Parlament Österreich

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

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158. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 15. Dezember 2016

 

 


Stenographisches Protokoll

158. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode  Donnerstag, 15. Dezember 2016

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 15. Dezember 2016: 9.05 – 18.21 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden sowie ein Alterssicherungskommissions-Gesetz erlassen wird (Sozialversiche­rungs-Änderungsgesetz 2016 – SVÄG 2016), und Bericht über den

Antrag 1859/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt abgeändert durch BGBl. 75/2016, abgeändert wird, sowie über den

Antrag 1303/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 118/2015, abgeändert wird

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

3. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pen­sionsgesetz geändert werden

4. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadenge­setz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden

5. Punkt: Bericht über den Antrag 361/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz betreffend ein Gesetz, mit dem das ASVG (BGBl. Nr. 189/1955), zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 434/2013, abge­ändert wird

6. Punkt: Bericht über den Antrag 1641/A der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz – ASVG geändert wird


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7. Punkt: Bericht über den Antrag 351/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung aufgrund von Erwerbstätigkeit in der Pension

8. Punkt: Bericht über den Antrag 1858/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 75/2016, sowie das Einkom­mensteuergesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 77/2016, zugunsten von Menschen mit niedrigsten Pensionen abgeändert werden

9. Punkt: Bericht über den Antrag 1245/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsver­fas­sungsgesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 71/2013, abgeändert wird

10. Punkt: Bericht über den Antrag 960/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Pensionsanpassung über der ASVG-Grenze“

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Bundesgesetz über die Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Lands­mannschaften Österreichs, das Sozialministeriumservicegesetz und das Bundesbehin­dertengesetz geändert werden

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungs­gesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstän­digen­vorsorgegesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Einkom­mensteuergesetz 1988 geändert werden (Wiedereingliederungsteilzeitgesetz), sowie Bericht über den

Antrag 863/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung Teilarbeitsfähigkeit

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 geändert werden

15. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden

18. Punkt: Bericht über den Antrag 1670/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Vorrang für österreichische Arbeitnehmer (Burgen­ländisches Modell)

19. Punkt: Bericht über den Antrag 1895/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen von gemeinnützigen Tätigkeiten durch Asylwerber auf den 2. Arbeitsmarkt


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20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird

21. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird

22. Punkt: Bericht über den Antrag 1092/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Abdeckung des notwendigen Pflegebedarfs

23. Punkt: Bericht über den Antrag 1836/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweit einheitliche Mindestpersonalschlüssel in Alten- und Pflegeheimen

24. Punkt: Bericht über den Antrag 1866/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsanpassung 2017 um 1,3 Prozent, eine Ausgleichszulagenanpassung, die Abschaffung der Ruhensbestimmungen für ASVG-Versicherte sowie die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes

25. Punkt: Bericht über den Antrag 1236/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesweit einheitlicher Personalschlüssel für Pflegeheime“

26. Punkt: Bericht über den Antrag 1927/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Bundes-Grundsatzgesetzes zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung

27. Punkt: Bericht über den Antrag 1926/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Krankenversicherungschutz für Mindestsiche­rungs­bezieherInnen

28. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2017 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Finanz­ausgleichsgesetz 2005, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Umweltförderungs­ge­setz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Bundespflegegeld­gesetz geändert werden und das Bedarfszuweisungsgesetz aufgehoben wird, sowie Bericht über den

Antrag 1170/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Entflechtung der Transfers im Rahmen der Finanzausgleichsreform und den

Antrag 1167/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Steuerautonomie für Länder und Gemeinden

29. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden – HOG-Verein­barung

30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaft­steuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuerge­setz 1994, das Glücksspielgesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Verrechnungs­preis­doku­mentationsgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungs­organi­sationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Transparenz­datenbankgesetz 2012, das Stabilitätsabgabegesetz, und das Versicherungssteuer­ge­setz 1953 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2016 – AbgÄG 2016)

31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung der Geld­wäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäsche-


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gesetz – FM-GwG) erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitar­beiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Börsegesetz 1989, das Bundesfinan­zie­rungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das Bundeskri­minalamt-Gesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gemeinsamer Mel­destandard-Gesetz, das Glücksspielgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Versiche­rungsaufsichtsgesetz 2016, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Wertpapierauf­sichts­gesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden

32. Punkt: Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanz­insti­tutionen (IFI-Beitragsgesetz 2016)

33. Punkt: Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unter­zeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Protokolls

34. Punkt: Protokoll zur Abänderung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unter­zeich­neten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechten­stein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern

35. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Aufhebung des Abkommens vom 13. April 2012 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusam­menarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt

36. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

37. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Geschwo­renen- und Schöffengesetz 1990, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) geändert werden (Strafprozess­rechtsänderungsgesetz II 2016)

38. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medi­zinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert wird

39. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Rechtsanwalts­prü­fungs­gesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Sachverständigen- und Dolmet­scher­gesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 – BRÄG 2016)

40. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche­rungsge­setz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschafts­ge­setz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz und das Verkehrs­opfer-Entschädigungsgesetz geändert werden (Mindestversicherungssummen-Valorisie­rungs­gesetz 2016 – MinVersValG 2016)


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41. Punkt: Bundesgesetz, mit dem zur Verbesserung der Nachhaltigkeits- und Diver­sitätsberichterstattung das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz geändert werden (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, NaDiVeG)

42. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge­halts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staats­an­walt­schaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrper­so­nen­gesetz 1966, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikanten­ge­setz und das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz geändert sowie ein Bundes­gesetz zur Änderung der Personalstellenverordnung und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Aus­übung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen (Um­setzungsG-RL 2014/54/EU), erlassen werden (2. Dienstrechts-Novelle 2016)

43. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Ver­fas­sungsgerichtshofgesetz 1953 und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden

44. Punkt: Bericht über den Antrag 1906/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Heinz-Christian Strache, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Ing. Robert Lugar, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG) geändert wird

45. Punkt: Ersuchen des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Marcus Franz

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 19

Ordnungsrufe ..........................................................................................  31, 55, 148, 270

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 20

Wortmeldungen betreffend die Redezeitverwaltung:

Dr. Reinhold Lopatka ........................................................................................  271, 272

Mag. Andreas Schieder ............................................................................................. 272

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidentin Doris Bures ............................................................................................ 273

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ................................ 277

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 19


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 6

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 19

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (1330 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Arbeitslosenver­siche­­rungsgesetz 1977 geändert werden sowie ein Alterssicherungskom­mis­sions-Gesetz erlassen wird (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 – SVÄG 2016), und über den

Antrag 1859/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, zuletzt abgeändert durch BGBl. 75/2016, abgeändert wird, sowie über den

Antrag 1303/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­siche­rungs­gesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 118/2015, abgeändert wird (1429 d.B.) ........................................................................................... 21

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (1349 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1430 d.B.)    ............................................................................................................................... 21

3. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bun­destheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert wer­den (1431 d.B.) ............................................................... 21

4. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kriegsopferversorgungs­ge­setz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechens­opfergesetz geändert werden (1432 d.B.)                       21

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 361/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz betreffend ein Gesetz, mit dem das ASVG (BGBl. Nr. 189/1955), zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 434/2013, abgeändert wird (1433 d.B.)   ............................................................................................................................... 21

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1641/A der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz – ASVG geändert wird (1434 d.B.) .................................... 22

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 351/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensions­ver­sicherung aufgrund von Erwerbstätigkeit in der Pension (1435 d.B.) ........ 22


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 7

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1858/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 75/2016, sowie das Einkommen­steuer­gesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 77/2016, zu Gunsten von Menschen mit niedrigsten Pensionen abgeändert werden (1436 d.B.) ...................................................................................................................... 22

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1245/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 71/2013, abgeändert wird (1437 d.B.)                     22

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 960/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Pensionsanpassung über der ASVG-Grenze“ (1438 d.B.) ........................................................................................................ 22

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1354 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden (1439 d.B.) ................................................................ 22

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1342 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kriegsgefangenen­entschädigungsgesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Verbrechens­opfergesetz, das Bundesgesetz über die Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs, das Sozial­ministeriumservicegesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (1447 d.B.) ............................................... 22

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer .................................................................................................... ..... 23

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 26

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 27

August Wöginger ..................................................................................................  28, 58

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 30

Dietmar Keck ........................................................................................................... ..... 32

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ..... 32

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ..... 36

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ..... 37

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 38

Johann Hell .............................................................................................................. ..... 40

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 41

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ..... 42

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ............................................................................ 43

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ..... 45

Harald Jannach ....................................................................................................... ..... 46

Jakob Auer .............................................................................................................. ..... 47

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ..... 49

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ..... 53

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 54

Anneliese Kitzmüller .................................................................................................... 55

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 56

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 58

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ..... 59

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 60


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 8

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Einmalzahlung von 100 Euro für Bezieher einer Pension über der ASVG-Grenze“ – Ablehnung                34, 64

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Luxuspensionsreform jetzt!“ – Ablehnung ..............................................................  35, 64

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einheitswertsystem – Ablehnung ..........................................................  51, 66

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserte Anrechnung der Pensionszeiten pro Kind für die Kindererziehungszeit“ – Ablehnung           62, 64

Annahme der sechs Gesetzentwürfe in 1429, 1430, 1431, 1432, 1439 und 1447 d.B.                    63

Kenntnisnahme der sechs Ausschussberichte 1433, 1434, 1435, 1436, 1437 und 1438 d.B.                      65

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1362 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­ver­sicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Wiedereingliederungsteilzeitgesetz), sowie über den

Antrag 863/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung Teilarbeitsfähigkeit (1440 d.B.) ....................................................................................... 67

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1334 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 geändert werden (1441 d.B.) ................................................... 67

15. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (1442 d.B.)                        67

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungs­vorlage (1344 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarkt­servicege­setz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Arbeitslosenversiche­rungsgesetz 1977 geändert werden (1443 d.B.) ........................... 67

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1343 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz geändert werden (1444 d.B.) ........................ 68

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1670/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorrang für österreichische Arbeitnehmer (Burgenländisches Modell) (1445 d.B.) .......................................................................... 68


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 9

19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1895/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen von gemeinnützigen Tätigkeiten durch Asylwerber auf den 2. Arbeitsmarkt (1446 d.B.) ............................................................ 68

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 68

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ..... 70

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 71

August Wöginger .................................................................................................... ..... 73

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ..... 75

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 76

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ..... 79

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 80

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ..... 81

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ..... 81

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ..... 82

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ..... 83

Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 1440, 1441, 1442, 1443 und 1444 d.B. ............. 84

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1445 und 1446 d.B. ............................. 86

Gemeinsame Beratung über

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1331 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geän­dert wird (1448 d.B.) .................. 86

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1351 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird (1449 d.B.) .............................................................................................................. 86

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1092/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Abdeckung des notwendigen Pflegebedarfs (1450 d.B.) ......................................................................... 86

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1836/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweit einheitliche Mindestpersonalschlüssel in Alten- und Pflegeheimen (1451 d.B.) ............................... 86

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1866/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Pensionsanpassung 2017 um 1,3 Prozent, eine Ausgleichs­zulagen­anpassung, die Abschaffung der Ruhensbestimmungen für ASVG-Ver­sicherte sowie die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes (1452 d.B.) ..................................................... 86

25. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1236/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesweit einheitlicher Personalschlüssel für Pflegeheime“ (1453 d.B.) ............................................................................................... 87

26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1927/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und


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Kollegen betreffend Schaffung eines Bundes-Grundsatzgesetzes zur Bedarfs­orientierten Mindestsicherung (1454 d.B.) ................................................... 87

27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1926/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Krankenversicherungschutz für Mindestsicherungsbe­zie­herIn­nen (1455 d.B.) ................................................................ 87

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 87

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 88

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 91

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ..... 93

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 94

Johann Hechtl ......................................................................................................... ..... 94

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ..... 95

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ..... 96

Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ..... 97

Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ..... 98

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ..... 99

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 100

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 102

Annahme des Gesetzentwurfes in 1148 d.B. ............................................................... 102

Genehmigung der Vereinbarung in 1449 d.B. .............................................................. 103

Kenntnisnahme der sechs Ausschussberichte in 1450, 1451, 1452, 1453, 1454 und 1455 d.B.                 103

Gemeinsame Beratung über

28. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1332 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2017 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Finanz­ausgleichsgesetz 2005, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Umweltförde­rungs­gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Bun­despflegegeldgesetz geändert werden und das Bedarfszuweisungsgesetz aufge­hoben wird, den

Antrag 1170/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entflechtung der Transfers im Rahmen der Finanz­aus­gleichs­reform und den

Antrag 1167/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuerautonomie für Länder und Gemeinden (1393 d.B.) .......................................... 104

29. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1364 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden – HOG – Vereinbarung (1394 d.B.) ......................................... 104

30. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1352 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschafts­teuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuerge­setz 1994, das Glücksspielgesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Verrechnungs­preis­dokumentationsgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwal­tungs­organisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, die Abgabenexe-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 11

kutionsordnung, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopol­gesetz 1996, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Stabilitätsabgabegesetz und das Versicherungssteuergesetz 1953 geändert werden (Abgabenänderungsge­setz 2016 – AbgÄG 2016) (1392 d.B.) .................................................................................................................... 104

Redner/Rednerinnen:

MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ... 104

Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 105

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 109

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 111

Dr. Rainer Hable ...................................................................................................... ... 113

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 114

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 115

Marianne Gusenbauer-Jäger ................................................................................. ... 116

Mag. Roman Haider .................................................................................................... 121

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 122

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 124

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 125

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 126

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 126

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1393 und 1392 d.B. ..................................... 129

Genehmigung der Vereinbarung in 1394 d.B. .............................................................. 129

31. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1335 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG) erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Börsegesetz 1989, das Bundesfinan­zierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das Bun­deskriminalamt-Gesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschä­di­gungs­gesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Glücksspielgesetz, das Invest­ment­fondsgesetz 2011, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Rech­nungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Verbraucher­zahlungs­kontogesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungs­dienstegesetz geändert werden (1391 d.B.)                130

Redner/Rednerinnen:

MMag. DDr. Hubert Fuchs ................................................................................  130, 144

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 135

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 138

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 140

Dr. Rainer Hable ...................................................................................................... ... 141

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 142

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 142

Annahme des Gesetzentwurfes in 1391 d.B. ............................................................... 144

Gemeinsame Beratung über

32. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1273 d.B.): Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2016) (1395 d.B.)        ............................................................................................................................. 145


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33. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1323 d.B.): Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liech­tenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Protokolls (1396 d.B.) .................................................................................................................... 146

34. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1324 d.B.): Protokoll zur Abänderung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechten­stein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (1397 d.B.)                             146

35. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1327 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eid­ge­nossenschaft über die Aufhebung des Abkommens vom 13. April 2012 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (1398 d.B.) ................. 146

36. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1252 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1399 d.B.) .................................................................................................................... 146

Redner/Rednerinnen:

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 146

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 147

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 149

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 150

Dr. Rainer Hable ...................................................................................................... ... 151

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 152

Mag. Maximilian Unterrainer .................................................................................. ... 152

Annahme des Gesetzentwurfes in 1395 d.B. ............................................................... 153

Genehmigung der vier Staatsverträge in 1396, 1397, 1398 und 1399 d.B. ................. 153

Gemeinsame Beratung über

37. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1300 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mit­gliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) geändert werden (Strafpro­zess­rechtsänderungsgesetz II 2016) (1403 d.B.) ................................................................ 154

38. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1365 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert wird (1407 d.B.) ............................................................. 154

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 155

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 159

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 161

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 162

Christian Lausch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................ 163

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 163


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 13

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 164

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 166

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 166

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 167

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ........................................................ ... 168

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ... 170

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei – Ablehnung ...........  157, 171

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetz­liche Krankenversicherung – Ablehnung     158, 172

Annahme des Gesetzentwurfes in 1403 d.B. ............................................................... 171

Genehmigung der Vereinbarung in 1407 d.B. .............................................................. 171

Gemeinsame Beratung über

39. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1346 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Rechtsanwalts­prüfungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 – BRÄG 2016) (1404 d.B.) ................. 172

40. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1341 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsge­setz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz und das Ver­kehrs­opfer-Entschädigungsgesetz geändert werden (Mindestversicherungs­sum­men-Valorisierungsgesetz 2016 – MinVersValG 2016) (1405 d.B.) ................................................................................... 172

41. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1355 d.B.): Bundesgesetz, mit dem zur Verbesserung der Nachhaltigkeits- und Diversitäts­berichterstattung das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz geändert werden (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungs­gesetz, NaDiVeG) (1406 d.B.) .................................................................................................. 172

Redner/Rednerinnen:

Hermann Brückl ...................................................................................................... ... 172

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 174

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 176

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 179

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 180

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 182

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 184

Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 185

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 185

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 186

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 186

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ... 187

Petra Bayr, MA ........................................................................................................ ... 188


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 14

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zeitwert als Grundlage der Prämienberechnung von Kaskoversicherungen“ – Ablehnung           183, 189

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1404, 1405 und 1406 d.B. ................................ 189

42. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1348 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesver­tragslehrpersonengesetz 1966, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz zur Änderung der Personalstellenverordnung und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU über Maß­nahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen (UmsetzungsG-RL 2014/54/EU), erlassen werden (2. Dienstrechts-Novelle 2016) (1368 d.B.) ...................................... 190

Redner/Rednerinnen:

Otto Pendl ................................................................................................................... 190

Mag. Dr. Beatrix Karl .................................................................................................. 191

Staatssekretärin Mag. Muna Duzdar .................................................................... ... 255

Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 256

Sigrid Maurer .............................................................................................................. 257

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 258

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 258

Annahme des Gesetzentwurfes in 1368 d.B. ............................................................... 259

43. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1255 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden (1369 d.B.) ........................................................................................ 259

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 259

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ... 260

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 260

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 260

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 261

Annahme des Gesetzentwurfes in 1369 d.B. ............................................................... 262

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1369 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Maßnahmen zur Verhinderung der Verfahrensver­schlep­pung (E 186) ...................... 262

44. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 1906/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Heinz-Christian Strache, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Ing. Robert Lugar, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG) geändert wird (1401 d.B.) ................................................................................ 262

Annahme des Gesetzentwurfes in 1401 d.B. ............................................................... 262


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 15

45. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Fern­meldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland, BMVIT-631.540/0423-III/FBW/2016, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Marcus Franz (1363 d.B.) ........... 263

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Beatrix Karl .................................................................................................. 263

Dr. Walter Rosenkranz .....................................................................................  263, 273

Mag. Nikolaus Alm ..................................................................................................... 264

Dr. Marcus Franz ...............................................................................................  265, 270

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 266

Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 266

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 268

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 271

Annahme des Ausschussantrages in 1363 d.B. ........................................................... 273

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 19

1457: Deregulierungsgesetz 2017

1458: Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwi­schen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits

1459: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Albaniens, Andorras, Armeniens, Marokkos, der Russischen Föderation, der Seychellen, Singapurs zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Berichte ......................................................................................................................... 20

III-322: Bericht Reihe Bund 2016/22; Rechnungshof

III-326: Bericht Reihe Bund 2016/23; Rechnungshof

Anträge der Abgeordneten

Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Post-Betriebsverfassungsgesetz, das Landarbeits­ge­setz 1984 und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden (1938/A)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Bedingungen für die Fahr­gäste, das Personenbeförderungsgewerbe und den Sozialstaat (1939/A)(E)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Suchtmittelspürhunde in Justizanstalten (1940/A)(E)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Radika­lisierung von Mithäftlingen im Gefängnis (1941/A)(E)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Faire Bedingungen für die Fahr­gäste, das Personenbeförderungsgewerbe und den Sozialstaat (1942/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung der Bundesför­derung zum Erhalt alpiner Hütten und Wege (1943/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 16

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entflechtung des Fern­busmarktes (1944/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzung der vom Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis vom 28.11.2016 umfassten Dublin-III-Verfahren (1945/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einhaltung von strafprozessrechtlichen Verfahrensgarantien in der Türkei (1946/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zur Behebung des Mangels an KöchInnen (1947/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Förderung für das Südwindmagazin (1948/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zur Behebung des Mangels an KöchInnen (1949/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Pensionsdebatte auf seriöse Datengrundlage stellen (1950/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zentrale Erfassung des Bildungsstandes von asylwerbenden und asylberechtigten schulpflichtigen Jugend­lichen“ (1951/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuleitung der Studie „Die rechtliche und soziale Situation von Pflegeeltern in Österreich“ an den Nationalrat als Diskussionsgrundlage für Maßnahmen im Sinne von Rechtssicherheit, Normenver­einheitlichung und genereller Verbesserung der Situation von Pflegeeltern (1952/A)(E)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung (1953/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­beziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung (1954/A)(E)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Erleichterung für betrieb­liche Zuwendungen für gesunde und umweltfreundliche MitarbeiterInnen-Mobilität (1955/A)(E)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des Lehrberufes FahrradtechnikerIn (1956/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Daunen von zwangs­gestopften oder lebend gerupften Enten und Gänsen (1957/A)(E)

Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Schutz der Menschenrechte im Internet (1958/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anordnung temporärer und situativer LKW-Überholverbote intelligent managen“ (1959/A)(E)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Öffentlichkeit von parlamentarischen Ausschüssen“ (1960/A)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 17

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Tankkarten für Mitarbeiter der Bundesanstalt für Verkehr (11075/J)

Elmar Mayer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Deutsche Rentenbesteuerung und Besteuerung 2. Säule (Pensions­ab­findung) aus der Schweiz“ (11077/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Elektromobilität (11078/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Müll aus Italien nach Wien (11079/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Flüchtlingsunterbringung im Bundesland Salzburg (11080/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend lenkerlosen Verkehr (11081/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend weitere Schließung von Postämtern (11082/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Wartung von EDV-Anlagen (11083/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Wartung von EDV-Anlagen (11084/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wartung von EDV-Anlagen (11085/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Wartung von EDV-Anlagen (11086/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Wartung von EDV-Anlagen (11087/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Wartung von EDV-Anlagen (11088/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Wartung von EDV-Anlagen (11089/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Wartung von EDV-Anlagen (11090/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wartung von EDV-Anlagen (11091/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Wartung von EDV-Anlagen (11092/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Wartung von EDV-Anlagen (11093/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 18

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Wartung von EDV-Anlagen (11094/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Wartung von EDV-Anlagen (11095/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wartung von EDV-Anlagen (11096/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Tabakmonopolgesetz und Trafikanteneinkünfte (11097/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Elektromobilität in der Praxis“ (11098/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend TBC (11099/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Kinderkardiologie Innsbruck (11100/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Vorgehensweise des Bundes­ministeriums betreffend die Studierenden der Werbeakademie Wien (11101/J)

 

 

 

 

 


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 19

09.05.25Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen und eröffne die 158. Sitzung des Nationalrates.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Krist, Grillitsch, Dr. Nachbaur, Mag. Johannes Rauch, Mag. Zakostelsky, Kickl, Mölzer, Ing. Schellen­bacher, Strache und Gessl-Ranftl.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Ver­tretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried wird nachmittags durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumen­ten­schutz Alois Stöger, diplômé vertreten.

Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Der Bundeskanzler Mag. Christian Kern wird durch die Staatssekretärin Mag. Muna Duzdar, der Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka wird durch den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter, der Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner wird durch den Staatssekretär Dr. Harald Mahrer vertreten.

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung live übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.45 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.

09.07.25Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 11075/J, 11077/J bis 11101/J

2. Regierungsvorlage: Deregulierungsgesetz 2017 (1457 d.B.)

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:


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Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (1458 d.B.)

Familienausschuss:

Antrag 1937/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einschränkung der rückwirkenden Auszahlung der Familienbeihilfe

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird (1414 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die unentgeltliche Eigentumsüber­tragung von Liegenschaften und Mobilien des Bundes an das Land Salzburg erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird (1415 d.B.)

Justizausschuss:

Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Albaniens, Andorras, Armeniens, Marokkos, der Russischen Föderation, der Seychellen, Singapurs zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (1459 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2016/22 (III-322 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2016/23 (III-326 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Antrag 1936/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr  Matthias Strolz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Parteipolitik raus aus der Schule

Verfassungsausschuss:

Verwaltungsreformgesetz BMLFUW (1456 d.B.)

*****

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 12, 13 bis 19, 20 bis 27, 28 bis 30, 32 bis 36, 37 und 38 sowie 39 bis 41 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird gegen diesen Vorschlag ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 101, FPÖ 94, Grüne 79 sowie NEOS und Stronach je 41 Minuten.


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Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 21 Minuten; darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die jetzt vorgeschlagenen Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

09.09.121. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1330 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche-rungs­gesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977 geändert werden sowie ein Alterssicherungskommissions-Gesetz erlassen wird (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 – SVÄG 2016), und über den

Antrag 1859/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, zuletzt abgeändert durch BGBl. 75/2016, abgeändert wird, sowie über den

Antrag 1303/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 118/2015, abgeändert wird (1429 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1349 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz geändert werden (1430 d.B.)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1431 d.B.)

4. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (1432 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 361/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein


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Bundesgesetz betreffend ein Gesetz, mit dem das ASVG (BGBl. Nr. 189/1955), zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 434/2013, abgeändert wird (1433 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1641/A der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungs­gesetz – ASVG geändert wird (1434 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 351/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung aufgrund von Erwerbstätigkeit in der Pension (1435 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1858/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 75/2016, sowie das Einkommensteuergesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 77/2016, zu Gunsten von Menschen mit niedrigsten Pensionen abgeändert werden (1436 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1245/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Arbeitsverfassungsgesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 71/2013, abgeändert wird (1437 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 960/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Pensionsanpassung über der ASVG-Grenze“ (1438 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1354 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden (1439 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1342 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kriegsgefangenenent­schädigungsge­setz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Bun­desgesetz über die Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der


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Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs, das Sozialministerium­ser­vice­gesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (1447 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 12 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich begrüße auch den Herrn Bundesminister!

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. Ich stelle Ihnen 5 Minuten Redezeit ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.10.01

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Öster­reicherinnen und Österreicher vor den Fernsehgeräten und hier im Saal! Willkommen bei der größten Almosenverteilung für Pensionisten im österreichischen Parlament! Die Pensionisten sollen mit einer Inflationsanpassung von 0,8 Prozent abgespeist werden.

Weil das doch dem einen oder anderen – sogar in der SPÖ, wie dem Herrn Bundes­kanzler – etwas wenig erschien, hat man aufgrund einer bevorstehenden Wahl für die Pensionisten ein teures Wahlzuckerl aus dem Ärmel gezogen, nämlich den soge­nannten Pensionistenhunderter. Der Pensionistenhunderter bringt den Menschen im Monat zusätzlich 7 bis 8 € netto. Das heißt, insgesamt bekommen die Menschen, die vierzig Jahre und länger in diesem Land gearbeitet haben, die diese Republik nach dem Krieg wieder aufgebaut haben, 14 € mehr. Wer sich dabei noch gut vorkommt, den sollte das Gewissen drücken. Ich komme mir dabei nicht gut vor.

Wir von der FPÖ haben unseren Standpunkt in den letzten Wochen und Monaten immer klar dargelegt. Wir haben uns dem Standpunkt des Seniorenbundes und des Österreichischen Seniorenrings angeschlossen, die gemeint haben: 1,3 Prozent Ausgleich wären gerechtfertigt. Diese 1,3 Prozent wären mehr als die 0,8 Prozent und der Hunderter. Man höre und staune: Nach Berechnungen des Seniorenrates hätte diese Regelung, die für die Pensionisten für die nächsten Jahre nachhaltig etwas gebracht hätte, auch weniger gekostet. Das heißt, die Pensionisten bekommen weni­ger und der Steuerzahler muss noch tiefer dafür in die Tasche greifen, meine Damen und Herren. Das ist skurril, das ist abzulehnen, und das kann sich die Republik eigent­lich auch gar nicht leisten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir von der Freiheitlichen Partei haben deshalb statt der 0,8 Prozent plus 100 € 1,3 Prozent und die Einführung einer Mindestpension von 1 200 € gefordert. Es wird immer gesagt, das kann man sich nicht leisten. Ich erinnere an die gestrigen Aussagen des Kollegen Katzian, der gesagt hat, 1 700 € als Mindesteinkommen kann er sich vorstellen. – Gut, dann müssen wir uns mit unseren 1 200 € nicht verstecken.

Ich denke, dass das Problem bei dieser Regelung, die jetzt beschlossen werden soll, auch dahin gehend eine große Schwäche hat, dass zum Beispiel Luxuspensionisten auch davon profitieren. Zu dieser Gruppe zählen viele, wie die Präsidenten der Nationalbank, die mit 30 000 € gerade so ihr Dasein fristen, und ehemalige Bundes­minister wie Sozialminister Hundstorfer, die mit einer Pension von über 10 000 € ihr Leben genießen können. Auch diese Pensionisten bekommen ihre 100 €, und das finden wir ungerecht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Sie von der sozialdemokratischen Fraktion sprechen immer von sozialer Gerechtigkeit. Wo ist denn die soziale Gerechtigkeit, wenn Reiche immer reicher werden und das


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Geld von den Österreichern zu den Ausländern fließt? Wir haben ja laut Herrn Felderer, der im Fiskalrat sitzt, immerhin 5,7 Milliarden € für Menschen, die im vergan­genen Jahr zu uns gekommen sind, flüssiggemacht – 5,7 Milliarden €, und wir be­schweren uns, dass die Pensionisten um 100 oder 200 Millionen € zu viel bekommen könnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen ein Beispiel dafür nennen, dass die Bundesregierung am falschen Ort spart und die eigene Pfründe nicht an­greifen will, nämlich die Sozialversicherungen in Österreich. Wir leisten uns 19 Sozial­versicherungen, dort gibt es insgesamt 116 Dienstautos. Es sind 120 Millionen € an EDV-Kosten zu bezahlen, 15 Millionen € für das Personal und 558 Millionen € an Ver­wal­tungskosten. Insgesamt sind das fast 700 Millionen €. Da spricht man nicht von Einsparungsmaßnahmen, denn da würde es um die eigenen Pfründe gehen, die man natürlich nicht angreifen will.

Ich stelle daher folgenden Antrag seitens der Freiheitlichen Partei:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pen­sionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1431 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird in § 95 d Abs 1 Pensionsgesetz angefügt:

‚Die sinngemäße Anwendung des § 700a ASVG gilt nicht für Ansprüche aus dem Pensionsgesetz 1965, die betragsmäßig über der ASVG-Höchstpension liegen.‘“

Anwendungsgleich folgen Artikel 2 und Artikel 3, wo das genauso hinzugefügt werden möge.

*****

Wir finden es einfach ungerechtfertigt, dass diese Regelung nicht nur bis zur ASVG-Grenze geht, sondern dass darüber hinaus diejenigen, die über der ASVG-Grenze liegen, den Hunderter ebenfalls bekommen sollen. Ich ersuche um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen trotzdem bitte, auch wenn es gleichlautend ist, die Änderungen verlesen, weil dieser Antrag nicht schriftlich vorliegt. Ich würde Sie daher bitten, Punkt 2 und Punkt 3 zu verlesen.

Abgeordneter Werner Neubauer (fortsetzend): Also:

„2. In Artikel 2 wird in § 11 Abs 4 Bundestheaterpensionsgesetz angefügt:

‚Die sinngemäße Anwendung des § 700a ASVG gilt nicht für Ansprüche aus dem Bundestheaterpensionsgesetz, die betragsmäßig über der ASVG-Höchstpension liegen.‘

2. In Artikel 3 wird in § 60 Abs 15 angefügt:


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‚Die sinngemäße Anwendung des § 700a ASVG gilt nicht für Ansprüche aus dem Bundesbahn-Pensionsgesetz, die betragsmäßig über der ASVG-Höchstpension lie­gen.‘“

*****

Ich ersuche nochmals um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

9.17


Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals. Jetzt ist dieser Abänderungsantrag ord-nungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Neubauer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

zum Top 3) Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­theaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1431 d.B.)in der 158.Sitzung des Nationalrates am 15.12.2016

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1431 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird in § 95 d Abs 1 Pensionsgesetz angefügt:

„Die sinngemäße Anwendung des § 700a ASVG gilt nicht für Ansprüche aus dem Pensionsgesetz 1965, die betragsmäßig über der ASVG-Höchstpension liegen.“

2. In Artikel 2 wird in § 11 Abs 4 Bundestheaterpensionsgesetz angefügt:

„Die sinngemäße Anwendung des § 700a ASVG gilt nicht für Ansprüche aus dem Bundestheaterpensionsgesetz, die betragsmäßig über der ASVG-Höchstpension liegen.“

2. In Artikel 3 wird in § 60 Abs 15 angefügt:

„Die sinngemäße Anwendung des § 700a ASVG gilt nicht für Ansprüche aus dem Bundesbahn-Pensionsgesetz, die betragsmäßig über der ASVG-Höchstpension liegen.“

Begründung

Der Pensionshunderter soll nur kleineren und mittleren Pensionen im öffentlichen Dienst zu Gute kommen, keinesfalls aber Pensionen, die über der ASVG-Höchst­pension liegen.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Spindelberger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



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9.17.23

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Für mich ist es eigenartig, wenn sich Herr Neubauer herstellt und davon spricht, dass es Almosen für Pensionisten gibt. Ich kann mich noch gut daran erinnern, denn so lange bin ich schon im Hohen Haus, als die schwarz-blaue Regierung damals den Pensionistinnen und Pensionisten ausnahmslos Einmalzahlungen zugestanden hat. (Abg. Schimanek: Man kann auch gescheiter werden!) Wir haben es geschafft, dass gesetzlich verankert ist, dass es nunmehr eine Inflationsabgeltung plus diese 100 € gibt. (Abg. Neubauer: 50 Jahre später!)

Ich habe auch noch sehr gut in Erinnerung, dass der damalige Präsident des Natio­nalrates Andreas Khol, als es um die Erhöhung der Pensionistenbeiträge gegangen ist, gesagt hat: Wir haben jetzt die Aufgabe, den Übergenuss der Pensionistinnen und Pensionisten zu reduzieren, den ihnen die roten Sozialminister zugestanden haben.

Ich sage: Wir machen jetzt soziale Politik, ganz im Gegensatz zu dem, wie Sie es betrieben haben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie wissen ganz genau, dass die Bundesregierung sich seit März des heurigen Jahres ganz intensiv mit dem Reformpfad der Pensionen auseinandergesetzt hat. Faktum ist auch, dass die Bundesregierung bemüht ist, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger in Beschäftigung zu halten. Deswegen gibt es ja auch Regelungen, die wir heute beschließen werden, dass jene Personen, die freiwillig über das Regelpen­sionsalter hinaus arbeiten – also die Frauen nach vollendetem 60. Lebensjahr, die Männer nach vollendetem 65. Lebensjahr – positive Anreize bekommen sollen. Das bedeutet: Zusätzlich zum Aufschubbonus von 4,2 Prozent pro Jahr sollen auch der Dienstgeberbeitrag und der Dienstnehmerbeitrag für drei weitere Jahre auf die Hälfte reduziert werden.

Ebenso wird in den heute vorliegenden und zu beschließenden Gesetzesvorhaben eine Reform der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung in die Wege geleitet. Dieser Schritt war meines Erachtens schon dringend notwendig. Wir alle wissen, dass es betreffend die bisherige Zusammensetzung genug Kritikpunkte allein aufgrund der Größenordnung gegeben hat. Ich glaube, es waren insgesamt 43 Personen, mit den zusätzlich kooptierten Experten. Die Kommission war nicht mehr handlungsfähig. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Gerade Sozialminister Stöger hat nicht nur die Zusammensetzung des Gremiums neu geordnet, sondern auch die Kompetenzen dieser Alterssicherungskommission erwei­tert, weil ja gerade dieses Gremium auch wertvolle Daten und Analysen für uns alle liefern soll, wie sich die Pensionen in Zukunft entwickeln.

Das heißt, dass jene Mitglieder, die künftig in dieser Alterssicherungskommission sitzen, mittelfristige Gutachten über die Gebarung der gesetzlichen Pensionsver­siche­rung sowie über die Kostenentwicklung auch hinsichtlich Beamtinnen und Beamten des Bundes, der Länder und auch der Gemeinden zu erstellen haben. Das ist ja auch neu, denn die Beamtenpensionen wurden ja bisher nicht berücksichtigt. (Beifall der Abg. Aubauer.)

Ich möchte aber noch einen weiteren wesentlichen Punkt anschneiden, der betrifft Personen, die mindestens 30 Jahre gearbeitet haben, aber aufgrund ihres geringen Einkommens – da sind großteils Frauen betroffen, die teilzeitbeschäftigt waren – bisher nur eine geringe Ausgleichszulage erhalten haben. Das wird sich nun insofern ändern, als diese Personen zukünftig einen besonderen Ausgleichszulagenrichtsatz erhalten werden.

Meiner Ansicht nach, lieber Alois, Herr Sozialminister, ist das ein wesentlicher Schritt, Altersarmut in Zukunft zu vermeiden, denn wenn für diesen Personenkreis die Aus-


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gleichszulage von 833 € auf künftig 1 000 € erhöht wird, dann kann sich das mehr als sehen lassen. Ich denke mir, da kann man sagen, diese Politik trägt eine sozialde­mokratische Handschrift. (Beifall bei der SPÖ.)

9.21


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


9.21.44

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Guten Morgen, Frau Präsidentin und Herr Minister! Ich weiß nicht, ob Herr Neubauer oder andere von uns hier im Saal jetzt ganz schnell den Betrag abrufen können, den eine Frau in Österreich als mittlere Pension erhält. Vielleicht erinnern wir uns daran: Es sind 872 € – 872 €, die eine Frau im Mittel in Österreich zur Verfügung hat, um einen Monat lang auszukommen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Wenn wir uns das ein bisschen genauer überlegen, dann kommen wir drauf, dass das ganz, ganz schwer realisierbar ist, dass Zusatzvergnügungen, ein Besuch im Kaffee­haus, aber auch Geschenke für die Enkelkinder mit diesem Betrag eigentlich unmöglich sind. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Ich möchte, dass wir das Bild dieser Frau im Kopf behalten, weil es da nicht um eine Minderheit in Österreich geht. Nein, von 2,3 Millionen Pensionen in Österreich betragen eine Million Pensionen unter 900 €.

Es geht in dieser Debatte um diese Menschen in Österreich, die im Alter von Armut gefährdet sind, aber auch um jene, die bis zu 1 700 € Pension bekommen und eigent­lich wenig Kaufkraft haben, wenig investieren können beziehungsweise sich teilweise kaum ein würdiges Leben leisten können. Ich halte – und da kann ich dann doch bei meinem Vorredner Neubauer anschließen – die Hunderter-Lösung nicht für die intelli­genteste, muss ich sagen, Herr Minister! (Abg. Loacker: Sehr vorsichtig ausgedrückt!) Wir haben im Ausschuss andere Vorschläge gemacht, diese wurden leider nicht berücksichtigt. Ich glaube auch, dass das auch keine nachhaltige Lösung ist. Das wird einmal ausgegeben, das hilft aber den Personen, die das jetzt unmittelbar bekommen, von denen ich schon gesprochen habe, nämlich jenen, die wirklich wenig zum Leben haben. Für die macht ein Hunderter im Geldtascherl einen wirklichen Unterschied – und das sei diesen Menschen vergönnt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Dass es daneben sehr viele Menschen in Österreich gibt, die das nicht einmal spüren, die einen Hunderter am Konto übergehen und gar nicht merken, dass der da ist, das ist die andere Seite; und da würde ich mir von Ihnen, von ÖVP und SPÖ als Regie­rungsparteien, auch mehr wünschen, nämlich dass wir zügiger voranschreiten, was die Luxuspensionen und die teilweise unverschämt hohen Pensionen, die es in Österreich gibt, betrifft. (Ruf: Richtig!) Das muss man aber voneinander trennen; und ich wünsche mir da tatsächlich mehr Engagement, dass wir einen zweiten Schritt in Bezug auf die Kürzung dieser Luxuspensionen gehen. Den vermisse ich und erwarte ihn mir zumindest im nächsten Jahr. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Hagen.)

Ich erinnere aber daran, dass die NEOS und die FPÖ, die sich da gerade beschwert hat, bei diesem ersten Schritt nicht dabei waren. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Bei der Einzementierung …! – Zwischenrufe der Abgeordneten Loacker, Scherak und Pirklhuber.) Sie haben nicht dazu beigetragen. Wir haben dazu beigetragen, dass es den ersten Schritt gibt. Mittlerweile zeigen die Urteile, dass wir weitergehen können, dass wir auf einem sicheren Weg sind; und wir sind auch bereit, diesen sicheren Weg weiterzugehen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neubauer: Sie haben den Luxus­pensionen den Weg geebnet! – Zwischenruf des Abg. Rädler.)


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Ich möchte jetzt noch einmal auf die zu sprechen kommen, die im Alter sehr wenig haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Neubauer.) – Herr Kollege, vielleicht hören Sie mir kurz zu! Ich möchte auf die zurückkommen, die sehr, sehr wenig haben und in diesem Jahr auch von der Steuerreform nicht profitiert haben.

Das war einer der beiden Vorschläge, die wir gemacht haben, um Menschen, die von Armut im Alter betroffen sind, zu begünstigen: Wir alle wissen, dass die Steuerreform eine Steuergutschrift für diejenigen, die sozusagen unter der Steuergrenze liegen, also ungefähr 1 050 € brutto im Monat verdienen und damit unter die Negativsteuer fallen, brachte. Die wurden durch die Steuerreform insofern mit einer Sozialversicherungs­gutschrift begünstigt. Wer aber vergessen wurde, das sind die vielen Männer und Frauen, die von der Ausgleichszulage leben müssen, also die sogenannten Mindest­pensionistInnen. Das sind immerhin auch noch einmal 215 000 Menschen hier im Land. Wir hätten gesagt, dass gerade diese Menschen auch von dieser Steuergut­schrift profitieren müssen und diese 110 € auch bekommen sollten. Leider hat dieser Antrag keine Unterstützung im Ausschuss gefunden.

Ein zweiter Vorschlag, den wir gemacht haben, wäre die intelligentere Lösung gewe­sen; und ich hätte es zumindest gerne diskutiert, Herr Wöginger. Sie haben es ziemlich vehement und sofort abgelehnt. Es wäre eine intelligentere Lösung in Bezug auf die Inflationsanpassung, auf diese einmalige Steuerpensionsgutschrift, von der ich ja nicht so viel halte, gewesen, nämlich die Einführung eines gestaffelten Systems, das nach­haltiger und sozial gerechter ist. Damit wäre angedacht gewesen, dass wir die Pen­sio­nen bis 500 € um 5 Prozent anheben und alles, was darüber liegt, um 25 € im Monat.

Das hätte etwas mehr gekostet, aber über das Jahr hinweg mehr an Kaufkraft gebracht und den Menschen tatsächlich spürbar etwas im Geldtascherl, im Alltag gebracht. Bei der ASVG-Höchstpension von 3 100 € hätte sich das bei den 0,8 Prozent, die wir jetzt an Inflationsabgeltung haben, eingeschliffen.

Ich hätte mir gewünscht, dass wir solche Dinge konstruktiver diskutieren. Trotzdem beteiligen wir uns lieber an Lösungen für die Menschen, die betroffen sind und wenig zum Leben haben, und nicht nur daran, dass wir sozusagen die ganze Zeit etwas kritisieren, aber wenig konstruktive Beiträge leisten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

9.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


9.27.40

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich einmal festhalten, dass wir jetzt in drei Blöcken 27 Punkte abhandeln und dass davon die Hälfte Gesetzesmaterie ist, also Vorlagen, die weitreichend sind, was die Pensionen, die Pensionsanpassung und auch unsere Landwirtschaft, den notwenigen Rabatt für unsere Bäuerinnen und Bauern, betrifft. (Abg. Loacker: Am Ende des Jahres wird er … fleißig! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Hier also davon zu reden, dass nichts weitergeht und dass nichts gemacht wird, das weise ich zurück, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich beschäftige mich mit drei Punkten; erstens einmal mit den Ergebnissen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Es ist so grundfalsch, was Sie hier sagen!) – Frau Kollegin, können Sie auch einmal zuhören?! Es würde Ihnen nicht schaden, auch einmal zuzuhören! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Es ist grundfalsch, Herr Kollege! Abg. Walter Rosenkranz: Immer diese Frauenfeindlichkeit!)


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Das Ergebnis des Pensionsgipfels wird heute hier im Sozialversicherungs-Ände­rungsgesetz wiedergegeben; und ich glaube, es ist notwendig, dass wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern auch erklären, was hier beschlossen wird.

Erstens bekommen Menschen, die eine Mindestpension und 30 Beitragsjahre haben, also 30 Jahre lang ins Pensionssystem eingezahlt haben, in Zukunft statt 883 € 1 000 €. Nach dem Prinzip, dass sich Leistung lohnen soll, wird damit die Mindest­pension dahin gehend angepasst. Das ist notwendig, weil es sich diese Menschen verdient haben, weil sie 30 Jahre gearbeitet und in das System eingezahlt haben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Wir führen einen Aufschubbonus ein, der genau folgendes Prinzip verfolgt: Wer länger arbeitet, muss auch eine deutlich höhere Pension bekommen. Der Aufschubbonus von 4,2 Prozent gilt für Frauen im Alter zwischen 60 und 63 Jahren, für Männer im Alter zwischen 65 und 68 Jahren. Da auch die Sozialversicherungsbeiträge halbiert werden, bedeutet das für die Arbeitnehmer insgesamt, es bleibt mehr im Geldbörsel; und für die Dienstgeber werden die Lohnnebenkosten gesenkt. Um die Maßnahmen noch zu kritisieren, muss man also auch einiges an Argumenten zusammenbringen, denn das ist eine richtige Maßnahme. Es ist richtig, dass längeres Arbeiten attraktiver gemacht wird und dass eine deutlich höhere Monatspension herauskommt, wenn man sich für dieses Modell entscheidet, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir weiten das Pensionssplitting aus. Das hat es bereits gegeben, aber in einer eher unattraktiven Form. Wir weiten das Pensionssplitting aus, das heißt, dass man – meistens sind es die Männer – bis zu 50 Prozent der Pensionsbeiträge auf das Pensionskonto der Frau oder des Partners/der Partnerin übertragen kann. Wir weiten das jetzt auf sieben Jahre pro Kind, insgesamt 14 Jahre, aus; und das ist eine richtige Maßnahme, meine Damen und Herren, denn es muss uns schon auch etwas wert sein, wenn sich Frauen und Männer der Kindererziehung widmen. Das ist eine gesell­schaftspolitische Frage, und wir von der ÖVP wertschätzen diese Maßnahme, daher beschließen wir das heute auch. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir verbessern – und dafür habe ich mich auch mit einigen Kolleginnen und Kollegen aus diesen Reihen monatelang eingesetzt – die Anrechnung der Kindererziehungs­zeiten von Kindern, die vor 2005 geboren worden sind, und für alle Frauen, die nach 1955 geboren wurden. Man braucht jetzt nicht mehr 15 Beitragsjahre, damit man einen Pensionsanspruch hat. Bis jetzt hat man 15 Jahre Erwerbsarbeit gebraucht, nun braucht man noch sieben Jahre Erwerbsarbeit und nun kann man die restlichen acht Jahre mit Kindererziehungszeiten auffüllen. Das ist eine wesentliche Verbesserung für einige Tausend Frauen, die sich längere Zeit der Kindererziehung gewidmet haben und diese 15 Jahre nicht zusammengebracht haben. Das ist familienpolitisch und sozial­politisch richtig, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir setzen aber auch Nachhaltigkeitsmaßnahmen für unser Pensionssystem. Es wurde angesprochen: Wir verkleinern die Pensionssicherungskommission auf ein Drittel der Mitglieder, nämlich auf zwölf stimmberechtigte Mitglieder – bis dato waren es über 30 –, weil es notwendig ist, dieses Gremium effektiv zu gestalten. Und das Zweite ist, dass dort wirklich Experten sitzen – auch internationale Experten gehören jetzt diesem Gremium beratend an –, damit wir unser Pensionssystem nachhaltig gestalten. Wir kennen die Demografie, und wir kennen auch die Herausforderungen, die wir in diesem Bereich zu bewältigen haben. Es ist uns von der Volkspartei ein Anliegen, dass das jetzt auch gesetzlich verankert wird, weil wir es den nachkommenden Generationen auch schuldig sind, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)


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Zur Pensionsanpassung kurz ein Wort: Wir haben 0,8 Prozent und eine Einmalzahlung von 100 €. Wir haben auch in der Vergangenheit Einmalzahlungen gehabt. Ich per­sönlich halte es für die zweitbeste Lösung, aber wir haben hier schon mehrere Ein­malzahlungen beschlossen. (Abg. Neubauer: … nicht der ÖVP! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wie gesagt …!) Es ist, wie es ist! Wir müssen auch den Pensionistinnen und Pensionisten eine Pensionsanpassung sicherstellen und garantieren. Es ist not­wendig, die Kaufkraft auch in diesem Bereich zu steigern, daher tragen wir diesen Kompromiss mit: 0,8 Prozent plus 100 €. (Abg. Neubauer: … umgefallen!)

Eine letzte Anmerkung zum Sozialversicherungsrabatt der Bauern: Meine Damen und Herren – und das gilt jetzt vor allem für die ländliche Bevölkerung –, es wird ganz klar, und in den letzten Tagen hat sich das bewiesen, welche Fraktion hier für die Land­wirtschaft einsteht. (Abg. Steinbichler: Ja, ja! Gestern …!) Wir haben einen Vorschlag abgeändert, der jetzt garantiert, dass den Bäuerinnen und Bauern 53 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge vom letzten Quartal erlassen werden. Eingesetzt haben sich unsere Präsidenten Auer und Schultes sowie die gesamte ÖVP-Fraktion. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Man muss hier einmal festhalten, wem die Landwirtschaft in diesem Haus am Herzen liegt: Es ist und bleibt die Österreichische Volkspartei! (Beifall bei der ÖVP. – Zwi­schenruf bei der FPÖ.)

9.33


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Loacker gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.33.38

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Nach dieser Jubelhymne des Kollege Wöginger möchte ich die Gratulation woandershin richten, meine Gratulation geht an die Freiheitliche Partei. Sie haben es nämlich geschafft, dass diese beiden Parteien jetzt schon für eine Koalition mit Ihnen trainieren und sich in Position bringen. (Abg. Walter Rosenkranz: Herr Kollege, bei einer absoluten Mehrheit braucht man keinen Koalitionspartner!) Die schauen sich nämlich die Geschenkeverteilpolitik des Jörg Haider ab.

Zuerst einmal wird ein Hunderter an die Pensionisten verteilt, und damit dieses Geschenk wirken kann, kann man natürlich nicht sagen, man gibt es den Klein­pensionisten, die, wie Kollegin Schwentner richtig gesagt hat, als Frau im Schnitt 850 € oder überhaupt – Männer und Frauen – im Schnitt 1 150 € Pension zur Verfügung haben; nein, man gibt es allen, man schüttet die Geschenke aus. Was Sie sich bei Haider nicht abgeschaut haben, ist, dass man solche Wahlgeschenke natürlich bar geben muss, damit es wirklich zieht. (Abg. Walter Rosenkranz: … Bauernschnapsen!)

Damit die Idee so richtig schlecht ausgeführt wird, hat man diesen Hunderter steuerfrei gestellt. Wäre er steuerpflichtig, dann hätten die Kleinpensionisten ihn brutto für netto, und die Großpensionisten müssten ihn versteuern; aber nein, man stellt ihn steuerfrei, damit auch die Luxuspensionisten mit 5 000 bis 7 000 € den Hunderter netto haben. Wenn uns der Herr Minister sagt: Ja, wir haben eh geschaut, dass die Doppel- und Mehrfachpensionisten den Hunderter nur einmal bekommen!, dann zeigt das die soziale Ausgewogenheit dieser Bundesregierung. (Beifall bei den NEOS.)

Ja, diesen Hunderter wollten die Sozialdemokraten haben, und die ÖVP hat daraufhin gesagt, sie wolle aber auch ein Geschenk für ihre Klientel haben, und da hat sie zuerst vorgeschlagen, man könne den Bauern Sozialversicherungsbeiträge für ein Quartal schenken – aber nur den kleineren! Das wäre ja auch logisch, denn wenn jemand eine Landwirtschaft mit Steilhangmahd ganz hinten am Ende des Tals betreibt, dann hat


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diese Landwirtschaft einen geringen Einheitswert, zahlt der Landwirt wenig Sozial­versicherung und dann hätte er auch entsprechend profitiert – aber nein! Da sind im Bauernbund die Fetzen geflogen, dann haben sich die Großbauern, die Agrarmag­naten aufgeregt: Wir wollen auch etwas haben!, und jetzt bekommen alle Bauern 53 Prozent von einem Quartalsbeitrag. Ich wüsste gerne, wie die Abgeordneten Auer, Prinz, Schultes, Sieber, Schmuckenschlager und Eßl persönlich von dieser Änderung in der Gesetzesvorlage profitieren. – Das wüsste ich gerne! (Beifall bei NEOS und Grünen sowie des Abg. Steinbichler. – Die Abgeordneten Pirklhuber und Steinbichler: Gute Frage! – Abg. Neubauer: Liegt Befangenheit vor?)

So, wie Sie da vorgehen, das halte ich in einem Maß für unmoralisch, dass ich es hier nicht ungestraft in Worte fassen kann! Sie greifen in die Taschen der Menschen, die arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, Sie greifen in die Taschen der nächsten Generationen, und mit diesem fremden Geld wollen Sie sich das Wohlwollen Ihrer Klientel erkaufen. Menschen mit einem solchen moralischen An­spruch würde ich im Privatleben nicht einmal einen Bleistift abkaufen. (Zwischenruf des Abg. Schultes.)

Nun dazu, was uns Kollege Wöginger als Pensionsreform verkaufen wollte: Wir rech­nen die Kinderziehungszeiten besser an. Wir müssen weniger Pensionsversiche­rungs­beiträge bezahlen, wenn wir länger arbeiten, und dafür bekommen wir mehr – also: weniger bezahlen und mehr bekommen! Wenn man 30 Jahre gearbeitet hat, bekommt man künftig mindestens 1 000 € durch den Ausgleichszulagenrichtsatz. Jetzt sagen Sie Menschen, die über 80, oft über 90 Jahre alt werden, dass es genügt, 30 Jahre zu arbeiten, um 1 000 € zu bekommen. Da kann ich jetzt nämlich auch 30 Jahre lang 500 € ins Verdienen bringen und nachher 1 000 € Pension bekommen. Das ist nicht gerecht, und dieses Geld nehmen Sie den nächsten Generationen weg. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wöginger: Neoliberaler Schwachsinn!)

09.37.29

Präsidentin Doris Bures: Entschuldigung, Herr Abgeordneter! Ich weiß jetzt nicht, welcher Abgeordnete es war: Waren Sie es? – Nein. (Zwischenrufe bei FPÖ, Grünen und Team Stronach.)

*****

Herr Abgeordneter (in Richtung ÖVP), für „neoliberalen Schwachsinn“ als Zwischenruf erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Ruf bei den Grünen: „Neoliberal“ stimmt!)

*****

Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.37.38

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin! Das, was uns Abgeordneter Wöginger als Reform zu verkaufen versuchte, war auch eine Reform der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung, KOLAPS. Die wird jetzt um­getauft und heißt jetzt Alterssicherungskommission, ALKO. Von KOLAPS zu ALKO – das bedeutet Pensionsreform in dieser Bundesregierung! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist eine Dummheit!)

Was tatsächlich passiert ist: Die Ersatzraten gehen zurück, die Pensionisten haben jedes Jahr noch weniger zum Überleben, und das, was Sie produzieren, ist langfristig Altersarmut, aber statt diese zu bekämpfen, verteilen Sie lieber großzügig die Hun­derter! (Beifall bei den NEOS.)

9.38



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 32

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

 


9.38.29

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir bringen wieder einige Änderungen im Bereich der Pensionen auf den Weg, die den Menschen unmittelbar zugutekommen. Ich beginne auch gleich beim Hunderter für die Pensionistinnen und Pensionisten, der die Kaufkraft der Pensionisten aufrechterhalten wird. Es ist die Einmalzahlung von 100 €, die zur Aus­zahlung kommen wird und Personen gebühren soll, die im Dezember 2016 Anspruch auf eine Pension haben werden. Sie wird zusammen mit der Dezemberpension aus­bezahlt, und Folgendes ist ganz wichtig: Sie ist steuerfrei. Das heißt, den Hunderter bekommen sie wirklich brutto für netto.

Werner Neubauer, ich habe dir wirklich aufmerksam zugehört und mir schnell Zahlen herausgesucht: 2001 war beispielsweise die Sozialdemokratie in keiner Regierung, da waren andere in der Regierung (Abg. Neubauer: Wir haben 2016! Das wird Ihnen aufgefallen sein!) – das ist nur ein Beispiel! –, damals hat es eine Inflation von 2,7 Prozent, eine Pensionserhöhung von nur 0,8 Prozent und keine Einmalzahlungen gegeben. Wer also sozialer ist, das sieht man wirklich an den Maßnahmen, die wir Regierungsparteien hier setzen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Meine Damen und Herren, es wird Ihnen aber auch ein weiterer Meilenstein mit dieser Regierungsvorlage dargebracht: Es ist die Anhebung des Ausgleichzulagenrichtsatzes für Pensionsberechtigte aus eigener Pensionsversicherung mit mindestens 30 Bei­tragsjahren. Es haben bereits einige Vorredner gesagt: Da wird die Mindestpension auf 1 000 € angehoben. (Abg. Neubauer: Das ist längst fällig geworden!) Weiters kommt es auch zur Schaffung eines Rechtsanspruchs aus beruflicher Rehabilitation. Diese Pflichtleistung bei bestehender oder drohender Invalidität beziehungsweise Berufs­unfähigkeit soll den Betroffenen auch den Weg zurück zur Erwerbsarbeit ermöglichen. Der Grundsatz Rehabilitation vor Pension ist ein zentraler Ansatz zur Steigerung des faktischen Pensionsantrittsalters.

Man könnte hier noch stundenlang Beispiele bringen, wie gut und sozial die Regierung mit ihren Gesetzesvorschlägen gehandelt hat (Abg. Neubauer: Das glaube ich nicht!), und Sie sehen, meine Damen und Herren, das sind alles sehr gute Neuerungen, und ich möchte dem Sozialminister recht herzlich dafür danken. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Und dem österreichischen Steuerzahler! Der zahlt das, nicht der Minister! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

9.40


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Ing. Dietrich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


9.40.29

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Kollege Wöginger, es ehrt dich wirklich, wenn du sagst, Kinder zu bekommen darf kein Nachteil in der Gesellschaft sein. Schon gar nicht darf es ein Nachteil sein, wenn man Kinder erzieht und später in Pension geht; und da wundert es mich wirklich, dass die ÖVP unseren Antrag, nämlich dass Kindererziehungszeiten bis zum 4. Lebensjahr angerechnet werden – egal, ob sich das mit dem zweiten Kind überschneidet, egal, ob man Zwillinge hat –, nicht endlich aufgreift und unterstützt. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.) Das wäre eine Maßnahme, Familien zu stärken, Frauen zu animieren, Kinder zu haben, ohne dass sie dann am Ende des Tages in der Armutsfalle landen. (Beifall beim


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Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Wöginger. – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der ÖVP und Abg. Walter Rosenkranz.)

Meine geschätzten Damen und Herren, mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz werden einige positive Punkte umgesetzt. Einer davon ist, dass jemand, der länger arbeitet, der 30 Jahre in dieses System einbezahlt, am Ende des Tages auch mehr erhält. Es ist ein toller Ansatz, ein richtiger Ansatz, dass die Ausgleichszulage auf 1 000 € angehoben wird. Das unterstützen wir.

Wir unterstützen auch den Rechtsanspruch auf Rehabilitation, dies ist gleichfalls ein sinnvoller Zugang, und es ist aus unserer Sicht gut, den Versuch zu starten, ältere Arbeitnehmer länger in Beschäftigung zu halten, indem es diese Bonusregel gibt. Das ist etwas, dem wir zustimmen können, wenngleich wir mit dem Gesamtpaket nicht in allen Punkten einverstanden sind – aber so ist das eben in der Demokratie.

Meine geschätzten Damen und Herren, der Punkt aber, der viele emotionalisiert, das ist der Hunderter. Wir gönnen es all jenen, die wirklich tagtäglich nicht wissen, wie sie ihr Leben finanzieren können, weil sie so wenig haben, weil die Pension so gering ist, weil die Mieten so hoch sind, weil das Einkaufen fast nicht mehr finanzierbar ist, aber Privilegienpensionisten, die Zigtausende Euro haben, die mit 12 000 €, mit 14 000 € oder, wenn man bei der Nationalbank im oberen Management war, mit durchschnittlich 17 000 € monatlich das Auskommen finden, das Leben fristen müssen (Abg. Neubauer: Charly Blecha!), einen zusätzlichen Hunderter zu geben, meine ge­schätz­ten Damen und Herren, das ist unsozial. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ. – Abg. Steinbichler: Das ist ja wirtschaftsschädigend!)

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, das sehen wir äußerst kritisch. Das ist die Manier, die von Ihnen so kritisiert wurde: mit der Gießkanne einen Hunderter verteilen. Wahrscheinlich sind Sie davon ausgegangen, dass bald Neuwahlen sein werden: Wir müssen vor Weihnachten noch schnell ein Paket schnüren und jedem Einzelnen geben!, damit eben die Wählerstimmen wieder gesichert sind. (Abg. Neubauer: Wahlzuckerl!)

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Einmalzahlung von 100 Euro für Bezieher einer Pension über der ASVG-Grenze“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass Bezieher von Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, deren Bezug über der ASVG-Höchstgrenze liegt, von der Einmalzahlung über 100 Euro ausgenommen werden.“

*****

Ich glaube, das ist ein guter und richtiger Ansatz.

Ein entsprechender weiterer Punkt ist: Frauen bekommen im Durchschnitt 872 € Pen­sion, das ist total wenig. Auf der anderen Seite gibt es noch diese Berge, diese Altlas­ten von Privilegien, wobei der Gesetzgeber zwar zwei Anläufe gemacht hat, nämlich 1997 mit dem Bezügebegrenzungsgesetz und jetzt, 2014, mit dem Sonderpensio­nenbegrenzungsgesetz, wir jetzt aber alle so ehrlich, aufrichtig und fair sein und den


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nächsten Schritt machen sollten, endlich Privilegien in diesem Staat abzuschaffen. Pen­sionsprivilegien haben keinen Platz in unserem System! (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren, gehen wir gemeinsam diesen mutigen Schritt! Machen wir zu Beginn des Jahres 2017 gemeinsam diesen Schritt, und schaffen wir Privilegien mutig ab! Uns haben Sie als Partner, und ich weiß, von den Oppo­sitionsparteien sind auch viele in dieser Richtung unterwegs, aber den Regie­rungs­parteien sei gesagt: Bewegen Sie sich doch endlich! Bewegen Sie sich in Richtung faires System!

In diesem Sinn – denn wir stehen auch dafür, dass es in Zukunft ein System für alle gibt, in dem im Pensionsbereich alle fair und gleich behandelt werden; das ist die Zukunft, die wir uns vorstellen – bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Luxus­pensionsreform jetzt!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Ge­setzesentwurf vorzulegen, welcher umgehend eine ASVG-Obergrenze für alle mit Steuergeldern und Beiträgen finanzierten Pensionen vorsieht, die in staatlichen, halb­staatlichen, ausgegliederten oder teilausgegliederten Einrichtungen oder beitrags­finanzierten Interessensverbänden gewährt werden.“

*****

Ich ersuche um Annahme. (Beifall beim Team Stronach.)

9.46


Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß ein­gebracht und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Keine Einmalzahlung von 100 Euro für Bezieher einer Pension über der ASVG-Grenze"

Eingebracht zu TOP 2: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1349 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern- Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1430 d.B.)

Es ist vorgesehen, allen Beziehern von Pensionen aus der gesetzlichen Pensions­versicherung mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Dezember 2016 Anspruch auf eine oder mehrere Pensionen haben, eine Einmalzahlung in der Höhe von 100 € zu gewähren. Bei dieser Einmalzahlung handelt es sich um keinen Pensionsbestandteil, sondern um eine einmalige Sonderzahlung für Menschen mit vorrangig geringem Pensionseinkommen.


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Aus diesem Grund ist es nicht gerechtfertigt, Steuergelder nach dem Gießkannen­prinzip an Alle zu verteilen, sondern die Menschen zu unterstützen, deren Pensions­bezug maximal die Höhe einer ASVG-Höchstpension erreicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass Bezieher von Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, deren Bezug über der ASVG-Höchstgrenze liegt, von der Einmalzahlung über 100 Euro ausgenommen werden.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Luxuspensionsreform jetzt!“

Eingebracht zu TOP 1: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1330 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Arbeitslosenversiche­rungs­gesetz 1977 geändert werden sowie ein Alterssicherungskommissions-Gesetz erlassen wird (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 – SVÄG 2016) und

über den Antrag 1859/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs-gesetz, zuletzt abgeändert durch BGBl. 75/2016, abgeändert wird sowie

über den Antrag 1303/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs-gesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 118/2015, abgeändert wird  (1429 d.B.)

Im Jahr 2014 wurde mit dem Sonderpensionsbegrenzungsgesetz im Nationalrat ein erster Schritt für eine Reform gesetzt, welche zumindest im Ansatz dazu geeignet war, die über Jahre gewachsenen Sonderpensionsrechte eines privilegierten Empfän­gerkreises auf Steuerzahlerkosten in geringem Maße einzuschränken.

Was mit diesem Gesetz jedoch NICHT umgesetzt, ja geradezu verabsäumt wurde, war eine Reform des Pensionssystems, durch die bestehende Pensionen, die in staat­lichen, halbstaatlichen, ausgegliederten oder teilausgegliederten Einrichtungen oder beitragsfinanzierten Interessensverbänden gewährt werden, auf ASVG-Höchstgrenze reduziert werden.

Bereits seit dem Jahr 2003 fordert dazu der Pensionsexperte und frühere Weltbank-Direktor Robert Holzmann ein gleichziehen aller Beamten mit den übrigen Sozial­versicherten:

„So seien die ASVG-Pensionen zu 90 Prozent finanziert. Nur knapp 100.000 Euro muss der Staat pro ASVG-Pensionist nachschießen. Pro pensioniertem Beamten müssen hingegen schon 400.000 beigesteuert werden. Und ganz eklatant wird es bei


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Pensionisten der Österreichischen Nationalbank. Jeder einzelne OeNB-Pensionist wird im Schnitt mit 1,7 Millionen Euro „bezuschusst". (Die Presse)

Jetzt geht es darum, die 2-Klassen-Gesellschaft im österreichischen Pensionssystem zu beenden und die ASVG Obergrenze für ALLE Pensionen umzusetzen - sowie bereits im Rahmen des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes des Jahres 2014 im Sozialausschuss des Parlaments diskutiert, umgehend eine endgültige und sofort wirksame Reform folgen zu lassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher umgehend eine ASVG-Obergrenze für alle mit Steuergeldern und Beiträgen finanzierten Pensionen vorsieht, die in staatlichen, halbstaatlichen, ausgegliederten oder teilausgegliederten Einrichtungen oder beitrags­finanzierten Interessensverbänden gewährt werden.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer gelangt als nächste Red­nerin zu Wort. – Bitte.

 


9.46.38

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Kollege Loacker, ich bin ganz erschüttert, wie wenig Sie unser hervorragendes Sozialsystem schätzen. Also ich möchte von Ihnen, wenn ich einmal alt bin und – Gott behüte! – Sie Sozialminister sind, nicht abhängig sein. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Werte Zuschauer, zu einem anderen Thema, eine kleine Geschichte: Sie sind ein Mann, sind 65 Jahre alt, haben einen Job, die Arbeit macht Ihnen Freude. Die Firma schätzt Ihre Erfahrung, und Sie stehen vor der Frage: Weiterarbeiten oder in Pension gehen? – Da werden Sie zu rechnen anfangen: Was bringt es, die Pension aufzu­schieben? Wo ist für mich der Nutzen? – Genau deshalb wollen wir heute das neue Aufschubbonuspaket schnüren: damit es attraktiver wird, länger zu arbeiten.

Wie schaut dieses Anreizpaket aus? – Wenn unser 65-jähriger Mann weiterarbeitet, so bezieht er in der Regel ein höheres Gehalt, als die Pension ausgemacht hätte, und – das ist jetzt die Neuerung – er zahlt so wie der Dienstgeber auch als Arbeitnehmer nur mehr die halben Beiträge in die Pensionsversicherung.

Was bringt das? Was kann man sich darunter vorstellen? – Konkret: Bei einem Brutto­verdienst von 2 000 € bleiben ihm im Monat 50 € netto mehr im Börsel. Und wie schaut das für die Pension aus? Länger arbeiten, zahlt sich das auch für die Pension aus? – Nach drei zusätzlichen Erwerbsjahren lukriert der Mann, also dann schon im Alter von 68, eine bis zu 18 Prozent höhere Pension, und das ein Leben lang. Das ist doch ein gutes Angebot!

Wir sehen eine Win-win-Situation: Der Einzelne bekommt eine höhere Pension, und auf der anderen Seite wird auch das Pensionssystem entlastet, also weniger Kosten für den Staat.


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Warum ist für uns das Thema Pensionen so wichtig? – Wir Österreicher gehen im internationalen Vergleich sehr früh in Pension – manche, weil sie aus gesundheitlichen Gründen den Job nicht mehr schaffen, andere müssen die Frühpension antreten, weil sie ihren Job überhaupt verlieren. Andere wiederum wollen sehr gerne länger arbeiten (Abg. Neubauer: Aber nicht in Wien! In Wien nicht!), weil sie entweder das Geld brauchen oder weil sie es als Jungbrunnen empfinden, wie wir das ja auch wissen. In jedem Fall entlastet es das Pensionssystem, wenn man länger arbeitet.

Lassen Sie mich in aller Ernsthaftigkeit sagen: Mir liegt es sehr am Herzen, dass wir unseren jungen Menschen nicht einen noch größeren Schuldenrucksack umhängen, daher wünsche ich mir als gemeinsame Ziele Folgendes: Arbeiten wir gemeinsam daran, dass Menschen länger gesund im Job bleiben können – dazu braucht es auch geeignete Arbeitsplätze –, arbeiten wir gemeinsam daran, dass es künftig auch genügend passende Jobs gibt!

Menschen, die arbeiten können und wollen, sollen die Chance dazu bekommen. Dazu tragen auch das neue Anreizpaket und die heutigen Beschlüsse bei. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

9.50


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


9.50.20

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute zeigt Österreich seine Stärke (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Welche?), und die Stärke Österreichs in der Welt ist auch, dass wir ein Sozialsystem haben, das wir jeden Tag weiterentwickeln, den Bedingungen anpassen. Und warum tun wir das? – Weil soziale Sicherheit die wichtigste Grundlage einer demokratischen Gesellschaft ist. Mit den Maßnahmen, die wir hier setzen, stärken wir die demokratische Gesellschaft, stärken wir aber auch, dass Menschen in diesem Land gut leben können. Und wir schauen ganz genau hin: Wo haben Menschen Lebensbedingungen, unter denen sie Hilfe ganz besonders brauchen?

Was tun wir? – Wir haben uns angesehen, dass es viele – vor allem Frauen – gibt, die teilzeitbeschäftigt waren, die wenig Einkommen bezogen haben, die wirklich geringe Pensionen haben. Wir setzen ein Signal: Wir setzen mit 1 000 € Mindestpension ein Signal für Menschen, die 30 Jahre in Beschäftigung gestanden sind, Kinder erzogen haben, vieles getan haben. Das ist ein Beitrag, der aus meiner Sicht sehr wichtig ist.

Wir diskutieren heute über die Frage, wie man eine Pensionsanpassung macht. Ich weiß, das kann man nie richtig machen. (Abg. Neubauer: Oh doch! Bisher nicht, man könnte es aber versuchen!) Da wird es immer jemanden geben, der das von dieser oder von jener Seite kritisiert. – Okay, das gehört dazu!

Was haben wir aber getan? – Wir haben jeder Pensionistin und jedem Pensionisten gesagt (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ihr kriegt einen Hunderter!), wir erhöhen entsprechend der Inflation um 0,8 Prozent, das ist das, was die Pensionskommission berechnet hat. – Das war der erste Schritt.

Wir haben noch einen zweiten Schritt gesetzt, aber da muss ich schon allen recht geben, die meinen, wenn jemand 800 € Pension hat, dann sind zusätzliche 100 €, das gestehe ich gerne zu, nicht nachhaltig – ja. 100 € sind dann 100 € netto, und die Personen brauchen diese dann auch ganz dringend und können damit auch etwas anfangen. Das ist für jene, die nur 800 € Pension haben, relativ viel (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Und für einen, der 800 € Pension hat?), aber das ist für


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jenen, der die ASVG-Höchstpension hat, relativ gesehen weniger. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Also so gesehen ist das wieder gerecht?!) Damit sage ich das auch sehr deutlich dazu.

Wir haben es heute geschafft, dass wir Kindererziehungszeiten anders einrechnen, und wir haben eine ganz wichtige Entscheidung für die jungen Menschen getroffen. Wir haben bei der Pensionskommission die Jugend stärker einbezogen (Abg. Neubauer: Und die Opposition ausgeschaltet!), und somit ist diese auch in der neuen Pen­sionskommission ganz besonders berücksichtigt. – Ich denke, das sind alles wichtige Schritte. Wir verbessern die Bedingungen für Menschen, die Kriegsgefangene waren – auch da gibt es Verbesserungen –, und wir setzen weitere Schritte, damit man auch in der Finanzierung von Hilfsmitteln mehr tun kann.

Zur Rehabilitation: Wir stärken heute das Prinzip Reha vor Pension, damit Menschen lange in Beschäftigung stehen können.

Und eines ist mir auch noch wichtig, weil hier bewusst Unklarheit verbreitet wird: Ich hätte gerne gewusst, Herr Abgeordneter Neubauer, mit welchem Gesetz wir für irgendwelche Altpolitiker die 100 € beschlossen haben. Sagen Sie mir, welches Gesetz das ist! Mir ist es nicht bekannt. (Abg. Neubauer: Sie beschließen es jetzt! Sie beschließen es heute! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich werde es Ihnen gleich sagen!) Wir haben für ASVG-Pensionen die Beiträge erhöht. (Abg. Neubauer: Heute!) Heute beschließen wir für ASVG-Pensionen 100 € zusätzlich (Abg. Neubauer: Genau!), und zweitens beschließen wir die 100 € für jene Menschen, die in den letzten Jahren für die Sicherheit Österreichs gearbeitet haben, für die Beamtinnen und Beamten, und für sonst niemanden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

9.54


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.

 


9.55.01

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, das ist eine spannende Debatte, die wir hier heute haben. Herr Bundesminister, jetzt habe ich wirklich versucht, Ihnen gut zuzuhören und Ihnen vor allem auch zu folgen, was nicht ganz einfach war, denn das, was Sie jetzt hier von sich gegeben haben, war schon ein bisschen komplex.

Ihr erster Satz war: Heute zeigt Österreich Stärke in der Welt. (Abg. Neubauer: Das hätte der Kaiser auch sagen können!) – Okay, gut, man kann sagen, dass das jetzt entweder als Floskel gemeint ist, oder meinen Sie, weil wir das Sozialamt der ganzen Welt sind? – Das haben Sie jetzt offengelassen.

Sie haben gesagt: Wir müssen das Sozialsystem jeden Tag anpassen. – Also ich weiß nicht, wann Sie es zuletzt angepasst haben, aber ich glaube, es ist die erste Reform seit zwei Jahren, mit der wir hier etwas im Sozialbereich anpassen. Und wenn Kollege Wöginger sagt, die Regierung arbeite so gut, weil wir zehn Regierungsvorlagen haben, dann stimmt das, ja, aber Sie haben vergessen, dazuzusagen, dass das überhaupt die ersten Vorlagen sind, die wir seit Juli 2016, also seit einem halben Jahr, bekommen haben. Also wenn man sich da auf die Schulter klopft und sagt, man sei so fleißig, weiß ich nicht, ob das in dem Fall jetzt wirklich angebracht ist.

Herr Bundesminister, zu Ihrem Pensionshunderter: Ja, Sie haben natürlich recht, und es ist überhaupt gar keine Frage, wenn jemand eine kleine Pension hat, auch wenn jemand eine etwas größere von vielleicht 1 200 € hat, sind 100 € sehr viel Geld – keine Frage! –, aber was Sie hier heute machen, ist, dass Sie das Geld allen geben – jenen bis zur ASVG-Höchstgrenze, aber auch darüber hinaus. Personen, die Mehrfach­pen-


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sionen haben, bekommen es trotzdem, Personen, die Luxuspensionen beziehen, bekommen es trotzdem. (Abg. Neubauer: Eben!)

Und weil Sie nach Altpolitikern gefragt haben: Ihr Vorgänger, Herr Hundstorfer, bezieht eine ASVG-Pension, aber auch eine Politikerpension. Na, der bekommt den Hunderter natürlich auch, der wird ihn nur nicht spüren. Das ist ja genau das Problem, und das ist unsere Kritik. Er wird ihn auch gar nicht brauchen, er würde wahrscheinlich auch darauf verzichten – davon gehe ich aus –, bloß machen Sie das einfach nach dem Gießkannenprinzip, anstatt herzugehen und zu schauen, wo denn wirklich die Problemfelder sind.

Diesbezüglich haben Sie auch Folgendes gesagt: Wir schauen dorthin, wo die Lebens­bedingungen sind, unter denen die Menschen Hilfe brauchen. – Na, mitnichten schauen Sie dorthin! Es gibt Menschen in dieser Republik, die können sich zu Weihnachten nichts leisten: Sie können sich keinen Luxus leisten, keine zusätzliche Schokolade, kein gutes Essen, gar nichts! Wo schauen Sie denn da hin? – Nirgendwo schauen Sie hin! Die lassen Sie in Wirklichkeit außen vor, aber auf der anderen Seite haben wir das Gießkannenprinzip, und das ist das, was wir hier kritisieren.

Oder Ihre großartige Ankündigung, die Ausgleichszulage für Menschen, die 30 Jahre im Beruf gestanden sind, zu erhöhen: Ja, das ist eine gute Maßnahme und längst überfällig, aber wenn Sie, meine Damen und Herren zu Hause, jetzt zu den weit über 200 000 Ausgleichszulagenbeziehern in Österreich gehören und glauben, Sie bekommen das, dann müssen Sie gut nachrechnen, ob Sie eh 30 Arbeitsjahre haben (Abg. Neubauer: Genau!), denn wenn Sie vielleicht eine Frau sind, die nur 15 oder 16 oder 20 oder 28 Jahre gearbeitet hat und Kinder erzogen hat, bekommen Sie das weiterhin nicht. Also eine familienpolitische, eine gesellschaftspolitische Leistung ist das nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Und jetzt zu Ihnen, Herr Kollege Wöginger: Sie haben hier gesagt, wir haben das Pen­sionssplitting ausgedehnt, das ist gesellschaftspolitisch wichtig, eine gesell­schafts­politisch wichtige Leistung. – Die Gesellschaft leistet da gar nichts! Das sind die beiden, die sich das einfach aufteilen. Wo ist da die gesellschaftliche Leistung? – Eine gesellschaftliche Leistung wäre es, wenn ich sage: Gut, die Frauen sind länger bei den Kindern, dann springt da eben die öffentliche Hand für die Frauenpensionen ein. – Das wäre eine gesellschaftliche Leistung, aber das ist ja nichts anderes, als den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich ihr Geld in ihrer Partnerschaft untereinander aufzuteilen. Also von einer gesellschaftlichen Leistung würde ich da eher nicht reden. (Abg. Wöginger: Wir ermöglichen es!)

Und Herr Bundesminister, Sie haben heute wirklich etwas geschafft: Sie haben sich hier hergestellt und haben von einer großartigen Leistung gesprochen. – Das ist eine sozialistische Gerechtigkeit à la Stöger, die Sie haben: Ausgleichszulagen­bezieherIn­nen sind nur zu einem ganz geringen Teil davon betroffen, Pensionshunderter für alle, auch für Altpensionisten, Luxuspensionisten – das ist im Übrigen eben mithilfe der Grünen eingefroren worden, Frau Schwentnerin. (Heiterkeit. – Abg. Schwentner: Schwentnerin?)

Sie stellen sich hierher und sagen, das solle man endlich abschaffen?! – Sie waren 2014 dabei und haben Ihre Stimme dafür gegeben, dass wir die Luxuspensionen hier festschreiben und dass diese auch noch jährlich valorisiert werden. (Beifall bei der FPÖ.) Und Sie haben dafür gesorgt, dass sie nicht nach der Inflationsrate valorisiert werden – nein! –, sondern nach der doppelten Höchstbemessungsgrundlage, weil Sie auch wissen, dass diese über Gebühr ansteigt. – Sie waren dabei, und sich jetzt hier herzustellen und so zu tun, als hätten Sie irgendetwas dagegen gemacht, das ist schon


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eine enorme Chuzpe, die sie uns hier bieten. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker. – Zwischenruf der Abg. Schwentner.)

Da müssen wir endlich hin, Herr Bundesminister! Hören Sie auf, sich hinter Ihren Funktionären zu verstecken! Ihre soziale Ader endet dort, wo es keine sozialistischen Funktionäre mehr betrifft. Schauen Sie endlich auf die Bevölkerung, auf die Menschen draußen, auf die Mindestpensionisten draußen (Abg. Neubauer: Die kennen Sie ja nicht!), auf die Frauen, die Kinder aufgezogen haben, die ihr Dasein mit 800 € und 900 € fristen müssen! Tun Sie endlich etwas für sie! Stimmen Sie auch unserer Abänderung zu! Schauen Sie, dass die Erhöhung nur für jene Menschen kommt, die sie auch wirklich brauchen, und dass der Pensionshunderter nicht auch für Luxuspen­sionisten ausbezahlt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

9.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


10.00.15

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich finde es unmoralisch, wenn hier ständig davon gesprochen wird, dass wir Geschenke an Pensionistinnen und Pensionisten verteilen, und ich finde es auch nicht richtig, wenn hier ständig die Höchstpensionen ange­sprochen werden.

Der überwiegende Teil unserer Pensionistinnen und Pensionisten bezieht Pensionen bis 1 200 €, und genau für diese Menschen ist dieser Hunderter auch gedacht. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es geht um Kaufkraft für unsere Pensionistinnen und Pensionisten, und es geht darum, zusätzlich zur Erhöhung der Pensionen um 0,8 Prozent diese Einmalzahlung in der Höhe von 100 € zur Auszahlung zu bringen.

Ich begrüße diese Maßnahme, und ich begrüße auch, dass es zu einer Teuerungs­abgeltung kommt. Diese Einmalzahlung – und das muss man hier auch sagen – wird unbürokratisch und bereits mit Dezember 2016 zur Auszahlung kommen. Diese ist einkommensteuerfrei, unpfändbar und kommt, wie gesagt, voll zur Auszahlung. Es ist auch damit zu rechnen, dass dieser Betrag relativ rasch in die Wirtschaft zurückfließen wird. Damit haben wir auch einen positiven wirtschaftlichen Effekt. Letztendlich geht es um 200 Millionen €, die da zur Auszahlung kommen.

In Tagesordnungspunkt 4 werden auch das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opfer­fürsorgegesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz mitein­bezo­gen, das heißt, auch da wird die Rente aus der Sozialentschädigung einmalig um 100 € erhöht. Die Auszahlung wird im ersten Quartal 2017 erfolgen.

Meine Damen und Herren! Es wurden heute schon die Änderungen der letzten Monate im Zusammenhang mit Pensionen angesprochen. Wir beschließen heute die Einmal­zahlung zur Pensionserhöhung und die Erhöhung der Ausgleichszulage von 883 auf 1 000 € bei langer Versicherungsdauer. Es wurden die Pensionistinnen und Pen­sionisten auch in die Lohnsteuerreform miteinbezogen, und es wird ab 2017 die Aner­kennung der Negativsteuer geben. Somit wurden in den letzten Monaten positive Gesetzesänderungen für die Pensionistinnen und Pensionisten hier in diesem Hause beschlossen.

Österreich hat im internationalen Vergleich ein besonders gut ausgebautes Pensions­system. Es ist dynamisch und muss daher auch kontinuierlich angepasst werden; und ich darf Sie um Ihre Zustimmung ersuchen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.02



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 41

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


10.03.07

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich konnte es kaum fassen, ich musste nachfragen, ob ich vielleicht etwas falsch verstanden habe, als Sie uns im letzten Sozialausschuss ziemlich spontan einen Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage betreffend Bauernversicherung auf den Tisch gelegt haben.

Wovon rede ich? – Die Regierungsvorlage hatte vorgesehen – hatte! –, dass 80 Pro­zent der Bauern, die sicher in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation sind, den Sozialversicherungsbeitrag für drei Monate rabattiert bekommen, diesen drei Monate lang nicht zahlen müssen.

Ich habe in meinen Ausführungen im Ausschuss – zu einem Zeitpunkt, als es den Abän­derungsantrag noch nicht gab – versucht, zu betonen, dass uns Grünen die schwierige soziale und wirtschaftliche Situation von Bauern und Bäuerinnen bewusst ist. Ich denke, ich habe versucht, klarzumachen, dass ich es gerade auch als die Aufgabe des Sozialausschusses sehe, sich um diesen Kreislauf zu kümmern, dass wir darauf achten müssen, dass die Leute genug verdienen, dass die Wohnkosten nicht zu hoch sind, damit wir faire Preise für heimische agrarische Produkte bezahlen können; also auch das haben wir diskutiert. (Ruf bei der ÖVP: Was zahlen die Bauern …?) Und ich habe versucht, klarzumachen, dass ich formell diesen Rabatt nicht als die beste Variante und Möglichkeit der Unterstützung sehe, dass wir Grüne aber zustimmen werden.

Aber dann hat Abgeordneter Wöginger diesen Abänderungsantrag eingebracht, und dieser sieht jetzt nicht mehr vor, dass die Bauern in der schwierigen Situation drei Monate Rabatt bekommen, sondern dass alle Bauern 53 Prozent Rabatt bekommen; und das bedeutet konkret: Je mehr Einkommen ein Bauer hat, desto mehr Rabatt bekommt er, desto mehr profitiert er von dieser Maßnahme. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

Sie argumentieren mit der schwierigen Situation von Bauern und setzen dann eine Maßnahme, die den Reichen mehr zugutekommt als denen, die es wirklich brauchen. (Abg. Neubauer: Das ist neuer Sozialismus!) Sie verteilen, von unten nach oben, das ist unfassbar! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.) Sie nehmen es den Kleinen weg und geben es den Liechtensteins, den Mayr-Melnhofs, den Mensdorff-Pouillys und so weiter und so weiter. (Abg. Rädler: Das stimmt ja nicht! … Nebenerwerbsbauern! – Abg. Neubauer: Das ist neuer Sozialismus! – Zwischenruf des Abg. Loacker. – Abg. Schwentner: Natürlich stimmt das!)

Meine Damen und Herren von der SPÖ, es geht da um öffentliche Gelder, Sie wissen das. Das sind Mittel, die zugeschossen worden sind, um die vermeintlichen Defizite der Bauernversicherung auszugleichen; und diese öffentlichen Mittel kommen jetzt mehr den Reichen zugute als den Kleinen. Das ist unfassbar, meine Damen und Herren, das ist nicht okay! (Beifall bei den Grünen.) Sie alle wissen das auch ganz genau: Das ist nicht okay! (Abg. Rädler: „Der Schatz im Silbersee“!)

