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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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85. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 8. Juli 2015

 

 


Stenographisches Protokoll

85. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode                         Mittwoch, 8. Juli 2015

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 8. Juli 2015: 9.06 – 22.12 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden, und Bericht über den

Antrag 880/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie

2. Punkt: Bericht über den Antrag 1121/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 1044/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz

4. Punkt: Bericht über den Antrag 817/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Automatische Anerkennung von im Ausland abgeschlossener Facharzt- oder Allgemeinmedizinerprüfungen“

5. Punkt: Bericht über den Antrag 1182/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Zwangs zu Kontrollunter­suchun­gen für SexarbeiterInnen

6. Punkt: Bericht über den Antrag 915/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Evaluierung beim Projekt „Gratis-Zahnspange“

7. Punkt: Bericht über den Antrag 1142/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Blutspende­Verbotes aufgrund der sexuellen Orientierung

8. Punkt: Bericht über den Antrag 859/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend diskriminierungsfreie Blutspende

9. Punkt: Bericht über den Antrag 860/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsfreie Blutspende


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 2

10. Punkt: Bericht über den Antrag 946/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung zentraler Steuerungsinstru­mente im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird

12. Punkt: Bericht über den Antrag 1211/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Frei­setzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwen­dung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gen­technikgesetz – GTG), geändert wird

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geän­dert wird

14. Punkt: Bericht über den Antrag 1139/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehand­lungsgesetz geändert wird

15. Punkt: Bericht über den Antrag 1012/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung geblockter Altersteilszeit

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozial­betrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des ­ter­Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden, und Bericht über den

Antrag 343/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird

17. Punkt: Bericht über den Antrag 1206/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden

19. Punkt: Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

20. Punkt: Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits

21. Punkt: Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits

22. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 3

23. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana

24. Punkt: Bericht über den Antrag 820/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler

25. Punkt: Bericht über den Antrag 1218/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Menschenrechtsverletzungen im Iran

26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden

27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird

28. Punkt: Bericht über den Antrag 1181/A der Abgeordneten Harald Jannach, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), geändert wird

29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird

30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 geändert wird (EZG-Novelle 2015)

31. Punkt: In Doha beschlossene Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmen­übereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

32. Punkt: Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmen­übereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

33. Punkt: Bericht über den Antrag 888/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: ambitioniertes Klimaschutzmaßnah­menprogramm beschließen

34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Biozid­produktegesetz geändert werden

35. Punkt: Bericht über den Antrag 1232/A(E) der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bienenschutz durch die Erhaltung von Wiesen­flächen

36. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 26


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 4

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 46

Antrag des Abgeordneten Josef A. Riemer, den Bericht 744 d.B. des Gesund­heitsausschusses über die Regierungsvorlage 530 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird, gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsord­nung an den Gesundheitsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung            107, 107

Antrag des Abgeordneten Harald Jannach, den Bericht 764 d.B. des Aus­schusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage 673 d.B.: Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmenge­setz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden, gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft rückzuverweisen – Ablehnung  223, 223

Fragestunde (12.)

Verkehr, Innovation und Technologie ...................................................................... 26

Anton Heinzl (146/M)

Andreas Ottenschläger (135/M); Carmen Schimanek

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (142/M)

Georg Willi (149/M); Dietmar Keck, Johann Singer

Christoph Hagen (133/M)

Michael Pock (134/M)

Philip Kucher (147/M); Christian Hafenecker, MA

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (136/M)

MMMag. Dr. Axel Kassegger (143/M); Dr. Ruperta Lichtenecker, Rouven Ertlschweiger, MSc

Sigrid Maurer (150/M); Mag. Nikolaus Alm, Elmar Mayer, Dipl.-Ing. Georg Strasser

Johann Hell (148/M)

Eva-Maria Himmelbauer, BSc (137/M)

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 26

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 45

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 5

das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabak­erzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Arbeitsinspektions­gesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden, und über den

Antrag 880/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie (734 d.B.) .............................................. 46

Redner/Rednerinnen:

Josef A. Riemer ...................................................................................................... ..... 46

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 50

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ..... 51

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 53

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 54

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 55

Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................ ..... 57

Peter Wurm ............................................................................................................  59, 74

Dietmar Keck ................................................................................................................ 62

Josef Schellhorn ...................................................................................................  63, 77

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ..... 64

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 65

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 66

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 68

Johann Hechtl ......................................................................................................... ..... 69

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 70

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ..... 72

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 75

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ..... 76

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend gewerberechtliche Bestimmung einer Raucherzone – Annahme (E 100)           73, 78

Annahme des Gesetzentwurfes in 734 d.B. .................................................................. 78

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1121/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (735 d.B.) ................................................................... 79

3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1044/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (736 d.B.) ........................................................................................... 79

4. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 817/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auto­matische Anerkennung von im Ausland abgeschlossener Facharzt- oder Allgemein­medizinerprüfungen“ (737 d.B.) ............................................. 79

5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1182/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auf­he­bung des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen (738 d.B.) ............................................................................................ 79


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 6

6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 915/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen be­treffend begleitende Evaluierung beim Projekt „Gratis-Zahnspange“ (739 d.B.) .................................................................................................. 79

7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1142/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhe­bung des Blutspende­Verbotes aufgrund der sexuellen Orientierung (740 d.B.) ................................................................................................... 79

8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 859/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend diskri­minierungsfreie Blutspende (741 d.B.)                        79

9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 860/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminie­rungsfreie Blutspende (742 d.B.) ...... 79

10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 946/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiter­entwicklung zentraler Steuerungsinstrumente im Rahmen des nächsten Finanz­ausgleichs (743 d.B.) .................................................... 80

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 80

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 81

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 82

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 83

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 84

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 85

Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser .......................................................... ..... 86

Michael Pock ..........................................................................................................  88, 93

Philip Kucher ........................................................................................................... ..... 89

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ..... 90

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ..... 92

Walter Schopf .......................................................................................................... ..... 94

Annahme des Gesetzentwurfes in 735 d.B. .................................................................. 95

Kenntnisnahme der acht Ausschussberichte 736, 737, 738, 739, 740, 741, 742 und 743 d.B.                   95

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (530 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (744 d.B.) ................................................... 96

12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1211/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz – GTG), geän­dert wird (745 d.B.) ........................ 96

Redner/Rednerinnen:

Josef A. Riemer ...................................................................................................... ..... 97

Michael Ehmann ..................................................................................................... ..... 98

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 99


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 7

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 100

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 102

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 102

Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................ ... 104

Gerhard Schmid ..................................................................................................... ... 105

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 105

Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 106

Annahme des Gesetzentwurfes in 744 d.B. ................................................................ 107

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 745 d.B. ..................................................... 107

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (674 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977 geändert wird (767 d.B.)                  107

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1139/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (768 d.B.) .................................................... 107

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1012/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Abschaffung geblockter Altersteilszeit (769 d.B.)    ............................................................................................................................. 107

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 108

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 109

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 110

August Wöginger .................................................................................................... ... 111

Mag. Gerald Loacker .........................................................................................  113, 127

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 116

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 118

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ..............................................................  121, 128

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 123

Gerhard Schmid ..................................................................................................... ... 124

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 124

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 125

Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ... 126

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 127

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer richtigen Teilpension – Ablehnung ...........................................  114, 130

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung von Frauen bei der Teilpension“ – Ablehnung .......................  117, 130

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeit in den Kollektivverträgen als wirksame Maßnahme zur Verringerung der Einkom­mensschere – Ablehnung .....................................  120, 130

Annahme des Gesetzentwurfes in 767 d.B. ................................................................ 129

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 768 und 769 d.B. .............................. 130


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 8

Gemeinsame Beratung über

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (692 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbes­serung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter­Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden, und über den

Antrag 343/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Änderungs­gesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (770 d.B.) .............................................................................................................. 130

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1206/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­ge­setz geändert wird (771 d.B.) .................................................. 130

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 131

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 132

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 134

August Wöginger .................................................................................................... ... 135

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 136

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 144

Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 145

Dr. Andreas F. Karlsböck .......................................................................................... 145

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ..............................................................  147, 157

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 148

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 150

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 151

Peter Wurm ............................................................................................................. ... 152

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 153

Walter Bacher .......................................................................................................... ... 156

Mag. Michael Hammer ........................................................................................... ... 158

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 159

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 159

Annahme des Gesetzentwurfes in 770 d.B. ................................................................ 161

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 770 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Weiterentwicklung der e-card (E 101) ......................................................................... 163

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 771 d.B. ..................................................... 163

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (697 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über alter­native Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Verbraucher­behörden-Kooperationsgesetz geändert werden (772 d.B.) ........................................ 164

Redner/Rednerinnen:

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 164

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 165


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 9

Peter Wurm ............................................................................................................. ... 165

Mag. Aygül Berivan Aslan ..................................................................................... ... 167

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ... 168

Annahme des Gesetzentwurfes in 772 d.B. ................................................................ 169

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (579 d.B.): Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (756 d.B.) ....................... 169

20. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (580 d.B.): Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (757 d.B.) ..... 169

21. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (581 d.B.): Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (758 d.B.) ................... 169

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 169

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 170

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 171

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 174

Dr. Jessi Lintl .............................................................................................................. 175

Bundesminister Sebastian Kurz ........................................................................... ... 176

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 177

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 178

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Reinhold Lopatka, Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Minsker Abkommens – Annahme (E 102)          173, 179

Genehmigung der drei Staatsverträge in 756, 757 und 758 d.B. ................................. 179

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (698 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend (759 d.B.)               ............................................................................................................................. 179

23. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (507 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana (760 d.B.) ............................................. 180

Redner/Rednerinnen:

Wendelin Mölzer ..................................................................................................... ... 180

Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 181

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 181

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 759 und 760 d.B. .................................... 182


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 10

24. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 820/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler (761 d.B.)        ............................................................................................................................. 182

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 182

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 185

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 186

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 187

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 188

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 189

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 761 d.B. hinsichtlich des An­trages 820/A(E)                  189

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 761 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler (E 103) ......................................................... 190

25. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1218/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Menschenrechtsverletzungen im Iran (762 d.B.) ............................................................................................................................. 190

Redner/Rednerinnen:

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 190

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 191

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 191

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 192

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ... 193

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 194

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 195

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Josef Cap, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Hinrichtung politischer Gefangener nicht nur im Iran, sondern auch in Ägypten – Annahme (E 105) ...................................................................  197, 198

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 762 d.B. hinsichtlich des Antrages 1218/A(E)               198

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 762 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Iran (E 104) .......................................................................................................................... 198

26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regie­rungsvorlage (673 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentech­nik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geän­fdert werden (764 d.B.) ......................................................................................................... 198

Redner/Rednerinnen:

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 199

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 202

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 203

Ing. Hermann Schultes .....................................................................................  206, 219

Cornelia Ecker ......................................................................................................... ... 207

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 208

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 209

Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................ ... 210

Harald Jannach ..................................................................................................  210, 220

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 215


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 11

Georg Willi ............................................................................................................... ... 220

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 222

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 223

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Jakob Auer, Erwin Preiner, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Möglichkeiten zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut – Annahme (E 106) ..  205, 224

Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend GVO-Freiheit in Österreich und der Europäischen Union – Ablehnung .......................  213, 224

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“ – Ablehnung          217, 224

Annahme des Gesetzentwurfes in 764 d.B. ................................................................ 223

27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (680 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungs­gesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird (765 d.B.)              ............................................................................................................................. 225

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 225

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ... 225

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 227

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 228

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 229

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 233

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 233

Mag. Maximilian Unterrainer ................................................................................. ... 234

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 235

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 236

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“ – Ablehnung .........................................................  230, 237

Annahme des Gesetzentwurfes in 765 d.B. ................................................................ 237

28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1181/A der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), geändert wird (766 d.B.)          ............................................................................................................................. 237

Redner/Rednerinnen:

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 237

Marianne Gusenbauer-Jäger ................................................................................. ... 238

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 239

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 240

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 240

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 241

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 24


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 12

2

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 243

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 244

Annahme des Gesetzentwurfes in 766 d.B. ................................................................ 244

29. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (696 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (711 d.B.) ........................................ ... 244

Redner/Rednerinnen:

Dr. Susanne Winter ................................................................................................ ... 245

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 245

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 246

Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 247

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 247

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 249

Michael Pock ........................................................................................................... ... 250

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 251

Annahme des Gesetzentwurfes in 711 d.B. ................................................................ 279

30. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (617 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 geändert wird (EZG-Novelle 2015) (710 d.B.)                        252

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 252

Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 253

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 253

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 254

Michael Pock ........................................................................................................... ... 254

Harry Buchmayr ..................................................................................................... ... 255

Annahme des Gesetzentwurfes in 710 d.B. ................................................................ 256

Gemeinsame Beratung über

31. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (693 d.B.): In Doha beschlossene Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenüberein­kommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (713 d.B.) ........................................................................................ 256

32. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (694 d.B.): Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einer­seits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rah­menübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (714 d.B.) ................................................. 256

33. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 888/A(E) der Abge­ordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: ambitio­niertes Klimaschutzmaßnahmenprogramm beschließen (715 d.B.) ...................................................................................................................... 256

Redner/Rednerinnen:

Dr. Susanne Winter ................................................................................................ ... 257

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 258

Mag. Christiane Brunner ..................................................................................  258, 265

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 260

Michael Pock ........................................................................................................... ... 261

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 262

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 263

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 264

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 713 und 714 d.B. .................................... 266


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 13

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 4 B-VG hinsichtlich 713 und 714 d.B.                        266

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 715 d.B. ..................................................... 266

Gemeinsame Beratung über

34. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (695 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Biozidprodukte­gesetz geändert werden (712 d.B.)                          266

35. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1232/A(E) der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bienen­schutz durch die Erhaltung von Wiesenflächen (716 d.B.) ....................................................................................................................................... 266

Redner/Rednerinnen:

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 267

Walter Bacher .......................................................................................................... ... 267

Dr. Susanne Winter ................................................................................................ ... 268

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 269

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 269

Mag. Johannes Rauch ............................................................................................ ... 270

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 271

Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 271

Mag. Michael Hammer ........................................................................................... ... 272

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 272

Annahme des Gesetzentwurfes in 712 d.B. ................................................................ 273

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 716 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Bienenschutz durch die Erhaltung von Wiesenflächen (E 107) .................................. 273

36. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (650 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Auf­enthaltsgesetz geändert wird (774 d.B.)                273

Redner/Rednerinnen:

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ... 273

Otto Pendl ................................................................................................................... 274

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 275

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 277

Werner Amon, MBA ............................................................................................... ... 278

Annahme des Gesetzentwurfes in 774 d.B. ................................................................ 279

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuverdienstgrenze Studienbeihilfe (1275/A)(E)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beginn der allgemeinen Schulpflicht für „Frühchen“ (1276/A)(E)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation (1277/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 14

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend: kein Wegfall beziehungs­weise keine Kürzung der Familienbeihilfe für Studierende aufgrund von Ferialarbeit in der vorlesungsfreien Zeit! (1278/A)(E)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur raschen Ermöglichung einer Familienorientierten Rehabilitation (1279/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler (1280/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Arbeitsmarktservice Österreich“ (5879/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deut­scher Muttersprache, Max Brod (5880/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schrift­stellers deutscher Muttersprache, Max Brod (5881/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Max Brod (5882/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Max Brod (5883/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deut­scher Muttersprache, Franz Kafka (5884/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Mutter­sprache, Franz Kafka (5885/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Kafka (5886/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schriftstellers deutscher Muttersprache, Franz Kafka (5887/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung des altösterreichisch-jüdischen Schrift­stellers deutscher Muttersprache, Franz Kafka (5888/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Würdigung des altösterreichischen Schrift­stellers Adalbert Stifter (5889/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Adalbert Stifter (5890/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 15

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Adalbert Stifter (5891/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Adalbert Stifter (5892/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Adalbert Stifter (5893/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung des altösterreichischen Schrift­stellers Adalbert Stifter (5894/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien (5895/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier im Gebiet Težno bei Marburg (slowenisch Maribor) (5896/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier in Tüchern (slowenisch Teharje) (5897/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier in Liescha (slowenisch Leše) (5898/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier in Trifail (Trbovlje) (5899/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier im Gebiet Slowenisch Kärnten (slowenisch Slovenska Koroška) (5900/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier im Gebiet Rann (slowenisch Slovenska Brežice) (5901/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier im Bergwerksstollen von Huda Jama (5902/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier im Bacherngebirge (5903/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier im Hornwald (Kocevski Rog) (5904/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 16

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier im Gebiet der Gemeinde Kidricevo (5905/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Slowenien, hier in Tüffer (slowenisch Laško) (5906/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederauf­bau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5907/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertrie­benen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5908/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5909/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altöster­reicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5910/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertrie­benen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5911/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Repu­blik Österreich nach 1945 (5912/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altöster­reicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5913/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altöster­reicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5914/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leis­tun­gen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5915/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5916/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung und Sport betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministe­rien der Republik Österreich nach 1945 (5917/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 17

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leis­tungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederaufbau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5918/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erstellung eines „Festbuches“ für die Leistungen der vertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache beim Wiederauf­bau der Ministerien der Republik Österreich nach 1945 (5919/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: Mitglieder von militärischen Einheiten unter den Asylwerbern? (5920/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend weitere Steigerungen bei Wohnkosten (5921/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend eine gemeinsame Gedenkveranstaltung mit der tschechischen Stadt Prelau/Přerov zur Erinnerung an die 265 ermordeten Opfer und in den sogenannten Schwedenschanzen verscharrten Opfer der Nachkriegszeit (5922/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Budgetaufwand für Berateraufträge im Jahr 2014 (5923/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend: Sicherheitslücke bei Infusionspumpen entdeckt (5924/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend: Kanaldeckel hob sich aus Verankerung (5925/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Interpretationswillkür und Ausle­gungstohuwabohu der Bedeutung der Wortfolge: „die Verabreichung von Speisen in einfacher Art“ in der Gewerbeordnung (5926/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Würdigung des altösterreichischen Schrift­stellers Rainer Maria Rilke (5927/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Rainer Maria Rilke (5928/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Würdigung des altösterreichischen Schriftstellers Rainer Maria Rilke (5929/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einziehung der 2-€-Gedenkmünze von Franc Rozman alias „Stane“ (5930/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit betreffend Tuberkulose und generelle Handhabung der gesetz­lichen Informationspflicht (5931/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bun­desministerin für Gesundheit betreffend Krankheiten und generelle Handhabung der gesetzlichen Informationspflicht (5932/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 18

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit betreffend Tuberkulose und gesetzliche Informationspflicht (5933/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte“ – Inserat des BMVIT in „Österreich“ am 1. Juli 2015 (5934/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Kampf der Wegwerfgesellschaft bei Lebensmitteln (5935/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten von Asylquartieren (5936/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Forstprojekt in Guatemala (5937/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend interaktives Szenarientraining (5938/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Situation in Kufstein während der Grenzkontrollen (5939/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Tiertragödie in der Südoststeiermark (5940/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Unterbringung von Flüchtlingen in Schülerheimen (5941/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend: Hackerangriff behindert Flugverkehr von Airline LOT (5942/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte“ – Inserat des BMVIT in „Heute“ am 24. Juni 2015 (5943/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte“ – Inserat des BMVIT in „Österreich“ am 26. Juni 2015 (5944/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Ihr Recht am Zug“ – Inserat des BMVIT in der „Krone“ am 24. Juni 2015 (5945/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Ihr Recht am Zug“ – Inserat des BMVIT in „Österreich“ am 24. Juni 2015 (5946/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Staatspreis Mobilität 2015“ – Inserat des BMVIT in „Heute“ am 24. Juni 2015 (5947/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 19

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Staatspreis Mobilität 2015“ – Inserat des BMVIT in der „Krone“ am 24. Juni 2015 (5948/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Staatspreis Mobilität 2015“ – zweites Inserat an einem Tag des BMVIT in „Österreich“ am 26. Juni 2015 (5949/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Ihr Recht. Unser Auftrag“ – Inserat des BMVIT in „Heute“ am 1. Juli 2015 (5950/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5951/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5952/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Bildung und Frauen betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5953/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5954/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Familien und Jugend betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5955/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Finanzen betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5956/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5957/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Justiz betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5958/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5959/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Regen­bogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5960/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Landesverteidigung und Sport betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5961/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Regenbogenflagge anlässlich des Vienna Pride Day 2015 (5962/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 20

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Burgenland (5963/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Kärnten (5964/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Niederösterreich (5965/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Oberösterreich (5966/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Salzburg (5967/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Steiermark (5968/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Tirol (5969/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Vorarlberg (5970/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im Bundesland Wien (5971/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Platzverbot bei „Bilderberg“-Treffen (5972/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Neuausrichtung des Vertretungsnetzes des BMeiA (5973/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erfüllung der sogenannten „Integrationsvereinbarung“ (IV) (5974/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Barrierefrei“ – Inserat in „Österreich“ am 6. Juli 2015 (5975/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kriminaltouristen in Österreich (5976/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Anzahl der österreichischen Polizeibeamten im Auslandseinsatz (5977/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Ihr Recht. Unser Auftrag“ – Inserat des BMVIT in „Heute“ am 3. Juli 2015 (5978/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte“ – Inserat des BMVIT in „Österreich“ am 6. Juli 2015 (5979/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 21

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Südoststeiermark (5980/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Voitsberg (5981/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Weiz (5982/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen in der Stadt Graz (5983/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag (5984/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Deutschlandsberg (5985/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Graz-Umgebung (5986/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld (5987/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Leibnitz (5988/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Leoben (5989/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Murau (5990/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Murtal (5991/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Murtal (5992/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Südoststeiermark (5993/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 22

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Voitsberg (5994/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Weiz (5995/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen in der Stadt Graz (5996/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Deutschlandsberg (5997/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Graz-Umgebung (5998/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld (5999/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Leibnitz (6000/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Leoben (6001/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Murau (6002/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag (6003/J)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend JPO-Stellen (6004/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Errichtung eines Asyl-Verteilzentrum in der Gemeinde Ossiach (6005/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Banater Schwaben für zukünftige Generationen (6006/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Beskidendeutschen für zukünftige Generationen (6007/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 23

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Buchenlanddeutschen für zukünftige Generationen (6008/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Deutsch-Untersteirer für zukünftige Generationen (6009/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Donauschwaben für zukünftige Generationen (6010/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Gottscheer für zukünftige Generationen (6011/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Siebenbürger Sachsen für zukünftige Generationen (6012/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Sudetendeutschen für zukünftige Generationen (6013/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhaltung von Artefakten der Vertreibung der Karpatendeutschen für zukünftige Generationen (6014/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend: Fettleber bei Kindern immer häufiger (6015/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Tierversuchsstatistik 2014 (6016/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Tierversuchsstatistik 2014 (6017/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Grundversorgung als Anreiz für Asylbewerber aus sicheren Herkunfts­staaten (6018/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit betreffend Skandal beim Fonds Soziales Wien (6019/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Skandal beim Fonds Soziales Wien (6020/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Scheinselbständigkeit und Ausländerbeschäftigung (6021/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Unrechtsgehalt einzelner Benesch-Dekrete im Lichte des Stockholm-Programms und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (6022/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend mehr als 400.000 Kinder in Österreich von Armut betroffen (6023/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gewährung von Schulfahrtbeihilfe in den Jahren 2013 und 2014 (6024/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Internierung von österreichischen Staatsbürgern


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 24

beziehungsweise amerikanischen Staatsbürgern mit österreichischen Wurzeln in den Vereinigten Staaten von Amerika von 1941 bis 1947 (6025/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Privatkonkurse und Unternehmensinsol­venzen (6026/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Rückerstattung der Festplattenabgabe (6027/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Golden Age Index (6028/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Österreichs Griechenland-Haftungen (6029/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit unter Spitzensportlern (6030/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sozialakademie-Absolventen als sozialistische Wahlkampfhelfer (6031/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend: Versorgungsjob für Ex-Geschäftsführerin Reisenbichler (ÖVP)? (6032/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Schikanen für die Gastronomie (6033/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Bildung und Frauen betreffend Tricksereien für Familienbeihilfe (6034/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend ELER-Fördermittel für die Gesundheitsversorgung (6035/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend triadische Patente (6036/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend SEVESO III – Novelle, KWIZDA Agro & Zement­werk Wietersdorfer (6037/J)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Kosten der Schulverwaltung (6038/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Übergriffe auf Schüler durch Lehrpersonen (6039/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Sozialhilfekosten für Flüchtlinge (6040/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung und Sport betreffend Förderungen für die Liese Prokop Privatschule (6041/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 25

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Zusammenlegung von Polizeiinspektionen II (6042/J)

*****

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des National­rates betreffend die Adobe-Software auf den Parlamentsrechnern (18/JPR)


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 26

09.05.33 Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie! Ich wünsche Ihnen allen einen schönen guten Morgen und eröffne die 85. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bayr, Mag. Muttonen, Dr. Franz, Ing. Hackl, Mag. Haider, Mag. Hauser und Strache.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Ver­tretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitglied­staat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:

Die Bundesministerin für Familien und Jugend Dr. Sophie Karmasin wird durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter vertreten.

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung live in voller Länge übertragen.

09.06.36Fragestunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Fragestunde.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Stöger.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen, die Beantwortung durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie vom Rednerpult der Abgeord­neten aus.

Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage durch den Bundesminister soll 2 Minuten, jene der Zusatzfrage 1 Minute betragen. Ich werde wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit darauf aufmerksam machen.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur 1. Anfrage, das ist jene des Herrn Abge­ordneten Heinzl an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Techno­logie. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Österreich ist das Nummer-eins-Land bei den Bahnfah­rerinnen und Bahnfahrern innerhalb der Europäischen Union. Alleine im Vorjahr


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 27

konnten über 280 Millionen Fahrgäste verzeichnet werden, und die Tendenz ist weiterhin stark steigend. Diese Zahlen bestätigen uns auch, dass es sich ausgezahlt hat, dass wir in Österreich in den Bahnausbau so stark investiert haben.

Um die Attraktivität der Bahn weiter zu steigern, ist die Einführung eines österreich­weiten Taktverkehrs geplant. Deshalb meine Frage, Herr Bundesminister:

146/M

„Was sind die Eckpunkte des geplanten, integrierten Taktfahrplanes und welche tat­sächlichen Verbesserungen sind dadurch für die Passagiere zu erwarten?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Es ist tatsächlich so: Österreich ist in der Europäischen Union das Bahnfahrerland Nummer eins geworden. Das hängt damit zusammen, dass wir die besten Services in der Bahninfrastruktur zur Verfügung stellen und dass wir auch intensiv in den Ausbau der Infrastruktur und in den Bereich der Fahrzeuge investieren.

Worum geht es dabei? – Es geht dabei darum, dass der Mensch im Mittelpunkt steht, und da ist die Frage zu stellen: Was brauchen die Kundinnen und Kunden?

Die Antwort darauf heißt: Wir müssen die Infrastruktur möglichst effizient nutzen.

Wie können wir das tun? – Das können wir dadurch tun, dass wir einen Taktfahrplan vorgeben, wo sichergestellt ist, dass die Kundin/der Kunde Antwort auf die Frage bekommt: Wann habe ich an dieser Anschlussstelle, an diesem Bahnhof eine Mög­lichkeit der Abreise oder des Ankommens? Wo gibt es eine Verbindung zum nächsten Anschluss?

Die Infrastruktur können wir dann besser nutzen, wenn wir einen Takt einführen. Dann erhält die Kundin/der Kunde die Information, wann sie oder er weiterfahren kann, und kann sich darauf einstellen.

Sie kennen das: Wenn Sie zum Bahnhof gehen und wissen, Sie können um 10.15 Uhr von Wien nach Salzburg fahren, dann werden Sie um 10.15 Uhr dort sein, und bei einem Halbstundentakt ist das dann um 10.45 Uhr. Bahnfahren macht spannender, wenn es vernünftige Anschlüsse gibt. Und darum geht es!

Taktfahrplan bedeutet, dass jeder größere Bahnhof ein Taktknoten ist und dass der Kunde für die lokalen Verbindungen nie wieder einen Fahrplan braucht. Er muss nur mehr wissen, zu welchem Zeitpunkt der Knoten organisiert ist.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Bundesminister! Das größte österreichische Personenverkehrsunternehmen ÖBB nimmt am Personenverkehr einen Marktanteil von über 90 Prozent ein. Es sind auch rund ein Dutzend weiterer Eisenbahnunter­nehmen im Personenverkehr tätig. Im Sinne eines freien und fairen Wettbewerbes muss ein diskriminierungsfreier Zugang dieser Unternehmen zum Markt sichergestellt sein.

Durch die Umsetzung des Taktfahrplanes ergeben sich wesentliche Änderungen auf dem österreichischen Personenverkehrsmarkt. Dazu meine Zusatzfrage:

Wie kann man gewährleisten, dass ein Taktfahrplan diskriminierungsfrei für alle Bahn­unternehmen umgesetzt wird?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 28

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Das kann man dadurch gewährleisten, dass man erstens den Takt insgesamt vorgibt und dass zweitens jedes Unternehmen die Chance hat, sich auch um einen Takt und um Fahrtrassen zu bewerben. Auch das ist möglich.

Neben dem Taktfahrplan gibt es weitere Verkehre, die natürlich für alle Eisenbahn­verkehrsunternehmen offen bleiben. Es gibt neben dem Taktfahrplan auch die Mög­lichkeit, Güteverkehre abzuwickeln. Auch das muss offen bleiben.

Ich halte es für sehr wichtig, dass man sich bei der Berechnung des Taktfahrplanes am Bahnhof Salzburg orientiert hat. Warum Salzburg? – Dort wird der Verkehr zur Bundes­republik Deutschland abgewickelt. Ausgehend von Salzburg ist der Taktfahrplan konzipiert.

Völlig klar ist, dass in einem Taktfahrplan die Trassen diskriminierungsfrei vergeben werden. Es ist aber sichergestellt, dass der Taktfahrplan in einem Konflikt den Vorrang vor anderen Kriterien hat.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 2. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Ottenschläger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Ich komme nun von der Schiene zur Straße.

In regelmäßigen Abständen werden Stimmen aus einzelnen Bundesländern laut, eine flächendeckende Lkw-Maut auf allen Landes- und Gemeindestraßen für alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen einzuführen. Wir wissen, dass wir derzeit mit einer nicht allzu tollen Konjunktur kämpfen. Wir haben zwar durch die Steuerreform jetzt einmal den richtigen Weg eingeschlagen, aber eine solche Transportabgabe würde sicher den Wirtschaftsstandort Österreich und viele Arbeitsplätze gefährden und letztlich auch den Konsumenten treffen.

Daher frage ich Sie, Herr Minister:

135/M

„Wie beurteilen Sie die Überlegungen einiger Bundesländer, den ländlichen Raum, die österreichische Wirtschaft – von Transportwirtschaft bis zum kleinen Einzelunter­neh­mer – und damit die Konsumentinnen und Konsumenten mit weiteren Kosten zu belasten, indem eine flächendeckende Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf allen Straßen in Österreich eingeführt wird?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, danke für diese Frage. Ich glaube es ist sehr wichtig, darzustellen dass wir in Österreich ein hochrangiges Straßennetz haben, das bestens ausgebaut ist.

Ich bin zuständig für die Bundesstraßen, das heißt, für Autobahnen und Schnell­straßen, und diese sind bereits flächendeckend bemautet. Wir sind damit bisher sehr gut gefahren.

Die Frage, ob im niederrangigen Straßennetz auch Maut eingehoben werden soll, ist eine Frage, die man an die Bundesländer zu richten hat. Diese Frage ist regelmäßig ein Thema bei der Landesverkehrsreferentenkonferenz, aber die Länder haben bisher keine einheitliche Sprachregelung gefunden beziehungsweise keine einheitliche Ziel­setzung formuliert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 29

Ich meine, wenn man so etwas einführt, dann kann es nur für ganz Österreich sein. Ich halte es nicht für sinnvoll, so etwas auf einzelne Bundesländer beschränkt durch­zuführen. Außerdem ist zu sagen, dass kein europäisches Land solche Regelungen für alle Ebenen der Straßen eingeführt hat. Das müsste man mit berücksichtigen. Ich jedenfalls halte einen solchen Weg für problematisch.

Im Hinblick auf den Finanzausgleich muss man daran erinnern, dass mit der Übergabe der Zuständigkeit für die alten Bundesstraßen an die Länder das entsprechende Geld im Finanzausgleich sozusagen mitgegeben worden ist.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich spreche sie in diesem Zusammenhang auch als Eigentümervertreter der ASFINAG an, und zwar deswegen, weil ja durchaus auch immer diskutiert wird, dass das System über die ASFINAG organisiert werden soll, und insofern wird dann früher oder später, falls die Bundesländer tatsächlich einen solchen Entschluss fassen sollten, diese ganze Angelegenheit auf Sie zukommen.

In diesem Zusammenhang will ich Sie jetzt fragen, ob Sie schon Auskunft darüber geben können, wie dieses System funktionieren könnte – Stichwort: GPS – bezie­hungs­weise wie hoch die Gesamtkosten für die Errichtung und den Betrieb eines solchen Umstiegs für Betreiber und Unternehmer wären.

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Erstens, gefragt als Eigentümervertreter der ASFINAG: Die ASFINAG hat das Know-how und könnte natürlich die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, wie man das abwickeln könnte. Das hängt aber von der Frage ab: Wie will man das gestalten? Und dazu braucht man auch die Entscheidungen der Bundesländer, und diese liegen nicht vor. Und davon ist es dann abhängig, wie die Kostenentwicklung sich gestalten würde.

Zweitens kann ich sagen, dass die ASFINAG, wenn die Bundesländer so etwas umsetzen wollten, bereit wäre, das abzuwickeln und da ihr Know-how einzubringen. Das wäre meiner Meinung nach durchaus umsetzbar.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schimanek.

 


Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Minister, ich bin sehr froh darüber, dass Sie gesagt haben, wir müssen über die Einführung einer flächendeckenden Lkw-Maut auch auf den Landesstraßen zuerst einmal mit den Bundesländern diskutieren, denn ich meine, dass wir gerade in diesem Bereich schon genug Belastungen haben.

Es ist ja so, dass wir auf den Autobahnen und Schnellstraßen eine Mautpflicht haben, aber diese Mautpflicht wird nicht immer eingehalten, weshalb ich an Sie eine schriftliche Anfrage bezüglich der Mautsünder in Österreich gerichtet habe, und Sie haben mir eine sehr detaillierte Aufstellung darüber zukommen lassen.

Erstaunlich ist für mich, dass es in Kufstein Süd seit der Einführung der Maut 15 000 Mautsünder gegeben hat. Es waren mehr als im Jahr 2014 und es waren mehr als in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark. All diese Bundesländer haben weniger Mautsünder gehabt als wir in Kufstein. Durch die Überprüfung der Einhaltung der Mautpflicht haben Sie doch relativ viele Einnahmen. Daher meine Frage an Sie:

Planen Sie, aus diesen Einnahmen Kufstein zu entlasten, und zwar entweder durch mehr Informationsarbeit in Bayern, so dass die Verkehrswelle nicht mehr durch die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 30

Stadt Kufstein rauscht, oder durch eine Beteiligung am Bau einer Umfahrungsstraße in Kufstein?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Die Zuständigkeiten in Österreich sind per Verfassung gut geklärt: Für Landesstraßen ist die Landesregierung zuständig, für Gemeindestraßen sind es die Gemeinden. Aber wir sind gerne bereit, das Problem in Kufstein kooperativ zu lösen, dort zu unter­stützen, vor allem auch im technischen Bereich Unterstützung zu gewähren. Eine besondere Übernahme ist verfassungsrechtlich allerdings nicht vorgesehen, etwa in der Weise, dass wir Sonderstraßen in Kufstein bauen würden. Es gibt derzeit keine gesetzliche Grundlage dafür.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 3. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Guten Morgen, Herr Bundes­minister! Im Jahre 2011 wurde unter der Federführung Ihrer Vorgängerin ein Papier vorgestellt, das sich „Road Map Luftfahrt“ nennt und Maßnahmen zur effizienten Ver­waltung und zur Verbesserung der Luftfahrtswirtschaft beinhaltet.

Leider enthält dieses Papier, diese Studie, die erarbeitet wurde, keine Zwischenziele mit konkret feststellbaren Maßnahmen oder messbaren Fakten, sondern es gibt Zwischenziele, die im Zwei-Jahres-Rhythmus evaluiert werden.

Daher meine Frage, Herr Bundesminister:

142/M

„Wie ist der aktuelle Stand bei der Road Map Luftfahrt im Vergleich zur ursprünglichen Planung?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter! Wir haben 77 Maßnahmen im Bereich der Road Map Luftfahrt diskutiert, vereinbart und in diese Road Map aufgenommen. 65 der 77 Einzelmaß­nahmen befinden sich schon in Umsetzung.

Die Road Map Luftfahrt wird heuer evaluiert und aktualisiert. Dazu habe ich eine externe Studie in Auftrag gegeben, die im Herbst 2015 auch öffentlich präsentiert wird.

Wenn Sie sich die Road Map Luftfahrt ansehen, können Sie erkennen, dass darin diese 77 Maßnahmen definiert sind. Und wir sind mit der Branche im Einvernehmen, die Umsetzung schrittweise vorzunehmen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Minister, eine dieser Maß­nahmen, die auch in dieser Road Map Luftfahrt definiert ist und auch von Ihrer Vorgängerin, Ministerin Bures, angekündigt wurde, ist das Fallen der sogenannten Ticketsteuer. Die Flugindustrie wehrt sich heftig gegen diese „Ticketsteuer“, und es ist für die Regionalflughäfen existenzbedrohend und gefährdet auch die Drehkreuz­funktion des Flughafens Wien, wenn sie beibehalten wird.

Werden Sie sich auch für die ersatzlose Streichung dieser unnötigen Abgabe ein­setzen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 31

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, diese Frage ist an den Finanzminister zu richten. Die Frage der Luftverkehrsabgabe ist Steuerrecht.

Ich sehe es aus meiner Sicht tatsächlich so, dass die Luftfahrtindustrie, die Luftfahrt in Österreich dadurch besonders belastet ist und dass es aus verkehrspolitischer Sicht durchaus sinnvoll wäre, andere Formen der Besteuerung anstelle dieser Abgabe zu haben.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Willi. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Minister, guten Morgen! Die ASFINAG baut derzeit an drei Unsinnsprojekten: Das sind die S7, die A5 und der Westring. Die A5 zum Beispiel ist überdimensioniert, die braucht in dieser Dimension, in dieser Größe niemand. Der Westring schaufelt noch mehr Autos in die Innenstadt von Linz.

Wann werden Sie einen Strategiewechsel einleiten, nämlich dass man sagt, das knappe Geld, das vorhanden ist, nehmen wir primär dafür, den öffentlichen Verkehr zu fördern, und die Einnahmen der ASFINAG sollen zur Rückzahlung ihrer Schulden verwendet werden?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 149/M, hat folgenden Wortlaut:

„Sie lassen die ASFINAG nach wie vor unrentable Unsinnsprojekte wie den Linzer Westring A 26, die Nord Autobahn A 5 oder die S 7 vorantreiben, teilweise sogar als Schwarzbauten. – Wann werden Sie für einen Strategiewechsel sorgen, der Mittel für mehr und leistbare Öffis und für die Rückzahlung der Milliarden-Straßenbauschulden freimacht?“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, mit dieser Anfrage schlagen Sie sich ein bisschen unter Ihrem Wert. Die Autobahnen, die wir bauen, sind im Gesetz vorgesehen, sind im Anhang des Bundesstraßengesetzes angeführt. (Abg. Moser: Aber deswegen sind sie ja nicht per se notwendig!) Und diese Entscheidung hat der Nationalrat auch getroffen. (Abg. Moser: Das kann man jederzeit ändern!)

Ich denke, dass alle Autobahnen, die wir bauen, notwendig sind, und ich kann Ihnen sagen, wir haben den Strategiewechsel schon lange vorgenommen. Der öffentliche Verkehr ist in Österreich beispiellos günstig. Nur ein Vergleich: Bahnfahren ist in Deutschland dreimal so teuer wie in Österreich; von der Schweiz und England möchte ich gar nicht reden.

Wir investieren jedes Jahr um die 2 Milliarden € in die Schieneninfrastruktur und sind damit im europäischen Vergleich bei weitem Spitzenreiter, vor Schweden und den Niederlanden. Wir haben mit viermal so hohen Pro-Kopf-Investitionen wie Deutschland und Frankreich die Nase vorne. Und beim Vergleich von Straße und Schiene schlagen wir die Schweiz sogar um Längen. Österreich investiert doppelt so viel in die Schiene wie in die Straße, die Schweiz nur um 40 Prozent mehr.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 32

Abgeordneter.

 


Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Minister, wie viel Prozent Ihrer Wege legen Sie mit dem Zug zurück und wie viel mit dem Auto?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Ich würde meinen, dass die Wege, die ich mit dem Zug zurücklege, knapp 10 Prozent ausmachen.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Keck.

 


Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, inwiefern erlaubt die EU-Wegekostenrichtlinie, dass ASFINAG-Maut­einnahmen für den Öffi-Ausbau verwendet werden? Und wie sieht derzeit in Österreich das Verhältnis von Straßen- zu Schieneninvestitionen aus?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter! Hohes Haus! Prinzipiell sieht die EU-Wegekostenrichtlinie nur vor, dass man im Bereich des eigenen Verkehrsträgers bleibt. Also ich kann mit Bemautung nur Verkehrsinfrastruktur fördern. Es gibt in einigen Korridoren Ausnahmen, wie zum Beispiel auf der Schiene Brenner-Basistunnel. Da haben wir eine Ausnahme, die nach oben begrenzt ist. Aber generell ist das nicht möglich.

Wir sind dazu angehalten, in die Richtung zu gehen, dass wir die Umweltkosten beziehungsweise die allgemeinen Kosten auch in die Mautgebühr einbeziehen können. Das wollen wir tun, und ich habe daher vorgesehen, eine Änderung des Bundes­straßen­mautgesetzes in diese Richtung noch in diesem Herbst vorzunehmen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Singer.

 


Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Minister, auch ich teile die Ansicht, dass wir sowohl den Individualverkehr als auch den öffentlichen Verkehr weiterentwickeln müssen. Wir haben in Oberösterreich Gott sei Dank eine Fülle von Projekten, unter anderem auch den Linzer Westring.

Der Linzer Westring ist für mich ein wesentlicher Punkt der Straßenentwicklung: Es werden dadurch Pendler entlastet, es steigt damit die Lebensqualität und der Verkehr im innerstädtischen Bereich wird dadurch erheblich reduziert – also ein wichtiges Projekt für Oberösterreich! 70 Prozent der Bevölkerung sind für dieses Projekt. Der Spatenstich ist inzwischen erfolgt.

Bis wann, Herr Bundesminister, sehen Sie die Realisierung und wann können die ersten Fahrzeuge auf diesem neuen Straßenstück fahren?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, ich hoffe, dass ich diese Straße sehr bald benutzen kann. Ich gehe davon aus, dass wir im Jahr 2018 den ersten Teilabschnitt fertig haben können – das ist die Brücke über die Donau in Linz. Dieser Straßenabschnitt entlastet sowohl die Nordseite, also die Urfahraner Gegend, als auch die Südseite sehr entscheidend.

Der zweite Abschnitt wird der Tunnelbereich sein, der die gesamte Stadt entlastet. Der Verkehr wird im Berg stattfinden. Das ist für die Linzerinnen und Linzer aus der Sicht der Umwelt besser.

Der dritte Abschnitt wird später umgesetzt werden. Da müssen wir uns noch ein bisschen gedulden.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 33

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 5. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Hagen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Bundesminister! Während in Wien die Busspur von Bussen, Einsatzfahrzeugen, Mopeds, Fahrrädern und auch Motorrädern benutzt werden darf, ist das in Bregenz, auf der anderen Seite Öster­reichs, ganz anders geregelt. In Bregenz dürfen zwar Einsatzfahrzeuge, Busse, Taxis, Mopedfahrer und auch Fahrradfahrer die Busspur benützen, aber es ist irgendwie eigenartig, dass dort die Motorradfahrer die Busspur nicht benützen dürfen und dort in der Hitze stehen und warten müssen und sich im Verkehr weiterschlängeln müssen.

Es ist doch der Vorteil der Busspur, dass man wesentlich schneller vorwärtskommt. In Wien hat man das erkannt und schaut, dass der Verkehr flüssig ist.

Meine Frage dazu:

133/M

„Worin sehen Sie den Vorteil einer nicht bundeseinheitlichen Regelung zur Benützung von Busspuren?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Zweck einer Busspur liegt in der Beschleunigung und in der Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs. Es ist bewusst eine Förderung des öffentlichen Verkehrs. Wir wollen, dass viele Menschen schneller sein können als der Individualverkehr.

Es gibt gesetzliche Ausnahmen, die das Befahren von Busspuren ermöglichen, und zwar für Taxis, das ist ein quasiöffentliches Verkehrsmittel, Krankentransportfahrzeuge, Straßendienste, wenn sie für die Straße arbeiten, und die Müllabfuhr. Dabei handelt es sich überall um ein höherwertiges öffentliches Interesse.

Es ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob Ausnahmen erforderlich sind und ob es im Hinblick auf die Verkehrssicherheit unbedenklich ist, eine Busspur für einspurige Fahr­zeuge freizugeben. Es ist zu bedenken, dass der Vorteil der Busspur, nämlich die Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs, mit jeder Ausnahme auch eingeschränkt wird. Somit ist diese Regelung, dass die zuständige örtliche Behörde in diesem Fall eine Entscheidung trifft, aus meiner Sicht sachgerecht.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Bundesminister, Sie haben jetzt einiges erklärt und gesagt, was der Vorteil der Busspur ist und wie der öffentliche Verkehr gefördert werden sollte. Das alles ist für mich einleuchtend, und ich verstehe das auch, aber trotzdem haben Sie mir nicht erklären können, warum in Wien der Radfahrer, der Mopedfahrer und auch der Motorradfahrer die Busspur benützen dürfen, in Bregenz jedoch nur der Mopedfahrer und der „Radfahrer“ – unter Anfüh­rungs­zeichen –, wenn wir bei den Zweirädrigen bleiben.

Ich möchte schon von Ihnen wissen, warum Ihrer Meinung nach in Bregenz die Busspur durch Motorradfahrer nicht benützt werden darf, während dies Mopedfahrer und Radfahrer sehr wohl dürfen.

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Nach der Straßenverkehrsordnung können Mopedfahrer und Radfahrer nur dann die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 34

Busspur benützen, wenn das die zuständige Behörde ausdrücklich erlaubt hat, ein Verfahren eingeleitet hat und diese Information auf Zusatztafeln angebracht ist. Generell ist das ansonsten nicht gestattet.

Wenn die zuständige Behörde das gemacht hat, dann liegt das in ihrer Entscheidung und muss sachgerecht nachvollzogen werden können. Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, die in ganz Österreich unterschiedlich sind. In der Stadt ist es sehr oft so, dass die Busspur eine wichtige Funktion zur Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs hat und da ein anderes Geschwindigkeitsbedürfnis gegeben ist. Daher hat die Behörde sachgerecht zu entscheiden.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 6. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Pock. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Guten Morgen, Herr Minister! Meine Frage bezieht sich auf die Staatsschuldenquote vor allem in Kombination mit der ÖBB Infrastruktur. Wie Sie wissen, haben wir aktuell eine Staatsschuldenquote von 85 Pro­zent. In den letzten drei Monaten ist diese um weitere 0,3 Prozent gestiegen, innerhalb der letzten zwölf Monate um 3,8 Prozent. In Summe stehen wir derzeit bei 280,2 Mill­iar­den €.

Die ÖBB, konkret die ÖBB Infrastruktur, haben keinen sehr geringen Anteil an der Gesamtstaatsverschuldung, und es gibt Modelle wie in der Schweiz, wo der Infra­strukturausbau aus dem laufenden Budget und nicht durch Staatsverschuldung finanziert wird. Konkret sieht der aktuelle ÖBB-Rahmenplan 19,56 Milliarden für den Zeitraum von 2015 bis 2019 vor. Und wenn wir auch die Zuschüsse, die natürlich für Dienstleistung im Einkauf stattfinden, dazurechnen, dann sehen wir, dass zwischen 2015 und 2019 ein Gesamtbetrag von 39,45 Milliarden ausgegeben wird.

Meine konkrete Frage lautet:

134/M

„Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ressorts getroffen, um die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur – insbesondere in Hinblick auf die Finanz- und Ertragslage der ÖBB Infrastruktur und vor dem Hintergrund der Nicht-Förderfähigkeit vieler Pro­jekte im Rahmen des EFSI – nachhaltig zu gewährleisten?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen versichern, die Staatsschulden sind deswegen gestiegen, weil es eine andere Bewertung der Staatsschuld gegeben hat. Die gesamte Schuld ist in diesem Sinne, also ausgelöst von den ÖBB, nicht gestiegen, man hat sie nur anders tituliert. Es ist mir immer sehr wichtig, zu sagen: Die Schuldensituation war gleich.

Mit der Investition von 2 Milliarden € in die Schieneninfrastruktur und 1 Milliarde € in das Straßennetz sind wir Investitionsweltmeister. (Abg. Moser: Ja, das ist ja das Problem!) Ich bin in dieser Republik der Investitionsminister. Es geht darum, dass wir hier sicherstellen, dass diese Investitionen in der Zukunft auch getätigt werden können. Damit schaffen wir viele Arbeitsplätze in diesem Land und bessere Bedingungen für die Menschen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Moser.)

Die ASFINAG finanziert sich zum Beispiel zur Gänze durch Mauteinnahmen, somit sind diese Investitionen finanziert. Die ÖBB Infrastruktur finanziert sich durch die im „Zielnetz 2025“ angestrebten Regelungen. (Abg. Moser: Durch Schulden!) Es gibt also


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 35

ÖBB-Rahmenpläne. Die Finanzierung durch die Republik erfolgt in Form eines Annuitätenmodells – dieses ist im § 42 des ÖBB-Gesetzes in Form des Zuschussver­trages geregelt, das bedeutet, die ÖBB dürfen Anlagen mit der guten Bonität der Republik Österreich vergeben –, das vergleichbar mit einem Bauspardarlehen in Form von 30 gleich bleibenden Jahresraten durch den Bund bedient wird. Damit ist das eine sehr günstige Finanzierung, die mit jedem PPP-Modell konkurrieren kann. (Abg. Moser: Ja, 2 Milliarden!)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Eine Frage, die sich direkt auf Ihre Beantwor­tung bezieht. Erstens: Es gibt keine Unterscheidung zwischen einem österreichischen Staatsbürger und einem ÖBB-Staatsbürger. Es ist jeweils Steuergeld, aus dem die Schulden bedient werden müssen.

Zweitens haben wir das Maastricht-Kriterium, das auf 60 Prozent der Staatsverschul­dung abzielt. Und auch dann, wenn wir uns zu sehr günstigen Zinssätzen verschulden, verschulden wir uns dennoch über die 60 Prozent hinaus.

Es gibt sehr viele Beispiele von zentral- und westeuropäischen Staaten, wo Finanzie­rungen anders gelöst werden als in Österreich, die nachhaltig sind. Und Sie, Herr Minister, tragen ja in Ihrem Ressort – auch wenn wir in inhaltlicher Hinsicht unter­schied­licher Meinung sind – große Verantwortung auch dahingehend, die Staatsschul­den zu reduzieren.

Ich bringe jetzt zwei Beispiele. In der Schweiz wird durch die Straße die Schiene querfinanziert. Das würde in Österreich bedeuten, dass die Asfinag, die ja tat­sächlich auch einen Überschuss erwirtschaftet, die ÖBB querfinanzieren könnte.

Die zweite Möglichkeit ist, dass verkehrsbezogene Steuern, wie die NoVA, die Mineral­ölsteuer und andere, auch tatsächlich für die Infrastrukturprojekte herangezogen werden, also zweckgebunden sind.

Meine konkrete Frage: Sind solche oder ähnliche Maßnahmen aus Ihrer Sicht in Zukunft vorstellbar?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter! Erstens: Die Querfinanzierung wie in der Schweiz ist in Österreich nicht möglich, weil dies die Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union nicht zulässt – das habe ich heute schon bei der Anfrage des Abgeordneten Keck ausgeführt. Das ist aus meiner Sicht sehr deutlich.

Zweitens: Das, was wir investieren, schafft – erstens – Arbeit und bringt Steuerein­nahmen und schafft – zweitens – besseren Service für die Bevölkerung. Das wird auch von der Bevölkerung akzeptiert. Wir haben auch die größten Zuwächse im öffentlichen Verkehr, und wir sind nach wie vor das Bahnfahrerland Nummer eins.

PPP-Modelle – wir haben sie versucht – können die gute Performance, wie sie derzeit die ÖBB Infrastruktur zur Verfügung hat, nicht ersetzen. Die schaffen diese guten Bedingungen nicht. Und mir ist es wichtig, dass wir mit unserem Modell auch im internationalen Vergleich gut dastehen.

Es ist uns auch gelungen, jetzt Mittel aus der Europäischen Union zu bekommen, die wir zielgerichtet im Interesse der Bürger eingesetzt haben.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 7. Anfrage; das ist jene des Herrn Abgeordneten Kucher. – Bitte, Herr


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 36

Abgeordneter.

 


Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Bundesminister, Sie haben sich ja auch in der letzten Sitzung des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie ganz klar zur österreichischen Breitbandstrategie 2020 bekannt. Meine Frage dazu:

147/M

„Ihr Ressort stellt die ,Breitbandmilliarde‘ zur Verfügung. – Welchen Beitrag kann sie dazu leisten, Österreich international wettbewerbsfähig zu halten und an die Spitze der digitalen Gesellschaft zu bringen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter! Hohes Haus! Ich glaube, dass die Breitbandmilliarde ganz ent­scheidend ist. Gut ausgebaute Netze, ob Straße, Schiene oder auch Breitband, sind das Fundament für Innovation und Wohlstand. Daher investieren wir bis zum Jahr 2019 1 Milliarde € in den Breitbandausbau. Darum beneiden uns andere europäische Länder. Wir haben heuer 300 Millionen € für den Breitbandausbau vorgesehen, und in den nächsten Jahren werden es 200 Millionen sein, im Jahr 2019 dann 100 Millionen €.

Wir wollen die Flächenversorgung verbessern, bis 2018 das ultraschnelle Breitband in den Ballungsgebieten verwirklicht haben. Wir wollen bis 2020 nahezu flächendeckende Versorgung mit ultraschnellen Breitband-Zugängen schaffen. Wir wollen eine Steige­rung der Qualität, wir wollen mindestens 100 Megabit pro Sekunde umsetzen, und wir wollen auch eine Steigerung der Entwicklungsleistung und Markteinführung zur Nutzung von Breitband-Internetapplikationen fördern.

Der Breitbandausbau erhöht das Wachstum der Wirtschaft und schafft Arbeitsplätze. 28 Prozent des Wirtschaftswachstums sind auf Informations- und Telekommunikations­technologien zurückführbar. Wifo-Chef Karl Aiginger sagt, dass ein Anstieg der Breit­band-Durchdringung von 10 Prozent zu einer Erhöhung des BIPs um 1,2 Prozent führt. Da bezieht er sich auf eine Weltbank-Studie.

Ich denke, dass 1 Milliarde € an Investitionen 40 000 Arbeitsplätze in Österreich sichert.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Jetzt gibt es schon großes Interesse und auch konkrete Pläne, nicht nur klassisch von den Telekommunikationsunternehmen, son­dern auch von Gemeinden, von Bundesländern, von unterschiedlichen Bauträgern, an diesen Breitbandprogrammen mitzuwirken.

Welche konkreten Programme wird es denn im Rahmen des Breitbandausbaues geben, und wie kann man sich konkret um diese Förderungen bewerben?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, wir haben jetzt die Initiative zur Leerverrohrung freigegeben, diese richtet sich primär an Gemeinden. Ich habe viele Rückmeldungen von den Gemeinden, die da großes Interesse haben. Da geht es darum, Synergien zu nutzen zwischen Kanalbauten, Wasserbauten und Sonstigem und damit das Breitband bereits mitzube­rücksichtigen. – Das ist die eine Ebene.

Die zweite Ebene ist: Wir wollen in die Fläche gehen. Da sind alle Unternehmen eingeladen, mit Eigeninvestitionen da tätig zu sein. Wir unterstützen diese bis zu 50 Prozent. Wir werden unsere Förderungen auch vergeben und haben heuer für dieses Feld 100 Millionen vorgesehen. Wir sind derzeit bei der Abstimmung mit der Euro-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 37

päischen Union, und ich gehe davon aus, dass wir dieses Programm im Herbst für dieses Feld starten können.

Und im dritten Bereich geht es um die Ertüchtigung der bereits bestehenden Anbindungen, die wir durch eine Verbesserung der Anbindung stärken wollen. Auch in diesem Feld haben wir 100 Millionen € zur Verfügung. Darüber hinaus wollen wir Anwendungen wie Teleworking, E-Learning und E-Health insgesamt verbessern.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hafen­ecker.

 


Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Bundesminister, auch ich beziehe mich noch einmal auf die Förderungen von Gemeinden aus der Breit­bandmilliarde. Wir haben bereits vor zwei Ausschüssen diesbezüglich einen Antrag der FPÖ diskutiert, wo es eben darum geht, Lehrverrohrungen bei Straßenbau­projekten mit einzubauen. Sie haben damals gesagt, es gibt ein Projekt seitens Ihres Ministeriums.

Herr Bundesminister, ich habe mir schwergetan, da konkrete Projekte zu finden. Ich habe auch den Test auf der anderen Seite gemacht: Auch unserer Gemeinde ist in dieser Richtung an sich nichts bekannt. Wenn es Förderungen gibt, dann werden diese vor allem nur in Ballungszentren vergeben, nicht in den sehr ländlich geprägten Gemeinden.

Deswegen noch einmal meine Frage an Sie: Was gibt es hier konkret seitens Ihres Ministeriums? Und vor allem: Wie kann man das auch beantragen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, die Breitbandmilliarde richtet sich an den ländlichen Raum. 30 Prozent der Bevölkerung würden vom Markt nicht versorgt werden, und genau dorthin ist es gerichtet.

Daher haben wir gerade die Gemeinden im ländlichen Raum eingeladen, hier aktiv zu sein. Ich habe hier mehrere Informationen dazu gegeben, ganz aktuell kann man unter www.bmvit.gv.at nachsehen, wo die Angebote sind. Wir haben auch in das Breitband-Büro eingeladen, jede Gemeinde, jeder Bürgermeister, jeder Mensch kann sich dort über Projekte informieren.

Wir investieren im ersten Schritt in die Leerverrohrung in den Gemeinden. Das andere, nämlich das Flächenprogramm und auch die Ertüchtigung der Anbindungen, wird im Herbst ausgeschrieben, und die Abwicklung erfolgt über die Forschungsförderungs­gesellschaft der Republik.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 8. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Pfurtscheller. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Grüß Gott, Herr Minister! Ihr deutscher Kollege Alexander Dobrindt bekannte sich generell zur Realisierung der deutschen Zulaufstrecken für den Brenner-Basistunnel, aber es ist ja so, dass Planung und Ausbau doch noch mindestens acht Jahre in Anspruch nehmen werden. Derzeit läuft ein Dialogverfahren mit den österreichischen und deutschen Anrainergemeinden, und es ist leider so, dass in Bayern der Nordzulauf vor allem bei den Anrainern auf Widerstand stößt.

Bereits mit Ende 2015 soll der nächste deutsche Bundesverkehrswegeplan beschlos­sen werden, und ich glaube, wir sind uns da alle einig, dass es für das Gelingen des


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 38

Projektes Brenner-Basistunnel ganz wichtig ist, dass die Zulaufstrecken rechtzeitig zur Verfügung stehen, wenn der Tunnel eröffnet wird.

Deswegen meine Frage, Herr Bundesminister:

136/M

„Was unternehmen Sie zur Forcierung des Ausbaus der Zulaufstrecken auf deutschem Staatsgebiet zum Brenner Basistunnel?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Frau Abgeordnete, sehr, sehr viel. Es geht darum, dass wir in Europa durch die Korridore sichergestellt haben, dass es ein Verständnis für die Korridor-Entwicklung gibt. Der Brenner-Basistunnel ist das Herzstück des Skandinavien-Adria-Korridors. Wir haben beim Tunnelanschlag sieben Verkehrsminister der Europäischen Union in Innsbruck gehabt, unter anderen auch den deutschen Verkehrsminister, auch den bayrischen Innenminister, der für Verkehr zuständig ist. Diese haben uns sehr klar signalisiert, sie haben es auch symbolisiert, dass in der Bundesrepublik Deutschland und in Bayern vonseiten der Regierung ein großes Interesse besteht, in den öffent­lichen Verkehr zu investieren, diese Strecke auch auszubauen, und ich gehe davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern ihre Verein­barungen einhalten und diese Strecke auch ausbauen werden.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sie gehen davon aus.

Haben Sie den Abschluss konkreter Verträge mit Deutschland geplant, was den Ausbau der Zulaufstrecken betrifft?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Der Ausbau des Korridors ist ein europäisches Ziel. Es ist nicht unbedingt notwendig, da bilaterale Verträge zu machen, denn es ist europäische Zielsetzung, darauf haben wir uns geeinigt. Insofern ist es nicht nur im Interesse der Republik Österreich, das zu machen, sondern es ist ein gemeinsames Interesse, Verkehrswege durch Europa zu haben. Dazu hat sich die Bundesrepublik bekannt, dazu hat sich ganz Europa bekannt, und die Arbeiten gehen alle in diese Richtung. Ich habe keinen Grund, da etwas anderes zu sehen, es braucht aus meiner Sicht keinen bilateralen Vertrag.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 9. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Kassegger. – Bitte.

 


Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundes­minister, eine Frage aus dem Forschungsbereich. Es ist ja bekannt, dass wir in den diversen Indizes, was die Innovationsfähigkeit betrifft, im Innovation Index oder auch im deutschen Innovationsindex, seit Jahren von ursprünglich guten Positionen stark zurückfallen. Im Innovation Index zum Beispiel, wo wir knapp vor der Innovation Leader-Gruppe auf dem sechsten Platz waren, sind wir zurückgefallen auf den elften Platz. Auch bei anderen Indizes.

Seitens der Regierung hören wir immer, jeweils dann jahresversetzt, unser Ziel ist es, in die Gruppe der Innovation Leader aufzusteigen. Das gelingt offensichtlich nicht. Deswegen meine Frage:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 39

143/M

„Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um einen weiteren Absturz Österreichs in den internationalen Innovationsrankings zu stoppen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, mir wäre es auch lieber, wenn Österreich in allen Rankings nach oben klettern würde. Tatsache ist, dass wir in meinem Bereich eigentlich auf Kurs sind. Es ist uns gelungen, mehr Forschungsausgaben sicherzustellen. Wir haben es ge­schafft, unser Ziel zu erreichen – das Zwischenziel –, 3 Prozent des BIP für For­schungsausgaben zur Verfügung zu haben. Wir haben uns ein ganz hohes Ziel gesetzt, nämlich 3,76 Prozent bis 2020 zu erarbeiten, und in diese Richtung gehen wir. Wir sind da ganz vorne mit dabei.

Wir geben uns nicht mit dem Mittelfeld zufrieden, ganz und gar nicht, und daher setzen wir etwa mit „Industrie 4.0“ die richtigen Schwerpunkte. Wir kümmern uns um den Nachwuchs, etwa durch Stiftungsprofessuren oder durch Forschungspraktika, und – ich habe es vorhin schon gesagt – wir verbessern auch die Infrastruktur mit dem Breitbandausbau.

Sie müssen sehen, dass wir in Österreich 429 Millionen im Budget jährlich für For­schung ausgeben. Wir unterstützen die Frontrunner. Und wer sich mit der Forschungs­szene beschäftigt, sagt, dass Österreich ein Investitionsland ist, dass wir vonseiten der Bundesregierung investitionsfreundlich sind und dass wir auch die Forschungsbetriebe sehr intensiv unterstützen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sie haben jetzt in einem Nebensatz Stiftungsprofessuren erwähnt. Das deckt sich mit meiner Zusatzfrage. Stiftungen können einen ganz erheblichen Beitrag, einen positiven Beitrag auch zur Forschungsfinanzierung leisten. Wir sehen das in Deutschland zum Beispiel, wo Milliardenbeträge in den Bereich der Forschung über gemeinnützige Stiftungen inves­tiert werden. In Österreich sind wir da ganz, ganz schlecht aufgestellt. Da reden wir von Millionenbeträgen.

Meine Frage wäre: Wie ist da Ihr grundsätzlicher Zugang zu diesem Thema?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Aus meiner Sicht, Herr Abgeordneter, ist es ganz wichtig, alle Mittel für Forschung zur Verfügung zu stellen. Daher habe ich, gerade was die Stiftungsprofessuren betrifft, meine Schritte gesetzt. Wir haben zum Beispiel in der Montanuniversität Leoben das Thema „Hochleistungswerkstoff Stahl“ implementiert. Wir haben eine Stiftungsprofes­sur mit dem Schwerpunkt „Advanced Manufacturing“ an die Universität Innsbruck vergeben. Wir haben jetzt ein Ausschreibungsverfahren für Professuren laufen, wo wir weitere vier Stiftungsprofessuren zum Thema „Industrie 4.0“ umsetzen wollen.

Aus meiner Sicht ist es wichtig, alle Mittel zu nutzen. Der Staat soll dort einsetzen, wo Private keinen Beitrag dazu leisten. Das ist in Österreich traditionell weniger als in der Bundesrepublik, aber – und das war gestern in der Diskussion klar erkennbar – wir nutzen viele Instrumente, damit mehr private Mittel für gemeinwirtschaftliche Aufgaben genutzt werden können. Forschung ist eine gemeinwirtschaftliche Aufgabe!

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 40

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Schönen guten Tag, Herr Minister! In den letzten Jahren ist Österreich im Innovation Union Scoreboard weiter zurück­gefallen; ist inzwischen auf Platz elf gelandet und zählt bei Weitem nicht zu den Innovation Leadern.

Die Bundesregierung hat die Forschungsstrategie beschlossen. Wie wichtig ist Ihnen die Umsetzung genau dieses Bereichs beziehungsweise der Einsatz der Mittel? Und: Wie sehen Sie das Thema Forschungsfinanzierungsgesetz? Werden Sie dieses Thema auch vorantreiben?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Zum Thema Forschungsfinanzierungsgesetz: Das ist in einem anderen Ministerium beheimatet. Mir ist es wichtig, dass wir gerade im Forschungsbereich gut zusam­menarbeiten und die Grundlagenforschung stärken. Das ist der Forschungsbereich, der beim Herrn Vizekanzler beheimatet ist. Da tun wir sehr viel.

Meine Aufgabe ist es, Forschung im Anwendungsbereich zu stärken, auch die Schnitt­stellen zu stärken. Wir investieren sehr viel an der Schnittstelle Universitäten/Industrie. Ich sage ein Beispiel: Mit der Einführung von Stiftungsprofessuren zum Thema „Nach­haltige Transportlogistik 4.0“, „Innovative Werkstoffe und Fertigungstechniken mit dem Schwerpunkt Luftfahrt“, „Data Science“ und „Industrie 4.0“ setzen wir Impulse. Diese Impulse sind wichtig. Wir sind auch im Bereich der Energieforschung ganz vorne dabei. Wir unterstützen Frontrunner.

Dieses Feld ist ein sehr Wichtiges, und ich lade auch die Industrie ein, hier Beiträge zu leisten, damit Österreich wieder ganz nach vorne kommt.

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ertl­schweiger.

 


Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Werter Herr Bundes­minister, was halten Sie von einem Transfer der derzeit im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie angesiedelten FTI-Verantwortung in das Bundes­ministerium für Wissenschaft und Forschung, um eben die gesamte Innovationswert­schöpfungskette von der Forschung bis inklusive wirtschaftlicher Nutzung der Inno­vationen in einer Verantwortung zu haben und dadurch Mehrgleisigkeiten abzubauen, Schwerpunktsetzungen zu erleichtern und das österreichische Innovationssystem generell effektiver zu machen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Erstens: Gar nichts. Warum? – Weil sich die großen Mittel im Wissenschafts- und Forschungsministerium an Universitäten richten. Universitäten haben eine Eigen­dynamik in der Steuerung, die immer in die Grundlagenforschung geht. Das ist gut so, und das ist auch richtig.

Mein Aufgabenbereich ist es, die Schnittstelle hin zur Innovation in der Industrie, in der Anwendung zu stärken, und das tun wir. Ich glaube, dass dieses Spannungsfeld auch durch ein anderes Ministerium gestärkt werden soll, dass wir diese Spannung ausbauen sollen und dass wir einen Zugang der Industrie zu Forschung brauchen. Daher ist es gut, dass wir einerseits einen Minister haben, der für die Hochschulen zuständig ist und diesen Gesichtspunkt einbringt, und zum Zweiten einen Innovations- und Technologieminister, der die Schnittstelle zur Industrie, zu den Unternehmen stärker im Auge hat und hier auch Mittel zur Verfügung stellt.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 41

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 10. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Maurer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Guten Morgen, Herr Minister! Meine Frage dreht sich um das Thema Netzneutralität. Wir haben vor zwei Wochen im FIT-Ausschuss zwei Anträge von den Kollegen Alm und Steinhauser gehabt, um die Netzneutralität in Österreich abzusichern, also das Grundprinzip, dass das Internet für alle gleich zugänglich und gleich schnell zur Verfügung steht.

Sie haben damals versucht, uns zu beruhigen. Unsere Anträge wurden natürlich vertagt, so wie immer, und Sie haben sich als großer Verfechter der Netzneutralität positioniert, haben gesagt, das ist eine grundsätzliche demokratiepolitische Frage, dass das Netz neutral ist, und haben uns auch vermittelt, dass Sie, weil Sie ja der Vertreter im Rat sind, sich auch dort dafür einsetzen werden.

Nun war es aber so, dass sechs Tage später de facto die Netzneutralität auf euro­päischer Ebene abgeschafft wurde. Und ich frage Sie jetzt:

Wie konnte es dazu kommen, dass die Netzneutralität – offenbar mit Zustimmung Österreichs – nur sechs Tage nach dem Ausschuss auf EU-Ebene de facto abge­schafft wurde?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 150/M, hat folgenden Wortlaut:

„Sie haben sich am 24.6. in der Sitzung des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie klar zur Beibehaltung der Netzneutralität bekannt und diesbezüglich zuversichtlich gezeigt. – Wie konnte es dazu kommen, dass die Netzneutralität – offenbar mit Zustimmung Österreichs – nur 6 Tage später auf EU-Ebene de facto abgeschafft wurde?

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Frau Abgeordnete, erstens: Ich bin ein Verfechter strenger und klarer Regeln zum Schutz der Netzneutralität; das sage ich sehr klar und sehr deutlich.

Mit diesem Vorschlag der Europäischen Union ist die Netzneutralität keineswegs abgeschafft, sondern wir haben erstmals Regelungen, die die Netzneutralität auf europäischer Ebene beschreiben, sicherstellen. Ich gebe gerne zu, dass der eine oder andere Begriff etwas schwammig ist, das ist sehr oft im europäischen Recht so, aber tatsächlich ist die Netzneutralität jetzt in dem Trilog-Verfahren definiert. Und das halte ich insgesamt für die europäische Diskussion für sehr sinnvoll.

Mir ist es auch wichtig, dass wir diese Position deutlich machen und auch stärken, und ich war immer dafür, dass wir das auch in den europäischen Diskurs einbringen. Ich traue da sehr stark dem Parlament. Bei der Kommission bin ich mir nicht so sicher, aber wir haben unsere Position im Rat auch da sehr deutlich eingebracht. Das war auch der Grund, warum es möglich geworden ist, Netzneutralität in dieser Regelung unterzubringen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Herr Minister, verstehe ich das richtig: Sie sind also der Meinung, dass ein Netz, in dem es Sonderdienste gibt, trotzdem neutral ist?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 42

Sie glauben also, dass ein Netz ein bissel neutral ist, so wie man auch ein bissel schwanger sein kann?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Erstens: Es geht darum, dass es europäische Regeln gibt, wie Netzneutralität gesichert wird. Und in dem Vorschlag, der jetzt im Trilog-Verfahren erarbeitet wurde, ist deutlich gemacht worden, dass Sonderdienste nur dann möglich sein werden, wenn die Netzneutralität nicht gefährdet ist. Ich bin da sehr gespannt, wann das der Fall sein kann. Das kann nur sehr restriktiv der Fall sein.

Zum Beispiel – verglichen mit der Straße –: Alle können mit dem Auto fahren, nur: Manchmal kommt die Polizei oder die Feuerwehr daher, die kann mit Blaulicht überholen. Vielleicht ist es so etwas.

Prinzipiell ist die Netzneutralität damit angesprochen und europäisch geregelt. Die Verantwortung für die Regulierungsbehörden wird eine größere, das ist auch klarge­stellt, weil Spezialdienste von den Regulierungsbehörden nur dann zugelassen werden können und dürfen, wenn die sonstigen Nutzer nicht behindert werden.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Alm.

 


Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Minister, Sie wissen ja, Netzneu­tralität ist der Ausdruck einer Mangelerscheinung. Gäbe es genug Bandbreite, müssten wir nicht über Netzneutralität diskutieren. Es könnte sozusagen jedes Paket zugestellt werden, und man bräuchte an beiden Enden der Übertragungsmöglichkeiten nicht zu regulieren. Ich will jetzt auch nicht den Internet Service Providers unterstellen, dass sie auch noch einen Markt auf der Angebotsseite schaffen wollen, aber was dazu not­wendig ist, um diese Netzneutralität durch Specialized Services in irgendeiner Form zu umgehen, ist ja auch, dass man eingreift in diese Datenpakete, Stichwort: Deep Packet Inspection.

Was werden Sie also tun – über die Breitbandmilliarde hinaus, die dazu sicher nicht ausreicht –, dass die Netzneutralität auch so gewährleistet werden kann, dass genü­gend Angebot da ist? Wie werden Sie verhindern, dass es zu einem Eingriff in einer Art und Weise, die einer Zensur gleicht, kommt? Wie können Sie verhindern, dass das passiert?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Erstens: Österreich hat sich dafür entschieden, die Breitbandinvestitionen privat zur Verfügung zu stellen und nicht öffentlich. Das ist aus meiner Sicht eine Fehlent­schei­dung, aber es ist so entschieden worden. Insofern ist die Möglichkeit der Regierung, das Breitband für alle zur Verfügung zu stellen, begrenzt.

Zum Zweiten: Wir haben eine starke Regulierungsbehörde, diese Regulierungs­be­hörde hat darauf zu achten, dass es zu keinem Zwei-Klassen-Internet kommt.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mayer.

 


Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Minister, Sie haben – wie die beiden Vor­redner bereits gesagt haben – im letzten Forschungsausschuss sehr eindringlich Ihre überzeugte Haltung zur Netzneutralität dargelegt und sich dazu bekannt und heute auch noch dazugesagt, wie wichtig Ihnen in diesem Zusammenhang das Europäische Parlament ist, dass Sie hier große Hoffnung haben. Sie haben auch eindrucksvoll dargelegt, zu welchen Problemen es führen kann, so etwa zu abgeschotteten Märkten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 43

Meine Frage ganz speziell, die Sie am Ende Ihrer letzten Antwort schon kurz ange­sprochen haben: Welche Rolle kommt der Regulierungsbehörde in diesem Bereich ganz speziell zu?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, es ist eine ganz zentrale Aufgabe der Regulierung, sicherzustellen, dass das Prinzip der Gleichbehandlung jedes Verkehrs umgesetzt wird. Die Regulierungsbehörden erhalten eine Reihe von Kompetenzen, und ich bin sehr froh, dass mit diesem Entwurf die Stellung der Regulierungsbehörden gestärkt wird. Wir werden sehen, wohin sich das entwickelt, weil viele Fragen letztendlich auch rechtlich klargestellt werden und die europäischen Gerichte Entscheidungen zu treffen haben. Aber der erste Schritt ist, sicherzustellen, dass die Regulierungsbehörden die Siche­rung der Qualität des Internetzuganges im Auge haben müssen, und das ist jetzt auch ihr gesetzlicher Auftrag. Das halte ich für wichtig.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Geschätzter Herr Bundesminister, es ist in den letzten Jahren möglich geworden, bei Notfällen Einsatzkräfte übers Internet besser zu alarmieren. Ich darf in diesem Zusammenhang den Emergency Call anführen, der bei Verkehrsunfällen eingesetzt wird, und ich darf auch die Notfall-App der Bergrettung Tirol anführen. Ich glaube, das sind sehr sinnvolle Anwendungen, und deshalb verstehe ich auch die Skepsis der Grünen nicht ganz, dass es nicht auch Ausnahmen bei der Netzneutralität geben könnte.

Ich möchte Sie aus diesem Grund fragen: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Notfall-Apps, die ja schon sehr erfolgreich eingesetzt werden, auch zukünftig aus der europäischen Gesetzgebung heraus möglich sein werden?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Erstens: Die großen Netze im Bereich Notfall müssen sichere Strukturen haben. Die haben wir auch in Österreich.

Zum Zweiten: Ich denke, dass den Regulierungsbehörden – ich sage jetzt – große Aufgaben zukommen. Ich denke, die Regelungen, die derzeit im Trilog-Verfahren behandelt worden sind, lassen gerade diese Form der Spezialdienste zu, und das ist aus meiner Sicht im Interesse der Bürger.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 11. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Hell. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Bundesminister, die nächste Innovations­welle, die unsere Welt in erstaunlichem Umfang verändern wird, steht vor uns. Es geht um die Digitalisierung in Produktionsabläufen. Die totale Digitalisierung der Produktion wird auch im Bereich der Arbeitswelt starke Veränderungen mit sich bringen.

Meine Frage lautet:

148/M

„Was unternehmen Sie, damit diese neue industrielle Revolution, hervorgerufen durch das sogenannte ,Internet der Dinge‘ oder ,Industrie 4.0.‘, möglichst sozial abgefedert wird?“

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 44

Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, gerade weil mir dieses Thema „Internet der Dinge“ so wichtig ist, hat mein Ministerium bereits Anfang 2014 mit dem Aufbau der österreichischen Plattform „Industrie 4.0.“ begonnen. In den ersten Arbeitsgruppen, Mensch in der Produktion, haben wir gerade auch darauf einen Schwerpunkt gelegt. Das deckt eine Vielzahl an Fragestellungen ab. Effekte von „Industrie 4.0.“ für Produktionsarbeits­plätze hat man sehr genau erarbeitet. Es ist gelungen, in diese Plattform, in diesen Verein die Bundesarbeitskammer, die Fachverbände, die Industriellenvereinigung, die Fachverbände der Wirtschaftskammer, die PRO-GE einzubinden und damit auch die Rolle der Arbeitnehmer zu stärken. Ich denke, wir haben mit der Gründung dieser Plattform einen Schulterschluss geschafft. Die Gründungsmitglieder des Vereins „Industrie 4.0.“ in Österreich sind eben die Industriellenvereinigung, die Fachverbände, die Wirtschaftskammer und die ArbeitnehmerInnenvertretungen. Damit ist auch für die Arbeitswelt ein großer Schwerpunkt festgelegt.

Es ist ganz wichtig, dass wir nicht vor Angst erstarren. Es ist wichtig, dass wir uns bei jeder industriellen Revolution den Herausforderungen stellen. Ich kann Ihnen sagen, die Fabriken werden nicht leer stehen, sie werden andere Funktionen einnehmen, es werden andere, anders qualifizierte ArbeitnehmerInnen benötigt werden, und es geht jetzt darum, die ArbeitnehmerInnen auch auf diese Herausforderung vorzubereiten. „Industrie 4. 0.“ wird generell zu einer höheren Wertschöpfung der österreichischen Industrie führen.

 


Präsidentin Doris Bures: Keine weiteren Zusatzfragen.

Dann gelangen wir zur 12. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Himmel­bauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Bundesminister! In den vergangenen Tagen – das wurde auch schon angesprochen – gab es eine Einigung auf europäischer Ebene, den Trilog zur Telecom-Single-Market-Verordnung. Insbeson­dere für das Thema Roaming und die Abschaffung der Roaminggebühren haben sich die ÖVP und insbesondere auch Paul Rübig eingesetzt, von der SPÖ gab es dazu auf nationaler, europäischer Ebene durchaus auch kritische Stimmen. Für uns ist ganz klar: Eine totale Abschaffung wäre wünschenswert, weil es auch ein Hemmnis für Innovation ist. Aber gleichzeitig ist auch klar, dass das nicht zulasten der heimischen Betriebe und der heimischen Konsumenten gehen darf.

Daher meine Frage:

137/M

„Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Abschaffung des Roamings eine klare Erleichterung für Reisende bringt und nicht zulasten der heimischen Betriebe und Konsumenten geht?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Frau Abgeordnete, genau dafür habe ich mich eingesetzt! Es geht nicht darum, in einer schnellen Aktion Roaminggebühren abzuschaffen, und dann zahlen es die, die diese Roaminggebühren nie nutzen werden, nämlich die Pensionisten und Pensionistinnen in Österreich. Nein, es geht darum, sicherzustellen, dass wir eine Grundlage haben, wie wir damit umgehen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 45

Daher habe ich mich im Rahmen des Europäischen Rates dafür eingesetzt, dass es zu keiner Verzerrung auf den Märkten kommt. Es gibt nämlich riesige Schieflagen im Großkundenmarkt. Österreichische Unternehmen haben Mobilterminisierungsgebühren zu bezahlen, und das führt dazu, dass Gelder aus Österreich abfließen, die in der Investition fehlen.

Wir konnten erreichen – und das ist in dem Kompromisstext auch festgehalten, das ist im Trilogverfahren gelungen –, dass wir schrittweise abbauen, dass 2017 die Roaming­gebühren abgeschafft werden, dass wir 2016 die Roaminggebühren radikal senken. Das ist gelungen. Ich denke, dass mit dieser Übergangsphase sichergestellt ist, dass durch diese Fair-Use-Klausel nicht die Pensionisten dafür zu zahlen haben, wenn große Unternehmen miteinander telefonieren.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sie haben das Thema Fair-Use-Klausel selbst angesprochen. Diese stellt sozusagen eine Grenze dar, was die temporäre Nutzung, aber nicht die dauerhafte Nutzung betrifft. Jetzt ist meine Frage natürlich: Was heißt „Fair Use“, was bedeutet das konkret auch für den Konsumenten für die Anzahl der Minuten oder SMS oder das Datenvolumen? Wo wird da die Grenze gezogen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Diese Frage ist eine Frage, die sich herausentwickeln wird. Jetzt ist es wichtig, dass in der europäischen Regel klargestellt wird, dass es faire Bedingungen gibt, dass jedenfalls sicherzustellen ist, dass Menschen, die ein paar Wochen Urlaub im euro­päischen Ausland verbringen, nicht durch Roaminggebühren belastet werden, damit sie, nachdem sie einen schönen Urlaub verbracht haben, dann zu Hause nicht sofort wieder alle Urlaubsfreuden vergessen, weil die Gebührenrechnung kommt. Das soll abgeschaltet werden, und das wird mit dieser Regelung auch beendet. Es geht aber darum, dass internationale Unternehmen natürlich die Kosten für ihre geschäft­lichen Telefonate zu bezahlen haben und auch die entsprechenden Verträge gemacht werden. Es geht nicht darum, dass die Allgemeinheit für diese Kosten aufzukommen hat.

 


Präsidentin Doris Bures: Es sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt, und ich erkläre damit die Fragestunde für beendet. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.12.33Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Verfassungsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 und das Bundesvergabe­gesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden (776 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 46

Verkehrsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (27. StVO-Novelle) (775 d.B.)

*****

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 10, 11 und 12, 13 bis 15, 16 und 17, 19 bis 21, 22 und 23, 31 bis 33 sowie 34 und 35 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 128, FPÖ 119, Grüne 100 sowie STRONACH und NEOS je 52 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 26 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten, und ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

10.14.281. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inver­kehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden, und über den

Antrag 880/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie (734 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ich begrüße Frau Bundesministerin Oberhauser.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Herr Abgeordneter Riemer ist als Erster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.15.29

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zum Tabakgesetz und Nichtraucher-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 47

/Nichtraucherinnenschutzgesetz: Wir wissen alle, dass Rauchen nicht unbedingt gesund ist; das ist unstrittig. Ebenso unstrittig ist, dass alle Maßnahmen zur Ver­meidung der sogenannten ersten Zigarette als positiv zu behandeln sind. Aber ebenso bedarf es einer Differenzierung, wenn plakativ überall, in allen Anträgen steht, es sind ungefähr 600 000 Passivraucher, die zu Tode kommen, und 5 Millionen Bürgerinnen und Bürger weltweit sind vom Tabaktod betroffen.

Mir hätte es gefallen, wenn man zum Beispiel dazugeschrieben hätte, dass nur in Österreich Todesursache Nummer eins mit 42,7 Prozent Herz-Kreislaufsystem-Erkran­kun­gen sind – die Frauen sind noch stärker davon betroffen –, durch den Tabakkon­sum, und dass bösartige Neubildungen 25,5 Prozent ausmachen und Atmungs­organe 5 Prozent. Das hätte ich mir gewünscht, dass man das in Anträge hineinschreibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich hätte mir gewünscht, dass man hineinschreibt, dass die 3 Millionen Krankenstands­tage zum Teil auch auf den Tabakkonsum zurückzuführen sind und dass man höchstwahrscheinlich auch die Spitalstage von fast 2 Millionen unter anderem dem Tabakkonsum zuschreibt.

Zum einen ist das Tabakgesetz nämlich ein totalitäres. Alles, was raucht, ist verboten. Es geht an und für sich nicht darum, ob das die Pfeifen sind, die Zigarren, die Zigaret­ten et cetera, ob das der Wasserdampf ist – nicht nur Tabak, nikotinhältige Produkte, auch der Wasserdampf aus Kräutern ist verboten.

Zum anderen kommt es jetzt zu dem sogenannten Gastronomie-Versammlungs- und Gastrechtsvergrämungsgesetz. Ja, ein Vergrämungsgesetz, wenn man liest, wo das Rauchverbot überall gilt:

Es gilt in Räumen für Unterrichts- und Fortbildungszwecke, Verhandlungszwecke, schul­sportliche Betätigung, die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Ein­nahme von Speisen oder Getränken. Es gilt auch in Mehrzweckhallen, Vereins-, Versammlungs- und Veranstaltungsräumen, in Festzelten, auch in Räumen für Vereinstätigkeiten, und so weiter, und so weiter.

Bitte, wo bleibt denn da die Vereins-, Versammlungs-, Veranstaltungsfreiheit? Gibt es denn das in Österreich noch? Was ist ein Gastrecht? Wo bin ich noch Herr im eigenen Haus? (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Wie diskussionswürdig dieses Gesetz ist, zeigt das Leitbild aus dem Budget, Untergliederung Gesundheit. Zitat Gesundheitsministerium:

„Gesundheit ist der Zustand völligen körperlichen, seelisch-geistigen und sozialen Wohlbefindens,“ – und jetzt kommt’s – „für dessen Höchstmaß jeder Mensch seine eigene Norm hat.“

Was stimmt jetzt? Das, oder ist es das Gesetz? Oder widersprechen Sie diesem Leitbild?

Man könnte jetzt natürlich die Dinge vom Arbeitsmarkt anführen. Man könnte von der Kriminalisierung einer Berufsgruppe sprechen, von einer Missachtung von Hab und Gut. Kollege Katzian hat gestern gesagt, die Arbeitnehmer seien die Leistungsträger der Gesellschaft. – Ich widerspreche dem. Natürlich sind Arbeiterinnen und Arbeiter Leistungsträger der Gesellschaft, die Bauern und die Selbständigen sind das aber bitte auch! (Beifall bei der FPÖ.)

Im Mückstein-Antrag – ich schätze Kollegin Mückstein sehr – wird sogar noch ge­schrieben über Passivraucherräume, über Partikelchen in den Tapeten, alles sei so schädlich, man könne gar nichts mehr tun. – Da weise ich aber darauf hin, dass dann jedes Fondue, jedes Zelebrieren von Duftkerzen, Räucherstäbchen und Kerzenarran-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 48

ge­ments bei Veranstaltungen in Gastbetrieben natürlich auch schädlich sind. Man müsste dann auch sagen, jeder Weihrauch bei der Dreikönigsaktion ist schädlich. Man müsste dann natürlich auch fragen – weil wir immer diskutiert haben –, ob es in Öster­reich noch Filmprojekte in Gasthäusern geben kann, wo geraucht wird. Die werden auch gestorben sein – dann brauchen wir auch gar keine Förderungen mehr zu zahlen.

Was ist die Situation in Österreich? Anlass war der bedauerliche Tod des Herrn Kuch, das schreibt man in die Anträge auch noch rein. Ist das eine Begründung, der Tod eines Mannes, der zugegebenermaßen auch durch sein Schicksal einen Impuls gesetzt hat? Oder geht es hier auch darum, dass Österreich selbstbewusst und selbst­bestimmt im übrigen Europa agieren kann?

Wenn die Frau Bundesminister sagt, Österreich muss weg vom Aschenbecher dieser Welt, dann muss ich sagen, das ist schon überholt, denn heute haben wir von Bundes­minister Stöger gehört: Österreich ist das Bahnfahrerland der Welt – also der Aschen­becher ist schon einmal weg, diese Sache sei einmal geklärt.

Aber bitte, was passiert mit diesem Gesetz? Wird nicht den Denunzianten und Bespitze­lungen, dem Bespitzelungssystem Vorschub geleistet? Wie verhält es sich mit der Aussage von Herrn Vizekanzler Mitterlehner, wenn er sagt, er sei 15 000 Anzeigen nicht mehr Herr geworden? Ist das eine Begründung, die Unfähigkeit einer Behörde? Oder: Wenn er sagt, alle haben die gleichen Wettbewerbsbedingungen, meint er damit, dass an und für sich alle diese Gasthäuser, die geschlossen haben und die übrig bleiben, die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben? Sind das sachliche Argumente in einem so wesentlichen Punkt? – Ich glaube, wohl kaum. (Beifall bei der FPÖ.)

Und da wird noch davon gesprochen – bitte, das ist ein Hohn! –, Politik und Wirtschaft seien, so konnten wir in den Medien lesen, Partner. Was tut denn die Politik? – Betriebsstätten werden geschlossen, Arbeitsplätze gehen verloren.

Und da sehe ich dann – ganz nett, Alpbach im September des heurigen Jahres –: Lebenschance Beruf: Wie attraktiv ist es noch, im Tourismus zu arbeiten? – Also das ist eine ganz tolle Geschichte, die passt dazu. Ich bin neugierig, was die dort disku­tieren werden, ob sie sagen werden: Aufgrund dieses Nichtraucherschutzgeset­zes haben wir natürlich neue Aussichten, weil alle die gleichen Chancen haben; das ist eine gute Sache.

Dazu kommen diese überschießenden Strafen. Man stelle sich das vor: 2 000 bis 10 000 € für einen Gastwirt, Gastronomen. Als Gast braucht man natürlich nur 100 € zu zahlen, aber wenn man noch einmal dagegen verstößt, bis zu 1 000 €. Bitte, was ist denn das für eine Kultur, eine Bestrafungskultur?!

Kollege Troch hat gestern zum Thema Cannabis zu Recht gesagt: Wir wollen ja thera­pieren, anstatt zu strafen. – Also was gilt jetzt: das eine, oder gilt auch das andere?

Ich glaube, bei allem, was mit Unterrichts- und Fortbildungsveranstaltungen, Verhand­lungen, Aktivitäten im Zuge von Vereinen zu tun hat, besteht die Gefahr, dass die Versammlungsfreiheit eingeschränkt wird, die Verhandlungsfreiheit, alles, was mit Verkauf, mit Geschäften zu tun hat – und das finde ich äußerst bedenklich.

Dazu noch die mickrige Abgeltung: Nur wenn die Leute sehr brav sind, bereits 2016 das umsetzen, werden sie zu 30 Prozent für Umbaumaßnahmen entschädigt. Was passiert mit den Wirten und Unternehmungen, die das zum Beispiel aus eigener Hand gemacht haben? – Sie können gar nichts absetzen. Ich würde schon sagen, da sollte der Gesetzgeber wenigstens alles abgelten; das wäre das wenigste, wenn man so ein vermurkstes Gesetz schon schlucken muss. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 49

Zusammenfassend noch ein Brief einer Gastwirtin – 2 500 Likes innerhalb einer Woche –; ich fasse es kurz zusammen, aber sie hat ungefähr das gesagt, was viele Gastwirte, Restaurantbesitzer in Wirklichkeit bedrückt:

„Warum, liebe Regierung, wollt Ihr uns Wirte zerstören?“ Auflagen: „HCCP-Gesetz mit Schulungen, Aufzeichnungen, vorgeschriebenen Desinfektionsmitteln“, Abklatschtests, „Kntrollen von Lebensmittelinspektoren, wo wir schon Angst haben (), wenn sie das Lokal betreten“, und KIAB.

Das heißt, die Behörden gehen so vor, nicht weil sie vom Staat bezahlt werden, son­dern sie treten als Herrscher auf – und das ist nicht in Ordnung. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Die Redezeit ist schon zu Ende, oder?)

„Allergenverordnung: Schulungen, Speisekarteninfo, schriftliche Dikumentation, mündliche Weitergabe der Allergeninformation an unsere Gäste. Auflistung der Rezep­turen oder Zutaten, () kcal-Angaben“. Weiters müssen die teuren Speisekarten immer wieder ergänzt werden.

„Aufzeichnungen und strenge Kontrollen: () Warenaufnahme“, Schädlingsbekämp­fung, Desinfektion, „Zeitaufzeichnungen der Reinigung, Warenrückstellung“, bei mitge­brachten Mehlspeisen, selbstgemachten Produkten, Temperaturaufzeichnungen, Arbeits­zeit­aufzeichnungen. Man braucht einen Angestellten, damit diese Aufzeich­nungen ordnungsgemäß erfolgen.

Barrierefreie Gastronomie ab 1. Jänner: Wer zahlt uns das? Woher werden wir das Geld nehmen?

Registrierkassenpflicht: Warum werden wir unter Generalverdacht gestellt? Man sollte die Steuerhinterzieher woanders als bei Klein- und Mittelbetrieben und Wirtsleuten suchen!

Lebensmittelabfälle reduzieren: Es tut einem das Herz weh, was da weggeschmissen werden muss. Früher haben es die Bauern abgeholt.

Erhöhung der Grunderwerbsteuer, Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 13 Prozent, Erhöhung der Abschreibdauer, und jetzt das generelle Rauchverbot 2018; davor die Trennung von Raucher- und Nichtraucherzonen. Mit der Trennung hat es gut funk­tioniert. Überall kann die Rauchware gekauft werden, nur rauchen darf man fast nirgends mehr. 1,6 Milliarden € werden an Tabaksteuern in Österreich eingenommen, an zweiter Stelle nach der Mineralölsteuer, und so weiter.

Ich denke, ein enormes Gasthaussterben bahnt sich an. Dies kann nicht im Sinne der Politik und Bevölkerung sein.

Zerstört bitte nicht, was wir mühevoll aufgebaut haben! Ich glaube, es geht nicht nur uns so, ich spreche vielen aus dem Herzen. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Bitte, Sie werden wohl die Geduld haben, einer Bürgerin zuzuhören, anzuhören, was sie da artikuliert hat! (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend ein Satz von Immanuel Kant (Ruf bei der SPÖ: Zugabe!) – kommt schon; aufpassen, vielleicht müssen wir dann einen Aufsatz schreiben! –: „Der Souverän will das Volk nach seinen Begriffen glücklich machen und wird Despot; das Volk will sich den allgemeinen menschlichen Anspruch auf eigene Glückseligkeit nicht nehmen lassen und wird Rebell.“

Ich denke, diese Rebellion kann man vielleicht schon heuer sehen, bei den Wahlen im Herbst in Oberösterreich und in Wien. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.26



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 50

Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Spindelberger. – Bitte.

 


10.26.33

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Ich versuche, das Ganze ein bisschen sachlicher anzugehen. Alle, die mich kennen, wissen, dass ich jemand bin, der gerne auf Kompromisse eingeht, aber die hören sich für mich dort auf, wo es um das wichtigste Gut des Menschen geht, nämlich um unsere Gesundheit.

Es ist traurige Wirklichkeit, Herr Kollege Riemer, dass in Österreich der Tabakkonsum überdurchschnittlich hoch ist und leider das Einstiegsalter der Jugendlichen besonders niedrig. Daher bin ich persönlich als Gesundheitssprecher der SPÖ sehr froh über diesen Beschluss der Bundesregierung zum generellen Rauchverbot in der Gastro­nomie, denn dieser Beschluss ist ein historischer Beitrag zur Steigerung der Gesund­heit der Menschen in Österreich. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Dabei geht es in erster Linie – das sollte man schon auch berücksichtigen – um den Schutz besonders gefährdeter Zielgruppen wie Kinder, Jugendliche und auch chronisch kranke Menschen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Neubauer.) Wir als Gesundheitspolitiker können doch nicht tatenlos zuschauen, wenn Stunde für Stunde ein Mensch in Österreich an Folgen des Rauchens stirbt. Und wir können nicht zuschauen, wenn jede achte Stunde ein Mensch in Österreich an Folgen des Passivrauchens stirbt. (Abg. Neubauer: Als Nächstes schaffen wir den Schweinsbraten ab!)

In diesem Bereich gibt es sicherlich auch in Zukunft noch viel zu tun. Ich denke etwa an den Jugendschutz. Wenn wir uns vor Augen führen, dass bereits ein Viertel der Jugendlichen unter 15 Jahren regelmäßig zum Glimmstängel greift, dann müssen wir sagen, das sind doch erschreckende Zahlen.

Daher sage ich: Danke an die Bundesministerin, die am heurigen Weltnichtrauchertag Ende Mai eine Imagekampagne gestartet hat, „Leb dein Leben. Ohne Rauch“, mit dem klaren Ziel, den Einstieg ins Rauchen so früh wie möglich zu verhindern!

Das Rauchverbot in der Gastronomie wird zusätzlich positiven Einfluss auch auf die Jugendlichen haben, denn weniger Möglichkeiten, zu rauchen, führen zwangsläufig auch zu weniger Konsum. Wir müssen alles tun, um ein stärkeres Bewusstsein für die verheerenden Konsequenzen des Nikotinkonsums zu schaffen.

Herr Kollege Riemer, man kann alles ins Lächerliche ziehen (Zwischenruf bei der FPÖ), aber ich glaube, ich muss Ihnen dramatisch vor Augen führen, dass alleine in Österreich 14 000 Tote durch Rauchen zu verzeichnen sind und immerhin 1 000 Tote durch Passivrauchen. Daher haben alle verantwortungsvollen Politikerinnen und Politiker ohne Wenn und Aber die Pflicht, die Bürger vor vermeidbaren Gesundheits­schädigungen zu schützen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bin froh darüber, dass Österreich mit dem heutigen Beschluss endlich – so, wie es die Frau Bundesministerin immer sagt – den Nimbus als „Aschenbecher Europas“ ablegen kann.

Kollege Riemer, wenn Sie nur ein bisschen über den Tellerrand schauen würden, könnten Sie feststellen, dass Rauchverbote in italienischen Pizzerien, in französischen Bistros, spanischen Strandcafés, aber auch in irischen Pubs zu keinem Massen­sterben der Gastronomie geführt haben. (Zwischenruf bei der FPÖ sowie des Abg. Jarolim.) Ich habe auch mit vielen Wirten gesprochen, und selbst Wirte, die auf Nichtraucherbetrieb umgestellt haben, sagen mir: Ja, ich habe einzelne Gäste verloren, aber ich habe ganze Familien gewonnen!


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Vergessen wir bitte bei dieser immer so emotional geführten Debatte eines nicht: Nicht rauchende Gäste können Rauchlokale meiden, aber wie sieht die Situation für die Abertausenden Beschäftigten in der Gastronomie aus, die ihren Job in einer verrauch­ten Bude verrichten müssen? Jeder nicht rauchende Mitarbeiter in einem Raucher­betrieb hat im Vergleich zu einem Nichtraucher an einem rauchfreien Arbeitsplatz ein bis zu sechsfach höheres Herzinfarktrisiko, ein dreifach höheres Schlaganfallrisiko und ein 26-fach höheres Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Das heißt, Passivrauch­belastung ist die maßgebliche Ursache für Lungenkrebs.

In dem Wissen, dass alleine in Österreich doppelt so viele Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben wie im Straßenverkehr, nämlich jährlich 1 000 an der Zahl, bitte ich alle hier im Hohen Haus vertretenen Abgeordneten, der vorliegenden Gesetzesmaterie die Zustimmung zu geben.

Aufgrund dieser erschreckenden Zahlen darf es ganz einfach keine faulen Kompro­misse mehr geben, denn die unternehmerische Freiheit hat dort zu enden, wo es um die Gesundheit der Menschen geht. (Beifall bei der SPÖ.)

10.30


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Dietrich. – Bitte.

 


10.31.07

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzte Frau Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich tue mir leicht, über dieses Thema zu reden, weil ich überzeugte Nichtraucherin bin. Ich bin nicht deshalb überzeugte Nichtraucherin, weil ich von Jugend an gewusst habe, dass das schädlich ist und dass ich das auf keinen Fall tun darf – nämlich in der Zeit, in der die Kolleginnen begonnen haben, zu rauchen –, sondern deshalb, weil es mir einfach in dieser Phase nicht geschmeckt hat und ich den Sinn des Rauchens für mich nicht erkannt habe.

Ich kenne auch die Studie der WHO, die besagt, dass bis 2030 8 Millionen Menschen jährlich an den Folgen von Rauchen sterben werden. Das ist ganz klar, das kann man nicht wegdiskutieren: Rauchen ist gesundheitsschädlich. Ich verstehe auch die Position der Frau Gesundheitsminister, die alles, was die Gesundheit gefährdet, aus dem Weg räumen möchte.

Meine geschätzten Damen und Herren! Man kann im Leben aber nicht alles, was die Gesundheit gefährdet, aus dem Weg räumen. Wie schaut es aus mit Leuten, die gerne fettes Fleisch essen? (Ruf bei der SPÖ:  niemand anderen!) Wir alle essen gehärtete Fette, künstlich gehärtete Fette, Fast Food ist schädlich, Zucker ist schädlich. (Abg. Neubauer: Das ganze Leben ist gefährlich!) Die Palette dessen, was wir Tag für Tag an schädlichen Substanzen zu uns nehmen, ist riesig.

Wenn man dann sagt: Na gut, es ist die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen, ob er das mit seinem Körper macht, ja oder nein!, dann können wir den Bogen noch ein Stück weiter spannen. Feinstaub ist ein Thema, das uns speziell im Winter beschäftigt. Feinstaub wird hauptsächlich durch Heizen verursacht. Hören wir dann alle auf, zu heizen, weil die Feinstaubbelastung jeden Einzelnen betrifft? – Ich glaube, darüber sollten wir nachdenken. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Peter Wurm.)

Wir wollen eines: Wir wollen mündige Bürger, die freie Entscheidungen treffen können und die selbst entscheiden können, ob sie rauchen wollen oder nicht. Wir wollen Gastwirten die Entscheidung nicht abnehmen. Wir wollen, dass der Gastronom entscheiden kann, ob in seinem Gasthaus geraucht wird oder nicht. Wir wollen, dass


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die Gäste entscheiden können – so wie ich –: Gehe ich in ein Nichtraucherlokal, oder gehe ich in ein Raucherlokal?

Meine geschätzten Damen und Herren, reden wir die Welt nicht schön! Schauen wir da hinauf zum Raucherkammerl: Da stehen Tag für Tag viele Menschen (Abg. Neubauer: Genau die, die das beschließen!), sie stehen dort zusammen, der eine oder andere geht mit, weil dort drinnen eine ordentliche Kommunikation stattfindet. Hören wir doch auf, die Welt schönzureden! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Dieses Tabakgesetz hat eine leidvolle Geschichte, begonnen bei Frau Kurzzeitminister Kdolsky, die damals ein verpfuschtes Tabakgesetz verabschiedet hat; das ist dann immer weitergegangen. Das war einfach ein sehr unbefriedigender Zustand. Dieses Gesetz damals hat übrigens im Ranking der patschertsten Gesetze einen Spitzenplatz erhalten. Jetzt, 2015, gibt es einen neuen Ansatz, einen Ansatz, der dann wirklich vorschreibt: absolutes Rauchverbot!

