Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

 

36. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 9. Juli 2014

 

 


Stenographisches Protokoll

36. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode                         Mittwoch, 9. Juli 2014

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 9. Juli 2014: 9.06 – 21.07 Uhr

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Tagesordnung

Ergänzung und Neureihung der Tagesordnung ............................................................. 42

1. Punkt: Bericht über den Antrag 464/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird

2. Punkt: Bericht über den Antrag 463/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 16/A der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozial­minis­teriumservicegesetz – SMSG geändert werden

5. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

6. Punkt: Bericht über den Antrag 399/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Ratifizierung des Vertrages von Marrakesch“

7. Punkt: Bericht über den Antrag 267/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Pflegelehre

8. Punkt: Bericht über den Antrag 344/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bündelgesetz zur faktischen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Österreichische Gebärdensprache

9. Punkt: Bericht über den Antrag 243/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflege­geldgesetz (BPGG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird

10. Punkt: Bericht über den Antrag 392/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflege­teilzeit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 2

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozial­ver­sicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden

12. Punkt: Bericht über den Antrag 362/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping durch sogenannte Billigstbieter aus dem Ausland

13. Punkt: Bericht über den Antrag 377/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend sektorale Schließung des Arbeitsmarktes im Bauge­werbe (ÖNACE F)

14. Punkt: Bericht über den Antrag 397/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fairness beim sozialen Wohnbau“

15. Punkt: Bericht über den Antrag 418/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung von Scheinanmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern

16. Punkt: Bericht über den Antrag 226/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Transparenz und Qualitätssicherung bei Arbeitsmarkt­förderungsprojekten von AMS und BMASK

17. Punkt: Bericht über den Antrag 504/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestentlohnungsmodell für Ferial­praktikanten

18. Punkt: Bericht über den Antrag 29/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rahmengesetzgebung für Praktika

19. Punkt: Bericht über den Antrag 30/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend komplette Abschaffung von Volontariaten

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundes­gesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Wärme- und Kälteleitungs­ausbaugesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bun­des)

21. Punkt: Bericht über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich 2012–2013

22. Punkt: Bericht über den Antrag 491/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Karlheinz Kopf, Ing. Norbert Hofer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Kathrin Nach­baur, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG)

23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetz geändert sowie das Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und die Verordnung über den Verkehr mit Essigsäure zu Genußzwecken aufgehoben werden

24. Punkt: Bericht über den Antrag 97/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot des Imports von geklonten Tieren und daraus hergestellten Lebensmitteln sowie des Imports und Handels mit Lebensmitteln aus den Nachkommen von Klonen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 3

25. Punkt: Bericht über den Antrag 417/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp einer bürokratischen Lebensmittelinfor­mationsverordnung

26. Punkt: Bericht über den Antrag 500/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaft schützen – Wirte schützen“

27. Punkt: Bericht über den Antrag 467/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten in psychiatrischen Einrichtungen

28. Punkt: Bericht über den Antrag 468/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychi­atrische Versorgung

29. Punkt: Bericht über den Antrag 469/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zentralregister zur Erfassung von freiheitsbe­schränkenden Maßnahmen

30. Punkt: Bericht über den Antrag 400/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vertrauliche Geburt – Unterstützung für Frauen in ungewollter Schwangerschaft“

31. Punkt: Bericht über den Antrag 485/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Harmonisierung des Gesundheitssystems“

32. Punkt: Bericht über den Antrag 398/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anstellung von Ärzten bei Ärzten“

33. Punkt: Bericht über den Antrag 483/A(E) der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden

34. Punkt: Bericht über den Antrag 375/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung des Per­sonen­kreises der entschädigungsberechtigten Thalidomid- bzw. Contergangeschä­digten

35. Punkt: Bericht über den Antrag 302/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung des Berufes „Wundmanager“ als eigenständige Berufsgruppe innerhalb der Gesundheitsberufe

36. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41

37. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungs­gesetz 1975 geändert wird (502/A)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 20


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 4

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wortung 1238/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 42

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 148

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 148

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 151

Michael Ehmann ..................................................................................................... ... 152

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 153

Josef A. Riemer ...................................................................................................... ... 155

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 156

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 158

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 160

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wortung 1164/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 42

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 161

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 161

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ..............................................................  163, 166

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 164

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 166

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 168

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 169

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 171

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 172

Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka und Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (182 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereit­ge­stellt werden, erlassen sowie das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bundes) (205 d.B.), gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung zu setzen – Annahme      42, 42

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 42

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................. 179

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 180

Fragestunde (3.)

Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlicher Dienst .......................................... 20

Elisabeth Hakel (30/M); Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller

Mag. Wolfgang Gerstl (27/M); Dr. Reinhard Eugen Bösch, Ing. Waltraud Dietrich

Carmen Gartelgruber (25/M); Angela Lueger


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 5

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (33/M)

Dr. Georg Vetter (36/M)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (35/M)

Dr. Peter Wittmann (31/M); Mag. Albert Steinhauser, Mag. Nikolaus Alm

Mag. Michael Hammer (28/M)

Dr. Walter Rosenkranz (26/M)

Mag. Daniela Musiol (34/M); Nurten Yilmaz, Dr. Walter Rosenkranz

Otto Pendl (32/M); Mag. Wolfgang Gerstl

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (29/M)

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 20

Ausschüsse

Zuweisungen .......................................................................................................  240, 256

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 464/A der Abge­ordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (232 d.B.) ........................................................................... 43

Redner/Rednerinnen:

Anton Heinzl ............................................................................................................ ..... 43

Johann Rädler ......................................................................................................... ..... 44

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ..... 45

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ..... 46

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 47

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ..... 48

Walter Bacher .......................................................................................................... ..... 50

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ..... 51

Konrad Antoni ......................................................................................................... ..... 52

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ..... 52

Johann Singer ......................................................................................................... ..... 53

Annahme des Gesetzentwurfes in 232 d.B. .................................................................. 54

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 463/A der Abge­ordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (233 d.B.) ................................................................................................. 54

3. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 16/A der Abgeord­neten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (234 d.B.)              ............................................................................................................................... 54


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 6

Redner/Rednerinnen:

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ..... 54

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ..... 56

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ............................................................................... ..... 56

Walter Rauch ........................................................................................................... ..... 57

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 58

Michael Pock ........................................................................................................... ..... 61

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ..... 62

Harry Buchmayr ..................................................................................................... ..... 64

Johann Hell .............................................................................................................. ..... 64

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge“ – Ablehnung ..............  60, 66

Annahme des Gesetzentwurfes in 233 d.B. .................................................................. 65

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 234 d.B. ....................................................... 66

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (144 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz – SMSG geändert werden (235 d.B.) ............................................................................................ 66

5. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz geändert werden (236 d.B.)          ............................................................................................................................... 66

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 399/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ratifizierung des Vertrages von Marrakesch“ (237 d.B.) .................................................................................................................. ..... 66

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 267/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Pflegelehre (238 d.B.)              ............................................................................................................................... 66

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 344/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bündelgesetz zur faktischen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Österreichische Gebärdensprache (239 d.B.) ................ 66

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 243/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (240 d.B.) .............................................................. 67

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 392/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit (241 d.B.) .................................................................................................. 67

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 67

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 68

Mag. Helene Jarmer ............................................................................................... ..... 70

August Wöginger .................................................................................................... ..... 73


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 7

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ..... 74

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 76

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 79

Dietmar Keck ........................................................................................................... ..... 79

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 82

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ..... 83

Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ..... 85

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ..... 85

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des Bundesbehindertenbeirates – Ablehnung ........................  72, 113

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pilotprojekt Pflegelehre“ – Ablehnung ....................................................................  75, 86

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 235 und 236 d.B. ......................................... 112

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 237 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Ratifizierung des Vertrages von Marrakesch“ (E 34) .................................................... 86

Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 238, 239, 240 und 241 d.B. ..................... 86

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsge­setz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977 geändert werden (242 d.B.) ....................................................................... 87

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 362/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping durch sogenannte Billigstbieter aus dem Ausland (243 d.B.) .................................................. 87

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 377/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend sektorale Schließung des Arbeitsmarktes im Baugewerbe (ÖNACE F) (244 d.B.) .................................................................................................... 87

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 397/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fairness beim sozialen Wohnbau“ (245 d.B.)      ............................................................................................................................... 87

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 418/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Verhinderung von Scheinanmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern (246 d.B.) ........................... 87

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 226/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Transparenz und Qualitätssicherung bei Arbeitsmarktförderungs­projekten von AMS und BMASK (247 d.B.) .............................. 87

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 88

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ..... 90


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 8

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 91

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ..... 92

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ..... 94

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ..... 95

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 96

Peter Wurm ............................................................................................................. ..... 97

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ..... 98

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 100

Dr. Sabine Oberhauser, MAS (tatsächliche Berichtigung) .................................... ... 102

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 103

August Wöginger .................................................................................................... ... 103

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend keine Verschlechterungen für ehemalige Wochen­geld­bezieherinnen, KrankengeldbezieherInnen, Präsenz- und Zivildiener! – Ab­leh­nung ................................................................................  101, 104

Annahme des Gesetzentwurfes in 242 d.B. ................................................................ 104

Kenntnisnahme der fünf Ausschussberichte 243, 244, 245, 246 und 247 d.B. .......... 104

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 504/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Mindestentlohnungsmodell für Ferialpraktikanten (248 d.B.) ........................................................................................ 104

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 29/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rahmengesetzgebung für Praktika (249 d.B.)               ............................................................................................................................. 105

19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 30/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend komplette Abschaffung von Volontariaten (250 d.B.)   ............................................................................................................................. 105

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 105

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 106

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 106

Mag. Michael Hammer ........................................................................................... ... 108

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 109

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 109

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 110

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 248, 249 und 250 d.B. .......................... 112

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (182 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienz­gesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bundes) (205 d.B.) ...................................................................................................................... 113

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Themessl ..........................................................................................  113, 178

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 116


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 9

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 137

Wolfgang Katzian .................................................................................................... ... 138

Michael Pock ........................................................................................................... ... 139

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 141

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ....................................................  143, 179

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................... 146

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 173

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 174

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 175

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ... 176

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 177

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Wolfgang Katzian, Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vor­lage eines Novellierungsentwurfs des Umweltförderungsgesetzes bis Herbst 2014 – Annahme (E 35) .......................  136, 182

Annahme des Gesetzentwurfes in 205 d.B. (namentliche Abstimmung) .................... 179

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich 2012–2013 (III-80 d.B. und Zu III-80/204 d.B.) ............................................ 182

Redner/Rednerinnen:

Ing. Christian Höbart .................................................................................................. 182

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ... 183

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 184

Cornelia Ecker ......................................................................................................... ... 185

Ing. Thomas Schellenbacher ................................................................................. ... 186

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 187

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 188

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ......................................................... ... 191

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 194

Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 195

Wolfgang Katzian .................................................................................................... ... 195

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 196

Entschließungsantrag der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des Blum-Bonus Neu – Ablehnung ...................................................  190, 197

Kenntnisnahme des Berichtes III-80 und Zu III-80 d.B. ................................................ 197

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 491/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Karlheinz Kopf, Ing. Nor­bert Hofer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Kathrin Nachbaur, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG) (206 d.B.)             ............................................................................................................................. 197

Redner/Rednerinnen:

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 198

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 199

Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 200

Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 202

Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ... 202

Annahme des Gesetzentwurfes in 206 d.B. ................................................................ 204


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 10

Gemeinsame Beratung über

23. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (184 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Ver­braucher­schutzgesetz geändert sowie das Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und die Verordnung über den Verkehr mit Essigsäure zu Genußzwecken aufgehoben werden (209 d.B.)           ............................................................................................................................. 204

24. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 97/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot des Imports von geklonten Tieren und daraus hergestellten Lebensmitteln sowie des Imports und Handels mit Lebensmitteln aus den Nachkommen von Klonen (210 d.B.) ................................................................................................... 204

25. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 417/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp einer bürokratischen Lebensmittelinformationsverordnung (211 d.B.) ...................................................................................................................... 204

26. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 500/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaft schützen – Wirte schützen“ (212 d.B.)        ............................................................................................................................. 204

Redner/Rednerinnen:

Josef A. Riemer ...................................................................................................... ... 205

Michael Ehmann ..................................................................................................... ... 206

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 207

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 208

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 209

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 209

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 210

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 211

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 212

Annahme des Gesetzentwurfes in 209 d.B. ................................................................ 213

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 210 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Verbot des Imports von geklonten Tieren und daraus hergestellten Lebensmitteln sowie des Imports und Handels mit Sperma und Embryonen von Klontieren (E 36) ........................................................... 213

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 211 und 212 d.B. .............................. 213

Gemeinsame Beratung über

27. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 467/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten in psychiatrischen Einrichtungen (213 d.B.) ............................................................................................... 214

28. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 468/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evidenz­basierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung (214 d.B.) .................................................................................................. 214

29. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 469/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zentral­register zur Erfassung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (215 d.B.) ................................................................................................. 214


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 11

30. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 400/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vertrau­liche Geburt – Unterstützung für Frauen in ungewollter Schwangerschaft“ (216 d.B.) ....................................................................................... 214

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 214

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 216

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 217

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 218

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 219

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 221

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 222

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 223

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ... 223

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 224

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 225

Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 213, 214, 215 und 216 d.B. ................... 226

Gemeinsame Beratung über

31. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 485/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Harmo­nisierung des Gesundheitssystems“ (217 d.B.)      ............................................................................................................................. 226

32. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 398/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anstel­lung von Ärzten bei Ärzten“ (218 d.B.)                          226

33. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 483/A(E) der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstel­lung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden (219 d.B.) ............................................................................................... 226

34. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 375/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung des Personenkreises der entschädigungsberechtigten Thalidomid- bzw. Contergangeschädigten (220 d.B.) .........              227

35. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 302/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerken­nung des Berufes „Wundmanager“ als eigenständige Berufsgruppe innerhalb der Gesundheitsberufe (221 d.B.) ......................................... 227

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 227

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 227

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 229

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 229

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 230

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 232

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 233

Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 235

Josef A. Riemer ...................................................................................................... ... 236

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 236

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 237

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ... 238

Dr. Sabine Oberhauser, MAS (tatsächliche Berichtigung) ....................................... 239


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 12

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage einer Studie zur Frage der Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen – Ablehnung      234, 240

Kenntnisnahme der fünf Ausschussberichte 217, 218, 219, 220 und 221 d.B. .......... 239

Zuweisung des Antrages 375/A(E) an den Ausschuss für Arbeit und Soziales .......... 240

36. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41 (229 d.B.)                240

Redner/Rednerinnen:

Christian Hafenecker .............................................................................................. ... 240

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 242

Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ... 243

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 243

Peter Wurm ............................................................................................................. ... 244

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 244

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 246

Michael Pock ........................................................................................................... ... 246

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 247

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 248

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 249

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 250

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 250

Mag. Johannes Rauch ............................................................................................ ... 251

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 252

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 253

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 229 d.B. ..................................................... 253

37. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäfts­ord­nungsgesetz 1975 geändert wird (502/A)        ............................................................................................................................. 253

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 253

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 254

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 255

Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 255

Zuweisung des Antrages 502/A an den Geschäftsordnungsausschuss ..................... 256

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion der GIS-Gebühren für sehbeeinträchtigte Menschen (561/A)(E)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ein harmonisiertes Pensionssystem für alle Dienstnehmer in Österreich – egal, ob sie privat angestellt, öffentlich bedienstet oder Funktionär sind“ (562/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG), BGBl. I Nr. 82/2005, geändert wird (563/A)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 13

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ergänzung des Lehrplanes der Bildungsanstalten für Kinderpädagogik (564/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausreichende Berücksich­tigung der unbezahlten Familienarbeit für Pensionshöhe (565/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg aus der Kohle­verstromung (566/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Dr. Marcus Franz, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend GuKG-Novelle für den Behindertenbereich (567/A)(E)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anonymisierter Fragebogen vor Schwangerschaftsabbruch“ (568/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlrecht für in Österreich lebende Wohn- und UnionsbürgerInnen (569/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend einheitliche Investitions­förderung von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen (570/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verzinsung von Eigenmitteln gemeinnütziger Wohnbauträger (571/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Leasingarbeiter (1968/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Leasingarbeiter (1969/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Leasingarbeiter (1970/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Leasingarbeiter (1971/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Leasingarbeiter (1972/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Leasingarbeiter (1973/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Leasingarbeiter (1974/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Leasingarbeiter (1975/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Leasingarbeiter (1976/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Leasingarbeiter (1977/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Leasingarbeiter (1978/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 14

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Leasingarbeiter (1979/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Leasingarbeiter (1980/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Leasingarbeiter (1981/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Traglufthalle des österreichischen Schwimmverbandes (1982/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Unzulänglichkeiten im Gesetz zur Implementierung des elektronischen Gesundheitsakts (ELGA) (1983/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger­schaf­ten (1984/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Budget als Farce (1985/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) (1986/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Verhaltensregeln im Tourismus (1987/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend: IWF drängt auf Steuersenkungen (1988/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Sorgenkind heimische Wirtschaftspolitik (1989/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend besorgniserregende Arbeitslosenzahlen (1990/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Reform des Wohnkostenzuschusses (1991/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend entwen­dete Speichermedien (1992/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend entwendete Speichermedien (1993/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend entwendete Speichermedien (1994/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend entwendete Speichermedien (1995/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 15

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend entwendete Speichermedien (1996/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend entwendete Speichermedien (1997/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend entwendete Speichermedien (1998/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend entwendete Speichermedien (1999/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend entwendete Speichermedien (2000/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend entwendete Speichermedien (2001/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend entwendete Speichermedien (2002/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend entwendete Speichermedien (2003/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend entwendete Speichermedien (2004/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend entwendete Speichermedien (2005/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Plan­stellen (2006/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Planstellen (2007/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Planstellen (2008/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Planstellen (2009/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Planstellen (2010/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Planstellen (2011/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Planstellen (2012/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Planstellen (2013/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Planstellen (2014/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Planstellen (2015/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 16

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Planstellen (2016/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Planstellen (2017/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Planstellen (2018/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Planstellen (2019/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (2020/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (2021/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (2022/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (2023/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (2024/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (2025/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (2026/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (2027/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (2028/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (2029/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (2030/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (2031/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (2032/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (2033/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die geplante Neukonstruktion der Bundestheater-Organisation (2034/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 17

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Mindestsicherung verhindert Teilzeit-Jobs“ (2035/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Vorher-/Nachheruntersuchung zu den Auswir­kungen der Einführung der Vignettenkontrollen auf dem Autobahnabschnitt der A 12 zwischen „Staatsgrenze bei Kufstein“ und „Ausfahrt Kufstein Süd“ (2036/J)

Ing. Thomas Schellenbacher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und dem Iran (2037/J)

Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend aktuelle und vergleichbare Daten für Pflege – Sach- und Geldleistungen (2038/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Überprüfungen und Kontrollen durch staatliche Einrichtungen“ (2039/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Überprüfungen und Kontrollen durch staatliche Einrichtungen“ (2040/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Überprüfungen und Kontrollen durch staatliche Einrichtungen“ (2041/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Überprüfungen und Kontrollen durch staatliche Einrichtungen“ (2042/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Überprüfungen und Kontrollen durch staatliche Einrichtungen“ (2043/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Überprüfungen und Kontrollen durch staatliche Einrichtungen“ (2044/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend „Überprüfungen und Kontrollen durch staatliche Einrichtungen“ (2045/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Überprüfungen und Kontrollen durch staatliche Einrichtungen“ (2046/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Überprüfungen und Kontrollen durch staatliche Einrichtungen“ (2047/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend „Überprüfungen und Kontrollen durch staatliche Einrichtungen“ (2048/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Überprüfungen und Kontrol­len durch staatliche Einrichtungen“ (2049/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Überprüfungen und Kontrollen durch staatliche Einrichtungen“ (2050/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 18

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend „Überprüfungen und Kontrollen durch staatliche Einrich­tungen“ (2051/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Überprüfungen und Kontrollen durch staatliche Einrichtungen“ (2052/J)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Betrieb von Tor-Servern in Österreich (2053/J)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Betrieb von Tor-Servern in Österreich (2054/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „TiSA“ (2055/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend „TiSA“ (2056/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „TiSA“ (2057/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „TiSA“ (2058/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „TiSA“ (2059/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „TiSA“ (2060/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „TiSA“ (2061/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend „TiSA“ (2062/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „TiSA“ (2063/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „TiSA“ (2064/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „TiSA“ (2065/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „TiSA“ (2066/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „TiSA“ (2067/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „TiSA“ (2068/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Finanzbildungsaktivitäten an Schulen (2069/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 19

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit (2070/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Umgestaltung des Äußeren Burgtores („Heldentor“) in Wien (2071/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vermögen in Privatstiftungen (2072/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Unverhältnismäßigkeit bei der Einhebung von lohnabhängigen und gewinnabhängigen Steuern (2073/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die aktuellen Vorgänge in der ÖIAG (2074/J)

Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Manipulation von Tachometern (2075/J)

Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Entwicklung des Pensionsantrittsalters im 1. Halbjahr 2014 (2076/J)

 

 

 


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 20

09.05.34Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

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Präsident Karlheinz Kopf: Einen schönen guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 36. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Bayr, Mag. Groiß, Ing. Hackl, Zanger und Willi.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Ver­tretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilungen gemacht:

Die Bundesministerin für Familien und Jugend Dr. Sophie Karmasin wird durch den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz vertreten.

Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter wird durch den Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter vertreten.

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Ich gebe bekannt, dass die Fragestunde von ORF 2 bis 10.15 Uhr live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge live übertragen.

09.06.51Fragestunde

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst vom Redner­pult der Abgeordneten.

Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute be­tra­gen.

Wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich auf deren Ablauf aufmerksam machen.

Bundesministerium für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage an den Herrn Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst, das ist jene der Abgeordneten Elisabeth Hakel. – Bitte, Frau


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Abgeordnete.

 


Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Minister!

30/M

„Herr Bundesminister, Sie haben bereits mehrere Schritte zur lückenlosen Aufklärung der Causa Burgtheater gesetzt, wodurch sich die Situation am Burgtheater beruhigt hat. – Welche weiteren Schritte sind für das Burgtheater geplant, um sicherzustellen, dass zukünftig wieder die Kunst im Mittelpunkt steht?“

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe bei mehreren Gelegenheiten, unter anderem zuletzt im Kulturausschuss, sehr detailliert beantworten können, wie der Ablauf war, welche Dinge bisher geschehen sind, welche Schritte gesetzt wurden.

Für mich war von Anfang an klar, ab dem 1. März, dass wir relativ rasch handeln müssen. Es hat ja dann aufgrund eines Gutachtens die Abberufung des künstlerischen Direktors des Burgtheaters gegeben. Ich habe dann in kurzer Zeit eine interimistische Vertretung gesucht und mit der Frau Bergmann auch gefunden.

Wir haben dann als nächsten Schritt das Budget zu erstellen gehabt, also der Aufsichtsrat des Burgtheaters, die Geschäftsführung des Burgtheaters gemeinsam mit der Holding. Das ist auch geschehen.

Und der dritte Schritt – das habe ich auch schon im März gesagt – ist jetzt die Frage der Holding an sich. Wir beauftragen noch im Juli ein Unternehmen oder holen sozusagen Vorschläge von Unternehmen ein, die die Organisation der Bundestheater-Holding analysieren sollen. Bis Ende November soll dann die Analyse vorliegen, und auf Basis dieser Analyse werden dann die weiteren Schritte gesetzt.

Jetzt ist zwischenzeitig der Chef der Bundestheater-Holding in Pension gegangen. Ich habe daher kurzfristig jemanden suchen müssen, der interimistisch, auch während der Untersuchungsphase betreffend die Organisation, die Geschäftsführung der Bundes­theater-Holding übernimmt. Das heißt, es wird ab 1. September eine interimistische Leitung geben. Es hat sich Herr Dipl.-Ing. Günter Rhomberg, ein Mann, der langjährige Erfahrung im Theaterbereich hat, der mehr als drei Jahrzehnte die Bregenzer Fest­spiele geleitet hat und der Stiftungsvorstand und Aufsichtsrat der „Josefstadt“ ist, bereit erklärt, diese Aufgabe ab dem 1. September bis Ende nächsten Jahres zu über­nehmen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Das wäre jetzt meine Zusatzfrage gewesen, wie es mit der Bundestheater-Holding weitergeht. Also ab September eine neue Leitung. Es wird aber dann parallel für die Nachfolge ausgeschrieben?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Es wird dann natürlich vor Ablauf dieser interimistischen Leitung eine Ausschreibung erfolgen, wobei ich dazusage, dass das Profil der Ausschreibung natürlich davon abhängig ist, was diese Organisationsanalyse ergibt. Es ist sehr offen definiert, also es ist nicht vorgegeben, dass die Holding in der Form bestehen bleiben soll, sondern es wird gefragt, wie die Holding, wie die gesamte Struktur des Bundestheaterkonzerns effizienter beziehungsweise möglichst effizient


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gestaltet werden kann. Und es wird auch die Frage gestellt, ob die Holding eine sinnvolle Lösung ist oder eine andere Lösung die bessere ist. Ich werde darin auch die Frage stellen, ob es internationale Beispiele gibt, von denen man lernen kann, weil ich das immer auch für sinnvoll erachte.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Pfurtscheller.

 


Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! – Herr Minister, ich komme aus dem länd­lichen Raum, arbeite bei zwei Kulturinitiativen mit und kenne auch sehr viele andere Kulturinitiativen in Tirol. Uns alle eint der Enthusiasmus, mit dem wir am Werk sind, aber auch ein gewisser Unmut darüber, dass wir das Gefühl haben, dass sehr viel von den Bundeskulturmitteln in Wien ausgeschüttet werden.

Das Burgtheater hat für die Saison 2012/2013 einen Bilanzverlust von fast 20 Millio­nen € geschrieben, und nur mithilfe einer unbefristeten Patronanzerklärung der Bun­destheater-Holding über 10 Millionen € konnte schlussendlich ein positives Testat erzielt und auch das Budget für die neue Saison 2014/2015 beschlossen werden.

Vorerst scheint die Zukunft des Burgtheaters damit so weit gesichert zu sein, was uns alle freut, es steht aber bei uns in den Regionen die Befürchtung im Raum, dass diese Rettungsaktion für das Burgtheater womöglich zulasten unserer regionalen kleineren Kulturinitiativen und -projekte geht, die aber auch entsprechend gefördert und unter­stützt werden sollten.

Wie stellen Sie sicher, dass dies nicht der Fall sein wird?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Indem ich Ihnen hier sage: Wir haben es geschafft, dass das Kulturbudget stabilisiert werden konnte. Es fließen keine zusätzlichen Mittel aus dem Kunst- und Kulturbudget in die Basisabgeltung des Burgtheaters oder der anderen Bundestheater. Daher ist auch keine Kürzung bei den anderen Förderungen, die im Kunst- und Kulturbereich gegeben werden, erfolgt.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage an den Herrn Bundesminister, das ist die des Herrn Abgeordneten Mag. Gerstl. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 27/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Vorarbeiten zur Vorbereitung der Föderalismusreform sind im Bundes­kanzler­amt im Laufen?“

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Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Danke, Herr Präsident! – Herr Bun­desminister, wir haben uns ein umfassendes Arbeitsprogramm für diese Legislatur­periode vorgenommen. Ein wesentliches Kapitel ist dabei auch Staatsreform und Demokratie, und da ist es uns ein besonderes Anliegen, dass man sich auch um eine Föderalismusreform kümmert. Es ist mir vollkommen klar, dass diese Föderalismus­reform zum Großteil hier vom Parlament getragen wird, aber der Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst hat auch schon in den vergangenen Perioden immer wieder


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Vorarbeiten dazu geleistet. Es gab dazu auch schon einige Gespräche mit den Bun­desländern, und es gibt sie immer wieder.

Ich möchte Sie daher konkret fragen: Welche Vorarbeiten hat der Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst vielleicht in diesem Bereich schon gemacht, beziehungsweise womit können wir als Parlament an Unterstützung von Ihrer Seite rechnen, damit wir dieses wichtige Kapitel angehen können, um eine klare Aufgabenabgrenzung zu erreichen und die Aufgaben beziehungsweise Kompetenzen zwischen Bund und Ländern besser und effizienter zu gestalten?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, wir haben – da ich selber bei den Koaliti­ons­verhandlungen dabei war, weiß ich, warum – definiert, dass bestimmte Aufgaben im Bereich der Regierung liegen und bestimmte Aufgaben im Bereich des Parlaments. Wir haben uns entschieden, dass wir die sogenannte Aufgabenreform- und Deregu­lierungskommission auf Regierungsebene installieren, dass wir die Reformgruppe für das Amt der Bundesregierung logischerweise auf Regierungsebene installieren und dass wir den Bereich der Föderalismusreform – wir haben das auch auf Seite 88 des Regierungsprogramms definiert – auf parlamentarischer Ebene abwickeln wollen, hier eine Kommission einsetzen wollen.

Selbstverständlich wird das Bundeskanzleramt in Form des Verfassungsdienstes dabei unterstützend mitwirken. Das heißt, wenn legistische Vorschläge gebraucht werden, wenn inhaltliche Unterstützung gewünscht wird, dann werden wir natürlich diesem Wunsch nachkommen, wird der Verfassungsdienst diese Leistungen quasi als Support erbringen.

Wir haben auch andere Bereiche in diesem Kapitel, sozusagen im Kapitel Moderner Staat, definiert, und zwar zum Beispiel das Thema Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern. Da haben wir tatsächlich schon Vorarbeiten geleistet, die relativ weit gediehen sind, etwa hinsichtlich der Frage der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung, wo man die Zustimmungspflicht aufheben soll, oder hinsichtlich der Frage der Bezirksgerichtssprengel, ein Thema, das wir hier auch schon ab und zu diskutiert haben.

Da sind wir sehr weit, da können wir, sobald die politische Einigung darüber erfolgt ist, auch in Begutachtung gehen und die nächsten Schritte setzen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Bundesminister, das heißt, ich kann jetzt davon ausgehen, dass wir, wenn wir im Parlament diese Aufgaben­reform­kom­mission, diese Föderalismusreformkommission, so wie wir sie genannt haben, eingesetzt haben, dann jederzeit auf den Verfassungsdienst zurückgreifen können.

Sie haben jetzt auch erwähnt, dass wir noch weitere Kapitel in diesem Bereich Staatsreform und Demokratie im Regierungsprogramm ausgemacht haben. Eines haben Sie jetzt schon genannt, nämlich die wechselseitigen Zustimmungsrechte, auch Artikel 15a-Vereinbarungen sind da angesprochen. Da bin ich Ihnen dankbar, dass Sie hier schon einige Vorarbeiten geleistet haben.

Einen Bereich möchte ich dazu noch ansprechen, und zwar jenen des Krisen- und Katastrophenmanagements. Auch den haben wir in den Regierungsverhandlungen bereits angesprochen. Da ist die derzeitige Regelung eine, die nicht hundertprozentig befriedigend ist: Der Landeshauptmann wird tätig, aber wenn es bundesländerüber­greifend ist, dann jener Landeshauptmann, der es schneller macht. Ich weiß nicht, ob


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das die richtige Regelung ist. Und vor allem ist keine Regelung getroffen, was passiert, wenn es staatsübergreifend ist, das heißt, wenn es unsere Nachbarländer betrifft.

Auch da würden wir darauf zählen, dass wir von der Regierung in diesem Bereich einen Vorschlag bekommen, weil es vor allem die Länder, aber auch den Bund betrifft – Zuständigkeit Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Inneres.

Wie stehen da Ihre Vorarbeiten zum Thema neue Kompetenzeinteilung im Bereich des Katastrophen- und Krisenmanagements?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Ich weiß nicht, ob im Bereich des Innenministeriums, das ja auf Bundesebene in puncto Katastrophenschutzmaßnahmen und Katastrophensitu­ationen federführend tätig ist, dazu schon Vorarbeiten begonnen wurden, aber ich übernehme es gerne, das für Sie abzuklären.

Zum anderen, zu Ihrer ersten Frage, jetzt noch einmal: Selbstverständlich steht der Verfassungsdienst dem Parlament, den Abgeordneten in dieser Diskussion, in dieser parlamentarischen Kommission zur Föderalismusreform zur Verfügung.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Bösch.

 


Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister, im Rahmen der Staats- und Föderalismusreform wird auch immer der breite Themenkomplex Stärkung der direkten Demokratie angesprochen, und es hat in den letzten Monaten und Jahren dazu mehrere Vorschläge gegeben vonseiten der Mitglie­der der Bundesregierung, anderer Staatsorgane, aber auch aus den Bundesländern.

Nun darf ich an Sie die Frage richten: Können wir in den nächsten Monaten mit Gesetzesvorlagen vonseiten der Regierungsparteien rechnen, die eine Stärkung der direktdemokratischen Möglichkeiten und damit der Mitsprache der Bevölkerung zum Inhalt haben?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode schon Maßnahmen in diese Richtung gesetzt, bei denen es um die Stärkung der direkten Demokratie und auch um die Frage der Absenkung der Schwelle für Vorzugsstimmen und so weiter geht. Momentan ist mir kein weiterer Schritt bekannt, der legistisch in Vorbereitung wäre, aber ich bin gerne bereit, mich noch einmal zu erkundigen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dietrich.

 


Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Im Regierungsübereinkommen haben Sie sich auch festgelegt, im Bereich des Bun­desrates Maßnahmen zu treffen, um den Bundesrat wirksamer, effizienter, kosten­günstiger zu gestalten. Meine Frage zielt in folgende Richtung: Welche konkreten Maßnahmen haben Sie diesbezüglich bisher bereits gesetzt?

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Da ich Mitglied der Bundesregierung bin und es sich beim Bundesrat um ein Organ des Parlaments handelt, und da ich in der letzten Legis­laturperiode auch die Erfahrung machen durfte, wie die Reaktion ist – und dafür habe ich auch ein gewisses Verständnis –, wenn die Regierung einen Vorschlag beispiels­weise zur Verkleinerung von parlamentarischen Kammern macht, werden Sie von mir jetzt diesen Vorschlag nicht hören.


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Ich habe bei der Enquete des Bundesrates vor zwei Wochen die Position vertreten, dass es auf der einen Seite gewisse Stärkungen geben soll, wir haben andererseits auch im Regierungsübereinkommen die Frage von Effizienzsteigerung und Größe drinnen, und das ist auch die Position, die ich logischerweise selber vertrete, aber die Initiative und letztendlich auch die Beschlussfassung muss natürlich vom Parlament ausgehen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Gartelgruber. – Bitte.

 


Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minis­ter! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das im Jahr 2011 in Frankreich in Kraft getretene Gesetz bezüglich der Ganzkörperverschleierung für rechtens erklärt. Der EGMR entschied, dass dieses Verbot keine Diskriminierung sei und auch nicht gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit verstoße. Damit ist es Staaten in Europa jetzt erlaubt, Ganzkörperverschleierungen zu verbieten.

Meine Frage jetzt an Sie:

25/M

„Wann ist mit einer Regierungsvorlage, die ein Burkaverbot zum Inhalt hat, zu rechnen, zumal der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein solches Verbot für men­schenrechtskonform erachtet hat?“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich vertrete die Position, dass nicht alles, was wir regeln dürfen, automatisch geregelt werden muss, auch wenn es EMRK-konform wäre. Ich erkenne ehrlich gesagt in meinem bisherigen Wahrnehmen keinen Anlass für eine allgemeine verfassungsrechtliche Regelung – und ich nehme an, dass Sie mich in dieser Funktion ansprechen, denn wenn es um die Frage von Schule, Sicherheit oder sonst irgendetwas geht, wäre ich ja der falsche Ansprech­partner.

Sie können mich auch in meiner Zuständigkeit für das Dienstrecht ansprechen. Auch da muss ich sagen, ich habe bisher keinerlei Anlassfall gesehen – und es ist mir auch nichts Diesbezügliches mitgeteilt worden –, aus dem ein Regelungsbedarf oder ein Handlungsbedarf entstehen würde.

Jetzt könnten Sie noch sagen, der dritte Bereich ist der verfahrensrechtliche, etwa im Bereich des Bundesverwaltungsgerichtes. Auch in der mehrjährigen Praxis des Asylgerichtshofs, also von Mitte 2008 bis Ende des Jahres, und jetzt seit Beginn dieses Jahres des Bundesverwaltungsgerichtes hat es – ich habe mich noch einmal erkun­digt –keinen einzigen Fall gegeben, bei dem das irgendeine Rolle gespielt hätte. Und wenn es eine Rolle gespielt hätte, dann hätte man verfahrensrechtlich jetzt schon sitzungspolizeiliche Möglichkeiten gehabt, entsprechend zu reagieren, nämlich die Identitätsfeststellung zu verlangen und zu ermöglichen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Gartelgruber.

 


Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Vielen Dank, Herr Minister, nur das ist jetzt nicht das eigentliche Problem in Österreich, denn ich glaube auch, dass die Burka ein Symbol der Unterdrückung der Frau ist. Ehrenmorde, Zwangsverheiratung und sogar Beschneidungen sind in Österreich traurige Realität. Ich erinnere an einen kürzlich verhandelten Fall in Innsbruck, wo ein Täter, ein Afghane, öffentlich bekannt-


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gegeben hat – auch im Gerichtssaal –, dass er, wenn er gewusst hätte, dass er in Österreich für den Mord an seiner Gattin eingesperrt wird, diesen Mord in Österreich nicht begangen hätte.

Deshalb noch einmal meine Frage: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, kulturell motivierte Frauendiskriminierung in Österreich zu unterbinden?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Ich glaube nicht, und da berufe ich mich auch auf Menschen, denen ich mehr Erfahrung in diesem Bereich zuschreibe, dass ein Burkaverbot zur Befreiung und zu weniger Diskriminierung von Frauen führen würde. Im Gegenteil, alle Aussagen, die ich gehört habe, gingen genau in die andere Richtung, nämlich dass es zu mehr Unterdrückung führen würde, aber die Diskussion, wie man Frauen mit Migrationshintergrund generell unterstützen kann, sodass sie ein selbstbestimmtes, freies, eigenständiges Leben führen können, werden wir permanent und breit führen müssen. Die Einschätzung erfahrener Menschen ist jedoch, dass gerade das Verbot, also in diesem Fall das Burkaverbot, das Gegenteil bewirken würde, und dieser Meinung schließe ich mich an.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Lueger.

 


Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Zur Versachlichung der Diskussion die Burka betreffend, wobei Sie ja ohnehin gesagt haben, dass Sie nur im verfassungsrechtlichen Bereich zuständig sind, stellt sich für mich noch folgende Frage: Gibt es eigentlich schon Erhebungen darüber, wie viele Frauen in Österreich überhaupt Burka tragen? Liegt Ihnen da etwas vor?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Mir sind keine Erhebungen bekannt. Ich habe gerade die Bereiche erwähnt, für die ich zuständig bin – auch nicht ganz kleine Bereiche, also Dienstrecht, Asylgerichtshof beziehungsweise Bundesverwaltungsgericht seit 1. Jänner 2014. Aufgrund der Erstfrage, die gestellt wurde, habe ich noch einmal nachgefragt, und es wurde mir gesagt, dass es in diesen Bereichen bisher keinerlei Anlassfall gegeben hat. Wenn die Zahl so gering ist, ist natürlich auch eine Erhebung schwierig, weil das Ergebnis statistisch keinerlei Relevanz haben kann.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur 4. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Zinggl. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister!

Meine Frage ist folgende:

33/M

„Der Aufsichtsrat des Burgtheaters und damit wohl auch das Ministerium wussten seit vier Jahren um die finanzielle Misere in der Burg. – Was hat eigentlich das Ministerium unternommen, um den immer größer werdenden Schaden einzudämmen?“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter Zinggl, ich habe zu einer ähnlichen Frage auch schon im Kulturausschuss Stellung genommen. Ich habe Ihnen gesagt – und ich kann das auch jetzt wieder sagen –: Seit ich verantwortlich bin, habe ich alle


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Maßnahmen gesetzt, die meines Erachtens möglich waren. Ich habe ein Gutachten bei einem Anwalt in Auftrag gegeben, mit der Frage, welche Schritte ich unternehmen kann. Ich habe den Rechnungshof um Prüfung ersucht, die Prüfung findet schon statt, und die Prüfung wird auch – und ich habe das ja ausdrücklich in meinen Antrag an den Rechnungshof geschrieben – die Vergangenheit beinhalten.

Meine Aufgabe sehe ich eher in dem Blick nach vorne: Was kann ich tun, was können wir tun, um dort wieder Stabilität und ein sinnvolles Agieren als Theater zu ermög­lichen? Hinsichtlich der Vergangenheit bitte ich um Verständnis beziehungsweise um Geduld, bis der Rechnungshofbericht vorliegt.

Wir sind natürlich auch insofern mit der Vergangenheit befasst, aus der Gegenwart heraus – ich bin ja erst seit 1. März verantwortlich –, als ich auch gebeten habe, über das eine Gutachten hinaus, das ich in Auftrag gegeben habe, bei dem es um die Verantwortung von Organen der Holding und des Burgtheaters gegangen ist, zu prüfen, ob allfällige Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können, und auch darauf zu achten, dass diese ja nicht verjähren.

Das hat jetzt auch dazu geführt, dass gegen einen früheren Wirtschaftsprüfer, von dem zu den vergangenen Jahren immer uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt wurden, eine entsprechende Schadenersatzklage eingebracht wird, um eine Verjäh­rung zu verhindern.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Mir ging es nie darum, Sie zu kritisieren, denn wir wissen, dass Sie erst seit März in diesem Amt sind. Sie stehen aber einem Ministerium vor, dessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen noch immer in diesem Ministerium tätig sind, wo möglicherweise die Fehler in Bezug auf die Misere des Burgtheaters passiert sind.

Meine Frage wiederhole ich also in einer anderen Form:

Warum ist Ihrer Einschätzung nach, aufgrund der Expertisen aus Ihrem Haus, trotz der Auflösung von Rücklagen, trotz der Erhöhung der Basisabgeltung um 4,5 Millionen € für die Bundestheater, der Schaden, der Bilanzverlust auf 20 Millionen € ange­wachsen?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Das ist bereits auch medial abgehandelt worden, welche Faktoren dabei zustande gekommen sind und zusammengerechnet wurden. Zum einen Teil waren diese buchhalterischen Vorgänge betreffend die längere Abschrei­bungszeit dafür verantwortlich, die vom nächsten Wirtschaftsprüfer als nicht korrekt eingestuft wurden. Der zweite Teil war die Frage der Rückstellungen, die aus steuer­lichen Gründen gemacht wurden. Derzeit sind, so glaube ich, 8 Millionen € rückgestellt, und es wird sich im Laufe der Zeit natürlich ergeben, ob die 8 Millionen € gebraucht werden oder ob es weniger sind. Der neue kaufmännische Direktor, der Ende letzten Jahres gekommen ist, hat bereits ein gehöriges Stück Aufarbeitung geleistet und wohl auch noch vor sich.

Die 20 Millionen € Bilanzverlust setzen sich aus mehreren Dingen zusammen, das sind zwei große Themen, die man natürlich in Diskussion stellen kann. Rückwirkend betrachtet haben wir ab dem Jahr 1999 ... (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme zum Schlusssatz: Die Basisabgeltung wurde relativ wenig angehoben im Vergleich zu den Indexanpassungen der Löhne und Gehälter. Da ein Theater ein sehr


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personalintensiver Bereich ist, ist da natürlich ein Gap aufgegangen. – Jetzt hat man eine große Zahl an verschiedensten Einsparungsmaßnahmen gesetzt.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 5. Anfrage, das ist die des Herrn Abgeordneten Dr. Vetter. – Bitte.

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 36/M, hat folgenden Wortlaut:

„Viele der Initiativen der Bundesregierung lösten eine Diskussion über deren Verfas­sungsmäßigkeit aus. – Welche Maßnahmen planen Sie angesichts dieses ‚Umgangs‘ mit der Verfassung?“

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Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Grüß Gott, Herr Präsident! Grüß Gott, Herr Bundesminister! Ich wende mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als Bundesminister für Verfassung, was insofern pikant ist, als ich selbst ein ganz kleiner Teil des Bun­desverfassungsgesetzgebers bin. Mehrere Initiativen der Bundesregierung sind in letzter Zeit verfassungsrechtlich in Frage gestellt worden. Ich meine damit zum Beispiel die Abschreibbarkeit der Managergehälter über 500 000 €, die vor den Verfassungs­gerichtshof kommen werden, das Luxuspensionengesetz, das ja selbst in den Verfassungsrang bestimmt worden ist, vermutlich deshalb, weil es verfassungswidrig ist, und das gestrige Hypo Alpe-Adria-Gesetz, das wahrscheinlich auch vor das Verfassungsgericht kommen wird. Eigentlich müsste ich noch anführen, dass mög­licherweise auch die Untersuchungskommission unter Irmgard Griss jetzt einmal außerhalb des Verfassungsbogens ist, Stichwort Amtsverschwiegenheit.

Da gibt es Diskussionen. – Das ist insofern vielleicht unangenehm. Jetzt ist gerade die Datenschutzrichtlinie aufgehoben worden, da gibt es zwei, drei Jahre der Unsicherheit, dann wird es aufhören.

Jetzt frage ich Sie: Welche Maßnahmen setzen Sie, oder können Sie sich vorstellen, dass man diese Unsicherheit hintanhält?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Danke für die Frage. Wann immer der Verfassungsdienst gefragt wird, der aufgrund seiner großen Sachkunde entsprechende Auskunft erteilt, Einschätzungen vornimmt, in Begutachtungsverfahren Stellung nimmt, wird, Herr Abgeordneter, eine Diskussion stattfinden, ob bestimmte Maßnahmen verfassungskon­form sind oder nicht. Es ist ja auch gut so! Sie sind Jurist, ich bin Jurist, und wir haben gelernt, dass man Gesetze unterschiedlich interpretieren kann, und am Ende steht immer die Frage: Mit welcher Wahrscheinlichkeit macht man es?

Dass etwas angefochten wird, heißt ja noch nicht, dass es verfassungswidrig ist. Die Entscheidung, ob Verfassungswidrigkeit vorliegt, trifft der Verfassungsgerichtshof, und ehrlich gesagt, wenn man die Bilanz der letzten fünf Jahre – die jetzige Legislatur­periode ist noch zu kurz dafür – anschaut und mit den Positionen vergleicht, die der Verfassungsdienst dazu abgegeben hat, glaube ich, dass der ganz, ganz über­wie­gende Teil der Einschätzungen richtig und korrekt war.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr


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Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Damit man diese Unsicherheits­peri­ode, wie zum Beispiel bei der Vorratsdatenspeicherung, eben nicht hat, könnten Sie sich vorstellen, eine Initiative dahin gehend zu ergreifen, dass es eine Vorabent­scheidung des Verfassungsgerichtshof in solchen Fragen geben könnte?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Die Diskussion ist schon lange geführt worden. Ich glaube, es ist auch nicht im Interesse des Verfassungsgerichtshofs gewesen, solche Entschei­dungen zu treffen, weil es dann eine gewisse Bindungswirkung gibt. Ich bin für Diskus­sionen aber immer offen, wenn also die besseren Argumente dafür sprechen, dann diskutieren wir es.

Bisher war die Position, soweit sie mir bekannt ist, eine gegenteilige. Sie suggerieren aber, dass es jetzt eine besondere Form der Unsicherheit gibt; das erlebe ich über­haupt nicht. Die Diskussion, ob etwas verfassungskonform oder verfassungswidrig ist, gibt es immer, seit es die Bundesverfassung, seit es den Verfassungsgerichtshof gibt – übrigens den ältesten weltweit und dadurch vorbildhaft. Ich sehe, wenn ich mir die Statistik anschaue, dass der Großteil der Verfahren bestätigend und nicht aufhebend ist.

Bei der Vorratsdatenspeicherung hat es davor europarechtlich bereits eine intensive Diskussion gegeben. Wir hatten schon viele andere Beispiele, bei denen es eine Diskussion gegeben hat, und der Verfassungsgerichtshof hat sie als verfassungs­konform bestätigt. – Danke.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 6. Anfrage, das ist die der Frau Abge­ordneten Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Wir erwarten mit Spannung den Rechnungs­hof­bericht zur Bundestheater-Holding, der Rohbericht liegt ja schon länger vor – nicht uns, aber Ihrem Haus und auch den zuständigen Stellen. Zudem wird ja auch auf den Rohbericht Bezug genommen, wie beispielsweise in dem von Ihnen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten.

Ich wiederhole die Frage, die ich auch schon im Ausschuss gestellt habe, weil es mir einfach nicht verständlich ist:

35/M

„Wieso haben Sie in Kenntnis der im Rechnungshof-Rohbericht aufgelisteten Verfeh­lungen Dr. Georg Springers als Geschäftsführer der Bundestheater-Holding noch am 13. März im Kulturausschuss und auch noch in nachfolgenden öffentlichen Äuße­rungen Georg Springer das Vertrauen ausgesprochen?“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Weil es offenbar meine Lebenshaltung ist, dass ich grundsätzlich Menschen nicht mit einem Misstrauensvorschuss, sondern mit einem Vertrauensvorschuss begegne und Menschen mein Vertrauen so lange haben, bis es gebrochen ist.

Ich habe immer dazu gesagt, dass am Ende schlicht und einfach eine rechtliche Frage steht, und diese rechtliche Frage war: Ist es, bei dem gegenwärtigen Kenntnisstand,


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der jeweils vorliegt, geboten – und darauf zielt ja letztendlich die Frage ab –, jemanden seines Amtes zu entheben oder nicht und welche Konsequenzen hätte das?

Die von mir eingeholte Stellungnahme, das Memorandum, hat es in einem Fall, also beim Burgtheaterdirektor, als geboten eingeschätzt und im anderen Fall nicht. Die Alternative dazu wäre gewesen, den Herrn Dr. Springer zu suspendieren und auf Kosten der Republik, aber ohne, dass er sozusagen Leistung erbringt, durch die Gegend spazieren zu lassen. Aufgrund der rechtlichen Einschätzung hat es keine andere Möglichkeit gegeben. Im Übrigen war ich auch sehr dankbar für die Mithilfe, die dann in diesen sehr kritischen Zeiten tatsächlich auch durch die Bundestheater-Holding erfolgt ist, wie in etwa zu Fragen der Budgeterstellung oder der Suche nach einer interimistischen künstlerischen Leitung des Burgtheaters.

Ich habe, und das habe ich immer gemacht und werde ich auch in Zukunft so machen, auf Basis von Fakten entschieden. Grundsätzlich aber habe ich in meinem Leben gelernt, dass ich Menschen mit Vertrauen und nicht mit Misstrauen begegne. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Es ist schön, dass sich hier so viele darüber freuen, dass Sie so viel Vertrauen in Georg Springer gesetzt haben. Nun, jetzt ist die Situation ja eine andere. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Zusatzfrage dazu: Das Rechtsgutachten spricht von einer möglichen Verletzung des Unverzüglichkeitsprinzips. Das heißt, es besagt – kurz gesagt –, dass man eigentlich unter Umständen arbeitsrechtlich, disziplinarrechtlich gar nicht mehr gegen Georg Springer vorgehen kann, weil die Verfehlungen, die er als Geschäftsführer der Holding begangen hat, schon viel länger bekannt waren und insbesondere das Minis­terium – das war wahrscheinlich schon vor Ihrer Amtszeit – es verabsäumt hat, tätig zu werden.

Das reiht sich in eine ganze Liste von Tatsachen ein, die mittlerweile bekannt sind, dass nämlich die angespannte Liquiditätssituation spätestens seit 2009 bekannt war, dass mit der Effizienzanalyse auf dem Tisch lag, dass kein ordnungsgemäßes Con­trollingsystem, aber auch kein wirksames System der internen Revision – denn das war viel zu gering ausgestattet – eingerichtet wurde.

Wie beurteilen Sie die Mitverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA, vormals BMUKK, in dieser Sache?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Da die Bundestheater-Holding, der Bundestheater-Konzern, wie Sie wissen, ein ausgegliederter Bereich ist, beschränkt sich die Frage der Mitverantwortung auf die Wahrnehmung der Eigentümerschaft in der Holding. Ich habe um eine Rechnungshof-Untersuchung ersucht, dem ist durch den Rechnungshof auch stattgegeben worden, und ich habe bisher keine Ansatzpunkte dahin gehend, dass es da irgendetwas gegeben hätte, das sozusagen rechtliche Konsequenzen erforderte.

Im Übrigen zu Ihrer Zusammenfassung: Ich habe das ganz allgemein gemeint. Also ich begegne allen Menschen zuerst einmal mit Vertrauen, solange das nicht gebrochen ist. Ich bin nicht der Typ, der einmal grundsätzlich mit Misstrauen ins Leben geht und erst dann überzeugt werden muss, dass man jemandem vertrauen kann. Ich mache es umgekehrt, und zwar generell. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 31

Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 7. Anfrage, gestellt von Herrn Abgeord­netem Dr. Wittmann. – Bitte.

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 31/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wie werden Sie das Vorhaben ‚Schaffung der Informationsfreiheit und Abschaffung des Amtsgeheimnisses‘ nach der zu Ende gegangenen Begutachtung weiter umsetzen?“

*****

 


Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Bundesminister, da die Begutachtung des Informationsfreiheitsgesetzes abgeschlossen ist, würde ich gerne wissen, wie der Zeitplan für die Umsetzung ausschaut.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, wir haben nach der Begutachtung und aufgrund der über 60 Stellungnahmen, die beim Verfassungsdienst eingelangt sind, an der Novelle weitergearbeitet. Wir haben auf Ebene der Experten unter anderem mit dem Sektionschef des Verfassungsdienstes, mit Vertretern der Länder und auch mit den Parlamentsfraktionen gesprochen und sind aus unserer Sicht eigentlich so weit, dass der Entwurf, der Ministerratsvortrag in der Regierung und auch im Parlament beschlossen werden könnte. Ich wurde Montag Abend von den Vertretern des Koalitionspartners gebeten, dass ich noch etwas Zeit gebe, weil intern noch Abstim­mungsgespräche notwendig sind. Das habe ich natürlich respektiert. Also wann genau das jetzt im Ministerrat ist, kann ich nicht sagen. Das hängt davon ab, wann diese Gespräche abgeschlossen sind.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Wittmann.

 


Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Da ja Transparenz nicht nur von einem Gesetz abhängig gemacht werden kann, sondern Informationen auch freiwillig über das Internet, über die Homepages an die Bürger weitergeleitet werden können: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch vor Umsetzung eines etwaigen Informa­tionsfreiheitsgesetzes möglichst viele Informationen weitergegeben werden?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, wir machen das jetzt schon. Würde man zurückblicken und vergleichen, wie das vor zehn Jahren war und wie es jetzt ist, dann würde man sehen, dass wir, glaube ich, auch international gesehen durchaus vorbildhaft bei der Zurverfügungstellung von und dem Zugang zu Informationen sind. Das hat auch dazu geführt, dass die Vereinten Nationen Österreich, zum zweiten Mal übrigens, mit dem Public Service Award ausgezeichnet haben – einer weltweit aner­kannten, internationalen Auszeichnung, die sich mit E-Government befasst.

Das erste Mal war es tatsächlich der Elektronische Akt, wofür Österreich ausge­zeichnet wurde. In den Rankings, was E-Government anlangt, sind wir laufend im Spit­zen­feld. Heuer haben wir eine Auszeichnung für das sogenannte Open-Government-Data-Portal bekommen, eine Internetseite, www.data.gv.at, auf der das Bundeskanz­leramt und andere Stellen der Bundesregierung, aber auch Länder und Gemeinden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 32

von sich aus Daten öffentlich zugänglich machen. Also wir sind durchaus im Vorderfeld tätig und wollen das natürlich auch noch ausbauen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Steinhauser.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Herr Minister, die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist eine große Chance für die BürgerInnen im Sinne einer bürgernahen Verwaltung, aber auch im Sinne der Prävention von Steuergeldverschwendung und möglicher Korruption. Dennoch ist die Abschaffung des Amtsgeheimnisses in der österreichischen Verfassungs- und Verwal­tungsgeschichte ein großer Schritt, der mit vielen sehr detaillierten Fragen zusam­menhängt. Auch Ihr Entwurf hat gezeigt, dass es da noch viel Diskussionsbedarf gibt.

Wir würden daher, da wir irgendwann gemeinsam am Verhandlungstisch sitzen werden – es ist eine Materie, die eine Verfassungsmehrheit braucht –, einen neuen Verhandlungsstil vorschlagen, nämlich Experten und NGOs, die sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen, schon in die Verhandlungen einzubinden, um die schwierigen Fragen zu beantworten und auch eine breite Akzeptanz des Gesetzes herzustellen.

Würden Sie diesem Vorschlag, dass wir schon im Verhandlungsprozess ExpertInnen und NGOs beiziehen, nähertreten? Ich glaube, das wäre ein neuer Stil, der sicher gut ankommen würde.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, ich habe damit überhaupt kein Problem, und ich kann das auch gerade in dieser Sache sozusagen beweisen. Ich habe schon vor etwa einem Jahr mit Vertretern von www.transparenz.at eine Diskussion geführt, und ich habe überhaupt kein Problem – ganz im Gegenteil –, die Diskussion wieder zu führen. Ich habe vor Kurzem sogar einmal zugesagt, dass wir die Diskussion auch medial öffentlich führen können.

Was ich nicht zusichern kann, ist, dass wir in allen Punkten einer Meinung sind. Es gibt einen Bereich – ich kann ihn auch jetzt hier ansprechen –, in dem ich anderer Meinung bin, nämlich in der Frage, ob es einen Informationsbeauftragten wie beispielsweise in Slowenien geben soll. Wir haben ein anderes System gewählt. Wir haben mehr als 130 Sonderbehörden abgeschafft und nach 27 Jahren die Bundesverwaltungsgerichts­barkeit und Landesverwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Wir haben das erfreulicher­weise einstimmig hier im Parlament beschlossen. Und ich meine, dass wir ein neues System einer Informationsfreiheit in dieses System einpassen sollen. Da haben wir unterschiedliche Meinungen, die es vielleicht in ein paar anderen Punkten auch noch geben wird.

Gegen eine frühe Einbindung von Experten bin ich nicht, im Gegenteil, ich habe es gemacht.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Mag. Alm zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Minister! Der Entwurf des Infor­mationsfreiheitsgesetzes sieht keine bundesweit einheitliche Regelung vor. Wieso haben Sie im Rahmen dieses Entwurfes keine bundesweit einheitliche Regelung durch eine Verfassungsbestimmung vorgesehen, um der Problematik vorzubeugen, dass die Länder das in ihren Ausführungsgesetzen dann eben speziell unterschiedlich regeln könnten?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 33

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Der Rahmen für die Regelungsmöglichkeit der Länder ist sehr eng abgesteckt. Worüber wir jetzt momentan reden und was sozusagen der nächste Schritt ist, ist eine verfassungsrechtliche Änderung, wodurch das jetzt verankerte Amtsgeheimnis aufgehoben, beseitigt wird und umgekehrt die sogenannte Infor­mations­freiheit, natürlich mit notwendigen Einschränkungen, wenn es um Datenschutz geht, wenn es um Redaktionsgeheimnis geht, wenn es um innere/äußere Sicherheit und so weiter geht, verfassungsrechtlich verankert wird. Auf Basis dieses Verfassungs­gesetzes ist dann ein einfachgesetzliches Regelwerk auf Bundesebene zu machen. Um eine breite Zustimmung zu erreichen, gibt es sozusagen in einzelnen Bereichen, im Verfahrensrecht vor allem, auch Länderkompetenz.

Ich sehe da überhaupt kein Problem, weil der verfassungsrechtliche Rahmen sehr eng abgesteckt ist. Also die Gefahr, die Sie aufgrund Ihrer Frage jetzt offenbar vermuten, dass es dann ganz unterschiedliche Regelungen geben wird, sehe ich nicht.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 8. Anfrage, gestellt von Herrn Abge­ordnetem Mag. Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die österreichischen Gebührenzahler unterstützen den ORF jährlich mit rund 600 Millio­nen €. Zusätzlich erhielt der ORF in den vergangenen vier Jahren 160 Millionen € aus dem Steuertopf. Im Zuge des Finanzrahmens 2014 bis 2017 hat sich die Bundes­regierung auf das Auslaufen der Gebührenrefundierung mit Ende 2013 festgelegt, und auch das Regierungsübereinkommen sieht nichts Gegenteiliges vor. Die Strukturen des ORF stammen noch immer überwiegend aus der Zeit des Rundfunkmonopols und sind dementsprechend kostenintensiv.

Ich darf daher folgende Frage stellen:

28/M

„Für welche strukturellen Reformmaßnahmen im ORF zur langfristigen Absicherung eines ausgeglichenen Budgets des ORF sprechen Sie sich aus?“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, wenn Sie die Binnenstruktur oder sozu­sagen die betriebswirtschaftliche Struktur des ORF meinen, dann muss ich Ihnen sagen, dass ich da keine Empfehlungen abgebe. Das ist die Aufgabe der Organe des ORF, also der Geschäftsführung, des Stiftungsrates, zum Teil auch des Publikums­rates. Der ORF ist per Verfassungsgesetz unabhängig gestellt. Die Gebarung ist durch die und in der Verantwortung der Organe dort zu machen. Wir haben gestern übrigens im Verfassungsausschuss eine Vorlage gehabt, mit der wir in diese verfassungs­rechtliche Unabhängigkeit geringfügig und verfassungsrechtlich zulässig – wie der Verfassungsdienst meint – eingreifen, nämlich das Film- und Fernsehab­kommen betreffend. Wir wollen, dass in Zukunft nicht 4, sondern 8 Millionen € für den sehr erfolgreichen österreichischen Kinofilm zur Verfügung gestellt werden.

Was die Frage der Organe an sich anlangt, kann ich sagen, ich habe in der letzten Legislaturperiode einen Arbeitskreis eingerichtet, in dem wir das sehr intensiv diskutiert haben. Ich habe auch nicht verhehlt, dass mein Vorschlag war, dass wir den Stiftungs­rat verkleinern, so in der Dimension quasi eines Aufsichtsrates, zehn plus fünf beispielsweise. Ich habe dieses Vorhaben nicht aufgegeben, aber die entsprechende Mehrheit ist derzeit nicht erkennbar.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 34

Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister, erfreulicherweise findet 2015 der Eurovision Song Contest in Österreich statt. Der medialen Berichterstattung ist zu entnehmen, wir wissen das auch, dass sich mehrere österreichische Städte mit geeigneten Lokalen als Austragungsort bewerben. Zudem wurde bekannt gegeben, dass einem veranschlagten Kostenrahmen von 25 Millionen € derzeit zu erwartende Einnahmen von 10 Millionen € gegenüberstehen.

Meine Frage daher: Welche Maßnahmen werden Sie angesichts der angespannten Finanzlage des ORF ergreifen, um sicherzustellen, dass hinsichtlich der Vergabe des Austragungsortes bei gegebenen organisatorischen und technischen Voraussetzungen ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien entschieden wird und somit jene Stadt den Zuschlag erhält, die gewillt ist, den höchsten Beitrag zur Abdeckung der Kosten der Veranstaltung beizutragen?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, ich muss jetzt antworten wie vorhin: keine, weil der ORF verfassungsrechtlich unabhängig gestellt ist. Der Veranstalter des Euro­vision Song Contest in Österreich ist der ORF, und alle Entscheidungen, die dies­bezüglich getroffen werden, sind von der Geschäftsführung und den Organen des ORF zu treffen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 9. Anfrage, gestellt von Herrn Abge­ordnetem Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Seit dem Grand Prix in Spielberg und dem Absingen der Bundes­hymne im alten Text durch Andreas Gabalier, der von Frauen und Männern gleicher­maßen musikalisch und als Künstler geschätzt wird, aber auch im Anschluss an andere Personen und Persönlichkeiten, die ich nicht im Naheverhältnis der FPÖ orten würde – ich denke da an die ehemalige Ö1-Kulturjournalistin und Schwiegertochter von Paula Preradović, Koschka Hetzer-Molden, oder den Geschäftsführer der IG Autoren Ger­hard Ruiss –, ist eine Debatte über die Frage der Textversion der Bundeshymne entbrannt, deren Abänderung die FPÖ seinerzeit ja abgelehnt hat. Ich erinnere auch daran, Herr Bundesminister, dass von Ihrer Vorgängerin Schmied 1,2 Millionen € in dieses Projekt gesteckt wurden.

Gerhard Ruiss zum Beispiel sagt, speziell auf die dritte Strophe bezogen: Es handelt sich um einen „schwerwiegenden Eingriff in die Republiksgeschichte“, der „durch Wiederherstellung der alten Fassung korrigiert gehöre“.

Ich weiß, und dieses Grundvertrauen darf ich auch Ihnen entgegenbringen, dass Sie ein gescheiter Mensch sind (Bundesminister Ostermayer: Danke!), und mich wundert, dass zum Beispiel konsequent seitens der Politik in dieser Koalitionsregierung Meinungen und Stimmungen in der Bevölkerung, nämlich eines überwiegenden Teils der Bevölkerung, so vehement negiert werden. Man könnte ja sagen, eine Volks­abstimmung über die Frage eines künstlerischen Textes sei nicht so ideal.

Weiter in meiner Frage: Sie sind wenn nicht der, so zumindest einer der Hüter der sogenannten österreichischen Kulturnation in Ihrer Funktion als Kulturminister. Es geht darum, dass grundsätzlich ein Text, ein urheberrechtlich geschützter Text, ein literarisches Werk verunglimpft wurde. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Meine Frage daher:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 35

26/M

„Wann ist mit einer Regierungsvorlage zu rechnen, die den Inhalt hat, den Text der Bundeshymne auf die ursprüngliche Fassung zu ändern?“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, Bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich danke Ihnen für das Kompliment, für die Einschätzung, die Sie getroffen haben. Ich möchte auch gemäß dieser Einschätzung handeln und Ihnen sagen, es gibt eine Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative, wie Sie wissen. Die Justiz ist zuständig für Fragen des Urheberrechts, des Zivilrechts. Ich glaube, es gab diesbezüglich sogar ein Verfahren beziehungsweise es gibt noch immer ein Verfahren. Das heißt, das ist eine Frage der Justiz.

Zum zweiten Punkt: Ich glaube, vor ungefähr zwei Jahren wurde hier im Parlament mit der entsprechenden Mehrheit auf Basis eines Initiativantrags der Text der öster­reichischen Bundeshymne entsprechend abgeändert, und er hat jetzt eine geltende Fassung. Ich sehe gar nicht ein, warum die Bundesregierung jetzt, zwei Jahre später, die Initiative ergreifen sollte, das wieder rückgängig zu machen, zumal es damals ja auch die Absicht war, dass die „Töchter“, dass die Frauen in der Hymne nicht nur mitgedacht, sondern tatsächlich auch wörtlich angeführt werden sollen. Das war das Ziel. Dass es danach sehr unerfreuliche und, wenn man das aus der Sicht der Frau Bildungsministerin betrachtet, wahrscheinlich auch ein bisschen bedrohliche Reak­tionen gegeben hat, finde ich äußerst bedauerlich, aber auch dafür gibt es Organe, die das gerade prüfen.