Darüber hinaus: Es gibt viele Leute in unserem Land – Teilzeitbeschäftigte, Arbeiter, Arbeiterinnen, aber auch Kleinunternehmer, EPU, Arbeitslose –, die tagtäglich um ihre Existenz kämpfen, und Sie nehmen öffentliche Mittel und schenken sie den Reichen. – Das ist nicht okay! Da kann man wirklich nur den Kopf schütteln. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Gamon und Loacker. – Ruf bei der ÖVP: … Links­populismus! – Abg. Wöginger: Frau Kollegin, haben Sie schon etwas von Neben­erwerbslandwirten gehört? – Ruf bei den Grünen: Mayr-Melnhof …!)

10.06



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 42

Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Ing. Schultes. – Bitte.

 


10.07.06

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass diese Diskussion im Fernsehen viele sehen, damit sie bemerken, in welche Richtung unser „durchsozialistisiertes“ Österreich geht. Das ist wirklich entrisch, denn ganz offensichtlich versuchen Sie, Menschen einzuteilen in solche, die gerade noch leben können, und andere, die durch eigene Möglichkeiten bessere Einkommen erzie­len. Das ist unglaublich, und es tut wirklich weh, denn genau Sie alle gehören dazu, und Sie grenzen sich im Augenblick von den Menschen in Österreich ab – eigenartig! (Abg. Rädler: „Der Schatz im Silbersee“!)

Meine Damen und Herren! Die Landwirtschaft hat eine schwierige Periode hinter sich – hoffentlich! –: vier Jahre mit ständigen Einkommensverlusten, von Minus zu Minus zu Minus zu Minus; es gibt Regionen, die heute halb so viel Einkommen haben wie vor vier Jahren, und keiner von Ihnen würde das vertragen.

Die Agrarpolitik hat leider nicht mehr die Möglichkeiten, Preise zu machen und Märkte zu bestimmen, aber Österreich braucht seine Bäuerinnen und Bauern (Abg. Steinbichler: … Agrarpolitik!), und unser Anliegen war, dass dieser Staat, diese Republik zeigt: Ihr dürft euch helfen! Wir haben die Bauernsozialversicherung, und jedes Jahr steigt trotz sinkender Einkommen der Aufwand für die Sozialversicherung; die Beiträge steigen, weil die Einheitswerte nicht an das jährliche Einkommen ge­bunden sind. Das war für die Bauern eine Belastung, die extrem schwer war, und es war klar, dass wir in einer Zeit, in der die Sozialversicherung Rücklagen hat und Rück­lagen aufbaut, von den Bauern, die gar nichts mehr haben, weil das Jahr so schlecht war, nicht noch einmal mehr Geld verlangen können. (Zwischenrufe der Abgeordneten Steinbichler und Loacker.)

Das ist unerträglich, und deshalb haben wir gesagt, es muss ein Zeichen der Republik geben, dass sie die schwierige Situation der Bauern versteht; und wenn kein anderes Instrument zur Verfügung steht, dann sollen wir den Bauern wenigstens erlauben, dass sie in ihre Sozialversicherung eine Rate nicht einzuzahlen brauchen. (Ruf: 80 Prozent Steuergeld!) Das war bis zu den letzten Tagen der Plan der Regierung, dann wurde das plötzlich geändert, und die Änderung, die auf den Tisch kam, hätte bedeutet, dass genau die, die das Volumen der Märkte bedienen und die 800 Millionen € Einkommensverlust im letzten Jahr zum größten Teil zu tragen hatten, ausgeschlossen gewesen wären.

85 Prozent der Marktfruchtleistung wird von jenen 20 Prozent der Landwirte erbracht, die Sie ausgeschlossen hätten. 40 Prozent der Milch kommt von den Landwirten, die Sie ausgeschlossen hätten, und 70 Prozent der Veredelungswirtschaft, des Fleisches kommt von den Landwirten, die Sie ausgeschlossen hätten.

Wir haben gesagt, das müssen wir überdenken, und ich habe in vielen Bauern­versammlungen die Frage gestellt: Ist das in Ordnung? Ich war in Rabenstein an der Pielach, einer Bergbauernregion, und ich habe gefragt, wie viele unter 13 500 € sind und wie viele darüber. Das Verhältnis war im Saal ungefähr Hälfte/Hälfte, denn Sie müssen wissen, die Grenze, die 80 Prozent betrifft, wird einer Grenze gleichgestellt, wo das Einkommen eines Landwirts so geringfügig eingeschätzt wird, dass er, wenn er den Arbeitsplatz neben der Landwirtschaft verliert, noch Arbeitslosengeld bekommen kann. Das ist wirklich eine Grenze, wo man fragen muss: Nehmen Sie die Land­wirtschaft ernst?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 43

Die Bauern und Bäuerinnen in Rabenstein an der Pielach haben mir einen Satz mitgegeben: Alle oder keiner!, weil Bauern noch zusammenhalten, weil Bauern noch Solidarität kennen und weil Bauern noch wissen, wie das ist, wenn man füreinander einsteht. (Zwischenrufe der Abgeordneten Pirklhuber und Steinbichler.) Und es ist ganz typisch, dass gerade Kollege Pirklhuber bei diesem Punkt zynisch und höhnisch lacht, denn genau das kennt er nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schatz: Hätten Sie …? Kriegen Sie etwas?)

Meine Damen und Herren! Wir haben in der Koalition das Wort Solidarität richtig interpretiert, und Kollege Wöginger hat mit dem Kollegen Muchitsch einen Weg gefunden, das so zu teilen, dass zumindest jeder Landwirt dabei ist. Es ist so, dass der, der weniger einzahlt, kleiner eingeschätzt wird und wahrscheinlich auch weniger verloren hat (Zwischenruf des Abg. Steinbichler); der, der mehr einzahlt, wird größer eingeschätzt, wird sich daher auch ein Achtel seiner Jahreszahlung ersparen können. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Steinbichler. – Abg. Schatz: Solidarisch ist die ÖVP …!)

Meine Damen und Herren! Es wird hier sehr gerne über Groß und Klein geredet, und einer hat sogar über die Bauernmagnaten geredet. Wissen Sie, dass jeder in Öster­reich die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zahlt – der Kleine, der Mittlere, der Große, jeder. Und die von Ihnen so beschimpften Gutsbesitzer zahlen das als Grundeigentümer auch, aber die wenigsten von ihnen sind in der Bauernsozial­versicherung versichert, weil sie selbst einen anderen Beruf haben, irgendwo in die Gebietskrankenkasse oder sonst wo einzahlen, häufig auch im Gewerbe. Sie zahlen aber diese Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben; das können bei einem Gutsbetrieb 10 000, 12 000, 15 000, 20 000 € sein, und das geht in unsere Pen­sionskasse. Die sind solidarisch, und sie sollten es sich zumindest verdient haben, dass man sie nicht beschimpft.

Meine Damen und Herren! Wie bei jedem anderen Beruf gibt es Leute, die mehr oder weniger verdienen. Bei uns in der bäuerlichen Sozialversicherung ist es so, dass sich die Höhe der Zahlung und auch der Rabatt danach richten.

Ein Wort noch: Es tut mir sehr weh, dass gerade die Bäuerinnen in der Frage des höheren Ausgleichszulagenrichtsatzes ausgeschlossen sind, denn dieser höhere Aus­gleichszulagenrichtsatz bedeutet, dass man einer alleinstehenden Frau de facto eine Mindestpension von 1 000 € zugesteht. Das gilt für Bäuerinnen ausdrücklich nicht. Das tut mir sehr weh, und ich hoffe sehr, dass wir bald daran arbeiten werden (Zwischenruf des Abg. Steinbichler), dass das repariert wird. Bis jetzt bin ich diesbezüglich nicht auf Einsicht gestoßen, aber das ist unser Plan, denn das muss auch noch gerichtet werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

10.13


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


10.13.07

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Der Pensionshunderter ist wirklich reine Klientelpolitik, und es ist eigentlich eine sehr schöne Ironie der ganzen Geschichte, dass Jörg Haider in einem Jahr, in dem „postfaktisch“ zum Unwort des Jahres gekürt worden ist, wahr­scheinlich posthum noch eine Bestätigung seiner Politik findet. Wo immer er ist, er freut sich wahrscheinlich darüber. (Abg. Neubauer: Glaube ich gar nicht!)

Das ist nämlich eine Maßnahme, die keinerlei Art von sozialpolitischer Steuerungs­funktion hat – gar keine. Sie löst das Finanzierungsproblem der Pensionen nicht, sie macht es nur noch schlimmer. Wir haben heute hier von der FPÖ gehört, dass man ja


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 44

eigentlich die Anpassung erhöhen müsste. Die Anpassung folgt ja deshalb einer Systematik, weil es das ist, was noch verkraftbar und logisch ist, nämlich die Anpas­sung an die Inflation.

Wenn die Inflation gering ist, werden wir die Pensionen auch nicht erhöhen können, weil das nicht finanzierbar ist. (Abg. Deimek: … Verbraucherpreisindex!) Es gibt keine guten Gründe dafür, dass das so sein sollte, weil wir uns ein Pensionssystem gegeben haben, das auch den nächsten Generationen gegenüber fair sein muss, das irgend­einer Art von Versicherungslogik entsprechen muss – wiewohl wir in Österreich schon lange davon entfernt sind, dass es irgendeiner Art von Versicherungslogik entspricht.

Die Vorschläge, die von der FPÖ kommen, auch schon in der letzten Sitzung, die Forderung nach einer Mindestpension von 1 200 € oder 1 500 € – oder wie hoch ist es gerade, 1 600 €? (Abg. Neubauer: 1 200 €!) – wer bietet mehr? –, das ist etwas, das nicht finanziert werden kann. (Abg. Neubauer: Natürlich kann das finanziert werden!) Das steht in keiner Relation zu dem, was Menschen eingezahlt haben, aber das ist das System, das wir uns gegeben haben. Wer soll das zahlen? (Abg. Neubauer: Habe ich Ihnen gerade gesagt! … nicht aufgepasst!) Die, die nach uns kommen? Das betrifft uns alles nicht mehr, es wird sich schon jemand darum kümmern, alle Probleme, die wir jetzt hinterlassen, im Nachhinein zu lösen! – Das ist die Art von Politik, die wir hier machen. Wir hoffen darauf, dass jemand aufräumt; so quasi: Wir feiern die Party, irgendjemand wird nachher schon aufräumen! (Beifall bei den NEOS.)

Nun zum Hunderter: Wir hatten zunächst in der gesetzlichen Pensionsversicherung 180 Millionen € vorgesehen. Mit dem kurzfristigen Abänderungsantrag kommen jetzt auch noch die Beamten zum Zug. 210 Millionen € – das ist fast das gesamte Budget des Wissenschaftsfonds pro Jahr, das ist das gesamte Budget, das wir in Grund­lagenforschung investieren.

Wo bleibt die Lobby für die nächste Generation, wenn sie gerne eine Investition hätte? Warum wollen Sie sich nicht für uns einsetzen, damit wir eine Zukunft haben, damit einmal auf uns geschaut wird, auf alle jungen Leute in diesem Land? Warum wollen Sie nicht unsere Lobby sein? (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Warum geht es Ihnen immer nur darum, ihre eigene Klientel zu bedienen? Warum geht es Ihnen immer nur darum, sich selbst zu schützen? (Zwischenruf bei der ÖVP. – Abg. Neubauer: … das große Wählerpotenzial! Das ist ganz einfach!)

Ist das die Art von Politik, die Sie machen wollen? Ist das die Botschaft, die Sie jungen Leuten geben möchten: dass Sie in der Politik keine Lobby haben? (Zwischenruf des Abg. Krainer. – Abg. Neubauer: … das ist seit 30 Jahren so!)

Ich erkläre Ihnen, wie das funktioniert: Natürlich glauben 50 Prozent nicht mehr, dass die Pensionen sicher sind; niemand glaubt mehr daran, weil das System jetzt so ist, dass wir immer älter werden, sich aber niemand dafür einsetzt, dass man dann auch länger arbeitet. (Abg. Neubauer: Reine Panikmache!) Wenn man nicht länger arbeitet, aber länger in Pension ist, heißt das, dass die Höhe der Pensionen immer geringer wird, stetig geringer wird. Das ist die Systematik, weil wir unseren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber nicht ehrlich sind. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Das Einzige, was ehrlich wäre, ist, zu sagen, dass wir nicht daran vorbeikommen, dass wir irgendwann einmal länger arbeiten müssen – und zwar nicht darum, weil wir den Leuten nichts gönnen. (Abg. Peter Wurm: … Asylanten …!) Es geht darum, dass wir ihnen gönnen, selbstbestimmt leben zu können. Es geht darum, dass wir ihnen gönnen wollen, dass sie ihren Lebensabend nicht in staatlicher Abhängigkeit verbringen. Es geht darum, dass sie selbstbestimmt leben können.


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Das Einzige, was wir hier tun – und das ist auch das, was wir mit den Frauen tun –, ist, zu glauben, dass wir das, was sie an Ungleichbehandlung erleben, kompensieren können. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Diese Kompensation, das sind aber allesamt Maßnahmen, die Frauen genauso wie auch junge Menschen durch die Schuldenlast in staatliche Abhängigkeit führen – staatliche Abhängigkeit, aus der sie aus eigener Kraft vielleicht nicht mehr herauskommen können.

Wenn es etwas gibt, wofür wir uns einsetzen, dann ist es das, dass junge Menschen die Möglichkeit haben, ihr Leben so zu verbringen, so zu arbeiten, so lange zu arbeiten, dass sie am Ende ihres Lebens nicht sagen müssen: Ich bin abhängig vom Staat!, denn von diesem Staat will niemand abhängig sein. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. El Habbassi. – Abg. Rädler: … von Haselsteiner abhängig! – Abg. Neubauer: Ihr seid ja auch von Haselsteiner abhängig!)

10.17


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.17.54

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es werden ganz unterschiedliche Dinge behandelt, und ich möchte auf einen Bereich, der bisher nicht behandelt worden ist, eingehen, und zwar auf das Haus der Heimat, das eine neue Art von Unterstützung erfährt. Das ist sehr wichtig, weil damit die Friedens- und Gedenkarbeit gesichert wird, und das zur großen Zufriedenheit der Funktionäre des VLÖ.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Vertriebenen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hier in Österreich sehr viel für den Wiederaufbau geleistet haben, insbe­sondere in meinem Bundesland, in Oberösterreich, in ihren Berufen, aber auch in der Schaffung von Wohnraum. Sie haben in vielen Regionen Großartiges geleistet, und das sieht man auch heute noch.

Ich nehme Bezug auf den Friedensweg in der Stadt Marchtrenk, der 2014 eröffnet wurde, der vorbildlich gestaltet ist, und da hat sich eine Reihe von positiven Aktivitäten entwickelt. Weiters erinnere ich an die vierteilige Dokumentation von ORF III, die beson­deres Interesse fand.

Meine Damen und Herren! Jetzt, da die Erlebnisgeneration immer kleiner wird und damit die authentischen Zeitzeugenberichte immer weniger werden, ist es umso wichtiger, auch die Friedens- und Gedenkarbeit fortzusetzen. Es ist für jede Generation wichtig, zu fragen, warum beziehungsweise wie es möglich war, dass in Landstrichen, in Gebieten, in denen jahrzehntelang, jahrhundertelang unterschiedliche Volksgruppen, unterschiedliche Sprachgruppen friedlich zusammenlebten, die Naziherrschaft Feind­schaft, Hass und Krieg bringen konnte.

Das Zusammenfinden, die Zusammenarbeit hatten und haben mit dem Fall des Eisernen Vorhangs und mit der EU eine neue Qualität erfahren.

Meine Damen und Herren! Der heutige Beschluss ist ein Beschluss gegen das Ver­gessen von Gewalt, Unheil und Unmenschlichkeit.

Es hat im Vorfeld Kritik vonseiten der Grünen gegeben. Ich möchte betonen, dass von den Grünen die ehemalige Volksanwältin Terezija Stoisits mit dem Haus der Heimat sehr positiv zusammenarbeitet und zusammengearbeitet hat, zum Wohle des Friedens und der Demokratie. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Kitzmüller.)

10.20



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 46

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Jannach zu Wort. – Bitte.

 


10.20.55

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Der heutige Tag ist kein Ruhmesblatt in der parlamentarischen Geschichte, das muss man ganz offen anerkennen. Allein die zwei Beispiele und hauptsächlichen Diskussionspunkte, der Pensionshunderter und der Rabatt für die Sozialversicherung der Bauern, sind eigentlich ein abschreckendes Beispiel dafür, wie Politik in Österreich gemacht wird. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Pirklhuber.)

Auf der einen Seite gibt es die SPÖ, die diesen Pensionshunderter mit Blick auf die Wahlen fordert, und auf der anderen Seite gibt es die ÖVP – beide sitzen gemeinsam in der Regierung –, die für die Bauern, für ihre Klientel, diesen Rabatt bei der Sozialversicherung ebenfalls fordert. Herausgekommen ist eine schlechte Lösung.

Der Pensionshunderter – zu diesem möchte ich zuerst kommen – ist eine Geld­ver­teilungsaktion nach dem Gießkannenprinzip, die niemandem hilft. Dieser Geldvertei­lungsaktion mit dem Pensionshunderter fehlt die Nachhaltigkeit. Das sagen nicht die Freiheitlichen, das sagen Gaby Schaunig, Finanzlandesreferentin in Kärnten, und Lan­deshauptmann Peter Kaiser: „Einmalzahlungen sind in ihrer Wirkung (…) gar nicht nachhaltig.“ – Und er sagt das nicht in Bezug auf die heutige Debatte, er sagt das in Bezug auf den Teuerungsausgleich, den Jörg Haider, wie immer man zu ihm stehen mag, eingeführt hat.

Der Teuerungsausgleich war eine höchst umstrittene Maßnahme in Kärnten, da Jörg Haider 100 € verteilt hat – er tat das Gleiche, was jetzt die SPÖ mit der ÖVP gemeinsam beschlossen hat. Der einzige Unterschied ist, und da kann man zu Jörg Haider stehen, wie man will: Jörg Haider hat wenigstens ein soziales Gespür gehabt, und Jörg Haider hat es nur denen gegeben, die Mindestpensionisten waren, denen, die Ausgleichszulagenbezieher waren, denen, die ein geringes Einkommen gehabt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Das muss mir wirklich einmal jemand erklären. Da kann man hier heraußen rhetorisch brillieren und alles gutheißen und verteidigen, es bleibt das, was es ist: eine höchste Ungerechtigkeit. 100 € Pensionszuschuss einem Nationalbank-Pensionisten zu geben, jemandem zu geben, der über 10 000 € Pension bekommt, das ist ja entwürdigend für den, der die Pension hat. Das muss man ganz offen sagen. Das ist nicht sozial gerecht, und das halten wir für absolut nicht richtig. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. El Habbassi.)

Das Gleiche gilt für das Gegengeschäft mit der ÖVP beim Sozialversicherungsrabatt, unabhängig davon, dass Landwirtschaftsminister Rupprechter und auch die ÖVP-Vertreter groß angekündigt haben, es wird für alle der volle Rabatt, also ein Quartal der Sozialversicherungsbeiträge, nachgelassen, und das Versprechen gebrochen wurde – groß angekündigt vor einem halben Jahr, einfach gebrochen. Jetzt gab es einen Vorschlag, den Minister Rupprechter mit ausverhandelt hatte, der die Kleinen begünstigt hätte. Dieser wäre unserer Ansicht nach allerdings auch ungerecht gewesen, das muss ich ganz offen sagen, das wäre nicht gerecht gewesen.

Es ist aber auch nicht gerecht – und das sage ich hier auch, und das ist das Schlechte an dieser Bundesregierung –, dass immer abgetauscht und gegengehandelt wird. Es ist auch nicht gerecht, dass jene, die Hunderttausende Euro an Förderungen erhalten, aus den Steuergeldern der Österreicher, von der Europäischen Union und von Län­dern, auch den Sozialversicherungsrabatt erhalten. Das halten wir auch für nicht gerecht, und das ist keine sozialpolitische Maßnahme. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 47

Im Übrigen – und das ist heute schon vielfach kritisiert worden – löst der Sozialver­sicherungsrabatt, den die Bauern im Ausmaß von 53 Prozent erhalten, die Probleme der Agrarpolitik nicht. Es ist eine Beruhigungspille. Und es ist sehr verwunderlich, wenn der Präsident – und das ist immerhin, für die, die es nicht wissen, Präsident Schultes, der oberste Vertreter der österreichischen Landwirtschaftskammer – herausgeht und sagt: Die Bauern haben es so schwer, die haben es so schwer, die müssen so viel Sozialversicherung zahlen!, und hier im Parlament sitzt und diese Erhöhungen beschließt. Hier wird das beschlossen! (Zwischenruf des Abg. Steinbichler. – Heiter­keit des Abg. Pirklhuber.)

Beschlossen hat die ÖVP, der Bauernbund, die Erhöhung der Sozialversiche­rungs­beiträge, die Streichung des Agrardiesels. Alle diese Maßnahmen hat die ÖVP beschlossen, gemeinsam mit der SPÖ, und dann geht der Präsident und Nationalrat Hermann Schultes heraus und jammert: So arm sind die Bauern, so schlechte Einkommen, kann man nichts machen?, und beschließt diese Belastungen. Es ist eine Schande. Man kann gar nicht so viel essen, wie man sich hier übergeben müsste, wenn man dir zuhört, lieber Herr Präsident! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Köchl, Pirklhuber und Steinbichler. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Diese beiden Maßnahmen sind es eigentlich, die den Österreicherinnen und Öster­reichern klar vor Augen führen, wie Politik in Österreich funktioniert: Auf der einen Seite wird der Pensionshunderter gegeben – und ich habe es schon gesagt, Herr Minister, es ist nicht sozial gerecht, da kann man reden, wie man will –, und auf der anderen Seite ist es auch nicht gerecht, denen, die 100 000 € an Agrargeldern und Förderun­gen bekommen, die Sozialversicherung in diesem Ausmaß zu erlassen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.25


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Auer zu Wort. – Bitte.

 


10.25.52

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geschätzte Frau Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde vielleicht ein bisschen versuchen, zur Aufklärung beizutragen, denn zu manchem, was hier im Zusam­men­hang mit dem Nachlass der Sozialversicherung geboten wird, kann ich nur sagen: Wenn die Sonne des Wissens so niedrig steht, dann wird es wirklich bedauerlich.

Meine Damen und Herren! Wenn nämlich für das vierte Quartal ein Beitragsrabatt von 53 Prozent fixiert wird, dann ist das über das Jahr betrachtet ein Nachlass von genau 13 Prozent. Und warum ist das richtig und notwendig? – Die Sozialversicherung der Landwirtschaft beziehungsweise der Bauern ist die einzige Sozialversicherung, bei der die Beiträge nicht vom konkreten Erwerbseinkommen abhängen. Wenn ein Gewer­betreibender oder ein Angestellter in einem Jahr weniger verdient, dann sinken seine Beiträge automatisch, Herr Kollege Loacker.

Bei den Bauern ist das anders: Die Beiträge hängen nämlich vom Versicherungswert ab, und das ist ein Wert, der im Durchschnitt der Jahre im Großen und Ganzen den Verdienstmöglichkeiten entspricht. Ein Jahr ist etwas besser, ein Jahr ist etwas schlechter. (Abg. Pirklhuber: Völlig ungeeignet!) Damit haben wir zu leben lernen müssen, das ist nun einmal so in der Landwirtschaft.

Da die Jahre 2015 und 2016 besonders schlechte Jahre waren – ich brauche nur an die massiven Frost- und Wetterschäden, Russlandsanktionen, den Preisverfall in vielen Bereichen (Zwischenrufe bei der FPÖ) zu erinnern –, sind in manchen Bereichen die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 48

Einkommen um bis zu 40 Prozent zurückgegangen. Da wäre es absolut ungerecht, dieselben Beiträge wie in einem normalen Jahr zahlen zu müssen. Das würde niemand verstehen, und niemand, kein Gewerbetreibender und kein Angestellter, würde es sich, wenn sein Einkommen so stark sinkt, bieten lassen, dass er die gleichen Beiträge wie im Jahr zuvor zu zahlen hätte, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Pirklhuber: Das muss er aber!)

Daher ist es nur fair und gerecht, wenn die Beiträge im Schnitt um 13 Prozent und für das Quartal um 53 Prozent sinken. (Zwischenrufe der Abgeordneten Loacker und Steinbichler.)

Warum gibt es keine soziale Staffelung? – Das wird sehr oft moniert. Das ist im europäischen Vergleich leicht zu beantworten: Kleine Betriebe – alle Betriebe – hatten ohnehin größere Einkommensverluste. Das betrifft natürlich besonders die Voller­werbsbauern. Vollerwerbsbauern haben kein Nebeneinkommen, keine Mindestsiche­rung, und Arbeitslosengeld gibt es auch nicht. Daher braucht es auch für diese Betrie­be einen Nachlass bei den Beiträgen, weil wir nicht wollen, dass noch mehr aufgeben.

Ein Vergleich: Auch die Kurzarbeitszeitbeihilfen werden zur Überbrückung einer Krise ohne Unterschiede aufgrund der Betriebsgröße ausbezahlt, wenn das notwendig ist, damit das Unternehmen nicht zusperren muss und damit die Mitarbeiter ihren Arbeits­platz nicht verlieren. Ähnlich ist es bei den Investitionsprämien oder beim Dienst­geber­zuschuss zur Altersteilzeit. Da gibt es auch keine soziale Staffelung nach Be­triebs­größe.

Die Finanzierung aus den Rücklagen wird immer kritisch vermerkt. Sie erfolgt aus den Rücklagen der Krankenversicherung der Bauern, weil da immer sparsam gewirt­schaftet wurde. Es wurde gesagt, diese Rücklagen kämen ja nur zustande, weil aus der Pensionsversicherung so hohe Beiträge in die Krankenversicherung gezahlt wür­den – höhere Beiträge als bei anderen Berufsgruppen. Diese höheren Überweisungen, Herr Kollege Loacker – juristisch: Hebesatz zum KV-Beitrag der Pensionisten –, sind deshalb notwendig, weil die Bauern so niedrige Pensionen als Beitragsgrundlage haben, die niedrigsten überhaupt. Aus den niedrigen Beiträgen müssen aber die gleichen Leistungen finanziert werden. (Abg. Loacker: Bessere! Bessere Leistungen!) Deshalb gibt es die höheren Zahlungen für die Krankenversicherung der Bauernpen­sionisten.

Sie mokieren sich – etwa im Ausschuss – über die Höhe des Pensionszuschusses aus dem Budget, aus den Steuermitteln. Der Zuschuss aus dem Budget zu den Bauern­pensionen ist der höchste überhaupt. Das stimmt beinahe. Er ist nämlich genauso hoch wie bei der Versicherung der Eisenbahner und im Bergbau, meine Damen und Herren. (Abg. Loacker: Richtig!) Dort sind die Pensionen aber doppelt so hoch wie bei den Bauern, um das auch einmal klarzustellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Der notwendige Zuschuss zu den Pensionen hat bei beiden Berufsgruppen den gleichen Grund: Die Zahl der aktiven Erwerbstätigen wird immer kleiner. (Abg. Pirklhuber: Das ist richtig!) Die Zahl der Pensionisten steigt. Das ist ein Struktur­problem, bei dem der Staat fairerweise gegensteuert.

Ich hoffe, dass dieser soziale Aspekt auch bei Ihnen, bei aller kritischen Bewertung, ein bisschen Gehör finden kann. Ich bedauere – ich sage das ganz offen –, dass jene Bäuerinnen, die 30 Jahre lang gearbeitet haben und nicht die Chance hatten, Versiche­rungszeiten zu erwerben, bei der Erhöhung der Ausgleichszulage ausgeschlossen sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Alle Mütter sind ausgeschlossen!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 49

Ich denke, Herr Bundesminister, wir werden in der kommenden Zeit unter den Aspek­ten sozial, fair und gerecht nachzudenken haben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

10.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort. – Bitte.

 


10.31.08

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wunderbar, dass ich nach dem Kollegen Auer meine Rede halten kann. „Die Sonne des Wissens“ steht bei manchen „so niedrig“, hat Kollege Auer gemeint. (Abg. Prinz: Ja, Herr Kollege …!) Und Herr Präsident Schultes, der Landwirtschaftskammeroberste, hat gemeint, es wäre ein Beitrag der Solidarität, der hier geschieht.

Meine Damen und Herren! Lassen wir uns noch weiter Sand in die Augen streuen? – Ich hoffe nicht, ich hoffe nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Ich hoffe nicht, werte Kolleginnen und Kollegen. Der Beamtenhunderter ist schon mehr als bedenklich (Abg. Königsberger-Ludwig: Der heißt nicht Beamtenhunderter, der heißt Pensionistenhunderter!) – der Pensionistenbeamtenhunderter und diese Luxus­pensionisten, die auch diese Leistungen bekommen. Umso entschiedener muss man aber zurückweisen, was hier bei dem Nachlass der bäuerlichen Sozialversicherung passiert.

Meine Damen und Herren! Es ist so dermaßen ungewöhnlich und unglaublich, dass jene Betriebe, die vom gesamten Agrarsystem, Kollege Auer, mehr als begünstigt sind, jene 2,5 Prozent der Betriebe, die 25 Prozent aller Agrarförderungen bekommen, da nicht gleichbehandelt werden, meine Damen und Herren. Nein, Kollege Auer, die bekommen satte 2 000 €, mehr als 2 000 € ins Börsel. Und die Bäuerinnen und Bauern, die negative Betriebsergebnisse haben – mehr als die Hälfte jener Betriebe hat nach Auswertungen des Landwirtschaftsministeriums negative Betriebsergeb­nisse – bekommen ein, zwei, drei Hunderter. Der Großbetrieb bekommt nicht den­selben Hunderter, sondern bekommt mehr als 1 300 € mehr als jene, die es sozial brauchen würden. (Abg. Neubauer: Ja! Das ist ja bei den Luxuspensionen auch so!)

Meine Damen und Herren, so eine Ungeheuerlichkeit ist mir sonst selten unterge­kommen – und das unter dem Aspekt der Solidarität? – Ja, lassen wir uns denn für blöd verkaufen, Kollege Schultes? – Von dir sicherlich nicht! Von dir sicherlich nicht! Für blöd verkaufen lässt sich dieses Haus nicht. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter! (Abg. Pirklhuber: Ich habe nichts gesagt!) Ich glaube, ich brauche es nicht zu wiederholen. Ich würde wirklich bitten, dass Sie in der Fortsetzung Ihrer Rede darauf achten, sich in der Ausdrucksweise zu mäßigen. – Bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (fortsetzend): Danke schön, Frau Präsidentin! Ich werde mich sehr bemühen und möchte daher sagen, dass der Herr Vorsitzende, der Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammer, anscheinend, so wie es aussieht, sich eher als Anwalt der Gutsbetriebe und Gutsbesitzer und der Raiffeisen-Funktionäre versteht, aber nicht der Bäuerinnen und Bauern. Das ist eben meine politische Bewertung und Analyse. Ich kann es gar nicht anders sehen. Wie die Sachlage liegt, ist es so. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 50

Daher möchte ich auch einen Lösungsvorschlag machen und etwas in Richtung Sozial­demokraten sagen. Ich muss Sie ersuchen: Wenn Sie noch etwas Rückgrat in der sozial­politischen Frage haben, dann stimmen Sie diesem Antrag zu, der allen Bauern zusichert, auch Entlastung zu bekommen, der aber klar bei 1 500 € gedeckelt ist. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1354 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits-und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden (1439 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1354 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1439 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet § 357b Abs. 2 wie folgt:

„(2) Der Anspruch auf Beitragsgutschrift umfasst bis zu 1.500 € der im Abs. 1 ge­nannten Beiträge und gilt auch für die persönlich haftenden GesellschafterInnen nach § 2 Abs. 1 Z 1a und besteht auch im Fall einer Beitragsgrundlagenoption nach § 24c.“

*****

Meine Damen und Herren! Damit würden bis zu einem Betrag von 1 500 € alle Bäuerinnen und Bauern entlastet. Das wäre sozial gerecht und das wäre auch im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und der kleinen Betriebe in Österreich. Das wäre mein Antrag.

Darüber hinaus möchte ich sagen, dass natürlich auch die Landwirtschaftskammer und alle Vertreter hier im Haus endlich einmal eine wissenschaftliche Evaluierung des Einheitswertsystems und seiner Auswirkungen, Herr Bundesminister, auf die soziale Lage der Landwirtschaft brauchen. Daher bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Einheitswertsystem

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufge­for­dert eine wissenschaftliche Evaluierung des aktuellen österreichischen Einheitswert­systems im Hinblick auf Verbesserung der Aussagekraft sowie der sozialen Aus­gewogenheit für die landwirtschaftlichen Betriebe und den damit eng verwobenen Beitragsgrundlagen der bäuerlichen Sozialversicherung durchzuführen und dem Natio­nalrat darüber zu berichten.

Auf Basis der wissenschaftlichen Evaluierung soll zeitnah ein angepasstes Berech­nungsmodell der Beitrags-Grundlagen der bäuerlichen Sozialversicherung erstellt und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 51

dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Implementierung bis spätestens 2018 zuge­leitet werden.“

*****

Diese Reformmaßnahmen sind dringend erforderlich. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.36


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag und der Entschließungsantrag sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1354 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits-und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden (1439 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1354 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits-und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1439 d.B.) wird wie folgt geändert:

1: In Artikel 1 lautet § 357b Abs 2 wie folgt:

„(2) Der Anspruch auf Beitragsgutschrift umfasst bis zu 1.500 € der im Abs. 1 ge­nannten Beiträge und gilt auch für die persönlich haftenden GesellschafterInnen nach § 2 Abs. 1 Z 1a und besteht auch im Fall einer Beitragsgrundlagenoption nach § 24c.“

Begründung

Nach Beschluss im Ausschuss für Arbeit und Soziales sollen alle Landwirte einen prozentuellen Rabatt von 53 % auf den SVB-Beitrag im 4. Quartal erhalten. Für einen Großbetrieb, der über der Höchstbemessungsgrundlage liegt und im Quartal einen Beitrag von 4.516,17 € bezahlt hätte, liegt die Ersparnis nun bei 2.122,60 €, für einen Kleinbetrieb, der im Quartal 1869 € bezahlt hätte, liegt die Ersparnis nun bei 990,57 €. Großbetriebe bekommen damit einen um mindestens 1300 € höheren Rabatt als Kleinbetriebe, die 80 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich ausmachen. Zugunsten der Großbetriebe zu Lasten der Kleinbetriebe hat die Regierungskoalition das vorgesehene Gesamtvolumen von 88 Millionen € aus der Rücklage der Sozial­versicherungsanstalt der Bauern sozial völlig unausgewogen verteilt.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend Einheits­wertsystem


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 52

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1354 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geän­dert werden (1439 d.B.)

Begründung

Die Hauptfeststellung 2014 auf Basis der gesetzlichen Änderungen des Bewertungs­gesetzes (vgl. zB. Abgabenänderungsgesetz 2012) führt dazu, dass erstmals auch Zahlungen aus der 1. Säule (Direktzahlungen) der Agrarpolitik für die Berechnung des Einheitswertes im Ausmaß von 33 Prozent herangezogen werden. Der Einheitswert ist überdies auch die Grundlage für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge bei pauschalierten Betrieben.

Da sich durch den schrittweisen Übergang vom historischen Betriebsprämienmodell zu einheitlichen Prämiensätzen die ausbezahlten Direktzahlungen jährlich bis 2019 ändern, hat dies auch Auswirkungen auf die Höhe des Einheitswertes und damit auch auf die von den Betrieben zu leistenden Sozialversicherungsbeiträgen.

Der Einheitswert ist ein jedem Betrieb zugewiesener standardisierter Ertragswert, der als Grundlage für die Erhebung zahlreicher Abgaben dient. So ist die Beitrags­grund­lage nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) im Regelfall der Versiche­rungswert des land-(forst-)wirtschaftlichen Betriebes, welcher vom Einheitswert der bewirtschafteten land-(forst-)wirtschaftlichen Flächen abgeleitet wird.

Eine an der Universität für Bodenkultur Wien im Jahr 2009 von Assoc. Prof. DDr. Her­mann Peyerl und Ass. Prof. Dipl.-Ing. Dr. nat. techn. Michael Eder durchgeführte Analyse der Einheitswertreform (Berücksichtigung der Direktzahlungen und des Viehbestandes) auf der Basis von Testbetriebsdaten zeigt, dass mit der Reform nicht zu einer Verbesserung der Aussagekraft der Einheitswerte beigetragen wird.

Mit der neuen Einheitswertberechnung zeigt sich, dass kleine land- und forstwirt­schaftliche Betriebe bis 20 Hektar bei den von Einkünften abhängigen Abgaben überproportional belastet werden. Vor allem die zusätzlichen Sozialversiche­rungs­beiträge (SVB) treffen kleine Bauern stärker als große Landwirte, die ja schon in der Höchstbemessung sind. Die SVB-Beiträge steigen insbesondere für Betriebe, die in neue Sparten diversifizieren. Dies bremst die Flexibilität und Dynamik jener Betriebe, die aus volkswirtschaftlichen Überlegungen an sich gewünscht wäre und verzerrt überdies den Wettbewerb.

Die derzeit gültige Beitragsgrundlage wurde unter Berücksichtigung nicht eintreffender Prognosen der Wirtschaftsforschung erstellt, daher erhöhen sich die Sozialversiche­rungsbeiträge der Bäuerinnen und Bauern bei massiv verminderten und weiter sin­kenden Ertragswerten auf existenzbedrohende Weise.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufge­fordert eine wissenschaftliche Evaluierung des aktuellen österreichischen Einheits­wertsystems im Hinblick auf Verbesserung der Aussagekraft sowie der sozialen Ausgewogenheit für die landwirtschaftlichen Betriebe und den damit eng verwobenen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 53

Beitragsgrundlagen der bäuerlichen Sozialversicherung durchzuführen und dem Natio­nalrat darüber zu berichten.

Auf Basis der wissenschaftlichen Evaluierung soll zeitnah ein angepasstes Berech­nungsmodell der Beitrags-Grundlagen der bäuerlichen Sozialversicherung erstellt und dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Implementierung bis spätestens 2018 zugeleitet werden.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


10.36.22

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Pirklhuber, Sie hätten sich nicht so künstlich aufregen müssen. Sie hätten es auch kürzer zu­sammenfassen können (Abg. Steinbichler: Der nächste Agrarpolitiker der ÖVP!): Die Grünen sind einfach nicht bereit, in einer schwierigen Situation unsere Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen. Das ist der Punkt, kurz zusammengefasst. Da hätten Sie nicht unsere Bauernvertreter, die sich wahrlich einsetzen, hier anschütten müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie hätten sich aber über etwas anderes aufregen können: Sie sind nämlich auch Vertrie­benensprecher und haben schon bei vielen Veranstaltungen, Bildungsbereisun­gen, auch bei Diskussionsveranstaltungen im Haus der Heimat teilgenommen. Da hätten Sie sich über Ihren Kollegen Öllinger aufregen können, der gestern in einer unglaublichen Presseaussendung Hunderttausende Heimatvertriebene, die nach Österreich kommen, pauschal als Rechtsextreme verunglimpft hat. Das ist zum Schä­men, da hätten Sie sich aufregen können! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Pirklhuber.) – Er wird es später ohnehin selbst auch machen, aber es ist beschämend, was Kollege Öllinger da aufführt.

Ich möchte aber dennoch sachlich zum VLÖ-Gesetz Stellung nehmen. (Abg. Walser: Das passt nicht zusammen!) Das VLÖ-Gesetz wurde 2002 beschlossen, es wurde ein Stiftungsvermögen zur Verfügung gestellt, damit die wichtige Gedenk- und Erinne­rungs­arbeit, die die Heimatvertriebenenverbände auch für den Betrieb des Hauses der Heimat durchführen, sichergestellt ist. Es war damals so konstruiert, dass aus den Stiftungserträgen der laufende operative Betrieb finanziert werden konnte. Momentan ist die Entwicklung so, dass die Erträge das einfach nicht abwerfen, und mit der Änderung des VLÖ-Gesetzes steuern wir da gegen.

Ich glaube, es ist eine seriöse Zugangsweise, dass ein Gesetzgeber, der vor 14 Jahren ein Gesetz mit einer genauen Zielsetzung, mit Aufgaben für diesen Verband definiert hat, gegensteuert, wenn diese Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können, und es durch eine gesetzliche Änderung wieder ermöglicht, dass Förderungen zugeschossen werden können, damit dieser Betrieb auch gesichert ist. Es ist eine ganz wesentliche Arbeit, das Haus der Heimat zu betreiben. Dort werden Erinnerungsarbeit, Friedens­arbeit – es wurde schon angesprochen – und Geschichtsvermittlung betrieben, und ich glaube, wir sollten das unterstützen.

Gestern war auch das 20-Jahr-Jubiläum des Hauses der Heimat, was auch gefeiert wurde. Bis auf Vertreter der Grünen waren auch alle Fraktionen vertreten. Also man kann das nicht in ein gewisses Eck stellen. Es war eine sehr würdige Feier, bei der auch auf die Bedeutung entsprechend hingewiesen wurde. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 54

Ich glaube, wir setzen mit dieser Novelle einen wichtigen Schritt. Ich darf mich auch beim Sozialminister wirklich bedanken, dass das möglich war. Ich glaube, das spricht auch für eine Regierung, dass man, wenn ein Problem auftaucht, das offensichtlich ist, pragmatisch eine Lösung findet. Ich darf mich da wirklich auch bedanken. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Es ist meines Erachtens ein wichtiger Schritt, dass diese Arbeit – der Betrieb des Hauses der Heimat, die gesamte Arbeit der Heimatvertriebenenverbände – jetzt ge­sichert wird. Wir haben als Vertriebenensprecher noch mehrere Aufgaben zu lösen, auch was die Gedenkarbeit im Zusammenhang mit einem nationalen Gedenktag betrifft – das ist eine langjährige Forderung.

Es ist, glaube ich, auch wichtig, die Geschichtsvermittlung und die Arbeit im Unterricht zu verstärken. Da hat es auch Gespräche mit der zuständigen Bildungsministerin gegeben. Auch da sind wir auf einem guten Weg. (Abg. Rädler:  … Öllinger!) – Herr Öllinger wird sich dann später noch hierher stellen, aber ich kann das jetzt schon zurückweisen: Was er macht, das ist eine Frechheit! – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Rädler: Bravo!)

10.39


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte. (Abg. Matznetter:  Vertriebenen genauso!)

 


10.40.01

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minis­ter! Kollege Auer, Sie haben ja das mit den Unternehmen angesprochen, ich erzähle Ihnen jetzt eine Geschichte. Der Mayer Hansi aus Zauchensee hat vor drei Jahren einen Gastronomiebetrieb aufgemacht. Er hat vor drei Jahren beschlossen, regionale bäuerliche Produkte zu verarbeiten und zu verkaufen. Der Laden ging gut. Im zweiten Jahr machte er Gewinne, beziehungsweise vom ersten Jahr hinüber ins zweite Jahr ging es schon ganz gut. Im dritten Jahr hat er die Nachzahlung der Sozialversiche­rungsbeiträge vom zweiten Jahr und die Vorauszahlung für das vierte Jahr machen müssen.

Und das erklären Sie jetzt einem Unternehmer, der das leisten muss, während es gleichzeitig einen Bauernrabatt gibt und den Bauern die Sozialversicherungsbeiträge erlassen werden! Was ist das für ein Unsinn?! Was ist das für eine Sauerei gegenüber der Gastronomie, gegenüber den …

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, auch Sie ersuche ich, sich zu zügeln.

 


Abgeordneter Josef Schellhorn (fortsetzend): Ich nehme dieses Wort zurück, es tut mir leid!

Was ist das für eine Ungerechtigkeit?!

Kollege Obernosterer sitzt da, heute sind die Wirtschaftsbündler in diesem Raum eh recht gut vertreten. Ah, der Kollege Haubner ist jetzt auch hereingekommen. Ich frage euch: Wie vertretet ihr das? Wie rechtfertigt ihr das?

Wir werden von Kollegin Aubauer sozusagen ermahnt und bekommen gesagt, man möchte keinen Sozialsprecher der NEOS. – Wir möchten alle keine Wirtschafts­sprecher mehr und keine Wirtschaftspolitik der ÖVP! Die haben wir satt! (Beifall bei den NEOS.) Und da muss sogar der Vertriebenensprecher der ÖVP herauskommen! Ihr vertreibt die Unternehmer! Ihr treibt sie zu uns! Das ist es! (Abg. Peter Wurm: Nein, nein, zu uns! – Abg. Schimanek: Die kommen alle zu uns!) Das ist es, nichts anderes! Ihr von der ÖVP habt da das große Problem. (Neuerlicher Beifall bei den NEOS.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 55

Die Krönung der ganzen Geschichte ist, dass Kollege Auer und die Bauernbündler das noch so verkaufen, dass sie sagen, das wird eh aus den Rücklagen abgedeckt. – Ja, mit welchem Geld werden denn diese Rücklagen gebildet? – Mit dem Geld der Steuerzahler! Es ist Steuergeld, mit dem die Rücklagen gebildet werden – nicht euer eigenes Geld!

Neben diesen Ungerechtigkeiten der Pauschalierung, der Steuerbefreiung des Ver­kaufs von „eigenen“ Produkten wie Coca Cola – das lasse ich jetzt alles beiseite – ist die Überkrönung die neue Kommission. Was kommt denn bei dieser Kommission heraus? Die ist jetzt paritätisch mit sechs SPÖ- und sechs ÖVP-Leuten besetzt. Die Experten wurden entfernt, die Opposition wurde entfernt! Was passiert dann? (Abg. Wöginger: Die Experten wurden nicht entfernt! Das ist nicht richtig! Das stimmt nicht! Du kannst nicht alles sagen, was dir gerade hier so einfällt!) Die ÖVP sagt, wir möchten das, und die SPÖ sagt, wir machen das. Deshalb kommt da (in Richtung SPÖ) ein Hunderter heraus, und deshalb kommt da (in Richtung ÖVP) der Bauern­rabatt heraus – zulasten des Steuerzahlers, zur Benachteiligung der Selbständigen. Und das ist die Schweinerei!

10.42.43

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen für den Ausdruck „Schweinerei“ einen Ordnungsruf. (Abg. Lugar: Sag Sauerei!)

*****

Abgeordneter Josef Schellhorn (fortsetzend): „Schweinerei“, glaube ich, habe ich nicht gesagt, sondern Sauerei. (Allgemeine Heiterkeit.) Wir müssen jetzt schon …

 


Präsidentin Doris Bures: Ich schaue gerne im Protokoll nach, aber ich bin mir sehr sicher, Herr Abgeordneter! (Unruhe im Sitzungssaal.)

 


Abgeordneter Josef Schellhorn (fortsetzend): Gut. – Das ist der wahre Skandal!

Verkaufen Sie Ihre Weihnachtsgeschenke anders, wahr und ehrlich, und beauftragen Sie Ihren Vertriebenensprecher dazu, dass er die Unternehmer weiter zu uns leitet! Den Unternehmern steht es nämlich wirklich bis hierher (eine entsprechende Geste machend), von Ihnen benachteiligt zu werden. – Danke. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rädler: Hier spricht der Alkohol! – Abg. Schellhorn: Haben Sie das gehört, Frau Präsidentin: „Hier spricht der Alkohol!“? Ja, ich meine …!)

10.43


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter! Wenn Sie jetzt auf einen Zwischenruf Bezug genommen haben: Ich habe ihn nicht gehört. Ich weiß nicht, ob er im Protokoll ist, aber ich werde mir dieses Protokoll kommen lassen, Einsicht nehmen und dann eine Entscheidung treffen.

Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte.

 


10.44.00

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen und Zuhörer hier und zu Hause! Sehr geehrter Herr Minister, bei Ihnen muss ich mich an erster Stelle einmal ganz besonders bedanken: für das VLÖ-Gesetz, das wir heute hier beschließen werden.

Die Aufgabe des VLÖ ist es nämlich, die Vergangenheit aufzuarbeiten und die Ver­triebenen, die in Österreich ihre neue Heimat gefunden haben und am Wiederaufbau


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 56

Österreichs tatkräftig mitgearbeitet haben, zu würdigen. (Beifall bei der FPÖ.) Aber es ist auch die Aufgabe des VLÖ, der Jugend zu sagen, was passiert ist, vor allem, woher ihre Vorfahren kommen, seien es die Sudetendeutschen, die Siebenbürger oder meine Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen, die aus Czernowitz, aus der heutigen Ukraine, aus der Bukowina gekommen sind.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch bei ORF III bedanken. Wir haben hier wirklich eine wunderschöne Serie vorbereitet und aufbereitet, die auch im Fernsehen ausgestrahlt worden ist, in der es eben um die Aufarbeitung der Schicksale der Ver­triebenen gegangen ist. Daran hat der damalige Redakteur Christoph Takacs maß­gebend mitgearbeitet, der jetzt nach Salzburg wechselt. (Abg. Matznetter: Warum geht die FPÖ jetzt auf die Vertriebenen los? – Abg. Haider – in Richtung Abg. Matznetter –: Hast du heute die großen Tabletten geschluckt, oder was?)

Das Haus der Heimat hat sehr viele prominente Namen unter seinen Besuchern, ich kann sie hier nennen: unter anderen Ihr Kollege Pirklhuber, mit dem wir eine sehr schöne und gute Diskussion dort geführt haben. Vor allem muss ich erwähnen, was für mich ganz besonders wichtig war: die gestrige Festrede anlässlich „20 Jahre Haus der Heimat“. Stadtrat Dr. Ludwig hat eine wirklich sehr beherzte und treffende Rede gehalten und auch die Leistungen der Heimatvertriebenen ganz großartig ange­sprochen und ihnen auch gedankt. Diesen Dank möchte ich an dieser Stelle den Heimatvertriebenen, die in Österreich mitgearbeitet haben an dem, was wir heute an Wohlstand haben, weitergeben und mich auch ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch kümmert sich die VLÖ um die noch in den ehemaligen K.-u.-k.-Ländern behei­mateten Altösterreicher, um ihnen Unterstützung zu geben und ihnen zu helfen, die deutsche und die österreichische Sprache, die österreichische Kultur und öster­reichische Geschichte nicht zu vergessen und auch in den Köpfen der jungen Leute, die bei uns in Österreich in die Schule gehen, zu verankern und ihnen zu zeigen, woher sie kommen, denn wenn wir unsere Wurzeln nicht kennen, wissen wir auch nicht, wohin wir gehen sollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte hier an dieser Stelle auch daran erinnern, dass wir mit den Vertrie­benensprechern Kirchgatterer und Hammer weiter daran arbeiten werden, einen österreichischen Gedenktag einzurichten, wie wir ihn in Oberösterreich schon seit vielen Jahren haben.

Noch einmal, Herr Minister, vielen Dank an Sie und auch vielen Dank an die Regie­rungsparteien, die heute hier wegbereitend tätig sind, um die Geschichte nicht verges­sen zu lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

10.47


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.47.50

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich schon ein paarmal angesprochen worden bin, gleich zu Beginn die Klarstellung: Ich bin absolut für einen Ort, wo Vertriebene, heimatvertriebene Men­schen sich über ihre Leiden von Vertreibung austauschen können und das auch einer Öffentlichkeit vermitteln können. Aber, Herr Kollege Hammer (Rufe bei der FPÖ: Aber! Aber!), das muss ohne Neonazis möglich sein! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Es ist nicht möglich und denkbar in einer Zweiten Republik, dass sich heimatvertrie­bene Menschen in einem Haus Neonazis, Holocaustleugner, Antisemiten einladen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 57

Worüber wollen Sie mit denen reden? Über ihre Vertreibung? Das ist doch lächerlich! Wissen Sie, was da los war, Herr Kollege Hammer, im Haus der Heimat und wie sehr der VLÖ zu Kreuze gekrochen ist, weil er gesagt hat, das wird nicht mehr passieren?!

Im Jahr 2012 ist der Gründer einer internationalen neonazistischen Organisation, der Europäischen Aktion, der Herr Bernhard Schaub, ein international bekannter Holocaustleugner, dort eingeladen worden. Der durfte über die Ziele dieser Neonazi-Organisation referieren: im Haus der Heimat, mit öffentlichen Mitteln! Das ist doch ungeheuerlich! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

Und nachher, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommt die Spitze des VLÖ, entschuldigt sich und sagt, das wird nicht mehr passieren.

Jetzt sage ich Ihnen etwas: 2002, als die Förderung, diese einmalige Subvention für das Haus der Heimat beschlossen wurde, hat die Spitze des VLÖ auch schon gesagt, das wird nicht mehr passieren, denn bis zu diesem Zeitpunkt, 2002, ist im Haus der Heimat beispielsweise ein gewisser Claus Nordbruch als Redner aufmarschiert, ein Apartheidsaktivist, der in Südafrika lebt, aber eigentlich ein deutscher Offizier war. Nur wurde er aus dem Bundesheer wegen Rechtsextremismus entlassen. Der geistert quer durch Europa – und wo landet er? Im Haus der Heimat, und zwar nicht nur einmal, sondern mehrmals! Bis 2002 hat er dort schon mehrmals referiert.

Auch der bekannte Holocaustleugner und Anwalt Herbert Schaller, der 2006 bei der Holocaustleugner-Konferenz in Teheran war, referierte über seine Erfahrungen von der antisemitischen Teheran-Konferenz im Haus der Heimat. So schaut es aus, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der Herr Gerhard Reisegger, ein bekannter Holocaustleugner, war ebenfalls bis 2002 und auch 2011 wieder im Haus der Heimat als Referent. Der Herr Richard Melisch, ein Antisemit, wie er im Buche steht, war auch mehrmals Referent im Haus der Heimat. Und ein Herr Karl Richter, der für die NPD die Verbindung zu den neonazistischen Kameradschaften darstellt, auch der war Referent.

Und dann sagt man im Jahr 2002 vonseiten des VLÖ: Das wird nicht mehr passieren! – Was ist nachher passiert? Der Claus Nordbruch war wieder da, der Herbert Schaller, der Gerhard Reisegger, der Richard Melisch und auch der Bernhard Schaub.

Und damit nicht genug! Im Jahr 2012, nach dem Bernhard-Schaub-Auftritt, der skandalös war, wo auch der Verfassungsschutz ermittelt hat – nur der Bernhard Schaub ist ein Schweizer Staatsbürger, der kann sich leicht einer Strafverfolgung entziehen, weil er ja im Ausland ist –, sagt die VLÖ-Spitze: Das wird nicht mehr passieren! – Wer kommt wieder? – Der Herr Marinovic. Den kennen wir auch alle, weil er von einer neonazistischen Bude zur nächsten tingelt und überall seine Vorträge hält. Und warum landet der im Haus der Heimat, meine sehr geehrten Damen und Herren? Können Sie mir das erklären? – Nein, Sie können es nicht erklären!

Das sind die Zustände im Haus der Heimat. Und ich sage nichts gegen die ver­triebenen Menschen, die auch im Haus der Heimat in Verbänden organisiert sind. Von denen haben sich im Jahr 2012 einige bei mir gemeldet, nach dem Vortrag des Bernhard Schaub, und haben gesagt, sie schämen sich, aber sie trauen sich nicht, das in dieser Organisation laut zu sagen. So sind die Zustände in diesem Haus der Heimat, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der NEOS.)

Es ist ein Elend, Herr Bundesminister, dass Sie jetzt diese Förderung zusagen. Ja, wo kommen wir denn da hin?! Nur deshalb, weil irgendwer im Haus der Heimat wieder aufzeigt und sagt, das wird nicht mehr passieren, wo wir doch alle genau wissen, dass diese Neonazis, Holocaustleugner, Rechtsextremisten selbstverständlich immer wieder


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dort auftauchen werden, solange denen nicht klar und deutlich signalisiert wird: Bis hierher und nicht weiter! (Abg. Loacker: Aber warum geben die Roten jetzt Geld für diesen Verein?)

Und zum Abschluss noch einmal: Ich bin absolut dafür, dass vertriebene Menschen einen Ort haben, wo sie sich austauschen können und wo sie ihr Leiden mitteilen können – aber bitte ohne Holocaustleugner und Neonazis! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

10.53


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Wöginger ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.54.03

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es ist notwendig, zwei Dinge aus der Rede des Herrn Abgeordneten Schellhorn klarzustellen.

Herr Kollege! Dein Einsatz in Ehren, aber so kann man das nicht stehen lassen. Du hast hier behauptet, dass die Experten aus der Pensionskommission herausge­nom­men werden. Es ist das Gegenteil der Fall! Man sollte sich vielleicht wenigstens einmal Regierungsvorlagen durchlesen. Da steht nämlich im Artikel 6 § 3 zur Zusammen­setzung, dass zwei ExpertInnen „auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Sozialwis­senschaften oder des Arbeits- und Sozialrechts – tunlich mit internationaler akade­mischer Lehrbefugnis“ mit aufgenommen werden. Die hat es bis dato nicht gegeben. Daher verlange ich, dass sich hier nicht ein Abgeordneter herstellt und das Gegenteil behauptet. (Beifall bei der ÖVP.)

Und der zweite Punkt, Herr Kollege Schellhorn: Wenn du dich da herstellst und den Rabatt, den Nachlass für die Bauernschaft kritisierst, das mit einem Unternehmer vergleichst und sagst, das Geschäft ist gut gelaufen, er hat einen höheren Gewinn gehabt, dann sage ich dir Folgendes: Wenn ich einen höheren Gewinn habe, dann zahle ich auch höhere Sozialversicherungsbeiträge. Das ist bei einem Arbeiter so, wenn er mehr verdient, das ist bei einem Angestellten so, wenn er mehr verdient, und das ist auch bei einem Unternehmer so, wenn er ein höheres Einkommen hat!

Die Landwirtschaft hat aber jetzt vier Jahre hindurch Verluste hinzunehmen gehabt, und das ist der Punkt, meine Damen und Herren, warum wir diesen Nachlass machen. (Beifall bei der ÖVP.)

10.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.

 


10.55.32

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Duell zwischen Herrn Kollegen Wöginger und Herrn Kollegen Schellhorn – vielleicht macht ihr euch das dann noch aus –, darf ich eines schon ansprechen: Pensionshunderter hier, Bauernrabatt da, aber ich glaube, jene, die es wirklich brauchen würden, bleiben auf der Strecke. Ich bin der Meinung, das ist weder sozial noch ausgewogen.

Ich nehme Stellung zu TOP 10, dem Entschließungsantrag von Frau Kollegin Dietrich betreffend Einschleifregelung bei den Pensionserhöhungen. Hier in diese Richtung etwas zu machen, ist gegenwärtig weiterhin erforderlich, um noch höhere Schulden aus dem Pensionssystem zu verhindern.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 59

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf keinen Fall dürfen im Pensionssystem Privilegien weiter bestehen, wie zum Beispiel die Luxuspensionen. Das ist immer noch der Fall, und diese Entwicklung ist so nicht in Ordnung.

Wenn man sich die Entwicklung der Pensionsanpassung ansieht – ich habe mir das sehr genau angesehen –, dann erkennt man, dass von 1990 bis 1995 die Pensions­anpassung bei 3,7 Prozent, um 0,5 Prozent über der Inflation, lag. Ab diesem Zeitraum lag die Pensionsanpassung im Durchschnitt um 0,25 Prozent pro Jahr unter der Infla­tionsrate. Und die Anpassung – das ist heute schon angesprochen worden – von 2013 bis 2015 mit festem Prozentsatz ohne Einschleifregelung ergibt eine Besserstellung für hohe Pensionen, für die sogenannten Luxuspensionen. Und die vielen fleißigen Men­schen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, bleiben auf der Strecke und haben das Nachsehen.

Herr Minister! Sie haben heute den Pensionshunderter angesprochen und ihn als große Errungenschaft dargestellt. So eine große Errungenschaft ist dieser Hunderter nicht, sondern er ist eher ein trauriges Beispiel. – Danke schön. (Beifall der Abg. Dietrich.)

10.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


10.57.46

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich jetzt noch zu Wort gemeldet, weil ich muss jetzt einmal – vielleicht für einen Freiheitlichen etwas ungewöhnlich – dem Kollegen Öllinger ganz herzlich danken. Ihr Beitrag war wirklich ganz wichtig, weil Sie für sich und für alle, die in Ihrer Fraktion applaudiert haben, einmal klargelegt haben, was für Sie Erinnerungs­kultur, was für Sie Pluralismus, was für Sie Gedanken- und Meinungsfreiheit und so weiter heißt.

Was ist Erinnerungskultur nach Öllinger? – Frei nach Lueger: Wer sich erinnern darf, bestimme ich! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.) Und wen ich dazu nicht bestimme, der ist im Zweifel – was ist er? Ein – na sagen Sie es mir, Herr Kollege Öllinger, Sie haben den Begriff vorhin sieben oder acht Mal verwendet! –, ein Nazi! Na selbstverständlich.

Da werden Namen aus lange vergangenen Jahren herausgesucht, die niemand kennt. (Heiterkeit bei den Grünen.) Also ich zumindest habe die alle nicht gekannt. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Ich habe sie nicht gekannt, aber Sie kennen ja alles, weil Sie sich offenbar in der Szene bestens informieren. Und zu den Namen wird das Attribut gebracht. Was wird gebracht? – Natürlich Holocaustleugner, Antisemit, Nazi, Neonazi, Faschist, Totalitärer und so weiter. Und das reicht bereits, daher gibt es keine Subvention. (Abg. Walser: Die waren Festredner …!)

Ich habe mir nur ein paar Namen von Leuten heraussuchen lassen, die im Haus der Heimat in letzter Zeit aufgetreten sind. Die Landsmannschaft ist durchaus eine Gruppierung, die eher wertkonservativ ist (Abg. Öllinger: Na ja!), eher heimat­ver­bunden, komischerweise eher heimatverbunden und die daher nicht in das Welt- und ideologische Gesamtbild eines Grünen und besonders eines Öllinger passt. (Abg. Neubauer: Aber von Van der Bellen schon!) Deswegen: Faschisten. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Also ich sage jetzt einmal zu den „Faschisten“, die dort verkehren, ein paar Namen: Kardinal Schönborn, Karl von Habsburg-Lothringen – zugegeben keine Roten, keine Ultralinken und keine Grünen –, Dr. Michael Ludwig, immerhin SPÖ-Mitglied und Stadt-


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rat, Werner Fasslabend, Karl Blecha, Botschafter Trauttmannsdorff, Andreas Khol und sogar Heinz Fischer. Die sind alle dort aufgetreten. (Ah-Rufe bei der FPÖ.)

Die werden natürlich nicht erwähnt oder auch nur irgendwo genannt, aber es gibt Namen, die niemand kennt, angebliche Homosexuelle – Entschuldigung, das wollte ich gar nicht sagen (Heiterkeit bei der FPÖ) –, angebliche Holocaustleugner und so weiter.

Lieber Kollege Öllinger, um hier mit der Danksagung an Sie Schluss zu machen: Sie wissen, es hat einmal Voltaire gesagt, dass Freiheit auch immer die Freiheit des Andersdenkenden ist. Sie hingegen meinen: Freiheit heißt, dass ich sagen darf, was ich will, die anderen haben die Goschen zu halten, und wenn nicht, sind sie Nazis! – Das ist nicht die Art von Demokratie, für die wir Freiheitliche eintreten! (Beifall bei der FPÖ.)

11.00

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


11.00.49

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Ja, so schnell ändern sich die Standpunkte in der Diskussion! (Der Redner stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der unter der Überschrift „Pensionen“ ein Balkendiagramm zu sehen ist, wo unter vier Balken in aufsteigender Reihenfolge „Bauer“, „Arbeiter“, „Angestellter“, „Beamter“ und über den Balken die Beträge „€ 777“, „€ 862“, „€ 1420“, „€ 2857“ zu lesen sind.)

Wenn man sich die gestrige Agrardebatte hier herinnen und die Erfolgsgeschichte im Zusammenhang mit der AMA-Marketing angehört hat – ich denke da an den Prä­sidenten der Landwirtschaftskammer Schultes und an den Bauernbundpräsidenten Auer, die die Meinung vertreten: Alles paletti und alles super! –, dann muss man heute, einen Tag später, auf das hinweisen, was verursacht wird, wenn man versucht, die Agrarpolitik, die versagt hat, mit Sozialpolitik zu reparieren. Es wird da versucht, etwas hineinzuinterpretieren, wo es dann im Konnex damit in der Zeitung heißt: Die einen kriegen den Pensionshunderter, die anderen aber, die Bauern, kriegen auch einen Rabatt! – Das ist das Ergebnis.

Ich möchte jetzt ganz kurz über die Entstehung dieses Pensionsrabatts berichten: Als die Diskussion angefangen hat, war in diesem Hause ein Milchkrisengipfel, zu dem von der Opposition eingeladen wurde; und dort herrschte Panik, weil man gewusst hat, dass man nichts an spürbaren Lösungen für die Bauern zusammenbringt. Wir wissen, wie fatal die Situation in der Landwirtschaft ist. Dort gab es in den letzten fünf Jahren ein Einkommensminus von 37 Prozent! Minus 37 Prozent – das sind Hunderte Millionen Euro, die der regionalen Wirtschaft fehlen, die die Bauern nicht ausgeben können, weil die Agrarpolitik versagt hat.

Wir haben ja auch gestern beim Qualitätsgütesiegelgesetz erlebt, dass die Bauern­vertreter gegen die bäuerlichen Interessen stimmen – und das (die oben erwähnte Tafel in die Höhe haltend) ist jetzt das Ergebnis!

Präsident Schultes, du hast schon mehrmals in diesem Haus gegen die Wieder­ein­führung des Agrardiesels gestimmt, du hast dafür gestimmt, dass wir die Einheitswerte erhöhen. Ihr von der ÖVP habt dafür gestimmt, dass man die Mutterkuhprämie ab­schafft, und ihr habt für die Abschaffung des Milchkontingents gestimmt. Ich erinnere: Aktion „Unsere Milch 20 20 60“ im Schloss Mondsee. – Sensationell, wie man den Bauern Sand in die Augen streut!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 61

Und dann stellt man sich heute hier her – ich muss sagen: ein Jammerbild! – und gibt nicht zu, dass man von diesen 172 Millionen €, die man lauthals als Erfolg verkündet hat … Lauthals wurde verkündet: Der Erfolg beim Milchkrisengipfel, 172 Millionen! Die Bauern kriegen einen Sozialversicherungsrabatt, ein Quartal wird erlassen! – Zuerst hat es geheißen, das wird gestundet, dann ist der Protest gekommen, dann hat man gesagt, es wird erlassen. – Das ist der Riesenerfolg der Sozialpolitik auf Oberöster­reichisch!

Kollege Wöginger, ich habe ja gar nicht gewusst, dass jetzt der ÖAAB den Bauernbund übernimmt, da du schon die Agrarpolitik lobst; du sagst: 53 Prozent Zielerfolg – das ist ein Erfolg! 53 Prozent! Und als der Wirbel beim Kassieren des Bauernbundbeitrags angefangen hat, wie es geheißen hat: Freunde, dann kassiert euch euren Beitrag selber!, sind die munter geworden. Zuerst wollten sie nämlich nur 80 Prozent von den 51 Prozent geben, und dann haben sie es aufgeteilt auf 100 Prozent, und die bekom­men nur 53 Prozent des Versprochenen. – So schaut Sozialpolitik auf Österreichisch aus!

Und das (die oben erwähnte Tafel wiederum in die Höhe haltend), liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Ergebnis: 777 € durchschnittliche Pension bei den Bäuerinnen und Bauern! – Das ist das Ergebnis, das ihr bejammert, obwohl ihr es selbst verursacht habt! Das ist überhaupt das Sensationelle daran.

Dann zu sagen: Ja, aber die Bäuerinnen sind jetzt auch nicht bei den 1 000 € Mindestpension dabei!, ist der Gipfel! Aber wenn es die Opposition vorschlägt, werdet ihr dagegen stimmen – und wir machen heute die Probe aufs Exempel, Kollege Wöginger.

In Oberösterreich hast du, wie in der Zeitung stand, gesagt, das ist ein Riesenerfolg, man hat sich mit den Grünen auf vier Jahre Anrechnung der Kindererziehungszeiten geeinigt. Heute hast du das auch wieder gefordert, und in diesem Zusammenhang bringen wir vom Team Stronach heute einen Entschließungsantrag ein, weil es sehr wesentlich ist, dass wir das noch heute beschließen. Da rechne ich fix mit der Zustimmung, ganz besonders mit jener von der Familienpartei ÖVP.

Welche Spannung dieser Pensionshunderter und dieser Sozialversicherungsrabatt ausgelöst haben, können wir in der „Kleinen Zeitung“ von gestern lesen, wo es heißt, dass selbst Bauernbundpräsident Auer seinen eigenen Minister, der ja gestern auch noch von einer Erfolgsgeschichte geredet hat, kritisiert hat, dass er die Verhandlungen zu früh abgebrochen hat.

Dass die Sozialversicherung der Bauern jetzt jahrelang 30 Millionen € aus der Tabak­steuer verliert, wird auch verschwiegen. Das sind jene Sachen, jene Unsauberkeiten, die in der Politik in der Zukunft keinen Platz mehr haben.

Aus diesem Grunde bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbes­serte Anrechnung der Pensionszeiten pro Kind für die Kindererziehungszeit“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 62

Pensionsanrechnung für Kindererziehungszeiten neu regelt, damit die Mütter, die ihre Kinder in einem kürzeren Abstand als vier Jahre geboren haben, die vollen Versiche­rungszeiten für jedes Kind angerechnet bekommen.“

*****

Ich bin überzeugt davon, dass wir nach dieser Sozialdebatte hier sicher die erfor­der­liche Zustimmung kriegen. Wir bitten darum! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

11.06

 


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Steinbichler vorgetragene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Verbesserte Anrechnung der Pensionszeiten pro Kind für die Kinder­erziehungszeit“

Eingebracht zu TOP 1: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1330 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Arbeitslosenversiche­rungs­gesetz 1977 geändert werden sowie ein Alterssicherungskommissions-Gesetz erlassen wird (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 – SVÄG 2016) und

über den Antrag 1859/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungs­gesetz, zuletzt abgeändert durch BGBl. 75/2016, abgeändert wird sowie

über den Antrag 1303/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungs­gesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 118/2015, abgeändert wird  (1429 d.B.)

Laut einschlägiger Fachliteratur ist die Leistung erziehender Mütter gesellschaftlich wesentlich unterbewertet. Eine große Benachteiligung ist der Umstand, dass die Mütter, die ihre Kinder in einem kürzeren Abstand als vier Jahre geboren haben, nicht für jedes Kind die vollen Versicherungszeiten für die Pension angerechnet bekommen - obwohl diese Mütter für jedes Kind die volle Erziehungs- und Betreuungsleistung erbringen.

Für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen gelten Teile der Zeiten der Kinder­erziehung als Versicherungszeiten. Dabei betrifft diese Regelung vor allem Frauen, da sie es sind, die sich in der Regel um die Erziehung der Kinder kümmern.

Das Gesetz berücksichtigt dabei die Erziehung von den Kindern der Versicherten/des Versicherten, von den Stiefkindern, von den Adoptivkindern oder von den Pflege­kindern (wenn die Übernahme der unentgeltlichen Pflege nach dem 31. Dezember 1987 erfolgt ist). Als Zeiten der Kindererziehung werden maximal die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes berücksichtigt. Bei einer Mehrlingsgeburt werden bis zu 60 Monate nach der Geburt angerechnet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 63

Die Berücksichtigung als Kindererziehungszeit endet spätestens mit dem Kalender­monat, in dem das Kind das vierte Lebensjahr vollendet. Erfolgt die Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von vier Jahren ab Geburt des vorherigen Kindes, endet die Kindererziehungszeit des ersten Kindes mit Beginn der Kindererziehungszeit des folgenden Kindes.

Die Anrechnung endet auch mit dem Arbeitsbeginn der Frau. Liegt während der Kin­dererziehungszeit auch eine Erwerbstätigkeit vor, gibt es keine "doppelte" Anrechnung als Versicherungszeit. Für die Pensionshöhe wird allerdings zur Beitragsgrundlage aus der Erwerbstätigkeit die fixe Bewertung für Kindererziehungszeiten (maximal gesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage) dazugeschlagen.

Die derzeitige Gesetzeslage benachteiligt die Mütter, die bei den Kindern zu Hause bleiben und kürzer als im Abstand von vier Jahren Kinder zur Welt bringen. In Österreich liegt die statistische Geburtenrate derzeit bei 1,4 Kindern pro Frau. Um eine positive Bevölkerungsentwicklung aufrechterhalten zu können, ist eine Geburtenrate von 2,1 pro Frau notwendig. Die Anrechnung von Pensionszeiten für jedes Kind in der vollen Länge - unabhängig davon, wann das nächste Kind zur Welt kommt - könnte auch einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass sich unsere Frauen für mehr Kinder entscheiden.

Es ist die Aufgabe von Österreich, eine vorausschauende Gesetzgebung zu ent­wickeln, die der Überalterung der Bevölkerung entgegenwirkt und Kinder und Familien unterstützt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Pensionsanrechnung für Kindererziehungszeiten neu regelt, damit die Mütter, die ihre Kinder in einem kürzeren Abstand als vier Jahre geboren haben, die vollen Versicherungszeiten für jedes Kind angerechnet bekommen.“

*****

11.06.31

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu einer ganzen Reihe von Abstimmungen.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betref­fend Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 in 1429 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstim­mung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 6 in der Fassung des Aus­schussberichtes.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 64

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Luxuspensionsreform jetzt!“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserte Anrechnung der Pensionszeiten pro Kind für die Kindererziehungszeit“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betref­fend Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1430 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Einmalzahlung von 100 Euro für Bezieher einer Pension über der ASVG-Grenze“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, in 1431 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen.

Die Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 1, 2 und 3 eingebracht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 65

Wer für diesen eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsor­gegesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1432 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1433 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1434 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1435 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1436 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 66

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1437 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist eine Zustimmung von der Mehrheit, und somit ist auch dieser Antrag angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1438 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesund­heits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden, in 1439 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer sich für diesen Abänderungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einheitswertsystem.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 1447 der Beilagen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 67

Hiezu gibt es ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Loacker betreffend Artikel 4.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstim­mung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über Artikel 4 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

11.15.2213. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1362 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosen­ver­siche­rungsgesetz 1977, das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Wiedereinglie­de­rungsteilzeitgesetz), sowie über den

Antrag 863/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Einführung Teilarbeitsfähigkeit (1440 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1334 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 geändert werden (1441 d.B.)

15. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (1442 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1344 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeits-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 68

marktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977 geändert werden (1443 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1343 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungs­gesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungs­gesetz geändert werden (1444 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1670/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorrang für österreichische Arbeitnehmer (Burgenländisches Modell) (1445 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1895/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen von gemeinnützigen Tätigkeiten durch Asylwerber auf den 2. Arbeitsmarkt (1446 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 13 bis 19 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


11.15.44

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es steht jetzt wieder eine Reihe von Gesetzesvorlagen zur Debatte. Herausgreifen möchte ich da gerne das Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlecht­wetterentschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden.

Bei diesem Gesetzesvorschlag geht es darum, dass man das Personal bei der BUAK aufstockt, um mehr Personal für die Kontrolltätigkeit zu haben, wo man sich sozusagen mit Lohnkontrollen und all den Problematiken, die wir vor allem aus der Baubranche kennen, auseinandersetzt. Ich halte das für einen sehr guten, sehr wichtigen und einen sehr richtigen Weg, denn wir wissen ja, dass in Österreich Lohndumping stattfindet. Ich höre ja förmlich schon, dass jetzt wieder von allen Seiten der Einwand kommen wird: Sie von der FPÖ waren ja gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz! – Ja, genau, denn es findet nach wie vor Lohndumping statt.

Das heißt, das ist ein Gesetz, das eigentlich das Papier nicht wert ist, auf dem es steht, und daher haben wir auch nicht zugestimmt – und wir haben das auch immer begrün­det! Bei der letzten Novelle, Herr Minister Stöger, waren ja Sie schon der feder­führende Minister, und auch damals haben wir es begründet, und zwar damit, dass Sie die Kontrolle dieses Gesetzes, also die Vollziehung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, an das Finanzministerium auslagern. Und die Finanzpolizei ist, wie wir wissen, nicht nur chronisch unterbesetzt, sondern dort ist der Personalstand


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auch noch weiter abgebaut worden. Ein Gesetz, das man nicht vollziehen kann, macht keinen Sinn. – Punkt eins.

Punkt zwei – und das haben wir auch kritisiert, und zwar seit Anbeginn, seit dem Jahr 2011, bis hin zur letzten Novelle, Herr Bundesminister Stöger – ist die Tatsache, dass es vor allem im Bereich der entsendeten und überlassenen Arbeitskräfte niemals zu einer ausreichenden Kontrolle kommen kann, solange die Sozialversiche­rungs­beiträge in den Heimatländern abgeführt werden – oder eben auch nicht! Das wissen wir nämlich überhaupt nicht, weil wir dort gar keinen Einblick haben. Und solange Sie, Herr Minister, diese Probleme nicht lösen können, so lange werden Sie Lohndumping in Österreich nicht abschaffen können.

Genau in dieselbe Kerbe schlägt auch ein Antrag meines Kollegen Herbert Kickl betreffend die Umsetzung des burgenländischen Modells. Die Arbeiterkammer Bur­genland und, meine Damen und Herren von der SPÖ, die SPÖ Burgenland, also die Sozialdemokratische Partei im Burgenland, haben eine Resolution beschlossen, die da lautet: Vorrang für österreichische Arbeitnehmer! Es geht dabei also genau um unsere Kritikpunkte, nämlich: Die Sozialversicherungsbeiträge müssen einbezogen werden, die müssen selbstverständlich bei uns in Österreich abgeführt werden.

Die SPÖ Burgenland fordert auch – man höre und staune! – partielle Einschränkungen beim Zugang zum Sozialsystem für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer. – Das ist immer das, wo Sie uns dann erklären, das ginge alles nicht, das sei EU-rechtlich völlig unhaltbar, das sei unmöglich.

Meine Damen und Herren von der SPÖ, offensichtlich sind Sie sich in der Sozial­demokratie gar nicht so einig darüber, ob das jetzt möglich ist oder nicht möglich ist. Da die Arbeiterkammer da auch mitgearbeitet hat, denke ich, dass es da durchaus Möglichkeiten gibt, aber das Problem, das ich da sehe, ist: Sie wehren sich prinzipiell gegen alles, was den österreichischen Arbeitsmarkt schützen beziehungsweise ge­rech­ter gestalten könnte. Diese Problematik entsteht ja aus der Ungerechtigkeit her­aus, und zwar aus der Ungerechtigkeit bei den entsendeten Arbeitskräften, bei denen wir nicht wissen, ob für sie Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden oder nicht.

Sie wissen ganz genau, Herr Bundesminister, denn das ist ein Problem, das seit vielen Jahren bekannt ist: Diese Menschen werden einmal in ihrem Heimatland angemeldet, dann werden sie nach Österreich geschickt, arbeiten hier bei uns, und am nächsten Tag werden sie in ihrem Heimatland von der Sozialversicherung wieder abgemeldet. Das ist eine Tatsache, das wissen Sie ganz genau, Herr Minister, und das weiß auch die Arbeiterkammer, die hat das schon oftmals aufgezeigt. Auch die Gewerkschaft hat es teilweise aufgezeigt, aber trotzdem wird nichts dagegen getan, trotzdem wird seit dem Jahr 2011 weitergewurschtelt wie bisher, und man versucht halt immer, noch eine Novelle zu beschließen, wo es dann heißt: Jetzt wird es gut werden!

Jetzt machen wir noch eine Verschärfung des Gesetzes, aber wir vollziehen das Gesetz nicht. Wir können es teilweise auch nicht vollziehen, und daher ist es eben so notwendig und so wichtig, dass wir uns wirklich endlich einmal trauen, dagegen etwas zu unternehmen, und zwar vor allem in den belasteten Branchen. Mit „wir“ meine ich die österreichische Republik. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sollten sagen, unsere Arbeitnehmer sollten zunächst einmal auf unseren Arbeits­plätzen sein.

Ein Punkt in diesem burgenländischen Modell gefällt mir besonders gut, nämlich die moralische Verantwortung für österreichische Unternehmen. Genau die haben wir – die nehmen wir aber nicht wahr. Herr Bundesminister, die müssen Sie endlich auch wahrnehmen! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 70

Wir müssen endlich auch wieder zu einer Bevorzugung der österreichischen Unter­nehmen kommen! In dem Zusammenhang ist das sogenannte Bestbieterprinzip auch endlich weiterzuentwickeln – das sei jetzt in Richtung der ÖVP gesagt.

Ein zweiter Antrag des Kollegen Kickl, der mir auch noch sehr am Herzen liegt, ist ein Antrag, dass überprüft werden soll, wie sich die gemeinnützige Arbeit von Asylwerbern auf den ersten Arbeitsmarkt auswirkt. Eines darf nämlich nicht passieren: dass Asyl­werber dann als Billigst- oder mehr als Billigstarbeitskräfte, also Ganz-ganz-billig-Arbeitskräfte, auf dem ersten Arbeitsmarkt Arbeitsplätze verdrängen. Dann wäre diese Idee, die hier geboren wurde, eigentlich eine ganz, ganz schlechte, weil es nichts anderes bewirken würde, als wiederum Arbeitslosigkeit zu produzieren. (Beifall bei der FPÖ.)

11.21


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


11.21.19

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Wir haben heute 27 Tagesordnungspunkte, darunter zehn Regierungsvorlagen und noch drei weitere Gesetzesanträge, die alle das Thema Sozialpolitik betreffen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Vorher habt ihr keine gehabt!) Ich kann mich nicht erinnern, wann es ein derartiges Mammutprogramm gegeben hat. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist schon lange her!)

Wenn wir, oder auch Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Fernseh­schirmen, dieser Debatte von ihrem Beginn an zugehört haben, dann lässt sich eines ganz klar erkennen: Wenn hier Rednerinnen und Redner der Oppositionsparteien am Wort sind, dann wird unser Sozialsystem überwiegend schlechtgeredet. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt nicht! – Abg. Kassegger: Nicht das Sozial­system!) Wenn Rednerinnen und Redner der Regierungsparteien am Rednerpult ste­hen, dann wird sichtbar, dass wir ein großes Ziel haben, nämlich dieses Sozial­system zu sichern, dieses Sozialsystem auch entsprechend zu verändern, wo Änderungs­bedarf besteht, und es dort, wo es notwendig ist, auch auszubauen. Und das tun wir mit einer Fülle von gesetzlichen Änderungen, Verbesserungen im Interesse der Men­schen in diesem Land, ob das die Ausgleichszulage Plus ist, die Verbesserung bei den Kindererziehungszeiten, die Kurzarbeitsbeihilfe, die unbefristet kommen soll und auch in ihrer Dauer von 18 auf 24 Monate verlängert wird, oder auch die Erhöhung der Pensionen.

Das Thema Pensionen begleitet nicht nur uns jetzt in diesem Haus, sondern begleitete auch die Generation vor mir und noch eine Generation davor. Diese ewige Diskussion über die Frage, ob die Pensionen sicher sind, verunsichert die Menschen letztendlich nur. Schauen Sie, wenn viele sagen, unser Pensionssystem ist stabil, aber es gibt auch in Zukunft Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen – ja, dann tun wir das als Regierungsparteien, und das wollen wir auch tun.

Fakt ist, die staatliche Pension ist das Fundament für alle Menschen, die Bezie­herin­nen und Bezieher niedriger Pensionen sind; und das soll letztendlich auch so bleiben.

Damit es so bleibt, ist es wichtig, für Beschäftigung zu sorgen. Ich hoffe, dass wir es mit den Maßnahmen der Bundesregierung, die in den letzten Monaten für 2017 gesetzt worden sind, schaffen, 2017 vielleicht sogar neuerlich eine Rekordbeschäftigung zu erreichen. Diese zukünftigen und zusätzlichen Investitionen für die Gemeinden, diese zusätzlichen Förderanreize bei Investitionen für Klein- und Mittelunternehmen sind, glaube ich, ein sehr wichtiges Zeichen in diese Richtung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 71

Wenn wir mehr Beschäftigung haben, ist es aber umso wichtiger, auch darauf zu ach­ten, dass der Wettbewerb weiterhin fair gestaltet wird. Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat hier einige Problemfelder aufgezeigt, und wir liegen ja, was das Betrachten dieser Problemfelder betrifft, nicht weit auseinander. Alle Parteien in diesem Land wissen, wo es auf dem Arbeitsmarkt Probleme gibt, nur bei den Lösungen haben wir eine andere Meinung. Beim Bekämpfen von Lohn- und Sozialdumping haben wir unterschiedliche Ansätze – und da ist im Jahr 2016 sehr vieles gelungen. Das muss man wirklich einmal sagen, dass da einiges auf Schiene gebracht wurde, was den betroffenen Branchen hilft. Wir haben in der Bauwirtschaft sinkende Arbeitslosenzahlen, wir haben steigende Beschäftigungszahlen – mit Gesetzen, mit neuen Regelungen, die EU-konform sind.

Und so beschließen wir heute auch eine weitere Maßnahme, nämlich die Soko Bau, deren Personal wir bis 2020 verdoppeln werden, wenn es darum geht, die kritischen Unternehmen – das sind die ausländischen Unternehmen mit ihren Billigstarbeits­kräften in Österreich – wesentlich stärker zu kontrollieren und auch entsprechende Maßnahmen zu setzen. Ich bedanke mich bei allen Experten im Sozialministerium, beim Herrn Sozialminister, bei allen Parteien, die heute zustimmen werden. Wir hatten ja schon fast Einstimmigkeit erreicht. Ob es gelingt, Kollegen Loacker heute auch noch von dieser wichtigen Maßnahme zu überzeugen, werden wir sehen. Es ist, glaube ich, tatsächlich ein wichtiges Zeichen im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping.

Abschließend – weil das rote Licht auf dem Rednerpult schon blinkt – möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich auch bei all jenen zu bedanken, die es ermöglicht haben, das Arbeitsverfassungsgesetz dahin gehend zu verbessern, dass die Funktionsperiode auf fünf Jahre ausgedehnt wird und dass es mehr Bildungsfreistellung für Betriebs­rätinnen und Betriebsräte gibt, für jene Menschen, die sich das antun, in einem Betrieb Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten, die sich hinstellen und für die Rechte jener Menschen, die dort täglich an ihrem Arbeitsplatz stehen, kämpfen und sich dafür einsetzen.

Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen, um mich recht herzlich bei allen Mit­gliedern des Ausschusses zu bedanken. Ich weiß, 2016 war kein einfaches Jahr, aber wir leisten dort wirklich gute, konstruktive Arbeit. Das weiß ich wirklich zu schätzen. Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit im Jahr 2017.