Ich war bei dieser Demonstration der Wirte, als 3 000 Wirte vor dem Parlament waren, und die Wirte haben tatsächlich Existenzängste. Sie sagen, viele Gäste werden nicht mehr kommen. Es waren aber auch Wirte dabei, die gefragt haben: Ich bin selbst Kettenraucher, darf ich jetzt in meinem Lokal nicht mehr rauchen? (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)

Wo beginnt dieser Verbots- und Gebotsstaat, wo hört er auf? – Ich sage Ihnen, wir wollen einen freien Staat. Wir wollen nicht vom Staat dominiert werden mit Gesetzen, die uns ständig einschränken. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es geht dann so weit, dass das Problem verlagert wird. Die Leute hören ja deshalb nicht auf, zu rauchen, sondern wir verlagern das Problem, wir verlagern es nach außen. (Ruf bei der FPÖ: Ja, genau!) Wie wird sich der Anrainer freuen, der vielleicht im Stockwerk darüber wohnt, sein Fenster offen hat und dann ständig mit dem Rauch konfrontiert wird?! Das ist aus unserer Sicht der absolut falsche Weg. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Herr Kollege Spindelberger – dort vorne ist er –, Sie haben gesagt, Rauchen ist schädlich für viele Jugendliche. – Da gebe ich Ihnen recht, aber Deutschland geht da einen sehr guten, zielführenden Weg. (Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.) Da gibt es nämlich eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die besagt: Durch die Prävention an den Schulen – dort hat man verstärkt die jungen Leute über die Schäden, die das Rauchen verursachen kann, aufgeklärt – ist es gelungen, den Anteil der 12- bis 17-jährigen Raucher zu halbieren, und es ist auch gelungen, das Raucheinstiegsalter zu erhöhen.

Ich glaube, Österreich sollte diesen Weg gehen: den Weg der Prävention, den Weg der Aufklärung an den Schulen, dort soll man sich wirklich voll einsetzen, damit eben die jungen Leute erst gar nicht zum Glimmstängel greifen. (Zwischenruf des Abg. Schönegger.)

Meine geschätzten Damen und Herren, zusammenfassend: Selbstbestimmung ist ein sehr, sehr hoher Wert in der Demokratie, treten wir diesen Wert nicht mit Füßen! Lassen wir die Leute selbst entscheiden, ob sie rauchen wollen oder nicht! Aus diesem Grund werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Neubauer und Themessl.)

10.37


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Dr. Rasinger. – Bitte.

 



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10.37.10

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir haben gerade die Rede einer gesundheitspolitischen Geisterfahrerin gehört, also ich bin da wirklich fassungslos. (Abg. Kitzmüller: Das kann man aber nicht sagen! – Abg. Neubauer:  Entschuldigung fällig! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich bin da wirklich fassungslos 

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, mit dieser Debatte versuchen wir, gerade auch junge Menschen anzusprechen. Ich würde meinen – auch was die Würde des Hauses betrifft und noch dazu, weil das ein direkter persönlicher Vorwurf ist –, dass das nicht angebracht ist. – Bitte. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und Team Stronach.)

 


Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (fortsetzend): Wenn Sie zum wiederholten Male hier ansprechen, das sei freie Selbstbestimmung, dann muss ich Ihnen sagen, Frau Dietrich, dass es in Deutschland, in Bayern eine Volksabstimmung zum Thema Rauchen in der Gastronomie gegeben hat und diese mit 80 Prozent für ein Rauch­verbot ausgegangen ist. (Abg. Peter Wurm: Das war in der Schweiz!) Es muss auch das Recht einer Demokratie sein, irgendwo Beschränkungen einzuführen, denn wenn jeder macht, was er will, dann sind wir beim Rauchen genau dort, wo wir sind (Zwi­schenrufe bei der FPÖ), nämlich bei 15 000 Toten im Jahr. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Eigentlich sollte das für uns selber ein Ansporn sein. Wenn 18 Prozent aller Todesfälle mit Rauchen zusammenhängen, dann wäre es einmal ... (Zwischenrufe der Abgeordneten Neubauer und Peter Wurm.) – Kommen Sie herunter, reden Sie hier! Kommen Sie herunter und nennen Sie Ihre Argumente! Ich höre Ihnen dann gerne zu.

Wenn 18 Prozent aller Todesfälle mit Rauchen zusammenhängen und die Menschen, die rauchen, acht Jahre früher sterben, dann würde ich als Arzt meinen, jeder sollte von sich aus sagen: Ich will acht Jahre länger leben! Wenn 90 Prozent aller Lungen­krebse mit dem Rauchen zusammenhängen, würde ich sagen, das ist keine sehr schöne Sache. Und wenn man die neuesten Studien liest, wonach Bauchspeichel­drüsenkrebs und auch Prostatakrebs und andere Krebse damit zusammenhängen, 30 Prozent aller Karzinome, also 13 000 pro Jahr, dann kann doch eine Gesundheits­verwaltung nicht daran vorbeigehen und sagen: Das kümmert uns überhaupt nicht!; auch wenn es dreimal so viele Herzinfarkttote, Schlaganfall- und COPD-Patienten gibt.

Wir haben das schon zigmal wiederholt, und trotzdem sieht man tagtäglich 12-jährige Kinder bei der U-Bahn stehen und rauchen. Wir haben die schlechteste Rate in Europa. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Die Wirte sind überhaupt nicht schuld am Rauchproblem, das muss man einmal ganz klar sagen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Die Wirte wollen etwas anbieten (Beifall bei der ÖVP – Abg. Neubauer: Die kriegen jetzt die Strafe dafür!), aber es ist halt einmal so, dass europaweit die Meinung vorherrscht, dass es ein wichtiges Signal ist.

Wir wissen aus Studien aus Schottland und England, dass die Infarktrate dort, wo in der Gastronomie Verbote eingeführt wurden, um 10 bis 15 Prozent gesunken ist, wir wissen, dass es gut für die Mitarbeiter ist. Und wir müssen wirklich einmal quasi über die Wirte hinausschauen, die sich da zu Unrecht geprügelt fühlen. Sie wollen nur anbieten, mehr wollen sie nicht. Sie leiden ja in der Regel selbst unter dem Rauch.

Wir müssen einmal schauen, dass die Eltern ihrer Pflicht nachkommen, dass unter 16 Jahren nicht geraucht werden darf. Das ist Gesetz, das ist Jugendschutz. Es ist wirklich nicht notwendig, dass wir da an der Spitze mit Grönland liegen.


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Auch in der Preispolitik ist es so, dass wir, wenn man Studien des IHS, aber auch ausländische Studien, ernst nimmt, zwar 1,7 Milliarden € durch das Rauchen einneh­men, aber die Kosten sind 500 Millionen € höher. Ich sehe überhaupt nicht ein, warum ich als Nichtraucher das Rauchen noch sponsern muss. In der Schweiz, in Frankreich und in Deutschland sind die Preise für Zigaretten viel höher. Ich rede gar nicht von den berühmten 10 Cent, die wir vielleicht für die Prävention bekommen.

Damit bin ich schon bei der nationalen Strategie. Mir geht seit zehn Jahren eine wirklich nationale Präventionsstrategie ab. Zwei Drittel der Raucher wollen aussteigen; es wäre gescheit, wenn viele gar nicht einsteigen.

Unser österreichisches Gesundheitswesen ist sehr krankheits- und sehr spitalslastig. Ich als Arzt würde mir wünschen, dass ich keine Raucher behandeln muss, und schon gar nicht wünsche ich mir Leute, die mir sagen: Herr Doktor, ich weiß, ich habe ein Karzinom, warum habe ich überhaupt zu rauchen angefangen und warum hat mich keiner abgehalten? – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

10.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.

 


10.41.59

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geräuschkulisse bei der ÖVP drüben! Zuerst gebe ich ein ganz klares Bekenntnis zum Nichtraucherschutz ab, damit nicht missverstanden wird, warum ich in weiterer Folge diesen Murks kritisiere, den die Regierung uns zum wiederholten Male vorlegt. Nicht nur das Gesetz von 2009 und die Reparatur 2014 waren ein Murks, sondern das, was wir hier vor der Nase liegen haben, ist halt wieder daneben, weil es ungenau gearbeitet ist.

Und zwar wird – damit möchte ich beginnen – viel stärker als notwendig in die Privat­autonomie eingegriffen. Dort, wo Sie geregelt haben, was in den Vereinsräumlichkeiten zulässig ist und was nicht, haben Sie – Kollege Riemer hat das schon ein Stück weit ausgeführt – mehr getan als notwendig. Wenn ein Verein, ein Bridge-Verein, ein Turnier organisiert und dort geraucht werden darf, dann verbieten Sie das jetzt mit, obwohl das in den Räumlichkeiten des Vereins stattfindet, und damit ist es über­schießend. Sie haben überhaupt keinen Respekt davor, wo der öffentliche Raum endet und wo der private Raum beginnt. Das ist diese Unsensibilität, die wir von dieser Regierung leider in Fragen, wo es auf das Feinziselierte ankäme, gewohnt sind. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ein weiteres Element, wo Sie nicht sauber gearbeitet haben, ist dort, wo es um Verkehrsmittel geht und ob in Verkehrsmitteln geraucht werden darf, weil Sie nämlich auch private Verkehrsmittel miterfasst haben, die nicht nur zur gewerblichen, sondern grundsätzlich zur entgeltlichen Personenbeförderung eingesetzt werden. Wenn Sie heute schauen, wie viele Menschen Mitfahrgelegenheiten suchen, und man halt dem Fahrer Benzingeld gibt, dann ist das, juristisch gesehen, entgeltliche Beförderung und damit herrscht in diesem Pkw, in dem jemand gegen Entgelt mitgenommen wird, Rauchverbot und auch gleich eine Kennzeichnungspflicht dazu. – Super haben Sie das gemacht, wirklich großartig!

Auch in der Gastronomie pfuschen Sie fleißig weiter und schaffen wieder zwei Klassen von Restaurants. Es gibt normale Restaurants, dort herrscht Rauchverbot. Wenn das Restaurant aber Teil eines Hotelbetriebs ist, dann darf das Hotel einen Raucherraum unterhalten, und dieses Restaurant kann natürlich den eigenen Gästen auch diesen


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Raucherraum anbieten. Also haben Sie wieder zwei Klassen von Restaurants geschaf­fen. – Wieder ein großartiger Treffer.

Kollege Spindelberger hat die Gefahren des Rauchens richtig ausgeführt, wie viele Tote es dadurch gibt. Das wissen wir alles, das ist auch unbestritten, aber die Frage ist, weshalb Sie Produkte im Tabakgesetz mitregeln und diese auch verbieten, obwohl es gar keine Tabakprodukte sind. Sie habe die E-Zigaretten miterfasst, Sie haben auch nichttabakhaltige Wasserpfeifen miterfasst. Ja überhaupt sind künftig alle – Anfüh­rungs­zeichen – „neuartigen Erzeugnisse“ verboten, wobei keiner weiß, welche neuartigen Erzeugnisse gemeint sind. Wenn man das Gesetz genau liest, haben Sie nämlich jede neuartige Rakete und jedes neuartige Auto mitverboten, weil Sie sich gar nicht auf das Thema beziehen, wo dieses neuartige Erzeugnis herkommt – also wirk­lich eine legistische Glanzleistung!

Die E-Zigarette hätte auch der Wirtschaftsbund gerne aus dem Gesetz draußen gehabt. Jetzt müssen halt die Wirtschaftsbundabgeordneten heute schon wieder einknicken, so wie sie gestern eingeknickt sind, aber sie sind diese Bewegung ja schon einigermaßen gewohnt.

Sie haben weiters die Shisha-Bars erfasst. Mit diesem Gesetz entziehen Sie einer ganzen Unternehmensgruppe die Geschäftsgrundlage. Wer geht denn in eine Shisha-Bar? Jemand, der Shisha rauchen will – sonst gehe ich dort nicht hinein. Das hat jetzt mit Nichtraucherschutz nichts mehr zu tun.

Was Sie allerdings vom Rauchverbot ausnehmen – da hat sich wieder eine ganz starke Lobby durchgesetzt –, das sind die Tabaktrafiken. In eine Shisha-Bar gehe ich nur, wenn ich rauchen will. In eine Tabaktrafik gehe ich vielleicht auch, wenn ich eine Zeitung oder Briefmarken kaufen will. Also dort darf ich vom Rauch behelligt werden, aber in der Shisha-Bar nicht. – Das ist die Logik dieser Bundesregierung. Ein schlecht verhirntes Gesetz von vorne bis hinten. Ich muss aufpassen, dass ich mir keinen Ordnungsruf einhandle, so eine Qualität hat dieses Gesetz. Wenn ich das sagen würde, was angebracht wäre, dann bekäme ich einen Ordnungsruf. (Abg. Darmann: Mehrere!) – Mehrere.

Diese Regierungsvorlage, über die wir heute abstimmen, ist dermaßen ungenügend, dass wir – bei allem Bekenntnis zum Nichtraucherschutz – das, was uns hier vorliegt, keinesfalls mittragen können. (Beifall bei den NEOS.)

10.46


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. – Bitte.

 


10.46.59

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wer die Diskussion um die rauchfreie Gastronomie mitverfolgt hat – das geht ja länger als seit dem letzten Gesetzesbeschluss, das ist eigentlich eine 20-jährige Diskussion –, der weiß, dass das heute ein historischer Beschluss ist.

Ich denke, wir haben es auch mit einer gesellschaftlichen Veränderung zu tun. Es war früher viel mehr akzeptiert – da erinnern wir uns alle –, wie selbstverständlich es war, überall, auch vor Kindern, zu rauchen. Das ist heute bei Weiten nicht mehr so akzeptiert. Die gesellschaftliche Akzeptanz hat sich einfach verändert. Dafür spricht auch, dass sich fast 63 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher eine rauchfreie Gastronomie wünschen.

In diesem Sinn bin ich sehr froh über dieses Gesetz, und ich kann sagen: endlich!!! – mit dreifachem Rufzeichen. Danke auch, Frau Ministerin, Sie haben sich in einer sehr


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schwierigen Zeit genau für dieses Thema sehr stark eingesetzt. Es war auch nicht einfach, hier eine Einigung zu finden. Ich weiß, wie viele Interessengruppen noch bis zum Schluss lobbyiert haben, aber es liegt jetzt wirklich etwas am Tisch, das eine historische Zäsur in dieser ewig langen Diskussion um eine rauchfreie Gastronomie ist. Ich bin froh darüber.

Ich möchte noch ein paar Argumente bringen. – Ich glaube, dass uns allen damals sehr klar war, selbst bei Beschluss des alten Gesetzes, dass es ein Pfusch war. Es war damals auch die Wirtschaftskammer, die das unbedingt so wollte, also mit diesen getrennten Bereichen. Es gab dann Dutzende Verstöße gegen das Rauchverbot, kaum einen Gastronomiebetrieb, der sich wirklich ausgekannt hat. Es gab die Frage, wie man das Gesetz interpretiert, wenn man zur Toilettenanlage durchgeht. Also dass das Gesetz maßgeblich reparaturbedürftig war, das war allen Beteiligten ohnehin klar.

Es geht aber vor allem auch um die Menschen, die in diesem Bereich arbeiten. Es sind 250 000 Kellnerinnen und Kellner, Köchinnen und Köche, die sich ihren Arbeitsplatz nicht aussuchen können; das wissen wir auch alle. In diesem Sinn ist es auch ein guter Beschluss für den Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz. (Beifall bei den Grünen.)

Auch Kinder und Jugendliche können sich nicht immer aussuchen, wo sich ihre Eltern hinsetzen wollen. Es ist in diesem Sinn auch ein Gesetz für den Kinderschutz.

Die Lächerlichkeit, mit der die Freiheitliche Partei dieses Thema behandelt hat – also ich kann das nicht nachvollziehen. Sie alle haben wahrscheinlich einen Menschen in Ihrem Bekanntenkreis, der eine Krebserkrankung aufgrund von Rauchen hat. Ich kann Ihnen sagen, mir tut es um jeden einzelnen Fall extrem leid, denn das ist kein schönes Sterben. Wir alle wissen, was das bedeutet. Sie reden von diesen 14 000 Toten so ungefähr: Selber schuld! – Das ist bei mir so angekommen.

Ich finde, die Angehörigen, die Kinder, die Eltern dieser Kranken haben ganz anderes verdient, nämlich vor allem auch eine gewisse Wertschätzung, dass Sie in diesen Tagen und Stunden, wo Menschen erkranken, auch an die Angehörigen denken. (Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek und Hafenecker.) Das bedeutet eine Herausforderung für die ganze Familie. Das ist ein irrsinniger Druck. Sie als Ärztin (in Richtung der Abg. Belakowitsch-Jenewein) wissen das vielleicht auch.

Sie haben sicher auch schon Kinder beobachtet, die zu ihrem Papa oder zu ihrer Mama sagen: Papa, Mama, bitte hör zum Rauchen auf! – Also ich habe das gesehen und mir sind die auch wichtig. (Abg. Hafenecker: ! Drogenfreigabe fordern Sie! Doppelmoral!) – Und das ist keine Doppelmoral. Als Gesetzgeber, als Gesetzgeberin kann sich eine Mehrheit für den Gesundheitsschutz entscheiden, und das tun wir hier. Das tun wir mit dem heutigen Beschluss. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Bedauerlich ist die Umstellungsphase, dass die Umstellung de facto noch bis 2018 erstreckt wird. Ich bin massiv davon überzeugt, je schneller man umstellt und je schneller die Umgewöhnung funktioniert, dass auch allfällige – sollte es die geben – leichte Umsatzeinbußen nicht geschehen würden. Also wäre die Umstellung schneller erfolgt, wäre es besser gewesen. Aber okay, das ist vielleicht noch ein Kompromiss, der nicht anders lösbar war.

Es bestehen noch andere Probleme beim Rauchen, das wissen wir. Ich glaube, dass bei der Jugendprävention eine riesige Baustelle herrscht. Das Einstiegsalter ist neun Jahre, das ist wirklich extrem jung. 53 Prozent der Jugendlichen unter 19 rauchen; das ist etwas, was niemand ausblenden darf. Da sind wir als Politiker, Politikerinnen verantwortlich.


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Wir wissen auch, dass es verantwortungslos ist, im Auto neben Kindern zu rauchen. Jeder und jede, der oder die das macht, weiß, dass das verantwortungslos ist. (Abg. Hafenecker: Mich würde interessieren, wo Ihre Parteikollegen die Joints rauchen wollen, die Sie freigeben wollen!) – Darf ich noch kurz fertigreden? Sie können sich dann gerne zu Wort melden.

Ich möchte noch etwas zu den Vereinen sagen. – Wenn man das ein bisschen aus dem Alltagsleben heraus beobachtet: Sie gehen alle in den Fußballklub, Sie gehen alle in den Tennisverein (Abg. Rädler: Bei Ihnen am Golfplatz!), Sie sehen überall die Aschenbecher herumstehen. Teilweise sind es Minis, die trainiert werden. Das sind fünf-, sechsjährige Kinder in den Sportvereinen. Ich glaube, dass es sehr notwendig für diese Kultur des Nichtrauchens ist, dass Kinder oder Jugendliche sehen, dass es nicht selbstverständlich ist, dass überall geraucht wird. In dem Sinn hoffe ich, dass das bei diesen Vereinen eine positive Auswirkung auf den Jugendschutz haben wird, denn dort sind überall Kinder und Jugendliche.

Ihnen ist das alles offensichtlich egal, mir ist es einen Herzensanliegen. Ich will niemanden wegen etwas, was wirklich vermeidbar wäre, leiden und sterben sehen. Es ist wirklich vermeidbar. Und dass wir bei dieser Raucherkultur in Österreich jetzt mit der rauchfreien Gastronomie ansetzen, ist ein großer Schritt.

Ich gratuliere Ihnen, Frau Ministerin! Wir haben Sie immer dabei unterstützt, gerade ich persönlich habe das auch immer sehr vorangetrieben. Ich bin froh darüber, dass wir das heute beschließen dürfen. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

10.52


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


10.52.06

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Für mich ist das auch ein Tag, den ich wirklich mit Freude erwartet habe. Das ist für mich persönlich eine seit 2008 gehende Geschichte in der Frage des Tabakgesetzes, weil ich ja damals als Gesundheitssprecherin, zumindest in den Anfangsphasen, das Tabakgesetz noch mitverhandelt habe.

Dann, nachdem für mich als Gesundheitspolitikerin klar war, dass ein generelles Rauchverbot die fairste und die einfachste Lösung ist – ich werde dann noch erklären, was ich mit „fair“ und „einfach“ in der Gastronomie meine –, wurde mir damals das Verhandlungsmandat entzogen und Minister Buchinger musste mit Andrea Kdolsky dieses Gesetz fertigverhandeln, weil es klar war, dass es keinen Kompromiss geben konnte, der in meine Richtung gehen konnte. Jetzt ist es so weit, dass wir ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie – leider erst mit 2018 – bekommen.

Ich komme jetzt noch einmal zu der Frage, was fair und was unfair ist. Ich bin in der damaligen Phase durch viele Lokale gegangen und habe mit Gastronomen darüber geredet, was sie als fair empfänden, wenn ein Rauchverbot kommen sollte. Dann war ganz klar, dass diese Trennung, die wir damals gemacht haben zwischen großen und kleinen Lokalen, zwischen Lokalen, die es sich leisten konnten – räumlich nämlich –, eine Raucherzone einzurichten, und denen, die es nicht konnten, dass wir da in ein ziemliches Ungleichverhältnis gekommen sind.

Gastronomen, auch von kleinen Lokalen, haben mir gesagt, sie selbst haben zu rauchen aufgehört, sie würden auch gerne das Rauchen in ihren Lokalen verbieten, es geht aber nicht, weil zehn Meter daneben das nächste Lokal offen hat, das Rauchen erlaubt und damit kommt es zu einer ganz klaren Ungleichbehandlung. Das heißt, das


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würde sich dorthin verlagern, weil – wie es nun einmal ist – Nichtraucherinnen und Nichtraucher oft tolerant sind und mit den Rauchern und Raucherinnen in andere Lokale mitgehen würden. Nicht zu reden von den Kindern – Sie haben es gesagt, Frau Abgeordnete Glawischnig –, die es sich nicht aussuchen können, wohin sie mit ihren Eltern gehen. Diese Situation war für die GesundheitspolitikerInnen unbefriedigend.

Jetzt ist es gelungen, gemeinsam mit dem Koalitionspartner ein Gesetz zu schaffen, das versucht, klare Regelungen darzustellen. Die Frage der Vereinslokale war eine, die wir sehr, sehr stark diskutiert haben. Warum? – Wir alle wissen, was in Deutschland geschehen ist, als ein Tabakgesetz eingeführt wurde, das ein Rauchverbot in der Gastronomie vorgesehen hat. Vereine wurden gegründet, Lokalbesitzer haben aus ihrem Lokal einen Verein gemacht. Dem Kunden wurde 1 € verrechnet, der ihm dann mehr oder weniger auf der Rechnung wieder gutgeschrieben wurde. Damit war er Vereinsmitglied und dieses Vereinslokal hat dann Rauchen erlaubt. Das war etwas, was die Gastronomen, die es ernst gemeint haben, auf jeden Fall verhindern wollten, weil genau damit wäre wieder eine Umgehungsmöglichkeit da gewesen.

Ich weiß, dass Gastronomen sehr verantwortungsvolle Menschen sind, und das, was Kollege Riemer in seiner Anfangsrede aus dem Brief einer Gastronomin zitiert hat, muss ja jedem verantwortungsvollen Gastronomen oder Hotelier im Prinzip die Zornesröte ins Gesicht getrieben haben, denn was er vorgelesen hat (Abg. Peter Wurm: Es ändert nichts an der Realität!), was sie sich an Kontrollen gefallen lassen muss, waren zwei Drittel Hygienekontrollen, Abklatschtests, Insektenschutz, Kühlket­ten, all diese Dinge. – Das kann schon unangenehm sein, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das als Kunde oder verantwortungsvoller Gastronom bekritteln würden.

Von den Registrierkassen haben wir schon geredet bei der Frage: Wer zahlt schon gerne Steuern? – Niemand. Das heißt, auch das muss man sich gefallen lassen.

Bei der Frage des ArbeitnehmerInnenschutzes, auch vielfach diskutiert, wurde vom Kollegen Riemer kritisiert, dass man den ArbeitnehmerInnenschutz – Anmeldungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, all diese Sachen – kontrolliert. Auch das ist etwas, was ArbeitnehmerInnenschutz ausmacht. Und das sind natürlich auch rauchfreie Arbeits­plätze für Menschen in der Gastronomie.

Wenn man sich die Geschichte des Rauchverbots anschaut, und zwar von 1992, als Minister Ausserwinkler damit begonnen hat, bis zu diesen Schritten, so glaube ich, dass wir einen großen Schritt gemacht haben, um Menschen vom Rauchen abzu­halten.

Meine Tochter hat mir letztens einen Eintrag geschickt, den ich ihr damals in ihr Stamm­buch geschrieben habe. Der hat gelautet: Was nützt die beste Erziehung – Kinder machen uns doch alles nach. – Und genauso ist es!

Kinder, die ihre Eltern rauchen sehen, Kinder, die Menschen rauchen sehen, die überall rauchen können, sehen das Rauchen weit entspannter, als wenn man einfach sagte: hier nicht!

In der Prävention, das stimmt, da gibt es noch einiges zu tun. Den ersten Schritt, so glaube ich, haben wir bereits gemacht. Wir haben eine Kampagne unter dem Titel „YOLO – You Only Live Once gestartet, die genau darauf hinzielt, was Frau Abgeordnet Dietrich gesagt hat. Mit dieser Kampagne geht man in Schulen hinein, sie wird sehr massiv mit Schulanfang starten. Dabei wird in Schulen darüber aufgeklärt, wie schädlich Rauchen ist, und zwar mit verschiedensten Materialien wie Quiz, mit all diesen Dingen – eine Kampagne, die von Jugendlichen für Jugendliche gemacht wird.


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Was wir auch noch weiter machen werden – das Gesetz ist ein Schritt, ich habe es schon gesagt, es ist eine multifaktorielle Geschichte. Mit einem Gesetz, das das Rauchen allein in der Gastronomie verbietet, wird man die Menschen nicht vom Rauchen abhalten, aber mit Präventionsmaßnahmen und auch mit der Möglichkeit des Raucherausstiegs. Deswegen werden wir auch weiterhin versuchen, es Menschen zu erleichtern, aus dem Rauchen auszusteigen. Wir werden noch mehrere Initiativen setzen. Sie werden sehen, wir werden noch einiges versuchen.

Ich glaube, dass dies ein guter Tag ist. Ich bin wirklich sehr froh darüber, dass es mir gelungen ist, das in der kurzen Zeit gemeinsam mit dem Koalitionspartner zu verhandeln. Mein Dank auch an Herrn Vizekanzler Mitterlehner, mit dem es sehr, sehr konstruktiv war, zu verhandeln. Mein Dank auch an die Gastronomen, an die Wirtschaftskammer, an die Hotellerie, mit denen wir sehr viele Gespräche geführt haben, sehr gute, sehr kontroverse Gespräche geführt haben, und zu diesem Kompro­miss gekommen sind.

Ich glaube, es ist ein guter Schritt in Sachen NichtraucherInnenschutz und ein guter Schritt, dass vielleicht doch weniger Menschen an den Folgen von Tabakkonsum – den, den sie selber rauchen oder den, den sie passiv rauchen – sterben werden. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

10.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wurm zu Wort. – Bitte.

 


10.58.09

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Raucher und natürlich auch Nichtraucher vor den Bildschirmen! Ich möchte heute mit einer Journalistenlegende in Österreich beginnen, Helmut A. Gansterer, in der Juni-Ausgabe des „trend“, und möchte kurz zitieren, denn er formuliert das so elegant, das könnte ich nie selber schreiben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, gebe ich ja ehrlich zu! Gansterer ist unschlagbar, aber auch für die meisten hier im Saal, würde ich einmal sagen. Aber hören Sie gut zu!

Ich zitiere: 

„Die derzeitige Wirtshaus-Belastung und drohende Wirtshaus-Vernichtung ist eine Abfackelung jener Heiterkeit, die das Altertum als Grundlage der Zukunftszuversicht sah. Die Brände werden nicht von schöpferisch tätigen Menschen gelegt, sondern von fiebrigen Missionaren. Wie einst ihre religiösen Vorbilder in Afrika kennen sie kein Augenmaß. Sie machen keine Gefangenen. Bekenne oder stirb! Sie zerstören auch den erstklassigen österreichischen Tabak-Kompromiss: freie Wahl, räumliche Tren­nung für Nichtraucher und Raucher, in die viele Wirte ihr ganzes Geld investierten. Die Missionare nützen sogar den Dienst von Denunzianten, ohne Aufschrei der Politiker. Vieles läuft unter dem Deckmantel „Gesundheit“. Die Wichtigmacher suchen den Wahn eines risikolosen, ewigen Lebens und schaffen eines, in dem die Lebenden die Toten beneiden.“ – Helmut A. Gansterer im „trend“. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich persönlich halte dieses Gesetz für paranoid und zutiefst undemokratisch. Ich habe mir am Anfang dieser unsäglichen Diskussion gedacht, es wird die Vernunft siegen, die Vernunft bei der SPÖ, weil es um Arbeitsplätze geht, und die Vernunft bei der ÖVP, weil es um Betriebe geht. Aber die Vernunft hat nicht gesiegt, sondern dieser religiöse Wahn, dieser Verbotswahn hat gesiegt. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Und ich frage mich schon, wohin diese Reise führen soll. Was kommt als Nächstes: zu laute Musik, fettes Essen, Alkohol, Bier, Wein? Wo endet das? Oder auch der Weihrauch bei den Sternsingern? – Das ist alles nicht auszuschließen bei diesem


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Verbotsexzess der Regierung im Verbund mit der Europäischen Union. Und dass die Grünen natürlich mitspielen – sage ich einmal –, ist ja nichts Neues. Diese hängen sich ja mittlerweile bei beinahe jedem Gesetz an die beiden Altparteien an. Es wundert mich ja nicht, muss ich sagen. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Nun zu drei Punkten aus der Gesetzesvorlage, die man herausheben sollte, welche erwähnenswert und eigentlich nicht erklärbar sind. Der erste wurde heute schon kurz erwähnt: die E-Zigaretten. Herr Rasinger – wo ist er denn jetzt? – hat gemeint, die E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin beeinflussen die Passivraucher gesundheitlich. Es gibt Studien dazu – ich habe es schon ein paarmal gesagt –, laut denen das natürlich nicht der Fall ist, in keinster Weise. Das heißt, E-Zigaretten, ob mit oder ohne Nikotin, haben überhaupt nichts mit Gesundheitspolitik zu tun. Sie haben natürlich ebenso alles andere dabei, was dampft, wir haben es gehört – also im Prinzip der Adventkranz mit den Kerzen und der Weihrauch, alles, was irgendwie dampft und Kräuter enthalten kann. Aber so steht es, bitte, wirklich im Gesetz. Wenn man es liest – das kann man sich ja anschauen –, dann sieht man, so steht es wirklich drinnen.

Der zweite Bereich, welcher für mich auch nicht nachvollziehbar ist, ist der ganze Vereinsbereich, auch der Bereich im Büro. Also wenn ich irgendwo Kundenkontakt habe, dann kann ich nicht mehr selbst entscheiden, ob ich in meinem eigenen Büro rauchen darf oder nicht. Und erstmalig haben Sie auch den Freiluftbereich inkludiert. Das heißt, das berühmte Beispiel: Irgendwo findet ein Nachwuchsspiel, ein Fußball­spiel statt, irgendwo im Freien, und auf der Zuschauertribüne steht ein Elternteil, der vielleicht rauchen will – im Freien, wohlgemerkt. Und auch wenn da hundert Meter um ihn herum keiner steht, so ist das jetzt verboten – so steht es im Gesetz: im Freiluftbereich, sobald irgendwo Kinder involviert sind, ganz egal, ob die Kinder jetzt einen halben Kilometer weg sind von der Zigarette oder sonst was und ob dieser Zuseher eine Elektrozigarette oder eine reguläre Zigarette raucht.

Was ebenfalls im Gesetz steht – da kann man sich nur mehr an den Kopf greifen –: Alle neuartigen Tabakerzeugnisse, die möglicherweise irgendwann kommen – das haben Sie hineingepackt –, das heißt, alles, auch wenn es nicht gesundheits­schädi­gend oder sonst etwas oder innovativ ist oder vielleicht sogar weiterhilft, ist verboten und hier mit dabei. Also eigentlich ist das ganze Gesetz – man hat es schon vorher erwähnt – zum Schmeißen, sage ich einmal. Aber Sie werden es heute in gewohnter Manier unter Zuhilfenahme der Grünen wahrscheinlich durchwinken.

Ja, dieser Gesinnungsterror, der hier stattfindet, stört nicht nur mich und uns Frei­heitliche. Wir haben über 400 000 Unterschriften über diverse Petitionen in Unter­schriften­aktionen gesammelt, wo die Leute sagen, sie wollen dieses totale, absolute Rauchverbot nicht haben. Diese nehmen Sie und schmeißen Sie einfach in den Papierkorb. Und ich sage es noch einmal: Das hat mit Demokratie überhaupt nichts zu tun. Es gibt schon einen Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte mich auf diesem Wege auch bei Herrn Pollischansky bedanken, der für diese Angelegenheit sehr aktiv eingetreten ist. Ich habe es auch schon mehrmals erwähnt: Knapp 38 Prozent der Bevölkerung rauchen zumindest gelegentlich – ob Zigarre, Pfeife oder Zigarette. Aber dieser Anteil der Österreicher interessiert Sie überhaupt nicht, da wird diktatorisch drübergefahren. Wir Freiheitliche stehen ganz klar für Wahlfreiheit, und zwar für Wahlfreiheit sowohl der Konsumenten, der Bürger als auch selbstverständlich der Unternehmer.

Noch einmal kurz ein paar Daten, was die Wirtschaft betrifft, auch das habe ich schon mehrmals erwähnt. Wir haben 45 000 Betriebe und rund 280 000 Mitarbeiter. Und das ist eben dasselbe Thema. Diese 280 000 Mitarbeiter werden weniger werden. Diese


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Prophezeiung mache ich heute, dafür lege ich auch gerne 1 000 € auf den Tisch. Da gewinne ich gegen jeden, der dagegenhalten will. Herr Matznetter, wenn Sie wollen, diese Wette gilt! Es wird zigtausend zusätzliche Arbeitslose geben. Und das disku­tieren Sie nicht einmal, das schieben Sie weg. Und das ist genau diese Gruppe von Arbeitslosen, die ohnehin auf dem Arbeitsmarkt – wir wissen es ja, eine halbe Mil­lion Arbeitslose – schwerst zu kämpfen hat. Das sind viele Frauen, viele Alleinerzie­hende, viele Teilzeitbeschäftigte und viele nicht sehr gut Ausgebildete, Qualifizierte. Diese werden auf die Seite geschoben. Das interessiert die SPÖ überhaupt nicht. Und ob von den 45 000 Unternehmern, wie gesagt, nur mehr 30 000 oder 35 000 übrig bleiben, das interessiert euch auch nicht.

Und es kann mir – noch einmal – keiner erklären, warum das bei der ÖVP alles kein Thema mehr ist. Und ich sage es noch einmal: Ich habe mir gedacht, es wird irgendwie Vernunft einkehren, man wird etwas umsetzen, wo wir auch sofort dabei gewesen wären, nämlich den Jugendschutz stärken, also Verbotszonen für Jugendliche einrichten oder von mir aus Tabak bis zu 18 Jahren verbieten, was auch immer, etwas, das den Kindern hilft. Da wären wir sofort dabei gewesen! Was Sie jetzt mit diesem Gesetz machen, ist, erwachsenen Menschen diktatorisch vorzuschreiben, was sie zu tun haben und was nicht – siehe Gansterer. (Beifall bei der FPÖ.)

Was auch klar ist – aber das versteht ihr mittlerweile auch nicht mehr –, ist, dass es direkte und indirekte Auswirkungen hat. Das heißt, wir haben natürlich eine Zuliefer­industrie, Getränkelieferanten und Gastronomieausstatter – einen ganzen Ratten­schwanz an Problemen, der nachfolgt und der weder das Wirtschaftswachstum befeu­ern noch die Arbeitslosigkeit dämpfen wird. Diese beiden Problemfelder werden ja offensichtlich von der Regierung völlig ausgeblendet. Wir haben aber genau diese Probleme: kein Wirtschaftswachstum und extreme Arbeitslosigkeit. Und ich sage es zum wiederholten Male: Dieses Gesetz wird beide Problemfelder noch einmal verstärken, das Wirtschaftswachstum weiter reduzieren und die Arbeitslosigkeit erhö­hen. Aber wie gesagt: Das, was die Regierung tut, ist für mich nicht mehr nachvollzieh­bar.

Ja, noch ein Punkt – ich weiß nicht, ob die Frau Korun im Hause ist – ja! –, noch einmal zu den Strafen: Wenn ich als Privatperson mehr oder weniger dagegen verstoße und es ein zweites Mal wiederhole, dann zahle ich 1 000 €, der Gastronom bis zu 10 000 €. – Also das ist ganz massiv. Die Frau Korun hat das letzte Mal von einem Asylwerber berichtet, der vor dem IS geflüchtet ist – wenn Sie sich erinnern, vor drei Wochen –, diesem wurde vom IS die Hand abgehackt, weil er geraucht hat. Beispiel Korun, Sie haben es hier erwähnt. Also so weit sind wir noch nicht, dass dem Raucher die Hand abgehackt wird (ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei SPÖ, ÖVP und Grünen), aber ich sage jetzt einmal: Ich würde nichts ausschließen, ich würde nicht ausschließen, dass das vielleicht auch noch kommt. (Weitere Zwischenrufe.)

Zum Schluss kommend: Ich sage es noch einmal, da ich ein pragmatischer Mensch bin und auf Realitätssinn sehr großen Wert lege: So viel Propaganda – und zwar, in diesem Fall, der Nichtraucherlobby –, wie da betrieben wird, und so viele Falschaus­sagen gehen auf keine Kuhhaut.

In Italien – noch einmal, ich habe es mehrmals erwähnt – gibt es natürlich eine Ausnahmeregelung. In Tschechien gibt es eine Ausnahmeregelung, das ist gerade einmal hundert Kilometer weg (Abg. Lopatka: Tschechien – das sind ja Ausländer!), in Portugal ganz genau dasselbe. Also Sie nehmen diese Realitäten einfach nicht zur Kenntnis.


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So, ganz wichtig, noch einmal, mein Schlusssatz, damit es jeder versteht: Wir Frei­heitliche sind gegen diesen Gesetzentwurf. Wir stehen für die Wahlfreiheit der Bürger und der Unternehmer. Wir sind gegen die Bevormundung und gegen diese Diktatur.

Und das Allerwichtigste zum Schluss: Das Gesetz tritt im Mai 2018 in Kraft. Ich ver­spreche Ihnen jetzt schon – und ich hoffe, es gibt Neuwahlen –: Unter einem Bundes­kanzler HC Strache und den Freiheitlichen wird dieses Gesetz so nicht umgesetzt werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte.

 


11.09.04

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Also, lieber Kollege Wurm, ich kann dir ver­sprechen, das Gesetz wird umgesetzt, denn auch bei Neuwahlen wird es keinen Bun­deskanzler HC Strache geben. – Das einmal dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber, lieber Kollege Wurm, als das Gesetz zur Trennung von Rauchern und Nicht­rauchern in den Lokalen in Österreich beschlossen wurde, hat es das große Wirtejam­mern gegeben. Sie werden massenweise zusperren müssen, es werden massenweise Arbeitsplätze verloren gehen. – Davon ist gar nichts eingetroffen. Es sind keine Arbeitsplätze verloren gegangen, es wurden auch keine Gasthäuser zugesperrt.

Und um das wirklich alles verstehen zu können – denn da prallen Glaubensfragen aufeinander: Raucher, Nichtraucher –, muss man beides gekannt haben. Ich war wirklich knapp über 35 Jahre Raucher. Und in meiner Zeit als Raucher habe ich auch immer gesagt: Der Nichtraucher soll sich entweder hersetzen oder – ich sage es auf gut Oberösterreichisch – er soll sich schleichen, der muss mich aushalten. Das heißt, es wurde keine Rücksicht auf die Nichtraucher genommen.

So ist jeder Raucher, möchte ich Ihnen sagen, denn das passiert auch heute noch. Man versteht den Nichtraucher erst, wenn man das Rauchen aufgegeben hat und wirklich weiß, welche Belastung das verursacht, wenn man nämlich den Geruch aushalten muss, wenn man den Rauch aushalten muss – man fängt zu husten an, man fühlt sich im Beisein eines Rauchers nicht wohl. Man muss in vielen Bereichen mit den Rauchern einfach leben, weil es nicht anders geht, weil es eben keine Trennung oder sonst irgendetwas gibt. Wenn man sich mit beiden Seiten befasst, dann weiß man einfach, dass das Glaubensfragen sind, dass man mit ganz normalen sachlichen Argumenten die Raucher nicht überzeugen kann. Ich kann nur sagen, wenn man sich die Studien anschaut und wenn man sieht, wie viele Menschen, im Besonderen Jugendliche, in Österreich rauchen, dann ist es notwendig, dass etwas gemacht wird, dass man mit dem Rauchverbotsgesetz in der Gastronomie versucht, Jugendliche vom Rauchen wegzubringen.

Und wenn man sich eine OECD-Studie anschaut, die besagt, dass bei uns jeder vierte 15-Jährige regelmäßig zur Zigarette greift und bei Mädchen in diesem Alter es jedes dritte Mädchen ist, dann ist wirklich Not am Mann/an der Frau, und man muss versuchen, etwas zu machen.

Man hat es heute schon ein paarmal gehört, jedes Jahr sterben schätzungsweise 14 000 Österreicherinnen und Österreicher an den Folgen des Tabakkonsums. Daher ist es, wie ich meine, notwendig, da etwas zu machen, speziell auch in Zusam­menarbeit mit Vereinen, die Kinder und Jugendliche betreuen.

Meine Damen und Herren, ich leite einen Sportverein, und ich muss als verant­wor­tungsvoller Funktionär sagen, bei mir darf kein Einziger im Beisein von Kindern und Jugendlichen rauchen – egal, ob das in den Umkleidekabinen ist, egal, ob das in Auf-


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enthaltsräumen des Sportvereins ist, dort hat keiner zu rauchen. Sport soll frei machen, Sport soll wirklich Lust bedeuten, und zwar Lust an der Bewegung bedeuten, aber nicht dadurch krank machen, dass im Beisein von Kindern und Jugendlichen geraucht wird.

Was die Kritiker aus der Wirtschaft angeht, so brauchen wir nur zu unseren Nachbarn nach Bayern zu schauen. In Bayern gab es 2010 ein Volksbegehren, das das Aus für Zigaretten in Gaststätten und sogar in Bierzelten erzwungen hat, und da ist auch der Niedergang der Wirtshauskultur gepredigt worden. Da hat es geheißen, Wirte werden jetzt nach Österreich kommen. Speziell im Innviertel – ich schaue in Richtung des Kollegen Wöginger –, hat es geheißen, werden Wirte massiv aufmachen müssen, um die Gäste aus Bayern betreuen zu können. – Nichts ist geschehen! Der Niedergang der Wirtshauskultur in Bayern ist nicht gekommen, sondern eine Studie der Bundes­zentrale für gesundheitliche Aufklärung in Deutschland sagt uns, dass es zur gesell­schaftlichen Norm geworden ist, nicht zu rauchen. So wird es auch bei uns sein.

Es ist gut, dass dieses Gesetz kommt, und zwar zur Erhaltung der Gesundheit unserer Kinder und auch der österreichischen Bevölkerung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

11.12


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn zu Wort. – Bitte.

 


11.12.44

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Was den Nichtraucherschutz betrifft, gebe ich auch hier dem Kollegen Rasinger zum Großteil recht. Aber wenn Sie beklagen, dass Ihnen seit zehn Jahren eine Prävention abgeht, dann frage ich Sie: Haben Sie mit dem Landwirt­schafts­minister schon einmal darüber gesprochen, dass es heute noch Subventionen für Tabak­anbau in Österreich gibt? Finden Sie diese Diskussion nicht unehrlich? Setzen Sie bei den Agrarsubventionen auf EU-Ebene an! Auch in Österreich werden Tabak­pflanzen noch angebaut und weiter subventioniert. Das ist offensichtlich eine etwas unehrliche Diskussion, und ich denke, dass es diesbezüglich auch in Ihrem Klub Diskussionsbedarf geben wird. (Abg. Lopatka: Das ist zu Forschungszwecken!)

Das ist zu Forschungszwecken, sagen Sie, wunderbar! Wenn Sie es ehrlich meinen, dann setzen Sie auch hier bei den Subventionen an, was den Tabakanbau angeht. Ich wiederhole mich noch einmal. (Abg. Lopatka: Es wird ja nicht mehr gefördert! Das ist falsch! Wissen Sie das?)

Aber die Dimension ist schon eine andere. Ich gebe der Klubobfrau Glawischnig auch recht, wenn sie sagt, es hat eine Veränderung bei der gesellschaftlichen Akzeptanz gegeben. Ja, die Menschen sind mündiger geworden, und ich denke, dass eine gewisse Eigenverantwortlichkeit auch zunehmend wahrgenommen wird und gelebt werden sollte, und diese Eigenverantwortlichkeit betrifft nicht nur den Bürger, sondern auch die Unternehmer. Deshalb bin ich zwar aus gesundheitspolitischer Sicht völlig gegen das Rauchen – ich habe es mir selbst vor Kurzem erst abgewöhnt, was mir dementsprechend schwergefallen ist –, aber auf der anderen Seite muss ich schon auch sagen, ich verstehe die Unternehmer, vor allem im touristischen Bereich. Und ich verstehe auch die ganze Depression.

Gestern ist das ganze Steuerpaket auch mit den Stimmen der Westachse, auch mit den Stimmen des Herrn Peter Haubner, des Herrn Eßl, des Herrn Obernosterer beschlossen worden. Und heute kommt das Rauchverbot, und die nächste Unsicher­heit schwebt auf uns zu, weil wir nicht wissen – und das ist diese Rechtsunsicherheit, in die wir uns begeben –, was ist, wenn die Menschen vorne hinausgehen und rauchen.


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Wo ist der Anrainerschutz? Wo ist da eine Rechtssicherheit gegeben? Laut wird es sein. Wenn ich meinen Betrieb als Beispiel heranziehe, dann muss ich sagen, die werden vor die Haustür gehen, die gehen jetzt schon vor die Haustür, und jene, die darüber oder daneben wohnen, können nicht schlafen. Es wird darauf hinauslaufen, dass auch das nicht mehr möglich sein wird und auch über diese große Unsicherheit in den nächsten drei Jahren diskutiert werden wird, weil Sie es nicht schaffen, und das ist der nächste Murks.

Gestern war diese Westachse ein Seifenkistl, und heute ist es ein Matchbox-Auto. Gar so dramatisch und so hart kann diese Westachse nicht sein. Ihr setzt euch hier nicht für das Unternehmertum ein, ihr lasst die Unternehmer einfach im Stich und in der nächsten Unsicherheit! In einer Regierung, wo sich vor allem die rechte Seite für das Unternehmertum einsetzen sollte, finde ich das einfach entbehrlich, gerade in Zeiten wie diesen, in denen eine große Depression bei den Unternehmern ausbricht.

Von meiner Seite her muss es Rechtssicherheit geben, dass vor den Lokalen geraucht werden darf. Es muss eine Rechtssicherheit geben, dass es bei Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, was die Nachtruhezeiten betrifft, eine entsprechende Akzep­tanz gibt, denn nicht jedes Lokal steht auf der grünen Wiese. Es gibt also Nachbarn. Aber wohin geht das?

Wenn du jetzt so streng für den Nichtraucherschutz eintrittst, dann dürftest du in ein paar Jahren auch kein Geselchtes mehr essen. Das wird ja auch mit Rauch gegart. In dieser Hinsicht wird dann das nächste Gesundheitsproblem auf uns zukommen.

Aber das Wichtige ist: Führen wir eine ehrliche Diskussion! Führen wir eine Diskussion auf einer Basis, wo Sie von Prävention sprechen, Herr Kollege Rasinger, und fördern Sie nicht weiter den Tabakanbau in Österreich! Dann brauchen wir über den Nicht­raucherschutz gar nicht zu reden. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

11.17

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Durchschlag zu Wort. – Bitte.

 


11.17.24

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Gesundheits­minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 9. Juli 2008, also fast genau vor sieben Jahren, haben wir mit der Beschluss­fassung des damaligen Tabakgesetzes begonnen, den Nichtraucherschutz zu ver­stärken.

Ich habe meine damalige Rede mit dem Satz beendet: „Wenn es in näherer oder fernerer Zukunft aus einer inneren Überzeugung und im breiten Konsens zu einem totalen Rauchverbot kommen sollte, werde ich das auch mittragen.“

Darüber, wie nah oder fern der Tag heute ist, kann man streiten. Man kann auch darüber streiten, ob das Gesetz damals wirklich der Weisheit letzter Schluss war. Klar ist aber, dass mit der heutigen Beschlussfassung der Nichtraucherschutz in Österreich wirklich eine neue Qualität bekommt. Und ich denke, das ist auch der Punkt, bei dem es im ganzen Haus die größte Übereinstimmung gibt.

Der Nichtraucherschutz, besonders auch im Hinblick auf Kinder und Jugendliche, und, ich würde fast sagen, die Vorbildwirkung von in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie nicht mehr rauchenden Menschen werden hoffentlich das Ihre dazu beitragen, uns vom unrühmlichen letzten Platz, was jugendliche Raucher angeht, weg­zuholen.


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Ich denke, die Kollegin Glawischnig hat es schon gesagt, es hat in der Bevölkerung durchaus einen Meinungswandel auch unter den Rauchern gegeben hin zu Akzeptanz, ja zum Wunsch nach rauchfreien Lokalen.

Was in den damaligen Redebeiträgen auf Seite der Gegner besonders kritisiert wurde, ist aus meiner Sicht eher ein generelles Thema, nämlich wie wir es mit Freiheit und Eigenverantwortung halten. Das würde ich jetzt nicht am Rauchen festmachen wollen, sondern an der Fülle der Regulierungen und Vorschriften. Für sich betrachtet ist jede dieser Regulierungen erklärbar und auch nachvollziehbar, aber es ist schon die große Zahl von Einschnitten und Vorschriften, von Regelungen und Verboten, die uns insgesamt zu denken geben sollte.

Ich denke, das ist auch das, was die Wirte beklagen – der Kollege Riemer hat es ja vorgelesen –: ein Wust an Vorschriften, verbunden mit Aussagen, deren Inhalte noch dazu einem Generalverdacht gegen Unternehmen nahekommen, und dann noch das generelle Rauchverbot obendrauf. Aus Nichtraucherschutzgründen, aus Präventions­gründen begrüße ich das neue Tabakgesetz sehr, aber ich würde doch sehr gerne anregen, das Thema Deregulierung wirklich anzugehen. Dann könnten vielleicht auch die Gastronomen das Gesetz als das annehmen, was es ist, nämlich ein effizientes Instrument des Nichtraucherschutzes, und sie würden es nicht als zusätzliche Schikane erleben. Darum ersuche ich um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

11.19


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeord­netem Doppler. – Bitte.

 


11.20.03

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Generelles Rauch­verbot in der Gastronomie ab Mai 2018: Das ist für mich eine reine Bevormundung der Menschen und der Gastronomie.

Jeder Bürger weiß, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass das Rauchen sicher nicht gesund ist. Das steht außer Frage, das muss aber jeder für sich selbst entscheiden. Raucherlokal oder Nichtraucherlokal, das müsste schon dem Wirt oder der Wirtin überlassen werden. Dann kann der Bürger entscheiden, ob er hineingeht oder nicht.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Wahrheit geht es hier nicht um das Rauchen, sondern um das Bevormunden der Menschen. Was ist das Nächste – das ist schon angesprochen worden –, das verboten wird? Vielleicht das Tragen unserer Tracht, unserer Lederhose, unserer Dirndlkleider und mehr? (Zwischenrufe der Abgeordneten Wöginger und Schittenhelm.) Ich denke, solchen Vorgangsweisen, weil es irgendwem nicht passt, können wir nichts abgewinnen, Frau Kollegin.

Das Rauchen wird verboten, die Wirtshauskultur wird zerschlagen; dem Freihandels­abkommen, Frau Kollegin – hören Sie zu! –, wird ein Freibrief ausgestellt, damit von den Menschen dann nur mehr sehr „gesunde“ Lebensmittel – gesund unter Anfüh­rungszeichen – aus dem Labor konsumiert und gegessen werden dürfen, liebe Freunde.

Solche Vorgangsweisen lehnen wir ab! (Abg. Brosz: Wer ist denn „wir“? – Ruf bei der ÖVP: Wer ist „wir“?) Es soll die Wahlfreiheit herrschen. – Herzlichen Dank. (Abg. Brosz: Wenn Sie so weiterreden, kommt ein Transfer zur ÖVP nicht infrage!)


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11.21

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Dr. Mückstein. – Bitte.

 


11.21.43

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Werte Damen und Herren! Ich finde, mit der heutigen Beschlussfassung geht eine Odyssee zu Ende: Als eines der letzten europäischen Länder werden wir jetzt in den Hafen jener Länder hineinsegeln, die für Rauchfreiheit kämpfen, und das ist sehr, sehr gut so. (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube, es ist nicht nur gut, sondern wir liegen damit auch im Trend. Ich denke – und auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ werden das so sehen –, es ist ein Umdenken bemerkbar, spätestens seit dem Tod von Kurt Kuch.

Letztlich auch nach dieser mutigen Entscheidung dieser Regierung wollen immer mehr Menschen aufhören zu rauchen und wünschen sich, dabei auch Unterstützung zu bekommen. In rauchfreien Lokalen zu verkehren ist diesbezüglich eine ganz wichtige Unterstützung, und diesen Stimmungswandel nehme ich auch wahr. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte dem Herrn Kollegen Riemer gerne Folgendes sagen: Sie dürfen sich sicher weiterhin versammeln; Sie dürfen sich auch sammeln – mit oder ohne Dirndlkleider. Ich denke, dass es bei dieser Sammlung wichtig wäre, auch zu registrieren, dass es sehr wohl eine Mehrheit in der Bevölkerung gibt, die für rauchfreie Lokale ist, und es gibt auch Gastronomen, die sich wünschen, dass dieses wettbewerbsverzerrende Element – Raucherlokale/Nichtraucherlokale – endgültig wegfällt. Wir haben auch viele diesbezügliche Briefe bekommen.

Ich denke also, dieses Gesetz stärkt die Rechtssicherheit, es schützt die Kinder und Jugendlichen in Bezug auf ihre Gesundheit – wir haben schon oft und oft gesagt, dass das ein ganz, ganz wichtiges Moment ist –, und wir können nur froh sein, dass wir diesen Schritt jetzt gemacht haben.

Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen im § 13, über die wir nicht ganz so glücklich sind. Es wird weiterhin Raucherräume geben, also Nebenräume in Krankenhäusern und auch in Hotels. Da wäre es sehr wichtig, dass die Luft auch, dem Stand der Technik entsprechend, wirklich gut gefiltert und in die Außenluft abgeführt wird.

Darüber hinaus ist die lange Übergangsfrist von drei Jahren aus meiner Sicht schlicht unverständlich. Ich finde auch – Stichwort Griechenland –, es geht nicht, mit dem Finger auf ein Land zu zeigen, das es in sechs Monaten nicht schafft, eine wesentliche Strukturveränderung herbeizuführen, und wir sollen es in drei Jahren nicht schaffen, die Rauchfreiheit in Lokalen umzusetzen?! Das finde ich blamabel, und daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, der unter anderem zum Ziel hat, dass die Übergangsfrist auf eineinhalb Jahre reduziert wird.

In diesem Sinne bringe ich jetzt den folgenden Abänderungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), sowie weitere Ge­setze geändert werden (672 d.B.), in der Fassung des Berichtes des Gesundheits­ausschusses (734 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z.3 erhält der bisherige Abs.4 die Bezeichnung Abs.5.

Abs.4 (neu) lautet:

„(4) Bei Einrichtung eines Raucherraumes ist durch eine raumlufttechnische Anlage zu gewährleisten, dass der Rauch gefiltert und unmittelbar in die Außenluft abgeführt wird. Weiters muss eine automatisch schließende Tür vorhanden sein. Die raum­lufttech-


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nischen Anlage ist nach dem Stand der Technik zu planen, in Betrieb zu nehmen und gemäß Arbeitsstättenverordnung regelmäßig zu warten.“

2. In Art.1 Z.11 wird in § 17 Abs. 9 das Datum „1. Mai 2018“ durch „1. Jänner 2017“ und das Datum „30. April 2018“ durch „31. Dezember 2016“ ersetzt.

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.26

 


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Mückstein einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: 

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesund­heitsausausschusses über die Regierungsvorlage (672 d.B.) über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucher­schutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsgesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden (734 d. B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), sowie weitere Ge­setze geändert werden (672 d.B.), in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsaus­schusses (734 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z.3 erhält der bisherige Abs.4 die Bezeichnung Abs.5.

Abs.4 (neu) lautet:

„(4) Bei Einrichtung eines Raucherraumes ist durch eine raumlufttechnische Anlage zu gewährleisten, dass der Rauch gefiltert und unmittelbar in die Außenluft abgeführt wird. Weiters muss eine automatisch schließende Tür vorhanden sein. Die raumlufttech­nischen Anlage ist nach dem Stand der Technik zu planen, in Betrieb zu nehmen und gemäß Arbeitsstättenverordnung regelmäßig zu warten.“

2. In Art.1 Z.11 wird in § 17 Abs. 9 das Datum „1. Mai 2018“ durch „1. Jänner 2017“ und das Datum „30. April 2018“ durch „31. Dezember 2016“ ersetzt.

Begründung

Zu 1.

Die Regierungsvorlage sieht vor, dass in Hotels und vergleichbaren Beherbergungs­betrieben und in sonstigen Räumen öffentlicher Orte (z.B. Krankenanstalten) Raucher­räume eingerichtet werden können.


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Formulierungen wie „sofern gewährleistet ist, dass aus diesem Nebenraum der Tabak­rauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt“ reichen jedoch erfahrungsgemäß nicht aus, um eine tatsächlich wirksame Abtrennung zu erreichen.

Aus den Stellungnahmen von AUVA, Arbeitskreis Innenraumluft des BMLFUW und Austrian Standards geht klar hervor, dass § 13 um lüftungstechnische Anforderungen nach dem Stand der Technik zu ergänzen ist, da ansonsten die Rauchfreiheit der angrenzenden Räume nicht garantiert werden kann.

Auch wenn im Raucherraum keine Speisen und Getränke verabreicht oder konsumiert werden dürfen, müssen Beschäftigte des Beherbergungsbetriebes diesen Raum betreten, um z.B. Reinigungsarbeiten durchzuführen. Die Gesundheitsgefährdung dieser Beschäftigten muss zumindest verringert werden, indem der Raum mit einer gut wirksamen mechanischen Be- und Entlüftung auszustatten ist. Die Installation einer geeigneten raumlufttechnischen Anlage mit erhöhtem Abluftvolumen und Unterdruck ist bei Raucherräumen seit Jahrzehnten Stand der Technik und wird auch in anderen Ländern wie z.B. Italien gesetzlich vorgeschrieben.

Zu 2.

Die lange Übergangsfrist von 3 Jahren bis zum 1. Mai 2018 wird von vielen Seiten kritisiert.

Mit der geplanten Novelle des Tabakgesetzes setzt die Republik Österreich als eines der letzten Länder die Rauchfreiheit in Lokalen und Gaststätten um. Durch eine Ver­kürzung der Übergangsfrist wäre es möglich, weitere tabakverursachte Erkrankungen und Todesfälle zu vermeiden.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


11.26.25

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Worum geht es heute hier? – Es geht ja nicht um den Nichtraucherschutz, denn der ist ja schon umgesetzt (Ruf: Ja, klar!), denn wenn man sich die aktuelle Regelung ansieht, dann ist die absolut tragfähig. Da ist ein Nichtraucherschutz gewährleistet, denn es gibt eben abgetrennte Bereiche für Raucher und für Nichtraucher, und das ist sehr gut umsetzbar und hat sich auch bewährt. (Ruf bei der ÖVP: Für die Mitarbeiter auch?)

Aber es geht der Frau Ministerin ja überhaupt nicht um Nichtraucherschutz und um Gesundheit, es geht ihr um eine sozialistische Bevormundungspolitik – um das geht es (Beifall beim Team Stronach – Zwischenrufe bei der SPÖ) –, denn wenn man das tatsächlich ernst nimmt, was Sie sagen, und wenn Sie sich tatsächlich um die Gesundheit Sorgen machen, dann frage ich Sie, Frau Ministerin, ob Sie wissen, dass Übergewicht genauso ungesund ist wie Rauchen. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Haben Sie das gewusst? – Übergewicht ist genauso ungesund wie Rauchen! Was wollen Sie also als Nächstes tun? Wollen Sie dann vielleicht in den Lokalen die Speisekarten durchforsten, ob da zu viele Schnitzel draufstehen oder vielleicht mehr Gemüselaibchen drauf müssen? (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Oder was zum Beispiel den Alkoholkonsum betrifft: Auch da könnte man etwas tun, wenn Sie in Ihren sozialistischen Fantasien der Bürgerbevormundung noch weiter gehen wollen. – Genau das ist das Problem.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 69

Wenn Sie aber tatsächlich wollten, dass die Leute aufhören zu rauchen, dann würden Sie nicht ein Gesetz machen, das nachweislich untauglich ist, denn wenn man sich die internationalen Erfahrungen ansieht, dann sieht man, dass in allen Ländern, wo man solche eigenartigen Gesetze gemacht hat (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig), wie Sie sie heute hier machen wollen, die Zahl der Raucher nicht zurück­gegangen – nicht zurückgegangen! – ist, und das wissen Sie auch. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Na, schauen wir einmal nach Kanada oder in die USA!)

Sie wollen ja auch nicht, dass in Österreich weniger geraucht wird, und ich weiß auch, warum Sie das nicht wollen. (Abg. Königsberger-Ludwig: Warum?) Ich kenne die Gründe, und zwar gibt es 1,6 Milliarden Gründe, warum Sie das nicht wollen, nämlich die Tabaksteuer.

Das ist auch der Grund, warum Sie ein probates Mittel zur Raucherentwöhnung, nämlich die E-Zigarette, die E-Dampfgeräte, torpedieren, wo Sie nur können, denn da gibt es keine Tabaksteuer, daran können Sie nichts verdienen. Aber mit den E-Dampfgeräten wären die Leute in der Lage, sich das Rauchen abzugewöhnen, und zwar erfolgreich. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Es gibt in der Nähe von Wien einen Klub, der sich „Österreichischer DampferClub“ nennt, der all die Lebensgeschichten gesammelt hat von Menschen, die geraucht haben, abhängig waren, süchtig waren, gesundheitliche Probleme hatten, umgestiegen sind und sich mit den E-Dampfgeräten das Rauchen abgewöhnt haben.

Bei all diesen Menschen hat sich der Gesundheitszustand wieder rapide verbessert, da gibt es Hunderte, Tausende Beispiele. (Ruf bei der SPÖ: ... Redezeit!) Und was machen Sie? – Sie torpedieren die E-Dampfgeräte, anstatt dass Sie jedem Raucher ein solches gratis zur Verfügung stellen, um den Leuten endlich einmal diese Blödheit, nämlich das Rauchen, abzugewöhnen – denn die sind ja süchtig, die machen das ja nur zu einem geringen Teil freiwillig. Oder glauben Sie, dass der Herr Matznetter alle paar Minuten ins Raucherkammerl verschwindet, weil er persönlich so sehr davon überzeugt ist, sich etwas Gutes zu tun? Der ist süchtig, abhängig! Und solchen Leuten muss man helfen. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) Man muss ihnen helfen!

Was all jene betrifft, die aus Überzeugung ihren Körper ruinieren: Lassen wir sie doch! Aber all jene, die wegkommen wollen, die brauchen Unterstützung – aber das wollen Sie nicht. Sie wollen nicht, dass die Leute aufhören zu rauchen, denn dagegen sprechen 1,6 Milliarden Gründe, nämlich die Tabaksteuer. Das ist diese scheinheilige Diskussion, die wir heute hier führen.

Dieses neue Gesetz wird nicht zu einem einzigen Nichtraucher führen, es wird die Raucher nur ins Freie vertreiben, wo dann die Anrainer gestört werden. Und was die Kinder betrifft: Die werden auch weiterhin von ihren Eltern – wenn sie Eltern haben, die nicht weiter denken – zu Hause eingeraucht werden. Das werden Sie auch nicht verhindern. – Genau das ist der Punkt.

Schauen Sie, machen Sie eine ordentliche Aufklärung! Geben Sie den Menschen die Möglichkeit, vom Rauchen wegzukommen, aber hören Sie auf mit dieser sozialis­tischen Bevormundungspolitik! (Beifall beim Team Stronach.)

11.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. – Bitte.

 


11.30.33

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätztes Hohes Haus! Mit dieser Änderung im Tabakgesetz, das in der Öffentlichkeit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 70

sehr stark präsent ist und auch diskutiert wird – nicht nur hier –, ändern wir eine Materie, die für die Gesundheit der Menschen in diesem Land sehr, sehr wichtig ist.

Ich möchte gar nicht auf die Ausführungen des Kollegen Lugar eingehen, der von sozialistischer Politik spricht; hier geht es um die Menschen, hier geht es auch darum, dass eine Bundesministerin der Sozialdemokratie die Anliegen der Menschen sehr ernst nimmt. (Beifall bei der SPÖ.) Mit dieser Änderung des Tabakgesetzes wird ein weiterer Schritt in Richtung mehr Gesundheit im öffentlichen Bereich, in der Gesell­schaft bewirkt.

Wenn wir uns die derzeitige Regelung ansehen, so wissen wir ganz genau, dass diese nicht zufriedenstellend ist, dass wir diesbezüglich Änderungen vornehmen müssen, und für mich ist das, dass diese bestehende Regelung auf neue gesetzliche Beine gestellt wird.

Wenn wir uns die Studien, die uns zur Verfügung stehen, ansehen, so erkennen wir, dass weltweit über fünf Millionen Menschen jährlich an den Folgen des Tabakkonsums sterben, und 600 000 Menschen sterben an den Folgen des passiven Tabak-Konsums. Ich denke, die Politik ist gefordert, da entgegenzuwirken.

Mit einem Blick auf die Zahlen können wir feststellen, dass in Österreich zirka 14 000 Personen jährlich an den Folgen des aktiven und passiven Tabakkonsums sterben. Ich denke, da ist auch die Politik gefordert, und mit diesem Gesetz setzen wir eine entsprechende Maßnahme.

Darin, diese Änderung durchzuführen, werden wir insbesondere dadurch bestärkt, dass über 63 Prozent der österreichischen Bevölkerung diesen Nichtraucherschutz befürworten. Mit dem Nichtraucherschutz kommen wir diesem Wunsch nach, auch jenem der Beschäftigten, der Zigtausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie, für die wir damit bessere Arbeitsbedingungen schaffen.

Für uns ist es eine Prämisse, zu sagen, die persönliche Befindlichkeit muss zurück­stehen, wenn es um Interessen anderer Personen geht, um den Schutz der anderen Person im Bereich der Gesundheit.

Mit dieser Gesetzesbestimmung bewirken wir auch, dass wir jenen Betrieben ent­gegen­kommen, die bereits nach dem alten Gesetz in den Nichtraucherschutz investiert haben, indem wir ihnen eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30 Prozent zusätz­lich zu diesen Abschreibungsmöglichkeiten zukommen lassen.

Im Vorfeld wurden schon die Hürden auf dem Weg zu diesem Tabakgesetz ange­sprochen, man kann Ihnen also nur gratulieren, Frau Bundesministerin – es war nicht einfach! –, ich möchte aber auch den Herrn Vizekanzler erwähnen, denn er hat sich dann letztendlich auch auf Ihre Seite gestellt und in der Koalition das Rauchverbot möglich gemacht.

Ein Kollege – jetzt sehe ich ihn nicht – hat gemeint, er weiß nicht, wo die Reise hin­geht: Für mich geht die Reise dorthin, dass dieses schöne Österreich nichtraucher­freund­licher und gesünder wird. – In diesem Sinne bin ich froh, dass wir dieses Gesetz heute beschließen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.34


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Hagen das Wort. – Bitte.

 


11.34.40

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich wohne in Vorarlberg, in Hörbranz, ganz an der deutschen Grenze –


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 71

daneben ist das Bundesland Bayern –, und ich möchte Ihnen etwas aus der Praxis berichten.

In Deutschland ist ein Nichtraucherschutzgesetz eingeführt worden. Was war die Folge? – Die Lokale dort hatten Gästeschwund, dass es nur so geraucht hat, kann man scherzhalber sagen (Abg. Schittenhelm: Gerauscht hat!), und die Gäste sind dann nach Österreich gekommen, weil sie hier rauchen dürfen. Die Gastwirtschaften, die bei uns eigentlich teilweise fast ausgestorben waren, hatten dann eine Gäste­zunahme. In unserer Gemeinde hatten wir noch zwei oder drei funktionierende Wirtschaften, die wieder aufgeblüht sind; jetzt haben wir fast zehn Wirtschaften. – Man sieht also, mit einer ordentlichen Gastwirte-Politik kann man auch Gäste herbringen und herlocken und der Wirtschaft etwas Gutes tun.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns darüber nachdenken, was die Folgen sind, wenn wir dieses Nichtraucherschutzgesetz jetzt beschließen: Die Gäste werden nicht mehr in die Gasthäuser gehen, weil sie dort nicht rauchen können, vor allem im Winter. Und wie wirkt sich das dann aus? – Wir haben jetzt schon sehr viele sogenannte Vereine, die nur dazu gebildet wurden, dass die Leute ihr Bier irgendwo günstig konsumieren können, dass sie dort gemütlich hocken können, rauchen können. Genau das wird die Folge sein: Das wird sich in den privaten Bereich verziehen, die Wirtschaft schaut durch die Finger – und genau das ist das Problem, meine Damen und Herren.

Dann haben Sie mit Ihrem Nichtraucherschutz entgegen dem, was Sie immer sagen, gar nichts erreicht, sondern Sie haben nur bewirkt, dass jene Gastwirte, die jetzt investiert haben, die bis jetzt brav ihre Steuern abgeliefert haben und die Gäste gut bedient haben, zum Aufgeben gezwungen werden, und das ist der falsche Weg. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine Damen und Herren, das Risiko hat der Wirt und nicht die Politik. Wenn ich da die Verbotspartei, die Grünen, anschaue, die ja alles regulieren, alles verbieten wollen, dann muss ich schon eines fragen: Haben Sie Arbeitsplätze geschaffen, meine Damen und Herren? (Abg. Glawischnig-Piesczek: Ja, in Oberösterreich ist es ... 45 000! – Zwischenruf des Abg. Brosz.) Sie kommen immer mit grünen Arbeitsplätzen, aber, meine Damen und Herren, die schaffen nicht Sie, sondern die schafft die Wirtschaft.

Und wenn die Politik die Arbeitsplätze vernichtet, indem wir unsinnige Gesetze machen, dann haben nicht Sie das Risiko, sondern der Betrieb draußen. Wir, das Team Stronach, stehen hier als Wirtschaftspartei. Wir schauen auf unsere Gastwirte, auf unsere fleißigen Steuerzahler, und wir wollen, dass sich das nicht in die private und dunkle Stube verzieht. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Brosz: Das glauben Sie ja selber nicht, dass ...!)

Meine Damen und Herren, es ist auch angesprochen worden: Ich kann es mir ja aussuchen! Auch ich bin Nichtraucher, ich gehe in Nichtraucherlokale. Ich kenne einige Lokale, in denen ich früher ganz gerne gesessen bin, aber ich gehe da nicht mehr hin, weil die Kleidung dann stinkt. Ich mag das nicht, also suche ich es mir aus.

Das Risiko hat der Wirt. Der hat entschieden, hat mich als Gast verloren; andere haben mich als Gast gewonnen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brosz.) Lassen wir doch den Leuten selber die Entscheidung! Das wäre richtige Politik! Wir haben genug selb­ständige, gescheite Leute, die wissen, was sie tun. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

11.38


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 72

11.38.12

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Das Thema Rauchverbot in der Gastronomie – das x-te Mal, glaube ich, auf der Tagesordnung, und heute kommt es zur Beschlussfassung! (Abg. Podgorschek: Na so etwas!)

Ihr könnt davon ausgehen, dass ich als praktizierender Gastwirt und Hotelier weiß, welche Stimmung unter den Unternehmern herrscht und auch vom Konsumenten diesem Gesetz entgegengebracht wird. Wir wissen genau, die verschiedenen Meinun­gen gehen quer durch die Gruppen – Konsumenten, Wirtshaus- oder zumindest Gastronomiebetriebe und auch Hotellerie –, aber wenn wir uns die Entwicklung anschauen, wenn wir uns auch die Meinungsbildung der Menschen in Bezug auf den Gesundheitsbereich anschauen, dann wissen wir, dass die Menschen gesundheits­bewusster geworden sind, und wir wissen wir auch, wo die Stimmung hingeht. Wir kennen europaweit alle Bestimmungen, die in Nichtraucherschutzgesetzen gemacht wurden. Dieser Entwicklung kann sich der Gesetzgeber nicht verschließen, sondern er muss sich dem anpassen, und deshalb kommt es heute zu einer Gesetzgebung, durch die auch in der Gastronomie das Rauchen verboten werden soll.

Für die Hotellerie ist das kein Problem – ich weiß das als Hotelier –, für die Gastwirte mit den Stammtischen aber sehr wohl. In den vielen kleinen Pubs und Beisln ist es sicherlich auch ein Problem, aber wir kennen auch die Entwicklungen in anderen Ländern, in denen damals die gleichen Voraussetzungen herrschten.

Mit diesem Gesetzentwurf, der heute hier zur Beschlussfassung vorliegt, gleichen wir uns der Gesetzgebung in anderen europäischen Staaten an, in denen ein solches Gesetz schon umgesetzt wurde.

Ich weiß auch, dass hier im Haus die Meinungen auseinandergehen – quer durch alle Fraktionen. Es hat mich heute schon sehr verwundert, wie sich die Redner der einzelnen Fraktionen hier am Rednerpult dazu äußern. Ich denke zum Beispiel an Kollegen Schellhorn. Ich möchte mich jetzt nicht auf dieses Niveau begeben – er hat ja gestern gesagt, ich sei ein Verräter gegenüber der Tourismusbranche –, aber ich kann mich noch gut erinnern: Als er Vertreter der Österreichischen Hoteliervereinigung war, war er einer der Ersten, die dafür eingetreten sind, dass das Rauchverbot in der Hotel­lerie kommt. (Ah-Rufe bei der ÖVP. Abg. Loacker: Aber das war ein Murks!) Nebenbei möchte ich noch festhalten, dass österreichweit kein Tabakanbau mehr stattfindet und es dazu auch keine Förderung gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Thema Freiheitliche Partei: Ich weiß, dass die Meinungen dazu auch bei euch quer durch die Bank gehen, und es wurde von einem Vorredner von der Freiheitlichen Partei gesagt, ihr seid gegen Bevormundung (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Stimmt!), ihr seid für Wahlfreiheit und gegen jede Art der Einschränkung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Stimmt!) – Dort, wo die Freiheitliche Partei in der Opposition ist, wissen wir, was geredet wird, und dort, wo sie an der Macht ist, wissen wir inzwischen alle, wie gehandelt wird. (Abg. Deimek: Oberösterreich, oder was meinst du?)

Ich komme jetzt zurück zu Kärnten unter freiheitlicher Führung. Unter Landeshaupt­mann Haider ist Kärnten österreichweit das erste Bundesland gewesen, in dem das Rauchen in öffentlichen Räumen verboten wurde – unter der Führung eines frei­heitlichen Landeshauptmannes! (Rufe bei der ÖVP: Schau, schau! Abg. Deimek: Öffentlicher Raum und Gasthaus ...!)

Im Jahr 2006, am 21. November, hat die Freiheitliche Partei in Kärnten, damals führend in der Regierung, einen Antrag eingebracht, alle Kärntner Abgeordneten zu beauftragen, für ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie einzutreten und hier


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 73

im Nationalrat dafür den nötigen Antrag einzubringen. – Das war ein Antrag der Freiheitlichen Partei! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Deimek: Hast du deine eigenen Leute gefragt? Frag deinen eigenen Wirten, was der sagen würde! Das reicht völlig! Der würde dich mit einem nassen Fetzen derschlagen!)

Jetzt kann man dazu sagen, das ist Vergangenheit bei der Freiheitlichen Partei. – Dann sage ich Ihnen, was die Zukunft ist: Im Jänner 2015, heuer im Jänner, wurde in Kärnten ein Antrag eingebracht, für ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie einzutreten, und der heutige Landesparteiobmann der Freiheitlichen in Kärnten Ragger hat zugestimmt, dass das Rauchverbot in der Gastronomie sofort umgesetzt wird. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Er ist sogar einen Schritt weiter gegangen, und dort wurde gesagt, man muss das Rauchen auch in den Autos verbieten – nur zum Thema keine Bevormundung in der Freiheitlichen Partei. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. Abg. Deimek: Nicht umsonst sitzen auch die Kärntner Schwarzen im Häfen für all das, was sie gemacht haben!)

Damit die Abwicklung dieser gesetzlichen Bestimmungen nicht allein an der Gastro­nomie und der Hotellerie hängen bleibt, damit das auch rahmenmäßig abgefedert wird (Abg. Deimek: Ist ja alles nicht wahr!), bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Obernosterer, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend gewerberechtliche Bestimmung einer Raucherzone

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird ersucht, bezug­nehmend auf die beschlossene Reform des Tabakgesetzes einen Entwurf für eine gewerberechtliche Regelung von Raucherzonen im Freien in Begutachtung zu senden und bis Ende Dezember 2015 dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen.

*****

Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Deimek: Minus 2 Prozent bei der nächsten Umfrage! Bei der Wahl seid ihr ein Minderheitsprogramm!)

11.44


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Obernosterer ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Ver­hand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend gewerberechtlicher Bestimmung einer Raucherzone

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabak­erzeug­nissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 74

1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden und über den Antrag 880/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie (734 d.B.)

Durch die Reform des Tabakgesetzes wurde der umfassende NichtraucherInnenschutz in der Gastronomie beschlossen. Das Rauchverbot wird am 1. Mai 2018 in Kraft treten. In Zukunft werden RaucherInnen, wie in allen Ländern, die das umfassende Rauch­verbot umgesetzt haben, im Umfeld von Gastronomiebetrieben im Freien rauchen. Durch eine Konkretisierung einer Raucherzone soll Rechtssicherheit ermöglicht wer­den. Die Regelung soll unbürokratisch umsetzbar sein und die unterschiedlichen Heraus­forderungen, durch eine ausreichende Begutachtungszeit, zwischen ländlichen und städtischen Raum berücksichtigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird ersucht, bezug­nehmend auf die beschlossene Reform des Tabakgesetzes einen Entwurf für eine gewerberechtliche Regelung von Raucherzonen im Freien in Begutachtung zu senden und bis Ende Dezember 2015 dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


11.45.00

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Eine kurze Replik auf meine Vorredner von SPÖ und ÖVP, weil sie immer erwähnen, dass 70 Prozent der Österreicher rauchfreie Lokale wollen. (Abg. Glawischnig-Piesczek: 63!)

Auf der anderen Seite sagen Sie immer, dass die Gastronomie das Problem hat, dass ihnen die Kunden wegbleiben. – Also das ist schon ein logischer Widerspruch in sich, den ich vielleicht aufklären kann: Die Nichtraucher gehen halt ein bisschen weniger oft in die Lokale als die Raucher, und darum hat die Gastronomie österreichweit mit diesem Gesetz auch ein Problem. – Das zur Aufklärung, aber jetzt komme ich zum Hauptteil. Wo ist die Kamera? Das muss ich kurz hinhalten, damit man auch diese – ja, Verlogenheit darf ich nicht sagen – Unehrlichkeit der SPÖ Wien sieht. Frau Minister Oberhauser ist ja relativ prominent in der SPÖ Wien vertreten. (Der Redner hält ein Foto in Richtung ÖVP. Abg. Fekter auf die Reihen der SPÖ weisend : Dort ist die SPÖ! Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das kann niemand erkennen! Der Redner hält das Foto in Richtung SPÖ.) – Da, noch einmal, SPÖ Wien – ja, ganz so sicher bin ich mir da nicht –, Donauinselfest, einige Wochen her. Da hat die SPÖ Wien über 100 000 € für ihre Parteikassa aus dem Verkauf von Tabakwaren lukriert. So ernst nehmen Sie es in der Realität dann mit dem Gesundheitsschutz! (Oh-Rufe und Beifall bei der FPÖ.)

11.46


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort. – Bitte. (Abg. Peter Wurm auf dem Weg zu seinem Sitzplatz : Über 100 000!)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 75

11.46.28

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass diese Ausweitung des Nichtraucherschutzes heute beschlossen wird. Es ist auch ein guter und wichtiger Schritt in Richtung Arbeitnehmer- und Arbeitnehme­rinnenschutz.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit aber auf einen anderen Punkt lenken, der auch in dieser Regierungsvorlage enthalten ist, der quasi hineingemogelt worden ist.

Diese Regierungsvorlage sieht nämlich vor, dass künftig der Bericht der Arbeits­inspektion dem Parlament nur mehr alle zwei Jahre zur Beratung vorzulegen ist – nicht mehr jährlich wie bisher. Meine Damen und Herren, dieser Bericht löst im Sozial­ausschuss immer eine wichtige Debatte zum Thema Arbeitsschutz aus, und zwar basierend auf konkreten Daten und Fakten.

Meine Damen und Herren, Arbeitsschutz ist ein extrem wichtiges Thema. Es geht um den Schutz vor Unfällen, Erkrankungen, Schäden, die durch Erwerbsarbeit entstehen. Es geht darum, die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erhalten, auch die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, und es geht ganz besonders um den Schutz von besonders schutzwürdigen Gruppen, etwa Schwangeren, Jugendlichen oder Leuten, die regelmäßig mit sehr gefährlichen Stoffen hantieren.

Meine Damen und Herren, als verantwortliche Politikerin möchte ich mindestens einmal jährlich – mindestens einmal jährlich! – die Gelegenheit haben, diese Dinge auf Basis von Daten zu diskutieren, darüber zu beraten. Der Arbeitsmarkt ist extrem dynamisch, und man muss schauen: Was kommt daher? Wo müssen wir reagieren? Wo müssen wir Maßnahmen ergreifen? – Es gibt schwierige Entwicklungen im Bereich der psychischen Belastungen. Wir haben Probleme bei der Arbeitszeitüberschreitung bei Jugendlichen. Wir haben Probleme beim Verwendungsschutz von Schwangeren. Das müssen wir beobachten, und dies nur alle zwei Jahre zu tun, ist zu wenig. Wir Grünen wollen eine intensive Rolle des Arbeitsschutzes in der Politik haben.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), sowie weitere Gesetze geändert werden, wird wie folgt geändert:

1. Art. 4 Z 1 entfällt.

2. In Art. 4 Z 3 entfällt in § 25 Abs. 10 der erste Satz.

*****

Der Bericht der Arbeitsinspektion muss mindestens einmal im Jahr im Ausschuss diskutiert werden. Ich hoffe, Sie unterstützen diese Änderung. Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.49


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Schatz soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 76

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz zum Bericht des Gesundheits - Ausschusses über die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden und über den Antrag 880/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), sowie weitere Gesetze geändert werden, wird wie folgt geändert:

1. Art. 4 Z.1 entfällt.

2. In Art 4 Z.3 entfällt in §25 Abs. 10 der erste Satz.

Begründung

Die vorliegende Regierungsvorlage sieht vor, dem Bericht des Arbeitsinspektorats nur mehr alle zwei Jahre dem Nationalrat vorzulegen. Damit würde eine parlamentarische Beschäftigung mit wichtigen Themen des Arbeitsschutzes (z.B. Verstöße im Verwen­dungsschutz von Jugendlichen und Schwangeren, Arbeitszeitverstöße) erschwert.

Gerade die Strategiesetzung des Arbeitsschutzes verbunden mit aktuellen Arbeitneh­merInnenthemen verlangt eine kontinuierliche Diskussion im Sozialausschuss. Durch die Enderledigung des Berichts im Ausschuss selbst kommen diese Themen ohnehin nicht in die viel öffentlicher Plenardebatte.

Die Grünen sprechen sich daher für eine Beibehaltung der einjährigen Berichtspflicht aus.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


11.49.33

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Minis­terin! Ich will jetzt gar nicht in die Debatte einsteigen, ob Nichtraucherschutz wichtig ist. – Selbstverständlich ist er wichtig, und dass Rauchen gesundheitsgefährdend ist, wissen ja auch alle hier im Saal. Deswegen kann ich es auch bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen, wenn Klubobfrau Glawischnig sagt, sie will nicht, dass in Vereinen, in Fußballvereinen, wo Kinder zugegen sind, geraucht wird.

Das kann ich nachvollziehen, weil es da ja um den Schutz der Kinder geht. Es ist ja auch im Gesetz geregelt, dass man bei vereinsinternen Veranstaltungen, zum Beispiel


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 77

in einem Zigarrenverein, weiterhin rauchen darf, was ja gut ist. Das wäre ja noch absurder, wenn wir sogar dem Zigarrenverein verbieten würden, zu rauchen. (Abg. Podgorschek: Jeder Wirt wird jetzt einen gründen!)

Was aber trotzdem im Gesetz steht – und das ist absurd –: Wenn so ein Verein, ein Zigarrenverein zum Beispiel, einmal eine Veranstaltung macht, bei der auch Gäste eingeladen sind, dann dürfen die Gäste nicht rauchen. Nehmen Sie an, ich habe einen Zigarrenverein mit zwei Bekannten, die auch gerne Zigarre rauchen, und wir laden einmal einen Vierten dazu ein, der nicht Mitglied bei diesem Verein ist, der auch gerne einmal eine Zigarre ausprobieren würde, dann dürfen wir das nicht, denn selbst wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist und selbst, wenn wir im Vorhinein ganz klar regeln, dass der Zutritt nur auf diese eine Person beschränkt ist, dann dürfen wir diese Veranstaltung nicht machen.

Frau Bundesministerin, wenn Sie sagen, wir müssen auf die Umgehung achten, dann verstehe ich das aus Ihrer Intention heraus. Das kann man aber auch anders regeln, sodass der Arbeitnehmerschutz weiterhin klar gewährleistet ist. Aber wenn ich mit zwei anderen einen Zigarrenverein habe, zu einer Veranstaltung noch einen Vierten als Gast einlade und dort eine Zigarre rauchen will, und alle vier wollen das, dann geht Sie das nichts an. Sie können nicht willkürlich immer, wenn es Ihnen gerade einmal Spaß macht, die Freiheit des Einzelnen einschränken und so übers Ziel hinausschießen, wie Sie es hier schon wieder tun. (Beifall bei NEOS und Team Stronach.)

11.51


Präsident Karlheinz Kopf: Eine zweite Wortmeldung ist vonseiten des Herrn Abge­ordneten Schellhorn erfolgt. – Bitte.

 


11.51.29

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Liebe Frau Minister! Ich möchte zu Gabriel Obernosterer noch sagen, weil du die ÖHV erwähnt hast: Ja, 2006 haben wir die geplante Regelung als Murks bezeichnet, und erstaunlicherweise hat dein Vizekanzler, der Wirtschaftsminister, kürzlich – genau wie die ÖHV in diesem Zusammenhang – von einem Murks gesprochen. Und wer ist für diesen Murks ver­antwortlich? – Die Wirtschaftskammer, die Kammer der gewerblichen Verhinderung! Die haben damals durch ihre Intervention diese Unternehmer in eine falsche Investition getrieben, in eine Rechtsunsicherheit, und das ist eure Verantwortung. Da kannst du mir ruhig vorwerfen, dass ich sage, du bist ein Verräter. – Mag vielleicht stimmen. Du hast vor allem deinen Tourismus nicht vertreten, dann bist du vielleicht ein Verräter ... (Abg. Obernosterer: Ich habe gemeint, du bist doch ein gebildeter Mensch ...!)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, wollen Sie das zurücknehmen? (Abg. Schellhorn: Ja, ich nehme das sofort zurück, aber im Grunde genommen ...! Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Obernosterer. Abg. Glawischnig-Piesczek: Geh, machts euch das untereinander aus!) – Herr Abgeordneter, ich habe jetzt keine Rücknahme oder Entschuldigung für diese Äußerung gehört. Das heißt, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, und ich ersuche Sie dringend, solche Äußerungen und solche Bezeichnungen zu unterlassen. (Beifall bei der ÖVP. – Widerspruch bei FPÖ und NEOS. Abg. Darmann: Er hat es zurückgenommen!) – Verzeihung, das habe ich nicht gehört. Dann lassen wir es dabei bewenden. Ich nehme auch den Ord­nungsruf zurück. (Ruf bei der FPÖ: Gebts euch a Bussl! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


Abgeordneter Josef Schellhorn (fortsetzend): Ich möchte insofern noch sagen, dass ich gestern nicht gesagt habe, du seist ein Verräter. Das möchte ich richtigstellen. Das habe ich gestern nicht gesagt, wie du es behauptet hast.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 78

Aber auf der einen Seite muss ich schon sagen, dass selbst der Herr Wirtschafts­minister und Vizekanzler von einem Murks sprach, der damals entschieden wurde. Aus diesen Gründen möchte ich es noch einmal wiederholen: Es war ein Murks, und es sollte dementsprechend für 2018 kein Murks mehr werden, was die Anrainerprob­lematik betrifft. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS. Abg. Schieder: Jetzt wird es gut!)

11.53

11.53.39

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 672 der Beilagen.

Hierzu liegen folgende Anträge vor: ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen und ein Abänderungs­an­trag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenom­men.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 4 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Wer sich dafür ausspricht, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für diesen Antrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Obernosterer, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend gewerberechtliche Bestimmung einer Raucherzone.

Wer sich dafür ausspricht, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit ange­nommen. (E 100.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 79

11.55.572. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1121/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (735 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1044/A(E) der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (736 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 817/A(E) der Abgeord­neten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Automatische Anerkennung von im Ausland abgeschlossener Facharzt- oder Allgemeinmedi­zinerprüfungen“ (737 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1182/A(E) der Abgeord­neten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen (738 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 915/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Evaluierung beim Projekt „Gratis-Zahnspange“ (739 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1142/A(E) der Abgeord­neten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Blutspende-Verbotes aufgrund der sexuellen Orientierung (740 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 859/A(E) der Abgeord­neten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend diskriminie­rungsfreie Blutspende (741 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 860/A(E) der Abgeord­neten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsfreie Blutspende (742 d.B.)


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10. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 946/A(E) der Abgeord­neten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterent­wick­lung zentraler Steuerungsinstrumente im Rahmen des nächsten Finanzaus­gleichs (743 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 2 bis 10 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


11.56.34

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Ich möchte zuerst über zwei Punkte sprechen, zu denen wir einen Antrag eingebracht haben, der aber leider von den Regierungs­parteien abgelehnt wurde. Das eine ist die Aufhebung des Blutspendeverbotes aufgrund sexueller Orientierung. Dabei geht es um die Blutspendeverordnung, die vorsieht, dass anamnestisch sexuelles Risikoverhalten, wenn es dauerhaft besteht, erhoben werden muss und dass gegebenenfalls das Blutspenden darauffolgend nicht erlaubt ist. Dabei geht es hauptsächlich um Ansteckungsgefahr und Infektionsgefahr in Bezug auf HIV.

De facto hat das dazu geführt, dass homosexuelle Männer vom Blutspenden aus­geschlossen sind und dass zum Beispiel auf der Website des Roten Kreuzes nach wie vor die Passage zu lesen ist, dass Männer, die mit Männern Sex hatten, nicht Blut spenden dürfen.

Dazu gibt es jetzt ein EuGH-Urteil, das ganz klar sagt: Die Diskriminierung und das Ausschließen vom Blutspenden aufgrund der sexuellen Orientierung ist nicht erlaubt. Es müssen zuvor alle Alternativen geprüft werden, zum Beispiel müssen auch ein sehr ausführlicher Fragebogen ausgefüllt und alle möglichen Testmethoden angewandt werden, und nur dann, wenn sich herausstellt, dass ein Risikoverhalten nicht auszu­schließen ist, kann das Blutspenden verboten werden.

Ich denke, dass es höchst an der Zeit war. Wir haben über den Inhalt dieses Antrags schon mehrfach geredet. Ich finde es letztlich inakzeptabel, dass es in einem Land wie Österreich noch immer eine solche Bestimmung gibt. Ich verstehe sehr gut, dass homosexuelle Männer sich dadurch diskriminiert fühlen und sehr gekränkt sind, dass es diese Bestimmung noch immer gibt. Wir werden da nicht aufgeben und uns dafür einsetzen, dass diese Bestimmung in die Blutspendeverordnung endlich so übernom­men wird, dass ein Diskriminierungsverbot besteht.

Der zweite Punkt sind die Zwangsuntersuchungen von Prostituierten, die wir gerne abgeschafft hätten. Im November ist eine Verordnung in Begutachtung gegangen, wonach SexarbeiterInnen alle sechs Wochen statt wöchentlich zwangsuntersucht werden sollen. Wir sprechen uns ganz eindeutig gegen diese Zwangsuntersuchungen aus, und ich möchte schon darauf hinweisen, dass wir mit diesen Zwangsunter­suchun­gen wieder einmal Schlusslicht in Europa sind. So etwas gibt es nur mehr in Österreich und in Griechenland. In Deutschland wurde die Zwangsuntersuchung bereits 2001 abgeschafft, und man ist auf freiwillige Hilfsangebote und auf Aufklärung und Hilfs­maßnahmen umgestiegen, die kostengünstig zu erreichen sind.


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Warum wollen wir, dass diese Zwangsuntersuchungen abgeschafft werden? – Einer­seits ist damit keine Behandlung verbunden. Die Untersuchungen finden oft unter demütigenden und diskriminierenden Umständen statt, es ist wirklich ein unzumutbarer Zustand. Und dass es diese Zwangsuntersuchungen gibt, ist letztlich – und das finde ich besonders schlimm – ein Freibrief für die Freier, Sexdienstleistungen ohne Schutz zu verlangen. Ich denke, das kann man nicht fördern. Wir sollten dazu übergehen, freiwillige, anonyme, kostenfreie, niederschwellige und qualitativ hochwertige Angebote zu machen, sodass SexarbeiterInnen damit wirklich geholfen wird. Dazu gehört auch, dass diese Untersuchungen in die Hände von Gynäkologinnen und Gynäkologen gehören und nicht in jene von Ärzten diverser Herkunft.

Einen dritten Punkt möchte ich noch erwähnen, weil wir den auch befürworten. Das betrifft den Antrag des Kollegen Loacker. Er hat einen Antrag gestellt, dass im Rahmen des Finanzausgleiches Sanktionen für die Nichteinhaltung von Planungsrichtlinien und definierten Zielsetzungen gestartet werden sollten. Man muss es vielleicht nicht unbedingt Sanktionen nennen, ich würde es lieber Koppelung der finanziellen Aus­stattung der Bundesländer an die Einhaltung von Vorgaben und bestimmten Struktur­plänen – Zielsteuerungskommission, bundesgesetzliche Regelungen und so weiter – nennen, aber ich denke, dass wir da wirklich einen großen Regelungsbedarf haben, denn es ist wirklich frustrierend, wie viele Materien gerade im Gesundheitsbereich daran scheitern und immer an diesem unglaublich überzogenen Föderalismus hängen bleiben. Wir können letztlich deswegen ganz wichtige Dinge, vor allem auch Versor­gungsleistungen, nicht umsetzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Loacker.)

12.02


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. – Bitte.

 


12.02.07

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Als Erstes möchte ich ganz kurz zum Antrag von Erwin Spindelberger und Dr. Rasinger betreffend das Ärztegesetz sprechen. Es ist im Moment so, dass das Ärztegesetz vorsieht, dass die Berechtigung zur ärztlichen Berufsausübung dann erlischt, wenn man seinen Beruf sechs Monate nicht ausgeübt hat. Man wird dann in der Folge aus der Ärzteliste gestrichen, und das hat oft zu Schwierigkeiten für Ärztinnen und Ärzte geführt.

Dieser Antrag wird jetzt regeln, dass es Ausnahmeregelungen gibt, zum Beispiel bei Mutterschutz oder bei krankheitsbedingter Nichtausübung. Auch wenn man gemäß den Regelungen des Kinderbetreuungsgeldes seinen Beruf nicht ausübt oder auslands­bedingte Studienaufenthalte zu verzeichnen hat, wird diese halbjährige Nichtberufs­ausübung nicht dazu führen, dass man von der Liste gestrichen wird. Es werden alle zustimmen, und ich sage ein herzliches Dankeschön dafür.

Zum Antrag von Frau Kollegin Mückstein betreffend die Aufhebung des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen möchte ich anmerken, dass es jetzt folgendermaßen ist –für alle, die nicht wissen, wie es jetzt geregelt ist –: Es gibt eine Verordnung der Frau Bundesministerin, die diese gesundheitliche Überwachung von SexarbeiterInnen wöchent­lich vorschreibt. Die Grünen fordern jetzt eine Abschaffung dieser Ver­pflich­tung – ich sage nicht Zwang dazu, sondern Verpflichtung. Wir sehen diese Verpflich­tung allerdings doch als sinnvoll an, weil wir der Meinung sind, dass SexarbeiterInnen diese Untersuchungen vielleicht, wie Sie das gesagt haben, Frau Kollegin Mückstein, freiwillig machen, aber oft sehr wenig darüber wissen, dass es wichtig ist, diese Unter-


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suchungen machen zu lassen. Deswegen ist diese Verpflichtung doch sehr gut, weil man einfach Menschen erreicht, Frauen erreicht, die diese Untersuchungen sonst nicht machen würden.

Sie wissen ja auch, dass gerade eine Verordnung in Begutachtung ist, die diese Frist auf sechs Wochen verlängern wird. Das ist gut. Ich denke, das wird dazu führen, dass die Frauen nicht mehr jede Woche zur Untersuchung gehen müssen. Vor allem, das hat die Frau Ministerin im Ausschuss ja sehr treffend gesagt, soll diese Verordnung auch dazu dienen, dass vermehrt auf die Aufklärung der Betroffenen geschaut werden wird, dass vor allem auch Augenmerk darauf gelegt wird, dass man die SexarbeiterIn­nen über die Infektionsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Geschlechtskrankheiten aufklärt. Auch über die Vermeidung von Geschlechtskrankheiten und über Schwanger­schaftsverhütung soll aufgeklärt werden. Ich denke, das ist wichtig.

Die Verordnung wird in den nächsten Wochen verabschiedet werden. Wir sind sicher, dass diese Verordnung, auch wenn die Untersuchungen für SexarbeiterInnen ver­pflichtend beibehalten werden, dazu führen wird, dass vor allem der Schutz der Frauen im Vordergrund steht. Deswegen werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung nicht geben.

Ganz kurz noch zum Antrag betreffend die Aufhebung des Blutspendeverbots aufgrund der sexuellen Orientierung: Auch diesen Anträgen – die NEOS haben ja auch zwei Anträge in diese Richtung eingebracht – werden wir unsere Zustimmung nicht geben, weil es so ist, dass es Fragebögen des Roten Kreuzes gegeben hat, in denen eine möglicher­weise diskriminierende Frage gestellt wurde, nämlich: Hatten Sie Sex mit anderen Männern? Dieser Satz ist nunmehr gestrichen. Es wird nun nicht mehr betref­fend die eigene sexuelle Orientierung gefragt, sondern betreffend das Risiko­verhalten.

Wir sind der Ansicht, dass das durchaus sinnvoll ist und dass auch das EuGH-Urteil diese Regelung zulässt, weil sie nicht auf die individuelle sexuelle Orientierung abzielt, sondern auf das Risikoverhalten von Blutspendern und Blutspenderinnen. Deswegen werden wir diesen Anträgen unsere Zustimmung auch nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.)

12.05


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort. – Bitte.

 


12.06.00

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Viele Berichte werden hier unter einem verhandelt, und ich möchte gerne ein kurzes Statement zu einigen abgeben. Wir ändern heute hier das Ärztegesetz in dem Sinne, dass die Berechtigung zur ärztlichen Berufsausübung aufgrund einer länger als sechs Monate dauernden Einstellung der Berufsausübung nicht mehr automatisch erlischt, wenn die betroffenen Ärzte und im Besonderen Ärztinnen zum Beispiel einem Beschäf­ti­gungsverbot gemäß Mutterschutzgesetz unterliegen oder eine Karenz gemäß Väte­rkarenzgesetz beziehungsweise Leistungen gemäß dem Kinderbetreuungsgeldgesetz in Anspruch nehmen.

Ebenso führt eine krankheitsbedingte Nichtausübung nicht mehr automatisch zur Streichung aus der Ärzteliste, denn auch Ärzte können zum Beispiel einen Unfall haben und eine längere Rehabilitation in Anspruch nehmen müssen, und das kann natürlich länger dauern. Wir gehen natürlich in diesem Fall davon aus, dass sich die Ärzte ihres Berufsstandes und ihrer Verantwortung voll bewusst sind und sich auch während der Karenz, während einer Auszeit weiterbilden. Deshalb befürworten wir diese Änderung natürlich sehr. (Beifall beim Team Stronach.)


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Ebenfalls befürworten wir den Antrag, der die zuständigen Minister des Gesundheits- und des Sozialressorts auffordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Bundesland Wien, wo es immer wieder zu Problemen kommt, die Gesundheitsversorgung im Zusammen­hang mit der Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes mittel- und lang­fristig aufrechterhalten werden kann.

Leider ist der ehemalige Kollege Dr. Marcus Franz heute nicht da, aber wir bleiben natürlich bei diesem Antrag des jetzigen ÖVP-Abgeordneten Dr. Marcus Franz. Er hat sich dafür eingesetzt, dass im Ausland abgeschlossene Facharzt- und Allgemein­medizinerprüfungen anerkannt werden. Im Zusammenhang mit der äußerst prekären Situation österreichischer Ärztinnen und Ärzte ist dieser Antrag sehr interessant, da die Tendenz durchaus dahin geht, dass die Leute abwandern. Wir müssen alles ver­suchen, dass junge Ärzte Ausbildungsangebote im internationalen Ausland wahrneh­men, ihr Know-how verbessern können und dann ohne zusätzliche unnötige Bürokratie natürlich wieder nach Österreich zurückkehren können.

Ich bin sehr gespannt, wie da das Abstimmungsverhalten der ÖVP sein wird. Im Ausschuss war es ja nicht ganz so optimal, aber wie gesagt, ich finde, da muss man natürlich den jungen Ärzten, die im Ausland ihre Fortbildung machen wollen, durchaus die Möglichkeit geben, dass das ohne großen Bürokratieaufwand in Österreich aner­kannt wird.

Dem Antrag betreffend eine Aufhebung – wir haben es schon gehört – des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen werden wir nicht zustimmen, denn ohne flächendeckende Kontrolle wird es nicht möglich sein, die sexuell übertragbaren Erkrankungen in Schach zu halten. Dasselbe gilt auch für die Aufhebung des Blut­spendeverbots aufgrund der sexuellen Orientierung. Unser Standpunkt ist, dass der Schutz der Patienten immer absolut oberste Priorität haben muss. Wenn das soge­nannte diagnostische Fenster einmal vorkommt, wer kann da die Gewähr über­nehmen? Und vor allem: Wer wird da zur Verantwortung gezogen?

Auch einer begleitenden Evaluierung des Projekts Gratiszahnspange, die ja in diesem TOP mitverhandelt wird, stehen wir natürlich sehr positiv gegenüber, haben das von Anfang an auch mitgetragen.

Grundsätzlich ist zu sagen, das Gesundheitssystem ist eines der wichtigsten Funda­mente unseres Landes, und aus unserer Sicht ist es die Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass das Gesundheitssystem langfristig finanzierbar bleibt und für die Men­schen die optimale Versorgung, die natürlich auch die Pflege inkludiert, sicherstellen kann. Das heißt: alles in allem sehr viele gute Punkte, wir können jedoch nicht allen zustimmen. Grundsätzlich sei gesagt: Wir müssen einfach versuchen, die Bürokratie ein bisschen von den Schultern der Ärzte zu nehmen, damit sich diese wieder um ihre Patienten kümmern können. (Beifall beim Team Stronach.)

12.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger zu Wort. – Bitte.

 


12.10.56

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Vor allem auch den Seniorenbund aus Alberndorf möchte ich herzlich begrüßen! Ich möchte zu drei Punkten ganz kurz Stellung nehmen, erstens einmal zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz.

Wir haben jetzt durch die Bank mühsame Diskussionen quer durch Österreich erlebt, aber letztendlich haben diese immer zu Kompromissen und zu Abschlüssen geführt. Es zeigt sich aber, dass auch im Gesundheitsbereich, der immer weiblicher wird, Dinge


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wie 48-Stunden-Wochen und mehr eigentlich eher die Ausnahme sein sollten, weil wir ausgeruhtes Personal brauchen. Jeder Fehler kann ja letztendlich einem Patienten schwer schaden. Wir haben gestern den Bericht der Wiener Patientenanwaltschaft gesehen: 1 000 Fälle pro Jahr, davon 112 Fehler. – Je weniger Fehler, umso besser, und da spielt schon die Arbeitszeit eine Rolle.

Es spielt aber auch, wie wir gelernt haben, die Konkurrenzfähigkeit mit dem Ausland eine Rolle. Wenn ganz Europa einen Ärztemangel hat – von der Schweiz angefangen bis Deutschland, wo jedes Jahr 15 000 Ärzte, Minimum, fehlen, von England gar nicht zu reden –, ist es ja nur eine Frage der Zeit, bis Ärzte, wenn sie ein gutes Angebot bekommen, weggehen. Jeder Arzt, der weggeht, reißt aber eine Lücke in die Versorgung Österreichs, und das ist schade. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie war zu diskutieren. So gesehen war die ganze Diskussion über die letzten Monate mühsam, auch manchmal von Frust getragen, aber es war eine sinnvolle Diskussion. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Zu den Zahnspangen möchte ich sagen: ein sinnvolles Projekt, das wir uns im Regie­rungsprogramm vorgenommen haben; Frau Abgeordnete Schittenhelm wird es noch näher ausführen. An dem Gebiss soll man nicht erkennen, ob sich jemand etwas leisten kann oder nicht! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Letzter Punkt ist die Versorgung im ländlichen Raum. Ich bin Hausarzt in Meidling, weiß aber, wie wichtig es für ältere und chronisch kranke Patienten ist, zu Fuß zum Arzt zu kommen. Viele haben kein Auto, viele haben am Land auch gar nicht die Möglichkeit, mit dem Bus zu fahren. Wenn Sie sich anschauen, wie entvölkert Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen et cetera sind, wo man nur mehr in den Zentren eine Versorgung kriegt, muss man sagen, es ist eigentlich ein Segen, dass wir in Österreich Hausärzte haben – noch haben.

Wenn wir uns da ewig herumstreiten, ob eine Hausapotheke sein darf oder nicht, darf es uns nicht wundern, dass es in Wildschönau dann eine Apotheke gibt, aber die Ärzte fort sind. In diesem Sinne haben wir da, glaube ich, auch einen Bedarf, ein bisschen darüber nachzudenken, was wir älteren Menschen und chronisch Kranken zumuten. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein. – Abg. Steinbichler: Sie sind nicht in einer Regierungspartei?!)

12.13


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.

 


12.13.57

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Besuchergalerie! Herr Abgeordneter Rasinger kommt immer wieder mit der Haus­apotheke. Ich halte an dieser Stelle fest: Es ist nicht die Funktion einer Hausapotheke, das Einkommen eines niedergelassenen Arztes aufzubessern.

Kommen wir aber wieder aus Mecklenburg-Vorpommern zurück nach Österreich und schauen wir uns an, wie viel wir für Gesundheit ausgeben: Das sind 26 Milliarden € im Jahr, die aus der öffentlichen Hand in das Gesundheitswesen fließen, und damit 8 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung. Mit dem österreichischen Strukturplan Gesundheit wurde versucht, ein Instrument zu schaffen, mit dem man besser planen kann, das Planungsrichtwerte und auch qualitative Planungsaussagen für die statio­näre und für die ambulante Versorgung ermöglichen soll. Das Instrument hat aber einen großen Haken: Es erfolgt zwar eine Detailplanung auf Landesebene und in


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weiterer Folge gibt es regionale Strukturpläne, aber was passiert, wenn sich die Länder nicht an diesen Rahmen halten? – Gar nichts passiert!

Das geschieht auch in schöner Regelmäßigkeit, dass nichts passiert, weil sich die Landeshauptleute einen feuchten Kehricht darum scheren, was da drinsteht. Das hat auch der Rechnungshof schon mehrfach kritisiert, dass die Länder tun, was ihnen passt, und dass keine Sanktionen daran geknüpft sind. Deshalb wollen wir solche Sank­tionsmechanismen haben und sie auch so benennen und nicht mit einem hübschen Wörtchen verkleiden. Es stehen die Finanzausgleichsverhandlungen bevor, und das ist die Gelegenheit, wenn nicht die einzige Gelegenheit der Bundesregierung, die Länder an die Kandare zu nehmen und in die finanzielle Verantwortung zu ziehen.

Es gibt weiters einen Antrag der Kollegin Belakowitsch-Jenewein auf Evaluierung des Projekts Gratiszahnspange. Wenn man sich anschaut, was für ein Tohuwabohu da stattgefunden hat, quer durch die Republik, mit unterschiedlichen Ausschreibungs­kriterien, unterschiedlichen Ausschreibungsterminen, und dass eben zum Beginn, am 1. Juli, nicht alle Kassenstellen besetzt werden konnten, dann haben wir es mit einem klassischen Fehlstart des Projekts Gratiszahnspange zu tun.

Wenn Sie einmal versuchen, bei der Wiener Gebietskrankenkasse anzurufen und zu fragen, ob in Ihrem Bezirk jemand die Gratiszahnspange schon auf Basis eines solchen Kassenvertrags anbietet, dann finden Sie heraus, dass Sie zum Beispiel im Bezirk Neubau in Wien mit 80 000 Einwohnern einen einzigen Arzt haben, der das macht. Sie können sich die Warteliste vorstellen – wenn Sie sich vorher bei der Wiener Gebietskrankenkasse eine Dreiviertelstunde durchtelefoniert haben, bis Ihnen jemand überhaupt eine Auskunft geben konnte, wer denn das ist. (Abg. Krainer: Neubau hat aber nur halb so viele Einwohner! Sind Sie Wiener?) Also wenn dieses Projekt keine Evaluierung verdient, dann weiß ich auch nicht, welches.

Zum Tagesordnungspunkt 4, den Kollegin Weigerstorfer schon angeschnitten hat, zum Antrag des Abgeordneten Franz: Er hat im Ausschuss gegen seinen eigenen Antrag gestimmt und das damit begründet, dass sich die Ausgangslage verändert hat. (Zwi­schenruf des Abg. Walser.) Ja, für ihn persönlich hat sich die Ausgangslage verändert, weil er jetzt bei einer anderen Partei ist, aber ich würde es für die Ehre des Hauses für wichtig halten, da nicht nach dem Klubzwang abzustimmen, sondern nach der per­sönlichen Überzeugung. Er ist heute ja leider nicht da und kann nicht unter Beweis stellen, dass er das nicht getan hätte. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie der Abg. Weigerstorfer.)

12.17


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.

 


12.17.47

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wie einer meiner Vorredner, der Kollege Rasinger, schon gesagt hat, ist es in Wien gelungen, im letzten Moment doch noch eine Einigung herbeizuführen, wobei das Problem, das mit meinem Antrag angesprochen wird, viel weitreichender ist.

Natürlich ist es so, dass es jetzt kurzfristig eine Lösung gegeben hat, aber die großen Probleme bleiben. Es werden zum einen Ärztestellen in Wien abgebaut, und vor allem ist es so, dass viele Stationen in Wien gesperrt sind. Das heißt, die sozialistische Landesregierung hat in Wirklichkeit in Wien die Zwei-Klassen-Medizin eingeführt. Das kann man daran erkennen, dass es in Wien in jeder großen Straße bereits ein privates


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Gesundheitsinstitut gibt, wo für jene alles angeboten wird, die es sich leisten können. (Abg. Krainer: Das nennt man Ordination!)

Das ist eine Entwicklung, die unter der SPÖ Wien passiert ist und die eigentlich eine schlechte Entwicklung ist, weil damit ja nicht mehr garantiert ist, dass es wirklich den Zugang für jeden gibt. Viele Menschen müssen es sich auch absparen, dass sie sich den Arzt dann überhaupt noch leisten können, denn wenn sie in das öffentliche Krankenhaus zu einem öffentlichen Arzt gehen, dann haben sie monatelange Warte­zeiten. Das sind Realitäten in Wien, die uns immer wieder berichtet werden. Und inso­weit ist natürlich ein solcher Antrag schon etwas, was nie an Aktualität verliert, dass man hier nämlich genau darauf schaut, dass wir die vorhandene Zwei-Klassen-Medizin wieder wegbringen. Das wäre etwas, das wichtig wäre.

Zum Antrag betreffend begleitende Evaluierung beim Projekt „Gratis-Zahnspange“ – mein Kollege Karlsböck wird noch genauer auf das Projekt eingehen – möchte ich nur so viel sagen: Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Gesundheitsprojekte gehabt wie ELGA – da wissen wir eigentlich gar nicht, Frau Minister: gibt es das jetzt noch?, kommt das irgendwann?, was gibt es da für neueste Entwicklungen? – oder aber auch das Brustkrebs-Screening, die in einer Hauruck-Aktion gestartet wurden, wo man dann immer wieder reparieren musste, alles eher sehr schwierig war und wo es immer wieder Aufregung gab.

Genau aus diesem Grund hatten wir die Intention und wollten, dass dieses Gratis-Zahnspangen-Projekt – das man kritisch betrachten kann, und wir stehen dem Projekt insgesamt auch kritisch gegenüber, nicht der Absicht an sich, eine Gratis-Zahnspange herzugeben, sondern dem ganzen Verlauf dieser Gesetzwerdung – von Anfang an auch evaluiert wird, damit man Fehlentwicklungen in einem neuen Gesetz auch recht­zeitig sozusagen abfangen kann. – Das war also die Intention. Dahinter ist überhaupt nichts Böses.

Ganz kurz möchte ich auch noch auf den Antrag der Kollegin Mückstein betreffend die Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen eingehen.

Ich halte nichts davon, wenn man diesen Frauen die Untersuchung wegnimmt. Jetzt mag es schon sein, dass die Untersuchung, so wie sie abläuft, nicht immer ganz angenehm ist, eines ist aber schon klar: Das sind Frauen, die sonst oft überhaupt keinen Zugang zum Gesundheitssystem haben. Ich halte es daher auch im Sinne dieser Frauen für verantwortungslos, zu sagen, wir streichen das jetzt ersatzlos und setzen auf Freiwilligkeit. Das ist etwas, was meines Erachtens vollkommen an den Realitäten vorbeigeht. Ich glaube eher, man kann hier natürlich verbessern, man kann reformieren, aber prinzipiell, würde ich sagen, sind diese Untersuchungen eine gute Einführung. Sie schützen nicht nur die Frauen, sie schützen ja in weiterer Folge natürlich auch die potenziellen Kunden. (Beifall bei der FPÖ.)

12.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.21.13

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich auf ein paar Punkte eingehen, zunächst auf die jetzt zum Schluss erwähnte Verordnung betreffend die verpflichtende Untersuchung bei SexarbeiterInnen.

Wie die alte Verordnung war, wurde ausgeführt – es war eine einwöchige Zwangs- beziehungsweise Pflichtuntersuchung vorgesehen. Im Laufe der Jahre haben sich nicht nur die Untersuchungsmethoden verändert, sondern auch, wenn man sich die


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Situation international angesehen hat, wie damit umgegangen wird, in welchen Zeit­abständen man Frauen zu diesen Untersuchungen bringt und inwieweit diese ver­pflichtend vorgesehen sind.

Jetzt wissen wir, dass es in Deutschland durchaus berühmte Bezirke gibt, wo Sexarbeit ein sehr florierendes Gewerbe ist. Und, das stimmt, die haben umgestellt auf freiwillige Untersuchungen. Warum? – Weil sie gesagt haben und davon ausgegangen sind, dass Frauen, Sexarbeiterinnen, durchaus auch auf sich selbst schauen und dass sie, wenn die Umgebung stimmt und wenn das passt, auch freiwillig dem Angebot dieser Untersuchungen nachkommen.

In diesem Prozess, in der Diskussion, die wir geführt haben, war uns, ganz offen gesagt, dieser Schritt zu einer freiwilligen Untersuchung ein zu großer Schritt. Nichts­destotrotz haben wir zur Diskussion gestellt, von der einwöchigen Untersuchung auf eine sechswöchige Frist zu kommen und auch umzustellen von alten Untersuchungs­methoden auf neue, durchaus gängigere Untersuchungsmethoden wie den PCR-Test, der zwar teurer und aufwendiger ist, aber dafür für die Frauen einfach auch mehr Sicherheit bietet.

Wir sind auch darauf eingegangen, dass gefordert wurde, dass man ein verpflich­ten­des Beratungsgespräch mit einbezieht, nämlich nicht nur, was den eigenen Gesund­heitszustand und was auch die Möglichkeiten betrifft, sich selbst gesund zu erhalten – sprich: wenn Verkehr, dann geschützter Verkehr –, sondern das auch darauf abzielt, dass man Frauen, die zu diesen Untersuchungen kommen, auch ein – beim Erst­besuch verpflichtendes – Beratungsgespräch über die Möglichkeiten des Ausstiegs zukommen lässt.

Diese Verordnung war sechs Wochen in Begutachtung, und ich kann Ihnen sagen, dass ich sie gestern unterschrieben habe. Das heißt, diese Verordnung wird mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten, weil wir einfach auch Zeit brauchen, um diese PCR-Untersuchung – sehr hochqualitativ – nicht mehr, sage ich jetzt einmal, dezentral, sondern zentral bei der AGES zu machen, die die Kapazitäten dafür hat und auch die qualitative Untersuchung durchführen kann. Das gibt Schutz für die Frauen, die der Sexarbeit nachgehen, und natürlich auch Schutz für Menschen, die diese Dienste in Anspruch nehmen.

Die zweite Sache, über die ich noch gerne reden würde, ist die Frage der Evaluierung der Zahnspangen.

Ich hatte vorgestern ein sehr gutes Gespräch mit dem Präsidenten der Österreichi­schen Zahnärztekammer und dem Kammeramtsdirektor, weil ich einfach auch wissen wollte, wie sie dieses Projekt sehen und wie sie mit diesem Projekt umgehen. Die haben mir erstens einmal gesagt, sie sind sehr zufrieden, auch mit der Frage der Umsetzung – die meisten Verträge sind bereits unterschrieben. Ich habe mich gerade erkundigt, wo diese Liste, welche Zahnärzte und Zahnärztinnen es gibt, online ist. Kollege Loacker muss also nicht eine Dreiviertelstunde bei der Gebietskrankenkasse durchtelefonieren, sondern der Hauptverband hat eine Liste all dieser Zahnärzte online. Wir werden als Gesundheitsministerium auf unserer Seite darauf verlinken oder haben dies wahrscheinlich schon getan. Das heißt, wenn Menschen sich interessieren, wo sie zu der Möglichkeit der Gratis-Zahnspange kommen: Einfach auf die Homepage gehen, draufklicken und einfach schauen, wo diese Dinge sind.

Was die Frage der Versorgung im ländlichen Raum betrifft, so wird es – Kollege Rasinger hat es gesagt – immer schwieriger, Ärztinnen und Ärzte zu finden, die unter den Arbeitsbedingungen, die sie dort vorfinden, bereit sind, dort tätig zu sein. Wir alle kennen die frühere Landarzt-Idylle: Der Arzt wohnt mitten im Dorf oder mitten in der Gegend, und rund um die Uhr können Menschen anläuten und seine Dienste in


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Anspruch nehmen. Das wollen sehr viele der Kolleginnen und Kollegen nicht mehr. Sie wollen geregelte Arbeitszeiten, und sie wollen vor allem möglichst nicht alleine arbeiten. Deswegen arbeiten wir derzeit gerade an dem Konzept der Primärversor­gung, das es Hausärztinnen und Hausärzten sowohl im städtischen als auch im länd­lichen Raum ermöglichen soll, Formen der Zusammenarbeit zu finden, die einerseits den Kolleginnen und Kollegen dienen, aber andererseits auch Menschen dazu verhel­fen, zu Öffnungszeiten, die nach Möglichkeit koordiniert sind, zu ärztlicher Versorgung zu kommen.

Ein kurzer Bericht einer Kollegin, die erst gestern oder vorgestern ärztliche Hilfe in einem ländlichen Bereich gesucht hat: Dort gab es drei Ärztinnen und Ärzte in einer relativ kleinen Gemeinde, und alle hatten die gleichen Öffnungszeiten – das heißt, Montag von 8 bis 11 Uhr. Wenn man das besser koordinieren würde und eine ver­pflichtende Zusammenarbeit vorsehen würde, dann wäre es für Patientinnen und Patien­ten vielleicht leichter.

Das heißt, uns ist es mehr als ein Anliegen, dem „Landarztsterben“– unter Anfüh­rungszeichen – Einhalt zu gebieten. Ich bin ganz der Meinung des Kollegen Loacker, dass die Hausapotheken nicht allein dazu da sein sollen, das Einkommen der Ärztin­nen und Ärzte zu sichern, sondern sie sollen die Versorgung der Menschen mit Medika­menten einfach sicherstellen.

Wir werden bis Ende des Jahres auch ein Konzept vorlegen, was die Sicherung sowohl von Hausapotheken, aber auch die Zusammenarbeit mit Apotheken, mit Filial­apotheken, mit Lieferservices und all diesen Dingen betrifft. Es gibt dazu auch einen Entschließungsantrag dieses Hauses, dem ich natürlich Folge leisten werde. Das heißt, wir werden im Herbst dieses Jahres durchaus mit einem Konzept, das auch die ländliche Versorgung verbessern soll, hier in Vorlage treten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)

12.26


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Pock zu Wort. – Bitte.

 


12.26.29

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesministerin! Kollegin Königsberger-Ludwig, ich möchte auch auf das eingehen, was Sie gesagt haben betreffend die Verordnung. Ich spreche über die diskriminie­rungsfreie Blutspende.

Was ist die aktuelle Situation? – Die aktuelle Situation ist jene, dass wir systematisch Männer, die homosexuell sind, diskriminieren und verhindern, dass diese eine Blut­spende abgeben können. Das ist Status quo, das ist aktuell gegeben. Woran liegt das?

Es gibt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das sagt, es dürfen einzelne Zie­lgruppen oder auch Risikogruppen nicht ausgeschlossen werden, wenn es Alternativen dazu gibt. Welche Alternativen gibt es grundsätzlich? Es sind dies Alternativen, die auch in Österreich schon angewendet werden, nämlich dass man durch eine Be­fragung herausfindet, wie das Risikoverhalten tatsächlich ist, und dann entsprechend entscheidet, ob die Person Blut spenden darf oder nicht.

Aber – und das ist genau der Punkt, der nicht erfüllt ist, der weder durch die Ver­ordnung erfüllt ist noch durch das Rote Kreuz –: Wir haben jetzt vor 10 Minuten auf der Web-Seite nachgesehen, wie die aktuellen Fragen lauten. Da ist nach wie vor ent­halten: 

„Waren Sie jemals einem [] Risiko einer sexuell übertragbaren Infektion (z.B. [] Hepatitis C, HIV) durch Intimpartner mit Risikoverhalten ausgesetzt? Z. B.: Hatten Sie als Mann Sex mit einem anderen Mann?“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 89

Das ist genau das Problem an der Fragestellung, die wir kritisieren. Es ist nicht so, dass grundsätzlich Sex mit einem Mann oder einer Frau ein unterschiedliches Risikoverhalten darstellt, und wir fordern, dass die Fragestellung an sich diskriminie­rungsfrei ist. Das heißt, man fragt das tatsächliche Risikoverhalten ab, ohne die sexuelle Neigung abzufragen.

Die Verordnung lässt an sich Spielraum. Das Rote Kreuz sagt, dass sie die Verordnung so interpretieren, dass sie die Frage so stellen. Was wäre daher aus unserer Sicht die richtige Lösung auch vonseiten der Bundesministerin? – Eine Richtigstellung, eine Klarstellung, was als Risikoverhalten zu verstehen ist und wie entsprechende Fragen zu stellen sind. Das ist etwas, was derzeit fehlt. Und solange wir das nicht haben, können wir nicht von einer diskriminierungsfreien Blutspende reden.

Jetzt komme ich aber noch zu einem anderen Punkt, der sehr spannend war, nämlich zur Frage, wie das Ganze im Ausschuss debattiert wurde, als wir von einer dis­kriminierungsfreien Blutspende gesprochen haben.

Die Freiheitlichen waren freilich dagegen, die ÖVP natürlich auch, was sehr über­raschend ist, weil selbst konservative Regierungen wie jene in Großbritannien oder auch die katholische in Spanien bedeutend weiter sind als die österreichische Regie­rung – das ist Fakt. Das Team Stronach hat sich besonders hervorgetan – allerdings müsste man das jetzt korrigieren, weil der Abgeordnete mittlerweile bei der ÖVP ist, nämlich der Abgeordnete Markus Franz, der Homosexualität gleichgestellt hat mit verschiedenen genetischen Erkrankungen. Er hat dann wiederum aufgezählt, welche möglichen Krankheiten es gibt, und dann ist er zur Homosexualität übergegangen.

In einem solchen Umfeld die Diskussion über eine diskriminierungsfreie Blutspende zu führen, ist äußerst schwierig. Daher fordere ich Sie, Frau Bundesministerin, auf, dass Sie, auch wenn jetzt die Entschließungsanträge abgelehnt werden, noch einmal ein Auge darauf werfen, ob es hier eine Klarstellung geben kann, damit wir tatsächlich zu einer diskriminierungsfreien Blutspende kommen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

12.29


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kucher zu Wort. – Bitte.

 


12.29.57

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zuallererst im Namen meiner Kollegen Erwin Spindelberger und Andrea Gessl-Ranftl ganz herzlich die Besucherinnen und Besucher des BORG in Kapfenberg hier im Hohes Haus begrüßen. Schön, dass ihr da seid! Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Um den gestrigen und den heutigen Tag etwas Revue passieren zu lassen: Wir führen ja die Debatten jetzt in einem Umfeld, wo wir uns in Österreich, aber auch in Europa noch immer nicht von den Folgen der größten Wirtschafts- und Finanzkrise erholt haben, mit denen wir jetzt seit acht Jahren kämpfen, wo es in vielen europäischen Ländern radikale Einschnitte in Gesundheitssysteme, im Sozialbereich gibt, wo es Länder gibt, wo beinahe die Hälfte der jungen Menschen arbeitslos ist, wo es in Europa inzwischen auch Länder gibt, in denen die Kindersterblichkeit massiv zugenommen hat, wo es Länder gibt, die quer durch alle Bereiche kaum noch wissen, wie sie mit der Arbeitslosigkeit umgehen sollen.

Der Unterschied zu Österreich ist, auch wenn wir uns natürlich nicht abkoppeln können von dieser großen globalen Situation, dass wir doch einen anderen Weg gehen. Wir


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 90

haben gestern mit einem Steuerentlastungspaket, mit einem Konjunkturankur­belungs­paket im Ausmaß von 5,2 Milliarden € einen riesengroßen Schritt gesetzt, aber haben auch im Bereich der Gesundheitspolitik nicht Leistungen eingeschränkt, sondern, im Gegenteil, sogar Leistungen ausgeweitet.

Ich möchte deswegen auf den Entschließungsantrag von Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein eingehen, in dem es um die Gratis-Zahnspange geht. Und da tue ich mir schwer, wenn man ein derartig wichtiges gesundheitspolitisches Projekt – durch das es für viele, viele junge Menschen wirklich Verbesserungen gibt, sodass man in Zukunft dann nicht mehr an den Zähnen eines jungen Menschen ablesen kann, wie groß die Brieftasche der Eltern ist – einfach schlechtmacht, wenn man versucht, dieses Projekt der Gratis-Zahnspange unter vorgeschobenen Argumenten einfach schlechtzumachen.

Ja, es gibt hier eine Qualitätssicherung. Es gibt ein sehr hohes Ausbildungsniveau. Es ist auch die Ergebnisqualität vorgeschrieben: 70 Prozent vom Idealzustand 100 Pro­zent sollen erreicht werden, und das wird auch bewertet. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Reden Sie ein bisschen langsamer! Man versteht Sie nicht!) Es muss auch in der Befundung eine Verbesserung aufscheinen. Das sind sozusagen auch Kriterien, die vorgeschrieben sind.

Auch die Frau Bundesministerin hat bereits am 18. Juni hier im Parlament ganz deut­lich dazu Stellung genommen, hat sozusagen alle Stärken und Schwächen, auch alle Probleme und Schwierigkeiten, die es vielleicht am Anfang gibt, ganz offen hier beleuchtet. Das können wir ja offen diskutieren. Aber man soll doch bitte nicht ein derartig wichtiges Projekt, wo es um junge Menschen, um Kinder und Jugendliche geht, einfach schlechtmachen. (Beifall bei der SPÖ.)

Und man sollte schon auch irgendwie die Relationen wahren. Kollege Loacker hat zum Beispiel den Bezirk Neubau in Wien angesprochen und hat gesagt, da gebe es 80 000 Menschen und nur einen Arzt. Das stimmt in dieser Form nicht. Der Bezirk Neubau ist der zweitkleinste Wiener Bezirk. Es sind nicht 80 000 Einwohnerinnen und Einwohner, sondern nur 31 000. Und von diesen 31 000 sind auch nicht alle Kinder und Jugendliche, und nicht alle von diesen würden eine Zahnspange brauchen. Also man sollte schon ganz offen diskutieren. (Ruf bei der SPÖ: Er ist aus Vorarlberg !) – Gut, Kollege Loacker ist aus Vorarlberg, da kann er es nicht wissen. Kollegin Meinl-Reisinger ist vielleicht aufgrund des Wien-Wahlkampfs ein bisschen motivierter, die Fakten auch anders darzustellen.

Aber ich glaube, wir sollten alle stolz sein, dass es in Österreich die Gratis-Zahnspange gibt – gerade in schwierigen Zeiten, in denen wir uns ja alle befinden. (Beifall bei der SPÖ.)

12.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm zu Wort. – Bitte.

 


12.33.37

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Zunächst ganz kurz einige Worte zu Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern sowie den verpflichtenden Untersuchun­gen.

Ich bin da ganz bei der Frau Bundesministerin, die in ihrem Entwurf, der in der Begut­achtung ist, vorsieht, den Zeitraum zwischen diesen Untersuchungen von einer Woche auf sechs Wochen auszudehnen, also nicht diese Dichte zu haben. Wir sind als Volkspartei aber nach wie vor für eine verpflichtende Untersuchung. Natürlich geht es


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um den Schutz dieser Frauen und auch Männer, die diese Dienste anbieten. Es geht mir aber auch um den Schutz der Familien zu Hause. Die Kunden, die dort diese Dienste in Anspruch nehmen, muss man schon auch darauf aufmerksam machen, daher sollte auch ein Beratungsgespräch nicht nur die Sexarbeiterinnen und Sex­arbeiter betreffen, sondern es sollte vielleicht auch die Kundschaft, die dort ist, mit Information und Broschüren versorgt werden. Wenn da nicht entsprechend Gesund­heitsvorsorge betrieben wird, dann kann dies nämlich auch zum Schaden der Familien sein. – Das nur dazu. Wir begrüßen daher diesen in Begutachtung befindlichen Entwurf.

Ich möchte aber auch ganz kurz zum Thema diskriminierungsfreie Blutspende Stellung nehmen. Ich weiß nicht, wieso sich speziell Homosexuelle betroffen fühlen. Dieser Fragebogen des Roten Kreuzes – wir haben uns diesbezüglich mit dem Roten Kreuz Wien kurzgeschlossen und haben dort auch mit einer Ärztin ein persönliches Gespräch geführt – umfasst 29 Fragen, die der Blutspender auszufüllen hat, unter anderem:

„Sind Sie derzeit in ärztlicher Behandlung oder im Krankenstand?“, „Hatten Sie [] Bluthochdruck []?“, „Verwenden Sie [] Alkohol oder Medikamente []?“, „Leiden Sie an Allergien []?“, Hatten „Sie in den letzten 4 Monaten“ eine „Darmspiegelung?“, „Hatten Sie eine [] Herzschwäche []?“ – Und das setzt sich in dieser Form fort. Und natürlich, das ist schon richtig, findet sich auch der Text, den der Kollege vor mir zitiert hat, wenn es dann in weiterer Folge unter anderem heißt:

„Hatten Sie Sex im Austausch für Geld oder Drogen? Haben Sie (sich) Drogen gespritzt oder geschnupft?“, „Hatten Sie als Mann Sex mit einem anderen Mann?“

Jetzt weiß ich schon, all das sind Fragen, um persönliche Daten zur Gesundheit, zum Lebensstil (Zwischenruf der Abg. Schwentner), zu Medikamenteneinnahme, Impfun­gen und so weiter von den Blutspendern zu bekommen. Diese sind wichtig, um eine möglichst hohe Sicherheit für die Blutempfängerinnen und ‑empfänger zu haben. Denn prioritär ist schon, dass jene Frauen und Männer, jene Bürgerinnen und Bürger, die eine Blutspende bekommen, davon ausgehen können, dass sie damit gerettet werden oder eine Verbesserung ihres Gesundheitszustands erfahren. Daher gilt es da, ganz klar auf dieser Seite zu stehen. Und es ist nun einmal so, dass HIV-Infizierte sich wohl eher im Bereich der Homosexuellen finden. (Abg. Schwentner schüttelt verneinend den Kopf.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte aber noch auf einen weiteren Punkt, der auch vom Kollegen Rasinger schon angesprochen wurde, eingehen, nämlich auf die Zahnspange. Da wird so locker ein bisschen darüber geplaudert, und ich möchte daher schon betonen: Es ist dies ein Leistungspaket für Zahngesundheit, vor allem für die Kinder! 180 Kieferorthopäden sind seit 1. Juli im Einsatz, Zahnärzte mit Zusatzausbildungen – ich bin mir sicher, da werden noch viele dazukommen –, die jetzt auch die Zahnbehandlung der Kinder ab dem 6. Lebensjahr möglich machen. Bisher galt ein Selbstbehalt von 400 € – der ist mit dieser Regelung weggefallen. Genauso gilt die Regelung auch für eine festsitzende Zahnspange, für die bisher bis zu 5 000 € zu bezahlen waren. Das ist nicht mehr der Fall, wenn von einem Kiefer­chirurgen eine entsprechende Fehlstellung diagnostiziert wird.

Das heißt, dass mit diesen Möglichkeiten der Zahngesundheit – wenn ich das so global sagen darf – auch ein sozialer Aspekt verbunden ist. Das begrüße ich ganz besonders, denn so etwas soll nicht am Geld der Eltern, am Einkommen der Eltern scheitern. Immerhin sind im Jahr 30 000 Kinder – 8 000 von den kleineren und 22 000 ab zwölf Jahren – betroffen. Mir ist auch wichtig, dass die Erstberatung durch einen Zahnarzt mit Kassenvertrag möglich ist und, zweitens, dass die Bewilligung durch die Kranken-


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kasse bei der Behandlung durch einen Kieferorthopäden in Zukunft wegfällt. – Eine wesentliche Verbesserung, nicht nur was die Zahngesundheit betrifft, sondern auch für die Familien! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.

 


12.37.58

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Es ist natürlich wieder so ein Konvolut, das wir jetzt hier besprechen und beschließen – unter einem Tagesordnungspunkt mehrere Gesetze, die wir jeweils nur streifen können.

Das Ärztegesetz wird geändert – eine besonders skurrile Situation, denn es ist offen­sichtlich jemand draufgekommen, dass darin ein Passus enthalten war, der besagt hat, dass es, wenn ein Arzt oder eine Ärztin mehr als sechs Monate hindurch krank ist, von Gesetzes wegen passieren kann, dass er oder sie aus der Ärzteliste ausgetragen wird. Das war – ich habe mich bei der Ärztekammer ein bisschen mit den Juristen dort unterhalten – ohnedies totes Recht, aber es ist nur recht und billig, dass das jetzt herauskommt. Es ist eine gute Änderung, deshalb stimmen wir hier zu.

Auch die automatische Anerkennung von im Ausland erworbenen Facharzt- bezie­hungs­weise Allgemeinarzt-Titeln wäre eine Sache, der wir positiv gegenüberstehen – aus verschiedenen Gründen, auf die ich jetzt hier nicht im Detail eingehen kann.

Worauf ich eingehen möchte, das ist noch einmal die Geschichte mit der Zahnspange und den Gebietskrankenkassen. Es ist jetzt ganz gut gelungen, dass wir in der letzten Minute diese Dinge in trockene Tücher gebracht haben. Auch ich habe mit der Ärzte- beziehungsweise Zahnärztekammer geredet. Dort ist man jetzt nach dem ganzen Hin und Her einigermaßen zufrieden.

Aber genau dieses Hin und Her ist es, was mich daran stört, die Art und Weise, wie dieses Gesetz – und da können Sie nichts dafür, Frau Minister – ursprünglich initiiert und hier in den Ring geworfen worden ist, dass man gesagt hat: Wir stellen euch einmal eine gewisse Summe – wir wissen zwar nicht, wie die zustande kommt –, 80 Millionen €, zur Verfügung, und jetzt schaut einmal, was damit zu machen ist! – Das Ergebnis sehen wir jetzt: Es ist das Pferd von hinten aufgezäumt worden, nicht von vorne.

Ich kritisiere auch, dass man im selben Atemzug nicht gleich gewisse andere not­wendige Dinge hineingebracht hat, wie zum Beispiel die nicht so teure Mutter-Kind-Pass-Versorgung auch im zahnärztlichen Bereich, wie zum Beispiel die Erstunter­suchung bei Kleinkindern. Darüber haben wir auch diskutiert, aber das ist dann von den Regierungsfraktionen auch noch vor der Wahl mehr oder weniger abgelehnt worden.

Ich hoffe, dass jetzt die Vernunft einkehrt, dass Geld zur Verfügung gestellt wird, der Leistungskatalog für die Patienten beim Kassenarzt angepasst wird, dass der Mutter-Kind-Pass auch diesbezüglich angepasst wird und dass diese Zahnspangen nur der erste Schritt sind, um Defizite, die bestanden haben, auszugleichen.

Eine zweite Sache, die auch mit der Krankenkasse zu tun hat, ist: Die Krankenkasse wollte – da war ich ein bisschen irritiert, das steht in gewissen Kommentaren – 20 Prozent von diesem Umsatz in ihren Ambulatorien haben. Das heißt, sie kalkulieren damit, dass Patienten, die es nötig haben, die Ambulatorien aufsuchen und dass dabei ungefähr 20 Prozent umgesetzt werden und auch die Frequenz dem entsprechen wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 93

Ich habe Ihnen, Frau Minister, in Bezug auf die Krankenkassen eine Frage gestellt – nur kurz zusammengefasst, worum es geht: Die Krankenkassen-Ambulatorien, das war immer meine Meinung, sind dazu da, Unterversorgung im Allgemeinen – das kann räumliche, fachliche, auch zeitliche Unterversorgung sein – auszugleichen, wenn es im niedergelassenen Bereich aus den verschiedensten Gründen nicht funktioniert. Ich habe immer gedacht, das ist eine sogenannte Non-Profit-Organisation, die keine Gewinne machen soll, natürlich auch keine Verluste, denn die Verluste werden von den Beitragszahlern getragen. Der Anlass für die ganze Geschichte war, dass uns zugesteckt worden ist, dass junge Zahnarztkollegen in mehreren Bundesländern, die in Ambulatorien anfangen wollten, aufgefordert worden sind, Mindestumsätze zu machen. Das widerspricht völlig meiner Vorstellung von sozialen Krankenkassen.

Sie schreiben dann – und da hätte ich ganz gern doch noch eine Aufklärung: 

„Selbstverständlich ist es auch meinem Ressort als Aufsichtsbehörde über die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ein Anliegen, dass jeder Krankenversiche­rungsträger, welcher ein Ambulatorium als eigene Einrichtung betreibt, diesbezüglich rentabel gebart.“ – Gut. „Darauf hat jeder Versicherungsträger im Hinblick auf die Verpflichtung zum sorgsamen Umgang mit den Sozialversicherungsbeiträgen Bedacht zu nehmen.“

Und jetzt kommt es:

„Muss festgestellt werden, dass die entsprechende Rentabilität nicht erreicht wird, so sind daraus Konsequenzen zu ziehen. Diese können darin bestehen, dass Maß­nahmen zur Rentabilitätssteigerung gesetzt werden, oder auch darin, dass das nicht rentable Ambulatorium nicht weiter betrieben wird.“

Da sage ich ganz ehrlich, da verstehe ich wahrscheinlich etwas falsch. Die Kranken­kassen-Ambulatorien – nicht nur die zahnärztlichen, alle eigentlich – sind dazu da, wie gesagt, in unterversorgten Gebieten, bei fachlicher Unterversorgung, bei zeitlicher Unterversorgung, das heißt, wenn kein Zahnarzt, wenn kein normaler Arzt über das Wochenende da ist, bei räumlicher Unterversorgung Abhilfe zu schaffen, und sind nicht da, dafür zu sorgen, dass Gewinne eingefahren werden.

Wenn nur Gewinne eingefahren werden sollen, dann suche ich mir natürlich die Zuckerln heraus. Und wenn ich ein Ambulatorium bin, habe ich ein Monopol-Merkmal und kann mir tatsächlich die besten und lukrativsten Angebote heraussuchen, wie Kronen, Brücken und letztendlich auch Zahnspangen, und das widerspricht unserer und meiner Vorstellung von Nutzen und Sinn einer solchen Einrichtung. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Deswegen sagen wir: Wenn es um Rentabilität bei den Krankenkassen gehen soll, dann ist die erste Maßnahme, die zu fordern ist, eine Zusammenlegung derselben, wie wir das schon lange tun. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

12.43.45

 


Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich möchte noch auf das von der Frau Kollegin Schittenhelm Gesagte eingehen.

Frau Kollegin Schittenhelm, Sie haben in Ihrer Rede davon gesprochen, dass es eine Tendenz dazu gibt, dass HIV-Erkrankungen eher bei Homosexuellen zu finden sind als bei Heterosexuellen. Berichtigen konnte ich nicht, weil es eine relative Aussage war,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 94

sonst hätte ich einen Rüffel vom Präsidenten gekriegt, aber die Aussage ist tatsächlich sehr nahe am Unwahren.

Das Gesundheitsministerium hat 2009 bereits in einem Bericht festgehalten, dass 43 Prozent der Neuerkrankungen bei Heterosexuellen zu finden sind, 42 Prozent bei Homosexuellen, und der Rest resultiert aus Suchtgifterkrankten und Ähnlichem.

Der Punkt, den wir angesprochen haben – und damit möchte ich auch gleich wieder schließen –, ist: Selbst wenn ein Homosexueller eine Blutspende abgeben möchte und bereit ist, einen umfassenden Gesundheitscheck zu machen, kann er in der heutigen Situation nach diesem umfassenden Gesundheitscheck, den ein heterosexueller Mann nicht machen müsste, trotzdem nicht Blut spenden.

Da können die Freiheitlichen im Quadrat hupfen, das ändert nichts. – Danke. (Beifall bei denNEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


12.45.16

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kollegin­nen! Liebe Kollegen! Gestern stand mit der größten Steuerreform der Zweiten Republik die Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Pensionistinnen und Pensionisten im Vordergrund, und es war ein wichtiger Tag für die Kollegen und die Kolleginnen. Der Großteil der Entlastungsmaßnahmen wird in wenigen Monaten, im Jänner 2016, in Kraft treten, einige andere, zum Beispiel die Erhöhung der Negativ­steuer für kleinere Einkommen, bereits früher.

Wichtig ist auch – und das Thema steht jetzt auf der Tagesordnung –, dass vor genau einer Woche, am 1. Juli – diesbezüglich gibt es auch einen Antrag, mit dem wir uns noch auseinandersetzen werden – eine sehr große Entlastung für viele Familien, vor allem mit kleineren Einkommen, in Kraft getreten ist, nämlich die Gratis-Zahnspange.

Es wurde schon einiges darüber gesagt. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang vor allem bei der Gesundheitsministerin, Kollegin Oberhauser, aber auch bei ihrem Vorgänger Alois Stöger sehr herzlich für ihr Engagement bedanken. Ein ganz wichtiges Projekt wurde da umgesetzt, und wie gesagt, seit wenigen Tagen ist es konkret in Kraft.

Wir schätzen, dass in Österreich zirka 30 000 Kinder und Jugendliche betroffen sind. 30 000 haben leider eine schwere Zahnfehlstellung und haben in Zukunft aufgrund dieser neuen rechtlichen Regelung die Möglichkeit, ohne Selbstbehalt, ohne Kosten­beteiligung der Eltern eine notwendige Behandlung zu bekommen.

Wir wissen, dass Zahnspangen oder kieferorthopädische Behandlungen der Kinder für die Eltern oft mit Kosten von mehreren tausend Euro verbunden waren. Diese Kosten fallen in Zukunft weg. 80 Millionen € sind seitens der Regierung dafür vorgesehen – Geld, das sinnvoll eingesetzt ist. Unser Ziel, das Ziel der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, ist, dass man das Einkommen der Eltern nicht mehr an den Zähnen der Kinder ablesen kann. Das ist ein ganz wichtiger Punkt für uns. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, ein Punkt noch zur Fraktion der NEOS: Immer dann, wenn es – und das haben wir auch gestern in der Diskussion gesehen – um die Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um die Entlastung der sozial Schwächeren geht, kann man sich darauf verlassen, dass die NEOS dagegen sind. (Abg. Meinl-Reisinger: Nein, das stimmt nicht! Wir wollen die Arbeitslosigkeit bekämpfen!) Die NEOS haben gestern gegen die Lohnsteuersenkung gestimmt, sie haben dagegen


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gestimmt, dass die Menschen in Zukunft netto mehr im Tascherl haben werden. Dagegen waren gestern die NEOS. (Abg. Loacker: Sie verstehen gar nichts! – Abg. Meinl-Reisinger: Das ist ein bisschen billig!)

Die NEOS waren die einzige Fraktion, die gegen die Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche, gegen die Gratis-Zahnspange für 30 000 Kinder in diesem Land gestimmt haben. (Anhaltende Zwischenrufe bei den NEOS.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss bei dieser Diskussion einfach immer wieder sagen, auf welcher Seite die NEOS stehen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Rädler: Böse NEOS!)

Noch ganz kurz: Den Antrag 915/A, der ebenfalls zur Behandlung steht, werden wir ablehnen. In diesem Antrag wird quasi eine Evaluierung bezüglich der Einführung gefordert. Ich denke, wenn die neue rechtliche Grundlage konkret erst seit acht Tagen in Kraft ist, sollten wir doch noch einige Zeit warten, und dann ist es eine Selbst­verständlichkeit, dass evaluiert wird.

Da ein Kollege von den NEOS gesagt hat, es gibt keine vernünftigen Informationen bei den zuständigen Sozialversicherungen oder Krankenversicherungsträgern, was die Zahnspange betrifft: Ich habe aufgrund deines Redebeitrags natürlich sofort meine eigene Gebietskrankenkasse angerufen – 057807, Gebietskrankenkasse Oberöster­reich. (Zwischenrufe der Abgeordneten Loacker und Schellhorn.)

Ich habe angerufen und habe gesagt, ich bräuchte konkrete Informationen über die Gratis-Zahnspange. Die Kollegin am Telefon hat gesagt: Einen Augenblick, ich ver­binde. Nach zehn Sekunden gab es tolle Informationen, in welchen Bereichen, zu welchen Zeiten, unter welchen Bedingungen diese Gratis-Zahnspange nicht nur verord­net, sondern auch realisiert wird – eine tolle Leistung der Gebietskranken­kas­sen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

12.49

12.49.50

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 735 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 736 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 96

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 737 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 738 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 739 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 740 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 741 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 742 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 743 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

12.52.5311. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (530 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (744 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1211/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentech­nisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gen­therapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz – GTG), geändert wird (745 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 97

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


12.53.25

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Es geht um eine Gentechnikgesetz-Änderung oder ein GVO-freies Österreich, aufbauend oder basierend auf der EU-Richtlinie 2015/412, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen, GVO, auf ihrem Hoheitsgebiet ganz oder partiell zu beschränken oder zu untersagen, und zwar durch die Gesundheitsministerin und durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft.

Beide Vorlagen versuchen damit, die Zulassung und den Anbau von GVO-Saatgut durch zwei Ministerien und des Weiteren durch neun Landesgesetze zu regeln. Das ist natürlich eine komplexe und schwierige Aufgabe, wie wir dann noch sehen werden.

Da natürlich die Gentechnik für die Gesundheit des Menschen mittelbar und unmittel­bar Schäden verursachen kann, ist es so, dass sie in der Zuständigkeit des Gesund­heitswesens liegt, und im Hinblick auf das Ziel des Schutzes der Gesundheit des Menschen und seiner Nachkommenschaft hat das Bundesministerium für Gesundheit die Federführung in Vorbereitung und Vollzug.

Gentechnik ist für die einen die Büchse der Pandora und wird immer wieder kontrovers besprochen. Wir müssen aber unterscheiden: Geht es dabei um agrartechnische oder medizinische Dinge? – In der Medizin sind auf der anderen Seite heute zum Beispiel das Insulin oder Beiträge zur Krebstherapie Bestandteile, oder man kann etwa die Herstellung von Enzymen oder Feinchemikalien für industrielle Zwecke in der Mikro­biologie oder Umweltschutztechnik brauchen. Es ist also ein Thema, das uns nicht nur heute, sondern auch in Zukunft schwer beschäftigen wird.

Das hat auch mit dem Welthunger zu tun, der von der Agrarindustrie bekämpft werden möchte, indem die Agrarkonzerne gentechnisch veränderte Organismen einsetzen und bei diesen Hybridzüchtungen auch gleichzeitig die entsprechenden Pflanzenschutz­mittel mitliefern und damit eine Abhängigkeit der Bauern in der Ersten, Zweiten und Dritten Welt sicherstellen.

Wie problematisch das Ganze ist, zeigt natürlich auch die Aussage von Jean-Claude Juncker. Der macht mich natürlich auch nicht immer ganz glücklich mit seiner Aussage, die da lautet:

„Ich beabsichtige auch, die Rechtsvorschriften für die Zulassung genetisch veränderter Organismen zu überprüfen. Aus meiner Sicht ist es einfach nicht richtig, dass die Kommission nach den geltenden Vorschriften rechtlich gezwungen ist, die Einfuhr und Verarbeitung neuer Organismen zu genehmigen, obwohl eine klare Mehrheit der Mitglied­staaten dagegen ist. Die Kommission sollte der Meinung der Mehrheit demo­kratisch gewählter Regierungen zumindest dasselbe Gewicht beimessen können wie wissenschaftlichen Gutachten, vor allem, wenn es um die Sicherheit unserer Lebens­mittel () geht“  – Lebensmittel heißt nicht gentechnisch verändert, das sind keine Lebensmittel mehr, sondern Lebensmittel heißt eben, dass es wieder repro­du­zierbar ist.

Wie man schon sieht, eine ziemlich interessante, spannende Materie. Denken wir daran, dass es dabei um ein Milliardengeschäft, auch für die Zukunft der Konzerne, geht und wie Österreich sich dementsprechend verhalten können wird – ob wir diesem Druck standhalten können werden. Das ist ein Fragezeichen und wird sicherlich nicht der letzte Punkt sein, über den wir diskutieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 98

Auch in Österreich gibt es natürlich immer wieder Kompetenzbereiche, und da irritiert es mich natürlich schon, wenn der Präsident des Bundesrates schreibt – dies zur Erinnerung –, die Länder wollen keine „,Erinnerung‘ oder ,Belehrung‘ durch den Bund“ und: „Von einer solchen Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetzesvorhaben kann überdies aus meiner Sicht nicht ausgegangen werden.“

Da diese Kompetenzdinge nicht geklärt sind, möchte ich einen Rückver­weisungs­antrag stellen und ersuche um entsprechende Behandlung bezüglich des Gentechnik­gesetzes, und zwar dahin gehend, dass es wieder in den Ausschuss zurückkommt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

12.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


12.57.59

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! An der Wortmeldung von Kollegen Riemer haben wir gesehen, wie wichtig es gerade auch auf EU-Ebene ist, sich dafür einzusetzen, dass es nationalstaatlich zu Verbesserungen und Änderungen kommt.

Auch die Kompetenzfrage, die mit dem Rückverweisungsantrag angesprochen wurde, sehe ich nicht so problematisch, denn die Kompetenzfrage sollte hinlänglich bekannt sein – ansonsten werde ich sie etwas erläutern.

Wir freuen uns schon sehr, dass es nach langen, schwierigen Verhandlungen auf EU-Ebene gelungen ist, ein Recht zu erwirken, nämlich über den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen, sprich Pflanzen, nationalstaatlich zu bestimmen. Österreich ist in diesem Bereich also auch weiterhin selbstbestimmt und wird nationale Strategien zur weiteren Sicherstellung der Gentechnikfreiheit in unserem Land entwickeln.

Das heißt, wir haben uns das Recht erkämpft, dass, wenn eine EU-weite Zulassung für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen, sprich Pflanzen, kommt, unser Staatsgebiet ausgenommen werden kann beziehungsweise der Anbau verhindert werden kann. Unter der Federführung der Gesundheitsministerin beziehungsweise des Gesundheitsministeriums haben wir auch mit Erfolg für dieses Recht gekämpft.

Zwei Gesetze – und da komme ich zu den Kompetenzen –, nämlich das Gentechnik­gesetz sowie das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz, sollen weiterhin den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen verhindern.

Auf nationaler Ebene gibt es zusätzlich als Information den Bericht der Gentechnik­kommission, der alle drei Jahre dem Nationalrat vorgelegt wird. Dieser Bericht bein­haltet aber nicht nur Pflanzen, sondern allgemein den gesamten Bereich der Gen­technik. Auch vom Wissenschaftsministerium gibt es dazu Beiträge.

Aber zurück zu den Gesetzen: Die technische Umsetzung der Gesetze beinhaltet, dass zwei Phasen vorgesehen sind. Phase 1 regelt eben das Gentechnikgesetz, sprich die Ausnahme des Staatsgebietes von der Zulassung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen, sprich Pflanzen. Diese Kompetenz – da die Kompetenzfrage angesprochen wurde – befindet sich im Bereich unserer Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser.

Phase 2 bedeutet eine Koordinierung für eine Ablehnung des Anbaus, wenn ein Konzern aber trotzdem auf den Anbau im Bereich des Staatsgebietes oder der Länder drängt. Darauf gehen das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz ebenso wie das Sortenschutzgesetz ein, wo die Kompetenz eben bei Bundesminister Rupprechter liegt.


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Für die zukünftige Sicherstellung und Koordinierung der österreichischen Strategie zu diesem wichtigen Thema sowohl für den Bund als auch für die Länder soll ein eigens eingerichteter Beirat Sorge tragen. Diesem Beirat werden neben den Ländervertretern auch viele VertreterInnen sämtlicher betroffener Bereiche, auch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit sowie VertreterInnen von NGOs und viele mehr angehören. Auch ExpertInnen aus dem Bereich der Arbeiterkammer werden beige­zogen, um ihr Fachwissen einbringen zu können.

All dies war schlussendlich nur möglich, weil sich die Koalition unter Einbindung der Grünen – da bedanke ich mich stellvertretend beim Kollegen Pirklhuber – für einen nationalen Schulterschluss zum Thema „gentechnikfrei“ gemeinsam in Österreich entschlossen hat. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Besonders wichtig ist dabei – wie schon erwähnt – die Phase eins, die in Österreich zeigen wird, wir wollen keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf unserem Staats­gebiet. Es ist also insgesamt schon ein guter, vernünftiger Kompromiss, denn Öster­reich soll auch in Zukunft gentechnisch veränderte Organismen nicht zulassen. Ein Danke an dieser Stelle an Sie, Frau Bundesministerin, dass das Gentechnikgesetz so rasch zur Beschlussfassung vorgelegt werden konnte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

13.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


13.02.02

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Besucher! Mit dem vorliegenden Gesetz soll die EU-Richtlinie umgesetzt werden, wobei meines Erachtens die maximale Ausschöpfung des Rechts­rahmens für die nationalen Anbauverbote eigentlich nicht genutzt wurde. Natio­nale Verbote von einzelnen GVO-Pflanzen und GVO-Gruppen wären jedoch essenziell wichtig für die starke Anti-Gentechnik-Politik, wie sie ja gerade dargestellt wurde. Aber genau das haben die Länder wieder einmal zu blockieren versucht.

Meines Erachtens ist es wieder eine typisch österreichische Lösung geworden, die EU-Richtlinie soll insgesamt nämlich in elf Gesetzen umgesetzt werden – neun Bundes­länder, zwei Ministerien, es soll ein Beirat zur Koordination eingerichtet werden et cetera. Kurzum: Statt Verwaltungseinsparung haben wir eigentlich neue Ebenen geschaf­fen, um die Länder hier ja nicht zusätzlich noch einmal zu vergrämen.

Wenn jedes Bundesland ein eigenes Gesetz beschließt, dann wird es mit der Um­setzung nicht einfacher werden. Wir wissen es aus der Vergangenheit, gerade im Umweltbereich ist es wahnsinnig schwierig. Ich spreche da Feinstaub an, ich spreche Nominierungen von Natura-2000-Gebieten an. Wir haben es jetzt auch ganz aktuell gesehen, allein die Asylpolitik zeigt uns, wie schwierig hier eine schnelle, rasche Umsetzung geworden ist.

Und gerade beim Thema GVO brauchen wir einheitliches Vorgehen als starkes Zeichen nämlich auch in Richtung EU. Ich darf vor allem im Hinblick auf TTIP darauf hinweisen, dass wir hier wirklich einheitlich stark auftreten sollen und müssen.

Zusätzlich fällt halt schon immer wieder etwas auf: Die niederösterreichische Land­wirtschaftskammer hat in einer Resolution Ende Juni folgende Forderung gestellt. Trotz eines Lippenbekenntnisses zur Gentechnikfreiheit im Anbau heißt es wörtlich:

„Die LK NÖ lehnt daher den EU-Vorschlag für die Möglichkeit eines nationalen Verbotes von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln strikt ab. Die freie


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 100

Wahlmöglichkeit des Kunden wird durch die Kennzeichnung ‚BIO‘ oder ‚Gentechnikfrei‘ jetzt schon gewährleistet.“

Aber das ist nicht das erste Mal, dass die Sozialpartner ein wenig ausscheren. In einem gemeinsamen Positionspapier von Verbänden aus 19 europäischen Ländern zum TTIP-Abkommen kritisieren Wirtschaftsverbände die zögerliche Gentechnik­zulassung in der EU. In einem Schreiben wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Plattform auch für eine Organisation aus Österreich spricht, nämlich die Wirtschafts­kammer.

Ja, und eigenartigerweise hat die EU-Kommission unmittelbar darauf, im April 2015, so viele gentechnisch veränderte Pflanzen für den EU-Import zugelassen wie überhaupt noch nie zuvor an einem einzigen Tag. Insgesamt wurden 19 Pflanzen zugelassen, 17 können für Lebens- und Futtermittel verwendet werden.

Zusammenfassend darf ich Folgendes noch einmal punktuell gestalten: Statt Verwal­tungs­abbau werden neue Ebenen geschaffen – Beiräte, Länder, zwei Ministerien. Ich weiß nicht, ob das klug ist, vor allem in zeitlicher Betrachtung. Zu viele Köche verder­ben immer den Brei, und es wäre gerade ein starkes Zeichen erforderlich, um die österreichische Position einheitlich zu vertreten. Beispiele wie die Wirtschaftskammer oder die Landwirtschaftskammer Niederösterreich seien hier noch einmal erwähnt.

Immer, wenn es nämlich um den finanziellen Aspekt von GVO geht – wir haben es vorher auch schon gehört – scheren die sogenannten Sozialpartner aus. Gerade in Hinblick auf TTIP wäre es gut, ein klares Zeichen zu setzen. Ich glaube, es ist auch klar, die Österreicher haben es entschieden, sie wollen keine Atomkraft und sie wollen auch keine Gentechnik in Österreich haben. Ich glaube, das ist ein klares Zeichen, dass die Politik einfach diese Stimme wahrnehmen und stark nach außen hin auftreten soll. (Beifall beim Team Stronach.)

13.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


13.06.50

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Öster­reich ist frei von der Gentechnik im Anbau und Österreich will im Anbau auch gentechnikfrei bleiben. Wir wollen selber bestimmen, was auf unseren Äckern und Feldern passiert, und wir wollen nicht, dass irgendjemand, weder die EU oder sonst wer, uns das vorschreibt.

Da sind wir uns ziemlich einig. Die KonsumentInnen sehen keinen Vorteil in der Gentechnik und auch die Bauern sehen keinen Vorteil. Frau Abgeordnete Weigerstorfer, ich kann Sie beruhigen, auch die niederösterreichische Landwirtschaftskammer hat da dieselbe Position wie die Landwirtschaft insgesamt: Keine Gentechnik im Anbau! Aber wofür die Kammer ist, und wofür auch ich bin, ist, dass es eine Kennzeichnung der gentechnisch veränderten Lebensmittel gibt. Denn Sie wissen: Das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist europaweit erlaubt, aber die Konsu­mentinnen und Konsumenten sollen es lesen können, wenn ein Lebensmittel gentech­nisch verändert ist.

Wir setzen auf österreichische Qualität ohne Einsatz von Gentechnik. Es stimmt schon, dass viele Köche dran sind, nur: Diese vielen Köche machen alle dieselbe Speise, nämlich Gentechnikfreiheit im Anbau auf Österreichs Äckern und Feldern. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 101

Wenn wir heute die EU-Richtlinie umsetzen, dann ist das wirklich ein großer politischer Erfolg für Österreich. Es gibt nämlich EU-weit ein Zulassungsverfahren für gentech­nisch veränderte Sorten, wir haben aber im Rahmen der EU-Gesetzgebung ein Selbst­bestimmungsrecht, das heißt, ein Staat, eine Region kann sich für gentechnikfreien Anbau erklären. Das ist uns gelungen, und dem ist ein jahrelanger harter Kampf voran­gegangen.

Wie läuft es nämlich auf der europäischen Ebene? – Es gibt ein Zulassungsverfahren für die gentechnisch veränderten Sorten Mais, Soja, Raps, und die müssen dann in ganz Europa angewendet werden.

Österreich hat diese zugelassenen Sorten mit einem nationalen Anbauverbot belegt. Nur war es bisher so, dass die Europäische Kommission immer wieder Anträge gestellt hat, diese nationalen, österreichischen Anbauverbote zu kippen; so auch im März 2009, ich war in dieser Zeit Umweltminister. Uns ist es nach einem harten Kampf gelungen, dieses Anbauverbot zu verteidigen. Ich habe mir gedacht, das kann doch nicht sein, wenn Österreich als ein ordentliches EU-Mitglied, ein Staat, der sich in das EU-System einfügt, das nicht will, dass wir dann die Gentechnik anwenden müssen. Wir haben eine Initiative für ein Selbstbestimmungsrecht in der Frage der Gentechnik gestartet.

Wir wurden damals von den Niederlanden und von unseren osteuropäischen Nachbar­ländern unterstützt, etwa zehn Länder haben Österreich damals bei der Initiative unterstützt. Die großen EU-Staaten haben Bedenken gehabt, das widerspreche der WTO, andere Staaten haben gesagt, das störe den Binnenmarkt. Wir haben gesagt, das ist nicht so, wir wollen die Subsidiarität anwenden, ein Nationalstaat kann das im Rahmen der EU-Gesetze durchaus ermöglichen. (Abg. Neubauer: Da will er Selbstbestimmung! Aber bei Südtirol nicht!)

Wir haben gekämpft, und dann ist der große politische Erfolg gelungen, dass der damalige EU-Kommissionspräsident Barroso gesagt hat: Ja, es soll ein Selbst­bestimmungsrecht in der Frage der Gentechnik geben. Wenn eine Region – es ist ja nicht nur in Österreich so, sondern auch in anderen Staaten – das nicht will, soll sie die Möglichkeit dazu bekommen.

Unter dänischer EU-Präsidentschaft ist es dann gelungen, einen Vorschlag auszuar­beiten, der dann mittlerweile schon nicht mehr von zehn, sondern von 21 Staaten in der EU unterstützt wurde. Nur die großen Länder waren dagegen, die haben wirklich Marktstörungen befürchtet. Letztendlich ist es dann Österreich auch im Zusammen­spiel mit dem Europäischen Parlament doch gelungen, dieses Selbstbestimmungsrecht abzusichern. Und jetzt sind wir hier, um es national umzusetzen. Ich halte das für einen großen politischen Erfolg. Denn wissen Sie, was der heutige Beschluss zeigt? Dass auch ein kleiner Staat wie Österreich das gemeinsame Europa gestalten kann.

Es ist nicht so, wie immer wieder gesagt wird, dass wir in Europa Ja und Amen zu allen Dingen sagen. Gerade hier nicht! Wir haben gegen härtesten Widerstand einen Erfolg durchgesetzt. Wir konnten es tun, weil wir solide gearbeitet haben, weil wir konsequent geblieben sind und weil wir auch hartnäckig genug waren, das umzusetzen. Wir haben alle Bedenken ausgeräumt.

Ich gehöre auch nicht zu denen, die sagen, dass die Gentechnik ein Allheilmittel ist. Viele sagen, damit können wir die Welternährung sichern. Ich glaube das nicht, denn: Die Bauern kommen in eine neue Abhängigkeit vom Saatgut. Der zweite Punkt: Sie müssen oft in Kombination damit Pflanzenschutzmittel kaufen. Der dritte Punkt: Wir sehen, dass in Ländern, zum Beispiel in Südamerika, wo die Gentechnik angewendet wird, die Natur in Wirklichkeit stärker als alle technologische Anwendung ist, dass dort gentechnisch veränderte Sorten nicht mehr diese Wirkung zeigen und die anderen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 102

Pflanzen Resistenzen gegen Pflanzenschutzmittel entwickeln. Das heißt, die Gentech­nik ist nicht die Antwort.

Wenn wir heute diese Gesetze umsetzen, dann gelingt uns hier schon ein nationaler Schulterschluss, damit wir gentechnikfrei bleiben. Und ich sehe abschließend auch einen Vorteil darin, nämlich dass wir hochwertige gentechnikfreie Lebensmittel produ­zieren und uns auf dem europäischen wie auch auf dem Weltmarkt behaupten können. Herzlichen Dank für die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

13.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


13.12.07

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Berlakovich hat es ja schon richtig angesprochen, das Gentechnikgesetz soll geändert werden. Gentechnik in der Medizin, in der Forschung, im geschlossenen Bereich ist richtig und wichtig. Grüne Gentechnik, auch von meinem Vorredner bereits etliche Male ange-sprochen, lehnen wir ganz entschieden ab.

Für mich, Frau Minister, ist die Kompetenzverteilung nicht ganz nachvollziehbar. Auch die Kollegin Weigerstorfer hat es angesprochen. Die EU gesteht uns hier Selbstbestim­mungsrecht zu, das ist eine wichtige Entscheidung. Was macht diese Bundesregierung daraus? Wir machen zwei Bundesgesetze und neun Landesgesetze. Es wird immer wieder von Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau gesprochen, und das Gegenteil wird praktiziert. Ich glaube, es müsste bei diesem Selbstbestimmungsrecht, das uns von der EU zugestanden worden ist, doch möglich sein, dass es hier eine Zuständigkeit und einen Zuständigkeitsbereich gibt und nicht, wie auch von der Kollegin angesprochen wurde, zwei Bundesgesetze, neun Landesgesetze und ver-schiedene Beiräte. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier eine Anlaufstelle haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

13.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


13.13.40

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Tatsächlich, ich pflichte dem Kollegen Berlakovich insofern bei, als das ein historischer Tag ist, auch für das österreichische Parlament, vor allem aber für die österreichische Bevölkerung, die seit mehr als 20 Jahren für eine Gentechnikfreiheit der Landwirtschaft und der Lebensmittel gekämpft hat.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang: Österreich, die österreichische Bevölkerung und die österreichischen NGOs waren europaweit die Ersten, die ein Gentechnik-Volksbegehren initiiert haben, das war im April 1997. 1,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben damals gegen die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organis­men unterschrieben, und das ist bis heute eine Erfolgsgeschichte geblieben. Die Bürgerinnen und Bürger haben nicht nur hier im Parlament recht bekommen, das war ja auch ein mühsames Ringen um die Positionen. Kollege Berlakovich hat hier auch einige sehr interessante sachliche und fachliche Argumente erwähnt, die gerade im internationalen Gentechnik-Anbau sichtbar werden, der tatsächlich ein Problem für die Natur, für die bäuerliche Landwirtschaft und auch für die Lebensmittelqualität darstellt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 103

Und wir haben dafür gekämpft! Ich darf an ein paar Meilensteine erinnern, die nach diesem Volksbegehren 1997 auf diesem Weg lagen.

Im April 2006 fand in Wien die große sogenannte Koexistenz-Konferenz statt. Damals war die EU-Kommissarin Fischer Boel noch in Amt und Würden und ist in Wien damals vom Herrn Minister und von den NGOs empfangen worden. Sie hat eine Erklärung überreicht bekommen, die Vienna Declaration for the self-determination on GMO-free-regions, also über die Selbstbestimmung, was den gentechnikfreien Anbau betrifft. Das war eine gemeinsame Resolution, europaweit von den österreichischen NGOs koor­diniert. Dort wurde das erste Mal – das war auch ein mühsamer Prozess – dieses Selbstbestimmungsrecht auch von der Zivilgesellschaft gefordert.

2008, nach dem Fall des EU-Moratoriums, haben wir hier im Parlament – ich erinnere daran, es waren neben mir die Kollegen Grillitsch, Gaßner, Klement und Dolinschek – gemeinsam einen Antrag beschlossen, in dem wir das erste Mal europaweit in einem Parlament, im Nationalrat, das Selbstbestimmungsrecht eingefordert haben.

Der Herr Bundesminister hat dann zu Recht diese Botschaft des Parlaments, die ja bindenden Charakter hatte, weil sie im EU-Unterausschuss beschlossen wurde, auch auf die europäische Ebene weitergetragen und hat sich dort massiv für dieses Recht eingesetzt. Es war äußerst schwierig, diese Überzeugungsarbeit zu leisten – das möchte ich hier auch noch einmal anerkennen –, es war äußerst schwierig, diesen Prozess zu führen, er ist mehrfach gescheitert und wurde immer wieder aufgegriffen. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Das Positive ist, werte Kolleginnen und Kollegen, dass es im März 2015 endlich zu einem klaren Rechtsrahmen auf europäischer Ebene gekommen ist. Und wieder sind wir es hier im Nationalrat, die federführend europaweit das erste Parlament sind, das diese Möglichkeit gesetzlich nutzt. Wir nutzen diese Möglichkeit, und ich halte das wirklich auch für eine Sternstunde des österreichischen Parlamentarismus. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Es zeigt, dass wir etwas schaffen, wenn wir konstruktive Verhandlungen führen. Das ist jetzt auch noch einmal ein Angebot an die Kolleginnen und Kollegen der FPÖ bezie­hungsweise des Teams Stronach. Wir haben ja noch zwei Teile. Der eine Teil wird jetzt im Gentechnikgesetz beschlossen, der andere Teil ist das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz. Keine Frage, natürlich hätte man rein formal diese beiden Teile auch in einem Gesetz zusammenführen können. Das war auch ursprüng­lich unser Wunsch. Aber bitte, daran kann es nicht scheitern, das ist ja ein rein formaler Aspekt.

Tatsächlich entscheidender, meine Damen und Herren, ist, dass wir es umgesetzt haben, dass es einen Beirat gibt, der eine nationale Strategie definiert, in die beide Ministerien und die Länder eingebunden sind, und das ist ein Riesenschritt nach vorne. Es gibt einen gemeinsamen Schulterschluss der Regionen, die auch – und das muss man hier auch einmal ganz klar sagen – massiven Anteil am Erfolg dieser Bewegung haben. Die gentechnikfreien Regionen, das war zu Beginn vorrangig Oberösterreich, haben mit anderen Regionen wie den italienischen Regionen, wie der Toskana, und vielen anderen Gebieten, von Frankreich, von Griechenland, inzwischen auch von vielen deutschen Bundesländern unterstützt, gemeinsam an einem Strang gezogen. Wenn das nicht der Fall gewesen wäre, dann hätten wir auch auf EU-Ebene dieses Recht niemals erkämpft.

Also meine Damen und Herren von der FPÖ und vom Team Stronach, Kritik ist immer erwünscht, da alles verbesserungsfähig ist, aber jetzt geht es darum, Flagge zu zeigen. Wir sind die Ersten und wir haben etwas vorzuweisen. Wir haben eine Erfolgs­ge­schichte vorzuweisen! Es ist wichtig, dass wir das noch vor dem Sommer be-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 104

schließen, denn damit wird diese gesetzliche Initiative auch zum Role Model für andere Regionen in Europa und für andere Mitgliedstaaten.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich jetzt schon die Parlamentsdirektion ersuchen, zumindest den zweiten Teil, das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz auch seriös auf Englisch zu übersetzen und anderen Parlamenten zur Verfügung zu stellen. Das haben wir bei anderen Gelegenheiten auch gemacht, dass wir Anträge tatsächlich übersetzt haben und auch den anderen Parlamenten zur Verfügung gestellt haben. Es ist wirklich ein guter Entwurf, eine gute Möglichkeit, die Gentechnikfreiheit nicht nur heute und morgen, sondern auch die nächsten Jahre erfolgreich zu verteidigen, und das Positive, den bäuerlichen Bereich, nämlich die Produktion der hochqualitativen Lebensmittel gentechnikfrei in Österreich voranzutreiben und damit auch einen wesent­lichen Beitrag zum Schutz des biologischen Landbaus zu leisten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

13.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.20.01

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sie haben heute die Möglichkeit, in Bezug auf zwei Materien, die dieses Hohe Haus schon sehr lange beschäftigen, Meilensteine mit Beschlüssen zu setzen. Der eine Meilenstein wurde bereits in der Früh gesetzt, das ist schon gelungen, nämlich in der Frage des NichtraucherInnen-Schutzes, die nicht so einheitlich gesehen wird, wie die Frage der Gentechnik – nicht nur hier im Hohen Haus, sondern auch draußen bei den Menschen.

Die Forderung nach einer gentechnikfreien Umwelt, nach gentechnikfreien Lebens­mitteln und danach, dass sich Österreich gegen Gentechnik verwehren kann, eint meiner Ansicht nach ganz Österreich. Ich glaube, es gibt niemanden, der es freiwillig befürwortet, dass große Konzerne uns zwingen können, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in Österreich zwingend zuzulassen.

Herr Minister Berlakovich außer Dienst, ich kann Ihnen nur sagen: Ich führe den Weg, den Sie begonnen haben, gemeinsam mit dem Hohen Haus sehr gerne zu Ende. (Abg. Steinbichler: Bitte nicht! Bitte nicht!)

Es zeigt sich wiederum, dass die Zusammenarbeit der verschiedensten Ressorts gut funktionieren kann – und so wird es auch in Zukunft sein –, auch wenn eine Materie nicht in einem Ressort gebündelt ist. Wir werden im Plenum das zweite Gesetz hoffentlich mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen, bei dem es ja meines Wissens in den Verhandlungen bis zur letzten Minute – und der Abgeordnete Pirklhuber hat ja gesagt, es kann ruhig noch weitergehen – gelungen ist, für die Österreicherinnen und Österreicher noch durchaus Verbesserungen zu erzielen.

Dabei geht es darum, dass das, was in zwei Ressorts und auch noch in den neun Bundesländern geregelt ist, gemeinsam koordiniert werden soll. Wenn also mein Weg in Phase 1 nichts nützt – und Phase 1 bedeutet, dass ich im Prinzip sagen kann: Ich möchte nicht, dass Österreich in das Zulassungsverfahren für diesen oder einen anderen gentechnisch veränderten Organismus kommt! –, dann liegt der Ball bei den Bundesländern, aber wir können dies, koordiniert über unsere beiden Ressorts ge­meinsam mit den Bundesländern, weiterhin verhindern. Damit erzielen wir unter den gegebenen Umständen sicherlich eines der besten Ergebnisse. Ich lade demnach wirklich ein, im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher diese Verhandlungen fortzuführen, um sie zu einem guten Ende zu bringen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 105

Zudem möchte ich kurz auf einen weiteren Punkt Bezug nehmen, da wir diesen im Ausschuss diskutiert haben, aber das Thema meines Wissens vertagt wurde, nämlich auf das Pflanzenschutzmittel Glyphosat – Produktname: Roundup –, das in Österreich und weltweit sehr kontroversiell diskutiert wird. Gestern ist zumindest eine Presseaus­sendung herausgekommen, wonach die Firma BAUHAUS, einer der größeren Ver­treiber, das Produkt freiwillig aus dem Sortiment nimmt und einfach nicht mehr ver­kauft. (Abg. Pirklhuber: Ja!)

Das heißt: Dinge, die wir hier diskutieren, wobei wir uns nicht zu einer Lösung durch­ringen können – weil wir uns auch noch nicht sicher sind, ob dieses Mittel gefährlich ist und, wenn ja, wie gefährlich –, wurden bereits von einem Händler aus dem Verkehr gezogen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Diese Vorgangsweise könnte österreichweit vielleicht auch in Bezug auf viele andere Dinge Schule machen. Ich danke vielmals für die gut geführten Verhandlungen und freue mich sehr, wenn mein Gesetz heute beschlossen wird. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


13.22.56

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute die Änderung des Gentechnikgesetzes. Österreich gilt Dank der derzeit gültigen gesetz­lichen Grundlage als gentechnikfrei, und das ist gut so. Landwirtschaftliche Produkte genießen bei hoher Qualität einen guten Ruf. In Teilbereichen ist von einer autarken Produktion auszugehen, sodass Zukäufe im Grunde nicht erforderlich sind.

Der Antrag auf Lockerung des Gentechnikgesetzes, wonach gewisse Gebiete aus dem bestehenden Gentechnikverbot auszuschließen sind, kann – wenn auch nicht ausge­sprochen – mit dem Freihandelsabkommen begründet werden. Das Risiko, mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln künftig überschwemmt zu werden, ist ein großes, denn sowohl im Hinblick auf Gentechnik als auch auf das Freihandelsab­kommen bestehen in der Bevölkerung nach wie vor erhebliche Informationsdefizite. (Beifall der Abgeordneten Doppler und Schönegger.)

Bewahren wir uns unsere Unabhängigkeit in der Gentechnik, sprechen wir uns gegen jegliche Änderung beziehungsweise Aufweichung der derzeit geltenden Verbote aus. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Doppler, Schenk und Steinbichler.)

13.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


13.24.20

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Damen und Herren im Hohen Haus! Wir haben eine Vielfalt von gesunden, qualitativ hochwertigen und natürlich gentechnikfreien Lebensmitteln bei uns in Österreich, die von unseren Bauern tagtäglich produziert werden, und darauf sind wir stolz. Dieses Gesetz trägt natürlich auch unserem Wunsch Rechnung, dass es auch weiterhin so bleibt.

Wir haben es ja bereits gehört: Es gibt in Österreich einen breiten Konsens der Bauern, Konsumenten und auch der politischen Parteien, dass wir den Anbau von gentech­nisch veränderten Pflanzen ablehnen. Es ist Fakt, dass wir in Österreich mit Sicherheit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 106

gentechnikfrei im Anbau sind. Dies hat uns einen Vorteil auf den Märkten verschafft, das ist natürlich ebenfalls etwas Wertvolles.

Wie bereits gesagt, ist die GVO-Selbstbestimmung von Österreich ja schon lange gefordert worden, und die Mitgliedstaaten der EU haben das immer blockiert. Doch jetzt ist es gelungen, Minister Rupprechter hat da einen Vorstoß gemacht, und das garantiert uns, dass wir jetzt auch in Zukunft in Österreich gentechnikfrei bleiben können.

Frau Kollegin Weigerstorfer hat gemeint: Viele Köche verderben den Brei! – So sehe ich das nicht. Ich ziehe einen anderen Vergleich vor: Wenn ein Chor mit vielen Stimmen singt, so ist das natürlich etwas Schöneres, als wenn er nur einstimmig singt. Dabei kommt es aber eben auf die Koordination an. (Abg. Weninger – die entsprechende Geste machend –: Dirigent!)

Meiner Meinung nach ist daher die Koordination zwischen den beiden Ministerien und mit den neun Bundesländern optimal und eine zielführende Sache. Ich denke, das Wichtigste ist, dass wir das Ziel erreicht haben.

Wir sollten darauf aufbauen und weiterarbeiten, damit wir den gentechnikfreien Anbau in Österreich beibehalten und damit auch einen Vorsprung für die Zukunft haben. (Beifall bei der ÖVP.)

13.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.

 


13.26.22

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Österreich und die österreichischen Bauern sind weit über unsere Landesgrenzen hinaus für ihre hervorragenden Produkte und Arbeit bekannt. Das Leben und Arbeiten im Einklang mit der Natur ist der Grundstein für erfolgreiche und vor allem gesunde Produkte für unsere Konsumentinnen und Konsumenten. Ich erfahre das tagtäglich, wenn ich unterwegs bin in meiner Gemeinde und mit Bauern spreche. Dabei sei auch eines gesagt: Sie gehen tagtäglich einem harten Job nach.

Mit dem Beschluss des Gentechnikgesetzes setzen wir Regelungen um, so dass Österreich weiterhin selbst entscheiden kann, ob der Anbau von gentechnisch verän­derten Pflanzen zulässig ist oder nicht. Wir stellen sicher, dass unsere heimischen Felder auch weiterhin gentechnikfrei bleiben. Weiters stellen wir sicher, dass Saatgut, welches in Österreich verboten ist, auch weiterhin verboten bleibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Bürgermeisterin einer Gemeinde im Waldviertel, das oft als ein bisschen verschlafen und entlegen abgetan wird, darf ich darauf verweisen: Unsere Bäuerinnen und Bauern sind erfolgreich unterwegs, und als innovative Unternehmen gestalten sie tagtäglich diesen Raum. (Abg. Steinbichler: Wo?!) Ich denke dabei zum Beispiel an die Firma Waldland oder speziell an den Betrieb Sonnentor, das in über 80 Länder exportiert und über 100 Angestellte hat.

Laufende Entwicklungen und Weiterentwicklungen machen gerade unsere naturver­bundenen landwirtschaftlichen Betriebe erfolgreich. Daher auch mein Appell: Kaufen Sie heimisch, kaufen Sie regional, und kaufen Sie saisonal. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Dietrich und Steinbichler.) Sie unterstützen damit nicht nur unsere Landwirte, sondern tun auch Ihrer Gesundheit etwas Gutes. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Steinbichler. – Abg. Jarolim: Das hat die Ministerin schon vor drei !)

13.28

13.28.48

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 107

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Riemer, den Gegenstand an den Gesundheitsausschuss zurückzuverweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 530 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 745 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

13.30.18 13. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (674 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (767 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1139/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (768 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1012/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung geblockter Altersteilzeit (769 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 108

13.31.09

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns den Entwurf zur Teilpension sehr genau durchgesehen, mussten aber relativ bald erkennen, dass dieser offenbar nicht wirklich gut durchdacht ist, weil er auch wenig zielorientiert aufgebaut ist.

Es erhärtet sich vielmehr der Verdacht, dass diese Teilpension – so wie sie uns jetzt als Entwurf vorliegt –, nur dazu dienen soll, die Statistiken aufzupolieren. In Bezug auf den Aufwand hat man eigentlich gar nicht an kleine Arbeitgeber gedacht, denn so, wie das konstruiert ist, kann sich ein kleiner Arbeitgeber mit dieser Teilpension gar nicht identifizieren beziehungsweise fehlen die Anreize komplett.

Zudem ist ein für uns ganz maßgebliches Kriterium nicht erfüllt, indem nämlich sensationellerweise die Frauen nicht zum Zug kommen. Man muss sich Folgendes vorstellen: Die Leistung kommt derzeit „nur Männern zu Gute, bis das Pensions­antrittsalter für Frauen betreffend die Korridorpension an jenes der Männer herange­führt wurde“. Wir sind der Auffassung, dass diese Funktion des Gesetzes eigentlich verfassungswidrig sein müsste, weil dies dem Gleichheitsgrundsatz unserer Verfas­sung eindeutig widerspricht. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Schmid.)

Ebenfalls unklar ist, inwieweit damit auch eine entsprechende Regelung für den Arbeitsmarkt geschaffen werden soll, denn wir haben in Österreich die größten Probleme bei der Generation 50plus. Wenn jedoch diese Teilpension als Gesetz ausgerichtet ist für die Generation der Korridorpension – also eigentlich die Generation 60plus – dann geht es ja an der derzeitigen Intention vorbei, am Arbeitsplatz für Verbesserungen zu sorgen.

Wir haben das Gefühl, dass eigentlich – und das ist symptomatisch für die gesamte soziale Politik in diesem Lande – ein Unglück dem anderen folgt. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir einerseits den Ruf der Bundesregierung haben, das Frauen­pensionsantrittsalter mit sofortiger Wirksamkeit – besser gestern als heute – noch zu erhöhen. Niemand in der Bundesregierung macht sich aber Gedanken darüber, woher wir denn bei 400 000 Arbeitslosen dann die Arbeitsplätze für diese Frauen bekommen sollten.

Wir machen uns Gedanken über Luxuspensionen, bleiben auf halbem Wege stehen. Ein weiteres Beispiel: Wir haben damals gewarnt vor der Ost-Arbeitsmarktöffnung, und auch dabei sind wir nicht weitergekommen. Wir haben davor gewarnt, der Herr Bundesminister hat gemeint: Na ja, es werden ja nur in etwa 5 500 kommen!

Herr Bundesminister, ich darf Sie korrigieren: Aktueller Stand sind plus 80 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das ergibt in Summe: 47 679 neue Arbeitsplätze, die vergeben wurden durch genau diese Ost-Arbeitsmarktöffnung gegenüber Bulgarien und Rumänien. Damit erreichen wir – mit den 20 000 Selbständigen, die schon hier sind – die Zahl von 67 000 Personen, und das bei einer Arbeitslosigkeit von 85 600 Menschen der Generation 50plus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese arbeitslosen Menschen haben von dieser Teilpensionsregelung überhaupt keinen Nutzen, die werden durch Ihre Politik schonungslos vom Arbeitsmarkt verdrängt. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die SPÖ redet auch immer davon, dass Gerechtigkeit angesagt wäre – von wegen! Ich darf Sie daran erinnern, dass es 230 000 Pensionisten in diesem Land gibt, die eine Ausgleichszulage erhalten oder erhalten sollten und die durch diese Steuerreform einen Ausgleich für die Negativsteuer hätten erhalten sollen: 110 €. Laut Angaben kosten diese 110 € insgesamt 25 Millionen €, aber das reiche Land Österreich verwei-


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gert diesen 230 000 Pensionisten selbst 25 Millionen €! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Unglaublich! Ein Skandal!)

Herr Bundesminister! Darf ich Sie daran erinnern, dass alleine die Inseratenkampagne eines Wiener Bürgermeisters in einem Jahr 54 Millionen € gekostet hat und dass der Bund 500 Millionen € in den letzten zwei Jahren – in den letzten zwei Jahren! – für Inserate und Werbekampagnen in eigener Sache ausgegeben hat. (Der Redner hält eine Tafel mit der Aufschrift „500.000.000 für Eigenwerbung. Keine 25.000.000 für Ausgleichszulagenbezieher“ in die Höhe. – Abg. Kitzmüller: Unwahrscheinlich !)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Pensionistinnen! Liebe Pensionisten! Mit diesem Geld, das diese Bundesregierung für Eigenwerbung hinausschmeißt, hätten die Pensionisten 20 Jahre lang das Auslangen finden können. Das ist Ihre soziale „Gerechtigkeit“, von der Sie uns jeden Tag zu überzeugen versuchen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf Ihnen sagen, die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit. In diesem Sinne: Gehen in sich, liebe Sozialdemokraten! (Beifall bei der FPÖ.)

13.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


13.37.01

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen und geschätzte Gäste! Ich teile die Ansicht von Herrn Kollegen Neubauer nicht, dass die Teilpension den Menschen keine Verbesserungen bringen wird. Ich verstehe auch nicht, warum Sie nicht erkennen, dass für die Arbeitgeber sehr wohl eine Verbesserung bei der Teilpension beschlossen wird. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Sie wissen ganz genau, dass die Teilpension für jene Menschen zugänglich wird – der Wermutstropfen, da gebe ich Ihnen recht, ist, dass sie nur für Männer zugänglich ist (Abg. Neubauer: Da sind Sie dafür?! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Und da sind Sie dafür?!) –, die das Alter für die Korridorpension erreicht haben. Dann kann man in Teilpension gehen.

Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erhalten in Zukunft zur Gänze die Lohnkosten und auch die Sozialversicherungsbeiträge ersetzt. Das ist ein Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, und ich bin sicher, dass das Modell dann auch in Anspruch genommen wird. (Abg. Neubauer: Ja, auch !)

In Bezug auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hat Kollege Loacker bereits im Ausschuss angesprochen, dass er keinen Vorteil sehe. Ich sehe jedoch schon einen Vorteil für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – beziehungsweise in diesem Fall nur für Arbeitnehmer –, nämlich dass Sie aufgrund dieser längeren Zeit der Erwerbs­arbeit auch Pensionsansprüche erwerben. Dadurch erhöht sich die Pension sowieso, und sie können abschlagsfrei in Pension gehen. Das ist meiner Meinung nach sehr wohl ein Vorteil für die Arbeitnehmer.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das erklärte Ziel – und zwar nicht nur des Bundesministers und der Bundesregierung – ist es einfach, die Menschen länger und gesünder im Job zu halten. Die Teilpension ist ein Puzzlestück auf dem Weg dorthin, davon bin ich wirklich überzeugt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 110

Ich möchte aber schon auch – weil es immer angesprochen wird – in Erinnerung rufen, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen gesetzt hat, um Menschen länger im Job zu halten. Ich erinnere nur daran, dass man jetzt mit dem neuen Pensionskonto immer auch einen wirklich aktuellen Einblick in Bezug auf die eigene Pensionshöhe hat (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Zuerst musst einmal Jahre warten, bis du das richtige hast!) und das vielleicht die Menschen doch animiert, länger im Job zu bleiben. Das ist eine Maßnahme.

Eine zweite Maßnahme ist, dass wir die Invaliditätspension Neu aufgestellt haben, dass die Rehabilitation vor der Pension steht. Auch das halte ich für wichtig (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Haben Sie gestern den „Report“ gesehen?), weil ich wirklich nicht glaube, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, dass man im Alter von 50 Jahren, wie es Kollege Neubauer zu suggerieren versucht, schon immer nur an die Pension denkt.

Ich glaube nicht, dass Menschen als erstes Ziel die Pension im Auge haben. Sie möchten einen Beitrag leisten, und unsere Aufgabe ist es, die Menschen länger gesund im Job zu halten. Da ist auch das Programm „fit2work“ eines, dass der Bundesminister in den letzten Jahren umgesetzt hat. Ich appelliere auch immer in diesem Zusammenhang an die Wirtschaft – an die Unternehmer, an die Unterneh­merinnen –, dass sie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben halten, dass sie den Wert der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erkennen und infolgedessen dann auch tatsächlich auf die wertvolle Arbeit dieser älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurückgreifen.

Und ich denke mir, vor dem Hintergrund dieses Maßnahmenbündels, das ich heute angesprochen habe, und auch in Anbetracht der Tatsache, dass sich Unternehmerin­nen und Unternehmer ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind und auch die Ressource „ältere ArbeitnehmerInnen“ besser nützen werden, und auch mit dem Bewusstsein der eigenen Persönlichkeit, dass es nicht erstrebenswert ist, so früh wie möglich in Pension zu gehen, sondern besser ist, so lange wie möglich einen Beitrag zu leisten, damit auch die Höhe der Pension steigt, werden wir gemeinsam das Ziel der Bundesregierung und auch der Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, die Menschen länger und gesund im Job zu halten, erreichen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

13.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


13.40.42

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich kann dem, was meine Kollegin Königsberger-Ludwig gerade vorhin schon gesagt hat, viel abgewinnen, insgesamt kommen wir allerdings zu einem anderen Befund.

Wir sind uns alle einig, dass wir wollen, dass Menschen länger in ihrem Job bleiben, länger arbeiten können – wenn sie wollen, vor allem – und nicht früher aus welchen Gründen auch immer (Abg. Königsberger-Ludwig: Pensionsantrittsalter!) – genau! – aus dem Job gedrängt werden beziehungsweise diesen sogar verlieren. Aber ich glaube nicht, dass das Modell der Altersteilzeit, wie wir es jetzt vor uns liegen haben, tatsächlich die erste Priorität haben sollte. Also, es ist etwas, das eh schön zu haben ist, aber so etwas wie ein Zuckerguss auf einer Torte, die darunter noch nicht fertig gebacken ist. Insofern können wir das nicht unterstützen – wir haben es auch im Ausschuss argumentiert –, denn ich glaube, dass es noch viele andere Maßnahmen bräuchte, die zuerst kommen müssen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 111

Eine haben wir auch im Ausschuss vorgeschlagen – die wurde leider vertagt –, nämlich dass es nicht alleine ein Kündigungsgrund sein kann, wenn man das Pensionsalter erreicht hat. Das betrifft, wie wir wissen, sehr, sehr viele Frauen, kommt sehr oft vor und ist gang und gäbe. Das wurde leider nicht unterstützt, ist aber meiner Ansicht nach ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin, dass wir es schaffen, dass Leute länger im Erwerbsleben bleiben und länger arbeiten, was wir, wie gesagt, ja alle wollen.

Also, lassen Sie uns doch mehr daran arbeiten, dass die Menschen länger im Job bleiben, dass es auch entsprechende Möglichkeiten zu arbeiten gibt, dass die Mittel anstatt für das, was jetzt passiert – quasi so etwas wie eine besser geförderte Altersteilzeit –, anders eingesetzt werden, nämlich dort, wo wir sie brauchen: in Qualifizierungsmaßnahmen, in der Schaffung neuer Jobs, im Bildungsbereich, in der Pflege, in allen möglichen Bereichen, wo wir sie nicht haben, wo wir aber Menschen beziehungsweise ganz, ganz dringend Jobs bräuchten.

Was die Qualifizierungsmaßnahmen anbelangt, so würde auch das helfen, Menschen länger im Job zu behalten und ihnen die Möglichkeit zu geben, länger zu arbeiten. Diesbezüglich möchte ich auch eine Sache ansprechen, die zuletzt Thema war, nämlich vonseiten der ÖVP: Ich würde mir wünschen, dass wir gerade Menschen, die es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer haben, nicht gegeneinander ausspielen, wie Sie das zuletzt bei den MindestsicherungsempfängerInnen getan haben, sondern dass wir uns tatsächlich alle darum bemühen, Maßnahmen zu setzen, Menschen den Zugang in die Arbeitswelt zu ermöglichen und nicht dort, wo es ohnehin schon sehr, sehr schwierig ist, noch weiter nach unten zu treten.

In diesem Sinn: Ich kann vieles nachvollziehen, wir werden aber die Teilpension, wie sie jetzt vorgesehen ist, aus den erwähnten Gründen nicht unterstützen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


13.43.56

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier einige Abgeordnete von der Opposition die Teilpension nicht mittragen werden, weil ich der Meinung bin, dass das ein gutes Projekt ist, ein Projekt, das in die Richtung geht, Menschen länger im Erwerbsleben zu halten.

Wir kennen die Situation von unseren Sprechtagen: Erst kürzlich war ein 61-jähriger Mann aus dem Tischlergewerbe bei mir, der mir mitgeteilt hat, es sei für ihn schwierig, 40 Stunden zu arbeiten, auf Montage zu fahren, eine ganze Woche hindurch also wirklich erwerbstätig zu sein. Er könne sich aber vorstellen, Teilzeit zu arbeiten. 20 Stunden zu arbeiten wäre möglich, sagt er, ich bin gesund, es wäre also möglich, das zu tun.

Genau in diese Richtung soll dieser Ansatz gehen, meine Damen und Herren. Die Altersteilzeit ist an sich ein Erfolgsmodell, Gott sei Dank, und da möchte ich das zurückweisen, was über die Wirtschaft gesagt wurde. Die Wirtschaft nimmt das an. Wir haben 20 000 Personen in der Altersteilzeit, und da gibt es keinen Rechtsanspruch, sondern da muss der Dienstgeber auch zustimmen. Daher wird dieses Projekt gelebt: 13 000 in der sogenannten Ausgleitvariante, 7 000 in der Blockvariante. Wir haben davon nur 450 Menschen – und das sind die Zahlen des Sozialministers, die ich hier erwähne, von denen er uns auch im Ausschuss berichtet hat – im Alter zwischen 62 und 65 Jahren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 112

Was machen wir mit dieser Teilpension? – Wir setzen auf der bestehenden Alters­teilzeit auf, nämlich ab dem 62. Lebensjahr, ab dem Anspruch für die Korridorpension. Natürlich ist das ein Männerprogramm, meine Damen und Herren, weil die Korridor­pension auch ein Männerprogramm ist. Warum? – Frauen haben mit 60 Jahren ein gesetzliches Pensionsantrittsalter. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Daher kann es nur in diese Richtung gehen, Herr Kollege Neubauer, dass wir ab 62 Jahren aufsetzen; in den letzten 25 Jahren muss man 15 Jahre beschäftigt gewe­sen sein. Dann kann die Arbeitszeit zwischen 40 Prozent und 60 Prozent reduziert werden bei einem 50-prozentigen Lohnausgleich, maximal fünf Jahre. Das heißt, es wird möglich sein, mit 60 Jahren Altersteilzeit nach bestehendem Recht in Anspruch zu nehmen, mit 62 Jahren aufbauend und sich dann bis zum Regelpensionsalter, bis zum 65. Lebensjahr, in der Teilpension zu befinden.

Was ist der Vorteil, meine Damen und Herren? – Das ist eine Win-win-Situation, und zwar sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Ein langsames Ausgleiten aus dem Erwerbsleben ist möglich, was notwendig ist, was sich viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch wünschen. Wir passen einfach die Situ­ation an das Lebensalter dieser Menschen an. Es gibt eine bessere Bemessungs­grund­lage für die Pension – und, Herr Kollege Loacker, man kann immer gescheiter werden. Das sage ich auch in unsere beziehungsweise in meine Richtung.

Wir haben uns im Regierungsprogramm damals auf etwas anderes verständigt, aber das ist aus der Sicht des Dienstnehmers und auch aus der Sicht des Dienstgebers eigentlich eine bessere Regelung. Das gebe ich gerne zu. Auch die Arbeitsgruppe, die der Sozialminister eingerichtet hat, hat gezeigt, dass sich diese auf das Endergebnis letzten Endes noch positiver auswirkt, als es unser Vorschlag, den wir damals im Regierungsprogramm gemacht haben, getan hätte. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es wird eine höhere Pension für die Arbeitnehmer geben, und der Staat erspart sich bis zu drei Jahren an Pensionszahlungen. Das ist der Vorteil. Das wird nicht teurer im System sein, sondern wir werden Menschen länger in Beschäftigung haben – das ist der Vorteil, den wir auch dringend brauchen. Das sind Fachkräfte, meine Damen und Herren, die also in Teilzeit weiterarbeiten können. Der Betrieb wird in der Ausbauphase mit 100 Prozent unterstützt, nicht mit 90, wie in der bestehenden Altersteilzeit, und der Dienstnehmer erhält einen 50-prozentigen Lohnausgleich. Das heißt, wenn um die Hälfte reduziert wird, wird man bei 75 Prozent des Letzteinkommens ankommen, und die Pension wird in der vollen Höhe bis zum Regelpensionsantrittsalter weiterbezahlt.

Meine Damen und Herren, wir müssen alles tun, um das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Das ist eine Maßnahme, die in diese Richtung geht. Daher verstehe ich nicht, warum hier nicht zugestimmt wird. Ich erwähne es noch einmal: Wir werden den Anträgen, die da von Loacker und Dietrich kommen, einmal betreffend Berücksichti­gung von Frauen, einmal betreffend richtige Teilpension, nicht zustimmen. Ich glaube, das habe ich jetzt auch begründet. Was die Kollegin Schatz einbringen wird, ist hingegen ein Anliegen, das gerechtfertigt ist.

Wir haben schon vor Jahren auch Briefe an die Sozialpartner geschrieben. Sie wissen, wir bekennen uns bei den Kollektivverträgen und allem, was dazugehört – da gehören auch die Karenzzeiten dazu, was Vordienstzeitenanrechnung betrifft –, dazu, dass wir das zustande bringen. Es ist aber aus unserer Sicht die Aufgabe der Sozialpart­nerinnen und Sozialpartner, hierbei Verbesserungen herbeizuführen. Bei vielem hat das in den letzten Jahren auch gefruchtet, ich weiß das als Kollektivvertragsverhandler selbst. Wir beim Roten Kreuz haben das jetzt fast zur Gänze umgesetzt. Es geht meistens schrittweise, was einige Jahre dauert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 113

Das ist auf alle Fälle eine gerechtfertigte Forderung, die unterstützenswert ist, sie gehört aber zu den Sozialpartnern. Es ist eine gute Lösung für die älteren Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer in diesem Land. Ich bin froh darüber, dass wir heute hier die Teilpension beschließen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


13.49.46

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu dieser Teilpension habe ich im Aus­schuss schon einiges ausgeführt: Es handelt sich nicht um eine Pension, es handelt sich um eine Mogelpackung. In Wirklichkeit geht es um eine Leistung aus der Arbeits­losenversicherung, es geht um eine Form der Altersteilzeit, die eine andere Überschrift bekommen hat.

Diese wird für die älteren Arbeitnehmer nichts verbessern, weil diese – unter Anfüh­rungs­zeichen – „Teilpension“ des Herrn Bundesministers gar nichts kann, was die kontinuierliche Altersteilzeit nicht heute schon könnte. Sie können auch heute in der kontinuierlichen Altersteilzeit bis 65 arbeiten, und nicht einmal in der Pensionsbe­rechnung im laufenden Gehalt oder Lohn ändert sich für den Arbeitnehmer irgendet­was, sondern es bleibt centgenau gleich wie bei der kontinuierlichen Altersteilzeit.

Im Ausschuss hat die ÖVP mir entgegengehalten: Nein, man kann die Altersteilzeit nur bis ein Jahr nach Erreichen des Korridorpensionsalters angehen! – Das zeigt, in welchem fachlichen Blindflug sich die ÖVP-Sozialpolitik seit dem Abgang von Gottfried Feurstein befindet. (Abg. Wöginger: Hallo?!) Die wissen nicht einmal, was im Arbeitslosenversicherungsgesetz steht.

Es ändert sich für den Arbeitnehmer gar nichts – und das ist noch dazu ein teurer „Spaß“, denn das muss ja jemand bezahlen. Das Einzige, was sich ändert, ist nämlich der Zuschuss, den die Arbeitgeber bekommen, wenn sie eine solche Teilpension mit dem Mitarbeiter abschließen. Bei der Altersteilzeit gibt es 90 Prozent, bei der Teilpension 100 Prozent Kostenersatz.

Das ist auch der Grund, warum die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskam­mer, die bei Frühpensionsgeschichten immer sehr empfindlich sind, diesbezüglich ruhig sind, weil die Betriebe zusätzliches Geld einstreifen. Arbeiterkammer und ÖGB geben Ruhe, weil es für die frühere Inanspruchnahme von Teilpensionsleistungen keine Abschläge gibt, und der Herr Bundesminister kann sich ins Fäustchen lachen, weil natürlich solche Teilpensionisten nicht als Pensionisten, sondern als aktiv Erwerbstätige zählen und seine Pensionsstatistik unberührt bleibt.

Sogar das Finanzministerium hat nur teilweise erkannt, dass die wirkungsorientierte Folgenabschätzung des Ministeriums nicht stimmt, und hat die Berechnungsmethode kritisiert. Es ist ja noch viel schlechter, als das Finanzministerium das annimmt. Kein Mensch, der sonst in Korridorpension gegangen wäre, wird in Teilpension gehen, denn jeder, der das will – in Teilzeitarbeit arbeiten nach 62 –, kann eben heute eine Altersteilzeitlösung wählen.

Das heißt, was muss ich berechnen, um die Finanzfolgen abzuschätzen? – Ich muss schauen, wie viel die Teilpension mehr kostet, als die Altersteilzeit gekostet hat. Es gibt keine Einsparung, das Ding wird teurer. Zahlen tut also der Finanzminister – er beziehungsweise sein Kabinett hat das, glaube ich, noch nicht restlos erkannt –, und zahlen dürfen es die Jungen über den Weg von höherer Verschuldung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 114

Wenn man eine wirkliche Teilpension will, muss man es anders machen, und daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung einer richtigen Teilpension

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine richtige Teilpension vorsieht. Der Bezug einer Teilpension soll ab Erreichen des Anspruches auf eine Alterspension möglich sein und entsprechende Abschläge vorsehen. Vom anfallenden Einkommen aus der im zeitlichen Ausmaß reduzierten Erwerbstätigkeit sollen weiter Pensionsversicherungsbeiträge geleistet werden, die zu einer entsprechend höheren Pension führen.“

*****

Wir müssen die Menschen länger in Beschäftigung halten. Dafür braucht es Reformen. Wir müssen – auch wenn der Herr Bundesminister das anders sieht, bleibe ich dabei – am Senioritätsprinzip arbeiten. Wir müssen uns überlegen, wie wir mit dem Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer umgehen, vor allem für ältere Arbeitnehmer, die jetzt einen Job suchen. Da wirkt sich der Kündigungsschutz kontraproduktiv aus. In all diesen Fragen gibt es keine Strukturreformen.

Mit ein paar Millionen mehr für das AMS werden Sie nicht Herr des Arbeitslosig­keits­problems. Es wird sich so nicht ausgehen, und dass wir hierbei Dinge verschleppen, liegt in der Verantwortung des Herrn Ministers. Manchmal habe ich das Gefühl, es ist Ihnen gar nicht so unrecht, denn wenn Sie auf dem Arbeitsmarkt eine riesige Baustelle haben, müssen Sie auch keine Pensionsreform in Angriff nehmen. Das Sozialsystem fährt mit einem riesigen Tempo an die Wand, und die Bundesregierung schaut zu. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Neubauer.)

13.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung einer richtigen Teilpension eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (674 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (767 d.B.) – TOP 13

Die von der Regierung geplante „Teilpension“ ist ein reiner Etikettenschwindel, weil es sich dabei um keine Pension handelt. Dass die ‚Teilpension‘ unter dem Titel ‚Teil­pension – erweiterte Altersteilzeit‘ eingeführt wird, offenbart, worum es sich handelt: Die „Teilpension“ wird im Arbeitslosenversicherungsgesetz geregelt und nur eine andere Form der Altersteilzeit darstellen. Die Teilpension kann nichts, was die (kon-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 115

tinuierliche) Altersteilzeit nicht schon bisher kann. Lediglich das Ausmaß der Kosten­erstattung für die Arbeitgeber ist günstiger - und damit teurer fürs Budget. Das ist kein großer Wurf, sondern der Versuch, den Bürger_innen etwas vorzumachen.

Mit dieser ‚Teilpension‘ setzt die Bundesregierung ihre statistische Schönfärberei unverändert fort: Da die Mittel für diese ‚Teilpension‘ über das AMS ausbezahlt werden, zählen ihre Bezieher nicht als Pensionisten. Der erhoffte Nebeneffekt: Das Pensionsantrittsalter der Bezieher ist hoch - zumindest auf dem Papier. Die Ausgaben der Pensionsversicherung steigen ungebremst weiter, weil Kosten der Teilpension dem AMS von der Pensionsversicherungsanstalt ersetzt werden.

Nach diesem Vorschlag gehen „Teilpensionisten“ abschlagsfrei in Regelpension, weil sie ja vorher nur AMS-Geld bezogen haben, damit sind AK und ÖGB zufrieden gestellt. Und die Arbeitgeberseite hat sich einkaufen lassen, weil bei der Altersteilzeit nur 90%, hier aber 100% der Arbeitgeber-Mehrkosten ersetzt werden. Zahlen dürfen das die Jungen über zusätzliche Staatsverschuldung.

Auch wenn das Sozialministerium in den WFA zum vorgelegten Entwurf von geringeren Ausgaben spricht, wird das geplante System jedenfalls langfristig zu einer Mehrbelastung des Pensionssystems führen. Falls überhaupt zusätzliche Personen diese „Teilpension“ in Anspruch nehmen, werden diese kurzfristig zu einer Entlastung des Systems führen, da sie keine Pension beziehen. Da aber keine Abschläge angerechnet werden und Sozialversicherungsbeiträge ungekürzt weiter gezahlt werden, erhöht sich langfristig deren Pensionsanspruch so, dass langfristig keine Einsparungen sondern Mehrausgaben zu erwarten sind.

Eine richtige Teilpension – die auch den Namen verdient hätte – sähe vor, dass man ab Erreichen der Anspruchsvoraussetzung, beispielsweise für die Korridorpension, einen Teil (beispielsweise 25%, 50% oder 75%) des Pensionsanspruches bereits bezieht, während man in einem verminderten Ausmaß weiterarbeitet. Der vorzeitig bezogene Pensionsteil würde mit den vorgesehen Abschlägen berechnet. Für das Gehalt aus der Weiterbeschäftigung wären weiterhin Pensionsversicherungsbeiträge zu bezahlen, die im Endeffekt (für den später abgerufenen Pensionsteil) wieder einen höheren Pensionsanspruch ergäben. Dadurch wären auch entsprechende Anreize zur weiteren Erwerbstätigkeit gesetzt. Wesentlich an einer richtigen Teilpension ist, dass keine Mehrkosten auf das System zukommen, wie es die von der Regierung vorge­schlagene Regelung vorsieht.

Das Regierungsprogramm sähe die Einführung einer richtigen Teilpension vor: „Ein­führung einer Teilpension: Ab der Erreichung des Antrittsalters für die Korridorpen­sion (bzw. Langzeitversichertenpension oder vorzeitige Alterspension bei langer Versiche­rungs­dauer) besteht die Möglichkeit, eine Teilpension zu beziehen, wenn die Arbeits­zeit bzw. das Einkommen um zumindest 30 % reduziert wird. Das Modell wird ver­siche­rungsmathematisch neutral gestaltet und zielt auf einen längeren Verbleib in Beschäftigung ab.;“ (S. 64, Regierungsprogramm).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine richtige Teilpension vorsieht. Der Bezug einer Teilpension soll ab Erreichen des Anspruches auf eine Alterspension möglich sein und entsprechende Abschläge vorsehen. Vom anfallenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 116

Einkommen, aus der im zeitlichen Ausmaß reduzierten Erwerbstätigkeit, sollen weiter Pensionsversicherungsbeiträge geleistet werden, die zu einer entsprechend höheren Pension führen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Klubobfrau Ing. Dietrich. – Bitte.

 


13.54.15

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Minister! Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die beste Möglichkeit, Arbeitsplätze zu schaffen, ist, Unternehmen zu stärken. Auch wenn wir im Sozialbereich noch so viele Maßnahmen ansprechen – und wir brauchen Maßnah­menbündel in allen Bereichen, damit Menschen in Beschäftigung gelangen –, geht es doch darum, die Ursache, warum wir jetzt 420 000 Arbeitslose haben, anzu­sprechen und zu beheben. Sie gehen den Weg, Unternehmen zu kriminalisieren, zu demora­lisieren und wundern sich dann, warum wir jetzt 420 000 Arbeitslose haben.

Ich sage Ihnen: Machen wir endlich eine Politik, die Unternehmen stärkt, dann bräuchten wir nicht ständig darüber zu reden, wie wir Arbeitslose wieder integrieren können, welche Möglichkeiten wir haben, welche Möglichkeiten zur Teilzeitpension sich auftun! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Loacker.)

Wer Unternehmen behindert, wer Unternehmen kriminalisiert, gefährdet Arbeitsplätze. Ich glaube, über diesen Satz sollten Sie einmal nachdenken und die gesamte Regie­rungs­arbeit dahin gehend ändern, Unternehmen zu stärken.

Meine geschätzten Damen und Herren! Jede Maßnahme in unserer jetzigen Situation, die uns hilft, ältere Menschen länger im Arbeitsprozess zu halten, ist eine richtige. Wir brauchen ein Maßnahmenbündel, wir müssen viele Segmente anschauen, und deshalb werden wir auch dieser Teilpension zustimmen, weil sie ein Mosaikstein im gesamten Bild ist. Wir sind uns absolut bewusst, dass sie nicht der Weisheit letzter Schluss ist, und wir wissen auch, dass noch viele Maßnahmen notwendig sein werden. Wie ge­sagt, die wichtigste Maßnahme wäre, einmal anzugehen und zu schauen, dass Österreich wieder unternehmerfreundlicher wird.

Ich sage Ihnen, dass diese Gesetzesvorlage der Teilpension eine gute ist, weil sie die Möglichkeit schafft, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam diesen Weg beschreiten können. Wenn eben der Korridorpensionsanspruch besteht, dann können sich die beiden zusammensetzen und sich überlegen, wie man die restliche Arbeitszeit gestalten wird.

Das Problem bei der Teilpension aus unserer Sicht ist, dass sie de facto ab 60 Jahren wirksam ist, dass sie nur Männer betrifft, dass Frauen also wieder ausgeschlossen sind. Ich weiß schon, die Regierung sagt, ausgeschlossen sind sie bis zu dem Zeit­punkt, an dem das Pensionsalter angeglichen wird. Wir vom Team Stronach wünschen uns aber eine Lösung, dass man auch für Frauen – ich erinnere: Frauen haben jetzt eine Durchschnittspension von 893 €, also zu wenig zum Überleben – die Möglichkeit schafft, gegen Ende des Erwerbsalters in Teilzeit zu arbeiten, beziehungsweise dass man verschiedene Möglichkeiten schafft, wie man das Erwerbsleben gegen Ende hin gestalten kann.

In diesem Sinne bringe ich auch folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 117

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung von Frauen bei der Teilpension

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der sicherstellt, dass die Systematik der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersteilzeit und anschließende Teilpension analog zu der bestehenden Regelung bei Männern auch für Frauen ge­schaffen wird.“

*****

Ich ersuche um Annahme. (Beifall beim Team Stronach.)

13.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung von Frauen bei der Teilpension“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 13: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (674 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977 geändert wird (767 d.B.)

Am 01.07.2015, hat der Sozialausschuss den Entwurf zur neuen Teilpension beschlossen. Diese Teilpension ist eine Ergänzung zur Altersteilzeit und ermöglicht eine Reduktion der Arbeitszeit bei geringem Gehaltsverlust vor dem Eintritt in die tatsächliche Pension.

„Erfüllt ein Arbeitnehmer beispielsweise mit 62 Jahren die Voraussetzungen für den Anspruch auf Korridorpension, so könnte er zunächst 2 Jahre aufgrund einer Alters­teilzeitvereinbarung und anschließend 3 Jahre aufgrund einer Teilpensionsver­einbarung um 40 bis 60 % weniger arbeiten und für die Hälfte des entfallenden Lohns bzw. Gehalts einen Lohnausgleich erhalten. Der Arbeitgeber könnte zunächst 90 % seiner zusätzlichen Aufwendungen für den Lohnausgleich und die SV-Beiträge im Rahmen der kontinuierlichen Altersteilzeit als Altersteilzeitgeld und anschließend 100 % seiner zusätzlichen Aufwendungen für den Lohnausgleich und die SV-Beiträge aufgrund der Teilpensionsvereinbarung als Teilpension erhalten.“

Mit 1.1.2016 soll die Änderung in Kraft treten. Beansprucht kann sie nur von Männern werden, da die Inanspruchnahme der Teilpension für Frauen von der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension abhängt, die wiederum nur Männern offen steht, da das erforderliche Lebensalter über den Regelpensionsalter für Frauen liegt.

Gerade Frauen in körperlich arbeitsintensiven Berufen erreichen ihr Pensionsantritts­alter aktuell über jahrelange Arbeitslosenzeiten und Überbrückungen mit Notstands­hilfe. Um den Arbeitsmarkt zu entlasten und Dienstgeber zu motivieren, Frauen grund-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 118

sätzlich länger zu beschäftigen, sind Kompromisslösungen in Zusammenarbeit mit den Versicherungsleistungen der Arbeitslosenversicherung in Summe der kostenspa­rendste Weg, um die Systeme für Männer und Frauen – in ihren derzeitigen Schemata – synchron auszurichten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der sichergestellt, dass die Systematik der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersteilzeit und anschließende Teilpension analog zu der bestehenden Regelung bei Männern auch für Frauen geschaffen wird.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


13.58.32

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Klubobfrau Dietrich! Ich wollte eigentlich anders beginnen, aber da Sie das immer und immer wiederholen, wollte ich Sie einfach fragen, ob Sie Gesetzesbruch an sich tolerieren. Tun Sie das? (Abg. Dietrich schüttelt den Kopf.) – Aber an sich: Finden Sie Gesetzesbruch okay? (Abg. Dietrich: Nein, das finde ich nicht okay! – Ruf bei der FPÖ: Was ist denn das für eine Frage?!) – Das finden Sie nicht okay. Wenn jemand systematisch Gesetze bricht, würden Sie sagen, er ist dann kriminell? (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dietrich. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist kein Zwiegespräch!) – Okay, das wollte ich nur geklärt haben. – Danke. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Anders als meine Vorredner möchte ich nicht hauptsächlich über die Teilpension reden, sondern über die Anträge des Abgeordneten Loacker. Er hat einen Antrag gestellt, die Blockvariante bei der Altersteilzeit abzuschaffen. Das ist ein Anliegen, das wir unterstützen. Wir sind prinzipiell große Anhänger, das Bedürfnis älterer Menschen, langsam aus dem Job hinauszugleiten, zu unterstützen. Es kommt darauf an, wie man es angeht. Wir finden, die jetzt vorliegende Teilpension ist kein guter Weg. Ihr jetzt modifizierter Antrag ist einer, dem wir eher zustimmen würden. Prinzipiell geht es uns aber um das Ausgleiten; eine Blockung ist einfach kein Ausgleiten. Egal, wie man das argumentiert und wie man mit Finanzierungsvorteilen für die öffentliche Hand (Abg. Fekter: Sie wollen nur bevormunden! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Das ist die Aufgabe des Gesetzgebers, Regeln vorzugeben. (Abg. Fekter: Nein!) Schon! Nein? (Abg. Fekter: Nein, das ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers! – Abg. Loacker: Frau Fekter! Das haben Sie jetzt nicht richtig ! – Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) – Okay.

Also ich sage Ihnen etwas: Wir Grünen streben emanzipierte Menschen an. Wir wollen seit vielen Jahren eine Bildungsreform, die es jedem Österreicher und jedem Menschen in unserem Land ermöglicht, emanzipiert zu entscheiden. Soweit ich weiß, ist die ÖVP jene Partei, die diese Bildungsreform verzögert. (Beifall bei den Grünen. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 119

Ich möchte zum Thema Altersteilzeit reden. Ich wollte noch etwas ansprechen, was Sie im Ausschuss ausgeführt haben. Es gab hier nämlich einen Disput mit der SPÖ darüber, inwieweit Menschen in Altersteilzeit gut in betriebliche Prozesse integrierbar sind oder nicht. Sie haben ein paar Beispiele aus der Praxis angeführt, bei denen das sehr gut funktioniert. Da stelle ich jetzt auch meine Frage an Sie: Altersteilzeit ist doch eine gewisse Form der Arbeitszeitverkürzung. Ja? – Sie argumentieren, dass Alters­teilzeit als Form der Arbeitszeitverkürzung sehr gut in betriebliche Prozesse integrier­bar ist. Gleichzeitig sagen Sie immer, wenn ich Arbeitszeitverkürzung fordere, dass das auf keinen Fall geht und dass das so mit der betrieblichen Realität nie im Leben zusammenpasst. Da müssen Sie sich also auch überlegen, wie Sie die Argumentation halten.

In Ihrem zweiten Antrag geht es um das Senioritätsprinzip. Das heißt, Sie wollen in sehr kurzer Zeit alle Kollektivverträge umstellen. Wir glauben, dass das rein organisa­torisch nie im Leben machbar wäre. Wir glauben auch, dass bei den Kosten anzu­setzen nicht unbedingt der wichtigste Schritt ist, wenn es um die Beschäftigung älterer Menschen geht, sondern wir glauben, dass man sich den Verlauf des Erwerbslebens genauer anschauen muss. Man muss hier bei den Jahrzehnten davor ansetzen, um zu sehen, wie man die Arbeitsfähigkeit, die Arbeitsfreude und auch die Qualifikation möglichst lange erhalten kann. Man sollte nicht immer nur auf die Kosten schauen. Das ist unser Ansatz.

Im Zusammenhang mit den Kollektivverträgen möchte ich eben auch einen Antrag einbringen, den Abgeordneter Wöginger schon angesprochen hat. Es ist so, dass Österreich nach wie vor eine katastrophale Einkommensschere zwischen Männern und Frauen hat. Einer der Gründe dafür ist, dass Frauen durch Zeiten der Kinderbetreuung in der Lohnvorrückung einfach nie entsprechend nach vorne kommen. Deshalb wäre es wichtig, eine einheitliche Regelung zu finden, wie diese Zeiten der Elternkarenz bei der Anrechnung von Vordienstzeiten, bei Lohnvorrückungen zu berücksichtigen sind. (Abg. Schimanek: Das ist super! Das ist meine Rede!)

Ja, es ist schön, wenn wir hier von der FPÖ unterstützt werden. Wir haben dazu einen Antrag. Die ÖVP unterstützt das Anliegen, sagt aber, dass es Sache der Sozialpartner ist. Ich kenne diese Argumentation auch von den Mindestlohnforderungen. Wir schie­ben alles zu den Sozialpartnern; dort dauert es aber sehr, sehr lange. Ich denke, wenn der Nationalrat sich dazu entschließen könnte, hier deutlich anzuschieben, würden vielleicht auch die Verhandlungspartner für die Kollektivverträge intensiver und schnel­ler handeln. Vor allem geht es uns schon auch um eine einheitliche gute Lösung. Sie wissen, dass es teilweise nur drei Monate sind, die angerechnet werden, und teilweise sogar gar nichts angerechnet wird. Wir bräuchten hier also wirklich eine gute einheit­liche Lösung.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeit in den Kollektivverträgen als wirksame Maßnahme zur Verringerung der Einkommensschere

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine tatsäch­lich in Anspruch genommene Elternkarenz von bis zu einem Jahr als Vordienstzeit bzw. bei Lohneinstufungen berücksichtigt wird. Dies soll unabhängig von der vorange-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 120

gangenen Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. einem allfälligen Dienstgeberwechsel gelten.“

*****

Vielleicht können wir auf Gesetzesebene in dieser Frage doch auch weiterkommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Loacker.)

14.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Auch dieser Antrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

betreffend gesetzliche Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeit in den Kollektiv­verträgen als wirksame Maßnahme zur Verringerung der Einkommensschere

eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1139/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

Begründung

Der vorliegende Antrag der NEOS hat das Ziel, Lohnvorrückungen in Kollek­tiv­verträgen auf fünf Stufen zu begrenzen. Es wird unter anderem damit argumentiert, dass dadurch auch der Gender-Pay-Gap verringert werden könnte. Österreich weist nach Eurostat-Vergleich mit 23,4% den zweithöchsten Einkommensunterschied zwi­schen Frauen und Männern in Europa auf. Die branchen- und berufsspezifische Segmentierung des Arbeitsmarkts erklärt diesen Unterschied nur zum Teil. Auch eine 5-stufige Lohnvorrückung würde daran nicht viel ändern.

Die „verpassten“ Vorrückungen sind nämlich Zeiten der Elternkarenz. Neben der Tatsache, dass mangelnde Kinderbetreuungseinrichtungen den Wiedereinstieg er­schwe­ren, werden in vielen frauendominierten Branchen wie Gastronomie oder Handel die Elternkarenzzeiten nicht oder nicht ausreichend als Vordienstzeiten angerechnet. Im Gegensatz dazu werden in vielen KVs die Zeiten des Präsenz- und Zivildiensts während desselben Dienstverhältnisses aber sehr wohl als Berufsjahre gewertet.

In einigen Kollektivverträgen werden zwar seit kurzem Elternkarenzen in irgendeiner

Form berücksichtigt, meist sind diese Regelungen aber nicht ausreichend. So wird mit wenigen Ausnahmen nur die erste Elternkarenz (bzw. das erste Kind) angerechnet, und nur innerhalb desselben Arbeitsverhältnisses (und nicht auch bei

Dienstgeberwechsel). Zudem finden die Anrechnungen nur in Bezug auf die Kündi­gungs­frist, den Kranken-Entgeltanspruch und das Jubiläumsgeld statt. Das Höchstmaß dieser Ansprüche ist zudem sehr unterschiedlich geregelt: es reicht von 10 Monaten bis zu 22 Monaten. Die Anrechnung auf Vordienstzeiten bzw. auf die Lohnvorrückung ist überhaupt nur in wenigen KVs zu finden. Hier müssen daher rahmenrechtliche Verbesserungen der KVs ansetzen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 121

Gerade in frauendominierten Branchen, die durch eine hohe Teilzeitarbeit und

Fluktuation gekennzeichnet sind, werden Frauen durch die Nicht-Anrechnung der Elternkarenz zusätzlich benachteiligt, und die Einkommensschere durch fehlende Anrechnungen als Vordienstzeiten vergrößert. Von einer Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeiten würden jedenfalls alle Eltern profitieren, die Karenz in Anspruch genommen haben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine tat­sächlich in Anspruch genommene Elternkarenz von bis zu einem Jahr als Vordienstzeit bzw. bei Lohneinstufungen berücksichtigt wird. Dies soll unabhängig von der voran­gegangenen Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. einem allfälligen Dienstgeberwech­sel gelten.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.04.35

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur zu ein paar Punkten noch einmal Stellung nehmen. Da ist, glaube ich, schon im Ausschuss sehr, sehr viel diskutiert worden, und das muss nicht alles wiederholt werden.

Klar ist, dass diese Regelung eine erweiterte Altersteilzeit ist und von uns auf der Korridorpension aufgehängt wurde. Wir hängen sie auch deshalb auf der Korridor­pension auf, weil unter anderem die Frauen aufgrund der heutigen Rechtslage mit 60 in Pension gehen können, dazuverdienen können, was immer sie wollen, und nebenbei machen können, was immer eine Frau machen will. Bleibt sie länger, hat sie sogar noch einen Bonus, und so weiter. Das ist, glaube ich, vom Gleichheitsgrundsatz her ein Argument, das populistisch klingt, aber in Wahrheit falsch ist.

Das ist der eine Punkt, der zweite ist folgender: Unser Hauptthema ist die Beschäf­tigung 60 plus. Wir sind natürlich bei 50 plus immer noch ausbaufähig, aber massivst ausbaufähig sind wir bei 60 plus. Demzufolge ist der Schwerpunkt in diesen Alters­gruppen gelegt. Es ist ein Modell, bei dem der Dienstgeber 100 Prozent bekommt. Wir haben das mit der Wirkungskostenabschätzung zwischenzeitlich auch schon gemein­sam mit dem Finanzressort berechnet. Sie müssen keine Angst haben. Sie sind nicht der einzige Rechner in diesem Land; es gibt mehrere, die sich das anschauen, und das ist auch so geschehen.

Ich weiß natürlich, dass das Senioritätsprinzip immer wahnsinnig populistisch klingt. Zum Senioritätsprinzip kann ich nur noch einmal wiederholen, dass wir dort den höchsten Beschäftigtenstand an älteren Menschen haben, wo das Senioritätsprinzip am meisten wirkt, nämlich in der Versicherungsbranche, im öffentlichen Dienst, bei Industrieangestellten, in Banken und so weiter. Dort, wo das Senioritätsprinzip wirkt, haben wir den höchsten Beschäftigtenstand. Sie können sich alle Unterlagen besorgen, Herr Loacker. Es ist so. Wir haben dort, wo es in den Kollektivverträgen kein


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 122

Senioritätsprinzip gibt, den niedrigsten Beschäftigtenstand – aus welchen Gründen auch immer. Das ist leider so. Das heißt, das Argument, der Ältere ist zu teuer, gilt beim Handel nicht, gilt im Tourismus nicht, gilt im Baubereich nicht, und so weiter. Das ist das eine.

Das Zweite ist, dass diese Studie auch aussagt, das Senioritätsprinzip hat keine Auswirkungen auf Arbeitslosigkeit in diesen Segmenten. Es sind andere Elemente, warum man dort Menschen verabschiedet.

Zur Stunde sind 83 000 Menschen in diesem Segment 50 plus arbeitslos. Wir haben voriges Jahr geschafft, dass 101 000 Menschen 50 plus aus der Arbeitslosigkeit wieder in Beschäftigung gekommen sind – viele davon nicht mit unserer Unterstützung, sondern per „do it yourself“. Das heißt, es ist da sehr viel Dynamik drinnen, aber es ist trotzdem unsere Hauptsorgengruppe.

Ich möchte auch sehr gerne zu dieser sektoralen Öffnung des Arbeitsmarktes für die Oststaaten kommen, weil das natürlich von den Freiheitlichen immer wieder vorge­tragen wird. Darf ich Sie auf eine kleine Zeitreise einladen? Als Sie aus der Regierung ausgeschieden sind, hatten wir aus Bulgarien und Rumänien 14 000 Menschen legal hier beschäftigt. Das war 2006. Damals waren Sie am Anfang des Jahres noch in der Regierung, und dann war es aus. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Da hat es keine FPÖ in der Regierung mehr gegeben!) – Leugnen Sie nicht immer Ihre Geschichte, stehen Sie doch dazu! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie sind ein Teil der Geschichte dieses Landes, ob Sie wollen oder nicht. Als die Regierung gestartet wurde, waren Sie demzufolge in der Regierung. Sie haben die EU-Verträge mitverhandelt, der Herr Haupt hat für die EU-Verträge gestimmt, und so weiter. Sie kennen das Spiel, und nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Herr Haupt heute immer noch Ihrer und keiner anderen Gesinnungsgemeinschaft angehört!

Klar ist auch, dass wir vor der Ostöffnung aus diesen beiden Ländern 28 000 Men­schen legal hier hatten. Aus 14 000 sind mit der Zeit 28 000 geworden. Seitdem sind pro Jahr 7 000 gekommen, und das ist die Zahl, die wir heute haben. Meine Schätzung lag nicht so weit daneben, weil ich 5 000 gesagt habe und wir bei 7 000 gelandet sind. Fakt ist aber, dass der Ursprung dessen schon viele Jahre zurückliegt, weil es 14 000 waren, als wir begonnen haben. Demzufolge sind die Menschen da. Die Menschen haben wir hier, ein Teil davon ist auch arbeitslos, so, wie bei allen anderen Gruppen auch ein Teil arbeitslos sein kann. Das ist so.

Auf der einen Seite wissen Sie auch ganz genau, dass eine sektorale Schließung des Arbeitsmarktes aufgrund der Rechtslage de facto nicht möglich ist, und auf der anderen Seite sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass ein Teil der österreichischen Wirtschaftstreibenden in diesen Ländern ziemlich massiv engagiert ist. Sie wissen auch – weil das Ihre Wirtschaftstreibenden selbst sagen –, dass dieses Auslandsenga­ge­ment auch in Österreich Arbeitsplätze absichert. Dazu gibt es viele Aussendungen auch Ihres Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender.

Demzufolge nehmen wir zur Kenntnis, wir leben in diesem gemeinsamen Europa mit all den Problemen, die damit teilweise verbunden sind, weil wir eines der Länder sind, in das eine gewisse Zuwanderung stattgefunden hat. Wir sind auch eines der Länder, in dem die Leute bleiben – aus welchen Gründen auch immer. Die meisten kommen aus der Bundesrepublik Deutschland, nicht aus Rumänien und nicht aus Bulgarien. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie wollen nicht zur Kenntnis nehmen, dass aus der Bundesrepublik Deutschland die größte Zuwanderungsgruppe kommt. Ich kann es nicht ändern, es ist so. (Zwischenruf des Abg. Bösch.) Es ist auch so, dass 165 000 Österreicher in Deutschland leben. Wenn Sie jetzt natürlich meinen, in einem vereinten Europa ist man schwer integrier-


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bar, dann überdenken Sie Ihren Standpunkt zum vereinten Europa – oder sagen Sie das, was Sie wirklich sagen wollen! Sagen Sie es dann aber laut, ich sage es nicht. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich möchte noch einmal zum Geschäftsstück zurückkommen. Es ist ein weiterer Versuch, Menschen mit 62 ein Anbot zu machen, dass sie nicht in Pension gehen, sondern zu gewissen Rahmenbedingungen weitermachen. Wir wollen das den Men­schen mit dem heutigen Beschluss effektiv anbieten, und ich hoffe, dass es möglich ist, die Beschäftigungsquote der 61- bis 65-Jährigen mit dieser Maßnahme auch ent­sprechend zu verbessern, weil ich glaube, dass das in Wirklichkeit jener Ansatz ist, bei dem wir alle übereinstimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


14.12.19

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätztes Hohes Haus! Durch diese Redebeiträge ist klar zum Ausdruck gebracht worden, dass diese neue Variante der Teilpension für die Menschen, die diese in Anspruch nehmen können, bei denen eine Vereinbarung zwischen Dienst­geber und Dienstnehmer getroffen wird, eine gute ist. Obwohl Kollege Neubauer meint, sie ist nicht durchdacht und wenig zielorientiert, sind wir zuversichtlich und überzeugt, dass diese Teilpension bei den Menschen ankommen wird.

Was nicht durchdacht war, was nicht angekommen ist, das sind die Maßnahmen, die die Freiheitliche Partei zwischen 2000 und 2006 mitgetragen hat. Ich nenne nur zwei Beispiele, nämlich die unsoziale Einführung der Ambulanzgebühr und die Besteuerung der Unfallrenten, geschätzte Damen und Herren. Das ist bei den Menschen nicht ange­kommen, aber das haben wir schon in einigen Teilen erfolgreich repariert. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, wenn man sich die Voraussetzungen zur Teilpension ansieht, erkennt man, dass man in den letzten 25 Berufsjahren 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung braucht, dann eine privatrechtliche Vereinbarung abschließen kann, um damit in die Alterspension gleiten zu können und ohne Abschläge seinen weiteren Pen­sionsbezug zu haben. Ich denke, dass das eine sehr sinnvolle Maßnahme ist. Auf der einen Seite hilft sie den Betrieben, Dienstnehmer, die Erfahrung haben, die älter sind, aber nicht mehr so einsetzbar sind, im Betrieb zu halten. Auf der anderen Seite hilft es den Dienstnehmern, in die Alterspension zu gleiten. Ich glaube, das ist eine sehr soziale Maßnahme, ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, die auch im Regie­rungs­programm festgelegt ist, nämlich ältere Beschäftigte länger im Arbeitsprozess zu halten und es ihnen zu ermöglichen, dass sie während des Arbeitsprozesses auch gesünder bleiben können.

Sehr geehrte Damen und Herren, das sind unserer Überzeugung nach wichtige Maß­nahmen. Wir sind froh darüber, dass wir die Teilpension in dieser Variante haben. Sie ersetzt vielleicht eine uralte Altersteilzeit, wenn es um die Zuschüsse geht, die gewährt werden, aber es ist eine richtige Maßnahme. Sie ist auch eine Maßnahme, die sich rechnet. Die Experten sagen, dass es eine Win-win-Situation ist und allen Beteiligten hilft.

Ich möchte noch kurz auf den TOP 15 eingehen, darin wird vom Kollegen Loacker – wir haben schon darüber gesprochen – die Abschaffung der Blockvariante der Alters­teilzeit gefordert. Ich kann Ihnen sagen – Sie kennen unsere Meinung –, wir werden vehement dagegenhalten. Die Blockvariante ist geschaffen zum Teil für jene Personen,


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die nicht kontinuierlich die Altersteilzeit in Anspruch nehmen können, damit man vielleicht zweieinhalb Jahre voll arbeiten kann und zweieinhalb Jahre früher aus dem praktischen Arbeitsprozess ausscheidet, um für einen Jüngeren/eine Ersatzperson eine Arbeitsstelle zur Verfügung zu stellen.

Herr Bundesminister! Ich möchte Ihnen zur neuen Teilpension gratulieren, und ich bin überzeugt, dass diese bei den Menschen sehr gut ankommen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerhard Schmid. – Bitte. (Abg. Rädler: Oh! Bravo!)

 


14.15.52

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mein Beitrag zur Korridorpension: Durch die amtierende Bundesregierung wird die Einführung der sogenannten Korridorpension beabsichtigt. Sie ist für einen Zeitraum von fünf Jahren angedacht – vorerst aber nur für männliche Arbeitnehmer ab 62 Jahren. Der Arbeitsmarkt ist derzeit von einer extrem hohen Anzahl an Arbeitslosen gekennzeichnet. Besonders besorgniserregend ist die hohe Jugendarbeitslosigkeit, wobei die Korridorpension keine neuen Arbeitsplätze schaffen wird, sondern für den Unternehmer eher neue Probleme bedeuten kann. (Unruhe im Sitzungssaal.)

Mit der Korridorpension reduziert sich die Arbeitszeit eines 62-jährigen qualifizierten Arbeitnehmers. Ein Ersatz wird unter Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage lediglich die daraus resultierenden Fehlzeiten als geringfügig beschäftigt oder als Teilzeitkraft kompensieren. Dies ist aufgrund der Hochpreispolitik für Wohnen und Lebenshaltung gerade für diesen Ersatz äußerst prekär.

In diesem Zusammenhang ist auch der Überstunden-Euro anzusprechen, welcher keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen wird, da Überstunden dann zu leisten sind, wenn diese anfallen, und somit nicht planbar sind.

Das gängige System der Pensionsvarianten ist erprobt, sodass Änderungen – auch in Absprache mit den Unternehmen – nicht erforderlich sind. Ausnahmeregelungen soll­ten lediglich bei medizinischer Notwendigkeit gewährt werden. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

14.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


14.17.55

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf wieder zu unserem gemeinsamen Ziel zurückkommen. Wir alle wollen doch längeres Arbeiten möglich machen. Dazu braucht es eine Reihe von Maß­nahmen, einen Puzzlestein nach dem anderen. Vieles ist schon geschehen. Fix ist, zusätzliches Geld wird in Jobs für Ältere investiert; bis zu 250 Millionen € stehen im nächsten und auch im übernächsten Jahr mit dem Ziel, längeres Arbeiten zu ermög­lichen, für Wiedereingliederungsbeihilfen zur Verfügung. Heute kommt eben eine neue Maßnahme dazu, nämlich die Teilpension, die neue Variante der Altersteilzeit.

Sie waren skeptisch, ob sie angenommen wird. Aus all den Gesprächen mit unseren Senioren weiß ich, dass sehr viele schon darauf warten und zum Teil sehr gerne weiterarbeiten wollen, weil sie gar nicht in Korridorpension gehen wollen. Es ist auch


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 125

ein gutes Angebot; es zahlt sich finanziell aus. Das heißt, der Verlust an Einkommen hält sich sehr in Grenzen, weil man sich die Abschläge komplett erspart.

Ja, das ist ein gutes Programm für Männer, aber wir brauchen jetzt auch ein gutes Programm für Frauen, und da haben wir doch schon die Aufschub-Bonuspension ver­einbart. (Beifall bei der ÖVP.) Diese wirkt zwar ab dem Regelpensionsalter für Männer und Frauen, kommt aber natürlich ab 60 vor allem den Frauen zugute und würde gerade Frauen helfen, eine höhere Pension zu erlangen. Dieser Bonus muss endlich in Kraft treten. Dass Österreicher jetzt im Durchschnitt später in Pension gehen, das ist höchst erfreulich; ob das Tempo dazu ausreicht, das wird zu diskutieren sein. Für uns ist jedenfalls klar: Es wird weitere Reform- und Puzzleschritte brauchen, um unser gutes Pensionssystem auch nachhaltig abzusichern, nämlich für alle Generationen. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


14.20.23

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister Hundstorfer! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Schwentner, uns ist sehr wohl bewusst, dass diese Kündigungsmöglichkeiten mit Erreichen des Regelpensionsalters ein Problem sind, und darum haben wir im Ausschuss – Frau Königsberger-Ludwig hat es dort auch ausgeführt – dieses Thema sehr ernst genommen. Und wenn wir diesen Antrag vertagt haben, dann nicht, um ihn auf die lange Bank zu schieben, sondern um hier eine Lösung zu finden.

Das Thema Teilpension wurde schon sehr ausführlich und auch gut erklärt, weshalb ich mich auf die beiden Anträge der NEOS konzentrieren möchte, welche vom Kollegen Gerald Loacker eingebracht wurden und wozu wir auch im Ausschuss schon sehr intensiv diskutiert haben. Ich schätze die Auseinandersetzung mit Ihnen, auch wenn ich die Themen komplett anders sehe. Beschränkung von Zeitvorrückungen in Kollektivverträgen und Abschaffung geblockter Altersteilzeit: Wir sind dagegen.

Ich selbst komme aus einem Unternehmen, in dem ich es selbst erlebt habe, dass mein Kollektivvertrag bereits zweimal geändert wurde. Beide Male wurde das Senioritäts­prinzip verändert und den neuen Gegebenheiten angepasst. Das heißt, die Sozialpartner sind sehr gut in der Lage abzuschätzen, welche Bedeutung das Senioritätsprinzip haben sollte.

Ihr zweites Argument: Die Beschäftigten werden im Alter so teuer; Sie beziehen sich dabei auf Löhne. Jetzt weiß man ganz genau, dass bei den Arbeitern das Seniori­tätsprinzip fast nicht vorhanden ist, sondern dass das ein Element ist, welches man im Angestelltenbereich findet. Ich glaube, Sie verwechseln hier zwei Themen. Das eine Thema: Beschäftigte verrichten eine gewisse Tätigkeit. Durch die Erfahrung können sie diese besser ausfüllen, und dadurch entsteht sozusagen ein Mehrwert für das Unternehmen, der durch Zeitvorrückungen abgegolten wird.

Und dann gibt es das ganz normale Thema – das jeden von uns befeuert –, dass, wenn man etwas gut kann, man vielleicht auch etwas anderes machen möchte: Das nennt man Karriere. Das führt dazu, dass man neue Beschäftigungen, neue Tätig­keiten übernimmt, und das führt zu Umstufungen. Die Frage ist: Wollen Sie jetzt Zeitvorrückungen limitieren, oder wollen Sie gar Karrieren verbieten?

Ich denke mir, hier sollten wir auch beim Thema bleiben. (Abg. Loacker macht eine Handbewegung des Etwas-in-die-Länge-Ziehens.) – Na ja, Ihre Argumente sind ja auch nicht besser, oder? – Das heißt, wir sollten schauen, worüber wir hier reden. Bei


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den Zeitvorrückungen einzugreifen, das ist aus unserer Sicht auf jeden Fall abzu­lehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das zweite Thema: die geblockte Altersteilzeit. Da stellt sich eine Grundsatzfrage: Wollen wir, dass die Menschen in diesem Land in die Altersteilzeit gehen können? – Da muss man einmal ganz ehrlich sein; wenn man das nicht will, dann soll man es laut sagen. Denn eines ist ganz klar: Wir haben hier als Gesetzgeber Regelungen verab­schiedet, die den Regelfall, das Ausgleiten aus dem Erwerbsleben, begünstigen. Wir haben das auch im Ausschuss ganz massiv diskutiert, hier Regelungen zu finden, dass es auch in Schichtbetrieben Möglichkeiten für ein Ausgleiten gibt.

Wenn jetzt Arbeitgeber sagen: Mir ist es nicht möglich, meinen Arbeitsablauf umzu­stellen, aber ich gebe, obwohl es mich deutlich teurer kommt und ich eine Ersatz­arbeits­kraft einstellen muss, trotzdem meinen Mitarbeitern die Möglichkeit, die Alters­teil­zeit in Anspruch zu nehmen!, dann sollten wir diese Arbeitgeber nicht künstlich behindern.

Wir haben gestern erst davon gesprochen, die Arbeitgeber zu entlasten. Es gibt in diesem Land Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die vorbildlich für ihre Beschäftigten sorgen. Und manchmal frage ich mich: Sind Sie für Unternehmer, welche den Mitar­beiterInnen die Flügel stutzen wollen, oder für solche, welche den Beschäftigten die Flügel heben wollen? (Beifall bei der SPÖ.)

14.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

14.24.06

 


Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Teilpensionen, wie wir gehört haben, sind ein wichtiger Schritt, der die Möglichkeit bietet, auch weiter im Erwerbsleben zu bleiben. Ich glaube, dass man auch über eine Weiterentwicklung nachdenken sollte, nämlich dass auch Menschen mit einer Behinderung – es gibt ja Menschen, die nicht 40 Stunden arbeiten können – in eine Teilpension gehen können, so aber gleichzeitig noch dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Denn: Arbeit bedeutet nicht nur mehr Einkommen, sondern auch einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen und sozial integriert zu sein.

Ich möchte noch ein zweites Thema ansprechen. Dieser Tage hat die Leiterin des Monitoringausschusses Mag. Schulze ihr Amt zurückgelegt, was ich sehr bedaure. Ich möchte mich an dieser Stelle für ihre engagierte Arbeit bedanken, die sie mit öffent­lichen Sitzungen und Stellungnahmen erbracht hat. Sie hat einen Paradigmenwechsel mit gefördert – weg vom Mitleid hin zur Gleichstellung und Inklusion. Sie ist zurück­getreten, weil es einerseits schwierig ist, ehrenamtlich so eine engagierte Tätigkeit durchzuführen, und andererseits auch wegen der Strukturen.

Wir haben durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz 2006 die Behinderten­anwaltschaft geschaffen und 2008 zur Überwachung der Umsetzung der UN-Behin­der­tenrechtskonvention den Monitoringausschuss, und beide Stellen haben die gleichen Aufgaben: die Gleichstellung, selbstbestimmtes Leben, eine gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion zu fördern und die Diskriminierung zu bekämpfen.

Herr Minister, ich möchte hier Folgendes anregen: Wäre es nicht sinnvoll, diese beiden Funktionen, diese beiden Stellen zusammenzuführen? Ich glaube, es wäre sinnvoll, wenn der Behindertenanwalt den Vorsitz des Monitoringausschusses leiten würde, dann wäre es auch eine bezahlte Tätigkeit. Gleichzeitig würden beide Gremien aufge­wer­tet und durch die Zusammenführung auch die Effizienz gesteigert werden. Ich bitte,


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das zu überdenken und im nächsten Bundesbehindertenbeirat auch zum Thema zu machen.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, bin ich dafür, dass die Menschenwürde in der Verfassung verankert wird. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zweite Wortmeldung: Herr Mag. Loacker. – Bitte.

 


14.28.33

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kollege Vogl, zur geblockten Altersteilzeit: Frau Kollegin Aubauer hat es ausgeführt, mehrere Kollegen von der SPÖ haben es ausgeführt und auch der Herr Minister hat es gesagt: Wir wollen die Menschen in Beschäftigung halten, wir wollen sie länger in Beschäftigung halten.

Mit der geblockten Altersteilzeit, für die wir jedes Jahr mehr als 60 Millionen € aus­geben, machen Sie genau das Gegenteil. – Sie befördern die Menschen früher ins Nichtstun.

Jetzt müssen Sie sich einmal in die Betriebe hineinversetzen, die das machen. Kollege Hechtl hat gesagt, damit macht ihr einen Arbeitsplatz für einen jungen Mitarbeiter frei. – Das ist nicht wahr! Betriebswirtschaftlich rentiert sich eine geblockte Altersteilzeit für das Unternehmen nur dann, wenn die konkrete Stelle eingespart wird, weil man als Betrieb nur 50 Prozent der Mehrkosten ersetzt bekommt. (Zwischenruf des Abg. Katzian.) Also nur, wenn ich diese Stelle einspare, rentiert sich die geblockte Alters­teilzeit. Das heißt, was Sie machen, ist: Sie fördern mit über 60 Millionen € im Jahr Frühpensionierungsmodelle von Betrieben, die ihre Mitarbeiter frühzeitig in den Ruhe­stand expedieren wollen.

Das ist Ihre Sozialpolitik. Und daneben sind die anderen Mitarbeiter und fragen sich: Warum ist der mit 60 Jahren schon weg? – Nichts von länger in Beschäftigung und länger im Betrieb halten. Sie sorgen dafür, dass die Leute wegkommen. Das ist Ihr System. (Beifall bei den NEOS.)

14.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.30.13

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister, ich habe Ihnen jetzt sehr genau bei Ihrem Redebeitrag zugehört. Sie haben gesagt: Es ist ein Versuch, es ist ein weiterer Versuch, ein Anbot für ältere Arbeitnehmer. – Herr Bundesminister, bitte seien Sie mir jetzt nicht böse, aber so viel Unverbindlichkeit, das ist ja schon nicht mehr nachvollziehbar. Also, wenn Sie immer nur versuchen und noch ein weiteres Anbot machen, dann sage ich Ihnen: Das ist ein sehr untauglicher Versuch! – Ich hatte eigentlich vor, mich heute bei Ihnen dafür zu entschuldigen, dass ich Sie den „Griechen in der Regierung“ genannt habe (Heiterkeit des Abg. Peter Wurm), aber das, was Sie uns hier bieten, ist genau das, was Herr Tsipras in Brüssel macht: Er probiert, er versucht. – So wird es nicht funktionieren!

Herr Bundesminister, Sie wissen schon auch ganz genau – und es wurde heute bei dem einen oder anderen Redebeitrag angesprochen –, wir wollen das Pensionsalter statistisch erhöhen. Nur: Geld hat kein Mascherl. – Ob das Geld an die Arbeitnehmer jetzt vom AMS oder von der Pensionsversicherung bezahlt wird, es bleibt das Geld des Steuerzahlers. Es ist einfach so.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 128

Wir haben ein ganz anderes Problem, und das ist das wahre Problem: Wir haben ein Problem am Arbeitsmarkt, wir haben eine explodierende Arbeitslosigkeit.

Beispielsweise am Bau: Da hatten wir ja nicht nur das Problem, dass wir jetzt Leute haben, die aus den osteuropäischen Ländern bei uns in die Baubranche drängen, nein, die Zahlen der Beantwortung zeigen, dass wir allein im Jahr 2015 – bis heute – 25 000 entsendete Arbeitnehmer hatten, davon 13 000 am Bau. Da liegen die Probleme, Herr Minister! Das sind doch die wahren Probleme, die angegangen werden müssen. Wir müssen schauen, dass wir die Arbeitsplätze für die Menschen im Land halten.

Sie stöhnen jetzt wieder. Ihre einzige Antwort ist immer: Sie wissen, das geht nicht und das können wir nicht. – Ich meine, es kann doch nicht Ihr Anspruch als Minister sein (Zwischenruf des Abg. Schopf), sich hierher zu stellen und immer nur zu sagen: Das geht nicht. – Hier ist doch die Politik gefordert, Lösungen zu finden, sich einmal den Kopf darüber zu zerbrechen, wie wir es doch so weit ändern können, dass es vielleicht doch geht. (Beifall bei der FPÖ.)

Selbst Ihr eigener Genosse Häupl stellt Ihnen die Rute ins Fenster und sagt, er blockiert die nächste Artikel-15a-Vereinbarung, er braucht mehr Geld für das AMS, weil die 6 Millionen zusätzlich viel zu wenig sind. Das können Sie in der heutigen Ausgabe von „Heute“ nachlesen. Außerdem will Häupl jetzt die Zweckbindung für ältere Job­suchende fallen lassen.

Das ist doch eine Bankrotterklärung Ihres Genossen Häupl für Ihre Sozialpolitik. Viel­leicht sollte man doch ein bisschen darüber nachdenken, welche Lösungsvorschläge es gibt. Es ist nett, wenn Sie hier herumdoktern, wenn Sie hier die eine oder andere Maßnahme versuchen, einen weiteren Versuch, ein Anbot machen. In Wirklichkeit ist es aber notwendiger, die wesentlichen Probleme anzugreifen und zu schauen, dass man die Arbeitslosigkeit in Österreich wegbringt. (Beifall bei der FPÖ.)

14.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer weiteren Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.33.09

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Ich möchte das jetzt nicht alles in die Länge ziehen, denn sonst machen wir den Wiener Wahlkampf hier herinnen. Das ist nicht das Forum. Ich habe das nicht notwendig.

Herr Loacker, nur zur Klarstellung: Geblockte Altersteilzeit heißt, eine arbeitslose Ersatzkraft zu nehmen (Abg. Schopf – in Richtung des Abg. Loacker –: Sonst kriegst sie nicht!), sonst kriegt man keine geblockte Altersteilzeit. (Abg. Katzian – in Richtung des Abg. Loacker –: Ahnungslos zum Quadrat!) – Das einmal dazu.

Noch einmal zum Arbeitsmarkt, Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein: Wir haben in Österreich einen Arbeitsmarkt, der sich zur Stunde durch zwei Dinge auszeichnet. Wir haben auf der einen Seite den höchsten Beschäftigungsstand, seit es dieses Land gibt. Das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.– Es ist so, es waren noch nie so viele Menschen beschäf­tigt. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt: Derzeit sind 318 000 Menschen arbeitslos – keine 420 000, es sind 318 000. Es ist auch keine Frage, wir haben eine Arbeitslosigkeit, die sehr, sehr hoch ist. Wir haben nur in diesen vier Jahren, die immer kritisiert werden, 300 000 Ar­beits­plätze mehr in diesem Land geschaffen. Herr Präsident (in Richtung des Abg. Auer), Sie dürfen gratulieren, das ist die Leistung von allen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 129

Wir müssen nur eines zur Kenntnis nehmen: In diesem gemeinsamen Europa gibt es Menschen, die das wirklich in Anspruch nehmen. Es gibt Entsendungen in alle Him­mels­richtungen, denn was Sie auch nie dazusagen, ist die Zahl der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dorthin entsendet wurden, wo sie derzeit arbeiten. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nach Bulgarien!) – Auch in Bulgarien, ja! Auch dort gibt es entsendete österreichische Arbeitnehmer, weil es auch dort ein paar Firmen gibt.

Es gibt auch ein paar nach Rumänien Entsendete. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ein paar, eh!) – Natürlich in einer anderen Relation, das ist ja nicht das Thema. Unser Thema ist eher der Westen, so wie tagtäglich 10 000 Menschen in die Schweiz und nach Liechtenstein pendeln und in Vorarlberg ihren Wohnsitz haben. Das sind tagtäglich 10 000. Und in diesem gemeinsamen Europa gibt es natürlich Probleme, das ist gar keine Frage. Es gibt auch Probleme, weil wir in Relation zur Bevölkerung eine höhere Zuwanderung als Deutschland haben.

Trotzdem, diejenigen kommen zu uns und sagen: Ich will lieber hier eine Beschäf­tigung. Und es ist auch klar, dass wir darauf schauen müssen, dass der österreichische Arbeitsmarkt seine entsprechende Stabilität behält. Diese Stabilität wird unter anderem durch das gewährleistet, was wir heute noch beschließen, und unter anderem durch einen Beschluss des Europaparlamentes – des alten Europarlamentes –, den wir derzeit vorbereiten und, wie ich hoffe, im Frühjahr im Nationalrat gemeinsam be­schließen werden, nämlich die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie. Darin geht es auch darum, dass für die entsendenden Betriebe die gesamten Kollektiv­verträge des Landes, wohin man entsendet, einzuhalten sind, damit nichts passiert.

Eines muss uns nämlich auch zu denken geben: Dass hinter vielem, was wir hier kritisieren – Menschen, die für 4 €, für 3 € Stundenlohn arbeiten müssen –, Auftrag­geber stehen, die allesamt Österreicher sind. Das sollte Ihnen zu denken geben, das sollte Ihr Hauptangriffspunkt sein! Nicht der rumänische Bauarbeiter, der vielleicht bereit ist, für 6 € zu arbeiten, sondern es sollte Ihnen ganz einfach zu denken geben, dass es in diesem Land Auftraggeber gibt, die bereit sind, so etwas anzubieten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: ... Sie haben das nicht verstanden!)

So würden Sie den kleinen Mann vertreten, aber das kommt Ihnen nicht in den Sinn. Man sieht es bei der gesamten Debatte über Vermögensbesteuerung. Sie sind diejenigen, die die Vermögenden am meisten schützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 13: Gesetzent­wurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, samt Titel und Eingang in 674 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 130

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer richtigen Teilpension.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung von Frauen bei der Teilpension“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 768 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeit in den Kollektivverträgen als wirksame Maßnahme zur Verringerung der Einkommensschere.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 769 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

14.40.0116. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (692 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungs­gesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Fir­menbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insol­venz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geän­dert werden, und über den

Antrag 343/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Änderungs­gesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (770 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1206/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein


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Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (771 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


14.40.52

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute – nachdem wir im Jahr 2011 ein Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz beschlossen haben und ein solches auch im Jahr 2014 beschlossen haben – ein neues Gesetz, und man sieht, dass die Intervalle zur Verbesserung dieser Gesetze immer kürzer werden. Damit soll auch die Steuerreform, die gestern beschlossen worden ist, zum Teil gegenfinanziert werden.

Herr Bundesminister! Ich gebe zu, es sind einige Verschärfungen in dem neuen Gesetz enthalten, die durchaus unserer Intention entsprechen, aber was weiterhin ein ganz großes Problem bleiben wird, das ist der Vollzug dieses Gesetzes.

Wie schon in der Vergangenheit kaufen Sie sich sozusagen auch jetzt wieder frei, indem man das so geregelt hat, dass die Vollziehung dem Finanzministerium bezie­hungsweise der Finanzpolizei obliegt. Ich habe Sie im Ausschuss gefragt, wie es denn mit dem Personalstand ausschaut, und Sie haben, Herr Bundesminister, damals gesagt, dass der Personalstand unverändert bleibt. Das bedeutet, dass nicht aufge­stockt wird, und das heißt, dass die gleiche Anzahl an Personen, wo sie ohnehin über­bordende Aufgaben hat – das beginnt bei Scheinfirmenkonstrukten, sie sind bei Schwarzarbeit im Einsatz, sie sind in Spiellokalen unterwegs, also die haben umfassendste Aufgaben –, jetzt noch neue Aufgaben, die nun dazukommen, erledigen muss. Wie gesagt, der Personalstand bleibt aber gleich.

Seit Jahren ist die Finanzpolizei am Limit mit ihren personellen Möglichkeiten. Seit Jahren ist sie nicht in der Lage, auch nur ansatzweise beispielsweise den Arbeiterstrich in irgendeiner Weise zu kontrollieren. Das Einzige, was die mit den wenigen Leuten, die sie haben, tun können, ist, dort Störaktionen durchzuführen. Und genau das ist ja auch der Grund, warum die Schein- beziehungsweise Schattenwirtschaft bei uns in Österreich nach wie vor fröhliche Urständ feiert.

Ich meine, wenn Sie ein Gesetz machen, das inhaltlich eigentlich gut ist, dann ist es in Wirklichkeit nur dann gut, wenn Sie es auch exekutieren können. Aber Sie können es mit diesem Personalstand in Zukunft nicht exekutieren.

Ein großer inhaltlicher Kritikpunkt betrifft die sogenannten Scheinfirmen. Da gibt es zwei verschiedene Varianten. Die, die ich jetzt meine, sind klassische Scheinfirmen. Ich weiß, Herr Bundesminister, Sie werden sich jetzt nach mir irgendwann zu Wort melden und wieder sagen, das seien alles Österreicher.

Das stimmt nicht, ich kann es belegen: Ich habe eine Anfragebeantwortung des Finanz­ministers, in der es heißt, dass die Geschäftsführer dieser Scheinfirmen vor allem aus dem osteuropäischen Raum kommen, sofern die Identitäten überhaupt erkennbar oder nachweisbar und nicht gefälscht sind. Die gründen ein Unternehmen, haben aber niemals vor, dass dieses Unternehmen auch nur irgendetwas leistet. Die melden Leute bei der Sozialversicherung an, ohne jemals daran zu denken, auch einen Beitrag dort zu leisten, und dann, wenn die Sozialversicherung auf dieses Unter­nehmen aufmerksam wird, wird diese Firma gelöscht.


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Der Schaden, der daraus entsteht, ist, dass das nicht nur eine Scheinfirma ist, sondern dass da bis zu 300 Leute angemeldet werden. Die Leute müssen, um angemeldet zu werden, dafür nachweislich bezahlen, die bezahlen ein paar Hundert Euro, und dafür werden sie dann offiziell als Mitarbeiter angemeldet. Von der Firma selbst wird für diese Leute nichts bezahlt. Und wenn dann die Finanzpolizei nach harter Arbeit draufkommt, wo so eine Scheinfirma ist, kommt es nicht einmal dazu – und das ist ein Mangel, Herr Minister! –, dass diese Firmen beziehungsweise die Geschäftsführer dieser Firmen veröffentlicht werden. Das heißt, da werden eigentlich Kriminelle ge­schützt.

Ein weiterer Punkt, den wir auch kritisieren, ist, dass diese sogenannten Arbeitnehmer sich ganz bewusst in diesen Scheinfirmen einkaufen. Die wissen, dass sie in diesen Firmen nicht arbeiten werden, die wissen das ganz genau. Die zahlen, um in weiterer Folge Sozialleistungen lukrieren zu können, um krankenversichert zu sein, um dann möglicherweise auch AMS-Gelder zu beziehen. Auch das gibt es.

Es ist jetzt ungefähr ein Jahr her – beziehungsweise ziemlich genau ein Jahr –, als in Wien, glaube ich, einige Hundert solcher Scheinfirmen aufgeflogen sind, und Sie, Herr Bundesminister, haben damals gesagt, das System funktioniere ja wunderbar, denn sonst hätte man das ja nicht geschafft.

Unser Ansatz ist nicht, dass wir die Finanzpolizei jahrelang arbeiten lassen müssen, nein, wichtiger wäre es, dem Ganzen im Vorfeld sozusagen den Garaus zu machen, indem man eben schaut: Wo sind denn die Proponenten, wer sind denn die Personen, die immer wieder Scheinunternehmen haben? Wer sind denn diese Leute? – Das wäre ein sehr wichtiger Ansatz gewesen! (Beifall bei der FPÖ.)

Nichtsdestotrotz, der Hauptkritikpunkt, den wir haben – und den werden Sie auch nicht abstreiten können; Sie können ihn möglicherweise heute hier ausräumen, aber ich glaube es nicht –, ist die Tatsache, dass es kein Personal gibt, dieses Gesetz zu exekutieren. Im Ausschuss hieß es, dass es, sofern ich es jetzt richtig in Erinnerung habe, 511 Mitarbeiter sind und dass dieser Personalstand unverändert bleibt. Es kam dann von Ihnen, Herr Minister, die vage Aussage: Erstens ist der Chef der Finanz­polizei da – okay! –, und irgendetwas wird es dann 2016, 2017 geben! Also das ist eine sehr schwache Aussage von Ihnen, irgendetwas werde man 2016, 2017 vielleicht brauchen.

Aber was auch immer das heißt: Wann gibt es mehr Personal? Um wie viel Personal wird es mehr geben? Und ganz ehrlich gesagt: Für das Jahr 2016 müsste das jetzt schön langsam bekannt gemacht werden, weil man das ja auch vorbereiten muss. (Beifall bei der FPÖ.)

14.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


14.46.36

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Bundesgesetz wird ein weiterer wichtiger Schritt gegen Sozialdumping und gegen Steuerbetrug gesetzt. Und was dieses Bundesgesetz besonders auszeichnet – und das ist offenbar bis jetzt nicht durchgedrungen –, ist, dass sowohl bei der Bekämpfung der Scheinfirmen als auch bei Maßnahmen betreffend den Missbrauch der e-card, wo Sozialbetrug stattfindet, alle beteiligten Institutionen, Einrichtungen und Behörden eingebunden gewesen sind. Das heißt, sowohl Finanzpolizei wie auch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse und auch der Hauptverband der Sozialversicherungsträger sind eingebunden gewesen,


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als es um die Fragen ging: Was ist möglich, was ist machbar, und was ist nicht machbar?

Aber das Wichtige bei diesem Bundesgesetz ist Folgendes: Durch die Verschrän­kungen, wo es zu Verbesserungen beim Austausch von Daten kommt, wo es auch zu einer besseren Vernetzung der Einrichtungen und Behörden kommt, schaffen wir Freiräume, das bestehende Personal einzusetzen. Und das ist die wichtige Botschaft dabei!

Wenn wir über Scheinfirmen reden und hier gesagt wird, das sei nicht in den Griff zu bekommen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: O ja, das ist schon in den Griff zu bekommen!), dann muss ich an Folgendes erinnern: Wer hat denn in Regierungs­verant­wortung die Gewerbenovelle so aufgeweicht, dass jeder x-Beliebige, der irgend­wo daherkommt, eine Möglichkeit hat, Unternehmer zu sein, dass ein Maßband und ein Bleistift genügen, um in diesem Land selbständig zu sein? – Verursacht wurde das durch die Regierungsbeteiligung der FPÖ, anno dazumal mit der Gewerbenovelle und mit der Novellierung des Gewerberechts. Und jetzt ist es wichtig, dem entgegenzu­steuern. Wir versuchen jetzt, das wieder in Ordnung zu bringen.

Vonseiten der Regierung wurde den Scheinfirmen ganz klar der Kampf angesagt. Auch im Koalitionsabkommen ist das so vereinbart. Da geht es um folgende Maßnahmen: Die Scheinunternehmen zu veröffentlichen und mit einem Anmeldestopp von Dienst­nehmern bei der GKK zu versehen. Da geht es auch darum, aufzuzeigen, wo die Auftraggeber in Österreich für nicht bezahltes Entgelt haften, und darum, dass die Arbeitnehmer, die um ihren Lohn geprellt werden, von der Gebietskrankenkassa informiert werden. – Das sind einige Beispiele, wie man da besser vorankommen kann.

Fakt ist: Mit diesem Bundesgesetz gibt es auch Verbesserungen im Lohn- und Sozial­dumping-Bekämpfungsgesetz. Es werden die Arbeitnehmer informiert, wenn Unterent­lohnung stattgefunden hat, damit sie rechtzeitig während der Verfallsfristen ihre Ansprüche geltend machen können.

Das bildet eine wunderschöne Brücke zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz, wo wir es auf gesetzlicher Ebene ermöglichen, dass die BUAK eine Baustellen­datenbank einrichten darf – und wird –, wo bei allen öffentlichen Baustellen die Firmen mit ihren Gewerbeberechtigungen, mit Arbeitsbeginn, mit Arbeitsende, mit Auftrags­summe vermerkt sind. Damit können wir ein Radarsystem schaffen, um effizient und richtig kontrollieren zu können.

 Sehr wichtig ist mir, hier festzuhalten: Wir lassen uns als Regierungsparteien, weder SPÖ noch ÖVP, dieses Gesetz sicherlich nicht schlechtreden, denn Fakt ist, dass dieses Gesetz auch eine tolle Brücke zur bevorstehenden Novelle des Bundesver­gabegesetzes ist. Wir schaffen nämlich damit jene Voraussetzungen, die erforderlich sind, um in Zukunft bei öffentlichen Ausschreibungen schwarze Schafe, dubiose Firmen – unabhängig, ob aus dem Inland oder dem Ausland kommend – auszu­schließen. Damit schaffen wir viele weitere Ressourcen für die Kontrollorgane der Finanzpolizei.

Ich bedanke mich bei allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, bei allen Ein­richtungen und Behörden und auch bei den Expertinnen und Experten im Sozialminis­terium.

Fakt ist auch – und das ist sehr wichtig, zu sagen –: Seit 2011 gibt es in Europa kein einziges Land, das derartig viele Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping wie Österreich gesetzt hat. Und wir wissen auch ganz genau: Lohn- und Sozialdumping und Steuerbetrug enden nicht an der Staatsgrenze, das ist ein internationales Problem. Aber was wir schon machen, das ist, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um


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Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen. Dafür bedanke ich mich recht herzlich bei der Bundesregierung, bei den Regierungsparteien und bei unserem Sozialminister Rudolf Hundstorfer. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Klubobfrau Ing. Dietrich. – Bitte.

 


14.51.47

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Sozialbetrugs­bekämpfung ist etwas ganz, ganz Wichtiges. Daher werden wir diesem Gesetz in weiten Bereichen – nicht in allen, aber in weiten Bereichen – unsere Zustimmung geben.

Ein Punkt darin ist der Missbrauch der e-card. Das ist ein massives Problem, weil die e-card weitergegeben wird, mehrfach verwendet wird und man sich damit Medika­mente besorgt und man dann – und dieser Verdacht liegt nahe – mit diesen Medika­menten weiterhandelt oder was auch immer macht. Wir haben im Gesundheitsaus­schuss aus diesem Grund, weil wir ganz klar das Bewusstsein haben, dass es da Missbrauch gibt, dass da Missbrauch stattfindet, einen Antrag mit der Forderung eingebracht, dass ein Lichtbild auf der e-card oben sein sollte. Aber dieser Antrag wurde leider von den Mächtigen in diesem Land vertagt, weil man im Sozialausschuss dann selbst einen ähnlichen Antrag eingebracht hat, dass man die neuen Medien dazu nutzen sollte, die e-card so zu gestalten, dass Missbrauch nicht mehr möglich ist.

Ich sage Ihnen: Die e-card muss so gestaltet werden, dass in Zukunft Missbrauch damit unmöglich ist! (Beifall beim Team Stronach.)

Es gibt noch einen Punkt, den wir unbedingt aufzeigen wollen: Unsere Kranken­kassen – nämlich im wahrsten Sinne des Wortes – haben Außenstände in Höhe von rund 250 Millionen € von Patienten aus anderen EU-Ländern. Auch da ist einmal nach­zuschauen beziehungsweise zu schauen: Wie kommen wir Österreicher zu unserem Geld, nämlich die Versicherer zu dem Geld, das ihnen zusteht?

Es gibt aber einen Punkt in diesem Gesetz, dem wir nicht zustimmen werden, denn da geht uns die Betrugsbekämpfung zu weit, und das betrifft das Mystery Shopping.

Herr Kollege Rasinger! Ein Kollege von Ihnen, nämlich Herr Dr. Franz, hat getwittert: „Mystery Shopping zerstört die Vertrauensbasis zwischen Patienten und Ärzten. Sollen die Praxen Orte der Denunziation werden?“

Herr Kollege Rasinger, dem kann ich nichts hinzufügen. Ich glaube, es ist absolut unerhört und der völlig falsche Weg, wenn wir jetzt sogenannte Spitzel einsetzen, die unsere Ärzte bespitzeln sollen, die in einen Bereich nachschauen sollen, wo Vertrauen herrschen muss (Beifall beim Team Stronach), nämlich genau in jenem Bereich, in dem zwischen Patienten und Ärzten Vertrauen bestehen muss, damit die Behandlung in der Form erfolgen kann, wie sie richtig ist.

Jetzt haben wir schon so einen Ärztemangel, jetzt haben wir schon so viele junge Ärzte, die nach dem Studium gar nicht in Österreich bleiben oder die sagen, sie wollen den Beruf nicht ausüben, und dann macht die Regierung nichts anderes, als zu bespitzeln und noch mehr die Ausübung dieses Berufs zu erschweren.

Meine geschätzten Damen und Herren, überdenken Sie diesen Weg! Ich sage Ihnen: Das ist der absolut falsche Weg! (Beifall beim Team Stronach.)

Aus diesem Grund werden wir eine getrennte Abstimmung verlangen.


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Anstatt Ärzte zu kriminalisieren, sollte die Bundesregierung endlich an einer Gesund­heitsreform arbeiten, die folgende Punkte enthalten soll: Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger, Investitionen in Prävention, Anreize für Vorsorgeunter­suchungen und Anreize für ein bewusstes und gesünderes Leben.

In diesem Sinne: danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall beim Team Stronach.)

14.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


14.55.54

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Steuer- und Sozialbetrug sind kein Kavaliersdelikt, das habe ich auch in meiner gestrigen Rede im Rahmen der Beschlussfassung der Steuerreform gesagt, und das hier ist ein Teil davon, nämlich ein Paket von rund 250 Millionen €, wo es vor allem um Sozialbetrug geht.

Ich möchte das in zwei Teile gliedern, und zwar: Der eine Teil ist eine umfassende Strategie gegenüber Scheinfirmen.

Wann spricht man von einer Scheinfirma, welche behördlichen Schritte sind bei welcher Verdachtslage zu setzen? – Zum Beispiel bei der Unauffindbarkeit einschlägig qualifizierter Personen oder beim Vorliegen erheblicher Rückstände gegenüber den Sozialversicherungsträgern. Und das ist wiederum auf zwei Gruppen aufgeteilt, nämlich auf jene, die Löhne und Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge durch Verschleierung zu kürzen versuchen, und auf jene, die Personen zur Sozialver­sicherung anmelden, um Leistungen zu lukrieren, ohne dass diese Personen tat­sächlich jemals eine Beschäftigung aufgenommen haben.

Genau dem will man jetzt entgegentreten. Wir haben leider solche Situationen in Österreich, vor allem im Bau- und Baunebengewerbe. Daher ist es aus unserer Sicht notwendig, da tätig zu werden.

Ab der Feststellung einer Scheinfirma haften Auftraggeber für die Löhne der bei der Scheinfirma beschäftigten Arbeitnehmer, wenn sie zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe wussten oder wissen mussten, dass es sich beim Auftragnehmer um eine Scheinfirma handelt. – Das ist der eine Teil, und da wird es einen verstärkten Einsatz in diese Richtung geben müssen.

Der zweite Teil beschäftigt sich mit Missbrauch im Bereich der Gesundheitspolitik, und zwar bei e-card und Mystery Shopping.

Zu Mystery Shopping ein Wort: Ja, auch da gibt es sicherlich Missbrauchsfälle, das ist keine Frage, aber auch ich bin der Meinung, dass das direkte Belügen des Arztes überschießend ist. Das ist meine persönliche Meinung, und ich glaube auch – um das sachlich zu diskutieren –, man hätte das durchaus mit einem Satz verändern können. Ich gestehe zu, es ist von unserer Seite damals verhandelt worden, dass das hinein­kommt, weil es Missbrauchsfälle gibt, aber man kann in einem parlamentarischen Prozedere auch klüger werden, und ich würde meinen, man sollte diese eine Begebenheit, das direkte Belügen des Arztes, herausnehmen, weil ich glaube, dass das überschießend ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch bei anderen Gesetzesmaterien, wie zum Beispiel bei der Konteneinschau, haben wir ganz genau geregelt, wie der Ablauf ist. Aber ich sage es noch einmal: Das wurde von unseren Verhandlern eingebracht, weil es dort auch berechtigte Fälle von Miss­brauch gibt. Und daher ist die Situation so, wie sie ist. Gegengeschäften können wir hier nicht mehr zustimmen, vor allem nicht auf dem Rücken eines Dritten, nämlich auf dem des Finanzministers – obwohl auch das ein berechtigtes Anliegen ist, das gebe


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ich gerne zu, wenn es um Mindestpensionisten geht, was die 110 € Sozialversiche­rungsgutschrift anlangt – no na net! Aber es war nie – weder zu dem Zeitpunkt, als die Bundesregierung das Paket Steuerreform vorgestellt hat, noch im Ministerrat – bein­haltet, das muss man schon dazusagen. Aber über das Anliegen kann man natürlich diskutieren, keine Frage.

Aber es hat ja gestern auch noch andere Wünsche gegeben, auch von unserer Seite, was zum Beispiel die Grunderwerbsteuer anlangt, mit einer Deckelung dort, wo die hohen Immobilienpreise sind. Ich würde sagen, wir haben dieses Thema abgeschlos­sen.

Ich stimme diesem Paket natürlich zu, keine Frage, weil es insgesamt eine wichtige Gegenfinanzierungsmaßnahme ist. Mir ist es aber auch wichtig, den Fokus auf die e-card zu legen. Meine Damen und Herren, auf die e-card gehört längst ein Foto drauf! Wir haben viele andere Karten, auch im öffentlichen Bereich, bis hin zu den Wiener Linien, wo es überhaupt kein Problem darstellt, ein Foto auf die Karte zu bringen. Ich denke, ein Foto auf der e-card ist notwendig. Wir haben im Sozialausschuss auch einen in diese Richtung gehenden Entschließungsantrag beschlossen.

Es geht aber auch um die Ausweispflicht, die ja jetzt schon in diesem Zusammenhang besteht (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Man merkt, in Oberösterreich ist Wahlkampf!), nämlich dass der Arzt, wenn er den Patienten nicht kennt, auch kontrolliert, ob es sich um die entsprechende Person handelt. Das ist uns ein wichtiges Anliegen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Seit wann?), und darauf wollen wir den Fokus legen.

Abschließend noch, Herr Klubobmann Schieder, um wieder eine gute Basis für die Zukunft zu legen: Ich bin ein Innviertler, und Innviertler sind in diesem Hause einiges gewöhnt. Mir hat zwar in den letzten 13 Jahren hier noch niemand einen schlechten Stil vorgeworfen, aber bei dir nehme ich das eher so an. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Er ist auch im Wahlkampf! Die Nerven liegen blank!)

Es ist ein großes Paket, das natürlich auf der einen und auf der anderen Seite seine Schwierigkeiten mit sich gebracht hat. Ich gehe davon aus, dass wir die gute Zusam­menarbeit in diesem Hause fortsetzen werden. Das ist jedenfalls ein wichtiges Paket zur Gegenfinanzierung der Steuerreform. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


15.01.38

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren auf den Zuschauerrängen und vor den Bildschirmen! Der Kampf gegen Sozialbetrug und der Kampf gegen Scheinunternehmen ist ein wichtiger, denn dadurch entsteht Schaden für die Republik, für die Bürger, für die öffentlichen Kassen und Schaden für die Unternehmen, die im redlichen Wettbewerb tätig sind. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Allerdings hat dieses Gesetz, so wie es uns vorliegt, das Potenzial, auch redliche Unternehmen zu schädigen, deswegen haben wir einen umfangreichen Abänderungs­antrag eingebracht, den ich jetzt in groben Zügen erläutern möchte.

Die Probleme beginnen schon dort, wo es um die Definition des Begriffs „Sozialbetrug“ geht. Da lässt das Gesetz enormen Interpretationsspielraum offen. Auch die Definition, was ein Scheinunternehmen ist, ist nicht präzise genug gefasst. Deshalb fordern wir eine abschließende Definition von „Sozialbetrug“ und eine Konkretisierung des Begriffs


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„Scheinunternehmen“ und dass die Scheinunternehmereigenschaft nur an konkreten Anhaltspunkten festgemacht wird.

Natürlich muss die Feststellung, ob ein Scheinunternehmen vorliegt oder nicht, schnell gehen. Wenn das aber ungenau definiert ist oder rechtlich unmögliche Vorausset-zungen postuliert werden, dann könnte es sein, dass da Unternehmen zu Unrecht in Verdacht geraten.

Wie zum Beispiel festgestellt wird, ob Urkunden gefälscht sind – und das wäre so ein Anhaltspunkt, den das Gesetz definiert –, das steht nicht im Gesetz. Ob da Urkun­denfälschung im Sinne des StGB oder ein weiterer Begriff gemeint ist, darf sich jeder selbst zusammenreimen. Und die Frage, ob Arbeitnehmer befragt werden, um zu beurteilen, ob es sich um ein Scheinunternehmen handelt, ist so geregelt, dass das erst nach der Feststellung der Scheinunternehmereigenschaft stattfinden soll. Auch das ist unserer Meinung nach nicht logisch.

Das Vorliegen erheblicher Rückstände hat Kollege Wöginger vorher als Beispiel heran­gezogen. Was nicht im Gesetz festgehalten ist: Wenn ein Unternehmer mit erheb­lichen Rückständen eine aufrechte Zahlungsvereinbarung mit dem Sozialversiche­rungsträger hat und dieser Zahlungsvereinbarung nachkommt, dann muss man auch sicherstellen, dass er nicht in den Verdacht gerät, ein Scheinunternehmer zu sein.

Wenn also nun der Verdacht gefasst wird, es handelt sich um ein Scheinunternehmen, dann erfolgt die Mitteilung an dieses Unternehmen ohne Zustellnachweis. Der Unternehmer hat eine Woche Zeit, dagegen Widerspruch zu erheben, und in dieser einen Woche muss er das persönlich tun. Bitte, diese drei Faktoren zusammen zeigen schon, wie sehr hier der Rechtsschutz ausgehöhlt worden ist. Natürlich muss man den Scheinunternehmen zu Leibe rücken, aber wenn jemand zu Unrecht in den Verdacht kommt, muss er sich dagegen wehren können.

Die Mitteilung ohne Zustellnachweis, eine Woche Zeit, Widerspruch zu erheben, und das nur persönlich – man kann keinen Prokuristen schicken oder sonst einen Bevoll­mächtigten –, das ist unserer Meinung nach überschießend. Und bei den vielen Juristen, die hier im Saal sind, wundere ich mich schon, dass sich bei der vorge­schlagenen Regelung niemand aufregt, was die Rechtsstaatlichkeit betrifft! (Beifall bei den NEOS.)

Darüber hinaus soll eine Sozialbetrugsdatenbank eingerichtet werden, und auch in diesem Zusammenhang sehen wir rechtsstaatlich bedenkliche Elemente, auf die Kollege Alm noch genauer eingehen wird. Die Datenbank braucht diesbezüglich dringend Klarstellungen, wie mit massenhaft vorrätigen Speicherungen umgegangen werden soll. Wir brauchen eine Beschränkung dessen, was da gespeichert wird. Ob die Verdachtsmomente jetzt auf die StGB-Tatbestände von Sozialbetrug beschränkt werden oder ob da auch ganz andere Tatbestände hineinkommen, das gehört geklärt. Schon allein deswegen, um allfälligem Missbrauch einer solchen Datenbank von vornherein entgegenzutreten. Auch müssen die Daten schneller gelöscht werden, wenn sie einmal drinnen sind. Und dass Personen über die Speicherung ihrer Daten informiert werden, erscheint uns eine Selbstverständlichkeit auf dem Weg zum gläsernen Staat, der an die Stelle des gläsernen Bürgers treten soll.

Das Mystery Shopping wurde schon angesprochen. In unserem Abänderungsantrag ist auch vorgesehen, dass die entsprechenden Passagen entfallen. Und wir möchten gerne Abgeordnetem Rasinger die Möglichkeit geben, mit uns gemeinsam gegen das Mystery Shopping zu stimmen. Ich freue mich darauf, dass er seine Ankündigung wahr macht, die er uns medial schon zukommen hat lassen. (Beifall bei den NEOS.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 138

Wenn es darum geht, dass die Krankenkassen feststellen, ob ein Arzt missbräuchlich krankschreibt oder nicht, gibt es andere Möglichkeiten als Mystery Shopping. Die Kassen haben sehr genaue Zahlen, die zeigen, welcher Arzt wie viel krankschreibt. Sie haben genaue Zahlen, anhand derer sie überprüfen können, ob die Vertretungszahlen überschritten werden. Diese Möglichkeiten werden von den SV-Trägern aber noch viel zu wenig genützt, weil das auf der anderen Seite wieder bequeme Effekte für sie hat.

Eines hat noch Platz gefunden in diesem Gesetz, und das ist allen entgangen – auch die ÖVP hat da wieder kollektiv geschlafen –, und zwar ist eine Frühpensionsmög­lichkeit darin versteckt. Es muss natürlich bei einem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das auf die Bauwirtschaft abzielt, auch das BUAG geändert werden. Und in den vielen Passagen zum BUAG ist eine Zeile drinnen, wo die Anspruchsvoraussetzungen für das Überbrückungsgeld heruntergeschraubt werden. Man sorgt also dafür, dass die Menschen leichter Überbrückungsgeld bekommen. Und wenn man weiß, dass der Vorsitzende des Sozialausschusses auch der Vorsitzende der Bau-Holz-Gewerkschaft ist, dann kann man sich erklären, wie solche Bestimmungen in solch einen Gesetz­entwurf kommen, und dann kann man sich auch erklären, warum Gusenbauer dagegen war, dass hohe Gewerkschaftsfunktionäre gleichzeitig Abgeordnete zum Nationalrat sind, warum er eine Trennung dieser Funktionen haben wollte. (Abg. Strolz: Das ist unverschämt! Das so versteckt zu machen ist unverschämt!)

Wir glauben, dass das auch wieder zeigt, dass es Ihnen nicht ernst ist mit Korrekturen im Pensionssystem und mit dem Zuleiberücken bei den Frühpensionsmöglichkeiten. Ich finde es extrem bedauerlich, dass der ÖVP das durchrutscht. Was sagt Kollegin Himmelbauer, was sagt Kollege El Habbassi, was sagen die jungen ÖVP-Abgeord­neten, wenn da die Frühpensionsmöglichkeiten ausgedehnt werden? Da hätte ich mir mehr Widerstand erwartet! (Beifall bei den NEOS.)

15.07


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde an alle Abgeordneten verteilt und jetzt in den Kernpunkten mündlich erläutert. Er ist damit ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (692 d.B.):

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbe­kämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz - SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundes­gesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbe­schäfti­gungs­gesetz geändert werden und über den Antrag 343/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (770 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (692 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozial-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 139

betrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz - SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfall­versicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden und über den Antrag 343/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (770 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 entfällt in § 2 das Wort „insbesondere“.

2. In Artikel 1 wird in § 5 Abs. 1 die Wortfolge „eines Sozialbetrugsverdachts nach diesen Bestimmungen“ durch die Wortfolge „eines Verdacht auf Sozialbetrug, der ausschließlich auf die Bestimmungen der §§ 153c bis 153e des Strafgesetzbuches beschränkt ist,“ ersetzt.

3. In Artikel 1 wird in § 5 Abs. 1 vor dem letzten Satz folgender Satz eingefügt: „Das Vorliegen eines Verdachts wird von den Kooperationsstellen und der Staatsan­walt­schaft gemeinsam beurteilt und erst nach gemeinsamer Prüfung über das Vorliegen eines Verdachts die Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und insbesondere der Austausch von Daten initiiert.“

4. In Artikel 1 wird in § 5 Abs. 6 die Wortfolge „fünf Jahren“ durch „einem Jahr“ ersetzt und am Ende des ersten Satz der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Wortfolge eingefügt „sofern keine entsprechenden Maßnahmen zur strafrechtlichen Verfolgung des Sozialbetrugsverdachts in Angriff genommen wurden. Sofern Ermitt­lungen stattfinden bleiben die Daten weiter gespeichert.“

5. In Artikel 1 wird in § 5 Abs. 6 folgender Satz angefügt: „Nach erfolgter Löschung sind die betroffenen Personen von der Dauer, dem Umfang und dem Grund der Speiche­rung zu informieren.“

6. In Artikel 1 wird in § 8 in Abs. 1 Z 2 folgender Satz angefügt: „Der wirtschaftliche Erfolg kann dabei aber nicht als Kriterium zur Klassifizierung eines Unternehmens als Scheinunternehmen, herangezogen werden.“

7. In Artikel 1 wird in § 8 Abs. 3 die Z4 ersetzt durch „4. Fehlende Fähigkeit zur Glaubhaftmachung, dass jene Personen für die eine Pflichtversicherung besteht, tatsächlich eine Arbeitsleistung verrichten oder verrichtet haben,“.

8. In Artikel 1 wird in § 8 Abs. 3 Z 6 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und die Wortfolge „sofern keine aufrecht Zahlungsvereinbarung besteht.“ hinzugefügt.

9. In Artikel 1 wird in § 8 Abs. 5 das Wort „ohne“ durch „mit“ ersetzt.

10. In Artikel 1 wird in § 8 Abs. 6 das Wort „ohne“ durch „mit“ ersetzt.

11. In Artikel 1 wird in § 8 Abs. 7 das Wort „einer“ durch „zwei“ ersetzt.

12. In Artikel 1 wird in § 8 Abs. 7 wird die Wortfolge „oder dessen/deren organ­schaftlichen Vertreters/Vertreterin“ ersetzt durch die Wortfolge „, dessen/deren organ­schaftlichen Vertreters/Vertreterin oder Prokuristen und Handungsbevollmächtigte“.

13. In Artikel 1 lautet § 8 Abs. 12 folgendermaßen:

„(12) Auf das Verfahren sind die Vorschriften der BAO sinngemäß mit den vorge­nannten und folgenden Besonderheit anzuwenden:


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1. Für die Mitteilung nach Abs. 4 gilt § 93 Abs. 3 bis 6 BAO sinngemäß. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass im Falle der Erhebung des Widerspruchs das ordentliche Verfahren eingeleitet wird.

2. Beschwerden gegen Bescheide nach den Abs. 8 und 9 sind an das Bun­desfinanzgericht zu richten.“

14. In Artikel 2 entfällt die Z 4. Die Z 5 bis 22 erhalten die Ziffernbezeichnungen „4.“ bis „21.“.

15. In Artikel 9 entfällt die Z 2. Die Z 3 bis 11 erhalten die Ziffernbezeichnungen „2.“ bis „10.“.

Begründung

Der Kampf gegen Scheinunternehmen und damit insbesondere der Kampf gegen Sozialbetrug ist eine gesamtstaatlich wichtige Maßnahme, um fairen Wettbewerb zu garantieren und auch den Schaden durch solche Formen des Sozialbetrugs, für die Sozialversicherungen einerseits und für Arbeitnehmer_innen andererseits, zu minimieren. Dennoch ist auch bei diesen Maßnahmen auf rechtsstaatliche und daten­schutzrechtliche Grundlagen Rücksicht zu nehmen und mit adäquatem Augenmaß bei der Festlegung der Maßnahmen zu agieren. Die vorliegende Regierungsvorlage wird rechtstaatliche Grundsätze aus unserer Sicht unzureichend gerecht und birgt die Gefahr eines Generalverdachts gegenüber Unternehmen in sich. Gleichzeitig muss mit dem vorliegenden Entwurf auch die Einrichtung einer Sozialbetrugsdatenbank im Lichte datenschutzrechtlicher Regelungen betrachtet werden. Die gegenwärtige Ausformulierung zur Sozialbetrugsdatenbank und die diesbezüglichen Erläuterungen führen aus unserer Sicht zu einer „Vorratsdatenspeicherung light“, da die rechtliche Handhabung und die Auslöser für die Befüllung der Datenbank unzureichend definiert sind und willkürlichem Verhalten von Seiten der Kooperationsbehörden Tür und Tor öffnen.

zu 1.

Mit der Streichung des Wortes „insbesondere“ wird die demonstrative Aufzählung von Anhaltspunkten eines Sozialbetrugs abschließend ausformuliert, also taxativ. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass sich als Rechtsfolge dieser Bestim­mung wesentliche Konsequenzen ergeben, wie etwas die Speicherung von personen­bezogenen Daten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine abschließende Aufzählung der Anhaltspunkte dringend notwendig, um eine zu weit reichende und ausufernde vorrätige Speicherung von Daten auszuschließen und die Speicherung tatsächlich abhängig von klar definierten Anhaltspunkten und Merkmalen eines möglichen Sozialbetrugs zu machen.

zu 2. und 3.

Die Einrichtung der Sozialbetrugsdatenbank innerhalb des BMF ist in der vorliegenden Form aus mehreren Punkten kritisch zu beurteilen. In der vorliegenden Form liegt, insbe­sondere aufgrund der Erläuterungen zu § 5 SBBG, eine zu weitreichenden und rechtstaatlich sowie in Bezug auf Grundrechte höchst bedenkliche Speichermöglichkeit vor, da personenbezogene Daten auf Grundlage gesetzlich ungenau definierter Tat­bestände und nicht abschließend formulierter Verdachtsmomente langfristig vorrätig gespeichert werden.

Im Gesetz wird zwar in § 5 Abs. 2 definiert, dass solche Daten zu speichern sind, wenn sich Anhaltspunkte für das Vorliegen von Sozialbetrug im Sinne der §§ 154c bis 153e StGB ergeben. Dies wäre grundsätzlich als eine vertretbare Definition anzusehen,


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doch die Erläuterungen unterminieren diese Konkretisierung und eröffnen einen Inter­pretationsspielraum, der überschießenden Datenspeicherung Tür und Tor öffnet.

In den Erläuterungen wird ausgeführt, dass die Strafbestände der §§ 153c bis 153e StBG auch Verletzungen anderer Bestimmungen betreffen, die in der Zuständigkeit der Kooperationsstellen liegen. Sofern es zu möglichen Verletzungen der Bestimmungen im Zuständigkeitsbereich der Kooperationsstellen kommt, kann gemäß Erläuterungen von einem Vergehen gem. §§ 153c bis 153e StGB ausgegangen werden.

Hiermit wird also der Zugang zur Datenbank ebenso wie ihre Nutzung massiv aus­gedehnt, indem „Sozialbetrug“ iSd SBBG den Straftatbeständen iSd §§ 153c bis 153e StBG gleichgehalten wird, wodurch eine enorme Ausweitung des strafrechtlichen Sozialbetrugsbegriffes durchgeführt wird. Damit wird auch die Sammlung von Daten relativ einfach: Es genügt, wenn eine Kooperationsstelle den Verdacht hat, dass  Sozialbetrug iSd SBBG vorliegen könnte, um die genannten Daten zu speichern. Dies ist schon problematisch genug, wird aber iVm § 2 SBBG noch weiter ausgedehnt, wo nur demonstrativ aufgelistet wird, was unter Sozialbetrug zu verstehen ist, aber keine abschließenden Bestimmungen formuliert werden.

Zusätzlich ausgehöhlt werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, indem für die Speicherung von Daten schon das Vorliegen eines Verdachts ausreicht, der entweder bei einer Kooperationsstelle oder der Staatsanwaltschaft vorliegt. Insbesondere prob­lematisch ist, dass die Beurteilung über das Vorliegen eines Verdachts von den Koope­rationsstellen unabhängig von der Einschätzung der Staatsanwaltschaft erfolgt und die Datenspeicherung auslöst.

Die mit diesem AÄA vorgeschlagene Änderung führt dazu, dass zur Nutzung der Sozialbetrugsdatenbank tatsächlich nur ein Verdacht auf Sozialbetrug im ausschließ­lichen Sinne der §§ 153c bis 153e StGB zu verstehen ist, um eine ausufernde Nutzung von Speicherdaten zu unterbinden. Das Vorliegen eines Verdachts auf Sozialbetrug iSd §§ 153c bis 153e StGB beurteilen die jeweilige Kooperationsstelle, die einen Verdacht hegt, und die Staatsanwaltschaft gemeinsam. Erst dann darf eine Speiche­rung von Daten vorgenommen.

zu 4.

Die Speicherung von personenbezogen Daten in der Sozialbetrugsdatenbank ist auf ein Jahr zu beschränken, sofern keine strafrechtliche Verfolgung des Sozialbetrugs­verdachts in Angriff genommen worden ist. Dadurch wird eine vorrätige Speicherung von personenbezogenen Daten unterbunden. Die Behörden sind angehalten, bei einem begründeten Verdacht tatsächlich Ermittlungen einzuleiten. Sollten nach einem Jahr noch Ermittlungen laufen, so sollen die Daten zumindest bis zum Abschluss der Ermittlungen erhalten bleiben.

zu 5.

Aus unserer Sicht ist es nötig, dass Personen informiert werden, falls gegen sie ein Verdacht auf Sozialbetrug bestanden hat, und darüber, dass ihre personenbezogenen Daten gespeichert wurden.

zu 6.

Die Definition, was ein Scheinunternehmen ist und wie ein Verdacht auf Schein­unternehmertum gefasst wird, ist rechtlich unklar. Der Österreichische Rechtsanwalts­kammertag verweist in seiner Stellungnahme vor allem auf die „Vorrangigkeit“ in § 8 Abs. 1, denn dieser Begriff könnte eine Verwaltungspraxis erlauben, die bereits bei Nichterzielung des erwünschten wirtschaftlichen Erfolgs die Qualifikation als Schein­unter­nehmen zulässt. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, einer solchen Verwal-


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tungspraxis vorzugreifen und das Abstellen auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens nicht als Bezugspunkt gelten zu lassen, der eine Klassifizierung als Scheinunternehmen zulässt.

zu 7.

In mehreren Stellungnahmen zum Gesetz wurde problematisiert, dass die „Verwen­dung falscher oder verfälschter Urkunden oder Beweismittel durch die dem Unter­nehmen zuzurechnenden Personen“ nicht als Anhaltspunkte für den Verdacht eines Scheinunternehmens taugen. Es ist nämlich offen, wie diese Urkunden oder Beweis­mittel rechtlich zu beurteilen sind, weil die Erläuterungen unklar lassen, ob es sich um neue Rechtsbegriffe handelt oder dieser im Sinne des StGB zu verstehen sind. Falls sie im Sinne des StGB zu verstehen sind, macht es keinen Sinn, diese als Anhalts­punkt zu verstehen, da dann bereits eine strafrechtliche Verfolgung bzw. Verurteilung vorzuliegen hätte. Zeitlich gesehen ergibt Z 4 als Anhaltspunkt damit keinen Sinn, da die Anhaltspunkte vor einem strafrechtlichen Verfahren vorgelagert zu betrachten sein sollten.

Wir schlagen deshalb das Vorziehen eines anderen wichtigen Punktes vor, der erst nach Klassifizierung als Scheinunternehmen beurteilt wird, da er aus unserer Sicht ein wesentliches Merkmal bzw. einen Anhaltspunkt zur Feststellung von Scheinunter­nehmertum darstellt: Die Befragung der Arbeitnehmer_innen. Denn laut vorgeschla­genem § 11 Abs. 7 ASVG werden erst bei Feststellung der Scheinunternehmereigen­schaft die Arbeitnehmer_innen befragt und diese müssen gegebenenfalls glaubhaft machen, dass sie tatsächlich eine Arbeitsleistung verrichtet haben. – Diese Glaub­haftmachung muss schon vorab passieren und ein wesentliches Kriterium zur Feststellung des Scheinunternehmens sein.

zu 8.

Die vorgeschlagene Konkretisierung soll verhindern, dass redliche Unternehmen bei Zahlungsrückständen an Sozialversicherungsträger dann keine Sorge vor einer Klassifizierung als Scheinunternehmen haben müssen, sofern eine aufrechte Zah­lungs­vereinbarung besteht und die Rückstände planmäßig zurückgezahlt werden.

zu 9., 10., 11. und 13.

Die Fristen zur Feststellung eines Scheinunternehmens sind rechtstaatlich höchst­bedenklich und ein Angriff auf rechtstaatliche Grundsätze zur Gewährleistung fairer Verfahren. Die vorliegende Regierungsvorlage reduziert den Rechtsschutz auf ein bisher nicht gekanntes Niveau.

Wenn es einen Verdacht auf Bestehen eines Scheinunternehmens gibt, erfolgt eine Mitteilung an das verdächtigte Unternehmen OHNE Zustellnachweis. Gegen diese Mitteilung - falls sie zugeht - kann der Betroffene nur binnen einer Woche Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache erfolgen. Die Kombination von „ohne Zustellnachweis“, Widerspruch binnen einer Woche und nur durch persönliche Vorsprache, sind derartig streng und überzogen, dass man in der Bundesabgabeordnung ihresgleichen vergeblich sucht.

Die mangelhaft ausgestatteten Rechtsmittel sind deshalb zu kritisieren, weil sie in keinem Verhältnis zu jenen Rechtsmitteln stehen, die ansonsten in der Bundes­abgabeordnung zur Verfügung stehen. Statt einer Woche Zeit für einen Widerspruch sind normalerweise 4 Wochen (vgl. § 245 Abs. 1 BAO) vorgesehen. Auch die Frist für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beträgt nur zwei Wochen. D.h. werden innerhalb von einer bzw. zwei Wochen ab Feststellung des bloßen Verdachts keine Rechtsmittel erhoben, ist das Unternehmen quasi am Ende. Dass das Fassen eines Verdachts bereits bei geringen Verdachtsmomenten geschehen kann und diese nicht


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ausreichend definiert sind, trägt zusätzlich zur Problematik der Regierungsvorlage bei. Dass diese geringen Rechtsmittel auch für seriös agierende Unternehmen prob­lematisch sein können und rasch massive Konsequenzen haben können, ist offen­sichtlich.

„Verdachtsmomente“ können insbesondere gegenüber neu agierenden Unternehmen schnell vorliegen, da es für diese noch keine Erfahrungswerte gibt und es am Beginn, des Bestehens eines Unternehmens, öfter passieren kann, dass es zu (nicht fahrlässigen, nicht vorsätzlichen) Fehlern bei der Anmeldung von Mitarbeitern bzw. bei der Abführung von SV-Beiträgen kommt. Gegen solche Unternehmen kann also sehr schnell der Verdacht eines „Scheinunternehmens“ gefasst werden, womit ein schnelles Ende dieses Unternehmens de facto feststeht.

Die vorgeschlagene Änderung erhöht den Rechtsschutz dahingehend, dass die Unternehmen entsprechende Fristen haben, die auch zulassen, dass seriös agierende Unternehmen Möglichkeiten des Widerspruchs auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. Die vorgeschlagenen Fristen orientieren sich größtenteils an den üblichen Fristen der Bundesabgabeordnung.

zu 12.

Durch die wesentliche Einschränkung der persönlichen Vorsprache auf den Rechts­träger bzw. dessen organschaftlichen Vertreter und im Zusammenhang mit den kurzen Widerspruchsfristen, ist es notwendig, dass auch Prokuristen und andere Handlungs­bevollmächtigte diese Vorsprache machen können, damit für das Unternehmen ein Widerspruchsrecht nicht zu stark eingeschränkt wird.

zu 14.

Mystery-Shopping bei Ärzten ist Ausdruck eines Generalverdachts gegenüber dieser Berufsgruppe. Es handelt sich also um ein sensibles Thema, da durch diesen Eingriff das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wesentlich beeinträchtigt wird.

Zur Bekämpfung ungerechtfertigter Krankschreibungen gibt es aber auch andere Möglichkeiten. Es sollten dazu aber bestehende Möglichkeiten angewendet werden: Beispielsweise kann anhand von Umsatzzahlen geprüft werden, ob Vertretungszahlen (oder auch Krankmeldungen) das Geschäftsvolumen der Arztpraxis unzulässig vergrößern bzw. für die Größe einer Arztpraxis zu groß sind. Diese Möglichkeiten werden von den SV-Trägern zu wenig stark wahrgenommen. Bevor neue Über­wachungsmaßnahmen umgesetzt werden, sollten bestehende Möglichkeiten zur Kontrolle besser genutzt werden.

zu 15.

Die gegenwärtig gültige Fassung des § 13l BUAG sieht vor, dass der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zwei Jahre vor Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes mindestens 30 Wochen im Baubereich beschäftigt war. D.h. mit der noch gültigen Regelung wird flexibel auf Ansprüche auf Alterspensionen eingegangen. Dies ist besonders wichtig, da der Zugang zu Alterspensionen teilweise eingeschränkt wurde. Die bestehende Bestimmung geht flexibel auf verschiedene Alterspensions­möglich­keiten ein.

Die vorgeschlagene Regelung der Regierungsvorlage würde das Erreichen eines Anspruchs auf Überbrückungsgeld wesentlich erleichtern, in dem der Beobachtungs­zeitraum mit dem 56. Geburtstag beginnt und beliebig ausgedehnt werden kann. Damit ist der Anspruch auf Überbrückungsgeld deutlich einfacher zu erwerben. Gerade im


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Hinblick auf die Notwendigkeit der nachhaltigen Steigerung des faktischen Pensions­antrittsalters, dürfen Anspruchsvoraussetzungen für frühpensionsähnliche Leistungen - wie es das Überbrückungsgeld ist - nicht erleichtert oder attraktiviert werden.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


15.08.16

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorangestellt: Wir Grüne haben kein Verständnis für Unternehmen, die syste­matisch und bewusst ihre Mitarbeiter unterentlohnen oder gar schwarz beschäftigen, die konsequent Gesetze brechen. Wir haben kein Verständnis für systematischen Betrug durch das Nichtbezahlen gesetzlicher Versicherungsbeiträge und Abgaben. Insofern begrüßen wir die heute vorliegende Weiterentwicklung des Lohn- und Sozial­dumping-Bekämpfungsgesetzes und auch beim Kampf gegen Scheinfirmen über das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz.

Ein paar Worte zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: Dieses wurde im Jahre 2011 beschlossen und war ein großer Fortschritt, ein sehr interessanter, innovativer Ansatz. Wir haben damals einen elf Punkte umfassenden Abänderungs­antrag dazu eingebracht. Nun sind quasi alle dieser elf Punkte mit der heutigen Novelle umgesetzt. Wir freuen uns, dass durch die mehrjährige Entwicklung und Weiterent­wicklung dieses Gesetz eine wirklich sehr gute Wirksamkeit entfalten kann.

Besonders wichtig ist der Punkt, der heute noch ergänzt wird, nämlich dass von Unterentlohnung betroffene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehr frühzeitig, nämlich zum Zeitpunkt der Anzeige, über den Verdacht der vorliegenden Unterbezahlung informiert werden. Das ist sehr wichtig, damit Sie innerhalb von Fristen, die da relevant sind, ihre Ansprüche wirklich geltend machen können und mehr Chance haben, zu dem Geld zu kommen, das ihnen vorenthalten wird. Auch das ist also noch ein wich­tiger Lückenschluss.

Ein Punkt ist trotzdem anzugehen – wir müssen das genau beobachten –, es geht um die Kontrollstrukturen, das wurde heute schon angesprochen. Auch wir sind der Meinung, dass man da mehr Ressourcen braucht. Das heißt, um dieses gute Gesetz wirklich voll zur Wirksamkeit zu bringen, brauchen wir mehr Ressourcen, mehr Geld für die Kontrollstrukturen, und wir müssen wirklich schauen, dass dafür bei den künftigen Budgetverhandlungen mehr herausschaut.

Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, Kampf gegen Scheinfirmen: Die Richtung, die hier eingeschlagen wird, ist gut. Es gibt Punkte, wo wir Bedenken haben. Das ist bei diesem Risiko- und Auffälligkeitstool der Fall. Das orientiert sich sehr stark an den Gegebenheiten am Bau. Auch das Verfahren im Anschluss, also dann, wenn dieser Verdacht festgestellt wird, orientiert sich sehr stark an den Problemen, die wir mit Scheinfirmen am Bau haben. Und wir haben ein bisschen die Sorge, dass moderne, junge Branchen hier Probleme bekommen könnten, nur deshalb, weil sie anders funktionieren als traditionelle Branchen. Und ich denke, da muss man hinschauen und aufpassen, dass nicht jemand Schwierigkeiten bekommt, der eigentlich völlig legal, aber einfach anders handelt.

Das Zweite ist die Datenbank betreffend Scheinfirmen. Ich bin auch nicht überzeugt davon, ob es wirklich so viel Sinn macht, diese Firmen zu registrieren. Sie und auch der Herr Minister haben leider im Ausschuss auf diese Frage nicht geantwortet. Die Scheinfirma entsteht, und das Wesen der Scheinfirma ist ja auch, dass sie wieder


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verschwindet, während die Akteure ja jene sind, die wir beobachten müssen. Die werden aber in dieser Datenbank nicht genannt, die sind da nicht drinnen.

Vielleicht könnte mir irgendjemand heute sagen, warum es nicht möglich war, sozu­sagen die, die eigentlich Malversation als System betreiben, hier zur Kenntnis zu bri­ngen statt der Firmen, die dann ohnehin wieder weg sind.

Zusammenfassend: Das ist eine gute Weiterentwicklung. Wir sind sicher, es braucht Nachbesserungen, wir werden das beobachten. Der Fokus ist ganz stark auf den Bau gerichtet, wir wollen aber – wir werden das auch immer wieder einfordern –, dass auch in anderen Bereichen, im Tourismus, Reinigungsgewerbe, in der Landwirtschaft, wo auch Sozialbetrug stattfindet, genau hingeschaut wird.

Also, wie gesagt, wir glauben, es war eine gute Arbeit und die Entwicklungsrichtung stimmt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.12


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestim­mungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


15.12.43

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich möchte eine tatsächliche Berichtigung machen.

Mit dieser Änderung im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz wird kein einziger Schwerarbeiter in der Bauwirtschaft einen Tag früher in Pension gehen können, sondern das ist ein Überbrückungsmodell, damit Schwerarbeiter mit dem 60. Lebens­jahr in Pension kommen können. Und die Bauwirtschaft leistet dazu einen wichtigen Beitrag, dass auch Schwerarbeiter länger in Beschäftigung bleiben. Wir holen sie in ein Modell und lassen sie nicht im Stich.

Wenn nur solche Leute wie Sie hier herinnen sitzen würden, hätten die Arbeiter gar keine Vertretung. Und deswegen ist es gut, dass wir Gewerkschafter hier herinnen sitzen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Das war keine tatsächliche Berichtigung im Sinne der Geschäftsordnung!)

15.13


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, es war insofern nicht ganz eine tat­sächliche Berichtigung, weil diese als Punkt eins sozusagen die Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung vorsieht. Das war sozusagen im Zuge der Beantwortung dann dabei.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Karlsböck. – Bitte.

 


15.14.00

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mystery Shopping – es ist schon erklärt worden, was es bedeutet. Mystery Shopping, das gibt es heute schon. Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass in einer Ordination Missbrauch betrieben wird, dann hat die Gebiets­krankenkasse heute schon die Möglichkeit – und sie nutzt diese auch –, in Ordinatio­nen zu gehen und Nachschau zu halten. Und es wurden ja auch einige Verträge in Österreich aufgrund dieser Kontrollen entzogen.

Aber als freiheitlicher Mandatar und praktizierender Zahnarzt schließe ich mich voll­inhaltlich der Kritik an diesem Mystery Shopping an. Meiner Überzeugung nach ist es schlicht und einfach empörend, einen gesamten Berufsstand und damit gleich auch die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen. Es gehört schon eine gehörige


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Portion Misstrauen dazu, in unserer Republik so etwas in ein Gesetz hineinzu­schrei­ben, weil ich davon ausgehe, dass tatsächlich nicht alle Ärzte und auch nicht alle Patienten unser Sozialsystem schändlich missbrauchen.

Zur Gegenfinanzierung der Steuerreform wurde ja gestern schon das Bankgeheimnis abgeschafft, und jetzt macht man den nächsten Schritt. Wir schaffen damit nicht nur ein Präjudiz für andere Berufsgruppen, sondern wir erlauben eine systematische Bespitze­lung der Ärzteschaft als Instrument der Gegenfinanzierung.

Selbstverständlich lehnen wir Freiheitlichen jede Form von Sozialbetrug strikt ab, das sieht man ja auch an unseren Anträgen, die wir über die Jahre, ja Jahrzehnte hier eingebracht haben und die zum Großteil, weil sie eben von uns gekommen sind, schubladisiert worden sind. Wir sind offen für alle sinnvollen Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug, aber für Denunziationspraktiken, wie sie vorgesehen werden, mit einer Gruppe von amtlich sanktionierten – ist schwierig zu sagen – Schwindlern – hart würde man sogar sagen: Betrügern –, die mit gefälschten Identi­tätskarten in die Ordinationen kommen und dort für Misstrauen unter der Ärzte­schaft sorgen, haben wir kein Verständnis.

Vor allem wird das traditionelle Vertrauensverhältnis, das momentan immer noch zwischen Arzt und Patient herrscht und das für eine Genesung der Patienten unumgänglich ist, damit ausgehebelt. Der Arzt hat dann, wenn das wirklich beschlos­sen wird, nicht mehr die Gewissheit, dass ihm ein Patient, den er nicht kennt, die Wahrheit erzählt. Es ist eigentlich ein unglaublicher Vertrauensbruch, der hier entsteht, und es ist nicht verständlich, dass man das macht.

Man muss tatsächlich auch in dieser Materie arbeiten, man muss das Arzt-Patienten-Verhältnis gewohnt sein, wissen, wie es aufgebaut wird – und kann es sich doch nicht auf diese Art und Weise zerstören lassen!

Ich verstehe überhaupt nicht, warum diese Unruhe hineingebracht wird, denn ich kann Ihnen heute schon sagen: Das bringt genau nichts! Es bringt der Krankenkasse mehr oder weniger Aufwand an einer gewissen Form von Bürokratie – das wird wieder eine deutliche Stange Geld kosten –, aber unter dem Strich wird sich dabei nichts herausstellen. Eine bürokratische Schikane!

Herr Minister, wenn es Ihnen – wir haben das auch mit der Frau Gesundheitsministerin besprochen – wirklich darauf ankommt, einen korrekten und sorgsamen Umgang mit Versicherungsgeldern zu gewährleisten, dann müssen wir darüber nachdenken, die 22 Sozialversicherungsträger samt ihren Ambulatorien endlich zusammenzulegen!

Noch etwas: Es wird ja heute auch über die Chip-Karte diskutiert. Wir haben auch unzählige Anträge dafür eingebracht, dass die Chip-Karte endlich mit einem Foto versehen wird. Diese sind uns immer wieder zurückgeschleudert worden, immer wie­der hat es geheißen: Das geht nicht, ein zu großer Aufwand! – Heute geht es plötzlich, und es wird jetzt darüber nachgedacht, das Ganze in eine Gesetzesmaterie einfließen zu lassen.

Ein Punkt noch: Ich habe von allen Seiten gehört, dass das Mystery Shopping eigent­lich auch ein Großteil der Abgeordneten nicht haben möchte. Auch auf Ministerebene ist es so, die Frau Gesundheitsministerin hat gesagt, wenn es nach ihr geht, braucht man es nicht, sie streicht es sofort heraus. Ich höre von ÖVP-Seite, dort braucht man es eigentlich auch nicht. Nur: Wenn es keiner will und Sie dann hinausgehen und Ihren Wählern erzählen, dass Sie es ohnehin nicht gewollt haben, aber es trotzdem be­schlossen wird, dann ist das nicht redlich. (Beifall bei der FPÖ.)


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Ich möchte schon wissen – und da sollten Sie hier Rede und Antwort stehen –, welche Tauschgeschäfte es da gegeben hat, welche Dinge hier abgetauscht worden sind gegen so etwas und wer das unbedingt haben möchte.

Wie gesagt, das wird unterm Strich nichts bringen – außer Ärgernis in der Ärzteschaft, Verunsicherung auch der Patienten und einen höheren Verwaltungsaufwand der Gebietskrankenkassen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.19


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte, Herr Minister.

 


15.19.31

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich möchte zur Gesetzesmaterie zurückkommen und danke zunächst einmal für die große Zustimmung, die das Ganze hat. Ich möchte noch einmal versuchen, die Frei­heitlichen zu überzeugen, weil ich nicht weiß, ob sie wissen, was sie hier tun.

Die Finanzpolizei hat um zehn oder 20 Dienstposten zu wenig, deshalb können Sie da nicht mit, wie Sie sagen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Mit zehn oder zwanzig werden Sie es wohl nicht schaffen!) – Sie sind genau jene Partei, die immer fordert: Verwaltungsreform, Verwaltungsreform, Verwaltungsreform! Und jetzt machen wir eine Gesetzesmaterie, die auf neuesten Technologien aufbaut. Was Sie, glaube ich, überhaupt nicht verstanden haben (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wir haben es schon verstanden!), ist das Risikoanalysetool, das bei allen Gebietskrankenkassen und allen sonstigen Sozialversicherungen implementiert wird. Das haben Sie nämlich überhaupt nicht verstanden!

Mit genau diesem Risikoanalysetool, den dahinter stehenden 41 Parametern, die alle schon bei der Datenschutzkommission gemeldet und gecheckt sind, und auch mit der Möglichkeit, auf Umsatzsteuerdaten des Finanzministeriums zuzugreifen, nämlich dahin gehend zuzugreifen, dass geschaut wird, ob Umsatzsteuer abgeliefert wird oder nicht – die Summe ist wurscht, es geht nur um ja oder nein –, mit genau diesem Risikoanalysetool übernehmen wir wahnsinnig viel Funktionalitäten vor Ort, die vor Ort nicht mehr stattfinden müssen, weil es EDV-mäßig im Hintergrund stattfindet.

Genau das ist der Punkt, warum alle zusammengesessen sind, begonnen von der Universität Wien, Institut für Strafrecht, bis zur Finanzpolizei, und alle gesagt haben: Das ist der Weg! Darum kann ich Sie nur einladen: Vertrauen Sie diesen Institutionen, machen Sie mit und stimmen Sie mit! – Das ist Punkt eins.

Punkt zwei, weil von den NEOS hier krampfhaft etwas in die Höhe zitiert wird und das Verwaltungsverfahren hier hinterfragt wird: Herr Abgeordneter Loacker, wenn ich mich per SMS bei der Krankenversicherung rechtskräftig anmelden kann, dann kann ich den Dienstgeber, der da dahintersteht, auch per E-Mail einladen. Beides gilt als Zustell­nach­weis. Das möchte ich Ihnen nur mitteilen. Jeder Dienstgeber kann jeden Mitar­beiter 3 Minuten, 5 Minuten vor Arbeitsbeginn mittels SMS anmelden – und das ist eine rechtskräftige Anmeldung. Demzufolge ist es auch möglich, diesen Dienstgeber auch mittels Mail entsprechend einzuladen: Bitte, leg innerhalb von sieben Tagen auf den Tisch, wer du bist!

Ich glaube, das ist eine vernünftige Vorgangsweise, auch eine verwaltungs­ökonomi­sche Vorgangsweise. Die Einzige, die traurig ist, ist die Post, denn die Post hat jetzt um dieses Geschäft weniger. Daher kann ich Sie auch nur bitten und ersuchen, hier entsprechend mitzustimmen.

Wir haben uns das nicht leicht gemacht, sondern wir haben uns wirklich mit allen Praktikerinnen und Praktikern, die in diesem Segment tätig waren und sind – die Sache


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 148

ist ja nicht beendet –, zusammengesetzt, ministerienübergreifend, und geschaut, was wir wie machen können.

Wichtig ist auch, dass es für die Finanzpolizei mehr Instrumentarien vor Ort gibt, nämlich auch Gerätschaften zu beschlagnahmen.

Auf eines möchte ich auch noch hinweisen, weil Sie hier eine Anfragebeantwortung vom Kollegen Spindelegger zitiert haben: Er hat in dieser Anfragebeantwortung sehr wohl auch geschrieben: in- und ausländische Firmen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Hauptsächlich!) – Nein, es gibt das Wort „hauptsächlich“ hier nicht, das tut mir leid für Sie. Ich habe diese Anfragebeantwortung hier, ich kann sie Ihnen zeigen.

Fakt ist eines: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, es gibt Dienstgeber, die inländischer Herkunft sind, es gibt Dienstgeber, die ausländischer Herkunft sind, und es gibt sehr viel Kreativität in dem System. Und so, wie wir heute mit dem Beschluss eine Lücke schließen, wird es wieder welche geben, die sofort nachzudenken beginnen: Wie kann ich etwas Neues entwickeln? Wie kann ich neue Wege gehen? Sie wissen auch – die anwesenden Rechtsanwälte werden das bestätigen –, dass man sich einen GesmbH-Mantel jederzeit kaufen kann, das alles ist nicht das Problem, dass wir solchen Leuten nachlaufen, wir natürlich dahinter sind, unter anderem über den Insolvenz-Entgelt-Fonds, gewisse Leute mehr oder weniger aus diesem Segment wegzubringen. Umgekehrt: Wir leben in einem Rechtsstaat, das bedarf Spielregeln, bedarf Klarstel­lungen, und, und, und.

Das heißt, das wird weiterhin unser Thema bleiben, auch wenn wir heute – darum kann ich nur alle einladen, hier mitzustimmen – einen wesentlichen Schritt machen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das haben Sie vor zwei Jahren schon gesagt! Das sagen Sie jedes Jahr inzwischen, weil Sie jedes Jahr reparieren müssen!) Wenn Sie wirklich dafür sind, dass Sozialbetrug kein Kavaliersdelikt ist, wenn Sie wirklich dafür sind, dass Sozialbetrug wirkungsvoller entgegengetreten wird, dann können Sie heute nur zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.24


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


15.25.00

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Fairness – Gerechtigkeit und Fairness in Bezug sowohl auf die Steuermoral als auch auf die konsequente Verfolgung von Steuersündern. Einer der Ausgangspunkte, der zu diesem Gesetzeswerk geführt hat, war sicherlich auch die Bürgerinitiative der oberösterreichischen Arbeiterkammer und des oberösterreichi­schen Gewerkschaftsbundes, welche von über 16 000 Personen unterzeichnet wurde. Das Ziel dieser Initiative war, die sehr kurzen Verfallsfristen im Arbeitsrecht zu ändern und eine Informationspflicht bei Unterentlohnung zu fordern.

Meine Damen und Herren, diese Bürgerinitiative zeigte auf, dass es allein im Jahr 2012 bei 2 364 Betriebsprüfungen zu einer Nachverrechnung von Sozialversicherungs­beiträgen in der Höhe von 25 Millionen € gekommen ist. Das ist nicht in Österreich gesamt, sondern nur in Oberösterreich alleine wurden im Jahr 2012 25 Millionen € an Sozialversicherungsbeiträgen nachverrechnet.

Aus diesen Zahlen hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse ermittelt, dass ein Einkommensausfall pro Arbeitnehmer von 1 316 € im Jahr 2012 zustande gekom­men ist. Das sind hochgerechnet auf die 43 620 Betroffenen mehr als 57 Millionen € an vorenthaltenen Löhnen und Gehältern. Mehr als 57 Millionen €, die den betroffenen


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oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorenthalten wurden. Diese Zahlen sind wirklich schier unglaublich.

Meine Damen und Herren! Hier gilt es, entschlossen und hart dagegen vorzugehen. Deshalb sieht dieses Gesetz jetzt vor, schon bei der Anzeige gegen den Dienstgeber den Arbeitnehmer wegen dessen Unterentlohnung zu verständigen.

Lieber Kollege Loacker! Ich bin als Arbeiter und Gewerkschafter stolz, hier in diesem Hause sitzen zu können und dieses Gesetz mitgestaltet zu haben, denn würden wir das nicht machen, würde es weiterhin Dienstgeber geben, die diese 57 Millionen € und noch weit mehr Jahr für Jahr den Dienstnehmern vorenthalten und unterschlagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich habe aber auch noch folgenden Antrag einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialaus­schusses 770 der Beilagen über die Regierungsvorlage 692 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz) wird wie folgt geändert:

a) Im § 2 Z 2 und 3 wird das Wort „laut“ durch die Wortfolge „in Folge“ ersetzt.

b) Im § 2 Z 4 wird das Wort „berufsmäßig“ durch das Wort „gewerbsmäßig“ ersetzt.

c) Im § 8 Abs. 2 Z 1 wird das Wort „laut“ durch die Wortfolge „in Folge der“ ersetzt.

*****

Meine Damen und Herren, auch an diesem Abänderungsantrag sieht man, dem Sozialbetrug wird mit aller Schärfe gesetzlich entgegengehalten. Ich bedanke mich beim Herrn Sozialminister, dass er auf die Bürgerinitiative der AK Oberösterreich eingegangen ist und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jetzt zusichert, dass sie ihre Unterentlohnung zurückbezahlt bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.28


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger und Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 770 der Beilagen über die Regie­rungsvorlage 692 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämp­fungsgesetz – SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das


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Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz) wird wie folgt geändert:

a) Im § 2 Z 2 und 3 wird das Wort „laut“ durch die Wortfolge „in Folge“ ersetzt.

b) Im § 2 Z 4 wird das Wort „berufsmäßig“ durch das Wort „gewerbsmäßig“ ersetzt.

c) Im § 8 Abs. 2 Z 1 wird das Wort „laut“ durch die Wortfolge „in Folge der“ ersetzt.

Begründung

Zu Art. 1 (SBBG):

Die in den §§ 2 Z 2 und 3 sowie 8 Abs. 2 Z 1 SBGG gewählte Terminologie der "laut der Anmeldung auflaufenden" Beiträge bzw. Zuschläge folgt ebenso wie jene der "berufsmäßigen" Begehung in § 2 Z 4 SBBG der Fassung des Ministerialentwurfes eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 (98/ME XXV. GP) für eine Novellierung der §§ 153d und 153e StGB.

Die Regierungsvorlage eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 (689 der Beilagen XXV. GP) spricht ebenso wie der Gesetzesentwurf im Bericht des Justizausschusses (728 der Beilagen XXV. GP) im § 153d StGB jedoch von "in Folge der Anmeldung auflaufenden" Beiträgen bzw. Zuschlägen. Zudem bleibt es nach dem Gesetzesentwurf im Bericht des Justizausschusses im § 153e StGB dabei, dass begrifflich wie bisher auf "gewerbsmäßig" – und nicht auf "berufsmäßig" – abgestellt wird (vgl. den Entfall der Novellierung des § 153e StGB sowie allgemein § 70 StGB zur Gewerbsmäßigkeit).

Diese Änderungen sollen nachvollzogen werden.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


15.28.37

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich beziehe mich auch auf die Problematik der Sozialbetrugs-Datenbank, auf die schon Gerald Loacker eingegangen ist.

Was unter Sozialbetrug zu verstehen ist, ist in diesem Gesetz ja nicht abschließend geregelt, und trotzdem reichen geringe Verdachtsmomente aus, um solche Einträge in der Sozialbetrugs-Datenbank zu erzeugen. Die Einpflege in diese Datenbank erledigen dann die Kooperations- und Informationsstellen, die im Gesetz angeführt sind: Finanz­straf- und Abgabenbehörden des Bundes, Krankenversicherungsanstalten, Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH, Sicherheitsbehörden, Gewerbebehörden, Arbeitsmarkt­ser­vice et cetera, et cetera.

Wenn hier nicht abschließend geklärt ist, was wirklich unter Sozialbetrug zu verstehen ist, dann öffnet das Tür und Tor für Missbrauch dieser Datenbank. Sie müssen sich das so vorstellen: Es gibt einen leisen Verdacht, dann kommt dieser Fall in die Datenbank und wird dort einmal abgespeichert. Diese Kette ist, wie man sich denken kann, fehleranfällig und führt zu einer massenhaft vorrätigen Speicherung von Daten ohne konkrete, fundierte Verdachtsmomente.


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Unter Sozialbetrug kann laut diesem Gesetz so ziemlich alles verstanden werden, weil das Gesetz sich nicht auf die Straftatbestände laut Strafgesetzbuch beschränkt. Im Gegenteil: Durch die Hintertür, in den Erläuterungen des Gesetzes wird der Begriff Sozialbetrug derart weit ausgelegt, dass man erst recht von einer massenhaften Speicherung, von einer Vorratsdatenspeicherung light sprechen könnte. Dass die Speicherung dieser Daten ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft gestartet werden kann, versteht sich da von selbst. Das wird also von Personen durchgeführt, die nicht unbedingt dazu qualifiziert sind, strafrechtlich fundiert Straftatbestände einschätzen zu können.

Schlimm genug, dass diese Umstände rechtsstaatlich höchst bedenklich sind, es werden die Daten aber auch noch fünf Jahre gespeichert, ohne dass ermittelt werden muss. Das ist Ausdruck einer Datensammelwut, die wir an anderen Stellen in dieser Republik auch haben, Stichwort Überwachungsstaat an dieser Stelle. Das ist natürlich ein Ausdruck der Bequemlichkeit, weil es ja vorerst einmal einfacher ist, diese Daten zu sammeln, anstatt später gezielt auf ordentliche Verdachtsmomente hin zu ermitteln.

Zweiter Punkt: Mit dieser Regierungsvorlage wird ja auch ein Antrag von NEOS diskutiert. Wir wollen endlich Rechtssicherheit schaffen, wenn im Rahmen von GPLA-Verfahren Umqualifizierungen von Selbständigen zu Unselbständigen vorgenommen werden. Bei diesen Umqualifizierungen werden Selbständige zu Angestellten gemacht, gegen ihren Willen, obwohl sie ihre Beiträge ordnungsgemäß entrichten. Es gibt kein ordentliches Anhörungsverfahren, es gibt keine Schlichtungsstellen, die in diesen Fällen entscheiden.

Mit diesem unserem Antrag soll Rechtssicherheit gegeben werden. Es soll ein Rahmen festgelegt werden, wann es sich wirklich um Selbständigkeit handelt.

Unser Vorschlag lässt natürlich auch die Problematik von Scheinselbständigkeit nicht außer Acht, und es wird auch verhindert, dass durch Scheinselbständigkeit Menschen in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängt werden. Diese Rechtssicherheit ist auch in Bezug auf die vorher erwähnte Sozialbetrugsbekämpfung wichtig, denn im Gesetz wird als Anhaltspunkt für Scheinunternehmertum auch der hohe Rückstand bei den Sozial­versicherungsträgern genannt. Das ist natürlich eine Konsequenz dieser Umqualifizie­rung, wodurch dieser Rückstand dann auch entsteht.

Im Zuge der neuen Risikoanalyse soll es dazu kommen, dass die Daten von den GPLA-Verfahren helfen sollen, Scheinunternehmen schneller zu qualifizieren. Doch gerade in dem Zusammenhang wird die Rechtsunsicherheit bei den Umqualifizierun­gen zu Auffälligkeiten führen und werden redliche Unternehmen unter den Verdacht des Sozialbetrugs gestellt. Derartige – wenn man es einmal euphemistisch formuliert – Missverständnisse dürfen keineswegs passieren, und dagegen werden wir uns auch vehement wehren. (Beifall bei den NEOS.)

15.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


15.33.06

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Uns geht es vor allem darum, rasch Maßnahmen gegen Sozialmissbrauch zu ergreifen, denn auf allen Ebenen ist Sozialmissbrauch kein Kavaliersdelikt, und ich bin froh darüber, dass das einige heute hier bekräftigt haben.

Uns ist ein besonderes Anliegen, die missbräuchliche Verwendung der e-card weiter einzudämmen. Das ist ein Schwerpunkt. Warum? – Es geht da um die Beiträge, die


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jeder Versicherte einzahlt. Daher hat auch jeder ein Recht darauf, dass dieses Geld sorgsam verwendet und damit sorgsam umgegangen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Thema Hausarzt: Gerade der Hausarzt ist für uns ein wichtiger Ansprechpartner, denn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten ist ein wichtiges, und das schätzen wir sehr. Aber es liegt auch im Interesse aller, dass die e-card nur von den Berechtigten verwendet wird. Und das wollen wir sicherstellen. Wie kann das gelin­gen? – Die e-card braucht eine Weiterentwicklung in die moderne Zeit. Erinnern Sie sich doch an die Unkenrufe damals! Vor deren Einführung hat es geheißen: Der Patient wird gläsern; es wird die Versorgung gekappt! – Nichts von all dem ist passiert, Herr Kollege Alm. Die Daten sind sicher, die e-card ist beliebt bei den Patienten.

Jetzt ist der nächste Schritt geboten, nämlich eine Weiterentwicklung der modernen Technologie nach. Auf jeden Fall wollen wir ein Foto auf der e-card. Das fordern wir schon seit Langem. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein! Wir! Wir fordern es seit Langem!) Jeder Fahrausweis hat ein Foto, und das wird und muss auch bei der e-card machbar sein.

Und zuletzt: Auch beim ELGA-Projekt brauchen wir mehr Tempo. Vor allem chronisch kranke Senioren sind es leid, dass sie ständig alle Befunde und alle Medikamenten­listen von einem Termin zum anderen mit sich herumschleppen müssen. Das heißt, Österreich sollte auch da den nächsten Schritt setzen, nämlich in der Weiterentwick­lung von ELGA. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.35


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


15.35.28

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Es läuft eigentlich immer gleich ab: Wir Freiheitlichen decken Missstände auf, dann kommt der große Aufschrei aller anderen Parteien und der sogenannten unabhängigen Presse, dass das alles nicht stimme und an den Haaren herbeigezogen sei. Und dann folgt meistens ein paar Jahre später die Ernüchterung – und dann kommt auch die Regierung in die Gänge und versucht zu retten, was noch zu retten ist.

Ich meine, der Klassiker ist doch in diesem Zusammenhang die e-card. Bitte schön, vor Jahren haben wir schon das Problem aufgezeigt, haben Lösungsansätze aufgezeigt. Das wurde negiert; immer hat es geheißen: Nein, es gibt keinen Missbrauch! Na, woher denn?! Es gibt diese Familienclans nicht, die ihre ganzen Verwandten aus der ganzen Welt herholen und ihnen hier Operationen mit der e-card ermöglichen. Das gibt es alles nicht. Mittlerweile ist klar, dass dieser Missbrauch ganz, ganz massiv ist. Jetzt herrscht natürlich auch das Diktat der leeren Kassen, Herr Minister, und jetzt müssen auch Sie reagieren.

Das ist für mich das Beste an dem heutigen Tag: Wir haben jetzt endlich den Begriff Sozialmissbrauch in einer Regierungsvorlage definiert, den Sie ja immer geleugnet und gesagt haben, es gebe keinen Sozialmissbrauch. Wenn Sie sich dann hier herstellen, Herr Minister Hundstorfer, und sagen: Der Missbrauch findet von den Österreichern statt!, dann, muss ich sagen, kennen Sie die Zahlen, Daten und Fakten nicht.

Dieses Gesetz ist jedoch nicht ausgereift, es kommt um Jahre zu spät – und es deckt nur einen ganz geringen Bereich des sozialen Missbrauchs ab. Ich sage Ihnen, was da meiner Meinung nach fehlt: Es fehlt im Bereich der Arbeitslosigkeit, des AMS jeglicher Zugang, da den Missbrauch abzustellen. Auch bei der Mindestsicherung fehlt der Ansatz, Missbrauch abzustellen. Übrigens: 50 Prozent der Mindestsicherungsbezieher


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 153

sind keine österreichischen Staatsbürger, aber das scheint dem Herrn Minister noch nicht aufgefallen zu sein. (Bundesminister Hundstorfer: Das ist falsch!)

Im Asylwerberbereich: auch da Missbrauch ohne Ende, bei den Asylanten: Missbrauch ohne Ende. Und natürlich gibt es auch im Bereich der Familienbeihilfe dement­sprechende Missstände. Aber das wird hier überhaupt nicht diskutiert, anstatt dessen versuchen Sie jetzt, in Bausch und Bogen so ein bissel über alle Österreicher drüber­zuwischen. Sie sagen, es gibt da einen kleinen Missbrauch, und den versuchen wir jetzt, abzustellen. Aber an die Ursache selbst gehen Sie überhaupt nicht ran.

Der Beirat tagt zweimal im Jahr. Das ist auch so ein Thema, das Sie uns im Ausschuss mitgeteilt haben. Was unserer Meinung nach einfach fehlt, ist diese berühmte Task­force, wo wirklich alle zusammenarbeiten, um auch die Hintergründe aufzudecken. Wie gesagt, die Beteiligung von AMS und Mindestsicherungs-Auszahlungsstellen fehlt, die Verschärfung des Gewerberechts fehlt, der Entfall des Arbeitslosenbezuges fehlt, und das Arbeits- und Aufenthaltsverbot fehlt.

Das heißt abschließend: ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung nach jahrelangem Leugnen eines Problems. Da sind wir aber noch lange nicht am Ende der Reise angelangt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Dr. Mück­stein. – Bitte.

 


15.39.02

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Ich möchte zum Mystery Shopping sprechen. Ganz klar: Sozialbetrug im Gesundheitswesen ist genauso zu verfolgen mit geeigneten Mitteln. Jede Berufsgruppe hat auch ihre schwarzen Schafe, und natürlich muss man dem auch nachgehen. Aber Mystery Shopping ist, so finde ich, ein völlig untaugliches, unausgegorenes Mittel, und es ist eigentlich empörend, dass so etwas im Gesund­heitswesen eingeführt werden soll. Warum? – Es ist unausgegoren und es ist nicht klar, wie das Ganze passieren soll. Gleichzeitig ist aber eines von Anfang an klar: Es wird das Vertrauensverhältnis zwischen ÄrztInnen und ihren PatientInnen massiv stören und unterwandern.

Jeder Arzt/jede Ärztin muss sich im Grunde dauernd vergegenwärtigen, dass irgend­eine Testpatientin oder ein Testpatient kommen könnte und versuchen möchte, einen Missbrauch aufzudecken. Es ist nämlich nicht so, dass TestpatientInnen nur bei be­grün­detem Verdacht kommen können, sondern es wird auch stichprobenartig Besuche geben.

Es geht da anscheinend um den Missbrauch von Krankschreibungen und auch um den Verrechnungsbetrug, und ich finde, schon da fängt das Missverständnis an. Das sind zwei vollständig unterschiedene Tatbestände – das eine ist wirklich betrügerisch, das andere passiert wahrscheinlich in erster Linie aus Solidarität mit den eigenen Patienten und muss vielleicht hin und wieder einmal kritischer gesehen werden.

Es stellt sich dann auch die Frage, ob diese Testpersonen erlaubt sind oder nicht. Das wissen wir noch nicht, weil es für diesen Bereich noch nicht genau ausjudiziert ist. Im Bereich der Vertragsfreiheit sind Mystery Shopper erlaubt, aber sie dürfen auf keinen Fall zu Missbrauch verleiten oder provozieren. Das heißt, dass Ärzte oder Ärztinnen und auch alle anderen VertragspartnerInnen der Krankenkassen, die betroffen sein könnten, nachträglich beweisen müssen, was diese ScheinpatientIn gesagt hat und was nicht. Das heißt, man müsste die ganze Zeit mit dem Tonband in der Praxis sitzen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 154

Ich finde auch, dass es ein großer Unterschied ist, ob es um Testkäufer bei LIBRO oder um Testpersonen in Apotheken geht, denn schon eine einzige Verfehlung kann zu einem Vertragsentzugsverfahren führen. Es geht somit schließlich oft um nicht weniger als um die berufliche Existenz von VertragsnehmerInnen der Kassen.

Was mich wirklich daran stört, ist, dass diese Bestimmung, wie ich finde, schon tota­litäre Züge annimmt. Das sind Elemente einer Willkürherrschaft. Ich finde, selbst wenn man jemanden verdächtigt, hat dieser das Recht, nach rechtsstaatlichen Prinzipien behandelt zu werden. Also auch Verdächtige müssen die Möglichkeit haben, sich zu rechtfertigen und Stellung zu nehmen. (Beifall bei den Grünen.)

Dafür gäbe es viele geeignete Mittel, die die Krankenkassen jetzt schon anwenden, und man kann durchaus auch an modernere Formen der Konfliktregelung wie etwa Mediation oder Schlichtung denken. So ein Spitzelwesen und solche drastischen Maßnahmen im Gesundheitswesen einzuführen, ist hingegen inakzeptabel. Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen sowie weitere Gesetze geändert werden, in der Fassung des Berich­tes des Sozialausschusses (770 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. Art 2 Z 3 entfällt.

2. In Art 2 Z 4 entfällt § 32a.

3. In Art 2 Z 21 entfällt in § 692 Abs. 1 die Zeichenfolge „31 Abs. 5 Z 12, 32a samt Überschrift,“.

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.43


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Sozial­ausschusses über die Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beam­ten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­ge­setz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuch­gesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden und über den Antrag 343/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betref-


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fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (770 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen sowie weitere Gesetze geändert werden, in der Fassung des Berich­tes des Sozialausschusses (770 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. Art 2 Z 3 entfällt.

2. In Art 2 Z 4 entfällt § 32a.

3. In Art 2 Z 21 entfällt in § 692 Abs. 1 die Zeichenfolge „31 Abs. 5 Z 12, 32a samt Überschrift,“.

Begründung

Vorab ist zu betonen, dass Sozialbetrug im Gesundheitswesen mit geeigneten und gerechtfertigten Mitteln bekämpft werden soll. In jeder Berufsgruppe gibt es schwarze Schafe, die mit entsprechenden Mitteln ausfindig gemacht und zur Verantwortung gezogen werden sollen. Die Sozialversicherungsträger sind auch jetzt schon berech­tigt, gegen nicht gesamtvertragskonforme Vorgehensweise ihrer Vertragspart­nerInnen vorzugehen bzw. ihre VertragspartnerInnen zu überprüfen.

Zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten sollen die Sozialversicherungsträger künftig ermächtigt werden, ihre Prüforgane mit gefakten e-cards auszustatten. Kon­trollen durch TestpatientInnen mit diesen e-cards wären sodann bei „begründetem Verdacht“ auf nicht rechts- oder gesamtvertragskonforme Vorgangsweise der Vertrags­partnerIn und darüber hinaus aufgrund eines Stichprobenplans möglich. Mit soge­nannten „mystery checks“ will die Sozialversicherung künftig gegen unrichtige Krankenstandsbestätigungen und gegen „Abrechnungsbetrug“ vorgehen.

Die gesetzlich sanktionierte Bespitzelung von VertragspartnerInnen der Kassen und deren PatientInnen scheint aber nicht nur völlig überzogen, sondern auch komplett unausgegoren. Es stellen sich viele offene Fragen, während eines bereits von Anfang an klar ist: Eine solche Regelung erschüttert das Vertrauensverhältnis zwischen den PatientInnen und ihren BehandlerInnen grundlegend. Vertrauen ist die Grundlage der ÄrztIn-PatientIn-Beziehung und die Voraussetzung für eine gelingende medizinische Behandlung. 

Vorrangig stellt sich auch die Frage, wozu eine derart drastische Maßnahme überhaupt notwendig ist. Auch ohne Spitzel in Arztpraxen hat die WGKK im Jahr 2012 382 Fälle von Malversationen und falschen Abrechnungen durch Ärzte und andere Vertrags­partner festgestellt, 4 Vertragspartner wurden im Jahr 2012 gekündigt. Die Kranken­kassen haben also eine Fülle von Aufzeichnungen sowohl über die Versicherten als auch über die VertragsnehmerInnen, aus denen sich Unregelmäßigkeiten und darauf­folgend Kontrollmaßnahmen ableiten lassen. 

Die Krankenkassen dürfen auch den Gesundheitszustand des/der Erkrankten durch ihre KontrollärztInnen überprüfen und anlässlich dieser Kontrolluntersuchungen erhe­ben, wie und in welcher Form die Behandlung stattgefunden hat und ob die Verschrei­bungen und abgerechneten Leistungen mit dem Krankheitsbild des/der PatientIn übereinstimmen bzw. bezogen auf das Krankheitsbild angemessen sind. Ist das nicht


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der Fall, können diverse Instrumentarien zum Einsatz kommen – vom amikalen Gespräch bis hin zur Vertragskündigung.

TestpatientInnen sind nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht verboten. Der VwGH hat sich zur Rechtmäßigkeit des Einsatzes solcher Testpersonen zumindest soweit kritisch geäußert, als diese TestpatientInnen nicht zum Missbrauch verleiten oder provozieren dürfen. Im Zusammenhang mit einer Apotheke wurde eine Testkäuferin vom VwGH als zulässig qualifiziert, „wenn der Täter die strafbare Handlung auch ohne Intervention des verdeckten Ermittlers begangen hätte“. – Nachträglich stellt sich u. U. also auch die Beweisfrage. Es steht dann Aussage gegen Aussage. Wie sollen ÄrztInnen im Fall einer ScheinpatientIn nachträglich beweisen, dass sie zur miss­bräuchlichen Krankschreibung verleitet wurden? Sollen ÄrztInnen ihren PatientInnen künftig mit dem Tonbandgerät in der Hand begegnen, um für den Bespitzelungs-Fall gewappnet zu sein? 

Unklar ist auch, wer entscheidet auf welcher Grundlage, wann ein „begründeter Ver­dacht“ besteht und wie es zu diesem begründeten Verdacht kommen kann. Ein breites Spektrum an berechtigten und unberechtigten Verdächtigungen ist denkbar: Anonyme Anzeige durch den unzufriedenen Patienten, den feindlich gesinnten Nachbarn, den Konkurrenten, die Sozialversicherungsträger selbst etc. Ebenso unklar ist, wer den Stichprobenplan für die Kontrollbesuche bei bis dahin unbescholtenen ÄrztInnen nach welchen Prinzipien erstellen soll.

Wenn die Testbesuche den Verdacht aus der Sicht der Sozialversicherung bestätigen oder ein Fehlverhalten erbringen, kann ein Vertragsentzugsverfahren eingeleitet werden. Schon ein einmaliges Fehlverhalten kann zur Kündigung des Kassenvertrages führen. Für die VertragspartnerIn der Kassen geht es also um nicht weniger als um ihre berufliche Existenz, gerade deshalb wäre ein geordnetes Verfahren mit klaren Spielregeln auf beiden Seiten zu gewährleisten. Beispielsweise sollte dem Verdäch­tigen das Recht zugestanden werden, zum Vorwurf Stellung zu beziehen und persön­liche Schutzinteressen wahrnehmen zu dürfen – jedenfalls bevor es zu Kontroll­besuchen kommen kann. Ein Willkür-System wie es dieser Gesetzesentwurf vorsieht, nimmt totalitäre Züge an und steht zudem modernen Formen der Konfliktregelung wie Mediation und Schlichtung vor Einleitung eines Vertragsentzugs- oder Strafverfahrens diametral entgegen. Um den sozialen Missbrauch im sensiblen Bereich der Arzt-PatientIn-Beziehung zu begegnen, sollte es zum Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen ÄrztInnen und ihren PatientInnen nicht nur selbstverständlich sein, dass jeweils das gelindere Mittel anzuwenden ist. Es ist auch ein Gebot der Fairness, ein geordnetes und transparentes Verfahren zur Verdachtsabklärung vorzusehen, bei dem die Verdächtigen in geeigneter Form vom Vorwurf informiert werden und dazu Stellung beziehen können.

Der Einsatz von „Mystery Shopper“ und Generalverdächtigungen sind jedenfalls schäd­liche, untaugliche und unausgereifte Mittel, um einen Missbrauchsverdacht aufzuklä­ren. Die diesbezüglichen Regelungen des vorliegenden Gesetzesentwurfes sind daher zu streichen.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.

 


15.43.52

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Sozialleistungen sind wichtig, und Gott sei Dank haben wir in Österreich ein sehr gutes Sozialnetz. Damit Sozialleistungen in Anspruch genom­men


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werden können, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Das Arbeitslosengeld zum Beispiel kann in Österreich nur dann bezogen werden, wenn über eine bestimmte Zeit Beiträge im Rahmen der Sozialversicherung eingezahlt wurden. Ebenso können grund­sätzlich andere Leistungen nur bezogen werden, wenn auch Beiträge eingezahlt werden. Das möchte ich vorausschicken, weil es gerade in diesem Haus speziell eine Fraktion gibt, die diese Fakten gerne unter den Tisch kehrt und so tut, als würde es in Österreich alles ohne vorher erbrachte Leistungen geben.

Natürlich gibt es da und dort auch Menschen, die sich zum Beispiel durch einen Krankenstand ein zusätzliches Mehr an Freizeit erschwindeln wollen. Dazu gehören aber immer zwei. Dass ein Arzt – das möchte ich betonen –, der einen Patienten mit Beschwerden krankschreibt, grundsätzlich seine ärztliche Pflicht zu helfen wahrnimmt, das ist unbestritten, dennoch muss eine gewisse Kontrolle und Sorgfalt in das Zentrum gerückt werden, damit Menschen sich auf diese Weise nicht mehr Krankenstandstage erschwindeln, als zur Genesung einer tatsächlichen Erkrankung notwendig sind.

Mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz werden weitere Schritte gegen derartige Ausreißer gesetzt, Schritte gegen das Ausnützen von Strukturen, die dann greifen sollen, wenn es gesundheitlich oder arbeitstechnisch notwendig ist, Menschen zu helfen.

Ein solcher Schritt ist auch das sogenannte Mystery Shopping. Aus Erfahrung wissen wir, dass es vereinzelt bei Ärzten manchmal unter dem Motto „Darf es ein bisschen mehr sein?“ zu leichtfertiger Verschreibung von ungerechtfertigten Krankenstands­tagen kommt. Mit gezielten Kontrollen wird dem ein Riegel vorgeschoben. Damit werden nicht zuletzt auch die Krankenkassen unterstützt und natürlich auch die große Mehrheit von Ärzten, die sich korrekt um unsere Gesundheit kümmern, geschützt.

Es geht nicht um eine Kriminalisierung und nicht um eine Pauschalverdächtigung, sondern um gezielte Kontrollen, um Sozialbetrug einzudämmen. Im Übrigen wird das Instrument Mystery Shopping in vielen Branchen erfolgreich als Maßnahme der Qualitätssicherung eingesetzt.

Sozialbetrug ist fehl am Platz und schadet dem System. Dieses Gesetz dient zur Abwehr, Verhinderung und Verfolgung von Sozialbetrug. Es ist ein wichtiger Schritt, weil dadurch Strukturen geschützt werden, die in unserem Land wichtig sind. Es sind Strukturen, die unsere soziale Sicherheit schützen – und das soll unser Ziel in diesem Haus sein, deshalb stimmen wir diesem Gesetz zu. (Beifall bei der SPÖ.)

15.46


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundes­minister Hundstorfer. – Bitte.

 


15.46.39

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht gehabt, aber Herr Abgeordneter Wurm hat mich herausgefordert. Es tut mir leid, Herr Abgeordneter, aber so viele falsche Informationen, so viel heiße Luft, die Sie hier verbraten, das bedarf schlichtweg einer Klarstellung. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Es tut mir leid. Normalerweise versuche ich, nicht auf das Niveau Ihrer Presseaussendungen herunterzukommen – das werde ich auch jetzt nicht tun, aber ich möchte ein paar Dinge klarstellen.

Sie stellen sich hierher und sagen, 50 Prozent der BMS-Bezieher sind Ausländer. – Es tut mir leid, es ist ein Drittel, und ein Drittel liegt von 50 Prozent ganz schön weit weg. Ich würde Sie dringend bitten, mehr Seriosität zu haben! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)


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Sie stellen sich hierher und versuchen, einen gesamten AMS-Bezug irgendwie auch als Sozialbetrug darzustellen. – Haben Sie mehr Seriosität! Das AMS kürzt 11 Prozent aller AMS-Bezieher zumindest einmal im Jahr den Bezug. Wir schauen hin, wir schauen nicht weg. 11 Prozent bedeuten, dass immerhin 92 000 Menschen eine Kür­zung des AMS-Bezuges haben. Würden Sie eine seriöse Politik machen, wüssten Sie das als ein Mitglied des Sozialausschusses. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Nächste, das ich Ihnen mitteilen darf: Sie wissen ganz genau, dass die BMS Landessache ist und in den Bundesländern exekutiert wird. Das wissen Sie, aber ich darf Ihnen auch hier ein bisschen helfen. Das Land Wien hat voriges Jahr 6 200 BMS-Beziehern den Bezug gekürzt, der Hälfte davon um 50 Prozent und 14 Prozent von diesen 6 200 um 100 Prozent, nämlich auf null. Das müssten Sie auch wissen, wenn Sie sich seriös mit dieser Materie beschäftigten.

Demzufolge bleiben wir in unserer Rechtsordnung. Dort, wo wir für Sozialabgaben, für Sozialbetrug, für Schädigung der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung zuständig sind, dort haben wir unsere Zuständigkeit wahrzunehmen. Dafür bringt der heutige Gesetzesbeschluss eine Verbesserung. Das AMS hat seine eigenen Gesetz­mäßigkeiten, hat seine eigene Vollziehung, das klappt auch, sonst würden nicht für 11 Prozent im Jahr die Leistungen gekürzt werden. – Das dazu.

Die BMS ist eine Landesangelegenheit, und wenn Sie der Meinung sind, es gibt irgendwelche Missstände in Tirol, dann stellen Sie über Ihre dortige Partei weiterhin Anfragen, aber lassen Sie bitte die Rechtsordnung in diesem Land so, wie sie ist! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

15.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


15.49.41

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns jetzt mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, und viele meiner Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass wir in Österreich ein besonders dichtes soziales Netz mit einer sehr hohen Sozialquote haben.

Wir bekennen uns zu diesen Sozialleistungen. Wichtig dabei ist aber – und damit setzen wir uns auseinander –, dass die soziale Treffsicherheit gewährleistet ist, dass nämlich nur diejenigen die Leistungen bekommen, die sie auch wirklich brauchen. Diesem Thema muss man permanent volle Aufmerksamkeit schenken, und ich sage gleich klar dazu, dem hat man auch immer Aufmerksamkeit geschenkt – weil mancherorts der Eindruck entsteht, jetzt, im Zuge dieser Maßnahmen beschäftigt man sich erstmals damit. Nein, das ist ein permanentes Thema.

Mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz setzt man ganz gezielt nur noch einmal eine Botschaft an diejenigen ab, die zu Unrecht Sozialleistungen beziehen, dass das System nicht auszunutzen ist und dass jetzt gegengesteuert wird. Damit wollen wir Sozialbetrug verhindern und eindämmen.

Dieses Gesetz sieht Maßnahmen im Kampf gegen Scheinfirmen vor – auch das wurde schon gesagt – und vor allem auch gegen die missbräuchliche Verwendung der e-card, nämlich Ausweiskontrollen und Kontrollen generell. Wichtig dabei ist – und das hat meine Kollegin Aubauer auch schon gesagt –, die e-card weiterzuentwickeln, die modernen technischen Möglichkeiten auszunutzen und die Karte noch missbrauchs­sicherer zu machen. Der entsprechende Entschließungsantrag setzt ein Signal in diese Richtung.


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Ich glaube, diese Maßnahmen werden sicherlich Verbesserungen im Kampf gegen den Sozialbetrug bringen, aber wir müssen uns natürlich auch anderen Themen widmen und zuwenden. Eines davon ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung – ganz seriös und unaufgeregt. Darauf sollte man schauen, sie entsprechend restriktiv handhaben und den Missbrauch eindämmen, vor allem dort, wo die Arbeitswilligkeit nicht gegeben ist. Dem wird und muss man sich zuwenden. (Beifall bei der ÖVP.)

15.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


15.51.39

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich werde dieser Gesetzesvorlage betreffend Mystery Shopping nicht zustimmen, weil ich es als Arzt, der seit 32 Jahren mit Kassenpatienten arbeitet, nicht verantworten kann, dass man die Vertrauensbasis so leichtfertig aufs Spiel setzt. Als Arzt bin ich wirklich hundertprozentig darauf ange­wiesen, dass mir die Patienten die absolute Wahrheit sagen, denn ohne die Wahrheit kann ich zu dem Patienten keine Beziehung aufbauen.

Ich verrate Ihnen jetzt ein Geheimnis: Wenn es ein Patient darauf anlegt, kann er mich locker reinlegen. Er kann eine schwere Depression simulieren, er kann Kreuzschmer­zen simulieren, es ist sehr viel möglich. Deshalb braucht eine Arzt/Patient-Beziehung unter vier Augen ein hundertprozentiges Vertrauensverhältnis; vor allem bei neuen Patienten ist der Vertrauensaufbau besonders wichtig.

Ich muss sagen, bei aller notwendigen Kontrolle – Kassen müssen kontrollieren, Kassen sollen kontrollieren – geht es um die Frage der Verhältnismäßigkeit. In der Vorlage heißt es, alle Kassen sind dazu verpflichtet, obwohl es sehr viele andere Möglichkeiten gibt, so zum Beispiel durch die elektronische Krankmeldung, und das wissen vielleicht die wenigsten, aber alle Ärzte müssen elektronisch abrechnen. Ich glaube, es gibt sehr, sehr viele Kontrollmöglichkeiten, und wenn man wegen 15 Millio­nen € oder 0,7 Prozent der Honorarsumme diesem Vertrauensverhältnis Arzt/Patient gegenüber Misstrauen zumindest insinuiert, dann muss man die Verhältnismäßigkeit hinterfragen.

In der Debatte gestern zum Bankgeheimnis haben wir gesagt, es geht um vermutete Steuerhinterziehung, schwere Delikte. Es muss ein Richter entscheiden, der Betroffene kann sich an einen Richtersenat wenden, die Vermutung muss verhältnismäßig und schwerwiegend sein. In dieser Sache jetzt bürdet man das alles der Krankenkasse auf. Sie kann entscheiden, wen sie prüft, wann sie prüft, wie sie prüft, vielleicht setzt sie sogar Tonbandgeräte ein. Ich meine, dieser Spielraum ist zu groß. Das Bankgeheimnis kann doch nicht besser geschützt sein als das Arzt/Patient-Geheimnis.

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das Vertrauensverhältnis Arzt/Patient hochhalten, mit diesem Gesetzesbeschluss das Ganze aber eher in Richtung Misstrauen geht. Ich will als Arzt für meine Patienten hundertprozentig da sein, und das sehe ich durch diese Beschlussfassung schon in Gefahr. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und Grünen.)

15.54


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


15.54.25

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Ich wundere mich wirklich, was zu dieser Thematik heute schon viele Vorrednerinnen und Vorredner


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von sich gegeben haben und welche Schauermärchen da verbreitet wurden, Schauer­märchen, die aus meiner Sicht wirklich jeder Grundlage entbehren.

Ich möchte vielleicht bei Kollegin Mückstein beginnen. Ich kann Ihre persönliche Ver­haltensweise einfach überhaupt nicht nachvollziehen, denn offensichtlich ist Ihnen gar nicht klar, wie die derzeitige gesetzliche Regelung ausschaut. Würden wir kein Gesetz verabschieden – und das gilt auch für den Kollegen Rasinger –, dann hätten wir ja die Möglichkeit, dass die Krankenkassen willkürlich die Ordinationen aufsuchen und bei den Ärzten nachvollziehen, ob das Ganze richtig ist oder nicht. Eine Grundlage dazu gibt es laut Urteil des Verfassungsgerichtshofes, das den Kontrolleuren der Kranken­kassen – wie Sie es richtig gesagt haben, Herr Dr. Karlsböck – die Genehmigung dazu erteilt, anonym in den Ordinationen zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die abgerechneten Leistungen auch ihre Richtigkeit haben.

Ich frage mich wirklich: Was soll denn da Verwerfliches dran sein? – Ich denke jetzt nur an die Worte der Kollegin Aubauer, die gesagt hat, es geht um die Beiträge der Ver­sicher­ten, um die Krankenversicherungsbeiträge, und wir haben insgesamt – nicht nur mit der e-card – zu überprüfen, dass sorgsam mit diesen Krankenversicherungsgeldern umgegangen wird. Aber bei den Ärztinnen und Ärzten, für die Jahr für Jahr von den Krankenkassen Milliarden von Krankenversicherungsbeiträgen für ärztliche Hilfe und ärztliche Honorare ausgegeben werden – im Vorjahr waren es immerhin 6,9 Milliar­den € –, dort dürfen anscheinend keine Kontrollen erfolgen, ob die Leistungen, die verrechnet werden, auch ihre Richtigkeit haben und ob sie auch erbracht wurden.

Jeder Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmerin, der/die im Außendienst tätig ist und der/die am Monatsende seine/ihre Reisekostenabrechnung macht, wird von seinem/ihrem Arbeitgeber kontrolliert, ob das alles seine Richtigkeit hat. Wenn ich zum Beispiel bei mir zu Hause einen Handwerker beauftrage, dann schaue ich mir die Abrechnung auch genau an, ob die Stundenleistung, die erbracht wurde, mit der Rechnung, die mir gestellt wurde, übereinstimmt.

Ich denke, es ist legitim, dass wir auch bei den Ärztinnen und Ärzten überprüfen, aber ich habe den Eindruck, was nicht sein darf, darf nicht sein. Es ist für mich mehr als unverständlich, dass sich gerade Frau Kollegin Mückstein schützend vor diese stellt, weil sie vielleicht das System missbrauchen und vielleicht falsche Leistungen abrech­nen oder, was den Krankenstand anlangt, vielleicht Gefälligkeitsgutachten erstellen. Das kann ja auch der Wirtschaft enorm schaden.

Von meiner Seite ist eines ganz klar: Ich weiß, dass ein ganz, ganz großer Teil der Ärztinnen und Ärzte, die einen Kassenvertrag haben, gute, um nicht zu sagen, hervor­ragende Arbeit leisten und dass diese auch ihre Abrechnungen ganz korrekt durch­führen. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber wir brauchen nicht so zu tun, als ob es in diesem Bereich gar keine schwarzen Schafe gäbe. Das verstehe ich nicht, August Wöginger hat es gesagt, Dr. Karlsböck hat es gesagt und auch Kollegin Dietrich hat es gesagt: Wenn wir wissen, dass nicht alles zu 100 Prozent passt, warum also sollen wir keine Kontrollen durchführen dürfen?! Ich verstehe auch diese Hetzkampagne, die jetzt in den letzten Tagen und Wochen von der Ärztekammer vom Zaun gebrochen wurde, überhaupt nicht mehr.

Kollege Rasinger redet davon, dass der heutige Beschluss, den wir fassen, eine Lizenz zur Zerstörung der Arzt/Patient-Beziehung sei. – Das können wir ganz klar abwenden! Wenn ich in eine Ordination gehe und die Sprechstundenhilfe mich nicht kennt und zusätzlich zur e-card auch meinen Ausweis verlangt, ob ich überhaupt der Spindel­berger bin, der auf der e-card steht, dann habe ich kein Problem damit, dann kann auch nicht Missbrauch betrieben werden. Dazu braucht es kein Foto auf der e-card; das wäre also ganz klar abzustellen.


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Was ich wirklich nicht mehr verstehe – und das muss ich heute auch sagen –, sind diese ständigen Drohgebärden von Funktionären der Ärztekammern; das kann ich gar nicht mehr hören. Anscheinend sind die ohnehin gegen alles und jedes, was wir im Gesundheitswesen insgesamt zu verbessern versuchen.

Ich verstehe schon, dass es einerseits einen klaren Auftrag von den Interessen­vertretungen gibt, die Interessen ihrer Mitglieder entsprechend zu vertreten, aber es kann nicht sein, dass man sagt: Wir wollen keine Verbesserung des Gesundheits­systems!

Wir sollten endlich einmal alle die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen, und man kann nicht sagen, es braucht ELGA nicht, um das Ganze kontrollieren zu können, es braucht keine Kontrollen, um endlich den schwarzen Schafen, die es auch dort gibt, das Handwerk zu legen.

Ich denke, wir brauchen dieses Gesetz, um einer möglichen Sekkiererei – und das sage ich auch ganz offen – ein Ende zu setzen, weil genau jetzt die Krankenkassen die Handhabe dazu hätten. Die Mystery Shopper dürfen künftig nur mehr bei begründeten Verdachtsfällen und nur aufgrund ein Jahr vorab geplanter Stichproben die Ordinatio­nen kontrollieren.

Genau über diese Ordinationsbesuche – und das ist ganz klar im Gesetz geregelt – sind auch umfassende, jederzeit nachvollziehbare Aufzeichnungen zu führen. Darüber hinaus hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger diese Ergebnisse mit der zuständigen Interessenvertretung, also mit der Ärztekammer, zu beraten und allenfalls auch Empfehlungen auszusprechen.

Abschließend noch ein Hinweis von mir: Wenn die Ordinationsgehilfin, wie gesagt, ihre Aufgaben korrekt wahrnehmen und von vornherein die Kontrollen durchführen würde, dann hätten wir die ganze Diskussion nicht. So einfach stellt sich aus meiner Sicht diese Diskussion dar, und daher verstehe ich das ganze Trara, das da in den letzten Wochen und Monaten aufgeführt wurde, überhaupt nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

16.00

16.00.47

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zu den Abstimmungen betreffend Tagesordnungspunkt 16, zu­nächst über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 770 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Anträge vor:

ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen, ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen und ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Ing. Dietrich vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetz-


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ent­wurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 1 § 2 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 2 Z 2, 3 und 4 eingebracht.

Wer sich hiefür ausspricht, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die restlichen Teile des § 2 in Art. 1 in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 1 § 5 eingebracht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 1 § 8 Abs. 1, 3, 5, 6, 7 und 12 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.

Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 8 Abs. 2 eingebracht.

Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über die restlichen Teile des § 8 in Art. 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag betreffend Art. 2 Z 3 sowie hinsichtlich § 32a in Z 4 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Streichung der Z 4 in Art. 2 sowie die sich daraus ergebenden Änderungen der Ziffernbezeichnungen eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.


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Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 2 Z 4 § 32a in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Z 3 und die restlichen Teile der Z 4 in Art. 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag betreffend Art. 2 Z 21 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 9 eingebracht.

Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Jetzt kommen wir noch zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 770 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Weiterentwicklung der e-card.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 101.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 771 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.


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16.08.3818. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (697 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über alternative Streit­beilegung in Verbraucherangelegenheiten erlassen wird und das Konsumenten­schutzgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Verbraucherbehörden-Koope­rationsgesetz geändert werden (772 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


16.09.19

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegin­nen und Kollegen im Hohen Haus! Bei dieser Gesetzesvorlage geht es um die Umset­zung einer EU-Richtlinie und gleichzeitig auch noch einer EU-Verordnung, und das nennt sich ein bisschen hölzern Alternatives Streitbeilegungsgesetz.

Ich denke, dass das ein wichtiger Punkt für Konsumentinnen und Konsumenten ist, und die Richtlinie schreibt uns vor, dass es in allen Mitgliedstaaten umzusetzen ist, damit ein flächendeckendes Netz für Streitbeilegung in Verbrauchergeschäften ge­schaf­fen werden kann. Dafür sind bei uns acht Schlichtungsstellen vorgesehen, und in diesem Gesetz werden die Qualitätskriterien hierfür vorgeschrieben.

Dieses Alternative Streitbeilegungsgesetz ermöglicht eine einfache, effiziente, letzt­endlich kostengünstige, niederschwellige und schnelle Alternative zum Gerichtsverfah­ren und soll bei inländischen oder auch grenzüberschreitenden Streitigkeiten helfen. Wir haben zwar ein gut funktionierendes Gerichtswesen – ja, das stimmt –, aber wenn wir uns das Verhältnis zwischen dem eigentlichen Streitwert und der Höhe der Gerichts­kosten ansehen, wenn Leute zu Gericht gehen – ist der Streitwert klein, stehen dem sehr hohe Gerichtskosten gegenüber –, dann ist dieses Alternative Streitbeile­gungsgesetz eine sehr gute Alternative, damit Menschen nicht zu Gericht gehen müssen.

Verbrauchern steht es frei, sich betreffend Kauf- und Dienstleistungsverträge zu beschweren, und es ist auch für die Unternehmen eine freiwillige Sache, sich an diesen Verfahren zu beteiligen. Ich denke mir aber, dass es für die Unternehmer ganz einfach auch eine gute Chance ist, anstatt langwieriger Gerichtsprozesse eine ver­trauensbildende Maßnahme gegenüber Kundinnen und Kunden zu setzen und durch eine rasche und effiziente Einigung Kundenbindung zu schaffen.

Wir haben im Ausschuss auch besprochen, warum es nicht mehr Streitschlichtungs­stellen gibt. Wir haben uns auf acht verständigt; alles andere wäre ein unnötiger Wild­wuchs, und man möchte ja auch, dass die gleichen Kriterien für alle gelten und diese dann auch zertifiziert sind. Daher hat man sich für diese acht entschlossen – ich möchte sie kurz nennen: das sind die Schlichtungsstelle der E-Control, die Telekom-Schlichtungsstelle und die Post-Schlichtungsstelle der RTR, die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kredit­wirtschaft, der Internet Ombudsmann, die Ombudsstelle Fertighaus und die Schlich­tungsstelle für Verbrauchergeschäfte, die letztendlich auch so eine Art Auffangstelle ist, bei der alle anderen Dinge behandelt werden, die nicht im Voraus zuzuordnen sind.

Die Verfahrensregeln, die das Gesetz vorschreibt, sind Informationspflichten, die von den Unternehmen zu erfüllen sind, und letztendlich gibt es auch eine Klärung betreffend Behörden und Berichtspflichten. Ein Großteil dieser Regelungen soll mit Jänner des nächsten Jahres anwendbar sein.


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Man hat sich auch nicht darauf verlassen und gesagt, man probiert das ganz einfach aus, sondern es gab ein großes Pilotprojekt, das seitens des BMASK durchgeführt wurde. Die Schlichtungsverfahren selber gliedern sich in drei Phasen, und zwar in die Verhandlung, die Vermittlung und die Schlichtung, und letztendlich hat sich auch gezeigt, dass viele Anträge in diesen Verfahren gelöst werden konnten; vor allem wenn die Unternehmer sich freiwillig beteiligt haben, sind 57 Prozent der Fälle zu einer Lösung gekommen.

Ich bin überzeugt davon, dass das ein guter Weg für die Verbraucherinnen und Ver­braucher ist, ein guter Weg für den Konsumentenschutz, und hoffe auf breite Zustim­mung. (Beifall bei der SPÖ.)

16.13


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.

 


16.13.25

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Ich kann dem nur zustimmen: ein gutes Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land. Es geht darum, Streit­beilegungsstellen zu etablieren, um Lücken in der Zuständigkeit der aktuellen Ombuds­stellen und dem Konsumentenschutz entsprechend zu schließen.

Es sind mit wenigen Ausnahmen alle Konsumenten- und Warengruppen betroffen. 150 000 Unternehmen sind vom Gesetz betroffen und müssen ihre AGB auch ent­sprechend vervollständigen. Laut Hochrechnungen sind jährlich zirka 15 000 Kon­su­men­ten und 5 000 Unternehmen an solchen Schlichtungsverfahren beteiligt.

Was sind nun die Vorteile und die Ziele dieses Gesetzes? – Die Konsumenten finden lückenlose Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Rechte im Konsumentenschutz; europaweite Harmonisierung des Verbraucherschutzes; Schaffung einheitlicher Qualitätskriterien im Beteiligungsverfahren; die Durchsetzung von Verbraucheran­sprüchen wird erleichtert. Daher verstehe ich es nicht ganz, dass die NEOS, die ständig von Vereinfachung der Bürokratie, Beschleunigung und Entlastung sprechen, diesem Gesetz im Ausschuss nicht zugestimmt haben. (Abg. Loacker:  Sozialaus­schuss!) Ich appelliere an Sie: Stimmen Sie wenigstens hier im Plenum noch zu, denn hier geht es wirklich um Vereinfachung für die Verbraucher, für die Konsumenten, Herr Kollege Loacker! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Lueger.)

16.14


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


16.15.01

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Kurz vor der Sommerpause eine frohe Botschaft: Wir werden dieser Regierungsvorlage zustimmen. Das ist allerdings auch nicht schwierig gewesen, da das keine sehr schwierige Auf­gabenstellung war, es beruht nämlich beides auf Freiwilligkeit. Das heißt, es ist nicht verpflichtend, sondern die Konsumenten können sich an diese Schlichtungsstellen wenden, ebenso Unternehmer; aber im Grunde genommen bedeutet es schon eine Stärkung der Verbraucherrechte.

Natürlich, die Kritik folgt jetzt mehr oder weniger auf dem Fuße – Herr Minister, Sie wissen das –: Das ist ein klassisches Konsumentenschutzthema. Und wo wurde das Thema behandelt? Im Konsumentenschutzausschuss? – Nein, im Sozialausschuss! (Zwischenruf der Abg. Lueger.)


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Was der Grund dafür war, das muss man jetzt hier im Plenum noch einmal erklären: Wir hatten seit einem Jahr keine Sitzung des Konsumentenschutzausschusses unter Beteiligung von Minister Hundstorfer. Ich sage das noch einmal dazu, weil Sie es mir im Ausschuss auch vorgeworfen haben: Der Herr Minister hat fünf Termine angeboten, hat dann drei Termine zurückgezogen, und von den beiden verbleibenden Terminen wurde einer vom SPÖ-Klub und der andere vom ÖVP-Klub abgelehnt. Das heißt: Seit einem Jahr kein Konsumentenschutzausschuss (Zwischenruf bei der FPÖ) – und der nächste angekündigte Termin ist der 1. Dezember 2015.

Sollte also der Herr Minister diesen Termin am 1. Dezember einhalten, dann war der Konsumentenschutzminister – er wird ja auch dafür bezahlt – eineinhalb Jahre lang nicht im Ausschuss, wobei ich mir nicht ganz sicher bin, was am 1. Dezember passiert. Da ist ja allerhand möglich: Wir haben dazwischen Wien-Wahlen, wir haben eine Bundespräsidentenwahl – lassen wir uns einmal überraschen, wer am 1. Dezember dann auftaucht! (Rufe bei der ÖVP: Bundespräsidentenwahl?! – Der weiß mehr als wir!)

Was diesen Bereich betreffend im Sozialausschuss schon auch ein bisschen ernüch­ternd war, das möchte ich hier auch einmal feststellen, war Herr Minister Brandstetter, der Justizminister. Der Justizminister konnte uns nicht sagen, welche Auswirkungen infolge dieses Alternativen Streitbeilegungsgesetzes erwartet werden. Werden die Gerichte entlastet? Gibt es eine Kosteneinsparung? Gibt es einen Bürokratieabbau oder irgendetwas? – Nein, es gibt einfach keine Schätzungen oder Einschätzungen, wie sich dieses Gesetz auswirken wird. Wir hoffen natürlich alle, es wird die Gerichte entsprechend entlasten, es wird zu einer Kostenreduktion kommen, aber Justizminister Brandstetter hat uns – das wissen Sie ganz genau, Frau Lueger – im Ausschuss auf jede Frage geantwortet, dazu könne er nichts sagen, da sei er nicht kompetent. (Zwischenruf der Abg. Lueger. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt!) Ich erzähle hier ja keine Unwahrheiten, bitte schön, das ist ja überprüfbar, und das ist schon enttäuschend.

Also noch einmal: Wir haben da keine riesengroße Geschichte, das ist nett für den Konsumentenschutz (Zwischenruf der Abg. Lueger), das hilft uns ein bisschen weiter, aber es sind noch sehr viele sehr wichtige Konsumentenschutzthemen unerledigt – seit einem Jahr oder eineinhalb Jahren.

Ich nenne nur die wichtigsten kurz zur Erklärung: die gesetzliche Regelung der Bank­überziehungszinsen – das steht, das liegt, da passiert einfach nichts, und Hunderttau­sende Österreicher zahlen zwischen 13 und 16 Prozent Überziehungszinsen –; Fragen zu Wohn- und Mietkosten sind unerledigt; Maßnahmen gegen Inflation und betreffend Gebührenstopp – komplett unerledigt. Zahlreiche Anfragen unsererseits zu gewissen Themen liegen vor, da passiert nichts.

Sie wissen ja auch – bitte schön, noch einmal zur Erklärung –, beim letzten Ausschuss waren alle Anträge von den Freiheitlichen; alle Anträge, da kann man nachschauen. Es ist weder von der SPÖ etwas gekommen, von der ÖVP sowieso nicht, von den Grünen auch nicht, und die NEOS waren, glaube ich, gar nicht dabei – aber da spielt der Konsumentenschutz sowieso keine Rolle. (Zwischenruf des Abg. Strolz.)

Auch die EU-Einlagensicherung ist ein ganz, ganz elementar wichtiges Thema – auch keine Lösung in Sicht. Ich bin gespannt, wann das einmal diskutiert wird.

Zusammenfassend: Wir werden dem unsere Zustimmung geben, aber der Kon­sumentenschutz an sich liegt in Österreich unter dieser Regierung im Argen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

16.19



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 167

Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aslan. – Bitte.

 


16.19.42

Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Bevor ich auf das eigentliche Thema eingehe, will ich eine kurze Anmerkung in Richtung FPÖ machen.

Kollege Peter Wurm, ich denke, es ist leider nicht so, dass die FPÖ gerade im Konsumentenschutzbereich sehr viele Anträge bringt. Wenn sie Anträge bringt, dann sind sie entweder utopisch (Abg. Steinhauser: „Utopisch“ ist ein zu freundliches Wort!), oder sie sind steuerrechtlich nicht vertretbar. Aber darauf will ich ja nicht eingehen, sondern ich will über die Richtlinienumsetzung reden.

Ich war während meiner Studienzeit Rechts- und Sozialberaterin. Es kam damals immer wieder vor, dass Klientinnen und Klienten zu mir gekommen sind und sich gerade im Bereich Konsumentenschutz erkundigen und beraten lassen wollten, weil viele gewusst haben, dass im Konsumentenschutzbereich die Rechtsdurchsetzung oftmals einfach sehr schwierig ist. Zum Beispiel können Ansprüche aus unvoll­ständigen Lieferungen oder fehlerhaften Produkten gegenüber dem Unternehmen wirklich vielfach nur mit erheblichen Hindernissen durchgesetzt werden.

Es gab verschiedene Gründe dafür, ein Grund war eben, dass Konsumentinnen und Konsumenten im Vergleich zum Unternehmen über wenig rechtliches Hintergrundwis­sen verfügt haben. Ein Grund war auch, dass natürlich die Konsumentinnen und Konsumenten über wenige finanzielle Ressourcen verfügten und dass Konsumen­tinnen und Konsumenten auch das Prozesskostenrisiko im Falle eines Rechtsstreits nicht eingehen wollten.

Das dachten sich auch viele ehemalige Klientinnen und Klienten von mir, die sich aus finanziellen Gründen nicht trauten, zu Gericht zu gehen, weil sie Angst hatten, dass dann die Prozesskosten den Streitwert übersteigen.

Gerade bei der Richtlinienumsetzung ist es so, dass schon ein paar Kritikpunkte angeführt werden müssen. Wenn man sich all die Verfahrensregeln anschaut, dann merkt man einfach, dass bei Einleitung des Verfahrens ein geringfügiger Beitrag zu leisten ist. Es ist noch sehr offen, inwiefern dieser geringfügige Beitrag zu leisten wäre. Auf der einen Seite ist das aus soziopolitischer Sicht sehr positiv, weil ein Streitwert von 100 € für viele österreichische Bürgerinnen und Bürger de facto viel Geld ist, man muss daher aber schauen, wie dieser geringfügige Beitrag überhaupt ausschauen sollte.

Ein anderer bedenklicher Punkt ist aus unserer Sicht die Festlegung der Ober- und Untergrenze. Es ist dann ausschlaggebend, ob die gerichtliche Durchsetzung wirt­schaftlich sinnvoll ist oder nicht oder ob sie überhaupt finanziell tragbar ist oder nicht.

Der dritte Punkt ist die freiwillige Teilnahme am Verfahren. Wir wissen, dass viele Unternehmen teilweise nicht einmal auf die Aufforderungsschreiben des VKI oder der Konsumentenschutzorganisationen reagieren. Also wenn man zu einer gescheiten Rechtsdurchsetzung für den Verbraucher, die Verbraucherin kommen will, dann muss das auch verbessert werden.

Auch wenn wir in einigen Punkten Bedenken haben, muss ich gestehen, vor allem aus soziopolitischen Gründen ist diese Richtlinienumsetzung sehr begrüßenswert, weil endlich einmal effektive Schritte diesbezüglich gesetzt werden und der Zugang für Konsumentinnen und Konsumenten zum Recht dann verbessert wird. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.23



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 168

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


16.23.44

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch noch einmal Danke für die Zustimmung zu dieser Gesetzesmaterie sagen, mit der wir Neuland betreten – Neuland dahin gehend, dass wir de facto nicht wissen, ob es 1 000 Verfahren, 500 Verfahren werden, das weiß niemand. Jeder, der sich hier herstellt und sagt, es werden 1 000, kann recht haben oder nicht. Genau so ist auch die Aussage meines Kollegen Brandstetter zu verstehen – genau so!

Herr Abgeordneter Wurm, wissen Sie, Sie machen da eine Showpartie, und es ist ja heute schon eine Ehre, dass ich zwei Mal auf Sie repliziere, normalerweise tue ich das ja nie. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hafenecker: Sie lassen sich herab! Wir sind dankbar! Das ist sehr nett! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) – Nein, Sie machen da eine Showpartie, weil Sie ja ganz genau wissen, wir betreten hier eine vollkommen neue Welt. Die Welt der alternativen Streitbeilegung auf dieser Gesetzes­basis für Verbrauchergeschäfte hat es noch nie gegeben.

Es gibt eine Reihe von Schlichtungsstellen in den Wirtschaftskammern, in den Innun­gen, es gibt auch immer wiederum sehr prominente – was natürlich nie in der Öffent­lichkeit groß diskutiert wird – Streitbeilegungsverfahren, außergerichtliche Schlich­tungsverfahren, die kennen wir vom Wirtschaftsleben, das findet tagtäglich irgendwo statt, aber für Verbrauchergeschäfte betreten wir Neuland.

Wir haben uns erlaubt, meine Konsumentenschutzsektion an der Spitze hat sich erlaubt, ein Modell zu entwickeln. Dieses Modell haben wir mit Frau Präsidentin Griss, die nach ihrer Pension gemeint hat, sie habe ein bisschen Zeit für uns, entwickelt, das war unser Testobjekt, wenn Sie so wollen. Das hat hervorragend funktioniert. Aufgrund dieser Testphase kann man sagen, wenn die Verfahren so stattfinden, ersparen wir uns Gerichtskosten, ersparen wir uns Anwaltskosten, und, und, und.

Aber es kann niemand seriös sagen, ob das 1 Million € sein wird, 500 000 € sein werden oder 300 000 € sein werden; wir wissen es nicht. Wir werden nach einem gewissen Beobachtungszeitraum wissen, wie das Modell a) angenommen wird und b) was dadurch an sonstigen Kosten nicht mehr eintritt. Natürlich gibt es da auch gewisse Kosten, das ist logisch, aber sonstige Kosten treten nicht mehr ein. Das werden wir nach einer gewissen Beobachtungsphase seriös wissen. Darum geht es.

Darum würde ich dringlich bitten: Bringen wir die Sachen so auf den Punkt, wie sie auf den Punkt zu bringen sind!

Ich sage das auch hier noch einmal: Als Minister kann ich keinen Ausschuss des Parlaments einladen; ich kann nur Termine hergeben. Sie sind der Souverän, und der Souverän lädt den Minister. Sie wissen, wer Ausschussvorsitzender ist. Und wenn es aus welchen Gründen auch immer nicht möglich war, eine Einladung auszusprechen, ich kann es nur noch einmal sagen: An mir liegt es nicht; ich habe Termine herge­geben; gebe sie auch morgen und übermorgen her. Das ist nicht mein Problem. Ich muss aber von Ihnen beziehungsweise von der Person, die in diesem Ausschuss den Vorsitz innehat, eingeladen werden. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Sie können sicher sein, Herr Abgeordneter Wurm, ich brauche nicht den Konsumen­tenschutzausschuss, um tagtäglich mit dem Ministerium beziehungsweise seitens des Ministeriums mit anderen Konsumentenschutzorganisationen beziehungsweise auch mit dem VKI Konsumentenschutzpolitik zu betreiben. Sie wissen auch, was wir unter


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 169

anderem für große Erfolge bei Gerichtsverhandlungen haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.27

16.27.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 697 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

16.28.4519. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (579 d.B.): Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Euro­päischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (756 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (580 d.B.): Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (757 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (581 d.B.): Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Euro­päi­schen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (758 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 bis 21 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


16.30.01

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie und vor den Fernseh­apparaten! Meine Fraktion lehnt alle drei Assoziierungsabkommen aus den jeweils gleichen Gründen ab. Bei allen drei Staaten gibt es ähnliche Bedingungen. Die Staaten sind nicht Herren ihres ganzen Territoriums. In allen drei Staaten tobt ein –unter Anführungszeichen – „eingefrorener Konflikt“, inwieweit ein solcher Konflikt toben kann, aber er findet jedenfalls statt. Und in allen drei Staaten ist die Russische Föderation


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 170

massiv involviert. Alle drei Staaten sind genau auf dieser Bruchlinie des russischen Einflussgebietes, dort, wo die Russen sagen, bis hierher und nicht weiter, und ein Eindringen in diese Staaten oder in diese Sphären sehen wir als Kriegsgrund an.

Eines dieser Assoziierungsabkommen hat auch schon gewaltigen Schaden zugefügt. Ich darf daran erinnern, dass der Ukraine-Konflikt im Wesentlichen durch das Assoziie­rungsabkommen der EU mit der Ukraine entstanden ist beziehungsweise durch den Rückzieher, den die ukrainische Regierung von diesem Abkommen versucht hat und der dann zur Revolution in der Ukraine, zum Maidan, letztendlich zum Zerfall der Ukraine, zum Bürgerkrieg sowie zur russischen Intervention geführt hat. Das sind ganz gefährliche Dinge, und wir sollten auf diesem Pfad nicht weiter fortschreiten.

Ganz abgesehen davon, dass, glaube ich, die EU auch nicht das dringende Bedürfnis hat, weitere Assoziierungsabkommen zu schließen angesichts ihres derzeitigen Zustands, angesichts des weitgehenden wirtschaftlichen Niedergangs aller drei Staaten, die ein extrem geringes Einkommens- und Wohlstandsniveau haben, die einen riesigen Überschuss an Arbeitskräften haben, die auf den Arbeitsmarkt drängen wollen. Und Assoziierung heißt auch erleichterter Zugang zur Einwanderung und zum Arbeitsmarkt. Da spricht so gut wie nichts dafür.

Wenn in dem Entschließungsantrag der Regierungsparteien, der da mitbehandelt wird, jetzt davon gesprochen wird, dass der Bundesminister, der hier anwesend ist, ersucht wird, sich bei den EU-Institutionen für eine Freihandelszone mit der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft und Russland einzusetzen, dann muss ich sagen: Bei aller Wertschätzung, das ist ja geradezu ein Witz! Sie setzen sich permanent dafür ein, dass die Sanktionen gegen Russland aufrechtbleiben. Das wurde erst so am 30. Juni gemacht. Damit werden sozusagen die wirtschaftlichen Brücken nach dem Osten zerstört, wird Russland sozusagen in die asiatischen Hände getrieben – und dann beschließt man hier einen Antrag, den Minister aufzufordern, für eine Freihandelszone mit Russland und der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft einzutreten, acht Tage nachdem Österreich für die Fortsetzung der Handelssanktionen auf europäischer Ebene gestimmt hat.

Wir werden diesem Antrag trotzdem zustimmen, es ist ja nicht schlecht, wenn sich der Herr Minister dafür einsetzt. Ob das sehr schlüssig ist, ob das Sinn macht und ob das einen guten Eindruck der Konsistenz österreichischer Politik hinterlässt, das ist jedoch eine andere Frage. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Durch­schlag. – Bitte.

 


16.33.05

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Lektüre des Außenpolitikteils der Tageszeitungen kann einem leicht ein Zitat von Nestroy in den Sinn kommen: „Die Wöd steht auf kan Fall mehr lang, lang, lang ().“ (Ruf bei der FPÖ: Eh nicht!)

Von kriegerischen Auseinandersetzungen auf zwei Kontinenten ist da zu lesen, von 60 Millionen Menschen, die sich auf der Flucht befinden, von korrupten Regimen, die die Nöte der Menschen ausnützen und die Situation vor Ort noch verschlechtern, und zum Teil auch von Ratlosigkeit in der internationalen Politik. Das sind lauter Mel­dungen, die nicht dazu angetan sind, das Vertrauen der Menschen in die Zukunft zu stärken.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 171

Dann haben wir heute drei Verträge auf der Tagesordnung, die genau das Gegenteil zum Inhalt haben, auch wenn es der Vorredner nicht so sieht – Verträge, die die EU und ihre Mitgliedstaaten mit eben den drei Staaten Georgien, Republik Moldau und Ukraine schließen, die eine Festigung der Beziehungen zum Inhalt haben; Verträge, in denen es auch um die Verbesserung der Beziehungen geht, aber nicht nur auf der Wirtschaftsebene; Verträge, die dazu beitragen sollen, dass es in diesen Regionen zu einem Mehr an Stabilität kommt durch bessere Gesetzgebung, durch Präzisierung der Grundwerte, die sowohl den Gesetzen als auch den zukünftigen Handlungen zugrunde liegen, durch verstärkten Handel und durch verbesserte wirtschaftliche Situationen in diesen drei Ländern, durch bessere Abstimmung und verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik und nicht zuletzt, aber sehr wichtig, durch ein klares Bekenntnis zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen.

Die kurze Diskussion im Ausschuss – Herr Kollege Hübner hat es schon ange­sprochen – hat sich in erster Linie auf das Abkommen mit der Ukraine bezogen. Das Argument, dass die Situation der Ukraine, die sich in einem aktuellen Konflikt mit Russland befindet, nicht mit der Situation der beiden anderen Vertragsstaaten zu vergleichen ist, ist ein durchaus zutreffendes Argument, aber es ist doch genau die aktuelle Situation, die die Unterzeichnung eines solchen Abkommens notwendig und wichtig macht. Alles, was in einer Region dazu beitragen kann, Stabilität, wirt­schaftlichen Aufschwung und Frieden zu erreichen und zu sichern, ist positiv und sollte daher unterstützt werden; wobei zu erwähnen ist, dass das Freihandelsabkommen auch aus Rücksicht auf die politische Situation der Ukraine bis Ende 2015 ausgesetzt wird.

Es ist die klare österreichische Position, die Ukraine eben nicht vor die Wahl: ent­weder EU oder Russland? zu stellen, sondern ein möglichst gedeihliches Miteinander in der Region zu ermöglichen. Es wird ja – das ist schon gesagt worden – dann auch einen Entschließungsantrag in diese Richtung geben.

Ich möchte besonders noch auf den Titel II des Vertrages hinweisen: politischer Dialog und Reformen, Zusammenarbeit und Annäherung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik. Wesentliche Bausteine in der Sicherheitsarchitektur Europas sind die Themen regionale Stabilität, Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, aber besonders auch Abrüstung und Bekämpfung des Terrorismus.

Gerade mit einem Staat, der sich in einer krisenhaften Situation befindet, ist ein Ab­kommen mit einem sicherheitspolitischen Schwerpunkt – immer natürlich unter Bedacht­nahme der Sicherstellung europäischer Standards im Bereich der Grund- und Menschenrechte – sehr zu begrüßen. Ich darf Sie daher ersuchen, diesen drei Verträgen Ihre Zustimmung zu geben. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

16.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


16.36.36

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gilt auf jeden Fall noch zu überprüfen, ob – vor allem im Hinblick auf die Krise und den Krieg in der Ukraine – die Assoziierungsabkommen bei der Sicher­heit ein Mehr an Stabilität tatsächlich schaffen werden, wie Frau Kollegin Durchschlag gerade angedeutet hat.

Georgien, Moldau und die Ukraine sind mit Sicherheit jene Länder, die als Frontstaaten zu sehen sind und die die weitere Entwicklung der Europäischen Union mit Russland maßgeblich beeinflussen werden. Darauf muss man genau hinschauen. Es sind die


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drei Länder jene Länder, die keine fixen Grenzen haben oder nicht mehr haben, ungelöste Konflikte im Land haben. Aber es ist dennoch festzuhalten, dass gerade in Georgien oder auch in Moldau relativer Frieden herrscht und deshalb die Assoziie­rungs­abkommen aus meiner Sicht ein guter und richtiger und wichtiger Schritt sind, gemeinsam einen Weg zu gehen. Ich möchte auch die Herrschaften und die Dame von der georgischen Botschaft herzlich begrüßen, die dieser Debatte beiwohnen. (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS.)

Die Situation in der Ukraine ist aber im Gegensatz dazu wirklich vollkommen verfahren. Aktuell befürchtet die OSZE laut Meldungen neue Gewalt und Eskalation. Entlang der Fronten hätten Beobachter schweres Kriegsgerät wie Panzerhaubitzen gesehen, zu deren Abzug sich die Konfliktparteien schon im Februar mit Minsk II klar verpflichtet hätten. Vonseiten der OSZE wurden die Armee und die prorussischen Separatisten aufgefordert, die Waffen sofort abzuziehen.

Gewalt steht an der Tagesordnung in der Ukraine. Das Säbelrasseln geht weiter. Russland rüstet auf. Es wird zwei NATO-Manöver auf ukrainischem Staatsgebiet im Juli und im September geben. Die USA denken laut darüber nach, die Ukraine direkt militärisch zu unterstützen. Die humanitäre Situation, gerade in den von den Separa­tisten besetzten Gebieten Donezk und Lugansk, ist katastrophal. Die Transferleis­tungen sind ausgesetzt. Jene, die rechtmäßig ihre Pensionen erworben haben, bekom­men ihre Renten nicht überwiesen, weil sie eben in diesen Oblasten leben.

Zwischen all diesen Fronten befindet sich jetzt das Assoziierungsabkommen, das hier ratifiziert werden soll. Gerade aus österreichischer Sicht, aus neutralitätspolitischer Sicht muss genau hingeschaut werden, ob tatsächlich die Wahrung der Stabilität, ob tatsächlich ein Waffenstillstand, ob tatsächlich Frieden in der Ukraine wird herrschen können. Das zu erreichen, nämlich Frieden, Waffenstillstand, Demokratie, auch soziale Sicherheit und eine Verfassungsreform, muss doch der Anspruch der Diplomatie und der Politik sein. Anders als die Freiheitlichen sehe ich die Lösung auf jeden Fall in einem ganzheitlichen friedens- und neutralitätspolitischen Ansatz, der auch erreicht werden kann. Davon bin ich überzeugt.

Ich glaube an Minsk II, ich glaube daran, dass alle Parteien, die Teil dieses Abkom­mens sind, auch einen Schritt vorangehen können, nämlich für Frieden und Stabilität im gesamten Land.

Deshalb bringe ich den Entschließungsantrag der Abgeordneten Cap, Lopatka und Windbüchler-Souschill ein, welcher auch ausgeteilt wird und den ich Ihnen jetzt in den Grundzügen erläutern werde.

Es geht darum, dass der Nationalrat, die Bundesregierung und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres dazu aufgefordert werden, sich mit allen zur Ver­fügung stehenden Mitteln in bilateralen Gesprächen sowie im Rahmen der Euro­päischen Union, der OSZE, des Europarates und der Vereinten Nationen weiterhin mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass Minsk II umgesetzt wird, insbesondere die Ein­haltung des Waffenstillstands, die Durchführung von Lokalwahlen unter Einbindung der OSZE, der Abschluss des Verfassungsprozesses einschließlich einer Dezentra­lisierung, der Rückzug bewaffneter Truppen und Formationen sowie schwerer Waffen unter OSZE-Beobachtung, die volle Grenzkontrolle der Konfliktregion, die Sicher­stellung humanitärer Hilfe und die Wiederaufnahme der Sozialtransfers. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.41


Präsidentin Doris Bures: Da der Entschließungsantrag an alle Angeordneten verteilt wurde und jetzt auch in seinen Grundzügen mündlich erläutert wurde, ist er ord­nungs­gemäß eigebracht und steht daher mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 173

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Lopatka, Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Einhaltung des Minsker Abkommens

eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (581 d.B.): Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits

Begründung

Das in Minsk am 12.2.2015 zwischen den Konfliktparteien in der Ukraine erzielte und von den Präsidenten Russlands Vladimir Putin, der Ukraine Petro Poroshenko und Frankreichs Francois Hollande sowie der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel indorsierte Abkommen sieht eine Reihe von militärischen (Waffenstillstand, Abzug schwerer Waffen von der Konfliktlinie überwacht durch die OSZE) und politischen Maßnahmen (Dezentralisierung mit Sonderstatus für die Oblasten Lugansk und Donezk, Lokalwahlen in Oblasten Lugansk und Donezk, Amnestie, Austausch aller Gefangenen, Wiederaufbaumaßnahmen, volle Grenzkontrolle durch Ukraine, Abzug aller fremden Formationen und des Kriegsmaterials sowie eine Verfassungsreform) zur Befriedung der Situation in der Ukraine vor.

Ungeachtet einer deutlichen Verringerung der bewaffneten Auseinandersetzung auf­grund des Abkommens von Minsk wird der Waffenstillstand weiterhin nicht vollkommen eingehalten, die Umsetzung der politischen Schritte ist in den ersten Monaten nur zögerlich angegangen worden.

Es ist daher unbedingt notwendig, dass alle Konfliktparteien die Punkte des Abkom­mens von Minsk umsetzen, um Fortschritte in den Friedensbemühungen zu erreichen. Österreich und die EU setzen sich für die volle Umsetzung der Minsker Vereinbarun­gen ein und unterstützen die Ukraine in ihren diesbezüglichen Bemühungen. Auch den internationalen Bemühungen im Normandie-Format (Ukraine, Russland, Frankreich, Deutschland) sowie der OSZE und ihren Institutionen kommen dabei eine besondere Rolle zu. Eine Schlüsselrolle wird der neuernannte Sonderbeauftragte des OSZE-Vorsitzes für den Ukraine-Konflikt, der Österreicher Bot. Martin Sajdik, spielen. Er wird im Rahmen der aus Vertretern der Ukraine, Russlands, sowie der OSZE bestehenden „Trilateralen Kontaktgruppe“ die Verhandlungen zur Umsetzung der Minsker Verein­barungen moderieren und vorantreiben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird anlässlich der Ratifizierung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitglied­staaten einerseits und der Ukraine andererseits aufgefordert, sich mit allen zur Verfü­gung stehenden Mitteln in  bilateralen Gesprächen sowie im Rahmen der Euro­päischen Union, der OSZE, des Europarats und der Vereinten Nationen weiterhin mit  Nachdruck dafür einzusetzen, dass


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 174

die von allen Konfliktparteien umzusetzenden Punkte des Abkommens von Minsk, insbesondere

die beidseitige Einhaltung des Waffenstillstands;

die Durchführung von Lokalwahlen unter Einbindung des Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) der OSZE,

Abschluss des Verfassungsprozesses einschließlich einer Dezentralisierung;

den Rückzug bewaffneter Truppen und Formationen sowie schwerer Waffen unter OSZE-Überwachung

die volle Grenzkontrolle in der Konfliktregion durch die ukrainische Regierung,

die Sicherstellung humanitärer Hilfe und die Wiederaufnahme der Sozialtransfers

vollständig eingehalten werden und die OSZE weiterhin engagiert ihre friedens­politischen Maßnahmen zur Förderung von Stabilität und Sicherheit in der Ukraine fortsetzen kann, geführt ab 2017 durch den österreichischen Vorsitz.

Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird weiters ersucht, in der EU für die Idee einer gemeinsamen Freihandelszone der EU mit Russland bzw. der Eurasischen Wirtschaftsunion einzutreten (wie dies auch in der Minsker Deklaration der Präsidenten Russlands, der Ukraine und Frankreichs sowie der deutschen Bundes­kanzlerin als gemeinschaftliche politische und wirtschaftliche Perspektive zwischen Atlantik und Pazifik gefordert wird) und sich für eine fortgesetzte konkrete Unter­stützung des Reformprozesses in der Ukraine einzusetzen.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


16.41.26

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich habe mit großer Zustimmung die Verfassung des Textes dieses Antrages verfolgt. Ich glaube, dass er auch eine sehr sinnvolle Positionierung des Hauses darstellt. Wir haben ja im Ausschuss eine kurze Debatte – wie schon erwähnt – vor allem zum Assoziierungsabkommen mit der Ukraine gehabt, da wir ja daran interessiert sind, dass es dort unter Einhaltung des Minsker Abkom­mens nicht nur zu Stabilität und einer friedlichen Entwicklung kommt, sondern dass es damit auch eine Chance für eine wirtschaftlichen Entwicklung gibt. Und ich glaube, dass es auch geopolitisch wichtig ist, dass damit endlich unser Verhältnis zu Russland normalisiert wird, denn aus geostrategischen Gründen benötigen wir Russland natürlich, sei es bei der Beilegung des Konfliktes in Syrien, bei der Lösung der Probleme in Libyen oder in vielen anderen Bereichen, weil sich Europa diesen Konflikt eigentlich weder wirtschaftlich noch politisch und schon gar nicht militärisch leisten kann.

Es handelt sich um ein Assoziierungsabkommen, das aus den Fehlern der Vergan­genheit gelernt hat und nicht ein Entweder-oder – wie schon einer der Vorredner erwähnt hat: also entweder Eurasische Zollunion oder EU – beinhaltet, sondern versucht, ein Modell zu entwickeln, das beides zusammenbringt und eine Perspektive anbietet. Und so gesehen ist das, glaube ich, ein Schritt in die richtige Richtung. Es werden hier auch gleich drei Assoziierungsabkommen beschlossen.

Wichtig ist auch, dass die zwei Punkte mit der größeren Arbeitnehmerfreizügigkeit natürlich in Bezug zur Arbeitsmarktlage in den EU-Mitgliedstaaten stehen. Das muss berücksichtigt werden, damit es nicht zu Lohndumping, Problemen, Mobbing oder


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sonst etwas kommt. Das ist das eine. Und beim Aktionsplan für die Visaliberalisierung muss beachtet werden, dass da natürlich auch Voraussetzungen zu erfüllen sind und mit einer wirtschaftlichen Entwicklung natürlich auch garantiert ist, dass die Menschen einen Sinn, eine Perspektive sehen, um in diesem Land zu bleiben und dort an der wirtschaftlichen Entwicklung teilzuhaben.

Die jetzige Situation ist natürlich eine ganz, ganz schlechte, und es muss humanitäre Hilfe geleistet werden. Aber es ist schon auch so, dass man sich, als die Frage der Gewichtung Ukraine – Russland gestellt wurde – ich habe in „euronews“ einen Bericht gesehen, in dem der Gouverneur der Region Odessa interviewt wurde –, extra einen Georgier holen musste, damit dort endlich einmal jemand spricht, der nicht in den Korruptionssumpf dieser Region integriert ist. Dieser hat wirklich geschildert, was da jetzt alles zu machen ist, damit man dort am Hafen, in der Region die Möglichkeit hat, auch wirklich gegen die Korruption und die Kriminalität anzutreten.

Es ist auch wichtig, dass der Verfassungsprozess vorangeht, dass es einen Minder­heitenschutz und Minderheitenrechte gibt, und es ist wichtig, dass man vor allem auch in den umkämpften Regionen auf deren Autonomiebestrebungen und deren Bedürf­nisse eingeht. Und auch die Ukraine ist gefordert, das Minsker Abkommen einzuhalten.

Also ich bin der Meinung, man sollte hier doch auch nach beiden Seiten gewichten. Das ist in diesem Entschließungsantrag auch garantiert, und daher kann man diesem auch guten Gewissens zustimmen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

16.45


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lintl zu Wort. – Bitte.

 


16.45.14

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (STRONACH): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die EU erhebt für sich den Anspruch, das größte Friedensprojekt seit dem Zweiten Weltkrieg zu sein. 2012 hat sie dafür sogar den Friedensnobelpreis erhalten.

Aber wie sieht die Situation drei Jahre später aus? – Wir leben in Europa in einer Krisenzeit, sowohl wirtschaftlich als auch militärisch. Jedem ist die heikle Situation an der Ostgrenze der EU bewusst. Man sollte glauben, Sensibilität sollte im diploma­tischen Handeln der EU an oberster Stelle stehen. Falsch gedacht! In Straßburg zum Beispiel entscheidet man so mir nichts, dir nichts, dass Russland nicht mehr strate­gischer Partner der EU sein soll. Kurz danach entscheidet sich die EU für die Verlängerung der Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland. Und heute sollen wir drei Assoziierungsabkommen, und zwar mit Georgien, Moldau und der Ukraine, verabschieden, die wiederum als weitere Brüskierung Russlands verstanden werden können. Und wer denkt dabei daran, meine Damen und Herren, welche Auswirkungen das auf unsere Neutralität, unsere Wirtschaft und unseren Arbeitsmarkt hat?

Es ist nicht im Sinne Österreichs, als neutrales Land in eine mögliche militärische Auseinandersetzung der EU beziehungsweise in weiterer Folge der NATO hinein­gezogen zu werden. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Es liegt auch nicht im Interesse der österreichischen Wirtschaft, weiterhin unter Russ­lands Reaktionen auf die Wirtschaftssanktionen zu leiden. Vielmehr wäre es längst an der Zeit, diese Sanktionen sofort aufzuheben und Russland wieder als Partner an seiner Seite zu haben. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Laut Wifo-Studie sind bereits 100 000 Arbeitsplätze in der EU durch diese Sanktionen gefährdet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 176

Und damit komme ich schon zum letzten wichtigen Punkt, und zwar: Diese Asso­ziierungsabkommen enthalten Punkte betreffend Mobilität der Arbeitnehmer, wie den erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt der EU-Länder und die erleichterte Erteilung von Visa, bis zuletzt auch vollständige Visumfreiheit. Angesichts der angespannten Arbeitsmarktsituation in der EU und in Österreich ist an eine Umsetzung der Abkom­men nicht zu denken. Enorme Unterschiede in den sozialen Standards bieten noch mehr Anlass für Zuwanderung aus den ärmeren EU-Ländern. Es ist ein völlig falsches Signal an diese Länder, ihnen durch diese Abkommen falsche Hoffnungen zu machen und den Menschen einen Anreiz dafür zu liefern, illegal nach Österreich zu kommen.

Weder Georgien noch Moldau und schon gar nicht die Ukraine sind wirtschaftlich und rechtsstaatlich in der Lage, in den nächsten Jahren auch nur annähernd eine An­gleichung ihrer Standards zu leisten. Hinzu kommt, dass die Ukraine bekanntermaßen eines der korruptesten Länder ist und sich sogar erdreistet hat, Österreich kurzfristig auf eine schwarze Liste der Steueroasenländer zu setzen. Daher lehnt meine Fraktion alle drei Assoziierungsabkommen ab. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Und jetzt komme ich schon zum Schlusssatz: Nicht unerwähnt möchte ich die beschlossenen Schließungen und Neueröffnungen von österreichischen Botschaften lassen. Die Öffnung von Botschaften in Georgien, Moldau und Weißrussland ist sicherlich positiv zu bewerten, da mehr Kontakt mehr Vertrauen in allen diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen bringt. Jedoch im Gegenzug die österreichischen Vertretungsbehörden in allen drei baltischen Republiken zu schließen, ist keine gute Idee!

Genau jene EU-Länder, die an der Grenze zu Russland liegen, fühlen sich bedroht und brauchen unsere Unterstützung. Österreich geht nämlich dort weg, wo Solidarität und Neutralität Österreichs notwendig gebraucht werden – und unterzeichnet Assoziie­rungs­abkommen mit Ländern, die eindeutig in der russischen Einflusssphäre liegen.

Für unsere Fraktion ist das insgesamt ein falsches Signal der österreichischen Außenpolitik. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.49


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister Kurz hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


16.49.44

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf zu Beginn meiner Ausführungen mit den Assoziierungsabkommen mit der Ukraine, Geor­gien und Moldau starten.

Ziel dieser Abkommen ist eine engere politische und wirtschaftliche Kooperation zwischen diesen Ländern und der Europäischen Union. Insbesondere wenn man sich die wirtschaftliche Situation in diesen Ländern ansieht, aber auch sozusagen den Bedarf der Europäischen Union an einer stetigen Kooperation mit Partnern, dann ist das, wie ich meine, ein Abkommen, das in diesem Bereich ausschließlich positiv zu sehen ist.

Herr Abgeordneter Hübner hat vollkommen recht, wenn er sagt, dass diese Länder Reformbedarf haben. – Genau das ist ja auch das Ziel des Abkommens, nämlich eine Reformagenda festzulegen und auch Motivation zu schaffen, dass in den wichtigen Bereichen die notwendigen Reformen auch stattfinden. Dazu zählen die Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, aber auch Reformen im Grenzmanagement, in For-


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schung, Sozialpolitik, Bildungspolitik und natürlich eine stärkere Kooperation in politischer Hinsicht.

Mein Zugang ist klar – darum komme ich auch gerne dem Entschließungsantrag nach –, dass es durch ein Assoziierungsabkommen kein Entweder-oder zwischen der Europäischen Union und Russland geben soll, sondern ganz im Gegenteil, es soll diesen Ländern möglich sein, sich stärker an die Europäische Union anzunähern und gleichzeitig die für sie notwendigen wesentlichen Kontakte mit Russland aufrecht­zuerhalten. Unser Ziel ist, das Blockdenken in Europa zu beenden und von einem Entweder-oder wegzukommen, hin zu einem Sowohl-als-auch. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf noch ein paar Worte zum Konflikt in der Ukraine verlieren. Wir erleben hier leider im Moment eine Verschlechterung der Situation. Die OSZE-Berichte der letzten Wochen zeigen ein sehr düsteres Bild. Der Waffenstillstand hält nicht nur nicht, sondern es gibt in den letzten Wochen sogar eine negative Tendenz. Umso wichtiger ist, dass wir neben den notwendigen Sanktionen auch immer wieder den Kontakt zu Russland suchen, dass die OSZE auch versucht, die Verhandlungen in Minsk fortzu­setzen. Und ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, dass dabei ein Österreicher eine ganz wesentliche Rolle einnimmt. Martin Sajdik, unser Botschafter bei den Vereinten Nationen, hat als Sonderbeauftragter der OSZE für die Ukraine übernommen und ist somit der Chefverhandler der OSZE in Minsk – eine ganz wesentliche Rolle, wo es, glaube ich, gut ist, dass diese ein Österreicher übernommen hat.

Zwei Punkte, die ich noch ansprechen möchte, weil sie teilweise auch auf der Tages-ordnung stehen. – Betreffend Iran gibt es einen Antrag der Koalitionsparteien zur Menschenrechtssituation, den ich nur voll und ganz unterstützen kann. Darüber hinaus finden, wie Sie wissen, die Iran-Atomverhandlungen derzeit in Wien statt, ganz wesentliche Verhandlungen. Nach 40 Jahren der Eiszeit zwischen den USA und dem Iran, nach über zwölf Jahre andauernden Verhandlungen, nach intensiven Wirtschafts­sanktionen gibt es jetzt die Chance auf eine Lösung. Ich glaube, dass es nicht nur für uns als Ort des Dialogs ein großer Schritt wäre, da ein Abkommen zustande zu bringen, sondern vor allem auch eine große Chance wäre, Stabilität, Sicherheit, aber hoffentlich auch eine positive Wirtschaftsentwicklung einkehren zu lassen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.53


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


16.53.47

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Die Perspektive einer europäischen Integration stellt für viele Länder in Ost- und Süd­europa einen wichtigen Faktor für die Stabilisierung ihrer Länder dar. Zahlreiche Staaten des ehemaligen Ostblocks sind diesen Weg bereits gegangen und sind nunmehr vollwertige Mitglieder der Europäischen Union. Mit anderen Ländern ist dieser europäische Integrationsprozess weniger weit fortgeschritten. Die Beziehungen zu ihnen sind bis jetzt im Partnerschaftsabkommen von 1998 geregelt und sollen jetzt eben verstärkt werden.

Im Nationalrat soll darum heute das Assoziierungsabkommen mit drei Ländern, wie eben Moldawien, Ukraine und Georgien, beschlossen werden. Ziel dieser Abkommen ist unter anderem die verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit auch im Hinblick auf eine geplante Freihandelszone. Außerdem geht es um die Anpassung von nationalem Recht an europäische Standards, ganz besonders in Bezug auf Gesundheit und Umweltschutz und auch natürlich, was ganz wichtig ist, im Kampf gegen die Korrup-


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tion. Es geht aber auch darum, gemeinsame Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weiter auszubauen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Als Vizepräsident der Österreichisch-Moldawischen Gesellschaft möchte ich noch kurz auf die spezifische Situation in Moldawien eingehen. Die gegenwärtige politische Situation in Moldawien ist sehr, sehr schwierig. Nach wie vor ist keine Lösung für die abgespaltene und bis auf die Zähne bewaffnete Provinz Transnistrien in Sicht. Innenpolitisch wird das Land durch einen Bankenskandal sondergleichen und durch den Kampf zwischen prorussischen und proeuropäischen Kräften gleichsam zerrissen. Gleichzeitig ist das Land im Moment führungslos, da, wie Sie wissen, die Regierung nach nur vier Monaten im Amt nach einem Skandal zurücktreten musste. Aber mit dem neuen Abkommen wird den proeuropäischen und demokratischen Kräften in einer schwierigen Situation sicherlich der Rücken gestärkt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Durch das Abkommen ergeben sich für beide Länder zahlreiche neue wirtschaftliche, aber auch kulturelle Perspektiven. Ich denke, dass wir alle davon profitieren können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.56


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


16.56.48

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erachte die vorliegenden Assoziierungsabkommen mit der Ukraine, Moldawien und Georgien als einen Schritt in Richtung eines gemeinsamen Hauses Europa. Der vom Klubobmannstellvertreter Josef Cap initiierte Entschließungsantrag zeigt auch die Perspektive in diese Richtung auf.

Ich brauche jetzt nicht weiter auf die Inhalte dieser drei Abkommen einzugehen, möchte aber doch kurz auf die Ausführungen des Kollegen Hübner von der FPÖ zu sprechen kommen, der mehr oder weniger wörtlich gesagt hat, dass das Assoziie­rungsabkommen, das im November 2013 von der damaligen ukrainischen Regierung abgelehnt wurde, enormen Schaden verursacht hat.

Lieber Kollege Hübner, es war eine Entscheidung des ukrainischen Volkes, die zum Aufstand am Maidan geführt hat und zu den nachfolgenden und anhaltenden innen­politischen Ereignissen. Aber es war nicht a priori das Assoziierungsabkommen schuld daran, dass sich eine politische Mehrheit zuerst für und später gegen dieses Abkommen entschieden hat. Man muss das Selbstbestimmungsrecht der Völker akzeptieren. Das betrifft sowohl die territoriale Selbstbestimmung als auch die politi­sche Selbstbestimmung.

Ich möchte auch kurz auf die Ausführungen von Kollegin Windbüchler-Souschill und Kollegin Lintl eingehen. Natürlich sind die Ukraine, Moldawien und Georgien ganz sensible Regionen. Umso mehr ist es ein deutliches Zeichen der Europäischen Union, die ich bitte nicht mit der NATO in einem Atemzug erwähnt haben möchte, besonders nicht von österreichischen Außenpolitikerinnen und ‑politikern, diesen drei Ländern die Hand entgegenzustrecken, um mit ihnen gemeinsam eine politische Richtung zu entwickeln, die für die Menschen in der Ukraine, in Moldawien und in Georgien von wesentlicher Bedeutung ist.

Zum Beispiel waren die deutschen Grünen bei der Debatte im Bundestag nicht so zurückhaltend wie Sie. Ich möchte gerne den Grün-Abgeordneten und Außenpolitiker Manuel Sarrazin zitieren, der in dieser Debatte gesagt hat, Russland darf das Selbst­be­stimmungsrecht seiner Nachbarn nicht in Frage stellen. Die Assoziierungsab-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 179

kommen werden von den deutschen Grünen unterstützt, gerade als Zeichen der Handreichung gegenüber diesen drei Staaten. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Dann schließe ich aber auch gleich mit einem Zitat von Frank-Walter Steinmeier, der ebenso in dieser Debatte gesagt hat, die Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union ist gegen niemanden gerichtet, sondern für die Menschen. – Dass das auch in die Realität umgesetzt wird, ist die große Herausforderung der Außenpolitik, auch der österreichischen. Es gilt, Signale zu setzen, Nachbarschaftspolitik nicht nur aus wirt­schaftlichen Interessen, sondern vor allem aus sozialen, politischen und gesell­schaftlichen Interessen zu betreiben – auch zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der SPÖ.)

17.00

 

17.01.43

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Außen­politischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsver­trages, Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Euro­päischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits, in 579 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits, in 580 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, in 581 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Cap, Lopatka, Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Minsker Abkommens.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 102.)

17.02.30 22. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (698 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend (759 d.B.)


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23. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (507 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französi­schen Gebietskörperschaft Guyana (760 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 22 und 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.

 


17.03.23

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zunächst eine kurze Replik auf die Ausführungen des Kollegen Weninger – jetzt ist er, glaube ich, gerade hinausgegangen. Er kennt offensichtlich den Unterschied zwischen Anlass und Ursache nicht, denn das Assoziierungsabkommen Ukraine–EU war definitiv einer der Anlässe für die Majdan-Revolution. – Aber kommen wir zum gegen­ständlichen Tagesordnungspunkt.

Zum einen darf ich kurz festhalten, dass wir dem Kulturabkommen zwischen Österreich und Bulgarien unsere Zustimmung erteilen werden. Auch wenn wir schon im Ausschuss nicht ganz erfahren konnten, was das für finanzielle Auswirkungen haben würde, denken wir doch, dass es sicher einen fruchtbaren Ausfluss haben wird, und sind überzeugt davon, dass dann auch die Finanzen keine Rolle spielen würden.

Der zweite Punkt ist das Abkommen über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana zum Zwecke der Ausbildung im Dschungelkampf. Dem können wir nicht zustimmen. Woran liegt das? – Es ist, glaube ich, keine Frage: Wenn das Bundesheer in einem tipptoppen Zustand wäre, in Geld schwimmen würde, könnte man auch die Priorität haben, eine Ausbildung im Dschungelkampf zu absolvieren. Wir wissen aber alle, dass das leider nicht der Fall ist, sondern dass sich das Bundesheer ganz im Gegenteil gerade einer sozialistischen Demontage ausgesetzt sieht, die wohl eine Revanche dafür ist, dass in einer Volksbefragung ein klares Bekenntnis abge­geben wurde – ein falsches aus Sicht der Sozialdemokratie –, und man will nun sozu­sagen über die Hintertür den Volksentscheid umdrehen, das Ganze im Übrigen natürlich mit schwarzer Schützenhilfe.

Wir sind also der Meinung, dass man sich auf die Kernkompetenzen des Heeres konzentrieren sollte. Wir alle wissen, dass das österreichische Bundesheer etwa in der Hochgebirgs- und Gebirgsausbildung führend ist. Das ist etwas, worauf man seine Schwerpunkte legen sollte, und nicht irgendwo in weit entfernte Regionen.

Im Übrigen wäre es, glaube ich, derzeit aus aktuellen Gründen viel notwendiger, dass wir das Bundesheer finanziell und auch geistig besser darauf vorbereiten, dass es unsere Außengrenzen, unsere grünen Grenzen in Form von Assistenzeinsätzen sichert, denn wir alle wissen, die Lage in Sachen Asyl und Flüchtlingsströmen ist eine wirklich sehr chaotische geworden, und da wären Grenzkontrollen ein ganz zentraler Punkt, für den auch das Bundesheer notwendig wäre und um Hilfe gebeten werden müsste. (Zwischenruf der Abg. Korun.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 181

Aber derzeit – Frau Kollegin Korun, da gehören Sie auch dazu – verschließen sich die Damen und Herren von den Regierungsparteien Rot und Schwarz, aber auch Sie von den Grünen dieser Notwendigkeit und verteilen stattdessen die Flüchtlinge – die vornehmlich illegalen Flüchtlinge, wenn man den Zahlen des Innenministeriums Glau-ben schenken darf – im ganzen Land. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Korun.)

Wir Freiheitlichen werden dagegen weiterhin auftreten und werden weiterhin ver­suchen, dieses Asylchaos in Rot-Schwarz-Grün zu stoppen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.06


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Fichtinger zu Wort. – Bitte.

 


17.06.18

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolle­gInnen! Hohes Haus! Es ist überaus wichtig, den kulturellen und intellektuellen Austausch zu pflegen, um die Verständigung zwischen den Völkern und den Aus­tausch von Wissen zu fördern und zu verbessern. So besteht zwischen Bulgarien und Österreich schon seit über 40 Jahren ein Zusammenarbeitsabkommen. Unter anderem wurde im Bereich Kultur, Bildung, Wissenschaft und Jugend stetig zusammenge­arbeitet. Nun ist es an der Zeit, diese Vereinbarung zu erneuern.

Mit der neuen Vereinbarung zwischen unseren beiden Ländern ist es weiterhin möglich, Aktivitäten und Initiativen von Pädagoginnen und Pädagogen im Bereich der Bildung und Ausbildung sowie des Austausches von Expertinnen und Experten im Kulturbereich, zum Beispiel durch gemeinsame Museumskooperationen, zu setzen. Zur Durchführung dieses Abkommens wird eine Kommission gebildet, die aus Vertretern der Vertragsparteien besteht.

Das zweite Abkommen sieht eine Rechtsstellung von Angehörigen unseres Bun­desheeres während Übungen in Französisch-Guyana vor. Um unsere Soldaten und Soldatinnen bestmöglich auf Friedenseinsätze vorzubereiten, ist es notwendig, Ausbil­dungen in nicht-heimischen Klimazonen vorzunehmen, nicht zuletzt um die Frauen und Männer zu schützen. Es werden hier rechtliche Rahmenbedingungen für derartige Übungen in Französisch-Guyana geschaffen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.08


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


17.08.27

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Abkommen über den kulturellen Austausch zwischen Bulgarien und Österreich stimmen wir natürlich zu. Das kann alles nur positiv sein, wenn es dabei auch tatsächlich um Kultur, Bildung und Jugend geht.

Anders verhält es sich beim Punkt Ausbildung von Mitgliedern des österreichischen Bundesheeres in Französisch-Guyana. Wir diskutieren im Hauptausschuss, im Lan­desverteidigungsausschuss, im Nationalen Sicherheitsrat immer darüber, was denn tatsächlich die Einsatzorte und auch die Einsatzkompetenzen des österreichischen Bundesheeres sein sollen und sein können.

Es war immer klar, dass Dschungelausbildungen oder Wüstenausbildungen nicht Teil der österreichischen Strategie sein können, was Friedensmissionen und Auslands­einsätze anbelangt. Wir Grünen waren immer dagegen, solche dezidierten Ausbildun­gen und auch solche Einsätze zu machen, denn das österreichische Bundesheer soll


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 182

tatsächlich Friedensmissionen und Auslandseinsätze umsetzen, die auch humanitär helfen, die auch Menschen helfen und die auch die Brücke zur humanitären Hilfe schlagen.

Zum Kollegen von der FPÖ noch zum Abschluss: Sie können Ihre Meinung so oft wiederholen, wie Sie wollen: Das Stellen eines Antrags auf Asyl ist ein Recht, bleibt ein Recht und wird auch immer ein Recht bleiben. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

17.10

17.09.59

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend, in 698 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wer sich hiefür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana, in 507 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wer sich dafür ausspricht, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nom­men.

17.11.3324. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 820/A(E) der Abge­ordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstbestim­mungsrecht der Südtiroler (761 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


17.12.08

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein besonderer Gruß gilt heute vorerst natürlich den vielen Zusehern aus Südtirol. Herzlich willkommen im österreichischen Parlament! (Allgemeiner Beifall.)

Wir haben, um das auch für Südtirol zu dokumentieren, seit dem Jahre 2013 wieder einen Südtirol-Unterausschuss. Dieser Südtirol-Unterausschuss soll die Anliegen Südtirols wahrnehmen. Er hat nur leider in zirka zweieinhalb Jahren nur zwei Mal getagt. Das ist eigentlich für ein Land, das sich als eines ausgibt, das eine Schutzrolle für Südtirol innehat, eine politische Blamage, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man diese Interessen in zweieinhalb Jahren nur an zwei Sitzungstagen wahr­nimmt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 183

Auch Landeshauptmann Kompatscher hat mir in einem Vier-Augen-Gespräch gesagt, dass er sich schon wünschen würde, die Interessen Südtirols öfter und intensiver hier im Parlament zu vertreten.

Meine Damen und Herren, aber was heute tatsächlich als Antrag der Bundesregierung auf der Tagesordnung steht, ist etwas, das einem tatsächlich sauer aufstoßen muss, werden doch in einer ganz merkwürdigen Interpretation, einer Rechtsauslegung, die es bis dato nicht gab, die Interessen Südtirols nicht nur massiv gefährdet, sondern tatsächlich eingeschränkt – und das durch jenes Land, das eigentlich die Schutzrolle über Südtirol innehaben und ausüben sollte.

Die Grundprinzipien des Selbstbestimmungsrechts werden nämlich durch die Bundes­regierung – was wirklich weltweit einzigartig ist – dahin gehend interpretiert, dass das Recht der Südtiroler auf Selbstbestimmung durch die laufende, schon gehandhabte autonome Landesverwaltung bereits verwirklicht sei, meine sehr geehrten Damen und Herren. Nach dieser Auffassung ersetzen also in Zukunft Verwaltungsakte von Beam­ten jegliche Volksabstimmung über die eigene Zukunft – und das bei einem Land, das 1918 von Italien annektiert wurde, und zwar gegen den Willen der Bevölkerung! Das ist ein Skandal für eine Demokratie wie Österreich, so eine Rechtsauslegung überhaupt zuzulassen. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Wir Freiheitliche haben natürlich gegen diese Entwicklung massiv protestiert, weil wir der Ansicht sind, dass Selbstbestimmung nicht Autonomie gleichzusetzen ist. Wir haben diesbezüglich auch Rechtsgutachten eingefordert und zum Beispiel Völker­rechts­experten befragt, wie sie zu dieser Auslegung der Bundesregierung stehen. Wir haben den jüngst verstorbenen Universitätsprofessor und ehemaligen Bundesminister in der ÖVP-Regierung Dr. Hans Klecatsky gefragt, wie er dazu steht. Er hat die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und hat gesagt, das ist eine Rechtsansicht, die ist unfassbar.

Wir haben Herrn Universitätsprofessor Dr. Pernthaler um eine Stellungnahme gebeten. Er hat zuerst geglaubt, das sei ein Scherz, hat aber dann sogar ein Rechtsgutachten darüber erstellt, in dem er zu dem Schluss kam, dass diese Rechtsansicht durch nichts zu rechtfertigen und daher nicht vertretbar sei.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben, sind nämlich gravierend. Österreich hat 1977 die UNO-Menschenrechtspakte hier im Parlament beschlossen. Wenn also dieses Parlament diesen Beschluss getätigt hat, die Bundesregierung heute aber in ihrer Rechtsansicht das Selbstbestimmungsrecht der Autonomie gleichsetzt und eine Neuinterpretation vornimmt, dann sage ich: Dieses Haus hier und sonst niemand hat eine Neuinterpretation zu beschließen. Ansonsten gilt das, was 1977 hier in diesem Haus beschlossen wurde. Diese Rechtsansicht vertreten nicht nur wir, sondern fast alle Völkerrechtsexperten in Österreich. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Ein zweiter Punkt, der uns ganz wesentlich erscheint, ist: Durch den heutigen Be­schluss soll eine Weiterentwicklung der Autonomie in Südtirol in Gang gebracht werden, durch den Herrn Bundesminister, der hier in Marsch gesetzt werden soll, wobei ich weiß, dass er das gar nicht braucht, weil er sich ohnehin sehr viel in Südtirol aufhält und auch mit dem Herrn Landeshauptmann und anderen permanent in Kontakt steht. Es soll aber hier jemand in Marsch gesetzt werden, um eine Weiterentwicklung der Autonomie zu bewirken – wobei er das gar nicht kann!

Ich habe deshalb beim Ausschussvorsitzenden Josef Cap von der SPÖ angefragt, wie es sich denn mit diesem Antrag verhält, der heute zur Beschlussfassung vorliegt, und er hat mir zugestanden, dass die Entwicklung der Autonomie in Südtirol einzig und allein der Südtiroler Landesregierung, dem Landtag, dem Regionalrat und der Republik


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 184

Italien zukommt. Also eine Weiterentwicklung, wie sie hier im Antrag gefordert wird und hier beschlossen werden soll, ist gar nicht möglich. Wir sitzen hier erste Reihe fußfrei und sonst nichts!

Wenn wir die Rolle als Schutzmacht nun aber neu definieren, was heißt das für diese Rolle als Schutzmacht, die uns durch den Pariser Vertrag und durch das Paket 1992 zuteilwurde? Was heißt das dann? Italien wird sagen: Ja, wenn die Autonomie durch die Selbstbestimmung bereits erfüllt ist, wozu brauchen wir das dann noch? Wozu brauchen wir dann die Schutzmacht Österreich überhaupt noch? Und wissen Sie, wo das zuletzt zum Ausdruck gekommen ist, genau diese Frage Italiens, wozu man das noch braucht? – Im Zusammenhang mit der Erklärung zur Kriegserklärung vor ungefähr einem Monat. Da hat Italien gesagt: Dieses Südtirol und die dort lebenden Menschen sind mittlerweile 100 Jahre Bestandteil der Republik Italien, und die sollen sich jetzt verdammt noch einmal zu Italien bekennen. Sie sind Italiener und sind deshalb auch verpflichtet, die Kriegsfahne und die italienische Flagge in Italien und in Südtirol zu hissen! – Das war der Startschuss für diese Position Italiens, die wir, wenn wir das heute beschließen, auch noch fördern!

Ich weiß ja ganz genau, was dieser Antrag heute bewirken soll. Dieser Antrag ist ja nur ein Scheingefecht. Ich habe eine Information von jemandem aus dem Umfeld des Herrn Landeshauptmannes Kompatscher, der mir gesagt hat, wie das tatsächlich abläuft. Sie wollen mit diesem Antrag nur die tatsächliche, aktuelle Frage übertünchen, die dort unten derzeit vorherrscht, nämlich: Wird Österreich zustimmen, dass die Südtiroler die doppelte Staatsbürgerschaft, also die österreichische Staatsbürgerschaft zusätzlich zur italienischen, bekommen? Wir sollen jetzt monatelang über diesen heutigen Antrag in Südtirol reden und darauf schimpfen, dass Österreich Südtirol gar nicht mehr will – und alle damit verbundenen Konsequenzen.

Ich kann Ihnen in Südtirol, aber auch hier in Österreich eines versichern: Die Frei­heitliche Partei in Österreich wird versuchen, das zu verhindern. Sie werden es nicht schaffen, diese Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft einfach mit so einem Antrag vom Tisch zu wischen. Das soll ihnen nicht gelingen! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, besonders enttäuscht bin ich in diesem Zusammenhang auch von der SPÖ. Lieber Kollege Krist, du hast der „Südtiroler Tageszeitung“ ein Interview gegeben, das spricht Bände. Es steht im Wesentlichen drinnen, dass es nie mehr zu einem Referendum kommen soll, zur Selbstbestimmung. Das wiederum konterkariert den Beschluss des Südtiroler Landtages. Auch der heutige Beschluss würde diesen Beschluss des Südtiroler Landtages konterkarieren, der vor zwei Monaten gefasst wurde. Vor zwei Monaten hat der Südtiroler Landtag nämlich beschlossen, dass das Selbstbestimmungsrecht nach den UN-Menschenrechtspakten natürlich für Südtirol nach wie vor aufrecht ist und Gültigkeit hat, und der Herr Landeshauptmann Kompatscher hat dem mit seiner Südtiroler Volkspartei zugestimmt.

Wenn wir heute meinen, dass dieses Selbstbestimmungsrecht über die selbst verwirk­lichte Autonomie ohnehin schon obsolet sei, ja dann kann so etwas nicht funktionieren.

Kollege Krist, die SPÖ hat sich mit dieser Position meilenweit von den Positionen eines Bruno Kreisky entfernt, denn Bruno Kreisky war es, der einen Staatssekretär Ludwig Steiner, der kürzlich verstorben ist, gemaßregelt hat, als er mit diesem Vorschlag, dieser heute wieder aufgetauchten Interpretation zu ihm kam. Er hat darüber sogar einen geheimen Aktenvermerk angelegt und sich darüber geäußert, in welcher massiven Form die ÖVP über Ludwig Steiner bei ihm interveniert hat, diese heutige, gängige, wieder aufgetauchte Rechtsinterpretation überhaupt auszusprechen zu wagen. Das heißt, die SPÖ ist hier nicht auf den Spuren Bruno Kreiskys, eines wahren Freundes Südtiroler Interessen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 185

Welche Reaktionen das mittlerweile in Südtirol ausgelöst hat, darf ich Ihnen ganz kurz auch noch zitieren. Ich zitiere den Südtiroler Schützenbund:

Sie sagen, wenn Autonomie Unabhängigkeit bedeutet, oder vielmehr bedeuten würde, könnte man dem zustimmen, tut es aber leider in der Diktion Hermann Gahrs nicht, und im Sinne des Pariser Vertrages schon erst recht nicht. – Zitatende.

Die Freiheitlichen unter Pius Leitner sagen:

Durch den Beschluss der österreichischen Bundesregierung könnte man den Eindruck gewinnen, dass das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler bereits verwirklicht sei. Dies würde aber bedeuten, dass die Südtiroler einem Verbleib bei Italien zugestimmt haben, was natürlich nie der Fall war. – Zitatende.

Und die Südtiroler Freiheit mit Sven Knoll sagt:

Wenn das die Interpretation von Autonomie und Selbstbestimmungsrecht ist, dass kein Volk für Österreich mehr das Recht auf Selbstbestimmung im Sinne der UN-Men­schenrechtspakte hat, sondern lediglich eine Autonomie, in welcher Form auch immer, dieses Recht ersetzt, dann wirft sich die Frage auf, ob es für Österreich ausreichen würde, wenn Russland der Krim eine Autonomie gewährt, um die sogenannte Annexion zu legitimieren. – Zitatende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann Sie nur ersuchen, in sich zu gehen, die Konsequenzen Ihres Abstimmungsverhaltens zu überdenken und zu berücksich­tigen, welche Signalwirkung Ihr Abstimmungsverhalten auch in Südtirol hat! Bedenken Sie, wir haben vertragsmäßig die Schutzrolle gegenüber diesen Menschen, und deshalb ist diese Entscheidung nicht leichtfertig zu treffen. Ich ersuche Sie, Ihr Abstim­mungsverhalten danach zu orientieren! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl.)

17.24


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. – Bitte.

 


17.24.35

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Neubauer hat jetzt relativ emotional die Situation in Südtirol geschildert. (Abg. Schimanek: Südtirol ist uns ein Herzens­anliegen!) Kollege Neubauer, ich kann mit ruhigem Gewissen versichern, dass wir regelmäßig und sehr dauerhaft die Interessen Südtirols vertreten – auf verschiedenen Ebenen, auf Abgeordnetenebene, auf Regierungsebene bis zum Bundespräsidenten, und über laufenden parlamentarischen Austausch.

Es hat Sitzungen gegeben, wo die FPÖ beim Termin mit Herrn Landeshauptmann Kompatscher durch Abwesenheit geglänzt hat und nicht dabei war. (Abg. Schimanek: Sind nicht eingeladen worden! – Abg. Neubauer: Wenn dir sonst nichts einfällt !) Daher, glaube ich, sollten wir einmal das Ganze aus der Sicht sehen, dass es über Jahre hinweg den Südtirol-Ausschuss gibt, der von mir immer eingefordert wurde, der auch Aktivitäten setzt, mit Veranstaltungen und vielem mehr. Immerhin ist dieser Südtirol-Unterausschuss eingerichtet, um den Autonomiebericht zu diskutieren, andere Fragen werden natürlich im Außenpolitischen Ausschuss behandelt.

Mit diesem Antrag entsprechen wir einem Wunsch von Südtirol, das Selbstbestim­mungsrecht zu unterstützen. Grundlage ist der Pariser Vertrag – war es in der Vergan­genheit und wird es auch in Zukunft sein.

Ich glaube, die Südtiroler selbst kommen ihrer Verpflichtung nach, dieses Selbst­bestim­mungsrecht in ihrem politischen Tun und Handeln auszuüben. Für Österreich besteht überhaupt kein Anlass, diese völkerrechtlich abgesicherte Südtirol-Autonomie


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in Frage zu stellen. Das Selbstbestimmungsrecht wird auch in Zukunft Grundlage für die Entwicklung Südtirols und die Beziehungen zwischen Österreich und Südtirol sein.

Die Südtirol-Autonomie ist im Besonderen ein Beispiel, wo in der Gesetzgebung, aber natürlich auch in der ganzen Verwaltung, in der Selbstverwaltung die Selbstbestim­mung gelebt wird. Kollege Neubauer, es hat kürzlich das Finanzabkommen gegeben, das hast du massiv kritisiert. In der Zwischenzeit sind selbst die Oppositionsparteien in Südtirol der Meinung, dass das gerade für die Zukunft viel Sicherheit bietet und alles andere ein gefährlicher Weg gewesen wäre.

Also insgesamt, glaube ich, hat die Südtirol-Autonomie internationale Unterstützung, und das ist ein einzigartiges Modell – auch wenn du noch so lustig lächelst, mir ist nicht zum Lachen. Es geht darum, dass man diese Dinge ernsthaft macht und nicht nur mit Emotionen unterstützt, mit gegenseitigen Vorwürfen und Anschüttungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher ist eines ganz klar: Wir werden auch in Zukunft die Interessen Südtirols wahr­nehmen, und ich möchte die Aktivitäten von Bundesminister Kurz hervorheben, der laufend und fast tagtäglich im Kontakt mit Philipp Achammer und der Südtiroler Landesregierung ist. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Wir werden Südtirol auch in der Weiterentwicklung unterstützen, wenn es um die Europaregion Tirol geht. Eines ist ganz klar: Wir werden versuchen – neben der Selbst­bestimmung, neben der Autonomie –, auch die neuen Chancen, die sich in einem gemeinsamen Europa bieten, zu nützen. Das ist, glaube ich, moderne Politik, und das hilft Südtirol weiter, sich wirtschaftlich und politisch weiterzuentwickeln. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.27


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


17.27.51

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Parlament! Meine Damen und Herren! Es ist immer Vorsicht geboten, wenn ein ÖVPler in der Südtirol-Frage hier steht und verspricht, dass Dinge besser werden. Ich möchte ein bisschen in der Geschichte zurückgehen.

Sie erinnern sich vielleicht an die Widerstandskämpfer in den früheren Jahren, der Name Georg Klotz wird Ihnen vielleicht bekannt sein, ein sehr bekannter Widerstands­kämpfer. Der hat sich auch auf die ÖVP verlassen – und wurde verlassen. Das muss man einmal klar sagen. Meine Damen und Herren, das ist die Wahrheit, und deshalb bin ich auch vorsichtig, wenn von der ÖVP etwas kommt. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ. – Abg. Podgorschek: Es ist ja so!)

Das Selbstbestimmungsrecht wurde den Südtirolern beim Pariser Vertrag zugesagt, ja, aber denken Sie nach: Wie hat sich Italien in der Geschichte daran gehalten? Wurde das wirklich vollzogen? – Bis heute nicht. Und ich glaube, dass es notwendig ist, dass wir als Österreicher unsere Schutzfunktion, unsere Schutzmachtfunktion vollziehen und den Südtirolern Gewehr bei Fuß stehen.

Meine Damen und Herren, das ist ein wichtiger Punkt, dass wir Österreicher auf die Südtiroler Bevölkerung schauen. Das sind wir ihnen schuldig! Wir haben es ihnen x-mal versprochen und leider auch in der Vergangenheit nicht oft gehalten. Das ist etwas, wo wir uns am Krawattl nehmen und für unsere Südtiroler kämpfen müssen! Sie wissen, wir haben es im Ausschuss diskutiert, wie dort nach wie vor Unrecht über dem Recht steht. Das gilt es zu reparieren. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)


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Meine Damen und Herren, wir haben nicht nur die verdammte Pflicht, unsere Schutzmachtfunktion zu vollziehen, sondern auch die Interessen der Südtiroler hier im österreichischen Parlament zu vertreten. Deswegen gibt es ja auch diesen Südtirol-Unterausschuss.

Ich sage Ihnen eines – ich habe leider nicht mehr viel Zeit –: Lassen Sie uns zusam­men für die Südtiroler kämpfen! Lassen Sie uns gute Entscheidungen treffen und nicht Pseudo-Entscheidungen – wie man es leider ganz, ganz gern in Regierungskreisen macht, um sagen zu können, man hat etwas gemacht –, sondern machen wir mit­einander etwas Gescheites, mit den Südtirolern gemeinsam! Holen wir sie ins Boot, sie sind jederzeit da!

Wir haben dann im Herbst sowieso eine gemeinsame Sitzung. Das wäre der richtige Weg, dann haben wir unsere Schutzmachtfunktion erfüllt und Italien gezeigt, wo der Bartl den Most holt. – Danke. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Pendl.)

17.30


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.

 


17.30.19

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Außen­minister! Hohes Haus! Dem gemeinsamen Entschließungsantrag der Abgeordneten Lopatka, Schieder, Vavrik ist eigentlich aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen, und daher nur ein paar grundsätzliche Worte zum Thema.

Österreich nimmt seine Schutzmachtfunktion für Südtirol verantwortungsbewusst und im Dialog mit unseren Partnern wahr. Dialog, regelmäßige Kontakte und enge Bezie­hungen in bester nachbarschaftlicher Zusammenarbeit stehen dabei im Vordergrund. Es ist eben wenig hilfreich, ständig Probleme herbeizureden oder mit unzähligen Presseaussendungen zu Südtirol innenpolitische Mücken zu außenpolitischen Elefan­ten hochzustilisieren. (Abg. Neubauer: Das ist die Rede vom letzten Mal!)

Der Südtiroler Landeshauptmann und die Südtiroler Landesregierung arbeiten kon­sequent und dynamisch, und davon können wir uns immer wieder überzeugen, am Ziel der Vollautonomie, und trotz teilweise turbulenter Politik in Rom gelingt es immer wieder, geschickt ein Stück diesem Ziel näherzukommen. Daher sind alle Zwischen­rufe, die dramatische Szenarien zwischen Rom und Südtirol zeichnen, falsch und wenig hilfreich. Es ist das gute Recht der Opposition in Südtirol – Freund Sven Knoll bedenkt uns immer wieder mit E-Mails, Bitten und Anfragen –, kritisch zu sein, es ist aber auch unser gutes Recht, nicht alles, was von der Opposition kommt, zu kom­mentieren oder das unterstützen zu müssen.

Es liegt uns SozialdemokratInnen fern, auch Watschen zu verteilen, wie es heute in der „Südtiroler Tageszeitung“ steht, dass Sven Knoll eine Watsche bekommt, weil dieser Entschließungsantrag beschlossen wird. Das liegt uns fern, auf diese Idee würden wir nicht kommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es liegt uns auch fern, ständig uneingeladen Ratschläge zu erteilen – und übrigens: Ich habe weder ein Interview gegeben noch mit irgendeinem Redakteur im letzten halben Jahr in Südtirol telefoniert oder Sonstiges; dies nur zur Information. (Abg. Neubauer: Woher kommt dann der ?)

Lieber Kollege Neubauer, ich gratuliere zum schauspielerischen Talent, aber wir kennen uns ja schon seit vielen Jahren. Du bist ein flammender Südtirol-Freund – ich auch. Ich schätze dein Engagement. Ich bin halt ein bisschen leiser und suche nicht immer die mediale Öffentlichkeit, aber es löst halt wie immer – auch bei diesem Thema – ein mächtiges Rauschen im Blätterwald aus, und gestern und heute kommen


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die Anrufe: Um Gottes willen, was hat denn der Neubauer schon wieder, weil er schon wieder so böse wird?!

Mir fällt dann immer dieser Ausspruch ein: „Es kann der Frömmste nicht im Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.“ – Friedrich Schiller, „Wilhelm Tell“. Das meine ich jetzt natürlich nicht wörtlich (Abg. Neubauer: Hast ihn gelesen auch, den Schiller, oder zitierst ?), aber mir fällt halt der Spruch ein, ich kann nichts dafür.

Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass der Außenminister und auch die gesamte Bundesregierung die Autonomieentwicklung in Südtirol auch künftig verant­wortungsbewusst begleiten und unterstützen werden.

Abschließend möchte ich aus gegebenem Anlass, aber auch aus innerster Über­zeugung Folgendes feststellen: Zu einer vollwertigen Autonomie gehört auch das Recht einer eigenständigen Gewerkschaftsbewegung, welches in Südtirol nach einem langen und mühsamen Anerkennungskampf durch die Gleichstellung des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes zwar verwirklicht wurde, aber seit dem 50-jährigen Bestehen – das war, glaube ich, 2013 – als Vertretung der deutsch- und ladinisch­sprachigen ArbeitnehmerInnen in Südtirol ständig durch minderheitenfeindliche Aktionen sowohl von nationaler Seite als auch vonseiten der römischen Vertretungen in Südtirol infrage gestellt wird.

Eine eigenständige Gewerkschaftsbewegung und somit den ASGB als wichtigen Pfeiler der Südtirol-Autonomie gilt es genauso zu schützen wie alle anderen essen­ziellen Bereiche einer umfassenden Autonomie. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.34


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


17.34.16

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon im letzten Unterausschuss zu Südtirol hatten wir eine sehr emotionale Debatte, nicht nur zum Selbstbestimmungsrecht, sondern auch zur doppelten Staatsbürgerschaft oder zur Möglichkeit der Staatsbürgerschaft.

Da sind viele Fragen aufgekommen, die natürlich nicht ad hoc beantwortet werden können, nämlich unter anderem, welche Menschen dann tatsächlich eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragen könnten. Diese Debatte haben wir schon im Unteraus­schuss geführt, denn dann geht es schon auch darum, zu sagen, wer dann beantragen darf und wer nicht, obwohl er oder sie tatsächlich auch in Südtirol wohnhaft ist.

Es gibt aus unserer Sicht eine Diskrepanz, die so einfach nicht lösbar ist, und schon gar nicht in der Europäischen Union. Immerhin sind wir alle Teil der Europäischen Union, und wenn wir das europäische Recht irgendwann einmal weiterentwickeln würden, dann könnten wir – irgendwann in der Vision – möglicherweise europäische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen haben; und dann haben wir diese Diskussion gar nicht mehr, ob es eine Doppelstaatsbürgerschaft Italien/Südtirol und Österreich geben sollte.

Das heißt, ich finde, dass die Debatte viel emotionsloser geführt werden sollte und auch tatsächlich alle einbezogen werden sollten. Sie schreiben in Ihren Antworten immer, dass es ja um den Willen der Südtiroler ginge. Ich kenne auch Südtiroler und Südtirolerinnen, und da geht es nicht um alle Südtiroler und auch nicht um alle Südtirolerinnen. (Abg. Neubauer: Aber eine demokratisch legitimierte Verwaltung !) Man muss genau aufpassen, wie Anträge dann auch tatsächlich ankommen.


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Ich finde, der Antrag ist ein klares Signal, er zielt auf die Unterstützung, auf die Weiter­führung ab. Das ist das, was Österreich tun sollte, und deshalb stimmen wir dem auch zu. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neubauer: Auch wenn es nicht geht!)

17.36


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzte Wortmeldung dazu: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


17.36.10

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich habe mich wegen ein paar Äußerungen zu Wort gemeldet, die einerseits der Kollege Neubauer, dann aber auch der Kollege Hagen gemacht haben.

Ich spreche jetzt bewusst als jemand, der starke familiäre Beziehungen ins Südtirol hat und sehr häufig dort war, schon als Kind, und die Mentalität der Menschen dort schätzt und auch mitbekommen hat, wie froh die Menschen in Südtirol sind, dass sich die Situation entspannt hat, dass es heute ein Zusammenleben gibt, das wirklich auf Augenhöhe geschieht – wonach sich die Menschen in Südtirol sehr, sehr lange gesehnt haben. Und da, Herr Kollege Neubauer, von Kriegserklärungen zu sprechen und ein derartiges Vokabular zu gebrauchen, das führt uns genau in die falsche Richtung. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das führt uns in Richtung Konfrontation – und das ist nicht jenes Klima, das wir, glaube ich, in diesem Zusammenhang brauchen.

Aber ich glaube, das, was der Kollege Hagen hier gemacht hat, nämlich einen Terroristen wie den Georg Klotz als „Widerstandskämpfer“ zu bezeichnen, Herr Kollege, das ist einfach dieses Hauses unwürdig. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Abg. Hagen: Der ist sogar von der ÖVP gestützt und gefördert worden!)

Einen Mann, der in einer ganzen Reihe von Prozessen zu insgesamt über 50 Jahren verurteilt worden ist (Abg. Neubauer: Stimmt nicht! Ist ja nicht wahr! – Abg. Hagen: Sie wissen aber schon !), einen Mann, der verantwortlich dafür ist, dass es bei diesen Anschlägen Tote gegeben hat, einen Mann, der beteiligt war an einem Terrorattentat auf die Brennerbahn, bei dem es Dutzende von Toten geben hätte können, so einen Mann hier im österreichischen Parlament als Widerstandskämpfer zu bezeichnen, das schlägt einfach dem Fass den Boden aus! Das ist dieses Hauses nicht würdig!

Ich würde meinen: Entschuldigen Sie sich dafür und denken Sie bei Ihrer Wortwahl ein bisschen mehr darüber nach, welche Folgen solche Ausdrücke haben! (Abg. Hagen:  das Buch von der Eva Klotz lesen, dann denken Sie ein bisschen anders!) Wenn wirklich, wie der Kollege Neubauer sagt, hier viele, viele Südtiroler zusehen – ich sehe da oben zwar niemanden, aber vielleicht sind sie an Fernsehgeräten –, dann ist eines klar: Das schürt die Gegensätze, das schürt Hass, das schüttet Öl ins Feuer!

Das wollen wir alle nicht, wir wollen eine friedliche Lösung! Wir sind auf einem guten Weg dazu. Beteiligen Sie sich daran! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Abg. Hagen.)

17.38

17.38.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, seinen Bericht 761 der Beilagen hinsichtlich des Antrages 820/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.


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Nun stimmen wir ab über die dem Ausschussbericht 761 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler.

Wer dafür ist, gebe wiederum ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 103.)

17.40.0125. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1218/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Menschenrechtsverletzungen im Iran (762 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


17.40.13

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Wien finden die Atomverhandlungen statt, die Fünf-plus-eins-Gruppe mit dem Iran. Wir sind sozusagen vor allem über die Medien live dabei, und immer noch wird darum gerungen, in welchem Ausmaß der Iran künftig sein Atomprogramm tatsächlich nutzen wird, und natürlich auch, wie die Inspektionen aussehen.

Der Iran und vor allem sein Außenminister Sarif ist sehr darauf bedacht, weltoffen und gesprächsbereit zu wirken, und diese Offenheit ist wahrscheinlich auch wichtig in diesen Gesprächen. Gleichzeitig scheint es aber so zu sein, dass diese Offenheit und auch diese Gesprächsbereitschaft innerhalb des Landes nicht zu spüren sind.

Menschen, die sich aktiv für Menschenrechte einsetzen, Menschen, die sich aktiv für Frauenrechte einsetzen, werden weiterhin restriktiv verfolgt, verhaftet und verurteilt. Frauenrechte öffentlich einzufordern bedeutet im Iran die Todesstrafe. Politisch An­ders­denkende, Oppositionelle werden restriktiv verfolgt. Meinungsfreiheit, Medien­freiheit, Versammlungsfreiheit, all das ist nicht möglich in einem Land wie dem Iran.

Die Anzahl der Hinrichtungen ist in den letzten Monaten rapid gestiegen. Deshalb haben auch Anfang Juni 2015 220 Europaabgeordnete aller Fraktionen eine gemein­same Erklärung an den Iran unterschrieben, endlich von den Hinrichtungen abzu­sehen, politische Gefangene freizulassen, die Unterdrückung von Frauen zu beenden und die Menschenrechte der iranischen Bevölkerung auch tatsächlich zu achten.

Für die Verbesserung der Menschenrechte braucht es einen Schulterschluss aller. Wenn mit dem Iran auch weiterhin verhandelt wird und wenn möglicherweise auch die Sanktionen unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich zurückgenommen werden, muss umso mehr hingeschaut werden, wie die Menschenrechtssituation im Land ist.

Deshalb haben wir einen Antrag eingebracht. Dieser wurde von den Regierungs­frak­tionen abgelehnt, und es wurde von ihnen ein eigener Antrag eingebracht, der meiner Ansicht nach ein erster Schritt ist, aber nicht alle Punkte beinhaltet, die wichtig wären und auf die man genau hinschauen sollte. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)

17.42


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm zu Wort. – Bitte.

 



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17.42.50

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Dem Antrag der Grünen wäre grundsätzlich natürlich zuzustimmen, diese Punkte sind auch zu begrüßen, allerdings fehlt uns, fehlt mir die explizite Erwähnung der Situation der Frauen im Iran. Wir müssen bedenken, dass der Iran bis zum heutigen Tag die Frauenrechtskonvention oder die Anti-Folter-Konvention weder unterschrieben noch ratifiziert hat, obgleich Erstere bereits im Jahr 2004 vom iranischen Parlament angenommen worden war. Wir könnten auch Ratifizierungen wie die der UN-Konvention für die Rechte des Kindes 1994 und anschließende Unterzeichnungen von Zusatzprotokollen als großen Fort­schritt bezeichnen, nur ist dem nicht so, denn die Realität sieht ganz anders aus.

Die Einhaltung von Menschenrechten und im Speziellen der Rechte von Kindern und Frauen bilden ein zentrales generelles Menschenrechtsproblem in Bezug auf den Iran. So sind die Frauen im Iran einer umfassenden und systematischen Diskriminierung und Bedrohung in nahezu allen Lebensbereichen ausgesetzt. Seit mehreren Jahr­zehnten haben Tausende von Frauen im Iran ihr Eintreten für Demokratie und Men­schenrechte mit dem Leben bezahlt, und auch heute sitzen Tausende Frauen in Gefängnissen beziehungsweise Todestrakten.

Daher bin ich sehr froh darüber, dass dieser Entschließungsantrag seitens meiner Kollegin Claudia Durchschlag und des Herrn Kollegen Cap im Ausschuss eingebracht wurde, in dem zusätzlich zur Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte sowie der Meinungsfreiheit vor allem auch ein Ende der Unterdrückung von Frauen gefordert wird.

Im Übrigen hoffe ich sehr, dass die Atomverhandlungen einen positiven Abschluss finden werden, denn damit verbinde ich auch ein besseres internationales Klima und vor allem eine positive Entwicklung in Richtung Demokratie und Menschenrechte speziell für Frauen und Kinder. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.44


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.

 


17.45.00

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Kollegin Schittenhelm hat jetzt gerade zu Recht gesagt, was in dem einen Antrag gefehlt hat, nämlich die explizite Erwähnung der Frauen. Was Sie aber nicht gesagt haben, Frau Kollegin, ist, was im Regierungsantrag fehlt, was aber ursprünglich im Antrag der Frau Kollegin Windbüchler-Souschill drinnen gestanden ist und was ich doch für sehr essenziell halte.

Im Wesentlichen sind die zwei Anträge weitgehend gleich. Der eine Teil, in dem sie sich unterscheiden, ist die explizite Erwähnung der Frauen, der andere Teil, der unter­schiedlich ist, ergibt sich daraus, dass im Antrag der Regierungsparteien explizit auf die Atomverhandlungen Bezug genommen wird, und der Absatz von der Kollegin Windbüchler-Souschill, der dann herausfällt, ist, dass der Außenminister sich explizit dafür einsetzen soll, dass alle politischen Gefangenen sofort freigelassen werden, dass die UN-Resolution für ein weltweites Moratorium von Hinrichtungen im Hinblick auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert werden soll und dass alle zum Tode Verurteilten begnadigt werden.

Das macht jetzt einmal stutzig. Man könnte vermuten, dass die Regierungsparteien kein sonderliches Interesse daran haben, dass man sich genau für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Das glaube ich jedoch nicht, weil ich davon überzeugt bin, dass


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wir alle hier im Parlament großes Interesse daran haben, dass die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird.

Jetzt könnte man glauben, dass Sie als Regierungsparteien gemeinsam davon aus­gehen, dass das ja ohnedies miteinbezogen wird, nämlich in das Sich-Einsetzen für Menschenrechte im Iran. Da sind Sie aber einem Irrtum aufgesessen, weil es ja doch so ist – und das sollten Sie an und für sich wissen –, dass das Verbot der Todesstrafe per se nicht ein Menschenrecht ist, denn die Europäische Menschenrechtskonvention hat das erst in einem Zusatzprotokoll festgelegt, dass die Todesstrafe abgeschafft wird, und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte findet es überhaupt keine Erwähnung.

Das heißt, Sie haben hier einen expliziten Teil aus diesem Antrag herausgenommen, der aber explizit Erwähnung finden sollte, weil die Todesstrafe ja, wie wir uns in Europa auch darauf geeinigt haben, die ultimativste Verletzung der Menschenrechte ist, nämlich weil Sie jemanden in seinem Recht auf Leben beschneidet. Das ist also schon einigermaßen skurril, und ich verstehe nicht, wieso das hinaus soll. Ich bin überzeugt davon, dass wir alle hier im Saal für die Abschaffung der Todesstrafe sind, und ich bin auch überzeugt davon, dass der Herr Außenminister für die Abschaffung der Todes­strafe ist. Wieso man das hier herausnimmt und was da dahinter ist, leuchtet mir nicht ein. Vielleicht wird Kollege Cap es jetzt erklären.

Ich glaube nur, das Problem ist, es gibt keine Erklärung dafür, denn diese explizite Erwähnung ist essenziell und Sie können sie eigentlich in keiner Art und Weise wegargumentieren. Das einzige Argument wird sein, dass man einem Oppositions­antrag nicht zustimmen wollte und diesen daher in einer leicht veränderten Fassung selbst eingebracht hat. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Cap zu Wort. – Bitte.

 


17.47.53

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Zunächst sollte man einmal würdigen, dass diese Atomgespräche in Wien stattfinden. Ich halte das für ein ganz wichtiges Signal. Zweitens ist es wichtig, dass es in dieser Region zu einer Befriedung kommt. Am besten wäre es, wenn es überhaupt eine atomwaffenfreie Region wäre. Das würde nämlich auch Israel mit einbeziehen und allfällige andere Länder, die sich auf diesem Weg befinden könnten.

Nicht umsonst bemühen sich da jetzt Außenminister wichtigster Länder, unter anderem auch der USA, dass es zu diesem Abkommen mit dem Iran kommt. Ich halte das auch für ganz entscheidend. Ich glaube, wenn es dazu kommen könnte und die Wirt­schaftssanktionen aufgehoben werden, dass das letztlich auch eine Chance bietet, Wirtschaftsbeziehungen aufzunehmen, die Stabilität des dortigen Regimes vielleicht sogar zu erschüttern und einen Weg in Gang zu setzen, der den Iran als einen wichtigen Bündnispartner definieren würde, auch im Kampf gegen den Islamischen Staat und im Kampf dafür, dass es in dieser Region zu einer politisch stabilen und wirtschaftlich wichtigen Entwicklung kommt. – Das ist einmal ein wesentlicher Aspekt.

Der andere Aspekt ist: Wir könnten jetzt über die Todesstrafe diskutieren. Wir alle sind gegen die Todesstrafe, mein Vorredner hat es vorhin angesprochen; er wollte auf seine Frage eine Antwort haben, und ich kann diese auch geben: Wir können auch über die Todesstrafe in den einzelnen Staaten der USA reden, die übrigens jetzt gerade in Wien am Verhandlungstisch sitzen. Wir könnten auch über Menschenrechtsverletzungen durch Guantanamo reden, wir könnten über Menschenrechtsverletzungen zum Beispiel


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durch die Bombardierung des Gazastreifens reden. Wir könnten reden über die Men­schenrechtsverletzungen und die Todesstrafe in Ägypten. Ich habe mit den Moslem­brüdern so etwas von nichts am Hut, das kann ich Ihnen gar nicht sagen, aber einen gewählten Präsidenten mit der Todesstrafe zu bedrohen, überhaupt gleich Abgeord­nete mit der Todesstrafe zu bedrohen und, und, und – also das ist eine ganze Latte! Ich bin auch dafür, dass wir darüber sprechen, ich glaube nur, jetzt in diesem Punkt ist es ganz besonders wichtig, dass wir auf etwas nicht hereinfallen: eine Diskussion ausschließlich nur über die innere Situation im Iran zu führen und damit vielleicht auch noch eine Blockade zu errichten, aufgrund deren es nicht zu diesem Übereinkommen kommt.

Dieses Übereinkommen ist wichtig. Es wird momentan von zwei Leuten hintertrieben: Der eine ist Ali Rafsanjani mit seiner dummen, blödsinnigen Äußerung über Israel – was nur aufs Schärfste zu verurteilen ist –, und der zweite ist der Herr Netanyahu selbst, der anscheinend nicht daran interessiert ist und da herumintrigiert im Kongress, im Senat, in Amerika und überall und dem Obama und dem Kerry das Leben schwer macht. Und da, muss ich sagen, ist es wichtig, dass man wirklich alle Kräfte hier in Bewegung setzt und alles unternimmt.

Und Wien allein mit seinem Verhandlungsort und damit, dass das hier als sehr wichtig erkannt wird, ist da ein Angebot von unserer Seite, dass es zu diesem Übereinkommen im Interesse von uns allen kommt. Denn ich glaube, dass das eine ganz, ganz heikle, schwierige Region ist und dass es da ganz entscheidend ist, dass wir dort Verän-derungen im Interesse des Friedens, der auch für uns so entscheidend ist, erwirken können. Daher sollten wir diesbezüglich auch hier im Hohen Haus gemeinsam vorgehen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.51


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.

 


17.51.21

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! – Er ist jetzt nicht anwesend. – Josef Cap hat schon recht, wenn er davon spricht, dass es immer sehr heikel ist, wenn man ein bestimmtes Land und dort eine bestimmte Situation herauspickt, aber manchmal ist es auch notwendig, Dinge an Beispielen festzumachen. Im Prinzip ist es so, dass die Menschenrechtsverletzungen im Nahen und Mittleren Osten natürlich auch aus freiheitlicher Sicht massiv zu verurteilen sind, im Pauschalen, und sie zeigen deutlich, dass die Vorbehalte, die wir gegen jegliche religiöse Intoleranz und vor allem gegen radikale Tendenzen haben, berechtigt sind.

Wenn in Regionen Säureattacken auf unzureichend verhüllte Frauen, Steinigungen und religiös motivierte Hinrichtungen stattfinden, ist das natürlich in keiner Weise mit unseren westlichen Werten zu vereinbaren. Religionsfreiheit muss dort ihre Grenzen finden, wo die körperliche und seelische Integrität von Andersdenkenden gefährdet ist oder die Gleichstellung von Frauen infrage gestellt wird.

Nun könnte man sagen, das geht uns alles nichts an, und könnte mit der Souveränität der Staaten argumentieren. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass die Menschen­rechtsverletzungen, wo immer sie stattfinden, von uns – und das ist eine moralische Verpflichtung – aufzuzeigen und zu ächten sind.

Die Geschichte lehrt uns, dass Länder, die die Rechte ihres Volkes, inklusive der Religionsfreiheit, achten, letztlich gerechter, friedvoller und erfolgreicher sind. In Län­dern, in denen die Religionsfreiheit eingeschränkt ist, herrschen dagegen Instabi­lität, Gewalt und Extremismus.


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Das ist ein schönes Zitat. Ich hätte gerne, dass es von mir kommt, aber diese Feder stecke ich mir nicht an den Hut. Es stammt aus einer Rede des Präsidenten Obama anlässlich einer Veranstaltung – egal jetzt, welcher; es kommt von ihm. – Ich möchte jetzt aber daran schon ein Beispiel festmachen, das auch aus dem Iran stammt.

Dort gibt es den Pastor Saeed Abedini. Dieser ist nun seit ungefähr 30 Monaten im Gefängnis eingesperrt. Im Juni 2015, am tausendsten Tag seiner Gefangenschaft, wurden eine Million Unterschriften gesammelt, eine Million Menschen haben eine Petition unterschrieben, ihn sofort freizulassen. Abedini konvertierte in den frühen zweitausender Jahren vom Islam zum Christentum, reiste 2012 in den Iran, um ein Waisenhaus aufzubauen, und wurde kurz darauf verhaftet.

Dass Pastor Saeed im Iran an die 100 Hauskirchen in 30 iranischen Städten gegründet hatte, genügte dem dortigen Regime, ihn wegen Unterminierung der Regierung, Gründung und Vernetzung von christlichen Hauskirchen und des Versuchs, die Jugend vom Islam wegzuführen, zu acht Jahren Gefängnis zu verurteilen.

Er ist in einer Anstalt, die von Experten als überfüllt, inhuman und lebensgefährlich beurteilt und verurteilt wird. Und sollte er von dort nicht freigelassen werden, so muss man wirklich davon ausgehen, dass es eigentlich ein Todesurteil ist, das hier ge­sprochen worden ist.

Ich erzähle das deswegen, weil man, wie ich vorhin gesagt habe, manchmal wirklich anhand von Beispielen – und das ist so ein Beispiel – auch die Absurdität mancher Gesetzeslagen in diesen Ländern aufzeigen muss. Und ich erwarte mir von unserem Außenminister, dass er da aktiv wird – und ich glaube, vernehmen zu können, dass er da schon einmal ein bisschen aktiv geworden ist, aber offensichtlich nicht aktiv genug. Denn wir als diejenigen, die auch jetzt die Atomgespräche hier ausrichten, haben genug Gelegenheit, von der Regierungsbank aus genau auf diese Punkte einzuwirken.

Deswegen appelliere ich an Sie, Herr Außenminister, in dieser Causa tatsächlich aktiv zu werden. Und ich kann auch nur darum bitten, dass auch wir, jeder Einzelne hier im Haus, wenn es so weit ist, uns diesem Thema nicht verschließen, sondern unsere Stimme erheben. Für die Menschenrechte allenfalls auch einzutreten ist eine edle Sache. (Beifall bei der FPÖ.)

17.55


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. – Bitte.

 


17.55.31

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerne wäre ich heute hier gestanden und hätte die erfolgreichen Verhandlungen bejubelt. Es war ja so geplant, dass am Dienstag in der Nacht die Frist für die Verhandlungen zu Ende gegangen wäre, und ein erfolgreicher Ausgang wäre Gegenstand eines schönen Debattenbeitrags hier gewesen.

Aber nicht nur ein Debattenbeitrag wäre das gewesen, sondern, wie auch Kollege Cap schon gesagt hat, ein atomwaffenfreier Iran wäre ein sehr notwendiger und wichtiger Beitrag für den Frieden in dieser Region und auch für die Menschen im Iran. Wenn dieser 13 Jahre andauernde Streit zwischen den USA und dem Iran beigelegt würde und damit auch die Wirtschaftssanktionen zu Ende gingen, würde das auch sehr helfen – nicht nur unserer Wirtschaft, sondern vor allen Dingen der Bevölkerung im Iran.

Selbstverständlich, sehr geehrte Damen und Herren, sind Menschenrechte unteilbar, selbstverständlich müssen wir sie immer und überall dort, wo sie verletzt werden,


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verteidigen, und selbstverständlich – und das sage ich auch als Mitglied des Euro­parates – ist immer und überall, wo die Todesstrafe ausgesprochen und exekutiert wird, darüber zu reden, und nicht nur darüber zu reden, sondern dafür einzutreten, dass sie nicht nur nicht mehr angewendet wird – weder vollstreckt noch ausge­sprochen wird –, sondern auch aus den Strafgesetzbüchern eliminiert wird. Ob das nun in den USA, in Japan oder im Iran ist, ganz egal, wo, die Todesstrafe hat in einem humanistischen Weltbild nichts, aber schon überhaupt nichts verloren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dietrich.)

In diesem Sinne möchte ich auch dafür plädieren, dass die Menschenrechte entsprechend eingehalten werden, vor allem auch, wenn es um die Rechte der Frauen geht, denn dass die Frauen im Iran in vielen Bereichen unterdrückt sind und werden, ist nicht nur bekannt, sondern ich hatte selber die Gelegenheit, bei einem Besuch im Iran, in Teheran und auch in Isfahan, zu sehen, wie die Situation dort ist, hatte die Gelegenheit, zu sehen, wie die Gesellschaft dort funktioniert.

Im öffentlichen Leben müssen Frauen nicht nur verschleiert sein, sondern sie sind in vielen Bereichen nicht gleichberechtigt. Es besteht eine Parallelwelt, das heißt, im privaten Bereich geht es anders zu, da wird westliche Lebensart gepflegt und auch gelebt. Diese sogenannten islamistischen Revolutionswächter – oder Tugendwächter, wie sie von vielen genannt werden – werden sehr gefürchtet. Die Unterdrückung der Frauen ist Faktum in diesem Land. Ich habe die Möglichkeit gehabt, mit vielen Exiliranerinnen zu sprechen. Sie sind immer wieder im Europarat, werden vorstellig und erzählen uns über die Situation in ihrem Land.

Da eine Verbesserung zu schaffen, wäre dringend notwendig, und dass auch Sie, Herr Bundesminister, sich entsprechend dafür einsetzen, dass es da zu Änderungen kommt. Dafür würde eine verbesserte wirtschaftliche Situation und eine Entspannung in diesem Raum auch einen Beitrag leisten.

Ich hoffe auf gute Verhandlungen, auf ein entsprechendes Übereinkommen dieser „5 plus 1“, auf einen atomwaffenfreien Iran und im weiteren Sinne auch auf eine Ver­besserung der Situation der Menschen im Iran, vor allem was die Menschenrechts­verletzungen und die Unterdrückung der Frauen betrifft. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Windbüchler-Souschill.)

17.59


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


17.59.40

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Wurm, das ist schon richtig, die Frauen im Iran sind sicher nicht gleichberechtigt. Ihre Stellung ist nicht vergleichbar mit jener der Frauen in Österreich.

Aber wenn Sie sich in der Region umschauen, dann ist der Iran geradezu ein Frauen­paradies – wenn Sie ihn mit Saudi-Arabien, den Emiraten, Oman, dem Jemen, dem Sudan und so weiter vergleichen. (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.)

Die Menschenrechte sind einfach ein universeller Wert. Die sind kein Spielball, der politisch eingesetzt werden kann, wenn man entweder super politisch korrekt sein oder die gerade vorliegenden amerikanischen strategischen Interessen verfolgen will. Wir haben diesen Iran x-mal hier behandelt, auch massiv über grüne Initiative, auch über SPÖ-Initiative. Das haben wir ja!

Wieso wird der Rest der Region ausgeblendet? Wieso sollen wir gerade jetzt, da wir Gastgeber sind, gerade jetzt (Abg. Steinhauser: Haben wir nicht Saudi-Arabien ...?) –


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ja, ja, das kommt gleich –, da wir Gastgeber für die Atomverhandlungen sind, einer der Vertragsparteien ausrichten lassen: Ihr Bösen, ihr müsst die Menschenrechte wahren!? – Das kann man ja machen, wir haben auch nichts dagegen und werden dem auch zustimmen, denn Menschenrechte sind immer gut, aber man darf nicht wegschauen.

Es reicht nicht, wenn man sich in Saudi-Arabien um Raif Badawi kümmert. Das ist zu wenig, das ist ein Einzelfall. In Saudi-Arabien sind allein heuer über 100 Todesurteile vollstreckt worden. Die Frauen dürfen dort nicht einmal Autofahren, dürfen nicht einmal unbegleitet das Haus verlassen. (Abg. Lugar:  unbekleidet das Haus verlassen?)

Aber Saudi-Arabien ist ein strategischer Partner, das ist ein Teil der westlichen Allianz und Gemeinschaft und wird verwendet, um gegen das Böse zu kämpfen. Man kann sagen: Geht uns nichts an, die Saudis sollen das regeln, Hauptsache, sie helfen uns dabei, böse Mächte in Schach zu halten! – Ja, aber dann reden wir nicht über Men­schenrechte!

Wenn wir uns einmischen wollen, wenn uns die Menschenrechte ein Anliegen sind und wenn wir glauben, wir haben die moralische Kompetenz, das moralische Recht und die moralische Höhe, uns in der ganzen Welt einzumischen, dann mischen wir uns gleichzeitig überall ein, wo es böse ist – und nicht immer nur im Iran! (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.)

Wie Kollege Cap gesagt hat – ich will ja gar nicht so weit gehen wie er –, es gibt natürlich auch die USA, es gibt dort die Todesstrafe (Abg. Gisela Wurm: Ja, gibt es auch!), es gibt Guantánamo, es gibt den Staat Israel, es gibt die Gaza-Tragödie, wo über zwei Millionen Leute seit zehn Jahren fast wie in einem Lager gehalten und eingesperrt werden. Das wird hier alles nicht erwähnt, und nichts wird gemacht.

Es gibt auch die Entwicklung – Kollege Cap hat es auch erwähnt – in Ägypten, die verheerende Entwicklung in Ägypten, wo nach einem Militärputsch ein Großteil der Parlamentarier eingesperrt und mit dem Tod bedroht ist. In Ägypten – heutzutage! – sind von den Parlamentariern des einzigen frei gewählten Parlaments, das im Som­mer 2013 beim Militärputsch aufgelöst worden ist, 176 Personen in Haft, 30 davon bereits zum Tode verurteilt. Der Präsident ist zum Tode verurteilt. Das hat nichts damit zu tun, dass man seine politischen Ansichten teilt, dass man Muslimbruder ist oder das gut findet. Das hat nichts damit zu tun. Aber er ist ein gewählter Präsident, der nach elfeinhalb Monaten bei einem Militärputsch beseitigt wurde und jetzt von einem Regime, das Tausende Demonstranten auf der Straße hat erschießen lassen – Tausende! – zum Tode verurteilt wurde, weil er angeblich am Tod von vier Demonstranten während seiner Regierungszeit schuld war.

Das sind Dinge, da kann man einfach nicht wegsehen, und ich bin froh, dass es im Vorfeld dieser Debatte auch eine Einigung mit der Partei von Kollegin Wurm und mit der ÖVP gegeben hat, auch diese Dinge ins Bewusstsein der Menschheit, zumindest der österreichischen Menschheit, zurückzurufen.

Ich freue mich daher, folgenden Antrag einzubringen und zu verlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Lopatka, Cap, Hofer, Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Hinrichtung politischer Gefangener nicht nur im Iran, sondern auch in Ägypten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 197

Der Nationalrat wolle beschließen: (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) – Bitte? Was meinen Sie? (Abg. Gisela Wurm: Frauen sind keine dabei!) – Was ist nicht da? – Ohne Mikro höre ich das so schwer, das können Sie mir nachher sagen.

Kommen wir zurück zu dem Antrag der genannten Kollegen!

Der Nationalrat wolle beschließen – das geht natürlich an den Herrn Außenminister, wie er sich schon denken kann, aber es geht auch an die gesamte Bundesregierung –:

„Die Bundesregierung, wird aufgefordert, sich bilateral sowie auf europäischer und internationaler Ebene – weiterhin dafür einzusetzen, dass auch in Ägypten die funda­mentalen Menschenrechte gewahrt werden und,  in Umsetzung der EU Leitlinien sowie der VN-Resolution, auf Ägypten einzuwirken, Todesurteile nicht mehr zu vollstrecken, ein Moratorium über die Verhängung in Hinblick auf deren vollständige Abschaffung einzuführen sowie Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln. Die Bundesregierung wird aufgefordert im Fall des früheren Präsidenten Mursi sowie anderer politischer Gefangener sich dafür einzusetzen, dass die Todesstrafe nicht vollstreckt wird, auch wenn man die Ideologie der Muslim-Brüder strikt ablehnt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Ich bitte um breite Zustimmung zu diesem Antrag, der, wie gesagt, ein Kompromiss ist, der in der Textierung ausgehandelt wurde. Ich glaube, dass wir damit ein bisschen die Schieflage wegkriegen, immer auf die Staaten einzuhauen, die gerade den ameri­kanischen strategischen Interessen im Wege stehen, und uns universell über das unterhalten, was uns angeblich ein Anliegen ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Gisela Wurm: Trotzdem ist es ein Vier-Männer-Antrag!)

18.04


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Hübner eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Josef Cap, Ing. Norbert Hofer, Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Stopp der Hinrichtung politischer Gefangener nicht nur im Iran sondern auch in Ägypten

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1218/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Menschenrechtsverletzungen im Iran (762 d.B.), TOP 25, in der 85. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am 8.7.2015

Der Schutz der Menschenrechte und die Abschaffung der Todesstrafe sind grund­legende weltweite Anliegen der österreichischen Außenpolitik.

In Ägypten gibt es seit dem Umsturz des Jahres 2013 nach unterschiedlichen Quellen 11.000 bis 40.000 politische Gefangene. Seit damals wurden mehr als 1.000 Todes­urteile – nach meist „summarischen“ Massenverfahren ausgesprochen.

Zahlreiche Parlamentarier des letzten, frei gewählten Parlamentes sind in Haft, gegen einige der Inhaftierten wurden bereits Todesurteile ausgesprochen. Allein bei der Nie-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 198

derschlagung der Demonstration gegen den Militärputsch im August 2014 wurden ca. 1.000 Demonstranten erschossen.

Auch über den beim Umsturz des frei gewählten Präsidenten wurde inzwischen ein Todesurteil verhängt. Es gibt Anzeichen dafür, dass unter anderem dieses Todesurteil bereits im Sommer vollstreckt werden soll.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, wird aufgefordert, sich bilateral sowie auf europäischer und internationaler Ebene – weiterhin dafür einzusetzen, dass auch in Ägypten die funda­mentalen Menschenrechte gewahrt werden und, in Umsetzung der EU Leitlinien sowie der VN-Resolution, auf Ägypten einzuwirken, Todesurteile nicht mehr zu vollstrecken, ein Moratorium über die Verhängung in Hinblick auf deren vollständige Abschaffung einzuführen sowie Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln.

Die Bundesregierung wird aufgefordert im Fall des früheren Präsidenten Mursi sowie anderer politischer Gefangener sich dafür einzusetzen, dass die Todesstrafe nicht vollstreckt wird, auch wenn man die Ideologie der Muslim-Brüder strikt ablehnt.“

*****

 

18.04.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, seinen Bericht 762 der Beilagen hinsichtlich des Antrages 1218/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 762 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Iran.

Wer sich dafür ausspricht, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen. (E 104.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lopatka, Dr. Cap, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Hinrichtung politischer Gefangener nicht nur im Iran, sondern auch in Ägypten.

Wer sich dafür ausspricht, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig ange­nommen. (E 105.)

18.06.0126. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regie­rungsvorlage (673 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Unter­sagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden (764 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zum 26. Punkt der Tagesordnung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 199

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


18.06.35

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmen­gesetz, ausgehend von der Richtlinie der Europäischen Union, ist eine EU-Rechtsgrundlage zur Erlassung von Anbauverboten.

Daraus folgend ist das geforderte Selbstbestimmungsrecht Österreichs in euro­päischem Recht verankert. Österreich kann auf EU-Ebene, kann auf nationaler Ebene selbst entscheiden, ob gentechnisch verändertes Saatgut angebaut wird oder nicht. Es gab einen – man könnte fast sagen – jahrzehntelangen Kampf um dieses Selbst­bestim­mungsrecht, und es ist letztlich gelungen, dass national selbst entschieden werden kann, was auf unseren Feldern angebaut wird. Gerade Österreich war da ein Vorreiter. Um ganz genau zu sein: Oberösterreich war da in Österreich der Vorreiter. Es war dies durchaus ein wichtiges Ziel, ein Signal auch für Europa, für viele Regio­nen.

Ich verhehle nicht, dass es in den letzten Tagen durchaus zu einer sehr konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Klubs gekommen ist, mit Kollegen Preiner, insbesondere auch mit Kollegen Pirklhuber, wofür ich mich auch ausdrücklich bedan­ken möchte. Da sieht man wiederum, dass es durchaus möglich ist, über Partei­grenzen hinweg eine vernünftige Sache zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Ich darf auch ausdrücklich festhalten, dass Kollege Schellhorn signalisiert hat, mitzu­gehen. Ich lade auch die anderen Parteien ein, diesen Antrag zu unterstützen.

Ich bringe daher auch – damit das, was wir vereinbart haben, umgesetzt werden kann – einen Abänderungsantrag ein, welcher bereits verteilt wurde. Die Begründung dieses Abänderungsantrages – oder besser gesagt, das Kernstück – sind Abs. 5 bis 7 des § 3.

Abs. 5: Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat den Anbau zu unter­sagen, wenn Gründe aus Abs. 2 und 3 zutreffen.

In Abs. 6: Bei Untersagung eines aus dem Abs. 5 bestehenden Grundes kann jede weitere in der EU zugelassene GVO-Sorte herangezogen werden.

Im Falle eines Anbauverbotes unterliegt der Vollzug landesrechtlichen Vorschriften. Breites Fachwissen soll durch Hinzuziehen von Experten aus der Saatgutwirtschaft, dem Ökobüro, dem Umweltdachverband und der ARGE Gentechnik-frei gestärkt und verstärkt werden.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft kann auch einen Anbau untersagen, wenn die Gründe für eine Untersagung in allen Bundesländern vorliegen und der Beirat dieser Untersagung zustimmt. Die Länder sind für die Vollziehung zuständig. Diese Regierungsvorlage samt Abänderungsantrag ist daher ein Kompromiss zwischen reiner Bundeskompetenz und reiner Landeskompetenz.

*****

Meine Damen und Herren, somit ist dieser Abänderungsantrag in den Kernpunkten erläutert. Ich sage dazu: Ich freue mich darüber, dass es möglich war, eine breite Basis zu finden. Ich darf mich noch einmal für die Zustimmung bedanken.

Noch eine Bemerkung hierzu: Wir haben in Österreich – das hat zwar nichts mit dem Anbauverbot und so weiter zu tun – den österreichischen Milchbauern damals gesagt,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 200

sie mögen gentechnikfreies Soja verwenden, und diese Mehrkosten würden ihnen abgegolten werden. Dem ist bedauerlicherweise nicht so.

Wir bekennen uns zu einer entsprechend breiten gentechnikfreien Verfütterung, fordern eine solche auch und haben damit den Bauern höhere Kosten zugemutet, aber die Wahrheit ist, dass die Zusagen des Handels und jener Vermarktungs­organi­sationen nicht eingehalten wurden. Ursprünglich gab es die Zusage: 3 Cent, 2 Cent, 1 Cent, immer weniger ist es geworden, und wir stellen heute fest, dass manche Bauern – speziell aus Oberösterreich – in ein anderes Land liefern, wo sie, obwohl sie diese Kosten nicht haben, obwohl diese Voraussetzungen nicht gefordert werden, mehr für den Liter oder das Kilo Milch erhalten als im eigenen Land, wo die Vorkosten höher sind. Dasselbe passiert uns auch im Schweinefleischbereich.

Meine Damen und Herren, es wird auf die Dauer nicht möglich sein, mehr Kosten zu tragen und dafür schlechtere Preise zu bekommen. Insgesamt aber – wieder zurück­kommend zu diesem Antrag – ist es ein durchaus positiver Tag, weil es in Zukunft möglich ist, klar zu regeln, dass ein nationales Anbauverbot umgesetzt werden kann.

Nochmals herzlichen Dank an alle Kollegen, die mitgehen, und trotzdem die Einladung an alle, die vielleicht noch in letzter Minute darüber nachdenken könnten, dass es durchaus ein positives Signal für Österreichs Felder, für die österreichische Land­wirtschaft und für die österreichische Vormachtstellung in diesem Bereich wäre. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Pirklhuber.)

18.11


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Auer soeben eingebrachte, in seinen Grundzügen erläuterte und derzeit gerade in Verteilung befindliche Abän­derungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Jakob Auer, Erwin Preiner, DI Dr. Wolfgang Pirklhuber, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem Vorschriften über die Unter­sagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbau­verbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden, (764 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Art. 1 der Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden, (764 d.B.), wird wie folgt geändert:

„1. § 1 lautet:

„§ 1. Ziel dieses Bundesgesetzes ist – im Sinne des Vorsorgeprinzips – die Koordinie­rung der Agrar- und Umweltpolitik zur Vermeidung von unerwünschten Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen, um die natürlichen Lebensgrundlagen, die biologische Vielfalt sowie die bäuerliche Land- und Forstwirtschaft unter Berück­sich­tigung der ökologischen Verträglichkeit, regionalen Ausgewogenheit und Bedacht­nahme auf die Berggebiete und sonstige benachteiligte Gebiete zu erhalten.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 201

2. § 2 Abs. 2 lautet:

„(2) Aufgabe des Beirats ist die Abstimmung in Grundsatzfragen zur mittel- und langfristigen österreichischen Anbaupolitik in agrar- und umweltpolitischen Belangen sowie die Erörterung und Entwicklung von nationalen Strategien zur weiteren Sicher­stellung der Gentechnikfreiheit im Anbau in Österreich unter Anwendung der Möglichkeiten gemäß der Richtlinie (EU) 2015/412 (ABl. L 68/1 vom 13.03.2015).“

3. In § 2 Abs. 3 Z 2 entfällt das Zitat „(ABl. L 68/1 vom 13.03.2015)“.

4. In § 2 Abs. 3 Z 4 tritt an die Stelle des Punktes ein Strichpunkt; § 2 Abs. 3 Z 4 wird folgende Z 5 angefügt:

„5. die Erarbeitung von konkreten Empfehlungen und die Auswahl der jeweiligen Maßnahmen gemäß Art. 26b Abs. 3 und 4 der Richtlinie 2001/18/EG zum Zweck einer effizienten Umsetzung.“

5. § 2 Abs. 6 lautet:

„(6) Dem Beirat haben überdies jeweils ein Vertreter der Landwirtschaftskammer Österreich, der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, des Umweltbundesamtes und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit sowie ein Vertreter des Ökobüros, des Umweltdachverbandes, der ARGE Gentechnik-frei und der Saatgut­wirtschaft anzugehören. Die Vertreter des Umweltbundesamtes und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit sowie die Vertreter des Ökobüros, des Um­weltdachverbandes, der ARGE Gentechnik-frei und der Saatgutwirtschaft verfügen im Beirat über kein Stimmrecht. Zur fachlichen Beratung einzelner spezifischer Themen können weitere Experten und Interessenvertretungen beigezogen werden.“

6. Die Überschrift des § 3 lautet:

„Maßnahmen zur Gentechnikvorsorge“

7. In § 3 Abs. 2 wird das Wort „insbesondere“ durch das Wort „beispielsweise“ ersetzt.

8. In § 3 erhält der bisherige Abs. „(3)“ die Bezeichnung „(4)“; § 3 Abs. 3 lautet:

„(3) Weitere spezifische Gründe, die angeführt werden können:

1. die Tatsache, dass Koexistenzmaßnahmen aufgrund der landwirtschaftlichen Struk­turen nur mit unverhältnismäßigen Aufwand realisierbar oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sind,

2. die Notwendigkeit, die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion zu schützen oder die Notwendigkeit, die Reinheit des Saatguts zu gewährleisten.“

9. § 3 Abs. 4 werden folgende Abs. „(5)“ bis „(7)“ angefügt:

„(5) Wenn Gründe nach Abs. 2 oder Abs. 3 für das gesamte Bundesgebiet zutreffen, hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nach Zustimmung des Beirates gemäß § 2 durch Verordnung den Anbau zu unter­sagen. Die Untersagung kann gemäß Art. 26b Abs. 3 der Richtlinie 2001/18/EG auch eine Gruppe von nach Kulturpflanzen oder Merkmalen festgelegten GVO umfassen.

(6) Wird der Anbau einer Gruppe von nach Kulturpflanzen oder Merkmalen fest­gelegten GVO gemäß Abs. 5 durch Verordnung untersagt, so können die Begrün­dungen auch für jede weitere in der EU zugelassene GVO-Sorte dieser Pflanze oder dieses Merkmals herangezogen werden.

(7) Im Falle der Erlassung einer Verordnung nach Abs. 5 tritt diese vollständig an die Stelle von Anbauverboten nach Abs. 1; diese ist nach den landesrechtlichen Vor­schriften zu vollziehen.“  “


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 202

Art. 2 der Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden, (764 d.B.), wird wie folgt geändert:

„Nach „Artikel 2“ wird folgende Überschrift angefügt:

„Änderung des Sortenschutzgesetzes“ “

Begründung

Mit den vorgeschlagenen Änderungen in den §§ 1 und 2 sollen die nationalen Strategien zur Sicherstellung der Gentechnikfreiheit im Anbau speziell auf die Besonderheiten der österreichischen Landwirtschaft, hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Struktur, Topographie und biologischen Vielfalt ausgerichtet werden. Dem Beirat soll durch das Hinzuziehen von Experten aus der Saatgutwirtschaft, dem Ökobüro und dem Umweltdachverband sowie der ARGE Gentechnik-frei ein breites Fachwissen zur Verfügung stehen.

Die in der Richtlinie (EU) 412/2015 demonstrativ genannten Gründe für die Erlassung von Anbauverboten werden durch weitere in § 3 Abs. 3 angeführte Gründe erweitert.

Kernstück des Abänderungsantrags sind die Abs. 5 bis 7 des § 3.

Demnach kann der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was­serwirtschaft durch Verordnung den Anbau von GVO untersagen, sofern die Gründe der Untersagung in allen Ländern vorliegen und der Beirat zustimmt. Für die Voll­ziehung von Verordnungen nach § 3 Abs. 5 sind die Länder zuständig.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


18.12.08

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren und beschließen heute das sogenannte Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz, das die Grundlage dafür schafft, dass das GVO-Anbauverbot auch zukünftig in Österreich bestehen bleibt.

Ziel des Gesetzes ist, biologische Vielfalt und bäuerliche Landwirtschaft in Österreich weiterhin aufrechtzuerhalten. Ich bedanke mich sehr herzlich beim Koalitionspartner, bei Herrn Kollegen Auer, aber auch bei den Vertretern der beiden Oppositionsparteien, Herrn Kollegen Pirklhuber und Herrn Kollegen Schellhorn, dafür, dass sie sich konstruktiv in die Gespräche eingebracht haben. Ich hoffe, dass auch die beiden anderen Oppositionsparteien dem Gesetz in laufender Debatte und auch, was das Abstimmungsverhalten betrifft, positiv gegenüberstehen.

Österreich hat sich bereits vor fünf Jahren, 2010, im Sinne des Selbstbestim­mungs­rechtes zu GVO-freiem Anbau im Landwirtschaftsbereich bekannt. Die vorliegende EU-Richtlinie 2015/412 legt auch auf EU-Ebene die Möglichkeit fest, GVO-freien Anbau in allen EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Das neue Gesetz, das wir heute beschließen werden, hat zwei Stufen. Eine Stufe betrifft Maßnahmen gegen GVO im Gesundheitsministerium. Diesbezüglich wurde heute Vormittag bereits der Gesetzentwurf für Gentechnikfreiheit beschlossen.

Die zweite Stufe betrifft das Landwirtschaftsministerium. Diese Stufe tritt dann in Kraft, wenn Konzerne im Rahmen eines Zulassungsverfahrens doch GVO-Anbau in Öster-


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reich – sei es durch ein Produkt oder durch ganze Produktgruppen – im Auge haben. Dann nämlich kann das Gesundheitsministerium rechtzeitig an das Landwirtschafts- und Umweltministerium herantreten, auch rechtzeitig an einen zu erstellenden Beirat herantreten, in dem auch Ländervertreter mit Sitz und Stimme vertreten sind, um GVO-Freiheit nach qualifizierten Argumenten in Österreich durchzusetzen. Welche Argu­mente sind das? – Umweltpolitische Maßnahmen und Ziele, aber auch Überlegungen seitens der Raumplanung und in Bezug auf die Bodennutzung. Das sind diesbezüglich nur einige Beispiele.

Ich möchte noch daran erinnern: Wenn Einhelligkeit im Beirat herrscht, ist das Landwirtschaftsministerium, der zuständige Umwelt- und Landwirtschaftsminister, aufgefordert, ein entsprechendes Verbot auf Gesamtbundesebene durch Verordnung zu erlassen. Das, glaube ich, ist das Kernstück. Weshalb ist diese Vorgangsweise notwendig? – Ganz klar: Weil die Länder eben für Anbau und Kontrolle von Produkten in der Landwirtschaft zuständig sind. Dem Bund fällt die Zulassung und das Inverkehrbringen von landwirtschaftlichen Produkten zu.

Wir hoffen, uns mit dem neuen Gesetz auch zukünftig auf einem guten Weg zu befinden, damit Österreich nicht nur im Anbau GVO-frei bleibt, sondern dass auch die Futtermittelverwendung in Zukunft GVO-frei sein möge. Wir haben vorhin von Kollegen Auer das Beispiel mit der Sojaverwendung gehört. Diesbezüglich nochmals ein herzliches Dankeschön auch an den Herrn Landwirtschafts- und Umweltminister, an die Expertinnen und Experten im Ministerium. Ich hoffe, dass wir nicht die Einzigen in der EU bleiben werden, diese EU-Richtlinie rigoros umsetzen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem heutigen Gesetzesbeschluss, was GVO-Freiheit im Anbau betrifft, eine weitere Vorreiterrolle in Europa, in der Europäischen Union, haben werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.16


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


18.16.15

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorredner haben inzwischen schon sehr ausführlich erläutert, worum es in diesem Gesetz geht.

Lassen Sie mich zu Beginn vielleicht noch einmal die Bedeutung hervorheben: Tat­sächlich ist die Beschlussfassung dieses heutigen Gentechnik-Anbauverbots-Rahmen­gesetzes ein klares Bekenntnis zur Weiterentwicklung einer ökologischen und gen­technikfreien Landwirtschaft in Österreich. Das ist die Basis dafür. Das ist inzwischen die Herausforderung: Wir brauchen den Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft, aber auch der Natur, der biologischen Vielfalt.

Wenn wir das nicht bundeseinheitlich durch einen Rahmen vorgeben, selbstver­ständlich in Zusammenarbeit mit den Regionen, mit den Ländern, mit den National­parks, mit den Initiativen und mit den Verbänden der gentechnikfreien Wirtschaft, dann werden wir scheitern, meine Damen und Herren, dann werden wir scheitern, denn auf der anderen Seite steht eine Phalanx von Agro-Gentechnik-Konzernen, die derzeit dabei sind, in einem unglaublichen Monopolisierungswettlauf die Macht im Agrarsektor vollständig zu übernehmen.

Wenn Sie sich vorstellen, dass Monsanto, der größte Agrarkonzern im Gentechnik­geschäft, derzeit dabei ist, Syngenta, einen der größten europäischen Chemie- und Agrarkonzerne, um 45 Milliarden € zu übernehmen, dann wissen Sie, worum es da geht. Da geht es um ganz großes Business, und wenn wir nicht bundeseinheitlich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 204

vorgehen, dann werden wir gegenüber solchen Konzernen und Interessengruppen den Kürzeren ziehen. Das möchte ich auch ganz klar an die Adresse der FPÖ sagen. Wenn sie glaubt, da irgendwie politisches Kleingeld zu lukrieren, indem sie billig und populistisch vielleicht den Bundesrat gegen den Nationalrat ausspielen will, dann sage ich dazu ganz klipp und klar: Nein, das werden wir nicht zulassen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Warum ist das so wichtig? – Selbstverständlich wird dieses Gesetz hier und heute mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden und muss auch vom Bundesrat beschlossen werden. Das ist auch gut so. Warum? – Weil es Kom­petenzen beider Bereiche beinhaltet. Das ist ein Appell an alle Abgeordneten, in ihrer Region, in ihrem Bundesland für diese gemeinsame Strategie zu werben und nicht für eine Strategie, bei der man gegeneinander vorgeht.

Das heißt – um das noch einmal klarzulegen –, die Kompetenzen für Saatgut sind Bundeskompetenz: die Zulassung, die Anerkennung, das Inverkehrbringen von Saat-gut. Wenn ein Saatgut als Sorte einmal zugelassen ist und es dann um den Anbau geht, ist das natürlich Landessache. Die wirkliche Schnittfrage und Schnittmenge besteht dann, wenn es verboten wird, wenn es noch nicht angebaut wird. Da kann man auf juristischer Ebene lange streiten, wer da den Kürzeren zieht.

Meine Damen und Herren, daher haben wir einen guten Kompromiss gefunden. Dieses Gesetz hat Vorbildwirkung und das soll es auch für ganz Europa haben. Wir sind das erste Land, das diese Möglichkeit des Selbstbestimmungsrechts in dieser Art und Weise umsetzt. Wir kämpfen seit mehr als 15 Jahren dafür.

Ich erinnere noch einmal daran: Wir haben das Selbstbestimmungsrecht 2008 gemeinsam im Nationalrat in einer gemeinsamen Entschließung auf grüne Initiative erstmals beschlossen. Wir haben das mehrfach bekräftigt, die Minister Berlakovich und Rupprechter haben das auf europäischer Ebene korrekt vertreten, und es wurde mit Unterstützung des Europäischen Parlaments – das möchte ich auch noch einmal bewusst hervorheben – massiv verbessert. 

Jetzt geht es darum, es optimal umzusetzen. Da braucht es wieder einen Schulter­schluss, und den haben wir in einer intensiven, guten Verhandlung – dafür möchte ich mich auch bedanken –, in vertieften Gesprächen durchgeführt und umgesetzt.

Worum geht es? – Wir haben damit nationale Anbauverbote in Zusammenarbeit mit den Ländern möglich gemacht. Wir haben die Bundesländer in die Entscheidungs­findung und auch in die Strategieentwicklung optimal eingebunden, und das ist, bitte, eine Aufwertung: Das ist eine Strategiefindung, in die die Bundesländer eingebunden sind. Wir haben auch die Umweltorganisationen und die Interessenvertreter, von der Landwirtschaftskammer über die Arbeiterkammer bis hin zum Umweltbundesamt in die Entscheidungsfindung und in die Beratung miteingebunden. Und schlussendlich haben wir auch Gruppenverbote von GVOs vorgesehen, das heißt, vereinfachte Verfahren, um in einem Verfahren mehrere Gentechnikpflanzen tatsächlich auch verhindern zu können. Meine Damen und Herren, das ist ein wirklich wichtiger Schritt und, wie gesagt, er kann Vorbildwirkung haben.

Ich möchte jetzt noch auf einen gemeinsamen Antrag eingehen, den wir einbringen und den ich noch kurz erläutern möchte.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 205

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Auer, Preiner, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeiten zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft wir aufgefordert, den Beirat zur Koor­dinierung der Gentechnikvorsorge hinsichtlich der Möglichkeiten der Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut in Österreich zu befassen und darüber dem Nationalrat Bericht zu erstatten.“

*****

Die Angelegenheit ist tatsächlich sehr komplex, ich erspare mir hier die Erläuterungen. Es geht einfach um eine sachliche Prüfung der Möglichkeiten, wie Saatgut in Verkehr gebracht wird, wie es vor Verunreinigungen geschützt werden kann. Wir wollen diesen neuen Beirat, den wir mit diesem Gesetz einrichten, auch damit befassen und ihm damit sozusagen den ersten kleinen Arbeitsauftrag geben.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Es ist ein guter Tag für ein gentechnikfreies Österreich und ein guter Tag für Europa. Wir setzen hier eine Europarichtlinie um, wir sind Vorreiter auf diesem Gebiet. Und mein Appell von dieser Stelle auch noch einmal an den Bundesrat: Er soll sich unserer Entscheidung an­schließen, es wäre schön, wenn wir das noch im Juli auch im Bundesrat beschließen könnten. Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.)

18.22


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Pirklhuber einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Jakob Auer, Erwin Preiner, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Möglichkeiten zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage (673 d.B.): Bundes-gesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden (TOP 26)

Begründung

Die Erwägungsgründe (4) und (5) der RL 2015/412 beziehen sich auf die Inver-kehrbringung von Saatgut:

Erwägungsgrund 5 erläutert präzise, dass der freie Verkehr von Saatgut nur unter den im Unionsrecht festgelegten Bedingungen untersagt werden darf. Da mit der Richtlinie 2015/412 die EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG geändert wurde sollte daher der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 206

darin neu aufgenommene Paragraph 26b über die Beschränkungen des Anbaus auch als möglicher Begründungszusammenhang für die Beschränkung oder das Verbot der Inverkehrbringung von Saatgut zum Zweck des Anbaus gelten.

Diese Sichtweise wird auch durch den Erwägungsgrund 15 gestützt. Dort heißt es unter anderem: () „Als Gründe im Zusammenhang mit agrarpolitischen Zielen kön­nen unter anderem angeführt werden, dass die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion geschützt und die Reinheit des Saatguts und des Pflanzenvermehrungs­materials gewahrt werden müssen. ().

Allerdings lautet der Artikel 26 (8) wie folgt:

(„Nach diesem Artikel erlassene Maßnahmen berühren nicht den freien Verkehr von zugelassenen GVO als Erzeugnis oder in Erzeugnissen“

Auch Erwägungsgrund Nr. 16 lautet dazu wie folgt:

„(16) Die gemäß dieser Richtlinie erlassenen Beschränkungen oder Verbote sollten sich auf den Anbau und nicht auf den freien Verkehr mit und die Einfuhr von genetisch verändertem Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial als Erzeugnis oder in Erzeugnis-sen sowie deren Ernteprodukten beziehen und sollten zudem im Einklang mit den Verträgen stehen, insbesondere was das Verbot der Ungleichbehandlung inländischer und nicht inländischer Erzeugnisse, den Grundsatz der Verhältnismäßig-keit sowie Artikel 34, Artikel 36 und Artikel 216 Absatz 2 AEUV betrifft.“

Damit erscheint es prinzipiell nicht ausschließbar, dass GVO-Saatgut in Österreich gehandelt, gelagert oder transportiert wird. Um potentiellen Mißbrauch von GVO-Saatgut, welches in Österreich für den Anbau verboten und nur ein Durchlauf-Geschäft sein kann, sicherzustellen, sind entsprechende Möglichkeiten zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut in Öster­reich zu prüfen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft wird aufgefordert, den Beirat zur Koordinierung der Gentechnikvorsorge hinsichtlich der Möglichkeiten der Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut in Österreich zu befassen und darüber dem Nationalrat Bericht zu erstatten.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


18.22.52

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge-schätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! An die Bäuerinnen und Bauern und an die Kunden und Konsumenten will ich mich auch wenden, denn diese sind die wirkliche Zielgruppe unseres Gesetzes.

Wir beschließen heute, dass in Österreich unerwünschte, gentechnisch hergestellte Saatgutsorten verboten werden können, und schaffen den Rahmen, dass auch Saatgut anderer Herkunft nicht angebaut werden darf. Das ist eine komplizierte Formulierung, die ich jetzt gewählt habe, aber das kommt daher, dass wir in Österreich eben eine sehr genaue Verantwortungslage haben. Europa entscheidet, was im internationalen


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Wettbewerb zulässig ist, fair ist und unsere Wirtschaft schützt und stark macht. Da geht es auch um die Zulassung gentechnisch veränderten Saatguts. Österreich entscheidet, ob wir es verwenden.

Damit wir jetzt in diesem Bereich anders entscheiden können als das ganze andere Europa, hat man das Selbstbestimmungsrecht erfunden. Elisabeth Köstinger hat sich dabei sehr große Verdienste im Europaparlament erworben, und sie muss hier gewürdigt werden. (Abg. Steinbichler: Da muss man die „Kronen Zeitung“ lesen!) Ich bedanke mich auch bei Niki Berlakovich, denn der hat als Umweltminister die Kom­mission richtig zum Schwitzen gebracht und ihnen den Nerv gezogen. Und ich bedanke mich bei unserem Bundesminister Andrä Rupprechter, der jetzt den letzten Nagel eingeschlagen hat und geschaut hat, dass das wirklich eine gute Geschichte wird. Er hat in Europa die richtigen Entscheidungen herbeiführen können und uns jetzt ein Gesetz vorgelegt, das gemeinsam mit dem Gesetz der Frau Gesundheitsministerin zu einer guten Grundlage für die Landesentscheidungen führen wird.

In Summe können wir dann gemeinsam zusammenwirken und auswählen, ob die biologische Landwirtschaft und die nachhaltig konventionelle Landwirtschaft vor gentechnisch verändertem Saatgut im Anbau geschützt werden sollen – ich will das. Und wir werden auch verhindern können, dass irgendjemand, der vielleicht noch Saatgut in der Sämaschine drinnen hat und vielleicht über die Grenze bringt, es in unsere österreichischen Äcker versenken darf.

Und etwas macht mir auch Freude: Ich war einmal Umweltsprecher dieser Fraktion, und wir haben damals seitens der ÖVP eingebracht, dass das Umwelthaftungsgesetz so verbessert werden muss, dass es entschädigt werden muss, wenn Firmen versehentlich oder absichtlich Saatgut in Verkehr bringen, das Schaden anrichtet, und dass die entsprechenden Firmen auch ernsthafte finanzielle Konsequenzen zu tragen hätten. Was wir damals begonnen haben, wird heute gut abgeschlossen, und ich glaube, dass das, was heute in Österreich schon gilt, dass unsere Bauern und Bäuerin­nen gentechnikfrei wirtschaften, auch zukunftsfähig und gut abgesichert ist, da wir unseren Kunden das Beste bieten wollen. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

18.25


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ecker. –Bitte.

 


18.26.06

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein ganz klares Nein zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen seitens der sozialdemokratischen Fraktion und ein ganz klares Ja zu einer akkordierten Bundeslösung unter Berücksichtigung sowohl der Bundesländerkompetenz als auch der Kompetenz der Gesundheitsministerin, die in der entscheidenden Phase 1 der Selbstbestimmung agieren wird. Ich begrüße es sehr, dass wir für die Phase 2 nun die notwendige Zweidrittelmehrheit gefunden haben, um dieses Gesetz beschließen zu können.

Eine Strategieentwicklung der Koordinierung der Anbauverbote der Länder ist ein wert­voller Inhalt diese neuen Gesetzes, das möchte ich sehr betonen. Man sollte den Menschen aber klipp und klar sagen, dass 60 bis 80 Prozent der Lebensmittel, die man in den Regalen der Supermärkte findet, bereits mit Gentechnik in Berührung gekom­men sind. Etwa 60 Prozent der Futtermittel muss die Europäische Union importieren, es handelt sich hierbei vor allem um Sojabohnen aus Nord- und Südamerika, um gentechnisch veränderte Futtermittel. Etwa 35 Millionen Tonnen werden pro Jahr importiert, das sind 65 Kilogramm pro Einwohner in der Europäischen Union. Der


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Anbau dieses Saatgutes ist in Ländern wie USA, Argentinien, Paraguay und dem wichtigsten Herkunftsland, Brasilen, mittlerweile Standard. Indirekt landen diese gentechnisch veränderten Erzeugnisse auf unseren Tellern – so viel zur Klarstellung.

Sehr wesentlich wird es jedoch sein, das GVO-Anbauverbot zu kontrollieren, denn dies ist der wichtigste Schutz dafür, dass dieses Gesetz im Sinne des Anbauverbotes eingehalten und vor allem umgesetzt werden kann. Deshalb unterstütze ich auch den Entschließungsantrag meines Vorredners der Grünen, Dr. Pirklhuber.

Was die Lebensmittel angeht, so ist es für mich einfach: Die Evolution hat Aber­millionen Jahre Zeit für Anpassungen gehabt, und wir dürfen die freie Natur auf keinen Fall als Versuchslabor nutzen. Ich möchte keine Pflanzen und auch keine gentechnisch veränderten Lebensmittel auf unseren Tellern haben. All diese Dinge sind zu wichtig, deshalb brauchen wir eine nationale, bundesweite, einheitliche Koordination. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

18.28


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter hat sich nun zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.28.35

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Österreich ist frei und Österreich bleibt frei – gentechnikfrei. Das können wir heute mit Fug und Recht behaupten. Es ist ein guter Tag für Österreich, für dieses lebenswerte Land, und für Österreichs Landwirtschaft.

Wir schaffen mit dieser Regierungsvorlage und dem gemeinsamen Abänderungsantrag die Grundlage dafür und die notwendige Ergänzung des heute Vormittag bereits beschlossenen Gentechnikgesetzes, das ja die Phase 1, das Opt-out, im Zulassungs-verfahren regelt.

Mit dem Rahmengesetz und den Ergänzungen im Abänderungsantrag schaffen wir die Grundlage für eine verfassungsrechtliche Verankerung des Gentechnikanbauverbots und zwar ohne Eingriff in die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Bundesländer. Das war mir persönlich auch sehr wichtig.

Wir haben im letzten Jahr mit dem Selbstbestimmungsrecht für die Mitgliedstaaten die Grundlage geschaffen, das wir im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament, bei beiden Gesetzgebern, erkämpft haben. Das war viele Jahre blockiert. Es ist uns gelungen, das loszueisen und die EU-rechtliche Grundlage dafür zu schaf­fen. Das haben wir auch gemeinsam erreicht, und jetzt schaffen wir als erstes Mitgliedsland, als erste Region in Europa, die Grundlage, die nationale Umsetzung dafür. Ich glaube, deswegen können wir mit Fug und Recht behaupten, das ist ein guter Tag, da wir das gemeinsam geschafft haben.

Ich bin auch überzeugt davon, dass wir mit diesem Modell des Beirates ein gutes, zukunftstaugliches Modell auch für andere Gesetzesmaterien in der Frage der Kooperation zwischen den Bundesländern und dem Bund in solchen essentiellen Fragen geschaffen haben.

Wir schaffen damit Sicherheit und Verlässlichkeit für die Bäuerinnen und Bauern und für die Konsumentinnen und Konsumenten, und das ist gut und richtig so.

Ich bedanke mich bei den Verhandlungsführern, ganz besonders bei Jakob Auer, bei Erwin Preiner und auch besonders bei den Fraktionsführern in dieser Frage, bei Wolfgang Pirklhuber und bei Abgeordnetem Schellhorn, die sich entschieden haben, konstruktiv an dieser Gesetzgebung mitzuwirken, um die Verfassungsmehrheit auch


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sicherzustellen, und es nicht vorgezogen haben, parteipolitisches Kleingeld zu kas­sieren. Dafür wirklich herzlichen Dank, vor allem auch für die fachliche Expertise, die da eingebracht wurde.

Ich schließe mit einem Appell an jene Fraktionen, die sich treffsicher, Herr Abge­ordneter Jannach, entschieden haben, auf der falschen Seite zu stehen, nämlich auf der Seite der Gentechnikkonzerne. Ich appelliere an Sie, überdenken Sie diese falsche Positionierung noch einmal! Ich appelliere an Sie! Sie verlieren nämlich jegliche Glaubwürdigkeit in Fragen der Gentechnik. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge-ord­neten von SPÖ, Grünen und NEOS.)

Sie verlieren jegliche Glaubwürdigkeit in Fragen der Landwirtschaft. Nehmen Sie das zur Kenntnis! Sie stehen auf der falschen Seite, auf der Seite der Finsternis. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei FPÖ und Team Stronach.) Das müssen Sie sich heute gefallen lassen, sehr geehrter Abgeordneter Jannach. Beim Team Stronach hat es mich nicht gewundert, da ist eigentlich schon alles verloren.

Geschätzte Abgeordnete der Opposition, die in dieser Frage auf der falschen Seite stehen: Überlegen Sie es sich noch einmal! Sie haben jetzt noch die Chance, auf die Seite Österreichs zu treten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Es werde Licht im Saal!)

18.32


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


18.32.35

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Österreich ist jenes Land, welches in der EU immer eine konsequente kritische aber klare Haltung, was den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen betrifft, eingenommen hat. Diese klare und konsequente Haltung hat dazu beigetragen, dass es in Europa ein Umdenken gegeben hat.

Kollege Schultes hat es schon erwähnt, vor allem Elli Köstinger, Niki Berlakovich aber auch Andrä Rupprechter haben viel Überzeugungsarbeit geleistet, um Verbündete zu finden und damit das Ganze in eine positive Zukunft zu führen.

Mit dem heutigen Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz wird sichergestellt, dass Österreichs Felder gentechnikfrei bleiben. Mit dem Gesetz wird ein bundesweiter Rahmen geschaffen. Es wurde im Ausschuss noch kritisch diskutiert, und Herr Kollege Pirklhuber hat ja seine Argumente eingebracht. Ich möchte mich dafür bedanken, dass es nun möglich ist, eine Verfassungsmehrheit zu bekommen.

Ich glaube, wichtig ist, dass wir in Fragen Gentechnik ein Signal aussenden, dass wir Einigkeit und Geschlossenheit zeigen, dass Österreich als kleines Land einen anderen Weg wählt und damit Saatgutkonzernen in einer gewissen Weise die Stirn bietet, und dass wir Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern und die Konsumentinnen und Konsumenten schaffen.

Mit dem Beirat wird das Ganze koordiniert, und ich glaube, für die Zukunft ist wichtig, dass wir in Österreich die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion schützen und aufrechterhalten. Wichtig ist, dass es reines Saatgut und hochwertiges Saatgut gibt. Wichtig ist aber auch – ich hoffe, dass das auch möglich ist –, dass es eine über­schaubare Bürokratie und ein vernünftiges Zusammenspiel aller Beteiligten gibt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.34



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 210

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hofinger. – Bitte.

 


18.34.40

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auch einen kurzen Redebeitrag zu diesem Rahmengesetz bringen. Ich glaube, unsere Konsumen-tinnen und Konsumenten schätzen österreichische Lebensmittel und wollen keine Gentechnik. Daher beschließen wir heute nicht nur ein Rahmengesetz zu dieser Gen­technik, sondern wir fahren die Ernte für jahrelange, jahrzehntelange Bemühungen ein, Österreich gentechnikfrei zu halten.

Oberösterreich spielt da eine maßgebliche Rolle. Gemeinsam mit der Toskana ist vor zehn Jahren eine Initiative gestartet worden, an die sich mittlerweile 64 Regionen freiwillig angeschlossen haben, mit dem Ziel, ihre Regionen gentechnikfrei zu halten.

Daher ist es umso bemerkenswerter, dass durch die Bemühungen unseres Bundes­ministers und unserer EU-Abgeordneten Elli Köstinger diese EU-Richtlinie zustande gekommen ist.

Dieses Selbstbestimmungsrecht spricht auch dafür, dass wir Österreicher unsere Autonomie spielen können. Das spricht auch für die EU, dass wir Österreicher wirklich etwas autonom bestimmen können.

Mit diesem Verfassungsbeschluss, für den ich mich bei den anderen Fraktionen, die unseren Weg mitgehen, auch bedanken möchte, ist sichergestellt, dass Österreich in Zukunft auch gentechnikfrei bleibt.

Die Länder, wie auch Oberösterreich, das im morgigen Landtag die Vorsorge­ver­ordnung aktualisieren wird, müssen für die Umsetzung dieses Rahmengesetzes sorgen. Ich glaube, das passt gut, und ich glaube nicht – wie die Frau Weigerstorfer das am Vormittag gebracht hat –, dass dafür zusätzlich großartig Bürokratie aufgebaut werden muss. Die Länder wissen am besten, wie sie das umsetzen.

Mit diesem Rahmengesetz haben wir die Chance, dass wir uns gegen die großen Konzerne stellen können, bestehen können und unseren Konsumentinnen und Konsumenten gute, gesunde und gentechnikfreie Lebensmittel anbieten können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.37


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


18.37.16

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Jetzt sind die Mächte der Finsternis am Wort, so, wie Sie das bezeichnet haben. Die Finsternis ist meistens schwarz, also die Mächte der Finsternis sitzen eher in Ihrem Bereich. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Grundsätzlich ist es so, dass es einen parteiübergreifenden Konsens gibt, auf Gen­technikanbau zu verzichten. Das ist einstimmig, den gibt es in allen Bundesländern, den gibt es in allen Parteien, das ist ein einstimmiger Konsens in Österreich.

Warum lehnen wir dieses Rahmengesetz ab? – Es haben jetzt alle gefeiert, da wird man ja auch die Kontraposition bringen können. Frau Weigerstorfer hat es heute Vor­mittag schon gesagt: Mit diesem Rahmengesetz schaffen wir erstens einmal zu­sätzliche Bürokratie. Wir haben jetzt in Bezug auf die Gentechnik zwei Zuständig­keiten,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 211

wir haben das Gesundheitsministerium und wir haben das Landwirtschaftsministerium. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Immer schon!)

Dazu haben wir noch neun Landesgesetzgebungen. Der Gentechnikanbau fällt ja in die Landeskompetenz. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Auch immer schon!) Wir haben also elf verschiedene gesetzliche Regelungen, und das halten wir eigentlich für sinnlos.

Jetzt kommt ein Rahmengesetz, das aber meiner Ansicht nach keine bundesein­heitliche Regelung ist. Wir hätten uns auch eine bundeseinheitliche Regelung, aber unter Einbeziehung der Länder, gewünscht. Das ist nicht passiert.

Weil heute immer so groß vom Schulterschluss in Österreich gesprochen worden ist, möchte ich darauf verweisen, wie die Bundesländer ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Herr Höfinger hat ja gesagt, Oberösterreich war Vorreiter. (Ruf bei der ÖVP: Hofinger!) Entschuldigung, Hofinger. Der Abgeordnete Pirklhuber hat gesagt, die Länder waren optimal eingebunden. Ich möchte nur einen kurzen Auszug aus den Stellungnahmen der Länder bringen. Wir haben zum Beispiel vom Land Vorarlberg die Stellungnahme zu Ihrem Gesetz, Herr Minister:

Dieser Eingriff in die Landeskompetenzen wird abgelehnt, zumal sich Vorarlberg ohnehin zur Gentechnikfreiheit bekennt. Und Vorarlberg weist darauf hin, dass der Bundesrat hier noch ein Wort mitreden wird.

Auch was Vorarlberg zum Beirat sagt, teilen wir. Nämlich: Bei lediglich empfehlenden und beratenden Funktionen – das ist ja dieser Beirat, der hat ja keinen vorschrei­benden Charakter – würde die Einrichtung den allgemeinen Zielen der Deregulierung und des Bürokratieabbaus absolut widersprechen.

Detto liegt eine negative Stellungnahme des Landes Kärnten vor.

Kommen wir zum Land Oberösterreich. Oberösterreich hat ja, wie Kollege Hofinger gesagt hat, eine Vorreiterrolle.

„Der vorliegende Gesetzentwurf wird allerdings in seiner Form ebenso kategorisch abgelehnt, wie die Vorgangsweise des Bundesministeriums bei dessen Erstellung.“ (Abg. Glawischnig-Piesczek: Ja, aber das bezieht sich ja auf eine andere Version!) – Frau Glawischnig, Sie müssen den Text lesen: Es hat sich hier nichts in Bezug auf die Einmischung in die Landeskompetenzen geändert, und die Änderungen, die die Grünen eingebracht haben, sind ein Placebo, um hier eine Mehrheit für die Zweidrittel-mehrheit zu beschaffen, und sonst gar nichts. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Haupt-sache !)

Wie gesagt, Oberösterreich lehnt das ab. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid– Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.) Oberösterreich weist auch darauf hin, „die unnötige Schaffung zusätzlicher Gremien widerspricht den Grund­sätzen und Zielen der Deregulierung und des Bürokratieabbaus“. Es wird aufgebläht, und die Länder, sagt Oberösterreich, sind bereits der Adressat der EU-Richtlinie, also brauchen wir das nicht.

Dann haben wir eine Stellungnahme des ÖGB – der Gewerkschaftsbund gibt auch eine Stellungnahme ab (Abg. Wöginger: Das hat ihn doch noch nie interessiert! – Zwischenruf des Abg. Steinbichler–, der schreibt, dass „zwei Bundesministerien in die GVO-Zulassungen involviert“ sind – also keine Verwaltungsvereinfachung, sagt der ÖGB.

Dann wird es lustig, dann kommt Niederösterreich – Niederösterreich ist ja für manche auch das Reich der Finsternis, was also sagt der Herr Landeshauptmann Pröll? – „Die NÖ Landesregierung erachtet es als höchst entbehrlich, dass der Bund im Rahmen von Sonderverfassungsrecht die Länder zur Erlassung von Anbauverboten ent-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 212

sprechend dieser EU-Richtlinie verpflichtet.“ (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Wir sind ja sehr gespannt, was die Abgeordneten im Bundesrat zu diesem Gesetz sagen.

Lustig war auch, dass der Herr Präsident der Niederösterreichischen Landwirt­schafts­kammer – Herr Abgeordneter Schultes – dieses Gesetz hier am Pult groß verteidigt. (Rufe bei der ÖVP: Sagen Sie in der Sache auch etwas? Haben Sie was zu sagen? – Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) In seiner vorherigen Stellungnahme zu dem Gesetz  (Abg. Fekter: Warum nicht  von Niederösterreich? – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) – Warum regen Sie sich so auf, Sie könne alle hier ans Pult gehen und noch reden (Abg. Glawischnig-Piesczek: Also, jeder, der hier zuhört, versteht kein Wort!), kein Grund zur Aufregung!

Kollege Schultes lehnt in seiner Stellungnahme dieses Gesetz ab. Er sagt: Entweder wir lassen das so, wie es ist – mit neun Landesgesetzen –, oder wir machen ein Bundesgesetz. – Diese Ansicht kann ich teilen, aber dass du heute hier herausgehst, lieber Abgeordneter Schultes, und das jetzt verteidigst, dass jetzt wieder ein zusätz-liches Gremium geschaffen wird, eine zusätzliche Kompetenz, das widerspricht allem! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid– Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Also deine Argumentation ist vorne mehr kurz als hinten lang!)

Lieber Abgeordneter Kogler, Sie können danach hier am Rednerpult eine Stellung­nahme abgeben, aber eine Stellungnahme möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis bringen, nämlich die des Präsidenten des Bundesrates, des Herrn Gottfried Kneifel.

Herr Kneifel ist ja kein Freiheitlicher, sondern ein ÖVP-Abgeordneter aus Ober­österreich, und es kommt ja nicht oft vor, dass unser Präsident des Bundesrates eine Stellungnahme an den Klub schickt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich zitiere nur auszugsweise, aber das hat ja jeder Klub bekommen:

„Aus diesem Grund bedarf es gerade keiner rechtlichen Grundlage beziehungsweise bundesgesetzlichen Ermächtigung, um die Basis für entsprechende Bestimmungen der Bundesländer zu schaffen. Die Länder sind sich ihrer Regelungszuständigkeit auch bewusst und bedürfen keiner diesbezüglichen – wie immer gearteten – ,Erinnerung‘ oder ,Belehrung‘ durch den Bund. Dies überdies schon gar nicht in der vorgesehen Form eines völlig systemwidrigen ,Rahmengesetzes‘, das einen gravierenden Eingriff in die Länderkompetenzen darstellen würde und daher der Zustimmungspflicht des Bundesrates mit Zweidrittelmehrheit unterliegt. Von einer solchen Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetzesvorhaben kann überdies aus meiner Sicht nicht ausgegangen werden.“

Herr Kneifel sagt also klipp und klar, der Bund soll uns nichts vorschreiben. Und wir sind sehr gespannt, wie Herr Kneifel im Bundesrat als Präsident dann diesen Abstimmungsvorgang leiten wird. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Im Übrigen schließen wir uns diesen Ausführungen an. Wir haben einen Rück­ver­weisungsantrag eingebracht, der ersucht, die Bundesländer einzubinden und nicht drüberzufahren, wie das jetzt der Fall ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid.)

Im Übrigen bringen wir einen eigenständigen Entschließungsantrag betreffend GVO-Freiheit in Österreich und der Europäischen Union ein.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend GVO-Freiheit in Österreich und der Europäischen Union


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 213

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die GVO-Freiheit in Österreich hinsichtlich der Zulassung und des Anbaus im Einvernehmen mit den Bundesländern verfassungsrechtlich klar absichert;

sich auf europäischer Ebene klar für ein generelles Anbauverbot von genetisch verän­derten Organismen (GVO) in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union einzu­setzen und

für den Konsumenten eine klare Kennzeichnung aller Produkte im Handel, die genetisch veränderte Organismen (GVO) beinhalten oder von Tieren stammen, die mit genetisch veränderten Organismen (GVO) gefüttert wurden, sicherzustellen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid.)

Das würden wir uns wünschen: Eine bundeseinheitliche Regelung unter Einbindung der Bundesländer, kein Drüberfahren – und deswegen sagen wir: Zurück an den Start, und bis zum 3. Oktober ein neues Gesetz, das eine bundeseinheitliche Regelung bringt! – Danke. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Gerhard Schmid und Steinbichler. – Abg. Walter Rosenkranz: Bravo! Aus der Finsternis zum blauen Krimi! – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Walter Rosenkranz – in Richtung des Abg. Wöginger –: August, was musst du morgen in der Früh ? – Abg. Wöginger: Ah, was redest ?)

18.44


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Jannach soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Ich halte der Ordnung halber fest, dass der vom Herrn Abgeordneten Jannach als eigenständig bezeichnete Antrag ein unselbständiger Antrag ist, der nach Ende der Debatte auch mit zur Abstimmung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Jannach, und weiterer Abgeordneter betreffend GVO-Freiheit in Österreich und der Europäischen Union

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (673 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Orga­nismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sorten­schutz­gesetz geändert werden (764 d.B.), TOP 26, in der 85. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am 8.7.2015

Die RICHTLINIE (EU) 2015/412 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen, wurde am 13.3.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 214

Die nationale Umsetzung der o.g. Richtlinie in Österreich erfolgt nun zweigeteilt:

Durch die von der Gesundheitsministerin vorgelegte Regierungsvorlage (530 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (744 d.B.) sowie durch die vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft übermittelte Regierungsvorlage (673 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden (764 d.B.).

Die beiden Regierungsvorlagen versuchen damit, die Zulassung und den Anbau von GVO-Saatgut durch 2 Bundesgesetze zweier verschiedener Ministerien und im weiteren 9 Landesgesetze – dies da der Anbau gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG in die Zuständigkeit der Länder fällt – zu regeln. Ob dies aufgrund der Komplexität der Materie und verschiedenen, daraus resultierenden, zersplitterten Zuständigkeiten ein tauglicher Weg ist, scheint mehr als fraglich zu sein.

Dazu liegt ein Brief des Präsidenten des Bundesrates, Gottfried Kneifel, vom 2.7.2015 vor:

„Sehr geehrter Herr Klubobmann!

Unter Hinweis auf die Parlamentskorrespondenz Nr. 763 vom 1. Juli 2015 sehe ich mich veranlasst ausdrücklich klarstellen, dass die gesetzliche Regelung des Anbaus von GVO – so wie der Anbau von Saat- und Pflanzgut generell – gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG in die ausschließliche Kompetenz der Länder fällt. Von dieser Zuständigkeit haben die Länder in der Vergangenheit bereits hinreichend Gebrauch gemacht, nimmt doch zum Beispiel gerade Oberösterreich bei der gesetzlichen Verankerung eines Verbots von GVO in der Landwirtschaft eine Vorreiterrolle ein (dazu verweise ich auf den – damals vom EuGH abgelehnten – Entwurf des Oö. Gentechnik-Verbotsgesetzes 2002 sowie das geltende Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetz 2006).

Aus diesem Grund bedarf es gerade keiner rechtlichen Grundlage bzw. bundesge­setz­lichen Ermächtigung, um die Basis für entsprechende Bestimmungen der Bundesl­änder zu schaffen. Die Länder sind sich ihrer Regelungszuständigkeit auch bewusst und bedürfen keiner diesbezüglichen – wie immer gearteten –  „Erinnerung“ oder „Belehrung“ durch den Bund. Dies überdies schon gar nicht in der vorgesehenen Form eines völlig systemwidrigen „Rahmengesetzes", das einen gravierenden Eingriff in die Länderkompetenzen darstellen würde und daher der Zustimmungspflicht des Bundes­rates mit Zweidrittelmehrheit unterliegt.

Von einer solchen Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetzesvorhaben kann

überdies aus meiner Sicht nicht ausgegangen werden.

lm Übrigen bereiten die Länder bereits entsprechende Gesetzesbeschlüsse vor oder werden solche sogar schon in den nächsten Tagen gefasst werden.

Die Länder, die sich im Begutachtungsverfahren auch einheitlich gegen die geplante Bundesregelung ausgesprochen haben, habe auch Alternativen aufgezeigt (Abschluss einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG oder Verankerung einer Staatszielbestim­mung), mit denen den Bestrebungen zur „Rechtssicherheit“ auf Bundesebene ebenso entsprochen werden würden, wie mit einem verfassungsrechtlich/systematisch bedenk­lichen Kompetenzeingriff.“

Einheitliche EU-weite Anbauzulassungen für alle EU-Mitgliedsländer und auch eine klare Grundlage der GVO-Freiheit für das ganze Bundesgebiet Österreichs sieht die o.g. EU-Richtlinie bedauerlicherweise nicht vor. Es gilt damit festzuhalten, dass die Sorge besteht, dass es zu Schadenersatzklagen von Konzernen gegen jene Mitglieds-


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staaten, die sich gegen Zulassungen und für Anbauverbote von genetisch veränderten Organismen (GVO) entscheiden, kommen wird - dies umso mehr in Anbetracht der Verhandlungen rund um TTIP.

Die österreichische Bundesregierung muss damit jetzt ihre Verantwortung zum Schutz und der Sicherung der Interessen der österreichischen Bevölkerung wahrnehmen, indem sie die GVO-Freiheit in Österreich bundeseinheitlich verfassungsrechtlich ab­sichert und sich weiters auf europäischer Ebene klar für ein generelles Anbauverbot von genetisch veränderten Organismen (GVO) in allen Mitgliedsländern der Euro­päischen Union ausspricht sowie alle notwendigen Maßnahmen hierzu setzt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die GVO-Freiheit in Österreich hinsichtlich der Zulassung und des Anbaus im Einvernehmen mit den Bundesländern verfassungsrechtlich klar absichert;

sich auf europäischer Ebene klar für ein generelles Anbauverbot von genetisch verän­derten Organismen (GVO) in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union einzu­setzen und

für den Konsumenten eine klare Kennzeichnung aller Produkte im Handel, die genetisch veränderte Organismen (GVO) beinhalten oder von Tieren stammen, die mit genetisch veränderten Organismen (GVO) gefüttert wurden, sicherzustellen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


18.45.06

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und vor den Fernsehgeräten! Herr Minister, ich kann natürlich durchaus deine Nervosität verstehen, bei diesem Saustall am Lebensmittelmarkt bist du natürlich einer der Hauptverantwortlichen. Du zeigst auch, dass du bereits vorverurteilst, bevor du dir die sachlichen Argumente anhörst.

Das kennen wir allerdings auch aus dem Agrarausschuss. Besonders enttäuscht bin ich darüber, was wir im letzten Agrarausschuss erlebt haben. Es gaben in Ober­österreich der Präsident der Landwirtschaftskammer Reisecker, der hier anwesende Chef Schultes und der Schweinebörsenchef Schlederer eine Pressekonferenz zu mehr Einsatz von heimischen Schweinefleisch in der Gastronomie, und am Mittwoch – 4 Tage später! – stellt im Agrarausschuss der Kollege Hofinger, der Nachbar vom Präsident Reisecker den Vertagungsantrag. Da zeigt sich, wie schlecht koordiniert deine Fraktion in Bezug auf die Themen Qualität, heimische Lebensmittelproduktion und Nachhaltigkeit ist.

Was das vorliegende Gesetz bezüglich Gentechnik betrifft, so stimmen wir nicht zu, weil mit diesem Gesetz nicht Bürokratie eingespart, sondern Bürokratie einbetoniert wird, und du ablenken willst davon, dass wir in diesem kleinen Österreich in inter-


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nationalen Zeiten leben. Diesbezüglich komme ich beim nächsten Tagesordnungs­punkt zu TTIP und zur Frau Kollegin Köstinger – sehr köstlich zum heutigen Zeitpunkt.

Ich darf Folgendes sagen: Wenn du davon ablenken willst, wofür wir in Österreich neun Landwirtschaftskammerpräsidenten brauchen, wofür wir in Österreich neun Pflanzen­baudirektoren brauchen, wofür wir in Österreich neun Agrarabteilungen brauchen und dann noch zwei Ministerien zuständig sind, dann wissen wir, warum bei einer Neubestellung des Bundesratspräsidenten die Säulenhalle mit Ehrengästen voll ist. (Beifall beim Team Stronach.)

Herr Präsident Kneifel kann als Vorsitzender des Bundesrates seine Objektivität in Bezug auf diese Thematik dem Bundesrat unter Beweis stellen.

Ich habe heute noch ein dementsprechendes Bild mit. (Der Redner verweist auf die von ihm vor dem Rednerpult aufgestellte Tafel, auf der unter anderem ein Glas Nutella abgebildet ist.)

Wenn nun in Zukunft die Zulassung Bundeskompetenz ist und die Anwendung Länder­kompetenz – was soll das ergeben? Ich glaube, da müssen wir einmal die Kirche im Dorf lassen! Ich kann mich nur dem anschließen, was bereits Kollege Jannach ausgeführt hat, und darf nur Folgendes dazu sagen: Wenn du, Herr Minister, in Zeiten, in denen wir in der EU 30 Millionen Hektar gepachtet haben in Übersee und Dritt-ländern und asiatischen Staaten, von einer Vorreiterrolle Österreichs sprichst, dann möchte ich dich fragen: Wie hältst du das mit der Kontrolle in der Futtermittelindustrie? Wie hältst du das mit der Kontrolle in der Lebensmittelindustrie? – Die Konsumenten werden ja verarscht, und wir reden von einer „Musterregion“! (Heiterkeit bei der FPÖ.) Warum gibt es dann das österreichische Gütesiegel – das AMA-Gütesiegel für Schweinehaltung mit einem brasilianischen Soja, mit einem gentechnisch veränderten Soja? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Prinz: aber schon lächerlich!)

Ich darf an dieser Stelle einen der großen Vorreiter bei der Gentechnikfreiheit zitieren, Herrn Kommerzialrat Pilstl. Kommerzialrat Pilstl hat Professor Don Huber von der Purdue University eingeladen, und der hat aufgezeigt, welche Problematik sich durch den Einsatz von Glyphosphat und Gentechnik tatsächlich im Gesundheitssektor erge­ben. Man sollte das endlich ernst nehmen (Zwischenruf des Abg. Wöginger), bevor die WHO diese Sache entscheidet, denn dann könnte es sein, dass die Vorreiterrolle Österreichs zur Behäbigkeit verkommt.

Ich habe – neben der aktuellen Nutella-Diskussion (der Redner verweist auf die zuvor erwähnte Tafel mit der Abbildung eines Nutella-Glases und der Aufschrift: „Ungefähre Zusammensetzung des Inhalts: Palmöl – Magermilchpulver – fettarmer Kakao – Haselnüsse – Zucker“) über die Frage, wie viel Regenwald da auf das gesunde täg­liche Brot geschmiert wird, wie viel Gentechnik, wie viel Stabilisatoren, wie viel Halt­barmacher da drinnen sind, Herr Minister – noch ein kleines Beispiel mitgenommen. (Der Redner hält zwei Sandwich-Packungen der Marke „Spar enjoy“ in die Höhe.) Das ist ganz aktuell, weil ich im Stall immer die Werbung höre, wenn ich in der Früh aus dem Kuhstall gehe: „nur von ausgewählten heimischen Lieferanten.“

Ja, wunderbar! Wenn das eine Lebensmittelkennzeichnung ist, was da drauf ist, dann empfehle ich jedem Konsumenten, mit der Lupe einkaufen zu gehen! (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Das einzig Lesbare darauf ist die Zahl 175. (Abg. Fekter: Ich hab’ eine Brille auf, du musst dir halt auch eine aufsetzen!) – Frau Kollegin Fekter, das kannst du dir auf den Golfplatz mitnehmen!

Da sind 175 Gramm drinnen, sorgfältig hergestellt in Österreich. Und was glaubt ihr, ist das erste? – Ein Shrimps-Sandwich! Ein Shrimps-Sandwich, sorgfältig hergestellt in Österreich – überhaupt keine Gentechnik, keine Emulgatoren, keine Geschmacks­stoffe,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 217

keine Haltbarmacher. (Abg. Walter Rosenkranz: Kollege Pirklhuber hat einen Gusto gekriegt!)

Aber jetzt kommt das Günstige, weil ja das Leben so teuer geworden ist: Das kostet im Kilopreis 14 €. Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie, was das heißt? – Das sind 10 Kilo bestes Schweinefleisch! (Abg. Wöginger: Das musst du eh nicht essen!) – Herr Kollege Wöginger, das ist ein Thema für die Arbeitnehmer! 10 Kilo Schweine­fleisch oder 42 Liter beste Vollmilch vom Bauernhof bekomme ich um das Geld, das dieses Sandwich mit 175 Gramm kostet.

Das wollte ich nur dem Herrn Minister zum Thema Lebensmittel und Gentechnikfreiheit sagen. (Abg. Wöginger: Ja, und was willst jetzt damit sagen?) Machen wir da bitte nicht schon wieder denselben Schmäh wie mit dem „Genussland Österreich“: Die heile Welt vorgaukeln, die Schweine fliegen mit dem Ballon, die Ochsen reden mit dem Bauer, und in Wirklichkeit haben sie drinnen „No name“ – internationale Herkunft. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Steinbichler, Sie wollten den Ausdruck, den ich jetzt nicht wiederholen möchte, sicher mit dem Ausdruck des Bedauerns zurücknehmen? (Abg. Steinbichler – das Rednerpult verlassend –: Selbstver­ständ­lich!) – Dann verzichte ich auf einen Ordnungsruf.

Noch etwas, Herr Kollege: Ich habe hier einen Entschließungsantrag liegen. Da ich den nächsten Redner noch nicht aufgerufen habe, sind Sie noch am Wort. (Abg. Steinbichler kehrt zum Rednerpult zurück.)

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (fortsetzend): Danke. Ich entschuldige mich natürlich und bringe folgenden Entschließungsantrag ein. (Abg. Walter Rosenkranz: Um uns die zweite Wortmeldung zu ersparen! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das kommt von Herzen.

Die Bundesregierung  Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastro­no­miebetriebe, einleitend vom Referat ganz nach dem Sinne vom oberösterreichischen Kammerpräsidenten und Geschäftsführer 

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte jetzt einfach vorlesen!

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (fortsetzend):

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlas­sen, um sicherzustellen, dass in heimischen Gastronomiebetrieben, die mit Qualitäts­produkten österreichischer Herkunft werben, die Konsumenten und Gäste diese auch wirklich erhalten. Um dies zu gewährleisten, sollen diese Produkte mit einem österreichischen Qualitätsgütesiegel gekennzeichnet sein.“

*****

Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Fekter.)

18.52



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 218

Präsident Karlheinz Kopf: Dieser Antrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 26: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (673 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organis­men (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sorten­schutzgesetz geändert werden (764 d.B.)

Die heimische Kulinarik ist ein Erfolgsfaktor für den Tourismus in Österreich. Um das Voranschreiten einer „Verwässerung“ und/oder eine Verfälschung und damit ein Abhandenkommen dieses Genusserlebnisses zu verhindern und die Aufrechterhaltung des hohen Qualitätsanspruches des heimischen Tourismus und der heimischen Wirtschaft zu gewährleisten, müssen endlich Maßnahmen gesetzt werden.

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmittel durch eine Vielzahl von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegel, Biosiegel und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kennzeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungs­inflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmittel Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher gehen, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stam­men, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursierenden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aus­sagekraft über tatsächliche Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.

Im derzeit aktuellen Regierungsprogramm steht im Kapitel Gesundheit, dass „die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten“ soll. Bis jetzt wurde diesbezüglich nichts unternommen – über bleiben bei dieser „Täuschung“ die irritierten und verunsicherten Konsumenten.

Es muss endlich gelingen, die Konsumenten von der tatsächlichen Landesherkunft der Lebensmittel liefernden Nutztiere zu informieren, die „Verösterreichisierung“ auslän­discher Grundstoffe samt Quasi-auslobung als österreichische Qualität muss endlich aufhören und die auf der Speisekarte ausgewiesene Qualität bezgl. der Nationalität 100%ig stimmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veran­lassen, um sicherzustellen, dass in heimischen Gastronomiebetrieben, die mit Qua­litäts­produkten österreichischer Herkunft werben, die Konsumenten und Gäste diese


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 219

auch wirklich erhalten. Um dies zu gewährleisten sollen diese Produkte mit einem österreichischen Qualitätsgütesiegel gekennzeichnet sein.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


18.52.23

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich melde mich noch einmal zu Wort, weil Kollege Jannach eine Interpretation der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niederösterreich gebracht hat, die wohl nicht wirklich dazu beigetragen hat, dass klarer geworden ist, worum es geht. Ich will es noch einmal versuchen. (Ruf bei der FPÖ: Waren eigentlich ?)

In der Frage der Regulierung der Landwirtschaft gibt es eben Bereiche, die in Europa gemeinschaftsrechtlich geregelt werden, es gibt Bereiche, die wir in Österreich zu regeln haben, und es gibt Bereiche, die seit Beginn der Ersten Republik in den Bun­desländern geregelt werden, weil man damals gesagt hat, Hungerbekämpfung muss vor Ort geschehen. Das ist nicht so dumm, und das hat eine breite Auswirkung auf die Gestaltung der landwirtschaftlichen Gesetze.

Wir haben das in anderen Bereichen auch. Wir wissen zum Beispiel, dass wir die Klimaschutzgesetze in der europäischen Vorgabe in den Ländern nur dann anwenden können, wenn wir die Länder verpflichten können, denn sonst ist der Bund der Zahler und die Länder nicht helfen.

In Bezug auf die Gentechnikfreiheit geht es darum, sicherzustellen, dass das Zusam­menwirken der Bundesländer mit dem Bund geschieht. Das ist nach der Begutachtung der echte Fortschritt gewesen, dass jetzt ein Gesetz vorgelegt wird, in dem die Bundesländer mit dem Bund gemeinsam in einem Beirat Festlegungen treffen, die der Bund dann mit Zustimmung der Länder verordnen kann.

Das ist deshalb so wichtig, weil wir hier klagedichte Voraussetzungen brauchen, damit wir – ich will gar nicht das Wort TTIP in den Mund nehmen, denn sonst fürchten sich gleich wieder ein paar (Zwischenrufe der Abgeordneten Schimanek und Walter Rosenkranz– im internationalen Wettbewerbszusammenhang klare Verhältnisse schaffen können. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Liebe Grüße an den Hans!

Wir brauchen klagedichte österreichische Bestimmungen, denn wir stellen uns da wirklich weit nach vorne, in den Wind. Es werden viele auf uns schauen, und es ist gut, dieses Zusammenwirken von Bundesländern und Bund mit guter und weiser Darstellung zu finden.

Kollege Pirklhuber hat das seit dem Ausschuss sehr gut nachgearbeitet, und ich bedanke mich bei ihm, dass er durchaus die Größe gehabt hat, zu sagen: Ich gehe da jetzt mit! (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist ja wirklich einzigartig! Die Grünen müssen nur !)

Ich bedanke mich bei Ihnen allen. Ich hoffe, jetzt ist endlich alles Unklare aus-geräumt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.54


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt erneut Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 220

18.55.06

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Also lieber Herr Abgeordneter Schultes, wie man sich so verbiegen kann von einem Monat auf das andere, das ist ja geradezu unglaublich!

Ich lese jetzt noch einmal die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Österreich mit Präsident Hermann Schultes vor. Er sagt eindeutig:

„Es entspricht nicht den Grundsätzen des ,better regulation‘, dass für die Umsetzung einer EU-Richtlinie 10 Gesetze (dh 9 Landesgesetze und ein Bundesgesetz) erfor­derlich sind.“

Also: Das brauchen wir nicht. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist aber ein anderer Schultes!)

Und weiters: „Entweder man belässt die bisherige Situation mit 9 Landesgesetzen oder überträgt diese Kompetenz ganz dem Bund, zumal ohnehin alle Bundesländer den Anbau verbieten wollen.“

Das lässt nichts an Interpretationsspielraum. Schultes sagt: Entweder alle Bundes­ländergesetze lassen oder ein einheitliches Bundesgesetz. Jetzt, weil es nicht anders gegangen ist, also als er nach Wien kommt – in Niederösterreich ist ja die Stellung­nahme eine andere als in Wien –, sagt er: Nein, das ist jetzt das beste Gesetz. Jetzt haben wir nämlich neun Landesgesetze und ein Bundesgesetz. Jetzt ist es überhaupt ganz toll!

Ich möchte noch einmal die Stellungnahme von Dr. Pröll, dem Landeshauptmann von Niederösterreich, in Erinnerung rufen – also bitte vorsichtig sein beim Heimfahren nach Niederösterreich:

„Die NÖ Landesregierung erachtet es als höchst entbehrlich, dass der Bund im Rahmen von Sonderverfassungsrecht die Länder zur Erlassung von Anbauverboten entsprechend dieser EU-Richtlinie verpflichtet.“

Wie gesagt, Niederösterreich hat ja eine klare Stellungnahme abgeben. Der Herr Präsident der Landwirtschaftskammer sagt in seinem Bereich das eine, hier dann das andere – scheinbar unter dem Zwang der  – Ich weiß auch nicht, was Schultes mit diesen Dingen bewirken will.

Auf jeden Fall werden wir im Bundesrat ganz genau schauen, wie die niederöster-reichischen Abgeordneten stimmen, ob sie dem Kollegen Schultes folgen – oder doch dem Landeshauptmann Erwin Pröll. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Gerhard Schmid und Loacker.)

18.56


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


18.57.09

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich liebe lebendige Debatten, und das ist wieder einmal so eine.

Ich beginne mit meinem persönlichen Zugang zum Thema „gentechnisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft“. Sie bergen ein Risiko, das wir letztlich nicht im Griff haben, denn wenn gentechnisch veränderte Organismen in die Natur ausgebracht werden, können Dinge passieren, die wir letztlich nicht steuern können. Daher: Nein zu GVOs in der Landwirtschaft!

Zum Zweiten: Ich war selbst einmal ein halbes Jahr lang auf einem großen Hof in den USA. Ich habe erlebt, was es bedeutet, wenn Bauern von großen Saatgutkonzernen abhängig sind, von riesigen Konzernen, die ihnen das Saatgut liefern, die ihnen vor-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 221

schreiben, was sie zu düngen und welche Spritzmittel sie zu verwenden haben. – Das ist Abhängigkeit pur!

Noch etwas: Das Geschäft mit den Saatgut – also letztlich damit, was wir essen –, ist das bombensicherste Geschäft der Welt, denn jeder Mensch muss essen. Diese Konzerne akkumulieren eine Macht, neben der Staaten klein aussehen. Ja, selbst Raiffeisen ist dagegen ein Zwerglein.

Was ich, was wir von den Grünen nicht wollen: Wir wollen unsere Bauern und unseren ganzen Staat nicht in die Abhängigkeit von einigen wenigen riesigen Konzernen hineintreiben. Daher: Nein zu GVOs in der Landwirtschaft in Österreich! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren, was haben wir hier heute erlebt? – Es gibt Einigkeit in Bezug auf das Ziel. Alle haben gesagt: Wir wollen keine GVOs in der Landwirtschaft in Österreich. Das heißt, alle haben dasselbe Ziel. Doch wer heute zugeschaut hat, hat eine Riesenstreiterei erlebt und wird sich gedacht haben: Wieso streiten die?

Dann haben wir noch die Botschaft unseres Umweltministers gehört: Es gibt das Reich der Finsternis – das sind die, die für GVOs in der Landwirtschaft sind –, und es gibt das Reich des Lichts. (Abg. Fekter: Das sind wir!)

Wir waren uns einig, wir wollen alle im Reich des Lichts sein – also gegen GVOs –, und da versteht doch kein Zuhörer, der jetzt eine Stunde zugehört hat, dass da gestritten wird um Kompetenzen zwischen Ländern und Bund, Bürokratie hin oder her. (Abg. Glawischnig-Piesczek:  Licht einschalten!) Das versteht niemand, wenn ein Parlament – und zwar das erste Parlament in der EU! – einhellig sagt: Wir wollen diese GVOs in der Landwirtschaft nicht! (Beifall bei Grünen, SPÖ, ÖVP und NEOS.) Das versteht wirklich niemand!

Herr Kollege Jannach, ich höre Ihnen im Landwirtschaftsausschuss immer gerne zu. Sie kennen sich ziemlich gut aus, haben gute Argumente – aber heute fehlen diese. (Abg. Schimanek: Geh, überhaupt nicht!)

Jetzt bin ich aber draufgekommen, warum Sie so argumentieren (der Redner blickt suchend in die Bankreihen der FPÖ – Abgeordnete der FPÖ weisen in Richtung des Abg. Jannach) – dort ist er jetzt, danke, denn vorher saßen Sie weiter unten. Sie waren ja in die Verhandlungen eingebunden, und ich habe mir gedacht: Warum macht Jannach nicht mit? Mir war das nämlich auf Basis unserer Kenntnis – wie Sie sonst argumentieren – nicht zugänglich, aber jetzt habe ich es erfahren. Es ging um einen Verwaltungsratssitz in der AMA.

Kollege Jannach sagt: Die Parteien sollen im Verwaltungsrat der AMA vertreten sein. Diese Meinung kann man ja vertreten, aber das mit der GVO-Frage zu verknüpfen, die eine essentielle und fundamental wichtige Frage für Österreich ist, halte ich für nicht gut. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.)

Daher, Herr Kollege Jannach: Setzen Sie sich an anderer Stelle dafür ein, dass wir die AMA besser machen! Das ist ein gutes Anliegen – aber nicht an dieser Stelle! Ich finde es toll, was heute hier gelingt, dass es durch das Zusammenwirken vieler Parteien möglich ist, dass Österreich jenes Land ist, das in der Frage von GVOs in der Landwirtschaft zum Vorreiter in Europa wird.

Das ist ein toller Tag für Österreich und dieses Parlament. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.)

19.01


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 222

19.01.45

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die im Reich der Finsternis zu Hause sind (Abg. Wittmann:  System Strache und Haider !) – wo auch immer Sie sich zugehörig fühlen –, ja, Unglaub-liches ist passiert. Der Kollege Jannach möchte eines machen: Er möchte in das Reich der Finsternis der AMA Licht bringen, und das nicht erst seit fünf oder zehn Minuten, sondern seit Jahr und Tag, seit er als Anwalt der Bauern hier in diesem Parlament ist. Bei jeder Gelegenheit fordert er das. (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich muss es bei einer Zweidrittelmehrheit etwas geben, was den Regierungs-parteien auch weh tut, wo es an Ihre Substanz geht. Wir Freiheitlichen sind halt, wenn es um eine Zweidrittelmehrheit geht, nicht der „billige Jakob“ Pirklhuber oder wie die Grünen insgesamt (Abg. Pirklhuber:  freiheitlicher Postenschacher!), die sofort wie ein kleines Hunderl mit dem Schwanzerl wedeln (Beifall bei der FPÖ), damit sie – unter Anführungszeichen – ihre „Regierungsfähigkeit“ und „Regierungstauglichkeit“ unter Beweis stellen. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig. – Zwischenrufe bei den Grünen.) – Nein, das sehen Sie doch auf der ganzen Welt, in ganz Grünistan ist das so, sobald es die Möglichkeit für eine Regierungsbeteiligung gibt; und ich verstehe das ja irgendwo. (Zwischenruf des Abg. Pilz.)

Liebe ÖVP, liebe SPÖ, so etwas Angenehmes wie die Grünen, denen man nur den Knochen Zweidrittelmehrheit hinschmeißen muss, damit sie zuschnappen und ihn mit Dankbarkeit nehmen, das kann man ja nur wollen, das ist doch ganz super. (Beifall bei der FPÖ.) Unsere Divise ist es, überall in dieses Reich der Finsternis Licht hinein-zubringen. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Zum Kollegen Schultes: Ich weiß ja jetzt nicht, welcher Kollege Schultes jetzt da sitzt: der von der Landwirtschaftskammer oder der aus dem Nationalrat. Das wissen wir ja nicht, weil wir unterschiedliche Erklärungen vorliegen haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Geh, seid doch einmal ein bisschen ruhig, Genosse, es geht ohnehin in erster Linie um die ÖVP. Hört andächtig zu, damit ihr einmal wisst, wie man mit euch hier umgeh!. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Krist.)

Ich meine, Erwin Pröll zeigt euch doch eh, wie man euren Bundeskanzler herrichten kann. Das ist ja ohnehin unglaublich.

Stichwort Erwin Pröll: Ich bin ja schon gespannt, wann der Bundesrat Beharrung machen sollte. Vielleicht kommt das Gesetz in 16 Jahren, vielleicht wird ein Bundes-präsident Pröll das Gesetz dann gar nicht unterschreiben. Das kann ja dann auch noch immer passieren, wenn es auf lange Sicht noch dazu kommt.

Liebe Freunde von der ÖVP und Kollege Schultes, du gehst ja auch herum, bist immer für TTIP, überall zu Hause sagst du, wie „super“ das ist, weil wir dadurch den „Feinkostladen Österreich“ leichter nach Amerika bringen und wir sagen können: Bitte, liebe Amerikaner, euer „Drecksklumpert“ oder Sonstiges brauchen wir bei uns gar nicht!

Wo lebst du denn, Kollege Schultes? – Das kann doch nicht die Argumentation sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Und dein eigener Parteifreund, der ehemalige Bauernbundobmann und jetzige Präsident des Niederösterreichischen Landtages Hans Penz sagt der „Kronen Zeitung“ gegenüber: Ich lehne TTIP ab!

Bitte lernt doch einmal von den vernünftigen Schwarzen! (Beifall bei der FPÖ.)

19.04



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 223

Präsident Ing. Norbert Hofer (den Vorsitz übernehmend): Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.04.47

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch in diesem Haus befinden sich Abgeordnete, die weder durch Argumente noch durch sonst etwas veränderbar sind. (Ruf bei der FPÖ: So wie Sie!) Es gibt verän­derungsresistente Abgeordnete, bei denen eines klar ist: Wenn es um Mehrheiten geht, wird nicht hier im Plenum, sondern am Rande der Verhandlungen immer dieselbe Forderung gestellt: Ein blauer Posten muss her!

Egal, ob es um ein Finanzgesetz, ein Agrargesetz oder um irgendein anderes Gesetz geht, man kann sich bei Freiheitlichen darauf verlassen, ohne Posten geht gar nichts (Beifall bei den Grünen), und es gibt keine Gentechnik der Welt, die diesbezüglich die Freiheitliche Partei verändern kann. Da gibt es ein „Postenschacher-Gen“, das vollkommen resistent ist. Okay, wir nehmen das zur Kenntnis. (Abg. Hafenecker: Sagen die, die sich überall ! – Ruf bei der FPÖ: Zum Beispiel in Tirol und in Salzburg!)

Also werden die Parteien, die sagen: Egal, ob die Freiheitlichen einen Posten bekom­men oder nicht, wir wollen ein gentechnikfreies Österreich (Ruf bei der FPÖ: Und wer will das nicht?!), und wir wollen ein starkes Gesetz, das nicht einfach durch eine geänderte Regierungskonstellation verändert werden kann, heute beschließen!, angegriffen. Dabei ist es ganz wichtig zu sagen, dass es in diesem Parlament Mehr­heiten gibt, die von Postenschacher der Freiheitlichen unabhängig sind, die sich nicht von einer Freiheitlichen Partei irgendetwas abkaufen lassen müssen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Deswegen bin ich dafür: Erstens, Österreich bleibt Gentechnikfrei, zweitens, die Freiheitliche Partei bleibt, wie sie ist, und drittens, diese Mehrheit bleibt zumindest heute postenschacherfrei. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.07

19.07.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag abzustimmen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 673 der Beilagen liegt ein Rückverweisungs­antrag des Abgeordneten Jannach vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 673 der Beilagen noch-mals an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 673 der Beilagen. (Zwischenrufe bei der FPÖ in Richtung Präsidium.) – Wir setzen in der Abstimmung fort!

Noch einmal: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 673 der Beilagen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 224

Hiezu haben die Abgeordneten Auer, Preiner, Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag einge­bracht.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Auer, Preiner, Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 und Art. 2 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfas­sungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zugleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehr­heit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie bei den Grünen.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Pirklhuber, Auer, Preiner, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeiten zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 106.)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend GVO-Freiheit in Österreich und der Europäischen Union.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Qualitäts­partnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 225

19.11.0827. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vorlage (680 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird (765 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


19.11.30

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Jetzt kommen wir wieder zu einer anderen Materie, die betrifft die AMA. Ich möchte nur dem Kollegen Willi kurz erklären – ich weiß nicht, ob er noch da ist –, wie es bei Ver­handlungen so läuft. SPÖ und ÖVP wollten die Zweidrittelmehrheit haben, sind gekom­men und haben gesagt: Was möchtest du denn dafür haben? – So läuft das, ganz einfach, und dann äußert man einen Wunsch.

Dass gerade der Kollege Pilz herausgeht, der eine Sozialwohnung besetzt, und von „blauem Postenschacher“ redet, ist schon sehr kurios, denn hierbei ist es nicht darum gegangen, einen Posten für einen Blauen zu schaffen, sondern Licht ins Dunkel der AMA zu bringen. Da wäre jede im Nationalrat vertretene Partei vertreten gewesen, und das halten wir nach wie vor für sehr sinnvoll. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber jetzt kommen wir zum Marktordnungsgesetz, da können wir uns ein bisschen kürzer fassen. Die Novelle des Marktordnungsgesetzes lehnen wir ab. Die Änderung bringt unserer Ansicht nach eine Verschlechterung. Es gibt mittlerweile 6 000 anhän­gige Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht bezüglich der Almflächenfeststellun­gen. Und an dieser Stelle kommt die Änderung im Gesetz:

Das Bundesverwaltungsgericht kann das zur Feststellung des maßgebenden Sach­verhaltes erfordernde Ermittlungsverfahren an eine Behörde übertragen.

Welche Behörde wird das sein? – „Natürlich“ wird das die AMA sein, auch wenn die AMA jetzt nicht direkt erwähnt ist. Das lehnen wir ab, denn es kann nicht die Behörde, die verantwortlich dafür ist, dass die Almflächenfeststellungen so mangelhaft waren, jetzt der Gutachter sein. Außerdem ist uns nicht ganz klar, ob diesbezüglich die Kosten auf den Beschwerdeführer zukommen. Also es kann sein, dass die Landwirte dann ihre Beschwerde selbst zahlen müssen.

Im Übrigen wundern wir uns: Wir haben ja erst im Jahre 2014 eine AMA-Marktord­nungs­gesetzesnovelle gemacht, und da wurde ja die Kompetenz vom Bundes­minis­terium für Land- und Forstwirtschaft als Beschwerdestelle weggenommen und dem Bundesverwaltungsgerichtshof übertragen. Jetzt soll der Bundesverwaltungs­gerichts­hof mit einer möglichst unabhängigen Stelle diese Fälle bearbeiten. Unserer Ansicht nach wäre das die Agrarbezirksbehörde, und dafür treten wir ein.

Dieser Gesetzesnovelle können wir die Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


19.13.38

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Es ist bereits angesprochen worden: Seit Jahresbeginn ist bei Verfahren im Marktordnungsbereich das Bundesverwaltungsgericht Berufungsinstanz,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 226

und – der Vorredner hat es erwähnt – es wird damit gerechnet, dass im heurigen Jahr ungefähr 6 000 Fälle zu bearbeiten sind, über die entschieden werden soll. Das sind kaum einfache Fälle. Teilweise sind aufwendige Sachverhaltsdarstellungen zu machen oder teilweise aufwendige Ergänzungen.

Um diese Verfahren in einem überschaubaren Zeitraum durchführen zu können, hat das Bundesverwaltungsgericht den Wunsch geäußert, diese Erhebungen auslagern zu dürfen. Der Vorschlag des Bundesverwaltungsgerichtes – so, wie wir ihn im Ausschuss diskutiert haben – ist: Das Bundesverwaltungsgericht kann das zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erforderliche Ermittlungsverfahren durch die AMA oder eine von ihm zu bestimmende, sachlich in Betracht kommende Behörde durchführen oder ergänzen lassen.

Jetzt bin ich allerdings der Meinung, dass es nicht klug und nicht gescheit ist, dass man eine Institution in den Vordergrund stellt und diese explizit nennt. Es sollte wirklich so sein, dass es dem Bundesverwaltungsgericht übertragen bleibt, welche Behörde es beauftragt – und das haben wir auch im Ausschuss so besprochen –, ob das die AMA ist, ob das die Agrarbehörden sind, ob das die Länder sind oder andere geeignete Behörden. Es soll wirklich neutral sein und dem Bundesverwaltungsgericht überlassen bleiben.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eßl, Preiner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In § 19 Abs. 7b Z 2 entfällt die Wortfolge „die AMA oder“.

*****

Wichtig ist für mich jedenfalls, dass das Ergebnis der Sachverhaltsdarstellung auch derjenige übermittelt und in die Hand bekommt, der den Bescheid beeinsprucht hat, dass er die Möglichkeit zu einer Gegendarstellung hat und das auch dann ent­sprechend gewürdigt wird. Zum Zweiten will ich, dass private Gutachten, die jeder machen oder in Auftrag geben kann, auch entsprechend gewürdigt werden, dass die Möglichkeit gegeben ist, diese im Verfahrensablauf einzubringen.

Also, ein zentraler Punkt aus meiner Sicht ist, dass es eine rasche Abwicklung im Inter­esse aller Beteiligten gibt, im Besonderen jener, die auf eine Entscheidung warten. Außerdem: Die Entscheidung liegt beim unabhängigen Gericht, beim Bundesver­waltungs­gericht. Ich glaube, dass es vernünftig ist, dass wir diese Änderung jetzt be­schließen und durchführen. Ich glaube auch, wer die Zustimmung in diesem Fall verweigert, stimmt jedenfalls für womöglich jahrelange Wartezeiten und Ungewissheit bei den Rechtssuchenden, bei den Betroffenen.

Daher fordere ich auf und ersuche alle hier im Saal, diesem Gesetzentwurf inklusive dem Abänderungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hagen: Was ist mit denen, die nicht da sind?)

19.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 227

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Erwin Preiner Kolleginnen und Kollegenzum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (680 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird (765 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In Z 2 (§ 19 Abs. 7b) entfällt die Wortfolge „die AMA oder“.

Begründung

Gemäß § 19 Abs. 7b kann das Bundesverwaltungsgericht andere Behörden mit notwendigen Sachverhaltserhebungen oder -ergänzungen beauftragen. Durch – nach dem Vorbild der BAO vorzunehmende – bloße Nennung der vom Gericht „zu bestim­menden sachlich in Betracht kommenden Behörde“ mittels Streichung der Wortfolge „die AMA oder“ soll ein allfälliger Eindruck vermieden werden, dass die AMA neben ihrer Funktion als Verfahrenspartei auch primär über den maßgeblichen Sachverhalt bestimmt. Eine Entscheidung, ob und welche Stelle beauftragt wird, ist dem für das Verfahren zuständigen Gericht vorbehalten. Ebenso erfolgt die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts, die Wahrung der Parteienrechte, die rechtliche Beur­teilung und Entscheidung darüber ungeachtet einer Einbindung einer anderen Stelle in bestimmte Verfahrensschritte ausschließlich durch das Gericht.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


19.17.29

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Es war jetzt eines sehr auffällig: Bei der Rede des Kollegen Eßl war der Applaus selbst in Bauernbundkreisen sehr verhalten. (Abg. Auer: Nein, nein, kräftig!) – Ja, von dir, Kollege Auer, von dir, aber vom Rest nicht. Gut, also woran könnte das liegen? – Das ist die Frage.

Kollege Eßl, ich versuche einmal nachzudenken. Der erste Punkt ist: Warum kommt die AMA überhaupt in so einen Gesetzentwurf hinein? Wieso kommt die AMA als Hilfsorgan der Bundesverwaltungsgerichte überhaupt zum Zug? – Da muss man wissen: Die Rechtsstreitigkeiten vieler Bäuerinnen und Bauern mit der AMA aus den letzten Jahren sind sehr, sehr gewichtig. Es sind zahlreiche Verfahren anhängig. Da geht es um wirklich komplizierte Fragen.

Sie kennen alle dieses Problem der Vermessung von Grund und Boden mit Satelliten, von der AMA aus, mit Messgeräten, die nicht einmal geeicht sind. Es kommen zwei, drei Kontrolleure in Abständen von mehreren Jahren. Einmal passt die Fläche, dann gibt es sogar eine AMA-Mitteilung oder einen Bescheid dazu. Hat das gepasst, hat der Betrieb die Förderung bekommen. Nach drei Jahren stellt die AMA einen anderen Bescheid auf Basis einer anderen Fläche aus. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Ja, das ist möglich. Die AMA kann ihre eigenen Bescheide gutwillig oder böswillig,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 228

sage ich einmal, wie sie es will, ändern. Meine Damen und Herren! Kollege Auer! Herr Bundesminister! Das ist schlichtweg unmöglich. Unmöglich ist es, wie dieses System aufgestellt ist.

Ich nehme ein Beispiel, bei dem es anders geregelt ist. Es ist sicher eine Frage, wie bürokratisch es überhaupt sein muss, aber Deutschland hat eine eigene Stelle für die Vermessung. Bei uns ist der Zusammenhang zwischen Landwirtschaftskammern, Agrar­markt Austria und Bundesministerium ein Dreiecksverhältnis, ein schwieriges Dreiecksverhältnis, über das der Rechnungshof gesagt hat: Da gibt es Interessens-kollisionen.

Da hat es Verbesserungen in den Verträgen gegeben, Herr Bundesminister, das ist mir bewusst. Ich weiß, dass die Kammern in der Abwicklung auch versuchen, Beratung, Haftung und ähnliche Dinge zu klären, aber summa summarum besteht die Schwierig­keit darin, dass es keine unabhängige Behörde gibt. Wenn wir jetzt die AMA streichen – was richtig ist, da gebe ich dem Kollegen Eßl recht –, dann bleiben wir aber auf halbem Weg stehen.

Wir müssten nämlich wissen, was denn die Alternativen für die Betroffenen sind – vor allem auch für die Bundesverwaltungsgerichte, wenn sie sich von Behörden bedienen lassen.

Kollege Eßl, du hast es kurz erwähnt, es wären Agrarbehörden – zum Beispiel Agrarbezirksbehörden, die unabhängig sind. Aus meiner Sicht ist das eine gute Lösung, aber dann müsste man sie auch tatsächlich im Gesetz nennen, dann müsste man sie eventuell auch ausstatten – das gibt es nämlich nicht überall –, dann müsste man überlegen, ob man das System überhaupt nicht auseinanderdröseln kann – sozu­sagen die agraroperationellen Fragen und die fördertechnischen Fragen trennen, damit es wirklich Unabhängigkeit gibt und damit dann wieder ordentliche Rechts­vertretung für die Bäuerinnen und Bauern. Aber es kann nicht so sein, dass wir nur das Wort AMA streichen und dann der Bundesverwaltungsgerichtshof sowieso überhaupt keine andere Möglichkeit hat, als an die AMA heranzutreten, weil bei den anderen Behörden sonst die Kompetenz gar nicht vorliegt.

Meine Damen und Herren! Das ist das Problem, Kollege Eßl! Deswegen können wir leider nicht zustimmen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Ich hätte gern auch eine Lösung für die Betroffenen und eine Verfahrensbeschleunigung, aber so, wie es jetzt geht, geht es aus meiner Sicht an die Wand, und es ist auch nicht im Interesse der Betroffenen. Die fühlen sich hier überrollt, denn aus ihren Augen wird die AMA hier einseitig begünstigt, obwohl ein Rechtsstreit mit der AMA besteht. Sie kann nicht gleichzeitig in einem Verfahren auch Hilfsdienste leisten.

Aus unserer Sicht ist das rechtspolitisch nicht klug. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


19.21.24

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor, das Marktordnungsgesetz 2014, das im vergangenen Jahr beschlossen wurde, einer Novellierung zu unterziehen. Es ist klar, dass die Gründe, weshalb eine Novellierung notwendig ist, nicht im Jahr 2014 liegen, sondern in der letzten Gesetzgebungsperiode. Ich darf auch erwähnen, dass es einige Ungereimt-heiten unter dem Vorgänger des jetzigen Landwirtschaftsministers gegeben hat. Das muss ich hier also auch dezidiert sagen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 229

Es gab gröbere Unregelmäßigkeiten bei der Flächenerhebung der Almflächen, aber auch bei der Digitalisierung große Flächenabweichungen. Diese Ungereimtheiten haben zirka 5 000 Almbauern betroffen. Die AMA hat auch in jüngster Vergangenheit entsprechende Fördergelder zurückgefordert.

Was haben diese knapp 5 000 Betroffenen nun gemacht? – Natürlich das, was man in einem Rechtsstaat tut; man hat sich an die Gerichte gewandt. Das Bundesverwal-tungs­gericht ist zuständig. Wir haben die Problematik erkannt und wollen hier auch Möglichkeiten für die betroffenen Almlandwirte schaffen. Die Vorgangsweise sieht nämlich vor, dass das Bundesverwaltungsgericht sich einer entsprechenden Behörden-stelle bedienen kann, um Sachverhaltsdarstellungen geliefert zu bekommen.

Klar ist auch, dass diese Vorgangsweise verfassungskonform ist. Klar ist auch, dass eine schnellere Bearbeitung der Vorstellungen diesbezüglich notwendig ist und es Rechtssicherheit für die betroffenen Almbewirtschafter geben muss. Letzten Endes muss man auch sagen, dass es die Almbauern sind, die sehr viel für die Biodiversität, den Bienenschutz und letzten Endes auch für den Wiesenschutz leisten.

Ich denke, das ist eine praktikable Vorgangsweise. Ich danke für die Zustimmung und hoffe, dass sich vielleicht die eine oder andere Oppositionspartei auch noch in positiver Weise der Novelle des Marktordnungsgesetzes annähern möge. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

19.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


19.23.42

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! (Der Redner platziert vor sich auf das Rednerpult ein Schild mit einem Foto eines Containerschiffs.) Wie bereits angekündigt, ist hier so ein „kleines“ Transportfährenschiff, von denen die größeren zirka 18 000 Container, sprich 18 000 Lkw-Ladungen geladen haben. Wir wissen, was hier an Chemie, Gift und Gas ein­gesetzt wird, um die Ladung für den langen Transport schadenfrei zu halten. Wir wissen letztlich, was die Konsumenten dann zu essen bekommen.

Zur vorliegenden Novelle des Marktordnungsgesetzes: Wir sehen darin einen typischen Interessenkonflikt – es kann nicht sein, dass die AMA in zwei Funktionen auftritt –, und wir werden hier auch nicht zustimmen.

Leider wurden heute aufgrund der Präsidialsitzung keine Anfragebesprechungen zuge­lassen, Herr Minister, weil ich zu diesem Thema heute auch ganz gern die von dir beantwortete Frage zu Fischimporten besprochen hätte – diese Unmengen an gesundem Fisch, die wir hier in Österreich haben. Es kommt noch eine weitere Frage in Richtung Teilstücke, Fischstäbchen und Fischfilet und – ich glaube, das ist natürlich besonders interessant – eine weitere Frage über Palmöl, dass wir in Österreich mit unserem Biodiesel 13 000 Hektar Regenwald tanken.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist wirklich Zeit, dass wir hier von der dunklen Seite her Licht ins Dunkel bringen, aber nicht nur rund um den Heiligen Abend im letzten Abschnitt des Jahres, sondern ich glaube, wir haben wirklich zwölf Monate zu arbeiten, um da etwas Helligkeit hineinzubringen – so dunkel ist es da. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Rupprechter.)

Wenn ich dann die vorherige Diskussion gehört habe und die jetzige anschaue, dann muss ich aufgrund der kurzen Redezeit auf die heutige Ausgabe der „Kronen Zeitung“ verweisen. Ich kann mich noch bestens an den oberösterreichischen Landwirtschafts-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 230

kammerwahlkampf heuer Ende Jänner erinnern, bei dem die Frau Abgeordnete Köstinger – interessanterweise vorher aber wenig gesehen – ganz fleißig von einem Bezirk zum anderen, von einer Molkereiversammlung zur anderen unterwegs war. Dort hat sie die Milchbauern beruhigt, dass das alles kein Problem ist, wenn das Kontingent auf Interesse der Milchindustrie hin gestrichen wird, dass die TTIP-Verhandlungen bestens laufen, dass da die roten Linien kommen und nichts passieren wird – übrigens werden auch der Herr Agrarlandesrat Hiegelsberger und der Landeshauptmann Pühringer zumindest bis 27. September gegen TTIP sein –, und jetzt lese ich heute mit Enttäuschung, dass das Europäische Parlament grünes Licht für die Verhandlungen gegeben hat.

Das ist die Realität, hier bewegen wir uns, und ich glaube, das ist hier zu diskutieren. Reden wir über das Leben. Als kleine Draufgabe gegenüber der TTIP-Seite gibt es gleich wieder die Fleischtage mit 30 Prozent Sonderrabatt; so bringen wir die regionale Landwirtschaft garantiert um. Ich bin überzeugt davon, die Grabredner werden viele sein, die jetzt noch sagen, wie sie sich dafür einsetzen.

Ich glaube, es ist das Wesentliche zu diesem internationalen Freihandelsabkommen, zu dieser Freigabe am Milchmarkt, zu dieser furchtbaren Situation am Schweinemarkt, dass wir endlich das seit 2008 vertagte Qualitätsgütesiegel-Gesetz beschließen. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen hier in diesem Haus um Unterstützung.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitäts-güte­siegel-Gesetz“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, in Einvernehmen mit den in der gegenständlichen Angelegenheit rele-vanten Ressorts dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Einführung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen Qualitätssiegels für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel zu ermöglichen.“

*****

Wir bitten um Unterstützung, sodass wir diesen Lebensmitteldschungel endlich durch-leuchten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

19.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“

Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 27: Bericht des Ausschusses für Land- und Forst-wirtschaft über die Regierungsvorlage (680 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird (765 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 231

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesie-gels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmittel durch eine Vielzahl von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegel, Biosiegel und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kennzeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungs­inflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmittel Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher gehen, woher die von ihnen bezogenen Le-bensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Be-dingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursierenden Kenn-zeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsächliche Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.

So sind neben dem AMA-Gütesiegel über 100 weitere „Gütezeichen“ und Eigenmarken in Verkehr, die das AMA-Gütesiegel zu einem unverbindlichen Scheinsiegel degra­dieren. Aus Konsumentensicht ermöglicht aber auch das AMA-Gütesiegel keinen echten Qualitätsver-gleich, da nur der geringere Teil der in Österreich angebotenen Lebensmittel den AMA-Richtlinien folgt.

Dessen ist sich auch der Landwirtschaftsminister bewusst:

„In Österreich gibt es derzeit im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung nur das AMA-Gütesiegel und das AMA – Biozeichen sowie in diesem Bereich auch die Zeichen BOS, SUS und OVUM, welche rechtlich relevant sind. Alle anderen Auslobungen auf Lebensmitteln sind reine Wort-Bildmarken, die keine rechtlich verbindliche Güte­aussage treffen. Es gibt kein Instrument, mit dem die AMA die Verwendung von anderen Wort-Bildmarken unterbinden könnte. Die Auslobung unwahrer Angaben ist allenfalls nach patentrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften zu beurteilen.“ (108/AB XXV. GP (Steinbichler an Berlakovich, BA durch Rupprechter)

Darüber hinaus kann die derzeitige Handhabung des AMA-Gütesiegels ebenso keine Sicherheit für die 100%ige österreichische Herkunft des damit versehenen Lebens­mittels garantieren. Eine einheitliche, verbindliche Kennzeichnung für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel muss daher endlich umgesetzt werden. Laut Grünem Bericht ist die Zahl der am AMA-Gütesiegel teilnehmenden Betriebe rückläufig. Nah­men 2011 noch 48.599 Betriebe die AMA-Richtlinien an, so ging 2013 die Anzahl der teil­nehmenden Betriebe um 2.299 auf 46.300 Betriebe zurück . (Grüner Bericht 2014 (Ta­bellenteil)) Mit der Erfassung von AMA-Gütesiegel-Betrieben kommt es in der Regel zu Mehrfacherfassung, was bedeutet, dass die absolute Zahl der teilnehmenden Betriebe tatsächlich niedriger ausfällt. Insgesamt gab es 2010 in Österreich laut Sta­tistik Austria 173.317 Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe, gemessen an dieser Zahl liegt der Anteil der am AMA-Gütesiegel teilnehmenden Betriebe dann gerade einmal bei 28%.

In der Vergangenheit hat es bereits mehrere Anläufe gegeben, um die Bundes­regie­rung zu einer einheitlichen, rechtlich verbindlichen Kennzeichnung von Lebens­mittel zu bewegen. So gab es im November 2009 einen Fünfparteienantrag für eine Reform der Gütezeichenver-ordnung. Damals forderten die Abgeordneten aller im Parla­ment vertretenen Parteien die Umsetzung der im Regierungsprogramm von 2010 zwischen SPÖ und ÖVP vereinbarten Reform der Gütezeichenverordnung. Im derzeit aktuellen Regierungsprogramm steht im Ka-pitel Gesundheit, dass „die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten“ (Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2013-2018 S.59) soll.

Von einer echten Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel kann trotz aller Bemühun­gen und Anläufen leider noch immer nicht die Rede sein. Im Gegenteil, die geheim


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 232

gehaltenen Verhandlungen um TTIP & Co lassen Schlimmstes für Konsumenten und heimische Lebensmittelproduzenten erwarten. Globalisierung und Industrialisierung der Lebensmittelproduktion führen zu einer für die Konsumenten nicht mehr nachzu­vollziehenden „Reisetätigkeit“ von Lebensmittel. Denn Lebensmittel haben zu einem großen Teil bereits mehrere tausend Kilometer hinter sich, bevor sie in den österreichi­schen Supermärkten zum Verkauf angeboten werden. Bei Obst und Gemüse ist noch leicht erkennbar, dass etwa Bananen aus Kolumbien, Weintrauben aus der Türkei, Ananas aus Costa Rica, Clementinen aus Spanien, Kiwis aus Neuseeland, Mangos aus Brasilien oder Papayas aus Thailand mehr von der Welt gesehen haben als diejenigen, die sie kaufen und verzehren. Bei Fleischprodukten wird es schon schwieriger, denn die wenigsten Konsumenten wissen, dass Lamm aus Neuseeland, Rindfleisch aus Brasilien und Argentinien, Shrimps und Geflügel aus China oder Fisch (Pangasius) aus dem Mekong-Delta nach tausenden Reisekilometern u.a. als Gefrierware in Österreichs Supermärkten landen. Selbst die Fertigbackmischungen für die vorgebliche Frisch-ware aus dem Supermarktaufbackofen beinhalten zum größten Teil Rohstoffe, die nicht aus Österreich stammen.

Und auch bei so Alltäglichem wie Kartoffel gibt es negative Beispiele. Im Frühjahr bot eine renommierte österreichische Supermarktkette heurige Kartoffel aus Ägypten an, obwohl zu diesem Zeitpunkt mit der Sorte „Eferdinger Landl“ ausreichend inländische Kartoffel höchster Qualität vorhanden waren. Solche Vorgehensweisen führen dazu, dass heimische Ware nicht konkurrenzfähig angeboten werden kann und vernichtet wird. Ausländische Ware ist trotz tausender, klimaschädigender Transportkilometer und fehlender Umweltstandards sowie fragwürdiger Produktionsweisen (Kinderarbeit etc.) in Österreich billiger zu haben, als die heimische Qualitätsproduktion vor Ort. Den österreichischen Konsumenten wird dabei tunlichst verheimlicht, wieviel Klima­schädigung und soziales Leid mit dem Angebot solcher Produkte verursacht wird. Solche Beispiele ließen sich für alle Bereiche der Lebensmittelproduktion fortsetzen.

Wir brauchen daher eine rechtlich verbindliche Regelung, die garantiert, dass auf allen an-gebotenen Lebensmitteln wo Österreich drauf steht, auch Österreich drinnen ist. Es muss Schluss sein mit Produkten, die sich als „österreichisch“ ausgeben dürfen, obwohl lediglich die Schlachtung bzw. die Verpackung in Österreich erfolgt. Österreich braucht ein transparentes Qualitätsgütesiegel-Gesetz für alle in Österreich ange­botenen Lebensmittel, das Herkunft, Erzeugungsart, Verarbeitung, Transport und Lagerung ausweist, um den Konsumenten den fairen Vergleich von Qualität und Preis zu ermöglichen. Nur so kann den österreichischen Konsumenten Lebensmittelwahrheit garantiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, wird auf-gefordert, in Einvernehmen mit den in der gegenständlichen Angelegenheit rele­vanten Ressorts dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Einführung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen Qualitätssiegels für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel zu ermöglichen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 233

19.28.19

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, die Oberösterreicher wissen, dass ich ein gewisses Verständnis für den Kollegen Leo Steinbichler habe, nur: Das, was er heute zum Besten gegeben hat, ist ein bisschen bemerkenswert, denn die Wandlungsfähig­keit des Leopold Steinbichler ist wirklich erstaunenswert. (Abg. Amon: Politisch!)

Es wäre interessant, einmal nachzulesen, wie Steinbichler als Mandatar im Bundesrat die Landwirtschaftskammer gelobt, wie er die Genossenschaften gelobt, wie er sie gepriesen hat und welch einen Slalom er selbst gefahren ist – dagegen ist ein Weltcup-Slalom ein Laserstrahl.

Lieber Leo Steinbichler, es ist also wirklich bemerkenswert; zu deiner Zeit, als du selbst Bezirksbauernkammerobmann gewesen bist, habe ich nie gehört, dass 15 Bezirks­bauernkammerobmänner zu viel wären in Oberösterreich – überhaupt nie –, im Gegen­teil. (Zwischenrufe des Abg. Steinbichler.)

Ich habe nie gehört, dass die Landwirtschaftskammern in den Bundesländern zu viel gewesen wären, aber schön langsam beginnt offensichtlich die Götterdämmerung, denn wenn man vom Bauernbund über den Dinkhauser dann über einen verfehlten Versuch beim BZÖ letztlich beim Stronach landet, dann fährt man sich irgendwann einen Patschen ein. Das ist einmal so. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Meine Damen und Herren! Kollegen, die nicht da sind, sozusagen anzuprangern, gefällt mir gar nicht. Wir versuchen heute nichts anderes, als das fortzusetzen, was Herr Bundesminister Rupprechter lobenswerterweise bereits begonnen hat, nämlich die Almproblematik zu lösen. Dass das in den letzten Jahren ein schwieriges Thema war, das wissen wir. Dass noch einige tausend Fälle offen sind, ist auch bekannt. (Abg. Steinbichler: Wie geht es denen?)

Daher ist das der Versuch, hier in einem Zusammenspiel fertigzubringen, dass auch diese schwierigen Fälle einer Lösung zugeführt werden (Abg. Steinbichler: Ah, geh!), denn es ist nicht ganz so einfach, wie manche tun, eine Alm zu vermessen – nicht wie ein ebenes Grundstück. Das spielt es halt nicht, wenn es durchwachsen ist. (Weitere Zwischenrufe des Abg. Steinbichler.) Es ist halt ungleich schwieriger, meine Damen und Herren.

Dass hier mit diesem Marktordnungsgesetz einfach versucht wird (Abg. Steinbichler: Realität verweigern!), den Bauern eine Hilfestellung zu geben, die Almproblematik ein für alle Mal zu lösen, dem Ersuchen des Bundesverwaltungsgerichts entgegenzu­kommen, sollte uns allen klar sein – auch, dass auch ausgelagerte Behörden mit­helfen. Ich bedanke mich auch bei allen, die zustimmen.

Es wird wichtig sein, dass in erster Linie den Bauern Hilfe zugutekommt und hier nicht politisches Kleingeld gewechselt wird und alle möglichen Themen hereingebracht werden. Versuchen wir, auch das Problem endgültig zu lösen! Es sind alle eingeladen, zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steinbichler: Der Versuch hilft nichts! Zusammenbringen müsst ihr etwas!)

19.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


19.31.21

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze möchte ich auch zu dieser Novelle zum Marktordnungsgesetz Stellung nehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 234

Ich kann direkt an meinen Vorredner anknüpfen. Es geht genau darum, diese Fälle im Rahmen und im Sinne der Beschwerdeführer – es liegen eben an die 6 000 Fälle beim Bundesverwaltungsgerichtshof vor – beschleunigt aufzuarbeiten. Dafür gibt es eben die ergänzende Sachverhaltserhebung, die hier vorgesehen wird. Da geht es keines­wegs um eine Auslagerung, um eine Delegation der Entscheidung. Die Entscheidung und auch die Beweiswürdigung bleiben selbstverständlich bei der unabhängigen Gerichts­barkeit.

Es ist selbstverständlich geregelt und vorgesehen, dass diese ergänzende Sach­verhaltserhebung auch die Beschwerdeführer miteinbezieht, sodass sie selbstver­ständlich die Möglichkeit haben, im Rahmen dieser ergänzenden Sachverhalts­erhe­bung auch Gutachten einzubringen, die dann entsprechend gewürdigt und berück­sichtigt werden. Es ist hier daher alles vorgesehen, um im Sinne einer Beschleunigung der Verfahren und auch im Sinne der Beschwerdeführer Regelungen zu finden.

Wie gesagt, die Entscheidung bleibt selbstverständlich bei der unabhängigen Gerichts­barkeit, und wenn wir hier alles unternehmen, um im Sinne der Beschwerdeführer die Verfahren zu beschleunigen, dann denke ich, müsste es eigentlich für alle selbst­verständlich sein, diese Vorlage zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte.

 


19.33.18

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Kollege Steinbichler – da ist er –, ich habe gerade festgestellt, wenn du deine Waren weiterhin so anpreist, dann wirst du ab 1. Jänner keine Bilder mehr mitnehmen, sondern eine Registrierkassa mitnehmen müssen. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Das touristische Bild vom sommerlichen Tirol wird immer noch sehr stark vom Wandern und vom Bergsteigen geprägt. Diese saftigen Almwiesen, die Bergalmen, die Hütten – das ist das Bild, das wir vermitteln.

Herr Präsident Auer! Herr Minister! All das muss natürlich auch bewirtschaftet werden, es muss gehegt und gepflegt werden. All das haben wir vor allen Dingen unseren Bäuerinnen und unseren Bauern zu verdanken. Ich hoffe wirklich, dass diese ganze Almproblematik, die heute schon angesprochen worden ist, ein Ende findet und dass man aus den Fehlern lernt.

Allein in Tirol waren in etwa 1 200 Almbauern davon betroffen. Zuerst wurde seitens des Ministeriums die Alm falsch vermessen, dann wurde der Bauer für schuldig befunden, zu Fördergeldrückzahlungen verpflichtet und mit Strafbescheiden belegt. Dann ist zurückgerudert worden und man hat quasi Krisenmanagement pur vollzogen.

Als Tourismussprecher weiß ich natürlich, wie wichtig die Almen für Tirol sind. Wandern und Bergsteigen ist für über 80 Prozent unserer Gäste das Motiv, warum man bei uns im Sommer Urlaub macht; also sollten wir auch einmal jenen danken, die dafür verantwortlich sind, nämlich unseren Bäuerinnen und Bauern, die sich um diese Flächen kümmern (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Doppler und Gerhard Schmid) – denn eines ist klar: Ohne Bewirtschaftung gibt es keine Almen, ohne Almen gibt es keinen Tourismus – und ohne Tourismus gibt es keine Wertschöpfung im ländlichen Gebiet.

Derzeit liegen etwas über 4 500 Verfahren beim Bundesverwaltungsgerichtshof. Dieser hat sich jetzt bei uns, beim Gesetzgeber, dafür eingesetzt, dass diese Verfahren beschleunigt werden und die Rechtssicherheit dadurch auch erhöht wird. Mit der vorliegenden Novelle zum Marktordnungsgesetz wird besonders jenem Umstand


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 235

Rechnung getragen, dass eine in Betracht kommende Behörde, wie es so schön heißt, viele Dinge schon bei sich klären kann. Damit könnten wir den Verwaltungsaufwand vermindern und zumindest bei einem Teil der Verfahren, bei denen nach Ansicht des Gerichts konkrete ergänzende Ermittlungsschritte von einer Behörde bewerkstelligt werden können, kosten- und zeitintensive Sachverständigengutachten vermieden werden.

Mit dieser Novelle der Marktordnung kann, wie schon gesagt, der Bundesverwaltungs­gerichtshof eine Behörde mit notwendigen Sachverhaltserhebungen und -ergänzungen beauftragen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Abläufe. Insgesamt – das möchte ich zum Abschluss noch sagen – sind wir den Menschen verpflichtet, welche die Almen bewirtschaften, und müssen ihnen Rechtssicherheit garantieren. Dazu müssen wir auch den Verwaltungsaufwand so gering wie nur irgendwie möglich halten. Aus dem Grund sehe ich diese Novelle als einen richtigen Schritt und werde dieser Novelle auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte.

 


19.36.23

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die an die 6 000 Fälle, die hier beim Bundesverwaltungsgerichtshof anhängig sind, sind eine enorme Menge. Damit ist vor allem auch enorm viel Zeit verbunden, die letztendlich unsere Betriebe auf lange Zeit hinaus binden würde, ohne ein endgültiges Ergebnis zu erhalten. Das ist das große Problem, das wir mit dieser Novelle des Marktordnungsgesetzes lösen wollen. Wir wollen hier Unterstützung für die Bundesverwaltungsgerichte leisten, sodass wir sei­tens der Institutionen, die wir in Österreich dafür zur Verfügung haben, auch unter­stützen, dass die Fälle so rasch wie möglich abgearbeitet werden können, denn die Sicherheit und die Rahmenbedingungen für die Betriebe müssen allerhöchste Priorität haben, damit hier auch die Unterstützung gegeben ist.

Wir arbeiten ja nicht im österreichischen – sage ich einmal – Umfeld, sondern wir sind in einer gesamteuropäischen Marktordnung. Das heißt, dass wir auch hier die Spiel­regeln einzuhalten haben, hier auch Kontrollen durchführen müssen, diese aber letztendlich auch getestet werden. Daher ist es wichtig, jeden einzelnen Fall durch­zugehen, damit die Bäuerinnen und Bauern die volle Unterstützung bekommen. Letztendlich glaube ich, dass der Vorwurf, den auch der Abgeordnete Steinbichler vorher vorgebracht hat, der auch ständig vonseiten des Abgeordneten Jannach kommt, nämlich dass hier zu viele Funktionäre unterwegs sind, dass hier das Hütchen von der einen auf die andere Position geschoben wird, nicht falsch ist – wir haben Probleme genug in der Landwirtschaft –, aber falsch ist das Fazit, zu glauben, wir müssen die Funktionäre abschaffen.

Ich kann Ihnen garantieren, fast alle Funktionäre in den Landwirtschaftskammern Österreichs in den einzelnen Bundesländern sind praktizierende Landwirte. Die wissen sehr wohl, um was es geht. Wir bräuchten mehr Leute, die sich dafür einsetzen, und keine Krakeeler, die sich herausstellen, permanent nur Probleme beschreiben, aber den Leuten und den Betrieben überhaupt nicht helfen. Das hilft uns in keiner Weise. (Beifall bei der ÖVP.)

Wie es funktioniert, wenn Sie einmal am Werke sind, haben wir am Beispiel Burgen­land hervorragend präsentiert bekommen. Wenn in einer Regierungserklärung eines ganzen Bundeslandes, das von SPÖ und FPÖ regiert wird, nicht mit einer Silbe die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 236

Landwirtschaft erwähnt wird, dann ist das schon bezeichnend und besonders traurig. Ich glaube, da können wir noch viel lernen und sollten in Zukunft sehr, sehr vorsichtig sein. (Zwischenrufe beim Team Stronach.)

Vor allem die Bauern sollten auch ganz genau wissen, dass es in Zukunft – die wird schon bald da sein, nämlich im Herbst in Oberösterreich und auch in Wien, wobei das wahrscheinlich für die Agrarwirtschaft ein bisschen unwesentlicher sein wird – schon etwas ausmacht, wo man das Kreuzchen macht und wo man es nicht macht. Das werden sich viele merken, denn am Ende des Tages geht es um die Landwirtschaft, und die Landwirtschaft ist Anker für die österreichische Identität, einer aktiven Bewirtschaftung der Flächen, aber letztendlich auch der kulturellen und sozialen Zusammenhänge im ländlichen Raum und der Stärkung der Naturbewirtschaftung in den entlegenen Zonen.

Das müssen wir unterstützen, und je rascher diese Verfahren abgehandelt werden, desto schneller bekommen die Bauern Sicherheit; und das sollte unser Ziel sein. (Beifall bei der ÖVP.)

19.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.

 


19.39.45

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Aufgrund der Diskussion zum vorherigen Tagesordnungspunkt erlauben Sie mir als Steirer eine Feststellung und vielleicht auch einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung, weil ich sehr froh bin, dass wir das Anbauverbot für Gentechnik beschlossen haben.

 Ich war vor Kurzem einige Male in der Südsteiermark, meine Damen und Herren, daher möchte ich heute allen hier in Erinnerung rufen, was wir auch in diesem Hohen Haus beschlossen haben: Das Verbot der Neonicotinoide, Belastungen durch die Mehrwertsteuer, sinkende Schweinepreise, Landesgesetze, Bauordnung, Raumord­nung, die erschwerend für die Bauern sind, Nitratverordnungen, die erschwerend für die Produktion sind.

Daher sage ich heute hier im Hohen Haus: Ich bin froh über das Anbauverbot für Gentechnik, aber wir müssen höllisch aufpassen, dass wir nicht die kleinstrukturierte Landwirtschaft, wie in der Südsteiermark, untauglich und produktionsunfähig machen, meine Damen und Herren, und letztlich gezwungen sind, Lebensmittel – mit Gen­technik, Hormonen und mehr – zu importieren. Das sollten wir uns ins Bewusstsein rufen!

Daher brauchen wir wirklich eine Kampagne, um zu zeigen, wie produktionstauglich Landwirtschaft in den Regionen sein kann, im Zusammenhang mit der gesamten Wertschöpfung in den Regionen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Steinbichler und Weninger.)

Die Steiermark ist ja das Land der Vielfalt, vom Gletscher bis zum Rebensaft, wenn Sie wollen. Auch die Almen sind ein Riesenthema in der Steiermark, das einer raschen Lösung bedarf. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) Ich sage euch ehrlich: Mir ist völlig wurscht, welche Behörde das regelt; ob das die AMA ist oder welche auch immer beauftragte Behörde des Bundesverwaltungsgerichtshofes. Wichtig ist – und die Bauern haben es sich verdient, vor allem auch die Almbauern – eine rasche Lösung und kein politisches Theater und kein politisches Kleingeld. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

19.41

19.41.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 237

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 680 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Eßl, Preiner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Eßl, Preiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Ziffer 2 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür die Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

19.43.1728. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1181/A der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), geändert wird (766 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


19.43.48

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Beim vorliegenden Antrag des Kollegen Jannach geht es um eine Änderung des Forstgesetzes aus 1975. Hierbei soll präzisiert werden, dass jährlich am 1. September der Wildschadensbericht nicht, wie bisher üblich, auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht wird, sondern dem Nationalrat übermittelt werden muss.

Wir von der ÖVP begrüßen diese Maßnahme aus verschiedenen Gründen. Zum einen, weil damit ein Gesamtüberblick über die Wildschadensituation in unseren Wäldern gegeben wird; der Bericht setzt sich ja aus den einzelnen Wildschadensberichten der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 238

Bundesländer zusammen. Damit wird es für uns als Abgeordnete eine Möglichkeit geben, die Situation sehr detailliert zu diskutieren und auch auf die eigene Region bezogene Schlüsse ziehen zu können. Der Bericht wird also auch zeigen, welche Maßnahmen sich wie auf den Waldzustand ausgewirkt haben. Und es wird sicherlich auch Platz und Raum für Best-Practice-Modelle sein, die wir dann politisch vor den Vorhang holen können.

Zum anderen wird der Bericht aber auch Grundlage dafür sein, meine Damen und Herren, uns allen vor Augen zu führen, dass der Waldzustand eine Querschnitts­materie ist und absolut nicht allein auf Wild und Jagd beschränkt werden kann.

Es muss uns allen bewusst sein, dass sich viele der hier gefällten Entscheidungen vielleicht unbewusst, aber ganz sicher unmittelbar auf Jagd und Wildbestand aus­wirken. Es muss uns bewusst sein beziehungsweise bewusst gemacht werden, dass das Freizeitverhalten der Gesellschaft in der Natur das Verhalten des Wildes beeinflusst und die Möglichkeiten der Jagd immens erschweren.

Wenn zum Beispiel Schneeschuhwandern von vielen von uns als erholsames Erleben der Winterlandschaft wahrgenommen wird, ist es, wenn es – wie leider allzu oft – abseits der Wanderwege betrieben wird, eine Beunruhigung des Wildes in seinen Ruhezonen; und das in der schwierigsten Zeit des Jahres für unser Wild. Vielen von uns ist nicht bewusst, was es für Reh- oder Rotwildbestände bedeutet, von Schnee­schuhwanderern, die abseits der vorgegebenen Routen unterwegs sind, aus ihrem Winterlager aufgescheucht zu werden, durch tiefen Schnee flüchten zu müssen und dabei lebensnotwendige Körpersubstanz verbrennen zu müssen. Solche Vorgänge führen oft zum Tod des Wildes und sind oft Ursache von extremen Verbiss-Situationen.

Der Bericht soll also auch dazu dienen, uns allen bewusst zu machen, dass wir als Gesetzgeber auch in diesem Bereich Verantwortung dafür tragen, dem Wild den lebensnotwendigen Ruheraum zu erhalten – gerade dann, wenn von verschiedensten Seiten der Ruf nach weiteren Öffnungen des Waldes kommt.

Hervorragende Beispiele für richtiges Verhalten in Natur und Wald sollten im Bericht einen besonderen Stellenwert haben, wie zum Beispiel die Initiative der Österreichi­schen Bundesforste Fair Play, worin auf anschauliche Art und Weise das richtige Verhalten im Wald aufgelistet ist, oder die Initiative „Respektiere deine Grenzen“ der Vorarlberger Landesregierung, mit der durch Beschilderungen im Skigebiet darauf auf­merksam gemacht wird, die gesicherten Skirouten nicht zu verlassen, um nicht durch Offroad-Aktivitäten in Ruhegebieten des Wildes Wald und Wild massiv zu schä­digen.

Eine Bewusstseinsbildung der Touristen und auch unserer Erholung suchenden Bevölkerung tut not; und dazu, meine Damen und Herren, sollten wir den – in Zukunft jährlich erscheinenden und zu diskutierenden – Wildschadensbericht auch verwenden.

Dieser Bericht sollte kein plumpes Hinschlagen auf die Jägerschaft sein, sondern das Aufzeigen von Mängeln, eine Hilfestellung, wo es nötig ist, und eine Bewusstseins­bildung auf breiter Front sollten die Ziele dieses Berichtes sein, welchen wir auf dieser Basis gerne mit Ihnen diskutieren wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte.

 


19.47.54

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Zu dieser späten Stunde sind es zwei Aspekte, die ich zu dieser Gesetzesänderung einbringen möchte. Mein


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 239

Vorredner hat ja schon über die vielfache Nutzung des Waldes gesprochen. Ich denke, dass das sehr genützt wird, und zwar berechtigt, da muss man ihm recht geben.

Die SPÖ unterstützt jede sinnvolle Maßnahme, die dazu dient, mehr Transparenz zu schaffen, und die die Kontrollfunktion des Nationalrates stärkt und somit auch diese Gesetzesänderung.

Mit der jährlichen Vorlage des Wildschadensberichtes an den Nationalrat wird es vor allem einer Institution möglich gemacht, sich auf einer objektiven Ebene mit der Jäger­schaft auseinanderzusetzen, das sind die Österreichischen Bundesforste. Die Österreichischen Bundesforste sind unser größter Waldbesitzer. Ich denke, es sollte in unser aller Interesse sein, dass diese unter den besten Bedingungen ihre Forstwirt­schaft betreiben dürfen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

19.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


19.49.20

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es ist sehr erfreulich, dass wir hier einen gemeinsamen, also einen unterstützenden Antrag aller Fraktionen für unseren Antrag einbringen. Der Antrag war ja notwendig, weil der Vorgänger von Herrn Landwirtschaftsminister Rupprechter, Herr Berlakovich – der jetzt nicht mehr da ist –, einen klaren Gesetzesbruch begangen hat, ebenso wie der der­zeitige Minister.

Es war so, dass im Jahr 2011 der letzte Wildschadensbericht vom Jahr 2010 ver­öffentlicht wurde, und da sind ja massive Schäden aufgelistet worden. Das hat ein Ausmaß von 58 Millionen Vorratsfestmetern angenommen, die Schäden gingen in die 300 Millionen €; also das ist schon ein riesengroßer Schaden. Ab diesem Zeitpunkt hat man dann – offensichtlich auf Intention der Jagdlobby in Österreich hin, im Ministerium interveniert – diese Wildschadensberichte nicht mehr veröffentlicht, denn das hätte eine Debatte ausgelöst, die die Jagdgesellschaft – ohne das politisch zu meinen – so, in der Form, nicht will.

Wir haben daraufhin eine Anfrage und einen Antrag gestellt – und siehe da: Das Minis­terium hat die Wildschadensberichte der Jahre 2011, 2012 und 2013 veröffent­licht, alle gleichzeitig. Das haben sie nicht aus Liebe zur FPÖ gemacht, sondern des­halb, weil das Ministerium und der Minister – so wie sein Vorgänger – einen lupen­reinen Gesetzesbruch begangen haben. Das Forstgesetz sieht nämlich vor, dass jährlich ein Bericht zu veröffentlichen ist, und das hat das Ministerium nicht gemacht.

Wir haben jetzt auch eine Anfrage ans Bundeskanzleramt gestellt, um zu klären, ob das denn jetzt ein Gesetzesbruch war. Wir wollen das bestätigt haben, denn wir interpretieren das Forstgesetz so, und es ist sehr eindeutig, dass das Ministerium jährlich einen Bericht zu veröffentlichen hat, und das hat es nicht gemacht.

Es freut mich aber trotzdem, dass wir jetzt diesen Antrag durchbringen, wenn man so will, und das Ministerium jetzt endgültig verpflichtet ist, auf sachlicher Ebene einen Wildschadensbericht zu erstellen, um eben sachlich und fachlich über die Schäden, die das Wild im Wald verursacht, diskutieren zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

19.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 240

19.51.22

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! In aller gebotenen Kürze: Das ist tatsächlich ein wichtiger Bericht. Eine nicht unwesentliche Fläche des Bundesgebiets ist mit Wald bepflanzt beziehungsweise sind natürliche Waldgesellschaften, und darin ist natürlich Wild vorhanden. Das wäre an sich noch ein ganz natürlicher Zusammenhang, aber selbstverständlich besteht in der Art und Weise der Wildbewirtschaftung und der Waldbewirtschaftung ein Zusam­menhang.

Dabei ist es wesentlich, zu wissen, ob die Schäden durch Wild mehr werden oder nicht. Es ist ein wirtschaftlicher Schaden, es ist letztlich auch eine Frage der Gesund­heit der Wildbestände und Ähnliches mehr. Es ist nicht unwichtig, zu sehen, dass die Aspekte einer modernen Jagd eigentlich viel zu wenig diskutiert werden.

Ich fasse das jetzt unter dem Begriff Ökojagd zusammen – es gibt den Verein der Ökojagd in Niederösterreich, in Oberösterreich, in anderen Bundesländern und auch in Deutschland –, einfach der Zusammenhang und das Bewusstsein, dass Jagd zu Beginn eigentlich Wildbeobachtung war, ganz früh. Auch die ersten Vogelschützer waren Jäger, das muss man wissen, Naturschützer, Menschen, die gerne in den Wald gegangen sind, die Natur beobachtet haben und dabei sehr viel gelernt und gesehen haben.

Es sollte nicht die Trophäenjagd im Vordergrund stehen, diese Sonntagsjägerei, mit dem Jeep irgendwo hinauffahren und dann ansitzen und irgendein tolles Trophäen­stück mit nach Hause nehmen. – Das kann es nicht sein.

Auch ein Teil der Wildfütterung ist das Problem: Sommerfütterung, die Jagdgesetze sind Landesgesetze – all diese Fragen gehören genau evaluiert. Ich bin überzeugt, dass wir, wenn wir den Wildschadensbericht dann tatsächlich im Ausschuss disku­tieren, sehr rasch draufkommen werden, dass es tatsächlich einen Modernisierungs­schub braucht, dass wir effiziente Maßnahmen brauchen, um die Naturverjüngung im Wald voranzubringen.

Kollege Jannach hat zu Recht gesagt, dass die Versäumnisse, die es gab, weil niemand hingesehen hat – außer ihm, das hat er zu Recht aufgezeigt –, tatsächlich abgestellt werden müssen. Das haben wir im Ausschuss gemeinsam festgestellt, daher dieser Antrag und diese Entschließung. Wir werden das natürlich gemeinsam tragen, und uns, so hoffe ich, auch einmal – vom Ausschuss beziehungsweise gemeinsam fachpolitisch; das wäre meine Anregung zu diesem Thema – die Bundesforste genauer zur Brust nehmen. Das ist jener Teil des Waldes – 15 Prozent der Waldfläche in Österreich –, der unser Wald ist, der der Republik gehört und zu dem wir Abgeordnete mehr Bezug haben und Bezug haben sollten.

Hier ist der Appell an das Ministerium, dafür zu sorgen, dass wir zum Beispiel einmal die Kollegen von den Bundesforsten in den Ausschuss bekommen, uns dort im Hearing mit Ihnen austauschen können und vielleicht einmal die eine oder andere Exkursion vor Ort machen können. – Danke schön, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

19.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


19.54.48

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Minister! Ja, es ist durchaus positiv, dass der von Kollegen Jannach eingebrachte Antrag nicht, wie meistens in den Ausschüssen, vertagt und schubladisiert wird, son-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 241

dern dass er damit durchkommt, dass Beschlüsse gefasst werden können. Das finde ich durchaus positiv.

Ich finde es auch positiv, dass man sich daran hält; was ich beim vorherigen Tages­ordnungspunkt nicht ganz verstanden habe. Ich habe immer geglaubt, es gibt in der Landwirtschaft einen Werbespruch: „Bei meiner Ehr!“ Ich habe das gestern so im Kopf gehabt, dass wir das heute – die Gentechnik betreffend – zu fünft machen; aber es ist leider nicht so.

Zur Sache: Bei Wildschäden et cetera muss es ganz gut funktionieren. Was sind Forstwirtschaft und die Jagd an und für sich? – Hier die Koexistenz, ein Gedeihen des Waldes, aber auch ein Gedeihen der Jagdwirtschaft zu ermöglichen.

Dieses Thema, dieser Bericht bietet aber auch die Möglichkeit, genau zu wissen: Wie steht es? Diese Berichtspflicht und diese Berichtsführung halten wir durchaus für positiv. Wenn es um die Forstwirtschaft geht – und da hat Kollege Schopf das letzte Mal nachgefragt –: Wie schaut es dann mit dem Holzeinschlag aus? – Der Holzeinschlag bei den Österreichischen Bundesforsten betrifft mit 1,63 Millionen Fest­metern einen geringen Teil. Der größere Teil von den 17 Millionen Festmetern, fast 10 Millionen Festmeter, betrifft die Kleinwaldbesitzer. Hier ist ganz klar zu sehen: Wohin führt das? – Auf der einen Seite braucht es die Holzmobilisierung, das Mobilisieren von Holzreserven für die Holzwirtschaft, aber auch für die Zellstoff- und Holzindustrie, die auf diesen Rohstoff angewiesen sind; auf der anderen Seite liegt etwas brach, wird nicht bewirtschaftet, und der Holzpreis geht völlig in die falsche Richtung.

Jetzt zum gestrigen Beschluss, denn ich halte es durchaus für negativ, wenn man die Steuerreform in Betracht zieht: Was machen diese Bauern und diese Forstwirte? – Sie halten bei der Arbeitsplatzvernichtung – was das Steuerpaket betrifft –, bei weiteren Steuerbelastungen diesen Preis und diese Wirtschaft nicht mehr aufrecht! In der Besteuerung des Generationenwechsels halte ich es für negativ, wenn man hier, was die Holzwirtschaft betrifft, keine Anreize setzt. Das sind eben jene Punkte, bei denen die Regierung Einfluss hätte, aber keinen Einfluss darauf nimmt.

Meiner Ansicht nach, sagen wir einmal so, richtet der finanzielle Verbiss durch das Finanzamt viel mehr Schaden an als der Wildverbiss in den Wäldern, und das sollten wir uns einmal vor Augen führen. Es zahlt sich dann nämlich nicht mehr aus, dass diese Kleinwaldbesitzer – und es ist ein viel größerer Teil als bei den Bundesforsten – diese Holzbewirtschaftung brauchen; daran sollten wir denken. (Abg. Eßl: Josef!)

Ich möchte an Sie appellieren, dass Sie der starken österreichischen Forstwirtschaft weiterhin einen wesentlichen Faktor zum Überleben bieten, nämlich in einer anderen, in einer lukrativeren Form, in einem anderen Steuerreförmchen und keinem Steuer­paket, was die Grundstücksweitergabe betrifft. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Eßl: Josef! Die NEOS sind ein bisschen !)

19.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


19.59.00

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben diesen Initiativantrag einvernehmlich im Ausschuss diskutiert, und er wird auch von allen Fraktionen, zumindest war das im Ausschuss so der Fall, unterstützt. Selbst­verständlich wird auch von meiner Seite sehr gerne der Intention dieser Novelle nach­gekommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 242

Selbstverständlich werden wir den Wildschadensbericht zeitgerecht – somit in Zukunft immer am 1. September des Folgejahres, wie es nunmehr im Bundesgesetz vorge­sehen ist – vorlegen, weil es unsere gemeinsame Intention und unser gemeinsames Verständnis ist, dass die vielfältigen, multifunktionellen Wirkungen des Waldes – vor allem auch die Schutzwirkung des Waldes oder auch beispielsweise die größte CO2-Senke, die wir haben – nur mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung bestmöglich ge­währt werden können. Deswegen ist gerade auch die Beobachtung, das Monitoring der Schäl- und Verbissschäden durch Wild ein wichtiges Instrument der Forstpolitik.

Natürlich – und das müssen wir selbstverständlich registrieren –, Jagd ist Landes­sache. Eine nachhaltige Jagd ist ein maßgeblicher Bestandteil unserer Landeskultur. Sie wissen, dass die Jagd landesgesetzlich geregelt ist. Deswegen wird es auch notwendig sein, in der Wald-Wild-Problematik, die ja unbestritten besteht, sonst bräuch­ten wir keinen Wildschadensbericht zu erstellen, einen partnerschaftlichen Dialog zwischen Forst und Jagd zu entwickeln. Und deswegen haben wir uns als Ressort gerade mit dem Wildschadensbericht als wichtigem Instrumentarium an diesem Forst-Jagd-Dialog schon seit Jahren intensiv beteiligt, und das werden wir auch weiterhin tun und, wie gesagt, der Intention dieses Antrages entsprechend, dieser Novelle entsprechend, eine fristgerechte Vorlage des Wildschadensberichts in Zukunft wieder vornehmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

20.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


20.01.27

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Vielleicht lassen Sie mich so beginnen: Ich hatte die Ehre, dreimal an den Sitzungen des Landwirtschaftsausschusses teilzunehmen, und zwar als Ersatzmitglied, und diese drei Sitzungen haben mich sehr geprägt, nämlich nicht nur von der Zeitintensität her, sondern auch, was die Verbalität in diesen Sitzun­gen betrifft, und ich glaubte es bis zum heutigen Tag nicht, dass das noch zu toppen ist, aber das haben wir leider Gottes auch beim ersten Tagesordnungspunkt zu dieser Materie hier miterleben müssen.

Nun möchte ich aber diese Gelegenheit auch dazu nutzen, eine Lanze zu brechen, und zwar eine Lanze zu brechen für Abgeordneten Jannach, der diesen Antrag hier gestellt hat und der auch beweist, dass man mit Sachlichkeit und Beharrlichkeit und mit wirklicher Ruhe in Diskussionsarbeit auch die Regierungsparteien sozusagen an sich ziehen kann, sodass letztendlich dieser Beschluss heute hier wahrscheinlich einstim­mig erfolgen wird.

Das Gegenteil bot hier Kollege Rosenkranz, der heute hier einen Auftritt wie ein Elefant im Porzellanladen geliefert hat – das ist natürlich das Gegenteil! –, und Herr Schell­horn, der gerade jetzt vor mir gesprochen hat, hat sich wieder beschwert, dass sämtliche Anträge der Opposition in den Schubladen verschwinden. – Das stimmt nicht! Wir stehen dazu  (Abg. Walter Rosenkranz: Das habe ich heute gar nicht gesagt!) – Herr Rosenkranz, lassen Sie mich bitte ausreden! Melden Sie sich zu Wort und kommen Sie heraus! (Abg. Walter Rosenkranz: Solch ein Blödsinn!) Melden Sie sich zu Wort, und dann können Sie hier sprechen! (Ruf bei der FPÖ: Tatsächliche Berichtigung!)

Eines ist ganz klar, Herr Rosenkranz: Mit Ihrem Benehmen werden Sie mich nie auf Ihre Seite bekommen! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Kollege Jannach beweist mit Sachlichkeit, wie man letztendlich auch zu einem positiven Beschluss kommt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 243

Aber nun zur Sache selbst: Es ist wirklich ein wichtiger Punkt, dass dieser Bericht fristgerecht in das Parlament gelangt – da gebe ich Ihnen völlig recht, Herr Kollege Pirklhuber –, aber umso wichtiger ist es, wie Sie es schon angesprochen haben, auch auf die Krankheiten unserer Tiere hinzuweisen und womöglich auch darauf, wie sie verändert werden, damit wir auch in Zukunft wissen, wo wir die Schrauben zu setzen haben, wie wir vor allem dann gezielt auf diese Maßnahmen zurückgreifen können und wirklich diesen Schaden in unserem geschätzten Wald hintanhalten können.

Und Herr Rosenkranz, ich wünsche Ihnen viel Glück, aber mit Ihrer Manier hier im Hohen Haus werden Sie sicher keinen Freund finden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.)

20.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


20.04.26

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Wildschäden ist, wie schon von einigen gesagt worden ist, ein sehr wichtiges Thema, und zwar vor allem ein wichtiges Thema für die Öster-reichischen Bundesforste. Ein Kollege hat darauf hingewiesen, dass die Bundesforste insgesamt 520 000 Hektar Wald besitzen. Das sind 15 Prozent der gesamten öster­reichischen Waldfläche, und aufgrund dieser Größenordnung ist man dort vom Thema Wildschaden besonders betroffen.

Herr Minister, ich habe es bereits im Ausschuss angesprochen, möchte es aber nochmals wiederholen, weil Sie noch keine Reaktion darauf gezeigt haben: Im Bereich der Österreichischen Bundesforste gibt es gravierende Schwierigkeiten, nicht nur, was die Wildschäden betrifft, sondern vor allem, was die Personalsituation anlangt.

Wir haben bei den Bundesforsten die Situation, vor allem im Bereich der Forsttechnik, wo immerhin 200 Kollegen und Kolleginnen beschäftigt sind, die in der Vergangenheit jährlich zirka 500 000 Festmeter Holz geerntet haben, dass der Vorstand vorhat, in Zukunft nicht mehr 500 000, sondern nur mehr 250 000 Festmeter Holz zu ernten. Das bedeutet unter anderem, dass der derzeitige Beschäftigtenstand von 200 Mitarbeitern dort voraussichtlich dementsprechend reduziert wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ein Betrieb – ob die Bundesforste oder wer auch immer – vorhat, die Zahl der Beschäftigten derart zu reduzieren, ist es üblich – nicht nur aufgrund der österreichischen Gesetze, sondern es gehört sich einfach, und die Partnerschaft in den Betrieben gebietet es auch –, dass das Instrument eines Sozialplans eingesetzt wird. Aber der Vorstand ist bis zur Stunde nicht bereit, mit den Betriebsräten und mit dem Zentralbetriebsrat über eine derartige Maßnahme, sprich über Abfederungs- beziehungsweise Milderungsmaßnahmen, also über einen Sozial­plan zu verhandeln.

Herr Minister, Sie sind quasi als Eigentümervertreter da zuständig, und ich ersuche Sie, mit dem Aufsichtsrat, aber vor allem mit dem Vorstand über folgende Fragen zu diskutieren, die sich natürlich auch für diese Runde hier stellen: Warum wurden bisher 500 000 Festmeter Holz geerntet, und warum werden in Zukunft nur mehr 250 000 Festmeter Holz geerntet? Was ist der Grund dafür? Aber vielleicht hat man vor, in Zukunft diese Tätigkeit nicht mit dem eigenen Personal, sondern mit Subunter­nehmen zu erfüllen, was natürlich ein Problem wäre.

Im Übrigen denke ich, das es unsere Aufgabe wäre, darauf einzuwirken, dass ein dementsprechender Sozialplan bei den Bundesforsten verhandelt und beschlossen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.07



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 244

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


20.07.34

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schellhorn, ich glaube, du bist ein guter Koch, aber dass du den Bauern das Servitutsrecht streitig machst, das kann ich nicht befürworten. Das muss ich ehrlich sagen. Das lehne ich entschieden ab!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Wald hat viele Aufgaben, das stimmt. Lieber Harald Jannach, ich darf mich bei dir ganz herzlich bedanken; auch der Herr Minister und die anderen Fraktionen haben das eingesehen. Ich glaube, dass das wichtig ist.

Beim Wildschaden muss man zwischen Grundbesitzern – egal, ob Bundesforste, Bauern, Bäuerinnen – und Jagd Einvernehmen herstellen, sonst funktioniert das nicht; da gibt es nur Streitereien, und das wird sehr, sehr teuer.

Lieber Harald Jannach, ich muss ehrlich sagen, du hast eine glorreiche Idee gehabt, dass der Wildschadensbericht in Zukunft dem Parlament vorgelegt werden soll, damit wir uns damit befassen können, dass wir ihn diskutieren können und damit dieses Thema von den Parteien dementsprechend mit Grundwerten ausgestattet wird. Das ist eine wichtige Sache, das steht außer Frage.

Zum Schluss noch einmal, Herr Kollege Schellhorn, lieber Sepp: Ich meine, dass die Servitutsrechte, die Bezugsrechte für die Kleinbäuerinnen und -bauern weiterhin bestehen bleiben müssen. Es kann nicht sein, dass du als Hotelier den Bäuerinnen und Bauern ihr Recht wegnimmst. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.09

20.09.05

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 766 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.09.4429. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (696 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (711 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 29. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Abgeordnete Dr. Winter. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 245

20.10.02

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Knes, ich muss Ihnen zustimmen: Die Debatten im Landwirt­schaftsausschuss sind an Stimmung einfach nicht zu überbieten. Ich denke, das ist gut, das heißt: back to the roots! Zurück zu den Wurzeln! Und was kann uns als Tourismus- und Landwirtschaftsland Besseres geschehen als solch ein Gedankengut?!

Wir haben jetzt – Sie haben es soeben vom Herrn Präsidenten gehört – ein Bundes­gesetz zu beschließen, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert werden muss. Wie soll ich Ihnen das erklären? – Es gibt ja einige Termini technici, und zwar muss dieses Gesetz deswegen geändert werden, weil kürzlich erst die Seveso III-Richtlinie in Kraft getreten ist und dieses Gesetz in das österreichische Recht übernommen werden muss beziehungsweise unser Recht aufgrund dieser EU-Richt­linie geändert werden muss.

Das, was wir beschließen sollen, ist, dass sich die Informationspflicht der Öffentlichkeit gegenüber auch im Internet verstärken soll und muss, und zwar von all jenen Betrieben, die gefährliche Stoffe lagern, und zwar im Falle eines schweren Unfalls.

Ich denke, das ist eine sehr gute Sache und dem kann man durchaus zustimmen. Aller­dings gibt es auch noch einen zweiten Teil in diesem Gesetz, und da geht es darum, dass man die Verkürzung der Maximalfrist für Bescheiderlassungen gemäß § 8 Umweltinformationsgesetz auf zwei Monate herabsetzt.

Normalerweise beträgt diese Frist im österreichischen Verwaltungsrecht sechs Monate, und das ist daher eigentlich keine wirkliche Vereinfachung. Aber was uns Freiheitliche am meisten an dieser Sache stört, ist Folgendes: Es gibt eine Aarhus-Konvention, und diese Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Was sich daraus in weiterer Folge ergibt, ist, dass praktisch jeder zu jeder Zeit einen Einspruch erheben oder seine rechtlichen Bedenken im Umwelt­schutzverfahren äußern kann, ohne dass das Verfahren als solches beendet ist. Die Gefahr sehen wir darin, dass dadurch unter Umständen Projekte bis ins Unendliche verschoben werden können, und zwar auch Projekte, die vielleicht von nationalem Nutzen wären.

Nun eine ganz kurze persönliche Bemerkung: Wir hatten eine Pressekonferenz zu dem Buch „Energie und Lebensmittel – Grundlagen zur Freiheit“, dessen Hauptautor unser Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer ist. Ich möchte als kleinen Akt der Höflichkeit den Umweltsprechern aller Parteien dieses Buch in ihre Lade legen. Ich hoffe, sie nehmen es mit als Sommerlektüre. Es wäre sicher eine gute Debattengrundlage für den Herbst. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


20.13.11

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Umweltinformationsgesetz, das jetzt verbessert und präzisiert wird, ist ein wichtiges Instrument für die Sicherheit und die Information der Bevölkerung. Es ist eine praktische Angelegenheit. Wie meine Vorrednerin bereits ausgeführt hat, ist es eine Anpassung an eine EU-Richtlinie, die „Seveso III-Richtlinie“.

Diese besagt, dass Unternehmen, die gefährliche Stoffe lagern, wodurch auch Unfälle passieren können, in Zukunft viel einfacher informieren müssen, dass sie die Infor­mationen auch über das Internet für die Öffentlichkeit zugänglich machen müssen, und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 246

zwar für all jene, die Interesse daran haben beziehungsweise die wissen wollen: Wie schaut es aus mit den Sicherheitsmaßnahmen? Wie schaut es aus mit der Vorsorge des einzelnen Betriebes? Bin ich vielleicht einer, der im Umfeld dieses Betriebes lebt und arbeitet, oder bin ich einer, der allgemein Interesse am Umweltschutz hat oder daran, dass für die Behörden ein leichterer Zugang geschaffen wird? – Ich denke, diese Informationen und der leichtere Zugang sind auf jeden Fall unterstützenswert.

Aus unserer Sicht wird auch das Übereinkommen von Aarhus, das in diesem Zusam-menhang genannt wurde und wo es um die öffentliche Information von Verfahren und Unterlagen geht, damit gestärkt, und dem wird auch Rechnung getragen. Wir sehen da keinen Zwiespalt insofern, als es in Zukunft schwieriger werden würde, Verfahren abzuhalten. Aber es sind Vereinfachungen in Bezug darauf, dass ein höherer Rechts­schutz für die Öffentlichkeit gegeben ist, wenn es um Informationen im Umweltbereich geht. Wir sehen es auch als Vorteil, wenn die Behörden in Zukunft innerhalb kürzerer Fristen entscheiden müssen.

Das heißt, aus unserer Sicht kommt es zu einer verstärkten Verbreitung der Öffent­lichkeitsinformation und zu einer Verkürzung von Entscheidungen der Behörden. Daher bitte ich Sie diesbezüglich um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)

20.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


20.15.15

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Richtig ist, dass Änderungen im Umweltinformationsgesetz vorgenom­men werden müssen, aber das, was uns hier als EU-Anpassung verkauft wird, legt allerdings neu fest, dass Umweltinformationen im Falle einer Gefährdung von inter­nationalen Beziehungen nicht weitergegeben werden dürfen. Wohl ist das im Rahmen der ursprünglichen EU-Richtlinie möglich. Dennoch frage ich mich, warum man ausgerechnet jetzt darauf gekommen ist und nicht schon ein bisschen früher.

In den Erläuterungen steht nämlich, dass damit dem Umstand Rechnung getragen wird, dass diese Beziehungen schützenswert sind. – Da frage ich mich natürlich: Wovor muss man denn geschützt werden: vor Transparenz oder vielleicht vor inter­essierten Bürgerinnen und Bürgern? Ein großes Fragezeichen! Und spontan fällt mir da natürlich gleich TTIP ein.

Immerhin heißt es in der geltenden Fassung des Umweltinformationsgesetzes, dass „1. der Wortlaut völkerrechtlicher Verträge, Übereinkünfte und Vereinbarungen sowie gemein­schaftliche und sonstige Rechtsvorschriften über die Umwelt oder mit Bezug zur Umwelt; 2. Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt“ veröffentlicht werden müssen. TTIP soll aber wie auch TiSA erst fünf Jahre nach Inkrafttreten veröffentlicht werden.

Zurück zur vorliegenden Novelle. Grundsätzlich begrüßen wir die Verkürzung der Entscheidungsfrist der Behörden, die mein Vorredner schon angesprochen hat, natürlich sehr, und zwar von sechs auf zwei Monate, und auch die Verbesserung des Rechtsschutzes gegenüber behördlicher Auskunftsverweigerung, können aber bei dieser Novelle dennoch nicht mitgehen. Denn: Zum einen fehlen uns diverse Klar­stellungen im Hinblick auf Rechtssicherheit, und zum anderen ist die Tatsache, dass die Veröffentlichung von Umweltinformationen internationale Beziehungen nicht gefähr­den darf, generell für uns nicht tragbar. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

20.17



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 247

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


20.17.43

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolle­gen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das heute zur Novellierung vorliegende Umwelt­informationsgesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir ver­stärken damit den Informationsfluss für unsere Bevölkerung. Es ist ein richtiger Schritt, mehr Informationen bereitzustellen, und das vor allem schneller.

Wir haben mit der „Seveso III-Richtlinie“, die von der Europäischen Union übernommen wurde, schon am 18. Juni eine Novellierung der Gewerbeordnung und des Mineral­rohstoffgesetzes durchgeführt. Insgesamt sind in der Europäischen Union ungefähr zehntausend ortsfeste Industrieanlagen davon betroffen, die große Mengen gefähr­licher Stoffe, und zwar in den Bereichen Chemie, Petrochemie, Lagerung und Metall­aufbereitung, verwenden oder lagern.

Bessere Information für unsere Bürger ist ein wichtiger Punkt, und zwar gerade über die Tätigkeit nahe gelegener Industrieanlagen. Wichtig sind auch Verhaltensregeln bei einem Unfall, auch im Internet abrufbar, und der Zugang zu Gerichten für die Bürger.

Frau Kollegin Winter, Sie haben hier angeführt, dass Sie eigentlich gegen eine Verkür­zung der Fristen sind. Aber es ist doch so: Der Bürger stellt ein Auskunftsansuchen, und die Behörde muss schneller, binnen zwei Monaten, darüber entscheiden. Deshalb sehen wir hier einen Vorteil für die Bürger und keinen Nachteil, wenn die Behörde innerhalb von zwei Monaten entscheiden muss und nicht sechs Monate Zeit dafür hat. Das ist etwas Positives. Deswegen befürworten wir diese Änderung.

Wir sind auch für strengere Maßstäbe bei den Inspektionen von Betrieben. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf zwei Vorfälle aufmerksam machen, die uns in den letzten Monaten und Jahren beschäftigt haben. Der eine betrifft die Firma KWIZDA Agro in Korneuburg, wo das Grundwasser beeinträchtigt wurde, und der andere die HCB-Funde im Bereich des Zementwerks in Wietersdorf, wo im Kärntner Görtschitztal ebenfalls eine große Beeinträchtigung stattgefunden hat.

Ich habe in diesem Zusammenhang heute auch eine Anfrage an den Wirtschafts­minister gestellt. Darin geht es vor allem um diese Bereiche, und weil hier seit 2005 kein Unfall gemeldet worden ist, ersuche ich um Abklärung, damit wir die Bevölkerung entsprechend informieren können, denn laut meiner Information ist die Firma KWIZDA sehr wohl meldepflichtig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


20.20.24

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute ist ein guter Tag – nicht nur für die Gentechnikfreiheit, sondern auch im Umwel­trecht geht etwas weiter. Wir novellieren das Umweltinformationsgesetz, und zwar nicht nur wegen der Seveso-Richtlinie, die schon angesprochen wurde, sondern es geht auch um die Umsetzung der Aarhus-Konvention.

Österreich ist ja vor über einem Jahr von der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz gerügt worden wegen mangelnder Umsetzung. Diese Rüge hat zwei Punkte betroffen, nämlich die sogenannte dritte Säule, den Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten zur Durchsetzung von Umweltrecht. Das ist in Österreich leider nach wie vor


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völlig offen. Der zweite Punkt der Rüge war bessere Umweltinformation – darum geht es heute, und da geht auch etwas weiter.

Umweltinformation ist dann wertvoll, wenn sie rasch zur Verfügung gestellt wird. Und bisherige Strategien, die durchaus auch zur Anwendung kamen, nämlich dass Bür­gerInnen Anfragen, Informationsansuchen an Behörden stellen und das sogenannte Aussitzen stattfindet und man das halt so dahinwabern lässt, bis sich die Bürgerinnen und Bürger vielleicht nicht mehr so dafür interessieren, das wird durch dieses Gesetz ausgeschlossen. Rechtsschutz gegen Auskunftsverweigerung muss effektiv sein, muss rasch wirken. Und ich freue mich, dass es in der Regierungsvorlage gegenüber dem Ministerialentwurf die entsprechenden Änderungen gibt.

Wenn Bürgerinnen und Bürger in Zukunft ein Auskunftsansuchen an eine Behörde stellen, muss die Behörde innerhalb von zwei Monaten die Auskunft erteilen. Wenn sie sie nicht erteilt, muss sie einen ablehnenden Bescheid erlassen, und dieser Bescheid kann dann von den Bürgerinnen und Bürgern auch sofort bei Gericht bekämpft werden. Das ist ein wichtiger Schritt, eine Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger, verlässlich Auskunft oder eine Begründung für eine Nicht-Auskunft zu bekommen. Wir freuen uns darüber, wir werden deswegen auch zustimmen.

Ich möchte aber auch betonen, dass wir uns dieses zügige Modell auch beim Informationsfreiheitsgesetz wünschen, das auch gerade hier im Haus verhandelt wird. (Beifall bei den Grünen.)

Wir verlangen aber getrennte Abstimmung zu einem Punkt, nämlich zu dem, den Kollegin Weigerstorfer schon angesprochen hat, wo es eben um Geheim­haltungs­gründe geht. Umweltinformationen können zurückgehalten werden, wenn internatio­nale Beziehungen beeinträchtigt werden. Herr Minister, ich habe Sie im Umweltaus­schuss gefragt, was die Begründung dafür ist, Sie haben mir keine Antwort darauf gegeben. Das hat mich sehr gewundert. (Ruf bei der FPÖ: Mich nicht!) – Vielleicht verwundert es auch nicht.

Über die Vorgangsweise, dass Sie im Ausschuss auf eine berechtigte Frage nicht ant­worten, kann sich jeder selbst ein Urteil bilden. Wir werden diesen Punkt aber aus inhaltlichen Gründen ablehnen, nämlich weil es dabei genau auch um Vertrags­verletzungsverfahren geht. Und ich sehe das eigentlich überhaupt nicht ein, denn gerade Vertragsverletzungsverfahren oder ein Großteil der Vertragsverletzungs­ver­fahren wird von Bürgerinnen und Bürgern initiiert, weil sie einen Missstand aufgreifen. Und es ist völlig unverständlich, dass diese Bürgerinnen und Bürger dann keine Ahnung haben oder keine Information darüber bekommen, was der Stand des Ver­fahrens ist.

Wir fordern die völlige Offenlegung aller offiziellen Schriftstücke zwischen Österreich und der Europäischen Kommission, was Vertragsverletzungsverfahren angeht. (Beifall bei den Grünen.)

Man könnte noch weitere Verbesserungen durchführen, nämlich was den Rechts­schutz für Auskunftsverweigerung von öffentlichen Unternehmen angeht. Insgesamt werden wir dieser Novelle heute aber zustimmen – wie gesagt, bis auf den einen Punkt –, weil sie eben ein wichtiger Schritt ist und eine Erleichterung für die Bürgerin­nen und Bürger, zu Umweltinformation zu kommen.

Ich möchte abschließend aber auch noch den anderen Teil der Rüge der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz ansprechen, der nach wie vor völlig offen ist, nämlich den Zugang zu den Gerichten und die Durchsetzbarkeit von Umweltrecht für die Bürgerin­nen und Bürger. Österreich wurde hier gerügt, es gibt ein Vertragsverletzungsverfahren


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 249

gegen Österreich. Die Gerichte haben entschieden, dass Österreich hier Handlungs­bedarf hat. Österreich handelt nicht!

Herr Minister, von Ihnen ist ausständig eine entsprechende Änderung des Abfallwirt­schaftsgesetzes, des Immissionsschutzgesetzes-Luft, des Wasserrechtsgesetzes, und wir müssen auch Änderungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vornehmen. (Abg. Pirklhuber: Ganz wichtig!) Aber all das wird nicht gemacht.

Seit Jahren liegt hier in diesem Haus ein Antrag von mir zur vollständigen Umsetzung der Aarhus-Konvention, der wird von Mal zu Mal vertagt. Es ist eine peinliche Vorgangsweise, dass ein Land wie Österreich nicht fähig ist, die Aarhus-Konvention einzuhalten, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen und das Recht umzu­set­zen, das die Bürgerinnen und Bürger, wie gesagt, von den Gerichten, von der Euro­päischen Kommission und von der Vertragsstaatenkonferenz zugesprochen bekom­men haben. Das ist das Erste, was wir im nächsten Umweltausschuss hoffentlich als Vorlagen von Ihnen bekommen werden. Alles andere wäre peinlich.

Im Übrigen bin ich der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Brunner, Sie haben angekündigt, einem Punkt nicht zustimmen zu wollen, es liegt mir aber kein Antrag auf getrennte Abstimmung vor; der müsste schriftlich eingebracht werden. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung Grüne –: Da habt ihr einen Fehler gemacht!) Wenn Sie das vorhaben und einen solchen Antrag noch einbringen, würde ich vorschlagen, dass wir diesen Punkt am Ende des Tages abstimmen. (Ruf bei der ÖVP: Es ist ja die Frau Glawischnig nicht anwesend!)

Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Rupprechter gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.26.38

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Da ja schon sehr ausführlich über diese Vorlage diskutiert worden ist, nur in aller Kürze, worum es geht. Es geht um die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie, die im Wesent­lichen die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen zur Grundlage hat. Die Materiengesetze, Sie kennen das, das Mineralrohstoffgesetz und auch die Gewerbeordnung, wurden ja hier im Hohen Haus schon am 19. Juni behandelt. Über den Bereich der Störfallinformation, den wir jetzt behandeln, also der präventiven Information der Bevölkerung über in Anlagen vorhandene gefährliche Stoffe und über das richtige Verhalten bei Unfällen befindet eben die vorliegende Novelle.

Es geht vor allem um sprachliche Anpassungen, aber auch darum, die entsprechenden Informationen im Internet zugänglich zu machen. Bestandteil der Anpassung ist auch die Verbesserung des Rechtsschutzes, eben auf der Grundlage der Empfehlungen des Aarhus-Einhaltungsausschusses, die wir hier vornehmen. Ich denke, es ist unstrittig, dass es eine Verbesserung ist, wenn wir bei der Bescheiderlassung die zulässige Frist von derzeit sechs Monaten auf zwei Monate reduzieren.

Frau Abgeordnete Winter, das ist eine Verbesserung im Sinne des Beschwerdeführers und keine Verschlechterung. Ich denke, da liegt ganz offensichtlich ein Missverständnis bei Ihrer Fraktion vor und das hätten wir schon sehr ausführlich diskutiert.

Ich freue mich, wenn die Grünen – im Gegensatz zum Ausschuss – jetzt dieser Vorlage zustimmen. Da freue ich mich immer. Nur, Frau Abgeordnete Brunner, ein


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 250

bisschen wird diese Freude dadurch getrübt, dass Sie uns vorwerfen, dass wir in der Umsetzung der Aarhus-Konvention säumig sind. Ich möchte schon an Sie appellieren, auch mit Ihren Fraktionskollegen  (Zwischenruf der Abg. Brunner.) Bei den Umwelt­landesräten in den Landesregierungen – immerhin fünf Umweltlandesräte sind von Ihrer Fraktion – liegt der Hauptteil der Säumigkeit (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Brunner), bei der Naturschutzgesetzgebung, dort müssen Sie nachhaken! (Beifall bei der ÖVP.) Da geht es um eine Verbesserung des Informationszuganges und auch der Einbindung aller Stakeholder, einschließlich der Grundbesitzer, beispielsweise in Naturschutzgesetzgebungsverfahren.

Also da gibt es auch eine Rüge, die ich hiermit weitergeben möchte. – In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

20.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


20.29.20

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte eingangs gleich festhalten: Ja, wir werden dieser Novelle des Umweltinformationsgesetzes zustimmen. Wir halten sie für den richtigen Schritt. Die Prozesse werden rascher, die Information soll auch onlinebasierend der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. All das sind richtige und sinnvolle Schritte.

Ich möchte auch kurz auf meine Vorrednerin, Frau Abgeordnete Brunner von den Grünen, eingehen, die sagt, dass weit mehr notwendig ist, und sich hier auf die Aarhus-Konvention bezieht. Ja, das sehe ich genauso. Wir hatten allerdings auch ein Experten-/Expertinnenhearing, wo vorgeschlagen wurde, dass man Schritt für Schritt vorgeht. Aber es wurde – und das ist auch mein Kritikpunkt an die Regierungs­frak­tionen und an den Bundesminister – immer auch von einer Kooperation gesprochen, und man ist immer davon ausgegangen, dass es im Ausschuss auch mit den Oppo­sitionsparteien zumindest einzelne Feedbackrunden gibt, wo man die Ideen einholt, wie wir am besten zu dieser vollständigen Umsetzung der Aarhus-Konvention kom­men. Das passiert nicht. Sie stimmen jedes Mal im Umweltausschuss gegen den Antrag der Grünen, den wir als NEOS unterstützen, geben aber gleichzeitig keine Rückmeldung, was die nächsten Schritte sind. Und das geht deutlich weiter, nämlich auch im Bereich der Bürgerbeteiligung.

Wir haben zuletzt eine Bürgerinitiative gehabt – der Herr Bundesminister kennt sie –, bei der es um den Hexachlorbenzol-Skandal im Görtschitztal in Kärnten ging. Die Bürgerinitiative ist von Tür zu Tür gegangen und hat Unterschriften gesammelt, um Vorschläge, die die Bundeskompetenz und nicht die Landeskompetenz betreffen, dem Umweltausschuss zu unterbreiten, wie man in Zukunft mit solchen Umweltskandalen umgeht. Schwerpunkte waren, dass man auf der einen Seite bei der Verarbeitung von Problemstoffen zentralisiert, auf der anderen Seite auch rascher Information und Hilfe bekommt.

Diejenigen Personen, die diese Bürgerinitiative unterschrieben haben, haben echte Sorgen um ihre Kinder im Görtschitztal. Das war nichts Übertriebenes, das war nicht einfach mal kurz ein Klamauk im Petitionsausschuss, sondern das waren ernsthafte Sorgen, die man weggewischt hat, die man nicht behandelt hat, die man nicht einmal an den Umweltausschuss weitergeleitet hat.

Genau hier setze ich an: Wir sollten zu diesen Anliegen, die wir kennen – und Sie waren ja auch im Görtschitztal, soviel ich weiß, Herr Bundesminister –, auch eine Rückkoppelung an die Bevölkerung vor Ort machen. Wir könnten zum Beispiel


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 251

durchaus das Feedback geben, dass dieses Umweltinformationsgesetz genau des-wegen jetzt Sinn macht, weil wir aus dem HCB-Skandal gelernt haben, was die Wahrheit ist, was aber in keiner Rede bisher vorgekommen ist.

In diesem Sinne wünsche ich mir deutlich raschere Reaktionen in Zukunft und noch deutlich mehr Transparenz als bisher in der Umweltpolitik. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

20.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer zweiten Wortmeldung hat sich Frau Abgeord-nete Mag. Christiane Brunner nicht gemeldet; diese wurde soeben zurückgezogen.

Herr Abgeordneter Pirklhuber hat sich noch gemeldet, sehe ich gerade. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.32.21

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Danke, Herr Präsident, für Ihr Entgegenkommen! – Wie Sie wissen, haben wir angekündigt, dass wir grund-sätzlich der Novelle zustimmen, Herr Bundesminister. Sie haben natürlich recht, in der Kompetenzlage ist es immer wieder so, dass es bei Klagsverfahren von europäischer Seite einen breiten Bereich gibt, wo es Vernetzung oder auch Zuständigkeitsunter­schiede gibt. Sie haben zum Beispiel Naturschutz erwähnt. Natürlich, Naturschutz ist derzeit eine Landesangelegenheit. Es gibt auch andere Themen, die eindeutig Landesrecht sind und wo dann die Länder säumig sind; die FFH-Richtlinie war so ein Klassiker.

Aber eines sollten wir nicht gegeneinander aufrechnen, nämlich Bundessäumigkeiten gegen Landessäumigkeiten. Ich würde sagen, da sollten wir die Kirche im Dorf lassen. Wenn es Säumigkeit gibt, egal auf welcher Ebene, sollten wir schauen, dass wir rasch zu Lösungen kommen.

Hier im Nationalrat diskutieren wir die Bundesangelegenheiten. Also da wäre es ja nur selbstverständlich, dass Sie sagen: Ja, keine Frage, ich lege einen Zeitplan vor. Oder Sie argumentieren verständlicherweise so: Wir brauchen noch irgendwelche Exper­tisen oder Ähnliches. Das habe ich jetzt in Ihrer Stellungnahme ehrlich gesagt vermisst, wie Sie da vorgehen wollen.

Dann der Kollegin Brunner gegenzurechnen, dass es möglicherweise irgendwo doch bei anderen liegt, die auch Versäumnisse haben, also das ist, glaube ich, keine sinnvolle Debatte. Da sollte man ehrlicherweise besser sagen: Gut, wir lösen das Problem dort, wo wir es haben, nämlich bei uns. Der erste Schritt ist ja gemacht. Im Umweltinformationsgesetz schaffen wir endlich den nächsten Schritt, und das ist gut so. Den größten Teil davon können wir ja mittragen. Aber Sie müssen aus unserer Sicht auch verstehen, dass wir für mehr Transparenz sind und daher diesem einen Punkt in einer getrennten Abstimmung die Zustimmung verweigern werden, dem Gesetz aber in dritter Lesung zustimmen wollen.

In dieser Hinsicht bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir hier differenziert vorgehen. Das ist unsere Kultur, und so werden wir auch weiterhin agieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.34

20.34.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 252

Ich darf bekannt geben, dass nun ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vorliegt und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung des Abstimmungsvor­ganges nicht ausreicht. Ich verlege daher die Abstimmung bis nach der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 36.

20.35.1830. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (617 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 geändert wird (EZG-Novelle 2015) (710 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


20.35.39

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zertifikate und kein Ende, ganz egal, in welchem Zusammenhang: Die Freiheitliche Partei lehnt den Handel mit Zer-tifikaten seit Jahren ab, weil wir die Meinung vertreten, dass durch Zertifikate insge­samt die Umwelt nicht geschützt, nicht gefördert und auch nicht irgendein anderer Bereich dadurch positiv beeinflusst werden kann.

Es kann dieser Zertifikatehandel nur jenen dienen, die damit ein Millionengeschäft machen. Da aber die Zertifikate selbst einen riesigen Preisverlust hatten, werden die Zertifikate in letzter Zeit nur mehr benutzt, um Argumente zu haben, wenn man in der eigenen Klimapolitik versagt. Dann dienen die Zertifikate dafür, zu sagen: Wir haben eine Klage vor der EU zu befürchten, weil wir die eigenen Klimaziele nicht erreichen. Deshalb kaufen wir jetzt um 300 Millionen € Zertifikate. Damit sind wir reinge­wa­schen. – Nur, dem Klima in Österreich hilft das gar nichts. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sind also absolute Gegner von Zertifikaten jeglicher Form, weil es für den Klimaschutz einfach nichts bringt.

Ich sage Ihnen noch ein weiteres negatives Beispiel: Strom wird reingewaschen. Es ist jetzt Mode geworden, Strom, der in Atomkraftwerken erzeugt wird, in Länder zu leiten, die der EU gar nicht angehören. Dort wird er sozusagen weißgewaschen und kommt als weißer Naturstrom wieder zurück in die EU, wo er dann als rein für 4 Cent pro Kilowattstunde verkauft wird. So funktioniert der Bau von Atomkraftwerken.

Ich bedanke mich bei der Bundesregierung, dass sie die Klage gegen Hinkley Point eingebracht hat. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dietrich.) Es war eine große Leistung, glaube ich, die wir auch immer mitgetragen haben.

Man kann mit so einer Form des Zertifikates den Bau von Atomkraftwerken natürlich insge­heim fördern. (Abg. Brunner: Das hat damit gar nichts zu tun!) Und damit wollen wir nichts zu tun haben.

Deshalb keine Zertifikate, in welcher Form auch immer – und natürlich auch keine „Reinwaschung“ von Atomstrom. (Beifall bei der FPÖ.)

20.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 253

20.38.18

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ganz kurz: Worum geht es in diesem Antrag? Es wird das österreichische Emissionszertifikategesetz geändert, weil sich auch die EU-Gesetzgebung geändert hat – mit der ganz einfachen Folgewirkung, dass die Verhandlungen 2016 auf internationaler Ebene, wenn es um die Luftfahrtbranche geht, sozusagen von gewissen Befindlichkeiten befreit werden. Und dort, im Septem­ber 2016, soweit ich weiß, sollen Ergebnisse geliefert werden.

Es ist eine Vermischung aus einem gewissen umweltpolitischen Ansatz und aus einem gewissen international-diplomatischen Ansatz. Und für mich bleibt da stehen, dass immer, wenn es um Ökologie geht, immer, wenn es um Wirtschaftspolitik geht, die Interessen sehr international gelagert sind, wenn man etwas weiterbringen will. Wenn man Verhandlungsergebnisse aus dem Umweltbereich oder aus dem Wirtschafts­bereich beurteilen will, muss man durchaus den Blick aufs Ganze wagen.

Ich würde gerne noch auf den Herrn Neubauer replizieren. Ich war sehr froh darüber, dass im Umweltausschuss Kollege Pock von den NEOS sehr differenziert Verständnis für die Wirtschaft, für spezielle Bereiche im Zusammenhang mit der Klimadiskussion gefordert hat. Auch die Frau Kollegin Winter als neue Umweltsprecherin der FPÖ hat wirklich aus vollem Herzen Verständnis für die Wirtschaft, aber auch für die Umwelt eingefordert.

Ich möchte da jetzt schon eine Lanze für diesen Zertifikatehandel brechen, wo es tatsächlich darum geht, dass man großen österreichischen Betrieben eine gewisse Flexibilität ermöglicht. Es ist die Umwelt wichtig in Österreich, es ist aber auch der Wirtschaftsstandort Österreich wichtig, denn es geht hier um jede Menge Arbeitsplätze. In dem Sinn danke schön und alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)

20.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


20.40.38

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke an meinen Vorredner, dass Sie klargestellt haben, worum es eigentlich geht bei diesem Tagesordnungspunkt, nämlich darum, Widersprüche zwischen innerstaatlichem Recht und europäischem Recht, was den Emissionshandel angeht, zu beseitigen. Es geht hier um eine Novellierung mit geringfügigen Änderungen, weil man halt erst in der Praxis draufgekommen ist, wo es Änderungsbedarf gibt.

Diese Änderungen sind okay, wir haben nur einen grundlegenden Kritikpunkt, weshalb wir dieser Novelle nicht zustimmen werden, und zwar den, dass eben nur diese gering­fügigen Änderungen getroffen werden. Ein wesentlicher Punkt, nämlich dass die Einnahmen aus dem Zertifikatesystem für den Klimaschutz zweckgewidmet werden, ist jedoch nicht im österreichischen Emissionszertifikategesetz vorgesehen, obwohl die europäische Richtlinie ausdrücklich empfiehlt, diese Mittel zweckzuwidmen für den Klimaschutz. (Abg. Neubauer: Das geschieht aber nicht!)

Das ist nicht vorgesehen in dieser Novelle, deswegen lehnen wir sie ab! Aber es geht hier nicht um die Dinge, die Sie in Ihrer Rede angesprochen haben, sondern um das europäische Emissionszertifikatesystem und darum, wie wir es in Österreich umsetzen.

Diese Nicht-Zweckwidmung ist mehrfach eigenartig: zum einen, weil wir die Ausgaben des Staates, das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, für die Emissions­zuteilungen der Industrie sehr wohl im Umweltbudget verankert haben. Wir haben es


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grundsätzlich schon immer kritisiert, dass das überhaupt im Umweltbudget ist, denn: Warum soll man mit Umweltschutzmitteln CO2-Ausstoß finanzieren? Das ist völlig verquer.

Die Einnahmen, die wir jetzt daraus ziehen, verschwinden aber im Budget, die werden nicht zweckgewidmet für Umweltschutzmaßnahmen, obwohl es, wie gesagt, die Richtlinie empfiehlt und obwohl einem das der Hausverstand sagen sollte.

Noch dazu hat Österreich ein massives Problem bei der Klimafinanzierung, und dies wäre jetzt eine gute Gelegenheit, das zu ändern. Wir alle wissen, Klimafinanzierung ist der Deal Breaker bei Klimakonferenzen. Wir stehen fünf Monate vor der entschei­denden Klimakonferenz in Paris, und Österreich ist nicht fähig, einen Beitrag zur Klimafinanzierung aufzustellen, der angemessen ist. Wie Österreich diesbezüglich international dasteht, ist eine Schande und beschämend!

Deutschland hat zum Beispiel diese Gelder, die Einnahmen aus dem Emissionshandel, zweckgewidmet für die Klimafinanzierung. Deutschland stellt 4 Milliarden € bereit, Österreich steht bei mickrigen 20 Millionen €. Das ist peinlich! Und diese Gelegenheit jetzt auszulassen, die Gelder, die von dort kommen, wo der Klimawandel verursacht wurde, auch dazu zu verwenden, den Ärmsten der Armen dabei zu helfen, sich vor dem Klimawandel zu schützen und selbst Klimaschutzmaßnahmen machen zu können, das ist eine vertane Chance. Es ist ein absolutes Muss, dass Österreich in den nächsten fünf Monaten vor der Klimakonferenz in Paris einen Beitrag für die internationale Klimafinanzierung aufstellt, der angemessen ist und nicht peinlich, so wie wir das jetzt haben.

Deshalb bin ich absolut der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umwelt-, Energie- und Klimaministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.44.17

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze: Die vorliegende Novellierung zum Emissionszertifikategesetz ist letztlich eine zwingende Umsetzung von Unionsrecht. Im Kern geht es darum, die Anpassung im Bereich des außereuropäischen Flugverkehrs umzusetzen. Das heißt, Flüge aus der EU in Drittstaaten und umgekehrt werden vorübergehend aus dem Anwendungs­bereich des Emissionshandels herausgenommen, um den internationalen Klimaschutz­verhandlungen nicht vorzugreifen. Das ist der Kern der Regierungsvorlage, die wir im Ausschuss sehr ausführlich beraten haben.

Den Kontext der Klimaschutzverhandlungen insgesamt werden wir ja bei den nächsten Tagesordnungspunkten noch behandeln, weswegen ich jetzt hier nicht darauf eingehe. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


20.45.10

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf meine Vorrednerin von den Grünen, auf Abgeordnete Brunner, eingehen, was den Zertifikatehandel betrifft, wo wir nicht einer Meinung sind. Einmal abgesehen davon, dass es in der aktuellen Materie,


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über die wir heute abstimmen, tatsächlich um den Flugverkehr geht, ist es so, dass die Frage immer ist: Auf was konzentrieren wir uns beim Zertifikatehandel? Geht es darum, dass wir jetzt tatsächlich eine Unterkante definieren und jeder Nationalstaat darüber hinaus weitere Leistungen erbringen kann, aber ohne im internationalen Druck bestehen zu müssen? Da haben wir einen sehr großen Meinungsunterschied oder sehr unterschiedliche Perspektiven.

Der große Punkt ist: Wir haben in vielen Bereichen noch nicht unsere Aufgaben gemacht. Wir haben insbesondere im Bereich der Mobilität unsere Aufgaben nicht gemacht, wo wir nach wie vor nicht ausreichend in die Energieforschung, was neue Antriebstechnologien betrifft, investieren. Wir haben im Bereich der Beheizung nach wie vor nicht ausreichend Initiativen gesetzt. Hier könnten wir ähnlich dem Sanie­rungsscheck auch in erneuerbare Energien, in viele andere neue Technologien hinein­gehen. Aber Sie konzentrieren sich im Bereich des Zertifikatehandels in der Umwelt­politik auf die Wirtschaft. Das war genau das, was Sie jetzt auch davor angesprochen haben.

Da ist genau der sensible Punkt, weil je mehr Sie sagen, dass wir dort den Druck erhöhen sollen, desto mehr ist es kontraproduktiv. Wir haben in Österreich und in Europa an sich die umweltfreundlichste und die innovativste Industrie angesiedelt, die es geben kann. Da ist im internationalen Vergleich tatsächlich kaum etwas Besseres zu finden. Aber wenn wir beim Zertifikatehandel die Preise wieder stärker nach oben schrauben, die Menge reduzieren, dann lösen Sie nur eines aus, nämlich dass wir die Industrie nach China oder Südostasien verlagern. (Abg. Brunner: Aber das hat ja mit der Zweckwidmung nichts zu tun! Das ändert ja für die Industrie nichts!) Damit würden Sie der Umwelt keinen guten Dienst erweisen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auch wenn Sie hier jetzt hereinschreien: Die Zweckbindung haben Sie jetzt schon 25-mal zu verkaufen versucht. Für jede einzelne umweltpolitische Maßnahme wollen Sie die gleichen Steuern zweckbinden, und das kann ebenfalls nicht funktionieren. Wir werden aber beim nächsten Tagesordnungspunkt, wo es um die Klimapaket­verhand­lungen geht, noch genauer darauf eingehen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

20.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Buchmayr ist der nächste Redner. – Bitte.

 


20.47.44

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem dritten Anlauf komme ich nun auch zu Wort, und es ist recht interessant: Worum geht es wirklich bei dieser Novelle des Emissions­zertifikategesetzes? Der Herr Minister hat es angeschnitten: um Luftfahrzeugverkehr, letztendlich um die Beschränkung des Emissionshandels auf innereuropäische Flüge und auch um Ausnahmen für Kleinemittenten.

In Österreich sind zirka 30 Luftfahrzeugbetreiber davon betroffen. 14 der Luftfahr­zeugbetreiber mit weniger als 1 000 Tonnen Emissionen pro Jahr, das sind 0,1 Prozent der Emissionen insgesamt, unterliegen aufgrund der Novelle nicht mehr dem Emis­sionshandel. Für Luftfahrzeugbetreiber mit weniger als 25 000 Tonnen CO2 pro Jahr gibt es Erleichterungen bei der Überwachung von Emissionen.

Grundsätzliches Ziel des Emissionszertifikategesetzes war immer eine deutliche Verringerung von schädlichen Luftemissionen. Es sollten also Luftfahrzeugbetreiber, Flugzeugbauer, Flughafenbetreiber und Lieferanten angeregt werden, schädliche Emis­sionen zu minimieren. Um diese Ziele in die richtige Relation zu bringen, muss


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man wissen, dass der Gesamtverkehr für zirka 13 Prozent der globalen Treibhaus­gasemissionen verantwortlich ist. Davon wieder ist mit zirka 12 Prozent die Luftfahrt an der CO2-Emission beteiligt. Der europäische Luftverkehr produziert 0,5 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen.

Die technische Entwicklung sowohl bei Triebwerken als auch bei Flugzeugen hat in den letzten 40 Jahren zu 70 Prozent Einsparung des Kraftstoffverbrauchs geführt, davon allein zu einer Reduzierung von 14 Prozent in den letzten zehn Jahren. Eine sehr positive Entwicklung, die auch von der Internationalen Luftfahrtbehörde ent­sprechend forciert wird.

Bis zum Jahre 2020 wird eine Reduzierung des Treibstoffverbrauchs von 25 Prozent angestrebt, bis 2050 sogar eine Halbierung der CO2-Emissionen, bezogen auf den Stand von 2005, und das trotz stetigen Anstiegs des Flugverkehrs.

In Summe eine positive Bilanz in dem Bereich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.50

20.50.29

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 617 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.51.1131. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (693 d.B.): In Doha beschlossene Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (713 d.B.)

32. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (694 d.B.): Verein­barung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rah­menübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (714 d.B.)

33. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 888/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: ambitioniertes Klimaschutzmaßnahmenprogramm beschließen (715 d.B.)

 



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Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 31 bis 33 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Winter. – Bitte.

 


20.52.06

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesen drei unter einem verhandelten Tagesordnungspunkten geht es um den Problemkreis Klimaänderung, Treibhausgase, von Menschen verursachtes CO2, Emissionszertifikatehandel, Klimaziele, Kyoto-Protokoll, Klimakonferenzen, künf­tige und vergangene, erhöhte Steuereinnahmen für neue ambitionierte Klimaziele.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte einmal einige fundamentale Feststellungen zu unserem Bild vom Klimaschutz beziehungsweise vom Umweltschutz treffen. Die Freiheitliche Partei als solche bekennt sich voll und ganz zum Umwelt­schutz, zur Vernunft und zu den naturwissenschaftlichen Erkenntnissen. Und genau aus diesem Grund werden wir diese drei Anträge unisono ablehnen.

Sagt Ihnen der Name Professor Paul Reiter vom Institut Pasteur in Paris etwas? Er ist auch Mitglied der Weltgesundheitsorganisation. Ich möchte ein Zitat von Professor Reiter bringen, das sehr, sehr viel aussagt:

„Wir leben im Zeitalter der Vernunft und die Aufregung um die globale Erwärmung kommt als Wissenschaft daher. Aber es ist keine Wissenschaft, sondern Propaganda.“

Ob Professor Reiter mit seinen Aussagen recht hat oder nicht, das kann ich nicht beurteilen, aber immerhin ist er einer von mehr als hundert Wissenschaftlern, die die These des vom Menschen verursachten Klimawandels nicht unterstützen.

Fakt ist nämlich, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis für den vom Menschen verursachten Klimawandel gibt. Ich verstehe schon, es ist wesentlich schwieriger, etwas wissenschaftlich zu beweisen, das nicht vorhanden ist, als umgekehrt.

Fakt ist auch, dass der Weltklimarat IPCC ein zutiefst politisches Gremium ist.

Fakt ist auch, dass sich das Klima seit Anbeginn der Zeit immer verändert hat und dass das auch ganz ohne Existenz der Menschen passiert ist.

Fakt ist, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis für einen kausalen Zusammenhang zwischen CO2-Konzentration in der Luft und der Veränderung des Klimas gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Ruf bei den Grünen: In welchem Jahrhundert leben Sie?)

Fakt ist auch, dass nach Schätzungen von Biologen alle Insekten des Globus tausendmal mehr CO2 durch die Atmung erzeugen als die gesamte Menschheit mit ihrer globalen Industrie. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)

Fakt ist auch, dass im Hochmittelalter – also in den Jahren zwischen 900 und 1300 – in Europa das Klima um ein bis zwei Grad wärmer war als jetzt, als 2015.

Fakt ist auch – und genau das ist wichtig –, dass sich das globale Klima seit dem Jahr 1998 nicht mehr erwärmt hat; das globale Klima, bitte. (Abg. Weninger: Sind Sie auch für AKW? Sind Sie auch für Atomkraft?)

Demzufolge ist das wirklich ein kleines Lügengebäude, auf dem diese Propaganda steht.

Der Standpunkt von uns Freiheitlichen ist klar und eindeutig: Ja zu Umweltschutz, Ja zu Tierschutz, Ja zu Heimatschutz und Ja zu den Bestrebungen Österreichs und


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Europas, energie- und lebensmittelautark zu werden, und Nein zu allen ideologischen Pseudowissenschaften. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)

20.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


20.55.45

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir jetzt sehr fundiert belehrt wurden und auch festgestellt wurde, dass die Luft rein ist, dürfen wir auf die tat­sächliche Problematik und die Leistungen unseres Landes im Rahmen des Kyoto-Zieles zu sprechen kommen.

Österreich hat sich ja dazu bekannt, in den nächsten Jahren bis 2020 zur Reduzierung der Treibhausgase um 20 Prozent beizutragen. Diesbezüglich sind wir in den letzten Jahren auch erfolgreich gewesen. Wir haben seit 2009 mit dem Klimapaket rund 330 000 Tonnen CO2-Emissionen eingespart, und allein die Förderungen in den letzten zehn Jahren, die das Land Österreich für Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt hat, waren 7 Milliarden €. Damit haben wir in diesem Land in den letzten Jahren eine Investition von rund 28 Milliarden € ausgelöst und rund 220 000 Green Jobs geschaffen.

Auch die Gemeinden haben ihren Beitrag dazu geleistet. Ich denke hier nur an die Effizienzsteigerung bei der Sanierung der öffentlichen Gebäude. Das waren nur 3 Millionen €, die da budgetiert waren, aber letztendlich konnten dadurch 330 Objekte saniert werden.

Österreich ist bereit, auch künftighin diesen hohen Level im Umweltschutzbereich finanziell zu unterstützen.

Ich darf abschließend vielleicht nur noch eines festhalten: Ich würde mir im Umweltaus­schuss eine effiziente Führung durch die Obfrau wünschen. Das Zeitmanagement lässt bei jeder Umweltausschusssitzung zu wünschen übrig. Ich habe das ja immer wieder festgestellt, und ich würde unserer Obfrau empfehlen – ich habe nachgesehen im Programm der burgenländischen Grünen Akademie –, sich vielleicht den 28. und 29. August freizunehmen, da ist ein Lehrgang: Wie sag ich’s effizient?, auf Schloss Goldegg. Nehmen Sie doch bitte daran teil! (Beifall bei der ÖVP.)

20.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


20.58.14

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Also ich hoffe, ich trete jetzt Greenpeace nicht zu nahe, aber meine Kollegin Ruperta Lichtenecker hat jetzt gerade gesagt: Im Vergleich zur Erstrednerin wirkt Kollege Rädler jetzt fast wie ein Greenpeace-Aktivist. (Heiterkeit und Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

Ich versuche jetzt wieder ernsthaft über Klimaschutz und Klimapolitik zu reden, denn ich glaube, das Thema ist so ernst, dass es sich auch verdient hat, dass wir uns hier im Hause ernsthaft damit beschäftigen, nämlich damit, wie Leute überall auf der Welt schon davon betroffen sind und welchen Beitrag auch wir in Österreich leisten können.


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Es geht bei diesen Tagesordnungspunkten jetzt unter anderem um die Ratifizierungen, was die Änderung des Kyoto-Protokolls für die zweite Verpflichtungsperiode angeht, die in Doha beschlossen wurde, und auch um die Beteiligung Islands am Kyoto-Protokoll. Diesen Änderungen stimmen wir selbstverständlich zu.

Ich möchte nun aber auf den dritten Punkt zu sprechen kommen, der jetzt auch mitverhandelt wird, und das ist mein Antrag betreffend ein ambitioniertes Klimaschutz­maßnahmenprogramm. Ich beantrage, dass sich Österreich für das Jahr 2030 ein ambitioniertes Maßnahmenprogramm setzt, und ich möchte jetzt auch erklären, warum ich das beantrage.

Wir wissen ja alle, die Treibhausgasemissionen müssen langfristig, bis 2050, gegen null gehen, und es ist auch klar: Je früher man anfängt, umso leichter ist es, umso effizienter ist es, umso günstiger ist es. Je später wir beginnen, umso abrupter werden die Einschnitte sein, umso höher werden die Schäden sein, umso höher werden die Kosten für die Schäden sein, umso teurer werden auch die Maßnahmen sein, die wir noch setzen müssen. Also ist es nicht nur für UmweltpolitikerInnen wichtig, jetzt zu handeln, sondern auch volkswirtschaftlich extrem entscheidend, so früh als möglich zu beginnen.

Wir wissen, dass Österreich seine Kyoto-Ziele leider verfehlt hat – aus eigenem Antrieb – und Österreich im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern leider auch nicht auf einem rückläufigen CO2-Ausstoßpfad ist, sondern im Gegenteil. Die nächsten Ziele, die es für Österreich gibt, liegen im Jahr 2020. Dann soll Österreich minus 16 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 einsparen. Wenn man das jetzt aber mit den anderen internationalen Zielsetzungen, die es gibt – sie basieren auf dem Basis­jahr 1990 –, gegenüberstellt, ist das Ganze ein Nullziel, weil Österreich nämlich zufällig im Jahr 2005 sein All Time High im CO2-Ausstoß hatte. Das heißt, wenn Österreich das bestehende Maßnahmenprogramm umsetzt, die bestehenden Klimaziele erreichen sollte, landet es nirgendwo anders als bei einem Zurück zum Start von 1990, und dass das mit einer engagierten Klimaschutzpolitik nichts zu tun hat, darüber braucht man gar nicht groß zu reden. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Warum das auch nicht besonders günstig ist? – Weil im Jahr 2030 die Klimaziele ansteigen werden. Es gibt ein EU-Ziel von minus 40 Prozent, das Österreich mitträgt, und man kann davon ausgehen, dass Österreich dort einen entsprechenden Beitrag wird leisten müssen. Wenn wir aber erst im Jahr 2021 beginnen, wird das, wie ich vorhin gesagt habe, abrupt, teuer und einschneidend. Deswegen ist es äußerst wichtig, dass wir jetzt beginnen, uns auf diesen Zielkurs zu begeben.

Laut dem Umweltbundesamt sind wir aber leider nicht einmal auf Zielkurs für 2020. Das Umweltbundesamt hat erst kürzlich neue Szenarien errechnet, und ich zitiere aus einem „Standard“-Artikel, wo darüber geschrieben wurde – da steht zum Beispiel eine Aussage –:

„Eine deutliche Verringerung gegenüber dem Status quo ist allerdings nur noch mit einschneidenden Maßnahmen möglich, die im Moment jedoch nicht absehbar sind.“

Das bezieht sich auf die Ziele, die Österreich 2020 hat. Also auch diese Nullziele wird Österreich mit den bestehenden Maßnahmen nicht erreichen können.

Das Umweltbundesamt sagt auch: „Die bisher beschlossene zusätzliche Maßnahme ist das Energieeffizienzgesetz.“ – Das haben wir Grüne mitverhandelt.

Ansonsten gibt es nichts. Sie haben jetzt ein Maßnahmenprogramm vorgelegt, das ist aber nichts als Status  (Bundesminister Rupprechter: Die Wiederholung einer !) – Ja, Herr Minister, es ist eine Wiederholung, und ich werde das jedes Mal wiederholen, so lange, bis Sie endlich etwas tun. (Beifall bei den Grünen.) Leider – und das ist unser


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Problem – müssen wir in der Klimaschutzpolitik immer wiederholen, wiederholen, wiederholen, weil seit Jahrzehnten nichts passiert.

In fünf Monaten – noch einmal – findet die alles entscheidende Klimakonferenz in Paris statt. Es wird sehr viel von Vertrauen abhängen, und davor gilt es, die Hausaufgaben zu machen, die Hausaufgaben in der Klimafinanzierung, die Hausaufgaben im Klima­schutz. Im Klimaschutz werden wir das davor nicht mehr auf den Boden bringen, aber wir müssen langfristig die Rahmenbedingungen setzen. Das erwarte ich mir von Ihnen.

Ich bin mehr als je der Überzeugung, Österreich braucht ein engagiertes, starkes, eigenständiges Umwelt-, Energie- und Klimaministerium. (Beifall bei den Grünen.)

21.03


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


21.03.38

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Abgeordnete Winter, ich will Sie jetzt nicht erschrecken, ich weiß auch nicht, wie ich es formulieren soll, aber die Erde ist keine Scheibe (allgemeine Heiterkeit) – bitte nehmen Sie es mir nicht übel, aber ich habe gedacht, irgendwann muss man Ihnen das mitteilen – und sie dreht sich, das ist ganz beson­ders gefährlich.

Sich in einer Umweltdebatte im Jahr 2015 hierher zu stellen und den Klimawandel zu leugnen und das auch noch so einzufädeln, dass man selbst keine eigene Meinung hat, sondern irgendwo gelesen hat, dass irgendjemand gesagt hätte, das ist vielleicht nicht so, und dass eigentlich die Insekten schuld sind – also, Frau Kollegin, ich weiß nicht, ob Sie religiös sind, ich würde Ihnen auf jeden Fall einmal die Enzyklika des Papstes empfehlen, der ganz deutlich sagt, dass die Menschheit den Klimawandel verschuldet! Dem Papst unlautere Motive unterstellen, das, glaube ich, werden Sie doch nicht machen. Also ich bin schockiert! (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt aber wirklich zum Thema. Frau Kollegin Brunner hat die Situation sehr ausführlich beschrieben, und ich will doch auf einige Aussagen eingehen. Wir haben eine Vielzahl von Umweltberichten, Umweltförderungsberichten, den neuen Wirtschaftsbericht der österreichischen Bundesregierung, Sie können nachlesen, wie sich die erneuerbaren Energien in den letzten Jahren in Österreich entwickelt haben. Sie können nachlesen über die Energieintensität, Sie können auch nachlesen, dass zum Beispiel (Zwischen­ruf der Abg. Brunner) die Entkopplung des Bruttoinlandsverbrauchs vom Wirtschafts­wachstum gelungen ist. All diese Dinge passieren ja nicht gottgegeben und natur­gewollt, sondern da braucht es politische Instrumente, und diese politischen Instru­mente haben wir gemeinsam erarbeitet, oft auch gemeinsam beschlossen, wie zum Beispiel das Ökostromgesetz oder das Energieeffizienzgesetz.

Ich verweise auf eine Vielzahl von Förderungen und Maßnahmen. Das Förder­instrument Umweltförderung im Inland bringt nicht nur CO2-Einsparungen, es bringt auch Wertschöpfung in den Regionen und ist eine ganz konkrete Maßnahme zur Erreichung unserer Klimaziele. Aber Sie stellen sich wehrhaft dagegen, Frau Kollegin Brunner, und deshalb auch für Sie eine Empfehlung: Es gibt den Beschluss der Bun­desregierung, das Maßnahmenprogramm des Bundes und der Länder nach Klima­schutzgesetz zur Erreichung der Treibhausgasziele bis 2020 – genau das, was wir im Hinblick nicht nur auf Paris, sondern grundsätzlich wollen –, und dieses Papier enthält ganz konkrete Maßnahmen für alle Sektoren mit Zielerreichungsdatum und mit Verantwortlichkeiten. Wissen Sie, wer das mitbeschlossen hat? – Die Landesumwelt­referentinnen und -referenten. Ihre Grünen Parteifreunde, die für Umweltpolitik in den Bundesländern zuständig sind, haben das mitentwickelt und mitgetragen; ich kann


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Ihnen vorlesen, was in welchem Bundesland genau vereinbart wurde. Sie kennen das, trotzdem erzählen Sie hier manchmal etwas anderes, was ich natürlich als ideolo­gische Propaganda verstehe. (Beifall bei der SPÖ.)

Uns wird auf jeden Fall einen, Frau Kollegin Brunner, dass wir alle gemeinsam – außer Kollegin Winter, aber es gibt ein paar, die ein bisschen mehr engagiert sind im Umweltbereich, ich glaube, Frau Kollegin Winter würde wahrscheinlich auch für AKW sein, nehme ich fast an, aber das macht ihr euch intern aus – das Ziel haben, in Paris einen ambitionierten und verbindlichen Weltklimavertrag zu vereinbaren. Dafür ist es nicht nur notwendig, dass die Europäische Union engagiert auftritt, sondern es ist auch notwendig, die anderen Partner ins Boot zu bringen. Die Zeichen stehen gut.

Es wird jedoch ein hartes Stück Arbeit, aber Sie wissen, dass sich auch etwas bewegt. Wir können Klimaschutz nicht nur in Österreich machen, sondern das muss auf internationaler Ebene passieren. Ich würde bitten, die abgesagte Klimakampagne der Grünen vielleicht doch noch zu beleben, vielleicht kann das auch dazu beitragen, dass wir die Bevölkerung ein Stück des Weges mitnehmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.08


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


21.08.31

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Redezeit ist sehr knapp, deswegen möchte ich sie vor allem für einen Appell nutzen. Herr Bundesminister, Sie wissen, ich habe diesen Appell schon häufiger erwähnt (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Grünen) – es wird langsam sehr laut, Frau Präsidentin –, es geht ganz grundsätzlich um den Green Climate Fund  (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich würde Sie ersuchen, dem Redner ein wenig mehr Aufmerksamkeit zu schenken!

Am Wort ist Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


Abgeordneter Michael Pock (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Minister, ich habe einen wesentlichen Appell an Sie, und zwar geht es nach wie vor um den Green Climate Fund. Sie haben in Peru 20 Millionen Dollar an Unterstützung zugesagt. Wir müssten, wenn wir nur ansatzweise im europäischen Vergleich mithalten und nicht Schlusslicht werden wollen, im Vergleich zur Schweiz 68 Millionen Dollar bezahlen, im Vergleich zur deutschen Bundesrepublik 200 Millionen Dollar und im Vergleich zu Schweden 400 Millionen Dollar.

Ich bitte Sie, dass Sie – und zwar von Bundesseite – mit dem Finanzminister in Ver­handlungen eintreten und dafür Sorge tragen, dass wir nicht Schlusslicht in Europa werden und dass wir die Maßnahmen, die durch den Klimawandel notwendig werden, auch tatsächlich entsprechend finanzieren – denn sonst wird nichts anderes über-bleiben, als dass Österreich eine Peinlichkeit erlebt wie zuletzt in Peru, als wir das „Fossil des Tages“ wurden. Das dürfen wir nicht auf uns sitzen lassen! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 262

21.10


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundes­minister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte.

 


21.10.12

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Alle Blicke sind im Rahmen der Klimaschutzverhandlungen nach Paris gerichtet. Die COP 21 wird unter Vorsitz Frankreichs Anfang Dezember in Paris die Verhandlungen über ein weltweites, ein universelles Klimaschutzabkommen zum Abschluss bringen. Obwohl die jetzigen Verhandlungen der Beamten sich relativ zäh gestaltet haben und es tatsächlich keine wirklichen Verhandlungsfortschritte auf Beamtenebene gibt, bin ich trotzdem opti­mistisch und zuversichtlich, dass es noch gelingen wird, in Paris ein universelles Ab­kom­men zuwege zu bringen.

Ich bin vor allem deswegen optimistisch, weil in der Zwischenzeit maßgebliche Ver­handlungsteilnehmer – gemeinsam mit der Europäischen Union – ihre INDCs, die beabsichtigten Reduktionsverpflichtungen, vorgetragen haben und sich dabei immerhin eine so maßgebliche Verhandlungspartei wie die Volksrepublik China bereits in Vorlage begeben hat. Das war sicherlich das wesentliche Verhandlungsergebnis von Lima. Sie wissen das: Dadurch, dass die Europäische Union so geschlossen aufgetreten ist, sind die anderen Verhandlungsteilnehmer in Zugzwang gekommen. Und es ist wichtig und gut, dass vor allem die USA und China, die größten Emittenten, sich in einen internationalen Vertrag einbringen werden.

Ich bin auch deswegen zuversichtlich, weil mir heute in der Früh die amerikanische Botschafterin versichert hat, dass dieses Thema für die Obama-Regierung nach wie vor sehr weit oben auf der Tagesordnung steht und man sich in die Verhandlungen in Paris entsprechend intensiv einbringen wird.

Ich möchte nun trotzdem ganz kurz auch auf die zwei Regierungsvorlagen eingehen: Eine Regierungsvorlage – Sie wissen das – sieht die völkerrechtliche Umsetzung der Doha-Verpflichtungen von 2012 – quasi die zweite Kyoto-Verpflichtungsperiode von 2013 bis 2020 – vor. Diese Änderungen müssen eben – und das beinhaltet die Regie­rungsvorlage – völkerrechtlich umgesetzt werden, auf nationaler Ebene; auf EU-Ebene sind diese Maßnahmen schon umgesetzt, etwa mit dem Klima- und Energiepaket der EU und mit der nationalen Umsetzung durch das EZG oder auch das Klimaschutz­gesetz.

Österreich erfüllt seine Verpflichtungen in der zweiten Periode, und ich bin Herrn Abgeordnetem Weninger sehr dankbar, der doch sehr maßgeblich Ihre Argumente, sehr geehrte Frau Abgeordnete Brunner, entkräftet hat, was die Verpflichtungen anbe­langt, und dargelegt hat, wie erfolgreich Österreich in Wirklichkeit hinsichtlich Klima­schutzpolitik schon Bilanz ziehen kann.

Die zweite Regierungsvorlage betrifft Island, das ja seit 2008 am Emissionshandel teilnimmt; da wird eben der EU-interne Aufteilungsschlüssel umgesetzt. Dieser ent­spricht dem bereits im Klima- und Energiepaket 2009 festgelegten Schlüssel, und da entstehen keine zusätzlichen Verpflichtungen für Österreich.

Es ist sehr wichtig, die völkerrechtliche Umsetzung – gerade der Ergebnisse von Doha – vor Paris festzulegen, weil das ein wichtiges Signal für die Verhandlungen bei der COP 21 sein wird. Insbesondere jene Maßnahmen, die schon angesprochen wurden – die thermische Sanierung oder etwa die Forcierung der erneuerbaren Ener­gie­träger –, wirken auch. Sie brauchen sich nur die Statistik, die vorläufige Energie­bilanz 2014 anzusehen, die einen ganz deutlichen Rückgang der fossilen Energie­träger ausweist. Ich denke, da brauchen wir uns wirklich nicht zu verstecken.

Ich bin Herrn Abgeordnetem Weninger auch dankbar dafür (Zwischenruf des Abg. Weninger), dass er schon darauf hingewiesen hat, dass die Bundesregierung ihr Maßnahmenpaket für die Periode 2015 bis 2018 – wir haben das ja auch im Aus-


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schuss diskutiert – am 15. Juni verabschiedet und am 16. Juni vorgelegt hat. Wir werden – und das kann ich heute mit Fug und Recht behaupten – die Verpflichtungen bis 2020 jedenfalls ohne Zukauf zusätzlicher Maßnahmen auf der Grundlage dieses Maßnahmenpakets realisieren können. Es ist einfach nicht richtig, was Sie festgestellt haben, dass das Umweltbundesamt das anders dargestellt hat. Wir haben auch diese Richtigstellungen im Ausschuss schon vorgenommen.

Es ist ja auch so, dass dieses Maßnahmenpaket, das wir in der Bundesregierung verabschiedet haben, mit den Landesumweltreferenten einvernehmlich und zustim­mend diskutiert wurde und die Bundesländer da auch entsprechend beteiligt sind. So gesehen bin ich ein bisschen enttäuscht darüber, Frau Abgeordnete Brunner, dass Sie das vonseiten Ihrer Fraktion so negativ darstellen – wobei ich positiv bemerken möchte, dass Sie Herrn Abgeordneten Rädler heute sozusagen als Grünen der ersten Stunde geadelt haben (Zwischenruf der Abg. Brunner); da stehe ich dann nicht mehr allein in meiner Fraktion. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Lassen Sie mich aber in aller Kürze auch noch auf die neue Umweltsprecherin der Freiheitlichen eingehen: Liebe Frau Abgeordnete Winter, zu Ihren Bemerkungen zum Klimaschutz: Also jetzt ist es bei Ihrer Fraktion wirklich dunkel geworden. Sie haben mit Ihrem Statement die Freiheitlichen in der klima- und umweltpolitischen Debatte in der Steinzeit positioniert. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen sowie des Abg. Pock. – Abg. Neubauer: Ist noch nicht vorbei!)

Frau Abgeordnete Winter, diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen, und den werden Sie auch nicht mehr los. Sie haben heute nicht nur in der Landwirtschaftspolitik jegliche Glaubwürdigkeit verloren, das war heute auch ein Armutszeugnis in umwelt- und klimapolitischer Positionierung, das wirklich traurig ist. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Lichtenecker. – Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Abg. Deimek: , gengan S’ einmal nach Linz in die Voest!)

21.16


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.

 


21.16.51

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem meine Vorredner – der Herr Bundesminister wie auch Kollege Weninger – in gewohnt präziser und klarer Weise Dinge klargestellt haben, darf ich mich in meiner Rede auf einen anderen Aspekt konzentrieren. Ich will einmal mehr an dieser Stelle betonen, dass die österreichische Industrie, die Wirtschaft im Allgemeinen bereits jetzt Vorreiter bei der Vermeidung von Emissionen ist.

Exemplarisch darf ich da – und ich habe das ja schon einmal getan – die Zement­industrie erwähnen, die bei der gleichen Produktionsmenge im EU-Vergleich 15 Pro­zent weniger CO2-Emissionen verursacht; im Vergleich zum weltweiten Ausstoß bei der gleichen Menge Zement sind es sogar 20 Prozent weniger, und im Vergleich zu den USA emittiert die österreichische Zementindustrie sogar 33 Prozent weniger. Das sind Zahlen, die für sich sprechen, und deswegen sind wir umso mehr gefordert, den Spagat zwischen ambitionierten Klimaschutzzielen und dem Schutz von Arbeitsplätzen sowie der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und Europas zu schaffen. Ich darf auch einmal mehr erwähnen, dass wir nicht vergessen sollten, dass Europa für nur 10 Prozent der weltweiten Emissionen verantwortlich zeichnet.

Dies sollte uns nicht davon abhalten, unsere Aufgaben zu erfüllen; wir dürfen jedoch auch nicht vergessen, dass weitere Belastungen durch überambitionierte Ziele im


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Klimaschutzbereich unsere Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit nicht nur Österreichs, sondern Europas hemmen. Gerade angesichts der aktuellen wirtschaftlich angespannten Situation und der Arbeitslosenzahlen dürfen wir uns gegenüber Asien und den USA nicht durch zusätzliche Belastungen ein Zurückfallen erlauben, zumal wir uns auch vor Augen führen müssen, dass Europas Vorangehen bisher nicht zu den erwarteten großen Nachahmungseffekten geführt hat.

Es gilt also, ein weltweites Abkommen anzustreben und die Verhandlungen in Paris diesbezüglich für einen erneuten Anlauf zu nutzen. Von europäischen Leuchtturmpro­jekten und überambitioniertem Vorpreschen haben wir nichts, denn ziehen wir nicht ausreichend viele Staaten mit, können selbst ehrgeizigere EU-Regeln nicht allzu viel bringen – das meine nicht nur ich, sondern auch das Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien in Hamburg. Wir haben aber – und dazu bekennen wir uns – unsere Aufgaben zu machen und dem Klimawandel aktiv zu begegnen. Da ist auch ein verantwortungsvolles Handeln im Sinne von Wirtschaft und Arbeitsplätzen gefordert.

Die Bundesregierung – und wir haben es ja vorhin vom Herrn Minister und von Kollegen Weninger gehört – nimmt diese Verantwortung nachhaltig und umsichtig wahr, und die Mitglieder des Hohen Hauses sind hierzu ebenso eingeladen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.19


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


21.20.15

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wichtig, dass wir die Einigung von Doha bei der Umweltministerkonferenz der UNO hier anneh­men. Doha war insofern wichtig, als es das Signal an die Entwicklungsländer war, dass der Weltklimaschutz weitergeht, indem sich die Industrieländer, insbesondere die Euro­pä­ische Union, verpflichtet haben, eine zweite Kyoto-Periode zu machen. Das ist erfolgt, und dazu stehen wir. Das war ein wichtiger Baustein, um einen Weltklima­schutzvertrag zu erreichen.

Die Europäische Union und die zehn weiteren Industriestaaten sind aber nur für rund 15 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Wir haben immer gesagt, es ist zu wenig, es nützt nichts, wenn nur die Europäische Union und ein paar Ver­bündete – die Schweiz, Norwegen, Länder wie Japan und so weiter – da mittun. Wir brauchen ein Legally Binding Agreement, einen Weltklimaschutzvertrag (Zwi­schenruf der Abg. Brunner), in den nicht nur die Industrieländer, sondern auch die Entwick­lungsländer, alle Mitgliedsländer der UNO integriert sind und entsprechend Klima­schutz betreiben.

Doha war ein wichtiger Baustein, um auf Basis der letzten Klimakonferenz – Durban Platform – weiterzuverhandeln, wo ausgemacht wurde: Ja, es soll den Weltklima­schutz­vertrag geben, ab 2015 soll er stehen und ab 2020 in Gültigkeit treten. Daher bin ich zuversichtlich, dass in Paris im heurigen Jahr ein Weltklimaschutzvertrag zustande kommt, und zwar deswegen, weil sich zentrale Player bewegt haben, die bisher nichts gemacht haben.

Vor wenigen Tagen war der EU-China-Gipfel, bei dem China enorm in Vorlage getreten ist und gesagt hat, dass es auf 20 Prozent erneuerbare Energie umsteigen will. Das ist ein gewaltiger Schritt, das bedeutet, dass sich die Vereinigten Staaten bewegen müssen und dass die Chancen wirklich gut stehen, dass wir Ende des Jahres einen Weltklimaschutzvertrag bekommen.


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Wie schaut es mit Österreich aus? – Frau Kollegin Brunner, wir haben uns bemüht – Sie wissen das –, ich habe mich damals bemüht, dass wir ein Klimaschutzgesetz machen. UK, Großbritannien, ist das einzige Land in Europa, das so ein Gesetz hat, und wir Österreicher sind die Zweiten, denen es gelungen ist, das zu erreichen. Erstmals sind der Bund, die Bundesländer, die Gemeinden integriert und machen gemeinsam verbindlich Klimaschutz. Und der Effekt ist – wie Sie bereits gehört haben –, dass es ein Maßnahmenpaket von Bund und Bundesländern für die Jahre 2013 und 2014 gibt und jetzt das Nachfolgepaket für 2015 bis 2018 da ist.

Das heißt, Österreich ist auf einem sehr guten Weg, seine Klimaschutzverpflichtungen zu erfüllen. Im Jahr 2013 gab es nämlich ein Minus von 2,5 Millionen Tonnen CO2, 2014 wahrscheinlich ein Minus von 2 Millionen Tonnen CO2. Das heißt, das Klima­schutzgesetz, das Sie verteufelt haben, greift, es wirkt, und es zeigt sich, dass Öster­reich seine Verpflichtungen erfüllt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger.)

Darauf können wir stolz sein, weil wir das gemeinsam machen. Mit Ihrer Neinsager-Politik und Ihrer destruktiven Politik werden Sie null – zero – erreichen. Das mag vielleicht medial populär sein; inhaltlich bringt das gar nichts. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Österreich geht damit in die Vorlage, auch dank der Unterstützung der Gemeinden und der Bundesländer. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.23


Präsidentin Doris Bures: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich – und schon am Rednerpult ist – Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


21.23.43

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Ich möchte zum Schluss nur drei Dinge klarstellen. Erstens, Sie haben das Lob angesprochen, Herr Minister: Das ist immer auch im Zusammenhang zu sehen (Abg. Neubauer: Ist gefährlich! Ist gefährlich!), und in welchem Zusammenhang das Lob an Kollegen Rädler stand, ist klar, nämlich im Zusammenhang mit den Klimawandel-Leugnungs­aussagen der Kollegin Winter. Da ist ein Lob keine besondere Kunst. (Beifall bei den Grünen.)

Zweitens, zu den Zielsetzungen: Ich kenne natürlich Ihr Maßnahmenprogramm, das sich bis 2020 orientiert, und darauf beziehen sich die Maßnahmen. Sie sollten sich vielleicht – das empfehle ich auch allgemein als Lektüre – die Studie des Umweltbun­desamts ansehen, in der festgehalten wird, dass Österreich nur das Erneuerbaren-Ziel erreichen wird, nicht das Energieeffizienz-Ziel, nicht das CO2-Ziel.

Und ich glaube, einen Blick über den Tellerrand dürfen wir hier im Haus auch machen: Ich habe ausdrücklich gesagt, mein Antrag bezieht sich nicht auf 2020; wir müssen uns in Richtung 2030 ausrichten.

Vielleicht können Sie mich nicht verstehen, vielleicht wollen Sie mich nicht verstehen – für den Klimaschutz ist es wurscht. Jedenfalls müssen wir unser Klimaschutzniveau massiv anheben, wenn wir das halbwegs ernst nehmen. (Beifall bei den Grünen.)

21.24

 

21.24.49

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 266

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 31: Antrag des Umweltausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: In Doha beschlossene Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, in 693 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Umweltausschusses, wonach dieser Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 4 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent-sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Antrag des Umweltausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Verein­barung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, in 694 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Umweltausschusses, wonach dieser Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 4 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein dies-bezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 33: Antrag des Umwelt­ausschusses, seinen Bericht 715 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

21.27.2634. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (695 d.B.): Bundes-gesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Biozidproduktegesetz geändert werden (712 d.B.)

35. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1232/A(E) der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bienenschutz durch die Erhaltung von Wiesenflächen (716 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 34 und 35 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 267

21.28.43

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind zwei Gesetzes-materien, die wir jetzt diskutieren dürfen, zum einen das Chemikaliengesetz und zum anderen das Biozidproduktegesetz.

Das ist in Wirklichkeit eine Vereinfachung, weil wir zunächst schon 2012 eine EU-Verordnung über chemische Stoffe übernommen haben, wodurch die Gefahrenklassen neu definiert wurden – eine Vereinfachung für alle Produkte –, und jetzt wird diese Vereinfachung auch für Biozidprodukte und Gemische übernommen. Das heißt, es wird klarer gekennzeichnet, klarer definiert, die Verpackung wird neu geregelt und die Einstufung erfolgt jetzt einheitlich. Das bedeutet auch für die Behörden in der Umsetzung ein wesentlich einfacheres Verfahren und für den Konsumenten, den Anwender eine viel klarere Definition, um zu erkennen, was in einer chemischen Gruppe zusammengefasst ist. Man könnte sagen, das Giftrecht wirkt in diesem Chemikaliengesetz konzentriert. Von unserer Seite gibt es daher absolut eine Zu-stimmung, weil das größere Übersicht über dieses Kapitel bringt.

Den zweiten Antrag von der Kollegin Winter unterstützen wir auch. Warum? – Der Antrag lautet: „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, über die Bedeutung des Erhalts von Wiesenflächen zum Bienenschutz zu informieren und durch geeignete Maßnahmen zu fördern.“

Diesen Antrag können wir leicht unterstützen, denn wir wissen, der Herr Bundes­minister kann darüber schon viel informieren und über Maßnahmen berichten, denn in der Vergangenheit ist enorm viel in dieser Frage geschehen. Es geht nicht nur um die Bienen, sondern es geht um die Insektenlandschaft allgemein. Da hat die österreichi­sche Landwirtschaft in den letzten Jahren, ja in den letzten Jahrzehnten mittlerweile enorme Fortschritte erzielt und Maßnahmen ergriffen.

Bei uns ist es üblich, auch auf Ackerflächen eine Fruchtfolge einzuhalten und damit auch für Abwechslung auf den Ackerflächen zu sorgen. Es wird der integrierte Pflanzenschutz heutzutage in der Regel angewandt. Wir sind jenes Land mit dem höchsten Bestand an biologisch wirtschaftenden Betrieben und vieles mehr. Aber auch am Grünlandsektor gibt es viele Maßnahmen, die die Bäuerinnen und Bauern in Österreich gerne und zum Großteil auch freiwillig durchführen, wenn es darum geht, Schnittzeitpunkte nach hinten zu rücken, um Blühphasen abzuwarten, und vieles, vieles mehr.

Daher von unserer Seite Zustimmung zu allen zwei Gesetzesmaterien. (Beifall bei der ÖVP.)

21.31


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.

 


21.31.25

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Es ist noch gar nicht so lange her, da habe ich genau hier von dieser Stelle aus darüber gesprochen, wie wichtig es ist, unsere Umwelt, unsere Natur zu erhalten. Ich werde auch heute wieder meinen Appell an alle hier richten, alles zu tun, damit unsere Umwelt geschont wird und lebenswert bleibt.

Beim Beschluss dieser beiden vorliegenden Gesetze, dem Chemikaliengesetz und dem Biozidproduktegesetz, darf nicht vergessen werden, dass bei der ganzen Verein­fachung auf der Ebene der Verwaltung die Kontrolle über die Verwendung dieser


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 268

Produkte in der Schädlingsbekämpfung, in der Desinfektion oder in anderen Bereichen sehr genau im Auge behalten werden muss. Denn: Wenn auch deklariert und gekenn­zeichnet wird, Fakt ist, dass Biozide schwere Schäden in der Natur, in der Umwelt und letztendlich bei uns allen anrichten können.

Wie bei meiner letzten Rede zu diesem Themenkreis möchte ich auch heute wieder darauf hinweisen, dass wir bei den ganzen gesetzlichen Rahmenbedingungen be­treffend Biozidprodukte und Chemikalien nicht vergessen dürfen, dass vor allem kleinste, aber sehr wichtige Lebewesen wie die Biene unter Produkten dieser Art besonders leiden und ein regelrechtes Bienensterben erkennbar ist. Unsere Aufgabe sehe ich darin, wirklich so schnell wie möglich diesem Bienensterben entgegenzu­treten. Wir müssen alles tun, um unsere Umwelt zu schützen, damit unsere Regionen lebenswert bleiben, auch für kleine Bewohner, wie es die Bienen sind.

Es ist wichtig, dieses Gesetz zu beschließen. Aber ebenso wichtig ist der Schutz unserer Umwelt. Daher ist es mir auch heute ein Anliegen, wieder zu betonen, was schon Einstein gesagt haben soll: „Wenn die Bienen verschwinden, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben.“

Vier Jahre, ein wenig mehr oder weniger, das bedeutet für unsere Umwelt, für meine Region in Salzburg auf jeden Fall: Wenn die Bienen sterben, stirbt die ganze Region! Dass das nicht eintritt, dafür müssen wir uns hier im Hohen Haus einsetzen. Deshalb ist es gut, wenn wir diese Gesetze beschließen. Aber genauso gut und wichtig ist es, die Fülle dieser Produkte einzudämmen und darauf zu schauen, unsere kleinsten Mitbewohner, die Bienen dieser Erde, die eine so wichtige Funktion für uns haben, zu schützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winter. – Bitte.

 


21.33.47

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Herr Kollege Weninger und Herr Minister Rupprechter, Sie haben in Ihren Aussagen zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt gemeint, ich hätte Sie schockiert und ich hätte Sie enttäuscht. Glauben Sie mir, es ist meine Aufgabe, Sie zu ent­täuschen, denn sind Sie erst einmal frei von der Täuschung, dann können Sie endlich den richtigen Weg wählen: Sie haben offene Augen! In diesem Zusammenhang, muss ich sagen, war meine Rede eigentlich ein voller Erfolg. (Beifall bei der FPÖ.)

Anschließend gibt es ein sehr herrliches geflügeltes Wort: Die Wahrheit zu sagen, ist Verrat in einem Königreich der Lüge. – Ich denke, mehr ist dem nicht hinzuzufügen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Doppler.)

Zu den beiden Gesetzen, die unter dem Tagesordnungspunkt 34 abgehandelt werden, muss ich sagen: Wir können beiden Gesetzen zustimmen, weil das Bundesgesetz eine Vereinfachung und eine Zusammenlegung des Chemikaliengesetzes und des Biozid-produktegesetzes ist und auch mit diesem Giftbezugsschein eine Vereinfachung im Handel erreicht wird.

Zu meinem eigenen Antrag bezüglich der Wiesen, der Fluginsekten und der Bienen möchte ich sagen: Es war mir wirklich ein Herzenswunsch und ein Herzensanliegen – und ich sage noch einmal recht herzlichen Dank –, dass alle Parteien diesem Antrag zugestimmt haben. Es hat mir große Freude bereitet. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Doppler und Gerhard Schmid.)

Natürlich sind dann die Gedanken weitergehend. Ich glaube, dass mit diesem Antrag allein die Sache ganz einfach nicht erledigt ist, sondern es bedarf noch eines weiteren


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 269

Maßnahmenpakets. Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen: Wir brauchen für Österreich einen Nationalen Aktionsplan zur Rettung der Bienen! Denn: Bricht die Bienen- und die Fluginsektenpopulation zusammen, so bedeutet das eigentlich nicht nur, dass wir wesentlich weniger Honig haben – das wäre ja noch zu verschmerzen –, sondern auch, dass die Landwirtschaft insgesamt durch die fehlende Blütenbe­stäu-bung im Durchschnitt eine Ernteeinbuße von 30 bis 40 Prozent hat. Das bedeutet wieder einen gewaltigen Anstieg der Lebensmittelpreise. Ich denke, da muss man sich erst wirklich der Tragweite des Aussterbens der Bienen bewusst werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid.)

Es sind natürlich mehrere Komponenten, gar keine Frage, es sind Pestizide, Saat­gutbeize, die Varro-Milbe, der Nahrungsquellenverlust und all das zusammen, was den Bienen das Leben schwermacht. (Abg. Eßl: Varroa-Milbe! Varroa-Milbe heißt das!)

Ich denke, dass das Ministerium als solches dafür verantwortlich ist, auch die tatsächlichen Ursachen zu finden und dann entsprechende Maßnahmen in Arbeit zu nehmen. – Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

21.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


21.36.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Schultes, anders als im Ausschuss werden wir der Regierungsvorlage, sowohl was die Änderung des Chemikaliengesetzes als auch was die Änderung des Biozidproduktegesetzes bestimmt, hier im Plenum zustimmen. Nach Prüfung der vorliegenden Novelle stellen wir fest, dass es tatsächlich so ist, dass es im Wesentlichen nur um Verwaltungsvereinfachungen und um Abklärungen zwischen den verschiedenen Gesetzen geht.

Ich möchte trotzdem ein paar Worte zu den Bioziden verlieren. Ich würde Sie gerne darauf hinweisen, dass Biozide immer mehr auch in den Haushalt Eingang finden, und zwar vor allem unter dem Motto des antibakteriellen Schutzes. Das ist ein nicht ganz unproblematischer Zugang, zum Beispiel in Wäsche und Textilien, in anderen Produkten bis hin zu Hausbedarfsmitteln. Selbst im Tierbereich ist zum Beispiel ein Fressnapf für Hunde mit solchen antibakteriellen Stoffen behandelt, die dann aber in der Natur durchaus Probleme verursachen können, wenn sie ausgewaschen werden.

Zum Antrag der Kollegin Winter möchte ich nur sagen: Die Wiesenflächen zu erhalten, ist natürlich ein ganz großes Anliegen aller, die sich um Umwelt und Bienenschutz kümmern. Allerdings geht es auch um eine extensive Bewirtschaftung, damit wir Blüh-flächen haben, echte Wiesen, die für Bienen geeignet sind. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das grüne Bienenschutzpaket.

Ich habe einen umfassenden Antrag eingebracht, den wir in Kürze im nächsten Land-wirtschaftsausschuss intensiv behandeln werden. Da können wir die Debatte fortsetzen, Frau Kollegin Winter. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Weigers­torfer. – Bitte.

 


21.38.38

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Vorweg: Auch wir werden diese zwei TOPs befürworten, bevor ich ein bisschen erläutern möchte, wie unsere Sicht der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 270

Dinge ist. Mit der Änderung des Chemikalien- und des Biozidproduktegesetzes soll das nationale Giftrecht an jenes der EU angepasst werden; wir haben es gehört.

2012 wurden die neuen Gefahrenklassen der EU-Verordnung für chemische Stoffe übernommen, ab Mitte 2015 gelten diese auch bei der Einstufung von Gemischen. Damit wird der Giftbegriff einfacher und der Verwaltungsaufwand bei Behörden und in der Wirtschaft geringer, die Rechtslage durchaus transparenter. Das ist der Grund, warum wir hier gesagt haben: Natürlich befürworten, natürlich ja!

Aber es gilt auch hier, weiter zu beobachten, dass die Erleichterung nämlich nicht auf Kosten des Vorsorgeprinzips beziehungsweise des Schutzniveaus eingeführt wird. Ich möchte auch bei dieser Gelegenheit, da es einfach immer brandaktuell ist, wieder auf TTIP hinweisen. Im Rahmen der Angleichung der Standards soll die Wissenschaft – konkret: Studien und Forschung – herangezogen werden. Leider wissen wir, was das betrifft: Da wird oft beeinflusst! So geschehen vor wenigen Jahren, als die drei weltweit führenden Pestizidhersteller Bayer, BASF und Syngenta eine Studie der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit über das Bienensterben in Österreich finan­zierten.

Und siehe da: Das Ergebnis der Studie fiel für die Konzerne entsprechend vorteilhaft aus! Und zwar stellte die 2012 präsentierte Studie fest, das Bienensterben werde mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durch Insektizide und Beizmittel verursacht. – Also hier gilt einfach, man muss weiter beobachten, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass Monsanto, wo man ebenfalls gerne auf derartige Studien zur Umgehung des Vor­sorgeprinzips zurückgreift, gerade mit Syngenta über eine Übernahme verhandelt. Wir vom Team Stronach werden da weiter beobachtend aktiv sein.

Vielleicht auch ein Wort zum TOP 35, die Bienen betreffend: Das ist ein guter Antrag, den wir natürlich mittragen, für den wir uns bedanken, weil Prävention günstiger als Reparatur ist. Da ist eine Sensibilisierung betreffend Bienenschutz durchaus angebracht – wir haben es gehört und wir wissen das alle –, da geht es um weit, weit mehr als nur um Honig. Also dieser Antrag ist ein sehr, sehr guter, den wir natürlich voll mittragen werden. (Beifall beim Team Stronach.)

21.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rauch. – Bitte.

 


21.41.45

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass es angesichts der weltweiten Bedeutung von Chemikalien und deren Wirkung auf den Menschen, aber auch auf die Umwelt, wichtig ist, dass wir EU-weite Regelungen haben, die harmonisiert sind. Es freut mich auch sehr, dass Kollege Pirklhuber gesagt hat, die Fraktion der Grünen werde zustimmen, denn das zeigt mir auch, dass der Minister ein gutes Gesetz vorgelegt hat, wie behauptet wird, das auf Herz und Nieren geprüft worden ist.

Ich glaube, das Entscheidende ist neben dem Umstand, dass wir im Chemikalien­gesetz vieles neu regeln, dass es auch eine Einschränkung des Verwaltungsaufwands bedeutet, sowohl bei Behörden als auch bei Betrieben. Der kann wunderbar reduziert werden.

Was ich persönlich noch begrüße, ist, dass die Gifte nur dann an Privatpersonen abgegeben werden dürfen, wenn sie einen Giftbezugsschein besitzen. Das ist auch eine Sicherheitsfrage. Deshalb werden wir von der ÖVP dieses Gesetz sehr gerne


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 271

unterstützen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rup­prechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


21.42.58

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zur Regierungsvorlage zur Abänderung des Chemikaliengesetzes und des Biozidprodukte­gesetzes: Da jetzt alle Fraktionen ihre Unterstützung zugesagt haben, kann ich, so glaube ich, es mir ersparen, auf diese Regierungsvorlage im Detail einzugehen, zumal sie ja insgesamt sehr konstruktiv diskutiert wurde. Ich freue mich, dass nun auch die Grünen diese Regierungsvorlage unterstützen werden.

Es ist in dieser Regierungsvorlage gelungen, einerseits Vereinfachungen für die Betriebe zu erreichen und andererseits das hohe Schutzniveau, das bei uns Geltung hat, sicherzustellen und zu erhalten. Ich denke, unsere guten Argumenten konnten hier alle überzeugen.

Zum Antrag der Frau Abgeordneten Winter, der ja auch als sehr konstruktiv von allen Fraktionen gesehen und unterstützt wird, kann ich jetzt vielleicht versöhnlich sagen: Ein kleiner Lichtblick nach der Zeit der Finsternis.

Was den Rest anbelangt, kann ich nur rufen: Es werde Licht! Möge das Licht der Erkenntnis auch die Freiheitlichen erhellen! – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Ruf: Jetzt wird es aber inflationär!)

21.44


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.

 


21.44.20

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Winter, danke für diesen Antrag. Er gibt mir die Möglichkeit, über mein ganz persön­liches Umfeld bei mir zu Hause zu sprechen. Es gibt jede Menge Menschen in ganz Österreich, die sich um das Wohl der Bienen kümmern: zum einen Bäuerinnen und Bauern. Wir haben für sie auf Lager Fruchtfolgen auf unseren Äckern, wir haben für sie auf Lager Biodiversität, wir haben Blühstreifen, wir haben Landschaftselemente und wir haben Obstbäume, wo die Bienen Nahrung finden.

Unsere Biobauern und auch die konventionellen Bauern setzen Pflanzenschutz ein. Das machen sie sehr sorgsam, unter dem Motto: Geht’s den Bienen gut, geht’s den Bauern gut, geht’s den Menschen gut!

Es gibt aber auch die Imkerinnen und Imker, die wirklich mit hohem Fachwissen und sehr großem Engagement für das Wohl der Bienen arbeiten. Und diese Imkerinnen und Imker werden von Programmen unterstützt, die von der EU ausgehen und die national finanziert werden. Da schaut man sich die Erzeugung an, da schaut man sich die Vermarktung an, dort forscht man, dort macht man Aus- und Weiterbildung.

Und ich muss ganz offen sagen: Wir sind da, auch wenn die Zeiten für die Bienen fordernd sind, auf einem sehr erfolgreichen Weg. Es ist schon ein wenig eine Ironie des Schicksals: Wissen Sie, wer maßgeblich an diesen ganzen Rahmenbedingungen mitgearbeitet hat, dass wir jetzt durchaus eine kleine Erfolgsbilanz von den Strukturen her liefern können? – Das ist unser ehemaliger Bundesminister Niki Berlakovich –


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 272

herz­lichen Dank! – und natürlich auch unser jetziger Landwirtschafts- und Umwelt­minister Andrä Rupprechter. An die beiden Herren ein herzliches Dankeschön im Namen der Menschen, im Namen der Bäuerinnen und Bauern und vielleicht auch im Namen der Bienen in Österreich. – Danke schön und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

21.46


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


21.46.25

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Ich darf ebenfalls ganz kurz zum Antrag betreffend Förderung der Bienenweiden Stellung nehmen, darf mich aber sehr kurz fassen, da mein Kollege Georg Strasser das sehr ausführlich dargelegt hat.

Ich möchte hervorstreichen, dass es löblich ist, dass die heutige Diskussion auch im Zusammenhang mit dem Thema Bienen sehr sachlich und fundiert abläuft und nicht populistisch, wie wir dies in diesem Haus schon des Öfteren erlebt haben.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber die Leistungen der Landwirtschaft hervor­streichen. Es sind in Österreich rund 10 000 Hektar Biodiversitätsflächen auf den heimischen Feldern, die ausreichend Nahrung für die Bienen und Insekten gewähr­leisten.

Die besten Bienenschützer sind diejenigen, die auch tatkräftig etwas tun. Ich möchte hier wirklich eine Aktion des Oberösterreichischen Bauernbundes herausstreichen, der flächendeckend in Oberösterreich mit seinen Bauern heuer Bienenweiden aussät. Danke für diese Aktion! Alles Gute! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall der Abg. Dietrich.)

21.47


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


21.47.32

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich bin ja sehr stolz darauf, dass Sie auch die Frau Kollegin Winter loben, denn ich glaube, der Antrag ist sehr gut. Sie haben ihn ja selbst unterstützt; ich sage, pass auf, das ist eine richtige Intention, das geht in die richtige Richtung. Und dass auch von Ihrer Seite Licht auf die Frau Dr. Winter fällt, das ist, glaube ich, angebracht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ohne Bienen keine Bestäubung, ohne Bestäubung keine Ernte, vor allem keine Obsternte. Der Lebensraum für die Bienen, was ja die Frau Kollegin Winter angesprochen hat (Unruhe im Sitzungssaal) – zuhorchen bitte! –, wird immer weniger. Die Wiesen werde immer früher gemäht, der Klimawandel beschleunigt das Bienensterben, die milden Temperaturen im Winter begünstigen das Ausbreiten der für die Bienen tödlichen Varroa-Milbe. Verschiedene Spritzmittel, die man im Lagerhaus kaufen kann, wirken sich nicht positiv aus, Herr Kollege Auer.

Dieser Antrag, Frau Kollegin Winter, ist ganz, ganz wichtig. Der Lebensraum der Bienen gehört ausgeweitet und nicht eingeschränkt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

21.48

21.48.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 273

Wünscht einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zu den Abstimmungen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 34: Gesetzentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Biozidpro­dukte­gesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 695 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35, über die dem Aus­schuss­bericht 716 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Bienen­schutz durch die Erhaltung von Wiesenflächen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 107.)

21.50.1236. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (650 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthalts­gesetz geändert wird (774 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 36. Punkt der Tagesordnung.

Der Herr Berichterstatter verzichtet auf eine mündliche Berichterstattung.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


21.50.39

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wir beschließen heute – Dank an alle – einstimmig eine Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes. Wir entsprechen damit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, in dem der notwendige Weisungszusammenhang zwi­schen dem Österreichischen Integrationsfonds und der Bundesministerin für Inneres hergestellt wird, und zwar konkret bei der Zertifizierung beziehungsweise beim Entzug der Zertifizierung von Deutsch-Integrationskursen.

Meine Damen und Herren, da es eine selbstverständliche Sache ist, dass wir uns an Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes halten und diese Änderungen nun vornehmen, die aber keine Auswirkungen auf die Praxis haben, erlauben Sie mir, noch ein paar Errungenschaften hervorzuheben, die insbesondere durch Integrations­minister Sebastian Kurz in diesem Bereich gesetzt wurden.

Erstens: eine massive Aufstockung in Bezug auf sprachliche Frühförderung im Kinder­garten. So wurden für die Kindergartenjahre 2015, 2016 bis 2017 und 2018 vom Bund die Mittel um 60 Millionen € aufgestockt, und damit setzen das Integrationsministerium und die Bundesländer einen ersten Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit im Bil­dungsbereich.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 274

Weiters wurde ein Fünfstufenplan bei den Schulpflichtverletzungen etabliert und eine deutliche Aufstockung der Deutschkurse für Flüchtlinge durchgeführt. Es sind insbe­sondere im heurigen Frühjahr 7 300 zusätzliche Deutschkursplätze für anerkannte Flüchtlinge geschaffen worden. Davon hat das Integrationsministerium unter Sebastian Kurz 2 000 Kursplätze österreichweit nun ab Juli zur Verfügung gestellt. Im Juni wurden weitere 7 000 Plätze beschlossen, was weitere Investitionen von 6 Millionen € erfordert.

Es kam zu einem Ausbau von Online-Lernformaten, sodass es den anerkannten Flücht­lingen nicht nur möglich ist, in Deutschkursen unmittelbar zu lernen, sondern auch über das Sprachportal www.sprachportal.at zum Beispiel.

Es wurde verankert Deutsch vor Zuzug und die Anhebung des Deutschniveaus in der Integrationsvereinbarung. Und vor allem wurden die Deutschkenntnisse nun auch berücksichtigt bei der Staatsbürgerschaft, wodurch man die Staatsbürgerschaft entsprechend früher bekommen kann.

Da Sebastian Kurz nicht für alles in Österreich zuständig sein kann, lassen Sie mich auch auf ein paar Integrationsversäumnisse hinweisen, die es in Österreich gibt. Hier möchte ich insbesondere einen Ländervergleich machen.

In Wien sind 55,6 Prozent der Schülerinnen und Schüler in der Sonderschule nichtdeutscher Umgangssprache. (Abg. Podgorschek: Das ist Wiener Wahlkampf!) Österreichweit sind es nur 30,1 Prozent.

Beachten Sie dabei: In Wien haben 46,1 Prozent eine andere Umgangssprache als Deutsch, in Österreich im Schnitt nur 20,4 Prozent.

In den Kindergärten hat Wien einen Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Mutter­sprache von 61,7 Prozent. Österreichweit beträgt dieser nur 25,9 Prozent.

In Wien weist die Arbeitslosenquote bei ausländischen Staatsangehörigen mit 18,6 Prozent im Bundesländervergleich den höchsten Wert auf.

In Wien nimmt der Stadtschulrat noch immer nicht seine Aufsichtsfunktion bei religiö­sen Schulen ausreichend wahr.

In Wien gibt es nach wie vor keine Mindestsprachniveaus für Kinderbetreuer sowie keine Mindestqualifikationen für BetreuerInnen und Hilfskräfte in Kindergruppen.

Sie sehen, meine Damen und Herren, in Wien ist noch genug zu tun, aber das ist nicht das Thema hier. Daher bedanke ich mich. (Beifall bei der ÖVP.)

21.54


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


21.54.34

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich weiß schon, Kollege Gerstl, wen Wien wählt, und wir können uns das alles schenken, weil wir es auswendig wissen. Ich könnte jetzt auch vorbeten, wann in jedem Bundesland die Kinderbetreuungs­ein­richtungen zusperren. Ersparen wir uns das doch! Das können wir uns, wie ich meine, ersparen. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

Ich glaube, wir haben hier ein wichtiges Thema zu behandeln. Ich stehe dazu, ich habe das auch im Ausschuss gesagt. Es gibt ein Einvernehmen dahin gehend, dass, wenn


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 275

der VfGH eine Feststellung trifft, es für uns eine Selbstverständlichkeit ist, dass wir dem entsprechen. Kein Thema!

Ich habe bereits im Ausschuss in aller Klarheit gesagt: Wir können uns hier gewisse Formulierungen ersparen und das unaufgeregt diskutieren, denn es gibt immer verschiedene juristische Zugänge. Wenn ich mit drei Juristen rede – liebe Juristen, seid jetzt nicht böse! –, dann werden oft vier Meinungen vertreten, das ist so.

Wenn es gilt, mit Länder zu verhandeln oder Hierarchien irgendwo einzurichten, dann wird es immer kritisch. Ich könnte jetzt Geschichten erzählen, wo jeder sagt: Machen wir, fragen wir nicht immer die Länder! Wenn dann solche Geschichten zusam­menkommen, dann sagt man: Nichts ist!

Ich würde sagen: Wir übernehmen eindeutig das, was da festgestellt ist. Das ist überhaupt keine Frage!

Ich bin, was die Deutschkurse betrifft, beim ersten Teil durchaus der Meinung vom Wolfgang. Aber ich möchte heute nicht nach Hause gehen, bevor ich Folgendes nicht gesagt habe: Es hat heute in Teilen Österreichs einen ordentlichen Regen gegeben, und ich glaube, im Namen aller Abgeordneten dieses Hauses und auch im Namen der Menschlichkeit zu sprechen, wenn ich sage: Bemühen wir uns gemeinsam, dass wir die Flüchtlinge, die irgendwo im Freien, in den Zelten oder sonst wo untergebracht sind, menschenwürdig umbringen (Zwischenrufe bei den Grünen) – pardon, ich korrigiere diesen Versprecher –, unterbringen, und zeigen wir Solidarität, was die einzelnen Standorte betrifft.

Ich sage nur: Wer Traiskirchen nicht kennt, soll einmal hinfahren und soll es sich anschauen. Ich möchte nicht miterleben, dass dort etwas passiert. Über 3 000 Men­schen an einem Standort, das ist wirklich nicht schön. Das haben wir alle miteinander, glaube ich, nicht notwendig.

In diesem Sinne: Kommt trocken und gut nach Hause! Wir sehen einander morgen wieder. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


21.57.17

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich bei meinen Vor­rednern, und zwar sowohl beim Kollegen Gerstl als auch beim Kollegen Pendl, für ihre offenen Worte bedanken.

Kollege Gerstl hat zum Beispiel unter den Integrationsversäumnissen den Prozentsatz von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache aufgezählt.

Also eine nichtdeutsche Muttersprache zu haben, das ist für die ÖVP offensichtlich an sich schon ein Integrationshindernis. Das werde ich meiner 7-jährigen Tochter, die zweisprachig aufwächst, in die erste Klasse geht und auch in diese Gruppe fällt: Kind mit nichtdeutscher Muttersprache, ausrichten, dass es ein Versäumnis ist von Geburt an. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Es war aber auch beim Kollegen Pendl ein gewisser Freud’scher Ausrutscher da, glaube ich, als er verlangt hat, wir sollen die Flüchtlinge menschenwürdig ... (Zwischen­rufe der Abgeordneten Mayer und Weninger.)

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich weiß, dass die Sitzung schon sehr viele Stunden andauert, und ich ersuche Sie trotz-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 276

dem – wir haben noch zwei Redner –, die Debatte so abzuführen, dass sie auch der Würde und dem Anstand dieses Hauses entspricht.

Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort! Ich würde bitten, der Rednerin auch Aufmerk­samkeit zu schenken. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (fortsetzend): An der Heftigkeit der Reaktionen merkt man, das trifft manche. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ja, die Situation ist in der Tat erschreckend und beschämend. Wir haben 900 ob­dachlose Flüchtlinge, die auf der Wiese schlafen, die versuchen, sich mit Kartons zuzudecken, mit Decken zuzudecken, die nicht einmal eine Matratze haben. Das ist in der Tat eine beschämende Situation, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Abg. Hagen: Was Sie gesagt haben, war beschämend!)

Wenn man bedenkt, dass alle Politiker und Politikerinnen  (Weitere Zwischenrufe.) Wenn Sie erlauben, würde ich gerne meine Rede fortsetzen.

Was beschämend ist, das wird uns jeden Tag in Traiskirchen nicht nur von 900 Leuten vorgeführt, sondern auch von dieser Regierung, die leider bis heute bei der Aufgabe versagt hat, geflüchtete Menschen aufzunehmen und menschenwürdig unterzubringen. (Beifall bei den Grünen.)

Weil es bei dieser Vorlage um Deutschkurse geht: Die Situation bei den Deutschkursen ist ebenfalls sehr beschämend, sehr geehrte Damen und Herren. Anerkannte Flücht­linge bekommen keine Deutschkurse – entgegen den schönen Schilderungen von Herrn Mag. Gerstl! Der Österreichische Integrationsfonds hat im März dieses Jahres bereits verlautbart, dass er für Deutschkurse kein Geld mehr habe. Im März dieses Jahres – wohlgemerkt! Interessanterweise hat der Österreichische Integrationsfonds aber sehr wohl Geld gehabt, die Imagekampagne #stolzdrauf von Herrn Integrations­minister Kurz mitzufinanzieren, die nach unseren Berechnungen ungefähr eine halbe Million an Steuergeld gekostet hat. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Aber wenn der Österreichische Integrationsfonds leider diese Kampagnen mitfinan­zieren muss 

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Tagesredezeit Ihrer Fraktion schon ausgeschöpft ist. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Team Stronach.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um eine Tagesredezeit, die be­schlos­sen ist, da braucht es keine Beifallskundgebungen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich wollte Sie, Frau Abgeordnete, nur darauf aufmerksam machen und Sie ersuchen, zu Ihrem Schlusssatz zu kommen. – Bitte, Sie sind am Wort!

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (fortsetzend): Wenn man von Asylpolitik spricht, sollte man auch eine ernst zu nehmende Integrationspolitik machen. Das bedeutet aus­reichend viele Deutschkurse. (Abg. Lopatka: Ihre Redezeit ist beendet!) Danke, Herr Klubobmann Lopatka, und Sie haben gar keine Redezeit. (Abg. Lopatka: Haben Sie nicht gehört?!)

Machen Sie bitte eine menschliche Asylpolitik und eine echte Integrationspolitik! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lopatka: Hetzen und spalten – na großartig!)

22.02



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 277

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


22.02.24

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Innenministerin! Zurück zur Sache! Klar ist: Der Integrationsfonds soll dem BMI als weisungsgebundenes Organ zugeordnet werden. Da hat der Kollege Gerstl recht. (Zwischenrufe der Abg. Korun.) – Es wäre angenehm, wenn diese Bankgespräche wieder eingestellt würden.

Aber der wesentliche Punkt ist, was die Geschichte dahinter ist, und das sollten wir schon noch erzählen, und deswegen war die Werbeeinschaltung für den Integrations­minister Kurz zwar ganz spannend, aber die Geschichte dahinter ist schon etwas – na ja, ich sage es einmal so – beschämend. Man hätte nämlich schon viel früher wissen können, dass der Integrationsfonds eine Weisungsgebundenheit dem Innenministerium gegenüber haben muss, man hätte nur entsprechend nachlesen müssen, zum Beispiel in einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Dezember 2004 – das ist elf Jahre her –, wo es heißt:

„Artikel 20 B-VG wirkt gegenüber ausgegliederten Rechtsträgern nicht unmittelbar, sondern ,verpflichtet den Gesetzgeber, Rechtsvorschriften zu erlassen,  und dabei insbesondere ein umfassendes Weisungsrecht einzurichten‘.“

Das ist nicht erfolgt! Man hätte nur in entsprechenden Lehrbüchern nachlesen müssen, die das auch klar regeln – beispielsweise Grabenwarter/Holoubek: „Verfassungs­recht“ –, dass insbesondere ein Beleihungsgesetz gemacht werden muss bei der Beleihung, wo klar festgelegt ist, dass es ein entsprechendes Weisungsrecht der Ministerin gibt.

Auch das ist nicht erfolgt. Und man hat trotzdem das NAG 2005 und die Zertifizierung von Integrationskursen gemacht, die ja für die Integrationsvereinbarung, die ja ganz klar ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist, notwendig sind, wobei die Integrationskurse und die Zertifizierungen demzufolge ganz klar hoheitliches Handeln darstellen. Man hat das gemacht, hat aber keinen Weisungszusammenhang festgelegt. Das war im Jahr 2005.

Der Verfassungsgerichtshof hat das dann im Jahre 2012 aufgehoben. Deswegen beschließen wir das heute hier. Man hat dazwischen das Gesetz kurz einmal novelliert und hat das wieder nicht eingebaut, obwohl seit dem Jahr 2004 klar war, dass so ein Weisungszusammenhang gegeben sein muss, weil er verfassungsrechtlich geboten ist. Man hat es aber nicht gemacht.

Das Ganze spiegelt ganz einfach nur wieder, wie die Regierungsparteien und insbe­sondere die Bundesregierung mit unserer Verfassung umgehen: dass sie sie halt nie wirklich ernst nehmen und offensichtlich die Realität, dass im Stufenbau der Rechts­ordnung die Verfassung ganz oben steht und sich einfache Gesetze an der Verfassung orientieren und den Vorgaben auch entsprechen müssen, halt nie wirklich ernst genommen wird und man die Verfassung immer ein bisschen stiefmütterlich behandelt.

Da fällt mir zum Abschluss ein großartiges Zitat von Professor Mayer ein, dem ehe­maligen Dekan des Juridicums in Wien, der ja mittlerweile Leiter einer der Menschen­rechtskommissionen bei der Volksanwaltschaft ist. Er hat auf die Frage, die „Die Presse“ ihm gestellt hat: „Warum haben Politiker so wenig Respekt vor der Verfas­sung?“ geantwortet:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 278

„In der Zweiten Republik wurde das B-VG über 110-mal novelliert. Warum? Weil es ihnen wurscht ist. Die Politik hat keinen Respekt vor der Verfassung.“

Und das hier ist wieder ein großartiges Beispiel dafür, dass die beiden Regierungs­parteien keinen Respekt vor der Verfassung haben, weil sie elf Jahre lang, obwohl sie wissen, dass hier ein verfassungswidriger Zustand besteht, diesen nicht ändern. Und das muss endlich ein Ende haben! (Beifall bei den NEOS.)

22.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


22.05.52

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! So wie im Ausschuss hat mich Frau Abgeordnete Korun einmal mehr motiviert, das Wort zu ergreifen. Im Ausschuss war es ein Antrag der FPÖ, in dem die FPÖ verlangt hat, dass man ob der aktuellen Situation Grenzkontrollen vornehmen soll. (Abg. Neubauer: Landeshaupt­mann Pühringer!) Nein, nein, das haben Sie dort, Frau Kollegin Korun, im Ausschuss als – wörtlich – menschenverachtenden Vorschlag bezeichnet.

Ich habe Ihnen im Ausschuss gesagt, dass ich das für unangebracht und für völlig überzogen halte, weil Grenzkontrollen per se nicht menschenverachtend sind. Wir haben am Flughafen Wien Grenzkontrollen, meine Damen und Herren. Und wir hatten das, solange wir nicht im Schengen-Raum waren. Und ich behaupte, wir waren trotzdem nicht menschenverachtend, und ich finde daher derartige Aussagen völlig deplatziert, Frau Kollegin Korun. (Beifall bei ÖVP, FPÖ, Team Stronach und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie haben jetzt hier im Plenum wieder die Bundesregierung aufgefordert, eine menschliche Asylpolitik zu machen. (Abg. Korun: Ja!) Der Umkehrschluss ist also, dass die Bundesregierung und die Regierungsparteien eine unmenschliche Asylpolitik machen. (Demonstrativer Beifall bei den Grünen.) Und ich sage Ihnen, Frau Kollegin Korun: Das ist nicht der Fall! Wir machen keine unmenschliche Asylpolitik! (Beifall bei der ÖVP.)

Dass es Engpässe gibt, entgeht niemandem. Ich möchte aber ausdrücklich sagen, dass es auch grüne Landesräte sind, die mit den gleichen Argumenten, wie wir das tun, darauf aufmerksam machen, dass wir eine schwierige Situation haben, dass die Unterbringung in Zelten natürlich nur eine temporäre Übergangslösung sein kann, aber dass es eben auch sehr schwierig ist, ausreichend Quartiere zu finden. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Ja, das stimmt auch!) Das hat mit Unmenschlichkeit nichts zu tun, Frau Kollegin Korun, das sind Probleme, die wir zu lösen versuchen. Da brauchen wir solche Ratschläge nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

Und das Letzte, das ich Ihnen sagen möchte, Frau Kollegin Korun (Abg. Korun: Erklären Sie mir die Welt!), weil ich es eigentlich nicht nur für enttäuschend halte, ich glaube, dass Sie das gar nicht notwendig hätten, das war Ihre Reaktion auf den Ver­sprecher unseres Kollegen Otto Pendl. (Abg. Neubauer: Ja, das war nicht in Ordnung!) Es war ein Versprecher; was es sicher nicht war: ein Freud’scher Ver­sprecher; das möchte ich Ihnen schon sagen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abgeordneten Neubauer und Dietrich.)

22.09

22.09.40

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 279

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. (Neuerliche Zwischenrufe.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 650 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstim-migkeit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

22.10.24Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur verlegten Abstimmung über den Tages-ordnungspunkt 29: Gesetzentwurf in 696 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Brunner vor.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstim-mung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Z. 3 in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein diesbe-zügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dazu ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.11.49Einlauf

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1275/A(E) bis 1280/A(E) eingebracht wurden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 280

Ferner sind die Anfragen 5879/J bis 6042/J eingelangt.

Schließlich ist eine Anfrage der Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 9. Juli 2015, 9 Uhr, ein.

Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.

Ich wünsche Ihnen eine schöne gute Nacht.

Die Sitzung ist geschlossen.

22.12.29Schluss der Sitzung: 22.12 Uhr

 

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