Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

 

83. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 17. November 2010

 

 


Stenographisches Protokoll

83. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Mittwoch, 17. November 2010

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 17. November 2010: 9.06 – 21.53 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 286/A der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haim­buchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird

2. Punkt: Bericht über den Antrag 461/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz geändert werden

3. Punkt: Bericht über den Antrag 677/A der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz, BGBl. I Nr. 47/2009, geändert wird

4. Punkt: Bericht über den Antrag 1187/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948, das Verfas­sungs­gerichtshofgesetz 1953 und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, sowie über den

Antrag 599/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Zuständigkeiten des Rechnungshofes

5. Punkt: Bericht über den Antrag 1313/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Albert Steinhauser, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich erlassen sowie das Nationalfondsgesetz geändert wird

6. Punkt: Bericht über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit.b B-VG wider den Bundeskanzler Werner Faymann

7. Punkt: Bericht über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit.b B-VG wider den Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 2

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozial­versiche­rungs-Änderungsgesetz 2010 – 2. SVÄG 2010)

9. Punkt: Bericht über den Antrag 186/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstattung von Arzt- und Spitalkosten für Urlaubsgäste

10. Punkt: Bericht über den Antrag 771/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einforderung einer umfassenden Gesund­heits­reform und Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger

11. Punkt: Bericht über den Antrag 1308/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird

12. Punkt: Bericht über den Antrag 863/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Lehrberuf für Pflege und Betreuung

13. Punkt: Bericht über den Antrag 1334/A der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimit­telgesetz geändert wird

14. Punkt: Bericht über den Antrag 1112/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend homöopathische Arzneimittel auf Kran­ken­schein

15. Punkt: Bericht über den Antrag 173/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Unter­grenze bei Suchtgiften und psychotropen Stoffen

16. Punkt: Bericht über den Antrag 1247/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Feuerwehrärzten gemäß ihrer Dienstanweisung in vollem Umfang

17. Punkt: Bericht über den Antrag 1293/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte

18. Punkt: Bericht über den Antrag 175/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung von psychotherapeutischen Lehr­praxen

19. Punkt: Bericht über den Antrag 176/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der Psychotherapie

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebs­verfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Arbeitsverhältnisse zu Theaterunternehmen (Theaterarbeitsgesetz – TAG) erlassen und mit dem das Urlaubsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (Theateranpassungsgesetz 2010)

22. Punkt: Bericht über den Antrag 112/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosen­versiche­rungs­gesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2008, geändert wird


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 3

23. Punkt: Bericht über den Antrag 132/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosen­ver­sicherungsgesetz 1977 (AIVG), BGBl. Nr. 609/1977, geändert wird

24. Punkt: Bericht über den Antrag 1101/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Übergangsfristen zur Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für neue EU-Mitgliedstaaten

25. Punkt: Bericht über den Antrag 99/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsanpassung des Pflegegeldes

26. Punkt: Bericht über den Antrag 1207/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes

27. Punkt: Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/4

28. Punkt: Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/7

29. Punkt: Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/6

30. Punkt: Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/12

*****

Inhalt

Nationalrat

Ansprache der Präsidentin Mag. Barbara Prammer anlässlich des Gedenkens an die 1. Nationalratssitzung vor 90 Jahren am 10. November 1920 ....................................... 29

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 29

Geschäftsbehandlung

Verkürztes Verfahren gemäß § 28a der Geschäftsordnung (Verzicht auf Vorberatung der Regierungsvorlage 944 d.B.) ......................................................................................................................... 55

Antrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 334/A(E) der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der vierten Donaubrücke samt Westring im Sinne einer seit 30 Jahren längst überfälligen Strukturverbesserung zum Wohle der Bürger gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 29. November 2010 zu setzen ................................................................................. 55

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 56

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer ....................................................................................................... 131

Bundesministerin Doris Bures ........................................................................  134, 141

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 136

Johann Singer ......................................................................................................... ... 138

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 139

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 142

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 144

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 146


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 4

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 56

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .......................... 174, 221

Unterbrechung der Sitzung ...............................................................................  175, 222

Aktuelle Stunde (22.)

Thema: „SOS Familie! Jugend und Familien als Opfer einer reform­unfähi­gen Bundesregierung“         ............................................................................................................................... 31

Redner/Rednerinnen:

Josef Bucher ................................................................................................................. 31

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ........................................................  34, 53

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ..... 37

Mag. Silvia Fuhrmann ............................................................................................ ..... 38

Ing. Christian Höbart .............................................................................................. ..... 40

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ..... 42

Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 43

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ..... 45

Ridi Maria Steibl ...................................................................................................... ..... 46

Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ..... 47

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ..... 49

Stefan Markowitz .................................................................................................... ..... 50

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ..... 52

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 29

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 54

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 286/A der Ab­ge­ordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (986 d.B.) ...................... 56

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 461/A der Ab­geordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz geändert werden (987 d.B.) ........................................................ 56

3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 677/A der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz, BGBl. I Nr. 47/2009, geändert wird (988 d.B.) ............................................................................ 57

4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1187/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 5

das Rechnungshofgesetz 1948, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, sowie über den

Antrag 599/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Erweiterung der Zuständigkeiten des Rechnungshofes (989 d.B.) .......................................................... 57

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 57

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 58

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 60

Mag. Wilhelm Molterer ........................................................................................... ..... 62

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 63

Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ..... 64

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ..... 65

Hermann Gahr ........................................................................................................ ..... 67

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ..... 68

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ..... 71

Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 72

Erwin Hornek .......................................................................................................... ..... 73

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ..... 74

Ernest Windholz ...................................................................................................... ..... 75

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 76

Maximilian Linder ................................................................................................... ..... 77

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 986, 987 und 988 d.B. ............................ 79

Annahme des Gesetzentwurfes in 989 d.B. .................................................................. 79

5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1313/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Albert Stein­hauser, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich erlassen sowie das Natio­nal­fondsgesetz geändert wird (990 d.B.)           ............................................................................................................................... 80

Redner/Rednerinnen:

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 80

Fritz Neugebauer .................................................................................................... ..... 82

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 83

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 83

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 85

Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ..... 86

Otto Pendl ................................................................................................................ ..... 87

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ..... 88

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ..... 89

Stefan Prähauser .................................................................................................... ..... 90

Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ..... 91

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 91

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit.b B-VG wider den Bundeskanzler Werner Faymann (991 d.B.) ................................................................. 92


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 6

7. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit.b B-VG wider den Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll (992 d.B.) ................... 92

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 92

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 93

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 94

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 95

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 96

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ..... 98

Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 99

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 100

Mag. Ewald Stadler (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 101

Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 102

Mag. Heribert Donnerbauer  (tatsächliche Berichtigung) ......................................... 103

Stefan Petzner ............................................................................................................ 103

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 991 und 992 d.B. .............................. 105

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (937 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsge­setz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – 2. SVÄG 2010) (959 d.B.) ............ 105

9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 186/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstattung von Arzt- und Spitalkosten für Urlaubsgäste (960 d.B.) ............................................................................................... 105

10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 771/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfor­derung einer umfassenden Gesundheitsreform und Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger (961 d.B.) ................................. 105

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 105

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 106

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 108

August Wöginger .................................................................................................... ... 108

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 110

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 111

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 112

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 113

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 114

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 115

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 115

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 118

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 119

Annahme des Gesetzentwurfes in 959 d.B. ................................................................ 119

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 960 und 961 d.B. .............................. 119


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 7

11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1308/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstele­matik­gesetz geändert wird (962 d.B.) ................................................ 120

Redner/Rednerinnen:

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 120

Ridi Maria Steibl ...................................................................................................... ... 121

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 121

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 122

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 123

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ... 123

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 125

12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 863/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Lehrberuf für Pflege und Betreuung (963 d.B.)                          125

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 125

Johann Hell .............................................................................................................. ... 126

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 127

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 129

Werner Neubauer (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 130

Karl Öllinger ................................................................................................................ 130

Anna Höllerer .............................................................................................................. 146

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 963 d.B. ..................................................... 147

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1334/A der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz geändert wird (964 d.B.) .............................................................................................................. 147

14. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1112/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend homöopathische Arzneimittel auf Krankenschein (965 d.B.)         ............................................................................................................................. 147

15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 173/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Untergrenze bei Suchtgiften und psychotropen Stoffen (966 d.B.) .................................................................................. 147

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 148

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 148

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 149

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 150

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 151

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 151

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 152

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 964, 965 und 966 d.B. .......................... 153

Gemeinsame Beratung über


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 8

16. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1247/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Feuerwehrärzten gemäß ihrer Dienstanweisung in vollem Umfang (967 d.B.) .......... 153

17. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1293/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte (968 d.B.) ...................................................................................................................... 153

Redner/Rednerinnen:

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 153

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 154

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 155

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 155

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 156

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 157

Maximilian Linder ................................................................................................... ... 157

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 967 und 968 d.B. .............................. 158

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 175/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrich­tung von psychotherapeutischen Lehrpraxen (969 d.B.)        ............................................................................................................................. 158

19. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 176/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwer­tung der Psychotherapie (970 d.B.)                  158

Redner/Rednerinnen:

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 158

Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 159

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 160

Mag. Silvia Fuhrmann ............................................................................................ ... 161

Kurt List ................................................................................................................... ... 162

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 162

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 969 und 970 d.B. .............................. 163

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungs­vorlage (901 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (975 d.B.) .................................................. 163

Redner/Rednerinnen:

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 163

Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 165

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 167

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 168

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ... 169

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 170

Franz Riepl ............................................................................................................... ... 171

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 172

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 173

Annahme des Gesetzentwurfes (namentliche Abstimmung) ...................................... 174


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 9

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (936 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Arbeits­verhältnisse zu Theaterunternehmen (Theaterarbeitsgesetz – TAG) erlassen und mit dem das Urlaubsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Entgeltfortzah­lungsgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (Theateranpassungs­gesetz 2010) (976 d.B.) ...................................................................................................................... 176

Redner/Rednerinnen:

Sonja Ablinger ........................................................................................................ ... 177

Mag. Silvia Fuhrmann ............................................................................................ ... 177

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 178

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ... 179

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 179

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 180

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 180

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 112/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2008, geändert wird (977 d.B.) ............................................................................................... 180

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 132/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversiche­rungs­gesetz 1977 (AIVG), BGBl. Nr. 609/1977, geändert wird (978 d.B.) ................... 181

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1101/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Verlängerung der Übergangsfristen zur Öffnung des öster­reichi­schen Arbeitsmarktes für neue EU-Mitgliedstaaten (979 d.B.) ................... 181

Redner/Rednerinnen:

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 181

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 183

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 184

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 184

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 185

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ... 187

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 189

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 190

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 191

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 192

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 193

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 977, 978 und 979 d.B. .......................... 194

Gemeinsame Beratung über

25. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 99/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsanpassung des Pflegegeldes (984 d.B.)          ............................................................................................................................. 194


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 10

26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1207/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes (985 d.B.) ....................................................................................................................................... 194

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 195

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 195

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 196

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 198

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ... 199

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 201

Ridi Maria Steibl ...................................................................................................... ... 202

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 984 und 985 d.B. .............................. 202

27. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/4 (III-38/971 d.B.) ........................................................................................ 202

Redner/Rednerinnen:

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 202

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 203

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 204

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 205

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 206

Kenntnisnahme des Berichtes III-38 d.B. ..................................................................... 207

28. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/7 (III-152/972 d.B.) ...................................................................................... 207

Redner/Rednerinnen:

Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 207

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 208

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 208

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 209

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 211

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 213

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 214

Ing. Heinz-Peter Hackl ............................................................................................ ... 215

Erich Tadler ............................................................................................................. ... 216

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 217

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 220

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Organhaftung bei den ÖBB – Ablehnung ............................................................  212, 221

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwendung der Mehreinnahmen aus der Mineralöl­steuer für die Finanzierung der A 26 Linzer Autobahn – Westring Linz – Ableh­nung (namentliche Abstimmung) .....................................  218, 221

Kenntnisnahme des Berichtes III-152 d.B. ................................................................... 221

29. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/6 (III-64/973 d.B.) ........................................................................................ 224

Redner/Rednerinnen:

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 224

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 225


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 11

Mario Kunasek ........................................................................................................ ... 226

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 230

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 231

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 232

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 233

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 234

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 235

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 235

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 236

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwendung von Einsparungen bei den externen Beratungs­leistungen seitens der Unternehmensgruppe ÖBB zum Bau des Koralmtunnels – Ablehnung .........................................................................  228, 237

Kenntnisnahme des Berichtes III-64 d.B. ..................................................................... 237

30. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/12 (III-96/974 d.B.) ...................................................................................... 237

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 237

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 238

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 238

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 239

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 241

Johann Singer ......................................................................................................... ... 242

Ing. Heinz-Peter Hackl ............................................................................................ ... 243

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 244

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ........................................................... ... 245

Kenntnisnahme des Berichtes III-96 d.B. ..................................................................... 247

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 54

Petition betreffend „faire und transparente Immobilienmaklerverordnung“ (Ord­nungs­nummer 62) (überreicht vom Abgeordneten Bernhard Themessl)

Petition betreffend „Sanierung der Belastungen durch Autobahnverkehrslärm im Gemeindegebiet von Terfens an der A 12“ (Ordnungsnummer 63) (überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr)

Petition betreffend „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“ (Ordnungsnummer 64) (überreicht von den Abgeordneten Sonja Ablinger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Tanja Windbüchler-Souschill und Ing. Peter Westenthaler)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 54

942: Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitglied­staaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits zur Änderung des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit

943: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen samt Protokoll


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 12

944: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits

982: Bundesgesetz, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bank­wesen­gesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Konsu­men­tenschutzgesetz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und das Bundesfinanzierungsgesetz geändert werden

983: Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds

993: Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird

994: Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisations­ge­setz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden

Berichte ......................................................................................................................... 54

Vorlage 49 BA: Bericht über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis September 2010; BM f. Finanzen

Vorlage 50 BA: Bericht über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 3. Quartal 2010; BM f. Finanzen

Vorlage 51 BA: Bericht über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 3. Quartal 2010; BM f. Finanzen

Vorlage 52 BA: Monatserfolg September 2010; BM f. Finanzen

III-184: Bericht, Reihe Bund 2010/11; Rechnungshof

III-186: Bericht über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2009); Bundesregierung

III-188: Bericht über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft 2010; BM f. Wirtschaft, Familie und Jugend

Anträge der Abgeordneten

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deckelung der Agrar-Sub­ventionen auf maximal 25 000 € für Großbetriebe (1335/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend umgehende Einführung eines Lkw-Mautzuschlags im Unterinntal zur Nutzung des bisher brachliegenden Spielraums für Querfinanzierung Straße > Schiene (1336/A)(E)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Veröffentlichung der FTI-Strategie des Bundes (1337/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rezeptgebührenbefreiung für Menschen mit Behinderungen, die in der sogenannten Beschäftigungstherapie beziehungsweise in „Geschützten Werkstätten“ tätig sind (1338/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweite Qualitäts­standards für Schönheitsoperationen (1339/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 13

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Unterstützung von Studierenden durch einen Ausbau der Studienbeihilfe und Initiativen für leistbares Woh­nen (1340/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes (1341/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (1342/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes – „Keine Enteignungen für neue Erdgasleitungen“ (1343/A)(E)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der A 26 Linzer Autobahn – Westring Linz (1344/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Maximilian Linder, Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kehrtwendung beim klaren Bekenntnis zur allgemeinen Wehrpflicht (6739/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend alarmierende Langzeitstudie über den körperlichen Zustand von österreichischen Kindern (6740/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend alarmierende Langzeitstudie über den körperlichen Zustand von österreichischen Kindern (6741/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend alarmierende Langzeitstudie über den körperlichen Zustand von österreichischen Kindern (6742/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Meinungsfreiheit in Italien am Beispiel politischer Werbeplakate in Südtirol zum 90. Jahrestag der Annexion Südtirols durch die „Süd Tiroler Freiheit“ (6743/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Säuberung des Tatortes in der Causa Kampusch durch den Freund des Täters (6744/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend unterlassene Auswertung der Rufdatenrückerfassung in der Causa Kampusch (6745/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kontaktaufnahme von Dr. Rzeszut (6746/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Folgen der Katastrophe von Tschernobyl (6747/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Strompreisanstieg (6748/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 14

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend mögliche Beteiligung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport an Konferenz in Genf am 24. November 2010 (6749/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend mögliche Beteiligung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport an Konferenz in Genf von 22. Dezember bis 23. Dezember 2010 (6750/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend mögliche Beteiligung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport an Konferenz in Genf von 29. November bis 3. Dezember 2010 (6751/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend mögliche Beteiligung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport an Konferenz in Vientiane, Laos (6752/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend mögliche Beteiligung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport an Konferenz in Genf am 25. November 2010 (6753/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend die Höhe von Sollzinsen (6754/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend mögliche Beteiligung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport an Konferenz in Den Haag (6755/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Bundesministerin Fekters Veranstaltung in Linz (6756/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend innerorganisatorische Aufgaben (6757/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Cobra-Einsatz in Osttirol (6758/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aufarbeitungen der Stürme „Kyrill“ und „Emma“ im Nationalpark Kalkalpen (6759/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Umsiedelung von Störchen am Areal des österreichischen Bundesheeres in Zeltweg (6760/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend zentrale Verkehrsstrafenbehörde (6761/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Führungskräftetagung in Linz (6762/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend das Vorsteuererstattungsverfahren für Drittlandsunternehmen (6763/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Antworten auf neue Herausforderungen (6764/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 15

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lockerung des Tiermehl-Verfütterungsverbots (6765/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Lockerung des Tiermehl-Verfütterungsverbots (6766/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Unterrichtsbefreiung der Schüler BORG 3 Landstraßer Hauptstraße und deren Missbrauch für parteipolitische Zwecke der SPÖ (6767/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Rechtsgrundlage des Einsatzes von Dolmetschern zwischen Schülern und Lehrern an österreichischen Schulen (6768/J)

Hannes Fazekas, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend organisatorische Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Telefonüberwachung (6769/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Lärmterror durch Hubschrauber in Meidling (6770/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine sogenannte Servitutsablöse im Zusammenhang mit den Zillertaler Verkehrsbetrieben (6771/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend mögliche Steuermanipulation im Zusammenhang mit den Zillertaler Verkehrsbetrieben (6772/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Vorgänge in der E-Control (6773/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend AMA-Gütesiegel (6774/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Anlegerentschädigung durch die AeW im Fall AMIS (6775/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Verwendung von Grundwehrdienern für einen privaten Verein (6776/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Korruptionsstaatsanwaltschaft und GenMjr S. (6777/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „News“-Bericht „Das neue Heer“ (6778/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend ERGO-Werbung im „News“ (6779/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Werbung im „News“ (6780/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Neues aus der Kommandantenbesprechung (6781/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 16

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kettenarbeitsverträge (6782/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kettenarbeitsverträge (6783/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend Studienbeiträge (6784/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Chemieunfall in Ungarn (6785/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ressortwechsel zum Bundesministerium für Inneres (6786/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Hassparolen und Gewaltaufrufe im Internet – Strafrecht gegen diese Websites?“ (6787/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) und Ausübung – Gesetzliche Regelungen“ (6788/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung des Biozid-Produkte-Gesetzes in Österreich im Jahr 2009“ (6789/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend sozialdemokratische Handschrift (6790/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Rückkehr nach Österreich (6791/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aktivitäten der Bundes­regierung betreffend Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke (6792/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend MINT-Kampagne zur Bewerbung technisch-naturwissenschaftlicher Studienrichtungen (6793/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Position zu Fahrgastrechten für Bus-Fahrgäste (6794/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend Verleihung des Großen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik (6795/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kontrolle des NichtraucherInnenschutzes (6796/J)

Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erhöhung der Sicherheit im Straßen­verkehr – insbesondere im Ortsgebiet – durch Radarmessungen im Auftrag der Gemeinden (6797/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 17

Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend drohende Einstellung der Linien 266 und 271 trotz steigender Fahrgastzahlen (6798/J)

Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Windkraft (6799/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Hassparolen und Gewaltaufrufe im Internet – Strafrecht gegen diese Websites?“ (6800/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur mit jährlich über 1,2 Milliarden € ab 2020 (6801/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Koralmtunnel und Rahmenplan (6802/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend KabinettsmitarbeiterInnen des Bundeskanzleramtes (6803/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundesminis­terium für Frauen und öffentlichen Dienst (6804/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (6805/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundes­ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (6806/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundesministerium für Gesundheit (6807/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundesministerium für Inneres (6808/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundesministerium für Justiz (6809/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundes­minis­terium für Landesverteidigung und Sport (6810/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (6811/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundesminis­te­rium für Unterricht, Kunst und Kultur (6812/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 18

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundes­minis­terium für Verkehr, Innovation und Technologie (6813/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundes­ministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (6814/J)

Mag. Alber­t Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundes­ministerium für Wissenschaft und Forschung (6815/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Buch „Blutiges Edelweiß“ von Hermann Frank Meyer; Schlussfolgerungen (Parlamentarische Anfrage „Kriegsverbrechen deutscher Gebirgsjäger: Massenmord auf der Insel Kefalonia im September 1943“) (6816/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Stand der Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie (6817/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Stand der Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Alpenkonvention (6818/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Stand der Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Alpenkonvention (6819/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Stand der Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie (6820/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Stand der Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Ramsarkonvention (6821/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Stand der Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutz­richtlinie (6822/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Stand der Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Bonner Konvention (6823/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Stand der Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Berner Konvention (6824/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Stand der Umsetzung, Koordination und Evaluierung der Alpenkonvention (6825/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dauer von Asylverfahren (6826/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 19

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schlägerei unter Migranten in Mauthausen am Wochenende des 11./12. Sep­tember 2010 (6827/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Schlägerei unter Migranten in Mauthausen am Wochenende des 11./12. Sep­tember 2010 (6828/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Sparpläne bei der Umsetzung des Bundes-Behin­dertengleichstellungsgesetzes (6829/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Bekämpfung des Menschenhandels (6830/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Bekämpfung des Menschenhandels (6831/J)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II (6832/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Waldver­wüstung durch Forststraßenbau im Tennengebirge (6833/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Geschäftsvorgänge im Fall Natascha Kampusch 2004 (6834/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Geschäftsvorgänge im Fall Natascha Kampusch 2004 (6835/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend IP-Adressen des Entführers Wolfgang Priklopil (6836/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend IP-Adressen des Entführers Wolfgang Priklopil (6837/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend unterlassene Auswertung der Rufdatenrückerfassung in der Causa Kampusch II (6838/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend unterlassene Auswertung der Rufdatenrückerfassung in der Causa Kampusch (6839/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend dubiose Beschuldiger und Zeugen gegen den Nationalrat Gerhard Huber (6840/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Flugunfall des Ing. Gerhard Mugrauer (6841/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Beweismittelmanipulation durch das BVT (6842/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend länderübergreifende Schülerfreifahrt (6843/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 20

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Gogo-Dancing bei der Red-Bull-Party in der österreichischen Botschaft in Washington (6844/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Integrität von Lehrern der Geschichte und politischen Bildung am Beispiel Wilhelm Heißenberger (6845/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schließung des ÖBB-Lehrlingsheimes in Oberösterreich (6846/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Demenz und Alzheimer – der Umgang mit dem großen Verges­sen (6847/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Salzburger Medikamentenvereinbarung – Sparmaßnahme mit möglichen Nebenwirkungen für Patienten? (6848/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Buch „Blutiges Edelweiß“ von Hermann Frank Meyer; Schlussfolgerungen (Parlamentarische Anfrage „Kriegsverbrechen deutscher Gebirgsjäger: Massenmord auf der Insel Kefalonia im September 1943“) (6849/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Sparpläne durch Nichtumsetzung des Vorhabens Ethik­unterricht (6850/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Workshop zum Thema Artenschutz im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (6851/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend unpräzise Beantwortung der parlamentarischen Anfragen über Sicherheitsmängel bei Straßenbahn- und U-Bahntüren in Wien (5611/J und 5639/J) (6852/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kosten der Heeresschau am Heldenplatz (6853/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend begründeten Verdacht der Beweisunterdrückung (6854/J)

Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Einsparungen im österreichischen Bun­desheer, welche auch zu sozialen Schlechterstellungen im Personalbereich führen (6855/J)

Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Streitfrage Wehrpflicht versus Berufsheer und Ausarbeitung einer neuen Sicherheitsstrategie (6856/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 21

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend geplante Wahrnehmung des „Selbsteintrittsrecht“ statt Überstellung nach Griechenland (6857/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gütesiegel- und Zeichen­dschungel/Produktkennzeichnung am Lebensmittelsektor (6858/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Gütesiegel- und Zeichendschun­gel/Produktkenn­zeichnung am Lebensmittelsektor (6859/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kosten für Öffentlichkeits­arbeit (6860/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Turnusärztemangel (6861/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Turnusärztemangel (6862/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Panne bei 380-kV-Masten (6863/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Kosten für die Sanierung von Bundesgebäuden (6864/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Tiermehlverfütterung (6865/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Tiermehlverfütterung (6866/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Koralmbahn – Steirische Ostbahn (6867/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend beabsichtigte Sparmaßnahmen (6868/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fremde aus Griechenland (6869/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend SOKO OST und 230 eingesetzte Beamte (6870/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend steigende Schulden der ASFINAG durch Missmanagement (6871/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Drogenkonsum – ein begrenztes, vorübergehendes Lebens­abschnittsphänomen? (6872/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Löschung eines Profils in sozialen Netzwerken und damit einhergehenden „Datenresten“ (6873/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 22

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend giftiges Kinderspielzeug aus China (6874/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend neuen Kooperationsvertrag zwischen Bundes­minis­terium für Wirtschaft, Familie und Jugend und Wirtschaftskammer Österreich (6875/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Vorbereitungen auf das islamische Opferfest Kurban Bayrami (6876/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Vorbereitungen auf das islamische Opferfest Kurban Bayrami (6877/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend TAFTA, Farm Control Act der USA (6878/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Gütesiegel- und Zeichendschungel/Produktkennzeichnung am Lebensmittel­sektor (6879/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Sprachförderung für Polizisten (6880/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Dollar als außenpolitisches Instrument der Vereinigten Staa­ten (6881/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dolmetscherkosten (6882/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Fall Kampusch und das Schreiben des früheren Präsidenten des Obersten Gerichtshofes und ehemaligen Mitgliedes der Kampusch-Evaluierungskommission, Dr. Johann Rzeszut, betreffend „Art. 52 B-VG – Sachverhaltsmitteilung zum staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren im Abgängigkeitsfall Natascha Kampusch“ (6883/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Holzimporte aus Russland und anderen Oststaaten beziehungsweise über Russland (6884/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend aktuelle Tiertransportdaten aus dem Burgenland (6885/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend aktuelle Tiertransportdaten aus Kärnten (6886/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend aktuelle Tiertransportdaten aus Niederösterreich (6887/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend aktuelle Tiertransportdaten aus Oberösterreich (6888/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend aktuelle Tiertransportdaten aus der Steiermark (6889/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 23

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend aktuelle Tiertransportdaten aus Salzburg (6890/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend aktuelle Tiertransportdaten aus Tirol (6891/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend aktuelle Tiertransportdaten aus Vorarlberg (6892/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend aktuelle Tiertransportdaten aus Wien (6893/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend CO2-Zertifikatskosten (6894/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend CO2-Zertifikatskosten (6895/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend den Standort VA Erzberg (6896/J)

Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Causa Hypo Alpe-Adria-Bank International AG und staatsanwaltschaftliche Ermittlun­gen gegen Mitglieder der Kärntner Landesregierung (6897/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6198/AB zu 6342/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen (6199/AB zu 6307/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6200/AB zu 6300/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6201/AB zu 6304/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (6202/AB zu 6322/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6203/AB zu 6328/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6204/AB zu 6345/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6205/AB zu 6295/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6206/AB zu 6306/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (6207/AB zu 6318/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 24

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (6208/AB zu 6319/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (6209/AB zu 6320/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (6210/AB zu 6321/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (6211/AB zu 6325/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6212/AB zu 6340/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6213/AB zu 6603/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6214/AB zu 6301/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6215/AB zu 6305/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6216/AB zu 6294/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6217/AB zu 6339/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6218/AB zu 6296/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (6219/AB zu 6310/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen (6220/AB zu 6311/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (6221/AB zu 6316/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6222/AB zu 6341/J)

des Präsidenten des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6223/AB zu 6287/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6224/AB zu 6290/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6225/AB zu 6335/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6226/AB zu 6302/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 25

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6227/AB zu 6329/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen (6228/AB zu 6281/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolle­ginnen und Kollegen (6229/AB zu 6288/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6230/AB zu 6289/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6231/AB zu 6292/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten August Wöginger, Kollegin­nen und Kollegen (6232/AB zu 6312/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (6233/AB zu 6315/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (6234/AB zu 6323/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (6235/AB zu 6324/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (6236/AB zu 6331/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (6237/AB zu 6333/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kollegin­nen und Kollegen (6238/AB zu 6334/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6239/AB zu 6337/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6240/AB zu 6284/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6241/AB zu 6285/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6242/AB zu 6299/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6243/AB zu 6308/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen (6244/AB zu 6313/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6245/AB zu 6344/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6246/AB zu 6491/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 26

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6247/AB zu 6303/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6248/AB zu 6354/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6249/AB zu 6353/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6250/AB zu 6348/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6251/AB zu 6351/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6252/AB zu 6352/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6253/AB zu 6349/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6254/AB zu 6350/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6255/AB zu 6356/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (6256/AB zu 6355/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Günter Kößl, Kolleginnen und Kollegen (6257/AB zu 6734/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Günter Kößl, Kolleginnen und Kollegen (6258/AB zu 6735/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Günter Kößl, Kolleginnen und Kollegen (6259/AB zu 6736/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (6260/AB zu 6363/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6261/AB zu 6369/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (6262/AB zu 6410/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6263/AB zu 6416/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6264/AB zu 6486/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6265/AB zu 6358/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 27

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen (6266/AB zu 6360/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (6267/AB zu 6361/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6268/AB zu 6362/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (6269/AB zu 6357/J)

des Präsidenten des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6270/AB zu 6359/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6271/AB zu 6364/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (6272/AB zu 6365/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Jury, Maximilian Linder, Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (6273/AB zu 6455/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6274/AB zu 6370/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen (6275/AB zu 6374/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (6276/AB zu 6366/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (6277/AB zu 6367/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen (6278/AB zu 6368/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (6279/AB zu 6403/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6280/AB zu 6504/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ord­neten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6281/AB zu 6509/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6282/AB zu 6371/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6283/AB zu 6372/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6284/AB zu 6373/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 28

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6285/AB zu 6379/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6226/AB zu 6302/J) (Zu 6226/AB zu 6302/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (49/ABPR zu 50/JPR)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 29

09.05.54Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Die Amtlichen Protokolle der 80. Sitzung vom 20. Oktober 2010, der 81. Sitzung vom 21. Oktober 2010 sowie der 82. Sitzung vom 22. Oktober 2010 sind in der Parla­ments­direktion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Schickhofer, Ing. Hofer und Mag. Jarmer.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger wird durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos wird durch den Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger vertreten.

Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern des Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt: Der Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll wird durch den Staats­sekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka vertreten.

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung bis zum Ende der Aktuellen Stunde um voraussichtlich 10.45 Uhr vom ORF live übertragen wird.

09.07.32Ansprache der Präsidentin anlässlich des Gedenkens an die 1. Nationalratssitzung vor 90 Jahren am 10. November 1920

 


9.07.33

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren Abgeordneten! Meine Damen und Herren Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Meine Damen und Her­ren vor den Fernsehgeräten! Bevor wir die heutigen Beratungen aufnehmen, darf ich an ein besonderes Ereignis erinnern: Vor 90 Jahren wurde das Bundes-Verfassungs­gesetz beschlossen, und der Nationalrat trat zum ersten Mal zusammen.

Davor fanden den gesamten Sommer über intensive Beratungen der damals in der Nationalversammlung vertretenen Parteien statt. Ergebnis dieser Arbeiten war ein Textentwurf für ein Bundes-Verfassungsgesetz, der dem Plenum vorgelegt wurde. Zwei Sitzungstage lang wurde im Plenum heftig debattiert, bevor in der 102., der letz­ten Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung am 1. Oktober 1920 das Bun­des-Verfassungsgesetz schließlich einstimmig in dritter Lesung beschlossen wurde.

Am 10. November 1920 trat das Gesetz mit der ersten Sitzung des nach den neuen Bestimmungen neu konstituierten Nationalrates in Kraft. Damit waren unsere Grund­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 30

prinzipien in der Bundesverfassung verankert, nämlich das demokratische, das republi­kanische, das bundesstaatliche, das rechtsstaatliche und das gewaltenteilende Prinzip.

Einen weiteren Kernpunkt der Bundesverfassung aus 1920 möchte ich ausdrücklich erwähnen: Der Verfassungsgerichtshof erhielt umfassende und für viele andere Staaten vorbildhafte Gesetzesprüfungskompetenzen. Mit den Bestimmungen über die Verfassungsgerichtsbarkeit hat die österreichische Bundesverfassung internationale Maßstäbe gesetzt. Ohne alle Elemente aus 1920 hier aufzuzählen; kann man zusam­menfassen, dass die Bundesverfassung die Spielregeln für das Handeln staatlicher Institutionen festlegt und somit die wichtigste Grundlage für das Funktionieren unseres Staates ist, denn in ihr ist unser Staatsgefüge verankert. Somit sind Aufgaben und Kompetenzen sowie Rechte und Pflichten aller Staatsorgane definiert, und diese sind natürlich für alle bindend.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe mir erlaubt, die Steno­graphischen Protokolle und damit die Aufzeichnungen über die Debatten der dama­ligen Sitzungen verteilen zu lassen. Sie werden feststellen, dass viele Diskus­sions­punkte und Fragestellungen von damals heute immer noch aktuell und zum Teil auch unerledigt geblieben sind. Ich zitiere den damaligen Berichterstatter Dr. Seipel, der am 29. September 1920 die Verhandlungen einleitete und sagte – ich zitiere –:

„Der Verfassungsausschuss selbst, und zwar die Mitglieder aller Parteien, waren sich wohl dessen bewusst, dass unserem Verfassungsentwurf Mängel von nicht geringer Gewichtigkeit anhaften, Mängel, die über den Charakter bloßer Schönheitsfehler hinausgehen. Es ist vor allem ein großer Mangel, dass dieser Entwurf eines Bundes-Verfassungsgesetzes sehr bedeutende Lücken aufweist.“ – Zitatende.

Der Berichterstatter sprach damit an, dass zwischen den Parteien keine Einigung im Bereich der Grundrechte erzielt wurde. So musste auf das Staatsgrundgesetz aus 1867 zurückgegriffen werden. Schon damals konnte also kein Konsens über einen Katalog der Grund- und Freiheitsrechte gefunden werden. Bis heute hat sich daran, wie Sie wissen, nichts geändert, obwohl ja einige Versuche, beispielsweise im Rahmen des Österreich-Konvents, unternommen wurden. Ungelöst blieb auch die Kompetenz­verteilung auf dem Sektor der Finanzen und in Schulfragen, die erst Jahre beziehungs­weise Jahrzehnte später geregelt wurde.

Wenn wir daher heute über Föderalismus, über eine Neuverteilung der Aufgaben und Kompetenzen und damit über eine Bundesstaatsreform regelmäßig und immer wiederkehrend diskutieren, dann sind das all jene Bereiche, die auch vor 90 Jahren im Mittelpunkt der Debatte standen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 1920 hat die österreichische Bundesverfassung bereits zahlreiche Novellierungen erfahren. Eine wesentliche war jene im Jahr 1929. Diese Novelle brachte unter anderem Neuerungen in einem Bereich, der auch in der heutigen Sitzung – exakt in der heutigen Sitzung – wieder auf der Tagesordnung steht, nämlich die Erweiterung der Kompetenzen des Rechnungshofes. – Im Übrigen wurde 1929 die Frist für die Vorlage des Budgetentwurfs durch die Bundesregierung von ursprünglich acht auf zehn Wochen ausgedehnt.

Ein weiterer großer Einschnitt in der Geschichte der Bundesverfassung war Öster­reichs Beitritt zur Europäischen Union, der 75 Jahre nach ihrem ersten Inkrafttreten eine Gesamtänderung der Bundesverfassung darstellte.

Meine Damen und Herren! Das Bundes-Verfassungsgesetz ist von sehr hoher Qualität. In seiner klaren Sprache ist es ein sehr gutes Fundament für Österreich. Ich bin der Meinung, dass gerade diese hohe Qualität eine Neuorientierung und Weiterentwick­lung erfordert, um diesen Standard auch für die Zukunft zu erhalten. Notwendige Ände­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 31

rungen der Bundesverfassung müssen aber immer wohlüberlegt werden; tagespoliti­sche Zurufe oder simple Bequemlichkeit sind hier schlicht fehl am Platz.

Ich bin überzeugt, wir sind uns alle darüber einig, eine Bundesstaatsreform, die sich zum Ziel setzt, Effizienz und Effektivität zu steigern und die Qualität und Transparenz zu fördern, würde allen Bürgerinnen und Bürger zugutekommen. Und ich bin auch überzeugt, eine solche Reform kann nur erfolgreich sein, wenn sie von Sensibilität und Sinn für das Staatsganze geleitet ist. So wie damals, vor 90 Jahren, die Abgeordneten hohe Verantwortung übernommen hatten, als sie für Österreich die wesentlichsten Weichen für ein demokratisches Zusammenleben stellten, so stellt sich diese Verant­wortung wohl zu jeder Zeit. Das gebieten politische Vernunft und Achtung vor unserer Verfassung. – Vielen Dank! (Allgemeiner Beifall.)

9.14

09.14.33Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„SOS Familie! Jugend und Familien als Opfer einer reformunfähigen Bundesregierung“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Bucher. Ich erteile ihm das Wort und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Abge­ord­neter.

 


9.14.49

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlich willkommen zu einer Aktuellen Stunde des Bündnisses Zukunft Österreich! Ich beginne mit einem Zitat des Finanzministers und Vizekanzlers Josef Pröll, der noch im Juli 2009 gemeint hat: „Wir sprechen über ein Paket, das die Zweite Republik noch nicht gesehen hat.“

Ich war mit Herrn Finanzminister Pröll noch nie so einig wie bei diesem Ausspruch, den er getätigt hat, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn – er bekommt dies­bezüglich erstmals unsere Zustimmung –: Dieses Paket ist an Grauslichkeiten, an Ungerechtigkeiten nicht mehr zu überbieten und daher traurig für die Betroffenen! (Beifall beim BZÖ.)

Es ist das traurige Ergebnis jahrelanger Arbeitsverweigerung, denn in Wirklichkeit geht es doch darum, dass absehbar war, dass wir in den Jahren 2009, 2010 in finanzielle Engpässe geraten. Wir wissen seit 2008, dass uns das Bankenrettungspaket, das ins­ge­samt Garantien und Haftungen in der Höhe von 100 Milliarden € erfordert hat, das das Budget mit 10 Milliarden € tatsächlich belastet – ganz entgegen den ersten kühnen Aussagen des damaligen Kanzlers Gusenbauer, der gemeint hat, dieses Bankenpaket sei ein Geschäft für den Steuerzahler; es ist kein Geschäft, sondern es ist eine Belastung für den Steuerzahler! –, dass uns im heurigen Jahr die Rettung Griechen­lands, aber auch die Finanzierung des Euro-Rettungsschirms vor neue finanzielle Herausforderungen gestellt haben.

In Summe, meine sehr geehrten Damen und Herren, war absehbar für die Bundes­regierung und damit auch absehbar für den Finanzminister, dass uns irgendwann einmal das Geld ausgehen wird und dass irgendwann einmal für diese Hilfsaktionen – einerseits für die Banken und andererseits für die Rettung des Euro – die Rechnung zu begleichen sein wird. Das ist daher nicht überraschend gekommen, sondern es war


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 32

völlig klar und absehbar, dass spätestens im heurigen Jahr das Geld in der Kasse fehlen wird und dass es somit vom Finanzminister und von der Bundesregierung vernachlässigt wurde, rechtzeitig Vorsorge zu treffen dafür, dass diese Situation eintritt, nämlich dass jetzt all jene zur Kasse gebeten werden, die für diese Rettung der Banken, für die Abfederung der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise und für die Rettung des Euro überhaupt nichts dafürkönnen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Denn: Weder die Familien noch die sozial Schwächeren und schon gar nicht die pflegebedürftigen Österreicherinnen und Österreicher sind dafür zur Verantwortung zu ziehen, was diese Bundesregierung verbockt hat, meine sehr geehrten Damen und Herren. Daher ist es grotesk und geradezu pervers, was diese Bundesregierung jetzt an Belastungen zusammengeschnürt hat, welches Belastungspaket hier in einer Husch-Pfusch-Aktion geschnürt wurde. Es wurde alles falsch gemacht: Es ist ungerecht, es ist unsozial und es ist in allererster Linie unnötig, was diese Bundesregierung hier in Form von Belastungen und Steuererhöhungen vorlegt. (Beifall beim BZÖ.)

Dieses Paket ist unnötig, und das sagen nicht wir allein, denn – ich richte diese Frage vor allem an die ÖVP, an die Wirtschaftsbündler – wie kommt denn ein Wirtschafts­bündler und Wirtschaftskammerpräsident Leitl dazu, uns einen Brief zu schreiben, uns von der Opposition, uns aufzufordern gegenzusteuern, gegen dieses Belastungspaket zu steuern, eine Kampagne zu finanzieren mit den Pflichtmitgliedschaftsbeiträgen aller Wirtschaftstreibenden unseres Landes und damit in die Öffentlichkeit zu gehen und dieses Paket zu bekämpfen? Liebe Wirtschaftsbündler innerhalb der ÖVP, wir werden hier in diesem Hohen Haus den Test erbringen, und dann werden wir sehen, zu welcher Maßnahme ihr steht: ob ihr hinter der Wirtschaftskammer-Initiative steht oder ob ihr hinter den Menschen unseres Landes stehen werdet, meine sehr geehrten Damen und Herren? Das wird Ihnen nicht erspart bleiben, das kommt auf Sie zu! (Beifall beim BZÖ.)

Es ist unverschämt und schamlos und passt sehr gut in die Chaospolitik Marke Pröll, der ja seit Wochen sagt, er wolle das Staatssekretariat für Familie nachbesetzen, was er aber nicht gemacht hat. Und jetzt hört man von Wirtschaftsminister Mitterlehner, im Grunde genommen werde diese neue Staatssekretärin mit den neuen Belastungen gar nicht konfrontiert werden, weil man sie im Grunde dafür gar nicht brauche. – Wozu brauchen wir dann überhaupt eine Staatssekretärin, meine sehr geehrten Damen und Herren? Das frage ich mich! (Beifall beim BZÖ.)

Wofür brauchen wir eine Superpraktikantin, die dann für die Familien in unserem Lande gar nicht zur Verfügung steht, meine sehr geehrten Damen und Herren? (Zwi­schenruf des Abg. Scheibner.) Das ist die Chaospolitik Marke Pröll! Es geht dabei nicht nur um den Schulden-Vize, denn Pröll steht für Schuldenmachen in unserem Land sowohl in Niederösterreich als auch auf Bundesebene, und ich frage mich, warum der Herr Finanzminister jetzt auch in Brüssel wieder in erster Linie Geld für marode Länder nachschießt, zum Beispiel für Irland, Portugal oder Spanien.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben immer davor gewarnt, dass das Fässer ohne Boden sind, und gesagt, dass wir uns auf ein Kerneuropa und auf eine Euro­zone, die homogen ist, besinnen sollten, damit wir in der Lage sind, auch diese Wirtschaftskrise zu überwinden, anstatt mit den da benötigten Geldern marode Länder zu fördern. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehen wir uns an, mit welcher Ansage der Herr Finanzminister an die Öffentlichkeit getreten ist, um das Budget zu sanieren und zu konsolidieren! Er kam mit seiner berühmten Marke „60 zu 40“, also 60 Prozent


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 33

Einsparungen und 40 Prozent Steuererhöhungen. Heute sehen wir aufgrund dieses Belastungspaketes, dass er mit 60 Prozent Einsparungen in Wirklichkeit Leistungs­kürzungen meinte, und zwar Leistungskürzungen gegenüber den sozial Schwächeren, den Pflegebedürftigen und den Familien in unserem Land. Das ist geradezu eine Strafaktion für die Leistungsträger, für den Mittelstand und vor allem für die Familien! (Beifall beim BZÖ.)

Es ist eine Strafaktion, wenn man diesen Menschen die 13. Familienbeihilfe kürzt oder den Mehrkinderzuschlag streicht!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Familie ist tatsächlich die Keimzelle unserer Gesellschaft. Wir sprechen in diesem Zusammenhang vom Herzstück der Republik. Das soll uns bewusst sein und klar werden! Wenn die Österreichische Volkspartei in diesem Bereich Kürzungen vornimmt, dann degradiert sie sich zur Anti-Familienpartei unseres Landes und wird zur Belastungspartei unseres Landes. In Wirklichkeit ist sie das tatsächlich, denn sie hat den enormen Schuldenberg zu verant­worten, der hier in den letzten Jahren und Jahrzehnten aufgetürmt wurde. Sie sind seit 24 Jahren ununterbrochen in Regierungsverantwortung und können sich von der Verantwortung dafür, dass die Schuldenlast ständig ansteigt, nicht davonstehlen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Wirtschaftsminister, als Wirtschaftsminister sollten Sie wissen, dass die Familien der Wirtschaftsfaktor Nummer eins sind, denn die Familien können Geld nicht an­sparen oder verspekulieren, sondern die Familien sind der Konsument Nummer eins in unserer Republik, und daher sind sie für die Wirtschaft enorm wichtig.

Junge Familien sind auf Unterstützung angewiesen, und Familienbeihilfe ist kein Almo­sen, sondern eine Entschädigung für einen wertvollen Dienst an der Gesellschaft, für Kinderbetreuung und für die Betreuung von Pflegebedürftigen innerhalb der eigenen Familie. Seien wir uns doch dessen bewusst: Würde all diese Leistungen der Staat übernehmen, dann würde uns das sündhaft teuer kommen, jedenfalls viel teurer, als wenn die Familien der Republik diesen Dienst erweisen! (Beifall beim BZÖ.)

Daher sind wir ganz klar gegen dieses Belastungspaket! Wir sind für die Einleitung von Privatisierungen, wir sind dafür, dass Reformen endlich angegangen und nicht immer auf die lange Bank geschoben werden. Wir sind dafür, dass wir uns endlich auch einmal der Pensionen annehmen, dass wir das Pflegeproblem lösen, das in den nächsten Jahren durch die Überalterung der Gesellschaft auf uns zukommt. Es führt kein Weg darum herum, dass wir uns die Staatsverwaltung vornehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das bleibt uns nicht erspart! Auch wenn wir jetzt ein Wirtschaftswachstum von 2 Prozent zu verzeichnen haben, bleibt uns das nicht erspart. Es führt kein Weg an den Reformen vorbei!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nehmen wir uns einmal die ÖBB vor, die den Steuerzahler 7 Milliarden € pro Jahr kosten und die im Eigentum der SPÖ-Gewerkschaft stehen. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn Sie schon ein Unternehmen besitzen, dann kaufen Sie die ÖBB und dann über­nehmen Sie auch einmal die Verantwortung, aber belasten Sie nicht den Steuerzahler mit 7 Milliarden €! Das ist unfair und ungerecht! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Bundesregierung und dieser Finanz­minister sind mit dem Budgetentwurf an den eigenen Erwartungen gescheitert. (Anhal­tender Beifall beim BZÖ.)

9.25



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 34

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner gemeldet. Herr Bundesminister, auch Ihre Rede­zeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Sie sind am Wort. (Abg. Ing. Westen­thaler: Jetzt kommt der Anti-Familienminister!)

 


9.25.17

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich durchaus der Feststellung anschließen – und das können wir auch Mails und Protesten in anderer Form entnehmen –, dass es wirklich sehr bedauerlich ist, dass wir gezwungen sind, Kürzungen im Zusammenhang mit Familien vorzunehmen, wobei ich Ihnen auch zustimme, dass die Familie die Keimzelle unserer Gesellschaft ist. Dass wir zu Kürzungen gezwungen sind, ist alles andere als angenehm!

Andererseits, Herr Kollege Bucher, haben Sie auch angesprochen, dass die Verschuldungsproblematik gelöst werden soll. Daher ist es aus meiner Sicht wichtig, dass wir in diesem Bereich die Aktionsfähigkeit des Staates aufrechterhalten und zu einer differenzierten Auseinandersetzung fähig sind.

Sie haben oft das Jahr 2008 und die Wirtschaftskrise angesprochen, und ich sage Ihnen: In diesem Zusammenhang ist das Problem entstanden! Warum ist das Problem in diesem Zusammenhang entstanden? – Sie waren ja selbst bei den Beschluss­fassungen dabei! Wir haben in den Jahren 2008 und 2009 Maßnahmen für den Bereich der Familie beschlossen, etwa 2009 die Einführung des Kinderfreibetrages von 220 € jährlich pro Kind, die Erhöhung des Kinderabsetzbetrages auf 58,40 € bezie­hungsweise die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten bis 2 300 € jährlich pro Kind. Allein diese Steuerreform hat uns 510 Millionen € gekostet! Zusätzlich haben wir mit 1. Jänner 2008 die Geschwisterstaffelung erhöht, das verursachte Kosten von 27 Millionen €. Außerdem haben wir am 24. September die 13. Familienbeihilfe einge­führt, was wiederum Kosten von 254 Millionen € verursachte.

Meine Damen und Herren! Alles in allem haben wir im Jahr 2008 – versetzen Sie sich zurück in die Zeit um den 24. September!, von einer Wirtschaftskrise war nicht die Rede – in der Erwartung, dass wir uns all das leisten können, 980 Millionen € pro Jahr zusätzlich – pro Jahr zusätzlich! – für Familien beschlossen. Dann ist die Wirtschafts­krise gekommen, und in der Wirtschaftskrise sind die Einnahmen zurückgegangen. Der FLAF ist mit beinahe 5 Milliarden € überschuldet. Es ist unrichtig, dass ich von Gesetzes wegen jetzt Gelder aus dem Koralm-Kostenbereich oder anderen Bereichen, wo wir ohnedies schwer finanzieren können, in den Bereich des FLAF transferieren könnte.

Der FLAF ist maastrichtrelevant, wird von den Beiträgen der Unternehmer finanziert und ist, um zukunftsfähig zu sein, zu sanieren.

Meine Damen und Herren! Das, was wir jetzt machen müssen, ist unangenehm für jeden Einzelnen, aber schauen Sie doch einmal Richtung Ausland! Schauen Sie doch einmal, was die anderen Länder im Bereich der Budgetsanierung machen müssen! (Abg. Bucher: In den anderen Ländern werden Reformen angegangen!)

Ich nenne Ihnen einige Beispiele: In Deutschland gibt es Einschränkungen beim Elterngeld, in Irland erfolgt eine Reduzierung des Mutterschaftsgeldes, des Kinder­geldes und des Familienzuschusses, in Spanien wird die Babyprämie abgeschafft, in Großbritannien wird Besserverdienenden das Kindergeld gestrichen beziehungsweise gibt es Einschränkungen beim Absetzbetrag, in Tschechien gibt es das Geburtengeld nur noch für das erstgeborene Kind. – Ersparen Sie mir, all das vorzulesen! Es soll Sie das aber nachdenklich machen und darauf hinweisen, dass auch andere Länder ge­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 35

zwungen sind, entsprechend zu sanieren, um ihre Zukunftsfähigkeit aufrechtzu­erhal­ten. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Sie sprechen von der Jugend: Die Zukunftsfähigkeit der Jugend ist aufrechtzuerhalten, denn irgendjemand muss diese Leistungen ja auch bezahlen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Strache.) – Irgendjemand ist diesfalls die Jugend, Herr Strache!

Meine Damen und Herren, wenn es darum geht, etwas zu tun, dann bitte ich um eine differenzierte Diskussion! Wir übertreffen trotz der Einsparungen das Niveau des Jahres 2008, und das Jahr 2008 war ein Jahr der Hochkonjunktur. Wenn im Hinblick darauf auch behauptet wird, dass wir hinter den anderen zurück liegen und es jetzt einen Anschlag auf die Familien gibt, dann muss ich sagen: Das ist insgesamt nicht zu rechtfertigen! Das ist eine Übertreibung der Sonderklasse! (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn, meine Damen und Herren, davon gesprochen wird, dass das Ganze jetzt über­falls­artig angegangen werde, und gefragt wird, wann uns das überhaupt eingefallen ist, dann sage ich Ihnen: Diese Kürzungen hat das Parlament im Mai des Jahres 2010 beschlossen! Wir haben das jetzt durchzuführen. Wir haben nur Leistungen, und daher können wir leider nur bei den Leistungen ansetzen! (Abg. Bucher: Wer hat das beschlossen?)

Jetzt bestünde die Möglichkeit – Herr Bucher, hören Sie mir bitte zu! –, entsprechend über alle drüber durchzukürzen. Wir haben das nicht getan, weil wir gesehen haben, dass bei Familien und insbesondere im Bereich schulpflichtiger Kinder wenig Bewe­gungs­spielraum besteht. Deswegen sind von insgesamt 1,8 Millionen Beziehern von Familienbeihilfe 900 000 so gut wie nicht betroffen. Ich möchte gerne einmal in der Diskussion sagen: Das ist mehr als im Jahr 2008! 900 000 sind nicht betroffen, und dieses Geld, das Sie angesprochen haben, kann durchaus für die Familie und für die Wirtschaft verwendet werden.

Der zweite Punkt ist die Frage: Wo streichen wir? – Problematisch ist dabei der Bereich der 24- bis 26-Jährigen, denn es wird damit argumentiert, dass Menschen, als sie ihr Studium begonnen haben, darauf vertraut haben, dass da gewisse Leistungen erbracht werden.

Meine Damen und Herren! Im Jahr 2008 hat es auch noch die Studiengebühren gegeben, und im Jahr 2008 hat es viele von den angesprochenen Leistungen, die ich erwähnt habe, nicht gegeben. Für den Staat gibt es auch keinen Vertrauensgrundsatz und keinen Schutz davor, dass in der Krise gewisse Einnahmen zurückgehen. Der Staat ist damit konfrontiert, und der Staat muss das sanieren.

Deswegen bringe ich einen internationalen Vergleich, wo es noch bis zu diesem Alter entsprechende Beihilfen gibt. Es gibt diese in einem oder in zwei Staaten, und auch dort ist das sehr differenziert; sonst enden diese Beihilfen mit 19 Jahren.

Meine Damen und Herren, wir sollten uns auch nicht täuschen. Schauen Sie sich beispielsweise einmal den Bericht zur sozialen Lage der Studierenden 2010 an! In diesem steht, dass im Alter von 25 Jahren 70 Prozent der Studenten im Ausmaß von zirka 20 Stunden arbeiten. Das bedeutet, dass die Beihilfe keine Studienförderung ist. Wer sozial betroffen ist, bekommt ein Stipendium. Daher sollten wir auch das differenziert betrachten und die Diskussion vielleicht einmal umdrehen und uns fragen, ob das wirklich ein Anspruch ist und jemandem etwas genommen würde oder ob diese Beihilfe in diesem Alter – auch im Hinblick auf den internationalen Vergleich – überhaupt noch zusteht. (Beifall bei der ÖVP.)

Von der FPÖ wurde im Vorfeld immer wieder behauptet – ich weiß nicht, ob es heute wieder kommen wird –, dass wir Familienbeihilfen ins Ausland bezahlen, beispiels­weise in die Türkei oder sonst wohin. – Das ist unrichtig! Das gibt es seit 1996 nicht. Es


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 36

ist nicht mehr so, dass Familien hier Kinder bekommen, dann ausreisen und wir zahlen. Das gilt im EU-Bereich, aber sonst nicht! – Das zu diesem Punkt. (Zwischenruf des Abg. Strache. – Weitere Zwischenrufe.) – Wir zahlen nicht! Ich trete Ihnen den Beweis gerne an, Herr Strache!

Der dritte Punkt in diesem Zusammenhang ist der Mehrkindzuschlag. Es ist dies eine problematische Angelegenheit, und damit sind wir auch bei den Abrundungen. Allerdings ist mir bei Durchsicht der vielen E-Mails aufgefallen, dass viele Leute die Geschwisterstaffel mit dem Mehrkindzuschlag verwechselt haben. Ich habe mir darauf­hin angeschaut, was wir an Förderungen, Freibeträgen und Absetzbeträgen haben: Insgesamt sind es teilweise 30, und diese sind total unübersichtlich zwischen Ländern und Bund aufgeteilt. Wir müssen also dafür sorgen, dass tatsächlich über eine Treff­sicherheit der Familienpolitik und deren Leistungen gesprochen werden kann. Diese Aufgabe müssen wir uns vornehmen. Diese Notwendigkeit hat diese Diskussion gezeigt, und ich glaube, es ist kein Fehler, sich dieser Problematik einmal anzu­nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Was tun wir jetzt? – Wir schauen uns die Abrundungen an und erwägen, was im Bereich der 24- bis 26-Jährigen möglich ist. Es gibt Studien, die länger dauern. Es ist berechtigt, wenn man für die Mindeststudienzeit auch die entsprechende Abdeckung bekommt. Wir werden uns anschauen, was mit dem Mehrkindzuschlag geschieht. Vor allem werden wir auch darauf achten, meine Damen und Herren, dass die Verfassungsmäßigkeit gewährleistet ist. Damit Sie das nicht verwechseln: Das ist eine einkommensteuerrechtliche Frage.

Das Ganze ist also auf allen drei Ebenen eine unangenehme Auseinandersetzung, aber ich kann nicht von anderen Bereichen her den Familienlastenausgleichsfonds sanieren und dessen Funktionsfähigkeit herstellen, sondern das ist nur im Bereich des Fonds selbst möglich.

Damit bin ich eigentlich schon am Schluss, meine Damen und Herren. Wenn Sie „SOS Jugend!“ und „SOS Familie!“ funken, dann würde ich Sie bitten: Setzen Sie sich mit der Sache differenziert auseinander! Überprüfen Sie, ob unsere Lage im Jahr 2008, einem Hochkonjunkturjahr, in dem wir besser dagestanden sind als die meisten anderen europäischen Staaten, wirklich dazu berechtigt, zu sagen, dass es jetzt einen Anschlag auf die Familien insgesamt gibt!

Funktionsfähigkeit des Systems heißt nicht, der Jugend die Bezahlung der Schulden in der Zukunft zu überlassen, sondern jetzt zu sanieren und handlungsfähig zu sein. (Zwischenruf des Abg. Strache.) – Bitte? (Abg. Strache: Warum hat die ÖVP, die seit 24 Jahren in der Regierung ist, nur Schulden gemacht? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Herr Strache, Sie werfen uns vor, dass wir in der Krise entsprechende Schulden ge­macht hätten! (Abg. Strache: Sie machen seit 24 Jahren Schulden!) Sie können auch international vergleichen. In einer Konjunkturkrise  (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.) Lassen Sie mich ausreden!

In einer Konjunkturkrise ist es eine Tatsache, dass die Schulden größer werden. (Lebhafte Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.)

Auf der anderen Seite ist es logisch – das können Sie beim alten Keynes nachlesen –, dass dann, wenn die Wirtschaft wieder anzieht, auch die Schulden bereinigt werden müssen. Seit 24 Jahren haben wir dafür gesorgt, dass wir uns im internationalen Vergleich unter den drei bis vier besten Staaten befinden. Das sollten Sie einmal sehen und nicht nur die Problematik! (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 37

Wir haben eine geringere Neuverschuldung als die anderen Staaten, und der inter­nationale Vergleich macht uns sicher. Schauen Sie nach Irland, schauen Sie nach Spanien, schauen Sie nach Portugal! Jetzt handeln sichert die Aktionsfähigkeit des Staates Österreich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

9.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache nun darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktuellen Stunde 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Frau Abgeordnete Binder-Maier gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.35.50

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Thema ist das zukünftige Budget des Staatshaushaltes, es wird heute aber auch schon über Sparmaßnahmen im familienpolitischen Bereich geredet.

Meine Damen und Herren, ja, ich kenne die Problemfelder, die sich daraus ergeben. Ja, meine Damen und Herren, es gibt Wermutstropfen. Auch ich habe Bedenken, und es macht mir keine Freude, über manche Maßnahmen zu diskutieren.

Meine Damen und Herren, wie schaut die konkrete Faktenlage aus? – Laut Erstentwurf wird es ausgabenseitige Einsparungen im Gesamtbudget von 1,7 Prozent geben.

Dem stehen zusätzliche Einnahmen bis 2014 von rund 7 Milliarden € gegenüber: durch Beiträge von Banken, Konzernen und Spekulanten. Grundlage dabei war das Acht-Punkte-Programm der Sozialdemokratie.

Bei den vorliegenden notwendigen Veränderungen geht es darum, die österreichische Familienförderung im weitesten Sinne zu erhalten und auch weiterhin zu garantieren.

Das Gesamtvolumen der Sachleistungen und Geldleistungen für Familien in Österreich beträgt rund 9,5 Milliarden €. Diese Summe kann sich sehen lassen, ist von großer Bedeutung und hält auch jedem Vergleich stand.

Zufrieden und höchst interessiert habe ich auch Ihre Aussagen, Herr Bundesminister, verfolgt. Daraus ist zu entnehmen, dass es eine Kehrtwende und auch eine Korrektur in der zukünftigen Familienpolitik geben soll. Es soll mehr Augenmerk auf Investitionen in Sach- und Infrastrukturleistungen für die Familien gelegt werden. Das wurde von uns immer wieder gefordert, um eine Ausgewogenheit zwischen Geld- und Sachleistungen zu garantieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister, wir werden Sie beim Wort nehmen! Daher stelle ich konkret auch gleich die Frage an Sie, ob im neuen Budget vor allem für den weiteren Ausbau von Kindergärten und Kleinkindeinrichtungen vorgesorgt wird und Geldmittel dafür zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass nur durch ein dichtes Netz von Krabbelstuben und Kindergärten bis hin zu Eltern-Kind-Zentren die Vereinbarkeit von Kind und Beruf für junge Frauen und Männer ermöglicht und erleichtert werden kann und auch – was mir sehr wichtig ist – sowohl die Chancen als auch die Förderung aller Kinder garantiert werden können.

Meine Damen und Herren, trotz politischer Befindlichkeit dürfen wir, wie ich meine, internationale Zusammenhänge und Vergleiche nicht aus den Augen lassen. Wir müssen über den Tellerrand schauen. Wir reden und diskutieren über eine Fülle von


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 38

einzelnen Fördermaßnahmen für Familien und Kinder, die im Laufe der Jahre immer wieder durch Regierungen ergänzt und verbessert wurden.

Einige möchte ich Ihnen gerne nennen: kostenloses letztes Kindergartenjahr, einkom­mensabhängiges Kindergeld, kostenlose Schulbücher, Schulfreifahrt, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis hin zu den verschiedensten Beratungseinrichtungen für Kinder und Familien. – Das sind nur einige Punkte der österreichischen Fördermaß­nahmen.

Nicht umhin kommen wir aber auch, die Strukturen des FLAF, jenes Fonds, Herr Bundesminister, der von den ArbeitnehmerInnen und teilweise auch von den Arbeit­gebern finanziert und gespeist wird, zu diskutieren. Sie haben darauf hingewiesen, dass der FLAF, der Familienlastenausgleichsfonds, ein Minus ausweist, und wir müs­sen uns daher damit beschäftigen, wer was wann einzahlt und wer davon profitiert.

Eingehen möchte ich noch kurz auf die Initiative und Kampagne der Frauenministerin: „Echte Männer gehen in Karenz“ – ein weiterer Schritt und Schlüssel zu mehr Chancengleichheit in Österreich, ein erster Schritt im öffentlichen Dienst, der Vorbildwirkung und Impuls für die Privatwirtschaft sein soll. (Abg. Bucher: Das sind die „Superreichen“, die Familien!)

Zusammenfassend und zurückkommend auf diese Aktuelle Stunde: Meine Damen und Herren, die Budgetvorschläge und die begleitenden Gesetze befinden sich derzeit in Begutachtung, Stellungnahmen, Lösungen und Alternativvorschläge werden auf parla­mentarischer Ebene diskutiert, und ich bin guter Dinge, dass Korrekturen und Verbes­serungen möglich sein werden. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Familienförderung in Österreich hat, Herr Kollege, eine lange Tradition. (Abg. Bucher: Heute ist sie zu Ende!) Ihre große Bedeutung und die Wichtigkeit sind uns allen bewusst. Aber ebenso wichtig ist es mir, meine Damen und Herren, dass die Einkom­men der Menschen in Österreich so gestaltet und bemessen sind, dass ein Leben, ein Familienleben grundsätzlich möglich und auch lebenswert ist. Familien- und Kinder­förderung müssen Ergänzung und Ausgleich sein. Wir werden uns gemeinsam dafür einsetzen und weiter daran arbeiten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

9.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Steibl gelangt nun zu Wort. – Bitte. – Oh, Pardon! Das wurde umgedreht. Ich habe erst jetzt die Korrektur auf dem Bildschirm. Das hat sich in den letzten Sekunden auf meiner Liste geändert. (Abg. Kickl: Das ist sinnbildlich für den Zustand der ÖVP!)

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. – Bitte.

 


9.41.50

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Natürlich ist es in Zeiten wie diesen legitim, dass Interessenvertreter, Familien­ver­bände ihre Standpunkte äußern und auch ihre Sorgen artikulieren. Ich möchte jetzt beim Ausgangspunkt ansetzen, und zwar: Die Staatsschulden beziehungsweise allein die Zinsen der Staatsschulden betragen 8 Millionen €. (Abg. Strache: 8 Millionen? 8 Milliarden! – Rufe: Milliarden!) 8 Milliarden €! (Abg. Strache: ... nicht einmal mehr eine Wirtschaftskompetenz! – Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Jedenfalls entspricht die Höhe der Zinsen dem Betrag, den der Staat jährlich für Bildung ausgibt. Und gerade deshalb, weil die ÖVP die Kinder und die Familien im Mittelpunkt sieht, geben wir 6,5 Milliarden € für Familienleistungen aus, wovon 3,5 Mil­liarden € in die Familienbeihilfe fließen. Dass es in Zeiten wie diesen natürlich schmerzlich ist, auch im Familienbereich Kürzungen vorzunehmen, ist uns klar. Wir tun


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 39

das auch nicht, ohne lange darüber nachgedacht zu haben, sondern wir versuchen, im Sinne unserer Kinder, im Sinne der zukünftigen Generation ein Budget zu schnüren (Abg. Strache: Da werden wir bald keine Kinder mehr haben, wenn wir so weiter­machen!), das nachhaltig ist und gewährleistet, dass auch die Jungen von heute ein aussichtsreiches Leben haben werden.

Man muss an dieser Stelle sehr wohl erwähnen, dass das Familienbudget im inter­nationalen Vergleich nach wie vor im Spitzenfeld liegt. Die Leistungen für die Familien werden auch nach den jetzt geplanten Einsparungen noch immer auf dem Niveau von vor 2008, also vor der Wirtschaftskrise, liegen. Das heißt, wir rangieren damit immer noch an der Spitze Europas. Das soll jetzt kein Argument dafür sein, sich darüber hinwegzuturnen, aber es ist wichtig, dass das der Bevölkerung bewusst ist.