Und wenn wir schon in der Weihnachtszeit sind, abschließend noch mein Wunsch: vielleicht besinnlich doch etwas darüber nachzudenken, wie wir in Österreich mit unserem Sozialsystem – bei Pensionen, Gesundheit, Pflege – aufgestellt sind. Blicken wir nur über unsere nächste Staatsgrenze und vergleichen wir, wie es in anderen Ländern ist! Dann, glaube ich, werden wir uns wirklich besinnen können und uns dessen bewusst sein, welch tolles Land Österreich ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

11.27


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Loacker gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


11.27.15

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Antragsflut ist eine große, das hat Kollege Muchitsch richtigerweise festgehalten. Es gilt auch festzuhalten, dass wir im Sozialausschuss davor genau null Regierungsvorlagen hatten. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Genau!) Und es kommt halt das Jahresende: Am Abend wird der Faule fleißig, sagt das Sprich­wort. Und ein bisschen erweckt diese Häufung in der letzten Sitzung vor Weihnachten schon diesen Eindruck.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 72

Es sind durchaus Verbesserungen dabei, Verbesserungen für die Arbeitnehmerschaft, die wir gut finden, zum Beispiel gerade bei dem Tagesordnungspunkt, bei dem es um die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einem längeren Krankenstand geht, wo jetzt endlich eine Form von Teilarbeitsfähigkeit oder, wie andere es nennen, Teilkranken­stand eingeführt wird. Das trägt zur Arbeitsplatzsicherung bei, und es trägt zur besseren Reintegration von Langzeitkranken am Arbeitsplatz bei.

Wir begrüßen auch die Reformen im Bereich der Kurzarbeit. Da für Betriebe, die Auf­trags­schwankungen ausgesetzt sind, Flexibilisierungsmöglichkeiten festzuschreiben ist auch zum Vorteil der Arbeitnehmer, weil diese eine Kontinuität in ihrem Lebenslauf und eine Sicherheit der Arbeitsstelle gewährleistet bekommen. Das gilt es zu unterstützen.

Sozialausschussvorsitzender Kollege Muchitsch hat aber richtig erwähnt, wir sind nicht mit allem einverstanden, nämlich wenn es um das Gesetz zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse geht. Ja, es ist richtig, wenn es Regelungen gibt, gehören diese eingehalten, und das muss man auch überwachen. Da kann man die Soko Bau durch­aus begrüßen.

Wofür ich jedoch kein Verständnis habe, ist, dass Partikularinteressen über das ge­samt­staatliche Interesse gestellt werden. Und das, was längerfristig gesehen beim Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz passiert, ist schon lupenreine Klientel­politik für die davon betroffenen Branchen. Ich glaube, da, lieber Beppo Muchitsch, gelingt es dir nicht immer, deine verschiedenen Hüte so zu trennen, dass du die Funk­tion als Sozialausschussvorsitzender mit der Verantwortung für das gesamtstaatliche System einerseits und andererseits die Verantwortung als Bau-Holz-Gewerkschafts­chef mit deiner Interessenvertretung für die Bau-Holz-Arbeitnehmer auseinanderhalten kannst.

Da werden uns Sonderregelungen für eine Branche in den Ausschuss geschubst, mit dem Argument: Das ist eine sozialpartnerschaftliche Einigung! – Und ich sage Ihnen: Das ist nett, wenn sich die Sozialpartner einigen, aber die Gesetze macht immer noch das Parlament. Dieses kann einem sozialpartnerschaftlichen Wunsch folgen oder auch nicht, aber damit eine Diskussion abzustellen, das halte ich für falsch.

Es ist auch eine richtige und wichtige Aufgabe, wenn ein Gewerkschaftsfunktionär sich für seine Arbeitnehmergruppe einsetzt, mit Energie und mit Kraft einsetzt, und es sei ihm vergönnt, wenn er dadurch etwas erreicht; aber ich halte es für bedenklich, wenn Funktionen vermischt werden, wenn wir für die Baubranche eine Sonderregelung beim Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, beim Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­ge­setz bekommen und bei Änderungen im Vergaberecht immer die Sonderinteressen der Baubranche hineintheatert bekommen und wenn wir jetzt eine ganze Branche vom Bonus-Malus-System – das ich ja sowieso für verfehlt halte – ausnehmen, weil das den Interessen dieser einen Gruppierung, die zufällig den Sozialausschussvorsitzenden stellt, zupass kommt. Das ist ein Fehler.

Erinnern wir uns zum Beispiel an die Frühpensionierungsmöglichkeiten, die beim Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz hineintheatert worden sind. Es gibt andere Gewerk­schaftschefs, die sich auch einsetzen und die für ihre Klientel nicht solche Sonder­rechte herausschlagen können, weil es die Konstellation nicht zulässt. Hier kommen die Funktionen als Bau-Holz-Gewerkschaftschef, als Sozialausschussobmann und als Vorstandsobmann der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zusam­men, und das ergibt Sonderlösungen für eine Branche. Und offensichtlich ist meine Fraktion die einzige, die sich an solchen Multifunktionen und an der Interessen­verquickung stößt. (Beifall bei den NEOS.)

11.31


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 73

11.31.39

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu zwei Themen Stellung beziehen. Das eine ist die Wiedereingliederungsteilzeit, Teilarbeitsfähigkeit. Ich glaube, das ist eine sinnvolle Maßnahme und eine richtige Weiterentwicklung in unserem Sozial- und Gesundheitssystem. Wir haben derzeit die Situation, dass man entweder krank oder gesund ist – in der Mitte gibt es nichts.

Es gibt aber Menschen, die, aufgrund welcher Erkrankungen auch immer, länger im Krankenstand sind und dann nicht in der Lage sind, vom einen auf den anderen Tag auf den Vollzeitarbeitsplatz zurückzukehren. Daher führen wir dieses Wieder­eingliede­rungsmanagement ein, nämlich dass man, wenn man länger als sechs Wochen krank ist – wie gesagt, aus welchen Gründen auch immer –, mit einer Teilzeit beginnen kann. Es gibt auch das Wiedereingliederungsgeld, das ist in etwa die Hälfte des Kranken­geldes – rund 21 € pro Tag ist der Tagsatz. Auf diese Weise kann man sich sozusagen wieder einarbeiten und dann eben wieder auf die Normalarbeitszeit aufstocken. Diese Möglichkeit ist für sechs Monate vorgesehen; im Bedarfsfall kann man es auf neun Monate ausweiten.

Meine Damen und Herren! Das ist eine wichtige Maßnahme für Menschen, die länger erkrankt sind oder die aufgrund eines Unfalls längere Zeit nicht in der Lage waren, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Ich halte das für eine wirklich gute Maßnahme im Sinne auch der Bürgerinnen und Bürger, denen solche Dinge zustoßen.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte – Kollege Muchitsch hat es schon erwähnt –: Wir haben das Arbeitsverfassungsgesetz abgeändert und passen auch die Dauer der Betriebsratskörperschaften an das an, was wir hier für die Gesetzge­bungs­periode des Nationalrates beschlossen haben. Es gibt keinen Gemeinderat, keinen Landtag in Österreich, der in Abständen von weniger als fünf Jahren wiedergewählt wird, und daher soll das auch für die Betriebsratskörperschaften gelten.

Das ist eine Regelung, die natürlich für die Betriebsratskörperschaften, aber auch für die Dienstgeber keine Nachteile bewirken wird, weil erstens ein Jahr länger Zeit ist, konstruktiv zu arbeiten, und zweitens die Wahl auch mit Kosten verbunden ist, die in der Regel die Dienstgeber zu tragen haben. Daher haben wir uns darauf verständigt, das abzuändern.

Es gibt aber auch noch Punkte, die hier miterledigt werden müssen, nämlich die Organe der Arbeitnehmerschaft mitzunehmen. Da geht es um Rechnungsprüfer et cetera. Daher bringe ich folgenden Antrag zum TOP 15 ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Be­richt und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (1442 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs erwähnte Antrag wird wie folgt geändert:

A. Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. Im § 75 Abs. 2 wird der Ausdruck ‚vier Jahre‘ durch den Ausdruck ‚fünf Jahre‘ ersetzt.

B. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 74

„3a. Im § 88 Abs. 2 wird der Ausdruck ‚vier Jahre‘ durch den Ausdruck ‚fünf Jahre‘ ersetzt.

C. Nach Z 6 wird folgende Z 6a eingefügt:

„6a. Im § 201 Abs. 1 wird der Ausdruck ‚vier Jahre‘ durch den Ausdruck ‚fünf Jahre‘ ersetzt.

D. Nach Z 7 wird folgende Z 7a eingefügt:

„7a. Im § 243 Abs. 1 Z 1 wird der Ausdruck ‚vier Jahre‘ durch den Ausdruck ‚fünf Jahre‘ ersetzt.

E. Z 8 lautet:

„14. Dem § 264 wird folgender Abs. 30 angefügt:

‚(30) Die §§ 61 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2a, 75 Abs. 2, 82 Abs. 1 erster Satz, 88 Abs. 2, 88b Abs. 5 erster Satz, 118 Abs. 1, 196 Abs. 1 erster Satz, 201 Abs. 1, 237 Abs. 1 erster Satz und 243 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft und gelten für Organe der Arbeit­nehmerschaft, deren Konstituierung nach dem 31. Dezember 2016 erfolgt.‘“

*****

Das ist auch der Kernsatz: Für alle Betriebsratskörperschaften, die ab dem 1. Jänner 2017 konstituiert werden, gilt dann die Funktionsperiode für fünf Jahre.

Das ist eine Maßnahme, die nichts kostet, aber für die Betriebsrätinnen und Betriebs­räte wichtig ist. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.35


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Wöginger vorgetragene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger

und Kolleginnen und Kollegen

betreffend den Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (1442 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs erwähnte Antrag wird wie folgt geändert:

A. Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. Im § 75 Abs. 2 wird der Ausdruck „vier Jahre“ durch den Ausdruck „fünf Jahre“ ersetzt.

B. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

„3a. Im § 88 Abs. 2 wird der Ausdruck „vier Jahre“ durch den Ausdruck „fünf Jahre“ ersetzt.

C. Nach Z 6 wird folgende Z 6a eingefügt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 75

„6a. Im § 201 Abs. 1 wird der Ausdruck „vier Jahre“ durch den Ausdruck „fünf Jahre“ ersetzt.

D. Nach Z 7 wird folgende Z 7a eingefügt:

„7a. Im § 243 Abs. 1 Z 1 wird der Ausdruck „vier Jahre“ durch den Ausdruck „fünf Jahre“ ersetzt.

E. Z 8 lautet:

„14. Dem § 264 wird folgender Abs. 30 angefügt:

„(30) Die §§ 61 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2a, 75 Abs. 2, 82 Abs. 1 erster Satz, 88 Abs. 2, 88b Abs. 5 erster Satz, 118 Abs. 1, 196 Abs. 1 erster Satz, 201 Abs. 1, 237 Abs. 1 erster Satz und 243 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft und gelten für Organe der Arbeit­nehmerschaft, deren Konstituierung nach dem 31. Dezember 2016 erfolgt.““

Begründung

Der Antrag enthält redaktionelle Anpassungen im Zusammenhang mit der Verlän­gerung der Tätigkeitsdauer der Organe der Arbeitnehmerschaft.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


11.35.01

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Flexibilität ist das Stichwort unserer Zeit. Es wird von den Arbeitnehmern verlangt, dass sie jederzeit flexibel sind, aber auch die Firmen müssen flexibel reagieren. Und da ist es gut und richtig, wenn man in der Arbeitspolitik Maßnahmen oder Möglichkeiten hat, sich auf Auftragslagen flexibel einzustellen.

Ich glaube, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz ist ein sehr gutes. Sein Kernstück oder eines seiner Kernstücke ist ja die Kurzarbeit. Mit Kurzarbeit kann man flexibel auf Auftragssituationen reagieren, ohne dass die Mitarbeiter sofort entlassen werden müssen, ohne dass die Mitarbeiter ins Nichts fallen, sondern man kann ihnen eine gewisse Sicherheit geben, dass man eine Zeit übertaucht, bis der Betrieb wieder mehr Aufträge hat. Und andererseits gibt man dem Betrieb auch die Sicherheit, dass er bei stärkerer Auftragslage auf gute Mitarbeiter zurückgreifen kann und nicht erst wieder nach neuen Mitarbeitern suchen muss.

Deshalb werden wir auch diesem Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz zustimmen, zumal ja jährlich dann 20 Millionen € für diese Kurzarbeit zur Verfügung stehen und die maximale Dauer sogar von 18 auf 24 Monate erweitert wird.

Kurzarbeit ist in unserer sehr schwierigen Zeit nicht nur ein Phänomen bei kleinen Betrieben, sondern auch durchaus bei Betrieben, die anerkannt sind, die etabliert sind, wie die Voest, wie Husky, wie Opel, wo man in Deutschland aufgrund der Brexit-Situation kurzfristig in Kurzarbeit gehen musste, oder auch VW. Das heißt, es kann jeden treffen, und der Gesetzgeber ist gut beraten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Und ich glaube, mit diesem Gesetz beschließen wir auch etwas Sinnvolles. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)

Der nächste Punkt, auf den ich kurz eingehen möchte, ist die Teilarbeitsfähigkeit. Auch das ist eine sinnvolle Maßnahme, damit man nach längerer Krankheit nicht sofort


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 76

wieder von null auf hundert im Betrieb arbeiten muss, sondern in Absprache mit dem Arzt zu 25, 50 oder 75 Prozent – je nachdem, wozu man fähig ist, wie man es körperlich schafft – wieder in den Arbeitsprozess integriert werden kann. Dem werden wir selbstverständlich zustimmen. Es ist ja auch so, dass in Schweden ähnliche Modelle sehr erfolgreich funktionieren, dass in der Schweiz dieses Modell erfolgreich ist, und ich freue mich darauf, dass wir auch in Österreich diese Möglichkeit schaffen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Noch zu einem Phänomen in Österreich, über das wir nachdenken sollten: Jeder dritte Arbeitnehmer geht krank in die Arbeit! Auch bei uns im Parlament ist Kollegin Martina Schenk im Moment etwas lädiert, und trotzdem geht sie krank in die Arbeit. (Beifall des Abg. Hagen.) Einerseits zeigt das das Arbeitsverständnis, das wir haben – das ist löblich und gut –, aber andererseits liegt das bei vielen an der Angst, dass sie vielleicht, wenn sie nicht da sind, in einer Situation, in der es bald 500 000 Arbeitslose gibt, ihren Arbeitsplatz verlieren könnten, dass sie also um ihren Arbeitsplatz kämpfen. Auch dieses Phänomen sollten wir im Auge behalten und den Menschen auch wirklich die Zeit geben, sich auskurieren zu können, ohne dass sie sofort die Angst verspüren müssen, sie werden jetzt ihren Arbeitsplatz verlieren.

Abschließend zu den Worten des Kollegen Loacker: Ich finde es positiv, wenn Kollege Muchitsch als Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz für seine Gewerkschaft etwas bewegen kann. Das ist doch Sinn und Ziel, dass jeder von uns für eine Interes­sen­gruppe steht und sich nach bestem Wissen und Gewissen für diese Gruppe einsetzt. So wie Leo Steinbichler für die Bauern, ist es auch in Ordnung, wenn Herr Kollege Muchitsch sich für Bau-Holz hinstellt, denn er weiß, wie schwierig es ist, bei mehr als 40 Grad im Sommer auf der Baustelle zu arbeiten. Er weiß aber auch, dass es bei minus 15 Grad im Winter am Bau nicht immer angenehm ist.

Ich freue mich, wenn Menschen aus der Praxis hier sind, Stellung beziehen und sich für eine Gruppe einsetzen. – In diesem Sinne: Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Muchitsch und Hechtl.)

11.41


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


11.41.07

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, die sieben Tagesordnungspunkte in diesem Block lassen es leider nicht zu, dass man auf alles detailliert eingeht. Beginnen möchte ich mit dem Wiedereinglie­de­rungsteilzeitgesetz. Ich denke, das ist eine gute Sache, dass man Menschen nach einem längeren Krankenstand die Möglichkeit gibt, langsam wieder in die Erwerbs­tätigkeit hineinzugleiten. Das ist eine gute Sache, aber sie hat eine gravierende Schwäche – ich habe das auch im Ausschuss bereits angesprochen –: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Teilzeitregelung.

Meine Annahme ist nun die, dass Unternehmen, denen das Wohlergehen ihrer Mit­arbeiter und Mitarbeiterinnen wichtig ist, sich ohnehin engagieren würden, um jeman­den, der eine schwere Erkrankung hat, beim Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu unterstützen, dass aber gerade jene – und ich sage das jetzt unter Anführungs­zeichen –, die diese „Sensibilität“ nicht haben, eigentlich ein Gesetz brauchen würden, um ehemals kranken Menschen das zu ermöglichen. Das heißt, für uns wäre es viel besser gewesen, hätte man das Ganze an einen Rechtsanspruch geknüpft. Der Herr Minister hat gesagt, das war jetzt noch nicht möglich, es wäre unser aller gemein­sames Ziel. – Gut, versuchen wir es einmal so! Unser Ziel bleibt aber, dass diese Möglichkeit wirklich jeder nützen kann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 77

Jetzt wird es ein bisschen kompliziert: Wir haben als weiteren Punkt die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Thema Arbeitszeit bei der Binnenschifffahrt und bei Tour­neebussen. Da gibt es dann aber ein Anhängsel, und zwar geht es da um die Arbeit der Betriebsräte. Es wurde schon angesprochen, diese sollen künftig mehr Tage für Fortbildung zur Verfügung haben. Das ist für uns okay, aber dass die Funktionsperiode verlängert werden soll, dagegen haben wir Bedenken.

Ich habe auch im Ausschuss versucht, unsere Bedenken zu erläutern: Das durch­schnittliche Arbeitsverhältnis derzeit dauert 1,5 Jahre. Das heißt, es wird sehr, sehr viele Menschen geben, noch mehr als bisher, die im Laufe einer Periode bei einem Unternehmen nie die Chance haben werden, ihren Betriebsrat zu wählen, weil sie schon längst wieder weg sind. Ich habe die Sorge, dass dann der Betriebsrat dazu tendieren wird, die Interessen der alten Stammbelegschaft zu vertreten, die ihn ja wählt, und gerade die Interessen der Jungen, die kommen und gehen, die ohnehin eher von den prekären Beschäftigungsverhältnissen betroffen sind, nicht ebenso intensiv wahrzunehmen.

Herr Abgeordneter Keck hat gemeint, das würde ganz sicher nicht passieren. Ich hoffe es, kann ich nur sagen. Um aber trotzdem die Interessen von jungen Menschen auch im Rahmen der Betriebsratsarbeit zu stärken, möchte ich und möchten viele junge Menschen, auch die junge Gewerkschaft, dass das Wahlrechtsalter auf 16 Jahre ge­senkt wird.

Ich möchte dazu auch einen Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (1442 d.B.), wird wie folgt geändert:

„1. Die bisherige Z 1 wird als Z 1a bezeichnet und es wird folgende Z 1 eingefügt:

‚1. In § 49 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 53 Abs. 1 Z 1 wird jeweils die Zahl ‚18‘ durch die Zahl ‚16‘ ersetzt.‘

2. In Z 8 wird in § 264 Abs. 30 vor der Zeichenfolge ‚61 Abs. 1‘ die Zeichenfolge ‚49 Abs 1, 52 Abs 1, 53 Abs 1 Z 1,‘ eingefügt.“

*****

Noch einmal: Es geht darum, das Wahlalter bei den Betriebsratswahlen auf 16 Jahre zu senken. Das wäre für uns eine wichtige Begleitmaßnahme für die Verlängerung der Funktionsperiode. (Demonstrativer Beifall des Abg. El Habbassi.)

Schließlich noch ganz kurz zum Thema Kurzarbeit: Ja, es ist gut, dass das in das Dauerrecht übernommen wurde. Auch da gibt es aber wiederum einen Annex, nämlich die Möglichkeit des AMS, direkt auf die Daten des Melderegisters zuzugreifen. Argumentiert wird das Ganze damit, dass das AMS die Möglichkeit hat, verdeckte Lebensgemeinschaften aufzudecken.

Meine Damen und Herren! Wozu ist das für das AMS notwendig? – Das AMS will dann aufdecken, dass womöglich Frauen keinen eigenen Anspruch auf Notstandshilfe mehr haben, weil sie zusammen mit einem Mann in einer Wohnung leben. Wenn diese


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Lebensgemeinschaft besteht, kann es finanzielle Zuwendungen für sie geben oder auch nicht. Tatsache ist, dass die Frau keinerlei Rechtsanspruch auf diesen Unterhalt hat, dieser Unterhalt aber vom AMS als notstandshilfevermindernd angesehen wird oder er gar deren Wegfall bedeutet. Das ist im hohen Maße ungerecht, und deshalb werden wir dieser Regelung mit der Einsicht in das Melderegister nicht zustimmen, weil sie die Basis für diese Ungerechtigkeit ist. Wir wollen das so nicht haben. Wir wollen, dass Frauen auch in der Arbeitslosigkeit ein eigenes Einkommen haben. (Beifall bei den Grünen.)

Zusammengefasst: Es ist einiges Gute in dem Block, einige Schönheitsfehler sind dabei, auch einige Schnitzer. Abschließend eine Bitte: Bitte nehmen wir uns mehr Zeit für die Debatte, damit so ein Kraut-und-Rüben-Tagesordnungspunkteblock nicht mehr notwendig ist! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.46


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Schatz eingebrachte Abän­derungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

zum  Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (1442 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (1442 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Die bisherige Z 1 wird als Z 1a bezeichnet und es wird folgende Z 1 eingefügt:

"1. In § 49 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 53 Abs 1 Z 1 wird jeweils die Zahl "18" durch die Zahl "16" ersetzt."

2. In Z 8 wird in § 264 Abs. 30 vor der Zeichenfolge "61 Abs. 1" die Zeichenfolge "49 Abs 1, 52 Abs 1, 53 Abs 1 Z 1," eingefügt.

Begründung

Die geplanten Änderungen im Arbeitsverfassungsgesetz betreffen einerseits die Ver­län­gerung der Tätigkeitsdauer von vier auf fünf Jahre und andererseits die Verlän­gerung der Bildungsfreistellung um einige Tage. Die Mitsprachemöglichkeit für Jugend­liche in ihren Betrieben wird wieder nicht verbessert. Dennoch gibt es gerade hier gesetzlichen Handlungsbedarf:

145.000 Jugendliche zwischen 15 und 16 Jahren waren 2015 in Beschäftigung. Die Mitsprachemöglichkeiten dieser jungen Menschen in ihren Betrieben sind nur ein­geschränkt.

In Betriebsversammlungen sind Jugendliche bisher nicht stimmberechtigt, auch können sie nicht an der Betriebsratswahl teilnehmen. Dies führt in der betrieblichen Praxis zu


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einer schwachen Interessensvertretung und -wahrnehmung junger ArbeitnehmerInnen und Lehrlingen.

Denn Lehrlinge oder SchülerInnen, die nebenbei erwerbstätig sind, und andere jugend­liche ArbeitnehmerInnen können sich nur durch Jugendvertrauensräte in ihren betrieb­lichen Interessen vertreten lassen. Voraussetzung ist, dass es mind. fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen bzw. Lehrlinge im Betrieb gibt. Die zentrale Aufgabe des Jugend­vertrauensrates ist es u.a. die Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzes bei Jugend­lichen zu beobachten und dem Betriebsrat rein beratend zur Seite zu stehen.

Als Jugendliche zählen derzeit nach dem Arbeitsverfassungsgesetz, jene junge Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Aus der Sicht der Grünen ist es zentral die betrieblichen Mitsprachemöglichkeiten von Jugendlichen durch ein volles Stimmrecht bei den Betriebsratswahlen auszuweiten. Damit können Jugendliche einerseits ihre Interessen auf betrieblicher Ebene adäquater artikulieren und andererseits Betriebsräte, dadurch dass sie auch von Jugendlichen gewählt werden, die Interessen der Jugendlichen aktiver vertreten.

Die gesellschaftliche Entwicklung zeigt deutlich, dass die politischen Partizipations­möglichkeiten für junge Menschen ausgeweitet werden. Seit 2008 können Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bei den Nationalratswahlen wählen (vgl. Natio­nalratswahlordnung §21 (1)), ebenso ist Wählen ab 16 Jahren bei Gemeindewahlen und der EU-Wahl möglich.

Es daher schwer nachvollziehbar, warum die unmittelbare Mitsprache und Einfluss­möglichkeit auf der betrieblichen Ebene später ansetzt. Das ist jene Ebene der Mit­bestimmung, die die jungen Menschen am besten kennen. Im Betrieb können sie ihre Interessen konkret definieren und artikulieren. Daher wäre die Wirksamkeit der Mitbestimmung auch in hohem Maße effektiv für alle Beteiligten.

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sollen daher bei Betriebsver­sammlungen stimmberechtigt sein. Das passive und aktive Wahlalter für die Wahl des Betriebsrates sollte ebenso auf dieses Alter gesenkt werden. Die Struktur der Jugend­vertrauensräte soll in ihrer jetzigen Form bestehen bleiben. Das ist aus grüner Sicht sinnvoller als die Verlängerung der Tätigkeitsdauer von BetriebsrätInnen.

Gerade in der kleinbetrieblichen Struktur könnte durch die Stärkung der Mitsprach­möglichkeiten junger ArbeitnehmerInnen schon eine Anzahl von insgesamt fünf Beschäftigten (Lehrlinge und jugendliche ArbeitnehmerInnen und übrige Beschäftigte) zur Bildung eines Betriebsrates führen und so die betriebliche Interessensvertretung besser ermöglichen. Das ist aus Sicht der Grünen ein positiver Zusatzeffekt.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Bundesminister Stöger zu Wort. – Bitte.

 


11.47.11

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir schaffen mit diesen Gesetzesnovellen einige Schritte, um Menschen wieder in die Arbeit eingliedern zu können, wenn sie durch schwere Krankheiten lange Krankenstände haben.

Es ist tatsächlich so, dass wir das Prinzip Reha vor Pension stärken, damit wir auch Menschen, die krank geworden sind, wieder an den Arbeitsplatz bringen. Daher braucht


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es auch gesetzliche Regelungen. Ich gebe gerne zu, die arbeitsrechtliche Regelung mit den Unternehmen ist eine freiwillige, weil es auch wichtig ist, dass kranke Menschen freiwillig in den Betrieb integriert werden, aber wir schaffen jetzt die Grundlage dafür, dass es auch entsprechendes Wiedereingliederungsgeld gibt und dass auch die sozialrechtlichen Bestimmungen angepasst werden.

Wir haben eine Regelung betreffend die Binnenschifffahrt im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitgesetz gemacht. Wir regeln auch die Arbeitszeit und die Pausen in Tour­neebussen. Auch das ist eine Anpassung an veränderte Situationen, und ich denke, das ist besonders wichtig.

Ich bedanke mich bei der Baubranche, dort gibt es eine Mehrheit von Unterneh­merin­nen und Unternehmern, die nicht zulassen wollen, dass manche in diesem Bereich Sozialbetrug begehen wollen. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass man hier Maßnahmen setzt, dass man sozialpartnerschaftlich überlegt, was man tun kann, um Missbrauch zu bekämpfen. Ich denke, das ist eine wichtige Arbeit. Ich danke aus­drücklich Beppo Muchitsch, dass er das auch immer wieder antreibt.

Es ist mir auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass ich sozialpartnerschaftliche Maß­nahmen für sehr wichtig erachte. Es ist wichtig, in Unternehmen, in den Betrieben gemeinsam Problemlagen zu lösen. Daher ist es mir ein Anliegen, mich bei allen Bereichen der Sozialpartnerschaft zu bedanken, insbesondere bei den vielen Betriebs­rätinnen und Betriebsräten, die im Betrieb darauf achten, dass die Rolle von Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern nicht vergessen wird. Ich bedanke mich bei den Unternehmern und Unternehmerinnen, die auch darauf achten – und das ist die Mehrheit –, dass es ihren Arbeitnehmern gut geht, dass man die Bedingungen dafür gestaltet.

Ich bedanke mich auch dafür, dass die Gewerkschaften mit den Unternehmern immer wieder Kollektivverträge verhandeln, die die Basis dafür sind, dass die Menschen Einkommen haben und wir geordnete Bedingungen haben. Das macht den Sozialstaat Österreich aus. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

11.49


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


11.50.37

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tagesordnungspunkte 13 bis 19, Arbeit und Soziales – ich nehme zu TOP 16 Stellung: Die Beihilfe für die Kurz­arbeit wurde ursprünglich eingeführt, um den Unternehmen in der Finanz- und Wirt­schaftskrise über die Runden zu helfen und um dadurch möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Ist jemand arbeitslos, vor allem in einem gewissen Alter, dann ist es sehr, sehr schwierig, wieder Arbeit zu finden. Diese Regelung wird nun verlängert und unbefristet. Das ist eine ganz wichtige Einrichtung und ein richtiger Schritt.

Trotzdem hoffe ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir diese Einrich­tung nicht allzu oft brauchen, denn die Kurzarbeit spiegelt meistens die Wirtschaftslage wider, und das wäre nicht gut.

Demnach sollen heuer und über das Jahr 2019 hinaus jährlich 20 Millionen € für die Kurzarbeit zur Verfügung stehen. Es muss uns allen ein großes Anliegen sein, dass alles unternommen wird, damit wir diese Regelung nicht allzu oft brauchen, aber wenn doch, dann soll sie greifen und die Leute sollen ihren Arbeitsplatz behalten können. – Herzlichen Dank. (Beifall der Abgeordneten Schenk, Steinbichler, Franz und Gerhard Schmid.)

11.51



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 81

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


11.52.07

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Wir beschließen heute eine Innovation in der Sozialpolitik, die Wiedereingliederungsteilzeit. Das ist ein komplett neues Instrument der Sozial­politik in Österreich, auf das wir, glaube ich, in Zukunft sehr stolz sein werden.

Menschen, die länger als sechs Wochen im Krankenstand sind, haben dann die Mög­lichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, weil wir natürlich alle wissen, dass der Weg zurück in das Arbeitsleben oft kein einfacher ist. Gerade bei psychischen Erkrankun­gen wissen wir, auch wenn die Kolleginnen und Kollegen gesundgeschrieben sind, ist für diese der Weg zurück in das tägliche Arbeitsleben schwierig und Begleitmaß­nahmen sind notwendig.

Es ist im Ausschuss der Hinweis gekommen: Na ja, wozu macht ihr das? Das gibt es ja eh schon in vielen Betrieben! – Ja, das stimmt. In vielen Betrieben, in denen die Sozialpartnerschaft funktioniert, werden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits solche Modelle angeboten. Allerdings fehlen dort zwei Komponenten: Die eine Komponente ist, dass diese Kolleginnen und Kollegen in Zukunft ein Wiederein­gliede­rungsteilzeitgeld bekommen, das heißt eine Aufzahlung zu ihrer Teilzeitverpflichtung; und die zweite Komponente ist, dass sie in Zukunft keine Nachteile mehr in der Pension haben werden.

Was uns besonders wichtig war, ist natürlich auch, dass diese Maßnahme qualitativ hochwertig und abgesichert ist. Hier gibt es zum einen die Möglichkeit, sich externe Unterstützung über fit2work zu holen, oder zum anderen die Möglichkeit, dass dort, wo gewünscht und vorhanden, die Arbeitsmedizin im Betrieb unter Einbindung des Be­triebsrats Modelle entwickelt, wie diese Eingliederung in den Betrieb funktionieren kann.

Damit haben wir ein neues Modell entwickelt, auf das wir gemeinsam stolz sein können. Frau Kollegin Schatz hat es angesprochen, natürlich gibt es darüber hinaus noch Wünsche. Was fehlt, ist der Rechtsanspruch darauf. Darum ist die Evaluierung dieses Modells auch so wichtig, und das haben wir auch ins Gesetz hineingeschrieben. In der Umsetzung des Ganzen werden viele Fragestellungen auftauchen, und darum ist es wichtig, das zu evaluieren, um zu schauen, wie wir dieses Modell, das wir als ersten Schritt jetzt einmal implementieren, im Sinne der Kolleginnen und Kollegen, die davon betroffen sind und die das notwendig haben, weiterentwickeln können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.54


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


11.54.17

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Der weltberühmte Ökonom und Nobelpreisträger Milton Friedman hat einmal gesagt: Man kann offene Grenzen haben, oder man kann einen Sozialstaat haben, aber man kann niemals beides zugleich haben.

Heute ist das Thema der Sozialstaat und die Sozialgesetze. Ich habe dazu einige konkrete Fragen an den Herrn Minister: Wie wollen Sie konkret in Zeiten wie diesen, in Zeiten der offenen Grenzen, den Sozialstaat sichern? Wie ist das definitiv aus Ihrer Sicht mit der Obergrenze? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die wird nie erreicht!) Da hören wir immer diffuse Angaben, die Obergrenze sei schon erreicht, sie sei nicht erreicht, Einberechnung von Asylwerbern ja/nein, von denen, die schon hier sind,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 82

ja/nein – diffuse Angaben. Die Bevölkerung kennt sich nicht mehr aus, fragt nach und bleibt frustriert und uninformiert zurück.

Wie ist das mit dem neuen Migrationsbericht? – Da steht drin: 50 000 neue Migranten braucht Österreich jedes Jahr. Sind da Asylwerber miteinberechnet? Wie stellen Sie die Kriterien sicher, welche Leute zu uns kommen sollen? Welche Ausbildungen sollen diese haben? Aus welchen Ländern sollen diese kommen? Wie schaut man aus sozialer Sicht darauf, dass es keinen Sozialtourismus und keine Einwanderung in das Sozialsystem, das ohnehin schon sehr belastet ist, gibt? Wie wollen Sie das aus Ihrer Sicht regeln?

Wie erklären Sie aus Sicht des Sozialministeriums den Österreichern, dass 2 Milliar­den € pro Jahr an Migrationskosten anfallen, wenn wir gleichzeitig extrem hohe Arbeitslosigkeit haben und ein krachendes und an allen Ecken und Enden schon ausfransendes Pensionssystem? Wie erklären Sie es den Beitragszahlern, dass Tausende illegale Migranten noch bei uns sind, nicht abgeschoben werden können und erhalten werden müssen? Wie sagt das ein Sozialminister, ein Sozialministerium der Bevölkerung? Wie kann man das vertreten und verteidigen, wenn man nicht gleich­zeitig konkrete Maßnahmen vorlegen kann, mit denen man diese Missbräuche und diese Unzustände und diese eigentlich nicht mehr zu tolerierenden Gesamtzustände abstellen kann? – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid.)

11.56


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Wimmer ist als Nächster zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


11.56.22

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Franz, ich glaube, Sie haben das jetzt ein bisschen mit der Fragestunde verwechselt. Sie haben natürlich jede Möglichkeit, eine schriftliche parlamentarische Anfrage zu machen. Das wäre, glaube ich, für diese Fragen, die Sie hier gestellt haben, besser.

Es ist schon angesprochen worden, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist heute ein sehr wichtiger sozialpolitischer Tag für Österreich, weil sehr wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ich möchte nur zwei davon hier erwähnen: zunächst die Entschei­dung betreffend die Verlängerung der Betriebsratsperiode von vier auf fünf Jahre. Das ist ein sehr gescheiter und kluger Schritt, und ich verstehe nicht ganz, Frau Kollegin Schatz, dass Sie diesem Antrag nicht folgen können, und zwar deshalb nicht, weil Sie ja die Fünfjahresperiode im Parlament, so glaube ich, selbst auch mitbeschlossen haben. (Abg. Schatz: Nein!) – Sie haben sie nicht mitbeschlossen, aber Sie nutzen sie natürlich, darum müssen Sie das einfach den Betriebsrätinnen und Betriebsräten auch zugestehen.

Ich möchte auch einen Satz zur Novelle zur Kurzarbeit, die heute beschlossen wird, sagen: Das ist ein Instrumentarium, das sehr erfolgreich war, meine sehr geschätzten Damen und Herren. Ich habe dazu heute auch von keiner Fraktion Widerspruch gehört. Wir haben gesehen, in der Krise 2009 war dieses Instrument gerade deshalb so erfolgreich, weil die Kolleginnen und Kollegen mit ihren Qualifikationen gehalten werden konnten, und als die Aufträge wieder reingekommen sind, als der Aufschwung wiederkam, war sozusagen die Qualifikation vorhanden, um diese Aufträge abzu­ar­beiten.

Wir hatten damals, 2009, 40 000 Menschen in Kurzarbeit, und diesen wurde damit natürlich enorm geholfen. Zurzeit sind 2 100 Menschen in Kurzarbeit. Das heißt, es ist


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nicht so, dass dieses Instrument nicht auch jetzt zur Anwendung kommt; gerade gestern hat ein oberösterreichischer Betrieb Kurzarbeit angemeldet.

Lassen Sie mich zwei Dinge dazu sagen: Es wird immer davon gesprochen, dass das sehr kompliziert und mit einem sehr großen bürokratischen Aufwand verbunden ist. – Innerhalb von wenigen Tagen wurde die Vereinbarung mit diesem Unternehmen fertig­gestellt, gestern wurde unterschrieben. Jetzt geht es in die Gremien, und mit 1. Jänner des neuen Jahres können die 200 Kolleginnen und Kollegen sozial abgefedert in Kurzarbeit gehen und verlieren fast kein Einkommen; 90 Prozent des Einkommens wird weiterhin bezahlt.

Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen und Walter Schopf danken, weil er es war, der diese Vereinbarung gestern mitverhandelt hat. Danke schön, Walter, dass das so schnell über die Bühne gegangen ist!

Ich glaube, es ist ein sehr wesentlicher und konstruktiver Schritt, der heute hier gesetzt wird. Die arbeitenden Menschen, die in Krisenbetrieben arbeiten und von Krisen betroffen sind, brauchen dieses Instrumentarium. Es ist ganz, ganz wichtig! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.59


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


11.59.37

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zu TOP 18: Der Arbeitsmarkt in Österreich ist von einem Ost-West-Gefälle geprägt. Wenngleich dem Höchststand arbeitsloser Arbeitnehmer hohe Be­schäf­tigtenzahlen gegenüberstehen, ist die Ostregion aufgrund der Grenznähe zu wirtschaftlich schwachen Staaten besonders zu beachten. 

Nicht außer Acht zu lassen ist dabei die europaweite Personenfreizügigkeit sowie die Dienstleistungsrichtlinie. Zwischen Verdienstmöglichkeiten in Österreich und jenen in den angrenzenden östlichen Nachbarländern gibt es erhebliche Unterschiede, sodass unser heimischer Arbeitsmarkt von Arbeitnehmern aus dem Grenzbereich förmlich überschwemmt wird. Der Grundsatz „gleicher Lohn bei gleicher Arbeit am gleichen Ort“ kann unter Berücksichtigung nicht unerheblicher Ausbildungsunterschiede in dieser Form nicht anerkannt werden.

Arbeitsverhältnisse von ausländischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind in vollem Umfang im gültigen heimischen System anzumelden. Einer allfälligen Schwarzarbeit ist der Kampf anzusagen.

In Bezug auf unser Sozialsystem ist mit Hochdruck darauf zu verweisen, dass Sozial­leistungen für nicht in Österreich aufhältige Personen nicht in voller Höhe erbracht werden dürfen. Es müsste sich von selbst verstehen, dass dem heimischen Arbeits­losen der Vorzug gegenüber arbeitsberechtigten Fremden einzuräumen ist. Obwohl die Beschäftigungszahl billiger Arbeitskräfte aus den EU-Staaten stagniert, steigt die Zahl heimischer Arbeitsloser weiter. Nochmals: Dem heimischen Arbeitnehmer ist der Vorrang einzuräumen. – Danke.

12.01


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zu einer Reihe von Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 84

Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend Wiederein­gliederungsteilzeitgesetz samt Titel und Eingang in 1440 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder Einstimmigkeit und somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Arbeitsplatz-Sicherungs­gesetz 1991 geändert werden, samt Titel und Eingang in 1441 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wieder einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder Einstimmigkeit und somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird, in 1442 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen und ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen vor.

Darüber hinaus liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Ge­setzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend die Einfügung der Ziffern 2a, 3a, 6a und 7a eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Z 1 und die daraus resultierende Umnummerierung zum Inhalt hat.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 1 bis 4, 6 und 7 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Z 8.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 85

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Z 8.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder die Mehrheit und somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden, in 1344 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 3 vor.

Ich werde daher zuerst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 in der Fassung der Regie­rungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder einstimmig und somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlecht­wetterentschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1343 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 86

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder die Mehrheit und somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1445 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1446 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

12.07.1920. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1331 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird (1448 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1351 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird (1449 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1092/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Abdeckung des notwendigen Pflegebedarfs (1450 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1836/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweit einheitliche Mindestpersonalschlüssel in Alten- und Pflegeheimen (1451 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1866/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pen­sionsanpassung 2017 um 1,3 Prozent, eine Ausgleichszulagenanpassung, die Abschaffung der Ruhensbestimmungen für ASVG-Versicherte sowie die jähr­liche Valorisierung des Pflegegeldes (1452 d.B.)


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25. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1236/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesweit einheitlicher Personalschlüssel für Pflegeheime“ (1453 d.B.)

26. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1927/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Bundes-Grundsatzgesetzes zur Bedarfsorientierten Mindest­siche­rung (1454 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1926/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Krankenversicherungschutz für MindestsicherungsbezieherInnen (1455 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 20 bis 27 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.

 


12.07.44

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt geht es um den Pflegefonds. Wir haben heute schon so viel darüber gehört, wie großartig unser Sozialsystem sei. Nach dem Gießkannenprinzip wird hier verschüttet, verschenkt, vergeben – das haben wir in der ersten Debatte vor allem über den Pensionshunderter für die Groß­pen­sionisten gehört. Jetzt geht es aber um die ganz armen Menschen in unserem Land, das sind nämlich jene, die vom Pflegegeld abhängig sind, die Pflegebedarf haben, die pflegebedürftig sind.

Da ist es jetzt einmal positiv zu bewerten, dass die Finanzierung des Pflegefonds auch für die nächsten Jahre gesichert ist. So weit, so gut, aber jetzt komme ich zum großen Aber und zum Wermutstropfen: Es ist ein Spiegelbild einer Gesellschaft, wie sie mit den zu Pflegenden umgeht. Da haben wir schon etwas in den letzten Jahren erlebt, nämlich eine sukzessive Verschlechterung für diesen Personenkreis.

In den Jahren 2011 und 2015 wurde der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 jeweils drastisch erschwert; das heißt, es ist für Personen viel, viel schwerer geworden, Pflegegeld überhaupt zu beziehen. Es gab dann eine leichte Indexanpassung im Jahr 2016 – das wurde als die ganz große Erhöhung gefeiert, die es ja nicht gewesen ist –, und das war es offensichtlich schon wieder.

Herr Bundesminister, seit der Einführung des Pflegegeldes hat das Pflegegeld einen Werteverlust von etwa 30 Prozent erfahren. Jetzt abzuklatschen und abzufeiern, wie großartig das Sozialsystem sei – das ist mir jetzt nicht ganz klar. Gerade für diesen Personenkreis, der keine gute Lobby hat, der sich nicht mehr wehren kann, muss es eine jährliche automatische Valorisierung geben. Das vermisse ich. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben wieder einen Antrag in diese Richtung eingebracht, er ist wieder abgelehnt worden und ich kann es, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen. Es ist für alles Geld da,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 88

selbst Luxuspensionisten bekommen 100 €, nur die Ärmsten der Armen fallen jedes Jahr durch den Rost – jedes Jahr! (Beifall bei der FPÖ.)

Damit muss jetzt Schluss sein, denn das ist eine ganz, ganz wichtige sozialpolitische Maßnahme. Darüber muss man auch einmal nachdenken. Ich denke auch über Fol­gendes nach, Herr Bundesminister: 85 Prozent aller zu Pflegenden werden daheim im familiären Kreis gepflegt. Wenn Sie diese Leistung, die von Angehörigen erbracht wird, von Professionisten machen lassen würden, wäre das eine Belastung, die in die Milliarden geht, und das könnte sich die Republik nicht leisten. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher glaube ich, dass man ein selbstbestimmtes Leben für die ältere Generation wirk­lich bis zum Schluss ermöglichen sollte, jedenfalls solange diese Menschen daheim sein wollen und gepflegt werden wollen. Es darf nicht davon abhängig sein, ob man sich Pflege leisten kann oder nicht, sondern da gibt es auch eine soziale Verant­wortung. (Beifall bei der FPÖ.)

12.10


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


12.10.50

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und geschätzte Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Rund 2,5 Milliarden € wendet der Bund für Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbezieher auf. Rund 5 Prozent aller Menschen in Österreich erhalten Pflegegeld in Österreich. Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, das Pflegegeld wurde im Jahr 2009 erhöht, im Jahr 2011 erhöht und im Jahr 2016 erhöht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, aber …! – Abg. Neubauer: Sagen Sie dazu, um wie viel!) – Ich weiß schon, es kann immer noch ein bisschen mehr sein, aber ich möchte auch dazusagen, dass die Bundesregierung die Verantwortung für pflegebedürftige Menschen aus meiner Sicht sehr gut wahrnimmt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zum anderen gibt es für pflegende Angehörige – und das wissen Sie genauso gut, Frau Kollegin – den Unterstützungsfonds; es gibt für pflegende Angehörige die Über­nahme der Krankenversicherung, der Pensionsversicherung. Ich denke, auch in die­sem Bereich hat die Bundesregierung die Verantwortung wahrgenommen, weil wir wissen, dass das für pflegende Angehörige nicht immer einfach ist, und weil es uns allen gemeinsam – davon bin ich auch überzeugt – ein Anliegen ist, bestmögliche Pflege anzubieten, aber auch die pflegenden Angehörigen bestmöglich zu unter­stützen.

Ich bin wirklich davon überzeugt und möchte das einfach zu Beginn auch klarstellen, weil immer behauptet wird, dass es in Österreich einen Pflegenotstand gibt, dass in Österreich zu wenig dafür getan wird: Über 2,5 Milliarden € werden dafür aufgewendet.

Zusätzlich – und das beschließen wir in diesem Block der Debatte – werden in den nächsten Jahren für die Länder beziehungsweise für die Wahrnehmung der Aufgaben in den Ländern rund 1,9 Milliarden € in den Pflegefonds fließen. Auch in den ver­gangenen Jahren wurden 1,3 Milliarden € in den Pflegefonds hineindotiert, damit die Länder ihre Aufgabe wahrnehmen können, qualitative Pflege anzubieten (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Habe ich eh dazugesagt!), unterschiedliche Pflege anzubie­ten, bedarfs- und bedürfnisorientierte Pflege für die Menschen anzubieten und auch die Pflegeangebote auszubauen.

Es ist mir auch ganz wichtig, Folgendes zu sagen: Wir haben auch bei diesem Pflegefonds darauf geachtet, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeheimen, in den Pflegeeinrichtungen gute Arbeitsbedingungen vorfinden, indem


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 89

man auch garantiert, dass Angehörige des gehobenen Dienstes zumindest am Tag und auch in der Nacht anwesend sein müssen. Auch das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Beitrag für die Qualität in der Pflege und auch für die Pflegerinnen und Pfleger, weil es auch für sie wichtig ist, dass sie wissen, dass sie gut Dienst machen können.

Ich denke, es ist dies ein ganz, ganz wichtiger Beitrag, der hier von Bundesminister Stöger im Finanzausgleich sehr erfolgreich ausverhandelt wurde. Zusätzlich – und das freut mich ganz besonders – wird es jetzt auch Mittel für den Ausbau von Hospiz- und Palliativbetreuung geben. Dafür wird es in den nächsten Jahren vom Bund 18 Mil­lionen € geben. Das ist eine ganz, ganz wichtige Maßnahme, die wir gemeinsam in der Enquete „Würde am Ende des Lebens“ erarbeitet haben.

Ich möchte mich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, und auch den beiden Damen, die oben sitzen, nämlich Liesl Pittermann und Frau Klasnic, die sich da in den Dienst der guten Sache gestellt haben, damit wir auch Palliativbetreuung und Hospizbetreuung wirklich flächendeckend umsetzen können. – Ihnen beiden ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zusätzlich wird es auch Gelder für die 24-Stunden-Betreuung geben, eine Betreu­ungsform, die in Österreich sehr vielfältig angenommen wird. Rund 25 000 „Förder­fälle“ – unter Anführungszeichen – gibt es für die 24-Stunden-Betreuung; und auch da wissen wir, dass man darüber diskutieren muss, ob es ein gutes Modell ist. Es ist momentan das Modell, das viele Menschen wählen und das viele Menschen in ihrer Betreuungssituation und Pflegesituation wirklich gut unterstützt. Es ist, davon bin ich überzeugt, ein gutes Paket, das wir hier beschließen werden.

Ich darf noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Sozialausschusses 1448 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1331 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 2 lautet:

‚(2) Die Länder haben die ihr Bundesland betreffenden und für die Erstellung der Pflegedienstleistungsstatistiken erforderlichen Daten des Landes, der Gemeinden, ausgegliederter Rechtsträger und sonstiger Institutionen und Unternehmen sowie Vereine, die Pflegedienstleistungen erbringen (Leistungserbringer), jährlich ab dem Berichtsjahr 2011 bis spätestens 30. September des Folgejahres, erstmals bis 30. September 2012, der Pflegedienstleistungsdatenbank über eine von der Bundes­anstalt Statistik Österreich hierfür eingerichtete Online-Applikation auf elektronischem Wege unentgeltlich zu übermitteln.‘

2. In § 7 Abs. 6 Z 1 wird die Wortfolge ‚1. September‘ durch die Wortfolge ‚30. Sep­tember‘ ersetzt.

3. In § 7 Abs. 7 Z 1 wird die Wortfolge ‚1. September‘ durch die Wortfolge ‚30. Sep­tember‘ ersetzt.

4. § 11 Abs. 2 lautet:


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‚(2) Der Titel sowie § 1 Abs. 1 zweiter und dritter Satz und Abs. 2 Z 1, § 1a samt Überschrift, § 2 samt Überschrift, § 2a samt Überschrift, § 3 Abs. 1 Z 6 und 7, Abs. 3 und Abs. 11, § 3a samt Überschrift, § 4 samt Überschrift, § 5 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 4 erster Satz und Abs. 6 erster Satz, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 bis 7, § 9 samt Überschrift, § 10 samt Überschrift sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/xxxx treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.‘“

*****

Abschließend möchte ich noch daran erinnern, dass es leider nicht gelungen ist, im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen den Inklusionsfonds für Menschen mit Behin­derungen für die persönliche Assistenz zu dotieren. Ich würde uns alle noch ersuchen, uns darum zu bemühen, dass es uns vielleicht gelingt, in zweiter Lesung einen entsprechenden Entschließungsantrag einzubringen.

Es gibt 300 Millionen € für den Titel Pflege, Soziales und Gesundheit. Aus diesem Titel könnte man auch die persönliche Assistenz in den Ländern vielleicht finanzieren. Es wäre eine große Bitte der Bewusstseinsbildung an die Länder, die persönliche Assistenz auch wirklich in allen Ländern umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Aubauer und Loacker.)

12.17


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Königsberger-Ludwig einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger und Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Sozialausschusses 1448 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1331 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Pflegefondsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Länder haben die ihr Bundesland betreffenden und für die Erstellung der Pflegedienstleistungsstatistiken erforderlichen Daten des Landes, der Gemeinden, ausgegliederter Rechtsträger und sonstiger Institutionen und Unternehmen sowie Vereine, die Pflegedienstleistungen erbringen (Leistungserbringer), jährlich ab dem Berichtsjahr 2011 bis spätestens 30. September des Folgejahres, erstmals bis 30. Sep­tember 2012, der Pflegedienstleistungsdatenbank über eine von der Bundesanstalt Statistik Österreich hierfür eingerichtete Online-Applikation auf elektronischem Wege unentgeltlich zu übermitteln.“

2. In § 7 Abs. 6 Z 1 wird die Wortfolge „1. September“ durch die Wortfolge „30. Sep­tember“ ersetzt.

3. In § 7 Abs. 7 Z 1 wird die Wortfolge „1. September“ durch die Wortfolge „30. Sep­tember“ ersetzt.

4. § 11 Abs. 2 lautet.

„(2) Der Titel sowie § 1 Abs. 1 zweiter und dritter Satz und Abs. 2 Z 1, § 1a samt Überschrift, § 2 samt Überschrift, § 2a samt Überschrift, § 3 Abs. 1 Z 6 und 7, Abs. 3


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und Abs. 11, § 3a samt Überschrift, § 4 samt Überschrift, § 5 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 4 erster Satz und Abs. 6 erster Satz, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 bis 7, § 9 samt Überschrift, § 10 samt Überschrift sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/xxxx treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.“

Begründung

Zur Z 1 (§ 5 Abs. 2):

Die Länder haben nachvollziehbar dargelegt, dass die erforderliche Datenqualität nur bei Beibehaltung des Meldedatums 30. September gewährleistet werden kann.

Zur Z 2 (§ 7 Abs. 6 Z 1) und Z 3 (§ 7 Abs. 7 Z 1):

Die Änderung des Termins in § 5 Abs. 2 bedingt eine entsprechende redaktionelle Anpassung des Termins.

Zur Z 4 (§ 11 Abs. 2):

Da § 5 Abs. 2 unverändert in Kraft bleibt, entfällt die diesbezügliche Inkrafttretens-Bestimmung.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


12.17.24

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Zuerst einmal zum Pflegefonds: Ich kann mich meiner Vorrednerin insofern anschließen, als es ganz wichtig ist, dass der Pflegefonds auch für die nächsten fünf Jahre abgesichert ist und dass der Pflegefonds in gewissen Kriterien weiterentwickelt wurde. Tatsächlich gibt es einige Instrumente zur Qualitätssicherung, auch die erwähnte Absicherung von Nachtdiensten und so weiter. Es ist gut, dass es zumindest eine Tendenz in Richtung Vereinheitlichung gibt.

Ich bin überzeugt davon, dass da noch sehr viel Luft nach oben ist und noch nicht getan ist; weil meiner Ansicht nach die Pflege und die Absicherung der Pflege für viele Menschen in Österreich – und es werden immer mehr, die das brauchen werden – noch nicht gewährleistet ist. Damit komme ich zum ersten Punkt, der mir am meisten Sorgen bereitet, das ist der Kostendämpfungspfad.

So wie es aussieht, steht dafür zwar eine große Summe zur Verfügung, aber ich befürchte, dass viele Länder nicht damit auskommen werden beziehungsweise dass das durchaus auch auf Kosten von Qualität der Leistungen passieren wird. Insofern bereitet mir das sehr, sehr große Sorgen.

Ich würde mir wünschen, dass wir viel genauer hinschauen, viel öfter darüber dis­kutieren, wie wir gewährleisten, dass es Menschen im Alter bei uns gut geht, dass sie angemessen gepflegt sind und dass auch deren Angehörige – und das sind in Österreich eben sehr oft Frauen, die zu Hause pflegen – abgesichert sind. Wie gesagt, da ist noch sehr viel Luft nach oben. Trotzdem stimmen wir zu, weil wir es für wichtig halten, dass diese Dotierung dieses Pflegefonds weiter gewährleistet ist und für die nächsten fünf Jahre abgesichert wird.

Ich möchte jetzt auch noch ein paar Minuten für zwei weitere Anträge von mir verwenden, die vielleicht nicht ganz zufällig in diesem Tagesordnungspunkt versteckt sind. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Es geht um die Mindestsicherung, genau,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 92

Sie haben es erraten, Herr Kollege! (Abg. Peter Wurm: … Fehler erkannt!) Vielleicht bin ich eine der wenigen, die dieses Thema auch am Ende des Jahres noch be­schäftigt. Es hat mich das ganze Jahr sehr beschäftigt, und das war tatsächlich ein politisches Trauerspiel in mehreren Akten über mehrere Monate hinweg.

Sie haben sich massiv daran beteiligt (Abg. Neubauer: Gott sei Dank! Einer muss ja etwas tun!), Sie brauchen jetzt auch gar nicht zu lachen. Sie haben sich massiv an dem Spiel und an dem Wettbewerb der vier W, wie ich sie nenne, beteiligt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Was heißt „vier W“?) Die ÖVP war daran auch maßgeblich beteiligt, Sie haben sich sozusagen gegenseitig hochgeschraubt. Die vier W: Wie wem was wegnehmen? Monatelang waren wir damit beschäftigt: Wie nehmen wir wem was weg in der Mindestsicherung? (Abg. Jannach: Sie hätten den Luxuspensionisten etwas wegnehmen sollen!)

Es ist leider nie darum gegangen, wie wir absichern und dass wir darauf schauen, was Menschen brauchen, damit es ihnen besser geht, damit sie aus der Mindestsicherung herauskommen und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt schaffen, dass ihr Wohnbedarf abgesichert ist. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Vielleicht sagen Sie das dem zuständigen Minister, das ist seine Aufgabe! – Abg. Neubauer: Hinter Ihnen sitzt er!) Alles das waren Fragen, die Sie nicht gekümmert haben, die die ÖVP leider bei vielen Gelegenheiten torpediert hat. (Zwischenruf des Abg. El Habbassi.)

Herausgekommen sind Lösungen, die meiner Ansicht nach nicht vertretbar sind, wie in Oberösterreich und Niederösterreich – in Oberösterreich mit Ihrer Beteiligung (in Richtung FPÖ) –, wo Familien jetzt mit einem Deckel von 1 500 € leben müssen. (Abg. Rädler: Vollkommen weg von der Realität! Wo leben Sie? – Abg. El Habbassi: Wis­sen Sie, wie viel Alleinverdiener haben?) Zeigen Sie mir einmal, wie das funk­tioniert!

Es ist beschämend, was in diesem Jahr passiert ist. (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf des Abg. Jannach.) – Ich glaube, Sie regen sich so auf, weil Sie merken, dass das doch irgendwie eine Geschichte war, die zumindest jetzt, da es gegen Weihnachten geht, bei Ihnen ein bisschen schlechtes Gewissen erzeugt. (Zwi­schen­rufe der Abgeordneten Neubauer, Belakowitsch-Jenewein und Jannach.)

Sie haben sich am Wettbewerb des sozialen Downgradings beteiligt, und es war mehr als beschämend, was in diesem Jahr passiert ist. Ich schäme mich dafür (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Für Ihre Rede würde ich mich auch schämen!), zumindest für das, was da passiert ist. In einem Sozialstaat, wie wir ihn nennen, sollten wir an anderen Instrumenten zur Absicherung vor Armut und Ausgrenzung in diesem Land arbeiten. Insofern hätte ich mir mehr Unterstützung für den Antrag gewünscht, über den ich eigentlich spreche. Es geht um ein Bundes-Grundsatzgesetz, damit die einheitliche Absicherung, die Mindestsicherung, vom Bodensee bis zum Neusiedler See gleich aussieht, und es gewährleistet ist, dass die Menschen ein soziales Netz vorfinden, durch das sie nicht durchfallen können.

Sie, Herr Rädler, haben sich auch daran beteiligt, Sie kommen aus Niederösterreich, und es ist beschämend, was dort zuletzt passiert ist. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Wir werden uns mit Rechtsmitteln dagegen wehren und Menschen unterstützen, die dadurch benachteiligt sind. Schauen Sie nach Niederösterreich, in Ihr Bundesland! – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Jetzt gehen alle nach Wien! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Halten Sie Minister Stöger den Spiegel vor, er hat es vergeigt!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 93

12.22

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


12.22.46

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Schön, dass wir die beiden Präsidentinnen des neuen Hospiz- und Palliativforums heute hier bei uns begrüßen dürfen. Dieses Forum haben wir ja hier im Nationalrat gemeinsam empfohlen, inzwischen arbeitet es schon auf Hochtouren. Die beiden Präsidentinnen, Dr. Elisabeth Pittermann und Landeshauptmann a. D. Waltraud Klasnic, arbeiten schon auf Hochtouren. – Ehrenamtlich, möchte ich dazusagen. Dafür, dass sie sich für diese gute Sache so engagieren, gebührt ihnen ein ganz, ganz herzliches Dankeschön. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, es ist wahrlich eine frohe Botschaft, wir dürfen uns auch einmal gemeinsam freuen, es ist gelungen, wofür wir uns lange eingesetzt haben: Der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung wird finanziert. In der Enquete-Kom­mission „Würde am Ende des Lebens“ haben wir ja gemeinsam als Ziel festgelegt, dass niemand in Österreich am Ende seines Lebens alleingelassen werden darf. Diesem Ziel können wir uns nun annähern. Wir wollen eine Regelfinanzierung aus Steuermitteln auf die Beine stellen, und dazu ist nun ein erster Schritt gelungen. Im neuen Finanzausgleich ist der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung erstmals eingepreist. Für die nächsten fünf Jahre sind das insgesamt 90 Millionen € zusätzlich.

Warum ist uns das so wichtig? – Derzeit gibt es große Lücken in der Versorgung. Österreichweit ist die Hospiz- und Palliativversorgung gesamthaft erst zu rund 50 Prozent gedeckt. Die Hospizbetreuung ist weitgehend auf Spendengelder ange­wiesen, das ist ein untragbarer Zustand. Deshalb unser Ziel: Schmerzlinderung, Zu­wen­dung muss für alle Menschen in ganz Österreich, auch in ihrer letzten Lebens­phase, künftig möglich sein, und dafür wollen wir arbeiten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Danke an alle Kolleginnen und Kollegen, die sich so engagiert für dieses Ziel ein­gesetzt haben, auch an die mitwirkenden Minister, an unseren Finanzminister, der in Zeiten wie diesen letztlich – in einer Drittelfinanzierung, wie wir wissen – das Geld zur Verfügung gestellt hat. Damit wird einer ganz maßgeblichen Forderung der parla­mentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ nachgekommen. Das heißt auch: Ein einstimmiger Beschluss des Nationalrats, eine gemeinsame Willenskundgebung, hat großes Gewicht. Meine Damen und Herren, es wäre schön, wenn wir auch in nächster Zeit parteiübergreifend arbeiten können und für alle Menschen, die Hilfe brauchen, Verbesserungen gemeinsam erreichen können.

Ein weiterer Erfolg ist die Absicherung der Pflege für die nächsten Jahre. Ich höre immer wieder, viele Menschen machen sich große Sorgen, ob sie die Pflege auch bekommen, wenn sie sie brauchen, in hoher und adäquater Qualität. Auch die Pflege ist für die nächsten Jahre finanziell abgesichert. Was passiert mit dem Geld? – 2021 sind das bereits mehr als 400 Millionen €. Die meisten Menschen haben den Her­zenswunsch, in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden, und deshalb wollen wir auch die 24-Stunden-Betreuung absichern, und deshalb wollen wir auch die mobile Pflege weiter ausbauen.

Meine Damen und Herren, wertschätzende Pflege für alle sicherzustellen, Würde am Ende des Lebens abzusichern und für alle zu gewährleisten, das ist das Ziel. Da geht es um den sozialen Zusammenhalt, um die Nächstenliebe, um Sicherheit, und dafür lohnt es sich, zu arbeiten. Ich freue mich, dass wir diesem Ziel nun wieder einen Schritt näher kommen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 94

12.27

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


12.27.15

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es gibt eine Reihe von Anträgen zum Themenkreis Pflege. Wir werden als einzige Fraktion der Verlängerung des Pflegefonds nicht zustimmen. Nicht, weil wir grundsätzlich das Geld dort nicht sehen wollen, sondern weil wir glauben, dass eine nachhaltige Lösung für das Thema Pflege fehlt. Wir wissen, die Menschen werden immer älter, und wir wissen, das Thema der Betreuung der alten und der pflege­bedürftigen Menschen wird ein immer größeres, und ein Fortschreiben des Pflegefonds um jeweils drei oder vier Jahre bringt uns dieser Lösung nicht näher.

Wir müssen einmal standardisieren: Welche Leistung wollen wir den Bürgern bieten? Da haben wir natürlich den Föderalismus, der Ihnen da in die Quere kommt. Herr Minister, da nehme ich Sie gegenüber den Ländern durchaus in Schutz. Erst, wenn wir wissen, welchen Standard wir den Bürgern bieten wollen, kann man einmal an eine finanzielle Kalkulation herangehen und davon ableiten, wie viel Geld es überhaupt braucht, und dann können auch Bürger, die mit dem Standard, den der Staat ihnen bietet, nicht einverstanden sind, für alles darüber hinausgehende privat vorsorgen.

Es wird auch die 24-Stunden-Betreuung verlängert. Wir wissen, auch da geht es um teilweise sehr prekäre Lebenssituationen von Menschen, die in dieser 24-Stunden-Betreuung tätig sind. Das ist auch nichts als eine Verlängerung des Status quo.

Es gibt auch einen Antrag der Grünen zu einem Grundsatzgesetz betreffend eine österreichweit einheitliche Mindestsicherung. Ich verstehe gar nicht, wieso sich der Herr Obmann der niederösterreichischen ÖVP-Nationalräte hier so aufregt, wenn eine bundeseinheitliche Grundsatzregelung für die Mindestsicherung gefragt ist. Es kann ja nur im Interesse der Abgeordneten zum Nationalrat sein – Sie sind ja hier nicht Abgeordneter des Erwin Pröll, sondern Abgeordneter zum österreichischen National­rat –, eine bundeseinheitliche Standardisierung zu bekommen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das muss ja der Minister ausverhandeln, bitte an den Minister richten! Stöger hat es verhunzt!)

Man kann dann regional immer noch ein bisschen nachjustieren, aber wir müssen einen Standard gewährleisten, der in Österreich für alle gilt. Es darf in einer Notsituation keine Glücksfrage sein, in welchem Bundesland man zu Hause ist. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.29


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


12.29.40

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätztes Hohes Haus! Ich komme eingangs noch kurz auf die Aus­führungen des Kollegen Jannach zurück: Er hat uns vorgeworfen, dass der Pensions­hunderter eigentlich nicht sozial gerecht ist. (Abg. Jannach: Er ist auch nicht gerecht!) Soziale Gerechtigkeit kann man unterschiedlich interpretieren. Ich erinnere mich, als Sie in der Regierungsverantwortung waren und die Behinderten beziehungs­weise Unfallrentenbezieher mitbesteuert haben. (Abg. Jannach: Wann war das?) So, glaube ich, ist der soziale Hunderter zehnmal gerechtfertigter und sozial gerechter als diese Unfallrentenbesteuerung, denn da haben Sie den Menschen Geld wegge­nommen. Wir geben den Menschen Geld. (Beifall bei der SPÖ.)

Ganz kurz zur Pflegefondsverlängerung: Ja, wir wissen, im Rahmen der Finanzaus­gleichs­verhandlungen wurde auch vereinbart, dass der Pflegefonds – der 2009 durch den Bundesminister außer Dienst Rudi Hundstorfer eingeführt worden ist – verlängert wird. Für die Jahre 2017 bis 2021 stehen in etwa 2 Milliarden € zur Verfügung, genauer gesagt, 1,914 Milliarden €. Der Pflegefonds stellt jedes Jahr Zweckzuschüsse zur


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Verfügung – 2017 ist er mit 350 Millionen € bestückt – und wird jährlich um circa 4,5 Prozent erhöht, damit sich diese Summe bis 2021 ergibt.

Sehr geschätzte Damen und Herren, ein wichtiger Punkt sind meiner Meinung auch die 18 Millionen €, die für die Palliativ- beziehungsweise Hospizbetreuung zweckgewidmet worden sind. Das ist ein wesentlicher Punkt. Wir wissen ganz genau, wie wichtig diese gesundheitliche Betreuung ist, auch in diese Maßnahmen kommt etwas mehr Transparenz. Es ist schon gesagt worden: Es werden auch die Zahl des in den Einrichtungen anwesenden diplomierten Pflegepersonals und die Verfügbarkeit von zumindest einer Rufbereitschaft während der Nachtstunden geregelt.

Da die Zeit schon fortgeschritten ist, möchte ich noch ganz kurz auf die 24-Stunden-Pflege eingehen. Das ist ein wichtiger Punkt. Wir wissen, dass der Bedarf an 24-Stunden-Pflege zunehmend ist, da brauchen wir auch mehr finanzielle Mittel, das ist mit diesen Regelungen gewährleistet. Wir investieren in die 24-Stunden-Pflege, und das ist sehr wichtig, weil ja auch sehr viele Personen zu Hause betreut werden wollen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie sind für diese Pflegebetreuung, für diese Maßnahmen verantwortlich. Ich möchte Ihnen dahin gehend gratulieren, weil diese Pflege und die Zurverfügungstellung dieser Pflegemittel ein wichtiger Punkt und auch eine Wertschätzung ist. Wir nehmen die Verantwortung gegenüber unserer älteren Generation wahr. Herzliche Gratulation, es war bei den Finanzausgleichs­verhand­lungen nicht einfach, diese Mittel zu lukrieren. (Beifall bei der SPÖ.)

12.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


12.32.35

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Auch von meiner Seite aus ein herzliches Grüß Gott an die ehemalige Landeshauptfrau der Steiermark. Schön, dass du da bist. Ich finde es äußerst positiv, wenn sich Menschen, die gesellschaftlich so verwurzelt sind, die so viel Erfahrung haben, die ein tolles Netzwerk haben, auch weiterhin für gesellschaftliche Belange einsetzen. In diesem Sinne danke ich schön. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist nicht wegzuleugnen: Wir haben eine alternde Gesellschaft, und diese alternde Gesellschaft stellt natürlich auch Anforderungen an uns als Gesetzgeber, das heißt, Pflege wird die große Herausforderung der Zukunft, und wir als Gesetzgeber müssen den Begleitrahmen so setzen, dass die Pflege auch in Würde und vor allem so, wie sie die Menschen haben wollen, geleistet werden kann.

Betrachten wir die Zahlen, dann sehen wir, dass in den nächsten Jahren wahrschein­lich jedes Jahr mehr als 10 000 Personen zusätzlich Pflege beanspruchen werden. Das heißt, wenn jene Jahrgänge, die Ende der dreißiger Jahre geboren sind, jetzt vermehrt Pflege beanspruchen, dann müssen wir schauen, dass wir immer mehr Menschen auch dazu bewegen können, diese Pflege zu leisten. Wir werden zusätzlich 1 500 neue Heimplätze pro Jahr brauchen, wir werden jährlich zusätzlich 1 000 Pflege- und Betreuungskräfte brauchen und wir werden ungefähr 1 000 BetreuerInnen brauchen. An dieser Stelle ein recht herzliches Dankeschön an jeden Einzelnen, der sich bereit erklärt, einen Menschen zu pflegen, ihm Zeit zu schenken und ihn auch mit Würde zu behandeln. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn wir uns anschauen, wie Pflege passiert, dann merkt man, dass dem familiären Umfeld eine riesige Bedeutung zukommt. Spricht man mit älteren Menschen, sagen alle: Ich möchte zu Hause gepflegt werden. Es ist tatsächlich so, dass 85 Prozent der Menschen die tolle Möglichkeit haben, zu Hause, in ihrem vertrauten Umfeld zu blei-


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ben, um dort betreut und gepflegt werden zu können. Von diesen 85 Prozent sind es wieder 55 Prozent, die ausschließlich von Angehörigen gepflegt werden.

Meine geschätzten Damen und Herren, machen wir die Augen nicht zu! Die Töchter­generation, die es bisher gegeben hat, die vielleicht nicht berufstätig war, die Familien­arbeit geleistet hat, gibt es in Zukunft nicht mehr in dem Ausmaß. Viele Menschen kämpfen selbst um ihre Existenz, sie sind selbst bis zum 60. Lebensjahr oder in Zukunft wahrscheinlich noch länger im Beruf und werden dort so gefordert, dass sie nur schwer Pflege leisten können. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir als Gesetzgeber so viele variable Pflegemöglichkeiten und -einrichtungen wie möglich schaffen – Betreuungseinrichtungen, Tagesbetreuungseinrichtungen, mobile Pflege und vieles andere mehr.

Wenn wir heute das Pflegefondsgesetz beschließen, dann gehen wir einen richtigen Schritt in diese Richtung. In den Heimen, da brauchen wir uns nichts vorzumachen, ist die Problematik, dass das Pflegepersonal immer mehr unter Druck kommt, groß. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Doppler.) Viele erleiden ein Burn-out und steigen nach einigen Jahren aus, weil der Druck durch die Dokumentationspflichten und durch vieles andere so groß wird, dass sie nur wenig Zeit für die tatsächliche Pflege aufwenden können.

Das sollten wir bei aller Diskussion nicht vergessen und da müssen wir auch genauer hinschauen. Ich weiß schon, der Pflegeschlüssel wird in den Ländern beschlossen und jetzt haben wir unterschiedliche Ebenen der Pflege in die Ausbildung eingezogen: von Pflegewissenschaften als Studium, zu Pflegeassistent, zu Pflegefachassistent, zum Bachelor und vieles andere mehr. Schauen wir, dass bei all diesen vielen Aus­bildungsstufen, die Qualität in der Pflege erhalten bleibt und nicht aufgrund der billige­ren Ausbildungskräfte, die es ja auch gibt, nach unten geht.

In diesem Sinne noch einmal ein recht herzliches Dankeschön an jeden Einzelnen, der pflegt. Das ist großartig, das ist ein toller Dienst an der Gesellschaft. Helfen wir zusammen, damit die Pflege auch in Zukunft auf hohem Niveau gewährleistet wird! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)

12.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Bundesminister Stöger zu Wort. – Bitte.

 


12.37.57

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Waltraud Klasnic, liebe Liesl Pittermann, danke für eure Tätigkeit im Bereich von Hospiz- und Palliativarbeit! Wir haben in Österreich ein hohes Niveau der Pflegeleistungen und wir haben ein hohes Niveau des Versorgungsgrades, und das schaffen wir deshalb, weil wir zwischen Bund, den Län­dern und vor allem den vielen Familien, die Pflege tatsächlich umsetzen, gut koope­rieren und es da eine vernünftige Zusammenarbeit gibt.

Erinnern Sie sich: Wir haben eine Bankenabgabe eingeführt, wir haben bewusst eine Bankenabgabe eingeführt und haben dann gesagt: Was machen wir mit dem Geld, das da hereinkommt? Das war die Basis, um den Pflegefonds einzuführen, nämlich einen Pflegefonds, der mit 350 Millionen € dotiert worden ist und der dazu genutzt wird, den Älteren in der Gesellschaft Hilfe anzubieten, Menschen Hilfe anzubieten, die Hilfe von anderen dringend brauchen, ihnen die Würde am Ende des Lebens zurückzugeben. Das haben wir mit der Einführung der Bankenabgabe gemacht, das soll man nicht vergessen. Das ist Umverteilung, die dort ankommt, wo sie ankommen soll, nämlich bei den Menschen, die Hilfe brauchen. Wir wenden in dieser Finanzausgleichsperiode


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zusätzlich 1,9 Milliarden € für diesen Bereich auf. Der Pflegefonds wird erhöht dotiert, er wird im Jahr 2021 mit 417 Millionen € am höchsten dotiert werden.

Wir haben darüber hinaus 18 Millionen € jährlich für Hospiz- und Palliativdienste vor­gesehen – das ist auch neu. Es wird in diesem Bereich die Finanzierung sichergestellt. Wenn man so will, werden wir in der Finanzausgleichsperiode eine Viertelmilliarde oder 256 Millionen € zusätzlich in diesem Feld zur Verfügung haben. (Beifall der Abg. Aubauer.) – Danke.

Des Weiteren haben wir eine qualitative Weiterentwicklung mit den Ländern vereinbart und ebenfalls Unterstützungen angeboten. Es geht um klare Regeln der Personal­ausstattung: Was muss an Qualität sichergestellt werden? – Wir haben Qualitätssiche­rungssysteme vereinbart und wollen vor allem für Menschen, die demenzielle Erkran­kungen haben, die pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse in der Versorgung stärken. – Danke dafür, dass Sie bereit sind, die Artikel-15a-Vereinbarung über die 24-Stunden-Betreuung zu verlängern. Auch das ist ein wichtiger Aspekt der Pflege in Österreich.

Lassen Sie mich abschließend denjenigen Menschen, die andere pflegen, Danke sagen. Es sind im Regelfall viele Frauen, die diese Pflegearbeit in den Familien leisten – danke dafür. Ich bedanke mich auch bei den professionellen Pflegern in allen Einrichtungen. Was sie täglich leisten, Tag und Nacht, verdient ganz besonderen Respekt. Ich sage ganz offiziell auch dafür einen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Mir ist es auch noch wichtig, auf folgenden Punkt hinzuweisen: Sie haben gestern im Hauptausschuss beschlossen, dass wir für jene Menschen, die Mindestsicherung erhalten, auch eine Krankenversicherung haben. Ich glaube, das ist etwas ganz Be­sonderes. Der Bund hat in der Frage der Mindestsicherung seine Aufgabe erfüllt. Ich lade die Länder ein, auch ihre Aufgaben zu erfüllen; der Bund hat seinen Betrag geleistet.

In diesem Sinne bedanke ich mich bei Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren im Hohen Haus, für die spannenden Diskussionen im Sozialausschuss und hier im Plenum und ganz besonders für jene Diskussionen, die von hoher Wertschätzung geprägt waren. (Beifall bei der SPÖ.)

12.42


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Bundesminister.

Nun ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.43.47

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es ist ein großer Erfolg, dass der Pflegefonds weitergeführt und auch erhöht wird, 350 Millionen € und die Erhöhungen in den nächsten fünf Jahren jedes Jahr um 4,5 Prozent sind eine wichtige Sicherung der Pflege.

Was mich besonders freut, ist, dass es einen Sondertopf für Hospiz- und Palliativ­medizin gibt, wie es die Enquete-Kommission im Parlament gefordert hat. Es werden insgesamt 90 Millionen € in den nächsten Jahren für diesen Ausbau zur Verfügung stehen, was wirklich wichtig ist, damit ein Leben bis ans Ende in Würde gesichert werden kann, sodass man nicht durch die Hand eines anderen stirbt, sondern an seiner Hand. Das ist sehr wichtig.

Ein weiterer Punkt, der im Sozialausschuss ebenfalls diskutiert wurde, ist die per­sönliche Assistenz von Menschen mit Behinderung. Es gibt viele Menschen mit Behinderung, die wie ich mit persönlicher Assistenz leben, die im Alltag unterstützt werden – nicht nur durch Mikrofonhalten, wie eben jetzt, sondern auch durch Essen-


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geben, durch Begleiten im Alltag, damit auch Angehörige unterstützt werden, Men­schen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können und nicht ins Pflegeheim müssen.

Der Nationalrat hat mit Beschluss aller Parteien vor einigen Jahren beschlossen, dass über den Finanzausgleich die Absicherung mit den Ländern ausverhandelt werden soll. Das ist leider nicht gelungen, aber was gelungen ist: Es gibt jetzt einen Punkt im Pflegefonds, der „mehrstündige Alltagsbegleitung“ heißt. Dieser Punkt muss näher definiert werden, was vom Arbeitskreis „Pflegevorsorge“ im Sozialministerium gemacht wird. Mir ist wirklich wichtig, Herr Minister, dass es nicht nur für demenzerkrankte ältere Menschen definiert wird, sondern dass es auch möglich ist, persönliche Assistenz daraus zu finanzieren, dass die Länder auch da Geldmittel abholen können, damit das Angebot der persönlichen Assistenz steigt.

Die Länder haben im Finanzausgleich zusätzlich 300 Millionen € jährlich zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt bekommen, und ich ersuche Sie, Herr Bundes­minister, wirklich auf die Länder, deren Kompetenz und Zuständigkeit es ist, einzu­wirken, dass auch aus diesen Mitteln das Angebot für persönliche Assistenz finanziert wird. Es gibt ja den Arbeitskreis „Persönliche Assistenz“ im Sozialministerium, der sicher ein wichtiger Hebel ist, um zusammen mit behinderten Menschen und den Ländervertretern eine Einigung für eine bundesweite ganzheitliche Regelung zu finden.

Ja und im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Menschenwürde in der Verfassung verankert werden soll. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lintl zu Wort. – Bitte.

 


12.48.49

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Florence Nightingale hat schon im Jahr 1850 die Ansicht vertreten, dass neben ärztlichem Wissen auch pflegerisches Wissen wichtig ist, und hat damals schon erste Schriften zur Pflegetheorie verfasst.

Heute ist das Standard, und pflegebedürftige Menschen haben die Sicherheit, dass sie die nötige Betreuung bekommen, sei es durch pflegende Angehörige, professionelle Dienste, betreutes Wohnen oder Pflegeheime.

Der Rechnungshof hat kritisiert, dass trotz Schaffung des Pflegefonds mit rund 1,3 Milliarden € die Mittel angesichts der zahlreichen pflegebedürftigen Menschen nicht ausreichend sind. Auch Qualitätsvorgaben und Transparenz über Leistungen und Kosten waren nicht ausreichend sichergestellt. Der uns heute vorliegende Gesetz­entwurf berücksichtigt das. Ganz besonders positiv hervorzuheben ist, dass zu­sätzliche finanzielle Mittel für die Erweiterung der Angebote der Hospiz- und Palliativ­betreuung vorgesehen sind.

Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken, bei Ihnen, Frau Klasnic und Frau Dr. Pittermann, und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtungen, bei den mobilen Pflegekräften, bei den Teammitgliedern in den Palliativstationen und bei den vielen ehrenamtlichen Helfern im Hospizbereich. Sie alle leisten besonders wertvolle Arbeit durch eine würdevolle Betreuung der schwerkranken und sterbenden Menschen und für ihre Angehörigen. Ich denke dabei auch ganz besonders an jene, die eine liebevolle Begleitung für Kinder anbieten.

Palliativmedizinische Versorgung erfolgt stationär, aber auch mobil. Gerade der Bedarf an mobiler Versorgung, die es den Kranken erlaubt, zu Hause in familiärer Umgebung gepflegt zu werden, steigt immer mehr an. Das Angebot ist aber im Moment noch zu gering, und man braucht dafür auch viele private Spenden.


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Um die ausreichende Finanzierung des Pflegebedarfs zu garantieren, fordert meine Fraktion eine jährliche automatische Inflationsanpassung des Pflegegeldes und Frei­beträge für behinderte Menschen, denn auch der Zugang zum Pflegegeld ist verschärft worden und die Pflegegeldverfahren dauern oft zu lange.

Trotzdem ist die vorliegende Änderung des Pflegefondsgesetzes ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und wir stimmen dem gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.51


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


12.51.38

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Sozialminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ich komme noch kurz zu den Tagesordnungspunkten 26 und 27.

Tagesordnungspunkt 27 betreffend den von Kollegin Schwentner eingebrachten Antrag hat sich erledigt. Der Herr Bundesminister hat das ja gerade schon erwähnt. Gestern wurde der Beschluss gefasst, dass die Sozialversicherungsbeiträge des Bundes für die Mindestsicherungsbezieher nach wie vor gesichert sind.

Zu Tagesordnungspunkt 26, der sich mit der Mindestsicherung beschäftigt und bei dem die Meinungen sehr stark auseinandergehen: Ich sage halt auch dazu, man muss da wirklich der Realität ins Auge schauen.

Wir wissen, wie die Mindestsicherung eingeführt wurde, nämlich unter Voraus­set­zungen, die mit heute überhaupt nicht vergleichbar sind – wir sind in Vollbeschäftigung gestanden, das Thema Flüchtlinge war überhaupt nicht auf dem Tisch. (Abg. Schwentner: Nicht anfangen, am Menschen zu sparen!) Ich glaube, die Vorschläge, die die Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich gebracht haben, sind der richtige Weg. Wo zu helfen ist, ist zu helfen. (Abg. Schwentner: Das ist zum Schämen! – Ruf bei der FPÖ: Hallo! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von Grünen und FPÖ.) Das ist ganz klar: Wo zu helfen ist, ist zu helfen. Aber wir haben auch auf die andere Gruppe zu schauen, die dieses System finanziert. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir europaweit schauen, wie die Sozialleistungen für diesen Bereich vorhanden sind, Frau Kollegin Schwentner, brauchen wir uns in Österreich nicht zu schämen, das sage ich Ihnen ganz ehrlich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Frau Schwentner, ich möchte dazu jetzt noch etwas sagen: Ich komme aus einem Bezirk, wir erfüllen die Quote der Asylanten genauso wie jeder andere, und sobald die Asylanten (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schwentner) – hören Sie mir zu! –, die Asylsuchenden, die Asylwerber den Asylstatus erreicht haben, sind sie weg. In unserem Bezirk bleibt niemand. Wir sind auch ein Tourismusbezirk, wir suchen auch Arbeitskräfte, wir suchen Abwäscher. Viele von diesen Leuten hätten die Möglichkeit, auch einmal in den Abwasch zu gehen und dort ihre Leistungen zu erbringen. Warum gehen 56 Prozent nach Wien? Warum bleiben sie nicht da? Und warum müssen wir wieder nach Ungarn auf den Arbeitsmarkt gehen, um Abwäscher zu bekommen? Ist das nicht zumutbar? Wenn schon Schutz geboten wird, wenn Hilfe geleistet wird, ist auch Arbeit zu leisten! Das sage ich ganz klar.

Es ist eine Gratwanderung, und die Position der ÖVP ist ganz klar: Es ist zu helfen, wo zu helfen ist!, aber eines muss auch klar sein: Das System, so wie es am Tisch liegt, ist aus dem Lot geraten und nicht mehr finanzierbar. So ist es nicht gerecht für diejenigen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 100

Menschen, die dafür sorgen, dass wir ein herzeigbarer Sozialstaat in Europa und auf der ganzen Welt sind. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rädler: Es geht um die Mindestsicherung, so ist es, nicht um die grünen Träumereien! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schwentner.)

12.55


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und Grünen.)

 


12.55.08

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause! Herr Minister Stöger, ich möchte nicht den vorweihnachtlichen Koalitionsfrieden zwischen Rot und Schwarz zu sehr trüben, aber ich glaube, es ist schon notwendig, einen klaren Blick auf gewisse Kennzahlen im Sozialbereich zu werfen, daher möchte ich hier kurz einige Zahlen referieren.

Die aktuelle Rekordarbeitslosigkeit liegt bei circa 450 000 Personen, die arbeitslos sind, das waren vor fünf Jahren 300 000. Ich möchte dazu erwähnen, circa 50 000 Per­sonen fehlen in der AMS-Statistik. Das sind alle, die ein Übergangsgeld bekommen, gerade im Krankenstand sind oder Ähnliches – nur so viel zu dieser Statistik.

Weiters sind 300 000 Personen in der Mindestsicherung, das waren vor fünf Jahren 180 000 Personen; 185 000 Personen sind im Notstand, das waren vor fünf Jahren 100 000 Personen; und 80 000 Personen sind Asylwerber in der Grundversorgung, das waren vor fünf Jahren 20 000 Personen.

Ich glaube, jedem hier im Raum, der klar denken und auch rechnen kann, wird klar sein, dass unser Sozialsystem diese Entwicklung der letzten fünf Jahre nicht verträgt und deshalb vor einem ganz massiven Problem steht.

Ich komme jetzt zur Mindestsicherung, dem eigentlichen Hauptthema heute. Frau Schwentner, ganz kurz an Sie gerichtet: Ihr persönliches Seelenheil ist mir relativ egal. Sie sitzen auch nicht hier im Parlament, um Ihr Seelenheil zu finden. Das können Sie überall suchen, nur nicht im Parlament. Hier im Parlament sollten Sie sitzen, um für die Österreicher Lösungen zu finden, Frau Schwentner! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Schwentner.) Das und nicht Ihr persönliches Seelenheil wäre Ihre Aufgabe. Das interessiert hier niemanden. (Ruf: Was wäre Ihre Lösung? – Abg. Schwentner: Darauf warten wir die ganze Zeit!)

Frau Schwentner, ich möchte Ihnen sagen – hören Sie mir zu! –: Wenn Sie an soziale Gerechtigkeit denken (Abg. Schwentner: Ja, daran denken wir …!), wenn Sie von den Grünen an soziale Gerechtigkeit denken, dann denken Sie an den afrikanischen Drogendealer und seine Mindestsicherung. (Abg. Schwentner: Im Gegensatz zu Ihnen denken wir daran!) Wenn ich an soziale Gerechtigkeit denke, dann denke ich an die 70-jährige Österreicherin, Mindestpensionistin, die in einer ungeheizten Wohnung sitzt. Das, Frau Schwentner, ist der Unterschied zwischen uns zwei. (Beifall bei der FPÖ.)

