Stenographisches Protokoll
85. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 8. Juli 2015
85. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 8. Juli 2015
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 8. Juli 2015: 9.06 – 22.12 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden, und Bericht über den
Antrag 880/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie
2. Punkt: Bericht über den Antrag 1121/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird
3. Punkt: Bericht über den Antrag 1044/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
4. Punkt: Bericht über den Antrag 817/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Automatische Anerkennung von im Ausland abgeschlossener Facharzt- oder Allgemeinmedizinerprüfungen“
5. Punkt: Bericht über den Antrag 1182/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen
6. Punkt: Bericht über den Antrag 915/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Evaluierung beim Projekt „Gratis-Zahnspange“
7. Punkt: Bericht über den Antrag 1142/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des BlutspendeVerbotes aufgrund der sexuellen Orientierung
8. Punkt: Bericht über den Antrag 859/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend diskriminierungsfreie Blutspende
9. Punkt: Bericht über den Antrag 860/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsfreie Blutspende
10. Punkt: Bericht über den Antrag 946/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung zentraler Steuerungsinstrumente im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird
12. Punkt: Bericht über den Antrag 1211/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz – GTG), geändert wird
13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird
14. Punkt: Bericht über den Antrag 1139/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird
15. Punkt: Bericht über den Antrag 1012/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung geblockter Altersteilszeit
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des terUrlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden, und Bericht über den
Antrag 343/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird
17. Punkt: Bericht über den Antrag 1206/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden
19. Punkt: Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
20. Punkt: Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
21. Punkt: Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
22. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend
23. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana
24. Punkt: Bericht über den Antrag 820/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler
25. Punkt: Bericht über den Antrag 1218/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Menschenrechtsverletzungen im Iran
26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden
27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird
28. Punkt: Bericht über den Antrag 1181/A der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), geändert wird
29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird
30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 geändert wird (EZG-Novelle 2015)
31. Punkt: In Doha beschlossene Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
32. Punkt: Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
33. Punkt: Bericht über den Antrag 888/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: ambitioniertes Klimaschutzmaßnahmenprogramm beschließen
34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Biozidproduktegesetz geändert werden
35. Punkt: Bericht über den Antrag 1232/A(E) der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bienenschutz durch die Erhaltung von Wiesenflächen
36. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 26
Geschäftsbehandlung
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 46
Antrag des Abgeordneten Josef A. Riemer, den Bericht 744 d.B. des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage 530 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird, gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsordnung an den Gesundheitsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung 107, 107
Antrag des Abgeordneten Harald Jannach, den Bericht 764 d.B. des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage 673 d.B.: Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden, gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft rückzuverweisen – Ablehnung 223, 223
Fragestunde (12.)
Verkehr, Innovation und Technologie ...................................................................... 26
Andreas Ottenschläger (135/M); Carmen Schimanek
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (142/M)
Georg Willi (149/M); Dietmar Keck, Johann Singer
Philip Kucher (147/M); Christian Hafenecker, MA
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (136/M)
MMMag. Dr. Axel Kassegger (143/M); Dr. Ruperta Lichtenecker, Rouven Ertlschweiger, MSc
Sigrid Maurer (150/M); Mag. Nikolaus Alm, Elmar Mayer, Dipl.-Ing. Georg Strasser
Eva-Maria Himmelbauer, BSc (137/M)
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 26
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 45
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und
das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden, und über den
Antrag 880/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie (734 d.B.) .............................................. 46
Redner/Rednerinnen:
Josef A. Riemer ...................................................................................................... ..... 46
Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 50
Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ..... 51
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 53
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 54
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 55
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................ ..... 57
Peter Wurm ............................................................................................................ 59, 74
Dietmar Keck ................................................................................................................ 62
Josef Schellhorn ................................................................................................... 63, 77
Claudia Durchschlag .............................................................................................. ..... 64
Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 65
Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 66
Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 68
Johann Hechtl ......................................................................................................... ..... 69
Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 70
Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ..... 72
Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 75
Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ..... 76
Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend gewerberechtliche Bestimmung einer Raucherzone – Annahme (E 100) 73, 78
Annahme des Gesetzentwurfes in 734 d.B. .................................................................. 78
Gemeinsame Beratung über
2. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1121/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (735 d.B.) ................................................................... 79
3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1044/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (736 d.B.) ........................................................................................... 79
4. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 817/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Automatische Anerkennung von im Ausland abgeschlossener Facharzt- oder Allgemeinmedizinerprüfungen“ (737 d.B.) ............................................. 79
5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1182/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen (738 d.B.) ............................................................................................ 79
6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 915/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Evaluierung beim Projekt „Gratis-Zahnspange“ (739 d.B.) .................................................................................................. 79
7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1142/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des BlutspendeVerbotes aufgrund der sexuellen Orientierung (740 d.B.) ................................................................................................... 79
8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 859/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend diskriminierungsfreie Blutspende (741 d.B.) 79
9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 860/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsfreie Blutspende (742 d.B.) ...... 79
10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 946/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung zentraler Steuerungsinstrumente im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs (743 d.B.) .................................................... 80
Redner/Rednerinnen:
Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 80
Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 81
Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 82
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 83
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 84
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 85
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser .......................................................... ..... 86
Michael Pock .......................................................................................................... 88, 93
Philip Kucher ........................................................................................................... ..... 89
Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ..... 90
Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ..... 92
Walter Schopf .......................................................................................................... ..... 94
Annahme des Gesetzentwurfes in 735 d.B. .................................................................. 95
Kenntnisnahme der acht Ausschussberichte 736, 737, 738, 739, 740, 741, 742 und 743 d.B. 95
Gemeinsame Beratung über
11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (530 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (744 d.B.) ................................................... 96
12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1211/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz – GTG), geändert wird (745 d.B.) ........................ 96
Redner/Rednerinnen:
Josef A. Riemer ...................................................................................................... ..... 97
Michael Ehmann ..................................................................................................... ..... 98
Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 99
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 100
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 102
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 102
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................ ... 104
Gerhard Schmid ..................................................................................................... ... 105
Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 105
Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 106
Annahme des Gesetzentwurfes in 744 d.B. ................................................................ 107
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 745 d.B. ..................................................... 107
Gemeinsame Beratung über
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (674 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (767 d.B.) 107
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1139/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (768 d.B.) .................................................... 107
15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1012/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung geblockter Altersteilszeit (769 d.B.) ............................................................................................................................. 107
Redner/Rednerinnen:
Werner Neubauer .................................................................................................... ... 108
Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 109
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 110
August Wöginger .................................................................................................... ... 111
Mag. Gerald Loacker ......................................................................................... 113, 127
Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 116
Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 118
Bundesminister Rudolf Hundstorfer .............................................................. 121, 128
Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 123
Gerhard Schmid ..................................................................................................... ... 124
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 124
Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 125
Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ... 126
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 127
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer richtigen Teilpension – Ablehnung ........................................... 114, 130
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung von Frauen bei der Teilpension“ – Ablehnung ....................... 117, 130
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeit in den Kollektivverträgen als wirksame Maßnahme zur Verringerung der Einkommensschere – Ablehnung ..................................... 120, 130
Annahme des Gesetzentwurfes in 767 d.B. ................................................................ 129
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 768 und 769 d.B. .............................. 130
Gemeinsame Beratung über
16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (692 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das BauarbeiterUrlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden, und über den
Antrag 343/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (770 d.B.) .............................................................................................................. 130
17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1206/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (771 d.B.) .................................................. 130
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 131
Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 132
Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 134
August Wöginger .................................................................................................... ... 135
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 136
Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 144
Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 145
Dr. Andreas F. Karlsböck .......................................................................................... 145
Bundesminister Rudolf Hundstorfer .............................................................. 147, 157
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 148
Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 150
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 151
Peter Wurm ............................................................................................................. ... 152
Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 153
Walter Bacher .......................................................................................................... ... 156
Mag. Michael Hammer ........................................................................................... ... 158
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 159
Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 159
Annahme des Gesetzentwurfes in 770 d.B. ................................................................ 161
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 770 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Weiterentwicklung der e-card (E 101) ......................................................................... 163
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 771 d.B. ..................................................... 163
18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (697 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (772 d.B.) ........................................ 164
Redner/Rednerinnen:
Angela Lueger ......................................................................................................... ... 164
Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 165
Peter Wurm ............................................................................................................. ... 165
Mag. Aygül Berivan Aslan ..................................................................................... ... 167
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ... 168
Annahme des Gesetzentwurfes in 772 d.B. ................................................................ 169
Gemeinsame Beratung über
19. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (579 d.B.): Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (756 d.B.) ....................... 169
20. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (580 d.B.): Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (757 d.B.) ..... 169
21. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (581 d.B.): Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (758 d.B.) ................... 169
Redner/Rednerinnen:
Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 169
Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 170
Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 171
Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 174
Dr. Jessi Lintl .............................................................................................................. 175
Bundesminister Sebastian Kurz ........................................................................... ... 176
Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 177
Hannes Weninger ................................................................................................... ... 178
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Reinhold Lopatka, Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Minsker Abkommens – Annahme (E 102) 173, 179
Genehmigung der drei Staatsverträge in 756, 757 und 758 d.B. ................................. 179
Gemeinsame Beratung über
22. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (698 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend (759 d.B.) ............................................................................................................................. 179
23. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (507 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana (760 d.B.) ............................................. 180
Redner/Rednerinnen:
Wendelin Mölzer ..................................................................................................... ... 180
Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 181
Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 181
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 759 und 760 d.B. .................................... 182
24. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 820/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler (761 d.B.) ............................................................................................................................. 182
Redner/Rednerinnen:
Werner Neubauer .................................................................................................... ... 182
Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 185
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 186
Hermann Krist ......................................................................................................... ... 187
Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 188
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 189
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 761 d.B. hinsichtlich des Antrages 820/A(E) 189
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 761 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler (E 103) ......................................................... 190
25. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1218/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Menschenrechtsverletzungen im Iran (762 d.B.) ............................................................................................................................. 190
Redner/Rednerinnen:
Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 190
Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 191
Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 191
Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 192
Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ... 193
Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 194
Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 195
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Josef Cap, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Hinrichtung politischer Gefangener nicht nur im Iran, sondern auch in Ägypten – Annahme (E 105) ................................................................... 197, 198
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 762 d.B. hinsichtlich des Antrages 1218/A(E) 198
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 762 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Iran (E 104) .......................................................................................................................... 198
26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (673 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geänfdert werden (764 d.B.) ......................................................................................................... 198
Redner/Rednerinnen:
Jakob Auer .............................................................................................................. ... 199
Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 202
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 203
Ing. Hermann Schultes ..................................................................................... 206, 219
Cornelia Ecker ......................................................................................................... ... 207
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 208
Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 209
Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................ ... 210
Harald Jannach .................................................................................................. 210, 220
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 215
Georg Willi ............................................................................................................... ... 220
Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 222
Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 223
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Jakob Auer, Erwin Preiner, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeiten zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut – Annahme (E 106) .. 205, 224
Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend GVO-Freiheit in Österreich und der Europäischen Union – Ablehnung ....................... 213, 224
Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“ – Ablehnung 217, 224
Annahme des Gesetzentwurfes in 764 d.B. ................................................................ 223
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (680 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird (765 d.B.) ............................................................................................................................. 225
Redner/Rednerinnen:
Harald Jannach ....................................................................................................... ... 225
Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ... 225
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 227
Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 228
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 229
Jakob Auer .............................................................................................................. ... 233
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 233
Mag. Maximilian Unterrainer ................................................................................. ... 234
Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 235
Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 236
Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“ – Ablehnung ......................................................... 230, 237
Annahme des Gesetzentwurfes in 765 d.B. ................................................................ 237
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1181/A der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), geändert wird (766 d.B.) ............................................................................................................................. 237
Redner/Rednerinnen:
Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 237
Marianne Gusenbauer-Jäger ................................................................................. ... 238
Harald Jannach ....................................................................................................... ... 239
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 240
Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 240
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 241
Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 24
2
Walter Schopf .......................................................................................................... ... 243
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 244
Annahme des Gesetzentwurfes in 766 d.B. ................................................................ 244
29. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (696 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (711 d.B.) ........................................ ... 244
Redner/Rednerinnen:
Dr. Susanne Winter ................................................................................................ ... 245
Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 245
Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 246
Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 247
Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 247
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 249
Michael Pock ........................................................................................................... ... 250
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 251
Annahme des Gesetzentwurfes in 711 d.B. ................................................................ 279
30. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (617 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 geändert wird (EZG-Novelle 2015) (710 d.B.) 252
Redner/Rednerinnen:
Werner Neubauer .................................................................................................... ... 252
Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 253
Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 253
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 254
Michael Pock ........................................................................................................... ... 254
Harry Buchmayr ..................................................................................................... ... 255
Annahme des Gesetzentwurfes in 710 d.B. ................................................................ 256
Gemeinsame Beratung über
31. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (693 d.B.): In Doha beschlossene Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (713 d.B.) ........................................................................................ 256
32. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (694 d.B.): Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (714 d.B.) ................................................. 256
33. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 888/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: ambitioniertes Klimaschutzmaßnahmenprogramm beschließen (715 d.B.) ...................................................................................................................... 256
Redner/Rednerinnen:
Dr. Susanne Winter ................................................................................................ ... 257
Johann Rädler ......................................................................................................... ... 258
Mag. Christiane Brunner .................................................................................. 258, 265
Hannes Weninger ................................................................................................... ... 260
Michael Pock ........................................................................................................... ... 261
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 262
Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 263
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 264
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 713 und 714 d.B. .................................... 266
Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 4 B-VG hinsichtlich 713 und 714 d.B. 266
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 715 d.B. ..................................................... 266
Gemeinsame Beratung über
34. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (695 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Biozidproduktegesetz geändert werden (712 d.B.) 266
35. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1232/A(E) der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bienenschutz durch die Erhaltung von Wiesenflächen (716 d.B.) ....................................................................................................................................... 266
Redner/Rednerinnen:
Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 267
Walter Bacher .......................................................................................................... ... 267
Dr. Susanne Winter ................................................................................................ ... 268
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 269
Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 269
Mag. Johannes Rauch ............................................................................................ ... 270
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 271
Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 271
Mag. Michael Hammer ........................................................................................... ... 272
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 272
Annahme des Gesetzentwurfes in 712 d.B. ................................................................ 273
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 716 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Bienenschutz durch die Erhaltung von Wiesenflächen (E 107) .................................. 273
36. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (650 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird (774 d.B.) 273
Redner/Rednerinnen:
Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ... 273
Otto Pendl ................................................................................................................... 274
Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 275
Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 277
Werner Amon, MBA ............................................................................................... ... 278
Annahme des Gesetzentwurfes in 774 d.B. ................................................................ 279
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuverdienstgrenze Studienbeihilfe (1275/A)(E)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beginn der allgemeinen Schulpflicht für „Frühchen“ (1276/A)(E)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation (1277/A)(E)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend: kein Wegfall beziehungsweise keine Kürzung der Familienbeihilfe für Studierende aufgrund von Ferialarbeit in der vorlesungsfreien Zeit! (1278/A)(E)
Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur raschen Ermöglichung einer Familienorientierten Rehabilitation (1279/A)(E)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler (1280/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Arbeitsmarktservice Österreich“ (5879/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Max Brod (5880/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Max Brod (5881/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Max Brod (5882/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Max Brod (5883/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Kafka (5884/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Kafka (5885/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Kafka (5886/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Kafka (5887/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Kafka (5888/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Adalbert Stifter (5889/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Adalbert Stifter (5890/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Adalbert Stifter (5891/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Adalbert Stifter (5892/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Adalbert Stifter (5893/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Adalbert Stifter (5894/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien (5895/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier im Gebiet Težno bei Marburg (slowenisch Maribor) (5896/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier in Tüchern (slowenisch Teharje) (5897/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier in Liescha (slowenisch Leše) (5898/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier in Trifail (Trbovlje) (5899/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier im Gebiet Slowenisch Kärnten (slowenisch Slovenska Koroška) (5900/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier im Gebiet Rann (slowenisch Slovenska Brežice) (5901/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier im Bergwerksstollen von Huda Jama (5902/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier im Bacherngebirge (5903/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier im Hornwald (Kocevski Rog) (5904/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier im Gebiet der Gemeinde Kidricevo (5905/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier in Tüffer (slowenisch Laško) (5906/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5907/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5908/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5909/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5910/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5911/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5912/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5913/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5914/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5915/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5916/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5917/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5918/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5919/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: Mitglieder von militärischen Einheiten unter den Asylwerbern? (5920/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend weitere Steigerungen bei Wohnkosten (5921/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend eine gemeinsame Gedenkveranstaltung mit der tschechischen Stadt Prelau/Přerov zur Erinnerung an die 265 ermordeten Opfer und in den sogenannten Schwedenschanzen verscharrten Opfer der Nachkriegszeit (5922/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Budgetaufwand für Berateraufträge im Jahr 2014 (5923/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend: Sicherheitslücke bei Infusionspumpen entdeckt (5924/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend: Kanaldeckel hob sich aus Verankerung (5925/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Interpretationswillkür und Auslegungstohuwabohu der Bedeutung der Wortfolge: „die Verabreichung von Speisen in einfacher Art“ in der Gewerbeordnung (5926/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Rainer Maria Rilke (5927/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Rainer Maria Rilke (5928/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Rainer Maria Rilke (5929/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einziehung der 2-€-Gedenkmünze von Franc Rozman alias „Stane“ (5930/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Tuberkulose und generelle Handhabung der gesetzlichen Informationspflicht (5931/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Krankheiten und generelle Handhabung der gesetzlichen Informationspflicht (5932/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Tuberkulose und gesetzliche Informationspflicht (5933/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte“ – Inserat des BMVIT in „Österreich“ am 1. Juli 2015 (5934/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Kampf der Wegwerfgesellschaft bei Lebensmitteln (5935/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten von Asylquartieren (5936/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Forstprojekt in Guatemala (5937/J)
Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend interaktives Szenarientraining (5938/J)
Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Situation in Kufstein während der Grenzkontrollen (5939/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Tiertragödie in der Südoststeiermark (5940/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Unterbringung von Flüchtlingen in Schülerheimen (5941/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend: Hackerangriff behindert Flugverkehr von Airline LOT (5942/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte“ – Inserat des BMVIT in „Heute“ am 24. Juni 2015 (5943/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte“ – Inserat des BMVIT in „Österreich“ am 26. Juni 2015 (5944/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Ihr Recht am Zug“ – Inserat des BMVIT in der „Krone“ am 24. Juni 2015 (5945/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Ihr Recht am Zug“ – Inserat des BMVIT in „Österreich“ am 24. Juni 2015 (5946/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Staatspreis Mobilität 2015“ – Inserat des BMVIT in „Heute“ am 24. Juni 2015 (5947/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Staatspreis Mobilität 2015“ – Inserat des BMVIT in der „Krone“ am 24. Juni 2015 (5948/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Staatspreis Mobilität 2015“ – zweites Inserat an einem Tag des BMVIT in „Österreich“ am 26. Juni 2015 (5949/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Ihr Recht. Unser Auftrag“ – Inserat des BMVIT in „Heute“ am 1. Juli 2015 (5950/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5951/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5952/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5953/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5954/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5955/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5956/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5957/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5958/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5959/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5960/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5961/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5962/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Burgenland (5963/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Kärnten (5964/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Niederösterreich (5965/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Oberösterreich (5966/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Salzburg (5967/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Steiermark (5968/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Tirol (5969/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Vorarlberg (5970/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Wien (5971/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Platzverbot bei „Bilderberg“-Treffen (5972/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Neuausrichtung des Vertretungsnetzes des BMeiA (5973/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erfüllung der sogenannten „Integrationsvereinbarung“ (IV) (5974/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Barrierefrei“ – Inserat in „Österreich“ am 6. Juli 2015 (5975/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kriminaltouristen in Österreich (5976/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Anzahl der österreichischen Polizeibeamten im Auslandseinsatz (5977/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Ihr Recht. Unser Auftrag“ – Inserat des BMVIT in „Heute“ am 3. Juli 2015 (5978/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte“ – Inserat des BMVIT in „Österreich“ am 6. Juli 2015 (5979/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Südoststeiermark (5980/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Voitsberg (5981/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Weiz (5982/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen in der Stadt Graz (5983/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag (5984/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Deutschlandsberg (5985/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Graz-Umgebung (5986/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld (5987/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Leibnitz (5988/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Leoben (5989/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Murau (5990/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Murtal (5991/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Murtal (5992/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Südoststeiermark (5993/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Voitsberg (5994/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Weiz (5995/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen in der Stadt Graz (5996/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Deutschlandsberg (5997/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Graz-Umgebung (5998/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld (5999/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Leibnitz (6000/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Leoben (6001/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Murau (6002/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag (6003/J)
Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend JPO-Stellen (6004/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Errichtung eines Asyl-Verteilzentrum in der Gemeinde Ossiach (6005/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Banater Schwaben für zukünftige Generationen (6006/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Beskidendeutschen für zukünftige Generationen (6007/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Buchenlanddeutschen für zukünftige Generationen (6008/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Deutsch-Untersteirer für zukünftige Generationen (6009/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Donauschwaben für zukünftige Generationen (6010/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Gottscheer für zukünftige Generationen (6011/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Siebenbürger Sachsen für zukünftige Generationen (6012/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Sudetendeutschen für zukünftige Generationen (6013/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Karpatendeutschen für zukünftige Generationen (6014/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend: Fettleber bei Kindern immer häufiger (6015/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Tierversuchsstatistik 2014 (6016/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Tierversuchsstatistik 2014 (6017/J)
Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Grundversorgung als Anreiz für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten (6018/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Skandal beim Fonds Soziales Wien (6019/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Skandal beim Fonds Soziales Wien (6020/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Scheinselbständigkeit und Ausländerbeschäftigung (6021/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Unrechtsgehalt einzelner Benesch-Dekrete im Lichte des Stockholm-Programms und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (6022/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend mehr als 400.000 Kinder in Österreich von Armut betroffen (6023/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gewährung von Schulfahrtbeihilfe in den Jahren 2013 und 2014 (6024/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Internierung von österreichischen Staatsbürgern
beziehungsweise amerikanischen Staatsbürgern mit österreichischen Wurzeln in den Vereinigten Staaten von Amerika von 1941 bis 1947 (6025/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Privatkonkurse und Unternehmensinsolvenzen (6026/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Rückerstattung der Festplattenabgabe (6027/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Golden Age Index (6028/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Österreichs Griechenland-Haftungen (6029/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit unter Spitzensportlern (6030/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sozialakademie-Absolventen als sozialistische Wahlkampfhelfer (6031/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend: Versorgungsjob für Ex-Geschäftsführerin Reisenbichler (ÖVP)? (6032/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Schikanen für die Gastronomie (6033/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Tricksereien für Familienbeihilfe (6034/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend ELER-Fördermittel für die Gesundheitsversorgung (6035/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend triadische Patente (6036/J)
Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend SEVESO III – Novelle, KWIZDA Agro & Zementwerk Wietersdorfer (6037/J)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Kosten der Schulverwaltung (6038/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Übergriffe auf Schüler durch Lehrpersonen (6039/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Sozialhilfekosten für Flüchtlinge (6040/J)
Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderungen für die Liese Prokop Privatschule (6041/J)
Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zusammenlegung von Polizeiinspektionen II (6042/J)
*****
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend die Adobe-Software auf den Parlamentsrechnern (18/JPR)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie! Ich wünsche Ihnen allen einen schönen guten Morgen und eröffne die 85. Sitzung des Nationalrates.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bayr, Mag. Muttonen, Dr. Franz, Ing. Hackl, Mag. Haider, Mag. Hauser und Strache.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Die Bundesministerin für Familien und Jugend Dr. Sophie Karmasin wird durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter vertreten.
*****
Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung live in voller Länge übertragen.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Fragestunde.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Stöger.
Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen, die Beantwortung durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie vom Rednerpult der Abgeordneten aus.
Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage durch den Bundesminister soll 2 Minuten, jene der Zusatzfrage 1 Minute betragen. Ich werde wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit darauf aufmerksam machen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur 1. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Heinzl an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Österreich ist das Nummer-eins-Land bei den Bahnfahrerinnen und Bahnfahrern innerhalb der Europäischen Union. Alleine im Vorjahr
konnten über 280 Millionen Fahrgäste verzeichnet werden, und die Tendenz ist weiterhin stark steigend. Diese Zahlen bestätigen uns auch, dass es sich ausgezahlt hat, dass wir in Österreich in den Bahnausbau so stark investiert haben.
Um die Attraktivität der Bahn weiter zu steigern, ist die Einführung eines österreichweiten Taktverkehrs geplant. Deshalb meine Frage, Herr Bundesminister:
„Was sind die Eckpunkte des geplanten, integrierten Taktfahrplanes und welche tatsächlichen Verbesserungen sind dadurch für die Passagiere zu erwarten?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Es ist tatsächlich so: Österreich ist in der Europäischen Union das Bahnfahrerland Nummer eins geworden. Das hängt damit zusammen, dass wir die besten Services in der Bahninfrastruktur zur Verfügung stellen und dass wir auch intensiv in den Ausbau der Infrastruktur und in den Bereich der Fahrzeuge investieren.
Worum geht es dabei? – Es geht dabei darum, dass der Mensch im Mittelpunkt steht, und da ist die Frage zu stellen: Was brauchen die Kundinnen und Kunden?
Die Antwort darauf heißt: Wir müssen die Infrastruktur möglichst effizient nutzen.
Wie können wir das tun? – Das können wir dadurch tun, dass wir einen Taktfahrplan vorgeben, wo sichergestellt ist, dass die Kundin/der Kunde Antwort auf die Frage bekommt: Wann habe ich an dieser Anschlussstelle, an diesem Bahnhof eine Möglichkeit der Abreise oder des Ankommens? Wo gibt es eine Verbindung zum nächsten Anschluss?
Die Infrastruktur können wir dann besser nutzen, wenn wir einen Takt einführen. Dann erhält die Kundin/der Kunde die Information, wann sie oder er weiterfahren kann, und kann sich darauf einstellen.
Sie kennen das: Wenn Sie zum Bahnhof gehen und wissen, Sie können um 10.15 Uhr von Wien nach Salzburg fahren, dann werden Sie um 10.15 Uhr dort sein, und bei einem Halbstundentakt ist das dann um 10.45 Uhr. Bahnfahren macht spannender, wenn es vernünftige Anschlüsse gibt. Und darum geht es!
Taktfahrplan bedeutet, dass jeder größere Bahnhof ein Taktknoten ist und dass der Kunde für die lokalen Verbindungen nie wieder einen Fahrplan braucht. Er muss nur mehr wissen, zu welchem Zeitpunkt der Knoten organisiert ist.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Bundesminister! Das größte österreichische Personenverkehrsunternehmen ÖBB nimmt am Personenverkehr einen Marktanteil von über 90 Prozent ein. Es sind auch rund ein Dutzend weiterer Eisenbahnunternehmen im Personenverkehr tätig. Im Sinne eines freien und fairen Wettbewerbes muss ein diskriminierungsfreier Zugang dieser Unternehmen zum Markt sichergestellt sein.
Durch die Umsetzung des Taktfahrplanes ergeben sich wesentliche Änderungen auf dem österreichischen Personenverkehrsmarkt. Dazu meine Zusatzfrage:
Wie kann man gewährleisten, dass ein Taktfahrplan diskriminierungsfrei für alle Bahnunternehmen umgesetzt wird?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Das kann man dadurch gewährleisten, dass man erstens den Takt insgesamt vorgibt und dass zweitens jedes Unternehmen die Chance hat, sich auch um einen Takt und um Fahrtrassen zu bewerben. Auch das ist möglich.
Neben dem Taktfahrplan gibt es weitere Verkehre, die natürlich für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen offen bleiben. Es gibt neben dem Taktfahrplan auch die Möglichkeit, Güteverkehre abzuwickeln. Auch das muss offen bleiben.
Ich halte es für sehr wichtig, dass man sich bei der Berechnung des Taktfahrplanes am Bahnhof Salzburg orientiert hat. Warum Salzburg? – Dort wird der Verkehr zur Bundesrepublik Deutschland abgewickelt. Ausgehend von Salzburg ist der Taktfahrplan konzipiert.
Völlig klar ist, dass in einem Taktfahrplan die Trassen diskriminierungsfrei vergeben werden. Es ist aber sichergestellt, dass der Taktfahrplan in einem Konflikt den Vorrang vor anderen Kriterien hat.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 2. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Ottenschläger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Ich komme nun von der Schiene zur Straße.
In regelmäßigen Abständen werden Stimmen aus einzelnen Bundesländern laut, eine flächendeckende Lkw-Maut auf allen Landes- und Gemeindestraßen für alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen einzuführen. Wir wissen, dass wir derzeit mit einer nicht allzu tollen Konjunktur kämpfen. Wir haben zwar durch die Steuerreform jetzt einmal den richtigen Weg eingeschlagen, aber eine solche Transportabgabe würde sicher den Wirtschaftsstandort Österreich und viele Arbeitsplätze gefährden und letztlich auch den Konsumenten treffen.
Daher frage ich Sie, Herr Minister:
„Wie beurteilen Sie die Überlegungen einiger Bundesländer, den ländlichen Raum, die österreichische Wirtschaft – von Transportwirtschaft bis zum kleinen Einzelunternehmer – und damit die Konsumentinnen und Konsumenten mit weiteren Kosten zu belasten, indem eine flächendeckende Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf allen Straßen in Österreich eingeführt wird?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, danke für diese Frage. Ich glaube es ist sehr wichtig, darzustellen dass wir in Österreich ein hochrangiges Straßennetz haben, das bestens ausgebaut ist.
Ich bin zuständig für die Bundesstraßen, das heißt, für Autobahnen und Schnellstraßen, und diese sind bereits flächendeckend bemautet. Wir sind damit bisher sehr gut gefahren.
Die Frage, ob im niederrangigen Straßennetz auch Maut eingehoben werden soll, ist eine Frage, die man an die Bundesländer zu richten hat. Diese Frage ist regelmäßig ein Thema bei der Landesverkehrsreferentenkonferenz, aber die Länder haben bisher keine einheitliche Sprachregelung gefunden beziehungsweise keine einheitliche Zielsetzung formuliert.
Ich meine, wenn man so etwas einführt, dann kann es nur für ganz Österreich sein. Ich halte es nicht für sinnvoll, so etwas auf einzelne Bundesländer beschränkt durchzuführen. Außerdem ist zu sagen, dass kein europäisches Land solche Regelungen für alle Ebenen der Straßen eingeführt hat. Das müsste man mit berücksichtigen. Ich jedenfalls halte einen solchen Weg für problematisch.
Im Hinblick auf den Finanzausgleich muss man daran erinnern, dass mit der Übergabe der Zuständigkeit für die alten Bundesstraßen an die Länder das entsprechende Geld im Finanzausgleich sozusagen mitgegeben worden ist.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich spreche sie in diesem Zusammenhang auch als Eigentümervertreter der ASFINAG an, und zwar deswegen, weil ja durchaus auch immer diskutiert wird, dass das System über die ASFINAG organisiert werden soll, und insofern wird dann früher oder später, falls die Bundesländer tatsächlich einen solchen Entschluss fassen sollten, diese ganze Angelegenheit auf Sie zukommen.
In diesem Zusammenhang will ich Sie jetzt fragen, ob Sie schon Auskunft darüber geben können, wie dieses System funktionieren könnte – Stichwort: GPS – beziehungsweise wie hoch die Gesamtkosten für die Errichtung und den Betrieb eines solchen Umstiegs für Betreiber und Unternehmer wären.
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Erstens, gefragt als Eigentümervertreter der ASFINAG: Die ASFINAG hat das Know-how und könnte natürlich die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, wie man das abwickeln könnte. Das hängt aber von der Frage ab: Wie will man das gestalten? Und dazu braucht man auch die Entscheidungen der Bundesländer, und diese liegen nicht vor. Und davon ist es dann abhängig, wie die Kostenentwicklung sich gestalten würde.
Zweitens kann ich sagen, dass die ASFINAG, wenn die Bundesländer so etwas umsetzen wollten, bereit wäre, das abzuwickeln und da ihr Know-how einzubringen. Das wäre meiner Meinung nach durchaus umsetzbar.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schimanek.
Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Minister, ich bin sehr froh darüber, dass Sie gesagt haben, wir müssen über die Einführung einer flächendeckenden Lkw-Maut auch auf den Landesstraßen zuerst einmal mit den Bundesländern diskutieren, denn ich meine, dass wir gerade in diesem Bereich schon genug Belastungen haben.
Es ist ja so, dass wir auf den Autobahnen und Schnellstraßen eine Mautpflicht haben, aber diese Mautpflicht wird nicht immer eingehalten, weshalb ich an Sie eine schriftliche Anfrage bezüglich der Mautsünder in Österreich gerichtet habe, und Sie haben mir eine sehr detaillierte Aufstellung darüber zukommen lassen.
Erstaunlich ist für mich, dass es in Kufstein Süd seit der Einführung der Maut 15 000 Mautsünder gegeben hat. Es waren mehr als im Jahr 2014 und es waren mehr als in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark. All diese Bundesländer haben weniger Mautsünder gehabt als wir in Kufstein. Durch die Überprüfung der Einhaltung der Mautpflicht haben Sie doch relativ viele Einnahmen. Daher meine Frage an Sie:
Planen Sie, aus diesen Einnahmen Kufstein zu entlasten, und zwar entweder durch mehr Informationsarbeit in Bayern, so dass die Verkehrswelle nicht mehr durch die
Stadt Kufstein rauscht, oder durch eine Beteiligung am Bau einer Umfahrungsstraße in Kufstein?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Die Zuständigkeiten in Österreich sind per Verfassung gut geklärt: Für Landesstraßen ist die Landesregierung zuständig, für Gemeindestraßen sind es die Gemeinden. Aber wir sind gerne bereit, das Problem in Kufstein kooperativ zu lösen, dort zu unterstützen, vor allem auch im technischen Bereich Unterstützung zu gewähren. Eine besondere Übernahme ist verfassungsrechtlich allerdings nicht vorgesehen, etwa in der Weise, dass wir Sonderstraßen in Kufstein bauen würden. Es gibt derzeit keine gesetzliche Grundlage dafür.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 3. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Im Jahre 2011 wurde unter der Federführung Ihrer Vorgängerin ein Papier vorgestellt, das sich „Road Map Luftfahrt“ nennt und Maßnahmen zur effizienten Verwaltung und zur Verbesserung der Luftfahrtswirtschaft beinhaltet.
Leider enthält dieses Papier, diese Studie, die erarbeitet wurde, keine Zwischenziele mit konkret feststellbaren Maßnahmen oder messbaren Fakten, sondern es gibt Zwischenziele, die im Zwei-Jahres-Rhythmus evaluiert werden.
Daher meine Frage, Herr Bundesminister:
„Wie ist der aktuelle Stand bei der Road Map Luftfahrt im Vergleich zur ursprünglichen Planung?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter! Wir haben 77 Maßnahmen im Bereich der Road Map Luftfahrt diskutiert, vereinbart und in diese Road Map aufgenommen. 65 der 77 Einzelmaßnahmen befinden sich schon in Umsetzung.
Die Road Map Luftfahrt wird heuer evaluiert und aktualisiert. Dazu habe ich eine externe Studie in Auftrag gegeben, die im Herbst 2015 auch öffentlich präsentiert wird.
Wenn Sie sich die Road Map Luftfahrt ansehen, können Sie erkennen, dass darin diese 77 Maßnahmen definiert sind. Und wir sind mit der Branche im Einvernehmen, die Umsetzung schrittweise vorzunehmen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Minister, eine dieser Maßnahmen, die auch in dieser Road Map Luftfahrt definiert ist und auch von Ihrer Vorgängerin, Ministerin Bures, angekündigt wurde, ist das Fallen der sogenannten Ticketsteuer. Die Flugindustrie wehrt sich heftig gegen diese „Ticketsteuer“, und es ist für die Regionalflughäfen existenzbedrohend und gefährdet auch die Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien, wenn sie beibehalten wird.
Werden Sie sich auch für die ersatzlose Streichung dieser unnötigen Abgabe einsetzen?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, diese Frage ist an den Finanzminister zu richten. Die Frage der Luftverkehrsabgabe ist Steuerrecht.
Ich sehe es aus meiner Sicht tatsächlich so, dass die Luftfahrtindustrie, die Luftfahrt in Österreich dadurch besonders belastet ist und dass es aus verkehrspolitischer Sicht durchaus sinnvoll wäre, andere Formen der Besteuerung anstelle dieser Abgabe zu haben.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Willi. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Minister, guten Morgen! Die ASFINAG baut derzeit an drei Unsinnsprojekten: Das sind die S7, die A5 und der Westring. Die A5 zum Beispiel ist überdimensioniert, die braucht in dieser Dimension, in dieser Größe niemand. Der Westring schaufelt noch mehr Autos in die Innenstadt von Linz.
Wann werden Sie einen Strategiewechsel einleiten, nämlich dass man sagt, das knappe Geld, das vorhanden ist, nehmen wir primär dafür, den öffentlichen Verkehr zu fördern, und die Einnahmen der ASFINAG sollen zur Rückzahlung ihrer Schulden verwendet werden?
*****
Die schriftlich eingereichte Anfrage, 149/M, hat folgenden Wortlaut:
„Sie lassen die ASFINAG nach wie vor unrentable Unsinnsprojekte wie den Linzer Westring A 26, die Nord Autobahn A 5 oder die S 7 vorantreiben, teilweise sogar als Schwarzbauten. – Wann werden Sie für einen Strategiewechsel sorgen, der Mittel für mehr und leistbare Öffis und für die Rückzahlung der Milliarden-Straßenbauschulden freimacht?“
*****
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, mit dieser Anfrage schlagen Sie sich ein bisschen unter Ihrem Wert. Die Autobahnen, die wir bauen, sind im Gesetz vorgesehen, sind im Anhang des Bundesstraßengesetzes angeführt. (Abg. Moser: Aber deswegen sind sie ja nicht per se notwendig!) Und diese Entscheidung hat der Nationalrat auch getroffen. (Abg. Moser: Das kann man jederzeit ändern!)
Ich denke, dass alle Autobahnen, die wir bauen, notwendig sind, und ich kann Ihnen sagen, wir haben den Strategiewechsel schon lange vorgenommen. Der öffentliche Verkehr ist in Österreich beispiellos günstig. Nur ein Vergleich: Bahnfahren ist in Deutschland dreimal so teuer wie in Österreich; von der Schweiz und England möchte ich gar nicht reden.
Wir investieren jedes Jahr um die 2 Milliarden € in die Schieneninfrastruktur und sind damit im europäischen Vergleich bei weitem Spitzenreiter, vor Schweden und den Niederlanden. Wir haben mit viermal so hohen Pro-Kopf-Investitionen wie Deutschland und Frankreich die Nase vorne. Und beim Vergleich von Straße und Schiene schlagen wir die Schweiz sogar um Längen. Österreich investiert doppelt so viel in die Schiene wie in die Straße, die Schweiz nur um 40 Prozent mehr.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr
Abgeordneter.
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Minister, wie viel Prozent Ihrer Wege legen Sie mit dem Zug zurück und wie viel mit dem Auto?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Ich würde meinen, dass die Wege, die ich mit dem Zug zurücklege, knapp 10 Prozent ausmachen.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Keck.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, inwiefern erlaubt die EU-Wegekostenrichtlinie, dass ASFINAG-Mauteinnahmen für den Öffi-Ausbau verwendet werden? Und wie sieht derzeit in Österreich das Verhältnis von Straßen- zu Schieneninvestitionen aus?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter! Hohes Haus! Prinzipiell sieht die EU-Wegekostenrichtlinie nur vor, dass man im Bereich des eigenen Verkehrsträgers bleibt. Also ich kann mit Bemautung nur Verkehrsinfrastruktur fördern. Es gibt in einigen Korridoren Ausnahmen, wie zum Beispiel auf der Schiene Brenner-Basistunnel. Da haben wir eine Ausnahme, die nach oben begrenzt ist. Aber generell ist das nicht möglich.
Wir sind dazu angehalten, in die Richtung zu gehen, dass wir die Umweltkosten beziehungsweise die allgemeinen Kosten auch in die Mautgebühr einbeziehen können. Das wollen wir tun, und ich habe daher vorgesehen, eine Änderung des Bundesstraßenmautgesetzes in diese Richtung noch in diesem Herbst vorzunehmen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Singer.
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Minister, auch ich teile die Ansicht, dass wir sowohl den Individualverkehr als auch den öffentlichen Verkehr weiterentwickeln müssen. Wir haben in Oberösterreich Gott sei Dank eine Fülle von Projekten, unter anderem auch den Linzer Westring.
Der Linzer Westring ist für mich ein wesentlicher Punkt der Straßenentwicklung: Es werden dadurch Pendler entlastet, es steigt damit die Lebensqualität und der Verkehr im innerstädtischen Bereich wird dadurch erheblich reduziert – also ein wichtiges Projekt für Oberösterreich! 70 Prozent der Bevölkerung sind für dieses Projekt. Der Spatenstich ist inzwischen erfolgt.
Bis wann, Herr Bundesminister, sehen Sie die Realisierung und wann können die ersten Fahrzeuge auf diesem neuen Straßenstück fahren?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, ich hoffe, dass ich diese Straße sehr bald benutzen kann. Ich gehe davon aus, dass wir im Jahr 2018 den ersten Teilabschnitt fertig haben können – das ist die Brücke über die Donau in Linz. Dieser Straßenabschnitt entlastet sowohl die Nordseite, also die Urfahraner Gegend, als auch die Südseite sehr entscheidend.
Der zweite Abschnitt wird der Tunnelbereich sein, der die gesamte Stadt entlastet. Der Verkehr wird im Berg stattfinden. Das ist für die Linzerinnen und Linzer aus der Sicht der Umwelt besser.
Der dritte Abschnitt wird später umgesetzt werden. Da müssen wir uns noch ein bisschen gedulden.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 5. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Hagen. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Bundesminister! Während in Wien die Busspur von Bussen, Einsatzfahrzeugen, Mopeds, Fahrrädern und auch Motorrädern benutzt werden darf, ist das in Bregenz, auf der anderen Seite Österreichs, ganz anders geregelt. In Bregenz dürfen zwar Einsatzfahrzeuge, Busse, Taxis, Mopedfahrer und auch Fahrradfahrer die Busspur benützen, aber es ist irgendwie eigenartig, dass dort die Motorradfahrer die Busspur nicht benützen dürfen und dort in der Hitze stehen und warten müssen und sich im Verkehr weiterschlängeln müssen.
Es ist doch der Vorteil der Busspur, dass man wesentlich schneller vorwärtskommt. In Wien hat man das erkannt und schaut, dass der Verkehr flüssig ist.
Meine Frage dazu:
„Worin sehen Sie den Vorteil einer nicht bundeseinheitlichen Regelung zur Benützung von Busspuren?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Zweck einer Busspur liegt in der Beschleunigung und in der Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs. Es ist bewusst eine Förderung des öffentlichen Verkehrs. Wir wollen, dass viele Menschen schneller sein können als der Individualverkehr.
Es gibt gesetzliche Ausnahmen, die das Befahren von Busspuren ermöglichen, und zwar für Taxis, das ist ein quasiöffentliches Verkehrsmittel, Krankentransportfahrzeuge, Straßendienste, wenn sie für die Straße arbeiten, und die Müllabfuhr. Dabei handelt es sich überall um ein höherwertiges öffentliches Interesse.
Es ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob Ausnahmen erforderlich sind und ob es im Hinblick auf die Verkehrssicherheit unbedenklich ist, eine Busspur für einspurige Fahrzeuge freizugeben. Es ist zu bedenken, dass der Vorteil der Busspur, nämlich die Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs, mit jeder Ausnahme auch eingeschränkt wird. Somit ist diese Regelung, dass die zuständige örtliche Behörde in diesem Fall eine Entscheidung trifft, aus meiner Sicht sachgerecht.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Bundesminister, Sie haben jetzt einiges erklärt und gesagt, was der Vorteil der Busspur ist und wie der öffentliche Verkehr gefördert werden sollte. Das alles ist für mich einleuchtend, und ich verstehe das auch, aber trotzdem haben Sie mir nicht erklären können, warum in Wien der Radfahrer, der Mopedfahrer und auch der Motorradfahrer die Busspur benützen dürfen, in Bregenz jedoch nur der Mopedfahrer und der „Radfahrer“ – unter Anführungszeichen –, wenn wir bei den Zweirädrigen bleiben.
Ich möchte schon von Ihnen wissen, warum Ihrer Meinung nach in Bregenz die Busspur durch Motorradfahrer nicht benützt werden darf, während dies Mopedfahrer und Radfahrer sehr wohl dürfen.
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Nach der Straßenverkehrsordnung können Mopedfahrer und Radfahrer nur dann die
Busspur benützen, wenn das die zuständige Behörde ausdrücklich erlaubt hat, ein Verfahren eingeleitet hat und diese Information auf Zusatztafeln angebracht ist. Generell ist das ansonsten nicht gestattet.
Wenn die zuständige Behörde das gemacht hat, dann liegt das in ihrer Entscheidung und muss sachgerecht nachvollzogen werden können. Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, die in ganz Österreich unterschiedlich sind. In der Stadt ist es sehr oft so, dass die Busspur eine wichtige Funktion zur Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs hat und da ein anderes Geschwindigkeitsbedürfnis gegeben ist. Daher hat die Behörde sachgerecht zu entscheiden.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 6. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Pock. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Guten Morgen, Herr Minister! Meine Frage bezieht sich auf die Staatsschuldenquote vor allem in Kombination mit der ÖBB Infrastruktur. Wie Sie wissen, haben wir aktuell eine Staatsschuldenquote von 85 Prozent. In den letzten drei Monaten ist diese um weitere 0,3 Prozent gestiegen, innerhalb der letzten zwölf Monate um 3,8 Prozent. In Summe stehen wir derzeit bei 280,2 Milliarden €.
Die ÖBB, konkret die ÖBB Infrastruktur, haben keinen sehr geringen Anteil an der Gesamtstaatsverschuldung, und es gibt Modelle wie in der Schweiz, wo der Infrastrukturausbau aus dem laufenden Budget und nicht durch Staatsverschuldung finanziert wird. Konkret sieht der aktuelle ÖBB-Rahmenplan 19,56 Milliarden für den Zeitraum von 2015 bis 2019 vor. Und wenn wir auch die Zuschüsse, die natürlich für Dienstleistung im Einkauf stattfinden, dazurechnen, dann sehen wir, dass zwischen 2015 und 2019 ein Gesamtbetrag von 39,45 Milliarden ausgegeben wird.
Meine konkrete Frage lautet:
„Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ressorts getroffen, um die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur – insbesondere in Hinblick auf die Finanz- und Ertragslage der ÖBB Infrastruktur und vor dem Hintergrund der Nicht-Förderfähigkeit vieler Projekte im Rahmen des EFSI – nachhaltig zu gewährleisten?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen versichern, die Staatsschulden sind deswegen gestiegen, weil es eine andere Bewertung der Staatsschuld gegeben hat. Die gesamte Schuld ist in diesem Sinne, also ausgelöst von den ÖBB, nicht gestiegen, man hat sie nur anders tituliert. Es ist mir immer sehr wichtig, zu sagen: Die Schuldensituation war gleich.
Mit der Investition von 2 Milliarden € in die Schieneninfrastruktur und 1 Milliarde € in das Straßennetz sind wir Investitionsweltmeister. (Abg. Moser: Ja, das ist ja das Problem!) Ich bin in dieser Republik der Investitionsminister. Es geht darum, dass wir hier sicherstellen, dass diese Investitionen in der Zukunft auch getätigt werden können. Damit schaffen wir viele Arbeitsplätze in diesem Land und bessere Bedingungen für die Menschen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Moser.)
Die ASFINAG finanziert sich zum Beispiel zur Gänze durch Mauteinnahmen, somit sind diese Investitionen finanziert. Die ÖBB Infrastruktur finanziert sich durch die im „Zielnetz 2025“ angestrebten Regelungen. (Abg. Moser: Durch Schulden!) Es gibt also
ÖBB-Rahmenpläne. Die Finanzierung durch die Republik erfolgt in Form eines Annuitätenmodells – dieses ist im § 42 des ÖBB-Gesetzes in Form des Zuschussvertrages geregelt, das bedeutet, die ÖBB dürfen Anlagen mit der guten Bonität der Republik Österreich vergeben –, das vergleichbar mit einem Bauspardarlehen in Form von 30 gleich bleibenden Jahresraten durch den Bund bedient wird. Damit ist das eine sehr günstige Finanzierung, die mit jedem PPP-Modell konkurrieren kann. (Abg. Moser: Ja, 2 Milliarden!)
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Eine Frage, die sich direkt auf Ihre Beantwortung bezieht. Erstens: Es gibt keine Unterscheidung zwischen einem österreichischen Staatsbürger und einem ÖBB-Staatsbürger. Es ist jeweils Steuergeld, aus dem die Schulden bedient werden müssen.
Zweitens haben wir das Maastricht-Kriterium, das auf 60 Prozent der Staatsverschuldung abzielt. Und auch dann, wenn wir uns zu sehr günstigen Zinssätzen verschulden, verschulden wir uns dennoch über die 60 Prozent hinaus.
Es gibt sehr viele Beispiele von zentral- und westeuropäischen Staaten, wo Finanzierungen anders gelöst werden als in Österreich, die nachhaltig sind. Und Sie, Herr Minister, tragen ja in Ihrem Ressort – auch wenn wir in inhaltlicher Hinsicht unterschiedlicher Meinung sind – große Verantwortung auch dahingehend, die Staatsschulden zu reduzieren.
Ich bringe jetzt zwei Beispiele. In der Schweiz wird durch die Straße die Schiene querfinanziert. Das würde in Österreich bedeuten, dass die Asfinag, die ja tatsächlich auch einen Überschuss erwirtschaftet, die ÖBB querfinanzieren könnte.
Die zweite Möglichkeit ist, dass verkehrsbezogene Steuern, wie die NoVA, die Mineralölsteuer und andere, auch tatsächlich für die Infrastrukturprojekte herangezogen werden, also zweckgebunden sind.
Meine konkrete Frage: Sind solche oder ähnliche Maßnahmen aus Ihrer Sicht in Zukunft vorstellbar?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter! Erstens: Die Querfinanzierung wie in der Schweiz ist in Österreich nicht möglich, weil dies die Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union nicht zulässt – das habe ich heute schon bei der Anfrage des Abgeordneten Keck ausgeführt. Das ist aus meiner Sicht sehr deutlich.
Zweitens: Das, was wir investieren, schafft – erstens – Arbeit und bringt Steuereinnahmen und schafft – zweitens – besseren Service für die Bevölkerung. Das wird auch von der Bevölkerung akzeptiert. Wir haben auch die größten Zuwächse im öffentlichen Verkehr, und wir sind nach wie vor das Bahnfahrerland Nummer eins.
PPP-Modelle – wir haben sie versucht – können die gute Performance, wie sie derzeit die ÖBB Infrastruktur zur Verfügung hat, nicht ersetzen. Die schaffen diese guten Bedingungen nicht. Und mir ist es wichtig, dass wir mit unserem Modell auch im internationalen Vergleich gut dastehen.
Es ist uns auch gelungen, jetzt Mittel aus der Europäischen Union zu bekommen, die wir zielgerichtet im Interesse der Bürger eingesetzt haben.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 7. Anfrage; das ist jene des Herrn Abgeordneten Kucher. – Bitte, Herr
Abgeordneter.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Bundesminister, Sie haben sich ja auch in der letzten Sitzung des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie ganz klar zur österreichischen Breitbandstrategie 2020 bekannt. Meine Frage dazu:
„Ihr Ressort stellt die ,Breitbandmilliarde‘ zur Verfügung. – Welchen Beitrag kann sie dazu leisten, Österreich international wettbewerbsfähig zu halten und an die Spitze der digitalen Gesellschaft zu bringen?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter! Hohes Haus! Ich glaube, dass die Breitbandmilliarde ganz entscheidend ist. Gut ausgebaute Netze, ob Straße, Schiene oder auch Breitband, sind das Fundament für Innovation und Wohlstand. Daher investieren wir bis zum Jahr 2019 1 Milliarde € in den Breitbandausbau. Darum beneiden uns andere europäische Länder. Wir haben heuer 300 Millionen € für den Breitbandausbau vorgesehen, und in den nächsten Jahren werden es 200 Millionen sein, im Jahr 2019 dann 100 Millionen €.
Wir wollen die Flächenversorgung verbessern, bis 2018 das ultraschnelle Breitband in den Ballungsgebieten verwirklicht haben. Wir wollen bis 2020 nahezu flächendeckende Versorgung mit ultraschnellen Breitband-Zugängen schaffen. Wir wollen eine Steigerung der Qualität, wir wollen mindestens 100 Megabit pro Sekunde umsetzen, und wir wollen auch eine Steigerung der Entwicklungsleistung und Markteinführung zur Nutzung von Breitband-Internetapplikationen fördern.
Der Breitbandausbau erhöht das Wachstum der Wirtschaft und schafft Arbeitsplätze. 28 Prozent des Wirtschaftswachstums sind auf Informations- und Telekommunikationstechnologien zurückführbar. Wifo-Chef Karl Aiginger sagt, dass ein Anstieg der Breitband-Durchdringung von 10 Prozent zu einer Erhöhung des BIPs um 1,2 Prozent führt. Da bezieht er sich auf eine Weltbank-Studie.
Ich denke, dass 1 Milliarde € an Investitionen 40 000 Arbeitsplätze in Österreich sichert.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Jetzt gibt es schon großes Interesse und auch konkrete Pläne, nicht nur klassisch von den Telekommunikationsunternehmen, sondern auch von Gemeinden, von Bundesländern, von unterschiedlichen Bauträgern, an diesen Breitbandprogrammen mitzuwirken.
Welche konkreten Programme wird es denn im Rahmen des Breitbandausbaues geben, und wie kann man sich konkret um diese Förderungen bewerben?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, wir haben jetzt die Initiative zur Leerverrohrung freigegeben, diese richtet sich primär an Gemeinden. Ich habe viele Rückmeldungen von den Gemeinden, die da großes Interesse haben. Da geht es darum, Synergien zu nutzen zwischen Kanalbauten, Wasserbauten und Sonstigem und damit das Breitband bereits mitzuberücksichtigen. – Das ist die eine Ebene.
Die zweite Ebene ist: Wir wollen in die Fläche gehen. Da sind alle Unternehmen eingeladen, mit Eigeninvestitionen da tätig zu sein. Wir unterstützen diese bis zu 50 Prozent. Wir werden unsere Förderungen auch vergeben und haben heuer für dieses Feld 100 Millionen vorgesehen. Wir sind derzeit bei der Abstimmung mit der Euro-
päischen Union, und ich gehe davon aus, dass wir dieses Programm im Herbst für dieses Feld starten können.
Und im dritten Bereich geht es um die Ertüchtigung der bereits bestehenden Anbindungen, die wir durch eine Verbesserung der Anbindung stärken wollen. Auch in diesem Feld haben wir 100 Millionen € zur Verfügung. Darüber hinaus wollen wir Anwendungen wie Teleworking, E-Learning und E-Health insgesamt verbessern.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hafenecker.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Bundesminister, auch ich beziehe mich noch einmal auf die Förderungen von Gemeinden aus der Breitbandmilliarde. Wir haben bereits vor zwei Ausschüssen diesbezüglich einen Antrag der FPÖ diskutiert, wo es eben darum geht, Lehrverrohrungen bei Straßenbauprojekten mit einzubauen. Sie haben damals gesagt, es gibt ein Projekt seitens Ihres Ministeriums.
Herr Bundesminister, ich habe mir schwergetan, da konkrete Projekte zu finden. Ich habe auch den Test auf der anderen Seite gemacht: Auch unserer Gemeinde ist in dieser Richtung an sich nichts bekannt. Wenn es Förderungen gibt, dann werden diese vor allem nur in Ballungszentren vergeben, nicht in den sehr ländlich geprägten Gemeinden.
Deswegen noch einmal meine Frage an Sie: Was gibt es hier konkret seitens Ihres Ministeriums? Und vor allem: Wie kann man das auch beantragen?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, die Breitbandmilliarde richtet sich an den ländlichen Raum. 30 Prozent der Bevölkerung würden vom Markt nicht versorgt werden, und genau dorthin ist es gerichtet.
Daher haben wir gerade die Gemeinden im ländlichen Raum eingeladen, hier aktiv zu sein. Ich habe hier mehrere Informationen dazu gegeben, ganz aktuell kann man unter www.bmvit.gv.at nachsehen, wo die Angebote sind. Wir haben auch in das Breitband-Büro eingeladen, jede Gemeinde, jeder Bürgermeister, jeder Mensch kann sich dort über Projekte informieren.
Wir investieren im ersten Schritt in die Leerverrohrung in den Gemeinden. Das andere, nämlich das Flächenprogramm und auch die Ertüchtigung der Anbindungen, wird im Herbst ausgeschrieben, und die Abwicklung erfolgt über die Forschungsförderungsgesellschaft der Republik.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 8. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Pfurtscheller. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Grüß Gott, Herr Minister! Ihr deutscher Kollege Alexander Dobrindt bekannte sich generell zur Realisierung der deutschen Zulaufstrecken für den Brenner-Basistunnel, aber es ist ja so, dass Planung und Ausbau doch noch mindestens acht Jahre in Anspruch nehmen werden. Derzeit läuft ein Dialogverfahren mit den österreichischen und deutschen Anrainergemeinden, und es ist leider so, dass in Bayern der Nordzulauf vor allem bei den Anrainern auf Widerstand stößt.
Bereits mit Ende 2015 soll der nächste deutsche Bundesverkehrswegeplan beschlossen werden, und ich glaube, wir sind uns da alle einig, dass es für das Gelingen des
Projektes Brenner-Basistunnel ganz wichtig ist, dass die Zulaufstrecken rechtzeitig zur Verfügung stehen, wenn der Tunnel eröffnet wird.
Deswegen meine Frage, Herr Bundesminister:
„Was unternehmen Sie zur Forcierung des Ausbaus der Zulaufstrecken auf deutschem Staatsgebiet zum Brenner Basistunnel?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Frau Abgeordnete, sehr, sehr viel. Es geht darum, dass wir in Europa durch die Korridore sichergestellt haben, dass es ein Verständnis für die Korridor-Entwicklung gibt. Der Brenner-Basistunnel ist das Herzstück des Skandinavien-Adria-Korridors. Wir haben beim Tunnelanschlag sieben Verkehrsminister der Europäischen Union in Innsbruck gehabt, unter anderen auch den deutschen Verkehrsminister, auch den bayrischen Innenminister, der für Verkehr zuständig ist. Diese haben uns sehr klar signalisiert, sie haben es auch symbolisiert, dass in der Bundesrepublik Deutschland und in Bayern vonseiten der Regierung ein großes Interesse besteht, in den öffentlichen Verkehr zu investieren, diese Strecke auch auszubauen, und ich gehe davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern ihre Vereinbarungen einhalten und diese Strecke auch ausbauen werden.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sie gehen davon aus.
Haben Sie den Abschluss konkreter Verträge mit Deutschland geplant, was den Ausbau der Zulaufstrecken betrifft?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Der Ausbau des Korridors ist ein europäisches Ziel. Es ist nicht unbedingt notwendig, da bilaterale Verträge zu machen, denn es ist europäische Zielsetzung, darauf haben wir uns geeinigt. Insofern ist es nicht nur im Interesse der Republik Österreich, das zu machen, sondern es ist ein gemeinsames Interesse, Verkehrswege durch Europa zu haben. Dazu hat sich die Bundesrepublik bekannt, dazu hat sich ganz Europa bekannt, und die Arbeiten gehen alle in diese Richtung. Ich habe keinen Grund, da etwas anderes zu sehen, es braucht aus meiner Sicht keinen bilateralen Vertrag.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 9. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Kassegger. – Bitte.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister, eine Frage aus dem Forschungsbereich. Es ist ja bekannt, dass wir in den diversen Indizes, was die Innovationsfähigkeit betrifft, im Innovation Index oder auch im deutschen Innovationsindex, seit Jahren von ursprünglich guten Positionen stark zurückfallen. Im Innovation Index zum Beispiel, wo wir knapp vor der Innovation Leader-Gruppe auf dem sechsten Platz waren, sind wir zurückgefallen auf den elften Platz. Auch bei anderen Indizes.
Seitens der Regierung hören wir immer, jeweils dann jahresversetzt, unser Ziel ist es, in die Gruppe der Innovation Leader aufzusteigen. Das gelingt offensichtlich nicht. Deswegen meine Frage:
„Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um einen weiteren Absturz Österreichs in den internationalen Innovationsrankings zu stoppen?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, mir wäre es auch lieber, wenn Österreich in allen Rankings nach oben klettern würde. Tatsache ist, dass wir in meinem Bereich eigentlich auf Kurs sind. Es ist uns gelungen, mehr Forschungsausgaben sicherzustellen. Wir haben es geschafft, unser Ziel zu erreichen – das Zwischenziel –, 3 Prozent des BIP für Forschungsausgaben zur Verfügung zu haben. Wir haben uns ein ganz hohes Ziel gesetzt, nämlich 3,76 Prozent bis 2020 zu erarbeiten, und in diese Richtung gehen wir. Wir sind da ganz vorne mit dabei.
Wir geben uns nicht mit dem Mittelfeld zufrieden, ganz und gar nicht, und daher setzen wir etwa mit „Industrie 4.0“ die richtigen Schwerpunkte. Wir kümmern uns um den Nachwuchs, etwa durch Stiftungsprofessuren oder durch Forschungspraktika, und – ich habe es vorhin schon gesagt – wir verbessern auch die Infrastruktur mit dem Breitbandausbau.
Sie müssen sehen, dass wir in Österreich 429 Millionen im Budget jährlich für Forschung ausgeben. Wir unterstützen die Frontrunner. Und wer sich mit der Forschungsszene beschäftigt, sagt, dass Österreich ein Investitionsland ist, dass wir vonseiten der Bundesregierung investitionsfreundlich sind und dass wir auch die Forschungsbetriebe sehr intensiv unterstützen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sie haben jetzt in einem Nebensatz Stiftungsprofessuren erwähnt. Das deckt sich mit meiner Zusatzfrage. Stiftungen können einen ganz erheblichen Beitrag, einen positiven Beitrag auch zur Forschungsfinanzierung leisten. Wir sehen das in Deutschland zum Beispiel, wo Milliardenbeträge in den Bereich der Forschung über gemeinnützige Stiftungen investiert werden. In Österreich sind wir da ganz, ganz schlecht aufgestellt. Da reden wir von Millionenbeträgen.
Meine Frage wäre: Wie ist da Ihr grundsätzlicher Zugang zu diesem Thema?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Aus meiner Sicht, Herr Abgeordneter, ist es ganz wichtig, alle Mittel für Forschung zur Verfügung zu stellen. Daher habe ich, gerade was die Stiftungsprofessuren betrifft, meine Schritte gesetzt. Wir haben zum Beispiel in der Montanuniversität Leoben das Thema „Hochleistungswerkstoff Stahl“ implementiert. Wir haben eine Stiftungsprofessur mit dem Schwerpunkt „Advanced Manufacturing“ an die Universität Innsbruck vergeben. Wir haben jetzt ein Ausschreibungsverfahren für Professuren laufen, wo wir weitere vier Stiftungsprofessuren zum Thema „Industrie 4.0“ umsetzen wollen.
Aus meiner Sicht ist es wichtig, alle Mittel zu nutzen. Der Staat soll dort einsetzen, wo Private keinen Beitrag dazu leisten. Das ist in Österreich traditionell weniger als in der Bundesrepublik, aber – und das war gestern in der Diskussion klar erkennbar – wir nutzen viele Instrumente, damit mehr private Mittel für gemeinwirtschaftliche Aufgaben genutzt werden können. Forschung ist eine gemeinwirtschaftliche Aufgabe!
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker.
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Schönen guten Tag, Herr Minister! In den letzten Jahren ist Österreich im Innovation Union Scoreboard weiter zurückgefallen; ist inzwischen auf Platz elf gelandet und zählt bei Weitem nicht zu den Innovation Leadern.