Ich respektiere den Beschluss des österreichischen Parlaments, so gebührt es sich auch für jemanden, der Teil der Exekutive ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Daran anschließen darf ich gleich meine Zusatzfrage. Sie haben mich jetzt auf ein Thema gebracht, nämlich die Frau Bildungsministerin betreffend, die als Teil der Exekutive auch dazu befragt wurde. In einem Interview mit der „Kronen Zeitung“ wurde sie gefragt, warum nicht zum Beispiel auch die Europahymne umgetextet wird, in der es nur um „Brüder“ geht. (Abg. Schwentner: Haben Sie keine größeren Sorgen?) – Was haben Sie damals für Sor­gen gehabt, als Sie die Umtextung vorgenommen haben? Diese Sorgen möchte ich einmal haben! (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Heinisch-Hosek hat die Reporterin daraufhin ganz erstaunt gefragt: Sie wollen Schiller umtexten? – Jetzt meine Frage an den Kulturminister: Wo sehen Sie den inhaltlichen Unterschied des Dichters Friedrich von Schiller und der Dichterin Paula von Preradović?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Zum einen: Die Kompetenz zur Umtextung der Europahymne wird nicht in Österreich liegen, darin sind wir uns einig – ich spreche jetzt auch den Herrn Juristen und Rechtsanwalt an –, ebenso wenig, wie die Kompetenz zur Um­textung irgendeiner anderen Hymne in Österreich liegt. Vor zwei Jahren ist ja nicht nur der Text, sondern auch die Frage, wo man das eigentlich beschließt, intensiv diskutiert worden – logischerweise im Parlament, aber es hat eine Diskussion darüber gegeben, und man hat es dann hier beschlossen. Das respektiere ich.


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Ansonsten bin ich, ehrlich gesagt, als Kulturminister nicht als Zensor und Kultur­bewerter aller möglichen Fragen angetreten und daher auch nicht der Frage, ob Schiller und Paula von Preradović unterschiedlich zu bewerten sind. In der Literaturwis­senschaft – das sage ich, ohne es studiert zu haben – ist das möglicherweise der Fall, aber letztendlich ist das nicht relevant. Letztendlich haben in der Frage des Urheber­rechts die Gerichte zu befinden, und in der Frage, ob man den Text einer Hymne ändert oder nicht, ob man die Musik einer Hymne ändert oder nicht, ist meines Erachtens wie immer der Vertreter des Souveräns, also in diesem Fall das öster­reichische Parlament, zuständig. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 10. Anfrage, gestellt von Frau Abgeord­neter Mag. Musiol. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Vorweg guten Morgen an alle großen Töchter und großen Söhne außerhalb dieses Raumes – auch an die kleinen! (Beifall bei den Grünen.) Herr Minister – auch an Sie guten Tag –, Sie und ich waren vor zwölf Jahren nicht in der Bundespolitik, sondern im Umfeld der Wiener Politik tätig, und damals haben SPÖ und Grüne, die noch nicht eine gemeinsame Regie­rung gebildet hatten, ein Wahlrecht beschlossen, das auch Nicht-Staatsbür­gerInnen die Möglichkeit gab, in Wien zu wählen.

Dieses Wahlrecht ist dann vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden, da eben die Bundesverfassung vorher geändert werden muss, damit das möglich ist.

Zum Hintergrund: Rot-Grün war damals der Meinung, Menschen sollen dort mitent­scheiden, mitgestalten, wo sie leben, unabhängig davon, ob sie die Staatsbürgerschaft haben oder nicht.

Wenn wir uns die Zahlen anschauen, dann ist es so, dass eben im Moment in Öster­reich 12 Prozent der Menschen, die hier leben, kein Wahlrecht haben. Davon sind zirka 50 Prozent EU-BürgerInnen und 50 Prozent andere. In Wien ist es noch krasser: 24 Prozent.

Meine Frage daher an Sie:

34/M

„Treten Sie für die Verankerung eines Ausländerwahlrechts auf kommunaler Ebene in der Verfassung ein?“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Frau Abgeordnete, man muss das ein bisschen differenzierter betrachten. Das eine ist: Es gibt schon ein AusländerInnenwahlrecht oder die Ermög­lichung dessen, nämlich im Artikel 117 Abs. 2 B-VG, wo für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Wahlberechtigung gegeben ist.

Also reden wir über die Frage, ob Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene wahlberechtigt sein sollen oder nicht. Das war auch das Thema, um das es damals ging und wo der Verfassungsgerichtshof entsprechend entschieden hat – mit dem Argument, dass es dafür sozusagen keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt.

Es gibt einige Länder in der Europäischen Union, in denen es diese Möglichkeit gibt, also Dänemark, Schweden, Finnland, Irland, Niederlande, ich glaube, Belgien und Luxemburg mittlerweile auch, und es gibt andere Länder, wo es das nicht gibt. Ganz pragmatisch geantwortet: Wir haben es nicht im Regierungsprogramm stehen, und ich würde in der derzeitigen Einschätzung auch keine Mehrheit dafür finden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 37

Aber anders formuliert: Wenn es eine Mehrheit, eine verfassungsrechtliche Mehrheit dafür gäbe und wenn die Erfahrung in anderen Ländern wäre, dass es zu einem besseren Zusammenleben führt, dann würde ich es als diskussionswürdig erachten. Ich muss aber gleichzeitig gestehen, ich kenne jetzt die Erfahrungen der anderen Länder nicht.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Musiol.

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Keine Sorge, wir betrachten das differen­ziert. Sie haben jetzt zwischen EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörigen unterschie­den. Das muss man in diesem Fall auch. Sie wissen aber auch, dass zum Beispiel in Wien EU-BürgerInnen nur auf Bezirksebene ein Wahlrecht haben, da Wien gleichzeitig Gemeinde und Land ist und daher eine Verfassungsänderung notwendig wäre, damit EU-BürgerInnen beispielsweise auch auf Gemeindeebene mitentscheiden könnten.

Darüber hinaus gibt es unter Umständen Länder, die ihr Wahlrecht auch auf Landes­ebene ausweiten wollen. Das geht aber im Moment nicht, da die Bundesverfassung dies nicht ermöglicht. Deswegen bringe ich gemeinsam mit meinen KollegInnen auch während dieser Plenartage einen Antrag ein, in dem wir sozusagen so eine Ermäch­tigung für die Länder vorsehen.

Es geht aber nicht nur um die Erfahrungen, sondern es gibt schon entsprechende Regelungen. Zum Beispiel gibt es ein Abkommen – Europarat, 1997 in Kraft getreten – über die Beteiligung von AusländerInnen am kommunalen öffentlichen Leben. Und dort ist eben ein Wahlrecht nach einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren vorgesehen. 13 Staaten haben dieses Abkommen ratifiziert – Österreich noch nicht. Werden Sie dafür eintreten?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Man hat bei der Wiener Situation beziehungsweise bei der Wiener Entscheidung  wenn ich mich richtig erinnere, es ist schon länger her  auch genau auf diese Frage Bezug genommen. Der Verfassungsgerichtshof hat entschie­den, dass das aufgrund der derzeitigen Situation nicht möglich ist. Ich sehe die Mehr­heit im Moment nicht, und daher erübrigt sich jetzt sozusagen die Antwort im Detail darauf.

Wenn es eine Mehrheit gäbe, ich habe das vorher schon gesagt, und die Erfahrungen positiv sind, positiv im Sinne eines besseren Zusammenlebens, dann würde ich sinnvollerweise finden, dass man es diskutieren und auch anstreben sollte.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Yilmaz.

 


Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Sie haben schon gesagt, es gibt mehrere Länder in der Europäischen Union, die bereits ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige haben, getragen von dem Gedanken eines besseren Zusammenlebens und einer besseren Integration.

Können Sie dem Gedanken etwas abgewinnen, dass ein Übernehmen von Verant­wortung, sich für die politischen Belange des Landes zu interessieren, also ein Wahlrecht, einen integrativen Beitrag leistet? (Zwischenruf bei der FPÖ.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Aus dem Bauch heraus oder aufgrund einer Einschätzung der Plausibilität würde ich das bejahen, also ist meine Vermutung, dass es stärkend für ein gutes Zusammenleben ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 38

Was sozusagen jetzt eine evidente Basis anlangt, kann ich die Frage nicht beant­worten. Ich kenne dazu keine Studien. Ich habe mich jetzt auch im Zuge der Bekanntgabe der Erstfrage der Frau Abgeordneten Musiol noch nicht intensiv mit dem Thema befassen können. Ich werde aber auch meinen Kollegen, den Herrn Integrationsminister, fragen, ob er dazu entsprechende Studien kennt. Aber von der Plausibilität her: Die scheint mir gegeben zu sein. – Danke.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ein Detail aus der Frage, die Frau Kollegin Musiol gestellt hat: Ich komme aus der wunderschönen Stadt Krems an der Donau, und Krems an der Donau ist Sitz der Justizanstalt Stein. Dort gibt es derzeit rund 750 Insassen, und davon sind ungefähr 45 Prozent Ausländer, sowohl EU- als auch Drittstaatsangehörige. Das bedeutet bei diesem Wählerpotenzial, dass insgesamt ungefähr zwei Mandate von diesen Insassen – nachdem das ja Hauptwohnsitzer sind – und ein Mandat davon rein von Ausländern gewählt werden kann. Das ist eine reine Statistik.

Ich habe jetzt folgende Frage:

Wie würde sich dann ein entsprechendes Ausländerwahlrecht dort auswirken – nämlich in einer Justizanstalt: mit Wahlkampf, politischer Bildung, Direct Mailing oder ähnlichen Dingen –, damit diese Menschen, die dort Insassen sind, dann auch wählen können? – Sie haben eine gewisse Sympathie dafür geäußert, zwar nicht durch Statistiken belegt, aber trotzdem.

Wie können Sie sich das dann vorstellen, auch im Rahmen des Zusammenlebens von Menschen, da Sie gesagt haben, das ist für die Integration sehr wichtig? Wie kann das Zusammenleben mit den Justizinsassen dann entsprechend erfolgen?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, ich lege ein Geständnis ab: Ich habe mich mit dieser Detailfrage bisher noch nicht befasst. Ich werde das gerne tun, das auch mit dem Herrn Justizminister erörtern. Ich kann es Ihnen jetzt im Detail nicht beantworten, aber ich erachte es als diskussionswürdig. Ich würde gerne nachher mit Ihnen auch darüber reden. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Walter Rosenkranz: Das Geständnis wirkt mildernd!) – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 11. Anfrage, gestellt von Herrn Abgeord­netem Pendl.

 


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! (Abg. Jarolim: ... du auch gleich was sagen!) – Ich wäre fast dazu verführt. Herr Bundesminister, nachdem wir bei den Koalitionsverhandlungen schon die Frage eines Amtes der Bundesregierung diskutiert haben und die Vorbereitungsarbeiten laufen, meine Frage:

32/M

„Welche Erwartungshaltungen setzen Sie in die von der Bundesregierung eingesetzten Kommissionen zur Aufgabenreform und Deregulierung sowie zur Schaffung eines“ – möglichen neuen – „Amtes der Bundesregierung?“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, es gibt zwei unterschiedliche Gruppen, die momentan arbeiten. Die eine ist die Aufgabenreform- und Deregulierungskommission.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 39

Die hat vier Themenstellungen und darauf aufbauend Untergruppen, nämlich zu folgenden Fragen: Welche Aufgaben müssen wir in Zukunft als öffentliche Hand wahrnehmen? Gibt es welche, wo wir reduzieren können?

Wir haben in verschiedenen Ausschüssen, auch im Verfassungsausschuss, schon öfter über verschiedene Bereiche diskutiert, über folgende Fragen: Müssen wir das alles in der jetzigen Form weiterführen? Haben wir mehrere neue Aufgaben übernom­men, die die alten wegfallen lassen, ohne dass der Servicecharakter et cetera des Staates eingeschränkt wird? Haben wir bürokratische Auflagen, die sich sozusagen verdoppelt oder multipliziert haben, die wir reduzieren können?

Es gibt eine dritte Gruppe, das ist Wirtschaft, und eine vierte Gruppe Förderung. Die haben jetzt mit der Arbeit begonnen. Wir haben auch bei der Zusammensetzung eine Auswahl getroffen, wo wir glauben, dass sie möglichst effizient und zielführend ist, nämlich den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs und den ehemaligen Präsi­denten des Verwaltungsgerichtshofs kombiniert mit zwei Frauen, die aus der Wirtschaft kommen, Dr. Kircher und Frau Völker, weiters Sektionschefs verschiedener Ministerien und Landesamtsdirektoren von vier Bundesländern – überall sozusagen mit dem Ziel, dass wir einen ersten Zwischenbericht gegen Jahresende bekommen und darauf aufbauend dann die entsprechenden Maßnahmen setzen. Das ist der eine Teil.

Der zweite Teil betrifft das Stichwort Amt der Bundesregierung. Unsere Frage ist immer, wo es Doppelgleisigkeiten gibt, die wir vereinfachen können, die wir zusam­menlegen können. Wir wissen, dass die Länder die Ämter der Landesregierung haben, wir haben auf Bundesebene in jedem Ministerium bestimmte Aufgabenbereiche, die dadurch vervielfacht werden, und da ist die Frage, welche Bereiche wir zusammen­fassen können.

Zum Beispiel wird über operative Aufgaben im Personalmanagement, in der Personal­verwaltung diskutiert, weiters über E-Government und die IT-Strategie. Es wird über die Optimierung von Support-Leistungen und das zentrale Ressourcencontrolling ausgegliederter Einrichtungen diskutiert. Wir haben ja viele Einrichtungen ausge­gliedert, und da ist immer die Gefahr, dass das ein bisschen entgleitet. Diese Arbeits­gruppe hat auch Mitte Mai mit der Arbeit begonnen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Pendl.

 


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Welche Tätigkeiten innerhalb des Bundes zentral gemacht werden können und welche eher nicht ist eine sehr alte Frage; und mich begleitet sie schon viele Jahrzehnte.

Herr Bundesminister, wo glauben Sie, dass es am ehesten, beispielhaft nur gemeint, eine Chance zur Umsetzung in diesem Bereich gibt?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Ich bin ein optimistischer Mensch, ich hoffe, dass wir in all den Punkten, die ich jetzt aufgezählt habe, zu Lösungen kommen, die effizienter sind, die besser sind als die jetzige. Reformprozesse zu starten und Reformprozesse durch­zuführen ist ja ein permanenter Prozess, wo man das Ziel natürlich hoch steckt und hofft, dass man möglichst nahe ans Ziel kommt.

Ich hoffe, dass wir in all diesen Bereichen zu guten Ergebnissen kommen, auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Das ist noch ein Bereich, wo wir versuchen, möglichst die Kräfte zu bündeln und damit effizienter zu werden.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Gerstl.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 40

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Bundesminister, Sie haben einige Aufgaben genannt, die wir im Rahmen des Amtes der Bundesregierung zusammen­legen können. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das in diesen Bereichen auch schaffen. Ich bin auch auf der anderen Seite sehr froh, dass Sie nicht die Personal­kompetenz und die Personalhoheit der einzelnen Bundesminister angegriffen haben, weil ich glaube, dass das auch ein besonderes Kernstück der österreichischen Bun­des­verfassung ist, dass jeder einzelne Bundesminister Personalhoheit über sein Per­sonal hat.

Ich möchte aber noch einen weiteren Bereich ansprechen: Auch bei der Deregulierung und Aufgabenvereinfachung haben wir es mit einem Spezifikum in unserer Verfassung zu tun, nämlich mit der mittelbaren beziehungsweise unmittelbaren Bundesverwaltung. Wir haben unmittelbare Bundesbehörden, und wir haben auch schon darüber disku­tiert, dass wir solche unmittelbaren Bundesbehörden teilweise auch in die Länderver­wal­tung eingliedern könnten. Ich sage nur Arbeitsinspektorat, Bundesdenkmalamt zum Beispiel, Bundessozialamt, Abendschulen des Bundes – dass die vielleicht auch unmittelbar von Teilen der Landesverwaltung übernommen werden könnten. Da könnte es auch Synergieeffekte geben.

Meine Frage an Sie: Werden diese Fragen der Behördenstruktur auch in der Aufga­ben­reform- und Deregulierungskommission mitdiskutiert, oder sehen Sie dafür einen anderen Bereich vor, wo Sie diese Fragen der Behörden diskutieren wollen?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Ohne dass ich jetzt das teile, was Sie an Behörden aufgezählt haben und was die Verländerung dieser Behördenteile betrifft, ist in der Aufgaben­reform- und Deregulierungskommission auch vorgesehen, dass alle bisherigen Vorarbeiten, die es gibt, gesichtet werden, also von Rechnungshofberichten bis hin zu Konventergebnissen, die zum Teil schon und zum Teil nicht umgesetzt wurden.

Wir haben auch noch eine zweite Arbeitsmethode vorgesehen, nämlich dass wir gemeinsam, Kanzler und Vizekanzler, die beiden Koordinatoren, also Staatssekretär Danninger und ich, gemeinsam mit dem Rechnungshofpräsidenten jeweils mit den einzelnen Ministern auch Vorschläge, die der Rechnungshof in seinen Berichten in der Vergangenheit gemacht hat, diskutieren wollen, um zu schauen, was davon umgesetzt ist, was davon umgesetzt werden kann, wie wir dadurch sozusagen leistungsfähiger werden können in Bezug auf die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.

Die Frage, wer wofür zuständig ist, wird natürlich auch ein ganz wesentlicher Teil der Föderalismuskommission hier im Parlament sein, denn was sollte sonst der Inhalt dieser Kommission sein, wenn es nicht auch um die Frage der bundes­verfassungs­mäßigen Kompetenzverteilung geht?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 12. und letzten Anfrage, gestellt von Frau Abgeordneter Dr. Fekter. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Sie haben eine Ausschreibung in Auftrag gegeben, wonach Sie einen Planer für die neue Umstrukturierung der Bundestheater-Holding suchen. Bevor ein Planer aber ein Angebot für seine Leistung abgeben kann, muss er wissen, wofür und was er planen soll. Das heißt, die Zielvorgaben und die Aufgaben sollten klar definiert sein. Im Bundestheaterorganisationsgesetz sind die Zielbestimmungen definiert und der kulturpolitische Auftrag ist auch umschrieben.

Meine Frage:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 41

29/M

„Welche grundsätzliche kulturpolitische Zielsetzung haben Sie als zuständiger Minister für die Strukturreform der Bundestheater-Holding definiert?“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Bundesministerin a.D.! Wie ich schon im Kulturausschuss gesagt habe, die Basis, also der kulturpolitische Auftrag, der dem Auftrag zu einer Organisationsanalyse zugrunde liegt, ist natürlich der, der jetzt im Bundestheaterorganisationsgesetz steht.

Der Auftragsgegenstand wird natürlich ein bisschen präziser definiert und wird lauten: Beratung hinsichtlich einer Optimierung der Struktur der Bundestheater-Holding GmbH im Sinne einer effizienten rechtlichen, wirtschaftlichen und operativen Führung, Steuerung und Kontrolle des Bundestheater-Konzerns. Aber die Basis, die zugrunde liegt, ist natürlich die, die im jetzigen Bundestheaterorganisationsgesetz drinnen steht.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Fekter.

 


Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Die Bundestheater haben ein klares Ziel, eine klare Zielvorgabe, nämlich Führungsrolle im österreichischen Kultur­betrieb zu sein und die Stärkung der internationalen Bedeutung unter größtmöglicher Qualität. Der kulturpolitische Auftrag gliedert sich einerseits in Aufgaben, die kulturell definiert sind, und andererseits in Grundsätze über die Führung dieser Gesellschaften. Jetzt findet sich das Controlling nicht als Aufgabe, und ich bin sehr froh, wenn Sie definieren, dass in der Ausschreibung das Controlling Bedeutung hat.

Werden Sie diese Controlling-Funktion der Bundestheater-Holding als gesetzliche Aufgabe mit einer Novelle im Bundestheaterorganisationsgesetz definieren, und wollen Sie darin diese Controlling-Aufgabe für die Holding stärken und bessere Kompetenz­abgrenzungen zwischen den Bühnen und der Holding herstellen?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Frau Abgeordnete, das ist genau der Grund, warum ich die Kultursektion gebeten habe, eine solche Studie in Auftrag zu geben, und die Beauftragung ist auch eine offene. Also da kann herauskommen, Kontroll-Funktion, Controlling-Funktion – was ja zwei unterschiedliche Dinge sind, wie wir schon einmal erörtert haben – zu stärken. Es kann theoretisch auch herauskommen, die einzelnen Bühnengesell­schaf­ten zu stärken. Es kann herauskommen, dass man bestimmte Bereiche, Support-Bereiche vielleicht zusammenführt in einer Holding und die Holding damit stärkt.

Es kann theoretisch auch herauskommen – die Fragestellung ist so offen, diese Meinung gab es auch schon –, dass man die Holding reintegriert. Ich bin da wirklich offen, und mein Ziel ist, wenn dann dieses Ergebnis vorliegt, dass wir es auch mit­einander diskutieren. Und wenn das Ergebnis ist, dass wir dann das Bundestheater­organisationsgesetz ändern müssen, anpassen müssen für eine effizientere, bessere Struktur, dann werden wir das logischerweise auch gemeinsam tun.

Mein Ziel wäre natürlich, dass wir dann eine möglichst breite Einigung für eine Ände­rung zustande bekommen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, erkläre ich die Fragestunde hiermit für beendet.

Danke, Herr Bundesminister. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 42

10.20.10 Verlangen auf Durchführung von kurzen Debatten über die Anfragebeantwortungen 1238/AB und 1164/AB

 


Präsident Karlheinz Kopf: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 1238/AB der Anfrage 1389/J der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend dubiosen Import von Schweinefleisch, dubiose Zahlen der Statistik Austria und dubiose Kennzeichnung von Schweinefleisch in Österreich an den Bundesminister für Gesundheit abzuhalten.

Ferner liegt ein Verlangen vor, eine kurze Debatte über die Beantwortung 1164/AB der Anfrage 1276/J der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehrfache Sozialversicherungsbeiträge durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz durchzuführen.

Da die erwähnten Verlangen auf Durchführung von kurzen Debatten gleichzeitig gestellt wurden, werden diese in der Reihenfolge, in der ich sie vorhin aufgezählt habe, gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr aufgerufen werden. Allfällige Abstimmungen werden im Anschluss an die diesbezüglichen Debatten erfolgen.

10.22.01 Antrag gemäß § 49 Abs. 5 GOG

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe bekannt, dass die Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka, Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen im Sinne des § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung schriftlich die Ergänzung der Tagesordnung um den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage in 182 der Beilagen, Energieeffizienzpaket des Bundes, 205 der Beilagen, beantragt haben. Dieser Gegenstand soll als Tagesordnungspunkt 20 verhandelt werden.

Eine Ergänzung der Tagesordnung kann vor Eingang in dieselbe vorgenommen werden und erfordert eine Zweidrittelmehrheit.

Ich lasse daher über diese Ergänzung der Tagesordnung abstimmen.

Wer mit dieser Ergänzung der Tagesordnung einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung wird somit um den neuen Punkt 20 ergänzt.

Eine ergänzte und neu gereihte Tagesordnung – da die folgenden Punkte dann nach hinten rutschen – wird demnächst verteilt werden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist weiters vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 bis 10, 11 bis 16, 17 bis 19, neu 23 bis 26, 27 bis 30, 31 bis 35 der ergänzten Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 43

von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 95, FPÖ 88, Grüne 74 sowie Team Stronach und NEOS je 39 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten. (Unruhe im Sitzungssaal.) – Meine Damen und Herren, wir sind in einem Abstim­mungsvorgang!

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.24.231. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 464/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (232 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Heinzl zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.24.54

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Schönen Guten Morgen! Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Bevor ich mich zum Thema Sicherheit im Straßenverkehr äußere, möchte ich Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, die volle Unterstützung auch der sozialdemokratischen Fraktion dieses Hauses zusichern betreffend Ihre Bestrebungen im Zusammenhang mit der geplanten EU-rechtswidrigen Maßnahme des deutschen Verkehrsministers, der zu­folge deutsche Verkehrsteilnehmer gegenüber Ausländern und damit Zigtausenden Österreicherinnen und Österreichern ungleich behandelt werden. Danke, Frau Bundesministerin, für Ihr Engagement, das zu verhindern! (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Sicherheit im Straßenverkehr hat im Bereich der Verkehrspolitik oberste Priorität. Besonders der Schutz von schwächeren Verkehrsteil­nehmern wie Kindern und Jugendlichen ist uns allen ein großes Anliegen und auch eine Herzensangelegenheit.

Die gute Nachricht zuerst: Die Gefahr für Kinder, im Straßenverkehr verletzt oder getötet zu werden, ist relativ gering. Nur zwei Prozent aller Unfälle von Kindern unter 14 Jahren passieren im Straßenverkehr. Demgegenüber passieren fast 48 Prozent aller Unfälle im eigenen Heim oder in der Freizeit. Trotzdem, sehr geehrte Damen und Herren, ist jedes verunfallte Kind eines zu viel, und jeder Unfall im Straßenverkehr ist vor allem ein traumatisches Erlebnis für alle Beteiligten; dies gilt umso mehr für Kinder und Jugendliche.

Ein wichtiger Punkt, um die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen im Straßen­verkehr zu verhindern beziehungsweise zu senken, ist, den Schulweg noch sicherer zu machen. Tagtäglich, sehr geehrte Damen und Herren, machen sich 1,2 Millionen Kinder auf den Schulweg. Dafür legen sie Woche für Woche in Summe fast 2 Millionen Kilometer auf der Straße zurück. 71 Prozent davon werden im sogenannten Gelegen­heits­verkehr, also in Pkw und Kleinbussen zurückgelegt, die anderen 29 Prozent werden mit großen Omnibussen bestritten. Es ereignen sich jedes Jahr durchschnittlich 25 Unfälle bei Transporten von Schülerinnen und Schülern, und ein Drittel dieser Unfälle passiert im Gelegenheitsverkehr, also mit Pkw oder Kleinbussen.


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Für die Lenker im Gelegenheitsverkehr galt bisher eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille und für Fahrer von Omnibussen ein Alkoholgrenzwert von 0,1 Promille. Rechtzeitig zum Schulbeginn, meine sehr geehrten Damen und Herren, also im September dieses Jahres wird in Zukunft die Alkoholgrenze für Lenker im Gelegenheitsverkehr auf 0,1 Pro­mille angeglichen. Mit diesen Maßnahmen sollen unsere Kinder und Jugend­lichen im Straßenverkehr noch besser geschützt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch vom zweiten vom Kollegen Ottenschläger und mir eingebrachten Initiativantrag, der gleich im Anschluss debattiert wird, profitieren junge Menschen. Alle 40 000 Männer und Frauen, die jährlich zur Musterung antreten, ersparen sich in Zukunft die amtsärztliche Untersuchung beim Führerschein und damit immerhin bis zu 50 € an Gebühren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend: Mit dem von mir und vom Kollegen Ottenschläger eingebrachten Antrag, die Promillegrenze für Schulbusfahrer rechtzeitig zum Schulbeginn 1. September auf 0,1 Promille zu senken, wird – und davon bin ich überzeugt – das Schutzniveau und die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler bei Schülertransporten wesentlich erhöht werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.29


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


10.29.12

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Bei den im Initiativantrag betreffend Gelegenheitsverkehr, über den der Abgeordnete Heinzl aus dem Ausschuss bereits berichtet hat, vorgesehenen Maßnah­men handelt es sich um eine Notwendigkeit, um etwas, das gerade für den ländlichen Raum sehr wichtig ist. Im ländlichen Raum ist das Mietwagengewerbe für einen geschlossenen Teilnehmerkreis, wie zum Beispiel bei den Schülertransporten, nicht in dieser Dichte vorhanden wie im städtischen Bereich. Daher ist es notwendig, dass Taxiunternehmen – und das wird jetzt mit diesem Gesetz vollzogen – für den Transport von Schülern herangezogen werden können.

Dasselbe gilt auch für den Bereich des Patiententransports. Hier befinden wir uns in einer sehr schwierigen Situation. Wie wir wissen, sind unsere Rettungsorganisationen, ob dies der Arbeiter-Samariter-Bund, das Rote Kreuz oder andere Einsatzorgani­sationen sind, angewiesen auf jene Mittel, die durch Krankentransporte hereinkommen. Gerade die Gemeinden sind da auch in der Pflicht. Wir haben eine sehr hohe Band­breite, von 4 € pro Gemeindeeinwohner bis zu 7 €, 8 €, 11 € in manchen Regionen Österreichs, die für die Rettungsorganisationen zur Verfügung gestellt werden, je nachdem – und da ist natürlich der ländliche Raum auch wieder benachteiligt –, wie hoch die Bevölkerungsdichte ist und die Entfernung, die bei den Anfahrten zu den Krankenhäusern zurückzulegen ist.

Daher dürfen wir hier keine Konkurrenzsituation aufkommen lassen. Es ist auch mit den Gebietskrankenkassen sehr wohl verhandelt worden, dass diese Kosten für die Taxiunternehmen gedeckt werden. Das Wesentliche: Während bei Krankentransporten durch Rettungsorganisationen mindestens eine Zweimannbesatzung oder Zweifrauen­besatzung im Rettungsfahrzeug notwendig ist, genügt es hier, dass die Gehbehinde­rung nachgewiesen wird, und dann kann über das Taxigewerbe der Transport durchgeführt werden.


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Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch darauf verweisen – es wurde ja bereits angesprochen –, dass die Alkoholgrenze auf 0,1 Promille heruntergesetzt wird. Das entspricht sicherlich dem Sicherheitsgedanken.

Das Zweite, das ich noch gerne angesprochen hätte – es wird ja heute vielleicht auch in der Diskussion noch Kollege Deimek dazu Stellung nehmen –, wäre der im Aus­schuss bereits eingelangte Entschließungsantrag betreffend Rechtsabbiegen bei Rot. Ich glaube, dass wir alle, die hier in diesem Hohen Haus sitzen, diesbezüglich mehr Verantwortung tragen müssten; wir hören es ja immer wieder von den Bürgern. Daher verwundert es mich ein bisschen, von der FPÖ zu hören, dass wir mehr Deregulierung als Regulierung brauchen.

Da gäbe es andere Dinge, auch im Straßenverkehr, denn man stelle sich einmal vor, welche Gefahren Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer – in Linz wird das im Gemein­derat diskutiert – mit sich bringen könnte. Man braucht sich da heute nur die Unver­frorenheit mancher Radfahrer anzuschauen. Das hat jetzt nichts mit den Grünen zu tun, aber ich bin kürzlich mit einem Taxi gefahren, und als ich dem Fahrer, einem eingebürgerten Schwarzafrikaner, auf seine Frage, wo ich hin will, antwortete: In die Mariahilfer Straße!, da sagte er: In die Maria-Vassilakou-Zone! – Dort den Radfahrern noch mehr Freiheiten zu geben, das sehe ich absolut nicht ein. Manches Verhalten der Radfahrer schreit eigentlich schon danach – und das hätte ich mir eigentlich von den Freiheitlichen erwartet –, dass man Nummerntafeln für Radfahrer einführt, denn diese meinen offenbar oft, Radfahren sei verbunden mit einem Persilschein für ungebühr­liches Verhalten, das da an den Tag gelegt wird.

In diesem Zusammenhang bitte ich die Freiheitlichen, noch einmal nachzudenken. In anderen Ländern, etwa in Deutschland, gibt es diese Regelung. Was aber die For­derung nach Deregulierung in diesem Punkt betrifft, so würden gerade ältere Verkehrs­teilnehmer – und unsere Menschen werden immer älter und nehmen am Verkehr teil – noch mehr verunsichert: Er darf bei Rot abbiegen, und der Hintere hupt schon, weil er es nicht weiß. – Ich glaube daher, da sollte man mehr Sachverstand an den Tag legen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.33


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


10.33.54

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Als Erstes möchte ich doch heute noch die Gelegenheit nützen und dem Sieger des gestrigen Fußballspiels Deutschland zum Sieg gratulieren, aber auch den Brasilianern zum Ehrentreffer. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Lopatka: Zyniker!)

Zur Rede des Kollegen Rädler, der uns aufgefordert hat, beim Thema Rechtsabbiegen bei Rot noch einmal nachzudenken – ich gehe davon aus, das ist nicht politisch gemeint, was Sie da gesagt haben –: Kollege Rädler, denken Sie doch selber einmal ein bisschen nach beziehungsweise stimmen Sie sich mit Erwin Pröll ab. Der ist nämlich dafür! Ich weiß nicht, wie Sie das in der ÖVP Niederösterreich regeln. Ich glaube, das ist eher straffer organisiert, nicht wahr?

Aber kommen wir zu dem auf der Tagesordnung stehenden Antrag, nämlich dem Thema aus dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, der 0,1-Promille-Grenze für Schul­buslenker und der Regelung, dass auch die Taxis Schülertransporte übernehmen dürfen. Wir haben das Ganze grundsätzlich einmal sehr begrüßt. Wir haben es in ver­gangenen Legislaturperioden zum Teil mit Anträgen auch selbst schon gefordert. Da möchte ich auch wieder die Gelegenheit nützen und mich erstens bei der Frau


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Bundesministerin und ihrer Organisation für die Absicht und das Vorlegen eines Entwurfes bedanken, aber auch bei den Kollegen Heinzl und Ottenschläger, die sozu­sagen in diesem Zusammenhang die Qualitätssicherungsschleife eingezogen haben, weil das Ganze zwar von der Intention her gut war, aber doch ein bisschen mangelhaft in der Ausführung rübergekommen ist.

Da meine ich jetzt nicht nur, dass die Begutachtung eigentlich erst nach dem Ver­kehrs­ausschuss geendet hat, und auch nicht die Fehler, die im Entwurf enthalten waren. Ich denke an die Begutachtung: Es wurden 11 Stellungnahmen abgegeben, davon fünf mit Kommentaren, die zum Ausdruck brachten – wie soll man da sagen, wenn man das höflich formulieren will? –, das lässt noch Potential zu in der Ausarbeitung von Gesetzen.

Frau Bundesminister! Ich weiß es persönlich, Sie haben viele gute Absichten, und diese decken sich auch oft mit unseren, aber gute Absichten sind nicht immer auch schon das, was dann im Endeffekt gut gemacht ist. Und weil vorhin Kollege Heinzl auch wieder das Thema der Autobahnmaut angesprochen hat: Natürlich, die Klage ist gut gemeint, und wenn sie erfolgreich ist, ist sie möglicherweise auch gut. Aber: Vor acht Monaten hat der deutsche Verkehrsminister das erste Mal die Idee in dieser Richtung geäußert, und dass dann nur die Klage drinnen ist, ist eben ein bisschen wenig. Vielleicht wären auch Befragungen von Professoren wie Professor Kummer oder anderen Experten angebracht gewesen – ich weiß nicht, ob Sie das gemacht haben oder nicht. Professor Kummer beispielsweise sagt, erstens einmal ist es durchaus EU-rechtskonform, und es würde doch, bitte, wenn wir es genau nehmen, den Österreichern nicht schaden, auch das deutsche Mautmodell zu übernehmen, wenn wir auch eine Steuerherabsetzung haben. (Abg. Fekter: Übernehmen tun wir gar nichts, sondern senken!) Die SPÖ fordert eine Steuerherabsetzung, genauso wie wir sie fordern, im Bereich der Personensteuer, bei der Einkommensteuer. Bei der Kfz-Steuer wäre es doch ein geeigneter Ansatz, auch zu sagen, wer viel fährt, braucht eine entsprechende Begünstigung! – Das ist also gut gemeint, aber dann in der Fortführung ein bisschen stecken geblieben.

Dasselbe haben wir auch im Bereich der Modalität. Wir freuen uns, dass wir einen Modalwert von 30 Prozent haben, und sagen, so viel fährt auf der Schiene – und gleichzeitig schmeißt die Rail Cargo die rollende Landstraße auf einer sehr, sehr befahrenen Strecke wie jener von Szeged nach Wels! Die Türken regen sich auf, wollen immer mehr fahren, und die Sektionschefin genehmigt den Türken höhere Kontingente! Alle schreien: das Wirtschaftsministerium, die Arbeiterkammer, die Wirt­schaftskammer, jeder, der nur irgendwie beteiligt ist. – Das ist zwar alles am Anfang gut gemeint, aber am Ende im Schlechten stecken geblieben.

Frau Bundesministerin, wir werden diesen Antrag mittragen, weil er gut von den Kollegen Ottenschläger und Heinzl ausgearbeitet ist und weil er von Ihnen und Ihrer Mannschaft im Ministerium gut gemeint ist. Aber bitte ein bisschen mehr Intention auf Qualitätssicherung richten. (Beifall bei der FPÖ.)

10.38


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


10.38.40

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren hier und auch zu Hause! Frau Ministerin, diese Änderung hat durchaus auch unsere Zustimmung, weil ja schließlich der Gelegenheitsverkehr auch für Schülerinnen und Schüler in den ländlichen Regionen flexibel gestaltet werden soll, aber die Vorgangsweise müssen wir auch kritisieren, und zwar aus zwei Gründen.


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Erstens: Die Begutachtungsfrist wurde nicht im vollen Umfang sozusagen ausge­schöpft. Sie haben vorher einen Gesetzestext uns übermittelt, und wir sollen ihn hier beschließen, bevor noch die fachlichen Stellungnahmen alle eingetroffen sind. Ich weiß, das ist wegen der Fristsetzung. Es soll im September bereits gelten, denn im September werden die SchülerInnentransporte dann zum Teil auf dieser Ebene neu geregelt werden.

Der zweite Wermutstropfen ist, dass die Gurtenpflicht in diesem Gesetz nicht verankert ist und dass Sie erst in Aussicht gestellt haben, das dann in Form einer KFG-Novelle vorzunehmen.

Das hätte man gleich machen können, also hier schließe ich mich der Kritik an, dass in Ihrem Haus des Öfteren etwas, ja, zeitsäumig – das ist auch wieder sehr höflich ausgedrückt – gearbeitet wird; ich kann auch „schludrig“ sagen, das würde den Sach­verhalt eher treffen.

Generell möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Verkehrsausschuss relativ viel Zeit darauf verwendet hat, sich mit dem Vorschlag einer Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle auseinanderzusetzen, der das Nachtfahrverbot für Frächter wieder reduziert hätte. Diese Zeit hätten wir uns sparen und sie darauf verwenden können, das drin­gende Thema, nämlich eine Auseinandersetzung mit dem Vorschlag der CSU betref­fend Maut in Deutschland, zu behandeln. Das ist momentan ein dringendes verkehrs­politisches Thema, das auch europaweit zu diskutieren ist. Diesbezüglich, Frau Ministerin, stärken Ihnen gerade die Grünen in Deutschland sehr stark den Rücken.

Wir sind der Meinung, dass das ein völlig absurdes deutsches Mautsystem ist, das dem Ganzen jetzt übergestülpt werden soll, und wir sind dafür, dass wir seriös mit Experten diskutieren, wie wir in Österreich unsere Regelungen verbessern können und gleichzeitig auf europäischem Niveau endlich den Gleichheitsgrundsatz wirksam sichern und verankern können, sodass nicht dann zwischen In- und Ausländern unterschieden wird und über Umwege unterschiedliche Regelungen in Kraft treten.

Frau Ministerin: eine Zustimmung und ein Angebot. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.41


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordne­tem Hagen. – Bitte.

 


10.41.35

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ja, auch wir werden zustimmen.

Hier geht es um Sicherheit für Schüler, für Kinder. – Einerseits ist es ein wichtiger Aspekt auf dem Schulweg, dass auch die Kinder in ländlichen Gebieten, in denen das Angebot des Schülertransports nicht wie im städtischen Bereich beziehungsweise in den Ballungszentren zur Verfügung steht, sicher in die Schule kommen können, das Zweite ist natürlich die Promille-Grenze. Es ist nicht akzeptierbar, dass ein Lenker eines Schülertransports unter Alkoholeinfluss unterwegs ist, darum auch die 0,1-Pro­mille-Grenze – vollkommen nachvollziehbar unter dem Gesichtspunkt des Sicherheits­aspektes.

Lassen Sie mich hier auf die Schülertransporte beziehungsweise die Transporte von Kindern mit Taxis eingehen: Sie kennen sicher meinen Antrag, den ich schon mehrfach eingebracht habe, dass Taxis auch Kindersitze mitführen müssen, denn wenn ich Kinder befördere, muss ich auch für die Sicherheit dieser Kinder sorgen. Wir alle wis­sen, dass beim Gurt die Größendifferenz oft problematisch ist: Das Kind hat dann den Gurt um den Hals anstatt über die Brust.


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Schauen wir uns das an: Diese Auflagen sind zirka 20 mal 20 cm und haben eine Höhe von ungefähr 5 cm, vielleicht ein bisschen mehr – also das ist kein Problem –, und sie kosten 4,50 €, wenn man sie bei eBay bestellt. Also auch die Kostenfrage wäre da kein Problem, deshalb kann ich nicht verstehen, warum die Regierungsfraktionen meinen Antrag im Verkehrsausschuss immer mit irgendwelchen fadenscheinigen Ausreden vertagen.

Dann bringen Sie ihn selbst ein! – Das ist mein Angebot, Frau Bundesminister. Ich werde ihn im Herbst wieder einbringen, und wir werden wieder diskutieren. Sie können es aber auch selbst machen. Machen wir es miteinander! – Das wäre vielleicht eine gescheite Sache. Ich glaube, dass dieser Schritt einfach auch fraktionsübergreifend unter dem Sicherheitsaspekt für unsere Kinder, für die Sicherheit unserer Kinder beim Transport auch mit Taxis hier gesetzt werden sollte. Ich lade Sie dazu ein, Frau Bun­desminister!

Wir haben ja heute schon gehört, dass im Verkehrsministerium manches ein bisschen schwierig oder langsam vorangeht. Über den Sommer hätten Sie genug Zeit, das auszuarbeiten. Sie bekommen meine Unterstützung. Anderenfalls werden wir über meinen Antrag im Herbst noch einmal diskutieren, und dann müssen Sie sich auch Kritik gefallen lassen, wenn Sie den wieder auf die lange Bank schieben.

Sicherheit für unsere Kinder, Sicherheit für unsere Schulkinder: Das ist der erste und wichtigste Aspekt, und da gibt es keine politischen taktischen Spielchen, die man machen sollte. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

10.44


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Bures zu Wort gemel­det. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


10.44.21

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuhö­rerinnen und Zuhörer! Herr Abgeordneter Hagen, mir ist es sehr wichtig, dass wir in Fragen der Verkehrssicherheit über alle Parteigrenzen hinweg gemeinsam an einem Strang ziehen und uns immer wieder anschauen, an welchen Rädchen wir denn noch drehen können, um die Straßen sicherer zu machen, um menschliches Leid hintan­zuhalten.

Dass ich sehr offen bin für alle Vorschläge, zeigt, so glaube ich, auch, dass allein von den letzten fünf Gesetzesnovellen seitens des Verkehrsministeriums, die ich einge­bracht habe, vier einstimmig beschlossen wurden. Auch viele der Ideen, die Sie jetzt eingebracht haben, sind Punkte, denen ich mich ganz und gar nicht verschließe, son­dern jederzeit wirklich sehr ernsthaft diskutiere.

Diese Einladung richte ich wirklich an alle Fraktionen im Hohen Haus: Alle Ideen, auch alle Wahrnehmungen, die man selbst hat, um Maßnahmen zu setzen, um die Straßen sicherer zu machen, sollten wir angehen und sollten wir im Verkehrsausschuss, so wie ich das auch in der Vergangenheit sehr positiv erlebt habe, diskutieren.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich, weil es auch eingangs angeschnitten wurde, doch ganz kurz zu den deutschen Mautplänen etwas sagen: Es ist so, dass es jedes Land selbst in der Hand hat, wie es die Finanzierung seines Straßennetzes vornimmt. Auch Österreich hat im Bereich des Pkw seit vielen Jahren ein Mautsystem mit bereits hoher Akzeptanz bei den Autofahrerinnen und Auto­fahrern – ein Vignettensystem. Genauso hat natürlich auch Deutschland die Möglich­keit, ein Bemautungssystem einzuführen.


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Ich würde meinen: So weit, so gut, aber wo sich Widerstand meinerseits regt, ist der Umstand, dass es nicht sein kann, dass Deutschland eine Pkw-Maut einführt und die nur sozusagen für ausländische Autofahrer gilt, während man für Deutsche selbst mit ein bisschen einer Mogelpackung versucht, eine Konstruktion zu schaffen, bei der es eine Steuergutschrift gibt.

Jedes Land kann sein Mautsystem festlegen, jedes Land legt seine Steuersysteme fest, aber wir in Europa haben einen Gleichheitsgrundsatz und ein Diskriminierungs­verbot. Das gehört zu den Grundwerten der Europäischen Union, und auf die poche ich, weil es mir darum geht, dass es eben nicht sein kann, dass österreichische Autofahrerinnen und Autofahrer zur Kasse gebeten und damit diskriminiert werden.

Dagegen werde ich mich als österreichische Verkehrsministerin wenden. Ich habe eine erste EU-rechtliche Einschätzung der Vorschläge meines deutschen Amtskollegen vorgenommen. Diese werden sehr kritisch und als EU-rechtswidrig eben aufgrund der Diskriminierung der österreichischen Autofahrer gesehen. Auch der Verkehrskom­missar der Europäischen Union hat sehr viele meiner Kritikpunkte betreffend die deutsche Maut geteilt, und ich habe natürlich auch mit dem Justizminister darüber ein Gespräch geführt, der gleichfalls diese rechtliche Einschätzung hat.

Aber wie geht es weiter? – Wenn ein Vorschlag vorliegt, werden wir das einer euro­parechtlichen Prüfung unterziehen. Wir werden uns an die Kommission wenden und, falls es notwendig ist, auch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einbringen. Und ich werde das Gespräch suchen. Es gibt gute österreichisch-deutsche Bezie­hungen – wir haben immer zu allen unseren Nachbarländern enge bilaterale Beziehun­gen –, und daher werde ich auch Anfang nächster Woche mit dem deutschen Ver­kehrs­minister Dobrindt in Wien ein Gespräch führen. Ich werde ihm meine Haltung zeigen. Aber um es noch einmal zu sagen: Ich werde eine Diskriminierung der öster­reichi­schen Autofahrerinnen und Autofahrer nicht zulassen. Das wird zu meinem Widerstand führen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Moser.)

Zu den Vorlagen, die auf dem Tisch liegen: Ich bedanke mich auch da wieder für die breite Zustimmung. Es geht darum, dass wir, wenn wir von Schülerinnen- und Schülertransporten sprechen, natürlich immer die großen Schulbusse vor Augen haben, aber 70 Prozent unserer Kinder werden in Kleinbussen und Pkws unter 3,5 Tonnen transportiert. Das sind, wie gesagt, mehr als zwei Drittel unserer Kinder.

Wir haben sehr strenge Regelungen bei den Schulbussen: Wir haben dort eine 0,1-Promille-Grenze, wir haben zu Recht strenge Ausbildungskriterien. Und das, was für die Schulbusse gilt, das möchte ich zur Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler auch für den Transport in Pkws und Kleinbussen haben. Daher werden wir das bezüglich der Ausbildungskriterien und mit dem heutigen Beschluss, was die Alko­grenzen mit den 0,1 Promille betrifft, auch so beschließen.

Zur Frage, warum das so schnell sein musste und ob das mit der Begutachtungsfrist stimmt – diese hat sich dann auch noch in den Zeitraum der Diskussion im Parlament im Ausschuss hinein erstreckt: Da gibt es eine wirklich gute Erklärung, und ich würde Sie bitten, das auch so zu verstehen, nämlich dass es nicht darum gegangen ist, dass man da jetzt eine Senkung auf eine 0,1-Promille-Grenze beim Transport von Schüle­rinnen und Schülern durchpeitscht, sondern mir ist es darum gegangen, dass zwar jetzt 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler glücklich in den Ferien sind und sie diese Zeit auch genießen sollen – das Hohe Haus wird ja auch bald in die Ferien gehen –, aber ich möchte, dass, wenn mit September die Schule wieder beginnt, diese Regelung schon in Kraft ist. Ich möchte, dass die Kinder mit September dadurch noch mehr Sicherheit haben und noch mehr Chance haben, sicher in die Schule, ins Klassen­zimmer und auch sicher wieder nach Hause zu kommen


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Wenn Sie das heute beschließen – ich habe das ja aus Ihren Wortmeldungen auch so vernommen –, dann wird es möglich sein, dass das schon ab September gilt und die Schülerinnen und Schüler, die jetzt ihre Ferien genießen sollen, dann wieder sicher in die Schule geführt werden können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Prinz.)

10.50


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.

 


10.51.07

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Mit dieser Gesetzesnovelle wird nun legitimiert, was im ländlichen Raum vielfach aus der Not heraus bereits üblich war, nämlich der Transport von Schülerinnen und Schülern mit Taxiunternehmen.

Neben dem Transport von Schülerinnen und Schülern gibt es aber, besonders im ländlichen Raum, auch noch eine andere Art von vorbestellter Beförderungsleistung, nämlich den Transport von älteren, gebrechlichen Menschen auf Kosten der Kranken­kassen. Diese können jetzt ohne Bedenken ein Taxi rufen, um zum Beispiel für Unter­suchungen ins nächstgelegene Krankenhaus gebracht zu werden, und diese liegen ja meistens einige Kilometer vom Wohnort entfernt.

Es ist klar, dass bei Notfällen die Krankentransporte nach wie vor von fachkundigen, erstklassig ausgebildeten Mitarbeitern, wie jenen vom Roten Kreuz, durchgeführt und übernommen werden, aber wenn die Menschen nicht liegend transportiert werden müssen, sondern „nur“ – unter Anführungszeichen – in der Mobilität eingeschränkt sind und ins Krankenhaus für Untersuchungen und Ähnliches müssen, dann ist es hilfreich, wenn ein Taxi gerufen werden kann, ohne dass sich die Taxifahrer in einem Graubereich bewegen.

Vor allem in ländlichen Regionen, wie zum Beispiel meinem Heimatbezirk, dem Pinzgau, wo die öffentliche Infrastruktur fallweise doch eher dünn ist, ist man auf jede Transportmöglichkeit angewiesen. Dort bringt diese Gesetzesnovelle eine entschei­dende Verbesserung.

Aus aktuellem Anlass – es ist schon angesprochen worden – muss auch ich an dieser Stelle auf die Mautdiskussion in Deutschland verweisen. Viele Fahrten für Unter­suchungszwecke oder für Kontrollen aus dem Gebiet Saalfelden bis Unken, aus dem Pinzgau, führen über das Kleine deutsche Eck nach Salzburg zu den dortigen Spezial­kliniken. Neben den Pendlern wären dann auch all diese Fahrten von der Mautein­hebung auf Landesstraßen betroffen.

Sehr geehrte Frau Bundesminister, wir müssen hier alles unternehmen, um diese grobe Benachteiligung einer ganzen Region und vieler Tausender Menschen zu verhindern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Novelle wird nicht nur der Taxitransfer unterstützt, sondern auch, dass sich mehrere unserer Gemeinden ortsübergreifend organisieren, denn zu einem qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Lernangebot gehört auch, den Kindern und Jugendlichen ein sicheres Transferservice anzubieten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesnovelle bringt mehr Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler, mehr Rechtssicherheit für die Beförde­rungsunternehmen und schafft darüber hinaus Rahmenbedingungen, die dem Indivi­dualverkehr ein wenig entgegenwirken, und das ist gut so. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.53



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 51

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

 


10.53.51

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf an dieser Stelle die Seniorenbund-Ortsgruppe aus Hellmonsödt im Mühlviertel im Namen unseres Abge­ordneten Michael Hammer sehr herzlich begrüßen. – Grüß Gott! (Allgemeiner Beifall.)

Ich möchte kurz auf das vorliegende Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheits­verkehrs-Gesetz 1996 geändert wird, eingehen. Es beinhaltet im Wesentlichen zwei Aspekte: Der erste ist mehr Sicherheit für unsere Kinder beim Schülertransport durch die Herabsetzung der Promillegrenze auf 0,1 für die Fahrerinnen und Fahrer dieser Transporte, und der zweite Aspekt ist, dass wir mit diesem Gesetz Rechtssicherheit für die Beförderung von Kranken durch das Taxigewerbe schaffen.

Kurz zum ersten Punkt: Es wurde schon eingehend darüber gesprochen und auch die Frau Bundesministerin hat es gesagt, dass wir im Verkehrsausschuss, glaube ich, alle eine Intention haben, nämlich mehr Sicherheit, vor allem natürlich für unseren Nach­wuchs. Diese Vorlage ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung und für alle Schülerinnen und Schüler, vor allem im ländlichen Raum, eine positive Maßnahme.

Zum zweiten Punkt: Da soll es für den Transport von Kranken, die nicht liegend trans­portiert werden müssen, zum Beispiel Dialysepatienten, durch Taxis entsprechende Rechtssicherheit geben. Das bedeutet auch eine Kostenersparnis für die Versicherten, weil die Taxis eben auf gut Deutsch günstiger sind als die Rettungstransporte.

Jetzt möchte aber auch ich aus aktuellem Anlass, etliche Vorredner sind gleichfalls darauf eingegangen, hier ein paar Worte zur deutschen Pkw-Maut sagen. Ich verstehe natürlich den Unmut – und ich unterstütze auch die Frau Bundesministerin in ihrer Forderung, dass es selbstverständlich eine Lösung geben muss, die EU-konform ist –, ich möchte aber sozusagen nicht voll in den Aufschrei einstimmen, dass wir mit einer Klage hundertprozentig richtig liegen beziehungsweise dass wir damit tolle Chancen haben, denn ich gehe davon aus, dass sich die Deutschen sehr wohl überlegen, wie sie das gestalten. Und wenn sie die Kfz-Steuer senken, dann ist das eine Steuerfrage, die den Nationalstaaten obliegt, und wenn das sauber entkoppelt ist von der Frage der Maut, dann sehe ich dem skeptisch entgegen, dass eine Klage Erfolg hat.

Ich möchte aber an dieser Stelle zwei Dinge sagen: Einerseits glaube ich, dass wir in Österreich mit der ASFINAG und mit der Bemautung ein sehr gutes System haben, ein System, das sich selbst wirklich gut finanziert, wodurch wir hier keine weiteren Steuermittel mehr in das hochrangige Straßennetz hineinpumpen müssen. Ich glaube, dass das System vielleicht sogar den Kollegen aus Deutschland sehr zu empfehlen wäre.

Was mir aber sehr wichtig ist in der Diskussion, vor allem, was die Pendlerinnen und Pendler in den Grenzgebieten betrifft, ist Folgendes: Die werden nichts davon haben, wenn wir eine Klage einreichen, denn was passiert dann in der Zeit, in der zwar die Juristen streiten, aber die Pendlerinnen und Pendler betroffen sind? – Also ich glaube, es wäre sehr wichtig, dass Sie, Frau Bundesministerin, mit Ihrem Amtskollegen dahingehend das Gespräch suchen, welche zwischenstaatlichen Lösungen es im Sinne unserer vor allem Salzburger, Tiroler und oberösterreichischen Pendlerinnen und Pendler geben kann. Wenn wir diesbezüglich eine konstruktive Lösung finden, glaube ich, ist denen einmal geholfen, und das wäre sehr wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Abschluss noch einmal zum vorliegenden Antrag zurückkommend glaube ich, wir sind im Verkehrsausschuss auf einem sehr guten Weg, und ich glaube, wir diskutieren


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 52

konstruktiv. Das hier ist ein weiterer Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit, und deswegen freut es mich, wenn wir eine einhellige Abstimmung haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

10.58


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.

 


10.58.17

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Rund 1,14 Millionen Kinder und Jugendliche in Österreich machen sich täglich auf den Weg in den Unterricht. Dabei werden rund 1,8 Millionen Kilometer pro Woche von Österreichs Schülerinnen und Schülern im Gelegenheitsverkehr zurückgelegt, und davon, wie wir vorhin bereits gehört haben, rund 70 Prozent in Pkws und Kleinbussen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf einen sicheren Schulweg. Sie und ihre Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ein sicherer Transport zur Schule organisiert und durchgeführt wird. Durch die heutige Novelle im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 werden das Schutz­niveau und die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler im Schultransport wesentlich erhöht. Darüber hinaus werden auch gewerberechtliche Restriktionen beseitigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alkohol hat am Steuer sicherlich nichts verloren. Bis jetzt galt beim Schülertransport für Lenkerinnen und Lenker in Klein­bussen und Pkws betreffend Alkohol eine weniger strenge Vorgabe als bei den Omnibuslenkern. Durch diese Novelle wird das nun korrigiert: Statt der bisherigen 0,5-Promille-Grenze gilt in Zukunft nur mehr eine 0,1-Promille-Grenze.

Erfreulich ist auch, dass mit der Novelle nun großen Kapazitätsproblemen im Bereich der Schülertransporte speziell im ländlichen Raum entgegengetreten wird. Bis jetzt gab es das Problem, dass Schülerbeförderungen, die auf Basis eines Beförderungs­vertrages zwischen dem zuständigen Finanzamt und einem Taxi- oder Mietwagen­unternehmen finanziert wurden, nicht im Rahmen des Taxigewerbes erbracht werden konnten. Und aus diesem Grund wird nun die Definition des Taxigewerbes im Gele­genheitsverkehrs-Gesetz um die Durchführung von Schülertransporten aufgrund beson­derer Aufträge erweitert.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Im Sinne der Sicherheit bei den Schüler­transporten begrüßen wir die heute vorgelegte Novelle. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Singer.)

11.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte.

 


11.00.46

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz zur besseren Regelung des Gelegenheitsverkehrs für die Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum machen wir einen wichtigen Schritt, den Zugang zur Bildung in allen Gebieten Österreichs und für alle Kinder, die daran teilhaben wollen und sollen, zu ermöglichen.

Wir bringen da mit einer einfachen Lösung etwas in Ordnung, das schafft sehr viel Flexibilität für die Betriebe der Taxiunternehmen, für die hier auch der Zugang geschaffen wird. Letztendlich geht es darum, den ländlichen Raum zu stärken, um den urbanen und den suburbanen Bereich zu entlasten. Wenn die Menschen in den


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 53

Regionen die Angebote nicht vorfinden, werden wir das Verkehrsaufkommen in der Stadt auch nicht mehr bewältigen.

Wir können uns jetzt schon ein Bild davon machen, wir brauchen uns nur die Ver­kehrsbelastung in Wien und rund um Wien anzusehen. Da braucht man gar nicht den Baustellenwahnsinn, der momentan in Wien stattfindet, anzusprechen. Baustellen sind notwendig, denn irgendwann muss man Erneuerungsarbeiten durchführen, aber selbst die beste Verkehrsstadträtin würde es nicht zustande bringen – leider Gottes ist die Wiener Verkehrsstadträtin aber weit entfernt davon, die Beste zu sein –, Staus zu vermeiden, all die Probleme zu beseitigen, sollte die Verkehrsbelastung weiter steigen und sollten wir nicht im Vorfeld im ländlichen Raum entsprechende Systeme etablieren können.

Auch auf die Maut möchte ich kurz zu sprechen kommen. Wir können nicht ein System, das eigentlich europaweit eingeführt ist – ob in Ungarn, Slowenien, Italien, Österreich – und jetzt in Deutschland installiert werden soll, einfach negieren und sagen: Das hat nicht zu gelten! Wir können auch den Deutschen nicht vorwerfen, dass sie da in ihrem Steuerrecht notwendige Schritte setzen, denn dann müssten wir, wenn das eine Benachteiligung der Ausländer wäre, auch darüber sprechen, ob die motor­bezogene Steuer, die wir in Österreich einheben – auch in einer etwas anderen Relation als die Deutschen –, nicht auch schon eine Benachteiligung der österreichi­schen Autofahrer ist. Dann kämen wir in eine sehr breite Diskussion. Solange das Steuerrecht EU-weit nicht harmonisiert ist – ich glaube, es gibt einen Konsens, dass wir das nationalstaatlich regeln wollen –, werden wir da nicht eingreifen können.

Ich denke, dass wir uns um unsere eigenen Hausaufgaben kümmern müssen, denn wenn wir auf den Autobahnen bald flächendeckend nur noch mit 100 km/h fahren dürfen, werden wir den Verkehr wieder in die Siedlungsgebiete lenken. Damit hätten wir eine Verkehrspolitik, die komplett in die entgegengesetzte Richtung dessen ginge, was wir eigentlich haben wollen.

Da müssen wir schon auch wieder die Länder sozusagen zur Verantwortung rufen oder die Gesetzgebung des Bundes so stärken, dass die Länder die Bundesstraßen und die Autobahnen nicht permanent sozusagen mit diesen Beschränkungen zubetonieren können. Wir müssen den Bund so weit stärken, dass hier die Entscheidungen getroffen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

11.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


11.03.47

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als letzter Redner zu diesem Tages­ordnungspunkt darf ich noch einmal kurz zusammenfassen:

Erstens: Auch vom Taxigewerbe können künftig rechtlich abgesichert Schülertrans­porte durchgeführt werden. Es ist schon angesprochen worden: Das ist gerade für den ländlichen Raum ein wichtiger Punkt.

Zweitens: Eine weitere Klarstellung betrifft den Transport gehunfähiger Versicherter mit Taxis, wobei es, auch das ist bereits angesprochen worden, zu einer klaren Abgren­zung zu liegend zu transportierenden Personen kommt oder zu Personen, die aufgrund einer Erkrankung einer sanitätsdienstlichen Betreuung bedürfen. Da gibt es eine klare Abgrenzung. Dafür sind nach wie vor und auch künftig die befugten Rettungsorgani­sationen zuständig.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 54

Und drittens – auch das ist aus meiner Sicht klar –: Es kommt zu einer Gleichstellung aller Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen zum Schülertransport in der Frage der Blut- und Atemalkoholgrenze.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle haben eine besondere Verantwortung, wenn wir Fahrzeuge lenken, ganz besonders aber dann, wenn wir Kinder und Jugendliche transportieren. Aus meiner Sicht müsste es selbstverständlich sein, dass aufgrund dieser besonderen Verantwortung auf Alkohol verzichtet wird.

Jährlich ereignen sich rund 30 Unfälle im Schülertransport auf Österreichs Straßen. Leider ist der Alkoholeinfluss auch immer wieder der Grund von Unfällen. In diesem Zusammenhang darf ich aber auch klarstellen, sehr geehrte Damen und Herren, dass oftmals nicht die Lenkerinnen und Lenker von Schülertransporten Auslöser von Un­fällen sind, sondern selbst Opfer werden, wie die Schülerinnen und Schüler.

Daher, sehr geehrte Damen und Herren: Verantwortung für einen unfallfreien Transport unserer Kinder und Jugendlichen tragen wir alle, alle Verkehrsteilnehmer auf Öster­reichs Straßen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.05

11.06.04

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 232 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

11.06.452. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 463/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (233 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 16/A der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (234 d.B.)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.07.23

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Sollten die Damen und Herren aus Hellmonsödt


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 55

noch hier sein, dann gilt ihnen auch mein grüner Gruß, ich bin ja dort fast aufgewach­sen.

Zum Thema Führerscheingesetz: Frau Ministerin, es wäre jetzt eine gute Gelegenheit, dass Sie mit dieser Novelle des Führerscheingesetzes wirklich Menschenleben retten. Frau Ministerin, es ist mir persönlich seit 2006 ein sehr großes Anliegen, dass das Vormerksystem, ein Teil des Führerscheingesetzes, reformiert wird, damit wir weniger Verkehrsunfälle, weniger Verletzte, weniger Verkehrstote haben und damit Men­schen­leben retten. Frau Ministerin, diese Chance bestünde jetzt.

Ich bin ja durchaus dafür, dass wir im Zuge dieser Gesetzesnovelle den Führerschein­aspiranten 35 € dadurch ersparen, dass die Gesundheitsuntersuchung beim Militär jetzt auch für den Führerschein Geltung hat. Ist ja kein Problem. Nur, wenn Sie die Gelegenheit jetzt verpassen, das Vormerksystem im Rahmen der Führerscheingeset­zesnovelle zu ändern, dann machen Sie sich wirklich – ich muss es so sagen – mitschuldig daran, dass nach wie vor viele Menschen auf der Straße verunglücken oder durch andere zu Tode kommen, da einerseits die Geschwindigkeitsübertretungen zu wenig massiv geahndet werden – Geschwindigkeitsübertretung als Vormerkdelikt wäre dringend notwendig wegen der Punkteführerscheinregelung – und andererseits sehr viele Menschen auch – es sind 40 Unfälle pro Tag – deshalb verletzt werden oder zu Tode kommen, weil Ablenkung am Steuer die Unfallursache ist. Ablenkung am Steuer ist meistens darauf zurückzuführen, dass die Lenkerinnen und Lenker mit dem Handy telefonieren.

Ich habe intensive Telefonate mit der Exekutive geführt, und die Polizistinnen und Polizisten haben mir gegenüber darüber geklagt, dass sie praktisch oft machtlos sind bei diesem Verkehrsdelikt, nämlich mit dem Handy telefonieren oder SMS schreiben oder sogar kleine Mails schreiben, während gleichzeitig ein Pkw oder Lkw gelenkt wird.

Ich selbst bin ja dadurch, dass ich oft mit dem Bus fahre, auch Zeugin dessen, dass Busfahrer fröhlich telefonieren oder auch SMS schreiben. Ich rede dann mit ihnen darüber und mache sie darauf aufmerksam, dass das ja verboten und höchst gefährlich ist und auch tödliche Konsequenzen haben kann.

Frau Ministerin, deshalb plädiere ich auch jetzt, 2014 – so wie 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 –, wieder dafür, im Vormerkdeliktbereich endlich auch das Delikt Handy am Steuer zu verankern!

Eine Bewusstseinskampagne, wie Sie sie vorhaben, ist mir viel zu wenig. Sie müssen Nägel mit Köpfen machen! Die Mitglieder der Exekutive, die sich an mich wenden, sagen immer: Wir können erst strafen, wenn wir anhalten! Aber oft fahren die Autos vorbei, die Exekutivbeamten sehen, dass da schon wieder telefoniert wird, und dann sind die Autos weg. Der Polizist hat nicht immer eine sagenhafte – wie soll man denn sagen, wie heißen diese schnellen Motorräder, diese Maschinen? – BMW oder sonst irgendein Motorrad zur Hand und kann dem Autofahrer nachfahren, ihn überholen und dann anhalten.

Die jetzige Regelung ist in der Praxis untauglich, und die Strafen sind im europaweiten Vergleich relativ gering. In vielen anderen europäischen Ländern ist das Telefonieren mit einem Handy am Steuer ein Vormerkdelikt, sind auch Geschwindigkeits­überschrei­tungen ein Vormerkdelikt und haben diese beiden Regelungen dazu geführt, dass viele Menschenleben erhalten bleiben.

Frau Ministerin, ich appelliere jetzt wieder an Sie – und ich möchte es nicht 2015, 2016, 2017, 2018 wieder machen müssen –, diesbezüglich endlich etwas zu machen! 35 € weniger Führerscheinkosten, das ist gut und recht und schön, aber retten Sie auf der anderen Seite endlich Menschenleben, indem Sie das Handy am Steuer und Ge-


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schwindigkeitsdelikte schärfer und rigoroser ahnden! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


11.12.04

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ja, wir alle, vor allem wir PolitikerInnen, sind sehr viel im Auto unterwegs. Ich bin pro Jahr zwischen 40 000 und 60 000 Kilometer unterwegs, und natürlich erlebe ich immer wieder Situationen im Straßenverkehr, wo ich mir denke, das gehört in Zukunft viel teurer bestraft.

Ja, Frau Kollegin Moser, ich bin da ganz bei Ihnen: Handy am Steuer ist gefährlich, SMS schreiben, Facebook checken, E-Mails checken. Auch ein Navigationssystem kann gefährlich sein und kann einen beim Autofahren ablenken. Wir müssen natürlich von dem Gedanken wegkommen, dass wir beim Autofahren multitaskingfähig sind. Beim Autofahren brauchen wir unsere volle Konzentration. Es ist ein Fakt, dass Auto­fahrer, die mit dem Handy telefonieren, ein vier- bis fünfmal höheres Unfallrisiko haben als konzentrierte Autolenker.