Zur Mindestsicherung ganz kurz erklärt – es ist nicht ganz einfach –: Es gibt eine hoheitliche und eine privatrechtliche. Die privatrechtliche klammere ich einmal aus, da geht es in den Bereich Pflege. Bei der hoheitlichen Mindestsicherung gibt es eine Aufteilung der Kosten, 60 Prozent zahlt der Bund, 40 Prozent die Bundesländer, und dann gibt es auf Länderebene eine Weiterverteilung der Kosten: 60 bis 70 Prozent bezahlt das jeweilige Bundesland und 30 bis 40 Prozent die Gemeinden. Diese Auf­teilung kostet den Steuerzahler zurzeit circa 2 Milliarden € pro Jahr, und es ist für mich nicht verwunderlich, dass die bundeseinheitliche Regelung gescheitert ist.

Frau Schwentner, ich nehme da Ihren Vorwurf als Kompliment. Wir als Freiheitliche haben es geschafft, zumindest die ÖVP einmal davon zu überzeugen, realpolitisch zu


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agieren. Da gibt es noch einige Realpolitiker. Bei der SPÖ gibt es immer noch eine Mehrheit, die diese Fakten einfach nicht zur Kenntnis nehmen will. Aber wir werden im Sinne der Österreicher und auch der Steuerzahler weiterkämpfen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein kurzer Einwand Richtung NEOS: Herr Loacker, Frau Gamon, Sie sollten irgend­wann einmal eine kongruente Linie finden. Wenn Sie sich Sorgen um die Zukunft der Bevölkerung, der Jungen in Österreich machen, dann sollten Sie auf dem linken Auge nicht blind sein, weil diese Entwicklung die Zukunft unserer Jugend gefährdet. Das sollten Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Was man dazusagen muss: Es hat da – ich sage das ganz bewusst – Minister Hundstorfer immer geschwindelt. Ich sage es vorsichtig, um nicht „lügen“ zu sagen: Minister Stöger schwindelt genauso. Natürlich kennen Sie, Herr Minister, die Bun­desländerzahlen ganz genau. Sie kennen die Statistiken. Sie behaupten jedoch immer, das sei eine Artikel-15a-Vereinbarung und das dürfen Sie nicht wissen. Sie wissen es natürlich, Sie wollen es nur nicht bekannt geben, weil die Wahrheit dahinter politischer Sprengstoff ist. Das ist, bitte schön, nicht zumutbar. Die Bevölkerung muss und darf wissen, was uns die Mindestsicherung kostet.

Ich kann Ihnen trotzdem ein paar Zahlen nennen: 50 Prozent der Mindestsiche­rungs­bezieher sind Nicht-Österreicher. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich, teilweise Angehörige von über 100 Nationen, die das bekommen. Die größte Ungerechtigkeit aus meiner Sicht ist, dass nur die Österreicher kontrolliert werden. Bei allen anderen wird nicht kontrolliert, ob sie die Voraussetzungen erfüllen. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) – Frau Schwentner! Wie soll das auch gehen? Wie wollen Sie kon­trollieren, ob jemand in Eritrea Vermögen hat, Zusatzeinkommen oder sonst etwas? Das ist ja ein Humbug! Nur der Österreicher wird kontrolliert! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kürze es aus Zeitgründen ein bisschen ab. Die Wahrheit ist: 90 Prozent aller Asylwerber, die kommen und Asylberechtigung bekommen, landen in der Mindest­siche­rung; diese Zahlen bestätigt mittlerweile sogar das AMS, das ist vollkommen klar. Alle Maßnahmen, die von Rot und Schwarz in diesem Bereich getroffen wurden, um für den Arbeitseinstieg Möglichkeiten zu schaffen, sind grandios gescheitert. Grandios gescheitert! Das zeigen die Zahlen ja ganz klar. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf auch zu den Summen noch ein bisschen etwas sagen. Frau Schwentner, passen Sie kurz auf! Sie haben vorhin von Pensionisten gesprochen. Die Durch­schnittspension in Österreich beträgt 1 102 € brutto – ich betone immer: brutto! Die Mindestsicherung wird netto angegeben. Wissen Sie, was ein Alleinstehender in Tirol netto an Mindestsicherung bekommt? Das hat der Rechnungshof erhoben: 1 150 € netto. Das steht im Rechnungshofbericht, das können Sie nachlesen. Diese Zahlen bis hin zu den Bescheiden über 3 000 €, 4 000 € sind leider Realität. Die Bevölkerung wird das nicht mehr akzeptieren, und wir können es auch nicht mehr zahlen. So einfach ist die Realität. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich gebe Ihnen auch ein kleines Beispiel – und das ist der Grund dafür, dass die ÖVP ein bisschen umschwenkt – auf Gemeindeebene. Ich gebe Ihnen von meiner Ge­meinde Mils, einer 4 000-Einwohner-Gemeinde, die Entwicklung der hoheitlichen Mindestsicherung während der letzten fünf Jahre bekannt. Wir in Mils haben im Jahr 2011 64 000 € bezahlt. Wissen Sie, wie hoch der vom Land Tirol vorgeschriebene Betrag für 2017 ist? – 2011: 64 000 €; 2017: 233 000 €! In meiner Gemeinde Mils! Diese Entwicklung, und das wissen ja alle, die sich ein bisschen mit der Realität beschäftigen, ist nicht mehr tragbar. Und da bitte ich vor allem auch die SPÖ und den


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Minister, wieder einmal zur Realität zurückzukehren und den Österreichern nicht ein X für ein U vorzumachen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Höbart: Schluss mit dem Ganzen!)

Abschlusssatz, ganz einfach: Wir Freiheitliche wollen die Mindestsicherung für österreichische Staatsbürger und für sonst niemanden – und alle anderen bitte zurück in die Grundversorgung! – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Doppler und Lugar.)

13.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


13.03.07

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Pflegefonds­gesetz hat gute Ansätze. Bei dieser Gelegenheit darf ich mich bei allen Menschen, die in dem Bereich beschäftigt sind, die Leute pflegen, herzlichst bedanken, aber auch einmal ganz herzlich bei den Familienangehörigen, denn auch die leisten in diesem Bereich Großartiges. Ein herzliches Dankeschön von dieser Stelle aus, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Es stimmt und ist bereits angesprochen worden, dass gemäß Artikel-15a-Vereinbarung die Zuständigkeit für die Festlegung der Leistungsstandards in Pflegeheimen im Aufgabenbereich der Bundesländer liegt. Der Personalschlüssel soll sich am Ziel der qualitätsvollen Pflege orientieren, und dieser Personalschlüssel ist in manchen Bun­desländern zu niedrig bemessen. Beschäftigte haben dort Überstunden, leisten Groß­artiges, können die Überstunden nicht abbauen und den Zeitausgleich nicht konsu­mieren.

Als wesentliches Ziel des Pflegefondsgesetzes wird die Harmonisierung der sozialen Dienstleistungen für ältere und pflegebedürftige Personen in Österreich genannt. Genau in diesem Sinn wäre es zielführend und wichtig, bundeseinheitliche Vorgaben zu machen, was die Personalaufteilung in Alters- und Pflegeheimen betrifft, damit die älteren Menschen weiterhin bestens versorgt werden und auch das Personal ord­nungs­gemäße Arbeitsbedingungen hat. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Dietrich.)

13.04

 


13.04.53

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1331 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag betreffend die §§ 5, 7 und 11 eingebracht.


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Wer sich für diesen ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.  Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Verein­barung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird, in 1351 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1450 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1451 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1452 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Antrag des Aus­schus­ses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1453 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Auch hier bitte ich im Falle der Zustimmung um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Antrag des Ausschus­ses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1454 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1455 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 104

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

13.08.2528. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1332 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2017 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Finanzaus­gleichs­gesetz 2005, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Umweltförderungs­gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Bundes­pflegegeldgesetz geändert werden und das Bedarfszuweisungsgesetz aufge­hoben wird, den

Antrag 1170/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entflechtung der Transfers im Rahmen der Finanzaus­gleichsreform und den

Antrag 1167/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuerautonomie für Länder und Gemeinden (1393 d.B.)

29. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1364 d.B.): Ver­einbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden – HOG-Verein­barung (1394 d.B.)

30. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1352 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Verrechnungspreis­dokumentationsgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwal­tungs­organi­sationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, die Abgabenexe­ku­tionsordnung, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopol­gesetz 1996, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Stabilitätsabgabegesetz und das Ver­sicherungssteuergesetz 1953 geändert werden (Abgabenänderungs­gesetz 2016 – AbgÄG 2016) (1392 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen jetzt zu den Punkten 28 bis 30 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter MMag. DDr. Fuchs. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.09.41

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zum Tagesordnungs­punkt 28, Finanzausgleichsgesetz 2017: Wenn man sich in den Materialien zum Finanzausgleichsgesetz die Hauptgesichtspunkte des Gesetzentwurfes durchliest, dann ist das eine einzige Bankrotterklärung.

Herr Finanzminister, Sie sind ein Ankündigungsweltmeister. Es macht keinen Sinn, in die Gesetzesmaterialien reinzuschreiben, was Sie im Rahmen der Verhandlungen alles


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diskutiert und letzten Endes doch nicht umgesetzt haben. (Bundesminister Schelling: Lesen Sie den heutigen „Kurier“, dann wissen Sie es!)

Die Aufgabenorientierung setzt der Finanzminister lediglich ab 2018 im Bereich der Elementarbildung und ab 2019 im Pflichtschulbereich um. Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, Herr Finanzminister! (Beifall bei der FPÖ.)

Ab dem Jahr 2020 beziehungsweise 2021 will der Finanzminister die Aufgabenorien­tierung auf weitere Bereiche ausweiten – auf welche Bereiche, das weiß der Finanz­minister allerdings selbst noch nicht, das will er erst vereinbaren. Und der Wohn­bauförderungsbeitrag soll ab 2018 eine ausschließliche Landesabgabe werden. Das versteht der Finanzminister als verstärkte Abgabenautonomie der Länder, die die Länder ja eigentlich gar nicht haben wollen. Eine Zweckbindung für den Wohnbau ist bedauerlicherweise noch immer nicht vorgesehen, und bis 2018 soll eine Bundes­staatsreform vorbereitet werden. – Lauter Ankündigungen!

Besonders irritierend finde ich das neue Lieblingswort des Finanzministers: Spending Reviews. In den Gesetzesmaterialien heißt es dazu: „Mit Benchmarking und Spending Reviews wurden neue Instrumente für Verwaltungsreformen vereinbart.“ Das haben Sie ja bereits in Ihrer heurigen Budgetrede angesprochen, die ich hier kurz zitieren darf. „Sowohl die Aufgaben als auch die Ausgaben der einzelnen Bereiche sind auf folgende Kriterien zu untersuchen: Sind sie zeitgemäß? Sind sie notwendig? Bringen sie die gewünschten Resultate? Wo gibt es sinnvolle Ansatzpunkte für Verbesse­rungen? Wo können Aufgaben am besten durchgeführt werden? […] In meinem Haus“ – also im Finanzministerium – „laufen bereits zwei entsprechende Pilotprojekte.“

Herr Finanzminister! Das sind alles Dinge, die für einen Unternehmer selbstver­ständlich sind. Ich hätte eigentlich gedacht, dass das in den Ministerien und insbeson­dere im Finanzministerium auch schon längst eine Selbstverständlichkeit ist. (Bundes­minister Schelling: Ein Irrtum!) Und Sie, Herr Finanzminister, rühmen sich, zwei Pilotprojekte in Ihrem Haus eingerichtet zu haben, die die Sinnhaftigkeit der Ausgaben in Ihrem Haus hinterfragen. – Ein Trauerspiel, Herr Finanzminister! (Beifall bei der FPÖ.)

Da braucht man sich über die Qualität dieses Finanzausgleichs nicht zu wundern. Das ist kein Einstieg in den Umstieg, wie der Herr Finanzminister das gerne bezeichnet, sondern eine nicht genutzte Chance. Das Transferchaos im Finanzausgleich bleibt weiterhin aufrecht, von einer Aufgabenorientierung im Finanzausgleich sind wir meilen­weit entfernt, und daher wird die FPÖ diesem Finanzausgleich selbstverständlich nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesminister Schelling: Lesen Sie den heutigen „Kurier“! Da gibt es mehr Inhalt als in Ihrer Rede!)

13.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.13.18

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen, liebe Zuhörer! Unter diesem Tagesordnungspunkt diskutieren wir mehrere Gesetzesvorlagen. Ich beginne mit dem Abgabenänderungsgesetz 2016. Und da greife ich ein paar Punkte heraus, die für uns alle besonders wichtig sind.

Ich beginne mit der Senkung der Bankenabgabe. Diese wurde 2011 eingeführt, um die Stabilisierung der Banken sicherzustellen. Das Umfeld hat sich in der Zwischenzeit massiv geändert. Es gibt den europäischen Abwicklungsfonds, den nationalen Einla­gensicherungsfonds, und diese Mehrfachbelastungen führen automatisch dazu, dass


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die Banken bestrebt sind, die Bilanzsummen zu reduzieren, was sich wieder negativ auf die Bereitschaft zur Kreditvergabe auswirkt. Zudem ist das niedrige Zinsniveau nicht besonders hilfreich, um den Banken Erfolge zu bescheren. Mit der Senkung der Bankenabgabe erhöhen wir die Wettbewerbsfähigkeit, die internationale Wettbewerbs­fähigkeit und sichern das Weiterbestehen der guten Infrastruktur, die die Banken in ganz Österreich anbieten. Mit der Einmalzahlung, die damit verbunden ist, schaffen wir es gleichzeitig auch, die Bildungsreformen, die wir gestern beschlossen haben, ent­sprechend zu finanzieren.

Der zweite wichtige Punkt, der in diesem Abgabenänderungsgesetz enthalten ist, betrifft einen kleinen Teil der Umsatzsteuer, und zwar die Steuerpflicht für kurzfristige Vermietung. Das klingt nicht besonders aufregend, hilft aber sehr vielen, die einzelne Räume einen Tag oder eine Woche an einen nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unter­nehmer vermieten, denn derjenige braucht dann keine tägliche Vorsteuerbe­richtigung mehr zu machen, was einen Irrsinn an Bürokratie ausgelöst hat. Herzlichen Dank, dass wir diesen Bürokratiemoloch mit der Umsatzsteuerpflicht für die kurzfristige Vermietung eingefangen haben!

Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Verfahrenshilfe für Bundes- und Landesfinanzgerichtsbarkeiten. Gerade wenn ein Unternehmer in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, kommt es oft zu Verfahren. Die Schieflage führt dazu, dass er nicht das Geld hat, sich einen Verteidiger zu nehmen, der ihm hilft, aus dieser Sackgasse herauszukommen. Es kommt zu Verfahren ohne Verteidigung, es kommt das eine oder andere Mal nicht zu einem Urteil, wie es rechtens wäre. Daher führen wir eine Verfahrenshilfe ein, die durch Steuerberater und Rechtsanwälte geleistet werden kann.

Zu diesen und anderen Punkten bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage in 1352 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes 1392 der Beilagen wird wie folgt geändert:

„I. Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

1. Z 7 lit. a lautet:

‚a) In Z 1 lit. a werden folgende drei Sätze angefügt:

‚Dazu zählen auch Einkünfte aus Stipendien für eine der genannten Tätigkeiten, wenn diese wirtschaftlich einen Einkommensersatz darstellen und keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind. Stipendien, die jährlich insgesamt nicht höher sind als die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter nach § 27 des Studienförderungs­geset­zes 1992, stellen jedenfalls keinen wirtschaftlichen Einkommensersatz dar. Die Be­freiung gemäß § 3 Abs 1 Z 3 lit e bleibt davon unberührt.‘‘

2. In Z 19 lit. c lautet Z 319:

‚319. § 103 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2016 ist erstmalig auf Zuzüge ab 1. Jänner 2017 anzuwenden.‘

II. Artikel 8 (Änderung der Bundesabgabenordnung) wird wie folgt geändert:

Z 10 (§ 292) wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 11 entfällt der letzte Satz.


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b) Folgender Abs. 14 wird angefügt:

‚(14) Der Bund hat der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag jährlich spätestens zum 30. September für die im abgelau­fenen Kalenderjahr erbrachten Leistungen der nach Abs. 11 bestellten Wirtschafts­treuhänder und Rechtsanwälte eine angemessene Pauschalvergütung zu zahlen, deren Höhe durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen festzusetzen ist. Die Festsetzung hat anhand der Anzahl der jährlichen Bestellungen und des Umfanges der erbrachten Leistungen zu erfolgen.‘“

*****

Meine Damen und Herren! Mit diesem letzten Absatz, den ich gerade vorgelesen habe, stellen wir sicher, dass auch in Verwaltungsangelegenheiten der Zugang zum Recht gewährleistet ist. Ich möchte mich hier stellvertretend für viele Menschen herzlich bedanken, die das brauchen.

Ein paar Worte zum Finanzausgleichsgesetz: Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Mittel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Ein Großteil davon wird nach einem abgestuften Bevölkerungsschlüssel verteilt, speziell unter den Gemeinden. Da kommt es natürlich zu Ungerechtigkeiten, denn dieser abgestufte Bevölkerungs­schlüs­sel stammt noch aus der Nachkriegszeit. Wir haben es mit unserem Finanzminister an der Spitze zustande gebracht, dass wir anfangen, diesen ungerechten Aufteilungs­schlüssel abzubauen, indem wir zur Aufgabenorientierung übergehen. Wir haben es allerdings noch nicht zustande gebracht, dass er wirklich ganz abgeschafft ist. Ein ganz wichtiger Teil ist daher, dass speziell für strukturschwache Gemeinden ein Struktur­fonds eingerichtet wird. Wir bringen das mit dem Abänderungsantrag entsprechend ein.

Der Strukturfonds wird mit 60 Millionen € dotiert, diese werden auf die kleinen Gemein­den aufgeteilt. Als Vertreter des Waldviertels freut es mich, dass in meinem Wahlkreis 80 Prozent der Gemeinden Nutznießer dieses Strukturfonds sein werden und damit die finanzielle Ausstattung des ländlichen Raumes sichergestellt werden kann.

Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang bei den Kollegen aus dem ÖVP-Klub, die mit mir gemeinsam die ARGE für Gerechtigkeit im Finanzausgleich gegründet und dieses Thema massiv forciert haben. Ich bedanke mich auch bei den fast 600 Ge­meinden und Bürgermeistern, die ebenfalls Resolutionen zu diesem Thema gefasst haben. Daher können wir das jetzt auch mit einem guten Schritt in die richtige Richtung umsetzen.

Mein Dank gilt vor allem dem Bundesminister, der den Einstieg zum Umstieg auf die Aufgabenorientierung zustande gebracht hat. Dank gebührt aber auch dafür, dass wir beginnen, die Steuerautonomie einzuführen.

Der größte Dank – nicht nur in meinem Namen, sondern, wie ich glaube, im Namen aller strukturschwachen Regionen – gebührt dafür, dass wir den Strukturfonds so eingerichtet haben, dass unsere kleinen finanzschwachen Gemeinden zu einem Mehr an Mitteln kommen und damit ihre Aufgaben dementsprechend erfüllen können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung. Ich bitte nur, in Zukunft darauf zu achten, die Vornamen der einbringenden Abgeordneten richtig anzu­führen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 108

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Werner Groiß, Jan Krainer

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abga­benverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, die Abga­benexekutionsordnung, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolge­setz 1996, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Stabilitätsabgabegesetz und das Ver­sicherungssteuergesetz 1953 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2016 – AbgÄG 2016) (1352 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (1392 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1352 d.B.) betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Ein­kommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungs­steuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Kommunal­steuergesetz 1993, das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, die Bundesabga­benord­nung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzge­richts­gesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Stabilitätsab­gabegesetz und das Versicherungssteuergesetz 1953 geändert werden (Abgabenän­derungsgesetz 2016 – AbgÄG 2016) in der Fassung des Ausschussberichtes (1392 d.B.), wird wie folgt geändert:

I. Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

1. Z 7 lit. a lautet:

„a) In Z 1 lit. a werden folgende drei Sätze angefügt:

„Dazu zählen auch Einkünfte aus Stipendien für eine der genannten Tätigkeiten, wenn diese wirtschaftlich einen Einkommensersatz darstellen und keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind. Stipendien-en, die jährlich insgesamt nicht höher sind als die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter nach § 27 des Studienförderungs­gesetzes 1992, stellen jedenfalls keinen wirtschaftlichen Einkommensersatz dar. Die Befreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 3 lit e bleibt davon unberührt.““

2. In Z 19 lit. c lautet Z 319:

319. § 103 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2016 ist erstmalig auf Zuzüge ab 1. Jänner 2017 anzuwenden.“

II. Artikel 8 (Änderung der Bundesabgabenordnung) wird wie folgt geändert:

Z 10 (§ 292) wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 11 entfällt der letzte Satz.

b) Folgender Abs. 14 wird angefügt:

„(14) Der Bund hat der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag jährlich spätestens zum 30. September für die im abge­laufenen Kalenderjahr erbrachten Leistungen der nach Abs. 11 bestellten Wirtschafts­treuhänder und Rechtsanwälte eine angemessene Pauschalvergütung zu zahlen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 109

deren Höhe durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen festzusetzen ist. Die Festsetzung hat anhand der Anzahl der jährlichen Bestellungen und des Umfanges der erbrachten Leistungen zu erfolgen.“

Begründung:

Zu I. (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988):

Zu Z 7 (§ 22 Z 1 lit. a):

Es soll gesetzlich klar gestellt werden, dass Stipendien jedenfalls dann keinen wirt­schaftlichen Einkommensersatz darstellen, wenn sie (insgesamt) nicht höher sind, als die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter nach § 27 Studienförderungsgesetz 1992 (Freigrenze). Einerseits wird damit ein Gleichklang mit der Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. e hergestellt, andererseits liegt ein wirtschaftlicher Einkommensersatz nur dann vor, wenn grundsätzlich mit dem Stipendium der Lebensunterhalt finanziert werden kann. Dies ist bei Stipendien in derartiger Höhe jedenfalls nicht der Fall. Stipendien nach § 3 Abs 1 Z 3 lit e stellen keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit dar.

Zu Z 19 lit. c (§ 124b Z 319):

Es wird ein Redaktionsversehen in § 124b Z 319 beseitigt. Die Zuerkennung des Zuzugsfreibetrages erfolgt nämlich außerhalb der Veranlagung durch einen geson­derten Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen. Es soll daher § 103 Abs. 2 EStG 1988 für alle Zuzüge ab 1. Jänner 2017 zur Anwendung gelangen.

Zu II (Änderung der Bundesabgabenordnung):

Um verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlungen zwischen dem VwGVG und der BAO zu vermeiden wird § 292 BAO dahingehend geändert, dass dem Bun­desminister für Finanzen eine Verordnungsermächtigung eingeräumt wird, um die Höhe einer angemessenen Pauschalvergütung festzulegen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun der angesprochene Herr Abgeordnete Krainer. – Bitte. (Abg. Krainer: Das glaube ich nicht! Kollege Rossmann! – Abg. Kogler: Wir arbeiten ja alle zusammen! – Abg. Krainer: Sonst wäre ich ja Kontra­redner!) – Entschuldigen Sie! Kollege Rossmann, Sie gelangen zu Wort. – Bitte. (Abg. Rossmann – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das wäre aber spannend, Kollege Krainer!)

 


13.20.58

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister Schelling! Hohes Haus! Seit mindestens 40 Jahren wissen wir über den Reformbedarf des Finanzausgleichs Bescheid, da gab es das erste große Finanzausgleichsgutachten unter der Leitung von Professor Egon Matzner. Seither erleben wir Stillstand – 40 Jahre. Die Schweiz hat 15 Jahre für eine Veränderung gebraucht, sagen Sie immer, Herr Finanzminister.

Wenn ich mir diesen neuen Finanzausgleich anschaue, so sehe ich, er ändert nichts an diesem Stillstand. Sie haben sich zwar hehre Ziele gesetzt, Herr Finanzminister, indem Sie schon in Ihrer Budgetrede im Vorjahr gemeint haben, der Finanzausgleich in seiner heutigen Form sei undurchschaubar und durch viele Finanzströme auch ineffi­zient, da müsse dringend aufgeräumt werden.


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Leider vermisse ich diese Aufräumarbeiten. Der Finanzausgleich wird ineffizient bleiben, seine Strukturen werden weiterhin Anreize zur Verschwendung öffentlicher Steuergelder in sich tragen. Das ist problematisch. Der Finanzausgleich wird immer noch als eine riesige Umverteilungsmaschinerie empfunden, obwohl er eigentlich viel mehr sein könnte: ein wichtiges Instrument zur Erreichung anderer Wirtschafts- und Klimaziele, umweltpolitischer Ziele, von nachhaltigem Wirtschaftswachstum, Klima­schutz­maßnahmen und dergleichen mehr. Dazu hätte man jedoch Ziele formulieren müssen. Das ist unterblieben.

Wenn da einige zaghafte Schritte, die schon angesprochen worden sind, in Richtung verbesserter Strukturen gesetzt werden, mit der Aufgabenorientierung im Bereich der Kinderbetreuung oder mit dem Einstieg in eine verstärkte Abgabenautonomie von Ländern, dann muss ich sagen, das sind extrem bescheidene Schritte geblieben.

Fangen wir einmal mit der Aufgabenorientierung an. Das betrifft gerade einmal einen Bereich, aber vieles ist offen geblieben, etwa die Festlegung der Kriterien. (Zwi­schenruf des Abg. Prinz.) Sie haben immer gesagt, das stimme nicht. Ich stimme mit dem Budgetdienst überein, der das genauso kritisiert wie ich, der das genauso sieht wie ich. Wo wollen Sie das regeln? – In einer Verordnung wollen Sie das regeln, das heißt, Sie wollen das am Parlament vorbei regeln. Das gefällt mir gar nicht, dem Budget­dienst im Übrigen auch nicht.

Wenn Sie glauben, dass damit ein Schritt in Richtung Entflechtung von Transfer­strömen gemacht wird. – Oh, welch großer Irrtum, Herr Finanzminister, kann ich nur sagen. Das Transferchaos bleibt bestehen, Aufgabe und Finanzierung werden in keinem Bereich zusammengeführt. Das ist leider die traurige Wahrheit.

Wie sieht es mit der Abgabenautonomie aus? – Diese wäre an sich ein wichtiger Schritt. Sie beschränken diese aber auf den Wohnbauförderungsbeitrag, und damit wird die Abgabenautonomie in Bezug auf die Ertragsanteile gerade einmal von 1 Prozent auf 5 Prozent aller an die Länder zu verteilenden Mittel erhöht. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die Länder verwässern dies auch noch, indem sie die ihnen gegebene Autonomie insofern unterwandern wollen, als sie sagen: Wenn wir eine Änderung der Tarife beim Wohnbauförderungsbeitrag vornehmen, dann wollen wir das nur akkordiert machen! Das hat in Wirklichkeit mit einer Reform eigentlich nichts zu tun. Wenn einige verein­fachende Schritte im Finanzausgleich gesetzt werden, bei der Verteilung der Ertrags­anteile nämlich, so ist das an sich schon gut, ja, das begrüße ich, aber das macht noch keine Gesamtreform aus.

Wenn ich mir anschaue, dass die Länderfinanzausgleiche jetzt ausschließlich in die Hände der Länder gelegt werden, ohne dass die Gemeinden Mitspracherechte haben, so denke ich mir, das ist ein Rückschritt, verbunden mit der Gefahr, dass die Autonomie der Gemeinden weiter ausgehöhlt wird, Herr Finanzminister! (Beifall bei den Grünen.)

Im Übrigen, meine Damen und Herren: Die vielen Bürgermeister unter Ihnen, die hier in diesem Raum sitzen, müssten ja eigentlich aufschreien. Möglicherweise werden in Niederösterreich die schwarzen Gemeinden gut bedient, in roten Bundesländern die roten Gemeinden, aber in Wirklichkeit ist das eine Aushöhlung der Autonomie der Gemeinden, die nicht hingenommen werden kann!

Herr Finanzminister, wenn Sie davon sprechen, dass Sie jetzt Spending Reviews machen werden und dass bis 2018 eine Bundesstaatsreform ausgearbeitet werden soll – na ja, ich glaube einfach nicht daran. Spending Reviews haben wir in Wirklichkeit


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seit Jahrzehnten, das hat bisher immer Aufgabenkritik geheißen. Jetzt wird es halt neu benannt, aber verändern wird sich dadurch nichts.

Als gelernter Österreicher kann ich an eine Totalreform des Föderalismus in Österreich bis Ende 2018 und eine Ausarbeitung derselben in Wirklichkeit nicht mehr glauben. Das hält bestenfalls in Sonntagsreden, aber am Montag ist das alles schon längst wieder vergessen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)

Das Fazit insgesamt ist … (Bundesminister Schelling: … Landtage Anträge einbrin­gen!) – Wir haben im Rahmen des Österreich-Konvents genügend Anträge einge­bracht, Herr Finanzminister, die sind alle ignoriert worden! (Neuerliche Zwischenbe­mer­kung von Bundesminister Schelling.) Schauen Sie sich das einmal an, und dann können wir gerne einmal darüber reden, ich bin jederzeit bereit.

Die Strukturmängel bleiben also im Wesentlichen bestehen, wir müssen weiterhin auf eine Reform warten. Vielleicht sollten wir Anleihe an der Schweiz nehmen und uns einmal stärker dem Reformprozess widmen. Wie haben es die Schweizer angelegt? – Die haben 15 Jahre gebraucht, das ist lang. Wir warten seit mehr als vier Jahrzehnten auf eine Reform.

Die Schweizer haben mit einem Gutachten begonnen: Fünf Finanzwissenschaftler unter der Leitung von René Frey aus Basel haben die Basis dafür gelegt. Dann gab es eine fünf Jahre währende Debatte im Schweizer Parlament, und da haben sich in einer öffentlichen Debatte beteiligt: Ökonomen, Politikwissenschaftler, Juristen, Medien. Bei uns findet alles allerdings hinter verschlossenen Türen statt. Das sind Mauscheleien der Sonderklasse. Da kann ja nichts weitergehen!

Obwohl es in der Schweiz unter den Kantonen auch Verlierer gegeben hat, hat es darüber dann eine Volksabstimmung gegeben, und das wurde von 64,4 Prozent der Schweizer Bürger angenommen! Auch die Mehrheit der Kantone hat zugestimmt, obwohl zehn von 26 Kantonen verloren haben.

Jetzt muss man das übersetzen und kann sich dann anschauen, was denn unser Herr Landeshauptmann Wallner aus Vorarlberg sagt. Er wird nämlich wie folgt zitiert: „Unter dem Strich zähle, wie viel Geld nach Vorarlberg fließt und wie frei das Land darüber entscheiden kann“, „Vorarlberg wolle zurück, was Vorarlberg einzahle, dann sei man auch zur Unterstützung anderer bereit“. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)

Mit diesem Geist, Herr Finanzminister, kann man keine Reformprozesse à la Schweiz in Gang setzen, das ist unmöglich. Solange dieser Geist die Verhandlungen deter­miniert, so lange wird es in Österreich keine Reformen geben. Da werden wir noch einmal 40 Jahre darauf warten.

Schluss also mit dem Besitzstandsdenken, Schluss mit alten Denkmustern, her mit einem konstruktiven Föderalismus, mit öffentlich geführten Verhandlungen, an denen sich alle relevanten Kräfte in diesem Land beteiligen können! Dann haben wir vielleicht eine Chance, tatsächlich einmal zu einem reformierten Finanzausgleich und zu einem reformierten Föderalismus in Österreich zu kommen. Die Chancen sind da, nutzen wir sie! (Beifall bei den Grünen.)

13.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte. (Abg. Lugar: Jetzt geht’s aufwärts!)

 


13.28.43

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass wir seit 40 Jahren warten, vielleicht wartet Kollege


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Rossmann seit 40 Jahren auf eine Reform des Finanzausgleichs, denn tatsächlich schaut dieser heute ganz anders aus als vor 40 Jahren. (Zwischenruf des Abg. Hammer.)

Was man vor den Verhandlungen gefordert hat, nämlich einen Einstieg in eine Aufga­benorientierung, wurde umgesetzt. Der Einstieg ist sogar größer geworden, als man das ursprünglich geplant hatte; da war überhaupt nur angedacht, das im Kindergar­tenbereich umzusetzen, aber jetzt sind in Wirklichkeit darüber hinausgehende Schritte implementiert worden.

Man darf eines nicht vergessen: Der wesentliche Schritt, um überhaupt zu einer Reform zu kommen, ist ein einheitliches Rechnungswesen der einzelnen Länder. Das Problem in der Vergangenheit war ja, dass jedes Bundesland seine Konten nach eigenen Regeln geführt hat – was wird wo gebucht – und dass deswegen die Ver­gleichbarkeit nicht gegeben war.

Wir haben dann hier im Hohen Haus Regeln beschlossen, die für alle gelten, nämlich für alle Bundesländer. Jetzt sind wir überhaupt erst in der Lage, ernsthaft zu vergleichen, was welches Bundesland macht, welches Bundesland seine Aufgaben besonders effizient, besonders gut erfüllt und welches Bundesland halt eher schlechter ist.

Das ist ja ein wichtiger erster Schritt dafür, dass man überhaupt erst Spending Reviews machen kann – oder wie immer das jetzt auch heißt –, dass man einfach zwischen den Bundesländern vergleichen kann und dass man diese Aufgabenorientierung überhaupt erst breiter umsetzen kann.

Insofern, meine ich, erfüllt dieser Finanzausgleich genau diese Erwartungen bezie­hungs­weise in Wirklichkeit fast mehr, als davor in den Verhandlungen besprochen worden ist. Die Erwartungen werden nicht untererfüllt, sondern das Gegenteil ist der Fall.

Auch ganz, ganz wichtig ist, dass es durch diesen Finanzausgleich mehr Investitionen der öffentlichen Hand gibt. Wir haben hier im Haus erst vor wenigen Wochen das Budget auf Bundesebene beschlossen und gesagt: kein Sparbudget, sondern ein Investitionsbudget. Wir müssen die Arbeitslosigkeit angehen, und das werden wir nicht durch Sparen bei Investitionen oder durch Sparen an öffentlichen Leistungen erreichen, sondern das müssen wir durch Zukunftsinvestitionen, durch Investitionen in die Infrastruktur, Investitionen in Bildung, Forschung, Entwicklung et cetera schaffen.

Auch im Finanzausgleich ist genau dieser Bereich enthalten: Es gibt mehr Geld für die Gemeinden, für die Länder, für Investitionen in den Zukunftsbereichen, die wichtig sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt auch mehr Geld für jene Bereiche, bei denen wir wissen, dass wir da mehr Geld brauchen werden. Wir haben ja gerade gestern hier die Gesundheitskosten auf Bundesebene diskutiert: Ja, die steigen jedes Jahr, jedes Jahr gibt es um 3,2 Prozent mehr Geld als im Jahr davor – viel mehr, als das Wirtschaftswachstum beträgt.

Auch im FAG, im Finanzausgleichsgesetz sieht man: Ja, es gibt mehr Geld für Gesundheit, es gibt mehr Geld für Pflege, es gibt mehr Geld für Soziales. Das sind jene Bereiche, bei denen wir wissen, dass wir für die Zukunft mit größeren Ausgaben rechnen müssen, und das ist da auch deutlich abgebildet, auch für die Gemeinden, damit klar ist, dass diese wichtigen Aufgaben auch finanzierbar bleiben.

Was nicht in ausreichendem Maß enthalten ist, das wurde auch schon in der vorhergehenden Debatte angesprochen, ist die Frage der persönlichen Assistenz. Da ist es wichtig, dass Sie, Herr Finanzminister, und auch der Sozialminister weiter am


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Ball bleiben, damit die Länder das auch umsetzen. Die persönliche Assistenz ist ja eine Aufgabe der Länder, und es bedarf halt leider auch immer eines Anschubs durch den Bund, damit etwas geschieht. Ich weiß, dass Sie beide das in den Verhandlungen eingebracht haben, aber es ist notwendig, da am Ball zu bleiben. Da haben Sie nicht nur die Unterstützung der Behindertensprecher, sondern des gesamten Hauses, denke ich. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein letztes Wort noch zur Steuerautonomie: Autonomie klingt ja immer gut, so nach Selbstbestimmung, aber ganz ehrlich: Wir sprechen immer über den schädlichen Steuerwettbewerb auf europäischer Ebene, wo dann Steuerdumping passiert, wo dann ganz kleine Teile der Gesellschaft ihren Steuerbeitrag nicht leisten, sondern weniger zahlen. Deswegen werden dann Schulen und Kindergärten nicht billiger, sondern der, der es sich nicht richten kann, muss dann halt mehr zahlen.

Was es für einen Vorteil bringen soll, wenn wir jetzt diesen Steuerwettbewerb, den wir ohnehin schon zwischen 28 Staaten in der Europäischen Union haben, auch noch in Österreich unter neun Bundesländern haben, hat mir noch keiner erklären können. Da sind ja die Bundesländer eigentlich sehr weise, wenn sie sagen: Wir bleiben bei einheitlichen Steuersätzen, denn wir wollen keinen ruinösen Steuerwettbewerb, der nur einigen wenigen der Gesellschaft hilft. Ob das jetzt Apple, Starbucks, Stronach oder wer auch immer sein mag, es geht darum, dass jeder seinen gerechten Beitrag leisten soll, und es soll nicht zu einem Wettbewerb kommen, bei dem es sich einige wenige auf Kosten der Mehrheit richten.

Wir sind also schon immer gegen einen Steuerwettbewerb in Österreich gewesen und bleiben dabei: Wir halten ihn auf europäischer Ebene für falsch und auch auf öster­reichischer Ebene. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


13.34.22

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundes­minister Schelling! Der neue Finanzausgleich steht zur Debatte. Es geht um nicht weniger als um die Verteilung von über 80 Milliarden € an Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

Die Ankündigungen, bevor dieser Verhandlungsprozess begonnen hat, waren sehr groß: Es sollte der Dschungel dieser intransparenten Zahlungsströme zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, den selbst Experten nicht mehr verstehen, gelichtet werden, das Thema Steuerautonomie für Länder sollte angegangen werden, und nebenbei sollte auch noch gleich der Föderalismus mit reformiert werden – also das, was wir in Österreich Föderalismus nennen, was allerdings mit Föderalismus nichts zu tun hat.

Was ist das Ergebnis nach eineinhalb Jahren Verhandlungen? – Der Finanzausgleich, dieses Transferchaos zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, bleibt genau so intransparent wie zuvor. Das heißt, auch jener Sumpf, in dem Milliarden an Steuergeld zweckbefreit versickern, bleibt unangetastet.

Die Frage der Steuerautonomie wird in eine Arbeitsgruppe verschoben. – Na ja, das ist der gute österreichische Weg, um ein lästiges Thema endgültig zu begraben.

Die Bundesstaatsreform soll jetzt bis 2018 kommen. – Na ja, sicher, jetzt, wo der Hebel des Finanzausgleiches weg ist, soll die Bundesstaatsreform kommen. Dabei wäre dieser Hebel des Finanzausgleiches, der Hebel des Geldes, der einzige Hebel, der eine Bundesstaatsreform anschieben könnte. – Das ist jetzt vom Tisch. Damit ist auch


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die Verhandlungsmasse weg, und jetzt sollen wir glauben, dass die große Bundes­staatsreform bis 2018 kommen soll.

Was ist das Fazit? – Alles bleibt beim Alten, der Stillstand regiert leider weiter. Eine große Chance ist vertan worden, eine große Chance zur Modernisierung unseres Landes. Wieder einmal haben sich leider die Verhinderer und Blockierer in Ihren Rei­hen durchgesetzt, liebe SPÖ und ÖVP, in den Reihen der Landeshauptleute, wieder einmal. (Beifall bei den NEOS.)

13.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


13.36.51

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Nachdem ich jetzt meinen Vorrednern von den Oppositionsparteien so zugehört habe, muss ich eines sagen: Ich weiß nicht, ob sich wirklich jeder mit diesem Finanzausgleichsgesetz in die Tiefe gehend auseinandergesetzt hat.

Anfänglich hat Herr Kollege Fuchs gesagt, er sei gegen dieses Finanzausgleichs­gesetz. Wenn man sich das in der Tiefe anschaut und auch weiß, was am Anfang das Ziel war, so sage ich gerade als ein Vertreter des ländlichen Bereichs und der kleinen Gemeinden: Die wahren Gewinner dieses Finanzausgleiches, der da stattgefunden hat, sind die kleinen, strukturschwachen Gemeinden.

Ich weiß nicht, wer sich von euch Abgeordneten die Liste einmal angeschaut hat, was das für die kleinen Gemeinden bedeutet. Ich komme aus einer Gemeinde mit 183 Quadratkilometern und 1 500 Einwohnern. Für unsere Gemeinde und für unseren Bürgermeister, sage ich ganz ehrlich, war das eine Jubelmeldung, als er gehört hat, wie viel unsere Gemeinde, allein die Gemeinde Lesachtal, mehr bekommt.

Das betrifft alle strukturschwachen Gemeinden, in Summe sind es 60 Millionen €. Da haben die kleinen Gemeinden wesentlich besser abgeschnitten, als wenn man den Bevölkerungsschlüssel geändert hätte. Das ist das bessere System. Beschäftigen Sie sich einmal in der Tiefe damit und setzen Sie sich einmal damit auseinander, was das für die kleinen Gemeinden gebracht hat! Ich bin stolz, dass ich hier sitzen und das mitbeschließen kann und die kleinen strukturschwachen Gemeinden, wie gesagt, bei diesem Beschluss des Finanzausgleichsgesetzes so gut abschneiden. (Beifall bei der ÖVP.)

Als zweiten Punkt möchte ich noch kurz die Haftungsobergrenze anschneiden, die ja auch mit beschlossen wird. Wir wissen ja, was in Kärnten leider passiert ist: Seinerzeit gab es Haftungen in der zwölffachen Höhe des Budgets. Was das für Kärnten und für den Bund bedeutet hat, ist uns wohl allen noch in Erinnerung. Jetzt gibt es diese Haftungsobergrenze von 1,75 Prozent und für die Gemeinden von 0,75 Prozent, das ist wichtig. Man hat aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt, aus dem, was in Kärnten mit der Hypo und mit den Haftungen des Landes Kärnten damals passiert ist. Wir wissen alle, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passieren darf.

Für die kleinen, strukturschwachen Gemeinden ist heute ein guter Tag – nicht nur ein guter Tag, sondern ein sehr, sehr guter Tag. Wie gesagt, wir Abgeordneten aus den Regionen können voller Stolz nach Hause gehen und unseren Bürgermeistern ver­künden, was uns gelungen ist.

Herr Finanzminister, danke vielmals für deine konsequente, klare, gute Haltung, dass du in die Regionen hinaus und gerade auf die strukturschwachen Gemeinden so ge-


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schaut und diesen Erfolg zustande gebracht hast! – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

13.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar zu Wort. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


13.40.09

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Zuschauer, auch vor den Fernsehgeräten! Ich werde ein­mal kurz erklären, worum es hier überhaupt geht. Wir sprechen vom Finanzausgleich, und den kann man auf eine einfache Formel bringen: Der Bund hebt ein, und die Länder geben aus. Das ist das System, nach dem wir da vorgehen. Es bedeutet, es werden Steuern eingenommen, die Länder bekommen ihren entsprechenden Anteil und geben dann dieses Geld einfach aus. Da gibt es weder Transparenz noch irgendeinen Einfluss, was die tatsächlich mit diesem Geld machen.

Jetzt haben die Länder natürlich ganz großes Interesse, das Geld so auszugeben, wie es ihnen nützt. – Sie merken schon, da ist der Bürger noch gar nicht im Gespräch, sondern da geht es darum, dass sich die Landeshäuptlinge so gerieren, dass sie auch bei der nächsten Wahl wieder gewinnen, das heißt, das Geld wird auch ausgegeben, um bei den Wählern gute Stimmung zu machen. Deshalb wollen die Länder natürlich auch nicht, dass man ihnen dreinredet.

Der Rechnungshof sagt ja praktisch seit 40 Jahren – 40 Jahre haben die Länder jetzt schon erfolgreich verhindert, dass es Reformen gibt –, dass da endlich etwas pas­sieren muss. Wir geben 35 Milliarden €, ohne dass wir wissen, was damit gemacht wird, ohne dass wir Einfluss haben und ohne dass wir steuern könnten, ob dieses Geld auch entsprechend gut verwendet wird.

Nun hat der Rechnungshof immer wieder gesagt, was alles zu ändern wäre und wie wir dieses Geld, das wir den Ländern geben, im Sinne der Pensionisten und aller Stellen, denen das Geld fehlt – wie wir ja wissen, fehlt auch bei der Bildung das Geld –, viel besser für andere Zwecke einsetzen könnten. Das wissen wir seit 40 Jahren. Der Rechnungshof sagt das immer wieder, alle Experten, egal, welcher Partei, aber hauptsächlich der Oppositionsparteien, sagen das, aber es passiert nichts.

Die Frage ist, warum, und ich würde das Warum gerne erklären. Es ist eigentlich ganz logisch: Es passiert deshalb nichts, weil die Abgeordneten von den beiden Regie­rungsparteien hier im Hohen Haus fast zu 100 Prozent von den Ländern beschickt werden, das heißt, die Länder machen diese sogenannten Landeslisten. Die Abgeord­neten, die hier sitzen, das sind keine Abgeordneten, die Österreich verpflichtet sind, sondern das sind Abgeordnete, die Niederösterreich verpflichtet, Oberösterreich verpflichtet, Salzburg verpflichtet sind. (Ruf: Und der Frank?) Genau so wird das Parlament zusammengesetzt. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Jetzt kann man sich natürlich lebhaft vorstellen, dass die Abgeordneten, die aus Niederösterreich kommen, überhaupt kein Interesse daran haben, dem Kaiser in Niederösterreich, Erwin Pröll, irgendwie ans Bein zu pinkeln (Zwischenrufe der Abge­ordneten Weninger und Königsberger-Ludwig); das ist nachvollziehbar, und das tun sie natürlich auch nicht.

Aber es kommt ja noch schlimmer! Es ist ja nicht nur die Zusammensetzung des Hohen Hauses gerade bei den Regierungsparteien, es kommt ja noch viel schlimmer: der Chef des Finanzministers. – Für all jene, die es nicht wissen: Das ist nicht der Bürger, das ist derjenige, der ihn auf den Sessel gesetzt hat (Zwischenruf des Abg. Weninger), und das ist in dem Fall der Parteiobmann. Und wie wird der Parteiobmann


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Parteiobmann? – Er wird gewählt. Und von wem wird er gewählt? – Na, von den Landeshäuptlingen, von den Landesorganisationen und den Vorfeldorganisationen. – So funktioniert das.

Das heißt, egal, wie wir es drehen oder wenden: Wie wollen wir jemals eine Reform gegen die Länder machen, um die Länder endlich einmal an die Kandare zu nehmen, wenn das System so gebaut ist, dass die sich 40 Jahre gegen jede Reform gewehrt haben und sich wahrscheinlich 40 weitere Jahre gegen diese Reform wehren können?

Da ich Sie heute nach meiner Rede nicht zu depressiv entlassen will: Es gibt eine Lösung – eigentlich gibt es zwei Lösungen – für dieses Problem. (Abg. Weninger: Aber Sie sind nicht dabei bei …!) Die erste Lösung, das wäre meine Lieblingslösung gewesen – das war genau, als Sie gekommen sind, Herr Finanzminister, da habe ich geglaubt, diese Lösung ist machbar, denn Sie sind unabhängig –: Sie, Herr Finanz­minister, gehen als Politiker hinaus und sind kein Versorgungsfall, sondern Sie stehen auf eigenen Beinen und haben die Möglichkeit, zu tun, was zu tun ist, nämlich sich gegen die Länder zu stellen.

Sie haben die Möglichkeit, gerade beim Finanzausgleich, wo Sie die Länder auch dementsprechend zwingen können, ihnen den Geldhahn zuzudrehen. Dazu sind Sie aber anscheinend nicht bereit, der Mut fehlt Ihnen anscheinend. – Ich weiß nicht, warum, denn finanziell sind Sie nicht abhängig von dem, was Sie da machen. Sie könnten für Österreich etwas Gutes tun und dann in Würde abtreten. Das könnten Sie tun, denn abtreten müssten Sie natürlich, wenn Sie etwas gegen die Länder unter­nehmen, das ist keine Frage, aber Sie könnten noch etwas hinterlassen, und wahr­scheinlich würden noch ihre Enkelkinder stolz auf Sie sein. Diese Chance wollen Sie nicht ergreifen.

Dann gibt es nur die zweite Möglichkeit, und die zweite Möglichkeit heißt, wir brauchen ein Parlament, das anders zusammengesetzt ist, und zwar aus Abgeordneten, die zwar auch wieder von den Landesorganisationen gewählt werden, aber von Oppo­sitionsparteien, die eben nicht in Landesorganisationen verhaftet sind, die keine Lan­deshäuptlinge haben, denn dann können wir etwas verändern. (Abg. Weninger: Das kann man …!)

Solange dieses Haus von zwei Fraktionen regiert wird, die praktisch alle Landes­häuptlinge in diesem Land stellen und auch von all diesen Landeshäuptlingen abhän­gig sind, solange das hier im Hohen Haus so ist, so lange wird sich nichts ändern.

Deshalb – ich wiederhole es noch einmal – gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie werden mutig, tun das, was notwendig ist, auch wenn Sie wissen, dass es Ihnen letztlich den Kopf kosten wird – denn die Landeshäuptlinge werden Sie natürlich absägen, das ist keine Frage, aber Sie haben zumindest etwas Gutes für Österreich getan –; oder wir müssen in diesem Haus für neue Mehrheiten sorgen, damit wir es endlich schaffen, uns von den Landeshäuptlingen zu befreien. Dann können wir eine Reform machen, und dann können wir denen auch wirklich auf die Finger schauen, was Sie tatsächlich mit diesen 35 Milliarden € machen, die wir im Bundesbudget so dringend brauchen würden. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

13.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger zu Wort. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


13.46.24

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Vorweg: Herr Lugar, meine KollegInnen und ich sind nicht von


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den Landeshäuptlingen geschickt, wie Sie es nennen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lugar: Na bitte, was sonst?)

Die Positionen der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker divergieren etwas: Die einen sagen, es hätte im Finanzausgleich schon mehr sein können, die anderen sagen, die Gemeinden steigen gar nicht so schlecht aus. – Beide haben irgendwie recht.

Natürlich bleibt der Finanzbedarf der Kommunen sehr hoch. Die jüngst publizierte Finanzprognose des Städtebundes zeigt auf, dass die Gemeinden in den nächsten Jahren durch die Zuteilung der Aufgaben, die sie haben, mehr Geld ausgeben müssen, als sie zur Verfügung haben. Die Kommunen sind der bedeutendste öffentliche Investor und damit auch für die Wirtschaftsentwicklung das Zugpferd Nummer eins. Sie werden diese wichtige Rolle auch in den nächsten Jahren noch ausfüllen und bravourös lösen, auch wenn, wie mein Kollege schon angesprochen hat, sich die Bereiche Soziales, Gesundheit, Bildung und die Flüchtlingsbetreuung sehr auf das Budget schlagen werden.

Ich denke – das wurde auch schon erwähnt –, sehr positiv zu werten ist, dass im Finanzausgleich bereits die Aufgabenorientierung in einem ersten Schritt gelungen ist, und zwar mit dem Pilotprojekt Kinderbetreuung. Da sind Weichen in die richtige Richtung gestellt worden, und wenn wir so weitermachen, dann ist ein Grundstein gelegt. Geben wir den Kommunen die Mittel, die sie brauchen!

Es freut mich sehr, dass ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundes­ge­setz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2017 erlassen wird sowie das Finanzaus­gleichsgesetz 1997, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Finanzausgleichsge­setz 2005, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Umweltförderungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden und das Bedarfszuweisungsgesetz aufgehoben wird, 1332 der Beilagen, in der Fas­sung des Ausschussberichtes, 1393 der Beilagen, einbringen darf.

Der Antrag liegt Ihnen vor, aber ich darf auf zwei Punkte eingehen, die ich sehr hervorheben möchte:

Erstens: Gemeinden, deren Ertragsanteile sich gegenüber dem Vorjahr, also dem Jahr 2016, unterhalb des Mindestniveaus entwickeln, bekommen eine Aufstockung. – Ich brauche das jetzt nicht weiter auszuführen, aber das finde ich sehr positiv.

Der zweite Punkt – auch er wurde heute schon erwähnt – ist der Strukturfonds, nämlich dass es ihn gibt und dass da die Einwohnerentwicklung berücksichtigt wird, die Abhängigenquote, die Finanzkraft der Kommune und die Ermittlung des landesweiten Anteils.

Ich denke also, schön dass es für die Kommunen weitere finanzielle Mittel gibt! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

13.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Werner Groiß, Jan Krainer


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Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichs­gesetz 2017 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Finanz­aus­gleichsgesetz 2001, das Finanzausgleichsgesetz 2005, das Finanzausgleichs­ge­setz 2008, das Umweltförderungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Bei­hilfen­gesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden und das Bedarfs­zuweisungs­gesetz aufgehoben wird, (1332 d.B.), in der Fassung des Ausschuss­berichtes (1393 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage (1332 d.B.) in der Fassung des Aus­schussberichtes (1393 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 lautet § 5 Abs. 3:

„(3) Der Anteil der Gemeinden beträgt 37,5 Millionen Euro. Davon erhält die Gemeinde Salzburg einen Vorausanteil von 1,5 Millionen Euro und die Gemeinde Wien von 3,0 Millionen Euro. Die weiteren Mittel werden auf die Gemeinden im Verhältnis der Anzahl der Personen, die Grundversorgung im Sinne der Grundversorgungsvereinbarung, BGBl. I Nr. 80/2004, zu den Stichtagen 1. Jänner 2016, 1. April 2016, 1. Juli 2016, 1. Oktober 2016 und 8. November 2016 auf Basis der Daten des Betreuungs­informa­tionssystems gemäß 8 des Grundversorgungsgesetzes – Bund 2005, BGBl. Nr. 405/1991, erhalten haben, aufgeteilt.“

2. In Art. 1 wird in § 9 Abs. 2 Z 3 die Wortfolge „gemäß § 2a des Pflegefondsgesetzes“ durch die Wortfolge „gemäß § 2 Abs. 2a des Pflegefondsgesetzes“ ersetzt.

3. In Art. 1 entfällt in § 12 Abs. 5 Z 5 die Wortfolge „und Gemeindeverbände“.

4. In Art. 1 lautet § 12 Abs. 8 zweiter Satz:

„Der Betrag je Nächtigung beträgt in Gemeinden bis 9 300 Einwohner 0,90 Euro, in Gemeinden mit mehr als 9 300 Einwohnern wird der Betrag mit folgender Formel ermittelt: 0,90 * (10 000 – Einwohnerzahl der Gemeinde) / 700.“

5. In Art. 1 lautet § 12 Abs. 9:

„(9) Gemeinden, deren Ertragsanteile je Einwohner sich gegenüber dem Vorjahr um einen Wert unterhalb eines Mindestniveaus entwickeln, erhalten eine Aufstockung, die wie folgt ermittelt und finanziert wird:

1. Das Mindestniveau ist im Jahr 2017 80 %, im Jahr 2018 65 % und ab dem Jahr 2018 die Hälfte der prozentuellen Steigerung der nach den Abzügen gemäß Abs. 1 und 2 zu verteilenden Ertragsanteile der Gemeinden des Landes je Einwohner.

2. Wenn das gemäß Z 1 ermittelte Mindestniveau unter 0,5 % liegen würde, dann ist das Mindestniveau die prozentuelle Steigerung abzüglich 0,5 %-Punkte.

3. Gemeinden, deren Entwicklung der Ertragsanteile je Einwohner unter diesem Mindestniveau liegen, erhalten eine Aufstockung in Höhe der Differenz.

4. Diese Aufstockung wird durch einen Abzug von den Ertragsanteilen derjenigen Gemeinden des Landes finanziert, deren Ertragsanteile je Einwohner stärker als die nach den Abzügen gemäß Abs. 1 und 2 zu verteilenden Ertragsanteile der Gemeinden des Landes je Einwohner gestiegen sind, und zwar im Verhältnis der Beträge, mit denen die Ertragsanteile dieser Gemeinden über diesem Niveau liegen.


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5. In die Berechnung der Ertragsanteile für das Jahr 2016 ist der Ausgleich gemäß § 11 Abs. 8 FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, für die Abschaffung der Selbstträgerschaft auf gemeinnützige Krankenanstalten nicht einzubeziehen.“

6. In Art. 1 wird dem § 15 Abs. 5 folgender Satz angefügt:

„Der Bund hat den Ländern sowie dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund Gelegenheit zu geben, an der Vorbereitung der Verordnungen mitzuwirken.“

7. In Art. 1 wird in § 15 Abs. 2 nach dem Wort „Qualitätskriterien“ ein Beistrich eingefügt.

8. In Art. 1 lautet der § 23 Abs. 4:

„(4) Der Bund gewährt den Trägern von öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenanstalten (§ 16 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten – KAKuG, BGBl. Nr. 1/1957) für die Finanzierung ihrer Aufgaben im Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 92,660 Millionen Euro und ab dem Jahr 2018 in Höhe von 83,511 Millionen Euro jährlich. Die Parameter für die Anteile der einzelnen Rechtsträger sind vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Frauen und nach Anhörung der Länder fest­zulegen.“

9. In Art. 1 lautet § 24 Z 1:

„1.Von der Finanzzuweisung an die Gemeinden werden vorweg 60 Millionen Euro jährlich für einen Strukturfonds bereit gestellt, der auf die Gemeinden wie folgt verteilt wird:

a) Einwohnerentwicklung: Maßstab sind 50 % der bundesweiten Entwicklung der im laufenden Jahr anzuwendenden Volkszahl im Vergleich zu der vor vier Jahren anzu­wendenden Volkszahl. Je Einwohner, mit der sich die Einwohnerzahl einer Gemeinde in diesem Zeitraum unter bzw. über diesem Niveau entwickelt hat, wird ein Betrag von 500,- Euro als positiver bzw. negativer Wert angerechnet.

b) Abhängigenquote: Maßstab sind 110 % der bundesweiten Abhängigenquote, die als Anteil der Einwohner, die unter 15 oder über 64 Jahre alt sind, im Verhältnis zu den Einwohnern im Alter von 15 bis 64 ermittelt wird. Je Einwohner, mit der die Ab­hängigenquote der Gemeinde über bzw. unter diesem Niveau liegt, wird ein Betrag von 200,- Euro als positiver bzw. negativer Wert angerechnet.

c) Finanzkraft aus den Einnahmen aus Grundsteuer und Kommunalsteuer: Maßstab sind 75 % der bundesweiten Finanzkraft je Einwohner im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 2. 10 % der Differenz zwischen der Finanzkraft der Gemeinde und diesem Niveau werden bei einer Finanzkraft unter diesem Niveau als positiver, sonst als negativer Wert angerechnet.

d) Ermittlung des landesweisen Anteils: Je Gemeinde werden die Beträge gemäß lit. a bis c zusammengezählt; die Summe der positiven Beträge bildet die Landesquote. Der Gesamtbetrag von 60 Millionen Euro wird landesweise im Verhältnis der Landesquoten verteilt.

e) Verteilung innerhalb der Länder: Bei diesem Verteilungsschritt werden nur diejenigen Gemeinden berücksichtigt, bei denen die Summe der Beträge gemäß lit. a bis c positiv ist. Berücksichtigt werden außerdem nur Gemeinden, die die Grundsteuer im höchstmöglichen Ausmaß erhoben haben. Die landesweisen Anteile werden innerhalb des Landes auf diejenigen Gemeinden verteilt, deren Summe aus den Beträgen für die Einwohnerentwicklung gemäß lit. a und für die Finanzkraft gemäß lit. c


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positiv und höher als drei Euro je Einwohner ist, und zwar im Verhältnis dieser Sum­men.

f) Die Mittel sind vom Bund bis 30. Juni eines jeden Jahres an die Länder zu über­weisen und von diesen an die einzelnen Gemeinden bis spätestens 3. Juli weiter­zuleiten.“

10. In Art. 1 lautet § 24 Z 2 letzter Satz:

„Diese Mittel sind vom Bund bis 30. Juni eines jeden Jahres an die Länder zu überweisen und von diesen – außer in Wien – an die einzelnen Gemeinden im Ver­hältnis des abgestuften Bevölkerungsschlüssels bis spätestens 3. Juli weiterzuleiten.“

11. In Art. 1 wird in § 27 Abs. 3 Z 5 nach der Wortfolge „Eisenbahnkreu­zungs­ver­ordnung 2012“ die Wortfolge „in ihrer Stammfassung“ eingefügt.

12. In Art. 1 lautet § 30 Abs. 6 Z 4:

„4. der Bundesminister für Gesundheit und Frauen hinsichtlich des § 23 Abs. 4, hinsichtlich der Erlassung der Verordnung jedoch der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Frauen,“

Begründung

Zur Z 1 (§ 5 Abs. 3 FAG 2017):

Die Aufteilung des Anteils der Gemeinden am pauschalen Kostenersatz für ihren Aufwand im Zusammenhang mit Migration und Integration beruht auf einem gemein­samen Vorschlag des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes.

Zur Z 2 (§ 9 Abs. 2 Z 3 FAG 2017):

Korrektur eines Redaktionsversehens

Zur Z 3 (§ 12 Abs. 5 Z 5 FAG 2017):

Da Bedarfszuweisungen an Gemeindeverbände gemäß der Z 2 dieses Absatzes immer als Förderung interkommunaler Zusammenarbeit anzusehen sind, sind derartige Bedarfszuweisungen nicht noch einmal in der Z 5 anzuführen.

Zur Z 4 (§ 12 Abs. 8 zweiter Satz FAG 2017):

Analog zur Einschleifregelung in Abs. 6 bei den einwohnerabhängigen Vorausanteilen soll der Anteil je Nächtigung nicht schon bei 9.000 Einwohnern, sondern erst ab 9.300 Einwohnern eingeschliffen werden.

Zur Z 5 (§ 12 Abs. 9 FAG 2017):

In weiteren Gesprächen zwischen dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund wurde vereinbart, bei den Bestimmungen über die „Dynamik-Garantie“ in den ersten beiden Jahren eine Aufstockung auf ein höheres Niveau vorzusehen und in allen Jahren die Aufstockung nicht durch alle Gemeinden, sondern nur durch Abzüge bei denjenigen Gemeinden zu finanzieren, deren Ertrags­anteile je Einwohner mehr als im Landesdurchschnitt steigen. Mit diesen Änderungen werden die Auswirkungen aus dem Übergang deutlich abgeflacht.

Zur Z 6 (§ 15 Abs. 5 FAG 2017):

Die konkrete Umsetzung der Aufgabenorientierung mit Verordnung wird, wie im Pak­tum vereinbart, gemeinsam vorbereitet werden.


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Zur Z 7 (§ 15 Abs. 2 FAG 2017):

Korrektur eines Redaktionsversehens

Zur Z 8 (§ 23 Abs. 4 FAG 2017):

Die Anteile der Träger der gemeinnützigen Krankenanstalten werden auf Basis der Vereinbarungen im Paktum mit Verordnung festgelegt werden. Der Gesamtbetrag wird an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst (redaktionelles Versehen).

Zu den Z 9 und 10 (§ 24 Z 1 und Z 2 FAG 2017):

Die Aufteilung der Anteile der Gemeinden an der Finanzzuweisung zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales beruht auf einem gemeinsamen Vorschlag des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes. Für die Anteile aus dem Strukturfonds werden Bevölkerungsentwicklung, Abhängigenquote und Finanzkraft herangezogen, wobei eine Gesamtbetrachtung dieser Parameter angestellt wird. Das bedeutet beispielsweise, dass Gemeinden nicht als strukturschwach gelten, wenn sie bei der Bevölkerungsentwicklung zwar unter dem als Benchmark festgelegten Niveau liegen, aber dieser Umstand durch eine hohe Finanzkraft ausgeglichen wird. Der Parameter Abhängigenquote wird nur für die Bildung der Ländertöpfe herangezogen, nicht hingegen für die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden, weil sich dieses Kriterium für eine gemeindeweise Betrachtung – man denke an Gemeinden mit einem Altersheim – weniger eignet.

Zur Z 11 (§ 27 Abs. 3 Z 5 FAG 2017):

Es wird klargestellt, dass sich der Ausschluss von Forderungen aus der Vereinbarung gemäß dem Konsultationsmechanismus in Verbindung der Eisenbahnkreuzungs­ver­ordnung 2012 auf deren Stammfassung bezieht.

Zur Z 12 (§ 30 Abs. 6 Z 4 FAG 2017):

Die Änderung der Vollzugsbestimmung ergibt sich aus der Anpassung des § 23 Abs. 4 FAG 2017.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.50.14

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es hat bisher noch keiner meiner Vorredner über Zahlen gesprochen, daher werde ich einmal sagen, worum beziehungsweise um welche Zahlen es bei diesem Finanzausgleich überhaupt geht.

Das Gesamtvolumen der Überweisungen an Länder und Gemeinden durch den Bund beträgt 25,7 Milliarden €, wobei knapp 16 Milliarden € an die Länder und 9,7 Milliar­den € an die Gemeinden fließen. Ab 2017 erhalten die Gemeinden um 300 Millionen € zweckungebunden mehr und einmalig 125 Millionen € zur Bewältigung des Migranten­ansturms.

Was diese Zahlen allerdings verschweigen, ist das abermalige Scheitern eines Finanz­ministers an einer grundlegenden Reform, denn wenn man sich die großen Ziele anschaut, die der Herr Finanzminister gehabt hat, als er in die Verhandlungen mit den Ländern gegangen ist – Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenver­antwor­tung oder etwa die Einführung der Aufgabenorientierung –, muss man sagen: Der Herr


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Finanzminister ist auch da wieder einmal grandios gescheitert. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)

Herr Finanzminister, Sie reihen sich da quasi in eine Chronologie des Scheiterns ein, denn rufen wir uns Ihren Vorvorvorgänger Josef Pröll in Erinnerung: Der hat ja schon 2010 versucht, diesbezüglich grundlegende Reformen durchzuführen, er ist halt am Veto vor allem von Niederösterreich und Wien gescheitert. Es gab damals den Versuch, mit einer Transparenzdatenbank ein bisschen Transparenz hineinzubringen; diese funktioniert aber bis heute nicht.

Aber warum – man kann sich jetzt diese Frage stellen – wehren sich manche Landes­hauptleute so strikt gegen die Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgaben­verantwortung, also gegen Maßnahmen, die ja eigentlich den Föderalismus stärken sollten? – Die Antwort ist so simpel wie billig: Es ist ja viel einfacher, Gelder zu verteilen, die jemand anderer einziehen muss. Anderenfalls müssten sich ja die Lan­des­hauptleute vor ihren Wählern für Budgetüberziehungen und damit verbundene Abgabenerhöhungen rechtfertigen. Das ist ein äußerst unangenehmes Szenario für so manchen Landeshauptmann, und deswegen wird die Steuerautonomie auch abge­lehnt.

Ähnlich verhält es sich bei der Aufgabenorientierung: Ein Abgehen vom Verteilungs­schlüssel nach Bevölkerungszahl könnte ja dem bevölkerungsreichsten Bundesland zum Nachteil gereichen. Das erklärt auch den Widerstand der SPÖ, die übrigens gerade für eine Erhöhung des Wiener Schuldenstands um mindestens 570 Millionen € gesorgt hat.

Damit ist zu guter Letzt auch klar, warum die Transparenzdatenbank noch immer nicht implementiert worden ist: weil manchen Ländern offensichtlich gar nicht an Trans­parenz oder an einem Ausholzen des Förderdschungels gelegen ist. Interessan­terweise leistet auch da wieder die SPÖ Wien an vorderster Front Widerstand.

Das ist eben die Krux mit dieser Bundesregierung: Selbst wenn sich zumindest einmal Teile dieser Regierung zu einer Reform aufraffen möchten, dann scheitern sie an den inneren Widerständen: Einmal ist ein mächtiger Landeshauptmann dagegen, dann wieder ein Gewerkschaftsboss oder irgendein Kammerfunktionär – einer ist immer dagegen, und weitergehen tut nichts.

Und so, Herr Bundesminister, bleibt halt alles beim Alten und wird damit auch von Jahr zu Jahr schlimmer, und die Steuerzahler können da nur ohnmächtig zuschauen und sich über die Untätigkeit der Regierung ärgern. Sie, Herr Finanzminister, brauchen sich am Wahltag aber nicht zu wundern, wenn Ihnen dann die Zeche für diese desaströse Regierungspolitik präsentiert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

13.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich gelangt zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


13.54.31

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Herr Präsident! Herr Finanz­minister! Hohes Haus! Bevor ich zu meinen Ausführungen komme, darf ich eine Schulklasse aus meiner Heimatgemeinde, der Neuen Mittelschule Großwarasdorf, Veliki Borištof, recht herzlich begrüßen. Herzlich willkommen! Dobro došli ovdje u Parlamentu! (Allgemeiner Beifall.)

Wenn man sich einzelne Redebeiträge hier vor Augen führt, fühlt man sich in den Wilden Westen zurückversetzt: Wenn Herr Klubobmann Lugar von Häuptlingen fabuliert, dann hat man den Eindruck, er ist in irgendwelchen Westernschinken hängen geblieben. Das ist auch ein Zugang, wie man sich dem Finanzausgleich widmen kann,


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nur ist das ein Zugang der Apachenkrieger aus dem vorigen Jahrtausend und bringt uns keinen Millimeter weiter. Das ist nämlich lächerlich und ein lächerlicher Zugang, es so zu sehen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Die Wahrheit ist nämlich, dass es bei einem derartig großen Thema natürlich ein großes Gezerre aller Körperschaften, die da beteiligt sind, gibt – das ist ja klar! –, und ein Finanzminister oder die Verhandler stehen vor dem großen Dilemma: Verlängern wir den Finanzausgleich – dann heißt es, wir tun nichts –, wie das immer wieder in der Vergangenheit passiert ist, oder versuchen wir, an dem Räderwerk zu drehen? – Genau das ist passiert, und genau das muss man Finanzminister Schelling und den Verhandlern zugutehalten: dass man sehr wohl etwas am Räderwerk gedreht hat und es sich in eine richtige Richtung bewegt. Das ist einmal der wichtige Ansatz.

Ein Beispiel sind eben die strukturschwachen, kleinen Gemeinden. Die Länder be­kommen das Geld aus dem Steuertopf nach der Einwohnerzahl, bei den Gemeinden ist das nicht so. Bei den Gemeinden ist nicht jeder Bürger gleich viel wert, sondern da wird das nach dem sogenannten abgestuften Bevölkerungsschlüssel gemacht, und das führt eben zu Ungerechtigkeiten. Eine Gemeinde wie zum Beispiel meine, Groß­warasdorf, bekommt für einen Bürger in etwa 700 € pro Jahr, und eine große Stadt wie Wien das Doppelte, rund 1 400 €. Das empfinden nicht nur die Bürgermeister, das empfindet auch die Ortsbevölkerung als ungerecht (Zwischenruf des Abg. Matznetter), weil das eben zu dem Dilemma führt, dass die Aufgaben nicht mehr so zu erledigen sind. Und ich möchte das … (Abg. Matznetter: … Straßenbahn!)

Natürlich wissen wir, Herr Kollege Matznetter, dass große Städte andere Aufgaben haben, das wissen wir eh (Abg. Matznetter: Ja, eh!), aber vergegenwärtigen Sie sich die Zahlen! In den letzten sieben Jahren hatten die burgenländischen Gemeinden ein Mehr an Sozialausgaben von in etwa 60 Prozent (Abg. Matznetter: Und Wien?), und im selben Zeitraum sind, weil den Gemeinden das Geld fehlt, die Investitionen in die Infrastruktur, in die Ausbildung, die Kinderbetreuung, das Schulwesen – und, und, und – um 80 Prozent zurückgegangen.

Daher ist es so wichtig, dass sich jetzt beim Finanzausgleich etwas bewegt, und zwar unter anderem, dass es mehr Geld für strukturschwache Gemeinden gibt, nämlich 60 Millionen €. Das betrifft zum Beispiel im Burgenland insgesamt 70 Prozent der Gemeinden. Auch meine Gemeinde ist eine Abwanderungsgemeinde, weil jedes Jahr 5 bis 10 Prozent der Bevölkerung abwandern, weil es nicht so viele Jobchancen gibt, weil die Perspektive nicht so groß ist. Und es stellt sich für uns Politiker – egal, wo man hingehört – die simple Frage: Wie kann man gewährleisten, dass nicht nur im städti­schen Bereich menschenwürdige Lebensbedingungen herrschen, sondern auch am Land, im ländlichen Raum, wo vielleicht nur mehr ältere Menschen wohnen? Die ältere Generation hat genauso ein Recht auf eine ordentliche Gesundheitsversorgung, auf eine ordentliche Infrastruktur. Das darf der Politik und der Regierung nicht egal sein!

Daher sehe ich auch, abschließend gesagt, diesen Einstieg zum Umstieg beim Ver­such der Aufgabenorientierung bei der Kinderbetreuung, weil dort erstmals der abge­stufte Bevölkerungsschlüssel nicht mehr gelten soll, sondern tatsächlich jedes Kind gleich viel wert ist. Natürlich werden die Detailverhandlungen das ergeben, und ich hoffe, dass es da zu einem guten Ende kommt, sodass wirklich das herauskommt, was Sie oft auch unter Verteilungsgerechtigkeit verstehen, nämlich dass jedes Kind, jeder Mensch gleich viel wert ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Loacker gelangt nun zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 124

13.58.34

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Abgeordneter Obernosterer hat gesagt, gemessen an dem, was beim Finanz­ausgleich am Anfang das Ziel war, sei eh viel herausgekommen.

Ich erinnere mich an eine kurze Debatte zu einer Anfragebeantwortung von Ihnen, Herr Finanzminister, in der es darum gegangen ist, wie das Finanzministerium sich auf die Finanzausgleichsverhandlungen vorbereitet und was Ihre Vorhaben sind. Sie haben damals in der Anfragebeantwortung Folgendes geschrieben: „Eine verstärkte Abga­ben­autonomie vor allem der Länder wird eines der zentralen Themen einer grundsätz­lichen Reform des Finanzausgleichs sein“ – und dass Sie einen aufgabenorientierten Finanzausgleich wollen.

Jetzt kann man sich anschauen, was da herausgekommen ist: Die Bürgermeister- und Vizebürgermeister-Abgeordneten freuen sich über mehr Geld für ihre Gemeinden, aber in Wirklichkeit ist das passiert, was zu befürchten war, nämlich dass Sie vor den Landesfürsten in die Knie gehen.

Ich wiederhole auch, was ich damals bei dieser kurzen Debatte gesagt habe: „Früher haben Landesfürsten, wenn sie pleite waren, den Nachbarn überfallen. Heute tun sie sich zu neunt zusammen, fahren nach Wien und pressen den Finanzminister aus“ – und das ist den Landesfürsten wieder einmal gelungen. (Abg. Rossmann: Sie pressen die Gemeinden aus, Herr Kollege! Die Gemeinden über Kofinanzierungen!)

Ja, die Gemeinden sind auch die Draufzahler, vor allem, weil es die Länder sind, die das Geld an die Gemeinden weitergeben sollen, und weil es nicht direkt bei den Gemeinden landet. So können die Landeshauptleute ihre Bürgermeister erpressen, und rote Bürgermeister müssen bei schwarzen Häuptlingen zu Kreuze kriechen, damit sie überhaupt Geld für ihre Arbeit bekommen. (Abg. Obernosterer: Da kennst du dich aber nicht aus!) – Das ist natürlich der Fall, Kollege Obernosterer, auch wenn es Ihnen nicht schmeckt. (Abg. Kogler: Alles wahr!)

Ein besonderes Beispiel ist die Abgabenautonomie: Da werden Sie mir entge­genhalten, Herr Bundesminister, jetzt dürfen die Bundesländer den Wohnbauförde­rungsbeitrag autonom festsetzen. Was dort in weiterer Folge passiert ist, war klassisch für die österreichischen Landesfürsten. Alle neune haben sich sofort abgesprochen: Wir tun einmal nichts und belassen die Wohnbauförderungssätze dort, wo sie immer waren! Wenn Unternehmer das machen würden, dann stünde das Kartellgericht am nächsten Tag auf der Matte und würde millionenschwere Strafen verhängen – zu Recht! Aber die Landesfürsten dürfen das tun, sie können weiterhin das Geld verblasen.

Es ist nämlich so, dass drei von neun Bundesländern allein aus den Rückflüssen von offenen Wohnbauförderdarlehen die jährliche Wohnbauförderung bedienen können, und das, was aus den laufenden Beiträgen kommt, versickert im Budget, im Nirwana und kommt nicht dem Wohnbau zugute.

Die Finanzströme sollten ans Licht, Licht wäre das beste Desinfektionsmittel. Es bleibt alles im Dunkeln, verhandelt wird hinter verschlossenen Türen, und weiterhin werden die Finanzströme hinter verschlossenen Türen verlaufen.

Herr Bundesminister, Sie sind gescheitert mit einer Pensionsreform, Sie sind ge­scheitert mit einer Steuerreform, die Registrierkasse war ein Desaster, und der Finanz­ausgleich ist jetzt auch eines. Erfolgsbilanzen sehen anders aus. (Beifall bei den NEOS. – Bundesminister Schelling: … können froh sein …!)

14.01



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 125

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


14.01.56

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist heute schon einmal der Spruch gefallen – sinngemäß –, dass die Sonne des Wissens relativ tief steht, und wenn man sich manche Rede anhört, dann erkennt man: Das gilt auch für das Wissen um den Finanzausgleich.

Herr Kollege Lugar, ich finde es toll, dass Sie sich Sorgen um die ÖVP-Abgeordneten, um die SPÖ-Abgeordneten machen. Sie wünschen sich, dass es eigentlich nur mehr Oppositionsparteien gibt. Mir ist lieber (Abg. Kogler: Na ja! Der Lopatka beherrscht das schon lange: Fundamentalregierungsopposition!), ich weiß, wer mein Landes­obmann ist und woher ich komme (Abg. Lugar: Wo sind wir denn?), als wie Sie von einem Oligarchen abhängig zu sein, der Ihnen in Wirklichkeit schon die Liebe entzogen hat und möglicherweise das nächste Mal nicht mehr dabei ist. Sich ein bisschen mehr mit der Materie zu beschäftigen, wäre nicht verkehrt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lugar: Wo sind wir denn?)

Wir diskutieren unter anderem den Finanzausgleich für die Jahre 2017 bis 2021. Wer verhandelt diesen in Wirklichkeit? – Der Finanzminister, die Finanzreferenten der Länder, Städtebund und Gemeindebund. Diese vier Partner ringen gemeinsam um einen Kompromiss, und ich glaube, es ist unter dem Strich ein vernünftiger Kom­promiss gefunden worden. Der Beschluss erfolgt letztlich hier im Parlament.

Worum geht es? – Es geht natürlich um die Aufteilung von Steuergeld, von dem grundsätzlich zwei Drittel beim Bund bleiben, ein Drittel geht Richtung Länder und Gemeinden; dieses eine Drittel teilt sich wieder in zwei Drittel für die Länder und ein Drittel für die Gemeinden auf. Bei den Kommunen, Gemeinden und Städten geht es letztlich darum, dass Geld da ist, um die Aufgabenstellungen für die Bürgerinnen und Bürger auch erfüllen zu können. Denken wir nur an den Bereich Infrastruktur: Da geht es nicht nur um Straßen, Wasser und Kanal, sondern auch um Pflege und Gesundheit, Kinderbetreuung und den Bildungsbereich. Es gibt also viele Dinge, wobei man nüchtern sagen muss: Ein Vergleich der Finanzkraft von Gemeinden und Bundes­ländern ist doch eher schwierig. Die Finanzkraft ist auch bei den Gemeinden selbst, von den Voraussetzungen her, sehr unterschiedlich.

Ein wichtiger Punkt für Länder und Gemeinden ist, dass es zukünftig 300 Millionen € mehr für den Bereich Länder und Gemeinden gibt. Darin enthalten ist auch ein Fonds mit 60 Millionen € für die strukturschwächeren, vor allem ländlichen Gemeinden.

Mit dem Finanzausgleich 2017 bis 2021 ist auch der Einstieg in die Aufgaben­orien­tierung gelungen – Kindergarten, also Elementarbereich, vorschulischer Bereich 2018, Pflichtschulbereich 2019 –, wobei die genauen Details zwischen den Verhandlungs­partnern noch entsprechend auszuhandeln sind.

Meines Erachtens ist der Finanzausgleich letztlich ein Kompromiss dessen, was politisch machbar ist. (Abg. Kogler: Ja, genau!) Auch wenn es in der politischen Realität natürlich so ist, dass alle, die hier sitzen, daheim davon profitieren – tragen müssen das natürlich die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ. Das ist ein bekanntes Spiel, damit können wir leben.

Natürlich darf man – auch wenn es ein gutes Ergebnis ist, ein vernünftiger, sehr guter Kompromiss – darüber nachdenken: Wo sollte man weiterentwickeln? – Natürlich sind wir nicht ganz damit zufrieden, was in Richtung abgestufter Bevölkerungsschlüssel geht. Da darf man auch darüber nachdenken, wie man das in Zukunft vielleicht verbessern kann. Wir dürfen auch politisch darüber nachdenken, ob wir nicht anstelle


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 126

des Pflegefonds langfristig vielleicht eine Pflegeversicherung brauchen würden, ob das nicht der vernünftigere Weg wäre. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Man dürfte auch über die Kommunalsteuer nachdenken, über eine Aufteilung zwischen Wohnort und Arbeitsort der Arbeitnehmer. Ich kenne Städte, die haben mehr Kommunalsteuer, weil sie so viele Arbeitsplätze haben – mehr als Einwohner.

Über solche Dinge darf man nachdenken, aber unter dem Strich ist der Finanz­ausgleich ein guter Kompromiss im Sinne der Bevölkerung, im Sinne der Kommunen, der natürlich letztlich von jenen politisch zu tragen ist, die wirklich die Verantwortung schultern können, und das sind ÖVP und SPÖ. (Beifall bei der ÖVP.)

14.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.05.51

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wunderbar, die Koalition funktioniert bestens, wie eine sehr gute Ehe. Was die Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Haftungsobergrenzen betrifft: Die Haftungsober­grenzen sollen vereinheitlicht werden. Bund und Länder, dazu zählt auch Wien, dürfen künftig höchstens Haftungen in der Höhe von 175 Prozent ihrer jährlichen Einnahmen eingehen, Gemeinden bis zu 75 Prozent.

Lieber Kollege Obernosterer, du hast gesagt, 1,75 Prozent – es sind 175 Prozent. Das sieht die Haftungsobergrenzen-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vor.

Im Rahmen des Finanzausgleichs 2017 wurde vereinbart, die Haftungsobergrenzen einheitlich auszugestalten. Nun werden die unterschiedlichen Regelungen zusammen­geführt, und es wird eine einheitliche Vorgangsweise bei der Ermittlung der Haftungs­obergrenzen festgelegt. Die Haftungen werden künftig in drei Untergruppen gegliedert, das sind Haftungen für Banken, grundbücherlich besicherte Haftungen respektive Wohnbaudarlehen und sonstige Wirtschaftshaftungen. Aussagekräftig sind diese Unter­gliederungen meiner Ansicht nach nicht.

Berechnet wird nach einer einheitlichen Formel, die Basis dafür sind die Abgaben­einnahmen. Künftig werden die Haftungen auch im Rechnungsabschluss dargestellt. Herr Minister, das ist ein guter Ansatz. – Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)

14.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.07.29

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Meine Damen und Herren! Es ist uns gelungen, aufgrund einer nicht optimalen Planung der Ausschüsse und dieser Plenar­zeiten hier, dass wir so etwas wie das Finanzausgleichsgesetz, die Landeshaftungen, die Bundeshaftungen und die Gemeindehaftungen – das mag ja noch einen Zusam­menhang haben – und die Senkung der Bankenabgabe – das hat kaum jemand erwähnt – unter einem verhandeln.

Wir haben am Schluss, um diesen Schamott zu sanieren, all diesen Kompromissen zugestimmt, aber wir werden in Zukunft darauf schauen, dass wir wieder einen gescheiten Ausschussfahrplan für Budget- und Finanzausschüsse zusammenbringen, bei dem man nicht alles am Schluss zusammenkommen lässt, um dann noch den


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Abgeordneten seitens der Planung einreden zu wollen, dass wir mit einem Plenartag auskommen. In Wirklichkeit bräuchten wir drei – aber seis drum!

Jetzt ist Schluss mit diesen prozeduralen Anmerkungen; es wird die Übung gelingen, einen Zusammenhang zwischen dem Finanzausgleich und den Länderfinanzen, damit in erster Linie auch den Haftungen, und der Bankenabgabe beziehungsweise der Senkung der Bankenabgabe herzustellen. Dies ist auch noch durchmischt mit einem sehr leidigen, aber letztlich doch sehr erfolgreich abgeschlossenen Thema im Sinne der Untersuchungen, nämlich jenem der zahlreichen Bankenskandale in Österreich und im Besonderen einem Speziellen.

Wie geht das? – Zuerst zum Finanzausgleich: Ich glaube, dem Herrn Bundesminister ist die Lust an diesem Thema auch schon vergangen; man mag es verstehen. Ich bin da ein bisschen großzügiger als die Vorredner der Opposition, allerdings muss man trotzdem ins Kalkül ziehen, dass das, wenn das für viele Jahre immer Voraus­normierungen sind, jetzt nicht so eine riesige Reform war, und den Einstieg in den Umstieg wird man sich auch anschauen müssen.

Ich kann Ihnen aber sagen, was mit Sicherheit nicht gelungen ist, weil es überhaupt fehlt: Selbst nach Ihrer Diktion wäre das Insolvenzrecht für Bundesländer schon längst anzugehen gewesen, das hätte da wunderbar dazugepasst. Das ist eine dringende Empfehlung von mehreren Fraktionen und dem Verfahrensrichter aus dem Unter­suchungsausschuss. Wir werden in dieser Legislaturperiode nicht lockerlassen, und immer wieder darauf hinweisen: Was haben wir dort herausdestilliert, nicht nur aufge­deckt, sondern auch gelernt? Und welche – im Übrigen: zahlreiche – Sanierungsvor­schläge gibt es, die von diesen Untersuchungen herrühren?

Das Insolvenzrecht für Länder hat man offensichtlich nicht einmal andiskutiert. Bei den Haftungsbeschränkungen ist ein bisschen etwas weitergegangen. Wir haben jetzt keine Zeit dafür, das auszuführen, das haben wir im Ausschuss gemacht. Das Glas ist eben immer noch halb leer oder sogar ein bisschen leerer.