Die Bundesregierung hat die Forschungsstrategie beschlossen. Wie wichtig ist Ihnen die Umsetzung genau dieses Bereichs beziehungsweise der Einsatz der Mittel? Und: Wie sehen Sie das Thema Forschungsfinanzierungsgesetz? Werden Sie dieses Thema auch vorantreiben?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Zum Thema Forschungsfinanzierungsgesetz: Das ist in einem anderen Ministerium beheimatet. Mir ist es wichtig, dass wir gerade im Forschungsbereich gut zusammenarbeiten und die Grundlagenforschung stärken. Das ist der Forschungsbereich, der beim Herrn Vizekanzler beheimatet ist. Da tun wir sehr viel.
Meine Aufgabe ist es, Forschung im Anwendungsbereich zu stärken, auch die Schnittstellen zu stärken. Wir investieren sehr viel an der Schnittstelle Universitäten/Industrie. Ich sage ein Beispiel: Mit der Einführung von Stiftungsprofessuren zum Thema „Nachhaltige Transportlogistik 4.0“, „Innovative Werkstoffe und Fertigungstechniken mit dem Schwerpunkt Luftfahrt“, „Data Science“ und „Industrie 4.0“ setzen wir Impulse. Diese Impulse sind wichtig. Wir sind auch im Bereich der Energieforschung ganz vorne dabei. Wir unterstützen Frontrunner.
Dieses Feld ist ein sehr Wichtiges, und ich lade auch die Industrie ein, hier Beiträge zu leisten, damit Österreich wieder ganz nach vorne kommt.
Präsidentin Doris Bures: Nächste Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ertlschweiger.
Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Werter Herr Bundesminister, was halten Sie von einem Transfer der derzeit im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie angesiedelten FTI-Verantwortung in das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, um eben die gesamte Innovationswertschöpfungskette von der Forschung bis inklusive wirtschaftlicher Nutzung der Innovationen in einer Verantwortung zu haben und dadurch Mehrgleisigkeiten abzubauen, Schwerpunktsetzungen zu erleichtern und das österreichische Innovationssystem generell effektiver zu machen?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Erstens: Gar nichts. Warum? – Weil sich die großen Mittel im Wissenschafts- und Forschungsministerium an Universitäten richten. Universitäten haben eine Eigendynamik in der Steuerung, die immer in die Grundlagenforschung geht. Das ist gut so, und das ist auch richtig.
Mein Aufgabenbereich ist es, die Schnittstelle hin zur Innovation in der Industrie, in der Anwendung zu stärken, und das tun wir. Ich glaube, dass dieses Spannungsfeld auch durch ein anderes Ministerium gestärkt werden soll, dass wir diese Spannung ausbauen sollen und dass wir einen Zugang der Industrie zu Forschung brauchen. Daher ist es gut, dass wir einerseits einen Minister haben, der für die Hochschulen zuständig ist und diesen Gesichtspunkt einbringt, und zum Zweiten einen Innovations- und Technologieminister, der die Schnittstelle zur Industrie, zu den Unternehmen stärker im Auge hat und hier auch Mittel zur Verfügung stellt.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 10. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Maurer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Guten Morgen, Herr Minister! Meine Frage dreht sich um das Thema Netzneutralität. Wir haben vor zwei Wochen im FIT-Ausschuss zwei Anträge von den Kollegen Alm und Steinhauser gehabt, um die Netzneutralität in Österreich abzusichern, also das Grundprinzip, dass das Internet für alle gleich zugänglich und gleich schnell zur Verfügung steht.
Sie haben damals versucht, uns zu beruhigen. Unsere Anträge wurden natürlich vertagt, so wie immer, und Sie haben sich als großer Verfechter der Netzneutralität positioniert, haben gesagt, das ist eine grundsätzliche demokratiepolitische Frage, dass das Netz neutral ist, und haben uns auch vermittelt, dass Sie, weil Sie ja der Vertreter im Rat sind, sich auch dort dafür einsetzen werden.
Nun war es aber so, dass sechs Tage später de facto die Netzneutralität auf europäischer Ebene abgeschafft wurde. Und ich frage Sie jetzt:
Wie konnte es dazu kommen, dass die Netzneutralität – offenbar mit Zustimmung Österreichs – nur sechs Tage nach dem Ausschuss auf EU-Ebene de facto abgeschafft wurde?
*****
Die schriftlich eingereichte Anfrage, 150/M, hat folgenden Wortlaut:
„Sie haben sich am 24.6. in der Sitzung des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie klar zur Beibehaltung der Netzneutralität bekannt und diesbezüglich zuversichtlich gezeigt. – Wie konnte es dazu kommen, dass die Netzneutralität – offenbar mit Zustimmung Österreichs – nur 6 Tage später auf EU-Ebene de facto abgeschafft wurde?
*****
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Frau Abgeordnete, erstens: Ich bin ein Verfechter strenger und klarer Regeln zum Schutz der Netzneutralität; das sage ich sehr klar und sehr deutlich.
Mit diesem Vorschlag der Europäischen Union ist die Netzneutralität keineswegs abgeschafft, sondern wir haben erstmals Regelungen, die die Netzneutralität auf europäischer Ebene beschreiben, sicherstellen. Ich gebe gerne zu, dass der eine oder andere Begriff etwas schwammig ist, das ist sehr oft im europäischen Recht so, aber tatsächlich ist die Netzneutralität jetzt in dem Trilog-Verfahren definiert. Und das halte ich insgesamt für die europäische Diskussion für sehr sinnvoll.
Mir ist es auch wichtig, dass wir diese Position deutlich machen und auch stärken, und ich war immer dafür, dass wir das auch in den europäischen Diskurs einbringen. Ich traue da sehr stark dem Parlament. Bei der Kommission bin ich mir nicht so sicher, aber wir haben unsere Position im Rat auch da sehr deutlich eingebracht. Das war auch der Grund, warum es möglich geworden ist, Netzneutralität in dieser Regelung unterzubringen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Herr Minister, verstehe ich das richtig: Sie sind also der Meinung, dass ein Netz, in dem es Sonderdienste gibt, trotzdem neutral ist?
Sie glauben also, dass ein Netz ein bissel neutral ist, so wie man auch ein bissel schwanger sein kann?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Erstens: Es geht darum, dass es europäische Regeln gibt, wie Netzneutralität gesichert wird. Und in dem Vorschlag, der jetzt im Trilog-Verfahren erarbeitet wurde, ist deutlich gemacht worden, dass Sonderdienste nur dann möglich sein werden, wenn die Netzneutralität nicht gefährdet ist. Ich bin da sehr gespannt, wann das der Fall sein kann. Das kann nur sehr restriktiv der Fall sein.
Zum Beispiel – verglichen mit der Straße –: Alle können mit dem Auto fahren, nur: Manchmal kommt die Polizei oder die Feuerwehr daher, die kann mit Blaulicht überholen. Vielleicht ist es so etwas.
Prinzipiell ist die Netzneutralität damit angesprochen und europäisch geregelt. Die Verantwortung für die Regulierungsbehörden wird eine größere, das ist auch klargestellt, weil Spezialdienste von den Regulierungsbehörden nur dann zugelassen werden können und dürfen, wenn die sonstigen Nutzer nicht behindert werden.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Alm.
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Minister, Sie wissen ja, Netzneutralität ist der Ausdruck einer Mangelerscheinung. Gäbe es genug Bandbreite, müssten wir nicht über Netzneutralität diskutieren. Es könnte sozusagen jedes Paket zugestellt werden, und man bräuchte an beiden Enden der Übertragungsmöglichkeiten nicht zu regulieren. Ich will jetzt auch nicht den Internet Service Providers unterstellen, dass sie auch noch einen Markt auf der Angebotsseite schaffen wollen, aber was dazu notwendig ist, um diese Netzneutralität durch Specialized Services in irgendeiner Form zu umgehen, ist ja auch, dass man eingreift in diese Datenpakete, Stichwort: Deep Packet Inspection.
Was werden Sie also tun – über die Breitbandmilliarde hinaus, die dazu sicher nicht ausreicht –, dass die Netzneutralität auch so gewährleistet werden kann, dass genügend Angebot da ist? Wie werden Sie verhindern, dass es zu einem Eingriff in einer Art und Weise, die einer Zensur gleicht, kommt? Wie können Sie verhindern, dass das passiert?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Erstens: Österreich hat sich dafür entschieden, die Breitbandinvestitionen privat zur Verfügung zu stellen und nicht öffentlich. Das ist aus meiner Sicht eine Fehlentscheidung, aber es ist so entschieden worden. Insofern ist die Möglichkeit der Regierung, das Breitband für alle zur Verfügung zu stellen, begrenzt.
Zum Zweiten: Wir haben eine starke Regulierungsbehörde, diese Regulierungsbehörde hat darauf zu achten, dass es zu keinem Zwei-Klassen-Internet kommt.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mayer.
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Minister, Sie haben – wie die beiden Vorredner bereits gesagt haben – im letzten Forschungsausschuss sehr eindringlich Ihre überzeugte Haltung zur Netzneutralität dargelegt und sich dazu bekannt und heute auch noch dazugesagt, wie wichtig Ihnen in diesem Zusammenhang das Europäische Parlament ist, dass Sie hier große Hoffnung haben. Sie haben auch eindrucksvoll dargelegt, zu welchen Problemen es führen kann, so etwa zu abgeschotteten Märkten.
Meine Frage ganz speziell, die Sie am Ende Ihrer letzten Antwort schon kurz angesprochen haben: Welche Rolle kommt der Regulierungsbehörde in diesem Bereich ganz speziell zu?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, es ist eine ganz zentrale Aufgabe der Regulierung, sicherzustellen, dass das Prinzip der Gleichbehandlung jedes Verkehrs umgesetzt wird. Die Regulierungsbehörden erhalten eine Reihe von Kompetenzen, und ich bin sehr froh, dass mit diesem Entwurf die Stellung der Regulierungsbehörden gestärkt wird. Wir werden sehen, wohin sich das entwickelt, weil viele Fragen letztendlich auch rechtlich klargestellt werden und die europäischen Gerichte Entscheidungen zu treffen haben. Aber der erste Schritt ist, sicherzustellen, dass die Regulierungsbehörden die Sicherung der Qualität des Internetzuganges im Auge haben müssen, und das ist jetzt auch ihr gesetzlicher Auftrag. Das halte ich für wichtig.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Geschätzter Herr Bundesminister, es ist in den letzten Jahren möglich geworden, bei Notfällen Einsatzkräfte übers Internet besser zu alarmieren. Ich darf in diesem Zusammenhang den Emergency Call anführen, der bei Verkehrsunfällen eingesetzt wird, und ich darf auch die Notfall-App der Bergrettung Tirol anführen. Ich glaube, das sind sehr sinnvolle Anwendungen, und deshalb verstehe ich auch die Skepsis der Grünen nicht ganz, dass es nicht auch Ausnahmen bei der Netzneutralität geben könnte.
Ich möchte Sie aus diesem Grund fragen: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Notfall-Apps, die ja schon sehr erfolgreich eingesetzt werden, auch zukünftig aus der europäischen Gesetzgebung heraus möglich sein werden?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Erstens: Die großen Netze im Bereich Notfall müssen sichere Strukturen haben. Die haben wir auch in Österreich.
Zum Zweiten: Ich denke, dass den Regulierungsbehörden – ich sage jetzt – große Aufgaben zukommen. Ich denke, die Regelungen, die derzeit im Trilog-Verfahren behandelt worden sind, lassen gerade diese Form der Spezialdienste zu, und das ist aus meiner Sicht im Interesse der Bürger.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 11. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Hell. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Bundesminister, die nächste Innovationswelle, die unsere Welt in erstaunlichem Umfang verändern wird, steht vor uns. Es geht um die Digitalisierung in Produktionsabläufen. Die totale Digitalisierung der Produktion wird auch im Bereich der Arbeitswelt starke Veränderungen mit sich bringen.
Meine Frage lautet:
„Was unternehmen Sie, damit diese neue industrielle Revolution, hervorgerufen durch das sogenannte ,Internet der Dinge‘ oder ,Industrie 4.0.‘, möglichst sozial abgefedert wird?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, gerade weil mir dieses Thema „Internet der Dinge“ so wichtig ist, hat mein Ministerium bereits Anfang 2014 mit dem Aufbau der österreichischen Plattform „Industrie 4.0.“ begonnen. In den ersten Arbeitsgruppen, Mensch in der Produktion, haben wir gerade auch darauf einen Schwerpunkt gelegt. Das deckt eine Vielzahl an Fragestellungen ab. Effekte von „Industrie 4.0.“ für Produktionsarbeitsplätze hat man sehr genau erarbeitet. Es ist gelungen, in diese Plattform, in diesen Verein die Bundesarbeitskammer, die Fachverbände, die Industriellenvereinigung, die Fachverbände der Wirtschaftskammer, die PRO-GE einzubinden und damit auch die Rolle der Arbeitnehmer zu stärken. Ich denke, wir haben mit der Gründung dieser Plattform einen Schulterschluss geschafft. Die Gründungsmitglieder des Vereins „Industrie 4.0.“ in Österreich sind eben die Industriellenvereinigung, die Fachverbände, die Wirtschaftskammer und die ArbeitnehmerInnenvertretungen. Damit ist auch für die Arbeitswelt ein großer Schwerpunkt festgelegt.
Es ist ganz wichtig, dass wir nicht vor Angst erstarren. Es ist wichtig, dass wir uns bei jeder industriellen Revolution den Herausforderungen stellen. Ich kann Ihnen sagen, die Fabriken werden nicht leer stehen, sie werden andere Funktionen einnehmen, es werden andere, anders qualifizierte ArbeitnehmerInnen benötigt werden, und es geht jetzt darum, die ArbeitnehmerInnen auch auf diese Herausforderung vorzubereiten. „Industrie 4. 0.“ wird generell zu einer höheren Wertschöpfung der österreichischen Industrie führen.
Präsidentin Doris Bures: Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann gelangen wir zur 12. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Himmelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Bundesminister! In den vergangenen Tagen – das wurde auch schon angesprochen – gab es eine Einigung auf europäischer Ebene, den Trilog zur Telecom-Single-Market-Verordnung. Insbesondere für das Thema Roaming und die Abschaffung der Roaminggebühren haben sich die ÖVP und insbesondere auch Paul Rübig eingesetzt, von der SPÖ gab es dazu auf nationaler, europäischer Ebene durchaus auch kritische Stimmen. Für uns ist ganz klar: Eine totale Abschaffung wäre wünschenswert, weil es auch ein Hemmnis für Innovation ist. Aber gleichzeitig ist auch klar, dass das nicht zulasten der heimischen Betriebe und der heimischen Konsumenten gehen darf.
Daher meine Frage:
„Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Abschaffung des Roamings eine klare Erleichterung für Reisende bringt und nicht zulasten der heimischen Betriebe und Konsumenten geht?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Frau Abgeordnete, genau dafür habe ich mich eingesetzt! Es geht nicht darum, in einer schnellen Aktion Roaminggebühren abzuschaffen, und dann zahlen es die, die diese Roaminggebühren nie nutzen werden, nämlich die Pensionisten und Pensionistinnen in Österreich. Nein, es geht darum, sicherzustellen, dass wir eine Grundlage haben, wie wir damit umgehen.
Daher habe ich mich im Rahmen des Europäischen Rates dafür eingesetzt, dass es zu keiner Verzerrung auf den Märkten kommt. Es gibt nämlich riesige Schieflagen im Großkundenmarkt. Österreichische Unternehmen haben Mobilterminisierungsgebühren zu bezahlen, und das führt dazu, dass Gelder aus Österreich abfließen, die in der Investition fehlen.
Wir konnten erreichen – und das ist in dem Kompromisstext auch festgehalten, das ist im Trilogverfahren gelungen –, dass wir schrittweise abbauen, dass 2017 die Roaminggebühren abgeschafft werden, dass wir 2016 die Roaminggebühren radikal senken. Das ist gelungen. Ich denke, dass mit dieser Übergangsphase sichergestellt ist, dass durch diese Fair-Use-Klausel nicht die Pensionisten dafür zu zahlen haben, wenn große Unternehmen miteinander telefonieren.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sie haben das Thema Fair-Use-Klausel selbst angesprochen. Diese stellt sozusagen eine Grenze dar, was die temporäre Nutzung, aber nicht die dauerhafte Nutzung betrifft. Jetzt ist meine Frage natürlich: Was heißt „Fair Use“, was bedeutet das konkret auch für den Konsumenten für die Anzahl der Minuten oder SMS oder das Datenvolumen? Wo wird da die Grenze gezogen?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Diese Frage ist eine Frage, die sich herausentwickeln wird. Jetzt ist es wichtig, dass in der europäischen Regel klargestellt wird, dass es faire Bedingungen gibt, dass jedenfalls sicherzustellen ist, dass Menschen, die ein paar Wochen Urlaub im europäischen Ausland verbringen, nicht durch Roaminggebühren belastet werden, damit sie, nachdem sie einen schönen Urlaub verbracht haben, dann zu Hause nicht sofort wieder alle Urlaubsfreuden vergessen, weil die Gebührenrechnung kommt. Das soll abgeschaltet werden, und das wird mit dieser Regelung auch beendet. Es geht aber darum, dass internationale Unternehmen natürlich die Kosten für ihre geschäftlichen Telefonate zu bezahlen haben und auch die entsprechenden Verträge gemacht werden. Es geht nicht darum, dass die Allgemeinheit für diese Kosten aufzukommen hat.
Präsidentin Doris Bures: Es sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt, und ich erkläre damit die Fragestunde für beendet. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Verfassungsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 und das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden (776 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (27. StVO-Novelle) (775 d.B.)
*****
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 10, 11 und 12, 13 bis 15, 16 und 17, 19 bis 21, 22 und 23, 31 bis 33 sowie 34 und 35 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 128, FPÖ 119, Grüne 100 sowie STRONACH und NEOS je 52 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 26 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten, und ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden, und über den
Antrag 880/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie (734 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Ich begrüße Frau Bundesministerin Oberhauser.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Herr Abgeordneter Riemer ist als Erster zu Wort gemeldet. – Bitte.
10.15
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zum Tabakgesetz und Nichtraucher-
/Nichtraucherinnenschutzgesetz: Wir wissen alle, dass Rauchen nicht unbedingt gesund ist; das ist unstrittig. Ebenso unstrittig ist, dass alle Maßnahmen zur Vermeidung der sogenannten ersten Zigarette als positiv zu behandeln sind. Aber ebenso bedarf es einer Differenzierung, wenn plakativ überall, in allen Anträgen steht, es sind ungefähr 600 000 Passivraucher, die zu Tode kommen, und 5 Millionen Bürgerinnen und Bürger weltweit sind vom Tabaktod betroffen.
Mir hätte es gefallen, wenn man zum Beispiel dazugeschrieben hätte, dass nur in Österreich Todesursache Nummer eins mit 42,7 Prozent Herz-Kreislaufsystem-Erkrankungen sind – die Frauen sind noch stärker davon betroffen –, durch den Tabakkonsum, und dass bösartige Neubildungen 25,5 Prozent ausmachen und Atmungsorgane 5 Prozent. Das hätte ich mir gewünscht, dass man das in Anträge hineinschreibt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich hätte mir gewünscht, dass man hineinschreibt, dass die 3 Millionen Krankenstandstage zum Teil auch auf den Tabakkonsum zurückzuführen sind und dass man höchstwahrscheinlich auch die Spitalstage von fast 2 Millionen unter anderem dem Tabakkonsum zuschreibt.
Zum einen ist das Tabakgesetz nämlich ein totalitäres. Alles, was raucht, ist verboten. Es geht an und für sich nicht darum, ob das die Pfeifen sind, die Zigarren, die Zigaretten et cetera, ob das der Wasserdampf ist – nicht nur Tabak, nikotinhältige Produkte, auch der Wasserdampf aus Kräutern ist verboten.
Zum anderen kommt es jetzt zu dem sogenannten Gastronomie-Versammlungs- und Gastrechtsvergrämungsgesetz. Ja, ein Vergrämungsgesetz, wenn man liest, wo das Rauchverbot überall gilt:
Es gilt in Räumen für Unterrichts- und Fortbildungszwecke, Verhandlungszwecke, schulsportliche Betätigung, die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken. Es gilt auch in Mehrzweckhallen, Vereins-, Versammlungs- und Veranstaltungsräumen, in Festzelten, auch in Räumen für Vereinstätigkeiten, und so weiter, und so weiter.
Bitte, wo bleibt denn da die Vereins-, Versammlungs-, Veranstaltungsfreiheit? Gibt es denn das in Österreich noch? Was ist ein Gastrecht? Wo bin ich noch Herr im eigenen Haus? (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)
Wie diskussionswürdig dieses Gesetz ist, zeigt das Leitbild aus dem Budget, Untergliederung Gesundheit. Zitat Gesundheitsministerium:
„Gesundheit ist der Zustand völligen körperlichen, seelisch-geistigen und sozialen Wohlbefindens,“ – und jetzt kommt’s – „für dessen Höchstmaß jeder Mensch seine eigene Norm hat.“
Was stimmt jetzt? Das, oder ist es das Gesetz? Oder widersprechen Sie diesem Leitbild?
Man könnte jetzt natürlich die Dinge vom Arbeitsmarkt anführen. Man könnte von der Kriminalisierung einer Berufsgruppe sprechen, von einer Missachtung von Hab und Gut. Kollege Katzian hat gestern gesagt, die Arbeitnehmer seien die Leistungsträger der Gesellschaft. – Ich widerspreche dem. Natürlich sind Arbeiterinnen und Arbeiter Leistungsträger der Gesellschaft, die Bauern und die Selbständigen sind das aber bitte auch! (Beifall bei der FPÖ.)
Im Mückstein-Antrag – ich schätze Kollegin Mückstein sehr – wird sogar noch geschrieben über Passivraucherräume, über Partikelchen in den Tapeten, alles sei so schädlich, man könne gar nichts mehr tun. – Da weise ich aber darauf hin, dass dann jedes Fondue, jedes Zelebrieren von Duftkerzen, Räucherstäbchen und Kerzenarran-
gements bei Veranstaltungen in Gastbetrieben natürlich auch schädlich sind. Man müsste dann auch sagen, jeder Weihrauch bei der Dreikönigsaktion ist schädlich. Man müsste dann natürlich auch fragen – weil wir immer diskutiert haben –, ob es in Österreich noch Filmprojekte in Gasthäusern geben kann, wo geraucht wird. Die werden auch gestorben sein – dann brauchen wir auch gar keine Förderungen mehr zu zahlen.
Was ist die Situation in Österreich? Anlass war der bedauerliche Tod des Herrn Kuch, das schreibt man in die Anträge auch noch rein. Ist das eine Begründung, der Tod eines Mannes, der zugegebenermaßen auch durch sein Schicksal einen Impuls gesetzt hat? Oder geht es hier auch darum, dass Österreich selbstbewusst und selbstbestimmt im übrigen Europa agieren kann?
Wenn die Frau Bundesminister sagt, Österreich muss weg vom Aschenbecher dieser Welt, dann muss ich sagen, das ist schon überholt, denn heute haben wir von Bundesminister Stöger gehört: Österreich ist das Bahnfahrerland der Welt – also der Aschenbecher ist schon einmal weg, diese Sache sei einmal geklärt.
Aber bitte, was passiert mit diesem Gesetz? Wird nicht den Denunzianten und Bespitzelungen, dem Bespitzelungssystem Vorschub geleistet? Wie verhält es sich mit der Aussage von Herrn Vizekanzler Mitterlehner, wenn er sagt, er sei 15 000 Anzeigen nicht mehr Herr geworden? Ist das eine Begründung, die Unfähigkeit einer Behörde? Oder: Wenn er sagt, alle haben die gleichen Wettbewerbsbedingungen, meint er damit, dass an und für sich alle diese Gasthäuser, die geschlossen haben und die übrig bleiben, die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben? Sind das sachliche Argumente in einem so wesentlichen Punkt? – Ich glaube, wohl kaum. (Beifall bei der FPÖ.)
Und da wird noch davon gesprochen – bitte, das ist ein Hohn! –, Politik und Wirtschaft seien, so konnten wir in den Medien lesen, Partner. Was tut denn die Politik? – Betriebsstätten werden geschlossen, Arbeitsplätze gehen verloren.
Und da sehe ich dann – ganz nett, Alpbach im September des heurigen Jahres –: Lebenschance Beruf: Wie attraktiv ist es noch, im Tourismus zu arbeiten? – Also das ist eine ganz tolle Geschichte, die passt dazu. Ich bin neugierig, was die dort diskutieren werden, ob sie sagen werden: Aufgrund dieses Nichtraucherschutzgesetzes haben wir natürlich neue Aussichten, weil alle die gleichen Chancen haben; das ist eine gute Sache.
Dazu kommen diese überschießenden Strafen. Man stelle sich das vor: 2 000 bis 10 000 € für einen Gastwirt, Gastronomen. Als Gast braucht man natürlich nur 100 € zu zahlen, aber wenn man noch einmal dagegen verstößt, bis zu 1 000 €. Bitte, was ist denn das für eine Kultur, eine Bestrafungskultur?!
Kollege Troch hat gestern zum Thema Cannabis zu Recht gesagt: Wir wollen ja therapieren, anstatt zu strafen. – Also was gilt jetzt: das eine, oder gilt auch das andere?
Ich glaube, bei allem, was mit Unterrichts- und Fortbildungsveranstaltungen, Verhandlungen, Aktivitäten im Zuge von Vereinen zu tun hat, besteht die Gefahr, dass die Versammlungsfreiheit eingeschränkt wird, die Verhandlungsfreiheit, alles, was mit Verkauf, mit Geschäften zu tun hat – und das finde ich äußerst bedenklich.
Dazu noch die mickrige Abgeltung: Nur wenn die Leute sehr brav sind, bereits 2016 das umsetzen, werden sie zu 30 Prozent für Umbaumaßnahmen entschädigt. Was passiert mit den Wirten und Unternehmungen, die das zum Beispiel aus eigener Hand gemacht haben? – Sie können gar nichts absetzen. Ich würde schon sagen, da sollte der Gesetzgeber wenigstens alles abgelten; das wäre das wenigste, wenn man so ein vermurkstes Gesetz schon schlucken muss. (Beifall bei der FPÖ.)
Zusammenfassend noch ein Brief einer Gastwirtin – 2 500 Likes innerhalb einer Woche –; ich fasse es kurz zusammen, aber sie hat ungefähr das gesagt, was viele Gastwirte, Restaurantbesitzer in Wirklichkeit bedrückt:
„Warum, liebe Regierung, wollt Ihr uns Wirte zerstören?“ Auflagen: „HCCP-Gesetz mit Schulungen, Aufzeichnungen, vorgeschriebenen Desinfektionsmitteln“, Abklatschtests, „Kntrollen von Lebensmittelinspektoren, wo wir schon Angst haben (), wenn sie das Lokal betreten“, und KIAB.
Das heißt, die Behörden gehen so vor, nicht weil sie vom Staat bezahlt werden, sondern sie treten als Herrscher auf – und das ist nicht in Ordnung. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Die Redezeit ist schon zu Ende, oder?)
„Allergenverordnung: Schulungen, Speisekarteninfo, schriftliche Dikumentation, mündliche Weitergabe der Allergeninformation an unsere Gäste. Auflistung der Rezepturen oder Zutaten, () kcal-Angaben“. Weiters müssen die teuren Speisekarten immer wieder ergänzt werden.
„Aufzeichnungen und strenge Kontrollen: () Warenaufnahme“, Schädlingsbekämpfung, Desinfektion, „Zeitaufzeichnungen der Reinigung, Warenrückstellung“, bei mitgebrachten Mehlspeisen, selbstgemachten Produkten, Temperaturaufzeichnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen. Man braucht einen Angestellten, damit diese Aufzeichnungen ordnungsgemäß erfolgen.
Barrierefreie Gastronomie ab 1. Jänner: Wer zahlt uns das? Woher werden wir das Geld nehmen?
Registrierkassenpflicht: Warum werden wir unter Generalverdacht gestellt? Man sollte die Steuerhinterzieher woanders als bei Klein- und Mittelbetrieben und Wirtsleuten suchen!
Lebensmittelabfälle reduzieren: Es tut einem das Herz weh, was da weggeschmissen werden muss. Früher haben es die Bauern abgeholt.
Erhöhung der Grunderwerbsteuer, Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 13 Prozent, Erhöhung der Abschreibdauer, und jetzt das generelle Rauchverbot 2018; davor die Trennung von Raucher- und Nichtraucherzonen. Mit der Trennung hat es gut funktioniert. Überall kann die Rauchware gekauft werden, nur rauchen darf man fast nirgends mehr. 1,6 Milliarden € werden an Tabaksteuern in Österreich eingenommen, an zweiter Stelle nach der Mineralölsteuer, und so weiter.
Ich denke, ein enormes Gasthaussterben bahnt sich an. Dies kann nicht im Sinne der Politik und Bevölkerung sein.
Zerstört bitte nicht, was wir mühevoll aufgebaut haben! Ich glaube, es geht nicht nur uns so, ich spreche vielen aus dem Herzen. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Bitte, Sie werden wohl die Geduld haben, einer Bürgerin zuzuhören, anzuhören, was sie da artikuliert hat! (Beifall bei der FPÖ.)
Abschließend ein Satz von Immanuel Kant (Ruf bei der SPÖ: Zugabe!) – kommt schon; aufpassen, vielleicht müssen wir dann einen Aufsatz schreiben! –: „Der Souverän will das Volk nach seinen Begriffen glücklich machen und wird Despot; das Volk will sich den allgemeinen menschlichen Anspruch auf eigene Glückseligkeit nicht nehmen lassen und wird Rebell.“
Ich denke, diese Rebellion kann man vielleicht schon heuer sehen, bei den Wahlen im Herbst in Oberösterreich und in Wien. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
10.26
Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.
10.26
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Ich versuche, das Ganze ein bisschen sachlicher anzugehen. Alle, die mich kennen, wissen, dass ich jemand bin, der gerne auf Kompromisse eingeht, aber die hören sich für mich dort auf, wo es um das wichtigste Gut des Menschen geht, nämlich um unsere Gesundheit.
Es ist traurige Wirklichkeit, Herr Kollege Riemer, dass in Österreich der Tabakkonsum überdurchschnittlich hoch ist und leider das Einstiegsalter der Jugendlichen besonders niedrig. Daher bin ich persönlich als Gesundheitssprecher der SPÖ sehr froh über diesen Beschluss der Bundesregierung zum generellen Rauchverbot in der Gastronomie, denn dieser Beschluss ist ein historischer Beitrag zur Steigerung der Gesundheit der Menschen in Österreich. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)
Dabei geht es in erster Linie – das sollte man schon auch berücksichtigen – um den Schutz besonders gefährdeter Zielgruppen wie Kinder, Jugendliche und auch chronisch kranke Menschen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Neubauer.) Wir als Gesundheitspolitiker können doch nicht tatenlos zuschauen, wenn Stunde für Stunde ein Mensch in Österreich an Folgen des Rauchens stirbt. Und wir können nicht zuschauen, wenn jede achte Stunde ein Mensch in Österreich an Folgen des Passivrauchens stirbt. (Abg. Neubauer: Als Nächstes schaffen wir den Schweinsbraten ab!)
In diesem Bereich gibt es sicherlich auch in Zukunft noch viel zu tun. Ich denke etwa an den Jugendschutz. Wenn wir uns vor Augen führen, dass bereits ein Viertel der Jugendlichen unter 15 Jahren regelmäßig zum Glimmstängel greift, dann müssen wir sagen, das sind doch erschreckende Zahlen.
Daher sage ich: Danke an die Bundesministerin, die am heurigen Weltnichtrauchertag Ende Mai eine Imagekampagne gestartet hat, „Leb dein Leben. Ohne Rauch“, mit dem klaren Ziel, den Einstieg ins Rauchen so früh wie möglich zu verhindern!
Das Rauchverbot in der Gastronomie wird zusätzlich positiven Einfluss auch auf die Jugendlichen haben, denn weniger Möglichkeiten, zu rauchen, führen zwangsläufig auch zu weniger Konsum. Wir müssen alles tun, um ein stärkeres Bewusstsein für die verheerenden Konsequenzen des Nikotinkonsums zu schaffen.
Herr Kollege Riemer, man kann alles ins Lächerliche ziehen (Zwischenruf bei der FPÖ), aber ich glaube, ich muss Ihnen dramatisch vor Augen führen, dass alleine in Österreich 14 000 Tote durch Rauchen zu verzeichnen sind und immerhin 1 000 Tote durch Passivrauchen. Daher haben alle verantwortungsvollen Politikerinnen und Politiker ohne Wenn und Aber die Pflicht, die Bürger vor vermeidbaren Gesundheitsschädigungen zu schützen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich bin froh darüber, dass Österreich mit dem heutigen Beschluss endlich – so, wie es die Frau Bundesministerin immer sagt – den Nimbus als „Aschenbecher Europas“ ablegen kann.
Kollege Riemer, wenn Sie nur ein bisschen über den Tellerrand schauen würden, könnten Sie feststellen, dass Rauchverbote in italienischen Pizzerien, in französischen Bistros, spanischen Strandcafés, aber auch in irischen Pubs zu keinem Massensterben der Gastronomie geführt haben. (Zwischenruf bei der FPÖ sowie des Abg. Jarolim.) Ich habe auch mit vielen Wirten gesprochen, und selbst Wirte, die auf Nichtraucherbetrieb umgestellt haben, sagen mir: Ja, ich habe einzelne Gäste verloren, aber ich habe ganze Familien gewonnen!
Vergessen wir bitte bei dieser immer so emotional geführten Debatte eines nicht: Nicht rauchende Gäste können Rauchlokale meiden, aber wie sieht die Situation für die Abertausenden Beschäftigten in der Gastronomie aus, die ihren Job in einer verrauchten Bude verrichten müssen? Jeder nicht rauchende Mitarbeiter in einem Raucherbetrieb hat im Vergleich zu einem Nichtraucher an einem rauchfreien Arbeitsplatz ein bis zu sechsfach höheres Herzinfarktrisiko, ein dreifach höheres Schlaganfallrisiko und ein 26-fach höheres Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Das heißt, Passivrauchbelastung ist die maßgebliche Ursache für Lungenkrebs.
In dem Wissen, dass alleine in Österreich doppelt so viele Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben wie im Straßenverkehr, nämlich jährlich 1 000 an der Zahl, bitte ich alle hier im Hohen Haus vertretenen Abgeordneten, der vorliegenden Gesetzesmaterie die Zustimmung zu geben.
Aufgrund dieser erschreckenden Zahlen darf es ganz einfach keine faulen Kompromisse mehr geben, denn die unternehmerische Freiheit hat dort zu enden, wo es um die Gesundheit der Menschen geht. (Beifall bei der SPÖ.)
10.30
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Dietrich. – Bitte.
10.31
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzte Frau Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich tue mir leicht, über dieses Thema zu reden, weil ich überzeugte Nichtraucherin bin. Ich bin nicht deshalb überzeugte Nichtraucherin, weil ich von Jugend an gewusst habe, dass das schädlich ist und dass ich das auf keinen Fall tun darf – nämlich in der Zeit, in der die Kolleginnen begonnen haben, zu rauchen –, sondern deshalb, weil es mir einfach in dieser Phase nicht geschmeckt hat und ich den Sinn des Rauchens für mich nicht erkannt habe.
Ich kenne auch die Studie der WHO, die besagt, dass bis 2030 8 Millionen Menschen jährlich an den Folgen von Rauchen sterben werden. Das ist ganz klar, das kann man nicht wegdiskutieren: Rauchen ist gesundheitsschädlich. Ich verstehe auch die Position der Frau Gesundheitsminister, die alles, was die Gesundheit gefährdet, aus dem Weg räumen möchte.
Meine geschätzten Damen und Herren! Man kann im Leben aber nicht alles, was die Gesundheit gefährdet, aus dem Weg räumen. Wie schaut es aus mit Leuten, die gerne fettes Fleisch essen? (Ruf bei der SPÖ: niemand anderen!) Wir alle essen gehärtete Fette, künstlich gehärtete Fette, Fast Food ist schädlich, Zucker ist schädlich. (Abg. Neubauer: Das ganze Leben ist gefährlich!) Die Palette dessen, was wir Tag für Tag an schädlichen Substanzen zu uns nehmen, ist riesig.
Wenn man dann sagt: Na gut, es ist die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen, ob er das mit seinem Körper macht, ja oder nein!, dann können wir den Bogen noch ein Stück weiter spannen. Feinstaub ist ein Thema, das uns speziell im Winter beschäftigt. Feinstaub wird hauptsächlich durch Heizen verursacht. Hören wir dann alle auf, zu heizen, weil die Feinstaubbelastung jeden Einzelnen betrifft? – Ich glaube, darüber sollten wir nachdenken. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Peter Wurm.)
Wir wollen eines: Wir wollen mündige Bürger, die freie Entscheidungen treffen können und die selbst entscheiden können, ob sie rauchen wollen oder nicht. Wir wollen Gastwirten die Entscheidung nicht abnehmen. Wir wollen, dass der Gastronom entscheiden kann, ob in seinem Gasthaus geraucht wird oder nicht. Wir wollen, dass
die Gäste entscheiden können – so wie ich –: Gehe ich in ein Nichtraucherlokal, oder gehe ich in ein Raucherlokal?
Meine geschätzten Damen und Herren, reden wir die Welt nicht schön! Schauen wir da hinauf zum Raucherkammerl: Da stehen Tag für Tag viele Menschen (Abg. Neubauer: Genau die, die das beschließen!), sie stehen dort zusammen, der eine oder andere geht mit, weil dort drinnen eine ordentliche Kommunikation stattfindet. Hören wir doch auf, die Welt schönzureden! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Dieses Tabakgesetz hat eine leidvolle Geschichte, begonnen bei Frau Kurzzeitminister Kdolsky, die damals ein verpfuschtes Tabakgesetz verabschiedet hat; das ist dann immer weitergegangen. Das war einfach ein sehr unbefriedigender Zustand. Dieses Gesetz damals hat übrigens im Ranking der patschertsten Gesetze einen Spitzenplatz erhalten. Jetzt, 2015, gibt es einen neuen Ansatz, einen Ansatz, der dann wirklich vorschreibt: absolutes Rauchverbot!
Ich war bei dieser Demonstration der Wirte, als 3 000 Wirte vor dem Parlament waren, und die Wirte haben tatsächlich Existenzängste. Sie sagen, viele Gäste werden nicht mehr kommen. Es waren aber auch Wirte dabei, die gefragt haben: Ich bin selbst Kettenraucher, darf ich jetzt in meinem Lokal nicht mehr rauchen? (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)
Wo beginnt dieser Verbots- und Gebotsstaat, wo hört er auf? – Ich sage Ihnen, wir wollen einen freien Staat. Wir wollen nicht vom Staat dominiert werden mit Gesetzen, die uns ständig einschränken. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Es geht dann so weit, dass das Problem verlagert wird. Die Leute hören ja deshalb nicht auf, zu rauchen, sondern wir verlagern das Problem, wir verlagern es nach außen. (Ruf bei der FPÖ: Ja, genau!) Wie wird sich der Anrainer freuen, der vielleicht im Stockwerk darüber wohnt, sein Fenster offen hat und dann ständig mit dem Rauch konfrontiert wird?! Das ist aus unserer Sicht der absolut falsche Weg. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Herr Kollege Spindelberger – dort vorne ist er –, Sie haben gesagt, Rauchen ist schädlich für viele Jugendliche. – Da gebe ich Ihnen recht, aber Deutschland geht da einen sehr guten, zielführenden Weg. (Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.) Da gibt es nämlich eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die besagt: Durch die Prävention an den Schulen – dort hat man verstärkt die jungen Leute über die Schäden, die das Rauchen verursachen kann, aufgeklärt – ist es gelungen, den Anteil der 12- bis 17-jährigen Raucher zu halbieren, und es ist auch gelungen, das Raucheinstiegsalter zu erhöhen.
Ich glaube, Österreich sollte diesen Weg gehen: den Weg der Prävention, den Weg der Aufklärung an den Schulen, dort soll man sich wirklich voll einsetzen, damit eben die jungen Leute erst gar nicht zum Glimmstängel greifen. (Zwischenruf des Abg. Schönegger.)
Meine geschätzten Damen und Herren, zusammenfassend: Selbstbestimmung ist ein sehr, sehr hoher Wert in der Demokratie, treten wir diesen Wert nicht mit Füßen! Lassen wir die Leute selbst entscheiden, ob sie rauchen wollen oder nicht! Aus diesem Grund werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Neubauer und Themessl.)
10.37
Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.
10.37
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir haben gerade die Rede einer gesundheitspolitischen Geisterfahrerin gehört, also ich bin da wirklich fassungslos. (Abg. Kitzmüller: Das kann man aber nicht sagen! – Abg. Neubauer: Entschuldigung fällig! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich bin da wirklich fassungslos
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, mit dieser Debatte versuchen wir, gerade auch junge Menschen anzusprechen. Ich würde meinen – auch was die Würde des Hauses betrifft und noch dazu, weil das ein direkter persönlicher Vorwurf ist –, dass das nicht angebracht ist. – Bitte. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und Team Stronach.)
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (fortsetzend): Wenn Sie zum wiederholten Male hier ansprechen, das sei freie Selbstbestimmung, dann muss ich Ihnen sagen, Frau Dietrich, dass es in Deutschland, in Bayern eine Volksabstimmung zum Thema Rauchen in der Gastronomie gegeben hat und diese mit 80 Prozent für ein Rauchverbot ausgegangen ist. (Abg. Peter Wurm: Das war in der Schweiz!) Es muss auch das Recht einer Demokratie sein, irgendwo Beschränkungen einzuführen, denn wenn jeder macht, was er will, dann sind wir beim Rauchen genau dort, wo wir sind (Zwischenrufe bei der FPÖ), nämlich bei 15 000 Toten im Jahr. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
Eigentlich sollte das für uns selber ein Ansporn sein. Wenn 18 Prozent aller Todesfälle mit Rauchen zusammenhängen, dann wäre es einmal ... (Zwischenrufe der Abgeordneten Neubauer und Peter Wurm.) – Kommen Sie herunter, reden Sie hier! Kommen Sie herunter und nennen Sie Ihre Argumente! Ich höre Ihnen dann gerne zu.
Wenn 18 Prozent aller Todesfälle mit Rauchen zusammenhängen und die Menschen, die rauchen, acht Jahre früher sterben, dann würde ich als Arzt meinen, jeder sollte von sich aus sagen: Ich will acht Jahre länger leben! Wenn 90 Prozent aller Lungenkrebse mit dem Rauchen zusammenhängen, würde ich sagen, das ist keine sehr schöne Sache. Und wenn man die neuesten Studien liest, wonach Bauchspeicheldrüsenkrebs und auch Prostatakrebs und andere Krebse damit zusammenhängen, 30 Prozent aller Karzinome, also 13 000 pro Jahr, dann kann doch eine Gesundheitsverwaltung nicht daran vorbeigehen und sagen: Das kümmert uns überhaupt nicht!; auch wenn es dreimal so viele Herzinfarkttote, Schlaganfall- und COPD-Patienten gibt.
Wir haben das schon zigmal wiederholt, und trotzdem sieht man tagtäglich 12-jährige Kinder bei der U-Bahn stehen und rauchen. Wir haben die schlechteste Rate in Europa. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
Die Wirte sind überhaupt nicht schuld am Rauchproblem, das muss man einmal ganz klar sagen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Die Wirte wollen etwas anbieten (Beifall bei der ÖVP – Abg. Neubauer: Die kriegen jetzt die Strafe dafür!), aber es ist halt einmal so, dass europaweit die Meinung vorherrscht, dass es ein wichtiges Signal ist.
Wir wissen aus Studien aus Schottland und England, dass die Infarktrate dort, wo in der Gastronomie Verbote eingeführt wurden, um 10 bis 15 Prozent gesunken ist, wir wissen, dass es gut für die Mitarbeiter ist. Und wir müssen wirklich einmal quasi über die Wirte hinausschauen, die sich da zu Unrecht geprügelt fühlen. Sie wollen nur anbieten, mehr wollen sie nicht. Sie leiden ja in der Regel selbst unter dem Rauch.
Wir müssen einmal schauen, dass die Eltern ihrer Pflicht nachkommen, dass unter 16 Jahren nicht geraucht werden darf. Das ist Gesetz, das ist Jugendschutz. Es ist wirklich nicht notwendig, dass wir da an der Spitze mit Grönland liegen.
Auch in der Preispolitik ist es so, dass wir, wenn man Studien des IHS, aber auch ausländische Studien, ernst nimmt, zwar 1,7 Milliarden € durch das Rauchen einnehmen, aber die Kosten sind 500 Millionen € höher. Ich sehe überhaupt nicht ein, warum ich als Nichtraucher das Rauchen noch sponsern muss. In der Schweiz, in Frankreich und in Deutschland sind die Preise für Zigaretten viel höher. Ich rede gar nicht von den berühmten 10 Cent, die wir vielleicht für die Prävention bekommen.
Damit bin ich schon bei der nationalen Strategie. Mir geht seit zehn Jahren eine wirklich nationale Präventionsstrategie ab. Zwei Drittel der Raucher wollen aussteigen; es wäre gescheit, wenn viele gar nicht einsteigen.
Unser österreichisches Gesundheitswesen ist sehr krankheits- und sehr spitalslastig. Ich als Arzt würde mir wünschen, dass ich keine Raucher behandeln muss, und schon gar nicht wünsche ich mir Leute, die mir sagen: Herr Doktor, ich weiß, ich habe ein Karzinom, warum habe ich überhaupt zu rauchen angefangen und warum hat mich keiner abgehalten? – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
10.41
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.
10.41
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geräuschkulisse bei der ÖVP drüben! Zuerst gebe ich ein ganz klares Bekenntnis zum Nichtraucherschutz ab, damit nicht missverstanden wird, warum ich in weiterer Folge diesen Murks kritisiere, den die Regierung uns zum wiederholten Male vorlegt. Nicht nur das Gesetz von 2009 und die Reparatur 2014 waren ein Murks, sondern das, was wir hier vor der Nase liegen haben, ist halt wieder daneben, weil es ungenau gearbeitet ist.
Und zwar wird – damit möchte ich beginnen – viel stärker als notwendig in die Privatautonomie eingegriffen. Dort, wo Sie geregelt haben, was in den Vereinsräumlichkeiten zulässig ist und was nicht, haben Sie – Kollege Riemer hat das schon ein Stück weit ausgeführt – mehr getan als notwendig. Wenn ein Verein, ein Bridge-Verein, ein Turnier organisiert und dort geraucht werden darf, dann verbieten Sie das jetzt mit, obwohl das in den Räumlichkeiten des Vereins stattfindet, und damit ist es überschießend. Sie haben überhaupt keinen Respekt davor, wo der öffentliche Raum endet und wo der private Raum beginnt. Das ist diese Unsensibilität, die wir von dieser Regierung leider in Fragen, wo es auf das Feinziselierte ankäme, gewohnt sind. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ein weiteres Element, wo Sie nicht sauber gearbeitet haben, ist dort, wo es um Verkehrsmittel geht und ob in Verkehrsmitteln geraucht werden darf, weil Sie nämlich auch private Verkehrsmittel miterfasst haben, die nicht nur zur gewerblichen, sondern grundsätzlich zur entgeltlichen Personenbeförderung eingesetzt werden. Wenn Sie heute schauen, wie viele Menschen Mitfahrgelegenheiten suchen, und man halt dem Fahrer Benzingeld gibt, dann ist das, juristisch gesehen, entgeltliche Beförderung und damit herrscht in diesem Pkw, in dem jemand gegen Entgelt mitgenommen wird, Rauchverbot und auch gleich eine Kennzeichnungspflicht dazu. – Super haben Sie das gemacht, wirklich großartig!
Auch in der Gastronomie pfuschen Sie fleißig weiter und schaffen wieder zwei Klassen von Restaurants. Es gibt normale Restaurants, dort herrscht Rauchverbot. Wenn das Restaurant aber Teil eines Hotelbetriebs ist, dann darf das Hotel einen Raucherraum unterhalten, und dieses Restaurant kann natürlich den eigenen Gästen auch diesen
Raucherraum anbieten. Also haben Sie wieder zwei Klassen von Restaurants geschaffen. – Wieder ein großartiger Treffer.
Kollege Spindelberger hat die Gefahren des Rauchens richtig ausgeführt, wie viele Tote es dadurch gibt. Das wissen wir alles, das ist auch unbestritten, aber die Frage ist, weshalb Sie Produkte im Tabakgesetz mitregeln und diese auch verbieten, obwohl es gar keine Tabakprodukte sind. Sie habe die E-Zigaretten miterfasst, Sie haben auch nichttabakhaltige Wasserpfeifen miterfasst. Ja überhaupt sind künftig alle – Anführungszeichen – „neuartigen Erzeugnisse“ verboten, wobei keiner weiß, welche neuartigen Erzeugnisse gemeint sind. Wenn man das Gesetz genau liest, haben Sie nämlich jede neuartige Rakete und jedes neuartige Auto mitverboten, weil Sie sich gar nicht auf das Thema beziehen, wo dieses neuartige Erzeugnis herkommt – also wirklich eine legistische Glanzleistung!
Die E-Zigarette hätte auch der Wirtschaftsbund gerne aus dem Gesetz draußen gehabt. Jetzt müssen halt die Wirtschaftsbundabgeordneten heute schon wieder einknicken, so wie sie gestern eingeknickt sind, aber sie sind diese Bewegung ja schon einigermaßen gewohnt.
Sie haben weiters die Shisha-Bars erfasst. Mit diesem Gesetz entziehen Sie einer ganzen Unternehmensgruppe die Geschäftsgrundlage. Wer geht denn in eine Shisha-Bar? Jemand, der Shisha rauchen will – sonst gehe ich dort nicht hinein. Das hat jetzt mit Nichtraucherschutz nichts mehr zu tun.
Was Sie allerdings vom Rauchverbot ausnehmen – da hat sich wieder eine ganz starke Lobby durchgesetzt –, das sind die Tabaktrafiken. In eine Shisha-Bar gehe ich nur, wenn ich rauchen will. In eine Tabaktrafik gehe ich vielleicht auch, wenn ich eine Zeitung oder Briefmarken kaufen will. Also dort darf ich vom Rauch behelligt werden, aber in der Shisha-Bar nicht. – Das ist die Logik dieser Bundesregierung. Ein schlecht verhirntes Gesetz von vorne bis hinten. Ich muss aufpassen, dass ich mir keinen Ordnungsruf einhandle, so eine Qualität hat dieses Gesetz. Wenn ich das sagen würde, was angebracht wäre, dann bekäme ich einen Ordnungsruf. (Abg. Darmann: Mehrere!) – Mehrere.
Diese Regierungsvorlage, über die wir heute abstimmen, ist dermaßen ungenügend, dass wir – bei allem Bekenntnis zum Nichtraucherschutz – das, was uns hier vorliegt, keinesfalls mittragen können. (Beifall bei den NEOS.)
10.46
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. – Bitte.
10.46
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wer die Diskussion um die rauchfreie Gastronomie mitverfolgt hat – das geht ja länger als seit dem letzten Gesetzesbeschluss, das ist eigentlich eine 20-jährige Diskussion –, der weiß, dass das heute ein historischer Beschluss ist.
Ich denke, wir haben es auch mit einer gesellschaftlichen Veränderung zu tun. Es war früher viel mehr akzeptiert – da erinnern wir uns alle –, wie selbstverständlich es war, überall, auch vor Kindern, zu rauchen. Das ist heute bei Weiten nicht mehr so akzeptiert. Die gesellschaftliche Akzeptanz hat sich einfach verändert. Dafür spricht auch, dass sich fast 63 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher eine rauchfreie Gastronomie wünschen.
In diesem Sinn bin ich sehr froh über dieses Gesetz, und ich kann sagen: endlich!!! – mit dreifachem Rufzeichen. Danke auch, Frau Ministerin, Sie haben sich in einer sehr
schwierigen Zeit genau für dieses Thema sehr stark eingesetzt. Es war auch nicht einfach, hier eine Einigung zu finden. Ich weiß, wie viele Interessengruppen noch bis zum Schluss lobbyiert haben, aber es liegt jetzt wirklich etwas am Tisch, das eine historische Zäsur in dieser ewig langen Diskussion um eine rauchfreie Gastronomie ist. Ich bin froh darüber.
Ich möchte noch ein paar Argumente bringen. – Ich glaube, dass uns allen damals sehr klar war, selbst bei Beschluss des alten Gesetzes, dass es ein Pfusch war. Es war damals auch die Wirtschaftskammer, die das unbedingt so wollte, also mit diesen getrennten Bereichen. Es gab dann Dutzende Verstöße gegen das Rauchverbot, kaum einen Gastronomiebetrieb, der sich wirklich ausgekannt hat. Es gab die Frage, wie man das Gesetz interpretiert, wenn man zur Toilettenanlage durchgeht. Also dass das Gesetz maßgeblich reparaturbedürftig war, das war allen Beteiligten ohnehin klar.
Es geht aber vor allem auch um die Menschen, die in diesem Bereich arbeiten. Es sind 250 000 Kellnerinnen und Kellner, Köchinnen und Köche, die sich ihren Arbeitsplatz nicht aussuchen können; das wissen wir auch alle. In diesem Sinn ist es auch ein guter Beschluss für den Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz. (Beifall bei den Grünen.)
Auch Kinder und Jugendliche können sich nicht immer aussuchen, wo sich ihre Eltern hinsetzen wollen. Es ist in diesem Sinn auch ein Gesetz für den Kinderschutz.
Die Lächerlichkeit, mit der die Freiheitliche Partei dieses Thema behandelt hat – also ich kann das nicht nachvollziehen. Sie alle haben wahrscheinlich einen Menschen in Ihrem Bekanntenkreis, der eine Krebserkrankung aufgrund von Rauchen hat. Ich kann Ihnen sagen, mir tut es um jeden einzelnen Fall extrem leid, denn das ist kein schönes Sterben. Wir alle wissen, was das bedeutet. Sie reden von diesen 14 000 Toten so ungefähr: Selber schuld! – Das ist bei mir so angekommen.
Ich finde, die Angehörigen, die Kinder, die Eltern dieser Kranken haben ganz anderes verdient, nämlich vor allem auch eine gewisse Wertschätzung, dass Sie in diesen Tagen und Stunden, wo Menschen erkranken, auch an die Angehörigen denken. (Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek und Hafenecker.) Das bedeutet eine Herausforderung für die ganze Familie. Das ist ein irrsinniger Druck. Sie als Ärztin (in Richtung der Abg. Belakowitsch-Jenewein) wissen das vielleicht auch.
Sie haben sicher auch schon Kinder beobachtet, die zu ihrem Papa oder zu ihrer Mama sagen: Papa, Mama, bitte hör zum Rauchen auf! – Also ich habe das gesehen und mir sind die auch wichtig. (Abg. Hafenecker: ! Drogenfreigabe fordern Sie! Doppelmoral!) – Und das ist keine Doppelmoral. Als Gesetzgeber, als Gesetzgeberin kann sich eine Mehrheit für den Gesundheitsschutz entscheiden, und das tun wir hier. Das tun wir mit dem heutigen Beschluss. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Bedauerlich ist die Umstellungsphase, dass die Umstellung de facto noch bis 2018 erstreckt wird. Ich bin massiv davon überzeugt, je schneller man umstellt und je schneller die Umgewöhnung funktioniert, dass auch allfällige – sollte es die geben – leichte Umsatzeinbußen nicht geschehen würden. Also wäre die Umstellung schneller erfolgt, wäre es besser gewesen. Aber okay, das ist vielleicht noch ein Kompromiss, der nicht anders lösbar war.
Es bestehen noch andere Probleme beim Rauchen, das wissen wir. Ich glaube, dass bei der Jugendprävention eine riesige Baustelle herrscht. Das Einstiegsalter ist neun Jahre, das ist wirklich extrem jung. 53 Prozent der Jugendlichen unter 19 rauchen; das ist etwas, was niemand ausblenden darf. Da sind wir als Politiker, Politikerinnen verantwortlich.
Wir wissen auch, dass es verantwortungslos ist, im Auto neben Kindern zu rauchen. Jeder und jede, der oder die das macht, weiß, dass das verantwortungslos ist. (Abg. Hafenecker: Mich würde interessieren, wo Ihre Parteikollegen die Joints rauchen wollen, die Sie freigeben wollen!) – Darf ich noch kurz fertigreden? Sie können sich dann gerne zu Wort melden.
Ich möchte noch etwas zu den Vereinen sagen. – Wenn man das ein bisschen aus dem Alltagsleben heraus beobachtet: Sie gehen alle in den Fußballklub, Sie gehen alle in den Tennisverein (Abg. Rädler: Bei Ihnen am Golfplatz!), Sie sehen überall die Aschenbecher herumstehen. Teilweise sind es Minis, die trainiert werden. Das sind fünf-, sechsjährige Kinder in den Sportvereinen. Ich glaube, dass es sehr notwendig für diese Kultur des Nichtrauchens ist, dass Kinder oder Jugendliche sehen, dass es nicht selbstverständlich ist, dass überall geraucht wird. In dem Sinn hoffe ich, dass das bei diesen Vereinen eine positive Auswirkung auf den Jugendschutz haben wird, denn dort sind überall Kinder und Jugendliche.
Ihnen ist das alles offensichtlich egal, mir ist es einen Herzensanliegen. Ich will niemanden wegen etwas, was wirklich vermeidbar wäre, leiden und sterben sehen. Es ist wirklich vermeidbar. Und dass wir bei dieser Raucherkultur in Österreich jetzt mit der rauchfreien Gastronomie ansetzen, ist ein großer Schritt.
Ich gratuliere Ihnen, Frau Ministerin! Wir haben Sie immer dabei unterstützt, gerade ich persönlich habe das auch immer sehr vorangetrieben. Ich bin froh darüber, dass wir das heute beschließen dürfen. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
10.52
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser. – Bitte.
10.52
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Für mich ist das auch ein Tag, den ich wirklich mit Freude erwartet habe. Das ist für mich persönlich eine seit 2008 gehende Geschichte in der Frage des Tabakgesetzes, weil ich ja damals als Gesundheitssprecherin, zumindest in den Anfangsphasen, das Tabakgesetz noch mitverhandelt habe.
Dann, nachdem für mich als Gesundheitspolitikerin klar war, dass ein generelles Rauchverbot die fairste und die einfachste Lösung ist – ich werde dann noch erklären, was ich mit „fair“ und „einfach“ in der Gastronomie meine –, wurde mir damals das Verhandlungsmandat entzogen und Minister Buchinger musste mit Andrea Kdolsky dieses Gesetz fertigverhandeln, weil es klar war, dass es keinen Kompromiss geben konnte, der in meine Richtung gehen konnte. Jetzt ist es so weit, dass wir ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie – leider erst mit 2018 – bekommen.
Ich komme jetzt noch einmal zu der Frage, was fair und was unfair ist. Ich bin in der damaligen Phase durch viele Lokale gegangen und habe mit Gastronomen darüber geredet, was sie als fair empfänden, wenn ein Rauchverbot kommen sollte. Dann war ganz klar, dass diese Trennung, die wir damals gemacht haben zwischen großen und kleinen Lokalen, zwischen Lokalen, die es sich leisten konnten – räumlich nämlich –, eine Raucherzone einzurichten, und denen, die es nicht konnten, dass wir da in ein ziemliches Ungleichverhältnis gekommen sind.
Gastronomen, auch von kleinen Lokalen, haben mir gesagt, sie selbst haben zu rauchen aufgehört, sie würden auch gerne das Rauchen in ihren Lokalen verbieten, es geht aber nicht, weil zehn Meter daneben das nächste Lokal offen hat, das Rauchen erlaubt und damit kommt es zu einer ganz klaren Ungleichbehandlung. Das heißt, das
würde sich dorthin verlagern, weil – wie es nun einmal ist – Nichtraucherinnen und Nichtraucher oft tolerant sind und mit den Rauchern und Raucherinnen in andere Lokale mitgehen würden. Nicht zu reden von den Kindern – Sie haben es gesagt, Frau Abgeordnete Glawischnig –, die es sich nicht aussuchen können, wohin sie mit ihren Eltern gehen. Diese Situation war für die GesundheitspolitikerInnen unbefriedigend.
Jetzt ist es gelungen, gemeinsam mit dem Koalitionspartner ein Gesetz zu schaffen, das versucht, klare Regelungen darzustellen. Die Frage der Vereinslokale war eine, die wir sehr, sehr stark diskutiert haben. Warum? – Wir alle wissen, was in Deutschland geschehen ist, als ein Tabakgesetz eingeführt wurde, das ein Rauchverbot in der Gastronomie vorgesehen hat. Vereine wurden gegründet, Lokalbesitzer haben aus ihrem Lokal einen Verein gemacht. Dem Kunden wurde 1 € verrechnet, der ihm dann mehr oder weniger auf der Rechnung wieder gutgeschrieben wurde. Damit war er Vereinsmitglied und dieses Vereinslokal hat dann Rauchen erlaubt. Das war etwas, was die Gastronomen, die es ernst gemeint haben, auf jeden Fall verhindern wollten, weil genau damit wäre wieder eine Umgehungsmöglichkeit da gewesen.
Ich weiß, dass Gastronomen sehr verantwortungsvolle Menschen sind, und das, was Kollege Riemer in seiner Anfangsrede aus dem Brief einer Gastronomin zitiert hat, muss ja jedem verantwortungsvollen Gastronomen oder Hotelier im Prinzip die Zornesröte ins Gesicht getrieben haben, denn was er vorgelesen hat (Abg. Peter Wurm: Es ändert nichts an der Realität!), was sie sich an Kontrollen gefallen lassen muss, waren zwei Drittel Hygienekontrollen, Abklatschtests, Insektenschutz, Kühlketten, all diese Dinge. – Das kann schon unangenehm sein, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das als Kunde oder verantwortungsvoller Gastronom bekritteln würden.
Von den Registrierkassen haben wir schon geredet bei der Frage: Wer zahlt schon gerne Steuern? – Niemand. Das heißt, auch das muss man sich gefallen lassen.
Bei der Frage des ArbeitnehmerInnenschutzes, auch vielfach diskutiert, wurde vom Kollegen Riemer kritisiert, dass man den ArbeitnehmerInnenschutz – Anmeldungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, all diese Sachen – kontrolliert. Auch das ist etwas, was ArbeitnehmerInnenschutz ausmacht. Und das sind natürlich auch rauchfreie Arbeitsplätze für Menschen in der Gastronomie.
Wenn man sich die Geschichte des Rauchverbots anschaut, und zwar von 1992, als Minister Ausserwinkler damit begonnen hat, bis zu diesen Schritten, so glaube ich, dass wir einen großen Schritt gemacht haben, um Menschen vom Rauchen abzuhalten.
Meine Tochter hat mir letztens einen Eintrag geschickt, den ich ihr damals in ihr Stammbuch geschrieben habe. Der hat gelautet: Was nützt die beste Erziehung – Kinder machen uns doch alles nach. – Und genauso ist es!
Kinder, die ihre Eltern rauchen sehen, Kinder, die Menschen rauchen sehen, die überall rauchen können, sehen das Rauchen weit entspannter, als wenn man einfach sagte: hier nicht!
In der Prävention, das stimmt, da gibt es noch einiges zu tun. Den ersten Schritt, so glaube ich, haben wir bereits gemacht. Wir haben eine Kampagne unter dem Titel „YOLO – You Only Live Once“ gestartet, die genau darauf hinzielt, was Frau Abgeordnet Dietrich gesagt hat. Mit dieser Kampagne geht man in Schulen hinein, sie wird sehr massiv mit Schulanfang starten. Dabei wird in Schulen darüber aufgeklärt, wie schädlich Rauchen ist, und zwar mit verschiedensten Materialien wie Quiz, mit all diesen Dingen – eine Kampagne, die von Jugendlichen für Jugendliche gemacht wird.
Was wir auch noch weiter machen werden – das Gesetz ist ein Schritt, ich habe es schon gesagt, es ist eine multifaktorielle Geschichte. Mit einem Gesetz, das das Rauchen allein in der Gastronomie verbietet, wird man die Menschen nicht vom Rauchen abhalten, aber mit Präventionsmaßnahmen und auch mit der Möglichkeit des Raucherausstiegs. Deswegen werden wir auch weiterhin versuchen, es Menschen zu erleichtern, aus dem Rauchen auszusteigen. Wir werden noch mehrere Initiativen setzen. Sie werden sehen, wir werden noch einiges versuchen.