In Österreich wird das Telefonieren mit einem Handy derzeit bereits mit einer relativ hohen Geldstrafe geahndet (Abg. Moser: Aber im europäischen Vergleich nicht!), mit 50 €. Das ist aber nicht der einzige Grund, weshalb wir dagegen sind, dass eben Handytelefonieren und Schnellfahren in den Deliktskatalog des Führerscheinvor­merk­systems aufgenommen wird, sondern: Einerseits würde diese Einbeziehung in das Vormerksystem einen hohen Verwaltungsaufwand darstellen, und andererseits wollen wir – das haben Sie schon angesprochen; für uns ist das doch sehr wichtig – in einem ersten Schritt jetzt einmal auf die Bewusstseinsbildung setzen.

Was heißt das? – Bereits in der Vergangenheit hat es zum Thema „Alkohol am Steuer“ immer wieder Bewusstseinskampagnen gegeben, die sehr gut gewirkt haben. Solche Kampagnen werden jetzt zum Thema „Handy weg vom Steuer“ gestartet. Sicherlich ist Ihnen die Kampagne der ASFINAG schon aufgefallen. In der Vergangenheit haben Bewusstseinskampagnen immer sehr gut gewirkt, immer zu positiven Veränderungen geführt. Sollten sich diese nicht einstellen, muss man natürlich über eine Erhöhung der Geldstrafen oder der Strafen bei Nutzung von Handys am Steuer nachdenken. (Zwischenruf der Abg. Moser.)

Aber Fakt ist auch – das möchte ich hier schon noch einmal betonen, und ich möchte an jeden appellieren –: Ob man im Straßenverkehr sicher unterwegs ist, hängt ja auch von jedem einzelnen Fahrer ab, und da sollte man sich selbst auch ein Herz nehmen und vorsichtig fahren! (Beifall bei der SPÖ.)

11.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


11.14.39

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im ersten jetzt zur Diskussion stehen­den Antrag geht es um die Anerkennung der militärärztlichen Stellungsunter­suchung durch die Führerscheinbehörden, die wir beschließen wollen. Wir stellen diese damit der zivilen verpflichtenden Untersuchung gleich.

Wer den Antrag gelesen hat, weiß, dass es sich da lediglich um einen Satz handelt, der im § 8 des Führerscheingesetzes angefügt werden muss, und dass das im


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 57

legistischen Sinne sozusagen ein Feintuning ist, aber die Bedeutung gerade für junge Menschen ist durchaus größer. Pro Jahr betrifft das rund 40 000 junge Männer, für sie wird dadurch eine unnötige Doppelgleisigkeit abgeschafft.

Es geht natürlich auch um eine Kostenersparnis für junge Menschen, die sich gerade in einer Lebensphase befinden, in der sie ohnehin nicht über sehr viel verfügen. 35 €, aber auch mehr – je nach Führerscheinklasse –, können sie damit einsparen; insge­samt 1,5 Millionen € pro Jahr.

Es ist dies auch ein Beitrag, ein kleiner Beitrag, aber dennoch, zur Attraktivierung und Reform des Wehrdienstes, wie wir es auch im Entschließungsantrag des Nationalrates gefordert haben. Daher freue ich mich natürlich über breite Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Dem zweiten Antrag, jenem des Abgeordneten Willi, der ebenso eine Änderung des Führerscheingesetzes betrifft, können wir als ÖVP hingegen nicht zustimmen. Die vorgeschlagene Erweiterung der Delikte im Vormerksystem sehen wir als nicht zielführend. Zum einen würde die Aufnahme der Übertretung der zulässigen Höchst­geschwindigkeit inklusive Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu einer Ent­schärfung der heute bestehenden rechtlichen Lage führen, denn heute kommt es schon zu einem direkten Führerscheinentzug in einem solchen Fall; laut diesem Vorschlag würde es lediglich zu einer Vormerkung im Vormerksystem führen, und ich glaube, das ist auch nicht im Sinne des Antragstellers.

Zum anderen erachten wir die Aufnahme des Delikts Handy am Steuer als prob­lematisch, nämlich rein aufgrund der Aussage, dass die Unfallursache Nummer eins Handy am Steuer sei. Die Unfallursache Nummer eins ist Ablenkung. Diese geschieht durchaus auch durch Handy am Steuer, aber auch durch vieles andere. Das Reden mit dem Beifahrer, Essen, Trinken, selbst das Telefonieren mit einer Freisprechanlage stellt schon eine Ablenkung dar, und es gibt da noch viele andere Dinge.

Handy am Steuer ist eine Gefahrenquelle, das ist uns bewusst, und wir setzen in diesem Bereich auf Aufklärung, auf Bewusstseinsbildung und entsprechende Strafen.

Diese beiden Punkte plus die Zunahme der Bürokratie durch die im Antrag enthaltenen verpflichtenden Lenkererhebungen, die eben zu mehr Bürokratie führen würden, sehen wir als Grund dafür, diesem Antrag nicht zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rauch. – Bitte.

 


11.18.04

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! In der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses wurde über den Antrag zu Tagesordnungspunkt 2 abgestimmt – meine Vorrednerin hat schon darüber gesprochen –, nämlich dass eine militärärztliche Feststellung genügt, um einen zivilen Führerschein zu erhalten. Die Frist bleibt mit 18 Monaten gleich.

Wir begrüßen diesen Antrag, denn diese Regelung wertet das Militär auf, es spart Kosten und Zeit, 40 000 Jugendliche ersparen sich den zweiten Gang zur Unter­suchung, 35 € werden an Honorarkosten gespart. Wie wir alle wissen, verfügt das Bundesheer über ausgezeichnete militärische Ärzte. Aufgrund der allgemeinen Wehr­pflicht werden die Jugendlichen einer vollständigen gesundheitlichen Untersuchung unterzogen, welche für uns auch sehr wichtig ist, und deswegen stehen wir auch hinter der allgemeinen Wehrpflicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Man schlägt da zwei Fliegen mit einer Klappe. Es gibt zwar massive Baustellen beim Bundesheer und der Bundesminister für Landesverteidigung hat uns in seiner letzten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 58

Aussendung bereits den Untergang des Bundesheers prophezeit, aber ich hoffe, dass dem entsprechend entgegengewirkt wird.

Dem zweiten Antrag, jenem des Kollegen Willi, wo es darum geht, dass zusätzliche Delikte in das Vormerksystem aufgenommen werden sollen, können wir nur sehr wenig abgewinnen. Wir stehen für eine Gesamtevaluierung des Vormerksystems; das alte Gesetz stammt aus dem Jahr 2005.

Wir stehen bereit, in diesen Diskussionsprozess einzusteigen. Schnellfahren und Tele­fonieren am Steuer werden ohnehin bereits durch Verwaltungsstrafen geahndet. Da halten wir es mit der Frau Bundesminister und sagen: Die Autolenker müssen mittels Kampagnen auf Gefahren beim Rasen und Telefonieren aufmerksam gemacht werden und dürfen nicht zur Melkkuh der Nation werden! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


11.20.19

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf mit Punkt 3 beginnen, denn bei Punkt 2 möchte ich dann etwas weiter ausholen.

Punkt 3: Antrag der Grünen betreffend Handynutzung am Steuer. – Sie wissen, im Ausschuss habe ich mich sehr positiv über diesen Punkt geäußert, was Handytelefo­nieren betrifft. In diesem Antrag sind natürlich mehrere Dinge enthalten, unter anderem auch 20 beziehungsweise 30 km/h zu schnell fahren. Aber auch das ins Vormerk­system aufzunehmen, da bin ich absolut dagegen. (Beifall beim Team Stronach.) Beim Handytelefonieren könnte ich mir das vorstellen, wenn Sie das in einem eigenen Antrag machen, das kann man diskutieren.

Ich bin viel auf der Autobahn unterwegs, kenne die Situation. Ich bin Polizeibeamter und weiß um die Problematik beim Handytelefonieren. Da haben Sie, Frau Dr. Moser, schon recht mit dieser Anhaltesituation. Wenn man jemanden nur dann strafen kann, wenn man ihn anhält, so ist das nicht sehr abschreckend.

Es ist erschreckend zu sehen, wie oft Verkehrsteilnehmer mit dem Handy telefonieren. Dann haben sie meistens für den Blinker und andere Sachen keine Hand mehr frei, deswegen gibt es die wildesten Fahrmanöver, und in Kreisverkehren ist das eine Katastrophe! Wenn man auf der Autobahn schaut, wie die Lenker quasi rüber­schwenken, da gibt es große Probleme. – Das ist berechtigt, da gebe ich Ihnen recht, da haben Sie auch unsere Unterstützung.

Aber der Punkt mit der Geschwindigkeit, da kann ich nicht mit. Deswegen werden wir diesen Antrag leider ablehnen müssen.

Punkt 2 werden wir zustimmen. Das ist eine vernünftige Sache. Ich nenne nur zwei Stichworte: Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis. Das ist eine gute Sache, dafür sind wir vom Team Stronach – die Autofahrerpartei und Motorradfahrerpartei – immer zu haben.

Dann darf ich schon auf den nächsten Punkt zu sprechen kommen. Da bin ich bei den Motorradfahrern. Ich bin begeisterter Motorradfahrer und kenne die Situation. Und Sie, Frau Bundesminister – damit sind wir wieder bei meiner Arbeit in den Ausschüssen –, kennen die Problematik der Busspur, nämlich deren Freigabe für Motorräder.

Jedes Moped, jedes Fahrrad darf dort fahren. Wenn der Verkehr sehr zäh ist, dann steht der Motorradfahrer mit der Sicherheitsmontur im Stau, meistens in dunklen Farben gehalten. Da schwitzt er sich wirklich einen „Deppn aba“ – auf Deutsch gesagt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 59

Das ist natürlich eine heftige Sache, die für die Verkehrssicherheit nicht sehr förderlich ist. Dann ist die Busspur frei, die Mopeds fahren mit 40, 50 km/h vorbei und der Motorradfahrer schwitzt immer noch. Ich kenne die Situation, ich habe sie einmal im Ausschuss erklärt. Wenn Sie von Lochau nach Bregenz fahren, da ist eine Busspur, die ist meistens leer. Die Autos stehen kilometerweit und die Motorräder mittendrin.

Wenn Sie jetzt mit dem Motorrad an der stehenden Kolonne vorbeifahren wollen, was ja erlaubt ist, wenn kein Gegenverkehr kommt – nur da kommt dauernd Gegen­verkehr –, dann stehen Sie weiter und schwitzen und schwitzen.

Jetzt bin ich natürlich sehr erfreut über Folgendes, Frau Bundesminister: Da Ihr Genosse Häupl jetzt auf meinen Antrag aufgesprungen ist, den ich im Verkehrsaus­schuss schon mehrfach eingebracht habe, nämlich die Busspur für Biker freizugeben, kann ich Ihnen den Tipp geben, über den Sommer die Hausaufgaben zu machen. Genosse Häupl fordert Motorräder auf die Busspur – eine ganz tolle Sache –, „Öffnung der Busspur für Motorradfahrer“.

Da sagt er wörtlich: „,Natürlich muss das kommen, die Motorrad- und Mopedfahrer behindern ja niemanden auf den Busspuren’, setzt Bürgermeister Michael Häupl jetzt eine Öffnung dieser Fahrstreifen für alle motorisierten Zweiradfahrer durch.“

Und die Kollegin Vassilakou von den Grünen sagt: „Wir sind auch dafür.“

Meine Damen und Herren, was hält uns auf, dass wir die Busspur für die Motorrad­fahrer freigeben? – Damit Sie es ein bisschen leichter haben, bringe ich gleich heute folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Änderung der gesetzlichen Regelung des § 53 Abs. 1 Z 24 und 25 StVO in dem Sinne herbeizuführen, dass eine Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge zulässig ist.“

*****

Meine Damen und Herren, ich kann Sie nur auffordern: Stimmen Sie diesem Antrag zu!

Frau Bundesminister, Sie hätten jetzt gleich, auf Deutsch gesagt, die grüne Karte dafür. Der Herr Bürgermeister von Wien hat Sie ja schon zu dieser Maßnahme aufgefordert. Jetzt können wir es miteinander anpacken. Sie wissen, ich bin ein Freund des gemeinsamen Entscheidens, ein Freund des Arbeitens für die Bevölkerung in Österreich.

Und vernünftige Maßnahmen, wie Sie heute schon richtig gesagt haben, kann man durchwegs miteinander umsetzen. Hier hätten Sie eine super Gelegenheit, zu glänzen, Frau Bundesminister. Meine Unterstützung haben Sie auf jeden Fall in diesem Punkt. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

11.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, wurde ord­nungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 60

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge“

eingebracht im Zuge der Debatte der 36. Sitzung des Nationalrates zu TOP 2 bis 3 – Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 463/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschlager, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (233 d.B.). Bericht des Ver­kehrs­ausschusses über den Antrag 16/A der Abgeordneten Gerog Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (234 d.B.)

Einspurige Kraftfahrzeuge haben insgesamt eine besser Umweltbilanz und weisen eine deutlich geringerer Verkehrs-, Flächen- und C02-Belastung auf. Aufgrund dieser Tatsache wurde in der XXV. GP durch das Team Stronach auch ein entsprechender Antrag (160 A/E) eingebracht. Zweiradlenker dürfen sich schon jetzt zwischen den Autokolonnen durchschlängeln, sobald der Verkehr an einer Kreuzung zum Halten kommt. Könnten sie stattdessen die oft freien Busspuren benützen, wäre es weniger gefährlich für alle Beteiligten.

In den vergangenen Jahren wurden die Busspuren in Wien auf die Möglichkeit der Mitbenützung durch einspurige Kraftfahrzeuge geprüft und insgesamt 11 Busspuren für einspurige Kraftfahrzeuge freigegeben.

Nun fordert auch die Wiener Stadtregierung unter Federführung von Bürgermeister Dr. Häupl und Vizebürgermeisterin Mag. Maria Vassilakou, dass in Wien die Busspuren generell für die Motorradfahrer geöffnet werden. Begründet wird die Forderung damit, dass in den letzten Jahren mehr einspurige Fahrzeuge gemeldet wurden und somit das Verkehrsaufkommen durch Motorräder gestiegen ist. Dies scheint genereller Trend in Österreich zu sein und somit trifft diese Feststellung wohl auch auf andere Ballungs­zentren in Österreich zu. Eine Mitbenutzung der oft freien Busspur hilft jedenfalls das Verkehrsaufkommen besser zu regeln, den Verkehr insgesamt zu beschleunigen und verbessert die Sicherheit einspuriger Fahrzeugnutzer.

Laut einem Bericht der Onlineplattform tourenfahrer.de dürfen Motorräder in London die Busspuren schon seit einigen Jahren mitbenützen:

„In London genießen Motorradfahrer ein besonderes Vorrecht: sie dürfen die Bus­spuren benutzen. Nach zwei Testphasen seit 2009 gilt die Erlaubnis für motorisierte Zweiräder ab dem 23. Januar nun dauerhaft.  Den Motorradfahrern stehen damit rund 500 Kilometer Strecke zur Verfügung, die sie sich nur mit den Bussen der Verkehrs­betriebe »Transport for London« sowie abschnittsweise mit Taxis und Rad­fahrern teilen müssen. Positive Erfahrungen während der beiden je 18 Monate währenden Testphasen bilden die Grundlage für die dauerhafte Freigabe der Busspuren. So ging die Zahl der Geschwindigkeitsübertretungen auf den speziellen Fahrstreifen während des Testzeitraums deutlich zurück, zudem konnte kein erhöhtes Kollisionsrisiko mit anderen Verkehrsteilnehmern nachgewiesen werden. Die Freigabe ist Teil eines Gesamtkonzepts der Stadtverwaltung zur Verbesserung des Verkehrsflusses in der chronisch staugeplagten City. Rund 50.000 Motorradfahrer nutzen derzeit täglich die Busspuren.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 61

Unbeschadet dessen, können im Fall von Interessenskonflikten mit weiteren Benützern der Busspur, z.B. in der Nähe von Krankenhäusern, selbstverständlich von den Behör­den stellenweise Benutzungsverbote ausgesprochen werden.

Eine generelle Freigabe der Busspuren für Motorräder in Österreich scheint deshalb nicht nur wünschenswert, sondern auch geboten. Außerdem scheint auch die Zustim­mung zumindest einer Regierungspartei, aufgrund der Forderungen von Dr. Häupl, gegeben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Änderung der gesetzlichen Regelung des § 53 Abs. 1 Z 24 und 25 StVO in dem Sinne herbeizuführen, dass eine Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge zulässig ist.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Bevor wir fortsetzen, möchte ich darum bitten, was das Fotografieren anbelangt, sehr darauf zu achten, nicht in die Unterlagen der Mandatare zu fotografieren, auch wenn das technisch möglich wäre.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.25.38

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte ganz kurz auf den Antrag der Regierungsparteien eingehen, den wir gerne unterstützen.

Es ist natürlich im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung vernünftig, dass man nicht zweimal nacheinander eine Gesundenuntersuchung vornimmt. Das werden wir gerne mittragen.

Ich möchte nun näher auf den Antrag der grünen Kollegen und Kolleginnen eingehen. In der Diskussion – das hatten wir auch im Verkehrsausschuss – geht es ja nicht darum, dass wir jetzt erstmals die Handynutzung unter Verbot stellen, sondern es geht darum, dass wir diskutieren, ob wir ein weiteres Verbot einführen. Da können wir schwer mitgehen.

Der Hintergrund ist, dass, wie auch schon Kollegen vor mir ausgeführt haben, die Ablenkung ja nicht nur über das Handy oder das Telefonieren passiert, sondern dass es unterschiedlichste Formen der Ablenkung gibt und wir jetzt nicht beginnen können, tatsächlich jede Ablenkung zusätzlich unter Verbot zu stellen und im Vormerksystem zu hinterlegen.

Ich würde aber auch gerne die Zeit nützen, wenn wir über den Verkehrsausschuss reden, dass wir uns auf positive Bereiche konzentrieren und eben nicht nur über das Vor­merksystem und eine Verbotskultur sprechen. Es gibt hier genug Anlass, auch Vorreiter zu sein. Ich möchte einen Punkt herausgreifen.

Wie Sie alle wissen, ist Verkehr, was die CO2-Bilanz betrifft, einer der Haupt­verur­sacher der Luftverschmutzung. Wir haben da – das steckt zwar noch in den Kinder-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 62

schuhen – durchaus eine Antwort im Bereich der Elektromobilität. Aber auch da ist man, was die Gesetzesmaterie betrifft, noch nicht gut aufgestellt.

Mittlerweile ist es so, dass durch nachhaltige Geschäftsmodelle die Fahrschulen im Sinne einer CSR-Politik den Führerschein bereits mit Elektromobilen anbieten, es da aber deutliche Einschränkungen beim Führerscheingesetz gibt.

Bei modernen Fahrzeugen und insbesondere bei Fahrzeugen mit Alternativantrieb, beispielsweise Pkws mit Elektroantrieb, sind hauptsächlich beziehungsweise aus­schließ­lich Automatikgetriebe in Verwendung. Da wird die Führerscheinprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt, und dann ist es eben nicht möglich, auch Fahrzeuge mit einem Schaltgetriebe zu lenken. Wir werden deswegen einen Antrag einbringen – allerdings nicht unselbständig; das heißt, wir möchten diesen im Verkehrsausschuss diskutieren –, der diesbezüglich eine Bereinigung in der Gesetzes­materie bringt.

Letzter Punkt. Wir werden beim Antrag des Kollegen Hagen mitgehen, da es tatsächlich Sinn macht, den Motorradfahrern auch die Busspur zur Verfügung zu stellen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

11.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Bures zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


11.28.19

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf drei Punkte in aller Kürze eingehen, auch deshalb, weil ich ja, wie bei dem Antrag vorher, wieder den Eindruck habe, dass es ohnedies gelingen wird, diese positiven gesetzlichen Verän­derungen, die wir vorschlagen, auch mit großer Mehrheit durchzuführen.

Vorweg, was die Freigabe der Busspuren für Motorräder betrifft und den Vorschlag, den der Wiener Bürgermeister Häupl gemacht hat: Herr Abgeordneter Hagen, es stimmt, wir haben schon darüber diskutiert. Deswegen verwundert es mich ganz besonders, dass Sie das heute noch einmal einbringen, denn, warum der Appell an mich gar nicht erforderlich ist, weder vom Wiener Bürgermeister noch von Ihnen, ist, weil jede Bezirkshauptmannschaft die Freigabe von Busspuren für einspurige Fahr­zeuge selbst erlassen kann. Es braucht keine gesetzliche Änderung.

Es gibt mehrere Bezirke, Gemeinden und Städte, die das schon seit vielen Jahren machen. Ich glaube auch, dass es richtig ist, dass diese vor Ort die Verkehrssituation viel besser einschätzen können, und man da keine bundesgesetzliche Regelung braucht. Bezirkshauptmannschaften können es ermöglichen, dass Busspuren freige­geben werden. Wenn die Stadt Wien das macht und das als positiven Schritt sieht – Sie unterstützen das, wie ich Ihrem Redebeitrag entnommen habe –, dann kann sie das im eigenen Wirkungsbereich machen. Daher braucht es sozusagen keinen Auftrag an mich zu geben.

Zweiter Punkt, was den Antrag betreffend weitere Delikte in das Vormerksystem betrifft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte die derzeitige Lage kurz in Erinnerung rufen, weil auch die Zuseherinnen und Zuseher nicht so genau wissen, wie dieses Vormerksystem funktioniert, denn in der Regel will man ja damit nichts zu tun haben und verhält sich im Straßenverkehr ohnehin so, dass man gar nicht in die Situation kommt, vom Vormerksystem betroffen zu sein.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 63

Im Vormerksystem gibt es jetzt zwölf Delikte. Es ist schwierig, diese alle aufzuzählen, die jetzt schon im Vormerksystem sind. Daher machen weitere Ergänzungen das System ja nicht transparenter für die Autofahrerinnen und Autofahrer. Beim Vormerk­system ist es so: Erste Übertretung und Überschreitung des Delikts bedeutet Geld­strafe und Vormerkung. Dasselbe Delikt ein zweites Mal zu begehen bedeutet Geldstrafe und Maßnahme. Das heißt, psychologische Gespräche, Fahrtrainings, also zwingend in einer Maßnahme zu sein. Ein drittes Mal dieselbe Vormerkung zu haben bedeutet Geldstrafe und mindestens drei Monate Führerscheinentzug.

Um auf den Vorschlag zu kommen, den Sie bezüglich Handytelefonieren und Rasen gemacht haben: Ich glaube, dass eine Verschärfung beim Handytelefonieren nicht notwendig ist, denn ich setze da nicht nur darauf, dass Autofahrer nicht verantwor­tungslose Wesen sind, wovon Sie ausgehen, sondern darauf, dass das Menschen sind, die auch ein Verantwortungsbewusstsein haben. (Abg. Moser: Warum machen sie es dann?) Mit Bewusstseinskampagnen appelliere ich an dieses Verantwortungs­bewusstsein, dass eben Handytelefonieren am Steuer nicht erlaubt ist. Dafür gibt es eine Geldstrafe. Das ist kein Kavaliersdelikt. Ich glaube, wir sollten bei den Regelun­gen, die wir derzeit haben, bleiben, auch deshalb, weil ich als Technologieministerin auch darauf setze, dass man das mit Technologien lösen kann.

Jeder, der ein Handy kauft, hat eine Freisprechanlage dabei, immer mehr Autos haben Freisprechanlagen. (Abg. Moser: Sie benützen es aber nicht!) Bei einem Vormerk­system mit Führerscheinentzug halte ich eine Verschärfung betreffend Handy­telefonieren derzeit nicht für erforderlich, sondern ich setze darauf, dass die Auto­fahrerinnen und Autofahrer wissen, dass sie das vom Autofahren ablenkt, dass das ein Unfallrisiko darstellt und dass es technische Möglichkeiten gibt. Wenn sie sich nicht daran halten, dann gibt es eine Geldstrafe. Diese wurde verdoppelt, das reicht meiner Auffassung nach. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abg. Moser.)

Was das Rasen betrifft, möchte ich Folgendes in Erinnerung rufen: Dank Ihrer Unter­stützung haben wir erst vor zwei Jahren im Parlament schärfere Strafen bei Extrem­rasen beschlossen. Das bedeutet, dass wir, Frau Abgeordnete Moser – ich rufe es in Erinnerung –, beim Extremrasen eine Regelung haben, dass bei Über­schreitungen von 40 beziehungsweise 50 km/h nicht erst beim dritten Mal der Führer­schein weg ist. Der Führerschein ist beim ersten Mal weg. Wenn man sich rasend auf Straßen bewegt und andere Menschen gefährdet, dann hat dieses Parlament beschlossen, das nicht über das Vormerksystem zu ahnden und beim dritten Mal ist der Führerschein weg, sondern bei einer Überschreitung von 40 beziehungsweise 50 km/h ist der Führerschein gleich weg.

Wenn man das ein zweites Mal innerhalb von zwei Jahren macht, dann ist der Führer­schein auf sechs Monate weg. Das halte ich auch für besser, als das ins Vormerk­system hineinzugeben. Daher sehe ich hier auch keinen Änderungsbedarf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber jetzt zu der gemeinsamen Gesetzes­vorlage: Da geht es eben um die Novelle des Führerscheingesetzes – es wurde darauf hingewiesen –, es geht auch um eine Verwaltungsvereinfachung. Frau Abgeordnete Moser, ich halte das für eine Maßnahme für junge Menschen, wo man sich nicht über 35 € lächerlich machen sollte. Ich glaube, das Lächerlich-Machen einer Regelung, die dazu führt, dass 40 000 junge Menschen jährlich Gesundenuntersuchungen beim Bundesheer machen – das sind Hörtest, das sind Sehtests, das sind Blutdruckmes­sungen und Bewegungstests –, ist nicht angebracht. Wenn sie sich dem unterziehen, werden sie sich in Zukunft ersparen, das für den zivilen Führerschein noch einmal zu machen. Damit macht man sich nicht lächerlich. Da geht es nicht darum, dass man sich 35 € erspart, da ersparen sich junge Leute ein zweites Mal eine Untersuchung.


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Das ist eine Form von Verwaltungsvereinfachung, wo nicht Leistungen gekürzt werden, sondern Bürokratie und Belastungen abgebaut werden.

Das halte ich für gut so und ich freue mich darüber, dass ich es mit Herrn Verteidi­gungs­minister Klug gemeinsam geschafft habe, dass Gesundenuntersuchungen beim Bundesheer dann beim zivilen Führerschein auch angerechnet werden. Das ist eine gute Maßnahme, über die man sich nicht lustig machen sollte. – Danke für die Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


11.35.04

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte über das Zu-schnell-Fahren beziehungsweise das Aufnehmen dieses Delikts in den Deliktkatalog des Führerschein-Vormerksystems etwas sagen, und zwar, umgekehrt gedacht: Welche Delikte und Übertretungen führen derzeit zum Führerscheinentzug? – Das sind Fahren unter Alkoholeinfluss, generelle Übertretungen, die mit besonderer Rücksichts­losigkeit begangen werden und zu besonders gefährlichen Situationen führen, Überschreitung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, wie wir gehört haben, von mehr als 40 Stundenkilometer im Ortsgebiet oder mehr als 50 Stundenkilometer außerhalb des Ortsgebiets und Fahrerflucht bei Personenschaden.

All diese Delikte haben deutlich restriktivere Maßnahmen finanzieller Natur zur Folge bis hin zu Nachschulungen und psychologischen Tests oder im Wiederholungsfalle deutlich schärfere Maßnahmen. Bei vielen Menschen hängt auch ihre Lebensgrund­lage von der Mobilität mit einem Kfz ab. Also das greift deutlich besser. Der Vorschlag, Geschwindigkeitsübertretungen in das Vormerksystem zu übernehmen, würde eine Verwässerung der derzeitigen Rechtssituation bedeuten.

Ähnlich verhält es sich mit dem Handytelefonieren im Auto, abgesehen davon, dass es sehr viele Möglichkeiten der Ablenkung gibt – wir haben es schon gehört –, wie CD wechseln, Radiosender suchen, SMS schreiben, unter Umständen Mails schreiben, im Internet Informationen suchen, sich auf Facebook einloggen oder das Navi-System bedienen und, wenn man weiter sucht, noch deutlich mehr. Konsequent weitergedacht: Würde man das alles verbieten oder mit Strafen belegen, führte das dazu, dass man womöglich nicht einmal mit den Mitfahrern im Auto reden dürfte. Da ist eigentlich ganz deutlich die Eigenverantwortung der Autofahrerinnen und Autofahrer mehr gefragt, das Sich-bewusst-Werden, dass man gewisse Gefahrensituationen durch entsprechende Aufmerksamkeit vermeiden kann.

Die Medienaktionen und Bewusstseinskampagnen erzeugen markantere Bilder im Kopf. Ein Beispiel, das derzeit läuft: Bei einer Geschwindigkeit von 130 Stunden­kilo­metern legt man in 2 Sekunden eine Strecke, die länger ist als ein Fußballfeld, zurück. Da wird einem bewusster, dass man eine Verantwortung beim Autofahren hat und die Aufmerksamkeit natürlich beim Lenken des Fahrzeugs sein sollte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


11.38.09

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bevor ich als letzter Redner zu diesen beiden Tagesordnungspunkten einige angesprochene Argumente ergänzen möchte, darf ich


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vorerst recht herzlich die Lehrlinge der ÖBB-Lehrwerkstätte Salzburg begrüßen, die heute auf Einladung unseres Abgeordneten Walter Bacher hier zu Besuch sind. (Allge­meiner Beifall.)

Zu der derzeit geführten Diskussion einige Feststellungen von meiner Seite. Es gibt vier wichtige Kriterien, die für die Erteilung einer Lenkerberechtigung notwendig sind. Das sind die Überprüfung der Verkehrszuverlässigkeit, ein Erste-Hilfe-Kurs, eine bestandene Führerscheinprüfung und letztendlich auch ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeugs beinhaltet.

Dieses ärztliche Gutachten muss derzeit privat eingeholt werden. Mit dieser Novelle ist es möglich, auch militärärztliche Gutachten für den zivilen Führerschein zu verwenden. Wir von der Fraktion der Sozialdemokraten begrüßen diese Maßnahme, denn das bringt erstens eine Verbilligung für die jungen Menschen und zweitens auch eine Verwaltungsvereinfachung. Diese Regelung gilt auch für junge Frauen, die sich für eine Bundesheerkarriere entscheiden.

Im Tagesordnungspunkt 3 wird von der grünen Fraktion eine Änderung des Führer­scheingesetzes im Hinblick auf eine Ausdehnung des Deliktkatalogs für das Führer­schein-Vormerksystem gefordert.

Wir haben im Ausschuss eine sehr rege Diskussion zu diesem Thema, über mögliche Auswirkungen geführt, ähnlich wie wir sie heute hier in dieser Debatte auch schon hatten. Derzeit weist der Katalog 13 schwere Verkehrsverstöße aus, die neben einer Geldstrafe auch zu Einträgen in das Führerschein-Vormerksystem führen.

Was bedeutet das? – Die Frau Bundesminister hat schon einige Punkte angesprochen: Nach einem solchen Eintrag ist man grundsätzlich einmal Risikolenker, bei einem zweiten Delikt sind Schulungs- und Verhaltensmaßnahmen vorgesehen, und bei einem dritten Delikt wird der Führerschein für drei Monate bei der Behörde abgegeben.

Die Grundstrategie dieses Deliktkataloges besteht darin, Gefahrenelemente mit beson­ders hohem Gefahrenpotenzial aufzunehmen, und, meine sehr geschätzten Damen und Herren, dieses hohe Gefahrenpotenzial hat die Mehrheit im Ausschuss eben nicht so gesehen.

Verkehrssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung, und jeder muss seinen Beitrag dazu leisten. Untersuchungen zeigen uns, dass Unachtsamkeit und Ablenkung die häufigsten Unfallursachen sind. Daher sind Bewusstseinsaktionen wie die derzeit von der ASFINAG durchgeführte Aktion „Handy weg vom Steuer“ voll zu unterstützen.

Wir setzen auf Bewusstseinsbildung vor Strafen, und unsere Fraktion unterstützt alle Initiativen, die dieses Ziel verfolgen. – Danke, Frau Bundesminister. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 233 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.


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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Ver­kehrsausschusses, seinen Bericht 234 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu Ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

11.43.044. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (144 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozial­ministeriumservicegesetz – SMSG geändert werden (235 d.B.)

5. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (236 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 399/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ratifizie­rung des Vertrages von Marrakesch“ (237 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 267/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfüh­rung einer Pflegelehre (238 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 344/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bündelgesetz zur faktischen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Österreichische Gebärdensprache (239 d.B.)


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9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 243/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (240 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 392/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit (241 d.B.)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


11.45.00

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits angekündigt, geht es im Tagesordnungspunkt 4 um die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert werden soll. Wir werden dieser Geset­zesmaterie, wie auch schon im Ausschuss, unsere Zustimmung geben.

Ich habe bereits im Sozialausschuss gesagt, dass es sehr erfreulich für uns ist, dass hinkünftig die Neubestellung oder eine allfällige Wiederbestellung des Behinderten­anwalts sehr viel transparenter gestaltet werden soll, bis hin zum öffentlichen Hearing im letzten Schritt. Das begrüßen wir sehr, auch dass eine neue Kontaktdatenbank beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen eingerichtet wird, die zu einer Verwaltungsvereinfachung führen soll – eine Verwaltungsvereinfachung ist immer zu begrüßen – und auch die Änderung, dass im Behindertenbeirat zusätzlich Menschen mit Lernschwierigkeiten vertreten sein werden. Das sind Dinge, die von uns zu begrüßen sind.

Aus der Fülle der Anträge, die von der Opposition kommen, möchte ich vor allem zum Antrag von Präsident Norbert Hofer betreffend Einführung einer Pflegelehre Stellung nehmen. Ich weiß, dass hier immer wieder die gleiche Leier und Kritik kommt, dass eine Pflegelehre für 15-Jährige einfach viel zu früh sei, dass 15-Jährige mit dieser Problematik nicht umgehen können.

Im Ausschuss haben Sie, Herr Bundesminister, dann auch noch erwähnt, dass gerade der Pflegeberuf einer ist, wo wir eine sehr große Fluktuation haben. – Ja, das stimmt, aber das haben wir eben jetzt auch schon, also wenn die Menschen erst viel später die Möglichkeit haben, diesen Beruf zu ergreifen. Also die Fluktuation haben wir sowieso, das liegt wohl eher nicht am Alter, in dem man diesen Beruf erlernt, sondern auch an der psychischen und physischen Belastung in diesem Beruf. Jeder, der in diesem Beruf einmal tätig war oder sich damit auseinandergesetzt hat, weiß, dass das eine enorme körperliche, aber auch eine enorme psychische Belastung ist. Dennoch sind wir der Meinung, dass man genau da ansetzen kann und muss.

Wir wissen, dass wir einen massiven Mangel an Pflegekräften haben. Derzeit wollen wir auch den Zugang zum Pflegeberuf immer höherschwelliger gestalten – also wir wollen das eben nicht, aber das ist sozusagen Ihr Konzept. Genau das sehen wir als


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Fehler. Ich denke, der Zugang zu diesem Beruf soll ein niederschwelliger sein und letzten Endes kommt es auch darauf an, wie man eine solche Pflegelehre ausgestaltet. Wenn ein 15-Jähriger oder eine 15-Jährige, der oder die neu beginnt, möglicherweise zunächst einmal ein Jahr lang eine theoretische Ausbildung macht, dann ist er oder sie auch schon wieder ein Jahr reifer. Man kann also beim Aufbau eines Lehrplans sehr wohl genau auf die Entwicklung von jungen Menschen Bedacht nehmen und darauf, inwieweit man sie an diesen Beruf heranführt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich meine daher, dass es wirklich sinnvoll wäre, da eine Initiative zu setzen, auch im Hinblick darauf, dass wir tatsächlich einen Mangel an Pflegekräften haben.

Ganz kurz auch noch zu den Anträgen der Kollegin Schwentner, nämlich betreffend Rechtsanspruch – einerseits Rechtsanspruch auf die Pflegekarenz und die Pflegeteil­zeit und andererseits auch im Bereich Bundespflegegeldgesetz –: Ich glaube, das ist einfach ein Zug der Zeit. Pflegende Angehörige sind eine Personengruppe, die zwar schon einige Verbesserungen erfahren hat – das wollen wir nicht abstreiten –, aber wenn man diese Verbesserungen macht, dann bitte mit Rechtsanspruch, denn alles andere ist nur eine Scheinlösung. Wenn es keinen Rechtsanspruch gibt, hat man keine Garantie, die Verbesserungen auch wirklich in Anspruch nehmen zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

11.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


11.48.39

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat schon gesagt, dass es bei diesem Punkt um eine Fülle von Verbesserungen auch für Menschen mit Behinderungen geht, besonders beim Bundesbehindertengesetz. Es wurden schon einige Dinge genannt, die sehr wichtig sind, wie zum Beispiel, dass auch die Vorsitzende des Monitoringausschusses in Zukunft im Bundesbehindertenbeirat vertreten sein wird, was uns ganz besonders wichtig war und was im Gesetzwer­dungsprozess auch noch von den Begutachtungen in das Gesetz mit aufgenommen wurde.

Eine ganz wichtige Änderung wird es in Bezug auf Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, geben. Bislang war es so, dass sie nach einem gescheiterten Arbeitsversuch keine Waisenrente mehr erhalten haben. Es ist ein großer Erfolg, und ich bedanke mich bei allen, die daran beteiligt sind, besonders beim Herrn Bundes­minister, dass diese Änderung heute auch wirklich beschlossen werden kann. Dadurch wird es möglich, dass Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, einen Arbeitsversuch wagen können, ohne Angst haben zu müssen, dass sie die Waisen­rente nicht mehr erhalten, falls es doch nicht klappt.

Ich möchte dazu folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 236 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 69

1. Im Gesetzestitel wird der Ausdruck ‚das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz‘ durch den Ausdruck ‚das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz‘ ersetzt.

2. Art. 1 Z 2 lautet:

‚2. Nach § 685 wird folgender § 686 samt Überschrift angefügt:

›Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2014

§ 686. § 252 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2014 tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft.‹‘

3. Art. 2 Z 2 lautet:

‚2. Nach § 354 wird folgender § 355 samt Überschrift angefügt:

›Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2014

§ 355. § 128 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2014 tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft.‹‘

4. Art. 3 Z 2 lautet:

‚2. Nach § 346 wird folgender § 347 samt Überschrift angefügt:

›Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2014

§ 347. § 119 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2014 tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft.‹‘“

*****

Geschätzte Damen und Herren! Dieser Antrag, der sich sehr technisch anhört, wird tatsächlich dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen in Zukunft hoffentlich öfter den Versuch starten, in den ersten Arbeitsmarkt oder auch in den zweiten Arbeitsmarkt einzutreten. Ich bin mir sicher, dass das für das selbstbestimmte Leben und für den Selbstwert dieser Menschen von großer Bedeutung ist, und ich freue mich sehr, dass wir diesen Antrag heute beschließen werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß einge­bracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung. Ich gratuliere zum sehr klaren Vortrag. (Abg. Königsberger-Ludwig: Danke!)

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg und Kolle­ginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 236 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 70

1. Im Gesetzestitel wird der Ausdruck „das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz“ durch den Ausdruck „das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz“ ersetzt.

2. Art. 1 Z 2 lautet:

»2. Nach § 685 wird folgender § 686 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2014

§ 686. § 252 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2014 tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft.“«

3. Art. 2 Z 2 lautet:

»2. Nach § 354 wird folgender § 355 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2014

§ 355. § 128 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2014 tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft.“«

4. Art. 3 Z 2 lautet:

»2. Nach § 346 wird folgender § 347 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2014

§ 347. § 119 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2014 tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft.“«

Begründung

Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden legistisch-technische Korrekturen vorge­nommen:

Der Gesetzestitel wird mit einer Konjunktion und die Schlussbestimmungen werden mit Überschriften ausgestattet.

Darüber hinaus ist die Schlussbestimmung zur ASVG-Novelle umzunummerieren, da die Zahl 685 als Paragraphenbezeichnung bereits im Rahmen des „Bauarbeitspaketes“ vergeben worden ist.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


11.52.21

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Liebe ZuseherInnen auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Das Thema, das wir heute besprechen, sind die Aufs und Abs in der Behindertenpolitik.

Zuerst möchte ich gleich einmal über eine wirklich positive Entwicklung berichten, deren wir ja nicht so viele erleben; es geht um das Thema Therapiehunde. Beide Regierungsparteien bringen jetzt einen Antrag mit Formulierungen betreffend die genaue Bezeichnung und Beschreibung, wann ein Therapiehund ein Therapiehund ist, ein. Ich freue mich, dass die beiden Regierungsparteien einfach meinen Vorschlag über­nommen haben und wir das nun gemeinsam einbringen können. Alle Parteien


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 71

machen mit, und ich freue mich, dass wir es in diesem Hohen Haus geschafft haben, dass wir gemeinsam an einem Ziel arbeiten und Ihnen allen das jetzt mitgeben können. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

Der zweite Punkt, das ist auch eine schöne Sache, betrifft den Bundesbehinderten­beirat. Es gibt eine Regierungsvorlage, und ich finde, das ist wirklich eine positive Entwicklung, zum Beispiel, dass das Hearing des Bundesbehindertenbeirates öffentlich sein soll – im Sinne der Transparenz finde ich das sehr fein –, und viele weitere Punkte.

Ich bringe aber trotzdem folgenden Antrag ein, um weitere Dinge, die mir noch ab­gehen, zu beantragen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterent­wicklung des Bundesbehindertenbeirates

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2014 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Weiter­entwicklung des Bundesbehindertenbeirates in folgenden Punkten beinhaltet:

Der Bundesbehindertenbeirat soll im Sinne der Querschnittsmaterie Behindertenpolitik ALLE Bundesministerien beraten

Die Vertretung der Bundesländer ist zu stärken

Der Bundesbehindertenbeirat ist um weitere ExpertInnen in eigener Sache, insbe­sondere aus der Integrations- und Selbstbestimmt-Leben-Bewegung zu erweitern.“

*****

Der Bundesbehindertenbeirat besteht nur zu einem Drittel aus Betroffenen und ExpertInnen in eigener Sache, und gerade für ein Beratungsgremium erachte ich da eine Erweiterung um betroffene Menschen als sehr wichtig.

Der Bundesbehindertenbeirat hat auch die Aufgabe, das Sozialministerium, den Sozial­minister zu beraten, aber wir haben noch weitere Ministerien, und diese haben keine Ahnung, was die Anliegen von Menschen mit Behinderungen anbelangt. Wir haben einen Nationalen Aktionsplan, der wirklich alle Ministerien betrifft. Da geht es zum Beispiel um barrierefreies Bauen, um barrierefreien Verkehr, um barrierefreies Studie­ren, und ich denke, es ist wichtig, dass man die Ministerien diesbezüglich gut berät. Ich würde die beiden Regierungsparteien bitten – und es würde mich auch sehr freuen –, diesem Entschließungsantrag zu folgen.

Als letzten Punkt möchte ich Ihnen allen noch einen Antrag erläutern, den ich einge­bracht habe, der aber leider abgelehnt wurde. Es geht um die Österreichische Gebär­densprache. 2005 wurde sie als eigene Sprache anerkannt, und zwar in der Verfassung. Die Österreichische Gebärdensprache ist neben Deutsch eine Amts­sprache, aber es gibt in diesem Gesetz noch die Formulierung, dass alles Weitere die anderen Gesetze regeln sollen – und um diese anderen Gesetze geht es. Wir haben bisher keine anderen Gesetze, und mein Ziel wäre es, eine Arbeitsgruppe zu installieren, zum Beispiel angesiedelt im Bundeskanzleramt, die zur Aufgabe hat, die Gesetze zu durchforsten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 72

Mein Antrag wurde leider mit der Begründung abgelehnt, es gebe ja ohnehin einen Nationalen Aktionsplan. Der Nationale Aktionsplan betrifft etwa DolmetscherInnen im Bildungsbereich, aber er beinhaltet keine Verpflichtung und es besteht kein Recht darauf. Das heißt, wenn wir das so lassen, wie 2005 die Anerkennung beschlossen wurde, dann hat das keine Auswirkungen – und so sehen wir es – auf das reale Leben. Insofern werde ich weiter an diesem Thema dranbleiben, weiter darum kämpfen, denn wir wünschen uns, dass alle Menschen gleichberechtigt in diesem Land leben können und die gleichen Rechte haben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

11.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Antrag wurde ordnungs­gemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

betreffend Weiterentwicklung des Bundesbehindertenbeirates

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (144 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bun­desbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz - SMSG geändert werden (235 d.B.)

Begründung

Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 betrifft alle Bun­desministerien, daher sollte der Bundesbehindertenbeirat ein Beratungsgremium für alle Bundesministerien sein.

Da auch die Bundesländer für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verantwortlich sind, ist deren Vertretung im Bundesbehindertenbeirat zu stärken.

Die Aufnahme eines Vertreters/einer Vertreterin der Menschen mit Lernbehinderung in den Bundesbehindertenbeirat wird begrüßt, jedoch ist die Partizipation der ExpertInnen in eigener Sache noch immer zu gering. Im Sinne von Emanzipation und Selbst­bestimmung sind VertreterInnen insbesondere aus der Integrations- und Selbstbe­stimmt-Leben-Bewegung in den Bundesbehindertenbeirat aufzunehmen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2014 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Weiter­entwicklung des Bundesbehindertenbeirates in folgenden Punkten beinhaltet:

Der Bundesbehindertenbeirat soll im Sinne der Querschnittsmaterie Behindertenpolitik ALLE Bundesministerien beraten

Die Vertretung der Bundesländer ist zu stärken


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 73

Der Bundesbehindertenbeirat ist um weitere ExpertInnen in eigener Sache, insbe­sondere aus der Integrations- und Selbstbestimmt-Leben-Bewegung zu erweitern. 

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


11.58.42

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Bundesbehindertengesetz wird sich mein Kollege Franz-Joseph Huainigg zu Wort melden, zum Sozialministeriumservicegesetz ist zu sagen, dass eine Kontaktdatenbank eingerichtet wird, um eine gemeinsame Datenbasis im Bereich des Behindertenwesens zu erstellen, das ist sicherlich positiv zu erwähnen.

Ich möchte aber kurz zu zwei Anträgen Stellung nehmen. Zunächst zum Antrag betref­fend Einführung einer Pflegelehre – wir haben das schon öfters diskutiert –: Wir lehnen diesen Antrag ab, weil wir der Meinung sind, dass es nicht sinnvoll ist, für 15-jährige Menschen eine Pflegelehre einzuführen. Ich sage das bewusst und als langjähriger Mitarbeiter des Roten Kreuzes; sogar bei den Rettungssanitätern nehmen wir ein Alter von 17 Jahren als Grundlage, weil da einfach auch an Menschen gearbeitet wird (Abg. Lausch: Krankenpflegeschule!  negieren Sie!), an Menschen, die sich in einem pflegebedürftigen Zustand befinden und oftmals auch schwer erkrankt sind.

Man arbeitet nicht an einem Gegenstand aus Metall oder aus Holz, sondern man arbeitet am Menschen. Daher sind wir der Meinung, dass eine gewisse Altersgrenze da auch sinnvoll ist. Es gibt bereits viele Schulen, die Zweige entwickeln, die in den Sozialbereich, in den Pflegebereich hineingehen, aber auf einer rein theoretischen Ebene und nicht auf der Ebene, dass am Menschen gearbeitet wird, was aber notwendig ist, wenn ich von einem Pflegelehrberuf insgesamt spreche.

Ein zweiter Antrag setzt sich mit der Einführung eines Rechtsanspruches auf Pflege­karenz und Pflegeteilzeit auseinander. Ich verweise aber darauf, dass seit 2014 ein Rechtsanspruch auf Familienhospizkarenz besteht, die es seit einiger Zeit gibt. Ich möchte einfach dazu sagen, dass das wirklich eine Möglichkeit ist, die auch ange­wendet wird und wo sich Angehörige Gott sei Dank auch bereit erklären, in der schwierigsten letzten Phase eines Menschen zu Hause zu bleiben, und diese Familien­hospizkarenz nutzen.

Zusätzlich wurden jetzt die Pflegeteilzeit und die Pflegekarenz eingeführt, die mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren ist, ja, das ist richtig, aber auch hier sehen wir, dass das durchaus funktioniert. – Das ist der erste Punkt. Und das Zweite ist, dass wir der Meinung sind, dass hier auch noch mehr Information gegeben werden muss, weil wir durch Rückfragen aus der Bevölkerung immer darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Details gar nicht bekannt sind, wie das also im Konkreten funktioniert.

Ich möchte die Gelegenheit nützen und noch einmal kurz die Eckpunkte bei der Pflegekarenz erläutern: ab der Pflegestufe 3 beziehungsweise ab der Pflegestufe 1 bei Minderjährigen oder Demenzkranken, Dauer ein bis drei Monate. Pflegekarenzgeld einkommensabhängig bis maximal 1 400 € pro Monat. Während dieser Zeit werden Pensionsbeiträge einbezahlt, und man ist krankenversichert.

Pflegeteilzeit: Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Wochenstunden reduziert werden.

Das sind die wesentlichen Punkte, und ich bin der Meinung, dass dies eine gute Ein­führung war und dass wir vor allem auch diejenigen, die zu Hause pflegen und betreuen, ausreichend informieren müssen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 74

Abschließend, glaube ich, ist es wichtig, sich bei all jenen zu bedanken, die diese Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen zu Hause übernehmen. Ich glaube, dieser Dank kommt von uns allen und geht in die Richtung jener Menschen, die großartige Arbeit leisten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


12.02.51

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte zum Thema Pflegelehre Stellung nehmen. Wir alle sind uns, glaube ich, dessen bewusst, dass Pflege eines der wesentlichen Themen der Zukunft sein wird. Wir haben leider Gottes eine demographische Entwicklung, die in diese Richtung geht, wir haben eine Überalterung, die uns im sozialen Bereich vor viele Herausforderungen stellen wird. Ich glaube, es wird wichtig sein, dass wir neue Wege andenken, neue Pfade beschreiten, dass wir flexibler sind, wenn es darum geht, Kurzzeitpflege zu installieren, Tagesbetreuungen flexibler zu gestalten oder auch neue Formen des betreuten Wohnens ähnlich den Alten-WGs, die es jetzt schon gibt, zu entwickeln. (Beifall beim Team Stronach.)

In Österreich sind derzeit zwischen 30 000 und 50 000 Menschen in der Pflege tätig, und diese Menschen leisten Hervorragendes. An dieser Stelle einen herzlichen Dank an jeden Einzelnen, der sich diesem Beruf mit großer Aufopferung widmet. Danke von uns allen! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Wir wissen aber auch, dass unsere Gesellschaft auf einen Pflegenotstand hinsteuern wird, dass wir bis 2020 rund 17 000 Pfleger mehr brauchen werden und dass die Zahl jener, die Pflegegeld beziehen, von derzeit 430 000 auf 500 000 steigen wird. Das alles stellt große Herausforderungen an den Sozialstaat Österreich.

Geschätzte Damen und Herren, angesichts dieser Situation sind wir gut beraten, neue Wege anzudenken. Es gibt auf der einen Seite seit 1999 dankenswerterweise die Möglichkeit, Pflegewissenschaften an der Uni Wien als Studium zu absolvieren, aber wir sollten auch niederschwelligere Angebote einrichten. Und da bin ich schon bei dem Antrag, und deswegen unterstützen wir auch diesen Antrag, Pflegelehre endlich möglich zu machen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

In der Schweiz ist das längst gang und gäbe. 6 000 junge Menschen lernen den Beruf Pflege. In Vorarlberg haben wir ein Pilotprojekt. Auch in der Steiermark, Kollege Wöginger, in Graz hat die ÖVP den Antrag eingebracht, endlich Pflegelehre zu ermög­lichen. (Abg. Wöginger: Alter!) Und deswegen, meine geschätzten Damen und Herren, glaube ich, ist dies schon der richtige Weg. Wir haben viele junge Menschen, die keine Chance auf einen Lehrberuf haben, die eine Lehre suchen, und auf der anderen Seite hätten wir die Möglichkeit, ein Angebot zu schaffen, tun es aber nicht.

Meine geschätzten Damen und Herren, im Namen von 3 685 jungen Menschen, die im Juni 2014 eine Lehrstelle suchen, richte ich an Sie den Appell, dieses Pilotprojekt Pflegelehre zu unterstützen.

Deshalb bringe ich auch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pilotprojekt Pflegelehre“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 75

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Initiative vorzulegen, welche die Pflegelehre als Pilotprojekt vorsieht.“

*****

Ich ersuche um Unterstützung.

Ich möchte mich auch bei allen Fraktionen bedanken, die unseren Antrag auf Ratifizie­rung des Vertrages von Marrakesch unterstützen. Das ist der richtige Weg, blinden Menschen zu helfen, ihren Alltag leichter zu gestalten. In diesem Sinne ein Danke­schön. (Beifall beim Team Stronach.)

12.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Pilotprojekt Pflegelehre“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 267/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Pflegelehre (238 d.B.) TOP 7

Wir werden künftig in der Pflege jede Hand benötigen. Ein besonderer Nachteil dabei ist, dass im Alter zwischen 15 und 17 Jahren genau da, wo die allermeisten Jugend­lichen ihre Berufsentscheidung treffen, keine Pflegeausbildung möglich ist. Dabei gibt es viele junge Menschen, die über eine „soziale Ader“ verfügen und an einer Pflege­lehre sehr wohl Interesse haben.

In der Schweiz gibt es schon seit vielen Jahren eine Pflegelehre und werden dort derzeit rund 6.000 Jugendliche ausgebildet. Das Land Vorarlberg hat im September 2011 ein Pilotprojekt in Richtung Sozial- und Pflegelehre initiiert, wo 20 Jugendlichen eine qualitativ hochwertige und solide 4-jährige Ausbildung geboten wird. Dieses Projekt läuft bestens und soll langfristig mithelfen, den steigenden Personalbedarf im Bereich Pflege abzudecken. Diese Jugendlichen sind sehr motiviert und freuen sich über ihre Ausbildung. Überdies ist es ein wichtiges Projekt für den Arbeitsmarkt in unserem Lande und ist außerdem eine viel versprechende Zukunftsinvestition.

Bereits bei der Nationalratswahl 2006 wurde seitens der Bundesregierung ange­kündigt, dass man den drohenden Pflegekräftemangel durch entsprechende Ausbil­dung und Aufwertung des Pflegeberufes an sich entgegenwirken werde. Leider ist es jedoch nur bei der Ankündigung geblieben.

Da in Österreich ein Mangel an Pflege- und Betreuungspersonal herrscht und in dieser Sparte große Berufs-und Zukunftschancen für junge Menschen liegen, ist es dringend notwendig, hier wertvolle Lehr- und Ausbildungsplätze zu schaffen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 76

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Initiative vorzulegen, welche die Pflegelehre als Pilotprojekt vorsieht.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


12.07.12

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher an den Bild­schirmen und auf der Galerie! Hohes Haus! Jetzt diskutieren wir das Bundesbehin­dertengesetz, und ich möchte gleich vorwegnehmen, wir haben im Ausschuss zuge­stimmt, weil wir glauben, dass es grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Viele Vorschläge, die NGOs über Jahre vorgebracht haben, finden sich im Gesetz wieder.

Ich möchte aber auch auf die Punkte eingehen, die wir als noch offen betrachten und wo wir uns noch Verbesserungen wünschen.

Zum Bundesbehindertenbeirat und zu dessen Position hat die Kollegin Jarmer sehr viele Dinge schon gesagt, die wir vollinhaltlich teilen. Das Gremium wurde geschaffen, um den Sozialminister zu beraten. Als wir heuer bei den Budgetverhandlungen zu UG 21 gefragt haben, wo denn da die Gelder hin sind, wurde uns beschieden, das wurde jetzt auf alle Ministerien aufgeteilt. Das ist richtig, Behindertenpolitik muss überall erfolgen, nicht nur im Sozialministerium, und das betrifft alle Lebensbereiche und alle Politikbereiche. Aber dann muss eben der Bundesbehindertenbeirat so umge­staltet werden, dass er auch alle Politikbereiche berät und nicht nur den Sozialminister. Dem Antrag der Grünen werden wir deshalb auch zustimmen.

Wir finden es des Weiteren positiv, dass die Novelle vorsieht, dass der Bundes­behin­dertenbeirat um eine Person ergänzt wird, die die lernbehinderten Menschen reprä­sentieren soll.

Ernst zu nehmen sind aber auch die Stellungnahmen der Organisationen, die begleitend mehr Leichter-lesen-Textversionen besonders im Zusammenhang mit Gesetzen zur Behindertenpolitik fordern. Wir schließen uns dieser Forderung an und würden uns vom Sozialminister wünschen, dass sein Ministerium als Vorbild für alle anderen Ressorts in Vorlage tritt, damit diesen Menschen Partizipation erleichtert wird.

Als dritten Punkt bringen wir einen Abänderungsantrag ein. Da geht es um die Kontaktdatenbank und die daran geknüpfte Datensicherheit. Wir sind der Meinung, dass der Datenschutzrat, die Datenschutzbehörde und die Rechtsanwaltskammer im Rahmen der Begutachtung auch Anliegen vorgebracht haben, die Berücksichtigung finden sollten, und zwar geht es um eine klare datenschutzrechtliche Konformität, die wir sichergestellt wissen wollen.

Als Beispiel möchte ich konkret auf die Verknüpfung des geplanten § 2a Abs. 2 und 3 eingehen.

Da führen die Erläuterungen zum Gesetz aus, dass in der Kontaktdatenbank zwar keine Gesundheitsdaten, also keine an sich sensiblen Daten enthalten sind. Aus dem geplanten Gesetzeswortlaut geht aber eben nicht in der Klarheit, wie wir es uns wünschen würden, hervor, ob zu dem Datensatz nach Abs. 3, also Namen, Ge­schlecht,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 77

Sozialversicherungsnummer, auch mit erfasst wird, zu welcher Personengruppe die Person gehört, deren Daten da erfasst sind. Insbesondere geht es da um die Infor­mation, ob die Person eine Behinderung aufweist. In Kombination mit den erhobenen Daten wären dann die Daten ohne Zweifel sehr wohl sensibel nach § 4 Z 2 Daten­schutzgesetz. Daher sind wir der Meinung, wir müssen da sehr vorsichtig sein.

Wir brauchen so viel Datenschutz wie möglich und nicht nur so viel Datenschutz wie unbedingt nötig und bringen daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehin­dertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

I. In Art 2 § 2a. Abs. 1 wird nach dem letzten Satz folgender Satz hinzugefügt:

„Der Verarbeitungszweck der Kontaktdatenbank liegt ausschließlich in der Zentra­lisierung und Aktualisierung der dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen gemäß Abs 5 bekanntgegebenen Daten.“

II. In Art 2 § 2a. Abs. 3 wird nach der Wortfolge „und in der Kontaktdatenbank zu verwenden“ folgender Halbsatz hinzugefügt:

„, wobei zu den jeweiligen Daten nach diesem Absatz Informationen, um welche Personengruppe nach Abs. 2 Z 1 bis 7 es sich handelt, nicht miterfasst werden.“

III. In Art 2 § 2a. Abs 6 wird nach dem letzten Satz folgender Satz hinzugefügt:

„Sofern es sich um sensible Daten gemäß § 4 Abs 2 Datenschutzgesetz 2000 handelt, sind diese jedenfalls unverzüglich zu löschen, unabhängig eines Erfordernisses der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.“

IV. In Art 2 § 2a. Abs 8 lautet der letzte Satz wie folgt:

„Die getroffenen Datensicherungsmaßnahmen sind zu dokumentieren und den Be­diensteten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen so zur Verfügung zu stellen, dass sich diese über die für sie geltenden Regelungen jederzeit informieren können.“

*****

Wir ersuchen um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

12.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 78

betreffend der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz – SMSG geändert werden (144 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (144 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz – SMSG geändert werden, wird wie folgt geändert:

I. In Art 2 § 2a. Abs 1 wird nach dem letzten Satz folgender Satz hinzugefügt:

„Der Verarbeitungszweck der Kontaktdatenbank liegt ausschließlich in der Zentralisie­rung und Aktualisierung der dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen gemäß Abs 5 bekanntgegebenen Daten.“

II. In Art 2 § 2a. Abs 3 wird nach der Wortfolge „und in der Kontaktdatenbank zu verwenden“ folgender Halbsatz hinzugefügt:

„, wobei zu den jeweiligen Daten nach diesem Absatz Informationen, um welche Personengruppe nach Abs 2 Z 1 bis 7 es sich handelt, nicht miterfasst werden.“

III. In Art 2 § 2a. Abs 6 wird nach dem letzten Satz folgender Satz hinzugefügt:

„Sofern es sich um sensible Daten gemäß § 4 Abs 2 Datenschutzgesetz 2000 handelt, sind diese jedenfalls unverzüglich zu löschen, unabhängig eines Erfordernisses der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.“

IV. In Art 2 § 2a. Abs 8 lautet der letzte Satz wie folgt:

„Die getroffenen Datensicherungsmaßnahmen sind zu dokumentieren und den Bediensteten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen so zur Verfügung zu stellen, dass sich diese über die für sie geltenden Regelungen jederzeit informieren können.“

Begründung

Transparenter und korrekter Umgang mit Daten stellt uns gegenwärtig und zukünftig vor große Verantwortung. „So viel Datenschutz wie möglich“ und nicht nicht nur „wie nötig“ sollte der Leitfaden für die Errichtung neuer Datenbanken im öffentlichen Bereich sein. Stellungnahmen von Spezialisten zum aktuellen Novelle des Bundesbehin­der­tengesetzes und Sozialministeriumsservicegesetz – SMSG zeigen besonders im Bereich Datenschutz bei der Errichtung der neuen Kontaktdatenbank noch Verbes­serungsmöglichkeiten.

Ad 1.

Durch den neu eingefügten Satz in Art 2 § 2a Abs 1 soll dem in § 6 Daten­schutz­gesetzes 2000 verankertem Grundsatz der Zweckbindung Rechnung getragen werden. Demnach dürfen Daten ua nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke ermittelt und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverwendet werden.

Ad 2 & 3.

In der Kontaktdatenbank sollen keine sensiblen Daten, wie etwa Gesundheitsdaten, gespeichert werden. Sollte es dennoch zu einer Speicherung solcher Daten kommen, sind diese unverzüglich zu löschen. Aus dem bisherigen Wortlaut des § 2a geht insbesondere nicht eindeutig hervor, ob zum Datensatz nach Abs. 3 auch miterfasst wird, welcher Personengruppe nach Abs. 2 Z 1 bis 7 der  Betroffene angehört. Dies ist


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 79

insbesondere im Zusammenhang mit Abs. 2 Z 4 („Menschen mit Behinderung“) von Relevanz, da eine solche Information unzweifelhaft als sensibel gemäß § 4 Z 2 DSG 2000 einzustufen ist. Darüber hinaus ist durch den derzeitigen Wortlaut auch fraglich, ob etwa auch aus dem konkreten Datensatz nach Abs. 3 (zB aufgrund einer Wohnanschrift in einem Behindertenwohnheim oder mittels Verknüpfung zu einem Fachbereich, der Auskunft über sensible Daten gibt) bereits aus der Kontaktdatenbank hervorgehen kann, dass die erfasste Person eine Behinderung aufweist, wodurch sensible Daten auch in der Kontaktdatenbank erfasst würden. Es ist daher sicherzustellen, dass insbesondere keine Verknüpfung der Daten von Abs 2 und Abs 3 erfolgt.

Ad 4.

Um § 14 Datenschutzgesetzes 2000 vollständig Rechnung zu tragen, muss sicher­gestellt werden, dass alle Personen, welche Zugriff auf die in der Kontaktdatenbank enthaltenen (personenbezogenen) Daten haben, über die jeweiligen Datensicherheits­vorschriften und ‑maßnahmen informiert und aufgeklärt werden.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.12.21

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Einführung einer Pflegelehre wäre eine richtige Maßnahme. Herr Kollege Wöginger – jetzt ist er nicht da –, auch wenn du es nicht willst, wäre es trotzdem notwendig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, wie viele Menschen zu Hause gepflegt und versorgt werden. In Österreich arbeiten sehr viele Ausländer teils illegal im Pflegebereich. Nur ein Teil der illegal Beschäftigten konnte aufgrund von der Bundesregierung gesetzter Maßnahmen, was die 24-Stunden-Betreuung betrifft, in die Legalität geführt werden.

Die Einführung des Berufes der Pflegebetreuung wäre eine wichtige Maßnahme für die Zukunft. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt viele junge Menschen, die sich für einen solchen Pflegeberuf, eine Pflegelehre interessieren. Freilich, wie von meinem Vorredner angesprochen, muss man dabei verschiedene Kriterien normieren und festlegen, welche Tätigkeiten in welchem Lehrjahr durchgeführt werden dürfen.

Aber grundsätzlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre es sicher ein richtiger Ansatz, nicht nur was die ausländischen Pflegekräfte, sondern vor allem was die jungen Menschen betrifft. Interesse wäre genügend vorhanden. Und den Men­schen, die Pflege brauchen, sind wir es schuldig. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


12.14.03

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Entscheidende Schritte zur Verbesserung der Lebenssituation für behinderte Menschen sind mit dieser Novelle des Bundesbehindertengesetzes nun gesetzt wor­den. Darin sind viele wichtige Punkte enthalten. Ich möchte allerdings auf eine ganz


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 80

spezielle Neuerung genauer eingehen, die mir persönlich sehr am Herzen liegt, nämlich die gesetzliche Regelung betreffend Assistenz- und Therapiehunde. Für mich als Tierschutzsprecher und ausgebildeten Hundetrainer ist diese Weiterentwicklung ein besonderes Anliegen, da ich mich schon sehr, sehr lange Zeit dafür einsetze und für diese Umsetzung gekämpft habe.

Meine Damen und Herren! Endlich gibt es eine genaue Definition, was ein Assis­tenzhund und was ein Therapiehund ist und welche Kriterien diese Hunde erfüllen müssen, um aus öffentlichen Mitteln auch gefördert werden zu können.

Assistenzhunde sind demnach Blindenführhunde sowie Service- und Signalhunde, die Menschen mit Behinderung im Bereich ihrer Mobilität unterstützen oder für spezielle Hilfestellungen ausgebildet wurden. Voraussetzung für die Bezeichnung „Assistenz­hund“ ist ein gemeinsames Gutachten von Sachverständigen, denen – und das möchte ich ganz besonders betonen – auch mindestens eine Person mit einschlägiger Behin­derung angehören muss. Auch die Therapiehunde werden diesen Anforderungen unterliegen, womit es zu einer starken Qualitätssicherung kommt, die eine gewinn­bringende Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen in therapeutischen Settings gewährleistet. (Beifall der Abg. Aubauer.)

Zwar unterscheiden sich Therapiehunde von Assistenzhunden zumeist darin, dass sie nicht ständig beim selben Menschen mit Behinderung Dienst tun, die Anforderungen an einen gefährdungsfreien Einsatz entsprechen aber weitgehend jenen bei den Assistenzhunden, und diese Anforderungen werden durch folgenden Antrag, den ich jetzt einbringen werde, geregelt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Helene Jarmer, Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

zur Regierungsvorlage (144 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­behindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz – SMSG geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (235 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Z 10 (Abschnitt Va samt Überschrift) wird wie folgt geändert:

1. § 39a Abs. 6a lautet wie folgt:

„(6a) Der Therapiehund ist ein mit seinem Halter und seiner Halterin für die thera­peutische Arbeit ausgebildeter und geprüfter Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen mit Behinderung erzielen soll. Der Hund hilft durch seine Anwesenheit und ist Teil des therapeutischen Konzepts.“

2. § 39a Abs. 8a lautet wie folgt:

„(8a) Voraussetzung für die Bezeichnung als „Therapiehund“ ist eine Ausbildung und die positive Beurteilung durch ein Gutachten von Sachverständigen. Bei dieser Beur­teilung ist vor allem auf Gesundheit, Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung, Kontrollierbarkeit und auf das funktionierende Zusammenspiel mit Menschen mit


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Behinderung sowie mit dem eigenen Halter oder der eigenen Halterin Bedacht zu nehmen.“

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen, wie wichtig diese Hunde als Unterstützung für behinderte Menschen sind. Mit diesem Gesetz schaffen wir nun auch die Möglichkeit, zielgerichtete Unterstützung anzubieten und diese genau jenen Menschen zukommen zu lassen, die sie wirklich benötigen.

Mein Dank geht an alle Fraktionen, die gemeinsam unter unserer Federführung an dieser Novelle zum Wohl der behinderten Menschen gearbeitet haben. (Beifall bei der SPÖ.)

12.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck, Dr. Franz Josef Huainigg, Mag. Helene Jarmer, Wal­traud Dietrich, Mag. Loacker, Dr. Belakowitsch-Jenewein und Kolleginnen und Kolle­gen

zur Regierungsvorlage (144 d.B.) betreffend eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz – SMSG geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (235 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Z 10 (Abschnitt Va samt Überschrift) wird wie folgt geändert:

1. § 39a Abs. 6a lautet wie folgt:

„(6a) Der Therapiehund ist ein mit seinem Halter und seiner Halterin für die thera­peutische Arbeit ausgebildeter und geprüfter Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen mit Behinderung erzielen soll. Der Hund hilft durch seine Anwesenheit und ist Teil des therapeutischen Kon­zepts.“

2. § 39a Abs. 8a lautet wie folgt:

„(8a) Voraussetzung für die Bezeichnung als „Therapiehund“ ist eine Ausbildung und die positive Beurteilung durch ein Gutachten von Sachverständigen. Bei dieser Beurteilung ist vor allem auf Gesundheit, Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung, Kontrollierbarkeit und auf das funktionierende Zusammenspiel mit Menschen mit Behinderung sowie mit dem eigenen Halter oder der eigenen Halterin Bedacht zu nehmen.“

Begründung

Zu 1. und 2. (§ 39a Abs. 6a und 8a):


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 82

Im Sinne der Qualitätssicherung und Risikominimierung bei den Einsätzen müssen Therapiehunde und ihre Halter oder Halterinnen für den Einsatz gemeinsam eine Ausbildung absolvieren und sich einer abschließenden Beurteilung durch Sachver­ständige unterziehen.

Die näheren Kriterien zur Beurteilung sowie allfälliger Nachkontrollen sind in den vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu erlassenden Richt­linien festzulegen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


12.17.42

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! – Er tratscht jetzt. Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte auf die Bereiche Pflegekarenz und Ersatzpflege eingehen beziehungsweise auf meine zwei Anträge, die wir schon einmal und auch im Ausschuss diskutiert haben. Ich brauche niemandem etwas zu erzählen, denn jeden und jede im Land betrifft es irgendwann einmal. Ein Angehöriger, die Großeltern, die Eltern werden ganz schnell zum Pflegefall, und man braucht in dem Moment unbürokratisch und schnell Unterstützung und Hilfe und muss etwas unternehmen, weil man in der Situation oft nicht weiß, wohin mit dem Ange­hörigen, was tun. Man braucht viele Informationen, und man braucht auch ent­sprechende Unterstützung vom Staat.

Wir haben jetzt schon öfter darüber diskutiert, auch darüber, wie viele Menschen wirklich betroffen sind. Es kursieren da ganz unterschiedliche Zahlen. Herr Minister, Faktum ist, dass dies ganz, ganz viele, nämlich in die Hunderttausende gehende Men­schen betrifft, die ihre Angehörigen zu Hause pflege. Meistens sind es Frauen, die Schwiegereltern, die eigenen Eltern, andere nahe Angehörige zu Hause pflegen. Wir wissen, dass es 450 000 PflegegeldbezieherInnen gibt. Davon nimmt die Hälfte keine professionelle Hilfe an, das heißt, die Hälfte davon ist einmal sicher zu Hause und wird von Angehörigen gepflegt.

Und dann gibt es noch viele, die zwar mobile Dienste in Anspruch nehmen, wo mobile Dienste zu Hause vorbeikommen und gewisse Teile der Pflege übernehmen, aber den Rest des Tages sind auch Angehörige zu Hause. Diese Angehörigen brauchen in dieser Situation von uns entsprechende Unterstützung.

Was die Unterstützung betrifft, gebe ich dem Kollegen Wöginger recht, es ist gut, dass wir jetzt die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit eingeführt haben. Aber zum einen ist dies offensichtlich noch zu wenigen Menschen bekannt, und zum anderen sollte es einfach einen Anspruch darauf geben.

Es muss ein Recht darauf geben, in der Situation, in der man ist, ganz schnell Hilfe zu bekommen, nämlich, dass man entweder kurz in Karenz gehen kann oder, was die Ersatzpflege anbelangt, diese einfach schnell in Anspruch nehmen kann. Die Ersatz­pflege ist ja derzeit so geregelt, dass die Mindestzeit für eine Inanspruchnahme sieben Tage beträgt, außer die Eltern sind dement oder es sind Minderjährige zu pflegende Angehörige. Oft sind es aber nicht sieben Tage, sondern die Frauen, die ihre Ange­hörigen pflegen, wollen einfach für drei Tage auf Urlaub gehen, beziehungsweise in 30 Prozent der Fälle werden die Frauen, die ihre Angehörigen pflegen, sogar selber krank. Das heißt, sie brauchen Unterstützung und die Möglichkeit.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 83

Frau Kollegin Königsberger-Ludwig, Sie haben im Ausschuss gesagt: Na ja, es gibt dann ohnehin die Möglichkeit, die Angehörige, die Mutter, den Vater oder sonst wen, für drei Tage ins Pflegeheim zu geben. (Abg. Königsberger-Ludwig: Kurzpflege!) Für Kurzpflege, genau, in ein Pflegeheim. – Ich bin da sehr, sehr skeptisch, denn Sie wissen, was es für alte Menschen bedeutet, wenn man sie kurz aus dem eigenen Zuhause in ein Heim und dann wieder zurück gibt. Da passieren die schlimmsten Dinge! Ich habe das bei meiner Oma erlebt. Da kann es zur Hospitalisierung kommen, das kann ein schwerer Schock für alte Menschen sein. Ich halte es in dem Zusammenhang für nicht nachvollziehbar, damit zu argumentieren.

Ich glaube, es muss ein Recht für die Menschen, für die Angehörigen geben, diese Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen. Ich möchte mit Ihnen noch öfter über das Thema reden, weil es ein Bereich ist, der viel zu viele Menschen in Österreich betrifft, als dass wir einfach darüber hinweggehen könnten und nicht permanent den Fokus darauf legen – weil es uns alle angeht. Ich bitte da auch um Ihre Unterstützung, Herr Minis­ter. – Danke. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

12.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.21.42

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde vieles gesagt, und ich danke auch für die vielen unterstützenden Stellungnahmen. Ich danke auch für die Einstimmigkeit, die sich ja großteils schon im Ausschuss ergeben hat. Dafür, dass sie sich weiter durchzieht, ein Dankeschön!

Ich möchte aber vor allem auf einen Aspekt noch einmal eingehen, damit wir uns hier gemeinsam zumindest von einer Ausgangsbasis wegbewegen. Das Thema Pflege­lehre wird immer wieder diskutiert, weil wir wissen, dass wir eine zukünftige Heraus­forderung haben. Diese zukünftige Herausforderung ist natürlich da, aber: Warum wollen wir beim 17. Lebensjahr bleiben? – Das geschieht ja nicht aus Jux und Tollerei.

Ich war erst diese Woche in Vorarlberg und habe dort am Montagabend 100 Jugend­lichen, die das Freiwillige Sozialjahr gemacht haben, ein Diplom überreicht. Ich habe Gelegenheiten gehabt, mit vielen dieser hundert Jugendlichen zu reden, auch mit den Eltern und anderen Angehörigen dieser Jugendlichen. Sehr wenige dieser Jugend­lichen waren in Altenheimen. Sehr viele von ihnen waren in Behinderteneinrichtungen, waren in Schulen, waren in Volksschulen, weil sie auch selber das Thema haben, als ganz junger Mensch zu sagen: Bin ich schon reif für diese Betreuungsform?

Vorarlberg hat ja selbst ein Modell entwickelt, wobei auch dieses Modell auf dem 17. Lebensjahr aufsetzt. Es ist ja nicht Jux und Tollerei! Diese Modelle gibt es kreuz und quer durch Österreich. Man kann ohne Weiteres – man braucht überhaupt keine Pflegelehre daraus zu machen – auch mit den heutigen Modellen, wenn man wirklich bleiben will, das entsprechend tun.

Was wir uns natürlich auch alle gemeinsam fragen sollten, ist: Wie können wir die Gesamtsituation von Krankenpflegepersonen dahin gehend verbessern, dass die Berufsverweildauer eine andere wird? – Ich habe erst gestern in Wien auch Diplome verliehen, und zwar an einer Fachhochschule, Thema Krankenpflege. (Ruf bei der FPÖ: Nur Verleihungen!) Es ist auch dort unter anderem die Frage aufgetaucht: Wie können wir versuchen, diese jungen Menschen, alle mit Bachelor ausgestattet, nicht nur zu sieben Jahren Verweildauer zu bringen, sondern zu zehn, fünfzehn Jahren Verweildauer in diesem Segment?


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Das sollte die Frage sein, der wir uns alle stellen sollten. Wo beginnt es? Sind es Arbeitszeitformen? Sind es Entlohnungsformen? – Und, und, und. Das ist meiner Ansicht nach auch das, was bei den letzten Tagungen der Landes-Gesundheits­referenten als eigener Arbeitsauftrag beschlossen wurde.

Zur Pflege selbst, damit wir das auch hier, Herr Abgeordneter Doppler, schon einmal klargestellt haben: Dort, wo wir eine Förderung zahlen, sind die Menschen angemel­det, denn ohne Anmeldung gibt es keine Förderung. Wir haben derzeit 45 318 Per­sonenbetreuer bei der SVA, die aktiv sind. Wir haben, wenn man alles zusammen­rechnet, noch einmal 15 000 Gewerbeberechtigungen, die zur Stunde ruhen, und eben 45 000 aktive. Wir zahlen nur dann aus, wenn das jemand ist, der angemeldet ist, und wir zahlen derzeit an immerhin 18 000 betroffene Personen diese 24-Stunden-Förde­rung aus.

Hinsichtlich derer, die nur von Angehörigen zu Hause betreut werden – um Ihnen auch hier die jüngsten Zahlen näherzubringen –, sind wir derzeit bei rund 200 000. Diese werden nur von Angehörigen betreut, die nichts zukaufen – zumindest temporär gesehen nichts zukaufen, denn es kann sich ja die Situation verändern. 145 000 werden mobil betreut, 72 000 werden stationär betreut. In sogenannten alternativen Wohnformen beziehungsweise in teilstationären Einrichtungen leben 15 000 Men­schen.

Das heißt, wir haben uns bemüht, und für diese Zielgruppe, aus diesen 200 000 kommend, haben wir Antworten gegeben. Wir haben die Antwort der Sozialversiche­rung der Angehörigen gegeben, wenn sie noch im erwerbsfähigen Alter sind, aber aussteigen, um zu betreuen. Das funktioniert, 10 000 nehmen das derzeit in Anspruch. Es ist aber klar, dass viele der Angehörigen selbst schon in einem nicht mehr erwerbs­fähigen Alter sind.

Ich glaube, wir haben einen richtigen Schritt gesetzt mit der Pflegekarenz, einen richtigen Schritt gesetzt mit der Pflegeteilzeit, wobei ich nicht verhehle und offen sage: Die Pflegekarenz läuft, die Pflegeteilzeit läuft nicht. Das hat viele Hintergründe, aber es ist de facto so: Wenn, dann nimmt man die Pflegekarenz in Anspruch.

Demzufolge glaube ich, dass wir auch gut aufgestellt sind bei dem, was wir vorbe­reitend hinsichtlich der Ausbildungsfragen tun. Es sind alle mehr oder weniger gefor­dert, hier auch die Ausbildungen entsprechend auszubauen. Wir selber nützen natürlich auch die Zeit der Arbeitslosigkeit von Betroffenen und versuchen, pro Jahr zumindest 4 000 bis 5 000 betroffene Arbeitslose in einer Ausbildung, entweder Pflegehelfer oder auch teilweise sogar Krankenpflegediplom, entsprechend weiterzu­ent­wickeln und ihnen das zu ermöglichen.

Das heißt, das Thema ist, glaube ich, nicht negiert. Das Thema wird nicht verschlafen, sondern das ist ein Thema, bei dem wir die Entwicklung sehr, sehr gut und genau kennen. Es ist aber auch ein Thema, bei dem wir sehr gut und genau wissen, wie wir ganz einfach auch die Herausforderungen der Zukunft in Angriff nehmen müssen.

Herr Abgeordneter Loacker, zu Ihrem Datenschutzproblem darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Wir haben die Einwände der Datenschutzkommission, die im Begutach­tungsverfahren erstellt worden sind, gemeinsam mit der Datenschutzkommission in den Entwurf, der Ihnen vorliegt, entsprechend eingearbeitet, weil wir natürlich wissen, dass gerade in diesem Segment auch der Datenschutz etwas sehr Wertvolles ist. Ansonsten unterliegen ja die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle des Sozialministeriums genau den gleichen Datenschutzabfrageregelungen, wie das im Innenressort heute schon gang und gäbe ist. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.28



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 85

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


12.29.11

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Im Bundesbehindertengesetz gibt es wesentliche Verbesserungen, die ich sehr begrüße, zum einen die Bestellung des Bundesbehindertenanwaltes. Jetzt wird auch gesetzlich geregelt – wie es schon bei der letzten Wiederbestellung prak­tiziert worden ist –, dass der Dachverband der Behindertenverbände, ÖAR, ein Hearing durchführt. Es wird auch gesetzlich geregelt, dass dieses Hearing öffentlich durch­geführt werden muss, was beim letzten Mal leider verabsäumt worden ist.

Was ich auch sehr begrüße, ist, dass ein Vertreter, der selbst intellektuell behindert ist, ein sogenannter Selbstvertreter, im Bundesbehindertenbeirat Sitz und Stimme be­kommt. Das war mir und der Lebenshilfe Österreich ein wichtiges Anliegen, wir haben das im Beirat eingebracht. Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie das jetzt auch so umgesetzt haben! Ich glaube, dass das auch im Beirat zu Veränderungen führen wird, da Texte und Diskussionen in leicht verständlicher Sprache verfasst und durchgeführt werden müssen, damit alle VertreterInnen mitkommen und mitgestalten können.

Eine dritte Verbesserung ist die Definition der Assistenzhunde. Die Begriffe und auch die Ausbildungsziele werden erstmals definiert, und damit gibt es zum ersten Mal Qualitätskriterien. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei meiner Kollegin Jarmer bedanken, da wir noch gemeinsam einen Entschließungsantrag zur Definition der Therapiehunde eingebracht haben.

Einen Antrag meiner Kollegin Jarmer zu einem Bündelgesetz zur Gebärdensprache können wir nicht unterstützen, da ein neuer Arbeitskreis nicht zielführend wäre. Es gibt bereits zwei Arbeitskreise, einen im Bundeskanzleramt zur Medien- und Barrierefreiheit durch Gebärdensprache; und es gibt im Sozialministerium den Arbeitskreis zur Umset­zung der UN-Konvention, des Nationalen Aktionsplanes. Ich glaube, dass es besser wäre, wenn man das in diesem Arbeitskreis zum Nationalen Aktionsplan gut und rasch diskutiert und umsetzt und keinen neuen Arbeitskreis gründet.

Meine Damen und Herren, Behindertenpolitik ist Menschenpolitik und auch Politik im Sinne der Menschenwürde, wie wir es hier in diesem Gesetz auch sehen. Deshalb, finde ich, spricht nichts dagegen, dass wir die Menschenwürde endlich auch in der österreichischen Verfassung verankern. Daher möchte ich abschließend fordern, dass ich im Übrigen dafür bin, dass die Menschenwürde in der Verfassung verankert wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP, NEOS und Team Stronach.)

12.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


12.33.44

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wenn Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrer unsere Debatte hier im Parlament verfolgen wollen, so sind sie derzeit leider vor allem auf das Fernsehen oder auf das Internet angewiesen. Die Zuhörergalerie zum Beispiel ist derzeit für Rollstühle nicht zugängig. Die Besucherplätze sind für Rollstühle nicht zugängig. Die Ministerbank ist nicht barrierefrei. Auch der Präsidentensessel ist nur über Stufen erreichbar.

Aber – und das ist jetzt wirklich eine gute Nachricht – das Hohe Haus wird künftig vorbildlich barrierefrei gestaltet! Wie soll das ausschauen? – Das Gebäude muss generalsaniert werden. Im Zuge dieser Generalsanierung ist geplant: Barrierefreiheit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 86

für Besucher – ganz wichtig! –, Barrierefreiheit für Mandatare, für Mitarbeiter. Sehr erfreulich: Sämtliche Funktionen werden barrierefrei auszuüben sein. Das ent­sprechende Gesetz wird ja heute noch debattiert.

Jetzt beschließen wir mit der Änderung des Bundesbehindertengesetzes eine Reihe von anderen Verbesserungen. Vieles ist schon gesagt worden, ich greife ein beson­deres Problem heraus. Wenn jemand mit der Einstufung seines Behindertengrades nicht einverstanden war, musste er bisher einen Bescheid einholen, um die Einstufung anfechten zu können. Künftig hat der Behindertenpass auch Bescheidcharakter. Das heißt, künftig kann man sich leichter beschweren, die Verwaltung wird einfacher, es gibt weniger Bürokratie. Genau dort wollen wir hin.

Weil ich die letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt bin, möchte ich grund­sätzlich die Frage stellen: Wie gehen wir, wie geht unsere Gesellschaft mit Menschen mit Behinderungen um? – Im Arbeitsprogramm dieser Regierung steht: Das Ziel der Behindertenpolitik ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in alle Lebens­bereiche. Das ist der Geist, der hinter all diesen Verbesserungen steht, und genau das ist unser Ziel! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.36

12.36.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da kurzfristig eingebrachte Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 4 und 5 bis nach der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 17 bis 19.

Ich fahre mit den Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 10 fort, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6, über die dem Aus­schussbericht 237 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Ratifizie­rung des Vertrages von Marrakesch“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 34.)

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 238 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pilotprojekt Pflegelehre“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 239 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 87

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 240 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 241 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

12.38.3411. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz 1957, das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (242 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 362/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen­paket gegen Lohn- und Sozialdumping durch sogenannte Billigstbieter aus dem Ausland (243 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 377/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend sektorale Schließung des Arbeitsmarktes im Baugewerbe (ÖNACE F) (244 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 397/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fair­ness beim sozialen Wohnbau“ (245 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 418/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung von Scheinanmeldungen bei den Sozialversiche­rungs­trägern (246 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 226/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz und Qualitätssicherung bei Arbeitsmarktförderungsprojekten von AMS und BMASK (247 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 88

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 16 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


12.40.04

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um das Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlecht­wetter-Entschädigungsgesetz sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden.

Vor gut einem Jahr, also auch in der Sommersitzung 2013, wurde das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert. Wir waren damals die einzige Fraktion, die dagegen gestimmt und davor gewarnt hat, dass es zu einer massiven Verschlech­terung für diese Gruppe von Arbeitnehmern kommen wird. Und nun, ein Jahr später, gibt uns sozusagen die Geschichte recht, denn wir haben jetzt die genaue Ausfor­mulierung, was es da nun an weiteren Schlechtigkeiten geben soll.

Bereits vor einem Jahr wurde der Urlaubsanspruch, der bei Bauarbeitern früher zehn Jahre angedauert hat, auf drei Jahre verkürzt. Heuer wird das noch weiter verschärft, denn nun muss, sobald ein Arbeitsverhältnis endet, der ausstehende Resturlaub sofort konsumiert werden. Wir halten das für eine massive Verschlechterung. Und wenn im Ausschuss vom Kollegen Muchitsch gesagt worden ist, das sei eine Gleichstellung, dann kann ich das nur bedingt verstehen, denn es handelt sich hier um eine Schwer­arbeitergruppe, die jetzt sozusagen die gleichen sozialen Rechte haben soll wie alle anderen – damit ist es de facto eine Schlechterstellung. Ich glaube nicht, dass wir es wirklich darauf hinauslaufen lassen sollen.

Im Übrigen entsteht hier schon auch ein bisschen der Eindruck, dass die Arbeits­losenzahlen natürlich heruntergedrückt und damit die Statistiken geschönt werden sollen, denn der Arbeitsmarkt ist gerade in der Baubranche alarmierend, Herr Bundes­minister, und das wissen Sie, das liegt ja auf dem Tisch. Wir brauchen uns nur die Juni-Zahlen anzuschauen, wieder einmal ein Plus von 24 Prozent, gerade in der Baubranche. Also genau da, würde ich meinen, sollte man nicht auch noch massive Verschlechterungen für eine Gruppe von Arbeitnehmern beschließen, die es ohnehin nicht ganz so einfach haben.

Die weiteren Anträge, die wir jetzt diskutieren, stammen zum überwiegenden Teil von meinem Kollegen Herbert Kickl oder von mir und richten sich genau dagegen. Es sind also vorwiegend Anträge, in denen dafür gekämpft wird, dass dem Lohndumping, dem Sozialdumping in Österreich Einhalt geboten wird. Insofern finde ich es besonders befremdend, dass sie durch die Bank abgelehnt werden.

Herr Bundesminister, es gab heute Vormittag eine Pressekonferenz der Finanzpolizei: „Großbetrug am Bau: Finanzpolizei und Wiener Landeskriminalamt haben ein Geflecht von 20 Briefkastenfirmen gesprengt.“ Wörtlich hat die Finanzpolizei bei dieser Presse­konferenz von einem „Paradefall für organisierte Abgabenkriminalität“ gesprochen.

Ich habe es bereits im Ausschuss erwähnt, ich habe vor einiger Zeit an den Finanz­minister eine Anfrage gestellt, bei der es sich genau um diese Thematik, nämlich um die sogenannten Scheinfirmen gehandelt hat. Und da bekam ich als Antwort, „dass bis zu rund 300 Scheinfirmen pro Jahr gegründet werden“ und „ebenso viele entweder vermögenslos gelöscht werden oder in Konkursverfahren abgewickelt werden“.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 89

Des Weiteren bekomme ich als Antwort: „Der Finanzpolizei liegen Niederschriften und Belege vor, aus denen hervorgeht, dass für eine Sozialversicherungsanmeldung im Durchschnitt 300,-- Euro pro Monat bezahlt werden.“

Genau dasselbe war heute auch in der Pressekonferenz zu hören. Es gab bei diesen 20 Firmen 7 500 Anmeldungen für tatsächlich nicht arbeitende Personen um 300 € pro Monat. Das bedeutet, es gibt hier Menschen, die bezahlen 300 €, arbeiten nicht und erschleichen oder erkaufen sich damit sämtliche Sozialleistungen.

Darauf zielt nämlich mein Antrag ab, genau diesen Scheinfirmen Einhalt zu gebieten. Und vor diesem Hintergrund ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum das jetzt von Ihnen abgelehnt wird. Sie können doch nicht so tun, als wäre das alles nur eine Kleinigkeit. Sie haben im Ausschuss ja gesagt, dass Sie laufend etwas tun.  – Ja, dann legen Sie uns doch vor, was Sie laufend tun. Es ist auch dokumentierbar und geht übrigens auch aus der Anfrage des Finanzministers hervor, „dass ganze Arbeitspartien bei bevorstehender Firmenbuchlöschung von einer Scheinfirma auf die jeweils nächste Scheinfirma umgemeldet werden“, und so weiter und so fort.

Und dann, Herr Bundesminister, bekam ich noch eine Anfragebeantwortung von Ihnen, die sich mit dem Insolvenz-Entgelt-Fonds auseinandersetzt. Nur zur Erklärung, auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer, die sich da nicht ganz so auskennen: Es ist so: Wenn eine Firma in Konkurs geht, haben die Arbeitnehmer Anspruch auf nicht be­zahlte Löhne, aber auch Sozialversicherungsbeiträge werden vom Insolvenz-Entgelt-Fonds übernommen, zumindest also der Arbeitnehmeranteil. Und meine Frage war, ob dem Herrn Bundesminister bekannt ist, wie viele Beiträge die Sozialversicherung für Firmen nachzahlen musste, bei denen kein einziger Cent geflossen ist, weil sie nur zum Zwecke des Betrugs gegründet worden sind.

Als Antwort bekomme ich, das sei nicht bekannt, denn „die Beantwortung der Frage­stellungen würde eine Zusammenführung und Auswertung der Datenbestände der Sozialversicherungsträger, des IEF, der BUAK und der betrieblichen Vorsorgekassen erfordern. Eine solche Sonderauswertung ist aus verwaltungs- und datentechnischen Gründen mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden und kann nicht mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand durchgeführt werden“.

Genau das wäre aber notwendig. Wir haben laut diesen Medienberichten einen Scha­den von in etwa 140 Millionen €, nur bei diesem Konstrukt von 20 Firmen, von dem heute bekanntgegeben wurde, das es jetzt gesprengt worden ist. Wir wissen aus der Anfragebeantwortung von 300 Firmen im Jahr – rechnen Sie das hoch!

Da frage ich mich schon, ob nicht vielleicht der Verwaltungsaufwand schon in einer Relation stünde, ob es nicht doch Sinn machen würde, diesen Scheinfirmen einmal das Handwerk zu legen. Es wäre vielleicht auch einmal ein Umdenken wert, auch jene Personen, die sich dort als Arbeitnehmer melden, die ganz, ganz bewusst ein Ver­brechen begehen, die sich ganz bewusst Sozialleistungen erschleichen, genauso zu strafen. Die sind mit von der Partie, das sind aber diejenigen, die immer noch straffrei ausgehen. Bestraft werden – wenn überhaupt erwischt – jene, die diese Firmen grün­den. Und hier muss auch umgedacht werden, Herr Bundesminister. Das ist im Sinne der Steuerzahler, aber auch vor allem im Sinne des Arbeitsmarktes. Rechnen Sie das hoch: Bei 20 Firmen haben wir einen Schaden von in etwa 140 Millionen €, und laut Anfragebeantwortung sind es zirka 300 Firmen im Jahr. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 90

12.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


12.46.56

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bun­desminister! Es ist für mich schon immer verwunderlich, mit welchen zwei verschie­denen Maßen die Freiheitlichen an diese Themen herangehen. Ich möchte erinnern, im Unterausschuss zur Europäischen Union waren die Freiheitlichen gegen eine Plattform zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Es geht um Scheinfirmen, nicht um Scheinselbständigkeit!)

Ich begreife es heute noch nicht, warum Sie dagegen waren. Genau das wäre der richtige Weg gewesen wäre, um Scheinselbständigkeit zu bekämpfen, wenn man europaweit diese Netze dementsprechend erforscht und auch gemeinsame Maß­nahmen trifft, da Scheinselbständigkeit (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Scheinfirmen, nicht Scheinselbständigkeit!) kein nationales, sondern mittlerweile ein internationales Problem ist. Genau deshalb wird es notwendig sein, hier grenzüberschreitend auch weitere Maßnahmen zu setzen.

Zu all diesen Dingen, die Sie vorbringen: Wir haben ein Problem mit Lohn- und Sozial­dumping, wir haben ein Problem mit Scheinselbständigkeit (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Scheinfirmen, nicht Scheinselbständigkeit!), aber Fakt ist, wir werden weiterhin daran arbeiten und wir dürfen nie aufhören, hier auch Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Wenn man jetzt die Initiative „Faire Vergaben“ betrachtet – www.faire-vergaben.at – finden sich hier viele von den Sozialpartnern erarbeitete Vorschläge dazu, wie man der ganzen Problematik entgegentreten kann.

Eine Problematik ist halt auch, dass es in der Vergangenheit und unter Ihrer Regie­rungs­verantwortung ermöglicht worden ist, dass Firmen ohne große Kriterien oder Qualitätsansprüche gegründet werden können. Die Gewerbenovelle 2001 war einer der größten Pfuschs, der heute dazu führt, dass jeder Dahergelaufene, mit einem Stanley-Messer und einem Maßband in der Tasche, auf einmal Unternehmer ist. Und wir sollen dementsprechend kontrollieren und Behörden aufbauen, um dem zu entgegnen.

Deshalb ist es auch wichtig, diese Punkte zu behandeln, und dafür sind andere Minis­terien zuständig. Es wäre wichtig, die Gewerbenovelle wirklich auf Qualitätskriterien zu erarbeiten – hier ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Es wäre wichtig, die Finanz­polizei so aufzustocken, wie wir es vereinbart haben – auch wichtig, weil es notwendig ist, Kontrollen zu machen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Macht es, ihr sitzt in der Regierung!)

Auch diese Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz ist wichtig, weil – und deshalb ist es schade, dass Sie heute nicht zustimmen, denn das ist wirklich ein sehr schönes Gesetz – es da im Vorjahr gelungen ist, Bauarbeiter, die 44 Jahre schwer gearbeitet haben und dann keine Chance mehr auf einen Job hatten, gesundheitlich in ein Überbrückungsmodell zu führen.

Wenn Sie heute einen Bauarbeiter fragen, ob ihm dieses eine Jahr Überbrückung wichtiger ist als die Gleichstellung von Urlaubsersatzleistungen, dann wird Ihnen jeder sagen: Bitte, gebt mir das eine Jahr Überbrückungsgeld, das zu 95 Prozent von den Sozialpartnern selbst finanziert wird, das ist mir wichtiger als Alturlaube anzusparen, die ich nicht verbrauchen kann, weil der Dienstgeber den Verbrauch nicht zulässt! Da ist es uns lieber, wenn die Ersatzleistungen von Urlaub wie bei einer Verkäuferin, wie bei einem Spengler, wie bei einem Mechaniker gleichgestellt werden, und wenn man arbeitslos wird, müssen Alturlaube dementsprechend das Dienstverhältnis verlängern. Das ist wichtig so, weil ich damit Arbeitslosigkeit reduziere, Beschäftigung verlängere und dementsprechend auch geringere Arbeitslosigkeit auf die Dauer beziehe.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 91

In diesem Sinne bitte ich wirklich alle um Zustimmung. Ich weiß, die Freiheitlichen werden heute dieser Gesetzesvorlage wieder nicht zustimmen. Schade, aber ich bitte dementsprechend die anderen Fraktionen um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.50


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


12.50.53

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist ein sehr umfangreicher Tagesordnungspunkt, den es zu erläutern gilt. Es sind sechs Anträge zusammengefasst, die nicht unmittelbar alle miteinander zu tun haben. Ich möchte deshalb nur einiges punktuell herausgreifen, und auch eingangs auf die Regierungsvorlage zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz eingehen.

Es geht unserer Meinung nach durchaus um Verbesserungen, auch um Klarstellungen im Zusammenhang mit Verbesserungen für die sicher sehr belastete ArbeitnehmerIn­nengruppe der Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen. Wir unterstützen diese Vorschläge und auch andere, bei denen es darum geht, die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen, auch die Ausstiegsszenarien für Bauarbeiter zu verbessern.

Ich möchte hier noch ausdrücklich erwähnen, dass wir auch sämtliche Maßnahmen zum Kampf gegen die Schwarzarbeit, auch gegen Lohn- und Sozialdumping unter­stützen. Daher gratuliere ich allen Beteiligten, die an diesem Schlag gegen die Schwarzarbeit, gegen die Baumafia beteiligt waren. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Es ist unbedingt notwendig, dass wir die Kontrollorgane in diesem Bereich weiter per­sonell aufstocken – man sieht welche Erfolge gemacht werden können, wenn intensiv gearbeitet wird.

Diese Regierung wie auch vorangegangene haben einiges im Bereich der Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen gemacht. Ich spreche beide Geschlechtergruppen an, denn es sind zirka 217 000 Bauarbeiter, davon 30 000 Frauen, das heißt, eine durchaus männer­dominierte Branche. Ich möchte wissen, ob es ein Zufall ist, dass da so viel getan wird und in anderen Branchen, die durchaus auch sehr schwierige Rahmen­bedin­gungen haben, in denen aber weitaus mehr Frauen als Männer beschäftigt sind, wenig oder gar nichts passiert. Ich möchte etwa den Tourismus nennen, wo es starke Belastungen durch die Arbeitszeiten an sich gibt, aber auch dieses punktuelle Hoch­fahren durch Saisonalität. Ich möchte unbedingt die Sozial- und Gesundheitsberufe erwähnen – wir haben zuvor das Thema Pflegeberufe besprochen –, da braucht es auch gesetzliche Maßnahmen, damit diese Berufsgruppen stärkere Unterstützung erfahren. Es genügt nicht, den Sozialpartnern das Feld zu überlassen, diese Berufs­gruppen brauchen gesetzliche Unterstützung. (Beifall bei den Grünen.)

Als zweiten Punkt möchte ich auf den Abänderungsantrag zu dieser Regierungs­vorlage eingehen, der auch jetzt wieder vom Kollegen Muchitsch nicht erläutert worden ist, und den man ein bisschen versucht, in diese Novelle hineinzuschmuggeln: Meine Damen und Herren, es geht um eine Änderung im Bereich des Arbeitslosen­versiche­rungsgesetzes. Der Verfassungsgerichtshof hat eine Regelung zur Gänze aufgehoben, weil eine Diskriminierung von KindergeldbezieherInnen – und da muss ich fast sagen, es ist ein kleines „i“ – vorgelegen ist. Was macht aber die Regierung? – Statt die Diskriminierten einzubeziehen, streicht sie andere heraus. Das ist kein sauberes Vorgehen! (Beifall bei den Grünen.)

Es ist in höchstem Maße unerfreulich, was da gemacht worden ist: Statt eine gute Rege­lung für alle zu suchen, machen Sie jetzt eine Husch-Pfusch-Sache und ver-


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sprechen, dass es eh noch zu einer Überarbeitung kommt. Und nicht einmal diese Überarbeitung ist jetzt sicher, denn ich höre, dass die ÖVP meint, dass wir uns das gar nicht leisten können. – Also noch peinlicher geht es nicht mehr. Bitte setzen Sie sich zusammen und bringen Sie das in Ordnung! Meine Kollegin Schwentner wird noch im Detail auf die Sache eingehen.

Einen dritten Punkt, den ich noch kurz erwähnen möchte, ist der Antrag zur Trans­parenz in der Fördervergabe beim AMS – ich bezeichne ihn jetzt einfach als den AMS-Antrag der FPÖ. Sie alle wissen, im Detail ist dieser Antrag nicht das Gelbe vom Ei für uns, aber trotzdem: Wir haben viel Geld im Bereich der Arbeitsmarktpolitik. Es könnte auch mehr sein  das ist für mich auch okay –, aber es ist ein großer Brocken. Wir haben sehr viele Arbeitslose, mehr als je zuvor, und wir haben Unzufriedenheit mit dem AMS-System bei den betroffenen Arbeitslosen, bei den MitarbeiterInnen des AMS, bei den Trainer und Trainerinnen der Maßnahmen und bei den Unternehmen, die Personal suchen.

Herr Minister, Sie versuchen immer, diese Unzufriedenheit kleinzureden, aber bei uns Abgeordneten kommt sie an, bei den Medien kommt sie an, bei der Volksanwaltschaft kommt sie an. Es gibt Kritik am System, es gibt einen Rechnungshofbericht zu einer bestimmten AMS-Maßnahme, nämlich der Eingliederungsmaßnahme „Come back“, bei der ganz klar – ich sage das jetzt einmal – und in hohem Maße Unprofessionalität aufgedeckt worden ist.

Sie, Herr Minister, sagen, das sei nur punktuell bei den geprüften AMS-Stellen der Fall. Der Rechnungshofpräsident Moser sagt, es sei sehr wohl etwas, das sich durch das System zieht. Und meine Kritik ist: Es gibt nicht nur punktuell und vereinzelt Probleme mit dem AMS, sondern es ist insgesamt Sand im Getriebe, was den Bereich Service und Professionalität betrifft.

Ich habe durchaus den Eindruck, Herr Minister, dass Sie da hinschauen. Es ist ja nicht so, dass ich sage, dass Sie das nicht machen. Ich weiß auch, dass Sie über die Möglichkeit, personell Einfluss zu nehmen, Dinge vorantreiben wollen, versuchen, dass ein neuer Kurs eingeschlagen wird. Aber es genügt nicht, die Sache nur in Wien anzugehen, es gibt neun Bundesländer und viele Ebenen im Bereich des AMS.

Ich hoffe und erwarte mir auch, dass Sie da noch stärker hineingehen, sowohl was die Strukturen des AMS selbst betrifft, als auch beim Anschauen der Leute, die Aufträge bekommen, denn es geht da, wie wir alle wissen, nicht immer nur um die Qualität als ausschlaggebendes Kriterium.

Das waren jetzt die drei Aspekte zu diesem sehr umfangreichen Tagesordnungspunkt. Mein Resümee: Ihnen und uns, Herr Minister, steht im Herbst noch sehr viel Arbeit bevor. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


12.57.18

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause! Wie gesagt, ein umfangreicher Tagesordnungspunkt von 11 bis 16, es werden hier sechs Punkte in einem verhandelt, aber auch getrennt abgestimmt.

Zu Punkt 11, Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, Sozial- und Arbeitslosenversicherungsgesetzänderung, wurde von meinem Vorredner, Herrn Muchitsch, schon einiges gesagt. Der Sinn ist es, dass man die Bauarbeiter länger in der Beschäftigung hält, und das wurde damit erreicht.


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Bei der Arbeitslosenversicherung – die die Frau Kollegin vorher angesprochen hat – können Sie davon ausgehen, dass sich die Regierungsparteien zusammensetzen, um zu einer Lösung zu kommen, die für die Arbeiter verträglich ist. Das ist ja auch in unser aller Sinn, niemand will da etwas Schlechtes machen.

Als wir im Ausschuss darüber diskutiert haben, wurde sehr heftig von den NEOs und vom Team Stronach kritisiert, dass die Grundlage für dieses Gesetz auch die Einigung der Sozialpartner war. Dazu möchte ich jetzt klar sagen: Wenn es zu einem Gesetz kommt, in welchem Bereich auch immer, das Unternehmertum und Mitarbeiter, die im Unternehmen verankert sind, betrifft, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sich Arbeit­neh­mervertreter und Arbeitgebervertreter zusammensetzen und schauen, das Beste daraus zu machen. Ich mute es mir nicht zu, nur weil ich Politiker bin, dass ich in jeder einzelnen Sparte alles verstehe. Ich bin praktizierender Touristiker und sage eines: Wenn ein Politiker, der kein praktizierender Touristiker ist, über den Tourismus Gesetze machen will, ohne die Sozialpartner einzubeziehen, dann wissen wir, dass dabei nichts Praxisbezogenes herauskommen kann. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Deshalb stelle ich die Sozialpartnerschaft komplett außer Streit. Das ist ein System, von dem wir in Österreich wissen, dass wir weltweit dafür beneidet werden, weil es ja auch in diesem Sinne funktioniert. (Präsident Kopf übernimmt wieder den Vorsitz.)

Schnell und kurz zu den nächsten Punkten. Punkt 12: Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping. Frau Kollegin, Sie wissen, unser aller Bemühen ist es, das einzu­schränken. Es ist leider im Leben immer so, egal, in welcher Branche: Die Guten zahlen immer drauf für das, was ein paar einzelne schwarze Schafe machen. Da können wir hineinschauen, wo wir wollen. Es ist in unserem Sinne, alles zu machen, um das zu verhindern, und wir wissen, dass auch viel gemacht wird. Wir wissen, dass auch eine Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie der EU in Vorbereitung ist, um das umzusetzen.

Nächster Punkt: Schließung des Arbeitsmarktes. Ich komme aus dem Tourismus-Be­reich, und ihr könnt mir glauben, wenn wir den Arbeitsmarkt schließen würden, würde es im Tourismus schlecht ausschauen; im Baugewerbe genauso. Wir wissen, dass 600 000 Österreicher in der Welt arbeiten. Wir wissen, dass in Stuttgart allein auf der Baustelle Stuttgart 21 440 Bauarbeiter aus Österreich beschäftigt sind. Wir brauchen klare Regelungen, damit wir unsere Leute dort schützen. Wir wissen auch, dass Österreich die Möglichkeit ausgeschöpft hat, bei der Erweiterung diese Sieben-Jahres-Frist einzuziehen. Die ist vorbei. Europaweit haben wir keine anderen gesetz­lichen Möglichkeiten, und es hat sich in der Praxis auch gezeigt, dass der Zustrom von ausländischen Arbeitskräften bei Weitem nicht in einem solchen Ausmaß stattgefunden hat, wie das von der Opposition eigentlich vorhergesagt wurde.

Punkt 14: Fairness beim sozialen Wohnbau. – Das ist berechtigt, ist richtig. Es steht in diesem Antrag, dass alle fünf Jahre das Einkommen geprüft werden soll, ob der soziale Wohnbau für den Einzelnen auch noch gerechtfertigt ist. Das ist im Nationalrat aber falsch platziert. 90 Prozent des sozialen Wohnbaus betrifft die Länder.

Bezüglich der Scheinanmeldungen, die vorhin angesprochen wurden, gilt das Gleiche, was ich bereits vorhin gesagt habe: Diese Regierung und der Sozialminister beschäf­tigt sich mit aller Kraft damit, dem einen Riegel vorzuschieben und diese Firmen zu fassen. Seien wir froh, dass wir diese Firmen gefasst haben, wozu ja heute Vormittag auch eine Pressekonferenz stattgefunden hat. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Unglaublich! 20 Firmen von Tausenden wurden aufgedeckt!)

Was die Transparenz und Qualitätssicherung von Arbeitsmarktförderung, AMS und so weiter betrifft, möchte ich wirklich dazusagen, ohne jetzt das AMS in Schutz zu neh­men: Ich weiß, was sich in den letzten Jahren getan hat. Ich arbeite viel mit dem AMS


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zusammen. Das ist kein Vergleich mehr zum AMS der Vergangenheit. Da hat sich viel getan. Eines ist jedoch auch sicher: So wie jeder Betrieb ist auch jede öffentliche Institution aufgefordert, immer wieder zu schauen, was sie besser machen kann, wo die Qualität besser wird, und wie es gelingen kann, mit so wenig Mitteln wie möglich so viel wie möglich in der Praxis zu erreichen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.03


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: die geschäftsführende Klubobfrau Waltraud Dietrich. – Bitte.

 


13.03.15

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Herr Kollege Obernosterer, wir haben einen völlig unterschiedlichen Zugang zum Parlamentarismus. Wir vom Team Stronach verwehren uns dagegen, nur Handaufheber zu sein. Wir wollen mitgestalten! (Beifall beim Team Stronach.)

Als Parlamentarier ist es mir absolut zu wenig, und da bin ich nicht Ihrer Meinung, wenn wir fertige Gesetze auf den Tisch geknallt bekommen und es dann heißt: Abstim­men! Wir wollen, wenn wir darüber abstimmen sollen, mitgestalten und die volle Information. Das ist das Mindeste, was man sich als Parlamentarier erwarten kann. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir haben heute ein sehr schwieriges Thema zu behandeln. Wir haben das Thema Scheinanmeldungen, und wir haben es in einer Phase, in der es mehr als 354 000 Arbeitslose in Österreich gibt. Gerade wenn es um öffentliche Gelder geht, wenn es um die Verwendung von Steuermitteln geht, dann haben wir die Aufgabe, nach Möglichkeiten zu suchen, bei öffentlichen Bauten Rah­men­bedingungen zu schaffen, damit österreichische Firmen zum Zug kommen und österreichische Arbeiter eine Arbeit finden.

Aus diesem Grunde unterstützen wir auch den Antrag der Freiheitlichen, weil es Sinn macht, in dem Punkt gesetzliche Änderungen vorzunehmen, nämlich dahin gehend, dass nicht der Billigstbieter, sondern der Bestbieter zum Zug kommt. Damit können wir auf lange Sicht gewährleisten, dass es weiter Steuereinnahmen gibt, dass die Abgaben stimmen. In diesem Sinn, meine geschätzten Damen und Herren: Private Auftraggeber können ohnehin machen, was sie wollen, aber dort, wo Steuermittel im Spiel sind, dort tragen wir die Verantwortung. (Beifall beim Team Stronach.)

Wir haben auch einen Antrag eingebracht betreffend „Fairness beim sozialen Wohn­bau“. Kollege Obernosterer, Sie sagen, dass uns das nichts angeht. – Wir wissen schon, dass die Kompetenz vielfach bei den Ländern, bei den Gemeinden liegt, aber auch dabei geht es um Steuermittel, und der Bund weist ja den Ländern die Steuer­mittel zu. Deswegen haben wir sehr wohl die Aufgabe, mitzugestalten und zu schauen, dass die Steuermittel so verwendet werden, dass sie dort landen, wo sie hingehören. Im sozialen Wohnbau wollen wir, dass nur jene darin vergünstigt wohnen, die das tatsächlich auch brauchen. (Beifall beim Team Stronach.)

Wir wollen aber umgekehrt auch die Möglichkeit sehen und schaffen, dass sich Menschen Eigentum erwerben können, dass nicht alle dann in diesem sozialen Wohn­bau drinnen bleiben, sondern dass sie die Möglichkeit bekommen, sich selbst etwas zu schaffen. Das sollte unsere Aufgabe sein. (Abg. Obernosterer: Da haben Sie recht!)

Meine geschätzten Damen und Herren, wir müssen danach trachten, dass wir insgesamt die Steuern und Abgaben senken, den Gestaltungsspielraum des Einzelnen


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vergrößern und die Möglichkeit zur Schaffung von Eigenkapital und von Eigentum fördern. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Peter Wurm.)

13.06


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Ober­hauser. – Bitte.

 


13.07.04

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag der Frau Abgeordneten Dietrich, die zuletzt gesprochen hat. – Zur Frage des sozialen Wohnbaus und dass nur Menschen im sozialen Wohnbau wohnen sollen, die das auch wirklich nötig haben: Wir versuchen gerade in Wien, einen anderen Weg zu gehen, nämlich die soziale Durch­mischung. Sie wissen, dass es, wenn man ein Ghetto bildet, nicht gut ist.

Wir versuchen also, dass auch Menschen, die ein bisschen mehr verdienen, die also nicht unter die Kriterien fallen würden, dort hineinkommen. Wir versuchen so die Situation, die es in manchen Bereichen gibt, wo es eben zur Ghettobildung gekommen ist, dort zu entspannen. – Das nur zu dem, was Sie gerade gesagt haben.

Zum Antrag der Frau Abgeordneten Belakowitsch in der Frage Scheinfirmen und Scheinanmeldung: Die Pressekonferenz heute zeigt, dass das System, so wie es ist, gut funktioniert. Sie haben im Ausschuss und jetzt auch hier am Rednerpult vom Minister in der Frage gefordert, er sollte die Verwaltungstätigkeit auf sich nehmen, sollte die Verwaltungsbürokratie dazu schaffen und das besser kontrollieren. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das habe ich nicht gesagt!)

Sie haben gesagt – und das kann man nachlesen im Stenographischen Protokoll, dass Sie das gesagt haben –: Die Ausrede, dass der Verwaltungsaufwand zu groß wäre, ist keine richtige.

Kollege Muchitsch hat Ihnen ohnehin schon gesagt: Aus genau demselben Grund haben Sie im EU-Unterausschuss vertreten, dass wir Lohn- und Sozialdumping europaweit nicht bekämpfen sollen, denn da wäre die Bürokratie zu groß. – Das heißt: Da ginge es, und dort ging es nicht?

Also wenn man sich vielleicht einmal auf etwas einigen könnte, zum Beispiel darauf, dass es funktioniert, darauf, zu schauen, die Bürokratie und den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, aber sie dort einzusetzen, wo wir sie brauchen, dann hätten wir vielleicht für den europaweiten Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping die Zu­stimmung auch der FPÖ bekommen.

Jetzt aber zum Abänderungsantrag betreffend Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz: Frau Abgeordnete Schatz hat gemeint, wir haben versucht, da etwas hinein­zuschummeln. – Nein, das war es nicht, sondern es wurde versucht, etwas zu repa­rieren! Sie haben das erläutert und gesagt, es war so, dass der Verwaltungs­gerichtshof da etwas aufgehoben hat, und zwar im Hinblick auf die Frage der Gleich­stellung von Kindergeldbeziehern mit Zivil- und Präsenzdienern, ob man da eine gleiche Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen kann.

Ja, das hat er aufgehoben, genauer: er hat einen Teil der Paragraphen aufgehoben, und was in diesem Abänderungsantrag, der derzeit vorliegt, drinnen ist, ist die Repa­ratur eines Teiles des Aufgehobenen, nämlich zum Beispiel betreffend Lehrlinge sowie Menschen, die freiwillig einzahlen. Diese Dinge hat man versucht, damit zu reparieren.

Wo Sie recht haben, ist, dass es einen Teil gibt, der nicht repariert wurde und den wir in den letzten Tagen noch mit dem Koalitionspartner zu reparieren versucht haben. Es liegt mir jetzt nichts ferner, als den Koalitionspartner in Schutz zu nehmen. Ich möchte


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aber zumindest den Sozialpolitiker-Teil des Koalitionspartners in Schutz nehmen, weil denen sehr wohl bewusst war, dass wir mit dem, was wir jetzt machen, nämlich dass wir das nicht reparieren, Frauen schlechterstellen, nämlich Kindergeldbezieherinnen schlechterstellen, und zwar insofern, als sie nicht 30 Wochen Anspruch auf Arbeits­losen­unterstützung haben, sondern nur 20 Wochen. Das heißt: Frauen schlechter­stellen – plus Frauen, die Kinder bekommen haben, schlechterstellen. Und das passt – auch kein Geheimnis – nicht wirklich gut zur Familienpartei ÖVP.

Nochmals: Wir haben es versucht. Gescheitert sind wir in den Verhandlungen wie so oft an der Finanz. Mein Versprechen haben Sie – und ich glaube, Sie haben auch das Versprechen des Abgeordneten Wöginger –, dass wir uns bis zum 1. Jänner 2015 wirklich darum bemühen werden, eine Lösung zu finden. Eine wirkliche Schande ist, dass es daran gescheitert ist, dass aus einem 5- bis 6-Milliarden-€-Topf geschätzte 3 Millionen € nicht freigespielt werden konnten vom Finanzministerium.

Das erinnert mich übrigens ganz fatal an die Diskussion, die wir gestern in der Frage der Breitbandmilliarde hatten, wo es geheißen hat: Na, schichtet doch um! – Das war hier auch das Angebot an den Minister: Nehmen Sie das Geld aus den Mitteln für die aktive Arbeitslosenbetreuung und schichten Sie um!

Das wollen wir von der SPÖ nicht. Wir wollen diesen wirklich kleinen Teil auch ordentlich absichern, und wir werden weiter dafür kämpfen. Ich glaube, die Sozial­politiker in der ÖVP werden auch versuchen, da das ihrige zu tun. Wir hoffen, dass wir eine Lösung erreichen. Noch ist nichts passiert, noch haben wir ein Zeitfenster bis 1. Jänner 2015, und ich hoffe, dass wir uns davor mit einem wirklich guten Abände­rungs­antrag zu diesem Gesetz beschäftigen können. (Beifall bei der SPÖ.)

13.11


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


13.11.32

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (die Höhe des Rednerpultes einstel­lend): Jetzt muss ich nachher Frau Ing. Dietrich neben Frau Dr. Oberhauser stellen und einen Größenvergleich machen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Vorweg möchte ich fest­halten, dass die Gesetzesnovelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz natürlich positive Seiten hat. Es gibt eine Entbürokratisierung, ein paar Dinge werden klargestellt. Das Gesamtziel, das mit diesem Gesetz verfolgt wird, können wir aller­dings nicht unterstützen. Das haben Sie letzten Sommer ohne Begutachtung noch schnell hineingedrückt.

Es ist ein Systembruch, der genau dem zuwiderläuft, was Sie immer predigen und was auch der Herr Minister immer predigt, nämlich: Wir wollen, dass die Menschen länger im Arbeitsprozess bleiben. Und dann schaffen wir Schlupflöcher, damit sie früher aus dem Arbeitsprozess verschwinden können. Es wird einfach das übergeordnete Ziel vergessen, und unten wird etwas hineingeschmuggelt. Auch wenn dieses System keine zusätzlichen öffentlichen Gelder in Anspruch nimmt, wie das Kollege Muchitsch richtig gesagt hat, ist es doch ein Zeichen, ein Signal: Leute geht früher, denn wir ermöglichen euch, früher zu gehen.

Ein Offenbarungseid war wieder einmal die Begründung im Sozialausschuss, weshalb dieser Gesetzesvorschlag zu begrüßen sei: Die Sozialpartner hätten sich geeinigt, und so haben wir das gefälligst zu machen. Damit zeigen Sie einfach – jetzt ist Kollege Obernosterer nicht mehr da (Abg. Obernosterer: Ich bin da!) – da ist er, ja, ich habe die rote Brille gesucht – Ihr Verständnis von Parlamentarismus. Die Sozialpartner


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schicken Ihnen das – ich weiß nicht, ob sie Ihnen ein Mail schicken oder ob sie Sie anrufen – und dann setzen wir das brav um. Am Verhandlungstisch sitzen die Wirt­schaftskammer und die Gewerkschaft. Was für die Lohnpolitik in Ordnung ist, das kann nicht für Ruhestands- und andere Themen gelten. (Abg. Obernosterer: Kennen Sie das System der Sozialpartnerschaft?)

Dazu kommen dann noch Abänderungsanträge, die substanziell viel verändern. Die werden im Sozialausschuss kurzfristigst schnell hineingeworfen, und dann sollte man sich dazu eine Meinung bilden, was man natürlich nicht kann. Mit dieser Kurzfristigkeit entziehen Sie Ihre Anträge dem politischen Diskurs und allfälliger Kritik. So kann man Volksvertretung nicht betreiben, so kann man Gesetzgebung nicht betreiben. Was Sie tun, ist, dass Sie Dinge, die demokratisch nur mangelhaft legitimierte Sozialpartner ausverhandelt haben, einfach nur durchwinken.

Deswegen sind wir dagegen. Das Gesetz ist erstens eine Reklame für vorzeitigen Ruhestandsantritt und zweitens eine Desavouierung des Parlaments, der das Hohe Haus so nicht zustimmen dürfte. (Beifall bei den NEOS.)

13.14


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.

 


13.14.29

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Die Kollegen vorhin haben es ohnehin schon erwähnt. Ich möchte es noch einmal herzeigen – die „Kronen Zeitung“ von heute (der Redner hält eine Ausgabe der „Kronen Zeitung“ in die Höhe) –: Sozialbetrug am Bau im großen Stil.

Noch einmal zwei Zahlen dazu. Die erste Zahl: Das Spiel dieser Mafia läuft bereits seit 2007. So viel, Frau Oberhauser, zur angeblich funktionierenden Kontrolle. Es hat sie­ben Jahre lang gedauert, bis das Ganze aufgeflogen ist. Der Schaden für den Steuer­zahler betrug 140 Millionen €!

In Wirklichkeit ist Feuer am Dach in Österreich. Wir haben eine Fülle von Problemen. Arbeitslosigkeit: Anstieg um 13 Prozent im Juni, im Baubereich 24 Prozent. Wenn diese Entwicklung anhält, und ich weiß momentan keinen Grund, warum sich daran etwas ändern sollte, dann haben wir im Winter, Herr Minister, eine halbe Million Arbeitslose. Da müsste normalerweise jeder aufrechte Sozialdemokrat – die gibt es hoffentlich noch – rotieren. Erschreckende Aussichten also.

Auch das Wirtschaftswachstum, ich sage es noch einmal: Die Prognose, als Sie vor einigen Wochen das Budget beschlossen haben, mit 1,7 Prozent ist jenseitig. Sie haben die Prognose jetzt ein bisschen reduziert auf 1,4 Prozent. Wir wissen aber alle, dass wir wahrscheinlich deutlich unter 1 Prozent landen werden. Das wird natürlich auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben.

Zum Baubereich – Herr Muchitsch wird es wissen –: Wenn wir jetzt, Juni, Juli, 24 Pro­zent Anstieg der Arbeitslosigkeit haben, dann kann man sich in etwa ausmalen, wie die Baubranche in Österreich zurzeit dasteht. Und eines ist bitte schon klar: Die Baubranche ist wie ein Fieberthermometer der Wirtschaft. Hier fangen die Probleme an und breiten sich ganz massiv über die komplette Wirtschaft aus. Das ist also mit Zeitverzögerung zu erwarten.

Ich habe es schon im Ausschuss gesagt, Herr Minister: Sie haben sehr, sehr viele Ankündigungen gemacht, aber ich sehe keine wirklich spürbaren Maßnahmen, die auch greifen. Herr Muchitsch hat Gesetze von 2001 erwähnt. – Herr Muchitsch! Gesetze ändern wir hier jeden Tag. Also Gesetze könnt ihr als ÖVP und SPÖ auch jeden Tag ändern. Es ist jedoch ein ganz massiver Handlungsbedarf gegeben. Ich


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habe das Gefühl, die Regierung ist schon in der Sommerpause, und unser Tarnkap­penkanzler Faymann taucht überhaupt nicht mehr auf. Wir haben wirklich ein Problem mit der Wirtschaft, das Wirtschaftswachstum fehlt. Es fehlen alle Impulse. Wir haben eine dramatische Entwicklung am Arbeitsmarkt, und ich sehe hier von der Regierung, von der SPÖ, aber auch von der ÖVP überhaupt nichts kommen.

Noch ganz kurz zum Bauthema: Es ist angesprochen worden – auch die Arbeiterkam­mer erwähnt es –: 22 000 Scheinfirmen allein in Wien, Sub-Subfirmen, die beim Billigstbieterprinzip zum Zug kommen, keine Abgaben zahlen und den Staat damit auch schädigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man sich umhört: Langjährige Traditionsbetriebe im Baubereich oder im Bau­neben­gewerbe haben immer größere Schwierigkeiten, über die Runden zu kommen. Sie bekommen die Aufträge nicht mehr, haben aber die vollen Sozialleistungen zu zahlen, bilden Lehrlinge aus und, und, und.

Zusammengefasst ganz klar: Wir als Freiheitliche fordern drei Dinge, und zwar ganz dringend und umgehend. Wir fordern ein Bestbieterprinzip statt eines Billigstbieter­prinzips – das liegt nur an Ihnen beiden, das können Sie morgen umsetzen –, dann fordern wir den Schutz der österreichischen Bauunternehmer und der österreichi­schen Bauarbeiter – die sind für mich im Fokus, und was der Ostblock macht, muss sich der Ostblock überlegen –, und der dritte Punkt ist, und das ist sehr wohl auch umsetzbar, eine sektorale Zugangsbeschränkung im Baubereich. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.18


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


13.18.48

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte einmal vorweg allen Damen und Herren, sei es jetzt des Landeskriminalamtes, der Finanzpolizei, wer auch immer hieran beteiligt war – es waren ja auch einige Krankenkassen dabei, weil von dort wesentliche Informationen gekommen sind –, all denen möchte ich einmal Danke sagen, nämlich dafür, dass es möglich war, etwas, von dem wir schon vielfach begriffen haben, dass da etwas läuft, auch wirklich so abschließen zu können, wie wir das jetzt einmal heute mit einem Zwischenstand tun. Einerseits hören ja die Ermitt­lungen nicht auf, andererseits wird es dann noch eine entsprechende Judikatur bezie­hungsweise Urteile geben. Das geht also noch weiter.

Ein Dankeschön an all jene, die sich diese jahrelange, sehr, sehr schwierige Arbeit angetan haben. Da kann man ruhig applaudieren. (Allgemeiner Beifall.)

Natürlich haben wir nicht geschlafen, nicht weggeschaut, sondern uns um einiges gekümmert, zum Beispiel – und das ist einer der Tatbestände, damit wir überhaupt etwas greifen konnten – um die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn und um das AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz. All das sind Mosaiksteine, die dazu führen sollen, dass solche Missstände verhindert werden.

Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein, wenn Sie hier eine Anfragebeantwortung von mir kritisieren, so darf ich Sie ersuchen, auch vorzulesen, was Sie gefragt haben. Der IEF kann nicht alles erstellen, was Sie gefragt haben, da es weit weg von seinen gesetzlichen Aufgaben ist. Natürlich wird im Insolvenzverfahren geprüft, ob es über­haupt eine Leistung gibt, die da ausbezahlt worden ist, gar keine Frage. Es wird geprüft, ob ausbezahlt wurde, ob es eine Anmeldung bei der Krankenkasse gegeben hat, aber die Beitragshöhe ist nicht Angelegenheit des Insolvenz-Entgelt-Fonds.


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Sie wollten eine summarische Aufstellung von allen, und das hätte einer Sonder­auswertung bedurft, die ich Ihnen über den Insolvenz-Entgelt-Fonds so nicht liefern kann. Denn im Insolvenz-Entgelt-Fonds ist wichtig, ob überhaupt etwas gezahlt wurde oder nicht. Das ist die wichtigste Grundsatzfrage.

Der nächste Punkt: Natürlich haben wir im Insolvenz-Entgelt-Fonds auch eine Son­dereinheit, das ist ja kein Geheimnis. Auch dort prüfen wir, auch dort gehen wir vor; da wir natürlich wissen, dass da etwas sein kann. Nicht umsonst werden im Schnitt zirka ein paar Tausend Abweisungsbescheide erstellt, gar keine Frage; da man einer­seits nachvollziehen kann, da ist nichts mehr, da ist nie etwas geflossen, oder da gibt es übertriebene Überstundenanmeldungen. Die übertriebenen Überstunden­anmeldun­gen waren eine Zeit lang sehr beliebt. Auf einmal sind bei jedem 70 Überstunden gestan­den, die abgegeben wurden, und so weiter.

Ich will jetzt nicht im Einzelnen ausführen, was wir alles prüfen. Wir prüfen da sehr, sehr viel, sehr umfangreich, und wir prüfen natürlich nach einem gewissen Prinzip, nämlich einerseits nach dem Zufallsprinzip, andererseits gibt es natürlich Kriterien dafür, dass etwas besonders intensiv angeschaut wird.

Wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer schon zum dritten Mal in einem Jahr bei einer insolventen Firma auftaucht, oder wenn bestimmte Namen von leitenden Mitarbeitern zwei oder gar fünf Mal im Jahr auftauchen, so sind das natürlich Fälle, die einer besonders intensiven Prüfung unterzogen werden und natürlich dazu führen, dass es dann diese Abweisungsbescheide gibt. Die Summe aller Abweisungsbescheide geht in Richtung Millionen.

Was wir in letzter Zeit auch feststellen können: Wenn wir die Phase 2008/2009 mit der Phase 2013/2014 vergleichen, stellen wir fest, dass die Zahl der Anträge aus solchen Firmen um die Hälfte gesunken ist, weil es da eben eine generalpräventive Wirkung gibt in diesen Segmenten, Branchen, wie auch immer man das bezeichnen will, weil eben bekannt wurde: Da gibt es ordentlich viele Abweisungsbescheide, die halten.

Demzufolge haben wir heute das Thema, dass sehr oft gar keine Anträge mehr beim Insolvenz-Entgelt-Fonds aus solchen Firmen gestellt werden. Das ist eben diese generalpräventive Wirkung. Man kann beispielsweise an der Zahl der Überstunden einiges erkennen. Wenn bei einer Firma jeder im Schnitt 100 Überstunden stehen hat, dann ist schon Alarmstufe Rot, denn der Schnitt bei allen anderen beträgt 20 Über­stunden.

Oder wenn eine Baufirma nur mehr Angestellte und keinen einzigen Arbeiter hat, ist auch Alarmstufe Rot, weil das bei einer Baufirma in der Regel nicht so ist – wie man glaubt. (Heiterkeit des Abg. Peter Wurm.) Bei einem Engineering-Büro schaut die Welt natürlich anders aus.

Ich habe noch ein paar Punkte. Es ist nicht so, dass wir Ihre Frage nicht beantworten wollten. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich habe das ja nicht auf meine Frage bezogen!) – Doch, das haben Sie gesagt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Es geht um das System!) – Das System prüfen wir. Sie müssen nur bedenken, was wir prüfen. Denn wichtig ist: Gibt es einen Beitrag – ja oder nein? Punkt. Das ist schon einmal das Wichtigste. Denn wenn es keinen Beitrag gibt, dann schaut die Welt wieder ganz anders aus, dann geht es schon in eine andere Verfolgungsschiene. Gibt es einen Beitrag, dann ist es eine ganz andere Sache.

Sie haben das in den Punkten 7, 8 und 9 Ihrer Anfrage gefragt, falls wir über die gleiche Anfrage reden. Darum ersuche ich Sie: Wir können das gerne in Ruhe ausdiskutieren, aber ich kann Ihnen das, was Sie hier gefragt haben, so nicht liefern. Das geht beim besten Willen nicht, denn – ich glaube, da sind wir uns alle einig –


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einerseits haben wir wirklich einen Verwaltungsaufwand, andererseits haben wir auch einen Datenschutz – und seien wir froh, dass das so ist. So viel dazu.

Ich möchte nur ganz kurz auf das AMS zu sprechen kommen. Wir haben das im Aus­schuss schon lange und breit diskutiert. Ja, wir haben natürlich da und dort Sand im Getriebe, gar keine Frage. Wir haben 300 000 Menschen pro Jahr in Schulungsmaß­nahmen, und unter diesen 300 000 Menschen gibt es da und dort Unzufriedenheit, ja.

Unser Ziel ist es, diese Zahl zu verringern. Daran arbeiten wir permanent, ständig, und das wird auch geschehen. Wir werden aber immer einen kleinen Prozentsatz haben, wo die Dinge nicht so laufen, wie es sich die Menschen vorstellen. Auch das wird sein.

Aber ich möchte noch einmal Folgendes sagen: Von 300 000 Menschen geben bei der anonymen Beurteilung – die ist total anonym – nur 1 Prozent an, dass es nicht gepasst hat. 99 Prozent geben etwas anderes an, und 77 Prozent geben überhaupt „Sehr gut“ an. Auch das sollte man erwähnen, wenn man über Sand im Getriebe redet. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.27


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


13.27.22

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Minister, wenn Sie die Zahl der Unzufriedenen beim AMS verringern wollen, wie Sie gerade gesagt haben, dann sind wir jetzt ein bisschen auf dem falschen Weg.

Ich möchte noch einmal den Abänderungsantrag ansprechen, der die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes betrifft, auf den leider nur Kollegin Oberhauser Bezug genommen hat. Gelinde gesagt: Die ganze Sache ist echt ein Witz!

Es ist ein Witz in doppelter Hinsicht, nämlich zunächst einmal demokratiepolitisch. Da geht eine Frau bis zum VfGH, beklagt eine Ungleichheit. Es wird ihr recht gegeben. Der VfGH sagt zum Gesetzgeber, er soll das reparieren. Und was macht der Gesetz­geber?

Ich möchte diese Vorgangsweise erwähnen, wie hier im Parlament gearbeitet wird, nämlich, bildlich gesprochen, über einen Abänderungsantrag übers Hintertürl: Am Dienstagnachmittag bekommen wir einen Antrag von den Kollegen Obernosterer und Muchitsch, die beide nichts zu diesem Antrag gesagt haben.

Es ist ein Antrag, der massiv, ziemlich gravierend die Bezugsdauer im Arbeitslosengeld verändert, nämlich nicht nur für KindergeldbezieherInnen – das war die Frau, der beim VfGH recht gegeben wurde –, sondern auch für Wochengeldbezieherinnen, Kranken­geld­bezieherInnen, Präsenz- und Zivildiener.

Sie haben uns nicht informiert. Es gibt auch gar keine Eile beziehungsweise wurde uns nicht erklärt, warum die Eile so groß ist, dass wir übers Hintertürl ganz schnell etwas machen müssen. Okay, im Sinne der Lehrlinge – das ist auch gut. Aber wir haben noch sechs Monate Zeit, und in diesen sechs Monaten hätten wir das reparieren, besser­stellen beziehungsweise gleichstellen können, nämlich im Sinne aller Betroffenen.

Stattdessen machen Sie Folgendes: Die eine Gruppe wird sozusagen herausgenom­men und alle anderen werden schlechtergestellt. Ich halte das für wirklich absurd und eigentlich für eine Frechheit! (Beifall bei den Grünen.)

Ich verstehe auch nicht, warum die ÖVP, die sich selbst gern als Familienpartei bezeichnet, da jetzt so blockiert. Es geht um die KindergeldbezieherInnen. Sie sind


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immer die Ersten, wenn es um Karenzgeldanrechenbarkeit, also um die Zeit, die die Mütter bei ihren Kindern verbringen, geht. Aber jetzt geht es um zehn Wochen, das ist eine wesentliche Zeit in der Arbeitslosengeldbezugsdauer, und das verhindern Sie jetzt: Sie, die Familienpartei!

Erklären Sie uns bitte noch einmal, warum das so ist! Und wenn es wirklich um nicht so viel Geld geht, dann bitte ich, das möglichst schnell zu reparieren. Ich glaube nicht an die Lösung im Herbst. Ich möchte da mehr Verbindlichkeit hören.

Ich bringe dazu folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Mag. Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde betreffend keine Verschlechterungen für ehemalige Wochengeldbezie­herin­nen, KrankengeldbezieherInnen, Präsenz- und Zivildiener!

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Neufassung des § 18 Abs. 3 Arbeitslosenversicherungsgesetz so rechtzeitig zuzuleiten, dass ein Inkrafttreten mit 1.1.2015 möglich ist.

Dabei ist sicherzustellen, dass keine der Personengruppen, die von der im Juni 2014 geltenden Regelung begünstigt sind, Ansprüche hinsichtlich der Dauer des Arbeits­losen­geldesbezugs verliert.“

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.30


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Schwentner eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Judith Schwentner, Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde betref­fend keine Verschlechterungen für ehemalige Wochengeldbezieherinnen, Kran­kengeldbezieherInnen, Präsenz- und Zivildiener!

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bau­arbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädi­gungs­gesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosen­ver­sicherungsgesetz 1977 geändert werden (242 d.B.)

Begründung

Der Verfassungsgerichtshof hat § 18 Abs. 3 AlVG mit dem Erkenntnis G 74-75/2013-13 im Dezember 2013 aufgehoben und dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist bis Ende 2014 eingeräumt. In diesem Zusammenhang haben die Regierungsparteien in einer Nacht- und Nebelaktion einen Abänderungsantrag zum Bundesgesetz, mit dem


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das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden, eingebracht, der den Inhalt des VfGH-Erkenntnisses praktisch auf den Kopf stellt: Obwohl der VfGH eine Un­gleichbehandlung zwischen KinderbetreuungsgeldbezieherInnen und anderen Grup­pen wie etwa Präsenzdiener festgestellt hatte, sieht der von den Regierungsparteien vorgelegte Vorschlag keine Besserstellung von KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, sondern eine Schlechterstellung von Wochengeldbezieherinnen, Krankengeldbezie­herInnen, Präsenzdienern und Zivildienern vor. Diese können zukünftig ein Drittel ihrer Leistung verlieren.

Aus diesem Vorgehen der Regierungsparteien können BürgerInnen wohl nur einen Schluss ziehen: Wenn sich wer vor Gericht beschwert und erfolgreich ist, sind quasi Strafmaßnahmen für andere Gruppen die Folge.

Diesem möglichen und absolut demokratiegefährdenden Schluss ist jedenfalls entge­genzuwirken.

Im Morgenjournal vom 3. Juli stellte Minister Hundstorfer fest, dass „es sich nur eine Übergangslösung handle, um ein Gesetz wie von den Höchstrichtern verlangt zu reparieren. Eine Schlechterstellung sei aber nicht geplant. Über den Sommer soll eine endgültige Lösung gefunden werden.“ Der Antragssteller selbst, NR.-Abg. Kollege Muchitsch, betonte gegenüber der APA, die Nivellierung der Anspruchsdauer sei "überhaupt nicht die Absicht dieses Antrags".

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Neufassung des § 18 Abs. 3 Arbeitslosenversicherungsgesetz so rechtzeitig zuzuleiten, dass ein Inkrafttreten mit 1.1.2015 möglich ist.

Dabei ist sicherzustellen, dass keine der Personengruppen, die von der im Juni 2014 geltenden Regelung begünstigt sind, Ansprüche hinsichtlich der Dauer des Arbeits­losen­geldesbezugs verliert.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


13.31.09

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Abgeord­nete Schwentner hat gesagt, der VfGH hätte uns den Auftrag gegeben, eine Reparatur zu machen. – Das stimmt nicht. Der VfGH hat es aufgehoben, ohne Auftrag.

Sie haben auch gesagt, Frau Kollegin Schwentner, dass es jetzt zu einer Schlech­terstellung von einzelnen Gruppen komme. – Auch das stimmt nicht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 103

Bis zum 1. Jänner 2015 passiert gar nichts. Erst dann würde eine Schlechterstellung in Kraft treten, aber bis dorthin werden wir hoffentlich eine Lösung haben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.31


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Doppler zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


13.32.00

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich nehme Stellung zu Punkt 16, der die Transparenz bei AMS-Kursen und -Schulungen thematisiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns alle einig: Jeder Arbeitslose ist einer zu viel, das steht außer Frage. Es steht aber auch außer Frage, dass die Arbeitslosenzahlen uns Sorgen bereiten. Da nützt es nichts, Herr Minister, wenn Sie uns immer wieder mitteilen, dass wir die zweitniedrigste Arbeitslosenquote in der EU haben; und vor allem dem, der keine Arbeit hat, nützt das überhaupt nichts.

Es muss alles unternommen werden, um die Arbeitslosenzahlen zu senken, und dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind verschiedene Schulungsmodelle beim AMS notwendig. Jawohl, richtige Schulungen, Kurse und Umschulungen, damit die Betroffenen wieder eine Arbeit finden, und keine Scheinkurse, wie viele Betroffene berichten – aber nicht nur Betroffene, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern auch namhafte Personen, die im Bereich des AMS tätig sind.

Was Schulungen betrifft, gibt es Missstände – Sie haben es selbst angesprochen, Herr Minister. Wir von der FPÖ fordern: Es darf in Zukunft nicht am Bedarf der Betroffenen vorbei geschult werden! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.33.00

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Nur in aller Kürze zu diesem Abänderungsantrag, in dem es um KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WochengeldbezieherInnen und Präsenz- und Zivildiener geht. Ich sage das jetzt auch hier, damit es protokolliert wird:

Wir werden uns bemühen, über den Sommer diesbezüglich eine Lösung zu erarbeiten. (Abg. Doppler: Höchste Zeit!) Was ich nicht verstehe, ist diese Panikmache der Grünen in diesem Bereich. Wir haben in dieser Frage Zeit bis zum 1. Jänner 2015. Sie tun so, als ob das unbedingt heute geschehen müsste, aber das ist nicht die Wahrheit. Das möchte ich hier betonen.

Zum Zweiten: Es ist legitim, auch in diesem Bereich zu wissen, von welchen Daten und Fakten wir sprechen. Das wollen wir auf dem Tisch haben, nicht mehr und nicht weniger.

Mein Wort haben Sie: Wir werden uns da vor allem im Sinne der Kinderbetreu­ungs­geldbezieherInnen, der WochengeldbezieherInnen und auch der Präsenz- und Zivil­diener gemeinsam um eine Lösung bemühen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.34

13.34.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 104

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozial­ver­sicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden, samt Titel und Eingang in 242 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Verschlechterungen für ehemalige Wochengeldbezieherinnen, KrankengeldbezieherInnen, Präsenz- und Zivildiener!

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit und somit abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 243 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 244 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 245 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 246 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist hiefür? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 247 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

13.37.1517. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 504/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestentlohnungsmodell für Ferialpraktikanten (248 d.B.)


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18. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 29/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rahmen­gesetzgebung für Praktika (249 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 30/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend kom­plette Abschaffung von Volontariaten (250 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 19 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


13.38.12

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir haben jetzt das Thema Praktika. Das ist ein sehr weitläufiger Begriff, unter dem Begriff „Praktika“ läuft ja relativ vieles.

Ich habe einen Antrag eingebracht. Da geht es um eine Mindestentlohnung für Feria­lpraktikanten. Ich habe im Ausschuss die Kritik vernommen, dass das für manche Ferialpraktikanten eine Schlechterstellung wäre, vor allem für jene in der Metall­branche.

Dazu möchte ich sagen: Das ist natürlich nur ein Rechenbeispiel oder ein Mindest­modell. Wenn es Branchen gibt, wo es bereits eine Einigung gibt, dass die Prakti­kanten mehr verdienen sollen, dann soll uns das natürlich recht sein. Das impliziert ja nicht, dass man jetzt andere schlechterstellen soll, das soll durch diesen Antrag natürlich nicht passieren.

Es gibt auch zwei Anträge der Kollegin Schatz zum Thema Praktika. Der zum Thema Praktikum wird unsere Unterstützung finden, aber den Antrag auf Abschaffung von Volontariaten sehen wir eher kritisch. Ich glaube, dass es natürlich ein Volontariat für ein, zwei Wochen weiterhin geben sollte, einfach um in den Beruf hineinzuschauen, hineinzuschnuppern.

Gerade für junge Menschen, die oft gar nicht wissen, wo sie hinwollen, wo sie gerade stehen, halten wir das doch für eine Möglichkeit. Wenn es dort Missstände gibt, wenn junge Menschen dort ausgenützt werden sollten, ist das natürlich zu ahnden. Aber prinzipiell glauben wir, dass der Erhalt von Volontariaten mit Sicherheit Sinn macht.

Ich habe im Ausschuss auch vernommen, dass der Herr Bundesminister gesagt hat, er ist froh, dass das Thema jetzt, aufgrund der Enquete, die er gemacht hat, auch eine breite Diskussionsgrundlage findet. Auch ich bin sehr froh darüber.

Noch mehr würde ich mich freuen, Herr Bundesminister, wenn wir hier einmal eine einheitliche Regelung finden, auch Definitionen finden, wie Pflichtpraktika in der universitären Ausbildung behandelt werden sollen. Und vielleicht könnten wir uns auch darauf einigen, dass sogenannte Praktika, die nach Beendigung einer Ausbildung statt­finden, in Wahrheit ein erstes Arbeitsverhältnis sein sollten. Das wäre ein Schritt, den wir sehr begrüßen würden. (Beifall bei der FPÖ.)

13.40



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 106

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


13.40.31

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ja, die Thematik Praktika mit all ihren Ausformungen ist für uns eine sehr wichtige Thematik, geht es doch in erster Linie darum, jungen Menschen in der Ausbildung eine praktische Erfahrung zukommen zu lassen, auf der anderen Seite darum, dass jene Personen, die eine Ausbildung absolviert haben, nach dieser auch eine Tätigkeit aufnehmen können, und in dritter Linie darum, jenen Personen, die ein Pflichtpraktikum oder ein Praktikum jedweder Art absolvieren, auch das nötige Entgelt zukommen zu lassen.

Auch wenn die gesetzlichen Regelungen – ich denke hier an das Allgemeine Bürger­liche Gesetzbuch § 1151 ff. – oder manche kollektivvertragliche Regelungen ein Entgelt vorsehen, so ist es eine Tatsache – leider, muss man sagen –, dass gewisse Praktika unentgeltlich abgeleistet werden müssen beziehungsweise in prekären Verhält­nissen abgeleistet werden. Ich denke, hier ist es notwendig, dass gewisse Maßnahmen getroffen werden, um dem Einhalt zu gebieten.

Der Bericht im „Standard“ vom 9. Juli 2014 (der Redner hält eine Ausgabe des „Standard“ in die Höhe) zeigt es ganz deutlich und bringt die Situation dieser Absol­venten, meistens Uniabsolventen, klar zutage, wenn Uniabsolventen nach ihrer Aus­bildung drei Jahre lang in prekären Praktikanten-Arbeitsverhältnissen ihre Tätigkeit leisten müssen. Wenn man dazu noch bedenkt, dass 25 Prozent dieser Absol­ventinnen und Absolventen das Praktikum, quasi Scheinpraktikum, fünf Jahre lang absolvieren müssen, um dann vielleicht in ein reguläres Arbeits- oder Dienstverhältnis einsteigen zu können, so sieht man hier schon den Handlungsbedarf.

Ich möchte mich auch beim Herrn Bundesminister Hundstorfer bedanken für seine Initiative, die er bereits voriges Jahr gesetzt hat, dass er eine Enquete ins Leben gerufen hat mit dem Thema „Generation Praktikum“, wo die Problematik aller Prak­tikanten, sprich: Volontäre, Pflichtpraktikanten, Ferialarbeiter, behandelt worden ist und er versprochen hat, hier auch initiativ zu werden. Ein Dankeschön an Sie, Herr Bundesminister! Ich glaube, die Praktikanten werden es Ihnen zu danken wissen.

Auch möchte ich einen Dank an das Ministerium richten für die Unterstützung, in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft GPA-djp, bei der Schaffung dieser Anlaufstelle Plattform „Generation Praktikum“, wo sich nun anonym betroffene Praktikanten melden können, damit schwarze Schafe in diesem Bereich herausgefiltert werden.

Geschätzte Damen und Herren, es kann und darf nicht sein, dass Praktikanten nach Absolvierung der Ausbildung in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, um gewissen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu entgehen. Es ist die Aufgabe von uns, es ist die Aufgabe der Politik, dem entgegenzuwirken, und ich kann sagen, die SPÖ ist hier auf der Seite der Praktikanten, damit solche Situationen abgeschafft werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Rädler.)

13.44


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


13.44.13

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Es geht um das Thema Praktikum, ein sehr komplexes Thema. Die Debatte im Ausschuss hat leider den Eindruck vermittelt, dass die Mehrheit der Abgeordneten meint, na ja, im Großen und Ganzen passt das eh so, wie es geregelt ist. Das wurde


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dort zum Ausdruck gebracht, anstatt dass es wirklich eine differenzierte Aus­einandersetzung mit dem Problem gegeben hätte, nämlich eine differenzierte Aus­einandersetzung entlang der betroffenen Gruppen. Wir reden von Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Absolventen, die Praktika entweder freiwillig machen oder verpflichtend zu machen haben. Das heißt, es gibt wirklich einen sehr unterschied­lichen Regelungsbedarf.

Ich hatte den Eindruck, wir waren in der Debatte schon weiter, als dieser Ausschuss es gezeigt hat. Wir hatten schon, eben bei der schon vom Kollegen Hechtl ange­sproche­nen Enquete, einen Konsens darüber, dass es hier Probleme gibt und dass es einen Handlungsbedarf gibt, diese Probleme zu lösen. Die Wege, wie die Lösung erfolgen sollte, waren noch unterschiedlich, aber, wie gesagt, die Richtung schien vorigen Herbst noch zu stimmen.

Dieser Ausschuss hat mich ein bisschen pessimistischer gestimmt, weil es eben geheißen hat, die Kollektivverträge regeln eh schon. Diese regeln aber bitte nur für SchülerInnen von berufsbildenden beziehungsweise berufsbildenden höheren Schulen. Diese Argumentation mit dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch kann ich auch nicht ganz nachvollziehen.

Zusammenfassend war die Diskussion im Ausschuss noch ziemlich wirr. Interessant auch die Argumentation vom Team Stronach, wo die geschäftsführende Klubobfrau meinte, jede Art von Regelung würde dazu führen, dass Praktikumsplätze verschwin­den.

Hiezu möchte ich prinzipiell sagen: Wozu gibt es überhaupt ein Arbeitsrecht? Wozu gibt es überhaupt ein Berufsausbildungsgesetz bei den Lehrlingen? Wozu gibt es überhaupt Studien- und Lehrpläne? – Ganz einfach deshalb, um dem Ganzen einen klaren Rahmen zu geben und um allen Betroffenen klarzumachen, was sind ihre Rechte, was sind ihre Pflichten, worauf können sie sich verlassen. Und ich kann nicht nachvollziehen, warum hier im Nationalrat genau der Gruppe der PraktikantInnen dieses Recht auf Definition, auf die man sich verlassen kann, verwehrt wird. (Beifall bei den Grünen.)

Außerdem, und das möchte ich schon auch noch sagen: Mit Ihrem Wischiwaschi (Ruf bei der ÖVP: Hallo!) – ja, so ist das leider momentan – zwingen Sie quasi ununter­brochen Praktikanten und Praktikumsstellengeber zum Rechtsbruch, ganz einfach deshalb, weil eine Reihe von Studienplänen, eigentlich, soweit ich weiß, alle, eine bestimmte Stundenanzahl an Praktikumsstunden vorschreiben, zum Beispiel 600, 800, so irgendwas. Gleichzeitig sagt aber die jetzige Definition von Praktikum, es darf keine Arbeitszeit geben. Das heißt, mit dem Ausstellen einer Praktikumsbestätigung über die Absolvierung von bestimmten Praktikumsstunden wird der Rechtsbruch bestätigt. Dazu zwingen Sie die Unternehmerinnen und Unternehmer, die Praktika anbieten. Dieses Chaos, Frau Kollegin Dietrich, führt zum Verlust von Praktikumsstellen und nicht eine klare Regelung!

Wie gesagt, die Ausschussdebatte war ein bisschen enttäuschend. Das, was heute gesagt wurde und auch gestern bei der Pressekonferenz von Bundesminister Hundstorfer zum Thema, hat ja wieder anders geklungen, ich muss sagen, völlig anders, denn da habe ich danach gelesen, dass Herr Minister Hundstorfer gesagt hätte, Ziel ist, im Arbeitsrecht klarzustellen, was genau ein Praktikum ist und was ein klares Dienstverhältnis ist. Genau das wäre ja der Punkt. Also ich bin wirklich hoch erfreut über diese neuerliche Wendung.

Klarstellen möchte ich schon – Abgeordneter Hechtl hat ja heute wieder gesagt, es war so super, was bei der Enquete versprochen wurde –: Es genügt nicht, wenn der Herr Minister sagt, das ist das Problem und da müssen wir vorgehen, sondern ich erwarte


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mir jetzt endlich auch Maßnahmen. Ich erwarte mir konkret im Herbst eine Regie­rungsvorlage, in der dieses Problem angegangen wird, und wir werden weiter Druck machen, denn noch länger ist hier wirklich nicht zu warten. Ich hoffe, dass mit dieser Regierungsvorlage dann weiterdiskutiert wird, was mit den Anträgen der Grünen schon seit Langem in die Debatte eingebracht worden ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.49


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


13.49.03

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir befassen uns bei diesem Tages­ordnungspunkt mit einer Reihe von Anträgen zum Themenbereich Praktika. Es ist das, das haben die Vorredner auch schon gesagt, ein Thema, dem man sich grundsätzlich widmen muss, dem man Aufmerksamkeit schenken muss und das man sich sehr, sehr genau anschauen muss.

So dramatisch, wie die Frau Kollegin Schatz das dargestellt hat, dass da ganz dringend Regelungen notwendig wären, so dramatisch darf man das auch nicht sehen. Ich glaube, viele von uns haben selbst in der Ausbildung solche Praktika absolviert, und die Welt hat sich seitdem nicht ganz fundamental verändert. Es hat damals funktioniert, und es funktioniert auch heute, ich gebe aber schon zu, dass wir natürlich klare Regelungen für solche Praktika brauchen, und auch eine Definition, was unter diesen Praktika zu verstehen ist, wofür sie vorgesehen sind, und dass klargestellt wird, dass sie im Rahmen der Ausbildung stattfinden und Praktikanten nicht für die reguläre betriebliche Tätigkeit eingesetzt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf aber schon auch klar festhalten, wenn man sich dem Thema Praktika umfas­send widmet, dann darf man sich das nicht nur einseitig ansehen und möglicherweise mit dem Finger auf diejenigen zeigen, die diese Praktikumsplätze anbieten, sondern man muss das schon gemeinsam sehen. Es braucht natürlich auch Anreize für Unternehmer, weil öfter das Problem an uns herangetragen wird – da geht es jetzt nicht um die Regelungen, die da gelten –, dass es für viele sehr schwierig ist, diese Praktikumsplätze zu bekommen, in den Genuss einer hochwertigen Ausbildung in den Unternehmen zu kommen. Daher brauchen wir keine zusätzlichen Hürden, keine überbürokratischen Regelungen, sondern wir sollten gemeinsam mit der Wirtschaft, mit den Praktikumsgebern dafür sorgen, dass entsprechend qualitativ hochwertige Praktikumsplätze zur Verfügung stehen. Daher muss man das in einem gesamten Bild sehen.

Zurück zu den Rahmenbedingungen. Es braucht hier entsprechende Präzisierungen, klare Regelungen. Der Herr Minister hat gestern im Rahmen seines Pressegespräches diesbezüglich auch Vorschläge gemacht. Das muss man sich natürlich entsprechend anschauen. Ich glaube aber, die Dramatik, die Sie hier zeichnen, ist nicht angebracht, und wir brauchen keine Schnellschüsse. Daher werden wir diese Anträge jetzt einmal ablehnen. Natürlich braucht es hier aber eine gesamthafte Diskussion, und die werden wir führen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.51


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 109

13.51.20

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Schatz, vielleicht habe ich einen etwas anderen Zugang als Sie. Ich habe vier Kinder, und meine Kinder haben Praktika gemacht. Ich kenne viele Jugendliche, die gemeinsam die Ausbildung gemacht haben, und ich sage Ihnen etwas: Es ist nichts trauriger, als in die Augen von jungen Menschen zu schauen, die eine tolle Ausbildung gemacht haben und dann 10, 15 oder 20 Bewerbungsschreiben schicken und keinen Praktikumsplatz bekommen. (Beifall beim Team Stronach.)

Diese Jugendlichen sind frustriert, zutiefst frustriert. Und unser Job hier ist es zu schauen, dass Betriebe bereit sind, Praktikumsplätze aufzumachen, jungen Menschen eine Chance zu geben, ihnen zu zeigen, wie die Berufswelt ausschaut.

Unsere Aufgabe kann es nicht sein, Hürden aufzubauen, Hürden über Hürden, dass die jungen Menschen gar keine Chance mehr auf ein Praktikum haben. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Schatz: Aber Sie sagen ja, dass sie jetzt schon keine Plätze kriegen!)

Man darf nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Man kann nicht wegen einiger Unternehmer, die vielleicht die Situation ausnützen, für alle die Maßnahmen so ver­schärfen, dass niemand mehr einen Praktikanten nimmt. Ich glaube, das ist absolut der falsche Weg. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Schatz: Dann schaffen wir gleich das Arbeitsrecht ab, weil es Hürden schafft, jemanden zu beschäftigen!)

13.52


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


13.52.59

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ja, eine Reihe von Anträgen zu Praktika und Volontariaten liegt vor, viele Wünsche nach neuen Gesetzen. Zum besseren Verständ­nis dafür, welche Gesetze nun tatsächlich zusätzlich notwendig sind, hilft es, sich einmal anzuschauen, was es denn bereits an Regelungen gibt. Das, was nämlich in der Umgangssprache als Praktikum bezeichnet wird, ist in vielen Fällen eben nicht das, was arbeits- und sozialversicherungsrechtlich als Praktikum einzustufen ist. Arbeits­rechtlich ist es nämlich gar nicht so schwer zu beurteilen, ob jetzt ein Praktikum vor­liegt. Ferialpraktikantinnen und -praktikanten sind Schüler und Studenten, die als Ergänzung zu ihrer schulischen Ausbildung ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum in einem Betrieb absolvieren. Der Ausbildungszweck steht im Vordergrund.

Es kommt also darauf an, ob der Lehrplan der Schule oder der Studienplan der Hochschule ein Praktikum verpflichtend vorschreibt. Und wenn diese Voraussetzung fehlt, dann liegt arbeitsrechtlich kein Praktikum vor. Und weil der Ausbildungszweck im Vordergrund steht, besteht keine Arbeitspflicht. Aber dass keine Arbeitspflicht besteht, heißt nicht, dass es unmöglich ist, die Arbeitszeit aufzuzeichnen, Frau Kollegin Schatz! Das kann ich trotzdem tun und schauen, wie lange war derjenige da, ohne dass er da sein musste.

Es ist also leicht erkennbar, dass der weit überwiegende Teil von den Personen, die in der Alltagssprache als Praktikantinnen oder Praktikanten bezeichnet werden, eigentlich Ferialarbeiterinnen, Ferialarbeiter und Ferialangestellte sind. Ausschließlich für die echten Praktika, nur für die echten, sind Angestelltengesetz, Urlaubsgesetz und solche Bestimmungen nicht anzuwenden. Für alle Ferialarbeiter und Ferialangestellten gilt natürlich vollumfänglich der arbeitsrechtliche Schutz. Damit ist in der Regel auch der Kollektivvertrag anzuwenden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 110

Viele Kollektivverträge – das wurde auch schon gesagt – sehen darüber hinaus vor, dass auch für die Pflichtpraktika Mindestentgelte zu zahlen sind, und das regeln mit Fug und Recht die Sozialpartner in ihrer Tarifautonomie. Aber wenn Kollege Hechtl sagt, es gibt Menschen, die nach dem Studium ein Praktikum absolvieren, und des­wegen sind sie arm, dann ist das genau ein Ergebnis dieser Begriffsverwirrung. Nach dem Studium mache ich kein Praktikum, weil es nicht in der Studienordnung vor­gesehen ist. Dann ist es ein Arbeitsverhältnis und dementsprechend zu entlohnen. Dazu brauche ich aber kein neues Gesetz, das gilt jetzt schon. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Die vorliegenden Anträge gehen immer davon aus, dass es sich bei jedem Praktikum automatisch um ein volles Arbeitsverhältnis handelt, und blenden aus, dass es zum Teil ausschließlich und zum Teil überwiegend um Elemente der Ausbildung gehen kann, und das gehört im Gesamtbild eben berücksichtigt. Wenn es schwarze Schafe im Kreise der Arbeitgeberschaft gibt, die sich an die bestehenden Gesetze nicht halten, dann muss man denen natürlich zu Leibe rücken. Aber zusätzliche Gesetze in den bestehenden Arbeitsrechtsdschungel noch hineinzuklopfen, das bringt keinen weiter, das nützt auch den Praktikanten nicht. Es geht auch an der Realität vorbei, denn wer einmal eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben mitgemacht hat, eine GPLA, der weiß, dass Sie die unechten Praktikanten nicht so einfach an der Krankenkasse oder am Finanzamt vorbeischubsen können. Also der, der das schafft, darf es mir gerne zeigen. Ich kann es mir nicht vorstellen.

Vonseiten der ÖH wurde außerdem mit dem Gütesiegel Praktikum eine Initiative für hochwertige Praktika gestartet. Ich glaube, mit diesem Zugang kann man viel mehr erreichen, als wenn man noch ein paar neue Gesetze erfindet.

Die gute Absicht will ich den Antragstellerinnen und Antragstellern nicht absprechen, aber sie übersehen einen wesentlichen Faktor, der für Volontariate und für Praktika gleichermaßen gilt. Starten Sie doch einmal einen Rundruf bei NGOs, um sich ein Bild zu machen! Überzogene gesetzliche Regulierungen wie zum Beispiel die Einführung eines Mindestlohnmodells werden zur Folge haben, dass viele dieser Organisationen es sich nicht mehr leisten können, Praktika anzubieten. Das, was Sie erreichen wür­den, ist ein Ergebnis des berühmten Zusammenhangs zwischen Angebot, Nach­frage und Preis. Wenn Sie den Preis künstlich hinaufschrauben, dann wird automatisch das Angebot an Praktika zurückgehen, und die Nachfrage nach Praktikanten wird sinken. Was Sie mit Ihren Vorschlägen schaffen, ist, dass es weniger Praktikums­stellen gibt. Dass das in Ihren beiden Fraktionen niemand überlauert, das wundert mich allerdings. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

13.58


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzte Wortmeldung zu diesem Tagesord­nungs­punkt: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


13.58.03

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich denke mir, dass dieses Thema, das heute diskutiert wird, sehr aktuell ist. Viele Schülerinnen und Schüler absolvieren gerade ihre Praktika in den Firmen, und deshalb, denke ich, ist es gut, dass wir darüber diskutieren.

Frau Kollegin Schatz, wenn Sie hier auf die Diskussion im Ausschuss hinweisen, dann möchte ich auch darauf hinweisen, was die Anträge wollen. Der Antrag unter TOP 17 möchte, dass Praktika mit dem Ausgleichszulagenrichtsatz entlohnt werden. (Zwi­schen­ruf bei der FPÖ.) – Ich sage jetzt nur, was gefordert ist.


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Diese Verknüpfung mit dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Praktika halte ich deshalb nicht für richtig – wir reden hier im ersten Schuljahr von 600 € bis maximal 857 € –, weil wir gerade für diesen Bereich der Pflichtpraktika, und genau auf diese Gruppe bezieht sich dieser Antrag, eigentlich sehr gute Regelungen haben, und zwar in Analogie zum Kollektivvertrag.

Nur um einige Beispiele aufzuzählen: Wir haben im Metallangestellten-Kollektivvertrag 764 € geregelt, 1 025 € für über 18-Jährige. Wir haben im Metallarbeiterbereich – für alle, die einen Kollektivvertrag vielleicht noch nicht gesehen haben: so sieht der Kollek­tiv­vertrag für Metallarbeiter aus – 929,35 €. Wir haben im Metallgewerbe 865,69 € als Mindestentlohnung. Das alles betrifft Pflichtpraktika.

Wir haben aber auch für die Ferialarbeit, die sozusagen als befristetes Arbeits­verhältnis gilt, Regelungen in den Kollektivverträgen, weil wir hier auch den Verwal­tungs­aufwand vereinfachen wollen. Hier haben wir zum Beispiel beim Roten Kreuz 785 € oder am Bau 1 322 € geregelt.

Auch im Handel, der jener Bereich ist, der aufgrund der Entlohnungssituation immer kritisiert wird, verdienen FerialarbeitnehmerInnen mindestens 1 235 €, begrenzt – und ich glaube, das ist auch wichtig – auf maximal drei Monate im Jahr, damit auch wirklich die Befristung des Dienstverhältnisses klar herauskommt.

Vorbildlich geregelt ist die gesamte Situation im öffentlichen Dienst, wo wir die Rege­lung gefunden haben, dass PraktikantInnen in Ausbildung ab dem 4. Monat Anspruch auf eine volle Entlohnung haben.

Ich glaube, wenn wir eine Verbesserung wollen, wie heute schon erwähnt wurde, dann bedeutet das Folgendes: Wir haben eine klare Regelung. Es gibt das Pflichtpraktikum und es gibt das Volontariat. Für die möglicherweise noch vorhandenen Graubereiche, in denen Menschen ohne Bezahlung Praktika absolvieren, wurde eine Plattform geschaffen www.watchlist-praktikum.at , auf der die Jugendlichen die Möglichkeit haben, Erfahrungen, die in diesem Bereich gemacht wurden und die nicht zu unter­stützen sind, zu melden.

Die Streichung des Volontariats im § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes würde jedoch aus meiner Sicht nichts bringen. Natürlich gibt es Volontariate, die nicht unter diese Kategorie fallen und bei denen man nur den Begriff hernimmt. Wir haben aber die Möglichkeit, über das Ausländerbeschäftigungsgesetz sehr gut nachzuvollziehen, wo in Österreich Menschen als Volontäre eingesetzt sind. Diese Möglichkeit würde uns durch einen Entfall dieser Bestimmung in diesem Gesetz genommen.

Eine breitere Diskussion wäre jedoch in folgendem Bereich durchaus wünschenswert: Wir haben in all diesen Kollektivverträgen zum Teil auch geregelt, wie wir mit Prak­tikanten von höheren Schulen – Fachhochschulen, Universitäten – umgehen. Derzeit ist es Praxis, diese analog den Lehrlingen zu entlohnen. Wir reden hier von einer Entlohnung von knapp über 1 000 €, vielleicht 1 200 €. Wir können gerne darüber diskutieren, ob das in unserer heutigen Zeit noch angemessen ist. Ich denke aber, dass wir keine weiteren Regelungen brauchen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf der Abg. Schatz.)

14.01


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.


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Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 248 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 249 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 250 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nom­men.

14.02.53Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 4 und 5

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur verlegten Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 4 und 5.

Zuerst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozialministeriumservice­gesetz – SMSG geändert werden, in 235 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Abänderungsanträge vor:

Abänderungsantrag der Abgeordneten Keck, Dr. Huainigg, Mag. Jarmer, Kolleginnen und Kollegen sowie Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Keck, Dr. Huainigg, Mag. Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Teil des Gesetzentwurfes ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Jarmer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des Bundesbehindertenbeirates.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, in 236 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf den Titel sowie die Artikel 1 bis 3 bezieht.

Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Somit komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich komme somit zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

14.06.45 20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (182 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bundes) (205 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum ergänzten 20. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


14.07.13

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Der Urheber dieses vorliegenden Ge-


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set­zes war ja die EU. Das Gesetz zeigt eigentlich zwei Tatsachen klar auf. Zum Ersten sieht man daran die vollkommen ahnungslose und verfehlte Wirtschaftspolitik der EU. Man kann doch nicht auf der einen Seite permanent fordern, eine Reindustrialisierung Europas voranzutreiben beziehungsweise zu forcieren, und auf der anderen Seite in immer wiederkehrenden Abständen die Industrie – genau diese Industrie, die man in Europa wieder forcieren will! – mit neuen, zusätzlichen Hindernissen belasten. (Abg. Pirklhuber: Effizient soll es werden!)

Die Chinesen und die Amerikaner werden sich ja freuen, wenn weiterhin Betriebe aus Österreich und aus der EU abwandern und dann in diesen Ländern dasselbe machen, natürlich unter ganz anderen Voraussetzungen. (Abg. Pirklhuber: Es geht doch um Effizienz!)

Zum Zweiten zeigt das auf, dass sich die ÖVP als selbsternannte Wirtschaftspartei nun endgültig von allen wirtschaftspolitischen Agenden verabschiedet hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister und auch Herr Kollege Haubner, es gibt zum ursprünglichen Entwurf keine einzige Stellungnahme aus dem Bereich Wirtschaft, die positiv gewesen wäre. Alle Wirtschaftskammern der Bundesländer bis hin zur Industriellenvereinigung und zu unzähligen Firmen, die davon betroffen sind, haben eine negative Stellung­nahme abgegeben.

Herr Bundesminister, ich hätte von Ihnen schon gerne eine Antwort darauf, ob es in der Begutachtungsphase aufseiten der Wirtschaft auch nur eine einzige positive Stellung­nahme zu Ihrem Gesetzentwurf gegeben hätte. Das würde mich nämlich wundern. Von den grünen Organisationen kam übrigens auch keine positive Stellung­nahme, denn denen ist es zu wenig weit gegangen.

Herr Bundesminister, wir haben Ihnen das Angebot gemacht, unter der Voraussetzung mitzustimmen, dass keine zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Belastungen auf die Betriebe zukommen. Die Deutschen haben es vorgezeigt. Sie haben aus der Vorlage der EU etwas anderes gemacht. Sie haben ein Anreizsystem geschaffen (Bundesminister Mitterlehner: Sie haben gar nichts gemacht!), weil jede Firma – Herr Bundesminister, Sie wissen das – und jeder Betrieb von sich aus daran interessiert ist, Energiekosten einzusparen, weil das ein nicht unwesentlicher Teil seiner Ausgaben ist.

Das wissen Sie selber ganz genau. Das, was Sie hier machen, ist: Sie haben das vorliegende Gesetz, das Sie in Begutachtung geschickt haben, noch verschärft. Sie drohen weiterhin mit Strafzahlungen, wobei jetzt auch Ausgleichszahlungen – das Kind hat nur einen anderen Namen – möglich sind.

Das ist eigentlich das Gravierende. Die Grünen schreiben heute Vormittag in ihrer Presse­aussendung: „Nach diesem Energiespargesetz haben die Unternehmen bei Nicht-Erreichen Konsequenzen zu tragen.“ – Da müsste es doch jedem Wirtschafts­bündler hier im Haus die Haare aufstellen!

Wissen Sie, was das heißt? Die Belastung für die Unternehmen ist in Österreich schon jetzt untragbar, und das vor dem Hintergrund einer Arbeitsmarktsituation, die in Öster­reich vielleicht besser ist als in manch anderen Ländern, die aber trotzdem schlecht ist. Das wird auch nicht besser werden.

Sie trauen sich hier ein Gesetz zu beschließen, das eine zusätzliche Belastung, auch eine bürokratische Belastung, für Unternehmen bedeutet, wofür diese dann übrigens selber zahlen müssen, nämlich über die Strafzahlung – denn Teile dieser Strafzahlung werden ja dazu verwendet, diese Monitoringstelle mitzufinanzieren. Ist es nicht bezeichnend, dass sich die Unternehmen mit der Strafe, die sie dann bezahlen, die


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eigenen zusätzlich entstehenden Bürokratiekosten auch noch selber zahlen dürfen? – So viel zum Bürokratieabbau!

Wissen Sie, Herr Bundesminister, nicht nur alle Wirtschaftsorganisationen haben das klar abgelehnt, sondern auch das Amt der Vorarlberger Landesregierung, und zwar mit einem ganz einfachen, lapidaren und für jeden nachvollziehbaren Satz:

„Der vorliegende Begutachtungsentwurf wird kritisch gesehen, da er insbesondere eine unangemessene Belastung der Energielieferanten mit sich bringt; dies kann in weiterer Folge zu einer Erhöhung der Endkundenpreise für Haushalte und Unternehmen führen und damit auch einen Standortnachteil für die im Wettbewerb stehende österreichische Wirtschaft mit sich bringen.“

Das war der ursprüngliche Entwurf, den Sie zur Begutachtung ausgeschickt haben, und diesen haben Sie jetzt, auf Wunsch der Grünen, nur um eine Zweidrittelmehrheit zu bekommen, noch verstärkt. Ich bin nicht nur darauf gespannt, wie die Wirtschaft darauf reagieren wird, sondern auch darauf, wie sich heute die Abgeordneten aus dem Wirtschaftsbund und der Wirtschaftskammer bei dieser Abstimmung verhalten werden. Denn eines ist schon klar: Alle Wirtschaftskammern in Österreich ... (Bundesminister Mitterlehner: Schau dir die Aussendungen an! Lies dir die Aussendungen von der Wirtschaftskammer durch!) – Naja, dann ist es ja in Ordnung.

Es gibt ja ohnehin eine namentliche Abstimmung dazu, dann werden wir ja sehen, wie die Vorarlberger Abgeordneten auf die Ablehnung des Amtes der Vorarlberger Landes­regierung reagieren werden und wie die Wirtschaftsbündler auf die Aussendungen der Wirtschaftskammer und vor allen Dingen auch auf die der Industriellenvereinigung reagieren werden.

Wissen Sie, was Sie mit diesem Gesetz noch machen? Sie zäumen das Pferd wieder einmal von hinten auf. Es geht ja nicht nur darum, Energieeffizienzmaßnahmen zu deklarieren, einzuhalten oder vorzuschreiben, was auch immer, sondern es geht ja auch darum, wie sich das mit den ganzen Energieleitungen oder mit der Energie­infrastruktur gestaltet. Nach wie vor gibt es in Österreich keinen Energiemasterplan, und Sie gehen her, nehmen einen Teil heraus, belasten die Betriebe zusätzlich, und dann reden Sie von einer Reindustrialisierung!

Sie tun damit ja nicht nur den Leitbetrieben weh. Sie können das vielleicht jetzt damit argumentieren, dass Sie sagen: Es gibt ja in Österreich gar nicht so viele Leitbetriebe, denn über 99 Prozent aller Betriebe in Österreich sind sogenannte Klein- und Mittel­betriebe. Sie gefährden diese ja auch. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Wodurch eigentlich? Wodurch sind die gefährdet? Die kommen im Gesetz ja gar nicht vor!)

Sie wissen ganz genau, dass Zigtausende österreichische Betriebe, sogenannte Klein- und Mittelbetriebe, als Zulieferer für die sogenannten Leitbetriebe in Österreich tätig sind, und die gefährden Sie mit, denn wenn die Leitbetriebe abwandern, haben diese KMUs auch keine Existenzgrundlage mehr, und das wissen Sie ganz genau!

Peter Haubner, ich bin auch maßlos enttäuscht von den Abgeordneten des Wirt­schafts­bundes, die immer wieder so tun, als ob sie sich für die Wirtschaft in Österreich einsetzen, auch für die Klein- und Mittelbetriebe. Hier tun Sie genau das Gegenteil! (Abg. Haubner: Die sind gar nicht dabei!) Sie gefährden nicht nur die Leitbetriebe in Österreich, Sie gefährden auch alle Klein- und Mittelbetriebe in Österreich, und das ist einfach schändlich. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach. Zwischenrufe bei den Grünen.)

Sie haben sich als Wirtschaftspartei schon lange verabschiedet. Ich weiß nicht, vielleicht schließen Sie sich einer anderen Partei an (Abg. Glawischnig-Piesczek: Die stehen gar nicht im Gesetz! Es steht kein Betrieb im Gesetz! Lesen!) oder Sie machen


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einen eigenen Wirtschaftsflügel, das ist ja nichts Neues. Das können Sie gerne machen, aber in der ÖVP haben Sie mit wirtschaftspolitischen Ideen vollkommen abgedankt. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach. Abg. Glawischnig-Piesczek: Lesen!)

14.14


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler zu Wort. – Bitte.

 


14.14.20

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe dieses Energieeffizienzpaket (Abg. Hübner: Positiv! Super positiv!) als einen wesentlichen Baustein für die Trias Ausbau der erneuerbaren Energie, CO2-Reduktion und nun auch Steigerung der Energieeffizienz. Sie wissen genau, Herr Kollege Themessl, dass dieser Entwurf im Vergleich zum vorigen von uns wesentlich weiter­entwickelt wurde!

Mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie ist auch eine bundeseinheitliche Regelung sichergestellt, wodurch uns diesbezüglich auch nicht neun bundesländerspezifische Gesetze drohen. Zudem entgehen wir mit der zeitgerechten Umsetzung dieser Richtlinie auch einer möglichen Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU und entkommen den damit drohenden Strafzahlungen in Millionenhöhe.

Herr Kollege Themessl, es ist illusorisch zu behaupten, dass es nur ein reines Anreiz­system brauchte, um alle Ziele zu erreichen, und keiner zusätzlichen Maßnahmen bedarf! – Das ist noch in keinem anderen Staat gelungen. Sie haben dazu das Beispiel Deutschland erwähnt: Ich habe mit meinem Kollegen von der CDU am Montag ein längeres persönliches Gespräch gehabt. Auch in Deutschland muss nun ein Verpflich­tungssystem gemacht werden. Sie haben es jetzt einmal nach Brüssel eingetaktet, bezüglich der strategischen Maßnahmen, aber sie kommen nicht ohne ein Verpflich­tungs­system aus. Daher ist es, wie Sie sehen, eine Chimäre, dass es die Deutschen besser machen, ganz abgesehen davon, wo das Geld herkommen soll. Diese Frage ist sowieso noch immer unbeantwortet. (Beifall der Abgeordneten Pirklhuber und Brunner. Zwischenruf des Abg. Themessl.)

Sie wissen auch, dass wir versuchen, dieses 1,5-Prozent-Ziel in Österreich durch ein ausgewogenes Mischsystem, wie es in 16 anderen europäischen Staaten in der einen oder anderen Form auch schon angewendet wird, zu erreichen. Wir können uns hier einerseits mit strategischen Maßnahmen behelfen, die wir ja schon gemeldet haben, und dabei können auch bereits gesetzte Maßnahmen angerechnet werden, aber es gibt immer noch eine Lücke, die es zu bestreiten gilt. Wir haben dafür den Weg gewählt, die Energielieferanten zu verpflichten.

Es ist auch ein Märchen, wenn immer wieder behauptet wird, dass damit Umsatz­wachstum und Wachstum im Allgemeinen behindert wird. Es geht darum, von einem Richtwert im Energieverbrauch, der auf Basis von 2010 bis 2012 herangezogen wird, 0,6 Prozent an Effizienzmaßnahmen zu setzen. Das ist ein vergangener Wert aus zwei Jahren und kein künftiger Wert, sodass damit Wachstum behindert würde. Das stimmt nicht, hören Sie auf, so etwas immer wieder zu erzählen! (Abg. Pirklhuber: So ist es! Richtig!)

Wenn Sie sich das Gesetz angeschaut hätten – ich weiß, es war nicht viel Zeit, aber Sie haben ja auch einen großen Stab (Abg. Themessl: Wir haben es um 11 Uhr bekommen! So viel zur Fairness!) –, dann hätten Sie auch die Verbesserungen und Klarstellungen gesehen. Sie haben die KMUs hier angesprochen: Wir haben sie bei


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Maßnahmen, die zu setzen sind, rausgenommen beziehungsweise ist es bei der Betriebsgröße nach wie vor so, dass wir die KMUs nicht drinnen haben. Zudem ist es jetzt auch möglich, interne Audits zu machen, und auch bei den Zertifizierungen hat es Klarstellungen gegeben. (Abg. Themessl: Und die Zulieferer von der Großindustrie? 7 000 Zulieferer! Abg. Brunner in Richtung des Abg. Themessl : Die sind doch nicht verpflichtet! Darum geht es! Es sind auch die Leitbetriebe nicht verpflichtet!) – Hören Sie mir bitte zu, ich habe auch zugehört!

Beim System der Lieferantenverpflichtungen haben wir die Grenze von 10 Gigawatt auf 25 Gigawatt erhöht. Wir haben auch bei Branchenvereinbarungen die Grenze von 75 Gigawattstunden auf 150 Gigawattstunden erhöht, das sollten Sie bitte anerkennen. (Abg. Themessl: Das müssen Sie aber der Industriellenvereinigung sagen und nicht mir!)

Wichtig ist – Sie haben es heute auch erwähnt –, dass es nun wieder die schuld­befreiende Möglichkeit gibt, Ausgleichszahlungen zu leisten. Das durchzusetzen war nicht einfach, glauben Sie mir! Aber es war eine wesentliche Forderung der Wirtschaft, und es ist gelungen. Dafür haben sich die ÖVP und der Wirtschaftsbund eingesetzt, und das wurde auch durchgesetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Anerkennen Sie auch die Fortschritte, die wir gemacht haben. Es ist ein neuer Weg, den wir hier beschreiten, das gebe ich unumwunden zu, aber ich glaube, er ist gangbar, und Sie werden sehen, dass wir uns hier auf einem guten Weg befinden.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Lettenbichler, Katzian, Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Energieeffizienz­paket des Bundes in der Fassung des Ausschussberichtes 205 der Beilagen einbrin­gen und diesen in den Kernpunkten erläutern.

Sie sehen, im Artikel 1 § 4 geht es um den Zielwert von 1 050 Petajoule und dann auch um den kumulativen Energieeffizienzzielbetrag, der mit 310 Petajoule festgelegt wurde. Es ist nun auch ein jährlicher Evaluierungs- und Monitoringreport durchzuführen. Wie bereits angesprochen, ist nun auch die Möglichkeit interner Audits gegeben, und bei den Energiemanagementsystemen ist es zu einer Klarstellung bezüglich der Zertifizie­rung gekommen.

Bei diesen Branchenvereinbarungen haben wir in den ersten zwei Jahren eine soge­nannte Übergangslösung geschaffen, weil das natürlich eine neue Materie ist und man hier natürlich den Unternehmen Zeit geben will, sich zurechtzufinden und einzu­finden.

Einen weiteren wesentlichen Punkt habe ich schon erwähnt: Es geht um den Bereich der Ausgleichszahlungen, wie sie aussehen und wie sie definiert sind. Das ist eine große, wesentliche Verbesserung, die festzustellen ist.

In weiteren Bereichen sind es oftmals technische Feststellungen.

Auch die BIG darf ich erwähnen, die stärker in die Pflicht genommen wurde, und die öffentliche Hand, die eine sehr starke Vorbildwirkung einnimmt.

Auch das KWK-Gesetz ist erläutert.

Ich darf es dabei belassen und abschließend, wirklich abschließend, auch noch folgen­den Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Wolfgang Katzian, Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Novellierungsentwurfs des Umwelt­för­de­rungsgesetzes bis Herbst 2014


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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dem Nationalrat im Herbst 2014 einen Novellierungsentwurf zur Änderung des Umweltförderungsgesetzes unter Berücksichtigung folgender Punkte vorzulegen:

1. Schaffung eines von dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gemeinsamen Energieeffizienzförderungsprogramms im Rahmen der Umweltförderung im Inland mit gemeinsamen Leitlinien und gemeinsamen Jahresprogrammen bei gleich­zeitig selbständiger Fördermittelvergabe durch den jeweilig die Förderung gewährenden Bundesminister;

2. Aufnahme der Inhalte des Artikels 5 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes;

*****

Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

14.21


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Josef Lettenbichler in den Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag wird aufgrund seines Umfanges verteilt werden. Er ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Dasselbe gilt für den Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Lettenbichler ein­ge­bracht hat. Auch dieser ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Ver­handlung. Er wurde wörtlich verlesen, sodass er nicht mehr verteilt werden muss.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Wolfgang Katzian, Mag. Christiane Brun­ner, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (182 der Beilagen) betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundes­gesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bundes), in der Fassung des Ausschussberichtes (205 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 lautet im Inhaltsverzeichnis die Überschrift zu § 21:

„§ 21. Ausgleichsbetrag“

2. Art. 1 § 4 Abs. 1 lautet:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 119

„(1) Ziel der Republik Österreich ist es, die Energieeffizienz derart zu steigern, dass

1. der auf ein Regeljahr bezogene Endenergieverbrauch in Österreich im Jahr 2020 die Höhe von 1 050 Petajoule (Energieeffizienzrichtwert) nicht überschreitet,

2. ein Beitrag für unionsrechtlich verbindliche, über das Jahr 2020 hinausgehende Energieeffizienzziele geleistet wird;

3. ein kumulatives Endenergieeffizienzziel von 310 Petajoule durch gemäß der Richt­linie 2012/27/EU zusätzliche anrechenbare Energieeffizienzmaßnahmen in den Jahren 2014 bis einschließlich 2020, davon 159 Petajoule durch Beiträge der Energielie­feranten sowie 151 Petajoule durch strategische Maßnahmen, erreicht wird und

4. bis zum 31. Dezember 2016 österreichweit durch gemäß der Richtlinie 2006/32/EG anrechenbare Maßnahmen von insgesamt mindestens 80,4 Petajoule nachgewiesen werden können.

Diese Ziele und Richtwerte sind unter Sicherstellung der größtmöglichen Beitrags­leistung für die unionsrechtlich verbindlichen Vorgaben für Österreich gemäß dem unionsrechtlichen Klima- und Energiepaket 2020 zu erreichen.“

3. In Art. 1 § 4 Abs. 3 wird die Zahl „2014“ durch die Zahl „2015“ ersetzt.

4. Art. 1 § 5 Abs. 1 Z 11 lautet:

„11. Energielieferant: eine natürliche oder juristische Person oder eingetragene Per­sonengesellschaft, unabhängig von ihrem Geschäftssitz, die entgeltlich Energie an Endenergieverbraucher, unabhängig von der Art ihres Endverbrauches, abgibt; Ener­gie­­lieferanten, die zu mehr als 50% im Eigentum eines Unternehmens stehen, können dem Mutterunternehmen mit dessen Zustimmung zugerechnet werden. Eine für ein Unternehmen oder einen Konzern eingerichtete zentrale Beschaffungsstelle, die für den jeweiligen Eigenverbrauch Energie beschafft oder die Energie auf ihrem Betriebs­gelände an exklusive Vertragspartner nichtöffentlich zu Endverbrauchs­zwecken verteilt, ist nicht Lieferant sondern Endenergieverbraucher; liefert ein Betrieb über­schüssige Prozesswärme oder Abwärme aus Gründen des effizienten Prozess­managements direkt an gewerbliche Letztverbraucher, liegt insoweit keine Lieferanten­eigenschaft vor;“

5. In Art. 1 § 5 Abs. 1 Z 18 wird nach dem ersten Strichpunkt das Wort „ver­brauchende“ eingefügt.

6. (Verfassungsbestimmung) Art. 1 § 7 Abs. 1 lautet:

„(1) Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft haben spätestens bis 31. Oktober 2017 und danach jährlich einen gemeinsamen Evaluierungs- und Monitoringreport über die Erreichung der unionsrechtlich verbindlichen Klima- und Energieziele und die wechselseitigen Auswirkungen der Maßnahmen dem Nationalrat zu übermitteln. Darin ist auch zu bewerten, ob sich Österreich auf dem Pfad zur Erreichung der Ziele gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 3 befindet, und sind Ursachen für eine allfällige Abweichung zu identifizieren und zu begründen und Maßnahmen zur Rückkehr auf den Zielpfad vorzuschlagen. Die Kosten für die Erstellung des Berichts sind jeweils zur Hälfte vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu tragen. Die betroffenen Abwicklungs- und Monitoringstellen haben die hiefür notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.“

7. In Art. 1 § 8 Abs. 3 letzter Satz wird die Wortfolge „218 Petajoule“ durch die Wortfolge „310 Petajoule“ ersetzt.


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8. (Verfassungsbestimmung) In Art. 1 § 9 Abs. 2 Z 1 lit. a wird vor dem Wort „Energieaudit“ das Wort „externes“ eingefügt.

9. (Verfassungsbestimmung) Art. 1 § 9 Abs. 2 Z 1 lit. b lautet:

„b) oder

aa) ein zertifiziertes Energiemanagementsystem in Übereinstimmung mit der Norm EN 16001 oder der ISO 50001 oder entsprechenden Nachfolgenormen oder

bb) ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14000 oder entsprechen­den Nachfolgenormen oder gemäß Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umwelt­management und Umweltbetriebsprüfung oder

cc) ein einem Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem gleichwertiges, innerstaatlich anerkanntes Managementsystem

einzuführen, das auch ein regelmäßiges internes oder externes Energieaudit gemäß § 17 und § 18 umfassen muss. Die Einführung des Managementsystems ist zu doku­mentieren und aufrechtzuerhalten;“

10. (Verfassungsbestimmung) Art. 1 § 10 Abs. 1 lautet:

„(1) Energielieferanten, die Endenergieverbraucher in Österreich im Vorjahr entgeltlich beliefert haben und nicht mittels Branchenverpflichtung gemäß § 11 zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet sind, haben für die Jahre 2015 bis 2020 in jedem Kalenderjahr individuell die Durchführung von Endenergieeffizienzmaßnahmen bei sich selbst, ihren eigenen Endkunden oder anderen Endenergieverbrauchern im Umfang der in Abs. 2 festgelegten Zielwerte nachzuweisen. Dazu haben sie jährlich anrechenbare Energieeffizienzmaßnahmen gemäß § 27 nachzuweisen, die mindes­tens dem in Abs. 2 festgelegten prozentuellen Anteil der von ihnen an ihre Endkunden und in Österreich abgesetzten Energie entsprechen, wobei eine Quote von zumindest 40% der Energieeffizienzmaßnahmen bei Haushalten im Sinne des im Wohnraum getätigten Energieeinsatzes zu erreichen ist, und bei Energielieferanten, die Endver­braucher im Mobilitätsbereich beliefern, für diese Lieferungen eine Quote von zumin­dest 40% bei Haushalten im Sinne des im Wohnraum oder Mobilitätsbereich getätigten Energieeinsatzes oder im Bereich des öffentlichen Verkehrs wirksam werden muss. Bei gemischt genutzten Objekten sind die das gesamte Objekt betref­fenden Maß­nahmen dem Wohnraum zuzuordnen, wenn dort die überwiegende Nutzung liegt. Die Monitoringstelle hat festzustellen, welche Energieeffizienz­maßnah­men und in welchem Ausmaß diese auf die Quoten anzurechnen sind.“

11. (Verfassungsbestimmung) In Art. 1 § 10 Abs. 2 entfällt das Wort „gemittelten“; im dritten Satz wird nach der Wortfolge „Der zeitliche Geltungsbereich der Verordnung hat mit dem“ die Wortfolge „nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach“ eingefügt.

12. (Verfassungsbestimmung) In Art. 1 § 10 Abs. 3 wird die Wortfolge „31. Jänner“ durch die Wortfolge „14. Februar“ und das Wort „nachzubringen“ durch das Wort „nachzumelden“ ersetzt.

13. (Verfassungsbestimmung) In Art. 1 § 10 Abs. 6 wird die Wortfolge „31. Jänner“ durch die Wortfolge „14. Februar“ ersetzt.

14. (Verfassungsbestimmung) Art. 1 § 10 Abs. 7 lautet:

„(7) Energielieferanten, die im jeweiligen Vorjahr weniger als 25 GWh an Energie an ihre Endkunden in Österreich abgesetzt haben und nicht zu mehr als 50% im Eigentum eines anderen Unternehmens stehen, sind für das jeweilige Jahr von den Verpflich­tungen gemäß Abs. 1 bis Abs. 6 ausgenommen. Energielieferanten, die zu mehr als


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50% im Eigentum eines anderen Unternehmens stehen, sind für das jeweilige Jahr von den Verpflichtungen gemäß Abs. 1 bis Abs. 6 ausgenommen, sofern in allen miteinan­der über einen Eigentumsanteil von mehr als 50% verbundenen Unternehmen zusam­men im jeweiligen Vorjahr weniger als 25 GWh an Energie an Endkunden in Österreich abgesetzt wurde. In Abweichung von dieser Vorschrift kann der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft durch Verordnung für die dem Kalenderjahr 2015 folgenden Jahre festsetzen, wie hoch die Größenschwelle für die Ausnahme von kleinen Energielieferanten sein muss, um im Zusammenspiel mit der Verordnung gemäß Abs. 2 das Ziel von 159 PJ zu erfüllen. Der zeitliche Geltungsbereich der Verordnung hat mit dem nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach ihrer Kundmachung folgenden Jahresersten zu beginnen und sich dabei auf mindestens zwei Jahre zu erstrecken.“

15. In Art. 1 § 11 Abs. 2 wird im ersten Satz nach der Wortfolge „Gesamtziele im Ausmaß von“ das Wort „mindestens“ und nach dem zweiten Satz der Satz „Bei Energie­lieferanten, die Endverbraucher im Mobilitätsbereich beliefern, muss für diese Lieferungen eine Quote von zumindest 40% bei Haushalten im Sinne des im Wohnraum oder Mobilitätsbereich getätigten Energieeinsatzes oder im Bereich des öffentlichen Verkehrs wirksam werden“ eingefügt.

16. In Art. 1 § 11 erhalten die Abs. 3 und 4 die Absatzbezeichnungen „4“ und „5“; als Abs. 3 wird eingefügt:

„(3) Erfüllen die in der Branchenverpflichtung erfassten Energielieferanten in den Jahren 2015 oder 2016 das darin vereinbarte Gesamtziel in einem Jahr nicht voll­ständig, geht der nicht erbrachte Teil dieser Verpflichtung auf die Verpflichtung des Folgejahrs über. Wird das erhöhte Ziel in dem darauf folgenden Jahr abermals nicht erfüllt, gelten für die in der Branchenverpflichtung erfassten Energielieferanten für dieses Jahr und die Folgejahre bis 2020 die in § 10 normierten Ziele.“

17. In Art. 1 § 13 wird in Abs. 7 nach der Wortfolge „Energieeffizienz-Monitoringstelle gemäß § 24“ die Wortfolge „oder einer anderen geeigneten Stelle“ eingefügt.

18. In Art. 1 § 16 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „gemäß Abs. 1“.

19. In Art. 1 § 16 Abs. 2 wird die Wortfolge „über Energieeinsparcontracting durchzu­führen.“ durch die Wortfolge „im Umfang von 125 GWh durchzuführen.“ ersetzt.

20. In Art. 1 § 16 Abs. 3 lauten der erste und zweite Satz:

„Das jeweils zuständige Bundesorgan gemäß Anhang II kann für seinen Vollzugs­bereich, abweichend von der anteiligen Erfüllung der Bundesgesamtverpflichtung gemäß Abs. 1, auch individuell ab dem Kalenderjahr 2014 jährlich 3% jener Gebäude­fläche gemäß Abs. 1 sanieren bzw. Energieeffizienzmaßnahmen durchführen, deren Eigentümer der Bund und deren Verwalter im Sinne des Abs. 1 es ist. Diese Bestimmung gilt sinngemäß auch für die Verpflichtung nach Abs. 2.“

21. Art. 1 § 16 Abs. 7 Z 3 lautet:

„3. für weitere vom Bund genutzte Gebäude, die im Eigentum der BIG Bundesim­mobiliengesellschaft m.b.H. stehen, bis 2019“

22. Art. 1 § 16 Abs. 8 lautet:

„(8) Im Falle einer Sanierung oder Neuerrichtung von Bundesgebäuden sind, soweit keine technischen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen und soweit der Einsatz der jeweiligen Technologie energietechnisch sinnvoll ist, hocheffiziente alternative Systeme im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2010/31/EU für die Deckung des Warm-


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wasser-, Raumwärme- und Strombedarfs zu installieren. Diese Maßnahmen sind im Falle ihrer effizienzmäßigen Gleichwertigkeit auf das Ziel gemäß Abs. 1 anrechenbar."

23. In Art. 1 § 16 Abs. 11 Z 3 wird das Wort „befinden“ durch das Wort „stehen“ ersetzt.

24. In Art. 1 § 16 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) Die Bundesregierung hat bis Ende 2015 zur Erfüllung ihrer Sanierungsver­pflichtung gemäß Abs. 3 für die gemäß Abs. 1 und Abs. 2 Verpflichteten verbindliche Leitlinien für bauökologisch vorbildhafte Sanierungen zu erstellen. Diese Leitlinien sollen insbesondere einer Lebenszyklusbetrachtung, der Verwendung bauökologisch vorbildhafter Materialien sowie Anforderungen an eine gesundheitlich unbedenkliche Innenraumluftqualität Rechnung tragen."

25. In Art. 1 § 17 Abs. 1 Z 1 wird das Wort „sechsmonatige“ durch das Wort „einjährige“ ersetzt.

26. Art. 1 § 17 Abs. 1 Z 2 erster Satz lautet:

„2. eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz während der letzten fünf Jahre.“

27. In Art. 1 § 20 Abs. 1 wird das Wort „nahzuweisen“ durch das Wort „nachzuweisen“ ersetzt.

28. Art. 1 § 20 Abs. 2 bis 5 lautet:

„(2) Verfahren gemäß dieser Bestimmung sind jedenfalls in den einschlägigen Publi­kationsmedien bekannt zu machen, über welche gesichert erscheint, dass sie in aus­reichendem Umfang mögliche Interessenten erreichen. Der Monitoringstelle ist jeder­zeit Einblick in die Unterlagen zu gewähren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

(3) Für die Bewertung der ausgeschriebenen Maßnahmen gelten die Richtlinien gemäß § 27.

(4) Eine Ausschreibung gemäß dieser Bestimmung kann auch von mehreren Energie­lieferanten gemeinsam vorgenommen werden. Die bei Ausschreibungen vom Auftrag­nehmer gesetzten Maßnahmen sind auf  Basis eines klaren Aufteilungsschlüssels dem jeweiligen Lieferanten zuzurechnen.

(5) Führt ein Vergabeverfahren zu keinem Abschluss binnen sechs Monaten, hat der Lieferant für die fehlenden Effizienzmaßnahmen mit schuldbefreiender Wirkung einen Ausgleichsbetrag gemäß § 21 zu entrichten.“

29. Art. 1 § 21 lautet:

„Ausgleichsbetrag

§ 21. (1) An Stelle des Setzens oder Nachweisens von verpflichtenden Maßnahmen gemäß § 10 können Energielieferanten ihre Pflicht zur Durchführung von Energieeffi­zienz­maßnahmen für das jeweilige Jahr durch Zahlung eines Ausgleichsbetrages im entsprechenden Ausmaß erfüllen. Die Höhe des jeweiligen Ausgleichsbetrags errech­net sich durch eine Multiplikation der Menge der jeweilig nicht erbrachten Einspar­verpflichtung mit dem gemäß Abs. 2 festgelegten Wert.

(2) Für die dem Kalenderjahr 2015 folgenden Jahre kann die E-Control durch Ver­ordnung die Höhe des Durchschnittswerts einer Effizienzmaßnahme in Cent pro kWh festlegen. Eine Neufestsetzung des Ausgleichsbetrages ist mindestens drei Monate vor Inkrafttreten im Bundesgesetzblatt zu verlautbaren. Dieser Wert hat sich an den durch-


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schnittlichen Grenzkosten der erforderlichen Anreize, die für die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen notwendig sind, bezogen auf Wirksamkeit und Laufzeit zu orientieren. Die E-Control hat die korrekte Festlegung der Höhe des Ausgleichsbetrags laufend zu evaluieren und sie bei einer Abweichung durch Verordnung anzupassen. Ebenso ist die Höhe der Ausgleichszahlung nach oben anzupassen, wenn weniger als zwei Drittel der Maßnahmen direkt gesetzt bzw. mit Nachweisen belegt werden; die Erhöhung hat in jenem Ausmaß zu erfolgen, dass auf Basis der vorhandenen Bewer­tungen ein Unterschreiten der zwei Drittel im Folgejahr nicht zu erwarten ist. Dabei hat sie auch die Fortschrittsberichte gemäß § 4 Abs. 3 zu berücksichtigen. Bis zur Erlassung einer Verordnung beträgt die Höhe des Ausgleichsbetrags 20 Cent pro kWh. Dieser Betrag darf durch Verordnung nicht unterschritten werden.

(3) Gemäß § 20 zu entrichtende Ausgleichsbeträge sind unverzüglich, spätestens binnen sieben Monaten nach Beginn des Ausschreibungsverfahrens gemäß § 20 zu zahlen und an den Bund zu überweisen. Ausgleichsbeträge gemäß Abs. 1 sind bis 14. Februar des Folgejahres zu entrichten. Förderungen für Zwecke von Energieeffi­zienz­maßnahmen gemäß Abs. 4, die Aufwendungen für die Abwicklung der Förde­rungen und die Aufwendungen des Effizienzmonitorings gemäß diesem Bundesgesetz sind aus diesen Mitteln abzudecken. Der Bund kann die Ausgleichsbeträge maximal in Höhe der Einzahlungen für Zwecke gemäß Abs. 4 verwenden.

(4) Auf Ansuchen kann eine Förderung einer Energieeffizienzmaßnahme in Form eines Investitionszuschusses gewährt werden. Die Förderungen werden gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, BGBl. I Nr. xxx/2014, abgewickelt. Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat für Förderungen sowie für die Abwicklung der Förderung und des Effizienzmonitorings in den Jahren 2016 bis 2020 mit dem Bundesminister für Finanzen einen jährlichen Zusagerahmen für Förderungen, Zusa­gen und Aufträge gemäß dieser Bestimmung schriftlich festzulegen.

(5) Eine Investition eines Lieferanten im Sinne des § 10 in Energieeffizienzmaßnahmen kann durch Investitionszuschuss für Ersatzmaßnahmen gefördert werden, sofern

1. keine geltende Vorschrift des Unionsrechts, des nationalen Rechts oder einer Selbst­verpflichtung gemäß § 11 zum Setzen oder Nachweisen dieser konkreten Maßnahme verpflichtet und

2. die geförderten Maßnahmen nicht auf die gesetzlichen Verpflichtungen von Unter­nehmen gemäß diesem Bundesgesetz oder auf Selbstverpflichtungen gemäß § 11 angerechnet werden.

Dieser Umstand ist durch die Vornahme der Maßnahmendokumentation entsprechend nachzuweisen. Die Förderung hat im Einklang mit den beihilferechtlichen Bestim­mungen des Unionsrechts zu erfolgen.

(6) Nach Maßgabe der verfügbaren Mittel sind maximal 50% der Investitionsmehr­kosten bzw. 35% des unmittelbar für das Setzen der Maßnahme gemäß Abs. 4 erforderlichen Investitionsvolumens (exklusive Grundstückskosten) als Investitionszu­schuss zu gewähren.

(7) In den Förderungsrichtlinien sowie in den jährlichen Programmen gemäß dem Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, BGBl. I Nr. xxx/2014, ist sicherzustellen, dass zumindest 40% der Mittel aus Aus­gleichsbeträgen der Energielieferanten für solche Energieeffizienzmaßnahmen verwen­det werden, die bei Haushalten wirksam werden. Weiters sind von den Einnahmen aus der Ausgleichszahlung 34% für Effizienzmaßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energieträger einzusetzen.


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(8) Eine Investition eines Unternehmens im Sinne des § 9 in Energie­effizienzmaß­nahmen kann durch Investitionszuschuss für Ersatzmaßnahmen unter sinngemäßer Anwendung der Abs. 4 bis Abs. 7 gefördert werden, sofern nach Ablauf des Kalen­derjahres, in welchem die Ausgleichszahlungen durch verpflichtete Lieferanten spätes­tens geleistet werden müssen, diese Mittel nicht durch Anträge von Lieferanten ausge­schöpft worden sind.“

30. Art. 1 § 24 Abs. 2 Z 14 bis 16 lautet:

„14. Messung und/oder Bewertung und Evaluierung der gemäß § 21 geförderten Maßnahmen;

15. Entwicklung einer Perspektive für die Bewertung betreffend das Setzen von Effizienzmaßnahmen und deren Auswirkungen über das Jahr 2020 hinaus;

16. Erarbeitung zusätzlich erforderlicher Methoden für die Bewertung und Evaluierung in Zusammenarbeit mit den verpflichteten Lieferanten.“

31. In Art. 1 § 24 Abs. 2 wird nach Z 16 folgender Schlusssatz angefügt:

„Die Monitoringstelle hat ihre Aufgaben auf objektive und sachgerechte Weise zu erfüllen.“

32. In Art. 1 § 24 Abs. 5 wird am Ende des fünften Satzes der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und nach dem Strichpunkt die Wortfolge „die Monitoringstelle darf die im Rahmen ihrer Tätigkeit erhaltenen personenbezogenen Daten nur für ihre eigenen Zwecke verwenden und nicht an andere Behörden weitergeben.“ angefügt.

33. Art. 1 § 24 Abs. 7 und 8 lautet:

„(7) Für die Prüfung der Tätigkeit der Monitoringstelle nach diesem Bundesgesetz hat der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft einen Wirtschafts­prüfer zu bestellen, der nicht mit dem nach handelsrechtlichen Bestimmungen zu bestellenden Abschlussprüfer identisch ist. Der Wirtschaftsprüfer hat auch die Angemessenheit des jährlich festzustellenden Entgelts und die Kosten zu prüfen. Der Wirtschaftsprüfer hat das Ergebnis der Prüfung dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft umgehend vorzulegen.

(8) Die Monitoringstelle unterliegt hinsichtlich ihrer Tätigkeit nach diesem Gesetz der Kontrolle durch den Rechnungshof.“

34. In Art. 1 § 25 Abs. 4 wird das Wort „Forschund“ durch das Wort „Forschung“ ersetzt.

35. Art. 1 § 27 Abs. 4 Z 1 und 2 lautet:

„1. Maßnahmen sind grundsätzlich nur dann anrechenbar, wenn sie gemäß den unionsrechtlichen Vorgaben Effizienzeffekte bewirken und über rechtliche oder tech­nische Mindestvorgaben oder Pflichten hinausgehen;

2. die dreimalige Weiterübertragung von in einem Kalenderjahr gesetzten Maßnahmen ist bis 14. Februar des Folgejahres zulässig; für die Übertragung ist gemäß den Bestimmungen des Zivilrechts eine schriftliche Vereinbarung zwischen demjenigen, der die Maßnahme gesetzt hat und dem verpflichteten Dritten abzuschließen und auf dem Maßnahmennachweis zu dokumentieren; beruht die gesetzte Maßnahmen auf einem Förderanreiz, ist für eine Übertragung auch die Zustimmung des jeweiligen Förder­gebers erforderlich; ausschließlich durch den Bund oder durch Bundesländer geför­derte Maßnahmen gemäß § 5 Abs. 1 Z 17 dürfen nicht auf Verpflichtete gemäß § 10 und § 11 übertragen oder angerechnet werden; Maßnahmen, die aus der Wohnbau­förderung, der Umweltförderung oder dem Programm für die Thermische Sanierung


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(Sanierungsscheck) kogefördert werden, dürfen keinesfalls übertragen oder angerech­net werden, wobei der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Verordnungswege die Liste der Förderprogramme ergänzen kann;“

36. Art. 1 § 27 Abs. 4 Z 6 lautet:

„6. für die Anrechnung von Effizienzmaßnahmen im Wohnungssektor:

a) der Einbau von Öl-Brennwertgeräten im Wohnungsneubau gilt nicht als Effizienz­maßnahme;

b) der Austausch von alten Ölheizungen durch neue Öl-Brennwertgeräte ist ab dem Jahr 2018 nicht mehr als Energieeffizienzmaßnahme anrechenbar.“

37. Art. 1 § 29 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Abwicklungsstelle gemäß § 11 UFG und gemäß dem Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, BGBl. I Nr. xxx/2014, weitere Förderstellen des Bundes, soweit sie Energieeffizienzmaßnahmen fördern, die Bezirksverwaltungsbehörden, das Umweltbundesamt, die Finanzämter, die E-Control und die nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle gemäß § 24 haben einander jene Daten zu übermitteln, die für die Erfüllung und Vollziehung der jeweiligen gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich sind. Dem Bundesminister für Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft sowie der E-Control sind auf deren Ersuchen jene Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung und Vollziehung der jeweiligen gesetzlich über­tragenen Aufgaben erforderlich sind. Dabei dürfen schutzwürdige Interessen der durch diese Bestimmung betroffenen Parteien im Sinne des § 1 DSG nicht verletzt werden. Insbesondere sind bei der Verwendung der Daten dem Stand der Technik entsprechende Datensicherungsmaßnahmen gemäß § 14 DSG zu treffen.“

38. (Verfassungsbestimmung) Art. 1 § 31 Abs. 1 Z 4 lautet:

„4. mit Geldstrafe bis zu 100 000 Euro zu bestrafen, wer

a) seinen in § 10 festgelegten individuellen Einsparverpflichtungen nicht nachkommt und die anstelle auszuschreibende Effizienzmaßnahme gemäß § 20 nicht oder nicht fristgerecht in die Wege geleitet hat;

b) seinen in § 10 festgelegten individuellen Einsparverpflichtungen nicht nachkommt und den anstelle zu entrichtenden Ausgleichsbeitrag gemäß § 21 nicht oder nicht fristgerecht entrichtet hat.“

39. In Art. 1 § 32 Abs. 1 wird im ersten Satz die Wortfolge „neun Monaten“ durch die Wortfolge „elf Monaten“ und im zweiten Satz die Wortfolge „acht Monaten“ durch die Wortfolge „zehn Monaten“ ersetzt.

40. In Art. 1 § 32 Abs. 3 wird dem Absatz der Satz „Nach Maßgabe der unions­rechtlichen Zulässigkeit sind Maßnahmen, die sich über das Jahr 2020 hinaus aus­wirken, auf eine allfällige Lieferantenverpflichtung für die dem Jahr 2020 folgenden Jahre anrechenbar.“ angefügt.

41. In Art. 1 § 32 Abs. 4 wird die Wortfolge „31. Jänner“ durch die Wortfolge „14. Februar“ ersetzt.

42. Art. 1 § 32 wird folgender Abs. 5 angefügt:


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„(5) Verordnungen gemäß § 10 Abs. 2, die zu einer Absenkung der Werte führen, bedürfen des Einvernehmens des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.“

43. (Verfassungsbestimmung) In Art. 1 § 33 Abs. 2 wird der Paragraph „§ 18“ durch „§ 16“ ersetzt.

44. (Verfassungsbestimmung) Art. 1 § 33 Abs. 3 lautet:

„(3) § 9, § 10, § 17 und § 18 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft."

45. Art. 1 Anhang III lit. a und b lautet:

„a) Sie basieren auf aktuellen, gemessenen, belegbaren Betriebsdaten zum Energie­verbrauch für alle eingesetzten Energieträger (zB Rechnungen vom Energiehändler), wobei die ausgewiesenen Mengen – sofern erforderlich – in energetische Einheiten umgerechnet werden müssen, und basieren – sofern vorhanden – auf Lastprofilen (für Strom) bzw. Zähleinrichtungen mit fernübertragbaren Energiewerten;

b) Sie müssen wesentliche Energieverbrauchsbereiche gemäß lit. c bis lit. e aufzeigen. Um einen wesentlichen Energieverbrauchsbereich handelt es sich dann, wenn dieser mindestens 10% Anteil am Gesamtenergieverbrauch hat;“

46. Art. 1 Anhang III lit. c erster Absatz lautet:

„c) Sie schließen im Fall gemäß lit. b eine eingehende Prüfung des Energie­verbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen ein. Hierbei haben sie, neben den Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN 16247 1 oder entsprechenden Nachfolge­normen, zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung, den Außeneinsatz (Ge­bäude­begehung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen."

47. In Art. 1 Anhang III lit. d und lit. e wird jeweils im ersten Satz nach der Wortfolge „Sie schließen“ die Wortfolge „im Fall gemäß lit. b“ eingefügt.

48. In Art. 1 Anhang III lit. g entfällt vor dem Wort „Personen“ das Wort „externen“.

49. In Art. 1 Anhang V entfällt die Wortfolge „(nicht abgedruckt)“.

50. Art. 2 § 8 Abs. 6 lautet:

„(6) Personen, die gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz zum anspruchs­berechtigten Personenkreis gehören, sind, jeweils für ihren Hauptwohnsitz, von der Pflicht zur Entrichtung der KWK-Punkte befreit. Für das Verfahren, die Befristung der Befreiung, die Auskunfts-, Vorlage- und Meldepflicht und das Ende der Zuschuss­leistung gelten § 4, § 5, § 7, § 8 und § 12 Abs. 1 Fernsprechentgeltzuschussgesetz sowie die Befreiungsverordnung Ökostrom, BGBl. II Nr. 237/2012, sinngemäß, wobei die GIS Gebühren Info Service GmbH der Transparenzstelle sowie dem jeweiligen Netzbetreiber auf Verlangen jederzeit Auskünfte zu den Umständen der Anspruchs­berechtigung sowie den Antragstellern zu geben hat. Die Leistungen der GIS Gebühren Info Service GmbH sind von den Betreibern anteilig zu den Erlösen aus dem Verkauf von KWK-Punkten zu tragen und in Höhe von 53 Cent netto pro Erledigung abzugelten. Die Datenübermittlung der GIS Gebühren Info Service GmbH an die Trans­parenzstelle und die Netzbetreiber sowie die Datenübermittlung der Netz­betreiber an die GIS Gebühren Info Service GmbH zum Zwecke dieser Bestimmung ist zulässig. Der Anspruch für eine Befreiung erlischt bei Wegfall von zumindest einer der Voraussetzungen sowie bei Verletzung der Auskunfts-, Vorlage- bzw. Meldepflichten gemäß § 7 Fernsprechentgeltzuschussgesetz. Die GIS Gebühren Info Service GmbH hat diesen Zeitpunkt den betroffenen Personen sowie dem Netzbetreiber mitzuteilen. Zu Unrecht erlangte Vermögensvorteile sind vom Netzbetreiber zurückzufordern und an die Transparenzstelle abzuführen. In Streitigkeiten zwischen der GIS Gebühren Info


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Service GmbH, dem Netzbetreiber und den betroffenen Personen entscheiden die ordentlichen Gerichte.“

51. (Verfassungsbestimmung) Art. 2 § 19 lautet:

„§ 19. (1) Die nicht als Verfassungsbestimmung gekennzeichneten Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten, soweit nicht die Europäische Kommission die Beihilfen-freiheit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes festgestellt hat, mit dem nach Ablauf einer dreimonatigen Frist, beginnend mit der jeweiligen Genehmigung oder Nichtuntersagung durch die Europäische Kommission gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV, folgenden Monatsersten in Kraft. Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

(2) Die Bestimmungen gemäß Abs. 1 treten vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Die Bundesregierung hat für den Fall, dass der Fortbestand des Betriebs der bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen ohne die Bestimmungen dieses Gesetzes gefährdet wäre, dessen Verlängerung im Wege einer Regierungsvorlage zu initiieren.“

52. (Verfassungsbestimmung) In Art. 2 § 20 Abs. 2 entfällt nach dem Zitat „§ 7“ der Beistrich und die Wortfolge „§ 19“.

53. In Art. 3 Z 3 wird in § 2 Abs. 2 Z 2 das Wort „Anlagen“ durch das Wort „Projekte“ ersetzt.

54. In Art. 3 lautet Z 13:

„13. § 7 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Zusätzlich zu den Bundesmitteln gemäß Abs. 1 sind von dem von der Abwick­lungsstelle für Investitionszuschüsse gemäß § 29 ÖSG 2012 verwalteten Sonderver­mögen, das für die Errichtung von KWK-Anlagen auf Basis von Ablauge gemäß § 12 ÖSG 2012, BGBl. I Nr. 75/2011, eingerichtet ist, zum 1. Jänner 2015 alle nicht durch gestellte Anträge zweckgebundenen Mittel innerhalb einer Frist von zwei Wochen an das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu überweisen. Der Bundeminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat im Falle der Einnahme von Geldern dafür Sorge zu tragen, dass aus dem Budget des Ministeriums diese Mittel oder eine gleiche Summe für Zwecke der Förderung des Leitungsausbaus gemäß den Bestimmungen des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes eingesetzt werden.““

55. Art. 4 Z 3 lautet:

„3. § 2 lautet:

„§ 2. Gegenstand dieses Gesetzes ist die Förderung neuer hocheffizienter KWK-Anlagen durch Investitionszuschüsse, soweit diese Anlagen nicht bereits durch andere staatliche Mittel gefördert werden.““

56. In Art. 4 Z 4 entfällt in § 4 nach der Wortfolge „hocheffizienten KWK-Anlagen“ die Wortfolge „auf Basis nichterneuerbarer Energieträger“.

57. In Art. 4 Z 4 wird in § 7 Abs. 3 im zweiten Satz nach der Wortfolge „KWK-Anlagen zu verwenden, die“ die Wortfolge „gewerblich oder“ eingefügt.

58. In Art. 4 Z 4 lautet § 7 Abs. 5:

„(5) Anlagen, deren Errichtung oder Betrieb auf Basis anderer Bestimmungen, wie beispielsweise gemäß § 25 Ökostromgesetz 2012 oder gemäß Umweltförderungs­gesetz, unterstützt wird, sind von der Zuerkennung eines Investitionszuschusses aus­geschlossen. Nach dem 31. Dezember 2020 darf eine Förderung neuer KWK-Anlagen nicht mehr gewährt werden.“


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59. In Art. 4 Z 4 lautet § 7 Abs. 8:

„(8) Werden gemäß § 10 eingenommene Mittel nicht gemäß Abs. 3 für Zwecke der Förderung von KWK-Anlagen verwendet, sind sie an das Bundesministerium für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft zu überweisen. Der Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft hat in diesem Fall dafür Sorge zu tragen, dass aus dem Budget des Ministeriums diese Mittel oder eine gleiche Summe für Zwecke der Förderung des Leitungsausbaus gemäß den Bestimmungen des Wärme- und Kälte­leitungsausbaugesetzes eingesetzt werden.“

60. In Art. 4 lautet Z 9:

„9. § 10 samt Überschrift lautet:

„KWK-Pauschale

§ 10. (1) Die für die Gewährung von Förderungen nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Mittel werden durch die KWK-Pauschale aufgebracht.

(2) Die KWK-Pauschale ist von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen End-verbrauchern in Euro pro Zählpunkt zu leisten, von den Netzbetreibern in Rechnung zu stellen und gemeinsam mit dem jeweiligen Netznutzungsentgelt von den an ihren Netzen angeschlossenen Endverbrauchern einzuheben.

(3) Die KWK-Pauschale beträgt bis einschließlich 2020 pro Kalenderjahr:

1. für die an den Netzebenen 1 bis 4 angeschlossenen Netznutzer                    4 950 Euro;

2. für die an den Netzebenen 5 angeschlossenen Netznutzer                                  745 Euro;

3. für die an den Netzebenen 6 angeschlossenen Netznutzer                                    43 Euro;

4. für die an den Netzebenen 7 angeschlossenen Netznutzer                                 1,25 Euro.

(4) Bei einer Nutzung des Netzes von weniger als einem Kalenderjahr ist pro ange­fangenem Kalendermonat ein Zwölftel der jeweiligen KWK-Pauschale gemäß Abs. 3 zu entrichten.

(5) Die vereinnahmten Mittel sind von den Netzbetreibern vierteljährlich an die Abwick­lungsstelle für Investitionszuschüsse abzuführen. Die Abwicklungsstelle ist berechtigt, die KWK-Pauschale vorab zu pauschalieren und vierteljährlich in der Quartalsmitte gegen nachträgliche Abrechnung einzuheben. Die Netzbetreiber und die Verrech­nungs­stellen haben der Abwicklungsstelle sämtliche für die Bemessung und Pauscha­lierung der KWK-Pauschale erforderlichen Daten und sonstigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

(6) Die KWK-Pauschale ist auf den Rechnungen für die Netznutzung gesondert auszu­weisen bzw. gesondert zu verrechnen. Bei Nichtbezahlung der KWK-Pauschale durch Endverbraucher sind die Netzbetreiber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Einbringlichmachung der KWK-Pauschale zu ergreifen. In Streitigkeiten zwischen Netzbetreibern und Endverbrauchern sowie der Abwicklungsstelle und Netzbetreibern betreffend die Leistung der KWK-Pauschale entscheiden die ordentlichen Gerichte.““

61. In Art. 4 Z 11 wird in § 11 Abs. 2 nach der Wortfolge „gemäß § 7“ die Wortfolge „und § 10“ eingefügt.

62. In Art. 4 Z 12 entfällt in § 14 Abs. 1 die Wortfolge „ , § 10“.

63. In Art. 5 lauten die §§ 1 bis 10 samt Überschriften:


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„Gegenstand

§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt die Verwendung von Beträgen gemäß § 21 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), BGBl. I Nr. xxx/2014, in Form eines Energieeffizienzprogramms.

Ziele

§ 2. Ziele des Energieeffizienzförderungsprogramms sind die Reduktion des Endener­gieverbrauchs oder die Steigerung der Energieeffizienz zur Erreichung der Zielset­zungen gemäß § 4 und § 7 EEffG. Zu diesem Zweck sollen die im Energieeffizienz­förderungsprogramm gebündelten Förderungen bestmöglich auf diese Zielsetzungen und unter Bedachtnahme auf einen effizienten und effektiven Mitteleinsatz ausgerichtet werden.

Förderungsgegenstand

§ 3. (1) Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft kann für Zwecke des Energieeffizienzförderungsprogramms Förderungen zusagen und Aufträge erteilen. Für diese Förderungen und Aufträge stehen ab dem Jahr 2015 die gemäß § 21 EEffG aufgebrachten Mittel zur Verfügung. In den Förderungsrichtlinien sowie in den jährlichen Programmen gemäß diesem Bundesgesetz ist sicherzustellen, dass zumindest 40% der Mittel aus Ausgleichsbeträgen der Energielieferanten für solche Energieeffizienzmaßnahmen verwendet werden, die bei Haushalten wirksam werden. Weiters sind von den Einnahmen aus der Ausgleichszahlung 34% für Effizienzmaß­nahmen im Bereich der Erneuerbaren Energieträger einzusetzen.

(2) Im Rahmen des Energieeffizienzförderungsprogramms können Investitionen, die zu einer Einsparung von Energie oder durch Steigerung der Energieeffizienz führen, gefördert werden, wobei die eingesparte Energiemenge, die durch Messung und/oder Schätzung des Verbrauchs vor und nach der Umsetzung einer oder mehrerer Energie­effizienzmaßnahmen und bei gleichzeitiger Normalisierung zur Berücksichtigung der den Energieverbrauch beeinflussenden Bedingungen ermittelt wird.

(3) Die Vergabe der Förderungen hat aufgrund von Richtlinien und im Rahmen von Jahresprogrammen zu erfolgen, die vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nach vorheriger Befassung der gemäß § 7 eingerichteten Kom­mission zu erstellen sind. Dabei ist das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie herzustellen. Bei der Erstellung von Program­men, die konkrete Projekte mit einschlägigen Sozialeinrichtungen und Schuldenbera­tungs­stellen zur Bekämpfung von Energiearmut durch Energieeffizienzmaßnahmen beinhalten, ist darüber hinaus in der Programmerstellung das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu befassen.

Besondere Förderungsvoraussetzungen

§ 4. (1) Bezüglich der besonderen Förderungsvoraussetzungen für Förderungen im Rahmen des Energieeffizienzförderungsprogramms gelten die Bestimmungen gemäß § 25 Abs. 1 bis 3 UFG mit der Maßgabe sinngemäß, dass dadurch auch ein spar­samerer Umgang mit Energie und die Stärkung der Versorgungssicherheit gewähr­leistet ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 130

(2) Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft kann zusätzliche Voraussetzungen, wie insbesondere die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Investition, für die Gewährung einer Förderung festlegen.

(3) Die erforderlichen Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen obliegen dem Förderungswerber. Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen sind vom Förderungs­werber beizubringen. Werden Unterlagen nicht beigebracht, so ist das entsprechend zu begründen.

Förderungswerber

§ 5. (1) Ansuchen im Bereich des Energieeffizienzförderungsprogramms können von natürlichen oder juristischen Personen, die Maßnahmen gemäß § 3 setzen, gestellt werden.

(2) Ansuchen auf Förderung können von Unternehmen gestellt werden, sofern

1. keine geltende Vorschrift des Unionsrechts oder des nationalen Rechts zum Setzen dieser konkreten Maßnahme verpflichtet und

2. die geförderten Maßnahmen nicht auf die gesetzlichen Verpflichtungen von Unter­nehmen gemäß EEffG angerechnet werden.

Dieser Umstand ist durch die Vornahme der Maßnahmendokumentation entsprechend nachzuweisen.

Förderungsausmaß

§ 6. Die Höhe der Förderung kann nach dem Wirkungs- und Innovationsgrad der Investition festgelegt werden und darf 50% der umweltrelevanten Investitionskosten bzw. 35% des unmittelbar für das Setzen der Maßnahme erforderlichen Investitions­volumens (exklusive Grundstückskosten) nicht übersteigen.

Kommission

§ 7. Die Kommission besteht aus

1. zwei Vertretern des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirt­schaft;

2. zwei Vertretern des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft;

3. zwei Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen;

4. je einem Vertreter

a) des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz;

b) des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie;

c) des Bundeskanzleramts;

5. je einem Vertreter

a) der Bundesländer;

b) der Wirtschaftskammer Österreich;

c) der Bundesarbeitskammer;


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d) der Landwirtschaftskammer Österreich;

e) des Österreichischen Gewerkschaftsbundes;

f) der Vereinigung der Österreichischen Industrie;

6. je einem Vertreter der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen parlamen­ta­rischen Klubs.

Abwicklungsstelle

§ 8. (1) Mit der Abwicklung der Förderungen nach diesem Bundesgesetz ist eine geeignete Stelle (Abwicklungsstelle) zu betrauen. Der Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Abwicklungsstelle per Verordnung festzulegen.

(2) Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen einen Vertrag über die inhaltliche Ausgestaltung der Abwicklung abzuschließen.

(3) Die Kosten der Abwicklung sind von den gemäß § 21 EEffG eingenommenen Mitteln mit zu bedecken.

Inkrafttreten

§ 9. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

Vollziehung

§ 10. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1. hinsichtlich des § 3 Abs. 3 der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft;

2. im Übrigen der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.“

Dieser Antrag wird begründet wie folgt:

Begründung:

Art. 1 - EEffG

Zu § 4 Abs. 1:

Die Reduktion des Energieeffizienzrichtwertes auf 1050 PJ stellt eine rein inner­staatliche Zielsetzung dar; eine Änderung der an die Europäische Kommission notifizierten Zielwerte findet damit nicht statt.

§ 5 Abs. 1 Z 11:

Energielieferanten, die zu mehr als 50% im Eigentum eines Unternehmens stehen, können dem Mutterunternehmen zugerechnet werden, sofern dieses dazu die Zustim­mung erteilt. Die Einwilligung muss daher wechselseitig erfolgen. Es handelt sich hierbei um eine Anpassung der an sich verpflichtenden konzernmäßigen Zusammen­rechnung. Es soll damit verhindert werden, dass Unternehmen, die per se keine


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Lieferantentätigkeit ausüben, sondern lediglich zu mehr als 50% an einem Energie­lieferanten beteiligt sind, nicht zwingend über ihr Tochterunternehmen vollumfänglich unter die Lieferantenverpflichtung fallen. Kommt es zu keiner wechselseitigen Einwilli­gung, verbleibt die Verpflichtung also beim "reinen" Energieversorgungsunternehmen.

Die weitere Anpassung in § 5 Abs. 1 Z 11 zielt auf eine Konkretisierung bzw. Erwei­terung des Adressatenkreises der „zentralen Beschaffungsstelle“ ab. Eine zentrale Beschaffungsstelle liegt auch dann vor, wenn Energie auf einem Betriebsgelände an exklusive Vertragspartner und nichtöffentlich zu Endverbrauchszwecken verteilt wird. Dies dient der einfacheren Überprüfbarkeit und reduziert in Einzelfällen den Kreis der Endverbraucher. ZB kann es bei großen Betriebsgeländen und Verbrauchsarealen (zB Flughäfen, Einkaufszentren) nach deren Belieferung noch zu einer Verteilung der Energie exklusiv für die dort ansässigen Verbraucher kommen. Diese Verteilung führt dann zu keiner Lieferantenverpflichtung; diese hat vielmehr jener Lieferant, der die Energie in das Betriebsgelände hineinliefert.

Auch nicht als Energielieferanten zu qualifizieren sind jene Betriebe, die überschüssige Prozesswärme oder Abwärme aus Gründen des effizienten Prozessmanagements direkt an gewerbliche Letztverbraucher liefern. Es soll damit verhindert werden, dass Betriebe, die die als Nebenprodukt von Produktionsprozessen entstehende Energie ohnehin schon effizient und umweltschonend einsetzen, mit einer Lieferanten­verpflich­tung belastet werden; sie sind in diesem Fall daher auch nicht als Lieferanten zu qualifizieren.

Zu § 9 Abs. 2 lit. b:

Gemäß Art. 8 der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU muss ein Energiemanagement, sofern es implementiert wird, zertifiziert werden und muss gleichzeitig auch von einem regelmäßigen internen Audit begleitet werden. Wird ein solches Managementsystem, wie beispielweise Responsible Care, auch von einem externen Energieaudit begleitet, das die Qualitätsanforderungen gemäß § 17 und § 18 erfüllt, ist eine Anrechnung auf die Verpflichtung gemäß Abs. 2 Z 1 lit. a ebenfalls möglich.

Ein internes Audit ist nur im Rahmen eines Energiemanagementsystems zulässig; entscheidet sich ein Unternehmen lediglich zur Durchführung von  Energieaudits (ohne auch ein Energiemanagementsystem einzuführen), so sind diese jedenfalls von einem externen Auditor vorzunehmen.

Den Richtlinienvorgaben gemäß Art. 8 Abs. 1, denen zufolge im Falle eines internen Audits auch Qualitätssicherungs- und Überprüfungssysteme eingerichtet werden müssen, wird insofern entsprochen, als die Monitoringstelle im Rahmen ihrer stichpro­ben­artigen Kontrolle von Managementsystemen auch die begleitende Durchführung eines internen Energieaudits und die Einhaltung der erforderlichen Qualitätskriterien überprüfen kann.

Zu § 10:

Über die Änderungen in § 10 wird klargestellt, dass der Energielieferant auch bei sich selbst anrechenbare Maßnahmen setzen kann und die Lieferantenverpflichtung eine Mindestverpflichtung ist. Eine Übererfüllung ist natürlich immer zulässig und darf auch ins Folgejahr übertragen werden. Weiters wurde die 40%-Quote, die Energielieferanten dazu verpflichtet, Maßnahmen in eben diesem Ausmaß bei Haushalten zu initiieren, für Lieferanten, die im Mobilitätsbereich tätig sind, auf den privaten (aber auch den öffentlichen) Mobilitätsbereich erweitert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 133

Zu § 10 Abs. 2:

Sollte der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft von seiner Verordnungsermächtigung Gebrauch machen, so beginnt der zeitliche Geltungsbereich dieser Verordnung erst mit dem nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach ihrer Kundmachung folgenden Jahresersten zu laufen. Damit haben die verpflichteten Energie­lieferanten ausreichend lange Zeit, sich auf künftige Änderungen im Rahmen der Verpflichtung einzustellen.

Zu § 10 Abs. 3:

Die Meldeverpflichtung wurde auf den 14. Februar verschoben, damit die verpflichteten Parteien länger Zeit für die Dokumentation und Aufbereitung der Daten haben.

Zu § 10 Abs. 7:

Energielieferanten unter einem Jahresabsatz von 25 GWh sind jedenfalls von der Lieferantenverpflichtung ausgenommen. Sind jedoch mehrere Unternehmen über eine mehr als 50%ige Beteiligung miteinander verbunden, so sind sie auch konzernweise zusammenzurechnen. Auf diese Weise wird eine Aufsplitterung der Lieferantentätigkeit auf mehrere kleine Konzernunternehmen vermieden.

Zu § 11 Abs. 3:

Erfüllen die in der Branchenverpflichtung erfassten Energielieferanten in den Jahren 2015 oder 2016 das darin vereinbarte Gesamtziel in einem Jahr nicht vollständig, geht der nicht erbrachte Teil dieser Verpflichtung auf die Verpflichtung des Folgejahrs über. Wird das erhöhte Ziel in dem darauf folgenden Jahr abermals nicht erfüllt, gelten für die in der Branchenverpflichtung erfassten Energielieferanten die für das betreffende Jahr und die Folgejahre bis 2020 in § 10 normierten, individuellen Ziele weiter. Damit soll sichergestellt werden, dass die Branchenverpflichtung nicht schon bei einmaliger Nichterfüllung ex lege aufgelöst wird - jedenfalls dann nicht, wenn dies in den Anfangs­jahren, in denen mit gewissen Umsetzungsschwierigkeiten zu rechnen ist, passiert.

Zu § 13 Abs. 7:

Eine geeignete Stelle kann beispielsweise auch die E-Control sein.

Zu § 16 Abs. 2:

Unter Eigentum ist das grundbücherliche Eigentum zu verstehen, bei Superädifikaten das Eigentum am Gebäude. Verpflichtet ist, wie etwa auch für die Bestellung von Energieexperten gemäß § 14, die jeweils zuständige Stelle gemäß Anhang II.

Zu § 16 Abs. 2:

In Analogie zur Bundesverpflichtung hat die BIG auch eine anteilsmäßige Verpflichtung zum Setzen von Maßnahmen im Umfang von 125 GWh. Dieser Wert kann auch über Energieeinsparcontracting erreicht werden. Damit geht der Bund bei der Wahr­nehmung seiner Vorbildrolle in Zusammenarbeit mit der BIG über die Richtlinien-verpflichtung hinaus, da diese lediglich eine Sanierung von Gebäuden vorsieht, die sich im Eigentum der Zentralregierung befinden und von dieser auch genutzt werden.

Zu § 20:

Das Ausschreibungsmodell wurde adaptiert und lässt nunmehr auch die gemeinsame Ausschreibung durch mehrere Energielieferanten zu; die vom Auftragnehmer gesetz­ten Maßnahmen müssen aber den einzelnen Lieferanten – auf Basis eines klaren Aufteilungsschlüssels – individuell zugerechnet werden. Auf dieses Weise besteht weiterhin die Möglichkeit der individuellen Überprüfung durch die Monitoringstelle, während die Adaptierung auf Lieferantenseite zu einer Verwaltungsvereinfachung führt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 134

Führt die Ausschreibung zu keinem Erfolg, so hat der Lieferant für die fehlenden Effizienzmaßnahmen mit schuldbefreiender Wirkung einen Ausgleichsbetrag gemäß § 21 zu entrichten.

Zu § 21:

Der Energielieferant kann mit schuldbefreiender Wirkung einen Ausgleichsbetrag für die nicht gesetzte Maßnahme in Höhe von 20 Cent pro KWh leisten. Es wird erwartet, dass trotz der Ermöglichung einer solchen schuldbefreienden Ausgleichszahlung mehr als zwei Drittel der Maßnahmen direkt gesetzt bzw. mit Nachweisen belegt werden.

Die korrekte Festlegung der Höhe des Ausgleichsbetrags ist laufend von der E-Control zu evaluieren und von dieser auch, sofern ein Anpassungsbedarf besteht, mittels Ver­ordnung zu ändern. Dieser Anpassungsbedarf besteht u.a. auch dann, wenn weniger als zwei Drittel der Maßnahmen direkt gesetzt bzw. mit Nachweisen belegt werden. Unter 20 Cent/kWh darf der Preis der Ausgleichszahlung nicht sinken.

Die daraus eingenommenen Mittel sollen wiederum einerseits die Aufwendungen für die Abwicklung der Förderungen und die Aufwendungen des Effizienzmonitorings (insb. der Monitoringstelle) abdecken als auch der Finanzierung bzw. Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und damit der Erfüllung der Ziele Österreichs dienen.

Die Förderung und gleichzeitige Anrechnung von Energieeffizienzmaßnahmen ist jedoch dann nicht möglich, wenn es eine normative Verpflichtung zum Setzen dieser konkreten Maßnahme gibt. Ein Energielieferant kann sich daher eine Maßnahme, die er auf seine Verpflichtung anrechnet, nicht gleichzeitig auch fördern lassen.

Zu § 24 Abs. 2 Z 16:

Um Innovationen im Bereich der Energieeffizienz zu berücksichtigen, ist die zukünftige Erweiterung und Präzisierung des vorhandenen Methodendokuments über die Monito­ringstelle und die betroffenen Marktteilnehmer erforderlich. Dabei sind Rechtssicherheit und Planbarkeit sicherzustellen.

Zu § 27 Abs. 4 Z 1:

Alleine das Bewirken von Effizienzeffekten ist für die Anrechenbarkeit zu wenig. Maß­nahmen sind grundsätzlich nur dann anrechenbar, wenn sie gemäß den unions­rechtlichen Vorgaben Effizienzeffekte bewirken und über rechtliche oder technische Mindestvorgaben oder Pflichten hinausgehen. Beispielsweise ist eine Sanierung eines Gebäudes als Effizienzmaßnahme anrechenbar, sofern die Sanierung nicht rechtlich geboten ist.

Zu § 27 Abs. 4 Z 2:

Erfolgt eine Förderung ausschließlich durch den Bund oder die Bundesländer ohne den Beitrag eines Lieferanten, kann diese Maßnahme auch nicht auf einen Lieferanten übertragen werden. Erfolgen Beiträge der öffentlichen Hand und eines Lieferanten, ist eine Übertragung im anteiligen Ausmaß möglich, außer, es handelt sich um Förderun­gen der Thermischen Sanierung (Sanierungsscheck), der Wohnbauförderung oder der Umweltförderung Inland oder um weitere, durch Verordnung festgelegte Förder­schie­nen.

Zu § 27 Abs. 4 Z 6:

Betreffend die Anrechnung von Effizienzmaßnahmen im Wohnungssektor gelten für die noch zu erlassenden Richtlinien nunmehr auch die Vorgaben, dass der Einbau von Öl-


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Brennwertgeräten im Wohnungsneubau nicht als Effizienzmaßnahme gilt und dass der Austausch von alten Ölheizungen durch neue Öl-Brennwertgeräte ab dem Jahr 2018 nicht mehr als Energieeffizienzmaßnahme anrechenbar ist

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Gesetz nicht nur der Verbesserung der Endenergieeffizienz dient, sondern gleichzeitig auch der Anteil erneuerbarer Energie­träger gesteigert wird und/oder der Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen kosten­wirksam reduziert wird; damit wird auch den Vorgaben des § 2 entsprochen.

Anhang III lit. b:

Bei den Mindestkriterien für Energieaudits kam es insofern zu einer Konkretisierung, als Energieaudits lediglich wesentliche Energieverbrauchsbereiche aufzeigen müssen. Von einem wesentlichen Energieverbrauchswert spricht man dann, wenn dieser mindestens 10% Anteil am Gesamtenergieverbrauch hat.

Diese Konkretisierung war insofern erforderlich, als kaum ein Energieauditor dazu in der Lage ist gleichzeitig alle drei im Anhang genannten Bereiche (Gebäude, Betriebs­abläufe oder Anlagen und Beförderungs- bzw. Transportprozesse) mit seinem Fach­wissen abzudecken und es auch nicht zwingend notwendig ist einen dieser Bereiche zu analysieren, wenn er im gesamten Unternehmen aus Energieverbrauchssicht lediglich eine untergeordnete Rolle einnimmt.

Artikel 4 - KWK-Gesetz:

Zu § 2:

Es wurde klargestellt, dass KWK-Anlagen, sofern sie bereits durch andere staatliche Mittel gefördert werden, nicht auch noch eine Förderung nach dem KWK-Gesetz erhalten.

Zu § 7 Abs. 8:

Hier wird geregelt, dass jene Mittel, die nicht für Zwecke der Förderung von KWK-Anlagen verwendet werden für Zwecke der Förderung des Wärme- und Kälteleitungs­ausbaus eingesetzt werden sollen.

Zu § 10:

Die Fördermittel nach diesem Bundesgesetz werden nun nicht, wie bisher vorgesehen, über die Ökostrompauschale zur Verfügung gestellt, sondern über eine eigens einge­richtete KWK-Pauschale, die von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern in Euro pro Zählpunkt zu leisten ist. Die KWK-Pauschale wird von der Abwicklungsstelle eingehoben und ist auf der Rechnung für die Netznutzung gesondert auszuweisen.

Als Basis für die jährliche Abrechnung gemäß Abs. 5 ist die Abgabe an Endkunden je Kalenderjahr heranzuziehen, nicht aber die abgerechneten Mittel.

Artikel 5 - Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden:

Es wird klargestellt, dass die Mittel für die Effizienzförderung aus den Ausgleichs­be­trägen kommen sollen, die Lieferanten zu bezahlen haben, wenn sie ihre Liefe­rantenverpflichtung nicht erfüllen können.


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Die Abwicklung der Fördergelder erfolgt in Analogie zum Umweltförderungsgesetz, um Synergien zu schaffen und mögliche Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Wolfgang Katzian, Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Novellierungsentwurfs des Umweltförderungsgesetzes bis Herbst 2014

eingebracht im Zuge der Debatte über den Ausschussbericht betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte ge­sichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bundes) (205 der Beilagen)

Die Frage der möglichst effizienten Nutzung der Energie ist in der Zukunft jenes Feld, in welchem rasches und entschlossenes politisches Handeln gefordert ist. Bereits im Jahr 2011 hat sich die damalige Bundesregierung darauf verständigt, an der Umset­zung eines Energieeffizienzgesetzes zu arbeiten. Im Regierungsprogramm für die Jahre 2013 bis 2018 wurden diese Vorgaben nochmals bekräftigt. Im Rahmen dieses Gesetzes sollen Lieferanten und alle Verbraucher zu einer effizienteren Nutzung von Energie angehalten werden. Entsprechend den Zielsetzungen der Bundesregierung soll die Entwicklung des Energieverbrauchs vom Wirtschaftswachstum abgekoppelt werden und der jährliche Energieverbrauch auf dem Niveau der letzten Jahre (rund 1.100 Petajoule) stabilisiert werden.

Gleichzeitig erfordern die Erfüllung der energie- und klimapolitischen Ziele und Ver­pflichtungen Österreichs verbrauchsseitige Maßnahmen und empfehlen in diesem Zusammenhang auch das Setzen von Anreizen für Effizienzmaßnahmen.

Es soll somit dem Energieeffizienzgesetz, welches die vorhandenen Energieein­spar­potenziale hebt, ein Gesetz folgen, das die nicht verpflichteten Verbraucher stärker einbindet.

Nur ein effizienterer Einsatz von Energie in allen Bereichen und Sektoren kann letzt­endlich zu spürbaren Veränderungen und handfesten Ergebnissen bei der Energie­politik führen.

Im Zuge der Regierungsvorlage zur Novelle des Umweltförderungsgesetzes von 2013, XXIV. GP 2250 d.B., wurde innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, dass ein beste­hende Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen von Wirtschafts- und Umweltministerium zusammengeführt und ausgebaut werden sollen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und


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Wirtschaft dem Nationalrat im Herbst 2014 einen Novellierungsentwurf zur Änderung des Umweltförderungsgesetzes unter Berücksichtigung folgender Punkte vorzulegen:

1.) Schaffung eines von dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gemeinsamen Energieeffizienzförderungsprogramms im Rahmen der Umweltförderung im Inland mit gemeinsamen Leitlinien und gemeinsamen Jahresprogrammen bei gleichzeitig selbständiger Fördermittelvergabe durch den jeweilig die Förderung gewährenden Bundesminister;

2.) Aufnahme der Inhalte des Artikels 5 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes;

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


14.22.14

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Meines Erachtens ist das Energieeffizienzgesetz eines der wichtigsten Gesetze, die wir im Umweltsektor haben, weshalb ich gleich vorab auch eine Kritik äußern möchte. Seit Monaten sprechen wir über dieses Gesetz, eigentlich ist es sogar schon vor der Nationalratswahl zu den ersten Entwürfen gekommen, also seit Monaten wird darüber gesprochen, und genau heute um drei viertel zwölf haben wir einen sehr, sehr um­fangreichen Abänderungsantrag bekommen, der in so kurzer Zeit einfach nicht durchzuarbeiten ist (Beifall beim Team Stronach), wenn man ihn wirklich von allen Seiten beleuchten will. Ich glaube, in Zukunft muss die Umwelt Hand in Hand mit der Wirtschaft gehen. Es ist nicht möglich, in wenigen Minuten, in wenigen Augenblicken das Thema wirklich so zu beleuchten, dass man eine optimale Lösung findet. Es ist wirklich schade und meines Erachtens nach sehr, sehr unprofessionell, dass so gearbeitet wird. Vor allem geht es ja dabei nicht um die eine oder andere Person, die betroffen ist, sondern es geht um sämtliche Haushalte, es geht um sehr, sehr viele Unternehmen, die von diesem Energieeffizienzgesetz betroffen sind. (Beifall beim Team Stronach.)

Da ich aber auch Positives aufzeigen möchte, möchte ich mich zunächst bei den Grünen bedanken. Sie haben aus einem zahnlosen Monster zumindest ein Monster gemacht, das ein paar Milchzähne hat. Es sind sehr, sehr viele Kritikpunkte entschärft worden. Die erneuerbaren Energien werden jetzt zum Beispiel ganz anders bewertet als die fossilen. Ein ganz, ganz wichtiger Punkt!

Ausgleichszahlungen werden zweckgewidmet, das Geld fließt in die Umweltförderung im Inland. Schade, dass das nur zu 70 Prozent erfolgt.

Die Förderung von Ölheizungen wird herausgenommen. Ich frage mich: Warum erst ab 2018? Ich glaube, da hätten wir ein bisschen Druck machen können, um das früher umzusetzen.

Was das KWK-Gesetz betrifft, so wurden die Bedingungen für den Einsatz erneuer­barer Energien eindeutig verbessert. Auch ein sehr wichtiger, positiver Punkt!

Es wurden verbindliche Ziele für die Einsparung von Energie festgeschrieben.

Und was ich sehr, sehr positiv finde, ist, dass die BIG, die Bundesimmobilien­gesell­schaft, aus der verpflichtungsfreien Zone genommen wird.

Das sind im Hinblick auf Energiewende ganz, ganz wichtige Punkte, wofür ich mich bei euch sehr bedanken möchte. (Beifall bei Team Stronach und Grünen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 138

Jetzt kommt leider das große Aber. Ich habe es gesagt, das Bürokratiemonster ist zwar ein bisschen kleiner geworden, aber unseres Erachtens immer noch groß genug. Mir fehlen einfach die Anreize, nämlich zum Beispiel aus Energielieferanten Energiedienst­leister zu machen. Das ist eine sehr, sehr große Branche, die es betrifft.

Auch sehe ich nach erster Durchsicht die Gefahr von höheren Spritpreisen. Das kann man der Bevölkerung derzeit definitiv nicht zumuten. (Beifall beim Team Stronach.) Um die im Gesetz geforderten Sparmaßnahmen zu finanzieren, um für mögliche Strafzah­lungen vorzusorgen oder um schlicht sinkende Umsätze auszugleichen, können die Tankstellenbetreiber nämlich die Preise erhöhen.

Ich muss sagen, die Zahlen konnte ich jetzt in der kurzen Zeit gemeinsam mit dem ganzen Team nicht wirklich richtig gut verifizieren, aber das Fragezeichen ist für mich nach wie vor: Welche Kosten entstehen den Unternehmern und vor allem auch den Haushalten?

Es sind unserer Meinung nach leider noch sehr, sehr viele Fragezeichen in diesem Energieeffizienzgesetz enthalten. Der Weg ist der richtige, der erste Schritt ist getan, aber es müssen noch sehr, sehr viele folgen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


14.26.26

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal sagen, dass ich mich sehr freue, dass wir heute dieses Energieeffizienzpaket des Bundes nach zweieinhalb Jahre andauernden intensiven und teilweise auch sehr harten Verhandlungen beschließen werden. Es war der zweite Anlauf, mit Gesprächen bis in die heutigen Morgenstunden, aber mit Gesprächen, die vom Wollen getragen waren und in der Umsetzung auch vom Wollen getragen sind, über die Grenzen des eigenen Gartenzauns hinaus etwas zu schaffen, eine Grundlage für etwas zu schaffen, das uns in der Klimapolitik insgesamt und in der Energieeffizienz einen großen Schritt weiterbringt. Im Gegensatz zu jenen, die nur versuchen, zum Teil mit Falschmeldungen, zu zündeln, um deutlich zu machen, es ist alles schlecht, möchte ich sagen, es sind viele gute Ansätze für die Zukunft enthalten. Es ist ein Kompromiss von drei Parteien, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, und den werden wir weiter verfolgen, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Wir haben immer gesagt, dass die Energieeffizienz einer der wesentlichen Punkte ist. Sie können in allen meinen Reden zur Energiethematik nachlesen, dass ich das immer vorangetrieben habe. Umso mehr freue ich mich, dass das heute gelungen ist und dass wir dieses Kraftwerk Energieeffizienz endlich auch einschalten und vorantreiben. Mit dem, was wir vereinbart haben, sparen wir so viel an Energie ein, wie 1,8 Millionen Haushalte bis 2020 an Strom verbrauchen würden. Das ist ja nicht nichts, das ist in Wirklichkeit ganz, ganz toll. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Ich brauche die Genesis dieses Gesetzes nicht sehr intensiv zu referieren. Wir haben einen entsprechenden Entschließungsantrag hier im Haus einstimmig beschlossen – das rufe ich kurz in Erinnerung, weil jetzt einige so tun, als ob sie mit dem Ganzen nichts zu tun hätten –, wir haben im Hinblick auf die Energieeffizienz einstimmig einen Entschließungsantrag beschlossen. Es gibt die Richtlinie der Europäischen Union – darauf wurde schon hingewiesen –, wir hatten eine Regierungsvorlage vor der letzten Nationalratswahl und wir hatten jetzt die zweite Regierungsvorlage mit intensiver Be-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 139

gut­achtung. Wir haben uns insgesamt sehr, sehr viel Zeit genommen, dass wir diese Themen entsprechend diskutieren und uns damit auseinandersetzen.

Ich persönlich habe in der letzten Wirtschaftsausschusssitzung gesagt, wenn die beiden Regierungsparteien dieses Energieeffizienzgesetz beschließen wollen – im Wissen, dass es für eine Mehrheit eine weitere Partei braucht –, dass ich alle Parteien einlade und alle Parteien bitte, mit uns gemeinsam Gespräche zu führen, damit wir zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Die Grünen haben Gespräche mit uns geführt, und ich kann bestätigen, das waren keine einfachen Gespräche. Wir waren nicht nur einmal in der Situation, dass irgendwie nicht klar war, wie es weitergeht und ob es überhaupt weitergeht. Aber letztlich haben alle, je nachdem, einen Schritt nach vor oder einen Schritt zurück gemacht, damit ein gemeinsames Ergebnis heraus­kommt.

Ja, das Thema ist sehr, sehr komplex. Es ist nicht so, dass man sagt, man geht einfach von A nach B. Wir haben schon in den bisherigen Beiträgen gehört, es gibt Interessen aufseiten derjenigen, die sich besonders mit dem Klimaschutz und mit diesen Fragen beschäftigen. Es gibt Interessen der Wirtschaft, es gibt Interessen der Konsumenten, weil wir auch so etwas wie Energiearmut haben und mit diesem Gesetz einen Schritt in die Richtung machen, auch die Energiearmut zu bekämpfen. Also es gibt so viele unterschiedliche Interessen, dass man normalerweise sagt, das kann man nie unter einen Hut bringen. Umso schöner ist es, dass es in diesem Fall gelungen ist, und umso stolzer bin ich, dass ich da mit dabei sein durfte. Vielleicht ist das auch für andere Bereiche ein bisschen ein Beispiel dafür, wie es gehen könnte, wenn man sich bewegen möchte und wenn man etwas weiterbringen will.

Ich bin auch sehr stolz darauf, dass wir in Bezug auf die Energiearmut wichtige Meilen­steine gesetzt haben. Es müssen 40 Prozent der Maßnahmen bei den Haushalts­kunden ankommen, die sozial schlechter gestellten Haushalte werden stärker gewich­tet. Das war uns sehr, sehr wichtig bei diesen Maßnahmen, dass das genau so festgelegt wird, um auch all jene Befürchtungen zu zerstreuen, dass das auf dem Rücken der Haushalte ausgetragen wird.

Ja, ich verhehle nicht, auch ich hätte mir da und dort die eine oder andere schärfere, schnellere oder bestimmtere Vorgangsweise gewünscht. Wenn drei Parteien etwas miteinander machen, ist das immer ein Kompromiss – ich bekenne mich zu diesem Kompromiss!

Ich möchte mich abschließend bedanken – das waren keine leichten Verhandlungen – beim Kollegen Lettenbichler, bei der Kollegin Brunner, bei den Herren vom Ministerium und natürlich beim Herrn Minister. Er ist immer im Hintergrund geschwebt (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP), aber wenn wir ihn gebraucht haben, war er auch da. Wir haben ein gutes gemeinsames Ergebnis erzielt, vielen Dank dafür. Ich glaube, die Richtung stimmt. Fertig sind wir noch lange nicht, aber das wissen wir, glaube ich, alle miteinander. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

14.32


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


14.32.14

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte eingangs kurz über den Stil, wie das Energieeffizienzgesetz zustande gekommen ist, sprechen. – Nein, es haben nicht alle Fraktionen eine Einla­dung zu Gesprächen bekommen. Wir haben einmal ein Gespräch mit Kabinetts­mitar-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 140

beitern gehabt. Wir haben verschiedenste Vorschläge gemacht – es wurde niemals Kontakt aufgenommen. – Also Ihre Aussage stimmt leider nicht.

Ein vierzigseitiges Gesetz wird bis spät in die Nacht überarbeitet. – Ja, ich verstehe, dass die Verhandlungen druckvoll waren, aber dass dieses Paket am nächsten Tag, wie zuerst geplant, als Tagesordnungspunkt 1 verhandelt werden soll, das ist schlicht ein Wahnsinn. Man kann nicht einmal mehr die Änderungen lesen und soll danach parlamentarisch debattieren. Es wurde dann zumindest als Punkt 20 auf die Tages­ordnung gesetzt.

Ich möchte aber auch erklären, warum wir diese Gesetzesinitiative nicht unterstützen können, und vor allem sachliche Kritik üben.

Fazit ist aus unserer Sicht, dass wir tatsächlich eine EU-Richtlinie ohne Ambition um­setzen. Wenn wir ins Detail gehen, ist zu sagen, wir NEOS lehnen das System der Lieferantenverpflichtung ab, da es eine paradoxe Systemlogik hat. Wir müssten bei den Konsumentinnen und Konsumenten ansetzen und nicht bei den Betrieben.

Eine umfassende Verordnungsermächtigung für den Wirtschaftsminister ist ebenfalls mehr als kritisch, weil Sie dadurch das Parlament systematisch ausschließen.

Ein Energieeffizienzgesetz hat natürlich mit der Energiestrategie 2030 zu tun, das hat die FPÖ bereits gesagt, und darüber müssten wir diskutieren, ehe wir es tatsächlich beschließen. (Abg. Brunner: Ja dann reden wir aber im Jahr 2000-irgendwas über Energie, und so viel Zeit haben wir nicht!) – Ja, aber das wäre eine Möglichkeit, Druck aufzubauen.

Das Gesetz läuft bis 2020, was auf jeden Fall eine Diskriminierung von langfristigen Investitionen ist. Wenn wir das Gesetz tatsächlich bis 2020 laufen lassen – ich weiß, es soll über die Monitoringstelle evaluiert werden, ob es weiterlaufen kann –, werden langfristige Investitionen nicht anerkannt. Das bedeutet, es fehlt hier schlicht der Anreiz.

Die Kosten für die Energielieferanten betragen zwischen 200 und 400 Millionen € pro Jahr. Nachhaltige Maßnahmen sind kaum finanzierbar, weil eben das Gesetz mit 2020 ausläuft. Weiters befürchten wir massiv, dass die Kosten – so realistisch muss man sein – zumindest großteils an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden.

Grundsätzliches Ziel der Energieeffizienz-Richtlinie – es ist nicht das Ziel, dass man die Richtlinie einfach umsetzt – wäre die Transformation von den Energieversorgern zu Energiedienstleistern. Wir sehen das mit diesem Gesetz ebenfalls nicht erfüllt. Also mir fehlen da tatsächlich die Möglichkeiten. (Abg. Brunner: Eigentlich ist genau das der Ansatz!) Wir sehen anstatt der Transformation derzeit eher die Möglichkeit eines Creative Accounting. Das heißt, die Energieversorger müssen sich überlegen, wie sie am ehesten mit den Strafzahlungen umgehen. Das ist meiner Meinung nach einfach fehlgeleitet!

Alternativen zum aktuellen Verpflichtungssystem der Lieferanten wurden nicht geprüft. Die Einrichtung eines Energieeffizienzfonds wurde anscheinend auch nicht geprüft, wäre aber zum Beispiel unsere erste Wahl gewesen.

Finanzierungsquellen gibt es aus meiner Sicht mehr als ausreichend. Wir haben eine Energieabgabe, wir haben die MÖSt und müssten jetzt nicht neue Quellen erschließen. Wir könnten bestehende Quellen zweckbinden.

Gleiches gilt auch im Bereich Qualifikation und Bildung. Wenn wir tatsächlich eine Energiewende wollen, dann müssten wir auch über neue Berufsbilder reden. Diese hätten in dem Gesetz bereits Anklang finden können. Wir können eine Wende nur


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schaffen, wenn es auch in der Gesellschaft ein neues Verständnis gibt, und das ist nicht berücksichtigt worden.

Die Begrenzung auf 1 050 Petajoule ist aus meiner Sicht grundsätzlich falsch. Es geht nicht darum, ob 1 050 oder 1 100, sondern das Festschreiben der Zahl, auch wenn das schon nach Brüssel gemeldet worden ist, ist meiner Meinung nach die falsche Richtung. Ich weiß, das Wirtschaftswachstum hat sich mittlerweile vom Energie­ver­brauch entkoppelt, das gilt aber noch nicht für das Bevölkerungswachstum, das wir in Österreich ebenfalls haben.

Gleichzeitig ist auch das KWK-Punkte-Gesetz im Energieeffizienzgesetz enthalten. Das ist ein schlichtes Rettungspaket vor allem für die Energieversorgung und die Wärme­energie in Wien. Wir hätten es zumindest separat diskutieren müssen.

Es gibt mehr als ausreichend Gründe, gegen dieses Gesetz zu stimmen, deswegen werden wir das auch machen.

Abschließend möchte ich allerdings trotzdem ein paar Worte der Wertschätzung dafür finden, was der Einsatz der Grünen noch gebracht hat. Das ist hoch anzurechnen.

Es sind zumindest die Zahlung eines Ausgleichbetrages und die Zweckbindung der Mittel, welche in der Umweltförderung im Inland fließen, festgeschrieben, eine einver­nehm­liche Festlegung auf Ausgestaltung der Förderschiene zwischen Wirtschafts­minis­terium und Umweltministerium, eine stärkere Miteinbeziehung der BIG, das ist ebenfalls begrüßenswert.

Was wir uns noch gewünscht hätten und wofür wir uns hoffentlich gemeinsam ein­setzen können, ist, dass wir bei der Steuerdebatte an einem Modell der CO2-Steuer arbeiten und externe Effekte internalisieren. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

14.37


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


14.37.16

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Energieminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich möchte zunächst meinen Dank aussprechen: Ich möchte mich bei Ihnen, Herr Minister Mitterlehner, für Ihre Offenheit, in dieser Frage auf uns zuzugehen, bedanken, auch bei Ihren Beamten und Ihren Mitarbeitern im Haus für die langwierigen Gespräche. Ich möchte mich bei meinen Energiesprecher-Kollegen bedanken, bei Kollegen Lettenbichler, bei Kollegen Katzian, und auch bei deren Mitar­beitern für die langen und zum Teil sehr harten Verhandlungen, die wir doch durchge­halten und zu einem Abschluss gebracht haben. Ich möchte mich bei all jenen bedanken, die auf sonstige Weise einen positiven Beitrag zum Zustandekommen dieses Gesetzes geleistet haben. Ich möchte mich insbesondere bedanken bei meinem kleinen, aber sehr feinen Öko-Team, bei Judith Neyer und Lukas Hammer, ohne deren Mitarbeit das Gesetz heute so nicht vorliegen würde. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

Ich halte die Beschlussfassung dieses Gesetzentwurfes heute für einen Meilenstein. Nach dem Beschluss des Ökostromgesetzes 2011 haben wir damit den zweiten wichtigen Pflock für eine Energiewende eingeschlagen, nämlich den der Energie­reduktion. Wir machen hier heute den Spatenstich für das wichtigste Kraftwerk in Öster­reich, nämlich den für das Energieeinsparkraftwerk. (Beifall bei den Grünen.)

Mit diesem Gesetz wissen wir, wohin die Reise gehen wird. Wir haben Ziele fixiert, wir haben Verbindlichkeiten fixiert, wir haben Kontrolle fixiert. Es ist auch klar, dass es


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noch weitere Maßnahmen braucht. Aber gerade dieses Gesetz ist der Hebel, um weitere Maßnahmen auch durchzusetzen.

Ich möchte kurz die Punkte anführen, die wir in den Verhandlungen erreichen konnten, worauf ich auch sehr stolz bin.

Ziel ist – es wurde angesprochen, das wurde erstmals festgelegt –, dass in Österreich bis 2020 der Energieverbrauch auf 1 050 Petajoule reduziert wird. Das ist eine wichtige Trendwende. Ebenso eine Trendwende ist, dass Energieversoger zu Energiedienst­leistern werden. Das ist genau der Ansatz dieses Gesetzes.

Die Einsparung an Energie, die wir erreichen werden, wird außerdem Einsparungs­effekte in der Höhe von 4 Milliarden € für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bewir­ken. Wir haben Energieimporte, fossile Energieimporte, in der Größenordnung von mindestens 13 Milliarden € im Jahr, die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belasten. Durch Energieeffizienz, durch Energieeinsparung lösen wir uns von dieser Abhängigkeit und gelangen so zu Einsparungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Ein wichtiger Punkt ist, dass die öffentliche Hand, die öffentlichen Gebäude vollkom­men umfasst sind von Sanierungspflichten. Uns war es auch besonders wichtig, dass bei der Sanierung auch ökologische Standards berücksichtigt werden müssen. Das ist durch dieses Gesetz gegeben. Und im Neubau und bei der Sanierung von öffentlichen Gebäuden müssen in Zukunft erneuerbare Energieträger eingesetzt werden. Ich glaube, das eröffnet auch einen Markt für die heimische Szene, bei der Sanierung und beim Neubau im öffentlichen Bereich.

Wichtig aus Klimaschutzsicht, aber auch aus sozialer Sicht waren uns die Ölheizun­gen – diese sind schon genannt worden. Das war ein harter Verhandlungspunkt. Uns ist es gelungen, dass sie ab 2018 nicht mehr angerechnet werden. Ölheizungen wer­den ab 2018 nicht mehr als Effizienzmaßnahme angerechnet, sind damit weg vom Tisch. Das ist ebenso eine wichtige Trendwende, nicht nur in Richtung Effizienz, sondern in Richtung Klimaschutz und Energiewende. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben mit den massiv nach oben verhandelten Zielsetzungen auch für den Bund Verbindlichkeiten erzeugt. Es ist klar, dass nicht alle Punkte durch dieses Gesetz erreicht werden, dass es weitere Maßnahmen braucht. Wir haben auch verankert, dass die Bundesregierung uns hier Kontrollmöglichkeiten geben muss, Bericht erstatten muss. Und genau das ist der Hebel, um auf weitere Maßnahmen zu drängen, um auf Maßnahmen wie die CO2-Steuer und andere zu drängen. Durch dieses Gesetz können wir hier im Hohen Haus Druck in Richtung weiterer Maßnahmen im Energiebereich ausüben.

Noch dazu ist der Umweltminister in der Ziehung. Ich glaube, Sie wissen, dass ich immer sehr kritisiert habe, dass Umwelt- und Energieministerium getrennt sind. Durch dieses Gesetz haben wir den Umweltminister in die Ziehung gebracht, ihm auch Energie­kompetenz gegeben, da es oft Einvernehmenskompetenzen gibt zwischen Wirtschaftsminister und Umweltminister. Ich freue mich, wenn der Umweltminister künftig diese Kompetenzen wahrnehmen wird und wir so zielgerichteter in Richtung Erreichung von CO2-Zielen, von Erneuerbaren-Zielen und auch von Effizienz-Zielen kommen. Die Erreichung dieser Zieltrias, die Berücksichtigung dieser Zieltrias war uns besonders wichtig.

Dieses Gesetz hat für uns umfassende Bedeutung; ich habe gesagt, es ist ein Mei­lenstein. Es hat nicht nur Bedeutung, was Energieeffizienz angeht, was Energiewende angeht, was Klimaschutz angeht. Es macht uns unabhängiger von fossilen Importen, es ist sozialpolitisch eine wichtige Maßnahme, gerade zum Beispiel auch, um die Leute


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aus der Ölkostenfalle herauszuholen, und ich finde es gerade wirtschaftspolitisch einen interessanten Ansatz, weil wir es durch diesen neuen Ansatz schaffen, neue Märkte zu eröffnen, neue Modelle, neue Dienstleistungen zu ermöglichen.

Mit diesem Gesetz wollen wir den Schatz der schlummernden Energiesparpotenziale in Österreich heben. Wir setzen heute hier einen Startschuss dafür. Wir sind auch bereit, weitere Maßnahmen zu diskutieren. Vielleicht hat ja auch die Steuerkommission hier die eine oder andere Anregung, wenn sie sich dieses Gesetz anschaut. Wir sind jedenfalls bereit, uns auch hier einzubringen und die Energiewende in Zukunft auch systematisch weiter anzugehen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner zu Wort. – Bitte.

 


14.43.51

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich der Vorrednerin anschließen. Ich glaube, dieses Gesetz – ich bin mir sicher! – ist wirk­lich ein Meilenstein, weil es nicht das momentan angenehm Erscheinende, sondern das mittelfristig Nützliche ermöglicht. Ich glaube, dass das in einigen Monaten, ganz sicher aber in einigen Jahren auch entsprechend richtig bewertet werden wird; denn im Endeffekt, es ist auch angesprochen worden, vereinbaren wir damit drei Ziele, die einfach so locker klingen und mit „20-20-20“ zu umschreiben sind.

Mit dem einen Ziel verbindet sich die CO2-Absenkung um 20 Prozent. Das ist ein Ziel, das wir eigentlich mehr erleiden als wirklich erarbeiten werden.

Das zweite Ziel in diesem Zusammenhang ist der 20-prozentige Anteil erneuerbarer Energie. Das war relativ sehr beliebt, denn wer möchte da nicht gerne mittun? – Jeder möchte mittun und möchte auf seinem Dach irgendwo einen Beitrag leisten in Richtung Erneuerbare. Da waren auch Anreize, da sind Tarife, da ist anderes damit verbunden.

Der dritte Bereich ist aber relativ unangenehm, denn Energieeffizienz ist leider nicht nur mit Anreizen umzusetzen, sondern auch mit Standards. Lieber Kollege Themessl, da sind wir auch genau bei den deutschen Kollegen. Es ist auch von deutscher Seite gesagt worden: Es ist wunderbar, wenn man Anreize setzt, aber auf der anderen Seite brauchen wir auch Standards. Und wenn man über Standards redet, dann hört sich natürlich meistens bei den Betroffenen die Freude auf. Da fühlt sich jeder verpflichtet, da möchte man dann nicht mehr mittun, und dann wird das Ganze eine schwierige Angelegenheit.

Warum wir aber dorthin gehen müssen, zu Standards zu kommen, leitet sich aus fol­gendem Problem ab: Internalisierung externer Kosten. – Wir haben auch beim Studium darüber diskutiert, klingt gut, ist irgendwie schwierig. Das Anreizsystem klingt gut, hat nur einen einzigen Haken: Sie brauchen auch irgendwo die Mittel. Dann höre ich von Herrn Pock: Nehmen wir doch die Mineralölsteuer!  Ich bin schon länger in dem Geschäft, und alleine wenn Sie dort – Zweckwidmung, wunderbar – anfangen, zu diskutieren, zu erhöhen, dann können Sie die Spritpreisdebatte und anderes gleich führen. (Zwischenruf des Abg. Pock.)

Daher: Anreizsysteme haben einen Nachteil, Sie brauchen auch das Geld für die Anreize. Daher glaube ich, dass der Weg, den wir gewählt haben, eigentlich ein recht vernünftiger Weg ist. Warum?  Ich möchte auch Frau Weigerstorfer erwähnen, weil sie – viele haben das noch nicht gecheckt – natürlich auch mitgenommen hat, dass wir die Linie bei den Energielieferanten ändern. Das ist nicht mehr der, der zu den Konsumenten und zu den Betrieben hinliefert, sondern er hat eine Dienstleisterrolle.


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Und die Dienstleisterrolle ist nicht, dass er den Umsatz einschränkt. Da will man immer den Bock zum Gärtner machen: Wie kann man den Energielieferanten in der Form da betrauen? – Ganz im Gegenteil: Der Energielieferant hat die Aufgabe, beim Konsumenten, bei Betrieben mitzuwirken, dass in der Relation Input/Output etwas Vernünftiges passiert, nämlich effizient gearbeitet wird.

Meine Damen und Herren, was wir da machen, ist nicht nur irgendetwas mit 20-20-20-Zielen, wenn Sie das in der Form so haben wollen, sondern sehr aktuell. Sie brauchen nur an die Krise in der Ukraine im Zusammenhang mit Russland, mit den Gaslie­ferungen zu denken: Wir haben keine nukleare Energie, wir wollen nicht Schiefergas, wir wollen nicht Speicherung.  Ja, in diesem Zusammenhang, was wollen wir dann, wenn wir günstige Energie haben wollen? – Dann bleibt uns nur noch eines, und das ist der Königsweg, und der Königsweg ist die Energieeffizienz.

Dass dieser Weg natürlich ein komplexer Weg ist, dass dieser Weg nicht mit hun­dertprozentiger Zieldurchsetzung bei jedem Betroffenen erreicht werden kann, sondern in einem Kompromiss, das spiegelt einfach die Komplexität der Materie und die pluralistische Gesellschaft wider. Und darum glaube ich ganz fest, dass der Kom­promiss eine gute Systemänderung ist, eine richtungsweisende, und auf der anderen Seite wirklich ein tragbarer, ein vernünftiger Kompromiss ist.

Das Ziel sind 1 050 Petajoule, damit wird der Energieverbrauch nach unten hin entwickelt, und ich finde das mehr als ambitioniert.

Wir haben aber auch, gerade jetzt bei den Verhandlungen, geändert, dass jedes Jahr berichtet werden wird: Was ist passiert? Warum konnte das Ziel vielleicht nicht eingehalten oder übererreicht werden? Was tun wir dann? Das ist nicht einfach als Selbstzweck wichtig für uns, weil wir uns so gerne mit Berichten eindecken, sondern weil damit die Wettbewerbsfähigkeit erhöht wird.

Kollege Themessl, da ist der schlimmste Irrtum passiert, nämlich der, dass wir irgend­wen sekkieren, mit Bürokratie, mit Administration überhäufen wollen.  Ganz im Gegenteil! Die EU sagt, wir werden und müssen mit dem Gesetz mehr Nutzen haben. Die Energieagentur hat eine Studie gemacht und kommt zu dem Schluss, mindestens 2,3 Milliarden pro Jahr werden für Konsumenten und für Betriebe am Schluss im Positiven in der Bilanz übrig bleiben und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Landes erhöhen.

Ich weiß, dass Kammerwahlen sind, ich weiß, dass man da gerne sagt: Mein Gott, die Bürokratie, und das und das, und die Klein- und Mittelbetriebe!  Aber die Klein- und Mittelbetriebe sind außen vor; außen vor nicht in dem Sinne, dass sie nichts tun sollen, sie werden genauso angeleitet von ihrem Lieferanten, da auch etwas zu tun. Aber diejenigen Betriebe, die im ETS waren und sind, die eigentlich ohnehin schon energie­optimal arbeiten, wie eine Zementfabrik oder ein anderes großes Unternehmen, das energieintensiv ist, die sind da herausgenommen, machen Audit, machen Manage­mentsysteme  aber deswegen, weil sie es schon machen, nicht, weil sie es nicht brauchen! Deswegen glaube ich, dass das Zusammenspiel der Unternehmen miteinan­der gut funktioniert.

Herr Kollege Pock, Sie haben irgendwie angesetzt in Richtung liberaler Interpretation und gesagt, das gehöre beim Konsumenten gemacht. – Wie wollen Sie das denn machen? Glauben Sie, die EU hat sich gar nichts dabei überlegt, warum man den Lieferanten anspricht? – Die EU hat sich dabei sehr wohl etwas überlegt, denn man kann doch nicht bei jedem Konsumenten ein Monitoring machen. Man muss das irgend­wo im Mittelbereich machen, deswegen sieht die EU vor, 1,5 Prozent beim Lieferanten einzusparen.


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Wir haben einen Mittelweg gewählt, wie verschiedene andere Länder in Europa. Einen Teil machen wir mit strategischen Maßnahmen, also thermische Sanierung, teilweise Wohnbauförderung und anderes, und der andere Teil ist im Verpflichtungsbereich. Ich finde, das ist ein System, mit dem wir lernen werden, zu leben.

Es können alle beruhigt sein, die beispielsweise jetzt hören: Ölheizungen werden nicht mehr gefördert!, und damit verbinden, jetzt müssen sie die Ölheizung herausnehmen oder werden Ölheizungen verboten. Was wir gemacht haben, ist nicht, dass Ölheizungen – 700 000 gibt es in Österreich, und viele Firmen arbeiten damit – verboten werden, auch die Förderung der neuen Brenner wird dort nicht verboten, aber es wird ab dem Jahr 2018 nicht mehr in Richtung einer effizienzsteigernden Maß­nahme angerechnet. Daher hat ein Unternehmen durchaus die Zeit, sich ent­sprechend darauf einzustellen. Im Endeffekt ist der Unterschied nur, dass es eine langsame Steuerung gibt, ohne jemanden zu diskriminieren. Natürlich kann man in der Form nach wie vor agieren, aber das wird nicht angerechnet.

Natürlich ist der Hintergrund dessen, dass wir langfristig aus dem fossilen Bereich weg wollen. Wir müssen uns in der Form ändern. Aber was wir gemacht haben, ist einfach, Rücksicht auf die großen und die mittleren Unternehmen, die in diesem Segment tätig sind, zu nehmen  also das Richtige mit dem Notwendigen zu verbinden.

Zur Bürokratie: Meine Damen und Herren, Sie werden einfach im Energiebereich nicht etwas machen können, was Sie dann nicht messen. Sie müssen irgendwo, das haben wir jetzt auch schon gehabt, auf freiwilliger Basis, eine Monitoringstelle haben. Die Monitoringstelle haben wir eingerichtet und werden sie wahrscheinlich noch etwas präziser gestalten müssen. Dort heißt es: Was verbrauchst du jetzt? Was verbrauchst du in der Zukunft? Und wie kommen wir da auf eine entsprechende Einigung? Was tun wir, um genau den Zielen dann zu entsprechen?  Es ist nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wir haben uns wirklich bemüht, dem Rechnung zu tragen und das Wenigste zu tun.

Die wichtigste, vielleicht gravierendste Änderung – es tut mir leid, dass das jetzt so kurzfristig war – war der Ausgleichsmechanismus, dieser ist immer umstritten. Es ist natürlich ein Problem für größere Unternehmungen, die relativ wenig Privatkunden haben, wie etwa der Verbund, wo man dann sieht, wenn man schuldbefreiend keine Ausgleichszahlung leisten kann, dann kann man sich auch schwer mit den Zielen identifizieren und diese umsetzen. Jetzt haben wir die Möglichkeit. Das Geld kommt dann aber auch der Energie und der Energieeffizienz zugute, wird auch für den Zweck verwendet.

Ich möchte Sie jetzt gar nicht mehr lange mit Detailmaßnahmen strapazieren. Ich glaube, es liegt einfach an der Komplexität so eines Gesetzes, dass man dafür auch manches Mal zur Kenntnis nehmen muss – Sie kennen das, Frau Weigerstorfer und andere, auch schon bei anderen Verhandlungen –: Es ist halt dann knapp, das ist unan­genehm. Es tut mir leid, wenn man das nicht rechtzeitig zur Verfügung gehabt hat. Das liegt in der Materie. Wie bei einer wichtigen Geschäftseröffnung wird bis zum letzten Moment gearbeitet. Anders kann man das gar nicht steuern.

Ich glaube aber dennoch, dass der Inhalt auch schon vorher langfristig diskutiert worden ist. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Sehr lang!) Auch diese Maßnahmen, die jetzt drinnen stehen, sind nicht alle wirklich neu, wurden schon in der Vorbegutachtung teilweise und letztes Jahr einmal verwendet, einmal diskutiert. Ich glaube, mit dem sollte man durchaus auskommen können.

Es bleibt mir daher nur eines: Ich möchte mich wirklich herzlich bedanken! Ich fange einmal bei der Opposition an, bei der Freiheitlichen Partei, bei Bernhard Themessl, insbesondere beim Kollegen Präsident Hofer. Das ist nicht ironisch gemeint. Das


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waren vernünftige Gespräche, wo wir gerade über den Faktor Bürokratie und Minimie­rung der Bürokratie ernsthaft diskutiert haben. Ich traue mich zu sagen, wir haben auch, gerade was den Sektor Betriebe anbelangt, hier sauber gearbeitet. Mit dem sollte man leben können. Es wird immer etwas geben, wo es Aufregung gibt.

Es wurde ja auch angesprochen: Gibt es jetzt irgendetwas Positives? – Wenn ich die Stellungnahme der Industriellenvereinigung oder der Wirtschaftskammer lese, die sind durchwachsen positiv, genau wie bei den Grünen, durchwachsen positiv. Jeder sieht dort und da Vorteile und Nachteile, ich möchte mich nicht wiederholen. Das liegt bei so einem Gesetz einfach in der Natur der Sache.

Daher auch danke der Opposition, danke natürlich insbesondere den jeweiligen Ener­giesprechern. Das wird immer bei jedem großen Gesetz gesagt. Ohne die Energie­sprecher wäre das Ganze, aus meiner Sicht, nicht zustande gekommen. Das gilt für Josef Lettenbichler – danke, wunderbar gearbeitet, ich kenne das, wie intensiv das gerade am Schluss geworden ist. Ich bedanke mich auch bei Wolfgang Katzian und last but not least bei Frau Christiane Brunner. Wir haben unterschiedliche Standpunkte, aber ich möchte sagen, wie sie an das herangegangen ist, nämlich offen, fair und kompetent – Respekt, danke! Ich finde, es ist ein gutes Gesetz herausgekommen. Ich danke auch den Mitarbeitern.

Ich glaube, das ist auch ein wichtiger Tag für die Wettbewerbsfähigkeit, ein wichtiger Tag für die Energieversorgung. Wenn wir mehrere solche Dinge zusammenbringen, gemeinsam, über Koalitionsgrenzen hinweg, finde ich das nicht schlecht. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.  Abg. Strache: Mir ist ganz warm ums Herz!)

14.55


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Bundesminister.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. Herr Abgeord­neter, Sie haben ohnedies nur 3 Minuten Redezeit zugeteilt, denn um 15 Uhr müsste ich sonst unterbrechen. Ich bitte Sie, das zu beachten. – Bitte.

 


14.55.49

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Vorab eine Klarstellung: Hinsichtlich der Inhalte gibt es insoweit Deckungsgleichheit, als die Ziele dieses Energieeffizienzgesetzes, also die Verringe­rung des Energieverbrauchs beziehungsweise den Energieverbrauch effizienter zu machen, das Loslösen von fossilen Brennstoffen et cetera lobenswert und erstrebens­wert sind.

Was wir insbesondere kritisieren, ist die Methodik, die Art der Umsetzung dieses Gesetzes. Mit diesem Gesetzesvorschlag oder mit diesem Gesetz haben Sie einen weiteren Schritt gesetzt, um Österreich noch mehr zu einem Land der Berichter, der Verwalter, der Auditoren und der Formularausfüller zu machen. Also das Gesetz ist für mich ein gutes Beispiel für: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht! Kein vernünftiger Mensch wird bestreiten, dass es ein erstrebenswertes Ziel für jeden Konsumenten, jeden Unternehmer und insbesondere für die Industrie ist, Energie effizienter zu nutzen.

Unsere österreichischen Unternehmer haben immer auf Energieeffizienz gesetzt, und sie werden das selbstverständlich auch in Zukunft tun, wenn sie erfolgreich sein wollen. Energie ist ja ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Österreichs Unternehmer rechnen immer noch nach der für viele offenbar nicht nachvollziehbaren Formel: Um­satzerlöse minus Kosten ist Ergebnis. Österreichs Unternehmen brauchen in diesem


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Zusammenhang keine gesetzlichen Befehle von oben herab, die darüber hinaus auch noch mit unverhältnismäßig hohen Strafen drohen.

Mich haben in den letzten Tagen viele Briefe und Stellungnahmen von Institutionen erreicht, die diesen Gesetzentwurf in dieser Form ablehnen. Die Wirtschaftskammer Österreich/Sparte Industrie, die Wirtschaftskammer Steiermark/Sparte Industrie, die Industriellenvereinigung, Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der öster­reichi­schen E-Wirtschaft – sie fragen sich, glaube ich, auch immer öfter, wer denn eigentlich in dieser Bundesregierung ihre Interessen vertritt, ob hier wirklich die guten Rahmenbedingungen für unsere Unternehmer geschaffen werden, von denen immer geredet wird.

Sie reden ja auch immer von der Notwendigkeit der Reindustrialisierung und von Bürokratieabbau. – Ich sage Ihnen, dieses Gesetz fördert genau das Gegenteil. Es verursacht zusätzliche Kosten, die von den Unternehmen, den Energielieferanten und – seien wir nicht naiv! – letztlich dann wieder von den Energiekunden zu tragen sind. (Beifall bei der FPÖ.) Das schwächt den Produktionsstandort Österreich, und es verursacht einen hohen zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand.

Zum Thema Bürokratieabbau möchte ich noch den Herrn Minister selbst zitieren, und zwar ein Interview, das er den „Salzburger Nachrichten“ am 7. Juli gegeben hat, in dem er eine grundsätzliche Lagebeurteilung gemacht hat, der ich mich in weiten Teilen sogar anschließen kann. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mitterlehner.)

„ÖVP-Chef Spindelegger kündigte vor den Wahlen eine Entfesselung der Wirtschaft an. Diese hat noch nicht stattgefunden.“ – Sie sagten darauf –: „Die Ansage war auf jeden Fall richtig, weil die Unternehmen unter einer zu starken Bürokratisierung leiden. Die Regierung setzt immerhin kleine Schritte. Wir sind dabei, diverse Firmen­beauftragte, die per Gesetz in den Unternehmen installiert wurden, wieder abzubauen. Wir bauen auch diverse Überregulierungen ab. Dieses Projekt läuft bereits.“

Gleichzeitig bauen Sie jetzt eine Monster-Monitoringstelle auf; die Wirtschaftskammer Steiermark geht davon aus, dass alleine in dieser Monitoringstelle weitere 140 Verwaltungsposten geschaffen werden. Also das passt jetzt irgendwie nicht zusammen. (Bundesminister Mitterlehner: Das dürfte nicht ganz stimmen!)  Ich zitiere nur.

Ganz grundsätzlich zur Umsetzung von EU-Richtlinien: Wir versuchen, das ist mein Eindruck, immer den Musterschüler zu spielen und schießen da leider sehr oft über das Ziel hinaus. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Aus dem Energiebereich könnte ich hier auch noch ein Beispiel nennen, was die Smart-Meter-Einführung betrifft. Da machen wir meines Erachtens auch nicht notwen­dige Übererfüllungen, die die Wirtschaft unter Druck setzen.

Was wir fordern, ist eine unternehmerfreundliche, unbürokratische Umsetzung der EU-Richtlinie, die sehr wohl auch vom Grundgedanken her die erwünschten Effekte auf Grundlage von Anreizsystemen erzielt. Was Sie uns hier vorlegen, ist ein überbüro­kratisches Strafsystem, das den Unternehmen und den Kunden hohe Kosten verur­sacht, das einer Gruppe von Auditoren, die den Unternehmern dann gegen teures Geld sagen, wie sie ihr Unternehmen zu führen haben, ein schönes Einkommen schafft, das Energielieferanten für das Verhalten ihrer Kunden bestraft, das weitere 140 Verwal­tungsposten schafft, das kurzum ein falsches Signal für den Wirtschafts- und Industrie­standort Österreich ist.

Aus all diesen Gründen lehnen wir Freiheitlichen dieses Gesetz ab und werden nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.00



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 148

Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Punkt 20 der Tagesordnung.

15.00.58Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1238/AB

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur Durchführung der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1238/AB.

Da die erwähnte Anfragebeantwortung bereits verteilt worden ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


15.01.26

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! In dieser Anfragebesprechung geht es um die dubiosen Fleischimporte nach Österreich – aus Drittstaaten, wohlgemerkt; nicht innerhalb der Europäischen Union, sondern aus Dritt­staaten. Wir haben diese Anfrage, weil von der Statistik Austria einzelne Länder aufgelistet wurden, die für Schweinefleischexporte nach Österreich sehr kurios sind, an mehrere Ministerien gestellt – an das Bundeskanzleramt, an den Minister für Gesund­heit, Herrn Stöger, aber auch an den Landwirtschaftsminister –, und die Anfrage­beantwortung war, höflich gesagt, sehr unzufriedenstellend.

Herr Gesundheitsminister, wir haben Sie für diese Anfragebesprechung ausgewählt, weil Sie noch derjenige waren – und das sage ich jetzt als Lob von dieser Seite –, der sich wenigstens bemüht hat, ehrliche Antworten zu geben. Beim Landwirtschafts­minister, den diese Sache mehrheitlich betrifft, haben wir auf 40 Fragen gefühlte 30 Mal die Antwort bekommen: Ja, aber das AMA-Gütesiegel, das sichert alles und jedes in dieser Regelung! – Deswegen haben wir Sie ausgewählt, weil wir eine sachliche, offene Debatte führen wollen.

Ausgangspunkt der ganzen Debatte waren Daten der Statistik Austria, die ausge­wiesen haben, aus welchen Ländern wir Schweinefleisch lebend und tot importieren. Auffällig war für uns, dass wir von der Bouvetinsel, die hier niemand kennt – das ist eine Gletscherinsel nahe der Antarktis, im Südatlantik –, Schweinefleisch lebend importiert haben. Gleiches haben wir aus Hongkong gemacht. Auch da weist die Statistik Austria Lebendimporte von diesen Tieren auf.

Herr Gesundheitsminister, Sie haben klar geantwortet: Das kann nicht sein! – Jetzt stellt sich natürlich schon die Frage, was das bedeutet – es kann nicht sein! –, denn die Statistik Austria weist diese Daten aus.

Der Landwirtschaftsminister antwortet: Bouvet gehört zum Königreich Norwegen, und deswegen sind das norwegische Schweine. Das heißt, es hat einen Tippfehler bei der Statistik Austria gegeben. Jetzt ist dann allerdings das nächste Problem aufgetaucht: Auch Norwegen ist nicht Mitglied der Europäischen Union, das kann also hier nicht angewendet werden. Jetzt hat man kurzerhand bei der Statistik Austria einfach „Dänemark“ hingeschrieben. – Das kann doch, bitte, nicht sein, dass man einfach Schweine umetikettiert und letztendlich niemand weiß, woher die kommen! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von Team Stronach und Grünen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 149

Noch kurioser wird es bei Hongkong. Das ist 10 000 Kilometer entfernt. Sie sagen ganz klar: Das kann nicht sein. Aus Hongkong dürfen wir keine lebenden Schweine impor­tieren! – Der Landwirtschaftsminister sagt, das ist ein Tippfehler der Statistik Austria. Das sollte nicht „Hongkong“ heißen, mit Kürzel „HK“, sondern „HU“, also Ungarn. – Und dann geht es auf einmal wieder. Die Statistik Austria bessert das aus, jetzt sind die Schweine auf einmal aus Ungarn und alles ist legal. – So kann das nicht sein!

Sie haben klar festgelegt, aus welchen Ländern nach Österreich überhaupt Schweine – nicht nur lebend, sondern auch geschlachtete Schweine, die ja die Mehrzahl aus­machen – importiert werden dürfen. Das sind drei Drittstaaten: Kanada, die USA und Chile, soweit ich das aus der Anfragebeantwortung herauslesen kann.

Jetzt gibt es aber wieder die Statistik Austria, und die weist viele andere Länder aus, aus denen wir importieren: Wir importieren aus Argentinien, aus Australien, aus Bangladesch, aus Brasilien, aus der Dominikanischen Republik, wir importieren aus Ecuador, aus Indien, aus Israel, aus Japan, aus Korea, aus dem Libanon, aus Mauritius, aus Neuseeland, aus Russland, von den Seychellen, aus Südafrika, Ugan­da, Uruguay und aus Vietnam und auch aus China Schweinefleisch.

Herr Gesundheitsminister! Sie können nicht zur Tagesordnung übergehen und sagen, das darf nicht sein, weil es laut gesetzlichen Vorgaben nicht sein darf. Die Zahlen werden ja nicht falsch sein. Und Sie können das auch nicht, so wie es der Land­wirtschaftsminister gerne macht, mit Tippfehlern der Statistik Austria erklären. Das funktioniert einfach nicht! Da haben wir akuten Handlungsbedarf, und ich fordere Sie auf, hier für Aufklärung zu sorgen! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Sie haben dann in der Anfragebeantwortung erläutert: Ja, das sind Rücksendungen von Schweinefleisch, das aus Österreich in diese betreffenden Länder, die ich jetzt aufgezählt habe, exportiert worden war. – Das kann schon stimmen. Laut EU-Infor­mationssystem über diese Fleischimporte haben aber diesbezüglich keine Importe stattgefunden. Aber selbst wenn das so sein sollte, dass es Rücksendungen sind, dann müssten wir zuvor dorthin exportiert haben. Da sagt mir der normale Hausverstand, dass wir zuerst in ein Land exportieren müssen, damit es Rücksendungen geben kann. Wir haben aber nach Argentinien nichts exportiert, wir haben nach Australien nichts exportiert, wir haben nach Brasilien nichts exportiert, wir haben auch nach Bangladesch nichts exportiert. Wir haben dorthin nichts exportiert!

Angesichts dessen kann man nicht zur Tagesordnung übergehen! Wir überlegen uns, ob wir nicht eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft machen, ob wir nicht diese Vorgänge, die da im großen Stil seit Jahren und Jahrzehnten im Bereich der öster­reichischen und europäischen Fleischmafia stattfinden, zur Anzeige bringen, denn das muss zweifellos aufgeklärt werden. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach sowie des Abg. Pirklhuber.)

Der oberste Baron dieser österreichischen Schweinebörse – so nenne ich es einmal –, Herr Schlederer, hat eine ganz lustige Erklärung abgegeben. (Abg. Steinbichler: „Schleuderer“!) – Schleuderer? – Schlederer. – Er hat erklärt, Touristen hätten diese Importe mitgebracht. – Das ist durchaus möglich, aber nur sehr schwer möglich, denn: Wie importieren Sie 300 000 Kilogramm Schweinefleisch aus Korea zurück nach Österreich rein über die Touristen? Wie importieren Sie 70 000 Kilogramm im Jahr 2013 vom Libanon, wo gar keine Schweine produziert werden, zurück nach Österreich? – Das kann nicht sein, Herr Gesundheitsminister. Wir fordern Sie auf, hier tätig zu werden! (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Es gibt aber noch mehr Punkte, die uns nachdenklich stimmen. Sie sagen, Sie haben mit der Statistik Austria nichts zu tun und Sie können sich diese Daten nicht erklären. –


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Deswegen: Nicht zur Tagesordnung übergehen! – Aber die Statistik Austria weist für Österreich bei Schweinefleisch einen Selbstversorgungsgrad von 108 Prozent aus. Das heißt für uns, wir produzieren mehr, als wir verbrauchen. Das heißt, 8 Prozent müssten wir exportieren oder in die Erde vergraben, irgendwie entsorgen. Jetzt sagt aber die Statistik weiter – und da ist der Fehler in dem ganzen System –, dass wir im Jahr 2013 190 Millionen Kilogramm Schweinefleisch zusätzlich importiert haben, zu diesen 108 Prozent. Exportiert haben wir aber nur 150 Millionen Kilogramm. Hier fehlen knapp 40 Millionen Kilogramm, die wir zusätzlich zu unserem eigenen Über­schuss von 8 Prozent noch haben.

Wo ist dieser Schwund hingekommen? Wo ist dieses Fleisch gelandet, Herr Gesund­heitsminister? – Sie sagen, Sie sind nicht zuständig, die Statistik Austria geht Sie nichts an. Aber es geht Sie sehr wohl die Gesundheit der Menschen in diesem Land etwas an! (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Für uns noch wichtiger ist aber die Aufklärung der Konsumenten. Sie erklären hier in Ihrer Anfragebeantwortung – im Übrigen auch der Landwirtschaftsminister –, dass 2015 europaweit eine Herkunftskennzeichnung von Schweinefleisch kommen soll. Wenn das so ist, dann begrüßen wir das. Das ist dringend notwendig. Das entschuldigt aber nicht die bisherigen Vorgänge in diesem Schweinefleischskandal – ich nenne es so, denn es kann nicht sein, dass Importe, die klar von der Statistik Austria ausgewiesen worden sind, von Ihnen abgestritten werden, indem Sie sagen, es kann nicht sein. Das kommt mir so vor wie der Film aus Deutschland aus dem Jahr 2002: „Was nicht passt, wird passend gemacht“.

Nur: Wir lassen uns das sicher nicht gefallen. Wir werden dieser Sache weiter nachgehen. Und wir ersuchen auch Sie, dieser Sache klar und deutlich entgegen­zutreten (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler), denn es gibt für Sie überhaupt keinen Grund, hier die Fleischmafia in Europa und in Österreich zu schützen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Weigerstorfer.)

Die Konsumenten haben es sich verdient, dass sie das bekommen, was sie kaufen. Jetzt ist es so, dass die Konsumenten das kaufen müssen, was ihnen von der Politik und von diesem Fleischhandel vorgesetzt wird. Wir haben keine klare Kennzeichnung! Und wenn der Landwirtschaftsminister, so wie auch die ÖVP-Vertreter, jedes Mal herauskommt und sagt (eine Abbildung des AMA-Gütesiegels in die Höhe haltend): Dieses Zeichen garantiert nur österreichische Qualität!, dann sage ich dazu jetzt: Wenn es in Österreich grundsätzlich möglich ist, dass Sie sagen, es dürfen keine Importe aus exotischen Ländern stattfinden, und sie finden doch statt, dann ist es ein Leichtes, unter dieses Gütezeichen, das angeblich das sicherste auf der Welt ist, auch Fleisch hineinzustopfen, das nicht aus Österreich ist!

Ich werde nicht aufhören, darauf hinzuweisen, solange wir die AMA-Richtlinien in diesem Bereich nicht ändern. (Beifall bei der FPÖ.)

Und was verarbeitetes Schweinefleisch betrifft – und da können Sie hier herausgehen und das ganze Zeichen loben, soviel Sie wollen –: Solange Sie die Richtlinie nicht ändern, dass wir bei verarbeitetem Fleisch – das sind Wurstwaren, das ist Faschiertes und dergleichen, also nicht im Frischfleischbereich, sondern bei verarbeitetem Fleisch – die Ein-Drittel-Regelung haben, wo man alles hineinpantschen kann, was nur geht, so lange werden wir darauf hinweisen, dass dieses Gütezeichen auch keine Sicherheit bietet.

Im Übrigen, Herr Gesundheitsminister, ersuche ich Sie noch kurz, auch zu folgender Frage Stellung zu nehmen – der Herr Landwirtschaftsminister weicht ja jedes Mal aus –: Gewährleistet dieses Gütezeichen (der Redner hält neuerlich das AMA-Güte-


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siegel in die Höhe) Gentechnikfreiheit? – Der normale Konsument würde anneh­men, dass das so ist. Es ist aber nicht so! Das gewährleistet keine Gentechnikfreiheit!

Seit fünf Jahren versuchen wir, die gesamten Oppositionsparteien, ein Gütesiegel­gesetz auf den Weg zu bringen, gemeinsam mit Ihnen. Leider ist es immer am Widerstand des Bauernbundes und des Landwirtschaftsministers gescheitert. Tun Sie das angesichts dieser Daten, dieser Importe, dieses Schweinefleischskandals und dieses Missbrauchs und des Betrugs am Konsumenten! Stellen Sie diese Dinge ab! (Beifall bei der FPÖ.)

Setzen wir uns noch einmal ernsthaft zusammen und versuchen wir, den Konsumenten auch eine ehrliche und gute Ware anzubieten, nämlich mit einer klaren Kennzeich­nung, mit einem staatlichen Gütezeichen, wo wirklich nur das drinnen ist, was auch draufsteht! Das ist meine einzige Bitte, die ich heute an Sie habe – und natürlich auch jene der Beantwortung der Frage, wie es zu diesen Importen kommen kann, die es angeblich nicht geben darf. Ich ersuche Sie, sich endlich massiv dafür einzusetzen! (Beifall bei der FPÖ.)

15.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


15.11.55

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jannach! Danke erstens für die Anfrage, zweitens auch für das Lob, das Sie mir aussprechen, dass ich auch darauf geantwortet habe.

Mir ist es ganz wichtig, der österreichischen Bevölkerung auch zu zeigen: Wofür ist das Bundesministerium für Gesundheit zuständig? – Wir sind zuständig, wenn es um veterinärbehördliche Einfuhrvorschriften geht. Warum? – Weil wir natürlich sicher­stellen wollen und sicherstellen müssen, dass wir, wenn Schweinefleisch nach Öster­reich eingeführt wird, die europäischen Regeln einhalten. Dabei geht es darum, ein Einschleppen von Seuchen, von Tierseuchen, von Zoonosen zu verhindern, und es geht uns auch darum, dass wir die Tierschutzstandards insgesamt einhalten.

Es geht darum, dass in Österreich Lebensmittel – insbesondere Fleisch, Schweine­fleisch – auf den Markt kommen, die einwandfrei erzeugt werden. Ich kann nichts dazu beitragen, wie Statistiken der Statistik Austria gemacht werden. Da müssen Sie die zuständige Stelle fragen. Aus meiner Sicht ist ganz entscheidend, wie die Kontroll­situation im Bereich der Veterinärmedizin geregelt ist.

Wie schaut das amtliche System aus? – Ich sage das jetzt auch allen Abgeordneten zur Information: Wir haben ein Kontrollsystem, das TRACES – also TRAde Control and Expert System. Das ist eine einheitliche zentrale Datenbank in der Europäischen Union. Jedes Fleisch, das in die Europäische Union gebracht wird oder aus ihr hinaus­gebracht wird, ist dort einzutragen. Dieses Eintragen bedeutet, dass sichergestellt wird, dass dieses Fleisch auch kontrolliert und von Veterinärexperten überprüft wird.

Wir haben in Österreich dazu eine Einrichtung, die direkt in Österreich kontrolliert, diese befindet sich am Flughafen in Linz. Dort können Veterinärerzeugnisse nach Österreich verbracht werden. Wenn sie über andere Länder der Europäischen Union kommen, dann werden sie dort in dieses System eingetragen.

Was die Einfuhr aus Drittstaaten betrifft, so haben Sie richtig gesagt, es gibt nur drei Drittstaaten, die nach Österreich Fleisch liefern dürfen, nämlich Kanada, Chile und die USA. Das betrifft Lebendtiere, das betrifft aber auch Schweinefleisch. Aus anderen Ländern kann kein Schweinefleisch nach Österreich importiert werden.


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Und selbst wenn die Antwort stimmt, es handle sich um Rückimporte: Österreichische Produzenten dürfen natürlich in jedes Land liefern, wenn es das Land auch annimmt. In der Praxis zeigt sich aber immer Gegenseitigkeit. Wir liefern manchmal Fleisch in andere Länder außerhalb der Europäischen Union, die nicht Chile, Kanada und die USA sind.

Wenn die Statistik Austria von Importen spricht, dann meint sie Importe von außerhalb der Grenzen Österreichs. Wenn wir von Importen sprechen, dann reden wir davon, was von außerhalb der Europäischen Union verbracht wird. Und das macht auch einen Unterschied. Alle Lebensmittel tierischen Ursprungs sind in diesem amtlichen euro­päischen Kontrollsystem aufzuzeichnen und darzulegen.

Das österreichische System der Kontrolle funktioniert. Woran erkennt man das? – Das erkennt man daran, dass die Veterinärkontrollen greifen und dass wir es geschafft haben, seuchenfrei zu sein. Wir haben es geschafft, dass wir seuchenfrei sind, Öster­reich hat dadurch eine ganz besondere Position auf dem Markt.

Wir haben – und das war mir ein großes Anliegen: mehr Klarheit, und die Konsu­mentinnen und Konsumenten sollen das auch wissen – die Herkunftskennzeichnung auf europäischer Ebene in einem Kraftakt durchgesetzt. Das war ein schwieriges Unterfangen. Es wird auf der europäischen Ebene ab 1. April 2015 eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für frisches, gekühltes und gefrorenes Schweinefleisch geben. Das ist auch ausgeweitet auf Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch, und da muss ausgezeichnet werden, wo das Tier gemästet und geschlachtet worden ist. Wenn man zum Beispiel eine besondere Qualität auslobt, wie Österreich als Herkunftsland, dann muss das Tier auch in diesem Land geboren werden. Wenn das AMA-Gütesiegel österreichische Ware auslobt, dann muss sichergestellt sein, dass das Tier in Öster­reich geboren ist und dass es auch in Österreich gemästet und geschlachtet worden ist.

In diesem Sinne wirken die Veterinärbehörden positiv, das Schutzsystem funktioniert. Ich schütze die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher, ich schütze die Gesundheit der Menschen, die in Österreich leben, und dieses Auszeichnungsmodell hat sich bewährt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


15.18.26

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuhö­rerinnen und Zuhörer! Danke, Herr Kollege Jannach, dass Sie uns und vor allem unserem Bundesminister Alois Stöger Gelegenheit geben, hier ganz klar und deutlich aufzuzeigen, wie er mit seinem Ministerium seine Verantwortung wahrnimmt, und das, so meine ich, in großartiger Form.

Sie haben die Statistik Austria angesprochen – zu Recht, wie ich meine –, wobei es aufgrund der verschiedenen Kompetenzen selbstverständlich stimmt, dass Bundes­minister Stöger hier keine Zuständigkeit hat, sondern das Bundeskanzleramt. Aber aus der Anfragebeantwortung, die Sie bereits bekommen haben, geht ja – weil Sie auch angeführt haben, dass zu wenige Details drinnen stehen, beziehungsweise, wenn Sie Details erfahren wollen, dass dies zusätzlich kostenpflichtig ist – Folgendes hervor, und ich kann Ihnen das nur der Form halber hier nochmals sagen:

„Gemäß § 30 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz 2000 hat die Bundesanstalt Statistik Österreich nur die Hauptergebnisse der Statistiken der Öffentlichkeit über das Internet


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unentgeltlich bereit zu stellen. Für einen detaillierteren Zugang ist jedoch gemäß § 30 Abs. 2 leg. cit. Kostenersatz zu leisten.“

Diese Anfragebeantwortung haben Sie aber selbstverständlich auch bekommen.

Lebensmittelsicherheit ist uns absolut wichtig, und da muss ich schon einen Punkt ansprechen – ich sage es jetzt einmal sehr vorsichtig –: Selbst EU-Verweigerer können nichts dagegen haben, wenn wir sagen, dass die Herkunftskennzeichnung, die ja zukünftig ab 1. April von der EU ausgehend verpflichtend sein soll, weil das natürlich nur Sinn macht, das nicht nur nationalstaatlich, sondern im europäischen Konnex zu regeln, auch stattfinden wird. Dann soll tatsächlich das eintreten, dass, wenn Öster­reich ausgewiesen ist, auch Österreich drinnen sein muss – sprich: geboren, gemästet, geschlachtet. Das gilt übrigens für Rindfleisch schon seit vielen Jahren auf der gesamten EU-Ebene, und das wird eben auch in diesem Bereich kommen – und nicht nur in diesem Bereich, sondern auch für Schafe, Ziegen, Geflügelfleisch und anderes.

Noch ganz kurz zum Gütezeichengesetz, das Sie auch angesprochen haben. Das ist auch kein unwesentlicher Punkt. – Wir versuchen beziehungsweise Bundesminister Stöger versucht hier ja seit Jahren, darüber Verhandlungen aufzunehmen. Da ist eines ganz wichtig, unabhängig von der technischen Lösung – ob das jetzt eine Verordnung ist, ob das in einem Gesetz ist oder wie auch immer das zukünftig ausschauen soll –: Da sind wir schon für absolute Transparenz – so wie wir alle hier herinnen, nehme ich an –, nämlich dafür, eine Transparenz bezüglich der Lebensmittelgüte zu erreichen.

Das AMA-Gütesiegel ist geschätzt, das ist gar keine Frage, aber auch da ist es für den Konsumenten aus unserer Sicht nicht immer wirklich ausreichend nachvollziehbar, nach welchen Kriterien einem Lebensmittel eine gewisse Gütesicherheit oder Güte­qualität zugerechnet wird. Ich glaube also, dass wir uns da auf Sicht trotzdem über das Thema unterhalten müssen und in weitere Verhandlungen eintreten müssen, um zukünftig eine mögliche Alternative – oder vielleicht keine Alternative, sondern eine Ergänzung – zum jetzigen AMA-Gütesiegel oder seinen Ausbau vornehmen zu kön­nen.

Aber betreffend die anderen Punkte, die Sie angesprochen haben, bin ich ganz beim Minister: Da ist eben der falsche Minister da. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

15.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


15.22.16

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Beginnen wir mit dem Positiven: Ja, es ist, wie vom Herrn Bundesminister ausgeführt, richtig, dass es ihm und den Mitstreitern gelungen ist, dass in Europa und daher auch in Österreich ab dem kommenden Jahr die klare Kennzeichnung nicht nur für Rindfleisch, sondern auch für Schweinefleisch, Geflügel und so weiter durchgesetzt wurde. Das ist unbe­stritten ein Erfolg – spät, aber doch! Aber das ist nur deshalb möglich gewesen, weil sich Österreich dementsprechend intensiv eingebracht hat. (Abg. Pirklhuber: Wie die anderen Länder auch!) Das ist einmal das Positive.

Zum Zweiten, meine Damen und Herren: Natürlich könnte man beim AMA-Gütesiegel das eine oder andere verbessern, vielleicht in jenem Bereich, den der Kollege Jannach angesprochen hat, wo ein Drittel eines Produktes nicht aus österreichischer Produktion kommt – das ist immer das bekannte Joghurt mit den Bananen und andere Bereiche –, dass da das Gütesiegel vielleicht in einer anderen Farbe dargestellt wird, damit der Konsument noch deutlicher erkennen kann, welcher Unterschied gegeben ist. (Abg. Pirklhuber: Ein erster Schritt!)


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Aber wenn man will – wenn man will!, und jeder, glaube ich, weiß, dass es mündige Konsumentinnen und Konsumenten gibt –, dann kann man bei Frischfleisch aufgrund des AMA-Gütesiegels eindeutig nachvollziehen, dass diese Ware ausschließlich in Österreich erzeugt, produziert und auch zur Verfügung gestellt wird. (Abg. Pirklhuber: Beim Frischfleisch!)

Aber wenn ich mir die eine oder andere Debatte hier anhöre, dann habe ich schön langsam das Gefühl, dass man die Produktion auch in diesem Bereich beinahe unmög­lich macht. Was erleben wir denn? Die Bestandsgrößen zeigen, dass es in Österreich Miniaturbetriebe im Vergleich zu jenen in Deutschland und anderen europäischen Ländern gibt. Die Tierschutzbestimmungen sind in Österreich deutlich schärfer als in vielen derartigen Ländern. (Abg. Pirklhuber: Besser! – Ruf bei der ÖVP: Schärfer!) – Sie sind bei uns deutlich schärfer oder besser als in vielen anderen Ländern. Das heißt aber, dass es eine Wettbewerbsverzerrung gibt, Herr Kollege Pirklhuber, eindeutig!

Futtermittel? – Davon kann der Kollege Steinbichler ein Lied singen! Die Milchbauern müssen gentechnikfreies Soja verfüttern. Preislich wird das nicht abgegolten, aber er zahlt mehr für dieses Futtermittel und für diese Produktionsmittel. Wenn heute – und die Marktbeobachtung kann man sich ansehen – in einer Woche in Deutschland oder sonst wo die Preise um 9 Cent, 10 Cent oder um 5 Cent herunterfahren, ist spätestens eine Woche später in Österreich der Preis genauso herunten. Das ist ein kommunizie­rendes Gefäß.

Wir sind daher von diesem Markt in Europa abhängig, und wenn man meint, man kann in Österreich durch Tierschutz, Bestandsgrößen oder Futtermittel die Produktions­kosten immer weiter verteuern, dann wird es keine österreichische Produktion mehr geben – Punkt, aus, fertig ist die Sache –, und dann werden wir uns fragen, von wo wir dieses Fleisch und diese Lebensmittel beziehen werden. Wenn man das haben will? – Daher ist es notwendig, auf europäischer Ebene dafür Sorge zu tragen, dass gleiche Bedingungen gegeben sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wenn ich mir dann manches Mal auch noch die Kampagne der Arbeiterkammer anhören muss, dass in Österreich die Lebensmittel zu teuer sind, und man medial wochenlang hier die Trommel rührt (Ruf bei der ÖVP: Frechheit!) und uns dann der Handel erklärt, er kann nicht mehr, weil er dieser Kampagne ausgesetzt ist, dann frage ich mich, ob es auch Sinn der Sache ist, wenn dann dieser Handel gleichzeitig Werbekampagnen, Lockaktionen macht mit billigem Fleisch. Der Preis­druck geht dann natürlich wiederum in Richtung Produzenten, in Richtung kleinere bäuerliche Struktur zurück. Wir wollen eine Landwirtschaft haben, die lieb und nett ist, der Landwirt hat aber keine Chance mehr, hier im Wettbewerb bestehen zu können. Das sollte man bei diesen Dingen auch beachten. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Bundesminister, ich habe es bereits ausgeführt: Dank Ihrer Initiative ist es möglich gewesen, dass im kommenden Jahr die deutliche Kennzeichnung eingeführt wird. Über eines wundere ich mich aber, nämlich dass Sie in Ihrer Beantwortung bekannt geben, auf die Statistik Austria hätten Sie keinen Zugriff. Soweit ich mich erinnere, untersteht diese dem Bundeskanzleramt, und soweit ich mich erinnere, dürften hier doch keine unüberwindlichen Barrieren bestehen. Es müsste doch möglich sein, uns auch aus dem Bundeskanzleramt diese Daten zur Verfügung zu stellen, ohne dass man sozu­sagen Gebühren zu entrichten hat, um das abfragen zu können. Es wäre im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten wichtig, dass man in der Anfragebeantwortung vielleicht ein bisschen deutlicher auf diese Dinge eingeht.

Herr Kollege Jannach, Sie haben dem Herrn Bundesminister vorgehalten, dass es einen Tippfehler bei der Statistik Austria gegeben hätte. – Tatsache ist, dass es, was die Bouvetinsel betrifft – das ist ausgeführt in der Beantwortung des Herrn Bundes-


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ministers für Landwirtschaft –, eine falsche Angabe des Händlers – aus Dänemark kommend – gewesen ist.

So viel Fairness sollte man auch Bundesminister Stöger zugestehen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


15.27.48

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Herr Bundesminister, wie geht es Ihnen dabei, im Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft, Gesundheit und auch dem Tierschutz zu stehen? Wie ich Sie kenne und so richtig schätzen gelernt habe, kann es Ihnen nicht gut gehen, überhaupt nicht gut gehen. Mir geht es auch nicht gut.

Wir reden jetzt über das AMA-Gütesiegel. Wir können jetzt stundenlang darüber dis­ku­tie­ren, aber es hilft nichts – wo sind die Schweine hin? (Heiterkeit des Abg. Schellhorn.)

Also ich bin jetzt irritiert: Die Schweine fehlen mir! Und ich glaube, wir sollten eigentlich am Tag des Schweines nach dem Chinesischen Horoskop einmal anfangen zu schauen, wohin diese Schweine sind. Die können nicht verschwunden sein, oder?!

Ich verstehe den Kollegen Auer, den ich sehr schätze. Das ist eben der Zwiespalt: Die heimische Produktion zu gewährleisten, den österreichischen Konsumenten anzuhal­ten, mehr Geld für Produkte der heimischen Bauern auszugeben und nicht Billigfleisch aus dem Ausland einzukaufen – da bin ich komplett bei Ihnen, das ist überhaupt kein Thema –, aber wir können auch nicht umhin, zu fragen: Was hat das mit Tierschutz zu tun? – Auch da liegt eine ganze Menge im Argen.

Also ich muss ganz offen sagen, ich habe jetzt eines gelernt: Betreffend den Kampf zwischen einerseits dem Landwirtschaftsministerium und auf der anderen Seite dem Gesundheitsministerium – sprich: Tierschutz – ist es so wie beim Hasen und dem Igel. Man wird hin- und hergeschickt. Vielleicht findet man auf diesem Weg das eine oder andere Schwein?

Oder stimmt das, was der Kollege Jannach gesagt hat, nämlich dass es da eine Industrie gibt, die abseits der Politik, der Kontrollen Profite schreibt? Kann das sein?

Herr Bundesminister, ich habe mir Ihren Bericht angeschaut, über den wir heute noch diskutieren. Da steht oben: „Lebensmittelsicherheitsbericht 2013“, und einige Dinge darin machen mich nervös, weil immer die EU zitiert wird, und diese EU ist mir langsam wirklich schon besorgniserregend sozusagen nahe auf den Zehen.

Da steht nämlich zum Beispiel in der Zusammenfassung drinnen, „dass der risiko­basierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet ist, Schwachstellen aufzudecken“. Und dann steht, „die ,richtigen‘ Proben, statistisch abgesichert“, sind wichtig. „Mehr Proben bringen nicht automatisch mehr Sicherheit.“

Das hat mir dann schon irgendetwas gegeben. Man nimmt also nur automatisch Stichproben, und das reicht dann.

Dann steht Folgendes drinnen: 

„Die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben erfolgt national.

Auch die Rückverfolgbarkeit der verwendeten Zutaten muss auf jeder Stufe der Ver­arbeitung bis hin zur Abgabe der Waren an die EndverbraucherInnen gewährleistet sein.“


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Darüber diskutieren wir ja die ganze Zeit, das steht aber da drinnen. Wo kann ich das verfolgen? – Ich sehe das nicht!

Weiters steht Folgendes drinnen, was mich auch wieder stutzig macht:

„Darüber hinaus besteht in besonderen Fällen die Verpflichtung die Öffentlichkeit zu informieren.“

Das klingt nicht besonders gut!

Man könnte diesen Lebensmittelsicherheitsbericht so richtig durchpflügen, was wir heute ohnedies noch tun werden.

Aber das eine gefällt mir dann schon noch. Sind wir diesbezüglich vielleicht in den Klauen von Menschen, die sich dessen so ordentlich bedienen?

Man muss sich, geschätzte Damen und Herren, bitte vorstellen, es geht auch um Lebendschweine! Nehmen wir nur die Lebendschweine – wir können aber über die Hühner auch reden. (Ruf bei der ÖVP: Rinder, Schafe!)

2013: 44 899 721 Kilo Lebendschweine – das wurde in Kilo gemessen, wie viele auch immer das sind. Wir haben auch gerechnet: Pro Schwein sind das so ungefähr 200 Kilo, das macht 224 000 ... (Zwischenrufe bei der ÖVP: Zu viel! – Abg. Auer: Kollege, 110 Kilo!) – Bitte? (Abg. Auer: 110 Kilo!) – Ich habe mit 200 gerechnet. (Abg. Auer: Nein, dann ist das ein Futter...! – Abg. Rädler: Keine Ahnung!) – Dann ist es ja noch schlimmer, als was ich sagen wollte! Um Gottes willen! Dann habe ich mit 100 doch recht gehabt: Dann sind es fast 500 000 Schweine. Herr Kollege, rechnen Sie einmal mit: 500 000 Schweine kommen nach Österreich herein. Bitte, wie ist denn das tierschutzrechtlich? (Abg. Pirklhuber: Noch mehr!) – Noch mehr?! Das bedeutet noch mehr Tierleid und Tierelend!

Noch mehr Tierleid und Tierelend, und wer kontrolliert denn das, bitte? – Das ist die Frage! Was passiert mit den Tieren, wo wir doch wissen – das haben wir vom Herrn Gesundheitsminister gelernt –, Tiergesundheit ist auch Menschengesundheit. Genauso verhält es sich dann auch bei Hühnern. Dort können Sie in Millionen rechnen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben tolle Gesetze, aber niemand exekutiert sie. Höchstwahrscheinlich macht eine Gruppe von Menschen einen riesigen Profit dadurch, und wir Konsumenten bleiben auf der Strecke, die ehrlichen Bauern bleiben auf der Strecke. Wer sind sie?

Ich glaube, dem Kollegen Jannach ist zu danken, dass er das aufzeigt! Gehen wir doch an diese Schwachstellen und versuchen wir, sie auszumerzen! Wir wissen, dass heute all die Importeure et cetera natürlich Förderungen kriegen – und damit auch noch eine Menge Geld dafür kriegen, dass sie uns vielleicht übers Ohr hauen? Das wage ich nicht einmal zu denken! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

15.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


15.33.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Her­ren! Herr Bundesminister! Kollege Jannach, diese Anfrage und die Anfragebeant­wortung: Beides ist wirklich sehr, sehr interessant.

Ich möchte zu Beginn vielleicht doch auch mit Überraschung feststellen, dass der Landwirtschaftsminister – Sie (in Richtung Bundesminister Stöger) sitzen ja nicht in seiner Vertretung hier –, der das auch beantwortet hat, in der Beantwortung nicht


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einmal auf die in seinem eigenen Hause verfügbaren Unterlagen zurückgegriffen hat. Er hat nämlich einfach verschwiegen, was wirklich die Fakten sind.

Schweinemarktübersicht, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft. – Für die Jahre 2013/14 gibt es eindeutige Zahlen, und ich muss daher zumindest einmal eines hier klarlegen, weil die Frage betreffend die Stückzahlen gestellt wurde – die Statistik Austria erhebt das nur in Kilo –: Im Jahr 2013 wurden 567 000 Stück Lebendschweine importiert. Davon waren etwa 150 000 Ferkel, die dann gemästet wurden, und bei Schlacht­schweinen waren es 417 000. Es waren also mehr als 400 000 Schweine, die aus­schließlich zur Schlachtung, Verarbeitung und zum Konsum importiert wurden. – Das ist das eine.

In Summe, sagt dieser Bericht – wenn man das Fleisch, das importiert wurde, auch noch berücksichtigt –, wurden im Jahr 2013 2,54 Millionen Schweine importiert – wenn man das Fleisch auf Schweine umrechnet, waren es 2,54 Millionen –, und exportiert wurden 2,65 Millionen. Da gibt es also schon einen Überhang von 108 000 Stück, das sollte man einmal vom Faktum her klarlegen. Das wollte ich hier tun, damit man sieht, dass schon ein leichter Überhang da ist.

Diese Frage könnte man eindeutig und korrekt beantworten; keiner der beiden Minister hat das getan. Ich habe hier die Unterlage, ich kann sie jedem Abgeordneten zur Verfügung stellen, damit das klargestellt wird.

Die zweite Frage, die der Kollege Jannach hier thematisiert hat, und die finde ich wirklich relevant und sehr, sehr bezeichnend für die Branche, betrifft nämlich die in der Statistik Austria erhobenen Importe aus völlig unterschiedlichen Ländern. Und was haben Sie, Herr Bundesminister, und das finde ich schon bedenklich, geantwortet? – Sie haben zur Frage 16 Folgendes klar gesagt: 

„Es muss festgehalten werden, dass die Einfuhr von Schweinefleisch aus den genannten Ländern in die EU nicht erlaubt ist.“

Ja, Herr Bundesminister, wenn das nicht erlaubt ist, dann haben Sie Handlungsbedarf, wenn Sie davon Kenntnis erhalten! (Beifall bei Grünen, FPÖ und Team Stronach.) Sie haben akuten Handlungsbedarf, weil Sie dafür – zumindest für die veterinärrechtlichen Fragen – zuständig sind. Sie haben unmittelbaren Handlungsbedarf!

Sie sagen dann in Ihrer Antwort weiter: 

„Weshalb diese Länder in der Statistik aufscheinen, ist meinem Ressort nicht bekannt.“

Ja, danke für die klare Aussage! Aber was wäre zu tun, Kolleginnen und Kollegen? Was würden Sie tun, wenn Sie auf das draufkommen? Was wäre die logische Antwort? Was ist zu tun, Herr Bundesminister? – Bitte, sagen Sie es! Wenn es Ihnen nicht bekannt ist, dann muss man das nachprüfen! Sie haben Grenztierärzte, Sie haben Kontrollorgane!

Dann ist der nächste Schritt: An die Tür klopfen im Bundeskanzleramt und Türe auf beim Bundeskanzler. – Es kann doch nicht sein, dass der Bundeskanzler, der in seiner Kompetenz zuständig ist für die Statistik Austria und noch dazu sozusagen aus demselben Parteigebäude kommt, sage ich, da nicht in die Pflicht genommen wird. Sofort Telefon in die Hand nehmen, anrufen: Freunde, wie ist das möglich? – Dann hätten Sie heute eine bessere Antwort geben können.

Die nächste Frage, die sich auftut, ist nämlich folgende: Der Herr Landwirt­schafts­minister antwortet auf die Frage, wie das mit der Bouvetinsel ist, indem er sagt: Na ja, das war eine falsche Angabe des Händlers – der Kollege Auer hat es schon erläutert –, und meint, der eigentliche Ursprung ist Dänemark. – Was sagen Sie, Herr Bundes­minister, in der Beantwortung? – Sie sagen, das ist Norwegen.


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Also wer hat jetzt geschwindelt? Der Händler? – Bouvetinsel ist Norwegen, keine Frage, also hat der Händler da geschwindelt? Hat man das in der Statistik Austria nachträglich zu Dänemark gemacht, damit man nicht irgendwelche Importfragen klären müsste oder hätte klären müssen? Oder gibt es nicht einen ganz anderen Verdacht, nämlich dass es da um illegale Fleischtransaktionen geht und mit der Unkenntnis von verschiedenen Stellen operiert wird? – Das ist doch der Verdacht, der im Raum steht!

Wenn ich über die Jahre schaue und sehe, dass von den Seychellen Schweinefleisch importiert wird, auch wenn die Mengen dann gering sind und wenn Sie sagen, das sind nur irgendwelche Rückholaktionen, dann muss das ein für alle Mal geklärt werden, denn so kann es nicht gehen, dass die Statistik Austria Zahlen ausweist, die eindeutig EU-Recht widersprechen und eindeutig veterinärrechtlich bedenklich sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Hier haben Sie unmittelbaren Handlungsbedarf! Wir werden das sehr genau beob­achten und bei nächster Gelegenheit auch nachfragen, was Sie eingeleitet haben, welche Schritte Sie unternommen haben, um diese Unebenheiten, Unklarheiten – und zwar über Jahre nachweisbar! – endlich aufzuklären und auch abzustellen. (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen.)

Und wenn die Statistik Austria Fehlmeldungen bekommt, dann hätte sie auch eine Meldung an Sie zu machen, damit Sie aktiv werden können. – Danke schön, meine Damen und Herren. (Beifall bei Grünen, FPÖ und NEOS.)

15.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Abg. Rädler: Der weiß, wo die Schweine sind! – Abg. Steinbichler – auf dem Weg zum Rednerpult –: Schauen wir einmal, vielleicht finden wir sie!)

 


15.38.26

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Eigentlich muss ich mich an vorderster Stelle beim Kollegen Jannach bedanken für diese Unterstützung.

Diese Diskussion wurde ja ganz gezielt jahrelang außerhalb dieses Hauses geführt unter dem Verdacht der Selbstverherrlichung und Selbstdarstellung und des Nicht­wissens, wovon er spricht, der Leo. – Danke, dass du mitgearbeitet hast, wie auch danke an alle Kolleginnen und Kollegen, auch an Wolfgang Pirklhuber, und dass wir von dieser Scheinwelt, von dieser Werbescheinwelt, die wir täglich im Fernsehen erleben von im Ballon fliegenden Schweinen, von der Aufhauser-Idylle, wo es nur glückliche Tiere gibt, wegkommen zur Realität. Wir reden hier nämlich von Nutztieren.

Ich darf gleich beim Kollegen Auer anschließen, der ja letztens schon im Agrar­aus­schuss darauf hingewiesen hat, wie gefährlich diese Debatte ist, dass wir die letzte heimische Produktion verdrängen, weil wir es den Praktikern schlichtweg unmöglich machen, und ich möchte angesichts der Fußballweltmeisterschaft – ich hoffe, dass es auch heute ein so spannendes Spiel gibt – natürlich auf den Bauernhof verweisen, weil bei dieser Anfragebeantwortung ein ganz gewaltiger Doppelpass gespielt wurde.

Ich bin wirklich erschüttert, wenn es um den Pass des Ministers Rupprechter geht, der schreibt, dass er die Fragen des Kollegen Jannach nicht beantworten kann, weil das dem Statistikgeheimnis unterliegt. Wir haben eine ganz neue Form: Da gibt es Statistiken, die nicht veröffentlicht werden dürfen. Wofür machen wir sie dann? (Beifall bei Team Stronach, FPÖ und NEOS.)

Das Größte überhaupt: Die Bäuerinnen und Bauern stöhnen aufgrund der Bürokratie. Wir haben Tiergesundheitsdienstkontrollen, AMA-Kontrollen, ständig ist ein Kontrolleur


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im Haus – schade, dass die nicht arbeiten, andernfalls hätten wir auch Freizeit. Und umgekehrt sehe ich dann: Bei der Meldung ist es dann nicht mehr so genau. Da gibt es eine Firma, die bei der Kennzeichnung nicht zu unterscheiden weiß, ob es Hongkong, HK, oder Ungarn, HU, ist. Super! Prima genau! Und wenn bei uns auch nur eine Kuh nicht alle zwei Ohrmarken drinnen hat, haben wir eine Betriebssperre! So wird bei uns mit den Besitzern der Tiere verfahren, mit jenen Personen, die sich 365 Tage im Jahr um die Gesundheit, um die Fütterung, um die Verpflegung der Tiere sorgen! (Beifall beim Team Stronach.)

Ich darf noch kurz Herrn Kollegen Muchitsch und seine gestrigen Ausführungen erwähnen, die er im Zuge der Kleinbauern-Debatte gemacht hat – deshalb hätte ich in Österreich gerne Kleinbauern. Herr Kollege, die Beispiele, die du aufgezeigt hast, sind tragisch, nämlich etwa, dass Gülle in einen Bach geflossen ist und daraufhin die Fische gestorben sind. Aber, Herr Kollege, fahren Sie mit mir nach Dänemark und erzählen Sie dort, dass Sie einen Industriebetrieb, haben Sie gesagt, in Österreich kennen mit 1 700 Schweinen. Wissen Sie, was man Sie dann dort fragt? – Ist das Ihr Hobby daheim? – Das ist die Realität.

Sie müssen einmal wissen, woher die Ware kommt. Und dort gibt es eine industrielle Haltung, Massen von 40 000, 50 000 Stück. Alles, was aufgrund von Verboten bei uns nicht produziert wird – Hendl, Schweine, Rinder, Milch –, wird aus industrieller Haltung kommen. Und deshalb ist China heute der größte Schweinemäster der Welt. Und das ist unser Problem. (Beifall beim Team Stronach.)

Ein kurzer Blick nach Oberösterreich: Dankenswerterweise hat jetzt Professor Beutel­meyer von „market“ gemeinsam mit Agrarlandesrat Hiegelsberger das Landwirtschafts­barometer vorgestellt – eine „tolle“ Entwicklung, eine ganz „tolle“ Entwicklung, mir schaudert vor der Zukunft! Die Schweinemäster stellen auf Ziegen- und Schafhaltung um. Die Milchbauern stellen auf Mutterkuhhaltung und Ferienwohnungen um. Und bei meiner Ehr: Woher wird in Zukunft dann das Produkt kommen?

Genau das ist das Problem: Wir substituieren, wir ersetzen das zum Teil durch Chemieprodukte – Kunstkäse kennen wir, und es gibt endlich Wurst ohne Fleisch, ganz modern, aber dann sollen sie nicht „Wurst“ draufschreiben. Das sind die Prob­leme, die wir haben.

Pflanzensprühsahne aus Belgien – die jungen Leute brauchen ordentliches Schlag­obers! –, dann wissen wir, woher die Allergien kommen. Es sind sieben Zusatzstoffe drinnen, Haltbarkeit ein halbes Jahr, ungekühlt, chemisch tot gemacht, denn sonst würde es die Dose in der Küche zerreißen. Das ist das Problem, über das wir heute reden.

Kolleginnen und Kollegen, deshalb bin ich so dankbar dafür, dass wir jetzt hier eine solch realistische, ehrliche Diskussion führen. Schauen wir einander in die Augen! Der Wichtigste für uns ist der Partner, der Konsument, der uns vertraut.

Herr Minister, jetzt bin ich bei Ihnen, Sie haben das angesprochen: Drittlandimporte unterliegen veterinärbehördlichen Vorschriften. Ich kann es nur wieder wiederholen: unsere Diskussion über den berühmten „AT“-Stempel. Ich habe es auch gestern bei der Diskussion betreffend Kleinbauern gezeigt (der Redner zeigt eine Tafel): die alte Regelung, bei der bei Tieren aus Polen, aus den Niederlanden „AT“ draufgestempelt wird. Herr Minister, bitte unterstützen Sie uns, damit sich das ändert!

Kollege Hundstorfer hat es ja damals schon in den richtigen Bereich gebracht. Das ist die Neuregelung (der Redner zeigt eine andere Tafel), denn das Land darf nicht geändert werden. Bei Polen wird „PL“ dazugestempelt. Er hat ja schon damals gesagt: „AT“ ist ja nicht das Herkunftsland, sondern heißt „Amtstierarzt“. Und deshalb bitte ich


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auch die Behörden und Sie als zuständigen Minister um Unterstützung. Das ist in Wirklichkeit ein Skandal!

Herr Sektionschef Herzog, eine Bitte: Wenn du in einem Lebensmittelbuch einen Kommentar abgibst, 

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Den Schlusssatz, bitte!

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (fortsetzend): , dann schreib bitte nicht hinein, die Qualität ist keine Frage der Herkunft, sondern der Verarbeitung, denn sonst unterstützt du diese Geschichte, die wir da jetzt kritisieren und die wirklich ein Skandal ist. – Du solltest gemeinsam mit dem Herrn Minister diese Sachlage ändern.

Machen wir endlich ein österreichisches Qualitätssiegelgesetz, alle Parteien gemein­sam, da braucht sich keiner mehr zu wehren, 

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, es tut mir sehr leid, ich muss leider um den Schlusssatz bitten!

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (fortsetzend): zum Wohl der Konsumenten und für die Gesundheit der Bürger. – Danke. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

15.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


15.44.41

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Abgeordnete! Ich darf auch dem Kollegen Jannach danken. Nach der Diskussion über die AMA am gestrigen Tag passt das eigentlich ganz genau drauf, weil wir wieder von einer Inkonsistenz der Zahlen sprechen, weil wir wieder nicht genau wissen, worum es geht und welche Zahlen das sind.

Wie ist es möglich, dass zwei offizielle Stellen völlig unterschiedliche Auskünfte ge­ben? – Das Thema ist ja, glaube ich, nicht sonderlich komplex, also dass ich weiß, welche statistischen Zahlenmengen erfasst worden sind. Und beide Seiten oder drei Seiten, auch das Ministerium für ein lebenswertes Österreich, geben unterschiedliche Auskünfte. Da muss man sagen, es scheint da ein Kompetenzwirrwarr zu geben.

Ich denke, dass wir, wenn uns die AMA da auch wieder andere Zahlen liefert, einfach sagen müssen: Gut, die kennen sich nicht aus! Für die ist das überhaupt kein Thema, die wollen einfach in dieser Hinsicht nicht.

Wenn mir Polemik vorgeworfen wird, dann möchte ich das schon auch zurücknehmen, wenn ich aber keine Auskünfte gebe, dann bin ich gerne polemisch. Und wenn ich nicht mit offenen und transparenten Zahlen agiere oder zumindest mit falschen Zahlen, mit falschen Herkunftsangaben, dann muss ich das Ganze hinterfragen und mir überlegen, wohin die Sache geht.

Ich glaube, dass der Wille zu Transparenz und der Wille zu Ehrlichkeit vorhanden sein müssen, wenn ich mit Daten der Statistik Austria und mit diesen Zahlen umgehen soll und will. Und es ist, glaube ich, legitim, dass man diesen Saustall endlich einmal aufräumt! (Beifall bei NEOS und FPÖ. – Abg. Wöginger: Schön sprechen!)


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15.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.46.44Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1164/AB

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nunmehr zur Durchführung der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1164/AB.

Da auch diese Anfragebeantwortung inzwischen an alle Abgeordneten verteilt wurde, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


15.47.25

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ja, wir haben uns für diese Anfrage einiges überlegt, und es musste auch niemand Münzen zählen. Wir wollten konkrete Zahlen zu uns bekannten Problemlagen im Sozialversicherungssystem erfahren. Gut, einige der Fragen fallen in die Zuständigkeit des Gesundheitsministers, diese werden ihm jetzt gestellt, und er darf sie dann später beantworten.

Besonders spannend ist aber bei den Fragen, die tatsächlich in das Ressort des Sozialministers fallen, welche Fragen beantwortet wurden, und insbesondere, welche nicht beantwortet wurden, denn gerade aus den nicht beantworteten Fragen kann man sehr schön herauslesen, wo es eigentlich fault.

Die Problematik, die ja nicht nur uns bekannt ist – die Mehrfachversicherung von Personen im österreichischen Sozialversicherungssystem –, hat ja eine Ursache. Das fängt damit an, dass sich die Lebensrealitäten geändert haben, dass sich das wirt­schaftliche Umfeld geändert hat und dass sich die sozialversicherungsrechtlichen Strukturen diesen geänderten Lebensrealitäten überhaupt nicht angepasst haben.

Ja, vor einigen Jahrzehnten gab es noch schön einordenbar die Arbeiter, die Ange­stellten, die Bauern und die Unternehmer. Und es war üblich, dass man einer Erwerbs­tätigkeit nachgegangen ist, und es war eben weniger üblich, dass man verschiedenen Erwerbstätigkeiten, vielleicht auch noch im gleichen Kalenderjahr, nachgegangen ist. Heute üben viele Menschen neben einer unselbständigen noch eine selbständige Tätigkeit aus. Ich würde sagen, im landwirtschaftlichen Bereich wird das sogar die Mehrzahl der Erwerbstätigen betreffen. Die Erwerbstätigen sind insgesamt flexibler geworden, aber das System ist nicht flexibler geworden.

Die verschiedenen Sozialversicherungsträger hatten bei ihrer Einführung sicher eine Daseinsberechtigung, aber diese – ich möchte sie so nennen – ständestaatliche Organisation ist überholt. Das hat man hier auf der rechten Seite aber noch nicht erkannt.

Wir alle wissen, die wirtschaftlichen Abläufe haben sich geändert. Die Trennung zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit ist auch nicht mehr so messerscharf, wie das noch vor 20, 30 Jahren vielleicht der Fall war. Das wird immer undeutlicher. Und die Regierung steht diesen sich ändernden Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bürger tatenlos gegenüber, weil diese Realitäten nicht in die Realitäten der Regie­rungsparteien hineinpassen.

Die SPÖ denkt in der Kategorie der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer. Die ÖVP denkt in der Kategorie der Unternehmer, die sich der Patronanz des Wirtschafts-


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bundes freundlich unterordnen. Dazwischen gibt es nichts! So wird der Staat in zwei Gruppen geteilt und unter zwei Parteien aufgeteilt.

Wir wissen nicht einmal – siehe Anfragebeantwortung; damit kommen wir jetzt zu dem Punkt, welche Folgen Ihre Aufteilung der Republik hat –, wie viele Personen in zwei verschiedene Versicherungen einzahlen. Wir wissen nicht, wie viele Personen bei der Pensionsversicherungsanstalt und bei der SVA Beiträge einzahlen. Da fragt man sich doch, was der Hauptverband überhaupt leistet, wenn er nicht einmal im Auge hat, welche Versicherten wo versichert sind, und wenn er nicht einmal die Daten der einzelnen Sozialversicherungsträger sinnvoll zusammenführen kann.

Eine Koordination zwischen diesen SV-Trägern scheint nicht gegeben zu sein. Auch gibt es nicht einmal eine einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Struktur der Daten, die erhoben werden.

Mein Lieblingssatz der Anfragebeantwortung ist folgender: „Die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau kann diese Frage aus technischen Gründen nicht beant­worten, da hierfür jeder individuelle Fall händisch ausgewertet werden müsste.“

„Händische Auswertung“ klingt für mich ein bisschen nach Registrierkartensystem. Und das macht auch deutlich, dass es einheitliche Standards in der Datenerfassung nicht gibt.

Gerade im Pensionsbereich, wo Sie, Herr Bundesminister, so großen Wert darauf legen, dass wir anerkennen, wie weit Sie im Bereich der Harmonisierung des Beitrags- und des Leistungsrechts sind, wäre es ein dazu passender Erfolg, wenn es diese Harmonisierung auch bei der Datenerhebung und Datenerfassung gäbe und wir, wenn wir dann vielleicht auch schon harmonisiertes Recht und harmonisierte Systeme hätten, diese Systeme dann zusammenführen könnten.

Wie sehr die Dynamisierung der Lebensrealitäten der Starrheit unseres Systems davonläuft, kann man auch daran erkennen, wie viele Personen jetzt schon in Pension sind, in der Pension noch berufstätig sind, etwas dazuverdienen und davon wieder Pensionsversicherungsbeiträge zahlen müssen und so in die Höherversicherung hineinkommen. In vier Jahren hat sich die Zahl der betroffenen Personen um fast 40 Prozent erhöht.

Das wird natürlich in Zukunft noch verstärkt der Fall sein: Erstens sind die Menschen im zarten Alter von 60 Jahren zu jung zum Nichtstun, und zweitens wird aufgrund sinkender Pensionshöhen manch einer gezwungen sein, in der Pension etwas dazu­zuverdienen. Und jetzt werden diesen Leuten im Arbeitnehmerbereich 22,8 Prozent Pensionsversicherungsbeiträge abgezogen für mickrige, wirklich mickrige Höherver­siche­rungsbeiträge, die nachher ihre Pension erhöhen.

Was wollen Sie eigentlich tun? – Wenn wir wollen, dass die Menschen länger berufstätig sind – das hält sie im Übrigen auch gesund –, dann müssten wir sagen, wir befreien sie von der Beitragsleistung, weil sie ja schon jahrzehntelang gearbeitet haben und deswegen jetzt ihre Pension bekommen.

Wir haben das beantragt, und das war auch in der letzten Sitzung des Sozial­ausschusses auf der Tagesordnung, aber unter dem Deckmantel der Vertagung wurde unser Antrag schubladisiert.

Die Pensionsbeitragsbefreiung für Erwerbstätige, die schon eine Alterspension bezie­hen, mussten Sie vertagen, da die Sozialversicherungsanstalt, namentlich deren Ob­mann Peter McDonald, unser Anliegen unterstützt. Der Antrag konnte also nicht angenommen werden – er kommt ja von der Opposition, und von dort kann ja nichts Gescheites kommen –, er konnte aber auch nicht abgelehnt werden, da ein


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maßgeblicher Wirtschaftsbündler das Ansinnen unterstützt, also hat man ihn schub­ladisiert.

Wir glauben, dass das gegenwärtige Pensionssystem zu wenig Anreiz bietet, länger zu arbeiten, und dass die Pensionsbeitragsbefreiung für Menschen, die in Pension sind und arbeiten, ein wertvoller Anreiz wäre, die Dynamik zu verstärken und Signale an die Bevölkerung dahin gehend zu senden, dass es sich auszahlt, berufstätig zu bleiben.

Erwerbstätige, die sowohl unselbständig als auch selbständig tätig sind und dann bei mehreren SV-Trägern versichert sind, zahlen ihre Beiträge an diese unterschiedlichen SV-Systeme. Spannend wird es, wenn die Betreffenden dann auch noch in unter­schiedlichen Bundesländern tätig sind, wo dann die Gebietskrankenkassen ausreiten und selbständig Erwerbstätige in einzelnen Bundesländern mit einem Teil ihrer Tätigkeit zu Arbeitnehmern erklären, sodass sie noch in ein zusätzliches System hineinkommen. Inzwischen wurde das Problem so weit erkannt, dass es eine Schlich­tungsstelle beim Hauptverband für solche Fälle gibt, wo sich Sozialversicherungsträger um die Beitragsgelder der Versicherten streiten. Aber was die Schlichtungsstelle in diesen Fällen bringt und wie lange diese Verfahren dauern, das steht auf einem anderen Blatt. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Menschen in ihrer beruflichen Existenz bereits am Ende sind, wenn die Schlichtungsstelle endlich eine Lösung gefunden hat. Und diesen Zirkus gibt es nur, weil es so viele verschiedene Sozial­versicherungsträger gibt. (Beifall bei NEOS und Team Stronach.)

Immerhin, im Wirtschaftsbund zeigt Präsident Leitl erste Signale, dass er einer Zusammenlegung von SV-Trägern zustimmen könnte, aber die ÖVP-Abgeordneten auf Wirtschaftsbundticket haben ja schon in der Vergangenheit bewiesen, dass sie das kaum interessiert.

Wir haben auch vorgeschlagen, dass man, wenn Menschen mehrfach versichert sind, diese mehrfache Versicherung bei einem Versicherungsträger zusammenlegt, damit die Korrespondenz irgendwo kanalisiert wird. Aber auch dieser Vorschlag wurde ohne Diskussion abgelehnt.

Ja, es gibt hinsichtlich der Harmonisierung der Sozialversicherungsträger einiges zu tun, was die Anfragebeantwortung schön belegt. Das, was wir wissen wollten, haben wir nicht erfahren, aber ganz viele andere Erkenntnisse haben wir durch diese Anfrage­beantwortung gewonnen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

15.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


15.56.42

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter, ich möchte Sie wirklich bitten, sich mit dieser Materie dringend umfassend auseinander­zusetzen, denn die Mehrheit der Bauern ist nur als Bauern versichert – Sie würden dann nicht so leichtfertige Bemerkungen hier machen. (Abg. Hagen: Jeder, der ein Grundstück hat im landwirtschaftlichen !)

Aber all das stimmt doch nicht! Ihr erkundigt euch überhaupt nicht und redet irgend­etwas daher, wovon ihr glaubt, dass ihr damit punkten könnt! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hagen.)

Wir haben 152 000 Bauern in diesem Land bei der SV Bauern versichert. Von diesen 152 000 Bauern sind 45 000 Bauern doppelt versichert. Daher können Sie nicht sagen, dass die Mehrheit der Bauern doppelt versichert ist! Immerhin 100 000 Bauern sind nur bei dieser Versicherung versichert! – Punkt eins.


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Punkt zwei: Es waren im Vorjahr rund 128 000 Menschen in diesem Land doppelt versichert. Von 3,8 Millionen versicherten Erwerbstätigen, ohne Pensionisten, sind 128 000 doppelt versichert – nicht mehr und nicht weniger.

Sie wissen ganz genau, dass das System des Erstattungsbeitrages, das heißt, alles, was über der Höchstbemessung ist, kann ich mir zurückholen, funktioniert. Es geht relativ einfach, das ist ein einfacher Antrag, ein einfaches E-Mail, und die Sache ist im Laufen. Daher kann man hier nicht sagen, dass etwas verkompliziert ist.

Und die historische Frage: Wann ist jemand selbständig beziehungsweise unselb­ständig?, wird von dieser Schlichtungsstelle sehr wohl sehr rasch beantwortet, weil es da – Herr Abgeordneter, Sie wissen das auch – um Fristen geht. Wir sind nach den allgemeinen Verwaltungsvorschriften in Fristenläufen, und Fristenläufe sind nicht ewig dehnbar. Demzufolge muss diese Schlichtungsstelle auch rasch entscheiden, ob jemand unselbständig oder selbständig tätig ist, und das geschieht auch so.

Wenn man das Ganze quantifiziert, muss man sagen, die meisten dieser doppelt Versicherten findet man in der Gruppe der Selbständigen, aus welchen Gründen auch immer. Es gibt Beamte, die nebenbei selbständig sind, Angestellte, Bauern, die neben­bei selbständig sind. Und es gibt auch ein Spezifikum – das kann auch passieren –: Es gibt Bauern, die bei den Bauern zweimal versichert sind. Wenn Bauern einen zweiten Hof übernehmen, eine zweite Landwirtschaft quasi pachten, wenn ich das jetzt so unfachmännisch sagen darf, dann kann es sein, dass sie bei den Bauern zweimal versichert sind. Auch das kann passieren, aus welchen Gründen auch immer Betriebe nicht zusammengelegt werden. Das ist eine minimalistische Gruppe, aber so etwas kann auch vorkommen.

Langer Rede kurzer Sinn: Wir haben da kein wirkliches Problem, denn es ist lösbar, es ist gestaltbar. Und vor allem jene Menschen, die mit diesem System leben, wissen, mit den Erstattungsanträgen können sie auch all das, was über der Höchstbemes­sungsgrundlage ist, zurückholen. All das, was innerhalb der Höchstbemessung ist, hilft, diese Menschen sozial besser abzusichern, hilft, diesen Menschen zum Beispiel höhere Pensionen zukommen zu lassen, was wohl auch nicht unangenehm ist.

Wenn der Antrag, der im Wirtschaftsparlament diskutiert, aber nicht abgestimmt wurde – Herr Abgeordneter Loacker, wenn Sie mir noch eine Sekunde Aufmerksamkeit schenken, was eventuell eine Frage der Höflichkeit wäre –, so angenommen worden wäre, dann müsste man mir erklären, wie ich die 129 Millionen Mindereinnahmen finanzieren soll, denn das ist das Resümee dieses Antrags. Das bedeutet Minder­einnahmen in der SVA von 129 Millionen €. Und diese Frage ist noch nicht beant­wortet. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


16.01.09

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Kollege Loacker hat uns auch mit seinem Nicht-aufmerksam-Sein vorexer­ziert, wie der Herr Minister bei der Frage der genauen Erklärung der Zahlen gemeint hat, wie man – durchaus mit Hochachtung – aus einer Anfragebeantwortung, in der statistisches Zahlenmaterial abgefragt wird, das zum Teil geliefert wurde, zum Teil nicht geliefert wurde, zum Teil jetzt mündlich geliefert wurde, eine Grundsatzdebatte über das Sozialsystem, sei es das Sozialversicherungssystem, sei es die Frage all


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dieser Systeme, anzünden kann. Das sage ich durchaus mit Hochachtung, wie man so etwas machen kann.

Allerdings muss man dann auch, wie gesagt, zuhören, wenn der Minister beginnt, die Zahlen zu erklären, die abgefragt wurden. Ich glaube nicht, dass eine Abfragung der Zahlen etwas an dem System, das Sie gerne hätten, geändert hätte. Das ist die Frage, die wir hier sehr offen und sehr häufig in den unterschiedlichsten Varianten diskutieren, das ist die Frage der Zusammenlegung der  (Abg. Hagen: Aber wenn die Zahlen falsch sind!?) – Wie bitte? (Abg. Hagen: Aber wenn die Zahlen nicht korrekt sind!?) – Die Zahlen sind korrekt, die Korrektheit der Zahlen wurde nie angezweifelt.

Der Herr Abgeordnete Loacker hat sich mit der Frage, warum diese Anfrage­beant­wortung für ihn so ist, dass er sie direkt besprechen will, hier in den ersten eineinhalb Minuten – und da nicht konkret – beschäftigt. Er hat auch gesagt, man kann aus dem, was nicht beantwortet ist, schließen, was eigentlich dahinter ist, und daraus eine Grundsatzdebatte machen.

Noch einmal: Hochachtung! Das ist eine gute Geschichte. Allerdings: Es ändert nichts an dem, was wir gesagt haben. Aus vielen Ihrer Meldungen, nicht nur zum Sozialver­sicherungssystem, sondern auch zu anderen Fragen – wir erinnern uns an die Praktika-Frage –, kommen einfach die Positionen der NEOS heraus. Es ist nichts dagegen einzuwenden, es wird nur immer klarer.

Die Frage der Sozialpartnerschaft, die Sie hier so bekritteln, und die Frage, wie das funktioniert, ist ganz einfach: Eine starke ArbeitnehmerInnenvertretung ist natürlich dem neoliberalen System, für das die NEOS stehen – auch wertfrei –, im Wege. Das heißt, man versucht, dagegen anzugehen. Das erinnert mich an die Frage der Praktika, wo die Frage der Eigenverantwortung auftauchte. Das erinnert mich an die Frage Selbständigkeit, Unselbständigkeit, daran, was Sie gesagt haben. Da kommt einer und entscheidet: Ist das selbständig oder ist das unselbständig? – Wir haben einen politi­schen Konsens, zumindest eine politische Mehrheitsmeinung, was selbständig und was unselbständig ist.

Und diese klare Abgrenzung haben wir sowieso schon zum Teil verloren, weil wir wissen, es gibt diese neuen Selbständigkeiten, wenn sich Frauen einen Friseursessel in einem Friseursalon mieten müssen, um dort als Selbständige tätig zu sein, um nicht krankenversichert und nicht arbeitslosenversichert zu sein. Da bin ich froh, dass wir eine genaue Definition von Selbständigkeit und Unselbständigkeit haben. Das heißt, in diesen Fragen unterscheiden wir uns einfach.

Und in der Frage der Mehrfachversicherungen ist es, glaube ich, auch klar, dass, wie es Ihnen der Minister gesagt hat,  (Abg. Schellhorn spricht an der Regierungsbank mit Bundesminister Hundstorfer. – Abg. Cap: Kuckuck!)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Darf ich darum bitten, dass während eines Rede­beitrags dieser Bereich freigehalten wird! – Besten Dank.

 


Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (fortsetzend): Man hat nicht so oft die Chance, einem Minister die Hand zu geben, offensichtlich noch nicht.

Also: dass wir in der Frage der Mehrfachversicherungen ein System haben, das zugegebenermaßen kompliziert ist, aber dass auch daraus gelernt wird. Viele dieser Dinge, die Frage der Höchstbeitragsgrundlage, die Frage, dass, wenn jemand zum Beispiel bereits im ASVG über der Höchstbeitragsgrundlage versichert ist und noch im gewerblichen Sozialversicherungsnetz drinnen ist, er dann nur mehr die Unfallver­sicherung bezahlt, das heißt, dass da überhaupt nicht mehr nachgefragt wird. Das ist ein System, das lernt, möglicherweise ein System, das unkomplizierter gehen könnte. – Auch keine Frage.


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Trotzdem bin ich sehr froh darüber, dass wir in Österreich dieses System haben, dass jemand, der einer Tätigkeit nachgeht, versichert ist, und zwar ganz automatisch, und sich nicht selber darum kümmern muss, also dass wir keine Versicherungspflicht, sondern eine Pflichtversicherung haben.

Deswegen: Eine Diskussion über die Zusammenlegung der Krankenkassen werden wir hier noch sehr oft führen. Wir haben sie heute hier unter dem Deckmantel einer nicht beantworteten Anfrage mit statistischen Zahlen geführt.

Ich glaube, der Hauptverband, der ja zum Teil auch maßgeblich für die Beantwortung verantwortlich war, hat ein gutes Zahlenwerk geliefert. Die politische Argumentation, warum wir glauben, dass es gescheit ist, mehrere Krankenversicherungsträger zu haben, kommt auch immer wieder, wird auch wie das Perpetuum Mobile kommen. Und was die Frage, was selbständige und was unselbständige Arbeit ist, betrifft, da bin ich, wie gesagt, sehr froh, dass wir eine starke Sozialpartnerschaft haben, die ganz klar versucht, sich vor die unselbständig Tätigen zu stellen, um zu verhindern, dass mög­licherweise Menschen in eine Scheinselbständigkeit gedrängt werden, aus der sie sicherlich keine Vorteile, sondern nur Nachteile haben. (Beifall bei der SPÖ.)

16.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


16.05.46

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Entschuldigung, meine Damen und Herren, es gibt für ein Regierungsmitglied keine tatsächliche Berichtigung, aber ich möchte, da ich ja bekannt dafür bin, dass ich mich bemühe, Zahlen korrekt wiederzugeben, noch etwas sagen: Ich habe mich zuerst bei einer Zahl geirrt. Ich habe 129 Millionen gesagt, das ist die Gesamtsumme über alle drei Systeme. Für die gewerbliche Wirtschaft würde das 60 Millionen Einnahmenentfall bedeuten, wenn wir das machen würden, was in diesem Antrag inkludiert ist. – Der Rest sind dann zu einem kleinen Teil die Bauern, der übrige Rest sind Arbeiter und Angestellte.

Das wollte ich nur gesagt haben, damit hier nicht eine falsche Zahl durch den Raum schwirrt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


16.06.33

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Beim österreichischen Sozialver­sicherungssystem handelt es sich ja um ein Pflichtversicherungssystem. Das heißt, bei Erfüllung eines bestimmten Tatbestands tritt die Pflichtversicherung ex lege ein, und zwar unabhängig davon, ob das der Versicherte will, ob er es als sinnvoll oder notwen­dig erachtet. Daher führen zwei oder mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäfti­gungsverhältnisse zu einer sogenannten Mehrfachversicherung und damit natürlich auch zu einer mehrfachen Beitragspflicht. Grundsätzlich sollen daher alle Erwerbsein­kommen bei der Beitragsbemessung Berücksichtigung finden. Allerdings strebt der Gesetzgeber an, dass die Beiträge insgesamt nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage zu leisten sind.

Im Falle einer Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage kommt es daher zu einer Rückerstattung der Beiträge, oder der Mehrfachversicherte beantragt die sogenannte Differenzvorschreibung (Abg. Schwentner: Und wofür?), wonach die Beitragsgrund-


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lage im Vorhinein so festgelegt wird, dass es eben zu keiner Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage kommt. Diese Regelungen gelten in der Kranken- und Pensionsversicherung, nicht aber in der Unfallversicherung. In der Arbeitslosenver­sicherung besteht seit 1. Jänner 2005 für den Dienstnehmer die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung.

Es soll aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Mehrfachversicherung natürlich auch leistungsrechtliche Konsequenzen hat und dass damit wirklich wichtige leistungsrechtliche Aspekte verbunden sind. So sind etwa in der Krankenversicherung Sachleistungen nur einmal zu gewähren, Geldleistungen, also das Krankengeld und Wochengeld, gebühren aber sehr wohl mehrfach.

Die gegenständliche Anfrage bezieht sich jedoch nur auf die beitragsrechtlichen Aspekte der Mehrfachversicherung und hier vor allem auf das Zusammentreffen von selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit und lässt damit viele Phänomene, die mit der Mehrfachversicherung verbunden sind, ganz einfach außer Acht.

Wenn jemand zum Beispiel zwei oder mehrere vom ASVG erfasste unselbständige Beschäftigungsverhältnisse ausübt, so hat der Dienstgeber die Sozialversiche­rungs­beiträge abzuführen. Allerdings hat nur der Dienstnehmer und nicht auch der Dienstgeber die Möglichkeit der Beitragserstattung in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Die Dienstgeberbeiträge verbleiben somit in der Sozialver­sicherung. Eine weitere Besonderheit bei einer mehrfachen ASVG-Pflichtversicherung ist, dass ein Antrag auf Differenzvorschreibung nicht möglich ist. Das heißt, die Beitragsgrundlage kann nicht auf Antrag bereits im Vorhinein so festgelegt werden, dass es zu keiner Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage kommt.

Eine Besonderheit ist auch im § 26 GSVG normiert. Nach dieser Bestimmung ist im Falle eines GSVG-Pflichtversicherten, der daneben eine Tätigkeit nach dem ASVG ausübt, die Beitragsgrundlage nach dem ASVG auf die Mindestbeitragsgrundlage nach dem GSVG anzurechnen. Wenn also ein Gewerbescheininhaber aus seiner GSVG-Tätigkeit Verluste erzielt, hat er die sonst grundsätzlich auf der Basis der Mindest­beitragsgrundlage zu entrichtenden GSVG-Beiträge dann nicht zu leisten, wenn die ASVG-Beitragsgrundlage bereits die GSVG-Mindestbeitragsgrundlage erreicht.

Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie komplex die Regelungen im Bereich der Mehrfachversicherung sind.

Dass die in der vorliegenden Anfrage angeregte Zusammenlegung der Sozialver­siche­rungsträger dieses Problem nicht von alleine lösen kann, zeigt sich schon dadurch, dass die Situation bei mehreren unselbständigen Tätigkeiten nach dem ASVG um nichts einfacher ist, als wenn eine selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit zusammenfallen.

Aber eines ist klar: Eine Vereinfachung wäre mehr als angebracht.

Allerdings sollte man in diesem Zusammenhang auch andere Problembereiche ansehen. Eine der Ursachen für die Zunahme der Mehrfachversicherung ist ja die erfolgte Einbeziehung der sogenannten atypisch Beschäftigten in die Sozialversiche­rung. Vor allem bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen führt die „Gemeinsame Prüfung für die lohnabhängigen Abgaben“ häufig zu einer Umqualifizierung, zum Beispiel von Werkverträgen zu Dienstverträgen. Die damit verbundenen Konsequen­zen sind für den Beschäftiger teilweise existenzbedrohend. Darüber hinaus ist der nach wie vor getrennte Rechtsmittelweg nach Ende der Prüfung ein wesentlicher Kritikpunkt.

Auch die sonstigen Unterschiede zwischen dem Sozialversicherungsrecht und dem Steuerrecht erleichtern den Prüfern nicht unbedingt ihre Aufgabe. Im Sinne einer Vereinfachung im Bereich des Sozialversicherungsrechts bedarf es daher einer umfas-


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senden Reform, die insbesondere auch die Harmonisierung zwischen Sozialversiche­rungsrecht und Steuerrecht im Auge haben sollte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


16.12.02

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Herr Kollege Loacker, ich tue mich ein bisschen schwer mit Ihrer Anfrage, ich sage es ganz ehrlich. Sie schreiben in Ihrer Begründung: „Aus diesem Grund wird dieser Personenkreis im Sozialversicherungsrecht stetig mehrfach belastet.“

Diese Menschen werden nicht mehrfach belastet, sondern sie werden bis zur Höchstbemessungsgrundlage belastet. Das ist nicht mehrfach, sondern das ist einfach im Gesetz festgeschrieben. Man kann darüber debattieren oder diskutieren, ob es zu hoch oder zu niedrig ist. Sie könnten Anträge stellen, dass Ihnen möglicherweise die Höchstbemessungsgrundlage zu hoch erscheint. – Keine Ahnung, wie auch immer. Aber da beginnt meiner Meinung nach schon ein ganz großes Problem.

Meine Vorrednerin hat das Thema sehr schön und sehr juristisch abgehandelt, aber für jene, für die das jetzt vielleicht zu schwierig war, sei Folgendes festgehalten: Ich denke, es ist eine Sache, zu sagen, wir wollen eine Zusammenlegung der Kranken­versicherungsträger – da werden Sie uns immer dabei haben –, aber ich glaube nicht, dass Sie deswegen Doppel- und Mehrfachversicherungen ausschalten können.

Möglicherweise ist das System relativ kompliziert, wenn man vorher zweimal einzahlt und dann sozusagen den Überschuss wieder zurückverlangen muss. Das mag sein. Es mag einfachere Systeme geben, aber was Sie in Ihrer Rede gemacht haben, ist, den Leuten das Gefühl zu geben, sie zahlen jetzt zu viel oder sie zahlen mehr. – Das geschieht ja nicht.

Es gibt die Höchstbemessungsgrundlage; bis dorthin bezahlt jeder – egal, ob bei einem oder bei drei oder bei fünf verschiedenen Sozialversicherungsträgern. Es ist einfach im Gesetz festgeschrieben, wo die Höchstbemessungsgrundlage liegt. Für mich ist Ihre Intention so, dass man den Leuten ein bisschen Sand in die Augen streut.

Sie sind ja selbst darauf eingegangen; Sie hatten ja im Ausschuss einen Antrag, der darauf hinausgelaufen ist, dass Menschen, die bereits in Pension sind, keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr bezahlen sollen. Sie haben ja offensichtlich – so habe ich es zumindest verstanden – diese Anfragebeantwortung auch wieder in diese Richtung lenken wollen. Das ist auch wahrscheinlich einer der Gründe dafür, warum Sie deren Besprechung jetzt verlangt haben. Da sage ich Ihnen schon ganz ehrlich: Diesbezüglich bin ich eher kritisch. Wenn ich mir die Antworten, die Zahlen anschaue, die der Herr Bundesminister hier für das Jahr 2012 auf die Fragen 15 und 16 geliefert hat, so heißt es:

„Wie hoch waren in den Jahren 2008 bis 2013 diese zusätzlich bezahlten Pensions­versicherungsbeiträge dieser unselbstständig beschäftigten Personen ?“

Das sind jene Menschen, die bereits in Pension waren und trotzdem noch eine Nebenbeschäftigung hatten.

Die waren im Jahr 2012 – das ist das letzte Jahr, das wir hier haben – bei 95 000 €. Das sind jetzt keine Millionen, die von diesen Menschen bezahlt werden. – Das ist das eine.


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Das Zweite ist: Wir hätten gerne, dass die Menschen länger in Arbeit sind. Ich möchte nicht, dass sie in Frühpension gehen oder früher in Pension gehen und dann nebenbei arbeiten. Das ist, glaube ich, auch der falsche Ansatz.

Mit dem, was Sie fordern, würden außerdem natürlich auch Spitzenpensionisten, Manager, Altpolitiker, die möglicherweise in irgendwelchen Aufsichtsräten oder sonst noch wo vertreten sind, genauso entlastet werden, auch für die müsste das ja gelten. Die würden dann auch keine Pensionsbeiträge mehr zahlen. Sie würden den Luxus­pensionisten damit noch einmal ein Zuckerl geben. Und das ist etwas, das wir überhaupt nicht wollen.

Wenn man sich die Zahlen anschaut – ich habe dem Herrn Minister zwar zugehört, ich habe aber nicht mitgeschrieben –, meine ich, es sind auch die Zahlen der Pensionisten in den anderen Bereichen nicht so exorbitant hoch, dass man sagen muss, das trifft jetzt eine ganz große Zahl.

Wir können natürlich darüber nachdenken: Ist das System gut, so wie es ist? Gibt es vielleicht einfachere Möglichkeiten? Vor allem ist es für viele nicht ganz nach­vollziehbar, wenn sie bei ein und demselben Sozialversicherungsträger zweimal versichert sind. – Das kennen wahrscheinlich viele hier, die Beamte sind und als Politiker versichert sind, das heißt, bei der Beamtenversicherung doppelt versichert sind. Man muss sich das Geld zurückholen. – Ja, das mag kompliziert sein, aber ich glaube nicht, dass das ein Thema ist, das jetzt die ganz große Masse betrifft.

Wenn ich mir die Zahl von Anträgen anschaue, wo Geld zurückgefordert wird, bei­spielsweise von der PVA, dann muss ich sagen, das waren 3 000 Fälle im Jahr 2013. Da sind aber schon sämtliche Politiker mit dabei. Also das war ein extrem hoher Anteil im Jahr 2013. Es trifft also nicht so viele Menschen, die die Höchst­bemessungs­grundlage erreichen. Sie versuchen aber, hier etwas so darzustellen, dass die große Masse draußen denkt, ja, ich zahle auch für zwei, daher zahle ich doppelt. – Das stimmt nicht!

Jeder bezahlt das, was er verdient. Jeder bezahlt nur bis zu einem Maximalbetrag – noch einmal: egal, bei wie vielen Sozialversicherungsträgern. Und ich glaube, Sie sollten aufpassen, weil Sie damit viele Leute verunsichern und auch verwirren, die das System offensichtlich nicht kennen.

Ich bin mir nicht sicher, ob Sie es ganz durchschaut haben. Wenn ich mir die Begründung Ihrer Anfrage durchlese, dann habe ich ein bisschen den Eindruck, dass Sie nicht genau wissen, wie das System wirklich abläuft. (Beifall bei der FPÖ.)

16.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


16.17.18

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Vielleicht eine Anmerkung zu den Ausführungen von Kollegin Karl, die jetzt nicht mehr im Saal ist. Wir sind ja nicht hier im Parlament, um uns gegenseitig zu erklären, wie es ist und wie die Gesetze ausschauen, sondern wir sind eigentlich hier, um gemeinsam zu besprechen, was wir ändern können, wenn etwas nicht passt. – Das nur als Anmerkung. Also ich respektiere die langen Aus­führungen und Erklärungen, aber ich kann das nicht nachvollziehen. (Beifall bei Grü­nen, NEOS und bei Abgeordneten des Teams Stronach. – Abg. Wöginger: Auf­passen!)

Zu den Ausführungen von Kollegin Oberhauser, die jetzt auch nicht da ist, ebenfalls eine Anmerkung, auch in Richtung des Herrn Ministers. Ich finde es auch wichtig, dass


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 170

wir die Grenze zwischen selbständig und unselbständig ziehen, weil es in ganz vielen Gesetzen, in ganz vielen Bereichen relevant ist, dass wir diese Unterscheidung machen. Was ich aber nicht verstehe, ist, warum wir diese Unterscheidung in Bezug auf die Versicherungsleistungen und das, was die Versicherten daraus beziehen und auch haben, machen.

Wir werden alle gleich krank. Es kann keinen Unterschied geben. Ich werde nicht kränker oder anders krank, weil ich selbständig oder unselbständig bin. Und ich werde auch nicht anders alt, weil ich selbständig oder unselbständig tätig bin. Das heißt, bei dem, was die Versicherten davon haben, sollten wir keinen Unterschied machen.

Und jetzt eine dritte Anmerkung in Ihre Richtung, Herr Minister. Ein bisschen kommt es mir schon so vor: Hauptsache, es ändert sich nichts. Ich würde gerne – ich bin den NEOS dankbar dafür, dass wir dieses Thema wieder und wieder besprechen, wir werden es noch öfter tun; es wiederholt sich jetzt die letzten Monate – dieses Thema der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und diesen Wildwuchs immer wieder ansprechen. Wir müssen darüber reden, weil es wirklich ein Wahnsinn ist, der sich da abspielt.

Ein Beispiel: Wir haben einen unselbständig Tätigen, der zusätzlich selbständig ist, der etwas dazuverdient. Das tun viele in unserem Land, und die scheinen dann nicht unter diesen 128 000 auf, die Sie erwähnt haben, weil viele schon vorher versuchen, dass sie unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben. Sie schauen also, dass sie gar nicht mehr verdienen, damit sie nicht in dieses absurde System hineinfallen und doppelt bezahlen müssen. Aber dadurch verhindern wir auch, dass Geld ins System fließt.

Und insofern hätten wir  (Abg. Wöginger: Das ist aber auch zusammengezählt!) – Ja, wir könnten es zusammenführen. Es wird zusammengezählt, aber viele schauen, dass sie darunter bleiben, die Leistungen bezieht der Versicherte jedoch nur aus einer Versicherung. Er oder sie wird dann, wenn er/sie krank wird, immer nur aus einer Versicherung Leistungen beziehen.

In diesem Fall ist es dann so, dass man natürlich schaut, bei welcher Versicherung man die besseren Leistungen beziehen kann. In der Regel ist das wahrscheinlich die Gebietskrankenkasse oder eine andere Krankenkasse, und die zweite Kasse, in die man einzahlt, wird gar nie „verwendet“ – unter Anführungszeichen – beziehungsweise von dieser Kasse werden keine Leistungen bezogen.

Ich kann jetzt noch viele, viele andere Beispiele anführen. (Abg. Wöginger:  kann man sich aussuchen!) – Ja, dann reden wir darüber! Die Situation ist einfach absurd! Wir haben 40 Sozialversicherungsträger, wir haben unnötige Kosten, unnötige Büro­kratie (Zwischenrufe der Abgeordneten Wöginger und Belakowitsch-Jenewein), wir piesacken Menschen, die in Österreich eigentlich die gleichen Beitragssätze zahlen sollten, den gleichen Regeln unterliegen sollten, die gleichen Leistungen empfangen sollten. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Ich weiß nicht, warum wir nicht endlich anfangen können, darüber zu reden – wahrscheinlich deswegen, weil die Interessenvertreter beziehungsweise Versiche­rungs­funktionäre einfach ein zu großes Interesse daran haben, das System so auf­rechtzuerhalten, wie es ist. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von Team Stronach und NEOS.)

In diesem Fall, muss man aber sagen, liegen die Interessen nicht aufseiten der Versicherten, denn sie sind in diesem System ganz sicher die Leidtragenden, und das schon seit Jahren. Ich würde mir echt wünschen, dass wir in diesem Zusammenhang eine sachlichere und fundiertere Debatte darüber führen, was denn da alles schiefläuft


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im System, und es nicht so abschasseln nach dem Motto: Nein, ja nicht darüber reden, nichts angreifen, es soll alles so bleiben, wie es ist!

Wir sind da nicht dabei, und ich hoffe, dass wir zumindest in der Form, in der wir jetzt darüber diskutieren, in den verschiedensten Ausschüssen, auch hier im Plenum, noch öfter in dieser Gesetzgebungsperiode und so lange Druck machen, bis wir zumindest so weit sind, dass wir einmal sachlich darüber reden können, was denn zu tun wäre. Das wünsche ich mir von Ihnen, Herr Minister. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Wöginger: Kein einziger Vorschlag!)

16.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


16.21.53

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mich hat der Redebeitrag des Herrn Ministers betreffend diese Anfragebeantwortung ein bisschen herausgefordert. Ich möchte jetzt einfach einmal ein paar Fakten auf den Tisch legen, damit die Menschen vor den Fernseh­schirmen und auch hier herinnen, die mit der Thematik vielleicht nicht so befasst sind, einmal erfahren, worum es hier geht.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, wir vom Team Stronach fordern schon lange das Zusammenlegen der Sozialversicherungsanstalten, weil es einfach kosten­günstiger wäre (Abg. Belakowitsch-Jenewein: So lange gibt’s euch gar nicht! – weitere Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen), das ist eine klare Sache. Ich weiß, Sie wollen das nicht, ich habe Frau Belakowitsch-Jenewein vorhin zugehört; die FPÖ ist dagegen. (Beifall beim Team Stronach.) Das ist ein neuer Schwenk, das ist inter­essant – aber egal.

Der Herr Bundesminister weiß aus der letzten Legislaturperiode (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein– Sie können sich ja selber zu Wort melden –, dass ich das immer wieder gefordert und die Vorteile einer Zusammenlegung und die Kosten­ersparnis zugunsten der Versicherten immer klar auf den Tisch gelegt habe. (Abg. Katzian: Wo ist die Unterlage ?)

Herr Katzian, jetzt kommen wir zum Punkt (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein): Ich möchte Ihnen jetzt an einem Beispiel zeigen, wie absurd dieses Sys­tem mit den Doppelversicherungen ist. (Abg. Rädler:   BZÖ  auch nicht durchgekommen damit!)

Ein älteres Ehepaar – er 86, sie knapp 80 (Abg. Rädler: Jetzt geht er dann zu den NEOS! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP) –, er ist ASVG-Pensionist, war in einer guten Position in einer Firma, hat sein Leben lang gearbeitet. Da er ein landwirtschaft­liches Grundstück in der Größe eines halben Hektars und einen kleinen Wald erworben hat, hat er sich in der Pension als Hobby ein paar Tiere angeschafft. Das heißt, er ist teilweise Selbstversorger, hat ein paar Hühner, ein paar Enten, ein paar Ziegen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.)

So, und jetzt kommen wir zum Punkt, genau das ist die Problematik: Dieser Mann fällt bei Ihnen nicht unter die Höchstbeitragszahler, sondern er hat nicht einmal die höchste ASVG-Pension, und wenn er Bauernsozialversicherung zahlen muss – das muss er –, kann er das nirgends zurückfordern. (Unruhe im Sitzungssaal.) Er kann nur einmal krank sein, er kann nur einmal Medikamente holen und dafür vielleicht etwas zurück­bekommen, aber er hat nur eine Möglichkeit, und das ist ja genau das Absurde.

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: So, meine Damen und Herren, der Gehässigkeitslevel der Zwischenrufe und das Sich-gegenseitig-den-Vogel-Zeigen sind unerträglich, und


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ich bitte, diese Aktivitäten einzustellen und dem Redner aufmerksam zuzuhören! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Rädler.)

 


Abgeordneter Christoph Hagen (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! – Herr Bundes­minister, Sie haben gesagt, es gibt in der Bauernsozialversicherung 120 000 oder 100 000 normal Versicherte (Bundesminister Hundstorfer: 150!) und 45 000 doppelt Versicherte. Jetzt erklären Sie mir anhand dieses Falles, warum sich dieser Mann mit sehr wenig landwirtschaftlichem Grund, mit sehr wenig Wald, den er nicht einmal bewirtschaftet, sondern nur für die Enkel oder Urenkel aufforstet, doppelt versichern muss! (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Er fährt mit seinem Traktor – der übrigens auch noch versichert ist, bei einer Privatversicherung, 10 km/h – ab und zu einmal in die Wiese, mäht ein bisschen Gras für die Ziegen, anstatt mit einem Rasenmäher fährt er mit dem Motormäher oder mäht mit der Sense.

Wie gesagt: Er ist doppelt versichert, kann sich aber nur einmal verletzen. Und jetzt müssen Sie mir erklären, warum wir dieses System mit diesen vielen Sozialversiche­rungsanstalten, das sich zwischen Schwarz und Rot aufteilt, beibehalten müssen und die Leute doppelt Versicherung zahlen müssen, obwohl sie nur einmal krank werden können! Das müssen Sie mir einmal erklären, und dann können wir weiterdiskutieren! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Loacker.)

Wie gesagt, Höchstbemessung kommt da nicht infrage, Herr Bundesminister. Und wenn sogar Wirtschaftskammerpräsident Leitl sagt, dass die Sozialversicherungs­anstalten zusammengelegt werden sollen, dann muss ich einmal die ÖVP-Seite fragen: Wie stehen Sie eigentlich zu Ihren Kämmerern, zu Ihren Vorfeldorganisationen? Redet da der eine so und der andere so, und dann machen Sie, wozu Sie gerade Lust haben? Ich glaube, Sie müssen sich selbst an der Nase nehmen, da sind Verbesserun­gen gefordert.

Mit uns vom Team Stronach haben Sie die Garantie (Zwischenruf bei der ÖVP), dass Fairness einzieht und dass Gerechtigkeit einzieht, meine Damen und Herren! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Loacker. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

16.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

 


16.26.35

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Liebe Abgeordnete! Ich möchte Folgendes zu Protokoll geben, weil Sie vorhin die Zahlen betreffend Bauern genannt haben – ich zitiere –:

„Von Seiten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wird hierzu angemerkt, dass dem Hauptverband die zur Beantwortung der Fragen erforder­lichen Daten in elektronisch auswertbarer Form nicht vorliegen.“ (Bundesminister Hundstorfer:  die Erwerbstätigen!)

Ich danke Kollegin Schwentner, dass sie so quasi gesagt hat, man könne zwar doppelt versichert, aber nur einmal krank sein. Das ist eigentlich die Grundproblematik, die ich ansprechen will: unselbständig/selbständig.

Warum ist es so, dass wir in einer immer flexibleren Arbeitswelt auch dann eine selb­ständige Arbeit aufnehmen, wenn wir irgendwo beschäftigt sind? – Weil wir es uns einfach nicht mehr leisten können, weil viel zu wenig vom Brutto übrig bleibt, und das ist eigentlich der springende Punkt. Ich glaube, wir würden, wenn wir mehr Netto von Brutto hätten, auch eine gute Linie haben. (Zwischenruf bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 173

Was wir natürlich auch noch tun können – weil Frau Kollegin Karl gesagt hat, wir könnten es uns nicht leisten, schlanker zu werden –: Ich denke, wir können es uns sehr wohl leisten, schlanker zu werden, und dahin gehend sollte auch gearbeitet werden. Da ist viel Reformbedarf, und da sollte auch dementsprechend viel gemacht werden. So ist etwa die Beurteilung dessen, wer selbständig und wer unselbständig beschäftigt ist, bei den Schilehrern am Arlberg und jenen in Salzburg unterschiedlich. Genauso wird der Sachbezug unterschiedlich gesehen, was die Mitarbeiterwohnungen in den touristischen Zentren betrifft. Das ist in Bludenz ganz anders als in St. Johann, und es sollte entsprechend darauf geachtet werden, dass diesbezüglich eine stringente Linie gefahren wird. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Hagen.)

16.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

16.29.05Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die Verhandlungen über Punkt 20 der Tages­ordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


16.29.15

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Heute ist ein seltsamer Tag: Auf der einen Seite gibt es eine seltene Einmütigkeit der Grünen mit unseren Überlegungen (Zwischenruf der Abg. Moser), auf der anderen Seite ist die Debatte im Kleinen wieder so gewesen, wie sie immer ist – und das wechselt sich im Viertelstundentakt ab.

Ich versuche jetzt, dort anzuknüpfen, wo wir vorher bei der Debatte über das Energieeffizienzgesetz aufgehört haben. (Abg. Kogler: Genau!) Versetzen Sie sich wieder in diese freundliche Stimmung, die wir hatten, als der Herr Bundesminister allen, die mitgearbeitet haben, Danke gesagt hat! Ich selber möchte ihm auch Danke sagen und herzlich gratulieren. Die Stimmung im Haus war sogar so, dass Herr Strache gesagt hat, es werde ihm warm ums Herz, und das ist die effizienteste Energie, die es überhaupt gibt, wenn sogar dieses Herz einmal wärmer wird. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Kogler und Belakowitsch-Jenewein.)

Meine geschätzten Damen und Herren, das Energieeffizienzgesetz ist ein Gesetz mit einer mühseligen Geschichte, und wir freuen uns vielleicht auch deshalb so, dass es zustande gekommen ist, weil wir wissen, was es für eine Plage war. Es war keine leichte Diskussion, es haben sich viele redlich bemüht, und das, was jetzt heraus­gekommen ist, ist ungewöhnlich.

Normalerweise ist es so: Wenn alle sich plagen, wird es komplizierter. – Dieses Gesetz ist vernünftiger, einfacher und verständlicher geworden. Es hat sich durchgesetzt, dass die normalen Bürger, die kleinen Unternehmen de facto von den Formalismen ausge­nommen werden und dass die Lieferanten Anstrengungen unternehmen müssen, damit Energie effizienter eingesetzt wird – und das ist klug.

Wenn Sie vor einem Marillenbaum stehen – jahreszeitgemäß –, dann beginnen Sie auch nicht bei den am höchsten hängenden Marillen zu pflücken, sondern werden jene nehmen, die ihnen in die Hand fallen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein, das mache ich nicht! Nicht alles !)


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Da wir jetzt anstatt der Verpflichtung jedes Einzelnen diese Lieferantenverpflichtung haben, können die Lieferanten entscheiden, wo sie mit geringem Aufwand eine gute Wirkung erzielen können. Dadurch wird das Gesetz sehr rasch sehr gute Effekte haben, und möglicherweise werden die Ausgleichsbeträge, über die man nachdenkt und die jetzt eingeführt werden – statt einer Strafe, wie die FPÖ es verlangt hat, oder statt des Drucks, wie die NEOS das gerne gehabt hätten –, gar nicht notwendig werden, weil das Gesetz von selber funktioniert.

Ich bin sehr froh darüber, dass diese ursprünglich doch vorhandene Diskriminierung der Energieträger Pflanzen, Sonne, Wind und Wasser im Gesetz aufgehoben ist und jetzt eine Gleichstellung aller Energieträger gegeben ist. Ich bin sehr froh, dass das Heizöl, der gefärbte Diesel im Keller, nicht mehr für gut befunden wird, und freue mich, dass es unsere gemeinsame Absicht ist, dass wir das Regierungsprogramm gänzlich umsetzen.

Zwei Punkte aus der Regierungsvereinbarung haben wir jetzt schon umgesetzt, der dritte Punkt in diesem Bereich sind die Biogasanlagen; das gehen wir im Herbst an, dann werden wir bei diesem Thema dort sein, wo wir hinwollten.

Meine geschätzten Damen und Herren! Dieses Energieeffizienzgesetz ist ein sehr kluges Gesetz. Ich bedanke mich bei allen, die mitgearbeitet haben, möchte die Kolle­gen Preiner und Haas noch erwähnen, und gratuliere dem Herrn Bundesminister aus ganzem Herzen zu dieser kreativen Gesetzeswerdung. (Beifall bei der ÖVP.)

16.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


16.32.54

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein schöner Moment – nachdem es im Vorjahr, vor fast genau einem Jahr nicht gelungen ist, dieses Gesetz mit der notwendigen Mehrheit hier ins Plenum zu bringen –, dass wir heute diesen Teil erfüllen können. Und immer dann, wenn Kollege Themessl ausrückt und erklärt, warum das alles Blödsinn sei und der Wirtschaft schade, ist der Moment gekommen, in dem ich fast sicher bin, dass es ein sehr vernünftiges Gesetz ist.

Warum? – Ich komme schon zum Hauptpunkt: Zu glauben, es wäre negativ für die Normunterworfenen, wenn vom Gesetzgeber versucht wird, Energieeffizienz – auch anleitend, durch Anweisungen – herzustellen, ist falsch. Da muss man sich einfach nur anschauen, was in der Vergangenheit passiert ist.

Obwohl wir neun verschiedene Bauordnungen im Land haben, haben strenge Vor­schriften – besonders strenge gibt es vonseiten des Vorarlberger Landtages, auf Entwürfen der Vorarlberger Landesregierung basierend (Zwischenruf des Abg. Lausch) – in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass die Baukunst gerade im Ländle hervorragendste Bauten hervorgebracht hat, die heute weltweit zu den energiesparendsten zählen.

Wer hat den Vorteil daraus? – Die Vorarlbergerin und der Vorarlberger, weil ihre Ener­gierechnung um einiges niedriger ist!

In dem Ausmaß, in dem es uns gelingt, mit diesem Gesetz diese Effizienz im Haus­haltsbereich, aber auch im Wirtschaftsbereich umzusetzen, werden auch unsere Betriebe, Herr Kollege Themessl, den Vorteil haben, dass sie eine effizientere Form der Energienutzung und damit bessere Wettbewerbsverhältnisse auf globalisierten Märkten haben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Das sei Ihnen einmal ins Stammbuch geschrieben!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 175

Sie werden doch nicht glauben, heute noch ein Wirtschaftsmodell aufbauen zu können, wo durch möglichst hohen Primärenergieeinsatz (Zwischenruf des Abg. Themessl) – womöglich aus fossiler Energie – kostengünstig produziert wird?! Das ist lächerlich!

Wir machen mit diesem Gesetz das Richtige, Herr Kollege Themessl! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Wir nehmen die KMUs von der Verpflichtung aus, und da erklären Sie uns jetzt, die Grenze für das Energiemanagement seien 250 Mitar­beiter und 50 Millionen € Umsatz, dass die darüber liegenden Betriebe KMUs wären – sind sie nicht! (Abg. Themessl:  sind als Zulieferer der Großindustrie tätig!) Die Energielieferanten zu verpflichten, ist der beste Zugang, wie wir zu den Hauptkunden kommen.

Das ist ein gutes Gesetz, mit einer richtigen Zielrichtung (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein), und ich beglückwünsche jene Teile der Opposition, die mitgehen, und bedauere die Vertreter jener Position, insbesondere der FPÖ (neuer­licher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein), die sich gegen die Energie­effizienz in diesem Lande stellen. (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.)

Schämen Sie sich für diese Position, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

16.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


16.35.55

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Nach meinem Vorredner, der Kollegen Themessl hier sozusagen in die Schranken weisen wollte, möchte ich nur eines sagen: Kollege Themessl, aus unserer Sicht sind Ihre Positionen sehr weit weg von den Erfor­dernissen unserer Zeit, des 21. Jahrhunderts, den Herausforderungen der Res­sourcen­effizienz, die wir tatsächlich haben. (Zwischenruf des Abg. Podgorschek.) Das sind die großen Themen, und da möchte ich dem Herrn Bundesminister vonseiten unserer Fraktion noch einmal für seine Stellungnahme danken.

Herr Bundesminister, Sie haben völlig zu Recht die wesentlichen Punkte heraus­gegriffen: dass es um eine mittel- und längerfristige Perspektive geht, denn nur die wird sicherstellen, dass wir unser Motto, das wir so gerne vor uns hertragen, nämlich Ökologie und Ökonomie zu vereinen, auch verwirklichen können.

Wenn wir keine konkreten Schritte setzen, werden wir auf der Strecke bleiben. Wir leben in einer globalisierten Welt, in der der Kampf um die Ressourcen eine der großen Herausforderungen ist. Wenn wir unsere Arbeit hier gut machen und die notwendigen Schritte setzen, werden wir auch für die nächsten Generationen die Basis dafür legen können, eine lebenswerte Umwelt zu haben und gleichzeitig auch eine Ökonomie, die ein lebenswertes Leben sicherstellt.

Besonders danken möchte ich natürlich Christiane Brunner, unserer Verhandlungs­führerin, für die wirklich zentrale Unterstützung, um nämlich auch diese Effizienz sichtbar zu machen. Sichtbar macht man sie, wenn man zu einem Ziel klar Ja sagt, nämlich zur Reduktion des Gesamtenergieverbrauchs; Sie haben es auch noch einmal herausgestrichen. Erst dann wird es nämlich auch der Bevölkerung klar: Das ist eine politische Ansage, das stellt konkret eine Herausforderung dar. Das ist nicht – wie soll man sagen? – eine gemähte Wiese – a gmahde Wiesn, wie wir in Oberösterreich sagen –, sondern das ist tatsächlich eine Herausforderung, eine Aufgabe auf allen politischen Ebenen. Das wird auch noch Herausforderungen für die Kommunen und die Länder bedeuten.


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Ich möchte aus einer Region, in der ich selbst im Vorstand des Regionalforums bin, berichten: Wir in Steyr-Kirchdorf – und das ist auch ein Industriestandort – haben festgelegt, dass wir eine Region der Energieeinsparung der Energieeffizienz sein wollen.

Herr Bundesminister, ich würde sagen, das sind die Zukunftsmöglichkeiten, wir müssen das auf allen Ebenen umsetzen. Und daher ist es wichtig, dass der Bund hier mit positivem Beispiel vorangeht, dass auch die BIG im eigenen Bereich mit positivem Beispiel vorangeht. Das haben Kollegin Brunner und unsere Expertinnen und Experten Gott sei Dank auch tatsächlich klarmachen und gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern und auch mit den Kollegen Katzian und Lettenbichler verhandeln können. An dieser Stelle möchte ich mich auch noch einmal dafür bedanken, dass Sie diesen Weg mit uns gemeinsam gehen.

Es gibt auch kein Freikaufen der verpflichteten Energielieferanten, das ist richtig. Dieses gemischte Modell ist angemessen. Es ist ausreichend, um den Einstieg zu schaffen und auch die nächsten Schritte zu setzen.

Meine Damen und Herren! Die Einsparung von 50 Petajoule entspricht in etwa einer Jahresproduktion von 14 großen Donaukraftwerken – ich muss sagen, das ist durchaus herzeigbar. Das ist ambitioniert, und es wird uns auch gelingen, diesen Pro­zess gut zu begleiten. Ein jährlicher Bericht wird vorgelegt werden, und wir werden dieses Thema – und das finde ich besonders wertvoll, das haben Sie auch erwähnt – regelmäßig hier im Haus und in den Ausschüssen behandeln. Dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Umgestaltung der Industriegesellschaft. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

16.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.

 


16.39.43

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Energie ist für uns Unternehmerinnen und Unternehmer einer der größten Kostenfaktoren in den Betrieben. Der effiziente Umgang damit ist daher seit Langem ein Muss für uns, denn dies ist die Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit, für unseren wirtschaftlichen Erfolg, der wiederum Beschäftigung und unseren Wohlstand garantiert.

Herr Kollege Themessl, Sie haben, glaube ich, nicht alle Aussendungen der Wirt­schafts­kammer gelesen, denn die Wirtschaft und die Industrie bekennen sich zur EU-Energieeffizienz-Richtlinie, jedoch ohne „Golden Plating“ bei der Umsetzung in österreichisches Recht. Die heimische Produktions- und Exportwirtschaft darf innerhalb der Europäischen Union keine Schlechterstellung erfahren.

Mit dem heute vorliegenden Energieeffizienzgesetz setzen wir ein Zeichen dahin gehend, dass wir betriebliche Energieeinsparungsmaßnahmen anerkennen, dass wir die Betriebe nicht in ein unnötiges Korsett zwängen und die Energielieferanten mit Augenmaß behandeln werden.

Dieses Gesetz zielt auf die Energielieferanten ab. Gerade die diesbezügliche Definition hat bei unseren Betrieben große Besorgnis hervorgerufen. Aber Gott sei Dank konnten wir da eine Lösung finden. Und mir tut es leid, dass Herr Kollege Pock nicht die Zeit gefunden hat, sich das genauer anzuschauen, denn es sind einige wesentliche Punkte gesetzt worden. Es sind eine Reihe von betroffenen Unternehmen herausgenommen worden. Es gibt keine Verpflichtungen für energieverbrauchende Unternehmen, keine


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Verpflichtungen für Energielieferanten bis 25 Gigawattstunden, keine Verpflichtungen für Betriebe wie zum Beispiel Spediteure betreffend Energielieferungen an ihre Auftragnehmer und keine Verpflichtungen für Lieferanten von Prozess- und Abwärme.

Da unsere KMUs – und das ist heute schon angesprochen worden – sicherlich keine zusätzlichen Verwaltungsaufwendungen und Kosten bewältigen können, wurde auch das Audit für sie herausgenommen. Erst Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, die in der Regel ohnedies ein Energiemanagement haben, müssen ein Audit machen, und zwar ein internes Audit, das wesentlich kostengünstiger als das im vorigen Entwurf geplante externe Audit ist.

Für den Fall, dass die geplanten Einsparungsziele nicht erreicht wurden – das hat der Herr Minister schon angesprochen –, wurde die Möglichkeit der schuldbefreienden Ausgleichszahlung erwähnt.

Mit diesem Gesetz haben wir, wie ich meine, die EU-Richtlinie vernünftig umgesetzt, denn Energiepolitik muss den Standort schützen und darf ihn nicht gefährden. Und dafür ist der Herr Bundesminister Garant. Auch wenn Herr Katzian gesagt hat, er schwebt im Hintergrund – also ich bin der Meinung, unser Minister steht mit beiden Beinen fest am Boden. (Beifall bei der ÖVP.)

16.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Vorerst letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


16.43.05

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ein langer Weg: Zweieinhalb Jahre liegen hinter uns. Es ist dies sicher ein Gesetz, das zu vielen Dis­kussionen geführt hat. Und diese Diskussionen wurden sehr gut geführt. Ich war diesem Gesetz gegenüber auch immer kritisch eingestellt, und zwar in der Hinsicht, dass man gesagt hat, man darf die Betriebe nicht überbelasten und es muss möglich sein, dass man einen Ausgleich in der Belastung und natürlich auch in der Effizienz findet.

Da dieses Gesetz das letzte Mal, nämlich vor einem Jahr – das ist heute schon erwähnt worden –, nicht zustande gekommen ist, weil auch Kollegin Brunner damals, kann man sagen, sehr hohe Forderungen gestellt hat, möchte ich sagen, dass diesmal alles mit Maß und Ziel ist und dass man versucht hat, hier eine Lösung zustande zu bringen.

Zu den Ausführungen von Herrn Kollegen Themessl muss ich schon eines sagen: Herr Kollege, wenn wir nichts tun – das ist gerne so ein bisschen Ihr Ansinnen, einfach nichts zu tun und zu warten, was dann passiert –, dann ist das der schlechteste Weg in diesem Bereich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Erstens hätten wir Strafzahlungen, die täglich wahrscheinlich so ungefähr um die 100 000 € ausmachen würden, wir hätten ein Strafverfahren, und Sie wären dann wieder die Ersten, die da herinnen schreien würden: Wer soll das bezahlen?

Der Weg, den wir jetzt gemeinsam eingeschlagen haben, ist ein gangbarer. Natürlich wird es noch einiges an Aufklärungsbedarf geben. Wir werden sehr viel Information brauchen, auch für die einzelnen Branchen, die hier Leistungen erbringen müssen. Aber der Herr Minister hat es schon gesagt, dass wir auch hier Informationen geben werden und damit wir für diese Branchen auch Lösungen finden. Und ich bin optimistisch, dass wir hier einen effektiven Weg der Energieeffizienz gemeinsam einge­schlagen haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.45



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 178

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


16.45.14

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es sind ein paar Dinge hier vorgefallen oder gesagt worden, die man so nicht stehen lassen kann.

Herr Kollege Haubner, Sie sagen, nichts zu tun, das sei zu wenig. – Von Nichtstun haben wir nie geredet. Wenn Sie wirtschaftlich denken würden, dann hätte es mit uns bereits vor einem Jahr zu diesem Thema eine Einigung gegeben. – So viel zu Ihrem Wirtschaftsverständnis. (Beifall bei der FPÖ.)

Abgesehen davon haben Sie auch schon mit den Grünen vor einem Jahr verhandelt, nicht nur mit uns. – Das zum Ersten.

Zum Zweiten: zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Matznetter. – Sie haben das Niedrigenergiehaus in Vorarlberg, Passivhaus genannt, angesprochen. – Der Name passt mir eigentlich nicht, da er negativ besetzt. Wissen Sie, die ganze Auflagenflut, die im Zuge dieses Passivhauses in den letzten Jahren erfolgt ist, hat jetzt dazu geführt, dass sich der Normalbürger dieses Passivhaus nicht mehr leisten kann. Und der Vorarlberger Landtag ist bereits stark am Zurückrudern, damit diese Auflagenflut, die damit verbunden ist, wieder zurückgefahren wird, da die eben weiter denken, als man es wahrscheinlich hier in Wien gewohnt ist.

Und dann noch eine Sache zu den Grünen. Selbstverständlich sind Kleinbetriebe mit betroffen, zwar nicht direkt, aber indirekt. Sie alle wissen, dass die großen Leitbetriebe Zigtausende Klein- und Mittelbetriebe beschäftigen, die als Zulieferer tätig sind. Wenn Sie heute nur das Unternehmen Doppelmayr in Vorarlberg hernehmen, das weltweit Seilbahnen, Aufzüge und, und, und baut. Allein diese Firma hat 800 Zulieferbetriebe aus dem Klein- und Mittelbetriebsbereich. Und was, glauben Sie, passiert, wenn der Doppelmayr auswandert? Was glauben Sie, was mit diesen 800 Betrieben passiert? Und so ähnlich geht es den anderen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.)

Ich sage es Ihnen anders: Wenn Sie in Ihrer Klimapolitik nicht endlich umdenken, dann machen Sie die Wirtschaft in Europa zur Gänze kaputt!

Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel. Am weltweiten CO2-Ausstoß ist Österreich mit 0,23 Prozent beteiligt. Frau Glawischnig, selbst wenn Sie diese 0,23 Prozent auf 0 Pro­zent herunterfahren würden, dann würden Sie es genau eineinhalb Monate lang schaffen, den Mehrverbrauch, den Mehrausstoß in China zu egalisieren – eineinhalb Monate nur für den Mehrverbrauch!

Die Chinesen haben einen Ausstoß von über 26 Prozent und die Amerikaner einen von über 17 Prozent. Und wir in Europa wollen das Weltklima retten, ohne dass es uns gelingt, die großen Weltverschmutzer davon zu überzeugen, dass sie umdenken müssen. Es ist nicht sinnvoll, unsere Wirtschaft kaputtzumachen und gleichzeitig unsere Betriebe, unsere Leitbetriebe in die USA und nach China hinauszudrängen. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Ein Paradebeispiel ist die voestalpine. Sie baut ihre zwei neuen Werke weder in Österreich noch in Europa, sondern in Südamerika und in den USA. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 179

16.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


16.48.18

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das einfach nicht im Raum stehen lassen, was da jetzt als Geschichte oder als Philosophie von Herrn Themessl dargestellt wird. Er versucht, zu erklären, wenn ein Betrieb wie Doppelmayr, der 800 oder 900 Zulieferbetriebe hat, abwandern würde, dann wären die Klein- und Mittelbetriebe gefährdet. Das ist wirklich ein Unsinn, denn das sind erstens einmal nicht Lieferanten im Sinne von Energie. Daher spielt die Verpflichtung in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Und das Zweite ist: Meines Wissens hat Doppelmayr ein entsprechendes Energie­managementsystem. (Abg. Kogler: Richtig!) Warum? – Weil sie im internationalen Bereich längst aktiv sind. Daher ist da weder eine Gefährdung noch sonst irgendeine Benachteiligung gegeben. Ganz im Gegenteil: Die werden, weil sie energieoptimierend unterwegs sind, Chancen wahrnehmen können.

Daher, bitte, bitte, ich weiß, Bürokratie ist etwas Schlimmes, aber Gräuelmärchen sind noch viel schlimmer. Lassen wir es einfach dabei! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

16.49

16.49.40

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen – und ich bitte um Aufmerksamkeit! – nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 182 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Lettenbichler, Katzian, Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungs­antrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwe­senheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Mag. Lettenbichler, Katzian, Mag. Brunner, Kolleginnen und Kolle­gen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesen Teilen des Gesetzentwurfes zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen, und ich stelle aus­drücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 180

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­netenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafar­benen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel ver­wendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dem nicht ihre Zustimmung erteilen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen!

Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin Abgeordnete Mag. Musiol mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird sie später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Musiol beziehungsweise den Schrift­führer Buchmayr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 16.55 Uhr unterbrochen und um 17.01 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unter­brochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 172; davon „Ja“-Stimmen: 117, „Nein“-Stimmen: 55.

Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenom­men.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Amon, Antoni, Aslan, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Becher Ruth, Berlakovich, Brosz, Brunner, Buchmayr;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 181

Cap;

Darabos, Diesner-Wais, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Glawischnig-Piesczek, Greiner Karin, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger, Huainigg;

Jank, Jarmer, Jarolim;

Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Köchl, Kogler, Königsberger-Ludwig, Kopf, Korun, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;

Lettenbichler, Lichtenecker, Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Maurer, Mayer, Moser, Muchitsch, Mückstein, Musiol, Muttonen;

Oberhauser, Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Pilz, Pirklhuber, Plessl, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Johannes, Rossmann;

Schatz, Schieder, Schittenhelm, Schmid Julian, Schmuckenschlager, Schönegger, Schultes, Schwentner, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Steinhauser, Strasser;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vogl;

Walser, Weninger, Wimmer, Windbüchler-Souschill, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;

Yilmaz;

Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Angerer;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch;

Darmann, Deimek, Dietrich, Doppler;

Ertlschweiger;

Franz, Fuchs;

Gartelgruber;

Hafenecker, Hagen, Haider, Hauser, Höbart, Hofer, Hübner;

Jannach;

Karlsböck, Kassegger, Kitzmüller, Kunasek;

Lausch, Lintl, Loacker, Lugar Robert;

Meinl-Reisinger, Mölzer, Mühlberghuber;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 182

Neubauer Werner;

Pock, Podgorschek;

Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter;

Schellenbacher, Schellhorn, Schenk, Scherak, Schmid Gerhard, Schrangl, Stefan, Steger, Steinbichler, Strache, Strolz;

Themessl;

Vavrik, Vetter;

Weigerstorfer, Winter, Wurm Peter.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Lettenbichler, Katzian, Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Novellierungsentwurfs des Umweltförderungsgesetzes bis Herbst 2014.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 35.)

17.03.0521. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich 2012–2013 (III-80 d.B. und Zu III-80/204 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Höbart. – Bitte.

 


17.03.24

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Prä­sident! Hohes Haus! Der Bericht zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehr­lingsausbildung in Österreich ist durchaus eine gute und sinnvolle Analyse und Bestandsaufnahme über die Lage unserer jungen Menschen. Er ist absolut notwendig und sinnvoll, zeigt aber natürlich auch klipp und klar und deutlich die Versäumnisse der Regierung in diesem Zusammenhang auf. Da möchte ich doch zwei, drei Prob­lemfelder skizzieren, die auch in diesen Bericht Eingang gefunden haben.

Zum einen ist es sicherlich ein großes Problemfeld, dass die Anzahl der Lehrbetriebe in Österreich massiv sinkt. Konkretes Beispiel: 1991 waren es noch über 40 000 Lehr­betriebe in Österreich, die junge Menschen ausgebildet haben; heute sprechen wir von knapp 30 000 Lehrbetrieben. Das ist ein ganz massiver Absturz der Lehrbetriebe! Pro Jahr, kann man kalkulieren, sind es ungefähr 1 500 Unternehmen weniger, die junge Menschen ausbilden. Das ist sehr wohl auch eine Sache der unternehmensfeindlichen Politik, muss man fast schon sagen, die teilweise in dieser Republik herrscht.

Die Schere zwischen Lehrstellenangebot und Lehrstellensuchenden geht auch immer mehr auseinander. Wie gesagt, das ist letztendlich doch ein Sittenbild der geschei­terten und schwachen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik dieser Regierung. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 183

Wir Freiheitlichen fordern klipp und klar ein Wirtschaftsankurbelungsprogramm mit einer deutlichen Senkung der Lohnnebenkosten. Wir werden auch heute wieder den Blum-Bonus einfordern und beantragen. Wir wollen auch – das war durchaus sinnvoll – die Arbeitsmarktagenden wieder, so wie früher, im Wirtschaftsressort ansiedeln. Es ist ein Zusammenspiel von Arbeitsmarkt und Wirtschaftspolitik, das heute in dieser Regierung nicht mehr funktioniert.

Ein weiteres massives Problem sind laut diesem Bericht – ja, man glaubt es kaum, da steht es auch sprichwörtlich drin – ausländische Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Wir haben hierbei die größten Probleme. Wie wir wissen, kommen ja oftmals nicht die gut ausgebildeten und leicht integrierbaren Menschen zu uns, sondern ganz im Gegenteil! Da muss man entsprechend gegensteuern.

Was steht in dem Bericht über diese Problemgruppe? – Ein Drittel bis zur Hälfte dieser Jugendlichen hat keinen weiterführenden Bildungsabschluss und steigt nach einem Pflichtschulabschluss, so sie überhaupt einen haben, aus dem Bildungs- und Ausbil­dungssystem aus. Ein Drittel bis zur Hälfte von Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder ausländischen Jugendlichen – da muss man ganz massiv entgegenwirken!

Zusammenfassung: Die Integration hat zum einen versagt, es kommen vielfach, wie wir wissen, die falschen Zuwanderer zu uns nach Österreich. Sie belasten in weiterer Folge unsere sozialen Sicherungssysteme (Beifall bei der FPÖ) und führen leider – das muss ich an dieser Stelle auch sagen – die Ranglisten in der Kriminalitätsstatistik an.

All diese Dinge wissen wir. Hier, sehr geehrte Damen und Herren, sind seitens der Bundesregierung dringend Maßnahmen zu setzen, um diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. (Beifall bei der FPÖ.)

17.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte. (Es vergehen ein paar Sekunden, bis sich Abg. Winzig zum Rednerpult begibt. – Hopp!-Rufe bei der SPÖ. – Abg. Cap: Super Trainingsstand!) – Kein Problem, wir haben Zeit.

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