Wichtig erscheint mir aber, dass wir auch bei all diesen Bemühungen feststellen müssen … (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ja, und ich gehe direkt darauf ein, denn Sie haben es ja nur in einem Zwischenruf gegenüber meinem Kollegen Rossmann geäußert, fast nicht vernehmbar, nicht einmal für das Protokoll, glaube ich, mit dem Hinweis, dass man das vielleicht in den Landtagen machen könnte. Ich entnehme daraus, dass Sie sagen: Da gibt es ohnehin schon genug grüne Regierungs­beteiligun­gen et cetera.

Ich nehme das gern auf. Und das nächste Mal wird es auch anders laufen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Machtverteilung in den Bundesländern zum Teil so ist, dass man dann, wenn man nicht ständigen direkten Kontakt mit dem Landeshauptmann und insbesondere mit den Finanzlandesrätinnen und Finanzlandesräten hat (Zwischenruf bei der ÖVP) – ja, es war so –, nicht richtig integriert ist. Wir sind auch auf Bun­desebene nicht wirklich eingeladen worden. Ich hätte das nicht wahrgenommen.

Da kann man natürlich sagen – das Problem hat man ja oft –: Okay, wir verhandeln das alles eher im Geheimen, denn dann kommt man mehr zum Abtauschen, auch im positiven Sinn. Wenn jeder überall zuschauen kann, dann kommt man nicht weiter, weil sich jeder sofort vor dem jeweils nächsten Schritt fürchtet; aber dass das am Schluss übrig bleibt, ist für uns nicht nur zu wenig, das geht zum Teil sogar in die falsche Richtung.

Da waren eben keine Grünen dabei. Das werden wir uns merken, und darauf werden wir künftig aufpassen, weil nämlich die Finanzlandesräte und ihre Landeshauptleute in diesen Konferenzen eines sind – und ich muss das leider wiederholen, das Copyright


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gehört unserem Geschäftsführer Stefan Wallner –: So eine Landeshauptleutekonferenz ist eben das Epizentrum der reformresistenten Blockadeelite. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Das werden wir uns eben noch weiter erzählen müssen, und darauf beruht hier unsere Kritik.

Jetzt zur Bankenabgabe und in diesem Zusammenhang auch zu den Bundeslän­dern … (Abg. Rädler: Ein Wort zu Pilz …!) – Ja, ich nehme Sie gern einmal mit, denn Stammtisch ist dort, wo die ÖVP immer mehr verliert und die Grünen immer mehr gewinnen (Abg. Berlakovich: Also!); damit Sie sich das einmal merken. Sie können aber gern, speziell in Graz, mit mir mitgehen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: … Stammtisch!)

Jetzt kommen wir zur Bankenabgabe. Ehrlich gesagt, sind wir so seriös, zu sagen: Das Gesamtaufkommen, das die Banken bis 2024 weiterhin leisten, ist mindestens so hoch wie bis jetzt. Ich gestehe das zu, damit es da kein Missverständnis gibt. Was die 100 Millionen € betrifft, die verbleiben – andere Länder haben das gar nicht mehr –: Da sind wir froh, dass es so ist, weil nämlich der Bankensektor schon weiterhin etwas beitragen soll.

Nun kommt die kleine Klammer, warum das nun wieder der Fall ist: Sowohl beim Hypo-Schlamassel 2008 und 2009, mit den jeweiligen Fehlentscheidungen – non-distressed, Notverstaatlichung ohne Not –, als auch 2014 (Zwischenruf des Abg. Obernosterer) mit Spindelegger – der war gar nicht so verkehrt, wie Ihr glaubt, der hat auch mit der Pleitevariante spekuliert – war jedes Mal die Rücksichtnahme auf die anderen österreichischen Banken der Grund dafür, dass die falschen Schritte gesetzt wurden und das Notwendige unterlassen wurde; also sollen sie ruhig auch weiterhin einen Beitrag leisten. Ich kann Ihnen das immer wieder näher explizieren. Schauen Sie sich unseren Bericht an, dieser beinhaltet mit Sicherheit doppelt und dreimal so viel Pfefferoni wie Ihr Geschreibsel da – apropos Stammtisch –, damit wir uns da im Klaren sind!

Die Pointe kommt am Schluss: Die Bundesländer haben massiv zum Hypo-Schla­massel in Kärnten beigetragen, und die Bankenabgabe, die vor allem deshalb einge­führt wurde – das sagt Kollege Krainer immer, das erkenne ich auch an –, wird jetzt reduziert, und die gleichen Bundesländer, die dauernd quietschen, wenn sie da etwas beitragen sollen – Stichwort: Hypo-Abwicklung –, sind diejenigen, die weiter ein Drittel von diesen Einnahmen bekommen. Ich sehe das überhaupt nicht ein.

Sie wollen nicht zur Finanzmarktstabilisierung beitragen – die Abgabe heißt im Übrigen so oder so ähnlich –, aber gleichzeitig wollen Sie dauernd das Drittel mitkassieren. Das war damals ein historischer Fehler, dass man die mitgenommen hat. Das hätte ganz anders kommen sollen, aber Faymann ist gleich wieder umgefallen, und jetzt haben wir den Salat; und den Salat haben wir weiterhin.

Auch wenn es nur 100 Millionen € sind: Ich sehe nicht ein, dass das keine reine Bundesabgabe ist, und allein das ist schon ein Grund, das abzulehnen, obwohl wir zugeben müssen: Die nächsten acht Jahre zahlen die Banken deshalb nicht weniger. Das will ich auch allen sagen, die das hier sonst missverstehen würden.

Also bleibt am Schluss und unter dem Strich über: Es geht vieles nicht weiter, einiges in die falsche Richtung, und am Schluss ist es zu wenig. Es hängen alle Dinge so zu­sammen, dass die Banken bei uns immer noch relativ gut fahren, dass die Bun­desländer dem Finanzminister irgendetwas ausrichten und am Schluss dafür belohnt


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 129

werden, dass sie mehr Geld bekommen, als sie brauchen würden, und sicher nicht aus dem Titel. (Beifall bei den Grünen.)

14.15

14.15.33

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2017 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Finanzaus­gleichsgesetz 2005 und weitere Gesetze geändert werden und das Bedarfszuwei­sungs­gesetz aufgehoben wird, in 1332 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsober­grenzen vereinheitlicht werden, in 1364 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 30: Entwurf betreffend Abgabenänderungsgesetz 2016 in 1352 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs hinsichtlich Artikel 15 vor.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 130

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile, dann über den vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Artikel 1 und 8 eingebracht.

Wer für diesen eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehr­heitlich angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 15 in der Fassung der Regie­rungs­vorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.19.0831. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1335 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG) erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Börsegesetz 1989, das Bundesfinanzierungs­gesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das Bundes­kriminalamt-Gesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs­ge­setz, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Glücksspielgesetz, das Investment­fondsgesetz 2011, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Rech­nungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Verbraucher­zah­lungskontogesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungs­dienstegesetz geändert werden (1391 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 31. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter MMag. DDr. Fuchs. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


14.20.26

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich spreche zum Tagesord­nungs-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 131

punkt 31, Finanzmarkt-Geldwäschegesetz. Wir Freiheitliche begrüßen grundsätzlich die Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie. Inhaltlich gibt es dennoch einige Kritikpunkte, insbesondere den Zeitpunkt des Inkrafttretens und den Umfang des Begriffes „politisch exponierte Person“.

Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz als Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie soll laut Regierungsvorlage mit dem 1. Jänner 2017 in Kraft treten. Warum 1. Jänner 2017? – Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten zu einer noch rascheren Umsetzung aufgerufen und am 5. Juli 2016 einen Vorschlag – ich betone: einen Vorschlag – für eine Änderung der Vierten Geldwäscherichtlinie vorgelegt. Dieser Änderungsvorschlag enthält neben zahlreichen inhaltlichen Änderungen auch eine Vorverlegung des Inkrafttretens vom 26. Juni 2017 auf den 1. Jänner 2017.

Die inhaltlichen Änderungen der Vierten Geldwäscherichtlinie können aber erst umgesetzt werden, wenn auf europäischer Ebene ein endgültiger beschlussfähiger Richtlinientext vorliegt. Dieser endgültige Richtlinientext liegt jedoch bis dato nicht vor. Und hier sieht man den vorauseilenden Gehorsam des Herrn Finanzministers: Eine Richtlinienänderung ist noch nicht einmal beschlossen, sondern existiert lediglich im Entwurf, und schon wird sie vom Finanzminister umgesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)

Uns hier im Plenum muss auch bewusst sein, dass wir heute über eine Richt­linienumsetzung diskutieren, die in den nächsten Monaten bereits wieder geändert werden muss. Warum warten wir mit der Umsetzung nicht, bis ein endgültiger be­schlossener Richtlinientext vorliegt? Auch ist die für eine sorgfältige systemische IT-Umsetzung notwendige Vorlaufzeit nicht gewährleistet.

In diesem Zusammenhang wurden in der Begutachtung bereits verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Ich werde daher heute einen entsprechenden Abänderungsantrag einbringen, der ein richtlinienkonformes Inkrafttreten mit 26. Juni 2017 vorsieht.

Im Übrigen stufe ich die von der Lebensversicherungsbranche und von den betrieb­lichen Vorsorgekassen ausgehenden Risken der Geldwäscherei und der Terroris­musfinanzierung als äußerst gering ein, weshalb ich hier für eine Ausnahme von den gesetzlichen Bestimmungen plädiere. Allenfalls könnte man in diesen Bereichen vereinfachte Sorgfaltspflichten vorsehen. Diese Sinnlosregelungen für die Lebensver­sicherungsbranche und für die betrieblichen Vorsorgekassen erinnern mich an die überschießenden Regelungen für die Sparvereine, die auch erst auf Druck der Öffentlichkeit zurückgenommen wurden. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum dritten Kritikpunkt, zum Umfang des Begriffs „politisch exponierte Person“: In der Vierten Geldwäscherichtlinie ist nicht zwingend vorgesehen, dass Mitglieder der Landesregierungen und Landtagsabgeordnete unter den Begriff „politisch exponierte Person“ fallen. Die Regierungsvorlage sieht dies irrsinnigerweise aber vor.

Die derzeit vorgesehene Regelung des Finanzministers würde dazu führen, dass Pensionistenverbände, Sportvereine und jeder andere Verein, wie zum Beispiel der Alpenverein, die Kinderfreunde oder der Samariterbund, sofern ein Landesrat oder ein Landtagsabgeordneter im Vereinsvorstand sitzt, dass also diese Vereine für die Bank zu Kunden mit höchstem Geldwäscherisiko werden. (Abg. Schimanek: Das ist ja ein Witz!) Das heißt, Alpenverein, Kinderfreunde, Samariterbund sind Vereine mit höchstem Geldwäscherisiko, wenn ein Landesrat oder ein Landtagsabgeordneter im Vereinsvorstand sitzt.

Herr Finanzminister! Was ist Ihnen da schon wieder eingefallen? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schimanek: Das möchte ich auch wissen!)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 132

Abänderungsantrag

der Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage 1335 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel 2 lautet § 2 Z 6 lit. a und lit. b wie folgt:

‚a) Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staats­sekretäre; im Inland betrifft dies insbesondere den Bundespräsidenten, den Bundes­kanzler und die Mitglieder der Bundesregierung sowie die Landeshauptmänner und deren Stellvertreter;

b) Parlamentsabgeordnete; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bundesrates;‘

2. Im Artikel 2 lautet § 42 Abs. 1 wie folgt:

‚§ 42. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 26. Juni 2017 in Kraft.‘

3. Im Artikel 2 wird im § 42 der Absatz 2 gestrichen; Absatz 3 wird zu Absatz 2.

4. Im Artikel 2 wird im § 46 der Absatz 1 gestrichen, die Absätze 2 bis 5 werden zu den Absätzen 1 bis 4.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.25

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1335 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terroris­musfinanzierung im Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG) erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwe­sengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstän­digenvorsorgegesetz, das Börsegesetz 1989, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Glücksspielgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kontenregister- und Konten­einschaugesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwick­lungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden (1391 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 133

1. Im Artikel 2 lautet § 2 Z 6 lit. a und lit. b wie folgt:

„a) Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staats­sekretäre; im Inland betrifft dies insbesondere den Bundespräsidenten, den Bundes­kanzler und die Mitglieder der Bundesregierung sowie die Landeshauptmänner und deren Stellvertreter;

b) Parlamentsabgeordnete; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bundesrates;“

2. Im Artikel 2 lautet § 42 Abs. 1 wie folgt:

„§ 42. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 26. Juni 2017 in Kraft.“

3. Im Artikel 2 wird im § 42 der Absatz 2 gestrichen; Absatz 3 wird zu Absatz 2.

4. Im Artikel 2 wird im § 46 der Absatz 1 gestrichen, die Absätze 2 bis 5 werden zu den Absätzen 1 bis 4.

Begründung

Zu § 2 Z 6 lit. a und lit. b FM-GwG:

In der „Vierten Geldwäsche-Richtlinie“ ist nicht zwingend vorgesehen, dass Mitglieder der Landesregierungen und Landtagsabgeordnete unter den Begriff „politisch expo­nierte Person“ (PEP) fallen. Eine übermäßige Ausdehnung auf weitere Personen wäre übertrieben und würde ein nicht notwendiges „Gold-Plating" darstellen. Auch in Deutschland werden auf Landesebene nur die Ministerpräsidenten der Länder erfasst. Da der organisatorische und abwicklungstechnische Aufwand mit jeder zusätzlichen Personengruppe komplexer und letztlich kaum mehr administrierbar wird, sollen auf Landesebene nur mehr die Landeshaupmänner und deren Stellvertreter unter den Begriff „politisch exponierte Person“ (PEP) fallen. Im Übrigen gelten Mitglieder der Landesregierungen und Abgeordnete der Landtage auch nicht als „politisch exponierte Person“ (PEP) im Sinne der Gewerbeordnung (siehe § 365n Z 4 lit. a GewO 1994).

Darüber hinaus sei auch auf die Problematik des § 2 Z 3 und Z 6 FM-GwG in Zusammenschau mit dem (noch nicht beschlossenen) „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG)“ verwiesen.

Die Bestimmungen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) betreffen nicht nur die als „politisch exponierte Person“ (PEP) erkannten natürlichen Personen, son­dern auch juristische Personen, deren wirtschaftliche Eigentümer politisch exponierte Personen sind. In diesem Zusammenhang ist das WiEReG zu beachten, welches in § 2 folgenden Auffangtatbestand vorsieht: „Wenn nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten und sofern keine Verdachtsmomente vorliegen, keine Person als wirtschaftlicher Eigen­tümer ermittelt worden ist, dann ist die natürliche Person, die der obersten Führungsebene angehört, als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen.“

Wenn Mitglieder der Landesregierungen bzw. Landtagsabgeordnete somit im Vorstand von Vereinen, Genossenschaften/GmbHs (Landesunternehmungen) sind, welche regelmäßig keine natürliche Person als wirtschaftlichen Eigentümer haben, so würden diese Landespolitiker als PEP diese Organisationen im Sinne des FM-GwG „infizieren“. Dies würde nicht nur zu einer Verstärkung der Sorgfaltspflichten und zu großem zusätzlichen Aufwand bei den Banken, sondern auch bei diesen Organisationen führen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 134

Beispiel 1:

Der Landesrat A ist Mitglied im Vorstand eines Vereines (zB Pensionistenverein, Sportverein, Alpenverein, Kinderfreunde, Samariterbund, etc). Da der Verein keine natürliche Person als wirtschaftlichen Eigentümer hat, die mehr als 25 Prozent der Anteile hält, wird in Folge der subsidiären Anwendung des WiEReG die Person A als Mitglied des Vorstandes zum wirtschaftlichen Eigentümer und infiziert dadurch den Verein, der damit für die Bank zu einem Kunden mit höchstem Geldwäsche-Risiko wird.

Beispiel 2:

Der Landtagsabgeordnete A ist Mitglied im Vorstand einer Genossenschaft bzw. Geschäftsführer einer GmbH (Landesunternehmen). Da die Genossenschaft/GmbH keine natürliche Person als wirtschaftlichen Eigentümer hat, die mehr als 25 Prozent der Anteile hält, wird in Folge der subsidiären Anwendung des WiEReG die Person A als Mitglied des Vorstandes bzw. als Geschäftsführer zum wirtschaftlichen Eigentümer und infiziert dadurch die Genossenschaft/GmbH, die damit für die Bank zu einem Kunden mit höchstem Geldwäsche-Risiko wird.

Zu § 42 Abs. 1 FM-GwG:

Die Richtlinie 2015/849/EU zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung („Vierte Geldwäsche-Richtlinie“) ist laut dieser Richtlinie bis zum 26.6.2017 in nationales Recht umzusetzen.

Die EU-Kommission hat jedoch am 5.7.2016 Änderungen zur „Vierten Geldwäsche-Richtlinie“ vorgeschlagen, welche neben zahlreichen inhaltlichen Änderungen auch eine Vorverlegung des Inkrafttretens auf den 1.1.2017 vorsieht. Die inhaltlichen Ände­rungen können allerdings erst umgesetzt werden, wenn ein endgültiger, beschluss­fähiger Richtlinientext vorliegt; dieser liegt jedoch bis dato nicht vor.

Die Präsidentschaftskompromisstexte vom 28.10.2016 und 14.11.2016 sehen jedoch keine Vorverlegung mehr vor. Dennoch sieht die Regierungsvorlage zum Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) in § 42 Abs. 1 – entgegen der Umsetzungsbestimmung der „Vierten Geldwäsche-Richtlinie“ mit 26.6.2017 – weiterhin ein Inkrafttreten mit 1.1.2017 vor.

Im Übrigen divergiert die Vorverlegung mit dem Inkrafttreten der Geldtransfer­verord-nung (Verordnung (EU) 2015/847), die am 26.6.2017 in Kraft treten wird. Auf Grund des Auseinanderfallens der Geltungszeitpunkte kommt es für die Verpflichteten zu einem nicht vertretbaren Mehraufwand.

Weiters wird EU-weit die Umsetzung der „Vierten Geldwäsche-Richtlinie“ erst mit Juni 2017 in allen Punkten zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass für die Abwick­lung der Prüfung notwendige Daten aus Eigentümerregistern neuen Typs erst im Laufe des Jahres 2017 zur Verfügung gestellt werden.

Auch ist die für eine sorgfältige systemische IT-Umsetzung notwendige Vorlaufzeit nicht gewährleistet, da nicht mehr viel Zeit bis zum 1.1.2017 verbleibt. In diesem Zusammenhang sei auf das VfGH-Erkenntnis vom 16.6.2011, G 18/1, verwiesen, dessen Leitsatz wie folgt lautet: „Verfassungswidrigkeit der unzureichend bemessenen neunmonatigen Legisvakanz für die durch die Neukonzeption der Kapitalertragsteuer für Wertpapiere erforderlichen unternehmensinternen Anpassungen der antragstellen­den Kreditinstitute". Nemo potest ad impossibile obligari. – Niemand kann zu Unmög­lichem verpflichtet werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 135

Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) kann und soll daher aus den oben angeführten Gründen nicht mit 1.1.2017, sondern mit 26.6.2017 in Kraft treten.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


14.25.34

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Kollege Fuchs, wenn ich Ihnen zuhöre, dann komme ich aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Die FPÖ ist immer die Erste, die schreit, wenn ein Anschlag passiert, wenn die Regierung nicht handelt oder es Ihnen zu langsam geht. Dann sind Sie von der FPÖ immer die Ersten, die auf der Matte stehen und sagen: Um Gottes willen, die Regierung handelt nicht! Um Gottes willen, die Regierung arbeitet zu langsam! – Und wenn dann einmal schnell gehandelt wird, weil wir, wie Sie alle wissen, leider Vorgänge wie die Anschläge in Paris und in Brüssel in dieser Welt haben, von denen wir wissen, dass in diesem Zusammenhang auch der internationale Terror und damit Finanzierungen aus dem Ausland eine Rolle spielen, wenn dann dem der Riegel vorgeschoben wird, dann geht Ihnen auf einmal alles plötzlich viel zu schnell. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Also ich bin schon ein bisschen erstaunt über die Kritik, dass es Ihnen zu schnell geht.

Zur Sache: Was machen wir eigentlich? – Die Regierungsvorlage betrifft ein Bun-desgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, und im Endeffekt machen wir nichts anderes, als die Rechtsordnung und die internationalen Standards der Financial Action Task Force gegen Terrorismusfinanzierung aus dem Ausland zu stärken und zu stützen und ein Riesenwirrwarr an verschiedenen Geset­zesmaterien zu vereinfachen, teilweise zu ersetzen und damit eine ordentliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Terrorismusfinanzierung ein wirksamer Riegel vorgeschoben wird.

Was daran schlecht sein soll, das kann ich nicht begreifen, Herr Kollege. Bitte überlegen Sie sich, was Sie da eigentlich wirklich wollen! (Abg. Fuchs: Lesen Sie das Gesetz, Herr Kollege!) – Ich lese mir das Gesetz sehr gerne durch, da können Sie sich sicher sein! (Abg. Deimek: Verstehen, das ist das Problem! Darum geht es!) Ich verstehe die Kritik nach wie vor nicht.

Es geht darum, dass die Richtlinien vielleicht noch nicht ganz fertig sind, aber es ist gut, dass wir hier in Österreich eine gesetzliche Grundlage schaffen und damit die Rahmenbedingungen setzen. (Abg. Fuchs: Lesen Sie die Stellungnahmen und nicht nur den „Kurier“, Herr Kollege!)

Damit Sie vielleicht verstehen, worum es hier geht: Die vielen verschiedenen Gesetze, die wir vorher hatten – ich zähle Ihnen ein paar auf: das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Börsegesetz und so weiter und so fort –, all diese Materien werden jetzt teilweise ersetzt, vereinfacht und zu einer Grundlage zusammengefasst. Wir wollen damit auf internationale Entwicklungen reagieren und der Terrorismusfinanzierung einen Riegel vorschieben.

Was mir noch wichtig ist: Sie haben bei der Definition der PEPs kritisiert, dass die Landtagsabgeordneten auch dabei sind. Gerade dazu möchte ich jetzt einen Abänderungsantrag einbringen, weil auch wir der Meinung sind, dass wir hier kein Gold Plating betreiben müssen und in den Regelungen der anderen Mitgliedstaaten so etwas auch nicht vorgesehen ist. Daher möchte ich folgenden Abänderungsantrag … (Abg. Hable: Landtagsabgeordnete sind keine Parlamentsabgeordneten!) – Ich habe


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 136

jetzt nicht von Parlamentsabgeordneten, sondern von Landtagsabgeordneten ge­sprochen, Herr Kollege.

Ich möchte folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG) erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Börsegesetz 1989, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädi­gungs­gesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Ge­mein­samer Meldestandard-Gesetz, das Glücksspielgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Rechnungslegungs-Kon­trollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden (1335 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (1391 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1335 d.B.) eines Bundesgesetzes, in der Fassung des Aus­schussberichtes (1391 d.B.), mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung der Geld­wäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäschege­setz – FM-GwG) erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Börsegesetz 1989, das Bundesfinanzierungsge­setz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das E-Geldge­setz 2010, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gemeinsamer Melde­stan­dard-Gesetz, das Glücksspielgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Konten­register- und Konteneinschaugesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Versicherungsauf­sichtsgesetz 2016, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Wertpapieraufsichts­gesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

„1. In Art. 2 lautet § 2 Z 6 lit. b:

‚b) Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bun­desrates;‘

2. In Art. 2 wird dem § 46 wird folgender Abs. 6 angefügt:

‚(6) Bis zum Ablauf des 25. Juni 2017 kann die Anwendung der Sorgfaltspflichten gemäß § 6 Abs. 1, 2 und 3 in den in § 5 Z 1, 2 und 5 genannten Fällen in Bezug auf elektronisches Geld (E-Geld im Sinne von § 1 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010) unterbleiben, sofern

1. im Falle eines nicht wieder aufladbaren Datenträgers der darauf gespeicherte Betrag nicht mehr als 250 Euro oder bei Zahlungsvorgängen innerhalb Österreichs nicht mehr als 500 Euro beträgt;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 137

2. im Falle eines wieder aufladbaren Datenträgers sich der in einem Kalenderjahr insgesamt abgewickelte Betrag auf nicht mehr als 2 500 Euro beläuft, außer wenn ein Betrag von 1 000 Euro oder mehr in demselben Kalenderjahr auf Antrag des E-Geld-Inhabers gemäß §§ 18 und 19 E-Geldgesetz 2010 erstattet wird.‘“

*****

So, ich hoffe, dass Sie noch da sind. (Abg. Kogler: Ja, wir sind noch dabei!) – Ja, perfekt, Herr Kollege Kogler, es ist gut, dass Sie dabei sind.

Alles in allem geht es um eine Vereinfachung, um kein Gold Plating, sondern eine schnelle Umsetzung der EU-Richtlinie – schnell deshalb, weil wir damit auf die aktuelle Situation reagieren wollen. Vor allem bringt die Vorlage eine Vereinfachung für die zukünftige Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Geldwäscherei. Ich glaube, das ist eine gute Lösung. In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Unter-stüt­zung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.31

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Werner Groiß, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt (Finanz­markt-Geldwäschegesetz – FM-GwG) erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Börsegesetz 1989, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädi­gungs­gesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Ge­mein­samer Meldestandard-Gesetz, das Glücksspielgesetz, das Investmentfonds-gesetz 2011, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden (1335 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (1391 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1335 d.B.) eines Bundesgesetzes, in der Fassung des Aus­schussberichtes (1391 d.B.), mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung der Geld­wäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäsche-gesetz – FM-GwG) erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitar­beiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Börsegesetz 1989, das Bundesfinan­zierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das Bun­deskriminalamt-Gesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Glücksspielgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz,


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das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Versiche­rungsaufsichtsgesetz 2016, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Wertpapierauf­sichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

1. In Art. 2 lautet § 2 Z 6 lit. b:

„b) Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bun­desrates;“

2. In Art. 2 wird dem § 46 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Bis zum Ablauf des 25. Juni 2017 kann die Anwendung der Sorgfaltspflichten gemäß § 6 Abs. 1, 2 und 3 in den in § 5 Z 1, 2 und 5 genannten Fällen in Bezug auf elektronisches Geld (E-Geld im Sinne von § 1 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010) unterbleiben, sofern

1. im Falle eines nicht wieder aufladbaren Datenträgers der darauf gespeicherte Betrag nicht mehr als 250 Euro oder bei Zahlungsvorgängen innerhalb Österreichs nicht mehr als 500 Euro beträgt;

2. im Falle eines wieder aufladbaren Datenträgers sich der in einem Kalenderjahr insgesamt abgewickelte Betrag auf nicht mehr als 2 500 Euro beläuft, außer wenn ein Betrag von 1 000 Euro oder mehr in demselben Kalenderjahr auf Antrag des E-Geld-Inhabers gemäß §§ 18 und 19 E-Geldgesetz 2010 erstattet wird.“

Begründung:

Zu Z 1:

Bei der Definition der inländischen Personen, die als politisch exponiert einzustufen sind, sollte auch die Umsetzungen in anderen vergleichbaren Mitgliedstaaten Berück­sichtigung finden, um einen bestmöglichen einheitlichen Standard in Europa anzu­streben. Eine zu weite Definition würde zu einer zu hohen Zahl an Personen führen, auf die verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind, sodass die Kreditinstitute ihre Ressourcen nicht entsprechend dem risikoorientierten Ansatz einsetzen könnten.

Zu Z 2:

Die bestehende Rechtslage gemäß § 40a Abs. 2 Z 1 BWG soll in Bezug auf E-Geld bis 25. Juni 2017 unverändert fortgeführt werden. Die Ausübung des entsprechenden Mitgliedstaatenwahlrechts erfolgt gesetzlich, da eine FMA-Verordnung aufgrund des knappen Zeitraums zwischen Kundmachung und Inkrafttreten des Gesetzes mög­licherweise nicht rechtzeitig erlassen werden kann. Danach wird in Entsprechung des Art. 12 der 4. Geldwäsche-Richtlinie eine neuerliche Bewertung der Rechtslage hinsichtlich der Anwendbarkeit der Sorgfaltspflichten auf Kunden in Bezug auf E-Geld zu erfolgen zu haben.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.31.38

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, einige wenige Punkte. Erstens geht das mit Sicherheit in die richtige Richtung. Wir haben es ausführlich im Ausschuss


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 139

diskutiert, im Detail ist das alles sehr kompliziert. Ich möchte das ausdrücklich anerkennen.

Es hat ja einen sehr, sehr kritischen, heuer erst vorgelegten FATF-Bericht gegeben, der sich genau mit dem und vor allem mit dem beschäftigt. Allerdings, wenn man da hineinschaut, stellt man fest, dass das Finanzministerium und alles, was sich drum-herum rankt – das ist ja alles sehr zersplittert in Österreich, das ist auch Teil der Kritik –, da schon bisher ohnehin noch am besten funktioniert hat. Und ich frage mich bei der Gelegenheit, denn wir sind ja der Gesetzgeber, wann da jetzt einmal auch rund um das Wirtschaftsministerium etwas weitergeht. Dort ist es aber gar nicht so heikel, sondern vorrangig ist, dass im engsten Bereich der Justiz etwas weitergeht. Teilweise müssen wir sogar Gesetze ändern, wenn man dem folgen wollen würde. Ich finde das sehr schlau, was dort steht, damit werden wir uns aber eh noch beschäftigen müssen. Insofern soll jetzt nur einmal angemerkt werden: Da hätten wir noch etwas zu tun.

Aber ich spreche meine Anerkennung aus: Es sind ein paar Dinge drinnen, die hier wirklich nach vorne arbeiten, und das ist mit Sicherheit auch ein Erfolg derer, die sich da in Europa, aber auch in den einzelnen Ländern immer um ein paar – aus meiner Sicht im Übrigen wirklich notwendigen – Verschärfungen bemüht haben. Wir kennen ja die Debatte, wie man das jetzt auch immer bezeichnet, Österreich war ja viele Jahre – und jetzt sind wir da schon am Beginn einer Trendwende, Herr Finanzminister – immer bei den Schlimmeren, bei den Böseren dabei, wenn es um ähnliche und derartige Dinge gegangen ist. Es soll gut sein, wenn es besser wird, aber es ist noch lange nicht gut genug. Das sage ich nicht, weil wir in der Opposition sind, sondern weil ich wirklich davon überzeugt bin, dass in weiteren Bereichen hier etwas folgen muss.

Was ich jetzt nicht ganz verstehe – zuerst zu den Regierungsparteien –, ist die Abän­derung, Landtagsabgeordnete herauszunehmen. Wieso das immer gleich mit Gold Plating diffamiert wird, wenn man bei uns draufkommt, das könnte irgendwie auch noch nützlich sein, verstehe ich nicht. Es gibt Schlimmeres, wobei Gold Plating plötz­lich als Kampfvokabel für Verbesserung gebraucht wird. In dem Fall hielte ich es durchaus für vernünftig, wenn Landtagsabgeordnete drinnen bleiben würden. Was die allfälligen Konsequenzen immer sind, so wie es der Redner der FPÖ beschrieben hat, ob dann sofort bei jedem kleinen Verein alles zusammenbrechen muss, ist eine andere Frage, aber zu den exponierten Personen würde ich die Landtagsabgeordneten allemal zählen.

Apropos FPÖ: Die wollen die Landesregierungsmitglieder auch noch herausnehmen! Das finde ich aber schon lustig. Ist das die Konsequenz vom Hypo-Skandal, liebe FPÖ? Dobernig, Martinz, die Scheuchs und so weiter und so fort? – Die sind alle von vornherein nicht gefährdet. Das liegt in den blauen Genen, die haben nie etwas mit Geldverschwendung und Bestechlichkeit zu tun. Nie! Nie! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.) Deshalb können wir sie herausnehmen.

Vielleicht machen wir es überhaupt gleich so, dass wir sagen, Regierungsmitglieder, die eine Parteikarriere in der FPÖ vorzuweisen haben – oder ehemals, das weiß man ja bei manchen nicht so genau –, sind überhaupt auszunehmen, weil die sind be­sonders wenig gefährdet.

Das müssen wir uns nach Wahlkämpfen anhören, die völlig entgleisen und in die Richtung gehen: Gegen das System! Gegen die da oben!, und was weiß ich. Dann erleben wir da innerhalb von wenigen Minuten, dass sie zuerst – hollodaro! – einer Reduktion der Bankenabgabe zustimmen, auch wenn es dort auch nicht nur ganz richtig gelaufen ist. Das ist auch gegen das System, na selbstverständlich. (Abg. Rossmann: Die Partei des kleinen Mannes!) Dann sind sie gegen das System, indem man vor allem Landespolitikerinnen und Landespolitiker schützt, wobei ich meine –


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schauen wir uns die Skandalliste der letzten Jahre an! –, dass von denen wesentlich mehr Gefährdungspotenzial ausgeht als von Ihnen hier herinnen, um ein kleines relatives Lob anzubringen.

Salzburg: verspekuliert, dass es gleich so gescheppert hat. – Das wissen wir, das hat alles nichts mit Landespolitik zu tun, das waren irgendwelche Bösen von oben. In dem Fall wären es die Roten und auch die Schwarzen gewesen. Hat alles nichts zu tun damit. Hypo Alpe-Adria – alles nichts! (Zwischenruf der Abg. Fekter.) – Ja, das ist doch alles artverwandt, Frau Bundesministerin! Das ist doch alles artverwandt. Wenn Sie ein bisschen genauer aufgepasst hätten, hätten Sie in Ihrer Zeit auch gesehen, wer da aller immer etwas mitfladert bei jeder Gelegenheit. Das ist kein günstiger Moment für einen Zwischenruf von der Ex-Ministerin Fekter, kein günstiger Moment. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.) Ich hätte Sie gar nicht erwähnt, aber wenn Sie sich aufdrängen! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Fekter.) Und Ihre Vorgänger hätten ja schon länger schauen können, was in den Bundesländern pas­siert.

Bleiben wir im ÖVP-Sektor, aber wandern wir von Oberösterreich nach Niederöster­reich. (Abg. Rädler: Jetzt wird’s interessant!) Das ist ja wunderbar: Die verspekulieren Wohnbaugelder nach Strich und Faden (Abg. Rädler: So ein alter Hut!), leugnen das entgegen allen Berichten des Rechnungshofs, aber sind dann der Meinung, dass auf Landesebene Bestechlichkeit, Geldwäsche, alles keine Rolle spielt. Das ist die ÖVP, wie sie singt und lacht. – Gratuliere! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Rädler: Schon lang nicht am Stammtisch gewesen!)

14.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Krainer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.37.10

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Wenn wir hier über Geld­wäsche diskutieren, dann muss uns klar sein, es geht bei der Geldwäsche natürlich nicht nur um Mafia-Menschen, die ihr Geld waschen, sondern natürlich auch um politische Korruption, um Terrorismusfinanzierung, um Steuerhinterziehung. (Abg. Fekter: Aber in Salzburg ist es nicht um Terrorismusfinanzierung gegangen!) Da braucht es Instrumente, mit denen wir einerseits Verbrechen, andererseits Korruption bekämpfen können und letztendlich auch dagegen ankämpfen können, dass Leute nicht ihren gerechten Beitrag leisten, indem sie einfach Steuer hinterziehen.

Insofern finde ich es gut, dass wir einmal nicht unter den Letzten sind, die etwas umsetzen, sondern auch einmal unter den Ersten. Das ist prinzipiell etwas Gutes, weil Sie unsere volle Unterstützung haben, wenn es um Maßnahmen gegen Korruption, gegen Verbrechen und gegen Steuerhinterziehung geht. In dieser Frage haben Sie jedenfalls absolute Unterstützung von der sozialdemokratischen Fraktion.

Zweitens, zu dieser Frage, ob jetzt die Länder dabei sein sollen oder nicht: Es gab ja einige Vorschläge dazu. Es gibt einen Vorschlag der Freiheitlichen, die Landtags­abge­ordneten und die Landesregierungsmitglieder auszunehmen, es gab auch Vorschläge dahin gehend, alles, was mit Ländern zu tun hat, auszunehmen. Da waren wir uns aber hier im Parlament jedenfalls ganz schnell einig. Wir haben im Hypo-Unter­suchungs­ausschuss klar gesehen, dass Landesregierungsmitglieder eine große Verantwortung tragen, und die gehören natürlich in dieses Suchnetz hinein. Wenn ich Bundesräte drinnen habe, kann ich nicht sagen, die Landesräte interessieren mich nicht.

Der Vorschlag von den Freiheitlichen ist ja besonders interessant. Die sagen nämlich, der Landesrat ist keine politisch exponierte Person, aber der Direktor des Landesrech-


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nungshofes schon. Das ist eine spannende Position, der ich aber – ganz ehrlich – gar nichts abgewinnen kann.

Wobei wir uns schon geeinigt haben, das ist bei der Frage der Landtags­abgeord­neten – aber das auch mit einem relativ einfachen Vergleich: In Deutschland sind sie in der bestehenden Gesetzgebung und auch in der künftigen Umsetzung nicht drinnen. Und ich sage ganz ehrlich: Ein Landtagsabgeordneter in Deutschland hat drei, vier, fünf Mal so viel gesetzgeberische Kompetenz wie ein Landtagsabgeordneter in Öster­reich. Das wäre dann schon ein bisschen unverhältnismäßig. Deswegen haben wir uns natürlich auch angeschaut, wie die Umsetzung in anderen europäischen Ländern ist.

Ich würde ja den Kritikern recht geben, wenn in der Richtlinie stehen würde: Parla­mentsabgeordnete und andere gesetzgebende Organe. Es steht aber „oder“ drinnen und nicht „und“. Also man muss die Richtlinie schon genau lesen und sich natürlich auch anschauen, wie das in anderen Ländern umgesetzt wird.

Ich glaube, wir sind in vielen Bereichen weit strenger als Deutschland, aber nicht in allen. Insofern ist das jetzt ein ausgewogenes Paket, und es ist richtig, das hier so zu beschließen.

Abschließend noch einmal: Wenn es darum geht, gegen Korruption, gegen politische, gegen wirtschaftliche Korruption vorzugehen, wenn es darum geht, gegen Verbrechen vorzugehen, ob das jetzt mafiöse oder terroristische Verbrechen sind, wenn es darum geht, gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, werden Sie immer Sozialdemokraten an vorderster Front haben. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte. (Abg. Rädler: Da hast …, Krainer!)

 


14.40.38

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundes­minister! Der Kampf gegen die Geldwäsche ist ein richtiger und ein ehrenwerter, daher unterstützen wir von den NEOS ihn natürlich. Wir hatten ursprünglich auch geplant, der Umsetzung dieser EU-Geldwäscherichtlinie zuzustimmen. Dann flattert überraschend ein Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP herein, worin auf einmal die Land­tagsab­geordneten als politisch exponierte Personen im Rahmen von Geldwäsche heraus­genommen werden, und sie behaupten hier auch noch allen Ernstes, das wäre von der EU-Richtlinie nicht umfasst.

Ja, dann lese ich Ihnen das zur Erinnerung noch einmal vor: „[…] Politisch exponierte Personen“ sind auch „Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetz­gebungsorgane […]“.

Das ist völlig klar und eindeutig, außer Sie wollen uns hier erklären, dass Landtage keine gesetzgebenden Organe sind. (Abg. Kogler: Genau!) Das können Sie ja nicht allen Ernstes behaupten.

Welche Folgen es hat, wenn die FPÖ auf einmal Mitglied in den Landesregierungen ist, sehen wir auch, denn von der FPÖ ist ebenfalls ein Abänderungsantrag gekommen – die gehen sogar noch weiter. Die wollen nicht nur die Landtagsabgeordneten heraus­nehmen, sondern auch noch die Landesräte. Das ist die Konsequenz, wenn auf einmal die FPÖ in der Regierungsverantwortung ist – nach dem Motto: Geldwäsche soll alle anderen betreffen, aber nur nicht die eigenen Funktionäre! (Ruf bei der FPÖ: Jetzt aber!)

Es ist zutiefst beschämend, was Sie mit diesen Abänderungsanträgen hier machen. Das Einzige, was wir damit beweisen, ist, dass Ihnen die Geldwäsche in Wirklichkeit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 142

wurscht ist, solange sie nur die anderen betrifft, und dass sie an der Leine der Landes­parteichefs hängen. Das ist das Einzige, das Sie hier beweisen. All diejenigen Abge­ordneten, die für diese Abänderungsanträge stimmen, sollten sich zutiefst schämen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rädler: Du ned?)

14.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte. (Abg. Rädler – in Richtung des Abg. Hable –: Wegen Ihnen werden wir uns nicht schämen!)

 


14.42.37

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie ist natürlich eine wichtige Sache, um Geldwäsche hintanzuhalten und Terrorismus zu bekämpfen. Man muss auch dazu­sagen, dass da auch die Verordnung der Datenerfassung bei Geldüberweisungen enthalten ist, die ebenfalls bis Mitte 2017 umzusetzen ist. Darin findet sich die Auflage, dass Banken diese Detailangaben bis zu fünf Jahre aufbewahren müssen.

Es ist so, dass es in den Strukturen doch einige Klarstellungen gibt und dass hier Verbesserungen stattfinden. Die Sorgfaltspflicht wird neu definiert, genauso wird die Onlineidentifizierung für die an Überweisungen beteiligten Personen eingeführt.

Weil sich die Diskussion auch darum dreht: Politisch Verantwortliche sind in diesem Gesetz umfasst. Ich möchte dazu sagen, dass es unter Umständen den einen oder anderen bereits heute schon getroffen hat, weil die Banken sehr genau gewisse Sachen ausgelegt haben – da ist nämlich Parlamentarier drinnen gestanden –, und dann hat die eine oder die andere Bank, die sehr genau gearbeitet hat, bereits diese Maßnahme gesetzt.

Es geht jetzt nur darum, dass das im Endeffekt genauer definiert wird. Ich sage dazu, dass im Gesetz steht: Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates, der Regierung, von Führungsgremien politischer Parteien, aller Gerichtshöfe, Rechnungshöfe, Noten­banken sowie des Militärs und deren Ehepartner, Kinder und Eltern.

Wir haben in den letzten Jahren natürlich auch gelernt, dass das Geld über Ehepartner oder in irgendeiner Form irgendwo hingekommen ist, und es werden Drittländer defi­niert, die hier besonders betroffen sein könnten. Es werden die Befugnisse der FMA gestärkt und die Strafen für solche Vergehen auch dementsprechend erhöht.

Zielrichtung ist es, die Geldwäscheversuche besser und schneller zu orten, und das ist mit der Meldepflicht der Banken und Versicherungen an die Geldwäschestelle auch gewährleistet, und die Transaktionen müssen unterlassen werden. Ich persönlich glaube, es ist ein weiterer Schritt, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hintan­zuhalten beziehungsweise überhaupt nicht durchführen zu lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. – Bitte.

 


14.45.11

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber in Zukunft PEPs – nein schon bisher PEPs, aber jetzt besonders PEPs! An der Stelle einmal ein Danke an all jene Personen, die zu einer Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie geführt haben, ob sie Bokassa, Marcos oder Gaddafi heißen – das war für die blaue Fraktion, denn da gab es einmal eine enge Freundschaft eines verstorbenen Landeshauptmannes mit einem Sohn Gad-


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dafis. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Da hat sich im Nachhinein herausgestellt, welche Beträge wo liegen, auch welche Beträge auf österreichischen Banken liegen. Heute müssen wir umsetzen.

Es ist keine Frage, dass es unangenehm ist, jemanden unter Generalverdacht zu stellen und zu sagen, wenn einer der Abgeordneten hier oder Familienangehörige womöglich gar nur bei Vereinen im Vorstand sitzen (Zwischenruf des Abg. Hafenecker), dass diese einem erhöhten Geldwäscheverdacht ausgesetzt sind. (Abg. Hafenecker: AKH, BAWAG, Kommunalkredit …!)

Es muss uns aber klar sein, dass Österreich es sich nicht leisten kann (Zwischenruf des Abg. Hafenecker) und darf, in dieser Frage weiter international als Schmuddelkind dazustehen. Insofern hat der Finanzminister recht damit, jetzt, eher im frühen Teil, die Umsetzung vorzunehmen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Zur Frage der Landtagsabgeordneten: Kollege Hable! In welchem Land werden Regionalkreise – und unsere Bundesländer sind wirklich nicht so groß – einbezogen? Die Richtlinie zielt ausschließlich auf die Gesetzgebung ab, die in dem Land gilt. (Abg. Scherak: … klein!) – Da ist Österreich schon kleiner als so manches deutsche Bundesland, die dem nicht unterliegen. (Abg. Scherak: Na und!) In diesem Sinne überlegen Sie sich, ob das ein Grund ist, hier nicht mitzustimmen. (Abg. Hable: Lies doch mal die Richtlinien durch! – Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Eine Bitte habe ich, Herr Bundesminister: Wir müssen in der Umsetzung aber eine Praktikabilität bekommen. Wenn Mitglieder dieses Hauses ehrenamtlich bei Vereinen in Funktionen sitzen und dann unter Umständen eine Überweisung blockiert wird, dann darf es nicht geschehen, dass bei ein paar Dingen wirkliche Probleme auftauchen. Das heißt, man muss es der Finanzmarktaufsicht in Gesprächen klarmachen, dass es rasch gehen muss, dass schnell überprüft werden muss, so, dass es im normalen Geschäftsverkehr nicht bemerkbar ist. Dieses Versprechen müssen wir als Politik geben, denn sonst werden immer weniger Leute bereit dazu sein, sich im ehren­amtlichen Bereich zu engagieren. Es wird aber auch der Zugang zur Politik schlechter werden, weil sich jeder fragt: Wozu tue ich mir das an, dann stehe ich unter General­verdacht?

In diesem Sinne: Ja zu einem sauberen Österreich, Ja zu dieser Umsetzung, Ja zu dem Abänderungsantrag ohne Landtagsabgeordnete und Nein zu einer Regelung, die am Ende dazu führt, dass die Politik als Ganzes beschädigt ist. Dankesschreiben bitte – außer Bokassa und Sonstige, die sind schon tot, das geht nicht – an den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser zum Beispiel (Abg. Haider zeigt in Richtung ÖVP), denn: Solche Vorgänge, dass 10 Millionen € von der Immofinanz via Zypern an einen früheren Generalsekretär der FPÖ gehen, von dort über Delaware nach Liechtenstein und wir dann über Jahre keine Dokumente darüber erhalten, was passiert ist, darf es nicht geben. Die Anwälte eines früheren blauen Finanzministers haben sich auch noch die Akten in Liechtenstein geholt, wobei danach ein Stückchen da drinnen gefehlt hat, und dann wird auch noch eine Anklageschrift bekämpft, damit ja kein Prozess stattfindet. (Abg. Stefan: Er ist im Bundesvorstand gesessen!)

Bitte, bei der Situation braucht der Kollege Fuchs nicht herauszukommen, sondern da ist es gut, wenn diese PEPs und solche Überweisungen künftig unter ganz genauer Observierung stehen. (Abg. Hafenecker: … als die Hypo!) – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 144

14.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter MMag. DDr. Fuchs. – Bitte.

 


14.49.13

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Offenbar bedarf es noch einiger Klarstellungen im Zusammenhang mit dem Finanz­markt-Geldwäschegesetz.

So, zum einen: Österreich ist kleiner als Deutschland. (Unruhe im Sitzungssaal.) Deutschland hat die Regelung, dass hier auf Landesebene lediglich die Minister­präsidenten inkludiert sind. Ich glaube nicht, dass wir hier eine strengere Regelung einführen sollten als Deutschland. (Abg. Hable: Ihre Regelung macht genau dasselbe!)

Der nächste Punkt ist im Zusammenhang mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Re­gister­gesetz zu sehen, welches wir hier noch nicht beschlossen haben.

Ich darf Ihnen hier den Entwurf des § 2 zitieren, da heißt es:

Wenn nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten und sofern keine Verdachtsmomente vorliegen, keine Person als wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt worden ist, dann ist die natürliche Person, die der obersten Führungsebene angehört, als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen. – Zitatende.

Was heißt das? – Wenn Landtagsabgeordnete oder Landesräte Vorstandsmitglieder eines Vereins sind, wie zum Beispiel – wie in meiner vorigen Rede schon zitiert – bei den Kinderfreunden, dem Alpenverein, dem Samariterbund, dann infizieren diese Landtagsabgeordneten beziehungsweise Landesräte kraft ihrer Funktion diesen Verein. Dieser Verein würde dann in das höchste Geldwäscherisiko fallen. Und das kann doch nicht wirklich der Sinn und Zweck der Umsetzung der Vierten Geld­wäscherichtlinie sein. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Tamandl.)

Darüber hinaus dürfen Sie nicht vergessen: Es handelt sich hier nicht nur um die Vereine, sondern auch um die vielen landeseigenen Gesellschaften. Auch diese sind kraft § 2 des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes eben solche Unternehmen, bei denen keine natürliche Person mehr als 25 Prozent der Anteile hält. Das heißt, sollte ein Landtagsabgeordneter gleichzeitig Geschäftsführer einer solchen landes­eige­nen GmbH sein, dann würde diese landeseigene GmbH als Organisation eingestuft werden, die dem höchsten Geldwäscherisiko unterliegt. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, dass wir sämtliche landeseigene Gesellschaften, wo Landesräte ein Mandat innehaben, mit dem Geldwäscheverdacht infizieren, denn damit würde man die Geschäftstätigkeit dieser Landesunternehmen massiv beeinträchtigen.

Die Bank kann nämlich aufgrund dieser Bestimmungen Überweisungen einfach ablehnen, ohne die entsprechenden Landesunternehmen zu informieren. Das ist nicht Sinn und Zweck dieser Regelung! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.52

14.52.34

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.)

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1335 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes ent­sprechend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 145

Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag betreffend Art. 2 § 2 Z 6 lit. a und b eingebracht.

Wer für diesen ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, der Antrag ist angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 § 42 eingebracht.

Wer für diesen ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage und ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist ange­nommen.

Weiters haben die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 § 46 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Anfügung eines neuen Abs. 6 in Art. 2 § 46 bezieht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.55.4332. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1273 d.B.): Bundes­gesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2016) (1395 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 146

33. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1323 d.B.): Proto­koll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkom­mens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Protokolls (1396 d.B.)

34. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1324 d.B.): Proto­koll zur Abänderung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Abkom­mens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (1397 d.B.)

35. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1327 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenos­sen­schaft über die Aufhebung des Abkommens vom 13. April 2012 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (1398 d.B.)

36. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1252 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppel­besteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1399 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 32 bis 36 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


14.57.08

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Angesichts der Weltlage ist sinnvolle Entwicklungszusammenarbeit und insbesondere akute Krisenhilfe durchaus aktuell und auch ein wichtiges Thema. Falsch verwendete Entwicklungshilfe kann jedoch weit mehr Schaden als Nutzen anrichten. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist auch erwiesen, dass falsch eingesetzte Entwicklungshilfe Kriege in der Dritten Welt befeuern und brutalen Despoten den Machterhalt sichern kann. Aus diesem Grund stehen wir Freiheitliche der von Österreich geleisteten Entwicklungshilfe teil­weise negativ gegenüber.

Ein ganz wichtiger Punkt ist für uns, dass die Entwicklungshilfe zudem auch an kon­krete Rücknahmeabkommen mit den Empfängerstaaten für ihre Bürger gekoppelt werden muss. (Beifall bei der FPÖ.) Und das sehen wir halt überhaupt nicht sicher­gestellt und gewährleistet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 147

Im konkreten Fall bei diesem Tagesordnungspunkt, IFI-Beitragsgesetz, sollen die Asiatische Entwicklungsbank sowie der Asiatische Entwicklungsfonds mit neuen Mitteln versorgt werden. Interessanterweise kommen neben bettelarmen Staaten wie Bangladesch, Kambodscha oder Osttimor – wo Hilfe ja außer Frage steht – aber auch Staaten in den Genuss der Unterstützung dieser beiden Institutionen, von denen man es auf den ersten Blick nicht annehmen würde – etwa China als zweitgrößte Volks­wirtschaft dieser Welt oder Kasachstan, überhaupt einer der rohstoffreichsten Staaten auf dieser Welt.

Bekannt ist auch, dass die Asiatische Entwicklungsbank – zumindest in der Vergan­genheit – Entwicklungshilfegelder an Offshoreunternehmen in Steuerparadiesen wie den Cayman Islands weitergeleitet hat.

Aus diesen Gründen werden wir dem IFI-Beitragsgesetz unsere Zustimmung verwei­gern. Den Abkommen und Steuerabkommen mit Liechtenstein, der Schweiz und Island werden wir jedoch zustimmen, da wir sie für sinnvoll erachten. (Beifall bei der FPÖ.)

14.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.

 


14.59.28

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es hätte mich wirklich sehr gewundert, wenn die FPÖ bei der Entwicklungszusammenarbeit jetzt nicht auch ein Haar in der Suppe gefunden hätte. (Abg. Haider: Das ist die Konsequenz!) Das bestärkt einfach den Eindruck weiter, den man ständig hat, wenn man eure Äußerungen verfolgt. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Ihr wollt nicht, dass Flüchtlinge zu uns kommen.

Ihr wollt die Menschen bei uns im Land nicht unterstützen (Abg. Neubauer: Sie schon!), und genauso wenig wollt ihr sie dort unterstützen, wo sie herkommen. Mit dieser Politik, glaube ich, kann man heutzutage nicht mehr reüssieren. Die Welt ist zu sehr vernetzt, wir sind alle miteinander auf dieser Welt zu sehr verbunden. Es wird nichts nützen, auch die FPÖ wird irgendwann erkennen müssen, dass internationale Solidarität absolut notwendig ist. Es dauert eben bei manchen ein bisschen länger. (Beifall der Abgeordneten Kucharowits und Schwentner.)

Mit dem gegenständlichen IFI-Beitragsgesetz beschließen wir heute die Beteiligung Österreichs an der elften Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds und der sechsten Wiederauffüllung des  Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Ent­wick­lungsbank mit insgesamt 21,06 Millionen €. Die Asiatische Entwicklungsbank engagiert sich in vielen sozialen und wirtschaftlichen Projekten. Oberstes Ziel dabei ist die Verringerung der Armut und daher werden die Länder mit den niedrigsten Pro-Kopf-Einkommen im asiatischen Raum bedient und natürlich nicht die reicheren. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Wir können davon ausgehen, dass 27 asiatische Entwicklungsländer in nächster Zeit unterstützt werden, auch Kiribati, die Marshallinseln oder auch Afghanistan. (Abg. Neubauer: China, Kasachstan!) Es werden Zuschüsse und günstige Kredite gewährt und dabei werden die Finanzierungsentscheidungen an den Millenniumszielen ausge­richtet.

Weil Sie jetzt gleich wegen Afghanistan wieder hereinschreien (Abg. Neubauer: China, das klingt ähnlich!), möchte ich dazusagen, dass natürlich schon darauf geachtet wird, dass solche Projekte gefördert werden, die die Rückführung unterstützen und die vor


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allem dann den zurückgeführten Menschen helfen, in ihrer Heimat wieder Fuß zu fassen.

Es ist ja hanebüchen, was Sie da immer wieder alles unterstellen. Natürlich wird das mit einem bestimmten Hintergrund getan, und natürlich wird ein Augenmerk darauf gelegt, dass den Menschen, die zurückgeführt werden, auch geholfen wird (Abg. Deimek: Zum Beispiel China und Kasachstan!), denn ganz ohne Grund sind sie ja nicht aus Afghanistan weggegangen. (Abg. Neubauer: Wir haben von China ge­sprochen!) Wenn es ihnen dort so gut ginge, dann hätten sie ihre Heimat sicher nicht verlassen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Ein spezielles Augenmerk wird auf fragile Staaten gelegt, da auf Nahrungsmittel­sicherheit (Zwischenrufe bei der FPÖ), Unterstützung von regionalen öffentlichen Gütern, den Privatsektor, Entwicklung, Auswirkungen des Klimawandels, Gesundheit, Bildung und was mich besonders freut – Geschlechtergleichstellung und Stärkung der Frauen insgesamt.

Mit diesen und einigen weiteren Maßnahmen wird in der Österreichischen Entwick­lungszusammenarbeit die von vielen schon lange geforderte und so wichtige Trendwende eingeleitet. Wir nähern uns schrittweise der angepeilten ODA-Quote von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens, das Budget der bilateralen EZA wird in den nächsten Jahren von 77 auf 154 Millionen € verdoppelt und der Auslands­katastro­phenfonds wurde von 5 auf 20 Millionen € vervierfacht.

Die zusätzlichen Mittel werden für die Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Projekte der NGOs eingesetzt, aber auch – bitte, FPÖ, jetzt noch einmal zuhören! – dafür verwendet, um die Situation in den Herkunftsländern der auf der Flucht befindlichen Menschen zu verbessern. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Ich bin vollkommen davon überzeugt, dass es absolut richtig ist, genau das zu tun: nämlich die Menschen vor Ort und in den Nachbarländern der Fluchtländer zu unter­stützen, damit sie gar nicht gezwungen werden, ihre Heimat zu verlassen und nach Europa zu kommen.

Daher wurde auch der Schwerpunkt Migration neben Bildung, Wirtschaft, Wasser und Rechtsstaatlichkeit in das Dreijahresprogramm der österreichischen EZA mitaufge­nommen und festgelegt. (Zwischenrufe bei Abgeordneten der FPÖ.) Ab 2018 werden auch die IFI-Strategien – worüber wir gerade vorhin geredet haben, die österreichi­schen Zuwendungen an die internationalen Finanzinstitutionen – zeitlich in das Dreijah­resprogramm eingegliedert, sodass wir insgesamt eine kohärente und wirkungsvolle Entwicklungspolitik haben.

Da ich noch ein paar Sekunden Zeit habe, möchte ich diese Zeit nutzen, um mich von Ihnen allen in die Weihnachtsfeiertage zu verabschieden. Ich wünsche Ihnen ganz wun­derschöne, gesegnete Weihnachten und für das neue Jahr alles Gute, beste Gesundheit und viel Erfolg. Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. Abg. Kogler: Danke!)

15.04

15.04.32 *****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe heute am Vormittag angekündigt, dass ich Einblick in das Stenographische Protokoll nehmen werde. Mir liegt nun das Vorläufige Stenographische Protokoll im Zusammenhang mit einem Zwischenruf vor, aus dem ersichtlich ist, dass Herr Abgeordneter Rädler folgen-


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den Zwischenruf getätigt hat: „Hier spricht der Alkohol!“ – Dafür erteile ich ihm einen Ordnungsruf. (Zwischenrufe bei Grünen und NEOS.)

*****

Damit gehen wir in der Debatte weiter.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. – Bitte, Herr Abge­ordneter. (Abg. Rossmann – auf dem Weg zum Rednerpult –: Typisch Rädler!)

 


15.05.15

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Finanzminis­ter! Hohes Haus! (Unruhe im Sitzungssaal.) – Themenwechsel: Den Doppelbesteue­rungsabkommen werden wir zustimmen. (Abg. Kogler: Doppler!) – Doppler, ja! – Erlauben Sie mir aber, auch einige Worte zu den Änderungen der Abkommen mit Liechtenstein und der Schweiz zu sagen.

Wir erinnern uns an Frau Finanzministerin Fekter – Frau Fekter ist ja gerade nicht da –, dass diese sich über Jahre hinweg geweigert hat, den automatischen Informations­austausch im Zusammenhang mit der Zinsenrichtlinie anzuerkennen. Sie hat gekämpft wie eine Löwin, das hat ihr auch in der „Süddeutschen Zeitung“ den Titel „Jeanne d’Arc aus dem Süden“ eingetragen. Unterstützt wurde sie dabei vom ehemaligen Bundes­kanzler Faymann, der die Oma und das Sparbuch der Oma vorgeschoben hat, obwohl das Sparbuch der Oma damit überhaupt nichts zu tun hatte. – Seis drum.

Schließlich und endlich wurde ein Abkommen mit Liechtenstein und der Schweiz gemacht und damit auch gleichzeitig eine anonyme Pauschalbesteuerung für Steuer­flüchtlinge beschlossen. Wir haben das nie verstanden, und jedem Steuerehrlichen sind doch die Haare zu Berge gestanden. Gleichzeitig hat man damit natürlich auch europäische Lösungen verhindert.

Unter dem Druck der Europäischen Union, der OECD und vielen anderen Staaten hat Österreich endlich einlenken müssen, nimmt am automatischen Informationsaustausch ab 2018 erstmals teil. Wir haben diesem bei den Verhandlungen über die Änderung des Bankgeheimnisses im vergangenen Jahr in der Tat zugestimmt. Damit – könnte man meinen – sind die beiden Steuerabkommen mit Liechtenstein und mit der Schweiz obsolet und könnten aufgehoben werden. – Das ist aber keineswegs so.

Kommen wir zu Liechtenstein! Die Änderung sieht vor, dass das Abkommen für am 31. Dezember 2016 bestehende Vermögensstrukturen nicht angewendet wird, da die bestehende anonyme Pauschalbesteuerung eine gleichwertige missbrauchsresistente Maßnahme darstelle. – Dafür fehlt mir, ehrlich gesagt, das Verständnis, denn das führt letztendlich dazu, dass die geringe Pauschalbesteuerung mit Liechtenstein weiterhin eine Ungleichbehandlung mit österreichischen Steuerpflichtigen nach sich zieht. Dage­gen sind wir natürlich sehr, denn das ist ein Schlag ins Gesicht der Steuer­ehrlichen. Im Ausschuss konnten Sie, Herr Finanzminister, unsere Zweifel diesbezüg­lich nicht ent­kräften.

Zum Abkommen mit der Schweiz: Auch da sollte man meinen, das könnte ersatzlos aufgehoben werden. Es ist in der Tat auch so, es wird ja aufgehoben, aber die ganze Sache hat einen Haken, denn es gibt eine Kernbestimmung, die besagt, dass über alle im Abkommen als vertraulich bezeichneten Sachverhalte Stillschweigen bewahrt wird und dass alle Rechtsverhältnisse, die durch das Abkommen entstanden sind, auch weiterhin Gültigkeit haben.

Das läuft darauf hinaus, dass vergangene Fälle von Steuerflucht nicht mehr zurück­verfolgt werden können. Damit leistet man sozusagen jenen, die damals in die Steuer-


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flucht gegangen sind, Vorschub und ermöglicht ihnen, sich weiterhin der Steuerzahlung zu entziehen.

Steuerflucht und Steuergerechtigkeit vertragen sich nicht miteinander, das ist ganz klar, das muss in jeder Hinsicht abgestellt werden, denn eines gilt ja nach wie vor: Die wirklich teuren Flüchtlinge sind nach wie vor die Steuerflüchtlinge. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

15.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Cap zu Wort. – Bitte.

 


15.09.15

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Vorausgeschickt sei: Wir stimmen allen Punkten zu. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Ich möchte zu meinem Vorredner aber noch etwas hinzufügen: Warum kämpfen wir gegen Steuerflucht? Warum sind wir gegen Steuerschlupflöcher? – Weil es um die Finanzierungsrahmen, Handlungsspielrahmen öffentlicher Finanzen geht, das ist das Entscheidende.

Wer also den Sozialstaat, das Gesundheitssystem, das Pensionssystem, aber auch die Initiativen zur Unterstützung der Wirtschaft, der Investitionen, des Wachstums will, muss daran interessiert sein, dass es Steuergerechtigkeit gibt und dass Steuern auch bezahlt werden. Das ist das Entscheidende. (Beifall bei der SPÖ.)

Da sage ich Ihnen, das ist jedenfalls schwieriger geworden, weil durch die inter­nationale Organisation von Konzernen, die mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Ländern haben, unterschiedliche Niveaus genützt werden, es gibt einen Streit um die Frage, wer wo welches Steuerrecht hat und wie das alles gemacht wird.

Ich glaube jedenfalls, dass es durch die Organisationsform der Europäischen Union legitimiert ist, über die nationalen Grenzen hinaus eine Struktur zu entwickeln, die es ermöglicht, dort ein Optimum an Information zu haben – das ist schon garantiert –, wo die Finanz nicht Einschau hat, wo man wissen will, wo gerade Geld ist, das auch gemeldet werden muss. Noch besser ist es aber, zu versuchen, auf diese Art die Einnahmen zu steigern, die Steuerflucht zu minimieren, den Staatsfinanzen somit die entsprechende Grundlage zu geben.

Das verstehen wir alle – auch diejenigen, die jetzt zusehen und zuhören – als einen Beitrag dafür, darüber nachzudenken, wie wir alles Mögliche unternehmen können, damit das auch garantiert ist. Da ist es nicht gut, wenn Großbritannien aufgrund der Brexit-Debatte gerade versucht, einen Steuerwettbewerb nach unten in Gang zu setzen. Ungarn hat auch versucht, auf das einzusteigen. Auch dem muss man entgegentreten, daher ist ein einheitliches Regelwerk auf europäischer Ebene und darüber hinausgehend von größtem Nutzen.

Zum anderen Punkt, zum Versuch der Entwicklungszusammenarbeit mit den asiati­schen Ländern – dort gibt es ja ganz spezielle Länder, in denen übrigens zum Teil auch sehr hohe Migrationsbereitschaft besteht –: Das ist sicherlich ein Beitrag, dafür zu sorgen, dass die Menschen dort eine Lebensperspektive haben und auch dort bleiben; mit 21 Millionen € kann man einen Beitrag leisten.

Ich bin auch dafür, dass es Rücknahmeabkommen gibt, aber nicht als Bedingung, denn man muss schauen, dass dort eine Verbesserung eintritt, dass in diesen Ländern auch Hilfe zur Selbsthilfe geleistet wird. Ich glaube aber, dass wir trotzdem nicht umhinkommen, nachzudenken, wie sich die Weltwirtschaftsordnung künftig weiter entwickeln und gestalten wird, wo die Wohlstandszonen eine riesige attraktive Wirkung ausstrahlen und wo viele, die nicht in diesen Wohlstandszonen sind, zu wandern beginnen.


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Das ist zutiefst auch eine Verteilungsfrage. Wir müssen uns weit über diesen Appell, die sollen einfach nur dort bleiben – das bewirkt gar nichts! –, hinaus Gedanken machen, welchen Beitrag man leisten muss, damit die Grundlage dafür geschaffen wird, dass die Menschen in den Ländern bleiben können. (Beifall bei der SPÖ.)

15.12


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


15.12.46

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Finanz­minister! Ich begrüße auch Sie, Herr Justizminister! Es ist passend, dass Sie gemein­sam hier sind, denn ich nehme an, dass wir das Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein – das Thema, zu dem ich sprechen möchte – nicht nur Finanzminister Schelling, sondern vielleicht auch der Zuarbeit aus dem Justizministerium verdanken.

Worum geht es bei diesem Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein? – Europaweit werden internationale Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung umgesetzt, doch die SPÖ-ÖVP-Bundesregierung schließt mit Liechtenstein ein Abkommen, das den Effekt hat, dass in Liechtenstein weiterhin anonyme Vermögensstrukturen aufrechtbleiben können. Wir haben das auch schon im Finanzausschuss diskutiert.

Herr Finanzminister, ich weiß, was Sie jetzt sagen werden (Abg. Kogler: Gar nichts!), nämlich dass mit diesem Abkommen die Zinseinkünfte ohnehin besteuert werden und dass damit alles in Ordnung wäre. Ja, aber was Sie eben nicht dazusagen, ist, dass durch dieses Abkommen, wenn überhaupt, nur die Zinsbesteuerung hereinkommt. Es ist damit überhaupt nicht sichergestellt, dass diese Vermögen, die auf Liechtensteiner Konten lagern, ursprünglich schon richtig versteuert wurden. Sie können auch nicht sagen, ob es sich nicht doch um Gelder handelt, die vielleicht krimineller Herkunft sind oder deren Verwendung kriminellen Zwecken dienen könnte. Das ist alles nicht möglich, denn es ist aufgrund dieser anonymen Strukturen gar nicht überprüfbar.

Diese Anonymität ist ja sozusagen das Einfallstor, das Geldwäsche und alles, was damit an potenziellen kriminellen Handlungen verbunden ist, erst ermöglicht. Diese Anonymität sollte abgeschafft werden, das ist internationaler Standard, und genau da schaffen Sie ein Schlupfloch zwischen Österreich und Liechtenstein. Es ist übrigens nicht überraschend, dass es außer Österreich keinen anderen EU-Staat gibt, der glaubt, er müsste in dieser Angelegenheit – diese Richtlinien müssen ja alle umset­zen – ein Abkommen mit Liechtenstein schließen.

Was beweisen Sie insgesamt? – Nicht nur, dass Sie aus dem Untersuchungs­aus­schuss betreffend Hypo Alpe-Adria – in dem wir ja erfahren mussten, wie über anonyme Konstruktionen in Liechtenstein Milliarden verschoben worden sind, um die Empfänger zu verschleiern – nichts gelernt haben (Abg. Kogler: Richtig!), Sie haben also nicht nur nichts gelernt, Sie wollen diese anonymen Strukturen ganz bewusst auch noch aufrechterhalten. Nichts aus dem U-Ausschuss gelernt, sondern ganz bewusst diese Strukturen aufrechterhalten, damit die Schlupflöcher weiter verwendet werden können: Das ist beschämend! Das ist ein Beweis dafür, dass es nicht um Sachpolitik geht. Offenbar sollen diese anonymen Strukturen – für wen auch immer, ich möchte mir das gar nicht ausdenken – bewusst aufrechterhalten werden. Für die öster­reichischen Bürger und Steuerzahler ist das definitiv nicht gedacht. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kogler.)

15.16


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Knes zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 152

15.16.13

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Frau Präsidentin! Herren Minister! Geschätztes Hohes Haus! Wenn Entwicklungshilfen in allen europäischen Staaten und auch in anderen Staaten zurückgefahren oder sogar eingefroren oder auf null gestellt werden, dann sehen wir und lernen daraus, was dabei herauskommt: Menschen sind in Bewegung und Menschen wandern ab.

Wenn man Menschen die Grundlage, um in ihrem eigenen Land überhaupt überleben zu können, entzieht, dann kommt es natürlich zu Menschenbewegungen, und die kosten letztendlich jeden Staat das Zehnfache, Hundertfache, Millionenfache. Darum ist es auch wichtig, der Entwicklungshilfe beizutreten, und das macht Österreich auch, und zwar mit dem IFI-Beitragsgesetz.

Dieses IFI-Beitragsgesetz sollte ja bis einschließlich 2020 beschlossen werden. Wir reden dabei von rund 21 Millionen €, das hat schon meine Vorrednerin gesagt. Das Wichtigste aber ist, dass wir uns dazu bekennen, dass wir auch in der Entwicklungs­hilfe unsere Verantwortung – aus politischer Sicht, aber auch aus der Verantwortung als österreichische Nation – übernehmen und jenen Menschen die Grundlage zum Überleben geben, die sie letztendlich brauchen, um in ihrer Heimat ihre Lebensgrund­lage zu finden und sich weiterzuentwickeln.

In diesem Sinne: ein klares Ja seitens der SPÖ. Ich wünsche der FPÖ natürlich viel Glück mit ihrem Statement. Ihr seid es, die, wenn es zu Menschenbewegungen kommt, immer fragen: Warum kommt es so? Was können wir tun? Es schockt mich umso mehr, dass ihr nicht dabei seid, wenn es um Entwicklungshilfe geht, sondern sagt: Das ist überhaupt nicht notwendig, die sollen dort leben, wo sie leben. – Da spielen wir nicht mit! (Beifall bei der SPÖ.)

15.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte.

 


15.18.10

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Nationale Steuergesetze haben nicht mit der Entwicklung global agierender Unternehmen und Firmen Schritt gehalten. Das ist eine Tatsache.

Daraus resultieren Schlupflöcher, die zwischen den einzelnen nationalstaatlichen Regimen entstehen können und somit von multinationalen Unternehmen dazu genutzt werden, ihre Abgaben durch trickreiche Steuergestaltung zu minimieren.

Sogenanntes Base Erosion and Profit Shifting, also die Reduzierung der Steuer­be­messungsgrundlage und die Gewinnverlagerung, ist unter allen Umständen grund­sätzlich zu verhindern. Mit dem OECD-Aktionsplan wurden Maßnahmen definiert, durch die Regierungen verhindern können, dass internationale Firmen wenig oder gar keine Steuern zahlen. Steuerbetrug und Steuerhinterziehung stellen ein großes Prob­lem dar, das eigentlich alle betrifft. Das Problem kennt nämlich keine Grenzen und kann nur mit gemeinsamen Anstrengungen wirksam gelöst werden. Riesige Summen gehen aufgrund von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung verloren, Schätzungen zufolge auf EU-Ebene 1 Billion €, also 1 000 Milliarden €.

Diese Gelder gehen auf ganz unterschiedliche Art und Weise verloren, zum einen durch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Öffentlichen Haushalten wird somit durch Steueroasen Geld entzogen, die es Steuerbetrügern erleichtern, Geld ungemeldet und unversteuert an entsprechende Standorte zu transferieren. Und durch aggressive


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Steuerplanung großer Unternehmen oder auch von Einzelpersonen werden die begrenzten Gesetze mit dem Ziel der Steuerverringerung optimal ausgenutzt. 

Steuerbetrug und Steuerhinterziehung begrenzen nicht nur die Kapazitäten Öster­reichs, sondern auch die aller EU-Länder zur Beschaffung von Geld und somit zur Umsetzung der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Daraus ergeben sich natürlich dann auch Einschnitte bei den öffentlichen Dienstleistungen und ein entsprechend reduziertes Wirtschaftswachstum.

Darüber hinaus sind Steuerbetrug und Steuerhinterziehung grundsätzlich ungerecht. Warum sollten wir mehr Steuern zahlen oder unsere öffentlichen Dienstleistungen opfern, weil jemand anderer nicht bereit ist, seinen gerechten Anteil zu zahlen?

Mit Island besteht derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen. Das nun vorliegende Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt, wie ich vorhin erwähnt habe, auch die neuen OECD-Standards zur steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft.

Im vorliegenden Abkommen werden zuerst die OECD-konformen Begriffsdefinitionen geregelt und in weiterer Folge, in welchem Vertragsstaat bewegliches und unbe­wegliches Vermögen sowie Vermögenseinkommen und Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Arbeit zu versteuern sind.

Ich habe bereits im Ausschuss angemerkt, dass im Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein, von dem wir heute schon gehört haben, aufgrund des neuen Arti­kels 26a eine Missbrauchsklausel eingefügt wurde, welche im vorliegenden Doppelbe­steuerungsabkommen mit Island allerdings noch fehlt. Deshalb möchte ich hier nochmals anregen, dass diese Klausel zumindest in allen hinkünftigen Doppelbesteue­rungsabkommen Eingang finden soll.

Base Erosion and Profit Shifting sind keineswegs zu akzeptieren, da dadurch dem Staat unzählige Milliarden an Steuereinnahmen verlorengehen und dies schlussendlich zu unser aller Lasten geht. Deshalb ein klares Ja auch zum Doppelbesteue­rungs­abkommen mit Island. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.21

15.21.26

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Entwurf betreffend IFI-Beitragsgesetz 2016 samt Titel und Eingang in 1273 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich auch in dritter Lesung hierfür aus­sprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 33: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver-


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mögen in der Fassung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Protokolls, in 1323 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Geneh­migung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 34: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zur Abänderung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusam­menarbeit im Bereich der Steuern, in 1324 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenos­senschaft über die Aufhebung des Abkommens vom 13. April 2012 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusam­menarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt, in 1327 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 36: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkom­men zwischen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, in 1252 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

 15.25.1737. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1300 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Geschworenen- und Schöf­fengesetz 1990, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) geändert werden (Strafpro­zess­rechtsänderungsgesetz II 2016) (1403 d.B.)

38. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1365 d.B.): Verein­barung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert wird (1407 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 37 und 38, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 155

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.26.25

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier meh­rere Themen unter einem zu behandeln, ich werde aber da eine Trennung vornehmen.

Der erste Antrag betrifft einen Gesetzesvorschlag, der sich unter anderem mit einer Änderung der Strafprozessordnung und mit der Änderung des Bundesgesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union befasst. Bei dieser Änderung der Strafprozessordnung geht es um einige kleinere Anpassungen. Im Wesentlichen geht es dabei darum, dass die der­zeitige sogenannte Kronzeugenregelung mit 31. Dezember 2016 ausläuft und es daher notwendig war, eine Entscheidung darüber zu treffen, wie man weitermacht.

Es wurde jetzt bei dieser Regelung eine Änderung vorgenommen, und ab 1. Jän­ner 2017 tritt dann die neue Regelung in Kraft, die wiederum auf fünf Jahre befristet sein wird. Das halten wir für sinnvoll, weil es bisher nicht möglich war, die derzeitige Kronzeugenregelung wirklich ordentlich zu prüfen, weil es sehr wenige Fälle dieser Kronzeugenregelung gegeben hat; etwa im Sprengel des OLG Graz keinen Einzigen seit ihrer Einführung.

Zu kritisieren ist schon am Rande, dass diese Strafprozessordnung ja im letzten Jahr im Rahmen der großen Reform wieder geändert wurde. So wurde etwa der § 59 der Strafprozessordnung mit 1. Jänner 2016 geändert, dann wiederum mit 1. Novem­ber 2016, und jetzt wird er mit 1. Jänner 2017 neuerlich geändert. Also das ist kein sehr gutes Zeichen. Aber in Summe sind die Änderungen aus unserer Sicht sinnvoll, und wir werden ihnen daher zustimmen.

Im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit gibt es aber auch noch ein anderes Thema, das für uns in Österreich sehr wesentlich ist. Deswegen gab es auch eine gemeinsame Erklärung von Nationalratsabgeordneten und Bundesräten aus allen Fraktionen, und diese setzt sich damit auseinander, wie mit der Türkei umzugehen ist. Darin ist eindeutig ausgedrückt, dass es eine klare Position hier im Hohen Haus gibt, dass man keine Beitrittsverhandlungen mit der Türkei führt und auch ganz klar der Türkei gegenüber auftritt. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang ist aber heute eine APA-Meldung des Bundeskanzlers Kern ergangen, die möglicherweise diese Position konterkariert oder konterkarieren könnte. Daher erachte ich es als sinnvoll und notwendig, dass wir hier einen Beschluss fassen, der sich eben mit dieser justiziellen Zusammenarbeit auch im Hinblick auf einen möglichen Beitritt der Türkei befasst.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendi­gung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, auf EU-Ebene – insbesondere beim heutigen Europäischen Rat – darauf hinzuwirken, dass die EU-Beitrittsverhandlungen mit der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 156

Türkei beendet werden, um unter anderem die justizielle Zusammenarbeit in Straf­sachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht zu gefährden.“

*****

Das zweite Thema, mit dem ich mich befassen will – und das steht im Tagesord­nungspunkt 38 hier zur Debatte –, ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Abgeltung von Kosten der Krankenversorgung für Häftlinge. Es muss hier angeführt werden, dass es diesbezüglich eine sehr eigenartige Situation gibt, nämlich: Häftlinge sind nicht krankenversichert und werden daher wie Privatpatienten mit dem höchsten Satz in den Spitälern behandelt. Sie werden daher tendenziell besser behandelt – wir wissen, dass das in Österreich so ist –, und sie bekommen leichter Termine. Ein Tag einer ärztlichen Behandlung eines Häftlings im AKH kostet nach diesem Satz 1 127 €.

Es wurde vom Rechnungshof bereits vor Jahren kritisiert, dass diese Situation besteht und dass man daher die Häftlinge in eine gesetzliche Krankenversicherung einbringen sollte. Das hat der Rechnungshof ganz klar gefordert. Und es steht auch unter anderem im aktuellen Regierungsprogramm drinnen, dass das passieren sollte, weil eben sonst die unbefriedigende Situation eintritt, die wir jetzt haben, nämlich: Häftlinge werden als Privatpatienten behandelt, kosten daher übermäßig viel Geld, während zum Beispiel die Justizwachebeamten, die sie betreuen, die für die Gesellschaft diese Häftlinge bewachen und die für unsere Gesellschaft einen Dienst leisten, von der Kran­kenversicherung schlechter behandelt werden als die Häftlinge.

Dieser Zustand ist wirklich unerträglich, und daher stimmen wir gegen diese Verein­barung zwischen dem Bund und den Ländern, denn es geht in weiterer Folge darum, dass die Länder letztendlich vom Justizminister das Geld ersetzt bekommen, das aufgrund dieser erhöhten Beträge aufgewendet wird. Wir sprechen uns dagegen aus, weil wir davon überzeugt sind, dass es diesbezüglich eine Gesamtregelung geben muss. Es muss hier klargestellt werden, dass Häftlinge sehr wohl auch in eine gesetz­liche Krankenversicherung übergeführt werden müssen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbe­ziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, welche die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetz­liche Krankenversicherung vorsieht.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Da das grundsätzlich eine sinnvolle Regelung ist, hoffe ich sehr, dass Sie alle zustim­men werden. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

15.32


Präsidentin Doris Bures: Es wurden jetzt zwei Entschließungsanträge eingebracht, die ausreichend unterstützt ist. Der inhaltliche Zusammenhang mit der jetzt geführten


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Debatte über die Änderung der Strafprozessordnung ist in beiden Fällen sehr weit hergeholt. Nichtsdestotrotz werde ich die Einbringung dieser beiden Anträge jetzt als zulässig erklären. Aber trotzdem meine ich, dass wir uns in einer Präsidialkonferenz auch darüber werden unterhalten müssen, in welchem inhaltlichen Zusammenhang Entschließungsanträge eingebracht werden können.

Die beiden Anträge stehen jetzt mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan und weiterer Abgeordneter betreffend Been­digung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 37, Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1300 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Auslieferungs- und Rechtshilfe­gesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Straf­sachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016) (1403 d.B.), in der 158. Sitzung des Nationalrates, 15.12.2016, XXV. GP.

Wie einer APA-Aussendung vom 15.12.2016 zu entnehmen ist, besteht die Gefahr, dass Bundeskanzler Kern beim gegenwärtig stattfindenden Rat der Europäischen Union Schlussfolgerungen in Bezug auf die Türkei zustimmen könnte, die die dies­bezüglich einheitliche Position der Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat bzw. Bundesrat vom November 2016 konterkarieren.

In dieser Erklärung der österreichischen Abgeordneten zur Lage in der Türkei heißt es wörtlich:

„Diese äußerst besorgniserregenden Entwicklungen in der Türkei, die nicht mit euro­päischen Werten vereinbar sind, sind ein weiterer Grund, die Verhandlungen auszu­setzen und bei weiterer Eskalation den Abbruch der Beitrittsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei von Seiten der österreichischen Bundes­regierung zu fordern.“

Bundeskanzler Christian Kern erklärte laut der genannten APA-Meldung am Don­nerstag in Brüssel, es sei "kein Signal der Stärke, auf Dauer Blockadeübung zu betreiben, sondern Mehrheiten zu finden".

Er gehe davon aus, dass es am Gipfel "notwendig ist", die österreichische Position nochmals zu erklären, "die im Rat (der Außenminister, Anm.) keine Mehrheit gefunden hat. Vor dem Hintergrund haben wir zu akzeptieren, wie die Situation ist. Das haben wir auch in Österreich zur Kenntnis zu nehmen". Viele Kollegen hätten die Auffassung, "die Gesprächskanäle mit der Türkei offenzuhalten. Das haben wir zu akzeptieren. Unsere Aufgabe ist es, Partner zu finden", so Kern.

APA247 5 AI 0211 AA Siehe APA0201/15.Dez 16

Gerade die Ereignisse der letzten Monate in der Türkei haben sich in eine mehr als nur besorgniserregende Richtung entwickelt. Infolge eines gescheiterten Militärputsches im Juli d.J. verhängte die Türkei den Ausnahmezustand und setzte Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention aus. Es kam zu Massenverhaftungen und Amtsenthebungen von bis zu 60.000 Staatsangestellten in der Armee, Polizei, Justiz und im Bildungswesen. Bereits im Sommer wurde die Immunität der Abgeordneten der


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Oppositionspartei HDP aufgehoben, regierungskritische Medien wurden eingestellt und andere einschüchternde Maßnahmen getroffen. 

Die Achtung der Meinungsfreiheit und der Unabhängigkeit von Justiz und Gesetz­gebung sind vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen massiv gefährdet, und es wäre auch die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Falle eines Beitritts der Türkei zur Europäischen Union aus heutiger Sicht auf eine harte Probe gestellt.

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, auf EU-Ebene – insbesondere beim heutigen Europäischen Rat – darauf hinzuwirken, dass die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei beendet werden, um unter anderem die justizielle Zusammenarbeit in Straf­sachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht zu gefährden.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Christian Lausch und weiterer Abgeordneter betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Kran­kenversicherung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 38, Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1365 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Kranken­an­stalten für Insassen von Justizanstalten geändert wird (1407 d.B.), in der 158. Sitzung des Nationalrates, 15.12.2016, XXV. GP.

Insassen von Justizanstalten sind – sieht man von der Arbeitslosenversicherung für arbeitende Häftlinge ab – nicht sozialversichert. Die Kosten für ihre ärztliche Betreuung und medizinische Behandlung werden unabhängig von der Arbeitsleistung direkt vom Bund getragen. Ärzte und Krankenanstalten verrechnen dem Bundesministerium für Justiz den Tarif für unversicherte Privatpatienten, der nach Angaben eines hoch­rangigen Beamten des Ressorts „deutlich über den von den Sozialversiche­rungs­trägern eingehobenen Beiträgen“ liegt. So kostet etwa „ein Tag als Nichtversicherter im Wiener Allgemeinen Krankenhaus in der allgemeinen Gebührenklasse 1.127 Euro. Für ein 30-minütiges ärztliches Beratungsgespräch würden rund 60 Euro verrechnet.“

(http://derstandard.at/2000043360105/Privatpatient-Haeftling-Steigende-Kosten-fuer-Krankenversorgung).

An dieser massiven Geldverschwendung hat der Rechnungshof schon vor Jahren in seinem Bericht „Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug – Bund 2012/3“ deutliche Kritik geübt und Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt. „Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen stiegen von 29,34 Mill. EUR (2000) auf 73,76 Mill. EUR (2010). Im Durchschnitt betrugen die Ausgaben pro Häftling 2009 8.418 EUR und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheits­ausgaben pro Kopf in Österreich.“, ist weiters dem Bericht zu entnehmen.


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Die Gesundheitsausgaben für die Insassen von Justizanstalten steigen trotz des gleichgebliebenen Gesamtbestandes an Insassen weiterhin ungebremst. Im Jahr 2015 lagen sie bei über 80 Millionen Euro!

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 wird eine Maßnahme dem genannten Thema gewidmet, jedoch ist diese augenscheinlich nicht umgesetzt worden.

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetz­liche Krankenversicherung vorsieht.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


15.32.55

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! (Eine Männerstimme nachahmend:) „Du verpfeifst nie deine Freunde und hältst immer den Mund!“ – Ich habe versucht, Robert De Niro ein bisschen – wenigsten im Ansatz – mit einer tiefen Stimme nachzuahmen, wie er seinem jungen Schützling im Mafia-Film „GoodFellas“ einen Ratschlag gibt. Jahre später bricht sein ehemaliger Schützling mit seiner kriminellen Vergangenheit und wird Kronzeuge und sagt gegen die amerikani­sche Cosa Nostra aus.

Wir kennen zahlreiche solcher Kronzeugenprogramme aus den USA. Diese werden uns immer wieder in verschiedenen Filmen vorgeführt.

Ich möchte im Zusammenhang mit der neuen Kronzeugenregelung in der StPO vorab einmal ganz klar sagen: Solche Deals mit der Staatsanwaltschaft sind bei uns nicht möglich. Das ist ganz wichtig. Die Freiwilligkeit, nämlich dass Von-sich-aus-aktiv-Werden, steht bei uns im Mittelpunkt. Niemand kann sich für seine Taten von vorn­herein freikaufen.