Die Anliegen der Familienverbände sind ernst zu nehmen – dementsprechend wurden auch Gespräche geführt. Es wird da und dort vielleicht auch noch Abrundungen geben, wie schon vielfach gesagt wurde.

Eines möchte ich an dieser Stelle auch erwähnen: Die Initiative des BZÖ oder auch diese Unterschriftenaktion erachte ich – politisch gesehen – als keine große Heraus­forderung, als keinen großen Wurf (Abg. Petzner: Das haben sogar ÖVP-Bürger­meister unterschrieben!), denn fünf Punkte niederzuschreiben (anhaltende Zwischen­rufe bei FPÖ und BZÖ – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), fünf Punkte niederzuschreiben, wogegen man ist, ist keine politische Leistung. (Abg. Strache: Familienpolitische Streichungen und Belastungen ...!)

Ich hätte mir von einer Partei, die hier im Hohen Haus ist, schon erwartet, dass sie auch positive Vorschläge, andere Vorschläge macht, nämlich wie sie glaubt, dass man das Budget gestalten kann, dass die Finanzierung zukunftssicher ist. – Und diese Leistung erbringt die Bundesregierung! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Export von Familienleistungen, das ist es doch!)

Ich denke, dass es unserem Finanzminister in den letzten Wochen und Monaten mit viel Anstrengung gelungen ist, vernünftige Maßnahmen vorzuschlagen, notwendige Maßnahmen zu treffen, auf jeden Fall auch Härtefälle zu vermeiden – und darum geht es. (Abg. Hagen: Verwaltungsreform!)

Jeder Politiker, jede Politikerin hier im Hohen Haus sollte darüber nachdenken, wie man mit den Ressourcen für unsere Zukunft verantwortungsbewusst umgeht. Aber genau das macht das BZÖ nicht – das sieht man an seinem Vorschlag! (Abg. Hagen: Verwaltungsreform! – Abg. Scheibner: Unerträglich ist so etwas! – Weitere Zwischen­rufe beim BZÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Ich denke, dass es gerade auch im Sinne der Jungen, der Studierenden durch eine Vereinbarung zwischen Ministerin Karl und Finanzminister Pröll zu einer guten Lösung gekommen ist. (Ruf beim BZÖ: Das ist eine Jugendvertreterin?!) Dass die Bezieher der Studienbeihilfe nicht auf die Familienbeihilfe verzichten müssen, dass Mütter bezie­hungsweise Schwangere oder auch jene, die den Präsenzdienst oder Zivildienst geleistet haben, da Anerkennung erhalten, ist gut. Man wird noch darüber diskutieren müssen, wie es mit jenen Studien ausschaut, wo es strukturbedingt zu einer längeren Studiendauer kommt, wie zum Beispiel beim Medizinstudium. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir im Jahr 2009 im Rahmen der Steuer­reform die Familien gerade erst um 500 Millionen € entlastet haben. Das heißt, all jene, die jetzt behaupten, die ÖVP würde sich von den Familien distanzieren, irren (Zwischenruf des Abg. Scheibner), denn wir haben ein flexibleres Kinderbetreuungs­geld eingeführt (Abg. Kickl: Verraten und verkauft, die Familien von Ihnen!), die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 40

Zuverdienstgrenze erhöht und letztendlich auch mit den Ländern Vereinbarungen zur besseren Kinderbetreuung getroffen. Das sind Tatsachen, die wir geschaffen haben, und das würde ich mir von Ihnen auch wünschen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

9.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Höbart. – Bitte.

 


9.47.24

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin ja erstaunt und regelrecht zu Tränen gerührt angesichts dessen, wie hier versucht wird oder wie hier – um in Ihrer Sprache zu reden – herumgeturnt wird, um diese Ungeheuerlichkeiten ins richtige Licht zu rücken. Das muss ich zurückweisen! Sie sparen nämlich schlichtweg an den falschen Stellen in diesem Land. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich gebe Ihnen recht, dass unser Staatsbudget, das Staatswesen saniert werden muss – aber nicht auf dem Rücken der Familien, nicht auf Kosten der Herzstücke unserer Gesellschaft. (Beifall bei der FPÖ.)

Es werden aber – ganz im Gegenteil – wieder einmal jene zur Kassa gebeten, die un­sere Republik im wahrsten Sinne des Wortes am Leben erhalten – ich habe gerade vom Herzstück unserer Republik gesprochen –: die Auszubildenden, die Leistungs­träger unserer Gesellschaft und die Familien. Und das kann und darf nicht wahr sein, das müssen wir verhindern!

Sehr geehrte Damen und Herren – und ich muss dazusagen: von dieser Laien­spielertruppe, die sich heute Regierung nennt! Sie meinen es ja nicht wirklich ernst damit, den Österreichern dieses Budget verkaufen zu wollen. Man kann dieses Budget eigentlich nur als „jämmerliches Budget“ bezeichnen – ich komme später noch darauf zu sprechen –, und wir werden zu diesen Budgetvorlagen ein klares Nein sagen, denn es strotzt vor Ungeheuerlichkeiten, Unregelmäßigkeiten und Ungerechtigkeiten. (Beifall bei der FPÖ.)

Fest steht für uns, dass Bundeskanzler Faymann und das Duo Pröll/Pröll für die Lähmung dieser Republik verantwortlich zeichnen und letztlich dieses „Budget der Grauslichkeiten“ zu verantworten haben.

Ich möchte heute hier Landeshauptmann Pröll auch einmal ins Spiel bringen, denn letztlich ist er als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz der Oberblockierer der Nation. Wir konnten beobachten, wie sich Pröll, Landeshauptmann Pröll, in den Budgetdiskussionen geriert hat, und das ist wirklich ein Skandal der Oberklasse.

Warum Lähmung der Republik? – Es werden dringend notwendige Strukturreformen nicht in Angriff genommen, ihre Notwendigkeit wird schlichtweg vom Tisch gewischt. Wir müssen heute von einem unglaublichen Verwaltungsdickicht in unserer Republik sprechen.

Der „Kurier“ hat vor einigen Tagen – ich zeige Ihnen diese Ausgabe – vom „Irrsinn der Verwaltung“ gesprochen. Der „Kurier“ bringt es in diesem Fall auf den Punkt: Es werden in diesem Artikel die Ineffizienzen und Grotesken aufgezeigt, und es heißt, es gäbe genug Reformpotenzial im Gesundheitswesen, im Schulwesen, wir könnten moderne Instrumente bei Verwaltungstätigkeiten einsetzen. Aber all das ist kein Thema, das wird nicht einmal wirklich angedacht.

Jetzt zum sogenannten Budget der Grauslichkeiten. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, was da geplant ist: Der Mehrkindzuschlag wird wegfallen. Das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 41

bedeutet, die ÖVP ist aus unserer Sicht als Familienpartei völlig gescheitert! (Beifall bei der FPÖ.)

Es wird die 13. Familienbeihilfe auf das sogenannte Schulstartgeld reduziert. Die Familienbeihilfe wird verkürzt ausbezahlt. Die Mineralölsteuer wird erhöht, was wieder die Pendler belastet – diejenigen, die in der Früh die Ärmeln aufkrempeln, in die Arbeit fahren und für diese Republik etwas leisten. Das ist aus unserer Sicht absolut ungerecht. (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Kerosin ...!)

Ich möchte Ihnen das Beispiel – dieses wurde mir zugetragen – einer sechsköpfigen Familie bringen, die errechnet hat, dass auf diese Familie eine Mehrbelastung von nahezu 2 000 € im Jahr zukommt. (Abg. Bucher: Das ist ja viel zu wenig!) Ich kann Ihnen das anschließend an meine Rede zeigen, nämlich inklusive der ganzen Gemein­deabgabenerhöhungen. Fast 2 000 € für eine sechsköpfige Familie! Und diese Familie fragt zu Recht: Was haben wir eigentlich verbrochen, dass wir solche Ungeheuerl­ichkeiten auf uns nehmen müssen?! (Beifall bei der FPÖ.)

Uns wird immer erklärt, es sei kein Geld vorhanden und deswegen müssten vor allem Steuern erhöht werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang die Milliardenhilfen für Griechenland in Erinnerung rufen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Da war die ÖVP flott!)

Griechenland, ein wunderschönes Land, aber korrupt und schlecht geführt. Unsere Republik stellt Griechenland Milliarden zur Verfügung. Hunderte Millionen an Familienbeihilfe für die Türkei, ich zitiere „Heute“: „Familienbeihilfe für 200.000 Aus­länder!“ (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Das ist falsch!) – Sie sagen, es ist falsch, dann korrigieren Sie es bitte. (Abg. Neugebauer: Auch eine „Qualitätszeitung“!)

Die Ausgleichszulagen an EU-Bürger – wir wissen heute, dass Familienleistungen oftmals nicht im Land ausgegeben werden, sondern exportiert werden, und dagegen wehren wir uns!

Letztlich – und auch das wissen Sie – treten ja bereits prominente Vertreter von Rot und Schwarz offen gegen dieses Budget auf.

Beispielsweise Brigitte Jank meint: „Scharf zu kritisieren ist, dass der Budgetentwurf von keinerlei Reformen begleitet wird. Der erarbeitete Wohlstand versickert in verkrusteten Strukturen“.

Auch Androsch kritisiert zu Recht dieses Budget.

Ich möchte Ihnen auch den Beschluss des Vorarlberger Landtages kurz zur Kenntnis bringen: „Der Vorarlberger Landtag spricht sich für die Rücknahme des im Bud­get 2011 vorgesehenen Sparpaketes in den Bereichen Familie und Pflege aus.“

Wenn Sie draufkommen, dass sich die Bevölkerung zu Recht gegen diesen Wahnsinn, gegen diesen familienpolitischen Wahnsinn wehrt, dann wollen Sie abfedern, abrun­den, abschleifen. – Ich hoffe, dass diese Bundesregierung bei den Abfederungsmaß­nahmen irgendwann endlich ins Nirwana abgefedert wird, denn das hätte sie sich verdient. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die FPÖ wird sich mit aller Vehemenz gegen dieses Budget stemmen, denn letztlich wollen wir das Schröpfen unserer Leistungsträger und unserer Familien nicht zur Kenntnis nehmen. Sie können sich sicher sein, dass wir hier auf der Seite der Bevölkerung stehen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

9.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Musiol gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 42

9.53.15

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Budget, vor allem dieses Familienbudget, ist an Kurzsichtigkeit nicht zu überbieten und aus sozialer Sicht absolut unwürdig – und das trifft auch auf Ihre Rede zu, Herr Minister. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ihre Rede, Herr Minister, hat nur eine richtige Aussage beinhaltet, nämlich die Aus­sage: Es ist kein Anschlag auf die Familien insgesamt. – Ja, das stimmt, denn das ist kein Anschlag auf alle Familien, kein Anschlag auf jene Familien, die Ihre Klientel sind, die gut und besser verdienenden Familien, es ist aber ein Anschlag auf alle Familien, die von Armut betroffen sind, die ein geringes Einkommen haben. Es ist ein Anschlag auf jene Familien, die mehr Kinder haben und dadurch schon einem höheren Armuts­risiko ausgesetzt sind. Es ist ein Anschlag auf all jene jungen Personen und StudentInnen, aber auch Lehrlinge, die das Problem haben, nicht zu wissen, worin ihre nächste Einkunft bestehen wird, wie hoch sie sein wird, die nicht wissen, ob sie einen Job bekommen werden, die nicht wissen, wovon sie im nächsten Monat leben sollen. Auf diese Personen ist das sehr wohl ein Anschlag.

Damit setzt sich aber nur das fort, was Sie mit dem Familienentlastungspaket 2008 schon begonnen haben, das Sie gerade zitiert haben und hier noch einmal abfeiern wollten.

Wir haben es Ihnen damals schon gesagt: Dieses Familienentlastungspaket hat nicht alle Familien entlastet, sondern es hat die gut und besser verdienenden Familien entlastet, es wurde jedoch auf jene Familien vergessen, die eben zu den nicht gut Verdienenden und zu den niedrigen Einkommensklassen zählen.

Und was machen Sie jetzt? – Jetzt nehmen Sie Leistungen aus diesem Familien­entlastungspaket zurück, aber Sie nehmen nicht jene Leistungen zurück, die den gut und besser verdienenden Familien zugutegekommen sind, sondern jene, die den schwächsten und den armen Familien zugutegekommen sind: Mehrkindzuschlag und 13. Familienbeihilfe sollen gestrichen werden.

Ein Punkt, dem wir inhaltlich sehr viel abgewinnen können, ist die Streichung des AlleinverdienerInnenabsetzbetrages für kinderlose Paare. Das ist durchaus ein Punkt, wo man sagen muss: Das ist nicht nur familienpolitisch, sondern vor allem frauenpolitisch ein wichtiger Punkt. Aber in allen anderen Bereichen gehen Sie absolut sozial unausgewogen vor.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns natürlich gefreut, dass Sie, Herr Minister, medial angekündigt haben, dass Sie vorhaben, die Familienleistungen zu überdenken und von Geldleistungen in Infrastruktur „umzuschwenken“. Das, was Sie dabei aber vergessen haben, ist, dass viele dieser Leistungen nicht Bundesleistungen, sondern Länderleistungen sind. Und ich hoffe sehr, dass Sie es sehr ernst meinen mit Ihrer Ankündigung (Abg. Großruck: Und Gemeinden!), dass Sie auch auf Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen und auf Ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern, also Ihre ParteikollegInnen, Einfluss nehmen werden, denn dort ist mitunter zu entscheiden, ob Kindergärten ausgebaut werden, ob es Nachmittags­betreuung für die Kinder gibt, ob in Schulinfrastruktur investiert wird.

Klar ist, dass nur Investitionen in die Infrastruktur die Möglichkeit bieten, wirklich in die Bildung unserer Kinder zu investieren, hier nachhaltig zu investieren.

Wenn Sie hier Bundesländer- oder nationale Vergleiche bringen, muss ich Ihnen sagen, dass Sie hier nicht die ganze Wahrheit gesagt haben, denn es gibt durchaus Länder, die es uns vormachen, sowohl innerhalb Österreichs als auch außerhalb Österreichs. Beispielsweise Deutschland nimmt 13 Milliarden mehr in die Hand, um in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 43

Bildung zu investieren, in Nachmittagsbetreuung, in Kinderbetreuung, in Schulen, in Schulausstattung, um eben genau in die Zukunft dieses Landes, in diesem Fall Deutschlands, zu investieren.

Auch Wien ist jetzt einen anderen Weg gegangen unter grüner Regierungsbeteiligung. Wien hat sich der Kinderarmut angenommen (Abg. Kopf: Wann?), Wien hat den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen festgesetzt, Wien hat den Ausbau von Nachmit­tags­betreuungsplätzen festgesetzt, und Wien hat sich als eines der Hauptziele gesetzt, Kinderarmut hintanzuhalten. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Und vor diesem Hinter­grund ist es immens wichtig, Ihre Aussage, in Infrastruktur zu investieren, noch einmal zu beleuchten.

Noch einmal der Appell an Sie: Wenn Sie das wirklich ernst meinen, dann müssen Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern davon überzeugen!

Ein Allerletztes: Dieses Budget ist nicht nur verfassungswidrig vorgelegt worden, weil es verspätet vorgelegt worden ist, sondern es zeigt auch wieder einmal eine politische Vorgehensweise, die nicht unsere ist. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Wenn man hier Einschnitte vorhat, wenn man hier vorhat, ganz massiv bei bestimmten Gruppen zu sparen, dann wäre es doch angebracht, mit diesen Gruppen in einen Dialog einzutreten, bevor man diese Pläne vorstellt – und nicht erst jetzt, wo es massiven Protest gibt. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Es soll angeblich am Freitag einen Familiengipfel geben, zu dem wieder nicht alle Gruppen eingeladen sind, sondern nur bestimmte, ein absolut intransparenter Gipfel. Die TeilnehmerInnen haben bis heute keine schriftliche Einladung, wissen auch nicht, wer aller dort sein wird – und wer ganz dort fehlen wird, das sind wir Parla­mentarierInnen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Die Regierung macht hier einen Gipfel mit den VertreterInnen der Einrichtungen, von denen wir nicht wissen, welche es sind, aber zu entscheiden ist das Budget ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, Sie überziehen Ihre Rede­zeit. Ihre 5 Minuten sind abgelaufen, ich lasse Sie noch einen Halbsatz sagen.

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (fortsetzend): Und in diesem Sinne hoffe ich, dass der Familiengipfel das bringt, was er bringen soll: ein sozial würdiges Budget. (Beifall bei den Grünen.)

9.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Haubner gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.59.06

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! „SOS-Familie“ ist ein Hilferuf, ist ein Hilferuf von 1,8 Millionen Familien in Österreich, denen in einer beispiellosen Belastungsaktion 400 Millionen € einfach weggenommen werden! (Beifall beim BZÖ.)

„SOS-Familie“ ist aber auch eine sehr erfolgreiche Bürgerinitiative, die gemeinsam mit Familienorganisationen, der Familienzukunft Österreich und mit dem BZÖ eine sehr erfolgreiche Aktion auf die Beine gestellt hat, bei der immer mehr Menschen unterschreiben.

Und weil Kollegin Fuhrmann kritisiert hat, dass nur draufsteht, wogegen wir sind: Frau Kollegin, Sie haben es nicht genau gelesen! (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Einige ÖVP-Bürgermeister in Oberösterreich haben sehr genau gelesen und haben dann unterschrieben (Beifall beim BZÖ), denn da heißt es:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 44

„Wir fordern Einsparungen in Verwaltung und Politik und nicht auf dem Rücken der Kinder!“

Das ist das klare Signal, das wir hier geben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Großruck und Krainer.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer Zeit, in der der Wunsch nach Kindern zwar vorhanden ist, aber die Realität zeigt, dass immer weniger Kinder geboren werden, ist ein derartiges Paket unverständlich, unsozial und zukunftsfeindlich. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren der rot-schwarzen Regierung, Sie sind mit diesem Budget – nicht nur mit dem Familienbudget, aber mit dem Familienbudget im Besonderen – als Zukunftsgestalter gescheitert! Die ÖVP hat als Familienpartei abgedankt. Und wenn der ehemalige Nationalratspräsident Khol sagt, die Familienpolitik der letzten Jahre ist gescheitert, dann sage ich, Sie als ÖVP sind gescheitert: an Ihren Wahlversprechen und an Ihren Sonntagsreden. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Großruck: Gescheiter, nicht gescheitert!)

Es nützt nichts, wenn Vizekanzler Pröll eine neue Staatssekretärin vorstellt und sagt, sie sei eine starke Stimme für die Familien, wenn der Herr Wirtschafts- und Familien­minister gleichzeitig sagt, dass sie da sowieso nicht mehr viel zu reden hat, da sie erst kommt, wenn das alles unter Dach und Fach ist. – Ich frage hier daher noch einmal: Wozu brauchen wir dann eine neue Familienstaatssekretärin? (Beifall beim BZÖ.)

Die SPÖ aber, meine Damen und Herren, als eine Partei, die immer die Werte fair, gerecht und sozial in den Mund nimmt, ist ebenso gescheitert. Ich frage: Was ist fair und gerecht, wenn man 318 Millionen € beim Pflegegeld einspart, wenn man es den Ärmsten der Armen wegnimmt, wenn weniger Menschen das Pflegegeld bekommen, das jetzt schon nicht ausreicht, um alle Leistungen, die notwendig sind, zuzukaufen?

Daher fordern wir vom BZÖ: Nehmen Sie endlich die Sorgen der Familien, aber auch jene der älteren Generation ernst! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Kassieren Sie nicht ständig bei den Familien ab, statt am System zu sparen! Wissen Sie eigentlich, dass es bereits 240 000 Kinder in Österreich gibt, die schon jetzt in relativer Armut leben? Wissen Sie, dass die Mehrkinderfamilien wirklich besonders betroffen sind durch diese Kürzungen und dass das bis zu 4 000 € im Jahr ausmachen kann? Wollen Sie wirklich, dass die Armen immer mehr und die Fleißigen immer ärmer werden? – Wir vom BZÖ wollen das nicht, denn die Familien sind keine Almosenempfänger, sondern die Familien sind Leistungsträger unserer Gesellschaft! (Beifall beim BZÖ.)

Sie zahlen 19 Milliarden € an Steuern jährlich in den allgemeinen Topf ein – diese Leistung muss einmal erbracht werden! –, und sie bekommen in etwa 6 Milliarden € an Transferleistungen aus dem FLAF wieder zurück.

Wenn Sie, Herr Bundesminister, jetzt sagen, der FLAF müsse saniert werden und der erste Schritt seien Leistungskürzungen, dann ist das der falsche Weg! Denn dass der FLAF saniert werden muss, das wissen Sie, das wissen wir alle schon sehr lange. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.) Man hätte sich überlegen können, wie neue Finanzierungsströme aussehen können, wie familienfremde Leistun­gen herausgenommen werden können. Davon liegt nichts auf dem Tisch. Sie gehen den einfachsten Weg und sagen: Streichen wir 400 Millionen €, und dann ist der FLAF saniert! – Das ist nicht unser Weg, und dem werden wir sicher nicht zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als BZÖ werden weiter eine Lobby sein für die Familien, für ihre Sorgen und ihre Anliegen, damit Familie auch in Zukunft leistbar und lebbar ist (Zwischenruf des Abg. Krainer) und dass vor allem die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 45

Familienleistungen wertgesichert sind. Und wir werden weiter für eine Politik stehen, die dort investiert, wo Zukunft ist: Zukunft ist in den Familien, Zukunft ist in der Bildung, Zukunft ist in der Forschung. Und wir werden dafür stehen, dass dort gespart wird, wo es absolut notwendig ist: bei nicht mehr zeitgemäßen Strukturen im Bereich der Bildung, im Bereich des Gesundheitssystems, aber auch bei den viel zu großen und überbordenden politischen Gremien. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.)

In diesem Sinne bitte ich Sie: Tun Sie endlich etwas für die Familien, tun Sie etwas für die Menschen in diesem Land und verlassen Sie den familienfeindlichen Kurs! (Beifall beim BZÖ.)

10.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.04.34

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Musiol – sie ist nicht mehr im Saal. Ich freue mich darüber, vonseiten der Grünen positive Töne zur Wiener Kommunalpolitik, zur Stadtpolitik zu hören. Das ist ein neues Gefühl. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP sowie Zwi­schenrufe bei den Grünen.)

Ich freue mich darüber, ich wollte Sie aber darauf hinweisen, dass der Ausbau von Kinderbetreuung, die Weiterentwicklung des Bildungssystems, die Armutsbekämpfung, dass all das schon in den letzten Jahren, in den letzten Jahrzehnten wichtige Schwerpunkte der Wiener Politik, sozialdemokratischer Politik waren, und das nicht zuletzt deshalb, weil es – und das ist jetzt ganz wichtig – gemeinsame Ziele sind und es auch ein gemeinsames politisches Projekt in Wien gibt. Ich hoffe sehr auf gute fünf Jahre in Wien (Abg. Strache: Das ist eine Drohung!) und freue mich auf die sinnvollen wichtigen Projekte, die wir in Wien gemeinsam in Angriff nehmen werden! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Aber zurück zum Bundesbudget. Selbstverständlich gibt es erfreulichere politische Zeiten für uns alle, selbstverständlich ist Sparen, Entscheidungen zu treffen über Spar­maßnahmen für uns alle eine schwierigere politische Herausforderung. Wir alle würden lieber zusätzliche Maßnahmen beschließen, zusätzliche Unterstützungen auch für die Familien. Wir sind uns nicht immer ganz einig, welche Maßnahmen die sinnvollen sind, aber derartige Auseinandersetzungen sind natürlich politisch erfreulicher als zu fragen, wo der Sparstift angesetzt werden muss; das ist keine Frage.

Kritik ist selbstverständlich das Recht von Oppositionsparteien (Abg. Ursula Haubner: Danke! Danke!), das ist auch ihre Aufgabe – selbstverständlich! –, aber der Herr Minister hat mit Recht darauf hingewiesen, dass sich in den letzten Jahren tatsächlich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich verändert haben, und das ist auch von Ihnen zu berücksichtigen bei der Konzeption und Beurteilung dessen, was möglich ist und was nicht möglich ist.

Zum Thema, was für die Familien wichtig ist. Für die Familien sind Familienleistungen wichtig – das ist überhaupt keine Frage –, aber die Grundlage, überhaupt die Basis schlechthin, ist und bleibt doch die Frage, ob es für die Menschen in diesem Land Arbeit gibt – Arbeit, von der man auch leben kann. Und deswegen ist es natürlich auch wichtig, die wirtschaftliche Situation so zu gestalten, so zu konsolidieren, dass diese existenziell wichtigen Grundvoraussetzungen für alle Menschen in diesem Land, also für die Menschen, die in Familien leben – und wir alle leben in gewisser Weise in einer Familie –, einmal als Grundlage gesichert sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 46

Was die Kürzungen bei der Familienbeihilfe betrifft, so verstehe ich die Kritik, ich verstehe die Sorgen, denn auch ich bekomme in den letzten Wochen viele E-Mails von betroffenen Familien, und deswegen ist es mir ein Anliegen, bei all dem, bei dem ich die Kritik verstehe – der Herr Minister hat auch wichtige Hinweise gehabt –, gleich zu Beginn etwas dazu zu sagen, wo – zum Teil auch aufgrund der Verunsicherung, die ein bisschen bewusst geschürt wird – Ängste bestehen, die nicht berechtigt sind.

Was nicht betroffen ist von den Kürzungen ist die Mitversicherung, die weiter bis zum Lebensalter von 27 bestehen wird, auch für Studierende: die Mitversicherung bei der Kranken- und Unfallversicherung.

Was nicht betroffen sein wird sind Waisenrenten.

Was zum Glück jetzt schon zu korrigieren gelungen ist, ist die Frage, dass es eine Kompensation geben wird bei den Studienbeihilfen.

Die Geschwisterstaffel ist nicht betroffen – das war auch ein wichtiger Hinweis; das ist etwas anderes als der Mehrkindzuschlag –, genauso – weil ich auch da von vielen Sorgen höre, auch wenn es nichts mit der Familienbeihilfe zu tun hat – wie das Pflege­geld: Menschen, die heute Pflegegeld beziehen, sind nicht betroffen von Kürzungen, da wird sich auch in Hinkunft nichts ändern. Es ist sehr wichtig, darauf hinzuweisen!

Was ich verstehe und was mir große Sorgen bereitet, ist, dass Studierende das Gefühl haben und die Situation vorfinden, immer stärker unter Druck zu sein. Da ist es mir wichtig – und da arbeite ich auch sehr daran –, Hebel an unterschiedlichen Stellen anzusetzen, um dem entgegenzuwirken. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Deswegen ist auch noch die Zusage sehr wichtig, dass es Nachbesserungen geben wird, dass man hier schaut, wie man entsprechend Druck herausnehmen kann.

Unser Anliegen ist Folgendes: In den letzten Jahrzehnten sind wir immer Spitze bei den Familienleistungen gewesen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen), und das wollen wir auch in den nächsten Jahren bei der Unterstützung der Familien in Österreich bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)

10.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Steibl zu Wort. – Bitte.

 


10.10.03

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Fernsehzuschauer und -zuschauerinnen! Eingangs möchte ich sagen: Familienpolitik ist und bleibt ein Kernthema der ÖVP – mit unserem Vizekanzler Josef Pröll, mit unserem Bundesminister Reinhold Mitterlehner und mit der neuen Frau Staatssekretärin Verena Remler. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ.)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Familienpolitik wurde in den letzten Jahren weiterentwickelt, und zwar zu einer positiven Familienpolitik für Väter und Mütter in unserem Land. Familienpolitik ist aber eine Querschnittmaterie und ist eng verknüpft – das wurde schon kurz angesprochen – mit Wirtschafts-, Arbeitsmarktpolitik und manchmal auch mit Frauenpolitik.

Familienpolitik geht auch die Länder und Gemeinden etwas an, denn das ist eben dort, wo die Familien zu Hause sind, wo sie leben, und dort, wo die Kinderbetreuungs­einrichtungen sind. (Abg. Zanger: Dort, wo die ÖVP ... wird jetzt auch nichts mehr gemacht für die Familien!) Das ist also eine Aufgabe der Kommunen; diese Aufgaben müssen wir uns gemeinschaftlich teilen. Ich habe einmal gesagt, die nächste Volkszäh­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 47

lung kommt bestimmt – und Gemeinden wollen ja auch Familien, speziell junge Familien in ihrem Ort haben; also geht das alles nur mit einem Miteinander.

Diese Sachleistungen – Schaffung von Betreuungsplätzen, Schaffung von Bildungsein­richtungen für Kinder – stellen die Basis für einen guten Start ins Leben dar. Übrigens: Die Betreuungsquote bei Kindern von drei bis fünf Jahren liegt bei 90 Prozent; das letzte Kindergartenjahr ist gratis. Aufholbedarf ist da eher bei den Null- bis Dreijährigen gegeben.

Wenn meine Kollegin Binder-Maier sagt, der Weg ist gut, also mehr Sachleistungen in Richtung mehr Geldleistungen, so möchte ich dem hinzufügen: Wir sind jetzt sozu­sagen schon in der Mitte angelangt mit diesen Sachleistungen, aber da müssen wir natürlich weiterarbeiten.

Da die Kolleginnen Musiol und Haubner gemeint haben, dieses Paket sei lediglich kurzfristig angelegt und sei ein Anschlag auf Familien, die an der Armutsgrenze leben (Abg. Bucher: ... Kollege Leitl!), möchte ich hiezu Folgendes anführen: Haushalte mit Kindern im unteren Einkommensdrittel beziehen nach einer Studie des Wifo Familien­leistungen in fünfeinhalbfacher Höhe ihrer Einzahlungen in den FLAF, das mittlere Einkommensdrittel nur in zweifacher Höhe – und das obere Drittel bekommt gerade das heraus, was von ihm eingezahlt wird. – Man muss sich das alles genau anschauen.

Wir wissen, dass mehr Geldleistungen nicht automatisch zu einer höheren Geburten­rate führen. Das zeigt ja auch die Geburtenrate in Österreich mit 1,4 Kindern. Öster­reich gibt aber, und das muss man immer wieder sagen, mit 2,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes überdurchschnittlich viel für Familienleistungen aus. Der EU-Durchschnitt liegt bei 2,5 Prozent. (Abg. Zanger: Wenn man Bulgarien ... dazurechnet, natürlich!) Also denke ich, auch da muss man hinschauen, wie sich die Familienpolitik entwickelt hat.

Der Herr Bundesminister hat das kurz angeschnitten, und ich möchte einen Vergleich bringen, den auch Sie sehr wohl kennen, aber manchmal nicht wahrhaben wollen, nämlich dass wir selbst mit den im Entwurf vorgesehenen Verkürzungen der An­spruchs­dauer in diesem Bereich noch immer im Spitzenfeld liegen. Das heißt nicht, dass manches nicht schmerzhaft ist und dass man genau hinschauen muss und da wirklich auch keine Benachteiligungen aufkommen lässt, aber in Frankreich und in den Niederlanden gibt es die Familienbeihilfe nur bis zum Alter von 20 Jahren und vieles mehr.

Mir persönlich als Familiensprecherin ist es natürlich auch wichtig zu sagen: Ja, man muss hinschauen, und wenn es ein Nachjustieren beim Mehrkindzuschlag gibt, dann ist das richtig und auch notwendig.

Aber eines zum Abschluss: Die Lebensrealitäten von Familien müssen unter einen Hut gebracht werden. Es geht nicht um ein Modell, sondern es geht um Wahlfreiheit für Familien in allen Bereichen. Das, glaube ich, ist eine gute Familienpolitik, die gerade wir von der ÖVP unterstützen und forcieren. (Beifall bei der ÖVP.)

10.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Kitzmüller zu Wort. – Bitte.

 


10.14.54

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Minister! Liebe Zuseher! Hohes Haus! Zu Beginn möchte ich eine Korrektur zum Herrn Familienminister anbringen. Er hat gesagt, dass in die Türkei keine Familienbeihilfe abgeführt wird. Wir haben hier eine Anfrage vom Oktober 2009, die Ihr Ministerium


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 48

beantwortet hat, und die besagt, dass 2008 15 813 Millionen € in die Türkei gegangen sind. – So viel zu dieser Antwort. (He-Rufe bei der FPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: 15 Milliarden €?!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Familienpolitik dieser Regierung ist katastrophal gescheitert. Das kommende Sparpaket belastet unsere Familien massiv. Nach den Plänen der SPÖ – und die SPÖ hat das erfunden – soll von Geldleistungen auf Sachleistungen umgeschichtet werden, das ist natürlich für das sozial-revolutionäre familienfeindliche Weltbild, das die SPÖ vertritt, ganz klar: Kindergartenplatz statt Familienbeihilfe, Babykrippe statt Kindergeld – ganz logisch! Und die Frauen sollen so schnell wie möglich wieder in das Berufsleben zurückkehren, denn wo Frauen arbeiten, ist es sehr günstig und das Lohnniveau sehr niedrig, wie wir überall festgestellt haben.

Die ÖVP macht es um nichts besser, meine Damen und Herren: Wenn wir das „V“ in der Mitte von ÖVP sehen, hat es sich von „Volk“ schon längst verabschiedet. (Beifall bei der FPÖ.) Es ist eher als „variabel“ zu sehen, und schauen Sie nach, welche Definitionen im Wörterbuch für variabel zu lesen sind (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ) – Sie sind nervös; verständlich bei dem Budget –: unbeständig, sprunghaft, oberflächlich, unzuverlässig – und das können Sie noch beliebig fortsetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die ÖVP hat sich verabschiedet von einer landwirtschaftsfreundlichen Partei hin zu einer bauernfeindlichen Partei, von einer christlichen Partei hin zu einer Zeitgeistpartei und jetzt zum Schluss verabschiedet sie sich von, wie sie sich selbst bezeichnet hat, einer Familienpartei zu einer familienfeindlichen Partei.

Es ist nicht verwunderlich, dass der Herr Finanzminister das unsägliche Sparpaket gutheißt, es geht ja ausschließlich auf Kosten der Familien. Und wenn im Bereich der direkten und indirekten Steuern und noch dazu bei den Sozialversicherungsbeiträgen die Familien massiv belastet werden, und dann noch von einer Ausgewogenheit des Familienpaketes gesprochen wird, meine Damen und Herren, dann ist das ein Hohn und ein Schlag ins Gesicht der Familien! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, glauben Sie wirklich, dass Sie die Österreicher auseinanderdividieren können (Abg. Großruck: ... variabel, die Österreicher!): Da haben wir die Beamten, da haben wir die Angestellten, da haben wir die Pendler, da haben wir die Familien und da haben wir die Pflegebedürftigen? – Mitnichten, meine Damen und Herren! Ihr Sparpaket trifft alle, wie mein Kollege schon erwähnt hat (Abg. Großruck: ... variabel!): die 13. Familienbeihilfe, die gestrichen wird, die Familienbeihilfe für Studierende, der Mehrkinderzuschlag, der wegfällt, die Unterstützung von Lehrlingen, die Arbeit suchen – diese drei Monate nach Beendigung der Lehrzeit –, die wegfällt.

Und den größten Witz muss ich Ihnen jetzt im Zusammenhang mit Kanzler Faymann erzählen: Er hat doch tatsächlich eine Internetseite gestartet, in der Folgendes steht: „Bundeskanzler Werner Faymann hat Wort gehalten. Zwei Drittel der neuen Einnahmen zahlen Banken, Konzerne, Spekulanten und Vermögende.“ – Ist das nicht lustig, wenn man sich so etwas anhört? Dann gibt es die Möglichkeit, auf einen Button mit „Gefällt mir“ zu klicken, um zu sagen, dass es einem gefällt. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es gibt 8 336 926 Österreicher, und wie viele Österreicher, glauben Sie, haben angeklickt, dass ihnen das gefällt? 1 000, 5 000, 10 000? – Es waren genau 100, das ist Stand von heute Vormittag! Also für 100 Österreicher ist das Familienpaket ideal. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: ... ist die Regierungsbank!)

Meine Damen und Herren, nach Einschätzung von Experten entspricht allein die Unterlassung der Valorisierung der Familienbeihilfe der letzten Jahre 700 Millionen €.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 49

Wenn Sie davon reden, dass das familienfreundlich ist, dann weiß ich nicht, wie es bei Ihnen ausschaut, wenn es familienfeindlich wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitlichen fordern weiterhin eine massive Unterstützung der Familien durch eine gerechte Besteuerung, durch eine steuerliche Entlastung der Familien durch unser Familiensteuer-Splitting-Modell. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist ein Anreiz für Menschen, eine Familie zu gründen, oder auch mehr Kinder zu bekommen – und das durch alle Einkommensschichten hindurch. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei ist die einzige Partei, die zum Wohl der Familien und zum Wohl Österreichs agiert. (Beifall bei der FPÖ.)

10.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.20.17

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jugend braucht Budget und Budget braucht Jugend. Für diese Rechnung brauche ich keinen Ab­schluss auf einer Wirtschaftsuniversität, sondern das ist allen klar – außer der SPÖ und der ÖVP in diesem Haus. Jugend braucht Budget, Budget braucht Jugend, das ist eine Tatsache, der Sie sich hier nicht stellen.

Wenn Bildung und Ausbildung, wenn Forschung und Wissenschaft, wenn schulische und universitäre Ausbildung nicht gefördert werden, dann sind in erster Linie die Leidtragenden die Jugendlichen und die jungen Erwachsenen.

Wenn neue qualitative Jobs gerade im Bereich Ökowirtschaft und Pflege nicht geschaf­fen werden, wenn prekären und atypischen Arbeitsverhältnissen nicht der Garaus gemacht wird und wenn Jugendarbeitslosigkeit nicht langfristig und nachhaltig be­kämpft wird, dann sind in erster Linie die Leidtragenden die Jugendlichen und die jungen Erwachsenen.

Wenn ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz in der Schublade verendet, wenn ein Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht einmal mehr debattiert wird in diesem Parlament und wenn die uneingeschränkte Verankerung der UN-Kinderrechts­konvention hier zu einem Schauspiel wird in diesem Parlament, dann sind in erster Linie die Leidtragenden die Kinder und Jugendlichen.

Was passiert? Was ist die Lösung dieser Bundesregierung? – Einsparungen, harte, beinharte Einsparungen, die die Jugendlichen und jungen Erwachsenen am meisten treffen. Es wird ihnen die Existenzgrundlage genommen, und gerade der Jugend­minister ist hiefür verantwortlich zu machen. (Beifall bei den Grünen.)

Beinharte Kürzungen für all jene, die für diese Krise nichts können. Beinharte Kürzun­gen für all jene, die den Generationenvertrag aufrechterhalten müssen. Und beinharte Kürzungen für all jene, die die sogenannte Zukunft Österreichs sind; gerade SPÖ und ÖVP kommen ja immer wieder mit dieser Floskel, die Jugend ist unsere Zukunft. – Dieses Budget, dieses Jugendbelastungsbudget ist genau das Gegenteilige.

Um noch einmal diese Schande – o ja, es ist eine Schande, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Schande gegenüber der Zukunft und der Bildungsinvestition Österreichs! Wenn bei jungen Menschen gerade bei der Familienbeihilfe, wenn sie studieren, eingespart wird, wenn die Bezugsdauer auf das 24. Lebensjahr reduziert wird, dann ist das ein irrsinniger Schaden für die Zukunft Österreichs.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 50

Die Studie zur sozialen Lage von Studierenden zeigt eines ganz klar auf: Junge Erwachsene, die studieren, brauchen rund 900 € im Monat zum Überleben. Und wenn sie arbeiten gehen – und das ist keine schwere Rechnung –, wenn sie 20 Stunden arbeiten, dann haben sie auch weniger Zeit zum Studieren. Das heißt, da beißt sich die Katze in den Schwanz. Und wenn da noch die Familienbeihilfe reduziert wird, dann ist das Bildungs-Klau, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)

Die Streichung der Familienbeihilfe für Arbeit suchende Jugendliche im Alter von 18 bis 21, das ist Zukunfts-Klau. Was soll denn ein ausgelernter Lehrling anderes tun, als sich eine Arbeit, einen Job zu suchen? Mit 21 hat er noch wenig Erfahrung, und er braucht einfach einen neuen Betrieb, wo er unterkommen kann. Und da wird wieder gekürzt. Das ist genauso ein Zukunfts-Klau.

Oder: die beinharte Streichung der Familienbeihilfe nach der Berufsausbildung und natürlich anstatt der 13. Familienbeihilfe die Pauschale, die jetzt nur mehr für schulpflichtige Kinder vorgesehen ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, hinter mir sitzt der Jugendminister. (Abg. Strache: Der Mitterlehner ist schon weg!) – Nein, dort drüben steht er. – Dieser Mann ist nicht nur Wirtschaftsminister und Familienminister. Er ist auch zuständig für die Belange aller Jugendlichen in Österreich. Ich weiß nicht, ob Sie das gewusst haben. Ich als Jugendsprecherin muss mich mit ihm auseinandersetzen. Aber er hat bis jetzt noch nie Positives für die Belange von Jugendlichen getan, noch nie! Wir haben ein Jugendschutzgesetz, das nicht bundesvereinheitlicht wurde. Wir haben Familienbeihilfekürzungen, die Bildungs-Klau und Zukunfts-Klau darstellen. Er sagt, es geht um Zukunftsfähigkeit. – Nein, das ist es nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zukunftsfähigkeit schaut anders aus. (Beifall bei den Grünen.)

10.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 


10.25.42

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! „SOS Familie!“ – Save Our Souls! Ich glaube, wir alle sind uns hier einig, dass es gerade um Familien-, Kinder- und Jugendlichen-Seelen geht, und gerade hier spart die österreichische Bundesregierung extrem ein. Meine Kollegin Ursula Haubner hat es ja bereits erwähnt: Beim Mehrkindzuschlag, bei der 13. Familienbeihilfe wird eingespart, und das trifft im Besonderen wieder Familien, die nicht viel Geld haben, die sich die Schulen gerade noch leisten können. Wir wissen, dass die Familien Millionenbeträge für Förderunterricht et cetera privat zahlen müssen, damit die Kinder toll ausgebildet werden. Und so sparen Sie die österreichische Jugend kaputt. (Beifall beim BZÖ.)

Durch die geplante Reduzierung kommt es gerade bei SchülerInnen zum Beispiel einer HAK, einer fünfjährigen Ausbildung, zu massiven Einbußen für die Familien. Als Lehrlingssprecher trifft es mich extrem und finde ich es sehr schade, dass bei den Arbeit Suchenden zwischen 18 und 21 massiv eingespart wird: Wenn man nicht sofort einen Job findet, bekommt man auch keine Arbeitslosenunterstützung, man fällt durch den Rost und wird ein Langzeitarbeitsloser von morgen.

Besonders betroffen von den Einsparungen sind auch die Absolventen von Oberstufen, Handelsakademie, Handelsschule et cetera. Hier muss nachgearbeitet werden, hier muss es Verbesserungen geben, denn gerade hier geht es um die Zukunft Österreichs. Wenn man die österreichische Jugend zu Tode spart, dann vernichtet man quasi auch die Zukunft von morgen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 51

Meine Vorredner haben es bereits erwähnt, die Einsparungen bei den Jugendlichen sind ineffizient. Es trifft die Falschen. Es trifft die, die sich ohnehin nichts leisten können. Es trifft die, die ohnehin nicht so sehr vom Leben bevorteilt sind.

Wir haben klare Vorstellungen, wie wir das Budget verbessern können.

Erstens: Wir fordern eine Universitätsmilliarde – sofort! (Beifall beim BZÖ.) Diese Uni­versitätsmilliarde haben wir gemeinsam mit unserem Wissenschaftssprecher Rainer Widmann und Marc Pommer vom GZÖ gemeinsam entwickelt. Warum? Hier muss sofort gehandelt werden. Den österreichischen Universitäten fehlt es an Bausubstanz. Hier muss Geld in die Hand genommen werden. Hier muss investiert werden. Daher fordern wir auch die Einführung der Studiengebühren, und zwar leistungsgerecht und sozial ausgewogen. Das BZÖ ist zwar für Studiengebühren, aber eines ist auch klar: Wenn sich jemand die Studiengebühren nicht leisten kann, dann muss er trotzdem in Österreich studieren können. (Beifall beim BZÖ.)

Kollegin Fuhrmann hat vorhin so lapidar gesagt: Ihr fordert vieles, aber wo sind die Lösungen? – Frau Kollegin, ich werde Ihnen noch ein paar Lösungen präsentieren. Eine davon ist auch die Bürgerinitiative „SOS-Familie“.

Weiters fordern wir auch einen Universitätsbonus. Der Universitätsbonus schaut so aus, dass österreichische Maturanten bei Absolvierung der Matura einen Bonus erhal­ten, um studieren zu können; dieser beträgt 5 000 €. Bei 28 000 ausländischen Studen­ten ergibt das jährlich für die österreichischen Universitäten 140 Millionen €. Das ist zweckgebunden, das ist sinnvoll, und das hilft den österreichischen Universitäten. (Beifall beim BZÖ.)

Weiters stehen wir für die Aussetzung der Wehrpflicht. Ja, wir sind dafür, dass die Aussetzung der Wehrpflicht durchgesetzt wird. In anderen Ländern wird das per­manent gemacht. Auch in Deutschland ist es zurzeit Thema. Wir wollen eine Aufwertung des österreichischen Bundesheeres und zusätzlich die Einführung der Bürgerhilfe. Das freiwillige soziale Jahr soll durch eine finanzielle Abgeltung ebenfalls aufgewertet werden, damit der Zugang zu den älteren Generationen auch gewährleistet wird. (Beifall beim BZÖ.)

Weiters fordern wir auch ganz klar die Beibehaltung der 13. Familienbeihilfe und eine Bezugsdauer bis zum 26. Lebensjahr. (Abg. Rädler: Fordern, fordern, fordern!) – Ja, natürlich fordern wir, weil wir auch Lösungen präsentieren. Da gebe ich Ihnen vollkom­men recht. (Beifall beim BZÖ. – Rufe bei der ÖVP: Wo? Wo? Wo?)

Ich werde Ihnen gleich sagen, wo Sie das finden. Danke, das war ein guter Tipp, da freue ich mich sehr, dass Sie mich daran erinnert haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren und Zuschauer zu Hause, bitte unterstützen Sie „SOS-Familie“! Sie können das tun auf „www.bzoe.at“ oder auf „www.gzoe.at“. (Abg. Hornek: SOS-BZÖ!) Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie das zahlreich unterstützen würden. Hier finden Sie alles, unsere Forderungen, unsere Lösungsansätze für die Zukunft Österreichs und vor allem für die österreichische Jugend in diesem Land.

Abschließend will ich Ihnen ein Präsent überreichen, Herr Minister – damit die öster­reichische Jugend in diesem Land nicht gerupft wird wie ein Hendl, sondern eine Zukunft hat. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Markowitz dreht sich zur Regie­rungsbank um und legt Bundesminister Dr. Mitterlehner ein Plastikhuhn auf dessen Platz.)

10.31



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 52

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


10.31.09

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Familienpolitik und Kürzungen im Familienbereich sind ein ernstes Thema, deshalb zurück zur Ernsthaftigkeit dieser Thematik.

Wenn die ÖVP-Sprecherin Steibl heute hier am Rednerpult festgestellt hat, Familien­politik wird weiterhin ein Kernstück der ÖVP-Politik sein, dann kann man das nur als gefährliche Drohung auffassen, Frau Kollegin. (Beifall bei der FPÖ.) Denn: Familienpolitik der ÖVP ist in Wirklichkeit ein Anschlag auf die Familien.

Sie haben mit Ihrem Redebeitrag und mit diesem Ihrem Budgetentwurf eines klargemacht: Sie haben kein Herz für Familien. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Steibl: Sie auch nicht!) Ich habe ein Herz für Familien, und Sie werden noch sehen, was die Freiheitlichen hier im Parlament an Anträgen, an Widerstand gegen diese Belastungen, gegen diese Kürzungen, gegen diesen Anschlag auf die österreichischen Familien initiieren werden.

Ich stelle mir vor allem die Frage, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP: Jetzt haben Sie so lange nachgedacht, jetzt haben Sie einen Verfassungsbruch in Kauf genommen – und was ist herausgekommen? Eine massive Belastung der Familien. Den Familien wird das Geld weggenommen.

Ich kann dazu nur sagen, das ist schon ein bisschen einfallslos, und vor allem ist es, wenn ich insbesondere an die Kürzung des Pflegegeldes denke, herzlos, was Sie hier mit den Österreicherinnen und Österreichern machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Was ist geblieben vom Klassenkampf der SPÖ? Was haben wir hier nicht alles gehört von der Generalsekretärin: Die Reichen sollen zur Kasse gebeten werden, die Reichen sollen einen erklecklichen Teil zur Budgetsanierung beitragen! – Ja, was haben Sie denn gemacht? – Sie haben die Armen getroffen, Sie haben die sozial Schwachen mit Ihren Belastungen der Familien in Mark und Bein getroffen!

Sehen Sie sich doch einmal, Frau Kollegin von der ÖVP, die Stellungnahmen des Katholischen Familienverbandes an, Vorfeldorganisation der ÖVP. Dieser spricht von Verfassungswidrigkeit. Herr Präsident, Sie lachen. (Abg. Neugebauer: Das ist keine Vorfeldorganisation der ÖVP!) Ich glaube es mittlerweile auch, denn wenn man sich die Wahlergebnisse in Wien anschaut, dann weiß man, da können ja nicht einmal mehr die Katholiken die ÖVP gewählt haben. (Beifall bei der FPÖ.) Und ich verstehe es auch: weil Sie in Wirklichkeit kein Herz für die Familien haben.

Wissen Sie, was der Präsident des Katholischen Familienverbandes schreibt, Frau Kollegin? Ich lese es Ihnen vor:

Als überparteiliche familienpolitische Organisation erreichen den Katholischen Fa­milien­verband derzeit Reaktionen aus allen politischen Richtungen. Dabei spüren wir auch bei vielen Funktionären und Mitgliedern der Regierungsparteien viel Unver­ständnis für die Kürzungen bei den Familien. Eines ist klar: Wenn Parteien immer die Bedeutung der Familien betonen und wenn Parteien den hohen Stellenwert der Familien ins Parteiprogramm schreiben, werden sie auch an ihren Taten gemessen. – Zitatende.

Frau Kollegin, Sie müssen den Begriff und das Kapitel „Familie“ aus dem ÖVP-Parteiprogramm streichen und einfach herausnehmen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte Ihnen schon eines sagen: Der präsentierte Budgetentwurf bedeutet gerade für Familien massive Einschnitte, die man so einfach hier im Hohen Haus nicht wird


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 53

hinnehmen können. Dieser Entwurf ist ein einziges Flickwerk, entbehrt jeglicher Vision, ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Auswirkungen. Ich werde es Ihnen dann anhand von einigen Beispielen klarmachen.

Und was man in dieser Diskussion immer wieder vergisst: Es wird immer von unterschiedlichen Gruppen gesprochen. Da wird einerseits die Gruppe der Autofahrer angesprochen, dann wird bei den Studenten ein bisschen gespart, bei den Beamten, bei den Pendlern, dann kürzen Sie ein bisschen bei den Pflegebedürftigen. Sie vergessen, dass sich das alles in der Familie subsumiert. Das heißt, wenn ich einen Pflegefall in der Familie, wenn ich einen Studenten habe, dann habe ich ja die doppelte, die dreifache, die fünffache Belastung.

Denken Sie beispielsweise an die Mineralölsteuer! Viele Familien leben, damit ihre Kinder in der Natur aufwachsen können, außerhalb der Ballungszentren. Die Eltern müssen ihre Kinder in die Schule bringen. Die Arbeitnehmer müssen mit ihrem Auto zur Arbeit fahren. Sie alle werden über die Mineralölsteuer belastet.

Oder das Pflegegeld: 80 Prozent aller Pflegefälle werden in Österreich von Ange­hörigen betreut, von den Eltern, von den Frauen, von den Alleinerzieherinnen, die selbst wieder Kinder haben und denen die Familienförderung, die Familienbeihilfe gekürzt wird. (Beifall bei der FPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.)

Sie haben mit diesen Maßnahmen und mit diesem Budgetentwurf, den Sie dem Hohen Haus vorlegen – ich komme zum Schlusssatz –, eines klargemacht: Sie haben kein Herz für die Familien. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte optimistisch 

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie waren bereits beim Schlusssatz. Das ist schon der Schlusssatz nach dem Schlusssatz! (Abg. Dr. Strutz: Frau Präsidentin! Ein optimistischer Schlusssatz!) Ein Halbsatz, so wie bei der Kollegin Musiol, wird Ihnen noch zugestanden.

 


Abgeordneter Dr. Martin Strutz (fortsetzend): Da wir uns Weihnachten nähern, bin ich optimistisch, dass Sie auf die Vorschläge, die die Familienpartei der Freiheitlichen einbringen wird, eingehen und Ihr kaltes Herz vor Weihnachten noch erwärmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

10.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich noch einmal Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 5 Minuten nicht überschreiten darf. – Bitte. (Abg. Dr. Graf: Das ist unfair, wenn wir keine Redezeit mehr haben! Das ist ein Novum, das hat es noch nie gegeben! – Abg. Scheibner: Das ist ja unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

 


10.37.30

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich werde Ihre Geduld nicht sehr lange in Anspruch nehmen. Ich beziehe mich nur auf diese Angelegenheit mit den Familien­beihilfebeziehern aus der Türkei.

Meine Behauptung war, dass Kinder, die in der Türkei wohnen, seit 1996 keine Familienbeihilfe beziehen. Da ist diese Anfragebeantwortung vorgelegt worden, da steht zwar die Türkei drauf, aber die Fälle, die ausgewiesen sind, beziehen sich auf türkische Staatsbürger, die in Österreich wohnen und ihre Kinder in Österreich haben. Wir werden diesen Sachverhalt noch präzisieren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 54

Meine Behauptung, dass hier nicht bezahlt wird, bleibt aufrecht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Großruck: Bravo!)

10.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

10.38.30 Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragen: 6739/J bis 6856/J;

2. Anfragebeantwortungen: 6198/AB bis 6285/AB;

Beilagen zur Anfragebeantwortung: Zu 6226/AB;

Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 49/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bankwesengesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Finanzmarkt­auf­sichtsbehördengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Konsumentenschutzgesetz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und das Bundesfinanzierungsgesetz geändert werden (982 d.B.),

Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Inter­nationalen Währungsfonds (983 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (993 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden (994 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis September 2010 (Vorlage 49 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 3. Quartal 2010 (Vorlage 50 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von überplan­mäßigen Ausgaben im 3. Quartal 2010 (Vorlage 51 BA),

Monatserfolg September 2010, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 52 BA);

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 62 betreffend „faire und transparente Immobilienmaklerverordnung“, überreicht vom Abgeordneten Bernhard Themessl,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 55

Petition Nr. 63 betreffend „Sanierung der Belastungen durch Autobahnverkehrslärm im Gemeindegebiet von Terfens an der A 12“, überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr,

Petition Nr. 64 betreffend „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“, überreicht von den Abgeordneten Sonja Ablinger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Tanja Windbüchler-Souschill und Ing. Peter Westenthaler;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits zur Änderung des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (942 d.B.);

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (943 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/11 (III-184 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheits­bericht 2009) (III-186 d.B.);

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft 2010 (III-188 d.B.).

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters ist folgende Vorlage eingelangt:

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemein­schaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, 944 der Beilagen.

Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieses Gegenstandes an einen Ausschuss abzusehen und ihn auf die Tagesordnung der morgigen 85. Sitzung zu stellen.

Wird dagegen ein Widerspruch erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich gehe daher so vor.

10.39.01Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Neubauer beantragt hat, dem Verkehrsausschuss zur Bericht­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 56

erstattung über den Antrag 334/A(E) der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der vierten Donaubrücke samt Westring im Sinne einer seit 30 Jahren längst überfälligen Strukturverbesserung zum Wohle der Bürger eine Frist bis 29. November 2010 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzu­führen.

Diese kurze Debatte wird um 15 Uhr stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte durchgeführt.

10.40.01Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 6 und 7, 8 bis 10, 13 bis 15, 16 und 17, 18 und 19, 22 bis 24, 25 und 26 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkon­ferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112 Minuten, FPÖ 100 Minuten, Grüne 88 Minuten sowie BZÖ 84 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 GOG vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.41.211. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 286/A der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (986 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 461/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz geändert werden (987 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 57

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 677/A der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz, BGBl. I Nr. 47/2009, geändert wird (988 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1187/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechnungshof­gesetz 1948, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und das Verwaltungs­ge­richts­hofgesetz 1985 geändert werden, sowie über den

Antrag 599/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Erweiterung der Zuständigkeiten des Rechnungshofes (989 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


10.42.57

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Notwendigkeit des sparsamen Mitteleinsatzes ist unbestritten, und daher liegt es nahe, dass man als wesentliche Grundlage dafür Prüfungen durchführt. Für diese Prüfungen gibt es den Rechnungshof. Es gibt aber ganz eigenartigerweise immer wieder eine Art Blockade, wenn die Oppositionsparteien weitere Prüfmöglichkeiten des Rechnungshofes einfor­dern. Immer wieder herrscht hier starker Widerstand, als hätte man Angst vor Prüfun­gen; vielleicht ist das ja auch so. Auf jeden Fall liegen einige Anträge der Opposition vor, wie man die Prüfkompetenz des Rechnungshofes ausweiten könnte.

Ein wesentlicher Punkt wäre: Prüfkompetenz bei Übernahme von Staatshaftungen beziehungsweise Mittelzuführungen im Zusammenhang mit dem Bankenhilfspaket.

Ein weiterer wesentlicher Punkt wäre, die gemeinnützigen Bauvereinigungen zu prüfen, ganz abgesehen von den Beteiligungsverhältnissen.

Auch die Beteiligung von Unternehmen, die mindestens 25 Prozent Staatsanteil haben, wäre ein ganz wesentlicher Prüfungspunkt, weil da ja das Geld des Staates gebunden ist. Es wäre wichtig, in diesem Bereich Prüfungen durchzuführen.

Und letztlich: die Prüfung von Gemeinden, auch von kleineren Gemeinden. Nach derzeitigem Stand sind Prüfungen von Gemeinden erst ab einer Einwohnerzahl von 20 000 zulässig.

Wir haben jetzt einen Antrag der Regierungsparteien vorliegen, der auf unseren Druck hin zumindest in die richtige Richtung geht, denn die Prüfkompetenz wird jetzt auf Ge­meinden ab 10 000 Einwohner erweitert. Das heißt, es waren bisher 24 Gemeinden, jetzt werden es 71 Gemeinden sein, die in die Prüfzuständigkeit fallen. – Ein Schritt in die richtige Richtung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 58

Es wird weiters die Möglichkeit geschaffen, unter ganz bestimmten Umständen auch Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern zu prüfen. Allerdings sind diese Umstände sehr eingeschränkt, weil die Landesregierung beziehungsweise der Landtag einen Antrag stellen muss, und das können maximal zwei pro Jahr sein.

Das bedeutet, der politischen Willkür sind Tür und Tor geöffnet, zu einer Quer­schnittsprüfung durch den Rechnungshof ist jedenfalls nicht die Möglichkeit gegeben. Daher haben wir natürlich große Kritik anzubringen. Es wäre ja geradezu das Entscheidende, dass die Gemeinden quer durch Österreich in einer Querschnitts­prüfung geprüft werden können, zum Beispiel Gemeinden mit ähnlicher Struktur und so weiter. (Abg. Rädler: Sie haben überhaupt keine Ahnung! Es wird genug geprüft!)

Es ist vollkommen richtig, es wäre notwendig, auch Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern zu prüfen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jury.) Das sind immerhin rund 2 300 Gemeinden, und die durchschnittliche Verschuldung pro Einwohner dieser Gemeinden beträgt etwa 1 600 €, Tendenz steigend. Also dass es dort nicht notwendig sein soll, Prüfungen durchzuführen und Vorschläge zu machen, wie die Situation zu verbessern ist, verstehe ich nicht. Ich verstehe diese Blockade der Regierungsparteien nicht. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jury.)

Deshalb bringen wir auch gemeinsam mit den Grünen einen Abänderungsantrag ein, dass der Rechnungshof zumindest vier Gemeinden pro Jahr, die weniger als 10 000 Einwohner haben, ohne jede Einschränkungen prüfen darf und dass es ein Minderheitsrecht in den Landtagen wird, Prüfungen zu verlangen. Das wäre der nächste kleine Kompromiss.

Wenn es der Regierung tatsächlich ein Anliegen ist, dass diese Prüfungen durchge­führt werden, und wenn es Ihnen – immerhin ist der Rechnungshof ein Hilfsorgan des Parlaments, das heißt, wir sind alle auf einer Seite – tatsächlich ein Anliegen ist und Sie diese Verfassungsbestimmung einstimmig durchbringen wollen, dann kann ich Ihnen nur sagen: Stimmen Sie dem Abänderungsantrag zu!, dann haben wir einen weiteren Schritt getan. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jury.)

10.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.47.07

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich sagen, es handelt sich hier um ein Gesetz, das einen wesentlichen Schritt zur Ausdehnung der Prüfkompetenz beschreitet, nämlich die Grenze bei der Einwohnerzahl der Gemeinden, ab der der Bundesrechnungshof für die Prüfung zuständig wird, auf die Hälfte herabzusetzen, von 20 000 auf 10 000 Einwohner. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt. Das heißt, der Bundesrechnungshof kann alle Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern prüfen.

Herr Kollege Stefan, es dürfte Ihnen entgangen sein, dass der Bundesrechnungshof nicht nur zwei Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern prüfen kann, sondern je zwei, also vier. Es sind de facto vier Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern, die geprüft werden können – wie Sie gefordert haben –, und ich glaube, das wäre ein Kompromiss.

Warum sind es vier Gemeinden? – Auch das hat eine Begründung. Man darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Die Gemeinden mit bis zu 10 000 Einwohnern sind Kleinstgemeinden. Diese Kleinstgemeinden werden von der Gemeindeaufsicht geprüft, sie werden geprüft vom Landesrechnungshof, und sie würden noch vom Bundesrech­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 59

nungshof geprüft werden. Diese Gemeinden verfügen im Normalfall nicht über die erforderliche Verwaltungsstruktur, um dem Prüfaufwand, der dadurch entsteht, Herr zu werden. Deshalb hat man sich entschieden, dass die Kleinstgemeinden und Kleinge­mein­den durch die Landesrechnungshöfe und natürlich auch weiterhin durch die Gemeindeaufsicht geprüft werden – somit haben sie ohnehin schon eine doppelte Prüfung – und jene Gemeinden, die eine höhere Einwohnerzahl haben, eben vom Bun­desrechnungshof.

Bei Gemeinden, in denen es zu Schwierigkeiten kommt, können mit einem begrün­deten Ansuchen sowohl die Landesregierung als auch der Landtag zwei Gemeinden auswählen, die dann letztendlich zur Prüfung kommen. Das sind insbesondere jene Gemeinden – das steht auch in den Erläuterungen –, die in wirtschaftlichen oder finan­ziellen Schwierigkeiten stecken, die sich durch mangelhafte Gebarung selbst in eine schwierige Situation gebracht haben. Ich halte es für vernünftig, dass man den Bundes­rechnungshof – das würde auch eine massive Arbeitsbelastung bedeuten – nicht auch die Kleinstgemeinden prüfen lässt, ich halte es für vernünftiger, die Kleinstgemeinden und Kleingemeinden vom Landesrechnungshof prüfen zu lassen, weil dieser ganz einfach einen näheren Bezug zu diesen Kleingemeinden hat.

Trotz allem ist diese Ausweitung gerechtfertigt und auch sicherlich richtig. Ich halte sie auch deshalb für objektiv richtiger als andere Vorschläge, die von der Opposition gekommen sind, weil die Einwohnerzahl ein objektives Kriterium ist, währenddessen sich die Budgetzahlen jährlich ändern. Sollte das Budget – von etwa 10 Millionen €, wie es in einem Antrag steht – für die Prüfung ausschlaggebend sein, so kann sich das natürlich laufend ändern. Ich halte die Einwohnerzahl für das objektivere Kriterium und daher für das einfacher Vollziehbare. Die heute zu beschließende Fassung sollte ja auch noch in einiger Zeit Gültigkeit haben.

Dass ein Prüfungsprozess immer wieder neu geordnet werden muss, dessen bin ich mir voll bewusst. Wir haben im Jahr 2009 die Prüfungskompetenz auf Beteiligungs­unternehmen mit weniger als 50 Prozent Staatsanteil dahin gehend ausgeweitet, dass man auf die wirtschaftliche Beherrschbarkeit abgestellt hat. Heuer, im Jahr 2010, setzen wir die Prüfbarkeit der Gemeinden herab; ein weiterer Schritt in Richtung bessere Überprüfung der öffentlichen Gebarung. Und letztendlich – und das, glaube ich, sollte ein permanenter Prozess sein – können wir uns dahin gehend verständigen, dass wir den Rechnungshof beauftragen, nach zwei Jahren eine Evaluierung der diesjährigen Prüfausweitung vorzunehmen, um zu sehen, wie die Erfahrungen mit den Landesverfassungen, wie die Erfahrungen mit den Prüfungen selbst sind, um dann hier aufgrund eines Evaluierungsberichtes eine neuerliche Diskussion zu starten.

Ich glaube, die Veränderung in der Gesellschaft, die Veränderung in den Gesell­schafts­formen, die Bewältigung der Verwaltungsaufgaben der Gemeinden führen dazu, dass wir unsere Prüfkompetenzen immer wieder anpassen und letztendlich die not­wen­digen Schritte setzen werden.

Ich halte das für einen ganz entscheidenden, wesentlichen Schritt zur weiteren Aus­deh­nung der Gemeindeprüfung. Ich denke, dass wir damit einen Meilenstein gesetzt haben. Auch Gemeindeverbände bleiben prüfbar, womit vielen Einwänden Rechnung getragen wurde. – Ich ersuche Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt mit gewünschten 7 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 60

10.52.21

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf die Entstehungsgeschichte dieser Verfassungs­novelle eingehen, dann über die Zustände in den Gemeinden, zumindest in ein paar Gemeinden – Herr Kollege Gaßner schaut schon so skeptisch –, über die Zustände des Kontrollwesens, über die an sich prophylaktische Wirkung einer ordentlichen Rechnungshofprüfung, über die Nachteile dieser halben Lösung und letztlich über die verbleibenden Vorteile sprechen, und am Schluss werde ich Sie sogar noch über unser Abstimmungsverhalten aufklären.

Zunächst zur Entstehungsgeschichte. – Wenn mein Vorredner, immerhin der Vorsit­zende des Verfassungsausschusses, feststellt, dass wir damit einen „Meilenstein“ beschließen, dann ist das doch eine kurze Erinnerung wert, wieso wir heute überhaupt etwas zu beschließen haben. Es war die Opposition, damals speziell die Fraktion der Grünen und das BZÖ, die im Kontext – zugegeben – mit einer ganz anderen Materie diese und andere Sachen überhaupt erst aufs Tapet gebracht hat. Es ging damals primär gar nicht um diese Sache, sondern es sind mehrere Dinge miteinander verknüpft worden. So war es. Die Lockerung des Bankgeheimnisses wurde verknüpft mit Ausweitungen der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes in vielfältiger Weise. Das ist der letzte Punkt, und diese Prüfungsausweitungen darf man am Schluss auch würdigen.

Damals haben die Regierungsfraktionen der Opposition vorgehalten: Junktim, Kuh­handel, sachfremd. „Sachfremd“ – das war überhaupt das Beste; als ob innerhalb der Regierung irgendetwas anderes geschehen würde. Jahr und Tag das Gleiche, und zwar zu Recht, denn Aufgabe der Politik ist es, für das einzutreten, wofür man sich wählen lässt, und gegebenenfalls auch etwas durchzusetzen. Man wird der Opposition schwer vorhalten können, wenn sie sich anschickt, etwas durchsetzen zu wollen. In diesem Fall ist ja zumindest ein kleiner Schritt gelungen; etwas, was Kollege Wittmann als „Meilenstein“ bezeichnet hat. Seien wir froh, dass wir das auf die Reise gebracht haben, denn eines wissen Sie selbst ganz genau: Hätten wir damals nicht so gehandelt, könnten Sie heute nicht über einen „Meilenstein“ Presseaussendungen machen. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Die Zustände in den Gemeinden sind wirklich unterschiedlich zu charakterisieren. Es ist, glaube ich, wesentlich, festzuhalten, dass viele Gemeinden, die sich an sich bemü­hen, gut zu wirtschaften, ganz andere Probleme finanzieller Art haben. Viele der verschuldeten Gemeinden – um diese geht es jetzt aber im Prinzip weniger – können gar nichts dafür. Das ist eine Frage der Einnahmensituation generell, der Ertrags­anteile, der zunehmenden Aufgaben, und da geht halt oft die Schere auseinander. Das ist schon richtig, und um diese Probleme zu klären und zu beheben braucht man auch nicht unbedingt Rechnungshofprüfzuständigkeiten, sondern da geht es um ganz an­dere Dinge. Da ginge es allenfalls um die Finanzverfassung und um Wirtschaftspolitik. Es gibt aber auch Gemeinden – und die Zahl ist leider im Steigen begriffen –, die schlecht wirtschaften, die Blödsinn machen – sagen wir es, wie es ist –, Gemeinden, wo Prestigeprojekte gebaut werden, und zwar auf Kosten der GemeindebürgerInnen, weil das Geld dann anderswo fehlt, und so weiter und so fort.

Ich darf in diesem Zusammenhang – was auch durchaus nützlich ist – in meinem Wahlkreis bleiben, nämlich im Bundesland Steiermark. Dort gilt es, zwei besondere Schmankerln aufzuzeigen, die auch aktuell immer noch Millionenschäden auswerfen. Man fragt sich, wo da die Kontrolle war.

Zunächst zur Gemeinde Fohnsdorf. – Es wird demnächst ein Rechnungshofbericht kommen, der allerdings auf Druck der Opposition zustande gekommen ist, weil die steirische Landesregierung gar nicht mehr anders konnte, als prüfen zu lassen. Nach


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 61

jahrelanger Hinhaltetaktik! Heute würde das wieder nicht passieren, weil Rot und Schwarz in der Steiermark zu einer neuen engen Koalition zusammengefunden haben. Damals war das eben nicht so. Der Druck der Grünen und der KPÖ im Landtag war so groß, dass das nicht anders ging. Insofern wird es ein Vorteil sein, wenn in Zukunft auch der Landesrechnungshof von Amts wegen prüfen kann.

In erwähnter Gemeinde ist klipp und klar erkennbar, dass Geld rausgeschmissen worden ist, ohne die ausreichende Perspektive zu haben. Womit stehen wir jetzt da? – Mit einer Therme mit Millionenverlusten, mit Millionenzuschüssen, und wir alle, alle Steuerzahler in Österreich, müssen uns nach der Decke strecken, um das, wie auch immer, überhaupt wieder irgendwie einfangen zu können. Das hätte mit einer anderen Planung und mit einer anderen Herangehensweise sicherlich anders laufen können.

Der Punkt ist nur – auch hier wird gleich wieder der Zustand der Kontrolle, denn darum geht es ja, nachgeschickt –: Die steirische Gemeindeaufsicht hat sich dabei erwischen lassen, das Ganze nicht nur nicht rechtzeitig zu begutachten oder sich dort einzu­mischen, wo es Möglichkeiten gäbe – sie hat vielleicht zu wenig Kapazitäten –, son­dern was wirklich tragisch ist, ist: dass dann, wenn die Skandale auffliegen, die Gemeindeaufsicht regelmäßig dabei ist, diesem Treiben und den Verantwortlichen dort auch noch die Räuberleiter zu machen. Das ist das Problem, das ist der Zustand der betreffenden Gemeindeaufsicht. In der Steiermark pfeifen es ja die Spatzen von den Dächern: In Wirklichkeit ist die Gemeindeaufsicht selbst Kandidat für die größte Aufsicht.

Zum Problemfall Hartberg. Dort war genau das Gegenteil der Fall. Es war aufgrund eines Verkaufs der Sparkasse plötzlich zu viel Geld in der Kasse. Sie kennen die Vorgänge. Und auf einmal wurde das Geld verspekuliert, und zwar nicht im Ein-paar-Prozent-Bereich, sondern in viel höheren Bereichen. Man könnte durchaus sagen, mit einem anderen Augenmaß gäbe es weniger Verlust. Es geht um 15 Millionen plus/minus Verlust von 60 Millionen Investmentvolumen. Auch dort wieder macht die Gemeindeaufsicht im Nachhinein die Mauer. Das kann es nicht sein!

Wir haben jedes Mal festgestellt – und damit hat die ÖVP recht, hat der Gemeindebund recht –, es muss einmal das gesamte Prüfsystem evaluiert werden, denn die Kontroll­ausschüsse der Gemeinden bringen es oft nicht. Die Bezirksaufsichten tun sich auch schwer. Die Gemeindeaufsichten müssten ordentlich arbeiten; ich weiß nicht, was das sein soll, eben kein Aufsichtsorgan. Vor diesem Hintergrund wird es in Zukunft schon notwendig sein – das war in diesem Jahr natürlich nicht möglich –, das Ganze mit den Bundesländern gemeinsam neu aufzustellen und aufzusetzen, auch die Aufsicht selbst effizienter zu gestalten.

In diesem Kontext jetzt aber zur prophylaktischen Wirkung des Rechnungshofes. Meine These ist ja: Wenn die Bürgermeister und Manager von Fohnsdorf wüssten – das ist ohnehin ein enger Personenkreis –, dass viel öfter, viel kompetenter harte Rech­nungshofprüfungen drohen, durchaus auch die vom sogenannten Bundesrech­nungshof, dann würden dem Treiben von vornherein nicht solche Schleusen geöffnet werden.

Ähnlich die Situation in Hartberg. Man hat immer sagen können, die Gemeindeaufsicht war ständig involviert, und jemand anderer kommt ohnehin nicht nachschauen.

Das ist das Grundproblem, und das wird jetzt, leider nur zum kleineren Teil, verbessert. Die wirkliche Macht der Rechnungshöfe geht im Wesentlichen vom Bundesrech­nungshof aus, weil dieser viel mehr zustande bringt. Die Landesrechnungshöfe müssten in ihren Kompetenzen und in ihrem Unabhängigkeitsstatus nachgerüstet werden. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 62

Ich sage aber trotzdem: unterm Strich eine Verbesserung, weil zum einen die Grenze auf 10 000 herabgesetzt wird und zum anderen der Landesverfassungsgesetzgeber zumindest von Amts wegen auch die Rechnungshöfe im Land zur Prüfung der Gemeinden in Stellung bringen kann. Das ist sicher ein Fortschritt, allerdings nur um 10, 20 Prozent auf einer 100-prozentigen Skala. Es geht aber in die richtige Richtung. Sie bezeichnen das als „Meilenstein“.

Wir werden unsere Abänderungsanträge für die zweite Lesung einbringen, letztlich aber in dritter Lesung zustimmen, weil ich weiß, wie schwierig dieses Ergebnis innerhalb der Gemeinden und innerhalb der Städte zu verhandeln war. Dazu wird ja wahrscheinlich mein Nachredner etwas sagen. (Beifall bei den Grünen.)

11.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Molterer. – Bitte.

 


11.00.23

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vier Vorbemerkungen machen. Erstens: Ja, es ist Teil eines lebendigen Parlamentarismus, wie diese Gesetzesnovelle zustande gekommen ist, und zwar am Beginn und dann auch in der Ausführung über die Fristsetzung. (Abg. Mag. Kogler: Ja eh!) – Herr Kollege Kogler, insofern ist der Begriff „Junktim“ offensichtlich durchaus etwas, was auch die Opposition anwenden kann. Warum nicht? Das ist auch Teil eines politischen Geschäfts.

Zweitens: Ich möchte eine Lanze für die Bürgermeister in diesem Land brechen. Ich glaube, dass es eine der schwierigsten Aufgabenstellungen in der Demokratie ist, Bürgermeister in einer Gemeinde zu sein, vor Ort zu sein und tagtäglich mit den Wün­schen sowie kleinen und großen Sorgen der Menschen zurechtkommen zu müssen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister leisten eine tolle Arbeit. Wir sollten dankbar sein, dass sich diese Menschen letztendlich für Demokratie auch im positiven Sinne zur Verfügung stellen.

Drittens: Ja, es stimmt, alle Gemeinden werden in Österreich geprüft. Ich halte es für verfehlt, den Eindruck zu vermitteln, dass nur die Gemeinden ab 10 000 Einwohner aufwärts durch diese Novelle geprüft werden. Geprüft werden alle! Was ich will, ist, dass wir eine Diskussion darüber führen, dass nicht der Bundesrechnungshof automatisch der Einzige ist, dem Prüfkompetenz zugeordnet wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Natürlich haben die Länder auch Verantwortung, natürlich haben die Landesrech­nungshöfe Verantwortung, natürlich hat die Gemeindeaufsicht Verantwortung! Und ich will nicht diese Einbahnsituation – an alle, auch an die Opposition –, nur der Bund sei der gute Prüfer. Verantwortung haben alle  selbstverständlich auch das Land, selbstverständlich auch die Gemeinde, selbstverständlich die Gemeindeaufsicht. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Wittmann.)

Daher ist diese Novelle auch dazu angetan, von den Ländern genutzt zu werden, weil wir jetzt die Möglichkeit geben, die Landeskontrolle durch die Landesrechnungshöfe auf Landesverfassungsebene tatsächlich effizienter zu gestalten. Diskutieren wir das dort, wo es zu diskutieren ist!

Ein offenes Wort auch zum Abänderungsantrag: Ich möchte, dass die Landtage selbst entscheiden können, wie sie ihre neue Verantwortung wahrnehmen, und nicht, dass wir seitens des Bundes den Landtagen vorschreiben, was sie zu tun haben. Daher findet dieser Abänderungsantrag unsere Zustimmung nicht. Ich möchte, dass die Länder, auch die Landtage diese Verantwortung selbst wahrnehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 63

Viertens: die Frage der Zahlen. Jetzt sind es 21 Gemeinden, die bis dato vom Bun­desrechnungshof geprüft werden können. In Zukunft sind es bis zu 100. Das ist eine Verfünffachung. Warum? – Weil es mit der Senkung der Zahl auf Gemeinden mit 10 000 Einwohnern 71 Gemeinden sind, die geprüft werden. Und wenn die Länder, und zwar Landtag und Landesregierung gemeinsam, die Möglichkeit ausnützen, dann sind es bis zu vier Gemeinden pro Bundesland, und sozusagen vier Gemeinden mal acht Bundesländer sind 32 Gemeinden, sodass es dann 71 und 32 Gemeinden, also 103 sind. Fünfmal so viel wie bisher!

Ich halte es auch für richtig, dass in Zukunft der Rechnungshof die ausgegliederten Unternehmen prüfen kann, weil dort meiner Meinung nach tatsächlich einiges zu verbessern ist. Insofern ist eine Prüfung, wenn sie klug gemacht ist, Beratung für Zukünftiges, etwas besser zu machen. Insofern also ja. Ich bin als verantwortlicher Minister auch nicht immer glücklich gewesen, wenn der Rechnungshof gekommen ist. Ich war auch nicht mit allem einverstanden, was die Prüfer an Weisheiten von sich gegeben haben. Auch der Rechnungshof muss sich einer bestimmten kritischen Begleitung unterziehen. (Abg. Mag. Kogler: Richtig!) Der Rechnungshof ist nicht der Pächter der absoluten Wahrheit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber eine gut gemachte Prüfung ist für den, der geprüft wird, auch von Vorteil. Insofern könnte die Gemeindeebene, wenn hier tatsächlich Erfahrung gesammelt wird, könnten die Bürgermeister, könnten die Gemeindeverbände, könnten die ausgegliederten Unternehmen viel Erfahrung aus dieser Prüfung in positivem Sinne mitnehmen.

Ja, das ist ein wichtiger Schritt. Ganz trocken gesagt: Es wird nicht ein finaler Schritt sein, vielleicht sitzen wir in zwei, drei Jahren wieder da und schauen uns die Ergeb­nisse dieses Prozesses an. (Abg. Grosz: Oder früher!) – Das kann auch sein.

Ich sage daher danke an alle Beteiligten, dass wir diesen Schritt machen. Ich hoffe, dass wir damit auch einen Beitrag dazu leisten, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass mit ihrem Steuergeld gut umgegangen wird. Ich sage aber nochmals am Schluss: Nicht der Bundesrechnungshof allein und der Bund sind die für die Kontrolle Verantwortlichen, das sind alle Gebietskörperschaften. Und auch der Rechnungshof selbst muss sich durchaus einer gewissen kritischen Begleitung unterziehen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


11.05.36

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Mein Vorredner Willi Molterer hat eine Lanze für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gebrochen. (Abg. Hornek: Zu Recht!) – Zu Recht. Ich kenne die Situation, den Verantwortungsbereich und den Arbeitsbereich der Bürgermeister. Überhaupt keine Frage. Und das wird uns auch in den nächsten Jahren in eine sehr schwierige Situation führen, weil sich ja bei einzelnen Gemeinderatswahlen kaum mehr Kandidaten gefunden haben.

Aber ich möchte auch eine Lanze für den Rechnungshof brechen, weil wir in den letzten Jahren – seit ich im Hohen Haus bin, seit acht Jahren – immer wieder bei den Rechnungshofberichten festhalten, dass der Rechnungshof wertvolle Arbeit im Interesse des Nationalrates leistet, er ein wichtiges Organ unseres Hauses ist und dass wir auf dieses kompetente Prüforgan nicht verzichten können.

Lieber Willi Molterer, was du gesagt hast, dass er sozusagen nicht die höchste Instanz der Weisheit ist, ist völlig klar. Aber mir geht es gerade bei der Ausweitung der Prüf­kompetenz des Rechnungshofes darum, dass wir den Gemeinden mehr Beratungs­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 64

dienstleistung anbieten. Die Komplexität des Arbeitsumfanges in den Gemeinden wird von Jahr zu Jahr größer, was beispielsweise Finanzveranlagungen, Ausgliederungen et cetera anlangt. Und da kann der Rechnungshof nicht nur den Gemeinden, sondern auch den Gemeinderäten eine wertvolle Dienstleistung anbieten.

Auf diese sollten wir nicht verzichten, denn eines ist schon klar, dass der Rech­nungshof über Kompetenzen verfügt, die ich auf Landesebene vermisse, die aber im Rechnungshof auf Bundesebene enorm ausgeprägt sind und die sich die Gemein­den und auch staatsnahe Unternehmen zunutze machen sollen.

Mir geht es nicht in erster Linie um die Prüfung und um die Kontrolle, mir geht es um die Beratungsdienstleistung, die kostenlos ist für jede Gemeinde. Wenn ich Bürger­meister einer Gemeinde bin, dann nehme ich doch diese Beratungsdienstleistung mit Wohlwollen an, um Gottes Willen! Das ist doch ein Nutzen für jede Gemeinde, wenn ich in Zukunft die Möglichkeit habe, dass ich meine Gemeinde, mein Budget, meine Ausgaben und meine Einnahmen mit ähnlich gelagerten Gemeinden von Vorarlberg bis ins Burgenland vergleichen kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Und darum ist es mir gegangen. Mir ist es nicht darum gegangen, eine zusätzliche Prüfungsebene einzuziehen, weil ich weiß, dass sich die Gemeinden ohnehin mit Prüfungen herumschlagen müssen. (Abg. Mag. Kogler: Richtig!) Diskutieren wir darüber, ob wir nicht eine Ebene herausnehmen oder ob wir nicht überhaupt einzig und allein dem Rechnungshof die Gemeindeprüfung neben dem Kontrollausschuss über­lassen! Das wäre eine gangbare Variante, über die wir nachzudenken haben. Wir sollten uns da nicht verzetteln, ob es gescheit ist, eine Gebarungsgröße von 10 Mil­lionen € oder eine Einwohnergrenze von beispielsweise 10 000 einzuziehen. Das ist für mich nicht das Wesentliche.

Das Wesentliche ist, den Gemeinden zu helfen, denn wir sehen ja jetzt gerade auch aufgrund der Budgetsituation der Gemeinden und der Länder, dass sie immer mehr in Finanzierungsnotstände geraten und dass sie Hilfe brauchen, wie ich ja auch am Anfang von der Komplexität der Materie gesprochen habe. Und da kann der Rech­nungshof eine wertvolle, wichtige Stütze der Gemeinde, letztendlich der Bürgerinnen und Bürger sein, und das sollen wir mit Dankbarkeit annehmen, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

11.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

 


11.09.10

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Kogler hat natürlich recht, das Agreement zwischen Regierung und Opposition war hilfreich und hat die Sache beschleunigt. Allerdings gibt es ja die Reformdiskussion schon länger. Ich erinnere beispielsweise daran: Im Jahr 2007 haben wir ein Symposion gehabt, damals mit dem Verfassungsgerichtshofpräsidenten Korinek – es war auch Hubert Weber, damals Präsident des Europäischen Rechnungshofes, am Podium – und Parteienvertretern. Und die SPÖ hat damals sehr klar auch die Reformvorstellungen des Rechnungshofes unterstützt.

Ich habe mich ja seinerzeit sehr bemüht, auch klarzumachen, dass es um eine Hilfestellung geht, um Expertise, um Empfehlungen des Rechnungshofes und nicht um eine Schikane oder eine Belastung oder gar Bedrohung von Gemeinden. Nicht zu


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 65

unterschätzen ist natürlich auch eine Präventivwirkung, die von einer Erweiterung der Kompetenzen im Gemeindebereich ausgeht.

Leider gibt es ein Zerrbild in vielen Gemeinden und Städten über die Tätigkeit des Rechnungshofes. Ich erinnere mich: Ich habe im Jahr 2003 eine Prüfung der Grazer Messe angeregt. Dort waren damals vier oder fünf Hallen geplant – ein absoluter Wahnsinn. Man hat das dann aufgrund der Rechnungshofprüfung, die stattgefunden hat, auf ein vernünftiges Ausmaß redimensioniert. Heute sind alle damit zufrieden. Damals hat mir die Stadt Graz vorgeworfen, ich würde die Stadt Graz kriminalisieren. Das ist ja vollkommen absurd. In Wirklichkeit war das seinerzeit für die Stadt Graz eine ganz wichtige Hilfestellung vonseiten des Rechnungshofes.

Ich hätte ja lieber eine Wertgrenze gehabt. Ich kann mit anderen Vorschlägen auch leben – da bin ich bei meinem Vorredner –, es ist letztendlich auch die Einwohner­grenze von 10 000 Einwohnern tauglich.

Man kann nicht genug darauf hinweisen: Es geht um die Zuständigkeit. Das heißt ja nicht, dass der Rechnungshof jetzt anmarschiert und 71 Gemeinden und Städte prüft. Es geht um die Zuständigkeit und um Erkenntnisse, die ja allen Gemeinden zugute­kommen.

Warum ist das so ungeheuer wichtig, gerade jetzt? – Wenn man sich die Finanz­prob­leme der Gemeinden und Städte anschaut, die ja nach wie vor in der sozial­politischen Auswirkung, in der finanz- und wirtschaftspolitischen Auswirkung unter­schätzt werden, das ist ja mehr als dramatisch! Und darum ist es auch äußerst wichtig, dass durch diese zusätzliche Rechnungshofkompetenz wieder mehr Aufmerksamkeit in diesen Bereich kommt, dass sich da quasi die Scheinwerfer hinrichten.

Das Zweite, was so wichtig ist: Auch die sozialpolitische Situation der Bürgermeister und Gemeindefunktionärinnen und -funktionäre ist in Wirklichkeit dramatisch. Verlangt werden höchste Kompetenz, Leidenschaft, Einsatz, ja die ganze Lebensplanung der Ver­antwortlichen in den Gemeinden muss sich darauf einrichten, aber die sozial­politische Behandlung ist schäbig – das muss man deutlich aussprechen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bin froh, dass Kollege Molterer dieses Lob den Bürgermeisterinnen und Bürger­meistern gegenüber auch erwähnt hat. Aber diesen Worten müssen auch Taten folgen. Es gehören beispielsweise die Pensionssicherungsbeiträge natürlich sinnvoll rücker­stattet. Wir müssen uns Gedanken machen: Wie kann man die Arbeitslosenver­sicherung für Gemeindefunktionäre vernünftig gestalten? Und auch die Wegfallbestim­mungen gehören bereinigt. Es sind ja ASVG-versicherte Bürgermeister massiv benach­teiligt. Da braucht es ein Paket.

Da ich am Beginn von einem Agreement gesprochen habe: Diesbezüglich sollten wir uns verständigen, und zwar alle Fraktionen. Hier ist wirklich etwas zu tun, und das sollten wir in allernächster Zeit erledigen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

11.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


11.13.01

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Alle sprechen von Expertisen des Rechnungshofes, von den Beratungsleistungen, von den Hilfestellungen, die er anbieten kann. Das haben wir alles schon gehört. Auch meine diesbezüglichen Aussagen in den letzten Sitzungen zu diesem Thema gingen in diese Richtung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 66

Ich frage Sie: Warum enthalten Sie diese Expertisen jenen Gemeinden vor, die nicht 10 000 Einwohner haben? Wer sagt denn, dass es nicht auch Gemeinden gibt, die von sich aus Hilfestellung, Expertisen und Vergleiche gegenüber anderen haben wollen? Wer sagt, dass das nicht der Fall sein könnte?

Es geht nicht darum, Herr Kollege Kräuter, dass wir hier auf die Bürgermeister los­gehen. Das möchte kein Mensch – auch die Opposition nicht. Auch wir sind der Meinung, dass die Bürgermeister hervorragende Arbeit leisten (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP), dass sie aber doch vielleicht selbst manchmal überfordert sind mit Dingen, bei denen sie sich nicht so auskennen oder bei denen sie sagen: Bitte, hilf mir jetzt! Und dann bekommen sie keine Hilfe, weil eben die Gemeindeaufsicht keine kompetente Ansprechstelle ist oder weil vielleicht der Landesrechnungshof nicht die Qualität hat, die man sich erwartet oder erwarten sollte.

Insofern wünschen wir uns keine Grenze, weder eine einwohnermäßige noch eine betragsmäßige, sondern eine generelle Prüfvollmacht für den Rechnungshof insge­samt – das vielleicht dann in letzter Konsequenz.

Grundsätzlich empfinden wir diesen ersten Schritt, dass wir jetzt die Grenze auf 10 000 Einwohner senken, als begrüßenswert – das ist aber eben nur ein erster Schritt – und werden deshalb auch in dritter Lesung zustimmen.

Denn eines bleibt schon übrig: Querschnitts- und Vergleichsprüfungen sind de facto nicht möglich. Und das wäre eigentlich angesagt, um einmal einen Überblick darüber zu bekommen, was wo in Österreich nicht so gut läuft, was wo hervorragend läuft und wie man etwas verändern kann.

Insbesondere wären auch die Fördersysteme zu untersuchen; diese möchte ich kurz ansprechen. Österreich gibt insgesamt rund 12 Milliarden € an Förderungen aus, nämlich Bund, Länder und Gemeinden, Dreifachförderungen zum Teil. Das wäre meines Erachtens dringend zu durchforsten. Das sind 5 Prozent des Bruttoinlands­produktes, EU-weit sind es 2,5 Prozent – also da liegen wir weit über dem Schnitt.

Da Kollege Kogler – ich habe leider nicht so viel Zeit und muss mich auch an die Redezeit halten – von „seinem“ Wahlkreis gesprochen hat: Kollege Kogler, das ist mein Wahlkreis, Obersteiermark. Du bist im Osten, ja?!

Nun zu Fohnsdorf: Vorige Woche hat es eine Gemeinderatssitzung gegeben – das ist also aktuell –, in der ein zweiter Nachtragsvoranschlag beschlossen wurde. Man stelle sich vor: ein zweiter Nachtragsvoranschlag und das noch dazu im November, wenn normalerweise schon das Budget für das nächste Jahr verhandelt wird! (Zwischenruf des Abg. Großruck.) Unser Gemeinderat dort hat signifikante Kennzahlen – es gibt ja auch Kennzahlen, die im Gesetz niedergeschrieben sind –, die besagen, dass sich die laufende Gebarung um das Siebenfache verschlechtert hat – sie ist ohnehin schon negativ und ist noch einmal siebenmal schlechter – und die freie Finanzspitze, auch schon negativ, noch einmal vierfach verschlechtert hat! (Abg. Dr. Rosenkranz: Wo ist der Kollege Großruck hin? Zuerst zwischenrufen und dann ...!)

Auf diese Kennzahlen durch den zuständigen Gemeinderat angesprochen, wissen Sie, was der Bürgermeister geantwortet hat? – Gibt es sonst noch Fragen, bitte?

Meine Damen und Herren, so kann es aber wirklich nicht gehen! Ich bin froh, dass diese Gemeinde geprüft worden ist, stelle aber wirklich infrage, was dabei heraus­kommt. Ich bin überzeugt davon, der Bürgermeister kann mit dem Rechnungs­hofbericht nichts anfangen, weil er keine Ahnung hat, was Kennzahlen sind, was sie bedeuten und was sie verursachen können. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 67

Da, denke ich, ist es notwendig, weiterzuarbeiten. Jetzt stimmen wir einmal in dritter Lesung zu, aber es ist an einer weiteren Ausdehnung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes weiterzuarbeiten. (Beifall bei der FPÖ.)

11.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


11.17.08

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss geht es darum, dass wir die Kontrolle und Prüfung für unsere Gemeinden neu ausrichten und neue Möglichkeiten schaffen. Ich möchte mich eingangs bei den Verfassungs­sprechern Willi Molterer und Peter Wittmann, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Opposition bedanken, die dazu beigetragen haben, dass es gelungen ist, dass wir in Abstimmung mit den Ländern, Landesrechnungshöfen, Gemeindebund und Städtebund heute hier ein tragfähiges Modell beschließen können.

Es war durchaus nicht einfach. Es ist ja auch eine gewisse Zeit vergangen. Wir haben vor einem Jahr, glaube ich, intensiv diskutiert, und jetzt ist es gelungen, dass wir das zum Abschluss bringen. Die Entwicklung zeigt – Österreichs Gemeinden waren mit Ende 2008 mit 12,7 Milliarden € verschuldet –, dass die wirtschaftliche Situation natür­lich nicht leichter wird. Und gerade die ausgelagerten Betriebe – die Vorredner haben das schon betont – stellen ein gewisses Problem dar, hier Kontrolllücken zu schließen.

Ich glaube, der nächste Grund und ein wichtiger Grund ist, dass es Entwicklungen und Veränderungen bei Gesellschaftsformen und im Finanzierungsbereich gibt. Da braucht es eine professionelle Prüfung und professionelle Einrichtungen.

Ich verwahre mich dagegen, dass gesagt wird – das kommt auch heute hier immer wieder durch –, dass nicht geprüft wird. Es wird geprüft im Gemeindebereich, vor Ort. Das ist die effiziente Kontrolle, wo man auch einen Einblick in das Gemeinde­geschehen hat – die Bezirksverwaltungsbehörden, die Landesrechnungshöfe. Und da könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man gerade bei den Landesrechnungshöfen etwas tut. Wer das einmal hinterfragt, wird genau feststellen, dass es gerade die Res­sourcen sind, dass es unterschiedliche Prüfungen in den Ländern gibt.

Ich wünsche mir, dass in Zukunft der Bundesrechnungshof besser und effizienter mit den Landesrechnungshöfen zusammenarbeitet. Ich glaube, dieser Gesetzesbeschluss bringt diese Möglichkeiten.

Es geht für uns alle darum, wo und wie wir effizient prüfen können. Es geht darum, wo wir unsere Hauptgrundsätze – Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Ver­hältnis­mäßigkeit – am besten wiederfinden können.

Wichtig ist auch – und das ist, so glaube ich, auch das, was die Sorge unserer Kom­munal­politiker und der Bürgermeister ist –, dass wir nicht mit zusätzlichen Prüfungen überbordende Bürokratie einführen, sondern dass effizient, sparsam und transparent kontrolliert und geprüft wird.

Ich meine, insgesamt ist dieses Modell ein Auftrag dahin gehend, die Prüfung und die Kontrolle neu auszurichten. Es geht darum, dass wir dieses Modell beobachten und dass der Rechnungshof seine Erfahrungen dann wieder einbringt und wir an der Schraube Prüfung ständig drehen können sollten, wenn Bedarf besteht. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 68

11.20.18

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Liebe ZuseherInnen auf den Galerien! Es wurde schon viel darüber erzählt, was diese Reform, diese Kompetenzerweiterung bringt. Es wurde auch mit Zahlen jongliert: beispielsweise, dass der Bundesrech­nungshof nunmehr statt 25 Gemeinden 71 Gemeinden prüfen kann. Nach wie vor fehlen 2 358 Gemeinden ohne Wien, die er so nicht prüfen kann. Selbst wenn man die 32 Gemeinden abzieht, ist das noch eine ganz Menge.

Das heißt, es ist ein erster Schritt getan, keine Frage. Aber es ist auch klar, dass eine Querschnittsprüfung, eine vergleichende Prüfung, eine Überblicksprüfung in dem Ausmaß, wie wir uns diese wünschen, nicht möglich ist.

Darüber hinaus wurde auch schon die Frage des Minderheitsverlangens diskutiert. Kon­kret ist es so, dass nun Landtag und Landesregierung auf Beschluss die Prüfung vorsehen können. Aus unserer Sicht ist das zu wenig. Aus unserer Sicht ist es gerade im Bereich der Kontrolle eine unabdingbare Notwendigkeit, dass auch die Minderheit in einem Landtag entsprechende Verlangen einbringen kann. Es gab auch schon einmal einen Textvorschlag der Regierungsfraktionen, in dem das vorgesehen war. Leider ist dieser dann durch den Abänderungsantrag wieder herausgenommen worden. Nach Ansicht von Verfassungsprofessor Heinz Mayer ist es so, dass die derzeitige Textierung die Möglichkeit eines Minderheitsverlangens nicht ermöglicht, bis hin zu bundesverfassungsrechtlich unmöglich macht.

Ich gehe mit Ihnen konform, dass man den Landesverfassungsgesetzgebern dies­bezüglich nichts vorschreiben kann und soll, weil das eben in deren Verfassungs­autonomie hineinspielt, aber man sollte ihnen zumindest die Möglichkeit geben, Min­derheitsverlangen vorzusehen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Stefan.) Das ist mit der derzeitigen Textierung und nach Auslegung der Verfassungsrechts­experten nicht möglich.

Daher haben wir gemeinsam mit den Kollegen der FPÖ einen Abänderungsantrag vorbereitet, in welchem wir genau diese Möglichkeit wieder eröffnen, und zwar da­durch, dass wir den Satz, den Sie ja schon einmal in Ihrem Text drinnen hatten und den Sie vorgeschlagen hatten, wieder hineingenommen haben.

Ich bringe diesen Antrag jetzt zur Kenntnis.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Stefan, Kogler, Zanger, Kollegen und Kolleginnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 1187/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, wird wie folgt geändert:

Artikel 1

1. Es wird folgende Zif 1a eingefügt:

„1a. In Art 127a Abs 1 wird nach dem ersten Satz folgendes eingefügt:

‚Der Rechnungshof kann jährlich in jedem Land vier Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern überprüfen.‘“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 69

2. In Zif 2 des Antrags idFd AB lautet in Art 127a Abs 8 erster Satz wie folgt:

„Der Rechnungshof hat auf Beschluss des Landtages oder auf Verlangen der durch Landesverfassungsgesetz bestimmten Anzahl von Mitgliedern des Landtages die Gebarung bestimmter Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern zu überprüfen.“

Artikel 2

In Zif 12 des Antrags idFd AB lautet § 19 Abs 2 erster Satz wie folgt:

„Der Rechnungshof hat auf Beschluss des Landtages oder auf Verlangen der durch Landesverfassungsgesetz bestimmten Anzahl von Mitgliedern des Landtages auch die Gebarung bestimmter Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern zu überprüfen.“

*****

Wir werden daher weiterhin darauf achten, ob die Landesverfassungsgesetzgeber an­dere Möglichkeiten finden, doch Minderheitsrechte einzufügen. Wir werden auch weiterhin beobachten, ob die Landesverfassungsgesetzgeber überhaupt Möglichkeiten von all den jetzt eingeräumten möglichen Maßnahmen in Anspruch nehmen, und wir werden natürlich auch darauf drängen, dass das, was Kollege Wittmann, aber auch Kollege Molterer heute hier angedeutet haben, eingehalten wird, nämlich dass das eine Gesetzgebung im Fluss ist und dass man dies permanent weiterentwickeln muss und dies evaluiert werden muss und man nach gegebener Frist – maximal zwei Jahre – auch weitere Erweiterungen vornehmen muss, wenn dies sinnvoll erscheint. Darauf werden wir unser Augenmerk haben, und daran werden wir Sie erinnern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.24


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Ver­hand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Stefan, Kogler, Zanger, Kollegen und Kolleginnen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1187/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden sowie über den Antrag 599/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Zuständigkeiten des Rechnungshofes

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 1187/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948, das Verfassungsgerichts­hofge­setz 1953 und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 70

Artikel 1

1. Es wird folgende Zif 1a eingefügt:

„1a. In Art 127a Abs 1 wird nach dem ersten Satz folgendes eingefügt:

‚Der Rechnungshof kann jährlich in jedem Land vier Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern überprüfen.‘“

2. In Zif 2 des Antrags idFd AB lautet Art 127a Abs 8 erster Satz wie folgt:

„Der Rechnungshof hat auf Beschluss des Landtages oder auf Verlangen der durch Landesverfassungsgesetz bestimmten Anzahl von Mitgliedern des Landtages die Gebarung bestimmter Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern zu überprüfen.“

Artikel 2

In Zif 12 des Antrags idFd AB lautet § 19 Abs 2 erster Satz wie folgt:

„Der Rechnungshof hat auf Beschluss des Landtages oder auf Verlangen der durch Landesverfassungsgesetz bestimmten Anzahl von Mitgliedern des Landtages auch die Gebarung bestimmter Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern zu überprüfen.“

Begründung

Gemäß dem Abänderungsantrag soll der Rechnungshof - neben den Ersuchen der Landesregierung und der Landtage - auch amtswegig Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern prüfen können, allerdings kontingentiert auf jährlich vier Gemein­den je Bundesland.

Weiters soll sichergestellt werden, dass der Landesverfassungsgesetzgeber auch Minderheitsverlangen der Landtage auf RH- und LRH-Prüfungen vorsehen kann.

Der Antrag Wittmann/Molterer senkt die RH-Prüfungsschwelle bei Gemeinden von 20.000 Einwohner und Einwohnerinnen auf 10.000. Damit kommen aber lediglich 48 Gemeinden neu in die amtswegige Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes. 2287 Gemeinden bleiben nach wie außen vor. Damit sind in diesem Bereich länder­über­schreitende Querschnittsüberprüfungen des RH nicht möglich. Der Abänderungsantrag soll dies ändern. Um die Zustimmung zu erhöhen, wurde dieses Prüfungsrecht kontingentiert.

Betreffend der Ersuchen der Landtage an den Rechnungshof, Gemeinden zu über­prüfen, drückt sich der Antrag Wittmann/Molterer sehr präzise aus. Es ist ein „Be­schluss des Landtags“ erforderlich. Damit ist mehr als fraglich, ob der Landesverfas­sungsgesetzgeber auch Minderheitsprüfungsverlangen von Landtagsabgeordneten vorsehen kann. Der Abänderungsantrag stellt dies jedenfalls sicher. Damit wird dem Landesverfassungsgesetzgeber auch der Weg eröffnet, Minderheitsprüfungsverlangen an den Landesrechungshof vorzusehen. Dies wäre sicherlich im Sinne der lt Antrag Wittmann/Molterer gewünschten „Spiegelverkehrtheit“ von Bundes- und Landesprüfung und würde die Landesverfassungsautonomie erhöhen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 71

11.24.57

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der heutige Beschluss der Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rech­nungshofes ist ein gutes Beispiel dafür, dass uns hier im Hohen Haus die Kunst des Machbaren gelungen ist.

Ich erinnere mich: Als vor mehr als einem Jahr der Antrag im Plenum beschlossen wur­de, gab es sehr engagierte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die bei uns vehe­ment eingefordert haben, dass es keine zusätzliche Prüfposition mehr geben kann. Es gab engagierte Landesrechnungshofdirektoren, die vorgebracht haben, dass sie eben­falls Kompetenzen haben und prüfen können.

Es gab auch innerhalb der Koalition sehr intensive Gespräche. Was ich sehr erfreulich finde, ist, dass wir uns immer am Puls des Machbaren und vor allem am Puls dessen, was zu verwirklichen ist, orientiert haben und dass es allen Fraktionen sehr wichtig war, daran zu arbeiten, dass bessere Kontrolle bei den Gemeinden eingeführt werden kann, dass Benchmarks eingeführt werden können und dass auch Institutionen wie Landesrechnungshöfe und der Rechnungshof diese Benchmarks mit Leben erfüllen können und in die Gemeinden bringen können.

Diese Kunst des Machbaren zeigt sich bei dem heutigen Antrag, den wir beschließen werden. Ich bedanke mich auch für die Diskussion dazu. Es gab eine sehr große Bandbreite: Auf der einen Seite haben die Kollegen von der freiheitlichen Fraktion gesagt, es solle keine Einwohnerbegrenzung geben, andere haben gesagt, bei den Einwohnergrenzen dürfe sich gar nichts verändern.

Wir haben heute hier den Kompromiss vorliegen, dass – von den Landtagen und Landesregierungen beauftragt – der Rechnungshof jeweils zwei Prüfungen bei Ge­meinden unter 10 000 Einwohnern machen kann, dass wir die Gemeinden zwischen 10 000 und 20 000 Einwohnern prüfen lassen, dass auch Gemeindeverbände geprüft werden und dass die Landesrechnungshöfe bei Gemeinden unter 10 000 Einwohnern prüfen werden.

Ganz wichtig ist auch Folgendes, das festgeschrieben wurde, weil das auch immer wieder im Diskussionsprozess gekommen ist: dass es eine Abstimmung bei den Prü­fun­gen geben muss, dass es nicht so sein kann, dass sich bei einer Gemeinde eine Institution nach der anderen die Klinke in die Hand gibt, sondern dass ein abge­stimmter Prozess gegeben ist.

Wir haben uns bei den Diskussionen immer im Spannungsfeld zwischen Kontrolle und Bevormundung bewegt. Es freut mich, dass wir heute hier den Schritt in Richtung Benchmarks setzen können, in Richtung Kontrolle und dass dieses Argument der Bevormundung im Zuge der Diskussionen ausgeräumt werden konnte. So zeigen auch die Reaktionen der Interessenvertreter der einzelnen Institutionen in den letzten Wochen, dass jetzt diese Maßnahme mit Leben zu erfüllen sein wird.

Natürlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es wichtig, dass wir Gesetze nicht immer als in Stein gemeißelt sehen, sondern dass wir uns genauer anschauen, welche Wirkungen Gesetze haben, welche Wirkungen das Erteilen der Benchmarks hat, diese Kontrollvorgänge, die wir heute beschließen, und dann daraus weiterentwickeln. Denn nur eine Gesellschaft, die sich weiterentwickelt, bringt vernünftige Maßnahmen in der Gesetzgebung.

Ich möchte mich recht herzlich bei allen Vertreterinnen und Vertretern bedanken, die die Verhandlungen zu diesem Antrag geführt haben und einen Kompromiss, der sehr tragfähig und in die Zukunft gerichtet ist, erreicht haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.28



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 72

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


11.28.55

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bewundere die salbungsvollen Worte der Vertreter der SPÖ und der ÖVP, denn gemessen an ihrer Aktivität – gerade in diesem Bereich – ist jeder Siebenschläfer ein energiegeladenes Bündel. Das möchte ich bei dieser Gelegenheit auch sagen. Ein­einhalb Jahre haben wir in diesem Bereich jetzt „herumtheatert“, bis eine Legion von Abgeordneten von SPÖ und ÖVP an dieses Pult hier tritt und sagt: Es ist ein Meilen­stein gelungen, ein großer Schritt! Endlich ist die Prüfung da!

Sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, Sie waren es, die eineinhalb Jahre lang verzögert haben, dass diese Ausweitung der Prüfkompetenz für den Rech­nungshof auf die österreichischen Gemeinden endlich Realität wird! Nicht die Oppo­sition – weder das BZÖ noch die Grünen noch die Freiheitlichen – hat es verhindert, sondern wir haben seit eineinhalb Jahren – auch mit Fristsetzungsanträgen – darauf gedrängt, dass das als Ergebnis einer Reihe von Skandalen, die die österreichischen Gemeinden erlebt haben, endlich Realität wird.

Das Perfide an dieser Situation und auch an dem Vorschlag von SPÖ und ÖVP, der zwar ein erster Schritt, aber nicht ausreichend ist, ist, dass jene Gemeinden, die uns zu dieser Gesetzesänderung getrieben haben, nicht von dieser Prüfkompetenz umfasst sind, sehr geehrte Damen und Herren. Das ist das Perfide.

Getrieben haben uns der Finanzskandal in Trieben, Fohnsdorf, Zeltweg, Hartberg und Köflach. Nach dieser Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes werden weder Trieben, Fohnsdorf, Zeltweg noch Hartberg oder Köflach jemals in den Genuss einer Prüfung des Rechnungshofes kommen. Ich gratuliere Ihnen auch zu dieser „Weit­sicht“ in diesem Bereich, einerseits genau wegen dieser Ortschaften ein Gesetz zu machen, aber dafür zu sorgen, dass der Rechnungshof diese Ortschaften ja nie über­prüfen darf beziehungsweise überhaupt Gemeinden in dieser Größe nicht überprüfen darf.

Es ist wichtig – das stimmt –, dass wir Sie jetzt endlich dazu zwingen konnten, nach eineinhalb Jahren einzugestehen, dass in diesem Bereich etwas gemacht werden muss. Es kann nur ein erster Schritt sein, haben viele Vorredner und Vorrednerinnen gesagt. Jawohl, es kann nur ein erster Schritt sein, auch in der Umsetzung Ihres eigenen gegebenen Versprechens hier im Plenum.

Ich erinnere Sie daran, wie sehr Sie Abgeordnete von Oppositionsparteien dazu ein­geladen haben, dem Schwachsinn einer Lockerung des Bankgeheimnisses zuzu­stimmen. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das ein Blödsinn war. Das wissen Sie mittlerweile auch. Sie haben damals der Opposition oder zumindest jenen Abgeordneten, die zustimmen, mehrere Punkte zugestanden: Überprüfung des Skylink, wenn ich Sie erinnern darf ... (Abg. Kopf: Erledigt!)

Erledigt, ja, mit Müh und Not, nachdem der Rechnungshofpräsident mit dem Gang zum Verfassungsgerichtshof gedroht hatte! Ich gebe Ihnen recht. Er musste erpressen, drohen, Himmel und Hölle in Bewegung setzen, damit Sie Ihrem Versprechen nach­kommen. Herzlichen Dank, Herr Klubobmann, für diesen Einwurf! (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Dr. Moser.)

Zweitens: Ausweitung der Prüfkompetenz – erledigt, eineinhalb Jahre „herumtheatert“, „herumgedoktert“, und heute haben wir eine sogenannte Minimalvariante.

Und drittens, Herr Klubobmann der Österreichischen Volkspartei Kopf: die Ausweitung der Minderheitsrechte in der Geschäftsordnung des Nationalrates. Wo ist denn die? Wo sind die Möglichkeit der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und, und,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 73

und, die damals in dieser Debatte von Herrn Klubobmann Cap in salbungsvollen Wor­ten beschworen wurden? Cap hat gesagt: Ich bin für einen neuen Parlamentarismus, und die Untersuchungsausschüsse werden fallen wie das Fallobst im Herbst! – Na, nichts ist! Wir warten bis heute immer noch darauf, dass das geschieht.

Ich erinnere Sie daher heute an Ihr eigenes Wort. Ich erinnere Sie an die Ent­schließungsanträge, die Sie hier im Zuge der Lockerung des Bankgeheimnisses beschlossen haben. Ich bin zufrieden, dass das dem BZÖ auch heute mit der signa­lisierten Zustimmung der Zweidrittelmehrheit gelingt, dass wir die Prüfkompe­tenzen ausweiten. Ich sage Ihnen aber eines: Das ist noch lange nicht genug. Wir werden auch weiterhin darauf drängen, dass die Ausweitung so konkret wird, dass die Gemeinden in Österreich einigermaßen sicher und professionell durch den Rechnungshof betreut werden, wenn es darum geht, das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, der Abgaben- und Gebührenzahler in den Gemeinden in Zukunft zu überprüfen. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Dr. Moser.)

11.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


11.33.31

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich durfte 25 Jahre lang kommunal­politisch tätig sein, 20 Jahre davon als Bürgermeister. Ich halte fest, dass die Bürger­meister nicht das Geringste gegen vernünftige Prüfmechanismen und begleitende Kontrolle haben.

Die Gemeinden sind jetzt bereits die am besten geprüften Gebietskörperschaften. Bis jetzt war es üblich, dass auf der ersten Ebene der Prüfungsausschuss geprüft hat – in meiner Heimatgemeinde stets der Obmann von einer Oppositionspartei –, in der Folge die nächste Ebene durch das Land Niederösterreich in Form einer unvermuteten Gebarungsprüfung oder Gebarungseinschau durch das Gemeindereferat wahrgenom­men wurde und in der Vergangenheit ab 20 000 Einwohnern der Bundesrechnungshof seine Prüfkompetenzen auch bei so manchen Gemeindeverbänden wahrgenommen hat.

In Zukunft bleiben die erste und die zweite Ebene gleich, mit der Differenz, dass in Zukunft 71 Städte und darüber hinaus noch weitere geprüft werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darüber hinaus darf der Bundesrech­nungshof auf Antrag diese zusätzlichen Prüfungen entsprechend vornehmen. Auch ausgelagerte Betriebe können in Zukunft kontrolliert werden. Das ist insofern bedeu­tend, als dort beachtliche finanzielle Mittel seitens so mancher Städte und Gemeinden geparkt sind.

Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang war mir auch, dass sich der Herr Präsident persönlich im Zuge einer Reise ins Waldviertel die Kleinstrukturiertheit unserer Gemeinden ansehen und ein persönliches Bild davon machen konnte, dass speziell die kleinen Landgemeinden sehr, sehr effizient arbeiten – in Klammern: müssen. Die Bevölkerung solidarisiert sich mit ihren Gemeinden und bringt in frei­willigen Einrichtungen wie Vereinen und Institutionen sehr viel freiwillige Leistung zum Wohle der Bevölkerung.

Eines möchte ich aber hier nicht unerwähnt lassen, nämlich dass speziell kleine Landgemeinden aufgrund des abgestuften Bevölkerungsschlüssels massiv benach­teiligt sind, weil je Einwohner weniger Steuergeld in die Gemeindekasse kommt als im städtischen Bereich. Daher ist es legitim, dass gerade die großen Finanzströme in den


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 74

Städten genauer geprüft werden. Es ist wesentlich klüger, die großen Beträge genauer zu kontrollieren als kleine Beträge zu zelebrieren.

Abschließend möchte ich festhalten, dass der Herr Präsident ebenfalls ein Zeichen der Effizienz gesetzt und klar zum Ausdruck gebracht hat, dass für diese zusätzlichen Kontrollvorgänge kein weiteres Personal notwendig ist.

Sollten die Zusagen, die hier von meinen Vorrednern gemacht worden sind, dass es Zustimmung zu diesem Gesetzestext gibt, tatsächlich zutreffen, dann bedanke ich mich für den konsensualen Weg. (Beifall bei der ÖVP.)

11.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


11.36.50

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Kompetenz, jetzt auch Gemeinden mit 10 000 Einwohnern und so weiter zu prüfen, ist die eine Seite. Wir haben uns mehr erwartet, mehr Prüf­kompetenz. Leider waren Sie von der SPÖ und ÖVP beziehungsweise die Länder nur zu einem etwas weichen Kompromiss in der Lage.

Die andere Seite, meine Damen und Herren, ist die Prüfkompetenz des Rechnungs­hofes bei ausgegliederten Unternehmen. Das ist ein Problem, das uns schon jahrelang begleitet. Ich darf Sie erinnern: Der Rechnungshof musste Gerichte in Anspruch nehmen, damit er die AUA prüfen durfte, die uns im Budget, in dieser Diskussion, in diesem Plenarsaal eine halbe Milliarde Euro an Steuergeldzuschuss abverlangte, damit wir sie überhaupt verkaufen konnten.

Hätten wir früher geprüft, hätte der Rechnungshof nicht zu den Gerichten gehen müssen, um die Prüfkompetenz zu bekommen, dann wäre das AUA-Debakel bei Leibe nicht in dieser Form eingetreten, dann hätte rechtzeitig das Ruder herumgerissen werden können und hätten die SteuerzahlerInnen jetzt eine halbe Milliarde Euro mehr im Budget zur Verfügung, auch für Familien, auch für Bildung, auch für Forschung.

Das ist ein Beispiel dafür, meine Damen und Herren, wie Sie mit Ihrer sozusagen „Rechnungshof-Zurücknahmepolitik“, mit Ihrer „Rechnungshof-Beruhigungspolitik“, mit Ihrer vergleichsweise zahnlosen Einsatzpolitik des Rechnungshofes insgesamt dazu beitra­gen, Steuergeld zu verschwenden. Jetzt haben wir eine leichte Korrektur, wir bräuchten aber eine viel massivere.

Wir hatten auch schon eine Korrektur im Hinblick auf die Prüfung der ausgegliederten Unternehmen. Ja, das ist jetzt möglich, wenn ein bestimmender Einfluss gegeben ist. Nur, ich bin gespannt auf den ersten Fall, bei dem wir hier wieder diskutieren werden: Was ist „bestimmender Einfluss“? – Das wird nämlich die Nagelprobe werden, wie ernst Sie es mit den Kontrollbefugnissen des Rechnungshofes und auch mit der Kontrollaufgabe des Parlaments nehmen.

Damit bin ich bei meinem Schlusssatz: Sie sehen häufig eine Tagesordnung der Plenar­sitzungen des Nationalrates, wo wir die Diskussion der Prüfberichte des Rechnungshofes fast ausschließlich am Ende der Tagesordnung haben, meistens so als Art Mitternachtseinlage. Diese Positionierung von Prüfergebnissen auf der Tages­ordnung, wo es darum geht, aus der Diskussion für die Zukunft positive Schlussfolge­rungen zu ziehen oder andererseits endlich Maßnahmen zu treffen, dass Steuergeld wirklich effizient eingesetzt wird, diese Positionierung von Rechnungshofberichten am Ende der Tagesordnung ist für mich auch etwas Untragbares. Da sollten wir auch einmal eine Reform machen. Dazu brauchen wir keinen Gesetzgeber, dazu brauchen wir keinen Beschluss hier, da bräuchten wir nur in der Präsidiale eine kontrollfreudigere Tagesordnungsgestaltung des Nationalrates.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 75

Das ist eines meiner Hauptanliegen, auf das ich heute am Abend noch einmal zu sprechen kommen werde, denn da geht es wieder um Steuergeld, um 300 Millionen €, die die ÖBB spekulativ in den Sand gesetzt haben. Und Sie wollen das erst um Mitternacht diskutieren! Nein, danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.39


Präsident Fritz Neugebauer: Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie, auch den letzten Rednern zu diesem Tagesordnungspunkt Ihre Aufmerksamkeit zu widmen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


11.40.24

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Hochgeschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Die Erweiterung der Prüfkompetenz ist ja hier sehr lange Zeit hindurch diskutiert worden. Jetzt gibt es ein Ergebnis, aber allzu große Freude sollte bei SPÖ und ÖVP nicht aufkommen, denn das ist nur ein kleines Schrittchen.

Wenn man Herrn Kollegem Molterer genau zugehört hat, dann hat man bemerkt, dass er auch davon gesprochen hat, dass das kein finaler Schritt sei, und wer wisse, wohin wir in zwei Jahren kommen würden. Werte Vertreter der Regierungsparteien, mit ein bisschen mehr Mut hätten Sie heute einen weit größeren Schritt machen können, denn von 25 auf 71 zu prüfende Städte zu kommen, wissend, dass 2 300 Gemeinden und mehr jetzt nicht in diesen Genuss kommen werden, das ist nicht gerade ein Ruhmesblatt – aber immerhin, die Richtung stimmt, und das wollen wir natürlich auch unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)

Zur Situation der Gemeinden kann ich als Bürgermeister Ihnen sagen: Es trifft auf alle Gemeinden zu, dass sie aus finanzieller Sicht eher mit dem Rücken zur Wand stehen. Und die knappen Kassen lassen Hoffnung aufkommen, dass man Beratung erhält. In diesem Fall ist eine kostenlose Beratung leider nur für 71 Gemeinden vorgesehen. (Ruf bei der ÖVP: 103!)

In diesem Zusammenhang darf ich ankündigen, dass wir den Zusatzantrag, der von den Grünen und der FPÖ mit der Zielrichtung eingebracht wurde, die Prüfung weiterer vier Gemeinden pro Bundesland festzumachen, selbstverständlich unterstützen. We­nigstens vier Gemeinden pro Bundesland sollten die Möglichkeit zu einer kostenlosen Beratung durch den Rechnungshof bekommen. (Beifall beim BZÖ.)

Auch als Bürgermeister sage ich, ich bin froh, wenn es Prüfungen gibt. Wissen Sie, was meine erste Amtshandlung war, als ich das Amt des Bürgermeisters angetreten habe? – Ich habe um eine Sonderprüfung der Finanzen ersucht, und ich habe im Zuge dessen die Bestätigung bekommen, dass viele Dinge noch weiter vorangetrieben werden können, nämlich beim Aufzeigen von Missständen.

Ich nenne Ihnen einen Fall, der meiner Meinung nach symbolhaft ist: Es gab einen Bürgermeister bei uns, dem von der Aufsichtsbehörde aufgrund der hohen Verschul­dung kein Darlehen genehmigt wurde. Nichtsdestotrotz wurden die Projekte umgesetzt, und es gab eine Sondervereinbarung mit der ausführenden Firma, in der man eine Zinszahlung vereinbart hat, und dann hat man gesagt: Falls wir ein Darlehen bekom­men oder falls das Wunder eintritt, dass wir Überschüsse haben, dann werden wir es bezahlen!

Es ging da um eine Größenordnung von 463 000 € bei einem ordentlichen Budget von 2,4 Millionen €. Das hat die Aufsichtsbehörde schon vor Jahren einmal aufgezeigt, mit dem Ergebnis, dass gar nichts geschehen ist. – Das war fast eine Aufforderung an den Bürgermeister, so weiterzumachen, wenn das ohnehin toleriert wird, und er hat auch so weitergemacht – zum Schaden der Bevölkerung. Da war nichts zu spüren von Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Ich erwarte mir von einer solchen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 76

zusätzliche Prüfkompetenz, dass mit derlei Dingen aufgeräumt wird! (Beifall beim BZÖ.)

Ich möchte nicht unterstellen, dass man sich auch parteipolitisch eingebracht hat und gesagt hat, lassen wir das, in Zukunft werden wir das anders machen. – Diese Dinge gehören schonungslos aufgezeigt, und dieser heutige Beschluss ist ein richtiger Schritt, bei all den Lobreden, die ich heute für Bürgermeister und Gemeindemandatare gehört habe; es stimmt schon, dass man kaum mehr jemanden findet, der sich für diese Ämter zur Verfügung stellt.

Das Wichtigste an diesem Tag ist, dass die Bürger, die Steuerzahler endlich Gewiss­heit haben, dass der Rechnungshof zusätzlich prüfen kann, denn der Rechnungshof ist immer auf der Seite der Steuerzahler. (Beifall beim BZÖ.)

11.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


11.44.35

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! (Abg. Mag. Gaßner: ... Gemeindebeschimpfungen!) – Nein, im Gegenteil, gleich einmal ein erstes Lob! Die Zeiten, als man die Gemeinden im ABGB noch den Unmündigen und den Geistesschwachen gleichgestellt hat, sind vorbei. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.) – Das war Anfang des 19. Jahrhunderts. In der ersten Fassung des ABGB hat man noch eine relativ schwache Vorstellung von Gemeindeautonomie gehabt. Aber es ist dann auch anders gekommen.

Wenn man sich die Finanzspekulationen mancher Gemeinden, vor allem größerer Ge­mein­den, anschaut, die jetzt im Zuge der Finanzkrise zum Handkuss kommen, oder die Prestigeprojekte, die heute schon erwähnt wurden – Herr Kollege Bucher und auch andere Fraktionssprecher haben schon einige davon genannt –, wo man Bürgermeis­terdenkmäler meistens ebenfalls über ausgelagerte Unternehmen finanziert hat, was in manch einer Gemeinde zu einer prekären Situationen geführt hat, dann muss man zu dem Schluss kommen – und deswegen haben wir das auch vorgebracht –, dass es gerade wegen der Finanzkrise, wegen der Finanzspekulationen notwendig ist, eine Ausweitung der Prüfkompetenz bald einmal umzusetzen – deswegen auch unser Fristset­zungsantrag in einer der letzten Sitzungen, damit wir weiterkommen und nicht die Frage der Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes weiter auf die lange Bank schieben.

Meine Damen und Herren, bei allem Respekt vor der bisher vorhandenen Kontrolle, klar ist: Jemand hat heute gesagt, die Landesaufsicht macht den Gemeinden die Räuberleiter, und das stimmt leider, und zwar dann, wenn die Gemeindeführung „zufällig“ dieselbe Farbe hatte wie die Mehrheit des Landtages oder der Landesregierung, dann hat man häufig feststellen müssen, dass weggeschaut wurde und manches mit einer größeren Bandbreite toleriert wurde.

Wenn ich mir anschaue, dass die Landesrechungshöfe erst jetzt ausgebaut werden müssen, dann macht mich auch das optimistisch. – Das ist ein Nebeneffekt der heutigen Vorlage.

Meine Damen und Herren, Sie müssen zugeben – alle Bürgermeister, auch der Kollege aus dem Waldviertel, der vorhin die interne Kontrolle der Gemeinden gelobt hat (Zwischenrufe der Abgeordneten Hornek und Rädler) –, die interne, gemein­deautonome demokratische Kontrolle funktioniert überhaupt nicht! Das hängt nicht davon ab, ob Sie gnädigerweise einen Oppositionsvertreter zum Obmann eines Kontrollausschusses machen oder nicht. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 77

Letztlich ist die Frage, was kontrolliert werden darf und was in einem Bericht steht, immer noch eine Frage der Mehrheit – und das ist im Waldviertel in der Regel die Mehrheit der Österreichischen Volkspartei, meine Damen und Herren! Das heißt, der Bürgermeister prüft sich im Endeffekt selbst. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Daher ist es notwendig, dass aus generalpräventiven Gründen eine forcierte Rech­nungshofprüfung stattfindet. Das wird generalpräventiven Charakter haben, und dann hat man Maßstäbe, dann hat man Vergleichsmöglichkeiten, was in einer Gemeinde zulässig ist und was nicht. Davon profitieren die Gemeinde – zwar nicht immer der Bürgermeister, aber die Gemeinde – und auch die Gemeindeaufsicht, denn die wird sich in Zukunft überlegen müssen, ob sie manche Schludrigkeit toleriert, wenn der Rechnungshof bei gleichgelagerten Fällen keine Toleranz aufbringt. Es wird sich eine professionelle Spruchpraxis entwickeln – gratis –, das heißt, das ist auch eine Form der Beratung, nämlich der professionellen Beratung, wie Herr Kollege Windholz schon gesagt hat, und es sollten damit die Einsparungspotenziale der Gemeinden gestärkt und besser ausgelotet werden.

Letztlich sollte auch das Legalitätsprinzip – zumindest das Bewusstsein dafür – ge­stärkt werden, denn, meine Damen und Herren, wenn ein Bürgermeister im Burgen­land – und das ist wahrscheinlich kein Einzelfall – Wahlen fälscht, Stimmzettel fälscht und dann immer noch keinen Grund sieht, zurückzutreten – es ist, glaube ich, zufällig jemand von der ÖVP gewesen, es könnte aber auch jemand von jeder anderen Fraktion gewesen sein; ein Roter bringt das auch zusammen; in Kärnten hat es, glaube ich, einmal einen Roten gegeben, der bei ähnlichen Dingen erwischt wurde –, dann fehlt schlicht und einfach jedes Bewusstsein für den Rechtsstaat, für das Legalitätsprinzip. (Abg. Rädler: Und was würde da der Rechnungshof machen?!)

Wenn man sich Bauverfahren anschaut, dann steigen einem bei einem erheblichen Teil die Grausbirnen auf, wenn man das alles unter den Lichtkegel des Legalitäts­prinzips stellt, meine Damen und Herren. Es ist daher notwendig, dass der Rechnungs­hof mit seinen Prüfberichten in den Gemeinden in Zukunft ein stärkeres Sensorium bewirken wird, was das Legalitätsprinzip anlangt. (Abg. Rädler: Keine Ahnung!)

Herr Bürgermeister Rädler schreit: „Keine Ahnung!“ – Das glaube ich aber schon. Ich habe leider genug Ahnung, weil das nämlich eine meiner Spezialmaterien ist. Ich muss Sie immer wieder daran erinnern, ich habe als zuständiger Landesrat für Baurecht mehrere Bürgermeister deswegen vor Gericht stellen müssen, und einige davon sind auch verurteilt worden. – Die waren zufällig alle von eurer (in Richtung ÖVP) Fraktion! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.49.28

Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Prä­sident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Herr Stadtamtsleiter von Spittal (in Richtung Besuchergalerie), herzlich willkommen, freut mich!

Lieber Herr Kollege Stadler, ich gebe dir nicht recht darin, dass die Prüfungen in den Gemeinden von den Bürgermeistern dirigiert werden. (Abg. Rädler: Der war auch einmal beim BZÖ!) Das Problem besteht einzig und allein bei den Prüfenden selbst, bei den Prüfern. Ich habe in meiner Gemeinde in der letzten Periode einen ÖVP-Prüfer gehabt, der genauestens und gut, aber nicht böswillig geprüft hat, Projekte geprüft hat,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 78

begleitende Vorschläge gemacht hat. In dieser Periode haben wir wieder einen ÖVP-Prüfer, den wir permanent auffordern müssen, wenigstens die verpflichtenden Sitzungen abzuhalten. Das ist also einzig und allein eine Frage, wie engagiert jemand die Prüfung angeht.

Ich bin aber sehr froh darüber, dass wir heute wenigstens den ersten Schritt setzen, sodass auch Gemeinden mit bis zu 10 000 Einwohnern geprüft werden, aber das kann trotzdem nur eine Zwischenlösung sein, denn unser Ziel ist es, dass alle Gemeinden geprüft werden. Das aber nicht in dem Sinne, dass den Gemeinden permanent auf die Finger geklopft werden muss, sondern deshalb, weil es uns – und davon bin ich als Bürgermeister überzeugt  Vergleichbarkeit bringt und weil erhobene Zahlen auch Chancen bringen, in der Gemeinde zu wissen, wo wir stehen und ob es wirklich eine optimale Versorgung für den Bürger gibt. Und dann wissen wir auch, ob wir in der eigenen Gemeinde, was gebotene Leistungen betrifft, anderen Gemeinden gegenüber eventuell nachhinken oder ob wir in gewissen Bereichen möglicherweise zu viel geben und uns das eigentlich gar nicht mehr leisten können.

Gefallen hat mir, dass heute Frau Kollegin Steibl gesagt hat, dass die Kommunen für dieses und jenes zuständig sind, nur: Damit wir wissen, wofür wir alles zuständig sind und was wir leisten müssen, sollten wir auch darüber Bescheid wissen, wie wir das Geld zusammenbringen können, woher wir die finanziellen Mittel bekommen beziehungsweise wie viel an Landesmitteln die Gemeinden in anderen Bundesländern erhalten.

Deshalb bin ich davon überzeugt: Es ist ganz wichtig, auch da zu prüfen, dem Rech­nungshof die Kompetenz zu geben, Vergleichszahlen österreichweit zu erarbeiten, damit wir Bürgermeister in den Gemeinden die idealen Lösungen, die idealen Projekte für die Bürgerinnen und Bürger zustande bringen.

Herr Kollege Hornek, ich bin nicht der Meinung, dass die großen Kommunen deshalb geprüft werden sollen, weil diese mehr Geld bekommen, sondern ich bin der Meinung, dass eine Prüfung auch der kleinen Gemeinden Grundlagen im Hinblick auf die Finanzausgleichsverhandlungen darstellen. Ich glaube, dass es nicht korrekt ist, dass die großen Städte pro Kopf/pro Bürger wesentlich mehr Geld bekommen als wir in den kleinen Gemeinden.

Ich erinnere daran, dass Herr Finanzminister Pröll heuer beim Gemeindetag in Graz gesagt hat, er werde sich dafür einsetzen, dass die kleinen Gemeinden von den Finanzausgleichsverhandlungen profitieren – und dass es nicht immer so sein muss, dass man in Wien das Doppelte und das Dreifache eines Bürgers einer kleinen Gemeinde erhält. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ.)

Ich hoffe, dass dann, wenn es über die Rechnungshofprüfung gelingt, Vergleichs­zahlen zu erarbeiten, bei den Finanzausgleichsverhandlungen auch der abgestufte Bevölkerungsschlüssel korrigiert wird.

Abschließend: Ich meine, Kollege Kräuter, dass es hinsichtlich der sozialen Absiche­rung in den Gemeinden noch großen Handlungsbedarf gibt, was nämlich auch die soziale Absicherung der Bürgermeister betrifft. Ich selbst bin in der komfortablen Situation – so wie viele von euch hier –, neben dem Bürgermeister-Amt auch ein Abge­ordneten-Salär zu haben, aber für eine kleine Gemeinde ist es heute schwierig, einen Bürgermeister zu bekommen, der kein Beamter ist; eventuell ist das vielleicht ein Selbständiger, der sich das im eigenen Betrieb irgendwie regeln kann. Ein gewöhnlicher Arbeitnehmer jedoch kann es sich heute in einer kleinen Gemeinde nicht mehr leisten, Bürgermeister zu sein! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 79

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, da müssen wir gemeinsam – und über alle Parteigrenzen hinweg – den Hebel ansetzen, damit es auch weiterhin möglich ist, dass Gemeinden als kleine und wichtige Verwaltungseinheiten durch gute, ja hervorragende Bürgermeister geführt werden. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

11.53

11.53.36

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort seitens der Berichterstattung wird nicht verlangt.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschus­ses, seinen Bericht 986 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 987 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung dazu geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 988 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechnungshofgesetz, das Ver­fassungsgerichtshofgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz geändert werden, in 989 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Musiol, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da sowohl der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- bezie­hungs­weise Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen, der die Einfügung einer neuen Z 1a in Art. 1 zum Inhalt hat.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Art. 1 Z 2 und Art. 2 Z 12.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 80

Ich bitte jene Abgeordneten, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich auch hier die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehr­heit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehrheit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

11.57.445. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1313/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Albert Steinhauser, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich erlassen sowie das Nationalfondsgesetz geändert wird (990 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Lueger zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 4 Minuten. – Bitte.

 


11.58.24

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen des Plenums! Das Bundesgesetz, das heute zur Beschlussfassung vorliegt, befasst sich mit der Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe und auch gleichzeitig mit der Änderung des Nationalfondsgesetzes.

65 Jahre nach dem Holocaust, neun Jahre nach der Unterzeichnung des Washingtoner Abkommens und nach fast zehn Jahren Diskussionen und Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden könnten wir heute zu einem positiven


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 81

Abschluss kommen, was ein weiterer Schritt wäre, uns mit unserer Geschichte positiv auseinanderzusetzen.

Zur Historie: Jüdische Gräber werden der Religion gemäß nie aufgelöst, sondern bestehen auf Dauer. Daher war ganz einfach eine Lösung gefragt, und daher ist auch mit diesem Entwurf jetzt einmal ein Papier da, das wir weiterentwickeln können. Durch die Unterzeichnung des Washingtoner Abkommens – eines völkerrechtlichen Vertra­ges – hat sich Österreich zur symbolischen Entschädigung bekannt und gleichzeitig auch zugesichert, sich der Unterstützung und vor allen Dingen Renovierung der verwahrlosten jüdischen Friedhöfe anzunehmen.

Die innerstaatliche Kompetenzlage hat diese gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden ganz einfach notwendig gemacht, um das auch durchführen zu können.

Im Herbst 2008 hat man damit begonnen, die Vorarbeiten für die Sanierung und letztendlich auch für die Kostenschätzung zu machen. Am Beispiel Wien kann ich sagen, für den Friedhof Währing wurde ja damals die Historikerin Tina Walzer beauf­tragt, einmal diese rund 8 000 Gräber zu erheben und zu inventarisieren. Auch damals sind für dieses Vorprojekt bereits Kosten in Höhe von 300 000 € angefallen, die damals auch vom National- und des Zukunftsfonds, die beide aus Bundesmitteln gefördert und gespeist werden, bezahlt wurden.

Aufgrund dieser Vorerhebungen und letztendlich der von der IKG gemachten Aufstellung über die geschätzten Kosten kam es dann im Dezember des Vorjahres zu einer Einladung unseres Bundeskanzlers Werner Faymann, wo sich der Bund, die Länder Niederösterreich und Wien und auch die Israelitische Kultusgemeinde zusam­mengefunden haben, um betreffend Sanierung zu einer Einigung zu kommen. Bereits damals galt natürlich auch der Appell, dass es nicht nur die beiden Bundesländer sein könnten, die sich darum kümmern sollten, sondern es müssten sich auch die übrigen Bundesländer der Verpflichtung bewusst sein, das jüdische kulturelle, religiöse Erbe ganz einfach anzutreten und da auch mitzuwirken.

Die Vereinbarung wurde im Jänner dieses Jahres getroffen, damals von allen Frak­tionen auch angenommen, es wurde damals auch ein entsprechender Entschließungs­antrag formuliert. Heute könnten wir mit Verabschiedung des Gesetzentwurfs, der nun vorliegt, einen weiteren Schritt setzen.

Es war damals auch der Wunsch, dass der geforderte Fonds, der jetzt errichtet wird, beim Nationalrat angesiedelt wird, was auch so erfolgen wird. Der Bund wird in den nächsten 20 Jahren wertgesichert jeweils eine Million € zur Verfügung stellen. Der Fonds wird auch offen sein für Drittmittel. Auch die IKG wird gefordert sein, Mittel, deren Höhe jener der Mittel des Bundes entspricht, aufzubringen.

Die Leistungen des Fonds werden nur dann erbracht, wenn sich die Standort­gemeinden auch nach der Sanierung verpflichten, ganz einfach noch 20 Jahre für die weitere Erhaltung zuständig zu sein.

Der Beirat wird das Ganze kontrollieren. Die Mitglieder des Beirates haben auch noch die Möglichkeit, Historiker und sachkundige Experten beizuziehen, werden das Kura­torium weiters bei der laufenden Instandhaltung beraten und ganz einfach die Projekte begleiten.

Ein sehr positives Zeichen für mich im Ausschuss war, dass damals schlichtweg Ein­stimmigkeit gegeben war. Der heutige Gesetzentwurf ist ein sehr deutliches Zeichen, dass sich Österreich seiner Verantwortung nicht nur bewusst ist, sondern ganz einfach


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 82

einen weiteren Schritt setzt. Daher werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Neugebauer zu Wort. – Bitte.

 


12.03.15

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Das Jahr 2010 ist reich an Gedenktagen. Auch heute vor Beginn der Sitzung haben wir mit einer Einbegleitung durch die Frau Präsidentin der 90-jährigen Wiederkehr der Errichtung der Bundes­verfassung und unserer ersten Sitzung gedacht.

Vorige Woche Gedenktage ganz anderer Art: Vor 72 Jahren haben die Pogrome auf unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger begonnen, entsetzliche, ja katastro­phale Vorzeichen für das, was noch kommen sollte.

Es ist daher richtig, dass sich die Republik Österreich dazu bekennt, das kulturelle jüdische Erbe zu erhalten. Das ist mit dem Washingtoner Abkommen 2001 geschehen. Es war die Regierung Schüssel/Riess-Passer, die diese Verhandlungen initiiert hat. Ich möchte an dieser Stelle all jenen danken, die diese Verhandlungen geführt haben, an vorderster Stelle dem damaligen Beamten – noch nicht Staatssekretär – Dr. Winkler und dem leider bereits verstorbenen Botschafter Sucharipa. Sie haben beide hervor­ragende Arbeit geleistet. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Dieses Washingtoner Abkommen hat Österreich verpflichtet, zur Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe einen effizienten Beitrag zu leisten.

Das gegenwärtige, aktuelle Regierungsprogramm sieht eine gemeinsame Anstrengung der Länder, Gemeinden, des Nationalfonds, aber auch Dritter im Hinblick auf die Restaurierung und Erhaltung der Friedhöfe vor. Dieser Nationalrat hat im Jänner die­ses Jahres eine entsprechende Entschließung angenommen und auch die übrigen Bundesländer angehalten, sich ihrer Verpflichtung zur Erhaltung dieses kulturellen und auch religiösen Erbes entsprechend bewusst zu sein.

Ich bedanke mich sehr herzlich, dass dies gelungen ist, und ich weiß, dass es Finanzminister Dipl.-Ing. Josef Pröll immer ein persönliches Anliegen gewesen ist, auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Kultusgemeinde wird das Ihre dazu beitragen. Letztendlich sind auch die kommunalen Einrichtungen eingeladen, nach Restaurierung mit besten Kräften für einen ordentlichen Weiterbestand dieser steinernen Zeugen einer vernichteten Kultur zu sorgen, aber nicht nur aus dem Gedächtnis heraus für die Verstorbenen, sondern auch aus einer ganz profanen Über­legung heraus. Für die biographische Forschung sind sie nämlich eine unverzichtbare Quelle, weil viele Archive während des Zweiten Weltkriegs unwiederbringlich verloren­gegangen sind.

Mit dieser heutigen Beschlussfassung reihen wir uns mit einer weiteren Initiative in die Reihe jener ein, die sich Österreich im Rahmen der Aufarbeitung einer unrühmlichen Vergangenheit zum Ziel gesetzt hat. Wir dürfen doch ein wenig mit Genugtuung anmerken, dass der Chefverhandler der anderen Seite, Stuart Eizenstat, Chefver­handler zum Washingtoner Abkommen, gesagt hat: Historiker werden sagen, Öster­reich hat viel getan. Das ist nicht der Endpunkt, aber ein weiterer Meilenstein. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von BZÖ und Grünen.)

12.07



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 83

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Stefan gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


12.07.13

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, heute wird einer Verpflichtung nachgekommen, die Österreich vor beinahe zehn Jahren im Washingtoner Abkommen eingegangen ist. Zehn Jahre lang hat es gedauert, trotz aller Beteuerungen, wie wichtig das ist und wie wesentlich das für Österreich und für den Ruf Österreichs in der Welt ist. Aber offenbar ist es, wenn es ums Geld geht, doch nicht so einfach, zu einer Lösung zu kommen. (Präsident Neugebauer übernimmt wie­der den Vorsitz.)

Wie wichtig es auch ist, heute so eine Lösung zu finden, zeigt sich etwa an dem Beispiel, wie sich die Gemeinde Wien oder das Land Wien – ist ja identisch – in den letzten Jahren verhalten hat, wenn es um den Währinger Jüdischen Friedhof gegangen ist. Dieser verfällt. Im Zweiten Weltkrieg wurde ein Teil geschleift, und auf dem Teil, der geschleift wurde, wurde in den sechziger Jahren sogar ein Gemeindebau errichtet – natürlich unter einem roten Wohnbaustadtrat –, der „Arthur-Schnitzler-Hof“ heißt.

Als die FPÖ, aber auch die Grünen immer wieder auch Anträge gestellt haben, dass erstens einmal dieser Friedhof instandzusetzen ist und dass zweitens – ein Antrag der FPÖ – zumindest ein Gedenkschild auf diesem Arthur-Schnitzler-Hof angebracht wird, sind all diese Anträge abgewiesen worden. Der Kulturstadtrat hat dann auch noch gesagt, wir sind nicht dafür zuständig, da irgendwo Tafeln aufzuhängen. (Ruf bei der FPÖ: Unerhört!) – Das war also die Reaktion. Daran sieht man, dass es zwar Beteue­rungen gibt, aber das tatsächliche Verhalten oft doch ganz anders ist.

Eine kleine Kritik haben wir an dem Fonds, der jetzt eingerichtet wird, anzubringen. Es wurde schon davon gesprochen, es können auch Drittmittel aufgewendet werden. Diese Drittmittel werden allerdings nur den Eigentümern der jüdischen Friedhöfe gut­geschrieben und nicht dem Bund, der in gleicher Höhe Leistungen zu erbringen hat. Das scheint uns sachlich nicht gerechtfertigt zu sein, weil diese Drittmittel gar nicht selten wahrscheinlich sogar dem Bund unmittelbar zuzuordnen sind. Wenn etwa die HTL Krems als Bundesschule da Leistungen erbringt, wäre es an sich logisch, das dem Bund gutzurechnen. Das ist eine Kritik, die wir üben.

Im Grunde stimmen wir aber zu, weil immerhin ein unbefriedigender Zustand, nämlich keine Regelung im Sinne des Washingtoner Abkommens zu haben, damit beendet wird. Die Zukunft wird dann weisen, ob der hiermit eingerichtete Fonds in der Praxis auch tatsächlich den gewünschten Erfolg bringt. (Beifall bei der FPÖ.)

12.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hau­ser. – Bitte.

 


12.10.04

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass dieser gemeinsame Gesetzesantrag heute vorliegt. Die Vorge­schichte ist ja von meinen VorrednerInnen schon erwähnt worden. 2001 hat es das Washingtoner Abkommen gegeben, und es hat jetzt fast neun Jahre gedauert, bis wir diesem Washingtoner Abkommen nachkommen.

Wir waren uns ja gar nicht mehr sicher, dass man diesem Washingtoner Abkommen entsprechen will. Es war dann eine grüne Initiative gemeinsam mit der Kultus­ge­meinde, die offensichtlich wieder ein bisschen Bewegung in die eingefahrene Debatte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 84

gebracht hat, in der man sich über Kompetenzstreitigkeiten die Verantwortung wech­selseitig zugeschoben hat.

Wir haben jetzt einen Gesetzentwurf, der zumindest Anlass zur Hoffnung gibt, dass es tatsächlich zur Sanierung und Erhaltung kommt. Ich bin aber deswegen so vorsichtig, weil das Gesetz eine Lösung anbietet, die schon die Gefahr in sich birgt, dass sich Gemeinden und Bund die Verantwortung wieder wechselseitig zuschieben.

Dieses Gesetz verlangt, dass, wenn ein jüdischer Friedhof saniert wird, die Gemeinden gleichzeitig die Verpflichtung übernehmen, 20 Jahre für die Erhaltung zu sorgen. Jetzt verstehen Sie mich nicht falsch, grundsätzlich macht es schon Sinn, dass ein Friedhof, der saniert wird, dann auch erhalten wird. Alles andere wäre ja widersinnig. Aber was nicht vergessen werden darf, ist, dass man damit die Sanierung davon abhängig macht, dass die Gemeinden auch tatsächlich ein Interesse an der Erhaltung der Friedhöfe haben. Die bisherige Vorgeschichte lässt mich da zumindest äußerst skep­tisch sein.

Wenn wir Pech haben, ändert sich nämlich gar nichts, weil es zu keiner Sanierung kommt, weil die Gemeinden die Erhaltungsverpflichtung nicht übernehmen. Die Klubobleute der Parlamentsfraktionen haben ja schon von den Gemeinden Post bekommen, und zwar von der Stadtgemeinde Baden. Diese schreibt, ganz aktuell, am 4. November, und zwar Bezug nehmend auf diese Bestimmung – ich zitiere –:

Mit dieser Bestimmung würden den betreffenden Standortgemeinden indirekt lang­jährige Instandhaltungsverpflichtungen auferlegt, deren betragsmäßige Höhe nicht abschätzbar ist. Gerade in der jetzigen Zeit erscheint dies jedoch keinesfalls erfüllbar, stellt sich doch die Finanzlage der meisten Städte und Gemeinden, darunter auch jene der Stadt Baden, als äußerst angespannt dar. – Zitatende.

Wenn das kein Einzelbeispiel ist, wovon ich nicht ausgehe, dann hieße das, dass die Gemeinden diese Erhaltungsverpflichtung nicht übernehmen und es im Ergebnis zu keiner Sanierung kommt. Und man muss dazusagen, die Stadtgemeinde Baden ist eine relativ unverdächtige Gemeinde, die schon zahlreiche Aktivitäten im Zusam­menhang mit jüdischen Kultuseinrichtungen gesetzt hat. Das heißt, es geht nicht darum, dass die Gemeinde Baden kein Interesse hat, sondern es geht exemplarisch darum, dass dieses Beispiel zeigt, dass die Gemeinden offensichtlich – und das wissen wir alle und das wissen auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in diesem Haus – aufgrund der angespannten Finanzsituation möglicherweise die Spielräume dafür nicht haben. Daher wäre es besser gewesen, der Bund hätte die volle Verant­wortung übernommen und hätte auch die finanziellen Mittel für die Erhaltung sicher­gestellt.

Ich sage gleich dazu: Die Argumente, die kommen, überzeugen schon grundsätzlich nicht. Erstens: Kompetenzdiskussionen sind, wie ich meine, der historischen Dimen­sion nicht angemessen. Wir haben 1938  220 000 Jüdinnen und Juden in Wien gehabt. Nach dem Holocaust waren es 7 500. Dass die Republik aufgrund des Holocausts eine gewisse historische Verantwortung hat, für die Erhaltung zu sorgen, weil die Nach­fahren Opfer des Holocausts geworden sind, versteht sich von selbst.

Zum Zweiten: Die Republik hat nach dem Krieg auch die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräber übernommen. Verstehen Sie mich nicht falsch, das will ich nicht in Frage stellen. Aber ich glaube, dass man zumindest durchaus dafür eintreten sollte, dass die Kriegsgräber, wo die Erhaltung sehr gut funktioniert, und die jüdischen Friedhöfe gleich behandelt werden sollten.

Unser Antrag hat genau das vorgesehen. Wir haben gesagt, machen wir doch eine Verfas­sungsbestimmung, wonach sowohl für die Kriegsgräber als auch für die jüdi­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 85

schen Friedhöfe der Bund zuständig ist. Und dann machen wir ein Gesetz, wonach der Bund für die Sanierung aufkommt und auch die Erhaltung übernimmt. – Das wäre für den Bund finanziell machbar gewesen. Dem konnte man nicht nähertreten. Angesichts der historischen Dimension der Verantwortung ist es schlicht nicht nachvollziehbar, dass da nicht für eine klare Lösung gesorgt wird.

Ich sage gleich dazu, es geht mir nicht darum, dass sich negative Prophezeiungen erfüllen, ich wünsche mir, dass das funktioniert. Moralische Appelle allein werden aller­dings nicht reichen, Herr Staatssekretär. Sie haben im Ausschuss auf meine Frage: Was machen wir, wenn die Gemeinden nicht dafür aufkommen können oder aufkom­men wollen?, gesagt, dann werden wir mit den Gemeinden reden.

Sie wissen, dass wir jetzt schon neun Jahre mit den Gemeinden reden. Mit morali­schen Appellen wären wir nicht weitergekommen.

Ich glaube, unser Vorschlag wäre sachlich sinnvoll gewesen, hätte zu einem Ergebnis geführt, wo wir der historischen Verantwortung nachkommen und wo es nicht davon abhängt, dass lokale Bürgermeister finanzielle Spielräume haben oder halt aus histo­rischer Verantwortung heraus für die Sanierung der Friedhöfe sorgen.

In diesem Sinne wünsche ich trotzdem oder gerade deshalb dem Gesetz viel Erfolg. Aber seien Sie sich sicher, wir werden sehr genau hinschauen, ob das Gesetz seine Wirkung entfaltet, und wenn nicht, dann werden Sie schon bald mit uns über eine neuerliche Gesetzesänderung diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.

 


12.15.45

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Natürlich kann man jetzt die Debatte auch dafür nutzen, über Was-wäre-wenn-Themen und über Verfassungsänderungen zu sprechen. Ich glaube aber, dass wir einfach den heutigen Tag so nehmen sollten, wie er ist, diesen Beschluss auch so nehmen sollten, wie er ist. Es ist das Ende und zugleich auch der Beginn – weil es ja noch umgesetzt werden muss – eines sehr langen Weges.

Wir haben das alles heute in der Diskussion schon gehört: vom Washingtoner Abkom­men des Jahres 2001, von der damaligen Regierung Schüssel – Riess-Passer unter­zeichnet, eine Verpflichtung für die Sanierung, Aufrechterhaltung der jüdischen Friedhöfe einzugehen, die somit nicht nur eine historische Verpflichtung darstellt, sondern für uns auch tatsächlich eine Verpflichtung der Umsetzung auch dieses Washingtoner Abkommens darstellt, letztlich natürlich gegenüber der Jüdischen Gemeinde in Österreich, aber vor allem auch gegenüber den Opfern des National­sozialismus, derer ja auch am heutigen Tag und vor allem in der Zeit der November-Pogrome 1938 in diesen Tagen und Wochen gedacht werden soll. Somit wird dieses Gesetz auch zur richtigen Zeit, dieses Jahr zumindest, beschlossen.

Ich möchte mich da durchaus auch beim Staatssekretär bedanken, der uns am Beginn des Jahres auch zugesagt hat, dass das noch in diesem Jahr kommen wird. Als wir im Jänner über die gemeinsame Entschließung diskutiert haben, haben wir sehr darauf gedrängt, dass wir noch in diesem Jahr auch den Fonds einrichten sollten, was mit dem heutigen Beschluss auch geschieht. Dafür herzlichen Dank an alle, die da auch mitgearbeitet haben, an alle Beteiligten, Bund, Land Wien, Niederösterreich und auch an die Israelitische Kultusgemeinde, die ja sozusagen die Hälfte der entsprechenden Aufwendungen übernimmt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 86

An dieser Stelle sei auch gesagt, wir werden dann ja auch sehen, ob diese Erhal­tungsverpflichtungen letzen Endes eingehalten und auch überprüft werden. Denn es müssen jetzt sofort – und das wird sozusagen die erste Überprüfung sein – die Anträge der Eigentümer kommen. Nach dieser hoffentlich bald einsetzenden Welle der Antrag­stellungen wird man sehen, ob mit der Sanierung und der Umsetzung der Inhalte sehr rasch begonnen werden kann. Das wäre jedenfalls ganz im Sinne auch unserer Intention, die wir immer stringent vom Jahr 2001 bis zum heurigen Jahr – leider viel zu lange, nämlich neun Jahre – durch‑ und eingehalten und auch immer wieder verteidigt haben.

Ich hätte noch eine Bitte, ich habe das auch schon im Jänner gesagt, vorsichtig formuliert: Ich halte im Vergleich zu den anderen finanziellen und wirtschaftlichen Leistungen und Zuwendungen den Beitrag der Gemeinde Wien für diskussionswürdig. Wenn man bedenkt, dass der Gesamtsanierungsaufwand 40 Millionen € beträgt, aber die Gemeinde Wien da gerade einmal 500 000 € zur Verfügung stellt, dann, so meine ich, sollte sich die Gemeinde Wien überlegen, ob das nicht nachbesserungswürdig oder zumindest zu diskutieren ist.

Jetzt schaue ich der Kollegin Glawischnig tief in die Augen, da ich weiß, dass auch sie persönlich ganz stark immer wieder für dieses Anliegen der Sanierung der jüdischen Friedhöfe gekämpft hat. Sie haben nun eine rot-grüne Koalition in Wien, auch Sie sind damit in der Verantwortung in Wien. Und vielleicht können Sie diese Verantwortung, die Sie dort übernehmen, auch dazu nutzen, in dieser Frage eine Nachbesserung zu bekommen, weil ich wirklich der Auffassung bin, dass 500 000 € von der Stadt Wien im Vergleich zum Land Niederösterreich, zum Bund und der Israelitischen Kultus­gemeinde schlicht und ergreifend zu wenig sind und der Betrag aufgebessert werden sollte. Ich glaube, das wäre ein Anliegen, das richtig und wichtig wäre.

Ansonsten hoffe ich, dass der Fonds, der nun ja auch im Parlament angesiedelt ist, seine Arbeit sehr rasch beginnt und dass mit der Sanierung der Friedhöfe und deren Wiederherstellung endlich begonnen werden kann. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

12.19


Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer das Wort. – Bitte.

 


12.20.01

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es kommt selten vor, dass jemand Dank ausspricht. Ich bedanke mich bei Herrn Abgeordnetem Westenthaler dafür, dass er sich bedankt hat, und zwar dafür, dass das zeitgerecht vorgelegt wurde.

Es wurden von meinen Vorrednern und meiner Vorrednerin die wesentlichen Punkte im inhaltlichen Bereich schon angesprochen. Faktum war, dass es durch Jahre hindurch einen Kompetenzstreit darüber gab, wer zuständig ist, und zwar nicht nur für die Erhaltung, sondern auch für den finanziell wesentlich stärker belastenden Teil der Instandsetzung, sozusagen der Reparatur der Friedhöfe, weil da über Jahrzehnte nichts passiert ist.

Nach diesem jahrelangen Kompetenzstreit über die Zuständigkeit – also einem negati­ven Kompetenzstreit: wer ist nicht zuständig und will die Verantwortung abschieben? – gab es im vorigen Jahr zuerst einige informelle Vorgespräche und dann kurz vor Weih­nachten einen Termin, zu dem der Bundeskanzler eingeladen hatte und an dem der Vizekanzler, der Landeshauptmann und Bürgermeister von Wien, der Landeshaupt­mann von Niederösterreich und vor allem auch die Vertreter der Kultusgemeinde und der Präsident der Kultusgemeinde teilnahmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 87

Dort wurde ein Ergebnis fixiert, das im Vorfeld erarbeitet worden war, nämlich einen Fonds zu gründen, dem der Bund Geld zur Verfügung stellt und in den auch Drittmittel hineinkommen. Das wurde ausdrücklich so akzeptiert. Man könnte sogar ein Stück weiter gehen und sagen, es wurde auch von der Kultusgemeinde angeregt, auch mit dem Modell, dass die Instandsetzung über diesen Fonds vorgenommen wird und die Instandhaltung in der Folge bei den Gemeinden bleibt.

Herr Abgeordneter Steinhauser hat gesagt, ich habe im Verfassungsausschuss quasi einen moralischen Appell gerichtet, wenn die Gemeinden etwas nicht tun, dass im Vorfeld Briefe kommen, wo man vielleicht noch einmal versucht, eine Verpflichtung abzuwälzen. Es ist in der Demokratie oder in einem Gesetzgebungsprozess nichts Unübliches, dass dann mit den Verantwortlichen Gespräche geführt werden, wenn der Beschluss gefasst wird. So wie es ausschaut, wird der Beschluss erfreulicherweise einstimmig gefasst. Dass dann Gespräche geführt werden, ist auch etwas, was essenziell oder Teil der Demokratie ist. Da finde ich nichts Besonderes dabei.

Ich gehe auch davon aus – und da bin ich sehr optimistisch –, dass die Lösung, die wir jetzt gefunden und sehr ausführlich diskutiert haben – mit den betroffenen Ländern, mit den Gemeinden, vertreten durch den Gemeindebund, auch und insbesondere mit der Kultusgemeinde –, eine Lösung ist, die ganz einfach aus Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus, wie es auch in den Erläuterungen steht, aber nicht nur den Opfern, sondern natürlich auch den Überlebenden und den Nachkommen wichtig, notwendig und aus moralischen Gründen dringend geboten erschien.

Dass es so lange gedauert hat, ist leider passiert; ich kann das oder wir können das im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Ich bin glücklich darüber, dass wir es jetzt geschafft haben und dass wir auch eine Lösung geschafft haben, die – wir werden in der nächsten Zeit noch einiges über Verwaltungseffizienz diskutieren – auch aus dieser Sicht klug ist: Wir schaffen nicht eine vollkommen neue Einrichtung, sondern wir knüp­fen es an einer Einrichtung, die hervorragend funktioniert, nämlich am Nationalfonds an.

Ich glaube, dass das insgesamt eine sehr gute Lösung ist. Ich danke auch allen, die daran mitgewirkt haben, und freue mich auf einen einstimmigen Beschluss. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie beim BZÖ.)

12.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


12.23.49

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich eingangs bei allen Kolleginnen und Kollegen vom Verfassungsausschuss dafür bedanken, dass wir im Verfassungs­aus­schuss einen einstimmigen Beschluss gefasst haben. Wir haben es heute von der Frau Präsidentin schon zu Beginn der Sitzung, aber auch vom Zweiten Präsidenten in seiner Rede gehört, und ich sage es auch an die Adresse, wo ich glaube, wir hätten uns alles im Ausschuss erzählen können. Da hätte man sich heute in Wirklichkeit jeden Sidestep ersparen können – wie bei Kollegen Westenthaler –, weil ich glaube, dass es in unserer gemeinsamen Interessenlage ist, dass das endlich einmal beschlossen und geregelt wird.

Ich möchte nur sagen, wenn ein Gesamtstaat – wie wir schon gehört haben, sind es heute 65 Jahre – 55 Jahre braucht, bis es überhaupt zum Washingtoner Abkommen gekommen ist, dann ist dem nichts hinzuzufügen. Dass wir dann diskutieren – Herr Kollege Steinhauser, vor 90 Jahren haben sie auch schon genau dieselben Fragen wegen der Verfassung diskutiert, das haben wir heute ebenfalls schon gehört. Ich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 88

glaube nur, dass der Gesamtstaat und wir Österreicherinnen und Österreicher ganz einfach eine Verpflichtung gegenüber jenen, die alle unschuldig in diesem Wahnsinn des Holocausts zu Tode gekommen sind, und auch gegenüber ihren Nachkommen haben.

Ich verstehe es natürlich, wenn wir es in der Diskussion herunterbrechen, aber ich lehne das ab. Ich sage das in aller Klarheit. Jetzt darüber zu diskutieren, ob ein Stadt­gartenamt ein paar € für irgendetwas auf einem Friedhof verwendet oder nicht, das sollte man sich, glaube ich, ersparen, das sollte endgültig der Vergangenheit ange­hören.

Ich darf mich bedanken, Herr Staatssekretär. Wie Kollege Westenthaler schon gesagt hat, wurde ja vor Monaten vereinbart, dass wir das heuer beschließen, und es hat alles gehalten. Ich glaube, es ist eine gute Lösung. Der guten Ordnung halber sage ich noch Folgendes dazu, Herr Kollege Westenthaler: Wien hat vor dem Jahr 1993 freiwillig eine Menge Geld gezahlt, und zwischen 1993 und 2000 waren es Millionen, in Schilling natürlich, überhaupt keine Frage. Ich glaube, das können wir uns alles ersparen.

Nehmen wir es ernst, gehen wir auf diese Frage – so wie wir es die ganze Zeit diskutiert haben – mit erhobenem Haupt zu, aber gehen wir auch im Gedenken und mit Respekt vor dem, was damals passiert ist, auf dieses Thema zu. Ich darf mich bei allen dafür bedanken, dass wir diesen Beschluss – davon gehe ich aus – einstimmig zustande bringen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


12.26.25

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! In ganz Österreich gibt es 63 jüdische Friedhöfe. 30 davon befinden sich in einem nicht genügenden Zustand, was natürlich sehr bedenklich ist – das ist der Stand 2009 –, und der Verfall dieser jüdischen Fried­höfe schreitet immer stärker voran.

Wir haben heute von den rechtlichen Grundlagen schon gehört. 2001 hat sich Öster­reich im Washingtoner Abkommen dazu verpflichtet, die Sanierung der jüdischen Friedhöfe erstens einmal zu machen und sie zweitens finanziell zu unterstützen. Ich glaube, dass dies nicht nur aufgrund der politischen und moralischen Verantwortung und unserer geschichtlichen Vergangenheit gegenüber wichtig ist, sondern man muss natürlich auch Folgendes bedenken: Sehr viele Nachkommen der unter dem Holocaust verstorbenen Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Österreich sind nicht mehr nach Österreich zurückgekehrt. Das ist natürlich ein Grund dafür, dass diese Gräber verfallen sind, dass die Friedhöfe verfallen sind, und auch durch Verwüstung und Zerstörung sind sie in diesen Zustand gekommen.

Frau Kollegin Lueger hat es angesprochen: Die Religion verpflichtet auch dazu, die Gräber nicht aufzulassen, die Gräber grundsätzlich nicht zu schleifen und aufzulösen, sondern sie ganz einfach zu erhalten. Ich glaube, es geht nicht darum, heute darüber zu diskutieren, ob es spät ist und ob neun Jahre vergangen sind. Ich glaube, das, was uns heute gemeinsam bewegen muss, ist, dass es eine Lösung gibt und dass diese Lösung eine Fünf-Parteien-Einigung beziehungsweise ein Fünf-Parteien-Beschluss ist.

Herr Kollege Steinhauser, Sie haben das im Ausschuss auch schon vorgebracht. – Er ist jetzt nicht hier, ich sehe ihn nicht. (Abg. Mag. Steinhauser hebt von seinem Sitzplatz aus die Hand.) Er hat das mit den Gemeinden und mit der Instandhaltungs-Geschichte auch schon im Ausschuss vorgebracht. Ich glaube, das Wichtigste ist jetzt einmal, dass die Republik Österreich tätig wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 89

Mein Vorredner hat es gesagt, und auch ich meine das: Der Gesamtstaat sind wir alle, die Republik Österreich, und die Verantwortung tragen wir alle. Ich denke, wenn 20 Millionen € über die nächsten 20 Jahre und noch einmal 20 Millionen € von der Israelitischen Kultusgemeinde für dieses Projekt Instandsetzung/Sanierung der jüdi­schen Friedhöfe aufgewendet werden, dann ist es auch eine Verpflichtung der Gemeinden. Aus diesen Gemeinden heraus kommen nämlich auch die jüdischen Familien, die in diesen Gräbern liegen und die teilweise keine Nachkommen mehr haben. Ich glaube, dass hier auch eine moralische und politische Verantwortung in den Gemeinden herrscht.

Auch die Ortsfriedhöfe müssen instandgehalten werden. Dort müssen die Wege gepflegt werden, es muss das Gras gemäht werden, es muss Unkraut beseitigt werden. Ich glaube, diese Instandhaltungsarbeiten können und müssen die Gemein­den auch im Sinne der gemeinsamen politischen Verantwortung tragen und tragen können. Ich glaube auch, dass hier die Länder zur Motivation und zur Unterstützung der Gemeinden da sein sollten, damit dieses gemeinsame Projekt geschehen kann, damit die Gemeinden dazu motiviert werden und das Geld zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe auch abgerufen werden kann.

In diesem Sinne ist natürlich allen zu danken, die heute hier zustimmen, damit wir Parlamentarier auch zeigen, dass wir solche Dinge, die in Österreich unsere Geschichte auch mitgeschrieben haben, gemeinsam entscheiden und hier gemeinsam eine Lösung treffen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


12.30.12

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das ist wirklich ein gelungenes Beispiel der jüngsten Geschichtsaufarbeitung in Österreich. Es gibt einen einstimmigen Antrag, mit dem wir versuchen, über einen Fonds die jüdischen Friedhöfe instandzusetzen und auch instandzuhalten, basierend auf einem Abkommen, dem Washingtoner Abkommen, zu dem es damals unter Riess-Passer – eigentlich unter BZÖ-Regierungsbeteiligung – gekommen ist.

Aber erlauben Sie mir auch, bei dieser sensiblen Materie und im Hinblick darauf, dass sehr viele junge Menschen auf der Besuchergalerie anwesend sind, auf Folgendes hinzuweisen. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich will nicht aufrechnen und nicht gegenrechnen. Ich will nur darauf hinweisen – auch als Vertriebenensprecher –, dass die jüngste Geschichte in Europa auch andere Beispiele zeigt, wie mit Menschen hier in unserem gemeinsamen Haus, in unserem Europa, umgegangen wird.

Ich darf etwa an die noch gültigen Beneš-Dekrete der ehemaligen Tschechoslowakei erinnern, die menschenrechtswidrig sind, die eigentlich menschliches Unrecht in dieser EU nach wie vor festschreiben. Ich darf auf die AVNOJ-Bestimmungen in Kroatien hinweisen, wobei ich darauf bestehe – und da bin ich mir auch Ihrer Zustimmung sicher –, dass wir diese AVNOJ-Bestimmungen wirklich korrekt abhandeln, noch bevor Kroatien der EU beitritt.

Ich darf auch auf die jüngsten Vorfälle in der Stadt Laško in Slowenien hinweisen; dort wurde im Vorjahr die sogenannte „Schlimme Grube“, sprich die Huda Jama, mit 2 000 bis 3 000 Skeletten gefunden. Dort hatte damals der Präsident in einer ersten Reaktion nur gesagt, dies wäre eigentlich politisch zweitrangig, er hat sich aber dann durchaus bereit erklärt, mit Österreich gemeinsam diese jüngste Geschichte – dort ging es darum, dass die Tito-Partisanen nach dem Zweiten Weltkrieg Massenmorde begangen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 90

hatten – aufzuarbeiten. Ich war doch etwas enttäuscht, als kurze Zeit darauf unser Bundeskanzler Faymann – das können Sie ihm durchaus ausrichten – im August 2009 hinuntergefahren ist und kein Wort einer Aufforderung in Richtung der slowenischen Regierung gefunden hat, hier für Aufklärung zu sorgen, hier etwa auch für Entschul­digungen zu sorgen. Das finde ich eigentlich nicht in Ordnung, und das wäre jetzt auch unsere Sache. (Beifall beim BZÖ.)

Daher denke ich, die Verbrechen des 20. Jahrhunderts beziehen sich nicht nur auf unser Staatsgebiet, sondern diese gibt es auch in anderen Ländern der EU. Es wird die gemeinsame Aufgabe sein – ich glaube, die Zeit ist reif dafür –, noch viele Verbrechen aufzuklären, mit Historikerkommissionen, mit Experten, nicht mit politischen Bewertun­gen. Es geht darum, dass wir uns pietätvoll mit dieser jüngsten Geschichte befassen, dass wir aber auch eine strafrechtliche Verfolgung, sofern sie noch möglich ist, durch­setzen. Da geht es darum, dass wir Worte des Bedauerns finden, aber auch die Frage der Restitution in diesen Ländern, auch für Österreicher oder etwa für Kärntner in Slowenien, ist entsprechend abzuklären. Das sind wir der Würde der Opfer, aber auch ihren Nachkommen schuldig, das ist unsere moralische Verpflichtung.

Zum Schluss möchte ich nicht provozieren, aber ich sage es trotzdem ganz deutlich: Es kann keine kollektive Staatsschuld für Morde und Gräueltaten geben, es gibt aber sehr wohl eine kollektive Verantwortung für die Aufklärung dieser Taten, um daraus zu lernen. Dazu fordere ich insbesondere den Außenminister und auch den Bundes­kanzler auf. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

12.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.

 


12.33.45

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist immer angenehm, als zehnter Redner bei einem einstimmigen Beschluss ans Pult zu kommen. Man hat die Möglichkeit, die Argumente der Vorrednerinnen und Vorredner zu hören und sie auch mental, innerlich zu bestätigen. In Wirklichkeit möchte ich hier auch meinem Stolz darauf Ausdruck verleihen, dass die Argumente, die vorgebracht wurden, großteils auch von mir mitgetragen werden können. Ganz wichtig ist es auch, die Sorgen, die hier die Einzelnen an den Tag gelegt haben – nämlich auch in Bezug auf das Beobachten, wie sich die Auswirkungen dieses Gesetzes gestalten werden –, nicht aus den Augen zu lassen.

Ich darf nur eines sagen: Wenn es darum geht, dass man den Gemeinden vielleicht nicht zutraut, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, dann haben wir auch einen großen Teil dazu beizutragen, die Bildung so weit voranzutreiben, dass eine morali­sche Verpflichtung, die ich ohnehin auch schon in den Gemeinden orte und feststelle, der Aufgabe nachzukommen und diese Grabstätten zu pflegen, für die Zukunft gang und gäbe ist.

Die Geschichte wurde von einzelnen Rednern angerissen, das brauche ich nicht zu wiederholen. Es ist für uns alle eine zutiefst moralische Verpflichtung, diesen Weg, den wir gemeinsam beschlossen haben, so zu beschreiten, dass spätere Generationen nach uns sagen können: Das war ein Gesetz, das eine Errungenschaft gebracht hat, auf die wir gemeinsam stolz sein dürfen.

Wenn auch nach der Vereinbarung 2001 in Washington vier Regierungen ins Land gezogen sind, so sollte man doch trotz allem auch sagen: Wir haben es geschafft, wir haben einen gemeinsamen Weg gefunden, eingebunden sind Bund, Länder und Gemeinden. Die gemeinsame Verantwortung wird letztendlich zeigen, ob die Gesetze, die wir machen, auch das wert sind, was wir vorgeben, nämlich sich der Geschichte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 91

bewusst zu sein und die Vergangenheit zu bewältigen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


12.35.45

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! 2001 hat der damalige Bundeskanzler Schüssel das Washing­toner Abkommen unterschrieben. Er hat damit eine wichtige Weichenstellung vollzogen, die heute im Rahmen dieses Fonds zur Sanierung und Renovierung der jüdischen Friedhöfe in Österreich umgesetzt wird.

Es gibt österreichweit 63 jüdische Friedhöfe, die alle – das haben wir schon gehört – in einem sehr bedauernswerten Zustand sind. Rund 20 Prozent dieser Friedhöfe sind extrem verfallen, darunter zum Beispiel auch der Währinger Friedhof, der laut Bundesdenkmalamt in einem derart schlechten Zustand ist, dass, wenn die Steine nicht innerhalb der nächsten zwei Jahre saniert werden, auch die Daten und wichtige Fakten der Historie verlorengehen. Es ist wirklich höchst an der Zeit, dass etwas passiert.

Ein anderes Beispiel ist der jüdische Friedhof in St. Pölten, der schon 1859 gegründet worden war und 1938 „arisiert“ wurde. Es gibt heute auf diesem Friedhof keinen einzigen Grabstein mehr. Hier gibt es das Jüdische Institut für die Erhaltung der Ge­schichte, das ein Projekt gestartet hat und ein Denkmal für die Geschichte dieses Fried­hofs errichtet. Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass diese Vergangenheit bewahrt wird. Wie gesagt worden ist, übernimmt der Bund die Renovierung und Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe – ein wichtiger Schritt –, und Bund und Länder sind gefordert, die Instandhaltung durchzuführen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch die bundesstaatliche Kompetenz erwähnen. Es ist wichtig, dass der Staat Österreich als Gesamtheit fungiert, und zwar nicht nur in den wichtigen Fragen der Vergangenheit, sondern auch in denen der Gegenwart und der Zukunft. Gestatten Sie mir als Behindertensprecher, auch in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass das Thema Pflege in den nächsten Jahren sehr wichtig sein wird. Auch hier sind die Länder gefordert, sich mit dem Bund an einen Tisch zu setzen und ein Konzept für einen Pflegefonds zu entwickeln, der gewährleistet, dass die Pflege in den nächsten Jahren finanziert und gewährleistet werden kann. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

12.39

12.40.01

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 990 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte auch um Ihre Zustimmung in dritter Lesung mit einem diesbezüglichen Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 92

12.41.006. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit.b B-VG wider den Bundeskanzler Werner Faymann (991 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit.b B-VG wider den Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll (992 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 6 und 7 der Tages­ordnung, über welche die Debatte in einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


12.41.50

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren, auch auf der Galerie! Es geht heute darum, dass sich die Bundesregierung einfach herausgenommen hat, Gesetze zu brechen, in diesem Fall sogar die Verfassung. Aus sehr fadenscheinigen Argumenten heraus hat man einfach das Budget nicht zu dem in der Verfassung vorgesetzten Termin vorgelegt, also die Verfassung gebrochen, und zwar mit den Argumenten, man brauche noch weitere Unterlagen, man wisse noch nicht genau, wie sich die Situation der Weltwirtschaft entwickle und so weiter.

In Wirklichkeit war das natürlich ein rein taktisches Vorgehen. Man wollte sich eine Diskussion vor den Landtagswahlen in der Steiermark und in Wien ersparen, allerdings mit sehr fragwürdigen Ergebnissen, wie man gesehen hat: Es hat sich nicht einmal ausgezahlt.

Über das, was jetzt als Budget vorliegt, wird noch lange diskutiert werden, die gegen­seitige Blockade ist nach diesen Landtagswahlen auch nicht besser geworden. Es ist also überhaupt nichts Besonderes entstanden, sondern ein sehr schwaches Ergebnis herausgekommen.

Heute Früh haben wir gehört, wie wichtig es ist, dass wir diese Verfassung haben – heute ist es auf den Tag genau 90 Jahre her, dass sie in diesem Haus erlassen wurde – und wie wichtig das rechtsstaatliche Prinzip ist, nämlich dass sich hier alles auf Grund von Gesetzen abzuspielen hat.

Wen kann das mehr betreffen als die Regierung selbst? Sie muss nicht nur die Gesetze einhalten, nein, sie muss sie sogar vollziehen. Daher gibt es auch aus­drücklich eine Bestimmung in der Verfassung, die besagt, dass es die Möglichkeit gibt, gegen die Mitglieder der Bundesregierung wegen einer Gesetzesverletzung durch Be­schluss des Nationalrates eine Ministeranklage einzubringen.

Genau das haben wir gemacht, und zwar gegen Bundeskanzler Faymann und Finanz­minister Pröll, weil sie beide hier an vorderster Front ein Gesetz schlicht und einfach verletzt und damit ausdrücklich die Bestimmung der Verfassung im Sinne des Art. 142 Abs. 2 lit. b erfüllt haben. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 93

Jetzt ist es Sache des Parlaments, und zwar von uns Abgeordneten, sich so etwas nicht gefallen zu lassen. Ich hoffe, dass hier jetzt nicht der parteipolitische Reflex der Regierungsparteien kommt, die ihre Vertreter, die aus ihren Parteien kommen, be­schützen müssen. Im Sinne eines selbstbewussten Parlaments wäre es notwendig, dass wir hier zusammen erklären: Es kann nicht sein, dass die Regierung so einfach mit fadenscheinigen Argumenten – offenbar in dem Glauben, es gäbe keinerlei Kon­sequenz – darüber hinweg turnt und sagt, wir kümmern uns nicht um die Bestim­mungen der Verfassung, die ganz eindeutig sind, wir akzeptieren sie nicht.

Es wäre daher ganz wichtig, dass wir im Sinne eines selbstbewussten Parlaments zusammenstehen und diese Ministeranklage unterstützen. Ich fordere Sie alle auf, vor allem die Vertreter der Regierungsparteien, uns als Opposition hier nicht alleine stehen zu lassen, sondern uns im Sinne der Verfassung und der Rechtsstaatlichkeit, die heute in der Früh so ausdrücklich beschworen wurde, zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kickl: Genau!)

12.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


12.45.28

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Eigentlich muss ich meinem Vorredner sagen – wir haben das hier schon sehr oft diskutiert –: Der Gesetzgeber muss sich ja etwas dabei gedacht haben, als er diese Regel, die Sie zitiert haben, hier formuliert und beschlossen hat. Zugleich aber waren damit keine Sanktionen verbunden, zugleich gibt es die rechtliche Möglichkeit, dass das Parlament selbst initiativ wird, und es kann nach einem gewissen Zeitabstand auch die Regierung noch einmal mit einer Vorlage vorstellig werden, das Parlament kann das übernehmen und es hier beschließen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Und es kann eine Ministeranklage machen! Das kann das Parlament auch!) Sollte man wieder nicht zu einer Lösung kommen, gibt es die Möglichkeit, ab Jänner nächsten Jahres mit einem Zwölftelbudget weiterzuarbeiten.

Das heißt, der Gesetzgeber hat das sehr klar geregelt, hat das vorausgesehen und hat das ermöglicht. Aber nicht aus diesem Grund, sondern aus jedem Grund, den die Opposition glaubt hier einbringen zu müssen, aufgrund von Rechtsinterpretationen, die der Opposition überlassen bleiben. (Abg. Mag. Stefan: Gesetzwidrig!) Das ist ein ganz normaler demokratischer Vorgang. Ich spreche dem auch nicht die Legitimation ab. Sie haben selbstverständlich das politische Recht, hier eine Anklage zu beantragen.

Wenn Sie eine Mehrheit haben, dann haben Sie eine Mehrheit, und wenn Sie keine haben, haben Sie eben keine, so hat es der Gesetzgeber vorgesehen. Daher verstehe ich nicht ganz – wie soll ich sagen – die Dramatik des Wordings, das Sie hier schon seit Monaten gebraucht haben. Sie selbst haben ja vor einem Jahr politisch argumen­tiert und gesagt: Das Budget soll nicht zu früh diskutiert und beschlossen werden (Zwischenrufe der Abgeordneten Petzner und Dr. Rosenkranz), denn die wirtschaft­liche Entwicklung ist schwer einschätzbar, wir wollen uns die Wirtschaftsprognostiker ansehen. – Wir haben sie uns angesehen. Die Prognostiker haben prognostiziert, dass es einen Wirtschaftsaufschwung geben wird, dass es mehr Beschäftigung geben wird, und das hat die Gestaltung des Budgets für das nächste Jahr natürlich beeinflusst.

Das heißt, wir haben hier eine Mischung aus einer aus unserer Sicht durchaus legit­imen Rechtsinterpretation und dem Wollen der Opposition, diese unsere Interpretation in eine Synthese zu bringen. Das haben wir getan. Auf diese Weise haben wir, meine ich, dem demokratischen Prozess im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und vom Ergebnisbudget her Rechnung getragen. Das weiß die Opposition.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 94

Umso mehr wundert es mich, dass sie jetzt immer wieder die gleichen Argumente vorbringt und dabei Gefahr läuft, immer wieder die gleichen Antworten zu bekommen; denn es ist eine Rechtsinterpretation, die wir haben, und es ist eine durchaus zulässige Rechtsinterpretation, die Sie haben. Es findet ja dann die Abstimmung statt, und wir werden sehen, wie abgestimmt wird. Wir bleiben dabei: Wir glauben, dass es im Interesse Österreichs so am besten war. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


12.48.25

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Interpretationsmöglichkeiten gibt es – das ist schon richtig, Josef Cap. Die Frage ist nur eine relativ einsame. Ich darf nur in Erinnerung rufen: Die Sichtweise, die wir hier schon mehrmals vorgetragen haben, teilen ja nicht nur ExpertInnen, sondern auch VerfassungsjuristInnen und -professorInnen.

Aber bleiben wir im politischen Bereich: Auch der Bundespräsident hat gesagt, dass es sich dabei um „keine Ermessensbestimmung“ handelt. Die Nationalratspräsidentin sieht das ganz ähnlich. Das können wir uns also wirklich schenken, nur müssen Sie es eben aushalten, dass wir das zitieren, damit es immer wieder festgehalten wird. Wir fühlen uns da auf der sicheren Seite. Damit sind die beiden Ministeranklagen begrün­det – wie ich meine, gut begründet. Und sie sind auch gut und richtig eingebracht.

Die Tatsache, dass der Verfassungsgesetzgeber selber Vorkehrungen getroffen hat für den Fall, dass er eine unfähige Bundesregierung hat, ist, meine ich, noch kein Hinweis darauf, dass die Bundesregierung mit Anlauf und Gaudi von vornherein unfähig sein darf. Das hat der Verfassungsgesetzgeber ja wohl nicht gemeint. Sonst müsste man ja überall dort, wo wir Vorschriften haben, etwas zu unterlassen, und dann weitere Vorschriften, wie mit dem Zustand umzugehen ist, schlussfolgern: Das ist ja eh legitim. – Wenn Sie auf den berühmten Hendldieb zurückkommen wollen, dann dürfte man so gesehen Hendln stehlen, denn die Rechtslage sieht ja auch vor, wie nachher zu prozedieren ist. So kann es ja nicht sein!

Im Übrigen: Auch den Hinweis darauf, dass das Parlament ersatzhalber einspringen kann, halte ich für pure Provokation, insbesondere, wenn darauf von diesem Pult aus hingewiesen wird. Sie als Klubobmann sollten ganz genau wissen, wie beschränkt und gering – für diese Aufgabenstellung eigentlich so gut wie nicht vorhanden – die Mög­lich­keiten von Abgeordneten beziehungsweise von Klubs sind, hier ein vollständiges Budget vorzulegen.

Da müssten wir nämlich einmal über etwas ganz anderes reden, dass in Österreich wirklich Parlamentarismus aufgezogen wird, man sehr viel Expertise von den Ministerien wegnehmen muss, wenn man den Apparat nicht aufblähen will, und einmal dem Parlament und den Abgeordneten überhaupt die Möglichkeit geben muss, zu vollführen, was Sie von uns da indirekt verlangen. Insofern finde ich diese Argumen­tation ein bisschen perfid. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Aber das ist man ja vom Kollegen Cap an solchen Stellen leider durchaus – wenn schon nicht gewohnt, so tritt es doch in gewisser Häufung auf, nämlich immer dann, wenn er sich so verrenken muss, um irgendetwas zu verteidigen, das er vor drei Jahren noch ganz anders beschrieben hat. Aber in dieser Klasse zeichnet er sich aus.

Zur Budgetsache selber will ich gar nichts sagen. Es ist jedenfalls auffällig, wie auch das Prozedere offensichtlich den Inhalt beeinflussen kann. Denn: Das ist handwerklich ein Murks. Der handwerkliche Murks kommt zustande – und das hat mit dem eigent­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 95

lichen Gegenstand sehr wohl zu tun –, weil Ihnen die Zeit ausgegangen ist. Sie haben offensichtlich über den Sommer eben doch nicht gearbeitet, obwohl das verlautbart wurde. Sie haben tatsächlich damit spekuliert und es so gehalten, dass man vor den beiden Landtagswahlen ministeriumsintern möglichst wenig redet, damit ja nichts nach außen sickert.

Dabei wäre es genau umgekehrt in Ordnung gewesen, nämlich wenn Sie sich hinge­stellt und gesagt hätten: Diese Maßnahmen haben wir vor. Die anderen hätten gesagt: Das haben wir vor. Dann hätten Sie die Opposition während der Wahlkämpfe fragen können: Wie wollt ihr denn das finanzieren? Das wäre doch eine interessante Aus­einan­dersetzung, die den WählerInnen allemal zumutbar ist. Besonders geholfen hat Ihnen dieses Ihr Verhalten ja ohnehin nicht. Nur: So kann es nicht bleiben, denn das ist genau das, was zum Zunehmen der politischen Unkultur beiträgt!

Man muss schon sagen, in vielen anderen – in Anführungszeichen – „westlichen“ euro­päischen Ländern wäre eine Regierung, die mit Absicht und mit Anlauf diese Termine verstreichen lässt, obwohl nicht einmal eine Bundeswahl ansteht, rücktrittsreif; denn das ist Arbeitsverweigerung, Demokratieverweigerung und vor allem Transparenz­verweigerung, wenn man die Dinge nicht auf den Tisch legt.

Das Ganze hat Ihnen aber nicht einmal geholfen. Sie haben sich nur extra einen Knieschuss mit Anlauf verabreicht. Ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen – und da ist eben diese kleine Verbindung zu den Inhalten –, dass Sie das so gewollt haben können, das ist Ihnen wohl nur wegen der Zeitknappheit in Loipersdorf passiert.

Denn: Das Familienpaket oder dieses Kürzungspaket an dieser Stelle für diese gerin­gen finanziellen Effekte bei einzelnen Maßnahmen derart hinzuschludern, mit so wenig budgetärer Ambition, mit einem so kleinen Wurf, mit einem Murks eigentlich, einen so großen Schaden anzurichten, bei Zielgruppen, die vielleicht oder angeblich gerade der ÖVP besonders wichtig sind, da muss ich fast glauben, dass Ihnen da etwas passiert ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie mit Absicht so ungeschickt vorgehen. Sie haben sich das wohl selber eingebrockt, weil Ihnen die Zeit davongelaufen ist. Wir werden sehen, wie weit Sie damit bis zum Ende des Jahres zurande kommen. Ich habe nicht mehr viel Hoffnung, dass Sie da groß etwas sanieren können, weil aus der ganzen Arbeit noch immer die gleiche kleingeistige Haltung trieft. (Beifall bei Grünen und FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

12.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


12.53.54

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätz­te Damen und Herren! Wir haben die Materie in den letzten Wochen und Monaten schon des Öfteren, und ich würde meinen, auch ausführlich und ausreichend diskutiert (Zwischenruf des Abg. Strache), aber okay, soll sein, noch einmal: Die Ordnungs­vorschrift in der Bundesverfassung, konkret Art. 51 Abs. 3 B-VG, hat doch zum Ziel, dass es dadurch zu einer rechtzeitigen Vorlage des Budgets im Parlament kommt, dass es zu einer ausreichenden Möglichkeit des Parlaments, das Budget zu behan­deln, zu diskutieren, kommt, und als Drittes, dass sichergestellt wird, dass das Budget auch zeitgerecht am 1. Jänner des betreffenden Jahres in Kraft sein kann. All das ist sichergestellt! (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt, dem Sinn und dem Geist dieser gesetzlichen Bestimmung wird seitens der Bundesregierung entsprochen. Dem Buchstaben des Gesetzes wird in diesem Fall zwar zugegebenermaßen nicht entsprochen, aber ich habe schon gesagt: Es handelt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 96

sich um eine Ordnungsvorschrift, und diese Ordnungsvorschrift beinhaltet auch Alter­nativen dazu, wenn die Bundesregierung ... – Und da werden keine Gründe angeführt im Verfassungsgesetz, also ist es zulässig, das zu interpretieren. Das Gesetz normiert in diesem Fall nur das Initiativmonopol der Bundesregierung. Das verliert sie, wenn sie nicht zehn Wochen vor Jahresende dieser Ordnungsvorschrift nachkommt, und es auf das Parlament übergeht.

Kollege Kogler, wenn Sie diese Bestimmung als zynisch bezeichnen, wieso haben Sie denn dieser Bestimmung damals, als es um das B-VG und um das Haushaltsrecht ging, zugestimmt? – Sie haben mitgestimmt, als wir diese Bestimmung im Gesetz normiert haben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Ich finde, es war sachlich richtig, diese Verschiebung zu machen. Das Resultat ist nämlich, dass wir jetzt, in Kenntnis der aktuellen Wirtschaftszahlen und Wirtschafts­entwicklungen, das Budgetziel des Bundesfinanzrahmengesetzes übererfüllen, also unseren Haushalt schneller wieder in Ordnung bringen können (Abg. Strache: Weiter Verschuldung!), und das mit Maßnahmen, die auf zwei Seiten geringer ausfallen als ursprünglich angenommen: Wir müssen den Menschen weniger Steuern abverlangen, als ursprünglich angenommen wurde, und auf der anderen Seite auch weniger an einschneidenden Kürzungsmaßnahmen vornehmen, als ursprünglich befürchtet wurde und notwendig erschien.

Ich glaube, alle können davon profitieren, dass es diese kurze, geringfügige Ver­schiebung gegeben hat. Ich denke, dass wir damit mit dem Budget auf der sicheren Seite sind und die richtigen Zahlen und Maßnahmen beschließen können. (Beifall bei der ÖVP.)

12.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


12.57.28

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Kopf, nicht die Bestimmung des Art. 51a B-VG ist zynisch, sondern der Umgang dieser beiden Regierungsparteien mit der Bundesverfassung ist zynisch – und nichts anderes hat Kollege Kogler gesagt. Nicht die Bestimmung ist zynisch. Es ist auch nicht eine Bestimmung zynisch, wenn jemand ein Parkvergehen begeht, sein Auto nicht wegfährt und dieses dann abgeschleppt wird. Da kann er nicht sagen, es wäre kein Park­vergehen mehr, weil das Auto abgeschleppt wurde. Genau so argumentieren Sie!

Sie haben die Verpflichtung, innerhalb einer bestimmten Zeit ein Budget vorzulegen. Dieser Verpflichtung kommen Sie nicht nach. Die Bundesverfassung schafft für den Fall, dass sich eine Regierung nicht an die Verfassung hält, die Möglichkeit, dass sich wenigstens das Parlament an die Verfassung hält. – Daraus jetzt sozusagen eine Exkulpierung der Bundesregierung abzuleiten, ist ein kühner – und ich sage dazu: zynischer – Umgang mit der Bundesverfassung. Nichts anderes hat Kollege Kogler gemeint, meine Damen und Herren. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Vom Bürger wird verlangt, dass er fristgerecht seine Steuern zahlt. Wenn er das nicht macht, bekommt er einen Säumnis- beziehungsweise Verspätungszuschlag auferlegt, wird eingeschätzt. Wenn man vom Bürger verlangt, dass er fristgerecht seine Steuer­erklärungen abgibt, warum kann dann der Bürger nicht verlangen – und wir vertreten hier den Bürger und nicht die Regierung –, dass diese Regierung wenigstens fristgerecht ein Budget vorlegt, mit den Steuergeldern, die vorher vom Bürger fristgerecht eingehoben wurden?! – Das ist der Punkt, das ist hier der moralische Misston. Deswegen ist die Ministeranklage mehr als gerechtfertigt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 97

Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär Ostermayer, Sie sitzen hier zu Unrecht. In Wirklichkeit müssten hier Finanzminister und Vizekanzler Pröll, Staatssekretär Lopatka und Ihr eigener Staatssekretär Schieder sitzen, denn sie – und der Herr Bundeskanzler – tragen dafür die Hauptverantwortung.

Eine Bundesregierung, die sich dermaßen offenkundig und kaltschnäuzig über Frist­bestimmungen hinwegsetzt – die nicht disponibel sind; kein Verfassungsjurist dieser Republik hat Ihnen gesagt, dass diese Frist disponibel ist! –, kann vom Bürger nicht mehr verlangen, dass er in Zukunft fristgerecht die Steuererklärungen abliefert, meine Damen und Herren! – So schauen die Dinge aus. Das ist zynischer Umgang mit der Bundesverfassung.

Sie wissen ganz genau, Herr Kollege Kopf – wenn nicht, erkläre ich es Ihnen –: Die Bundesregierung ist oberstes Verwaltungsorgan. Die Bundesregierung legt dem Haus einen Budgetentwurf vor. Das ist ein Verwaltungsakt eines obersten Verwaltungs­organs. Als Verwaltungsorgan bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeit unterliegt die Bundesregierung voll dem Legalitätsprinzip des Art. 18 B-VG. Das heißt, aufgrund der Gesetze ist sie tätig. Nicht an den Rahmen des Gesetzes muss sie sich halten, so wie in der Privatautonomie jeder Bürger, sondern aufgrund des Gesetzes hat sie tätig zu werden.

Und genau darüber setzen Sie sich hinweg, meine Damen und Herren! Deswegen ist die Ministeranklage gerechtfertigt: weil Sie den Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG mit Füßen treten und damit die gesamte Bundesverfassung ihrer Legitimität berauben. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herrn! Hohes Haus! Ich habe einen Geschmacksfehler in diesem Antrag darin gesehen, dass man gleich einen Parteianwalt zur Anklagevertretung vor­sieht. Trotzdem werden wir diesem Antrag zustimmen, und zwar deshalb, um Ihnen klar­zu­machen, dass wir Ihren Verfassungsmissbrauch, Ihre Missachtung der Bundes­verfassung, Ihr Mit-Füßen-Treten des Legalitätsprinzips nicht kommentarlos zur Kenntnis nehmen. (Beifall beim BZÖ.)

Der Herr Bundespräsident war in Wirklichkeit hilflos. Er konnte hilflos zuschauen, wie die Bundesregierung seines eigenen Parteigenossen Faymann und des Vizekanzlers Pröll, die er selbst angelobt und ernannt hat, die Verfassung missachtet. Der Herr Bundespräsident, selbst Verfassungsjurist, hat so etwas nicht goutiert – namhafte Verfassungsjuristen dieser Republik bis hin zu den Höchstrichtern im Übrigen auch nicht. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Alle!) Alle, ja, pardon – bis auf den Verfas­sungsdienst im Bundeskanzleramt, der ein Gefälligkeitsgutachten gemacht hat. Leider! Leider, muss ich dazusagen.

Das muss man sich merken im Hinblick auf allfällige Bewerbungen in Zukunft beim Verfassungsgerichtshof, dass das Liebedienerei gegenüber der Macht ist. Aber alle anderen Verfassungsjuristen haben klipp und klar gesagt, dass das ein klarer Gesetzesverstoß ist, und der Artikel 142 Abs. 2 unserer Bundesverfassung sieht für den nackten Gesetzesverstoß eben die Möglichkeit einer Ministeranklage vor.

Und hören Sie auf mit diesem Märchen, es sei sanktionslos! Sanktion Numero eins wäre: Das Hohe Haus beschließt mit Mehrheit einen Misstrauensantrag. Sanktion Numero zwei: Das Hohe Haus beschließt eine Ministeranklage – und darüber reden wir jetzt. Sanktion Numero drei ist, dass das Hohe Haus selbst einen Budgetentwurf im Parlament vorlegen muss, weil es die Regierung nicht zusammenbringt, meine Damen und Herren. Nicht die Regierungsfraktionen, Sie bringen es nicht zustande, weil Sie es nicht zusammenbringen wollten, weil Sie – ich sage, ziemlich banale – politische Kalkulationen dahinter hatten und geglaubt haben, die Menschen seien so dumm, dass sie trotzdem die beiden Regierungsparteien, namentlich in der Steiermark die Roten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 98

und in Wien auch die Roten, wählen, wenn man ihnen nur die Grauslichkeiten erst nach der Wahl präsentiert. Glauben Sie das wirklich? Jetzt wissen Sie, dass es nicht so ist.

So dumm, wie diese Bundesregierung glaubt, sind die Menschen draußen nicht, meine Damen und Herren. Und daher ein Signal der Verwahrung des Bürgers gegen die Arroganz der Macht in Form dieser Ministeranklage. (Beifall beim BZÖ.)

13.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.03.10

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wirklich inter­essant, wie manche Debatten verlaufen, wo von Zynismus die Rede ist, wo seitens der Oppositionsparteien immer wiederkehrend dieselben Argumente vorgebracht werden, und auch, welche Argumente seitens meines Vorredners, des Kollegen Stadler, vor­gebracht wurden.

Es war wichtig, dass die Regierung auf die aktuellen Wirtschaftsprognosen gewartet hat, es war wichtig, dass diese auch eingearbeitet wurden. Im Vergleich zu anderen Ländern, zu anderen Sparpaketen, vor allem aber auch, wenn ich mich an Sparpakete in Zeiten der Hochkonjunktur erinnere, ist dieses Sparprogramm womöglich geringer ausgefallen. Und warum? – Weil auch einnahmenseitig Maßnahmen gesetzt wurden, die zu einer Steuergerechtigkeit führen, meine sehr verehrten Damen und Herrn. (Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Strache: Warten wir noch ein bisschen auf Portugal!)

Herr Kollege Strache hält sich ja heute vornehm zurück, aber im Vorfeld gab es schon eine brisante Rede von ihm, und zwar im Oktober des Jahres mit anschließender Presseaussendung, wo Sie von einer politischen Version von Max und Moritz gesprochen haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.) – Nein, Max und Moritz. Wenn Sie Ihre Presseaussendung genau kennen würden, dann wüssten Sie das auch. Auf jeden Fall, in dem Horrorszenario, das Sie hier vorführen, ist es auch wieder interessant zu lesen, was Sie da gesagt haben.

Sie von der FPÖ haben nämlich gesagt, die Regierung plant einen Anschlag auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wo ist dieser Anschlag? (Abg. Kickl: Kommt schon noch!)

Sie haben weiters gesagt, die Regierung will die 13. Familienbeihilfe liquidieren. Wo ist diese Liquidation, Herr Kollege? (Abg. Strache: Greifen Ihre Maßnahmen nicht gerade im Familienbereich? Etwa die Mineralölsteuer?)

Sie haben gesagt, die Regierung lässt die Mehrwertsteuer in die Höhe schnalzen. Wo schnalzt diese Mehrwertsteuer in die Höhe, meine sehr verehrten Damen und Herren? (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Sie haben gesagt, die Regierung will eine Vermögensteuer installieren, die den Mittelstand trifft. Trifft diese Vermögensteuer den Mittelstand? Oder meinen Sie damit die Wertpapier-KESt? (Abg. Strache: Die Kürzungen im Familienbereich treffen den Mittelstand!)

Sie haben gesagt, die Regierung will die Pensionisten strafen. Wo ist diese Bestra­fung?

Und Sie bezeichnen eben in dieser Rede und in Ihrer Presseaussendung Bundes­kanzler Faymann und Finanzminister Pröll als politische Version von Max und Moritz.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 99

(Abg. Mag. Stadler: Und das ist der Grund, warum sie das Budget nicht vorgelegt haben? Also eigentlich ist der Strache schuld!)

In einer Redewendung spricht man ja oft auch davon, es liege etwas zwischen Genie und Wahnsinn. Bei Ihnen ist es eher so zwischen Baron Münchhausen und Wilhelm Busch. Es ist nur die Frage, welche Rolle Sie in dieser Version spielen, ob das eher die Tante Käthe oder der Onkel Fritz ist, Herr Kollege. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie, meine sehr verehrten Damen und Herrn von der Opposition, haben im Sommer angekündigt, wir werden Sondersitzungen haben, Sie werden uns ein Budget vorlegen. Und was war da? – Sommerferien in Ibiza. Wir haben alle auf diese Sitzungen gewartet (ironische Heiterkeit bei der FPÖ), und Sie beschuldigen jetzt die anderen – auch der Herr Kollege Kogler –, dass die Regierung im Sommer nichts gearbeitet hätte.

Wie immer, meine sehr verehrten Damen und Herren, verunsichern Sie die Leute, arbeiten mit dieser Verunsicherung, tischen Halbwahrheiten auf. Es ist Ihnen wahr­scheinlich gar nicht bewusst, welche Verantwortung Sie tragen, wenn Sie immer wieder mit diesen Verunsicherungen arbeiten. Die Bevölkerung braucht keine Verun­sicherer, sie braucht Sicherheit.

Aus dem Inhalt dieser Debatte wird eines klar und deutlich: Ich und meine Fraktion stehen hinter der Regierung und stimmen dem Antrag nicht zu. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: Das war jetzt eine überraschende Wendung!)

13.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Themessl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.07.43

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Wissen Sie, Herr Klubobmann Cap – er ist jetzt nicht hier, aber an die Partei gerichtet –, von einer Partei, die durch die Vorgänge im Jahr 1934 so leidgeprüft ist, hätte ich mir einen anderen Zugang und vor allen Dingen einen anderen Umgang mit der Verfassung gewünscht, denn das, was Sie hier von sich gegeben haben, war mehr als schwach. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt gehe ich gar nicht einmal auf den Verfassungsbruch ein, sondern auf die Argumentation von Rot und Schwarz, warum sie die Verfassung gebrochen haben und wie sie eigentlich diese verspätete Budgetvorlage begründen. Sie haben sie damit begründet, Sie müssten auf die Wirtschaftsdaten warten. Ich weiß nicht, wie lange Sie warten wollen. Die Wirtschaftsdaten waren bereits vor der Sommerpause bekannt, und der Herr Kollege Kogler hat schon recht, wenn er gesagt hat, Sie haben über den Sommer eben nicht gearbeitet, obwohl Sie angekündigt haben, zu arbeiten.

Aber es geht ja noch um ganz andere Dinge. Sie haben ja auch alle Versprechungen, die Sie im Laufe dieses Jahres gemacht haben, über Bord geworfen. Sie haben im Jänner noch, also vor nicht ganz einem Jahr, behauptet, es werde keine Steuer­erhöhungen geben. Dann haben Sie gemerkt, das geht nicht, und dann haben Sie gesagt, es gibt eine Sanierung des Budgets in einer Größenordnung von 2,8 Milliar­den €, und zwar 60 Prozent ausgabenseitig und 40 Prozent einnahmenseitig. Dann haben Sie gesagt, wir müssen auf die Wirtschaftdaten warten, obwohl diese bereits bekannt waren zu dem Zeitpunkt, als Sie diese Aussage getroffen haben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 100

Und dann kommt noch dazu, dass Sie die durch die besseren Wirtschaftsdaten erzielten zusätzlichen Steuereinnahmen, die bekannt waren und jetzt schon fast auf dem Tisch liegen, nicht dazu verwendet haben, die Schulden zu tilgen, die wir in unendlicher Höhe angehäuft haben – allein im heurigen Jahr 13 Milliarden € –, sondern die verwenden Sie jetzt dazu, diese Maßnahmen von 2,8 Milliarden € zu senken, aber nicht auf der Steuerseite, sondern auf der Ausgabenseite. Sie senken jetzt die Aus­ga­ben noch um 500 Millionen €, aber bei der einnahmenseitigen Steuererhöhung liegen Sie immer noch bei 1,2 Milliarden €. Sie haben jetzt nicht ein Verhältnis von 60 : 40, sondern von 34 : 66, und wenn jetzt noch diese Abfederungen kommen, dann sind wir bei einem Verhältnis von 30 : 70.

Sie haben alle Ihre Versprechungen über Bord geworfen. Sie haben das eigene Regie­rungsprogramm bis dato nicht einmal ernst genommen. Seit zwei Jahren haben Sie keinen einzigen Punkt aus dem Regierungsprogramm, der vielleicht dazu beigetragen hätte, dieses Budget zu sanieren, auch nur annähernd umgesetzt. Ich kann Ihnen x Punkte aufzählen.

Und noch etwas zu meiner Vorrednerin von der roten Fraktion. Sie haben die Mehr­wertsteuer angesprochen. Das, was Sie erhöht haben, sind auch nur Massensteuern. Oder was glauben Sie, wer die 500 Millionen € der Bankensteuer bezahlt, oder was glauben Sie, wer die Mineralölsteuererhöhung bezahlt? Das allein sind 80 Prozent der einnahmenseitigen Sanierung durch Steuererhöhungen, das sind ausschließlich Massensteuern, die die Klein- und Mittelschicht betreffen. Und bei den Einsparungen waren Sie noch so gemein, dass Sie genau die getroffen haben, die es nicht treffen soll, nämlich die Familien. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben die Verfassung nicht nur gebrochen, Sie haben sie sogar vorsätzlich gebrochen. Leider! (Beifall bei der FPÖ.)

13.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.11.20

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor allem aber auch werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Ich glaube, wir können von dieser künstlichen Aufge­regtheit einfach wieder auf den Boden der Realität und der Sachlichkeit zurückkehren. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wenn man von Sachlichkeit spricht, dann sind eben zwei Instrumente in der Verfas­sung vorgesehen, um eine Verantwortung herzustellen: Das ist einerseits die politische Verantwortung mit dem Misstrauensantrag und andererseits die rechtliche Verant­wortung mit der Ministeranklage. Und die rechtliche Verantwortung bezieht sich – da muss man halt einfach einmal die Verfassung lesen – auf eine schuldhafte Gesetzes­verletzung. (Abg. Mag. Stefan: Nein!) Und eine solche liegt hier nicht vor. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) Die liegt hier einfach nicht vor, daher sind Sie mit diesem Antrag auf Ministeranklage nicht nur politisch auf dem falschen Dampfer – es steht Ihnen aber natürlich zu, den Antrag zu stellen –, sondern auch rechtlich auf dem falschen Dampfer.

Warum ist das so? Warum liegt hier einfach kein Gesetzesverstoß, wie ihn der Artikel 142 B-VG als Ministeranklagegrund vorsieht, vor? – Es gibt – das wurde ja schon in der Debatte vorhin mehrfach betont – eine unterschiedliche Qualität von Normen, und das weiß gerade Kollege Stefan sicherlich sehr genau, er will es nur in dieser Debatte hier einfach nicht wissen. Es gibt Normen, die eben ein Verhalten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 101

vorschreiben und Sanktionen vorsehen, es gibt aber auch Normen, die einfach irgendwie auch eine gewisse Ordnung hineinbringen sollen. Hier geht es in der Ver­fassung darum, dass man eine Chronologie festlegt, und die Verfassung hat – auch das wurde ja schon betont – auch in dieser Chronologie mehrere Varianten vorge­sehen.

Die eine Variante ist, dass die Bundesregierung acht Wochen oder zehn Wochen vorher diesen Entwurf des Voranschlages vorlegt. Tut sie das nicht, dann gibt es eben die andere Variante, dass das Parlament selbst ein Budget erstellt oder auch die Bundesregierung später. Auch diesen Fall sieht die Verfassung ausdrücklich vor, dass die Bundesregierung später einen Budgetentwurf vorlegt und sich dann immer noch der Nationalrat damit befassen kann. Und das tun wir auch.

Worum es geht – und ich glaube, das ist wichtig, dass man das sieht –, ist, dass ein Budget vorgelegt wird und ausreichend beraten werden kann und dann auch recht­zeitig beschlossen wird. All das passiert.

Es gibt noch einen zweiten Grund, warum diese Rechtsverletzung, die eine Minister­anklage rechtfertigen würde, hier nicht vorliegt. Wir haben auch in der Vergangenheit immer wieder Fälle gehabt, wo ein Budget sogar erst im nächsten Jahr beschlossen worden ist – aus verschiedenen Gründen –, doch da ist nie jemand auf die Idee gekommen zu sagen, das ist ein Fall für die Ministeranklage, da muss jetzt der Bun­deskanzler, der Finanzminister seines Amtes enthoben werden. Das ist einfach nicht das dafür vorgesehene Instrument.

Da gesagt wurde, das sei nur die Meinung der Regierung, alle anderen hätten eine andere Meinung, möchte ich vielleicht noch, unverdächtig, den Verfassungskommentar Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, zitieren, einen, ich glaube, Herr Kollege Stadler, wohl unbestritten wesentlichen Kommentar unserer Bundesverfassung. Und hier hält – und zwar nicht in Bezug auf diesen konkreten Fall, wie manche bestellte Gutachten, die halt jetzt in der Diskussion hervorgezaubert werden, sondern schon Jahre früher – Universitätsprofessor Hengstschläger fest: „Verfehlt die Bundesregierung ihre vorgegebene Frist zur Vorlage, hat sie die Möglich­keit, einen Entwurf nachzureichen. Als Sanktion der Säumnis verliert sie bloß“ – und eben nicht weitere Sanktionen – „das Antragsmonopol.“

Hätte die Verfassung das gewollt, was Sie hier verlangen, nämlich den Finanzminister oder den Bundeskanzler seines Amtes zu entheben, dann hätte die Verfassung oder der Verfassungsgesetzgeber die Möglichkeit gehabt, das auch in die Verfassung auf­zunehmen. Er hat das nicht getan – aus gutem Grund.

Daher: Kehren wir zurück zu einer konstruktiven Diskussion der Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, zur Konsolidierung unseres Haushaltes! Ich glaube, das ist das, was die Bürgerin und der Bürger von uns erwarten. Vergeuden wir nicht Energie in nutzlose, rein formalistische Nebelgranaten! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


13.15.28

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Ich gehe jetzt auf die Falschinterpretation des Professor Hengstschläger nicht ein, sondern der Vorredner hat behauptet, dass für eine Ministeranklage nach Art. 142 Abs. 2 lit. b B-VG eine schuldhafte Gesetzesverletzung vorliegen müsse. – Das ist nicht der Fall!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 102

Schuldhaftigkeit verlangt die Bestimmung nicht. Die Bestimmung lautet wörtlich: „Die Anklage kann erhoben werden: ... b) gegen die Mitglieder der Bundesregierung und die ihnen hinsichtlich der Verantwortlichkeit gleichgestellten Organe wegen Gesetzes­ver­letzung: durch Beschluss des Nationalrates ...“.

Das heißt, es ist keine Schuldhaftigkeit erforderlich. Die Schuldhaftigkeit kann der Ver­fas­sungsgerichtshof allenfalls feststellen, und in diesem Falle würde er es wahrscheinlich sogar tun. (Beifall beim BZÖ.)

13.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.16.00

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Jeden, dem die Verfassung am Herzen liegt, muss es schmerzen, wenn wir heute über Verfassungsbruch diskutieren und bei der Bevölkerung der Eindruck entsteht, dass man es mit der Verfassung nicht so genau nimmt. Das ist nicht meine Qualifizierung, sondern das ist die Qualifizierung des Herrn Präsidenten des Verfassungsgerichts­hofes Holzinger.

Auch der Legislativdienst dieses Hauses hat in einem Gutachten klar festgestellt, dass die verspätete Vorlage nicht der Verfassung entspricht. Die Liste der prominenten Verfas­sungs­rechtler, die die Verfassungsmäßigkeit der Vorgangsweise der Bundes­regierung in Frage stellen, ist lang. Es fehlen bloß zwei ausgewiesene Verfassungs­rechtler, die der Bundesregierung Recht geben, das ist einerseits der ausgewiesene Verfassungsexperte Cap und auf der anderen Seite der ausgewiesene Verfas­sungsexperte Kopf. Sonst sind alle Verfassungsrechtler dieser Republik einer Meinung, dass die verspätete Budgetvorlage nicht verfassungskonform ist. (Beifall bei den Grünen.)

Sanktionsmöglichkeiten gibt es genug, es gibt nur ein Problem: Die Fraktionen dieses Hauses, nämlich die Regierungsfraktionen, machen der Bundesregierung und ihren MinisterInnen die Räuberleiter.

Sanktion Nummer eins wäre gewesen, dass die Parlamentsfraktionen protestieren und eine solche Vorgangsweise nicht tolerieren. Das ist nicht passiert.

Vorgangsweise Nummer zwei wären Misstrauensanträge gewesen. Ist passiert. Stichwort: Räuberleiter von Rot und Schwarz.

Der dritte und logische Punkt ist die Ministeranklage, und das zeigt auch – das hat Kollege Stadler schon ausgeführt –, dass diese Verfassungsnorm nicht sanktionslos ist, weil die Ministeranklage genau die Reaktion darauf ist, wenn Verfassungs­bestim­mungen nicht eingehalten werden. Insofern ist es logisch, dass wir heute an diesem Punkt über eine Ministeranklage diskutieren, weil das die logische Konsequenz ist. Und wenn sich die zwei Verfassungsexperten Kopf und Cap ihrer Verfassungsmeinung so sicher sind, na, dann stimmen Sie dem zu, dann soll der Verfassungsgerichtshof diese Frage klären!

Interessant ist, dass der Verfassungsrechtler Öhlinger – nicht unser Öllinger, sondern Professor Öhlinger – schon 1996 in einem Artikel zur Frage der verspäteten Vorlage eines Budgetentwurfs Stellung genommen hat. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Regierung, die den Budgetentwurf nicht fristgerecht zustande bringt, zurücktreten muss. Er sagt, alles andere wäre ein erschreckender Verlust an politischer Kultur, und darüber hinaus noch mehr, es würde die Verbindlichkeit der Verfassung in Frage gestellt werden. So wurde 1996 von Öhlinger das Verhalten der Bundesregierung im Jahr 2010 qualifiziert. Würde weder, heißt es dann weiter, die Bundesregierung noch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 103

der Nationalrat reagieren, so könnte sich geradezu eine staatstheoretische Aufgabe aktualisieren. Er fordert nämlich in diesem Artikel: Der Bundespräsident hätte dann von sich aus die Bundesregierung zu entlassen und entweder für eine tragfähige Regie­rungskoalition oder für Neuwahlen zu sorgen.

So viel zur Position der beiden renommierten Verfassungsrechtler Kopf und Cap. Halten wir es fest: Der Kollege Cap sagt, es ist ein Verfassungsbruch im Interesse Österreichs. Selbst das würde ich in Frage stellen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung und erteile ihm das Wort. – Bitte.

 


13.20.00

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Stadler hat behauptet, es sei keine schuldhafte Rechtsverletzung erforderlich für eine Anklage und hat dazu Art. 142 Abs. 2 B-VG zitiert.

Ich berichtige tatsächlich: Es ist eine schuldhafte Rechtsverletzung erforderlich, ver­weise auf Art. 142 Abs. 1 B-VG und zitiere:

„Der Verfassungsgerichtshof erkennt über die Anklage, mit der die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit der obersten Bundes- und Landesorgane für die durch ihre Amtstätigkeit erfolgten schuldhaften Rechtsverletzungen geltend gemacht wird.“ (Abg. Mag. Stadler: Das ist eine andere Bestimmung!) – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Herr Präsident! Das war keine tatsächliche Berichtigung!)

13.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Petzner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.20.49

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich denke, die Verfassungs- und Justizsprecher sowie zahlreiche Verfassungsexperten in den Medien haben ausreichend dargelegt, warum es sich sehr wohl um einen Bruch der österreichischen Bundesverfassung durch Nichteinhaltung der Fristen hinsichtlich der Vorlage des Budgets handelt. Was man in diesem Zusam­menhang nicht übersehen darf, ist ein anderer Aspekt, nämlich der Aspekt, warum dieser bewusste Verfassungsbruch in Kauf genommen wurde und wie dieser Verfas­sungs­bruch argumentiert wurde, meine Damen und Herren.

Dabei war das Hauptargument, dass aufgrund der Wirtschaftsentwicklung, der Wirt­schafts- und Finanzkrise, des Nichtwissens, wie sich die Wirtschaft und die Finanz entwickeln werden, das Budget verschoben werden muss beziehungsweise die Verfas­sung gebrochen werden muss. Es wurde argumentiert, dass man ausreichend Zeit braucht, um in den Ministerien, zwischen den Ministern und den Landeshauptleuten, zwischen den einzelnen Fraktionen ein Budget aushandeln und dann vorlegen zu können, das langfristig die Weichen in die Zukunft richtig stellt, damit Reformprojekte angegangen werden können, die dringend notwendig sind.

Ich darf in diesem Zusammenhang immer wieder an folgende wörtliche Aussage des Finanzministers Josef Pröll erinnern, der am 14. Oktober 2009 in seiner „Österreich-Rede“ angekündigt hat, dass es bis Ende 2010 ein Konklave geben soll und so lange verhandelt werden soll in Sachen Verwaltungsreform, bis „weißer Rauch aufsteigt“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 104

Es hat dazu am 25. Februar 2010 sogar einen eigenen Beschluss des ÖVP-Bun­desparteivorstands gegeben. Josef Pröll hat im Zusammenhang mit diesem Beschluss wörtlich erklärt, dass im Schlüsseljahr 2010 alle politischen Kräfte in Österreich staatspolitische Verantwortung zeigen müssten. Daher müsse man jetzt die Ver­waltungs­reform zu einem zügigen Ende bringen.

Zitat: Es wird verhandelt, bis weißer Rauch aufsteigt, bis ein konkretes Projekt zur Verwaltungsreform erarbeitet ist.

Meine Damen und Herren! Tatsache ist, dass bis heute dieses Feuerchen nicht angezündet worden ist, dass bis heute kein Konklave stattgefunden hat, dass bis heute die entscheidenden Weichenstellungen für diese Republik nicht vorgenommen wurden, dass bis heute das Projekt der Verwaltungsreform nicht einmal angegangen wurde, dass bis heute das Projekt einer umfassenden Staatsreform nicht einmal angegangen wurde.

Dieser Aspekt ist meiner Überzeugung nach zentral, dass es sich nicht nur um einen Bruch der österreichischen Bundesverfassung handelt, meine Damen und Herren, sondern vor allem auch um einen Wortbruch gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern, um einen Bruch gegebener Wahlversprechen und um ein Verbrechen an der Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen, denn sie sind die Leidtragenden, die die Folgewirkungen dieser verfehlten Politik, dieser beispiellosen Reformresistenz zu spüren bekommen werden, weil wir in vielen Bereichen, im Spitalswesen, im Bereich der Bildung, im Bereich der Schule, im Bereich der Verwaltung, im wahrsten Sinne des Wortes am Plafond angelangt sind und diese Bereiche schlichtweg nicht mehr finanzieren können.

Man muss die Bundesregierung beim Wort nehmen und sie daran erinnern, dass sie versprochen hat, dass sie ihr Wort gegeben hat, dass sie diese Verwaltungsreform, diese Staatsreform, diese Bildungsreform, diese Schulreform angehen wird.

Es wird immer damit argumentiert, dass es deswegen diese große Koalition zwischen SPÖ und ÖVP braucht, weil nur die beiden stärksten Fraktionen gemeinsam diese entscheidenden Weichenstellungen vornehmen können. Das erzählen Sie uns seit mittlerweile über 20 Jahren. Bis heute haben Sie es nicht umgesetzt! Im Gegenteil: Da wird gestritten, gezankt und gehadert, dass sich die Balken biegen. Da richtet ein niederösterreichischer Landesrat dem Gesundheitsminister aus, dass es ein Rülpser sei, was dieser zur Spitalsreform vorschlage.

Im Bereich der modernen Schule wird gestritten, dass sich die Balken biegen. Frau Ministerin Schmied wird bei ihrem Versuch, die optimale, die beste Bildung für unsere Kinder zustande zu bringen, bis heute von der Betonfraktion in der ÖVP blockiert. Es wird blockiert in Sachen Staatsreform zwischen Landeshauptleuten und Bundes­regierung. Da hat der Finanzminister seine eigenen Landeshauptleute nicht mehr im Griff.

Meine Damen und Herren, diesen Aspekt darf man nicht vergessen. Das ist für mich neben dem verfassungsrechtlichen Aspekt auch der entscheidende Aspekt, warum die Ministeranklage sowohl gegen den Bundeskanzler als auch und vor allem gegen den Finanzminister absolut gerechtfertigt ist. (Beifall beim BZÖ.)

13.25

13.25.30

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 105

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsaus­schus­ses, seinen Bericht 991 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschus­ses, seinen Bericht 992 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

13.26.338. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (937 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. So­zialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – 2. SVÄG 2010) (959 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 186/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstattung von Arzt- und Spitalkosten für Urlaubsgäste (960 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 771/A(E) der Abgeord­neten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einforderung einer umfassenden Gesundheitsreform und Zusammenlegung der 22 Sozialver­sicherungsträger (961 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 8 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.27.41

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu den vorliegenden Materien, wie sie der Herr Präsident bereits angekündigt hat, gehört ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird. Wir werden dieser Gesetzesmaterie zustimmen, weil sie sehr viele Punkte enthält, die wir wirklich begrüßen. Es ist dies unter anderem die Schaffung einer Teilversicherung in der Unfallversicherung für Behinderte, die sich in einer Beschäftigungstherapie befinden.

Das ist auch ein ganz wesentlicher Schritt in die Richtung, Behinderte vermehrt sozial zumindest gleichzustellen. Es wird eine Angleichung von Beginn und Ende der Pflicht­versicherung für die neuen Selbständigen geben. Auch das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Erweiterung der erlaubten versicherungsfremden Funktionen der e-card,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 106

die Neuregelung der Kostentragung durch die Krankenversicherungsträger bei Per­sonen von außerhalb des Sprengels im zuständigen Krankenversicherungsbereich, eine Vereinfachung im Bereich der Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler bei Absolvierung einer individuellen Berufsorientierung, eine Neugestaltung des Vorsitzes in der paritätischen Schiedskommission, all das sind Punkte, die wir begrüßen.

Wenig Freude haben wir mit dem Punkt, der die Einhebung von Krankenversiche­rungs­beiträgen von Beziehern ausländischer Renten und Pensionen vorsieht. Wir glauben nicht, dass es Sinn macht, Leute zusätzlich mit Mehrfachversicherungen zu belasten. Im Ausschuss wurde gesagt, das betreffe vor allem Grenzgänger in Vorarl­berg, die in der Schweiz gearbeitet haben. Mich hätte in diesem Zusammenhang inter­es­siert, wie viele Personen das wirklich sind, und wie hoch dann die zusätzlichen Einnahmen für die Krankenkassen sein werden. Mir ist das nicht besonders recht. Wir haben aber, weil alle anderen Punkte wirklich gut waren, trotz dieses Punktes diesem Gesetz zugestimmt, und wir werden das natürlich auch heute machen.

Des Weiteren wird jetzt über den Antrag des Kollegen Spadiut betreffend Zusam­menlegung der 22 Krankenversicherungsträger abgestimmt. Auch diesem Antrag werden wir unsere Zustimmung geben. Es macht Sinn, hier endlich eine Zusammen­legung, eine Vereinheitlichung auch österreichweit zu schaffen. Es wird permanent über Zwei-Klassen-Medizin diskutiert. Erst gestern war ein langer Beitrag dazu im ORF zu sehen. Das ist eine unehrliche Diskussion, wenn man bedenkt, dass wir neun verschiedene Gebietskrankenkassen haben. Wir haben also allein in diesem Bereich eine Neun-Klassen-Medizin, denn jede Gebietskrankenkasse bezahlt andere Dinge. Da gibt es eine Ungleichbehandlung, die endlich ausgeräumt werden sollte, und daher werden wir auch diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Des Weiteren steht noch mein Antrag betreffend Erstattung von Arzt- und Spitalkosten für Ausländer, für Urlauber, die verunfallt sind, auf der Tagesordnung.

Hiezu hat uns der Herr Bundesminister im Ausschuss erklärt, dass diese Kosten im EU-Raum innerhalb von 18 Monaten zu begleichen sind. Das ist zwar sehr schön, wir wissen aber, dass das nicht funktioniert. Daher ist dieser Antrag doch sehr aktuell, und ich würde meinen, wenn das nicht automatisch funktioniert und geschieht, dass man da von österreichischer Seite dem auch Nachdruck verleihen sollte, dass diese Kosten wirklich von jenen EU-Nachbarstaaten eingetrieben werden, die säumig sind. Gerade jetzt im Hinblick auf die anstehende Schisaison ist das wieder aktuell. (Beifall bei der FPÖ.)

13.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Dr. Oberhauser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.31.01

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr viele Punkte aus dem 2. Sozialver­siche­rungs-Änderungsgesetz wurden von meiner Vorrednerin Dr. Belakowitsch-Jenewein schon angeführt. Zu dem Punkt, den sie kritisiert hat, die Einbeziehung der AuslandspensionistInnen, hat sie gefragt, was die Mehreinnahmen sind. Das Bundes­ministerium rechnet mit 20 Millionen € an Mehreinnahmen für die Krankenkassen aus dem Bereich der Auslandspensionskrankenversicherung. Sie haben es bereits ange­sprochen, es sind sehr viele aus den westlichen Bundesländern, Menschen, die in der Schweiz arbeiten und in Vorarlberg leben. In der Schweiz ist das Gehaltsniveau höher, das heißt, sie haben auch eine höhere Pension, können jedoch schon mit einer


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 107

niedrigen Inlandspension auf die gesamten Leistungen der österreichischen Kranken­versicherung zugreifen.

Da ist schon die Frage, inwieweit da Gerechtigkeit herrscht. Deswegen gibt es unsere Zustimmung nicht nur zu den Punkten, die Sie genannt haben, sondern auch zum Punkt der Einbeziehung der AuslandspensionistInnen.

Zur Frage der Rückforderung ausständiger Gelder für Leistungen an Menschen, die in Österreich verunfallt sind oder in Österreich Krankenbehandlung angenommen haben, wenn von den zuständigen Ländern nicht gezahlt wird: Wir wissen, dass das ein Prob­lem ist. Wir wissen aber auch, dass es jetzt Gott sei Dank durch die Änderung der Verordnung so ist, dass wir Möglichkeiten haben, das einzufordern. Es muss innerhalb von 18 Monaten nach der Meldung, dass ein Betrag ausständig ist, bezahlt werden. Wenn ein Land das nicht tut, gibt es jetzt auch die Möglichkeit, Verzugszinsen einzu­heben. Das heißt, wir haben bereits eine Verbesserung erreicht. Ich stimme Ihnen aber völlig zu, dass wir uns anschauen müssen, wie das weitergeht. Wir müssen uns aber auch anschauen – und da sind wir gerade dabei –, wie hoch denn unsere Außen­stände für Leistungen, die Österreicherinnen und Österreicher im benachbarten Aus­land und im europäischen Ausland in Anspruch genommen haben, sind.

Zum zweiten Punkt, zur Frage der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen vor allem in Verknüpfung mit einer Gesundheitsreform: Meine Meinung, die Meinung meiner Fraktion, aber auch die Meinung von Expertinnen und Experten ist, dass das Zusammenlegen von Krankenkassen keine Gesundheitsreform bedeutet. Da sind mir Bemühungen zur Vereinheitlichung des Krankenanstaltenrechts deutlich lieber und Bemühungen, zu einer bundesweiten Steuerung zu gelangen.

Da ich weiß, dass man mir und meiner Fraktion in diesen Fragen nicht glaubt, möchte ich Bert Rürup zitieren, der sich für Deutschland die Effekte der Zusammenlegung der Krankenkassen angeschaut hat. Die Studie, die er gemacht hat, ergab, dass sich mit den Daten der Statistik die Annahme, dass große Kassen kostengünstiger arbeiten als kleine, nicht belegen lässt. Die vorliegenden Daten legen sogar eher den umgekehrten Schluss nahe, nämlich dass Kassen mit zunehmender Größe weniger kostengünstig arbeiten. Das war ein Prozess, der in Deutschland bereits nachverfolgt werden konnte. Rürup sagt auch, dass die Zusammenlegung von Krankenkassen meistens eine politisch motivierte Forderung ist – auch in Deutschland war es offensichtlich so – und nicht so sehr eine ökonomisch motivierte Forderung.

Da die FPÖ diesem Antrag ja zustimmen wird, möchte ich auch darauf hinweisen, dass, wenn wir uns überlegen würden, die Krankenkassen zu einer zusammenzulegen, wir uns dann auch überlegen müssten, und zwar als ersten Schritt, die Ärztekammern, die die wichtigsten Verhandlungspartner sind, zu einer zusammenzulegen, sprich neun Landesärztekammern aufzulösen und stattdessen eine bundesweite Ärztekammer zu etablieren. Viel Vergnügen bei diesem Vorhaben!

Aus der Analyse des Prozesses ergab sich auch die Annahme, dass eine zentral verhandelnde Krankenkasse die Honorare, die bundesweit sehr unterschiedlich sind, nicht nach unten nivellieren, sondern deutlich nach oben anheben würde und wir damit also keine Kostenersparnis, sondern eine Kostensteigerung bekommen würden. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Spadiut. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 108

13.35.19

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es war sehr schön, was Kollegin Oberhauser aus Deutschland berichtet hat. (Abg. Dr. Oberhauser: Jetzt hat er sich sogar schon meinen Namen gemerkt!) – Das war damals nur ein Versprecher.

Allerdings rücke ich vom Standpunkt nicht ab, dass die Zusammenlegung der 22 Kran­kenversicherungsträger sehr wohl Kosteneinsparungen bringen würde. Wir wissen auch sehr gut, dass dies nur Hand in Hand mit weiteren Reformen funktionieren würde, wie zum Beispiel mit einheitlichen Tarifordnungen, Honorarordnungen und einheit­lichen Leistungskatalogen.

Es ist nicht einzusehen, warum ein Großteil der Beiträge in die Verwaltung und in die Bürokratie fließen muss. Kollegin Oberhauser hat in der letzten Diskussion von 3 bis 4 Prozent Einsparung gesprochen, wenn man das zusammenrechnet sind das 40 bis 50 Millionen €. (Abg. Dr. Oberhauser: Die Verwaltungskosten bei den Gebietskranken­kassen machen 3 Prozent aus!) – Alle zusammen! Wenn ich 22 habe mit 1,5 Mil­lionen €, sind das 40 Millionen €. Mit diesen 40 Millionen € könnten wir schon flächen­deckend die Psychotherapie in Österreich finanzieren. (Beifall beim BZÖ.)

Was noch sehr viel Sinn machen würde, wäre die Finanzierung aus einer Hand. Kurz an einem Beispiel erklärt: Es ist ein neues Medikament für Osteoporoseprophylaxe am Markt. In mehreren Ländern ist es zugelassen, der österreichische Hauptverband ziert sich noch. Man muss wissen, dass durch dieses Prophylaxemedikament Einsparungen in mehrfacher Euromillionenhöhe erreicht werden können. Der Hauptverband ziert sich deswegen mit der Zulassung, da diese Einsparungen nicht den extramuralen Bereich, das heißt, die Ärzte betreffen würde, sondern nur die Spitäler, den intramuralen Bereich, und für die ist ja der Hauptverband nicht zuständig.

Herr Minister, äußerst positiv – Sie werden es nicht glauben, von unserer Seite kommt Positives – finde ich Ihren Schritt in die richtige Richtung, die Spitalsreform anzugehen. Hier gehen Sie genau den richtigen Weg gegen den Widerstand der Landesfürsten Ihres Koalitionspartners. Sie gehen es richtig an, Sie sind am richtigen Weg.

Was ich leider noch zu kritisieren habe: Bitte, nehmen Sie Abstand von der Einhebung eines Gesundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrags bei den Bauern! Die Bauern pfeifen sozusagen wirklich schon aus dem letzten Loch. Ich glaube, in dem Punkt sind Sie nicht gut beraten von Ihren Kollegen aus der sozialdemokratischen Fraktion, die damit nur Revanche nehmen möchten für die Kritik der ÖVP an den ÖBB. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Minister, bitte, gehen Sie den eingeschlagenen Weg der Spitalsreform weiter! Das ist der richtige Weg! Unsere Unterstützung ist Ihnen sicher. (Beifall beim BZÖ.)

13.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Wöginger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.38.30

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 beschäftigt sich mit mehreren Punkten. Es wird eine Rechtsgrundlage für die Einhebung von Krankenversicherungsbeiträgen bei Auslands­pen­sionen geschaffen, die Schaffung einer Teilversicherung in der Unfallversicherung für die in anerkannten Einrichtungen der Beschäftigungstherapie tätigen Personen mit Behinderungen, die Angleichung von Beginn und Ende der Pflichtversicherung in der Unfallversicherung für neue Selbständige, die Erweiterung bei versicherungsfremden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 109

Funktionen der e-card, die Neuregelung der Kosten, die Tragung der Kosten durch den KV-Träger bei Leistungen an Personen außerhalb des Sprengels des zuständigen KV-Trägers.

Meine Damen und Herren, der wesentlichste Punkt ist sicherlich die Einhebung von Krankenversicherungsbeiträgen bei Auslandspensionen. Was war überhaupt der Aus­löser dieser Maßnahme? Warum sollen wir das hier im Nationalrat beschließen? – Auslöser war eigentlich die Vorarlberger Gebietskrankenkasse, weil dort sehr viele Grenzgänger tätig sind, die dann im Ruhestand eine ausländische Pension beziehen. Österreichweit redet man da von rund 120 Personen und einer Summe von rund 20 Millionen €. Der Hauptverband hat im Frühjahr 2010 in der Trägerkonferenz einen Beschluss gefasst, dass die 5,1 Prozent KV-Beiträge für solche Pensionen eingehoben werden sollen, und es wurde letzten Endes auch eine gesetzliche Änderung beantragt.

Wir stimmen dieser Regelung zu – und ich möchte auch sagen, warum wir dieser Regelung zustimmen: Grenzgänger-Pensionisten können natürlich in dem Land, in dem sie berufstätig waren, in dem sie gearbeitet haben, auch Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Das heißt, sie können dort ins Spital gehen, sie können dort einen Facharzt oder einen Arzt aufsuchen. Und es gibt ja zwischenstaatliche Abkommen – zum Beispiel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich –, dass dann die Kosten vom Hauptverband abgerechnet werden. Das heißt, Österreich kommt insgesamt für diese Leistungen auch auf. Deshalb ist es meiner Meinung nach gerecht­fertigt, dass wir in diesem Bereich die 5,1 Prozent Krankenversicherungsbeiträge einheben, weil wir insgesamt für die Leistungen für diese Personen aufkommen und diese Leistungen auch bezahlen. Das ist, so glaube ich, nachvollziehbar, und es ist aus meiner Sicht auch gerechtfertigt, dass wir diesen Beitrag einheben.

Es wird aber nicht so sein – es wurden ja von den einzelnen KV-Trägern Schreiben versandt an die betroffenen Personen –, dass das ab 1. Mai 2010 – also rückwirkend – passieren soll. Das wird nicht passieren. Es ist angedacht, das ab Juli 2011 zu starten. Warum? – Weil die Datenerhebung in diesem Bereich nicht abgeschlossen ist. Die Pensionsversicherungsträger werden sich mit der Datenerhebung auseinandersetzen – in erster Linie die PVA –, damit man überhaupt sagen kann, wie viele Pensions­bezieher mit welcher Pensionshöhe von den ausländischen Renten es gibt. Dann wird man in die Richtung gehen, dass ab Juli 2011 dieser Krankenversicherungsbeitrag eingehoben wird – noch einmal gesagt, aus unserer Sicht gerechtfertigt, weil wir auch für die Leistungen bezahlen, die im Ausland auf der Ebene der Gesundheitsstruktur erbracht werden.

Meine Damen und Herren, abschließend ein Wort noch zur Zusammenlegung der Kassen, aus 22 mach eins.

Erstes Argument dagegen: Das sind gewachsene Strukturen. Wir haben Selbständige, wir haben Unselbständige. Eines, denke ich, wollen wir alle miteinander nicht, dass wir diese Struktur immer weiter weg von den Bürgerinnen und Bürgern bringen. Zum Zweiten gibt es sehr gute Ansätze in diesem Bereich, denen man nachgehen sollte.

Es gibt einen Rechnungshofbericht, in dem die Oberösterreichische Gebietskranken­kasse mit der Wiener Gebietskrankenkasse verglichen wurde. Alleine im Verwaltungs­bereich wurde dort festgestellt, dass in Oberösterreich eine Mitarbeiterin in der Gebietskrankenkasse für rund 600 Versicherte zuständig ist und in Wien sind es rund 410. Ich glaube, dort könnte man ansetzen, um Kosten zu sparen, auch in der Verwaltung. Diese Berichte liegen nach wie vor vor, geändert hat sich sehr, sehr wenig in diesem Bereich. Man sollte das zuerst tun, bevor man hier mit dem Rasenmäher


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 110

über unsere Krankenkassenstruktur hinwegfährt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Höfinger. – Ruf bei der ÖVP: Jawohl!)

13.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Karlsböck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.43.19

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir treten für eine solidarisch gesicherte, medizinisch notwendige Gesundheitsversorgung aller Bürger ein. Da sind wir uns, so glaube ich, einig. Wir wollen keine Zwei-Klassen-Medizin. Wir wissen, dass unser Gesundheitssystem eines der besten der Welt ist. Wir wissen aber auch, dass die Finanzierung für die Zukunft derzeit leider nicht gesichert ist.

Unlängst bei einer Veranstaltung hat jemand eine interessante Rechnung aufgestellt mit der Lebenserwartung. Ich habe mir das aufgeschrieben. Wir werden täglich um sechs Stunden lebenserwartungstechnisch älter. Da heißt, unsere Lebenserwartung steigt täglich um sechs Stunden. Im Jahr sind das 90 Tage, und in zehn Jahren zweieinhalb Jahre. Dieses demographische Problem zu lösen, ist die größte Heraus­forderung der nächsten Jahre. Den Föderalismus im Gesundheitswesen werden wir uns auf Dauer nicht leisten können.

Herr Minister, Ihr Vorstoß, die Krankenanstaltengesetze zusammenzulegen, ist ein richtiger, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir haben Ihnen auch ausrichten lassen, dass wir das mittragen werden.

Aber in diesem Zusammenhang muss man natürlich auch über die Zusammenlegung der Krankenkassen – auch wenn es hier natürlich Probleme gäbe, wenn das durch­geführt werden würde – sprechen. Wir müssen über die Vereinheitlichung des Leis­tungs­katalogs sprechen. Wir müssen die Abgabe von versicherungsfremden Leistun­gen ansprechen, wenn es um die Finanzierung des Gesundheitssystems geht, um alle diese Maßnahmen zusammenzunehmen, um ohne zusätzliche Beiträge und Steuermittel den gewohnten hohen Standard aufrechterhalten zu können.

Das Sparen am falschen Platz muss beendet werden. Leistungskürzungen oder Selbstbehalte kann man nicht als Sparen bezeichnen. Klassisches Beispiel für das Sparen am falschen Platz sind die Medikamentenkosten. Wenn heutzutage innovative Medikamente, die den betroffenen Patienten ihre Leiden erleichtern, von den Kassen nicht mehr bezahlt werden, dann ist das keine Einsparung, sondern schlichtweg eine Leistungskürzung.

Der Weg ist ganz klar gezeichnet: zentralisieren und zusammenlegen im Sozial- und Gesundheitssystem. Wir müssen – das ist mir jetzt wirklich ein Anliegen – auch heilige Kühe in Frage stellen. Heute ist es ja so, dass wir unser System durch ein Umlage­verfahren finanzieren, das einseitig an den Faktor Arbeit gekoppelt ist. Das wird in Zukunft aus verschiedensten, allen hier bekannten Gründen nicht mehr funktionieren. Hier muss die Basis der Finanzierung deutlich erweitert oder sogar durch andere Formen wie zum Beispiel ein ergänzendes Kapitaldeckungsverfahren ergänzt werden. In weiterer Folge muss auch überlegt werden, ob das Äquivalenzprinzip – oder auch die Kopfpauschale – punkto Gerechtigkeit und sozialer Treffsicherheit dem Solidaritäts­prinzip – oder dem Solidarprinzip – in der Finanzierung nicht doch überlegen ist.

Ich sehe gerade in der jetzigen Situation hervorragende Ansätze, das derzeitige Sachleistungsprinzip im schon heute sehr begrenzten Leistungskatalog durch das Kostenerstattungsprinzip zu ersetzen. Der Wert des Kostenerstattungsprinzips in der Medizin liegt darin, dass es dem Versicherten die Tür zu medizinischem Fortschritt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 111

öffnet, was eben heute sehr oft durch die Krankenkassen verweigert wird. Viele andere europäische Länder gehen bereits erfolgreich diesen Weg.

Wie auch immer: Die schlechteste Lösung wäre es, so weiterzumachen wie bis jetzt und die Zukunft unserer Kinder und unseres Landes zu verspielen, um am Ende ohne Lösung und mit einem unsozialen Zwei-Klassen-System in der Medizin aufzuwachen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Grünewald. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.46.52

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wenn man sich so umschaut, löst das Sozialversicherungsgesetz ja wirklich Leidenschaftsstürme aus. Es ist eine trockene Materie, aber trotzdem nicht unwichtig. Im Großen und Ganzen ist das Positive hervorgehoben worden, deshalb werden wir dem zustimmen.

Ich möchte ganz kurz etwas über die Pensionsregelung sagen. Dass in Österreich Pensionen krankenversicherungsbeitragspflichtig sind, ist bekannt. Hier macht das Gesetz eine Neuerung. Gibt es Leute, die eine österreichische und eine ausländische Pension beziehen, werden beide herangezogen, um Krankenversicherung bis zu einer fiktiven Höchst-ASVG-Grundlage zu bezahlen.

Zum Einkommen, wenn man das schon diskutiert: Es ist nicht ganz unvernünftig, weil es den Kassen nicht so gut geht, wie viele glauben oder sagen. Sie brauchen dieses Geld. Wenn in Europa die Sozialversicherungs- und Krankenversicherungssysteme der­maßen unterschiedlich sind, kann es auch sein, dass jemand im Ausland Pensionen bezieht, wo er aber über seine Steuerleistung Krankenversicherungs­bei­träge abgeführt hat. Das wäre dann allerdings ungerecht. Ich glaube, das muss man sich schon anschauen.

Nicht tabuisieren würde ich, dass man dann zwar von Einkommen spricht – Einkom­men als Grundlage für Beitragszahlungen –, aber Privatpensionen, zum Beispiel, nicht als Einkommen sieht, Spekulationsgewinne und Vermögen nicht als Einkommen zählen, wenn es Pachtzins und Sonstiges ist. Das ist an und für sich nicht nachzu­voll­ziehen, auch wenn es für viele tabu ist. Man hat nicht die Absicht, Wohlhabende in Armut zu stürzen, aber ein Beitrag zur Krankenversicherung – wie üblich, meistens bei den Pensionen etwas mehr als 3,5 Prozent bis 5 Prozent – würde die Leute nicht in bitterste Not stürzen.

Jetzt noch kurz zur Zusammenlegung aller Kassen: Wir Grüne wissen, dass die Zusammenlegung von Kassen das österreichische Gesundheitssystem finanziell nicht ungeheuerlich besserstellen wird. Das hat Oberhauser richtig gesagt. Also nur um des Geldes willen ist dieses Vorhaben nicht mit Vehemenz zu betreiben, aber es gibt einen anderen Grund. Es ist wirklich nicht einzusehen, dass berufsständische Kassen, die vor 100 Jahren ihre Berechtigung hatten, heute ebenso noch diese Berechtigung haben. Arbeiter und Angestellte ähneln sich immer mehr, auch in der Erkrankungs­häufigkeit. Dass Beamte tausendmal gesünder sind als andere, lässt sich statistisch nicht wirklich belegen. Ich glaube aber, das ist in Österreich nicht möglich. Wir haben das gesehen, man kann auch über Bundesländer und Föderalismus nicht diskutieren. Aus über 20 Kassen eine zu machen – da müssten wir alle 200 Jahre alt werden, um das zu erleben.

Aber eine Gebietskrankenkasse, bei der für gleiche Zahlungen und Beiträge auch gleiche Leistungen gewährt werden, hielte ich für fair und gut in Österreich. Ich hätte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 112

gern bundeseinheitliche Regelungen – das heißt jetzt aber nicht, eine Zentralkasse in Wien für ganz Österreich, wie früher in Moskau. Natürlich könnten neun Länderfilialen mit gewissen Handlungsspielräumen bestehen bleiben. Das wäre meiner Meinung nach ein machbarer Fortschritt, denn wenn man jetzt sieht, wie unterschiedlich Psycho­therapie finanziert wird – dass manche Kassen überhaupt keine Verträge mit LogopädInnen, PhysiotherapeutInnen und anderen haben –, wie unterschiedlich die Durchdringung sozusagen mit bestimmten Sonderfächern auf dem Land und mit Kassenstellen ist, dann würde das dafür sprechen, hier bundeseinheitlich etwas stärker zusammenzuführen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minis­ter Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.51.20

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir heute über das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz mit zwei aus meiner Sicht ganz zentralen Verbesserungen und Veränderungen im Gesundheitssystem diskutieren können. Wir schaffen Gleichstellung von Menschen, die Grenzgänger waren, die in Österreich Pensionen beziehen und Pensionen vom Ausland beziehen. Sie bekommen gleiche Leistungen, und wir wollen auch sicherstellen, dass sie die gleichen Beiträge zu zahlen haben wie die in Österreich tätigen Versicherungen. Dieses Gesetz war notwendig, damit es auch in Gesamtösterreich eine Gleichstellung gibt, damit die Krankenkassen klare Rechtsgrundlagen haben, und damit dieses Ziel auch umgesetzt wird.

Ein zweites Thema – das sollte man nicht unterschätzen – ist der Zugang zu Unfallver­sicherungsleistungen für Menschen mit Behinderung, die in Arbeitstherapie, in Be­schäf­tigungstherapie tätig sind. Sie bekommen jetzt einen Unfallversicherungs­schutz, und damit verbessern wir ihre Situation – aber nicht nur dieser Beschäftigten, sondern wir stellen auch die Haftungsfrage von Anbietern in diesem Bereich gleich. Das ist ein Beispiel dafür, dass mehr Rechtssicherheit auch zu einem besseren sozialen Aus­gleich und zu einer besseren sozialen Lage führt.

Gestatten Sie mir, meine sehr verehrten Damen und Herren, schon darauf hinzu­weisen, dass wir in der österreichischen Sozialversicherung ein klares Prinzip haben, nämlich das Prinzip der Sachleistung. Wir müssen den Menschen Sachleistungen auch in der Region anbieten. Diese Sachleistungen anzubieten, ist nur dann möglich, wenn es Sozialversicherungsträger gibt, die auch in der Region tätig sind, die die Probleme kennen und die entsprechend handeln können. Insofern sage ich ganz klar: Wir brauchen regionale Gebietskrankenkassen, die in Kenntnis der Lage tätig werden können, damit Versorgung tatsächlich stattfindet.

Ich bringe immer ein Beispiel: Wenn wir Geldleistungen ausgeben, dann gibt es Men­schen, die Geld bekommen. Wir sehen aber beim Pflegegeld, dass es viele Menschen gibt, die zwar Pflegegeld bekommen, aber keine Pflege. Insofern ist es wichtig, das Prinzip der Sozialversicherung zu stärken, wo die Sachleistung im Vordergrund steht, und in diese Richtung soll man auch ganz entscheidend arbeiten.

Hier haben wir einen Beitrag geschaffen, dass die Rechtsgrundlagen in ganz Öster­reich gleich sind, die Regelungen, wie man zu diesen Leistungen kommt, aber im Bundesland zu entwickeln sind. In diesem Sinne ersuche ich auch um Zustimmung zu dieser Regierungsvorlage. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.54



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 113

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.54.57

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Österreich hat ein Sozialsystem, auf das wir mit Recht stolz sein können und das dafür sorgt, dass bei uns Krankheiten unabhängig vom sozialen Status behandelt werden. Und genauso, wie wir damit auf alle Rücksicht nehmen, sollen aber auch alle einen gerechten Beitrag in dieses System zahlen. Besonders wichtig ist das, wenn die Kassen knapp sind, und wenn unser Ziel nicht die Leistungsverkürzung, sondern der besonders gute Einsatz der vorhandenen Mittel ist.

Ein Weg, sogar mehr Mittel für das System zu erhalten, ist die Präzisierung der Rechts­grundlage für die Einhebung von Krankenversicherungsbeiträgen von auslän­dischen Renten und Pensionen, wie es eben das 2. Sozialversicherungs-Änderungs­gesetz vorsieht.

Tausende haben bisher von einer unklaren Regelung profitiert, dem Gesundheits­system wurde damit dringend benötigtes Geld entzogen, und Ungerechtigkeiten wur­den zwischen den Betroffenen geschaffen. Hat jemand im Inland, zum Beispiel, eine kleine Teilpension bezogen, so wurde nur von dieser kleinen Teilpension der Kranken­kassenbeitrag berechnet. Selbst dann, wenn sich durch die Addition der Auslands­pension die Höchstpension ergab, ist der Beitrag zur heimischen Krankenkasse nicht erhöht worden. Ich frage mich, wie das gegenüber einer Mindestpensionistin in Österreich zu verantworten wäre.

In jedem Fall ist das ungerecht und falsch. Falsch ist es vor allem auch dann, wenn man weiß, dass viele die Chance hatten, im Ausland die Krankenversiche­rungs­beiträge, die sie bezahlt hatten, zurückzufordern, oder sich ausschließlich im Inland behandeln ließen.

Neben der Präzisierung bei den Auslandspensionen wird auch eine Änderung im Bereich der Unfallversicherung zur Stärkung der Kassen beitragen. Auch hier hat ein bürokratischer Lapsus bisher Tür und Tor für Missbrauch geöffnet: Während die Meldung und damit die Beitragsberechnung zur Kranken- und Pensionsversicherung bei neuen Selbstständigen schon bisher automatisch erfolgt ist, wird bei der AUVA nach wie vor eine Meldung verlangt. Mit dem 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz schaffen wir dies ab und verhindern damit auch weiteren Missbrauch.

Finanziert wird damit Wichtiges: die Erweiterung der Funktion der e-card, die Verein­fachung der Unfallversicherung bei Schülerinnen und Schülern bei der Berufsorien­tierung, oder die Schaffung einer Teilversicherung in der Unfallversicherung für Menschen mit Behinderungen.

Bundesweit gibt es 20 000 Menschen, die wegen einer Behinderung Beschäftigungs­therapien in geschützten Einrichtungen absolvieren. Da sie kein Gehalt erhalten, son­dern nur ein Taschengeld, waren sie bisher nicht einmal unfallversichert. Wir werden dies nun ändern, und mit einem Betrag von nur 12 Cent pro Tag einen Ver­sicherungs­schutz möglich machen, der auch den Arbeitsweg einschließt.

Beim 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz handelt es sich also um ein rundes, äußerst soziales Paket, für das ich unserem Gesundheitsminister Stöger recht herzlich danken will. (Beifall bei der SPÖ.)

13.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 114

13.57.57

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte auf einen Antrag eingehen. Leider ist Kollege Spadiut nicht da, aber ich rede trotzdem zum nicht anwesenden Spadiut über die Reduzierung der Zahl der Krankenkassen. (Abg. Ursula Haubner: Ich bin da! Ich sag es ihm!) – Gut.

Er meint, 22 Kassen seien zu viel, eine würde reichen. Jetzt sage ich Ihnen einmal etwas: Das ist ja schon ein Fehler in sich, weil wir de facto nicht 22 Krankenkassen haben, sondern eigentlich nur 13 Krankenkassen. Die anderen sind derartige Zwergerl, sie ins Rennen zu schicken, ist schon sehr weit hergeholt.

Wenn man sich das aber im Vergleich zu Deutschland und der Schweiz anschaut, haben wir wesentlich weniger Krankenkassen. Frau Kollegin Oberhauser hat schon die Meinung des Herrn Rürup ausgeführt, die ja nicht unerheblich ist. Aber mir geht es um etwas anderes. Mir geht es um die Frage, wozu eine Krankenkasse da ist, und da bin ich schon der Meinung, dass sie gewissermaßen bürgernah agieren soll.

Ich habe schon ein Problem damit – Abgeordneter Grünewald hat es ausgeführt –: Was ist eigentlich Versorgung? Wenn wir die Versorgung nur aus der Wiener Sicht, der Zentralsicht, definieren – Karlsböck hat ja gesagt: Ich lege ein Bekenntnis zur Zentra­lisierung ab, dann wird alles besser, dann fließen die Milliarden. Wann immer ich deinen Parteivorsitzenden darüber sprechen gehört habe, woher er Geld holen will, dann hat er gesagt, die Milliarden im Gesundheitswesen. – Nur findet die keiner. Die sind ungefähr so wie das Loch Ness – irgendwo –, oder im Toplitzsee ist eine Kiste, und wenn man hinuntertaucht, dann findet man plötzlich die Milliarden.

Bleiben wir einmal ehrlich, bleiben wir seriös! Die Milliarden sind nicht zu holen, wenn man ein zweites Maß will, nämlich die Versorgung auf ein hohes Niveau zu schalten. Das hast du auch ehrlicherweise gesagt. Bleiben wir ehrlich: Entweder wir heben Milliarden, das heißt rationieren – und selbst das ist sehr schwer möglich.

Wenn man 40 Prozent der österreichischen Spitäler zusperrt, hebt man die berühmten Milliarden, aber auch nicht sofort  darum: Lassen wir das! Unter Gesundheitsexperten ist das eine Loch-Ness-Diskussion, die lassen wir dem Herrn Felderer, dem Herrn Moser und wie sie alle heißen.

In Wirklichkeit geht es um Macht und um sonst gar nichts. Bei einer Finanzierung aus einer Hand ist die Frage: Wer ist die Hand? Wer will die Macht haben? – Ich kenne vier Hände, die da hineingreifen wollen, die Länder, den Hauptverband. Wo ist da die Koordinierungsfunktion des berühmten Hauptverbandes?

Wenn ich ständig höre, dass die Leistungen nicht koordiniert sind, dass es in Salzburg andere Leistungen gibt als in Wien, dann stört mich das natürlich, das Niveau; denn wie kommt ein Mensch in Vorarlberg dazu, dass er eine andere Leistung bekommt als in Wien?

Dazu brauche ich aber nicht eine Zentralkasse. Sei mir nicht böse! Eine falsche Diagnose, eine falsche Therapie ergibt immer einen kranken Patienten. Schön langsam erkenne ich eine neue Krankheit in Österreich, die heißt „Reformitis“: Alle haben einen roten Kopf, alle haben schlaflose Nächte, und am Schluss bleibt ein apathischer Gesundheitsminister übrig. Danke. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Haberzettl: Das ist eine Unterstellung!)

14.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Haberzettl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 115

14.01.17

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Verehrter Herr Bundesminister! Ich muss meinem Vorredner in einem Punkt widersprechen: Der rat­lose Gesundheitsminister bleibt nicht übrig, aber ansonsten waren die Ausführungen richtig.

Geschätzte Damen und Herren! Das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz beinhal­tet einerseits wichtige Neuregelungen, die einer Weiterentwicklung in diesen Bereichen entsprechen, aber gleichzeitig auch eine rechtliche Präzisierung der jetzt schon gültigen Bestimmungen.

Die erste Präzisierung ist eigentlich die Rechtsgrundlage für die Einhebung der Krankenver­sicherungsbeiträge von ausländischen Renten beziehungsweise Pen­sionen. Es kommt da zu einer Gleichstellung von Auslands- und Inlandspensionen beziehungsweise -renten. Bei der Einhebung der Krankenversicherungsbeiträge wurde bislang bei inländischen Einkommen die volle Abgabe verrechnet, während bei geringfügigen inländischen und bei höheren ausländischen Renten beziehungsweise Pensionen immer nur der inländische Teil berechnet wurde. Diese Ungerechtigkeit sollte jetzt beseitigt werden.

Auch bei der Schaffung einer Teilversicherung in der Unfallversicherung für die in aner­kannten Einrichtungen in Beschäftigungstherapie tätigen Personen mit Behinderung geht es, glaube ich, um eine sozialrechtliche Gleichstellung und Beseitigung einer Ungerechtigkeit.

Für Menschen, deren Leistungsfähigkeit aufgrund ihrer Behinderung so weit herab­gesetzt ist, dass eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit der Beschäftigungstherapie in speziellen Einrichtungen. Sie bekommen dafür aber kein Entgelt, sondern quasi nur ein Taschengeld. Für diese Personengruppen soll nunmehr eine Teilversicherung in der Unfallversicherung geschaffen werden.

Auch eine Erweiterung der erlaubten versicherungsfremden Funktionen der e-card ist vorgesehen. Es geht allerdings nicht um eine tatsächliche Erweiterung – also um eine zusätzliche Möglichkeit, Daten zu übermitteln –, sondern um eine klare bessere technische Sicherung der personenbezogenen Daten.

Der komplizierte Titel der Neuregelung der Kostentragung durch die Krankenver­sicherung bei Leistungen an Personen außerhalb des Sprengels der zuständigen Krankenversicherungsträger besagt nichts anderes, als dass, wenn Versicherte außerhalb des Sprengels ihrer Krankenversicherung Leistungen, insbesondere Barleistun­gen, brauchen, dies neu und vernünftig geregelt werden soll.

Der Hauptverband bekommt da eigentlich die Ermächtigung, klare Richtlinien auszu­arbeiten. Ich denke, das sind alles in allem lauter wichtige Punkte in diesem Sozialver­sicherungs-Änderungsgesetz und ich ersuche Sie daher auch um die Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Donabauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.04.26

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben eine Reihe von interessanten Materien zu beraten. Es geht nicht zuletzt um die Regierungsvorlage 937 der Beilagen, es geht um das 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz und dabei um die Einbeziehung von Renten und Pensionsleistungen von Bürgerinnen und Bürgern, die in Österreich leben aber Pen­sionen, Renten auch in anderen Ländern beziehen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 116

Ich halte das grundsätzlich für gut, wir werden das natürlich auch mittragen. Für mich stellen sich dazu einige Fragen und ich denke, es ist höchste Zeit, dass wir das machen und vollziehen.

Wenn heute bei einem Redebeitrag gesagt wurde, das sei nicht ganz okay, denn die Leute bräuchten das Geld, dann frage ich: Wer braucht kein Geld, bitte? Ich denke, dass diejenigen, die das System oder unsere Krankenversicherungsleistungen bezah­len müssen, auch das Recht haben, die Beitragsleistungen zu bekommen; keine Frage.

Es wurde einmal eine Größenordnung von 80 Millionen € ausgerechnet, in der Zwischenzeit sind wir bei 20 Millionen €. Der Betrag ist nicht das Entscheidende, entscheidend ist die Gerechtigkeit, nämlich dass die Leute, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen und adäquate Leistungen beziehen, auch bei uns in die Beitrags­pflicht einbezogen werden.

Die Schwierigkeit, die es geben könnte – aber dieser haben wir uns zu stellen –, ist, dass die Meldung der Rentenleistungsbezieher vorgegeben ist. Das ist ein vertretbarer, aber äußerst schwieriger Ansatz. Wer meldet schon gerne? Wir haben da eine enorme Aufgabe, der wir uns zu stellen haben und die wir auch gemeinsam bewältigen werden. Wir müssen unsere gesamte Leistung auch für die Zukunft absichern.

Etwas anders sehe ich die Teilversicherung in der Unfallversicherung. Zum Ersten möchte ich einmal die positiven Aspekte nennen: Jawohl, auch Behinderte in solchen Einrichtungen, welche von den Betreiberorganisationen geführt werden, haben ein Recht auf vollen Unfallversicherungsschutz; keine Frage.

Wenn wir jetzt sagen, das sind am Tag 0,12 Cent, dann ist das auch eine Größe. Für mich ist die viel entscheidendere Frage das, was der Herr Minister bereits in der Ausschusssitzung gesagt hat, nämlich dass damit eine Haftungsentbindung statt­findet – das ist in Ordnung.

Nun zu einer Frage, die ich für sehr wesentlich halte: Ich nehme an, dass mit all den Betreibern schon gesprochen wurde. Meine Damen und Herren, ich möchte nicht zu denen zählen – ich möchte es auch Ihnen nicht empfehlen oder gönnen –, die jetzt, in Anbetracht der Adventmärkte und der ganzen sozialen und karitativen Veranstaltungen in die Häuser kommen – aus gutem Grund, weil wir die Arbeit respektieren, weil wir dort auch unsere angemessene Spende lassen wollen, weil wir das alles unter­stützen –, und dann kommen die Betreiber auf uns zu und sagen: Sie haben das im Parlament beschlossen.

Also da möchte ich nicht dabei sein. Deshalb nehme ich an, dass das mit den Betreiberorganisationen ausreichend kommuniziert wurde und dass man da bitte wirklich einen Schritt macht und nicht nur eine Maßnahme setzt.

Es geht um die umfassende Absicherung, es geht um die Sicherheit der Bürger und da im Besonderen um die umfassende Sicherheit der Behinderten – da geht es nicht um die 850 000 € bei der AUVA, das ist das Nebenthema, es geht um die Behinderten und deren Absicherung.

Zum Antrag 771/A(E): Ja, das ist ein Thema, das gerade zwei Parteien dieses Parlaments immer als Standardthema haben. Da heißt es: Legt alles zusammen, dann wird es schon besser werden.

Ich denke, man soll über alles reden. Es hätte keinen Sinn zu sagen, dass das ein Antrag ist, mit dem wir uns nicht beschäftigen. Man muss über alles reden, es gibt nur einige Fragen. Erstens: In welcher Zeitspanne wollen wir das verwirklichen? Mit wem


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 117

werden wir verhandeln? Welche Strukturen wollen wir? Wollen wir Spartenträger? Dann müssen wir es sagen.

Das heißt: Bei einem UV-Träger ist nichts passiert, das ist ja fast schon da. Ein PV-Träger – auch über das wird man reden, das ist ja auch fast schon da. Bei der Kran­kenversicherung ist das Ganze extrem schwierig: Wir haben die berufsständischen Verbände, wir haben die länderbezogenen Strukturen.

Jetzt müssen wir uns Folgendes fragen: Was wollen wir? Wollen wir alle zusammen? Dann müssen wir wissen, dass wir unterschiedlichste Beitragskulturen haben, dass wir unterschiedlichste Selbstbehalte, Kostenanteile oder auch keine solchen haben. Das ist eine ganz, ganz schwierige, eine hoch emotionale Frage.

Ich denke, man muss über das reden, aber nicht unter Zeitdruck und nicht mit einer Minimalvorgabe. Ich denke, dass man sich auch keine hohen Einsparungen erwarten darf, obwohl ich persönlich davon überzeugt bin, dass man im IT-Bereich einiges einsparen könnte. Aber da muss man nicht zusammenlegen, da kann man auch in der jetzigen Struktur besser koordinieren.

Und ich könnte mir auch vorstellen, dass im Tarifbereich einiges machbar ist. Auch dazu brauchen wir nicht unbedingt die neue Struktur, dort könnte man auch in der jetzigen Struktur durch ein gemeinsames Auftreten sicherlich zu einer Lösung kom­men.

Herr Bundesminister, ich möchte auf eine weitere Sache bezugnehmen: Natürlich haben Sie die Pflicht und die Verantwortung, die Finanzierung aufrechtzuerhalten. Da wird es noch einige Gespräche geben müssen, denn mit einfachen Korrekturen zu sagen, dass wir das morgen nicht mehr zahlen werden und damit Träger in Schwierig­keiten zu bringen, die ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können, das wird nicht gehen. Da müssen wir uns wirklich zusammensetzen  Sie wissen, worum es geht.

Wo ich Ihnen aber beipflichte, wo ich auch denke, dass es höchste Zeit ist, darüber zu reden, sind die Krankenanstaltenstrukturen. Sie haben in den letzten Tagen etwas vorgegeben: Sie könnten sich vorstellen, dass man ein Bundesgesetz schafft und da eine einheitliche gesetzliche Ausrichtung macht. Anstatt zehn Gesetze mit all ihren Verzweigungen hätte man ein Basis-, ein Grundsatzgesetz mit all seinen Verpflich­tungen und Vorgaben. Das ist grundsätzlich positiv und zu unterstützen.

Die Frage ist nur, wie überall: Haben wir die Möglichkeit einer ausreichenden Kom­munikation? Sind auch die anderen überzeugt, dass ein neuer Weg wichtig und richtig ist? Wenn Sie sich heute die Finanzierungen anschauen, werden Sie mehr oder weniger Ihre Wunder erleben. Sie haben alle Verzweigungen des Geldlaufes, die man sich überhaupt noch vorstellen kann. Wenn man das verbessern könnte, dann wäre das wirklich ein toller Wurf.

Ich denke, es war mutig, diesen Vorschlag zu machen  aber der Vorschlag, Herr Bundesminister, ist noch lange nicht das Ergebnis. Wir werden an Ergebnissen und nicht an Ankündigungen gemessen. Ich darf Ihnen für meine Person, ich denke auch für meine Gruppe, sagen: Wir werden Sie bei diesem Vorhaben sicherlich gerne begleiten und wir würden uns wünschen, dass wir auch den entsprechenden Erfolg in absehbarer Zeit verbuchen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 118

14.11.52

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Änderungen, die im Sozialrechts-Änderungsgesetz enthalten sind, wurden bereits von meinen Vorrednern umfangreich und umfassend dargestellt. Ich werde mich auf die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und den diesbezüglichen Antrag konzentrieren.

Das österreichische Sozialversicherungssystem ist ein sehr komplexes. Ja, es gibt Unterschiede zwischen den Leistungen, aber auch im Bereich der Selbstbehalte. Allerdings muss man auch anmerken, dass es Konzentrationen und Zusammen­legun­gen in der Geschichte der Sozialversicherungsträger immer gegeben hat. Im Jahre 1972 entstanden die Sozialversicherungsanstalt der Bauern und die der gewerblichen Wirtschaft als Anstalten der selbstständigen Berufssparten.

Im Jahre 2003 kam es zur Fusion der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Angestellten. 2005 fusionierten die Versicherungsanstalten des Bergbaus und der Eisenbahnen und ebenso hat der Hauptverband einige Organisationsreformen durch­gemacht – die letzte im Jahre 2005 –, welche zur Straffung der Organisation und auch zur Stärkung der Selbstverwaltung führten.

Anzumerken ist auch, dass im Hauptverband der österreichischen Sozialversiche­rungs­träger bereits gemeinsame Aufgaben für die Versicherungsträger erbracht werden. Die Krankenkassen sind selbstverständlich selbstständig, die Datenverar­beitung erfolgt aber bereits in einem gemeinsamen Rechenzentrum. Das wurde bereits von meinem Vorredner angesprochen: Das wäre ausbaufähig.

Es werden auch Kopfquoten erhoben, die alljährlich mit Spannung erwartet werden. Das sind statistische Erhebungen, welche die Basis zum direkten Vergleich aller wesent­lichen Geschäftsfelder der Sozialversicherungsträger liefern. Eine Zusammen­arbeit der Versicherungsträger im Back-Office-Bereich ist stärker gemeinschaftlich organisiert, als das dem Erscheinungsbild der Sozialversicherungsträger entspricht.

Auch im Front-Office-Bereich, also im direkten Kundenkontakt, gibt es das Allsparten­system, das ist sozusagen ein One-Stop-Shop, der von Kundenfreundlichkeit getragen ist. Es ist im Bereich der Sozialversicherung egal, wo man einen Antrag, eine Meldung abgibt, er wird mit Sicherheit fristgerecht an der richtigen Stelle zur richtigen Zeit einge­bracht werden. Das ist eine Regelung, die es bei keiner anderen Behörde gibt, nicht einmal bei Gericht kann das so gehandhabt werden.

Eine politisch forcierte Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger würde weder die finanziellen Probleme lösen noch das Gesundheitssystem Österreichs reformieren, sondern es würde höchstens zu einer Verschlechterung der Versorgung beitragen. Es ist auch die Zahl der Anstalten kein geeignetes Argument für eine Qualitätssteigerung in der sozialen Absicherung.

Nichtsdestotrotz: An einer Gesundheitsreform führt kein Weg vorbei. Die Reformen, die diesen Namen auch verdienen, müssen sich mit der Frage der Spitäler, mit der Pflege und Betreuung, mit den Schnittstellen im extra- und intramuralen Bereich auseinander­setzen und selbstverständlich auch die Kompetenz der vielen Player im Gesund­heitssystem hinterfragen.

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister, wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung solcher Reformen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungs­punkt gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer zu Wort. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 119

14.15.37

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Noch ein Satz zu den Auslandspensionen: Es kommt zu einer Gleichstellung von Auslands- und Inlandspensionen bei der Krankenversicherung und dabei ist der Aspekt der Gerechtigkeit und der Fairness wichtig.

Auf eine gerechte Behandlung sollten sich alle Menschen in Österreich verlassen können, doch siehe da, eine topaktuelle Studie von GfK-Austria im Auftrag des Senioren­bunds zeigt auf, dass sich 79 Prozent, mehr als zwei Drittel der über 60-Jährigen, Sorgen darüber machen, dass künftige Einsparungen im Gesundheitssystem auf Kosten der Älteren gehen werden. Das ist ein Alarmzeichen! Viele Menschen sind verunsichert, weil seit Jahren über Reformen geredet wird. Das heißt, wir brauchen dringend Sicherheit statt Verunsicherung.

Vielleicht haben Sie gestern die ORF-Sendung „Report“ gesehen. Da war von Anzeichen einer Zwei-Klassen-Medizin die Rede. Versicherungen werben damit, so hieß es, dass Privatpatienten schneller zu Operationsterminen kommen. Bestürzend, Herr Minister! Wie ist derzeit die Lage? Für eine Hüftgelenksoperation beträgt die Wartezeit im Schnitt ein Jahr. Wer eine private Zusatzversicherung hat, der bekommt mitunter den Operationstermin schon in ein paar Wochen.

Was heißt das? Weniger Schmerzen, mehr Mobilität für die, die es sich leisten können. Monetik statt Ethik, solche Entwicklungen lehnen wir ganz klar ab. Nein zur Zwei-Klassen-Medizin. Ja zu einer umfassenden Gesundheitsreform, die gerecht ist, die allen nützt und die vor allem schnell auf die Beine kommt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.17

14.17.30

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 samt Titel und Eingang in 937 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 960 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschus­ses, seinen Bericht 961 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 120

14.19.2611. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1308/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird (962 d.B.

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.20.01

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes wird ein altes Problem beseitigt.

Mit dieser Novelle, die wir heute einstimmig beschließen werden, wird eine bundes­gesetzliche Regelung für die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax geschaffen. Eine derartige Regelung ist aus Praktikabilitätsgründen notwendig, aber sie stellt keine generelle Regelung dar. Es ist eine Regelung, die nur in Ausnahmefällen zur Wirkung kommt, und sie soll dann bei einer großen Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz endgültig beseitigt werden.

Wir müssen nämlich zur Kenntnis nehmen, dass es Gesundheitsdienstanbieter gibt, die noch nicht über notwendige technische Möglichkeiten verfügen. Daher soll gerade für diese Fälle, aber auch, wenn es im Krankenhaus schnell gehen soll, wenn die Daten sofort ankommen sollen, eine derartige Regelung geschaffen werden.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auch noch grundsätzlich zu Fragen einer Elektronischen Gesundheitsakte Stellung nehmen. Wir werden in Kürze eine große Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz haben, in der genau diese Fragen geklärt werden müssen, nämlich die Fragen der Datensicherheit, des Datenschutzes, und die Grundsatzfrage – die natürlich gelöst werden muss –: Welchen Nutzen haben das Gesundheitswesen und der Patient von einer Elektroni­schen Gesundheitsakte? – Eines sollte uns allen klar sein, wenn es uns nicht gelingt, den Patienten von einem derartigen System zu überzeugen, dann wird eine derartige Elektronische Gesundheitsakte nur schwer durchsetzbar sein.

Unabhängig davon, ob wir zu einer Opt-in-Lösung oder zu einer Opt-out-Lösung kommen (Abg. Dr. Strutz: Was ist der Unterschied?), entscheidend wird die Mitwirkung der Patienten sein. Datenschutzrechtlich sind beide Lösungen im Grunde genommen möglich.

Aber ich möchte schon ausdrücklich betonen, dass Gesundheitsdaten besonders sensible Daten sind. Man könnte hier auch zwischen normalen Gesundheitsdaten und besonders sensiblen Gesundheitsdaten unterscheiden. Ich glaube, Herr Bundes­minister, dass wir hier den Weg gehen sollen, den die Artikel 29-Datenschutzgruppe bereits vorgezeigt hat, dass nämlich bei den besonders sensiblen Daten eine Opt-in-Lösung gewählt wird. (Abg. Dr. Strutz: Es ist die Opt-in-Lösung!)

Außerdem brauchen wir ein Verwendungsverbot. Wir müssen sicherstellen, dass diese Gesundheitsdaten nicht missbräuchlich von Dritten verwendet werden dürfen. Um diese Sache abzurunden, trete ich dafür ein, dass wir eine ausdrückliche Strafbe­stimmung schaffen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 121

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Debatte werden wir nicht nur im Datenschutzrat, sondern hier im Haus, im Gesundheitsausschuss und im Plenum führen müssen. Wir müssen die Debatte für die Patienten und für das öster­reichische Gesundheitswesen führen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

14.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.23.20

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat eigentlich die Sache auf den Punkt gebracht. (Abg. Riepl: Wie immer!) – Da bin ich manchmal nicht so überzeugt.

Ich möchte ergänzend, auch seitens der ÖVP, sagen, nachdem diese Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes ja im Ausschuss einstimmig beschlossen wurde und hier jetzt abgesegnet wird, dass das ein Punkt ist, den der Datenschutzrat uns vorgegeben hat, dass es hier eine Absicherung für bestimmte medizinische Doku­mente geben muss.

Ein Punkt, der schon auch zum Nachdenken anregt, ist im Ausschuss auch ange­sprochen worden: Das ist das Problem, dass es ja auch personenbezogene E-Mail-Datenschutzübertragungen gibt. In Krankenhäusern dann, wenn Not am Manne, an der Frau ist, eben wenn Teilzeit gearbeitet wird, oder derjenige oder diejenige nicht anwesend ist, können diese dann nicht abgerufen werden. Gerade im Gesundheits­wesen gibt es nach wie vor sehr viele Frauen, die Teilzeit arbeiten.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass man noch eine gewisse Zeit lang diese Form belässt, bis es endlich so weit ist, dass es für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin auch einen PC gibt und die Zugänge da sind. Technische und wirtschaftliche Aspekte gilt es dabei zu berücksichtigen, wie es nun ja auch mit der Gesetzesnovelle geregelt wird.

Im Gesamten: Es ist möglicherweise eine kleine Novelle, aber eine Novelle, die wir auch behandeln mussten, und ich denke, dass wir hier im Plenum das genau so einstimmig beschließen werden wie im Ausschuss. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Karlsböck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.25.08

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Maier, Sie haben schon recht, dass Sie das mit der ELGA jetzt angeschnitten haben. Die Frage, die ich jetzt hier am Rande stelle, ohne darauf näher einzugehen: Warum dauert das so lange mit der ELGA? Warum kostet die ELGA so viel? Warum explodieren hier die Kosten? Was ist, meiner Information nach, mit der fehlenden Anbindung zur EU?

Mit diesen Fragen werden wir uns in der Zukunft beschäftigen müssen. Wir werden hier massiv auch auf diese Fragen eingehen und sicher diese Missstände besprechen.

Das Gesundheitstelematikgesetz, das wir jetzt hier besprechen, als kleine Voraus­novelle zu dem großen kommenden Gesetz, legt also ergänzende Datensicherheits­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 122

bestimmungen für den elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten fest. Durch Min­deststandards soll die Datensicherheit angehoben werden.

Mit der letzten Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz wurde das Inkrafttreten der Verwaltungsstrafbestimmungen bis Ende 2009 verlängert. Grund dafür war die Erfahrung, dass die festgelegten Anforderungen an die Datensicherheit nicht sofort beziehungsweise nicht vollständig von allen Gesundheitsdienstanbietern umgesetzt werden konnten, insbesondere auch die Verwendung der angesprochenen Faxgeräte.

Da eine vollständige Umstellung der betroffenen Grundgesamtheit somit nicht erforder­lich ist, bietet dieser Lösungsansatz nun eine flexible und wirkungsvolle Möglichkeit, auf Nachzügler entsprechenden Druck auszuüben, ohne die Übermittlung von Gesund­heitsdaten mit den genannten Nachteilen für die Mehrheit der Patienten zu gefährden. Ist jedoch die Übermittlung aktiv beziehungsweise passiv für bestimmte Gesundheits­dienstanbieter nur im Wege einer herkömmlichen Technologie – wie im Falle des Faxes – möglich, muss zwangsläufig auch der Kommunikationspartner diese Tech­nologie straffrei verwenden dürfen, da sonst eine Kommunikation nicht möglich wäre.

Von den Rettungsdiensten werden Einsätze derzeit oft noch mit Funktechnologien organisiert, die eine Verschlüsselung der übermittelten Gesundheitsdaten nicht zulassen. Da eine sofortige Ablöse dieser Technologie mit immensen Kosten verbun­den wäre, und auch im Hinblick auf das geringe Missbrauchspotential nicht zweck­mäßig erscheint, wurde hier eine Übergangsfrist gewählt, die sich an den erwähnten Reinvestitionszyklen orientiert.

Aufgrund des Umstandes, dass mit der Gesundheitstelematikgesetzesnovelle die Verwaltungsstrafbestimmung nur bis Ende des Jahres 2009 und mit der Gesundheitstelematikverordnung bis Ende 2002 ausgesetzt wurde, entstand eine hohe Rechtsunsicherheit bei den Normadressaten, die mit der vorliegenden Novelle behoben werden soll.

Wir Freiheitlichen werden dieser Novelle zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Grünewald. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.27.56

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Speicherung und Übermittlung von Gesundheitsdaten ist von elementarer Bedeutung und wir sollten uns hier nicht mehr im Jahrhundert der Postkutsche bewegen und mit der Zeit gehen.

Ich bin überzeugt davon, dass der Nutzen für PatientInnen, der Nutzen für ambulante, stationäre Einrichtungen und Praxen massiv ist. Grundlage ist aber sicher – wie Maier vollkommen richtig sagt – nicht nur die absolute Garantie der Datensicherung, sondern auch vertrauensbildende Maßnahmen, damit die Leute verstehen, was sie unter dem Strich an Profit dabei haben. Dass hier Übergangsregelungen geschaffen wurden, hat damit zu tun, dass die Installation von diesen technischen Einrichtungen nicht von heute auf morgen geschehen kann. Das ist einzusehen. Trotzdem würde ich schon wagen zu behaupten, wenn neue Praxen, Ambulanzen und sonstige Einrichtungen im Gesundheitswesen gegründet und bewilligt werden, dass eine Ausrüstung auf diesem technischen Stand und Datenschutz Grundvoraussetzung einer Bewilligung einer Praxis sein sollte, denn dann erspart man sich viel.

Wenn heute noch von einzelnen Personen behauptet wird, sie könnten kein Fax betreiben, sie hätten keinen Computer, das machen vielleicht Derwische in ihrer Praxis, aber das sollte in Österreich nicht passieren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 123

Somit stimmen wir Grüne diesem Gesetz zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.29.58

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Das Gesundheitstelematikgesetz wurde 2005 auf Empfehlung der EU erlassen, ist aber in der Praxis nicht vollziehbar. Die Restriktionen, denen die Verwendung von Faxgeräten unterliegt, und die hohen Anforderungen an einen verschlüsselten E-Mail-Verkehr mit hohen EDV-Kosten sind nicht zu bewältigen.

In der Praxis heißt das bei der Suche nach einem Knochenmarkspender, dass der E-Mail-Verkehr zwischen Österreich und China, Südamerika und Südafrika von der Knochenmarkzentrale nur in verschlüsselter Form hätte erfolgen dürfen. Das setzt natürlich auch voraus, dass alle Länder dieselben Verschlüsselungsprogramme ver­wen­den, und das ist in einer Non-Profit-Einrichtung des Gesundheitswesens finanziell unmöglich.

ÖVP und SPÖ haben richtig erkannt, dass ein Aufschub dieses Gesetzes zu wenig ist und deshalb werden wir vom BZÖ dieser Novelle zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

14.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tages­ordnungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Dr. Strutz zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.31.16

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Gesundheitsminister! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist es eine kleine Novelle, die hier zu beschließen ist. In Wirklichkeit dokumentiert sie, dass der fromme Wunsch von Frau Kollegin Aubauer, eine rasche Gesundheitsreform in Österreich umzusetzen, ein Wunsch an das Christkind – darf man vor Weihnachten sagen – bleiben wird.

Zur Rede des Kollegen Maier, der gesagt hat, mit dieser Novelle lösen wir sozusagen ein altes Problem, wir werden ja noch eine große Novelle zum Gesundheits­telematikgesetz im nächsten Jahr zu beschließen haben und es kommt die Elektro­ni­sche Gesundheitsakte – auch das wird ein frommer Wunsch bleiben, denn die Fakten sind leider völlig andere.

Allein die Begründung für diese Gesetzesnovelle muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:

„Grund dafür war die Erfahrung, dass die festgelegten Anforderungen an die Daten­sicherheit nicht sofort bzw. nicht vollständig von allen Gesundheitsdiensteanbietern umgesetzt werden konnten. Insbesondere hinsichtlich der nach wie vor breiten Verwendung von Faxgeräten wurde klar, dass diese oft die einzige im Einsatz befind­liche Kommunikationsinfrastruktur für die Übermittlung von Gesundheitsdaten darstel­len und eine sofortige Ablöse nicht ohne Beeinträchtigung der Gesundheitsversorgung von Patientinnen und Patienten erfolgen kann.“

Hohes Haus, meine Damen und Herren, wissen Sie, was da steht? – Die einzige Kommunikationseinrichtung von Gesundheitsdiensteanbietern sind Faxgeräte! Willkommen im Jahr 2010! Willkommen in der Technologiewelt des österreichischen Gesundheitssystems! (Abg. Mag. Johann Maier: Das sind Ärzte, lieber Kollege!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 124

Nachdenken!) – Bitte, erzählen Sie mir nichts! Wir werden über dieses Thema hier im Hohen Haus noch oft reden. Das sind nicht Ärzte, das sind Gesundheits­dienste­anbieter. Ich kann Ihnen über Fälle von Krankenhäusern in Österreich berichten, die Röntgenbilder nach wie vor mit dem Taxi hin- und herschicken. Das ist Fakt!

Herr Donabauer hat zu Recht erkannt: Einsparungen im IT-Bereich sind im Gesund­heitsbereich nicht nur ein Gebot der Stunde, sondern sind umzusetzen. (Abg. Weninger: Aber das sind ja Investitionen!) – Ja, Investitionen. Wir müssen, Herr Kollege, diese Explosion in den Griff bekommen. Wenn ich nicht beim Personal, bei den Ärzten, beim Pflegepersonal sparen möchte, dann muss ich das im Verwaltungs­bereich tun und dann kann ich das mit Unterstützung der EDV.

Ich sage Ihnen, warum das so ist. – Das Problem in Österreich sind in Wirklichkeit die Doppel- und Mehrfachuntersuchungen. Das ist auch der Missbrauch – und das muss man einmal ehrlich sagen – der e-card, weil damit auch das Ärzte-Hopping und die Mehrfachuntersuchungen stark zugenommen haben. Das weiß der Herr Gesundheits­minister.

Mit der Einführung dieser Elektronischen Gesundheitsakte, Herr Kollege Maier, wäre dieses Problem relativ rasch in den Griff zu bekommen. Aber was ist in diesem Jahr und in den letzten Jahren geschehen? – Schauen Sie sich an, was der Output der ELGA GmbH, die von der Regierung gegründet wurde, tatsächlich ist! Da wurden Studien in der Höhe von über einer halben Million € in Auftrag gegeben – IBM beispielsweise und Ähnliches. Wenn Sie sich dort den Zeitplan ansehen, dann müsste das eigentlich alles schon Realität sein, worüber wir diskutieren.

Tatsächlich hat diese ELGA GmbH in den letzten drei Jahren getagt, aber außer Arbeits­kreisen zum Datenschutz, zu anderen Bereichen ist da nicht viel herausge­kommen. Das müssen Sie selbst sagen. Nicht einmal die Gesetzesnovelle, die für dieses Jahr angefordert und angekündigt wurde, ist Realität geworden. Über 30 Mil­lionen € fließen in diese Gesellschaft, finanziert über die Republik, über die Sozialver­siche­rungsträger, über eine Artikel-15a-Vereinbarung mit dem Bund. Das Einzige, was jetzt herauskommt, ist nicht, dass wir die Elektronische Gesundheitsakte haben, sondern dass die Apotheken sozusagen jetzt die e-Medikation haben, dass das elektronische Rezept umgesetzt werden soll.

Ich sage Ihnen nur, in unseren Nachbarländern, in Deutschland, ist das alles schon Realität. Da gibt es diese technischen Einrichtungen. Eine einfache Software, die die bestehenden Systeme zueinander führt und auch umsetzt. Anstatt uns das von den Nachbarländern anzusehen oder zu importieren, versuchen wir, selbst ein Produkt zu entwickeln und kommen nicht weiter, weil wir uns mit datenschutzrechtlichen Problemen beschäftigen und herumschlagen.

Ich sage Ihnen, es wird sich auch der Rechnungshof mit der ELGA GmbH zu beschäf­tigen haben, denn wir gründen eine Gesellschaft, die in Wirklichkeit null Output hat, auch in der Realisierung. Ich sage Ihnen, wenn wir nur eine Doppeluntersuchung vermeiden könnten, könnten wir 10 Prozent der Gesundheitsausgaben pro Patient senken.

Deshalb, Herr Gesundheitsminister, erklären Sie uns einmal, was diese Gesellschaft mit zwei Direktoren – paritätisch, mit einem Roten und einem Schwarzen besetzt – eigentlich in den letzten Jahren getan hat. Was ist außer Arbeitskreisen, was ist außer Gesetzesvorschlägen und Forderungen, wie beispielsweise die Regierung muss das Gesundheitstelematikgesetz ändern, geschehen?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 125

Heute beschließen wir diese Novelle nicht. Wir lösen ja nur die Strafbestimmungen und die Befristungen auf, damit jene, die noch immer mit dem Faxgerät die Gesundheits­daten hin- und herfaxen sozusagen, nicht zur Kasse gebeten werden.

In Wirklichkeit ist diese kleine Novelle eine Bankrotterklärung für den Gesund­heits­minister, eine Bankrotterklärung für die ELGA GmbH (Beifall bei der FPÖ) und zeigt, dass diese Gesundheitsreform, die uns jedes Jahr versprochen wird – auch das Gesund­heitstelematikgesetz ist für das Jahr 2010 versprochen worden –, gar nicht vorankommt.

In Wirklichkeit ist die Gesundheitsreform ein kranker Patient, der dringend behandelt werden muss. Hier sind wir alle gefordert. Allein mit der Einsparung dieser 30 Mil­lionen € in eine sinnlose Gesellschaft, die nichts weiterbringt, könnten wir schon die Kosten im Gesundheitsbereich senken. (Beifall bei der FPÖ.)

14.38

14.38.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 962 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.39.38 12. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 863/A(E) der Abgeord­neten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrberuf für Pflege und Betreuung (963 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neubauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.40.07

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir in den letzten Monaten in sehr vielen Bereichen gesehen haben – auch bei der Erstellung des Budgets –, agiert diese Bundesregierung gegen die Interessen Österreichs, gegen die Interessen der hier lebenden Menschen. Und so auch im Pflegebereich, wo es seit Jahren darum geht, ein taugliches Element in der Form auf die Beine zu stellen, dass wir den Men­schen eine Möglichkeit anbieten, einen Lehrberuf Pflege zu installieren. Es ist so weit gegangen, dass, weil wir hier offenbar aufseiten des Bundes nicht weiterkommen, jetzt die Länder aktiv werden müssen, um vielleicht etwas Bewegung in diese Debatte zu bringen. So hat sich erst vor Kurzem der Landeshauptmann aus Vorarlberg zu Wort gemeldet, der gemeint hat, er ist der Ansicht, dass Pflege und Betreuung als Lehrberuf


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 126

einwandfrei funktionieren, und er will jetzt für Vorarlberg ein solches System auf die Beine stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Lehrlingsbeauftragte Egon Blum hat sich sehr starkgemacht für die Einführung eines solchen Lehrberufs zum Thema Pflege, und er hat auch gemeint, dass eine Pflegehelferin nach dreijähriger Lehre, am End­punkt dieser Ausbildung angelangt, durchaus produktiv in die Gesellschaft zu integrie­ren wäre, und das vierte Jahr sollte dann für die Behindertenarbeit und auch für die Altenpflege reserviert werden.

Ich zitiere Egon Blum, der gesagt hat, seit vier Jahren liegt ein taugliches Papier in der Lade. – Da fragt man sich doch als gelernter Österreicher: Warum wird das dann nicht gemacht? – Herr Blum hat die Antwort darauf: Er sagt, es gibt einfach zu viele Ministerien, die sich hier gegenseitig die Kompetenz streitig machen, und deshalb geht wie bei sehr vielen anderen Punkten in Österreich auch bei dieser wichtigen Frage für die Bevölkerung nichts weiter.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das ist eine Bankrotterklärung, wie Sie mit dieser wichtigen Frage, die die zu betreuenden und zu pflegenden Menschen betrifft, umgehen. Dafür müssen Sie sich wirklich schämen, denn so geht man mit solchen Dingen nicht um. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Ursula Haubner.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was das Argument betrifft, das Sie und auch Kollegin Oberhauser immer wieder gerne aufs Tapet bringen, dass das nicht möglich ist, dass man 15-Jährige nicht vor die Alternative stellen kann, sich dieser psychischen Auseinandersetzung zu stellen, weil es für 15-Jährige einfach zu früh ist, sich für so eine wichtige Lehrausbildung für Altenbetreuung und Pflege zu entscheiden, so darf ich Ihnen sagen, dass sich diesbezüglich in den letzten Jahren schon ganz anderes erge­ben hat, nämlich die Erkenntnis, dass es natürlich mit diesem Lehrberuf in die richtige Richtung geht und dass man sich am Beispiel der Schweiz orientieren müsse, wenn man denselben Ausbildungsstand erreichen will.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss endlich Schluss sein mit diesen Ausreden und immer wieder nur Ausreden, sondern Sie sind gefordert, endlich zu handeln, endlich den Menschen ein taugliches System zur Verfügung zu stellen, damit wir endlich auch in dieser Frage autark vom Ausland werden! Die Menschen haben sich das verdient! Und ich darf Ihnen den Experten Praschl zitieren, der zu der Frage, ob man mit 15 Jahren tauglich ist, einen solchen Lehrberuf anzugehen, gesagt hat:

„Es wird der Nachweis erbracht, dass es möglich ist, auch im Gesundheitswesen – unter Einbezug von pflegerischen Tätigkeiten – eine Lehre anzubieten, die im Alter von 15 Jahren beginnt.“ – Betreuung ist nicht Pflege!

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie spielen den Verhinderer – aus welchen Gründen auch immer. Ringen Sie sich durch zu dieser Entscheidung, dass endlich der Lehrberuf Pflege installiert wird! Geben Sie den alten, betreuungsbedürftigen Menschen eine Chance, und geben Sie vor allen Dingen der Jugend für diese Lehrausbildung eine neue Zukunftsperspektive! (Beifall bei der FPÖ.)

14.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Hell. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.44.40

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Im Gegensatz zu meinen Vorrednern glaube ich, dass wir in Österreich sehr wohl ein sehr gutes Gesundheits-, Sozial- und Pflegesystem haben. Gesundheits- und Pflegeberufe beinhalten vielfältige Berufsbilder und beruf­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 127

liche Aufgabenfelder. Gemeinsam mit der individuellen Betreuung, Beratung, Beglei­tung von Personen, gesunden, kranken, aber auch behinderten Menschen gibt es hier eine Grundlage, die auf ein hervorragendes Gesundheitssystem ausgerichtet ist. Das mag sich auch in dem Umstand niederschlagen, dass die Menschen in Österreich – vielleicht gerade deshalb – immer älter werden. Das ist gut so. Wichtig dabei ist aber, dass Altwerden in Würde stattfinden kann und vor allem auch, dass man dabei allenfalls auch auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen sein kann.

Meine Damen und Herren, wir haben in Österreich ein sehr gutes Ausbildungssystem für alle Krankenpflege- und Sozialberufe. Wir haben ein hervorragendes System für die Aus- und Weiterbildung. Trotzdem fehlen uns derzeit im Pflegebereich Mitar­beiterIn­nen. Die Frage ist: Warum? – Studien und Untersuchungen belegen, dass es vor allem das Arbeitsumfeld ist, das hiefür den Ausschlag gibt. Durch Untersuchungen ist belegt, dass gestiegene Arbeitsbelastung, Überforderung, Burn-out bei Pflegekräften die auslösenden Faktoren sind. Wollen wir in Hinkunft keinen Mangel an professionellen Kräften im Gesundheits- und Pflegebereich, müssen wir uns dieser Problematik verstärkt annehmen, und wir müssen versuchen, gemeinsam mit den Arbeitnehmerin­nen- und Arbeitnehmervertretern hier nach Lösungen zu suchen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Im Antrag 863/A(E) wird die Forderung nach einem Lehrberuf für Pflege und Betreuung eingebracht. Unsere Fraktion wird heute dem negativen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, und ich darf in diesem Zusam­menhang noch einmal einige Punkte ergänzen:

Österreich hat ein bewährtes System, wenn es um die Zulassung von Lehrberufen geht. Folgender Ablauf ist hier vorgesehen: Es muss ein österreichweiter Bedarf vor­handen sein. Es müssen Ausbildungsbetriebe zur Verfügung stehen. Es muss ein detailliertes Ausbildungsbild geben. Der Berufsausbildungsbeirat prüft die notwendigen Voraussetzungen und setzt diese fest. (Abg. Neubauer: Alle Punkte erfüllt! Da könnt ihr zustimmen!) Und dann gibt es einen positiven Bescheid vom Bundesminister. So wurden im letzten Jahr unter anderem auch acht neue Eisenbahnlehrberufe neu ver­ord­net.

Meine Damen und Herren! Unserer Meinung nach gehen der Antrag und diese Forderung an der Realität vorbei. (Abg. Ursula Haubner schüttelt den Kopf.) Das beweisen auch diverse Untersuchungen. Und ich bin nicht der Meinung von meinem Vorredner, denn gerade die Schweizer Untersuchung hat das aufgezeigt.

Altenarbeit setzt ein Mindestmaß an körperlicher Reife voraus, an seelischer Stabilität und vor allem eine ausgereifte Persönlichkeit. 15-Jährige können diesem Druck nicht standhalten, auch wenn sie dabei begleitet werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Dann dürfen sie mit 16 wählen auch nicht, wenn sie nicht reif sind!)

14.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.48.28

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ihre Rede jetzt, Herr Kollege, zeigt mir wieder, dass wir beharren und beharren und nur nichts verändern, weil ohnedies alles so gut passt. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Sie sagen zwar, dass Pflegekräfte fehlen – ich habe es mitgeschrieben – und dass wir uns der Problematik annehmen müssen. Das ist ein wunderschöner Satz. Aber wie nehmen Sie sich der Problematik an? – Eine Art und Weise, sich dieser Problematik anzunehmen, ist eben, über neue Wege nachzudenken, zu diskutieren und sich zu überlegen, als Ergänzung zu unseren guten Ausbildungen gerade im Bereich der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 128

Sozialbetreuungsberufe, im Bereich der qualifizierten Gesundheitsberufe im univer­sitären Bereich, im Fachhochschulbereich eine neue, zusätzliche Form vorzusehen, die als Ergänzung für die Betreuungsarbeiten dienen kann und mit der man vor allem auch jungen Menschen eine Chance gibt. Wir schulen heute sehr viele Ältere um – was richtig und gut ist, wenn sie geeignet sind –, wir geben Frauen die Möglichkeit, in diesen Bereich einzusteigen, aber den Jungen nach der Pflichtschule, denen geben wir keine Möglichkeit. Bei denen sagt man: Stopp! Warten bis mindestens 17 Jahre, und dann könnt ihr hier etwas machen!

Und genau das ist es, was ich nicht verstehe. Es herrscht im ganzen Pflegebereich sowieso Stillstand. Es herrscht Stillstand, was die Finanzierung betrifft – wir warten bis heute auf ein Finanzierungskonzept –, es herrscht Stillstand, was den Kompetenz­dschungel in den Pflegeverfahren anbelangt, es herrscht Stillstand im Bereich des Pflegegeldes – da hat man sich jetzt „durchgerungen“, es zu kürzen; das ist der einfachste Weg, den Menschen wieder etwas wegzunehmen. (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.– Genau.

Wir wissen alle, dass im Bereich der Betreuungskräfte und der Pflegekräfte der Bedarf rasant ansteigt. Kollege Hell hat ja gesagt, viele steigen aus dem Beruf aus und hinterlassen hier eine Lücke. Also warum lassen Sie nicht endlich einmal eine Dis­kussion in diesem Bereich zu? Sehen Sie doch die Chancen, die es da gibt!

Wenn Sie sagen, dazu braucht es einen Lehrplan und dazu braucht es etwas von der Wirtschaftskammer und so weiter: Das gibt es ja schon! Diskutieren wir einmal über das! Kollege Neubauer hat es richtig gesagt: Seit 2006 liegt hiezu eine Unterlage vor. Und darüber sollte man wirklich einmal seriös diskutieren! Und alle diese Dinge, dass junge Menschen mit 15 noch nicht reif sind, möchte ich hier wirklich nicht als Haupt­argument heranziehen, denn diesen Beruf wird jemand dann erlernen beziehungs­weise wählen, wenn er eine gewisse Eignung, eine gewisse Motivation verspürt, und es muss natürlich auch im Aufnahmeverfahren ganz klar festgestellt werden, wer aufgenommen werden kann und wer nicht. Und in der Ausbildung, im Lehrplan können die Voraussetzungen gerade in den ersten zwei Modulen verstärkt im Theoriebereich liegen und erst im dritten Modul eine Spezialisierung auch in der praktischen Arbeit erfolgen.

Ich sage: Wenn man will, dann geht vieles. In anderen Ländern ist man uns da wirklich schon voraus. Ich bitte wirklich, diese Ignoranz aufseiten der ÖVP und der SPÖ endlich einmal abzulegen. Vorarlberg und Tirol haben schon Signale ausgesandt für ein Pilot­projekt. Und wenn ich daran denke, dass in Oberösterreich an jeden Haushalt ein Exemplar der ÖVP-Zeitung „Neues Volksblatt“ mit Informationen über das „Lehrlings­land Oberösterreich“ verteilt wurde, worin stand: Pflegeberuf als Lehre – Chance für die Jungen!, dann frage ich mich: Was denkt sich der Bürger, der das liest? Ist das alles nicht wahr, was da drinnen steht? Ich kann das nur unterstützen, und ich habe mich wirklich gefreut, als ich das gelesen habe, denn ich dachte mir, hier findet wenigstens in Oberösterreich ein Umdenken statt.

Wir werden diesen Antrag, auch wenn er heute abgelehnt wird, zum x-ten Mal ein­bringen. Wir haben ihn in den Sozialausschuss eingebracht, wir haben ihn jetzt im Gesund­heitsausschuss eingebracht, und wir werden ihn auch in den Wirtschaftsaus­schuss einbringen. Wir werden nicht lockerlassen, denn ich sage Ihnen: Es führt kein Weg vorbei an einem neuen, qualitätsvollen Lehrberuf in diesem Bereich. Haben Sie Mut zu neuen Ideen, und schauen Sie auch in die anderen Länder, wo es funktio­niert! – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.53



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 129

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Die Abgeordneten Dolinschek und Ursula Haubner – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Rasinger –: Jetzt wird es schwer!)

 


14.53.22

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Ja, ich möchte auf Ihre Ausführungen eingehen, Frau Abgeordnete Haubner, weil Sie ein flammendes Plädoyer für den Lehrberuf Pflege gehalten haben, und ich möchte mich beziehen auf das, was Sie geschrieben haben.

Da schreiben Sie, es gibt eine Lücke zwischen Pflegehelfern und dem gehobenen medizinischen Krankenpflegepersonal, die zu schließen ist. – Ich sage Ihnen, ich bestreite das entschieden, dass wir noch einen zusätzlichen Beruf brauchen, um eine Art Lücke zwischen Pflegehelfer und gehobenem Personal zu schließen. Die Abgren­zung ist schon verwirrend genug! Da noch einen Beruf hineinzuzwängen, nur damit Sie sagen können, ich habe einen Lehrberuf geschaffen, das ist Ihrer eigentlich gar nicht würdig. (Abg. Ursula Haubner: Das ist sehr würdig! Ich bin überzeugt davon!)

Sie werten damit den Pflegeberuf auch überhaupt nicht auf. Das ist keine Aufwertung, wenn die 15-Jährigen drankommen. Man kann über alles nachdenken. Sie sagen immer, es ist Ignoranz, wenn man nicht nachdenkt. Also ich denke mit Ihnen, mit Ihrem Entschließungsantrag mit, und ich komme drauf, dass da Widersprüchlichkeiten enthalten sind.

Wenn Sie von Pflegemangel reden, dann müsste man ja fragen: Warum bleiben so viele Pflegepersonen so kurz in ihrem Job? – Sicher nicht, weil unten Lehrlinge nachstreben. Das löst überhaupt kein Problem, sondern: Sie bleiben deshalb so kurz, weil eine hohe Burn-out-Gefahr besteht. Da müssen wir eben darüber diskutieren, warum das der Fall ist.

Zweitens: Warum gibt es so eine große Bürokratie, Dokumentationsbürokratie in den Spitälern? Ist das notwendig? – Da wäre der Herr Minister gefordert, ein klares Wort zu sprechen.

Sind nicht oft in den Pflegeberufen Tätige falsch eingesetzt? Macht nicht der gehobene Pflegedienst oft das, was der Pflegehelfer machen könnte? Macht nicht der Pflege­helfer oft etwas, was Reinigungspersonal tun könnte?

Das wären Fragen, die man sich stellen muss – aber nicht zu den Problemen, die wir haben, noch ein neues Problem dazu schaffen, einen zusätzlichen Beruf. Ist Ihnen be­wusst, was Sie damit anrichten würden? Ist Ihnen das wirklich bewusst? – Ich glaube, leider nein.

Schauen Sie, ich bin dafür, dass man zusammenarbeitet. Ich bin Arzt, ich bin nicht präpotent, ich bin dafür, dass man Probleme im Spital wirklich gemeinsam löst. Es ist schwierig genug, denn wenn im Spital etwas passiert, dann greift man sich immer den Kleinsten heraus, und es ist immer ein Abgrenzungsproblem. Bei einer Anzahl von 2,4 Millionen Spitalsaufenthalten muss Ihnen klar sein, dass man es oft mit hoch­komplexen, schwierigen Patienten zu tun hat, schwierig auch, was ihre Krankheiten betrifft. Und da können Sie nicht sagen, jetzt machen wir einen neuen Beruf – und wir wissen nicht einmal, was der tun soll! Wir wissen nicht einmal, was der tun soll, außer dass wir (Abg. Ursula Haubner: ... In der Wirtschaftskammer liegt der Lehrplan!) – okay – einen Lehrberuf für die Wirtschaftskammer haben und eine Möglichkeit, die Jugendlichen unterzubringen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 130

Ich würde die Frage umdrehen, Frau Abgeordnete Haubner, ich würde fragen: Was braucht der Patient? Ich glaube, der braucht gut ausgebildete Betreuer, Ärzte, die mit ihm gut arbeiten. Und da ist die Erfahrung ein großer Punkt.

Mein Hauptfokus wäre die Frage: Was können wir dagegen tun, dass so viele Pflege­kräfte vorzeitig ausscheiden? Dadurch wird nämlich sehr viel Wissen und Emotion vernichtet.

Ich würde weiters einmal fragen: Was braucht der Patient? Braucht der nicht auch eine Art menschliche Erfahrung? – Meine in meiner langjährigen Tätigkeit in der Medizin gewonnene Erfahrung ist, dass die nächste Generation eigentlich die optimale Generation ist – das heißt, wenn ein Siebzigjähriger im Spital ist, dann wäre ein Fünfzig­jähriger, der ihn betreut, optimal; ich sehe das auch in meiner Ordination immer wieder –, weil das Verständnis füreinander eigentlich sehr generationenabhängig ist. Das Ganze ist sehr schwierig und wird von dem jetzigen gehobenen Pflegedienst sehr gut gelöst, auch in der Ausbildung, wo man die Jungen doch sehr stark heranführt. Aber, optimal wäre, darauf zu achten, dass wir möglichst viele Leute über 30, 40 oder 50 Jahre im Beruf halten können – und nicht, ein neues Problem zu schaffen, das dann „Lehrberuf“ heißt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Geschäftsordnung entsprechend einzuhalten ist, und erteile Ihnen das Wort. – Bitte.

 


14.58.04

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kollege Rasinger hat gerade gesagt, wir wollen einen Lehrberuf schaffen, bei dem man nicht weiß, was diese Personen tun sollen.

Ich berichtige wie folgt: Es gibt seit vier Jahren ein fertiges Konzept mit Lehrplan und Berufsbild für einen Schulversuch, wo genau definiert ist, was die tun sollen. Daher war diese Aussage unrichtig. (Beifall bei der FPÖ.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. Ich mache darauf aufmerksam, dass ich Ihre Ausführungen um 15 Uhr zur Durchführung einer kurzen Debatte unterbrechen muss. – Bitte.

 


14.58.42

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine Damen und Herren! Ich halte es durch­aus für legitim, auch darüber nachzudenken, ob man einen neuen Lehrberuf braucht oder nicht. Ich finde allerdings, Kollege Rasinger hat in sehr vielen Punkten eigentlich schon die kritischen Dinge bei einem Lehrberuf Pflege angesprochen.

Ähnlich wie er teile ich das Argument, dass es für die in der Pflege Tätigen mit Sicherheit gut ist, nicht nur maximale Ausbildung zu erhalten. Das ist mir noch zu wenig angesprochen worden, dass wir eigentlich ein bestimmtes Niveau von Qualität erhalten oder entwickeln sollen, das wir derzeit bei den sehr unterschiedlichen Ausbildungsformen, die es im Bereich Pflege und Betreuung ja schon gibt, nicht immer unter allen Umständen haben. Wir haben ja schon jetzt eine Dutzendware an Ange­boten im Bereich Altenbetreuung und Pflege. Da brauchen wir nicht unbedingt noch einen weiteren Beruf beziehungsweise einen Einstieg in den Beruf. – Das ist das eine. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Das andere hat Kollege Rasinger nur kurz gestreift, ist aber eigentlich der spannende Punkt, finde ich, oder einer der spannenden Punkte: Die Leute, die jetzt in Pflege­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 131

berufen tätig sind, bleiben viel zu kurz. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, hängt natürlich neben dem enormen Verbrauch an Ressourcen bei den Leuten damit zusammen, dass der Pflegeberuf auch von der Entlohnung her nicht unbedingt einer der attraktivsten ist.

Und wenn Sie jetzt über die Lehrausbildung in einen Pflegeberuf einsteigen wollen, wird das mit Sicherheit nicht zur Attraktivierung der Lehrausbildung beitragen, sondern, im Gegenteil, sie entscheidend weiter schwächen. (Beifall bei den Grünen.)

15.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt 12 zur Durchführung einer kurzen Debatte.

15.01.00Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Neubauer, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 334/A(E) der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Um­setzung der vierten Donaubrücke samt Westring im Sinne einer seit 30 Jahren längst überfälligen Strukturverbesserung zum Wohle der Bürger eine Frist bis 29. November 2010 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf. Dem Erstredner kommt zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zu.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Als Erster erhält nun der Antragsteller, Herr Abgeordneter Neubauer, das Wort. Herr Abgeordneter, 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.02.11

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister Bures! (Der Redner zeigt ein Blatt, auf dem Bundesministerin Bures abgebildet ist und das die folgende Aufschrift enthält:) „Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden wir beginnen. Finanziell steht dem Projekt nichts im Wege!“ – Das sagte Frau Bundesministerin Doris Bures im Februar 2010.

Was hat sich bis zum November 2010 geändert, das dieses Projekt innerhalb eines halben Jahres, obwohl wir jetzt ja nicht mehr wirklich von der Krise reden können, plötzlich so verändert hat, dass das Projekt Gefahr läuft, nicht umgesetzt werden zu können beziehungsweise überhaupt vom Plan gestrichen zu werden?

Es geht um den Westring, es geht um ein wichtiges Projekt für Linz, es geht um ein wichtiges Projekt für den Zentralraum Linz, es geht um ein Projekt, das das Mühlviertel, ja eigentlich ganz Oberösterreich in den nächsten Jahren bestimmen sollte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 2009 liegt in einem Ausschuss in diesem Haus ein Antrag der Freiheitlichen Partei, für dieses Projekt Position zu beziehen. Und nach zwei Jahren der Untätigkeit müssen wir als Linzer, als Oberösterreicher plötzlich erfahren, dass dieses Projekt, das für diesen Wirtschaftsstandort so wichtig ist, plötz­lich nicht mehr kommen soll.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 132

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Westring ist nicht mehr nur noch ein Straßen- und Brückenbauprojekt, sondern er ist mittlerweile auch ein Beispiel der Glaubwürdigkeit, ein Beispiel dafür, wie die Politik mit Zusagen in diesem Land über­haupt umgeht! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Bundesregierung spielt mit den Gefüh­len der Menschen in vielen Bereichen, so auch in diesem Bereich. Wir Oberöster­reicher werden uns das nicht bieten lassen, das sei Ihnen gesagt, Frau Bundesminis­ter! So geht man mit uns nicht um! (Beifall bei der FPÖ.)

Das Projekt wurde vom jetzigen Bundeskanzler Faymann mit der Prioritätsstufe ausgestattet. Dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz wurden die Umsetzung zugesagt. Das heißt, es geht in dieser Debatte um den Westring nicht mehr nur noch um dieses Projekt selbst, sondern Sie stehen heute hier, Frau Bundesminister Bures – das gilt auch für Bundeskanzler Faymann –, und es geht um Ihre Glaubwürdigkeit. Und dem haben Sie sich heute zu stellen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf für all jene, die das Projekt Westring natürlich nicht so im Kopf haben wie wir Oberösterreicher, die wir dieses Projekt mittlerweile seit Jahrzehnten verfolgen, einen kurzen historischen Überblick geben.

1970 war dieser Westring samt Tunnellösung, samt Westbrücke, samt Donaubrücke bereits Gegenstand des von Professor Leibbrand entwickelten Generalverkehrsplans.

1979 hat dann ein gewisser Herr Schüssel Oberösterreich besucht und uns das Projekt zugesagt – um sich gleichzeitig 25 Jahre lang davon zu distanzieren, und es ist Still­stand eingetreten. 25 Jahre des Nichtstuns, in denen der Linzer Zentralraum im Verkehr erstickt, die Pendler stundenlang im Stau stehen (Abg. Dr. Gabriela Moser: Das stimmt ja alles nicht!) – und jetzt wird das Projekt zu Grabe getragen, wenn es nach den Vorstellungen von Frau Bundesminister Bures geht.

Im Jahre 2002 hat dieses Haus hier den Westring beschlossen, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das soll in Erinnerung gerufen werden. Und die Frau Bundesminister hat mitgeteilt: Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden wir das Projekt umsetzen. Finanziell ist das kein Problem! – 2007, 2009 und 2010 noch einmal erneuert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat sich dann Merkwürdiges ergeben: Nachdem alles ausverhandelt war, hat sich dann die SPÖ Oberösterreich plötzlich für dieses Projekt ausgesprochen. Kollege Schopf, der hier eifrig zuhört, hat eine Presse­konferenz abgehalten und gesagt, sie ließen es nicht zu, dass dieses Projekt weiter verhindert und verzögert werde. Es sei wichtig für das Mühlviertel, es sei wichtig für den Wirtschaftsstandort, und deshalb sei die Brücke mit Tunnellösung für den Westring von ganz besonderer Priorität.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin gespannt darauf, wie diese Abgeord­neten heute hier stimmen werden. Das ist auch für Sie die Nagelprobe, das muss Ihnen klar sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Dieses Projekt hat auch wirklich gute Seiten. Man muss sich vor Augen halten, was die Gutachten sagen. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Die schlechten überwiegen!) Es gibt eine Entlastung der Linzer Wohnbevölkerung und damit eine wahnsinnige Erhöhung der Lebensqualität für die Menschen. Es gibt eine Verringerung der Lärmemissionen. Es wird eine Verlagerung des Verkehrs möglich, was wiederum eine Steigerung der Lebensqualität für die Menschen im gesamten Zentralraum bewirken wird. Und der Feinstaub – eines der größten Probleme, die eine Großstadt derzeit hat – wird um 70 Prozent reduziert, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Dr. Gabriela Moser: Das glauben Sie doch selber nicht! Lesen Sie die Gutachten!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 133

Angesichts dieser Argumente, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es ja fast ein unglaublicher Skandal, wie sich die Grünen hier verhalten! 80 Prozent der ober­öster­reichischen Bevölkerung wollen dieses Projekt haben – und Sie stellen sich gegen 80 Prozent der Bevölkerung dieses Landes (Abg. Dr. Gabriela Moser: 20 Prozent sind uns genug! – Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber), das sei Ihnen für die nächsten Wahlen gesagt, meine sehr geehrten Grünen. Ihr seid die Projektverhinderer schlecht­hin! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf Ihnen noch sagen, welche Arbeiten aufgrund dieser Zusagen bereits im Voraus geleistet wurden: Es wurden durch die Teilung des Projektes 35 Prozent der Kosten eingespart. Es wurden Objekte eingelöst. Es wurden 138 Miet- und 68 Eigen­tums­verhältnisse aufgelöst. 870 Menschen wurden bereits abgesiedelt und 24 Wohn­häuser eingelöst (Abg. Dr. Gabriela Moser: Weil immer die Rechnung ohne den Wirt gemacht wird!), und die Trassierung der Linzer Straßenbahn nach Pasching und nach Traun orientiert sich an der Westring-Trasse. Auch das wurde nur deshalb gemacht, weil wir die Zusagen hatten. Es wurden bereits Wohnhäuser geschliffen und Probeboh­rungen abgeschlossen.

Ich darf Ihnen auch Folgendes sagen: Auf eine Anfrage von mir an die Frau Bundes­minister hat mir Frau Bundesminister Bures im August geantwortet: Das Bauvorhaben ist mit derzeitigen Gesamtkosten von 527 Millionen € berechnet; auch diesbezüglich gibt es eine Lüge der Grünen, die in Oberösterreich permanent behaupten, die Kosten würden 1 Milliarde € betragen; die Wahrheit liegt also bei ungefähr der Hälfte. Im August hat mir die Frau Bundesminister die von ihr selbst errechneten Kosten – durch ihr Büro errechnet, hat sie geschrieben – von 527 Millionen € bekannt gegeben. Und sie hat gesagt, im Bauprogramm der ASFINAG ist das Projekt berücksichtigt, die Kosten­tragung erfolgt grundsätzlich durch die ASFINAG.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht waren wir alle zu blauäugig, wir haben auf die Zusagen der Politik vertraut. Die Freiheitlichen aber waren nicht zu blau­äugig, die Freiheitlichen haben im Landtag insgesamt sechs Anträge auf vertragliche Sicherstellung des Projekts eingebracht. Dafür sei Klubobmann Steinkellner von hier aus noch einmal herzlich gedankt, weil er sich nicht auf diese Ebene begeben wollte. (Beifall bei der FPÖ.)

Was ist geschehen? – Mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ wurden diese Anträge abgelehnt. Das ist deshalb besonders bemerkenswert, da der Landeshauptmann heute nach Wien betteln gehen muss, dass er vielleicht noch das eine oder andere retten kann. Ich würde es mir im Sinne der oberösterreichischen Bevölkerung wünschen.

Es ist wirklich ungeheuerlich, Frau Bundesminister – kommen Sie zurück zur Sachlich­keit! –, heute hier zu sagen, nach 40 Jahren der Diskussion um den Westring, zwei Meter vor der Ziellinie, die Familien müssten uns wichtiger sein als eine Straße. Hier ein Projekt gegen Familien auszuspielen, das ist unseriös, und dafür müssen Sie sich wirklich schämen. Das tut man nicht! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist genauso wenig glaubwürdig wie Ihre ganze Vorgehensweise bei dem ganzen Projekt.

Wir brauchen den Westring: Wir brauchen den Westring zur Sicherung des Wirt­schafts­standortes, wir brauchen den Westring auch, um die Verkehrslage in Linz, im Zentralraum und für das Mühlviertel zu verbessern. Legen Sie deshalb heute ein Bekenntnis zu diesem Projekt ab, die Chance haben Sie dazu – deshalb der Fristset­zungsantrag. (Beifall bei der FPÖ.)

15.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Bures zu Wort gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, auch für Sie beträgt die Redezeit 10 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 134

15.11.31

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Mir ist es wichtig, eingangs festzuhalten, dass wir im Bereich der Infrastruktur trotz der notwendigen Sparmaßnahmen in den nächsten Jahren Rekordinvestitionen tätigen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Ich meine, dass es gut so ist, dass wir in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – nicht nur in den letzten beiden Jahren – Konjunkturpakete geschnürt haben, die für Beschäftigung und Wachstum gesorgt haben, und dass wir weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung der österreichischen Infrastruktur leisten.

Dieses Rekordniveau an Investitionen bedeutet in Zahlen ausgedrückt, dass wir in den nächsten sechs Jahren rund 6,5 Milliarden € in die Straße investieren werden, um genau solche Verkehrslösungen, wie sie sich die Bevölkerung von uns erwartet und wie sie auch der Wirtschaftsstandort braucht, in Zukunft in Österreich umzusetzen.

Und weil es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten noch wichtiger ist, genau darauf zu achten, wann wofür mit welchem Nutzen und welchen Effekten, beschäftigungs­politi­schen und verkehrspolitischen Effekten, welches Geld investiert wird, haben wir alle 30 Neubau-Projekte im Bereich der Straße in Österreich evaluiert. Wir haben verkehrs­politische und umweltpolitische Faktoren mit einbezogen und natürlich Kosten-Nutzen-Rechnungen angestellt mit dem Bemühen, in Zukunft in Österreich gute Verkehrs­lösungen zu haben, die finanzierbar und daher auch machbar sind.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich gehöre zu jenen in der Bundesregierung, die größtes Verständnis dafür haben, dass die Bevölkerung haben möchte, dass sie vom Stau entlastet wird, dass es weniger Verkehr, weniger Lärm und weniger CO2-Ausstoß gibt. Deshalb vertrete ich das verkehrspolitische Grundprinzip der Verlagerung von der Straße auf die Schiene, eines Ausbaus des öffentlichen Verkehrs.

Aber bei allem Verständnis für alle Interessenlagen und Wünsche – der Wirtschaft, der Anrainer, der Bevölkerung, der Pendlerinnen und Pendler – ist es, denke ich, wichtig, dass man die Augen nicht vor der Realität verschließt (Ruf bei der FPÖ: Eben!), und viele Familien haben in den letzten Jahren gemerkt, dass sich in ihrem Lebensbereich, in ihrer Arbeitswelt etwas verändert hat.

Wir haben die Wirtschaftskrise nicht nur in Österreich, in Europa, sondern weltweit erlebt und gesehen, welche Auswirkungen die Finanzspekulationen in den letzten Jah­ren gehabt haben. Und diese Krise hat natürlich ganz konkrete Auswirkungen, nicht nur auf das Budget, das im Hohen Haus in den nächsten Tagen intensiv diskutiert werden wird, sondern auch auf Investitionen und konkrete Projekte.

Es ist daher ganz besonders der Grundsatz, der in der Politik immer gilt, anzuwenden: der Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Und das war und ist mein Bemühen als Verkehrsministerin – bei gleichzeitiger Schaffung guter Verkehrslösungen zu den besten Bedingungen für die Bevölkerung und für den Wirtschaftsstandort. Ich denke, das sollte unser gemeinsames Anliegen sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass in ganz Europa bei den öffentlichen Haushalten massive Sparprogramme vorgenommen werden müssen. Ich würde sagen, die Bilanz, die Maßnahmen, die Österreich trifft – das wird noch diskutiert –, sind sozial ausgewogen. Das hat auch dazu geführt, dass jedes Ressort einen Konsolidierungsbedarf hat.

Sie hier im Hohen Haus haben vor dem Sommer 2010 mit dem Finanzrahmengesetz beschlos­sen, dass im Ressort für Infrastruktur – im Finanzrahmen – 555 Millionen €


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 135

einzusparen sind. Ich halte mich strikt an diese Einsparungen, weil ich meine, dass es wichtig ist, dass wir einen ausgeglichenen Haushalt haben, dass wir versuchen, tatsächlich Einsparungen vorzunehmen.

Die Wirtschaftskrise hat natürlich auch vor Unternehmungen, deren Eigentümer der Bund ist, nicht haltgemacht. Eines dieser Unternehmen ist die ASFINAG, die allein durch den Rückgang an Lkw-Verkehr – und im Übrigen daher auch durch geänderte Verkehrsprognosen – in den nächsten sechs Jahren rund 3 Milliarden € weniger an Einnahmen aus der Lkw-Maut haben wird. Dies bedeutet weniger an möglichen Straßeninvestitionen.

Davor darf man die Augen nicht verschließen! (Abg. Neubauer: Das haben Sie im Februar gewusst!) Auch mir wäre die Fortsetzung der Hochkonjunktur aus dem Jahr 2007 lieber gewesen, das kann ich Ihnen versichern, aber wir hatten eben in Europa und weltweit eine veritable Wirtschaftskrise zu verspüren, die eben ihre Auswirkungen zeitigt.

Wir haben in Österreich viele Familien, die jetzt in den Zeiten der Krise erlebt haben, wie es ist, noch genauer schauen zu müssen, wie sie tagtäglich über die Runden kommen und das Auslangen finden; wir haben Kurzarbeit in Österreich gehabt. Mein einziger Appell ist also, mit mir gemeinsam – und das verlange ich von einem Landeshauptmann Pühringer auch – im Interesse der Linzer Bevölkerung darüber nachzudenken, wie wir zu einer guten Verkehrslösung für die Bevölkerung kommen (Abg. Neubauer: Seit 40 Jahren denken wir nach! 40 Jahre!) – aber nicht mit so „explosiven“ Kosten, wie sie das derzeitige Projekt leider enthält.

Diesen Appell spreche ich aus. Familien müssen sich überlegen, wie sie mit weniger Geld über die Runden kommen können, und wir werden für Linz eine bessere Verkehrslösung finden, die nicht so explodierende Kosten aufweist wie das derzeitige Projekt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: 40 Jahre denken Sie nach! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Herr Abgeordneter, es nützt ja nichts, wenn Sie sagen, 40 Jahre – vor 40 Jahren war gerade sozusagen der Beginn der sozialdemokratischen Alleinregierung, Bruno Kreisky ist Bundeskanzler geworden. (Abg. Neubauer: Der dreht sich eh im Grab um bei einer solchen Sozialpolitik!) Weder Kreisky noch die im Jahr 2007 in der Politik Tätigen haben gewusst, dass wir eine Wirtschaftskrise mit diesen Auswirkungen haben werden. Wir haben in den letzten Jahren 3,9 Prozent weniger an Wirtschaftswachstum gehabt!

Ich sage Ihnen noch einmal: Ich denke, es ist ganz schlecht, wenn wir Infrastruktur-Projekte mit anderen notwendigen Zukunftsinvestitionen gegenrechnen. Ich bin der Auffassung, dass wir Zukunftsinvestitionen in unsere Kinder, in unsere Jugend, in Bildung, Forschung und Technologieentwicklung notwendig brauchen, um als Wirt­schaftsstandort wettbewerbsfähig zu sein. (Abg. Zanger: Wenn Sie eh alles kürzen!) Aber wir brauchen auch eine moderne Infrastruktur.

Ich sage es Ihnen noch einmal: Ich meine, dass in diesem Land kein Steuerzahler und keine Steuerzahlerin Verständnis dafür hat, dass man nicht bereit ist, kostengünstige und gute Lösungen zu finden. (Abg. Neubauer: Sie haben im Februar zugesagt!)

Daher ist in Zukunft die Verkehrspolitik, solange ich Verantwortung trage, nicht davon geprägt, dass die Länder oder Regionen Wünsche abgeben (Abg. Neubauer: Das ist ja lächerlich!), sondern davon, wie eine für den Wirtschaftsstandort, für die Bevölkerung gute Verkehrsinfrastruktur in diesem Land aussieht, und dabei ist es wichtig, darauf zu schauen, was wir brauchen und in welchen Abschnitten etwas gebraucht wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 136

Daher noch einmal konkret, was den Westring betrifft: Eine Verkehrslösung für Linz ist notwendig, aber Herr Landeshauptmann Pühringer sollte bereit sein, sich auch Alterna­tiven zu stellen und mit zu überlegen, wie wir eine gute Verkehrslösung mit, wie gesagt, geringeren Kosten auch tatsächlich realisieren können. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Darum geht es mir. Denn es geht darum, dass wir die Bevölkerung vom Straßenverkehr entlasten und dass wir tatsächlich zu guten alternativen Lösungen kommen.

Das wäre im Übrigen ein gutes Beispiel (Abg. Neubauer: Das war ein Projekt von der ASFINAG!) – weil gerade die FPÖ immer von Verwaltungsreform redet – für angewandte Verwaltungsreform.

Also bitte, verwahren Sie sich nicht dagegen, wenn es darum geht, dass man sparen kann, dass man das auch als Auftrag sieht, und leisten Sie mit einen Beitrag dazu, dass wir eine gute österreichische Verkehrsinfrastruktur haben, die sich die Menschen auch leisten können. (Beifall bei der SPÖ.)

15.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten jeweils 5 Minuten beträgt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


15.20.27

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Hohes Haus! (Abg. Grillitsch: Ist Heinzl ein oberösterreichischer ...?) Ich darf vorerst gleich einmal eine Gruppe von sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten aus Oberösterreich herzlich bei uns im Wiener Parlament willkommen heißen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Haider: Was sagen denn die oberösterreichischen SPÖ-Abgeordneten?)

Liebe – oder besser: werte Kollegen! Bei „liebe Kollegen“ tue ich mir schon schwer, aber ich sage jetzt einmal: Werte Kollegen von der Freiheitlichen Partei! Ich glaube, es ist auch unter Ihnen kein Geheimnis, dass die budgetäre Situation in Österreich gegenwärtig alles andere als leicht ist. (Abg. Mag. Haider: Stehen die noch im Stau, die Kollegen von der SPÖ?)

In allen Bereichen muss gespart werden, so auch im Bereich der Infrastruktur. In ganz Österreich werden im Zuge der Budgetsanierung Infrastrukturprojekte neu bewertet, redimensioniert oder der Bau wird erst später beginnen – in ganz Österreich, sehr geehrte Damen und Herren! Trotzdem werden in den nächsten Jahren zahlreiche wichtige Projekte gebaut werden (Abg. Neubauer: Da bin ich nicht so sicher, dass die Zusagen immer so halten, wenn ...!); unsere Frau Bundesministerin hat ja schon darauf hingewiesen.

Noch einmal zur Wiederholung, vor allem für die Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei: Insgesamt werden in Österreich von 2011 bis 2016 18 Milliar­den € in den weiteren Ausbau der Infrastruktur investiert. Davon fließen 11,5 Milliar­den € in die Schiene und 6,5 Milliarden € in die Straße.

Und jetzt aufgepasst, werte Kollegen von der freiheitlichen Fraktion! Im Gegensatz dazu haben blau-orange Infrastrukturministerinnen und -minister (Zwischenruf des Abg. Neubauer – Abg. Mag. Haider: Das Projekt war zugesagt!) von 2000 bis 2006 – in Zeiten der Hochkonjunktur – österreichweit weit weniger in den Ausbau der Infrastruktur investiert. Deshalb ist es mir eine Freude, jetzt einen herzlichen Dank an unsere Bundesministerin Bures auszusprechen, dass sie sich innerhalb der Regierung durchgesetzt hat, dass wir trotz der schwierigen Zeiten der Finanz- und Wirtschafts­krise ein so großes Infrastrukturbauprogramm haben. (Abgeordnete der FPÖ halten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 137

einen Zettel mit einem Foto von Bundesministerin Bures und folgender Aufschrift in die Höhe: „,Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden wir beginnen. Finanziell steht dem Projekt nichts im Wege!‘ SPÖ Bundesministerin Doris Bures im Februar 2010“. – Abg. Ursula Haubner: ... Bürgermeister!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber nun zum Westring Linz: Faktum ist, Linz braucht eine moderne, leistungsfähige und umweltschonende Verkehrslösung. Darüber besteht kein Zweifel. Dass Linz eine Verkehrslösung braucht, hat auch unsere Frau Bundesministerin Bures ausdrücklich und öffentlich bekannt – ich darf hier nur auf das Gespräch vom 10. November mit höchstrangigen Vertretern des Landes Oberöster­reich und der Stadt Linz verweisen. Es ist aber auch eine Tatsache, dass es durch die Wirtschaftskrise und die damit verbundenen Mindereinnahmen der ASFINAG durch die Abnahme des Lkw-Verkehrs zu massivsten Einkommensverlusten gekommen ist. (Abg. Neubauer: ... Februar hat man alles gewusst! Das ist ja ein Blödsinn!)

Herr Kollege Neubauer, war nicht Infrastrukturministerin Forstinger eine Kollegin von dir aus Oberösterreich? Weißt du, was sie gemacht hat? Sie hat in Zeiten der Hoch­konjunktur nur einen „Stöckelschuh-Erlass“ im Ministerium gemacht und die Güterzug­umfahrung St. Pölten, obwohl Milliarden Schilling investiert worden sind, eingestellt – eingestellt! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Abg. Ursula Haubner: Geh, geh, geh!) – Seien wir froh, dass wir Doris Bures haben und nicht deine Parteikollegin! Darf ich dir das sagen? Einfach zum Nachdenken, lieber Herr Kollege! (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch falls Sie es mitnotieren wollen – Kollege Neubauer, schreib dir das auf! –: Die ASFINAG wird allein in Oberösterreich bis 2016 1,2 Milliarden € investieren. Mit dieser neuen im ASFINAG-Bauprogramm fix veranker­ten Investitionssumme befindet sich Oberösterreich betreffend die Investitionen unter den Bundesländern im Spitzenfeld. (Abg. Dr. Rosenkranz: Sonst fahren wir mit der Rikscha, wenn ...!)

Und ich darf zur Erinnerung – zum Mitschreiben für dich, Kollege Neubauer; schreib es dir auf, es ist wirklich wichtig! (Abg. Neubauer: Das brauche ich nicht!) – nur einige Projekte in Erinnerung rufen: Bau der S 10, Bau der zweiten Röhre des Bosruck­tunnels, Bau der Tunnelkette Klaus, Sanierung der A 1, Sicherheitsausbau der Infrastruktur und so weiter und so fort, also 1,2 Milliarden €.

Der Westring Linz jedoch ist mit fast 550 Millionen € – auch das ist eine Tatsache – eines der teuersten Infrastrukturprojekte in Österreich. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Aufgrund der budgetären Situation der ASFINAG ist daher im vorlie­gen­den Zeit- und Kostenrahmen eine Finanzierung problematisch. Man wird daher in Kooperation mit dem Land Oberösterreich – Landeshauptmann Pühringer; vielleicht warst du bei dem auch schon einmal vorstellig, Herr Kollege Neubauer – und der Stadt Linz andere Lösungen finden müssen (Abg. Dr. Rosenkranz: Rikscha fahren!), denn unumstritten ist: Linz braucht eine gute Verkehrslösung. (Abg. Neubauer: Zeit, dass die Regierung abgelöst wird, dass etwas weitergeht!)

Fakt ist aber auch, dass überall gespart wird und darüber gesprochen wird, Sozialleis­tungen zurückzunehmen. In dieser Phase, in der Sozialleistungen zurückgenommen werden, muss es auch zumutbar sein (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen), über Straßenprojekte nachzudenken.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Schlusssatz: Ich meine, die Hand des Bundes dafür, gemeinsame Lösungen betreffend Westring Linz zu finden, ist ausgestreckt. Es liegt am Land Niederösterreich, also bei Herrn Landeshauptmann Pühringer (Rufe bei der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 138

FPÖ: Oberösterreich! Oberösterreich!), diese Hand auch zu ergreifen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Singer zu Wort. – Bitte.

 


15.26.07

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn Sie täglich morgens und am späten Nachmittag mit dem Auto unterwegs sind und den Verkehrsfunk hören, wird Ihnen aufgefallen sein, dass aus Linz täglich weitreichende Staumeldungen bis hin zum Verkehrskollaps kommen. Außer Wien gibt es keinen zweiten Ort in Österreich, der eine ähnliche Situation hat wie Linz. Das bedeutet für Tausende Pendlerinnen und Pendler (Abg. Neubauer: 80 000 am Tag!) zigtausend Staustunden. – Danke.

Das bedeutet massive Umweltbelastungen, massive Belastungen für die Linzer Bevöl­kerung. Aus diesem Grund haben das Land Oberösterreich und die Stadt Linz bereits in den siebziger Jahren mit der Planung einer vierten Donaubrücke und des Westrings begonnen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.)

Die lange Geschichte wurde von Kollegem Neubauer schon dokumentiert. Ich möchte ein Jahr herausgreifen, nämlich das Jahr 2007, in dem es zu einer Evaluierung des Projektes kam, in dem mit dem damaligen Infrastrukturminister Faymann eine Einigung zwischen dem Land Oberösterreich, der Stadt Linz und dem Bund getroffen wurde.

Damals, und das möchte ich hervorstreichen, Frau Bundesministerin, wurden bereits Einsparungsmaßnahmen gesetzt und getroffen, es wurde nämlich eine wesentliche Veränderung im Gesamtprojekt erzielt und es wurde auch eine Teilung des Projektes in den sogenannten Südteil, nämlich die vierte Donaubrücke mit dem anschließenden Tunnel, und den Nordteil festgelegt, also ein Rahmenplan neu geschaffen, der die Zustimmung der Bundesregierung fand. (Abg. Neubauer: 35 Prozent Einsparung!) – Kollege Neubauer, danke! 35 Prozent Einsparung hat es damals gegeben. Das heißt, dieser Beitrag wurde von Oberösterreich bereits 2007 geleistet.

Ich möchte ganz bewusst auf diese Einsparung hinweisen und noch einmal sagen: Das Investitionsvolumen wurde entsprechend gekürzt und bereits damals eine ent­sprechende Maßnahme gesetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Errichtung der A 26, des Linzer Westrings, bedeutet eine große Entlastung der Pendlerinnen und Pendler auf dem Weg zu ihrer Arbeit, Universität oder Schule. Dieser Westring bedeutet auch eine wesentliche und maßgebliche Entlastung des städtischen Verkehrs und eine Reduktion der Wegzeiten im Raum Linz. Er bedeutet eine großräumige flächenhafte Reduzierung der Umwelt­belastung, er bedeutet eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, er bedeutet eine wesent­liche Verbesserung des hochrangigen Straßennetzes im Großraum Linz und in den angrenzenden Regionen, und Autofahrer sparen sich laut Berechnungen 1,6 Millionen Staustunden. (Abg. Dr. Moser: ... im Stau!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Linz braucht den Westring, Oberösterreich braucht den Westring. Daher setzen sich auch Landeshauptmann Josef Pühringer, die Lan­des­hauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl und Franz Hiesl und der Linzer Bürger­meister Franz Dobusch vehement für dieses Projekt ein. (Abg. Mag. Widmann: Erfolglos!)

Frau Bundesministerin! Sie verquicken diese Frage mit der Frage der Familien. Ich weise ausdrücklich den Vorwurf an Herrn Landeshauptmann Pühringer zurück, dass er in dieser Frage gegen die Familien agiere. Ich darf daran erinnern, dass das Land Oberösterreich vor Kurzem erst für alle Familien den Gratis-Kindergarten eingeführt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 139

hat – für mich ein wesentlicher Anhaltspunkt dafür, wie das Land Oberösterreich denkt. (Zwischenruf der Abg. Schönpass.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen aus Oberösterreich in der SPÖ-Fraktion, ich hätte mir schon gewünscht, dass zu diesem Thema eine Oberösterreicherin oder ein Oberösterreicher Stellung bezieht. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Sehr geehrter Kollege Neubauer, ich freue mich über das Bekenntnis der FPÖ und die positive Sichtweise zum Linzer Westring. Ich halte aber nichts von Fristsetzungs­anträgen (Abg. Neubauer: Da geht es um die Rechtssicherheit!) und bin auch überzeugt davon, dass dieser Fristsetzungsantrag keine entscheidende Lösung bringt. Ich bin überzeugt davon, dass in den nächsten Wochen ein guter Lösungsansatz gefunden wird (Abg. Neubauer: Das habe ich aber nicht herausgehört!), nämlich im Sinne aller Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek zu Wort. – Bitte.

 


15.31.38

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren auf den Zuschauerrängen! Hohes Haus! Zum Thema Westring: Ich glaube, seine faktische Notwendigkeit muss man nicht unbedingt näher detaillieren, sie ist gegeben (Abg. Dr. Moser: Sie können es ja nicht einmal argumentieren!) – nicht nur durch die lange Zeitdauer der Planung, auch durch die Argumente, die die Grünen immer wieder dagegen haben. Frau Moser, wir können auf die grünen Autobahnlösungen durchaus verzichten. Wir kennen das von der Innkreis-„Sparautobahn“. (Beifall bei der FPÖ.) Diese Anschober-Autobahn ist das Letzte, was Oberösterreich gebraucht hat.

Die Pendler im Mühlviertel – aber nicht nur die Mühlviertler Pendler, auch die aus den anderen Regionen, die im Gebiet von Linz die Seite wechseln müssen – brauchen dieses Projekt sehr, sehr notwendig! (Abg. Dr. Moser: Die stehen in Ottensheim im Stau!) Und wenn Kollege Heinzl, Verkehrssprecher der SPÖ, gesagt hat: Na ja, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kann man alles erreichen, antworte ich so: Herr Heinzl, ich weiß, Sie sind Niederösterreicher. Kommen Sie einmal zu uns! Die aus dem Hasel­graben stehen im öffentlichen Verkehrsmittel genauso im Stau, das hilft dort nicht unbedingt viel. (Abg. Dr. Moser: Da hilft auch der Westring nichts!) – Denen nicht, aber den anderen aus der Leondinger Gegend schon, und denen vom Süden, die in den Norden, ins Mühlviertel, müssen und umgekehrt, denen hilft es sehr viel.

Was ich nicht verstehe, ist, warum man jetzt wieder die Worte „evaluieren“ und „neuerlich prüfen“ in den Mund nimmt. Und zwar verstehe ich es deswegen nicht – auch wenn die Kollegen Jarolim und Matznetter nicht da sind –: Vorhin wurde vonseiten der Kollegin Wurm diskutiert, was eigentlich unter Bundesministerin Forstinger passiert ist. Dann sind alle möglichen Erlässe zitiert worden.

Frau Bundesminister Forstinger hat eines gemacht: Sie hat einen Generalverkehrsplan erlassen, und der ist seither gültig. Er wurde seither weder verändert noch neu gemacht, noch sonst irgendetwas, auch nicht unter Ihnen, Frau Bundesminister Bures. – Kein Problem! Wer arbeitet, macht Fehler – wir erachten das jetzt als Fehler. Aber vor Ihnen war doch auch noch jemand, der hat gar keine Fehler gemacht. Ich glaube, der hat aber auch nicht sehr viel gearbeitet. – Gut.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 140

Sie haben zumindest einen Vorschlag gemacht, Sie haben gesagt: Na, machen wir doch eine Landstraße! – Meine Damen und Herren, eine Landstraße?! – Wenn Sie damit nicht eine Landesstraße gemeint haben, das heißt, dass das Land alles zahlt und der Bund fein raus ist. Denken wir die Landstraße, die Anschober-Version sozu­sagen, an!

Jetzt weiß ich nicht: Wir haben dort eine schmale Autobahn durch, wir machen dann einen elendslangen Tunnel und eine Brücke, alles in der Landstraßenversion, und – genauso wie bei der Innkreis Autobahn – in 20 Jahren kommen wir dann drauf: Das Ganze geht so nicht, wir brauchen eigentlich das Doppelte! (Abg. Dr. Pirklhuber: Sechsspurig durch Oberösterreich!) Was kostet es eigentlich, wenn man dann auf das Doppelte verbreitert?

Jetzt, wo die Ablösen fertig sind, wo die UVP fast fertig ist – auch wenn es Herr Anschober nicht wahrhaben will, es ist nun einmal so –, kommen wir auf die Idee, dass wir da ein Miniprojekt machen. Das kann es aber bitte wirklich nicht sein! (Abg. Dr. Pirklhuber: ... untertunneln!)

Das kann genau deswegen nicht sein – und da gehe ich jetzt zurück in mein Berufsleben und schaue bewusst hinauf zum Kollegen Keck; er kennt das, was ich mache, und er ist auf der Kundenseite –: Wir haben des Öfteren für unsere Firma Großprojekte im Umfang von 100, 200 Millionen €. Und wenn es den Firmen, in denen Kollege Keck drinnen ist, nicht passt, dann wird dort bei Auftragsvergabe das Volumen um 3, 4, 5 Prozent reduziert. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Jetzt haben wir im ganzen Infrastrukturbereich Projekte mit Projektsummen von 10 Mil­liarden € und mehr. Es kann doch nicht sein, dass wir in diesen ganzen Projekten nicht einmal 1, 2 Prozent einsparen können, um diese lächerlichen 527 Millionen € vom Westring und der Donaubrücke aufzubringen. Wer da nicht einsparen kann, ist eine Fehlbesetzung! (Beifall bei der FPÖ.)

Dabei kommen wir genau wieder zur Glaubwürdigkeit. Ich erinnere mich noch an Plakate, auf denen ich Kollegen Eidenberger, einen oberösterreichischen Landtags­abge­ordneten, als Indianer gesehen habe, mit dem treuherzigen Schwur, dass der Westring kommt. – Ich glaube, seine Indianerfeder hängt ihm jetzt ziemlich schief herunter.

Aber auch alle anderen haben es vor und nach der Wahl immer versprochen. – Jetzt sind eben andere Zeiten.

Daher appelliere ich wirklich ernst an alle Betroffenen – und das ist nicht nur Frau Bundesminister Bures, sondern das trifft genauso Herrn Finanzminister Pröll und vor allem seinen Onkel –, dass das so nicht durchgeführt werden kann! Es kann wirklich nicht sein, dass wir irgendwelche Gartenwege und Landstraßen in Niederösterreich vorrangig vor diesem unheimlich wichtigen Autobahnprojekt machen. Es kann nicht sein, dass Lobbyismus mehr zählt, es kann nicht sein, dass Pröll in seiner mensch­lichen Breite mehr zählt als Pühringer mit seinen ehrlichen Anliegen.

Daher ist genau dieser Fristsetzungsantrag so gemeint, denn wenn wir nicht mit einer heutigen Fristsetzung auf 29. am 30. ernsthaft über dieses Projekt diskutieren (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), dann wird es nichts mehr.

Das ist mein Appell an die zwei großen Parteien: dass sie es ehrlich meinen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

15.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Bures hat sich ein weiteres Mal zu Wort gemeldet. Die Redezeit beträgt nunmehr 5 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 141

15.37.00

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Deimek, ich beziehe mich auf den Teil Ihrer Ausführungen, mit dem Sie geschlossen haben, nämlich dass es darauf ankommt, wer oder welches Bundesland den größeren Druck entwickelt, ob Projekte zur Umsetzung kommen oder auch nicht.

Das ist genau die Denkweise der Vergangenheit, das ist genau die Denkweise, die ich in der Verkehrspolitik für völlig falsch halte, denn eine zukunftsorientierte Verkehrs­politik orientiert sich an Verkehrsprognosen, orientiert sich daran, welche Verkehrs­wege ich brauche, um eine gute Mobilität für die Bevölkerung und für die Wirtschaft sicherzustellen (Abgeordnete der FPÖ halten einen Zettel mit einem Foto von Bundesministerin Bures und folgender Aufschrift in die Höhe: „,Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden wir beginnen. Finanziell steht dem Projekt nichts im Wege!‘ SPÖ Bundesministerin Doris Bures im Februar 2010“), und Verkehrspolitik in Öste­rreich inkludiert auch die Frage: Wie verhindere ich zusätzliche Transitstrecken und verlagere mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene? Davon sind meine verkehrspolitischen Entscheidungen geprägt, und nicht davon, welchen Druck oder welche sozusagen politische Macht irgendein Land ausübt. (Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Abgeordnete der FPÖ halten neuerlich den bereits beschriebenen Zettel in die Höhe.)

Das war das Problem des Generalverkehrsplans: Das war eine Wunschliste der Län­der. – Eine Wunschliste der Länder wird es bei mir nicht geben, sondern bei mir werden nach bestem Wissen und Gewissen gute Verkehrslösungen für die österreichische Bevölkerung gesucht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: ... werden von Ihnen 35 Millionen verlangen für die getätigten Investitionen!)

Weil auch die Zettel immer wieder hochgehalten werden: Erstens einmal bedanke ich mich für das wirklich reizende Foto von mir, das darauf ist (Abg. Neubauer: Das ist ja geschönt!), aber sozusagen unabhängig davon – Scherz beiseite –: Es nützt nichts, wenn sich Bedingungen ändern!

Wenn wir 2007 – hören Sie ganz kurz zu, wenn es Ihnen ernst ist – davon ausgegan­gen sind, wenn ein Verkehrsminister Werner Faymann davon ausgegangen ist, dass wir in Zeiten der Hochkonjunktur einen Anstieg der Einnahmen aus der Lkw-Maut haben werden, die wir im Unterschied zur Vergangenheit investieren werden in ein modernes Straßennetz mit hohen Beschäftigungseffekten, mit einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich, dann kann man das nicht mit Zeiten vergleichen, in denen wir Banken verstaatlicht haben, in denen wir Banken-Milliardenpakete geschnürt haben, in denen – wie in den letzten zwei Jahren – Menschen von Kurzarbeit betroffen waren. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Die ganze Welt hat gespürt, dass sich in diesen zwei Jahren etwas verändert hat. (Abg. Dr. Rosenkranz: Februar 2010! Februar 2010!) Sie müssen es auch spüren, und daher müssen wir politisch handeln und können die Augen nicht verschließen. Das ist mein Appell, den ich an Sie richte. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher – um es noch einmal zusammenzufassen –: Ich bin der Auffassung, dass wir im Bereich Linz eine Verkehrslösung brauchen, ich bin aber auch der Auffassung, dass es ein Gebot der Stunde ist, wenigstens die Bereitschaft zu haben, über ökonomische Alternativen nachzudenken.

Und ich sage Ihnen auch, was mit allen anderen Bundesländern wirklich gelungen ist: nämlich über diese Alternativen nachzudenken. Herr Abgeordneter Deimek, es ist gelungen, dass nicht gesagt wird, das ist keine Bundesstraße mehr, die Länder sollen es zahlen, es wird zur Landesstraße. Denn dieses Hin- und Herverschieben, das ist ja


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 142

für mich kein Sparen, das ist ja nur den Ball hin und her schupfen. Das hilft der Bevölkerung nicht. (Ruf bei der FPÖ: Das Verfahren ist abgeschlossen!)

Daher haben wir gesagt: Wenn das Land Redimensionierungen übernimmt, wenn nicht jede Umfahrung eine Autobahn sein muss, wenn wir gemeinsam viel Geld sparen können, indem wir es billiger bauen können, dann übernimmt der Bund die Kosten. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir haben mit Bundesländern ausgemacht, dass Bundesstraßen Landesstraßen werden, weil es billiger ist. Wir haben mit Bundesländern ausgemacht, dass wir Pro­jekte redimensionieren, weil die Verkehrsprognosen es zulassen. Wir haben mit Bundesländern ausgemacht, dass wir andere Zeitabschnitte wählen werden. Wir haben mit Bundesländern ausgemacht, dass die Länder die Vorfinanzierung von Projekten übernehmen. Und wenn das mit acht Bundesländern gelungen ist, dann gehe ich davon aus, dass es mit Oberösterreich auch gelingen wird. Denn ich bin davon überzeugt, wenn man eine Lösung für die Linzer Bevölkerung will, dann werden wir gemeinsam eine finden. (Beifall bei der SPÖ.)

15.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Moser gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.41.14

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Erstens: Frau Ministerin, ich bin ja dankbar dafür, dass Sie uns sogar bei einer Fristsetzung im Hohen Haus nicht nur Rede und Antwort stehen, sondern voll bei der Debatte dabei sind.

Zweitens, Frau Ministerin, bin ich Ihnen dankbar dafür, dass Sie klare Worte finden, was die Finanzierbarkeit anlangt. Wir haben ja immer bei der Diskussion über Linzer Verkehrsprobleme auf die Realitäten hingewiesen. Wir können das Problem gern realitätsbezogen durchdiskutieren, meine Kolleginnen und Kollegen, und dann wird ein anderes Lösungsmodell herauskommen als das, was seit 30, 40 Jahren als Chimäre, als Trugbild der Linzer und der oberösterreichischen Zentralverkehrspolitik im Raum steht.

Schauen wir uns die Problemlage an: Menschen wollen zur Arbeit nach Linz. Da gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder ich fahre mit dem Pkw, habe Benzinverschleiß, habe Energieverschleiß, habe Zeitverschleiß, oder ich nehme das öffentliche Verkehrsmittel. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass wir den öffentlichen Ver­kehr in Linz ausbauen müssen und die Einpendlerströme endlich auf die öffentlichen Verkehrsmittel lenken wollen. Und wir haben immer darauf hingewiesen, dass die Zersiedelungspolitik des Landes Oberösterreich in den Regionen hintangehalten werden muss, denn man tut ja den Leuten nichts Gutes. Da bauen sie sich billig irgendwo am Land ein Haus, und dann brauchen sie monatlich exorbitant viel Geld, um vom Wohnort in die Arbeit zu kommen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das Problem sind das Wohnen und Arbeiten an verschiedenen Orten und die damit verbundene Mobilitätsabwicklung. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Schauen wir uns die Realität genauer an: Die Menschen wollen vom oberen Mühl­viertel in das Stadtgebiet von Linz. Und was glauben Sie, meine Damen und Herren, wo es derzeit staut? – Derzeit staut es in Ottensheim. Der Westring ist nach Ihren und unseren Kenntnissen erst weit nach Ottensheim an der Stadtgrenze von Linz geplant. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie lösen mit einer Brücke, Sie lösen mit einem Tunnel, der fünf Kilometer nach dem Stau ist – rechnen Sie doch! –, nicht das Problem! (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Fünf Kilometer nach


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 143

dem Stau sind Brücke und Tunnel. Damit lösen Sie das Stauproblem sicher nicht. Entschuldigen Sie, aber Sie sind ja so verblendet! (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Wir stehen ja jeden Tag im Stau! – Abg. Neubauer: Armes Wien, wenn es solche Verkehrs­politiker bekommt!)

Punkt drei: Wenn wir jetzt schon den Stau am Bindermichl in Linz haben, wo wir extra Einhausungen und eine zusätzliche Spur haben, was jetzt schon verkehrssicher­heitsmäßig immer wieder Probleme macht, wenn wir an diesem Nadelöhr, an diesem Engpass eine zweite hochrangige Straße einführen, dann klescht es dort im Stunden­abstand. Das kann ich nicht verantworten, und das sollen Sie auch nicht verantworten. Und das ist die Konsequenz eines Westrings in Linz.

Darum bin ich dankbar, dass die Frau Bundesminister die Einnahmensituation der ASFINAG angesprochen hat. Natürlich, Einnahmen- und Finanzsituation sind für mich ein wichtiges Argument, aber nicht das verkehrspolitische Argument. Das habe ich Ihnen ja gesagt: Der Stau vor der Brücke, der Stau nach der Brücke, der Stau vor dem Tunnel, der Stau nach dem Tunnel. Brücke und Tunnel nützen überhaupt nichts gegen die Staus. Das können Sie jedem Menschen in Oberösterreich versuchen zu erzählen, aber die Menschen haben es schon durchschaut. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Genau deswegen sind 80 Prozent für das Projekt! Aber ich verstehe die Grünen: 20 Prozent sind mehr als jetzt 10 Prozent!)

Wenn jetzt die finanzpolitische Argumentation herangezogen wird, bin ich ja froh. Denn: Schauen Sie selber nach, schauen Sie in der Berechnung der ASFINAG nach: Da ist der Westring in der Projektergebnisrechnung mit minus 323 Millionen € ausge­wiesen. Minus 323 Millionen €! Das ist ein viel zu teures Projekt.

Da komme ich jetzt zum Kern. Sie wissen genau, warum es viel zu teuer ist und wie es überhaupt zu dem Projekt gekommen ist. Das Land Oberösterreich und die Stadt Linz wollten Geld sparen, haben deshalb durch politischen Einfluss bewirkt, dass eine regio­nale Entlastungsstraße den Rang einer Autobahn erhält, damit sie ins Bundesstraßen­gesetz fällt und unter ASFINAG-Kompetenz gerät.

Das ist die typische Vorgangsweise, die wir genauso in Niederösterreich kritisieren, die wir genauso in der Steiermark kritisieren und die wir selbstverständlich auch immer in Oberösterreich kritisieren. Es war von vornherein eine „Linkerei“. Es war eine linke Politik, die Sie da betrieben haben (ironische Heiterkeit bei der FPÖ) im Sinne von Vorschützen falscher Tatsachen, Vorspiegelung falscher Tatsachen. (Abg. Amon: Die Definition ist aber interessant!)

Es war nie eine Autobahn notwendig, um dieses Verkehrsproblem zu lösen. Und es ist deshalb auch völlig falsch gewesen, das in ASFINAG-Rang zu heben. Der einzige Hintergrund – das wissen Sie genauso gut wie ich – war, dass das Land Oberöster­reich und die Stadt Linz sich Kosten sparen wollten. (Abg. Dr. Rosenkranz: Von jetzt an machen die Grünen nur noch rechte Politik!) Nur: Die Kosten sind so hoch, dass sich selbst die ASFINAG das nicht mehr leisten kann.

Jetzt schließe ich mit einem ganz einfachen Beispiel, ich glaube, das einfachste Beispiel zeigt es Ihnen am besten: Wenn Sie ein Eigenheim haben, mit dem Sie sich mit, sagen wir, 5 Millionen € verschuldet haben, weil Sie großzügig gebaut haben, werden Sie sich dann eine weitere Million aufnehmen, um sich eine vierspurige Garagen­einfahrt zu leisten? Machen Sie das dann? Ich glaube, Sie machen das nicht. Und genauso wenig werden wir diesen Westring in Linz brauchen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.46



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 144

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


15.46.56

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! In einem einzigen Punkt gebe ich der Kollegin Moser recht: Diese Politik betreffend den Linzer Westring ist eine linke Politik: Zunächst den Menschen lange Zähne zu machen, etwas zu versprechen und es dann politisch nicht einzuhalten ist wirklich letztklassig. (Beifall beim BZÖ.)

Und, Herr Kollege Cap, um Sie anzusprechen: Ich wünsche den Wienerinnen und Wienern alles Gute mit dieser linken Politik in der Bundeshauptstadt. (Beifall beim BZÖ. – Ruf bei der SPÖ: Mit euch ist es ja nicht gegangen!)

Eine Frage zu Beginn auch an die SPÖ: Ich bin wirklich verwundert. Es geht hier um ein klassisches Oberösterreich-Thema. Ich vernehme auch wohlwollende Worte seitens der ÖVP für den Westring – ich bin gespannt, ob sie dann auch entsprechend abstimmen werden. Aber ich vermisse hier Wortmeldungen der Oberösterreicher von der SPÖ. Die haben sie kaltgestellt, die dürfen da nicht reden, die haben keine Mei­nung.

Frau Minister, eines ist auch eigenartig: dass Sie zweimal in dieser Debatte das Wort ergreifen, bevor sämtliche Oppositionsparteien hier ihr grundsätzliches Statement abgeben dürfen. Sie haben offenbar wirklich sehr viel Erklärungsbedarf in dieser Sache.

Über die Notwendigkeit des Westrings haben wir bereits viel gehört: Es geht um die Entlastung von zehntausenden Pendlern aus dem Mühlviertel. Es geht auch um die Entlastung der Anrainer in Linz. Die Worte „Staub“, „Emissionen“, „Lärm“ sind in diesem Zusammenhang gefallen. Es ist eine Straße, die de facto unterirdisch verläuft, daher die Menschen nicht direkt berührt. Es geht darum, den Wirtschaftsstandort Ober­österreich aufzuwerten. Es geht um Verkehrssicherheit, und es geht auch darum, in weiterer Folge auch die öffentlichen Verkehrsmittel mit auszubauen. Das eine schließt ja das andere nicht aus. (Beifall beim BZÖ.)

Aber in einem Punkt, Frau Minister, bin ich etwas enttäuscht von Ihren Planungen: Dieser Westring wird ja immer schmäler. Das ist ja gar kein Westring mehr, das ist ja nur mehr ein Dreiviertelring, fehlt doch in Ihrer Planung bereits die Nordkette; daher ist es nur mehr ein Flickwerk.

Wir wollen eine Straße für die Menschen mit den Menschen bauen. Ich war damals bei der S 10 aktiv dabei und habe die Bürgerbeteiligung eingefordert. Und ich kann Ihnen eines sagen: Den Westring brauchen wir, der ist sinnvoll, der ist nützlich, aber wir müssen ihn auch mit den Menschen bauen. Und ich glaube, es steht nichts dagegen, neben der UVP auch die Bürgerbeteiligung entsprechend auszubauen, die Menschen zu informieren und mit einzubeziehen. (Beifall beim BZÖ.)

In Richtung ÖVP: Wie glaubwürdig sind Ihre Aussagen heute hier draußen? Ich erin­nere an die APA-Aussendung vom 10. Juli  2007 von ÖVP-Infrastruktursprecher Kukacka: Der Westring ist rechtlich völlig abgesichert. Noch einmal: Der Westring ist rechtlich völlig abgesichert. Und er sagt weiter: Es besteht also nicht der mindeste An­lass, die Realisierung des Projektes in Zweifel zu ziehen. – Was gilt dieses Wort noch?

Das sind Dinge, die man von dieser Bundesregierung auch einfordern muss, denn: Wir haben die Zusage von Faymann. Wir haben die Zusage von Ihnen, Frau Minister, noch vom Februar dieses Jahres.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 145

Ich erinnere schon daran, dass Oberösterreich ein starkes Bundesland ist. Wir sind Nettozahler beim Steueraufkommen Richtung Bund. Wir sind der Wirtschafts- und Industriestandort von Österreich. Und wir brauchen diese Infrastrukturmaßnahme, um das auch in Zukunft bleiben zu können.

Wenn man sich die Infrastrukturrahmenprogramme näher anschaut, sieht man, dass genau das passiert, was ich vorhin gesagt habe: Im Programm 2008 bis 2013: Bau­beginn Westring: Sommer 2009, Freigabe: 2014. Jetzt, im Programm 2011 bis 2016: Baubeginn: keine Angabe, Freigabe: keine Angabe. Es steht nur drinnen: voraussicht­licher Baubeginn und Verkehrsfreigabe derzeit noch offen, abhängig von laufenden Gesprächen mit dem Land Oberösterreich. – Also null und nichtig, keine konkreten Zusagen mehr.

Dann bemüht sich das Land, der Landeshauptmann mit seinem Stellvertreter, der Herr Bürgermeister von Linz – ich bin ja schon gespannt, wie die SPÖ das dem Herrn Dobusch und dem Herrn Ackerl erklären wird – kommen zu Ihnen, nachdem sie in Oberösterreich poltern, medial auf den Tisch hauen; die Tageszeitungen sind voll damit. Und womit kommen sie zurück? Mit leeren Händen – kein Westring. Das Einzige, was sie bekommen haben, ist ein Gruppenbild mit Dame. Na ich gratuliere, das wird die Pendler mit Sicherheit nicht vom Stau befreien. (Beifall beim BZÖ.)

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren: Der Westring ist auch eine Glaub­würdig­keitsfrage für die Minister aus Oberösterreich, für die Herren Stöger, Mitterlehner und auch für die Kollegin Fekter, und er ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit der Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.

Wir vom BZÖ sind durchaus bereit, auch unseren Beitrag zu leisten. Denken wir neue, intelligente Lösungen an, denken wir an PPP-Modelle! Auch das wäre möglich. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Das ist ja viel zu teuer! Das wäre noch teurer!) Auch das vermisse ich in dieser Debatte, das wurde bis jetzt noch nicht angesprochen. Oder etwa auch eine Beteiligung des Landes Oberösterreich.

Der FPÖ-Fristsetzungsantrag ist von unserer Warte aus gut und richtig, wird auch unterstützt, aber es könnte sein, liebe Kollegen von der FPÖ, da dieser Antrag von euch kommt, dass, ihr wisst das ja, die SPÖ und auch die ÖVP hier manchmal Schwierig­keiten haben zuzustimmen, da er ja von der „bösen“ Opposition kommt. Da gibt es dann semantische, sprachliche Probleme, Verständnisschwierigkeiten und vieles mehr. Ich habe mir daher erlaubt, der SPÖ und der ÖVP etwas zu helfen, und bin hergegangen und habe den Antrag vom Landtag in Oberösterreich, der kürzlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen worden ist, heute wortgleich unter TOP 28 eingebracht.

Da werden wir dann sehen, ob diese ÖVP und diese SPÖ den Antrag des ober­österreichischen Landtages, der dort mit ihren Stimmen beschlossen worden ist, hier im Nationalrat mittragen. Darauf bin ich schon gespannt, denn wenn Sie hier anders abstimmen als in Oberösterreich, dann werden Sie das den Menschen in Oberöster­reich zu erklären haben. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

15.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Widmann, nur ganz kurz, was das Rederecht der Minister betrifft: Heute Vormittag haben sich die Abgeord­neten des BZÖ sehr beschwert, als sich Herr Bundesminister Mitterlehner am Ende der Aktuellen Stunde, als es keine Redeberechtigung der Abgeordneten mehr gab, noch einmal zu Wort gemeldet hat. Die Frau Bundesministerin hat dies heute hier dezidiert nicht gemacht. Also irgendwann werden sich die Damen und Herren Abge­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 146

ordneten entscheiden müssen, wie sie es gerne hätten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grillitsch: Was soll der Vergleich? Was soll der Vergleich? Was wollten Sie damit sagen? – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.)

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 334/A(E) der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der vierten Donaubrücke samt Westring im Sinne einer seit 30 Jahren längst überfälligen Strukturverbesserung zum Wohle der Bürger eine Frist bis 29. November 2010 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

15.53.50Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über den Tages­ordnungspunkt 12 wieder auf.

Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt gelangt Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort. – Bitte.

 


15.54.13

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme wieder zurück zum Thema Pflege und Betreuung als Lehrberuf. Ich kann alles unterschreiben, was heute bezüglich des Bedarfs an Pflegekräften schon gesagt wurde. Es ist das Risiko, Pflegebedürftigkeit zu erleben und zu erleiden, im hochbetagten Alter natürlich vermehrt vorhanden. Es sind aktuell 550 000 Menschen in Österreich pflegebedürftig. 435 000 davon empfangen Bundes- oder Landespflegegeld. Im Durchschnitt dauert die Pflegebedürftigkeit 7 Jahre an. Man hat errechnet, dass sich bis zum Jahr 2050 die Zahl der Pflegebedürftigen verdoppeln wird und im Gegensatz dazu sich die Zahl der Angehörigen, die Pflegedienste leisten können, halbieren wird. Es ist daher, so wie es auch die Arbeitsmarktprognosen vorgeben, ein Pflegekräftebedarf vorhanden, der mit Sicherheit in den nächsten Jahren noch ansteigen wird.

Es ist verlockend – das gebe ich zu –, sich auch mit einem Lehrberuf Pflege auseinan­der­zusetzen, allerdings muss man genau hinterfragen, was man da von jungen Men­schen verlangt. Es ist schon möglich, dass junge Menschen, die genau wissen, was sie wollen, mit Engagement ihre berufliche Ausbildung verfolgen. Allerdings muss man wissen, wenn man im Pflegebereich arbeiten will, dass man es ständig mit betagten, mit kranken Menschen, mit Menschen mit Behinderung zu tun hat. Und da stellt sich die Frage, ob ein 15-jähriger Mensch schon in der Lage ist, genauestens einzu­schätzen, welche Anforderungen an den Beruf Pflege tatsächlich gestellt werden.

In Österreich muss man das 17. Lebensjahr erreicht haben, um eine Ausbildung zum diplomierten Krankenpfleger oder zur diplomierten Krankenpflegerin angehen zu können, und das hat auch einen wirklich richtigen Grund: Es ist eine Altersgrenze, wo man annehmen kann, dass eine psychische und physische Festigkeit bei den jungen Menschen bereits vorhanden ist, sodass sie auch bewusst entscheiden können, dass für sie der Pflegeberuf der richtige ist. Es wurde heute schon von einigen Vorrednern angesprochen, dass eine gewisse persönliche Stabilität und Reife vorhanden sein muss, um alle Notwendigkeiten, die im Pflegeberuf an die Person gestellt werden, erfüllen zu können. 15-Jährige können dieses Anforderungsprofil nicht erfüllen. Daher


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 147

ist die Schaffung eines Lehrberufs Pflege schon allein aus diesem Grund nicht als zielführend anzusehen.

Es gilt natürlich auch, dass gerade im Pflegebereich höchste Qualität zu erbringen ist von den Menschen, die die Pflegearbeit leisten. Auch im Sinne der zu Pflegenden sollen hier selbstverständlich jene eingesetzt werden, die in der Lage sind, die best­mögliche Pflegearbeit leisten zu können.

Es stimmt, dass in diesem Beruf eine hohe Drop-out-Quote vorhanden ist, dass es viele Berufsaussteigerinnen/Berufsaussteiger gibt, dass Burn-out-Erkrankungen tag­täglich erlebt werden müssen. Hier gilt es anzusetzen, zu hinterfragen, warum so viele Personen aus dem Pflegeberuf in einen anderen Beruf wechseln, diese Ansprüche nicht erfüllen können, diese Anforderungen nicht durchstehen können. So denke ich, dass es im Sinne junger Menschen ist, die sich erstmals entscheiden, berufstätig zu werden, sie nicht in die Pflegearbeit im Rahmen eines Lehrberufes gehen zu lassen, da sie sich dessen, was da auf sie zukommen könnte, nicht bewusst sein können.

Aus diesem Grund werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung nicht geben können. (Beifall bei der ÖVP.)

15.58

15.58.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 963 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 

15.58.5513. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1334/A der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz geändert wird (964 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1112/A(E) der Abgeord­neten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend homöopathi­sche Arzneimittel auf Krankenschein (965 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 173/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Untergrenze bei Suchtgiften und psychotropen Stoffen (966 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 148

16.00.01

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die drei Anträge, die soeben von der Frau Präsi­dentin vorgestellt worden sind, werden wir unterschiedlich behandeln.

Der Antrag des Kollegen Spadiut betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arznei­mittel­gesetz geändert wird, wird nicht unsere Zustimmung bekommen, obwohl ich glaube, dass der Inhalt dieses Gesetzes an und für sich ein richtiger ist, nämlich die Möglichkeit für die Apotheken, eine patientenindividuelle Zusammenstellung der Ein­mal-, Tages-, Wochen- oder auch Monatsrationen in Blistern herzustellen. Dies ist in einigen Bundesländern schon gang und gäbe.

Natürlich ist die Kritik, die das BZÖ anbringt, dass hier teilweise unzureichende Bestim­mungen vorgegeben sind, richtig, aber ich glaube, der richtige Weg wäre wohl eher, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen endlich umgesetzt werden können, anstatt diese Verordnung wiederum aus den Angeln zu heben und außer Kraft zu setzen. Das halte ich nicht für den richtigen Weg, weil ich glaube, dass das etwas ist, das auch für die Zukunft wichtig sein wird, damit die Patienten sozusagen auch individuell betreut werden können. Zumal es auch schon Beispiele dafür gibt, dass das klappt, halte ich das für einen richtigen und guten Weg.

Unsere Zustimmung findet der Antrag des Abgeordneten Spadiut betreffend die Homöopathie auf Krankenschein. Ich glaube, dass es gerade auch in der Gesund­heitspolitik ein Umdenken geben muss, dass auch andere Methoden als die soge­nannte Schulmedizin Anerkennung dahin gehend finden müssen, dass den Patienten von den Versicherungen die Kosten dafür bezahlt werden. Vor allem dann, wenn wirklich Wirkungsmechanismen nachweisbar sind, gibt es meiner Meinung nach gar keinen Grund, zu sagen: Nein, das wird nicht bezahlt! Die Homöopathie ist ein ewiger Zankapfel, schon seit sehr vielen Jahren ein Problem, und ich meine, da könnten wir Österreicher schon auch eine Vorbildfunktion einnehmen.

Der dritte in Verhandlung stehende Antrag ist mein Antrag. Wir wollen eine Senkung der Untergrenzen bei Drogen erreichen. Angesichts des letzten Drogenberichtes und des neuerlichen Anstiegs bei den Drogenkonsumenten und auch Drogentoten ist das wirklich ein Gebot der Stunde. Wir sollten alle danach trachten, dass der Einstieg in die Drogen und in Folge die Drogensucht immer mehr zurückgedrängt werden. Ziel muss es sein, eine drogenfreie Gesellschaft zu haben, nur dann können wir den Drogenkonsum reduzieren. (Beifall bei der FPÖ.)

16.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Spindelberger gelangt nun zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.02.24

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Hohes Haus! Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin sind wir anderer Auffassung, was die Homöopathie anlangt. Wenn ich den Antrag des Kollegen Spadiut zur Hand nehme, in dem er fordert, dass die Kranken­kassen künftighin auch die Finanzierung sämtlicher homöopathischer Arzneimittel übernehmen sollen, dann muss ich sagen: Dieser ist aus meiner Sicht nicht einmal das Papier wert, auf dem er steht, denn statt sachlich darüber zu diskutieren, wie es gelingen kann, das Defizit der Krankenkassen in den Griff zu bekommen, wollen Sie mit diesem Antrag unseren Krankenversicherungsträgern auch noch zusätzliche Leistungen aufs Auge drücken, noch dazu Leistungen, die durch nichts, aber schon durch gar nichts gerechtfertigt sind. Einerseits die Krankenkassen ob ihres Defizits – und das machen Sie ständig – in der Öffentlichkeit immer schlechtzureden und ande­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 149

rer­seits mehr als fragwürdige Zusatzleistungen einzufordern, ist für mich eine schizo­phrene Vorgangsweise.

Herr Dr. Spadiut, Sie wissen ganz genau, dass die Krankenkassen vom Gesetz her dazu verpflichtet sind, darauf zu achten, dass der Umfang der Krankenbehandlung ausreichend und zweckmäßig ist, aber andererseits auch das Ausmaß des Notwen­digen, wie es so schön heißt, nicht überschritten wird. Das bedeutet in weiterer Folge, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann erbracht wer­den dürfen, wenn es sich um wissenschaftlich anerkannte Heilmethoden – wie ich auch schon im Ausschuss gesagt habe – handelt. Und ob eine Heilmethode wissenschaftlich anerkannt ist oder nicht, stellt in Österreich immer noch der Oberste Sanitätsrat fest.

Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt keine einzige wissenschaftliche Studie, die belegt, dass homöopathische Mittel den gewünschten Heilungsprozess mit sich brin­gen. Für mich sind das ganz einfach teure Placebos, und es ist sicherlich nicht Aufgabe der Krankenkassen, die Kosten für derartige medizinische Experimente zu tragen. Das hat auch schon der Oberste Gerichtshof in mehreren Entscheidungen festgestellt.

Das heißt aber nicht, dass die Kostenübernahme für alternative Heilmethoden generell ausgeschlossen ist. Voraussetzung für die Krankenkassen, dass eine Kostenüber­nahme in Einzelfällen erfolgen kann, ist, dass im Vorfeld schon einmal zumutbare erfolgversprechende Behandlungen nach wissenschaftlich anerkannten Methoden versucht wurden. Erst dann kann und darf in der Praxis von den Krankenversiche­rungsträgern der Kostenersatz für alternative Heilmethoden übernommen werden.

Aus all diesen Gründen war es uns nicht möglich, Ihrem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.05.13

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Hohes Haus! Ich möchte nur kurz auf zwei Dinge eingehen.

Erstens: die individuelle Verpackung von Medikamenten, die von Apotheken durchge­führt werden sollte. Es wurden kritische Stimmen laut, dass dazu entsprechende Verordnungen bei den Apotheken fehlen. Diese sind nunmehr durch eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung nachgeholt worden, und das Ganze heißt jetzt – ein total spannendes Wort – Neuverblisterung-Betriebsordnung. Das könnte das Unwort des Jahres werden, merken Sie es sich trotzdem gut! Sollte sich ein Journalist an Sie wenden und Sie morgen fragen, was „Neuverblisterung-Betriebsordnung“ heißt, und sollten Sie mit „Mhm?“ antworten, dann wird er Sie fragen: Warum haben Sie zugestimmt beziehungsweise Nein gesagt? – Also, Achtung!

Zweitens: Die Senkung der Drogengrenzwerte ist ewig diskutiert worden. Sie wurden auch laufend gesenkt; ich kann mich an die Debatte vor Jahren gut erinnern. Das hat aber nicht zur Folge, dass dadurch eine drogenfreie Gesellschaft induziert wird – diese wird es nie geben, selbst wenn wir es wollten, es kann sie nicht geben –, sondern führt zur Kriminalisierung von Gebrauchern, von Kranken, von Süchtigen, und denen ist damit nicht geholfen, deren Eltern auch nicht.

Ich finde, dass das Geld, das zur Suchtbekämpfung zur Verfügung gestellt werden sollte, dort eingesetzt werden müsste, wo Drogen in großem Ausmaß hergestellt, vertrieben und kriminell gehandelt werden. Das wäre besser, als Leute einzusperren


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 150

oder vor Gericht zu stellen und ihre Zukunft zu schädigen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.

 


16.07.14

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich vorausschicken, dass wir allen drei Anträgen nicht unsere Zustimmung erteilen werden. Wir haben das bereits in der Ausschusssitzung argumentiert, und ich möchte nur noch auf ein paar Punkte eingehen.

So (der Redner hält ein kleines verschweißtes Plastiksackerl in die Höhe) kann in etwa eine Verblisterung aussehen. Sie sehen, es steht noch kein Name drauf, er würde sich zurzeit leider auch noch leicht herunterreiben lassen. Das ist vielleicht eine Schwach­stelle, aber es sind sicherlich nicht jene Schwachstellen eingetreten, die Kollege Karlsböck am 16. Juli 2009, als wir das Gesetz beschlossen haben, sozusagen als Teufel an die Wand gemalt hat: dass verbilligte Medikamente aus irgendwelchen europäischen Ländern eingekauft werden, und zwar Medikamente, die abgelaufen sind, und mit der Verblisterung in Österreich oder irgendwo anders in Heimen verkauft werden. Ich kann Sie beruhigen, es sind bisher Gott sei Dank keine derartigen Fälle bekannt geworden, und ich hoffe, dass das auch so bleiben wird.

Wir haben gesagt: Ja, es gibt zweifellos immer Schwachstellen in allen Systemen, die wir haben, und es gibt vielleicht auch bei der Verblisterung die eine oder andere von Ihnen angesprochene, Herr Dr. Spadiut, aber sie sind noch nicht aufgetreten. Daher sagen wir: Verbleiben wir einmal so, es ist ja erst ein Jahr verstrichen, evaluieren wir in nächster Zeit und hoffen wir, dass wir die richtige Entscheidung umgesetzt haben! Ich bin durchaus dafür, dass wir das auch weiterhin sehr, sehr kritisch beobachten.

Was die Homöopathie betrifft, so haben wir nicht den so kritischen Ansatz, den der Redner vor mir angesprochen hat. Natürlich ist es so – und das ist, glaube ich, auch ein guter Grundsatz, der bei uns in Österreich gilt –, dass es gerade bei Fragen der Gesundheitspolitik auch so etwas Ähnliches wie die Sozialpartnerschaft unter den handelnden Personen wie Ärztekammern und Sozialversicherungsträgern und natür­lich auch allen anderen, die im System eingebunden sind, gibt. Dort ist das Thema gut aufgehoben, dort weiß man letztendlich auch, was leistbar ist und was zugemutet werden kann. Die Homöopathie hat zweifelsfrei auch ihre guten Seiten und ihre Vorteile. Ich selbst konnte diese Vorteile schon in Anspruch nehmen. Dass die Kosten nicht ersetzt werden, ist natürlich für viele eine Belastung. Ich habe es mir leisten können, für andere ist das zweifelsfrei ein Problem.

Zum dritten Antrag betreffend Senkung der Untergrenze bei Suchtgiften und psycho­tropen Stoffen darf ich Ihnen, Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein, sagen, dass es schon jetzt möglich ist, auch Strafen unterhalb der bestehenden Untergrenze auszusprechen, wenn es zu Wiederholungsfällen kommt. Daher denke ich, dass das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, nicht notwendig ist.

Im Gesamten gesehen, glaube ich, haben wir alle dieselben Ziele, diesen Anträgen können wir jedoch nicht unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 151

16.10.52

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Vorweg möchte ich sagen, dass uns die Änderung des Arzneimittelgesetzes, die Neuverbliste­rung betreffend, in keinster Weise stört, sondern wir finden dieses Gesetz sehr gut. Was uns gestört hat, ist, dass die versprochene und vorgesehene Verordnung nicht umgesetzt wurde. Im Ausschuss wurde uns aber versichert, dass diese Verordnung bereits in Begutachtung ist. Sollte diese Begutachtung nicht Jahre dauern, können wir damit leben. Wir werden genau beobachten, wie lange es dauern wird.

Zur Homöopathie. – Herr Kollege Spindelberger, aufgrund Ihrer Aussagen erkennt man wohl genau, dass Sie von Homöopathie überhaupt keine Ahnung haben. (Beifall beim BZÖ.) Wenn Sie von „Mehrkosten“ sprechen, müssten Sie wissen, dass man homöopathische Medikamente nur alternativ zu Chemotherapeutika oder Arzneimitteln einsetzen kann. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) Alternativ – Sie verstehen „alternativ“?; das oder das –, das heißt, es können keine Mehrkosten entstehen. Sie sprechen auch von Placebos, zu Recht, aber ich möchte Sie bitten, erklären Sie das einmal meinen Rindviechern, die ich mit homöopathischen Medikamenten behandle und die damit gesund werden! – Mit Placebos werden sie nicht gesund.

So viel zu Ihren Ausführungen über Homöopathie. Außerdem handelt es sich bei der Homöopathie um eine anerkannte komplementärmedizinische Heilmethode.

Bei jedem Unbehagen sofort Antibiotika und Chemotherapeutika einzusetzen, führt zu Mutationen der Viren und Bakterien, zu Arzneimittelunverträglichkeiten und zu Aller­gien. Wir sollten den Patienten die Möglichkeit geben, mit homöopathischen Arznei­mit­teln gesund zu werden, deswegen sollten diese von der Krankenkasse bezahlt werden. Es sollte nicht immer auf Antibiotika zurückgegriffen werden. (Abg. Donabauer: Zahlen Sie auch mehr Beiträge?) – Wofür? Alternativ, Herr Kollege, Sie wissen auch nichts! Keine Ahnung, bleiben Sie beim Bauernbund! (Beifall beim BZÖ.)

Inakzeptabel waren die Ausführungen des Kollegen Maier von der SPÖ, der die Homöopathen als „Handaufleger“ und „Scharlatane“ bezeichnet hat. Er als selbst­ernannter, allwissender Konsumentenschutzguru müsste wissen, dass Medikamente von der Krankenkasse nur dann bezahlt werden, wenn sie nach Rezepten von Medizinern erworben werden. Er bezeichnet somit ehrenwerte Mediziner, die neben der Schulmedizin auch Homöopathie zur Heilung einsetzen, als Scharlatane. Diese Bezeichnung und diese Diskriminierung ist aufs Schärfste zu verurteilen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie sich von unwissenden Kollegen nicht von der Homöopathie abbringen! Homöopathie hat Zukunft, Homöopathie hilft! Stimmen Sie diesem Antrag zu! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Donabauer: Das bestreitet ja niemand!)

16.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Herbert gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.14.00

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Grünewald, bei dem FPÖ-Antrag, der hier zur Disposition steht, betreffend die Herabsetzung der Grenzmengen in den zum Suchtmittelgesetz beigegebenen Grenzmengenverordnungen für Suchtmittel und psychotrope Stoffe, geht es weder um die Fiktion einer drogenfreien Gesellschaft noch um die Kriminalisierung von Konsumenten. Vielmehr geht es darum, die in diesen beiden Verordnungen viel zu hoch angesetzten Grenzwerte auf ein praktikables und auch für die sicherheitspolizeiliche und gesundheitspolitische Arbeit der Behörden vernünftiges Maß herabzusetzen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 152

Tatsächlich ist es ja so, dass sich viele Medikamente, die, wenn auch über Suchtmittel­rezepte, an und für sich legal erhältlich sind, in der Suchtgiftszene sehr hoher Beliebtheit erfreuen. Das lässt sich auch leicht erklären: Zum einen sind sie vielfach kostengünstiger im Vergleich zum üblichen Suchtgiftpreis, und zum anderen sind sie auch viel leichter erhältlich, weil in der Szene oft, wenn auch widerrechtlich, gehandelt. Der Umstand dieser missbräuchlichen Verwendung ist hinlänglich bekannt. Fakt ist, dass man ihm aus behördlicher Sicht nicht wirklich effizient begegnen kann, eben weil in der Definition der Größe der Menge, die im missbräuchlichen Bereich zu einer strafverschärfenden Wirkung im Sinne des Suchtmittelgesetzes führen kann, der Grenzwert zu hoch angesetzt ist. Daher treten wir dafür ein, dass diese Grenzmengen in den Verordnungen herabgesetzt werden, und zwar auf ein Maß, das sowohl der Polizei als auch den Gesundheitsbehörden effizienteres und nachhaltigeres Arbeiten ermöglicht.

Noch einmal in Ihre Richtung, Herr Dr. Grünewald: Hier geht es nicht um die Krimi­nalisierung von Suchtgiftkranken, sondern hier geht es vielmehr darum, den behörd­lichen, den sicherheitspolizeilichen, aber auch den Auftrag im Bereich des Gesund­heitswesens nachhaltig und auch im Sinne des Wunsches der Bevölkerung nach einer möglichst drogenfreien und auch im Sinne der Beschaffungskriminalität sicheren Gesellschaft voranzutreiben. Darauf zielt dieser Antrag ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Vock gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.17.12

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Spindelberger, ganz kann ich Ihre Argumentation nicht nachvollziehen! Wenn Sie von Homöopathie sprechen und diese noch dazu als im Widerspruch zur anerkannten Medizin stehend sehen, dann ist das eine Meinung, die hundert Jahre zurückliegt oder vielleicht sogar ins tiefste Mittelalter zurückgeht. Heute ist die Homöo­pathie weit fortgeschritten und auch anerkannt. Umfragen ergeben, dass 97 Prozent der Österreicher die Homöopathie kennen und 57 Prozent der Österreicher sie auch verwenden. Inzwischen gibt es auch Fach- und Hausärzte, die homöopathische Mittel lieber verschreiben als herkömmliche Medizin.

Es ist für mich auch nicht logisch nachvollziehbar, dass homöopathische Mittel auto­matisch teurer sein müssen. So manches Medikament wird wissenschaftlich nur in Verbindung mit hohen Kosten errungen, die ganze Forschungs- und Entwicklungs­arbeit muss bezahlt werden. Beim homöopathischen Mittel ist das nicht der Fall. Das ist einfach Wissen, das von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Da sehe ich nicht diese jahrelange Forschungsarbeit im Hintergrund und daher auch nicht diese hohen Kosten. Das heißt, das kann für die Krankenkassen sogar billiger werden. Es ist auch so, dass manche Krankenkassen manche Homöopathika anerkennen.

Genau das ist der Inhalt dieses Antrages: dass eine Gleichbehandlung stattfinden soll, dass eine einheitliche Vorgangsweise aller Krankenkassen stattfinden soll. Das würde für die Patienten nur zu einer Rechtssicherheit führen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.19

16.19.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Dazu ist niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird vom Berichterstatter keines gewünscht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 153

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 964 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit  angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 965 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den ersuche ich wiederum um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsaus­schusses, seinen Bericht 966 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit  angenommen.

16.20.0616. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1247/A(E) der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermög­lichung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Feuerwehrärzten gemäß ihrer Dienst­anweisung in vollem Umfang (967 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1293/A(E) der Abgeord­neten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte (968 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.20.46

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der vor der Sommerpause beschlossenen Ärztegesetz-Novelle ist die Haftpflichtversicherung für Ärzte dahin gehend geändert worden, dass es nun eine Pflichtversicherung gibt. Von den Regierungsparteien wurde damals allerdings übersehen, dass mit einer unbegrenzten Fallzahl die Versicherungssummen vervielfacht worden wären.

Nur kurz zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf hat vorgesehen, dass in der für alle nieder­gelassenen Ärzte verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung die Mindestver­siche­rungs­summe für jeden Versicherungsfall 3 Millionen € hätte betragen sollen. Bislang galt die Regelung für drei Fälle pro Jahr. Das hätte für Versicherungen ein unkalkulierbares, weil unendliches, Risiko bedeutet, was aufgrund der dramatischen Risikoerhöhung für Versicherungsunternehmen mit einer massiven Prämienerhöhung verbunden gewesen wäre.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 154

Nach massiven Protesten und zahlreichen Gesprächen mit den Regierungsparteien ist es gelungen, die Ärztehaftpflichtversicherung auf maximal 2 Millionen € für maximal drei Fälle pro Jahr zu reduzieren und das auszuverhandeln. Damit haben wir den Ärzten Prämien von rund 50 Millionen € erspart.

Aber meiner Meinung nach ist hier ein kleines Missgeschick passiert: Man hat die Wohnsitzärzte auch mit ins Gesetz genommen, und das ist eine überschießende Regelung. Ein Wohnsitzarzt ist ein Arzt, der seine Ordinationsadresse an seiner Wohnadresse hat und seine ärztliche Tätigkeit im Großen und Ganzen eingestellt hat, aber doch noch da und dort kleine ärztliche Tätigkeiten, für die Allgemeinheit meistens, ausführen möchte, etwa als Fußball-, Theaterarzt und dergleichen. Das sind Tätig­keiten, die hier für einen bereits niedergelassenen Kollegen mit einer allerdings doch sehr großen Erfahrung zu erledigen sind, auf die, wie ich meine, wir als Gesellschaft nicht verzichten sollten.

Der Wohnsitzarzt muss heute jedoch in die Ärzteliste eingetragen sein. Er erhält dadurch das Wahlrecht, muss aber eingeschränkt Kammerumlage und Wohlfahrts­fondsbeiträge bezahlen. Und bis dato war es so, dass natürlich jeder Wohnsitzarzt eine Versicherung hatte. Die Prämien dieser Versicherungen waren aber eklatant niedrig. Meistens waren sie in irgendeiner Gruppenversicherung mit eingebunden. Dadurch, dass die Wohnsitzärzte jetzt pflichtversichert sind, besteht die Gefahr, dass die Prämien auch hier erhöht werden und die Kollegen dann meinen, nicht mehr tätig werden zu wollen.

Wie gesagt, die Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte empfinden wir als über­schießend. Dadurch droht Gefahr, dass die Zahl der Wohnsitzärzte massiv abnimmt. Deswegen haben wir den Antrag gestellt, diese Ausnahme im Gesetz doch einzu­führen, um der Allgemeinheit die Erfahrungswerte und die Erfahrungen der alteinge­sessenen Kollegen zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Da hat es jetzt ein technisches Problem gege­ben. Die Zeit beim Herrn Dr. Karlsböck ist nicht mitgelaufen. Wir haben somit der Freiheitlichen Partei 3 Minuten, glaube ich, geschenkt. (Abg. Riepl: Wir haben nichts zu verschenken!)

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. – Bitte.

 


16.24.16

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herrn! Wir diskutieren zwei Anträge der Freiheitlichen: Zum einen den Antrag, in dem gefordert wird, dass auch angestellte und pensionierte Ärzte Feuerwehrärzte sein sollen können. Im zweiten Antrag geht es um die Streichung der Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte. Zu beiden Anträgen gibt es einen negativen Ausschussbericht, den wir anschließend auch bestätigen werden.

Zum ersten Antrag darf ich bemerken, dass festgelegt ist, wer Feuerwehrarzt sein kann. Das wird in der Feuerwehrdienstanweisung geregelt: Doktoren der gesamten Heilkunde mit ius practicandi oder die dazu in Ausbildung stehen oder das Recht zur selbständigen Ausübung haben. Im Ärztegesetz wird diese Tätigkeit für die Feuer­wehrärzte als selbständige ärztliche Tätigkeit eingestuft, und zwar auch dann, wenn sie privat, freiwillig oder unentgeltlich erfolgt. Das Ärztegesetz regelt auch, dass sich Fachärzte auf ihr Sonderfach zu beschränken haben. Und das Ärztegesetz regelt auch jetzt schon, dass pensionierte Ärzte mit einer Wohnsitzarztmeldung als Feuerwehrarzt tätig sein können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 155

Die Eintragung in die Ärzteliste, die zweifellos sehr wichtig ist, gewährleistet dann auch für eine ärztliche Tätigkeit und wohl auch für den Feuerwehreinsatz die Einhaltung der Berufspflichten, im Besonderen der Fortbildungspflicht. Und genau diese ist ent­scheidend, damit die Behandlung zu jeder Zeit nach dem letzten Stand der medizini­schen Wissenschaft erfolgen kann.

Wir sind der Meinung, dass die geltende Rechtslage durchaus ausreichend ist. Zudem waren im Jahr 2008 mehr als 38 000 Ärzte tätig: über 12 700 Allgemeinmediziner, mehr als 18 000 Fachärzte, sodass es auch von der Anzahl her keinen Notstand gibt. Daher sehen wir auch keinerlei Änderungsbedarf.

Eine Anmerkung zum zweiten Antrag betreffend Streichung der Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte. Eine typische Tätigkeit für Wohnsitzärzte ist die Vertretung im niedergelassenen Bereich. Bei der Vertretung ist natürlich auch die Haftung ein Thema, die Haftung bei Behandlungsfehlern, und keine Versicherungspflicht würde Ungleichbehandlung innerhalb der Berufsgenossenschaft bedeuten und wäre auch den Patienten vollkommen unzumutbar. Daher auch unsere Ablehnung.

Darüber hinaus sollten wir den Bericht abwarten, den der Herr Gesundheitsminister bis Ende 2012 vorlegen wird, nämlich den Bericht über die Auswirkung der Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

In Summe sind wir der Meinung, dass wir diesen Anträgen nicht beitreten können. (Beifall bei der SPÖ.)

16.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grüne­wald. – Bitte.

 


16.27.36

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Das österreichische Gesetz und das Parlament regeln in dieser Republik wirklich alles bis ins kleinste Detail, nun auch, wer als Feuerwehrarzt oder -ärztin tätig sein darf oder nicht. Dass nach österreichischem Ärztegesetz pensionierte Ärzte oder angestellte Ärzte nicht oder nur erschwert tätig sein können, ist schwer nachzuvollziehen. Man argumentierte, dass pensionierte Ärzte ja auch sehr gebrechlich oder bewegungsgehemmt sein könnten. Aber da appelliere ich an die Vernunft der Feuerwehr – die wird es ja dort auch geben –, dass man solche Leute dann nicht am Donauturm abseilt oder in ein brennendes 60-stöckiges Hochhaus einschleust.

Ich würde da der Vernunft den Vorzug geben und mich für völlig offen erklären, dass man hier keine großen Restriktionen vorgibt. Dass diese Ärzte ihr Sonderfach nicht überschreiten werden – da frage ich: Was tut ein HNO-Arzt bei der Feuerwehr, wenn er sein Fach nicht überschreiten darf? Was tut eine Gynäkologin bei der Feuerwehr? Wir sollten also öfter auf den Hausverstand setzen und nicht alles gesetzlich so detailliert regeln. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Karlsböck.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


16.29.08

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Ich möchte zum Antrag des Kollegen Rosenkranz betreffend Feuerwehrärzte Stellung nehmen. Nur, damit Herr Kollege Rosenkranz mir nicht wieder Unwissenheit vorwirft, schicke ich voraus: Ich bin seit vielen Jahren bei einer Freiwilligen Feuerwehr im Rang


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 156

eines Abschnittbrandinspektors und auch in der Ausbildung tätig. (Abg. List – Beifall spendend –: Ehrenamtlich!)

Bei diesem Antrag geht es unter anderem darum, dass pensionierte Ärzte die Atem­schutztauglichkeit überprüfen sollen. Genau daran stößt sich dieser Antrag, weil allein bei den Richtlinien steht:

Für die Abnahme des AKL-Tests muss der niedergelassene Arzt Feuerwehrarzt mit entsprechender sportmedizinischer Ausbildung beziehungsweise Feuerwehrarzt und Facharzt für Innere Medizin sein. – Zitatende.

Beim AKL-Test sind mehrere Instrumentarien wie ein EKG und einiges mehr von Bedarf, und deswegen wird es pensionierten Ärzten nicht leicht möglich sein, diesen AKL-Test durchzuführen, wobei man festhalten muss, dass dieser AKL-Test auch zur Sicherheit der Feuerwehrmänner beiträgt.

Mir kommt dieser Antrag so vor, dass eher ein standespolitischer Streit innerhalb der Ärztekammer geschlichtet werden soll, um diesen pensionierten Ärzten, Feuerwehr­ärzten, die möglicherweise in die zweite Gruppe versetzt werden, ein Weiterverbleiben in der ersten Gruppe zu ermöglichen.

Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, da wir keinen Grund sehen, den Nationalrat mit dieser Materie zu beschäftigen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


16.31.05

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Frage, was ein pensionierter Facharzt jetzt machen darf, hat der Herr Kollege Spadiut natürlich ein wenig ausgeblendet. Aber worum geht es? – Kollege Karlsböck hat es ja vorhin schon angeschnitten: In einer Stellungnahme des Gesundheitsminis­ters an den Präsidenten des Österreichischen Feuerwehrverbandes hat er gemeint, es dürfe jeder Arzt als Feuerwehrarzt, auch als Facharzt, in seinem Bereich tätig sein.

Zur Dienstanweisung gehört zum Beispiel, Impfungen zu verabreichen. Jetzt lautet meine Frage: Darf der Pathologe als Facharzt eine Impfung verabreichen oder muss er sagen: Leider Gottes, Sie sind für mein Fach noch ein bisschen zu gesund, daher kann ich Ihnen keine Impfung verabreichen!? – Hier gibt es tatsächlich noch immer Unklar­heiten.

Zur Frage der Anknüpfung an den Wohnsitzarzt: Wenn er Wohnsitzarzt ist, dann ist er Mitglied der Ärztekammer und hat Kammerumlage zu zahlen. Welcher pensionierte Arzt oder Wohnsitzarzt – der denkt sich doch, ich bin nicht verrückt und zahle, ich mache das ehrenamtlich, bin unentgeltlich Feuerwehrarzt – bleibt in der Kammer und zahlt dort, wenn auch einen geringen Betrag, Kammerumlage? – Das kann einfach nicht so sein.

Nur, um die Größenordnung zu sehen: Es gibt für die rund 93 000 Freiwilligen-Feuerwehr-Angehörigen 300 Feuerwehrärzte. Der Personenkreis, den das betreffen würde, umfasst 50. Zugegebenermaßen ist das für eine Ärztekammer beziehungs­weise für die Österreichische Ärztekammer ein geringer Anteil, aber für die Gesamtzahl der Feuerwehrärzte ist das natürlich eine bestimmte Gruppe.

Ich werde mir daher erlauben, da der Herr Gesundheitsminister im Ausschuss ja auch gemeint hat, dass er für jede konstruktive Weiterentwicklung zu haben sei, die ent­sprechenden Kategorien von Ärzten in Form einer Anfrage einzupacken, damit man dann wirklich weiß, welche Kategorie von Arzt welche Tätigkeiten bis hin zu zum


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 157

Beispiel der ärztlichen Überwachung eines Jugendlagers machen darf. Darf das zum Beispiel ein pensionierter Arzt dann machen? – Wenn es nach dem Kollegen Spadiut geht, darf er das unter Umständen nicht machen. Da wollen wir Rechtssicherheit haben.

Wie heißt es so schön am Schluss der Stellungnahme? – Sollten die aufgezeigten Möglichkeiten im aktuell geltenden Ärzterecht 1998 nicht ausreichen, die Tätigkeiten von Feuerwehren ausreichend zu ermöglichen, wäre wohl eine der Ausbildung und Tätigkeit von Notärzten vergleichbare Regelung im Ärztegesetz 1998 anzudenken und jedenfalls auch breit zu diskutieren. – Zitatende.

Das wollten wir im Nationalrat behandeln, denn das Ärztegesetz gehört hierher, aber Sie verhindern es. (Beifall bei der FPÖ.)

16.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

16.33.48

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Zum Antrag betreffend Streichung der Versicherungspflicht für Wohnsitzärzte möchte ich hier schon festhalten, dass es natürlich um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten geht, dass ein Behandlungsfehler, der immer irgendwo auftauchen kann, auch rechtlich entsprechend abgesichert sein muss, sonst kann eine privatrechtliche Schadenersatzklage dann womöglich keine Deckung erfahren. (Abg. Dr. Karlsböck: Es sind eh alle versichert!) Daher ist im Sinne der Patientinnen und Patienten dieser Antrag so nicht mitzutragen.

Zum zweiten Antrag betreffend Feuerwehrärzte: Auch Feuerwehrärzte unterliegen dem Ärztegesetz und selbstverständlich der Feuerwehrdienstanweisung. Darin ist genau festgehalten, welche Ärzte als Feuerwehrärzte im freiwilligen Bereich einsetzbar sind. Auch Feuerwehrärzte erfahren eine entsprechende Aus- und Weiterbildung im Rahmen des Freiwilligen Feuerwehrwesens.

Auch hier gilt, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit den jeweiligen Berufsausübungs­be­stim­mungen unterworfen sind. Auch hier gilt, die Haftung, alles muss nachvollziehbar und gesetzlich sowie rechtlich gedeckt sein.

Daher ist es uns nicht möglich, diesen beiden Anträgen beizutreten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Rosenkranz: Weil es geregelt sein muss, wollen Sie kein Gesetz?!)

16.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Linder hat sich als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.35.24

Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Zum Thema Feuerwehrärzte kann ich der Argumentation von Herrn Dr. Grünewald sehr gut folgen, denn ich glaube, zum einen sollten wir hier im Parlament wirklich überlegen, ob wir gewisse Dinge nicht freier, einfacher, unkomplizierter regeln sollten, und zum anderen weiß ich von meiner Gemeinde, wie schwierig es ist, Ärzte, die nicht in der Gemeinde sind, zu vernünftigen Untersuchungsterminen für die gesamte Feuerwehrmannschaft zu bekommen.

Wenn man dann einen pensionierten Arzt hat, der gerne dazu bereit ist, das weiterzumachen, so glaube ich, wird es die Feuerwehr selbst entscheiden können, ob dieser Arzt noch rüstig ist, noch fähig ist, ob er die nötigen Geräte hat oder nicht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 158

Deshalb sollten wir diese Möglichkeit öffnen, den Gemeinden, den Feuerwehren vor Ort die Entscheidung zu überlassen. Wenn es jemanden gibt, der das freiwillig tun will, ja, um Gottes willen, dann lassen wir es ihn tun und lassen wir ihn freiwillig arbeiten und hindern wir ihn nicht per Gesetz, freiwillig für die Bevölkerung, für die Öffentlichkeit tätig zu sein! – Danke. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Jury.)

16.36

16.36.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Dazu ist niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Es wird kein Schlusswort vom Berichterstatter gewünscht.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsaus­schus­ses, seinen Bericht 967 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 968 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich wiederum um ein entsprechendes  Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.37.1118. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 175/A(E) der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung von psychotherapeutischen Lehrpraxen (969 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 176/A(E) der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der Psychotherapie (970 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangen wir zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


16.37.51

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Das Thema Psychotherapie ist ein wirklich sehr ernstes und umfangreiches. Psychisch kranke Menschen sind heute in Österreich in jedem Fall benachteiligt. Wer sich ein Bein bricht, kann heute in Österreich damit rechnen, bestmöglich versorgt und finanziell in keiner Weise benachteiligt zu werden. Das kann man für psychisch Erkrankte nicht sagen.

Wer nämlich psychisch erkrankt, wird von unserem öffentlichen Gesundheitswesen benach­teiligt, obwohl die Langzeitschäden durch Nichtbehandlung enormen volkswirt­schaftlichen Schaden verursachen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 159

Die Psychotherapie ist heutzutage in der Gesundheitslandschaft in der Wahrnehmung ein bisschen ein Stiefkind, sowohl in der Politik als auch in der Gesellschaft. Ich habe mir Gedanken darüber gemacht, warum das eigentlich so ist. Wir haben jetzt seit 20 Jahren ein Psychotherapiegesetz, und Psychotherapie wird heute meiner Meinung nach von einer undefinierbaren und unüberschaubaren Gruppe von Behandlern betrie­ben.

Das hat seinen Grund darin, dass die Zulassungskriterien für die Ausbildung ziemlich weit gestreut sind. Das heißt, es kann heute der Professor für Psychiatrie auf der einen Seite und die Hausfrau mit Lebenserfahrung auf der anderen Seite denselben Zugang zur Ausbildung und nachher letztendlich zur Therapie haben.

Wenn wir weiterdenken – und ich bin der Meinung, das ist viel zu weit gefasst in der Möglichkeit der Zulassung zur Ausbildung –, müssten wir uns eigentlich den EU-Standard anschauen, wie das auf europäischer Ebene geregelt ist.

In weiterer Folge gibt es hier eine unüberschaubare Zahl von verschiedenen psycho­thera­peutischen Behandlungsmethoden. Ich habe mir da ein bisschen etwas heraus­geschrieben. Es gibt 21 psychotherapeutische Methoden, 35 Ausbildungsrichtungen, fünf Strömungen – von der tiefenpsychologischen über die psychoanalytische, die humanistisch-existenzielle und die systematische Orientierung bis hin zur Verhaltens­therapie – und vieles andere auch noch.

Ich glaube, dass dieses gesamte babylonische Sprachen- und Stimmengewirr auch die Ursache für die Skepsis der Krankenkassen für die Erteilung eines Gesamtvertrags für Psychotherapie darstellt. Das heißt, ein Psychotherapiegesetz, wie es momentan ist, gehört aus Gründen der Qualitätssicherung auf EU-Ebene gehoben und vorher evaluiert.

Es ist heute zweifelsohne so, dass mit Psychotherapie ein Leben gerettet werden kann. Wir kennen alle die Statistiken über Selbstmord bei Jugendlichen. Und wenn dem so ist – und ich bin überzeugt davon, dass es so ist –, dass Psychotherapie wirklich Leben retten kann, sind alle Kosten gerechtfertigt.

Das heißt, Herr Minister, die Forderung, die wir aufstellen, ist, dass Sie die Finan­zierung sicherstellen sollen, sicherstellen müssen und – ein großes „Und“ mit Ruf­zeichen – gleichzeitig eine Evaluierung der Qualität vornehmen und das Psycho­therapiegesetz auf EU-Niveau heben, damit sichergestellt wird, dass die Menschen in Österreich die beste Qualität in der Behandlung von psychischen Schäden haben. (Beifall bei der FPÖ.)

16.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


16.41.15

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundes­mi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Tagesordnungspunkt 18, Antrag 175/A(E) – es geht bei diesem Antrag um die Errichtung von psychotherapeutischen Lehrpraxen –, möchte ich festhalten, dass gemäß Psychotherapiegesetz eine psychotherapeutische Ausbildung gemäß § 6 Abs. 2 im Rahmen von psychotherapeutischen Lehrpraxen bereits jetzt nach geltendem Recht möglich ist. Vor Kurzem wurde – zu Ihrer Information – in Wien eine solche aufgemacht. Daher wird vonseiten unserer Fraktion dieser Antrag abgelehnt.

Was den Tagesordnungspunkt 19, Antrag 176/A(E) betreffend Aufwertung der Psychi­atrie, betrifft, möchte ich Folgendes festhalten: Es besteht bereits heute ein soge­nanntes Kostenzuschusssystem, wonach Patientinnen und Patienten, die bei einer


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 160

eingetragenen PsychotherapeutIn eine Leistung in Anspruch nehmen mussten und die Zahlung erfolgt ist, die Zahlung einreichen können. Dann bekommen sie einen Zuschuss.

Ich darf darüber hinaus im Zusammenhang mit der Forderung nach einem Gesamt­vertrag festhalten, dass es bei einem Gesamtvertrag mindestens zwei Verhandlungs­partner geben muss, die mit einem Vertrag einverstanden sind, und dass genau diese Frage von Verträgen in den Bereich der Selbstverwaltung gehört. Der Herr Bundes­minister kann nicht aufgefordert werden, in die Autonomie der Selbstverwaltung einzugreifen. Daher wird dieser Antrag von unserer Fraktion abgelehnt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.43.08

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Man redet seit Jahrzehnten von einer Zwei-Klassen-Medizin. Wenn ich mir die Situation psychisch Kranker anschaue, dann meine ich, es kommt die Drei-Klassen-Medizin dazu.

Es ist evident, dass im Bereich psychischer Erkrankungen eine nachgewiesene – und von besten Studien, auch dem ÖBIG, nachgewiesene – Unterversorgung existiert. Es bestehen Wartelisten für ambulante Behandlungen von einem halben Jahr und darüber, bei stationären teilweise länger.

Extrem ist die Situation im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie und -psychiatrie. Da ist nicht einmal ein Drittel der notwendigen Behandlungen abgedeckt, und zwei Drittel der PatientInnen steht keine Therapie zur Verfügung. Das ist unerträglich! Es ist schon richtig, was Kollegin Csörgits sagt, Krankenkassen haben Verträge, aber viele Verträge sind bis zu einer bestimmten Stundensumme, bis zu einer bestimmten Finanzsumme gedeckelt. Wenn diese aus ist, gibt es nichts mehr.

Stellen Sie sich so eine Situation bei körperlichen Erkrankungen vor! Jemand bricht sich das Bein, ein anderer braucht eine Nieren-Ersatztherapie, also eine Dialyse, ein Vierter hat einen Herzinfarkt, es ist September, und man sagt: Machen Sie es nächstes Jahr! – Das wäre undenkbar, ein Aufschrei ginge durch die ganze Republik! Bei psychisch Kranken scheint das vielen Verantwortlichen entweder wurscht zu sein oder sie sehen sich nicht in der Lage, die Situation zu verändern, die aber verändert werden muss.

Wir haben mit einer Gruppe von Kinderärztinnen und -ärzten Daten vom Ministerium erfahren und noch weiter ausgearbeitet. Da zeigt sich, dass in Deutschland die dreifache Zahl von Kindern und Erwachsenen eine volle – nicht nur „bezuschusste“, eine volle! – Psychotherapie ohne private Zuzahlungen bis zu einem Stundenausmaß von 300 Stunden bekommt. Das ist in Österreich undenkbar.

In Österreich gibt es das Übliche, eines der föderalen Gefälle: In Vorarlberg wird relativ gesehen am meisten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Psychotherapie in Österreich ausgegeben, in Wien am wenigsten – absolut natürlich aufgrund der Größe Wiens am meisten.

Es kann nicht sein, dass Deutschland pro Kopf eines Jugendlichen das Dreifache von Österreich in die Psychotherapie finanziert, und es ist außerdem auch nicht klug.

Man hört dann: Es gibt in Wien eine Lehrpraxis, und die steht im Gesetz auch drinnen, und daher müssen wir jetzt nichts tun! Ich kenne viele Gesetze, wo etwas drinnen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 161

steht, was aber nicht umgesetzt wurde. Das ist kein Grund, nichts zu tun, im Gegenteil: Gute Psychotherapeuten müssen wie gute ÄrztInnen auch Erfahrungen am Patienten machen – supervidiert. Dafür muss eine Finanzierungsschiene gefunden werden.

Die Folgekosten sind enorm. Die zweithäufigste Ursache der Invaliditätspension sind psychische Erkrankungen. Es ist eine der häufigsten Ursachen von Fehlzeiten am Arbeitsplatz, das heißt Krankenständen. Ich denke, Kinder werden zu spät diagnos­tiziert, zu spät versorgt. Sie versagen dann vielfach in der Schule und sind später arbeitslos. Das bedeutet auch volkswirtschaftliche Schäden. Wenn man schon sozial nur mäßig ausgeprägte Antennen hat, sollte man die ökonomischen benutzen. Dann wäre Handlungsbedarf ebenso gegeben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. – Bitte.

 


16.47.03

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Grundsätzlich möchte ich bei der Rede des Herrn Kollegen Grünewald anschließen: Auch ich bin der Meinung, dass durchaus Handlungsbedarf gegeben ist. Es ist auch grundsätzlich nicht falsch, über die Ausbildung von Psychotherapeuten nachzudenken, Verbesserungsvorschlage einzubringen und Innovationsideen zu suchen.

Das Konzept der Lehrpraxen, so wie die FPÖ das vorschlägt, halte ich allerdings nicht für den richtigen Weg. Ich sage Ihnen auch, warum. Gründe dagegen gibt es mehrere. Der wesentlichste ist meiner Meinung nach der, dass sich angehende Psycho­therapeuten, die sich quasi noch in der Lehre befinden, wenn es nach der FPÖ geht, alleine beziehungsweise ohne fachliche Eignung mit Patienten auseinander­setzen sol­len, die tiefsitzende psychische Probleme haben.

Ich denke, dass dies für beide Seiten, nämlich sowohl für die Patienten als auch für angehende Psychotherapeuten, durchaus ein Gefahrenpotential darstellen kann, dem wir beide nicht aussetzen sollten. Übertragen auf das Medizinstudium würde das auch bedeuten, dass beispielsweise Medizinstudenten Patienten behandeln dürfen oder Patienten sogar operieren können sollten, was – so glaube ich –, wenn man selbst daran denkt, einmal betroffen sein zu können, kein gutes Gefühl erzeugt.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist gerade in Zeiten wie diesen, dass man auch sehr gut überlegen sollte, in was man investiert. Da bedarf es jedenfalls überzeugender Finanzierungskonzepte. Lehrpraxen, so wie das die FPÖ vorschlägt, erscheinen mir sehr teuer. Die Frage ist: Wie sollte das Ihrer Meinung nach bezahlt werden? Das müsste jedenfalls diskutiert werden.

Die FPÖ fordert auch, die Psychotherapie gesamtvertraglich zu regeln. Dem entgegen­halten möchte ich die vorhandenen Vereinslösungen, die es bereits auf Landesebene gibt. Dadurch wurde ein sehr gutes und funktionierendes System geschaffen. Auf Landesebene werden jedes Jahr die Studienkontingente der Psychotherapeuten um 30 Prozent ausgeweitet. Das ist meines Erachtens sehr viel und reicht vollkommen aus.

Aus den genannten Gründen werden wir dem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter List. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 162

16.49.55

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Gesundheitsminister! Ge­schätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Zu Beginn ein paar Anmerkungen seitens des BZÖ zur Psychotherapie.

Es waren nachweislich gleich viele Patienten in psychischer Behandlung beim Haus­arzt wie Diabetes-Kranke. Diese Ausgangslage ist besorgniserregend. Geschätzte Damen und Herren, jährlich sind 70 000 Personen psychisch krank in Spitalsbehand­lung gewesen.

Zusätzlich steigert die Wirtschaftskrise auch die Burn-out-Rate. Die Menschen sind besorgt um ihren Arbeitsplatz. Oft riskieren sie dabei ihre Gesundheit, um den Job auf keinen Fall zu verlieren. Depressionen häufen sich, die Selbstmordgefährdung steigt insgesamt in diesem Bereich an.

Das ist eine dramatische Entwicklung, die nach Sofortmaßnahmen schreit. Trotzdem sieht aber der Hauptverband keine Notwendigkeit, im Bereich der Psychotherapie tätig zu werden.

Sie, Herr Bundesminister, stehen hier ebenfalls auf der Bremse. Sie sind deshalb ein Bremser, weil eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Ihrem Regierungsprogramm festgeschrieben wurde. Frau Kollegin Fuhrmann kennt offensichtlich das Regierungsprogramm ihrer eigenen Partei nicht, und auch der Herr Bundesminister für Gesundheit hat sich die Inhalte seines Programmes nicht zu Gemüte geführt.

Wir vom BZÖ verlangen und behaupten, dass es nach zwei Jahren Untätigkeit not­wendig ist, die psychotherapeutische Versorgung entscheidend auszubauen. Wir vom BZÖ unterstützen alle Bestrebungen, die Psychotherapie in Österreich aufzuwerten – im Konkreten die beiden Anträge der freiheitlichen Kolleginnen und Kollegen. Unser Ziel muss sein, dass psychische Krankheiten bereits im Frühstadium erkannt werden, um sie dann konsequent richtig behandeln zu können. – Ich danke für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall beim BZÖ.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister Stöger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.52.16

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bezüglich der Frage: Wie geht die Gesundheitsversorgung mit Psychotherapie um?, möchte ich schon darauf hin­weisen, dass wir vorigen Freitag eine große Veranstaltung gehabt haben, bei der die Vertreter der Psychotherapie festgestellt haben, dass in Österreich in der Qualität der Psychotherapie gute Leistungen erbracht werden. Ich kann Ihnen versichern, dass in Österreich, was die Qualität und auch die Menge der Psychotherapie betrifft, durchaus gute Leistungen erbracht werden und die Sozialversicherung in den letzten zehn Jahren die Ausgaben im Bereich der Psychotherapie ganz massiv gesteigert hat.

Ich gebe Ihnen recht, dass der Bedarf in der regionalen Situation oft unterschiedlich ist. Im städtischen Bereich ist die Versorgung generell besser, in manchen ländlichen Bereichen ist jedenfalls Handlungsbedarf angesagt.

Ich habe sehr deutlich gemacht, dass wir ein Haus der Gesundheit brauchen, dass wir diese Tätigkeiten der Psychotherapie auch in den ländlichen Regionen vorfinden müs­sen. Ich sage noch einmal dazu: Die Aufwendungen der Psychotherapie sind bei allen Krankenversicherungsträgern massiv ausgeweitet worden. Sie wurden seit dem


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 163

Jahr 2000 von 30 Millionen € nahezu verdoppelt. Das heißt, die Leistungen werden bestehen.

Wir werden auch Leistungen im Bereich der Psychologie erweitern müssen. Da ist Handlungsbedarf gegeben. Ich sage auch ganz laut und deutlich, dass wir Maßnah­men auch im Zusammenhang mit der Tätigkeit für Kindergesundheit setzen. Wir haben ganz klar die Frage, die Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, in den Kindergesundheitsdialog aufgenommen. Da werden Maßnahmen auch von unse­rer Seite gesetzt. Das ist wichtig und soll auch in der Zukunft so stattfinden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abgeordneten Dr. Rasinger.)

16.54

16.54.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Dazu ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort wird nicht gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsaus­schus­ses, seinen Bericht 969 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsaus­schus­ses, seinen Bericht 970 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.55.36 20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (901 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (975 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Kickl zu Wort. – Bitte.

 


16.56.05

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir es beim jetzigen Tagesordnungspunkt mit dem ersten Tagesord­nungspunkt zu tun haben, den wir aus den Ergebnissen der Debatte des Sozialaus­schusses heraus diskutieren, würde ich gerne das eine oder andere Grundsätzliche zum Sozialausschuss und den Tagesordnungen und der Umgangsweise mit den Punkten der Tagesordnung sagen, denn ich glaube, das ist nicht ganz unwesentlich.

Zum einen ist es so, dass wir dort vor der Situation stehen, dass die Regierung in Form von Regierungsvorlagen kaum etwas Vernünftiges oder kaum etwas Essenzielles bringt. Ich will nicht gering schätzen, was wir heute beschließen oder was gegen unsere Stimmen beschlossen wird, aber es ist doch relativ dürftig für einen so wesent­lichen Ausschuss.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 164

Zum anderen haben wir eine ganze Fülle von Oppositionsanträgen, wo wir es Ihnen ohnedies schon leicht machen, weil wir – und zwar alle Oppositionsparteien – Anträge auf die Tagesordnung hinaufreklamieren, bei denen es sich um Wiederaufnahmen handelt. Das heißt, das sind Dinge, die von Ihnen vertagt worden sind, wo Sie gesagt haben: Da müssen wir ein bisschen nachjustieren, da müssen wir genauer überprüfen, da sollten wir nachschauen! – Wir hieven diese Dinge dann auch wieder auf die Tages­ordnung, mit dem Ergebnis, dass sie wieder vertagt werden. So geht es offenbar weiter bis zum berühmten Sankt-Nimmerleins-Tag.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: In weiten Teilen ist das, was im Sozial­ausschuss passiert, eine Vertagungsorgie. Das hat aber nichts damit zu tun, dass dort tatsächlich im Interesse der österreichischen Bevölkerung gearbeitet wird. Ich ver­wahre mich dagegen, dass immer wieder vonseiten der Regierungsparteien die Vor­würfe kommen, dass die Opposition doch Vorschläge machen soll. Die Vorschläge liegen in Form unserer Anträge in diesen Ausschüssen auf. Ich erspare mir das jetzt, weil die Redezeit dafür nicht ausreicht, aber ich könnte Ihnen eine Latte von allein acht Anträgen aus der letzten Sitzung des Sozialausschusses vorlesen, die allesamt vertagt worden sind.

Ich verstehe schon, dass Sie bei der Dürftigkeit der Regierungsvorlagen eine gewisse Angst haben, dass es so ist, dass Sie die nächste Tagesordnung nicht mehr vollkrie­gen. Wahrscheinlich ist das der Hintergrund dafür, dass Sie vertagen, damit diese Dinge dann wieder dort landen, um weiter vertagt zu werden. – So, das ist der eine Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Zur Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes, meine Damen und Herren: Das, was Sie uns da bringen, ist in weiten Teilen ein Bauchladen – ein Bauchladen von ver­schiedenen Anpassungen, von verschiedenen Glättungen, von verschiedenen Adaptie­rungen, die in weiten Teilen sinnvoll und notwendig sind – das bestreite ich gar nicht –, beispielsweise die Frage der Anpassung des aktiven und des passiven Wahlrechts auf Betriebsratsebene an die normalen Regelungen bei anderen gesetzlichen Körperschaf­ten.

Ich nehme jetzt einmal an, dass der Betriebsrat nicht wichtiger ist als das Staatsober­haupt, dass der Betriebsrat nicht wichtiger ist als ein Nationalratsabgeordneter und dass der Betriebsrat auch nicht wichtiger ist als ein Landtagsabgeordneter. Folglich ist es auch sinnvoll, dass wir das aktive Wahlalter dort auf 16 Jahre heruntersetzen und dass dieses Ungleichgewicht bei aller zugegebenen Bedeutung von Betriebsräten zu­gunsten der Betriebsräte jetzt ausgeglichen wird. Das ist sinnvoll. Es gibt auch andere sinnvolle Punkte, die ich nicht bestreite.

Ein wesentlicher Punkt – und der ist für uns ein Mangel, der es uns nicht möglich macht, diesem Gesetz insgesamt zuzustimmen – ist der, dass Sie in einem einzigen Punkt dieser ganzen Geschichte nichts anderes machen als die Stellung des Betriebs­rates und damit die Position der Arbeitnehmer bei allen positiven Maßnahmen in einem wesentlichen Bereich zu untertunneln. Sie tun das dadurch, dass Sie nichts anderes machen als die Notwendigkeit von Betriebsvereinbarungen bei sogenannten Zielver­ein­barungssystemen mit leistungs- und erfolgsbezogenen Entgelten zu untertunneln. Das ist ein wichtiger Punkt.

Was steckt hinter dieser kompliziert klingenden Formulierung? – Das ist nichts ande­res, als zum Beispiel die Prämie für Bausparabschlüsse, die jemand bekommt, der bei einer Bank beschäftigt ist. Das ist nichts anderes als dasjenige, was jemand an Provision kassiert, wenn er eine bestimmte Zahl von Versicherungen abschließt.

Das heißt, Sie fahren mit diesem Gesetz in einen Bereich hinein, von dem wir genau wis­sen, dass im Handel, in den Banken und in den Versicherungen die Zahl jener


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 165

Arbeitnehmer immer größer wird, die einen relativ kleinen Fixlohnanteil, aber eine relativ ausgedehnte leistungsabhängige Komponente haben. (Präsident Neugebauer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Diese Leute werden jetzt von Ihnen im Stich gelassen, weil Sie mit dieser Gesetzes­änderung einfach die notwendige Betriebsvereinbarung außer Kraft setzen und statt der zwingenden eine fakultative Regelung machen. Das heißt nichts anderes, als dass im Unternehmen jetzt nicht mehr eine Regelung für alle Mitarbeiter gesucht wird, sondern man macht es sich jetzt einfach und schnapst sich das persönlich mit dem einzelnen Arbeitnehmer aus. Dabei besteht natürlich eine große Gefahr dahin gehend, dass der eine gegen den anderen ausgespielt wird, und unterm Strich kommt Sozial­abbau heraus. Deshalb können wir dieser Sache nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)

Meine Damen und Herren, ganz ehrlich, ich frage mich ja, welcher Teufel vor allem Sie von der SPÖ in diesem Zusammenhang reitet! Da ich schon auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage bin, wie Herr Kanzler Faymann die Bankenabgabe, die er ja nicht auf die Kunden überwälzen will, finanzieren möchte, habe ich jetzt einen der Ansatzpunkte gefunden: Offenbar sollen die Mitarbeiter durch geringere Entgelte und durch Sozialdumping das bezahlen, was über die Bankenabgabe hereinkommen soll. Das ist jedenfalls ein Schritt in diese Richtung, den wir nicht unterstützen können. (Beifall bei der FPÖ.)

17.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


17.01.14

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einleitend festhalten, dass das österreichi­sche Arbeitsverfassungsgesetz den Betriebsräten ein gutes Instrumentarium in die Hand gibt, was den Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausmacht.

Von den Mitwirkungsrechten des Betriebsrates in Österreich können Gewerkschaften in vielen anderen Ländern nur träumen. Es ist auch sehr gut, dass diese Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte mit der vorliegenden Regierungsvorlage der Zeit angepasst und verbessert werden. Insbesondere möchte ich auf einige Punkte eingehen, die mir ganz besonders wichtig und die meiner Meinung nach entscheidend sind.

Einerseits geht es in dieser Regierungsvorlage um eine Anpassung an eine Richtlinie der Europäischen Union. Es ist ja so, dass es immer mehr Betriebe, multinationale Konzerne gibt, die nicht nur in Österreich tätig sind, sondern auch in anderen euro­päischen Ländern. Da hat es auch bisher schon die Möglichkeit gegeben, einen euro­päischen Betriebsrat zu wählen, zu bestimmen und einzusetzen.

Nun soll es mit dieser Regierungsvorlage zu sehr entscheidenden Verbesserungen in diesem Bereich kommen, von denen ich einige aufzählen möchte. Das besondere Verhandlungsgremium – bei diesem handelt es sich um ein Arbeitnehmervertretungs­organ, das mit der Arbeitgeberseite über die Einrichtung eines europäischen Betriebs­rates verhandelt – und der europäische Betriebsrat werden künftig stärker nach dem Proportionsprinzip zusammengesetzt werden – ein sehr wichtiger Punkt.

Ein zweiter sehr wichtiger Punkt beschäftigt sich mit den Grundsätzen der Anhörung und der Unterrichtung, die präzisiert werden. Das Ziel dieser Präzisierung geht in jene Richtung, dass es zu einer effektiveren und besseren Umsetzung des sozialen Dialogs kommt und somit ganz einfach auch die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Sinne der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesem Bereich verbessert werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 166

Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang auch, dass bei Verletzung der Rechte des europäischen Betriebsrates künftig auch eine Verwaltungsstrafe vorgesehen ist.

Darüber hinaus kommt es durch diese Novelle zu einer stärkeren Abklärung, was die Rechte des Betriebsrates vor Ort in einem Betrieb in Österreich sind und was die Rechte und Möglichkeiten sind, die ein europäischer Betriebsrat übernimmt – also jene Bereiche, die länderübergreifend sind.

Wenn Sie mir zugehört haben, werden Sie wahrscheinlich festgestellt haben, dass das für jene, die sich mit Arbeitsrecht nicht so genau auskennen, eine sehr schwierige Materie ist. Das bedeutet natürlich auch, dass Betriebsräte oft vor sehr großen Heraus­forderungen stehen. Es ist daher künftig auch sichergestellt, dass für europäische Betriebsräte ein eigener Schulungsanspruch festgeschrieben ist.

Dies sind wichtige und insbesondere im Zusammenhang mit einer internationalen Tätigkeit von Interessenvertretungen notwendige Bestimmungen.

Lassen Sie mich im zweiten Teil meiner Ausführungen noch auf jene Bereiche zu sprechen kommen und einen ganz besonderen Schwerpunkt legen, die die Arbeit des Betriebsrates in Österreich in den Betrieben betreffen. Da gibt es Verbesserungen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Wahl zum Jugendvertrauensrat, was die Altersgrenze betrifft. Darauf werden meine Kollegen noch Bezug nehmen.

Ganz wichtig und entscheidend – und damit wurde eine wohl jahrzehntelange Forde­rung der Gewerkschaftsbewegung endlich umgesetzt – ist, dass die Frist für die Anfechtung von Kündigungen vor Gericht durch die Arbeitnehmerin oder durch den Arbeitnehmer von einer Woche auf zwei Wochen verlängert worden ist. Dadurch ist da wirklich Zeit gewonnen. Das ist ganz wichtig und entscheidend und erfährt eine tolle Umsetzung in diesem Gesetz.

Ebenso wichtig und entscheidend ist es, dass im Zusammenhang mit der wirtschaft­lichen Information und dem Beratungsrecht des Betriebsrates ebenfalls eine Verbes­serung erreicht worden ist. Was ist damit gemeint? – Wenn es in einem Betrieb eine wirtschaftliche Umstrukturierung, eine Änderung der Unternehmensstruktur gibt, dann war es zwar auch bisher schon für den Betriebsinhaber notwendig, den Betriebsrat zu informieren, nur stand im Gesetz die Formulierung „ehestmöglich“.

Das war ein sogenannter Gummiparagraph. Jetzt ist das wesentlich stärker präzisiert worden, was für den Betriebsrat die Möglichkeit bedeutet, auch wirklich rechtzeitig eingeschaltet zu werden. Der Betriebsrat hat auch noch genügend Zeit, entsprechend zu informieren und auch eine Stellungnahme abzugeben und einzuwirken. Das halte ich wohl für einen der wichtigsten und entscheidendsten Punkte, die in dieser Novelle erreicht worden sind. Ich möchte mich insbesondere bei Herrn Bundesminister Hundstorfer, aber auch bei den Sozialpartnern sehr herzlich dafür bedanken, dass diese wichtigen Punkte erreicht worden sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich nun auf den § 96 Abs. 1 Z 4 – es handelt sich dabei um Betriebs­verein­barungen – eingehen. Mein Vorredner hat ja dazu schon kritische Worte gefun­den. Ich möchte das nochmals präzisieren. Im Zusammenhang mit dem § 96 Abs. 1 Z 4 wird es eine Veränderung geben, jawohl. Es geht darum, dass die Einführung sonstiger leistungs- und erfolgsbezogener Prämien und Entgelte bei Vorliegen von bestimmten Bedingungen in Hinkunft nicht mehr der zwingenden, sondern – wie schon nach geltender Rechtslage Systeme der Gewinnbeteiligung – der freiwilligen Mitbe­stim­mung unterliegt.

Bei freiwilligen Betriebsvereinbarungen ist es so, dass der Arbeitgeber nicht nur den Weg einer Betriebsvereinbarung wählen kann, sondern auch in Einzeldienstverträgen eine Einigung herbeiführen kann. Dazu möchte ich aber ausdrücklich festhalten, dass


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 167

akkordähnliche Prämien- und Entgeltsysteme im Anwendungsbereich der erzwing­baren Betriebsvereinbarungen verbleiben.

Wenn eine Gesundheitsgefährdung in einem Ausmaß, wie es bei Akkordarbeiten oft der Fall ist, besteht, so unterliegt diese Form nach wie vor der erzwingbaren Betriebs­vereinbarung. Nur dort, wo diese Gefahren nicht bestehen, soll die Einführung jener leistungsbezogenen Prämien und Entgelte in Zukunft auch durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung möglich sein.

Ich darf hier auch Folgendes festhalten: Ich bin davon überzeugt, dass dort, wo sich herausstellt, dass die eine oder andere Unschärfe vorhanden ist, die Gewerkschaften sehr wohl dafür Sorge tragen werden, das in Form von Kollektivverträgen zu ver­handeln.

Wichtig ist mir auch, dass die anderen Tatbestände im Zusammenhang mit erzwing­baren Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmungsrechten wie die Einführung von Disziplinarordnungen, die Einführung von Personalfragebögen oder aber auch die Einführung von Kontrollmaßnahmen nach wie vor vorhanden und von dieser Geset­zesnovelle nicht betroffen sind.

Meine Damen und Herren, ich darf festhalten, dass die Mehrheit der Punkte dieser Veränderung des Arbeitsverfassungsgesetzes gute, wichtige Voraussetzungen sind, um dem Betriebsrat noch mehr Werkzeuge in die Hand zu geben. Erlauben Sie mir abschließend, mich bei den vielen Tausenden Betriebsräten und Betriebsrätinnen in Österreich für ihre hervorragende Arbeit zu bedanken. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

17.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


17.09.55

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, die Regierungsvorlage enthält sicher wichtige Punkte, die aus unserer Sicht auch zu begrüßen sind. Frau Abgeordnete Csörgits hat das Positive ja sehr ausführlich dargestellt.

Allerdings stellen – und ich habe bereits im Ausschuss sehr intensiv darauf hinge­wiesen – die Veränderungen im Bereich des § 96 für uns ein sehr großes Problem dar.

Worum geht es? – Herr Abgeordneter Kickl hat schon versucht, das ein bisschen zu erläutern. Es geht darum, dass ein bisher sehr transparentes System der Gestaltung von solchen Zielvereinbarungen, die auch finanzielle Konsequenzen haben, absolut zunichtegemacht wird. Ein transparentes System wird zunichtegemacht, was zur Konsequenz hat, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen individuell bei Ge­sprächen und Verhandlungen wesentlich stärker unter Druck gesetzt werden können, als das bisher ohnehin schon der Fall ist. Das macht diese Streichung möglich.

Ich möchte noch ein wenig konkreter werden und sozusagen weitere Zusammenhänge anschauen: Solche Systeme führen ganz sicher dazu, dass Frauen noch mehr die Benachteiligten in Entgeltzusammenhängen sind. Wann immer Entlohnungssysteme intransparent sind, führt das dazu, dass Frauen weniger verdienen als Männer. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Ein derartiges System – Kampf jeder gegen jeden um die nächste Prämie – führt garantiert zu einem schlechten und noch schlechteren Betriebsklima.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 168

Und vor allem, dritter Punkt: Es wird auch sehr viele Menschen geben, die in diesem System nicht mehr mitkönnen, die dann von Monat zu Monat ihrer Zielvereinbarung hinterherhecheln, so lange, bis sie im Burn-out sind.

Wenn Sie, Frau Abgeordnete Csörgits, davon sprechen, dass die Regelung nicht gilt, wenn eine Gesundheitsgefährdung besteht, dann wissen Sie ganz genau, dass Burn-out keine anerkannte Berufskrankheit ist und dass man durch diese Regelung durch­aus einen Anstieg bei der Anzahl der Burn-out-Fälle befürchten muss. – Das alles sind die Konsequenzen dieser Novelle.

Ich bin wirklich fassungslos – und jetzt gleichzeitig froh, dass Herr Minister Hundstorfer jetzt doch noch gekommen ist, denn: Im Ausschuss hat er uns erklärt, wir haben ein Problem mit der Erschöpfungskrankheit Burn-out und es müssen Gegenmaßnahmen gesetzt werden. Und dann legen Sie uns eine Vorlage vor, die genau das Gegenteil zur Konsequenz haben wird! Diese Vorlage mit der Veränderung des § 96 ist ein „Burn-out-Förderungsgesetz“, und das ist für uns Grüne einfach völlig inakzeptabel. (Beifall bei den Grünen.)

Besonders pikant in dieser Debatte finde ich ja auch die Rolle des Kollegen Katzian, der leider nicht anwesend ist. Vor wenigen Tagen hat das Bundesforum der GPA einstimmig einen Antrag beschlossen, in dem dringend darauf hingewiesen wird, diese Veränderung in der vorliegenden Form nicht vorzunehmen, und in dem die Vertreter der GPA aufgefordert werden, alles zu unternehmen, um das hier zu verhindern. – Und wo ist jetzt Herr Kollege Katzian? Er ist nicht da, wenn es um wichtige Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenthemen geht! Er bezieht nicht Position. Ich finde das sehr enttäuschend.

Ich habe im Ausschuss angekündigt, dass es eine getrennte Abstimmung genau über diese Punkte geben wird und dass man die Möglichkeit haben wird, zu sagen, gut, diese Teile des Gesetzes finden wir in Ordnung, aber wir sprechen uns klar gegen ein Gesetz aus, das den Druck auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch weiter verstärken wird, Burn-out fördert und dazu führen wird, dass die Ungleichheit der Einkommen zwischen Frauen und Männern noch gefördert wird.

Schauen wir uns an, wer von Ihnen die Chance dieser getrennten Abstimmung nutzen wird. – Herr Kollege Katzian wird es leider nicht sein.

Meine Damen und Herren, wenn ich über Ihr Verhalten hier enttäuscht bin, kann Ihnen das wurscht sein. Denken Sie aber bitte auch an die tausenden Betriebsräte und Betriebsrätinnen, die da draußen täglich kämpfen, und denken Sie an die hundert­tau­senden Menschen, die ohnehin schon jetzt massiv unter dem Druck und dem Stress am Arbeitsplatz leiden! Bedenken Sie das bei Ihrem Stimmverhalten!

Ich hoffe wirklich sehr, dass es zumindest einige Mutige unter Ihnen gibt, die noch wis­sen, warum sie in die Politik gegangen sind, und deshalb diesem Punkt ihre Zustim­mung nicht geben werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.

 


17.14.51

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch so kann man natürlich Politik erzwingen wollen, wie Sie das gerade gemacht haben, Frau Kollegin Schatz. Aber es wird jeder nach seinem Gewissen – und das tut er hoffentlich nicht nur bei einer namentlichen Abstimmung, sondern immer – abstimmen. Auch ich werde das tun, und ich weiß auch, warum, zumal ich viele Jahre lang selbst Betriebsrat und Arbeiterkammer-Vizeprä­sident war und heute noch Arbeitnehmervertreter in meiner Partei bin.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 169

Ich erteile der Änderung des § 96 auch deshalb meine Zustimmung, weil ich zwar auch ein bisschen Bedenken vor dem hätte, was Sie angesprochen haben, weil ich aber immer noch daran glaube, dass wir davon ausgehen können, dass die gesetzliche Bestimmung, so wie sie jetzt vorliegt, auch viele Möglichkeiten zulässt, die positiv für den Arbeitnehmer sind, und ich sehe diese Sorgen, die Sie sehen, nicht, dass der Druck, der ohnedies da ist, jetzt zusätzlich erhöht wird und dass durch diesen Druck zusätzliche Berufskrankheiten entstehen. – Diese Ängste habe ich nicht.

Kollege Kickl hat zwar dieses Gesetz und den Umstand, dass die Opposition nicht gehört wird, bejammert – das wird vielleicht auch seinen Grund haben –, aber er hat auch einiges Gutes darin sehen können. Die Umsetzung der Richtlinie, die wir ja bis 5. Juni abgeschlossen haben müssen, bringt eben zweifelsfrei viele Verbesserungen. Sie sind schon angesprochen worden, man denke an die Herabsetzung des passiven Wahlalters für den Betriebsrat von 19 auf 18 Jahre oder an den Jugendvertrauensrat. Das sind alles Maßnahmen, die natürlich zur Verbesserung des Dialogs zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Arbeitgebervertretern beitragen sollen.

Die Schaffung der Möglichkeit zum Abschluss einer fakultativen Betriebsvereinbarung betreffend die Einführung von leistungs- und erfolgsbezogenen Prämien und Entgelten ist eben jetzt als freiwillige Betriebsvereinbarungsmöglichkeit gegeben (Abg. Mag. Schatz: Warum? Warum ändern Sie das?), und dort, wo die besonderen Schutzmechanismen wirklich wirken sollen, sind diese besonderen Schutzinteressen auch jetzt gewähr­leistet.

Es war eine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern, und es war vielleicht auch nicht leicht für die Gewerkschaftsbewegung oder die Gewerkschaftsvertreter, diesem Umstand Rechnung zu tragen, aber es ist, wie immer bei Sozialpartnerverhandlungen, ein Kompromiss – ein Kompromiss, dem ich zwar nicht leicht, aber doch auch meine Zustimmung erteilen kann, weil insgesamt in diesem Gesetz wirklich sehr viele Verbes­serungen gegeben sind.

Ich glaube, wir sollten auch bei der Beschlussfassung dieser gesetzlichen Bestimmung das Wohl, das Gesamtwohl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vordergrund sehen und mit diesem Wermutstropfen versehen dieser Vorlage zumindest unsere Zustimmung erteilen. Wir werden es jedenfalls tun – auch bei einer namentlichen Abstimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort. – Bitte.

 


17.18.33

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verzeihen Sie, dass ich um ein paar Minuten zu spät gekommen bin.  Ich war im Austria Center und habe den Wiener Abendverkehr ein wenig unterschätzt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kickl. Ruf bei den Grünen: Öffis! Abg. Doppler: Nur mit 30! Weiterer Ruf bei der FPÖ: City-Maut!)

Es wurde von Frau Abgeordneter Csörgits schon vieles gesagt, das ich nicht zu wie­derholen brauche. Auch Herr Abgeordneter Klikovits hat jetzt einiges ausgeführt. In dem Gesetzentwurf sind, so meine ich, Punkte enthalten, die die Stellung des Betriebs­rates sehr wohl entscheidend verbessern, und es sind auch Punkte enthalten, die die gesamte Position anders darstellen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 170

Ich weiche jedoch Ihrer Kritik überhaupt nicht aus. Ich weiche dem, was Sie, Frau Abgeordnete Schatz, gesagt haben – die Rede des Herrn Kickl habe ich nicht gehört, aber ich nehme an, sie war dem ähnlich, was schon im Ausschuss gesagt wurde –, überhaupt nicht aus, denn ich stehe natürlich zur Verantwortung gegenüber Betriebs­rätinnen und Betriebsräten und auch gegenüber den Menschen, um die es geht. Ich stehe zu unserer Verantwortung, dass es nicht darum gehen kann, der Ausbeutung, wenn man das so sagen kann, und der Willkür Tür und Tor zu öffnen.

Punkt eins: Wir haben sehr gute Mitwirkungsrechte, die ja gegliedert sind in ein abso­lu­tes Veto, in eine Zustimmung mittels Schlichtungsstelle beziehungsweise Freiwilligkeit.

Wir haben auch ein Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2008, wo wir eine gewisse Doppelgleisigkeit hineinbekommen haben. Seit diesem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes war nämlich die Gewinnbeteiligung auf freiwillig, und die Zielerreichungsprämie war auf Zustimmung. Wir können jetzt lange darüber philosophieren: Was ist Zielerreichungsprämie? Was ist Gewinnbeteiligung?

Wir haben uns deshalb durchgerungen, die Novellierung hier so vorzuschlagen, weil sich einerseits an den sonstigen Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte nichts ändert und weil wir anderseits glauben, dass alle Entlohnungssyteme, wo ansatzweise die Gesundheitsgefährdung ersichtlich sein kann, weiterhin dem absoluten Vetorecht unterliegen sollen.

Leistungsentgelte für Tätigkeiten, bei denen die Gefahr eines Burn-out besteht, bedür­fen also weiterhin der zwingenden Mitbestimmung. Entgeltsysteme, die auf Personal­beurteilung beruhen, müssen ebenfalls mit dem Betriebsrat vereinbart werden, wobei die Zustimmung des Betriebsrates gerichtlich erzwungen werden kann.

Das heißt, im Ergebnis ändert sich an den Kernfunktionen der Mitbestimmung des Betriebsrates also sehr wenig.

Ein Detail: Bestimmte Prämiensysteme, die aber nicht gesundheitsgefährdend sein dürfen, die nicht personalbeurteilend sein dürfen, werden nun freiwillig.

Ich glaube, mit dieser Auslegung ist es sehr wohl möglich, dass die Betriebsrätinnen und Betriebsräte im Interesse derer, für die sie tätig sind, auch weiterhin die Möglichkeit haben, das so zu tun. Ich meine, wichtig ist vor allem der Aspekt, dass etwas, wo ansatzweise eine Gesundheitsgefährdung beziehungsweise Personalbeur­teilung vorliegt, automatisch durch das Veto des Betriebsrates nicht zur Umsetzung kommen kann, oder man einigt sich.

Es ist meiner Ansicht nach aufgrund dieser Novellierung möglich, einerseits das prak­tische Leben weiterhin sehr aktiv zu gestalten. Und ich glaube, dass es hier ein Signal gibt, wo wir auch in der Sozialpartnerschaft bewiesen haben: Ja, es gibt Verbesse­run­gen, es gibt gravierende Verbesserungen. Es gibt da oder dort auch eine Auslegung, die vielleicht auf den ersten Blick eine Verschlechterung darstellt, aber wenn man zweimal hinschaut, kommt man drauf, dass es das in Wahrheit gar nicht ist, sondern dass wir auch da einen gewissen Rechtstatbestand exakter ausgelegt haben.

In diesem Sinne darf ich Sie um Zustimmung zu dieser Novelle ersuchen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


17.23.21

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Durch diese Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes wird das Mitbestim­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 171

mungsrecht des Betriebsrates bei leistungsbezogenem Entgelt massiv eingeschränkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Bei leistungs- und erfolgsbezogenem Entgelt, wie zum Beispiel Prämien, ist der Betriebsrat jetzt zustimmungspflichtig. Und genau dieser Teil soll aus dem Gesetz ent­fernt werden. Liebe Freunde! Das ist etwas, was wir nicht mittragen! (Zwischenruf des Abg. Riepl.) Das ist genau so, lieber Freund! Schau dir § 96 genau an! Dort werden nur mehr Akkordlöhne und ähnliche Entgeltformen erfasst.

Und diese Einschränkung können wir den fleißigen Leuten und den vielen umsichtigen, engagierten Betriebsräten, die es nicht immer leicht haben, nicht zumuten. Wir werden einem Gesetz dieser Art nicht zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


17.24.32

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Also da soll man sich auskennen: Im Ausschuss stimmt die freiheitliche Fraktion zuerst zu, jetzt dagegen. Man kennt sich wirklich nicht mehr aus, ob jemand dafür oder dagegen ist. (Abg. Kickl: Mit Vorbehalt!) Aber das ist ohnehin nicht mein Problem.

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses, wir reden jetzt über eine Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes. Mittlerweile ist dieses Gesetz im 37. Lebensjahr. Viele Novellen hat es gesehen. Und ich denke, dass die heutige Änderung oder Ver­besserung – und ich sage ausdrücklich „Verbesserung“ – des Gesetzes sich an die bisherigen Verbesserungen schön anreiht.

Zum Inhalt in Kürze: Im Ganzen gesehen, wie gesagt, eine Qualitätsverbesserung für die Arbeitnehmerrechte und die Mitbestimmung in Betrieben, wo es Betriebsräte gibt.

Man kann früher Betriebsrat werden. Jugendvertrauensrat kann man länger bleiben. Da wird das passive Wahlrecht, wie schon gesagt, auf 23 Jahre ausgeweitet. Eine langjährige Forderung der Gewerkschaftsjugend ist damit erfüllt, gleichzeitig auch ein Punkt des Regierungsübereinkommens – das ist auch noch nicht gesagt worden – der derzeitigen Bundesregierung.

Es kommt weiters zu einer Verbesserung und Klarstellung der wirtschaftlichen Informationsrechte der Betriebsräte, die Infopflicht des Unternehmers gegenüber dem Betriebsrat wird präzisiert und verbessert. Es wird damit aber auch, sehr verehrte Damen und Herren, deutlich, wie wichtig eigentlich Betriebsräte im Arbeitsleben sind.

Klar ist: Dort, wo kein Betriebsrat besteht, gibt es keine betriebliche Mitbestimmung des Arbeitnehmers. Es gibt dort, wo kein Betriebsrat besteht, weniger Rechte für Arbeit­nehmer, und es gibt in Betrieben ohne Betriebsrat klarerweise auch keine Betriebsver­ein­barungen.

Ich möchte daher die heutige Beschlussfassung insbesondere auch zum Anlass neh­men, um darauf hinzuweisen, dass es gut ist, Betriebsräte im Unternehmen zu haben, und dass es für die Arbeitnehmer zum Selbstschutz gut ist, Betriebsräte auch zu wählen.

Jeder von uns weiß, es gibt noch eine Reihe von Betrieben, wo diese Wahl von Betriebsräten noch nicht durchgeführt wurde, und man kann nur appellieren, das in diesen Betrieben endlich auch anzugehen. Die Gewerkschaften unterstützen in diesem Bereich natürlich mit Information und Know-how. Also Botschaft: Wählt Betriebsräte, wo es noch keine Betriebsräte gibt!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 172

Aber es gibt noch die Verlängerung der Frist für die Verständigung des Betriebsrates bei geplanten Kündigungen – auch darauf ist schon hingewiesen worden –, und es gibt auch die Verlängerung der Frist zur Anfechtung einer Kündigung durch den Arbeit­nehmer.

Wenn es also um Mitbestimmungsfragen, Fragen des Interessenausgleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Betrieb geht, und zwar nicht nur im Betrieb, sondern auch im europäischen Recht, dann, glaube ich, sind die heutigen Änderungen positive Schritte zu einer Verbesserung der Situation. Daher finde ich es sehr gut, wenn meine Fraktion der vorliegenden Regierungsvorlage auch zustimmen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

17.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


17.28.01

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, jetzt haben wir es gehört, es ist ein Kompromiss der Sozialpartner geworden, die gesetzlichen Bestimmungen über den Betriebsrat und die Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, das jetzt adaptiert wird.

Einige Dinge sind ja schon längst überfällig, das haben wir schon gehört: die Herabset­zung des passiven Wahlalters für den Betriebsrat, die Anhebung des Wahlalters für das aktive und das passive Wahlrecht für den Jugendvertrauensrat und die Verlän­gerung der Anfechtungsfrist seitens des Arbeitnehmers bei Kündigung. – Das ist das eine.

Worauf sich jetzt alles kapriziert, ist § 96. Das Interessante dabei ist halt Folgendes: dass das in den Stellungnahmen der Interessenvertretung der Arbeitnehmer nicht negativ gesehen worden ist.

Aber Betriebsräte, die sehr aufmerksam waren, haben anscheinend alle Oppositions­parteien darauf aufmerksam gemacht – vor allem die Arbeitnehmervertreter der einzel­nen Fraktionen; ich habe auch diesbezügliche Nachrichten erhalten – und haben gesagt, die Änderung im § 96 ist eine Beschneidung des Betriebsratsrechtes.

Ich habe mir das dann genau angesehen und muss eines sagen, Herr Bundesminister: In § 96 heißt es jetzt wie auch schon vorher:

„Folgende Maßnahmen des Betriebsinhabers bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrates: ...

insoweit eine Regelung durch Kollektivvertrag oder Satzung nicht besteht ...“

Also es betrifft sozusagen nur jenen Teil, wo es keinen KV gibt. Oder? Ansonsten bleibt hier alles gleich. Das ist jetzt nicht das Große. Aber man sollte die Kirche im Dorf lassen.

Zu den Verbesserungen, die in dieser Regierungsvorlage drinnen sind, stehen wir alle, das haben wir heute schon gehört, alle Fraktionen in diesem Haus stehen dazu. (Abg. Dr. Cap: Stimmt ihr zu?) – Herr Klubobmann Cap, wir werden dieser Novelle unsere Zustimmung nicht geben, und zwar aus folgendem Grund: weil auf der einen Seite eine geringfügige Einschränkung des Betriebsratsrechtes vorgenommen wird, denn damit wird hinkünftig versucht werden zu verhindern, dass es auf betrieblicher Ebene eine solche Vereinbarung gibt. Eine Betriebsvereinbarung, wie Kollege Riepl schon richtig gesagt hat, wo kein Betriebsrat da ist, kann es gar nicht geben. – Das ist einmal das eine.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 173

Das andere Negative dabei ist, dass die Frist für die Vorabverständigung des Betriebs­rates bei einer beabsichtigten Kündigung von ArbeitnehmerInnen von fünf Tagen auf eine Woche verlängert worden ist. Das ist in Wahrheit ein Peanut. Da hätte ich mir schon gewünscht, dass diese Frist ausgedehnt wird, damit man sich bei Streitfällen auch außergerichtlich einigen kann – angelehnt an die Verlängerung der Anfechtungs­frist der Arbeitnehmer bei Arbeitgeberkündigung, die jetzt von einer Woche auf zwei Wochen verlängert wurde; das finde ich positiv, das ist in Ordnung, denn dadurch hat man eher die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung.

Herr Bundesminister, ich vermisse vor allem eines bei dieser Regierungsvorlage: Im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wäre es sinnvoll gewesen, eine Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitsrechts durchzuführen und eine Neuko­difizierung des Arbeitsrechtes zur Beseitigung der jetzigen Rechtszersplitterung.

Auch die Umsetzung unserer langjährigen Forderung eines gesetzlichen Mindestlohns von 1 300 € aus dem Jahre 2007 wäre dringend notwendig. Das vermisse ich in dieser Regierungsvorlage. Deswegen werden wir dieser Regierungsvorlage hier auch die Zustimmung verweigern, ihr also nicht zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

17.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


17.32.43

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Seit mehr als einem Jahrzehnt versuchen Belegschaftsvertreter, Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Verbes­serungen und Veränderungen im Arbeitsverfassungsgesetz herbeizuführen. Das ist mit dieser Regierungsvorlage gelungen. Dies ist ein Gesamtpaket, das man als durchaus positiv bezeichnen kann.

Hervorzuheben ist da zum Beispiel der Jugendvertrauensrat. Mit dem Paket moderni­sieren und erweitern wir dieses wichtige Mitbestimmungsrecht der Jungen in den Betrie­ben, wir passen es den geänderten Ausbildungswegen an. Es gibt verlängerte Lehrzeiten, es gibt Doppellehren, es gibt Lehren mit Matura, und das führt dazu, dass die Ausbildung später beendet wird. Wir reagieren darauf und dehnen den Kreis der jugendlichen Arbeitnehmer auf bis zu 21 Jahre aus. Daher haben sie auch die Möglichkeit, im Jugendvertrauensrat entsprechend tätig zu sein.

Weiters erweitern wir auch die Möglichkeit der Mitbestimmung der Jungen im Betriebsrat. Sie können bereits ab 18 Jahren zum Betriebsrat gewählt werden.

Aber auch die Arbeit des Betriebsrates wird durch diese Novelle vereinfacht. Betriebs­rats­beschlüsse sind künftig im Umlauf möglich, meine Damen und Herren. Vor allem für große, verzweigte Unternehmen – auch ich bin in einem solchen beschäftigt – mit ebenso verzweigten Betriebsratskörperschaften ist es eine enorme Erleichterung, dass dies in diesem Gesetz geregelt wird.

Mehr Rechte erhalten Betriebsräte auch beim Einspruch gegen eine Kündigung. Wie vorhin schon erwähnt wurde, können sie ihr Veto gegen eine Kündigung innerhalb einer Woche statt bisher nur innerhalb von fünf Tagen erheben. Auch das ist ein gravie­render Fortschritt.

Ganz wichtig ist aber auch, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage die Informationsrechte der Betriebsräte präzisieren. Ab sofort darf es keine Geheimniskrämerei mehr geben. Die gewählten Belegschaftsvertreter müssen rechtzeitig eine umfangreiche Information über Betriebsänderungen erhalten, was bisher nicht der Fall war. Auch das regeln wir jetzt mit diesem Arbeitsverfassungsgesetz.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 174

Gleiches gilt natürlich auch für Firmen und Belegschaften, meine Damen und Herren, die über nationale Grenzen hinaus aktiv sind. So ein Unternehmen ist meines, die voestalpine. Gerade die Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass in ausländischen Head­quarters Probleme auftreten können. Der Fall der Quelle Österreich ist ein leider sehr negatives Beispiel. Aber durch die Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG bauen wir künftig Problemen vor und erreichen eine Präzisierung der Rechte unserer Tausenden hervorragenden Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Die Gründung eines Europa­be­triebsrates wird künftig klaren und transparenten Regeln unterliegen, die auch die europäischen Verbände begleiten werden.

Gerade in Österreich, wo die Sozialpartnerschaft einen immens hohen Stellenwert hat, muss hervorgehoben werden, dass die Präzisierung der Grundsätze der Anhörung und der Unterrichtung sehr positiv ist und auch so von den Betriebsräten aufgenommen wird. Nicht mehr und nicht weniger als die Verbesserung des sozialen Dialogs ist hier das Ziel, sowie die Veränderung und die Verbesserung des Arbeitsverfassungs­geset­zes. (Beifall bei der SPÖ.)

17.35


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 901 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Schatz sowie ein Verlangen auf namentliche Abstimmung hierüber vor.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile unter Berücksichtigung des vorliegenden Verlangens auf namentliche Abstimmung und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 11 und 12 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Darüber ist von den Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen eine namentliche Abstimmung verlangt worden, die ausreichend unterstützt ist. Wir gehen so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­netenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen. Es dürfen nur diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für Artikel 1 Ziffer 11 und 12 des Gesetzentwurfes stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nun den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Lohfeyer wird ihn später dabei ablösen.

(Über Namensaufruf durch den Schriftführer Zanger und die Schriftführerin Mag. Lohfeyer werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Möchte noch jemand die Stimme abgeben? – Die Stimmabgabe ist beendet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 175

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nun unter Aufsicht der Schrift­führer die Stimmenauszählung vornehmen.

Zu diesem Zweck unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenauszählung vor. – Die Sitzung wird um 17.42 Uhr unterbrochen und um 17.49 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 168, davon „Ja“-Stimmen: 100, „Nein“-Stimmen: 68.

Artikel 1 Ziffern 11 und 12 sind somit mit Mehrheit angenommen.

Die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens werden in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rose­marie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 176

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stefan, Steinhauser, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Winter;

Zanger, Zinggl.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gehen in den Abstimmungen weiter und stimmen zunächst ab über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wenn Sie auch in dritter Lesung für den Entwurf sind, bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Entwurf ist mit Mehrheit angenommen und somit auch in dritter Lesung beschlossen.

17.50.29 21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (936 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Arbeitsverhältnisse zu Theaterunternehmen (Theaterarbeitsgesetz – TAG) erlassen und mit dem das Urlaubsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (Theateranpassungsgesetz 2010) (976 d.B.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 177

Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.50.57

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reformieren heute das Schauspielgesetz aus dem Jahre 1922. Dies war dringend notwendig. Es hat dazu glücklicherweise auch einen einstimmigen Beschluss im Ausschuss gegeben.

Ich möchte nur auf einige Passagen aus diesem Gesetz hinweisen, das zwar seit dem Jahre 1922 mehrere Male novelliert wurde, in dem aber nach wie vor eine ganze Reihe sexistischer Passagen versteckt waren. So stand bis jetzt drinnen, dass verheiratete Frauen verpflichtet wären, nur am Wohnort des Mannes als Schauspielerinnen beschäftigt zu sein. Es gab zum Beispiel ein besonderes Kündigungsrecht von Schau­spielerinnen, wenn dies der Ehemann verlangte.

Es gab auch Lohnfortzahlungsansprüche beziehungsweise einen Entlassungsschutz für Frauen, die durch die in der weiblichen Natur begründeten regelmäßigen Störungen an der Leistung ihrer Dienste verhindert waren. Diese Störung, von der hier die Rede ist, meinte die weibliche Menstruation. Solche Bestimmungen waren darin versteckt. Herr Franz Marhold vom Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht hat das vor einigen Jahren schon aufgedeckt, und es war aus unterschiedlichsten Gründen – natürlich nicht nur aus diesem – sinnvoll, dieses Gesetz zu reformieren.

Abgesehen davon, dass eine Reihe dieser sexistischen Unsinnigkeiten nicht mehr im neuen Theatergesetz drinnen sind, regelt es jetzt auch den Geltungsbereich. Und neu regelt es auch die Entlohnung bei Vorproben, Entgeltfortzahlungen und das Urlaubs­recht. Es entspricht auch einer ganzen Reihe europarechtlicher Vorgaben. Insofern sind wir froh darüber, dass es jetzt gelungen ist, diese neue Regierungsvorlage be­schließen zu können.

Es hat im Ausschuss auch eine Diskussion gegeben, was den Wirkungsbereich im Hinblick auf Filmschauspielerinnen betrifft. Dazu hat auch der Herr Minister im Aus­schuss schon angekündigt, dass es Gespräche geben wird, weil die nicht in diesen Geltungsbereich hineinfallen. Das ist angeboten und angekündigt worden.

Unsere Fraktion wird dieser Vorlage gerne zustimmen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. – Bitte.

 


17.53.50

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das Theaterarbeitszeitgesetz ist der zweite Teil jener sozialrechtlichen Maßnahmen, die wir heute im Sinne von Künstlerinnen und Künstlern ergreifen. Wenn Sie sich erinnern, haben wir hier im Rahmen der letzten Plenarsitzung schon zwei Maßnahmen beschlossen, die auf der einen Seite die Ruhendmeldung für Beschäftigte beinhalten, auf der anderen Seite eine Servicestelle, was sozialrechtliche Angelegenheiten betrifft. Beides soll eine Verbesserung für Künstlerinnen und Künstler bringen.

Heute geht es um das Theaterarbeitszeitgesetz. Das Grundthema oder die Metaebene, um die es grundsätzlich geht, ist natürlich die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern, ausgehend von einer Studie, die Frau Bundesminister Schmied in die Wege geleitet hat und die das zum Ergebnis hatte, was wir ohnehin wussten, nämlich dass die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern eine sehr dürftige ist. Genau dann,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 178

wenn es darum geht, kreatives Schaffen in unserem Land zu fördern und jene Künstler zu unterstützen, auf die wir am Ende des Tages auch stolz sind, weil sie Österreich internationales Renommee bringen, gilt es, diese zu unterstützen.

Kollegin Ablinger hat schon einige Punkte genannt, die diese Gesetzesvorlage beinhal­tet. Der wesentlichste Teil ist sicherlich der, dass nicht nur so wie bisher Künstler und Schauspieler – deshalb auch der Begriff „Schauspielgesetz“ – im Gesetz beinhaltet sind, sondern alle Beteiligten, die am Theater beschäftigt sind. Vom Bühnenbildner über Techniker ist dieses Theaterarbeitszeitgesetz jetzt für alle zuständig. Das ist sicherlich die wesentliche Änderung, neben der Regelung des Urlaubsrechtes, wonach künftig entsprechend dem Urlaubsrecht des ABGB jeder, der am Theater beschäftigt ist, fünf Wochen Urlaub zugesprochen bekommt. Auch die Ruhezeiten wurden geän­dert, und zwar auf 36 Stunden, ausgehend auch von einer europarechtlichen Vorgabe.

Ich denke, dass jene Punkte schon allein deshalb auch sehr sinnvoll sind, weil im Rahmen der Begutachtung auch noch konstruktiv verhandelt wurde, Sozialpartner damit befasst wurden und dieses Gesetz mit all seinen Änderungen letztendlich auch jenen, die bereits 1922 erfasst wurden – und seither keine Änderung erfahren haben –, eine wesentliche Verbesserung bringt.

Ich hoffe, dass das im Sinne der sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern nicht die letzte Maßnahme ist, die wir im Hohen Haus ergreifen werden. Der Dialog ist jedenfalls fortzuführen. Dementsprechend wäre es auch in unserem Interesse, weitere Maßnahmen, weitere Verbesserungsvorschläge im Endeffekt auch Gesetz werden zu lassen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


17.56.51

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Vorrednerinnen haben zu Recht darauf hingewiesen, dass da seit 1922 nichts gemacht wurde und dass jetzt dieses Bühnen-Arbeitsrechtsgesetz, dieses Theateranpassungsgesetz richtigerweise novelliert worden ist.

Aber, meine Damen und Herren, 1922 gab es nur eine Handvoll von Filmschauspie­lerinnen und Filmschauspielern, und das hat sich mittlerweile, wie Sie alle wissen, exponentiell verändert. Trotzdem sind die Schauspielerinnen und Schauspieler, die beim Film arbeiten, bis heute aus diesem Gesetz ausgeschlossen, und zwar, weil man sagt, dass sie ganz andere Arbeitsbedingungen haben.

Das stimmt natürlich, sie haben andere Arbeitsbedingungen, aber so anders sind sie auch wieder nicht. Vor allen Dingen: Wenn sie anders sind, sind sie schlechter – und letztendlich wäre ja das Arbeitsrecht dazu da, schlechte Arbeitsbedingungen zu verhin­dern. Sie haben keinen Kollektivvertrag, was natürlich zu Lohndumping führt, und die Vorbereitung für die Schauspielerei wird ihnen nicht entgolten. Das alles sind Dinge, die im Theater-Arbeitsrechtsgesetz nicht drinstehen müssen, aber überlange Drehtage, nächtelanges Arbeiten, langes Warten, Hitze, Kälte, Dreck und so weiter, das vielleicht schon!

Formal sind die Filmschauspielerinnen und Filmschauspieler Angestellte, und wir alle wissen, dass das eine Farce ist, dass das in der Praxis überhaupt nicht greift und dass hier das Recht auch nicht greift. Das beste Beispiel dafür sind die Sozialver­sicherungsbeiträge, die von ihnen eingezahlt werden müssen, ohne dass sie da jemals etwas herausbekommen. Es ist ja klar: Wenn man ab und zu einmal einen Drehtag, ein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 179

paar Drehtage, eine Drehwoche oder so hat, dann kommt man nie zu den zusam­menhängenden Arbeitszeiten, nie zu einer Arbeitslosen.

Das ist wirklich eine vernachlässigte Berufsgruppe, und Sie, Herr Minister, haben das dankenswerterweise erkannt. Sie haben Verständnis gezeigt und haben mich dazu eingeladen, das auch einmal im Ministerium vorzutragen. Der Termin ist tatsächlich sehr schnell zustande gekommen – Hut ab, kann ich wirklich sagen, ganz toll! Ich bin ganz angetan, und ich hoffe, dass es nach diesem Termin auch noch weitere gibt, eben mit der Gruppe der Betroffenen. Wir haben es ja mit Herrn Neubauer ausge­macht, und dafür auch noch einmal danke.

Ich denke, dass dieses Theateranpassungsgesetz gut ist. Wir stimmen dem zu. Aber schaffen wir auch für den Film gute Bedingungen für gute Arbeit! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.59


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


17.59.31

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte erstens einmal Ihnen allen Danke sagen, weil ja die Beschlussvorlage einstimmig angenommen wird. Und das, was wir uns bemühen, bei den Filmschaffenden noch weiterzuentwickeln, hat ja Herr Abgeordneter Zinggl jetzt schon angekündigt.

Wir bemühen uns einerseits, nicht nur mit Herrn Abgeordnetem Zinggl in der Sache weiterzukommen, sondern natürlich auch mit den Betroffenen. Es gab Treffen in diesen eineinhalb Jahren, bei denen wir mit Künstlerinnen und Künstlern zusammengesessen sind, initiiert von der Frau Unterrichtsministerin. Auch mit Repräsentantinnen und Repräsentanten aus dem Filmsektor gibt es natürlich einen gemeinsamen Dialog.

Das heißt, es ist wieder eine Etappe der künstlerischen Berufe positiv abgeschlossen. Aber die Karawane zieht weiter: Wir werden jetzt schauen, was wir für den Film entsprechend gestalten können. Dort ist ja nicht nur das Arbeitsrecht ein Thema, sondern auch die Frage, wie man mit diversen Versicherungszeiten im AMS-Bereich umgehen kann, und, und, und. Das heißt, auch diese Materie ist etwas komplizierter als üblich.

Ich danke noch einmal für Ihre Einstimmigkeit. (Allgemeiner Beifall.)

18.00


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


18.00.57

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Sie haben es schon vorweggenommen und haben sich bedankt für die einhellige Zustimmung, die auch seitens des BZÖ kommt. Ich denke, wenn ein Gesetz aus dem Jahre 1922 bis heute nicht angepasst, nicht modernisiert wurde, ist es höchste Zeit, etwas zu tun. Wir stimmen zu, dass Rechte und Pflichten von Schau­spielern und Schauspielerinnen den modernen Gegebenheiten angepasst werden.

Die Ansprüche im Bereich der Arbeitsverhinderungen – bei Probenverpflichtung und so weiter – wurden schon von meinen VorrednerInnen angesprochen. Ich glaube, es ist auch wichtig, im nächsten Schritt die Angelegenheiten, vor allem die Rechte der Filmschaffenden weiter zu klären und anzupassen. Das haben Sie ebenfalls


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 180

angekündigt. Daher gibt es Zustimmung seitens des BZÖ. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


18.02.10

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zum Abschluss dieses sehr erfolgreichen Punktes möchte ich auch darauf verweisen, dass im Regierungsübereinkommen festgelegt wurde, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe Verbesserungen im Bereich der Kunstschaffenden bringt. Wir haben hier heute nach dem KünstlerInnensozialversicherungs-Struktur­ge­setz – KSV-SG den zweiten Punkt, der abgearbeitet worden ist,

Wir haben im Theaterarbeitsgesetz die Modernisierung in diesem Bereich. Das heißt, es gibt ein arbeitsvertragsrechtliches Gesetz für Beschäftigte im Theater, unabhängig vom Ausmaß der Beschäftigung. Es gibt jetzt auch gesetzliche Regelungen zu Vorproben, es gibt urlaubsrechtliche Regelungen. Und vor allem: Der Anspruch ist mit Beginn des Bühnenarbeitsverhältnisses gewährleistet.

Wie Minister Hundstorfer hier vorhin versichert hat, gibt es Gespräche und weitere Bausteine dafür, dass wir die Kunstschaffenden in unserem Land absichern, dass wir sie als sehr wichtigen Beitrag sehen, dass wir uns nicht nur auf die historischen Errungenschaften im Kunst- und Kulturbereich verlassen, sondern auch auf die gegenwärtigen Kunst- und Kulturschaffenden ein sehr wachsames Auge haben, damit sie sozialrechtlich abgesichert sind.

Abschließend möchte ich betonen, dass diese Gespräche weitergeführt werden, und zwar in bewährter Art und Weise, in einer interministeriellen Arbeitsgruppe, wo ver­schie­dene Ministerien erfolgreich tätig sind – für Menschen, die in unserem Land im Bereich Kunst und Kultur arbeiten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Lettenbichler.)

18.03

18.03.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 936 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.04.4122. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 112/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2008, geändert wird (977 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 181

23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 132/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AIVG), BGBl. Nr. 609/1977, geändert wird (978 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1101/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlän­gerung der Übergangsfristen zur Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für neue EU-Mitgliedstaaten (979 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer<