Ausschuss gesagt, sind es 1,2 pro 1 000 Einwohner. Das ist eine gute Sache, dass Sie das erkannt haben, dass wir hier ein großes Problem haben. Wir werden dann beim übernächsten Tagesordnungspunkt intensiver darüber diskutieren, aber ich kann es mir nicht ganz verkneifen, das Ganze hier kurz anzusprechen.
Sie haben auch die Kriminalität angesprochen, nämlich dass die Kriminalität in Österreich speziell durch Asylwerber, aber auch allgemein zugenommen hat. Es wird heute
von mir und von meiner Fraktion einige Anträge mit guten Tipps, wie wir dem Ganzen entgegentreten können, geben. Kollege Lugar hat es schon angesprochen, dass wir viele nicht wegbringen; Sie haben gestern in der „ZIB“ selbst gesagt, dass wir viele nicht abschieben können, die eigentlich nicht in unser Land gehören. Da gibt es einen tollen Antrag von mir, der kommt nachher, betreffend EU-Wartecamps in Nordafrika (Zwischenruf bei den Grünen), in die man genau diese Leute, die hier kein Asyl bekommen haben, die hier nichts mehr zu suchen haben, die hier straffällig geworden sind, einstweilen zum Warten hinschicken kann, bis sie dann wieder von ihrem Heimatstaat aufgenommen werden. Das ist ein wichtiger Schritt. (Beifall beim Team Stronach.)
Eines ist mir auch im Gedächtnis geblieben: Ich habe in den letzten Tagen die Zeitungen angesehen, am Wochenende hat es im Prater eine schlimme Vergewaltigung durch Asylwerber gegeben, da waren drei Afghanen dabei. In Graz wurde eine Studentin in letzter Minute durch – wie soll man sagen? – beherztes Eingreifen von anderen Studenten vor einer Vergewaltigung, auch durch einen afghanischen Asylwerber, gerettet. In Salzburg hat es eine Vergewaltigung bei einem Zeltfest gegeben, ebenfalls durch einen afghanischen Asylwerber. Und interessant ist: alle 17 Jahre.
Meine Damen und Herren, da läuft einiges falsch! Ich glaube, dass die vermutlich älter gewesen sind, und es gibt jeder an, dass er 17 Jahre alt ist, damit er ins Jugendstrafrecht hineinkommt, wenn man ihn erwischt. Das ist schon etwas, was wir uns einmal genauer anschauen müssen, Herr Minister, da gibt es viel zu tun. (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Doppler.)
Ich möchte auf einen weiteren Punkt aufmerksam machen, da Sie ja der Chef der Polizei, der Exekutive sind: Ich habe vor Kurzem eine Anfragebeantwortung von Ihrer Vorgängerin bekommen, dass es bei der Polizei sehr viele Burn-outs gibt, weil die Leute überlastet sind, aber wir haben auch sehr viele verletzte Polizisten, durch Fremdeinwirkung, und das nimmt massiv zu. Der Skrupel – das höre ich von Kollegen – von Zugewanderten, gegen die Polizei körperlich und massiv mit Gewalt vorzugehen, nimmt ab, und im Speziellen leiden Polizistinnen darunter. Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Da sind wir sehr gefordert, um dem Ganzen einen Riegel vorzuschieben.
Ich möchte auch andere Probleme bei der Polizei ansprechen, und zwar die Personalknappheit. Mittlerweile sind sehr viele Frauen bei der Polizei, das ist ja auch etwas Positives, aber man hat damals nicht auf mich gehört, dass wir Überhangplanstellen für diese Frauenplanstellen brauchen, da natürlich irgendwann einmal der Kinderwunsch kommt und viele dieser Frauen dann Teilzeit arbeiten oder in Karenz sind. (Abg. Maurer: Bei den Männern gibt es das nicht …!) – Na ja, allgemein gesprochen! Frau Kollegin, Sie können sich nachher selbst zu Wort melden; beim Dreinquatschen sind Sie immer groß, das weiß ich.
Ich sage Ihnen eines: Da gibt es natürlich schon Probleme, dass die, die übrig bleiben, die Beamtinnen und Beamten – das sind nicht nur Männer –, Überstunden machen müssen, die ganzen Nachtdienste übernehmen müssen, und das ist ein großes Problem, denn das geht auf die körperliche Gesundheit.
Da gibt es von mir auch einen Antrag zum „50 plus“-Modell. Dieses „50 plus“-Modell bedeutet, dass Exekutivbeamte, die über 50 sind, sich aussuchen können, ob sie noch so viele Nachtdienste oder so viele Überstunden machen, wie man ihnen vorschreibt. Bei uns ist das Problem: Wenn das Personal knapp ist, dann bekommt man das vorgeschrieben und dann muss man Überstunden machen, ob man will oder nicht. Das
geht auf die körperliche Gesundheit, weil einem dann die Ruhephasen fehlen. Es wäre ein wichtiger Schritt, dass man auch da irgendetwas macht, Herr Minister.
Ich habe viele, viele Anträge eingebracht, und es werden noch welche kommen. Ich reiche Ihnen die Hand, wir sprechen gerne miteinander. Ich habe Sie kennengelernt, und es hat mich gestern schon gefreut, als ich in der Straßenbahn eine Beamtin des Innenministeriums, die ich gut kenne, getroffen habe, die gesagt hat: Na, der ist ja gar nicht so schlimm, wie man gesagt hat! (Heiterkeit des Abg. Scherak.)
Das ist ein positiver Schritt, Herr Minister, ich glaube, man kann mit Ihnen sprechen; ich werde das auch in Anspruch nehmen. Ich glaube, Sie können auch meine Hilfe in Anspruch nehmen, da ich Ihnen viele, viele Anträge mitbringe und Ihnen den rechten Weg zeige, wo wir vieles machen können, das der Exekutive und der Bevölkerung zugutekommt. Herr Minister, dazu möchte ich Sie einladen, ich glaube, das wäre der richtige Schritt.
Es gibt viel zu tun. Sie haben gesagt, es gilt, zu handeln. Fangen wir an, Herr Minister, fangen Sie schnell an! Ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihren Regierungsspitzen, denn die werden Sie wirklich brauchen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Doppler und Franz.)
12.50
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Hagen, die Replik „Dreinquatschen“ auf einen Zwischenruf einer Abgeordneten steht zwar nicht auf der Liste der ordnungsrufwürdigen Aussagen, und ich erteile Ihnen auch keinen, aber ich wundere mich schon nicht mehr, wenn ich – wie vorhin gerade wieder – ein Mail eines Fernsehzuschauers bekomme, der sich über den in dieser Debatte – und gemeint ist wahrscheinlich nicht nur diese – generell wenig wertschätzenden Umgang der Abgeordneten miteinander sehr aufregt. Ich kann die Aufregung dieses Fernsehzuschauers nachvollziehen, er wird nicht der Einzige sein.
Ich bitte alle Damen und Herren um etwas sorgfältigere Wortwahl und wertschätzenderen Umgang miteinander. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS sowie des Abg. Doppler. – Zwischenruf des Abg. Weninger.)
Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
12.51
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wolfgang Sobotka hat ja seine Feuerprobe hier im Parlament bereits am Montag gehabt, nämlich im Innenausschuss, und er hat deutlich gemacht, dass er die Linie, die Johanna Mikl-Leitner eingeschlagen hat, konsequent weiterführen wird, denn die Flüchtlingskrise ist noch lange nicht vorbei und ein Zurücklehnen heute würde uns wieder in jene Situation, die wir vor einem Dreivierteljahr hatten, zurückkatapultieren.
Es geht dabei immer noch um eine gemeinsame europäische Linie und eine gemeinsame Unterstützung in den Fluchtländern. Die europäische Unentschlossenheit, die wir heute vorfinden, ist sicherlich nicht Österreich anzulasten, sondern zeigt die Schwächen der europäischen Solidarität, wenn einer mehr und der andere weniger bis gar nicht betroffen ist – das sogenannte Floriani-Prinzip –, und dass die Vorstellungen über Asylfragen immer noch weit auseinanderklaffen.
Es ist also kein Wunder, dass Österreich da seinen eigenen Weg geht, etwa bei der Sicherung der Grenzen, wo wir uns nicht abschotten, aber eine geregelte Einreise sicherstellen wollen (Ruf bei der SPÖ: Grenzmanagement!); oder nennen wir es eine Selbstbestimmtheit dahin gehend, wer einreisen darf und wer nicht. Auch die Einführung der Obergrenze zeigt, dass wir uns nicht vor der Verantwortung drücken,
sondern dass wir Menschen, die Hilfe brauchen, Hilfe anbieten – in einem Ausmaß, in dem wir es selbst stemmen können.
Heute werden wir noch das neue Asyl- und Sicherheitspaket behandeln, das ein weiterer wichtiger Schritt in der österreichischen Sicherheitspolitik ist. Darüber hinaus gibt es natürlich auch viele andere sicherheitspolitisch relevante Themen. Wolfgang Sobotka hat eines davon schon angesprochen, nämlich die Bekämpfung von Internetkriminalität. Wir sehen uns da mit einer steigenden Zahl an Straftaten konfrontiert, sei es bei Phishing, sei es bei Hacking, sei es bei Social Engineering oder vielen anderen Dingen.
Es geht genauso auch um die Gewährleistung von IT-Sicherheit und den Schutz kritischer Infrastruktur – ein Thema, das uns alle betrifft, sei es als Privatperson, sei es als Unternehmen, sei es als Behörde oder auch in der Politik. Daher ist es auch wichtig, dass die Maßnahmen, die von Johanna Mikl-Leitner eingeführt worden sind beziehungsweise sich bereits in Umsetzung befinden, weitergeführt werden. Ein wichtiges Gespräch beziehungsweise eine Gesprächsrunde zwischen Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft hat schon stattgefunden, um die Grundlage beispielsweise für ein Cybersicherheitsgesetz zu schaffen. Es ist wichtig, auch weiterhin genau da anzusetzen.
Sicher ist, bei allen derzeitigen und zukünftigen Vorhaben, die die Sicherheit dieses Landes betreffen, die unsere Bürgerinnen und Bürger betreffen, braucht es einen starken und kompetenten Vertreter in dieser Rolle. Wolfgang Sobotka hat 18 Jahre Erfahrung in der Regierungsarbeit in Niederösterreich, hat selbst Erfahrung gesammelt und Durchsetzungsfähigkeit bewiesen. Und so energisch, wie er auch für die Interessen Niederösterreichs eingestanden ist, so energisch – davon bin ich überzeugt – wird er auch für die Interessen hinsichtlich der Themen Sicherheit und Migration in Österreich, aber auch auf europäischer Ebene eintreten. Deswegen wünsche ich ihm in seiner Funktion als Innenminister natürlich alles Gute und viel Kraft für die vor ihm und uns allen stehenden Herausforderungen.
Ich möchte unserer ehemaligen Innenministerin und nunmehrigen Landeshauptmann-Stellvertreterin in Niederösterreich Johanna Mikl-Leitner für ihre jahrelange Arbeit ganz herzlich Danke sagen. Sie hatte in der Vergangenheit viele große Herausforderungen – vielleicht die größten Herausforderungen in der Zweiten Republik – zu verantworten und hat diese im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher auf einen guten Weg gebracht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
12.55
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.
12.56
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein bisschen mehr Offenheit täte uns ganz gut. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als der jetzige Innenminister dem jetzigen Finanzminister öffentlich zugerufen hat: „Bei Philippi sehen wir uns wieder“. (Zwischenruf des Abg. Rädler. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.) Sie haben offensichtlich nicht mit Erwin Pröll gerechnet, denn Erwin Pröll hat Sie nicht nach Philippi, sondern nach Wien geschickt, und wir sind gerne bereit, Ihnen hier politisches Asyl zu geben, denn wer als Fluchtgrund Erwin Pröll angeben kann, hat sich politisches Asyl in Wien verdient. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten von Grünen, SPÖ und NEOS sowie Heiterkeit bei den Bundesministern Schelling und Sobotka.)
Herr Präsident, ich sage das in aller Wertschätzung (Zwischenruf des Abg. Rädler), damit es da kein Missverständnis gibt.
Über Ihre fachlichen Qualifikationen in der Sicherheitspolitik, Herr Innenminister, können wir nur mutmaßen. Sie haben sich als Finanzexperte und Wohnbauexperte in Niederösterreich einen Namen gemacht. (Abg. Rädler: Der Altvordere …!) Sie haben nicht mehr als 1 Milliarde € an Steuergeldern verspekuliert. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Das hat nichts mit Sicherheitspolitik zu tun, deswegen werde ich darauf jetzt nicht im Detail eingehen. Wer Näheres über die Qualifikationen in dieser Hinsicht wissen will, muss ja nur einschlägige Tageszeitungen und Magazine und so weiter lesen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Ich komme jetzt aber zur Sicherheitspolitik: Ich habe nie verstanden, warum Mitglieder der Bundesregierung der FPÖ in einem Punkt folgen, nämlich dass sich Menschlichkeit und Vernunft in der Bewältigung der Flüchtlingskrise gegenseitig ausschließen. Bei allem, was ich über Strategien in der Flüchtlingskrise weiß, weiß ich, dass es nur durch eine enge Kombination von Menschlichkeit und Vernunft geht. Das hat einen sehr einfachen Grund, und ich beginne mit den Vergewaltigungsfällen in Wien.
Das sind wichtige und immer wichtiger werdende Fragen der österreichischen Sicherheitspolitik: Wie schützen wir potenzielle Opfer, Frauen, nicht nur in Wien, vor Vergewaltigungen, bei denen eines klar ist: dass sie nicht nur, aber auch mit den Problemen der Flüchtlingskrise und der Flüchtlingsbewegungen, mit großen Inte-grationsproblemen und großen Integrationsversäumnissen zu tun haben?
Ich war in Jordanien. Ich empfehle Ihnen etwas – nicht aus Eigeninteresse –: Der „Falter“ veröffentlicht in seiner heutigen Ausgabe meinen Reisebericht mit einem Versuch, über jordanische Lektionen zu reden. (Ruf bei der FPÖ: Warum wundert mich das nicht, dass er im „Falter“ …?!) Eine wichtige jordanische Lektion ist: Auf illegalem Weg kommen zu uns die Stärksten, das sind aber nicht unbedingt die, die wir am besten integrieren können.
Die Frauen mit den kleinen Kindern sitzen nicht nur in den jordanischen Lagern fest – und wer einmal in diesen Lagern war, weiß das; in Zaatari sitzen 79 500 Flüchtlinge fest, mit viel zu wenig Geld aus Europa, viel zu wenig Unterstützung von der internationalen Gemeinschaft –, sondern die Mütter dort sagen uns auch: Unsere Kinder setzen wir nicht in Boote und stecken wir nicht in Kühlwagen! Dieses Risiko nehmen am ehesten junge Männer auf sich.
Die erste Lektion lautet: Wer keine legalen Fluchtwege eröffnet, wird damit leben müssen, dass es illegale Fluchtwege gibt. Es gibt nur zwei Gruppen, die von illegalen Fluchtwegen profitieren: die organisierte Schlepperkriminalität und rechtsextreme Parteien. Das sind die beiden Profiteure von illegalen Fluchtwegen. Deswegen ist das oberste Gebot der Sicherheitspolitik, legale Fluchtwege zu eröffnen, so wie es Kanada in vorbildlicher Art und Weise in Jordanien getan hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich verstehe bis heute nicht, warum Österreich sagt, damit wir hier einen eminenten sicherheits-, integrationspolitischen Fortschritt erzielen, warten wir auf die tschechi-sche, auf die polnische und auf die ungarische Regierung. Das ist doch absurd! Dann werden wir Probleme schlicht und einfach nicht lösen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Deswegen fordere ich nicht nur Sie, Herr Innenminister, sondern die gesamte Bundesregierung auf, das endlich einmal ernst zu nehmen. Das ist die erste große Lektion der Sicherheitspolitik.
Die zweite große Lektion hat wenig mit innerer Sicherheit zu tun. Sie heißt einfach, in Integration zu investieren. Wenn ÖVP-Politiker, und nicht nur sie, aufstehen und sagen, wir werden die Asylwerber und Asylwerberinnen zum Deutsch-Lernen zwingen,
aber nicht dazusagen, dass sie nicht einmal die Kurse dazu anbieten, dass es schlicht und einfach an Angeboten fehlt – ja wie soll man Menschen motivieren, etwas zu tun, wenn man nicht investiert?
Und das ist die dritte Lektion: Jeder Euro und jeder Cent in Hubschrauber, in gepanzerte Fahrzeuge, in noch mehr Soldaten und Polizisten an der Grenze ist eine Fehlinvestition, wenn wir die Fragen der Integration und die Fragen der legalen Fluchtmöglichkeiten nach Europa nicht positiv beantworten können. (Beifall bei den Grünen.)
Auch Sie, Herr Innenminister, sind im Lizitationswettstreit: Wer präsentiert das unmenschlichere Programm?, Wer eskaliert weiter in der Flüchtlingsbekämpfung?, mitten in der freiheitlichen Falle. – Wenn Sie glauben, dass das irgendetwas bringt, dann werden Sie beim nächsten großen Schleppungsversuch, der hoffentlich nicht so tragisch endet wie einige in der Vergangenheit, draufkommen, dass das einfach nicht geht.
Deswegen wäre es toll, wenn Sie als neuer Innenminister eines täten, nämlich sagen würden: Fangen wir neu an! Reden wir offen darüber, wie wir auf eine legale, vernünftige und menschliche Art und Weise diese Probleme lösen! Bilden wir mit Deutschland, Schweden und einigen anderen Staaten Koalitionen der Willigen, dann haben wir eine Chance in der Europäischen Union! Probieren wir etwas Neues! Mit der Übernahme der freiheitlichen Rezepte sind Sie und sind alle Ihre anderen Mitglieder der Bundesregierung gescheitert.
Deswegen wünsche ich Ihnen Erfolg beim Überdenken. Wir stehen als Gesprächspartner zur Verfügung. Aber wir stehen nicht zur Übernahme der freiheitlichen Politik ins Regierungsprogramm zur Verfügung. Dafür können Sie von uns eine parlamentarische Garantie haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.
13.03
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ge-schätzte Herren Bundesminister! Meine Damen und Herren! Was braucht ein Innenminister? – Er braucht Durchsetzungskraft, er braucht den Mut, auch Maßnahmen einzufordern, die bei manchen auf Widerstand stoßen und gleichzeitig ein hohes Verantwortungsbewusstsein erfordern. Und er braucht dieses Verantwortungsbewusstsein auch, um die Sicherheit Österreichs entsprechend umfassend zu gewährleisten. Mit Wolfgang Sobotka haben wir einen neuen Innenminister, der diese Voraussetzungen und diese Qualifikation auf jeden Fall mitbringt. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, in der österreichischen Bevölkerung steigt trotz der hohen Lebensqualität, die wir haben, eigentlich das Unsicherheitsempfinden. Genau hier gilt es anzusetzen. Wir müssen die Ängste der Menschen ernst nehmen und darauf regieren. Wir müssen mit Maßnahmen dagegenwirken – sei es beim Grenzschutz auf der einen Seite, sei es bei der Kriminalitätsbekämpfung auf der anderen Seite. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Rechtsstaatlichkeit, Stabilität und auch die öffentliche Ordnung durch gezielte Kontrolle gewährleistet sind. Das ist unser gemeinsamer Auftrag und bei diesem werden wir Wolfgang Sobotka gerne unterstützen.
Wir müssen die Sorgen der Menschen betreffend Überfremdung durch zum Beispiel die Flüchtlingskrise auf der einen Seite, aber auch die Frage, ob wir das auf der anderen Seite finanzieren können, durchaus ernst nehmen. Hier gilt es mit Hausverstand, mit Anstand und mit Zusammenhalt zu reagieren. (Beifall der Abg. Nachbaur.)
Es hilft uns nicht, wenn wir, anstatt zu handeln, versuchen, Öl ins Feuer zu gießen. Das bringt nichts. Wir müssen aber schon bedenken, dass es einerseits Arbeit nach innen braucht, beispielsweise den Grenzschutz, und andererseits Arbeit nach außen, zum Beispiel Stichwort europäische Lösung. Aber es geht nicht nur um eine europäische Lösung.
Ich möchte schon klar sagen, es kann keine Rosinen-Picken-Theorie bei den Flüchtlingen geben. Wenn man in Europa Asyl will, dann kann man sich nicht aussuchen, wo, und es muss unabhängig davon sein, ob das Schweden, Österreich, die Slowakei oder Polen ist. Es ist in Wirklichkeit ein weltweites Thema. Die UNO ist gefordert. Es ist auch die Frage berechtigt: Was leisten die arabischen Staaten, die eigentlich in der Region vor Ort zu Hause sind?
Meine Damen und Herren! Mit dem neuen Innenminister haben wir eine Persönlichkeit, die einerseits politische Erfahrung hat. Ich glaube, eine ganz wesentliche Voraussetzung ist seine Erfahrung in der kommunalen Tätigkeit. Es sei mir durchaus die Bemerkung erlaubt: Vielen in diesem Hause würde es wahrscheinlich gut tun, wenn sie Erfahrung in der Kommunalpolitik hätten, denn wer in der Kommunalpolitik Erfahrung gesammelt hat oder dort zu Hause ist, weiß, was die Mehrheit der Menschen denkt (Zwischenruf des Abg. Loacker), wie das Realitätsempfinden der Menschen ist, welche Sorgen und Ängste sie haben, auch welche Befindlichkeiten. Darauf müssen wir reagieren.
Persönlich kenne ich Wolfgang Sobotka schon sehr lange. Ich weiß, dass er wirklich Handschlagqualität hat und dass die Zusammenarbeit für ihn im Vordergrund steht – allein wenn ich an das Projekt Machland Nord, den Machland-Hochwasserschutz denke, die Gemeinden Mauthausen bis St. Nikola, an die Zusammenarbeit Oberösterreich und Niederösterreich, wo wirklich menschliche Qualität, Handschlagqualität zu sehen war. Und genau das brauchen wir.
Wenn es um Sicherheit geht, brauchen wir auch einen Innenminister, der gezielt Maßnahmen für die innere Sicherheit setzt und dafür sorgt, dass dabei natürlich auch die Menschenrechte eingehalten werden.
Mit der Sicherheitspolitik in den letzten Jahren sind wir immer den richtigen Mittelweg gegangen. Nicht zuletzt dank des unermüdlichen Einsatzes unserer ehemaligen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner gehört Österreich nach wie vor zu den sichersten Ländern der Welt.
Ich glaube und ich bin mir sicher, dass Wolfgang Sobotka diesen Weg der Stabilität, des Augenmaßes und des Hausverstandes auch fortsetzen wird. Wir brauchen weder Übertreibungen auf der einen Seite, noch Träumereien auf der anderen Seite. Wir brauchen im Innenministerium konsequente Arbeit im Sinne der österreichischen Bevölkerung.
Lieber Herr Innenminister Sobotka, ich wünsche dir dabei viel Erfolg. Unsere Unterstützung hast du. (Beifall bei der ÖVP.)
13.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
13.08
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Herren Minister! Herr Bundesminister Sobotka, Sie haben jetzt ein großes Paket an Wünschen von den diversen Fraktionen mitbekommen. Ich gebe Ihnen noch ein weiteres zum Abschluss mit. Sie kommen ja aus der Landespolitik und Sie wissen insbesondere deswegen, dass es gerade in Österreich ja leider Gottes die
Bundesländer waren, die bei der Unterbringung von Flüchtlingen jahrelang die Quoten nicht eingehalten haben.
Ihre Amtsvorgängerin hat das immer wieder eingemahnt, auch zu Recht. Momentan ist es so, dass es nur Wien schafft, die Quote zu erfüllen. Wenn man sich die Bundesländer ansieht, die betreffend Quotenerfüllung auf den letzten vier Plätzen liegen, dann sind drei davon mit grünen Landesflüchtlingsreferenten, was, finde ich, auch sehr bezeichnend ist. Sie wissen, dass Niederösterreich immer mit einem Trick, indem es Traiskirchen miteinberechnet hat, die Quoten erfüllt hat. Das heißt, vielleicht schaffen Sie es ja, mit Ihrer Erfahrung aus der Landespolitik, sie auch entsprechend durchzusetzen.
Das, was wir in der Flüchtlingspolitik brauchen, sind einerseits europäische Lösungen, die langfristig und solidarisch sind, aber wir brauchen auch innerhalb von Österreich solidarische und vor allem langfristige Lösungen.
Wir haben im letzten Jahr und auch davor immer wieder gesehen, wie die Bundesregierung ein wenig der Herausforderung hinten nachhechelt. Wir hatten im Mai letzten Jahres erstmals die Situation, dass wir Zelte aufbauen mussten, um Flüchtlinge unterzubringen. Wir hatten im Sommer die Schande von Traiskirchen, wo über Wochen junge Menschen, Kinder und Frauen in der Wiese übernachten mussten, weil es nicht möglich war, die entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Ich glaube, dass wir daraus lernen müssen, dass wir langfristige Lösungen brauchen.
Ich habe auch die Debatte, ob wir jetzt einen Zaun, ein Türl mit Seitenteilen und so weiter brauchen, nicht verstanden. Ich glaube, Nickelsdorf hat damals schon gezeigt, wie ein geordnetes Grenzmanagement funktionieren kann.
Wir hatten dann die Diskussion über eine Obergrenze, wo die Regierungsspitzen als Erste der Meinung waren, man brauche nicht zu prüfen, ob das rechtlich möglich ist, weil es zuerst einmal eine politische Einigung ist. Nachher hat man es rechtlich geprüft. Die Gutachten haben beide besagt, dass es eine fixe Obergrenze nicht geben kann.
Ich glaube, dass uns so eine Kurzsichtigkeit und dieses undurchdachte Vorgehen im Zusammenhang mit der Asylpolitik in Österreich nicht weiterhelfen werden. Ich halte es für sinnvoll und würde es für sehr angebracht halten, wenn wir hier gemeinsam mit allen Bundesländern Lösungen schaffen, denn das wird nicht anders funktionieren. Ich denke, wir haben in vielen Bereichen gezeigt, was Nationale Aktionspläne bringen können. Und ich halte es für sinnvoll, wenn wir auch einen solchen in Österreich umsetzen.
Herr Bundesminister, es gibt noch andere Punkte, die ganz relevant waren und zu denen Sie, Ihre Amtsvorgängerin und auch die ÖVP – in vielen Bereichen auch die SPÖ – gesagt haben, dass Sie sie umsetzen wollen. Es geht um die Schaffung legaler Einreisemöglichkeiten. Das muss selbstverständlich auf europäischer Ebene funktionieren.
Es geht aber auch um Dinge, die wir in Österreich selbst vorantreiben könnten. Da geht es einerseits um die Frage des Resettlements. Sie wissen: Wir haben in Österreich bis jetzt nur 1 500 Syrer über ein Resettlement-Programm mit dem UNHCR aufgenommen. Dann braucht man sich nicht zu wundern, dass sich viele aus den Flüchtlingslagern von dort auf den Weg machen. Ich glaube, wir müssen hier viel schneller vorangehen, damit wir eben – der Kollege Pilz hat es angesprochen – genau jene aus den Lagern holen können, aus Syrien und aus Jordanien, die es nicht schaffen, sich selbst auf den Weg zu machen. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Das heißt: Wir müssen hier bei Resettlement vorangehen.
Wir müssen auch vorangehen, wenn es um die Rückführungsübereinkommen geht. Wir brauchen da ganz klare und schnelle Lösungen, damit es mit Staaten, wo Menschen herkommen, die offensichtlich keinen Asylgrund haben, solche Übereinkommen gibt, und wir diese Menschen auch entsprechend schnell zurückführen können. Da hat die Europäische Union in vielen Bereichen leider nicht so schnell agiert, wie sie sollte. Sie wissen, wir sind alle die Europäische Union, aber auch da könnte Österreich vorangehen. Ich höre diese Dinge immer wieder auch vonseiten der ÖVP, aber ich merke, es passiert nichts.
Was ich mir wünschen würde, ist, dass es hier nicht bei Lippenbekenntnissen, sondern bei diesen langfristigen Lösungen bleibt, dass wir bei denen ansetzen und gemeinsam mit den Bundesländern – denn um diese geht es bei der Unterbringung – entsprechend vorangehen.
Ich wünsche mir, dass wir in Zukunft rationalere und langfristig durchdachtere Maßnahmen in der Asylpolitik haben. Sie bekommen wie jeder, der als Minister hier in dieses Haus kommt, einen entsprechenden Vertrauensvorschuss. Ich hoffe, dass Sie ihn nützen werden und dass wir in Zukunft nicht immer nur Klein-Klein und schnell versuchen, mit irgendwelchen undurchdachten Maßnahmen Lösungen zu finden, sondern dass wir langfristige und gute Maßnahmen haben, sodass wir die Herausforderung, die zweifelsohne besteht, auch in den Griff bekommen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
13.12
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ernennung eines neuen Regierungsmitgliedes – in diesem Ministerium sicher keine leichte Aufgabe, in der jetzigen Form schon überhaupt nicht. Ich wünsche dem neuen Minister viel Kraft (Bundesminister Sobotka spricht mit Bundesminister Schelling), vor allem dass er dem Redner zuhört, bitte, wenn das möglich ist. (Abg. Rädler: Kommt auf die Rede an!) Ich wünsche Ihnen viel Kraft für Ihr Handeln und für Ihre Arbeit.
Herr Minister, wir haben hier ein großes Problem – heute schon des Öfteren angesprochen worden –, vor allem was die Flüchtlingsproblematik betrifft. Es ist eine sehr schwierige Lage. Es gibt in diesem Bereich eine Fehlentwicklung. Die Gesetze und Bestimmungen wurden von dieser Bundesregierung außer Kraft gesetzt, aber auch von der EU.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ganz, ganz wichtig – auch heute schon des Öfteren angesprochen worden –, dass die innere Sicherheit in unserem schönen Land Österreich aufrechterhalten wird, denn sonst geht es schief mit unserer Republik.
Der Klubobmann der FPÖ hat es heute bereits gesagt – und auch ich habe es hier von dieser Stelle aus schon angesprochen –, Ministerpräsident Orbán wurde von allen Staaten heftigst kritisiert, weil er die Gesetze und Bestimmungen eingehalten hat. Herr Minister Sobotka, diese Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen wünschen wir uns auch von Ihnen.
Ich habe auch noch einen Wunsch. Sie wissen ja selbst am besten, Herr Minister, die Tatsachen sind so, dass unsere Polizei auch entsprechenden Schutz braucht, denn die Polizei ist natürlich so manchen Angriffen ausgesetzt. Da braucht man einen besseren Schutz für unsere Sicherheit. – Herzlichen Dank. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
13.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich wünsche dem neuen Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka den besten Erfolg für seine Arbeit im Dienste und im Interesse der Republik Österreich. Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)
Zweite Lesung: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1470/A der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Michaela Steinacker, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Strafprozeßordnung 1975 (StPO), das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) und das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert werden (1081 d.B.)
3. Punkt
Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1082 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
13.15
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren unter diesem Tagesordnungspunkt den Amtsverlust. Dabei geht es um die Frage, wann ein Politiker, eine Politikerin nach einer strafrechtlichen Verurteilung das Amt verlieren soll. Bisher war die Regelung relativ zahm. Wer zu einer Haftstrafe von über zwölf Monaten verurteilt wurde und ins Gefängnis musste, hat sein Amt verloren. Wer zu einer geringeren Haftstrafe verurteilt wurde oder wer nur eine bedingte Haftstrafe bekommen hat, durfte sein Amt behalten. Es ist kein Wunder, dass diese Regelung, die niemand verstanden hat, bei jedem Fall, bei dem ein Politiker vor Gericht gestanden ist, diskutiert worden ist.
Daher war es eine Initiative der Grünen und der ÖVP, Parteiengespräche über die Verschärfung dieser zahmen Bestimmungen zu beginnen, denn bei dieser Frage geht es schlicht darum, wie es um das Vertrauen in die Demokratie und in den Parlamentarismus bestellt ist, weil Bürgerinnen und Bürger einfach nicht nachvollziehen können, dass Politiker, die verurteilt worden sind, nachher noch über Gesetze abstimmen dürfen.
Ich muss durchaus sagen, die Kollegin Steinacker, Justizsprecherin der ÖVP, hat sich bemüht, eine Lösung über die Parteigrenzen hinweg zustande zu bringen. Ich muss aber aus unserer Sicht dazusagen, sie ist mit diesem Anliegen, für das sie sehr engagiert argumentiert hat, gescheitert, weil die PartnerInnen für eine Zweidrittelmehrheit nicht vorhanden waren.
Unsere Position war relativ klar: Wer eine unbedingte Haftstrafe bekommt, wer ins Gefängnis muss, soll sein Amt jedenfalls verlieren.
Zweiter Punkt: Wer eine bedingte Haftstrafe bekommt, soll sein Amt dann verlieren, wenn die Haftstrafe über sechs Monate beträgt. Damit hätte man sozusagen kleinere Verurteilungen für Ersttäter ausgenommen.
Wir haben aber auch gesagt, es gibt bestimmte Deliktsgruppen, die das Vertrauen in die Politik derartig erschüttern, dass jede Verurteilung mit einem Amtsverlust enden muss. Man denke an Korruption, man denke an Wiederbetätigung, man denke an Amtsmissbrauch, auch an Wahlfälschung. Das sind alles Delikte, bei denen niemand versteht, dass ein verurteilter Politiker nachher hier noch im Parlament sitzt.
Wir haben verhandelt. Der SPÖ war unser Vorschlag zu scharf. Die SPÖ hat gesagt: Nein, das verstehen wir nicht. Wir finden, bei einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten, also einer Gefängnisstrafe, soll man schon noch Politiker bleiben dürfen. Und bei einer bedingten Haftstrafe, na ja, sagen wir, wäre die Grenze zwölf Monate. Was wir einsehen, es gibt gewisse Delikte wie Wiederbetätigung und Korruption, da wird das Vertrauen erschüttert. Da sollte bei einer Haftstrafe dann jedenfalls der Amtsverlust eintreten. – Okay. Damit waren wir nicht glücklich.
Dann ist die FPÖ gekommen. Die FPÖ hat gesagt: Nein, also das geht nicht. Bei Wiederbetätigung, bei Amtsmissbrauch, bei Korruption jedenfalls ein Amtsverlust: Nicht mit uns! Wir gehen dann mit, wenn bei einer Haftstrafe von über sechs Monaten und bei einer bedingten Gefängnisstrafe von zwölf Monaten das Amt verloren geht. – So, damit waren sich SPÖ und FPÖ schnell einig.
Der ÖVP ist dann nichts anderes übrig geblieben, damit es überhaupt zu einer Änderung kommt, das mit Zweidrittelmehrheit mitzutragen. Aber im Ergebnis bedeutet das: Wenn ein Politiker zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird und diese Gefängnisstrafe unter sechs Monaten ist, dann darf er weiter sein Amt ausüben. Das heißt, dann darf er aus dem Gefängnis mit Fußfesseln, Freigang, hier ins Hohe Haus spazieren und über Gesetze abstimmen. Wiederbetätiger, Korruptionisten, Amtsmissbraucher, Wahlfälscher – sie alle können, wenn die Rücktrittskultur nicht funktionieren wird, hier weiter Platz nehmen, weil FPÖ und SPÖ nicht einsehen wollen, dass das das Vertrauen in die Demokratie und in die Politik schädigt.
Ja, es stimmt schon: Die Rücktrittskultur sollte früher greifen – keine Frage. Wir machen hier aber Gesetze für den Fall, dass die Rücktrittskultur nicht greift und irgendjemand glaubt, er kann trotz einer strafrechtlichen Verurteilung weiter hier im Parlament sitzen.
Was wird das Ergebnis sein? – Jede Partei, die ein Mindestmaß an Anstand hat, wird sich von solchen Personen trennen – mit dem Ergebnis, dass wir hier dann „wilde“ Abgeordnete sitzen haben, die möglicherweise wegen Wahlfälschung, Wiederbetätigung oder sonst etwas verurteilt oder möglicherweise sogar, wenn es besonders skurril wird, in Haft sind und die BürgerInnen draußen den Respekt vor dem Parlament verlieren, weil sie das nicht nachvollziehen können.
Sie werden hier am Rednerpult noch die interessantesten Beispiele dafür hören, warum das alles nicht geht. Die FPÖ argumentiert: Ja, früher war Homosexualität verboten, und jetzt sieht man das anders, und solche Leute hätten nicht in der Politik sein dürfen! – Also erstens: Wenn die FPÖ ein Beispiel bringt, in dem Homosexuelle vorkommen, dann ist das schon einmal ungewöhnlich; wenn dann mit einem Delikt argumentiert wird, das schon abgeschafft wurde, wird es aber besonders skurril, und das zeigt, dass das äußerst konstruiert ist.
Wenn Kollege Jarolim sagt – er wird es selber formulieren –, er vertraut der Justiz nicht und schließt nicht aus, dass diese politisch agieren könnte, dann muss ich erstens sagen: In den letzten Jahren war es so, dass Politikerinnen und Politiker von der Justiz eher vorsichtig angegriffen worden sind. Wo sind denn die zahlreichen Anklagen gegen Politikerinnen und Politiker – vor allem die politisch motivierten? – Ich sehe sie nicht. Zweitens: Kollege Jarolim (Abg. Jarolim: Sachlich bleiben!), wenn Sie ernsthaft solche Sorgen haben – Sie sind Mitglied einer Regierungspartei –, dann sollten Sie aktiv werden! Wenn Sie hier tatsächlich die Meinung vertreten, dass die Justiz politisch motiviert Abgeordnete verurteilen würde, damit sie ihr Amt verlieren, dann haben Sie dringenden Handlungsbedarf und müssten eigentlich längst eine Initiative setzen, um diesen Missstand, wenn es tatsächlich so ist, zu beheben.
Sehr geehrte Damen und Herren, als Justizpolitiker bin ich ein Freund der Resozialisierung, aber ob das Parlament der richtige Ort für die Resozialisierung von straffälligen Politikern ist, bezweifle ich. Daher werden wir nicht zustimmen. Für irgendwelche Scheinlösungen, die mit Zielsicherheit bei der nächsten Verurteilung zu einer neuen Debatte führen werden, weil es niemand versteht, stehen wir nicht zur Verfügung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Jarolim: Eine erschreckende Rede!)
13.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.
13.22
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Lassen Sie mich wie immer mit einem Zitat beginnen:
„Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.“
Das hat der deutsche Dichter Matthias Claudius gesagt, und ich glaube, dass genau das Recht die wesentliche Aufgaben hat, Vertrauen und Verlässlichkeit zu schaffen.
Das Ziel unseres Antrages ist ganz klar: Wir wollen verschärfte Bestimmungen für den Amts- und Mandatsverlust von Funktionsträgern und Abgeordneten. Die österreichischen Bürgerinnen und Bürger haben – und zwar völlig zu Recht – eine klare Erwartungshaltung an uns, an ihre gewählten Vertreter. Wir wurden gewählt, um Österreichs Zukunft positiv zu gestalten. Das Vertrauen dieser Bürgerinnen und Bürger, unserer Wählerschaft, darf nicht enttäuscht werden. Wir müssen als Teil der Gesetzgebung ganz besonders darauf achten, Recht und Gesetz zu respektieren, aber insbesondere auch als Vorbild zu wirken.
Eines der wichtigsten Anliegen der Justizpolitik ist es daher, das Vertrauen der Bürger in die Justiz, in die unabhängigen Justizbehörden weiter zu stärken. Daher meine ich: Mit der heutigen Regelung schaffen wir – auch wenn sie nicht im vollen Umfang vorliegt, in dem wir sie diskutiert haben und der für uns vorstellbar gewesen wäre – ganz klare Regelungen. Es wird nachvollziehbar, wann und in welcher Form ein Amt oder Mandat verloren geht.
Es hat mehrere Anläufe gebraucht, aber heute schaffen wir einen Durchbruch und aus meiner Sicht einen wesentlichen ersten Schritt. Wir setzen gemeinsam mit der SPÖ, der FPÖ und dem Team Stronach strengere Regelungen um. Das ist eine breite Basis, und das ist kein Scheitern, sondern ein breiter gemeinsamer Konsens, auch wenn es mir sehr recht gewesen wäre, in den Verhandlungen eine Lösung zu finden, bei der alle Parteien mitgegangen wären.
Es ist eine gute Lösung auf breiter Basis mit klaren Konsequenzen und in Abwägung zweier demokratiepolitischer Aspekte: auf der einen Seite das Recht jedes Bürgers, zu wählen und gewählt zu werden, und auf der anderen Seite klare und nachvollziehbare Konsequenzen, die uns eine unabhängige Justiz im Rahmen einer allfälligen Verurteilung vorgibt.
Im Überblick möchte ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, und insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern zu Hause, kurz die wesentlichen Punkte erläutern, denn der Entwurf ist auch deswegen sehr gut gelungen, weil wir den Kreis derer, die gegebenenfalls ein Amt oder Mandat verlieren, ganz wesentlich ausgedehnt haben: Nicht nur Abgeordnete des Nationalrates, sondern auch EU-Parlamentarier, Landtagsabgeordnete, Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder der Landesregierungen, Rechnungshofpräsidenten oder Volksanwälte unterliegen diesen nunmehr viel strengeren Bedingungen. Das ist also ein einheitlicher und strikter Standard für alle Spitzenpolitiker, und das ist mir ganz wichtig.
Wir haben das Verfahren geregelt. Es wird im Endeffekt immer der Verfassungsgerichtshof die Letztentscheidung treffen, und die entsprechenden Anträge sind je nachdem, wer sein Amt verliert, vom Nationalrat, vom Landtag oder – im Falle des Bundespräsidenten – von der Bundesversammlung einzubringen. Das Ganze ist so gestaltet, dass es in Zukunft auch ein viel schnelleres Verfahren geben wird.
Auch die Möglichkeit, das passive Wahlrecht von vornherein zu verlieren, wurde geregelt. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass die Wahlbehörde bereits im Vorfeld abfragen kann, ob aufgrund einer Verurteilung zu mehr als sechs Monaten unbedingter Freiheitsstrafe oder mehr als einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe für einen Kandidaten ein Ausschlussgrund vorliegt.
Ich möchte auch einen Abänderungsantrag der Kollegen Jarolim, Steinacker und Hagen zum Bericht des Justizausschusses in 1081 der Beilagen einbringen.
In diesem doch sehr umfangreichen Abänderungsantrag geht es ausschließlich um legistische Verbesserungen und redaktionelle Klarstellungen. Ich ersuche darum, dass dieser verteilt wird.
Meine Damen und Herren, diese Verhandlungen, die wir gemeinsam geführt haben, waren von demokratiepolitischer Bedeutung. Ich möchte mich bei meinen Kollegen Justizsprechern, bei euch allen, für diese ganz offene Diskussion bedanken, auch zu dem Thema der Einzeldelikte – Kollege Steinhauser hat es schon angesprochen, andere werden dies nach mir noch tun. Auch darüber haben wir intensiv diskutiert. Wir haben uns gemeinsam dafür entschieden, nicht einzelne Tatbestände aus dem großen Strafrechtskatalog herauszunehmen. Auf dieser Basis haben wir die breite Einigung geschafft.
Ich glaube aber, ganz wesentlich ist, dass es uns nach so vielen Jahren der Diskussion gelungen ist, eine parlamentarische Initiative mit den Mitarbeitern des Hauses zustande zu bringen – das ist gelebter Parlamentarismus. Danke euch allen für eure große Gesprächsbereitschaft und diese wirklich außergewöhnliche Gesprächskultur!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger haben hohe Erwartungen an uns, an unsere Ämter. Ich glaube, mit der Gesetzesvorlage, die wir heute beschließen werden, ist uns ein großer Schritt gelungen, um das Vertrauen der Bürger in die Politik ein Stück zu stärken. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Eckpunkten erläutert, nämlich hinsichtlich der redaktionellen Änderungen und des Entfalls von
Bestimmungen. Er ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim, Mag. Michaela Steinacker und Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses in 1081 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Geschäftsordnungsgesetz 1975, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Nationalrats-Wahlordnung 1992 und die Europawahlordnung geändert werden
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:
In Art. 1 wird im Einleitungssatz die Wortfolge „Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. XXXX/201X,“ durch die Wortfolge „Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2014“ ersetzt.
In Art. 1 Z 2 lautet Art. 68 Abs. 4:
„(4) Auf das Verfahren gemäß Art. 141 Abs. 1 lit. d sind die Abs. 2 und 3 sinngemäß anzuwenden.“
In Art. 1 Z 3 lautet Art. 70 Abs. 2:
„(2) Die Mitglieder der Bundesregierung müssen nicht dem Nationalrat angehören, aber zum Nationalrat wählbar sein.“
Art. 1 Z 6 lautet:
„6. Art. 101 Abs. 2 lautet:
„(2) Die Mitglieder der Landesregierung müssen nicht dem Landtag angehören, aber zum Landtag wählbar sein.““
In Art. 1 Z 7 wird in Art. 122 Abs. 5 das Wort „Rechnungshofs“ durch das Wort „Rechnungshofes“ ersetzt.
In Art. 1 Z 8 wird in Art. 141 Abs. 1 lit. c die Wortfolge „auf Antrag des Vorsitzenden des jeweiligen Vertretungskörpers oder von einem Drittel der Mitglieder des Vertretungskörpers“ durch die Wortfolge „auf Antrag des Vorsitzenden oder eines Drittels der Mitglieder des Vertretungskörpers“ ersetzt.
Art. 1 Z 10 lautet:
„10. In Art. 141 Abs. 1 lit. j neu wird die Wortfolge „lit. a bis f“ durch die Wortfolge „lit. a bis c und g bis i“ ersetzt.“
In Art. 1 Z 11 lautet die Novellierungsanordnung:
„11. Art. 141 Abs. 1 zweiter Satz lautet:“
In Art. 1 Z 11 wird in Art. 141 Abs. 1 zweiter Satz die Wortfolge „lit. c, und j“ durch die Wortfolge „lit. c und g“ ersetzt.
In Art. 1 Z 15 lautet Art. 151 Abs. 59:
„(59) Art. 142 Abs. 2 lit. i in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/201X tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Art. 61 Abs. 1, Art. 68 Abs. 4, Art. 70 Abs. 2, Art. 78 Abs. 2, Art. 101 Abs. 2, Art. 122 Abs. 5, Art. 141 Abs. 1, Art. 142 Abs. 2 lit. b und Art.
148g Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/201X treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Art. 95 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/201X tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“
In Art. 2 wird im Einleitungssatz der Ausdruck „BGBl. I Nr. XXXX/201X“ durch den Ausdruck „BGBl. I Nr. 62/2015“ ersetzt.
Art. 2 Z 1 lautet:
„1. In § 2 Abs. 2 wird die Wortfolge „bis 3“ durch die Wortfolge „und 2“ ersetzt.“
In Art. 2 Z 2 werden in Abs. 2a die Wortfolge „zweiten und dritten“ durch die Wortfolge „Zweiten und Dritten“ sowie in Abs. 2b die Wortfolge „zweite oder dritte“ durch die Wortfolge „Zweite oder Dritte“ ersetzt.
In Art. 2 entfällt die vierte Novellierungsanordnung (§ 5 Abs. 4).
In Art. 2 entfällt die fünfte Novellierungsanordnung (§ 6 Abs. 1).