Wir verlängern heute die überarbeitete Kronzeugenregelung – das ist eine ganz wich­tige Bestimmung – auf weitere fünf Jahre, und zwar einstimmig, was ganz wesentlich ist, denn alle Parteien haben dieser neuen Regelung zugestimmt. Ich glaube, das ist ein Erfolg. Das ist eine Anerkennung für einen intensiven, sachlichen und gut aufbereiteten Weg zur Gesetzeswerdung dieser doch sehr sensiblen rechtsstaatlichen Materie.

Es gab durchaus nachvollziehbare Kritik in der Begutachtung. Es wurde eine hoch­rangige internationale Expertengruppe im Justizministerium eingesetzt. Die Empfeh­lungen und die Klarstellungen dieser Expertengruppe nehmen wir heute bei der Beschlussfassung mit.

Das Wichtigste in Kürze: Die Voraussetzungen für den Kronzeugenstatus sind fol­gende:


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Der Aufklärungsbeitrag muss die Schwere der eigenen Tat übersteigen. Der Kron­zeuge muss von sich aus freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantreten, bevor er als Beschuldigter vernommen wurde oder gegen ihn Zwang – zum Beispiel bei einer Hausdurchsuchung – ausgeübt wurde. Ein führender oder auch nur mitbestimmender Tatbeitrag des potenziellen Kronzeugen soll grundsätzlich zum Ausschluss des Kron­zeugenstatus führen.

Mit der neuen Regelung stärken wir auch die Rechtssicherheit für den Kronzeugen und gestalten das Verfahren präziser und vorhersehbarer. Ich glaube, dass das ganz wichtig ist. Denn: Ein großer Kritikpunkt in der Vergangenheit war, dass der Kronzeuge sehr lange nicht gewusst hat: Bin ich es jetzt oder bin ich es nicht? Ich glaube, dass die Regelungen und die Prüferfordernisse, die wir da eingezogen haben, ganz wesentlich sind. Der Kronzeuge wird relativ früh erfahren, ob die Staatsanwaltschaft von der vorläufigen Verfolgung zurücktritt oder nicht. Dann wird im Verfahren ganz genau geprüft, ob die verschiedenen Kriterien, die ich zuvor aufgelistet habe, ausreichen. Dann werden die im Gesetz klar definierten Voraussetzungen geprüft. Die Staats­anwaltschaft führt eine genaue Abwägung unter Berücksichtigung des Gewichts des Beitrags zur Aufklärung im Verhältnis zu Art und Ausmaß der eigenen Straftat durch.

Wenn all diese Voraussetzungen gegeben und die Entscheidungen getroffen sind, gibt es – und ich glaube, das ist auch ganz wichtig – in beide Richtungen Überprüfungs­möglichkeiten: sowohl für den, der den Kronzeugenstatuts verwehrt bekommen hat – dieser kann sich auf eine richterliche Kontrolle stützen –, als auch für den Rechts­schutzbeauftragten. Letzterer hat nach wie vor die Möglichkeit, wenn er glaubt, dass der Kronzeugenstatus zu Unrecht zugeteilt wurde, die Fortführung des Strafver­fahrens zu verlangen. Ich glaube, das macht wirklich Sinn. Es ist eine gute Regelung, die Überprüfung in beide Richtungen auch in Zukunft noch zuzulassen.

Zur fünfjährigen Befristung meine ich: Das ist ganz wichtig! Wir werden sehen – es gab ja bisher wenige Fälle –, wie diese neue Kronzeugenregelung dazu beiträgt, in Zukunft Korruption und Straftaten besser aufklären zu können.

Ein Danke an alle Kolleginnen und Kollegen und auch an dich, Herr Minister, für das Vertrauen. Ich glaube, es ist mit der Zustimmung, die wir heute bekommen, ein Kern­stück der StPO-Novelle gut gelungen. Das ist ein effizientes Instrument im Kampf gegen Korruption und Kriminalität. Ja, ich glaube, wir können wirklich mit Fug und Recht stolz darauf sein. Es gab viele Gespräche, die wir dazu geführt haben.

Mit der heutigen Beschlussfassung setzen wir auch die Rechtsbeistand-Richtlinie um und stellen so sicher, dass Beschuldigte auch in Haftfällen in möglichst kurzer Zeit tatsächlich einen Verteidiger zur Seite gestellt bekommen.

Außerdem regeln wir noch mit, dass wir nun die Diversion auch im Erwachsenen­straf­recht unter bestimmten Umständen auch bei Todesfolge zulassen. Ein Beispiel dazu: Wenn ein Lenker bei einem selbstverschuldeten Unfall enge Angehörige verliert, ist er dadurch schon „genug gestraft“.

Zum Tagesordnungspunkt 38 erlauben Sie mir noch – auch in Reflexion auf das, was Kollege Stefan vorhin gesagt hat – zu sagen: Die Artikel-15a-Vereinbarung ist jetzt notwendig, denn wir müssen natürlich darauf achten, dass unser Justizminister auch budgetär entsprechend ausgestattet wird. Da geht es um die Abgeltung der Kosten, die das Justizministerium vorab zu tragen hat, und zwar mit einem Pauschalbetrag, der sowieso nicht alle Kosten abdeckt. Aber ich denke, unser Justizminister ist, so wie ich ihn kenne, schon dahinter – und er wird das wohl dann auch selbst sagen –, dass die neuen Regelungen bezüglich der Kostenabgeltung entsprechend getroffen werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 161

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es noch einmal sagen: Danke für das konstruktive Miteinander und für alle – ich sage es jetzt einmal in lustiger Form – Tatbeiträge, die Sie für die neue Kronzeugenregelung geleistet haben. Wir haben – und da möchte ich sagen: Danke, Herr Minister! – einen ganz wesentlichen Punkt des Regierungsprogramms bestens erledigt.

Ich verweise noch einmal auf die Einstimmigkeit und ersuche auch die Medien um positive Berichterstattung in dieser Hinsicht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.38


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


15.39.03

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Steinacker, die Artikel-15a-Verein­barung ist notwendig, aber wir stimmen ihr trotzdem nicht zu, weil wir meinen, dass sie nur deshalb notwendig ist, weil man das Problem einfach nicht erkennt, erkennen will oder einfach nicht angeht, weil dieses Problem … (Abg. Jarolim: Wer hat das nicht erkannt?) – Sie anscheinend, Kollege Jarolim. Sie erkennen viele Probleme nicht. Und das ist auch ein Problem, das Sie nicht erkennen. (Beifall und Bravoruf bei der FPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Genau! Das muss einmal gesagt werden! – Abg. Jarolim – in Richtung FPÖ –: Da bin ich, Herr Rosenkranz, anderer Meinung!)

Aber nichtsdestotrotz ist dieses Problem schon so lange bekannt, wie der Herr Bun­desminister im Amt ist. Da werden Sie mir recht geben: So lange ist das Problem schon bekannt. Und das Problem wird von Jahr zu Jahr immer ärger, nämlich finanziell ärger. Der Rechnungshofbericht ist aus dem Jahr 2012, und es wird ja nicht besser, sondern es wird schlechter und es wird teurer. Wenn man dieses Problem nicht angeht oder nicht lösen kann, dann ist das ein Desaster. Wenn man heute für Häftlinge Privattarife bezahlt, dann verursacht das natürlich ein Riesenloch im Justizbudget.

Was jetzt die Frage betrifft, sich das quasi von den Ländern zurückzuholen: Betroffen sind davon Wien – hier gibt es sehr viele Justizanstalten –, Niederösterreich, die Steiermark und Oberösterreich. Damit wären auch schon die Länder aufgezählt, die betroffen wären, wenn man – was dringend notwendig wäre und schon vor Jahren dringend notwendig gewesen wäre – die Insassen endlich in das Gebietskranken­kassensystem überführen würde.

Man darf ja nicht vergessen: Im Jahr 2015 lagen die Gesundheitsausgaben für Insas­sen von Justizanstalten bei 80 Millionen €. Wenn man jetzt davon ausgeht, dass man da übermäßig bezahlt hat – die Leistungen sollen ja gleichbleiben, nur bezahlt hat man übermäßig –, so hätte man sich, wenn man diese Insassen schon 2015 im Gebiets­krankenkassensystem gehabt hätte – so wie sonstige Bürger und Bürgerinnen –, um das einmal Daumen mal Pi zu schätzen, sicher 50 Millionen € ersparen können. Und das ist Geld, das der Justiz fehlen muss – und es fehlt auch.

Ich kann Ihnen nur anhand eines Auszugs aus einer Justizanstalt sagen: Da gab es vom 1. Jänner 2016 bis heute 860 medizinische Behandlungen in öffentlichen Kran­ken­häusern, 150 Rettungstransporte, 290 stationäre Aufnahmen in öffentliche Spitäler. Das kostet, das kostet, das ist ein Fass ohne Boden – und das kann man sich so nicht leisten!

Und noch einmal: Da geht es jetzt nicht um Leistungen, beziehungsweise es geht nur sekundär um Leistungen. Primär geht es darum, dass man einen Tarif zahlt, den die Gebietskrankenkassen nicht zahlen. Das ist einfach nicht einzusehen. Es ist eine Frage des Verhandlungsgeschicks des Bundesministers, das endlich auf Schiene zu bringen – was er ja auch will. (Beifall bei der FPÖ.)


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Der Herr Bundesminister will vieles – aber vom Wollen, Herr Bundesminister, hat der Steuerzahler halt nicht viel. Wichtiger als das Wollen wäre das Umsetzen, das längst überfällige Umsetzen.

Und ja, Herr Bundesminister, das müssen Sie sich schon gefallen lassen, das schreibt auch am 26. August 2016 der „Standard“ – nicht „Heute“, sondern der „Standard“ –: Er zeigt auf, dass diese Kosten dreimal so hoch sind. Im Durchschnitt betrugen die Aus­gaben pro Häftling im Jahr 2009 – jetzt schreiben wir 2016, und es wird ja alles teurer –, schon damals, 8 418 € und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich, also dreimal so hoch wie für einen normalen, arbeitenden österreichischen Bürger!

Also das, mein Lieber, müsste man sofort angehen, lieber Herr Bundesminister! Das kann man nicht mehr auf die lange Bank schieben. Dieses Geld fehlt Ihnen, muss Ihnen auch fehlen. Man muss daher schauen, dass man das hinkriegt, schnellst­möglich. Das ist überfällig, und man hätte es schon beim Amtsantritt angehen sollen, denn das ist wirklich ein Budget, das der Justiz absolut fehlt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


15.43.59

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Kollege Lausch, Sie sind von einem derartigen Pessimismus beseelt, das ist sensationell.

Ich bin jetzt doch schon eine Zeit lang hier im Haus, habe einige Justizminister erlebt und kenne wenige, die sich gerade in diesem Punkt – und er hat Sie ja auch mehrfach eingeladen, um das mit Ihnen zu diskutieren; insofern finde ich Ihre Aussagen auch nicht in Ordnung – so sehr dafür eingesetzt haben, dass wir diese ASVG-Lösung oder eine andere Lösung bekommen, wie Minister Brandstetter. Das muss man hier einmal sagen. Eigentlich hätte ich mir erwartet, dass Sie das lobend herausstreichen und nicht hier aus einer Ausgabe des „Standard“ aus dem Jahr 2014 Zahlen aus dem Jahr 2010 zitieren. (Abg. Lausch: Plus 2016!) Also bitte ein bisschen mehr Seriosität! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) – Danke.

Meine Damen und Herren! Im Grunde genommen ist heute schon das meiste gesagt worden. Ich kann leider nicht so wie die Kollegin Steinacker mit einer Darstellung aus einem Kriminalfilm beginnen. Aber es ist natürlich richtig, die Kronzeugenregelung ist ein ganz wesentlicher Bestandteil, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht, wo es ein­fach wahnsinnig schwierig ist, hinter Systeme zu kommen. Daher haben wir ja, aus­gehend von der kartellrechtlichen Kronzeugenregelung, wo es gelungen ist, doch in einigen sehr namhaften und spektakulären Fällen Licht ins Dunkel zu bringen, diese Regelung schon vor einiger Zeit auch in das Strafrecht herübergeholt.

Die erste Befristung ist nun abgelaufen. Und die Regelung ist nun dahin gehend verändert worden, dass wir nunmehr einen Rechtsanspruch des Betroffenen schaffen, sodass er weiß, dass er, wenn er eine Kronzeugenerklärung abgibt, also als Zeuge dient, dann auch tatsächlich diesen Anspruch – wenn der Staatsanwaltschaft vielleicht meint, er lässt ihn diesbezüglich bis zuletzt zappeln – durchsetzen kann.

Das ist ganz wichtig, weil es einfach auch im Strafrecht wesentlich ist, eine Einladung an all jene, die nicht führend – das ist schon richtig –, aber doch immerhin als Mittäter beteiligt waren, auszusprechen und zu sagen: Es ist wichtig, dass man ein Geständnis ablegt und gleichzeitig darin auch noch zusätzliche Informationen über diese strafbare Handlung verpackt und damit in den Bereich der Diversion fällt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 163

Sie alle wissen, was die Diversion ist. Das sind im niederschwelligsten Bereich Sank­tionshandlungen – und nicht Strafen –, und diese kommen dann dem Kronzeugen zugute. Damit haben wir sicherlich einen Anreiz geschaffen, der sehr wichtig ist.

Bei dieser Gelegenheit muss man aber noch eines sagen: Wir haben jetzt diesen Bereich abgedeckt, wo man zusätzliche Motivation für Aussagen, für Aufdeckung schafft. Dazu gehört auch noch eine weitere Regelung, nämlich jene der außerordent­lichen Strafmilderung. Das heißt, dort, wo Ersteres nicht eintritt, gibt es die Maßnahme der außerordentlichen Strafmilderung – also eine weitere Einladung, damit auch dann, wenn die erste Lösung, nämlich die Kronzeugenregelung, nicht mehr möglich ist, noch eine weitere Möglichkeit besteht.

Eines noch: Wir haben eine absolut vorsintflutliche Ausstattung in den Landeskrimi­nalämtern, meine Damen und Herren. Ich glaube, es macht sich keiner eine Vor­stellung davon, wie wir dort – wie im Steinzeitalter – herumfuhrwerken. Es nützt uns alles nichts, wenn es dort keine zeitgemäßen technischen Mittel gibt. Es wird ganz wichtig sein, dass wir da in Zusammenarbeit mit dem Herrn Bundesminister für Inneres dafür sorgen, dass auch diese eine adäquate Ausstattung bekommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.47


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Lausch zu Wort gemeldet. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäfts­ordnung. – Bitte.

 


15.47.42

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin, die kenne ich.

Der Kollege Jarolim hat in seiner Rede behauptet, ich hätte einen Artikel des „Stan­dard“ aus dem Jahr 2014 zitiert und würde mit falschen Zahlen operieren.

Ich berichtige tatsächlich: Der Artikel des „Standard“, den ich zitiert habe, ist vom 26. August 2016 – und nicht 2014.

Zuhören ist eine Zier, Herr Kollege Jarolim! – Danke. (Abg. Jarolim: Das kann ein jeder behaupten! – Abg. Lausch – den Artikel in die Höhe haltend –: Da ist er! – Heiterkeit. – Abg. Lausch: Gute Nacht, Kollege Jarolim! Schlafen Sie weiter! Schlafen Sie gut! – Abg. Rädler: Simmering gegen Kapfenberg!)

15.48


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.48.00

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich spreche auch über die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Abgeltung stationärer medizinscher Versorgungsleistungen für Häftlinge. Diese war schon früher oft Gegenstand von Diskussionen. Nicht umsonst hat deshalb auch der Rechnungshof da eine Prüfung durchgeführt.

Man muss schon ganz ehrlich zugeben, dass der Herr Bundesminister viele von den Dingen, die der Rechnungshof damals angekreidet hat – und er hat ja 2014 auch noch einmal überprüft, was alles umgesetzt worden ist –, durchaus umgesetzt hat. Und, Herr Bundesminister, man muss auch Ihre Leistungen oder auch Ihre neuen Wege im Zusammenhang mit dem Maßnahmenvollzug anerkennen.


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Aber auf der anderen Seite muss man schon auch kritisieren – und deswegen stimmen wir bei dieser Vereinbarung auch nicht zu –, dass Ihr eigenes Ministerium, Herr Bun­desminister, ausgerechnet hat, dass der Kostenanteil der Länder, den sie an Sie zurück­geben sollten – denn es ist ja ein Pauschalbetrag, den die Länder an das Bundesministerium leisten –, eigentlich 22 Millionen € betragen müsste, damit wir wieder bei der Hälfteteilung wären, bei der wir waren, als das Ganze erstmals in Kraft getreten ist.

Traurig ist auch, dass die Länder in den letzten drei Jahren eigentlich überhaupt nichts gezahlt haben und jetzt nur 12,4 Millionen € zahlen. Wie gesagt, wir sind weit von der Kostenteilung entfernt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube – das hat auch der Herr Bundes­minister gesagt, und es wurde auch im Ausschuss übereinstimmend so gesehen –, es ist ein unhaltbarer und untragbarer Zustand, dass Häftlinge zum Privatpatiententarif behandelt werden und, wie mein Vorredner, Herr Kollege Stefan, schon gesagt hat, die Justizwachebeamten, die auf die Häftlinge aufpassen, eigentlich den schlechteren Tarif – man darf nicht sagen, den schlechteren Tarif, aber in Wirklichkeit ist es so – bekommen und dann vielleicht die Idee im Raum steht, dass die Häftlinge besser betreut werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube nicht, dass die Häftlinge besser betreut werden, denn ich habe Vertrauen in die Ärztinnen und Ärzte, die da tätig sind. Aber trotzdem, es wäre toll, Herr Bundes­minister, wenn Sie Zahlen vorlegen könnten oder Ihr Ministerium Zahlen herausfindet, was wirklich günstiger wäre, denn in Wirklichkeit ist es ein Problem, das den Steuer­zahler belastet und wo man endlich einmal etwas tun sollte. Ich weiß, dass der Bremser nicht Sie sind, sondern die Bremser sind jene, die die NEOS immer die „Fürsten der Finsternis“ nennen.

Aber trotzdem, schauen wir, dass wir gemeinsam zu einer Lösung kommen, denn es ist keinem Bürger zu erklären, dass Häftlinge besser behandelt werden als ein normaler GKK-Versicherter. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

15.51


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


15.51.24

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir fassen heute einen wichtigen Beschluss, denn ohne den heutigen Beschluss wäre die Kronzeugenregelung ausgelaufen, die ja seit einigen Jahren im Gesetz befristet verankert ist. Ich glaube, es ist wichtig, dass die Kronzeugenregelung weiter besteht.

Worum geht es bei der Kronzeugenregelung? – Einige Kolleginnen und Kollegen von mir haben das ohnedies schon umrissen: Jemand, der Täter ist, kooperiert mit der Staatsanwaltschaft, und im Gegenzug erhält er Straffreiheit. Wichtig ist, zu sagen – damit das nicht falsch verstanden wird –: Da geht es nicht um Milde, sondern da geht es um einen Anreiz, Verbrechen, die anders nicht aufgeklärt werden können, aufzu­klären, indem ein Insider auspackt und damit der Staatsanwaltschaft wertvolle Hin­weise liefert.

Die Befristung hat uns die Chance gegeben, die Kronzeugenregelung zu evaluieren. Das ist in einem sehr professionellen Prozess durchgeführt worden, und daher ist es jetzt auch möglich, diese Kronzeugenregelung durchaus verbessert zu verlängern, nämlich verbessert insofern, als es mehr Sicherheit gibt dadurch, dass das Verfahren präzisiert wird, dadurch, dass der Kronzeuge auch Rechtsmittel hat. Und damit steigt die Chance, dass wir auch mehr Kronzeugen haben.


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Es ist schon gesagt worden, das Phänomen der Kronzeugen war eher rar. Es wird auch kein Massenphänomen werden, es soll auch keines werden, aber es sollte doch in einem gewissen Bereich in ausgesuchten Fällen eine tatsächliche, auch aktuell genutzte Hilfe für die Staatsanwaltschaft sein, über Kronzeugen bestimmte Delikte und Verbrechen aufzuklären.

Auch der Angst, dass damit im österreichischen Strafrecht etwas Einzug hält wie Deals, sogenannte Vergleiche oder Vereinbarungen mit der Staatsanwaltschaft – diese Frage ist als durchaus heikel zu sehen –, kann man durchaus entgegenhalten, dass die sehr präzise Regelung im Gesetz, dass der Betroffene freiwillig an die Staats­anwaltschaft herantreten muss, genau so etwas verhindert.

Meiner Meinung nach wäre eine weitere Befristung nicht notwendig gewesen, das soll aber einer Zustimmung der Grünen nicht entgegenstehen.

Ich möchte nur darauf hinweisen – und wir haben das auch schon im Ausschuss diskutiert –: Der strafrechtliche Teil bei der Kronzeugenregelung wird alleine nicht reichen, es gibt nämlich auch noch eine zivilrechtliche Komponente. Jeder Kronzeuge, der beispielsweise bei einem Korruptionsdelikt auspackt, setzt sich natürlich – unter Anführungszeichen – der „Gefahr“ von Schadenersatzansprüchen aus, die oft sehr hoch sein können. Das heißt, es kann durchaus sein, dass wir das jetzt strafrechtlich sinnvoll regeln, aber die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche dann ein Hindernis sind, dass sich auch tatsächlich Kronzeugen bei der Staatsanwaltschaft melden.

Daher wäre es sinnvoll, Herr Justizminister, über diese zivilrechtlichen Seiten auch weiter nachzudenken – Sie haben das ohnedies auch von selbst im Vorfeld ange­sprochen –, um zu überlegen, was man zivilrechtlich machen müsste, damit das nicht eintritt. Es geht immer darum, dass der Kronzeuge – das wäre mein Ansatz – bei der Haftung bessergestellt werden sollte als der Täter, das heißt, dass er eine Art Haf­tungsprivileg genießt und erst dann herangezogen wird, wenn der Straftäter die Schadenersatzansprüche der Geschädigten nicht erfüllen kann. Dann wäre ein Anreiz da. Natürlich geht es darum, dass die Schadenersatzansprüche weiter bestehen müssen, denn das kann ja nicht auf Kosten der Geschädigten abgewickelt werden.

Wichtig ist, und das muss man noch einmal betonen, die Kronzeugenregelung wird in heiklen Bereichen zur Anwendung kommen: Korruption, Rotlichtmilieu, Waffen­schieber – überall dort, wo man hinein muss, wo man Informationen braucht, um ein System dann aufzuknacken und auch staatsanwaltschaftlich aufbrechen zu können. – Das ist ein Punkt.

Es gibt aber noch einen zweiten Punkt in dieser Novelle, den ich ansprechen möchte, das ist die Möglichkeit der Diversion im Erwachsenenstrafverfahren, wenn nahe Ange­hörige der Beschuldigten fahrlässig getötet werden. Bei Diversion ist beispiels­weise gemeinnützige Leistung zu erbringen, statt dass eine gerichtlichen Verurteilung erfolgt. Sie ist gerade in diesem Fall sehr sinnvoll. Es gibt immer wieder Fälle, die tragisch sind, die durch die Medien gehen. Man kann sich vielleicht noch an den Fall erinnern, bei dem ein Kinderwagen von einem Bahnsteig auf die Gleise gerollt ist und das Kind vom Zug getötet wurde. Oder ein anderer tragischer Fall war jener in Wien, bei dem ein Kind im Aufzug eingeklemmt wurde und die Mutter noch mit anderen Kindern beschäftigt war.

Das alles sind schwere Schicksalsschläge, die für die Eltern eine Dramatik und eine Tragik haben, die sie wahrscheinlich ohnedies ein Leben lang mit sich tragen. Solche Menschen muss man nicht auch noch bestrafen, indem man sie strafrechtlich verurteilt. Da gibt es Alternativen. Ich finde es sehr sinnvoll, dass diese Maßnahme auch in dieser Novelle enthalten ist, wie viele andere Punkte, die ich alle gar nicht aufzählen kann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 166

Eine sehr sinnvolle Novelle, daher werden wir zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

15.56


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.

 


15.56.25

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! TOP 38: Eine Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Abgeltung stationärer medizi­nischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten soll geändert werden.

Ich habe zuerst gehört – ich glaube, vom Kollegen Jarolim –, und ja, es stimmt, Herr Minister, und ich meine, es muss auch ein Lob ausgesprochen werden, denn Sie haben Vorschläge des Rechnungshofes vorbildlich und innerhalb kurzer Zeit umge­setzt, und dafür gebührt auch ein Dankeschön. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Medizinische Versorgungsleistung: Die Strafvollzugsverwaltung wird mit den Krankenversicherungsträgern gleichgestellt. Da würde mich interessieren, Herr Minister: Was heißt das genau und konkret?

Erstmals wurde im Jahr 2003 eine Vereinbarung mit den Ländern abgeschlossen, um im Ergebnis eine Gleichstellung des Bundes mit den Krankenversicherungsträgern herzustellen. Berechnungsbasis dieser Vereinbarung waren die Krankenhauskosten der Strafvollzugsverwaltung des Jahres 2000.

In weiterer Folge wurde diese Vereinbarung immer wieder verlängert, das haben wir schon gehört. Konkret soll das nun durch die Anhebung des jährlichen Pauschal­betrages der Länder von 8,5 Millionen € auf 12,7 Millionen € angeglichen werden, soll die ursprüngliche Gleichstellung mit den Krankenversicherungsträgern teilweise wie­derhergestellt werden. – Da würde mich auch interessieren, was Sie dazu sagen, wenn Sie sagen, genau so muss es hergestellt werden. Die jetzige Regelung in dieser Form ist bei Weitem nicht in Ordnung.

Eines muss ich schon sagen, Herr Kollege Jarolim: Sie haben ja die Ausführungen des Kollegen Lausch wunderbar ergänzt, aber es kann sicher nicht in Ordnung sein, wenn die Häftlinge wie Zweite-Klasse-Patienten, oder wie Klasse-Patienten, behandelt werden. Ich glaube, das ist nicht in Ordnung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeord­neten der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Zweite Klasse oder erste Klasse?)

15.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


15.58.34

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Vielleicht zur Klarstellung: Bei der Frage der Krankenversorgung von Häftlingen geht es nicht darum, ob diese besser als Justizwachebeamte versorgt werden, sondern dass sie einfach teurer sind und teurer kommen – da hat die FPÖ einen richtigen Punkt angesprochen. Es geht aber nicht darum, dass sie besser oder schlechter versorgt werden.

Wir regeln in dieser Regierungsvorlage sehr viele wichtige, sinnvolle Dinge: einerseits die Umsetzung der Rechtsbeistand-Richtlinie, die die Möglichkeit schafft, dass es einen effektiven Grundrechtsschutz für Beschuldigte schon vor der Befragung durch


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Polizei und Justiz gibt; andererseits die Möglichkeit der Diversion im Erwachs­enen­strafrecht bei fahrlässigen Tötungsdelikten im Familienkreis. Das ist natürlich ein sehr emotionales Thema, es ist aber trotzdem jedenfalls sachgerecht, wie wir das hier regeln, weil die Menschen, denen so ein Unglück widerfährt, nicht nur, wie die Kollegin Steinacker gesagt hat, wahrscheinlich ohnedies ihr ganzes Leben lang gestraft sind und mit diesem Schicksal kämpfen müssen, sondern weil es darüber hinaus auch wirklich keinen einzigen general- oder spezialpräventiven Grund geben kann, hier eine Strafe aussprechen zu müssen.

Was mit dieser Regierungsvorlage aber vor allem erfolgt, ist eine Weiterentwicklung der Kronzeugenregelung. Die Kronzeugenregelung, das haben wir schon gehört, hat vielleicht nicht den ultimativ idealen Start gehabt, was aber nicht an der Umsetzung lag, sondern daran, dass es so wenige Anwendungsfälle gab. Ich glaube trotzdem, dass sie ein sehr effektives, effizientes und probates Mittel sein kann, um entsprechen­den Befugnismissbrauch und entsprechende Korruptionsdelikte aufzudecken – und das, obwohl die Kronzeugenregelung natürlich in einem Widerspruch und einem Spannungsverhältnis zur grundsätzlichen Rechtstradition in Österreich steht, nämlich einerseits zum Verfolgungszwang, andererseits zum Rechtsstaatlichkeitsprinzip, zum Gleichheitssatz.

Das ist natürlich eine gewisse Art von Sonderbehandlung, die dieses Spannungs­verhältnis erzeugt. Nichtsdestotrotz ist es gut, dass wir sie haben, und im Gegensatz zu den Grünen bin ich der Meinung, dass genau deswegen auch die Befristung gut ist. Weil es eben so wenige Anwendungsfälle gab, wissen wir immer noch nicht, wie die Ideallösung der Kronzeugenregelung ausschaut. Wir müssen uns noch einmal an­schauen, ob man das entsprechend besser machen kann, wie man es am prakti­kabelsten machen kann, wie man es am effizientesten machen kann. Deswegen brauchen wir auch diese Weiterentwicklung, um am Schluss zu sehen, wie wir denn am besten gegen Korruption und organisierte Kriminalität vorgehen können.

Genau deswegen freue ich mich auch schon, dass wir das in fünf Jahren wieder einer Evaluierung zuleiten werden, dass es hoffentlich wieder eine Studie geben wird, Herr Bundesminister. Ich hoffe, dass wir Abgeordnete sie dann sofort zugestellt bekommen und nicht erst darum bitten müssen. Sektionschef Pilnacek hat damals, glaube ich, gesagt, man solle ja nicht die falschen Schlüsse daraus ziehen, weshalb wir sie nicht bekommen haben. Wir haben sie nachher auch bekommen, um entsprechend die richtigen Schlüsse zu ziehen. Wichtig ist, dass wir sie sofort haben.

Es ist eine gute Regelung, und wir werden sie in fünf Jahren noch einmal evaluieren. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Zinggl.)

16.01


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


16.01.17

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Gesetzesänderungen berühren unter­schiedliche Bereiche der Strafverfolgung, und ich möchte einen Blick auf die Materie der Haftauslieferung werfen. Dieser Teil der Strafverfolgung spielt nämlich in der öffentlichen Wahrnehmung eine sehr große Rolle und wird auch mit dem Funktionieren der staatlichen Verfolgung in Verbindung gebracht.

Es gibt immer wieder Fälle, die sehr stark im öffentlichen Interesse stehen. Sicherlich können sich einige von Ihnen auch recht gut an Fälle der jüngeren Geschichte erin­nern, zum Beispiel an den Fall Helmut Elsner, einem Bankier, der durch hartnäckiges


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 168

Engagement unserer damaligen Justizministerin Berger den Weg von Frankreich zurück nach Wien gefunden hat, oder an den Fall Peter Rosenstingl, der unter anderem auch Kassier eines Parlamentsklubs war (Abg. Öllinger: Welcher Partei?) und vom Urlaubsparadies Fortaleza heimgeholt wurde, um seiner Strafe zugeführt zu werden.

Wie problematisch die Umsetzung eines Haftbefehls ablaufen kann, zeigt auch das Beispiel des vielleicht berühmtesten Falls aller Zeiten, nämlich von Edward Snowden, einem US-Amerikaner, der in seiner Heimat als Hochverräter gilt, der in Schweden als Sexualstraftäter per Haftbefehl gesucht wird und in weiten Teilen der Welt aber eigentlich als Held gilt und 2014 auch für den Friedensnobelpreis nominiert wurde.

Wir sehen, dass die Frage der Auslieferung im Rahmen der Strafverfolgung sehr heikel ist, weil nicht nur Justizsysteme, sondern auch Wertesysteme aufeinandertreffen. Im vorliegenden Entwurf werden unsere sehr hohen Rechtsstandards nicht nur gewähr­leistet, sondern auch noch erweitert. Das heißt, der Vollzug des europäischen Haft­befehls hat sich seit nunmehr über 13 Jahren bewährt und wird in dieser Novelle weiter verbessert. Die Rechtmäßigkeit wird über einen Rechtsbeistand gewährleistet, das ist heute schon erwähnt worden, und über eine Art Journaldienst der Rechtsan­walts­kammer auch organisatorisch garantiert. Das heißt, während der Auslieferung kann sichergestellt werden, dass in dem Land, in das die betroffene Person ausgeliefert wird, auch für einen adäquaten Rechtsbeistand gesorgt wird.

Ein rascher Vollzug von Haftbefehlen ist im Sinne der Beschuldigten wichtig, und dem ist nichts entgegenzuhalten. Es bleibt zu hoffen, dass dieses europäische Modell auch in anderen Teilen der Welt bei der Verbesserung von Standards inspiriert und dass es weitergeführt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.04


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


16.04.40

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Was die Thematik der Kronzeugen­regelung betrifft, so bin ich sehr froh darüber, dass es gelungen ist, heute hier eine Regelung zur Abstimmung bringen zu können, die wirklich auf der Höhe der Zeit ist. Sie ist sicher europaweit führend, das wage ich zu sagen. Die Vorsitzende des Justiz­ausschusses, Frau Abgeordnete Steinacker, hat schon die wesentlichen Punkte hervorgehoben. Alles, was bei der bisherigen Kronzeugenregelung als Mangel kritisiert wurde, können wir mit dieser Regelung nach bestem Wissen und Gewissen beseitigen. Es ist ein verbesserter Rechtsschutz in beide Richtungen gegeben, für den Kron­zeugen, dem eben diese Position verweigert wird, genauso wie für den Fall, dass jemand die Kronzeugenstellung bekommt, der sie rechtmäßigerweise vielleicht nicht bekommen soll.

Abgesehen von der Problematik der zivilrechtlichen Haftung, die unangetastet geblie­ben ist – da sehe ich schon das Argument des Kollegen Steinhauser, er hat schon recht, dass es überlegenswert wäre, hier auch noch ein Haftungsprivileg im zivil­rechtlichen Bereich, in welche Richtung auch immer, anzudenken –, ist das wirklich eine Regelung, über die wir uns freuen können. Damit kann die Kronzeugenregelung in deutlich verbesserter Form – Ihre Zustimmung vorausgesetzt – auch für die nächsten fünf Jahre fortgesetzt werden. Sie hat uns einiges gebracht, es gab noch nicht allzu viele Fälle; wir werden sehen.


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Wichtig ist – darauf wurde schon hingewiesen –, dass diese Kronzeugenregelung auch klarstellt, dass der staatliche Strafanspruch keine Ware ist, über die man dealen kann, sondern es ist eine Regelung, die darauf aufbaut, dass derjenige, der wirklich von sich aus in die Legalität zurückkehren will und auch bereit ist, der Strafverfolgungsbehörde dabei behilflich zu sein, Dinge aufzudecken, die man sonst nicht hätte aufdecken können, dafür mit entsprechender Nachsicht im Bereich der Sanktionen belohnt wer­den soll. Das ist sinnvoll, das ist, glaube ich, auch wirklich das, was gewünscht war. So gesehen ist das etwas, worüber man sich eigentlich nur freuen kann. Ich freue mich auch darüber, dass es eine so breite Zustimmung dazu gibt.

Es gibt bei den sonstigen Regelungen, die da enthalten sind, auch noch einiges, was schon erwähnt worden ist, auch die Umsetzung der Richtlinie betreffend Rechts­beistand mit der verbesserten Möglichkeit der Beistellung von Pflichtverteidigern in bestimmten Fällen. Das macht Sinn, auch das ist neu.

Was auch neu ist, das ist an sich auf den ersten Blick eine Kleinigkeit, aber nicht unwichtig, denke ich, nämlich dass bei den ersatzpflichtigen Kosten des Strafver­fahrens jetzt auch ausdrücklich die Kosten der Überstellung für den Fall der Über­nahme der Strafvollstreckung in anderen Ländern inkludiert sind. Insbesondere innerhalb der Europäischen Union ist es in der letzten Zeit ja gelungen, Steigerungen bei den Zahlen dieser Überstellungen zu erzielen. So gesehen ist auch das etwas, das sehr positiv ist, und ich bin froh, dass wir so weit sind, wie wir jetzt sind.

Hinsichtlich des zweiten Punkts, die Artikel-15a-Vereinbarung, muss ich schon sagen, das, was hier von den Kollegen Stefan und Lausch vorgebracht wurde, ist grund­sätzlich völlig richtig. Es wäre anzustreben, und das habe ich von Beginn meiner Tätigkeit an auch gesagt, dass wir eine normale Versicherung – ganz normal sozialver­sicherungsrechtlich abgesichert –, eine Gebietskrankenkassendeckung für die Häft­linge und die notwendige medizinische Betreuung haben. Das macht schon Sinn.

Ich sage Ihnen ganz offen, ich habe von Beginn an versucht, das zu erreichen. Ich habe zuerst mit dem damaligen Präsidenten des Hauptverbandes der Sozialver­siche­rungsträger gesprochen. Kaum war ich mit ihm näher im Gespräch und kaum haben wir zu verhandeln begonnen, wurde er Finanzminister. Dann kam der nächste Präsi­dent des Hauptverbandes, der auch nicht sehr lange in dieser Funktion blieb. Erst vor wenigen Wochen habe ich mit der jetzigen Präsidentin gesprochen, die das Anliegen auch durchaus positiv sieht.

Es ist eine Frage der Finanzierung, und da, das muss ich schon sagen, muss man ja auch daran denken, dass es da eigentlich – in letzter Konsequenz zu Ende gedacht – um denselben Topf geht, es geht um öffentliche Gelder. Was Sie letztlich den Sozial­versicherungsträgern wegnehmen, das brauchen diese unter Umständen eben dann auch in irgendeiner Form – und umgekehrt: Was wir dort hineinzahlen, das tut denen wieder gut. Also letztlich ist es eine Frage der Umschichtung innerhalb verschiedener Institutionen, die allesamt auf öffentliche Gelder angewiesen sind.

Ich sehe aber schon, dass es auch ein psychologisches Problem gibt – das ist keine Frage –, dass es aus verschiedensten Gründen, nicht nur aus ökonomischen Gründen, sinnvoll wäre, da eine ASVG-Versicherung unter Ausschluss der Mitversicherung von Angehörigen zu haben. Das ist das, was ich von Anfang an umzusetzen versucht habe, das will ich auch weiterhin. Insofern ist das Anliegen, das hier von den Kollegen Stefan und Lausch vorgebracht und artikuliert wurde, völlig berechtigt.

Wir sind noch nicht so weit, und solange wir nicht so weit sind, das sage ich Ihnen ganz offen, bin ich froh darüber, dass wir mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung jetzt eben doch deutlich mehr an Kosten refundiert bekommen, die wir ja zuvor den Ländern durch die Bezahlung der Leistungen ihrer Krankenanstalten überwiesen haben. Ich


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habe erst gestern mit dem Landeshauptmann von Kärnten, dessen Unterschrift noch fehlte, telefoniert, um ihn zu bitten, diese noch rasch zu leisten, damit wir das heute hier beschließen können. Das hat er auch getan.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit sagen, es betrifft nicht nur drei Bundesländer, es ist abgestuft natürlich jedes Bundesland betroffen. Und ich möchte hier an dieser Stelle auch eines sagen: Wir bekommen in den nächsten fünf Jahren insgesamt über 21 Mil­lionen €, die durch den Finanzausgleich ausverhandelt wurden. Da bin ich dem Herrn Finanzminister wirklich sehr dankbar, er hat wirklich sehr gut verhandelt, er hat für uns diesen Mehrbetrag herausgeholt. Das ist, wie erwähnt, für uns ein großer Betrag, nämlich jährlich zusätzliche 4,2 Millionen €, und das über fünf Jahre hinweg. Wir tun uns damit budgetär leichter, das muss ich ganz offen sagen. Wir können damit vielleicht auch anderes, was wir vorhaben, leichter finanzieren.

Sie wissen, meine Damen und Herren, budgetär ist es bei uns eng, das ist so; aber ich denke, mit diesen zusätzlichen Mitteln, die wir – Ihren Beschluss vorausgesetzt – dann bekommen werden, wird das eine oder andere der Vorhaben, die noch anstehen, die wir ja zum Teil schon in Umsetzung gebracht haben und die wir auch weiterhin noch verbessern und umsetzen wollen, auch für uns leichter zu finanzieren sein. Ich denke unter anderem auch an die Reform des Sachwalterschaftsrechts und Ähnliches mehr.

So gesehen bin ich dankbar für dieses Verhandlungsergebnis. Ich bin froh darüber, dass wir uns mit diesem sehr guten Verhandlungsergebnis, das der Finanzminister erzielt hat, leichter tun. Ich denke, solange es keine bessere Lösung gibt – Sie haben schon recht, die gäbe es mit der ASVG-Versicherung für Häftlinge –, solange bin ich eben auch froh darüber, dass wir mit dieser Vereinbarung doch Mittel bekommen, die wir sehr gut gebrauchen können. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.11


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


16.12.04

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Uns liegt diese Artikel-15a-Vereinbarung vor, in der es darum geht, die Kosten der Behandlung von Häftlingen in öffentlichen Spitälern zu regeln. Konkret geht es um die stationäre Aufnahme von Häftlingen, darum, wie die Kosten­teilung läuft, wenn diese im Spital liegen. Seit 2003 gibt es eine Kostenteilung zwischen dem Bund und den Bundesländern, das ist aber seitdem nicht an die Inflation angepasst worden. Daher sorgt diese neue Kostenaufteilung jetzt auch für mehr Kostenwahrheit zwischen dem Bund und den Bundesländern.

Die Kosten für die stationäre Behandlung von Häftlingen sind sehr, sehr hoch, sie sind angewachsen und sollten uns Sorge bereiten. Noch wichtiger als die Sorge um diese Kosten ist es aber, da eine konkrete Lösung zu erreichen. Das Spiel, die Häftlinge gegen die Justizwache auszuspielen und zu hinterfragen, wer die bessere Behandlung bekommt, halte ich nicht für seriös. Das ist ein Spiel, das manchmal für die FPÖ typisch ist, nämlich eine Gruppe gegen die andere auszuspielen. Ich glaube, dem sollte man nicht auf den Leim gehen (Abg. Schimanek: Mein Gott, nein!), denn die Wahrheit ist eine ganz andere. Die Häftlinge haben deshalb diesen Status als Privatpatienten – und das weiß die FPÖ, glaube ich, sehr gut, und es ist auch schon darauf hingewiesen worden –, weil sie nicht krankenversichert sind, außer ein paar, die vielleicht privat krankenversichert sind, aber wir sprechen von der großen Mehrheit. Nicht krankenver­sichert zu sein, ist ein eklatanter Nachteil.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 171

Ich bin mit dem Herrn Justizminister einer Meinung, dass man da ansetzen müsste; Zahlreiche Gespräche sind schon geführt worden. Ich glaube, man muss den Status erreichen, dass wir eine zeitgemäße Lösung der Frage der Finanzierung der statio­nären Behandlung der Häftlinge in öffentlichen Krankenhäusern finden, nämlich sie in ein System der Krankenversicherung einzubinden. (Abg. Lausch: Stimmen Sie unse­rem Antrag zu! – Zwischenruf des Abg. Stefan.)

Eine alternative Idee ist ein eigenes Justizspital – so, wie es in Deutschland praktiziert wird –, da müsste man sich die Kosten anschauen. Es gibt nur einen Nebenaspekt, und dieser betrifft die Sicherheitsfrage. Es ist auch für – ich sage es einmal so – normale Patienten, die in den Spitälern sind, nicht immer unbedingt die beste Atmo­sphäre für eine Genesung, wenn die Leute frisch operiert aus dem OP kommen und dann dort die Justizwache, also Uniformierte herumstehen. Bei eigenen Spitälern der Justiz müsste man sich eben auch die Kosten anschauen. (Abg. Lausch: Hoffentlich stellen Sie nie wieder den Justizminister, das ist ja ein Wahnsinn!)

Ich glaube, dass der jetzige Vorgang einer neuen Kostenteilung nur ein Zwischenschritt sein kann. Langfristig führt an der Krankenversicherung der Häftlinge kein Weg vorbei, vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, die Kosten zu senken und Geld des Steuerzahlers zu sparen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.15

16.15.15

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünschen die Frau Berichterstatterin, der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 37: Entwurf betref­fend Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016 samt Titel und Eingang in 1403 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein zustim­mendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit kommen wir sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein ent­sprechendes Zeichen. – Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung einstim­mig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 38: Antrag des Justiz­ausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert wird, in 1365 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 172

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung.

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.

16.17.4939. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1346 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Aus­bildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Rechtsanwalts­prü­fungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 – BRÄG 2016) (1404 d.B.)

40. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1341 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz und das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz geändert werden (Mindestversicherungssummen-Valo­risie­rungsgesetz 2016 – MinVersValG 2016) (1405 d.B.)

41. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1355 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem zur Verbesserung der Nachhaltigkeits- und Diversitätsbe­richt­erstattung das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz geändert werden (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, NaDiVeG) (1406 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 39 bis 41 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brückl. Die freiwillige Redezeitbe­schränkung beträgt 4 Minuten. – Bitte.

 


16.18.51

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es liegen drei Regierungs­vorlagen zur Debatte vor, und ich erlaube mir, ausschließlich zum Tagesord­nungs­punkt 41, zum Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, zu sprechen.

Es geht um eine Berichtspflicht, die großen Unternehmen per Gesetz übertragen wird. Diese werden verpflichtet, künftig eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben. Diese nicht­finanzielle Erklärung hat sich unter anderem auf Umweltbelange, auf Sozial­belange, auf Arbeitnehmerbelange oder auch auf Daten über Alter, Berufshintergrund,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 173

Berufsausbildung von Leitungs- und Aufsichtsorganen zu beziehen. Für uns Frei­heitliche bedeutet das einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, die Verwaltung wird aufgebläht; daher lehnen wir das ab. Ich darf das gleich einmal vorausschicken.

Wie auch aus verschiedenen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren hervor­ge­gan­gen ist, sind diese Daten wenig nützlich für das Fortkommen eines Unternehmens, aber wir wissen, dass gerade große Unternehmen in ihren jährlichen Geschäftsbe­richten, die sie veröffentlichen, immer wieder gerne Daten freiwillig zur Verfügung stellen; sie tun das aus Marketingzwecken.

So wie wir das aus den USA beispielsweise kennen, ist es auch hier der Fall. Da hat man ganz bewusst auf eine Berichtspflicht verzichtet und hat auf Freiwilligkeit gesetzt; und das tut man, und das wissen wir hier, mit großem und gutem Erfolg. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieses Gesetz tut also nichts anderes, als die heimische Wirtschaft, Unternehmen, den Wirtschaftsstandort und damit auch die Arbeitnehmer zu belasten und einzuschränken. Es ist meiner Meinung nach sehr verwunderlich – Stichwort Allergenverordnung, Stichwort Rauchverbot in Gaststätten, Stichwort Registrierkassenpflicht –, dass die Österreichische Volkspartei sich da wieder einmal völlig unverständlicherweise an der Belastung von österreichischen Unternehmen, an der Belastung der österreichischen Wirtschaft federführend beteiligt, denn schlussendlich ist das Justizministerium auch ein ÖVP-geführtes Ministerium. Ich weiß, dass innerhalb der ÖVP nicht alle so denken, und ich weiß auch, dass viele von Ihnen hier bei dieser Abstimmung gerne hinaus­gehen würden, weil Sie wissen: Wenn Sie hier zustimmen, belasten Sie damit die heimische Wirtschaft. (Beifall bei der FPÖ.)

Gerade mit solchen Gesetzen, liebe Abgeordnete der Volkspartei, wird es Herrn Vizekanzler Mitterlehner, der uns Freiheitlichen ja erst vor wenigen Tagen den Kampf angesagt hat, nicht gelingen, den Wähleraustausch, von dem er gesprochen hat, der offensichtlich zwischen ÖVP und FPÖ stattfindet, zu stoppen.

Wissen Sie, was er falsch macht? – Ich sage es Ihnen: Er macht weiterhin eine wirtschaftsfeindliche, arbeitnehmerfeindliche Politik. Das Tragische an der Volkspartei ist – und wir erleben das bei jeder Sitzung immer wieder, auch gestern wieder –: Wenn es darum geht, gesellschaftspolitische oder wirtschaftspolitische Fragen zu erläutern, hat die Volkspartei in den vergangenen Jahren massiv die Position der Mitte verlassen, hin zu linksliberalen Positionen, zu linksliberalen Standpunkten. Sie vertreten Ihre konservativen Linien, Ihre konservativen Positionen nicht mehr offensiv, und das ist der Fehler, den die Volkspartei macht – nicht wir Freiheitliche! –, das ist der Fehler, den Sie machen.

Sie werden, wie gesagt, diesen Wähleraustausch damit nicht stoppen können. Der Herr Vizekanzler wird den Wähleraustausch auch nicht stoppen können, indem er uns Freiheitliche pauschal als Gesetzlose hinstellt. Ich habe mir das Zitat herausgesucht: „Wir“ – nämlich die Volkspartei – „müssen darstellen, dass wir die besseren Konzepte haben und uns im Gegensatz zur FPÖ auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit bewegen.“ Da sage ich Ihnen schon eines, dazu fällt mir nur noch eine Frage ein: Na, geht’s noch?! – Bitte, das ist eine völlig unerträgliche Aussage, eine völlig unerträgliche Aussage, die sich von selbst richtet. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Schluss, geschätzte, liebe Abgeordnete von der Volkspartei: Herr Vizekanzler Mitterlehner und seine letzten Getreuen geben mit diesen Angriffen, die sie gegen uns


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 174

Freiheitliche führen – das sollten Sie auch wissen –, eine Option für künftige Regie­rungs­verhandlungen aus der Hand, aber offensichtlich ist das so gewollt.

Zum Schluss kommend darf ich Ihnen sagen: Wir werden diesem Gesetzentwurf hinsichtlich Tagesordnungspunkt 41 nicht zustimmen. – Ich bedanke mich fürs gehabte Wort. (Beifall bei der FPÖ.)

16.23


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vetter zu Wort. – Bitte.

 


16.23.47

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Frau Präsident! Hohes Haus! Ja, jenseits ungebetener Politikberatung (allgemeine Heiterkeit – Beifall bei der ÖVP – Abg. Stefan: War gratis!) möchte ich dem Herrn Justizminister meine guten Vorsätze für das Jahr 2017 mitteilen, dass ich nämlich die Kurve von Tacitus zu Cicero kriegen möchte, der gesagt hat: Wir sehen, dass Gesetze oft in rauen Mengen beantragt werden. – Zitatende. Übrigens, auch Tacitus hat etwas dazu gesagt: „Früher litten wir an Ver­brechen, heute an Gesetzen“.

Ich sage das deshalb, weil meine kurze Redezeit in keiner Relation zu den Materien, die ich hier zu besprechen habe, steht. (Abg. Jarolim: Kann man so nicht sagen …!) Ich will mich sehr kurz halten, da ich am Ende meiner Rede noch einen Abände­rungsantrag stellen muss (Abg. Gisela Wurm: Ja, ja!), damit es eine Harmonisierung hinsichtlich der Geldwäsche mit Tagesordnungspunkt 31 gibt.

Lassen Sie mich auf einen Punkt konzentrieren – apropos Geldwäsche –, der Kritik hervorgerufen hat, nämlich auch von meiner Kammer: Das ist ja die Einschränkung der Treuepflicht der Anwälte, die Verdachtsmeldungen zu machen haben. Ich will gar nicht so sehr auf die inhaltliche Kritik eingehen. Es gibt möglicherweise bestimmte Geset­zesbegriffe, es gibt möglicherweise auch einen Wertungswiderspruch, wenn man sagt, man muss die Finanzierung von Terrorismus melden, aber einen Terroristen, wenn man einen Verdacht hat, nicht; aber es ist eine Richtlinie, die wir in dieser Form natür­lich selbstverständlich umsetzen.

Lassen Sie mich aber, da wir bei diesem Verdachtsmoment sind, einen Gedanken mit Ihnen teilen, wie weit nämlich der Wahrheitsanspruch des Staats in einem liberalen Rechtsstaat geht. Dieser ist mit Sicherheit nicht absolut. Wir haben etwa in der StPO und in der ZPO Aussageverweigerungsrechte. Niemand muss sich also selbst beschul­digen, niemand muss, wenn er der Gefahr der Schande ausgesetzt ist, aussagen. Es ist aber ja nicht einmal so, dass man die Aussage verweigern kann; man darf teilweise bewusst die Unwahrheit sagen. Das ist Teil unserer Rechtsordnung. Ein Beschuldigter in einem Strafverfahren darf lügen. Es wird ihm nicht helfen, und der Milderungsgrund des reumütigen Geständnisses wird ihm nicht zugutekommen, aber er darf lügen.

Es gibt auch in anderen Teilen unserer Rechtsordnung keine Sanktion, wenn man die Unwahrheit sagt. Beispielsweise, meine Damen und Herren, wenn ein Dienstnehmer in einem Anstellungsgespräch die Unwahrheit darüber sagt, ob er beziehungsweise sie behindert oder schwanger ist, ist das folgenlos. Es gibt sogar, wenn man es überspitzt formulieren will, eine Pflicht, die Unwahrheit zu sagen. In ein Dienstzeugnis darf der Dienstgeber nichts Negatives hineinschreiben.

Was ich damit sagen will: Es gibt kein absolutes Recht des Staats auf Wahrheit. Zu einem liberalen Rechtsstaat, zur Freiheit gehört auch die Privatheit, die Privatsphäre, das Recht auf Zurückgezogenheit und Verschwiegenheit. Das möchte ich in diesem


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 175

Zusammenhang erwähnen. Bei zukünftigen Gesetzen, die wir machen, sollten wir uns daran erinnern.

Jetzt geschwind zu meinem Antrag zum Berufsrechts-Änderungsgesetz:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim Kolleginnen und Kollegen zur Regie­rungsvorlage in 1346 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes 1404 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z 17 lautet § 8f Abs. 2 Z 2:

‚2. Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bundes­rates;‘

2. In Art. 1 Z 76 wird in § 60 Abs. 4 erster Satz das Zitat ‚§ 34 Abs. 1 Z 1 und 3 bis 6, Abs. 2 und 4 bis 6‘ durch das Zitat ‚§ 34 Abs. 1 Z 1 und 3 bis 6, Abs. 2 bis 6‘ ersetzt.

3. In Art. 2 Z 20 lautet § 36f Abs. 2 Z 2:

‚2. Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bun­desrates;‘

4. In Art. 8 Z 15 wird in § 16h zweiter Satz das Zitat ‚8 Abs. 2‘ durch das Zitat ‚8 Abs. 3‘ ersetzt.“

*****

Um sozusagen eine authentische Interpretation zwecks Vermeidung von irgend­welchen Auslegungszweifeln zu geben, möchte ich hier sagen, dass die Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane gerade nach dieser Änderung hier selbstver­ständlich keine Mitglieder des Landtages sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.28


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (1346 d. B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts­anwärter, das EIRAG, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtsanwalts­tarifge­setz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geändert werden (Berufs­rechts-Änderungsgesetz 2016 – BRÄG 2016) in der Fassung des Ausschussberichts (1404 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 176

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z 17 lautet § 8f Abs. 2 Z 2:

„2. Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bun­desrates;“

2. In Art. 1 Z 76 wird in § 60 Abs. 4 erster Satz das Zitat „§ 34 Abs. 1 Z 1 und 3 bis 6, Abs. 2 und 4 bis 6“ durch das Zitat „§ 34 Abs. 1 Z 1 und 3 bis 6, Abs. 2 bis 6“ ersetzt.

3. In Art. 2 Z 20 lautet § 36f Abs. 2 Z 2:

„2. Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bun­desrates;“

4. In Art. 8 Z 15 wird in § 16h zweiter Satz das Zitat „8 Abs. 2“ durch das Zitat „8 Abs. 3“ ersetzt.

Begründung

Zu Z 1 und 3 (§ 8f Abs. 2 RAO und § 36f Abs. 2 NO)

Bei der Definition der inländischen Personen, die als politisch exponiert einzustufen sind, sollte auch die Umsetzung in anderen vergleichbaren Mitgliedstaaten Berücksich­ti­gung finden, um einen bestmöglichen einheitlichen Standard in Europa anzustreben. Eine zu weite Definition würde zu einer zu hohen Zahl an Personen führen, auf die verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind, sodass die Kreditinstitute ihre Res­sourcen nicht entsprechend dem risikoorientierten Ansatz einsetzen könnten.

Zu Z 2 und 4 (§ 60 RAO und § 16h SDG)

Dabei handelt es sich um (Zitat-)Berichtigungen.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


16.29.04

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Meine KollegInnen haben es vorhin schon erwähnt: Es geht um drei Gesetze, die hier jetzt in Summe diskutiert werden. Ich möchte mich schwerpunktmäßig auf das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbes­se­rungsgesetz konzentrieren.

Dieses Gesetz geht auf die UN-Nachhaltigkeitsziele zurück. Die Idee der UN-Nach­haltigkeitsziele ist, dass alle Akteure, staatliche wie private, einen Beitrag zur Nach­haltigkeit leisten; nur dann, und das ist Nachhaltigkeit, wird sich unsere Lebensqualität verbessern, werden sich unsere sozialen Lebensbedingungen verbessern, werden sich unsere ökologischen Lebensbedingungen verbessern. In Umsetzung dieser UN-Nachhaltigkeitsziele hat dann die Europäische Union diese Richtlinie erlassen.

Diese Richtlinie macht etwas sehr Sinnvolles. Sie sagt: Ein Unternehmen hat wirt­schaftliche Informationspflichten, muss wirtschaftliche Kennzahlen offenlegen. Das ist unbestritten. Es ist aber auch gesagt, und das ist der Inhalt dieser Richtlinie, dass es


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 177

da nicht um finanzielle Interessen von Unternehmern geht, die offengelegt werden sollen.

Um welche Interessen geht es da? – Um ökologische Fragen, soziale Fragen und Fragen der ArbeitnehmerInnenbelange; diese sollen offengelegt werden. Weil hier so getan wird, als hätte das keinen Mehrwert: Natürlich hat es einen Mehrwert, wenn ein Unternehmen transparent macht, dass es ein kinderfreundliches Unternehmen ist, dass es beispielsweise besondere Kinderbetreuungseinrichtungen anbietet, dass es besonders umweltschonende Produktionsformen verwendet, dass es Menschenrechts­standards in der Lieferkette einhält. All das sind nichtfinanzielle Informationen, die zukünftig transparent offengelegt werden.

Ich sage: Eigentum verpflichtet! Es gibt bei uns Privateigentum, aber Eigentum ver­pflich­tet, und Eigentum zu haben, heißt auch, Gemeinwohlinteressen wahrzunehmen und darüber transparent zu berichten, wie man mit diesen Gemeinwohlinteressen umgeht, weil es in Wirklichkeit eine Steuerung im positiven Sinn ist, dass Unternehmen aufgrund dieser Transparenz beginnen, ökologisch und sozial zu handeln – was ja wir alle wollen.

Das Problem jetzt ist: Es gibt Vorreiter, die machen das freiwillig; das ist sehr lobens­wert. Es gibt aber andere, die machen das nicht. Jetzt soll dieses Gesetz in einem bestimmten Rahmen – nämlich Unternehmen von öffentlichem Interesse, die mehr als 500 MitarbeiterInnen haben – dazu verpflichten.

Das Gesetz hat aber einen wesentlichen Nachteil: Es gibt keine Standards dafür, wie diese Offenlegung ausschauen soll; das heißt, mangels Standardisierung gibt es auch kein Verfahren, nach dem offengelegt wird. Die Konsequenz ist: Es gibt keine Ver­gleich­barkeit, weil jeder irgendetwas offenlegt.

Die dritte Konsequenz ist, es gibt keine Überprüfbarkeit. Damit wird die gute Idee des Nachhaltigkeitsziels der UN ad absurdum geführt; denn wenn man diese Standards nicht einhält, treten zwei Probleme auf: erstens Greenwashing – man berichtet irgend­etwas –; zweitens: Diejenigen, die es ordentlich machen, haben einen Wettbewerbs­nachteil gegenüber jenen, die das schlampig machen. Wir werden daher einen Antrag stellen, den ich verlesen muss, der zum Ziel hat, dass diese Vergleichbarkeit und Standardisierung hergestellt wird.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage in 1355 der Beilagen wird wie folgt geändert:

„1. In Artikel 1, Ziffer 5 lautet § 243b Absatz 5 wie folgt:

‚(5) Die Gesellschaft hat sich bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung auf nationale, unionsbasierte oder internationale Rahmenwerke zu stützen. Zu diesem Zweck wird der Bundesminister für Justiz ermächtigt, nach Maßgabe der Kriterien der Ganzheitlichkeit, Messbarkeit, Vergleichbarkeit, Verständlichkeit, Verbindlichkeit, Überprüfbarkeit und Öffentlichkeit, jene Rahmenwerke namhaft zu machen, die alle Anforderungen nach Absatz 2 und Absatz 3 erfüllen.‘

2. In Artikel 1, Ziffer 12 lautet § 267a Absatz 5 wie folgt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 178

‚(5) Das Mutterunternehmen hat sich bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung auf die auf Basis der Verordnungsermächtigung gemäß § 243b Absatz 5 namhaft gemachten nationalen, unionsbasierten oder internationalen Rahmenwerke zu stüt­zen.‘“

*****

Das alles soll sicherstellen, dass diese Nachhaltigkeitsberichte standardisiert sind, vergleichbar sind und dass die nötige Transparenz auch dafür sorgt, dass beispiels­weise Anleger, die Öffentlichkeit und die KonsumentInnen diese Unternehmen nach diesen Kriterien vergleichen können.

Ich möchte noch einen Punkt zu einem zweiten Gesetz erwähnen, das ist das Berufsrechts-Änderungsgesetz. Der Kollege vor mir hat einen Abänderungsantrag eingebracht. Es geht, kurz gefasst, um die Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Rechtsanwälte, Notare haben gewisse Sorgfaltspflichten. Bei Politikern, bei politisch exponierten Personen sind diese Sorg­faltspflichten höher, so sieht es diese Richtlinie vor.

Bisher war die Formulierung immer so, dass Parlamentsmitglieder von dieser Richtlinie umfasst sind. Nun kommt aber in letzter Minute ein Abänderungsantrag, in dem es heißt, als Parlamentsmitglieder gelten nur Mitglieder des Nationalrates und des Bun­desrates, die Landtagsabgeordneten nicht. Das sehe ich anders. Unter Parlaments­mitgliedern wird man in der Regel die Mitglieder gesetzgebender Körperschaften und nicht bloß Abgeordnete verstehen. Daher halten wir das für eine Einschränkung.

Man kann darüber diskutieren, ob man das will oder nicht; aber zwei Minuten vor der Abstimmung so einen Antrag einzubringen, im Ausschuss darüber kein Wort zu sagen, geht mit uns sicher nicht.

Herr Minister! Wir haben dieser Regierungsvorlage im Ausschuss zugestimmt, werden aber hier jetzt nicht mehr zustimmen, denn das ist mit uns nicht möglich. Das ist keine saubere parlamentarische Vorgangsweise. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.34


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1355 d.B) betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem zur Verbesserung der Nachhaltigkeits- und Diversitätsbe­richterstat­tung das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz geän­dert werden (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, NaDiVeG) (1406 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1355 d.B) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Verbes­serung der Nachhaltigkeits- und Diversitätsberichterstattung das Unternehmensge­setzbuch, das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz geändert werden (Nachhaltigkeits-


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und Diversitätsverbesserungsgesetz, NaDiVeG) in der Fassung des Berichts des Justizausschusses (1406 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1, Ziffer 5 lautet § 243b Absatz 5 wie folgt:

„(5) Die Gesellschaft hat sich bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung auf nationale, unionsbasierte oder internationale Rahmenwerke zu stützen. Zu diesem Zweck wird der Bundesminister für Justiz ermächtigt, nach Maßgabe der Kriterien der Ganzheitlichkeit, Messbarkeit, Vergleichbarkeit, Verständlichkeit, Verbindlichkeit, Über­prüf­barkeit und Öffentlichkeit, jene Rahmenwerke namhaft zu machen, die alle Anforderungen nach Absatz 2 und Absatz 3 erfüllen.“

2. In Artikel 1, Ziffer 12 lautet § 267a Absatz 5 wie folgt:

„(5) Das Mutterunternehmen hat sich bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung auf die auf Basis der Verordnungsermächtigung gemäß § 243b Absatz 5 namhaft gemachten nationalen, unionsbasierten oder internationalen Rahmenwerke zu stützen.“

Begründung

Die Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit, wie sozialen und umwelt­bezogenen Faktoren, durch die Unternehmen kommt eine große Bedeutung zu, um Gefahren für die Nachhaltigkeit aufzuzeigen und das Vertrauen von Investoren und Verbrauchern zu stärken. Die Angabe nichtfinanzieller Informationen ist ein wesent­liches Element der Bewältigung des Übergangs zu einer nachhaltigen globalen Wirtschaft, indem langfristige Rentabilität mit sozialer Gerechtigkeit und Umweltschutz verbunden wird. In diesem Zusammenhang hilft die Angabe nichtfinanzieller Informatio­nen dabei, das Geschäftsergebnis von Unternehmen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft zu messen, zu überwachen und zu handhaben.

Um einen hinreichenden Grad an Qualität und Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Informationen zu gewährleisten, ist es unverzichtbare Voraussetzung, dass sich die betroffenen Unternehmen bei der Berichtslegung auf zertifizierte Berichtsrahmenwerke stützen. Ausschließlich im Rahmen bestimmter Berichtsrahmenwerke erscheint eine qualitative Überprüfbarkeit der Berichterstattung sowie die Vergleichbarkeit verschie­dener Berichte für die interessierte Öffentlichkeit überhaupt erst durchführbar.

Der Bundesminister für Justiz soll dementsprechend ermächtigt werden, all jene Berichtsrahmenwerke mittels Verordnung zu benennen, denen sich die betroffenen Unternehmen bei der Berichtslegung bedienen können. Dabei hat der Bundesminister für Justiz ausschließlich jene Berichtsrahmenwerke namhaft zu machen, die einem hinreichenden Maß an Ganzheitlichkeit, Messbarkeit, Vergleichbarkeit, Verständ­lich­keit, Verbindlichkeit, Überprüfbarkeit und Öffentlichkeit genügen.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. – Bitte.

 


16.34.53

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Es ist schon einiges gesagt worden. Es ist in der Tat so – da kann ich Kollegen Vetter nur recht geben und das unterstreichen –, dass die Entwick­lung auf europäischer Ebene, was die Rechtsanwaltschaft anlangt, die Berufsträger,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 180

die in Vertretung von Personen agieren, die mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, schön langsam wirklich grenzwertig ist.

Wir kommen nämlich immer mehr dorthin, dass eigentlich die, die Personen vertreten, schützen, ihnen helfen sollen, mehr oder weniger zu einer Art Spionen verkommen, die von sich aus Meldungen zu erstatten haben, was eigentlich schon eine Art ermittelnde Position den eigenen Klienten gegenüber darstellt. Das ist sicherlich nicht das klas­sische Bild, das wir aus unserer rechtsstaatlichen Tradition in diesem Zusammenhang eigentlich haben. Daher ist es auch wichtig, glaube ich, dass wir uns in die europäische Gesamtdiskussion einbringen und schauen, dass da nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden kann, was ja teilweise schon passiert ist. (Beifall des Abg. Schrangl.)

Dem Herrn Bundesminister kann man in diesem Zusammenhang nur den Rücken stärken, und wir müssen schauen, dass wir bei all diesen Diskussion in Zukunft irgend­wie ganz einfach – das ist immer die Diskussion um die Rechtsstaatlichkeit – ein sehr ausgeglichenes Verhältnis aufrechterhalten.

Hinsichtlich der Änderungen, die die Beschäftigung anbelangen, werden meine Kolle­gen noch über die Satzungskompetenz sprechen. Was die Pensionskassen für Notare und Rechtsanwälte anlangt, wird das jetzt der jeweiligen Bundesstelle übertragen, was sicherlich ein Vorteil ist, weil es damit eine generelle Regelung über das gesamte Bundesgebiet gibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.

 


16.36.51

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Es geht hier im Wesentlichen um zwei Richtlinienumsetzungen, deswegen kann man dem Bundesminister wirklich keinen Vorwurf machen, weil er nicht daran schuld ist, dass die Richtlinien so sind, wie sie sind.

Zur ersten Richtlinie, die jetzt im Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz umgesetzt wird: Kollege Brückl hat, glaube ich, schon sehr klar und ausführlich beschrieben, was für ein absurder Bürokratieaufwand das sein wird, der von der Euro­päischen Union quasi verpflichtend eingeführt wird.

Kollege Steinhauser hat, finde ich, ein schönes Beispiel gebracht: Ich kann absolut nicht verstehen, wieso wir glauben, dass der Staat einem Unternehmen vorschreiben muss, dass es in einem Bericht erklären muss, ob es kinderfreundlich ist oder nicht. Wenn ein Unternehmen will, dass es im Wettbewerb besser reüssiert, nämlich da­durch, dass seine Konsumenten wissen, dass es ein besonders kinderfreundliches Unternehmen ist, dann ist das Erste, was es macht, das irgendwo auszuschildern. Dazu braucht es den Staat nicht.

Das ist ein sinnloser Bürokratieaufwand, der nur dazu führen wird, dass Unternehmen noch mehr belastet sind. Das wird genau das Gegenteil von dem bewirken, was wir eigentlich machen wollen, nämlich deregulieren. Wir regulieren wieder einmal absurd, machen einen absurden Bürokratieaufwand, und was es wirklich brauchen würde, wäre mehr unternehmerische Freiheit und nicht weniger, und das wird hiermit leider nicht bewirkt.

Wir werden dem trotzdem zustimmen, weil es eine Richtlinie ist; das heißt nicht, dass wir es gut finden. Wir wissen, dass wir dazu verpflichtet sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 181

Zum zweiten Gesetz, dem Berufsrechts-Änderungsgesetz: Herr Bundesminister, ich habe im Ausschuss noch nicht zugestimmt. Ich habe gesagt, ich überlege mir das noch. Ich habe noch lange mit dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag darü­ber diskutiert. Wir sind gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnah­men, die hier gesetzt werden, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, nicht unbedingt ideal sind, sie aber genau der Richtlinie entsprechen.

Ich bin deswegen mit der Idee hierhergekommen, dem auch zuzustimmen, und wollte eigentlich nur dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag viel Glück wünschen, der angekündigt hat, dass er versuchen wird, dieses absurde Spannungsverhältnis, das da zwischen den Verschwiegenheits- und Treuepflichten der Rechtsanwälte und dieser Umsetzung besteht, vor dem Verfassungsgerichtshof oder vor dem Europä­ischen Gerichtshof zu Fall zu bringen. Ich wollte ihm nur viel Glück wünschen.

Dann ist diese absurde Posse passiert, dass wir um 12.39 Uhr einen Abänderungs­antrag bekommen, den Kollege Vetter vorhin verlesen hat, in dem jetzt Landtags­abgeordnete aus dieser grundsätzlichen Anwendung ausgenommen werden. Das heißt, in Zukunft sind Landtagsabgeordnete keine Parlamentsmitglieder, obwohl die europäische Richtlinie ganz klar vorsieht, dass es um Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane geht.

Wenn mir jetzt hier jemand erklären will, dass der Niederösterreichische Landtag, wenn er einen Beschluss zum Baurecht fällt und dort ein Gesetz beschließt, kein Gesetz­gebungsorgan ist, dass der Vorarlberger Landtag, wenn er ein Jugendschutzgesetz beschließt, kein Gesetzgebungsorgan ist, dann bin ich gespannt, wie Sie das machen.

Ich vermute viel eher – wie gesagt, um 12.39 Uhr haben wir diesen Abänderungs­antrag bekommen –, dass um etwa 12.20 Uhr entweder Landeshauptmann Pröll oder Landeshauptmann Pühringer angerufen und gesagt hat: Nein, da müssen wir etwas ändern, die müssen wir noch geschwind rausnehmen, damit wir die nicht in irgendeiner Art und Weise belasten!

Kollege Krainer hat mir dann erklärt, dass das, was wir sagen, nicht stimmt, da „oder“ in der Richtlinie steht. Das habe ich nachgelesen. In der Richtlinie steht zum Beispiel auch, dass Mitglieder von Rechnungshöfen oder Leitungsorgane von Zentralbanken besonders politisch exponierte Personen sind. Wenn man der Argumentation von Kollegen Krainer folgt, dann können wir uns das jetzt aussuchen: Wollen wir, dass es Leitungsorgane von Zentralbanken sind oder Mitglieder von Rechnungshöfen? – Ge­nauso steht das drinnen: „Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichts­organe staatseigener Unternehmen“. Nach der Argumentation der SPÖ suche ich mir aus, ob es das Aufsichtsorgan ist, das politisch exponiert ist, oder das Leitungsorgan.

Diese Argumentation ist absurd. Das ist eine Verhöhnung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die aufgrund all der Korruptionsfälle, die in den letzten Jahrzehnten in Österreich passiert sind, absurd viel Geld verloren haben. Das ist eine Verhöhnung. Es ist ein Wahnsinn, dass Sie in letzter Minute versuchen, das hier so durchzudrücken, und das nur, weil wieder einmal wahrscheinlich zwei der Fürsten der Finsternis angerufen und gesagt haben: Meine Landtagsabgeordneten musst du rausnehmen! – Deswegen wird hier nachgehüpft. Das ist ein untragbarer Zustand. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 182

16.41.31

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Wir führen gerade eine sehr lebhafte Debatte zum vorliegenden Berufsrechts-Änderungsgesetz. Kollege Vetter, du hast dir die Kürze der Redezeit selbst eingebrockt. Du hast zu lange erklärt, du musst schneller zum Inhalt kommen, dann geht sich das auch bei einem größeren Klub aus.

Zurück zum Thema, das auch Herr Kollege Scherak gerade besprochen hat. Ich glaube, hier handelt es sich um sehr berufsspezifische Thematiken. Ich darf zu einem auch in diesem Gesetz verpackten Thema überleiten, und zwar zur Erhöhung der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung. Ich glaube, das ist ein sehr sinnvolles Gesetz. Die Grunddeckungssumme wird erhöht, denn wir wissen, es gibt auch im alltäglichen Verkehr ein immer höheres Schadensausmaß.

Damit möchte ich zum Thema kommen: Den Verkehr verursachen wir immer mehr selbst. Wir haben in den letzten zwei Tagen über die Ausdünnung des ländlichen Raums und den Strukturverlust im ländlichen Raum diskutiert. Das heißt: Jeder Arbeitsplatz, den wir im ländlichen Raum verlieren, bedeutet ein Fahrzeug mehr auf der Straße. Die Menschen haben keine andere Möglichkeit, sie können nicht mit der Bim, mit der Schnellbahn, mit dem Linienbus fahren, sie brauchen ein Fahrzeug.

Was das den Arbeitnehmer kostet, darüber redet ja niemand. Was das an Zeit kostet! Wir reden immer nur von der Arbeitszeit. Wir müssen schön langsam auch von der Zeit zur Arbeit reden, also von der Wegzeit. Ich denke, das gehört noch viel mehr berück­sichtigt, weil es natürlich umwelt- und klimapolitisch, aber auch im Geldtaschl spürbar ist. (Beifall beim Team Stronach.)

Ein wesentlicher Punkt ist folgender: Wir wissen, die Autofahrer sind die Melkkuh dieser Regierung. Wir haben in den letzten zehn Jahren die motorbezogene Versiche­rungssteuer – neben dem Pickerl – um 44 Prozent erhöht. Wir bekommen in unserem Büro täglich Anrufe mit der Frage, warum die Versicherung schon wieder teurer wurde. – Nein, die Versicherungsprämien, die Haftpflichtprämien werden billiger!

Ich darf deshalb einen Entschließungsantrag dahin gehend einbringen – ich glaube, dieser Antrag trägt ganz wesentlich zur Fairness für unsere Bürgerinnen und Bürger, zur Fairness für den ländlichen Raum bei; er ist für all jene, die auf das Auto ange­wiesen sind, aber auch zur Gleichstellung gegenüber Deutschland –, dass man die Prämienberechnung bei der Kaskoversicherung vom Zeitwert tätigt und nicht vom Neuwert.

Kolleginnen und Kollegen, es ist einfach nicht erklärbar und unvertretbar, dass jemand bei einem fünf Jahre alten Auto die Prämie vom Neuwert zahlt. Wenn er morgen verunglückt und damit auf dem Dach liegt, bekommt er den Erlös vom Zeitwert. Das wollen wir richtigstellen, das wollen wir fairer abhandeln: Fairness gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern!

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zeitwert als Grundlage der Prämienberechnung von Kaskoversicherungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 183

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der fest­legt, dass als Grundlage für die Berechnung der Prämie von Kaskoversicherungen der Zeitwert gemäß Eurotax-Liste eines Fahrzeuges herangezogen werden muss.“

*****

Wir bitten um Unterstützung. Das ist kein Weihnachtsgeschenk, das ist kein Pen­sions­hunderter, sondern das ist Fairness gegenüber unseren österreichischen Bürge­rinnen und Bürgern. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

16.45


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zeitwert als Grundlage der Prämienberechnung von Kaskoversicherungen“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 40: Bericht des Justizausschusses über die   Regierungsvorlage (1341 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflicht­versicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflicht-gesetz, das Rohrleitungsgesetz und das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz geändert werden (Mindestversicherungs­summen-Valorisierungsgesetz 2016 – MinVers-ValG 2016) (1405 d.B.) in der 158. Sitzung des Nationalrates am 15.12.2016

Derzeit ist die gängige Praxis in der Versicherungsbranche, dass beim Großteil der Kaskoversicherungen die Prämienzahlungen nach dem Neuwagenpreis (Listenpreis) des zu versichernden Fahrzeuges und nicht nach dessen Zeitwert laut Eurotax-Liste berechnet werden. Dies stellt insbesondere einen erheblichen Nachteil für Versiche­rungsnehmer eines Gebrauchtwagens bzw. für alle Autobesitzer mit längerer Laufzeit der Kaskoversicherung dar.

Einige Versicherungsanbieter in Österreich bieten derzeit auch sogenannte „Zeitwert-Kasko“ Versicherungen an. Hierbei erfolgt die Prämienberechnung nach dem aktuellen Zeitwert des Fahrzeuges und nicht wie in den anderen Fällen üblich nach dem Neuwagenpreis (Listenpreis). Auch in Deutschland ist die Zeitwertkaskoversicherung bereits üblich.

Dieses Versicherungsmodell bietet somit – durch die niedrigeren Prämienzahlungen – für die Konsumenten starke Entlastungen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 184

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der fest­legt, dass als Grundlage für die Berechnung der Prämie von Kaskoversicherungen der Zeitwert gemäß Eurotax-Liste eines Fahrzeuges herangezogen werden muss.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


16.45.24

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Auch ich möchte über die Änderung des Berufsrechts für Rechtsanwälte und Notare sprechen. Vorweg einmal ist es gut, dass wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Notariatskandidatinnen und Notariats­kandidaten ausbauen, weil es, glaube ich, unser Ziel sein muss, den Menschen die Möglichkeit zu geben, im Beruf zu bleiben, das aber natürlich auch mit einer Familie vereinbaren zu können. Das ist vorweg einmal gut.

Wir haben aber keine Freude mit der Umsetzung der Geldwäscherichtlinie, weil auch wir das als einen massiven Eingriff in das Verhältnis zwischen Klienten und berufs­mäßigen Vertretern sehen, vor allem auch mit der Frist, die die Geldwäschemeldestelle Zeit hat, sich beim Notar oder dem Rechtsanwalt zurückzumelden. Ich sage Ihnen etwas aus der Praxis: Wenn man heute einen Kaufvertrag abschließt, dann rufen die Klienten relativ schnell einmal an, und der Käufer fragt, wann er endlich ins Grundbuch eingetragen wird, und der Verkäufer fragt, wann er endlich das Geld bekommt.

Wir dürfen dann nicht sagen: Halt, es gibt da noch jemanden, der prüft! – Vor allem ist es auch ein bisschen unangenehm, diesem zu erklären, warum so lange geprüft wird und warum da überhaupt geprüft wird, weil da vielleicht – wie es Kollege Jarolim vorhin fast richtig oder eigentlich richtig gesagt hat – der Notar und der Rechtsanwalt ein bisschen zum Spion gemacht werden.

Etwas Zweites ist ganz komisch an dieser Richtlinie, und zwar: Wir führen da eine Strafe wieder ein, die man schon überwunden geglaubt hat, und zwar werden Notare und Rechtsanwälte wie im Mittelalter möglicherweise an den Pranger gestellt, an einen digitalen Pranger, wo Name und Kanzleiadresse veröffentlicht werden, wenn jemand einen Fehler gemacht hat. Gott sei Dank ist in die Regierungsvorlage wieder hinein­gekommen, dass davon abgesehen werden kann, aber trotzdem ist das eine Strafe, die wir, glaube ich, hinter uns lassen sollten. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine lieben Damen und Herren, es reicht nicht, zu sagen, dass das etwas ist, das aus Brüssel kommt, und wir gerade das Mindestmaß haben umsetzen müssen. Alles, was aus Brüssel kommt, beschließt dort irgendjemand, und dort sitzen auch Vertreter des Bundesministeriums für Justiz, im entsprechenden Fachausschuss sitzen wahrschein­lich auch Sie, Herr Bundesminister. Dazu muss man schon einmal sagen, dass man vielleicht ein bisschen besser aufpassen sollte, was in Brüssel beschlossen wird, vielleicht gleich dort sein Veto einlegen sollte oder sich dort Bündnispartner suchen sollte, damit so etwas nicht mehr passieren kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Nur zu sagen, wir setzen etwas um, das aus Brüssel kommt, und damit haben wir nichts zu tun – ganz so einfach ist es nicht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Mag. Groiß. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 185

16.48.28

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte mich auch zum Nachhaltig­keits- und Diversitätsverbesserungsgesetz zu Wort melden. Das ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, der sogenannten NFI-Richtlinie, die die sogenannten PIEs – Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern – verpflichtet, einen nonverbalen Bericht zu erstellen.

Was steht in diesem Bericht? – Es muss über die Umweltstandards, über die Sozial- und Arbeitnehmerbelange berichtet werden, es muss über die Achtung der Men­schenrechte und die Bekämpfung der Korruption berichtet werden. Es muss darüber berichtet werden, wie das in der jeweiligen Firma genau gemacht wird, welche Kon­zepte man da hat, welche Ergebnisse jährlich bei der Überprüfung dieser Konzepte rauskommen und welche Risken man im Besonderen bei der Umsetzung dieser Konzepte hat.

Wen trifft es? – In der Regierungsvorlage steht: 125 Unternehmen. Ich gebe zu, das klingt wie ein ganz tolles Instrument, um da Verbesserungen voranzutreiben. Das Grundinteresse ist sehr positiv, aber wenn 125 große Betriebe darüber berichten müssen, wie die Lieferkette aufgebaut ist, trifft es viele Zulieferer, trifft es den Erzeuger, geht es bis ganz hinunter zum letzten Glied. Wie soll ein Unternehmen – nur von den 125 Unternehmen – berichten, wie diese Kette verläuft?

Das wird wohl darauf hinauslaufen, dass jeder Produzent, jeder Zwischenhändler eine Vielzahl an Berichten erstellen muss, die bestätigen, dass bei ihm in Österreich keine Kinder arbeiten, dass er am Abend das Licht abdreht, dass er sonstige Umweltthemen berücksichtigt.

Es sind sehr viele davon betroffen, und daher können wir heute nur mit einem weinen­den Auge zustimmen, aber auch mit einem lachenden Auge, denn wir haben die Richtlinie so umgesetzt, dass es kein Gold Plating gibt, dass das keine Wirtschafts­prüfung ist, dass nicht alle diese Unternehmen, die gar nicht wirtschaftsprüfungs­pflichtig sind, diesen Bericht überprüfen lassen müssen.

Daher sagen wir: Ja, wir müssen aufpassen, was aus Brüssel kommt, aber wenn etwas kommt, dann sollen wir es so umsetzen, wie diese Richtlinie umgesetzt worden ist. Die Verhandler dieser Richtlinie haben ein gutes Verhandlungsergebnis zustande gebracht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


16.51.21

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Zur Anpassung der Mindestversicherungs­summen im Verkehrswesen: Die Kommission der Europäischen Union teilte im Mai 2016 den Mitgliedstaaten eine Erhöhung des europäischen Verbraucherpreisindex um 8,36 Prozent mit. Daraus resultieren geänderte Mindestversicherungssummen: Für Personenschäden sind das 1,22 Millionen € je Unfallopfer beziehungsweise knapp über 6 Millionen € je Schadensfall, für Sachschäden 1,22 Millionen €.

Dies würde bedeuten, dass lediglich fünf schwerstverletzte Personen in den Genuss einer vollen Deckung kommen, darüber hinausgehende Leistungen werden nicht mehr bedient. Einer Anpassung der Mindestleistungen ist dem Grunde nach zuzustimmen, wenngleich diese Maßnahme zu höheren Versicherungsprämien führt, was allerdings eine Maßnahme des Selbstschutzes darstellt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 186

Aus diversen Publikationen ist jedoch abzuleiten, dass Kosten für beispielsweise gesundheitliche Langzeitschäden und daraus resultierende Langzeitpflege mit dieser Anpassung nicht gedeckt werden können. Ähnlich verhält es sich bei Sachschäden und Personenschäden bei Eisenbahn- oder Busunfällen mit zahlreichen Verletzten.

Im Zeitalter eines hochwertigen Gesundheits- und Pflegewesens auf hohem Preis­niveau erscheinen die vorgesehenen Mindestversicherungssummen als nicht aus­reichend, sodass auf privater Ebene gegenzusteuern ist. – Danke.

16.53


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


16.53.32

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Der primäre Fokus der Vorlage, die sich mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz be­schäftigt, ist die Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie. Wir setzen diese hiermit vorzeitig um, damit auch den Betroffenen genügend Zeit für die Umsetzung bleibt. Der Fokus liegt auf der Rechtsklarheit, der Rechtssicherheit sowohl für die Rechtsanwälte als auch für die Notare, aber insbesondere auch für die Mandanten, im Hinblick auf ihre Beziehungen zu den Anwälten und Notaren.

Die Richtlinie sieht vor, in der Notariatsordnung, in der Rechtsanwaltsordnung hin­sichtlich der Pflichten der Berufsträger eine Anpassung auf aktuelle unionsrechtliche und internationale Anforderungen bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terroris­musfinanzierung vorzunehmen, und dies unter besonderer Beachtung der Rolle der Rechtsanwälte und Notare. Daneben gibt es Änderungen und Verbesserungen des Rechtsbeistands, insbesondere was die Regelungen für Frauen in diesen Berufen betrifft. Als Stichworte seien hier eine bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten und gewisse Beitragsbefreiungen genannt.

Herr Bundesminister, lassen Sie mich zu guter Letzt einen Weihnachtswunsch äußern: Dem Vernehmen nach haben Sie vor, noch vor Weihnachten das Erwachsenenschutz-Gesetz in den Ministerrat einzubringen. Ich hoffe, ich habe das richtig vernommen. (Beifall der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Heinisch-Hosek.) Wir würden uns darüber sehr freuen, und wir würden uns sehr freuen, wenn diese Materie, die ja breit ausverhandelt wurde, die unsere absolute Zustimmung findet, mit den vorhan­denen 13 Millionen €, die Ihnen der Finanzminister dafür zugestehen muss, schnellst­möglich umgesetzt werden kann. – Besten Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.55.53

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Auch ich darf zu den Nachhaltigkeitsberichten Stellung nehmen. Bisher war es üblich, dass börsennotierte Unternehmen Berichte über ihre Finanzkennzahlen präsentieren und öffentlich machen. Das ist State of the Art und betrifft in etwa 150 bis 200 börsennotierte Unter­neh­men, und um die geht es: also mehr als 500 Beschäftigte, 40 Millionen € Umsatz.