Ich glaube, dass dies ein guter Tag ist. Ich bin wirklich sehr froh darüber, dass es mir gelungen ist, das in der kurzen Zeit gemeinsam mit dem Koalitionspartner zu verhandeln. Mein Dank auch an Herrn Vizekanzler Mitterlehner, mit dem es sehr, sehr konstruktiv war, zu verhandeln. Mein Dank auch an die Gastronomen, an die Wirtschaftskammer, an die Hotellerie, mit denen wir sehr viele Gespräche geführt haben, sehr gute, sehr kontroverse Gespräche geführt haben, und zu diesem Kompromiss gekommen sind.
Ich glaube, es ist ein guter Schritt in Sachen NichtraucherInnenschutz und ein guter Schritt, dass vielleicht doch weniger Menschen an den Folgen von Tabakkonsum – den, den sie selber rauchen oder den, den sie passiv rauchen – sterben werden. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
10.58
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wurm zu Wort. – Bitte.
10.58
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Raucher und natürlich auch Nichtraucher vor den Bildschirmen! Ich möchte heute mit einer Journalistenlegende in Österreich beginnen, Helmut A. Gansterer, in der Juni-Ausgabe des „trend“, und möchte kurz zitieren, denn er formuliert das so elegant, das könnte ich nie selber schreiben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, gebe ich ja ehrlich zu! Gansterer ist unschlagbar, aber auch für die meisten hier im Saal, würde ich einmal sagen. Aber hören Sie gut zu!
Ich zitiere:
„Die derzeitige Wirtshaus-Belastung und drohende Wirtshaus-Vernichtung ist eine Abfackelung jener Heiterkeit, die das Altertum als Grundlage der Zukunftszuversicht sah. Die Brände werden nicht von schöpferisch tätigen Menschen gelegt, sondern von fiebrigen Missionaren. Wie einst ihre religiösen Vorbilder in Afrika kennen sie kein Augenmaß. Sie machen keine Gefangenen. Bekenne oder stirb! Sie zerstören auch den erstklassigen österreichischen Tabak-Kompromiss: freie Wahl, räumliche Trennung für Nichtraucher und Raucher, in die viele Wirte ihr ganzes Geld investierten. Die Missionare nützen sogar den Dienst von Denunzianten, ohne Aufschrei der Politiker. Vieles läuft unter dem Deckmantel „Gesundheit“. Die Wichtigmacher suchen den Wahn eines risikolosen, ewigen Lebens und schaffen eines, in dem die Lebenden die Toten beneiden.“ – Helmut A. Gansterer im „trend“. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich persönlich halte dieses Gesetz für paranoid und zutiefst undemokratisch. Ich habe mir am Anfang dieser unsäglichen Diskussion gedacht, es wird die Vernunft siegen, die Vernunft bei der SPÖ, weil es um Arbeitsplätze geht, und die Vernunft bei der ÖVP, weil es um Betriebe geht. Aber die Vernunft hat nicht gesiegt, sondern dieser religiöse Wahn, dieser Verbotswahn hat gesiegt. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Und ich frage mich schon, wohin diese Reise führen soll. Was kommt als Nächstes: zu laute Musik, fettes Essen, Alkohol, Bier, Wein? Wo endet das? Oder auch der Weihrauch bei den Sternsingern? – Das ist alles nicht auszuschließen bei diesem
Verbotsexzess der Regierung im Verbund mit der Europäischen Union. Und dass die Grünen natürlich mitspielen – sage ich einmal –, ist ja nichts Neues. Diese hängen sich ja mittlerweile bei beinahe jedem Gesetz an die beiden Altparteien an. Es wundert mich ja nicht, muss ich sagen. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)
Nun zu drei Punkten aus der Gesetzesvorlage, die man herausheben sollte, welche erwähnenswert und eigentlich nicht erklärbar sind. Der erste wurde heute schon kurz erwähnt: die E-Zigaretten. Herr Rasinger – wo ist er denn jetzt? – hat gemeint, die E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin beeinflussen die Passivraucher gesundheitlich. Es gibt Studien dazu – ich habe es schon ein paarmal gesagt –, laut denen das natürlich nicht der Fall ist, in keinster Weise. Das heißt, E-Zigaretten, ob mit oder ohne Nikotin, haben überhaupt nichts mit Gesundheitspolitik zu tun. Sie haben natürlich ebenso alles andere dabei, was dampft, wir haben es gehört – also im Prinzip der Adventkranz mit den Kerzen und der Weihrauch, alles, was irgendwie dampft und Kräuter enthalten kann. Aber so steht es, bitte, wirklich im Gesetz. Wenn man es liest – das kann man sich ja anschauen –, dann sieht man, so steht es wirklich drinnen.
Der zweite Bereich, welcher für mich auch nicht nachvollziehbar ist, ist der ganze Vereinsbereich, auch der Bereich im Büro. Also wenn ich irgendwo Kundenkontakt habe, dann kann ich nicht mehr selbst entscheiden, ob ich in meinem eigenen Büro rauchen darf oder nicht. Und erstmalig haben Sie auch den Freiluftbereich inkludiert. Das heißt, das berühmte Beispiel: Irgendwo findet ein Nachwuchsspiel, ein Fußballspiel statt, irgendwo im Freien, und auf der Zuschauertribüne steht ein Elternteil, der vielleicht rauchen will – im Freien, wohlgemerkt. Und auch wenn da hundert Meter um ihn herum keiner steht, so ist das jetzt verboten – so steht es im Gesetz: im Freiluftbereich, sobald irgendwo Kinder involviert sind, ganz egal, ob die Kinder jetzt einen halben Kilometer weg sind von der Zigarette oder sonst was und ob dieser Zuseher eine Elektrozigarette oder eine reguläre Zigarette raucht.
Was ebenfalls im Gesetz steht – da kann man sich nur mehr an den Kopf greifen –: Alle neuartigen Tabakerzeugnisse, die möglicherweise irgendwann kommen – das haben Sie hineingepackt –, das heißt, alles, auch wenn es nicht gesundheitsschädigend oder sonst etwas oder innovativ ist oder vielleicht sogar weiterhilft, ist verboten und hier mit dabei. Also eigentlich ist das ganze Gesetz – man hat es schon vorher erwähnt – zum Schmeißen, sage ich einmal. Aber Sie werden es heute in gewohnter Manier unter Zuhilfenahme der Grünen wahrscheinlich durchwinken.
Ja, dieser Gesinnungsterror, der hier stattfindet, stört nicht nur mich und uns Freiheitliche. Wir haben über 400 000 Unterschriften über diverse Petitionen in Unterschriftenaktionen gesammelt, wo die Leute sagen, sie wollen dieses totale, absolute Rauchverbot nicht haben. Diese nehmen Sie und schmeißen Sie einfach in den Papierkorb. Und ich sage es noch einmal: Das hat mit Demokratie überhaupt nichts zu tun. Es gibt schon einen Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte mich auf diesem Wege auch bei Herrn Pollischansky bedanken, der für diese Angelegenheit sehr aktiv eingetreten ist. Ich habe es auch schon mehrmals erwähnt: Knapp 38 Prozent der Bevölkerung rauchen zumindest gelegentlich – ob Zigarre, Pfeife oder Zigarette. Aber dieser Anteil der Österreicher interessiert Sie überhaupt nicht, da wird diktatorisch drübergefahren. Wir Freiheitliche stehen ganz klar für Wahlfreiheit, und zwar für Wahlfreiheit sowohl der Konsumenten, der Bürger als auch selbstverständlich der Unternehmer.
Noch einmal kurz ein paar Daten, was die Wirtschaft betrifft, auch das habe ich schon mehrmals erwähnt. Wir haben 45 000 Betriebe und rund 280 000 Mitarbeiter. Und das ist eben dasselbe Thema. Diese 280 000 Mitarbeiter werden weniger werden. Diese
Prophezeiung mache ich heute, dafür lege ich auch gerne 1 000 € auf den Tisch. Da gewinne ich gegen jeden, der dagegenhalten will. Herr Matznetter, wenn Sie wollen, diese Wette gilt! Es wird zigtausend zusätzliche Arbeitslose geben. Und das diskutieren Sie nicht einmal, das schieben Sie weg. Und das ist genau diese Gruppe von Arbeitslosen, die ohnehin auf dem Arbeitsmarkt – wir wissen es ja, eine halbe Million Arbeitslose – schwerst zu kämpfen hat. Das sind viele Frauen, viele Alleinerziehende, viele Teilzeitbeschäftigte und viele nicht sehr gut Ausgebildete, Qualifizierte. Diese werden auf die Seite geschoben. Das interessiert die SPÖ überhaupt nicht. Und ob von den 45 000 Unternehmern, wie gesagt, nur mehr 30 000 oder 35 000 übrig bleiben, das interessiert euch auch nicht.
Und es kann mir – noch einmal – keiner erklären, warum das bei der ÖVP alles kein Thema mehr ist. Und ich sage es noch einmal: Ich habe mir gedacht, es wird irgendwie Vernunft einkehren, man wird etwas umsetzen, wo wir auch sofort dabei gewesen wären, nämlich den Jugendschutz stärken, also Verbotszonen für Jugendliche einrichten oder von mir aus Tabak bis zu 18 Jahren verbieten, was auch immer, etwas, das den Kindern hilft. Da wären wir sofort dabei gewesen! Was Sie jetzt mit diesem Gesetz machen, ist, erwachsenen Menschen diktatorisch vorzuschreiben, was sie zu tun haben und was nicht – siehe Gansterer. (Beifall bei der FPÖ.)
Was auch klar ist – aber das versteht ihr mittlerweile auch nicht mehr –, ist, dass es direkte und indirekte Auswirkungen hat. Das heißt, wir haben natürlich eine Zulieferindustrie, Getränkelieferanten und Gastronomieausstatter – einen ganzen Rattenschwanz an Problemen, der nachfolgt und der weder das Wirtschaftswachstum befeuern noch die Arbeitslosigkeit dämpfen wird. Diese beiden Problemfelder werden ja offensichtlich von der Regierung völlig ausgeblendet. Wir haben aber genau diese Probleme: kein Wirtschaftswachstum und extreme Arbeitslosigkeit. Und ich sage es zum wiederholten Male: Dieses Gesetz wird beide Problemfelder noch einmal verstärken, das Wirtschaftswachstum weiter reduzieren und die Arbeitslosigkeit erhöhen. Aber wie gesagt: Das, was die Regierung tut, ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.
Ja, noch ein Punkt – ich weiß nicht, ob die Frau Korun im Hause ist – ja! –, noch einmal zu den Strafen: Wenn ich als Privatperson mehr oder weniger dagegen verstoße und es ein zweites Mal wiederhole, dann zahle ich 1 000 €, der Gastronom bis zu 10 000 €. – Also das ist ganz massiv. Die Frau Korun hat das letzte Mal von einem Asylwerber berichtet, der vor dem IS geflüchtet ist – wenn Sie sich erinnern, vor drei Wochen –, diesem wurde vom IS die Hand abgehackt, weil er geraucht hat. Beispiel Korun, Sie haben es hier erwähnt. Also so weit sind wir noch nicht, dass dem Raucher die Hand abgehackt wird (ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei SPÖ, ÖVP und Grünen), aber ich sage jetzt einmal: Ich würde nichts ausschließen, ich würde nicht ausschließen, dass das vielleicht auch noch kommt. (Weitere Zwischenrufe.)
Zum Schluss kommend: Ich sage es noch einmal, da ich ein pragmatischer Mensch bin und auf Realitätssinn sehr großen Wert lege: So viel Propaganda – und zwar, in diesem Fall, der Nichtraucherlobby –, wie da betrieben wird, und so viele Falschaussagen gehen auf keine Kuhhaut.
In Italien – noch einmal, ich habe es mehrmals erwähnt – gibt es natürlich eine Ausnahmeregelung. In Tschechien gibt es eine Ausnahmeregelung, das ist gerade einmal hundert Kilometer weg (Abg. Lopatka: Tschechien – das sind ja Ausländer!), in Portugal ganz genau dasselbe. Also Sie nehmen diese Realitäten einfach nicht zur Kenntnis.
So, ganz wichtig, noch einmal, mein Schlusssatz, damit es jeder versteht: Wir Freiheitliche sind gegen diesen Gesetzentwurf. Wir stehen für die Wahlfreiheit der Bürger und der Unternehmer. Wir sind gegen die Bevormundung und gegen diese Diktatur.
Und das Allerwichtigste zum Schluss: Das Gesetz tritt im Mai 2018 in Kraft. Ich verspreche Ihnen jetzt schon – und ich hoffe, es gibt Neuwahlen –: Unter einem Bundeskanzler HC Strache und den Freiheitlichen wird dieses Gesetz so nicht umgesetzt werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.08
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte.
11.09
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Also, lieber Kollege Wurm, ich kann dir versprechen, das Gesetz wird umgesetzt, denn auch bei Neuwahlen wird es keinen Bundeskanzler HC Strache geben. – Das einmal dazu. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber, lieber Kollege Wurm, als das Gesetz zur Trennung von Rauchern und Nichtrauchern in den Lokalen in Österreich beschlossen wurde, hat es das große Wirtejammern gegeben. Sie werden massenweise zusperren müssen, es werden massenweise Arbeitsplätze verloren gehen. – Davon ist gar nichts eingetroffen. Es sind keine Arbeitsplätze verloren gegangen, es wurden auch keine Gasthäuser zugesperrt.
Und um das wirklich alles verstehen zu können – denn da prallen Glaubensfragen aufeinander: Raucher, Nichtraucher –, muss man beides gekannt haben. Ich war wirklich knapp über 35 Jahre Raucher. Und in meiner Zeit als Raucher habe ich auch immer gesagt: Der Nichtraucher soll sich entweder hersetzen oder – ich sage es auf gut Oberösterreichisch – er soll sich schleichen, der muss mich aushalten. Das heißt, es wurde keine Rücksicht auf die Nichtraucher genommen.
So ist jeder Raucher, möchte ich Ihnen sagen, denn das passiert auch heute noch. Man versteht den Nichtraucher erst, wenn man das Rauchen aufgegeben hat und wirklich weiß, welche Belastung das verursacht, wenn man nämlich den Geruch aushalten muss, wenn man den Rauch aushalten muss – man fängt zu husten an, man fühlt sich im Beisein eines Rauchers nicht wohl. Man muss in vielen Bereichen mit den Rauchern einfach leben, weil es nicht anders geht, weil es eben keine Trennung oder sonst irgendetwas gibt. Wenn man sich mit beiden Seiten befasst, dann weiß man einfach, dass das Glaubensfragen sind, dass man mit ganz normalen sachlichen Argumenten die Raucher nicht überzeugen kann. Ich kann nur sagen, wenn man sich die Studien anschaut und wenn man sieht, wie viele Menschen, im Besonderen Jugendliche, in Österreich rauchen, dann ist es notwendig, dass etwas gemacht wird, dass man mit dem Rauchverbotsgesetz in der Gastronomie versucht, Jugendliche vom Rauchen wegzubringen.
Und wenn man sich eine OECD-Studie anschaut, die besagt, dass bei uns jeder vierte 15-Jährige regelmäßig zur Zigarette greift und bei Mädchen in diesem Alter es jedes dritte Mädchen ist, dann ist wirklich Not am Mann/an der Frau, und man muss versuchen, etwas zu machen.
Man hat es heute schon ein paarmal gehört, jedes Jahr sterben schätzungsweise 14 000 Österreicherinnen und Österreicher an den Folgen des Tabakkonsums. Daher ist es, wie ich meine, notwendig, da etwas zu machen, speziell auch in Zusammenarbeit mit Vereinen, die Kinder und Jugendliche betreuen.
Meine Damen und Herren, ich leite einen Sportverein, und ich muss als verantwortungsvoller Funktionär sagen, bei mir darf kein Einziger im Beisein von Kindern und Jugendlichen rauchen – egal, ob das in den Umkleidekabinen ist, egal, ob das in Auf-
enthaltsräumen des Sportvereins ist, dort hat keiner zu rauchen. Sport soll frei machen, Sport soll wirklich Lust bedeuten, und zwar Lust an der Bewegung bedeuten, aber nicht dadurch krank machen, dass im Beisein von Kindern und Jugendlichen geraucht wird.
Was die Kritiker aus der Wirtschaft angeht, so brauchen wir nur zu unseren Nachbarn nach Bayern zu schauen. In Bayern gab es 2010 ein Volksbegehren, das das Aus für Zigaretten in Gaststätten und sogar in Bierzelten erzwungen hat, und da ist auch der Niedergang der Wirtshauskultur gepredigt worden. Da hat es geheißen, Wirte werden jetzt nach Österreich kommen. Speziell im Innviertel – ich schaue in Richtung des Kollegen Wöginger –, hat es geheißen, werden Wirte massiv aufmachen müssen, um die Gäste aus Bayern betreuen zu können. – Nichts ist geschehen! Der Niedergang der Wirtshauskultur in Bayern ist nicht gekommen, sondern eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Deutschland sagt uns, dass es zur gesellschaftlichen Norm geworden ist, nicht zu rauchen. So wird es auch bei uns sein.
Es ist gut, dass dieses Gesetz kommt, und zwar zur Erhaltung der Gesundheit unserer Kinder und auch der österreichischen Bevölkerung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
11.12
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn zu Wort. – Bitte.
11.12
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Was den Nichtraucherschutz betrifft, gebe ich auch hier dem Kollegen Rasinger zum Großteil recht. Aber wenn Sie beklagen, dass Ihnen seit zehn Jahren eine Prävention abgeht, dann frage ich Sie: Haben Sie mit dem Landwirtschaftsminister schon einmal darüber gesprochen, dass es heute noch Subventionen für Tabakanbau in Österreich gibt? Finden Sie diese Diskussion nicht unehrlich? Setzen Sie bei den Agrarsubventionen auf EU-Ebene an! Auch in Österreich werden Tabakpflanzen noch angebaut und weiter subventioniert. Das ist offensichtlich eine etwas unehrliche Diskussion, und ich denke, dass es diesbezüglich auch in Ihrem Klub Diskussionsbedarf geben wird. (Abg. Lopatka: Das ist zu Forschungszwecken!)
Das ist zu Forschungszwecken, sagen Sie, wunderbar! Wenn Sie es ehrlich meinen, dann setzen Sie auch hier bei den Subventionen an, was den Tabakanbau angeht. Ich wiederhole mich noch einmal. (Abg. Lopatka: Es wird ja nicht mehr gefördert! Das ist falsch! Wissen Sie das?)
Aber die Dimension ist schon eine andere. Ich gebe der Klubobfrau Glawischnig auch recht, wenn sie sagt, es hat eine Veränderung bei der gesellschaftlichen Akzeptanz gegeben. Ja, die Menschen sind mündiger geworden, und ich denke, dass eine gewisse Eigenverantwortlichkeit auch zunehmend wahrgenommen wird und gelebt werden sollte, und diese Eigenverantwortlichkeit betrifft nicht nur den Bürger, sondern auch die Unternehmer. Deshalb bin ich zwar aus gesundheitspolitischer Sicht völlig gegen das Rauchen – ich habe es mir selbst vor Kurzem erst abgewöhnt, was mir dementsprechend schwergefallen ist –, aber auf der anderen Seite muss ich schon auch sagen, ich verstehe die Unternehmer, vor allem im touristischen Bereich. Und ich verstehe auch die ganze Depression.
Gestern ist das ganze Steuerpaket auch mit den Stimmen der Westachse, auch mit den Stimmen des Herrn Peter Haubner, des Herrn Eßl, des Herrn Obernosterer beschlossen worden. Und heute kommt das Rauchverbot, und die nächste Unsicherheit schwebt auf uns zu, weil wir nicht wissen – und das ist diese Rechtsunsicherheit, in die wir uns begeben –, was ist, wenn die Menschen vorne hinausgehen und rauchen.
Wo ist der Anrainerschutz? Wo ist da eine Rechtssicherheit gegeben? Laut wird es sein. Wenn ich meinen Betrieb als Beispiel heranziehe, dann muss ich sagen, die werden vor die Haustür gehen, die gehen jetzt schon vor die Haustür, und jene, die darüber oder daneben wohnen, können nicht schlafen. Es wird darauf hinauslaufen, dass auch das nicht mehr möglich sein wird und auch über diese große Unsicherheit in den nächsten drei Jahren diskutiert werden wird, weil Sie es nicht schaffen, und das ist der nächste Murks.
Gestern war diese Westachse ein Seifenkistl, und heute ist es ein Matchbox-Auto. Gar so dramatisch und so hart kann diese Westachse nicht sein. Ihr setzt euch hier nicht für das Unternehmertum ein, ihr lasst die Unternehmer einfach im Stich und in der nächsten Unsicherheit! In einer Regierung, wo sich vor allem die rechte Seite für das Unternehmertum einsetzen sollte, finde ich das einfach entbehrlich, gerade in Zeiten wie diesen, in denen eine große Depression bei den Unternehmern ausbricht.
Von meiner Seite her muss es Rechtssicherheit geben, dass vor den Lokalen geraucht werden darf. Es muss eine Rechtssicherheit geben, dass es bei Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, was die Nachtruhezeiten betrifft, eine entsprechende Akzeptanz gibt, denn nicht jedes Lokal steht auf der grünen Wiese. Es gibt also Nachbarn. Aber wohin geht das?
Wenn du jetzt so streng für den Nichtraucherschutz eintrittst, dann dürftest du in ein paar Jahren auch kein Geselchtes mehr essen. Das wird ja auch mit Rauch gegart. In dieser Hinsicht wird dann das nächste Gesundheitsproblem auf uns zukommen.
Aber das Wichtige ist: Führen wir eine ehrliche Diskussion! Führen wir eine Diskussion auf einer Basis, wo Sie von Prävention sprechen, Herr Kollege Rasinger, und fördern Sie nicht weiter den Tabakanbau in Österreich! Dann brauchen wir über den Nichtraucherschutz gar nicht zu reden. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
11.17
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Durchschlag zu Wort. – Bitte.
11.17
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Gesundheitsministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 9. Juli 2008, also fast genau vor sieben Jahren, haben wir mit der Beschlussfassung des damaligen Tabakgesetzes begonnen, den Nichtraucherschutz zu verstärken.
Ich habe meine damalige Rede mit dem Satz beendet: „Wenn es in näherer oder fernerer Zukunft aus einer inneren Überzeugung und im breiten Konsens zu einem totalen Rauchverbot kommen sollte, werde ich das auch mittragen.“
Darüber, wie nah oder fern der Tag heute ist, kann man streiten. Man kann auch darüber streiten, ob das Gesetz damals wirklich der Weisheit letzter Schluss war. Klar ist aber, dass mit der heutigen Beschlussfassung der Nichtraucherschutz in Österreich wirklich eine neue Qualität bekommt. Und ich denke, das ist auch der Punkt, bei dem es im ganzen Haus die größte Übereinstimmung gibt.
Der Nichtraucherschutz, besonders auch im Hinblick auf Kinder und Jugendliche, und, ich würde fast sagen, die Vorbildwirkung von in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie nicht mehr rauchenden Menschen werden hoffentlich das Ihre dazu beitragen, uns vom unrühmlichen letzten Platz, was jugendliche Raucher angeht, wegzuholen.
Ich denke, die Kollegin Glawischnig hat es schon gesagt, es hat in der Bevölkerung durchaus einen Meinungswandel auch unter den Rauchern gegeben hin zu Akzeptanz, ja zum Wunsch nach rauchfreien Lokalen.
Was in den damaligen Redebeiträgen auf Seite der Gegner besonders kritisiert wurde, ist aus meiner Sicht eher ein generelles Thema, nämlich wie wir es mit Freiheit und Eigenverantwortung halten. Das würde ich jetzt nicht am Rauchen festmachen wollen, sondern an der Fülle der Regulierungen und Vorschriften. Für sich betrachtet ist jede dieser Regulierungen erklärbar und auch nachvollziehbar, aber es ist schon die große Zahl von Einschnitten und Vorschriften, von Regelungen und Verboten, die uns insgesamt zu denken geben sollte.
Ich denke, das ist auch das, was die Wirte beklagen – der Kollege Riemer hat es ja vorgelesen –: ein Wust an Vorschriften, verbunden mit Aussagen, deren Inhalte noch dazu einem Generalverdacht gegen Unternehmen nahekommen, und dann noch das generelle Rauchverbot obendrauf. Aus Nichtraucherschutzgründen, aus Präventionsgründen begrüße ich das neue Tabakgesetz sehr, aber ich würde doch sehr gerne anregen, das Thema Deregulierung wirklich anzugehen. Dann könnten vielleicht auch die Gastronomen das Gesetz als das annehmen, was es ist, nämlich ein effizientes Instrument des Nichtraucherschutzes, und sie würden es nicht als zusätzliche Schikane erleben. Darum ersuche ich um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
11.19
Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Doppler. – Bitte.
11.20
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018: Das ist für mich eine reine Bevormundung der Menschen und der Gastronomie.
Jeder Bürger weiß, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass das Rauchen sicher nicht gesund ist. Das steht außer Frage, das muss aber jeder für sich selbst entscheiden. Raucherlokal oder Nichtraucherlokal, das müsste schon dem Wirt oder der Wirtin überlassen werden. Dann kann der Bürger entscheiden, ob er hineingeht oder nicht.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Wahrheit geht es hier nicht um das Rauchen, sondern um das Bevormunden der Menschen. Was ist das Nächste – das ist schon angesprochen worden –, das verboten wird? Vielleicht das Tragen unserer Tracht, unserer Lederhose, unserer Dirndlkleider und mehr? (Zwischenrufe der Abgeordneten Wöginger und Schittenhelm.) Ich denke, solchen Vorgangsweisen, weil es irgendwem nicht passt, können wir nichts abgewinnen, Frau Kollegin.
Das Rauchen wird verboten, die Wirtshauskultur wird zerschlagen; dem Freihandelsabkommen, Frau Kollegin – hören Sie zu! –, wird ein Freibrief ausgestellt, damit von den Menschen dann nur mehr sehr „gesunde“ Lebensmittel – gesund unter Anführungszeichen – aus dem Labor konsumiert und gegessen werden dürfen, liebe Freunde.
Solche Vorgangsweisen lehnen wir ab! (Abg. Brosz: Wer ist denn „wir“? – Ruf bei der ÖVP: Wer ist „wir“?) Es soll die Wahlfreiheit herrschen. – Herzlichen Dank. (Abg. Brosz: Wenn Sie so weiterreden, kommt ein Transfer zur ÖVP nicht infrage!)
11.21
Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Dr. Mückstein. – Bitte.
11.21
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Ich finde, mit der heutigen Beschlussfassung geht eine Odyssee zu Ende: Als eines der letzten europäischen Länder werden wir jetzt in den Hafen jener Länder hineinsegeln, die für Rauchfreiheit kämpfen, und das ist sehr, sehr gut so. (Beifall bei den Grünen.)
Ich glaube, es ist nicht nur gut, sondern wir liegen damit auch im Trend. Ich denke – und auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ werden das so sehen –, es ist ein Umdenken bemerkbar, spätestens seit dem Tod von Kurt Kuch.
Letztlich auch nach dieser mutigen Entscheidung dieser Regierung wollen immer mehr Menschen aufhören zu rauchen und wünschen sich, dabei auch Unterstützung zu bekommen. In rauchfreien Lokalen zu verkehren ist diesbezüglich eine ganz wichtige Unterstützung, und diesen Stimmungswandel nehme ich auch wahr. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte dem Herrn Kollegen Riemer gerne Folgendes sagen: Sie dürfen sich sicher weiterhin versammeln; Sie dürfen sich auch sammeln – mit oder ohne Dirndlkleider. Ich denke, dass es bei dieser Sammlung wichtig wäre, auch zu registrieren, dass es sehr wohl eine Mehrheit in der Bevölkerung gibt, die für rauchfreie Lokale ist, und es gibt auch Gastronomen, die sich wünschen, dass dieses wettbewerbsverzerrende Element – Raucherlokale/Nichtraucherlokale – endgültig wegfällt. Wir haben auch viele diesbezügliche Briefe bekommen.
Ich denke also, dieses Gesetz stärkt die Rechtssicherheit, es schützt die Kinder und Jugendlichen in Bezug auf ihre Gesundheit – wir haben schon oft und oft gesagt, dass das ein ganz, ganz wichtiges Moment ist –, und wir können nur froh sein, dass wir diesen Schritt jetzt gemacht haben.
Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen im § 13, über die wir nicht ganz so glücklich sind. Es wird weiterhin Raucherräume geben, also Nebenräume in Krankenhäusern und auch in Hotels. Da wäre es sehr wichtig, dass die Luft auch, dem Stand der Technik entsprechend, wirklich gut gefiltert und in die Außenluft abgeführt wird.
Darüber hinaus ist die lange Übergangsfrist von drei Jahren aus meiner Sicht schlicht unverständlich. Ich finde auch – Stichwort Griechenland –, es geht nicht, mit dem Finger auf ein Land zu zeigen, das es in sechs Monaten nicht schafft, eine wesentliche Strukturveränderung herbeizuführen, und wir sollen es in drei Jahren nicht schaffen, die Rauchfreiheit in Lokalen umzusetzen?! Das finde ich blamabel, und daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, der unter anderem zum Ziel hat, dass die Übergangsfrist auf eineinhalb Jahre reduziert wird.
In diesem Sinne bringe ich jetzt den folgenden Abänderungsantrag ein:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), sowie weitere Gesetze geändert werden (672 d.B.), in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses (734 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 Z.3 erhält der bisherige Abs.4 die Bezeichnung Abs.5.
Abs.4 (neu) lautet:
„(4) Bei Einrichtung eines Raucherraumes ist durch eine raumlufttechnische Anlage zu gewährleisten, dass der Rauch gefiltert und unmittelbar in die Außenluft abgeführt wird. Weiters muss eine automatisch schließende Tür vorhanden sein. Die raumlufttech-
nischen Anlage ist nach dem Stand der Technik zu planen, in Betrieb zu nehmen und gemäß Arbeitsstättenverordnung regelmäßig zu warten.“
2. In Art.1 Z.11 wird in § 17 Abs. 9 das Datum „1. Mai 2018“ durch „1. Jänner 2017“ und das Datum „30. April 2018“ durch „31. Dezember 2016“ ersetzt.
*****
Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.26
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Mückstein eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausausschusses über die Regierungsvorlage (672 d.B.) über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsgesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden (734 d. B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), sowie weitere Gesetze geändert werden (672 d.B.), in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses (734 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 Z.3 erhält der bisherige Abs.4 die Bezeichnung Abs.5.
Abs.4 (neu) lautet:
„(4) Bei Einrichtung eines Raucherraumes ist durch eine raumlufttechnische Anlage zu gewährleisten, dass der Rauch gefiltert und unmittelbar in die Außenluft abgeführt wird. Weiters muss eine automatisch schließende Tür vorhanden sein. Die raumlufttechnischen Anlage ist nach dem Stand der Technik zu planen, in Betrieb zu nehmen und gemäß Arbeitsstättenverordnung regelmäßig zu warten.“
2. In Art.1 Z.11 wird in § 17 Abs. 9 das Datum „1. Mai 2018“ durch „1. Jänner 2017“ und das Datum „30. April 2018“ durch „31. Dezember 2016“ ersetzt.
Begründung
Zu 1.
Die Regierungsvorlage sieht vor, dass in Hotels und vergleichbaren Beherbergungsbetrieben und in sonstigen Räumen öffentlicher Orte (z.B. Krankenanstalten) Raucherräume eingerichtet werden können.
Formulierungen wie „sofern gewährleistet ist, dass aus diesem Nebenraum der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt“ reichen jedoch erfahrungsgemäß nicht aus, um eine tatsächlich wirksame Abtrennung zu erreichen.
Aus den Stellungnahmen von AUVA, Arbeitskreis Innenraumluft des BMLFUW und Austrian Standards geht klar hervor, dass § 13 um lüftungstechnische Anforderungen nach dem Stand der Technik zu ergänzen ist, da ansonsten die Rauchfreiheit der angrenzenden Räume nicht garantiert werden kann.
Auch wenn im Raucherraum keine Speisen und Getränke verabreicht oder konsumiert werden dürfen, müssen Beschäftigte des Beherbergungsbetriebes diesen Raum betreten, um z.B. Reinigungsarbeiten durchzuführen. Die Gesundheitsgefährdung dieser Beschäftigten muss zumindest verringert werden, indem der Raum mit einer gut wirksamen mechanischen Be- und Entlüftung auszustatten ist. Die Installation einer geeigneten raumlufttechnischen Anlage mit erhöhtem Abluftvolumen und Unterdruck ist bei Raucherräumen seit Jahrzehnten Stand der Technik und wird auch in anderen Ländern wie z.B. Italien gesetzlich vorgeschrieben.
Zu 2.
Die lange Übergangsfrist von 3 Jahren bis zum 1. Mai 2018 wird von vielen Seiten kritisiert.
Mit der geplanten Novelle des Tabakgesetzes setzt die Republik Österreich als eines der letzten Länder die Rauchfreiheit in Lokalen und Gaststätten um. Durch eine Verkürzung der Übergangsfrist wäre es möglich, weitere tabakverursachte Erkrankungen und Todesfälle zu vermeiden.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.
11.26
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Worum geht es heute hier? – Es geht ja nicht um den Nichtraucherschutz, denn der ist ja schon umgesetzt (Ruf: Ja, klar!), denn wenn man sich die aktuelle Regelung ansieht, dann ist die absolut tragfähig. Da ist ein Nichtraucherschutz gewährleistet, denn es gibt eben abgetrennte Bereiche für Raucher und für Nichtraucher, und das ist sehr gut umsetzbar und hat sich auch bewährt. (Ruf bei der ÖVP: Für die Mitarbeiter auch?)
Aber es geht der Frau Ministerin ja überhaupt nicht um Nichtraucherschutz und um Gesundheit, es geht ihr um eine sozialistische Bevormundungspolitik – um das geht es (Beifall beim Team Stronach – Zwischenrufe bei der SPÖ) –, denn wenn man das tatsächlich ernst nimmt, was Sie sagen, und wenn Sie sich tatsächlich um die Gesundheit Sorgen machen, dann frage ich Sie, Frau Ministerin, ob Sie wissen, dass Übergewicht genauso ungesund ist wie Rauchen. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)
Haben Sie das gewusst? – Übergewicht ist genauso ungesund wie Rauchen! Was wollen Sie also als Nächstes tun? Wollen Sie dann vielleicht in den Lokalen die Speisekarten durchforsten, ob da zu viele Schnitzel draufstehen oder vielleicht mehr Gemüselaibchen drauf müssen? (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
Oder was zum Beispiel den Alkoholkonsum betrifft: Auch da könnte man etwas tun, wenn Sie in Ihren sozialistischen Fantasien der Bürgerbevormundung noch weiter gehen wollen. – Genau das ist das Problem.
Wenn Sie aber tatsächlich wollten, dass die Leute aufhören zu rauchen, dann würden Sie nicht ein Gesetz machen, das nachweislich untauglich ist, denn wenn man sich die internationalen Erfahrungen ansieht, dann sieht man, dass in allen Ländern, wo man solche eigenartigen Gesetze gemacht hat (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig), wie Sie sie heute hier machen wollen, die Zahl der Raucher nicht zurückgegangen – nicht zurückgegangen! – ist, und das wissen Sie auch. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Na, schauen wir einmal nach Kanada oder in die USA!)
Sie wollen ja auch nicht, dass in Österreich weniger geraucht wird, und ich weiß auch, warum Sie das nicht wollen. (Abg. Königsberger-Ludwig: Warum?) Ich kenne die Gründe, und zwar gibt es 1,6 Milliarden Gründe, warum Sie das nicht wollen, nämlich die Tabaksteuer.
Das ist auch der Grund, warum Sie ein probates Mittel zur Raucherentwöhnung, nämlich die E-Zigarette, die E-Dampfgeräte, torpedieren, wo Sie nur können, denn da gibt es keine Tabaksteuer, daran können Sie nichts verdienen. Aber mit den E-Dampfgeräten wären die Leute in der Lage, sich das Rauchen abzugewöhnen, und zwar erfolgreich. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Es gibt in der Nähe von Wien einen Klub, der sich „Österreichischer DampferClub“ nennt, der all die Lebensgeschichten gesammelt hat von Menschen, die geraucht haben, abhängig waren, süchtig waren, gesundheitliche Probleme hatten, umgestiegen sind und sich mit den E-Dampfgeräten das Rauchen abgewöhnt haben.
Bei all diesen Menschen hat sich der Gesundheitszustand wieder rapide verbessert, da gibt es Hunderte, Tausende Beispiele. (Ruf bei der SPÖ: ... Redezeit!) Und was machen Sie? – Sie torpedieren die E-Dampfgeräte, anstatt dass Sie jedem Raucher ein solches gratis zur Verfügung stellen, um den Leuten endlich einmal diese Blödheit, nämlich das Rauchen, abzugewöhnen – denn die sind ja süchtig, die machen das ja nur zu einem geringen Teil freiwillig. Oder glauben Sie, dass der Herr Matznetter alle paar Minuten ins Raucherkammerl verschwindet, weil er persönlich so sehr davon überzeugt ist, sich etwas Gutes zu tun? Der ist süchtig, abhängig! Und solchen Leuten muss man helfen. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) Man muss ihnen helfen!
Was all jene betrifft, die aus Überzeugung ihren Körper ruinieren: Lassen wir sie doch! Aber all jene, die wegkommen wollen, die brauchen Unterstützung – aber das wollen Sie nicht. Sie wollen nicht, dass die Leute aufhören zu rauchen, denn dagegen sprechen 1,6 Milliarden Gründe, nämlich die Tabaksteuer. Das ist diese scheinheilige Diskussion, die wir heute hier führen.
Dieses neue Gesetz wird nicht zu einem einzigen Nichtraucher führen, es wird die Raucher nur ins Freie vertreiben, wo dann die Anrainer gestört werden. Und was die Kinder betrifft: Die werden auch weiterhin von ihren Eltern – wenn sie Eltern haben, die nicht weiter denken – zu Hause eingeraucht werden. Das werden Sie auch nicht verhindern. – Genau das ist der Punkt.
Schauen Sie, machen Sie eine ordentliche Aufklärung! Geben Sie den Menschen die Möglichkeit, vom Rauchen wegzukommen, aber hören Sie auf mit dieser sozialistischen Bevormundungspolitik! (Beifall beim Team Stronach.)
11.30
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. – Bitte.
11.30
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Mit dieser Änderung im Tabakgesetz, das in der Öffentlichkeit
sehr stark präsent ist und auch diskutiert wird – nicht nur hier –, ändern wir eine Materie, die für die Gesundheit der Menschen in diesem Land sehr, sehr wichtig ist.
Ich möchte gar nicht auf die Ausführungen des Kollegen Lugar eingehen, der von sozialistischer Politik spricht; hier geht es um die Menschen, hier geht es auch darum, dass eine Bundesministerin der Sozialdemokratie die Anliegen der Menschen sehr ernst nimmt. (Beifall bei der SPÖ.) Mit dieser Änderung des Tabakgesetzes wird ein weiterer Schritt in Richtung mehr Gesundheit im öffentlichen Bereich, in der Gesellschaft bewirkt.
Wenn wir uns die derzeitige Regelung ansehen, so wissen wir ganz genau, dass diese nicht zufriedenstellend ist, dass wir diesbezüglich Änderungen vornehmen müssen, und für mich ist das, dass diese bestehende Regelung auf neue gesetzliche Beine gestellt wird.
Wenn wir uns die Studien, die uns zur Verfügung stehen, ansehen, so erkennen wir, dass weltweit über fünf Millionen Menschen jährlich an den Folgen des Tabakkonsums sterben, und 600 000 Menschen sterben an den Folgen des passiven Tabak-Konsums. Ich denke, die Politik ist gefordert, da entgegenzuwirken.
Mit einem Blick auf die Zahlen können wir feststellen, dass in Österreich zirka 14 000 Personen jährlich an den Folgen des aktiven und passiven Tabakkonsums sterben. Ich denke, da ist auch die Politik gefordert, und mit diesem Gesetz setzen wir eine entsprechende Maßnahme.
Darin, diese Änderung durchzuführen, werden wir insbesondere dadurch bestärkt, dass über 63 Prozent der österreichischen Bevölkerung diesen Nichtraucherschutz befürworten. Mit dem Nichtraucherschutz kommen wir diesem Wunsch nach, auch jenem der Beschäftigten, der Zigtausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie, für die wir damit bessere Arbeitsbedingungen schaffen.
Für uns ist es eine Prämisse, zu sagen, die persönliche Befindlichkeit muss zurückstehen, wenn es um Interessen anderer Personen geht, um den Schutz der anderen Person im Bereich der Gesundheit.
Mit dieser Gesetzesbestimmung bewirken wir auch, dass wir jenen Betrieben entgegenkommen, die bereits nach dem alten Gesetz in den Nichtraucherschutz investiert haben, indem wir ihnen eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30 Prozent zusätzlich zu diesen Abschreibungsmöglichkeiten zukommen lassen.
Im Vorfeld wurden schon die Hürden auf dem Weg zu diesem Tabakgesetz angesprochen, man kann Ihnen also nur gratulieren, Frau Bundesministerin – es war nicht einfach! –, ich möchte aber auch den Herrn Vizekanzler erwähnen, denn er hat sich dann letztendlich auch auf Ihre Seite gestellt und in der Koalition das Rauchverbot möglich gemacht.
Ein Kollege – jetzt sehe ich ihn nicht – hat gemeint, er weiß nicht, wo die Reise hingeht: Für mich geht die Reise dorthin, dass dieses schöne Österreich nichtraucherfreundlicher und gesünder wird. – In diesem Sinne bin ich froh, dass wir dieses Gesetz heute beschließen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.34
Präsident Karlheinz Kopf: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Hagen das Wort. – Bitte.
11.34
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich wohne in Vorarlberg, in Hörbranz, ganz an der deutschen Grenze –
daneben ist das Bundesland Bayern –, und ich möchte Ihnen etwas aus der Praxis berichten.
In Deutschland ist ein Nichtraucherschutzgesetz eingeführt worden. Was war die Folge? – Die Lokale dort hatten Gästeschwund, dass es nur so geraucht hat, kann man scherzhalber sagen (Abg. Schittenhelm: Gerauscht hat!), und die Gäste sind dann nach Österreich gekommen, weil sie hier rauchen dürfen. Die Gastwirtschaften, die bei uns eigentlich teilweise fast ausgestorben waren, hatten dann eine Gästezunahme. In unserer Gemeinde hatten wir noch zwei oder drei funktionierende Wirtschaften, die wieder aufgeblüht sind; jetzt haben wir fast zehn Wirtschaften. – Man sieht also, mit einer ordentlichen Gastwirte-Politik kann man auch Gäste herbringen und herlocken und der Wirtschaft etwas Gutes tun.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns darüber nachdenken, was die Folgen sind, wenn wir dieses Nichtraucherschutzgesetz jetzt beschließen: Die Gäste werden nicht mehr in die Gasthäuser gehen, weil sie dort nicht rauchen können, vor allem im Winter. Und wie wirkt sich das dann aus? – Wir haben jetzt schon sehr viele sogenannte Vereine, die nur dazu gebildet wurden, dass die Leute ihr Bier irgendwo günstig konsumieren können, dass sie dort gemütlich hocken können, rauchen können. Genau das wird die Folge sein: Das wird sich in den privaten Bereich verziehen, die Wirtschaft schaut durch die Finger – und genau das ist das Problem, meine Damen und Herren.
Dann haben Sie mit Ihrem Nichtraucherschutz entgegen dem, was Sie immer sagen, gar nichts erreicht, sondern Sie haben nur bewirkt, dass jene Gastwirte, die jetzt investiert haben, die bis jetzt brav ihre Steuern abgeliefert haben und die Gäste gut bedient haben, zum Aufgeben gezwungen werden, und das ist der falsche Weg. (Beifall beim Team Stronach.)
Meine Damen und Herren, das Risiko hat der Wirt und nicht die Politik. Wenn ich da die Verbotspartei, die Grünen, anschaue, die ja alles regulieren, alles verbieten wollen, dann muss ich schon eines fragen: Haben Sie Arbeitsplätze geschaffen, meine Damen und Herren? (Abg. Glawischnig-Piesczek: Ja, in Oberösterreich ist es ... 45 000! – Zwischenruf des Abg. Brosz.) Sie kommen immer mit grünen Arbeitsplätzen, aber, meine Damen und Herren, die schaffen nicht Sie, sondern die schafft die Wirtschaft.
Und wenn die Politik die Arbeitsplätze vernichtet, indem wir unsinnige Gesetze machen, dann haben nicht Sie das Risiko, sondern der Betrieb draußen. Wir, das Team Stronach, stehen hier als Wirtschaftspartei. Wir schauen auf unsere Gastwirte, auf unsere fleißigen Steuerzahler, und wir wollen, dass sich das nicht in die private und dunkle Stube verzieht. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Brosz: Das glauben Sie ja selber nicht, dass ...!)
Meine Damen und Herren, es ist auch angesprochen worden: Ich kann es mir ja aussuchen! Auch ich bin Nichtraucher, ich gehe in Nichtraucherlokale. Ich kenne einige Lokale, in denen ich früher ganz gerne gesessen bin, aber ich gehe da nicht mehr hin, weil die Kleidung dann stinkt. Ich mag das nicht, also suche ich es mir aus.
Das Risiko hat der Wirt. Der hat entschieden, hat mich als Gast verloren; andere haben mich als Gast gewonnen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brosz.) Lassen wir doch den Leuten selber die Entscheidung! Das wäre richtige Politik! Wir haben genug selbständige, gescheite Leute, die wissen, was sie tun. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
11.38
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort. – Bitte.
11.38
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Das Thema Rauchverbot in der Gastronomie – das x-te Mal, glaube ich, auf der Tagesordnung, und heute kommt es zur Beschlussfassung! (Abg. Podgorschek: Na so etwas!)
Ihr könnt davon ausgehen, dass ich als praktizierender Gastwirt und Hotelier weiß, welche Stimmung unter den Unternehmern herrscht und auch vom Konsumenten diesem Gesetz entgegengebracht wird. Wir wissen genau, die verschiedenen Meinungen gehen quer durch die Gruppen – Konsumenten, Wirtshaus- oder zumindest Gastronomiebetriebe und auch Hotellerie –, aber wenn wir uns die Entwicklung anschauen, wenn wir uns auch die Meinungsbildung der Menschen in Bezug auf den Gesundheitsbereich anschauen, dann wissen wir, dass die Menschen gesundheitsbewusster geworden sind, und wir wissen wir auch, wo die Stimmung hingeht. Wir kennen europaweit alle Bestimmungen, die in Nichtraucherschutzgesetzen gemacht wurden. Dieser Entwicklung kann sich der Gesetzgeber nicht verschließen, sondern er muss sich dem anpassen, und deshalb kommt es heute zu einer Gesetzgebung, durch die auch in der Gastronomie das Rauchen verboten werden soll.
Für die Hotellerie ist das kein Problem – ich weiß das als Hotelier –, für die Gastwirte mit den Stammtischen aber sehr wohl. In den vielen kleinen Pubs und Beisln ist es sicherlich auch ein Problem, aber wir kennen auch die Entwicklungen in anderen Ländern, in denen damals die gleichen Voraussetzungen herrschten.
Mit diesem Gesetzentwurf, der heute hier zur Beschlussfassung vorliegt, gleichen wir uns der Gesetzgebung in anderen europäischen Staaten an, in denen ein solches Gesetz schon umgesetzt wurde.
Ich weiß auch, dass hier im Haus die Meinungen auseinandergehen – quer durch alle Fraktionen. Es hat mich heute schon sehr verwundert, wie sich die Redner der einzelnen Fraktionen hier am Rednerpult dazu äußern. Ich denke zum Beispiel an Kollegen Schellhorn. Ich möchte mich jetzt nicht auf dieses Niveau begeben – er hat ja gestern gesagt, ich sei ein Verräter gegenüber der Tourismusbranche –, aber ich kann mich noch gut erinnern: Als er Vertreter der Österreichischen Hoteliervereinigung war, war er einer der Ersten, die dafür eingetreten sind, dass das Rauchverbot in der Hotellerie kommt. (Ah-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Loacker: Aber das war ein Murks!) Nebenbei möchte ich noch festhalten, dass österreichweit kein Tabakanbau mehr stattfindet und es dazu auch keine Förderung gibt. (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Thema Freiheitliche Partei: Ich weiß, dass die Meinungen dazu auch bei euch quer durch die Bank gehen, und es wurde von einem Vorredner von der Freiheitlichen Partei gesagt, ihr seid gegen Bevormundung (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Stimmt!), ihr seid für Wahlfreiheit und gegen jede Art der Einschränkung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Stimmt!) – Dort, wo die Freiheitliche Partei in der Opposition ist, wissen wir, was geredet wird, und dort, wo sie an der Macht ist, wissen wir inzwischen alle, wie gehandelt wird. (Abg. Deimek: Oberösterreich, oder was meinst du?)
Ich komme jetzt zurück zu Kärnten unter freiheitlicher Führung. Unter Landeshauptmann Haider ist Kärnten österreichweit das erste Bundesland gewesen, in dem das Rauchen in öffentlichen Räumen verboten wurde – unter der Führung eines freiheitlichen Landeshauptmannes! (Rufe bei der ÖVP: Schau, schau! – Abg. Deimek: Öffentlicher Raum und Gasthaus ...!)
Im Jahr 2006, am 21. November, hat die Freiheitliche Partei in Kärnten, damals führend in der Regierung, einen Antrag eingebracht, alle Kärntner Abgeordneten zu beauftragen, für ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie einzutreten und hier
im Nationalrat dafür den nötigen Antrag einzubringen. – Das war ein Antrag der Freiheitlichen Partei! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Deimek: Hast du deine eigenen Leute gefragt? Frag deinen eigenen Wirten, was der sagen würde! Das reicht völlig! Der würde dich mit einem nassen Fetzen derschlagen!)
Jetzt kann man dazu sagen, das ist Vergangenheit bei der Freiheitlichen Partei. – Dann sage ich Ihnen, was die Zukunft ist: Im Jänner 2015, heuer im Jänner, wurde in Kärnten ein Antrag eingebracht, für ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie einzutreten, und der heutige Landesparteiobmann der Freiheitlichen in Kärnten Ragger hat zugestimmt, dass das Rauchverbot in der Gastronomie sofort umgesetzt wird. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Er ist sogar einen Schritt weiter gegangen, und dort wurde gesagt, man muss das Rauchen auch in den Autos verbieten – nur zum Thema keine Bevormundung in der Freiheitlichen Partei. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Abg. Deimek: Nicht umsonst sitzen auch die Kärntner Schwarzen im Häfen für all das, was sie gemacht haben!)
Damit die Abwicklung dieser gesetzlichen Bestimmungen nicht allein an der Gastronomie und der Hotellerie hängen bleibt, damit das auch rahmenmäßig abgefedert wird (Abg. Deimek: Ist ja alles nicht wahr!), bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Obernosterer, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend gewerberechtliche Bestimmung einer Raucherzone
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird ersucht, bezugnehmend auf die beschlossene Reform des Tabakgesetzes einen Entwurf für eine gewerberechtliche Regelung von Raucherzonen im Freien in Begutachtung zu senden und bis Ende Dezember 2015 dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen.
*****
Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Deimek: Minus 2 Prozent bei der nächsten Umfrage! Bei der Wahl seid ihr ein Minderheitsprogramm!)
11.44
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Obernosterer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend gewerberechtlicher Bestimmung einer Raucherzone
eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz
1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden und über den Antrag 880/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie (734 d.B.)
Durch die Reform des Tabakgesetzes wurde der umfassende NichtraucherInnenschutz in der Gastronomie beschlossen. Das Rauchverbot wird am 1. Mai 2018 in Kraft treten. In Zukunft werden RaucherInnen, wie in allen Ländern, die das umfassende Rauchverbot umgesetzt haben, im Umfeld von Gastronomiebetrieben im Freien rauchen. Durch eine Konkretisierung einer Raucherzone soll Rechtssicherheit ermöglicht werden. Die Regelung soll unbürokratisch umsetzbar sein und die unterschiedlichen Herausforderungen, durch eine ausreichende Begutachtungszeit, zwischen ländlichen und städtischen Raum berücksichtigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird ersucht, bezugnehmend auf die beschlossene Reform des Tabakgesetzes einen Entwurf für eine gewerberechtliche Regelung von Raucherzonen im Freien in Begutachtung zu senden und bis Ende Dezember 2015 dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.
11.45
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Eine kurze Replik auf meine Vorredner von SPÖ und ÖVP, weil sie immer erwähnen, dass 70 Prozent der Österreicher rauchfreie Lokale wollen. (Abg. Glawischnig-Piesczek: 63!)
Auf der anderen Seite sagen Sie immer, dass die Gastronomie das Problem hat, dass ihnen die Kunden wegbleiben. – Also das ist schon ein logischer Widerspruch in sich, den ich vielleicht aufklären kann: Die Nichtraucher gehen halt ein bisschen weniger oft in die Lokale als die Raucher, und darum hat die Gastronomie österreichweit mit diesem Gesetz auch ein Problem. – Das zur Aufklärung, aber jetzt komme ich zum Hauptteil. Wo ist die Kamera? Das muss ich kurz hinhalten, damit man auch diese – ja, Verlogenheit darf ich nicht sagen – Unehrlichkeit der SPÖ Wien sieht. Frau Minister Oberhauser ist ja relativ prominent in der SPÖ Wien vertreten. (Der Redner hält ein Foto in Richtung ÖVP. – Abg. Fekter – auf die Reihen der SPÖ weisend –: Dort ist die SPÖ! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das kann niemand erkennen! – Der Redner hält das Foto in Richtung SPÖ.) – Da, noch einmal, SPÖ Wien – ja, ganz so sicher bin ich mir da nicht –, Donauinselfest, einige Wochen her. Da hat die SPÖ Wien über 100 000 € für ihre Parteikassa aus dem Verkauf von Tabakwaren lukriert. So ernst nehmen Sie es in der Realität dann mit dem Gesundheitsschutz! (Oh-Rufe und Beifall bei der FPÖ.)
11.46
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort. – Bitte. (Abg. Peter Wurm – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Über 100 000!)
11.46
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass diese Ausweitung des Nichtraucherschutzes heute beschlossen wird. Es ist auch ein guter und wichtiger Schritt in Richtung Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit aber auf einen anderen Punkt lenken, der auch in dieser Regierungsvorlage enthalten ist, der quasi hineingemogelt worden ist.
Diese Regierungsvorlage sieht nämlich vor, dass künftig der Bericht der Arbeitsinspektion dem Parlament nur mehr alle zwei Jahre zur Beratung vorzulegen ist – nicht mehr jährlich wie bisher. Meine Damen und Herren, dieser Bericht löst im Sozialausschuss immer eine wichtige Debatte zum Thema Arbeitsschutz aus, und zwar basierend auf konkreten Daten und Fakten.
Meine Damen und Herren, Arbeitsschutz ist ein extrem wichtiges Thema. Es geht um den Schutz vor Unfällen, Erkrankungen, Schäden, die durch Erwerbsarbeit entstehen. Es geht darum, die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erhalten, auch die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, und es geht ganz besonders um den Schutz von besonders schutzwürdigen Gruppen, etwa Schwangeren, Jugendlichen oder Leuten, die regelmäßig mit sehr gefährlichen Stoffen hantieren.
Meine Damen und Herren, als verantwortliche Politikerin möchte ich mindestens einmal jährlich – mindestens einmal jährlich! – die Gelegenheit haben, diese Dinge auf Basis von Daten zu diskutieren, darüber zu beraten. Der Arbeitsmarkt ist extrem dynamisch, und man muss schauen: Was kommt daher? Wo müssen wir reagieren? Wo müssen wir Maßnahmen ergreifen? – Es gibt schwierige Entwicklungen im Bereich der psychischen Belastungen. Wir haben Probleme bei der Arbeitszeitüberschreitung bei Jugendlichen. Wir haben Probleme beim Verwendungsschutz von Schwangeren. Das müssen wir beobachten, und dies nur alle zwei Jahre zu tun, ist zu wenig. Wir Grünen wollen eine intensive Rolle des Arbeitsschutzes in der Politik haben.
Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), sowie weitere Gesetze geändert werden, wird wie folgt geändert:
1. Art. 4 Z 1 entfällt.
2. In Art. 4 Z 3 entfällt in § 25 Abs. 10 der erste Satz.
*****
Der Bericht der Arbeitsinspektion muss mindestens einmal im Jahr im Ausschuss diskutiert werden. Ich hoffe, Sie unterstützen diese Änderung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
11.49
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Schatz soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Birgit Schatz zum Bericht des Gesundheits - Ausschusses über die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden und über den Antrag 880/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), sowie weitere Gesetze geändert werden, wird wie folgt geändert:
1. Art. 4 Z.1 entfällt.
2. In Art 4 Z.3 entfällt in §25 Abs. 10 der erste Satz.
Begründung
Die vorliegende Regierungsvorlage sieht vor, dem Bericht des Arbeitsinspektorats nur mehr alle zwei Jahre dem Nationalrat vorzulegen. Damit würde eine parlamentarische Beschäftigung mit wichtigen Themen des Arbeitsschutzes (z.B. Verstöße im Verwendungsschutz von Jugendlichen und Schwangeren, Arbeitszeitverstöße) erschwert.
Gerade die Strategiesetzung des Arbeitsschutzes verbunden mit aktuellen ArbeitnehmerInnenthemen verlangt eine kontinuierliche Diskussion im Sozialausschuss. Durch die Enderledigung des Berichts im Ausschuss selbst kommen diese Themen ohnehin nicht in die viel öffentlicher Plenardebatte.
Die Grünen sprechen sich daher für eine Beibehaltung der einjährigen Berichtspflicht aus.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
11.49
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin! Ich will jetzt gar nicht in die Debatte einsteigen, ob Nichtraucherschutz wichtig ist. – Selbstverständlich ist er wichtig, und dass Rauchen gesundheitsgefährdend ist, wissen ja auch alle hier im Saal. Deswegen kann ich es auch bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen, wenn Klubobfrau Glawischnig sagt, sie will nicht, dass in Vereinen, in Fußballvereinen, wo Kinder zugegen sind, geraucht wird.
Das kann ich nachvollziehen, weil es da ja um den Schutz der Kinder geht. Es ist ja auch im Gesetz geregelt, dass man bei vereinsinternen Veranstaltungen, zum Beispiel
in einem Zigarrenverein, weiterhin rauchen darf, was ja gut ist. Das wäre ja noch absurder, wenn wir sogar dem Zigarrenverein verbieten würden, zu rauchen. (Abg. Podgorschek: Jeder Wirt wird jetzt einen gründen!)
Was aber trotzdem im Gesetz steht – und das ist absurd –: Wenn so ein Verein, ein Zigarrenverein zum Beispiel, einmal eine Veranstaltung macht, bei der auch Gäste eingeladen sind, dann dürfen die Gäste nicht rauchen. Nehmen Sie an, ich habe einen Zigarrenverein mit zwei Bekannten, die auch gerne Zigarre rauchen, und wir laden einmal einen Vierten dazu ein, der nicht Mitglied bei diesem Verein ist, der auch gerne einmal eine Zigarre ausprobieren würde, dann dürfen wir das nicht, denn selbst wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist und selbst, wenn wir im Vorhinein ganz klar regeln, dass der Zutritt nur auf diese eine Person beschränkt ist, dann dürfen wir diese Veranstaltung nicht machen.
Frau Bundesministerin, wenn Sie sagen, wir müssen auf die Umgehung achten, dann verstehe ich das aus Ihrer Intention heraus. Das kann man aber auch anders regeln, sodass der Arbeitnehmerschutz weiterhin klar gewährleistet ist. Aber wenn ich mit zwei anderen einen Zigarrenverein habe, zu einer Veranstaltung noch einen Vierten als Gast einlade und dort eine Zigarre rauchen will, und alle vier wollen das, dann geht Sie das nichts an. Sie können nicht willkürlich immer, wenn es Ihnen gerade einmal Spaß macht, die Freiheit des Einzelnen einschränken und so übers Ziel hinausschießen, wie Sie es hier schon wieder tun. (Beifall bei NEOS und Team Stronach.)
11.51
Präsident Karlheinz Kopf: Eine zweite Wortmeldung ist vonseiten des Herrn Abgeordneten Schellhorn erfolgt. – Bitte.
11.51
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Liebe Frau Minister! Ich möchte zu Gabriel Obernosterer noch sagen, weil du die ÖHV erwähnt hast: Ja, 2006 haben wir die geplante Regelung als Murks bezeichnet, und erstaunlicherweise hat dein Vizekanzler, der Wirtschaftsminister, kürzlich – genau wie die ÖHV in diesem Zusammenhang – von einem Murks gesprochen. Und wer ist für diesen Murks verantwortlich? – Die Wirtschaftskammer, die Kammer der gewerblichen Verhinderung! Die haben damals durch ihre Intervention diese Unternehmer in eine falsche Investition getrieben, in eine Rechtsunsicherheit, und das ist eure Verantwortung. Da kannst du mir ruhig vorwerfen, dass ich sage, du bist ein Verräter. – Mag vielleicht stimmen. Du hast vor allem deinen Tourismus nicht vertreten, dann bist du vielleicht ein Verräter ... (Abg. Obernosterer: Ich habe gemeint, du bist doch ein gebildeter Mensch ...!)
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, wollen Sie das zurücknehmen? (Abg. Schellhorn: Ja, ich nehme das sofort zurück, aber im Grunde genommen ...! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Obernosterer. – Abg. Glawischnig-Piesczek: Geh, machts euch das untereinander aus!) – Herr Abgeordneter, ich habe jetzt keine Rücknahme oder Entschuldigung für diese Äußerung gehört. Das heißt, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, und ich ersuche Sie dringend, solche Äußerungen und solche Bezeichnungen zu unterlassen. (Beifall bei der ÖVP. – Widerspruch bei FPÖ und NEOS. – Abg. Darmann: Er hat es zurückgenommen!) – Verzeihung, das habe ich nicht gehört. Dann lassen wir es dabei bewenden. Ich nehme auch den Ordnungsruf zurück. (Ruf bei der FPÖ: Gebts euch a Bussl! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Abgeordneter Josef Schellhorn (fortsetzend): Ich möchte insofern noch sagen, dass ich gestern nicht gesagt habe, du seist ein Verräter. Das möchte ich richtigstellen. Das habe ich gestern nicht gesagt, wie du es behauptet hast.
Aber auf der einen Seite muss ich schon sagen, dass selbst der Herr Wirtschaftsminister und Vizekanzler von einem Murks sprach, der damals entschieden wurde. Aus diesen Gründen möchte ich es noch einmal wiederholen: Es war ein Murks, und es sollte dementsprechend für 2018 kein Murks mehr werden, was die Anrainerproblematik betrifft. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Schieder: Jetzt wird es gut!)
11.53
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 672 der Beilagen.
Hierzu liegen folgende Anträge vor: ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen und ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.
Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 4 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer sich dafür ausspricht, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für diesen Antrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Obernosterer, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend gewerberechtliche Bestimmung einer Raucherzone.
Wer sich dafür ausspricht, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen. (E 100.)
2. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1121/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (735 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1044/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (736 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 817/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Automatische Anerkennung von im Ausland abgeschlossener Facharzt- oder Allgemeinmedizinerprüfungen“ (737 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1182/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen (738 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 915/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Evaluierung beim Projekt „Gratis-Zahnspange“ (739 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1142/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Blutspende-Verbotes aufgrund der sexuellen Orientierung (740 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 859/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend diskriminierungsfreie Blutspende (741 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 860/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsfreie Blutspende (742 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 946/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung zentraler Steuerungsinstrumente im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs (743 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 2 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.
11.56
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Ich möchte zuerst über zwei Punkte sprechen, zu denen wir einen Antrag eingebracht haben, der aber leider von den Regierungsparteien abgelehnt wurde. Das eine ist die Aufhebung des Blutspendeverbotes aufgrund sexueller Orientierung. Dabei geht es um die Blutspendeverordnung, die vorsieht, dass anamnestisch sexuelles Risikoverhalten, wenn es dauerhaft besteht, erhoben werden muss und dass gegebenenfalls das Blutspenden darauffolgend nicht erlaubt ist. Dabei geht es hauptsächlich um Ansteckungsgefahr und Infektionsgefahr in Bezug auf HIV.
De facto hat das dazu geführt, dass homosexuelle Männer vom Blutspenden ausgeschlossen sind und dass zum Beispiel auf der Website des Roten Kreuzes nach wie vor die Passage zu lesen ist, dass Männer, die mit Männern Sex hatten, nicht Blut spenden dürfen.
Dazu gibt es jetzt ein EuGH-Urteil, das ganz klar sagt: Die Diskriminierung und das Ausschließen vom Blutspenden aufgrund der sexuellen Orientierung ist nicht erlaubt. Es müssen zuvor alle Alternativen geprüft werden, zum Beispiel müssen auch ein sehr ausführlicher Fragebogen ausgefüllt und alle möglichen Testmethoden angewandt werden, und nur dann, wenn sich herausstellt, dass ein Risikoverhalten nicht auszuschließen ist, kann das Blutspenden verboten werden.
Ich denke, dass es höchst an der Zeit war. Wir haben über den Inhalt dieses Antrags schon mehrfach geredet. Ich finde es letztlich inakzeptabel, dass es in einem Land wie Österreich noch immer eine solche Bestimmung gibt. Ich verstehe sehr gut, dass homosexuelle Männer sich dadurch diskriminiert fühlen und sehr gekränkt sind, dass es diese Bestimmung noch immer gibt. Wir werden da nicht aufgeben und uns dafür einsetzen, dass diese Bestimmung in die Blutspendeverordnung endlich so übernommen wird, dass ein Diskriminierungsverbot besteht.
Der zweite Punkt sind die Zwangsuntersuchungen von Prostituierten, die wir gerne abgeschafft hätten. Im November ist eine Verordnung in Begutachtung gegangen, wonach SexarbeiterInnen alle sechs Wochen statt wöchentlich zwangsuntersucht werden sollen. Wir sprechen uns ganz eindeutig gegen diese Zwangsuntersuchungen aus, und ich möchte schon darauf hinweisen, dass wir mit diesen Zwangsuntersuchungen wieder einmal Schlusslicht in Europa sind. So etwas gibt es nur mehr in Österreich und in Griechenland. In Deutschland wurde die Zwangsuntersuchung bereits 2001 abgeschafft, und man ist auf freiwillige Hilfsangebote und auf Aufklärung und Hilfsmaßnahmen umgestiegen, die kostengünstig zu erreichen sind.
Warum wollen wir, dass diese Zwangsuntersuchungen abgeschafft werden? – Einerseits ist damit keine Behandlung verbunden. Die Untersuchungen finden oft unter demütigenden und diskriminierenden Umständen statt, es ist wirklich ein unzumutbarer Zustand. Und dass es diese Zwangsuntersuchungen gibt, ist letztlich – und das finde ich besonders schlimm – ein Freibrief für die Freier, Sexdienstleistungen ohne Schutz zu verlangen. Ich denke, das kann man nicht fördern. Wir sollten dazu übergehen, freiwillige, anonyme, kostenfreie, niederschwellige und qualitativ hochwertige Angebote zu machen, sodass SexarbeiterInnen damit wirklich geholfen wird. Dazu gehört auch, dass diese Untersuchungen in die Hände von Gynäkologinnen und Gynäkologen gehören und nicht in jene von Ärzten diverser Herkunft.
Einen dritten Punkt möchte ich noch erwähnen, weil wir den auch befürworten. Das betrifft den Antrag des Kollegen Loacker. Er hat einen Antrag gestellt, dass im Rahmen des Finanzausgleiches Sanktionen für die Nichteinhaltung von Planungsrichtlinien und definierten Zielsetzungen gestartet werden sollten. Man muss es vielleicht nicht unbedingt Sanktionen nennen, ich würde es lieber Koppelung der finanziellen Ausstattung der Bundesländer an die Einhaltung von Vorgaben und bestimmten Strukturplänen – Zielsteuerungskommission, bundesgesetzliche Regelungen und so weiter – nennen, aber ich denke, dass wir da wirklich einen großen Regelungsbedarf haben, denn es ist wirklich frustrierend, wie viele Materien gerade im Gesundheitsbereich daran scheitern und immer an diesem unglaublich überzogenen Föderalismus hängen bleiben. Wir können letztlich deswegen ganz wichtige Dinge, vor allem auch Versorgungsleistungen, nicht umsetzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Loacker.)
12.02
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. – Bitte.
12.02
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Als Erstes möchte ich ganz kurz zum Antrag von Erwin Spindelberger und Dr. Rasinger betreffend das Ärztegesetz sprechen. Es ist im Moment so, dass das Ärztegesetz vorsieht, dass die Berechtigung zur ärztlichen Berufsausübung dann erlischt, wenn man seinen Beruf sechs Monate nicht ausgeübt hat. Man wird dann in der Folge aus der Ärzteliste gestrichen, und das hat oft zu Schwierigkeiten für Ärztinnen und Ärzte geführt.
Dieser Antrag wird jetzt regeln, dass es Ausnahmeregelungen gibt, zum Beispiel bei Mutterschutz oder bei krankheitsbedingter Nichtausübung. Auch wenn man gemäß den Regelungen des Kinderbetreuungsgeldes seinen Beruf nicht ausübt oder auslandsbedingte Studienaufenthalte zu verzeichnen hat, wird diese halbjährige Nichtberufsausübung nicht dazu führen, dass man von der Liste gestrichen wird. Es werden alle zustimmen, und ich sage ein herzliches Dankeschön dafür.
Zum Antrag von Frau Kollegin Mückstein betreffend die Aufhebung des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen möchte ich anmerken, dass es jetzt folgendermaßen ist –für alle, die nicht wissen, wie es jetzt geregelt ist –: Es gibt eine Verordnung der Frau Bundesministerin, die diese gesundheitliche Überwachung von SexarbeiterInnen wöchentlich vorschreibt. Die Grünen fordern jetzt eine Abschaffung dieser Verpflichtung – ich sage nicht Zwang dazu, sondern Verpflichtung. Wir sehen diese Verpflichtung allerdings doch als sinnvoll an, weil wir der Meinung sind, dass SexarbeiterInnen diese Untersuchungen vielleicht, wie Sie das gesagt haben, Frau Kollegin Mückstein, freiwillig machen, aber oft sehr wenig darüber wissen, dass es wichtig ist, diese Unter-
suchungen machen zu lassen. Deswegen ist diese Verpflichtung doch sehr gut, weil man einfach Menschen erreicht, Frauen erreicht, die diese Untersuchungen sonst nicht machen würden.
Sie wissen ja auch, dass gerade eine Verordnung in Begutachtung ist, die diese Frist auf sechs Wochen verlängern wird. Das ist gut. Ich denke, das wird dazu führen, dass die Frauen nicht mehr jede Woche zur Untersuchung gehen müssen. Vor allem, das hat die Frau Ministerin im Ausschuss ja sehr treffend gesagt, soll diese Verordnung auch dazu dienen, dass vermehrt auf die Aufklärung der Betroffenen geschaut werden wird, dass vor allem auch Augenmerk darauf gelegt wird, dass man die SexarbeiterInnen über die Infektionsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Geschlechtskrankheiten aufklärt. Auch über die Vermeidung von Geschlechtskrankheiten und über Schwangerschaftsverhütung soll aufgeklärt werden. Ich denke, das ist wichtig.
Die Verordnung wird in den nächsten Wochen verabschiedet werden. Wir sind sicher, dass diese Verordnung, auch wenn die Untersuchungen für SexarbeiterInnen verpflichtend beibehalten werden, dazu führen wird, dass vor allem der Schutz der Frauen im Vordergrund steht. Deswegen werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung nicht geben.
Ganz kurz noch zum Antrag betreffend die Aufhebung des Blutspendeverbots aufgrund der sexuellen Orientierung: Auch diesen Anträgen – die NEOS haben ja auch zwei Anträge in diese Richtung eingebracht – werden wir unsere Zustimmung nicht geben, weil es so ist, dass es Fragebögen des Roten Kreuzes gegeben hat, in denen eine möglicherweise diskriminierende Frage gestellt wurde, nämlich: Hatten Sie Sex mit anderen Männern? Dieser Satz ist nunmehr gestrichen. Es wird nun nicht mehr betreffend die eigene sexuelle Orientierung gefragt, sondern betreffend das Risikoverhalten.
Wir sind der Ansicht, dass das durchaus sinnvoll ist und dass auch das EuGH-Urteil diese Regelung zulässt, weil sie nicht auf die individuelle sexuelle Orientierung abzielt, sondern auf das Risikoverhalten von Blutspendern und Blutspenderinnen. Deswegen werden wir diesen Anträgen unsere Zustimmung auch nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.)
12.05
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort. – Bitte.
12.06
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Viele Berichte werden hier unter einem verhandelt, und ich möchte gerne ein kurzes Statement zu einigen abgeben. Wir ändern heute hier das Ärztegesetz in dem Sinne, dass die Berechtigung zur ärztlichen Berufsausübung aufgrund einer länger als sechs Monate dauernden Einstellung der Berufsausübung nicht mehr automatisch erlischt, wenn die betroffenen Ärzte und im Besonderen Ärztinnen zum Beispiel einem Beschäftigungsverbot gemäß Mutterschutzgesetz unterliegen oder eine Karenz gemäß Väterkarenzgesetz beziehungsweise Leistungen gemäß dem Kinderbetreuungsgeldgesetz in Anspruch nehmen.
Ebenso führt eine krankheitsbedingte Nichtausübung nicht mehr automatisch zur Streichung aus der Ärzteliste, denn auch Ärzte können zum Beispiel einen Unfall haben und eine längere Rehabilitation in Anspruch nehmen müssen, und das kann natürlich länger dauern. Wir gehen natürlich in diesem Fall davon aus, dass sich die Ärzte ihres Berufsstandes und ihrer Verantwortung voll bewusst sind und sich auch während der Karenz, während einer Auszeit weiterbilden. Deshalb befürworten wir diese Änderung natürlich sehr. (Beifall beim Team Stronach.)
Ebenfalls befürworten wir den Antrag, der die zuständigen Minister des Gesundheits- und des Sozialressorts auffordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Bundesland Wien, wo es immer wieder zu Problemen kommt, die Gesundheitsversorgung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes mittel- und langfristig aufrechterhalten werden kann.
Leider ist der ehemalige Kollege Dr. Marcus Franz heute nicht da, aber wir bleiben natürlich bei diesem Antrag des jetzigen ÖVP-Abgeordneten Dr. Marcus Franz. Er hat sich dafür eingesetzt, dass im Ausland abgeschlossene Facharzt- und Allgemeinmedizinerprüfungen anerkannt werden. Im Zusammenhang mit der äußerst prekären Situation österreichischer Ärztinnen und Ärzte ist dieser Antrag sehr interessant, da die Tendenz durchaus dahin geht, dass die Leute abwandern. Wir müssen alles versuchen, dass junge Ärzte Ausbildungsangebote im internationalen Ausland wahrnehmen, ihr Know-how verbessern können und dann ohne zusätzliche unnötige Bürokratie natürlich wieder nach Österreich zurückkehren können.
Ich bin sehr gespannt, wie da das Abstimmungsverhalten der ÖVP sein wird. Im Ausschuss war es ja nicht ganz so optimal, aber wie gesagt, ich finde, da muss man natürlich den jungen Ärzten, die im Ausland ihre Fortbildung machen wollen, durchaus die Möglichkeit geben, dass das ohne großen Bürokratieaufwand in Österreich anerkannt wird.
Dem Antrag betreffend eine Aufhebung – wir haben es schon gehört – des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen werden wir nicht zustimmen, denn ohne flächendeckende Kontrolle wird es nicht möglich sein, die sexuell übertragbaren Erkrankungen in Schach zu halten. Dasselbe gilt auch für die Aufhebung des Blutspendeverbots aufgrund der sexuellen Orientierung. Unser Standpunkt ist, dass der Schutz der Patienten immer absolut oberste Priorität haben muss. Wenn das sogenannte diagnostische Fenster einmal vorkommt, wer kann da die Gewähr übernehmen? Und vor allem: Wer wird da zur Verantwortung gezogen?
Auch einer begleitenden Evaluierung des Projekts Gratiszahnspange, die ja in diesem TOP mitverhandelt wird, stehen wir natürlich sehr positiv gegenüber, haben das von Anfang an auch mitgetragen.
Grundsätzlich ist zu sagen, das Gesundheitssystem ist eines der wichtigsten Fundamente unseres Landes, und aus unserer Sicht ist es die Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass das Gesundheitssystem langfristig finanzierbar bleibt und für die Menschen die optimale Versorgung, die natürlich auch die Pflege inkludiert, sicherstellen kann. Das heißt: alles in allem sehr viele gute Punkte, wir können jedoch nicht allen zustimmen. Grundsätzlich sei gesagt: Wir müssen einfach versuchen, die Bürokratie ein bisschen von den Schultern der Ärzte zu nehmen, damit sich diese wieder um ihre Patienten kümmern können. (Beifall beim Team Stronach.)
12.10
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger zu Wort. – Bitte.
12.10
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Vor allem auch den Seniorenbund aus Alberndorf möchte ich herzlich begrüßen! Ich möchte zu drei Punkten ganz kurz Stellung nehmen, erstens einmal zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz.
Wir haben jetzt durch die Bank mühsame Diskussionen quer durch Österreich erlebt, aber letztendlich haben diese immer zu Kompromissen und zu Abschlüssen geführt. Es zeigt sich aber, dass auch im Gesundheitsbereich, der immer weiblicher wird, Dinge
wie 48-Stunden-Wochen und mehr eigentlich eher die Ausnahme sein sollten, weil wir ausgeruhtes Personal brauchen. Jeder Fehler kann ja letztendlich einem Patienten schwer schaden. Wir haben gestern den Bericht der Wiener Patientenanwaltschaft gesehen: 1 000 Fälle pro Jahr, davon 112 Fehler. – Je weniger Fehler, umso besser, und da spielt schon die Arbeitszeit eine Rolle.
Es spielt aber auch, wie wir gelernt haben, die Konkurrenzfähigkeit mit dem Ausland eine Rolle. Wenn ganz Europa einen Ärztemangel hat – von der Schweiz angefangen bis Deutschland, wo jedes Jahr 15 000 Ärzte, Minimum, fehlen, von England gar nicht zu reden –, ist es ja nur eine Frage der Zeit, bis Ärzte, wenn sie ein gutes Angebot bekommen, weggehen. Jeder Arzt, der weggeht, reißt aber eine Lücke in die Versorgung Österreichs, und das ist schade. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie war zu diskutieren. So gesehen war die ganze Diskussion über die letzten Monate mühsam, auch manchmal von Frust getragen, aber es war eine sinnvolle Diskussion. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
Zu den Zahnspangen möchte ich sagen: ein sinnvolles Projekt, das wir uns im Regierungsprogramm vorgenommen haben; Frau Abgeordnete Schittenhelm wird es noch näher ausführen. An dem Gebiss soll man nicht erkennen, ob sich jemand etwas leisten kann oder nicht! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Letzter Punkt ist die Versorgung im ländlichen Raum. Ich bin Hausarzt in Meidling, weiß aber, wie wichtig es für ältere und chronisch kranke Patienten ist, zu Fuß zum Arzt zu kommen. Viele haben kein Auto, viele haben am Land auch gar nicht die Möglichkeit, mit dem Bus zu fahren. Wenn Sie sich anschauen, wie entvölkert Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen et cetera sind, wo man nur mehr in den Zentren eine Versorgung kriegt, muss man sagen, es ist eigentlich ein Segen, dass wir in Österreich Hausärzte haben – noch haben.
Wenn wir uns da ewig herumstreiten, ob eine Hausapotheke sein darf oder nicht, darf es uns nicht wundern, dass es in Wildschönau dann eine Apotheke gibt, aber die Ärzte fort sind. In diesem Sinne haben wir da, glaube ich, auch einen Bedarf, ein bisschen darüber nachzudenken, was wir älteren Menschen und chronisch Kranken zumuten. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein. – Abg. Steinbichler: Sie sind nicht in einer Regierungspartei?!)
12.13
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.
12.13
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Besuchergalerie! Herr Abgeordneter Rasinger kommt immer wieder mit der Hausapotheke. Ich halte an dieser Stelle fest: Es ist nicht die Funktion einer Hausapotheke, das Einkommen eines niedergelassenen Arztes aufzubessern.
Kommen wir aber wieder aus Mecklenburg-Vorpommern zurück nach Österreich und schauen wir uns an, wie viel wir für Gesundheit ausgeben: Das sind 26 Milliarden € im Jahr, die aus der öffentlichen Hand in das Gesundheitswesen fließen, und damit 8 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung. Mit dem österreichischen Strukturplan Gesundheit wurde versucht, ein Instrument zu schaffen, mit dem man besser planen kann, das Planungsrichtwerte und auch qualitative Planungsaussagen für die stationäre und für die ambulante Versorgung ermöglichen soll. Das Instrument hat aber einen großen Haken: Es erfolgt zwar eine Detailplanung auf Landesebene und in
weiterer Folge gibt es regionale Strukturpläne, aber was passiert, wenn sich die Länder nicht an diesen Rahmen halten? – Gar nichts passiert!
Das geschieht auch in schöner Regelmäßigkeit, dass nichts passiert, weil sich die Landeshauptleute einen feuchten Kehricht darum scheren, was da drinsteht. Das hat auch der Rechnungshof schon mehrfach kritisiert, dass die Länder tun, was ihnen passt, und dass keine Sanktionen daran geknüpft sind. Deshalb wollen wir solche Sanktionsmechanismen haben und sie auch so benennen und nicht mit einem hübschen Wörtchen verkleiden. Es stehen die Finanzausgleichsverhandlungen bevor, und das ist die Gelegenheit, wenn nicht die einzige Gelegenheit der Bundesregierung, die Länder an die Kandare zu nehmen und in die finanzielle Verantwortung zu ziehen.
Es gibt weiters einen Antrag der Kollegin Belakowitsch-Jenewein auf Evaluierung des Projekts Gratiszahnspange. Wenn man sich anschaut, was für ein Tohuwabohu da stattgefunden hat, quer durch die Republik, mit unterschiedlichen Ausschreibungskriterien, unterschiedlichen Ausschreibungsterminen, und dass eben zum Beginn, am 1. Juli, nicht alle Kassenstellen besetzt werden konnten, dann haben wir es mit einem klassischen Fehlstart des Projekts Gratiszahnspange zu tun.
Wenn Sie einmal versuchen, bei der Wiener Gebietskrankenkasse anzurufen und zu fragen, ob in Ihrem Bezirk jemand die Gratiszahnspange schon auf Basis eines solchen Kassenvertrags anbietet, dann finden Sie heraus, dass Sie zum Beispiel im Bezirk Neubau in Wien mit 80 000 Einwohnern einen einzigen Arzt haben, der das macht. Sie können sich die Warteliste vorstellen – wenn Sie sich vorher bei der Wiener Gebietskrankenkasse eine Dreiviertelstunde durchtelefoniert haben, bis Ihnen jemand überhaupt eine Auskunft geben konnte, wer denn das ist. (Abg. Krainer: Neubau hat aber nur halb so viele Einwohner! Sind Sie Wiener?) Also wenn dieses Projekt keine Evaluierung verdient, dann weiß ich auch nicht, welches.
Zum Tagesordnungspunkt 4, den Kollegin Weigerstorfer schon angeschnitten hat, zum Antrag des Abgeordneten Franz: Er hat im Ausschuss gegen seinen eigenen Antrag gestimmt und das damit begründet, dass sich die Ausgangslage verändert hat. (Zwischenruf des Abg. Walser.) Ja, für ihn persönlich hat sich die Ausgangslage verändert, weil er jetzt bei einer anderen Partei ist, aber ich würde es für die Ehre des Hauses für wichtig halten, da nicht nach dem Klubzwang abzustimmen, sondern nach der persönlichen Überzeugung. Er ist heute ja leider nicht da und kann nicht unter Beweis stellen, dass er das nicht getan hätte. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie der Abg. Weigerstorfer.)
12.17
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.
12.17
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wie einer meiner Vorredner, der Kollege Rasinger, schon gesagt hat, ist es in Wien gelungen, im letzten Moment doch noch eine Einigung herbeizuführen, wobei das Problem, das mit meinem Antrag angesprochen wird, viel weitreichender ist.
Natürlich ist es so, dass es jetzt kurzfristig eine Lösung gegeben hat, aber die großen Probleme bleiben. Es werden zum einen Ärztestellen in Wien abgebaut, und vor allem ist es so, dass viele Stationen in Wien gesperrt sind. Das heißt, die sozialistische Landesregierung hat in Wirklichkeit in Wien die Zwei-Klassen-Medizin eingeführt. Das kann man daran erkennen, dass es in Wien in jeder großen Straße bereits ein privates
Gesundheitsinstitut gibt, wo für jene alles angeboten wird, die es sich leisten können. (Abg. Krainer: Das nennt man Ordination!)
Das ist eine Entwicklung, die unter der SPÖ Wien passiert ist und die eigentlich eine schlechte Entwicklung ist, weil damit ja nicht mehr garantiert ist, dass es wirklich den Zugang für jeden gibt. Viele Menschen müssen es sich auch absparen, dass sie sich den Arzt dann überhaupt noch leisten können, denn wenn sie in das öffentliche Krankenhaus zu einem öffentlichen Arzt gehen, dann haben sie monatelange Wartezeiten. Das sind Realitäten in Wien, die uns immer wieder berichtet werden. Und insoweit ist natürlich ein solcher Antrag schon etwas, was nie an Aktualität verliert, dass man hier nämlich genau darauf schaut, dass wir die vorhandene Zwei-Klassen-Medizin wieder wegbringen. Das wäre etwas, das wichtig wäre.
Zum Antrag betreffend begleitende Evaluierung beim Projekt „Gratis-Zahnspange“ – mein Kollege Karlsböck wird noch genauer auf das Projekt eingehen – möchte ich nur so viel sagen: Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Gesundheitsprojekte gehabt wie ELGA – da wissen wir eigentlich gar nicht, Frau Minister: gibt es das jetzt noch?, kommt das irgendwann?, was gibt es da für neueste Entwicklungen? – oder aber auch das Brustkrebs-Screening, die in einer Hauruck-Aktion gestartet wurden, wo man dann immer wieder reparieren musste, alles eher sehr schwierig war und wo es immer wieder Aufregung gab.
Genau aus diesem Grund hatten wir die Intention und wollten, dass dieses Gratis-Zahnspangen-Projekt – das man kritisch betrachten kann, und wir stehen dem Projekt insgesamt auch kritisch gegenüber, nicht der Absicht an sich, eine Gratis-Zahnspange herzugeben, sondern dem ganzen Verlauf dieser Gesetzwerdung – von Anfang an auch evaluiert wird, damit man Fehlentwicklungen in einem neuen Gesetz auch rechtzeitig sozusagen abfangen kann. – Das war also die Intention. Dahinter ist überhaupt nichts Böses.
Ganz kurz möchte ich auch noch auf den Antrag der Kollegin Mückstein betreffend die Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen eingehen.
Ich halte nichts davon, wenn man diesen Frauen die Untersuchung wegnimmt. Jetzt mag es schon sein, dass die Untersuchung, so wie sie abläuft, nicht immer ganz angenehm ist, eines ist aber schon klar: Das sind Frauen, die sonst oft überhaupt keinen Zugang zum Gesundheitssystem haben. Ich halte es daher auch im Sinne dieser Frauen für verantwortungslos, zu sagen, wir streichen das jetzt ersatzlos und setzen auf Freiwilligkeit. Das ist etwas, was meines Erachtens vollkommen an den Realitäten vorbeigeht. Ich glaube eher, man kann hier natürlich verbessern, man kann reformieren, aber prinzipiell, würde ich sagen, sind diese Untersuchungen eine gute Einführung. Sie schützen nicht nur die Frauen, sie schützen ja in weiterer Folge natürlich auch die potenziellen Kunden. (Beifall bei der FPÖ.)
12.21
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.21
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich auf ein paar Punkte eingehen, zunächst auf die jetzt zum Schluss erwähnte Verordnung betreffend die verpflichtende Untersuchung bei SexarbeiterInnen.
Wie die alte Verordnung war, wurde ausgeführt – es war eine einwöchige Zwangs- beziehungsweise Pflichtuntersuchung vorgesehen. Im Laufe der Jahre haben sich nicht nur die Untersuchungsmethoden verändert, sondern auch, wenn man sich die
Situation international angesehen hat, wie damit umgegangen wird, in welchen Zeitabständen man Frauen zu diesen Untersuchungen bringt und inwieweit diese verpflichtend vorgesehen sind.
Jetzt wissen wir, dass es in Deutschland durchaus berühmte Bezirke gibt, wo Sexarbeit ein sehr florierendes Gewerbe ist. Und, das stimmt, die haben umgestellt auf freiwillige Untersuchungen. Warum? – Weil sie gesagt haben und davon ausgegangen sind, dass Frauen, Sexarbeiterinnen, durchaus auch auf sich selbst schauen und dass sie, wenn die Umgebung stimmt und wenn das passt, auch freiwillig dem Angebot dieser Untersuchungen nachkommen.
In diesem Prozess, in der Diskussion, die wir geführt haben, war uns, ganz offen gesagt, dieser Schritt zu einer freiwilligen Untersuchung ein zu großer Schritt. Nichtsdestotrotz haben wir zur Diskussion gestellt, von der einwöchigen Untersuchung auf eine sechswöchige Frist zu kommen und auch umzustellen von alten Untersuchungsmethoden auf neue, durchaus gängigere Untersuchungsmethoden wie den PCR-Test, der zwar teurer und aufwendiger ist, aber dafür für die Frauen einfach auch mehr Sicherheit bietet.
Wir sind auch darauf eingegangen, dass gefordert wurde, dass man ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einbezieht, nämlich nicht nur, was den eigenen Gesundheitszustand und was auch die Möglichkeiten betrifft, sich selbst gesund zu erhalten – sprich: wenn Verkehr, dann geschützter Verkehr –, sondern das auch darauf abzielt, dass man Frauen, die zu diesen Untersuchungen kommen, auch ein – beim Erstbesuch verpflichtendes – Beratungsgespräch über die Möglichkeiten des Ausstiegs zukommen lässt.
Diese Verordnung war sechs Wochen in Begutachtung, und ich kann Ihnen sagen, dass ich sie gestern unterschrieben habe. Das heißt, diese Verordnung wird mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten, weil wir einfach auch Zeit brauchen, um diese PCR-Untersuchung – sehr hochqualitativ – nicht mehr, sage ich jetzt einmal, dezentral, sondern zentral bei der AGES zu machen, die die Kapazitäten dafür hat und auch die qualitative Untersuchung durchführen kann. Das gibt Schutz für die Frauen, die der Sexarbeit nachgehen, und natürlich auch Schutz für Menschen, die diese Dienste in Anspruch nehmen.
Die zweite Sache, über die ich noch gerne reden würde, ist die Frage der Evaluierung der Zahnspangen.
Ich hatte vorgestern ein sehr gutes Gespräch mit dem Präsidenten der Österreichischen Zahnärztekammer und dem Kammeramtsdirektor, weil ich einfach auch wissen wollte, wie sie dieses Projekt sehen und wie sie mit diesem Projekt umgehen. Die haben mir erstens einmal gesagt, sie sind sehr zufrieden, auch mit der Frage der Umsetzung – die meisten Verträge sind bereits unterschrieben. Ich habe mich gerade erkundigt, wo diese Liste, welche Zahnärzte und Zahnärztinnen es gibt, online ist. Kollege Loacker muss also nicht eine Dreiviertelstunde bei der Gebietskrankenkasse durchtelefonieren, sondern der Hauptverband hat eine Liste all dieser Zahnärzte online. Wir werden als Gesundheitsministerium auf unserer Seite darauf verlinken oder haben dies wahrscheinlich schon getan. Das heißt, wenn Menschen sich interessieren, wo sie zu der Möglichkeit der Gratis-Zahnspange kommen: Einfach auf die Homepage gehen, draufklicken und einfach schauen, wo diese Dinge sind.
Was die Frage der Versorgung im ländlichen Raum betrifft, so wird es – Kollege Rasinger hat es gesagt – immer schwieriger, Ärztinnen und Ärzte zu finden, die unter den Arbeitsbedingungen, die sie dort vorfinden, bereit sind, dort tätig zu sein. Wir alle kennen die frühere Landarzt-Idylle: Der Arzt wohnt mitten im Dorf oder mitten in der Gegend, und rund um die Uhr können Menschen anläuten und seine Dienste in
Anspruch nehmen. Das wollen sehr viele der Kolleginnen und Kollegen nicht mehr. Sie wollen geregelte Arbeitszeiten, und sie wollen vor allem möglichst nicht alleine arbeiten. Deswegen arbeiten wir derzeit gerade an dem Konzept der Primärversorgung, das es Hausärztinnen und Hausärzten sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum ermöglichen soll, Formen der Zusammenarbeit zu finden, die einerseits den Kolleginnen und Kollegen dienen, aber andererseits auch Menschen dazu verhelfen, zu Öffnungszeiten, die nach Möglichkeit koordiniert sind, zu ärztlicher Versorgung zu kommen.
Ein kurzer Bericht einer Kollegin, die erst gestern oder vorgestern ärztliche Hilfe in einem ländlichen Bereich gesucht hat: Dort gab es drei Ärztinnen und Ärzte in einer relativ kleinen Gemeinde, und alle hatten die gleichen Öffnungszeiten – das heißt, Montag von 8 bis 11 Uhr. Wenn man das besser koordinieren würde und eine verpflichtende Zusammenarbeit vorsehen würde, dann wäre es für Patientinnen und Patienten vielleicht leichter.
Das heißt, uns ist es mehr als ein Anliegen, dem „Landarztsterben“– unter Anführungszeichen – Einhalt zu gebieten. Ich bin ganz der Meinung des Kollegen Loacker, dass die Hausapotheken nicht allein dazu da sein sollen, das Einkommen der Ärztinnen und Ärzte zu sichern, sondern sie sollen die Versorgung der Menschen mit Medikamenten einfach sicherstellen.
Wir werden bis Ende des Jahres auch ein Konzept vorlegen, was die Sicherung sowohl von Hausapotheken, aber auch die Zusammenarbeit mit Apotheken, mit Filialapotheken, mit Lieferservices und all diesen Dingen betrifft. Es gibt dazu auch einen Entschließungsantrag dieses Hauses, dem ich natürlich Folge leisten werde. Das heißt, wir werden im Herbst dieses Jahres durchaus mit einem Konzept, das auch die ländliche Versorgung verbessern soll, hier in Vorlage treten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)
12.26
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Pock zu Wort. – Bitte.
12.26
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesministerin! Kollegin Königsberger-Ludwig, ich möchte auch auf das eingehen, was Sie gesagt haben betreffend die Verordnung. Ich spreche über die diskriminierungsfreie Blutspende.
Was ist die aktuelle Situation? – Die aktuelle Situation ist jene, dass wir systematisch Männer, die homosexuell sind, diskriminieren und verhindern, dass diese eine Blutspende abgeben können. Das ist Status quo, das ist aktuell gegeben. Woran liegt das?
Es gibt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das sagt, es dürfen einzelne Zielgruppen oder auch Risikogruppen nicht ausgeschlossen werden, wenn es Alternativen dazu gibt. Welche Alternativen gibt es grundsätzlich? Es sind dies Alternativen, die auch in Österreich schon angewendet werden, nämlich dass man durch eine Befragung herausfindet, wie das Risikoverhalten tatsächlich ist, und dann entsprechend entscheidet, ob die Person Blut spenden darf oder nicht.
Aber – und das ist genau der Punkt, der nicht erfüllt ist, der weder durch die Verordnung erfüllt ist noch durch das Rote Kreuz –: Wir haben jetzt vor 10 Minuten auf der Web-Seite nachgesehen, wie die aktuellen Fragen lauten. Da ist nach wie vor enthalten:
„Waren Sie jemals einem [] Risiko einer sexuell übertragbaren Infektion (z.B. [] Hepatitis C, HIV) durch Intimpartner mit Risikoverhalten ausgesetzt? Z. B.: Hatten Sie als Mann Sex mit einem anderen Mann?“
Das ist genau das Problem an der Fragestellung, die wir kritisieren. Es ist nicht so, dass grundsätzlich Sex mit einem Mann oder einer Frau ein unterschiedliches Risikoverhalten darstellt, und wir fordern, dass die Fragestellung an sich diskriminierungsfrei ist. Das heißt, man fragt das tatsächliche Risikoverhalten ab, ohne die sexuelle Neigung abzufragen.
Die Verordnung lässt an sich Spielraum. Das Rote Kreuz sagt, dass sie die Verordnung so interpretieren, dass sie die Frage so stellen. Was wäre daher aus unserer Sicht die richtige Lösung auch vonseiten der Bundesministerin? – Eine Richtigstellung, eine Klarstellung, was als Risikoverhalten zu verstehen ist und wie entsprechende Fragen zu stellen sind. Das ist etwas, was derzeit fehlt. Und solange wir das nicht haben, können wir nicht von einer diskriminierungsfreien Blutspende reden.
Jetzt komme ich aber noch zu einem anderen Punkt, der sehr spannend war, nämlich zur Frage, wie das Ganze im Ausschuss debattiert wurde, als wir von einer diskriminierungsfreien Blutspende gesprochen haben.
Die Freiheitlichen waren freilich dagegen, die ÖVP natürlich auch, was sehr überraschend ist, weil selbst konservative Regierungen wie jene in Großbritannien oder auch die katholische in Spanien bedeutend weiter sind als die österreichische Regierung – das ist Fakt. Das Team Stronach hat sich besonders hervorgetan – allerdings müsste man das jetzt korrigieren, weil der Abgeordnete mittlerweile bei der ÖVP ist, nämlich der Abgeordnete Markus Franz, der Homosexualität gleichgestellt hat mit verschiedenen genetischen Erkrankungen. Er hat dann wiederum aufgezählt, welche möglichen Krankheiten es gibt, und dann ist er zur Homosexualität übergegangen.
In einem solchen Umfeld die Diskussion über eine diskriminierungsfreie Blutspende zu führen, ist äußerst schwierig. Daher fordere ich Sie, Frau Bundesministerin, auf, dass Sie, auch wenn jetzt die Entschließungsanträge abgelehnt werden, noch einmal ein Auge darauf werfen, ob es hier eine Klarstellung geben kann, damit wir tatsächlich zu einer diskriminierungsfreien Blutspende kommen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
12.29
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kucher zu Wort. – Bitte.
12.29
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zuallererst im Namen meiner Kollegen Erwin Spindelberger und Andrea Gessl-Ranftl ganz herzlich die Besucherinnen und Besucher des BORG in Kapfenberg hier im Hohes Haus begrüßen. Schön, dass ihr da seid! Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Um den gestrigen und den heutigen Tag etwas Revue passieren zu lassen: Wir führen ja die Debatten jetzt in einem Umfeld, wo wir uns in Österreich, aber auch in Europa noch immer nicht von den Folgen der größten Wirtschafts- und Finanzkrise erholt haben, mit denen wir jetzt seit acht Jahren kämpfen, wo es in vielen europäischen Ländern radikale Einschnitte in Gesundheitssysteme, im Sozialbereich gibt, wo es Länder gibt, wo beinahe die Hälfte der jungen Menschen arbeitslos ist, wo es in Europa inzwischen auch Länder gibt, in denen die Kindersterblichkeit massiv zugenommen hat, wo es Länder gibt, die quer durch alle Bereiche kaum noch wissen, wie sie mit der Arbeitslosigkeit umgehen sollen.
Der Unterschied zu Österreich ist, auch wenn wir uns natürlich nicht abkoppeln können von dieser großen globalen Situation, dass wir doch einen anderen Weg gehen. Wir
haben gestern mit einem Steuerentlastungspaket, mit einem Konjunkturankurbelungspaket im Ausmaß von 5,2 Milliarden € einen riesengroßen Schritt gesetzt, aber haben auch im Bereich der Gesundheitspolitik nicht Leistungen eingeschränkt, sondern, im Gegenteil, sogar Leistungen ausgeweitet.
Ich möchte deswegen auf den Entschließungsantrag von Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein eingehen, in dem es um die Gratis-Zahnspange geht. Und da tue ich mir schwer, wenn man ein derartig wichtiges gesundheitspolitisches Projekt – durch das es für viele, viele junge Menschen wirklich Verbesserungen gibt, sodass man in Zukunft dann nicht mehr an den Zähnen eines jungen Menschen ablesen kann, wie groß die Brieftasche der Eltern ist – einfach schlechtmacht, wenn man versucht, dieses Projekt der Gratis-Zahnspange unter vorgeschobenen Argumenten einfach schlechtzumachen.
Ja, es gibt hier eine Qualitätssicherung. Es gibt ein sehr hohes Ausbildungsniveau. Es ist auch die Ergebnisqualität vorgeschrieben: 70 Prozent vom Idealzustand 100 Prozent sollen erreicht werden, und das wird auch bewertet. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Reden Sie ein bisschen langsamer! Man versteht Sie nicht!) Es muss auch in der Befundung eine Verbesserung aufscheinen. Das sind sozusagen auch Kriterien, die vorgeschrieben sind.
Auch die Frau Bundesministerin hat bereits am 18. Juni hier im Parlament ganz deutlich dazu Stellung genommen, hat sozusagen alle Stärken und Schwächen, auch alle Probleme und Schwierigkeiten, die es vielleicht am Anfang gibt, ganz offen hier beleuchtet. Das können wir ja offen diskutieren. Aber man soll doch bitte nicht ein derartig wichtiges Projekt, wo es um junge Menschen, um Kinder und Jugendliche geht, einfach schlechtmachen. (Beifall bei der SPÖ.)
Und man sollte schon auch irgendwie die Relationen wahren. Kollege Loacker hat zum Beispiel den Bezirk Neubau in Wien angesprochen und hat gesagt, da gebe es 80 000 Menschen und nur einen Arzt. Das stimmt in dieser Form nicht. Der Bezirk Neubau ist der zweitkleinste Wiener Bezirk. Es sind nicht 80 000 Einwohnerinnen und Einwohner, sondern nur 31 000. Und von diesen 31 000 sind auch nicht alle Kinder und Jugendliche, und nicht alle von diesen würden eine Zahnspange brauchen. Also man sollte schon ganz offen diskutieren. (Ruf bei der SPÖ: Er ist aus Vorarlberg !) – Gut, Kollege Loacker ist aus Vorarlberg, da kann er es nicht wissen. Kollegin Meinl-Reisinger ist vielleicht aufgrund des Wien-Wahlkampfs ein bisschen motivierter, die Fakten auch anders darzustellen.
Aber ich glaube, wir sollten alle stolz sein, dass es in Österreich die Gratis-Zahnspange gibt – gerade in schwierigen Zeiten, in denen wir uns ja alle befinden. (Beifall bei der SPÖ.)
12.33
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm zu Wort. – Bitte.
12.33
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Zunächst ganz kurz einige Worte zu Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern sowie den verpflichtenden Untersuchungen.
Ich bin da ganz bei der Frau Bundesministerin, die in ihrem Entwurf, der in der Begutachtung ist, vorsieht, den Zeitraum zwischen diesen Untersuchungen von einer Woche auf sechs Wochen auszudehnen, also nicht diese Dichte zu haben. Wir sind als Volkspartei aber nach wie vor für eine verpflichtende Untersuchung. Natürlich geht es
um den Schutz dieser Frauen und auch Männer, die diese Dienste anbieten. Es geht mir aber auch um den Schutz der Familien zu Hause. Die Kunden, die dort diese Dienste in Anspruch nehmen, muss man schon auch darauf aufmerksam machen, daher sollte auch ein Beratungsgespräch nicht nur die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter betreffen, sondern es sollte vielleicht auch die Kundschaft, die dort ist, mit Information und Broschüren versorgt werden. Wenn da nicht entsprechend Gesundheitsvorsorge betrieben wird, dann kann dies nämlich auch zum Schaden der Familien sein. – Das nur dazu. Wir begrüßen daher diesen in Begutachtung befindlichen Entwurf.
Ich möchte aber auch ganz kurz zum Thema diskriminierungsfreie Blutspende Stellung nehmen. Ich weiß nicht, wieso sich speziell Homosexuelle betroffen fühlen. Dieser Fragebogen des Roten Kreuzes – wir haben uns diesbezüglich mit dem Roten Kreuz Wien kurzgeschlossen und haben dort auch mit einer Ärztin ein persönliches Gespräch geführt – umfasst 29 Fragen, die der Blutspender auszufüllen hat, unter anderem:
„Sind Sie derzeit in ärztlicher Behandlung oder im Krankenstand?“, „Hatten Sie [] Bluthochdruck []?“, „Verwenden Sie [] Alkohol oder Medikamente []?“, „Leiden Sie an Allergien []?“, Hatten „Sie in den letzten 4 Monaten“ eine „Darmspiegelung?“, „Hatten Sie eine [] Herzschwäche []?“ – Und das setzt sich in dieser Form fort. Und natürlich, das ist schon richtig, findet sich auch der Text, den der Kollege vor mir zitiert hat, wenn es dann in weiterer Folge unter anderem heißt:
„Hatten Sie Sex im Austausch für Geld oder Drogen? Haben Sie (sich) Drogen gespritzt oder geschnupft?“, „Hatten Sie als Mann Sex mit einem anderen Mann?“
Jetzt weiß ich schon, all das sind Fragen, um persönliche Daten zur Gesundheit, zum Lebensstil (Zwischenruf der Abg. Schwentner), zu Medikamenteneinnahme, Impfungen und so weiter von den Blutspendern zu bekommen. Diese sind wichtig, um eine möglichst hohe Sicherheit für die Blutempfängerinnen und ‑empfänger zu haben. Denn prioritär ist schon, dass jene Frauen und Männer, jene Bürgerinnen und Bürger, die eine Blutspende bekommen, davon ausgehen können, dass sie damit gerettet werden oder eine Verbesserung ihres Gesundheitszustands erfahren. Daher gilt es da, ganz klar auf dieser Seite zu stehen. Und es ist nun einmal so, dass HIV-Infizierte sich wohl eher im Bereich der Homosexuellen finden. (Abg. Schwentner schüttelt verneinend den Kopf.)
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte aber noch auf einen weiteren Punkt, der auch vom Kollegen Rasinger schon angesprochen wurde, eingehen, nämlich auf die Zahnspange. Da wird so locker ein bisschen darüber geplaudert, und ich möchte daher schon betonen: Es ist dies ein Leistungspaket für Zahngesundheit, vor allem für die Kinder! 180 Kieferorthopäden sind seit 1. Juli im Einsatz, Zahnärzte mit Zusatzausbildungen – ich bin mir sicher, da werden noch viele dazukommen –, die jetzt auch die Zahnbehandlung der Kinder ab dem 6. Lebensjahr möglich machen. Bisher galt ein Selbstbehalt von 400 € – der ist mit dieser Regelung weggefallen. Genauso gilt die Regelung auch für eine festsitzende Zahnspange, für die bisher bis zu 5 000 € zu bezahlen waren. Das ist nicht mehr der Fall, wenn von einem Kieferchirurgen eine entsprechende Fehlstellung diagnostiziert wird.
Das heißt, dass mit diesen Möglichkeiten der Zahngesundheit – wenn ich das so global sagen darf – auch ein sozialer Aspekt verbunden ist. Das begrüße ich ganz besonders, denn so etwas soll nicht am Geld der Eltern, am Einkommen der Eltern scheitern. Immerhin sind im Jahr 30 000 Kinder – 8 000 von den kleineren und 22 000 ab zwölf Jahren – betroffen. Mir ist auch wichtig, dass die Erstberatung durch einen Zahnarzt mit Kassenvertrag möglich ist und, zweitens, dass die Bewilligung durch die Kranken-
kasse bei der Behandlung durch einen Kieferorthopäden in Zukunft wegfällt. – Eine wesentliche Verbesserung, nicht nur was die Zahngesundheit betrifft, sondern auch für die Familien! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.37
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.
12.37
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Es ist natürlich wieder so ein Konvolut, das wir jetzt hier besprechen und beschließen – unter einem Tagesordnungspunkt mehrere Gesetze, die wir jeweils nur streifen können.
Das Ärztegesetz wird geändert – eine besonders skurrile Situation, denn es ist offensichtlich jemand draufgekommen, dass darin ein Passus enthalten war, der besagt hat, dass es, wenn ein Arzt oder eine Ärztin mehr als sechs Monate hindurch krank ist, von Gesetzes wegen passieren kann, dass er oder sie aus der Ärzteliste ausgetragen wird. Das war – ich habe mich bei der Ärztekammer ein bisschen mit den Juristen dort unterhalten – ohnedies totes Recht, aber es ist nur recht und billig, dass das jetzt herauskommt. Es ist eine gute Änderung, deshalb stimmen wir hier zu.
Auch die automatische Anerkennung von im Ausland erworbenen Facharzt- beziehungsweise Allgemeinarzt-Titeln wäre eine Sache, der wir positiv gegenüberstehen – aus verschiedenen Gründen, auf die ich jetzt hier nicht im Detail eingehen kann.
Worauf ich eingehen möchte, das ist noch einmal die Geschichte mit der Zahnspange und den Gebietskrankenkassen. Es ist jetzt ganz gut gelungen, dass wir in der letzten Minute diese Dinge in trockene Tücher gebracht haben. Auch ich habe mit der Ärzte- beziehungsweise Zahnärztekammer geredet. Dort ist man jetzt nach dem ganzen Hin und Her einigermaßen zufrieden.
Aber genau dieses Hin und Her ist es, was mich daran stört, die Art und Weise, wie dieses Gesetz – und da können Sie nichts dafür, Frau Minister – ursprünglich initiiert und hier in den Ring geworfen worden ist, dass man gesagt hat: Wir stellen euch einmal eine gewisse Summe – wir wissen zwar nicht, wie die zustande kommt –, 80 Millionen €, zur Verfügung, und jetzt schaut einmal, was damit zu machen ist! – Das Ergebnis sehen wir jetzt: Es ist das Pferd von hinten aufgezäumt worden, nicht von vorne.
Ich kritisiere auch, dass man im selben Atemzug nicht gleich gewisse andere notwendige Dinge hineingebracht hat, wie zum Beispiel die nicht so teure Mutter-Kind-Pass-Versorgung auch im zahnärztlichen Bereich, wie zum Beispiel die Erstuntersuchung bei Kleinkindern. Darüber haben wir auch diskutiert, aber das ist dann von den Regierungsfraktionen auch noch vor der Wahl mehr oder weniger abgelehnt worden.
Ich hoffe, dass jetzt die Vernunft einkehrt, dass Geld zur Verfügung gestellt wird, der Leistungskatalog für die Patienten beim Kassenarzt angepasst wird, dass der Mutter-Kind-Pass auch diesbezüglich angepasst wird und dass diese Zahnspangen nur der erste Schritt sind, um Defizite, die bestanden haben, auszugleichen.
Eine zweite Sache, die auch mit der Krankenkasse zu tun hat, ist: Die Krankenkasse wollte – da war ich ein bisschen irritiert, das steht in gewissen Kommentaren – 20 Prozent von diesem Umsatz in ihren Ambulatorien haben. Das heißt, sie kalkulieren damit, dass Patienten, die es nötig haben, die Ambulatorien aufsuchen und dass dabei ungefähr 20 Prozent umgesetzt werden und auch die Frequenz dem entsprechen wird.
Ich habe Ihnen, Frau Minister, in Bezug auf die Krankenkassen eine Frage gestellt – nur kurz zusammengefasst, worum es geht: Die Krankenkassen-Ambulatorien, das war immer meine Meinung, sind dazu da, Unterversorgung im Allgemeinen – das kann räumliche, fachliche, auch zeitliche Unterversorgung sein – auszugleichen, wenn es im niedergelassenen Bereich aus den verschiedensten Gründen nicht funktioniert. Ich habe immer gedacht, das ist eine sogenannte Non-Profit-Organisation, die keine Gewinne machen soll, natürlich auch keine Verluste, denn die Verluste werden von den Beitragszahlern getragen. Der Anlass für die ganze Geschichte war, dass uns zugesteckt worden ist, dass junge Zahnarztkollegen in mehreren Bundesländern, die in Ambulatorien anfangen wollten, aufgefordert worden sind, Mindestumsätze zu machen. Das widerspricht völlig meiner Vorstellung von sozialen Krankenkassen.
Sie schreiben dann – und da hätte ich ganz gern doch noch eine Aufklärung:
„Selbstverständlich ist es auch meinem Ressort als Aufsichtsbehörde über die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ein Anliegen, dass jeder Krankenversicherungsträger, welcher ein Ambulatorium als eigene Einrichtung betreibt, diesbezüglich rentabel gebart.“ – Gut. „Darauf hat jeder Versicherungsträger im Hinblick auf die Verpflichtung zum sorgsamen Umgang mit den Sozialversicherungsbeiträgen Bedacht zu nehmen.“
Und jetzt kommt es:
„Muss festgestellt werden, dass die entsprechende Rentabilität nicht erreicht wird, so sind daraus Konsequenzen zu ziehen. Diese können darin bestehen, dass Maßnahmen zur Rentabilitätssteigerung gesetzt werden, oder auch darin, dass das nicht rentable Ambulatorium nicht weiter betrieben wird.“
Da sage ich ganz ehrlich, da verstehe ich wahrscheinlich etwas falsch. Die Krankenkassen-Ambulatorien – nicht nur die zahnärztlichen, alle eigentlich – sind dazu da, wie gesagt, in unterversorgten Gebieten, bei fachlicher Unterversorgung, bei zeitlicher Unterversorgung, das heißt, wenn kein Zahnarzt, wenn kein normaler Arzt über das Wochenende da ist, bei räumlicher Unterversorgung Abhilfe zu schaffen, und sind nicht da, dafür zu sorgen, dass Gewinne eingefahren werden.
Wenn nur Gewinne eingefahren werden sollen, dann suche ich mir natürlich die Zuckerln heraus. Und wenn ich ein Ambulatorium bin, habe ich ein Monopol-Merkmal und kann mir tatsächlich die besten und lukrativsten Angebote heraussuchen, wie Kronen, Brücken und letztendlich auch Zahnspangen, und das widerspricht unserer und meiner Vorstellung von Nutzen und Sinn einer solchen Einrichtung. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Deswegen sagen wir: Wenn es um Rentabilität bei den Krankenkassen gehen soll, dann ist die erste Maßnahme, die zu fordern ist, eine Zusammenlegung derselben, wie wir das schon lange tun. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.43
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich möchte noch auf das von der Frau Kollegin Schittenhelm Gesagte eingehen.
Frau Kollegin Schittenhelm, Sie haben in Ihrer Rede davon gesprochen, dass es eine Tendenz dazu gibt, dass HIV-Erkrankungen eher bei Homosexuellen zu finden sind als bei Heterosexuellen. Berichtigen konnte ich nicht, weil es eine relative Aussage war,
sonst hätte ich einen Rüffel vom Präsidenten gekriegt, aber die Aussage ist tatsächlich sehr nahe am Unwahren.
Das Gesundheitsministerium hat 2009 bereits in einem Bericht festgehalten, dass 43 Prozent der Neuerkrankungen bei Heterosexuellen zu finden sind, 42 Prozent bei Homosexuellen, und der Rest resultiert aus Suchtgifterkrankten und Ähnlichem.
Der Punkt, den wir angesprochen haben – und damit möchte ich auch gleich wieder schließen –, ist: Selbst wenn ein Homosexueller eine Blutspende abgeben möchte und bereit ist, einen umfassenden Gesundheitscheck zu machen, kann er in der heutigen Situation nach diesem umfassenden Gesundheitscheck, den ein heterosexueller Mann nicht machen müsste, trotzdem nicht Blut spenden.
Da können die Freiheitlichen im Quadrat hupfen, das ändert nichts. – Danke. (Beifall bei denNEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.
12.45
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Gestern stand mit der größten Steuerreform der Zweiten Republik die Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Pensionistinnen und Pensionisten im Vordergrund, und es war ein wichtiger Tag für die Kollegen und die Kolleginnen. Der Großteil der Entlastungsmaßnahmen wird in wenigen Monaten, im Jänner 2016, in Kraft treten, einige andere, zum Beispiel die Erhöhung der Negativsteuer für kleinere Einkommen, bereits früher.
Wichtig ist auch – und das Thema steht jetzt auf der Tagesordnung –, dass vor genau einer Woche, am 1. Juli – diesbezüglich gibt es auch einen Antrag, mit dem wir uns noch auseinandersetzen werden – eine sehr große Entlastung für viele Familien, vor allem mit kleineren Einkommen, in Kraft getreten ist, nämlich die Gratis-Zahnspange.
Es wurde schon einiges darüber gesagt. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang vor allem bei der Gesundheitsministerin, Kollegin Oberhauser, aber auch bei ihrem Vorgänger Alois Stöger sehr herzlich für ihr Engagement bedanken. Ein ganz wichtiges Projekt wurde da umgesetzt, und wie gesagt, seit wenigen Tagen ist es konkret in Kraft.
Wir schätzen, dass in Österreich zirka 30 000 Kinder und Jugendliche betroffen sind. 30 000 haben leider eine schwere Zahnfehlstellung und haben in Zukunft aufgrund dieser neuen rechtlichen Regelung die Möglichkeit, ohne Selbstbehalt, ohne Kostenbeteiligung der Eltern eine notwendige Behandlung zu bekommen.
Wir wissen, dass Zahnspangen oder kieferorthopädische Behandlungen der Kinder für die Eltern oft mit Kosten von mehreren tausend Euro verbunden waren. Diese Kosten fallen in Zukunft weg. 80 Millionen € sind seitens der Regierung dafür vorgesehen – Geld, das sinnvoll eingesetzt ist. Unser Ziel, das Ziel der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, ist, dass man das Einkommen der Eltern nicht mehr an den Zähnen der Kinder ablesen kann. Das ist ein ganz wichtiger Punkt für uns. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, ein Punkt noch zur Fraktion der NEOS: Immer dann, wenn es – und das haben wir auch gestern in der Diskussion gesehen – um die Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um die Entlastung der sozial Schwächeren geht, kann man sich darauf verlassen, dass die NEOS dagegen sind. (Abg. Meinl-Reisinger: Nein, das stimmt nicht! Wir wollen die Arbeitslosigkeit bekämpfen!) Die NEOS haben gestern gegen die Lohnsteuersenkung gestimmt, sie haben dagegen
gestimmt, dass die Menschen in Zukunft netto mehr im Tascherl haben werden. Dagegen waren gestern die NEOS. (Abg. Loacker: Sie verstehen gar nichts! – Abg. Meinl-Reisinger: Das ist ein bisschen billig!)
Die NEOS waren die einzige Fraktion, die gegen die Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche, gegen die Gratis-Zahnspange für 30 000 Kinder in diesem Land gestimmt haben. (Anhaltende Zwischenrufe bei den NEOS.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss bei dieser Diskussion einfach immer wieder sagen, auf welcher Seite die NEOS stehen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Rädler: Böse NEOS!)
Noch ganz kurz: Den Antrag 915/A, der ebenfalls zur Behandlung steht, werden wir ablehnen. In diesem Antrag wird quasi eine Evaluierung bezüglich der Einführung gefordert. Ich denke, wenn die neue rechtliche Grundlage konkret erst seit acht Tagen in Kraft ist, sollten wir doch noch einige Zeit warten, und dann ist es eine Selbstverständlichkeit, dass evaluiert wird.
Da ein Kollege von den NEOS gesagt hat, es gibt keine vernünftigen Informationen bei den zuständigen Sozialversicherungen oder Krankenversicherungsträgern, was die Zahnspange betrifft: Ich habe aufgrund deines Redebeitrags natürlich sofort meine eigene Gebietskrankenkasse angerufen – 057807, Gebietskrankenkasse Oberösterreich. (Zwischenrufe der Abgeordneten Loacker und Schellhorn.)
Ich habe angerufen und habe gesagt, ich bräuchte konkrete Informationen über die Gratis-Zahnspange. Die Kollegin am Telefon hat gesagt: Einen Augenblick, ich verbinde. Nach zehn Sekunden gab es tolle Informationen, in welchen Bereichen, zu welchen Zeiten, unter welchen Bedingungen diese Gratis-Zahnspange nicht nur verordnet, sondern auch realisiert wird – eine tolle Leistung der Gebietskrankenkassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
12.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 735 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 736 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 737 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 738 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 739 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 740 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 741 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 742 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 743 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (530 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (744 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1211/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz – GTG), geändert wird (745 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.
12.53
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Es geht um eine Gentechnikgesetz-Änderung oder ein GVO-freies Österreich, aufbauend oder basierend auf der EU-Richtlinie 2015/412, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen, GVO, auf ihrem Hoheitsgebiet ganz oder partiell zu beschränken oder zu untersagen, und zwar durch die Gesundheitsministerin und durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft.
Beide Vorlagen versuchen damit, die Zulassung und den Anbau von GVO-Saatgut durch zwei Ministerien und des Weiteren durch neun Landesgesetze zu regeln. Das ist natürlich eine komplexe und schwierige Aufgabe, wie wir dann noch sehen werden.
Da natürlich die Gentechnik für die Gesundheit des Menschen mittelbar und unmittelbar Schäden verursachen kann, ist es so, dass sie in der Zuständigkeit des Gesundheitswesens liegt, und im Hinblick auf das Ziel des Schutzes der Gesundheit des Menschen und seiner Nachkommenschaft hat das Bundesministerium für Gesundheit die Federführung in Vorbereitung und Vollzug.
Gentechnik ist für die einen die Büchse der Pandora und wird immer wieder kontrovers besprochen. Wir müssen aber unterscheiden: Geht es dabei um agrartechnische oder medizinische Dinge? – In der Medizin sind auf der anderen Seite heute zum Beispiel das Insulin oder Beiträge zur Krebstherapie Bestandteile, oder man kann etwa die Herstellung von Enzymen oder Feinchemikalien für industrielle Zwecke in der Mikrobiologie oder Umweltschutztechnik brauchen. Es ist also ein Thema, das uns nicht nur heute, sondern auch in Zukunft schwer beschäftigen wird.
Das hat auch mit dem Welthunger zu tun, der von der Agrarindustrie bekämpft werden möchte, indem die Agrarkonzerne gentechnisch veränderte Organismen einsetzen und bei diesen Hybridzüchtungen auch gleichzeitig die entsprechenden Pflanzenschutzmittel mitliefern und damit eine Abhängigkeit der Bauern in der Ersten, Zweiten und Dritten Welt sicherstellen.
Wie problematisch das Ganze ist, zeigt natürlich auch die Aussage von Jean-Claude Juncker. Der macht mich natürlich auch nicht immer ganz glücklich mit seiner Aussage, die da lautet:
„Ich beabsichtige auch, die Rechtsvorschriften für die Zulassung genetisch veränderter Organismen zu überprüfen. Aus meiner Sicht ist es einfach nicht richtig, dass die Kommission nach den geltenden Vorschriften rechtlich gezwungen ist, die Einfuhr und Verarbeitung neuer Organismen zu genehmigen, obwohl eine klare Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen ist. Die Kommission sollte der Meinung der Mehrheit demokratisch gewählter Regierungen zumindest dasselbe Gewicht beimessen können wie wissenschaftlichen Gutachten, vor allem, wenn es um die Sicherheit unserer Lebensmittel () geht“ – Lebensmittel heißt nicht gentechnisch verändert, das sind keine Lebensmittel mehr, sondern Lebensmittel heißt eben, dass es wieder reproduzierbar ist.
Wie man schon sieht, eine ziemlich interessante, spannende Materie. Denken wir daran, dass es dabei um ein Milliardengeschäft, auch für die Zukunft der Konzerne, geht und wie Österreich sich dementsprechend verhalten können wird – ob wir diesem Druck standhalten können werden. Das ist ein Fragezeichen und wird sicherlich nicht der letzte Punkt sein, über den wir diskutieren.
Auch in Österreich gibt es natürlich immer wieder Kompetenzbereiche, und da irritiert es mich natürlich schon, wenn der Präsident des Bundesrates schreibt – dies zur Erinnerung –, die Länder wollen keine „,Erinnerung‘ oder ,Belehrung‘ durch den Bund“ und: „Von einer solchen Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetzesvorhaben kann überdies aus meiner Sicht nicht ausgegangen werden.“
Da diese Kompetenzdinge nicht geklärt sind, möchte ich einen Rückverweisungsantrag stellen und ersuche um entsprechende Behandlung bezüglich des Gentechnikgesetzes, und zwar dahin gehend, dass es wieder in den Ausschuss zurückkommt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
12.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.
12.57
Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! An der Wortmeldung von Kollegen Riemer haben wir gesehen, wie wichtig es gerade auch auf EU-Ebene ist, sich dafür einzusetzen, dass es nationalstaatlich zu Verbesserungen und Änderungen kommt.
Auch die Kompetenzfrage, die mit dem Rückverweisungsantrag angesprochen wurde, sehe ich nicht so problematisch, denn die Kompetenzfrage sollte hinlänglich bekannt sein – ansonsten werde ich sie etwas erläutern.
Wir freuen uns schon sehr, dass es nach langen, schwierigen Verhandlungen auf EU-Ebene gelungen ist, ein Recht zu erwirken, nämlich über den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen, sprich Pflanzen, nationalstaatlich zu bestimmen. Österreich ist in diesem Bereich also auch weiterhin selbstbestimmt und wird nationale Strategien zur weiteren Sicherstellung der Gentechnikfreiheit in unserem Land entwickeln.
Das heißt, wir haben uns das Recht erkämpft, dass, wenn eine EU-weite Zulassung für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen, sprich Pflanzen, kommt, unser Staatsgebiet ausgenommen werden kann beziehungsweise der Anbau verhindert werden kann. Unter der Federführung der Gesundheitsministerin beziehungsweise des Gesundheitsministeriums haben wir auch mit Erfolg für dieses Recht gekämpft.
Zwei Gesetze – und da komme ich zu den Kompetenzen –, nämlich das Gentechnikgesetz sowie das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz, sollen weiterhin den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen verhindern.
Auf nationaler Ebene gibt es zusätzlich als Information den Bericht der Gentechnikkommission, der alle drei Jahre dem Nationalrat vorgelegt wird. Dieser Bericht beinhaltet aber nicht nur Pflanzen, sondern allgemein den gesamten Bereich der Gentechnik. Auch vom Wissenschaftsministerium gibt es dazu Beiträge.
Aber zurück zu den Gesetzen: Die technische Umsetzung der Gesetze beinhaltet, dass zwei Phasen vorgesehen sind. Phase 1 regelt eben das Gentechnikgesetz, sprich die Ausnahme des Staatsgebietes von der Zulassung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen, sprich Pflanzen. Diese Kompetenz – da die Kompetenzfrage angesprochen wurde – befindet sich im Bereich unserer Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser.
Phase 2 bedeutet eine Koordinierung für eine Ablehnung des Anbaus, wenn ein Konzern aber trotzdem auf den Anbau im Bereich des Staatsgebietes oder der Länder drängt. Darauf gehen das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz ebenso wie das Sortenschutzgesetz ein, wo die Kompetenz eben bei Bundesminister Rupprechter liegt.
Für die zukünftige Sicherstellung und Koordinierung der österreichischen Strategie zu diesem wichtigen Thema sowohl für den Bund als auch für die Länder soll ein eigens eingerichteter Beirat Sorge tragen. Diesem Beirat werden neben den Ländervertretern auch viele VertreterInnen sämtlicher betroffener Bereiche, auch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit sowie VertreterInnen von NGOs und viele mehr angehören. Auch ExpertInnen aus dem Bereich der Arbeiterkammer werden beigezogen, um ihr Fachwissen einbringen zu können.
All dies war schlussendlich nur möglich, weil sich die Koalition unter Einbindung der Grünen – da bedanke ich mich stellvertretend beim Kollegen Pirklhuber – für einen nationalen Schulterschluss zum Thema „gentechnikfrei“ gemeinsam in Österreich entschlossen hat. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Besonders wichtig ist dabei – wie schon erwähnt – die Phase eins, die in Österreich zeigen wird, wir wollen keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf unserem Staatsgebiet. Es ist also insgesamt schon ein guter, vernünftiger Kompromiss, denn Österreich soll auch in Zukunft gentechnisch veränderte Organismen nicht zulassen. Ein Danke an dieser Stelle an Sie, Frau Bundesministerin, dass das Gentechnikgesetz so rasch zur Beschlussfassung vorgelegt werden konnte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
13.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.
13.02
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Besucher! Mit dem vorliegenden Gesetz soll die EU-Richtlinie umgesetzt werden, wobei meines Erachtens die maximale Ausschöpfung des Rechtsrahmens für die nationalen Anbauverbote eigentlich nicht genutzt wurde. Nationale Verbote von einzelnen GVO-Pflanzen und GVO-Gruppen wären jedoch essenziell wichtig für die starke Anti-Gentechnik-Politik, wie sie ja gerade dargestellt wurde. Aber genau das haben die Länder wieder einmal zu blockieren versucht.
Meines Erachtens ist es wieder eine typisch österreichische Lösung geworden, die EU-Richtlinie soll insgesamt nämlich in elf Gesetzen umgesetzt werden – neun Bundesländer, zwei Ministerien, es soll ein Beirat zur Koordination eingerichtet werden et cetera. Kurzum: Statt Verwaltungseinsparung haben wir eigentlich neue Ebenen geschaffen, um die Länder hier ja nicht zusätzlich noch einmal zu vergrämen.
Wenn jedes Bundesland ein eigenes Gesetz beschließt, dann wird es mit der Umsetzung nicht einfacher werden. Wir wissen es aus der Vergangenheit, gerade im Umweltbereich ist es wahnsinnig schwierig. Ich spreche da Feinstaub an, ich spreche Nominierungen von Natura-2000-Gebieten an. Wir haben es jetzt auch ganz aktuell gesehen, allein die Asylpolitik zeigt uns, wie schwierig hier eine schnelle, rasche Umsetzung geworden ist.
Und gerade beim Thema GVO brauchen wir einheitliches Vorgehen als starkes Zeichen nämlich auch in Richtung EU. Ich darf vor allem im Hinblick auf TTIP darauf hinweisen, dass wir hier wirklich einheitlich stark auftreten sollen und müssen.
Zusätzlich fällt halt schon immer wieder etwas auf: Die niederösterreichische Landwirtschaftskammer hat in einer Resolution Ende Juni folgende Forderung gestellt. Trotz eines Lippenbekenntnisses zur Gentechnikfreiheit im Anbau heißt es wörtlich:
„Die LK NÖ lehnt daher den EU-Vorschlag für die Möglichkeit eines nationalen Verbotes von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln strikt ab. Die freie
Wahlmöglichkeit des Kunden wird durch die Kennzeichnung ‚BIO‘ oder ‚Gentechnikfrei‘ jetzt schon gewährleistet.“
Aber das ist nicht das erste Mal, dass die Sozialpartner ein wenig ausscheren. In einem gemeinsamen Positionspapier von Verbänden aus 19 europäischen Ländern zum TTIP-Abkommen kritisieren Wirtschaftsverbände die zögerliche Gentechnikzulassung in der EU. In einem Schreiben wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Plattform auch für eine Organisation aus Österreich spricht, nämlich die Wirtschaftskammer.
Ja, und eigenartigerweise hat die EU-Kommission unmittelbar darauf, im April 2015, so viele gentechnisch veränderte Pflanzen für den EU-Import zugelassen wie überhaupt noch nie zuvor an einem einzigen Tag. Insgesamt wurden 19 Pflanzen zugelassen, 17 können für Lebens- und Futtermittel verwendet werden.
Zusammenfassend darf ich Folgendes noch einmal punktuell gestalten: Statt Verwaltungsabbau werden neue Ebenen geschaffen – Beiräte, Länder, zwei Ministerien. Ich weiß nicht, ob das klug ist, vor allem in zeitlicher Betrachtung. Zu viele Köche verderben immer den Brei, und es wäre gerade ein starkes Zeichen erforderlich, um die österreichische Position einheitlich zu vertreten. Beispiele wie die Wirtschaftskammer oder die Landwirtschaftskammer Niederösterreich seien hier noch einmal erwähnt.
Immer, wenn es nämlich um den finanziellen Aspekt von GVO geht – wir haben es vorher auch schon gehört – scheren die sogenannten Sozialpartner aus. Gerade in Hinblick auf TTIP wäre es gut, ein klares Zeichen zu setzen. Ich glaube, es ist auch klar, die Österreicher haben es entschieden, sie wollen keine Atomkraft und sie wollen auch keine Gentechnik in Österreich haben. Ich glaube, das ist ein klares Zeichen, dass die Politik einfach diese Stimme wahrnehmen und stark nach außen hin auftreten soll. (Beifall beim Team Stronach.)
13.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.
13.06
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich ist frei von der Gentechnik im Anbau und Österreich will im Anbau auch gentechnikfrei bleiben. Wir wollen selber bestimmen, was auf unseren Äckern und Feldern passiert, und wir wollen nicht, dass irgendjemand, weder die EU oder sonst wer, uns das vorschreibt.
Da sind wir uns ziemlich einig. Die KonsumentInnen sehen keinen Vorteil in der Gentechnik und auch die Bauern sehen keinen Vorteil. Frau Abgeordnete Weigerstorfer, ich kann Sie beruhigen, auch die niederösterreichische Landwirtschaftskammer hat da dieselbe Position wie die Landwirtschaft insgesamt: Keine Gentechnik im Anbau! Aber wofür die Kammer ist, und wofür auch ich bin, ist, dass es eine Kennzeichnung der gentechnisch veränderten Lebensmittel gibt. Denn Sie wissen: Das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist europaweit erlaubt, aber die Konsumentinnen und Konsumenten sollen es lesen können, wenn ein Lebensmittel gentechnisch verändert ist.
Wir setzen auf österreichische Qualität ohne Einsatz von Gentechnik. Es stimmt schon, dass viele Köche dran sind, nur: Diese vielen Köche machen alle dieselbe Speise, nämlich Gentechnikfreiheit im Anbau auf Österreichs Äckern und Feldern. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
Wenn wir heute die EU-Richtlinie umsetzen, dann ist das wirklich ein großer politischer Erfolg für Österreich. Es gibt nämlich EU-weit ein Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Sorten, wir haben aber im Rahmen der EU-Gesetzgebung ein Selbstbestimmungsrecht, das heißt, ein Staat, eine Region kann sich für gentechnikfreien Anbau erklären. Das ist uns gelungen, und dem ist ein jahrelanger harter Kampf vorangegangen.
Wie läuft es nämlich auf der europäischen Ebene? – Es gibt ein Zulassungsverfahren für die gentechnisch veränderten Sorten Mais, Soja, Raps, und die müssen dann in ganz Europa angewendet werden.
Österreich hat diese zugelassenen Sorten mit einem nationalen Anbauverbot belegt. Nur war es bisher so, dass die Europäische Kommission immer wieder Anträge gestellt hat, diese nationalen, österreichischen Anbauverbote zu kippen; so auch im März 2009, ich war in dieser Zeit Umweltminister. Uns ist es nach einem harten Kampf gelungen, dieses Anbauverbot zu verteidigen. Ich habe mir gedacht, das kann doch nicht sein, wenn Österreich als ein ordentliches EU-Mitglied, ein Staat, der sich in das EU-System einfügt, das nicht will, dass wir dann die Gentechnik anwenden müssen. Wir haben eine Initiative für ein Selbstbestimmungsrecht in der Frage der Gentechnik gestartet.
Wir wurden damals von den Niederlanden und von unseren osteuropäischen Nachbarländern unterstützt, etwa zehn Länder haben Österreich damals bei der Initiative unterstützt. Die großen EU-Staaten haben Bedenken gehabt, das widerspreche der WTO, andere Staaten haben gesagt, das störe den Binnenmarkt. Wir haben gesagt, das ist nicht so, wir wollen die Subsidiarität anwenden, ein Nationalstaat kann das im Rahmen der EU-Gesetze durchaus ermöglichen. (Abg. Neubauer: Da will er Selbstbestimmung! Aber bei Südtirol nicht!)
Wir haben gekämpft, und dann ist der große politische Erfolg gelungen, dass der damalige EU-Kommissionspräsident Barroso gesagt hat: Ja, es soll ein Selbstbestimmungsrecht in der Frage der Gentechnik geben. Wenn eine Region – es ist ja nicht nur in Österreich so, sondern auch in anderen Staaten – das nicht will, soll sie die Möglichkeit dazu bekommen.
Unter dänischer EU-Präsidentschaft ist es dann gelungen, einen Vorschlag auszuarbeiten, der dann mittlerweile schon nicht mehr von zehn, sondern von 21 Staaten in der EU unterstützt wurde. Nur die großen Länder waren dagegen, die haben wirklich Marktstörungen befürchtet. Letztendlich ist es dann Österreich auch im Zusammenspiel mit dem Europäischen Parlament doch gelungen, dieses Selbstbestimmungsrecht abzusichern. Und jetzt sind wir hier, um es national umzusetzen. Ich halte das für einen großen politischen Erfolg. Denn wissen Sie, was der heutige Beschluss zeigt? Dass auch ein kleiner Staat wie Österreich das gemeinsame Europa gestalten kann.
Es ist nicht so, wie immer wieder gesagt wird, dass wir in Europa Ja und Amen zu allen Dingen sagen. Gerade hier nicht! Wir haben gegen härtesten Widerstand einen Erfolg durchgesetzt. Wir konnten es tun, weil wir solide gearbeitet haben, weil wir konsequent geblieben sind und weil wir auch hartnäckig genug waren, das umzusetzen. Wir haben alle Bedenken ausgeräumt.
Ich gehöre auch nicht zu denen, die sagen, dass die Gentechnik ein Allheilmittel ist. Viele sagen, damit können wir die Welternährung sichern. Ich glaube das nicht, denn: Die Bauern kommen in eine neue Abhängigkeit vom Saatgut. Der zweite Punkt: Sie müssen oft in Kombination damit Pflanzenschutzmittel kaufen. Der dritte Punkt: Wir sehen, dass in Ländern, zum Beispiel in Südamerika, wo die Gentechnik angewendet wird, die Natur in Wirklichkeit stärker als alle technologische Anwendung ist, dass dort gentechnisch veränderte Sorten nicht mehr diese Wirkung zeigen und die anderen
Pflanzen Resistenzen gegen Pflanzenschutzmittel entwickeln. Das heißt, die Gentechnik ist nicht die Antwort.
Wenn wir heute diese Gesetze umsetzen, dann gelingt uns hier schon ein nationaler Schulterschluss, damit wir gentechnikfrei bleiben. Und ich sehe abschließend auch einen Vorteil darin, nämlich dass wir hochwertige gentechnikfreie Lebensmittel produzieren und uns auf dem europäischen wie auch auf dem Weltmarkt behaupten können. Herzlichen Dank für die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
13.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
13.12
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Berlakovich hat es ja schon richtig angesprochen, das Gentechnikgesetz soll geändert werden. Gentechnik in der Medizin, in der Forschung, im geschlossenen Bereich ist richtig und wichtig. Grüne Gentechnik, auch von meinem Vorredner bereits etliche Male ange-sprochen, lehnen wir ganz entschieden ab.
Für mich, Frau Minister, ist die Kompetenzverteilung nicht ganz nachvollziehbar. Auch die Kollegin Weigerstorfer hat es angesprochen. Die EU gesteht uns hier Selbstbestimmungsrecht zu, das ist eine wichtige Entscheidung. Was macht diese Bundesregierung daraus? Wir machen zwei Bundesgesetze und neun Landesgesetze. Es wird immer wieder von Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau gesprochen, und das Gegenteil wird praktiziert. Ich glaube, es müsste bei diesem Selbstbestimmungsrecht, das uns von der EU zugestanden worden ist, doch möglich sein, dass es hier eine Zuständigkeit und einen Zuständigkeitsbereich gibt und nicht, wie auch von der Kollegin angesprochen wurde, zwei Bundesgesetze, neun Landesgesetze und ver-schiedene Beiräte. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier eine Anlaufstelle haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
13.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte.
13.13
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Tatsächlich, ich pflichte dem Kollegen Berlakovich insofern bei, als das ein historischer Tag ist, auch für das österreichische Parlament, vor allem aber für die österreichische Bevölkerung, die seit mehr als 20 Jahren für eine Gentechnikfreiheit der Landwirtschaft und der Lebensmittel gekämpft hat.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang: Österreich, die österreichische Bevölkerung und die österreichischen NGOs waren europaweit die Ersten, die ein Gentechnik-Volksbegehren initiiert haben, das war im April 1997. 1,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben damals gegen die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen unterschrieben, und das ist bis heute eine Erfolgsgeschichte geblieben. Die Bürgerinnen und Bürger haben nicht nur hier im Parlament recht bekommen, das war ja auch ein mühsames Ringen um die Positionen. Kollege Berlakovich hat hier auch einige sehr interessante sachliche und fachliche Argumente erwähnt, die gerade im internationalen Gentechnik-Anbau sichtbar werden, der tatsächlich ein Problem für die Natur, für die bäuerliche Landwirtschaft und auch für die Lebensmittelqualität darstellt.
Und wir haben dafür gekämpft! Ich darf an ein paar Meilensteine erinnern, die nach diesem Volksbegehren 1997 auf diesem Weg lagen.
Im April 2006 fand in Wien die große sogenannte Koexistenz-Konferenz statt. Damals war die EU-Kommissarin Fischer Boel noch in Amt und Würden und ist in Wien damals vom Herrn Minister und von den NGOs empfangen worden. Sie hat eine Erklärung überreicht bekommen, die Vienna Declaration for the self-determination on GMO-free-regions, also über die Selbstbestimmung, was den gentechnikfreien Anbau betrifft. Das war eine gemeinsame Resolution, europaweit von den österreichischen NGOs koordiniert. Dort wurde das erste Mal – das war auch ein mühsamer Prozess – dieses Selbstbestimmungsrecht auch von der Zivilgesellschaft gefordert.
2008, nach dem Fall des EU-Moratoriums, haben wir hier im Parlament – ich erinnere daran, es waren neben mir die Kollegen Grillitsch, Gaßner, Klement und Dolinschek – gemeinsam einen Antrag beschlossen, in dem wir das erste Mal europaweit in einem Parlament, im Nationalrat, das Selbstbestimmungsrecht eingefordert haben.
Der Herr Bundesminister hat dann zu Recht diese Botschaft des Parlaments, die ja bindenden Charakter hatte, weil sie im EU-Unterausschuss beschlossen wurde, auch auf die europäische Ebene weitergetragen und hat sich dort massiv für dieses Recht eingesetzt. Es war äußerst schwierig, diese Überzeugungsarbeit zu leisten – das möchte ich hier auch noch einmal anerkennen –, es war äußerst schwierig, diesen Prozess zu führen, er ist mehrfach gescheitert und wurde immer wieder aufgegriffen. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
Das Positive ist, werte Kolleginnen und Kollegen, dass es im März 2015 endlich zu einem klaren Rechtsrahmen auf europäischer Ebene gekommen ist. Und wieder sind wir es hier im Nationalrat, die federführend europaweit das erste Parlament sind, das diese Möglichkeit gesetzlich nutzt. Wir nutzen diese Möglichkeit, und ich halte das wirklich auch für eine Sternstunde des österreichischen Parlamentarismus. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Es zeigt, dass wir etwas schaffen, wenn wir konstruktive Verhandlungen führen. Das ist jetzt auch noch einmal ein Angebot an die Kolleginnen und Kollegen der FPÖ beziehungsweise des Teams Stronach. Wir haben ja noch zwei Teile. Der eine Teil wird jetzt im Gentechnikgesetz beschlossen, der andere Teil ist das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz. Keine Frage, natürlich hätte man rein formal diese beiden Teile auch in einem Gesetz zusammenführen können. Das war auch ursprünglich unser Wunsch. Aber bitte, daran kann es nicht scheitern, das ist ja ein rein formaler Aspekt.
Tatsächlich entscheidender, meine Damen und Herren, ist, dass wir es umgesetzt haben, dass es einen Beirat gibt, der eine nationale Strategie definiert, in die beide Ministerien und die Länder eingebunden sind, und das ist ein Riesenschritt nach vorne. Es gibt einen gemeinsamen Schulterschluss der Regionen, die auch – und das muss man hier auch einmal ganz klar sagen – massiven Anteil am Erfolg dieser Bewegung haben. Die gentechnikfreien Regionen, das war zu Beginn vorrangig Oberösterreich, haben mit anderen Regionen wie den italienischen Regionen, wie der Toskana, und vielen anderen Gebieten, von Frankreich, von Griechenland, inzwischen auch von vielen deutschen Bundesländern unterstützt, gemeinsam an einem Strang gezogen. Wenn das nicht der Fall gewesen wäre, dann hätten wir auch auf EU-Ebene dieses Recht niemals erkämpft.
Also meine Damen und Herren von der FPÖ und vom Team Stronach, Kritik ist immer erwünscht, da alles verbesserungsfähig ist, aber jetzt geht es darum, Flagge zu zeigen. Wir sind die Ersten und wir haben etwas vorzuweisen. Wir haben eine Erfolgsgeschichte vorzuweisen! Es ist wichtig, dass wir das noch vor dem Sommer be-
schließen, denn damit wird diese gesetzliche Initiative auch zum Role Model für andere Regionen in Europa und für andere Mitgliedstaaten.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich jetzt schon die Parlamentsdirektion ersuchen, zumindest den zweiten Teil, das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz auch seriös auf Englisch zu übersetzen und anderen Parlamenten zur Verfügung zu stellen. Das haben wir bei anderen Gelegenheiten auch gemacht, dass wir Anträge tatsächlich übersetzt haben und auch den anderen Parlamenten zur Verfügung gestellt haben. Es ist wirklich ein guter Entwurf, eine gute Möglichkeit, die Gentechnikfreiheit nicht nur heute und morgen, sondern auch die nächsten Jahre erfolgreich zu verteidigen, und das Positive, den bäuerlichen Bereich, nämlich die Produktion der hochqualitativen Lebensmittel gentechnikfrei in Österreich voranzutreiben und damit auch einen wesentlichen Beitrag zum Schutz des biologischen Landbaus zu leisten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
13.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.20
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sie haben heute die Möglichkeit, in Bezug auf zwei Materien, die dieses Hohe Haus schon sehr lange beschäftigen, Meilensteine mit Beschlüssen zu setzen. Der eine Meilenstein wurde bereits in der Früh gesetzt, das ist schon gelungen, nämlich in der Frage des NichtraucherInnen-Schutzes, die nicht so einheitlich gesehen wird, wie die Frage der Gentechnik – nicht nur hier im Hohen Haus, sondern auch draußen bei den Menschen.
Die Forderung nach einer gentechnikfreien Umwelt, nach gentechnikfreien Lebensmitteln und danach, dass sich Österreich gegen Gentechnik verwehren kann, eint meiner Ansicht nach ganz Österreich. Ich glaube, es gibt niemanden, der es freiwillig befürwortet, dass große Konzerne uns zwingen können, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in Österreich zwingend zuzulassen.
Herr Minister Berlakovich außer Dienst, ich kann Ihnen nur sagen: Ich führe den Weg, den Sie begonnen haben, gemeinsam mit dem Hohen Haus sehr gerne zu Ende. (Abg. Steinbichler: Bitte nicht! Bitte nicht!)
Es zeigt sich wiederum, dass die Zusammenarbeit der verschiedensten Ressorts gut funktionieren kann – und so wird es auch in Zukunft sein –, auch wenn eine Materie nicht in einem Ressort gebündelt ist. Wir werden im Plenum das zweite Gesetz hoffentlich mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen, bei dem es ja meines Wissens in den Verhandlungen bis zur letzten Minute – und der Abgeordnete Pirklhuber hat ja gesagt, es kann ruhig noch weitergehen – gelungen ist, für die Österreicherinnen und Österreicher noch durchaus Verbesserungen zu erzielen.
Dabei geht es darum, dass das, was in zwei Ressorts und auch noch in den neun Bundesländern geregelt ist, gemeinsam koordiniert werden soll. Wenn also mein Weg in Phase 1 nichts nützt – und Phase 1 bedeutet, dass ich im Prinzip sagen kann: Ich möchte nicht, dass Österreich in das Zulassungsverfahren für diesen oder einen anderen gentechnisch veränderten Organismus kommt! –, dann liegt der Ball bei den Bundesländern, aber wir können dies, koordiniert über unsere beiden Ressorts gemeinsam mit den Bundesländern, weiterhin verhindern. Damit erzielen wir unter den gegebenen Umständen sicherlich eines der besten Ergebnisse. Ich lade demnach wirklich ein, im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher diese Verhandlungen fortzuführen, um sie zu einem guten Ende zu bringen.
Zudem möchte ich kurz auf einen weiteren Punkt Bezug nehmen, da wir diesen im Ausschuss diskutiert haben, aber das Thema meines Wissens vertagt wurde, nämlich auf das Pflanzenschutzmittel Glyphosat – Produktname: Roundup –, das in Österreich und weltweit sehr kontroversiell diskutiert wird. Gestern ist zumindest eine Presseaussendung herausgekommen, wonach die Firma BAUHAUS, einer der größeren Vertreiber, das Produkt freiwillig aus dem Sortiment nimmt und einfach nicht mehr verkauft. (Abg. Pirklhuber: Ja!)
Das heißt: Dinge, die wir hier diskutieren, wobei wir uns nicht zu einer Lösung durchringen können – weil wir uns auch noch nicht sicher sind, ob dieses Mittel gefährlich ist und, wenn ja, wie gefährlich –, wurden bereits von einem Händler aus dem Verkehr gezogen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Diese Vorgangsweise könnte österreichweit vielleicht auch in Bezug auf viele andere Dinge Schule machen. Ich danke vielmals für die gut geführten Verhandlungen und freue mich sehr, wenn mein Gesetz heute beschlossen wird. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
13.22
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute die Änderung des Gentechnikgesetzes. Österreich gilt Dank der derzeit gültigen gesetzlichen Grundlage als gentechnikfrei, und das ist gut so. Landwirtschaftliche Produkte genießen bei hoher Qualität einen guten Ruf. In Teilbereichen ist von einer autarken Produktion auszugehen, sodass Zukäufe im Grunde nicht erforderlich sind.
Der Antrag auf Lockerung des Gentechnikgesetzes, wonach gewisse Gebiete aus dem bestehenden Gentechnikverbot auszuschließen sind, kann – wenn auch nicht ausgesprochen – mit dem Freihandelsabkommen begründet werden. Das Risiko, mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln künftig überschwemmt zu werden, ist ein großes, denn sowohl im Hinblick auf Gentechnik als auch auf das Freihandelsabkommen bestehen in der Bevölkerung nach wie vor erhebliche Informationsdefizite. (Beifall der Abgeordneten Doppler und Schönegger.)
Bewahren wir uns unsere Unabhängigkeit in der Gentechnik, sprechen wir uns gegen jegliche Änderung beziehungsweise Aufweichung der derzeit geltenden Verbote aus. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Doppler, Schenk und Steinbichler.)
13.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.
13.24
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Damen und Herren im Hohen Haus! Wir haben eine Vielfalt von gesunden, qualitativ hochwertigen und natürlich gentechnikfreien Lebensmitteln bei uns in Österreich, die von unseren Bauern tagtäglich produziert werden, und darauf sind wir stolz. Dieses Gesetz trägt natürlich auch unserem Wunsch Rechnung, dass es auch weiterhin so bleibt.
Wir haben es ja bereits gehört: Es gibt in Österreich einen breiten Konsens der Bauern, Konsumenten und auch der politischen Parteien, dass wir den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ablehnen. Es ist Fakt, dass wir in Österreich mit Sicherheit
gentechnikfrei im Anbau sind. Dies hat uns einen Vorteil auf den Märkten verschafft, das ist natürlich ebenfalls etwas Wertvolles.
Wie bereits gesagt, ist die GVO-Selbstbestimmung von Österreich ja schon lange gefordert worden, und die Mitgliedstaaten der EU haben das immer blockiert. Doch jetzt ist es gelungen, Minister Rupprechter hat da einen Vorstoß gemacht, und das garantiert uns, dass wir jetzt auch in Zukunft in Österreich gentechnikfrei bleiben können.
Frau Kollegin Weigerstorfer hat gemeint: Viele Köche verderben den Brei! – So sehe ich das nicht. Ich ziehe einen anderen Vergleich vor: Wenn ein Chor mit vielen Stimmen singt, so ist das natürlich etwas Schöneres, als wenn er nur einstimmig singt. Dabei kommt es aber eben auf die Koordination an. (Abg. Weninger – die entsprechende Geste machend –: Dirigent!)
Meiner Meinung nach ist daher die Koordination zwischen den beiden Ministerien und mit den neun Bundesländern optimal und eine zielführende Sache. Ich denke, das Wichtigste ist, dass wir das Ziel erreicht haben.
Wir sollten darauf aufbauen und weiterarbeiten, damit wir den gentechnikfreien Anbau in Österreich beibehalten und damit auch einen Vorsprung für die Zukunft haben. (Beifall bei der ÖVP.)
13.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.
13.26
Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Österreich und die österreichischen Bauern sind weit über unsere Landesgrenzen hinaus für ihre hervorragenden Produkte und Arbeit bekannt. Das Leben und Arbeiten im Einklang mit der Natur ist der Grundstein für erfolgreiche und vor allem gesunde Produkte für unsere Konsumentinnen und Konsumenten. Ich erfahre das tagtäglich, wenn ich unterwegs bin in meiner Gemeinde und mit Bauern spreche. Dabei sei auch eines gesagt: Sie gehen tagtäglich einem harten Job nach.
Mit dem Beschluss des Gentechnikgesetzes setzen wir Regelungen um, so dass Österreich weiterhin selbst entscheiden kann, ob der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zulässig ist oder nicht. Wir stellen sicher, dass unsere heimischen Felder auch weiterhin gentechnikfrei bleiben. Weiters stellen wir sicher, dass Saatgut, welches in Österreich verboten ist, auch weiterhin verboten bleibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Bürgermeisterin einer Gemeinde im Waldviertel, das oft als ein bisschen verschlafen und entlegen abgetan wird, darf ich darauf verweisen: Unsere Bäuerinnen und Bauern sind erfolgreich unterwegs, und als innovative Unternehmen gestalten sie tagtäglich diesen Raum. (Abg. Steinbichler: Wo?!) Ich denke dabei zum Beispiel an die Firma Waldland oder speziell an den Betrieb Sonnentor, das in über 80 Länder exportiert und über 100 Angestellte hat.
Laufende Entwicklungen und Weiterentwicklungen machen gerade unsere naturverbundenen landwirtschaftlichen Betriebe erfolgreich. Daher auch mein Appell: Kaufen Sie heimisch, kaufen Sie regional, und kaufen Sie saisonal. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Dietrich und Steinbichler.) Sie unterstützen damit nicht nur unsere Landwirte, sondern tun auch Ihrer Gesundheit etwas Gutes. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Steinbichler. – Abg. Jarolim: Das hat die Ministerin schon vor drei !)
13.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Riemer, den Gegenstand an den Gesundheitsausschuss zurückzuverweisen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist abgelehnt.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 530 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 745 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (674 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (767 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1139/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (768 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1012/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung geblockter Altersteilzeit (769 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.
13.31
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns den Entwurf zur Teilpension sehr genau durchgesehen, mussten aber relativ bald erkennen, dass dieser offenbar nicht wirklich gut durchdacht ist, weil er auch wenig zielorientiert aufgebaut ist.
Es erhärtet sich vielmehr der Verdacht, dass diese Teilpension – so wie sie uns jetzt als Entwurf vorliegt –, nur dazu dienen soll, die Statistiken aufzupolieren. In Bezug auf den Aufwand hat man eigentlich gar nicht an kleine Arbeitgeber gedacht, denn so, wie das konstruiert ist, kann sich ein kleiner Arbeitgeber mit dieser Teilpension gar nicht identifizieren beziehungsweise fehlen die Anreize komplett.
Zudem ist ein für uns ganz maßgebliches Kriterium nicht erfüllt, indem nämlich sensationellerweise die Frauen nicht zum Zug kommen. Man muss sich Folgendes vorstellen: Die Leistung kommt derzeit „nur Männern zu Gute, bis das Pensionsantrittsalter für Frauen betreffend die Korridorpension an jenes der Männer herangeführt wurde“. Wir sind der Auffassung, dass diese Funktion des Gesetzes eigentlich verfassungswidrig sein müsste, weil dies dem Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung eindeutig widerspricht. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Schmid.)
Ebenfalls unklar ist, inwieweit damit auch eine entsprechende Regelung für den Arbeitsmarkt geschaffen werden soll, denn wir haben in Österreich die größten Probleme bei der Generation 50plus. Wenn jedoch diese Teilpension als Gesetz ausgerichtet ist für die Generation der Korridorpension – also eigentlich die Generation 60plus – dann geht es ja an der derzeitigen Intention vorbei, am Arbeitsplatz für Verbesserungen zu sorgen.
Wir haben das Gefühl, dass eigentlich – und das ist symptomatisch für die gesamte soziale Politik in diesem Lande – ein Unglück dem anderen folgt. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir einerseits den Ruf der Bundesregierung haben, das Frauenpensionsantrittsalter mit sofortiger Wirksamkeit – besser gestern als heute – noch zu erhöhen. Niemand in der Bundesregierung macht sich aber Gedanken darüber, woher wir denn bei 400 000 Arbeitslosen dann die Arbeitsplätze für diese Frauen bekommen sollten.
Wir machen uns Gedanken über Luxuspensionen, bleiben auf halbem Wege stehen. Ein weiteres Beispiel: Wir haben damals gewarnt vor der Ost-Arbeitsmarktöffnung, und auch dabei sind wir nicht weitergekommen. Wir haben davor gewarnt, der Herr Bundesminister hat gemeint: Na ja, es werden ja nur in etwa 5 500 kommen!
Herr Bundesminister, ich darf Sie korrigieren: Aktueller Stand sind plus 80 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das ergibt in Summe: 47 679 neue Arbeitsplätze, die vergeben wurden durch genau diese Ost-Arbeitsmarktöffnung gegenüber Bulgarien und Rumänien. Damit erreichen wir – mit den 20 000 Selbständigen, die schon hier sind – die Zahl von 67 000 Personen, und das bei einer Arbeitslosigkeit von 85 600 Menschen der Generation 50plus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese arbeitslosen Menschen haben von dieser Teilpensionsregelung überhaupt keinen Nutzen, die werden durch Ihre Politik schonungslos vom Arbeitsmarkt verdrängt. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Die SPÖ redet auch immer davon, dass Gerechtigkeit angesagt wäre – von wegen! Ich darf Sie daran erinnern, dass es 230 000 Pensionisten in diesem Land gibt, die eine Ausgleichszulage erhalten oder erhalten sollten und die durch diese Steuerreform einen Ausgleich für die Negativsteuer hätten erhalten sollen: 110 €. Laut Angaben kosten diese 110 € insgesamt 25 Millionen €, aber das reiche Land Österreich verwei-
gert diesen 230 000 Pensionisten selbst 25 Millionen €! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Unglaublich! Ein Skandal!)
Herr Bundesminister! Darf ich Sie daran erinnern, dass alleine die Inseratenkampagne eines Wiener Bürgermeisters in einem Jahr 54 Millionen € gekostet hat und dass der Bund 500 Millionen € in den letzten zwei Jahren – in den letzten zwei Jahren! – für Inserate und Werbekampagnen in eigener Sache ausgegeben hat. (Der Redner hält eine Tafel mit der Aufschrift „500.000.000 für Eigenwerbung. Keine 25.000.000 für Ausgleichszulagenbezieher“ in die Höhe. – Abg. Kitzmüller: Unwahrscheinlich !)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Pensionistinnen! Liebe Pensionisten! Mit diesem Geld, das diese Bundesregierung für Eigenwerbung hinausschmeißt, hätten die Pensionisten 20 Jahre lang das Auslangen finden können. Das ist Ihre soziale „Gerechtigkeit“, von der Sie uns jeden Tag zu überzeugen versuchen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf Ihnen sagen, die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit. In diesem Sinne: Gehen in sich, liebe Sozialdemokraten! (Beifall bei der FPÖ.)
13.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.
13.37
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen und geschätzte Gäste! Ich teile die Ansicht von Herrn Kollegen Neubauer nicht, dass die Teilpension den Menschen keine Verbesserungen bringen wird. Ich verstehe auch nicht, warum Sie nicht erkennen, dass für die Arbeitgeber sehr wohl eine Verbesserung bei der Teilpension beschlossen wird. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)
Sie wissen ganz genau, dass die Teilpension für jene Menschen zugänglich wird – der Wermutstropfen, da gebe ich Ihnen recht, ist, dass sie nur für Männer zugänglich ist (Abg. Neubauer: Da sind Sie dafür?! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Und da sind Sie dafür?!) –, die das Alter für die Korridorpension erreicht haben. Dann kann man in Teilpension gehen.
Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erhalten in Zukunft zur Gänze die Lohnkosten und auch die Sozialversicherungsbeiträge ersetzt. Das ist ein Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, und ich bin sicher, dass das Modell dann auch in Anspruch genommen wird. (Abg. Neubauer: Ja, auch !)
In Bezug auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hat Kollege Loacker bereits im Ausschuss angesprochen, dass er keinen Vorteil sehe. Ich sehe jedoch schon einen Vorteil für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – beziehungsweise in diesem Fall nur für Arbeitnehmer –, nämlich dass Sie aufgrund dieser längeren Zeit der Erwerbsarbeit auch Pensionsansprüche erwerben. Dadurch erhöht sich die Pension sowieso, und sie können abschlagsfrei in Pension gehen. Das ist meiner Meinung nach sehr wohl ein Vorteil für die Arbeitnehmer.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das erklärte Ziel – und zwar nicht nur des Bundesministers und der Bundesregierung – ist es einfach, die Menschen länger und gesünder im Job zu halten. Die Teilpension ist ein Puzzlestück auf dem Weg dorthin, davon bin ich wirklich überzeugt.
Ich möchte aber schon auch – weil es immer angesprochen wird – in Erinnerung rufen, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen gesetzt hat, um Menschen länger im Job zu halten. Ich erinnere nur daran, dass man jetzt mit dem neuen Pensionskonto immer auch einen wirklich aktuellen Einblick in Bezug auf die eigene Pensionshöhe hat (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Zuerst musst einmal Jahre warten, bis du das richtige hast!) und das vielleicht die Menschen doch animiert, länger im Job zu bleiben. Das ist eine Maßnahme.
Eine zweite Maßnahme ist, dass wir die Invaliditätspension Neu aufgestellt haben, dass die Rehabilitation vor der Pension steht. Auch das halte ich für wichtig (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Haben Sie gestern den „Report“ gesehen?), weil ich wirklich nicht glaube, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, dass man im Alter von 50 Jahren, wie es Kollege Neubauer zu suggerieren versucht, schon immer nur an die Pension denkt.
Ich glaube nicht, dass Menschen als erstes Ziel die Pension im Auge haben. Sie möchten einen Beitrag leisten, und unsere Aufgabe ist es, die Menschen länger gesund im Job zu halten. Da ist auch das Programm „fit2work“ eines, dass der Bundesminister in den letzten Jahren umgesetzt hat. Ich appelliere auch immer in diesem Zusammenhang an die Wirtschaft – an die Unternehmer, an die Unternehmerinnen –, dass sie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben halten, dass sie den Wert der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erkennen und infolgedessen dann auch tatsächlich auf die wertvolle Arbeit dieser älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurückgreifen.
Und ich denke mir, vor dem Hintergrund dieses Maßnahmenbündels, das ich heute angesprochen habe, und auch in Anbetracht der Tatsache, dass sich Unternehmerinnen und Unternehmer ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind und auch die Ressource „ältere ArbeitnehmerInnen“ besser nützen werden, und auch mit dem Bewusstsein der eigenen Persönlichkeit, dass es nicht erstrebenswert ist, so früh wie möglich in Pension zu gehen, sondern besser ist, so lange wie möglich einen Beitrag zu leisten, damit auch die Höhe der Pension steigt, werden wir gemeinsam das Ziel der Bundesregierung und auch der Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, die Menschen länger und gesund im Job zu halten, erreichen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)
13.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.
13.40
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich kann dem, was meine Kollegin Königsberger-Ludwig gerade vorhin schon gesagt hat, viel abgewinnen, insgesamt kommen wir allerdings zu einem anderen Befund.
Wir sind uns alle einig, dass wir wollen, dass Menschen länger in ihrem Job bleiben, länger arbeiten können – wenn sie wollen, vor allem – und nicht früher aus welchen Gründen auch immer (Abg. Königsberger-Ludwig: Pensionsantrittsalter!) – genau! – aus dem Job gedrängt werden beziehungsweise diesen sogar verlieren. Aber ich glaube nicht, dass das Modell der Altersteilzeit, wie wir es jetzt vor uns liegen haben, tatsächlich die erste Priorität haben sollte. Also, es ist etwas, das eh schön zu haben ist, aber so etwas wie ein Zuckerguss auf einer Torte, die darunter noch nicht fertig gebacken ist. Insofern können wir das nicht unterstützen – wir haben es auch im Ausschuss argumentiert –, denn ich glaube, dass es noch viele andere Maßnahmen bräuchte, die zuerst kommen müssen.
Eine haben wir auch im Ausschuss vorgeschlagen – die wurde leider vertagt –, nämlich dass es nicht alleine ein Kündigungsgrund sein kann, wenn man das Pensionsalter erreicht hat. Das betrifft, wie wir wissen, sehr, sehr viele Frauen, kommt sehr oft vor und ist gang und gäbe. Das wurde leider nicht unterstützt, ist aber meiner Ansicht nach ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin, dass wir es schaffen, dass Leute länger im Erwerbsleben bleiben und länger arbeiten, was wir, wie gesagt, ja alle wollen.
Also, lassen Sie uns doch mehr daran arbeiten, dass die Menschen länger im Job bleiben, dass es auch entsprechende Möglichkeiten zu arbeiten gibt, dass die Mittel anstatt für das, was jetzt passiert – quasi so etwas wie eine besser geförderte Altersteilzeit –, anders eingesetzt werden, nämlich dort, wo wir sie brauchen: in Qualifizierungsmaßnahmen, in der Schaffung neuer Jobs, im Bildungsbereich, in der Pflege, in allen möglichen Bereichen, wo wir sie nicht haben, wo wir aber Menschen beziehungsweise ganz, ganz dringend Jobs bräuchten.
Was die Qualifizierungsmaßnahmen anbelangt, so würde auch das helfen, Menschen länger im Job zu behalten und ihnen die Möglichkeit zu geben, länger zu arbeiten. Diesbezüglich möchte ich auch eine Sache ansprechen, die zuletzt Thema war, nämlich vonseiten der ÖVP: Ich würde mir wünschen, dass wir gerade Menschen, die es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer haben, nicht gegeneinander ausspielen, wie Sie das zuletzt bei den MindestsicherungsempfängerInnen getan haben, sondern dass wir uns tatsächlich alle darum bemühen, Maßnahmen zu setzen, Menschen den Zugang in die Arbeitswelt zu ermöglichen und nicht dort, wo es ohnehin schon sehr, sehr schwierig ist, noch weiter nach unten zu treten.
In diesem Sinn: Ich kann vieles nachvollziehen, wir werden aber die Teilpension, wie sie jetzt vorgesehen ist, aus den erwähnten Gründen nicht unterstützen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
13.43
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier einige Abgeordnete von der Opposition die Teilpension nicht mittragen werden, weil ich der Meinung bin, dass das ein gutes Projekt ist, ein Projekt, das in die Richtung geht, Menschen länger im Erwerbsleben zu halten.
Wir kennen die Situation von unseren Sprechtagen: Erst kürzlich war ein 61-jähriger Mann aus dem Tischlergewerbe bei mir, der mir mitgeteilt hat, es sei für ihn schwierig, 40 Stunden zu arbeiten, auf Montage zu fahren, eine ganze Woche hindurch also wirklich erwerbstätig zu sein. Er könne sich aber vorstellen, Teilzeit zu arbeiten. 20 Stunden zu arbeiten wäre möglich, sagt er, ich bin gesund, es wäre also möglich, das zu tun.
Genau in diese Richtung soll dieser Ansatz gehen, meine Damen und Herren. Die Altersteilzeit ist an sich ein Erfolgsmodell, Gott sei Dank, und da möchte ich das zurückweisen, was über die Wirtschaft gesagt wurde. Die Wirtschaft nimmt das an. Wir haben 20 000 Personen in der Altersteilzeit, und da gibt es keinen Rechtsanspruch, sondern da muss der Dienstgeber auch zustimmen. Daher wird dieses Projekt gelebt: 13 000 in der sogenannten Ausgleitvariante, 7 000 in der Blockvariante. Wir haben davon nur 450 Menschen – und das sind die Zahlen des Sozialministers, die ich hier erwähne, von denen er uns auch im Ausschuss berichtet hat – im Alter zwischen 62 und 65 Jahren.
Was machen wir mit dieser Teilpension? – Wir setzen auf der bestehenden Altersteilzeit auf, nämlich ab dem 62. Lebensjahr, ab dem Anspruch für die Korridorpension. Natürlich ist das ein Männerprogramm, meine Damen und Herren, weil die Korridorpension auch ein Männerprogramm ist. Warum? – Frauen haben mit 60 Jahren ein gesetzliches Pensionsantrittsalter. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)
Daher kann es nur in diese Richtung gehen, Herr Kollege Neubauer, dass wir ab 62 Jahren aufsetzen; in den letzten 25 Jahren muss man 15 Jahre beschäftigt gewesen sein. Dann kann die Arbeitszeit zwischen 40 Prozent und 60 Prozent reduziert werden bei einem 50-prozentigen Lohnausgleich, maximal fünf Jahre. Das heißt, es wird möglich sein, mit 60 Jahren Altersteilzeit nach bestehendem Recht in Anspruch zu nehmen, mit 62 Jahren aufbauend und sich dann bis zum Regelpensionsalter, bis zum 65. Lebensjahr, in der Teilpension zu befinden.
Was ist der Vorteil, meine Damen und Herren? – Das ist eine Win-win-Situation, und zwar sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Ein langsames Ausgleiten aus dem Erwerbsleben ist möglich, was notwendig ist, was sich viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch wünschen. Wir passen einfach die Situation an das Lebensalter dieser Menschen an. Es gibt eine bessere Bemessungsgrundlage für die Pension – und, Herr Kollege Loacker, man kann immer gescheiter werden. Das sage ich auch in unsere beziehungsweise in meine Richtung.
Wir haben uns im Regierungsprogramm damals auf etwas anderes verständigt, aber das ist aus der Sicht des Dienstnehmers und auch aus der Sicht des Dienstgebers eigentlich eine bessere Regelung. Das gebe ich gerne zu. Auch die Arbeitsgruppe, die der Sozialminister eingerichtet hat, hat gezeigt, dass sich diese auf das Endergebnis letzten Endes noch positiver auswirkt, als es unser Vorschlag, den wir damals im Regierungsprogramm gemacht haben, getan hätte. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es wird eine höhere Pension für die Arbeitnehmer geben, und der Staat erspart sich bis zu drei Jahren an Pensionszahlungen. Das ist der Vorteil. Das wird nicht teurer im System sein, sondern wir werden Menschen länger in Beschäftigung haben – das ist der Vorteil, den wir auch dringend brauchen. Das sind Fachkräfte, meine Damen und Herren, die also in Teilzeit weiterarbeiten können. Der Betrieb wird in der Ausbauphase mit 100 Prozent unterstützt, nicht mit 90, wie in der bestehenden Altersteilzeit, und der Dienstnehmer erhält einen 50-prozentigen Lohnausgleich. Das heißt, wenn um die Hälfte reduziert wird, wird man bei 75 Prozent des Letzteinkommens ankommen, und die Pension wird in der vollen Höhe bis zum Regelpensionsantrittsalter weiterbezahlt.
Meine Damen und Herren, wir müssen alles tun, um das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Das ist eine Maßnahme, die in diese Richtung geht. Daher verstehe ich nicht, warum hier nicht zugestimmt wird. Ich erwähne es noch einmal: Wir werden den Anträgen, die da von Loacker und Dietrich kommen, einmal betreffend Berücksichtigung von Frauen, einmal betreffend richtige Teilpension, nicht zustimmen. Ich glaube, das habe ich jetzt auch begründet. Was die Kollegin Schatz einbringen wird, ist hingegen ein Anliegen, das gerechtfertigt ist.
Wir haben schon vor Jahren auch Briefe an die Sozialpartner geschrieben. Sie wissen, wir bekennen uns bei den Kollektivverträgen und allem, was dazugehört – da gehören auch die Karenzzeiten dazu, was Vordienstzeitenanrechnung betrifft –, dazu, dass wir das zustande bringen. Es ist aber aus unserer Sicht die Aufgabe der Sozialpartnerinnen und Sozialpartner, hierbei Verbesserungen herbeizuführen. Bei vielem hat das in den letzten Jahren auch gefruchtet, ich weiß das als Kollektivvertragsverhandler selbst. Wir beim Roten Kreuz haben das jetzt fast zur Gänze umgesetzt. Es geht meistens schrittweise, was einige Jahre dauert.
Das ist auf alle Fälle eine gerechtfertigte Forderung, die unterstützenswert ist, sie gehört aber zu den Sozialpartnern. Es ist eine gute Lösung für die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land. Ich bin froh darüber, dass wir heute hier die Teilpension beschließen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
13.49
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu dieser Teilpension habe ich im Ausschuss schon einiges ausgeführt: Es handelt sich nicht um eine Pension, es handelt sich um eine Mogelpackung. In Wirklichkeit geht es um eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, es geht um eine Form der Altersteilzeit, die eine andere Überschrift bekommen hat.
Diese wird für die älteren Arbeitnehmer nichts verbessern, weil diese – unter Anführungszeichen – „Teilpension“ des Herrn Bundesministers gar nichts kann, was die kontinuierliche Altersteilzeit nicht heute schon könnte. Sie können auch heute in der kontinuierlichen Altersteilzeit bis 65 arbeiten, und nicht einmal in der Pensionsberechnung im laufenden Gehalt oder Lohn ändert sich für den Arbeitnehmer irgendetwas, sondern es bleibt centgenau gleich wie bei der kontinuierlichen Altersteilzeit.
Im Ausschuss hat die ÖVP mir entgegengehalten: Nein, man kann die Altersteilzeit nur bis ein Jahr nach Erreichen des Korridorpensionsalters angehen! – Das zeigt, in welchem fachlichen Blindflug sich die ÖVP-Sozialpolitik seit dem Abgang von Gottfried Feurstein befindet. (Abg. Wöginger: Hallo?!) Die wissen nicht einmal, was im Arbeitslosenversicherungsgesetz steht.
Es ändert sich für den Arbeitnehmer gar nichts – und das ist noch dazu ein teurer „Spaß“, denn das muss ja jemand bezahlen. Das Einzige, was sich ändert, ist nämlich der Zuschuss, den die Arbeitgeber bekommen, wenn sie eine solche Teilpension mit dem Mitarbeiter abschließen. Bei der Altersteilzeit gibt es 90 Prozent, bei der Teilpension 100 Prozent Kostenersatz.
Das ist auch der Grund, warum die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskammer, die bei Frühpensionsgeschichten immer sehr empfindlich sind, diesbezüglich ruhig sind, weil die Betriebe zusätzliches Geld einstreifen. Arbeiterkammer und ÖGB geben Ruhe, weil es für die frühere Inanspruchnahme von Teilpensionsleistungen keine Abschläge gibt, und der Herr Bundesminister kann sich ins Fäustchen lachen, weil natürlich solche Teilpensionisten nicht als Pensionisten, sondern als aktiv Erwerbstätige zählen und seine Pensionsstatistik unberührt bleibt.
Sogar das Finanzministerium hat nur teilweise erkannt, dass die wirkungsorientierte Folgenabschätzung des Ministeriums nicht stimmt, und hat die Berechnungsmethode kritisiert. Es ist ja noch viel schlechter, als das Finanzministerium das annimmt. Kein Mensch, der sonst in Korridorpension gegangen wäre, wird in Teilpension gehen, denn jeder, der das will – in Teilzeitarbeit arbeiten nach 62 –, kann eben heute eine Altersteilzeitlösung wählen.
Das heißt, was muss ich berechnen, um die Finanzfolgen abzuschätzen? – Ich muss schauen, wie viel die Teilpension mehr kostet, als die Altersteilzeit gekostet hat. Es gibt keine Einsparung, das Ding wird teurer. Zahlen tut also der Finanzminister – er beziehungsweise sein Kabinett hat das, glaube ich, noch nicht restlos erkannt –, und zahlen dürfen es die Jungen über den Weg von höherer Verschuldung.
Wenn man eine wirkliche Teilpension will, muss man es anders machen, und daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung einer richtigen Teilpension
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine richtige Teilpension vorsieht. Der Bezug einer Teilpension soll ab Erreichen des Anspruches auf eine Alterspension möglich sein und entsprechende Abschläge vorsehen. Vom anfallenden Einkommen aus der im zeitlichen Ausmaß reduzierten Erwerbstätigkeit sollen weiter Pensionsversicherungsbeiträge geleistet werden, die zu einer entsprechend höheren Pension führen.“
*****
Wir müssen die Menschen länger in Beschäftigung halten. Dafür braucht es Reformen. Wir müssen – auch wenn der Herr Bundesminister das anders sieht, bleibe ich dabei – am Senioritätsprinzip arbeiten. Wir müssen uns überlegen, wie wir mit dem Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer umgehen, vor allem für ältere Arbeitnehmer, die jetzt einen Job suchen. Da wirkt sich der Kündigungsschutz kontraproduktiv aus. In all diesen Fragen gibt es keine Strukturreformen.
Mit ein paar Millionen mehr für das AMS werden Sie nicht Herr des Arbeitslosigkeitsproblems. Es wird sich so nicht ausgehen, und dass wir hierbei Dinge verschleppen, liegt in der Verantwortung des Herrn Ministers. Manchmal habe ich das Gefühl, es ist Ihnen gar nicht so unrecht, denn wenn Sie auf dem Arbeitsmarkt eine riesige Baustelle haben, müssen Sie auch keine Pensionsreform in Angriff nehmen. Das Sozialsystem fährt mit einem riesigen Tempo an die Wand, und die Bundesregierung schaut zu. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Neubauer.)
13.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung einer richtigen Teilpension eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (674 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (767 d.B.) – TOP 13
Die von der Regierung geplante „Teilpension“ ist ein reiner Etikettenschwindel, weil es sich dabei um keine Pension handelt. Dass die ‚Teilpension‘ unter dem Titel ‚Teilpension – erweiterte Altersteilzeit‘ eingeführt wird, offenbart, worum es sich handelt: Die „Teilpension“ wird im Arbeitslosenversicherungsgesetz geregelt und nur eine andere Form der Altersteilzeit darstellen. Die Teilpension kann nichts, was die (kon-
tinuierliche) Altersteilzeit nicht schon bisher kann. Lediglich das Ausmaß der Kostenerstattung für die Arbeitgeber ist günstiger - und damit teurer fürs Budget. Das ist kein großer Wurf, sondern der Versuch, den Bürger_innen etwas vorzumachen.
Mit dieser ‚Teilpension‘ setzt die Bundesregierung ihre statistische Schönfärberei unverändert fort: Da die Mittel für diese ‚Teilpension‘ über das AMS ausbezahlt werden, zählen ihre Bezieher nicht als Pensionisten. Der erhoffte Nebeneffekt: Das Pensionsantrittsalter der Bezieher ist hoch - zumindest auf dem Papier. Die Ausgaben der Pensionsversicherung steigen ungebremst weiter, weil Kosten der Teilpension dem AMS von der Pensionsversicherungsanstalt ersetzt werden.
Nach diesem Vorschlag gehen „Teilpensionisten“ abschlagsfrei in Regelpension, weil sie ja vorher nur AMS-Geld bezogen haben, damit sind AK und ÖGB zufrieden gestellt. Und die Arbeitgeberseite hat sich einkaufen lassen, weil bei der Altersteilzeit nur 90%, hier aber 100% der Arbeitgeber-Mehrkosten ersetzt werden. Zahlen dürfen das die Jungen über zusätzliche Staatsverschuldung.
Auch wenn das Sozialministerium in den WFA zum vorgelegten Entwurf von geringeren Ausgaben spricht, wird das geplante System jedenfalls langfristig zu einer Mehrbelastung des Pensionssystems führen. Falls überhaupt zusätzliche Personen diese „Teilpension“ in Anspruch nehmen, werden diese kurzfristig zu einer Entlastung des Systems führen, da sie keine Pension beziehen. Da aber keine Abschläge angerechnet werden und Sozialversicherungsbeiträge ungekürzt weiter gezahlt werden, erhöht sich langfristig deren Pensionsanspruch so, dass langfristig keine Einsparungen sondern Mehrausgaben zu erwarten sind.
Eine richtige Teilpension – die auch den Namen verdient hätte – sähe vor, dass man ab Erreichen der Anspruchsvoraussetzung, beispielsweise für die Korridorpension, einen Teil (beispielsweise 25%, 50% oder 75%) des Pensionsanspruches bereits bezieht, während man in einem verminderten Ausmaß weiterarbeitet. Der vorzeitig bezogene Pensionsteil würde mit den vorgesehen Abschlägen berechnet. Für das Gehalt aus der Weiterbeschäftigung wären weiterhin Pensionsversicherungsbeiträge zu bezahlen, die im Endeffekt (für den später abgerufenen Pensionsteil) wieder einen höheren Pensionsanspruch ergäben. Dadurch wären auch entsprechende Anreize zur weiteren Erwerbstätigkeit gesetzt. Wesentlich an einer richtigen Teilpension ist, dass keine Mehrkosten auf das System zukommen, wie es die von der Regierung vorgeschlagene Regelung vorsieht.
Das Regierungsprogramm sähe die Einführung einer richtigen Teilpension vor: „Einführung einer Teilpension: Ab der Erreichung des Antrittsalters für die Korridorpension (bzw. Langzeitversichertenpension oder vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer) besteht die Möglichkeit, eine Teilpension zu beziehen, wenn die Arbeitszeit bzw. das Einkommen um zumindest 30 % reduziert wird. Das Modell wird versicherungsmathematisch neutral gestaltet und zielt auf einen längeren Verbleib in Beschäftigung ab.;“ (S. 64, Regierungsprogramm).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine richtige Teilpension vorsieht. Der Bezug einer Teilpension soll ab Erreichen des Anspruches auf eine Alterspension möglich sein und entsprechende Abschläge vorsehen. Vom anfallenden
Einkommen, aus der im zeitlichen Ausmaß reduzierten Erwerbstätigkeit, sollen weiter Pensionsversicherungsbeiträge geleistet werden, die zu einer entsprechend höheren Pension führen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Klubobfrau Ing. Dietrich. – Bitte.
13.54
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Minister! Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die beste Möglichkeit, Arbeitsplätze zu schaffen, ist, Unternehmen zu stärken. Auch wenn wir im Sozialbereich noch so viele Maßnahmen ansprechen – und wir brauchen Maßnahmenbündel in allen Bereichen, damit Menschen in Beschäftigung gelangen –, geht es doch darum, die Ursache, warum wir jetzt 420 000 Arbeitslose haben, anzusprechen und zu beheben. Sie gehen den Weg, Unternehmen zu kriminalisieren, zu demoralisieren und wundern sich dann, warum wir jetzt 420 000 Arbeitslose haben.
Ich sage Ihnen: Machen wir endlich eine Politik, die Unternehmen stärkt, dann bräuchten wir nicht ständig darüber zu reden, wie wir Arbeitslose wieder integrieren können, welche Möglichkeiten wir haben, welche Möglichkeiten zur Teilzeitpension sich auftun! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Loacker.)
Wer Unternehmen behindert, wer Unternehmen kriminalisiert, gefährdet Arbeitsplätze. Ich glaube, über diesen Satz sollten Sie einmal nachdenken und die gesamte Regierungsarbeit dahin gehend ändern, Unternehmen zu stärken.
Meine geschätzten Damen und Herren! Jede Maßnahme in unserer jetzigen Situation, die uns hilft, ältere Menschen länger im Arbeitsprozess zu halten, ist eine richtige. Wir brauchen ein Maßnahmenbündel, wir müssen viele Segmente anschauen, und deshalb werden wir auch dieser Teilpension zustimmen, weil sie ein Mosaikstein im gesamten Bild ist. Wir sind uns absolut bewusst, dass sie nicht der Weisheit letzter Schluss ist, und wir wissen auch, dass noch viele Maßnahmen notwendig sein werden. Wie gesagt, die wichtigste Maßnahme wäre, einmal anzugehen und zu schauen, dass Österreich wieder unternehmerfreundlicher wird.
Ich sage Ihnen, dass diese Gesetzesvorlage der Teilpension eine gute ist, weil sie die Möglichkeit schafft, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam diesen Weg beschreiten können. Wenn eben der Korridorpensionsanspruch besteht, dann können sich die beiden zusammensetzen und sich überlegen, wie man die restliche Arbeitszeit gestalten wird.
Das Problem bei der Teilpension aus unserer Sicht ist, dass sie de facto ab 60 Jahren wirksam ist, dass sie nur Männer betrifft, dass Frauen also wieder ausgeschlossen sind. Ich weiß schon, die Regierung sagt, ausgeschlossen sind sie bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Pensionsalter angeglichen wird. Wir vom Team Stronach wünschen uns aber eine Lösung, dass man auch für Frauen – ich erinnere: Frauen haben jetzt eine Durchschnittspension von 893 €, also zu wenig zum Überleben – die Möglichkeit schafft, gegen Ende des Erwerbsalters in Teilzeit zu arbeiten, beziehungsweise dass man verschiedene Möglichkeiten schafft, wie man das Erwerbsleben gegen Ende hin gestalten kann.
In diesem Sinne bringe ich auch folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung von Frauen bei der Teilpension“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der sicherstellt, dass die Systematik der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersteilzeit und anschließende Teilpension analog zu der bestehenden Regelung bei Männern auch für Frauen geschaffen wird.“
*****
Ich ersuche um Annahme. (Beifall beim Team Stronach.)
13.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung von Frauen bei der Teilpension“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 13: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (674 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (767 d.B.)
Am 01.07.2015, hat der Sozialausschuss den Entwurf zur neuen Teilpension beschlossen. Diese Teilpension ist eine Ergänzung zur Altersteilzeit und ermöglicht eine Reduktion der Arbeitszeit bei geringem Gehaltsverlust vor dem Eintritt in die tatsächliche Pension.
„Erfüllt ein Arbeitnehmer beispielsweise mit 62 Jahren die Voraussetzungen für den Anspruch auf Korridorpension, so könnte er zunächst 2 Jahre aufgrund einer Altersteilzeitvereinbarung und anschließend 3 Jahre aufgrund einer Teilpensionsvereinbarung um 40 bis 60 % weniger arbeiten und für die Hälfte des entfallenden Lohns bzw. Gehalts einen Lohnausgleich erhalten. Der Arbeitgeber könnte zunächst 90 % seiner zusätzlichen Aufwendungen für den Lohnausgleich und die SV-Beiträge im Rahmen der kontinuierlichen Altersteilzeit als Altersteilzeitgeld und anschließend 100 % seiner zusätzlichen Aufwendungen für den Lohnausgleich und die SV-Beiträge aufgrund der Teilpensionsvereinbarung als Teilpension erhalten.“
Mit 1.1.2016 soll die Änderung in Kraft treten. Beansprucht kann sie nur von Männern werden, da die Inanspruchnahme der Teilpension für Frauen von der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension abhängt, die wiederum nur Männern offen steht, da das erforderliche Lebensalter über den Regelpensionsalter für Frauen liegt.
Gerade Frauen in körperlich arbeitsintensiven Berufen erreichen ihr Pensionsantrittsalter aktuell über jahrelange Arbeitslosenzeiten und Überbrückungen mit Notstandshilfe. Um den Arbeitsmarkt zu entlasten und Dienstgeber zu motivieren, Frauen grund-
sätzlich länger zu beschäftigen, sind Kompromisslösungen in Zusammenarbeit mit den Versicherungsleistungen der Arbeitslosenversicherung in Summe der kostensparendste Weg, um die Systeme für Männer und Frauen – in ihren derzeitigen Schemata – synchron auszurichten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der sichergestellt, dass die Systematik der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersteilzeit und anschließende Teilpension analog zu der bestehenden Regelung bei Männern auch für Frauen geschaffen wird.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.
13.58
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Klubobfrau Dietrich! Ich wollte eigentlich anders beginnen, aber da Sie das immer und immer wiederholen, wollte ich Sie einfach fragen, ob Sie Gesetzesbruch an sich tolerieren. Tun Sie das? (Abg. Dietrich schüttelt den Kopf.) – Aber an sich: Finden Sie Gesetzesbruch okay? (Abg. Dietrich: Nein, das finde ich nicht okay! – Ruf bei der FPÖ: Was ist denn das für eine Frage?!) – Das finden Sie nicht okay. Wenn jemand systematisch Gesetze bricht, würden Sie sagen, er ist dann kriminell? (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dietrich. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist kein Zwiegespräch!) – Okay, das wollte ich nur geklärt haben. – Danke. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
Anders als meine Vorredner möchte ich nicht hauptsächlich über die Teilpension reden, sondern über die Anträge des Abgeordneten Loacker. Er hat einen Antrag gestellt, die Blockvariante bei der Altersteilzeit abzuschaffen. Das ist ein Anliegen, das wir unterstützen. Wir sind prinzipiell große Anhänger, das Bedürfnis älterer Menschen, langsam aus dem Job hinauszugleiten, zu unterstützen. Es kommt darauf an, wie man es angeht. Wir finden, die jetzt vorliegende Teilpension ist kein guter Weg. Ihr jetzt modifizierter Antrag ist einer, dem wir eher zustimmen würden. Prinzipiell geht es uns aber um das Ausgleiten; eine Blockung ist einfach kein Ausgleiten. Egal, wie man das argumentiert und wie man mit Finanzierungsvorteilen für die öffentliche Hand (Abg. Fekter: Sie wollen nur bevormunden! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Das ist die Aufgabe des Gesetzgebers, Regeln vorzugeben. (Abg. Fekter: Nein!) Schon! Nein? (Abg. Fekter: Nein, das ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers! – Abg. Loacker: Frau Fekter! Das haben Sie jetzt nicht richtig ! – Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) – Okay.
Also ich sage Ihnen etwas: Wir Grünen streben emanzipierte Menschen an. Wir wollen seit vielen Jahren eine Bildungsreform, die es jedem Österreicher und jedem Menschen in unserem Land ermöglicht, emanzipiert zu entscheiden. Soweit ich weiß, ist die ÖVP jene Partei, die diese Bildungsreform verzögert. (Beifall bei den Grünen. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich möchte zum Thema Altersteilzeit reden. Ich wollte noch etwas ansprechen, was Sie im Ausschuss ausgeführt haben. Es gab hier nämlich einen Disput mit der SPÖ darüber, inwieweit Menschen in Altersteilzeit gut in betriebliche Prozesse integrierbar sind oder nicht. Sie haben ein paar Beispiele aus der Praxis angeführt, bei denen das sehr gut funktioniert. Da stelle ich jetzt auch meine Frage an Sie: Altersteilzeit ist doch eine gewisse Form der Arbeitszeitverkürzung. Ja? – Sie argumentieren, dass Altersteilzeit als Form der Arbeitszeitverkürzung sehr gut in betriebliche Prozesse integrierbar ist. Gleichzeitig sagen Sie immer, wenn ich Arbeitszeitverkürzung fordere, dass das auf keinen Fall geht und dass das so mit der betrieblichen Realität nie im Leben zusammenpasst. Da müssen Sie sich also auch überlegen, wie Sie die Argumentation halten.
In Ihrem zweiten Antrag geht es um das Senioritätsprinzip. Das heißt, Sie wollen in sehr kurzer Zeit alle Kollektivverträge umstellen. Wir glauben, dass das rein organisatorisch nie im Leben machbar wäre. Wir glauben auch, dass bei den Kosten anzusetzen nicht unbedingt der wichtigste Schritt ist, wenn es um die Beschäftigung älterer Menschen geht, sondern wir glauben, dass man sich den Verlauf des Erwerbslebens genauer anschauen muss. Man muss hier bei den Jahrzehnten davor ansetzen, um zu sehen, wie man die Arbeitsfähigkeit, die Arbeitsfreude und auch die Qualifikation möglichst lange erhalten kann. Man sollte nicht immer nur auf die Kosten schauen. Das ist unser Ansatz.
Im Zusammenhang mit den Kollektivverträgen möchte ich eben auch einen Antrag einbringen, den Abgeordneter Wöginger schon angesprochen hat. Es ist so, dass Österreich nach wie vor eine katastrophale Einkommensschere zwischen Männern und Frauen hat. Einer der Gründe dafür ist, dass Frauen durch Zeiten der Kinderbetreuung in der Lohnvorrückung einfach nie entsprechend nach vorne kommen. Deshalb wäre es wichtig, eine einheitliche Regelung zu finden, wie diese Zeiten der Elternkarenz bei der Anrechnung von Vordienstzeiten, bei Lohnvorrückungen zu berücksichtigen sind. (Abg. Schimanek: Das ist super! Das ist meine Rede!)
Ja, es ist schön, wenn wir hier von der FPÖ unterstützt werden. Wir haben dazu einen Antrag. Die ÖVP unterstützt das Anliegen, sagt aber, dass es Sache der Sozialpartner ist. Ich kenne diese Argumentation auch von den Mindestlohnforderungen. Wir schieben alles zu den Sozialpartnern; dort dauert es aber sehr, sehr lange. Ich denke, wenn der Nationalrat sich dazu entschließen könnte, hier deutlich anzuschieben, würden vielleicht auch die Verhandlungspartner für die Kollektivverträge intensiver und schneller handeln. Vor allem geht es uns schon auch um eine einheitliche gute Lösung. Sie wissen, dass es teilweise nur drei Monate sind, die angerechnet werden, und teilweise sogar gar nichts angerechnet wird. Wir bräuchten hier also wirklich eine gute einheitliche Lösung.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeit in den Kollektivverträgen als wirksame Maßnahme zur Verringerung der Einkommensschere
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine tatsächlich in Anspruch genommene Elternkarenz von bis zu einem Jahr als Vordienstzeit bzw. bei Lohneinstufungen berücksichtigt wird. Dies soll unabhängig von der vorange-
gangenen Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. einem allfälligen Dienstgeberwechsel gelten.“
*****
Vielleicht können wir auf Gesetzesebene in dieser Frage doch auch weiterkommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Loacker.)
14.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Auch dieser Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde
betreffend gesetzliche Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeit in den Kollektivverträgen als wirksame Maßnahme zur Verringerung der Einkommensschere
eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1139/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird
Begründung
Der vorliegende Antrag der NEOS hat das Ziel, Lohnvorrückungen in Kollektivverträgen auf fünf Stufen zu begrenzen. Es wird unter anderem damit argumentiert, dass dadurch auch der Gender-Pay-Gap verringert werden könnte. Österreich weist nach Eurostat-Vergleich mit 23,4% den zweithöchsten Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern in Europa auf. Die branchen- und berufsspezifische Segmentierung des Arbeitsmarkts erklärt diesen Unterschied nur zum Teil. Auch eine 5-stufige Lohnvorrückung würde daran nicht viel ändern.
Die „verpassten“ Vorrückungen sind nämlich Zeiten der Elternkarenz. Neben der Tatsache, dass mangelnde Kinderbetreuungseinrichtungen den Wiedereinstieg erschweren, werden in vielen frauendominierten Branchen wie Gastronomie oder Handel die Elternkarenzzeiten nicht oder nicht ausreichend als Vordienstzeiten angerechnet. Im Gegensatz dazu werden in vielen KVs die Zeiten des Präsenz- und Zivildiensts während desselben Dienstverhältnisses aber sehr wohl als Berufsjahre gewertet.
In einigen Kollektivverträgen werden zwar seit kurzem Elternkarenzen in irgendeiner
Form berücksichtigt, meist sind diese Regelungen aber nicht ausreichend. So wird mit wenigen Ausnahmen nur die erste Elternkarenz (bzw. das erste Kind) angerechnet, und nur innerhalb desselben Arbeitsverhältnisses (und nicht auch bei
Dienstgeberwechsel). Zudem finden die Anrechnungen nur in Bezug auf die Kündigungsfrist, den Kranken-Entgeltanspruch und das Jubiläumsgeld statt. Das Höchstmaß dieser Ansprüche ist zudem sehr unterschiedlich geregelt: es reicht von 10 Monaten bis zu 22 Monaten. Die Anrechnung auf Vordienstzeiten bzw. auf die Lohnvorrückung ist überhaupt nur in wenigen KVs zu finden. Hier müssen daher rahmenrechtliche Verbesserungen der KVs ansetzen.
Gerade in frauendominierten Branchen, die durch eine hohe Teilzeitarbeit und
Fluktuation gekennzeichnet sind, werden Frauen durch die Nicht-Anrechnung der Elternkarenz zusätzlich benachteiligt, und die Einkommensschere durch fehlende Anrechnungen als Vordienstzeiten vergrößert. Von einer Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeiten würden jedenfalls alle Eltern profitieren, die Karenz in Anspruch genommen haben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine tatsächlich in Anspruch genommene Elternkarenz von bis zu einem Jahr als Vordienstzeit bzw. bei Lohneinstufungen berücksichtigt wird. Dies soll unabhängig von der vorangegangenen Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. einem allfälligen Dienstgeberwechsel gelten.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte, Herr Bundesminister.
14.04
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur zu ein paar Punkten noch einmal Stellung nehmen. Da ist, glaube ich, schon im Ausschuss sehr, sehr viel diskutiert worden, und das muss nicht alles wiederholt werden.
Klar ist, dass diese Regelung eine erweiterte Altersteilzeit ist und von uns auf der Korridorpension aufgehängt wurde. Wir hängen sie auch deshalb auf der Korridorpension auf, weil unter anderem die Frauen aufgrund der heutigen Rechtslage mit 60 in Pension gehen können, dazuverdienen können, was immer sie wollen, und nebenbei machen können, was immer eine Frau machen will. Bleibt sie länger, hat sie sogar noch einen Bonus, und so weiter. Das ist, glaube ich, vom Gleichheitsgrundsatz her ein Argument, das populistisch klingt, aber in Wahrheit falsch ist.
Das ist der eine Punkt, der zweite ist folgender: Unser Hauptthema ist die Beschäftigung 60 plus. Wir sind natürlich bei 50 plus immer noch ausbaufähig, aber massivst ausbaufähig sind wir bei 60 plus. Demzufolge ist der Schwerpunkt in diesen Altersgruppen gelegt. Es ist ein Modell, bei dem der Dienstgeber 100 Prozent bekommt. Wir haben das mit der Wirkungskostenabschätzung zwischenzeitlich auch schon gemeinsam mit dem Finanzressort berechnet. Sie müssen keine Angst haben. Sie sind nicht der einzige Rechner in diesem Land; es gibt mehrere, die sich das anschauen, und das ist auch so geschehen.
Ich weiß natürlich, dass das Senioritätsprinzip immer wahnsinnig populistisch klingt. Zum Senioritätsprinzip kann ich nur noch einmal wiederholen, dass wir dort den höchsten Beschäftigtenstand an älteren Menschen haben, wo das Senioritätsprinzip am meisten wirkt, nämlich in der Versicherungsbranche, im öffentlichen Dienst, bei Industrieangestellten, in Banken und so weiter. Dort, wo das Senioritätsprinzip wirkt, haben wir den höchsten Beschäftigtenstand. Sie können sich alle Unterlagen besorgen, Herr Loacker. Es ist so. Wir haben dort, wo es in den Kollektivverträgen kein
Senioritätsprinzip gibt, den niedrigsten Beschäftigtenstand – aus welchen Gründen auch immer. Das ist leider so. Das heißt, das Argument, der Ältere ist zu teuer, gilt beim Handel nicht, gilt im Tourismus nicht, gilt im Baubereich nicht, und so weiter. Das ist das eine.
Das Zweite ist, dass diese Studie auch aussagt, das Senioritätsprinzip hat keine Auswirkungen auf Arbeitslosigkeit in diesen Segmenten. Es sind andere Elemente, warum man dort Menschen verabschiedet.
Zur Stunde sind 83 000 Menschen in diesem Segment 50 plus arbeitslos. Wir haben voriges Jahr geschafft, dass 101 000 Menschen 50 plus aus der Arbeitslosigkeit wieder in Beschäftigung gekommen sind – viele davon nicht mit unserer Unterstützung, sondern per „do it yourself“. Das heißt, es ist da sehr viel Dynamik drinnen, aber es ist trotzdem unsere Hauptsorgengruppe.
Ich möchte auch sehr gerne zu dieser sektoralen Öffnung des Arbeitsmarktes für die Oststaaten kommen, weil das natürlich von den Freiheitlichen immer wieder vorgetragen wird. Darf ich Sie auf eine kleine Zeitreise einladen? Als Sie aus der Regierung ausgeschieden sind, hatten wir aus Bulgarien und Rumänien 14 000 Menschen legal hier beschäftigt. Das war 2006. Damals waren Sie am Anfang des Jahres noch in der Regierung, und dann war es aus. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Da hat es keine FPÖ in der Regierung mehr gegeben!) – Leugnen Sie nicht immer Ihre Geschichte, stehen Sie doch dazu! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie sind ein Teil der Geschichte dieses Landes, ob Sie wollen oder nicht. Als die Regierung gestartet wurde, waren Sie demzufolge in der Regierung. Sie haben die EU-Verträge mitverhandelt, der Herr Haupt hat für die EU-Verträge gestimmt, und so weiter. Sie kennen das Spiel, und nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Herr Haupt heute immer noch Ihrer und keiner anderen Gesinnungsgemeinschaft angehört!
Klar ist auch, dass wir vor der Ostöffnung aus diesen beiden Ländern 28 000 Menschen legal hier hatten. Aus 14 000 sind mit der Zeit 28 000 geworden. Seitdem sind pro Jahr 7 000 gekommen, und das ist die Zahl, die wir heute haben. Meine Schätzung lag nicht so weit daneben, weil ich 5 000 gesagt habe und wir bei 7 000 gelandet sind. Fakt ist aber, dass der Ursprung dessen schon viele Jahre zurückliegt, weil es 14 000 waren, als wir begonnen haben. Demzufolge sind die Menschen da. Die Menschen haben wir hier, ein Teil davon ist auch arbeitslos, so, wie bei allen anderen Gruppen auch ein Teil arbeitslos sein kann. Das ist so.
Auf der einen Seite wissen Sie auch ganz genau, dass eine sektorale Schließung des Arbeitsmarktes aufgrund der Rechtslage de facto nicht möglich ist, und auf der anderen Seite sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass ein Teil der österreichischen Wirtschaftstreibenden in diesen Ländern ziemlich massiv engagiert ist. Sie wissen auch – weil das Ihre Wirtschaftstreibenden selbst sagen –, dass dieses Auslandsengagement auch in Österreich Arbeitsplätze absichert. Dazu gibt es viele Aussendungen auch Ihres Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender.
Demzufolge nehmen wir zur Kenntnis, wir leben in diesem gemeinsamen Europa mit all den Problemen, die damit teilweise verbunden sind, weil wir eines der Länder sind, in das eine gewisse Zuwanderung stattgefunden hat. Wir sind auch eines der Länder, in dem die Leute bleiben – aus welchen Gründen auch immer. Die meisten kommen aus der Bundesrepublik Deutschland, nicht aus Rumänien und nicht aus Bulgarien. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Sie wollen nicht zur Kenntnis nehmen, dass aus der Bundesrepublik Deutschland die größte Zuwanderungsgruppe kommt. Ich kann es nicht ändern, es ist so. (Zwischenruf des Abg. Bösch.) Es ist auch so, dass 165 000 Österreicher in Deutschland leben. Wenn Sie jetzt natürlich meinen, in einem vereinten Europa ist man schwer integrier-
bar, dann überdenken Sie Ihren Standpunkt zum vereinten Europa – oder sagen Sie das, was Sie wirklich sagen wollen! Sagen Sie es dann aber laut, ich sage es nicht. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Ich möchte noch einmal zum Geschäftsstück zurückkommen. Es ist ein weiterer Versuch, Menschen mit 62 ein Anbot zu machen, dass sie nicht in Pension gehen, sondern zu gewissen Rahmenbedingungen weitermachen. Wir wollen das den Menschen mit dem heutigen Beschluss effektiv anbieten, und ich hoffe, dass es möglich ist, die Beschäftigungsquote der 61- bis 65-Jährigen mit dieser Maßnahme auch entsprechend zu verbessern, weil ich glaube, dass das in Wirklichkeit jener Ansatz ist, bei dem wir alle übereinstimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.
14.12
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Durch diese Redebeiträge ist klar zum Ausdruck gebracht worden, dass diese neue Variante der Teilpension für die Menschen, die diese in Anspruch nehmen können, bei denen eine Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer getroffen wird, eine gute ist. Obwohl Kollege Neubauer meint, sie ist nicht durchdacht und wenig zielorientiert, sind wir zuversichtlich und überzeugt, dass diese Teilpension bei den Menschen ankommen wird.
Was nicht durchdacht war, was nicht angekommen ist, das sind die Maßnahmen, die die Freiheitliche Partei zwischen 2000 und 2006 mitgetragen hat. Ich nenne nur zwei Beispiele, nämlich die unsoziale Einführung der Ambulanzgebühr und die Besteuerung der Unfallrenten, geschätzte Damen und Herren. Das ist bei den Menschen nicht angekommen, aber das haben wir schon in einigen Teilen erfolgreich repariert. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich glaube, wenn man sich die Voraussetzungen zur Teilpension ansieht, erkennt man, dass man in den letzten 25 Berufsjahren 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung braucht, dann eine privatrechtliche Vereinbarung abschließen kann, um damit in die Alterspension gleiten zu können und ohne Abschläge seinen weiteren Pensionsbezug zu haben. Ich denke, dass das eine sehr sinnvolle Maßnahme ist. Auf der einen Seite hilft sie den Betrieben, Dienstnehmer, die Erfahrung haben, die älter sind, aber nicht mehr so einsetzbar sind, im Betrieb zu halten. Auf der anderen Seite hilft es den Dienstnehmern, in die Alterspension zu gleiten. Ich glaube, das ist eine sehr soziale Maßnahme, ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, die auch im Regierungsprogramm festgelegt ist, nämlich ältere Beschäftigte länger im Arbeitsprozess zu halten und es ihnen zu ermöglichen, dass sie während des Arbeitsprozesses auch gesünder bleiben können.
Sehr geehrte Damen und Herren, das sind unserer Überzeugung nach wichtige Maßnahmen. Wir sind froh darüber, dass wir die Teilpension in dieser Variante haben. Sie ersetzt vielleicht eine uralte Altersteilzeit, wenn es um die Zuschüsse geht, die gewährt werden, aber es ist eine richtige Maßnahme. Sie ist auch eine Maßnahme, die sich rechnet. Die Experten sagen, dass es eine Win-win-Situation ist und allen Beteiligten hilft.
Ich möchte noch kurz auf den TOP 15 eingehen, darin wird vom Kollegen Loacker – wir haben schon darüber gesprochen – die Abschaffung der Blockvariante der Altersteilzeit gefordert. Ich kann Ihnen sagen – Sie kennen unsere Meinung –, wir werden vehement dagegenhalten. Die Blockvariante ist geschaffen zum Teil für jene Personen,
die nicht kontinuierlich die Altersteilzeit in Anspruch nehmen können, damit man vielleicht zweieinhalb Jahre voll arbeiten kann und zweieinhalb Jahre früher aus dem praktischen Arbeitsprozess ausscheidet, um für einen Jüngeren/eine Ersatzperson eine Arbeitsstelle zur Verfügung zu stellen.
Herr Bundesminister! Ich möchte Ihnen zur neuen Teilpension gratulieren, und ich bin überzeugt, dass diese bei den Menschen sehr gut ankommen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerhard Schmid. – Bitte. (Abg. Rädler: Oh! Bravo!)
14.15
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mein Beitrag zur Korridorpension: Durch die amtierende Bundesregierung wird die Einführung der sogenannten Korridorpension beabsichtigt. Sie ist für einen Zeitraum von fünf Jahren angedacht – vorerst aber nur für männliche Arbeitnehmer ab 62 Jahren. Der Arbeitsmarkt ist derzeit von einer extrem hohen Anzahl an Arbeitslosen gekennzeichnet. Besonders besorgniserregend ist die hohe Jugendarbeitslosigkeit, wobei die Korridorpension keine neuen Arbeitsplätze schaffen wird, sondern für den Unternehmer eher neue Probleme bedeuten kann. (Unruhe im Sitzungssaal.)
Mit der Korridorpension reduziert sich die Arbeitszeit eines 62-jährigen qualifizierten Arbeitnehmers. Ein Ersatz wird unter Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage lediglich die daraus resultierenden Fehlzeiten als geringfügig beschäftigt oder als Teilzeitkraft kompensieren. Dies ist aufgrund der Hochpreispolitik für Wohnen und Lebenshaltung gerade für diesen Ersatz äußerst prekär.
In diesem Zusammenhang ist auch der Überstunden-Euro anzusprechen, welcher keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen wird, da Überstunden dann zu leisten sind, wenn diese anfallen, und somit nicht planbar sind.
Das gängige System der Pensionsvarianten ist erprobt, sodass Änderungen – auch in Absprache mit den Unternehmen – nicht erforderlich sind. Ausnahmeregelungen sollten lediglich bei medizinischer Notwendigkeit gewährt werden. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
14.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.
14.17
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf wieder zu unserem gemeinsamen Ziel zurückkommen. Wir alle wollen doch längeres Arbeiten möglich machen. Dazu braucht es eine Reihe von Maßnahmen, einen Puzzlestein nach dem anderen. Vieles ist schon geschehen. Fix ist, zusätzliches Geld wird in Jobs für Ältere investiert; bis zu 250 Millionen € stehen im nächsten und auch im übernächsten Jahr mit dem Ziel, längeres Arbeiten zu ermöglichen, für Wiedereingliederungsbeihilfen zur Verfügung. Heute kommt eben eine neue Maßnahme dazu, nämlich die Teilpension, die neue Variante der Altersteilzeit.
Sie waren skeptisch, ob sie angenommen wird. Aus all den Gesprächen mit unseren Senioren weiß ich, dass sehr viele schon darauf warten und zum Teil sehr gerne weiterarbeiten wollen, weil sie gar nicht in Korridorpension gehen wollen. Es ist auch
ein gutes Angebot; es zahlt sich finanziell aus. Das heißt, der Verlust an Einkommen hält sich sehr in Grenzen, weil man sich die Abschläge komplett erspart.
Ja, das ist ein gutes Programm für Männer, aber wir brauchen jetzt auch ein gutes Programm für Frauen, und da haben wir doch schon die Aufschub-Bonuspension vereinbart. (Beifall bei der ÖVP.) Diese wirkt zwar ab dem Regelpensionsalter für Männer und Frauen, kommt aber natürlich ab 60 vor allem den Frauen zugute und würde gerade Frauen helfen, eine höhere Pension zu erlangen. Dieser Bonus muss endlich in Kraft treten. Dass Österreicher jetzt im Durchschnitt später in Pension gehen, das ist höchst erfreulich; ob das Tempo dazu ausreicht, das wird zu diskutieren sein. Für uns ist jedenfalls klar: Es wird weitere Reform- und Puzzleschritte brauchen, um unser gutes Pensionssystem auch nachhaltig abzusichern, nämlich für alle Generationen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.
14.20
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister Hundstorfer! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Schwentner, uns ist sehr wohl bewusst, dass diese Kündigungsmöglichkeiten mit Erreichen des Regelpensionsalters ein Problem sind, und darum haben wir im Ausschuss – Frau Königsberger-Ludwig hat es dort auch ausgeführt – dieses Thema sehr ernst genommen. Und wenn wir diesen Antrag vertagt haben, dann nicht, um ihn auf die lange Bank zu schieben, sondern um hier eine Lösung zu finden.
Das Thema Teilpension wurde schon sehr ausführlich und auch gut erklärt, weshalb ich mich auf die beiden Anträge der NEOS konzentrieren möchte, welche vom Kollegen Gerald Loacker eingebracht wurden und wozu wir auch im Ausschuss schon sehr intensiv diskutiert haben. Ich schätze die Auseinandersetzung mit Ihnen, auch wenn ich die Themen komplett anders sehe. Beschränkung von Zeitvorrückungen in Kollektivverträgen und Abschaffung geblockter Altersteilzeit: Wir sind dagegen.
Ich selbst komme aus einem Unternehmen, in dem ich es selbst erlebt habe, dass mein Kollektivvertrag bereits zweimal geändert wurde. Beide Male wurde das Senioritätsprinzip verändert und den neuen Gegebenheiten angepasst. Das heißt, die Sozialpartner sind sehr gut in der Lage abzuschätzen, welche Bedeutung das Senioritätsprinzip haben sollte.
Ihr zweites Argument: Die Beschäftigten werden im Alter so teuer; Sie beziehen sich dabei auf Löhne. Jetzt weiß man ganz genau, dass bei den Arbeitern das Senioritätsprinzip fast nicht vorhanden ist, sondern dass das ein Element ist, welches man im Angestelltenbereich findet. Ich glaube, Sie verwechseln hier zwei Themen. Das eine Thema: Beschäftigte verrichten eine gewisse Tätigkeit. Durch die Erfahrung können sie diese besser ausfüllen, und dadurch entsteht sozusagen ein Mehrwert für das Unternehmen, der durch Zeitvorrückungen abgegolten wird.
Und dann gibt es das ganz normale Thema – das jeden von uns befeuert –, dass, wenn man etwas gut kann, man vielleicht auch etwas anderes machen möchte: Das nennt man Karriere. Das führt dazu, dass man neue Beschäftigungen, neue Tätigkeiten übernimmt, und das führt zu Umstufungen. Die Frage ist: Wollen Sie jetzt Zeitvorrückungen limitieren, oder wollen Sie gar Karrieren verbieten?
Ich denke mir, hier sollten wir auch beim Thema bleiben. (Abg. Loacker macht eine Handbewegung des Etwas-in-die-Länge-Ziehens.) – Na ja, Ihre Argumente sind ja auch nicht besser, oder? – Das heißt, wir sollten schauen, worüber wir hier reden. Bei
den Zeitvorrückungen einzugreifen, das ist aus unserer Sicht auf jeden Fall abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)
Das zweite Thema: die geblockte Altersteilzeit. Da stellt sich eine Grundsatzfrage: Wollen wir, dass die Menschen in diesem Land in die Altersteilzeit gehen können? – Da muss man einmal ganz ehrlich sein; wenn man das nicht will, dann soll man es laut sagen. Denn eines ist ganz klar: Wir haben hier als Gesetzgeber Regelungen verabschiedet, die den Regelfall, das Ausgleiten aus dem Erwerbsleben, begünstigen. Wir haben das auch im Ausschuss ganz massiv diskutiert, hier Regelungen zu finden, dass es auch in Schichtbetrieben Möglichkeiten für ein Ausgleiten gibt.
Wenn jetzt Arbeitgeber sagen: Mir ist es nicht möglich, meinen Arbeitsablauf umzustellen, aber ich gebe, obwohl es mich deutlich teurer kommt und ich eine Ersatzarbeitskraft einstellen muss, trotzdem meinen Mitarbeitern die Möglichkeit, die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen!, dann sollten wir diese Arbeitgeber nicht künstlich behindern.
Wir haben gestern erst davon gesprochen, die Arbeitgeber zu entlasten. Es gibt in diesem Land Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die vorbildlich für ihre Beschäftigten sorgen. Und manchmal frage ich mich: Sind Sie für Unternehmer, welche den MitarbeiterInnen die Flügel stutzen wollen, oder für solche, welche den Beschäftigten die Flügel heben wollen? (Beifall bei der SPÖ.)
14.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Teilpensionen, wie wir gehört haben, sind ein wichtiger Schritt, der die Möglichkeit bietet, auch weiter im Erwerbsleben zu bleiben. Ich glaube, dass man auch über eine Weiterentwicklung nachdenken sollte, nämlich dass auch Menschen mit einer Behinderung – es gibt ja Menschen, die nicht 40 Stunden arbeiten können – in eine Teilpension gehen können, so aber gleichzeitig noch dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Denn: Arbeit bedeutet nicht nur mehr Einkommen, sondern auch einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen und sozial integriert zu sein.
Ich möchte noch ein zweites Thema ansprechen. Dieser Tage hat die Leiterin des Monitoringausschusses Mag. Schulze ihr Amt zurückgelegt, was ich sehr bedaure. Ich möchte mich an dieser Stelle für ihre engagierte Arbeit bedanken, die sie mit öffentlichen Sitzungen und Stellungnahmen erbracht hat. Sie hat einen Paradigmenwechsel mit gefördert – weg vom Mitleid hin zur Gleichstellung und Inklusion. Sie ist zurückgetreten, weil es einerseits schwierig ist, ehrenamtlich so eine engagierte Tätigkeit durchzuführen, und andererseits auch wegen der Strukturen.
Wir haben durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz 2006 die Behindertenanwaltschaft geschaffen und 2008 zur Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention den Monitoringausschuss, und beide Stellen haben die gleichen Aufgaben: die Gleichstellung, selbstbestimmtes Leben, eine gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion zu fördern und die Diskriminierung zu bekämpfen.
Herr Minister, ich möchte hier Folgendes anregen: Wäre es nicht sinnvoll, diese beiden Funktionen, diese beiden Stellen zusammenzuführen? – Ich glaube, es wäre sinnvoll, wenn der Behindertenanwalt den Vorsitz des Monitoringausschusses leiten würde, dann wäre es auch eine bezahlte Tätigkeit. Gleichzeitig würden beide Gremien aufgewertet und durch die Zusammenführung auch die Effizienz gesteigert werden. Ich bitte,
das zu überdenken und im nächsten Bundesbehindertenbeirat auch zum Thema zu machen.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, bin ich dafür, dass die Menschenwürde in der Verfassung verankert wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zweite Wortmeldung: Herr Mag. Loacker. – Bitte.
14.28
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kollege Vogl, zur geblockten Altersteilzeit: Frau Kollegin Aubauer hat es ausgeführt, mehrere Kollegen von der SPÖ haben es ausgeführt und auch der Herr Minister hat es gesagt: Wir wollen die Menschen in Beschäftigung halten, wir wollen sie länger in Beschäftigung halten.
Mit der geblockten Altersteilzeit, für die wir jedes Jahr mehr als 60 Millionen € ausgeben, machen Sie genau das Gegenteil. – Sie befördern die Menschen früher ins Nichtstun.
Jetzt müssen Sie sich einmal in die Betriebe hineinversetzen, die das machen. Kollege Hechtl hat gesagt, damit macht ihr einen Arbeitsplatz für einen jungen Mitarbeiter frei. – Das ist nicht wahr! Betriebswirtschaftlich rentiert sich eine geblockte Altersteilzeit für das Unternehmen nur dann, wenn die konkrete Stelle eingespart wird, weil man als Betrieb nur 50 Prozent der Mehrkosten ersetzt bekommt. (Zwischenruf des Abg. Katzian.) Also nur, wenn ich diese Stelle einspare, rentiert sich die geblockte Altersteilzeit. Das heißt, was Sie machen, ist: Sie fördern mit über 60 Millionen € im Jahr Frühpensionierungsmodelle von Betrieben, die ihre Mitarbeiter frühzeitig in den Ruhestand expedieren wollen.
Das ist Ihre Sozialpolitik. Und daneben sind die anderen Mitarbeiter und fragen sich: Warum ist der mit 60 Jahren schon weg? – Nichts von länger in Beschäftigung und länger im Betrieb halten. Sie sorgen dafür, dass die Leute wegkommen. Das ist Ihr System. (Beifall bei den NEOS.)
14.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.30
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister, ich habe Ihnen jetzt sehr genau bei Ihrem Redebeitrag zugehört. Sie haben gesagt: Es ist ein Versuch, es ist ein weiterer Versuch, ein Anbot für ältere Arbeitnehmer. – Herr Bundesminister, bitte seien Sie mir jetzt nicht böse, aber so viel Unverbindlichkeit, das ist ja schon nicht mehr nachvollziehbar. Also, wenn Sie immer nur versuchen und noch ein weiteres Anbot machen, dann sage ich Ihnen: Das ist ein sehr untauglicher Versuch! – Ich hatte eigentlich vor, mich heute bei Ihnen dafür zu entschuldigen, dass ich Sie den „Griechen in der Regierung“ genannt habe (Heiterkeit des Abg. Peter Wurm), aber das, was Sie uns hier bieten, ist genau das, was Herr Tsipras in Brüssel macht: Er probiert, er versucht. – So wird es nicht funktionieren!
Herr Bundesminister, Sie wissen schon auch ganz genau – und es wurde heute bei dem einen oder anderen Redebeitrag angesprochen –, wir wollen das Pensionsalter statistisch erhöhen. Nur: Geld hat kein Mascherl. – Ob das Geld an die Arbeitnehmer jetzt vom AMS oder von der Pensionsversicherung bezahlt wird, es bleibt das Geld des Steuerzahlers. Es ist einfach so.
Wir haben ein ganz anderes Problem, und das ist das wahre Problem: Wir haben ein Problem am Arbeitsmarkt, wir haben eine explodierende Arbeitslosigkeit.
Beispielsweise am Bau: Da hatten wir ja nicht nur das Problem, dass wir jetzt Leute haben, die aus den osteuropäischen Ländern bei uns in die Baubranche drängen, nein, die Zahlen der Beantwortung zeigen, dass wir allein im Jahr 2015 – bis heute – 25 000 entsendete Arbeitnehmer hatten, davon 13 000 am Bau. – Da liegen die Probleme, Herr Minister! Das sind doch die wahren Probleme, die angegangen werden müssen. Wir müssen schauen, dass wir die Arbeitsplätze für die Menschen im Land halten.
Sie stöhnen jetzt wieder. Ihre einzige Antwort ist immer: Sie wissen, das geht nicht und das können wir nicht. – Ich meine, es kann doch nicht Ihr Anspruch als Minister sein (Zwischenruf des Abg. Schopf), sich hierher zu stellen und immer nur zu sagen: Das geht nicht. – Hier ist doch die Politik gefordert, Lösungen zu finden, sich einmal den Kopf darüber zu zerbrechen, wie wir es doch so weit ändern können, dass es vielleicht doch geht. (Beifall bei der FPÖ.)
Selbst Ihr eigener Genosse Häupl stellt Ihnen die Rute ins Fenster und sagt, er blockiert die nächste Artikel-15a-Vereinbarung, er braucht mehr Geld für das AMS, weil die 6 Millionen zusätzlich viel zu wenig sind. Das können Sie in der heutigen Ausgabe von „Heute“ nachlesen. Außerdem will Häupl jetzt die Zweckbindung für ältere Jobsuchende fallen lassen.
Das ist doch eine Bankrotterklärung Ihres Genossen Häupl für Ihre Sozialpolitik. Vielleicht sollte man doch ein bisschen darüber nachdenken, welche Lösungsvorschläge es gibt. Es ist nett, wenn Sie hier herumdoktern, wenn Sie hier die eine oder andere Maßnahme versuchen, einen weiteren Versuch, ein Anbot machen. In Wirklichkeit ist es aber notwendiger, die wesentlichen Probleme anzugreifen und zu schauen, dass man die Arbeitslosigkeit in Österreich wegbringt. (Beifall bei der FPÖ.)
14.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer weiteren Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
14.33
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Ich möchte das jetzt nicht alles in die Länge ziehen, denn sonst machen wir den Wiener Wahlkampf hier herinnen. Das ist nicht das Forum. Ich habe das nicht notwendig.
Herr Loacker, nur zur Klarstellung: Geblockte Altersteilzeit heißt, eine arbeitslose Ersatzkraft zu nehmen (Abg. Schopf – in Richtung des Abg. Loacker –: Sonst kriegst sie nicht!), sonst kriegt man keine geblockte Altersteilzeit. (Abg. Katzian – in Richtung des Abg. Loacker –: Ahnungslos zum Quadrat!) – Das einmal dazu.
Noch einmal zum Arbeitsmarkt, Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein: Wir haben in Österreich einen Arbeitsmarkt, der sich zur Stunde durch zwei Dinge auszeichnet. Wir haben auf der einen Seite den höchsten Beschäftigungsstand, seit es dieses Land gibt. Das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) – Es ist so, es waren noch nie so viele Menschen beschäftigt. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt: Derzeit sind 318 000 Menschen arbeitslos – keine 420 000, es sind 318 000. Es ist auch keine Frage, wir haben eine Arbeitslosigkeit, die sehr, sehr hoch ist. Wir haben nur in diesen vier Jahren, die immer kritisiert werden, 300 000 Arbeitsplätze mehr in diesem Land geschaffen. Herr Präsident (in Richtung des Abg. Auer), Sie dürfen gratulieren, das ist die Leistung von allen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir müssen nur eines zur Kenntnis nehmen: In diesem gemeinsamen Europa gibt es Menschen, die das wirklich in Anspruch nehmen. Es gibt Entsendungen in alle Himmelsrichtungen, denn was Sie auch nie dazusagen, ist die Zahl der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dorthin entsendet wurden, wo sie derzeit arbeiten. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nach Bulgarien!) – Auch in Bulgarien, ja! Auch dort gibt es entsendete österreichische Arbeitnehmer, weil es auch dort ein paar Firmen gibt.
Es gibt auch ein paar nach Rumänien Entsendete. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ein paar, eh!) – Natürlich in einer anderen Relation, das ist ja nicht das Thema. Unser Thema ist eher der Westen, so wie tagtäglich 10 000 Menschen in die Schweiz und nach Liechtenstein pendeln und in Vorarlberg ihren Wohnsitz haben. Das sind tagtäglich 10 000. Und in diesem gemeinsamen Europa gibt es natürlich Probleme, das ist gar keine Frage. Es gibt auch Probleme, weil wir in Relation zur Bevölkerung eine höhere Zuwanderung als Deutschland haben.
Trotzdem, diejenigen kommen zu uns und sagen: Ich will lieber hier eine Beschäftigung. Und es ist auch klar, dass wir darauf schauen müssen, dass der österreichische Arbeitsmarkt seine entsprechende Stabilität behält. Diese Stabilität wird unter anderem durch das gewährleistet, was wir heute noch beschließen, und unter anderem durch einen Beschluss des Europaparlamentes – des alten Europarlamentes –, den wir derzeit vorbereiten und, wie ich hoffe, im Frühjahr im Nationalrat gemeinsam beschließen werden, nämlich die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie. Darin geht es auch darum, dass für die entsendenden Betriebe die gesamten Kollektivverträge des Landes, wohin man entsendet, einzuhalten sind, damit nichts passiert.
Eines muss uns nämlich auch zu denken geben: Dass hinter vielem, was wir hier kritisieren – Menschen, die für 4 €, für 3 € Stundenlohn arbeiten müssen –, Auftraggeber stehen, die allesamt Österreicher sind. Das sollte Ihnen zu denken geben, das sollte Ihr Hauptangriffspunkt sein! Nicht der rumänische Bauarbeiter, der vielleicht bereit ist, für 6 € zu arbeiten, sondern es sollte Ihnen ganz einfach zu denken geben, dass es in diesem Land Auftraggeber gibt, die bereit sind, so etwas anzubieten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: ... Sie haben das nicht verstanden!)
So würden Sie den kleinen Mann vertreten, aber das kommt Ihnen nicht in den Sinn. Man sieht es bei der gesamten Debatte über Vermögensbesteuerung. Sie sind diejenigen, die die Vermögenden am meisten schützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 13: Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, samt Titel und Eingang in 674 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer richtigen Teilpension.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung von Frauen bei der Teilpension“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 768 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeit in den Kollektivverträgen als wirksame Maßnahme zur Verringerung der Einkommensschere.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 769 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (692 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden, und über den
Antrag 343/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (770 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1206/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (771 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
14.40
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute – nachdem wir im Jahr 2011 ein Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz beschlossen haben und ein solches auch im Jahr 2014 beschlossen haben – ein neues Gesetz, und man sieht, dass die Intervalle zur Verbesserung dieser Gesetze immer kürzer werden. Damit soll auch die Steuerreform, die gestern beschlossen worden ist, zum Teil gegenfinanziert werden.
Herr Bundesminister! Ich gebe zu, es sind einige Verschärfungen in dem neuen Gesetz enthalten, die durchaus unserer Intention entsprechen, aber was weiterhin ein ganz großes Problem bleiben wird, das ist der Vollzug dieses Gesetzes.
Wie schon in der Vergangenheit kaufen Sie sich sozusagen auch jetzt wieder frei, indem man das so geregelt hat, dass die Vollziehung dem Finanzministerium beziehungsweise der Finanzpolizei obliegt. Ich habe Sie im Ausschuss gefragt, wie es denn mit dem Personalstand ausschaut, und Sie haben, Herr Bundesminister, damals gesagt, dass der Personalstand unverändert bleibt. Das bedeutet, dass nicht aufgestockt wird, und das heißt, dass die gleiche Anzahl an Personen, wo sie ohnehin überbordende Aufgaben hat – das beginnt bei Scheinfirmenkonstrukten, sie sind bei Schwarzarbeit im Einsatz, sie sind in Spiellokalen unterwegs, also die haben umfassendste Aufgaben –, jetzt noch neue Aufgaben, die nun dazukommen, erledigen muss. Wie gesagt, der Personalstand bleibt aber gleich.
Seit Jahren ist die Finanzpolizei am Limit mit ihren personellen Möglichkeiten. Seit Jahren ist sie nicht in der Lage, auch nur ansatzweise beispielsweise den Arbeiterstrich in irgendeiner Weise zu kontrollieren. Das Einzige, was die mit den wenigen Leuten, die sie haben, tun können, ist, dort Störaktionen durchzuführen. Und genau das ist ja auch der Grund, warum die Schein- beziehungsweise Schattenwirtschaft bei uns in Österreich nach wie vor fröhliche Urständ feiert.
Ich meine, wenn Sie ein Gesetz machen, das inhaltlich eigentlich gut ist, dann ist es in Wirklichkeit nur dann gut, wenn Sie es auch exekutieren können. Aber Sie können es mit diesem Personalstand in Zukunft nicht exekutieren.
Ein großer inhaltlicher Kritikpunkt betrifft die sogenannten Scheinfirmen. Da gibt es zwei verschiedene Varianten. Die, die ich jetzt meine, sind klassische Scheinfirmen. Ich weiß, Herr Bundesminister, Sie werden sich jetzt nach mir irgendwann zu Wort melden und wieder sagen, das seien alles Österreicher.
Das stimmt nicht, ich kann es belegen: Ich habe eine Anfragebeantwortung des Finanzministers, in der es heißt, dass die Geschäftsführer dieser Scheinfirmen vor allem aus dem osteuropäischen Raum kommen, sofern die Identitäten überhaupt erkennbar oder nachweisbar und nicht gefälscht sind. Die gründen ein Unternehmen, haben aber niemals vor, dass dieses Unternehmen auch nur irgendetwas leistet. Die melden Leute bei der Sozialversicherung an, ohne jemals daran zu denken, auch einen Beitrag dort zu leisten, und dann, wenn die Sozialversicherung auf dieses Unternehmen aufmerksam wird, wird diese Firma gelöscht.
Der Schaden, der daraus entsteht, ist, dass das nicht nur eine Scheinfirma ist, sondern dass da bis zu 300 Leute angemeldet werden. Die Leute müssen, um angemeldet zu werden, dafür nachweislich bezahlen, die bezahlen ein paar Hundert Euro, und dafür werden sie dann offiziell als Mitarbeiter angemeldet. Von der Firma selbst wird für diese Leute nichts bezahlt. Und wenn dann die Finanzpolizei nach harter Arbeit draufkommt, wo so eine Scheinfirma ist, kommt es nicht einmal dazu – und das ist ein Mangel, Herr Minister! –, dass diese Firmen beziehungsweise die Geschäftsführer dieser Firmen veröffentlicht werden. Das heißt, da werden eigentlich Kriminelle geschützt.
Ein weiterer Punkt, den wir auch kritisieren, ist, dass diese sogenannten Arbeitnehmer sich ganz bewusst in diesen Scheinfirmen einkaufen. Die wissen, dass sie in diesen Firmen nicht arbeiten werden, die wissen das ganz genau. Die zahlen, um in weiterer Folge Sozialleistungen lukrieren zu können, um krankenversichert zu sein, um dann möglicherweise auch AMS-Gelder zu beziehen. Auch das gibt es.
Es ist jetzt ungefähr ein Jahr her – beziehungsweise ziemlich genau ein Jahr –, als in Wien, glaube ich, einige Hundert solcher Scheinfirmen aufgeflogen sind, und Sie, Herr Bundesminister, haben damals gesagt, das System funktioniere ja wunderbar, denn sonst hätte man das ja nicht geschafft.
Unser Ansatz ist nicht, dass wir die Finanzpolizei jahrelang arbeiten lassen müssen, nein, wichtiger wäre es, dem Ganzen im Vorfeld sozusagen den Garaus zu machen, indem man eben schaut: Wo sind denn die Proponenten, wer sind denn die Personen, die immer wieder Scheinunternehmen haben? Wer sind denn diese Leute? – Das wäre ein sehr wichtiger Ansatz gewesen! (Beifall bei der FPÖ.)
Nichtsdestotrotz, der Hauptkritikpunkt, den wir haben – und den werden Sie auch nicht abstreiten können; Sie können ihn möglicherweise heute hier ausräumen, aber ich glaube es nicht –, ist die Tatsache, dass es kein Personal gibt, dieses Gesetz zu exekutieren. Im Ausschuss hieß es, dass es, sofern ich es jetzt richtig in Erinnerung habe, 511 Mitarbeiter sind und dass dieser Personalstand unverändert bleibt. Es kam dann von Ihnen, Herr Minister, die vage Aussage: Erstens ist der Chef der Finanzpolizei da – okay! –, und irgendetwas wird es dann 2016, 2017 geben! Also das ist eine sehr schwache Aussage von Ihnen, irgendetwas werde man 2016, 2017 vielleicht brauchen.
Aber was auch immer das heißt: Wann gibt es mehr Personal? Um wie viel Personal wird es mehr geben? Und ganz ehrlich gesagt: Für das Jahr 2016 müsste das jetzt schön langsam bekannt gemacht werden, weil man das ja auch vorbereiten muss. (Beifall bei der FPÖ.)
14.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.
14.46
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Bundesgesetz wird ein weiterer wichtiger Schritt gegen Sozialdumping und gegen Steuerbetrug gesetzt. Und was dieses Bundesgesetz besonders auszeichnet – und das ist offenbar bis jetzt nicht durchgedrungen –, ist, dass sowohl bei der Bekämpfung der Scheinfirmen als auch bei Maßnahmen betreffend den Missbrauch der e-card, wo Sozialbetrug stattfindet, alle beteiligten Institutionen, Einrichtungen und Behörden eingebunden gewesen sind. Das heißt, sowohl Finanzpolizei wie auch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse und auch der Hauptverband der Sozialversicherungsträger sind eingebunden gewesen,
als es um die Fragen ging: Was ist möglich, was ist machbar, und was ist nicht machbar?
Aber das Wichtige bei diesem Bundesgesetz ist Folgendes: Durch die Verschränkungen, wo es zu Verbesserungen beim Austausch von Daten kommt, wo es auch zu einer besseren Vernetzung der Einrichtungen und Behörden kommt, schaffen wir Freiräume, das bestehende Personal einzusetzen. Und das ist die wichtige Botschaft dabei!
Wenn wir über Scheinfirmen reden und hier gesagt wird, das sei nicht in den Griff zu bekommen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: O ja, das ist schon in den Griff zu bekommen!), dann muss ich an Folgendes erinnern: Wer hat denn in Regierungsverantwortung die Gewerbenovelle so aufgeweicht, dass jeder x-Beliebige, der irgendwo daherkommt, eine Möglichkeit hat, Unternehmer zu sein, dass ein Maßband und ein Bleistift genügen, um in diesem Land selbständig zu sein? – Verursacht wurde das durch die Regierungsbeteiligung der FPÖ, anno dazumal mit der Gewerbenovelle und mit der Novellierung des Gewerberechts. Und jetzt ist es wichtig, dem entgegenzusteuern. Wir versuchen jetzt, das wieder in Ordnung zu bringen.
Vonseiten der Regierung wurde den Scheinfirmen ganz klar der Kampf angesagt. Auch im Koalitionsabkommen ist das so vereinbart. Da geht es um folgende Maßnahmen: Die Scheinunternehmen zu veröffentlichen und mit einem Anmeldestopp von Dienstnehmern bei der GKK zu versehen. Da geht es auch darum, aufzuzeigen, wo die Auftraggeber in Österreich für nicht bezahltes Entgelt haften, und darum, dass die Arbeitnehmer, die um ihren Lohn geprellt werden, von der Gebietskrankenkassa informiert werden. – Das sind einige Beispiele, wie man da besser vorankommen kann.
Fakt ist: Mit diesem Bundesgesetz gibt es auch Verbesserungen im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Es werden die Arbeitnehmer informiert, wenn Unterentlohnung stattgefunden hat, damit sie rechtzeitig während der Verfallsfristen ihre Ansprüche geltend machen können.
Das bildet eine wunderschöne Brücke zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, wo wir es auf gesetzlicher Ebene ermöglichen, dass die BUAK eine Baustellendatenbank einrichten darf – und wird –, wo bei allen öffentlichen Baustellen die Firmen mit ihren Gewerbeberechtigungen, mit Arbeitsbeginn, mit Arbeitsende, mit Auftragssumme vermerkt sind. Damit können wir ein Radarsystem schaffen, um effizient und richtig kontrollieren zu können.
Sehr wichtig ist mir, hier festzuhalten: Wir lassen uns als Regierungsparteien, weder SPÖ noch ÖVP, dieses Gesetz sicherlich nicht schlechtreden, denn Fakt ist, dass dieses Gesetz auch eine tolle Brücke zur bevorstehenden Novelle des Bundesvergabegesetzes ist. Wir schaffen nämlich damit jene Voraussetzungen, die erforderlich sind, um in Zukunft bei öffentlichen Ausschreibungen schwarze Schafe, dubiose Firmen – unabhängig, ob aus dem Inland oder dem Ausland kommend – auszuschließen. Damit schaffen wir viele weitere Ressourcen für die Kontrollorgane der Finanzpolizei.
Ich bedanke mich bei allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, bei allen Einrichtungen und Behörden und auch bei den Expertinnen und Experten im Sozialministerium.
Fakt ist auch – und das ist sehr wichtig, zu sagen –: Seit 2011 gibt es in Europa kein einziges Land, das derartig viele Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping wie Österreich gesetzt hat. Und wir wissen auch ganz genau: Lohn- und Sozialdumping und Steuerbetrug enden nicht an der Staatsgrenze, das ist ein internationales Problem. Aber was wir schon machen, das ist, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um
Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen. Dafür bedanke ich mich recht herzlich bei der Bundesregierung, bei den Regierungsparteien und bei unserem Sozialminister Rudolf Hundstorfer. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Klubobfrau Ing. Dietrich. – Bitte.
14.51
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Sozialbetrugsbekämpfung ist etwas ganz, ganz Wichtiges. Daher werden wir diesem Gesetz in weiten Bereichen – nicht in allen, aber in weiten Bereichen – unsere Zustimmung geben.
Ein Punkt darin ist der Missbrauch der e-card. Das ist ein massives Problem, weil die e-card weitergegeben wird, mehrfach verwendet wird und man sich damit Medikamente besorgt und man dann – und dieser Verdacht liegt nahe – mit diesen Medikamenten weiterhandelt oder was auch immer macht. Wir haben im Gesundheitsausschuss aus diesem Grund, weil wir ganz klar das Bewusstsein haben, dass es da Missbrauch gibt, dass da Missbrauch stattfindet, einen Antrag mit der Forderung eingebracht, dass ein Lichtbild auf der e-card oben sein sollte. Aber dieser Antrag wurde leider von den Mächtigen in diesem Land vertagt, weil man im Sozialausschuss dann selbst einen ähnlichen Antrag eingebracht hat, dass man die neuen Medien dazu nutzen sollte, die e-card so zu gestalten, dass Missbrauch nicht mehr möglich ist.
Ich sage Ihnen: Die e-card muss so gestaltet werden, dass in Zukunft Missbrauch damit unmöglich ist! (Beifall beim Team Stronach.)
Es gibt noch einen Punkt, den wir unbedingt aufzeigen wollen: Unsere Krankenkassen – nämlich im wahrsten Sinne des Wortes – haben Außenstände in Höhe von rund 250 Millionen € von Patienten aus anderen EU-Ländern. Auch da ist einmal nachzuschauen beziehungsweise zu schauen: Wie kommen wir Österreicher zu unserem Geld, nämlich die Versicherer zu dem Geld, das ihnen zusteht?
Es gibt aber einen Punkt in diesem Gesetz, dem wir nicht zustimmen werden, denn da geht uns die Betrugsbekämpfung zu weit, und das betrifft das Mystery Shopping.
Herr Kollege Rasinger! Ein Kollege von Ihnen, nämlich Herr Dr. Franz, hat getwittert: „Mystery Shopping zerstört die Vertrauensbasis zwischen Patienten und Ärzten. Sollen die Praxen Orte der Denunziation werden?“
Herr Kollege Rasinger, dem kann ich nichts hinzufügen. Ich glaube, es ist absolut unerhört und der völlig falsche Weg, wenn wir jetzt sogenannte Spitzel einsetzen, die unsere Ärzte bespitzeln sollen, die in einen Bereich nachschauen sollen, wo Vertrauen herrschen muss (Beifall beim Team Stronach), nämlich genau in jenem Bereich, in dem zwischen Patienten und Ärzten Vertrauen bestehen muss, damit die Behandlung in der Form erfolgen kann, wie sie richtig ist.
Jetzt haben wir schon so einen Ärztemangel, jetzt haben wir schon so viele junge Ärzte, die nach dem Studium gar nicht in Österreich bleiben oder die sagen, sie wollen den Beruf nicht ausüben, und dann macht die Regierung nichts anderes, als zu bespitzeln und noch mehr die Ausübung dieses Berufs zu erschweren.
Meine geschätzten Damen und Herren, überdenken Sie diesen Weg! Ich sage Ihnen: Das ist der absolut falsche Weg! (Beifall beim Team Stronach.)
Aus diesem Grund werden wir eine getrennte Abstimmung verlangen.
Anstatt Ärzte zu kriminalisieren, sollte die Bundesregierung endlich an einer Gesundheitsreform arbeiten, die folgende Punkte enthalten soll: Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger, Investitionen in Prävention, Anreize für Vorsorgeuntersuchungen und Anreize für ein bewusstes und gesünderes Leben.
In diesem Sinne: danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall beim Team Stronach.)
14.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
14.55
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Steuer- und Sozialbetrug sind kein Kavaliersdelikt, das habe ich auch in meiner gestrigen Rede im Rahmen der Beschlussfassung der Steuerreform gesagt, und das hier ist ein Teil davon, nämlich ein Paket von rund 250 Millionen €, wo es vor allem um Sozialbetrug geht.
Ich möchte das in zwei Teile gliedern, und zwar: Der eine Teil ist eine umfassende Strategie gegenüber Scheinfirmen.
Wann spricht man von einer Scheinfirma, welche behördlichen Schritte sind bei welcher Verdachtslage zu setzen? – Zum Beispiel bei der Unauffindbarkeit einschlägig qualifizierter Personen oder beim Vorliegen erheblicher Rückstände gegenüber den Sozialversicherungsträgern. Und das ist wiederum auf zwei Gruppen aufgeteilt, nämlich auf jene, die Löhne und Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge durch Verschleierung zu kürzen versuchen, und auf jene, die Personen zur Sozialversicherung anmelden, um Leistungen zu lukrieren, ohne dass diese Personen tatsächlich jemals eine Beschäftigung aufgenommen haben.
Genau dem will man jetzt entgegentreten. Wir haben leider solche Situationen in Österreich, vor allem im Bau- und Baunebengewerbe. Daher ist es aus unserer Sicht notwendig, da tätig zu werden.
Ab der Feststellung einer Scheinfirma haften Auftraggeber für die Löhne der bei der Scheinfirma beschäftigten Arbeitnehmer, wenn sie zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe wussten oder wissen mussten, dass es sich beim Auftragnehmer um eine Scheinfirma handelt. – Das ist der eine Teil, und da wird es einen verstärkten Einsatz in diese Richtung geben müssen.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit Missbrauch im Bereich der Gesundheitspolitik, und zwar bei e-card und Mystery Shopping.
Zu Mystery Shopping ein Wort: Ja, auch da gibt es sicherlich Missbrauchsfälle, das ist keine Frage, aber auch ich bin der Meinung, dass das direkte Belügen des Arztes überschießend ist. Das ist meine persönliche Meinung, und ich glaube auch – um das sachlich zu diskutieren –, man hätte das durchaus mit einem Satz verändern können. Ich gestehe zu, es ist von unserer Seite damals verhandelt worden, dass das hineinkommt, weil es Missbrauchsfälle gibt, aber man kann in einem parlamentarischen Prozedere auch klüger werden, und ich würde meinen, man sollte diese eine Begebenheit, das direkte Belügen des Arztes, herausnehmen, weil ich glaube, dass das überschießend ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Auch bei anderen Gesetzesmaterien, wie zum Beispiel bei der Konteneinschau, haben wir ganz genau geregelt, wie der Ablauf ist. Aber ich sage es noch einmal: Das wurde von unseren Verhandlern eingebracht, weil es dort auch berechtigte Fälle von Missbrauch gibt. Und daher ist die Situation so, wie sie ist. Gegengeschäften können wir hier nicht mehr zustimmen, vor allem nicht auf dem Rücken eines Dritten, nämlich auf dem des Finanzministers – obwohl auch das ein berechtigtes Anliegen ist, das gebe
ich gerne zu, wenn es um Mindestpensionisten geht, was die 110 € Sozialversicherungsgutschrift anlangt – no na net! Aber es war nie – weder zu dem Zeitpunkt, als die Bundesregierung das Paket Steuerreform vorgestellt hat, noch im Ministerrat – beinhaltet, das muss man schon dazusagen. Aber über das Anliegen kann man natürlich diskutieren, keine Frage.
Aber es hat ja gestern auch noch andere Wünsche gegeben, auch von unserer Seite, was zum Beispiel die Grunderwerbsteuer anlangt, mit einer Deckelung dort, wo die hohen Immobilienpreise sind. Ich würde sagen, wir haben dieses Thema abgeschlossen.
Ich stimme diesem Paket natürlich zu, keine Frage, weil es insgesamt eine wichtige Gegenfinanzierungsmaßnahme ist. Mir ist es aber auch wichtig, den Fokus auf die e-card zu legen. Meine Damen und Herren, auf die e-card gehört längst ein Foto drauf! Wir haben viele andere Karten, auch im öffentlichen Bereich, bis hin zu den Wiener Linien, wo es überhaupt kein Problem darstellt, ein Foto auf die Karte zu bringen. Ich denke, ein Foto auf der e-card ist notwendig. Wir haben im Sozialausschuss auch einen in diese Richtung gehenden Entschließungsantrag beschlossen.
Es geht aber auch um die Ausweispflicht, die ja jetzt schon in diesem Zusammenhang besteht (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Man merkt, in Oberösterreich ist Wahlkampf!), nämlich dass der Arzt, wenn er den Patienten nicht kennt, auch kontrolliert, ob es sich um die entsprechende Person handelt. Das ist uns ein wichtiges Anliegen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Seit wann?), und darauf wollen wir den Fokus legen.
Abschließend noch, Herr Klubobmann Schieder, um wieder eine gute Basis für die Zukunft zu legen: Ich bin ein Innviertler, und Innviertler sind in diesem Hause einiges gewöhnt. Mir hat zwar in den letzten 13 Jahren hier noch niemand einen schlechten Stil vorgeworfen, aber bei dir nehme ich das eher so an. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Er ist auch im Wahlkampf! Die Nerven liegen blank!)
Es ist ein großes Paket, das natürlich auf der einen und auf der anderen Seite seine Schwierigkeiten mit sich gebracht hat. Ich gehe davon aus, dass wir die gute Zusammenarbeit in diesem Hause fortsetzen werden. Das ist jedenfalls ein wichtiges Paket zur Gegenfinanzierung der Steuerreform. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
15.01
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren auf den Zuschauerrängen und vor den Bildschirmen! Der Kampf gegen Sozialbetrug und der Kampf gegen Scheinunternehmen ist ein wichtiger, denn dadurch entsteht Schaden für die Republik, für die Bürger, für die öffentlichen Kassen und Schaden für die Unternehmen, die im redlichen Wettbewerb tätig sind. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)
Allerdings hat dieses Gesetz, so wie es uns vorliegt, das Potenzial, auch redliche Unternehmen zu schädigen, deswegen haben wir einen umfangreichen Abänderungsantrag eingebracht, den ich jetzt in groben Zügen erläutern möchte.
Die Probleme beginnen schon dort, wo es um die Definition des Begriffs „Sozialbetrug“ geht. Da lässt das Gesetz enormen Interpretationsspielraum offen. Auch die Definition, was ein Scheinunternehmen ist, ist nicht präzise genug gefasst. Deshalb fordern wir eine abschließende Definition von „Sozialbetrug“ und eine Konkretisierung des Begriffs
„Scheinunternehmen“ und dass die Scheinunternehmereigenschaft nur an konkreten Anhaltspunkten festgemacht wird.
Natürlich muss die Feststellung, ob ein Scheinunternehmen vorliegt oder nicht, schnell gehen. Wenn das aber ungenau definiert ist oder rechtlich unmögliche Vorausset-zungen postuliert werden, dann könnte es sein, dass da Unternehmen zu Unrecht in Verdacht geraten.
Wie zum Beispiel festgestellt wird, ob Urkunden gefälscht sind – und das wäre so ein Anhaltspunkt, den das Gesetz definiert –, das steht nicht im Gesetz. Ob da Urkundenfälschung im Sinne des StGB oder ein weiterer Begriff gemeint ist, darf sich jeder selbst zusammenreimen. Und die Frage, ob Arbeitnehmer befragt werden, um zu beurteilen, ob es sich um ein Scheinunternehmen handelt, ist so geregelt, dass das erst nach der Feststellung der Scheinunternehmereigenschaft stattfinden soll. Auch das ist unserer Meinung nach nicht logisch.
Das Vorliegen erheblicher Rückstände hat Kollege Wöginger vorher als Beispiel herangezogen. Was nicht im Gesetz festgehalten ist: Wenn ein Unternehmer mit erheblichen Rückständen eine aufrechte Zahlungsvereinbarung mit dem Sozialversicherungsträger hat und dieser Zahlungsvereinbarung nachkommt, dann muss man auch sicherstellen, dass er nicht in den Verdacht gerät, ein Scheinunternehmer zu sein.
Wenn also nun der Verdacht gefasst wird, es handelt sich um ein Scheinunternehmen, dann erfolgt die Mitteilung an dieses Unternehmen ohne Zustellnachweis. Der Unternehmer hat eine Woche Zeit, dagegen Widerspruch zu erheben, und in dieser einen Woche muss er das persönlich tun. Bitte, diese drei Faktoren zusammen zeigen schon, wie sehr hier der Rechtsschutz ausgehöhlt worden ist. Natürlich muss man den Scheinunternehmen zu Leibe rücken, aber wenn jemand zu Unrecht in den Verdacht kommt, muss er sich dagegen wehren können.
Die Mitteilung ohne Zustellnachweis, eine Woche Zeit, Widerspruch zu erheben, und das nur persönlich – man kann keinen Prokuristen schicken oder sonst einen Bevollmächtigten –, das ist unserer Meinung nach überschießend. Und bei den vielen Juristen, die hier im Saal sind, wundere ich mich schon, dass sich bei der vorgeschlagenen Regelung niemand aufregt, was die Rechtsstaatlichkeit betrifft! (Beifall bei den NEOS.)
Darüber hinaus soll eine Sozialbetrugsdatenbank eingerichtet werden, und auch in diesem Zusammenhang sehen wir rechtsstaatlich bedenkliche Elemente, auf die Kollege Alm noch genauer eingehen wird. Die Datenbank braucht diesbezüglich dringend Klarstellungen, wie mit massenhaft vorrätigen Speicherungen umgegangen werden soll. Wir brauchen eine Beschränkung dessen, was da gespeichert wird. Ob die Verdachtsmomente jetzt auf die StGB-Tatbestände von Sozialbetrug beschränkt werden oder ob da auch ganz andere Tatbestände hineinkommen, das gehört geklärt. Schon allein deswegen, um allfälligem Missbrauch einer solchen Datenbank von vornherein entgegenzutreten. Auch müssen die Daten schneller gelöscht werden, wenn sie einmal drinnen sind. Und dass Personen über die Speicherung ihrer Daten informiert werden, erscheint uns eine Selbstverständlichkeit auf dem Weg zum gläsernen Staat, der an die Stelle des gläsernen Bürgers treten soll.
Das Mystery Shopping wurde schon angesprochen. In unserem Abänderungsantrag ist auch vorgesehen, dass die entsprechenden Passagen entfallen. Und wir möchten gerne Abgeordnetem Rasinger die Möglichkeit geben, mit uns gemeinsam gegen das Mystery Shopping zu stimmen. Ich freue mich darauf, dass er seine Ankündigung wahr macht, die er uns medial schon zukommen hat lassen. (Beifall bei den NEOS.)
Wenn es darum geht, dass die Krankenkassen feststellen, ob ein Arzt missbräuchlich krankschreibt oder nicht, gibt es andere Möglichkeiten als Mystery Shopping. Die Kassen haben sehr genaue Zahlen, die zeigen, welcher Arzt wie viel krankschreibt. Sie haben genaue Zahlen, anhand derer sie überprüfen können, ob die Vertretungszahlen überschritten werden. Diese Möglichkeiten werden von den SV-Trägern aber noch viel zu wenig genützt, weil das auf der anderen Seite wieder bequeme Effekte für sie hat.
Eines hat noch Platz gefunden in diesem Gesetz, und das ist allen entgangen – auch die ÖVP hat da wieder kollektiv geschlafen –, und zwar ist eine Frühpensionsmöglichkeit darin versteckt. Es muss natürlich bei einem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das auf die Bauwirtschaft abzielt, auch das BUAG geändert werden. Und in den vielen Passagen zum BUAG ist eine Zeile drinnen, wo die Anspruchsvoraussetzungen für das Überbrückungsgeld heruntergeschraubt werden. Man sorgt also dafür, dass die Menschen leichter Überbrückungsgeld bekommen. Und wenn man weiß, dass der Vorsitzende des Sozialausschusses auch der Vorsitzende der Bau-Holz-Gewerkschaft ist, dann kann man sich erklären, wie solche Bestimmungen in solch einen Gesetzentwurf kommen, und dann kann man sich auch erklären, warum Gusenbauer dagegen war, dass hohe Gewerkschaftsfunktionäre gleichzeitig Abgeordnete zum Nationalrat sind, warum er eine Trennung dieser Funktionen haben wollte. (Abg. Strolz: Das ist unverschämt! Das so versteckt zu machen ist unverschämt!)
Wir glauben, dass das auch wieder zeigt, dass es Ihnen nicht ernst ist mit Korrekturen im Pensionssystem und mit dem Zuleiberücken bei den Frühpensionsmöglichkeiten. Ich finde es extrem bedauerlich, dass der ÖVP das durchrutscht. Was sagt Kollegin Himmelbauer, was sagt Kollege El Habbassi, was sagen die jungen ÖVP-Abgeordneten, wenn da die Frühpensionsmöglichkeiten ausgedehnt werden? Da hätte ich mir mehr Widerstand erwartet! (Beifall bei den NEOS.)
15.07
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde an alle Abgeordneten verteilt und jetzt in den Kernpunkten mündlich erläutert. Er ist damit ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (692 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz - SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden und über den Antrag 343/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (770 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (692 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozial-
betrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz - SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden und über den Antrag 343/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (770 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 entfällt in § 2 das Wort „insbesondere“.
2. In Artikel 1 wird in § 5 Abs. 1 die Wortfolge „eines Sozialbetrugsverdachts nach diesen Bestimmungen“ durch die Wortfolge „eines Verdacht auf Sozialbetrug, der ausschließlich auf die Bestimmungen der §§ 153c bis 153e des Strafgesetzbuches beschränkt ist,“ ersetzt.
3. In Artikel 1 wird in § 5 Abs. 1 vor dem letzten Satz folgender Satz eingefügt: „Das Vorliegen eines Verdachts wird von den Kooperationsstellen und der Staatsanwaltschaft gemeinsam beurteilt und erst nach gemeinsamer Prüfung über das Vorliegen eines Verdachts die Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und insbesondere der Austausch von Daten initiiert.“
4. In Artikel 1 wird in § 5 Abs. 6 die Wortfolge „fünf Jahren“ durch „einem Jahr“ ersetzt und am Ende des ersten Satz der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Wortfolge eingefügt „sofern keine entsprechenden Maßnahmen zur strafrechtlichen Verfolgung des Sozialbetrugsverdachts in Angriff genommen wurden. Sofern Ermittlungen stattfinden bleiben die Daten weiter gespeichert.“
5. In Artikel 1 wird in § 5 Abs. 6 folgender Satz angefügt: „Nach erfolgter Löschung sind die betroffenen Personen von der Dauer, dem Umfang und dem Grund der Speicherung zu informieren.“
6. In Artikel 1 wird in § 8 in Abs. 1 Z 2 folgender Satz angefügt: „Der wirtschaftliche Erfolg kann dabei aber nicht als Kriterium zur Klassifizierung eines Unternehmens als Scheinunternehmen, herangezogen werden.“
7. In Artikel 1 wird in § 8 Abs. 3 die Z4 ersetzt durch „4. Fehlende Fähigkeit zur Glaubhaftmachung, dass jene Personen für die eine Pflichtversicherung besteht, tatsächlich eine Arbeitsleistung verrichten oder verrichtet haben,“.
8. In Artikel 1 wird in § 8 Abs. 3 Z 6 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und die Wortfolge „sofern keine aufrecht Zahlungsvereinbarung besteht.“ hinzugefügt.
9. In Artikel 1 wird in § 8 Abs. 5 das Wort „ohne“ durch „mit“ ersetzt.
10. In Artikel 1 wird in § 8 Abs. 6 das Wort „ohne“ durch „mit“ ersetzt.
11. In Artikel 1 wird in § 8 Abs. 7 das Wort „einer“ durch „zwei“ ersetzt.
12. In Artikel 1 wird in § 8 Abs. 7 wird die Wortfolge „oder dessen/deren organschaftlichen Vertreters/Vertreterin“ ersetzt durch die Wortfolge „, dessen/deren organschaftlichen Vertreters/Vertreterin oder Prokuristen und Handungsbevollmächtigte“.
13. In Artikel 1 lautet § 8 Abs. 12 folgendermaßen:
„(12) Auf das Verfahren sind die Vorschriften der BAO sinngemäß mit den vorgenannten und folgenden Besonderheit anzuwenden:
1. Für die Mitteilung nach Abs. 4 gilt § 93 Abs. 3 bis 6 BAO sinngemäß. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass im Falle der Erhebung des Widerspruchs das ordentliche Verfahren eingeleitet wird.
2. Beschwerden gegen Bescheide nach den Abs. 8 und 9 sind an das Bundesfinanzgericht zu richten.“
14. In Artikel 2 entfällt die Z 4. Die Z 5 bis 22 erhalten die Ziffernbezeichnungen „4.“ bis „21.“.
15. In Artikel 9 entfällt die Z 2. Die Z 3 bis 11 erhalten die Ziffernbezeichnungen „2.“ bis „10.“.
Begründung
Der Kampf gegen Scheinunternehmen und damit insbesondere der Kampf gegen Sozialbetrug ist eine gesamtstaatlich wichtige Maßnahme, um fairen Wettbewerb zu garantieren und auch den Schaden durch solche Formen des Sozialbetrugs, für die Sozialversicherungen einerseits und für Arbeitnehmer_innen andererseits, zu minimieren. Dennoch ist auch bei diesen Maßnahmen auf rechtsstaatliche und datenschutzrechtliche Grundlagen Rücksicht zu nehmen und mit adäquatem Augenmaß bei der Festlegung der Maßnahmen zu agieren. Die vorliegende Regierungsvorlage wird rechtstaatliche Grundsätze aus unserer Sicht unzureichend gerecht und birgt die Gefahr eines Generalverdachts gegenüber Unternehmen in sich. Gleichzeitig muss mit dem vorliegenden Entwurf auch die Einrichtung einer Sozialbetrugsdatenbank im Lichte datenschutzrechtlicher Regelungen betrachtet werden. Die gegenwärtige Ausformulierung zur Sozialbetrugsdatenbank und die diesbezüglichen Erläuterungen führen aus unserer Sicht zu einer „Vorratsdatenspeicherung light“, da die rechtliche Handhabung und die Auslöser für die Befüllung der Datenbank unzureichend definiert sind und willkürlichem Verhalten von Seiten der Kooperationsbehörden Tür und Tor öffnen.
zu 1.
Mit der Streichung des Wortes „insbesondere“ wird die demonstrative Aufzählung von Anhaltspunkten eines Sozialbetrugs abschließend ausformuliert, also taxativ. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass sich als Rechtsfolge dieser Bestimmung wesentliche Konsequenzen ergeben, wie etwas die Speicherung von personenbezogenen Daten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine abschließende Aufzählung der Anhaltspunkte dringend notwendig, um eine zu weit reichende und ausufernde vorrätige Speicherung von Daten auszuschließen und die Speicherung tatsächlich abhängig von klar definierten Anhaltspunkten und Merkmalen eines möglichen Sozialbetrugs zu machen.
zu 2. und 3.
Die Einrichtung der Sozialbetrugsdatenbank innerhalb des BMF ist in der vorliegenden Form aus mehreren Punkten kritisch zu beurteilen. In der vorliegenden Form liegt, insbesondere aufgrund der Erläuterungen zu § 5 SBBG, eine zu weitreichenden und rechtstaatlich sowie in Bezug auf Grundrechte höchst bedenkliche Speichermöglichkeit vor, da personenbezogene Daten auf Grundlage gesetzlich ungenau definierter Tatbestände und nicht abschließend formulierter Verdachtsmomente langfristig vorrätig gespeichert werden.
Im Gesetz wird zwar in § 5 Abs. 2 definiert, dass solche Daten zu speichern sind, wenn sich Anhaltspunkte für das Vorliegen von Sozialbetrug im Sinne der §§ 154c bis 153e StGB ergeben. Dies wäre grundsätzlich als eine vertretbare Definition anzusehen,
doch die Erläuterungen unterminieren diese Konkretisierung und eröffnen einen Interpretationsspielraum, der überschießenden Datenspeicherung Tür und Tor öffnet.
In den Erläuterungen wird ausgeführt, dass die Strafbestände der §§ 153c bis 153e StBG auch Verletzungen anderer Bestimmungen betreffen, die in der Zuständigkeit der Kooperationsstellen liegen. Sofern es zu möglichen Verletzungen der Bestimmungen im Zuständigkeitsbereich der Kooperationsstellen kommt, kann gemäß Erläuterungen von einem Vergehen gem. §§ 153c bis 153e StGB ausgegangen werden.
Hiermit wird also der Zugang zur Datenbank ebenso wie ihre Nutzung massiv ausgedehnt, indem „Sozialbetrug“ iSd SBBG den Straftatbeständen iSd §§ 153c bis 153e StBG gleichgehalten wird, wodurch eine enorme Ausweitung des strafrechtlichen Sozialbetrugsbegriffes durchgeführt wird. Damit wird auch die Sammlung von Daten relativ einfach: Es genügt, wenn eine Kooperationsstelle den Verdacht hat, dass Sozialbetrug iSd SBBG vorliegen könnte, um die genannten Daten zu speichern. Dies ist schon problematisch genug, wird aber iVm § 2 SBBG noch weiter ausgedehnt, wo nur demonstrativ aufgelistet wird, was unter Sozialbetrug zu verstehen ist, aber keine abschließenden Bestimmungen formuliert werden.
Zusätzlich ausgehöhlt werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, indem für die Speicherung von Daten schon das Vorliegen eines Verdachts ausreicht, der entweder bei einer Kooperationsstelle oder der Staatsanwaltschaft vorliegt. Insbesondere problematisch ist, dass die Beurteilung über das Vorliegen eines Verdachts von den Kooperationsstellen unabhängig von der Einschätzung der Staatsanwaltschaft erfolgt und die Datenspeicherung auslöst.
Die mit diesem AÄA vorgeschlagene Änderung führt dazu, dass zur Nutzung der Sozialbetrugsdatenbank tatsächlich nur ein Verdacht auf Sozialbetrug im ausschließlichen Sinne der §§ 153c bis 153e StGB zu verstehen ist, um eine ausufernde Nutzung von Speicherdaten zu unterbinden. Das Vorliegen eines Verdachts auf Sozialbetrug iSd §§ 153c bis 153e StGB beurteilen die jeweilige Kooperationsstelle, die einen Verdacht hegt, und die Staatsanwaltschaft gemeinsam. Erst dann darf eine Speicherung von Daten vorgenommen.
zu 4.
Die Speicherung von personenbezogen Daten in der Sozialbetrugsdatenbank ist auf ein Jahr zu beschränken, sofern keine strafrechtliche Verfolgung des Sozialbetrugsverdachts in Angriff genommen worden ist. Dadurch wird eine vorrätige Speicherung von personenbezogenen Daten unterbunden. Die Behörden sind angehalten, bei einem begründeten Verdacht tatsächlich Ermittlungen einzuleiten. Sollten nach einem Jahr noch Ermittlungen laufen, so sollen die Daten zumindest bis zum Abschluss der Ermittlungen erhalten bleiben.
zu 5.
Aus unserer Sicht ist es nötig, dass Personen informiert werden, falls gegen sie ein Verdacht auf Sozialbetrug bestanden hat, und darüber, dass ihre personenbezogenen Daten gespeichert wurden.
zu 6.
Die Definition, was ein Scheinunternehmen ist und wie ein Verdacht auf Scheinunternehmertum gefasst wird, ist rechtlich unklar. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag verweist in seiner Stellungnahme vor allem auf die „Vorrangigkeit“ in § 8 Abs. 1, denn dieser Begriff könnte eine Verwaltungspraxis erlauben, die bereits bei Nichterzielung des erwünschten wirtschaftlichen Erfolgs die Qualifikation als Scheinunternehmen zulässt. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, einer solchen Verwal-
tungspraxis vorzugreifen und das Abstellen auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens nicht als Bezugspunkt gelten zu lassen, der eine Klassifizierung als Scheinunternehmen zulässt.
zu 7.
In mehreren Stellungnahmen zum Gesetz wurde problematisiert, dass die „Verwendung falscher oder verfälschter Urkunden oder Beweismittel durch die dem Unternehmen zuzurechnenden Personen“ nicht als Anhaltspunkte für den Verdacht eines Scheinunternehmens taugen. Es ist nämlich offen, wie diese Urkunden oder Beweismittel rechtlich zu beurteilen sind, weil die Erläuterungen unklar lassen, ob es sich um neue Rechtsbegriffe handelt oder dieser im Sinne des StGB zu verstehen sind. Falls sie im Sinne des StGB zu verstehen sind, macht es keinen Sinn, diese als Anhaltspunkt zu verstehen, da dann bereits eine strafrechtliche Verfolgung bzw. Verurteilung vorzuliegen hätte. Zeitlich gesehen ergibt Z 4 als Anhaltspunkt damit keinen Sinn, da die Anhaltspunkte vor einem strafrechtlichen Verfahren vorgelagert zu betrachten sein sollten.
Wir schlagen deshalb das Vorziehen eines anderen wichtigen Punktes vor, der erst nach Klassifizierung als Scheinunternehmen beurteilt wird, da er aus unserer Sicht ein wesentliches Merkmal bzw. einen Anhaltspunkt zur Feststellung von Scheinunternehmertum darstellt: Die Befragung der Arbeitnehmer_innen. Denn laut vorgeschlagenem § 11 Abs. 7 ASVG werden erst bei Feststellung der Scheinunternehmereigenschaft die Arbeitnehmer_innen befragt und diese müssen gegebenenfalls glaubhaft machen, dass sie tatsächlich eine Arbeitsleistung verrichtet haben. – Diese Glaubhaftmachung muss schon vorab passieren und ein wesentliches Kriterium zur Feststellung des Scheinunternehmens sein.
zu 8.
Die vorgeschlagene Konkretisierung soll verhindern, dass redliche Unternehmen bei Zahlungsrückständen an Sozialversicherungsträger dann keine Sorge vor einer Klassifizierung als Scheinunternehmen haben müssen, sofern eine aufrechte Zahlungsvereinbarung besteht und die Rückstände planmäßig zurückgezahlt werden.
zu 9., 10., 11. und 13.
Die Fristen zur Feststellung eines Scheinunternehmens sind rechtstaatlich höchstbedenklich und ein Angriff auf rechtstaatliche Grundsätze zur Gewährleistung fairer Verfahren. Die vorliegende Regierungsvorlage reduziert den Rechtsschutz auf ein bisher nicht gekanntes Niveau.
Wenn es einen Verdacht auf Bestehen eines Scheinunternehmens gibt, erfolgt eine Mitteilung an das verdächtigte Unternehmen OHNE Zustellnachweis. Gegen diese Mitteilung - falls sie zugeht - kann der Betroffene nur binnen einer Woche Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache erfolgen. Die Kombination von „ohne Zustellnachweis“, Widerspruch binnen einer Woche und nur durch persönliche Vorsprache, sind derartig streng und überzogen, dass man in der Bundesabgabeordnung ihresgleichen vergeblich sucht.
Die mangelhaft ausgestatteten Rechtsmittel sind deshalb zu kritisieren, weil sie in keinem Verhältnis zu jenen Rechtsmitteln stehen, die ansonsten in der Bundesabgabeordnung zur Verfügung stehen. Statt einer Woche Zeit für einen Widerspruch sind normalerweise 4 Wochen (vgl. § 245 Abs. 1 BAO) vorgesehen. Auch die Frist für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beträgt nur zwei Wochen. D.h. werden innerhalb von einer bzw. zwei Wochen ab Feststellung des bloßen Verdachts keine Rechtsmittel erhoben, ist das Unternehmen quasi am Ende. Dass das Fassen eines Verdachts bereits bei geringen Verdachtsmomenten geschehen kann und diese nicht
ausreichend definiert sind, trägt zusätzlich zur Problematik der Regierungsvorlage bei. Dass diese geringen Rechtsmittel auch für seriös agierende Unternehmen problematisch sein können und rasch massive Konsequenzen haben können, ist offensichtlich.
„Verdachtsmomente“ können insbesondere gegenüber neu agierenden Unternehmen schnell vorliegen, da es für diese noch keine Erfahrungswerte gibt und es am Beginn, des Bestehens eines Unternehmens, öfter passieren kann, dass es zu (nicht fahrlässigen, nicht vorsätzlichen) Fehlern bei der Anmeldung von Mitarbeitern bzw. bei der Abführung von SV-Beiträgen kommt. Gegen solche Unternehmen kann also sehr schnell der Verdacht eines „Scheinunternehmens“ gefasst werden, womit ein schnelles Ende dieses Unternehmens de facto feststeht.
Die vorgeschlagene Änderung erhöht den Rechtsschutz dahingehend, dass die Unternehmen entsprechende Fristen haben, die auch zulassen, dass seriös agierende Unternehmen Möglichkeiten des Widerspruchs auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. Die vorgeschlagenen Fristen orientieren sich größtenteils an den üblichen Fristen der Bundesabgabeordnung.
zu 12.
Durch die wesentliche Einschränkung der persönlichen Vorsprache auf den Rechtsträger bzw. dessen organschaftlichen Vertreter und im Zusammenhang mit den kurzen Widerspruchsfristen, ist es notwendig, dass auch Prokuristen und andere Handlungsbevollmächtigte diese Vorsprache machen können, damit für das Unternehmen ein Widerspruchsrecht nicht zu stark eingeschränkt wird.
zu 14.
Mystery-Shopping bei Ärzten ist Ausdruck eines Generalverdachts gegenüber dieser Berufsgruppe. Es handelt sich also um ein sensibles Thema, da durch diesen Eingriff das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wesentlich beeinträchtigt wird.
Zur Bekämpfung ungerechtfertigter Krankschreibungen gibt es aber auch andere Möglichkeiten. Es sollten dazu aber bestehende Möglichkeiten angewendet werden: Beispielsweise kann anhand von Umsatzzahlen geprüft werden, ob Vertretungszahlen (oder auch Krankmeldungen) das Geschäftsvolumen der Arztpraxis unzulässig vergrößern bzw. für die Größe einer Arztpraxis zu groß sind. Diese Möglichkeiten werden von den SV-Trägern zu wenig stark wahrgenommen. Bevor neue Überwachungsmaßnahmen umgesetzt werden, sollten bestehende Möglichkeiten zur Kontrolle besser genutzt werden.
zu 15.
Die gegenwärtig gültige Fassung des § 13l BUAG sieht vor, dass der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zwei Jahre vor Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes mindestens 30 Wochen im Baubereich beschäftigt war. D.h. mit der noch gültigen Regelung wird flexibel auf Ansprüche auf Alterspensionen eingegangen. Dies ist besonders wichtig, da der Zugang zu Alterspensionen teilweise eingeschränkt wurde. Die bestehende Bestimmung geht flexibel auf verschiedene Alterspensionsmöglichkeiten ein.
Die vorgeschlagene Regelung der Regierungsvorlage würde das Erreichen eines Anspruchs auf Überbrückungsgeld wesentlich erleichtern, in dem der Beobachtungszeitraum mit dem 56. Geburtstag beginnt und beliebig ausgedehnt werden kann. Damit ist der Anspruch auf Überbrückungsgeld deutlich einfacher zu erwerben. Gerade im
Hinblick auf die Notwendigkeit der nachhaltigen Steigerung des faktischen Pensionsantrittsalters, dürfen Anspruchsvoraussetzungen für frühpensionsähnliche Leistungen - wie es das Überbrückungsgeld ist - nicht erleichtert oder attraktiviert werden.
*****
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.
15.08
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorangestellt: Wir Grüne haben kein Verständnis für Unternehmen, die systematisch und bewusst ihre Mitarbeiter unterentlohnen oder gar schwarz beschäftigen, die konsequent Gesetze brechen. Wir haben kein Verständnis für systematischen Betrug durch das Nichtbezahlen gesetzlicher Versicherungsbeiträge und Abgaben. Insofern begrüßen wir die heute vorliegende Weiterentwicklung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes und auch beim Kampf gegen Scheinfirmen über das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz.
Ein paar Worte zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: Dieses wurde im Jahre 2011 beschlossen und war ein großer Fortschritt, ein sehr interessanter, innovativer Ansatz. Wir haben damals einen elf Punkte umfassenden Abänderungsantrag dazu eingebracht. Nun sind quasi alle dieser elf Punkte mit der heutigen Novelle umgesetzt. Wir freuen uns, dass durch die mehrjährige Entwicklung und Weiterentwicklung dieses Gesetz eine wirklich sehr gute Wirksamkeit entfalten kann.
Besonders wichtig ist der Punkt, der heute noch ergänzt wird, nämlich dass von Unterentlohnung betroffene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehr frühzeitig, nämlich zum Zeitpunkt der Anzeige, über den Verdacht der vorliegenden Unterbezahlung informiert werden. Das ist sehr wichtig, damit Sie innerhalb von Fristen, die da relevant sind, ihre Ansprüche wirklich geltend machen können und mehr Chance haben, zu dem Geld zu kommen, das ihnen vorenthalten wird. Auch das ist also noch ein wichtiger Lückenschluss.
Ein Punkt ist trotzdem anzugehen – wir müssen das genau beobachten –, es geht um die Kontrollstrukturen, das wurde heute schon angesprochen. Auch wir sind der Meinung, dass man da mehr Ressourcen braucht. Das heißt, um dieses gute Gesetz wirklich voll zur Wirksamkeit zu bringen, brauchen wir mehr Ressourcen, mehr Geld für die Kontrollstrukturen, und wir müssen wirklich schauen, dass dafür bei den künftigen Budgetverhandlungen mehr herausschaut.
Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, Kampf gegen Scheinfirmen: Die Richtung, die hier eingeschlagen wird, ist gut. Es gibt Punkte, wo wir Bedenken haben. Das ist bei diesem Risiko- und Auffälligkeitstool der Fall. Das orientiert sich sehr stark an den Gegebenheiten am Bau. Auch das Verfahren im Anschluss, also dann, wenn dieser Verdacht festgestellt wird, orientiert sich sehr stark an den Problemen, die wir mit Scheinfirmen am Bau haben. Und wir haben ein bisschen die Sorge, dass moderne, junge Branchen hier Probleme bekommen könnten, nur deshalb, weil sie anders funktionieren als traditionelle Branchen. Und ich denke, da muss man hinschauen und aufpassen, dass nicht jemand Schwierigkeiten bekommt, der eigentlich völlig legal, aber einfach anders handelt.
Das Zweite ist die Datenbank betreffend Scheinfirmen. Ich bin auch nicht überzeugt davon, ob es wirklich so viel Sinn macht, diese Firmen zu registrieren. Sie und auch der Herr Minister haben leider im Ausschuss auf diese Frage nicht geantwortet. Die Scheinfirma entsteht, und das Wesen der Scheinfirma ist ja auch, dass sie wieder
verschwindet, während die Akteure ja jene sind, die wir beobachten müssen. Die werden aber in dieser Datenbank nicht genannt, die sind da nicht drinnen.
Vielleicht könnte mir irgendjemand heute sagen, warum es nicht möglich war, sozusagen die, die eigentlich Malversation als System betreiben, hier zur Kenntnis zu bringen statt der Firmen, die dann ohnehin wieder weg sind.
Zusammenfassend: Das ist eine gute Weiterentwicklung. Wir sind sicher, es braucht Nachbesserungen, wir werden das beobachten. Der Fokus ist ganz stark auf den Bau gerichtet, wir wollen aber – wir werden das auch immer wieder einfordern –, dass auch in anderen Bereichen, im Tourismus, Reinigungsgewerbe, in der Landwirtschaft, wo auch Sozialbetrug stattfindet, genau hingeschaut wird.
Also, wie gesagt, wir glauben, es war eine gute Arbeit und die Entwicklungsrichtung stimmt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.12
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.
15.12
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich möchte eine tatsächliche Berichtigung machen.
Mit dieser Änderung im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz wird kein einziger Schwerarbeiter in der Bauwirtschaft einen Tag früher in Pension gehen können, sondern das ist ein Überbrückungsmodell, damit Schwerarbeiter mit dem 60. Lebensjahr in Pension kommen können. Und die Bauwirtschaft leistet dazu einen wichtigen Beitrag, dass auch Schwerarbeiter länger in Beschäftigung bleiben. Wir holen sie in ein Modell und lassen sie nicht im Stich.
Wenn nur solche Leute wie Sie hier herinnen sitzen würden, hätten die Arbeiter gar keine Vertretung. Und deswegen ist es gut, dass wir Gewerkschafter hier herinnen sitzen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Das war keine tatsächliche Berichtigung im Sinne der Geschäftsordnung!)
15.13
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, es war insofern nicht ganz eine tatsächliche Berichtigung, weil diese als Punkt eins sozusagen die Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung vorsieht. Das war sozusagen im Zuge der Beantwortung dann dabei.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Karlsböck. – Bitte.
15.14
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mystery Shopping – es ist schon erklärt worden, was es bedeutet. Mystery Shopping, das gibt es heute schon. Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass in einer Ordination Missbrauch betrieben wird, dann hat die Gebietskrankenkasse heute schon die Möglichkeit – und sie nutzt diese auch –, in Ordinationen zu gehen und Nachschau zu halten. Und es wurden ja auch einige Verträge in Österreich aufgrund dieser Kontrollen entzogen.
Aber als freiheitlicher Mandatar und praktizierender Zahnarzt schließe ich mich vollinhaltlich der Kritik an diesem Mystery Shopping an. Meiner Überzeugung nach ist es schlicht und einfach empörend, einen gesamten Berufsstand und damit gleich auch die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen. Es gehört schon eine gehörige
Portion Misstrauen dazu, in unserer Republik so etwas in ein Gesetz hineinzuschreiben, weil ich davon ausgehe, dass tatsächlich nicht alle Ärzte und auch nicht alle Patienten unser Sozialsystem schändlich missbrauchen.
Zur Gegenfinanzierung der Steuerreform wurde ja gestern schon das Bankgeheimnis abgeschafft, und jetzt macht man den nächsten Schritt. Wir schaffen damit nicht nur ein Präjudiz für andere Berufsgruppen, sondern wir erlauben eine systematische Bespitzelung der Ärzteschaft als Instrument der Gegenfinanzierung.
Selbstverständlich lehnen wir Freiheitlichen jede Form von Sozialbetrug strikt ab, das sieht man ja auch an unseren Anträgen, die wir über die Jahre, ja Jahrzehnte hier eingebracht haben und die zum Großteil, weil sie eben von uns gekommen sind, schubladisiert worden sind. Wir sind offen für alle sinnvollen Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug, aber für Denunziationspraktiken, wie sie vorgesehen werden, mit einer Gruppe von amtlich sanktionierten – ist schwierig zu sagen – Schwindlern – hart würde man sogar sagen: Betrügern –, die mit gefälschten Identitätskarten in die Ordinationen kommen und dort für Misstrauen unter der Ärzteschaft sorgen, haben wir kein Verständnis.
Vor allem wird das traditionelle Vertrauensverhältnis, das momentan immer noch zwischen Arzt und Patient herrscht und das für eine Genesung der Patienten unumgänglich ist, damit ausgehebelt. Der Arzt hat dann, wenn das wirklich beschlossen wird, nicht mehr die Gewissheit, dass ihm ein Patient, den er nicht kennt, die Wahrheit erzählt. Es ist eigentlich ein unglaublicher Vertrauensbruch, der hier entsteht, und es ist nicht verständlich, dass man das macht.
Man muss tatsächlich auch in dieser Materie arbeiten, man muss das Arzt-Patienten-Verhältnis gewohnt sein, wissen, wie es aufgebaut wird – und kann es sich doch nicht auf diese Art und Weise zerstören lassen!
Ich verstehe überhaupt nicht, warum diese Unruhe hineingebracht wird, denn ich kann Ihnen heute schon sagen: Das bringt genau nichts! Es bringt der Krankenkasse mehr oder weniger Aufwand an einer gewissen Form von Bürokratie – das wird wieder eine deutliche Stange Geld kosten –, aber unter dem Strich wird sich dabei nichts herausstellen. Eine bürokratische Schikane!
Herr Minister, wenn es Ihnen – wir haben das auch mit der Frau Gesundheitsministerin besprochen – wirklich darauf ankommt, einen korrekten und sorgsamen Umgang mit Versicherungsgeldern zu gewährleisten, dann müssen wir darüber nachdenken, die 22 Sozialversicherungsträger samt ihren Ambulatorien endlich zusammenzulegen!
Noch etwas: Es wird ja heute auch über die Chip-Karte diskutiert. Wir haben auch unzählige Anträge dafür eingebracht, dass die Chip-Karte endlich mit einem Foto versehen wird. Diese sind uns immer wieder zurückgeschleudert worden, immer wieder hat es geheißen: Das geht nicht, ein zu großer Aufwand! – Heute geht es plötzlich, und es wird jetzt darüber nachgedacht, das Ganze in eine Gesetzesmaterie einfließen zu lassen.
Ein Punkt noch: Ich habe von allen Seiten gehört, dass das Mystery Shopping eigentlich auch ein Großteil der Abgeordneten nicht haben möchte. Auch auf Ministerebene ist es so, die Frau Gesundheitsministerin hat gesagt, wenn es nach ihr geht, braucht man es nicht, sie streicht es sofort heraus. Ich höre von ÖVP-Seite, dort braucht man es eigentlich auch nicht. Nur: Wenn es keiner will und Sie dann hinausgehen und Ihren Wählern erzählen, dass Sie es ohnehin nicht gewollt haben, aber es trotzdem beschlossen wird, dann ist das nicht redlich. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte schon wissen – und da sollten Sie hier Rede und Antwort stehen –, welche Tauschgeschäfte es da gegeben hat, welche Dinge hier abgetauscht worden sind gegen so etwas und wer das unbedingt haben möchte.
Wie gesagt, das wird unterm Strich nichts bringen – außer Ärgernis in der Ärzteschaft, Verunsicherung auch der Patienten und einen höheren Verwaltungsaufwand der Gebietskrankenkassen. (Beifall bei der FPÖ.)
15.19
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte, Herr Minister.
15.19
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich möchte zur Gesetzesmaterie zurückkommen und danke zunächst einmal für die große Zustimmung, die das Ganze hat. Ich möchte noch einmal versuchen, die Freiheitlichen zu überzeugen, weil ich nicht weiß, ob sie wissen, was sie hier tun.
Die Finanzpolizei hat um zehn oder 20 Dienstposten zu wenig, deshalb können Sie da nicht mit, wie Sie sagen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Mit zehn oder zwanzig werden Sie es wohl nicht schaffen!) – Sie sind genau jene Partei, die immer fordert: Verwaltungsreform, Verwaltungsreform, Verwaltungsreform! Und jetzt machen wir eine Gesetzesmaterie, die auf neuesten Technologien aufbaut. Was Sie, glaube ich, überhaupt nicht verstanden haben (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wir haben es schon verstanden!), ist das Risikoanalysetool, das bei allen Gebietskrankenkassen und allen sonstigen Sozialversicherungen implementiert wird. Das haben Sie nämlich überhaupt nicht verstanden!
Mit genau diesem Risikoanalysetool, den dahinter stehenden 41 Parametern, die alle schon bei der Datenschutzkommission gemeldet und gecheckt sind, und auch mit der Möglichkeit, auf Umsatzsteuerdaten des Finanzministeriums zuzugreifen, nämlich dahin gehend zuzugreifen, dass geschaut wird, ob Umsatzsteuer abgeliefert wird oder nicht – die Summe ist wurscht, es geht nur um ja oder nein –, mit genau diesem Risikoanalysetool übernehmen wir wahnsinnig viel Funktionalitäten vor Ort, die vor Ort nicht mehr stattfinden müssen, weil es EDV-mäßig im Hintergrund stattfindet.
Genau das ist der Punkt, warum alle zusammengesessen sind, begonnen von der Universität Wien, Institut für Strafrecht, bis zur Finanzpolizei, und alle gesagt haben: Das ist der Weg! Darum kann ich Sie nur einladen: Vertrauen Sie diesen Institutionen, machen Sie mit und stimmen Sie mit! – Das ist Punkt eins.
Punkt zwei, weil von den NEOS hier krampfhaft etwas in die Höhe zitiert wird und das Verwaltungsverfahren hier hinterfragt wird: Herr Abgeordneter Loacker, wenn ich mich per SMS bei der Krankenversicherung rechtskräftig anmelden kann, dann kann ich den Dienstgeber, der da dahintersteht, auch per E-Mail einladen. Beides gilt als Zustellnachweis. Das möchte ich Ihnen nur mitteilen. Jeder Dienstgeber kann jeden Mitarbeiter 3 Minuten, 5 Minuten vor Arbeitsbeginn mittels SMS anmelden – und das ist eine rechtskräftige Anmeldung. Demzufolge ist es auch möglich, diesen Dienstgeber auch mittels Mail entsprechend einzuladen: Bitte, leg innerhalb von sieben Tagen auf den Tisch, wer du bist!
Ich glaube, das ist eine vernünftige Vorgangsweise, auch eine verwaltungsökonomische Vorgangsweise. Die Einzige, die traurig ist, ist die Post, denn die Post hat jetzt um dieses Geschäft weniger. Daher kann ich Sie auch nur bitten und ersuchen, hier entsprechend mitzustimmen.
Wir haben uns das nicht leicht gemacht, sondern wir haben uns wirklich mit allen Praktikerinnen und Praktikern, die in diesem Segment tätig waren und sind – die Sache
ist ja nicht beendet –, zusammengesetzt, ministerienübergreifend, und geschaut, was wir wie machen können.
Wichtig ist auch, dass es für die Finanzpolizei mehr Instrumentarien vor Ort gibt, nämlich auch Gerätschaften zu beschlagnahmen.
Auf eines möchte ich auch noch hinweisen, weil Sie hier eine Anfragebeantwortung vom Kollegen Spindelegger zitiert haben: Er hat in dieser Anfragebeantwortung sehr wohl auch geschrieben: in- und ausländische Firmen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Hauptsächlich!) – Nein, es gibt das Wort „hauptsächlich“ hier nicht, das tut mir leid für Sie. Ich habe diese Anfragebeantwortung hier, ich kann sie Ihnen zeigen.
Fakt ist eines: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, es gibt Dienstgeber, die inländischer Herkunft sind, es gibt Dienstgeber, die ausländischer Herkunft sind, und es gibt sehr viel Kreativität in dem System. Und so, wie wir heute mit dem Beschluss eine Lücke schließen, wird es wieder welche geben, die sofort nachzudenken beginnen: Wie kann ich etwas Neues entwickeln? Wie kann ich neue Wege gehen? Sie wissen auch – die anwesenden Rechtsanwälte werden das bestätigen –, dass man sich einen GesmbH-Mantel jederzeit kaufen kann, das alles ist nicht das Problem, dass wir solchen Leuten nachlaufen, wir natürlich dahinter sind, unter anderem über den Insolvenz-Entgelt-Fonds, gewisse Leute mehr oder weniger aus diesem Segment wegzubringen. Umgekehrt: Wir leben in einem Rechtsstaat, das bedarf Spielregeln, bedarf Klarstellungen, und, und, und.
Das heißt, das wird weiterhin unser Thema bleiben, auch wenn wir heute – darum kann ich nur alle einladen, hier mitzustimmen – einen wesentlichen Schritt machen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das haben Sie vor zwei Jahren schon gesagt! Das sagen Sie jedes Jahr inzwischen, weil Sie jedes Jahr reparieren müssen!) Wenn Sie wirklich dafür sind, dass Sozialbetrug kein Kavaliersdelikt ist, wenn Sie wirklich dafür sind, dass Sozialbetrug wirkungsvoller entgegengetreten wird, dann können Sie heute nur zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
15.24
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
15.25
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Fairness – Gerechtigkeit und Fairness in Bezug sowohl auf die Steuermoral als auch auf die konsequente Verfolgung von Steuersündern. Einer der Ausgangspunkte, der zu diesem Gesetzeswerk geführt hat, war sicherlich auch die Bürgerinitiative der oberösterreichischen Arbeiterkammer und des oberösterreichischen Gewerkschaftsbundes, welche von über 16 000 Personen unterzeichnet wurde. Das Ziel dieser Initiative war, die sehr kurzen Verfallsfristen im Arbeitsrecht zu ändern und eine Informationspflicht bei Unterentlohnung zu fordern.
Meine Damen und Herren, diese Bürgerinitiative zeigte auf, dass es allein im Jahr 2012 bei 2 364 Betriebsprüfungen zu einer Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Höhe von 25 Millionen € gekommen ist. Das ist nicht in Österreich gesamt, sondern nur in Oberösterreich alleine wurden im Jahr 2012 25 Millionen € an Sozialversicherungsbeiträgen nachverrechnet.
Aus diesen Zahlen hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse ermittelt, dass ein Einkommensausfall pro Arbeitnehmer von 1 316 € im Jahr 2012 zustande gekommen ist. Das sind hochgerechnet auf die 43 620 Betroffenen mehr als 57 Millionen € an vorenthaltenen Löhnen und Gehältern. Mehr als 57 Millionen €, die den betroffenen
oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorenthalten wurden. Diese Zahlen sind wirklich schier unglaublich.
Meine Damen und Herren! Hier gilt es, entschlossen und hart dagegen vorzugehen. Deshalb sieht dieses Gesetz jetzt vor, schon bei der Anzeige gegen den Dienstgeber den Arbeitnehmer wegen dessen Unterentlohnung zu verständigen.
Lieber Kollege Loacker! Ich bin als Arbeiter und Gewerkschafter stolz, hier in diesem Hause sitzen zu können und dieses Gesetz mitgestaltet zu haben, denn würden wir das nicht machen, würde es weiterhin Dienstgeber geben, die diese 57 Millionen € und noch weit mehr Jahr für Jahr den Dienstnehmern vorenthalten und unterschlagen. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, ich habe aber auch noch folgenden Antrag einzubringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 770 der Beilagen über die Regierungsvorlage 692 der Beilagen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz) wird wie folgt geändert:
a) Im § 2 Z 2 und 3 wird das Wort „laut“ durch die Wortfolge „in Folge“ ersetzt.
b) Im § 2 Z 4 wird das Wort „berufsmäßig“ durch das Wort „gewerbsmäßig“ ersetzt.
c) Im § 8 Abs. 2 Z 1 wird das Wort „laut“ durch die Wortfolge „in Folge der“ ersetzt.
*****
Meine Damen und Herren, auch an diesem Abänderungsantrag sieht man, dem Sozialbetrug wird mit aller Schärfe gesetzlich entgegengehalten. Ich bedanke mich beim Herrn Sozialminister, dass er auf die Bürgerinitiative der AK Oberösterreich eingegangen ist und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jetzt zusichert, dass sie ihre Unterentlohnung zurückbezahlt bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)
15.28
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger und Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 770 der Beilagen über die Regierungsvorlage 692 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das
Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz) wird wie folgt geändert:
a) Im § 2 Z 2 und 3 wird das Wort „laut“ durch die Wortfolge „in Folge“ ersetzt.
b) Im § 2 Z 4 wird das Wort „berufsmäßig“ durch das Wort „gewerbsmäßig“ ersetzt.
c) Im § 8 Abs. 2 Z 1 wird das Wort „laut“ durch die Wortfolge „in Folge der“ ersetzt.
Begründung
Zu Art. 1 (SBBG):
Die in den §§ 2 Z 2 und 3 sowie 8 Abs. 2 Z 1 SBGG gewählte Terminologie der "laut der Anmeldung auflaufenden" Beiträge bzw. Zuschläge folgt ebenso wie jene der "berufsmäßigen" Begehung in § 2 Z 4 SBBG der Fassung des Ministerialentwurfes eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 (98/ME XXV. GP) für eine Novellierung der §§ 153d und 153e StGB.
Die Regierungsvorlage eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 (689 der Beilagen XXV. GP) spricht ebenso wie der Gesetzesentwurf im Bericht des Justizausschusses (728 der Beilagen XXV. GP) im § 153d StGB jedoch von "in Folge der Anmeldung auflaufenden" Beiträgen bzw. Zuschlägen. Zudem bleibt es nach dem Gesetzesentwurf im Bericht des Justizausschusses im § 153e StGB dabei, dass begrifflich wie bisher auf "gewerbsmäßig" – und nicht auf "berufsmäßig" – abgestellt wird (vgl. den Entfall der Novellierung des § 153e StGB sowie allgemein § 70 StGB zur Gewerbsmäßigkeit).
Diese Änderungen sollen nachvollzogen werden.
*****
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.
15.28
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich beziehe mich auch auf die Problematik der Sozialbetrugs-Datenbank, auf die schon Gerald Loacker eingegangen ist.
Was unter Sozialbetrug zu verstehen ist, ist in diesem Gesetz ja nicht abschließend geregelt, und trotzdem reichen geringe Verdachtsmomente aus, um solche Einträge in der Sozialbetrugs-Datenbank zu erzeugen. Die Einpflege in diese Datenbank erledigen dann die Kooperations- und Informationsstellen, die im Gesetz angeführt sind: Finanzstraf- und Abgabenbehörden des Bundes, Krankenversicherungsanstalten, Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH, Sicherheitsbehörden, Gewerbebehörden, Arbeitsmarktservice et cetera, et cetera.
Wenn hier nicht abschließend geklärt ist, was wirklich unter Sozialbetrug zu verstehen ist, dann öffnet das Tür und Tor für Missbrauch dieser Datenbank. Sie müssen sich das so vorstellen: Es gibt einen leisen Verdacht, dann kommt dieser Fall in die Datenbank und wird dort einmal abgespeichert. Diese Kette ist, wie man sich denken kann, fehleranfällig und führt zu einer massenhaft vorrätigen Speicherung von Daten ohne konkrete, fundierte Verdachtsmomente.
Unter Sozialbetrug kann laut diesem Gesetz so ziemlich alles verstanden werden, weil das Gesetz sich nicht auf die Straftatbestände laut Strafgesetzbuch beschränkt. Im Gegenteil: Durch die Hintertür, in den Erläuterungen des Gesetzes wird der Begriff Sozialbetrug derart weit ausgelegt, dass man erst recht von einer massenhaften Speicherung, von einer Vorratsdatenspeicherung light sprechen könnte. Dass die Speicherung dieser Daten ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft gestartet werden kann, versteht sich da von selbst. Das wird also von Personen durchgeführt, die nicht unbedingt dazu qualifiziert sind, strafrechtlich fundiert Straftatbestände einschätzen zu können.
Schlimm genug, dass diese Umstände rechtsstaatlich höchst bedenklich sind, es werden die Daten aber auch noch fünf Jahre gespeichert, ohne dass ermittelt werden muss. Das ist Ausdruck einer Datensammelwut, die wir an anderen Stellen in dieser Republik auch haben, Stichwort Überwachungsstaat an dieser Stelle. Das ist natürlich ein Ausdruck der Bequemlichkeit, weil es ja vorerst einmal einfacher ist, diese Daten zu sammeln, anstatt später gezielt auf ordentliche Verdachtsmomente hin zu ermitteln.
Zweiter Punkt: Mit dieser Regierungsvorlage wird ja auch ein Antrag von NEOS diskutiert. Wir wollen endlich Rechtssicherheit schaffen, wenn im Rahmen von GPLA-Verfahren Umqualifizierungen von Selbständigen zu Unselbständigen vorgenommen werden. Bei diesen Umqualifizierungen werden Selbständige zu Angestellten gemacht, gegen ihren Willen, obwohl sie ihre Beiträge ordnungsgemäß entrichten. Es gibt kein ordentliches Anhörungsverfahren, es gibt keine Schlichtungsstellen, die in diesen Fällen entscheiden.
Mit diesem unserem Antrag soll Rechtssicherheit gegeben werden. Es soll ein Rahmen festgelegt werden, wann es sich wirklich um Selbständigkeit handelt.
Unser Vorschlag lässt natürlich auch die Problematik von Scheinselbständigkeit nicht außer Acht, und es wird auch verhindert, dass durch Scheinselbständigkeit Menschen in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängt werden. Diese Rechtssicherheit ist auch in Bezug auf die vorher erwähnte Sozialbetrugsbekämpfung wichtig, denn im Gesetz wird als Anhaltspunkt für Scheinunternehmertum auch der hohe Rückstand bei den Sozialversicherungsträgern genannt. Das ist natürlich eine Konsequenz dieser Umqualifizierung, wodurch dieser Rückstand dann auch entsteht.
Im Zuge der neuen Risikoanalyse soll es dazu kommen, dass die Daten von den GPLA-Verfahren helfen sollen, Scheinunternehmen schneller zu qualifizieren. Doch gerade in dem Zusammenhang wird die Rechtsunsicherheit bei den Umqualifizierungen zu Auffälligkeiten führen und werden redliche Unternehmen unter den Verdacht des Sozialbetrugs gestellt. Derartige – wenn man es einmal euphemistisch formuliert – Missverständnisse dürfen keineswegs passieren, und dagegen werden wir uns auch vehement wehren. (Beifall bei den NEOS.)
15.33
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.
15.33
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Uns geht es vor allem darum, rasch Maßnahmen gegen Sozialmissbrauch zu ergreifen, denn auf allen Ebenen ist Sozialmissbrauch kein Kavaliersdelikt, und ich bin froh darüber, dass das einige heute hier bekräftigt haben.
Uns ist ein besonderes Anliegen, die missbräuchliche Verwendung der e-card weiter einzudämmen. Das ist ein Schwerpunkt. Warum? – Es geht da um die Beiträge, die
jeder Versicherte einzahlt. Daher hat auch jeder ein Recht darauf, dass dieses Geld sorgsam verwendet und damit sorgsam umgegangen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Thema Hausarzt: Gerade der Hausarzt ist für uns ein wichtiger Ansprechpartner, denn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten ist ein wichtiges, und das schätzen wir sehr. Aber es liegt auch im Interesse aller, dass die e-card nur von den Berechtigten verwendet wird. Und das wollen wir sicherstellen. Wie kann das gelingen? – Die e-card braucht eine Weiterentwicklung in die moderne Zeit. Erinnern Sie sich doch an die Unkenrufe damals! Vor deren Einführung hat es geheißen: Der Patient wird gläsern; es wird die Versorgung gekappt! – Nichts von all dem ist passiert, Herr Kollege Alm. Die Daten sind sicher, die e-card ist beliebt bei den Patienten.
Jetzt ist der nächste Schritt geboten, nämlich eine Weiterentwicklung der modernen Technologie nach. Auf jeden Fall wollen wir ein Foto auf der e-card. Das fordern wir schon seit Langem. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein! Wir! Wir fordern es seit Langem!) Jeder Fahrausweis hat ein Foto, und das wird und muss auch bei der e-card machbar sein.
Und zuletzt: Auch beim ELGA-Projekt brauchen wir mehr Tempo. Vor allem chronisch kranke Senioren sind es leid, dass sie ständig alle Befunde und alle Medikamentenlisten von einem Termin zum anderen mit sich herumschleppen müssen. Das heißt, Österreich sollte auch da den nächsten Schritt setzen, nämlich in der Weiterentwicklung von ELGA. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.35
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.
15.35
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Es läuft eigentlich immer gleich ab: Wir Freiheitlichen decken Missstände auf, dann kommt der große Aufschrei aller anderen Parteien und der sogenannten unabhängigen Presse, dass das alles nicht stimme und an den Haaren herbeigezogen sei. Und dann folgt meistens ein paar Jahre später die Ernüchterung – und dann kommt auch die Regierung in die Gänge und versucht zu retten, was noch zu retten ist.
Ich meine, der Klassiker ist doch in diesem Zusammenhang die e-card. Bitte schön, vor Jahren haben wir schon das Problem aufgezeigt, haben Lösungsansätze aufgezeigt. Das wurde negiert; immer hat es geheißen: Nein, es gibt keinen Missbrauch! Na, woher denn?! Es gibt diese Familienclans nicht, die ihre ganzen Verwandten aus der ganzen Welt herholen und ihnen hier Operationen mit der e-card ermöglichen. Das gibt es alles nicht. Mittlerweile ist klar, dass dieser Missbrauch ganz, ganz massiv ist. Jetzt herrscht natürlich auch das Diktat der leeren Kassen, Herr Minister, und jetzt müssen auch Sie reagieren.
Das ist für mich das Beste an dem heutigen Tag: Wir haben jetzt endlich den Begriff Sozialmissbrauch in einer Regierungsvorlage definiert, den Sie ja immer geleugnet und gesagt haben, es gebe keinen Sozialmissbrauch. Wenn Sie sich dann hier herstellen, Herr Minister Hundstorfer, und sagen: Der Missbrauch findet von den Österreichern statt!, dann, muss ich sagen, kennen Sie die Zahlen, Daten und Fakten nicht.
Dieses Gesetz ist jedoch nicht ausgereift, es kommt um Jahre zu spät – und es deckt nur einen ganz geringen Bereich des sozialen Missbrauchs ab. Ich sage Ihnen, was da meiner Meinung nach fehlt: Es fehlt im Bereich der Arbeitslosigkeit, des AMS jeglicher Zugang, da den Missbrauch abzustellen. Auch bei der Mindestsicherung fehlt der Ansatz, Missbrauch abzustellen. Übrigens: 50 Prozent der Mindestsicherungsbezieher
sind keine österreichischen Staatsbürger, aber das scheint dem Herrn Minister noch nicht aufgefallen zu sein. (Bundesminister Hundstorfer: Das ist falsch!)
Im Asylwerberbereich: auch da Missbrauch ohne Ende, bei den Asylanten: Missbrauch ohne Ende. Und natürlich gibt es auch im Bereich der Familienbeihilfe dementsprechende Missstände. Aber das wird hier überhaupt nicht diskutiert, anstatt dessen versuchen Sie jetzt, in Bausch und Bogen so ein bissel über alle Österreicher drüberzuwischen. Sie sagen, es gibt da einen kleinen Missbrauch, und den versuchen wir jetzt, abzustellen. Aber an die Ursache selbst gehen Sie überhaupt nicht ran.
Der Beirat tagt zweimal im Jahr. Das ist auch so ein Thema, das Sie uns im Ausschuss mitgeteilt haben. Was unserer Meinung nach einfach fehlt, ist diese berühmte Taskforce, wo wirklich alle zusammenarbeiten, um auch die Hintergründe aufzudecken. Wie gesagt, die Beteiligung von AMS und Mindestsicherungs-Auszahlungsstellen fehlt, die Verschärfung des Gewerberechts fehlt, der Entfall des Arbeitslosenbezuges fehlt, und das Arbeits- und Aufenthaltsverbot fehlt.
Das heißt abschließend: ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung nach jahrelangem Leugnen eines Problems. Da sind wir aber noch lange nicht am Ende der Reise angelangt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.38
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.
15.39
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Ich möchte zum Mystery Shopping sprechen. Ganz klar: Sozialbetrug im Gesundheitswesen ist genauso zu verfolgen mit geeigneten Mitteln. Jede Berufsgruppe hat auch ihre schwarzen Schafe, und natürlich muss man dem auch nachgehen. Aber Mystery Shopping ist, so finde ich, ein völlig untaugliches, unausgegorenes Mittel, und es ist eigentlich empörend, dass so etwas im Gesundheitswesen eingeführt werden soll. Warum? – Es ist unausgegoren und es ist nicht klar, wie das Ganze passieren soll. Gleichzeitig ist aber eines von Anfang an klar: Es wird das Vertrauensverhältnis zwischen ÄrztInnen und ihren PatientInnen massiv stören und unterwandern.
Jeder Arzt/jede Ärztin muss sich im Grunde dauernd vergegenwärtigen, dass irgendeine Testpatientin oder ein Testpatient kommen könnte und versuchen möchte, einen Missbrauch aufzudecken. Es ist nämlich nicht so, dass TestpatientInnen nur bei begründetem Verdacht kommen können, sondern es wird auch stichprobenartig Besuche geben.
Es geht da anscheinend um den Missbrauch von Krankschreibungen und auch um den Verrechnungsbetrug, und ich finde, schon da fängt das Missverständnis an. Das sind zwei vollständig unterschiedene Tatbestände – das eine ist wirklich betrügerisch, das andere passiert wahrscheinlich in erster Linie aus Solidarität mit den eigenen Patienten und muss vielleicht hin und wieder einmal kritischer gesehen werden.
Es stellt sich dann auch die Frage, ob diese Testpersonen erlaubt sind oder nicht. Das wissen wir noch nicht, weil es für diesen Bereich noch nicht genau ausjudiziert ist. Im Bereich der Vertragsfreiheit sind Mystery Shopper erlaubt, aber sie dürfen auf keinen Fall zu Missbrauch verleiten oder provozieren. Das heißt, dass Ärzte oder Ärztinnen und auch alle anderen VertragspartnerInnen der Krankenkassen, die betroffen sein könnten, nachträglich beweisen müssen, was diese ScheinpatientIn gesagt hat und was nicht. Das heißt, man müsste die ganze Zeit mit dem Tonband in der Praxis sitzen.
Ich finde auch, dass es ein großer Unterschied ist, ob es um Testkäufer bei LIBRO oder um Testpersonen in Apotheken geht, denn schon eine einzige Verfehlung kann zu einem Vertragsentzugsverfahren führen. Es geht somit schließlich oft um nicht weniger als um die berufliche Existenz von VertragsnehmerInnen der Kassen.
Was mich wirklich daran stört, ist, dass diese Bestimmung, wie ich finde, schon totalitäre Züge annimmt. Das sind Elemente einer Willkürherrschaft. Ich finde, selbst wenn man jemanden verdächtigt, hat dieser das Recht, nach rechtsstaatlichen Prinzipien behandelt zu werden. Also auch Verdächtige müssen die Möglichkeit haben, sich zu rechtfertigen und Stellung zu nehmen. (Beifall bei den Grünen.)
Dafür gäbe es viele geeignete Mittel, die die Krankenkassen jetzt schon anwenden, und man kann durchaus auch an modernere Formen der Konfliktregelung wie etwa Mediation oder Schlichtung denken. So ein Spitzelwesen und solche drastischen Maßnahmen im Gesundheitswesen einzuführen, ist hingegen inakzeptabel. Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen sowie weitere Gesetze geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (770 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. Art 2 Z 3 entfällt.
2. In Art 2 Z 4 entfällt § 32a.
3. In Art 2 Z 21 entfällt in § 692 Abs. 1 die Zeichenfolge „31 Abs. 5 Z 12, 32a samt Überschrift,“.
*****
Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.43
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Sozialausschusses über die Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden und über den Antrag 343/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betref-
fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (770 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen sowie weitere Gesetze geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (770 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. Art 2 Z 3 entfällt.
2. In Art 2 Z 4 entfällt § 32a.
3. In Art 2 Z 21 entfällt in § 692 Abs. 1 die Zeichenfolge „31 Abs. 5 Z 12, 32a samt Überschrift,“.
Begründung
Vorab ist zu betonen, dass Sozialbetrug im Gesundheitswesen mit geeigneten und gerechtfertigten Mitteln bekämpft werden soll. In jeder Berufsgruppe gibt es schwarze Schafe, die mit entsprechenden Mitteln ausfindig gemacht und zur Verantwortung gezogen werden sollen. Die Sozialversicherungsträger sind auch jetzt schon berechtigt, gegen nicht gesamtvertragskonforme Vorgehensweise ihrer VertragspartnerInnen vorzugehen bzw. ihre VertragspartnerInnen zu überprüfen.
Zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten sollen die Sozialversicherungsträger künftig ermächtigt werden, ihre Prüforgane mit gefakten e-cards auszustatten. Kontrollen durch TestpatientInnen mit diesen e-cards wären sodann bei „begründetem Verdacht“ auf nicht rechts- oder gesamtvertragskonforme Vorgangsweise der VertragspartnerIn und darüber hinaus aufgrund eines Stichprobenplans möglich. Mit sogenannten „mystery checks“ will die Sozialversicherung künftig gegen unrichtige Krankenstandsbestätigungen und gegen „Abrechnungsbetrug“ vorgehen.
Die gesetzlich sanktionierte Bespitzelung von VertragspartnerInnen der Kassen und deren PatientInnen scheint aber nicht nur völlig überzogen, sondern auch komplett unausgegoren. Es stellen sich viele offene Fragen, während eines bereits von Anfang an klar ist: Eine solche Regelung erschüttert das Vertrauensverhältnis zwischen den PatientInnen und ihren BehandlerInnen grundlegend. Vertrauen ist die Grundlage der ÄrztIn-PatientIn-Beziehung und die Voraussetzung für eine gelingende medizinische Behandlung.
Vorrangig stellt sich auch die Frage, wozu eine derart drastische Maßnahme überhaupt notwendig ist. Auch ohne Spitzel in Arztpraxen hat die WGKK im Jahr 2012 382 Fälle von Malversationen und falschen Abrechnungen durch Ärzte und andere Vertragspartner festgestellt, 4 Vertragspartner wurden im Jahr 2012 gekündigt. Die Krankenkassen haben also eine Fülle von Aufzeichnungen sowohl über die Versicherten als auch über die VertragsnehmerInnen, aus denen sich Unregelmäßigkeiten und darauffolgend Kontrollmaßnahmen ableiten lassen.
Die Krankenkassen dürfen auch den Gesundheitszustand des/der Erkrankten durch ihre KontrollärztInnen überprüfen und anlässlich dieser Kontrolluntersuchungen erheben, wie und in welcher Form die Behandlung stattgefunden hat und ob die Verschreibungen und abgerechneten Leistungen mit dem Krankheitsbild des/der PatientIn übereinstimmen bzw. bezogen auf das Krankheitsbild angemessen sind. Ist das nicht
der Fall, können diverse Instrumentarien zum Einsatz kommen – vom amikalen Gespräch bis hin zur Vertragskündigung.
TestpatientInnen sind nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht verboten. Der VwGH hat sich zur Rechtmäßigkeit des Einsatzes solcher Testpersonen zumindest soweit kritisch geäußert, als diese TestpatientInnen nicht zum Missbrauch verleiten oder provozieren dürfen. Im Zusammenhang mit einer Apotheke wurde eine Testkäuferin vom VwGH als zulässig qualifiziert, „wenn der Täter die strafbare Handlung auch ohne Intervention des verdeckten Ermittlers begangen hätte“. – Nachträglich stellt sich u. U. also auch die Beweisfrage. Es steht dann Aussage gegen Aussage. Wie sollen ÄrztInnen im Fall einer ScheinpatientIn nachträglich beweisen, dass sie zur missbräuchlichen Krankschreibung verleitet wurden? Sollen ÄrztInnen ihren PatientInnen künftig mit dem Tonbandgerät in der Hand begegnen, um für den Bespitzelungs-Fall gewappnet zu sein?
Unklar ist auch, wer entscheidet auf welcher Grundlage, wann ein „begründeter Verdacht“ besteht und wie es zu diesem begründeten Verdacht kommen kann. Ein breites Spektrum an berechtigten und unberechtigten Verdächtigungen ist denkbar: Anonyme Anzeige durch den unzufriedenen Patienten, den feindlich gesinnten Nachbarn, den Konkurrenten, die Sozialversicherungsträger selbst etc. Ebenso unklar ist, wer den Stichprobenplan für die Kontrollbesuche bei bis dahin unbescholtenen ÄrztInnen nach welchen Prinzipien erstellen soll.
Wenn die Testbesuche den Verdacht aus der Sicht der Sozialversicherung bestätigen oder ein Fehlverhalten erbringen, kann ein Vertragsentzugsverfahren eingeleitet werden. Schon ein einmaliges Fehlverhalten kann zur Kündigung des Kassenvertrages führen. Für die VertragspartnerIn der Kassen geht es also um nicht weniger als um ihre berufliche Existenz, gerade deshalb wäre ein geordnetes Verfahren mit klaren Spielregeln auf beiden Seiten zu gewährleisten. Beispielsweise sollte dem Verdächtigen das Recht zugestanden werden, zum Vorwurf Stellung zu beziehen und persönliche Schutzinteressen wahrnehmen zu dürfen – jedenfalls bevor es zu Kontrollbesuchen kommen kann. Ein Willkür-System wie es dieser Gesetzesentwurf vorsieht, nimmt totalitäre Züge an und steht zudem modernen Formen der Konfliktregelung wie Mediation und Schlichtung vor Einleitung eines Vertragsentzugs- oder Strafverfahrens diametral entgegen. Um den sozialen Missbrauch im sensiblen Bereich der Arzt-PatientIn-Beziehung zu begegnen, sollte es zum Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen ÄrztInnen und ihren PatientInnen nicht nur selbstverständlich sein, dass jeweils das gelindere Mittel anzuwenden ist. Es ist auch ein Gebot der Fairness, ein geordnetes und transparentes Verfahren zur Verdachtsabklärung vorzusehen, bei dem die Verdächtigen in geeigneter Form vom Vorwurf informiert werden und dazu Stellung beziehen können.
Der Einsatz von „Mystery Shopper“ und Generalverdächtigungen sind jedenfalls schädliche, untaugliche und unausgereifte Mittel, um einen Missbrauchsverdacht aufzuklären. Die diesbezüglichen Regelungen des vorliegenden Gesetzesentwurfes sind daher zu streichen.
*****
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.
15.43
Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sozialleistungen sind wichtig, und Gott sei Dank haben wir in Österreich ein sehr gutes Sozialnetz. Damit Sozialleistungen in Anspruch genommen
werden können, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Das Arbeitslosengeld zum Beispiel kann in Österreich nur dann bezogen werden, wenn über eine bestimmte Zeit Beiträge im Rahmen der Sozialversicherung eingezahlt wurden. Ebenso können grundsätzlich andere Leistungen nur bezogen werden, wenn auch Beiträge eingezahlt werden. Das möchte ich vorausschicken, weil es gerade in diesem Haus speziell eine Fraktion gibt, die diese Fakten gerne unter den Tisch kehrt und so tut, als würde es in Österreich alles ohne vorher erbrachte Leistungen geben.
Natürlich gibt es da und dort auch Menschen, die sich zum Beispiel durch einen Krankenstand ein zusätzliches Mehr an Freizeit erschwindeln wollen. Dazu gehören aber immer zwei. Dass ein Arzt – das möchte ich betonen –, der einen Patienten mit Beschwerden krankschreibt, grundsätzlich seine ärztliche Pflicht zu helfen wahrnimmt, das ist unbestritten, dennoch muss eine gewisse Kontrolle und Sorgfalt in das Zentrum gerückt werden, damit Menschen sich auf diese Weise nicht mehr Krankenstandstage erschwindeln, als zur Genesung einer tatsächlichen Erkrankung notwendig sind.
Mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz werden weitere Schritte gegen derartige Ausreißer gesetzt, Schritte gegen das Ausnützen von Strukturen, die dann greifen sollen, wenn es gesundheitlich oder arbeitstechnisch notwendig ist, Menschen zu helfen.
Ein solcher Schritt ist auch das sogenannte Mystery Shopping. Aus Erfahrung wissen wir, dass es vereinzelt bei Ärzten manchmal unter dem Motto „Darf es ein bisschen mehr sein?“ zu leichtfertiger Verschreibung von ungerechtfertigten Krankenstandstagen kommt. Mit gezielten Kontrollen wird dem ein Riegel vorgeschoben. Damit werden nicht zuletzt auch die Krankenkassen unterstützt und natürlich auch die große Mehrheit von Ärzten, die sich korrekt um unsere Gesundheit kümmern, geschützt.
Es geht nicht um eine Kriminalisierung und nicht um eine Pauschalverdächtigung, sondern um gezielte Kontrollen, um Sozialbetrug einzudämmen. Im Übrigen wird das Instrument Mystery Shopping in vielen Branchen erfolgreich als Maßnahme der Qualitätssicherung eingesetzt.
Sozialbetrug ist fehl am Platz und schadet dem System. Dieses Gesetz dient zur Abwehr, Verhinderung und Verfolgung von Sozialbetrug. Es ist ein wichtiger Schritt, weil dadurch Strukturen geschützt werden, die in unserem Land wichtig sind. Es sind Strukturen, die unsere soziale Sicherheit schützen – und das soll unser Ziel in diesem Haus sein, deshalb stimmen wir diesem Gesetz zu. (Beifall bei der SPÖ.)
15.46
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.
15.46
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht gehabt, aber Herr Abgeordneter Wurm hat mich herausgefordert. Es tut mir leid, Herr Abgeordneter, aber so viele falsche Informationen, so viel heiße Luft, die Sie hier verbraten, das bedarf schlichtweg einer Klarstellung. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Es tut mir leid. Normalerweise versuche ich, nicht auf das Niveau Ihrer Presseaussendungen herunterzukommen – das werde ich auch jetzt nicht tun, aber ich möchte ein paar Dinge klarstellen.
Sie stellen sich hierher und sagen, 50 Prozent der BMS-Bezieher sind Ausländer. – Es tut mir leid, es ist ein Drittel, und ein Drittel liegt von 50 Prozent ganz schön weit weg. Ich würde Sie dringend bitten, mehr Seriosität zu haben! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Sie stellen sich hierher und versuchen, einen gesamten AMS-Bezug irgendwie auch als Sozialbetrug darzustellen. – Haben Sie mehr Seriosität! Das AMS kürzt 11 Prozent aller AMS-Bezieher zumindest einmal im Jahr den Bezug. Wir schauen hin, wir schauen nicht weg. 11 Prozent bedeuten, dass immerhin 92 000 Menschen eine Kürzung des AMS-Bezuges haben. Würden Sie eine seriöse Politik machen, wüssten Sie das als ein Mitglied des Sozialausschusses. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Nächste, das ich Ihnen mitteilen darf: Sie wissen ganz genau, dass die BMS Landessache ist und in den Bundesländern exekutiert wird. Das wissen Sie, aber ich darf Ihnen auch hier ein bisschen helfen. Das Land Wien hat voriges Jahr 6 200 BMS-Beziehern den Bezug gekürzt, der Hälfte davon um 50 Prozent und 14 Prozent von diesen 6 200 um 100 Prozent, nämlich auf null. Das müssten Sie auch wissen, wenn Sie sich seriös mit dieser Materie beschäftigten.
Demzufolge bleiben wir in unserer Rechtsordnung. Dort, wo wir für Sozialabgaben, für Sozialbetrug, für Schädigung der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung zuständig sind, dort haben wir unsere Zuständigkeit wahrzunehmen. Dafür bringt der heutige Gesetzesbeschluss eine Verbesserung. Das AMS hat seine eigenen Gesetzmäßigkeiten, hat seine eigene Vollziehung, das klappt auch, sonst würden nicht für 11 Prozent im Jahr die Leistungen gekürzt werden. – Das dazu.
Die BMS ist eine Landesangelegenheit, und wenn Sie der Meinung sind, es gibt irgendwelche Missstände in Tirol, dann stellen Sie über Ihre dortige Partei weiterhin Anfragen, aber lassen Sie bitte die Rechtsordnung in diesem Land so, wie sie ist! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
15.49
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.
15.49
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns jetzt mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, und viele meiner Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass wir in Österreich ein besonders dichtes soziales Netz mit einer sehr hohen Sozialquote haben.
Wir bekennen uns zu diesen Sozialleistungen. Wichtig dabei ist aber – und damit setzen wir uns auseinander –, dass die soziale Treffsicherheit gewährleistet ist, dass nämlich nur diejenigen die Leistungen bekommen, die sie auch wirklich brauchen. Diesem Thema muss man permanent volle Aufmerksamkeit schenken, und ich sage gleich klar dazu, dem hat man auch immer Aufmerksamkeit geschenkt – weil mancherorts der Eindruck entsteht, jetzt, im Zuge dieser Maßnahmen beschäftigt man sich erstmals damit. Nein, das ist ein permanentes Thema.
Mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz setzt man ganz gezielt nur noch einmal eine Botschaft an diejenigen ab, die zu Unrecht Sozialleistungen beziehen, dass das System nicht auszunutzen ist und dass jetzt gegengesteuert wird. Damit wollen wir Sozialbetrug verhindern und eindämmen.
Dieses Gesetz sieht Maßnahmen im Kampf gegen Scheinfirmen vor – auch das wurde schon gesagt – und vor allem auch gegen die missbräuchliche Verwendung der e-card, nämlich Ausweiskontrollen und Kontrollen generell. Wichtig dabei ist – und das hat meine Kollegin Aubauer auch schon gesagt –, die e-card weiterzuentwickeln, die modernen technischen Möglichkeiten auszunutzen und die Karte noch missbrauchssicherer zu machen. Der entsprechende Entschließungsantrag setzt ein Signal in diese Richtung.
Ich glaube, diese Maßnahmen werden sicherlich Verbesserungen im Kampf gegen den Sozialbetrug bringen, aber wir müssen uns natürlich auch anderen Themen widmen und zuwenden. Eines davon ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung – ganz seriös und unaufgeregt. Darauf sollte man schauen, sie entsprechend restriktiv handhaben und den Missbrauch eindämmen, vor allem dort, wo die Arbeitswilligkeit nicht gegeben ist. Dem wird und muss man sich zuwenden. (Beifall bei der ÖVP.)
15.51
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.
15.51
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich werde dieser Gesetzesvorlage betreffend Mystery Shopping nicht zustimmen, weil ich es als Arzt, der seit 32 Jahren mit Kassenpatienten arbeitet, nicht verantworten kann, dass man die Vertrauensbasis so leichtfertig aufs Spiel setzt. Als Arzt bin ich wirklich hundertprozentig darauf angewiesen, dass mir die Patienten die absolute Wahrheit sagen, denn ohne die Wahrheit kann ich zu dem Patienten keine Beziehung aufbauen.
Ich verrate Ihnen jetzt ein Geheimnis: Wenn es ein Patient darauf anlegt, kann er mich locker reinlegen. Er kann eine schwere Depression simulieren, er kann Kreuzschmerzen simulieren, es ist sehr viel möglich. Deshalb braucht eine Arzt/Patient-Beziehung unter vier Augen ein hundertprozentiges Vertrauensverhältnis; vor allem bei neuen Patienten ist der Vertrauensaufbau besonders wichtig.
Ich muss sagen, bei aller notwendigen Kontrolle – Kassen müssen kontrollieren, Kassen sollen kontrollieren – geht es um die Frage der Verhältnismäßigkeit. In der Vorlage heißt es, alle Kassen sind dazu verpflichtet, obwohl es sehr viele andere Möglichkeiten gibt, so zum Beispiel durch die elektronische Krankmeldung, und das wissen vielleicht die wenigsten, aber alle Ärzte müssen elektronisch abrechnen. Ich glaube, es gibt sehr, sehr viele Kontrollmöglichkeiten, und wenn man wegen 15 Millionen € oder 0,7 Prozent der Honorarsumme diesem Vertrauensverhältnis Arzt/Patient gegenüber Misstrauen zumindest insinuiert, dann muss man die Verhältnismäßigkeit hinterfragen.
In der Debatte gestern zum Bankgeheimnis haben wir gesagt, es geht um vermutete Steuerhinterziehung, schwere Delikte. Es muss ein Richter entscheiden, der Betroffene kann sich an einen Richtersenat wenden, die Vermutung muss verhältnismäßig und schwerwiegend sein. In dieser Sache jetzt bürdet man das alles der Krankenkasse auf. Sie kann entscheiden, wen sie prüft, wann sie prüft, wie sie prüft, vielleicht setzt sie sogar Tonbandgeräte ein. Ich meine, dieser Spielraum ist zu groß. Das Bankgeheimnis kann doch nicht besser geschützt sein als das Arzt/Patient-Geheimnis.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das Vertrauensverhältnis Arzt/Patient hochhalten, mit diesem Gesetzesbeschluss das Ganze aber eher in Richtung Misstrauen geht. Ich will als Arzt für meine Patienten hundertprozentig da sein, und das sehe ich durch diese Beschlussfassung schon in Gefahr. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und Grünen.)
15.54
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.
15.54
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Ich wundere mich wirklich, was zu dieser Thematik heute schon viele Vorrednerinnen und Vorredner
von sich gegeben haben und welche Schauermärchen da verbreitet wurden, Schauermärchen, die aus meiner Sicht wirklich jeder Grundlage entbehren.
Ich möchte vielleicht bei Kollegin Mückstein beginnen. Ich kann Ihre persönliche Verhaltensweise einfach überhaupt nicht nachvollziehen, denn offensichtlich ist Ihnen gar nicht klar, wie die derzeitige gesetzliche Regelung ausschaut. Würden wir kein Gesetz verabschieden – und das gilt auch für den Kollegen Rasinger –, dann hätten wir ja die Möglichkeit, dass die Krankenkassen willkürlich die Ordinationen aufsuchen und bei den Ärzten nachvollziehen, ob das Ganze richtig ist oder nicht. Eine Grundlage dazu gibt es laut Urteil des Verfassungsgerichtshofes, das den Kontrolleuren der Krankenkassen – wie Sie es richtig gesagt haben, Herr Dr. Karlsböck – die Genehmigung dazu erteilt, anonym in den Ordinationen zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die abgerechneten Leistungen auch ihre Richtigkeit haben.
Ich frage mich wirklich: Was soll denn da Verwerfliches dran sein? – Ich denke jetzt nur an die Worte der Kollegin Aubauer, die gesagt hat, es geht um die Beiträge der Versicherten, um die Krankenversicherungsbeiträge, und wir haben insgesamt – nicht nur mit der e-card – zu überprüfen, dass sorgsam mit diesen Krankenversicherungsgeldern umgegangen wird. Aber bei den Ärztinnen und Ärzten, für die Jahr für Jahr von den Krankenkassen Milliarden von Krankenversicherungsbeiträgen für ärztliche Hilfe und ärztliche Honorare ausgegeben werden – im Vorjahr waren es immerhin 6,9 Milliarden € –, dort dürfen anscheinend keine Kontrollen erfolgen, ob die Leistungen, die verrechnet werden, auch ihre Richtigkeit haben und ob sie auch erbracht wurden.
Jeder Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmerin, der/die im Außendienst tätig ist und der/die am Monatsende seine/ihre Reisekostenabrechnung macht, wird von seinem/ihrem Arbeitgeber kontrolliert, ob das alles seine Richtigkeit hat. Wenn ich zum Beispiel bei mir zu Hause einen Handwerker beauftrage, dann schaue ich mir die Abrechnung auch genau an, ob die Stundenleistung, die erbracht wurde, mit der Rechnung, die mir gestellt wurde, übereinstimmt.
Ich denke, es ist legitim, dass wir auch bei den Ärztinnen und Ärzten überprüfen, aber ich habe den Eindruck, was nicht sein darf, darf nicht sein. Es ist für mich mehr als unverständlich, dass sich gerade Frau Kollegin Mückstein schützend vor diese stellt, weil sie vielleicht das System missbrauchen und vielleicht falsche Leistungen abrechnen oder, was den Krankenstand anlangt, vielleicht Gefälligkeitsgutachten erstellen. Das kann ja auch der Wirtschaft enorm schaden.
Von meiner Seite ist eines ganz klar: Ich weiß, dass ein ganz, ganz großer Teil der Ärztinnen und Ärzte, die einen Kassenvertrag haben, gute, um nicht zu sagen, hervorragende Arbeit leisten und dass diese auch ihre Abrechnungen ganz korrekt durchführen. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber wir brauchen nicht so zu tun, als ob es in diesem Bereich gar keine schwarzen Schafe gäbe. Das verstehe ich nicht, August Wöginger hat es gesagt, Dr. Karlsböck hat es gesagt und auch Kollegin Dietrich hat es gesagt: Wenn wir wissen, dass nicht alles zu 100 Prozent passt, warum also sollen wir keine Kontrollen durchführen dürfen?! Ich verstehe auch diese Hetzkampagne, die jetzt in den letzten Tagen und Wochen von der Ärztekammer vom Zaun gebrochen wurde, überhaupt nicht mehr.
Kollege Rasinger redet davon, dass der heutige Beschluss, den wir fassen, eine Lizenz zur Zerstörung der Arzt/Patient-Beziehung sei. – Das können wir ganz klar abwenden! Wenn ich in eine Ordination gehe und die Sprechstundenhilfe mich nicht kennt und zusätzlich zur e-card auch meinen Ausweis verlangt, ob ich überhaupt der Spindelberger bin, der auf der e-card steht, dann habe ich kein Problem damit, dann kann auch nicht Missbrauch betrieben werden. Dazu braucht es kein Foto auf der e-card; das wäre also ganz klar abzustellen.
Was ich wirklich nicht mehr verstehe – und das muss ich heute auch sagen –, sind diese ständigen Drohgebärden von Funktionären der Ärztekammern; das kann ich gar nicht mehr hören. Anscheinend sind die ohnehin gegen alles und jedes, was wir im Gesundheitswesen insgesamt zu verbessern versuchen.
Ich verstehe schon, dass es einerseits einen klaren Auftrag von den Interessenvertretungen gibt, die Interessen ihrer Mitglieder entsprechend zu vertreten, aber es kann nicht sein, dass man sagt: Wir wollen keine Verbesserung des Gesundheitssystems!
Wir sollten endlich einmal alle die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen, und man kann nicht sagen, es braucht ELGA nicht, um das Ganze kontrollieren zu können, es braucht keine Kontrollen, um endlich den schwarzen Schafen, die es auch dort gibt, das Handwerk zu legen.
Ich denke, wir brauchen dieses Gesetz, um einer möglichen Sekkiererei – und das sage ich auch ganz offen – ein Ende zu setzen, weil genau jetzt die Krankenkassen die Handhabe dazu hätten. Die Mystery Shopper dürfen künftig nur mehr bei begründeten Verdachtsfällen und nur aufgrund ein Jahr vorab geplanter Stichproben die Ordinationen kontrollieren.
Genau über diese Ordinationsbesuche – und das ist ganz klar im Gesetz geregelt – sind auch umfassende, jederzeit nachvollziehbare Aufzeichnungen zu führen. Darüber hinaus hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger diese Ergebnisse mit der zuständigen Interessenvertretung, also mit der Ärztekammer, zu beraten und allenfalls auch Empfehlungen auszusprechen.
Abschließend noch ein Hinweis von mir: Wenn die Ordinationsgehilfin, wie gesagt, ihre Aufgaben korrekt wahrnehmen und von vornherein die Kontrollen durchführen würde, dann hätten wir die ganze Diskussion nicht. So einfach stellt sich aus meiner Sicht diese Diskussion dar, und daher verstehe ich das ganze Trara, das da in den letzten Wochen und Monaten aufgeführt wurde, überhaupt nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
16.00
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zu den Abstimmungen betreffend Tagesordnungspunkt 16, zunächst über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 770 der Beilagen.
Hiezu liegen folgende Anträge vor:
ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen, ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen und ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Ing. Dietrich vor.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetz-
entwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 2 eingebracht.
Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 2 Z 2, 3 und 4 eingebracht.
Wer sich hiefür ausspricht, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die restlichen Teile des § 2 in Art. 1 in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 5 eingebracht.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 8 Abs. 1, 3, 5, 6, 7 und 12 eingebracht.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 8 Abs. 2 eingebracht.
Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über die restlichen Teile des § 8 in Art. 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 3 sowie hinsichtlich § 32a in Z 4 eingebracht.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung der Z 4 in Art. 2 sowie die sich daraus ergebenden Änderungen der Ziffernbezeichnungen eingebracht.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 2 Z 4 § 32a in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Z 3 und die restlichen Teile der Z 4 in Art. 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 21 eingebracht.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 9 eingebracht.
Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Jetzt kommen wir noch zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 770 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Weiterentwicklung der e-card.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 101.)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 771 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
18. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (697 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (772 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.
16.09
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Bei dieser Gesetzesvorlage geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie und gleichzeitig auch noch einer EU-Verordnung, und das nennt sich ein bisschen hölzern Alternatives Streitbeilegungsgesetz.
Ich denke, dass das ein wichtiger Punkt für Konsumentinnen und Konsumenten ist, und die Richtlinie schreibt uns vor, dass es in allen Mitgliedstaaten umzusetzen ist, damit ein flächendeckendes Netz für Streitbeilegung in Verbrauchergeschäften geschaffen werden kann. Dafür sind bei uns acht Schlichtungsstellen vorgesehen, und in diesem Gesetz werden die Qualitätskriterien hierfür vorgeschrieben.
Dieses Alternative Streitbeilegungsgesetz ermöglicht eine einfache, effiziente, letztendlich kostengünstige, niederschwellige und schnelle Alternative zum Gerichtsverfahren und soll bei inländischen oder auch grenzüberschreitenden Streitigkeiten helfen. Wir haben zwar ein gut funktionierendes Gerichtswesen – ja, das stimmt –, aber wenn wir uns das Verhältnis zwischen dem eigentlichen Streitwert und der Höhe der Gerichtskosten ansehen, wenn Leute zu Gericht gehen – ist der Streitwert klein, stehen dem sehr hohe Gerichtskosten gegenüber –, dann ist dieses Alternative Streitbeilegungsgesetz eine sehr gute Alternative, damit Menschen nicht zu Gericht gehen müssen.
Verbrauchern steht es frei, sich betreffend Kauf- und Dienstleistungsverträge zu beschweren, und es ist auch für die Unternehmen eine freiwillige Sache, sich an diesen Verfahren zu beteiligen. Ich denke mir aber, dass es für die Unternehmer ganz einfach auch eine gute Chance ist, anstatt langwieriger Gerichtsprozesse eine vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Kundinnen und Kunden zu setzen und durch eine rasche und effiziente Einigung Kundenbindung zu schaffen.
Wir haben im Ausschuss auch besprochen, warum es nicht mehr Streitschlichtungsstellen gibt. Wir haben uns auf acht verständigt; alles andere wäre ein unnötiger Wildwuchs, und man möchte ja auch, dass die gleichen Kriterien für alle gelten und diese dann auch zertifiziert sind. Daher hat man sich für diese acht entschlossen – ich möchte sie kurz nennen: das sind die Schlichtungsstelle der E-Control, die Telekom-Schlichtungsstelle und die Post-Schlichtungsstelle der RTR, die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, der Internet Ombudsmann, die Ombudsstelle Fertighaus und die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte, die letztendlich auch so eine Art Auffangstelle ist, bei der alle anderen Dinge behandelt werden, die nicht im Voraus zuzuordnen sind.
Die Verfahrensregeln, die das Gesetz vorschreibt, sind Informationspflichten, die von den Unternehmen zu erfüllen sind, und letztendlich gibt es auch eine Klärung betreffend Behörden und Berichtspflichten. Ein Großteil dieser Regelungen soll mit Jänner des nächsten Jahres anwendbar sein.
Man hat sich auch nicht darauf verlassen und gesagt, man probiert das ganz einfach aus, sondern es gab ein großes Pilotprojekt, das seitens des BMASK durchgeführt wurde. Die Schlichtungsverfahren selber gliedern sich in drei Phasen, und zwar in die Verhandlung, die Vermittlung und die Schlichtung, und letztendlich hat sich auch gezeigt, dass viele Anträge in diesen Verfahren gelöst werden konnten; vor allem wenn die Unternehmer sich freiwillig beteiligt haben, sind 57 Prozent der Fälle zu einer Lösung gekommen.
Ich bin überzeugt davon, dass das ein guter Weg für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist, ein guter Weg für den Konsumentenschutz, und hoffe auf breite Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
16.13
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.
16.13
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Ich kann dem nur zustimmen: ein gutes Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land. Es geht darum, Streitbeilegungsstellen zu etablieren, um Lücken in der Zuständigkeit der aktuellen Ombudsstellen und dem Konsumentenschutz entsprechend zu schließen.
Es sind mit wenigen Ausnahmen alle Konsumenten- und Warengruppen betroffen. 150 000 Unternehmen sind vom Gesetz betroffen und müssen ihre AGB auch entsprechend vervollständigen. Laut Hochrechnungen sind jährlich zirka 15 000 Konsumenten und 5 000 Unternehmen an solchen Schlichtungsverfahren beteiligt.
Was sind nun die Vorteile und die Ziele dieses Gesetzes? – Die Konsumenten finden lückenlose Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Rechte im Konsumentenschutz; europaweite Harmonisierung des Verbraucherschutzes; Schaffung einheitlicher Qualitätskriterien im Beteiligungsverfahren; die Durchsetzung von Verbraucheransprüchen wird erleichtert. Daher verstehe ich es nicht ganz, dass die NEOS, die ständig von Vereinfachung der Bürokratie, Beschleunigung und Entlastung sprechen, diesem Gesetz im Ausschuss nicht zugestimmt haben. (Abg. Loacker: Sozialausschuss!) Ich appelliere an Sie: Stimmen Sie wenigstens hier im Plenum noch zu, denn hier geht es wirklich um Vereinfachung für die Verbraucher, für die Konsumenten, Herr Kollege Loacker! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Lueger.)
16.14
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.
16.15
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Kurz vor der Sommerpause eine frohe Botschaft: Wir werden dieser Regierungsvorlage zustimmen. Das ist allerdings auch nicht schwierig gewesen, da das keine sehr schwierige Aufgabenstellung war, es beruht nämlich beides auf Freiwilligkeit. Das heißt, es ist nicht verpflichtend, sondern die Konsumenten können sich an diese Schlichtungsstellen wenden, ebenso Unternehmer; aber im Grunde genommen bedeutet es schon eine Stärkung der Verbraucherrechte.
Natürlich, die Kritik folgt jetzt mehr oder weniger auf dem Fuße – Herr Minister, Sie wissen das –: Das ist ein klassisches Konsumentenschutzthema. Und wo wurde das Thema behandelt? Im Konsumentenschutzausschuss? – Nein, im Sozialausschuss! (Zwischenruf der Abg. Lueger.)
Was der Grund dafür war, das muss man jetzt hier im Plenum noch einmal erklären: Wir hatten seit einem Jahr keine Sitzung des Konsumentenschutzausschusses unter Beteiligung von Minister Hundstorfer. Ich sage das noch einmal dazu, weil Sie es mir im Ausschuss auch vorgeworfen haben: Der Herr Minister hat fünf Termine angeboten, hat dann drei Termine zurückgezogen, und von den beiden verbleibenden Terminen wurde einer vom SPÖ-Klub und der andere vom ÖVP-Klub abgelehnt. Das heißt: Seit einem Jahr kein Konsumentenschutzausschuss (Zwischenruf bei der FPÖ) – und der nächste angekündigte Termin ist der 1. Dezember 2015.
Sollte also der Herr Minister diesen Termin am 1. Dezember einhalten, dann war der Konsumentenschutzminister – er wird ja auch dafür bezahlt – eineinhalb Jahre lang nicht im Ausschuss, wobei ich mir nicht ganz sicher bin, was am 1. Dezember passiert. Da ist ja allerhand möglich: Wir haben dazwischen Wien-Wahlen, wir haben eine Bundespräsidentenwahl – lassen wir uns einmal überraschen, wer am 1. Dezember dann auftaucht! (Rufe bei der ÖVP: Bundespräsidentenwahl?! – Der weiß mehr als wir!)
Was diesen Bereich betreffend im Sozialausschuss schon auch ein bisschen ernüchternd war, das möchte ich hier auch einmal feststellen, war Herr Minister Brandstetter, der Justizminister. Der Justizminister konnte uns nicht sagen, welche Auswirkungen infolge dieses Alternativen Streitbeilegungsgesetzes erwartet werden. Werden die Gerichte entlastet? Gibt es eine Kosteneinsparung? Gibt es einen Bürokratieabbau oder irgendetwas? – Nein, es gibt einfach keine Schätzungen oder Einschätzungen, wie sich dieses Gesetz auswirken wird. Wir hoffen natürlich alle, es wird die Gerichte entsprechend entlasten, es wird zu einer Kostenreduktion kommen, aber Justizminister Brandstetter hat uns – das wissen Sie ganz genau, Frau Lueger – im Ausschuss auf jede Frage geantwortet, dazu könne er nichts sagen, da sei er nicht kompetent. (Zwischenruf der Abg. Lueger. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt!) Ich erzähle hier ja keine Unwahrheiten, bitte schön, das ist ja überprüfbar, und das ist schon enttäuschend.
Also noch einmal: Wir haben da keine riesengroße Geschichte, das ist nett für den Konsumentenschutz (Zwischenruf der Abg. Lueger), das hilft uns ein bisschen weiter, aber es sind noch sehr viele sehr wichtige Konsumentenschutzthemen unerledigt – seit einem Jahr oder eineinhalb Jahren.
Ich nenne nur die wichtigsten kurz zur Erklärung: die gesetzliche Regelung der Banküberziehungszinsen – das steht, das liegt, da passiert einfach nichts, und Hunderttausende Österreicher zahlen zwischen 13 und 16 Prozent Überziehungszinsen –; Fragen zu Wohn- und Mietkosten sind unerledigt; Maßnahmen gegen Inflation und betreffend Gebührenstopp – komplett unerledigt. Zahlreiche Anfragen unsererseits zu gewissen Themen liegen vor, da passiert nichts.
Sie wissen ja auch – bitte schön, noch einmal zur Erklärung –, beim letzten Ausschuss waren alle Anträge von den Freiheitlichen; alle Anträge, da kann man nachschauen. Es ist weder von der SPÖ etwas gekommen, von der ÖVP sowieso nicht, von den Grünen auch nicht, und die NEOS waren, glaube ich, gar nicht dabei – aber da spielt der Konsumentenschutz sowieso keine Rolle. (Zwischenruf des Abg. Strolz.)
Auch die EU-Einlagensicherung ist ein ganz, ganz elementar wichtiges Thema – auch keine Lösung in Sicht. Ich bin gespannt, wann das einmal diskutiert wird.
Zusammenfassend: Wir werden dem unsere Zustimmung geben, aber der Konsumentenschutz an sich liegt in Österreich unter dieser Regierung im Argen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)
16.19
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aslan. – Bitte.
16.19
Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Bevor ich auf das eigentliche Thema eingehe, will ich eine kurze Anmerkung in Richtung FPÖ machen.
Kollege Peter Wurm, ich denke, es ist leider nicht so, dass die FPÖ gerade im Konsumentenschutzbereich sehr viele Anträge bringt. Wenn sie Anträge bringt, dann sind sie entweder utopisch (Abg. Steinhauser: „Utopisch“ ist ein zu freundliches Wort!), oder sie sind steuerrechtlich nicht vertretbar. Aber darauf will ich ja nicht eingehen, sondern ich will über die Richtlinienumsetzung reden.
Ich war während meiner Studienzeit Rechts- und Sozialberaterin. Es kam damals immer wieder vor, dass Klientinnen und Klienten zu mir gekommen sind und sich gerade im Bereich Konsumentenschutz erkundigen und beraten lassen wollten, weil viele gewusst haben, dass im Konsumentenschutzbereich die Rechtsdurchsetzung oftmals einfach sehr schwierig ist. Zum Beispiel können Ansprüche aus unvollständigen Lieferungen oder fehlerhaften Produkten gegenüber dem Unternehmen wirklich vielfach nur mit erheblichen Hindernissen durchgesetzt werden.
Es gab verschiedene Gründe dafür, ein Grund war eben, dass Konsumentinnen und Konsumenten im Vergleich zum Unternehmen über wenig rechtliches Hintergrundwissen verfügt haben. Ein Grund war auch, dass natürlich die Konsumentinnen und Konsumenten über wenige finanzielle Ressourcen verfügten und dass Konsumentinnen und Konsumenten auch das Prozesskostenrisiko im Falle eines Rechtsstreits nicht eingehen wollten.
Das dachten sich auch viele ehemalige Klientinnen und Klienten von mir, die sich aus finanziellen Gründen nicht trauten, zu Gericht zu gehen, weil sie Angst hatten, dass dann die Prozesskosten den Streitwert übersteigen.
Gerade bei der Richtlinienumsetzung ist es so, dass schon ein paar Kritikpunkte angeführt werden müssen. Wenn man sich all die Verfahrensregeln anschaut, dann merkt man einfach, dass bei Einleitung des Verfahrens ein geringfügiger Beitrag zu leisten ist. Es ist noch sehr offen, inwiefern dieser geringfügige Beitrag zu leisten wäre. Auf der einen Seite ist das aus soziopolitischer Sicht sehr positiv, weil ein Streitwert von 100 € für viele österreichische Bürgerinnen und Bürger de facto viel Geld ist, man muss daher aber schauen, wie dieser geringfügige Beitrag überhaupt ausschauen sollte.
Ein anderer bedenklicher Punkt ist aus unserer Sicht die Festlegung der Ober- und Untergrenze. Es ist dann ausschlaggebend, ob die gerichtliche Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht oder ob sie überhaupt finanziell tragbar ist oder nicht.
Der dritte Punkt ist die freiwillige Teilnahme am Verfahren. Wir wissen, dass viele Unternehmen teilweise nicht einmal auf die Aufforderungsschreiben des VKI oder der Konsumentenschutzorganisationen reagieren. Also wenn man zu einer gescheiten Rechtsdurchsetzung für den Verbraucher, die Verbraucherin kommen will, dann muss das auch verbessert werden.
Auch wenn wir in einigen Punkten Bedenken haben, muss ich gestehen, vor allem aus soziopolitischen Gründen ist diese Richtlinienumsetzung sehr begrüßenswert, weil endlich einmal effektive Schritte diesbezüglich gesetzt werden und der Zugang für Konsumentinnen und Konsumenten zum Recht dann verbessert wird. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.23
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.
16.23
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch noch einmal Danke für die Zustimmung zu dieser Gesetzesmaterie sagen, mit der wir Neuland betreten – Neuland dahin gehend, dass wir de facto nicht wissen, ob es 1 000 Verfahren, 500 Verfahren werden, das weiß niemand. Jeder, der sich hier herstellt und sagt, es werden 1 000, kann recht haben oder nicht. Genau so ist auch die Aussage meines Kollegen Brandstetter zu verstehen – genau so!
Herr Abgeordneter Wurm, wissen Sie, Sie machen da eine Showpartie, und es ist ja heute schon eine Ehre, dass ich zwei Mal auf Sie repliziere, normalerweise tue ich das ja nie. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hafenecker: Sie lassen sich herab! Wir sind dankbar! Das ist sehr nett! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) – Nein, Sie machen da eine Showpartie, weil Sie ja ganz genau wissen, wir betreten hier eine vollkommen neue Welt. Die Welt der alternativen Streitbeilegung auf dieser Gesetzesbasis für Verbrauchergeschäfte hat es noch nie gegeben.
Es gibt eine Reihe von Schlichtungsstellen in den Wirtschaftskammern, in den Innungen, es gibt auch immer wiederum sehr prominente – was natürlich nie in der Öffentlichkeit groß diskutiert wird – Streitbeilegungsverfahren, außergerichtliche Schlichtungsverfahren, die kennen wir vom Wirtschaftsleben, das findet tagtäglich irgendwo statt, aber für Verbrauchergeschäfte betreten wir Neuland.
Wir haben uns erlaubt, meine Konsumentenschutzsektion an der Spitze hat sich erlaubt, ein Modell zu entwickeln. Dieses Modell haben wir mit Frau Präsidentin Griss, die nach ihrer Pension gemeint hat, sie habe ein bisschen Zeit für uns, entwickelt, das war unser Testobjekt, wenn Sie so wollen. Das hat hervorragend funktioniert. Aufgrund dieser Testphase kann man sagen, wenn die Verfahren so stattfinden, ersparen wir uns Gerichtskosten, ersparen wir uns Anwaltskosten, und, und, und.
Aber es kann niemand seriös sagen, ob das 1 Million € sein wird, 500 000 € sein werden oder 300 000 € sein werden; wir wissen es nicht. Wir werden nach einem gewissen Beobachtungszeitraum wissen, wie das Modell a) angenommen wird und b) was dadurch an sonstigen Kosten nicht mehr eintritt. Natürlich gibt es da auch gewisse Kosten, das ist logisch, aber sonstige Kosten treten nicht mehr ein. Das werden wir nach einer gewissen Beobachtungsphase seriös wissen. Darum geht es.
Darum würde ich dringlich bitten: Bringen wir die Sachen so auf den Punkt, wie sie auf den Punkt zu bringen sind!
Ich sage das auch hier noch einmal: Als Minister kann ich keinen Ausschuss des Parlaments einladen; ich kann nur Termine hergeben. Sie sind der Souverän, und der Souverän lädt den Minister. Sie wissen, wer Ausschussvorsitzender ist. Und wenn es aus welchen Gründen auch immer nicht möglich war, eine Einladung auszusprechen, ich kann es nur noch einmal sagen: An mir liegt es nicht; ich habe Termine hergegeben; gebe sie auch morgen und übermorgen her. Das ist nicht mein Problem. Ich muss aber von Ihnen beziehungsweise von der Person, die in diesem Ausschuss den Vorsitz innehat, eingeladen werden. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
Sie können sicher sein, Herr Abgeordneter Wurm, ich brauche nicht den Konsumentenschutzausschuss, um tagtäglich mit dem Ministerium beziehungsweise seitens des Ministeriums mit anderen Konsumentenschutzorganisationen beziehungsweise auch mit dem VKI Konsumentenschutzpolitik zu betreiben. Sie wissen auch, was wir unter
anderem für große Erfolge bei Gerichtsverhandlungen haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.27
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 697 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (579 d.B.): Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (756 d.B.)
20. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (580 d.B.): Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (757 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (581 d.B.): Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (758 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.
16.30
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie und vor den Fernsehapparaten! Meine Fraktion lehnt alle drei Assoziierungsabkommen aus den jeweils gleichen Gründen ab. Bei allen drei Staaten gibt es ähnliche Bedingungen. Die Staaten sind nicht Herren ihres ganzen Territoriums. In allen drei Staaten tobt ein –unter Anführungszeichen – „eingefrorener Konflikt“, inwieweit ein solcher Konflikt toben kann, aber er findet jedenfalls statt. Und in allen drei Staaten ist die Russische Föderation
massiv involviert. Alle drei Staaten sind genau auf dieser Bruchlinie des russischen Einflussgebietes, dort, wo die Russen sagen, bis hierher und nicht weiter, und ein Eindringen in diese Staaten oder in diese Sphären sehen wir als Kriegsgrund an.
Eines dieser Assoziierungsabkommen hat auch schon gewaltigen Schaden zugefügt. Ich darf daran erinnern, dass der Ukraine-Konflikt im Wesentlichen durch das Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine entstanden ist beziehungsweise durch den Rückzieher, den die ukrainische Regierung von diesem Abkommen versucht hat und der dann zur Revolution in der Ukraine, zum Maidan, letztendlich zum Zerfall der Ukraine, zum Bürgerkrieg sowie zur russischen Intervention geführt hat. Das sind ganz gefährliche Dinge, und wir sollten auf diesem Pfad nicht weiter fortschreiten.
Ganz abgesehen davon, dass, glaube ich, die EU auch nicht das dringende Bedürfnis hat, weitere Assoziierungsabkommen zu schließen angesichts ihres derzeitigen Zustands, angesichts des weitgehenden wirtschaftlichen Niedergangs aller drei Staaten, die ein extrem geringes Einkommens- und Wohlstandsniveau haben, die einen riesigen Überschuss an Arbeitskräften haben, die auf den Arbeitsmarkt drängen wollen. Und Assoziierung heißt auch erleichterter Zugang zur Einwanderung und zum Arbeitsmarkt. Da spricht so gut wie nichts dafür.
Wenn in dem Entschließungsantrag der Regierungsparteien, der da mitbehandelt wird, jetzt davon gesprochen wird, dass der Bundesminister, der hier anwesend ist, ersucht wird, sich bei den EU-Institutionen für eine Freihandelszone mit der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft und Russland einzusetzen, dann muss ich sagen: Bei aller Wertschätzung, das ist ja geradezu ein Witz! Sie setzen sich permanent dafür ein, dass die Sanktionen gegen Russland aufrechtbleiben. Das wurde erst so am 30. Juni gemacht. Damit werden sozusagen die wirtschaftlichen Brücken nach dem Osten zerstört, wird Russland sozusagen in die asiatischen Hände getrieben – und dann beschließt man hier einen Antrag, den Minister aufzufordern, für eine Freihandelszone mit Russland und der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft einzutreten, acht Tage nachdem Österreich für die Fortsetzung der Handelssanktionen auf europäischer Ebene gestimmt hat.
Wir werden diesem Antrag trotzdem zustimmen, es ist ja nicht schlecht, wenn sich der Herr Minister dafür einsetzt. Ob das sehr schlüssig ist, ob das Sinn macht und ob das einen guten Eindruck der Konsistenz österreichischer Politik hinterlässt, das ist jedoch eine andere Frage. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.32
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.
16.33
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Lektüre des Außenpolitikteils der Tageszeitungen kann einem leicht ein Zitat von Nestroy in den Sinn kommen: „Die Wöd steht auf kan Fall mehr lang, lang, lang ().“ (Ruf bei der FPÖ: Eh nicht!)
Von kriegerischen Auseinandersetzungen auf zwei Kontinenten ist da zu lesen, von 60 Millionen Menschen, die sich auf der Flucht befinden, von korrupten Regimen, die die Nöte der Menschen ausnützen und die Situation vor Ort noch verschlechtern, und zum Teil auch von Ratlosigkeit in der internationalen Politik. Das sind lauter Meldungen, die nicht dazu angetan sind, das Vertrauen der Menschen in die Zukunft zu stärken.
Dann haben wir heute drei Verträge auf der Tagesordnung, die genau das Gegenteil zum Inhalt haben, auch wenn es der Vorredner nicht so sieht – Verträge, die die EU und ihre Mitgliedstaaten mit eben den drei Staaten Georgien, Republik Moldau und Ukraine schließen, die eine Festigung der Beziehungen zum Inhalt haben; Verträge, in denen es auch um die Verbesserung der Beziehungen geht, aber nicht nur auf der Wirtschaftsebene; Verträge, die dazu beitragen sollen, dass es in diesen Regionen zu einem Mehr an Stabilität kommt durch bessere Gesetzgebung, durch Präzisierung der Grundwerte, die sowohl den Gesetzen als auch den zukünftigen Handlungen zugrunde liegen, durch verstärkten Handel und durch verbesserte wirtschaftliche Situationen in diesen drei Ländern, durch bessere Abstimmung und verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik und nicht zuletzt, aber sehr wichtig, durch ein klares Bekenntnis zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen.
Die kurze Diskussion im Ausschuss – Herr Kollege Hübner hat es schon angesprochen – hat sich in erster Linie auf das Abkommen mit der Ukraine bezogen. Das Argument, dass die Situation der Ukraine, die sich in einem aktuellen Konflikt mit Russland befindet, nicht mit der Situation der beiden anderen Vertragsstaaten zu vergleichen ist, ist ein durchaus zutreffendes Argument, aber es ist doch genau die aktuelle Situation, die die Unterzeichnung eines solchen Abkommens notwendig und wichtig macht. Alles, was in einer Region dazu beitragen kann, Stabilität, wirtschaftlichen Aufschwung und Frieden zu erreichen und zu sichern, ist positiv und sollte daher unterstützt werden; wobei zu erwähnen ist, dass das Freihandelsabkommen auch aus Rücksicht auf die politische Situation der Ukraine bis Ende 2015 ausgesetzt wird.
Es ist die klare österreichische Position, die Ukraine eben nicht vor die Wahl: entweder EU oder Russland? zu stellen, sondern ein möglichst gedeihliches Miteinander in der Region zu ermöglichen. Es wird ja – das ist schon gesagt worden – dann auch einen Entschließungsantrag in diese Richtung geben.
Ich möchte besonders noch auf den Titel II des Vertrages hinweisen: politischer Dialog und Reformen, Zusammenarbeit und Annäherung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik. Wesentliche Bausteine in der Sicherheitsarchitektur Europas sind die Themen regionale Stabilität, Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, aber besonders auch Abrüstung und Bekämpfung des Terrorismus.
Gerade mit einem Staat, der sich in einer krisenhaften Situation befindet, ist ein Abkommen mit einem sicherheitspolitischen Schwerpunkt – immer natürlich unter Bedachtnahme der Sicherstellung europäischer Standards im Bereich der Grund- und Menschenrechte – sehr zu begrüßen. Ich darf Sie daher ersuchen, diesen drei Verträgen Ihre Zustimmung zu geben. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
16.36
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.
16.36
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gilt auf jeden Fall noch zu überprüfen, ob – vor allem im Hinblick auf die Krise und den Krieg in der Ukraine – die Assoziierungsabkommen bei der Sicherheit ein Mehr an Stabilität tatsächlich schaffen werden, wie Frau Kollegin Durchschlag gerade angedeutet hat.
Georgien, Moldau und die Ukraine sind mit Sicherheit jene Länder, die als Frontstaaten zu sehen sind und die die weitere Entwicklung der Europäischen Union mit Russland maßgeblich beeinflussen werden. Darauf muss man genau hinschauen. Es sind die
drei Länder jene Länder, die keine fixen Grenzen haben oder nicht mehr haben, ungelöste Konflikte im Land haben. Aber es ist dennoch festzuhalten, dass gerade in Georgien oder auch in Moldau relativer Frieden herrscht und deshalb die Assoziierungsabkommen aus meiner Sicht ein guter und richtiger und wichtiger Schritt sind, gemeinsam einen Weg zu gehen. Ich möchte auch die Herrschaften und die Dame von der georgischen Botschaft herzlich begrüßen, die dieser Debatte beiwohnen. (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS.)
Die Situation in der Ukraine ist aber im Gegensatz dazu wirklich vollkommen verfahren. Aktuell befürchtet die OSZE laut Meldungen neue Gewalt und Eskalation. Entlang der Fronten hätten Beobachter schweres Kriegsgerät wie Panzerhaubitzen gesehen, zu deren Abzug sich die Konfliktparteien schon im Februar mit Minsk II klar verpflichtet hätten. Vonseiten der OSZE wurden die Armee und die prorussischen Separatisten aufgefordert, die Waffen sofort abzuziehen.
Gewalt steht an der Tagesordnung in der Ukraine. Das Säbelrasseln geht weiter. Russland rüstet auf. Es wird zwei NATO-Manöver auf ukrainischem Staatsgebiet im Juli und im September geben. Die USA denken laut darüber nach, die Ukraine direkt militärisch zu unterstützen. Die humanitäre Situation, gerade in den von den Separatisten besetzten Gebieten Donezk und Lugansk, ist katastrophal. Die Transferleistungen sind ausgesetzt. Jene, die rechtmäßig ihre Pensionen erworben haben, bekommen ihre Renten nicht überwiesen, weil sie eben in diesen Oblasten leben.
Zwischen all diesen Fronten befindet sich jetzt das Assoziierungsabkommen, das hier ratifiziert werden soll. Gerade aus österreichischer Sicht, aus neutralitätspolitischer Sicht muss genau hingeschaut werden, ob tatsächlich die Wahrung der Stabilität, ob tatsächlich ein Waffenstillstand, ob tatsächlich Frieden in der Ukraine wird herrschen können. Das zu erreichen, nämlich Frieden, Waffenstillstand, Demokratie, auch soziale Sicherheit und eine Verfassungsreform, muss doch der Anspruch der Diplomatie und der Politik sein. Anders als die Freiheitlichen sehe ich die Lösung auf jeden Fall in einem ganzheitlichen friedens- und neutralitätspolitischen Ansatz, der auch erreicht werden kann. Davon bin ich überzeugt.
Ich glaube an Minsk II, ich glaube daran, dass alle Parteien, die Teil dieses Abkommens sind, auch einen Schritt vorangehen können, nämlich für Frieden und Stabilität im gesamten Land.
Deshalb bringe ich den Entschließungsantrag der Abgeordneten Cap, Lopatka und Windbüchler-Souschill ein, welcher auch ausgeteilt wird und den ich Ihnen jetzt in den Grundzügen erläutern werde.
Es geht darum, dass der Nationalrat, die Bundesregierung und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres dazu aufgefordert werden, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln in bilateralen Gesprächen sowie im Rahmen der Europäischen Union, der OSZE, des Europarates und der Vereinten Nationen weiterhin mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass Minsk II umgesetzt wird, insbesondere die Einhaltung des Waffenstillstands, die Durchführung von Lokalwahlen unter Einbindung der OSZE, der Abschluss des Verfassungsprozesses einschließlich einer Dezentralisierung, der Rückzug bewaffneter Truppen und Formationen sowie schwerer Waffen unter OSZE-Beobachtung, die volle Grenzkontrolle der Konfliktregion, die Sicherstellung humanitärer Hilfe und die Wiederaufnahme der Sozialtransfers. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.41
Präsidentin Doris Bures: Da der Entschließungsantrag an alle Angeordneten verteilt wurde und jetzt auch in seinen Grundzügen mündlich erläutert wurde, ist er ordnungsgemäß eigebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Lopatka, Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Minsker Abkommens
eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (581 d.B.): Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
Begründung
Das in Minsk am 12.2.2015 zwischen den Konfliktparteien in der Ukraine erzielte und von den Präsidenten Russlands Vladimir Putin, der Ukraine Petro Poroshenko und Frankreichs Francois Hollande sowie der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel indorsierte Abkommen sieht eine Reihe von militärischen (Waffenstillstand, Abzug schwerer Waffen von der Konfliktlinie überwacht durch die OSZE) und politischen Maßnahmen (Dezentralisierung mit Sonderstatus für die Oblasten Lugansk und Donezk, Lokalwahlen in Oblasten Lugansk und Donezk, Amnestie, Austausch aller Gefangenen, Wiederaufbaumaßnahmen, volle Grenzkontrolle durch Ukraine, Abzug aller fremden Formationen und des Kriegsmaterials sowie eine Verfassungsreform) zur Befriedung der Situation in der Ukraine vor.
Ungeachtet einer deutlichen Verringerung der bewaffneten Auseinandersetzung aufgrund des Abkommens von Minsk wird der Waffenstillstand weiterhin nicht vollkommen eingehalten, die Umsetzung der politischen Schritte ist in den ersten Monaten nur zögerlich angegangen worden.
Es ist daher unbedingt notwendig, dass alle Konfliktparteien die Punkte des Abkommens von Minsk umsetzen, um Fortschritte in den Friedensbemühungen zu erreichen. Österreich und die EU setzen sich für die volle Umsetzung der Minsker Vereinbarungen ein und unterstützen die Ukraine in ihren diesbezüglichen Bemühungen. Auch den internationalen Bemühungen im Normandie-Format (Ukraine, Russland, Frankreich, Deutschland) sowie der OSZE und ihren Institutionen kommen dabei eine besondere Rolle zu. Eine Schlüsselrolle wird der neuernannte Sonderbeauftragte des OSZE-Vorsitzes für den Ukraine-Konflikt, der Österreicher Bot. Martin Sajdik, spielen. Er wird im Rahmen der aus Vertretern der Ukraine, Russlands, sowie der OSZE bestehenden „Trilateralen Kontaktgruppe“ die Verhandlungen zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen moderieren und vorantreiben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird anlässlich der Ratifizierung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits aufgefordert, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln in bilateralen Gesprächen sowie im Rahmen der Europäischen Union, der OSZE, des Europarats und der Vereinten Nationen weiterhin mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass
die von allen Konfliktparteien umzusetzenden Punkte des Abkommens von Minsk, insbesondere
die beidseitige Einhaltung des Waffenstillstands;
die Durchführung von Lokalwahlen unter Einbindung des Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) der OSZE,
Abschluss des Verfassungsprozesses einschließlich einer Dezentralisierung;
den Rückzug bewaffneter Truppen und Formationen sowie schwerer Waffen unter OSZE-Überwachung
die volle Grenzkontrolle in der Konfliktregion durch die ukrainische Regierung,
die Sicherstellung humanitärer Hilfe und die Wiederaufnahme der Sozialtransfers
vollständig eingehalten werden und die OSZE weiterhin engagiert ihre friedenspolitischen Maßnahmen zur Förderung von Stabilität und Sicherheit in der Ukraine fortsetzen kann, geführt ab 2017 durch den österreichischen Vorsitz.
Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird weiters ersucht, in der EU für die Idee einer gemeinsamen Freihandelszone der EU mit Russland bzw. der Eurasischen Wirtschaftsunion einzutreten (wie dies auch in der Minsker Deklaration der Präsidenten Russlands, der Ukraine und Frankreichs sowie der deutschen Bundeskanzlerin als gemeinschaftliche politische und wirtschaftliche Perspektive zwischen Atlantik und Pazifik gefordert wird) und sich für eine fortgesetzte konkrete Unterstützung des Reformprozesses in der Ukraine einzusetzen.
*****
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.
16.41
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich habe mit großer Zustimmung die Verfassung des Textes dieses Antrages verfolgt. Ich glaube, dass er auch eine sehr sinnvolle Positionierung des Hauses darstellt. Wir haben ja im Ausschuss eine kurze Debatte – wie schon erwähnt – vor allem zum Assoziierungsabkommen mit der Ukraine gehabt, da wir ja daran interessiert sind, dass es dort unter Einhaltung des Minsker Abkommens nicht nur zu Stabilität und einer friedlichen Entwicklung kommt, sondern dass es damit auch eine Chance für eine wirtschaftlichen Entwicklung gibt. Und ich glaube, dass es auch geopolitisch wichtig ist, dass damit endlich unser Verhältnis zu Russland normalisiert wird, denn aus geostrategischen Gründen benötigen wir Russland natürlich, sei es bei der Beilegung des Konfliktes in Syrien, bei der Lösung der Probleme in Libyen oder in vielen anderen Bereichen, weil sich Europa diesen Konflikt eigentlich weder wirtschaftlich noch politisch und schon gar nicht militärisch leisten kann.
Es handelt sich um ein Assoziierungsabkommen, das aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat und nicht ein Entweder-oder – wie schon einer der Vorredner erwähnt hat: also entweder Eurasische Zollunion oder EU – beinhaltet, sondern versucht, ein Modell zu entwickeln, das beides zusammenbringt und eine Perspektive anbietet. Und so gesehen ist das, glaube ich, ein Schritt in die richtige Richtung. Es werden hier auch gleich drei Assoziierungsabkommen beschlossen.
Wichtig ist auch, dass die zwei Punkte mit der größeren Arbeitnehmerfreizügigkeit natürlich in Bezug zur Arbeitsmarktlage in den EU-Mitgliedstaaten stehen. Das muss berücksichtigt werden, damit es nicht zu Lohndumping, Problemen, Mobbing oder
sonst etwas kommt. Das ist das eine. Und beim Aktionsplan für die Visaliberalisierung muss beachtet werden, dass da natürlich auch Voraussetzungen zu erfüllen sind und mit einer wirtschaftlichen Entwicklung natürlich auch garantiert ist, dass die Menschen einen Sinn, eine Perspektive sehen, um in diesem Land zu bleiben und dort an der wirtschaftlichen Entwicklung teilzuhaben.
Die jetzige Situation ist natürlich eine ganz, ganz schlechte, und es muss humanitäre Hilfe geleistet werden. Aber es ist schon auch so, dass man sich, als die Frage der Gewichtung Ukraine – Russland gestellt wurde – ich habe in „euronews“ einen Bericht gesehen, in dem der Gouverneur der Region Odessa interviewt wurde –, extra einen Georgier holen musste, damit dort endlich einmal jemand spricht, der nicht in den Korruptionssumpf dieser Region integriert ist. Dieser hat wirklich geschildert, was da jetzt alles zu machen ist, damit man dort am Hafen, in der Region die Möglichkeit hat, auch wirklich gegen die Korruption und die Kriminalität anzutreten.
Es ist auch wichtig, dass der Verfassungsprozess vorangeht, dass es einen Minderheitenschutz und Minderheitenrechte gibt, und es ist wichtig, dass man vor allem auch in den umkämpften Regionen auf deren Autonomiebestrebungen und deren Bedürfnisse eingeht. Und auch die Ukraine ist gefordert, das Minsker Abkommen einzuhalten.
Also ich bin der Meinung, man sollte hier doch auch nach beiden Seiten gewichten. Das ist in diesem Entschließungsantrag auch garantiert, und daher kann man diesem auch guten Gewissens zustimmen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
16.45
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lintl zu Wort. – Bitte.
16.45
Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (STRONACH): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die EU erhebt für sich den Anspruch, das größte Friedensprojekt seit dem Zweiten Weltkrieg zu sein. 2012 hat sie dafür sogar den Friedensnobelpreis erhalten.
Aber wie sieht die Situation drei Jahre später aus? – Wir leben in Europa in einer Krisenzeit, sowohl wirtschaftlich als auch militärisch. Jedem ist die heikle Situation an der Ostgrenze der EU bewusst. Man sollte glauben, Sensibilität sollte im diplomatischen Handeln der EU an oberster Stelle stehen. Falsch gedacht! In Straßburg zum Beispiel entscheidet man so mir nichts, dir nichts, dass Russland nicht mehr strategischer Partner der EU sein soll. Kurz danach entscheidet sich die EU für die Verlängerung der Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland. Und heute sollen wir drei Assoziierungsabkommen, und zwar mit Georgien, Moldau und der Ukraine, verabschieden, die wiederum als weitere Brüskierung Russlands verstanden werden können. Und wer denkt dabei daran, meine Damen und Herren, welche Auswirkungen das auf unsere Neutralität, unsere Wirtschaft und unseren Arbeitsmarkt hat?
Es ist nicht im Sinne Österreichs, als neutrales Land in eine mögliche militärische Auseinandersetzung der EU beziehungsweise in weiterer Folge der NATO hineingezogen zu werden. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Es liegt auch nicht im Interesse der österreichischen Wirtschaft, weiterhin unter Russlands Reaktionen auf die Wirtschaftssanktionen zu leiden. Vielmehr wäre es längst an der Zeit, diese Sanktionen sofort aufzuheben und Russland wieder als Partner an seiner Seite zu haben. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Laut Wifo-Studie sind bereits 100 000 Arbeitsplätze in der EU durch diese Sanktionen gefährdet.
Und damit komme ich schon zum letzten wichtigen Punkt, und zwar: Diese Assoziierungsabkommen enthalten Punkte betreffend Mobilität der Arbeitnehmer, wie den erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt der EU-Länder und die erleichterte Erteilung von Visa, bis zuletzt auch vollständige Visumfreiheit. Angesichts der angespannten Arbeitsmarktsituation in der EU und in Österreich ist an eine Umsetzung der Abkommen nicht zu denken. Enorme Unterschiede in den sozialen Standards bieten noch mehr Anlass für Zuwanderung aus den ärmeren EU-Ländern. Es ist ein völlig falsches Signal an diese Länder, ihnen durch diese Abkommen falsche Hoffnungen zu machen und den Menschen einen Anreiz dafür zu liefern, illegal nach Österreich zu kommen.
Weder Georgien noch Moldau und schon gar nicht die Ukraine sind wirtschaftlich und rechtsstaatlich in der Lage, in den nächsten Jahren auch nur annähernd eine Angleichung ihrer Standards zu leisten. Hinzu kommt, dass die Ukraine bekanntermaßen eines der korruptesten Länder ist und sich sogar erdreistet hat, Österreich kurzfristig auf eine schwarze Liste der Steueroasenländer zu setzen. Daher lehnt meine Fraktion alle drei Assoziierungsabkommen ab. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Und jetzt komme ich schon zum Schlusssatz: Nicht unerwähnt möchte ich die beschlossenen Schließungen und Neueröffnungen von österreichischen Botschaften lassen. Die Öffnung von Botschaften in Georgien, Moldau und Weißrussland ist sicherlich positiv zu bewerten, da mehr Kontakt mehr Vertrauen in allen diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen bringt. Jedoch im Gegenzug die österreichischen Vertretungsbehörden in allen drei baltischen Republiken zu schließen, ist keine gute Idee!
Genau jene EU-Länder, die an der Grenze zu Russland liegen, fühlen sich bedroht und brauchen unsere Unterstützung. Österreich geht nämlich dort weg, wo Solidarität und Neutralität Österreichs notwendig gebraucht werden – und unterzeichnet Assoziierungsabkommen mit Ländern, die eindeutig in der russischen Einflusssphäre liegen.
Für unsere Fraktion ist das insgesamt ein falsches Signal der österreichischen Außenpolitik. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
16.49
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister Kurz hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
16.49
Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf zu Beginn meiner Ausführungen mit den Assoziierungsabkommen mit der Ukraine, Georgien und Moldau starten.
Ziel dieser Abkommen ist eine engere politische und wirtschaftliche Kooperation zwischen diesen Ländern und der Europäischen Union. Insbesondere wenn man sich die wirtschaftliche Situation in diesen Ländern ansieht, aber auch sozusagen den Bedarf der Europäischen Union an einer stetigen Kooperation mit Partnern, dann ist das, wie ich meine, ein Abkommen, das in diesem Bereich ausschließlich positiv zu sehen ist.
Herr Abgeordneter Hübner hat vollkommen recht, wenn er sagt, dass diese Länder Reformbedarf haben. – Genau das ist ja auch das Ziel des Abkommens, nämlich eine Reformagenda festzulegen und auch Motivation zu schaffen, dass in den wichtigen Bereichen die notwendigen Reformen auch stattfinden. Dazu zählen die Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, aber auch Reformen im Grenzmanagement, in For-
schung, Sozialpolitik, Bildungspolitik und natürlich eine stärkere Kooperation in politischer Hinsicht.
Mein Zugang ist klar – darum komme ich auch gerne dem Entschließungsantrag nach –, dass es durch ein Assoziierungsabkommen kein Entweder-oder zwischen der Europäischen Union und Russland geben soll, sondern ganz im Gegenteil, es soll diesen Ländern möglich sein, sich stärker an die Europäische Union anzunähern und gleichzeitig die für sie notwendigen wesentlichen Kontakte mit Russland aufrechtzuerhalten. Unser Ziel ist, das Blockdenken in Europa zu beenden und von einem Entweder-oder wegzukommen, hin zu einem Sowohl-als-auch. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich darf noch ein paar Worte zum Konflikt in der Ukraine verlieren. Wir erleben hier leider im Moment eine Verschlechterung der Situation. Die OSZE-Berichte der letzten Wochen zeigen ein sehr düsteres Bild. Der Waffenstillstand hält nicht nur nicht, sondern es gibt in den letzten Wochen sogar eine negative Tendenz. Umso wichtiger ist, dass wir neben den notwendigen Sanktionen auch immer wieder den Kontakt zu Russland suchen, dass die OSZE auch versucht, die Verhandlungen in Minsk fortzusetzen. Und ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, dass dabei ein Österreicher eine ganz wesentliche Rolle einnimmt. Martin Sajdik, unser Botschafter bei den Vereinten Nationen, hat als Sonderbeauftragter der OSZE für die Ukraine übernommen und ist somit der Chefverhandler der OSZE in Minsk – eine ganz wesentliche Rolle, wo es, glaube ich, gut ist, dass diese ein Österreicher übernommen hat.
Zwei Punkte, die ich noch ansprechen möchte, weil sie teilweise auch auf der Tages-ordnung stehen. – Betreffend Iran gibt es einen Antrag der Koalitionsparteien zur Menschenrechtssituation, den ich nur voll und ganz unterstützen kann. Darüber hinaus finden, wie Sie wissen, die Iran-Atomverhandlungen derzeit in Wien statt, ganz wesentliche Verhandlungen. Nach 40 Jahren der Eiszeit zwischen den USA und dem Iran, nach über zwölf Jahre andauernden Verhandlungen, nach intensiven Wirtschaftssanktionen gibt es jetzt die Chance auf eine Lösung. Ich glaube, dass es nicht nur für uns als Ort des Dialogs ein großer Schritt wäre, da ein Abkommen zustande zu bringen, sondern vor allem auch eine große Chance wäre, Stabilität, Sicherheit, aber hoffentlich auch eine positive Wirtschaftsentwicklung einkehren zu lassen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.53
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.
16.53
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Die Perspektive einer europäischen Integration stellt für viele Länder in Ost- und Südeuropa einen wichtigen Faktor für die Stabilisierung ihrer Länder dar. Zahlreiche Staaten des ehemaligen Ostblocks sind diesen Weg bereits gegangen und sind nunmehr vollwertige Mitglieder der Europäischen Union. Mit anderen Ländern ist dieser europäische Integrationsprozess weniger weit fortgeschritten. Die Beziehungen zu ihnen sind bis jetzt im Partnerschaftsabkommen von 1998 geregelt und sollen jetzt eben verstärkt werden.
Im Nationalrat soll darum heute das Assoziierungsabkommen mit drei Ländern, wie eben Moldawien, Ukraine und Georgien, beschlossen werden. Ziel dieser Abkommen ist unter anderem die verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit auch im Hinblick auf eine geplante Freihandelszone. Außerdem geht es um die Anpassung von nationalem Recht an europäische Standards, ganz besonders in Bezug auf Gesundheit und Umweltschutz und auch natürlich, was ganz wichtig ist, im Kampf gegen die Korrup-
tion. Es geht aber auch darum, gemeinsame Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weiter auszubauen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Als Vizepräsident der Österreichisch-Moldawischen Gesellschaft möchte ich noch kurz auf die spezifische Situation in Moldawien eingehen. Die gegenwärtige politische Situation in Moldawien ist sehr, sehr schwierig. Nach wie vor ist keine Lösung für die abgespaltene und bis auf die Zähne bewaffnete Provinz Transnistrien in Sicht. Innenpolitisch wird das Land durch einen Bankenskandal sondergleichen und durch den Kampf zwischen prorussischen und proeuropäischen Kräften gleichsam zerrissen. Gleichzeitig ist das Land im Moment führungslos, da, wie Sie wissen, die Regierung nach nur vier Monaten im Amt nach einem Skandal zurücktreten musste. Aber mit dem neuen Abkommen wird den proeuropäischen und demokratischen Kräften in einer schwierigen Situation sicherlich der Rücken gestärkt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Durch das Abkommen ergeben sich für beide Länder zahlreiche neue wirtschaftliche, aber auch kulturelle Perspektiven. Ich denke, dass wir alle davon profitieren können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.56
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.
16.56
Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erachte die vorliegenden Assoziierungsabkommen mit der Ukraine, Moldawien und Georgien als einen Schritt in Richtung eines gemeinsamen Hauses Europa. Der vom Klubobmannstellvertreter Josef Cap initiierte Entschließungsantrag zeigt auch die Perspektive in diese Richtung auf.
Ich brauche jetzt nicht weiter auf die Inhalte dieser drei Abkommen einzugehen, möchte aber doch kurz auf die Ausführungen des Kollegen Hübner von der FPÖ zu sprechen kommen, der mehr oder weniger wörtlich gesagt hat, dass das Assoziierungsabkommen, das im November 2013 von der damaligen ukrainischen Regierung abgelehnt wurde, enormen Schaden verursacht hat.
Lieber Kollege Hübner, es war eine Entscheidung des ukrainischen Volkes, die zum Aufstand am Maidan geführt hat und zu den nachfolgenden und anhaltenden innenpolitischen Ereignissen. Aber es war nicht a priori das Assoziierungsabkommen schuld daran, dass sich eine politische Mehrheit zuerst für und später gegen dieses Abkommen entschieden hat. Man muss das Selbstbestimmungsrecht der Völker akzeptieren. Das betrifft sowohl die territoriale Selbstbestimmung als auch die politische Selbstbestimmung.
Ich möchte auch kurz auf die Ausführungen von Kollegin Windbüchler-Souschill und Kollegin Lintl eingehen. Natürlich sind die Ukraine, Moldawien und Georgien ganz sensible Regionen. Umso mehr ist es ein deutliches Zeichen der Europäischen Union, die ich bitte nicht mit der NATO in einem Atemzug erwähnt haben möchte, besonders nicht von österreichischen Außenpolitikerinnen und ‑politikern, diesen drei Ländern die Hand entgegenzustrecken, um mit ihnen gemeinsam eine politische Richtung zu entwickeln, die für die Menschen in der Ukraine, in Moldawien und in Georgien von wesentlicher Bedeutung ist.
Zum Beispiel waren die deutschen Grünen bei der Debatte im Bundestag nicht so zurückhaltend wie Sie. Ich möchte gerne den Grün-Abgeordneten und Außenpolitiker Manuel Sarrazin zitieren, der in dieser Debatte gesagt hat, Russland darf das Selbstbestimmungsrecht seiner Nachbarn nicht in Frage stellen. Die Assoziierungsab-
kommen werden von den deutschen Grünen unterstützt, gerade als Zeichen der Handreichung gegenüber diesen drei Staaten. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Dann schließe ich aber auch gleich mit einem Zitat von Frank-Walter Steinmeier, der ebenso in dieser Debatte gesagt hat, die Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union ist gegen niemanden gerichtet, sondern für die Menschen. – Dass das auch in die Realität umgesetzt wird, ist die große Herausforderung der Außenpolitik, auch der österreichischen. Es gilt, Signale zu setzen, Nachbarschaftspolitik nicht nur aus wirtschaftlichen Interessen, sondern vor allem aus sozialen, politischen und gesellschaftlichen Interessen zu betreiben – auch zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der SPÖ.)
17.00
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits, in 579 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits, in 580 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, in 581 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Cap, Lopatka, Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Minsker Abkommens.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 102.)
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (698 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend (759 d.B.)
23. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (507 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana (760 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 22 und 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.
17.03
Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zunächst eine kurze Replik auf die Ausführungen des Kollegen Weninger – jetzt ist er, glaube ich, gerade hinausgegangen. Er kennt offensichtlich den Unterschied zwischen Anlass und Ursache nicht, denn das Assoziierungsabkommen Ukraine–EU war definitiv einer der Anlässe für die Majdan-Revolution. – Aber kommen wir zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt.
Zum einen darf ich kurz festhalten, dass wir dem Kulturabkommen zwischen Österreich und Bulgarien unsere Zustimmung erteilen werden. Auch wenn wir schon im Ausschuss nicht ganz erfahren konnten, was das für finanzielle Auswirkungen haben würde, denken wir doch, dass es sicher einen fruchtbaren Ausfluss haben wird, und sind überzeugt davon, dass dann auch die Finanzen keine Rolle spielen würden.
Der zweite Punkt ist das Abkommen über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana zum Zwecke der Ausbildung im Dschungelkampf. Dem können wir nicht zustimmen. Woran liegt das? – Es ist, glaube ich, keine Frage: Wenn das Bundesheer in einem tipptoppen Zustand wäre, in Geld schwimmen