In Art. 2 erhalten die sechste und die siebente Novellierungsanordnung die Ziffernbezeichnungen „4.“ und „5.“.
Art. 2 Z 4 neu lautet:
„4. In § 8 Abs. 3 wird in Z 4 das Wort „sowie“ durch einen Punkt ersetzt und entfällt die Z 5.“
In Art. 2 Z 5 neu lautet § 109 Abs. 9:
„(9) § 2 Abs. 2 bis 2c und 8 bis 10 sowie § 8 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/201X treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.“
In Art. 3 wird im Einleitungssatz der Ausdruck „zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. XXXX/201X“ durch den Ausdruck „zuletzt in der Fassung der Kundmachung BGBl. I Nr. 15/2016“ ersetzt.
In Art. 3 Z 3 wird in § 71 Abs. 1 erster Satz die Wortfolge „der Vorsitzende des jeweiligen Vertretungskörpers oder ein Drittel der Mitglieder des Vertretungskörpers“ durch die Wortfolge „der Vorsitzende oder ein Drittel der Mitglieder des Vertretungskörpers“ ersetzt.
In Art. 3 Z 5 lautet § 94 Abs. 31:
„(31) § 19 Abs. 4, § 24 Abs. 4 und § 71 Abs. 1, 5 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/201X treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.“
In Art. 4 wird im Einleitungssatz der Ausdruck „Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXXX/201X“ durch den Ausdruck „Wahlrechtsänderungsgesetz 2015, BGBl. I Nr. 158/2015“ ersetzt.
In Art. 4 Z 4 und Z 6 entfällt jeweils die Wortfolge „in der geltenden Fassung“.
In Art. 4 Z 8 lautet § 129 Abs. 9:
„(9) § 41 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 43/2011 ist auf bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016 mit Vorsatz begangene und von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlungen anzuwenden. § 41 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/201X tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft und ist nur auf nach dem 31. Dezember 2016 mit Vorsatz begangene und von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlungen anzuwenden. § 43 Abs. 1 Z 2, § 46 Abs. 1, § 49 Abs. 6 und § 106 Abs. 5 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/201X treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.“
In Art. 5 wird im Einleitungssatz der Ausdruck „BGBl. I Nr. XXXX/201X“ durch den Ausdruck „das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2014“ ersetzt.
In Art. 5 Z 4 entfällt die Wortfolge „in der geltenden Fassung“.
In Art. 5 Z 6 lautet § 91 Abs. 12:
„(12) § 29 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 12/2012 ist auf bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016 mit Vorsatz begangene und von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlungen anzuwenden. § 29 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/201X tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft und ist nur auf nach dem 31. Dezember 2016 mit Vorsatz begangene und von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlungen anzuwenden. § 31 Abs. 1 Z 2, § 34 Abs. 1 und § 36 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/201X treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.“
Begründung
Zu Z 1 bis 13 und 16 bis 27: Es werden rein redaktionelle Änderungen vorgenommen. Vor dem Hintergrund der §§ 127a NRWO und 88 EuWO ist eine gesonderte Erwähnung der (jeweils) geltenden Fassung von Bundesgesetzen nicht erforderlich.
Zu Z 14 und 15 (§ 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz 1975): Diese Bestimmungen haben sich als nicht notwendig erwiesen und können entfallen, weil völlig unbestritten ist, dass ein Mitglied des Nationalrates, das ein besonderes Amt bekleidet (z.B. Präsident, Ordner, Schriftführer), dieses Amt verliert, wenn es aufgrund des Wegfalls der Wählbarkeit sein Mandat im Nationalrat verliert.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
13.28
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Womit Kollegin Steinacker sicherlich recht hat, ist, dass das hier zustande Gekommene ein positives Beispiel für gelebten Parlamentarismus ist. Meiner Meinung nach könnte sich das Parlament auch in Zukunft selbstbewusster zeigen und in anderen Bereichen ebenfalls versuchen, entsprechende Lösungen zu finden.
Ich glaube, dass die Intention dieses Antrags grundsätzlich in eine richtige Richtung geht: Es ist wichtig, dass Politiker, wenn sie straffällig und auch entsprechend verurteilt werden, die Konsequenzen dann auch spüren. Wir haben als Politiker eine entsprechende Vorbildfunktion, die ganz besonders wichtig ist, und es geht nicht nur um unsere Vorbildfunktion, es geht auch um die Würde des Hauses, in dem wir arbeiten. Dementsprechend glaube ich, dass die Zielrichtung eine richtige ist.
Der Antrag ist, so wie er jetzt vorliegt, ein Kompromiss. Darin sind, wie ich meine, positive Dinge enthalten, etwa wenn es um die Ausdehnung der Regelung auf Regierungsmitglieder oder auf Politiker auf Landesebene geht. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wieso es da unterschiedliche Regelungen geben sollte. Wenn es in Österreich entsprechende Regelungen für einen Amts- und Mandatsverlust gibt, sollten diese für alle gelten.
Was zumindest fraglich gewesen wäre und worüber wir auch diskutiert haben, ist die Frage, ob es bei jeder unbedingten Verurteilung die Möglichkeit geben soll, dass jemand sein Mandat verliert, weil man sich schon auch die Frage auch stellen muss, wie das funktionieren soll, dass jemand, der aufgrund seiner Verurteilung im Gefängnis sitzt, zu den Sitzungen kommt, ob er etwa in Begleitung der Justizwache kommt oder
mit Fußfessel; das stelle ich mir ganz spannend vor, wie das dann entsprechend funktionieren soll. Ich verstehe aber, dass es hier keine Einigung gab, das ist auch zu akzeptieren. (Abg. Walter Rosenkranz: Da müssen Sie das Justizvollzugsgesetz ein bisschen anschauen, wie das geht!) – Gut, Herr Kollege Rosenkranz, Sie werden es mir dann nachher erklären, wie das genau funktioniert. Mich irritiert es trotzdem. Es geht darum, was geschieht, wenn man mehr darüber ist. (Abg. Walter Rosenkranz: Bei sechs Monaten Freiheitsstrafe …!) – Egal; Herr Kollege Rosenkranz, erklären Sie es mir nachher!
Ich denke, der wesentliche Punkt ist – und das ist auch der Grund dafür, dass wir nicht zustimmen werden –, dass wir es nicht geschafft haben, diese speziellen Deliktgruppen hineinzubringen. Ich halte es für in keinster Art und Weise nachvollziehbar, dass jemand, der aufgrund der Tatsache verurteilt wird, dass er eine Wahl gefälscht hat oder sogar Geld genommen hat, um ein Gesetz zu beschließen, weiterhin hier in diesem Hohen Haus sitzt. Das ist absolut nicht nachvollziehbar. Das sind Delikte, die quasi ursächlich im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Abgeordneten stehen, und da hätten wir weitaus mehr schaffen können. Ich hätte das für sehr wichtig gehalten.
Es ist schade, dass das nicht drinnen ist, und das ist auch der Grund dafür, wieso wir am Schluss nicht zustimmen werden, obwohl ich klar der Meinung bin, dass es in die richtige Richtung geht. Es wird am Schluss aber zu wenig gewesen sein. Herr Kollege Steinhauser hat es schon gesagt: Bei der nächsten Verurteilung werden wir eine Debatte haben, in der es genau darum geht, dass plötzlich jemand, der eine Wahl gefälscht hat, der Geld genommen hat, um ein Gesetz zu beschließen, weiterhin hier im Hohen Haus sitzen kann. Das wird niemand verstehen, und deswegen hätten wir auf jeden Fall weiter gehen müssen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
13.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
13.31
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich darf direkt an die Ausführungen des Kollegen Scherak anschließen. Es war eine längere Diskussion, und wir waren, glaube ich, wirklich alle sehr bemüht, einen guten Kompromiss zu finden – und meiner Meinung nach haben wir diesen auch gefunden.
Wie Kollegin Steinacker schon ausgeführt hat: Es gibt eine massive Erweiterung auf unterschiedlichste öffentliche Bereiche – Regierungen, verschiedene Einrichtungen, Landtage et cetera –, und das ist tatsächlich ein sehr großer Schritt.
Es ist auch eine Diskussion darüber geführt worden, was gerecht sein kann, und da verstehe ich die Rede des Kollegen Steinhauser überhaupt nicht. Ich bin es auch nicht gewohnt, in einer derartigen Art und Weise völlig falsch dargestellt zu werden. Ich glaube, es gibt wenige Abgeordnete hier im Parlament – wahrscheinlich auch aufgrund der langen Zeit, die ich bereits Abgeordneter bin –, die sich so vehement wie ich im Sinne der Gewaltentrennung vor die Justiz stellen. Daher verstehe ich das schlicht und einfach nicht; ich habe diese Erklärungen auch nicht abgegeben.
Ich glaube nur, dass es wichtig ist, dass man die Gewaltentrennung fortsetzt und schaut, dass wir da eine eigene Lösung finden. Ich kann nur für meine Partei sagen: Es ist ja nicht oft vorgekommen, dass es Strafverfahren gab, aber jedenfalls war ab der Erhebung der Anklage keiner dieser mehr hier im Parlament und auch nicht mehr in der Gruppe selbst; insofern habe ich auch kein allzu schlechtes Gewissen.
Wir haben uns da jedenfalls nach dem Beamtendienstrecht gerichtet, das aus meiner Sicht eine gute, ausdiskutierte Lösung vorsieht, und die haben wir analog angewendet. Von dort kommen ja auch die Zeiträume – sechs Monate unbedingt, zwölf Monate bedingt. Das ist eine Verkürzung auf die Hälfte dessen, was wir vorher hatten, und ich denke, dass das eine gute Lösung ist.
Wie das dann im Einzelnen tatsächlich erfolgt, wenn es Diskussionen gibt – welche politische oder moralische Komponente da zählt und welcher Maßstab da angelegt wird –, das wird natürlich zusätzlich von jedem einzelnen Klub beziehungsweise jeder einzelnen Fraktion zu regeln sein. Das wird dann natürlich auch im Rahmen der Wahlvorgänge und der diesbezüglichen Entscheidungen die Öffentlichkeit zu berücksichtigen haben, wie dann nach großen Ankündigungen im Einzelfall umgegangen wird. Da ist der Parameter, der für uns alle gilt: der Wähler, die Wählerin, und das, meine ich, ist ein sehr gutes Kalkül. Daher denke ich, dass wir da einen sehr großen Fortschritt gemacht haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
13.34
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Von meinen Vorrednern wurde schon erläutert, worum es da im Detail geht, nämlich um eine Änderung der Regelung des Amtsverlustes für Abgeordnete und darüber hinaus jetzt auch für einen viel weiteren Kreis an Personen. Mir geht es nun darum, noch einmal klarzustellen, warum es da überhaupt eine Regelung gibt, die über das hinausgeht, was der Herr Kollege Steinhauser gefordert hat, nämlich: Jede Verurteilung muss dazu führen, dass man das Amt verliert.
Man muss einmal damit beginnen, dass es ein Spannungsverhältnis zwischen dem, was die Justiz macht, und dem, was wir hier machen, gibt; das nennt man auch Gewaltentrennung. Es ist ganz bewusst von den Schöpfern der Demokratie immer klargestellt worden, dass Abgeordnete – und vor allem auch Oppositionsabgeordnete – einen gewissen Schutz brauchen. Dieser Schutz spiegelt sich in der sogenannten Immunität wider, aber er spiegelt sich eben auch darin wider, dass man sagt: Nicht jede Verurteilung führt automatisch zu einem Amtsverlust.
Erstens einmal kann es durchaus Fehler in der Justiz geben; davor ist niemand gefeit. Bei allem Respekt, den ich sehr wohl vor der Justiz habe – auch vor unserer natürlich, in sehr hohem Ausmaß –, gibt es doch Fehler.
Zweitens ist es, wie die historische Erfahrung zeigt, möglich, dass es auch politisch motivierte Entscheidungen gibt, und es gibt auch Delikte, die Meinungsdelikte sind. Unter der Voraussetzung, man würde zum Beispiel einen Kandidaten kurz vor einer Wahl zu einem Monat bedingter – oder auch unbedingter – Strafe verurteilen, wäre er ein halbes Jahr lang gesperrt und könnte nicht zur Wahl antreten. Man könnte also mit diesem Instrument sehr stark in das eingreifen, was der Wähler will. Der Wähler will unter Umständen genau diesen Kandidaten wählen und denkt sich vielleicht: Das, was da jetzt als Straftatbestand gewertet wird, ist meines Erachtens in Wirklichkeit so etwas wie freie Meinungsäußerung. Das ist durchaus denkbar, und genau vor diesem Hintergrund, vor diesem Spannungsverhältnis ist es wichtig, dass man ein Regulativ einzieht. Wenn man sagt, sechs Monate Haft und zwölf Monate bedingte Strafe, dann hat man diesen Mittelweg gefunden.
Zu den Deliktgruppen, denn das klingt ja sehr schön: Wenn man Wahlen fälscht oder Amtsmissbrauch begeht, soll man bei jeder Verurteilung unabhängig vom Strafausmaß nicht mehr hier im Hohen Haus sitzen dürfen. – Was sagt aber jetzt das Opfer einer Sexualstraftat? Das sagt: Aha, mein Täter darf hier sitzen, aber wenn er jetzt Geld veruntreut oder Amtsmissbrauch begangen hätte, dürfte er nicht hier sitzen?! – Das versteht kein Mensch, also dieses Auseinanderdividieren der Deliktgruppen ist sehr heikel, da kann man nur danebengreifen. Daher ist die jetzt erarbeitete Regelung viel sinnvoller.
Herr Kollege Steinhauser hat ausgeführt, wie absurd das sei, dass die FPÖ als Beispiel den Homosexualitätsparagraphen zitiert. – Ich habe in den Diskussionen nur gesagt: Bitte vergessen Sie nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich die Welt weiterdreht und dass sich Wertungen verändern! Es ist nicht völlig undenkbar, dass jemand, nachdem er verurteilt wurde und vielleicht sogar in Haft gesessen ist, wieder hier im Parlament sitzt. Und da habe ich eben gesagt: Denken Sie daran, was vor etlichen Jahren möglich gewesen wäre! Da gab es eben ein Gesetz, das Homosexualität unter Strafe gestellt hat. In diesem Zusammenhang habe ich gesagt: Ich bin sicher, dass dieser, wenn es da zu einer Verurteilung eines Abgeordneten gekommen wäre, dann wieder hier gesessen wäre, vielleicht sogar noch als Vorreiter der Öffnung, als Held.
Ich habe das gesagt, damit man einfach daran denkt, dass sich die Welt weiterdreht und dass sich Wertungen verändern. Vielleicht sind auch Dinge, die wir heute hier regeln, in ein paar Jahren anders zu sehen; das ist nicht so undenkbar. Es ist immer dieses Denken im Hier und Jetzt, das sehr verengt ist; und das wollte ich damit klarmachen. Daher muss man auch immer daran denken, dass es möglich ist, dass es eine Verurteilung gibt, die eine Fraktion – das kann aber jede betreffen! – anders wertet und daher sagt: Diesen Abgeordneten lassen wir jetzt nicht für immer fallen, sondern der kommt wieder zurück. – Also so undenkbar ist es nicht.
Im Übrigen regelt ja das meiste sowieso auch die öffentliche Diskussion, der Druck, der ausgeübt wird. Jede Fraktion wird ja wohl, wenn jemand verurteilt wird, für sich entscheiden: Das können wir uns nicht leisten; wenn die Verurteilung unter den sechs Monaten liegt, verliert er zwar nicht sein Amt, aber wir werden ihn zumindest aus dem Klub werfen. – Also das ist sowieso die Verantwortung jedes Klubs, und daher ist noch einmal klarzustellen: Es ist ja letztlich die Entscheidung des Wählers, wen er wählen will, und daher muss man da ein gewisses Korrektiv einziehen – und das, so meine ich, haben wir sehr maßvoll getan. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde es kurz machen und die Redezeit ein bisschen für den nächsten Tagesordnungspunkt sparen. Ja, Politiker sollten Vorbilder sein, und das erwartet man auch von den Beamten. Deswegen sind wir bei diesem Antrag mitgegangen. Es ist, wie von meinen Kollegen vorher schon angesprochen wurde, ein Kompromiss, es ist ein Gesetzentwurf, der auch meinen Namen trägt, weil ich ganz klar dahinterstehe.
Ich glaube, es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Wie es auch der Kollege vor mir angesprochen hat, müssen wir alles differenziert sehen. Man darf keine Momentaufnahme machen, die dann zu einer schnellen Anlassgesetzgebung führen würde, sondern muss sich das gut überlegen und gut durchdenken. Ich war in diesen Prozess schon in der letzten Legislaturperiode eingebunden, ich kenne also die Geschichte dieser Veränderung. Ich glaube, es ist nun ein guter Kompromiss, der von
einer großen Mehrheit getragen wird, und deswegen wird meine Fraktion dem auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
13.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.40
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht bei dieser Änderung ja zweifellos darum, dass einmal grundsätzlich etwas in eine Richtung bewegt werden soll, wodurch ein großes Unverständnis der Bevölkerung über die jetzige Lage reduziert werden soll. Die jetzige Lage – ein Jahr Gefängnisaufenthalt, grundsätzliche Möglichkeit, das Mandat zu behalten – versteht niemand. Die Debatte ging weiter und hat als Ergebnis herbeigeführt, dass offenbar das Verständnis der Bevölkerung bei einem halben Jahr Gefängnisaufenthalt möglicherweise doppelt so groß ist – mit Blick auf die Zahlenrelationen –, was ich allerdings zu bezweifeln wage.
Ich wäre davon ausgegangen, als Kollege Steinhauser von den Verhandlungen berichtet hat, dass man über mögliche Ansatzpunkte, die darüber hinausgehen, intensiv diskutiert. Wann geht es noch um einen Amtsverlust, auch wenn man keine unbedingte Gefängnisstrafe zu verbüßen hat? Da, habe ich mir gedacht, könnte es haken. Ich bin davon ausgegangen, dass der Punkt, dass jemand, der aufgrund einer unbedingten Haftstrafe im Gefängnis sitzt, nicht mehr Nationalratsabgeordneter sein kann, eigentlich unumstritten sein sollte, und war dann relativ überrascht, dass die Debatte offenbar anders gelaufen ist.
Das ist aus meiner Sicht ein Fall, der in der Praxis völlig undenkbar ist: dass jemand, der zu einer unbedingten Haftstrafe gerichtlich verurteilt wird – ich bin kein Jurist, habe mich aber auch so weit informiert, dass das ja nicht bei kleinen Delikten geschieht, dass man sofort eine unbedingte Haftstrafe bekommt; da muss schon etwas Gröberes vorgefallen sein –, sein Mandat behalten kann.
Auch in der Frage der bedingten Strafe gehen wir in eine andere Richtung. Also auch die Korruptionsfälle des Herrn Scheuch in Kärnten hätten zum Beispiel nicht dazu geführt, dass er – mit dem Fall, der geliefert worden ist – nach der jetzigen Regelung sein Mandat verliert. Da kann man schon sagen, das Verständnis dafür wird wahrscheinlich gering sein.
Aber es kommt noch wesentlich interessanter. Wir beschließen heute eine Regelung – wir nicht, Sie! –, dass man bei einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten offenbar sein Amt behalten kann. Es sind dann Zwischenrufe von der FPÖ-Fraktion gekommen, mit der Fußfessel könne man sicher nicht kommen. – Ja sicher kann man mit der Fußfessel kommen, weil in dem Fall klar ist, dass man, wenn man hier ist, auch wenn man mit Fußfessel erscheint, sein Mandat ausüben kann. Das ist noch interessanter, denn dann könnte man wahrscheinlich gar nicht eingreifen.
Es gibt aber eine Bestimmung in der Geschäftsordnung, die ziemlich originell ist in dem Zusammenhang; sie steht weit vorne, nämlich schon in § 2, über den Verlust des Mandats. Ich darf das kurz vortragen:
„§ 2
[Verlust des Mandates]
(1) Ein Abgeordneter wird seines Mandates verlustig:
1. (…)
2. wenn er durch 30 Tage den Eintritt in den Nationalrat verzögert hat“ – davon reden wir jetzt nicht –„ oder 30 Tage ohne einen vom Nationalrat anerkannten triftigen Grund (…) von den Sitzungen des Nationalrates ausgeblieben ist und der nach Ablauf der 30 Tage an ihn öffentlich und im Nationalrat gerichteten Aufforderung des Präsidenten, binnen weiterer 30 Tage zu erscheinen oder seine Abwesenheit zu rechtfertigen, nicht Folge geleistet hat;“
Also, um den Fall jetzt zu replizieren: Jetzt sitzt jemand im Gefängnis, er kann offenbar nicht kommen und wird dem Präsidenten oder der Präsidentin mitteilen müssen: Ich kann nicht kommen, weil ich gerade im Gefängnis sitze. Dann würde die Präsidentin feststellen, nach § 11 Abs. 4 GOG ist ein Verhinderungsgrund ein medizinischer Notfall und im Gefängnis einzusitzen ist kein medizinischer Notfall, also kein triftiger Grund – ich nehme an, der Präsident würde das genauso sehen –, und sie hat dann die Aufgabe, dem Nationalrat die Frage zu stellen, ob dieser Grund triftig ist.
Es geht also zwangsläufig mit der Variante weiter: Präsident/Präsidentin stellt fest, Mandatar sitzt im Gefängnis, kann gerade nicht kommen, ist leider verhindert, und muss dem Nationalrat die Frage stellen: Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen Kollegen/eine Kollegin, die sitzt gerade für fünf Monate im Gefängnis und kann nicht kommen – finden Sie, dass das ein triftiger Grund für eine Entschuldigung ist?
Jetzt stelle ich Ihnen die Frage: Wie würde diese Abstimmung ausgehen? Wer würde sagen: Das ist ein triftiger Grund, er/sie braucht nicht zu kommen, wegen fünf Monaten brauchen wir nicht herumzutun!? – Also viel Zustimmung erkenne ich jetzt nicht.
Das würde dann wohl heißen, wir gehen davon aus, dass wir dann wahrscheinlich eine Situation haben, dass man das erst recht machen kann, auch zwangsläufig. – Absurd!
Bei der Frage von unbedingten Haftstrafen gehe ich davon aus, dass wir das selbst so lösen können. Weniger lustig ist es bei den bedingten Strafen, denn da sitzt man nicht ein – man kommt auch mit einer bedingten Haftstrafe –, oder im Fall, dass man eine Fußfessel hat, und da kommen wir wieder zurück, denn da kann man auch unbedingt verurteilt sein, ohne dass diese Möglichkeit dann gegeben ist, und dann haben Sie auch keine Form der Eingriffsmöglichkeit. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist doch falsch! Die Fußfessel ist …!) – Wie falsch das ist, das können Sie sicher erklären, Sie brauchen nur die Geschäftsordnung zu lesen. (Abg. Walter Rosenkranz: Sie müssen sich einmal über das System ein bisschen klarer werden!)
Herr Kollege Rosenkranz, in der Geschäftsordnung steht, er ist bei der Sitzung entschuldigt. Ist er deshalb für die Sitzung entschuldigt, wenn er mit einer Fußfessel einmarschiert und spricht? Das andere ist dafür irrelevant für die Geschäftsordnung. Nicht ich kenne mich nicht aus – Sie kennen sich nicht aus! Mit einer Fußfessel kann man hierher kommen und sprechen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)
Ich hoffe, die Bevölkerung teilt Ihre Auffassung: ein halbes Jahr ist besser, bei fünf Monaten geht es sich aus – ich teile sie nicht! Ich halte die Regelung, dass jemand, der im Gefängnis sitzt und parallel Abgeordneter oder Abgeordnete sein kann, für eine Zumutung, und ich hoffe, dass es in kürzester Zeit zu einer Änderung kommen wird. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Walter Rosenkranz: Das ist so etwas von falsch! Sie haben keine Ahnung vom Strafvollzugsrecht!)
13.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.
13.45
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wer die Ausführungen jetzt mitverfolgt hat, sieht, dass wir bei allem
Versuch, eine Kompromisslösung zu erzielen, nicht auf einen gemeinsamen grünen Zweig kommen, wenn ich das jetzt einmal so sagen darf. Es ist aber wohl unbestritten, dass die Abgeordneten politisch primär den Wählerinnen und Wählern verantwortlich sind.
In bestimmten gesetzlich determinierten Fällen – haben wir ja schon gehört – hatte aber auch schon bisher der Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit, einem Abgeordneten das Mandat abzuerkennen, etwa dann, wenn die Wählbarkeit aufgrund einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verloren ging. Bei aller Diskussion, die wir zu diesem Thema geführt haben: Das ist jetzt geltendes Recht. Würde jetzt jemand zu neun Monaten unbedingt verurteilt werden, der ein Mandat im Haus innehat, dann wäre damit nicht automatisch der Amtsverlust verbunden. – Das gebe ich auch zu bedenken.
Wir ändern diese Regelung, wir passen sie an. Es ist bereits gesagt worden, wir verschärfen die Regelung im Hinblick darauf, dass man in Hinkunft bei einer Verurteilung zu mehr als einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe oder einer zwölfmonatigen bedingten Freiheitsstrafe den Amtsverlust zu gewärtigen hat. Das ist eine gegenüber den bisher bestehenden Regelungen deutliche Verschärfung, allerdings eine doch maßvolle.
Wenn nun von einigen Seiten der Wunsch nach noch schärferen Regelungen geäußert wird, dann mündet das eben in die Frage, für welche Delikte oder Deliktsgruppen das der Fall sein soll. Es ist – das gebe ich unumwunden zu – eine heikle Frage der Balance zwischen dem Faktum, dass in erster Linie eben eine politische Verantwortlichkeit im Hinblick auf die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler, und nicht der Justiz, bestehen soll, wer hier im Hohen Haus sitzt, und der Frage nach dem Grad des Unwertes der gegen unser Rechtssystem verstoßenden Handlung, die einen Mandatsverlust nach sich ziehen kann. Wir haben das im Ausschuss breit diskutiert, die Standpunkte wurden hier klargelegt – und wir kommen offensichtlich nicht zu einer einstimmigen Lösung.
Wir sind aber auch der Ansicht, dass es eben wenig Sinn macht, einzelne Delikte oder Deliktsgruppen herauszugreifen; zum einen – und da gebe ich dem Kollegen Stefan recht –, weil eine derartige Differenzierung im Ergebnis in der Öffentlichkeit auf noch größeres Unverständnis stoßen könnte, als wenn sie nicht vorgenommen würde, zum anderen, weil gerichtliche Verurteilungen in der Regel ohnehin schon durch die öffentliche Debatte zu Konsequenzen führen sollten. Ich sage ganz bewusst „sollten“, da wir ja bei einigen Beispielen in der Vergangenheit erlebt haben, dass es mit der Rücktrittskultur bei Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung nicht immer allzu weit her ist.
Wir halten die zur Beschlussfassung vorliegende Regelung im Ergebnis für einen ausgewogenen und gelungenen Kompromiss und ersuchen daher um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Lopatka in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Musiol.)
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe gerade von Klubobmann Lopatka das Versprechen bekommen, dass er – Klammer auf – (ausnahmsweise) – Klammer zu – einmal nett ist, weil das meine Abschiedsrede ist.
Es geht jetzt um den Amtsverlust – ich habe mein Amt aber nicht verloren, ich habe es freiwillig aufgegeben. Mit dem heutigen Tag endet meine Zeit als Mandatarin in der Berufspolitik. An den Reaktionen, die ich von vielen Menschen, seit das bekannt geworden ist, bekommen habe, war abzulesen, dass das ein sehr ungewöhnlicher Schritt ist. Anscheinend gibt es das nicht häufig oder gar nicht, dass PolitikerInnen mittendrin sagen: Passt! Ich habe viel geschafft, ich habe viel gemacht, ich gehe jetzt weiter, ich mache jetzt etwas anderes!
Weil es meine Abschiedsrede ist, möchte ich mir aber auch die Zeit nehmen (in Richtung Galerie), manche Menschen besonders zu begrüßen: allen voran meinen Sohn Jan, meinen Partner Thomas (allgemeiner Beifall), meine Mitarbeiterinnen Marlies, Stella, Anja, die jetzt nicht da sein kann, meine Begleiter Georg und Georg, die mich in den politischen Jahren begleitet haben, und meinen ganz wichtigen Begleiter Christian, der mir immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden ist; aber natürlich auch alle Kolleginnen und Kollegen, die hier sitzen, und alle, die hier nicht sitzen können, meine Familie, meine Freunde und Freundinnen.
Ich habe in den 15 Jahren – siebeneinhalb Jahre als Klubdirektorin in Wien und siebeneinhalb Jahre hier im Parlament – viel erlebt, viel gelernt, mich über vieles freuen können, mich auch über sehr vieles ärgern können. Ich habe als Verfassungssprecherin, vor allem Demokratiesprecherin sehr viele konstruktive Verhandlungen erlebt und ich glaube, wir haben in dieser Zeit auch viel auf die Beine gestellt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die wir neu aufgesetzt haben.
Nicht geschafft haben wir die Weiterentwicklung der Demokratie; ich schaue den Kollegen Cap an, mit dem ich 2013 das Vergnügen hatte, das gemeinsam mit dem damaligen Klubobmann Kopf zu verhandeln. Ich weiß gar nicht, ob wir überhaupt in der Zielgeraden waren, aber wir haben es auf jeden Fall nicht über die Zielgerade geschafft. Ich wünsche meinem Nachfolger als Verfassungs- und Demokratiesprecher, Albert Steinhauser, dass er es noch in dieser Periode schafft, das in die Zielgerade zu bringen, weil ich es als ein wichtiges Anliegen erachte, Menschen auch über Wahlen hinaus die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen. (Allgemeiner Beifall.)
Im Rahmen der Verhandlungen zu diesem Thema hat es aber auch ungewöhnliche Koalitionen gegeben: mit Kollegen Stefan aus der FPÖ – wir sind uns ja in anderen Fragen oft nicht sehr einig, aber in dieser Frage waren wir uns einig –, mit Kollegen Scherak von den NEOS, und wir haben, finde ich, unser Möglichstes getan, das Thema öffentlich zu machen, weiterzubringen. Es ist halt leider auch an manch starrer Struktur noch gehangen, dass es umgesetzt wird. Aber so viel kann ich versprechen, auch wenn ich nicht mehr Politikerin bin: Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass hier etwas passiert.
Was mir teilweise im Großen wichtig war, werde ich jetzt auch im Kleinen, wenn Sie so wollen, weiterführen. Ich war ja immer schon als Mediatorin tätig, als Supervisorin, als Beraterin, und werde das jetzt hauptberuflich weiterführen, das heißt, Menschen, die in Krisen sind, in Veränderungssituationen, dabei unterstützen, dass diese Krisen und Veränderungen für sie gut ausgehen, ob im Privaten oder Beruflichen. Es gibt vielleicht sogar einige Menschen hier im Raum, die das brauchen könnten, da bin ich aber vielleicht die Falsche, um gebucht zu werden.
Ich bin davon überzeugt, dass sozusagen der Friede im Kleinen beginnt, und deswegen bin ich seit 20 Jahren in Familien bei Erbschaftsangelegenheiten, bei Trennungsangelegenheiten tätig, um die Menschen dabei zu unterstützen, diese neuen Herausforderungen, die auf sie zukommen, auch gut zu meistern. Darüber hinaus habe ich in den letzten Jahren eine neue Leidenschaft entdeckt, die Sie vielleicht ein bisschen
wundern wird, das ist die Trauerarbeit; nicht zuletzt auch deshalb, weil ich auch im Rahmen meiner grünen Tätigkeit vieles in diesem Zusammenhang erlebt habe.
Trauer, Tod – das sind Dinge, die uns alle betreffen, mit denen wir uns ja auch politisch beschäftigt haben, mit denen ich mich auch politisch beschäftigt habe, wo noch viel zu tun ist. Und das werde ich auch tun, einerseits eben in der konkreten Unterstützung von trauernden Menschen – gemeinsam mit der Gewerkschaft findet am 9. Mai eine Konferenz dazu statt; also wer auch immer sich für dieses Thema interessiert ist herzlich eingeladen –, aber auch im politischen Bereich. Ich werde Ihnen vielleicht auch in Zukunft den einen oder anderen Vorschlag übermitteln, weil ich es für wichtig erachte, dass das eben nicht nur als individuelles Thema angesehen wird, sondern dass die Gesellschaft sich auch überlegt, wie wir mit Trauer und Trauernden umgehen, und zwar egal, warum die Menschen trauern. Trauern sie, weil sie einen nahen Angehörigen verloren haben, weil sie ihre Heimat verlassen mussten, auf der Flucht Menschen verloren haben und nicht wissen, wie es weitergeht, weil sie den Arbeitsplatz verloren haben? Das alles sind Trauersituationen.
Der direkten Demokratie – ich habe es schon angedeutet –, dem Thema Beteiligung über Wahlen hinaus werde ich natürlich auch weiter treu bleiben, indem ich auch Beteiligungsprozesse unterstütze.
Es gibt zwei Großereignisse in den nächsten Monaten, die ich eben nicht hier im Parlament beobachten werde, sondern von außen. Das eine Großereignis findet am 22. Mai statt, nämlich die endgültige Wahl des Bundespräsidenten; jetzt kann man bei der männlichen Form bleiben, denn es gibt nur mehr zwei männliche Kandidaten.
Herr Präsident Hofer, ich hoffe, dass Sie Präsident bleiben – aber hier in diesem Haus! (Beifall bei den Grünen.) Ich hoffe, dass Sie für die restliche Zeit der Legislaturperiode diesem Haus als Präsident, als Dritter Präsident zur Verfügung stehen. Ich finde, das machen Sie gar nicht so schlecht.
Als Bundespräsidenten – und das wird jetzt keine weitere Überraschung sein – wünsche ich mir jemanden anderen; nicht nur, weil wir uns inhaltlich mehr einig sind, als ich glaube, dass ich das mit Ihnen bin. Ich glaube aber auch, dass diese inhaltliche Übereinstimmung nur ein Teil für Wahlentscheidungen ist, denn ich glaube, dass in Zeiten, die heute schon bei der Regierungserklärung angesprochen worden sind und die wir wahrscheinlich auch beim nächsten Tagesordnungspunkt besprechen werden, in Zeiten, in denen Menschen verunsichert sind, in denen Gräben durch unser Land, durch unsere Gesellschaft gehen, dieses Amt besonders wichtig ist. Und es ist nicht nur wichtig, klare Positionen zu beziehen, sondern vor allem, Einigkeit zu zeigen, die Fähigkeit zu haben, verschiedene Positionen unter ein Dach zu bringen und Menschen wieder zusammenzubringen.
Ich kenne im Moment niemanden, der dafür besser geeignet ist als Alexander Van der Bellen. Ich habe ihn sozusagen als Chef erlebt; er war ja Klubvorsitzender, als ich in den Nationalrat kam. Wir waren uns nicht in allen Punkten einig, aber was ich immer geschätzt habe, war, dass er durchaus zugibt, wenn er wozu noch keine Meinung hat, dass er über etwas noch nachdenken muss – das kennen Sie alle aus diversen Interviews –, und dann aber auch durchaus mit Bedacht auf alle zugeht, egal, ob sie seiner Meinung sind oder nicht.
Das zweite Großereignis ist die Fußball-Europameisterschaft Anfang Juli. Ich werde dann mehr Zeit haben, mir die Spiele anzuschauen, als Sie, aber das ist, wenn man so will, die bittere Pille, die ich jetzt schlucken muss. Ein kleiner Wermutstropfen: Ich weiß nicht, wie viele das von Ihnen wissen, es gibt im Parlament seit Jahren eine aufrechte Panini-Pickerl-Tauschbörse, an der ich als aktives Mitglied regelmäßig teilgenommen habe, und ich verlasse jetzt dieses Parlament, obwohl mein Heft noch nicht voll ist.
Aber ich hoffe, dass die Kollegen und Kolleginnen aus den verschiedenen Parteien mir weiterhin wohl gewogen sind und weiter für mich sammeln werden, so könnte es sich ausgehen. (Beifall bei den Grünen.)
Zum Abschied lassen Sie mich noch sagen: Ich bin diejenige, die hier am Rednerpult steht und spricht, all die vielen Reden, die ich gehalten habe, aber all das wäre natürlich nicht möglich, ohne die MitarbeiterInnen, die im Hintergrund arbeiten, und da möchte ich jetzt noch einmal Marlies Meyer, Anja Fellerer und Stella Jabloner, die mich im Klub unterstützt haben, unsere Presseabteilung natürlich, Robert Luschnik als Klubdirektor, aber vor allem auch die Beamten hier im Haus, die Parlamentsdirektion, mit denen ich durchaus viele konstruktive Situationen erlebt habe, erwähnen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Jetzt möchte ich Ihnen als allerletzten Satz – das wissen auch die meisten nicht, ich bin auch Musikerin, wir haben vor Jahren eine Band gegründet; ich wollte eigentlich immer singen, doch mein Sohn hat mich gebeten, es zu unterlassen, und ich folge natürlich seinem Rat – eine Textzeile, die ich bei unserem Konzert, das wir letzte Woche aus Anlass meines Abschieds gesungen haben, zitieren und mit auf den Weg geben; Wolfgang Ambros kennen vielleicht einige von Ihnen:
„I glaub, i geh jetzt, weil i waaß genau
Wann i no länger bleib
Geht ma der Schmäh aus
Und des wüll i net!“
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass Ihnen nicht der Schmäh ausgeht. – Danke schön. (Anhaltender allgemeiner Beifall.)
13.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Musiol, ich bedanke mich für Ihre Tätigkeit im Hohen Haus und wünsche Ihnen für Ihren privaten, beruflichen und künstlerischen Lebensweg alles Gute. (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich sehe keinen Wunsch des Herrn Berichterstatters auf ein Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates, das Verfassungsgerichtshofgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 1081 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Steinacker, Hagen, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie des Geschäftsordnungsgesetzes enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 89 Abs. 2 Z 1 und 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Steinacker, Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 bis 5 eingebracht.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich auch hier die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1082 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (996 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (1097 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1531/A der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (1098 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1429/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Asylmissbrauch abstellen – konsequent Abschieben (1099 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1528/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringende Änderungen im Asylwesen (1100 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 333/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer nachhaltigen und solidarischen Flüchtlingspolitik in Europa (1101 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 789/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Statistik Asylverfahren (1102 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1020/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinfachung des nationalen Fremdenrechts (1103 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1522/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweisung des Migrationshintergrundes in der Kriminalitätsstatistik“ (1104 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1583/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tagesaktuelle Flüchtlingsstatistik für Österreich“ (1105 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird. Es handelt sich hierbei um Berichte des Ausschusses für innere Angelegenheiten.
Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Darmann. – Bitte.
14.02
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister Sobotka! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Zum vorliegenden Tagesordnungspunkt des Asylgesetzes auf der einen Seite, aber auch zu den anderen Tagesordnungspunkten bleibt mir, einleitend festzuhalten, dass es Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und ÖVP, nicht gelingen wird, diese Minimalständerungen im Asylwesen als absolute Verschärfung des Asylrechts darzustellen, wie Sie es in den letzten Wochen versucht haben, über die Medien zu kommunizieren. (Zwischenruf des Abg. Amon.)
Fakt ist, wir haben hier im Wesentlichen ein neues Mascherl für geltendes Recht, denn hätten Sie in den letzten Monaten, im letzten Jahr davon Gebrauch gemacht, auf nationale und internationale Regelwerke zurückzugreifen, hätte die österreichische Bevölkerung derzeit nicht mit den massiven Problemen des Ausflusses aus der modernen Völkerwanderung zu kämpfen. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist allein an Ihnen gelegen zu handeln, es war allein Ihre Schuld, nicht gehandelt zu haben. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit der vorliegenden Gesetzesmaterie haben Sie eines klar, und das schwarz auf weiß, aufgezeigt: Sie wollen bestehende Missstände einfach besser verwalten, und da stehen Sie im kompletten Unterschied zu den Freiheitlichen, denn wir Freiheitliche sagen: Die Missstände gehören nicht besser verwaltet, sondern abgestellt. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist mit dem vorliegenden Regelwerk nicht möglich. In Wahrheit brauchten Sie einfach aufgrund der landläufig bekannten Untätigkeiten im Fremden- und Asylwesen seitens der österreichischen Bundesregierung einen medialen Aufhänger, um von vielerlei Problemstellungen in Österreich abzulenken.
Wir erinnern uns an das in wenigen Wochen durchgepeitschte Durchgriffsrecht gegen die Interessen der Bevölkerung quer durch Österreich, an die fehlende Grenzsicherung in ganz Österreich, die auch tatsächlich diesen Namen verdient. (Abg. Plessl: … Bundesgesetz! – Zwischenruf des Abg. Amon.)
Wir erinnern uns an die staatliche Schlepperei im letzten Herbst, die bis dato rund eine Million Menschen nach Österreich und durch Österreich in Richtung Deutschland gebracht hat. Wir erinnern uns an die horrenden, durch die Regierung selbst verschuldeten Kosten, die nunmehr den Steuerzahler treffen. Wir sind eingedenk der Bildungsproblematik, die mit dieser verfehlten Zuwanderungspolitik verbunden ist, der Arbeitsmarktüberforderung genauso wie der Gefährdung der Sicherheit unserer Bürger, die wohl hoffentlich nicht von Ihrer Seite zu leugnen sein werden.
Geschätzte Damen und Herren, die innere Ordnung und die öffentliche Sicherheit sind mit nationalem und internationalem Recht aufrechtzuerhalten. Dazu brauchen wir keine Formen einer Gesetzgebung, die tatsächlich nichts anderes sind als ein Placebo-Gesetz.
Werte Kolleginnen und Kollegen der SPÖ und ÖVP, Sie wissen das auch alle. Sie haben, als wir uns damit im Innenausschuss auseinandergesetzt haben, mehrfach selbst von dieser Situation in Österreich gesprochen. Das war ganz interessant, weil Sie damit ja kleinlaut zugeben mussten, was wir Freiheitliche über Monate, ja Jahre hinweg immer gesagt haben, worauf wir hingewiesen haben, wovor wir gewarnt haben und dafür auch mit dem Großteil der österreichischen Bevölkerung durch Ihre Fraktionen als Hetzer verschrien waren. Sie haben dort tatsächlich festgehalten, wortwörtlich: Österreich ist von sicheren Drittstaaten umgeben. – Das ist richtig, jawohl, das hätten wir von Ihnen auch schon gerne vor wenigen Monaten gehört.
Die Grenze der Aufnahmefähigkeit ist erreicht. – Jawohl, die Grenze der Aufnahmefähigkeit ist aber schon im September letzten Jahres erreicht gewesen. Das Land würde die Zahl aus 2015, nämlich die 90 000 Asylanträge, nicht noch einmal verkraften. – Auch das war ein Zitat aus dem Ausschuss aus den Reihen von SPÖ und ÖVP. Auch das ist richtig, nur treiben die nunmehrigen Vorgaben seitens der Regierung Faymann die Republik Österreich gerade dazu hin, dass es auch heuer wieder 90 000 weitere Asylanträge geben wird, und in den nächsten Jahren weitere Hunderttausende – und da ist der Familiennachzug noch gar nicht eingerechnet, den Sie nunmehr auch sehr halbherzig reglementieren wollen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Geschätzte Damen und Herren, somit ist dieses Asylgesetz, wie es von Ihnen medial in den Raum gestellt wird, eine absolute Themenverfehlung. Sie hätten sich vielmehr über folgende Fragen Gedanken machen müssen: Wie schaffe ich illegal in Österreich aufhältige Migranten schnellstmöglich außer Landes? Und wie schaffe ich es, dass illegal nach Österreich strömende Migranten außer Landes gehalten werden?
Was haben Sie getan? – Sie haben sich damit auseinandergesetzt, wie man weiter auf einem anderen Weg Migranten nach Österreich bringt. Damit ändert sich aber für die österreichische Bevölkerung gar nichts. Die Probleme bleiben die gleichen, die Belastung für die Bevölkerung bleibt die gleiche, quer durch alle Politikfelder, vom Arbeitsmarkt über Bildung bis hin zur Sicherheit.
Damit hätten Sie sich auseinandersetzen müssen und können, das wäre Ihre Verantwortung gewesen, dies auch in der Politik als Volksvertreter so zu leben!
Wir werden in den nächsten Tagesordnungspunkten noch zwei weitere Anträge der Freiheitlichen Fraktion zur Abstimmung vorliegen haben, die sich insbesondere mit der Themenstellung einer konsequenten Abschiebung von Wirtschaftsmigranten befassen, und auf der anderen Seite spezielle Maßnahmen gegen straffällige Asylwerber oder massive Verfahrensverkürzungen für rasche Rechtssicherheit fordern. (Beifall bei der FPÖ.)
Das wären Punkte gewesen, die sich Herr und Frau Österreicher von der Regierung, von den Regierungsvertretern, von den Vertretern der Regierungsfraktionen im Hohen Haus als Gesetzesinitiativen erwartet hätten, erwarten hätten müssen, wenn wir den derzeitigen Entwicklungen in Österreich Herr werden wollen! Zu viel Zeit wurde durch Ihre Untätigkeit vergeudet, und ein Placebo-Gesetz wird natürlich keine Verbesserung bei diesen Problemstellungen herbeiführen.
Somit ist es auch für mich sehr einfach nachvollziehbar, dass es sehr große Unstimmigkeiten in den Reihen der Regierungsfraktionen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, zum Gesamtändernden Abänderungsantrag gibt, denn Sie selber sind sich nicht schlüssig, ob das alles rechtens und vor allem sinnvoll ist, was hier in Umsetzung gelangen soll.
Deshalb wäre es grundvernünftig gewesen, der Forderung der Freiheitlichen Partei nachzukommen, mit diesem Flickwerk endlich aufzuräumen, nicht alle halben Jahre – oder wie in den letzten Wochen alle paar Wochen – neue Varianten dieses Asylgesetzes aufs Tapet zu bringen, sondern grundlegend das Asylwesen und das Fremdenwesen neu aufzuziehen, einen Neustart zu schaffen mit ganz glasklaren, konsequenten Regelungen im Sinne unserer Heimat Österreich. Das wäre eine Notwendigkeit, die nach wie vor gegeben ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Es hält Sie niemand davon ab, diesen Neustart zu wagen. Wichtig wäre es aber, als vorherigen Schritt auch zuzugeben, dass man mit diesem Flickwerk nicht im Sinne unseres Landes weiterkommen wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
14.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.10
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister Sobotka! Meine Damen und Herren! Ich bringe zunächst folgenden Antrag ein:
Gesamtändernder Abänderungsantrag
der Abgeordneten Schabhüttl und Amon, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage 996 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden in 1097 der Beilagen.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden.
*****
Der Antrag ist verteilt, ich darf ihn in den Grundzügen erläutern: Er hat die Möglichkeit der Verordnung der Bundesregierung zum Inhalt. Es geht um das Stellen von Anträgen auf internationalen Schutz, es geht um die Hinderung an der Einreise, Zurückweisung und Zurückschiebung und um eine Reihe von Änderungen im Asylverfahren.
Ich möchte in dem Zusammenhang sehr gerne auf meinen Vorredner, Herrn Kollegen Darmann, eingehen, der einmal mehr von einem Placebo-Gesetz gesprochen hat. Das ist bemerkenswert, wir werden nunmehr seit Wochen, seit dieses Gesetz in Diskussion ist, mit E-Mails bombardiert, es gibt heftigste Proteste.
All diese Herrschaften haben offenbar das Gesetz nicht gelesen, denn es steht ihren Ausführungen zufolge nichts drinnen, es ist ein reines Placebo-Gesetz. Ich sage Ihnen, Herr Kollege Darmann, ich finde es ein bisschen schade, denn die FPÖ hätte hier einmal die Chance – da das eines ihrer Kernthemen ist, wie Sie auch immer sagen –, sich ein bisschen konstruktiv zu beteiligen. Aber wo ist denn Ihr Gesetzesvorschlag zu dieser Thematik? (Zwischenruf des Abg. Darmann.)
Sie werfen uns vor, wir betrieben ein Stückwerk, weil wir in den letzten Jahren immer wieder im Asyl- und im Fremdenrecht Maßnahmen gesetzt haben, Verschärfungen vorgenommen haben. Sie unterstellen uns, ein Stückwerk zu betreiben (Abg. Darmann: Stimmen Sie zu?), aber wo ist Ihr gesamthafter Vorschlag zu dieser Thematik? (Abg. Darmann: Zig Anträge!) Das Einzige, was Sie zusammenbringen, sind an und ab ein paar Entschließungsanträge mit vielleicht populär klingenden Überschriften, aber wo ist denn Ihr Abänderungsantrag zu dieser Gesetzesvorlage, Herr Kollege Darmann? (Beifall bei der ÖVP.)
Sie haben zu dem Thema nichts vorgelegt! Was Sie zustande bringen, sind ein paar giftige Plakate. Ich gratuliere herzlich, aber wo sind Ihre inhaltlichen Vorlagen? Wo ist der harte Kern der Arbeit, Herr Kollege Darmann? Wo ist Ihre parlamentarische Arbeit, wo legen Sie Gesetzesinitiativen vor, wie denn dem Problem und dieser Herausforderung zu begegnen wäre? Da kommt nichts, und das ist eigentlich sehr enttäuschend, Herr Kollege Darmann. (Abg. Darmann: Schauen Sie die zig Anträge an, die im Ausschuss liegen und von Ihnen vertagt werden oder nicht behandelt werden!)
Niemand hat gesagt, dass diese ganz massive Migrationsbewegung, die wir seit Monaten erleben, eine einfache Sache ist. Sie sagen im Übrigen auch, dass alle Maßnahmen, die diese Bundesregierung gesetzt hat, nicht helfen. Auch da möchte ich Ihnen entgegentreten, Herr Kollege Darmann. Sie wissen, mein Wahlkreis umfasst die südwestliche Steiermark, die Bezirke Leibnitz, Deutschlandsberg und Voitsberg, und ich kann Ihnen sagen, es ist ein gewaltiger Unterschied zwischen dem, was sich noch vor wenigen Wochen abgespielt hat und heute. Ich lade Sie ein, fahren wir gemeinsam nach Spielfeld, schauen wir uns das an, die Unterschiede sind beträchtlich! (Abg. Darmann: Hören Sie doch auf mit Spielfeld, wenn ganz andere Wunden offen sind!)
Es ist selbstverständlich das Verdienst dieser Bundesregierung, dass sie gesagt hat: Wir treffen uns mit den Balkanstaaten, wir setzen Maßnahmen, dass diese Migrationsbewegungen auf der Balkan-Route beendet werden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist ja nicht das Thema!) Und selbstverständlich ist das ein Ergebnis, das ein Erfolg dieser Bundesregierung ist, Herr Kollege Darmann! Einfach zu sagen, das ist alles
nichts, was wir tun, ist ein bisschen zu einfach. (Abg. Darmann: … Dublin und Schengen!)
Das Zweite, was ich Ihnen sagen möchte: Ihrem ständigen Vorwurf des permanenten Rechtsbruchs möchte ich auch entgegentreten. (Abg. Darmann: Bitte!) Es ist keine Frage, dass das Dublin-Verfahren nicht funktioniert hat, da sind wir uns einig. Wo wir uns aber nicht einig sind, ist, dass es, wenn jemand aus einem Schengen-Nachbarstaat kommt, wie etwa Slowenien, dann an sich einen freien Grenzübertritt gibt. Und die Bundesregierung musste – das tragen wir doch alle mit – zu einem Zeitpunkt, als ganz einfach Kapazitätsgrenzen erreicht worden sind, als es einfach nicht mehr akzeptabel war, auch mengenmäßig, quantitativ nicht mehr machbar war, entsprechende Maßnahmen setzen.
Herr Kollege Darmann, es wäre langsam an der Zeit – ich weiß schon, es ist noch immer ein wenig Wahlkampf –, auch die FPÖ dazu zu bringen, dass sie sich einmal konstruktiv an der Problemlösung beteiligt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das tun wir ja wohl eh!) Sie sind Weltmeister im Aufzeigen von Problemen, wunderbar, das ist auch in Ordnung und das ist auch Ihr Job als Oppositionspartei, aber es wäre auch Ihr Job als Oppositionspartei, sich konstruktiv an der Problemlösung zu beteiligen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das tun wir ja laufend! – Abg. Darmann: Sie können ja unseren Anträgen zustimmen!) Dazu möchte ich Sie sehr, sehr herzlich einladen, vielleicht bringen Sie noch bis zum Ende der Debatte Vorschläge in Hinblick auf die gesetzliche Novelle ein. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der gesamtändernde Abänderungsantrag wurde an die Abgeordneten verteilt, er ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Gesamtändernder Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jürgen Schabhüttl und Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen
Zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (996 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (1097 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes 2005
Das Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 70/2015 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 10/2016, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis werden nach dem Eintrag zu § 35 folgende Einträge eingefügt:
„5. Abschnitt: Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen
§ 36. Verordnung der Bundesregierung
§ 37. Registrierstellen
§ 38. Stellung von Anträgen auf internationalen Schutz
§ 39. Faktischer Abschiebeschutz
§ 40. Hinderung an der Einreise, Zurückweisung und Zurückschiebung
§ 41. Asylverfahren“
2. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zum 6. Hauptstück:
„6. Hauptstück: Karten für Asylwerber, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte“
3. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 51 folgender Eintrag eingefügt:
„§ 51a. Karte für Asylberechtigte“
4. Im Inhaltsverzeichnis wird vor dem Eintrag zu § 68 folgender Eintrag eingefügt:
„§ 67. Integration von Asylberechtigen und subsidiär Schutzberechtigten“
5. In § 2 Abs. 1 Z 15 wird vor dem Wort „dauernde“ die Wortfolge „zunächst befristete und schließlich“ eingefügt.
6. In § 3 werden nach Abs. 3 folgende Abs. 4 bis 4b eingefügt:
„(4) Einem Fremden, dem der Status des Asylberechtigten zuerkannt wird, kommt eine befristete Aufenthaltsberechtigung als Asylberechtigter zu. Die Aufenthaltsberechtigung gilt drei Jahre und verlängert sich um eine unbefristete Gültigkeitsdauer, sofern die Voraussetzungen für eine Einleitung eines Verfahrens zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten nicht vorliegen oder das Aberkennungsverfahren eingestellt wird. Bis zur rechtskräftigen Aberkennung des Status des Asylberechtigten gilt die Aufenthaltsberechtigung weiter. Mit Rechtskraft der Aberkennung des Status des Asylberechtigten erlischt die Aufenthaltsberechtigung.
(4a) Im Rahmen der Staatendokumentation (§ 5 BFA-G) hat das Bundesamt zumindest einmal im Kalenderjahr eine Analyse zu erstellen, inwieweit es in jenen Herkunftsstaaten, denen im Hinblick auf die Anzahl der in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgten Zuerkennungen des Status des Asylberechtigten eine besondere Bedeutung zukommt, zu einer wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen, Verhältnisse, die für die Furcht vor Verfolgung maßgeblich sind, gekommen ist.
(4b) In einem Familienverfahren gemäß § 34 Abs. 1 Z 1 gilt Abs. 4 mit der Maßgabe, dass sich die Gültigkeitsdauer der befristeten Aufenthaltsberechtigung nach der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsberechtigung des Familienangehörigen, von dem das Recht abgeleitet wird, richtet.“
7. In § 7 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Unbeachtlich der in § 3 Abs. 4 genannten Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsberechtigung ist ein Verfahren zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten jedenfalls einzuleiten, wenn sich aus der Analyse gemäß § 3 Abs. 4a ergibt, dass es im Herkunftsstaat des Asylberechtigten zu einer wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen, Verhältnisse, die für die Furcht vor Verfol-
gung maßgeblich sind, gekommen ist. Das Bundesamt hat von Amts wegen dem Asylberechtigten die Einleitung des Verfahrens zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten formlos mitzuteilen.“
8. Dem § 17 Abs. 6 wird folgender letzter Satz angefügt:
„Die 20-Tages-Frist nach § 28 Abs. 2 beginnt diesfalls mit der Setzung einer Verfahrenshandlung durch das Bundesamt.“
9. Dem § 19 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Das Bundesverwaltungsgericht kann in einem Verfahren wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 3 B-VG (Säumnisbeschwerde) das Bundesamt mit der Einvernahme des Asylwerbers beauftragen.“
10. In § 22 wird folgender Abs. 1 eingefügt:
„(1) Abweichend von § 73 Abs. 1 AVG ist über einen Antrag auf internationalen Schutz längstens binnen 15 Monaten zu entscheiden.“
11. In § 33 Abs. 2 entfällt die Wortfolge „oder in einem sicheren EWR-Staat oder der Schweiz (§ 4a)“.
12. In § 35 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „oder des subsidiär Schutzberechtigten“ und wird das Zitat „§ 34 Abs. 1“ durch das Zitat „§ 34 Abs. 1 Z 1“ ersetzt sowie folgender letzter Satz angefügt:
„Erfolgt die Antragstellung auf Erteilung eines Einreisetitels mehr als drei Monate nach rechtskräftiger Zuerkennung des Status des Asylberechtigten, sind die Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 2 Z 1 bis 3 zu erfüllen.“
13. § 35 Abs. 2 lautet:
„(2) Der Familienangehörige gemäß Abs. 5 eines Fremden, dem der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde und der sich im Ausland befindet, kann zwecks Stellung eines Antrages auf internationalen Schutz gemäß § 34 Abs. 1 Z 2 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 frühestens drei Jahre nach rechtskräftiger Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels bei der Vertretungsbehörde stellen, sofern die Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 2 Z 1 bis 3 erfüllt sind. Diesfalls ist die Einreise zu gewähren, es sei denn, es wäre auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht mehr vorliegen oder in drei Monaten nicht mehr vorliegen werden. Darüber hinaus gilt Abs. 4.“
14. In § 35 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Handelt es sich beim Antragsteller um den Elternteil eines unbegleiteten Minderjährigen, dem der Status des Asylberechtigten oder des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, gelten die Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 2 Z 1 bis 3 als erfüllt.“
15. In § 35 Abs. 3 wird das Zitat „Abs. 1 und Abs. 2“ durch das Zitat „Abs. 1 oder Abs. 2“ ersetzt und nach der Wortfolge „Außerdem hat die Vertretungsbehörde“ die Wortfolge „auf die Vollständigkeit des Antrages im Hinblick auf den Nachweis der Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 2 Z 1 bis 3 hinzuwirken und“ eingefügt.
16. In § 35 Abs. 4 wird nach dem Wort „Fremden“ die Wortfolge „aufgrund eines Antrags auf Erteilung eines Einreisetitels“ eingefügt, in Z 1 das Wort „und“ durch einen Beistrich sowie in Z 2 der Punkt am Ende des Satzes durch das Wort „und“ ersetzt und folgende Z 3 angefügt:
„3. im Falle eines Antrages nach Abs. 1 letzter Satz oder Abs. 2 die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 Z 1 bis 3 erfüllt sind, es sei denn, die Stattgebung des Antrages ist gemäß § 9 Abs. 2 BFA-VG zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art. 8 EMRK geboten.“
17. Nach dem § 35 wird der 5. Abschnitt samt Überschrift eingefügt:
„5. Abschnitt
Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen
Verordnung der Bundesregierung
§ 36. (1) Stellt die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates mit Verordnung fest, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind, sind die Bestimmungen dieses Abschnittes während der Gültigkeitsdauer dieser Verordnung und der Durchführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen (§ 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Durchführung von Personenkontrollen aus Anlass des Grenzübertrittes (Grenzkontrollgesetzes – GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996) anzuwenden. §§ 17 und 18 Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, sind in Bezug auf die Erlassung und Verlängerung dieser Verordnung und jener nach § 37 nicht anwendbar. Die Sonderbestimmungen für das Flughafenverfahren (3. Abschnitt) bleiben von diesem Abschnitt unberührt.
(2) Die Feststellung, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind, hat die Bundesregierung gegenüber dem Hauptausschuss des Nationalrates schriftlich zu begründen. Dabei ist besonders auf die Anzahl von Fremden, die einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, und auf jene staatlichen Systeme einzugehen, deren Funktionieren durch die aktuellen Migrationsbewegungen beeinträchtigt wird.
(3) Die Verordnung nach Abs. 1 kann für eine Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Monaten erlassen und höchstens drei Mal um jeweils bis zu sechs Monate verlängert werden.
Registrierstellen
§ 37. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, mit Verordnung Dienststellen für die Registrierung (Registrierstellen) einzurichten. Diese sind Teil der jeweils örtlich zuständigen Landespolizeidirektion.
Stellung von Anträgen auf internationalen Schutz
§ 38. (1) Anträge auf internationalen Schutz von Fremden, die nicht zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind, sind beim Grenzübertritt an der Binnengrenze persönlich bei einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu stellen. Anträge auf internationalen Schutz von Fremden, die unter Umgehung der Grenzkontrolle unrechtmäßig eingereist und nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind, sind persönlich vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes in einer Registrierstelle (§ 37) zu stellen.
(2) Äußert ein Fremder, der unter Umgehung der Grenzkontrolle unrechtmäßig eingereist und nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist, vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes außerhalb einer Registrierstelle (§ 37) oder bei einer Behörde im Inland, die keine Registrierstelle gemäß § 37 ist, die Absicht einen Antrag auf internationalen Schutz stellen zu wollen, ist er von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Sicherung einer Zurückschiebung einer Registrierstelle
vorzuführen. Erfolgt die Vorführung des Fremden in die Registrierstelle einer Landespolizeidirektion, die nicht gemäß § 6 FPG für das 3. bis 6. und 12. bis 15. Hauptstück des FPG zuständig ist, geht die Zuständigkeit mit der Vorführung auf diese Landespolizeidirektion über.
(3) Nach Stellung des Antrages auf internationalen Schutz gemäß Abs. 1 ist vor einer Befragung gemäß § 19 Abs. 1 die Zulässigkeit einer Hinderung an der Einreise, einer Zurückweisung (§ 41 FPG) oder einer Zurückschiebung (§ 45 FPG) zu prüfen und gegebenenfalls die Hinderung an der Einreise, die Zurückweisung oder die Zurückschiebung zu vollziehen.
Faktischer Abschiebeschutz
§ 39. Abweichend von § 12 und § 12a kommt einem Fremden, der gemäß § 38 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, erst mit Einbringung des Antrages (§ 17 Abs. 2) ein faktischer Abschiebeschutz zu.
Hinderung an der Einreise, Zurückweisung und Zurückschiebung
§ 40. (1) Auf Fremde, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben und denen gemäß § 39 kein faktischer Abschiebeschutz zukommt, ist das 6. Hauptstück des FPG anwendbar.
(2) Eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung (§ 41 FPG) oder eine Zurückschiebung (§ 45 FPG) eines Fremden, der einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat und dem gemäß § 39 kein faktischer Abschiebeschutz zukommt, ist jedoch unzulässig, sofern die Einreise in das Bundesgebiet oder der weitere Aufenthalt im Bundesgebiet des Fremden gemäß § 9 Abs. 2 BFA-VG zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art. 8 EMRK geboten ist. Das Kindeswohl ist dabei besonders zu berücksichtigen.
Asylverfahren
§ 41. (1) Erweist sich eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung gemäß § 40 iVm §§ 41 oder 45 FPG als unmöglich oder aus Gründen von Art. 2, 3 und 8 EMRK als unzulässig, erfolgt die Behandlung des Antrages auf internationalen Schutz.
(2) Wird gegen eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung gemäß § 40 iVm §§ 41 oder 45 FPG Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG an das jeweils zuständige Landesverwaltungsgericht (§ 9 Abs. 1 FPG) erhoben und die Beschwerde durch das Landesverwaltungsgericht zurück- oder abgewiesen, gilt der Antrag auf internationalen Schutz als nicht eingebracht. Wird die Hinderung an der Einreise, die Zurückweisung oder die Zurückschiebung durch das Landesverwaltungsgericht als rechtswidrig erkannt, ist die Einreise des Beschwerdeführers zu gestatten und erfolgt die Behandlung des Antrages auf internationalen Schutz.
(3) Wird gegen eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung gemäß § 40 iVm §§ 41 oder 45 FPG nicht fristgerecht Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG an das jeweils zuständige Landesverwaltungsgericht erhoben, gilt der Antrag auf internationalen Schutz als nicht eingebracht.“
18. Die Überschrift des 6. Hauptstückes lautet:
„Karten für Asylwerber, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte“
19. Nach § 51 wird folgender § 51a samt Überschrift eingefügt:
„Karte für Asylberechtigte
§ 51a. (1) Einem Fremden, dem der Status des Asylberechtigten zuerkannt wurde, ist eine Karte für Asylberechtigte auszustellen. Diese Karte dient dem Nachweis der Identität und der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes im Bundesgebiet. Die Karte ist nach Aberkennung des Status des Asylberechtigten dem Bundesamt zurückzustellen.
(2) Die nähere Gestaltung der Karte für Asylberechtigte hat der Bundesminister für Inneres durch Verordnung zu regeln. Die Karte für Asylberechtigte hat insbesondere zu enthalten: Die Bezeichnung „Republik Österreich“ und „Karte für Asylberechtigte“, Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Lichtbild und Unterschrift des Asylberechtigten sowie Bezeichnung der Behörde, Datum der Ausstellung und Unterschrift des Genehmigenden.“
20. Vor § 68 wird folgender § 67 samt Überschrift eingefügt:
„Integration von Asylberechtigen und subsidiär Schutzberechtigten
§ 67. (1) Fremde, denen der Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, haben unverzüglich nach Zuerkennung des Status zum Zwecke der Integrationsförderung bei dem für das jeweilige Bundesland zuständigen Integrationszentrum des Österreichischen Integrationsfonds persönlich zu erscheinen. Diese Pflicht ist dem Fremden zugleich mit Zuerkennung des Status zur Kenntnis zu bringen.
(2) Wird ein Verfahren zur Erlassung einer Rückkehrentscheidung gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 oder 5 eingeleitet, können das Bundesamt und das Bundesverwaltungsgericht beim Österreichischen Integrationsfonds Auskunft über die Teilnahme des Fremden an Maßnahmen im Rahmen der Integrationsförderung des Österreichischen Integrationsfonds, insbesondere an Sprachkursen und Kursen über die Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung der Republik Österreich und der sich daraus ableitbaren Grundprinzipien, sowie über allfällige Kursergebnisse verlangen. Die Auskunft kann bei der Beurteilung des Grades der Integration im Rahmen der Beurteilung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art. 8 EMRK (§ 9 Abs. 2 Z 4 BFA-VG) entsprechend berücksichtigt werden.“
21. Dem § 68 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt:
„Maßnahmen der Integrationshilfe gemäß Abs. 2 sind nach Maßgabe vorhandener finanzieller und organisatorischer Ressourcen auch Asylwerbern zu gewähren, bei denen die Zuerkennung des internationalen Schutzes unter Berücksichtigung vorliegender Erfahrungswerte sehr wahrscheinlich ist. Darüber sind Asylwerber mit Zulassung des Verfahrens in Kenntnis zu setzen.“
22. In § 72 wird in Z 4 nach dem Wort „Bundesminister“ die Wortfolge „, hingegen hinsichtlich § 68 Abs. 1 dritter und vierter Satz der Bundesminister für Inneres“ eingefügt und in Z 5 der Verweis „§ 35 Abs. 1“ durch den Verweis „§ 35 Abs. 1 und 2“ ersetzt.
23. Dem § 73 wird nach Abs. 14 folgender Abs. 15 angefügt:
„(15) Die §§ 2 Abs. 1 Z 15, 3 Abs. 4 bis 4b, 7 Abs. 2a, 17 Abs. 6, 19 Abs. 6, 22 Abs. 1, 33 Abs. 2, 35 Abs. 1 bis 4, die Überschrift des 6. Hauptstückes, § 51a samt Überschrift, § 67 samt Überschrift, §§ 68 Abs. 1, 72 Z 4 und 5, 75 Abs. 24 bis 26 sowie die Einträge im Inhaltsverzeichnis zur Überschrift des 6. Hauptstückes und zu §§ 51a und 67 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 treten mit 1. Juni 2016 in Kraft. § 22 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 tritt mit Ablauf des 31. Mai 2018 außer Kraft. Der 5. Abschnitt des 4. Hauptstückes samt Überschrift und
der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zum 5. Abschnitt des 4. Hauptstückes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 treten mit Ablauf des auf die Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 folgenden Tages in Kraft.“
24. Dem § 75 werden nach Abs. 23 folgende Abs. 24 bis 26 angefügt:
„(24) Auf Fremde, denen der Status des Asylberechtigten bereits vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 zuerkannt wurde und auf Fremde, die einen Antrag auf internationalen Schutz vor dem 15. November 2015 gestellt haben, sind die §§ 2 Abs. 1 Z 15, 3 Abs. 4 bis 4b, 7 Abs. 2a und 51a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 nicht anzuwenden. Für diese Fremden gilt weiter § 2 Abs. 1 Z 15 in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016. §§ 17 Abs. 6 und 35 Abs. 1 bis 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 sind auf Verfahren, die bereits vor dem 1. Juni 2016 anhängig waren, nicht anzuwenden. Auf Verfahren gemäß § 35, die bereits vor dem 1. Juni 2016 anhängig waren, ist § 35 Abs. 1 bis 4 in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 weiter anzuwenden. Handelt es sich bei einem Antragsteller auf Erteilung des Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 um den Familienangehörigen eines Fremden, dem der Status des Asylberechtigten bereits vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 rechtskräftig zuerkannt wurde, sind die Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 2 Z 1 bis 3 nicht zu erfüllen, wenn der Antrag auf Erteilung des Einreisetitels innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 gestellt wurde. § 22 Abs. 1 gilt für Verfahren, die mit Ablauf des 31. Mai 2018 bereits anhängig waren, auch noch nach dem 31. Mai 2018 weiter.
(25) Liegen bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes die technischen Voraussetzungen für eine Ausstellung der Karte für Asylberechtigte noch nicht vor, ist diese nach Wegfall des Hinderungsgrundes auszufolgen.
(26) Für Beschwerden gegen eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung gemäß § 40 iVm §§ 41 oder 45 FPG und die Rechtsfolgen in Bezug auf den Antrag auf internationalen Schutz (§ 41 Abs. 2 und 3) gelten die Bestimmungen des 5. Abschnittes des 4. Hauptstückes auch nach Ende seiner Anwendbarkeit (§ 36 Abs. 1) weiter.“
Artikel 2
Änderung des Fremdenpolizeigesetzes 2005
Das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2015, wird wie folgt geändert:
1. In §§ 39 Abs. 3 Z 1 bis 3 und 45 Abs. 1 Z 1 bis 3 wird jeweils die Wortfolge „sieben Tagen“ durch die Wortfolge „14 Tagen“ ersetzt.
2. In § 39 Abs. 5a wird die Wortfolge „maximal 120 Stunden nur“ durch die Wortfolge „insgesamt 14 Tagen“ ersetzt und nach dem Wort „anordnet“ die Wortfolge „und die Zurückschiebung innerhalb der Dauer der Anhaltung wahrscheinlich ist. Dies gilt auch, wenn der Fremde seinen Verpflichtungen aus einem angeordneten gelinderen Mittel gemäß Abs. 7 nicht nachkommt“ eingefügt.
3. In § 39 wird nach Abs. 5a folgender Abs. 5b eingefügt:
„(5b) Die zuständige Landespolizeidirektion kann die Festnahme eines Fremden anordnen (Festnahmeauftrag), wenn die Zustimmung zur Rückübernahme des Fremden vorliegt und die Vorführung zur Sicherung der Zurückschiebung erforderlich ist. Die Anhaltung ist diesfalls bis zu 72 Stunden zulässig.“
4. In § 39 wird nach Abs. 6 folgende Abs. 7 und 8 angefügt:
„(7) In den Fällen der Abs. 5 bis 5b hat die Landespolizeidirektion gelindere Mittel anzuordnen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Zurückschiebung durch Anwendung eines gelinderen Mittels gesichert ist. § 76 Abs. 1 letzter Satz und § 77 Abs. 2, 3 und 5 bis 9, gelten sinngemäß, mit der Maßgabe, dass anstelle des Bundesamtes die jeweils zuständige Landespolizeidirektion, anstelle der Anordnung einer Schubhaft die Anordnung der Anhaltung zur Sicherung der Zurückschiebung und anstelle der Durchsetzung der Abschiebung die Durchführung der Zurückschiebung tritt.
(8) Die Anhaltung gemäß Abs. 5a oder 5b ist formlos durch Freilassung des Fremden oder das gelindere Mittel gemäß Abs. 7 durch formlose Mitteilung aufzuheben, wenn
1. sie nicht mehr länger aufrechterhalten werden dürfen oder
2. das Landesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für ihre Fortsetzung nicht vorliegen.
§ 81 Abs. 2, 3 und 4 letzter Satz gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass anstelle des Bundesamtes die jeweils zuständige Landespolizeidirektion tritt.“
5. § 61 Abs. 5 entfällt.
6. Der bisherige Inhalt des § 82 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und werden folgende Abs. 2 und 3 angefügt:
„(2) Für die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes über die Fortsetzung der Anhaltung gemäß §§ 39 Abs. 5 bis 5b gilt § 22a Abs. 2 BFA-VG sinngemäß mit der Maßgabe, dass anstelle des Bundesverwaltungsgerichtes das jeweils zuständige Landesverwaltungsgericht und anstelle der Schubhaft die Anhaltung zur Sicherung der Zurückschiebung tritt.
(3) Gegen die Anordnung der Anhaltung gemäß §§ 39 Abs. 5 bis 5b ist eine Vorstellung nicht zulässig.“
7. In § 94a entfällt Abs. 1 und erhalten die Abs. 2 bis 7 die Absatzbezeichnungen „(1), (2), (3), (4), (5) und (6)“.
8. Dem § 125 wird folgender Abs. 29 angefügt:
„(29) Auf einen Fremden, dem der Status des Asylberechtigten gemäß § 3 AsylG 2005 in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 zuerkannt wurde, sind die §§ 94 Abs. 5 und 94a in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 anzuwenden.“
9. Dem § 126 wird folgender Abs. 17 angefügt:
„(17) Die §§ 39 Abs. 3 Z 1 bis 3, 5a, 5b, 7 und 8, 45 Abs. 1 Z 1 bis 3, 61 Abs. 5, 82, 94a und 125 Abs. 29 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 treten mit 1. Juni 2016 in Kraft.“
Artikel 3
Änderung des BFA-Verfahrensgesetzes
Das BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 70/2015 und die Kundmachungen BGBl. I Nr. 84/2015 und BGBl. I Nr. 17/2016, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 12 folgender Eintrag eingefügt:
„§ 12a. Dolmetschleistungen unter Verwendung technischer Einrichtungen“
2. Nach § 12 wird folgender § 12a samt Überschrift eingefügt:
„Dolmetschleistungen unter Verwendung technischer Einrichtungen
§ 12a. Wenn einer Einvernahme oder Befragung ein Dolmetscher beizuziehen ist (§ 39a AVG), die Dolmetschleistung am Ort der Einvernahme aber nicht binnen angemessener Zeit zur Verfügung gestellt werden kann, so kann die Dolmetschleistung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung erbracht und dokumentiert werden.“
3. In § 16 Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„Dies gilt auch in den Fällen des § 3 Abs. 2 Z 1, sofern die Entscheidung mit der Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme verbunden ist.“
4. In § 29 Abs. 1 wird in Z 17 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 18 eingefügt:
„18. den Dolmetschern für Zwecke der Erbringung einer Dolmetschleistung nach § 12a.“
5. In § 29 Abs. 2 entfällt in Z 3 nach dem Beistrich das Wort „und“, in Z 4 wird der Punkt durch die Wendung „, und“ ersetzt sowie wird folgende Z 5 angefügt:
„5. dem Österreichischen Integrationsfonds.“
6. In § 30 Abs. 3 wird der Verweis „§ 35 Abs. 1“ durch den Verweis „§ 35 Abs. 1 und 2“ ersetzt.
7. In § 30 Abs. 4 wird nach der Bezeichnung „Arbeitsmarktservice“ die Wendung „, der Österreichische Integrationsfonds“ und nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„Dies gilt auch für die Übermittlung von den in § 27 Abs. 1 Z 1 bis 6 und Z 19 genannten Datenarten an den Österreichischen Integrationsfonds, sofern dieser sie für die Durchführung von Maßnahmen der Integrationshilfe (§ 68 AsylG 2005) benötigt.“
8. In § 52 Abs. 1 wird Satz eins durch folgenden Satz ersetzt:
„Das Bundesamt hat den Fremden oder Asylwerber bei Erlassung einer Entscheidung, ausgenommen Entscheidungen nach § 53 BFA-VG und §§ 76 bis 78 AVG, oder einer Aktenvorlage gemäß § 16 Abs. 2 VwGVG mittels Verfahrensanordnung darüber zu informieren, dass ihm kostenlos ein Rechtsberater amtswegig zur Seite gestellt wird.“
9. § 52 Abs. 2 lautet:
„(2) Rechtsberater unterstützen und beraten Fremde oder Asylwerber jedenfalls beim Einbringen einer Beschwerde und im Beschwerdeverfahren gemäß Abs. 1 vor dem Bundesverwaltungsgericht, sowie bei der Beischaffung eines Dolmetschers. Rechtsberater haben den Beratenen die Erfolgsaussicht ihrer Beschwerde darzulegen. Auf deren Ersuchen haben sie die betreffenden Fremden oder Asylwerber auch im Verfahren, einschließlich einer mündlichen Verhandlung, zu vertreten.“
10. Dem § 56 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) Die §§ 12a samt Überschrift, 29 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3 bis 5, 30 Abs. 3 und 4 sowie der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu § 12a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 treten mit 1. Juni 2016 in Kraft. § 52 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2016 treten mit 1. Oktober 2016 in Kraft.“
Erläuterungen
Allgemeiner Teil
Gemäß Art. 24 der Richtlinie 2011/95/EU über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf interna-
tionalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung; Status-Richtlinie) ABl. Nr. L 337 vom 20.12.2011 S. 9, können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass Personen, denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden ist, einen Aufenthaltstitel erhalten, der mindestens drei Jahre gültig und verlängerbar sein muss.
Nach geltender Rechtslage erhalten Personen, denen der Status des Asylberechtigten zuerkannt wird, sofort ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Mit Bescheid ist der Status des Asylberechtigten jedoch abzuerkennen (§ 7 AsylG 2005), wenn Gründe für die Aberkennung vorliegen (z.B. Gefahr für die Sicherheit, Endigungsgründe nach Art. 1 Abschnitt C Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (GFK). Zu den Endigungsgründen nach Art. 1 Abschnitt C GFK zählt u.a. der Wegfall der Umstände, aufgrund derer die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, sofern der Betroffene es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Vor dem Hintergrund der seit 2015 stark gestiegenen Anzahl von Schutzsuchenden und einreisenden Fremden und der hieraus resultierenden Herausforderungen im Bereich Asyl und Migration ist eine Adaptierung der Rechtslage im Rahmen der europarechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf eine systematische Prüfung des weiteren Vorliegens der Voraussetzungen für die Asylzuerkennung sachgerecht und erforderlich.
Es soll nunmehr zumindest einmal im Kalenderjahr geprüft werden, ob es in den Herkunftsstaaten, aus denen die meisten Asylberechtigten kommen, zu einer wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen, Verhältnisse gekommen ist. Im Sinne der oben genannten unionsrechtlichen Vorgaben soll zugleich normiert werden, dass Fremde, denen der Status des Asylberechtigten rechtskräftig zuerkannt wird, ex lege mit der Zuerkennung eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsberechtigung erhalten. Diese Aufenthaltsberechtigung verlängert sich nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer ex lege um einen unbefristeten Zeitraum, sofern nicht ein Aberkennungsverfahren eingeleitet wird. Durch diese Vorgangsweise wird ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand vermieden.
Im Falle des Vorliegens eines Aberkennungsgrundes ist ein Aberkennungsverfahren einzuleiten und erfolgt gegebenenfalls die Aberkennung des Status mit Bescheid, der im Rechtsweg bekämpfbar ist. Mit der Aberkennungsentscheidung ist im Rahmen des § 10 Abs. 1 AsylG 2005 eine Rückkehrentscheidung zu verbinden (sofern es nicht zu einer Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten oder der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem 7. Hauptstück kommt oder der Fremde geduldet wird) und erfolgt gegebenenfalls als ultima ratio eine Außerlandesbringung des Betroffenen.
Ändert sich hingegen an den relevanten Umständen im Herkunftsstaat nichts bzw. liegen keine sonstigen Aberkennungsgründe vor, erfolgt ex lege eine Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung auf unbefristete Dauer. Es ist aber auch nach einer erfolgten Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung eine Aberkennung des Status nach Maßgabe des § 7 AsylG 2005, insbesondere des § 7 Abs. 3 AsylG 2005, weiterhin möglich.
Aufgrund der Neuregelung muss somit in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Asylvoraussetzungen weiterhin vorliegen, wenn seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (das „Bundesamt“) ein Aberkennungsverfahren eingeleitet wird. Andernfalls verlängert sich das Aufenthaltsrecht ex lege.
Zum Zwecke der Entscheidung des Bundesamtes, ein Aberkennungsverfahren einzuleiten, wird seitens der Staatendokumentation des Bundesamtes zumindest einmal im Kalenderjahr eine Analyse betreffend die Situation in den relevanten Herkunftsstaaten
der Asylberechtigten erstellt und geprüft, ob in diesen Staaten eine nachhaltige und wesentliche Änderung der spezifischen, insbesondere politischen, Verhältnisse eingetreten ist. Ergibt sich aus der Analyse, dass es in einem Herkunftsstaat zu einer solchen wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen, Verhältnisse gekommen ist, die für die Furcht vor Verfolgung maßgeblich sind, ist im Hinblick auf die betroffenen Asylberechtigten im Rahmen des § 7 AsylG 2005 jedenfalls ein Verfahren zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten einzuleiten.
Wird ein solches Aberkennungsverfahren aufgrund des Ergebnisses einer Analyse eingeleitet, ist dies dem Fremden formlos mitzuteilen und tritt somit noch keine ex lege Verlängerung seines Aufenthaltsrechts ein. Daher ist für den Fremden nach Ablauf seiner befristeten Aufenthaltsberechtigung klar erkennbar, ob sein Aufenthaltsrecht in Zukunft unbefristet ist.
Im Hinblick auf die Familienzusammenführung kann im Rahmen des Unionsrechts vom zuziehenden Familienangehörigen verlangt werden, eine Unterkunft, eine Krankenversicherung sowie feste und regelmäßige Einkünfte iSd § 11 Abs. 5 NAG nachzuweisen, wenn der Antrag auf internationalen Schutz durch den zuziehenden Familienangehörigen nicht binnen drei Monaten nach Zuerkennung des Asylberechtigtenstatus der Bezugsperson gestellt wird. Diese Option wird nun in § 35 AsylG 2005 aufgenommen. Bei Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung des Asylberechtigtenstatus an den Zusammenführenden bleiben die Voraussetzungen für den Familiennachzug zu Asylberechtigten wie bisher.
Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten müssen künftig unabhängig vom Antragszeitpunkt diese Zusatzvoraussetzungen (Unterkunftsnachweis, Krankenversicherung und feste und regelmäßige Einkünfte iSd § 11 Abs. 5 NAG) erfüllen.
Bei Nichterfüllung dieser zusätzlichen Voraussetzungen erfolgt jedoch keine automatische Ablehnung, sondern ist im Einzelfall zu prüfen, ob sich ein Anspruch auf Familienzusammenführung im Lichte des Art. 8 der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) entsprechend der höchstgerichtlichen Judikatur ergibt und ist gegebenenfalls der Nachzug zu gewähren.
Für unbegleitete minderjährige Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte, die ihre Eltern nachholen wollen, gelten die Zusatzvoraussetzungen (Unterkunftsnachweis, die Krankenversicherung und feste und regelmäßige Einkünfte im Sinne des § 11 Abs. 5 NAG) aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von vornherein nicht.
Zudem wird die Wartefrist für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten von bisher einem auf nunmehr drei Jahre erstreckt.
In § 67 AsylG 2005 wird verankert, dass Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte künftig unverzüglich nach Zuerkennung des Status zum Zwecke der Integrationsförderung beim zuständigen Integrationszentrum des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) persönlich zu erscheinen haben. Der ÖIF führt insbesondere Orientierungsgespräche, definiert Integrationserfordernisse und informiert über Integrationsleistungen. Über diese Verpflichtung sind die Betroffenen zugleich mit Statuszuerkennung zu informieren. Im Falle eines im Zuge eines Aberkennungsverfahrens eingeleiteten Rückkehrentscheidungsverfahren kann die Teilnahme an den Integrationsangeboten des ÖIF entsprechend bei der Art. 8 EMRK Abwägung im Zuge der Prüfung des Grades der Integration gemäß § 9 Abs. 2 Z 4 BFA-VG berücksichtigt werden. In § 68 AsylG 2005 wird klargestellt, dass Maßnahmen der Integrationshilfe nach Maßgabe finanzieller und organisatorischer Ressourcen auch Asylwerbern, denen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Schutzstatus zuerkannt wird, zu gewähren sind.
Außerdem wird im AsylG 2005 ein 5. Abschnitt im 4. Hauptstück mit Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen eingeführt, welcher basierend auf Art. 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) von einzelnen Bestimmungen des Unions-Sekundärrecht abweicht. Die abgeleitete Befugnis der Abweichung von Sekundärrecht wurde in von der Bundesregierung eingeholten Rechtsgutachten zur Einhaltung des verfassungsrechtlichen Rahmens (em. Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Universität Wien) und zur Einhaltung des europarechtlichen Rahmens (Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer, Universität Innsbruck), bestätigt
Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes gründet sich bezüglich des Art. 1 auf Art. 10 Abs. 1 Z 3 B-VG (Asyl), bezüglich des Art. 2 auf Art. 10 Abs. 1 Z 3 B-VG (Regelung und Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus ihm, Aufenthaltsverbot, Ausweisung und Abschiebung) und Art. 10 Abs. 1 Z 7 B-VG (Fremdenpolizei), bezüglich des Art. 3 auf Art. 10 Abs. 1 Z 3 B-VG (Ein- und Auswanderungswesen einschließlich des Aufenthaltsrechtes aus berücksichtigungswürdigen Gründen, Aufenthaltsverbot, Ausweisung und Abschiebung, Asyl) und bezüglich des Art. 4 auf Art. 10 Abs. 1 Z 3 B-VG (Regelung und Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus ihm).
Besonderer Teil
Zu Artikel 1 (Änderung des Asylgesetzes 2005)
Zu Z 1 bis 4 (Inhaltsverzeichnis):
Dabei handelt es sich um die notwendigen Adaptierungen des Inhaltsverzeichnisses.
Zu Z 5 (§ 2 Abs. 1 Z 15):
Aufgrund der Einführung eines zunächst befristeten Aufenthaltsrechts für Asylberechtigte ist eine entsprechende Adaptierung der Begriffsbestimmung erforderlich. Im Unterschied zum Status des subsidiär Schutzberechtigten ist mit dem Status des Asylberechtigten nach der ersten Verlängerung – sofern keine Aberkennung des Status erfolgt – weiterhin ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht verbunden.
Zu Z 6 (§ 3 Abs. 4 bis 4b):
Nach Vorbild des Art. 24 Abs. 1 der Status-Richtlinie wird eine befristete Aufenthaltsberechtigung für Personen, die den Status des Asylberechtigten erhalten, eingeführt. Im Falle der Zuerkennung dieses Status erhalten Asylberechtigte ex lege eine Aufenthaltsberechtigung, die zunächst auf drei Jahre befristet ist.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsberechtigung erfolgt ex lege eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsberechtigung, sofern nicht die Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten vorliegen. Zu den Aberkennungsgründen zählen etwa die Begehung eines besonders schweren Verbrechens oder auch der Wegfall von Umständen, aufgrund derer die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, sofern der Betroffene es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.
Mit Rechtskraft einer Aberkennung des Status des Asylberechtigten erlischt das Aufenthaltsrecht ex lege und ist die Karte für Asylberechtigte abzugeben. Im Falle der Aberkennung des Status des Asylberechtigten erfolgt zugleich auch im Rahmen des § 10 Abs. 1 die Erlassung einer Rückkehrentscheidung. Bis zur Rechtskraft der Aberkennung gilt die Aufenthaltsberechtigung weiter.
Es wird nunmehr vorgesehen (Abs. 4a), dass seitens der Staatendokumentation des Bundesamtes zumindest einmal im Kalenderjahr in Form einer Analyse geprüft wird, ob es in jenen Ländern, aus denen in den letzten fünf Jahren die meisten Asylberechtigten gekommen sind, zu einer wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen Verhältnisse gekommen ist, die für die Furcht der Betroffenen vor Verfolgung mitbestimmend sind. Ergibt sich aus der Analyse, dass es zu solchen Veränderungen im Sinne einer Verbesserung der Lage gekommen ist, ist bei den Asylberechtigten aus diesen Herkunftsstaaten im Rahmen des § 7 Abs. 2 iVm Abs. 3 ein Verfahren zur Aberkennung des Status einzuleiten. Dem Wortlaut des Abs. 4a entsprechend, muss die Staatendokumentation des Bundesamtes mindestens einmal jährlich eine Analyse erstellen. Abhängig von geopolitischen Entwicklungen kann die Erstellung einer Analyse jedoch auch mehrmals im Jahr geboten sein.
Die Aberkennung des Status von Asylberechtigten aus Herkunftsstaaten, die nicht von der Analyse erfasst sind, bleibt davon unberührt und erfolgt im Rahmen des § 7. Liegen entsprechende Informationen zu geänderten, wesentlichen und dauerhaften Umständen der Verhältnisse in solchen Herkunftsstaaten vor, ist auf Basis dieser Informationen in gleicher Weise ein Aberkennungsverfahren einzuleiten.
Diese Neuregelungen bedeuten, dass vom Bundesamt systematisch zu prüfen ist, ob im Einzelfall Gründe für die Aberkennung des Status vorliegen, da gegebenenfalls ein Aberkennungsverfahren einzuleiten ist und diesfalls eine Mitteilung an den Betroffenen über die Einleitung des Verfahrens zu ergehen hat (siehe § 7 Abs. 2a neu).
Unabhängig von diesen Neuregelungen gelten aber die allgemeinen Regelungen zur Aberkennung unverändert weiter. Bei Vorliegen von Aberkennungsgründen ist ein Aberkennungsverfahren wie bisher jederzeit einzuleiten, d.h. auch vor Ablauf der dreijährigen Befristung oder im Rahmen des § 7, wenn bereits ein unbefristetes Aufenthaltsrecht vorliegt, aber die zeitlichen Grenzen des § 7 Abs. 3 noch nicht erreicht sind.
In Abs. 4b wird in sachgerechter Weise nach dem Vorbild des geltenden § 8 Abs. 5 normiert, dass im Falle eines Familiennachzuges der nachziehende Familienangehörige eine Aufenthaltsberechtigung bekommt, die die gleiche Befristung wie die der Bezugsperson aufweist. Dies steht im Einklang mit Art. 24 zweiter Unterabsatz Status-Richtlinie. Somit ist gewährleistet, dass die Verfahren von Familienangehörigen „unter einem“ bzw. gleichzeitig geführt werden. Zur unbefristeten Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung ist ebenso wie bei der Bezugsperson auch bei den Familienangehörigen zu prüfen, ob keine Voraussetzungen für die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens vorliegen. Wird der Asylberechtigtenstatus der Bezugsperson aberkannt (z.B. wegen Straffälligkeit), führt dies jedoch nicht automatisch zu einer Aberkennung des Status der Familienangehörigen; der Status jedes Familienangehörigen muss gesondert überprüft werden.
Zu Z 7 (§ 7 Abs. 2a):
In sachgerechter Weise wird normiert, dass ein Verfahren zur Aberkennung des Status jener Asylberechtigten jedenfalls einzuleiten ist, wenn sich bezüglich deren Herkunfts-staaten aus einer Analyse des Bundesamtes nach § 3 Abs. 4a ergibt, dass es dort zu einer wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen Verhältnisse gekommen ist, die für die Furcht vor Verfolgung mitbestimmend sind. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH vom 24.6.1999, Zl. 98/20/0246 oder vom 01.04.2004, Zl. 2001/20/0286) können „grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe“, woraus sich der
Verlust der zunächst gegebenen Flüchtlingseigenschaft ergeben kann. Die Annahme einer grundlegenden politischen Veränderung im Herkunftsstaat, aus der sich der Verlust der Flüchtlingseigenschaft ergeben soll, setzt nach der Judikatur eine „gewisse Konsolidierung der Verhältnisse voraus, für deren Beurteilung es in der Regel eines längeren Beobachtungzeitraumes bedarf“ (vgl. VwGH vom 19.10.2006, Zl. 2006/19/0372). Dabei ist weiterhin § 7 Abs. 3 entsprechend zu beachten, d.h. eine Aberkennung ist bei nicht straffälligen Asylberechtigten grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren nach Zuerkennung möglich. Diese Verpflichtung zur Einleitung eines Aberkennungsverfahrens ist unabhängig von der dreijährigen Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsberechtigung zu sehen. Beispielsweise kann ein Aberkennungsverfahren bereits ein Jahr nach Ausstellung der Aufenthaltsberechtigung verpflichtend einzuleiten sein, wenn sich schon zu diesem Zeitpunkt eine der o.a. Judikatur entsprechende Situationsänderung aus der Analyse ergibt. Wird ein solches Aberkennungsverfahren wegen einer wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen Verhältnisse eingeleitet, hat dies das Bundesamt dem betroffenen Fremden formlos schriftlich mitzuteilen.
An den Aberkennungsgründen bzw. der notwendigen Prüfung des Wegfalls der individuellen Verfolgungsgründe ändern die Regelungen zur Analyse klarerweise nichts. D.h. ob eine tatsächliche Aberkennung erfolgt, richtet sich nach wie vor nach § 7 Abs. 1 iVm mit den dort genannten Rechtsgrundlagen. Der Analyse kommt für die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes und der Bewertung, ob und inwieweit die individuellen Fluchtgründe weggefallen sind, keine andere Rolle oder kein anderer Beweiswert als bisher die Informationen der Staatendokumentation zu. Die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes im erstinstanzlichen Verfahren bleibt weiterhin zentrale Aufgabe der verfahrensführenden Stelle des Bundesamtes. Die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens bedeutet somit klarerweise nicht zwangsläufig auch eine tatsächliche Aberkennung und Außerlandesbringung. Je nach den Umständen und dem Sachverhalt des Einzelfalls kann das Aberkennungsverfahren von Amts wegen eingestellt werden (wenn etwa das Vorliegen eines Aberkennungsgrundes nicht festgestellt werden kann) oder das Verfahren auch mit der Zuerkennung von subsidiärem Schutz, der Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels oder einer Duldung enden.
Zu Z 8 (§ 17 Abs. 6):
Unterbleibt eine Anordnung des Bundesamtes gemäß § 43 Abs. 2 BFA-VG (wenn sich der Asylwerber in Haft befindet oder wenn keine Versorgung in einer Betreuungseinrichtung des Bundes möglich ist) gilt nach geltender Rechtslage der Antrag nach Durchführung der Befragung, Durchsuchung und erkennungsdienstlichen Behandlung als eingebracht. Die Regelung des § 43 Abs. 2 Z 2 BFA-VG zielt dabei auf die Bewältigung von großen Fluchtbewegungen ab, welche zu nicht vorhersehbaren Unterbringungsengpässen in den Betreuungseinrichtungen des Bundes führen. Mit Antragseinbringung ist der Beginn des Fristenlaufs nach § 28 Abs. 2 verbunden; der Antrag ist demnach jedenfalls zuzulassen, sofern das Bundesamt nicht binnen 20 Tagen ab Antragseinbringung über die Zurückweisung des Antrages entscheidet.
Dieser letzte Satz war bereits in § 17 Abs. 6 idF vor dem Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2015 (FrÄG 2015) enthalten und entfiel aufgrund eines Redaktionsversehens im Zuge des FrÄG 2015. Zukünftig wird daher in den (Ausnahme-)Fällen des § 43 Abs. 2 BFA-VG der Fristenlauf des § 28 Abs. 2 (Zulassung zum Asylverfahren, wenn nicht binnen 20 Tagen nach Antragseinbringung der Antrag auf internationalen Schutz zurückgewiesen wird) dann beginnen, wenn das Bundesamt eine erste Verfahrenshandlung gesetzt hat. Somit wird die Rechtslage gemäß der Stammfassung des § 17 Abs. 6 wiederhergestellt.
Zu Z 9, 10, 24 und 25 (§ 19 Abs. 6, 22 Abs. 1, 73 Abs. 15 und 75 Abs. 24):
§ 19 Abs. 6:
Ist ein Verfahren wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesamtes beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) anhängig, ist es vor dem Hintergrund der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sowie den entsprechend dem aktuellen Migrationsgeschehen bestehenden quantitativen Herausforderungen für das BVwG gerechtfertigt, dass das BVwG bei Säumnisbeschwerden das Bundesamt mit gewissen Ermittlungsschritten betrauen kann. Gemäß dem neuen Abs. 6 ist daher vorgesehen, dass das BVwG - im Rahmen des Säumnisverfahrens - das Bundesamt mit der Einvernahme des Asylwerbers beauftragen kann, um zu vermeiden, dass das Gericht im Säumnisfalle Verfahren ohne einer Einvernahme des Bundesamtes gem. § 19 Abs. 2 zu führen hat.
§§ 22 Abs. 1, 73 Abs. 15 und 75 Abs. 24:
Verfahren über Anträge auf internationalen Schutz sind entsprechend allgemeinen verwaltungsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich binnen sechs Monaten abzuschließen (§ 73 Abs. 1 AVG). Gemäß § 73 Abs. 1 AVG kann in den Verwaltungsvorschriften anderes bestimmt werden. Art. 31 der Richtlinie 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung) (Verfahrens-RL) sieht für bestimmte Fälle bzw. bei Vorliegen besonderer Umstände die Möglichkeit vor, eine deutlich längere Entscheidungsfrist vorzusehen.
Gemäß Art. 31 Abs. 3, 2. Unterabsatz b der Verfahrens-RL können die Mitgliedstaaten die Sechsmonatsfrist um höchstens neun weitere Monate verlängern, wenn eine große Anzahl von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gleichzeitig internationalen Schutz beantragt, so dass es in der Praxis sehr schwierig ist, das Verfahren innerhalb der Frist von sechs Monaten abzuschließen. Im Jahr 2015 hat sich die Anzahl an Anträgen auf internationalen Schutz im Vergleich zum Vorjahr mit rund 90.000 Anträgen verdreifacht. Insbesondere im zweiten Halbjahr 2015 hat die Anzahl der Anträge pro Monat oftmals deutlich über 10.000 betragen; im Jahr 2014 schwankten die monatlichen Antragszahlen hingegen zwischen 1.500 bis - zu Jahresende - maximal rund 4.200.
Im Jahr 2015 traf das Bundesamt mit 36.227 Statusentscheidungen nach dem Asylgesetz bereits doppelt so viele Entscheidungen wie im Jahr 2014. Dies konnte insbesondere durch eine Personalaufstockung von 206 neuen Mitarbeitern ermöglicht werden. Unbeschadet dieser Personalaufstockung hat sich aufgrund des starken Zustroms Schutzsuchender im Jahr 2015 die Anzahl an offenen Verfahren mehr als verdoppelt (31.000 offene Asylverfahren zu Beginn des Jahres 2015 im Vergleich zu 80.000 offene Asylverfahren Ende Februar 2016). Die Abarbeitung dieser Verfahren bedarf daher trotz der erfolgten Personalaufstockung bereits aus derzeitiger Sicht jahrelanger Arbeit, weshalb ein erneuter Zustrom Schutzsuchender in einem vergleichbaren Ausmaß den bestehenden „Rückstau“ an Asylverfahren weiter verstärken würde. Vor diesem Hintergrund und den allgemeinen organisatorischen Rahmenbedingungen wie etwa die Personalausstattung und die zur Verfügung stehenden nichtamtlichen Dolmetscher kann daher eine Entscheidung innerhalb von sechs Monaten nicht gewährleistet werden.
Somit liegt derzeit ein Anwendungsfall des Art. 31 Abs. 3, 2. Unterabsatz b der Verfahrens-RL vor und wird vorübergehend die maximale Entscheidungsfrist auf insgesamt 15 Monate verlängert. Es handelt sich hierbei aber um eine Entscheidung im Einzelfall, so dass auch im Sinne des Erwägungsgrunds Nr. 19 der Verfahrens-RL die Flexibilität besteht, bestimmte Verfahren prioritär zu führen. Eine solche prioritäre – schnellere – Verfahrensführung wird in der Praxis vor allem auch bei vulnerablen
Personengruppen, wie insbesondere unbegleiteten Minderjährigen, anzustreben sein. Von der Ermächtigung durch Art. 31 Abs. 3, 3. Unterabsatz der Verfahrens-RL, in begründeten Einzelfällen eine Fristverlängerung um weitere drei Monate vorzusehen, wird nicht Gebrauch gemacht.
Die Regelung wird befristet für zwei Jahre eingeführt; die Belastung für das Bundesamt wird entsprechend den Prognosen für 2016 und der Erledigung der bis dahin anfallenden Verfahren für diesen Zeitraum jedenfalls den angeführten Voraussetzungen des Art. 31 Abs. 3, 2. Unterabsatz b Verfahrens-RL entsprechen.
Durch die Verlängerung der Entscheidungsfrist wird auch sichergestellt, dass der Rechtschutz vollumfänglich gewährleistet werden kann, während im Fall der Säumnis und der Entscheidung durch ein Verwaltungsgericht eine Entscheidungsebene des Verfahrens entfällt. Die Verpflichtung der Behörden, entsprechend ihren Möglichkeiten rasch, d.h. ohne unnötigen Aufschub, zu entscheiden, wird davon nicht berührt.
Zu Z 11 (§ 33 Abs. 2):
Der Verweis auf die Fälle der Zurückweisung eines Antrages auf internationalen Schutz wegen bestehenden Schutzes in einem sicheren EWR-Staat oder der Schweiz (§ 4a) in § 33 Abs. 2 kann entfallen. Anders als in den Fällen der Drittstaatensicherheit, bei denen der Fremde in einem Drittstaat Schutz vor Verfolgung finden kann – d.h. ihm dort ein Asylverfahren „nur“ offen steht – hat er in den Fällen des § 4a bereits von einem Mitgliedstaat oder der Schweiz einen internationalen Schutzstatus erhalten. Die Einbindung des UNHCR vor Zurückweisung des Antrages im Flughafenverfahren ist vor diesem Hintergrund in diesen Fällen nicht zweckmäßig.
Zu Z 12 bis 16 (§ 35):
Abs. 1:
In Abs. 1 Satz 1 entfällt der Bezug zu den subsidiär Schutzberechtigten, da sich zur leichteren Lesbarkeit die Regelungen für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten nunmehr in Abs. 2 befinden und Abs. 1 ausschließlich für Familienangehörige von Asylberechtigten gilt.
Für Anträge von Familienangehörigen eines Asylberechtigten gilt in Hinkunft, dass bei jenen Anträgen auf Erteilung eines Einreisetitels, die mehr als drei Monate nach Zuerkennung des Asylberechtigtenstatus der familienzusammenführenden Bezugsperson eingebracht wurden, die Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 2 Z 1 bis 3 zusätzlich nachzuweisen sind. Dies entspricht Art. 12 Abs. 1, 3. Unterabsatz der Richtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (Familienzusammenführungs-RL). Diese Voraussetzungen umfassen die Erbringung von Nachweisen einer adäquaten Unterkunft, einer Krankenversicherung sowie fester und regelmäßiger Einkünfte im Sinne des § 11 Abs. 5 NAG.
Bei jenen Anträgen auf Erteilung eines Einreisetitels, die innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung des Asylberechtigtenstatus der Bezugsperson eingebracht werden, sind diese Zusatzvoraussetzungen entsprechend Art. 12 Abs. 1, erster Unterabsatz nicht zu erbringen; es gilt daher für diese Anträge weiterhin die bisherige Rechtslage. Bei Antragsstellung eines Asylberechtigten, der als gesetzlicher Vertreter für seine Kinder oder als Bevollmächtigter für einen anderen Familienangehörigen im Inland einen Antrag einbringt, wäre dieser Antrag von der unzuständigen Behörde gemäß § 6 AVG an die zuständige Behörde (Berufsvertretungsbehörde im Ausland) weiterzuleiten.
Abs. 2:
Die Stattgebung eines Antrags auf Erteilung eines Einreisetitels ist für Familienangehörige eines subsidiär Schutzberechtigten in Hinkunft erst dann möglich, wenn der Bezugsperson der Status als subsidiär Schutzberechtigter bereits seit drei Jahren zukommt und die zusätzlichen Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 2 Z 1 bis 3 nachgewiesen werden. Die Familienzusammenführungs-RL findet auf Familienangehörige der subsidiär Schutzberechtigten keine Anwendung.
Abs. 2a:
Handelt es sich bei der Bezugsperson um einen unbegleiteten minderjährigen Fremden, dem internationaler Schutz zuerkannt wurde, sollen im Falle des Familiennachzuges der Eltern des Minderjährigen die zusätzlichen Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 2 Z 1 bis 3 (Unterkunftsnachweis, Krankenversicherung sowie feste und regelmäßige Einkünfte im Sinne des § 11 Abs. 5 NAG) jedoch nicht erfüllt werden müssen. Daher ist vorgesehen, dass in solchen Fällen die Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 2 Z 1 bis 3 als erfüllt gelten. Die Minderjährigkeit des zusammenführenden Fremden muss dabei im Zeitpunkt der Antragstellung des Familiennachzugs der Eltern vorliegen.
Abs. 3:
Diese Ergänzung dient der besseren Verständlichkeit. Hinzu kommt, dass die österreichischen Vertretungsbehörden gegebenenfalls auf die Vollständigkeit des Antrages im Hinblick auf die Nachweise zur Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 2 Z 1 bis 3 hinzuwirken haben, d.h., dass sie den Antragsteller auf möglicherweise fehlende Unterlagen aufmerksam zu machen und ihn zur Vorlage der notwendigen Unterlagen aufzufordern haben. Es handelt sich dabei um eine objektiv-rechtliche Verpflichtung der Vertretungsbehörden (vgl. auch § 23 Abs. 1 NAG), die der Verfahrensmaxime einer raschen und effizienten Verfahrensführung dient; die Regelung des § 13 Abs. 3 AVG bleibt davon unberührt.
Abs. 4:
Z 3 stellt klar, dass im Falle einer später als drei Monate nach Statuszuerkennung erfolgten Antragsstellung des Familienangehörigen eines Asylberechtigten oder im Falle des Antrages des Familienangehörigen eines subsidiär Schutzberechtigten eine positive Mitteilung durch das Bundesamt nur erfolgen darf, wenn die Voraussetzungen nach § 60 Abs. 2 Z 1 bis 3 erfüllt sind, wobei aber vor einer negativen Mitteilung zu prüfen ist, ob sich ein Anspruch auf Familienzusammenführung im Lichte des Art. 8 EMRK entsprechend der höchstgerichtlichen Judikatur ergibt. Nach der Judikatur (vgl. z.B. VwGH vom 11.11.2013, Zl 2013/22/0224) ist etwa bei der Beurteilung, ob ein Eingriff nach Art. 8 EMRK zulässig ist, zu beachten, ob eine Fortsetzung des Familienlebens außerhalb Österreichs möglich ist und ob eine aus Asylgründen bedingte Trennung der Familie, den Eingriff in das Familienleben als unzulässig werten lassen könnte.
Zu Z 17 (5. Abschnitt samt Überschrift):
Die nachstehend dargestellte aus Art. 72 AEUV abgeleitete Befugnis der Abweichung von Sekundärrecht, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit dient, wurde in von der Bundesregierung eingeholten Rechtsgutachten zur Einhaltung des verfassungsrechtlichen Rahmens (em. Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Universität Wien) und zur Einhaltung des europarechtlichen Rahmens (Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer, Universität Innsbruck), bestätigt. So ist in den „Gemeinsamen Schlussfolgerungen der Gutachter“ unter Punkt 7. festgehalten: „Aus alledem folgt, dass Österreich sowohl völkerrechtlich als auch unionsrechtlich
eine Reihe von Maßnahmen ergreifen kann, um den Zustrom von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen zahlenmäßig zu beschränken. So könnte Österreich – in Übereinstimmung mit den völker- und unionsrechtlich garantierten Grundrechten – nur noch jene Anträge auf internationalen Schutz behandeln, deren Antragsteller andernfalls Gefahr liefen, in einem der einschlägigen Grundrechte verletzt zu werden. Dazu gehören in erster Linie das Folterverbot (Art 3 EMRK/Art 4 GRC), das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 8 EMRK/Art 7 GRC) sowie das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz (Art 13 EMRK/Art 47 GRC). Alle anderen Antragsteller könnten in sichere (Dritt-)Staaten aus- oder zurückgewiesen werden. Von der unionsrechtlichen Pflicht zur Prüfung jedes Antrags auf internationalen Schutz, den Drittstaatsangehörige oder Staatenlose im Hoheitsgebiet Österreichs einschließlich an der Grenze und in Transitzonen stellen, kann Österreich gemäß Art 72 AEUV (…) nur abweichen, sofern und soweit dies aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und/oder des Schutzes der inneren Sicherheit erforderlich ist. (…).“
Unionsrechtliche Grundlagen der Asyl- und Einwanderungspolitik
Nach Art. 77 ff. AEUV zählt die Asyl- und Einwanderungspolitik zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR), dessen Errichtung Aufgabe der Europäischen Union (EU) ist. Es handelt sich hierbei um einen Bereich, in welchem sich die Union die Zuständigkeit gemäß Art. 4 Abs. 2 lit. j AEUV mit den Mitgliedsstaaten teilt. Bei der geteilten Zuständigkeit ist es sowohl der Union als auch den Mitgliedstaaten gestattet, gesetzgeberisch tätig zu werden und verbindliche Rechtsakte zu erlassen. Allerdings sieht Art. 2 Abs. 2 AEUV vor, dass die Mitgliedstaaten nur dann aktiv werden können, sofern und soweit die Union in diesem Bereich nicht tätig wird. Der Union kommt hinsichtlich des RFSR demnach eine vorrangige Gesetzgebungskompetenz zu. Da die Union von der geteilten Zuständigkeit – wie nachstehend erörtert – Gebrauch gemacht hat, tritt für die Mitgliedstaaten eine Sperrwirkung ein. Diese gilt jedoch dann nicht, wenn die Union die ihr zustehende Kompetenz nicht ausreichend wahrnimmt (siehe vgl. z.B. Dougan, European Law Review [2003], „The Convention’s Draft Constitutional Treaty: Bringing Europe closer to its lawyers?“, 763, 769).
Zentrale Kompetenznorm im Hinblick auf die Asylpolitik ist Art. 78 AEUV, wonach die Union „eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz, mit der jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status angeboten und die Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung gewährleistet werden soll,“ entwickelt. Explizit festgehalten ist, dass diese gemeinsame Politik mit der GFK, dem Protokoll von 1967 sowie anderen einschlägigen Verträgen im Einklang stehen muss. Die konkrete Ausgestaltung einer gemeinsamen Asylpolitik obliegt dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union (im Folgenden „der Rat“), welche „gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen in Bezug auf ein gemeinsames europäisches Asylsystem“ erlassen (Art. 78 Abs. 2 AEUV). Im Rahmen dieser Gesetzgebungstätigkeit wurden somit die für den Asylbereich einschlägigen sekundärrechtlichen Rechtsakte (Verordnungen und Richtlinien wie etwa die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung), ABl. Nr. L 180 vom 29. Juni 2013 S. 31 (nachfolgend „Dublin-III-VO“), die Richtlinie 2011/95/EU über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) (nachfolgend „Status-RL“), die Richtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die
internationalen Schutz beantragen (Neufassung), ABl. Nr. L 180 vom 29. Juni 2013 S. 96 (nachfolgend „Aufnahme-RL“) oder die Verfahrens-RL erlassen.
Gemäß den Bestimmungen des Art. 78 Abs. 3 AEUV kann der Rat bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Falle eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen, auf Vorschlag der Europäischen Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments vorläufige Maßnahmen zugunsten des betroffenen Mitgliedstaates erlassen. Auf der Grundlage von Art. 78 Abs. 3 AEUV nahm der Rat am 14. bzw. 22. September 2015 zwei Beschlüsse zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland an. Dem Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates zufolge sollen 40.000 Personen, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, von Italien und Griechenland aus auf andere Mitgliedstaaten umverteilt werden. Der Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates sieht vor, dass 120.000 Personen, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, aus Italien und Griechenland sowie aus anderen Mitgliedstaaten, die mit einer Notlage konfrontiert sind, auf andere Länder umverteilt werden.
Ermächtigung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit durch die Mitgliedstaaten gemäß Art. 72 AEUV
Gemäß Art. 72 AEUV berühren die Vorschriften des RFSR nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.
Diese Bestimmung dient überwiegend der Begrenzung der unionsrechtlichen Kompetenzen im Bereich des RFSR, sowie der Ermächtigung der Mitgliedstaaten, von dem in diesem Bereich erlassenen Sekundärrecht (Verordnungen und Richtlinien) aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit abzuweichen (etwa Breitenmoser/Weyeneth, in von der Groeben/Schwarze/Hatje [Hrsg.], Europäisches Unionsrecht, Art. 72 AEUV Rn. 20; Herrnfeld, in Schwarze [Hrsg.], EU-Kommentar3 [2012], Art. 72 AEUV Rn. 3; Weiß, in Streinz [Hrsg], EUV/AEUV. Kommentar2 [2012], Art. 72 AEUV Rn. 4; ähnlich, wenngleich auf Abweichungen von den Grundfreiheiten beschränkt, Röben, in Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union. Kommentar [Loseblattausgabe], Art. 72 AEUV Rn. 17). Von einer derartigen Befugnis zur Abweichung von Sekundärrecht können die Mitgliedstaaten aber lediglich in Ausnahmefällen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit Gebrauch machen.
Art. 72 AEUV ist dabei im Kontext mit Art. 4 Abs. 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) zu lesen, der die Union verpflichtet, ganz allgemein und in allen Kompetenzbereichen die grundlegenden Funktionen des Staates, insbesondere die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der nationalen Sicherheit, welche „weiterhin in die alleinige Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten“ fällt, zu wahren. Daraus erschließt sich, dass Art. 72 AEUV für den RFSR nicht nur die Reichweite der Kompetenzen der Union begrenzt, sondern einen darüber hinausgehenden Inhalt normiert, der nur dahingehend interpretiert werden kann, dass die Mitgliedstaaten von den unionsrechtlichen Vorgaben aus Titel V des AEUV abweichen dürfen. Andernfalls würde sich Art. 72 AEUV als eine reine inhaltliche Wiederholung der in Art. 4 Abs. 2 EUV dargelegten und für alle Kompetenzbereiche der Union geltende Regelung erweisen. Eine derartige sinnentleerte „Verdoppelung“ für den RFSR kann aber dem Unionsgesetzgeber nicht unterstellt werden.
Das Ziel des Art. 72 AEUV besteht somit darin, die Angelegenheiten der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit grundsätzlich in der Verantwortung der Mitgliedstaaten zu belassen (siehe auch Herrnfeld, in Schwarze [Hrsg.], EU-Kommentar3 [2012], Art. 72 AEUV Rn. 1 ff.). Dieses Ziel kann
jedoch nur dann erreicht werden, wenn die Mitgliedstaaten von den sekundärrechtlichen Vorgaben betreffend den RFSR abweichen dürfen.
Hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 72 AEUV ist es erforderlich, diese einerseits anhand des Wortlauts des Art. 72 AEUV und andererseits im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofes der EU (EuGH) zu vergleichbaren Abweichungserlaubnissen im Primärrecht, insbesondere im Rahmen der „ordre public“-Klauseln der Grundfreiheiten des Binnenmarkts sowie in Art. 346 und Art. 347 AEUV, zu bestimmen. Daraus ergibt sich, dass die Begriffe der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit als autonome, unionsrechtliche Begriffe zu qualifizieren sind.
Der Begriff der öffentlichen Ordnung setzt nach ständiger Rechtsprechung des EuGH voraus, „dass außer der sozialen Störung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt“ (EuGH 17.11.2011, Rs. C-434/10, Aladzhov, Rn. 35). Dabei „können die konkreten Umstände, die möglicherweise die Berufung auf den Begriff der öffentlichen Ordnung rechtfertigen, von Land zu Land und im zeitlichen Wechsel verschieden sein“, wodurch den Mitgliedstaaten ein „Beurteilungsspielraum innerhalb der durch [die Verträge] gesetzten Grenzen zuzubilligen“ ist (EuGH 14.10.2004, Rs. C-36/02, Omega Spielhallen, Rn. 31). Der Begriff der inneren Sicherheit umfasst nach ständiger Rechtsprechung des EuGH „die Beeinträchtigung des Funktionierens der Einrichtungen des Staates und seiner wichtigen öffentlichen Dienste sowie das Überleben der Bevölkerung“ (u.a. EuGH 23.11.2010, Rs. C-145/09, Tsakouridis, Rn. 44).
„[D]en Mitgliedstaaten [steht es] im Wesentlichen weiterhin [frei], nach ihren nationalen Bedürfnissen, die je nach Mitgliedstaat und Zeitpunkt unterschiedlich sein können, zu bestimmen, was die öffentliche Ordnung und Sicherheit erfordern, dass jedoch diese Anforderungen im Kontext der [Union], insbesondere wenn sie eine Ausnahme […] rechtfertigen sollen, eng zu verstehen sind, so dass ihre Tragweite nicht von jedem Mitgliedstaat einseitig ohne Kontrolle durch die Organe der Union bestimmt werden kann“ (EuGH 10.07.2008, Jipa, Rn 23). Bei Inanspruchnahme der aus Art. 72 AEUV abgeleiteten Befugnis zur Abweichung von Sekundärrecht ist die Erforderlichkeit der gesetzten Maßnahmen im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und/oder des Schutzes der inneren Sicherheit nachzuweisen (EuGH 4.3.2010, Rs. C-38/06, Kommission/Portugal, Rn. 62 ff; EuGH 15.12.2009, Rs. C-409/05, Kommission/Griechenland, Rn. 50 ff.). Das Kriterium der Erforderlichkeit impliziert die Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen. Siehe dazu auch die jüngste Rechtsprechung des EuGH, wonach der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit „zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört“ (EuGH 2.9.2015, Rs C-309/14, CGIL, Rn. 24), und demnach im gesamten Anwendungsbereich des Unionsrechts zu beachten ist. Maßnahmen, die innerstaatlich aufgrund Art. 72 AEUV eingeführt werden, müssen somit zur Zweckerreichung (Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und/oder des Schutzes der inneren Sicherheit) erforderlich und verhältnismäßig sein.
Gänzliche Einhaltung primär-, völker- und verfassungsrechtlicher Vorgaben
Trotz einer aus Art. 72 AEUV abgeleiteten Kompetenzermächtigung für die Mitgliedstaaten, womit die Befugnis zur Abweichung von Sekundärrecht einhergeht, sind weiterhin alle primär- bzw. völkerrechtlichen Garantien, wie insbesondere die Grundrechte-Charta der Union (GRC) und insofern auch die EMRK und die GFK, einzuhalten.
Gemäß Art. 6 Abs. 1 EUV ist die GRC mit den Verträgen (EUV und AEUV) rechtlich gleichrangig und somit Teil des primärrechtlichen Unionsrechts. Art. 51 Abs. 1 GRC bestimmt, dass die GRC nicht nur die „Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen
der Union“ bindet, sondern auch die Mitgliedstaaten „ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union“ die GRC zu beachten haben. Aus der ständigen EuGH-Rechtsprechung ergibt sich eine Bindung der Mitgliedstaaten an die in der GRC garantierten Rechte, sofern „eine nationale Rechtsvorschrift in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt“. Es sind daher „keine Fallgestaltungen denkbar, die vom Unionsrecht erfasst würden, ohne dass diese Grundrechte anwendbar wären“. Entsprechend ergibt sich, dass „die Anwendbarkeit des Unionsrechts“ stets auch „die Anwendbarkeit der durch die Charta garantierten Grundrechte [umfasst]“ (EuGH 26.02.2013, Rs. C-617/10, Åkerberg Fransson, Rn. 21). Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) wird im Bereich von Asylverfahren jedenfalls in „Durchführung des Unionsrechts“ gehandelt. Asylverfahren fallen daher in den Anwendungsbereich der GRC.
Nach der in Art. 52 Abs. 3 GRC enthaltenen Schutzniveausicherungsklausel sind die in der GRC verankerten Rechte und Freiheiten derart auszulegen wie die identen in der EMRK garantierten Rechte in ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (z.B. EuGH 16.7.2015, Rs C-237/15 PPU, Lanigan, Rn. 56).
Maßnahmen im Bereich des Asylrechts müssen zudem gemäß Art. 18 GRC und Art. 78 AEUV im Einklang mit der GFK und dem Protokoll von 1967 gesetzt werden. Art. 18 GRC gewährleistet das „Recht auf Asyl“ nach Maßgabe der GFK und des Protokolls von 1967 sowie nach Maßgabe der Verträge (EUV und AEUV) und ist somit lediglich als Verweisnorm ausgestaltet. Ein primärrechtlich garantiertes Recht auf Asylgewährung ist aus Art. 18 GRC hingegen nicht abzuleiten. Art. 33 GFK untersagt die Rückführung von Fremden in (Dritt-)Staaten, in denen ihnen Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung droht. Im Umkehrschluss ergibt sich jedoch daraus, dass die Aus- oder Zurückweisung eines Drittstaatsangehörigen, der einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, zulässig ist, sofern keine Verletzung des Non-Refoulement-Gebots vorliegt.
Aus innerstaatlicher Sicht bilden sowohl die einschlägigen Vorschriften des österreichischen Verfassungsrechts, zu dem auch die EMRK sowie die meisten ihrer Zusatzprotokolle zählen, als auch jene auf den Asylbereich anwendbaren Verbürgungen der GRC, aus denen subjektive Rechte ableitbar sind, die Maßstäbe bei der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung der in Umsetzung der auf Art. 72 AEUV basierenden Maßnahmen.
Dem VfGH zufolge sichert die GRC „für den Bereich der Anwendung europäischen Rechts Rechte, wie sie die österreichische Verfassungsordnung in gleicher Weise als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte garantiert“ (VfGH 14.03.2012, U 466/11 u.a.). Die in der GRC statuierten Gewährleistungen sind den Grundrechten des österreichischen Bundesverfassungsrechts demnach grundsätzlich gleichgestellt. Sie können vor dem VfGH als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte geltend gemacht werden und bilden in nationalen Verfahren der Normenkontrolle einen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab, vorausgesetzt, dass die betreffende Garantie der GRC in ihrer Formulierung und Bestimmtheit den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten der österreichischen Bundesverfassung gleicht.
Durch die Rechtsprechung des VfGH werden die vergleichbaren Garantien der GRC und der EMRK als Quellen grundrechtlicher Gewährleistungen einander gleichgestellt. Sie bilden mit der dazu entwickelten Rechtsprechung des EuGH, des EGMR und des VfGH Maßstäbe für die Beurteilung verfassungsrechtlicher Fragen. Auf das Verhältnis der maßgebenden Rechtsquellen finden Regeln, die auf kumulativer Geltung und dem Günstigkeitsprinzip beruhen, Anwendung (etwa Grabenwarter/Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention, [20125], § 4 Rn. 7-13; Grabenwarter, Verfassungsrecht, Völkerrecht und Unionsrecht als Grundrechtsquellen, Rn. 35). Der individuelle Rechts-
schutz in Form des Beschwerderechts vor den Verwaltungsgerichten und dem VwGH sowie dem VfGH zur Geltendmachung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte sowie der Zugang zur Normenkontrolle müssen in vollem Umfang gewährt werden.
Bei einer auf Art. 72 AEUV gestützten Befugnis zur Abweichung von Sekundärrecht ist die Einhaltung insbesondere folgender Grundrechte jeweils in der Ausprägung der dazu ergangenen höchstgerichtlichen Judikatur zu beachten: Aus dem Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung (Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK) ergibt sich das Verbot der Aus- oder Zurückweisung von Fremden in einen Staat, in dem eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder die Gefahr einer Kettenabschiebung (d.h. Gefahr, dass der Schutzsuchende von dort aus [weiter] abgeschoben wird) in den Herkunftsstaat ohne Prüfung der damit verbundenen Gefahren droht. Dieses Abschiebungsverbot gilt, sofern stichhaltige Gründe einer realen Gefahr einer Verletzung von Art. 3 EMRK vorliegen (EGMR 3.4.2014, A.A.M./Schweden, Nr. 68519/10, Rn. 58 ff.). Gemäß Art. 18 GRC bzw. Art. 33 GFK darf ein Fremder nicht in einen Staat aus- oder zurückgewiesen werden, in dem ihm Verfolgung droht (Non-Refoulement). Das Verbot der Aus- und Zurückweisung in einen sicheren Staat ergibt sich daraus jedoch nicht. Als „sicher“ im Sinne der GFK gilt ein Staat, sofern einerseits von ihm selbst keine Verfolgung ausgeht, sowie andererseits auch nicht die Gefahr besteht, dass der Schutzsuchende von dort aus (weiter) in den Verfolgerstaat verbracht wird (Kettenabschiebung). Des Weiteren verlangt das Verbot der Kollektivausweisung eine Individualprüfung der Schutzsuchenden, insbesondere die Feststellung der Personenidentität (Art. 19 Abs. 1 GRC bzw. Art. 4 ZP Nr. 4 EMRK), wodurch grundrechtskonform nur einzelfallbezogene Aus- oder Zurückweisungen erfolgen (EGMR 23.2.2012, Hirsi-Jamaa u.a./Italien, Nr. 27765/09, Rn. 183 ff.).
Das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz (Art. 47 GRC bzw. Art. 13 EMRK) umfasst das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, das Recht auf Behandlung der Sache vor einem unabhängigen, unparteiischen und durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen, öffentlichen Verfahren innerhalb angemessener Frist sowie das Recht auf Prozesskostenhilfe. Dabei genügt nicht die bloße Behauptung einer Verletzung der EMRK, sondern diese muss vertretbar begründet sein (EGMR 28.10.1999, Wille/Liechtenstein, Nr. 28396/95). Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf ist insbesondere bei einer Abschiebung, die gegen das Folterverbot in Art. 3 EMRK verstoßen würde, zu berücksichtigen. In einem solchen Fall, muss im Rahmen der Beschwerde eine unabhängige und gründliche Prüfung des Vorbringens über das Risiko einer Art. 3 EMRK zuwiderlaufenden Behandlung gewährleistet sein (Breuer, in Karpenstein/Mayer [Hrsg], EMRK. Kommentar2 [2015], Art. 13 EMRK Rn. 51). Dem Rechtsbehelf muss daher eine aufschiebende Wirkung zukommen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass im Falle einer Aus- oder Zurückweisung in einen Staat, in dem keine Verletzung von Art. 3 EMRK droht, dem Rechtsbehelf nicht zwingend aufschiebende Wirkung zukommen muss. Dem Betroffenen muss lediglich das Recht eingeräumt werden, gegen die Aus- oder Zurückweisung eine wirksame Beschwerde erheben zu können.
Das Recht auf eine gute Verwaltung erfordert insbesondere, dass jeder Fremde, bevor ihm gegenüber eine für ihn nachteilige individuelle Maßnahme getroffen wird, die Möglichkeit erhält, sachdienlich und wirksam seinen Standpunkt vorzutragen (Art. 41 GRC). Ebenso muss auch das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 7 GRC bzw. Art. 8 EMRK) – unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohles – sichergestellt sein.
Eine aus Art. 72 AEUV abgeleitete Befugnis zur Abweichung von Sekundärrecht lässt die Geltung einschlägiger innerstaatlicher Normen, die Sekundärrecht umsetzen, unberührt. Ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren
Sicherheit im Sinne des Art. 72 AEUV gefährdet, ist der betroffene Mitgliedstaat daher im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und unter Beachtung der Grundrechte, von seiner Durchführungs- und Umsetzungspflicht des Sekundärrechts befreit. Somit ist eine innerstaatliche Änderung der sekundärrechtlich erlassenen Normen zur praktischen Umsetzung der sich aus dieser Befugnis zur Abweichung von Sekundärrecht ergebenden Maßnahmen erforderlich.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass Österreich zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit von der sekundärrechtlich vorgegebenen Pflicht, sämtliche Anträge auf internationalen Schutz zu behandeln, abweichen kann, sofern die Einhaltung von völker- und unionsrechtlichen Grundrechten und des Prinzips der Verhältnismäßigkeit vollinhaltlich gewahrt werden. Dies bedeutet, dass jene Anträge auf internationalen Schutz jedenfalls zu behandeln sind, in denen dem Antragsteller andernfalls eine Verletzung der einschlägigen Grundrechte drohen würde.
Vorliegen einer Bedrohung für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit
Der Zustrom an Schutzsuchenden (rund 89.000 Asylantragsteller) im Jahr 2015 hat das österreichische Aufnahmesystem vor gewaltige Herausforderungen gestellt. Insbesondere das gesamte Asylsystem und der Bereich der Grundversorgung sind unter Druck geraten. Der Erhalt der Funktionsfähigkeit der entsprechenden Systeme ist derzeit nur unter einer beträchtlichen Anspannung und Belastung aller Beteiligten möglich. Steigende Asylantragzahlen führen zudem zu einer zusätzlichen Belastung des Arbeitsmarktes und bergen ein weiteres Risiko für die künftige Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit. Insbesondere werden die Auswirkungen des Zustroms an Schutzsuchenden des Jahres 2015 auch Folgen in den kommenden Jahren nach sich ziehen, da nicht mit einer raschen Entlastung der Einrichtungen der öffentlichen Ordnung gerechnet werden kann. Für den Fall eines Zustroms an Schutzsuchenden im Jahr 2016 in einer vergleichbar hohen Zahl wie im Jahr 2015 erscheint aus derzeitiger Sicht die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen und öffentlichen Dienste sehr wahrscheinlich. Aufgrund dieser Prognose stellt der im Jahr 2015 begonnene außergewöhnlich hohe Zustrom an Schutzsuchenden und dessen Auswirkung auf die öffentlichen Einrichtungen der Republik eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit dar, weshalb unter Berufung auf Art. 72 AEUV die Erlassung von Sondernormen im Asylbereich, die von sekundärrechtlichen Vorgaben abweichen, erforderlich ist. Bereits im vergangenen Jahr wurde es angesichts der Zunahme an Schutzsuchenden und den damit entstandenen plötzlichen und außergewöhnlichen Belastungen für die Mitgliedstaaten sowie starken Sekundärmigrationsbewegungen innerhalb des Schengen-Raums erforderlich, sofortige Maßnahmen zu ergreifen. So sind im Zeitraum vom 5. September 2015 bis 31. März 2016 rund 790.000 Fremde nach Österreich eingereist, welche unter Anstrengung und Mobilisierung aller zur Verfügung stehender Unterbringungskapazitäten ausreichend versorgt wurden. Zum einen konnten gemäß § 11 Abs. 2 des Grundversorgungsgesetzes-Bund 2005 (GVG-B 2005) im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport diverse Kasernen zur Unterbringung genutzt werden. Zum anderen wurde dem BMI mit Inkrafttreten des Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, BGBl. I 120/2015, am 1. Oktober 2015 die rasche Bereitstellung von Unterbringungsplätzen ermöglicht, wovon bereits dreizehnmal Mal (Stand: 1. April 2016) Gebrauch gemacht wurde.
Letztendlich entschloss sich Österreich (zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten) zur vorübergehenden Wiedereinführung bzw. Verlängerung von Binnengrenzkontrollen. Eine solche Maßnahme ist nach der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Ge-
meinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (Kodifizierter Text), ABl. L 77/1 vom 23.3.2016, S. 1, vormals Verordnung (EG) Nr. 562/2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex), ABl. L 105 vom 13.4.2006, S. 1, (SGK) ausdrücklich als letztes Mittel vorgesehen, das im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit ergriffen werden kann. Insbesondere muss dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen werden.
Beachtlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Kommission in der Migrationskrise des Jahres 2015 bereits ein Gefährdungspotential für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erkannt hat. In ihrer Stellungnahme zur Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der von Deutschland und Österreich wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen wurde festgestellt, dass „der massive Zustrom von Personen, die in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich mit dem Ziel einreisen, dort um internationalen Schutz nachzusuchen oder in andere EU-Staaten weiterzureisen […] tatsächlich zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit [hätte] führen können“. Die Wiedereinführung der Grenzkontrollen stellte daher eine „angemessene Antwort auf die Gefährdung dar, die für die innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung festgestellt wurde und die sich aus dem ungeordneten Zustrom einer außergewöhnlich hohen Zahl von Personen […] ergab“ (vgl. Stellungnahme der Kommission vom 23.10.2015 zur Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der von Deutschland und Österreich wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex), C(2015) 7100 endg. vom 23.10.2015, 9).
Auch in der Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland finden sich das Recht auf Asyl einschränkende Bestimmungen. Gemäß Art. 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Jedoch kann sich darauf nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung der GFK und der EMRK sichergestellt ist. In gleicher Weise besagt das deutsche Asylgesetz (§ 26a), dass ein Ausländer, der aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist, sich nicht auf Artikel 16a des Grundgesetzes berufen kann. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt und kann in einem solchen Fall an der Grenze auch abgewiesen werden (§ 18 AsylG). Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten Norwegen und die Schweiz als sichere Drittstaaten im Sinne dieser Regelungen.
Insofern weicht auch die deutsche Rechtslage, ungeachtet der Frage, ob sie von entgegenstehenden Unionsrecht überlagert wird, von unionsrechtlichen Bestimmungen ab.
In Hinblick auf die durch Verordnung der Bundesregierung festzustellende Gefährdung der öffentliche Ordnung und inneren Sicherheit , scheint es angebracht im Zusammenhang mit diesem Bundesgesetz auf das Vorliegen einer Beeinträchtigung des Funktionierens der Einrichtungen des Staates und seiner wichtigen öffentlichen Dienste in nachstehenden Bereiche einzugehen:
Asylbereich
Die Krisen und Bürgerkriege in unmittelbarer Nachbarschaft Europas führen dazu, dass sich hunderttausende Menschen auf der Flucht befinden und sich in der Hoffnung auf ein besseres Leben auf den Weg nach Europa machen. Insbesondere im Jahr 2015 kam es zu einem hohen Anstieg der Zahl an Schutzsuchenden, die aus der Türkei kommend über Griechenland und die Westbalkanstaaten nach Mittel- und Westeuropa einreisten. Unter den Schutzsuchenden befanden sich auch Antragsteller
aus Staaten, in denen keine Verfolgungshandlungen im Sinne der GFK zu erwarten sind. Österreich kommt in dieser Entwicklung eine entscheidende Rolle zu, da es auf Grund seiner wirtschaftlichen Attraktivität und geographischen Lage zu den Top-Destinationsländern der EU zählt. Interne Aufzeichnungen des Bundesministeriums für Inneres (BMI) zeigen, dass alleine im Zeitraum vom 5. September 2015 bis 31. März 2016 rund 790.000 Fremde nach Österreich eingereist sind.
Es ist davon auszugehen, dass die Migrationsbewegungen nach Europa – und somit potentiell auch nach Österreich – auch in naher Zukunft nicht abreißen werden. Rund 3,5 Millionen Schutzsuchende sind derzeit (Stand: Ende Februar 2016) in Zentral-, Ost- und Westafrika registriert (Quelle: UNHCR). Schätzungen zufolge warten aktuell in Libyen zwischen 200.000 und 800.000 Personen auf eine Überfahrt nach Europa, weshalb nicht auszuschließen ist, dass in den nächsten Monaten mit der Einreise einer weiterhin hohen Anzahl an Schutzsuchenden nach Europa zu rechnen ist. Aufgrund der starken Einreise im Jahr 2015 sind zentrale Einrichtungen der öffentlichen Ordnung bereits zum jetzigen Zeitpunkt angespannt. Diese Lage wird sich selbst bei einem Rückgang an Asylanträgen in den kommenden Monaten nicht innerhalb kurzer Zeit stabilisieren, weshalb auch in Hinkunft mit weiteren Auswirkungen auf die öffentlichen Einrichtungen zu rechnen ist.
Die starken Migrationsbewegungen des Jahres 2015 hat deutlich gezeigt, dass sich Österreich mit einer in der Zweiten Republik noch nie dagewesenen Anspannung aller seiner öffentlichen Einrichtungen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aufnahme und Integration Fremder konfrontiert sieht. Der hohe Anstieg an Asylverfahren sowie die Versorgung und Unterbringung der Schutzsuchenden stellte Österreich angesichts der Unvorhersehbarkeit und Unkontrollierbarkeit der Ereignisse vor enorme Herausforderungen. Unter Einsatz größter Anstrengungen und auf Grund der Bereitschaft zu Solidarität war Österreich einer der wenigen EU-Mitgliedstaaten, welche dazu beitrugen, eine humanitäre Katastrophe zu verhindern. So zeigte sich außer Österreich nur Deutschland und Schweden in vergleichbarer Weise aufnahmebereit. Seitens Schweden wurden jedoch aufgrund der besonderen Belastung schon im Dezember 2015 Maßnahmen ergriffen, um eine massive Reduktion der Zahl an Schutzsuchenden zu erwirken, was begünstigt durch die geographische Lage Schwedens auch deutlich Wirkung zeigte. So wurden in Schweden Anfang 2016 nur etwa halb so viele Asylanträge registriert wie in Österreich. Auch in Deutschland wurden Maßnahmen ergriffen, wie die Einführung von Tageskontingenten bei der Übernahme von Schutzsuchenden, die eine Reduktion der Zahl an Asylanträgen erwirken sollten und eine steigende Zahl von Asylanträgen in Österreich zumindest mit bewirkt haben.
Aufgrund der mit dieser Krise verbundenen Belastungen ist das österreichische Asyl- und Aufnahmesystem an seine Grenzen gestoßen. Die Auswirkungen der Migrationskrise des Jahres 2015 werden noch über viele Jahre hinweg zu spüren sein. Aus der Asylstatistik des BMI ergibt sich, dass im Jahr 2015 in Österreich rund 89.000 Anträge auf internationalen Schutz registriert wurden. Dies entspricht einem Anstieg von 214% oder mehr als einer Verdreifachung gegenüber dem Jahr 2014. Ein überdurchschnittlicher Zuwachs bei den Asylantragszahlen zeichnete sich bereits im Jahr 2014 ab, als mit 28.000 Asylanträgen um 60% mehr als im Jahr 2013 gestellt wurden.
Der EU-Vergleich zeigt, dass Österreich in den letzten zehn Jahren nicht nur bei der Pro-Kopf-Quote einer der meist belasteten Mitgliedstaaten war, sondern nun auch bei den absoluten Zahlen im europäischen Spitzenfeld liegt. Während sich Österreich bei den Gesamtasylantragszahlen im Jahr 2015 hinter Deutschland, Schweden und Ungarn – und vor Ländern wie Großbritannien, Frankreich, Italien oder Griechenland – an vierter Stelle befand, belegte es bei der Pro-Kopf-Quote pro 100.000 Einwohner nach Ungarn und Schweden sogar den dritten Platz (Quelle: Eurostat-Statistik). Allein
bis Ende September 2015 wurden in Österreich mit 8,5 Millionen Einwohnern mehr Asylanträge gestellt als in 17 anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen mit insgesamt 160 Millionen – und damit 20 Mal so vielen – Einwohnern.
Rund 72% (63.651) der Asylanträge wurden im Jahr 2015 von Staatsangehörigen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak gestellt (Quelle: Asylstatistik des BMI). Der Großteil der Asylantragsteller kommt somit aus Bürgerkriegsgebieten. Dies ist mit Blick auf zukünftige Entwicklungen nicht unerheblich, da es sich hierbei um Herkunftsstaaten mit einer verhältnismäßig hohen Asylanerkennungswahrscheinlichkeit handelt. Da der Zustrom aus den Bürgerkriegsgebieten ungebrochen ist, muss davon ausgegangen werden, dass die Asylantragszahlen auch im Jahr 2016 nicht rückläufig sein werden. Selbst wenn zu Beginn des Jahres 2016 ein wetterbedingter Rückgang an Asylantragszahlen im Vergleich zu den Monaten davor zu verzeichnen war, zeigt der Vergleich der Zahlen der Anfangsmonate der Jahre 2015 und 2016, dass diese heuer deutlich höher liegen. Während im Jänner und Februar 2015 4.129 bzw. 3.283 Asylanträge gestellt wurden, waren es im selben Zeitraum des Jahres 2016 bereits 5.928 bzw. 5.055 (Quelle: Asylstatistik des BMI). Aus diesem Blickwinkel ist daher die Prognose einer gleichbleibenden oder sogar noch stärkeren Zuwanderung wie der des Jahres 2015 für das Jahr 2016 gerechtfertigt.
Eine realistische Einschätzung der künftigen Entwicklungen lässt erwarten, dass Österreich nicht zuletzt auf Grund der mangelnden Solidarität in Asylangelegenheiten und des schwachen Bekenntnisses zu den gemeinsamen Werten der EU von Seiten vieler EU-Mitgliedstaaten auch weiterhin einen unverhältnismäßigen Anteil an der Last der Asylkrise zu tragen hätte. Aus derzeitiger Sicht erschiene bei fortlaufender Entwicklung (wie der des Jahres 2015) eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen sehr wahrscheinlich und bestünde daher die Gefahr, dass der österreichische Staat vor nicht zu bewältigende Herausforderungen gestellt wird. Betroffen wären in erster Linie das gesamte Asylsystem und der Bereich der Grundversorgung, wobei ersteres einer besonders kritischen Betrachtung unterzogen werden muss. Denn ein erneuter Zustrom an Schutzsuchenden in einem mit jenem des Jahres 2015 vergleichbaren Ausmaß würde den bereits bestehenden „Rückstau“ an Asylverfahren erheblich verstärken. Seit Beginn des Jahres 2015, als bereits 31.000 offene Asylverfahren verzeichnet wurden, hat sich die Anzahl der offenen Verfahren im Laufe des Jahres noch mehr als verdoppelt. Aktuell (Stand: Ende Februar 2016) zählt man in beiden Instanzen rund 80.000 offene Asylverfahren. Dies entspricht einem Anstieg von 160% (Quelle: Asylstatistik des BMI). Eine Abarbeitung der Verfahren würde daher selbst bei unverzüglicher und weit darüber hinausgehender Personalaufstockung über Jahre hinaus nicht mehr möglich sein.
Eine kontinuierliche Stellung von 90.000 bis 100.000 – oder mehr – Asylanträgen pro Jahr würde unweigerlich zu großen systemischen Auswirkungen im gesamten Asylbereich selbst führen. Damit würde auch die aktuell für das Bundesamt geplante Aufstockung auf 1.426 Mitarbeiter bei weitem nicht ausreichend sein. Erfahrungen der jüngsten Zeit haben gezeigt, dass selbst bei besten Prozessen von der Entscheidung zur Aufnahme zusätzlichen Personals bis zu dessen effektivem Einsatz in Verfahren vier Monate für die Auswahl und vier Monate für die Ausbildung, gesamt also acht Monate, vergehen. In dieser Zeit muss das Entstehen weiterer Rückstände in Kauf genommen werden, sodass keine Behörde – es sei denn, man stattet sie auf bloßen Verdacht (und sohin wider jeglicher haushaltsrechtlicher Grundsätze) mit mehr Personal aus, als an sich (aus einer konventionellen Trendanalyse angenommen) nötig – in der Abarbeitung der Rückstände jemals ihr Ziel erreichen kann. Gleiches gilt für nachfolgende gerichtliche Prüfinstanzen.
Analog dem Bereich der befassten Behörden und Gerichte sind insgesamt all jene Ressourcen im Asylsystem nicht ad hoc unendlich vermehrbar – nicht einmal rasch einer Verdreifachung und jährlichen Steigerung zuführbar – , welche der Erreichung einer bestimmten Qualität im Verfahren dienen. Dies gilt für das tätige Personal und auch etwa für Dolmetscher (alleine das Bundesamt hatte bereits 2015 973 unterschiedliche Dolmetscher im Einsatz), besondere Sachverständige (man denke etwa an den spezialisierten Bereich der Altersfeststellung, wo im Jahre 2015 in 5.322 Fällen die Beauftragung einer Röntgenaufnahme der linken Hand und in weiterer Folge in 2.826 Fällen eines multifaktorielles Gesamtgutachtens erforderlich wurde) oder auch Vertrauensanwälte und Mitarbeiter bei österreichischen Vertretungsbehörden gleichermaßen (Quelle: Aufzeichnungen des Bundesamtes). Damit kommt es in allen Bereichen zu Engpässen, welche sich in ihrer Summe in besonders überlangen Verfahren auswirken. Die Option einer qualitativen Minimierung in all diesen Bereichen ist keine vertretbare Lösung.
Besonders überlange Verfahren haben nach einhelliger Judikatur der Höchstgerichte jedoch die Tendenz in – mit Fortdauer der Zeit – emergierenden und erstarkenden Bleiberechten zu münden. Damit würde aber jegliches asylrechtliches Prüfsystem, welches im positiven Fall zu einer Integration, im negativen Fall zur Verpflichtung der Auseise aus dem Bundesgebiet führen muss, seine Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung und bei den Schutzsuchenden und letztendlich auch seine Funktion verlieren.
Grundversorgung
Die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der hohen Anzahl an hilfs- und schutzbedürftigen Fremden im Jahr 2015 führte dazu, dass das Grundversorgungssystem unter großen Druck geraten ist und die Aufrechterhaltung des Systems aus derzeitiger Sicht nur unter beträchtlicher Anspannung und Belastung aller Beteiligten möglich ist.
Einer statistischen Auswertung des BMI zufolge, werden derzeit (Stand: Ende Februar 2016) fast 87.000 Personen im Rahmen der Grundversorgung von Bund und Ländern betreut und versorgt. Damit hat sich der Stand gegenüber Anfang 2015 auf 278% fast verdreifacht und wurden seither über 50.000 Grundversorgungsplätze geschaffen. In diesem Zusammenhang ist außerdem besonders darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2015 9.331 unbegleitete minderjährige Fremde einen Asylantrag gestellt haben (Quelle: Asylstatistik des BMI aus Dezember 2015) und in Betreuungsstellen unterzubringen sind. Die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe in Bezug auf deren Unterbringung und Betreuung stellt die Betreuungseinrichtungen zusätzlich vor große Herausforderungen.
Bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 waren die ordentlichen Unterbringungskapazitäten fast durchgehend erschöpft, wodurch nicht alle Neuasylantragsteller zeitnahe einem Unterbringungsplatz zugewiesen werden konnten. Dieser Engpass bei der Unterbringung war unter anderem darauf zurückzuführen, dass seitens der Bundesländer nicht genügend Unterbringungsplätze geschaffen werden konnten, um Personen unmittelbar aus den Betreuungseinrichtungen des Bundes zu übernehmen. Dies betrifft insbesondere auch die besonders vulnerable Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Fremden, welche mangels entsprechender Plätze nicht im ausreichenden Ausmaß von den Ländern aus den Bundesbetreuungsstellen übernommen wurden.
Der akute Handlungsbedarf und die Überforderung der Bundesländer führten schließlich sogar dazu, dem Bund eine Ermächtigung zur Schaffung neuer Unterbringungsmöglichkeiten auf verfassungsrechtlicher Ebene einzuräumen. Durch das am 1. Oktober 2015 in Kraft getretene Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und
Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, BGBl. I 120/2015, wurde dem BMI das sogenannte Durchgriffsrecht eingeräumt. Das Durchgriffsrecht sieht die Möglichkeit vor, die Nutzung und den Umbau von bestehenden Bauwerken oder die Aufstellung beweglicher Wohneinheiten auf Grundstücken, die im Eigentum des Bundes oder diesem zur Verfügung stehen, ohne vorheriges Verfahren mit Bescheid vorläufig anzuordnen. Es soll daher insbesondere der Schaffung von dringend erforderlichen und angemessenen Wohnraum für hilfs- und schutzbedürftige Fremde dienen, zumal der Bescheid auch die nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Bewilligungen, Genehmigungen oder Anzeigen ersetzt. In Anbetracht der dadurch bewirkten erheblichen Eingriffe in die Gemeindeautonomie sowie Nachbarrechte bzw. des Entfalls von Beschwerdemöglichkeiten erfolgte die Erlassung des BVG – welches mit Ende des Jahres 2018 außer Kraft treten wird – unter der weitest gehenden Ausreizung des verfassungsrechtlichen Spielraums.
Selbst wenn das Durchgriffsrecht die Schaffung neuer Betreuungseinrichtungen des Bundes unterstützt, darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass vor dem Hintergrund der Zuständigkeiten der Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG insbesondere auch die Länder gefordert sind eine entsprechende Anzahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen. Die letzten herausfordernden Monate haben allerdings gezeigt, dass die Bundesländer dieser Aufgabe nicht immer ausreichend gewachsen waren und auch die von ihnen beauftragten humanitären, kirchlichen und privaten Einrichtungen an ihre Grenzen stießen. Die daraus resultierenden mangelnden Übernahmen aus den Betreuungsplätzen des Bundes führten dazu, dass der Bund wiederholt – bislang insgesamt 13 Mal (Stand: 1. April 2016) – von dem sogenannten Durchgriffsrechts Gebrauch machen musste. Die gänzliche Verhinderung einer temporären Obdachlosigkeit der Asylantragsteller ist trotzdem nicht gelungen.
Eine weitere Herausforderung bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten stellt der Mangel an adäquaten und angemessenen Quartierangeboten dar. Im Sommer 2015 wurde im Hinblick auf die angespannte Unterbringungssituation und auf Grund der enormen Migrationsbewegungen im BMI eine 24-Stunden-„Quartierhotline“ eingerichtet, über die dem BMI bis dato mehr als 1.500 Objekte und Liegenschaften zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden angeboten wurden. Mehr als 2/3 der Quartierangebote mussten nach eingehender Prüfung jedoch negativ bewertet werden. Die Gründe dafür waren einerseits auf den desolaten Zustand vieler angebotener Objekte sowie finanzielle Rahmenbedingungen und andererseits auf die (zu geringe) Größe der Quartiere zurückzuführen. Ebenso spielte die mangelnde Eignung eines Großteils der Objekte für die beabsichtigten Zwecke, beispielsweise für die Einrichtung als Sonderbetreuungsstelle für unbegleitete minderjährige Fremde bzw. Personen mit besonderen Bedürfnissen, eine tragende Rolle, weshalb die angebotenen Quartiere seitens des BMI abgelehnt werden mussten. Die Quartierangebote, die über die „Quartierhotline“ des BMI einlangten, gingen bereits gegen Ende des Jahres 2015 drastisch zurück. Es ist daher davon auszugehen, dass das Angebot an leerstehenden Objekten im Eigentum von Privatanbietern nahezu erschöpft ist.
Berücksichtigt werden muss auch, dass die Schaffung von angemessenem Wohnraum einer entsprechenden Vorlaufzeit bedarf und vor dem Hintergrund schwankender Asylantragszahlen schwer planbar ist. Bei einem erneuten gewaltigen Zustrom an Schutzsuchenden wie dem des Jahres 2015 müsste daher primär auf Notunterkünfte – wie beispielsweise Zelte – zurückgegriffen werden. Für die Beschaffung von Zelten und Containern in übermäßiger Anzahl ist jedoch eine Vorlaufzeit von mehreren Monaten einzuplanen. Denn bereits das Jahr 2015 hat im Hinblick auf die Beschaffung von Containern gezeigt, dass diese auf Grund der europaweiten Herausforderungen im Unterbringungsbereich auf dem Markt nur erschwert verfügbar sind, zumal es europaweit nur eine begrenzte Anzahl von Anbietern gibt, die über ein großes Kontingent von
Containern verfügen bzw. diese innerhalb kurzer Zeit liefern können. Ein anhaltend hoher Zustrom an Schutzsuchenden würde daher die Gefahr in sich bergen, dass entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden könnten. Dies hätte zur Folge, dass einer großen Anzahl von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden – darunter auch besonders vulnerable Gruppen wie unbegleitete minderjährige Fremde, allein reisende Frauen und Familien mit Kindern – erneut die Obdachlosigkeit drohen würde. Die Erfahrungen haben zudem gezeigt, dass derartige Notunterkünfte nicht immer witterungsbeständig und insbesondere in der kalten Jahreszeit zur Unterbringung der Menschen nicht geeignet sind.
Mangels geordneter und strukturierter Unterbringungsabläufe für obdachlose hilfs- und schutzbedürftige Fremde könnte deren medizinische Versorgung nicht oder nicht durchgehend sichergestellt werden. Dies hätte unmittelbare Auswirkungen auf das öffentliche Gesundheitssystem zur Folge, da eine nicht unbeachtliche Anzahl an kranken und obdachlosen Schutzsuchenden österreichweit in öffentlichen Krankenanstalten behandelt werden müsste. Im Gegensatz dazu erfolgt aktuell eine strukturierte und organisierte medizinische Erstbetreuung von Schutzsuchenden grundsätzlich über die Betreuungseinrichtungen des Bundes.
Bedacht werden muss in diesem Zusammenhang auch, dass Menschen, die in die Obdachlosigkeit getrieben werden, häufig auch weitere fundamentale Bedürfnisse – wie Verpflegung und Bekleidung – nicht sicherstellen können. Mittellose Menschen, die gezwungen sind, ihren Lebensunterhalt auf der Straße zu bestreiten, stellen eine Herausforderung für das geordnete Zusammenleben in der Aufnahmegesellschaft dar. Eine derartige Entwicklung würde daher nicht ohne nachhaltige Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Österreich bleiben. Signifikant hohe Zahlen von obdachlosen Fremden könnte zu Unruhe und Missmut in der Bevölkerung führen und sowohl die generelle Akzeptanz gegenüber hilfs- und schutzbedürftigen Fremden als auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung in weiterer Folge senken.
Gerade die Akzeptanz der Bevölkerung spielt jedoch bei der Aufnahme hilfs- und schutzbedürftiger Personen eine besondere Rolle. Diese wird in erster Linie nur dann gegeben sein, wenn Einrichtungen mit einer verhältnismäßig geringen Belagsobergrenze geschaffen werden. Die Einrichtung von Quartieren mit geringen Aufnahmekapazitäten stellt jedoch den Ausnahmefall dar, da dafür eine beträchtliche Anzahl von Liegenschaften zur Nutzung benötigt wird, deren Beschaffung die Republik vor große Herausforderungen stellt, aus welchem Grund bereits ein eigenes Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, BGBl. I Nr. 120/2015, geschaffen werden musste. Die Schaffung von Großquartieren, also Orten an denen es vermehrt zu ethnisch-kulturellen bzw. sozialen Konflikten und Anspannungen kommen kann, wäre daher aus derzeitiger Sicht bei einem weiterhin anhaltenden Zustrom an Schutzsuchenden unausweichlich. Dabei gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass die Bevölkerung Großquartieren skeptisch gegenüber steht, weshalb bei vermehrter Inanspruchnahme von Großquartieren auch Risiken von vermehrten Protesten, einer gesteigerten Fremdenfeindlichkeit oder tätlicher Angriffe bestehen.
Die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden umfasst aber nicht nur die Zurverfügungstellung von Unterbringungsplätzen sondern auch eine entsprechende Betreuung durch qualifiziertes Personal. Auch in diesem Bereich haben die Herausforderungen der letzten Jahre die Grenzen des Möglichen aufgezeigt. Mit zunehmendem Anstieg der Asylantragszahlen war es sowohl privaten Betreuungsfirmen als auch Nicht-Regierungs-Organisationen auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit nur mehr erschwert möglich entsprechend qualifiziertes Personal am Arbeitsmarkt zu rekrutieren. Dabei besteht vor allem für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Frem-
den ein dringender Bedarf nach einer umfassenden professionellen Betreuung. Es bedarf insbesondere einer angemessen Begleitung, der Wahrnehmung der besonderen Interessen sowie der Unterstützung der unbegleiteten minderjährigen Fremden in persönlichen Belangen. In der Betreuungsstelle Ost, in welcher derzeit (Stand: Ende Februar 2016) nach Aufzeichnungen des BMI rund 658 unbegleitete minderjährige Fremde untergebracht sind, ist im Rahmen des Betreuungskonzepts vor allem eine 24-Stunden-Betreuung, psychologische Betreuung, die Vermittlung von Sozialkompetenz und Konfliktprävention vorgesehen. Ein sogenannter „Bezugsbetreuer“ fungiert dabei als umfassende Anlaufstelle der unbegleiteten minderjährigen Fremden. Zudem wird auch bei der Tagesstrukturierung auf die speziellen Bedürfnisse der unbegleiteten minderjährigen Fremden Bedacht genommen. Dieses spezielle Betreuungskonzept zeigt, dass eine bestmögliche Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Fremden nur durch qualifiziertes, speziell geschultes Personal wahrgenommen werden kann. Die Rekrutierung von geeignetem, pädagogisch und psychologisch besonders versiertem Personal, stellt dabei eine große Herausforderung dar. Der Mehrbedarf an Betreuungspersonal könnte daher im Falle eines abermals gewaltigen Zustroms an Schutzsuchenden, vergleichbar mit jenem des Jahres 2015, nicht mehr bzw. nur mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen gedeckt werden.
Vor dem Hintergrund der Bestimmungen der Aufnahme-RL müssen bei der Versorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Menschen selbst in Ausnahmefällen unter allen Umständen die Grundbedürfnisse gedeckt werden. Eine über ein absolutes Mindestmaß hinausgehende Sicherstellung der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung ist in Ausnahmesituationen insbesondere für besonders vulnerable Gruppen wie unbegleitete minderjährige Fremde, allein reisende Frauen, Familien und Kranke erforderlich. Würde die Zahl der zu versorgenden Personen im Jahr 2016 nicht deutlich sinken, sondern auch nur annähernd jener des Jahres 2015 gleichen, wäre allerdings nicht nur die Deckung der Grundbedürfnisse, sondern die Funktionsfähigkeit des Grundversorgungssystems insgesamt gefährdet.
Integration
Eine rasche und nachhaltige Integration der Schutzsuchenden ist unabdingbar für ein friedliches und solidarisches Miteinander in der Aufnahmegesellschaft. Derzeit steuern jedoch auf Grund der hohen Anzahl an Schutzsuchenden sämtliche gesellschaftlichen Systeme, die einer erfolgreichen Integration dienen – insbesondere der Bildungsbereich, der Arbeitsmarkt und die Wohnversorgung - auf eine langfristige äußerst starke Belastung zu.
Den Bildungseinrichtungen – allen voran Schulen – kommt im Bereich der Integrationsarbeit eine Schlüsselrolle zu. Die überdurchschnittlich hohen Zahlen an Schutzsuchenden des Jahres 2015 bergen das Risiko, dass diese ihre Aufgabe nicht mehr adäquat erfüllen können. Bereits jetzt stellt die wachsende Zahl der Schüler mit Migrationshintergrund die Schulen vor große Herausforderungen. Darüber hinaus weist die Zielgruppe der schutzsuchenden Minderjährigen eine besondere Vulnerabilität (Traumatisierung) auf, weshalb ein besonderer Betreuungsbedarf erforderlich ist. Auch die durch die Flucht entstandenen langjährigen Lücken im Bildungsverlauf erschweren einen nahtlosen Eintritt in unser Schulsystem sowie einen für den erfolgreichen Eintritt in den Arbeitsmarkt erforderlichen Bildungsabschluss. Der Bedarf an Lehrpersonal für nicht-deutschsprachige Schüler ist in den letzten Jahren bereits enorm gestiegen und könnte angesichts steigender Zahlen an schulpflichtigen Schutzsuchenden und der Dauer des Erwerbs spezieller Qualifikationen nicht zeitnah gedeckt werden. Hinzu kommt, dass in Anbetracht steigender Schülerzahlen infrastrukturelle Maßnahmen getroffen werden müssten. So wären unter anderem auch bauliche Maßnahmen
(Ausbau- und Umbauarbeiten in Schulen) erforderlich, die allerdings nur mit einer jahrelangen Vorlaufzeit und nicht kurzfristig umsetzbar wären.
Die Ausweitung des Angebotes an Integrations- und insbesondere Deutschkursen betrifft jedoch nicht nur Schutzsuchende im schulpflichtigen Alter, sondern ist auch für erwachsene Schutzsuchende – mit Blick auf deren Integration am Arbeitsmarkt sowie der Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben - von größter Bedeutung. Das Angebot an Deutschkursen, aber auch Alphabetisierungs- und Basisbildungskursen, müsste daher ausgeweitet werden, sodass flächendeckend der zeitnahe Zugang zu diesen gewährleistet werden kann. Betrachtet man die erfor-derliche Menge an Kursplätzen, qualifizierten Lehrkräften und die notwendige Qualität des Unterrichts, wird das System – bei wachsender Belastung - an seine Grenzen stoßen.
Ein weiterer wesentlicher Faktor im Hinblick auf eine gelungene Integration ist die sozial-integrative Wohnpolitik auf lokaler Ebene. Hierunter ist nicht nur die Schaffung von Wohnraum durch die Gemeinden an sich zu verstehen, vielmehr soll eine ausgewogene Verteilung der Schutzsuchenden auf die einheimische Bevölkerung sichergestellt werden. Dieser Aufgabe steht derzeit jedoch der akute Mangel an leistbarem Wohnraum, insbesondere in den Ballungsräumen, im Weg. Wohnungsengpässe sind im Hinblick auf die sozial-integrative Funktion jedoch nicht kurzfristig behebbar, sondern bedürfen einer langfristigen Planung und Umsetzung. Bei einem anhaltenden Zustrom an Schutzsuchenden ist die Errichtung von Großquartieren die einzige Möglichkeit, die Unterbringung einer derartigen Vielzahl an Menschen zu garantieren und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Die Bereitstellung von Großunterkünften würde dem Ziel einer nachhaltigen Integration in die Aufnahmegesellschaft jedoch geradezu widerlaufen, Segregationstendenzen verstärken und das Risiko der Bildung von Parallelgesellschaften deutlich erhöhen.
Bei einem neuerlichen Zustrom an Schutzsuchenden in einem auch nur annähernd vergleichbaren Ausmaß wie im Jahr 2015 könnte angesichts der absehbaren Kapazitätsgrenzen eine erfolgreiche und nachhaltige Integration der Schutzsuchenden aus derzeitiger Sicht nicht gewährleistet werden.
Arbeitsmarkt
Ein enormer Zustrom an Schutzsuchenden hinterlässt auch am Arbeitsmarkt, der mit seinen hohen Lohn- und Sozialstandards als einer der attraktivsten europäischen Arbeitsmärkte gilt, deutliche Spuren. Der österreichische Arbeitsmarkt, als einer der attraktivsten europäischen Arbeitsmärkte, mit hohen Lohnstandards und Arbeitnehmerschutzbestimmungen gerät aufgrund der starken Arbeitskräfteangebotsausweitung zunehmend unter Druck, auch durch den Zustrom von Arbeitskräften aus den EU-Mitgliedsstaaten. Die hohe Anzahl an Schutzsuchenden im Jahr 2015 stellt in dieser Situation eine enorme zusätzliche Belastung für den Arbeitsmarkt dar; eine weitere, vergleichbare hohe Anzahl an Asylantragstellungen wie jene des Jahres 2015 wäre somit aus arbeitsmarktpolitischer Sicht nicht verkraftbar.
Die starke Zunahme an Schutzberechtigten – die meisten Asylantragsteller stammen aus Herkunftsstaaten mit einer hohen Asylanerkennungswahrscheinlichkeit – bedeutet einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit in Österreich. Es ist davon auszugehen, dass von den rund 89.000 im Jahr 2015 gestellten Asylanträgen der überwiegende Teil den Status eines Asylberechtigten oder zumindest den Status eines subsidiär Schutzberechtigten - und damit einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang - erhalten werden. Die hohe Anzahl an Schutzberechtigten schlägt sich bereits jetzt in der Arbeitslosenstatistik nieder: Derzeit (Stand: Ende Februar 2016) sind beim Arbeitsmarktservice (AMS) rund 23.000 Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte vorgemerkt.
Dabei handelt es sich um einen Anstieg von 51% im Vergleich zum Jahr 2015. Laut Prognosen werden im Laufe des Jahres 2016 weitere 30.000 Schutzberechtigte vom AMS zu betreuen sein.
Eine rasche Integration der Schutzberechtigten in den Arbeitsmarkt scheitert häufig daran, dass ein relativ großer Anteil dieser Betroffenen zwar über eine weiterführende schulische Ausbildung, nicht jedoch über Qualifikationen verfügt, die unmittelbar am österreichischen Arbeitsmarkt verwertbar sind. Die zeitliche Verzögerung der Integration resultiert somit daraus, dass diese Personen mit Sprachkursen, Kompetenzchecks und weiterführenden Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen erst für den österreichischen Arbeitsmarkt „jobfit“ gemacht werden müssen. Für diese Maßnahmen bedarf es beträchtlicher zusätzlicher Mittel für die vor dem Hintergrund steigender Zahlen der Schutzberechtigten erforderliche Ausweitung des Angebotes an Qualifikationsmaßnahmen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass selbst wenn sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft und Anerkennungsverfahren hinsichtlich vorhandener Berufsqualifikationen beschleunigt und verbessert werden, die meisten Schutzberechtigten mittelfristig - wenn überhaupt - lediglich im Segment der unqualifizierten Beschäftigung Anstellungsmöglichkeiten finden werden. Damit treten sie in direkte Konkurrenz zu der beträchtlichen Anzahl an unqualifizierten inländischen und am Arbeitsmarkt bereits integrierten ausländischen Arbeitskräften. Ein im Niedriglohnbereich konzentriertes zusätzliches Angebot von Arbeitskräften würde wiederum zu einem weiteren Anstieg und der Verfestigung der Arbeitslosigkeit in einem ohnehin schwierigen Arbeitsmarktsegment führen. Eine dadurch entstehende gesteigerte Arbeitslosigkeit hätte das Potential, soziale Spannungen und Unruhen in der Bevölkerung hervorzurufen. Die prognostizierten Entwicklungen stellen somit aus derzeitiger Sicht eine Bedrohung für die Sicherheit, öffentliche Ordnung und den sozialen Frieden in Österreich dar.
Sicherheitsbereich
Unter Berücksichtigung kriminalstatistischer Auswertungen und operativ gesicherter Ermittlungserkenntnisse des BMI kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass ein gleichbleibend starker Migrationsdruck im Jahr 2016 einen Anstieg der Kriminalität sowie eine Verschlechterung der Sicherheitslage insgesamt verursachen würde.
Aus derzeitiger Sicht ist als weitere Begleiterscheinung eines kontinuierlichen Zustroms Schutzsuchender, in einem mit dem Jahr 2015 vergleichbaren Ausmaß, die Entstehung interreligiöser und interethnischer Spannungen und Konflikte wahrscheinlich: Die überwiegende Mehrheit der einreisenden Schutzsuchenden gehört unterschiedlichen Konfessionen an. Aus bisherigen Erfahrungen ist dadurch mit einer Zersplitterung in diverse Strömungen in der Aufnahmegesellschaft zu rechnen, was wiederum insbesondere zu intrareligiösen Spannungen führen könnte, weshalb diese Fälle aus derzeitiger Sicht ein ernstes Sicherheitsrisiko darstellen würden.
Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren die Anzahl an interethnischen Konflikten erhöht: In der Vergangenheit wurde ein verstärktes Aufkommen von „Revierkonflikten“ verzeichnet, wobei sich den bisherigen Erfahrungen entsprechend, die an derartigen Konflikten teilnehmenden Personengruppen stetig vergrößern und in verbesserter bzw. hierarchisch gegliederter Struktur in Erscheinung treten. Aus derzeitiger Sicht besteht vor diesem Hintergrund, bei einem Zustrom an Schutzsuchenden, der mit dem Jahr 2015 vergleichbar ist, eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass interethnisch-kulturelle Konflikte weiterhin ansteigen. Dies könnte eine erhebliche Gefahr für die österreichische Aufnahmegesellschaft darstellen, da bei interethnisch-kulturellen Konflikten unaus-
weichlich insbesondere auch bereits langjährig niedergelassene Personen mit Migrationshintergrund involviert werden könnten.
Zugleich ist zu befürchten, dass bei derartig großen Migrationsbewegungen wie jenen des Jahres 2015 jene Konfliktszenarien, die sich in den Herkunftsregionen entwickelt haben, mit den Migrationsströmen auch nach Österreich „importiert“ werden. Hervorzuheben ist hier insbesondere das Konfliktpotential zwischen der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und anderen Gruppierungen bzw. Organisationen. Ebenso wenig kann ausgeschlossen werden, dass sich unter den in Österreich einreisenden Fremden ehemalige Angehörige bzw. Sympathisanten der in den Konfliktregionen agierenden terroristischen Gruppierungen befinden. Die mit diesen Personengruppen verbundene Gefährdung der nationalen Sicherheit potenziert sich naturgemäß je größer die Anzahl der Zugewanderten ist.
Aus derzeitiger Sicht und entsprechend bisheriger Erfahrungen könnten sich bei einem anhaltend hohen Zustrom an Schutzsuchenden aus dem Nahen Osten, auch zwischen der autochthonen Bevölkerung und den potentiellen Fremden Konflikte manifestieren: Aufgrund der hohen Anzahl an Fremden, die aus Herkunftsregionen stammen, in denen oftmals „archaische“ Vorstellungen von Staat, Religion und Gesellschaft vorherrschen, besteht aus derzeitiger Sicht die Gefahr, dass das Leben dieser Fremden, trotz einer Niederlassung in Österreich, ohne rasche und umfassende Integrationsmaßnahmen weiterhin von denselben Wertvorstellungen geprägt sein wird. Unter dem Aspekt der für alle in Österreich lebenden Personen bestehenden Religions- und Weltanschauungsfreiheit, muss jedoch berücksichtigt werden, dass Spannungen zwischen Personen unterschiedlicher Weltanschauung, insbesondere wenn diese mit der demokratischen Grundordnung eines modernen Rechtsstaates wie Österreich, der Achtung von Menschenrechten oder der Gleichberechtigung unvereinbar ist, sehr wahrscheinlich sind. Entsprechend bisheriger Erfahrungswerte besteht der Bedarf, einer daraus resultierenden Folge, und zwar der Konstituierung von abgeschotteten Milieus, von welchen eine integrationshemmende Wirkung ausgehen würde, wodurch wiederum jegliche Form der Radikalisierung in der österreichischen Bevölkerung begünstigt und gefördert werden könnte, mit intensiven Integrationsmaßnahmen entgegenzuwirken.
Es gilt als erwiesen, dass die mit dem enormen Zustrom an Schutzsuchenden verbundenen Folgeerscheinungen und Herausforderungen insbesondere vom rechtsorientierten bzw. -extremen Klientel benutzt werden, um bestehende Ängste in der Bevölkerung zu schüren und das gestörte subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung nachhaltig aufrecht zu erhalten. Gerade das subjektive Sicherheitsempfinden ist einer Manipulation zugänglich: Die subjektive Wahrnehmung von Sicherheit bzw. Unsicherheit hängt nur bedingt von objektiv nachweisbaren Sicherheitsrisiken oder tatsächlich erlebten Verbrechenssituationen ab, teilweise entwickelt sie sich sogar konträr zu tatsächlichen objektiven Sicherheitslagen.
Das im Sinken begriffene Sicherheitsgefühl hängt auch damit zusammen, dass im Verlauf des Jahres 2015 eine außergewöhnlich hohe Anzahl an Fremden in Österreich Asyl beantragte. Bei gleichbleibendem Migrationsdruck wäre es somit wahrscheinlich, dass es zu einer noch stärkeren Gewichtung der Themen „Kriminalität“ und „soziale Sicherheit“ im Hinblick auf die Radikalisierung und Entsolidarisierung der Gesellschaft, aber auch hinsichtlich des Sozialsystems kommen würde. Denn Ängste um den Wertekonsens innerhalb der österreichischen Gesellschaft, sozialen Abstieg, Arbeitslosigkeit und die Gefährdung von Wohlstand und Sozialleistungen würden im Falle einer unkontrollierten und ungesteuerten Zuwanderung neben der Furcht vor Kriminalität im Allgemeinen jedenfalls vermehrt in den Vordergrund rücken.
Aus den vorangegangenen Ausführungen geht hervor, dass eine auch nur annähernd gleichbleibende Zuwanderung auf dem Rekordniveau des Jahres 2015 nicht nur die innere Sicherheit in einem starken Ausmaß gefährden und zu einem Anstieg der Kriminalität führen könnte; vielmehr würden auch im Inneren der Gesellschaft Verhältnisse geschaffen werden, die eine steigende Beeinträchtigung der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung herbeiführen könnten. Selbst bei Aufstockung der personellen Ressourcen zur Erfüllung der exekutiven Tätigkeiten – vor allem vor dem Hintergrund der langen Dauer der Grundausbildung für den Polizeidienst – kann eine effektive Kriminalitätsbekämpfung angesichts der Vielfalt der skizzierten Gefahren nicht mehr lückenlos sichergestellt werden.
Belastung des Staatshaushaltes
Der Zustrom an Schutzsuchenden im Jahr 2015 zieht erhebliche finanzielle Belastungen des öffentlichen Haushaltes nach sich, die bei einem neuerlichen, vergleichbaren Zustrom im Jahr 2016 vom österreichischen Staat nicht mehr getragen werden können. Die im Zusammenhang mit Asylantragstellern entstehenden Kosten betreffen drei unterschiedliche Bereiche, die bereits in der Vergangenheit auf Grund der hohen Asylantragszahlen in eine finanzielle Schieflage gerieten und die bei anhaltend hohen Zahlen angesichts der finanziellen Herausforderungen vollständig zum Erliegen kommen werden. Es handelt sich hier zum einen um den Bereich der humanitären Unterbringung und Versorgung, d.h. um Kosten für Unterkunft und Versorgung mit Lebensmitteln sowie Gesundheitsversorgung. Die Kostensätze entsprechend der Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG wurden um etwa 12 % angehoben, um der zunehmenden Knappheit an Unterkünften Rechnung zu tragen. Geeignete Quartiere und Quartiergeber sind nur noch zu weiter steigenden Kosten verfügbar. Zum anderen betrifft dies den Bereich unmittelbarer Integrationsmaßnahmen für Schutzberechtigte (Arbeitsmarkt und Eingliederung in die Gesellschaft etc.) sowie den Bereich der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Verwaltung, d.h. der damit verbundenen Verwaltungskosten des BMI, der Verwaltungsgerichte und der Kosten für Mindestsicherung von Schutzberechtigten. Die Zahlen des Jahres 2015 zeigen im Vergleich zu den Jahren davor, dass es in all diesen Bereichen zu einem Anstieg der finanziellen Ausgaben kam, welcher in unmittelbarem Zusammenhang mit den stark gestiegenen Asylantragszahlen gesetzt werden kann. Asylberechtigte haben bis vier Monate nach Zuerkennung des Schutzstatus Anspruch auf Mittel aus der Grundversorgung. Danach steht Asylberechtigten und Subsidiär Schutzberechtigten der unbeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt zu bzw. haben sie - in Ermangelung eines Arbeitslosengeldes - Anspruch auf Mindestsicherung. Die Kosten betreffend die Grundversorgung werden entsprechend dem Verhältnis der Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG von Bund und Bundesländern getragen. Die finanziellen Kosten betreffend die Mindestsicherung wird von den Bundesländern getragen.
Gerade die Grundversorgung der Asylwerber ist jener Bereich, der den Großteil der finanziellen Kosten verursacht. Laut Statistik des BMF stiegen die Gesamtausgaben für Schutzsuchende in Österreich beträchtlich an. Ein anhaltend hohen Zustrom an Schutzsuchenden, wie jener des Jahres 2015 würde somit weiterhin hohe finanzielle Zuwendungen im Rahmen der Grundversorgung und somit eine enorme Belastung des Staatshaushaltes bedeuten.
Aus den Aufzeichnungen des AMS lässt sich ableiten, dass sich seit 2014 der Großteil aller Asylberechtigten arbeitslos melden. Die gesetzliche Pflicht zur Auszahlung des Schulungs- und des Arbeitslosengeldes durch das AMS an die Anspruchsberechtigten zieht naturgemäß erhebliche budgetäre Belastungen des Staatshaushaltes nach sich, die sich umso mehr verstärken werden, je höher die Anzahl der Schutzberechtigten ist. Generell liegt die Erwerbsquote von Drittstaatsangehörigen mit Asylhintergrund – nicht
zuletzt aufgrund sprachlicher Barrieren – erheblich unter dem Vergleichsniveau anderer Fremder aus EU-Ländern. Dementsprechend ist der Beitrag zur Finanzierung des Staatshaushaltes durch Schutzberechtigte zumeist geringer, hingegen die Inanspruchnahme von Sozialleistungen oft erforderlich. Dies trägt somit nicht positiv zum Rückgang der Staatsverschuldung bei. Die Abgabenquote Österreichs war im Jahr 2015 bereits weltweit eine der höchsten, was auch die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft belastet.
Bei fortlaufender Entwicklung wird Österreich die Einhaltung der EU-Fiskaldisziplin und damit eine gemeinsame Schuldenbewirtschaftung in Zukunft nicht mehr garantieren können. Aufgrund der EU-Bestimmungen betreffend die Fiskaldisziplin können nur 2015 und 2016 die Mehrkosten für Asyl gegenüber 2014 berücksichtigt werden. Ab 2017 müssen die dann noch bestehenden Mehrkosten durch höhere Abgaben oder Einsparungen (auch in anderen Bereichen) kompensiert werden, andernfalls drohen auf EU-Ebene Sanktionen bzw. Budgetstrafen.
Regelungsinhalt des 5. Abschnittes
Der 5. Abschnitt des 4. Hauptstückes räumt der Bundesregierung die Möglichkeit ein, auf einen anhaltenden Zustrom an Schutzsuchenden und einer damit verbundenen drohenden Krisensituation, die das Funktionieren der innerstaatlichen Einrichtungen und öffentlichen Dienste beeinträchtigt, dahingehend zu reagieren, dass durch Erlassung einer Verordnung, Sonderbestimmungen in Bezug auf Antragsteller auf internationalen Schutz, die nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind, anzuwenden sind. Die Sonderbestimmungen weichen in diesem Ausnahmefall und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit teilweise von unionsrechtlichen Sekundärrecht und den ansonsten geltenden innerstaatlichen asyl- und fremdenrechtlichen Regelungen ab.
Im Hinblick auf die - auch im Rahmen von Art. 72 AEUV - zu wahrende Verhältnismäßigkeit, gelten die Sonderbestimmungen nicht unbeschränkt, sondern wird deren Anwendbarkeit einerseits durch die Geltungsdauer der Verordnung der Bundesregierung sowie andererseits durch die Voraussetzung einer in Geltung stehenden Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen gemäß § 10 Abs. 2 Bundesgesetz über die Durchführung von Personenkontrollen aus Anlass des Grenzübertrittes (Grenzkontrollgesetzes – GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996), zeitlich limitiert. Die Geltungsdauer der Verordnung der Bundesregierung ist – abgesehen von der in § 36 Abs. 3 ohnehin vorgesehenen Befristung – vor dem Hintergrund der notwendigen Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei Abweichungen von Unionsrecht möglichst kurz zu bemessen und soll dabei nur den Zeitraum erfassen, der zur Verhinderung der Beeinträchtigung der staatlichen Einrichtungen und der öffentlichen Dienste jedenfalls notwendig erscheint. Sollte sich vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verordnung der Bundesregierung herausstellen, dass eine längere Geltungsdauer erforderlich ist, ist eine Verlängerung dieser Verordnung zulässig.
Im Wesentlichen sieht der 5. Abschnitt vor, dass – die Erlassung der genannten Verordnung der Bundesregierung und einer Verordnung zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen vorausgesetzt – Drittstaatsangehörige, die nicht zur Einreise und zum Aufenthalt berechtigt sind, ihren Antrag auf internationalen Schutz bereits im Rahmen der – angestrebten – Einreise nach Österreich stellen müssen. Diese Antragstellung räumt für sich allein genommen noch keinen faktischen Abschiebeschutz ein. Vor einer formalen Behandlung des Antrages ist der Vollzug einer Hinderung der Einreise, einer Zurückweisung oder einer Zurückschiebung zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen vorzunehmen. Neben dem in § 45a FPG festgelegten Refoulementverbot (Verbot der Hinderung an der Einreise, der Zurückweisung und der Zurückschiebung aus Gründen von Art. 2 oder 3 EMRK oder Art. 33 Z 1 GFK) wird vor Vollzug der
Hinderung an der Einreise, der Zurückweisung oder der Zurückschiebung eine Prüfung nach Art. 8 EMRK vorgenommen. Im Falle des Vollzugs erfolgt keine weitere Behandlung des Antrages auf internationalen Schutz, sondern nur wenn sich eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung als unzulässig oder de facto unmöglich erweist. Diesfalls ist ein „reguläres“ Asylverfahren zu führen, welches mit der Befragung des Antragstellers gemäß § 19 Abs. 1 beginnt.
Abgewichen wird in diesem Abschnitt von einzelnen Bestimmungen des unionsrechtlichen Sekundärrechts, vor allem von einzelnen Bestimmungen der Verfahrens-RL, nicht aber von unionsrechtlichem Primärrecht, der Grundrechtecharta, verfassungsrechtlich zu gewährleistenden Grundrechten oder der GFK. Insbesondere beachten die Sonderbestimmungen dieses Abschnittes den Grundsatz der Nichtzurückweisung (Refoulementverbot) nach Art. 18 GRC bzw. Art. 33 GFK, das Folterverbot gemäß Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK, das Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 19 GRC bzw. Art. 4 ZP Nr. 4 EMRK, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art. 7 GRC bzw. Art. 8 EMRK und das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gemäß Art. 47 GRC und Art. 13 EMRK.
Zurückweisungen und Zurückschiebungen sind bereits nach geltender Rechtslage nur unter Berücksichtigung des Refoulementverbotes, d.h. der Art. 18 GRC bzw. Art. 33 GFK, Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK, entsprechend der höchstgerichtlichen Judikatur zulässig und ist gemäß den Sonderbestimmungen zusätzlich eine Prüfung gemäß Art. 7 GRC bzw. Art. 8 EMRK vorgesehen. Das Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 19 GRC bzw. Art. 4 ZP Nr. 4 EMRK kann von Vornherein nicht verletzt werden, da es sich bei der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Form einer Zurückweisung und Zurückschiebung immer um Entscheidungen im Einzelfall nach individueller Prüfung der Voraussetzungen handelt. Der notwendige effektive gerichtliche Rechtsschutz ist aufgrund der Möglichkeit der Erhebung einer Maßnahmenbeschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG bei den Verwaltungsgerichten der Länder sichergestellt.
Die Sonderbestimmungen des 5. Abschnittes weichen von Regelungen der Verfahrens-RL ab, im Wesentlichen von der in Art. 9 dieser Richtlinie vorgesehenen Berechtigung zum Verbleib im Hoheitsgebiet des betroffenen Mitgliedstaates während der Prüfung des Antrages und dem in Art. 6 verankerten Zugang zum Verfahren sowie der in Art. 31 festgelegten Bearbeitung von Anträgen auf internationalen Schutz.
Die unmittelbar anwendbare Dublin-III-VO ist insofern betroffen, als in jenen Fällen, in denen ein Antragsteller auf internationalen Schutz gemäß den Bestimmungen dieses Abschnittes zurückgewiesen oder zurückgeschoben wird und es daher nicht zur Behandlung des Asylantrages kommt, folglich auch kein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates gemäß Art. 20 Abs. 1 Dublin-III-VO eingeleitet wird. Ein solches Verfahren wäre gemäß Art. 20 Abs. 1 Dublin-III-VO bei Stellung eines Antrages auf internationalen Schutzes einzuleiten, wobei gemäß Art. 20 Abs. 2 leg. cit. ein Antrag als gestellt gilt, wenn den zuständigen Behörden ein vom Antragsteller eingereichtes Formblatt oder behördliches Protokoll zugegangen ist. Nach geltender innerstaatlicher Rechtslage tritt dieser Zeitpunkt ein, wenn dem Bundesamt als zuständiger Behörde von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes nach § 42 Abs. 2 BFA-VG das Protokoll der Befragung und der Bericht übermittelt werden. Wird der Antragsteller – abweichend von Art. 9 Verfahrens-RL – jedoch entsprechend den Sonderbestimmungen dieses Abschnittes zurückgewiesen oder zurückgeschoben, geht dem Bundesamt als zuständiger Behörde ein Protokoll oder Formblatt im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Dublin-III-VO erst im Falle, dass das Landesverwaltungsgericht die Zurückweisung oder Zurückschiebung als rechtswidrig erkannt oder wenn sich eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung als un-
möglich oder aus Gründen von Art. 2, 3 und 8 EMRK als unzulässig erweist. Ein Verfahren gemäß Art. 20 Abs. 1 Dublin-III-VO findet in diesem Fall somit erst zu einem späteren Zeitpunkt statt.
§ 36:
Abs. 1:
Diese Bestimmung sieht eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates vor. Mit Erlassung einer solchen Verordnung wird durch die Bundesregierung die Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit festgestellt. Die Bestimmungen dieses Abschnittes kommen dann zur Anwendung, wenn eine solche Verordnung der Bundesregierung in Geltung steht und gleichzeitig auch Grenzkontrollen an den Binnengrenzen gemäß einer Verordnung nach § 10 Abs. 2 GrekoG durchgeführt werden.
Die Verordnungsermächtigung fußt darauf, dass bei Vorliegen entsprechender Gründe gemäß Art. 72 AEUV eine Rechtfertigung zur Abweichung von sekundärrechtlichen Bestimmungen des Unionsrechts besteht. Gemäß Art. 72 AEUV berührt Titel V des Vertrags betreffend den RFSR (Art. 67 bis Art. 89 AEUV) „nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“, woraus abzuleiten ist, dass Abweichungen vom Sekundärrecht möglich sind, sofern diese der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit des betroffenen Mitgliedstaates dienen (siehe Erläuterungen zum 5. Abschnitt).
Ist aufgrund einer dringenden Situation die Erforderlichkeit der Anwendung der Sonderbestimmungen dieses Abschnittes gegeben, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit zu gewährleisten, ist die Abweichung von einzelnen Bestimmungen des Unionsrecht und den darauf basierenden innerstaatlichen Regelungen gerechtfertigt. Die Bundesregierung hat eine solche dringende Situation mittels Verordnung festzustellen.
Da das Vorliegen einer Gefährdungssituation eine rasche Reaktion erfordert, ist konsequenterweise aus zeitlichen Gründen von der Einhaltung der Vorgaben der § 17 und 18 BHG abzusehen. Daher entfällt die Notwendigkeit zur Erstellung einer wirkungsorientierten Folgenabschätzung im Zusammenhang mit dieser Verordnung. Dies gilt in weiterer Folge auch für die Erlassung einer Verordnung nach § 37.
Die gewählten Begriffe der „gefährdeten“ „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit„ bringen zum Ausdruck, dass die Erlassung der Verordnung der Bundesregierung nicht erst dann gerechtfertigt ist, wenn zum Erlassungszeitpunkt bereits die öffentliche Ordnung oder der Schutz der inneren Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, sondern bereits dann, wenn auf Basis der Prognosen zur Entwicklung der Antragszahlen auf internationalen Schutz in Kombination mit den Erfahrungswerten der Vergangenheit und aktueller internationaler Entwicklungen damit gerechnet werden kann, dass ohne Anwendung der Sonderbestimmungen eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen und Systeme zu erwarten ist. Die Verordnung ist zeitgerecht zu erlassen, sodass das Eintreten von Funktionsstörungen der staatlichen Einrichtungen und öffentlichen Dienste, etwa das tatsächliche Überschreiten der maximalen Kapazitäten für eine menschenwürdige Unterbringung, verhindert werden kann.
Die Anwendung der Sonderbestimmungen dieses Abschnittes setzt neben der Erlassung der Verordnung nach § 36 Abs. 1 auch die Geltung einer Verordnung zur vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
gemäß § 10 Abs. 2 GrekoG voraus. Dies vor dem Hintergrund, dass die Bestimmungen dieses Abschnittes auf der Durchführung von Grenzkontrollen aufbauen und die Regelungen ohne tatsächliche Grenzkontrollen an den Binnengrenzen großteils ins Leere gehen würden. Zudem werden bei Vorliegen einer Situation, die die Anwendung von Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit gebietet, Binnengrenzkontrollen gleichermaßen erforderlich sein. Schließlich sieht § 10 Abs. 2 GrekoG die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen durch Verordnung nur dann vor, wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit geboten ist.
Der letzte Satz stellt klar, dass die Sonderbestimmungen im Flughafenverfahren (§§ 31ff) von den Bestimmungen dieses Abschnittes unberührt bleiben.
Abs. 2:
Wie oben dargestellt hat die Bundesregierung das Vorliegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des Schutzes der inneren Sicherheit mittels Verordnung festzustellen. Diese Feststellung, dass die Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit aktuell vorliegt, bedarf klarerweise einer Begründung der Bundesregierung, welche nach der ausdrücklichen Regelung des Abs. 2 dem Hauptausschuss des Nationalrats schriftlich zu übermitteln ist. In der schriftlichen Begründung hat insbesondere zum Ausdruck zu kommen, weshalb vor dem Hintergrund der Migrationsbewegungen mit Blick auf den Erlassungszeitpunkt und die nahe Zukunft eine solche Situation vorliegt, die eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Einrichtungen (beispielsweise des Asyl-, Gesundheits-, Sozial-, Bildungs- und Sicherheitsbereichs, sowie betreffend der Gewährleistung von Grundversorgung, Integration, Unterbringungsplätzen und Wohnraum sowie Arbeitsmarktchancen) im Sinne der Erläuterungen zum 5. Abschnitt darstellt.
Abs. 3:
Angelehnt an die Regelung des Art. 29 Abs. 1 SGK und die darin vorgesehene Dauer der Wiedereinführung von Grenzkontrollen, beträgt die Höchstdauer der Verordnung nach Abs. 1 sechs Monate. Die Verordnung kann, sofern eine entsprechende Situation weiterhin vorliegt, höchstens drei Mal um jeweils maximal sechs Monate verlängert werden.
§§ 37 und 38:
Die Regelung des § 37 enthält eine weitere Verordnungsermächtigung, wonach der Bundesminister für Inneres Registrierstellen einrichten kann (vgl. § 4 BFA-G). Eine Registrierstelle ist Teil der jeweils örtlich zuständigen Landespolizeidirektion. In diesen können Anträge auf internationalen Schutz, insbesondere von Personen, die unter Umgehung der Grenzkontrolle unrechtmäßig eingereist sind, gestellt und die Prüfung von Zurückschiebungen durchgeführt werden; darunter fällt auch die Prüfung ob eine Anhaltung zwecks Sicherung der Zurückschiebung zulässig ist.
Nach der geltenden Rechtslage können Anträge auf internationalen Schutz vor jedem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gestellt werden (vgl. § 17 Abs. 1). Aus den §§ 37 und 38 ergibt sich im Wesentlichen, dass im Rahmen der Anwendbarkeit dieses 5. Abschnitts, d.h. während der Grenzkontrollpflicht, in der die Binnengrenzen nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden dürfen, Anträge auf internationalen Schutz bereits anlässlich der Grenzkontrolle bei der (angestrebten) Einreise nach Österreich zu stellen sind. Dies gilt für Fremde, die nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind. Während vorübergehender Grenzkontrollen ist es systemim-
manent, dass nicht aufenthaltsberechtigte Fremde, den Antrag auf internationalen Schutz bereits im Rahmen der Grenzkontrolle zu stellen haben, dies insbesondere um eine Einreise- bzw. Aufenthaltserlaubnis zu erhalten (vgl. in diesem Zusammenhang auch Art. 32 SGK, nach dem bei Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen die ansonsten im Hinblick auf die Außengrenzen geltenden Bestimmungen Anwendung finden und daher der Fremde den Zweck und die Umstände seines beabsichtigten Aufenthalts in Österreich zu belegen hat). Diese Regelung steht im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 der Verfahrens-RL, wonach die Mitgliedstaaten verlangen können, dass Anträge auf internationalen Schutz persönlich und/oder an einem bestimmten Ort zu stellen sind.
Fremde, die bereits über ein Aufenthaltsrecht in Österreich verfügen – etwa aufgrund eines gültigen Aufenthaltstitels oder aufgrund eines im Rahmen des § 35 an Familienangehörige erteilten Einreisetitels – sind in sachgerechter Weise davon nicht erfasst und ist das Asylverfahren solcher Personen nicht nach den Sonderbestimmungen dieses Abschnittes zu führen.
Abweichend von § 17 Abs. 1 gilt im Rahmen dieses 5. Abschnittes, dass Anträge auf internationalen Schutz nicht vor jedem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gestellt werden können, sondern primär nur vor jenen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der beabsichtigten Einreise bei der Grenzkontrolle. Reist ein Fremder hingegen – trotz in Geltung stehender Verordnung nach § 10 Abs. 2 GrekoG – unter Umgehung der Grenzkontrolle unrechtmäßig (vgl. § 15 Abs. 3 FPG) in das Bundesgebiet ein, ist der Antrag auf internationalen Schutz ausschließlich bei Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes in einer Registrierstelle zu stellen.
Zu diesem Zweck ist in § 38 Abs. 2 weiters vorgesehen, dass Fremde, die – nach Umgehung der Grenzkontrollen – andernorts einen Antrag auf internationalen Schutz stellen wollen, diesfalls einer Registrierstelle – zwecks Prüfung einer Zurückschiebung – vorzuführen sind. Dies bezweckt u.a. einer Einreise unter Umgehung der Grenzkontrolle entgegenzuwirken, da der Antrag auch in diesem Fall nur in einer Registrierstelle gestellt werden kann, sodass der Betroffene, wenn er vorbringt, einen Antrag auf internationalen Schutz stellen zu wollen – zum Zweck der Prüfung einer Zurückschiebung – einer Registrierstelle vorzuführen ist.
Nach Stellung des Antrages auf internationalen Schutz ist nach § 38 Abs. 3 von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes zunächst zu prüfen, ob die Hinderung einer Einreise oder die Zurückweisung gemäß § 41 FPG oder – wenn der Fremde unter Umgehung der Grenzkontrolle eingereist ist – eine Zurückschiebung gemäß § 45 FPG jeweils iVm § 40 in Betracht kommt. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermitteln den notwendigen Sachverhalt dabei iSd § 39 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, von Amts wegen. Insbesondere ist gemäß § 41 Abs. 3 FPG bei Prüfung der Zulässigkeit einer Einreise der Fremde zu befragen und die Entscheidung darüber aufgrund des glaubhaft gemachten oder sonst bekannten Sachverhalts zu treffen. Gemäß § 45a Abs. 5 FPG ergibt sich ferner, dass den Betroffenen unter Beachtung des Refoulementverbotes Gelegenheit zur Stellungnahme von Gründen zu geben ist, die der Maßnahme der Hinderung der Einreise, der Zurückweisung oder der Zurückschiebung aus Gründen des Art. 2 und 3 EMRK sowie Art. 33 Z 1 GFK, entgegenstehen. Im Ergebnis wird somit jeder Fremde einer individuellen Prüfung unterzogen, weshalb das Verbot der Kollektivausweisungen jedenfalls gewahrt wird. Insbesondere wird auch der Judikatur des EGMR betreffend des Verbots von Kollektivausweisungen entsprochen, da jeder Betroffene vor den zuständigen Behörden seine individuellen Argumente vortragen kann, die gegen seine Ausweisung sprechen (siehe u.a. EGMR 20.12.2007, Sultani/Frankreich, Nr. 45223/05) und ihm im Rahmen dieser individuellen Prüfung die
Möglichkeit eröffnet wird, die persönliche Situation darzulegen oder einen Asylantrag zu stellen (siehe u.a. EGMR 21.10.2014, Sharifi ua/Italien und Frankreich, Nr. 16643/09).
Liegen die Voraussetzungen der Maßnahme einer Hinderung der Einreise, einer Zurückweisung oder einer Zurückschiebung vor, ist die entsprechende Maßnahme somit vorzunehmen. Die Befragung des Antragsstellers gemäß § 19 Abs. 1 und die weitere Vorgangsweise nach §§ 42 ff BFA-VG erfolgt demnach erst, wenn die Prüfung ergeben hat, dass eine Hinderung der Einreise, eine Zurückweisung bzw. eine Zurückschiebung des Fremden unzulässig oder unmöglich ist (siehe Erläuterungen zu § 41). Durch diesen in Abs. 3 vorgesehen zeitlichen Ablauf kann es zur Nichteinhaltung der in Art. 6 und 31 Verfahrens-RL festgelegten Fristen zur Registrierung und förmlichen Stellung der Anträge sowie der Nichteinhaltung des Art. 3 Dublin-III-VO kommen, da die individuelle Prüfung der Anträge erst bei Feststellung der Unzulässigkeit oder Unmöglichkeit der Hinderung der Einreise, der Zurückweisung oder der Zurückschiebung erfolgen kann.
§ 39:
Die von §§ 12 und 12a abweichende Regelung des § 39 stellt eine der Kernbestimmungen dieses Abschnittes dar. Gemäß § 12 kommt einem Fremden mit Stellung des Antrages auf internationalen Schutz – ausgenommen die Fälle des § 12a – ein faktischer Abschiebeschutz zu und ist daher eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung dieser Person unzulässig. Bei Anwendung dieses Abschnittes kommt einem Antragsteller auf internationalen Schutz ein faktischer Abschiebeschutz gemäß § 39 erst mit Einbringung des Antrages gemäß § 17 Abs. 2 zu. Es wird daher durch diese Norm von der unionsrechtlichen Bestimmung des Art. 9 Verfahrens-RL abgewichen, wonach bis zur Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz eine Berechtigung des Antragstellers zum Verbleib im Hoheitsgebiet des betroffenen Mitgliedstaates besteht. Diese Maßnahme ist im Falle der Feststellung der Bundesregierung, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind (vgl. § 36), erforderlich und verhältnismäßig, da das Refoulementverbot jedenfalls einzuhalten ist (vgl. § 40).
Fremde, die bereits über ein Aufenthaltsrecht in Österreich verfügen, sind davon insofern nicht betroffen, als sie ohnehin keines faktischen Abschiebeschutzes bedürfen. Dies ergibt sich insbesondere auch aus dem gewählten Wortlaut betreffend der Anwendung des § 39 auf Fremde, die „gemäß § 38 in Österreich einen Antrag […] gestellt“ haben. Von § 38 sind nämlich nur jene Fremden erfasst, die weder zur Einreise noch zum Aufenthalt berechtigt sind. Ein Antrag auf internationalen Schutz gilt gemäß § 17 Abs. 2 in der Regel („soweit sich aus diesem Bundesgesetz […] nichts anderes ergibt“) mit Anordnung des Bundesamtes gemäß § 43 BFA-VG, der eine Befragung gemäß § 19 Abs. 1 und die erkennungsdienstliche Behandlung zuvor zu gehen hat (§ 42 Abs. 2 BFA-VG), als eingebracht. Wie in den Erläuterungen zu § 38 Abs. 3 festgehalten, hat vor der Vornahme der Befragung nach § 19 Abs. 1 die Prüfung und gegebenenfalls Durchführung der Hinderung der Einreise, der Zurückweisung oder der Zurückschiebung des Fremden zu erfolgen.
Von der Bestimmung des § 17 Abs. 3 wird nicht abgewichen, d.h. der Antrag eines nachgeborenen Kindes eines Asylwerbers oder international Schutzberechtigten kann weiterhin bei einer Regionaldirektion oder Außenstelle einer Regionaldirektion eingebracht werden. Mit Einbringung des Antrages nach § 17 Abs. 3 besteht ein faktischer Abschiebeschutz, wodurch eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung unzulässig ist und gemäß § 41 Abs. 1 ein reguläres Asylverfahren zu führen ist.
Dies bedeutet, dass die Stellung eines Antrages auf internationalen Schutz, eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung – ausgenommen es liegen entsprechende Gründe gemäß Art. 2, 3 oder 8 EMRK bzw. Art. 33 Z 1 GFK (siehe § 4) vor – nicht hindert. Nur wenn eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung gemäß dem 6. Hauptstück FPG iVm § 40 unzulässig oder unmöglich ist, erfolgt die Befragung nach § 19 Abs. 1 und in weiterer Folge eine Anordnung des Bundesamtes gemäß § 43 BFA-VG, wodurch der Antrag als eingebracht gilt und dem Fremden ein faktischer Abschiebeschutz zukommt. Eine Säumnis im Hinblick auf eine Entscheidung betreffend des Antrags auf internationalen Schutz kann während der Prüfung einer Hinderung an der Einreise, einer Zurückweisung oder einer Zurückschiebung nicht entstehen, da die Entscheidungsfrist mit dem Zeitpunkt der Einbringung des Antrages – d.h. mit der Anordnung des Bundesamtes gemäß § 43 BFA-VG – beginnt. Gemäß § 8 Abs. 1 VwGVG kann eine Säumnisbeschwerde erhoben werden, wenn die Behörde die Sache nicht innerhalb von sechs Monaten, wenn gesetzlich eine kürzere oder längere Entscheidungsfrist vorgesehen ist, innerhalb dieser, entschieden hat. Die Entscheidungsfrist beginnt dabei mit dem Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Sachentscheidung bei der Stelle eingelangt ist, bei der er einzubringen ist; dies ist in diesem Fall das Bundesamt.
Durch § 39 wird von der in Art. 9 Verfahrens-RL vorgesehenen Berechtigung zum Verbleib im Hoheitsgebiet des betroffenen Mitgliedstaates für den Zeitraum bis zur Einbringung des Antrages abgewichen.
§ 40:
§ 39 normiert, dass bei Anwendbarkeit dieses Abschnittes der Fremde aufgrund der Stellung des Antrages auf internationalen Schutz noch keinen faktischen Abschiebeschutz genießt. Folglich ergibt sich daraus, dass eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung des Antragstellers nach Maßgabe des 6. Hauptstück des FPG – insbesondere bei Beachtung des Refoulementverbotes gemäß § 45a FPG und Art. 2 und 3 EMRK sowie Art. 33 Z 1 GFK – grundsätzlich zulässig ist.
§ 40 Abs. 2 sieht – in Ergänzung zu § 45a FPG – als zusätzliches Kriterium die Prüfung des Art. 8 EMRK vor: Die Hinderung an der Einreise, der Zurückweisung bzw. der Zurückschiebung ist dann unzulässig, wenn sich im Zuge der Prüfung einer Hinderung an der Einreise oder einer Zurückweisung bzw. im Zuge der Prüfung einer Zurückschiebung ergibt, dass eine Einreise des Fremden in das Bundesgebiet bzw. ein weiterer Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet gemäß Art. 8 EMRK geboten ist. Darunter sind jene Fälle zu subsumieren, in denen Familienangehörige des Fremden über einen internationalen Schutzstatus in Österreich verfügen oder sich in einem Asylverfahren in Österreich befinden und daher die Abwicklung des Asylverfahrens des Fremden durch Österreich im Lichte des Art. 8 EMRK geboten ist. Dies vor dem Hintergrund, dass diesen Fremden gleichfalls auch die Antragstellung im Ausland entsprechend dem Familienverfahren gemäß § 35 offen stünde. Da es sich bei Kindern um eine besonders vulnerable Personengruppe handelt, wird vor dem Hintergrund des im Verfassungsrang stehenden Schutzes des Kindeswohls (Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern) in Abs. 2 letzter Satz ausdrücklich normiert, dass im Zuge der Art. 8 EMRK Prüfung das Kindeswohl als leitender Grundsatz besonders zu berücksichtigen ist.
Ebenso wie nach geltender Rechtslage handelt es sich bei der Ausübung von verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Form einer Hinderung an der Einreise, einer Zurückweisung oder einer Zurückschiebung immer um eine individuelle Entscheidung unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles. Zur Geltendmachung des Refoulementverbotes kann der Fremde, Gründe darlegen, die der Hinderung an
der Einreise, der Zurückweisung oder Zurückschiebung entgegenstehen (vgl. § 45a Abs. 5 FPG).
Bei der Maßnahme der Zurückweisung handelt es nicht um eine Behördenbefugnis, sondern um eine Organbefugnis; trotzdem ist – auch schon nach geltender Rechtlage – jede von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorgenommene Zurückweisung der zuständigen Behörde – d.h. der zuständigen LPD – zuzurechnen. Auch im praktischen Vollzug werden klarerweise Handlungsanleitungen etwa in Form von Erlässen den einschreitenden – weisungsgebundenen – Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes seitens der Behörde zur Verfügung zu stellen sein und wird für jene Fälle, bei denen die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für eine Zurückweisung vorliegen, komplex bzw. nicht eindeutig sind, zusätzlich immer die Möglichkeit der Weisungseinholung bei der übergeordneten Organisationseinheit der jeweiligen LPD für das einschreitende Organ bestehen.
§ 41:
Nach Stellung eines Antrages auf internationalen Schutz ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes zunächst die Zulässigkeit einer Hinderung an der Einreise, einer Zurückweisung oder einer Zurückschiebung zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen durchzuführen. Die Unzulässigkeit einer Hinderung an der Einreise, einer Zurückweisung oder einer Zurückschiebung kann sich aus den Gründen von Art. 2, 3 oder 8 EMRK ergeben, die Unmöglichkeit der tatsächlichen Vornahme einer Zurückweisung oder Zurückschiebung hängt von faktischen Gegebenheiten ab (z.B. fehlende Zustimmung der Rückübernahme durch den Staat, in den zurückgeschoben werden soll). Der Antrag auf internationalen Schutz ist erst zu behandeln, wenn sich eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung nach Maßgabe der § 40 iVm §§ 41 oder 45 FPG als unzulässig oder unmöglich erweist. In diesen Fällen ist der Antragsteller gemäß § 19 Abs. 1 zu befragen. In weiterer Folge erfolgt die Einholung der Anordnung des Bundesamtes zur weiteren Vorgangsweise gemäß §§ 42 ff BFA-VG und das Zulassungsverfahren gemäß §§ 28 ff.
Erfolgt eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung des Antragstellers durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, steht dem Betroffenen entsprechend der geltenden Rechtslage die Möglichkeit der Ergreifung einer Maßnahmenbeschwerde bei den Verwaltungsgerichten der Länder offen. Für den Fall, dass eine solche Beschwerde erhoben und die Beschwerde zurückgewiesen oder die Hinderung an der Einreise, die Zurückweisung oder die Zurückschiebung vom Landesverwaltungsgericht als rechtmäßig erkannt wird, gilt der Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 41 Abs. 2 als nicht eingebracht, weshalb auch keine Befragung gemäß § 19 Abs. 1 stattfindet. Maßstab für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme der Hinderung an der Einreise, der Zurückweisung oder der Zurückschiebung sind die Voraussetzungen des § 40 iVm §§ 41 oder § 45 FPG. Ob der Fremde die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines internationalen Schutzstatus erfüllt, ist hingegen nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens. Stellt das Landesverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der Maßnahme fest, ist die Einreise des (zurückgewiesenen oder zurückgeschobenen) Beschwerdeführers zu gestatten und hat die Behandlung des Antrags auf internationalen Schutz, beginnend mit der Befragung nach § 19 Abs. 1, der Einholung der Anordnung des Bundesamtes zur weiteren Vorgangsweise gemäß §§ 42 ff BFA-VG und dem Zulassungsverfahren (§§ 28 ff) statt zu finden.
Wird seitens des an der Einreise gehinderten, des zurückgewiesenen oder des zurückgeschobenen Antragstellers innerhalb offener Beschwerdefrist keine Maßnahmenbeschwerde ergriffen, gilt der Antrag auf internationalen Schutz als nicht eingebracht,
weshalb keine Befragung nach § 19 Abs. 1 und daher in weiterer Folge keine Behandlung des Antrages auf internationalen Schutz stattfindet.
Aus dieser Systematik geht hervor, dass jene Fremde, die nach erfolgter Hinderung an der Einreise, Zurückweisung oder Zurückschiebung erneut versuchen einzureisen oder erneut im Bundesgebiet unter Umgehung der Grenzkontrolle aufgegriffen werden und im Zuge dessen einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, einer erneuten Prüfung der Hinderung an der Einreise, der Zurückweisung oder der Zurückschiebung gemäß § 40 iVm §§ 41 oder 45 FPG unterliegen und somit auch deren Antrag auf internationalen Schutz erneut den Rechtfolgen des § 41 unterliegt.
Zu Z 18 und 19 (Überschrift des 6. Hauptstückes sowie § 51a samt Überschrift):
§ 51a bildet im Wesentlichen die Regelung des für subsidiär Schutzberechtigte geltenden § 52 für Asylberechtigte nach. Die Karte für Asylberechtigte dient dem Nachweis der Identität sowie der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes im Bundesgebiet und ist nach Aberkennung des Status des Asylberechtigten dem Bundesamt zurückzustellen. Die Karte selbst hat bloß deklaratorischen Charakter, da sich die Aufenthaltsberechtigung bereits ex lege aus der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ergibt (vgl. § 3 Abs. 4 neu).
Ebenso wie in § 52 Abs. 2 ist eine Verordnungsermächtigung für die Bundesministerin für Inneres betreffend die Gestaltung der Karte vorgesehen.
Zu Z 20 (§ 67 samt Überschrift):
Abs. 1:
Fremde, denen der Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wird, sind künftig ex lege verpflichtet, zum Zwecke der Integrationsförderung unverzüglich bei dem für das jeweilige Bundesland zuständigen Integrationszentrum des ÖIF persönlich zu erscheinen. Der ÖIF führt insbesondere Orientierungsgespräche, definiert Integrationserfordernisse und informiert über Integrationsleistungen. Diese Pflicht hat das Bundesamt dem Fremden zugleich mit Statuszuerkennung – etwa mittels Informationsblatt – zur Kenntnis zu bringen. Durch den Termin beim ÖIF soll der Asylberechtigte bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt über die Notwendigkeit von Integrationsfortschritten, insbesondere des raschen Erlernens der deutschen Sprache sowie der Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung der Republik Österreich und der sich daraus ableitbaren Grundprinzipien, in Kenntnis gesetzt werden. Ziel ist die Stärkung der Eigenverantwortung im Integrationsprozess und die Sichtbarmachung der Folgen eines fehlenden Integrationsfortschrittes, der zu einer Rückkehrentscheidung und letztlich auch zu einer Abschiebung führen kann.
Abs. 2:
Wird im Zuge eines Aberkennungsverfahrens ein Verfahren zur Erlassung einer Rückkehrentscheidung eingeleitet, kann gemäß Abs. 2 das Bundesamt und auch das BVwG beim ÖIF Auskunft über die Teilnahme des Fremden an Maßnahmen zur Integrationsförderung des ÖIF, insbesondere an Sprachkursen und Kursen über die Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung der Republik Österreich und der sich daraus ableitbaren Grundprinzipien, verlangen. Allfällige (Prüfungs-)Ergebnisse dieser Kurse sind ebenfalls mitzuteilen (siehe auch Erläuterungen zu § 30 Abs. 4 BFA-VG). Die Auskunft kann bei der Beurteilung des Grades der Integration gemäß § 9 Abs. 2 Z 4 BFA-VG im Rahmen der Beurteilung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art. 8 EMRK mitberücksichtigt werden. So wie bisher kann, wenn der Fremde keine bzw. nur mangelhafte Integrationsfortschritte vorzuweisen hat, dies letztendlich auch zu einer Rückkehrentscheidung und letztlich zu einer Abschiebung führen. Ob der Fremde die Integrationsangebote des ÖIF in Anspruch nimmt oder nicht, ist ent-
sprechend der Judikatur im Rahmen der Prüfung gemäß § 9 Abs. 2 Z 4 BFA-VG (Grad der Integration) neben den sonstigen Umständen des Einzelfalles, die den Grad der Integration des Betroffenen bestimmen lassen, zu berücksichtigen. Eine Nichtinanspruchnahme, Nichtteilnahme oder erfolgreiche Teilnahme an den Integrationsangeboten ist dabei, so wie bisher, nur eines der Kriterien bei der Abwägung nach Art. 8 EMRK. Die weiteren Kriterien der Art. 8 EMRK Prüfung, wie z.B. die Art und Dauer des bisherigen Aufenthalts und die Frage, ob der bisherige Aufenthalt des Fremden rechtswidrig war; das tatsächliche Bestehen eines Familienlebens oder Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, insbesondere im Bereich des Asyl-, Fremdenpolizei- oder Einwanderungsrechts sind naturgemäß weiterhin zu prüfen und zu berücksichtigen. Ob eine Rückkehrentscheidung letztendlich einen unzulässigen Eingriff in das Privat- oder Familienleben darstellt, hängt von den Gesamtumständen des Einzelfalles ab.
Zu 21 (§ 68 Abs. 1):
Durch diese Einfügung wird klargestellt, dass Leistungen der Integrationshilfe gemäß Abs. 2 auch Asylwerbern gewährt werden sollen. In Zusammenschau mit Satz 1 des geltenden Abs. 1 handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft oder der jeweils zuständigen privaten Einrichtung. Ein Rechtsanspruch auf Integrationshilfe wird wie auch bei Asylberechtigten nicht eingeräumt. Die Wendung „nach Maßgabe vorhandener finanzieller und organisatorischer Ressourcen“ verdeutlicht, dass die Entscheidung nach den vorhandenen Budgetmittel bzw. verfügbaren Kursplätzen auszurichten ist. Zielgruppe sind Asylwer-ber aus Herkunftsstaaten mit einer sehr hohen Anerkennungsquote, nicht aber Asyl-werber aus sicheren Herkunftsstaaten. Mit der Wendung „unter Berücksichtigung vorliegender Erfahrungswerte“ wird zum Ausdruck gebracht, dass jene Gruppe von Asylwerbern gemeint ist, denen insbesondere entsprechend vorliegenden öffentlich abrufbaren Statistiken des Bundesministeriums für Inneres, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Schutzstatus zuerkannt wird. Über diese Möglichkeit betreffend Inte-grationshilfe sind die Asylwerber mit Zulassung des Verfahrens mittels Informationsblatt in Kenntnis zu setzen.
Zu Z 22 (§ 72 Z 4 und 5):
Dabei handelt es sich um eine Verweisanpassung aufgrund der Neufassung des § 35 Abs. 2 sowie um eine Adaptierung der Vollzugsklausel aufgrund der Ergänzung des § 68 Abs. 1.
Zu Z 23 (§ 73 Abs. 15):
Diese Bestimmung regelt das Inkrafttreten.
Die Erlassung der Verordnungen gemäß §§ 36 Abs. 1 und 37 sind bereits ab Kundmachung dieses Bundesgesetzes zulässig, wobei sie jedenfalls erst frühestens mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes in Kraft treten können.
Zu Z 24 (§ 75 Abs. 24 bis 26):
Abs. 24:
Fremde, die bereits vor dem 15. November 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, sollen in sachgerechter Weise nicht von den Änderungen betroffen sein, zumal sie – nach Statuszuerkennung - von einem dauerhaften Aufenthaltsrecht ausgehen konnten. Jene Fremden, die ihren Antrag hingegen ab dem 15. November 2015 stellen und denen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes nicht der Status des Asylberechtigten zuerkannt wurde, sind von den Änderungen betroffen und es wird diesen Fremden nach Statuszuerkennung eine
Karte für Asylberechtigte ausgestellt. Der 15. November 2015 ist vor dem Hintergrund des Inkrafttretens dieser Regelung ein sachgerechter Stichtag, da bei Anträgen ab diesem Datum in der Regel das Verfahren bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes noch nicht abgeschlossen ist. Die Verschärfungen beim Familiennachzug sollen in sachgerechter Weise nicht für bereits zum Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes anhängige Verfahren nach § 35 gelten. Zudem ist für Familienangehörige von jenen Asylberechtigten, denen der Status bereits vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zuerkannt wurde, vorgesehen, dass diesfalls die drei Monats „Frist“ des § 35 Abs. 1 letzter Satz mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zu laufen beginnt.
Abs. 25:
Die Einführung der Karte für Asylberechtigte bedingt technische Adaptierungen, die eine zeitliche Vorlaufzeit erfordern. Sollten diese Adaptierungen zum Zeitpunkt des zeitlich nahen Inkrafttretens noch nicht abgeschlossen sein, wird normiert, dass diesfalls die – deklarative – Karte für Asylberechtigte erst ausgefolgt wird, sobald die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Das Aufenthaltsrecht der Betroffenen, das sich ex lege bereits aus der Zuerkennung des Status ergibt, kann bis dahin wie bisher mit dem Bescheid nachgewiesen werden.
Abs. 26:
Für Beschwerden, die bereits vor Ende der Anwendbarkeit der Sonderbestimmungen des 5. Abschnittes des 4. Hauptstückes, d.h. vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sowohl der Verordnung nach § 36 Abs. 1 als auch der Verordnung nach § 10 Abs. 2, anhängig sind, sind weiterhin die Bestimmungen des 5. Abschnittes anzuwenden. Dies bedeutet, dass sich die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Hinderung an der Einreise, der Zurückweisung bzw. der Zurückschiebung durch das Landesverwaltungsgericht nach den Bestimmungen des 5. Abschnittes richtet. Dasselbe gilt auch für die Rechtsfolgen in Bezug auf den Antrag auf internationalen Schutz (§ 41 Abs. 2 und 3). Wird daher nach Ende der Anwendbarkeit des 5. Abschnittes die Maßnahmenbeschwerde betref-fend einer vor Ende der Anwendbarkeit des 5. Abschnittes erfolgten Hinderung an der Einreise, Zurückweisung oder Zurückschiebung zurückgewiesen oder vom Landesverwaltungsgericht als rechtmäßig erkannt wird, gilt der Antrag auf internationalen Schutz als nicht eingebracht. Sollte die Hinderung an der Einreise, die Zurückweisung oder die Zurückschiebung als rechtswidrig erkannt werden, ist die Einreise zu gestatten und das Asylverfahren „regulär“ zu führen.
Zu Artikel 2 (Änderung des Fremdenpolizeigesetzes 2005)
Zu Z 1 (§§ 39 Abs. 3 Z 1 bis 3 und 45 Abs. 1 Z 1 bis 3):
Auf dem Asylgipfel vom 20. Jänner 2016 hat die österreichische Bundesregierung ein Bekenntnis zur Forcierung der Außerlandesbringung von unrechtmäßig aufhältigen Drittstaatsangehörigen abgegeben. Dies betrifft auch die Zurückschiebungen in Nachbarstaaten und erscheint gerechtfertigt, da Österreich lediglich über seine Schengen-Außengrenze auf den sechs internationalen Flughäfen direkt aus einem Drittstaat erreicht werden kann, hingegen ist die Erreichbarkeit am Landweg immer nur über einen anderen Schengen-Mitgliedstaat gegeben. Diese Schengen-Mitgliedstaaten hätten in den meisten Fällen die Möglichkeit die unrechtmäßige Weiterreise nach Österreich (Sekundärmigration) zu verhindern und sind daher auf Basis von bilateralen Rückübernahmeabkommen verpflichtet, die betroffenen Drittstaatsangehörigen zurück-zunehmen.
Aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen (so besteht grundsätzlich keine Kontrolle an den Grenzen und sind solche nur im Rahmen des § 10 Abs. 2 Bundesgesetz über die Durchführung von Personenkontrollen aus Anlaß des Grenzüber-
tritts (Grenzkontrollgesetz - GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996, iVm Art. 23 ff Verordnung (EG) Nr. 562/2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) durchzuführen) sowie aufgrund Erfah-rungen des Vollzugs, hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Frist von sieben Tagen sehr kurz bemessen ist und dem Umstand nicht Rechnung trägt, dass viele unrechtmäßig Einreisende im Bundesgebiet untertauchen, weshalb sie oft erst nach Ablauf der sieben Tage betreten werden können.
Die Frist von sieben Tagen wurde erstmals in § 10 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz, BGBl. Nr. 75/1954, gesetzlich normiert und bezweckte die Zurückschiebung auch nach Ablauf mehrerer Stunden nach dem Grenzübertritt zu ermöglichen. Davor waren Zurückschiebungen nur zulässig, wenn der Fremde unmittelbar nach dem (illegalen) Grenzübertritt im Grenzgebiet angetroffen wurde; diese Maßnahme entsprach daher vielmehr der heutigen Zurückweisung (§§ 41 ff).
Nun soll das FPG dahingehend angepasst werden, dass die Anzahl jener Fälle, welche für eine Zurückschiebung in Frage kommen, durch die Verlängerung der Frist, innerhalb welcher nach erfolgter unrechtmäßiger Einreise bzw. nach Ablauf des rechtmäßigen Aufenthaltes im Bundesgebiet eine Zurückschiebung gesetzlich zulässig ist, von sieben auf 14 Tage ausgedehnt wird. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass in einer potentiell größeren Anzahl von Fällen ein fremdenpolizeiliches Verfahren auf Basis bilateraler Rückübernahmeabkommen gewählt werden kann. Durch die Verlängerung der Frist auf 14 Tage erscheint die Nähe zu dem vermuteten unrechtmäßigen Grenzübertritt weiterhin gegeben und wird dadurch die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Eine europarechtliche oder völkerrechtliche Vorgabe für die Dauer dieser Frist gibt es nicht.
Die Verlängerung der Frist auf 14 Tage soll – insbesondere im Zusammenhang mit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen (gemäß § 10 Abs. 2 GrekoG) – der Gleichbehandlung von unrechtmäßig eingereisten Fremden dienen: Während der Durchführung von Grenzkontrollen sind die Binnengrenzen nur an Grenzübergangsstellen zu überschreiten, weshalb all jene Fremde, die an der Grenzübergangsstelle keine Einreise- oder Aufenthaltsberechtigung nachweisen können, gemäß § 41 an der Einreise gehindert oder zurückgewiesen werden können. Durch die Verlängerung der Frist auf 14 Tage können insgesamt mehr im Bundesgebiet aufgegriffene Fremde, die unter Umgehung der Grenzkontrollen eingereist sind, (nach Prüfung der Zulässigkeit) zurückgeschoben werden. Durch diese Gleichstellung mit jenen Fremden, die sich der Grenzkontrolle stellen, soll auch die Gefahr, Opfer von Schlepperkriminalität zu werden bzw. der Anreiz, die Grenzkontrollen zu umgehen, hintangehalten werden.
Korrespondierend zu der sieben-Tages-Frist in § 45 muss auch die sieben-Tages-Frist betreffend die Festnahmetatbestände in § 39 angepasst werden, weshalb künftig auch hier eine Frist von 14 Tagen zur Anwendung gelangt.
Zu Z 2 (§ 39 Abs. 5a):
Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die bisher geltende maximale Anhaltedauer von 120 Stunden (d.h. 5 Tage) ab Festnahme, zur faktischen Durchführung einer Zurück-schiebung, aufgrund der im Rückübernahmeverfahren geltenden Fristen schwer einzuhalten ist, weshalb die Übergabe an den betroffenen Nachbarstaat Österreichs zumeist nicht innerhalb dieser Frist durchführbar ist. So ist entsprechend den bilateralen Rückübernahmeabkommen mit den Nachbarstaaten Österreichs, für die Beantwortung eines österreichischen Ersuchens um Rückübernahme zumeist eine Frist von einer Woche vorgesehen und muss zusätzlich – nach Zustimmung zur Rückübernahme – die Übergabe 5 Tage vor der Durchführung angekündigt werden. Dementsprechend
konnten bisher Zurückschiebungen oft nur in jenen Fällen effektiv durchgeführt werden, in welchen die betroffenen Nachbarstaaten unverzüglich auf ein Rückübernahmeersuchen Österreichs antworteten und die ihnen zustehenden Fristen nicht ausschöpften. Diese Fälle sind jedoch die Ausnahme, weshalb in vielen Fällen eine rechtlich zulässige Zurückschiebung daran scheitert, dass der Betroffene aufgrund Überschreitens der bisher festgelegten Anhaltedauer zu enthaften ist, auch wenn weiterhin zur Sicherung der Zurückschiebung ein Anhaltebedarf bestünde. Auch eine dem Betroffenen ausgestellte Ladung zum Wiedererscheinen, stellt keine Alternative dar, da solchen Ladungen in der Praxis nicht Folge geleistet wird. Aus diesem Grund ist die maximale Anhaltedauer zu verlängern. Für alle Fremden gilt grundsätzlich, dass die Anhaltedauer so gering wie möglich sein soll; die maximale Anhaltedauer wird hingegen nur ausgeschöpft, wenn die Sicherung der Zurückschiebung nicht auf andere Weise (z.B. gelindere Mittel gemäß Abs. 7) gewährleistet werden kann. Die Frist von 14 Tagen wurde deshalb gewählt, da innerhalb dieser Frist eine faktische Durchführung, unter Berücksichtigung der Rückübernahmefristen und des praktischen Vollzugs einer Rückübernahme, möglich ist.
Eine Anhaltung bis zu 14 Tagen kann auch dann angeordnet werden, wenn der Betroffene seiner Verpflichtung aus einem gelinderen Mittel (siehe Abs. 7) nicht nachkommt.
Zu Z 3 (§ 39 Abs. 5b):
Bisher bestand keine Möglichkeit im Falle, dass die maximale Anhaltedauer ausgeschöpft wurde und der Betroffene zu enthaften war, bei einem späteren Eintreffen der Zustimmung zur Rückübernahme den Betroffenen zur Sicherung der Zurückschiebung kurzfristig neuerlich anzuhalten. Nun soll eine Festnahme auch dann ermöglicht werden, wenn die Zustimmung zur Rückübernahme einlangt und die Vorführung zur Sicherung der Zurückschiebung erforderlich ist. Die Durchführung der Zurückschiebung muss in diesem Fall innerhalb von maximal 72 Stunden erfolgen, widrigenfalls der Betroffene zu enthaften ist. Vor einer Anhaltung ist grundsätzlich die Anwendbarkeit eines gelinderen Mittels zu prüfen (siehe Abs. 7).
Zu Z 4 (§ 39 Abs. 7 und 8):
Korrespondierend zu den Bestimmungen der Schubhaft nach §§ 76 f FPG und zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit von Anhaltungen zur Sicherung der Zurückschiebung, wird künftig in allen Fällen einer Anhaltung nach § 39 Abs. 5, 5a und 5b die Anwendung eines gelinderen Mittels ermöglicht, sofern mit einem solchen gelinderen Mittel der Zweck der Sicherung der Zurückschiebung erreicht werden kann.
Die Anwendung gelinderer Mittel dient insbesondere dem Schutz vulnerabler bzw. besonders schützenswerter Personengruppen, wie Familien und Minderjährige. Ebenso wie bei der Anwendung eines gelinderen Mittels anstatt der Verhängung von Schubhaft, gilt auch hier, dass unmündige Minderjährige nicht angehalten werden dürfen (siehe § 76 Abs. 1 letzter Satz). Gegen mündige Minderjährige ist jedenfalls ein gelinderes Mittel anzuwenden, es sei denn bestimmte Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass der Zweck der Sicherung der Zurückschiebung damit nicht erreicht werden kann.
Ebenfalls korrespondierend zu den Bestimmungen über die Aufhebung der Schubhaft und des gelinderen Mittels nach § 81 FPG wird künftig in Abs. 8 die Aufhebung der Anhaltung nach § 39 Abs. 5, 5a und 5b geregelt. Da § 81 Abs. 2, 3 und 4 letzter Satz sinngemäß gelten, gilt bei formloser Aufhebung der Anhaltung oder des gelinderen Mittels der zugrundliegende Bescheid als widerrufen.
Zu Z 5 (§ 61 Abs. 5):
Der Entfall der einwöchigen Beschwerdefrist scheint im Lichte des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 23. Februar 2016 im Verfahren G 574/2015 u.a. geboten. Diese Fälle sind nunmehr von § 16 Abs. 1 BFA-VG erfasst.
Zu Z 6 (§ 82 Abs. 2 und 3):
Für die Fälle der Anhaltung nach § 39 Abs. 5, 5a und 5b wird korrespondierend zur Bestimmung des § 22a BFA-VG auch für die Fälle der Anhaltung zur Sicherung einer Zurückschiebung ein entsprechender Rechtsschutz geschaffen. Demnach hat das angerufene Landesverwaltungsgericht binnen einer Woche über die Fortsetzung der Anhaltung zur Sicherung der Zurückschiebung zu entscheiden, es sei denn, die Anhaltung hätte früher geendet (z.B. Anhaltung nach Abs. 5).
Zu Z 7 und 8 (§ 94a und 125 Abs. 29):
Aufgrund der Einführung einer Karte für Asylberechtigte hat der bisherige Abs. 1 zu entfallen, da Asylberechtigte somit künftig ohnehin ein Identitätsdokument bekommen. Hintergrund der Identitätskarte für Fremde ist schließlich, für Fremde, die ansonsten über kein Identitätsdokument verfügen, ein solches zur Verfügung zu stellen, damit sie nicht ohne Identitätsdokument von der Fremdenpolizeibehörde im Bundesgebiet aufgegriffen werden (vgl. ErläutRV 330 BlgNR 24 GP zu § 94a FPG). Für jene Asylberechtigte, die aufgrund der Übergangsbestimmung bzw. Inkrafttretensbestimmung im AsylG 2005 nicht unter die Befristung des Aufenthaltsrecht fallen und daher keine Karte für Asylberechtigte erhalten (haben), ist in sachgerechter Weise gemäß § 125 Abs. 29 die Ausstellung der Identitätskarte weiterhin vorgesehen.
Zu Z 9 (§ 126 Abs. 16):
Diese Bestimmung regelt das Inkrafttreten.
Zu Artikel 3 (Änderung des BFA-Verfahrensgesetzes)
Zu Z 1, 2 und 4 (§ 12a und 29 Abs. 1 Z 18):
Der außergewöhnlich hohe Anstieg der Zahl der Personen, die in Österreich im vergangenen Jahr um internationalen Schutz angesucht haben führte zu einem erhöhten Bedarf an Dolmetschern für die Sprachen der Herkunftsstaaten dieser Personen, die den Einvernahmen im Asylverfahren und fremdenrechtlichen Verfahren beigezogen werden können. Ein faires Asylverfahren setzt voraus, dass der Fremde an den Einvernahmen in einer Art partizipieren kann als wären keine sprachlichen Barrieren vorhanden. Die Überwindung sprachlicher Barrieren ist insbesondere deshalb von elementarer Bedeutung, als die Gesprächsinhalte der Einvernahmen den Behörden als unmittelbare Entscheidungsgrundlage dienen. Mit Blick auf rechtsstaatliche Gesichtspunkte haben die Behörden daher dafür Gewähr zu leisten, dass eine zu vernehmende Person, die der Amtssprache nicht kundig ist, ihre Rechte wahren und ein faires Verfahren erhalten kann (§ 39a AVG). Dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz – AVG liegt der Gedanke zu Grunde, dass die Heranziehung von (nichtamtlichen) Dolmetschern eine Ausnahme darstellt. Für den Bereich des Fremden- und Asylrechts ist dagegen praktisch immer eine Dolmetschleistung notwendig, da die einvernommenen Personen (insb. Asylwerber) nur selten der Amtssprache mächtig sind, weshalb auch im Interesse der Verfahrensökonomie gewisse genauere Regelungen unerlässlich sind: Vor dem Hintergrund, dass für die Sprachen jener Herkunftsstaaten der Personen, die in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz stellen oder bei denen kurzfristig eine Einvernahme (etwa nach einer Festnahme) notwendig ist, oftmals ad hoc keine Dolmetscher zur Verfügung stehen bzw. keine flächendeckende Verfügbarkeit von Dolmetschern gewährleistet ist und somit lange
Anreisen erforderlich sind, soll in Verfahren des Bundesamtes verstärkt Dolmetschleistungen unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung („Videodolmetschen“) genutzt werden können. Da in diesem Falle die persönliche Anwesenheit des Dolmetschers bei der Einvernahme nicht erforderlich ist, kann die Dolmetschleistung selbst für seltenere Arbeitssprachen rascher zur Verfügung gestellt werden. Wartezeiten auf eine Einvernahme bzw. lange Transportwege – wenn der einzig zur Verfügung stehende geeignete Dolmetscher etwa örtlich weiter entfernt ist – können so mitunter entfallen. In Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Situation ist danach zu trachten, gerade bei genderspezifischen Verfolgungsgründen bzw. wenn die Furcht vor Verfolgung auf Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung gegründet wird, einen Dolmetscher gleichen Geschlechts beizuziehen. Eine derartige Maßnahme liegt daher insbesondere im Interesse des Fremden, da auf diese Weise die Durchführung eines zügigen und effizienten Verfahrens gewährleistet wird. In Anlehnung an die strafprozessrechtlichen Bestimmungen über die Übersetzungshilfe für Beschuldigte (insb. § 56 Abs. 2 StPO) sowie Ton- und Bildaufnahmen (§ 97 Abs. 1 StPO) wird in § 12a nunmehr eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für audiovisuelle Aufzeichnungen im Rahmen von Dolmetschleistungen in Einvernahmen in Verfahren des Bundesamtes geschaffen. Anstelle der Unterschrift der Niederschrift durch den Dolmetscher als beigezogene Person (§ 14 Abs. 5 1. Halbsatz AVG) ist diesfalls seine mündliche Zustimmung zu protokollieren. An der Notwendigkeit, die Niederschrift dem Fremden rückzuübersetzen (Verlesung iSd § 14 Abs. 3 AVG), ändert dies nichts. Die Bestimmung ist durch die Richtlinie 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung der Verfahrensrichtlinie) gedeckt, welche ebenfalls die Möglichkeit einer audiovisuellen Aufzeichnung der persönlichen Anhörung vorsieht. Die Regelung des § 29 Abs. 1 Z 18 korrespondiert zur Einführung des § 12a.
Zu Z 3 (§ 16 Abs. 1):
Der Verfassungsgerichtshof leitete auf Antrag des BVwG gemäß Art. 140 Abs. 1 Z 1 lit a iVm Art. 89 Abs. 2 B-VG ein Gesetzesprüfungsverfahren (G 589/2015) zur Verfassungskonformität von § 16 Abs. 1 BFA-VG idF BGBl. I 70/2015 ein. § 16 Abs. 1 BFA-VG sieht eine zweiwöchige Beschwerdefrist in allen Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Z 1, 2, 4 und 7 BFA-VG vor. § 3 Abs. 2 Z 1 BFA-VG erfasst dabei alle Verfahren zur Zuerkennung oder Aberkennung des Asylberechtigtenstatus und des subsidiär Schutz-berechtigtenstatus. Diese vorgesehene Abweichung von der generellen vierwöchigen Beschwerdefrist gemäß § 7 Abs. 4 VwGVG sei nicht verfassungskonform, da die „Unerlässlichkeit“ dieser Abweichung in Bezug auf Verfahren betreffend die Zuerkennung oder Aberkennung des Asylberechtigtenstatus und des subsidiär Schutzberechtigtenstatus, iSd Art. 136 Abs. 2 B-VG nicht gegeben sei. Aus den Erläuterungen zur Einführung des § 16 Abs. 1 BFA-VG idF BGBl. I Nr. 70/2015 im Zuge des FrÄG 2015 geht hervor, dass die verkürzte Beschwerdefrist für Fälle erforderlich sei, in denen „über das Aufenthaltsrecht des Fremden entschieden wird und damit insbesondere aufenthaltsbeendende oder andere Maßnahmen zur Außerlandesbringung unmittelbar einhergingen“. Es komme ferner zu einer „beschleunigten Entscheidung, die dem besonderen öffentlichen Interesse der Aufrechterhaltung des geordneten Vollzugs im Asyl- und Fremdenwesen im Zusammenhang mit aufenthaltsbeenden Maßnahmen, anderen Maßnahmen zur Außerlandesbringung oder sonstigen Rückkehrentscheidungen gerecht werde“.
Im Anlassfall, in welchem der Status des Asylberechtigten nicht zuerkannt, aber dafür der Status des subsidiär Schutzberechtigten gewährt wurde, ginge jedoch weder eine aufenthaltsbeendende oder andere Maßnahme zur Außerlandesbringung einher, noch war in diesem Fall das besondere öffentliche Interesse der Aufrechterhaltung des geordneten Vollzugs im Asyl- und Fremdenwesen betroffen, da der Beschwerdeführer
durch die Gewährung des subsidiären Schutzstatus ohnehin über ein befristetes Aufenthaltsrecht verfügte.
Mit Erkenntnis vom mit 23. Februar 2016 im Verfahren G 589/2015 hob der VfGH schließlich in § 16 Abs. 1 idF BGBl. I Nr. 70/2015 den Ausdruck „1,“ als verfassungswidrig auf. Vor diesem Hintergrund wird nun § 16 Abs. 1 dahingehend adaptiert, dass nur jene Entscheidungen über die Gewährung, Nichtgewährung oder Aberkennung von internationalen Schutz von der zweiwöchigen Beschwerdefrist erfasst sind, die mit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme einhergehen (zur Erforderlichkeit sowie zum effizienten Rechtsschutz siehe Erläuterungen zum Abänderungsantrag 9372 betreffend RV 582 BlgNR 25. GP zu § 16 Abs. 1). Die Einschränkung des Satz 1 („sofern nichts anderes bestimmt ist“) gilt dabei gleichermaßen. Im Hinblick auf den Entfall des § 22 Abs. 12 AsylG 2005 durch das Erkenntnis des VfGH im Verfahren G-Verfahren G 447-449/2015 ist festzuhalten, dass naturgemäß auch zurückweisende Entscheidungen etwa nach § 5 AsylG 2005 Entscheidungen sind, die unter § 3 Abs. 2 Z 1 fallen, da diesfalls entschieden wird, dass es zu keiner Zuerkennung eines Status wegen Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates kommt.
Zu Z 5 und 7 (§ 29 Abs. 2 und 30 Abs. 4):
Dies stellt eine korrespondierende Ergänzung zur Neuregelung der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 67 dar. Es wird damit eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung im Zuge der Auskunftserteilung zwischen ÖIF und Bundesamt gemäß § 67 AsylG 2005 sowie für die Datenübermittlung im Zuge der Integrationshilfe nach § 68 AsylG 2005 geschaffen.
Eine – auf nur bestimmte Datenarten eingeschränkte – Datenübermittlung etwa vom AMS oder auch von Landesbehörden an den ÖIF sind für Kooperationen im Bereich der Integrationshilfe erforderlich, wenn etwa im Anschluss an einen Kurs für Asylberechtigte am AMS ein Wertekurs durch den ÖIF abgehalten werden soll. Im Rahmen der Neuregelung des § 30 Abs. 4 besteht in verhältnismäßiger Weise nur hinsichtlich jener Datenarten eine Übermittlungsbefugnis, die in § 27 Abs. 1 Z 1 bis 6 und 19 genannt werden (Name, Geschlecht, frühere Namen, Geburtsdatum und –ort, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit sowie Sozialversicherungsnummer). Umgekehrt können nach geltender Rechtslage Daten an das AMS gemäß § 29 Abs. 2 Z 2 BFA-VG übermittelt werden.
Zu Z 6 (§ 30 Abs. 3):
Dabei handelt es sich um eine Verweisanpassung aufgrund der Neufassung des § 35 Abs. 2 AsylG 2005.
Zu Z 8 und 9 (§ 52 Abs. 1 und 2)
Gemäß § 52 Abs. 2 BFA-VG haben Rechtsberater Fremde oder Asylwerber beim Einbringen einer Beschwerde und im Beschwerdeverfahren vor dem BVwG bei einer Rückkehrentscheidung, der Erlassung einer Entscheidung gemäß § 2 Abs. 4 bis 5 oder § 3 GVG-B 2005, der Anordnung zur Außerlandesbringung, der Anordnung der Schubhaft sowie bei zurück- oder abweisenden Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz – zu unterstützen und zu beraten. Nur in Beschwerdeverfahren gegen eine Rückkehrentscheidung, eine Anordnung zur Außerlandesbringung sowie die Einschränkung oder den Entzug von Grundversorgungsleistungen haben Rechtsberater Fremde auf deren Ersuchen „auch“ zu vertreten. In Verfahren über internationalen Schutz sowie über die Anordnung von Schubhaft haben Rechtsberater auf Ersuchen des Fremden an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. März 2016 im Verfahren G 447-449/2015 u.a. die Wortfolge "gegen eine Rückkehrentscheidung, eine Entscheidung gemäß § 2
Abs. 4 bis 5 oder § 3 GVG-B 2005 oder eine Anordnung zur Außerlandesbringung" in § 52 Abs. 2 BFA-VG idF BGBl. I Nr. 70/2015 als verfassungswidrig aufgehoben hat. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 in Kraft. Der Verfassungsgerichtshof erkannte eine unsachgemäße Differenzierung darin, dass nur in den die angefochtene Wortfolge erfassten Fällen ein Rechtsberater zur Vertretung des Fremden auf dessen Ersuchen verpflichtet ist. Es ergäben sich nämlich keine sachlichen Rechtfertigungsgründe dafür, dass Fälle der Verhängung von Schubhaft anders behandelt werden als jene Verfahren, in denen der Rechtsberater auf Ersuchen des Fremden auch zu einer Vertretung verpflichtet ist. Die im Sinne dieses Judikates vorgesehenen Adaptierungen des § 52 Abs. 1 und 2 sehen nunmehr, auch im Sinne einer Verfahrensvereinfachung und Effizienzsteigerung, Rechtsberatung, als unionsrechtlich gebotene Sonderform der rechtlichen Unterstützung von Antragstellern auf internationalen Schutz oder Antragstellern, die sonst in den Schutzbereich der nachfolgend genannten Regelungen des Unionsrechts fallen, in allen Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Bundesamtes (außer solchen, die rein kostenrechtliche Fragen zum Inhalt haben) vor. Dabei handelt es sich um Rechtsberatung im Sinne von Art. 20 der Verfahrens-RL, Art. 27 Abs. 5 und 6 der Dublin-III-VO, Art. 9 Abs. 6 der Aufnahme-RL und Art. 13 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitglied-staaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger. Im Hinblick auf die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen wird der 1. Oktober 2016 als Zeitpunkt für das Inkrafttreten festgelegt.
Zu Z 10 (§ 56 Abs. 8):
Diese Bestimmung regelt das Inkrafttreten.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Von einem „Placebo“ kann ich bei dieser Novelle wirklich nichts entdecken. Wir haben in den letzten Jahren schon einige Asylgesetz-Novellen erlebt – das war teilweise schon auch ein Sport der damaligen Innenministerin Fekter, so im Monatsabstand irgendwie Novellen vorzulegen –, aber das, was jetzt tatsächlich im Kern vorgelegt worden ist, ist schon die Abschaffung des Rechtes auf Asyl in Österreich. Das kann man nicht anders bezeichnen. (Abg. Darmann: Nur, wenn man sich nicht auskennt!) – Nein, man kann das ganz präzise bestimmen, wenn man sich das Gesetz noch einmal ganz in Ruhe durchliest. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: In Ruhe durchlesen ist das eine!)
Unter den Herrschaften, von denen Herr Amon gesprochen hat, die sich in den letzten Tagen mit Widerstand zu diesem Gesetz geäußert haben, war unter anderem auch der Herr Kardinal, das wollte ich Ihnen auch sagen. (Die Abgeordneten Darmann und Belakowitsch-Jenewein: Ja, ja!) Ich finde es nicht angebracht, diese Zivilgesellschaft, diese Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Bereich sehr viel geleistet haben, die durch diese Leistungen auch die Republik unterstützt haben, die in Sorge sind, so abwertend darzustellen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wenn die Grünen sogar den Kardinal bemühen …!)
Ich finde das nicht gut, denn in einem Punkt sind wir uns einig: Österreich hat in den letzten Monaten tatsächlich viel geleistet was die Fragen der Flüchtlingsversorgung, der Flüchtlingsunterbringung und so weiter betrifft. Da waren auch sehr viele Men-
schen der Zivilgesellschaft, aber auch der Freiwilligen-Organisationen, der Polizei und des Innenministeriums dabei, es ist keine Frage, dass viele daran beteiligt waren. Aber ich finde es nicht schön, jetzt die Einwände der Menschen, die in Sorge sind, dass das Asylrecht komplett ausgehebelt wird, so darzustellen: Die Herrschaften regen sich halt auf. – Das nur vorneweg. (Beifall bei den Grünen.)
Zum Inhaltlichen selbst: Es ist schon eine abenteuerliche Konstruktion, auf die Sie hier zurückgreifen. Das gilt auch für den Weg, den die Bundesregierung, insbesondere die Spitze der Regierung, Bundeskanzler und Vizekanzler, die letzten Monate gegangen ist. Letztes Jahr war die Vorgangsweise noch sehr vernünftig (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Letztes Jahr war noch nicht vernünftig! Was war da so vernünftig?), als man versucht hat, auf europäischer Ebene auf eine Lösung zu drängen.
Es wird nur eine Lösung auf europäischer Ebene geben (Abg. Darmann: Ihr glaubt das auch noch immer!), denn das Problem ist ja nicht, dass Menschen an der Grenze stehen, sondern das Problem ist, dass in Syrien die Friedensverhandlungen wieder dramatisch ins Stocken geraten sind. (Abg. Darmann: Ihr redet immer nur von Syrern!) Ich denke auch, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen morgen noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen wird, dass das Flüchtlingshilfswerk der UNO chronisch unterfinanziert ist, und dass es auch deutlich mehr Mittel in der internationalen Arbeit brauchen wird.
Sie reduzieren jetzt das Problem darauf, dass man die Grenzen dichtmachen muss, und das ist aus unserer Sicht nicht zielführend, sondern Sie sollten das Problem schon ein bisschen gesamthafter angehen. (Abg. Darmann: In der Region soll geholfen werden!) Das heißt: Friedensverhandlungen fortsetzen, auch eine deutliche Dotierung des UNHCR – da waren Sie immer dagegen. Sie waren auch immer dagegen, die Entwicklungszusammenarbeit aufzustocken, es gibt keinen einzigen Antrag im Parlament zu diesem Thema, dem Sie jemals zugestimmt haben. Deswegen ist das schon ein bisschen – unter Anführungszeichen – „nicht ganz ehrlich“. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Es war einstimmig! Aber erzählen Sie, was Sie wollen!)
Zum Kern des Gesetzes: Die Fiktion ist, dass wir uns in einem Notzustand befinden, das heißt, der Bestand des Staates muss gefährdet sein – so heißt es in den erläuternden Bemerkungen zum europäischen Vertrag, zum Unionsvertrag. Mit dieser Fiktion hebeln Sie Sekundärrechte der Europäischen Union aus.
Das wäre ungefähr so – ich sage es ein bisschen einfacher –: Ganz viele Menschen, die eine Gesundheitsversorgung brauchen, sind in den österreichischen Krankenhäusern. Deswegen ruft man den Notstand aus und sperrt die Krankenhäuser einfach zu. (Zwischenruf des Abg. Hammer.) – Ja, das ist genau dasselbe, das ist genau die Fiktion, die Sie hier aufzeigen! (Beifall bei den Grünen.)
Oder es sind zu viele Kinder für den Kindergarten oder für die Volksschule: Da es zu viele sind, rufen wir den Notstand aus und sperren die Volksschule oder den Kindergarten. Diese Fiktion ist schon sehr abenteuerlich. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Nein, das ist juristisch zu 100 Prozent wasserdicht! Befassen Sie sich einmal mit dem, was Sie da tatsächlich beschließen! (Beifall bei den Grünen.)
Sie hebeln mit dieser Notverordnung das Asylrecht komplett aus. Es gibt im Wesentlichen kein Recht mehr auf ein Asylverfahren.
Ich weiß nicht, wie das in der Praxis funktionieren wird. An der Grenze werden Polizisten, Polizistinnen ein kurzes Gespräch mit den jeweiligen schutzsuchenden Menschen führen, egal ob das Kinder oder Jugendliche oder Erwachsene sind. Es stimmt nämlich nicht, was in den Medien berichtet worden ist, dass minderjährige unbegleitete Flüchtlinge vom Notfallregime ausgenommen sind. Das stimmt nicht! Sie
werden nur bevorzugt behandelt. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) Das heißt, dass man sie nicht zwei Wochen festhalten darf, sondern dass sie bevorzugt behandelt werden. Das heißt, dass sie bevorzugt abgeschoben werden, weil an der Grenze kein Asylverfahren mehr durchgeführt wird. Sorry, das ist die Wahrheit! Setzen Sie sich mit dem einmal ernsthaft auseinander!
Das ist der alte Schmäh in der Bundesregierung: Man präsentiert 100 Verschärfungen, die SPÖ ist unter Druck, hat eine parteiinterne Diskussion. (Abg. Darmann: … vielleicht gar nie gehabt?) Dann werden zwei minimale Entschärfungen, von denen man gar nicht sagen kann, dass man sie ohne Lupe überhaupt erkennen kann, durchgeführt. Und dann stimmt man de facto der Aushebelung des Asylrechts in Österreich zu. Das tun Sie heute, es tut mir leid.
Die Verordnung – okay, ja, die darf jetzt dreimal verlängert werden – gilt nur mehr sechs Monate, darf dreimal verlängert werden, sie ist de facto ein Blankoscheck für zwei Jahre. Ja, das ist die Wahrheit. Was hilft das?
Das echte Problem ist die Aushebelung der Verfassung, von Grundrechten. Und ich meine: Lesen Sie sich die Stellungnahmen durch, die kommen nicht nur vom UNHCR oder vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, es sind über 50 Stellungnahmen. In fast allen kommt ein Punkt vor, nämlich der Verstoß gegen Unionsrecht und gegen die Bundesverfassung. Das sagen die Richtervereinigung, der Österreichische Rechtsanwaltsverein der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch die Stadt Wien.
Die Stadt Wien sagt in aller Deutlichkeit in ihrer Stellungnahme, dass mangelndes Engagement in vielen Bereichen noch keine Ausrufung des Notstands rechtfertigt. Das ist genau mein Beispiel: Mangelndes Engagement bei der Gesundheitsversorgung rechtfertigt nicht, dass man die Krankenhäuser zusperrt. Genau das sagt die Stadt Wien: Das widerspricht dem Sachlichkeitsgebot des Gleichheitssatzes, unions-rechtlichen Vorgaben et cetera, et cetera. – Sie haben das sicher alles gelesen.
Sie übernehmen heute mit diesem Beschluss schon eine große Verantwortung. Dieses Gesetz wird mit Sicherheit nicht halten, das sage ich Ihnen auch. Es wird Menschen geben, die sich beschweren werden. Der Verfassungsgerichtshof wird Teile dieses Gesetzes wieder aufheben – dieser Gesetzesänderung, um präzise zu sein.
Ich weiß nicht, wozu das eigentlich notwendig ist. Machen wir gemeinsam einen Vorstoß auf europäischer Ebene, anstatt: Grenzen dicht, Schotten runter, Grenzbalken runter, dann ist das Problem schon gelöst. – So wird das Problem nicht lösbar sein! (Beifall bei den Grünen.)
Denken wir ein bisschen europäischer, auch wieder in Richtung Sozialdemokratie, und machen wir es vor allem nicht auf dem Rücken von Schutzsuchenden!
Noch einen letzten Satz: Mich hat das mit den Kindern und Jugendlichen schon sehr geärgert. Nur hineinzuschreiben, das Kindeswohl muss berücksichtigt sein, heißt nicht, dass es einem einzigen Jugendlichen oder Kind an irgendeiner Grenze in irgendeiner Form besser geht. Die werden rückgeschoben, egal, ob sie eine Begleitung haben oder nicht. Ich sage Ihnen auch als Mutter von zwei Kindern: Das finde ich echt schlimm! (Beifall bei den Grünen.)
14.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Otto, da musst was aufklären! – Abg. Pendl – auf dem Weg zum Rednerpult –: Es ist nicht immer leicht! – Abg. Glawischnig-Piesczek: Stimmt, ist nicht leicht, so einem Gesetz zuzustimmen, ein wahres Wort!)
14.23
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich jetzt nur kurz – denn ich habe die Zeit nicht – auf die zwei Oppositionsredner repliziere, dann frage ich mich, ob irgendwer vergisst, dass wir auch geltendes Recht haben. Das kann man ja nicht ausblenden! (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) – Ich habe jetzt nur nicht die Zeit, das hier auszuführen, das können wir aber auch bei einem Kaffee machen.
Das Gespräch mit dem Polizisten ist geltendes Recht, bitte, und das seit Jahren. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Als Ersatz für Asylverfahren?) – Da werden immer Sachen vermischt. Es ist sehr schwierig, bei einer so heiklen, sensiblen Materie, zu probieren, das sachlich zu diskutieren.
Es hätte mich zum Beispiel gefreut – und das seit Wochen –, wenn sich einer, Frau Klubobfrau, hingestellt und gesagt hätte: Was die Republik Österreich, deren Bürger, NGOs und staatliche Organisationen leisten, ist hervorragend. (Abg. Korun: … hat sie gerade gesagt!) 24 EU-Länder tun nichts, und keiner sagt das. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Wir diskutieren ununterbrochen, was bei uns schlecht ist. Österreich leistet Hervorragendes, bitte! Wir leisten Hervorragendes. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Es war eine gesamtstaatliche Vereinbarung beim Asylgipfel im Jänner, wo Bundesregierung, Länder, Städte, Gemeindebund sich auf eine Zahl festgelegt haben. Wenn wir vier Jahre – das ist das Paktum – diese Zahl an Flüchtlingen hier aufnehmen, ordentlich betreuen können, haben wir mit den 90 000 Personen vom letzten Jahr in Wirklichkeit 2,5 Prozent der österreichischen Bevölkerung aufs Beste versorgt und sind innerhalb der Europäischen Union Erster. Und dafür, dass wir Erster sind, Frau Dr. Glawischnig, kritisieren wir uns nur. Das zeigt ja das Spannungsfeld, das Kollege Darmann gesagt hat, und was Sie gerade vor mir gesagt haben, ich weiß es schon. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Sie machen es sich schon leicht!)
Was schaffen wir? – Wir versuchen auch, diese Frage zu lösen und zu diskutieren, denn es nützt uns ja nichts, ich kenne ja das alles auch von der anderen Seite. Wenn Sie mir aber einreden wollen, es ist normal, dass man Flüchtlinge in Not in einem Radstadion, in einem Fußballstadion, in einer Fabrik unterbringt, dann haben wir unterschiedliche Ansichten, denn das ist für mich keine normale Unterbringung. Das ist eine Notsituation, die wir gemeinsam nicht mehr erleben wollen, weil das auch nicht im Interesse jener Menschen ist, die unsere Hilfe erwarten. Da sieht man auch unsere Grenzen, sieht, was wir noch leisten können. Ich glaube, dass wir so fair sein müssen.
Unser Bundeskanzler hat sich monatelang bemüht, zu einer europäischen Lösung zu kommen. Ich habe nie etwas anderes gesagt: Es geht nur mit einer europäischen Lösung. Aber wenn wir auf Europa warten – bei aller Wertschätzung für die Europäische Union –, warten wir noch lange, bis wir zu einer Lösung kommen. (Abg. Korun: Wir sind Europa!) Daher müssen wir das vorziehen und versuchen, es national zu lösen.
Ich glaube, wir sollten uns erstens bei allen, die uns bis jetzt geholfen haben, bedanken, vor allem bei den NGOs – ich will nicht müde werden, das immer wieder zu betonen – und bei der österreichischen Bevölkerung, denn da wurde ja Hervorragendes, teilweise Übermenschliches geleistet.
Ich denke, für diese Zahl an Personen, die wir uns für die nächsten vier Jahre vorgenommen haben, ordentlich, human, mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, zu betreuen, brauchen wir uns nicht zu genieren. Niemand in Europa macht uns das nach, wir selbst reden es aber ununterbrochen schlecht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Also ich glaube, wir haben versucht, hier Rechtsstaatlichkeit hineinzulegen, ich habe jetzt wirklich nicht die Zeit, jeder kennt das Gesetz und auch die Verordnungsermächtigung. Dass wir eine Grenzsicherung nach Schengen brauchen (Abg. Walter Rosenkranz: …, dass der Klubobmannstellvertreter so wenig Redezeit hat?!), die nur sechs Monate greifen kann, dass der Rat in Wirklichkeit dann entscheiden muss, ob es weitergeht oder nicht, dass am Ende des Tages, wenn man eine Verordnung macht, der Hauptausschuss vom Parlament mittut – wir werden jetzt noch eine Begutachtung einlegen, ich werde gleich einen Antrag dazu einbringen –: Also hier kann man nicht sagen, das ist alles gegen das Gesetz, das ist nicht rechtsstaatlich. Das ist nicht sachlich, wenn wir es auf dieser Ebene diskutieren!
Ich wäre glücklich, wenn die europäischen Außengrenzen dicht wären, die Hotspots funktionieren würden, denn dann würden wir es uns ersparen, an der nationalen Grenze etwas zu machen, überhaupt keine Frage. So ist es aber nicht! (Abg. Walter Rosenkranz: Hätti wari!) Darum haben wir die Verpflichtung im Interesse unserer Heimat und unserer Bürger, dass wir es machen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Begutachtung einer Verordnung gemäß § 36 Abs. 1 Asylgesetz 2005
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Verordnung gemäß § 36 Abs. 1 Asyl-gesetz 2005 einer Begutachtung zu unterziehen.“
*****
Ich sage es noch einmal: Es wird national entschieden, nach sechs Monaten muss der Rat entscheiden, ob es weitergeht, der Hauptausschuss muss gemeinsam mit der Bundesregierung entscheiden, und wir werden diesen Verordnungstext einer Begutachtung zuführen. (Abg. Glawischnig-Piesczek: … Stellungnahme!)
Also wenn man hier jetzt wirklich sagt, das ist alles nicht rechtsstaatlich, oder das ist – will ich gar nicht sagen – unmenschlich, was manche uns vorhalten, dann lade ich Sie ein, nachzudenken oder einen Vorschlag zu machen, wie wir diese Frage im Interesse unseres Staates, unserer Bürgerinnen und Bürger einer Lösung zuführen können. Dazu sind Sie ja herzlichst eingeladen.
Ich lade Sie aber auch dazu ein: Versuchen wir, dieses Thema, wo es ja um Menschen geht, menschlich und sachlich zu diskutieren, und nicht ununterbrochen alle Rechtsmaterien miteinander zu vermischen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben ordnungsgemäß eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Otto Pendl und Werner Amon, MBA und Kolleginnen
betreffend Begutachtung einer Verordnung gemäß § 36 Abs. 1 Asylgesetz 2005
eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Nationalrates über den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (996 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (1097 d.B.)
Begründung:
§ 36 Abs. 1 des Asylgesetzes 2005 in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrags sieht vor, dass die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates durch Verordnung festzustellen hat, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind, sodass die Sonderbestimmungen des neuen 5. Abschnitts zur Anwendung gelangen.
Die Bedeutung der Angelegenheit für die gesamte Republik legt nahe, alle wesentlichen Einrichtungen der Republik Österreich in den Entstehungsprozess dieser Verordnung einzubinden und den Entstehungsprozess für die Bevölkerung transparent zu gestalten. Auch wenn die Erlassung der Verordnung von besonderer Dringlichkeit sein sollte, scheint es angezeigt, eine Begutachtung vorzusehen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Verordnung gemäß § 36 Abs. 1 Asylgesetz 2005 einer Begutachtung zu unterziehen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
14.30
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Am 28. Juli 1951 hat die UN auf einer Sonderkonferenz in Genf die Genfer Flüchtlingskonvention beschlossen. Der Grund dafür war, dass es vor dem Inkrafttreten der Genfer Flüchtlingskonvention nur zwischenstaatliche Verträge oder einseitige Absichtserklärungen gab, wer wie viel im Einzelfall an Flüchtlingen aufnimmt.
Die Kraft der Genfer Flüchtlingskonvention ist ihr Bekenntnis zum umfassenden Schutz von Flüchtlingen als solchen. Flüchtling ist jemand, der aus seinem Heimatland aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung, fliehen musste.
Mit diesem Beschluss hat die Weltgemeinschaft damals, sechs Jahre nach den Gräuel des Zweiten Weltkrieges, die richtige Antwort – nämlich insbesondere auf die fehlende Aufnahmebereitschaft der von den Nationalsozialisten verfolgten Juden innerhalb von Europa – gefunden und klargestellt, dass jeder Mensch, der aus den eben genannten Gründen aus seinem Heimatland fliehen muss, auch die Möglichkeit hat, einen Antrag auf Asyl zu stellen.
Was Sie hier heute machen wollen, ist, dass Sie mit einem Beschluss der Bundesregierung, mit einer Verordnung eben dieses grundsätzliche Recht – einen Antrag auf Schutz, einen Antrag auf Asyl zu stellen – de facto aushebeln und de facto abschaffen.
Das Recht, mittels Verordnung überhaupt Gesetze außer Kraft zu setzen, nennt man Notverordnungsrecht. Gerade die Sozialdemokraten sollten wissen, wann das letzte Mal so in Österreich regiert wurde, es war nämlich zwischen 1932 und 1934, und was danach auf uns zugekommen ist, sollte Ihnen eigentlich noch in entsprechender Erinnerung sein. Das heißt, es sollte Ihnen klar sein, dass es nie sinnvoll ist, mittels Notverordnungen zu regieren und dass es auch in dem Zusammenhang nicht sinnvoll ist, Gesetze auszuhebeln. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Das Notverordnungsrecht steht ja prinzipiell in Österreich nur dem Bundespräsidenten zu, nämlich im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss auf Vorschlag der Bundesregierung. Wenn man sich genauer anschaut, welche Verordnungen der Bundespräsident erlassen und welche Gesetze er aushebeln kann, dann sieht man auch, dass er Verfassungsrecht nicht aushebeln kann. Was Sie hier machen wollen, ist aber genau das. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, ist in Österreich verfassungsgesetzlich gewährleistet. Dieses Recht dürfte nicht einmal der Bundespräsident in einer Verordnung aushebeln.
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist aufgrund der Tatsache, dass sie in der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankert ist, eben österreichisches Verfassungsrecht, das hat der Verfassungsgerichtshof auch entsprechend festgestellt. Genau dieses Grundrecht, eben einen Asylantrag zu stellen, regelt die Grundrechtecharta mit der Genfer Flüchtlingskonvention.
Dementsprechend ist, weil es die Grundrechtecharta auch klar regelt, Ihr Vorschlag klar europarechtswidrig. Wir werden dementsprechend auch eine Beschwerde bei der Kommission einbringen, denn der Artikel 72 AEUV, den Sie in Ihrer Begründung mitliefern, sieht nur vor, dass man vom europäischen Sekundärrecht abweichen kann. Sie wollen aber von der Grundrechtecharta, die europäisches Primärrecht ist, abweichen und den Menschen die Möglichkeit nehmen, einen Asylantrag zu stellen.
Sie wollen jetzt mit diesen letzten Änderungen ein wenig den Schein wahren und davon ablenken, dass es massiv bedenklich ist, was Sie hier machen. Sie wollen kleine Änderungen – die Notstandsverordnungen sollen jetzt zeitlich befristet sein, es kommt das Kindeswohl hinein, es soll schnellere Verfahren für besonders schutzwürdige Personen geben – und täuschen darüber hinweg, dass Sie in Wirklichkeit einen massiven Anschlag auf den Rechtsstaat vorhaben.
Sie wollen zu guter Letzt – das ist jetzt mit dem Entschließungsantrag gekommen – eine entsprechende Begutachtung, falls dann eine Notverordnung kommen soll. Wir werden dem zustimmen, da es sinnvoll ist, eine Begutachtung zu haben. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Aber das ist aus zwei Gründen besonders pikant: Erstens wollten Sie diese Änderung mit einem Abänderungsantrag über die Hintertüre in dieses Parlament bringen. Der Abänderungsantrag ist angeblich von zwei Abgeordneten geschrieben worden. – Ich bezweifle das stark, ich bin mir sicher, dass er aus einem Ministerium kommt. Sie wollten gar keine Begutachtung dazu machen und ein grundlegendes Recht einfach mit einem Abänderungsantrag über die Hintertür in dieses Parlament bringen, und es auch beschließen.
Das Zweite, wieso das so pikant ist: Sie haben zahlreiche Begutachtungen zu diesem umfassenden Abänderungsantrag bekommen, nämlich knapp 50, und Sie haben offensichtlich keine ernst genommen. Es gab zwei entsprechende Stellungnahmen, die positiv waren, überraschenderweise vom ÖGB und von der Arbeiterkammer, was mich doch sehr verwundert. Nichtsdestotrotz haben Sie fast alles, was in diesen Stellungnahmen geäußert wurde, einfach ignoriert.
Das wundert mich aus mehrerlei Gründen nicht: Erstens, weil es de facto unmöglich war, aus dieser Husch-Pfusch-Aktion, die Sie da geliefert haben, noch irgendetwas
Sinnvolles rauszuholen – das ist nachvollziehbar –, und zweitens, weil es auch klar war, dass all diese Stellungnahmen diametral gegen das vorgegangen sind, was Sie hier heute machen wollen.
Insofern ist es kein Wunder, dass nichts geschehen ist, da all denen, die Stellungnahmen geschrieben haben, Grund- und Menschenrechte offensichtlich noch etwas wert und entsprechend viel wert sind. Das ist das, was Sie hier heute aushebeln wollen.
Ich will nur aus ein paar Stellungnahmen zitieren, Sie können sich dann selbst ein Bild machen, ob Sie diesem Vorhaben hier heute noch zustimmen wollen.
Die Evangelische Kirche sagt, dass zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit entsprechende gesetzliche Kriterien vorliegen müssen, und die fehlen in diesem Abänderungsantrag, den Sie machen.
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag kritisiert zu Recht, dass es mangelnde Zeit zur Begutachtung gegeben hat und sagt, dass die Herleitung der grundsätzlichen unionsrechtlichen Zulässigkeit dieser Sonderbestimmungen, die Sie da machen wollen, durch das Gutachten von Obwexer und Funk nicht belegt und nicht gedeckt sind. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Richtig! – Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte sagt, dass das, was Sie hier machen wollen, eine formalgesetzliche Delegation ist. Herr Kollege Rädler, vielleicht kennen Sie dieses Instrument einer formalgesetzlichen Delegation nicht? – Da geht es darum, dass sich der Gesetzgeber der Aufgaben, die ihm die Verfassung zuschreibt, nicht einfach entledigen und sie an die Vollziehung weitergeben kann, so wie es hier ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Die Diakonie sagt, dass der Artikel 72 AEUV, auf den Sie sich beziehen, zu Recht nur Sekundärrecht aushebeln kann, aber nicht Primärrecht, um das es sich hier handelt.
Das UNHCR kritisiert, dass es keine Beschwerdemöglichkeiten gegen die Nichtprüfung eines Asylantrages geben wird und betont, dass es eine Verpflichtung gibt, Asylsuchenden Zugang zu fairen und wirksamen Verfahren zu geben.
Herr Kollege Rädler, ich verstehe, dass Ihnen Grundrechte, Menschenrechte und Verfassungsrechte offensichtlich nichts wert sind, das ist ja in Ordnung. Das ist in Wirklichkeit beschämend und das ist absurd! (Abg. Walter Rosenkranz: Wieso verstehen Sie das?) – Na ja, weil das in der ÖVP offensichtlich so der Fall ist. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter übt auch scharfe Kritik an der kurzen Begutachtungsfrist und sagt, dass ohne Präzisierung der vorgesehenen unbestimmten Gesetzesbegriffe die Ermächtigung der Bundesregierung, dass die Bundesregierung hier eine Verordnung erlassen soll, klar verfassungswidrig ist. Sie schreibt auch, dass offensichtlich übersehen wurde, dass die Genfer Flüchtlingskonvention zum Teil identische Bestimmungen – wie eben diese sekundärrechtlichen Normen, die Sie hier außer Kraft setzen wollen – enthält und Österreich sich auch aufgrund von völkerrechtlichen Normen außerhalb des Europarechts verpflichtet hat, diese Vorgaben einzuhalten, und dass die Genfer Flüchtlingskonvention einen entsprechenden Flüchtlingsschutz vorsieht.
Die Asylkoordination sagt, dass es nach Artikel 18 der Grundrechtecharta ein Recht darauf gibt, einen Asylantrag zu stellen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Amnesty International sagt genau das Gleiche: Artikel 18 der Grundrechtecharta implementiert
die Genfer Flüchtlingskonvention in das europäische Primärrecht und sieht ein Recht darauf vor, dass man einen Asylantrag stellen darf.
Die Karl-Franzens-Universität Graz stellt ebenso fest, dass das subjektiv rechtliche Gehalt des Konzepts von Asyl zumindest das Recht um Asyl anzusuchen beinhaltet. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Ich muss es Ihnen vorlesen, da Sie es offensichtlich nicht gelesen haben und diese Begutachtung in keiner Art und Weise ernstgenommen haben! (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Herr Kollege Rädler! Haben Sie eine einzige Stellungnahme gelesen? Dann wüssten Sie, wieso das, was Sie vorhaben, grundrechtswidrig, menschenrechtswidrig, verfas-sungswidrig und europarechtswidrig ist. (Abg. Rädler: Obergscheiter!) Sie wollen nach diesen Stellungnahmen dem immer noch zustimmen, das wundert mich bei der ÖVP, die sich einmal auf die christliche Nächstenliebe bezogen hat, nicht mehr. (Abg. Rädler: NEOS sind links!)
Dass aber die Sozialdemokratie, die irgendwann einmal Grund- und Menschenrechte in ihren Vordergrund gestellt hat, dem auch noch zustimmen will und jetzt versucht, grundlegende Grund- und Menschenrechte auf dem Altar des Populismus zu opfern, das schlägt im Grunde genommen dem Fass nur den Boden aus. (Abg. Rädler: … sollten gleich einen Parteiwechsel machen!)
Was Sie machen: Sie machen das Geschäft der FPÖ! Sie machen den Menschen draußen genauso Angst wie die FPÖ das macht. (Abg. Rädler: Sie spalten das Land!) Das wundert mich so sehr, da Sie nach dem letzten Sonntag eigentlich auch sehen sollten, dass die Bevölkerung lieber den Schmied als den Schmiedl wählt, in dem Fall: Präsident Hofer. (Ruf bei der FPÖ: Bravo Hofer!) Spätestens seitdem sollten Sie wissen, dass Sie mit dieser Politik in keiner Art und Weise weiterkommen werden. (Abg. Rädler: Linke Hetze!)
Es ist Ihnen offensichtlich immer noch nicht klar, dass Sie in einer unglaublichen Art und Weise versuchen, das uneingeschränkte Recht, um Schutz anzusuchen, auszuhebeln und ein Grundrecht abzuschaffen. Ich wundere mich jetzt schon und habe auch Angst davor, welches Grundrecht Sie als Nächstes abschaffen wollen.
Ich sage Ihnen aber auch eines klar: Wer ein so offensichtlich geringes Geschichtsbewusstsein hat, wer sich nicht daran erinnern kann, wieso wir uns nach dem Zweiten Weltkrieg auf grundlegende Grund- und Menschenrechte verständigt haben und uns darauf verständigt haben, dass wir diese Grund- und Menschenrechte auch einhalten, wer dieses mangelnde Geschichtsbewusstsein hat, der wird in einigen Jahren auf-wachen und draufkommen, dass all diese Grund- und Menschenrechte, auf die wir uns geeinigt haben, die wir uns als Bürgerinnen und Bürger erstritten haben (Abg. Rädler: Hellseher!), dass der Rechtsstaat, dass die Verfassung in Österreich nichts mehr wert sind.
Das Problem ist nur: Dann wird es leider Gottes schon viel zu spät sein. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
14.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. – Bitte.
14.40
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lieber Herr Kollege Scherak, zeigen Sie mir, wo in der Genfer Flüchtlingskonvention steht, dass ich mir mein Asylland selbst aussuchen darf! Das auch an die Kolleginnen und Kollegen der „GrünInnen“: Wo steht das drinnen? – Nirgends!
Deswegen können wir das Ganze, was Sie da gesagt haben, gleich einmal vergessen. Gehen wir zur Sache.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dieses Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, weshalb wir zustimmen werden. Es ist aber nur ein erster Schritt, es müssen weitere folgen. Das habe ich Ihnen im Ausschuss ohnehin schon gesagt, Herr Bundesminister.
Ich glaube, es ist ein deutliches Signal an die EU, dass man mit uns so nicht umgehen kann, dass man uns nicht im Regen stehen lassen kann, dass man nicht einfach in Griechenland und Italien die Türen aufmachen und alle nach Österreich bezie-hungsweise nach Deutschland schicken kann. Das geht nicht, meine Damen und Herren! Und dieses Signal wollen wir hier mittragen, damit dem ein Riegel vorgeschoben wird.
Ich glaube, der Herr Minister hat es ohnehin schon gesagt. Es sind sehr viele, die Wirtschaftsflüchtlinge sind und nicht wirklich subsidiär Schutzbedürftige, die vor Krieg flüchten, meine Damen und Herren. Da stehen die wirtschaftlichen Interessen – ich habe das vor zwei Stunden hier schon angesprochen – im Vordergrund.
Es wundert mich daher auch nicht, dass der türkische EU-Minister, als er vor eineinhalb Wochen hier im Parlament zu Besuch war – ich war bei diesem Gespräch dabei –, gesagt hat, es müsse von der Europäischen Union und speziell von Österreich und Deutschland klare Signale an die Wirtschaftsflüchtlinge geben, dass sie hier keine Chance haben.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz wird ein solches Signal gesetzt. Deshalb wird man klar dahinterstehen müssen, auch wenn es nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Da müssen natürlich Schritte folgen.
Der türkische EU-Minister hat noch etwas gesagt, nämlich: Wenn ihr solche Signale setzt, entzieht ihr den Schleppern die Geschäftsgrundlage. Und darum geht es, denn wenn die nicht mehr Erfolg haben, werden sie auch keine Menschen mehr anwerben können.
Es wird nämlich aktiv geworben in diesen Ländern, indem man sagt: Wir bringen dich in eine bessere Welt! – Wir wissen aus vielen Berichten im Fernsehen und in anderen Medien, dass Menschen, die wieder zurückgehen, weil sie hier nicht das gelobte Land vorfinden, das sie hier vorzufinden erwartet hatten, dann sehr enttäuscht sind und ihre wirklichen Gründe nennen, warum sie hierher gekommen sind. Meine Damen und Herren, da müssen klare Signale gesetzt werden, dass sich Wirtschaftsflucht nicht lohnt, damit diese Menschen zu Hause bleiben. (Beifall beim Team Stronach.)
Abschreckung ist wichtig, in jeder Hinsicht, und zwar speziell für die Schlepper, die hier ihre schmutzigen Geschäfte machen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, sich verstärkt im Kampf gegen die Schlepperkriminalität einzusetzen und dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vor-
zulegen, durch welchen für den Tatbestand der Schlepperei Mindeststrafen einge-führt werden und der Strafrahmen deutlich über zehn Jahre hinausgeht.“
*****
Meine Damen und Herren, wir müssen ein klares Signal setzen, damit sich solche Tragödien wie vor knapp einem Jahr im Burgenland nicht wiederholen! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Franz.)
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen noch etwas präsentieren. Sie sollten nämlich auch wissen, dass es auch Völkerrechtsexperten gibt, die den Ernst der Lage erfasst haben.
Am 29. Jänner 2016 habe ich in der „Neuen Vorarlberger Tageszeitung“ ein Interview mit dem Völkerrechtsprofessor und Experten Michael Geistlinger gelesen, der ganz klar sagt: Der Großteil hat kein Recht auf Asyl. – Er spricht da ganz klar diese Wirtschaftsflüchtlinge und auch die Situation an, dass der Asylantrag im ersten europäischen Land, das man betritt, gestellt werden muss. Ich glaube, das ist ein klares Signal, dass wir genauer prüfen müssen, wer wirklich Recht auf Asyl hat und wer nicht (Ruf bei den Grünen: Recht auf Verfahren!) beziehungsweise wer Recht auf subsidiären Schutz hat und wer nicht.
Auch Deutschland schaut sich schon von der Schweiz dieses 48-Stunden-Modell für die Erstprüfung ab, das von mir schon mehrfach gefordert worden ist. Dabei geht es darum, klar festzustellen, ob es sich um einen Fall von Wirtschaftsflucht handelt oder ob derjenige einen anderen Grund hat, dass er hier um Asyl ansucht.
Ich habe Ihnen auch schon im Ausschuss gesagt, Herr Minister, dass es einen guten Vorschlag von mir gibt, nämlich einen Entschließungsantrag. Er wurde hier zwar schon einmal abgelehnt, aber ich bringe ihn trotzdem noch einmal ein, sodass wir noch einmal darüber abstimmen können:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „48 Stunden Asylverfahrensdauer laut Schweizer Modell“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich beschleunigte Asylverfahren mit einer maximalen Erledigungsdauer von 48 Stunden – laut Schweizer Modell – einzuführen.“
*****
Also wenn die Deutschen sich das schon abschauen, dann könnten wir das auch machen.
Herr Minister, ich habe Ihnen heute schon versprochen, Sie bekommen von uns noch mehrere Tipps und Anträge, meine Kolleginnen werden auch noch einige einbringen.
Ich habe auch noch einen auf Lager, aber dazu möchte ich noch kurz etwas sagen. Und zwar hat mich etwas leicht erschreckt: Gestern habe ich im ORF online im Bereich Burgenland gelesen: „Grenzkontrollen: Abschiebung schwierig.“
Meine Damen und Herren, darin steht: „Polizei rechnet mit mehr Asylanträgen. Aber: Wer sagt, dass er in Österreich Asyl will oder einen Asylantrag in Ungarn gestellt hat, darf weder abgeschoben, noch an der Grenze zurückgewiesen werden (…).“
Da geht es darum, dass es einen Verwaltungsgerichtshofsentscheid vom letzten Jahr gibt. Es ist ja bekannt, wie damals die Zustände in Ungarn in den Flüchtlingslagern waren, wie es dort ausgeschaut hat und dass eben eine Massenflucht im Gange war. Damals hat man dieses Urteil getroffen. Das ist aber mittlerweile überholt, und ich würde mir erwarten, Herr Minister, dass Sie an den Verwaltungsgerichtshof herantreten, um diese Zustände wieder aufzuheben, damit wirklich wieder nur diejenigen an unserer Grenze Asyl beantragen können, die wirklich einen Anspruch darauf haben. Aber, wie gesagt, normalerweise wäre das niemand. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)
Jetzt werde ich dazu noch einen Entschließungsantrag einbringen. Mir geht es nämlich auch darum, dass man diejenigen, die hier kein Recht auf Aufenthalt haben, die hier schon einen Asylantrag gestellt haben, welcher aber abgelehnt worden ist, und die hier straffällig geworden sind, dass man diese Menschen auch außer Landes bringen kann. Ich bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Errichtung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf internationaler Ebene für die Errichtung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid einzusetzen.“
*****
Es geht darum, dass diese Menschen, die von den eigenen Ländern nicht mehr zurückgenommen wurden, weil sie oft Verbrecher oder etwas anderes sind, in diesen Wartecamps zwischengeparkt werden können, bis sie vom Heimatstaat wieder aufgenommen werden.
Das wäre ein wichtiger Schritt und ein richtiges Signal für die österreichische Bevölkerung. (Beifall beim Team Stronach.)
Meine Damen und Herren, last but not least, wir haben hier ja mehrere Tagesordnungspunkte: Es gibt von mir unter TOP 11 einen Antrag betreffend Ausweisung des Migrationshintergrundes in der Kriminalstatistik. Ich glaube, das ist auch sehr notwendig, dem sollte man zustimmen.
Es gibt ja das Buch der deutschen Polizistin Tania Kambouri, die ganz klar gesagt hat: Wir können auf die Probleme der misslungenen Integration nicht eingehen – weil sehr viele ehemalige Ausländer und jetzt Migranten mit deutscher Staatsbürgerschaft beziehungsweise, wenn wir das auf Österreich umlegen, mit österreichischer Staatsbürgerschaft straffällig werden. Das scheint in der Kriminalstatistik jedoch nicht auf, dass sie nicht richtig integriert worden sind. Das verfälscht das Bild. Es schaut dann so aus, als würden mehr Österreicher straffällig, in Wirklichkeit sind es Menschen mit Migrationshintergrund. (Abg. Scherak: Österreicher!) Auch das muss man einmal ansprechen. Es wäre daher gut, wenn man das anführen würde.
Unter TOP 12 – meine Redezeit rennt mir langsam davon – steht noch ein Antrag von mir zur Debatte, nämlich betreffend Tagesaktuelle Flüchtlingsstatistik für Österreich.
Das gibt es bereits in Slowenien und das soll es auch in Österreich geben, damit jeder österreichische Staatsbürger nachschauen kann, wie viele Flüchtlinge wir jetzt wirklich in Österreich haben, wie viele von denen, die nicht hier sein dürfen, schon ausgewiesen wurden und wie viele trotzdem noch hier sind. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
14.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die drei Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.
Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (996 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (1097 d.B.)
Schlepper sind gnadenlose Ausbeuter, die den Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ihre letzten Habseligkeiten abnehmen und sie dann oft völlig ungeschützt und desorientiert aussetzen. Für diese Verbrecher sind die derzeitigen Strafrahmen laut Fremdenpolizeigesetz viel zu niedrig.
Schlepper spielen eine der Schlüsselrollen der Flüchtlingsdramen. Mit maroden Booten – die dann teilweise gezielt versenkt werden – oder in anderen Transportmitteln auf engstem Raum zusammengepfercht, versuchen Flüchtlinge nach Europa zu gelangen. Dabei bezahlen sie Unsummen – in den meisten Fällen ihr gesamtes Vermögen – an die Schlepper. Somit haben Schlepper(banden) für den Tod tausender Flüchtlinge die Verantwortung mitzutragen.
Für all die verlorenen Menschenleben sind die Strafausmaße des Tatbestandes der Schlepperei im Fremdenpolizeigesetz nicht annähernd im richtigen Verhältnis festgelegt. Es müssen daher Mindeststrafen eingeführt werden und der Strafrahmen muss deutlich über zehn Jahre hinausgehen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, sich verstärkt im Kampf gegen Schlepperkriminalität einzusetzen und dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, durch welchen für den Tatbestand der Schlepperei Mindeststrafen eingeführt werden und der Straf-rahmen deutlich über zehn Jahre hinausgeht.“
*****
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „48 Stunden Asylverfahrensdauer laut Schweizer Modell“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (996 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (1097 d.B.)
Wie man anhand der momentanen Flüchtlingssituation in Österreich sehen kann, ist das Innenministerium mit der Anzahl der einlangenden Asylanträge vollkommen überfordert. Aufgrund der Lage in Syrien und anderen Krisenherden bzw. der Zunahme der Bedrohung durch den IS werden weitere Flüchtlingswellen jedoch nicht ausbleiben.
In dieser Situation muss schnell gehandelt werden. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Dauer der Asylverfahren gelenkt werden, um rasch feststellen zu können, ob es sich bei den betroffenen Antragsstellern um Personen mit tatsächlichem Asylgrund oder nur um Wirtschaftsflüchtlinge handelt.
Aufgrund der weiterhin zu erwartenden Menge an Flüchtlingen müssen die bereits gestellten Asylanträge so schnell wie möglich abgearbeitet werden können, um Personen, die keinen Asylgrund vorweisen (wie z.B. reine Wirtschaftsflüchtlinge, die die Gunst der Stunde nutzen wollen), möglichst schnell wieder außer Landes zu bringen und dadurch Platz für nachkommende Flüchtlinge zu schaffen, die tatsächlich vor Krieg und Elend fliehen mussten.
In der Schweiz oder auch in Norwegen gibt es bereits Modelle beschleunigter Asylverfahren, im Rahmen derer über die Anträge binnen 48 Stunden entschieden wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich beschleunigte Asylverfahren mit einer maximalen Erledigungsdauer von 48 Stunden – laut Schweizer Modell – einzuführen.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Errichtung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (996 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (1097 d.B.)
Die Asylfrage ist weiterhin ein schwieriges und umfangreiches Thema, da sich, aufgrund aktueller Entwicklungen in benachbarten und auch entfernteren Staaten, neue Situationen und Zusammensetzungen von Flüchtlingsströmen ergeben. Nicht nur jene Flüchtlinge, die aktuell aus den Krisengebieten nach Europa kommen, sondern auch jene Flüchtlinge, die zum „regelmäßigen Betrieb“ an den europäischen Grenzen gehören, mehren sich.
Es ist fraglich, wie man diesen Flüchtlingsstrom in den Griff bekommen kann. Derzeit werden insbesondere mehrere kurzfristig wirkende Maßnahmen gesetzt, jedoch fehlen nachhaltige Lösungen.
In dieser Situation muss schnell gehandelt werden. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Dauer der Asylverfahren und auf die Abschiebung von Personen gelenkt werden, die einen negativen Asylbescheid erhalten.
Aufgrund der weiterhin zu erwartenden Menge an Flüchtlingen müssen Personen, die keinen Asylgrund vorweisen (wie z.B. reine Wirtschaftsflüchtlinge), möglichst schnell wieder außer Landes gebracht werden können, um dadurch Platz für nachkommende Flüchtlinge zu schaffen, die tatsächlich vor Krieg und Elend fliehen mussten.
Ein großes Problem im Bereich der Abschiebungen besteht u.a. darin, dass z.B. Länder wie Marokko, Algerien oder Tunesien abgeschobene Flüchtlinge nicht zurücknehmen. Die Menschen, die – aus welchen formalen Gründen auch immer – nicht von ihrem Heimatland aufgenommen werden, belasten entweder unser Sozialbudget, oder sie tauchen in die Illegalität ab. Aus diesem Grund ist es notwendig, EU-Wartecamps – ähnlich Schutzzonen – in Nordafrika einzurichten, bis bilaterale Abkommen die reguläre Rücknahme garantieren.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf internationaler Ebene für die Errichtung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid einzusetzen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Sobotka zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
14.49
Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Hohes Haus! Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf mich zuerst für die engagierte Debatte schon im Ausschuss und jetzt im Plenum herzlich bedanken. Sie zeigt, dass sich Österreich in den letzten zwei Jahren, von 2014 bis zum heutigen Tag, geändert hat.
Diese Änderung, die in Österreich Platz gegriffen hat, ist eigentlich eine europäische Änderung. Wir merken das, was Europa sich vorgenommen hat, nämlich eine sichere Schengen-Außengrenze, ein solidarisches Handeln, dass man, wenn Krisen auftreten – wir erinnern uns noch an die Finanzkrisen der Jahre 2008 bis 2012 –, gemeinsam und verteilt die Lasten trägt.
Es hat sich gezeigt, dass das Jahr 2015 für Österreich eine ungeheuer große Herausforderung dargestellt hat, bei der die Vorbereitungsmaßnahmen polizeilicher- und infrastrukturellerseits nicht im entsprechenden Maße getroffen werden konnten, weil man völlig überrascht war, sodass die Rechtsstaatlichkeit auf eine schwere Probe gestellt wurde.
Aufgrund dieser Tatsache haben sich in den letzten Monaten sehr viele den Kopf darüber zerbrochen, wie man damit umgehen könnte. Es gab sehr viele diplomatische Bemühungen. Ich werde morgen nach Rom und am Freitag nach Deutschland reisen, um klarzumachen, was eigentlich die Herausforderungen in Österreich sind.
Unbestritten und eigentlich von allen sehr klar erkannt ist, dass die österreichische Bevölkerung, die Polizei, die Politik und alle Engagierten im Jahr 2015 ungeheuer viel geleistet haben – im Sinne der Humanität, des Einsatzes für die Nächsten, die in dieser Notsituation in ganz besonderer Art und Weise unserer Hilfe bedurften. Ich denke, darauf darf Österreich, dürfen die Leute, die sich da besonders eingesetzt haben, durchaus stolz sein.
Gleichzeitig hat sich aber, glaube ich, die Frage herauskristallisiert: Schafft das Österreich alles in dieser Form? Diese Diskussion findet ja nicht nur in Österreich statt, sondern in fast allen europäischen Staaten, und jeder versucht eine europäische Lösung. Trotzdem müssen wir aber immer zur Kenntnis nehmen: Sie ist nicht in dem Maße da, wie wir es uns wünschen würden.
Natürlich, es wäre das Beste, wenn wir ein klares Commitment darüber hätten, dass die Wege, die illegal oder nicht wirklich gesetzeskonform beschritten werden, geschlossen werden, dass es nur ein geregeltes, dem Gesetz entsprechendes Hereinnehmen dieser besonders schutzwürdigen Personen gibt. Österreich hat am Resettlement-Management teilgenommen.
Die Europäische Union hat sich verpflichtet, im Rahmen dieses Resettlement-Programms über 22 500 Personen aufzunehmen; Österreich hat 1 900 dieser Flüchtlinge als Kontingent genommen. Zum heutigen Zeitpunkt haben wir 1 425 auch erfüllt, nämlich von einer Gesamtmenge von etwa 5 600. Sie sehen, dass Österreich seinen Beitrag auch in diesen internationalen Programmen erfüllt.
Auch bei den Relocation-Programmen sind wir vorne mit dabei. Selbstverständlich wäre dieser Weg jedem von uns wesentlich lieber.
Ich konnte gestern, insbesondere was den Abänderungsantrag anlangt, mit dem Flüchtlingshochkommissar der UNO ein Gespräch führen und unsere Position erläutern, wobei er noch vom grundsätzlichen Gesetzesantrag und nicht von jener in der Fassung des Abänderungsantrages ausgegangen ist.
Er hat auf der einen Seite Österreich ungeheuer gelobt für das, was Österreich getan hat, für seine Bereitschaft, zu helfen, er hat aber auch seine Sorge darüber ausgedrückt, wie es letzten Endes um die Frage des Instanzenzuges steht.
Dazu konnten ihm unsere Juristen des Hauses sehr klar darlegen, dass dieses Asylrecht ein sehr, sehr individuelles Recht ist und bleibt, dass uns dieses Menschenrecht besonders wichtig ist – egal, aus welcher Ecke wir zu dieser unserer Haltung kommen, ob aus einer christlichen, aus einer humanistischen oder aus einer anderen Ecke – und dass es sehr wesentlich ist, dass dieses Menschenrecht nicht ausgehebelt wird. Es ist mir wichtig, festzustellen: Das Asylrecht ist ein individuelles Recht und wird als solches auch in dieser Folge weiter bestehen.
Und das ist insbesondere durch die Abänderungsanträge auch gutachterlich unterstützt, nämlich durch die Professoren Funk und Obwexer. Die beiden haben klar festgestellt, dass die Maßnahmen, die da gesetzt werden, den Zuzug zu beschränken beziehungsweise auch darauf Rücksicht zu nehmen, wie es sich im Innengefüge des Landes abspielt, möglich sind.
Laut Europäischer Menschenrechtskonvention gibt es auch ein Recht auf Sicherheit und Freiheit, nämlich auch für unsere Leute, die hier sind. Und ich glaube, dem sind wir genauso verpflichtet wie dem Gesamten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Aus dieser Situation hat es sich ergeben, dass einerseits die Regierungsvorlage eingebracht wurde, mit der wir Asyl auf Zeit einführen, mit der wir den Familiennachzug
neu regeln, mit der wir erstmals den Menschen, die Asylberechtigung erhalten, auch eine klare Ausweiskarte ausstellen, um ihre Identität rechtlich klar abzusichern.
Und im Abänderungsantrag geht es darum, dass es notwendig ist, auch das innere Gefüge zu berücksichtigen und beim Grenzmanagement und Grenzregime auch darauf abzustellen. Es ist eine Sonderbestimmung und kein Notverordnungsrecht. Glauben Sie mir, als Historiker weiß ich über die Zeit der Ersten Republik genau Bescheid; daher ist mir auch in diesem Konnex klar, dass es einen parlamentarischen Prozess nie auszuhebeln gilt.
Die Tatsache, dass diese Sonderbestimmung, die nur zwei Jahre gilt, begründet werden muss, dass sie alle sechs Monate vom Hauptausschuss und der Regierung gemeinsam verabschiedet werden muss, ist eigentlich ein sehr, sehr strenger Schutz, damit kein Missbrauch entsteht.
Aber eines ist klar: Wie können Sie bei einer Arbeitslosigkeit von 10,5 Prozent diesen Menschen Arbeit und Arbeitsintegration anbieten, sodass sie ein gesichertes Leben führen können? Wie können Sie diesen Menschen in dieser Geschwindigkeit Wohnungen bereitstellen? Wie können Sie die letzten Endes für uns ganz wesentliche Integration in die Gesellschaft sicherstellen?
Hier ist ja von vielen einzelnen Fällen berichtet worden. Wenn es gilt, unbegleitete Minderjährige in der Freizeit zu begleiten, wir aber zu wenig Sozialarbeiter haben, weil es sie auf dem Markt ganz einfach nicht gibt, dann muss es eine Möglichkeit geben, diesen Zuzug auch zu regulieren. Ich denke, diese Kapazitätsgrenzen orientieren sich an den Möglichkeiten der Österreicherinnen und Österreicher.
Wie das Grenzmanagement funktioniert, das konnte ich am Vormittag schon begründen, davon habe ich mich auch vor Ort überzeugen können, meine Damen und Herren. Es ist eine Vielzahl von Maßnahmen, die von den Menschen, die hereinkommen, und jenen, die das handhaben, auch akzeptiert werden.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich, es ist für die Leute, die an der Grenze oder etwa in Traiskirchen wohnen und daher mit diesem Thema wirklich offensiv konfrontiert sind, eine ganz große Herausforderung. Ich habe große Hochachtung vor diesen Menschen und diesen Gemeinden, die alles dazu beitragen, zu deeskalieren.
Es gibt unterschiedliche Standpunkte, unterschiedliche Arten, wie man sich dem Thema nähert, zweifelsohne, aber wir sollten doch das gemeinsame Ganze nicht verlassen; nämlich zum Schutze jener, die bei uns Asyl suchen, aber vor allem auch, um die Sicherheitsinteressen unserer Landsleute nicht aus den Augen zu verlieren. Und dem – und nur dem – gelten diese Verordnung und der Gesetzesantrag. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
14.58
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Asylkatastrophe hat uns jetzt hier bei einer legistischen Maßnahme wieder einmal zu beschäftigen, wobei mich eines wundert – ich habe nachgeschaut –: Die SPÖ hat als Klub eine noch offene, nicht gemeldete Redezeit von insgesamt 40 Minuten, und dennoch hat Fraktionsvorsitzender-Stellvertreter Otto Pendl, wie er gesagt hat, zu wenig Zeit bekommen, um hier erschöpfend über dieses wichtige Thema zu diskutieren. Stattdessen lädt er lieber ein, das Ganze bei einem Kaffee zu besprechen. Da weiß man wenigstens, wo die Prioritäten sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Verfassungsänderungen, Asylgesetzänderungen – hier im Nationalrat ist keine Zeit, aber bei einem Kaffee können wir das alles dann in aller Klarheit und in aller Deutlichkeit und in allem Einvernehmen im Detail besprechen. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Das ist der falsche Zugang zu einer derart komplexen und vor allem überlebenswichtigen Materie in dieser Republik!
Ein Detail möchte ich als Beispiel herausgreifen. In diesem Paket wird jetzt die Asylverfahrensdauer wieder auf bis zu 15 Monate ausgeweitet. Dazu schreibt das Land Wien:
„Eine längere Verfahrensdauer führt auch zu einem längeren Verbleib in der Grundversorgung. Eine Verlängerung der Verfahren ist eine Abkehr von der bisher – auch in der Art. 15a Vereinbarung – festgelegten Strategie der zu beschleunigenden Verfahren und wird dezidiert abgelehnt.“
Wiener Landesregierung. – Ja warum? Vielleicht zahlen Sie, vielleicht haben Sie zu viel Geld im Budget. Ich bin ja schon gespannt, wie unsere neue Finanzlandesrätin in Niederösterreich, Johanna Mikl-Leitner, das im Rahmen ihres Budgets wird ausbaden können, wenn das in der Grundversorgung mehr kostet. – Das ist also auch eine sehr interessante Konstellation. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)
Kommen wir aber jetzt zu den Punkten, die die Vorredner immer angesprochen haben. Sie haben gesagt: Ja, die Europäische Union, die EU, wir müssen gemeinsam an Lösungen arbeiten, da muss man endlich einmal Durchsetzung zeigen und so weiter. – Wir haben Vereinbarungen mit dieser Europäischen Union. Wir haben das Dublin-Übereinkommen, wir haben den Schengen-Vertrag. Man will immer die große Lösung haben. Aber was tut sich in Wirklichkeit auf europäischer Ebene? – Gar nichts. Und dann kommt Herr Kollege Pilz mit dem Vorschlag, wir als Österreicher sollten eigentlich Vorbild sein, wir sollten etwas vorzeigen und das machen, was alle anderen Staaten rundherum nicht machen: Wir nehmen noch mehr Flüchtlinge auf.
Und wissen Sie, welche Konsequenz das laut Kollegen Pilz haben wird? – Diese anderen Staaten – Ungarn, Slowakei, Tschechien, Polen – sind dadurch beschämt. (Abg. Darmann: Bravo! – Abg. Neubauer: Bumm!) – Ich sage Ihnen eines: Die werden lachen! Das tun sie bereits seit Langem, sie lachen über uns. (Beifall bei der FPÖ.) Sie werden sagen: Endlich haben wir wieder jemanden gefunden, der uns das alles abnimmt, und wir brauchen gar nichts zu tun! Wir erfreuen uns unserer eigenen Lösungen, da es offensichtlich Volksvertreter gibt, die für ihr eigenes Volks gewählt sind, es aber manche gibt, die für alle Völker im Land gewählt sind. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)
Aber zum Beispiel auch Frau Kollegin Korun: Sie ist ja mittlerweile schon ungeduldig mit der Europäischen Union. Wir hatten ja das Vergnügen bei einer Diskussion am 14. April in der ZiB 24, wo ich sie mehrmals fragen musste, wie lange sie denn noch Geduld mit der EU hat, bis endlich einmal diese große gemeinsame Lösung kommt. Darauf hat sie gesagt: einen Monat. Jetzt haben wir bereits den 27. April, fast zwei Wochen sind um, ich bin gespannt, wann diese Lösung jetzt endlich in Sicht kommen wird, ich glaube es nämlich seit den letzten Monaten nicht mehr. Aber ich werde sicher nicht vergessen, Sie nach Ablauf des Monats zu fragen, wann Sie in den freiheitlichen Klub übertreten werden, damit Sie dann endlich einmal die Lösungen bekommen, die Sie von der EU nicht bekommen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie von den Grünen haben auch gemeint: Wir wollen mit dieser Flüchtlingspolitik eigentlich auch ein anderes Europa haben. – Ja, dieses andere Europa möchte ich mir, wie Sie das sagen, einmal vorstellen können, damit man einmal weiß, wie ein anderes Europa aussieht. Ich weiß nur eines, die Titanic hat beim Stapellauf anders ausge-
sehen als sie jetzt aussieht, und es war mir die Titanic beim Stapellauf wesentlich lieber.
Meine Damen und Herren, es gibt jetzt eine Situation, über die die Bevölkerung zu Recht beunruhigt ist. – Ich habe jetzt etwas von einem subjektiven Sicherheitsgefühl und von einem objektiven Sicherheitsgefühl gehört und meine, die objektiven Gefühle interessieren mich genauso wie das Philosophikum darüber, ob ein Zaun ein Zaun ist. Darüber ließe sich sicher, vielleicht auch bei einem Kaffee, wieder einmal trefflich diskutieren. – Man sollte sich einmal die Tätergruppen genauer ansehen, die es bei uns gibt.
Die Grünen haben die Vergewaltigung am Praterstern in Wien verurteilt und haben zutreffenderweise gesagt, es darf in Österreich keine Gewalt gegen Frauen geben. Das ist richtig. – Ich sage Ihnen aber dazu: Es darf auch keine Gewalt gegen Männer geben. Es darf keine Gewalt gegen Kinder geben. Es darf in Österreich überhaupt keine Gewalt geben (Beifall bei der FPÖ), daher greift auch das wieder ein wenig zu kurz.
Wichtig ist auch, dass es keine Gewalttäter und Gewalttäterinnen gibt – damit das, wenn ich mit Ihnen spreche, auch gegendert ist –, ich möchte überhaupt keine Gewalttäter in Österreich haben. Und jetzt sind wir vor der Situation, dass wir leider Gottes sehr viele Österreicherinnen und Österreicher haben, die straffällig werden – mit denen müssen wir uns selbst auseinandersetzen –, aber importieren brauchen wir die Gewalt mit Sicherheit nicht. Das brauchen wir nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn Kollege Pilz meint – wo ist er denn jetzt?; meine erste Einlassung hat ihn bereits zum Verlassen des Plenarsaals bewogen; auch nicht schlecht, ich habe ihn an sich für ein bisschen stabiler gehalten –, wenn Kollege Pilz also meint: Schaffen wir doch legale Routen!, dann ist seine Conclusio daraus, dass durch diese legalen Routen diese starken jungen Männer dann nicht mehr nach Österreich kommen werden. – Die kommen legal oder illegal, da sie kommen wollen, da sie es so haben wollen, da sie zu uns kommen wollen. Und egal, über welche legale oder illegale Route, sie werden jede Route nützen. Das, was Kollege Pilz uns hier erzählen und wahrhaben möchte, ist doch eine soziale Utopie. (Beifall bei der FPÖ.)
Neben diesen Gewalttätigkeiten an Frauen – erst heute wieder in Zeitungsartikeln zu lesen – gibt es Auseinandersetzungen aufgrund von ethnischer Gruppenzugehörigkeit. Das ist die vornehme Umschreibung, die jetzt gemacht wird: ethnische Auseinandersetzungen. Das geht vielleicht ein bisschen in den Folklorebereich hinein, oder was immer das sein soll – mit Messern, mit Samurai-Schwertern, mit Metallstangen, mit Eisenrohren und so weiter. Meine Damen und Herren, wir Freiheitlichen wollen das nicht in Österreich haben! (Beifall bei der FPÖ.)
Und wenn wir jetzt schon bei diesen Fragen der Täterschaft sind: Haben eigentlich die 17-jährigen Afghanen – es dürfte ein guter Geburtsjahrgang in Afghanistan gewesen sein, da alle 17 Jahre alt sind, ich habe auch diesbezüglich bereits eine Anfrage an den Herrn Bundesminister eingebracht –, haben all diese Personen, derer man hier habhaft geworden ist, auch ihre echten Ausweisdokumente mit? Das interessiert mich brennend, denn sonst erübrigt sich jede Frage, ob man einen straffälligen Ausländer abschieben kann oder nicht. (Abg. Rädler – auf den soeben seinen Sitzplatz einnehmenden Abg. Pilz weisend –: Jetzt ist er da!) – Ja, jetzt ist Kollege Pilz Gott sei Dank wieder hier.
Es ist nämlich die Frage interessant, ob diese 17-jährigen Afghanen über echte Ausweisdokumente aus ihrer Heimat verfügen, da man sie sonst nämlich nicht abschieben kann. Denn was würde eine afghanische Botschaft sagen? Kollege Hagen hat ja auch schon darauf hingewiesen, als er gesagt hat, dass wir ja gar nicht wissen, ob das ein
Pakistani oder ein Afghane ist. Da sie alles sein könnten, nehmen die den dann nicht zurück. Das heißt, es gibt hier nur eines: Grenzen dicht! Es darf einfach keiner kommen. Und warum nicht? – Weil wir international dazu auch gar nicht verpflichtet sind. Das müssen andere Staaten rund um uns herum machen! (Beifall bei der FPÖ.)
Etwas kann ich mir jetzt auch nicht verkneifen: Kollege Scherak hat gemeint, es sei nur ein Trick, dass Traiskirchen in der Statistik von Niederösterreich enthalten sei. Dazu muss ich Ihnen eines sagen: Das ist keine Frage des Tricks, sondern eine Frage der Geographie. Traiskirchen liegt in Niederösterreich, und rund um Traiskirchen wohnen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, deren Häuser, deren Wohnungen nichts mehr wert sind. Und Sie wollen anscheinend, dass auch noch in anderen Gegenden in Niederösterreich eine ähnliche Situation eintritt. Sie haben anscheinend zu wenige Personen in Niederösterreich, das muss man halt sagen. (Beifall bei der FPÖ.)
So schaut es aus. Aber wenn wir jetzt schon zum Thema Landesgrenzen kommen, interessiert mich auch das Selbstverständnis der Republik Österreich. Mittlerweile ist es so, dass über unsere Staatsgrenzen derjenige bestimmt, der einen Weingarten hat, der einen Pfarrgarten hat. Mittlerweile sind das die Kriterien, ob wir eine Staatsgrenze schützen dürfen oder nicht. Wohin wird denn das in diesem Land noch führen? Geben wir unsere Souveränität und Autonomie komplett auf? Das kann doch wirklich nicht wahr sein für einen selbstbewussten Staat, trotz aller internationaler Übereinkommen wie Schengen und Dublin.
Man sieht daran, dass diese Frage der Asylkatastrophe und deren Bewältigung natürlich unterschiedliche Meinungen hervorbringt. Die Freiheitlichen haben eine klare Meinung, die Grünen haben eine klare Meinung, die Neos haben eine klare Meinung, bei der SPÖ bin ich mir momentan nicht so sicher, bei der ÖVP gibt es Hoffnungsschimmer. Aber deswegen zu sagen, dass es eine Spaltung gibt! – Nein, es gibt nur unterschiedliche Meinungen. Von Spaltung sprechen interessanterweise diejenigen – und werfen es den anderen vor –, die sie selbst am meisten betreiben. Dazu muss ich Ihnen sagen, wo wir Freiheitlichen stehen: Wir stehen für einen Verfassungs- und Rechtsstaat und gegen Chaos und Anarchie. Das ist unsere Meinung. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kogler: Das ist auch alle Tage anders! Das ist auch nicht konsistent!)
Lieber Herr Kollege von den Grünen, ich lasse Ihnen Ihre Meinung, denn wir gehen auf alle zu. Und da ich zuvor diese Rede von Frau Kollegin Musiol gehört habe, welcher Kandidat verbindend ist oder nicht, muss ich eines sagen: Verbindend sind nicht diejenigen, die 1,5 Millionen Menschen – denn Wähler in Österreich sind Menschen – als dumm bezeichnen. (Abg. Kogler: Richtig! Wer tut das?!) – Da gibt es aber einige, ein SPÖ-Chef hat einiges gemacht. Natürlich gibt es sie, und die haben gesagt, es sind die „wenig Gebildeten“.
Dazu kann ich Ihnen nur eines sagen: Alle, die hier im Saal glauben, über Bildung zu verfügen, und das ausspielen wollen, müssen aufpassen, dass am Schluss nicht nur Einbildung übrig bleibt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kogler: Da haben Sie recht!)
Herr Kollege Hagen … (Abg. Steinhauser: Mit Ihrer Überheblichkeit sind Sie erster Kandidat!) – Nein, ich bin nicht der erste Kandidat. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)
Präsidentin Doris Bures: Am Wort ist Herr Abgeordneter Rosenkranz!
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (fortsetzend): Kollege Hagen hat von einer Begegnung in der Straßenbahn mit einer Beamtin aus dem Innenressort gesprochen, die gemeint hat, dass Herr Bundesminister Sobotka ja gar nicht so schlimm ist, wie alle immer tun. Das kann ich an sich nur bestätigen, da wir Niederösterreicher nämlich
generell nicht so sind, auch wenn das jetzt Kollege Steinhauser zum Beispiel so gar nicht glauben möchte; das ist eine Eigenart.
Da Niederösterreich angesprochen wurde, darf ich ein kleines E-Mail aus dem Jahr 2002 zitieren, das auch im „Standard“ nachzulesen ist. Es hat einmal einen Innenminister gegeben, von dem diverse E-Mails an die Öffentlichkeit gekommen sind, und ein E-Mail lautet:
„Sehr geehrter Herr Minister, Lieber Ernst, Bad Schönau ist eine wunderschöne Tourismusgemeinde und die soll es auch bleiben. Ich möchte hier keinen Wirbel bis zur LTW.“ – Landtagswahl. – „Es geht die Diskussion um, dass die Pension Hofstätter (abgewirtschaftete Pension) Flüchtlinge aufnehmen soll. Ich ersuche Dich, einer Zuweisung nicht zuzustimmen. Abg. z. NR Mag. Johanna Mikl-Leitner, Landesgeschäftsführerin der VP NÖ.“
Ich möchte das in die Jetztzeit übersetzen: Sehr geehrter Herr Minister – ich spare mir das andere, da der Vorname nicht passt und wir nicht per Du sind –, Niederösterreich und Österreich sind wunderschöne Länder, und die sollen sie auch bleiben. Ich möchte hier keinen Wirbel, unabhängig von irgendeiner Wahl. Es geht die Diskussion um, dass noch mehr Flüchtlinge nach Österreich kommen sollen. Ich ersuche Sie, einer Zuweisung nicht zuzustimmen. Abg. z. NR Dr. Walter Rosenkranz, Landesparteiobmann der FPÖ Niederösterreich. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, in der Frage der Auseinandersetzung mit diesem Gesetz haben wir auch von diesem unselbständigen Entschließungsantrag gehört. Und damit jetzt klar wird, welche Kritik man an diesem Gesetz insgesamt anbringen kann, was es hier an Abänderungen geben müsste: Man macht diese Verordnung mit allen Problemen – soll sein –, öffentliche Ordnung, Sicherheit und so weiter, alles gefährdet. Und jetzt können diese Regierung und der Hauptausschuss nicht von sich aus sagen: Diese Situation ist eingetreten, wir brauchen das! Nein, die Regierungsparteien haben gesagt, das müssen sie noch einmal begutachten. – Wenn es so weit ist, dann hören Sie mit dem Regieren auf und bestellen ein paar Gutachter, das ist vielleicht sogar billiger! (Beifall bei der FPÖ.)
15.13
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.
15.14
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ich glaube, dem, was von Herrn Kollegen Pendl, unserem Sicherheitssprecher Amon sowie dem Herrn Bundesminister über den Inhalt des jetzt zu diskutierenden Entwurfes zum neuen Asylgesetz gesagt wurde, ist eigentlich inhaltlich nicht viel hinzuzufügen.
Folgendes wissen wir genau: Dieses Gesetz, das jetzt diskutiert und anschließend auch beschlossen wird, ist eines der härtesten Gesetze in Europa überhaupt. Das hat uns viel Kritik eingebracht; jeder liest Zeitungen, jeder weiß, was geschrieben wird. Ihr wisst, dass ich Touristiker bin. Unsere deutschen Gäste, mit denen ich am Wochenende, wenn ich zu Hause bin, rede, sagen: Herr Obernosterer, jetzt ist wieder etwas in Bewegung, dafür, was ihr Österreicher macht, können wir Deutschen eigentlich dankbar sein!
Mit diesem Vorgehen der Innenministerin – die ja jetzt nicht mehr hier ist – und des zuständigen Ausschusses ist aber auch Bewegung hineingekommen, damit wir das Problem Asyl in den Griff bekommen. Das hat man vor drei, vier Jahren noch nicht
gekannt, und wir wissen, wie lange es uns hier eigentlich schon beschäftigt. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht einmal zu diskutieren, ob Österreich oder die ÖVP unsozial sind, denn damit die anderen europäischen Länder das erfüllen, was Österreich bis jetzt schon erfüllt hat, müssen sie noch einiges aufholen. Aber jedes Land kann nur so viel an Sozialleistungen erfüllen, wie es auch möglich ist, sie zu leisten.
Zur Meinung der Grünen zu diesem Gesetz, die wir kennen, sage ich ganz klar, dass das nicht unsere Meinung ist. Ich glaube auch, sagen zu können: Sozial sein und geben und helfen kann man nur so lange, solange man selbst auch der Herr im Haus ist – und was privat gilt, gilt auch für diesen Staat. Sie wissen, was ich damit meine.
Zu diesem Meinungsschwenk der Freiheitlichen: Ich weiß, was am Höhepunkt der Debatte diskutiert wurde, was von den Freiheitlichen verlangt wurde, was vom Parteiobmann, vom Klubobmann verlangt wurde. Ich lese Ihnen jetzt etwas vor:
„Was wir brauchen, sind strenge Kontrollen unserer Grenzen und (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja! – Abg. Darmann: Richtig!), wenn es notwendig ist, deren Schließung. Wer keinen Asylgrund hat, dem muss klar sein, dass er umgehend abgeschoben wird (…). Und wir brauchen eine festgesetzte absolute Höchstzahl an Asylanten (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, richtig!), die wir aufnehmen, und keine Prozentquoten von Zahlen, die nach oben offen sind.“
Dieses neue Asylgesetz beinhaltet das. (Abg. Lugar: Wer hat das gesagt?!) – Das hat am Höhepunkt dieser Diskussion der Parteiobmann der Freiheitlichen, Herr Klubobmann Strache, gesagt. Im letzten Jahr war auch die Rede von einem Volksbegehren. Und wisst ihr, was ein Teil dieses Volksbegehrens war und so auch immer verkündet worden ist? – Ich habe es aus dem Archiv der APA herausgeholt. (Abg. Lugar: Wann hat er das gesagt?) – Wer das gesagt hat? – Klubobmann Strache hat das am 22. September 2015 und am 19. August 2015 gesagt, als auch bei diesem Volksbegehren im Grunde genommen das verlangt wurde, was im neuen Asylgesetz steht.
Deshalb würde ich mir auch von einer Oppositionspartei wünschen, dass man, wenn es um das oberste Wohl einer Republik geht, um die Sicherheit bei solchen Fragen, um eine Regierungspartei, die in der Lage ist, europaweit in diesem Bereich ein Vorbild zu sein und nur das umsetzt, was vor einem halben Jahr hier öffentlich diskutiert wurde, was noch nicht rechtskräftig war, jetzt in ein Gesetz gegossen wird, in das auch die Ideen der Oppositionsparteien aufgenommen worden sind, auch den Mut hat, da jetzt zuzustimmen. Sie könnte auch sagen, dass die Regierung mit einem guten Beispiel vorangeht; und die Österreicherinnen und Österreicher wissen, dass man dieses große Problem Asyl und die Ängste, die die Leute davor haben, in den Griff bekommt. Man weiß, dass es das, was es das letzte Jahr gegeben hat, nicht mehr geben darf; und dafür braucht es dieses Gesetz.
Herr Innenminister, ich kenne dich noch nicht so lange, aber dein Auftritt und deine zwei Reden heute haben nicht vermittelt, dass du mit diesem Amt und dem Innenministerium eigentlich noch nichts zu tun gehabt hast. Das hat gezeigt, dass du weißt, was den Leuten wehtut und wovor sie Angst haben. Du hast dich schon lange mit diesem Inhalt auseinandergesetzt, denn sonst ist es eigentlich nicht möglich, dass jemand inhaltlich – und da können sich einige von uns etwas abschneiden – schon so in der Materie drinnen ist. (Abg. Lugar: Geht miteinander auf einen Kaffee!) Ich wünsche dir alles Gute, ich wünsche dir viel Kraft. Etwas möchte ich noch dazusagen. Bleib so, wie dein Ruf ist: konsequent, hart, auch wenn es manchmal jemandem nicht passt. Alles, alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)
15.20
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
15.20
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Geschätzte Gäste auf der Galerie und auch Zuschauerinnen und Zuschauer, die unserer Debatte folgen! Ich möchte mich zuerst bei der ÖVP für den Offenbarungseid bedanken. Ich denke, klarer hätte man es nicht sagen können, dass man sich hier zum Erfüllungsgehilfen der FPÖ degradiert hat.
Kollege Obernosterer hat ja Sätze von Klubobmann Strache zitiert und gesagt: Herr Klubobmann Strache hat das 2015 gesagt, und wir setzen das jetzt um. Bitte, seid so nett und lobt uns dafür, dass wir eure Politik jetzt umsetzen! – Und dann wundern Sie sich über das Wahlergebnis zum Beispiel vom letzten Sonntag? Dann wundern Sie sich, dass die Leute zum Schmied und nicht zum Schmiedl gehen? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie wundern sich ja auch über das Ergebnis! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)
Etwas Prinzipielles und zur Erinnerung: Seit ungefähr 25 Jahren verschärfen die Bundesregierungen, die meistens auf den Namen SPÖ und ÖVP gehört haben – mit einer kurzen Unterbrechung in der schwarz-blauen Ära –, die Asylgesetze. Seit zirka 25 Jahren werden die Asylgesetze fast im Halbjahrestakt verschärft. Bei jeder Verschärfung wurde uns von der Bundesregierung bisher gesagt: Das ist jetzt dringend notwendig, dann werden die Asylverfahren schneller und qualitativ besser, der Rucksack an Anträgen wird abgebaut, die Rechtsstaatlichkeit bleibt bestehen, und es wird alles ganz toll und super. (Abg. Rädler: Was wollen Sie damit sagen, Frau Kollegin?) – Herr Rädler, ich will damit sagen: Hätte das etwas gebracht, dann hätte es das zumindest in den letzten 24 Jahren tun müssen, weil Sie dasselbe seit 25 Jahren tun! (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Sie tun das mit dem Ergebnis und mit dem Erfolg, dass Sie inzwischen bei der Asylabschaffung angekommen sind. Es geht heute um nichts weniger als die Abschaffung des Rechts auf Stellung eines Asylantrages. (Abg. Rädler: Das ist Ihre Interpretation!) – Danke, Herr Rädler! Das greife ich sehr gerne auf, dass Sie gesagt haben: „Das ist Ihre Interpretation!“, und lese Ihnen ein paar Sätze aus der Stellungnahme der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter vor. Ich glaube, die österreichischen Richterinnen und Richter und deren Vereinigung stehen nicht gerade im Verdacht, sehr grünaffin oder extrem links zu sein. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Na ja!)
Zur verkürzten Begutachtungsfrist schreiben die Richterinnen und Richter: „Die Vorgangsweise, – wie allzu oft in den vergangenen Jahren – lediglich ein stark verkürztes, oder, wie ursprünglich geplant, gar kein Begutachtungsverfahren durchzuführen, wird abgelehnt und in aller Schärfe kritisiert. Eine seriöse Begutachtung ist im gewährten Zeitraum nicht möglich“. (Abg. Walter Rosenkranz: Was hat das jetzt mit der Antragstellung zu tun?) – Das sagen österreichische Richterinnen und Richter.
Weiter geht es damit: „Die Argumentation der Erläuterungen, dass durch die Verordnung“ – nämlich die Notstandsverordnung, auch wenn Sie sie nicht so bezeichnen wollen, faktisch wird das eine Notstandsverordnung sein – „nur sekundäres Unionsrecht zurückgedrängt werden soll, ist nicht nachvollziehbar und wegen des unbedingten Anwendungsvorranges primären wie sekundären Unionsrechts irrelevant.“
Das heißt, die österreichischen Richterinnen und Richter sagen, die Bundesregierung versucht hier, mit einfacher Mehrheit Notstandsverordnungsrecht einzuführen, und behauptet, damit primäres und sekundäres EU-Recht aushebeln zu können. Abgesehen davon, dass sie das nicht darf, weil das rechtlich gar nicht geht, kann die Regierung auch primäres EU-Recht nicht aufheben. Deshalb ist das, was die Bundesregierung hier tut, rechtswidrig, aber nichtsdestoweniger irrelevant.
Sehr geehrte Damen und Herren, klarer kann man es nicht sagen, glaube ich. Da hier mehrere ÖVP- und SPÖ-Kollegen vom Rechtsstaat gesprochen haben und davon, dass sie diesen hochhalten und respektieren würden: Wenn Sie das tun, hätten Sie die 50 Stellungnahmen, die zum Großteil extrem kritisch waren – in mehreren Stellungnahmen steht, das ist unionsrechtswidrig, das ist verfassungsrechtswidrig, das ist grundrechtswidrig –, beachten müssen, wenn Sie wirklich auf den Rechtsstaat achten, wenn dieser Bundesregierung der Rechtsstaat ein Anliegen ist, hätten Sie diese Regierungsvorlage beziehungsweise diesen Abänderungsantrag in gesamtändernder Form nicht einbringen dürfen! Wenn Ihnen der Rechtsstaat wirklich etwas bedeutet, dann dürfen Sie dem Regierungsantrag, dem Abänderungsantrag auch nicht zustimmen.
Aber damit niemand nachher sagen kann, er oder sie hätte nicht gewusst, wozu er oder sie zustimmt, haben wir eine namentliche Abstimmung beantragt. Das heißt, alle frei gewählten Mandatarinnen und Mandatare, alle Mandatarinnen und Mandatare, die auf die Verfassung vereidigt sind – und das sind wir alle 183 –, haben die Möglichkeit, auf ihr Gewissen zu hören und ernst zu nehmen, was SPÖ und ÖVP gesagt haben, nämlich: Rechtsstaat ernst nehmen, Rechtsstaat hochhalten. Alle diese Abgeordneten werden dem vorliegenden Entwurf widersprechen müssen.
Ich möchte mit zwei Zitaten abschließen. In der Stellungnahme von Amnesty International heißt es wortwörtlich: „Durch die beabsichtigte Gesetzgebung wird massiv und unverhältnismäßig in grundlegende Rechte von Asylsuchenden eingegriffen. Die mit diesem Entwurf geplanten Änderungen ermöglichen die Aussetzung von EU-Vorschriften und bedeuten de facto die Abschaffung des Asylrechts. Der (…) Entwurf plant, umgehend einen Notstand zu konstruieren, der in der Realität so nicht existiert.“
Die Stellungnahme des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte: „Ein Notverordnungsrecht der Bundesregierung, wenn auch im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats, in einem grundrechtlich sensiblen Bereich, in dem es um das Recht auf Asyl bzw. um das Recht auf internationalen Schutz geht, ist aus demokratiepolitischer und rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich.“
Sehr geehrte Damen und Herren, nehmen Sie bitte Ihr Mandat ernst, nehmen Sie die österreichische Verfassung ernst! Stimmen Sie dieser Vorlage nicht zu, denn sonst höhlen Sie damit das Asylrecht aus, und Sie schaffen das Asylrecht faktisch ab! Überlegen Sie sich das bitte noch einmal! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)
15.27
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.
15.27
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher! Frau Kollegin Korun, wie passt das zusammen, dass Sie sagen: Wir haben die strengsten Auslegungen des Asylgesetzes!, aber in Wirklichkeit haben wir von ganz Europa die meisten Asylanträge, die wir jetzt haben, in Österreich? (Abg. Korun: Das hat mein Vorredner gesagt!) – Das passt nicht zusammen. Das passt überhaupt nicht zusammen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Herr Kollege Rosenkranz, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wurde geschaffen, um die Asylanträge abzuhandeln. Wir wissen auch ganz genau, dass es damals, als wir es geschaffen haben, auf 20 000 Fälle pro Jahr ausgerichtet war. Wir haben damals, 2014, mit fast 700 Bediensteten begonnen. 2015 waren es dann schon fast 900 Bedienstete.
Wir wissen aber ganz genau – und das ist ja auch die Problematik, die wir hier herinnen haben –, dass das so eine schwierige Materie ist, die in so viele andere Rechte eingreift, dass es sehr lange dauert – sprich acht Monate –, bis ein neu rekrutierter Bediensteter solche Fälle selbst und eigenständig beurteilen kann. Von der Aufnahme bis zum Abschluss der Ausbildung vergehen acht Monate. Das ist ganz einfach der Grund – weil Sie vorhin nachgefragt haben, warum wir von sechs Monaten auf fünfzehn Monate ausdehnen –: Wir sind realpolitisch so weit, dass wir wissen, dass es eine Verdreifachung der Asylfälle gegeben hat. (Abg. Darmann: Warum denn?) – Weil diese 90 000 Asylfälle da sind! Und die gehören bearbeitet! (Abg. Darmann: Wieso sind sie denn da?) – Oder wollen Sie jetzt ganz einfach sagen: Lassen wir sie liegen, bearbeiten wir sie nicht, das machen wir nicht!? (Abg. Darmann: Sie sind da, weil Sie sie hereingelassen haben!) Es ist ein rechtsstaatliches Verfahren (Abg. Walter Rosenkranz: Sie sind da, weil Sie sie rechtswidrig hereingelassen haben!), und weil es ein rechtsstaatliches Verfahren ist, soll das dort auch ordentlich abgehandelt werden. Daher dauert es ganz einfach länger. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn Sie sich darüber lustig machen (Abg. Walter Rosenkranz: Wer lacht denn?), dass wir jetzt einen unselbständigen Entschließungsantrag einbringen (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist nicht lustig! Das ist eine Tatsache!), wenn Sie sich darüber jetzt amüsieren, dann weiß ich auch nicht, wie Sie es gerne hätten. Es interessiert mich eigentlich auch nicht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber wollen Sie …?) Tatsache ist aber: Warum wollen wir im Vorfeld dieser Verordnung noch einmal eine Begutachtung einführen? – Das wollen wir, damit wir die Länder, die Gemeinden, den Gemeindebund ganz einfach auch mit im Boot haben, um es gesetzlich so abzusichern, weil wir wissen, dass es eine heikle Materie ist. Damit wir die alle im Boot haben, damit wir nicht wieder im Nachhinein darüber diskutieren, halte ich es für gut und für positiv, dass wir das machen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich darf einen Juristen, einen Verfassungsrechtler zitieren. Bernd-Christian Funk hat in seinem Interview, das er dem „Standard“ am 20. April gegeben hat, Folgendes gesagt: „In der Kritik“ – zu diesem Gesetz – „geht einiges durcheinander. Oft mischen sich die juristische Argumentation, rechtspolitische Beurteilung samt ideologischen Kommentaren sowie manches an Polemik.“
Das, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir uns alle hinter die Ohren schreiben! Und das, werte KollegInnen, ist der Grund, warum wir dieses Gesetz so heftig diskutieren.
Wenn wir jetzt darüber diskutieren – um auch noch einmal auf Frau Kollegin Korun zurückzukommen –, dass wir Grundrechte aushebeln, dass wir Asylrechte aushebeln, dass wir Europarechte aushebeln, dann – und ich schätze Sie als Wissende dieser Materie sehr – haben Sie sicherlich auch die Erläuterungen gelesen. Sie wissen genau, dass das Grundgesetz von Deutschland in etwa dem entspricht, was unsere Bundesverfassung in Österreich ist, und dass im Grundgesetz von Deutschland Möglichkeiten vorgesehen sind, dass Asylsuchende, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, auch innerhalb von Europa, auch abgewiesen werden können. Ich glaube nicht, dass dieses Verfassungsrecht von Deutschland … (Abg. Steinhauser: Aber das ist ja Verfassungsrecht!) – Das ist in Deutschland Verfassungsrecht, stimmt! (Abg. Steinhauser: Ja, eben! Und Sie machen einfachgesetzlich …!) Jetzt machen wir es in Österreich – und ich meine das ja an dem Beispiel, dass das Verfassungsrecht ist –
ganz einfach so, dass wir es in unserer Verordnung so umsetzen. Daher gehe ich nicht davon aus (Abg. Steinhauser: … Verordnung verfassungswidrig!), dass es europarechtswidrig ist, verfassungswidrig ist und menschenrechtswidrig ist.
Abschließend darf ich noch aus den Erläuterungen zitieren: „Zusammengefasst bedeutet dies, dass Österreich zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit von der sekundärrechtlich vorgegebenen Pflicht, sämtliche Anträge auf internationalen Schutz zu behandeln, abweichen kann, sofern die Einhaltung von völker- und unionsrechtlichen Grundrechten und des Prinzips der Verhältnismäßigkeit vollinhaltlich gewahrt werden. Dies bedeutet, dass jene Anträge auf internationalen Schutz jedenfalls zu behandeln sind, in denen dem Antragsteller andernfalls eine Verletzung der einschlägigen Grundrechte drohen würde.“ (Zwischenruf der Abg. Korun.)
Aus diesem Grund bin ich der Überzeugung, dass man sich da sehr stark den Kopf zerbrochen hat, wie man sich dieser Situation nähern kann, und daher werde ich dem auch zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.33
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.
15.34
Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die starke Zunahme an Schutzberechtigten führt zu steigender Arbeitslosigkeit. Es ist davon auszugehen, dass von den 89 000 im vorigen Jahr gestellten Asylanträgen der überwiegende Teil den Status eines Asylberechtigten oder zumindest subsidiär Schutzberechtigten und damit freien Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten wird!
Es ist auch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass bei bleibendem Migrationsdruck die Kriminalität steigen wird und es zu einer Verschlechterung der Sicherheitslage kommt. Und: Interreligiöse und interethnische Konflikte (Abg. Loacker: Es gibt keine Belege dafür …! – Abg. Darmann: Mach die Augen auf!) sind sehr wahrscheinlich, wenn der Zustrom weiter anhält. Es besteht ein ernstes Sicherheitsrisiko.
Meine Damen und Herren! Ich weiß schon, dass Sie das nicht hören wollen. Es kommt Ihnen auch sicherlich bekannt vor, aber nicht deswegen, weil wir Freiheitliche das schon seit einem halben Jahr predigen, sondern weil es in dem gegenständlichen Gesetzesantrag in den Erläuterungen steht – deshalb!
Nun frage ich mich: Hat die Bundesregierung jetzt diese Erkenntnisse gewonnen und die richtigen Schlüsse daraus gezogen? Und ist sie vor allem dazu bereit, die dementsprechenden Maßnahmen zu setzen? – Leider hat sie diese Hoffnung nicht erfüllt!
Wenn sich Kollege Amon darüber beklagt, dass die FPÖ grundsätzlich gegen alles ist und sich nicht einbringt, dann weiß er ganz genau, dass das nicht so ist und dass wir beim Grenzkontrollgesetz, beim Tagesordnungspunkt 5, auch zustimmen werden, und zwar deshalb, weil wir diese Maßnahme als vernünftig empfinden. Aber eines ist klar: Wir brauchen kein Gesetz, das Bestimmungen enthält, die sowieso an sich schon klar sind! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie brauchen nicht Asyl auf Zeit neu zu erfinden. Was wir wollen, ist, dass Sie einfach zurückfinden in das geltende Recht, in die Genfer Flüchtlingskonvention, und danach ist Asyl sowieso nur auf Zeit zu gewähren! (Abg. Amon: Was ist bei Familiennachzug, zum Bei