Es gibt die Kritik, dass die Wirtschaft unter Umständen Verpflichtungen hat. Natürlich ist das immer ein Spannungsfeld, aber ich darf das in einen größeren Rahmen stellen: Die Vereinten Nationen haben sich die sogenannten Millenniumsziele gesteckt. Dort steht unter anderem drinnen, dass der Hunger in der Welt gestillt, die Kindersterb-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 187

lichkeitsrate reduziert und das Bildungsniveau weltweit allgemein erhöht werden soll. Damit war man grosso modo erfolgreich, es wurde tatsächlich viel erreicht, beim Stillen des Hungers und bei ähnlichen Dingen.

Die Nachfolgeziele sind die Sustainable Development Goals, also die UNO-Nachhal­tigkeitsziele, die eben gesundheitliche Aspekte, Wasserversorgung der Menschen, genug Nahrungsmittel und Ähnliches betreffen, denen alle Staats- und Regierungs­chefs zugestimmt haben. Sie haben gesagt, diese Dinge sollen fortgesetzt werden. Zuletzt wurde in Paris der Weltklimavertrag abgeschlossen. Das alles verpflichtet die Staaten und alle Gesellschaftsbereiche, aktiv etwas zu tun.

In diesem Lichte muss man diese Nachhaltigkeitsberichte sehen, weil es sehr wohl einen Sinn ergibt, dass derartig große Unternehmen einen Bericht darüber liefern, wie ökologisch ihr Fußabdruck ist, wie man es mit der Reduktion der schädlichen Treib­hausgase und ähnlichen Dingen hält. Das ist sinnvoll.

Was uns von der ÖVP von den Grünen unterscheidet, ist, dass wir sagen, es soll natürlich rechtsverbindlich, aber trotzdem freiwillig und nicht staatlich reglementiert sein. Da treffen wir uns bei dem, was Kollege Scherak gesagt hat, beim freien Wett­bewerb. Ein Unternehmen, das etwas für die Umwelt, für die Gesellschaft tut, soll das durchaus auch sagen. Es soll da auch ein Wettbewerb der positiven Ideen entstehen. In diesem Sinne halte ich es für sinnvoll, weil wir auf der europäischen Ebene und letztendlich weltweit einen derartigen Wettbewerb brauchen, weil viele Menschen sehr wohl auf derartige Produkte schauen und bereit sind, diese auch zu konsumieren, wenn sie eben ökologisch und sozial erzeugt werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


16.58.27

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme jetzt als Dritte im Bunde Bezug auf die Erhöhung der Mindestversicherungssumme, welche unter anderem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz festlegen soll und wird.

Im Oktober 2016, sehr geehrte Damen und Herren, waren in Österreich 6 657 784 Kraft­fahrzeuge zugelassen. Jedes dieser Fahrzeuge kann irgendwann in einen kleineren oder größeren Unfall verwickelt sein. Oft entstehen Unfälle schon aufgrund von kleinsten Unachtsamkeiten. Man schaut vielleicht einmal auf das Handy – das sollte man zwar nicht tun, aber all diese Sachen kommen vor, und sie können jedem von uns passieren.

Laut Statistik Austria gab es im Jahr 2015 37 960 Verkehrsunfälle mit Personen­schaden. Die Zahl an tatsächlichen Verkehrsunfällen, auch ohne Personenschaden, ist mit Sicherheit um vieles höher. Ein Beispiel: Nehmen wir an, man fährt nach der Arbeit am Nachmittag nach Hause und plötzlich kollidiert das Fahrzeug hinter einem mit der Rückseite des eigenen Autos. Der Schaden wird festgestellt, doch die Versicherung deckt ihn nicht zur Gänze, weil die Mindestversicherungssumme zu niedrig war.

Der Rest wird dann von der Person beglichen, die aufgefahren ist, oder er sollte von dieser Person beglichen werden. Man selbst muss sich nun um die Bezahlung dieses Restgelds kümmern, was zusätzliche Arbeit bedeutet. Der Person, die aufgefahren ist, entstehen zusätzliche Kosten, die im schlimmsten Fall sogar dazu führen können, dass er oder sie Schulden aufnehmen müsste, eventuell kann er oder sie das aber nicht einmal. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 188

Wir wollen also nicht haben, dass die Frage, ob ein Schaden ohne zusätzliche Schulden beglichen werden kann oder nicht, davon abhängt, ob die betroffene Person wohlhabend ist oder nicht.

Die Mindestversicherungssumme wird daher zu Recht angepasst. Man kann schon darüber streiten oder reden, dass sie vielleicht noch höher sein sollte. Es ist aber richtig und wichtig, dass im Zuge dieser Änderung die Mindestversicherungssumme erhöht wird. Der Schutz wird verbessert, und der Nutzen ist ein doppelter.

Die Person, auf deren Auto das andere aufgefahren ist, bekommt nun eher den Schaden ersetzt und muss nicht mehr mit der anderen Person darum streiten. Die Person, die den Unfall verursacht hat, muss den Schaden nun nicht mehr selbst be­gleichen und wird dadurch weniger dem Risiko ausgesetzt, Schulden zu machen oder gar in die Armut zu fallen.

Durch dieses Gesetz wird die Mindestversicherungssumme deutlich erhöht und die Situation jeder einzelnen Autofahrerin und jedes einzelnen Autofahrers verbessert. Wichtig ist auch: Es ist durch diese Maßnahme, so wurde es uns versichert, keine Erhöhung der Prämien zu erwarten. Das bedeutet für uns Konsumentinnen und Konsumenten, für uns Autofahrerinnen und Autofahrer einen höheren Versicherungs­schutz bei gleichbleibender Prämie. Das ist ein Erfolg für uns. (Beifall bei der SPÖ.)

17.01


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


17.01.50

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf die NFI-Richtlinie. Aus einer relativ schlechten Richtlinie ist auch durch die nationale Umset­zung keine bessere geworden – so kann man es meiner Meinung nach kurz resü­mieren.

Es wäre eine Chance für einen wirklichen Paradigmenwechsel gewesen: weg von reinem Profit, von reinen wirtschaftlichen Zahlen, hin zu einer unternehmerischen Verantwortung, die auch Impacts auf Umwelt, Menschenrechte, Arbeitsrechte und Sozialpolitik implizieren und diese der Publizitätspflicht hätte unterwerfen können. Es werden jetzt nur ungefähr 125 österreichische Unternehmen davon betroffen sein, denn nur die haben mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich denke, es wäre ein guter Schritt gewesen, die unternehmerische Verantwortung mehr auszu­bauen.

Ja, es ist richtig, es geht letztendlich auch um die Umsetzung der Guiding Principles der UN, der Guiding Principles zu Menschenrechten, Menschenrechtsverantwortung und Unternehmen.

Das Problem sind eben genau diese Principles. Kollege Scherak, es geht eben nicht darum, dass ich mir zum Beispiel das Label Kinderfreundlichkeit aufklebe oder das plakatiere, sondern es geht um Transparenz und gleiche Benchmarks. Es geht nicht um eine weitere Behübschung von Firmen durch Corporate Social Responsibility, die nicht viel bringt, sondern um Klarheit und Vergleichbarkeit.

Das ist leider mit dieser Richtlinie und auch mit der nationalen Umsetzung nicht gelungen. Es ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber ich denke, da haben wir sowohl auf EU-Ebene als auch in Österreich noch einiges vor, um auch die Interessen der KonsumentInnen, was diese Parameter betrifft, wirklich zu bedienen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

17.03

17.03.33

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 189

Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 39: Entwurf betref­fend Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 in 1346 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Art. 1, 2 und 8 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 40: Entwurf betreffend Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz 2016 samt Titel und Eingang in 1341 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zeitwert als Grundlage der Prämienberechnung von Kaskoversicherungen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 41: Entwurf betreffend Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz in 1406 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 190

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag betreffend Art. 1 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit ab­gelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Mehr­heit, der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.06.5442. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1348 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staats­anwalt­schaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehr­per­sonen­gesetz 1966, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtsprakti­kantengesetz und das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz zur Änderung der Personalstellenverordnung und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen (UmsetzungsG-RL 2014/54/EU), erlassen werden (2. Dienst­rechts-Novelle 2016) (1368 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 42. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


17.07.12

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht um die Dienstrechts-Novelle und es gibt lauter Prowortmeldungen, da kann ich mich sehr kurz halten. Es handelt sich um den Gehaltsabschluss für die öffentlich Bediensteten ab 1. Jänner, das weiß jeder.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 191

Frau Kollegin Karl wird dann noch einen Abänderungsantrag einbringen, weil es sich zwischen den Verhandlungen und den Ausschussterminen tabellenmäßig nicht aus­gegangen ist, dass wir das zusammengebracht hätten.

Es sind im Großen und Ganzen die Tabellen der Gehaltsansätze, wobei wir eine wichtige Frage mitbehandelt haben, um der Verwaltung und auch der Rechtssicherheit für die einzelnen betroffenen Kollegen rasch Rechnung tragen zu können. Alle kennen die Problematik MBUO 2 auf MBUO 1. Jetzt ist es darum gegangen, wie wir sie überleiten, denn es sind sehr viele individuelle Laufbahnen. Wir haben uns ent­schlos­sen, von den circa 2 500 betroffenen Verträgen 2 200 – wieder gerundet – per Gesetz überzuleiten und die übrigen mit Einzelbescheiden zu machen. Das war eine Kon­sensmaterie, bei der alle gesagt haben: Bemühen wir uns, dass wir das im Interesse der Betroffenen zustande bringen!

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit – das mache ich immer sehr gerne, auch weil wir knapp vor Weihnachten sind – bei den öffentlich Bediensteten generell sehr herzlich bedanken, und ganz speziell bei unseren Parlamentsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, bei den Klubmitarbeitern, bei unseren PaMis, bei allen, die ständig für uns da sind. – Alles erdenkliche Gute! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich wünsche uns allen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit. – Alles Gute! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.09


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


17.09.04

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon die erste Dienstrechts-Novelle 2016 ist auch die nun vorliegende 2. Dienstrechts-Novelle 2016 ein gelun­genes Paket, das eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen enthält.

Besonders hervorheben möchte ich die Modernisierung des Disziplinarrechts, die im Sinne des Opferschutzes geboten ist. Derzeit ist ja im Disziplinarverfahren lediglich für minderjährige Zeuginnen und Zeugen eine räumlich getrennte audiovisuelle Verneh­mung vorgesehen. Ohne Zweifel kann es aber auch im Interesse der übrigen Zeugin­nen und Zeugen liegen, auf diese Weise befragt zu werden.

Nunmehr wird diese Befragungsmöglichkeit daher auf alle Zeuginnen und Zeugen ausgedehnt, wenn es in ihrem Interesse gelegen ist. Denken Sie zum Beispiel an den Fall, dass eine Zeugin durch den Beschuldigten in ihrer Geschlechtssphäre verletzt oder bedroht wurde.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Richter und Staatsanwälte: Im Rechtsprak­tikantengesetz wird für die Zulassung verlangt, dass weder eine Verurteilung zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe wegen einer mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung noch ein wegen eines Verbrechens eingeleitetes Strafverfahren vorliegen darf. Dem gegenüber fehlt im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz eine entsprechende Regelung.

Bedenkt man aber, dass die Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt dem absoluten Kernbereich der Hoheitsverwaltung angehört, in dem für Bürgerinnen und Bürger schwerwiegende, tief in ihre Persönlichkeitsrechte eingreifende Entscheidungen getrof­fen werden, dann ist hier doch ein besonders hohes Maß an Integrität und Verant­wortungsbewusstsein vorauszusetzen. Es ist daher unabdingbar, nur solchen Perso­nen den Zugang zu diesen Berufen zu ermöglichen, die unbescholten sind und gegen die kein Strafverfahren wegen gravierender Delikte anhängig ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 192

Daher wird nunmehr sichergestellt, dass niemand in den richterlichen Vorbereitungs­dienst aufgenommen werden kann, der wegen einer mit Vorsatz begangenen straf­baren Handlung zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wurde oder gegen den wegen eines Verbrechens ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Einige der vorliegenden Änderungen sind auch der Umsetzung von EuGH-Judikatur und EU-Richtlinien geschuldet. Im Gehaltsgesetz werden die Bestimmungen über die Urlaubsersatzleistung für Beamtinnen und Beamte an die EuGH-Judikatur angepasst, wonach ein Anspruch auf Urlaubsersatzleistung unabhängig vom Grund für das Aus­scheiden aus dem Dienststand nicht ausgeschlossen werden darf, wenn die Beamtin oder der Beamte im Einzelfall wegen einer Dienstverhinderung durch Krankheit, Unfall oder Gebrechen überhaupt nicht in der Lage war, den Erholungsurlaub zu ver­brauchen.

Daher wird normiert, dass auch bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes dennoch im Einzelfall zu prüfen ist, ob die Beamtin oder der Beamte im fraglichen Zeitraum urlaubs­fähig war. Zudem erfolgt bei der Formulierung der Ausschlussgründe für die Urlaubsersatzleistung eine Klarstellung, die zum Ausdruck bringt, dass der Urlaubs­verbrauch den Vorrang gegenüber einer finanziellen Abgeltung hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend bringe ich einen Abände­rungsantrag der Abgeordneten Pendl, Mag. Dr. Karl, Kolleginnen und Kollegen zur 2. Dienstrechts-Novelle 2016 ein.

Dabei geht es vor allem um die Umsetzung des Gehaltsabschlusses 2017 für den öffentlichen Dienst.

Ich möchte mich bei all jenen bedanken, die an diesem Gehaltsabschluss mitgewirkt haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.13


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Dr. Karl in den Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Dr. Beatrix Karl

und Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (1368 d.B.) betreffend die Regierungs­vorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staats­an­waltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonen­gesetz 1966, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Auslandszulagen- und –hilfeleistungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz zur Änderung der Personalstellenverordnung und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen (UmsetzungsG-RL 2014/54/EU) erlassen werden (2. Dienstrechts-Novelle 2016) (1348 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 193

1. In Art. 1 lautet Z 14:

„14. In § 247 werden nach Abs. 2 folgende Abs. 2a und 2b eingefügt:

„(2a) Mit 1. Jänner 2017 werden

              1.          Militärpersonen der Verwendungsgruppe M BUO 1 in die Verwen­dungs­gruppe M BUO, entsprechend ihrer besoldungsrechtlichen Stellung und

              2.          Militärpersonen der Verwendungsgruppe M ZUO 1 in die Verwendungs­gruppe M ZUO, entsprechend ihrer besoldungsrechtlichen Stellung

              übergeleitet.

(2b) Mit 1. Jänner 2017 werden

              1.          Militärpersonen der Verwendungsgruppe M BUO 2, die mit 31. Dezem­ber 2016 dauernd mit einem Arbeitsplatz dieser Verwendungsgruppe betraut sind, in die Verwendungsgruppe M BUO, Grundlaufbahn,

              2.          Militärpersonen der Verwendungsgruppe M ZUO 2, die mit 31. Dezem­ber 2016 dauernd mit einem Arbeitsplatz dieser Verwendungsgruppe betraut sind, in die Verwendungsgruppe M ZUO, Grundlaufbahn

übergeleitet.““

2. In Art. 1 Z 16 wird in § 284 Abs. XX Z 6 nach dem Zitat „§ 247 Abs. 2a“ das Zitat „und 2b“ eingefügt.

3. In Art. 2 werden nach Z 2 folgende Z 2a bis 2ah eingefügt:

„2a. Die Tabelle in § 28 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

in der Verwendungsgruppe

A 1

A 2

A 3

A 4

A 5

A 6

A 7

Euro

1

2 413,6

1 865,5

1 672,7

1 638,8

1 608,0

1 576,2

1 544,4

2

2 500,8

1 913,8

1 712,7

1 668,5

1 633,7

1 597,7

1 559,8

3

2 632,1

1 962,1

1 751,7

1 698,3

1 661,3

1 618,3

1 576,2

4

2 819,9

2 010,3

1 790,7

1 728,1

1 687,1

1 639,8

1 591,6

5

3 008,7

2 058,5

1 830,7

1 757,9

1 714,7

1 661,3

1 609,0

6

3 198,5

2 107,7

1 868,7

1 787,5

1 741,4

1 681,9

1 625,5

7

3 387,4

2 229,8

1 914,9

1 816,3

1 771,1

1 703,5

1 640,9

8

3 577,2

2 375,6

1 966,1

1 847,1

1 798,9

1 725,0

1 657,3

9

3 768,1

2 519,2

2 018,5

1 876,9

1 826,5

1 746,5

1 673,7

10

3 959,0

2 665,0

2 070,8

1 909,7

1 856,3

1 768,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 194

1

1 690,1

11

4 148,8

2 807,6

2 122,1

1 940,5

1 884,1

1 790,7

1 706,5

12

4 338,7

2 964,6

2 179,6

1 973,3

1 913,8

1 813,3

1 725,0

13

4 529,5

3 122,7

2 243,2

2 005,1

1 944,6

1 835,9

1 741,4

14

4 719,4

3 237,5

2 312,0

2 038,0

1 979,5

1 857,3

1 758,9

15

4 929,8

3 338,1

2 389,0

2 090,3

2 034,9

1 879,9

1 777,3

16

5 126,7

3 439,7

2 467,0

2 162,1

2 112,9

1 904,5

1 793,7

17

--

3 541,3

2 548,0

2 234,0

2 191,9

1 927,1

1 811,1

18

--

3 731,2

2 627,0

2 284,2

2 245,2

1 951,7

1 828,7

19

--

3 786,6

2 707,0

2 314,0

2 274,0

1 975,4

1 846,1

2b. Die Tabelle in § 28 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

Euro

1

2 196,0

2

2 264,8

3

2 337,6

4

2 440,2

5

2 608,5

6

2 822,0

7

2 934,9

8

3 109,3

9

3 282,7

10

3 458,2

1


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 195

1

3 637,8

12

3 812,2

13

3 971,3

14

4 131,3

15

4 289,3

16

4 471,0

17

4 657,8

2c. Die Tabelle in § 29 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungsgruppe

A 1

(§ 28 Abs. 1)

A 1

(§ 28 Abs. 3)

A 2

A 3

A 4

A 5

A 6

A 7

Euro

kleine Daz

99,6

93,4

250,4

99,6

37,0

37,0

29,8

22,6

große Daz

397,1

374,5

332,5

160,1

57,4

60,6

48,2

34,8

2d. Die Tabelle in § 30 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

der Ver-

in der

in der Funktionsstufe

wendungs-

Funktions-

1

2

3

4

gruppe

gruppe

Euro

A 1

1

56,4

167,2

312,0

356,1

 

2

278,1

445,3

1 000,5

1 666,5

 

3

300,7

550,1

1 204,8

1 993,9

 

4

320,2

700,9

1 311,4

2 102,6

 

5

735,7

1 292,0

2 306,8

3 143,1

 

6

886,6

1 494,1

2 528,4

3 343,3

A 2

1

33,8

56,4

78,0

100,6

 

2

5


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 196

6,4

89,2

111,8

167,2

 

3

189,8

267,8

388,9

777,9

 

4

245,2

333,5

556,1

1 000,5

 

5

300,7

388,9

667,1

1 166,8

 

6

333,5

445,3

777,9

1 311,4

 

7

388,9

556,1

889,7

1 444,8

 

8

784,0

1 045,6

1 568,0

2 195,0

A 3

1

33,8

45,2

56,4

66,7

 

2

56,4

72,8

89,2

111,8

 

3

89,2

133,4

222,7

388,9

 

4

122,1

167,2

278,1

445,3

 

5

167,2

222,7

333,5

500,7

 

6

222,7

278,1

388,9

556,1

 

7

278,1

333,5

466,9

611,5

 

8

333,5

445,3

556,1

667,1

A 4

1

27,8

33,8

40,0

45,2

 

2

56,4

89,2

133,4

222,7

A 5

1

27,8

33,8

10em; padding:0cm .35em 0cm .35em;height:1.275em'>

40,0

45,2

 

2

40,0

50,2

61,6

72,8

2e. § 31 Abs. 2 lautet:

„(2) Das Fixgehalt beträgt für Beamtinnen und Beamte

              1.          in der Funktionsgruppe 7

              a)          für die ersten fünf Jahre          8 610,6 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             9 123,7 €,

              2.          in der Funktionsgruppe 8

              a)          für die ersten fünf Jahre          9 219,1 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             9 733,2 €,

              3.          in der Funktionsgruppe 9

              a)          für die ersten fünf Jahre          9 733,2 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             10 447,5 €.“

2f. Die Tabelle in § 34 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

in der Verwendungsgruppe

A 2

A 3

A 4

A 5

A 6

A 7

Euro

1

225,8

91,4

17,4

16,4

16,4

16,4

2

202,2

95,4

22,6

17,4

19,4

19,4

3

207,3

99,6

27,8

19,4

21,6

21,6

4

221,6

104,6

31,8

20,6

24,6

24,6

5

249,4

108,8

37,0

22,6

26,6

26,6

6

309,9

113,9

41,0

23,6

29,8

28,8

7

343,8

140,6

49,2

23,6

33,8

31,8

8

365,3

186,8

60,6

24,6

38,0

33,8

9

386,9

233,0

70,8

25,6

41,0

37,0

10

409,5

279,1

81,0

26,6

44,2

40,0

11

433,1

325,3

91,4

28,8

47,2

42,0

12

450,5

372,5

103,6

30,8

50,2

45,2

13

465,9

420,7

119,0

30,8

55,4

47,2

14

503,9

451,5

137,5

29,8

61,6

50,2

15

547,9

462,8

149,8

27,8

78,0

52,4

16

593,1

474,1

152,9

24,6

104,6

55,4

17

638,3

484,3

157,0

22,6

132,4

58,5

18

66


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 198

5,9

525,4

171,4

20,6

147,8

61,6

19

671,1

560,3

184,7

20,6

148,8

63,6

2g. Die Tabelle in § 34 Abs. 1a erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

in der Verwendungsgruppe

A 2

A 3

A 4

A 5

A 6

A 7

Euro

1

219,6

93,4

19,4

16,4

17,4

17,4

2

196,0

97,5

24,6

18,4

20,6

20,6

3

211,4

101,6

29,8

20,6

22,6

22,6

4

225,8

106,8

33,8

21,6

25,6

25,6

5

257,6

110,8

39,0

23,6

28,8

27,8

6

326,3

117,0

44,2

23,6

31,8

30,8

7

348,9

164,2

54,4

24,6

36,0

32,8

8

370,5

210,4

65,6

24,6

39,0

34,8

9

392,0

256,6

76,0

26,6

43,1

38,0

10

415,6

302,7

86,2

27,8

46,2

41,0

11

439,2

347,9

96,4

29,8

49,2

44,2

12

453,5

397,1

111,8

30,8

52,4

46,2

13

468,9

445,3

126,2

29,8

58,5

49,2

14

515,1

456,7

148,8

28,8

64,6

51,4

15

559,3

468,9

150,8

26,6

91,4

54,4

16

604,5

479,3

155,0

23,6

119,0

57,4

17

649,5

489,5

159,0

20,6

145,7

59,6

18

671,1

560,3

184,7

20,6

148,8

63,6

19

671,1

560,3

184,7

20,6

148,8

63,6

2h. In § 40a Abs. 1 wird der Betrag „104,3 €“ durch den Betrag „105,7 €“ ersetzt.

2i. In § 40b Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 lit. a) der Betrag „11,1 €“ durch den Betrag „11,2 €“,

              b) in Z 1 lit. b) der Betrag „21,3 €“ durch den Betrag „21,6 €“,

              c) in Z 2 der Betrag „180,3 €“ durch den Betrag „182,6 €“,

              d) in Z 3 der Betrag „305,9 €“ durch den Betrag „309,9 €“,

              e) in Z 4 der Betrag „422,4 €“ durch den Betrag „427,9 €“,

              f) in Z 5 der Betrag „396,1 €“ durch den Betrag „401,2 €“ und

              g) in Z 6 der Betrag „333,3 €“ durch den Betrag „337,6 €“.

2j. In § 40c Abs. 1 wird der Betrag „391,0 €“ durch den Betrag „396,1 €“ und der Betrag „533,9 €“ durch den Betrag „540,8 €“ ersetzt.

2k. Die Tabelle in § 48 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 199

in der Gehalts-stufe

für Universitäts-professoren(§ 21 UOG 1993, § 22 KUOG)

für Außeror-

dentliche

Universitäts-professoren

für Ordentliche Universitäts-professoren

Euro

1

3 781,4

3 364,8

4 384,8

2

3 967,2

3 469,5

4 594,2

3

4 175,5

3 573,2

4 803,5

4

4 384,8

3 676,8

5 012,8

5

4 594,2

3 781,4

5 290,9

6

4 803,5

3 967,2

5 571,1

7

5 012,8

4 175,5

5 935,4

8

5 290,9

4 384,8

6 300,7

9

5 571,1

4 594,2

6 664,9

10

5 935,4

4 803,5

7 030,3

11

6 300,7

5 012,8

--

12

6 664,9

5 290,9

--

13

7 030,3

5 571,1

--

14

--

5 935,4

--

15

--

6 300,7

--

2l. Die Tabelle in § 48a Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

Euro

1

2 539,8

2

2 616,8

3

2 820,9


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 200

4

3 306,3

5

3 496,2

6

3 686,0

7

3 876,9

8

4 066,7

9

4 257,5

10

4 447,4

11

4 638,3

12

4 828,2

13

5 028,2

14

5 265,3

15

5 529,0

16

5 793,8

17

5 991,8

2m. Die Tabelle in § 49 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in derGehalts-stufe

ohne

Lehrbefugnis

mit Lehrbefugnis oder gleichzuwertender Befähigung

Euro

1

87,2

313,0

2

132,4

414,6

3

188,8

472,1

4

189,8

473,1

5

188,8

473,1

6

189,8

475,1

7


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 201
97 style='width:7.295em;border:none;border-right:solid black .10em; padding:0cm 0cm 0cm 0cm;height:1.275em'>

190,8

476,1

8

190,8

476,1

9

190,8

476,1

10

190,8

476,1

11

190,8

476,1

12

190,8

486,4

13

190,8

532,5

14

209,4

606,5

15

264,8

660,9

16

264,8

660,9

2n. Die Tabelle in § 49 Abs. 2a erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

ohne

Lehrbefugnis

mit Lehrbefugnis oder gleichzuwertender Befähigung

Euro

1

112,8

396,1

2

188,8

472,1

3

189,8

473,1

4

188,8

473,1

5

188,8

475,1

6

190,8

476,1

7

190,8

476,1

8

190,8

476,1

9

190,8

476,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 202

1

10

190,8

476,1

11

190,8

477,1

12

190,8

514,1

13

191,9

587,9

14

264,8

660,9

15

264,8

660,9

16

264,8

660,9

2o. Die Tabelle in § 50 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Euro

kleine Daz

99,6

große Daz

396,1

2p. In § 50 Abs. 4 wird der Betrag „744,6 €“ durch den Betrag „754,3 €“ ersetzt.

2q. In § 52 Abs. 1 wird der Betrag „401,1 €“ durch den Betrag „406,3 €“ ersetzt.

2r. In § 53b Abs. 1 wird der Betrag „391,0 €“ durch den Betrag „396,1 €“ und der Betrag „533,9 €“ durch den Betrag „540,8 €“ ersetzt.

2s. In § 54c Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „474,1 €“ durch den Betrag „480,3 €“ und

              b) in Z 2 der Betrag „263,4 €“ durch den Betrag „266,8 €“.

2t. In § 54c Abs. 3 wird der Betrag „587,5 €“ durch den Betrag „595,1 €“ ersetzt.

2u. In § 54d Abs. 2 wird der Betrag „85,1 €“ durch den Betrag „86,2 €“ und der Betrag „42,5 €“ durch den Betrag „43,1 €“ ersetzt.

2v. Die Tabelle in § 55 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

L 3

L 2b 1

L 2a 1

L 2a 2

L 1

L PH

stufe

Euro

1

1 639,8

1 815,3

2 015,4

2 150,8

2 413,6

2 510,0

2

1 665,5

1 846,1

2 071,8

2 212,4

2 500,8

2 562,4

3

1 690,1

1 877,9

2 129,3

2 274,0

2 632,1

2 768,6

4

1 715,7

1 910,7

2 201,1

2 350,0

2 819,9

2 975,9

5

1 746,5

1 9


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 203

86,7

2 317,1

2 480,2

3 008,7

3 183,1

6

1 796,9

2 078,0

2 437,2

2 628,0

3 198,5

3 391,5

7

1 858,3

2 169,3

2 560,3

2 781,9

3 387,4

3 600,8

8

1 923,1

2 262,7

2 696,8

2 953,3

3 577,2

3 810,2

9

1 991,8

2 354,0

2 834,3

3 123,7

3 768,1

4 019,5

10

2 062,6

2 447,4

2 969,7

3 295,0

3 959,0

4 227,9

11

2 134,4

2 565,4

3 106,3

3 466,4

4 148,8

4 438,2

12

2 205,2

2 691,6

3 242,7

3 638,8

4 338,7

4 646,5

13

2 276,0

2 817,9

3 380,2

3 812,2

4 529,5

4 855,8

14

2 362,2

2 944,1

3 513,6

3 979,5

4 719,4

5 082,6

15

2 459,8

3 061,1

3 636,8

4 135,5

4 929,8

5 359,7

16

2 558,2

3 176,0

3 732,2

4 255,5

5 126,7

5 638,8

17

2 607,5

3 205,7

--

--

--

5 848,2

2w. Die Tabelle in § 56 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungsgruppe

 

L 3

L 2b 1

L 2a 1

L 2a 2

L 1

L PH

 

Euro

kleine Daz

73,8

132,4

47,2

60,6

99,6

104,6

große Daz

147,8

175,5

190,8

241,2

397,1

418,7

2x. Die Tabelle in § 57 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der Dienst-zulagengruppe

in der Dienstzulagenstufe

1

2

3

Euro

a) in der Verwendungsgruppe L PH

I

896,9

958,4

1018,0

II

806,6

863,0

916,4

III

717,3

766,5

813,7

IV

626,9

671,1

713,2

V

538,7

574,7

610,5


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 204

b) in der Verwendungsgruppe L 1

I

800,4

854,8

907,1

II

719,3

770,7

816,8

III

639,3

684,5

726,5

IV

559,3

598,3

636,3

V

480,3

513,1

544,9

c) in der Verwendungsgruppe L 2a 2

I

366,3

396,1

425,9

II

300,7

324,3

348,9

III

241,2

259,6

278,1

IV

202,2

216,5

231,9

V

168,3

180,6

192,9

d) in den Verwendungsgruppen L 2a 1 und L 2b 1

I

285,3

310,9

335,6

II

240,1

260,6

278,1

III

201,1

216,5

231,9

IV

167,2

181,6

192,9

V

121,1

130,4

138,6

e) in der Verwendungsgruppe L 3

I

225,8

230,9

245,2

II

167,2

173,4

185,8

III

157,0

161,1

170,4

IV

112,8

116,0

123,2

V

79,0

81,0

85,2

VI

55,4

57,4

62,6

2y. In § 58 Abs. 4 wird der Betrag „80,0 €“ durch den Betrag „81,0 €“ und der Betrag „145,9 €“ durch den Betrag „147,8 €“ ersetzt.

2z. Die Tabelle in § 58 Abs. 6 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 205

in der Verwendungs-gruppe

in der Zulagenstufe

1

2

3

Euro

L 3

89,2

126,2

178,6

L 2b 1

27,8

38,0

54,4

2aa. In § 58 Abs. 6 wird der Betrag „44,6 €“ durch den Betrag „45,2 €“ und der Betrag „13,2 €“ durch den Betrag „13,4 €“ ersetzt.

2ab. In § 59 Abs. 2 wird der Betrag „587,5 €“ durch den Betrag „595,1 €“ ersetzt.

2ac. In § 59a Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „88,1 €“ durch den Betrag „89,2 €“ und

              b) in Z 2 der Betrag „133,7 €“ durch den Betrag „135,4 €“.

2ad. In § 59a Abs. 2 wird der Betrag „88,1 €“ durch den Betrag „89,2 €“ ersetzt.

2ae. In § 59a Abs. 2a wird der Betrag „19,2 €“ durch den Betrag „19,4 €“ ersetzt.

2af. In § 59a Abs. 3 wird der Betrag „133,7 €“ durch den Betrag „135,4 €“ ersetzt.

2ag. In § 59a Abs. 5a Z 2 wird der Betrag „106,4 €“ durch den Betrag „107,8 €“ ersetzt.

2ah. In § 59b Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „62,8 €“ durch den Betrag „63,6 €“,

              b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b, Z 2 lit. c und Z 3 lit. b der Betrag „79,0 €“ durch den Betrag „80,0 €“,

              c) in Z 1 lit. c und Z 2 lit. d der Betrag „94,2 €“ durch den Betrag „95,4 €“ und

              d) in Z 4 der Betrag „32,4 €“ durch den Betrag „32,8 €“.“

4. In Art. 2 werden nach Z 3 folgende Z 3a bis 3f eingefügt:

„3a. In § 59b Abs. 1a werden ersetzt:

              a) in Z 1 lit. a der Betrag „62,8 €“ durch den Betrag „63,6 €“,

              b) in Z 1 lit. b der Betrag „79,0 €“ durch den Betrag „80,0 €“,

              c) in Z 2 lit. a der Betrag „79,0 €“ durch den Betrag „80,0 €“,

              d) in Z 2 lit. b der Betrag „94,2 €“ durch den Betrag „95,4 €“,

              e) in Z 3 lit. a der Betrag „62,8 €“ durch den Betrag „63,6 €“,

              f) in Z 3 lit. b der Betrag „79,0 €“ durch den Betrag „80,0 €“.

3b. In § 59b Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „62,8 €“ durch den Betrag „63,6 €“,

              b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b der Betrag „79,0 €“ durch den Betrag „80,0 €“,

              c) in Z 1 lit. c und Z 3 lit. c der Betrag „87,1 €“ durch den Betrag „88,2 €“,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 206

              d) in Z 4 der Betrag „61,8 €“ durch den Betrag „62,6 €“ und

              e) in Z 5 der Betrag „31,4 €“ durch den Betrag „31,8 €“.

3c. In § 59b Abs. 3 wird in Z 1 der Betrag „94,2 €“ durch den Betrag „95,4 €“ und in Z 2 der Betrag „110,4 €“ durch den Betrag „111,8 €“ ersetzt.

3d. In § 59b Abs. 4 wird der Betrag „123,6 €“ durch den Betrag „125,2 €“ ersetzt.

3e. In § 59b Abs. 5 wird der Betrag „40,5 €“ durch den Betrag „41,0 €“ ersetzt.

3f. In § 59b Abs. 6 wird der Betrag „123,6 €“ durch den Betrag „125,2 €“ ersetzt.“

5. In Art. 2 werden nach Z 4 folgende Z 4a bis 4g eingefügt:

„4a. In § 60 Abs. 1a wird in Z 1 der Betrag „80,0 €“ durch den Betrag „81,0 €“ und der Betrag „92,2 €“ durch den Betrag „93,4 €“ ersetzt.

4b. In § 60 Abs. 1a wird in Z 2 der Betrag „80,0 €“ durch den Betrag „81,0 €“ und der Betrag „92,2 €“ durch den Betrag „93,4 €“ ersetzt.

4c. In § 60 Abs. 1a wird in Z 3 der Betrag „145,9 €“ durch den Betrag „147,8 €“ ersetzt.

4d. In § 60 Abs. 3 wird der Betrag „52,7 €“ durch den Betrag „53,4 €“ und der Betrag „44,6 €“ durch den Betrag „45,2 €“ ersetzt.

4e. In § 60 Abs. 4 wird der Betrag „16,2 €“ durch den Betrag „16,4 €“ und der Betrag „13,2 €“ durch den Betrag „13,4 €“ ersetzt.

4f. Die Tabelle in § 60a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

in der Zulagenstufe

Verwendungs-

1

2

3

4

5

gruppe

Euro

L 1

471,0

517,2

596,3

674,2

752,2

L 2a

420,7

454,6

515,1

587,9

661,9

L 2b

341,7

391,0

444,3

459,7

487,5

L 3

300,7

315,0

343,8

374,5

406,3

4g. In § 61 Abs. 8 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „35,5 €“ durch den Betrag „36,0 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „30,4 €“ durch den Betrag „30,8 €“ und

              c) im vorletzten Satz der Betrag „31,4 €“ durch den Betrag „31,8 €“ und der Betrag „27,4 €“         durch den Betrag „27,8 €“.“

6. In Art. 2 werden nach Z 5 folgende Z 5a bis 5h eingefügt:

„5a. In § 61a Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „192,5 €“ durch den Betrag „195,0 €“ und

              b) in Z 2 der Betrag „169,2 €“ durch den Betrag „171,4 €“.

5b. In § 61b Abs. 1 werden ersetzt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 207

              a) in Z 1 lit. a der Betrag „154,0 €“ durch den Betrag „156,0 €“,

              b) in Z 1 lit. b der Betrag „130,7 €“ durch den Betrag „132,4 €“,

              c) in Z 2 lit. a der Betrag „120,5 €“ durch den Betrag „122,1, €“,

              d) in Z 2 lit. b der Betrag „106,4 €“ durch den Betrag „107,8 €“,

              e) in Z 3 lit. a der Betrag „106,4 €“ durch den Betrag „107,8 €“,

              f) in Z 3 lit. b der Betrag „87,1 €“ durch den Betrag „88,2 €“,

              g) in Z 4 lit. a der Betrag „53,7 €“ durch den Betrag „54,4 €“ und

              h) in Z 4 lit. b der Betrag „43,6 €“ durch den Betrag „44,2 €“.

5c. In § 61c Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „87,1 €“ durch den Betrag „88,2 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „87,1 €“ durch den Betrag „88,2 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „144,9 €“ durch den Betrag „146,8 €“.

5d. In § 61d Abs. 1 wird der Betrag „53,7 €“ durch den Betrag „54,4 €“ ersetzt.

5e. In § 61e Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „144,9 €“ durch den Betrag „146,8 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „53,7 €“ durch den Betrag „54,4 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „106,4 €“ durch den Betrag „107,8 €“.

5f. In § 61e Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 lit. a der Betrag „183,4 €“ durch den Betrag „185,8 €“,

              b) in Z 1 lit. b der Betrag „164,1 €“ durch den Betrag „166,2 €“,

              c) in Z 2 lit. f der Betrag „144,9 €“ durch den Betrag „146,8 €“ und der Betrag „125,6 €“ durch     den Betrag „127,2 €“,

              d) in Z 3 lit. c der Betrag „120,5 €“ durch den Betrag „122,1 €“ und der Betrag „106,4 €“ durch    den Betrag „107,8 €“ und

              e) in Z 4 der Betrag „120,5 €“ durch den Betrag „122,1 €“ und der Betrag „106,4 €“ durch den     Betrag „107,8 €“.

5g. In § 62 Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „11,1 €“ durch den Betrag „11,2 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „16,2 €“ durch den Betrag „16,4 €“,

              c) in Z 3 der Betrag „21,3 €“ durch den Betrag „21,6 €“ und

              d) in Z 4 der Betrag „24,3 €“ durch den Betrag „24,6 €“.

5h. In § 63 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2015 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „110,4 €“ durch den Betrag „111,8 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „147,9 €“ durch den Betrag „149,8 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „184,4 €“ durch den Betrag „186,8 €“.“

7. In Art. 2 werden nach Z 6 folgende Z 6a bis 6k eingefügt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 208

„6a. In § 63b Abs. 4 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „211,7 €“ durch den Betrag „214,5 €“ und

              b) in Z 2 der Betrag „184,4 €“ durch den Betrag „186,8 €“.

6b. In § 63b Abs. 8 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „27,4 €“ durch den Betrag „27,8 €“ und

              b) in Z 2 der Betrag „24,3 €“ durch den Betrag „24,6 €“.

6c. Die Tabelle in § 65 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Fixgehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

SI 1

SI 2

FI 1

FI 2

Euro

1

6 182,6

5 183,2

4 955,4

4 169,3

2

6 759,3

5 837,9

5 425,3

4 682,4

3

7 491,0

6 393,0

6 010,2

5 129,8

6d. Die Tabelle in § 72 erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

in der Verwendungsgruppe

E 1

E 2a

E 2b

E 2c

Euro

1

--

--

1 697,3

1 595,7

2

--

1 884,1

1 726,1

1 617,3

3

2 170,4

1 906,7

1 780,4

1 639,8

4

2 215,5

1 949,7

1 834,7

1 667,5

5

2 305,8

2 024,6

1 869,7

1 694,2

6

2 396,2

2 097,5

1 906,7

1 725,0

7

2 486,4

2 137,5

1 941,5

1 753,7

8

2 574,6

2 175,5

1 978,5

1 768,1

9

2 716,3

2 215,5

2 016,4

--

10

2 908,1

2 255,5

2 080,1

--

1


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 209

1

3 052,9

2 300,6

2 169,3

--

12

3 171,9

2 396,2

2 255,5

--

13

3 314,5

2 503,8

2 315,0

--

14

3 434,6

2 580,8

2 379,6

--

15

3 532,0

2 660,8

2 470,0

--

16

3 631,6

2 742,9

2 560,3

--

17

3 731,2

2 824,0

2 649,6

--

18

3 896,4

2 890,7

2 720,4

--

19

4 010,3

2 942,1

2 770,7

--

6e. Die Tabelle in § 73 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungsgruppe

 

E 1

E 2a

E 2b

 

Euro

kleine Daz

172,4

63,6

63,6

große Daz

344,8

101,6

100,6

6f. Die Tabelle in § 74 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ver-

in der

in der Funktionsstufe

wendungs-

Funktions-

1

2

3

4

gruppe

gruppe

Euro

E 1

1

66,7

78,0

89,2

100,6

 

2

78,0

100,6

122,1

167,2

 

3

189,8

267,8

388,9

777,9

 

4

245,2

333,5

533,6

1 056,0

 

5

267,8

356,1

577,7

1 134,0

 

10em; padding:0cm .35em 0cm .35em;height:1.275em'>

6

333,5

445,3

777,9

1 311,4

 

7

388,9

500,7

833,3

1 444,8

 

8

784,0

1 045,6

1 568,0

2 195,0

 

9

836,3

1 150,4

1 725,0

2 612,6

 

10

993,3

1 254,0

1 880,9

3 239,6

 

11

1 254,0

1 463,3

2 090,3

3 552,6

E 2a

1

66,7

78,0

89,2

100,6

 

2

78,0

100,6

122,1

144,7

 

3

111,8

167,2

222,7

278,1

 

4

167,2

222,7

278,1

333,5

 

5

222,7

278,1

445,3

678,3

 

6

278,1

333,5

556,1

722,5

 

7

333,5

445,3

667,1

889,7

6g. In § 74a Abs. 1 wird der Betrag „8 500,1 €“ durch den Betrag „8 610,6 €“ und der Betrag „9 006,6 €“ durch den Betrag „9 123,7 €“ ersetzt.

6h. Die Tabelle in § 75 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

E 2a

E 2b

E 2c

stufe

Euro

1

105,7

41,0

51,4

2

102,6

53,4

55,4

3

109,8

63,6

69,8

4

133,4

58,5

84,2

5


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 211

141,6

78,0

88,2

6

149,8

96,4

91,4

7

175,5

97,5

95,4

8

200,1

99,6

95,4

9

250,4

100,6

--

10

326,3

88,2

--

11

376,6

66,7

--

12

388,9

70,8

--

13

405,3

95,4

--

14

426,9

101,6

--

15

437,1

95,4

--

16

445,3

91,4

--

17

453,5

87,2

--

18

502,9

86,2

--

19

546,9

86,2

--

6i. Die Tabelle in § 75 Abs. 1a erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

E 2a

E 2b

E 2c

stufe

Euro

1

105,7

36,0

51,4

2

98,5

70,8

58,5

3

122,1

56,4

81,0

4

145,7

60,6

86,2

5

137,5

95,4

90,3

6

162,2

97,5

93,4

7


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 212

187,8

98,5

96,4

8

212,4

99,6

96,4

9

288,4

101,6

--

10

364,3

76,0

--

11

387,9

56,4

--

12

388,9

85,2

--

13

421,7

104,6

--

14

433,1

97,5

--

15

441,3

93,4

--

16

449,5

89,2

--

17

457,7

86,2

--

18

546,9

86,2

--

19

546,9

86,2

--

6j. Die Tabelle in § 81 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

 

Verwendungs-

Euro

gruppe

 

E 2c

79,0

E 2b

92,4

E 2a

92,4

E 1

105,7

6k. In § 83 Abs. 1 wird der Betrag „109,4 €“ durch den Betrag „110,8 €“ ersetzt.“

8. In Art. 2 lautet Z 7:

„7. Die Tabelle in § 85 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

1.275em'>

in der Verwendungsgruppe

M BO 1

M BO 2

M BUO

Euro

1

2 413,6

2 082,1

1 823,5

2

2 500,8

2 093,4

1 839,9

3

2 632,1

2 137,5

1 856,3

4

2 819,9

2 196,0

1 872,7

5

3 008,7

2 295,6

1 906,7

6

3 198,5

2 396,2

1 940,5

7

3 387,4

2 511,0

1 983,6

8

3 577,2

2 669,1

2 035,9

9

3 768,1

2 804,5

2 088,3

10

3 959,0

2 884,5

2 141,6

11

4 148,8

3 000,5

2 194,0

12

4 338,7

3 128,8

2 251,4

13

4 529,5

3 215,0

2 314,0

14

4 719,4

3 309,4

2 382,8

15

4 929,8

3 408,9

2 459,8

16

5 126,7

3 544,4

2 538,8

17

--

3 724,0

2 617,8

18

--

--

2 697,8

19

--

--

2 778,9“

9. In Art. 2 werden nach Z 7 folgende Z 7a bis 7c eingefügt:

„7a. Die Tabelle in § 86 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungsgruppe

 

M BO 1

M BO 2

M BUO

 

 

kleine Daz

99,6

90,3

100,6

große Daz

397,1

360,2

160,1

7b. § 87 Abs. 2 lautet:

„(2) Das Fixgehalt beträgt für Berufsmilitärpersonen

              1.          in der Funktionsgruppe 7

              a)          für die ersten fünf Jahre          8 610,6 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             9 123,7 €,

              2.          in der Funktionsgruppe 8

              a)          für die ersten fünf Jahre          9 219,1 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             9 733,2 €,

              3.          in der Funktionsgruppe 9

              a)          für die ersten fünf Jahre          9 733,2 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             10 447,5 €.“

7c. Die Tabelle in § 89 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 214

in der

Gehalts-

stufe

in der Verwendungsgruppe

M ZO 1

M ZO 2

M ZO 3

M ZUO

M ZCh

Euro

1

2 413,6

2 082,1

2 039,0

1 823,5

1 615,3

2

2 500,8

2 093,4

2 071,8

1 839,9

1 631,7

3

2 632,1

2 137,5

2 082,1

1 856,3

1 649,2

4

2 819,9

2 196,0

2 114,9

1 872,7

1 666,6

5

3 008,7

2 295,6

2 159,1

1 906,7

1 683,0

6

3 198,5

2 396,2

2 246,3

1 940,5

1 700,4

7

3 387,4

2 511,0

2 345,8

1 983,6

1 716,9

8

3 577,2

2 669,1

2 446,4

2 035,9

1 735,4

9

3 768,1

2 804,5

2 589,0

2 088,3

1 751,8

10

3 959,0

2 884,5

2 747,1

2 141,6

1 768,2

11

4 148,8

3 000,5

2 841,5

2 194,0

1 785,6

12

4 338,7

3 128,8

2 937,9

2 251,4

1 794,8“

10. In Art. 2 lautet Z 9:

„9. Die Tabelle in § 91 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

Verwendungs-

gruppe

in der

in der Funktionsstufe

Funktions-

1

2

3

4

gruppe

Euro

 

1

56,4

167,2

312,0

356,1

M BO 1

2

278,1

445,3

1 000,5

1 666,5

und

3

300,7

550,1

1 204,8

1 993,9

M ZO 1

4

320,2

700,9

1 311,4

2 102,6

 

5

735,7

1 292,0

275em'>

2 306,8

3 143,1

 

6

886,6

1 494,1

2 528,4

3 343,3

 

1

66,7

78,0

89,2

100,6

 

2

78,0

100,6

122,1

167,2

M BO 2,

3

189,8

267,8

388,9

777,9

M ZO 2

4

245,2

333,5

533,6

1 056,0

und

5

267,8

356,1

577,7

1 134,0

M ZO 3

6

333,5

445,3

777,9

1 311,4

 

7

388,9

500,7

833,3

1 444,8

 

8

784,0

1 045,6

1 568,0

2 195,0

 

9

836,3

1 150,4

1 725,0

2 612,6

 

1

33,8

45,2

56,4

66,7

 

2

56,4

72,8

89,2

111,8

M BUO

3

89,2

133,4

222,7

388,9

und

4

122,1

167,2

278,1

445,3

M ZUO

5

167,2

222,7

333,5

500,7

 

6

222,7

278,1

388,9

556,1

 

7

278,1

333,5

466,9

611,5“

11. In Art. 2 lautet Z 10:

„10. § 92 Abs. 1 und 1a lautet:

(1) Der Militärperson gebührt eine ruhegenussfähige Verwendungszulage, wenn sie dauernd auf einem Arbeitsplatz der nächsthöheren Verwendungsgruppe verwendet wird, ohne in diese Verwendungsgruppe ernannt zu sein. Die Verwendungszulage bemisst sich nach der Verwendungsgruppe, in welche die Militärperson ernannt ist, sowie ihrer Gehaltsstufe und beträgt


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 216
429 style='margin-left:.325em;border-collapse:collapse'>

in der

Gehalts-

stufe

in der Verwendungsgruppe

M BO 2 und

M ZO 2

M ZO 3

M BUO und

M ZUO

M ZCh

Euro

1

127,2

139,6

117,0

67,8

2

161,1

123,2

110,8

72,8

3

182,6

146,8

113,9

77,0

4

218,6

169,3

116,0

82,1

5

262,7

199,1

121,1

86,2

6

306,8

241,2

140,6

91,4

7

343,8

285,3

169,3

97,5

8

360,2

329,4

194,0

103,6

9

386,9

352,0

231,9

108,8

10

442,3

368,4

284,2

115,0

11

479,3

416,6

315,0

121,1

12

510,0

462,8

330,4

--

13

562,3

--

362,2

--

14

610,5

--

383,8

--

15

655,7

--

389,9

--

16

693,7

--

398,1

--

17

702,9

--

35em 0cm .35em;height:1.35em'>

408,4

--

18

--

--

453,5

--

19

--

--

493,6

--

 

In der Verwendungsgruppe M ZO 3 gilt ausschließlich die Verwendungsgruppe M ZO 1 als höhere Verwendungsgruppe. Bei den Verwendungsgruppen M BUO und M ZUO gelten die Verwendungsgruppen M BO 2 und M ZO 2 als nächsthöhere Verwendungsgruppen.

(1a) Abweichend von Abs. 1 beträgt die Verwendungszulage bei einer Militärperson, die nach § 169c Abs. 1 übergeleitet wurde, bis zum Erreichen der Zielstufe

 

in der

Gehalts-

stufe

in der Verwendungsgruppe

M BO 2

M ZO 3

M BUO und

M ZUO

M ZCh

Euro

1

157,0

139,6

108,8

69,8

2

173,4

117,0

113,9

74,9

3

208,3

157,0

113,9

79,0

4

251,4

173,4

119,0

84,2

5

296,6

208,3

124,2

89,2

6

339,7

251,4

157,0

94,4

7

356,1

296,6

181,6

100,6

8

372,5

339,7

205,2

106,8

9

431,0

356,1

257,6

111,8

10

474,1

372,5

309,9

118,0

11

497,7

431,0

320,2

124,2

12

550,1

474,1

341,7

124,2

13

599,3

--

381,7

--

14

644,5

--

385,9

--

15

690,6

--

394,1

--

16

702,9

--

403,3

--

17

702,9

--

413,5

--

18

--

--

493,6

--

19

--

--

493,6

--“

12. In Art. 2 lautet Z 15:

„15. § 98 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Truppendienstzulage beträgt

              1.          105,7 € in den Verwendungsgruppen M BO 1, M BO 2, M ZO 1, M ZO 2 und M ZO 3,

              2.          54,4 € in den Verwendungsgruppen M BUO, M ZUO, und M ZCh.““

13. In Art. 2 wird nach Z 17 folgende Z 17a eingefügt:

„17a. In § 101 Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 2 der Betrag „73,9 €“ durch den Betrag „74,9 €“,

              b) in Z 3 der Betrag „200,6 €“ durch den Betrag „203,2 €“,

              c) in Z 4 der Betrag „317,1 €“ durch den Betrag „321,2 €“,

              d) in Z 5 der Betrag „243,1 €“ durch den Betrag „246,3 €“ und

              e) in Z 6 der Betrag „180,3 €“ durch den Betrag „182,6 €“.“

14. In Art. 2 lautet Z 18:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 218

„18. § 101a Abs. 5 lautet:

„(5) Die Vergütung beträgt in den Verwendungsgruppen

              1.          M BO 1, M BO 2, M BUO                     130,4 €,

              2.          M ZO 1, M ZO 2, M ZO 3, M ZUO und M ZCh                        260,6 €.““

15. In Art. 2 lautet Z 19:

„19. Die Tabelle in § 109 erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

in der Verwendungsgruppe

K 1

K 2

K 3

K 4

K 5

K 6

Euro

1

2 362,2

2 130,3

2 236,0

1 934,3

1 873,7

1 728,1

2

2 423,8

2 184,7

2 292,4

1 981,5

1 917,9

1 755,7

3

2 499,8

2 253,4

2 347,8

2 028,7

1 963,1

1 784,5

4

2 625,0

2 366,4

2 404,4

2 075,9

2 009,3

1 813,3

5

2 749,1

2 477,2

2 459,8

2 123,1

2 054,4

1 841,9

6

2 873,3

2 589,0

2 516,2

2 170,4

2 100,6

1 870,7

7

2 997,5

2 699,8

2 582,8

2 227,8

2 152,9

1 904,5

8

3 121,6

2 811,7

2 653,7

2 289,4

2 212,4

1 942,5

9

3 246,8

2 922,5

2 726,5

2 350,0

2 272,0

1 980,5

10

3 372,0

3 033,3

2 797,3

2 411,5

2 331,4

2 019,5

11

3 497,2

3 145,2

2 868,1

2 473,0

2 390,0

2 057,5

12

3 622,4

3 256,0

2 938,9

2 533,6

2 449,4

2 097,5

13

3 748,6

3 367,9

3 024,1

2 606,4

2 516,2

2 136,5

14

3 873,8

3 478,7

3 113,4

2 682,4

2 589,0

2 174,4

15

3 999,0

3 591,6

3 202,7

2 757,3

2 663,9

2 214,5

16

4 124,1

3 703,4

3 290,9

2 834,3

2 736,8

2 253,4

17

4 250,3

3 815,3

3 381,2

2 909,2

2 809,7

2 292,4

18

4 375,6

3 927,2

3 470,5

2 985,1

2 883,5

2 331,4

19

--

--

3 559,8

3 060,1

2 957,5

2 371,4


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 219

20

--

--

3 649,0

3 137,0

3 030,3

2 409,4“

16. In Art. 2 werden nach Z 19 folgende Z 19a bis 19s eingefügt:

„19a. Die Tabelle in § 110 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungsgruppe

K 1

K 2

K 3

K 4

K 5

K 6

Euro

kleine Daz

141,6

127,2

124,2

104,6

92,4

49,2

große Daz

282,2

253,5

157,0

133,4

147,8

79,0

19b. In § 111 Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „219,8 €“ durch den Betrag „222,7 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „283,6 €“ durch den Betrag „287,3 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „345,4 €“ durch den Betrag „349,9 €“.

19c. In § 112 Abs. 1 werden in der Tabelle der Betrag „162,1 €“ durch den Betrag „164,2 €“ und der Betrag „184,4 €“ durch den Betrag „186,8 €“ ersetzt.

19d. In § 115 Abs. 1 wird der Betrag „49,6 €“ durch den Betrag „50,2 €“ ersetzt.

19e. Die Tabelle in § 117a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

in der Verwendungsgruppe

PF 6

PF 5

PF 4

PF 3

PF 2

PF 1

Euro

1

1 691,1

1 691,1

1 899,5

1 899,5

1 899,5

2 373,6

2

1 709,6

1 747,5

1 940,5

1 940,5

1 940,5

2 490,6

3

1 734,3

1 798,9

1 989,7

1 990,7

1 990,7

2 613,6

4

1 763,9

1 808,1

2 046,2

2 049,3

2 084,1

2 744,0

5

1 798,9

1 827,7

2 108,8

2 117,0

2 164,2

2 879,5

6

1 839,9

1 858,3

2 179,6

2 194,0

2 245,2

3 023,1

7

1 886,1

1 899,5

2 257,6

2 279,1

2 334,6

3 171,9

8

1 939,5

1 951,7

2 340,7

2 372,5

2 436,2

3 328,9

9

1 999,0

2 013,3

2 432,0

2 473,0

2 548,0

3 492,0

10

2 064,7

2 086,2

2 527,4

2 582,8

2 669,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 220

1

3 662,4

11

2 136,5

2 170,4

2 630,1

2 701,9

2 801,5

3 838,9

12

2 214,5

2 265,8

2 738,8

2 828,1

2 944,1

4 022,6

13

2 297,6

2 371,4

2 853,8

2 962,5

3 098,0

4 212,5

14

2 387,9

2 488,4

2 975,9

3 105,1

3 262,2

4 358,1

15

2 483,4

2 613,6

3 105,1

3 257,1

3 438,7

--

16

2 582,8

2 749,1

3 239,6

3 417,2

3 626,4

--

17

2 635,2

2 818,9

3 274,5

3 458,2

3 674,8

--

19f. Die Tabelle in § 117b Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungsgruppe

PF 6

PF 5

PF 4

PF 3

PF 2

PF 1

Euro

kleine AVO

51,4

71,8

102,6

123,2

142,6

48,2

große AVO

102,6

141,6

137,5

163,2

190,8

196,0

kleine Daz

78,0

105,7

154,0

184,7

214,5

73,8

große Daz

155,0

212,4

205,2

246,3

285,3

292,5

19g. Die Tabelle in § 117c Abs. 1 erhält folgende Fassung:

auf Arbeits-

in der Funktions- gruppe

in der Zulagenstufe

plätzen der

Verwendungs-

1

2

3

gruppe

Euro

 

S

1 296,0

2 473,0

3 957,9

PF 1

1b

855,8

1 426,4

2 567,4

 

2

855,8

1 141,1

2 282,2

 

3

785,0

1 070,3

1 426,4

 

S

1 248,8

1 773,3

2 203,2

 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 221

1

758,3

1 062,1

1 289,9

 

1b

151,8

682,4

1 289,9

PF 2

2

303,7

682,4

910,2

 

2b

106,8

303,7

910,2

 

3

151,8

303,7

607,5

 

3b

106,8

303,7

607,5

 

1

151,8

303,7

455,6

PF 3

1b

106,8

303,7

455,6

 

2

106,8

212,4

319,1

 

3

76,0

122,1

167,2

PF 4

1

68,8

98,5

144,7

PF 5

1

30,8

46,2

61,6

19h. In § 117c Abs. 3 wird der Betrag „90,2 €“ durch den Betrag „91,4 €“ ersetzt.

19i. Die Tabelle in § 117e Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

in der Verwendungsgruppe

PF 6

PF 5

PF 4

PF 3

PF 2

Euro

1

0,0

99,6

0,0

0,0

168,3

2

19,4

91,4

0,0

0,0

147,8

3

32,8

90,3

1,0

0,0

163,2

4

22,6

111,8

2,0

17,4

174,4

5

15,4

133,4

4,2

24,6

194,0

6

10,2

151,8

7,2

25,6

217,6

7

7,2

169,3

11,2

28,8

239,1

8

6,2

184,7

16,4

31,8

1.275em'>

257,6

9

7,2

198,0

21,6

37,0

275,0

10

11,2

209,4

28,8

43,1

290,4

11

17,4

217,6

37,0

50,2

304,8

12

26,6

223,7

45,2

58,5

316,1

13

37,0

226,8

54,4

67,8

326,3

14

50,2

228,8

64,6

79,0

334,5

15

65,6

229,8

77,0

91,4

339,7

16

83,2

228,8

89,2

104,6

341,7

17

92,4

227,8

92,4

108,8

342,7

19j. Die Tabelle in § 117e Abs. 1a erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

in der Verwendungsgruppe

PF 6

PF 5

PF 4

PF 3

PF 2

Euro

1

0,0

104,6

0,0

0,0

164,2

2

38,0

78,0

0,0

0,0

141,6

3

26,6

101,6

1,0

0,0

170,4

4

18,4

123,2

3,0

23,6

175,5

5

12,4

143,6

5,2

24,6

200,1

6

8,2

161,1

8,2

26,6

222,7

7

6,2

177,5

12,4

28,8

244,2

8

6,2

191,9

17,4

32,8

262,7

9

9,2

204,2

23,6

39,0

279,1

10

14,4

213,4

30,8

45,2

294,5

11

21,6

220,6

38,0

51,4

307,9

12

30,8

225,8

47,2

60,6

319,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 223

1

13

43,1

228,8

57,4

70,8

328,4

14

57,4

229,8

67,8

82,1

335,6

15

73,8

229,8

79,0

94,4

340,7

16

92,4

227,8

92,4

108,8

342,7

17

92,4

227,8

92,4

108,8

342,7

19k. Die Tabelle in § 118 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

A

B

C

D

E

stufe

 

Euro

 

 

1

2 176,5

1 704,5

1 513,6

1 450,0

1 386,4

2

2 261,7

1 749,7

1 548,5

1 476,7

1 402,8

3

2 346,8

1 793,7

1 583,4

1 503,3

1 419,2

4

2 432,0

1 837,9

1 619,3

1 529,0

1 435,6

5

2 516,2

1 884,1

1 655,2

1 555,7

1 451,0

6

2 601,4

1 932,3

1 690,1

1 582,3

1 466,4

7

2 684,5

2 039,0

1 725,0

1 609,0

1 483,8

8

2 767,6

2 134,4

1 759,9

1 634,7

1 499,2

9

2 852,7

2 219,6

1 795,8

1 662,4

1 515,7

10

2 936,9

2 304,8

1 831,7

1 688,1

1 532,1

11

3 021,1

2 390,0

1 867,7

1 715,7

1 548,5

12

3 110,3

2 474,0

1 936,3

1 741,4

1 563,9

13

3 221,1

2 558,2

2 028,7

1 767,1

1 580,3

14

3 330,9

2 642,4

2 112,9

1 794,7

1 596,7

15

3 440,8

2 726,5

2 198,0

1 820,5

1 613,1

16

3 551,6

2 810,7

2 283,2

1 870,7

1 628,5

17

3 662,4

2 894,9

2 368,4

1 943,5

1 644,9

18

3 744,5

2 978,9

2 453,6

2 036,9

1 661,3

19

3 786,6

3 062,1

2 538,8

2 091,3

1 681,9

20

3 910,7

3 083,7

2 643,4

--

1 693,2

21

0,0

3 177,0

2 707,0

--

--

22

--

3 208,9

--

--

--

19l. Die Tabelle in § 118 Abs. 4 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 224

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

P 1

P 2

P 3

P 4

P 5

stufe

Euro

1

1 513,6

1 481,8

1 450,0

1 418,2

1 386,4

2

1 548,5

1 510,5

1 476,7

1 438,7

1 402,8

3

1 583,4

1 540,3

1 503,3

1 459,2

1 419,2

4

1 619,3

1 569,0

1 529,0

1 479,7

1 435,6

5

1 655,2

1 598,8

1 555,7

1 500,3

1 451,0

6

1 690,1

1 627,5

1 582,3

1 520,8

1 466,4

7

1 725,0

1 658,3

1 609,0

1 541,3

1 483,8

8

1 759,9

1 687,1

1 634,7

1 561,8

1 499,2

9

1 795,8

1 716,7

1 662,4

1 582,3

1 515,7

10

1 831,7

1 745,5

1 688,1

1 603,9

1 532,1

11

1 867,7

1 775,3

1 715,7

1 623,4

1 548,5

12

1 905,6

1 805,1

1 741,4

1 643,9

1 563,9

13

1 944,6

1 834,7

1 767,1

1 665,5

1 580,3

14

1 976,4

1 864,5

1 794,7

1 684,9

1 596,7

15

2 028,7

1 896,3

1 820,5

1 705,5

1 613,1

16

2 112,9

1 943,5

1 870,7

1 727,1

1 628,5

17

2 198,0

2 007,2

1 943,5

1 747,5

1 644,9

18

2 283,2

2 086,2

2 036,9

1 767,1

1 661,3

19

2 368,4

2 133,4

2 091,3

1 793,7

1 681,9

20

2 453,6

--

--

1 808,1

1 693,2

21

2 538,8

--

--

--

--

22

2 643,4

--

--

--

--

23

2 707,0

--

--

--

--

19m. Die Tabelle in § 118 Abs. 5 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 225

in der

in der Dienstklasse

Gehalts-

IV

V

VI

VII

VIII

IX

stufe

Euro

1

--

--

2 916,3

3 523,8

4 717,3

6 673,1

2

--

2 495,6

2 999,5

3 634,6

4 960,5

7 040,6

3

1 987,7

2 579,8

3 083,7

3 744,5

5 203,7

7 407,9

4

2 070,8

2 662,9

3 193,5

3 987,7

5 571,1

7 775,3

5

2 156,0

2 747,1

3 303,2

4 230,9

5 938,4

8 142,7

6

2 240,1

2 831,2

3 413,0

4 475,1

6 305,8

8 509,0

7

2 325,3

2 916,3

3 523,8

4 717,3

6 673,1

--

8

2 410,4

2 999,5

3 634,6

4 960,5

7 040,6

--

9

2 495,6

3 083,7

3 744,5

5 203,7

--

--

19n. In § 120 Abs. 1 wird der Betrag „163,1 €“ durch den Betrag „165,2 €“ und der Betrag „207,7 €“ durch den Betrag „210,4 €“ ersetzt.

19o. In § 123 Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „56,7 €“ durch den Betrag „57,4 €“,

              b) in Z 2 und Z 3 lit. a der Betrag „147,9 €“ durch den Betrag „149,8 €“ und

              c) in Z 3 lit. b der Betrag „177,3 €“ durch den Betrag „179,6 €“.

19p. In § 124 Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „219,8 €“ durch den Betrag „222,7 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „283,6 €“ durch den Betrag „287,3 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „345,4 €“ durch den Betrag „349,9 €“.

19q. In § 130 wird der Betrag „78,0 €“ durch den Betrag „79,0 €“ ersetzt.

19r. In § 131 Abs. 1 wird der Betrag „236,0 €“ durch den Betrag „239,1 €“ ersetzt.

19s. In § 131 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag „53,7 €“ durch den Betrag „54,4 €“ ersetzt.“

17. In Art. 2 werden nach Z 20 folgende Z 20a bis 20m eingefügt:

„20a. In § 138 Z 3 wird in lit. a der Betrag „2 526,4 €“ durch den Betrag „2 559,2 €“ und in lit. b der Betrag „2 588,2 €“ durch den Betrag „2 621,8 €“ ersetzt.

20b. § 140 Abs. 1 lautet:

„(1) Dem Wachebeamten gebührt eine ruhegenussfähige Dienstzulage. Sie beträgt während der Dauer des provisorischen Dienstverhältnisses 32,8 € und im definitiven Dienstverhältnis


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 226

in der Verwendungsgruppe W 2

 

in der Dienstzulagenstufe

in der

1

2

 

Euro

Grundstufe

66,7

119,0

Dienststufe 1 a)

141,6

202,2

Dienststufe 1 b)

178,6

255,5

Dienststufe 2

255,5

316,1

Dienststufe 3

376,6

450,5

 

in der Verwendungsgruppe W 1

in den Dienstklassen

bei Führung eines Amtstitels, der einem der nachstehend angeführten Amtstitel vergleichbar ist

Dienstzulage

 

Euro

III

Leutnant

150,8

und

Oberleutnant

177,5

IV

Hauptmann

230,9

ab V

 

 

 

252,4“

20c. In § 140 Abs. 3 wird der Betrag „139,8 €“ durch den Betrag „141,6 €“ ersetzt.

20d. In § 141 werden ersetzt:

              a) der Betrag „112,4 €“ durch den Betrag „113,9 €“ und

              b) der Betrag „132,7 €“ durch den Betrag „134,4 €“.

20e. In § 142 Abs. 1 wird der Betrag „62,8 €“ durch den Betrag „63,6 €“ ersetzt.

20f. Die Tabelle in § 143 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 227

in der Verwendungsgruppe

Euro

W 3

79,0

W 2

92,4

W 1

105,7

20g. Die Tabelle in § 150 erhält folgende Fassung:

in den Dienstklassen

bei Führung eines Amtstitels oder einer Verwendungsbezeichnung, der oder die einer der nachstehend angeführten Verwendungsbezeichnungen vergleichbar ist

Dienstzulage Euro

III

Fähnrich

 

 

89,2

und

Leutnant

 

 

111,8

IV

Oberleutnant

 

134,4

 

Hauptmann

 

 

157,0

ab V

 

 

 

174,4

20h. In § 151 Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „125,6 €“ durch den Betrag „127,2 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „95,2 €“ durch den Betrag „96,4 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „63,8 €“ durch den Betrag „64,6 €“.

20i. In § 152 Abs. 1 wird der Betrag „104,3 €“ durch den Betrag „105,7 €“ ersetzt.

20j. In § 153 Abs. 2 wird in Z 1 der Betrag „243,1 €“ durch den Betrag „246,3 €“ und in Z 2 der Betrag „180,3 €“ durch den Betrag „182,6 €“ ersetzt.

20k. Die Tabelle in § 165 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

in der Verwendungsgruppe

S 2

S 1

Euro

1

3 397,6

4 338,7

2

3 553,6

5em 0cm .35em;height:1.275em'>

4 556,2

3

3 710,6

4 774,8

4

3 866,6

4 993,4

5

4 022,6

5 211,9

6

4 285,3

5 430,5

7

4 547,0

5 648,1

8

4 808,6

5 914,8

9

5 070,3

6 221,6

10

5 331,9

6 528,5

20l. In § 165 Abs. 3 wird der Betrag „150,9 €“ durch den Betrag „152,9 €“ und der Betrag „300,9 €“ durch den Betrag „304,8 €“ ersetzt.

20m. In § 165 Abs. 4 wird der Betrag „176,3 €“ durch den Betrag „178,6 €“ ersetzt.“

18. In Art. 2 wird nach Z 22 folgende Z 22a eingefügt:

„22a. § 170a Abs. 1 lautet:

„(1) Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach § 169c Abs.7 oder Abs. 9 erhöhen sich bei übergeleiteten

              1.          Beamtinnen und Beamten des Bundes mit Ausnahme jener des Post- und Fernmeldewesens,

              2.          Vertragsbediensteten des Bundes,

              3.          Landeslehrpersonen und

              4.          Landesvertragslehrpersonen

mit 1. Jänner 2017 um 1,3 v.H. und werden sodann kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. Die bereits erfolgte Überleitung bleibt davon unberührt.““

19. In Art. 2 Z 26 lautet § 175 Abs. XX Z 3:

              „3.         § 13e Abs. 2 und 10, § 28 Abs. 1 und 3, § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 1 und 1a, § 40a Abs. 1, § 40b Abs. 2, § 40c Abs. 1, § 48 Abs. 1, § 48a Abs. 1, § 49 Abs. 2 und 2a, § 50 Abs. 3 und 4, § 52 Abs. 1, § 53b Abs. 1, § 54c Abs. 1 und 3, § 54d Abs. 2, § 55 Abs. 1, § 56, § 57 Abs. 2, § 58 Abs. 4 und 6, § 59 Abs. 2, § 59a Abs. 1 bis 3, § 59a Abs. 5a, § 59b Abs. 1 bis 6, § 60 Abs. 1a, 3 und 4, § 60a Abs. 2, § 61 Abs. 8, § 61a Abs. 1, § 61b Abs. 1, § 61c Abs. 1, § 61d Abs. 1, § 61e Abs. 1 und 2, § 62 Abs. 2, § 63b Abs. 3, 4 und 8, § 65 Abs. 1, § 72, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 1, § 74a Abs. 1, § 75 Abs. 1 und 1a, § 81 Abs. 2, § 83 Abs. 1, § 85 Abs. 1, § 86 Abs. 2, § 87 Abs. 2, § 89 Abs. 1, § 90a Abs. 2 Z 1, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 1 und 1a, § 93 Abs. 2 Z 3, § 94 Abs. 11, § 95 Abs. 5, § 96 Abs. 3 Z 1, § 98 Abs. 2, § 99, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 2, § 101a Abs. 5, § 109, § 110, § 111 Abs. 2, § 112 Abs. 1, § 115 Abs. 1, § 117a Abs. 2, § 117b Abs. 2, § 117c Abs. 1 und 3, § 117e Abs. 1 und 1a, § 118 Abs. 3, 4 und 5, § 120 Abs. 1, § 123 Abs. 2, § 124 Abs. 2, § 130, § 131 Abs. 1 und 2, § 135 Z 2, § 138 Z 3, § 140 Abs. 1 und 3, § 141, § 142 Abs. 1, § 143 Abs. 1, § 150, § 151 Abs. 1, § 152 Abs. 1, § 153 Abs. 2, § 165 Abs. 1, 3 und 4, § 169c Abs. 6b Z 4 lit. c, § 169d Abs. 1a und § 170a Abs. 1 mit 1. Jänner 2017,“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 229

20. In Art. 2 Z 26 wird in § 175 Abs. XX am Ende der Z 4 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 5 angefügt:

              „5.         § 63 Abs. 2 mit 1. September 2019.“

21. In Art. 2 wird nach Z 26 folgende Z 26a angefügt:

„26a. Artikel IV der 31. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 662/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 164/2015, wird wie folgt geändert:

              a) Die Tabelle im Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Gehaltsstufe

Gehalt

Euro

2

2 305,8

3

2 494,6

4

2 758,3

5

2 909,2

6

3 059,1

7

3 209,9

8

3 360,7

9

3 512,6

10

3 665,4

11

3 816,3

12

3 946,6

13

4 014,4

14

4 080,1

15 (1. und 2. Jahr)

4 145,7

15 (ab 3. Jahr)

4 194,9

              b) Dem Art. IV wird folgender Abs. XX angefügt:

„(XX) Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2016 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.““

22. In Art. 3 werden nach Z 1 folgende Z 1a bis 1c eingefügt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 230

„1a. Die Tabelle in § 11 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

a

b

c

d

e

stufe

Euro

1

2 230,9

1 753,7

1 551,6

1 485,9

1 419,2

2

2 283,2

1 794,7

1 585,4

1 512,6

1 434,6

3

2 335,6

1 835,9

1 620,3

1 540,3

1 450,0

4

2 387,9

1 877,9

1 656,3

1 567,0

1 464,4

5

2 449,4

1 922,0

1 690,1

1 594,7

1 480,8

6

2 536,7

1 968,2

1 725,0

1 621,3

1 495,1

7

2 626,0

2 015,4

1 759,9

1 648,0

1 510,5

8

2 715,2

2 077,0

1 794,7

1 675,7

1 525,9

9

2 802,5

2 144,7

1 828,7

1 702,4

1 541,3

10

2 890,7

2 226,8

1 865,5

1 730,1

1 556,7

11

2 978,9

2 317,1

1 903,5

1 755,7

1 572,1

12

3 066,1

2 405,4

1 941,5

1 783,5

1 586,5

13

3 155,5

2 494,6

1 982,5

1 810,1

1 602,9

14

3 250,9

2 581,8

2 022,6

1 838,9

1 618,3

15

3 365,8

2 671,1

2 062,6

1 865,5

1 632,7

16

3 482,8

2 759,4

2 103,7

1 895,3

1 648,0

17

3 597,8

2 847,6

2 145,7

1 924,1

1 664,5

18

3 713,7

2 935,9

2 186,8

1 955,9

1 678,8

19

3 802,0

3 024,1

2 226,8

1 986,7

1 694,2

20

--

3 045,7

2 268,8

2 018,5

1 708,5

21

--

--

2 289,4

2 033,9

1 717,8

1b. Die Tabelle in § 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 231

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

p 1

p 2

p 3

p 4

p 5

stufe

Euro

1

1 558,7

1 524,9

1 493,1

1 459,2

1 426,4

2

1 594,7

1 555,7

1 519,8

1 481,8

1 441,8

3

1 628,5

1 585,4

1 548,5

1 502,3

1 457,2

4

1 664,5

1 616,2

1 575,2

1 522,8

1 471,5

5

1 699,3

1 646,0

1 602,9

1 545,4

1 488,0

6

1 734,3

1 676,7

1 629,5

1 565,9

1 503,3

7

1 769,1

1 705,5

1 657,3

1 586,5

1 518,7

8

1 805,1

1 736,3

1 683,9

1 609,0

1 533,1

9

1 840,9

1 766,1

1 710,7

1 629,5

1 549,5

10

1 876,9

1 796,9

1 738,3

1 651,1

1 564,9

11

1 914,9

1 826,5

1 765,1

1 672,7

1 580,3

12

1 954,9

1 858,3

1 792,7

1 693,2

1 596,7

13

1 994,9

1 891,3

1 819,3

1 715,7

1 611,1

14

2 035,9

1 923,1

1 847,1

1 736,3

1 626,5

15

2 077,0

1 956,9

1 875,9

1 757,9

1 641,9

16

2 118,0

1 991,8

1 905,6

1 779,3

1 657,3

17

2 160,1

2 027,7

1 935,3

1 800,9

1 672,7

18

2 201,1

2 061,6

1 967,1

1 821,5

1 688,1

19

2 243,2

2 097,5

1 997,9

1 844,1

1 703,5

20

2 284,2

2 133,4

2 029,7

1 865,5

1 719,9

21

2 304,8

2 150,8

2 045,1

1 876,9

1 727,1

1c. In § 22 Abs. 2 wird in der Tabelle der Betrag „163,1 €“ durch den Betrag „165,2 €“ und der Betrag „207,7 €“ durch den Betrag „210,4 €“ ersetzt.“

23. In Art. 3 werden nach Z 3 folgende Z 3a bis 3i eingefügt:

„3a. Die Tabelle in § 46 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 232

in der Entlohnungs-stufe

Euro

1

2 578,8

2

2 937,9

3

3 298,1

4

3 658,2

5

4 018,5

6

4 378,7

7

4 601,3

3b. In § 46a wird

              a) der Betrag „95,2 €“ in Abs. 8 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2015 durch den Betrag „96,4 €“ ersetzt,

              b) der Betrag „126,6 €“ in Abs. 8 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2015             durch den Betrag „128,2 €“ ersetzt,

              c) der Betrag „158,0 €“ in Abs. 8 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2015             und in Abs. 9 durch den Betrag „160,1 €“ ersetzt,

              d) der Betrag „316,1 €“ in Abs. 10 durch den Betrag „320,2 €“ ersetzt,

              e) der Betrag „474,1 €“ in Abs. 10 durch den Betrag „480,3 €“ ersetzt,

              f) der Betrag „421,4 €“ in Abs. 11 durch den Betrag „426,9 €“ ersetzt,

              g) der Betrag „631,1 €“ in Abs. 11 durch den Betrag „639,3 €“ ersetzt,

              h) der Betrag „757,7 €“ in Abs. 11 durch den Betrag „767,6 €“ ersetzt.

3c. Die Tabelle in § 46b Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Funktionsdauer

bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion

zur Kategorie

A

B

C

D

Euro

bis zu 5 Jahre

639,3

1 119,6

1 332,0

1 545,4

mehr als 5 Jahre

746,1

1 332,0

1 545,4

1 758,9


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 233

3d. In § 46c werden ersetzt:

              a) der Betrag „736,5 €“ in Abs. 2 Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a durch den Betrag „746,1 €“,

              b) der Betrag „894,5 €“ in Abs. 2 Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b durch den Betrag „906,1 €“,

              c) der Betrag „316,1 €“ in Abs. 2 Z 4 lit. a durch den Betrag „320,2 €“,

              d) der Betrag „474,1 €“ in Abs. 2 Z 4 lit. b durch den Betrag „480,3 €“.

3e. In § 46e Abs. 2 werden ersetzt:

              a) der Betrag „25,3 €“ durch den Betrag „25,6 €“,

              b) der Betrag „32,4 €“ durch den Betrag „32,8 €“,

              c) der Betrag „13,2 €“ durch den Betrag „13,4 €“.

3f. In § 47 Abs. 4 wird der Betrag „35,5 €“ durch den Betrag „36,0 €“ ersetzt.

3g. In § 47a Abs. 1 wird der Betrag „38,5 €“ durch den Betrag „39,0 €“ ersetzt.

3h. In § 47a Abs. 2 wird der Betrag „189,4 €“ durch den Betrag „191,9 €“ ersetzt.

3i. In § 47b Abs. 2 werden ersetzt:

              a) der Betrag „197,5 €“ in Z 1 durch den Betrag „200,1 €“,

              b) der Betrag „25,3 €“ in Z 2 durch den Betrag „25,6 €“.“

24. In Art. 3 werden nach Z 4 folgende Z 4a bis 4q eingefügt:

„4a. In § 48o Abs. 3 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „474,1 €“ durch den Betrag „480,3 €“ und

              b) in Z 2 der Betrag „263,4 €“ durch den Betrag „266,8 €“.

4b. In § 48o Abs. 5 wird der Betrag „587,5 €“ durch den Betrag „595,1 €“ ersetzt.

4c. In § 48p Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „85,1 €“ durch den Betrag „86,2 €“ und

              b) in Z 2 der Betrag „42,5 €“ durch den Betrag „43,1 €“.

4d. In § 49q Abs. 1 und Abs. 1a werden ersetzt:

              a) in Abs. 1 Z 1 lit. a der Betrag „48 286,7 €“ durch den Betrag „48 914,4 €“,

              b) in Abs. 1 Z 1 lit. b der Betrag „57 790,6 €“ durch den Betrag „58 541,9 €“,

              c) in Abs. 1 Z 2 lit. a der Betrag „53 038,7 €“ durch den Betrag „53 728,2 €“,

              d) in Abs. 1 Z 2 lit. b der Betrag „62 541,6 €“ durch den Betrag „63 354,6 €“,

              e) in Abs. 1 Z 3 lit. a der Betrag „57 790,6 €“ durch den Betrag „58 541,9 €“,

              f) in Abs. 1 Z 3 lit. b der Betrag „67 293,6 €“ durch den Betrag „68 168,4 €“,

              g) in Abs. 1a Z 1 der Betrag „59 487,4 €“ durch den Betrag „60 260,7 €“,

              h) in Abs. 1a Z 2 der Betrag „68 989,4 €“ durch den Betrag „69 886,3 €“.

4e. Die Tabelle in § 49v Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 234

in derEntlohnungs-stufe

Euro

1

2 535,6

2

2 871,2

3

2 966,7

4

3 215,0

5

3 464,4

6

3 714,8

7

3 936,4

8

4 158,1

9

4 301,7

10

4 446,4

11

4 541,8

4f. Die Tabelle in § 54a Abs. 4 erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs-stufe

ohne Lehr-befugnis

mit Lehr-befugnis oder gleichzu-wertender Befähigung

Euro

1

78,0

277,1

2

108,8

386,9

3

183,7

467,9

4

190,8

472,1

5

188,8

471,0

6

186,8

474,1

7


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 235
90 style='width:6.73em;border:none;border-right:solid black .10em; padding:0cm .35em 0cm .35em;height:1.275em'>

192,9

473,1

8

191,9

464,9

9

178,6

463,9

10

190,8

476,1

11

190,8

476,1

12

190,8

479,3

13

189,8

478,2

14

199,1

424,9

15

180,6

451,5

16

90,3

631,1

17

361,2

902,0

18

361,2

902,0

19

361,2

902,0

4g. Die Tabelle in § 54a Abs. 4a erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs-stufe

ohne Lehr-befugnis

mit Lehr-befugnis oder gleichzu-wertender Befähigung

Euro

1

84,2

360,2

2

181,6

466,9

3

190,8

473,1

4

190,8

470,0

5

184,7

474,1

6

191,9

475,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 236

1

7

197,0

465,9

8

174,4

459,7

9

190,8

476,1

10

190,8

476,1

11

190,8

474,1

12

190,8

495,7

13

184,7

425,9

14

241,2

421,7

15

0,0

540,8

16

361,2

902,0

17

361,2

902,0

18

361,2

902,0

19

361,2

902,0

4h. In § 54e Abs. 1 wird der Betrag „391,0 €“ durch den Betrag „396,1 €“ und der Betrag „533,9 €“ durch den Betrag „540,8 €“ ersetzt.

4i. Die Tabelle in § 56 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

 

lohnungs-

Euro

stufe

 

1

2 666,0

2

2 859,9

3

3 319,7

4

3 507,4

5

3 696,2

6

3 888,2

7

4 073,9

8

4 257,5

9

4 448,5

10

4 638,3

1


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 237

1

4 827,1

12

5 022,0

13

5 257,1

14

5 572,1

15

5 932,3

16

6 203,2

17

6 292,5

18

6 563,3

4j. In § 56e Abs. 1 wird der Betrag „391,0 €“ durch den Betrag „396,1 €“ und der Betrag „533,9 €“ durch den Betrag „540,8 €“ ersetzt.

4k. Die Tabelle in § 61 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

k 1

k 2

k 3

k 4

k 5

k 6

stufe

Euro

1

2 414,6

2 177,5

2 286,3

1 977,5

1 913,8

1 762,9

2

2 477,2

2 234,0

2 343,8

2 025,7

1 960,0

1 791,7

3

2 556,2

2 304,8

2 401,2

2 073,9

2 007,2

1 820,5

4

2 684,5

2 418,6

2 458,7

2 122,1

2 052,3

1 851,3

5

2 811,7

2 533,6

2 516,2

2 170,4

2 099,5

1 879,9

6

2 938,9

2 647,5

2 572,6

2 219,6

2 147,8

1 910,7

7

3 066,1

2 761,4

2 641,4

2 279,1

2 202,2

1 945,6

8

3 194,5

2 875,3

2 715,2

2 341,8

2 262,7

1 984,6

9

3 321,7

2 989,3

2 788,1

2 404,4

2 323,2

2 024,6

10

3 450,0

3 103,1

2 860,9

2 467,0

2 383,8

2 063,6

11

3 575,2

3 217,1

2 932,8

2 529,5

2 444,4

2 103,7

12

3 689,0

3 330,9

3 005,7

2 591,1

2 504,8

2 144,7

13

3 797,8

3 445,9

3 092,9

2 666,0

2 572,6

2 184,7

14

3 907,6

3 557,8

3 184,2

2 742,9

2 648,6

2 223,7

15

4 016,4

3 662,4

3 275,5

2 819,9

2 724,5

2 263,8

16

4 128,3

3 758,8

3 367,9

2 898,9

2 799,4

2 304,8


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 238

17

4 250,3

3 856,4

3 459,2

2 975,9

2 874,3

2 343,8

18

4 375,6

3 954,9

3 551,6

3 052,9

2 949,2

2 384,8

19

4 517,2

4 063,6

3 633,6

3 130,9

3 025,1

2 424,8

20

4 657,8

4 173,5

3 713,7

3 207,8

3 100,1

2 464,8

21

--

--

3 823,5

3 315,5

3 194,5

2 514,2

22

--

--

3 854,3

3 344,3

3 250,9

2 544,9

4l. Die Tabelle in § 71 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

v1

v2

v3

v4

v5

stufe

Euro

1

2 706,0

2 004,1

1 780,4

1 664,5

1 581,3

2

2 859,9

2 051,3

1 814,3

1 691,1

1 598,8

3

3 038,5

2 139,6

1 855,3

1 719,9

1 616,2

4

3 190,3

2 239,1

1 890,2

1 746,5

1 632,7

5

3 350,4

2 339,6

1 923,1

1 774,3

1 650,1

6

3 502,3

2 438,2

1 957,9

1 801,9

1 667,5

7

3 604,0

2 541,8

1 991,8

1 828,7

1 684,9

8

3 688,0

2 607,5

2 026,7

1 856,3

1 700,3

9

3 742,4

2 660,8

2 060,5

1 884,1

1 714,7

10

3 796,8

2 713,2

2 096,5

1 911,7

1 728,1

11

3 851,2

2 766,5

2 131,4

1 939,5

1 742,5

12

3 905,6

2 819,9

2 166,2

1 968,2

1 755,7

13

3 959,0

2 874,3

2 202,2

1 994,9

1 771,1

14

4 013,3

2 927,7

2 236,0

2 023,6

1 784,5

15

4 066,7

2 981,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 239

1

2 272,0

2 051,3

1 798,9

16

4 121,1

3 034,3

2 306,8

2 080,1

1 812,3

17

4 175,5

3 087,7

2 341,8

2 108,8

1 826,5

18

4 215,5

3 141,1

2 377,6

2 138,5

1 840,9

19

--

3 194,5

2 411,5

2 168,3

1 854,3

20

--

3 209,9

2 447,4

2 214,5

1 868,7

21

--

--

2 464,8

2 244,2

1 875,9

4m. Die Tabelle in § 71 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

h1

h2

h3

h4

h5

stufe

Euro

1

1 791,7

1 713,7

1 674,7

1 632,7

1 590,6

2

1 825,5

1 741,4

1 701,4

1 656,3

1 609,0

3

1 867,7

1 768,1

1 730,1

1 677,8

1 625,5

4

1 901,5

1 796,9

1 757,9

1 700,3

1 642,9

5

1 935,3

1 823,5

1 785,5

1 722,9

1 661,3

6

1 970,3

1 852,3

1 813,3

1 745,5

1 677,8

7

2 004,1

1 878,9

1 840,9

1 767,1

1 695,3

8

2 040,0

1 907,7

1 868,7

1 789,7

1 710,7

9

2 074,9

1 935,3

1 896,3

1 810,1

1 725,0

10

2 109,8

1 964,1

1 924,1

1 831,7

1 739,3

11

2 145,7

1 991,8

1 952,8

1 852,3

1 752,7

12

2 180,6

2 020,5

1 980,5

1 872,7

1 767,1

13

2 216,5

2 050,3

2 009,3

1 895,3

1 782,5

14

2 251,4

2 084,1

2 036,9

1 915,9

1 795,8

15

2 286,3

2 118,0


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 240

2 064,7

1 936,3

1 809,1

16

2 322,2

2 153,9

2 094,4

1 957,9

1 823,5

17

2 357,1

2 189,8

2 122,1

1 978,5

1 838,9

18

2 393,0

2 224,8

2 152,9

2 000,0

1 852,3

19

2 429,0

2 260,6

2 182,7

2 023,6

1 866,6

20

2 463,8

2 295,6

2 228,8

2 052,3

1 879,9

21

2 482,3

2 314,0

2 259,6

2 071,8

1 887,1

4n. Die Tabelle in § 72 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

v1

v2

v3

v4

stufe

Euro

1

2 577,8

1 911,7

1 699,3

1 588,5

2

2 723,5

1 955,9

1 732,1

1 616,2

3

2 893,8

2 036,9

1 772,2

1 641,9

4

3 037,5

2 133,4

1 804,1

1 668,5

5

3 190,3

2 227,8

1 835,9

1 694,2

6

3 332,0

2 322,2

1 867,7

1 720,9

7

3 428,4

2 420,8

1 900,5

1 746,5

8

3 509,5

2 484,4

1 932,3

1 773,3

9

3 560,8

2 533,6

1 965,1

1 798,9

10

3 612,2

2 584,9

1 997,9

1 824,5

11

3 663,4

2 635,2

2 030,8

1 851,3

12

3 713,7

2 686,5

2 063,6

1 876,9

13

3 766,0

2 736,8

2 096,5

1 903,5

14

3 817,4

2 788,1

2 130,3

1 929,2

15

3 868,6

2 838,4

2 163,2

1 956,9

16

3 920,0

2 888,7

2 197,0

1 982,5

17

3 972,3

2 938,9

2 229,8

2 010,3

18

4 010,3

2 990,3

2 263,8

2 036,9

19

--

3 041,5

2 296,6

2 066,7

20

--

3 055,9

2 330,4

2 108,8

21

--

--

2 346,8

2 137,5


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 241

4o. Die Tabelle in § 72 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs- stufe

in der Entlohnungsgruppe

h1

h2

h3

Euro

1

1 710,7

1 635,7

1 599,8

2

1 743,5

1 662,4

1 625,5

3

1 782,5

1 689,1

1 653,1

4

1 814,3

1 715,7

1 678,8

5

1 847,1

1 741,4

1 704,5

6

1 878,9

1 768,1

1 731,1

7

1 911,7

1 794,7

1 756,8

8

1 944,6

1 820,5

1 784,5

9

1 977,5

1 847,1

1 810,1

10

2 011,3

1 872,7

1 836,9

11

2 044,1

1 900,5

1 862,5

12

2 077,0

1 926,1

1 889,1

13

2 110,8

1 954,9

1 915,9

14

2 144,7

1 986,7

1 941,5

15

2 177,5

2 018,5

1 969,2

16

2 211,4

2 051,3

1 995,9

17

2 245,2

2 086,2

2 022,6

18

2 278,1

2 119,0

2 050,3

19

2 313,0

2 152,9

2 080,1

20

2 345,8

2 187,8

2 122,1

21

2 363,2

2 204,2

2 151,9

4p. Die Tabelle in § 73 Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 242

in der

 

Bewertungs-

Euro

gruppe

 

v1/2

470,0

v1/3

587,9

v1/4

1 419,2

v2/2

51,4

v2/3

263,7

v2/4

385,9

v2/5

506,9

v2/6

983,1

v3/2, h1/2

38,0

v3/3, h1/3

132,4

v3/4, h1/4

234,0

v3/5

344,8

v4/2, h2/2

41,0

v4/3, h2/3

97,5

4q. § 74 Abs. 2 lautet:

„(2) Das fixe Monatsentgelt beträgt für Vertragsbedienstete

              1.          in der Bewertungsgruppe v1/5

              a)          für die ersten fünf Jahre          8 144,7 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             8 598,2 €,

              2.          in der Bewertungsgruppe v1/6

              a)          für die ersten fünf Jahre          8 682,4 €,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 243

              b)          ab dem sechsten Jahr             9 135,9 €,

              3.          in der Bewertungsgruppe v1/7

              a)          für die ersten fünf Jahre          9 135,9 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             9 767,0 €.““

25. In Art. 3 werden nach Z 8 folgende Z 8a bis 8j eingefügt:

„8a. Die Tabelle in § 90e Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

in der

Entloh-

Entlohnungsgruppe

nungs-

l ph

l 1

l 2a 2

l 2a 1

l 2b 1

l 3

stufe

Euro

1

2 615,7

2 463,8

2 239,1

2 096,5

1 877,9

1 684,9

2

2 669,1

2 541,8

2 303,8

2 155,0

1 911,7

1 712,7

3

2 884,5

2 648,6

2 366,4

2 214,5

1 946,7

1 739,3

4

3 100,1

2 831,2

2 446,4

2 288,4

1 983,6

1 766,1

5

3 316,6

3 022,1

2 581,8

2 409,4

2 063,6

1 801,9

6

3 533,1

3 210,9

2 735,8

2 533,6

2 161,1

1 856,3

7

3 751,6

3 396,6

2 896,9

2 662,9

2 258,6

1 924,1

8

3 970,3

3 588,6

3 074,4

2 803,5

2 354,0

1 995,9

9

4 187,8

3 780,4

3 252,9

2 946,1

2 450,4

2 070,8

10

4 407,4

3 959,0

3 433,6

3 090,9

2 548,0

2 144,7

11

4 628,0

4 148,8

3 614,2

3 233,5

2 670,1

2 219,6

12

4 847,6

4 338,7

3 794,8

3 378,2

2 802,5

2 293,5

13

5 066,2

4 529,5

3 975,4

3 522,8

2 934,9

2 369,4

14

5 307,3

4 718,4

4 150,9

3 663,4

3 066,1

2 458,7

15

5 610,1

4 917,4

4 314,1

3 791,7

3 188,3

2 561,3

16

5 901,5

5 098,0

4 486,4

3 927,2

3 308,4

2 663,9

17

6 191,9

5 187,3

4 660,8

4 066,7

3 437,7

2 764,5

18

6 409,5

5 458,1

4 786,0

4 165,3

3 560,8

2 867,1

19

--

--

--

--

3 589,6

2 918,5

8b. Die Tabelle in § 90o erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 244

in der Entlohnungs- gruppe

für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe

für jede Jahreswochenstunde Euro

 

 

 

 

l ph

 

 

2 377,2

 

 

I

1 822,8

 

 

II

1 726,8

 

 

III

1 640,4

 

l 1

IV

1 426,8

 

 

IV a

1 492,8

 

 

IV b

1 526,4

 

 

V

1 366,8

 

l 2a 2

 

1 207,2

 

l 2a 1

 

1 129,2

 

l 2b 1

 

996,0

 

l 3

 

 

912,0

 

8c. In § 90p Abs. 2 werden ersetzt:

              a) der Betrag „62,8 €“ durch den Betrag „63,6 €“,

              b) der Betrag „19,2 €“ durch den Betrag „19,4 €“,

              c) der Betrag „23,3 €“ durch den Betrag „23,6 €“ und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 245

              d) der Betrag „7,1 €“ durch den Betrag „7,2 €“.

8d. In § 90p Abs. 3 und 4 werden ersetzt:

              a) in Abs. 3 und Abs. 4 Z 1 und 2 der Betrag „42,5 €“ durch den Betrag „43,1 €“,

              b) in Abs. 3 und Abs. 4 Z 3 der Betrag „77,0 €“ durch den Betrag „78,0 €“.

8e. In § 90p Abs. 5 werden ersetzt:

              a) der Betrag „28,4 €“ durch den Betrag „28,8 €“,

              b) der Betrag „23,3 €“ durch den Betrag „23,6 €“,

              c) der Betrag „9,1 €“ durch den Betrag „9,2 €“ und

              d) der Betrag „7,1 €“ durch den Betrag „7,2 €“.

8f. In § 90p Abs. 6 wird der Betrag „47,6 €“ durch den Betrag „48,2 €“ ersetzt.

8g. In § 90p Abs. 7 wird der Betrag „10,1 €“ durch den Betrag „10,2 €“ ersetzt.

8h. In § 90p Abs. 8 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „45,6 €“ durch den Betrag „46,2 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „69,9 €“ durch den Betrag „70,8 €“.

8i. In § 90p Abs. 9 wird der Betrag „81,0 €“ durch den Betrag „82,1 €“ ersetzt.

8j. In § 90q werden ersetzt:

              a) in Abs. 1 Z 1, Abs. 1a Z 1 und Abs. 2 Z 1 der Betrag „750,6 €“ durch den Betrag „760,4 €“,

              b) in Abs. 1 Z 2, Abs. 1a Z 2 und Abs. 2 Z 2 der Betrag „938,0 €“ durch den Betrag „950,2 €“,

              c) in Abs. 1 Z 3 der Betrag „1 126,5 €“ durch den Betrag „1 141,1 €“,

              d) in Abs. 2 Z 3 der Betrag „1 036,3 €“ durch den Betrag „1 049,8 €“.“

26. In Art. 3 werden nach Z 9 folgende Z 9a und 9b eingefügt:

„9a. In § 90r Abs. 1 werden ersetzt:

              a) der Betrag „4 492,7 €“ durch den Betrag „4 551,1 €“,

              b) der Betrag „3 968,9 €“ durch den Betrag „4 020,5 €“,

              c) der Betrag „3 299,3 €“ durch den Betrag „3 342,2 €“ und

              d) der Betrag „2 477,8 €“ durch den Betrag „2 510,0 €“.

9b. § 95 samt Überschriften lautet:

„Abschnitt IX

Schlussbestimmungen

Sonderverträge, Teuerungszulage und Anpassung der Bezüge der Vertragslehr­per­sonen der Länder für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen

§ 95. (1) Das monatliche Sonderentgelt jener Vertragsbediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2017 gemäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist, wird ab 1. Jänner 2017 um 1,3% erhöht, sofern

              1.          sich diese Erhöhung nicht bereits aus dem Sondervertrag ergibt oder

              2.          im Sondervertrag die Erhöhung des Sonderentgeltes nicht an andere Anlassfälle als Bezugserhöhungen oder Teuerungsabgeltungen im öffentlichen Dienst geknüpft ist.

(2) Bei teilbeschäftigten Vertragsbediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2017 gemäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist, ist zunächst jenes Son­derentgelt zu ermitteln, das ihnen im Falle der Vollbeschäftigung gebühren würde. Auf dieses Sonderentgelt sind hierauf die im Abs. 1 vorgesehenen Berechnungs­vor­schriften anzuwenden. Von dem auf diese Weise errechneten Betrag ist schließlich jener Teil zu ermitteln, der sich unter Berücksichtigung des Beschäftigungsausmaßes ergibt. Dieser Teil gilt ab 1. Jänner 2017 als neues Sonderentgelt des teilbeschäftigten Vertragsbediensteten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 246

(3) Die im Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrpersonengesetz, BGBl. Nr. 244/1969, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2015, ange­führten Monatsentgelte sowie die in Eurobeträgen angeführten Zulagen und Vergü­tungen erhöhen sich ab 1. Jänner 2017 um 1,3%, und die Beträge werden sodann auf eine Nachkommastelle (10 Cent) kaufmännisch gerundet.

(4) Sofern es zur Anpassung des Monatsentgeltes und der im § 8a Abs. 1 angeführten Zulagen an geänderte Lebenshaltungskosten notwendig ist, können durch Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates Teuerungszulagen gewährt werden. Diese Teuerungszulagen sind in Hundertsätzen festzulegen. Sie können für das Monatsentgelt und die einzelnen im § 8a Abs. 1 angeführten Zulagen auch verschieden hoch festgesetzt werden.

(5) Die Teuerungszulagen teilen das rechtliche Schicksal des Teiles der Bezüge, zu dem sie gewährt werden.““

27. In Art. 3 Z 10 erhalten in § 100 Abs. XX die bisherigen Ziffernbezeichnungen „5“ und „6“ die Ziffernbezeichnungen „6“ und „7“.

28. In Art. 3 Z 10 wird in § 100 Abs. XX nach Z 4 folgende neue Z 5 eingefügt:

              „5.         § 11, § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 2, § 46 Abs. 1, § 46a Abs. 9 bis 11, § 46b Abs. 3, § 46c Abs. 2, § 46e Abs. 2, § 47 Abs. 4, § 47a Abs. 1 und 2, § 47b Abs. 2, § 48o Abs. 3 und 5, § 48p Abs. 2, § 49q Abs. 1 und 1a, § 49v Abs. 1, § 54a Abs. 4 und 4a, § 54e Abs. 1, § 56, § 56e Abs. 1, § 61, § 71 Abs. 1 und 2, § 72 Abs. 1 und 2, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2, § 90e Abs. 1, § 90o, § 90p Abs. 2 bis 9, § 90q Abs. 1 bis 2, § 90r Abs. 1 und § 95 samt Überschriften mit 1. Jänner 2017,“

29. In Art. 3 Z 10 lautet § 100 Abs. XX Z 7:

              „7.         § 38 Abs. 10a, § 39 Abs. 13, § 46a Abs. 8 und § 90d Abs. 4b mit 1. Sep­tem­ber 2019.”

30. In Art. 4 werden nach Z 5 folgende Z 5a bis 5m eingefügt:

„5a. § 66 Abs. 1 lautet:

„(1) Das Gehalt der Richterin oder des Richters wird durch die Gehaltsgruppe und in ihr durch die Gehaltsstufe bestimmt. Es beträgt:

 

in der

in der Gehaltsgruppe

Gehalts-

R 1a

R 1b

R 1c

R 2

R 3

stufe

Euro

1

3 759,9

3 759,9

3 759,9

--

--

2

4 104,7

4 104,7

4 104,7

--

--

3

4 623,9

4 623,9

4 623,9

--

--

4

5 124,7

5 124,7

5 279,7

5 913,8

--

5

5 625,5

5 718,8

5 958,0

6 289,4

75em'>

7 916,9

6

6 095,4

6 245,2

6 558,3

6 889,7

8 355,0

7

6 482,3

6 633,1

7 033,4

7 490,0

9 055,9

8

6 802,5

6 952,3

7 385,4

8 060,5

10 023,6

9

6 915,3

7 065,2

7 503,4

8 267,8

10 448,5

Ein festes Gehalt gebührt:

              1.          der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes im Aus­maß von 11 544,5 €,

              2.          der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten des Obersten Gerichts­hofes im Ausmaß von 11 502,3 €,

              3.          der Präsidentin oder dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes im Ausmaß von 12 691,7 €,

              4.          der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts im Ausmaß von 10 447,5 €.“

5b. In § 66 Abs. 12 wird der Betrag „7 617,8 €“ durch den Betrag „7 716,8 €“ und der Betrag „8 161,7 €“ durch den Betrag „8 267,8 €“ ersetzt.

5c. In § 67 wird in Z 1 der Betrag „2 442,3 €“ durch den Betrag „2 474,0 €“ und in Z 2 der Betrag „2 507,2 €“ durch den Betrag „2 539,8 €“ ersetzt.

5d. In § 68 wird

 

der Betrag

durch den

Betrag

150,9

152,9

220,8

223,7

340,4

344,8

401,1

406,3

510,6

517,2

340,4

344,8

940,1

952,3

1 170,0

1 185,2

860,0

871,2

600,7

608,5

ersetzt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 248

5e. Die Tabelle in § 168 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

in der Gehaltsgruppe

Gehalts-

I

II

III

stufe

Euro

1

2 601,4

--

--

2

2 668,0

--

--

3

2 933,9

--

--

4

3 200,6

--

--

5

3 467,4

--

--

6

3 737,3

--

--

7

4 005,1

--

--

8

4 252,5

4 610,6

--

9

4 448,5

4 677,3

4 941,0

10

4 703,0

4 945,1

5 007,7

11

4 959,4

5 215,0

5 344,3

12

5 215,0

5 482,9

5 949,8

13

5 470,5

5 752,7

6 621,9

14

5 730,1

6 088,2

6 890,7

15

5 998,0

6 625,9

7 159,6

16

6 267,8

7 096,0

7 427,4

17

6 469,0

7 298,2

7 630,6

5f. Die Tabelle in § 169a erhält folgende Fassung:

Zulage

Euro

kleine Daz

103,6

große Daz

415,6

5g. In § 170 Abs. 1 wir


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 249

d

der Betrag

durch den

Betrag

125,6

127,2

115,5

117,0

105,4

106,8

96,2

97,5

86,1

87,2

75,0

76,0

65,8

66,7

90,2

91,4

81,0

82,1

70,9

71,8

60,8

61,6

ersetzt.

5h. § 190 Abs. 1 lautet:

„(1) Das Gehalt der Staatsanwältin oder des Staatsanwalts wird durch die Gehaltsgruppe und in ihr durch die Gehaltsstufe bestimmt. Es beträgt:

in der

in der Gehaltsgruppe

Gehalts-

St 1

St 2

St 3

stufe

Euro

1

3 989,7

--

--

2

4 334,5

--

--

3

4 854,8

--

--

4

5 354,5

5 913,8

--

5

5 856,4

6 289,4

7 916,9

6

83em;border:none;border-right:solid windowtext .10em; padding:0cm .35em 0cm .35em;height:1.275em'>

6 325,3

6 889,7

8 355,0

7

6 713,2

7 490,0

9 055,9

8

7 033,4

8 060,5

10 023,6

9

7 146,2

8 267,8

10 448,5

Ein festes Gehalt gebührt der Leiterin oder dem Leiter der Generalprokuratur im Ausmaß von 11 750,7 €.“

5i. In § 190 Abs. 7 wird

 

der Betrag

durch den

Betrag

9 199,1

9 318,7

10 314,4

10 448,5

7 617,8

7 716,8

8 161,7

8 267,8

7 617,8

7 716,8

8 161,7

8 267,8

ersetzt.

5j. In § 192 wird

 

der Betrag

durch den

Betrag

270,5

274,0

340,4

344,8

710,1

719,3

940,1

952,3

1 170,0

1 185,2

860,0

871,2

110,4

111,8

311,0

315,0

ersetzt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 251

5k. Die Tabelle in § 197 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

in der Gehaltsgruppe

Gehalts-

I

II

III

stufe

Euro

1

2 601,4

--

--

2

2 668,0

--

--

3

2 933,9

--

--

4

3 200,6

--

--

5

3 467,4

--

--

6

3 737,3

--

--

7

4 005,1

--

--

8

4 252,5

4 610,6

--

9

4 448,5

4 677,3

4 941,0

10

4 703,0

4 945,1

5 007,7

11

4 959,4

5 215,0

5 344,3

12

5 215,0

5 482,9

5 949,8

13

5 470,5

5 752,7

6 621,9

14

5 730,1

6 088,2

6 890,7

15

5 998,0

6 625,9

7 159,6

16

6 267,8

7 096,0

7 427,4

17

6 469,0

7 298,2

7 630,6

5l. Die Tabelle in § 198 erhält folgende Fassung:

Zulage

Euro

kleine Daz

103,6

große Daz

415,6

5m. In § 200 Abs. 1 wir


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 252

d

der Betrag

durch den Betrag

125,6

127,2

115,5

117,0

105,4

106,8

96,2

97,5

86,1

87,2

75,0

76,0

65,8

66,7

90,2

91,4

81,0

82,1

70,9

71,8

60,8

61,6

ersetzt.“

31. In Art. 4 Z 6 lautet § 212 Abs. XX Z 2:

              „2.         § 2 Abs. 1a, § 3 Abs. 1, 2 und 4, § 66 Abs. 1 und 12, § 67, § 68, § 168 Abs. 2, § 169a, § 170 Abs. 1, § 190 Abs. 1 und 7, § 192, § 197 Abs. 2, § 198 und § 200 Abs. 1 mit 1. Jänner 2017.“

32. In Art. 5 wird nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

„1a. Die Tabelle in § 106 Abs. 2 Z 9 erhält folgende Fassung:

in der

in der Dienstzulagenstufe

Dienst-

1

2

3

zulagen-

gruppe

Euro

I

586,9

626,9

665,9

II

546,9

584,9

620,9

III

450,5

481,3

511,1

I


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 253

V

401,2

428,9

455,6

V

269,9

287,3

305,8

VI

224,7

240,1

254,5“

33. In Art. 5 Z 2 erhält in § 123 Abs. XX die bisherige Ziffernbezeichnung „2“ die Ziffernbezeichnung „3“.

34. In Art. 5 Z 2 wird in § 123 Abs. XX nach Z 1 folgende neue Z 2 eingefügt:

              „2.         § 106 Abs. 2 Z 9 mit 1. Jänner 2017,“

35. In Art. 7 erhält die bisherige Ziffernbezeichnung „1“ die Ziffernbezeichnung „1a“.

36. In Art. 7 wird vor Z 1a folgende neue Z 1 eingefügt:

„1. Die Tabelle in § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs-stufe

Euro

1

2 578,8

2

2 937,9

3

3 298,1

4

3 658,2

5

4 018,5

6

4 378,7

7

4 601,3“

37. In Art. 7 werden nach Z 1a folgende Z 1b bis 1h eingefügt:

„1b. In § 19 wird

              a) der Betrag „95,2 €“ in Abs. 8 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2015 durch den Betrag „96,4 €“ ersetzt,

              b) der Betrag „126,6 €“ in Abs. 8 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2015             durch den Betrag „128,2 €“ ersetzt,

              c) der Betrag „158,0 €“ in Abs. 8 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2015             und in Abs. 9 jeweils durch den Betrag „160,1 €“ ersetzt,

              d) der Betrag „316,1 €“ in Abs. 10 durch den Betrag „320,2 €“ ersetzt,

              e) der Betrag „474,1 €“ in Abs. 10 durch den Betrag „480,3 €“ ersetzt.

1c. Die Tabelle in § 20 Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 254

Funktionsdauer

bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion zur Kategorie

A

B

C

D

Euro

bis zu 5 Jahre

639,3

1 119,6

1 332,0

1 545,4

mehr als 5 Jahre

746,1

1 332,0

1 545,4

1 758,9

1d. In § 21 Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „526,8 €“ durch den Betrag „533,6 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „631,1 €“ durch den Betrag „639,3 €“,

1e. In § 22 Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „25,3 €“ durch den Betrag „25,6 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „13,2 €“ durch den Betrag „13,4 €“.

1f. In § 23 Abs. 4 wird der Betrag „35,5 €“ durch den Betrag „36,0 €“ ersetzt.

1g. In § 24 Abs. 1 wird der Betrag „38,5 €“ durch den Betrag „39,0 €“ ersetzt.

1h. In § 24 Abs. 2 wird der Betrag „189,4 €“ durch den Betrag „191,9 €“ ersetzt.“

38. In Art. 7 lautet Z 4:

„4. Dem § 32 wird folgender Abs. XX angefügt:

„(XX) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2016 treten in Kraft:

              1.          § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 9 und 10, § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 4 und § 24 Abs. 1 und 2 mit 1. Jänner 2017,

              2.          § 19 Abs. 6, § 30 und § 31 mit 1. September 2017,

              3.          § 19 Abs. 8 mit 1. September 2019.““

39. In Art. 8 Z 1 lautet die Überschrift zu § 42p:

„Weiterführung der Geschäfte anlässlich der Auflösung des Bezirkspolizeikommandos Eferding“

Begründung

Umsetzung des Gehaltsabkommens mit den Gewerkschaften der Öffentlichen Dienste über die Gehaltsregelung für 2017 vom 30. November 2016.

Zu Art. 1 Z 14 (§ 247 Abs. 2b BDG 1979):

Es stehen derzeit ca. 2.400 Bedienstete der Verwendungsgruppen M BUO 2/M ZUO 2 in einem Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirkung vom 01. Jänner 2017 werden die Verwendungsgruppen M BUO 1/M ZUO 1 und M BUO 2/M ZUO 2 zu den neuen Verwendungsgruppen M BUO und M ZUO zusammengeführt. Mit der vorliegenden Norm wird eine gesetzliche Überleitung der bisherigen in die neuen Verwen­dungs-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 255

gruppen für alle ca. 2.200 Bediensteten erfolgen, welche derzeit mit einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppen M BUO 2 und M ZUO 2 betraut sind. Dies bedeutet eine außerordentliche Verwaltungsersparnis einerseits und eine gleichartige Vorgangsweise für UO 2, wie diese bereits für die UO 1 in die neue Verwendungsgruppe UO gewählt wurde.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Duzdar zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. – Bitte.

 


17.13.22

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Es liegt Ihnen die 2. Dienstrechts-Novelle 2016 vor, die zum einen die Gehaltsanpassung für die Bundesbediensteten und zum anderen auch einige technische Anpassungen an das Unionsrecht beinhaltet.

Es ist uns gelungen, mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Gehaltsabschluss zu erzielen, der eine Gehaltserhöhung für alle Bundesbediensteten im Ausmaß von 1,3 Prozent vorsieht. Genau diese Gehaltserhöhung soll heute beschlossen werden. An dieser Stelle möchte ich mich bei Finanzminister Dr. Schelling und auch bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, den Vorsitzenden, Dr. Norbert Schnedl und Hannes Gruber, für die konstruktive Zusammenarbeit, die wir von Anfang an hatten, bedanken. Sie war auch der Grund dafür, dass wir da so zügig im Interesse der Bun­des­be­diensteten voranschreiten konnten.

Die Gehaltserhöhung liegt bei 1,3 Prozent, das ist um 0,55 Prozent höher, als die Inflation zwischen Oktober 2015 und September 2016, die in der Höhe von 0,75 Pro­zent lag, ausmacht. Sie liegt zudem innerhalb der Bandbreite der Ergebnisse der Kollektivvertragsverhandlungen für 2017.

Das bedeutet konkret in der Realität, dass eine junge Polizistin nach der Ausbildung im Jahr 2017 380 € mehr verdienen wird oder beispielsweise ein Pflichtschullehrer mit Berufserfahrung im Jahr 2017 680 € mehr erhält. Ich denke, dass diese Gehalts­er­höhung sehr fair, ausgewogen und gerecht ist, gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst, aber gleichzeitig auch gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen. Die große Herausforderung besteht nämlich darin, den Spagat zwi­schen den budgetären Vorgaben und der Anerkennung der Leistung und des Enga­gements der Bediensteten zu schaffen. Ich denke, dass uns das damit gelungen ist. Gleichzeitig stärken wir aber auch die Kaufkraft der 204 000 unmittelbar betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Lassen Sie mich noch kurz auf einige Aspekte der Dienstrechts-Novelle eingehen. Wir haben – und das ist schon genannt worden – bereits mit der 1. Dienstrechts-Novelle im Juni den Opferschutz im Disziplinarverfahren ausgebaut. Damals wurde beschlossen, dass Zeugen und Zeuginnen im Disziplinarverfahren Vertrauenspersonen beiziehen können. Diesmal liegt Ihnen eine Novelle vor, die bedeutet, dass erstmals auch im Disziplinarverfahren die Möglichkeit einer audiovisuellen Vernehmung besteht. Das bedeutet im Grunde genommen, dass Personen, die beispielsweise sexueller Beläs­tigung ausgesetzt sind, im Disziplinarverfahren ihrem Peiniger nicht gegenübertreten müssen. Ich denke, dass das ein wichtiger Schritt war und wir im Bereich des Opfer­schutzes sehr Gutes weitergebracht haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Es sind noch zwei Maßnahmen, die ich hier nennen möchte, welche eine Anpassung an das Unionsrecht vorsehen. Dazu gehört beispielsweise, dass Beamten, die ihren Dienst beenden, die Urlaubsersatzleistung ausbezahlt wird, wenn sie nachweisen,


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dass sie ihn nicht verbrauchen konnten. Sie enthält auch die Anpassung an eine Richtlinie aus dem Jahr 2014, in der es darum geht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit im öffentlichen Dienst zu verbessern. Wir richten daher eine Freizügigkeitskoordinierung ein und verankern ein explizites Benachteiligungsverbot für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

In diesem Sinne, werte Abgeordnete, ersuche ich Sie um Zustimmung zu dieser Dienstrechts-Novelle, damit die Gehaltserhöhung beziehungsweise Gehaltsanpassung für unsere Bundesbediensteten mit 1. Jänner 2017 wirksam werden kann. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.17


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


17.18.04

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Nachdem sich gerade die Frau Staatssekretärin und vorhin auch Frau Kollegin Karl ausführlich mit der Dienstrechts-Novelle beschäftigt und schon erläutert haben, wie das mit der audiovisuellen Vernehmung von Zeugen funktioniert und wie es mit den Strafregisterauskünften aussieht, sage ich noch kurz dazu: Wir finden diese Lösung gleichfalls richtig und werden sie unterstützen, aber – Ein Aber, Kollege Pendl, gibt es immer, denn wo Licht ist, ist auch Schatten, und leider liegt auf dieser Novelle auch ein Schatten, nämlich immer dann, wenn man mit bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht zufrieden ist, sich einfach nicht damit abfindet und nicht das tut, was man müsste, nämlich sich danach zu richten, sondern versucht, diese Regelungen durch neue Gesetze zu umgehen. Ich meine damit die Änderung des Personalvertretungsgesetzes.

Ganz kurz zur Erklärung: Mit 1. Jänner 2017 erfolgt die Auflösung des politischen Bezirkes Wien-Umgebung und die Übernahme von dessen Agenden durch die umlie­genden Bezirke Tulln, Korneuburg, St. Pölten-Land und Bruck an der Leitha. Dem­entsprechend wird auch das Personal in die vier Bezirkspolizeikommanden aufgeteilt.

Nach dem derzeitigen Personalvertretungsgesetz wären nun zwingend Neuwahlen vor­ge­sehen, und zwar deswegen: Wenn sich mehr als 25 Prozent des Personalstandes verändern, sind Personalvertretungsneuwahlen durchzuführen. Und das will man offensichtlich nicht, denn man schafft einfach eine neue gesetzliche Bestimmung, den § 42o, und führt darin aus, dass die Geschäfte des ursprünglich beim Bezirkspolizei­kommando Wien-Umgebung eingerichteten Dienststellenausschusses für die Be­diensteten des öffentlichen Sicherheitsdienstes weitergeführt werden, und zwar bis zum Ablauf der laufenden Funktionsperiode der Personalvertretung.

Das erinnert mich wieder an das Vorgehen der Regierung im vergangenen Jahr, als wir die Migrations- und Flüchtlingswelle zu meistern hatten, als man Gesetze nicht beachtet, sie ignoriert oder sogar mittels Verfassungsbestimmung umgangen hat, indem man zum Beispiel den Gemeinden die Quoten aufgezwungen hat. Das ist nicht notwendig! Ich denke, wir brauchen diese Tricksereien nicht, schon gar nicht, wenn es darum geht, nur für einen Bezirk – Wien-Umgebung – Personalvertretungswahlen durch­zuführen. Frau Staatssekretärin, Herr Minister! Das brauchen wir nicht, und das wirft auch kein gutes Bild auf diese Regierung.

Trotz dieses Schattens sind die Regelungen durchaus positiv zu sehen, ich habe das vorhin schon erwähnt. Vor allem auch im Hinblick auf den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst, der wirklich anzuerkennen ist, werden wir dieser Novelle trotzdem die Zustimmung erteilen.


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Abschließend, Herr Kollege Pendl, möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen, aber auch allen öffentlich Bediensteten schöne Feiertage wünschen, ein schönes Weih­nachtsfest und einen guten Rutsch. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

17.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


17.21.53

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt auch noch auf einen Aspekt der Dienstrechts-Novelle eingehen, nämlich auf das Disziplinarrecht. Wir erinnern uns, es ist vor einem Jahr dieser entsetzliche Fall eines WU-Professors bekannt geworden, der seriell gegenüber Studentinnen und Kolleginnen übergriffig war, und die Diszipli­nar­kommission ist zu einer unseres Erachtens viel zu niedrigen Strafe gelangt, zu einer unzureichenden Maßnahme. Er musste nur vier Monatsgehälter bezahlen und ist nicht suspendiert, nicht entlassen worden. Suspendiert worden ist er dann von der Univer­sität selbst, aber er ist nicht entlassen worden.

Ausgehend davon wurde diskutiert, wie potenzielle Opfer eigentlich vor sexuellen Über­griffen, vor sexueller Belästigung im öffentlichen Dienst geschützt werden. Wir haben damals einen Antrag eingebracht, dem jetzt mit dieser Dienstrechts-Novelle zur Hälfte gefolgt wird.

Wir begrüßen es sehr, dass es künftig auch im Disziplinarverfahren möglich sein wird, eine audiovisuelle Einvernahme zu machen. Warum ist das so wichtig? – Sexuelle Belästigung, sexuelle Übergriffe als Frau zu thematisieren ist extrem schwierig. Das fängt damit an, dass man meistens nur zu zweit ist und dass einem nicht geglaubt wird. Es ist schwierig, Beweise zu erbringen, dass diese Dinge tatsächlich passiert sind. Es ist ein großer Aufwand damit verbunden, das zu melden, dem nachzurennen, die Berichte zu schreiben. Es ist belastend, psychisch belastend, diese Szenen wieder­zugeben, noch einmal zu erzählen, und es ist natürlich besonders belastend, wenn man das so wie im Disziplinarverfahren bisher möglicherweise auch noch bei Anwe­senheit des Täters tun muss.

Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass wir jetzt die Möglichkeit haben, besonders in solchen Fällen – wir weiten diese Möglichkeit in Disziplinarverfahren ja auf alle ZeugIn­nen aus –, in denen das besonders wichtig ist, per Video aussagen zu können, sodass die Konfrontation mit dem Täter in dieser Form nicht mehr erfolgen muss.

Ich werde da auch dranbleiben. Das war ja zum Glück nicht die letzte Dienstrechts-Novelle, und ich bitte an dieser Stelle sehr darum, da weiter dranzubleiben. Es ist klar, wir haben im Strafrecht umfassende Schutzbestimmungen für Opfer von Übergriffen und Belästigungen – zu Recht! –, denn das ist extrem wichtig. Es ist klar, ein Dis­ziplinar­verfahren ist kein Strafverfahren, aber von der Belastung her macht es für die betroffene Person keinen Unterschied, ob sie all diese Dinge vor einem Gericht oder vor einer Disziplinarkommission wiederholen muss. Deshalb brauchen wir auch im Disziplinarrecht einen Anspruch auf psychosoziale Begleitung.

Wir wollen, dass die Frauen reden. Es sind vor allem Frauen davon betroffen. Wir wollen, dass die Frauen reden, dass sie das Schweigen brechen, und wir sollten sie bestmöglich dabei unterstützen, denn nur so können wir der Übergriffe in unserer Gesellschaft, und es gibt sie leider auch im öffentlichen Dienst, tatsächlich Herr werden. Ich bitte Sie, das bei der nächsten Novelle zu berücksichtigen. Wir werden das dann natürlich auch wieder rechtzeitig einbringen. Jedenfalls sage ich vielen Dank,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 258

dass es geklappt hat, dass die audiovisuelle Einvernahme jetzt im Gesetz enthalten ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.25


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


17.25.28

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ja, 1,3 Prozent ist ein Bombenabschluss, den die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Ihnen da herausgekitzelt hat, Frau Staatssekretärin! Wir erinnern uns von der Pensionserhöhung her, dass wir von einer 0,8-prozentigen Inflation aus­gegangen sind, also hat die Gewerkschaft mehr als das Eineinhalbfache der Infla­tionsrate herausgeschlagen. Natürlich sind die Verhandlungen dann schnell gegangen. Das ist kein Ruhmesblatt! Was Sie wahrscheinlich bekommen haben, war ein Ein­standsgeschenk des Finanzministers an die neue Staatssekretärin, das Sie wiederum in Ihrer neuen Funktion an den neuen Gewerkschaftsboss weitergeben haben können.

Was aber bei solchen Verhandlungen auch gefragt wäre, wäre, das Dienstrecht auf Punkte durchzuschauen, die nicht mehr zeitgemäß sind. Da gehört zum Beispiel die bezahlte Mittagspause dazu. Das kommt aus einer ganz anderen Zeit. Solche Dinge haben Sie nach meinem Wissensstand, aber ich lasse mich da gerne besser informieren, nicht aufgegriffen. Sie könnten also quasi auch Gegengeschäfte ausverhandeln. Das nur so als Tipp für das nächste Jahr.

Und dann haben wir noch eine tickende Zeitbombe, weil die Vordienstzeiten­an­rechnung, die wir zum vierten Mal repariert haben, schon wieder diskriminierend sein wird, weil man natürlich nur mit dem Beseitigen von Vorrückungsstichtagen bis 1948 zurück überhaupt nichts saniert. Da geht es um Milliarden, wenn Sie das nicht endlich ordentlich und rechtssicher hinbekommen. Manche sagen, 3 Milliarden €, manche sagen, 4 Milliarden €, andere sagen, langfristig geht es um 20 Milliarden €.

Die wirklich wichtigen Punkte haben Sie also nicht angepackt. Wir stimmen der Gehaltserhöhung zu, aber wir vermissen gestalterische Maßnahmen auf Ihrer Seite. (Beifall bei den NEOS.)

17.27


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


17.27.24

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es auch kurz machen. Kollege Kumpitsch hat ja schon alles gesagt, wie wir Freiheitliche dazu stehen. Wir werden der Gehaltserhöhung zustimmen, die ist in Ordnung. Die Regierungsvorlage ist aus unserer Sicht in Ordnung. Den einzigen kleinen Pferdefuß, den man erwähnen kann, gibt es bei der Auflösung des Bezirks Wien-Umgebung. Ja, es soll nichts Schlim­meres passieren. In diesem Sinne ist diese Regierungsvorlage, die 2. Dienstrechts-Novelle, eine gute und findet unsere Zustimmung.

Auch ich will diese Gelegenheit nützen, um mich bei allen öffentlich Bediensteten für die tadellose Arbeit zu bedanken. Die Republik würde ohne euch nicht so gut funk­tionieren. Danke für eure tagtägliche Leistung für die Sicherheit beziehungsweise die Verwaltung dieser Republik Österreich. – Ein herzliches Dankeschön von meiner Seite! (Beifall bei der FPÖ.)

17.28

 


17.28.25


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 259

Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1348 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Dr. Karl, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst wie immer über den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Pendl, Dr. Karl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Artikel 1 bis 5 sowie 7 und 8 bezieht.

Wer spricht sich für diesen Antrag aus? – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Ein­stimmigkeit und somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.29.4343. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1255 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, das Bundes­ver­waltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfas­sungsgerichtshofgesetz 1953 und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden (1369 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Somit kommen wir zum 43. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


17.30.13

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Bei diesem Thema geht es darum, dass der Verfassungs­gerichtshof den § 40 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes aufgehoben hat. Die Begründung der Aufhebung war die, dass man zwar einen Verfahrenshelfer für ein Verwaltungsstrafverfahren zugestanden hat, damit aber unzulässigerweise einen Verfahrenshelfer für das normale Verwaltungsverfahren ausgeschlossen hat. Artikel 6 der Menschenrechtskonvention und die dazugehörige Rechtsprechung des Euro­päischen Gerichtshofs für Menschenrechte besagen aber, dass diese Verfahrenshilfe­vertretung nicht nur für Strafverfahren zu gewährleisten ist, sondern auch für Zivilver­fahren. Um einen Analogschluss auch für das Verwaltungsverfahren herzustellen, wurde das Gesetz nunmehr dahin gehend geändert, dass auch für Verwaltungs­verfahren analog zum Zivilverfahren Verfahrenshelfer zugestanden werden. Es tritt mit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 260

1. Jänner 2017 in Kraft, genau am Tag, an dem die alte Regelung, die am 31. De­zember 2016 außer Kraft tritt, dann ersetzt wird.

Es ist die Erweiterung des Rechtsschutzes für den einfachen Bürger, der sich einen Vertreter oder einen Verteidiger nicht leisten kann. Das ist eine positive Weiter­entwicklung unseres Rechtsschutzes. (Beifall bei der SPÖ.)

17.31


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


17.32.06

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mein Vorredner hat den Inhalt dieser Novelle bestens dargelegt. Ich möchte daher nur mehr einen Satz hinzufügen, und zwar möchte ich auf die Ent­schließung hinweisen, die wir im Ausschuss gefasst haben, in der wir den Herrn Bundesminister ersuchen, eine Vorlage auszuarbeiten, in der es darum geht, dass mit dem Schluss der mündlichen Verhandlung eine Präklusionswirkung verbunden ist. Damit wollen wir eine Verfahrensbeschleunigung erreichen und sicherstellen, dass in Zukunft Verwaltungsverfahren nicht weiter unnötig verzögert werden können. Darum ersuchen wir Sie sehr, weil das im Sinne der Verwaltung ist, aber noch mehr im Sinne der betroffenen Beteiligten.

Damit bleibt mir auch nur mehr zu sagen: Herzlichen Dank für die Arbeit in diesem Jahr! Ich wünsche allen Beteiligten frohe Festtage, eine schöne Zeit und alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)

17.33


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


17.33.00

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist eine einstimmige Materie. Auch wir sind der Meinung, dass es richtig ist, die Verfahrenshilfe auch auf die Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und vor den Verwaltungsgerichten an sich auszudehnen. Das ist aus unserer Sicht völlig richtig, und daher stimmen wir auch zu.

Unserer Meinung nach ist es jedoch nicht ganz systemkonform, dass die Verfah­renshilfe der Rechtsanwälte nicht, wie das sonst üblich ist, vom Bund bezahlt wird, sondern von der Rechtsanwaltskammer selbst finanziert wird. Es wäre im Sinne der Systemkonformität sinnvoller gewesen, das einheitlich zu regeln. Das ist unser einziger Kritikpunkt, aber nichtsdestotrotz stimmen wir zu. (Beifall bei der FPÖ.)

17.34


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. – Bitte.

 


17.34.00

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren die Neuregelung der Verfahrenshilfe. Wir werden dem zustimmen. Das Problem ist nur, dass die Schwächen, die die Verfahrenshilfe im Justizbereich hat, auch im öffentlichen Bereich sichtbar werden. Das Grundproblem ist immer das gleiche. Man beantragt Verfahrenshilfe, kann einen Anwalt vorschlagen. Das Problem ist aber, dass der Anwalt nicht direkt vergütet wird, sondern die Rechtsanwaltskammer Geld für den Pensionsfonds bekommt. Daher werden Anwälte, die vorgeschlagen sind,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 261

die Verfahrenshilfeübernahme sehr oft ablehnen, weil sie keinen persönlichen Nutzen davon haben. Ich will ihnen das gar nicht vorwerfen. Das ist die logische Konsequenz, wenn man sie nicht direkt bezahlt. Nicht anders wird es im öffentlich-rechtlichen Bereich sein. Dann gibt es eine Zwangszuteilung, und dann sind die Betroffenen mit der Verfahrenshilfeverteidigung sehr oft unzufrieden. Das kann man jetzt natürlich nicht dem öffentlich-rechtlichen Bereich vorwerfen, weil dieses System ja nur dem Justiz­bereich folgt. Das heißt, man sollte sich die Systematik der Verfahrenshilfe insgesamt anschauen.

Der zweite Punkt ist, und das haben wir im Ausschuss auch schon diskutiert, dass bei Aussichtslosigkeit die Verfahrenshilfe nicht gewährt wird. Das ist zwar grundsätzlich nicht ganz falsch, es besteht nur die Gefahr, dass das bereits eine Vorentscheidung ist und die Hauptentscheidung dieser Vorentscheidung dann folgt. Daher sollte es eine Evaluierung geben, ob das tatsächlich so ist oder ob diese Bedenken falsch sind.

Der letzte Punkt, den man kritisch anmerken muss, ist, dass die Verfahrenshilfe die Zurverfügungstellung des Anwalts abdeckt, nicht aber die Sachverständigenkosten. Das ist insofern ein Defizit, als die Sachverständigenkosten in Verfahren extreme Hür­den für die Rechtsdurchsetzung sein können und damit möglicherweise ein Verfahren scheitert beziehungsweise nicht durchgeführt wird, muss man korrekt sagen, das sonst geführt werden würde.

Dieser Gesetzentwurf enthält einige Punkte, die die Bestellung von Verwaltungs­richtern und -richterinnen regeln sollen. Das ist eine wichtige Verbesserung, weil sich die Bestellung stark an der Bestellung der Justizgerichtsbarkeit orientiert. Das ist gut, weil wir ja wollen, dass der Verwaltungsrichter und die Justizgerichtsbarkeit vom gleichen Niveau, vom gleichen Geist getragen sind, im besten Fall sogar ein Ver­waltungsrichter, eine Verwaltungsrichterin einmal Justizrichterin oder -richter wird und umgekehrt.

Es gibt aber zwei Unterschiede, was wir schade finden. Der eine ist, wenn jemand nicht zur Anhörung eingeladen wird, dann hat er auch nicht das Recht, auf diese Anhörung zu pochen. Damit werden schon ein großer Ermessensspielraum und die Möglichkeit geschaffen, dass Kandidatinnen und Kandidaten aussortiert werden, die dann auch nicht die Möglichkeit haben, eine Anhörung für sich einzufordern.

Der zweite ist ein wesentlicher Unterschied zur Justizgerichtsbarkeit. Dort ist eine längere Rechtspraxis notwendig. Dieses Qualitätsmerkmal fehlt bei der Verwaltungs­gerichtsbarkeit. Auch das halten wir für nicht ganz unproblematisch, weil das ein Qualitätskriterium ist, das davor schützt, dass möglicherweise über politischen Einfluss politisch nahestehende Personen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit untergebracht wer­den.

In diesem Sinne stimmen wir dem zu. Die Tendenz des Gesetzes ist schon richtig, aber es gibt einiges, was man kritisch beobachten werden wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


17.37.43

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir werden selbstverständlich auch zustimmen, weil es einerseits ja nur die Um­setzung eines höchstgerichtlichen Urteils ist, das klar festlegt, dass wir eben auch im normalen Verwaltungsverfahren die Möglichkeit haben müssen, Verfahrenshilfe zu gewährleisten. Ich glaube schon, dass es richtig ist, dass wir trotzdem die Möglichkeit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 262

haben, bei einem aussichtslosen Verfahren die Verfahrenshilfe eben nicht zu gewähr­leisten, wobei die Situation – Kollege Stefan hat das schon angesprochen – schon absurd ist, dass die Bezahlung der Rechtsanwaltskammer an sich überantwortet werden soll.

Natürlich verstehe ich das Argument, lieber Albert Steinhauser, aber es muss schon auch irgendwo einen Punkt geben. Es ist wichtig, dass wir schauen, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern die Rechtsdurchsetzung so leicht wie möglich machen, damit sie zu ihrem Recht kommen. Es gibt aber immer wieder komplett aussichtslose Verfahren, die Leute anzustrengen versuchen. Und deswegen halte ich es für richtig, dass es eine Hemmschwelle, eine gerechtfertigte Schwelle gibt. Deswegen ist es auch wichtig, dass das genauso wie in der Zivilprozessordnung geregelt wird. (Beifall bei den NEOS.)

17.38


17.38.46

Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1369 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1369 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Maßnahmen zur Verhinderung der Verfahrensverschleppung.

Wer stimmt dieser zu? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 186.)

17.39.3144. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 1906/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Heinz-Christian Strache, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Ing. Robert Lugar, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlaments­gebäu­de­sanierungsgesetz, PGSG) geändert wird (1401 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Jetzt kommen wir zum 44. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

17.40.08

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1401 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (Abg. Krainer: Geht doch!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 263

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Ein­stimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.40.3245. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland, BMVIT-631.540/0423-III/FBW/2016, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Marcus Franz (1363 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 45. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


17.40.53

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Immunitätsausschuss waren wir uns ja einig darüber, dass dann, wenn ein Mitglied des Nationalrates eine Information über seinen politischen Blog an die restlichen 182 Abgeordneten schickt, ein Zusammenhang mit der Tätigkeit als Nationalratsabgeordneter besteht. Es wurde in diesem Sinn ein­stimmig beschlossen, dass nicht ausgeliefert wird. Diese Frage steht also eigentlich außer Streit.

Worüber man aber sehr wohl diskutieren kann, ist § 107 des Telekommuni­kations­gesetzes. § 107 Telekommunikationsgesetz wurde im Jahr 2005 mit dem vorder­gründigen Ziel ausgeweitet, die Zusendung von Spam auf elektronischem Wege, seien das jetzt SMS, E-Mails oder sonstige elektronische Übermittlungsformen, zu ver­hindern.

Wir dürfen aber nicht vergessen, dass sich seit dem Jahr 2005 in diesem Bereich einiges verändert hat: Wer hatte im Jahre 2005 ein Smartphone? Wie präsent waren im Jahr 2005 moderne Kommunikationsformen?

Es verwundert daher nicht, dass in letzter Zeit vermehrt Fälle auftreten, in denen eine Verfolgung nach diesem Anti-Spam-Paragraphen betrieben wird, wobei man sich aber sehr wohl die Frage stellt, ob es sich da wirklich um Spam handelt. Auf der anderen Seite sind tatsächlich unerwünschte Sendungen oft nicht verfolgbar, da sie häufig aus dem Ausland kommen und der Absender nicht ermittelt werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die digitale Welt verändert sich rasch, und ich halte es daher für richtig und wichtig, dass wir uns vor diesem Hintergrund – und nach ihrem mehr als zehnjährigen Bestehen – diese Regelung etwas genauer ansehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger.)

17.42


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


17.42.55

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, es besteht ein politischer Zusammenhang, wenn ein Abgeordneter allen anderen Abge­ordneten schreibt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 264

Letztlich ist ja diese Regelung absurd, die aus einem an sich durchaus positiven Geist entstanden ist, nämlich dass Menschen vor Spam geschützt werden. Am Anfang ging es ja nur um wirtschaftliche Interessen, also darum, dass Konsumenten vor einer Flut von Werbung geschützt werden. Das hat man in einer Novelle zurückgenommen und hat gesagt: Eigentlich ist jedes Massen-E-Mail etwas Schlechtes.

Jetzt kommen wir zu einem Beispiel. Herr Kollege Franz hat einen Fehler gemacht, er hat an 182 Abgeordnete eine Nachricht von seiner privaten E-Mail-Adresse geschickt. Ich habe selbst drei E-Mail-Adressen – ich weiß gar nicht, wie die zusammengefasst sind und von welcher meine E-Mails dann eigentlich weggeschickt werden.

Kollege Köchl von den Grünen beispielweise hat ebenfalls an die 182 Abgeordneten eine Präsentation über ein Kochbuch geschickt, über seine parlament.gv.at-Adresse – das ist verwaltungsstrafrechtlich unbedenklich! (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Wenn man die E-Mail aber von einer anderen Adresse schickt – aber an denselben Adressatenkreis! –, dann wird auf einmal eine Strafverfolgung mit einer drohenden Verwaltungsstrafe bis zu 37 000 € eingeleitet.

Ich danke auch dafür, dass die Grünen mit dieser Anzeige einen guten Stil hier im Haus eingeführt haben: dass man sich sofort wechselseitig bei allem, wo es nur geht, anzeigt. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und Team Stronach.)

Wir werden sehen, wohin das noch führen wird. Ich gebe auch zu bedenken, dass sich sehr, sehr viele Bürgerinnen und Bürger jeden Tag an uns wenden, auch im Rahmen ihres Petitionsrechts – was passiert dann? (Rufe und Gegenrufe zwischen Abge­ordneten von FPÖ und Grünen.)

Ich habe gehört, es soll angeblich schon eine Anzeige geben, weil sich die Katholische Aktion mit einem E-Mail, mit einem echten Massen-E-Mail, an Abgeordnete gewandt hat – ich weiß nicht, inwieweit das stimmt.

Mich erreichen sehr viele E-Mails: von linken politischen Gruppierungen, von rechten Gruppierungen, von Gruppierungen, die aus der Mitte der Gesellschaft kommen, die von oben kommen, die von unten kommen, von Nordosten, von Nordwesten, von Süden – viel Spaß beim gegenseitigen Anzeigen! – Danke, liebe Grüne! (Beifall bei FPÖ und Team Stronach sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Höbart: … fremdschämen! – Zwischenruf bei der ÖVP.)

17.45


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


17.45.22

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Wir haben offensichtlich jemanden im Haus, der sich hier wie ein Platzwart fühlt und andere Abgeordnete mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, die wir dann im Immunitätsausschuss auch noch besprechen müssen. Das kostet unser aller Zeit und führt jetzt natürlich auch zu einer Debatte. (Abg. Haider: Blogwart, nicht Platzwart!)

Kollege Walter Rosenkranz hat es erwähnt: Da gibt es durchaus auch andere Men­schen, die E-Mails an alle Abgeordneten schicken. Da gibt es den Kollegen Köchl, davon haben wir schon gehört, der eine Einladung verschickt, an der Präsentation eines Kochbuches teilzunehmen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Das mag von der parlament.gv.at-Adresse abgeschickt worden sein – ob das tatsächlich verwaltungsstrafrechtlich ausgenommen ist oder nicht, das wissen wir nicht. Das ist jetzt eine Vermutung, dass es so ist, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich diese Vermutung teilen kann. (Abg. Walter Rosenkranz: Die Behörde sagt das!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 265

Ich würde dich einladen, lieber Matthias Köchl, dich auszuliefern und Selbstanzeige zu erstatten, damit einmal ausjudiziert wird, ob das wirklich der Fall ist. Das wäre nur angemessen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben aber natürlich noch ein ganz anderes Problem: Es gibt viele Leute von außen, die uns Abgeordneten E-Mails schicken, und dabei natürlich nicht jeden einzeln anschreiben, sondern durchaus Massen-E-Mails schicken. Ich halte das auch durch­aus für in Ordnung.

Ich habe Ihnen eines von vielen Beispielen mitgebracht, das ist von der Österreichi­schen Bischofskonferenz. Die hat mich da zu einem ökumenischen Gottesdienst eingeladen – da hat die Österreichische Bischofskonferenz genau den Richtigen erwischt! (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei den NEOS.)

Ich lade die Österreichische Bischofskonferenz, Herrn Walter Lukaseder, ein, jetzt nicht Selbstanzeige zu erstatten, sondern zu beichten und Buße zu tun – damit wäre Genüge getan, und ich lasse es dabei bewenden. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Abschließend bleibt mir nur noch, einen gesegneten Donnerstagabend und ein frohes Wochenende zu wünschen! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

17.47


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


17.47.42

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsident! Liebe Kollegen! Hohes Haus! Gleich vorweg: Frohe Weihnachten soll uns allen beschieden sein, auch der Fraktion der Grünen! (Abg. Höbart: Für die gibt es keine Weihnachten!)

Ich habe gerade gehört, es sei unüblich, dass sich Abgeordnete selbst zu Wort melden, die der Auslieferung überantwortet werden sollen und dem Immunitäts­ausschuss wegen Auslieferung zugewiesen werden. Da die Sache mit diesen E-Mails aber ein solch allgemeines Phänomen ist, das uns alle tagtäglich betrifft, denke ich mir, dass ich hier nicht als Betroffener stehe, sondern als einer, der vielleicht eine Dis­kussion in Gang bringen und auch zu einer Gesetzesänderung beitragen kann.

Grundsätzlich halte ich es aber für einen relativ schlechten Stil, wenn man an einem Ort, an dem man miteinander spricht – das Parlament ist nämlich an sich der Platz der Republik, an dem man miteinander spricht! –, dann hinterrücks einen anderen Abge­ord­neten anzeigt. (Abg. Höbart: Richtig!)

Das halte ich eigentlich leider für zum Bild der Grünen passend, aber grundsätzlich ist das etwas, wofür man sich eigentlich auch entschuldigen und sagen kann: Sorry, das war über das Ziel hinausgeschossen (Ruf bei der FPÖ: Beschämend!); ich werde damit zwar der grünen Zeigefingerpartei und Vernaderungspartei gerecht, aber ich habe jetzt etwas gelernt! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Team Stronach.)

Diese Gelegenheit steht dem Kollegen, der das getan hat – ich sage jetzt absichtlich den Namen nicht dazu, um hier niemanden bloßzustellen –, noch offen, dass man einander, gerade in der Vorweihnachtszeit, ein Shakehands anbietet. Denn das macht insgesamt einen schlechten Eindruck in der Öffentlichkeit, auch in den sozialen Medien war das einige Tage lang Thema, das darf man auch nicht vergessen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Die Grünen sind jetzt in einer Umbruchsphase – mein Rat als wilder, freier Abge­ordneter: Tut etwas für euer Image, versöhnen wir uns! – Mit diesen Worten möchte ich auch schon wieder schließen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 266

Abgeordneter Köchl wurde schon erwähnt – der hat das offenbar geschickter als ich gemacht oder wissender oder mit einer gewissen Chuzpe, ich weiß es nicht. Die Ein­ladung zur Präsentation des Kochbuchs haben wir jedenfalls alle bekommen, das war auch ein Massen-E-Mail. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob das anzeigewürdig ist – ich würde es niemals anzeigen, das ist nicht mein Stil, dass ich Leute anzeige. Ich gehe offen auf alle zu und sage: Pass auf, so und so ist die Sache, reden wir darüber! (Zwischenruf des Abg. Höbart.)

Ich meine, das sollte das Grundprinzip im Parlament sein: Reden wir darüber, und zeigen wir einander nicht gegenseitig an!

Noch einmal: Frohe Weihnachten! Alles Gute! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, NEOS und Team Stronach sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe.)

17.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


17.50.10

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unabhängig vom konkreten Fall des Kollegen Franz, der uns über ein E-Mail eigentlich nur dazu eingeladen hat, seinen Blog zu lesen – ich muss gestehen, ich habe den Blog nicht gelesen (Abg. Höbart: Ist empfehlenswert! Kann man machen!), ich teile auch seine politische Positionierung nicht, das weiß er, aber ich habe das E-Mail nicht gelöscht, und ich war auch nicht darüber verärgert; ich habe auch keinen Grund dafür gesehen, eine Anzeige zu erstatten, weil das E-Mail eben von einem Kollegen hier aus dem Haus gekommen ist – haben wir einen Diskussionsbedarf in Hinblick auf die Nutzung neuer Medien.

Es gibt mittlerweile auch eine Stellungnahme des Rechts-, Legislativ- und Wissen­schaftlichen Dienstes, der schreibt – und das erachte ich als besonders proble­matisch –, dass dieser § 107 Telekommunikationsgesetz grundsätzlich auch auf Bür­gerinnen und Bürger anzuwenden ist, die uns Abgeordneten E-Mails schicken. Sie wissen, dass wir alle relativ viele E-Mails bekommen, die an uns alle gerichtet sind. (Abg. Walter Rosenkranz: Genau!)

Das heißt, diese Bürgerinnen und Bürger würden eigentlich einen Straftatbestand erfüllen. Das spießt sich meiner Ansicht nach – Kollege Walter Rosenkranz hat es schon ausgeführt – mit dem Staatsgrundgesetz, mit dem Petitionsrecht der Bürge­rinnen und Bürger. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Wir werden uns das sehr genau ansehen müssen, und wenn es da aufgrund der neuen Medien Reparaturbedarf gibt, werden wir auch zur Reparatur schreiten müssen. In diesem Sinne: frohe Weihnachten! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, FPÖ, NEOS und Team Stronach. – Anhaltende Zwischenrufe.)

17.52


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte. (Ruf: Ist das der Anzeiger?)

 


17.52.04

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist eine durchaus interessante Debatte, die mit der Einleitung begonnen worden ist, es geht um Zusammenarbeit und um einen unseriösen – oder wie war das? – Stil im Haus, der nicht gepflegt werden sollte. (Zwischenruf des Abg. Höbart. – Ruf bei der ÖVP: Gerade Sie!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 267

Es ist interessant, dass alle, die sich zu Wort gemeldet haben, diese Blogbeiträge, die Herr Franz verfasst, offenbar nicht gelesen haben. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Ich habe sie schon gelesen, und es gibt eine ganz klare rechtliche Regelung, die festlegt, welche Spammails verboten sind.

Wenn es um den Stil in diesem Haus geht, sage ich nur eines: Es hat noch nie einen Abgeordneten in diesem Haus gegeben, der einen Blog betreibt, auf dem fast täglich Angriffe auf Abgeordnete dieses Hauses gemacht werden, die an der Grenze der strafrechtlichen Klagbarkeit sind – täglich! –, auf dem Verschwörungstheorien in die Welt gesetzt werden. (Beifall bei den Grünen. Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ja, machen Sie nur weiter!

Ein Blog, der Verschwörungstheorien in die Welt setzt und die Abgeordneten dieses Hauses mit biologistischen, sexistischen Dingen belästigt, die unerträglich sind. (Anhaltende Unruhe im Sitzungssaal.) – Können wir vielleicht den Lärmpegel so halten, dass man die Rede versteht? – Das wäre interessant.

Ich lese Ihnen einmal zwei Dinge vor, vielleicht ist das in so einer Art möglich, dass man es auch verstehen kann.

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Redner hat tatsächlich recht damit, dass er so seine Ausführungen nicht darlegen kann. Wir haben die Regelung, dass Zwischenrufe natürlich möglich sind, aber in so einem Ausmaß, dass es trotzdem möglich ist, dass der Redner seine Ausführungen tätigen kann. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Am Wort ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (fortsetzend): Für die Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie etwas zum Nachlesen; ein Blogbeitrag vom 13. September mit dem Titel: „Ist die Sozialdemokratie am Ende?“ In diesem Text heißt es:

„Und drittens attackiert das Ansinnen der Gleichheit das Wesen des Lebens per se, denn alleine schon die biologische Evolution beruht auf Ungleichheit und Verän­derung.“ (Zwischenruf des Abg. Höbart.)

„Das Schaffen von Gleichheit funktioniert prinzipiell nur durch Gewalt oder Druck.“ (Zwischenruf des Abg. Scherak sowie bei der FPÖ.)

Für jene, die sich für die Frage des Sexismus interessieren – das definiert Herr Franz am 21. September so: „Die Anatomie …“ (Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) – Ist das der Stil der FPÖ, dass man versucht, die Debatte niederzuschreien?

Sie können sich ja selbst zu Wort melden, aber vielleicht hören Sie zumindest einmal fünf Minuten lang zu. Ich halte das für unerträglich. (Unruhe im Sitzungssaal. – Ruf bei der FPÖ: Zur Sache!)

 


Präsidentin Doris Bures: Den Ruf zur Sache gibt es auch, aber diesen erteilt der vorsitzführende Präsident. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.)

Herr Abgeordneter Brosz, Sie können mit Ihren Ausführungen fortfahren, und ich ersuche wirklich alle Abgeordneten, das zu ermöglichen. Das hat auch etwas mit gegenseitigem Respekt zu tun. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

 


Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (fortsetzend): Am 21. September schreibt Herr Franz (Zwischenrufe bei der FPÖ):

„Die Anatomie des Menschen hat sich zwar über Millionen von Jahren entwickelt und ist in 99% der Fälle eindeutig als Mann oder Frau ausdifferenziert, aber wenn man


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 268

sonst schon nichts zu bekriegen hat, dann knöpft man sich halt die eigenen Ge­schlechtsorgane vor und trampelt verbal solange drauf herum, bis im daraus ent­stehenden Einheitsbrei aus Genderern und GenderINNen niemand mehr genau weiß, ob er/sie/es ein Manderl oder ein Weiberl ist.“ (Zwischenruf des Abg. Höbart. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich sage Ihnen eines: Genau diese Regelung des Telekommunikationsgesetzes sieht vor, dass niemand die Berechtigung hat, solch einen Schrott in der Welt herum­zuschicken (Ruf bei der FPÖ: Was?!), noch dazu mit dem Bruch der klaren Regelung, dass eine Möglichkeit der Abmeldung von einem Newsletter bestehen muss, was Sie ebenfalls nicht eingehalten haben.

Ich halte das für eine absurde Debatte, das ist eine klare … (Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) – Das ist eigentlich unglaublich! (Ruf bei der FPÖ: Ja, un­glaublich!) – Das erinnert an frühere Zeiten, in denen man geglaubt hat, durch Lautstärke und Niederschreien Parlamentsdebatten verhindern zu können. Es ist auch kein Wunder, dass das von Ihnen kommt. (Beifall bei den Grünen.)

Vielleicht hören Sie jetzt einmal zu! Es ist auch kein Wunder, dass sich die Kollegen von der FPÖ im Immunitätsausschuss besonders aufgeregt haben. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Das war einen Tag, bevor die Geschichte aufgekommen ist, dass der Präsident­schafts­kandidat Hofer an alle AuslandsösterreicherInnen, von denen er die Mailadresse hatte, ein Schreiben geschickt hat, was nach dem Telekommunikationsgesetz ebenso untersagt ist. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Dazu gab es etwa 200 Anzeigen – nicht von uns, sondern von Auslandsösterreicherinnen und Auslands­österreichern, die sich belästigt gefühlt haben, weil da der nächste Rechtsbruch passiert ist. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Sie können zwar die Adressen bekommen, es steht Ihnen aber nicht zu, mit Spammails politische Werbung zu betreiben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn der Herr Franz seine Theorien über das Po-Grapschen und seine Positionen über die Art, wie man sich dem weiblichen Geschlecht nähert, persönlich verbreitet, steht ihm das frei. (Abg. Höbart: Zur Sache!)

Es steht aber auch allen frei, die sich dadurch belästigt fühlen, das Gesetz in Anspruch zu nehmen und zu sagen: Ich möchte das nicht bekommen, halten Sie sich an die Gesetze! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Dass Sie über Stil reden, während man sich täglich vom „The Daily Franz“ beleidigen lassen muss – von dem er übrigens angekündigt hat, er heiße „The Daily Franz“, das heißt, wir hätten das jeden Tag bekommen! –, dass Sie hier stehen und sagen: Der Stil ist schlecht!, das halte ich für eine absurde Formulierung. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

17.57


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar zu Wort. – Bitte. (Anhaltende Zwischenrufe.)

 


17.57.45

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich finde, diese Aussagen von Herrn Brosz waren sehr hilfreich, weil sie die Grünen entlarven. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Walser.)

Das entlarvt sie, und wenn man genau aufgepasst hat, dann sieht man genau, wie die Grünen so denken.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 269

Es geht den Grünen nicht darum, dass wir als Abgeordnete miteinander in Diskussion treten. Da ist es komplett unerheblich, ob ich Sie jetzt am Gang abpasse und versuche, mit Ihnen ein politisches Gespräch zu führen – wobei ich dann natürlich nicht Ihre Meinung vertrete, sondern meine. Das wollen Sie nicht, denn Sie wollen nicht, dass wir in Kontakt treten! (Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Wenn wir untereinander per E-Mail nicht mehr in Kontakt treten dürfen, und die Grünen uns vorschreiben, dass wir nur dann in Kontakt treten dürfen, wenn wir auch der Meinung der Grünen sind, andernfalls werden wir angezeigt, dann sind wir genau dort, wo Sie hinwollen! (Beifall bei Team Stronach, ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie wollen dorthin, dass eine Diskussion nur solange stattfinden darf, solange Ihre Meinung nicht in irgendeiner Form tangiert ist. (Zwischenruf der Abg. Korun.)

Wenn man also Ihrer Meinung ist, dann ist die Diskussion natürlich in Ordnung. Ich sehe ja immer wieder die E-Mails, die ich auch von den Grünen bekomme, das ist ja alles kein Problem. (Rufe und Gegenrufe bei FPÖ und Grünen.)

Sobald aber jemand ein E-Mail schickt, das nicht Ihre Meinung trifft, kommt die Härte des Gesetzes (Abg. Korun: Falsch!), und dann wird ein Gesetz angewendet, das ursprünglich gar nicht dafür gemacht wurde, so etwas zu unterbinden – denn das ist ja kein Spam!

Herr Brosz, Sie können doch nicht allen Ernstes glauben, dass ein E-Mail eines Abge­ordneten – egal, welche Fraktion, ob fraktionslos oder nicht – an einen anderen mit der Aufforderung, etwas zu lesen, das hochpolitisch ist – dieser Blog ist hochpolitisch (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen), man muss ihn nicht teilen, man muss ihn nicht gut finden, aber er ist hochpolitisch –, dass, wenn der eine empfiehlt … (Abg. Matznetter: Jetzt wird Ihre Rede zum Spam! – Weitere Zwischenrufe.) – Sie haben hoffentlich Verständnis dafür, dass ich hier meine Meinung vertrete und nicht Ihre. Haben Sie dafür Verständnis? – Vielen Dank. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Deshalb: Wenn jemand jemanden anderen auffordert, in einen politischen Diskurs einzutreten, auch wenn er nur dazu auffordert, etwas zu lesen, was nicht seine Meinung ist, dann ist das ja die Substanz unserer Arbeit.

Wenn Ihnen das nicht passt, können Sie das Ganze immer noch in den Mistkübel werfen, so wie die Tausenden anderen Mails, die auch von ihren Bürgerinitiativen permanent an uns herangetragen werden. Ich habe mich auch noch nie beschwert, wenn plötzlich 100, 150 Mails von irgendwelchen Grünen und Grüninnen auf uns los­gelassen werden. Das wird einfach gelöscht, dafür gibt es einen parlamentarischen Mitarbeiter. Das halten wir aus! (Unruhe im Sitzungssaal.)

Geht es aber um politische Inhalte, die Ihnen nicht gefallen, dann wird sofort die Keule des Gesetzes ausgepackt beziehungsweise ein Gesetz, welches gar nicht für dieses Thema gemacht wurde. Geplant war es dafür, zu verhindern, dass jemand Spams verschickt, um dadurch einen ökonomischen Nutzen daraus zu ziehen, und nicht, um den politischen Austausch zwischen den Abgeordneten abzudrehen. Das ist leider etwas gewesen, was als Kollateralschaden am Ende des Tages herausgekommen ist, und deshalb gehört dieses Gesetz geändert.

Herr Brosz, ich habe Sie auch in der Präsidialkonferenz erlebt, als wir darüber geredet haben; da waren Sie noch einsichtig. Es wäre gut für Sie gewesen, wenn Sie herausgekommen wären und sich entschuldigt hätten. Das wäre fair gewesen. Ich weiß, dass Sie von den Grünen das nicht schaffen, aber das wäre das gewesen, was


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 270

hier angebracht gewesen wäre. – Vielen Dank. (Beifall bei Team Stronach, ÖVP und FPÖ sowie der Abgeordneten Loacker und Franz.)

18.01

 


Präsidentin Doris Bures: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr Abge­ordneter Dr. Franz. – Bitte. (Unruhe im Sitzungssaal.)

 


18.01.26

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Brosz, ich habe Ihnen die Hand hingehalten, ich habe extra Ihren Namen nicht gesagt. Ich habe Ihnen die Hand zu einem Friedensschluss hingehalten. Sie haben das nicht in Anspruch genommen. Im Gegenteil: Sie haben die Hand weggeschlagen. Das demaskiert Sie und Ihre Weltanschauung aufs Allerschärfste. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Team Stronach sowie des Abg. Loacker.)

Mich wundert es nicht, wenn Sie in der Öffentlichkeit als Grünfaschisten wahrge­nommen werden. (Abg. Heinzl: Sie brauchen nicht …! – Unruhe im Sitzungssaal.)

18.01.51*****

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, für die Verwendung des Ausdrucks „Grünfaschisten“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

*****

 


18.01.59

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (fortsetzend): Gut, den nehme ich an! (Unruhe im Sitzungssaal.) Dann sage ich eben: grüntotalitäre Weltanschauung. Die kommt genau dadurch zu Tage, dass Sie sich hier herstellen und mich und das, was ich politisch vertrete, angreifen. Sie können diese Sachen gerne mit mir diskutieren, dazu haben Sie aber nicht den Mut.

Sie lesen heimlich meinen Blog, denn sonst wüssten Sie sich nicht zu helfen. (Allge­meine Heiterkeit und anhaltender Beifall bei ÖVP, FPÖ, NEOS und Team Stronach.) Sie drucken das auch noch aus und lesen das hier vor. Also Sie dürfen sich mit meinem Blog gerne weiterbilden, denn „The Daily Franz“ erscheint täglich, auch für Sie, frei zugänglich.

Ich sage Ihnen noch etwas: Sie haben falsch zitiert. Mein Mail damals war eine Einladung, in den Blog einzusteigen, und nicht ein Aufs-Auge-Drücken des Blogs und des Inhalts. Den Inhalt haben Sie sich selbst herausgesucht, aus lauter Neugier, was der Herr Franz da schreibt. (Unruhe im Sitzungssaal.) Offensichtlich haben Sie es dann jeden Tag gelesen und sich die Gustostückerl ausgedruckt. Ich danke Ihnen für die Werbung! Das werden jetzt noch viel mehr Leute lesen als bisher – bisher sind es in zwei bis drei Wochen 30 000 – und noch weniger Leute werden eure Fraktion wählen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Team Stronach. – Zwischenruf der Abg. Korun.)

18.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte. (Oh-Rufe und Unruhe im Sitzungssaal. – Abg. Lopatka hebt seine Hand.) – Herr Abgeordneter Lopatka, ich habe Herrn Abgeordnetem Dr. Pilz das Wort erteilt. Ich habe nicht gesehen, ob Sie sich vor der Worterteilung oder nachher gemel­det haben. Ich habe den Eindruck, es war nach der Worterteilung, aber Sie werden es besser wissen, Herr Klubobmann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 271

Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Pilz zu Wort, und dann gibt es offensichtlich eine Debatte zur Geschäftsbehandlung. (Abg. Höbart: … linkspopulistische Partei! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


18.03.56

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Noch einmal herzlichen Dank für die freundliche Begrüßung. Ich habe keine Franz-Mails gelesen, ich habe nicht vor, sie zu lesen. Er soll publizieren, was er will. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Team Stronach sowie des Abg. Loacker. Ah-Rufe bei der FPÖ.) Es hat ihn schon aus einer Fraktion gebracht, es wird ihn noch aus dem Parlament bringen, aber das ist doch nicht meine Sorge. (Zwischenruf des Abg. Rädler. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Herr Abgeordneter und auch die Abgeordneten vom Team Stronach und von der Freiheitlichen Partei, überlegen Sie sich eigentlich, was Sie hier sagen? (Abg. Walter Rosenkranz: Im Gegensatz zu Ihnen schon!) Dieses Gesetz gilt für alle Staats­bürgerinnen und Staatsbürger, nur für einen Abgeordneten Franz gilt es nicht? (Zwi­schenruf des Abg. Rädler.)

Alle haben sich ans Gesetz zu halten, nur ein Abgeordneter stellt sich über das Gesetz und beschimpft eine Fraktion (Zwischenrufe bei der FPÖ), die sagt, auch Abgeordnete haben sich an geltende Gesetze zu halten. Ich finde das wirklich bemerkenswert (weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), deswegen lassen Sie mich eines festhalten (Unruhe im Sitzungssaal): Herr Abgeordneter Franz soll weiter mailen und posten, was er will. Er schadet damit sich und seinen Gesinnungsgenossen in allerhöchstem Maße. Ich begrüße das! (Ironische Heiterkeit des Abg. Franz.)

Wenn Sie das Gesetz ändern wollen, dann ändern Sie es bitte für alle Öster­reicherin­nen und Österreicher. Verlangen Sie für Abgeordneten Franz und für Nationalrats­präsidenten Hofer nicht irgendwelche Politikerprivilegien (Oh-Rufe bei der FPÖ), über dem Gesetz stehen zu dürfen. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Lugar.) Das steht Ihnen nicht zu! Vor dem Gesetz sind alle gleich, auch Abgeordneter Franz und auch Präsident Hofer! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

18.05

18.05.43*****

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann Lopatka wollte zur Geschäftsbehandlung sprechen, es liegt eine Wortmeldung vor. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


18.05.54

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Prä­sidentin! Ich hätte nur gerne gewusst, wie es sein kann, dass, wenn bei den Grünen Restredezeit 0 Minuten steht, plötzlich 2 Minuten dazukommen, wenn sich Herr Abgeordneter Pilz zu Wort meldet. Wie geht das technisch? (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie des Abg. Franz. Zwischenruf des Abg. Kogler.)

18.06


Präsidentin Doris Bures: Ich sehe jetzt keine weitere Wortmeldung zur Geschäfts­ordnung. (Unruhe im Sitzungssaal.) Ich frage, ob es zur Geschäftsordnung noch eine Wortmeldung gibt. – Das scheint nicht so zu sein.

Herr Klubobmann, weil es sozusagen eine Frage an die Vorsitzführung war: Wie Sie wissen und das auch kennen, haben wir hier die Redezeitverwaltung auf dem Bildschirm. In der Redezeitverwaltung auf meinem Bildschirm waren diese 2 Minuten Restredezeit so eingetragen. (Unruhe im Sitzungssaal. – Zwischenruf des Abg. Feichtinger. Abg. Schieder: Da auch! – Zwischenruf des Abg. Lopatka.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 272

Herr Klubobmann Lopatka, ich kann Ihnen nur berichten, was ich hier am Bildschirm sehe, aber ich kann Ihnen zusichern, dass wir uns das genau im Detail in der Rede­zeitverwaltung und dem Redezeitmanagement anschauen werden. Ich habe auf meinem Bildschirm eine Wortmeldung und eine Restredezeit von 2 Minuten gehabt, und deshalb habe ich auch das Wort erteilt. (Abg. Lopatka hebt seine Hand.) – Bitte, Herr Klubobmann.

 


18.07.23

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Dann hätte ich gerne eine Überprüfung, wie es möglich ist, dass bei Ihnen 2 Minuten stehen, während drei Kollegen gesehen haben, dass es auf diesem Bildschirm 0 Minuten waren. (Unruhe im Sitzungssaal.)

18.07


Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann, ich habe Ihnen zugesichert, dass wir uns das im Detail anschauen, das war Teil meiner Ausführungen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass meine Redezeitverwaltung das so angezeigt hat. Ich werde dem natürlich nachgehen, da wir das sehr ordentlich und strikt handhaben. (Abg. Schieder hebt seine Hand.) – Jetzt liegt mir eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von Herrn Klubobmann Mag. Schieder vor. – Bitte.

 


18.07.54

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde nur bitten, solche heiklen Fragen der Geschäftsbehandlung und auch der Redezeit­verwaltung nicht der Beobachtung von Mitarbeitern zu überlassen, sondern, wenn man sich zur Geschäftsbehandlung meldet, dann auch nachzuschauen. Als ich nachge­schaut habe – um das auch noch einmal zu sagen, denn jeder fragt sich, wie lange diese an sich nicht optimal verlaufende Debatte noch dauert –, wurde angezeigt, dass auch bei den Grünen noch Redezeit vorhanden ist. (Ruf bei der SPÖ: Und es ist jetzt noch …!) – Es ist laut all unseren Handys sogar jetzt noch eine da, daher möchte ich Ihnen zur Vorsitzführung gratulieren, Frau Präsidentin! (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)

18.08


Präsidentin Doris Bures: Um es noch einmal zu sagen: Es ist klar, welche Rege­lungen wir hier im Haus haben und was uns die Geschäftsordnung vorgibt. Wir beschließen klar auch die Redezeiten für alle Fraktionen. (Abg. Stefan: Wie geht das?) Die Parlamentsdirektion verwaltet diese auch sorgsam. Im Übrigen scheint derzeit noch immer eine Restredezeit für die heutige Debatte für die grüne Fraktion von 1 Minute auf (Abg. Stefan: 1 Minute 35!), aber wir werden uns das im Detail anschauen.

Es ist klar, es gilt die beschlossene Redezeit. Ich handhabe das – wie übrigens auch der Zweite und der Dritte Präsident des Hauses – auch sehr penibel. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)

*****

Damit sind wir wieder in der Debatte.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 2 Minuten bei einer Restredezeit seiner Fraktion von 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 273

18.09.43

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Ihre jetzige Zeitan­kündigung stimmt auch mit der unseres Ordners überein, also so gesehen erwarten wir jetzt keine Debatte zur Geschäftsbehandlung mehr.

Ich bin eigentlich dankbar, egal, ob Kollegen Pilz die Zeit zugestanden ist oder nicht. Ich bin froh, dass er seine Ausführungen hier gemacht hat, denn er hat von Politikerprivilegien gesprochen, die es gibt. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Kollege Pilz, Sie sind der Oberprivilegierte hier in diesem Haus (Beifall bei FPÖ, ÖVP und Team Stronach) gegenüber allen Bürgern, die sich schon seit Jahren bemühen, Ihnen auf strafrechtlichem und verwaltungsstrafrechtlichem Weg endlich einmal zu zeigen, was von dem, das Sie hier oder sonst irgendwo unter dem Schutz der politi­schen Immunität von sich geben, Wahrheit ist und was nicht. Frau Glawischnig hat erkannt, dass Sie sehr bald einmal diese Immunität verlieren sollen, und dann kommen auch endlich diese Bürger gegenüber Ihren Privilegien zu ihrem Recht. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und Team Stronach sowie des Abg. Franz. – Zwischenruf der Abg. Fekter: Richtig!)

18.10

18.10.43

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1363 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland, BMVIT-631.540/0423-III/FBW/2016, um Zustimmung zur Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Marcus Franz wegen des Verdachtes der Begehung von Verwaltungsübertretungen gemäß §§ 107 Abs. 2 und 109 Abs. 3 Z 20 Tele­kom­munikationsgesetz 2003 wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 BVG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Marcus Franz besteht; einer behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Marcus Franz wird nicht zuge­stimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag stimmen, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

18.12.15Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesord­nungspunkte 1 bis 4, 11 bis 17, 20 und 21 sowie 28 bis 44 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls.

Tagesordnungspunkt 1: Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 274

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1429 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten und in dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 2: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1430 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 3: Die Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen brin­gen den Abänderungsantrag ein.

Der Abänderungsantrag wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1431 der Beilagen in zweiter Lesung mit wechselnden Mehrheiten und in dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 4: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1432 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 11: Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag ein.

Der Abänderungsantrag wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1439 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 12: Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1447 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten und in dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 13: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1440 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 14: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1441 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 15: Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abän­derungsantrag Beilage 15/1 ein.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungs­antrag Beilage 15/2 ein.

Der Abänderungsantrag Beilage 15/2 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1442 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 15/1 in zweiter Lesung in ge­trennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten und in dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 16: Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 275

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1443 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung teils einstimmig, teils mehrstimmig und in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 17: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1444 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 20: Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag ein.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1448 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages in zweiter Lesung teils einstimmig, teils mehrstimmig und in dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 21: Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird gemäß dem Ausschussantrag in 1449 der Beilagen mehrstimmig genehmigt.

Tagesordnungspunkt 28: Die Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag ein.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1393 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 29: Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird gemäß dem Ausschussantrag in 1394 der Beilagen mehrstimmig genehmigt.

Tagesordnungspunkt 30: Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Die Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag ein.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1392 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages in zweiter Lesung in getrennter Abstim­mung mit wechselnden Mehrheiten und in dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 31: Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 31/1 ein.

Die Abgeordneten Ing. Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 31/2 ein.

Der Abänderungsantrag Beilage 31/1 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1391 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 31/2 in zweiter Lesung mit wechselnden Mehrheiten und in dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 32: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1395 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 33: Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Aus­schussantrag in 1396 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG einstimmig genehmigt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 276

Tagesordnungspunkt 34: Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Aus­schuss­antrag in 1397 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG mehrstimmig genehmigt.

Tagesordnungspunkt 35: Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Aus­schussantrag in 1398 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG mehr­stim­mig genehmigt.

Tagesordnungspunkt 36: Der Abschluss des Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß dem Ausschussantrag in 1399 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG einstimmig genehmigt.

Tagesordnungspunkt 37: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1403 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 38: Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird gemäß dem Ausschussantrag in 1407 der Beilagen mehrstimmig genehmigt.

Tagesordnungspunkt 39: Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag ein.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1404 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages in zweiter Lesung mehrstimmig und in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 40: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1405 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 41: Die Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kolle­gen bringen den Abänderungsantrag ein.

Der Abänderungsantrag wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1406 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 42: Die Abgeordneten Pendl, Mag. Dr. Karl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag ein.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1368 der Beilagen unter Berück­sichtigung des Abänderungsantrages in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 43: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1369 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 44: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1401 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.

Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4, 11 bis 17, 20 und 21 sowie 28 bis 44 vor (Beilage C).

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall. (Allgemeiner Beifall.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 277

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

18.21.24Einlauf

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selb­ständigen Anträge 1938/A bis 1960/A eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 18.21 Uhr ein, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

18.21.50Schluss der Sitzung: 18.21 Uhr

 

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien