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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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46. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 23. Oktober 2014

 

 


Stenographisches Protokoll

46. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode     Donnerstag, 23. Oktober 2014

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 23. Oktober 2014: 9.05 – 20.51 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Rein­hold Lopatka, Heinz-Christian Strache, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Dr. Matt­hias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungs­gesetz 1975) geändert wird (719/A)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

3. Punkt: Bericht über den Antrag 492/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung größtmöglicher Transparenz im Rahmen des Planungs- und Umsetzungsprozesses der Gesundheitsreform

4. Punkt: Bericht über den Antrag 640/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kol­leginnen und Kollegen betreffend „Patientenvertreter in unabhängiger Heilmittelkom­mission“

5. Punkt: Bericht über den Antrag 567/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Dr. Marcus Franz, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kol­legen betreffend GuKG-Novelle für den Behindertenbereich

6. Punkt: Bericht über den Antrag 447/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karls­böck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzept Generalüberholung des öster­reichischen Gesundheitswesens

7. Punkt: Bericht über den Antrag 653/A(E) der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden

8. Punkt: Bericht über den Antrag 608/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kran­kenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird, und über den

Antrag 86/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Bericht über den Antrag 104/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Begrenzung der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehender Dienstzeit

10. Punkt: Bericht über den Antrag 144/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, zuletzt geändert durch BGBl. 179/2013, abgeändert wird (Mindestlohngesetz)

11. Punkt: Bericht über den Antrag 32/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der All-In-Verträge

12. Punkt: Bericht über den Antrag 507/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Sozialversicherungspflicht für freiwillige Tätigkeiten

13. Punkt: Bericht über den Antrag 649/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Kassasturz in der Arbeitslosenversicherung und beim AMS-Budget

14. Punkt: Bericht über den Antrag 648/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeits­losigkeit in Österreich

15. Punkt: Bericht über den Antrag 654/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwarzarbeit auf dem Donauinsel­fest 2014

16. Punkt: Bericht über den Kulturbericht 2013 des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst

17. Punkt: Bericht über den Antrag 655/A(E) der Abgeordneten Elisabeth Hakel, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kolle­gen betref­fend Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofes zur Bundestheater-Holding im Reformprozess

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird

19. Punkt: Bericht über den Antrag 672/A der Abgeordneten Elisabeth Hakel, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geän­dert wird

20. Punkt: Bericht über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird

21. Punkt: Antrag der Bundesregierung auf Ermächtigung der österreichischen Ver­treterin oder des österreichischen Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 3 B-VG

22. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

23. Punkt: Bundesgesetz über die Zustimmung und Ermächtigung zur Verwertung und Übertragung von unbeweglichem und beweglichem Bundesvermögen sowie Änderung des Bundesimmobiliengesetzes


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24. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Rein­hold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (674/A)

26. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Gutsangestelltengesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitszeitgesetz geändert wird (575/A)

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Inhalt

Nationalrat

Erklärung der Präsidentin Doris Bures anlässlich der Anschläge im kanadischen Parlament              ............................................................................................................................... 19

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 19

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wor-tung 2078/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 39

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 128

Redner/Rednerinnen:

Dr. Rainer Hable ...................................................................................................... ... 128

Bundesminister Dr. Johann Georg Schelling ..................................................... ... 130

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 132

Mag. Andreas Zakostelsky .................................................................................... ... 133

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 135

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 137

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 138

Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ... 139

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 40

Fragestunde (5.)

Bildung und Frauen ..................................................................................................... 20

Mag. Elisabeth Grossmann (49/M); Dr. Harald Walser, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES

Brigitte Jank (52/M)

Dr. Walter Rosenkranz (56/M); Martina Schenk, Elmar Mayer

Dr. Harald Walser (58/M)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 4

Ing. Robert Lugar (55/M)

Mag. Dr. Matthias Strolz (60/M); Petra Steger

Mag. Gisela Wurm (50/M); Carmen Gartelgruber

Asdin El Habbassi, BA (53/M)

Mag. Gerald Hauser (57/M); Dr. Karlheinz Töchterle

Mag. Aygül Berivan Aslan (59/M); Johann Hell, Mag. Gertrude Aubauer

Andrea Gessl-Ranftl (51/M)

Dorothea Schittenhelm (54/M)

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 19

Rechnungshof

Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 der Geschäftsordnung betreffend Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (beziehungs­weise des Bundeskanzleramtes in der Zuständigkeit des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien) sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundestheater-Holding GmbH hinsichtlich

a) der Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung der rechtlichen Evaluierung des Bundestheater-Konzerns sowie der Effizienzanalysen von Bundestheater-Hol­ding GmbH, Wiener Staatsoper GmbH, Burgtheater GmbH, Volksoper Wien GmbH und Art for Art Theaterservice GmbH,

b) der unzureichenden Wahrnehmung der strategischen Führungsrolle durch die Bundestheater-Holding hinsichtlich des mehrjährigen Finanzbedarfs und der finanziellen Entwicklung der Bühnengesellschaften,

c) des Kontrollversagens im Kulturressort angesichts nicht oder verspätet vor­gelegter Finanzierungs- und Strategiekonzepte, verzerrter oder zumindest un­üb­lich dargestellter Jahresabschlüsse sowie der allgemein sich immer dramatischer gestaltenden Liquiditätssituation des Konzerns und einzelner Bühnengesell­schaften,

d) der Vertragsverlängerung von Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann im Jahr 2009, der Vertragsverlängerung von Bundestheater-Holding-Geschäfts­führer Georg Springer im Jahr 2011 sowie der Vertragsverlängerung von Sek­tionschef Michael Franz durch die damalige Ministerin Claudia Schmied,

e) der Bestellung und Vertragsgestaltung von Peter F. Raddatz als externen Berater oder Gutachter für Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann

durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses ..................... 94

Ausschüsse

Zuweisungen ...........................................................................................  39, 61, 238, 240

Verhandlungen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 5

1. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Heinz-Christian Strache, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (719/A) .............................................. 40

Redner/Rednerinnen:

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 40

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ..... 42

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 44

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 46

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ..... 47

Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 49

Otto Pendl ..................................................................................................................... 50

August Wöginger .................................................................................................... ..... 51

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ..... 52

Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ..... 54

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ..... 56

Dr. Rainer Hable ...................................................................................................... ..... 57

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 58

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ..... 60

Zuweisung des Antrages 719/A an den Geschäftsordnungsausschuss ....................... 61

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (268 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (300 d.B.)      ............................................................................................................................... 61

3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 492/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung größtmöglicher Transparenz im Rahmen des Planungs- und Umsetzungsprozesses der Gesundheitsreform (301 d.B.) .................. 62

4. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 640/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Patien­tenvertreter in unabhängiger Heilmittelkommission“ (302 d.B.) ........................................................................................................................ 62

5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 567/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Dr. Marcus Franz, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend GuKG-Novelle für den Behindertenbereich (303 d.B.) ................................................... 62

6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 447/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kon­zept Generalüberholung des österreichischen Gesundheitswesens (304 d.B.) ...................................................................................... 62

7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 653/A(E) der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstel­lung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden (305 d.B.) ........................................................................................................................ 62

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 62

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 64

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 65

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 68

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ..... 70


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 6

Johann Hechtl ......................................................................................................... ..... 72

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 73

Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ..............................................  74, 93

Dr. Karlheinz Töchterle .......................................................................................... ..... 78

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ..... 79

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 81

Mag. Helene Jarmer ............................................................................................... ..... 82

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ..... 84

Josef A. Riemer ...................................................................................................... ..... 86

Walter Schopf .......................................................................................................... ..... 87

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 88

Johann Rädler ......................................................................................................... ..... 88

Philip Kucher ........................................................................................................... ..... 90

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ..... 91

Michael Ehmann ..................................................................................................... ..... 92

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend fehlenden Konnex der Ärzteausbildung Neu zur Gesund­heits­reform – Ablehnung  67, 94

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Marcus Franz, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regelung der Durchführung von pflegerischen Tätig­keiten in der Behindertenbetreuung – Ablehnung ..............  83, 94

Annahme des Gesetzentwurfes in 300 d.B. .................................................................. 93

Kenntnisnahme der fünf Ausschussberichte 301, 302, 303, 304 und 305 d.B. ............ 94

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 608/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird, und über den

Antrag 86/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen (285 d.B.) ............................... 94

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 104/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kollegin­nen und Kollegen betreffend gesetzliche Begrenzung der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehender Dienstzeit (286 d.B.)                  95

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 95

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ..... 96

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 96

August Wöginger .................................................................................................... ..... 98

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ..... 99

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 100

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 101

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ... 102

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 105

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 106

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 106

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 107


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 7

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 107

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 108

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ... 110

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung des Berufsbildes „medizinischer Dokumen­tationsassistent – Ablehnung  109, 112

Annahme des Gesetzentwurfes in 285 d.B. ................................................................ 111

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 286 d.B. ..................................................... 112

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 144/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, zuletzt geändert durch BGBl. 179/2013, abgeändert wird (Mindestlohngesetz) (287 d.B.) ...................................................................................................................... 112

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 32/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der All-In-Verträge (288 d.B.)        ............................................................................................................................. 112

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 507/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Sozialversicherungspflicht für freiwillige Tätigkeiten (289 d.B.) ................................................................................................... 112

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 649/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kassasturz in der Arbeitslosenversicherung und beim AMS-Budget (290 d.B.) ................................................................................................. 112

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 648/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich (291 d.B.) .................................................................................................... 112

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 654/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Schwarzarbeit auf dem Donauinselfest 2014 (292 d.B.) .................................................................................... 112

Redner/Rednerinnen:

Herbert Kickl ......................................................................................................  113, 126

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 114

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 116

August Wöginger .................................................................................................... ... 120

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 121

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 122

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ..............................................................  123, 154

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 141

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 142

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 143

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 144

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 150

Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ... 151

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 152


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 8

Mag. Michael Hammer ........................................................................................... ... 153

Johann Hell .............................................................................................................. ... 156

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 157

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in puncto Beschäf­tigungs­verbot für AsylwerberInnen und Schaffung eines effektiven Arbeits­markt­zugangs – Ablehnung .....................................................................  119, 158

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang Asylwerber – Ablehnung ....................................................  147, 158

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte – Ablehnung ....................................................  148, 158

Kenntnisnahme der sechs Ausschussberichte 287, 288, 289, 290, 291 und 292 d.B.                    157

16. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Kulturbericht 2013 des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst (III-87/313 d.B.) ........................................ 158

Redner/Rednerinnen:

Wendelin Mölzer ..................................................................................................... ... 158

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 161

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................................................. ... 162

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 162

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 163

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ........................................................................ ... 164

Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................ ... 167

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 169

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 170

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 171

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Subventions-Transparenzdatenbank für die Bereiche Kunst & Kultur – Ablehnung  160, 172

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MAS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kulturvermittlung in den Kulturinstitutionen des Bundes – Ablehnung  166, 172

Kenntnisnahme des Berichtes III-87 d.B. ..................................................................... 172

17. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 655/A(E) der Ab­geordneten Elisabeth Hakel, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofes zur Bundestheater-Holding im Reformprozess (314 d.B.)               ............................................................................................................................. 172

Redner/Rednerinnen:

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 172

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................................................. ... 173

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 173

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 174

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ........................................................................ ... 175

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 314 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofes zur Bundestheater-Holding im Reformprozess (E 48) ............................................................................................................................ 176


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 9

18. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (269 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird (315 d.B.) ................................................... 176

Redner/Rednerinnen:

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 176

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 177

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 177

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 178

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ........................................................................ ... 179

Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................ ... 180

Annahme des Gesetzentwurfes in 315 d.B. ................................................................ 181

19. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 672/A der Abgeord­neten Elisabeth Hakel, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Wendelin Mölzer, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird (316 d.B.) ....... 181

Redner/Rednerinnen:

Katharina Kucharowits .............................................................................................. 181

Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................................................. 182

Wendelin Mölzer ..................................................................................................... ... 183

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 183

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ........................................................................ ... 185

Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................ ... 185

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend die Herausnahme kultureller Belange aus den TTIP-Verhandlungen – Ablehnung  184, 186

Annahme des Gesetzentwurfes in 316 d.B. ................................................................ 186

20. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangs­gesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird (72 d.B.) ................................................................................................. 186

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 186

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 189

Mag. Wolfgang Gerstl .......................................................................................  190, 199

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 191

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 192

Mag. Harald Stefan (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 193

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 193

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 194

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 195

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 197

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung – Ablehnung ...........................................................................  188, 199

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend verfassungsgesetzliche Verankerung eines Mitbestim­mungsrechts der Bevölkerung bei der Zusammenlegung von Gemeinden – Ablehnung ..............................................................................  196, 200


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 10

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verfassungsgesetzlicher Verankerung der Bestands­garantie bei der Zusammenlegung von Gemeinden durch verpflichtende Volks­abstimmung“ – Ablehnung ........................................  198, 200

Annahme des Gesetzentwurfes in 72 d.B. .................................................................. 199

21. Punkt: Bericht des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (264 d.B.): Antrag der Bundesregierung auf Er­mächtigung der österreichischen Vertreterin oder des österreichischen Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 3 B-VG (309 d.B.) ...................................................................................................................... 200

Redner/Rednerinnen:

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 200

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 201

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 202

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 203

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 204

Bundesminister Dr. Johann Georg Schelling ..................................................... ... 206

Mag. Andreas Zakostelsky .................................................................................... ... 208

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 209

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 210

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 211

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 213

Mag. Roman Haider ................................................................................................... 215

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 217

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung eines ESM-Austritts Österreichs – Ablehnung ......................................  216, 219

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 309 d.B. beigedruckten Er­mäch­tigung der österreichischen Vertreterin oder des österreichischen Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 3 B-VG (1/BSESM) ............................................................................................. 219

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 309 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Zusammenhang zwischen der Finanztransaktionssteuer und ESM-Finanzhilfen (E 49)                219

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 309 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Vorlage an den Nationalrat von institutsspezifischen Vereinbarungen zur Beschlussfassung in den Gremien des ESM (E 50) ............................................................................................................................ 219

22. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (227 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (311 d.B.) ......... 219

Redner/Rednerinnen:

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 219

Mag. Maximilian Unterrainer ................................................................................. ... 220

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 221

Genehmigung des Staatsvertrages in 311 d.B. ........................................................... 222

23. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (260 d.B.): Bundesgesetz über die Zustimmung und Ermächtigung zur Verwertung und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 11

Übertragung von unbeweglichem und beweglichem Bundesvermögen sowie Änderung des Bundesimmobiliengesetzes (312 d.B.) ........ 222

Redner/Rednerinnen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 222

Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 225

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 226

Petra Bayr, MA ........................................................................................................ ... 227

Entschließungsantrag der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kol­le­gin­nen und Kollegen betreffend sofortige Auflösung der SIVBEG – Ablehnung ...................................  223, 228

Annahme des Gesetzentwurfes in 312 d.B. ................................................................ 228

24. Punkt: Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (262 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Aus­schussvorberatung) ............................................................................ 228

Redner/Rednerinnen:

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 228

Mag. Andreas Zakostelsky .................................................................................... ... 229

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 230

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 231

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 232

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 232

Genehmigung des Staatsvertrages in 262 d.B. ........................................................... 233

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (674/A) ................................................................................................... 233

Redner/Rednerinnen:

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 234

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 234

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 234

Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 236

Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ... 237

Mag. Norbert Darabos ............................................................................................ ... 238

Zuweisung des Antrages 674/A an den Geschäftsordnungsausschuss ..................... 238

26. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestell­tengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Gutsangestelltengesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitszeitgesetz geändert wird (575/A)                  238

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 238

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 239

Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 240

Zuweisung des Antrages 575/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............... 240

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 12

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend befristete Reduzierung der Auslandseinsätze auf Schwerpunktbildungen (723/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (724/A)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Veröffent­lichungs­pflicht für wissenschaftliche Arbeiten an Privatuniversitäten und an der Donau Univer­sität Krems (725/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Dringlichkeit des Verbots der Verschleierung des Gesichtes (726/A)(E)

MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sonderfinanzierung für das Bundesheer (727/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein eigenes Militär-Dienstrecht (728/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Liegenschaftsverkäufe des Bundes (729/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich, BGBl. I Nr. 127/2011, geändert wird (730/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft geändert wird (731/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformierung des Ehe­rechts (732/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz und das Landarbeits­gesetz 1984 geändert wird (733/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert wird (734/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (735/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930 geändert wird (736/A)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in puncto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen und Schaffung eines effektiven Arbeitsmarktzugangs (737/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte (738/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend frühere Anhebung des Frauen­pensionsantrittsalter (739/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 13

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber (740/A)(E)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht über die Vollziehung des Bundes-Sportförderungsgesetzes an den Nationalrat (741/A)(E)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereröffnung der Polizeidienststelle Gallspach aufgrund der neuen Bundesbetreuungsstelle in Gallspach (742/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichbehandlung von nahen Angehörigen bei Pflege und Selbstversicherung (743/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird (744/A)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Kriterien und deren Gewichtung für das Verbands-Ranking (745/A)(E)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion der ungerechtfertigt langen Aufbewahrungspflichten von Unterlagen im Programm ÖPUL 2015 für Land­wirte (746/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­führung einer Pflegelehre (747/A)(E)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Subventions-Transparenzdatenbank für die Bereiche Kunst & Kultur (748/A)(E)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Investitions­förderung für die Umrüstung auf oder den Neukauf von Traktoren mit Pflanzenölantrieb (749/A)(E)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Alternative Bedienungsformen – Anpassungsbedarf im KflG und GelVerkG (750/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Ausgleichstaxfonds: Gebarung und Projekte (2815/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Schulungspartner des Arbeitsmarktservices (AMS) (2816/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sicherheitskontrollen beim Bau der zweiten Tunnelröhre durch die Gleinalm (2817/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend gesundheitsschädliche Kunstrasen (2818/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Regionalzug in Mureck entgleist (2819/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 14

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Verweigerung der Einreise öster­reichischer Staatsbürger nach Kanada (2820/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend sinkender Preis für Schweine­fleisch (2821/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verschlechterungen bei Zugverbindungen für Osttiroler (2822/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend erhöhte Quecksilberwerte im Wasser (2823/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend erhöhte Quecksilberwerte im Wasser (2824/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend Notfallplan bei Ebola-Verdacht (2825/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Demonstrationen im Bereich der Bundes­hauptstadt Wien und deren negative Auswirkung auf den jeweiligen Tourismus- und Handelsstandort (2826/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Lärm- und Abgasbelästigung durch Personen­schiffe in der Wachau (2827/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend psychische Erkrankungen in Österreich (2828/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Modedroge „Wizard“ (2829/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend der Ernennung einer österreichischen Stadt als „Kulturhauptstadt Europas 2024“ (2830/J)

Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Hypo Alpe Adria Bank S.p.A. (2831/J)

Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Ausgleichstaxfonds: Förderung Kurhaus Ferdinand Hanusch, Bad Hofgastein (2832/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Umweltbelastung durch Feuer­werkskörper 2012/2013 und 2013/2014“ (2833/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnik-materialien) für die Jahre 2012 und 2013“ (2834/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend König Abdullah Zentrum, Finanzierung, Kosten für die Republik Österreich und Austritt aus den Verträgen (2835/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 15

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend König Abdullah Zentrum, Finanzierung, Kosten für die Republik Österreich und Austritt aus den Verträgen (2836/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend illegal erworbene Taxilenkerausweise (2837/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Justiz betreffend illegal erworbene Taxilenkerausweise (2838/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend illegal erworbene Taxilenkerausweise (2839/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Finanzen betreffend illegal erworbene Taxilenkerausweise (2840/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend illegal erworbene Taxilenkerausweise (2841/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Akademie der bildenden Künste Wien (2842/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Wirtschafts­universität Wien (2843/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Veterinär­medizinischen Universität Wien (2844/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Universität Wien (2845/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Universität Salzburg (2846/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Universität Mozarteum Salzburg (2847/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Universität Klagenfurt (2848/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Universität Innsbruck (2849/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Universität Graz (2850/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 16

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (2851/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz (2852/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Universität für Bodenkultur Wien (2853/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Universität für angewandte Kunst Wien (2854/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Technischen Universität Wien (2855/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Technischen Universität Graz (2856/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Montan­universität Leoben (2857/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Medizinischen Universität Wien (2858/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Medizinischen Universität Innsbruck (2859/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Medizinischen Universität Graz (2860/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Kunstuniver­sität Graz (2861/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Johannes Kepler Universität (JKU) Linz (2862/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sicherheitspersonal an der Donau-Universität Krems (2863/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (2864/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Sicherheitskontrollen beim Bau der zweiten Tunnelröhre durch die Gleinalm (2865/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aufbewahrungspflicht für För­derungswerber im Rahmen des ÖPUL 2015 (2866/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 17

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Tiertransporte (2867/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unterbringung von Asylwerbern in einem Bordell (2868/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Erfolgs-Ranking der Bundes-Sportfachverbände für die Fördervergabe 2015 (2869/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend der Sport-Transparenzdatenbank („Förderungsdaten­bank“) (2870/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend der gerechten Vergabe von Sportfördergeldern (2871/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Pensionskommissionssitzung am 16. Ok­tober 2014 (2872/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Wohnsitzanmeldung und Sozialbetrug (2873/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosenbezug bei Auslandsaufenthalt (2874/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Drogen im Straßenverkehr (2875/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Sprachkurse des ÖIF (2876/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend flächenoptimierte Grundrisse im geför­derten Wohnbau (2877/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend des RH-Bericht 2013/14 zur Verbund International GmbH (2878/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Haspinger-Kaserne in Lienz (2879/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Anteil heimischer Künstler im ORF-Radio (2880/J)

Angela Fichtinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Konsument/innentäuschung durch idente Zeitschriften mit mutiertem Titelblatt (2881/J)

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend „Internationales König Abdullah Zentrum“ (2882/J)

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend „Internationales König Abdullah Zentrum“ (2883/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 18

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend „Internationales König Abdullah Zentrum“ (2884/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Mehrkosten im Asylwesen aufgrund neuer Entwicklungen“ (2885/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Subventionspolitik des BMI auf Kosten der Polizei“ (2886/J)

Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wohnmobile (2887/J)


 

 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 19

09.05.16 Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen!

Die Sitzung ist eröffnet.

Als verhindert gemeldet sind Präsident Ing. Hofer sowie die Abgeordneten Keck, Knes, Mag. Kuntzl, Dr. Fuchs, Mag. Vavrik und Pock.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Ver­tretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilungen gemacht:

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner wird durch den Staatssekretär im Bundesminis­terium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer,

der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz wird durch den Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling und

die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner wird durch den Bundes­minister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter vertreten.

Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter wird ab Mittag durch die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin vertreten.

09.05.43Erklärung der Präsidentin anlässlich der Anschläge im kanadischen Parlament

 


9.05.44

Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vor Eingang in die Fragestunde die schrecklichen Ereignisse ansprechen, die gestern im kanadischen Parlament stattgefunden haben. Ich habe meinem kanadischen Amts­kollegen unsere Bestürzung darüber und die Solidarität und Verbundenheit des öster­reichischen Parlaments zum Ausdruck gebracht.

Noch besteht über die Hintergründe dieser furchtbaren Tat nicht volle Klarheit, aber trotzdem möchte ich festhalten, dass für das österreichische Parlament Gewalt niemals legitimes Mittel zur Erreichung politischer Ziele sein darf und dass wir in unserer politischen Arbeit dem mit aller Kraft entgegenwirken werden. – Ich danke Ihnen. (All­gemeiner Beifall.)

9.07

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe weiters bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 11.55 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 20

09.08.03Fragestunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch die Bundes­ministerin für Bildung und Frauen vom Rednerpult der Abgeordneten.

Für die Anfrage‑ und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute betragen. Wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich auch auf deren Ablauf aufmerksam machen.

Bundesministerium für Bildung und Frauen

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, jener der Abgeord­neten Mag. Grossmann an die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:

49/M

„Der Übergang vom Kindergarten zur Volksschule ist eines Ihrer zentralen Projekte zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit im Bildungssystem. – Was sind die zentralen Maßnahmen in diesem Bereich?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Minister.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Schönen guten Morgen! Ich freue mich sehr, dass wir den Tag mit dieser so wichtigen Frage beginnen können, denn es steht für mich und alle Experten und Expertinnen, Pädagoginnen und Pädagogen außer Zweifel, dass wir Kinder zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr, und genau darauf zielen die Maßnahmen betreffend Übergang vom Kindergarten zur Volksschule ab, in einer Einheit betrachten sollten.

Es gibt schon einige gute Projekte in Österreich. Es gibt natürlich vorschulische Erziehungsprojekte in vielen, vielen Ländern Europas, ja weltweit. Und ich glaube, in Österreich diesen Übergang jetzt mit 35 Pilotprojektschulen und Kindergärten zu schaffen, um es wissenschaftlich begleiten zu lassen, wie denn das zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr in den unterschiedlichsten Entwicklungsschritten ausschaut. Wichtig ist es, die Kinder sanft hinüberzubegleiten von einer in eine andere Einrichtung, anstatt zu sagen, ab dem Tag bist du schulreif und bis dorthin musst du das und das können. Nein, es ist wichtig, den Kindern mehr Zeit einzuräumen. Das sind die wichtigsten Maßnahmen dieser Pilotprojekte.

Wenn wir das ein Jahr lang trainiert haben, diese Pilotprojekte durchgeführt haben, dann werden wir, so hoffe ich, im Schuljahr 2016/17 für ganz Österreich diesen Übergang vom Kindergarten in die Volksschule so weit vorbereitet haben, dass das für jedes Kind in Österreich einen sanften und guten Übergang ermöglicht. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Und welche Rolle spielt in dieser Schuleingangsphase die Sprachförderung?

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 21

Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Bildungs­sprache Deutsch – eine ganz, ganz wichtige Rolle. Muttersprachlicher Unterricht ist aber aus meiner Sicht ebenso wichtig, denn nur wenn ich meine Erstsprache gut beherrsche, kann ich auch eine Zweitsprache gut lernen. Für viele Kinder, die nicht als Erstsprache Deutsch haben, sondern mit Migrationshintergrund eine ganz andere Erstsprache, Muttersprache haben, glaube ich, ist es wichtig, diese zu trainieren, um dann – ganz wichtig! – der Bildungssprache Deutsch folgen zu können.

Auf der einen Seite stehen Mittel für die Kindergärten und Sprachförderung in Höhe von 20 Millionen € pro Jahr, beim Integrationsminister angesiedelt, zur Verfügung und auf der anderen Seite Mittel für die Sprachförderung, hauptsächlich in der Volksschule eingesetzt, in Höhe von 25 Millionen € pro Jahr. Das Gesamtkonzept ist, diese 45 Mil­lionen € für die Sprachförderung, für das Sprachtraining von Kindern so früh wie möglich so gut wie möglich einzusetzen, damit in der Mitte der Grundschulzeit die Sprache Deutsch so gut beherrscht wird, dass dies nachher kein Problem mehr darstellt. Natürlich müssen wir uns immer wieder auch um Kinder, die quereinsteigen, kümmern, da gibt es ja Sonderkontingente, damit wir Kinder herausnehmen oder integrativ betreuen können. Aber insgesamt halte ich es für äußerst wichtig, die Maßnahmen und Mittel zu bündeln.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Walser.

 


Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Ministerin, Kindern mehr Zeit geben ist ein sehr gutes Stichwort. Dafür ist ja in Ihren Plänen leider keine Zusatzfinanzierung vorgesehen. Wir haben den Vorschlag einer flexiblen Schuleingangsphase gemacht, wo Kinder im Prinzip drei Jahre Zeit haben für die erste und zweite Klasse Volksschule, aber eventuell auch nur ein Jahr brauchen.

Meine Frage an Sie ist – wir haben auch im Unterrichtsausschuss einen entsprechen­den Antrag vorgelegt –, ob dafür entsprechende Mittel bereitgestellt werden könnten, zumal dieses Konzept ja bei VolksschullehrerInnen auf große Gegenliebe gestoßen ist.

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Im Schul­versuch, Herr Abgeordneter, gibt es ja diese flexiblen Eingangsphasen schon längst, diese haben sich auch sehr gut bewährt. Ich glaube, dass wir nun danach trachten sollten, allen Kindern in Österreich diesen sanften Übergang zu ermöglichen. Und ich nenne das schon auch eine flexible Eingangsphase, wenn ich sage, das letzte Kinder­gartenjahr und die ersten beiden Volksschuljahre sollen als flexible Schuleingangs­phase betrachtet werden. Dazu braucht es jetzt nicht unbedingt zusätzliche Mittel. Wenn das gut läuft und ab dem Schuljahr 2016/17 auf ganz Österreich ausgerollt werden kann, dann, glaube ich, können wir in der Zwischenzeit sehr wohl die Debatte auch über jahrgangsübergreifendes Unterrichten weiter fortführen, vielleicht so weit, dass wir dies auch ins Regelschulwesen übernehmen können. Nicht jede pädagogische Maßnahme ist gleich auf ganz Österreich auszurollen.

Aber das genau zu beobachten und zu fragen, wie sich diese jahrgangsübergreifenden Modelle bewährt haben, diese eventuell einer Evaluierung zuzuführen und zu sagen, ja, manche Kinder brauchen kürzer, andere brauchen länger, da bin ich gerne bereit, die Debatte weiterzuführen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 22

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Guten Morgen! Ich möchte noch einmal zu den Kindergärten zurückkommen. Dies wurde ja in den vergangenen Wochen diskutiert. Inwieweit sehen Sie denn einen Bedarf an einer Ausbildungsreform im elementarpädagogischen Bereich?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Ich denke, Frau Abgeordnete, die Ausbildungsreform hat längst begonnen. Es gibt jetzt schon mehrere Modelle, wie quasi einen Bachelor-Abschluss oder in der Folge dann auch einen Masterabschluss, der gerade vorbereitet worden ist.

Mit der PädagogInnenbildung NEU sind ja die Weichen gestellt, dass sozusagen auch von der Grundschulpädagogik ein Schwerpunkt Elementarpädagogik gewählt werden kann, wenn ich diese Ausbildung mache. Und dann werden die Weichen gestellt, dass das auch in den Ländern Eingang finden kann, denn jetzt ist es nur mit Ausbildung an der Bundesanstalt für Kindergartenpädagogik möglich, in einem Kindergarten als Pädagogin zu arbeiten.

Es gibt Bestrebungen, Lehrstühle für Elementarpädagogik an Universitäten einzurich­ten. Wenn es in ein, zwei Jahren so weit ist, denn die Curricula die PädagogInnen­bildung NEU betreffend werden gerade zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten zusammengeführt, dann werden vom Bund aus die Weichen gestellt. Dann müssten die Länder natürlich ihre Durchführungsgesetze dahin gehend abändern und dienstrechtliche Anpassungen vornehmen, damit auch KollegInnen mit Bachelor‑ oder Masterabschluss zunächst einmal einen Kindergarten leiten, aber auch als Kinder­gartenpädagogIn arbeiten können. Das geht nicht von heute auf morgen, das wäre übereilt, sondern ich denke, dass wir das in Schritten durchführen werden. Die Vor­bereitungen – um zur Eingangsfrage zurückzukommen – haben wir getroffen, damit wir das auch in Schritten durchsetzen können.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 2. Anfrage, jener der Abgeordneten Brigitte Jank. – Bitte.

 


Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Frau Ministerin, das Hauptziel der NMS war es ja, sicherzustellen, dass alle Kinder die bestmögliche individuelle Ausbildung erhalten. Daher sind auch im Gesetz eine Fülle von Maß­nahmen festgeschrieben, wie das erreicht werden kann. Es können nämlich sieben unterschiedliche Maßnahmen eingesetzt werden, um zu diesem Ziel zu kom­men.

Ich darf daher folgende Frage an Sie richten:

52/M

„Wie ist der Auftrag an das Forscherkonsortium zur Evaluierung der Neuen Mittel­schule etwa hinsichtlich Vergleichszeitraum und Vergleichsdaten erteilt, um aussage­kräftige Erkenntnisse über die Stärken und Schwächen der Neuen Mittelschule – insbesondere hinsichtlich Häufigkeit und Wirkung der sieben pädagogischen Förder­maßnahmen – zu erzielen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Diese Frage ist in der Tat sehr wichtig für mich, weil ich glaube, dass in der Öffentlichkeit zu wenig bekannt ist, dass in Eingangsphase eins an 67 Standorten – es handelt sich um Haupt­schulen, die Neue Mittelschulen geworden sind – im Schuljahr 2008/09 ein Schul­versuch begonnen und – so lautete auch der Forschungsauftrag – über vier Jahre


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 23

begleitet wurde, und zwar nicht nur wissenschaftlich, um zu schauen, wie in diesen verschiedenen Kompetenz- und Individualisierungsbereichen, die Sie genannt haben, Frau Abgeordnete, die individuelle Förderung gelungen ist, wie sich gewisse Kom­petenz­orientierungsbestrebungen in dieser neuen pädagogischen Form, die ja eigentlich auch einen Kulturwandel hervorrufen sollten, ausgewirkt haben. Es sind im zweiten Jahr dann 105 Standorte gewesen, die über vier Jahre begleitend beobachtet worden sind.

Und wir erwarten im Jänner 2015 die Ergebnisse dieser Evaluierung, wo wir schauen wollen, wie sich das neue Förderkonzept durchgesetzt hat, wie das Teamteaching gewirkt hat, wie sich das individuell auf das Verhalten der SchülerInnen gegenüber der Gruppe ausgewirkt hat, zum Beispiel Gewalterfahrungen – wir haben ja auch auf andere Kompetenzen geschaut und nicht nur auf die Wissensvermittlung alleine –, wie sich das auf die PädagogInnen ausgewirkt hat. Diese Ergebnisse werde ich Anfang 2015 präsentieren können.

 


Präsidentin Doris Bures: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.

 


Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Wer gehört diesem Konsortium an, das diese Evaluierung durchführt, und wie ist die Auswahl der Mitglieder dieses Konsortiums getroffen worden?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Ich kann Ihnen jetzt nur Professor Eder von der Uni Salzburg nennen als den, der dieses Konsortium anführt. Das andere müsste ich schriftlich nachreichen, denn ich habe jetzt nicht im Kopf, wie groß der Beirat war und wer dabei war.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nunmehr zur 3. Anfrage, jener des Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesminister! Es gäbe natürlich eine Unzahl von Fragen, aber es gibt eben nur die Möglichkeit, eine Hauptfrage zu stellen.

Sie haben in den letzten Tagen und Wochen auf eines gesetzt, nämlich dass Sie gesagt haben, Sie wollen bei der Finanzierung der Schulstandorte einen neuen, an­deren Weg einschlagen, insbesondere indem Sie die sozialindexierte Schulfinan­zierung sicherstellen wollen, wo besonders soziale Brennpunkte, Schulen mit dortigen Standorten besonders gefördert werden.

Jetzt ist es so, dass das Schulbudget ja ein immer enger werdendes ist. Wir haben ja die Fragen dazu auch in der letzten Zeit gehört, wo die Mieten bei der BIG geschoben werden sollen, um eine Konsolidierung zu schaffen. Wenn ein Kuchen gleich groß bleiben oder kleiner werden wird, aber eine andere Verteilung stattfindet, gibt es zwangsläufig jemanden, der dabei auf der Strecke bleibt – auch wirtschaftlich.

Daher meine Anfrage:

56/M

„Mit welchen finanziellen Einschränkungen müssen jene Schulen rechnen, die – bei der diskutierten Einführung einer sozialindexierten Schulfinanzierung – nicht unter die sogenannten Brennpunkt-Schulen fallen werden?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 24

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Ab­geord­neter! Ich bin froh, dass Sie die Budgetfrage auch ansprechen, denn ich darf sagen: Gegenüber 2013 ist das Bildungsbudget nicht weniger geworden, sondern mehr. Diese rund 8 Milliarden € konnten wir halten, es ist auch ein bisschen etwas dazugekommen. Trotzdem hat auch mein Ressort einen Sparbeitrag zu leisten, das ist klar. Und es ist, glaube ich, im Sinne aller, dass wir für die Zukunft schon schauen, wie wir die vielen Mittel, die wir an unseren Schulstandorten einsetzen, auch das eine oder andere Mal anders und neu verteilen können.

Diese Debatte hat gerade erst begonnen, und es geht nicht darum, ob es jetzt Schulen gibt, die definiert werden als Brennpunktschulen, wie Sie sie genannt haben, sondern es geht um den Mitteleinsatz an den Schulstandorten. Wir werden ja im Jänner eine Bildungsreise in die Niederlande machen. Die Niederlande, einige Bundesländer in Deutschland und auch Irland haben ja schon Modelle für eine sozialindexierte Res­sourcenverteilung für die einzelnen Bereiche, Regionen, Schulstandorte. Das werden wir uns anschauen. Eine Arbeitsgruppe im Bund hat begonnen, die Arbeit aufzu­nehmen. Genau so weit sind wir und noch keinen Schritt weiter. Ich bin sehr bereit, diesen Mitteleinsatz anders zu verteilen, aber die Mittel werden gleichbleiben, sie werden nicht mehr werden. Das müssen wir als Prämisse wissen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Jetzt geht es um die Fragen, was jetzt sinnvoll ist, wo soziale Zusammenhänge in der Frage der Bildung gegeben sind. Wir sehen ja die Schule nicht ausschließlich oder nicht primär als Sozialinstitut, sondern vorrangig als Bildungseinrichtung, selbstverständlich mit sozialen Komponenten. Jetzt wissen wir, dass es bei der Abfrage der Bildungs­stan­dards bei den 10- und den 14-Jährigen auch Fragen zum sozialen Hintergrund der Schüler gibt, die allerdings unter Verschluss gehalten werden, die nicht der Forschung, die nicht der Wissenschaft, aber auch nicht dem Bürger zur Verfügung gestellt werden – obwohl es Steuergeld und ein Grundsatz der Transparenz ist, dass man sagt: Alle Bereiche, in die Steuergeld fließt, sollen auch transparent gemacht werden! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Meine Frage daher:

Wann können diese ergänzenden Erhebungen im Rahmen der Bildungsstandards auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Auch über diese Frage bin ich sehr froh, denn ich bin genau Ihrer Meinung, dass Bildungsdaten nicht unter Verschluss bleiben sollten, und es wird an so einer Datenbank schon seit Längerem gearbeitet. Es ist mir persönlich nur sehr wichtig, dass Daten anonymisiert Wissenschafterinnen und Wissenschaftern zur Verfügung gestellt werden – deswegen anonymisiert, damit sich nicht Dinge wiederholen, die schon passiert sind, Daten­unfälle. Sie wissen, was ich meine.

Daher schätze ich, dass wir Mitte 2015 so weit sein werden, so eine Bildungs­datenbank ausgewählten Wissenschaftern und Wissenschafterinnen – nicht jedem Bürger, nicht jeder Bürgerin – zur Verfügung zu stellen, damit für jede Bürgerin, für jeden Bürger auch gut gearbeitet werden kann – mit Steuergeld.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schenk.

 


Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Etliche Eltern melden ihre Kinder ja aus religiös-kulturellen Gründen von Unterrichts­gegenständen wie Musik oder Sexualerziehung in der Schule ab. Diese Gegenstände sind allerdings im Lehrplan verankert. Meine Frage ist:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 25

Welche Konsequenzen hat dies für die Schulen und vor allem auch für die Schülerin­nen und Schüler?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Ich darf darauf hinweisen, Frau Abgeordnete, Sexualerziehung ist kein eigener Unterrichts­gegenstand, sondern ein Unterrichtsprinzip, das nicht nur in Biologie und Religion Eingang finden sollte, sondern eigentlich in alle Unterrichtsgegenstände. Davon kann man sich gar nicht abmelden. Im Gegenteil: Sozialpädagogik, Sexualerziehung möchte ich gerne bewerben und ausweiten, denn ich glaube, dass es ganz wichtig ist, von klein an Kindern ein gutes Bewusstsein für den eigenen Körper zu vermitteln. Auch ist es wichtig, je nach Altersstufe adäquat die entsprechenden pädagogischen Mittel zukommen zu lassen, wenn Eltern quasi das sogenannte Aufklären verabsäumen oder sonst etwas, oder es Nachfragen gibt.

Ich bin im Übrigen der Ansicht, dass das Menschen von außen machen sollten, nicht immer nur die Lehrerinnen und Lehrer, die ja eine ganz andere Beziehung zu den Schülerinnen und Schülern haben.

Die Causa betreffend Abmelden vom Musikunterricht ist keine abgeschlossene Causa. Da werde ich noch nachforschen und Sie dann informieren, wie das ausgegangen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mayer.

 


Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Ministerin, ich möchte auf die Hauptfrage zurückkommen. Ich weiß, dass auch Sie eine große Befürworterin von mehr Schul­autonomie sind, davon, die Schulen am Standort zu stärken. Dazu gehört auch der Einsatz der Mittel. Wir haben das andiskutiert, den sozialindexierten Einsatz der Mittel. Ich möchte es als möglichst treffsicheren Einsatz der Mittel bezeichnen. Meine Frage ist:

Gibt es für diesen treffsicheren Einsatz der Mittel, damit man tatsächlich zu mehr Chancengerechtigkeit bei den einzelnen Schulstandorten kommt, für Sie Beispiele von Schulen, die Sie da praktisch als Maßstab nehmen wollen oder können?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Ich denke, dass wir durch die Ergebnisse der Bildungsstandards sehr gut Bescheid wissen über eigentlich jeden Schulstandort im Kontext mit der Wohnumgebung, mit der sozialen Situation der Eltern, also darüber, was ein Standort mehr an Budgetmitteln bräuchte oder nicht.

Genau mit diesen Daten muss man erstens sehr sorgsam umgehen, und zweitens glaube ich, dass sich genau diese Gruppe, die sich jetzt im Bund gebildet hat, mit Experten, Expertinnen, diese Ressourcenverteilung ganz genau anschaut. Beim Städtetag in Graz habe ich einen sehr interessanten Vortrag gehört, wo ein Experte über ein deutsches Bundesland berichtet hat, dass sich dort quasi ein ganzes Viertel besser zusammenfinden wollte und auch zusammengefunden hat, weil es ja nicht nur die Zeit in der Schule ist, die quasi die Bildungsumgebung von Kindern prägt, sondern auch, ob es Bibliotheken in der Nähe gibt, wie die Spielplatzsituation ist, was Eltern für Möglichkeiten finden, in der Freizeit dort auch Zeit zu verbringen.

Ich glaube, genauso gesamtheitlich müssten wir das betrachten, um dann in einzelnen Bereichen und Regionen in Österreich einmal Projekte, Musterbeispiele, Exempel zu statuieren, damit man diese Mittelverteilung auch anders betrachten könnte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 26

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 4. Anfrage, der des Abgeordneten Dr. Walser. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Ministerin! Ich möchte noch einmal zurückkehren zum Budget, das ja uns allen Sorgen bereitet. Wir haben eigentlich schon bei der Beschlussfassung darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht das Budget nicht halten kann. Das hat sich jetzt leider mit den fehlenden zumindest 100 Millionen bestätigt, meiner Rechnung nach sind es wesentlich mehr. Und Sie wollen das durch die Stundung der Mieten bei der BIG kompensieren.

Ich darf daran erinnern, dass ja nicht nur diese Bedürfnisse aus dem Jahr 2014 auch anfallen, es kommt sogar zu einer Erhöhung der Mieten bei der BIG, wenn nicht verhandelt wird. Und wir tragen den Rucksack aus dem Jahr 2014 in die nächsten Jahre. Ich weiß nicht, wie lange die Mittel gestundet werden, aber wir tragen diesen Rucksack ja weiter. Welche Maßnahmen möchten Sie setzen?

*****

Die schriftliche eingebrachte Anfrage, 58/M, hat folgenden Wortlaut:

„Im Bildungsbudget ist für das Jahr 2014 ein strukturelles Defizit von bis zu 100 Mio. € aufgetaucht, das durch eine Stundung der Mieten bei der BIG aufgefangen werden soll. – Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit im Budgetjahr 2015 ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um alle laufenden Kosten im Bildungssystem (LehrerInnengehälter, Mieten, Rückzahlung der gestundeten Mieten, Ausbau der ganztägigen Schulen etc.) begleichen zu können?“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Ich wollte eigentlich nicht in der Zeitung lesen, dass es ein strukturelles Problem im Bil­dungs­bereich gibt, das seit vielen Jahren jedes Jahr gelöst wird.

Wie ist das entstanden? – Auch da ein offenes Wort: Es ist doch so, dass bei 120 000 Lehrern und Lehrerinnen die Gehaltssteigerungen nicht immer mit dem einhergegan­gen sind, was die Gehaltsabschlüsse gebracht haben. Das ist ein Grund, warum so ein strukturelles Defizit auch anwachsen kann in einem Ressort. Sie haben die BIG-Mieten, die Mieten an die Bundesimmobiliengesellschaft auch erwähnt. Ja, jedes Jahr oder alle paar Jahre steigt der Index, aber das Budget dazu habe ich nicht erhalten. So entsteht ein strukturelles Defizit, das bisher – und letztes Jahr waren es nicht 100, sondern 145 Millionen – abgegolten werden konnte.

Ich habe das reduzieren können, und wir werden es auch heuer lösen, genau wie Sie gesagt haben. Wir werden eine Stundung der BIG-Mieten beantragen. Die Verhand­lungen laufen. Und wir werden sogar schauen, dass wir das im ersten Quartal 2016 erst bringen müssen, damit für nächstes Jahr – das Budget ist ja beschlossen – keine zusätzlichen negativen Anforderungen an das Ressort gestellt werden.

Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Walser.

 


Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Ministerin, Sie werden verstehen, dass ich mit dieser Antwort nicht sehr zufrieden sein kann, und ich möchte Ihnen jetzt eine Frage stellen, auf die Sie im Prinzip mit Ja oder Nein antworten können. (Zwischen­ruf des Abg. Hübner.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 27

Ist es richtig, dass für die Budgeterstellung des Jahres 2014 beziehungsweise für die Budgeterstellung des Jahres 2015 die bereits mit der Gewerkschaft ausverhandelte Lohnerhöhung – derzeit im Ausmaß von 1,6 Prozent Inflationsabgeltung plus 0,1 –, dass im Budget 2016 für diese schon klar vorhersehbare Erhöhung der Ausgaben kein einziger Cent im Budget des Jahres 2015 vorgesehen ist?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Ich lehne Entscheidungsfragen in dieser Frage deswegen ab, weil über das Budget 2016 noch überhaupt keine Verhandlungen stattgefunden haben. (Abg. Walser: 2015!) – Sie haben 2016 erwähnt, ob im Budget 2016 ein Cent dafür vorgesehen ist. Daher möchte ich den bevorstehenden Budgetverhandlungen nicht vorgreifen. Wir haben jetzt 2014 und 2015 erledigt, und alles, was 2016 betrifft, ist noch nicht verhandelt. (Abg. Brosz: 2015 wurde gefragt, nicht 2016! – Abg. Walser: Das ist keine Beantwortung meiner Frage!) – Er hat „16“ gesagt.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, der des Abgeordneten Ing. Lugar. – Bitte.

 


Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Sie haben es beim alten Finanzminister nicht geschafft, ihn davon zu über­zeugen, dass Bildung sehr wichtig ist. Den neuen Finanzminister haben Sie meines Wissens noch nicht einmal davon zu überzeugen versucht. Sie müssen jetzt dem­entsprechend Einsparungen vornehmen, und anstatt beim BIFIE – das ja nachweislich nichts Positives beigetragen hat – einzusparen und es wieder ins Ministerium zu integrieren, um Geld zu sparen, oder anstatt bei der Neuen Mittelschule zu sparen, die ja laut Rechnungshof nur teuer ist und nichts bringt, machen Sie das, was alle machen, bevor sie in den Konkurs gehen: Sie zahlen einfach Ihre Mieten nicht. Jetzt weiß jeder Bürger, dass das natürlich langfristig keinen Sinn macht.

Sie wissen es offensichtlich noch nicht, und deshalb meine Frage:

55/M

„Was veranlasst Sie zu der Annahme, nächstes Jahr in der Lage zu sein, die jetzt gestundeten Mieten sowie die neu hinzukommenden Mietzahlungen leisten zu können?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Ich kann die Antwort an den Kollegen, der vor Ihnen gesprochen hat, gerne wiederholen. Wir haben dieses strukturelle Defizit seit einigen Jahren, es konnte immer wieder abgegolten oder reduziert werden. Ja, es sind 100 Millionen €, ja, es gibt bereits Gespräche mit der Bundesimmobiliengesellschaft, diese 100 Millionen € im ersten Quartal 2016 abzugel­ten. Die Budgets für 2014 und 2015 sind quasi erledigt, jeder Lehrer, jede Lehrerin in Österreich wird entgegen aller Angstmache natürlich sein/ihr Gehalt erhal­ten, und mit der BIG werde ich ausverhandeln, wie wir diese Stundung für 2016 auf die Beine stellen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Lugar.

 


Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Minister! Haben Sie noch nicht eingesehen, dass eine Stundung nichts bringt? Ich habe Sie gefragt, ob Sie Ein­sparungen beim BIFIE machen wollen, ob Sie bei der Neuen Mittelschule auch Ein­sparungen, die sinnvoll sind, machen wollen, da der Rechnungshof diese als zu teuer


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 28

und zu ineffizient gebrandmarkt hat. Warum sträuben Sie sich so gegen Reformen, warum verweisen Sie immer wieder darauf, dass Sie das tun, was letztlich ja keinen Sinn macht – nämlich einfach Mieten schuldig zu bleiben? Warum bearbeiten Sie nicht endlich die Strukturen und verändern etwas? Sie haben die Macht dazu, Sie sind die Frau Minister und könnten das auch, wenn Sie wollten.

Oder Sie gehen den anderen Weg und versuchen, den Finanzminister davon zu überzeugen, dass Bildung wichtig ist und jeder Euro, der in die Bildung investiert wird, 3 € in der Wirtschaft zurückbringt. Tun Sie entweder das eine, oder tun Sie das andere, aber bleiben Sie nicht so untätig!

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Ich habe jetzt keine Frage herausgehört, Herr Abgeordneter. (Abg. Lugar:  nicht auf meine Frage antworten! – Rufe bei der SPÖ: War auch keine! Ja, aber wenn es keine Frage ist! – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Krainer und Walter Rosenkranz.) Eine Frage! (Abg. Lugar: Ich nehme das zur Kenntnis!)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 6. Anfrage, der des Abgeordneten Dr. Strolz. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Wir hatten in den letzten Wochen in den Medien die Diskussion über proporzgeleitete Bestellungen in den Landesschulräten, bei den Präsidenten und VizepräsidentInnen.

Meine Frage in diesem Kontext:

60/M

„Anlässlich der Diskussion betreffend Proporz-geleitete Bestellungen von Landesschul­ratspräsident_innen und -vizepräsident_innen stellt sich die Frage: Welche konkreten Maßnahmen zur Zurückdrängung der Parteibuchwirtschaft in der Schulverwaltung planen Sie?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Wenn Ihre Frage, Herr Abgeordneter, darauf abzielt, wie wir in Zukunft die Kollegien, die Gremien in den Landesschulräten betrachten, so sage ich Ihnen, dass wir in der Bildungs­reformkommission die Fragen der Schulverwaltung logischerweise genauso debat­tieren werden wie budgetäre Fragen und dass auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die schon dreimal getagt hat, nicht nur die Schulautonomie, sondern auch Verwal­tungsvereinfachungen und -einsparungen diskutieren wird.

Daher wird das auch eine Frage sein, wiewohl ich auf Folgendes verweisen möchte: Wir alle wissen, es ist ein Bundes-Verfassungsgesetz – wenn wir hier Änderungen vor­nehmen möchten, ist das Parlament gefordert. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass Funktionen von Vizepräsidenten, -präsidentinnen auch eine gewisse Kontrollfunktion haben – so steht es auch in der Verfassung – und dass wir das im Gesamten anhand des Beispiels Wien sehen. Dazu möchte ich sagen, dass es schon legitim ist, von gewissen Werthaltungen als Voraussetzung auszugehen, um ein gewisses Amt zu bekleiden, und dass ich Verständnis entwickelt habe dafür, dass hier durch Äußerun­gen, die getätigt wurden, das Einsetzen von gewissen Personen hintangehalten wird. Aber das werden wahrscheinlich andere Gremien entscheiden. Ich glaube, im Gesamt­paket Schulverwaltung, Effizienzen steigern, Effektivität erhöhen werden wir auch dieses Thema behandeln müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 29

Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Strolz.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Wir haben im Parlament die Anträge auf Abschaffung des Parteibuchwirtschafts-Proporzes für Schulverwaltungsposten schon eingebracht. In diesem Kontext die Nachfrage:

Frau Ministerin, ist Ihnen bewusst und halten Sie es für legitim und angemessen, dass es in Wien fast unmöglich ist, eine Schulleitungsposition zu bekommen, ohne Mitglied des Bundes der Sozialdemokratischen Akademiker zu sein (Abg. Krainer: So ein Blödsinn! Blödsinn!), und ist Ihnen bewusst, dass es in Niederösterreich nicht möglich ist, eine Schulleitungsposition zu bekommen, ohne Mitglied im ÖAAB zu sein? (Abg. Krainer: Falsch!)

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Ich möchte Ihnen mit einem Beispiel antworten, einem Beispiel aus der Steiermark. (Abg. Strolz: Niederösterreich!) Ich habe mich gestern für jemanden entschieden, und das völlig unabhängig, welcher Partei diese Person angehört. Es gibt sehr viele Schulleiter, Schul­leiterinnen, die gar keiner Partei angehören (Abg. Kickl: Nur freiheitlich dürfen sie nicht sein!), daher ist Ihre Behauptung eine (Abg. Strolz:  Niederösterreich!), zu der ich nur sagen kann: Wenn Sie die Parteibücher all jener, die sich als Schul­leiter, ‑leiterinnen bewerben, kennen, dann haben Sie mir viel voraus, ich kenne sie nicht.

Ich habe mich gerade in der Steiermark (Abg. Strolz:  Niederösterreich!) als Bi­ldungs- und Frauenministerin bei zwei gleichwertig qualifizierten Personen, einem Mann und einer Frau, entschieden, der Frau den Vorzug zu geben (Abg. Kickl: Außer, es ist eine Freiheitliche!) und damit der Gleichbehandlungskommission zu folgen, weil das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz genau so etwas vorsieht, unabhängig von jedem Parteibuch. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Außer, es sind Freiheitliche! – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Krainer und Strolz.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Steger.

 


Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminis­ter! Sie haben es bereits angesprochen: Im Bundes-Verfassungsgesetz ist geregelt, dass in Wien ein Vizepräsident des Stadtschulrates zu bestellen ist. Natürlich kann man immer darüber diskutieren, wie Herr Strolz gesagt hat, ob ein Amt notwendig ist, aber solche Diskussionen werden anscheinend immer nur dann geführt, wenn es darum geht, die Kontrollrechte der Opposition zu beschneiden. Ein ganz anderes Thema ist jedoch die Frage der Gesetzmäßigkeit des Istzustandes. (Ruf: Frage!)

Das Gesetz besagt ausdrücklich, dass der Bürgermeister das Amt auf Vorschlag der zweitstärksten Partei, das heißt der FPÖ, zu bestellen hat – hat, nicht kann! Das sagt auch der Verfassungsrechtler und Universitätsprofessor Heinz Mayer in seinem Gut­achten. Bürgermeister Häupl ist aus ideologischen Motiven seiner gesetzlichen Ver­pflich­tung nicht nachgekommen und verhindert somit die bundesverfassungsrechtlich vorgesehene Kontrolle der Opposition. Sie sind als Bundesminister jedoch auch Aufsichtsorgan und Weisungsorgan in dieser Angelegenheit. Daher meine Frage:

Werden Sie als Oberbehörde dem Bürgermeister eine Weisung erteilen, oder welche sonstigen Maßnahmen werden Sie setzen, damit jetzt der gesetzeskonforme be­ziehungsweise rechtmäßige Zustand hergestellt wird? (Beifall bei der FPÖ sowie Bravoruf des Abg. Kickl.)

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 30

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich werde jetzt selbstverständlich keine Weisung erteilen, denn ich denke, in Wien wird sich von selbst weisen, wie sich diese Causa weiterentwickeln wird. (Abg. Kickl: Bitte?! Bitte?! Geht’s noch?) Ich sage Ihnen ganz klar und deutlich (Zwischenrufe bei der FPÖ), dass es nicht nur eine Meinung eines Verfassungsjuristen gibt, sondern mindestens drei, wenn nicht mehr, und auch diese Meinungen sind nicht d’accord. Es ist auch legitim, dass ein Präsident eines Landesschulrates, und das ist Bürgermeister Häupl, aus anderen Gründen jemanden ablehnen kann (Abg. Kickl: Weil er schlecht geschlafen hat, oder was? – Zwischenruf des Abg. Neubauer), und diesbezüglich werden die Gerichte entscheiden. Ich glaube, der Gang zum Verfas­sungs­gerichtshof wird nicht vermeidbar sein, um diese Causa zu einem Ende zu bringen. – Das ist meine Meinung dazu. (Abg. Kickl: Das werden wir in anderen Bereichen auch anwenden für Aufsichtsbehörden! Das ist ein interessantes Modell! – Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur 7. Anfrage, der der Frau Abgeordneten Mag. Wurm. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Ruf: Entspannts euch! – Abg. Kickl: Unglaublich! Die Sozis stehen über dem Gesetz! – Bundesministerin Heinisch-Hosek: Zuhören! Zuhören!)

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Bundesministerin, vor etwa zwei Wochen, am 10. Oktober, hat Österreich den Equal Pay Day begangen. Das ist jener Tag, an dem Frauen, statistisch gesehen, bis zum Jahresende gratis arbeiten müssen.

Die gute Nachricht: Der 10. Oktober, das ist zwei Tage später als noch im Jahr 2013. Die schlechte Nachricht: In Österreich verdienen Frauen bei Vollzeitbeschäftigung immer noch über 27 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

Meine Frage lautet:

50/M

„Worin sehen Sie die Hauptursachen für den Gender Pay Gap?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie haben es gerade erwähnt, es gibt nicht nur eine Ursache für die enormen Gehaltsunterschiede in Österreich, sondern mehrere. Es werden ja Voll­zeitstundenlöhne oder, besser gesagt, Bruttojahreseinkommen verglichen. Es sind zwar große Unterschiede entstanden, aber ich freue mich auch, dass wieder zwei Tage gewonnen wurden. Das heißt, es tut sich etwas beim Schließen der Lohnschere, aber nicht in dem Tempo, wie wir uns das als Frauenpolitikerinnen wünschen würden.

Ich glaube, sagen zu können, dass es auf der einen Seite die typischen Frauen­branchen, die eher nicht so hoch entlohnt werden wie die typischen Männerbranchen, sind, die ein Grund für die Gehaltsunterschiede sind, dass es auf der anderen Seite immer noch Vereinbarkeitsfragen von Beruf und Familie sind, dass es immer noch zu wenige Frauen in Führungspositionen gibt und dass all dies zusammen in Österreich diesen enormen Einkommensunterschied ausmacht.

Woran müssen wir arbeiten? – Die 300 Millionen € für Kindergärten und Kinder­betreuungseinrichtungen, die zusätzlichen 400 Millionen € für ganztägige Schulen sind ein ganz, ganz großer Schritt, die Vereinbarkeitsfrage für Mütter und Väter besser gestalten zu können, denn nur, wenn noch mehr Frauen Vollzeit in gewissen Branchen arbeiten, in der Technik vor allem, in den MINT-Fächern, wird es besser werden. Auch in Schulen werbe ich ja dafür, dass nicht wieder nur die typischen Berufe gewählt


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werden, die schlecht entlohnt sind, sondern dass in höheren Entlohnungsbereichen auch mehr Frauen tätig sind. Nur so, wenn dort mehr Frauen tätig sind, können wir bewerben, dass mehr Frauen Karrieremöglichkeiten haben. Dann kann man natürlich auch die Verdienstmöglichkeiten besser steuern.

Wenn das Gleichgewicht auch insofern hergestellt wird, dass mehr Männer Familien­arbeit leisten, könnten mehr Frauen in ihren Bereichen arbeiten und sich mehr und öfter weiterentwickeln. So würde sich die Lohnschere wahrscheinlich – erste Schritte, wie gesagt, sind gesetzt – noch schneller schließen können.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Wurm.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Wie Sie schon erwähnt haben, Frau Bun­desministerin, kommt es ja sehr darauf an, in welcher Branche eine Frau arbeitet. Sie haben in Ihrer Ministerinnenzeit schon viele Maßnahmen und Aktivitäten gesetzt, um jungen Frauen die Berufswahl zu erleichtern. Wir haben seit 2011, also seit drei Jahren, ein Einkommenstransparenz-Gesetz, Sie haben die Initiativen im Parlament gesetzt.

Jetzt die Frage an Sie: Wie beurteilen Sie dieses Instrument? Ist an eine Weiter­entwicklung dieses Einkommenstransparenz-Gesetzes gedacht?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Mittlerweile ist es so, Frau Abgeordnete, dass zirka 5 000 Unternehmen, sprich 40 Prozent aller unselbständig Erwerbstätigen, von diesen Einkommensberichten erfasst sind, die im Einkommenstransparenz-Gesetz geregelt sind, und dass es jetzt an der Zeit ist – das haben wir auch vereinbart –, eine erste Nachschau zu halten, wie diese Instrumente wirken. Daher habe ich mit den Sozialpartnern vereinbart, dass wir eine Evaluierung in Auftrag geben. Dieser Prozess läuft aktuell. Wir sind gerade dabei, die Bestbieter aus­zusuchen, um dann herauszufinden, welchen Hebel es zusätzlich braucht, damit Einkommenstransparenz nicht nur die Einkommensberichte betreffend herrscht, son­dern wir überprüfen ja auch die Gehaltsangaben in Stelleninseraten, ob da nächste Schritte notwendig sind.

Es war uns allen bewusst, dass dies nicht gleich zu Beginn das Allheilmittel sein kann, aber dass wir jetzt nachschauen müssen, wo wir ansetzen müssen, damit wirklich alle diese Einkommensberichte machen und wir sie vielleicht insofern noch verbessern, als sie nachgeschärft werden.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Gartelgruber.

 


Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Minister! Sie haben es heute ja schon in der Beantwortung der Frage der Kollegin Wurm angesprochen: Die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern sind weiter eklatant. Nicht nur die Berufswahl, sondern natürlich auch die Unterbrechungen während der Karenzzeit oder Pflegezeit machen diese eklatanten Unterschiede aus.

Ich habe heute den Medien entnommen, es gibt auch schon wieder Probleme dahin gehend, dass Frauen in frauentypischen Berufen gesucht werden, sprich Friseurin. Also da ist wieder eine Gegenentwicklung bemerkbar. Das widerspricht sich eigentlich, denn wir brauchen Friseurinnen. Diese werden jetzt in Wien gesucht. Auf der anderen Seite ist es natürlich notwendig, dass Frauen nicht nur in frauentypischen Berufen wie Friseurin oder Kindergartenpädagogin arbeiten, die ja meines Erachtens auch viel zu wenig für ihre Leistung honoriert werden, und trotzdem ändert sich nichts an der Situation von Frauen.


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Jetzt meine Frage: Welche Maßnahmen möchten Sie setzen, um Frauen wirklich effek­tive Verbesserungen zu ermöglichen? – Ich glaube, ein Girls’ Day alleine ist zu wenig.

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Ich schätze den Girls’ Day sehr, Frau Abgeordnete. Der Herr Arbeits- und Sozialminister veran­staltet jedes Jahr auch den Boys’ Day. Das heißt, es geht nicht darum, ob man wieder mehr Frauen für frauentypische Berufe sucht. Ich hoffe, dass Berufe für Männer und Frauen, für Frauen und Männer im Allgemeinen gleichermaßen zugänglich sind. Mehr Friseure wären ja in dem Fall auch nicht schlecht.

Aber um auf Ihre Frage zurückzukommen: Wir haben begonnen, auch in der Berufs- und Bildungsorientierung in den Schulen mehr Geschlechtersensibilität herein­zu­bekommen, das heißt, auch schon in den Schulen genau darauf zu schauen, wie wir Mädchen und Burschen vielleicht unterschiedlich ansprechen müssen, um schon bei diesen Orientierungsgesprächen diese untypische Berufswahl zu bewerben. Genau diese Fächer in den Naturwissenschaften, die wir ja auch anbieten, und danach die Lehrstellen, sollen bei der Wahl der Lehrstellen für Mädchen dann schon atypisch sein.

Ich unterstütze – ich glaube, im Wert von einigen hunderttausend Euro – viele Projekte, „Roberta“ und „Robina“ zum Beispiel, wo wir schon Volksschülerinnen für Technik begeistern können und so früh wie möglich beginnen, Mädchen auch für andere Bereiche und Burschen für Sozialbereiche zu interessieren. Das ist der Ansatz.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen damit zur 8. Anfrage, 53/M, des Herrn Ab­geordneten El Habbassi. – Bitte.

 


Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich bin mir sicher, dass hier im Hohen Haus Common Sense darüber herrscht, dass es unser Ziel ist, junge Menschen mehr für Politik zu interessieren. Manches liegt dabei an uns selbst, Stichwort „politischer Stil“ (Abg. Kickl: Max Krauss zum Beispiel!), aber für manches kann auch in der Schule der Grundstein gelegt werden. Dazu haben wir im Regierungsübereinkommen festgehalten, dass Politische Bildung als Pflichtmodul ab der 6. Schulstufe verankert werden soll und weiter, dass schulautonom auch eine Führung eines eigenen Unterrichtsgegenstandes möglich ist. Die Idee ist, junge Menschen sollen auf das gesellschaftliche und politische Leben vorbereitet werden.

Meine Frage lautet:

53/M

„Wann werden Sie die im Regierungsübereinkommen vereinbarten Maßnahmen wie etwa Verankerung der Politischen Bildung als Pflichtmodul umsetzen, um junge Menschen in der Schule stärker für politische Vorgänge zu interessieren?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Ab­geordneter! Zunächst möchte ich festhalten, dass in der Neuen Mittelschule in der 7. Schulstufe die verbindliche Übung Berufs  – Entschuldigen Sie. Jetzt habe ich Politische Bildung mit Berufsorientierung verwechselt.

Pflichtmodul Politische Bildung. Wir arbeiten in einer Arbeitsgruppe daran und sind fast fertig, dieses Pflichtmodul auch mit einem Beirat zu versehen, denn Politische Bildung ist ja nicht nur Staatsbürger-, Staatsbürgerinnenkunde, sondern viel mehr, Politische Bildung ist auch Umwelterziehung, Politische Bildung ist Menschenrechtsbildung. Politische Bildung ist nicht nur Farbenlehre der Parteien, da sind wir uns, glaube ich,


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einig, sondern: Was alles kann ein gutes, ein gesundes Demokratieverständnis von jungen Menschen fördern und dafür förderlich sein?

Genau dazu habe ich auch einen ExpertInnenbeirat beigezogen. Dieser wird am 3. November, also demnächst, tagen, mich beraten und dann werde ich sofort zum Koalitionspartner gehen, um für das nächste Schuljahr – ich hoffe, dass wir dann zeitgerecht auch alle Fristen einhalten können – dieses Pflichtmodul auch anbieten zu können. Wir arbeiten da mit Hochdruck.

Entschuldigen Sie noch einmal, dass ich vorhin Politische Bildung kurz mit der Berufsorientierung verwechselt hatte.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter El Habbassi.

 


Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Vereinbart ist auch eine generelle Verankerung beziehungsweise Einführung von SchülerInnenparlamenten auf Landes- und Bundesebene, und daher die Frage:

Sind Sie mit der gesetzlichen Schülervertretung, sprich der Bundesschülervertretung, schon in Kontakt hinsichtlich der Umsetzung dieses Vorhabens?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Bei den drei bis vier Malen, in denen ich heuer die BundesschülerInnenvertretung getroffen habe, wurden eher Fragen zur Reifeprüfung Neu und Probleme, die wir auch zu bewältigen hatten, thematisiert. Gerade diese Woche hat es wieder ein Treffen gegeben, und betreffend die Reifeprüfung Neu für alle AHS-Standorte ist alles sicher. Ich glaube, dass wir die BundesschülerInnenvertretung überzeugen konnten und dass wir jetzt so weit sind, dass wir uns bei unseren nächsten Treffen sicher auch anderen Themen, wie dem von Ihnen angesprochenen, widmen können.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 9. Anfrage, 57/M, des Abgeordneten Mag. Hauser. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Minister! Frau Minister, Sie wissen, dass der Rechnungshof einen um­fassenden Bericht zum Modellversuch der Neuen Mittelschule erstellt hat, den wir ja unter anderem auch sehr umfassend im Rechnungshofausschuss unter Anwesenheit des Herrn Rechnungshofpräsidenten diskutiert haben. Unter anderem hat der Rech­nungshof in diesem Bericht festgestellt und das auch sehr kritisch angemerkt, dass Sie versucht haben oder dass das Bildungsministerium versucht hat, die Neue Mittelschule im Schuljahr 2012/2013 im Regelschulwesen flächendeckend umzusetzen, ohne die Ergebnisse der Evaluierung der Neuen Mittelschule zu kennen.

Der Rechnungshof hat weiter festgestellt, dass wichtige Entscheidungsgrundlagen für diese weitreichende schulpolitische Fragestellung gefehlt haben, da man die Ergeb­nisse der Evaluierung nicht gekannt hat. Das heißt also, das Ministerium hat, ohne die Ergebnisse der Evaluierung zu kennen, die Neue Mittelschule forciert und umgesetzt. Sie sagen, Sie evaluieren derzeit und das Ergebnis soll 2015 vorliegen.

Meine Frage lautet:

57/M

„Sollte die Evaluierung der Neuen Mittelschule ein ähnlich schlechtes Ergebnis wie jenes bei den Bildungsstandardtests „8. Schulstufe/Englisch“ bei den NMS ergeben, wird dann das gescheiterte sozialistische Prestigeprojekt „NMS“ trotzdem fortgesetzt werden?“

 



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Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Zunächst möchte ich zur Aufklärung sagen, dass wir, ich als Mitglied der Bundesregierung, einstimmig beschlossen haben, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen und die Neue Mittelschule ins Regelschulwesen zu bringen. Das wurde hier auch mehrheitlich beschlossen, damals war ich noch nicht Bildungsministerin. Ich halte nichts von Vorverurteilungen, solange nicht die Evaluierung dieser Standorte, die über vier Jahre beobachtet wurden, vorliegt, und daher werde ich dazu jetzt keine Entscheidung treffen, sondern die Evaluierung abwarten. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Hauser.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Minister, Sie haben aber trotzdem, ohne die Ergebnisse der Evaluierung zu kennen, also ohne zu wissen, ob die Neue Mittelschule tatsächlich etwas bringt, wo die Stärken sind, dieses Schulmodell forciert. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht unter anderem auch festgehalten, dass im Zeitraum 2008/2009 bis 2011/2012 immerhin 114 Millionen € für diese Modellversuche zur Neuen Mittelschule ausgegeben wurden, obwohl, und das wissen wir, im Bil­dungsministerium hinten und vorne das Geld fehlt.

Und eines hat der Rechnungshof in seinem Prüfbericht auch festgehalten, nämlich die Lehrerkosten pro Schüler. Diese liegen in der Neuen Mittelschule bei 7 200 €, in der Hauptschule liegen diese Kosten bei 6 600 € und in der AHS-Unterstufe bei nur 4 700 €.

Deshalb also meine Zusatzfrage:

Die AHS-Unterstufe ist ja tatsächlich bewährt, das Gymnasium ist eine bewährte Schulform, ein bewährter Schultyp. Wollen Sie trotzdem das Gymnasium abschaffen und eine gemeinsame Schule der Zehn- bis 14-Jährigen einführen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass wir in der Geschäftsordnung kurze und konkrete Fragen vereinbart haben! (Abg. Kickl: Aber es war wichtig! – Abg. Kitzmüller: Und konkrete Antworten vor allem!)

Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Ja, Herr Abgeordneter Hauser, als Mitglied der Bundesregierung haben wir einstimmig be­schlos­sen, die Neue Mittelschule ins Regelschulwesen zu bringen. Ja, der Nationalrat hat hier mehrheitlich beschlossen, dass diese Schulform zur Regelschule wird. Bisweilen gibt es 1 072 Neue-Mittelschule-Standorte, im Schuljahr 2018/19 werden wir so weit sein, dass alle Hauptschulen Neue Mittelschulen sein werden. Ob sich bis dahin etwas ergibt mit den AHS-Standorten (Abg. Hauser: Gymnasien, AHS!) – ich werde natürlich auf Ihre Frage eingehen, weil es eine Frage war, ganz am Schluss war es der Teil einer Frage –, wird sich weisen, ob die Bildungsreformkommission zur Auffassung gelangt, als ersten Schritt Bildungsregionen einzurichten – wie auch immer, ich bin hier für alle Gespräche offen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Töchterle.

 


Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Minister, eine Qualitätsmaß­nahme in der Neuen Mittelschule ist der Einsatz von AHS-Lehrerinnen und -Lehrern, die derzeit in dieser Doppelbesetzung nur in den Hauptfächern möglich ist. Das Regierungsprogramm sieht hier eine Flexibilisierung vor, auch für andere Fächer.


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Meine Frage lautet: Bis wann wollen Sie das umsetzen? Ist daran gedacht, diesen Einsatz auch über diese Doppelbesetzung hinaus zu forcieren?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Ab­geordneter Töchterle, ich möchte darauf hinweisen, dass es nicht nur AHS-Lehrer, sondern auch BHS-Lehrer und -Lehrerinnen sind, die quasi an Neue-Mittelschule-Standorte gehen, um für eine gute Mischung in der Doppelbesetzung im Teamteaching zu sorgen. Festhalten möchte ich auch, dass mehr BHS-Lehrer dazu bereit sind als AHS-Lehrer. Die Gründe dafür zu erforschen, was AHS-Kolleginnen und -Kollegen mehr hindert als BHS-Kollegen und -Kolleginnen, das wäre das eine, und das liegt mir natürlich am Herzen. Zum anderen sind wir gerade in der Vorbereitung, dass man die Doppelbesetzungen mit der Gesamtevaluierung mitevaluiert, um zu sehen, wie sich das bewährt hat.

Ich bin auch der Auffassung, dass es sehr schwer ist, mindestens eine Stunde am Stammstandort unterrichten zu müssen und dann vielleicht an drei, vier Mittelschule-Standorten einige wenige Stunden zu absolvieren, und dass wir daran arbeiten sollten. Nach wie vor bin ich aber der Auffassung, dass es guttut, beide Typen sozusagen zu vereinheitlichen, bis alle Lehrer und Lehrerinnen neu ausgebildet sind, denn dann wird sich diese Frage ohnehin nicht mehr stellen. Wir wollen diese Doppelbesetzungen aber auch weiterhin forcieren, obwohl sich die Frage des Sinns natürlich schon stellt. Ob sie bei Kleinst- und Kleingruppen aufrechtzuerhalten sind, wird ebenfalls die Evaluierung zeigen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zur 10. Anfrage, 59/M, jener der Frau Abgeordneten Mag. Aslan. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:

59/M

„Ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Lohnunterschiedes zwischen Männern und Frauen ist die Herstellung von Transparenz in Form von Einkommensberichten. – Bis wann wird das Gleichbehandlungsgesetz dahin gehend verschärft, dass Betriebe bereits ab 25 MitarbeiterInnen einen Einkommensbericht vorlegen müssen, sich nicht auf Verschwiegenheitsverpflichtungen berufen können und die Nichtvorlage von Berichten sanktioniert wird?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Ab­geordnete, jetzt haben wir die Vereinbarung für die Berichte bei einer Größe von 150 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, ich habe aber nie einen Hehl daraus gemacht, dass es mir auch wichtig wäre, dass auch kleinere Einheiten Einkommensberichte erstellen müssen. Wir werden uns das jetzt im Zuge dieser Evaluierung, die mit den Sozialpartnerpräsidenten im Übrigen vereinbart ist – ich habe es heute schon er­wähnt –, anschauen.

Das Argument bei 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war immer, wie sehr man hier noch anonymisiert Gehaltsgruppen darstellen kann, da man in Klein- und Mittel­betrieben genau weiß, wer sich in welcher Verwendungsgruppe befindet.

Ich wäre auch für volle Transparenz, das ist meine persönliche Einstellung. Diese Transparenz durchzusetzen, wird wohl auch in nächster Zeit noch nicht an der Tages-


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ordnung sein, aber die Evaluierung wird zeigen, ob für die kleineren Einheiten das eine oder andere drinnen ist. Davon bin ich keine Feindin, sondern eine Freundin.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Aslan.

 


Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Wird es Verbesserungen bezüglich der Einkommensberichte geben, und wenn ja, welche?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Hier liegt mir sehr am Herzen, dass wir Gehaltsbestandteile mit aufnehmen, dass wir nicht nur die Gehälter in den Verwendungsgruppen vergleichen, sondern auch Zuschläge und Über­stunden. Ich glaube, daraus kann man noch viel mehr ablesen als jetzt, und das werde ich mit der Evaluierung – da sind die Sozialpartner auch einverstanden – in Auftrag geben. Hier wird es in Zukunft genauere Ergebnisse bei den Einkommensberichten geben.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hell.

 


Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin, es wur­den in den letzten Jahren wichtige Instrumente geschaffen, um die Lohnschere zu schließen. Sie haben bereits ausgeführt, dass es zu Evaluierungen kommen wird.

Werden diese Evaluierungen auch das Instrument der Einkommenstransparenz im Bereich der verpflichtenden Gehaltsangaben bei Stelleninseraten erfassen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Ab­geordneter! Dieser wichtige Bereich wird mit eingeschlossen sein. Ich kann erfreut sagen: Es gibt immer wieder Stichproben in den Wochenendausgaben von Zeitungen, aber auch bei Internet-Angeboten für Stelleninserate, ob diese Gehaltsangaben gemacht werden, und sie werden zu zirka 90 Prozent gemacht. Das ist ein erfreuliches Ergebnis!

Nichtsdestotrotz glaube ich, dass man bezüglich dieser Angaben noch nachschärfen und nicht nur den Kollektivvertragslohn mit der Bereitschaft zur Überzahlung angeben, sondern genauere Angaben machen könnte. Das wird auch in diese Evaluierung aufgenommen werden, und ich hoffe doch, dass wir dadurch einen nächsten Fort­schrittsbericht erhalten und dann einige Veränderungen vornehmen können.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Aubauer.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Für uns ist wichtig, dass Frauen im Alter besser abgesichert werden. Kindererziehung soll sich nicht nachteilig auf die Pension auswirken. Daher wünschen wir uns ein verpflichtendes Pensionssplitting für die ersten vier Jahre jedes Kindes. Das bedeutet, dass die Gutschriften, die während der Kindererziehung anfallen, zwischen den Partnern geteilt werden. Das wäre derzeit schon möglich, wird aber kaum in Anspruch genommen, daher wäre hier wohl eine automatische Aufteilung sinnvoll.

Frau Minister! Wie sehen Sie das? Wann können wir damit rechnen, dass wir ein automatisches Pensionssplitting und damit Verbesserungen für die Frauen haben werden?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Ich mache kein Hehl daraus, Frau Abgeordnete, dass ich für die freiwillige Variante auch weiterhin


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 37

eintreten werde. Wenn an mich andere Vorschläge herangetragen werden, bin ich gerne bereit, sie zu diskutieren. Aber ich bin überzeugt davon, dass Paare sich das selbst ausmachen können und keine Verpflichtung für ein automatisches Pensions­splitting brauchen. – Das heißt, diese Frage stellt sich im Moment für mich nicht.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur 11. Anfrage, das ist die der Ab­geordneten Gessl-Ranftl. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Erwachsenenbildung ist ein Erfolgsmodell, das vor Kurzem im Ministerrat um drei Jahre verlängert worden ist. Man kann sagen, diese Linie wird konsequent von der Regierung fortgesetzt.

Meine Frage:

51/M

„Zurzeit wird die Initiative Erwachsenenbildung für die nächsten drei Jahre verlängert. – Wie sind die Eckpunkte dieses Projektes?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Abgeordnete! Ich bin sehr froh, dass diese Frage nicht nur gestellt wird, sondern dass ich hier auch über Fortschritte berichten kann. Es ist nicht so, dass wir die Mittel für Bund und Länder gleich halten können. Nein, vielmehr bekommen wir durch die Verdoppelung der ESF-Mittel auch mehr Mittel zur Verfügung, insgesamt nämlich 75 Millionen € für die Initiative Erwachsenenbildung, die daraus besteht, Erwachsenen ein Mindestmaß an Basisbildung zukommen zu lassen: Es können Kulturtechniken in Kursen erworben werden, und ein Teil der Erwachsenen kann Pflichtschulabschlüsse nachholen.

Das heißt, zu dem gleichbleibenden Mitteleinsatz von zirka 27 Millionen € für drei Jahre von Bundesseite, also jeweils 9 Millionen pro Jahr, und den 27 Millionen € von den Ländern sind zusätzlich 21 Millionen aus der EU dazugekommen. Wir können also nicht, wie in der Vergangenheit, ungefähr 13 600 Erwachsenen diese Initiative zukom­men lassen, sondern zirka 20 000 Erwachsenen, und darüber freue ich mich sehr! (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Frau Ministerin, Sie haben nun sehr genau diese Eckpunkte erläutert.

Mich würde aber noch interessieren: Wer profitiert eigentlich von dieser Initiative Erwachsenenbildung?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Von allen Teilnehmern erwerben zirka 60 Prozent Frauen und 40 Prozent Männer die Basis­bildung und Pflichtschulabschlüsse über diese Initiative. Bei der bisherigen Teilnehmer­zahl von 13 600 war es in etwa halbe-halbe: 6 300 Menschen erwarben Basisbildung und 6 800 Menschen holten den Pflichtschulabschluss nach. Das Verhältnis war also zirka 50 : 50.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen damit zur 12. Anfrage, das ist die der Frau Abgeordneten Schittenhelm. – Bitte, Frau


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Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Der Gehaltsrechner, den Sie im Jahr 2011 eingeführt haben, war als Maßnahme gedacht, die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu re­duzieren beziehungsweise dieser Tendenz entgegenzuwirken.

Meine Frage:

54/M

„Welche Verbesserungen hat der Gehaltsrechner seit seiner Einführung tatsächlich für die Frauen in Österreich gebracht?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Ab­geordnete! Jetzt könnte ich es mir leicht machen und sagen: Wir sind zwei Tage besser geworden. – Das wird aber nicht der einzige Grund dafür sein, dass wir diesen Gehaltsrechner anbieten, den wir schon einmal adaptiert haben, damit neueste Zahlen, Daten und Fakten abrufbar sind. Mich kostet das jedes Jahr etliche tausend Euro, aber das ist es total wert! 1,3 Millionen Frauen und Männer haben schon nachgeschaut, und zwar zu 60 Prozent Frauen und zu 40 Prozent Männer.

Das Projekt war nie anders gedacht, als eine von vielen Maßnahmen – wie die Behand­lung von Vereinbarkeitsfragen, Millionen für Kinderbetreuung und für die ganztägige Schule – zum Schließen der Einkommensschere zu sein. Es dient zur Bewusstseinsbildung, damit man nachschauen kann, ob man in dem Bereich, wo man arbeitet, richtig eingestuft ist oder ob man mehr verlangen kann.

Dabei geht es auch ums Einsteigen und sogar um die Zeit davor, wenn man noch studiert. Man kann nachsehen, was einen erwartet, wenn man diesen oder jenen Beruf ergreifen möchte.

Ich hoffe, dass recht viele von den 1,3 Millionen sich getraut haben, in der Zwischen­zeit bei Gehaltsverhandlungen auch das Wort zu ergreifen und zu sagen: Ich bin zu gering eingestuft! Gebt mir mehr!

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Frau Bundesministerin, Geschlechter-Stereotypen spielen in der Arbeitswelt – das wurde heute schon gesagt – eine maß­gebliche Rolle. Frauen werden eher dem sozialen Arbeitsbereich zugeteilt und sind dann auch dort beschäftigt, Männer arbeiten eher in den technischen Bereichen. Bei den Frauenberufen ist Qualifikation gegeben, aber wir sehen auch, dass die Arbeit mit Menschen und für Menschen wesentlich geringer entlohnt wird als jene im technischen Bereich, also an Maschinen und Geräten.

Daher meine Frage: Welche Maßnahmen wurden schon gesetzt – ich weiß, dass schon einige gesetzt worden sind – und welche wollen wir noch setzen, um Frauen und Mädchen verstärkt für die technischen Berufe zu interessieren? Wichtig dabei ist, auf diese Weise auch eine Neubewertung der Arbeit vorzunehmen, damit wir auch in Zukunft sagen können: Gleicher Lohn bei gleichwertiger Arbeit!

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Natürlich wird es wieder ein Bündel an Maßnahmen geben.

Eine Neuigkeit, über die ich jetzt berichten kann: Wir planen einen „Girls‘ Day Mini“. Wir wollen auch in den Kindergärten schon damit anfangen, uns mit der Frage zu befas-


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sen, wie kleine und junge Mädchen für den Bereich Technik interessiert werden können. Es gibt viele Projekte, die ich fördere, schon im Volksschulbereich, aber auch in der Mittelstufe. Diese werden fortgesetzt. Das reicht bis hin zu der Datenbank „Mädchen und Frauen in die Technik“, die wir gerade zusammenführen: Es gibt fast 400 Anmeldungen, und die Daten werden jetzt gebündelt. Zu Beginn des nächsten Jahres werden die Ergebnisse präsentiert und vorgestellt und daraus Best-Practice-Beispiele und Projekte abgeleitet.

Es gibt aber auch Zusammenarbeit mit den Bundesländern: Zum Beispiel gibt es in Niederösterreich, woher wir beide stammen, schon gute Initiativen. Diese werden ausgerollt auf das ganze Bundesland. Es gibt Talente-Checks, welche auch die Fragen behandeln: Wie kann ich mich für atypische Bereiche interessieren? Wir kann ich überhaupt erkennen, wofür ich mich gut beziehungsweise weniger gut eigne?

Ich glaube, wenn wir das gut bewerben, dann werden wir in den nächsten Jahren – so hoffe ich doch – mehr Mädchen in technische Berufe bekommen.

 


Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Frau Bundesministerin. Alle Anfragen sind zum Aufruf gelangt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich erkläre damit die Fragestunde für beendet.

10.08.03Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014) (319 d.B.)

Ausschuss für Sportangelegenheiten:

Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 geändert wird (320 d.B.)

*****

10.08.32Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2078/AB

 


Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 2078/AB der Anfrage 2182/J der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International AG durch den Herrn Bundesminister für Finanzen abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Er­ledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.


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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 7, 8 und 9 sowie 10 bis 15 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108 Minuten, FPÖ 100, Grüne 84 sowie Stronach und NEOS je 44 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit einstimmig angenommen.

10.10.201. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Heinz-Christian Strache, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Dr. Matt­hias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungs­gesetz 1975) geändert wird (719/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster erhält Herr Klubobmann Mag. Schieder das Wort. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


10.11.07

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema „Reform der Untersuchungsausschüsse“ ist in den letzten Tagen in den Medien und in den Meldungen der einzelnen Politiker mit einigen Superlativen wie „Durchbruch“, „historischer Tag“, „großer Tag“, „guter Tag für den Parlamentarismus“ bedacht worden. – Mit welcher Bezeichnung auch immer man dieses Thema einordnen will: Jedenfalls ist das eine Bereicherung und eine notwen­dige und richtige Weiterentwicklung der parlamentarischen Demokratie.

Wir haben am Anfang dieser Legislaturperiode vor ungefähr einem Jahr, als die gesamten Anfangsbeschlüsse gefasst wurden, auch eine Diskussion darüber geführt: Wie können wir das Parlament lebhaft, interessant, aber gleichzeitig auch zielgerichtet gestalten? Wie können wir versuchen, einen neuen Parlamentarismus zu leben und ihn auch in Strukturen umzusetzen?

Die Diskussionen und die Reform der Untersuchungsausschussregelungen, vom Min­derheitsrecht bis hin zu der Frage, wie die Abläufe im Untersuchungsausschuss selbst fair und besser gestaltet werden können, sind in diesem Zusammenhang ein wesent­licher Punkt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 41

Ich sage das auch deshalb, weil ich auch für meine Fraktion und für meine Partei, die SPÖ, in Anspruch nehme, dass wir uns am Anfang dieses Prozesses zu diesem Reformweg bekannt haben und dass wir mit der jetzigen Gesetzesvorlage auch Wort gehalten haben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die drei Gesetze, die vorliegen, beinhalten im Wesentlichen ein Minderheitsrecht: Ein Viertel der Abgeordneten dieses Hauses können einen Untersuchungsausschuss beantragen, sie können das Thema und die wesentlichen Eckpunkte des Ablaufes festlegen. Mit Beweisbeschlüssen können sie festlegen, welche Akten vorzulegen sind und welche Personen als Auskunftspersonen zu laden und zu befragen sind.

Wir haben aber gleichzeitig auch aus den Erfahrungen und den unterschiedlichen Sichtweisen der letzten Untersuchungsausschüsse gelernt und haben uns betreffend Weiterentwicklung der Verfahrensbestimmungen und des Ablaufs der Untersuchungs-ausschüsse in Zukunft auf wesentliche Punkte geeinigt, nämlich auf die Wahl eines abgeschlossenen, klar abgegrenzten Themas, auf eine zeitlich klare Vorgabe, wie lang ein Untersuchungsausschuss mit Verlängerungsmöglichkeit ablaufen kann, sowie auf ein zielgerichtetes Verfahren in der Befragung und in der Diskussion. Wir haben die Möglichkeiten eliminiert, dass es zu tribunalhaften Befragungen kommt, und darauf geachtet, dass der Untersuchungsausschuss dem dient, was auch das Ziel ist, nämlich der Wahrheit und der Verantwortung einen Schritt näher zu kommen.

Wir etablieren erstmalig hier im Haus eine Informationsordnung, die nicht nur für die Untersuchungsausschüsse, sondern auch für alle anderen Verfahren im Parlament wichtig ist. Damit nimmt das österreichische Parlament die Möglichkeit der Bewertung, ob ein Dokument oder ein Sachverhalt vertraulich, eingeschränkt geheim oder streng geheim ist, der Verwaltung zumindest zu einem Teil aus der Hand, denn am Schluss kann das österreichische Parlament entscheiden, welche Einstufung jedes Dokument zu haben hat. Selbstverständlich ist dessen Ersteinstufung von der Verwaltung vorzu­nehmen, und das ist auch sinnvoll so. Das, was in der Vergangenheit diskutiert wurde, nämlich dass ein Ministerium in Beachtung schutzwürdiger Interessen Akten ge­schwärzt hat und das Parlament der Auffassung war, dass mit geschwärzten Akten die Aufklärungsarbeit nicht durchzuführen ist, wird aber auf diese Weise in Zukunft kein Thema mehr sein, denn die Informationsordnung ermöglicht, dass in Zukunft unter Einhaltung dieser Regel auch dem Parlament alle Informationen zur Verfügung stehen werden.

Es wurde zwar länger diskutiert, trotzdem muss man sagen: Wir sind Vorreiter in Europa. Außer Deutschland kennt keine andere europäische Demokratie ähnliche Regelungen. Und ich würde sogar sagen: Unsere Regeln gehen in einzelnen Punkten sogar weiter als die deutschen Regeln.

Was in diesem Zusammenhang zusammenfassend und abschließend noch zu sagen ist:

Erstens spreche ich diesbezüglich Dank aus, denn das Verhandeln zwischen fünf Parlamentsparteien ist natürlich nicht leicht. Es gibt fünf verschiedene Interessen, fünf verschiedene Erfahrungen und fünf verschiedene Sichtweisen betreffend das Thema, und manchmal gibt es ja auch innerhalb der Fraktionen unterschiedliche Beurteilungen. Wir haben es aber geschafft, am Schluss einen Gesetzesvorschlag hier vorzulegen, von dem – leider hat das Team Stronach, wie ich glaube, nicht einmal den grund­sätzlichen Inhalt dieses Vorschlages ausreichend gewürdigt und verstanden! – alle fünf anderen Parteien durchaus sagen können: Es ist ein guter Entwurf.

Dafür danke ich auch den Verhandlern der verschiedenen Parteien, den Klubobleuten, den Kolleginnen und Kollegen von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS, den Kollegen Pilz,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 42

Brosz, Darmann, August Wöginger, Lopatka und Pendl, dass wir dieses Thema so gut voranbringen konnten.

Jetzt gilt es – das ist mein Wunsch und meine Hoffnung –, diese Regeln so mit Leben zu erfüllen, dass sie dem entsprechen, was wir uns wünschen, dass wir nämlich ein neues Parlament auch wirklich leben, in dem es in Zukunft Aufklärung statt Show und Problemlösungsansätze statt Skandalisierung gibt und in dem wir uns hart in der Sache, aber fair im Umgang auch an die Bereiche heranmachen, in welchen es Schwachstellen in dieser Republik und untersuchungswürdige Fragen gibt, um diese fair zu untersuchen.

Die Zielrichtung dabei soll stets sein, dass das Parlament kein Gericht beziehungs­weise Gerichtssaal ist, sondern dass das Parlament die politische Verantwortung zu klären hat, und zwar deshalb, damit es in Zukunft Erfahrungen gibt, mit deren Hilfe verhindert werden kann, dass Fehler noch einmal gemacht werden. Es soll dann möglich sein, dass wir, wenn wir Gesetze machen, auf die Fehler der Vergangenheit so reagieren, das es in Zukunft bessere Gesetze gibt.

Das ist die Idee von Untersuchungsausschüssen, und ich möchte in diesem Sinne sagen. Es liegt uns hier jedenfalls ein sehr, sehr guter Entwurf vor. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)

10.17


Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann Dr. Lopatka gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.17.55

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, der Untersuchungsausschuss ist ein Meilenstein im österreichischen Par­lamentarismus, das kann man durchaus sagen. Das wurde auch, teilweise sogar euphorisch, so kommentiert.

Ich bin diesbezüglich immer sehr vorsichtig und halte generell Euphorie für nicht angebracht. Aber bei einer nüchternen Analyse dessen, was hier vorliegt, komme ich auch zu einem positiven Ergebnis. Ich meine, wir sollten uns gemeinsam freuen, dass das, was in der letzten Legislaturperioden schon versucht wurde, jetzt möglich ist, und ich bedaure sehr, dass nicht alle Parteien dieser Regelung zustimmen! Diese hätte sich nämlich durchaus die Zustimmung aller hier im Parlament vertretenen Parteien verdient!

Was wollten wir? – Wenn die Minderheit dieses Recht bekommt, einen Untersuchungs­ausschuss einsetzen zu können – und dazu stehen wir –, dann müssen wir auf der anderen Seite natürlich alles tun, dass das Verfahren so verrechtlicht wird, dass, wenn ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, auch die Persönlichkeiten, die als Auskunftspersonen vor einem solchen Untersuchungsausschuss aussagen müssen, entsprechend geschützt werden.

Wir wollten bewusst diese Abkehr von einem Polittribunal und sehen jetzt in den Regelungen, die vorliegen, die Chance gegeben, dass wir tatsächlich eine neue Qualität für diese Untersuchungsausschüsse erreichen können.

Wir haben aber auch eine stärkere Verrechtlichung im Untersuchungsausschuss, wenn es darum geht, Streitigkeiten zwischen dem Parlament und der Regierung zu lösen. Der Verfassungsgerichtshof ist die Instanz, die da zum Zug kommt. Er genießt ja auch in der Öffentlichkeit das notwendige Vertrauen, wenn heikle, strittige Fragen zu lösen sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 43

Mir persönlich wäre es am liebsten gewesen, wenn den Vorsitz eine in der Verhand­lungs­führung erfahrene, rechtskundige Persönlichkeit, ein Verfahrensrichter, geführt hätte. Das war aber nicht möglich.

Ich bin mit der jetzigen Lösung durchaus auch zufrieden: dass den drei Präsidenten, die den Vorsitz führen werden, ein starker Verfahrensrichter zur Seite steht, der ent­sprechend zu hören ist, der die Erstbefragung macht, der am Ende die Befragung macht, der den Bericht entwerfen wird und der somit auch, was den Ablauf des Verfahrens betrifft, ein Garant dafür ist, dass hier rechtlich ordentlich gearbeitet wird. Trotzdem kann es zu Streitigkeiten kommen. Wenn der Weg zum Verfassungs­gerichts­hof gegangen wird, dann liegt hier auch erstmals ein klares Regelwerk vor, das dazu beitragen wird, dass dieses politische Hickhack, das Untersuchungsausschüsse in der Vergangenheit oft gekennzeichnet hat, meines Erachtens jetzt nicht mehr auf der Tagesordnung stehen wird.

Uns war wichtig, von vornherein klarzumachen – und das hat Kollege Schieder auch schon angesprochen –, dass Untersuchungsausschüsse zur Klärung der politischen Verantwortung oft zu einem Zeitpunkt einzusetzen sind, wo die Gerichte noch mitten in ihrer Arbeit sind, und dass diese in ihrer Arbeit nicht behindert werden. Wir haben daher auch einen Konsultationsmechanismus festgelegt, bei dem der/die Vorsitzende diese Konsultationen gemeinsam mit dem Verfahrensrichter zu führen hat, um Klarheit zu schaffen, wenn es um die Beweismittelbeschaffung geht, wenn es um Auskunfts­personen geht, sodass wir mit unserer Arbeit die Strafjustiz in ihrer Tätigkeit nicht behindern.

Es ist auch wichtig, dass der Untersuchungsausschuss kein Umschlagplatz für streng vertrauliche Unterlagen wird, wo insgesamt auch Staatsinteressen gefährdet werden können, auch das Leben einzelner Menschen, die in sehr heiklen Bereichen arbeiten, wenn streng vertrauliche Unterlagen plötzlich öffentlich werden. Uns wäre es daher sehr wichtig, auch hier zu einer Neuordnung zu kommen.

Das haben wir mit dieser nun vorliegenden Informationsordnung mit vier Vertraulich­keits­stufen geschafft, und in diesem Punkt – sehr eingeschränkt – halte ich die Durch­brechung der Immunität für gerechtfertigt. Das heißt, wenn ein Abgeordneter Ge­heimnis­verrat begeht, dann sind auch entsprechende strafrechtliche Konsequenzen möglich, die bisher ausgeschlossen waren.

Wir müssen hier überhaupt darauf achten, dass eine entsprechende Balance gegeben ist. Nämlich: Abgeordnete sollen keineswegs eingeschränkt sein, wenn es darum geht, Missstände aufzuklären. Doch Auskunftspersonen, die vor einem Untersuchungs­aus­schuss stehen, sollten aber auch nicht einem Abgeordneten gegenüberstehen, der tun und lassen kann, was er will. (Oh-Rufe des Abg. Kogler.)

Daher war es uns im eingeschränkten Fall der Verleumdung wichtig – Kollege Kogler, ich glaube, das werden Sie auch so sehen (Abg. Kogler: Ja, eh!) –, dass ein Ab­geordneter sich nicht hinter seiner Immunität verstecken kann, wenn er hier jemanden verleumdet. Daher war es uns wichtig, eingeschränkt  ich wiederhole: einge­schränkt –, dass die Immunität durchbrochen wird, wenn es um Verleumdung und um Geheimnisverrat geht. Diese punktuelle Einschränkung macht meines Erachtens durchaus Sinn.

Können wir also rundum zufrieden sein? – Ja, wir können zufrieden sein, aber ich werde erst dann wirklich zufrieden sein, wenn der Untersuchungsausschuss bei uns so arbeitet, wie es den deutschen Kollegen gelungen ist. Für mich ist Deutschland hier ein Vorbild, wo das Parlament mit dem Rechtsrahmen – der dem neuen Rechts­rahmen, den wir uns gegeben haben, sehr ähnlich ist (Abg. Brosz: Das kann man nur


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feststellen, wenn es im Fernsehen übertragen wird! – Zwischenruf des Abg. Neubauer– sehr verantwortungsvoll umgeht.

Da braucht es bei uns in manchen Bereichen einen Wandel in der politischen Kultur, und zwar: Der Untersuchungsausschuss sollte nicht die Skandalisierung des politischen Gegners im Blickpunkt haben, sondern die objektive Aufarbeitung von Missständen, um dann entsprechende politische Konsequenzen zu ziehen, um dann auch legistische Maßnahmen vorzunehmen, damit der Untersuchungsausschuss wertvolle Arbeit leistet. Es sollte nicht so sein, dass wir glauben, wir seien ein Ersatzstrafgericht. Nein, das sind wir in einem Untersuchungsausschuss ganz sicher nicht. Bei uns geht es um die politische Klärung und nicht um strafrechtliche Verfolgung. Dazu sind die Justizbehörden viel besser berufen.

Ich vertraue darauf, dass wir – so wie es uns bei den Verhandlungen gelungen ist – das gesamtstaatliche Interesse im Blickpunkt behalten und dass wir das auch schaffen, wenn der Untersuchungsausschuss dann arbeitet. Ich gehe davon aus, dass aufgrund der neuen Rechtslage die Oppositionsparteien diese Möglichkeit natürlich nützen werden – ihr gutes Recht –, aber das Entscheidende ist, dass es uns hier als Par­lament dann gelingt, dieses Instrument richtig einzusetzen. Wenn das gelingt, hat nicht nur das Parlament gewonnen, sondern auch Österreich. Das sollte unser gemein­sames Interesse sein! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen).

10.25


Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann Strache ist als Nächster zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


10.25.52

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, gut Ding braucht Weile, und ein altes Sprichwort sagt: Was lange währt, wird endlich gut! Vor nahezu sechs Jahren gab es das Regierungsversprechen vonseiten der SPÖ und der ÖVP, mit einem gemeinsamen Antrag ein Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu schaf­fen. Lange hat es gedauert, viele Diskussionen hat es gegeben, und wenn vonseiten der österreichischen Bevölkerung nicht mit Unterschriften und Petitionen massiv Druck erzeugt worden wäre – und da sage ich der österreichischen Bevöl­kerung, die hier Druck aufgebaut hat, auch Danke (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hable) –, dann wären wir wahrscheinlich heute nicht da, wo wir im positiven Sinn angekommen sind, nämlich endlich bei der Schaffung eines Minderheitsrechts auf Einsetzung eines Untersuchungsausschuss.

Die ureigenste Aufgabe des Parlaments ist natürlich, Aufklärung und Kontrolle hier im Hohen Haus sicherzustellen, und um diese Aufklärung und Kontrolle geht es. Es ist auch gut und richtig, dass das Parlament sich das nicht aus der Hand hat nehmen lassen. Immer wieder werden Gerichte bemüht – ja, Gerichte arbeiten hervorragend –, aber selbstverständlich haben auch die Parlamentarier hier im Bereich der Kontrolle eine Verantwortung, denn Macht braucht Kontrolle, und genau das stellen wir hier jetzt auch parlamentarisch sicher. (Beifall bei der FPÖ.)

Besonders wichtig ist es, dass diese parlamentarische Kontrolle und Aufklärungsmög­lichkeit durch die Minderheit sicherzustellen ist – ein Viertel der Abgeordneten kann einen Untersuchungsausschuss verlangen, und aufgrund der Stärkeverhältnisse, aufgrund der letzten demokratischen Wahl ergibt sich eben auch eine gewisse Kraft der Opposition. 46 Abgeordnete braucht es, um einen Untersuchungsausschuss sicher­zustellen, 40 davon kann die Freiheitliche Partei einbringen. Das heißt, das ist


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ein ganz wichtiger Faktor, damit wir sicherstellen, dass es zu einem Untersuchungs­ausschuss kommen kann.

Ich hoffe, dass in Zukunft auch die Regierungsparteien bei der Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses kooperativ mithelfen, denn verhindern können sie den Unter­suchungsausschuss ohnehin nicht mehr, was gut ist. Es gibt eben keine Mehrheiten, die hier das tun können, was wir in den letzten Jahren erlebt haben, nämlich Unter­suchungen zu torpedieren und zu verhindern.

Mein Dank gilt aber allen Verhandlern aller Parteien – es wurde hier letztlich aus­gezeichnet und ehrlich miteinander umgegangen, das muss man gegenüber allen Parteien betonen –, natürlich auch den Mitarbeitern der Parlamentsdirektion, die Heraus­ragendes geleistet haben, auch den Mitarbeitern aller Fraktionen, die sich hier eingebracht haben. Das zeigt, dass hier doch – bei allen ideologischen Unter­schieden – in der Sachfrage der Untersuchung einiges weitergegangen ist. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen).

Schade, dass das Team Stronach sich dem nicht anschließen konnte, denn was wäre sozusagen das Ergebnis, wären wir heute nicht hier angekommen? – Das Ergebnis wäre die weitere Verweigerung von Untersuchung, der alte Zustand, also mit Sicherheit eine Verschlechterung der Situation und nicht eine Verbesserung, wie wir sie heute haben.

Mit dieser Reform setzen wir natürlich auch einen Meilenstein für gelebten Parlamen­tarismus, denn der Nationalrat darf nicht bloß verwalten, er soll tatkräftig gestalten. Letztlich ist das auch ein wichtiges Signal, wobei wir noch lange nicht am Endpunkt angekommen sind. Das ist ein Anfang, ein weiterer Schritt, und wir sind noch lange nicht am Ende, denn natürlich müssen wir diese Demokratie weiter ausbauen.

Jetzt sind wir im Demokratiebereich der Untersuchung weitergekommen, müssen aber trotzdem den nächsten Schritt gehen, nämlich im Bereich der direkten Demokratie die Bürger mitsprechen lassen. (Beifall bei der FPÖ.) Diese dürfen wir nicht als Bittsteller behandeln und nur alle fünf Jahre ein Kreuzerl machen lassen, sondern jetzt ist es wichtig, den nächsten Schritt zu gehen, nämlich verbindliche direkte Demokratie auch leben zu können und den Bürgern eine mit Rechtssicherheit, mit verfassungs­recht­licher Sicherheit ausgestattete Möglichkeit dazu zu geben. Das ist unser erklärtes Ziel.

Vor dem Volk braucht sich da niemand zu fürchten, das Volk ist viel reifer und verant­wortungsbewusster, als manche das glauben, als manche Verweigerer der direkten Demokratie das glauben, und es wäre daher notwendig, hier endlich den Mut zusam­menzunehmen und den nächsten Schritt zu gehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich sind das auch, was die Verfahrens­regelungen betrifft, gute Regelungen. Der Untersuchungsgegenstand ist klar zu definieren, die zeitliche Eingrenzung ist gegeben, diese kann von der Minderheit um drei Monate, aber auch von der Mehrheit noch einmal um drei Monate verlängert werden, und das ist gut. Wir haben die Frage des Vorsitzes geregelt, dass die drei National­ratspräsidenten diesen führen, aber auch an Abgeordnete übertragen können. Das ist wichtig, denn damit bleibt auch die Vorsitzführung im Parlament und wird nicht ausgelagert; das ist ein ganz wichtiger Umstand, wenn es um das Selbstverständnis des Parlaments geht. Auch die Frage der Verfahrensrichter ist geklärt. Es wird ein emeritierter Richter die Erstbefragung von Auskunftspersonen vornehmen und beratend anwesend sein, und letztlich spielt er auch eine maßgebliche Rolle bei der Erstellung des Endberichts. Der Verfahrensanwalt wird die Interessen, Grund- und Persönlichkeitsrechte der Zeugen vertreten.


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So gesehen ist das ein gutes Gesamtpaket. Vielleicht wird es da oder dort noch Nachbesserungen geben, in der Realität werden wir vielleicht doch noch die eine oder andere Entwicklung mitnehmen, wo wir das eine oder andere verbessern können.

Betreffend die Frage der geheimen Unterlagen oder Akten bin ich gespannt, ob das funktionieren wird. Natürlich wissen wir aus der Vergangenheit beziehungsweise haben in der Vergangenheit immer wieder erlebt, dass geheime Akten der Öffentlichkeit anonym zugespielt und dann letztlich auch von Medien veröffentlicht worden sind. Wie man das in den Griff bekommen will, weiß ich nicht, aber das werden wir ja dann sehen, wenn die ersten Entwicklungen in diese Richtung stattfinden; da wird man sich dann vielleicht rechtzeitig Gedanken machen müssen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Strolz.)

10.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Klubvor­sitzende Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.

 


10.32.11

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren Abgeordnete! Für uns Grüne ist das heute ein sehr, sehr freudvoller Tag. Die Grünen sind sehr oft hier gestanden und haben Regierungs­parteien sehr heftig kritisiert, was die Nichtumsetzung des Versprechens betrifft, das 2009 gegeben worden ist. Erinnern Sie sich: Mit Unterschrift der damaligen Klub-obleute Kopf und Cap wurde dieses Minderheitsrecht zugesagt. Es hat bis zum heutigen Tag gedauert, bis ein entsprechender Antrag eingebracht worden ist.

Die Grünen haben aber schon sehr viel länger für diese Möglichkeit des Parlaments gekämpft, endlich Kontrolle auch im eigenen Haus leben zu können, nämlich fast 30 Jahre. Deswegen ist das für uns ein historischer Tag und eine historische Zäsur im Parlamentarismus. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)

Die Aufgaben des Parlaments sind Beschluss der Gesetze, Information der Bevöl-kerung, aber auch Kontrolle der Regierung. Sehr oft haben wir kritisiert, dass das österreichische Parlament dieses Selbstbewusstsein nicht hatte. Wir hatten einige sehr entwürdigende Situationen, in denen sich das Parlament in der Kontrollfrage selbst geknebelt hat. Die Regierungsparteien konnten Untersuchungsausschüssen mit Mehr-heitsbeschluss de facto eine Frist setzen, innerhalb derer sie ihre Arbeit beenden mussten, so dass nicht einmal Zeugenlisten fertig abgearbeitet werden konnten. Das war beim Bankenuntersuchungsausschuss 2008 und das war auch beim Unter-suchungsausschuss zur Klärung der Korruptionsverdachtsfälle so, auch da kam es de facto zu einer Amputation dieses Kontrollarmes des Parlaments. Das gehört jetzt der Vergangenheit an.

Ich möchte mich sehr herzlich bedanken, ich möchte mich auch bei der Bevölkerung bedanken, weil ich glaube, ohne die 250 000 Unterschriften für die Petition betreffend U-Ausschuss zur Hypo wäre der Druck niemals so stark gewesen, auch in den eigenen Reihen, dieses Minderheitsrecht jetzt tatsächlich einzuführen. Das hatte in der Bevöl­kerung auch wirklich eine hohe Emotionalität. An dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle, die sich damals für diese Unterschriften engagiert haben! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

Ich möchte mich aber auch sehr herzlich bedanken bei den Klubobleuten, ihren Mitar­beitern, den Verhandlern. Ich möchte mich sehr herzlich bedanken bei unseren Verhandlern, Dieter Brosz und Peter Pilz, bei unseren Mitarbeitern Robert Luschnik und Wolfgang Niklfeld. Ich glaube, ohne diese Zuarbeit und ohne die sehr präzise


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Unterstützung auch der Parlamentsdirektion wäre es sehr viel schwieriger gewesen. Man sieht, was in diesem Haus möglich ist, wenn an einem Strang gezogen wird.

Ich glaube, dass das ein Erfolgsmodell für die Zukunft werden könnte. Es muss nicht jedes Mal fünf Jahre dauern, bis ein Versprechen der Regierungsparteien eingelöst wird. Wir haben jetzt eine Reihe von Gesetzen de facto geschaffen – die gläsernen Partei­kassen, das Medientransparenzgesetz, jetzt Untersuchungsausschuss als Min­derheitsrecht –, die tatsächlich alle in eine bestimmte Richtung wirken, nämlich Macht­missbrauch und politische Korruption auch tatsächlich abzustellen.

Das ist aus meiner Sicht auch das, was die Bevölkerung davon hat, dass der Untersuchungsausschuss Minderheitsrecht wird: Er wird präventiv bereits wirken. Es werden Dinge, die es in der Vergangenheit gegeben hat – ich erinnere zum Beispiel an die Dinge rund um die BUWOG –, es werden bestimmte Fälle in der Verwaltung, in den politischen Funktionen einfach nicht mehr passieren, weil ein Minister jederzeit von einem Viertel der Abgeordneten hier im Haus befragt werden kann, hier zur Aufklärung beitragen muss. Es kann nie wieder passieren, dass ein Minister seine eigene Fraktion oder die Regierungsfraktion, mit der er in einer Koalition ist, de facto verpflichtet, ihn zu schützen. Das wird präventiv wirken. Machtmissbrauch, Steuergeldverschwendung und vor allem politische Korruption werden damit in Österreich schon sehr, sehr viel schwieriger möglich sein, und davon wird auch die Bevölkerung sehr, sehr viel haben. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)

In diesem Sinne gehen wir den Weg weiter, Österreich auch tatsächlich zu einer Avant­garde, was Kontrolle und Antikorruption betrifft, zu machen. Ich sehe es tatsächlich als historische Zäsur, das Parlament ist nun auf Augenhöhe mit der Regierung, und ich glaube, dass das auch bei den Regierungsfraktionen zu einem neuen Selbst­bewusst­sein gegenüber der Regierung führen wird. Vielleicht schaffen wir es auch, bei inhalt­lichen politischen Fragen sehr viel mehr an Verhandlungskompetenz ins Haus zu holen, sehr viele Gesetze hier selbständig zu erarbeiten und zu verbessern und ein bisschen wegzukommen von dem Vorwurf, das österreichische Parlament sei die verlängerte Werkbank der Regierung.

Das wäre auch mein dringender Wunsch für die Zukunft: dieses Modell herzunehmen und inhaltlich politisch sehr viel mehr ins Haus zu holen und sehr viel mehr Selbst­bewusstsein bei uns Abgeordneten im österreichischen Parlament zu haben. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Darmann.)

10.36


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Klubvorsitzende Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


10.36.58

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Sehr geehrte Steuer­zahler! Dass der Untersuchungsausschuss ein Minderheitsrecht ist, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit in einer modernen Demokratie. (Abg. Kogler: Na ja!) Es ist ja völlig absurd, dass die Regierung bisher immer selbst entscheiden konnte, ob sie sich kontrollieren lässt oder nicht, denn: Wer lässt sich schon gerne öffentlich anprangern, wenn er Mist gebaut hat?! Das sieht man auch ganz klar daran, dass bisher jeder Untersuchungsausschuss genau dann abgedreht wurde, wenn es besonders spannend geworden ist. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strache.)

Wenngleich jetzt eine Minderheit den Untersuchungsausschuss einberufen kann (Abg. Brosz: Genau genommen !), so befürchten wir vom Team Stronach, dass von der Einberufung dieses wichtige demokratische Minderheitsrecht ziemlich ausgehöhlt


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 48

wurde, was die Rechte der Minderheiten anlangt. Die meiste Macht liegt beim Verfahrensrichter, er entscheidet welche Zeugen geladen werden dürfen (Abg. Brosz: Falsch!), er entscheidet über die Fragen, die gestellt werden dürfen. (Abg. Darmann: Stimmt ja nicht! Alles falsch! – Abg. Strache:  falsch!)

Wir Oppositionelle dürfen einen Zeugen nur zwei Mal laden, während es aber so ist – das sieht man doch auch in jedem strafrechtlichen Verfahren –, dass man eine Person selbstverständlich ein weiteres Mal befragen können muss und eine weitere Ladung notwendig wäre, wenn die Faktenfindung neue Erkenntnisse zutage fördert. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Brosz:  einen neuen Ausschuss! – Zwischenrufe der Abgeordneten Strache und Schieder. )

Geschätzter Kollege Schieder, das Team Stronach hat schon verstanden, worum es geht, leider sind wir aber nicht davon überzeugt, dass das neue Minderheitsrecht in seiner Ausgestaltung die Rechte der Minderheiten sehr stark berücksichtigt. Natürlich wollen wir dennoch unseren Beitrag leisten und in den kommenden Untersuchungs­aus­schüssen konstruktiv mitarbeiten, besonders interessant wird ja der erste Unter­suchungs­ausschuss zur Hypo Group Alpe Adria.

Die Hypo Alpe-Adria ist ja, wie wir wissen, nicht nur die größte Bankenpleite der Republik, sondern auch ein grenzüberschreitender Kriminalfall geworden. (Abg. Neubauer: Salzburg !) Wir hätten überhaupt nicht notverstaatlichen sollen, denn wie man jetzt aus Dokumenten der Bayern weiß, hätten diese die Bank sowieso nie pleitegehen lassen. Wie die Regierung von Anfang an mit dieser Bank umgegangen ist, zeigt eigentlich ganz systematisch auch, wie sie dieses Land führt und dass sie offensichtlich nicht imstande ist, Probleme zu lösen.

Kurz nach der Verstaatlichung der Bank – daran kann ich mich noch gut erinnern – hat der damalige Vorstand der Bank gesagt, dass nach dem ersten Zuschuss noch ein zweiter notwendig wird, dass die Bank aber spätestens ab 2011 Gewinne abwerfen wird. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Auch die zuständige damalige Finanzministerin hat in Aussicht gestellt, dass die Bankenrettung genauso wie die Rettung Griechenlands möglicherweise ein gutes Geschäft für Österreich werden könnte. In Wirklichkeit hat das Milliarden Steuergeld verschlungen. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strache.)

Kaum war die Wahl vorbei, konnte niemand erklären, warum anstatt der erhofften Gewinne plötzlich weitere Zuschüsse durch die Steuerzahler notwendig geworden waren. Die Anstaltslösung, die es jetzt gibt, wurde von der Politik über Jahre ver­schleppt, sagen die eigenen Aufsichtsräte der Hypo. Es ist ein Milliardenschaden entstanden. Das wird die Steuerzahler, die ohnehin schon ausgepresst werden wie Zitronen, noch sehr, sehr viele Steuererhöhungen kosten.

Angesichts dessen ist ein Untersuchungsausschuss als absolutes Mindestmaß politi­scher Verantwortung notwendig. Diese „Sternstunde“ des Parlamentarismus, von der die Regierung jetzt spricht (Abg. Kogler: Wir auch!), ist in Wirklichkeit der selbst­verständliche Schritt aus der demokratischen Steinzeit heraus. (Beifall beim Team Stronach.)

Vom Untersuchungsausschuss erhoffen wir uns natürlich trotz seiner ausgehöhlten Ausgestaltung viele Antworten und werden selbstverständlich im Sinne der Bürger konstruktiv und hart in der Sache mitarbeiten, denn die Steuerzahler verdienen Antworten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

10.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 49

10.41.35

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Besuchergalerie und zu Hause an den Bildschirmen! Diese heutige Einigung auf den Untersuchungs­aus­schuss als Minderheitsrecht ist vor allem aus zwei Gründen großartig:

Es ist erstens ein Sieg der Bürgerinnen und Bürger. Ich möchte von dieser Stelle aus ein herzliches Dankeschön in die Republik hinausschicken, an all jene über 250 000 Menschen, die diese Einigung möglich gemacht haben, wie meine Klubobfrau-Kollegin Nachbaur schon angemerkt hat. Ohne diese 250 000 Menschen (Abg. Strache: Mich hat er vergessen!) – auch H.-C. Strache hat mitgedankt –, die bei Online-Petitionen, bei Demonstrationen und bei anderen Gelegenheiten diesen Druck hoch gehalten und täglich verstärkt haben, wäre es nicht zu dieser Einigung gekom­men. Es ist also ein Sieg der Bürgerinnen und Bürger. – Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

Es ist zweitens natürlich ein großer, ein entschlossener, ein selbstbewusster Schritt in Richtung modernes Arbeitsparlament. Wir haben als Parlament die Aufgabe der Gesetzgebung, aber auch die Aufgabe der Kontrolle der Bundesregierung. Wir haben jetzt ein Instrument in der Hand, das eine Hebelwirkung hat wie kein anderes. Das heißt, in unserem Instrumentenkoffer, müssen Sie sich vorstellen, haben wir jetzt etwas Neues, das so effektiv ist wie kein Werkzeug, das wir bisher zuhanden hatten.

Das wird diesem Land hoffentlich weiterhelfen. Wir werden schon Anfang nächsten Jahres beim Hypo-Untersuchungsausschuss beweisen können, dass wir in einer neuen Qualität aufklären können. Ich glaube, da sind wir auch in der Pflicht.

Mein Dank gilt auch den anderen Fraktionen. Das Klima bei den Beratungen, Be­sprechungen, Verhandlungen war sehr gut – besonders in den Referentenrunden, wie ich höre.

Es freut uns NEOS natürlich, dass plötzlich Dinge gehen, die früher jahrzehntelang nicht gegangen sind. Wir sehen uns auch als Katalysator. Ich weiß, manche werden sagen, es ist ein Zufall, dass der Beschluss gerade jetzt fällt, aber wir glauben nicht an Zufälle. Ich habe auch gemerkt, dass es nicht immer einfach ist, wenn sechs Frak­tionen miteinander verhandeln. Da müssen wir uns noch aneinander gewöhnen, aber es ist unterm Strich sehr, sehr gut gelungen.

Im Herzen dieser Lösung steht das Minderheitsrecht für die Beweismittelanforderung. Das heißt, eine Minderheit und nicht mehr nur die Mehrheit kann Akten anfordern, kann Zeugen vorladen beziehungsweise einladen, um Aufklärung voranzutreiben, um Vertuschung hintanzuhalten, und das ist ganz zentral.

Es gibt aber auch ein paar kleine Wermutstropfen. Wir hätten nicht geglaubt, dass es zwei Funktionen braucht – den Verfahrensanwalt und den Verfahrensrichter. Das hätte auch in einer Hand liegen können. Wir hätten auch gerne gehabt, dass die Unter­suchungsausschüsse in dem Sinne öffentlich sind, dass Medien auch live berichten können. Das war nicht möglich.

Aber ich glaube, all das kann man an diesem heutigen Tag hintanstellen. Es ist ein großer, entschlossener Schritt nach vorne in Richtung eines modernen Arbeitsparla­ments, es ist ein Sieg der Bürgerinnen und Bürger, und darüber freue ich mich. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von Grünen und FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 50

10.45


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


10.45.24

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bild­schirmen! Eingangs möchte auch ich mich bei allen sehr, sehr herzlich bedanken. Es wurde ja schon mehrfach Dank ausgesprochen. Ich möchte mich wirklich bei allen Verhandlern, bei unseren Klubmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, bei den Mitarbeiterin­nen und Mitarbietern der Parlamentsdirektion und bei allen anderen bedanken. Ich selber verhandle schon seit mehr als 16 Jahren Geschäftsordnungsfragen und weiß also, wie mühsam Geschäftsordnungsverhandlungen sind.

Der Sieg oder der Erfolg hat immer viele Mütter und Väter. Lassen Sie mich aber Folgen­des auf den Punkt bringen: Hätten wir es nicht geschafft, das Parlament in den Vordergrund zu stellen, dann wären wir genau auf den alten Schienen – Regierungs­fraktionen versus Opposition – weitergefahren.

Der echte Paradigmenwechsel, meine sehr geehrten Damen und Herren, war, dass es uns gelungen ist, sachlich zu verhandeln. – Ich habe mich eh schon bei allen bedankt, Kollege Darmann, weil du mich anschaust ... (Abg. Darmann: Ich höre nur zu! Wo soll ich sonst hinschauen?!) – Ich habe unlängst erst gesagt, ich habe euch in den Verhandlungen alle sehr geschätzt, weil es gelungen ist, sachlich zu bleiben.

Wir haben gesagt, wir wollen ein selbstbewusstes Parlament auf gleicher Augenhöhe mit der Verwaltung und auch mit der Gerichtsbarkeit. Als es dann wirklich so weit war, dass wir gesagt haben: Das wollen wir!, sind wir in der Sache step by step – alles braucht natürlich seine Zeit – wirklich weitergekommen.

Ich bin wirklich der Meinung, dass heute ein historischer Tag ist, der auch Aus­wirkungen auf die Zukunft hat, wobei viel daran liegen wird, was wir daraus machen – das wird ja an uns und an unseren Nachfolgerinnen und Nachfolgern liegen –, wie man diese Chance, auf gleicher Augenhöhe mit den anderen Staatsgewalten zu agieren, mit Leben erfüllt.

Frau Klubobfrau Nachbaur, es macht eben einen Unterschied, ob man bei etwas dabei ist oder nicht. Einige Dinge, die Sie angesprochen haben, sind absolut falsch. Ich will aber einen freudigen Tag und ein gutes Ergebnis jetzt nicht mit negativen Geschichten verderben. (Abg. Nachbaur: Lassen Sie mich überspitzt formulieren, bitte!) Aber eine der zentralen Fragen war auch für mich, dass die Letztentscheidungen, wenn Sie so wollen, hier in diesem Haus, im Hort der Demokratie getroffen werden, dass das Par­lament ganz einfach das Sagen hat. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS. Abg. Strache: Das ist das Wichtige!)

Das war für mich die alles entscheidende Frage, denn sonst wäre es mir so vor­gekommen, als sei der Hort der Demokratie nicht in der Lage, die Lösung solcher Fragen – die in den Bereich der ureigenen Aufgaben des Parlamentarismus fallen – selbst zu bewerkstelligen. Wir können das! Wir haben angesehene Damen und Herren – von der Präsidentin über die Präsidenten bis hin zu erfahrenen Abgeord­neten –, und ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir mit diesem neuen Verfahrens­recht in eine selbstbewusste Zeit gehen.

Frau Klubobfrau Nachbaur, wenn wir auch in Zukunft immer – ich will jetzt nicht sagen das Gemeinsame, denn ich meine das jetzt gar nicht politisch – die Sache in den Vordergrund rücken, denn es geht ja ums Parlament, wenn wir versuchen, diese Erfahrung, die wir jetzt alle gemeinsam gemacht haben, nicht zu vergessen, dann werden wir uns auch gegenüber allen anderen Staatsgewalten ganz einfach mit erhobenem Haupt, wenn Sie so wollen, behaupten können. Das ist der Succus dieser Einigung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 51

Darum bin ich jenen dankbar, die sich über Tage, Wochen und Monate hingesetzt haben und verhandelt haben. Ich glaube auch, dass wir diese Trennung – bei Gericht sollen Gerichtsverfahren durchgeführt werden, wir hingegen untersuchen politisch – aufrechterhalten sollten und dass ganz einfach wir entscheiden, was vorgelegt wird und was nicht.

Wir haben, glaube ich, saubere Lösungen gefunden, und ich bin davon überzeugt, wenn wir nach einer gewissen Zeit ein Resümee ziehen, dann werden wir vielleicht sagen, dieses oder jenes könnten wir noch verbessern, oder aber wir stellen fest, dass das, was wir beschlossen haben, eigentlich gut ist.

Ich lade Sie wirklich ein: Beschließen wir dieses neue Verfahrensrecht nicht nur ent­sprechend schnell, sondern erfüllen wir es auch mit Leben! Ich glaube, das wäre hervorragend für den österreichischen Parlamentarismus. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS.)

10.49


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Wöginger, Sie sind als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.50.10

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Nationalrat! Meine Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, die Reform des Untersuchungsausschusses ist sicherlich ein Meilenstein in der Weiterentwicklung unseres Parlamentarismus, und es soll auch dazugesagt werden, dass wir damit wirklich zu den Vorbildern in Europa zählen. Wir sind das einzige Land neben Deutschland, das hier ein Minderheitsrecht installiert. Wir hier im Haus sind – das möchte ich auch sagen –, was Redezeiten anbelangt, was Sonderaktionen anbelangt, was Klubstatus anbelangt, schon bisher sehr minderheitsfreundlich. Und wir zählen sicherlich mit dieser Reform absolut zu den minderheitsfreundlichsten Ländern in Europa und auf der ganzen Welt.

Wir von der ÖVP, meine Damen und Herren, haben immer gesagt, wir sagen Ja zu diesem Minderheitsrecht, aber es muss einen objektiven und sachlichen Ablauf im Ausschuss geben, also es muss zu Veränderungen in der Verfahrensordnung kommen. Das heißt, auf der einen Seite können in Zukunft 46 Abgeordnete einen Unter­suchungsausschuss verlangen, aber es wird auf der anderen Seite durch verschiedene Maßnahmen ein objektiver und sachlicher Ablauf gewährleistet. Da waren wir uns auch in den Verhandlungen immer einig, dass Untersuchungs­aus­schüsse nicht mehr so ablaufen dürfen, wie dies in der Vergangenheit der Fall war.

Wir haben jetzt Rechtsstaatlichkeit statt Politshow, sachliche Aufklärung statt Tribunal, und ein ordentlicher rechtsstaatlicher Umgang mit den Auskunftspersonen ist in Zukunft gewährleistet. Und genau diese Punkte werden durch die vorliegende ein­gebrachte Reform sichergestellt: zum Beispiel eine objektive Vorsitzführung durch die Präsidentin mit Unterstützung eines rechtskundigen Verfahrensrichters, der hier natür­lich seine langjährige Kompetenz miteinbringen kann.

Ein weiterer Punkt sind die Rechte von Auskunftspersonen, indem die Erstbefragung zum Beispiel durch den Verfahrensrichter gewährleistet wird. Es wird auch ein beson­derer medienrechtlicher Schutz dargelegt – Herr Kollege Strolz, das war uns beson­ders wichtig –, weil wir auch aus der Vergangenheit wussten, dass sich auf einmal „normale“ Angestellte irgendeines Regierungsbüros am nächsten Tag auf der Titelseite einer kleinformatigen Tageszeitung wiedergefunden haben. Das wollten wir auf alle Fälle verhindern, dass das noch einmal kommt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 52

Es gibt auch mehr Kompetenzen für den Verfahrensanwalt, der den Auskunftsper­sonen vor und während der Befragung zur Seite steht. Bei der Verletzung der Per­sönlichkeitsrechte kann man sich zukünftig auch an den Verfassungsgerichtshof wenden.

Weiters ist der Umgang mit vertraulichen Dokumenten ein Punkt, der sich besonders in diesem Gesetzespaket wiederfindet. Klare Spielregeln verbunden mit Sanktionen durch das Informationsordnungsgesetz – das, glaube ich, ist besonders wichtig: einer­seits, dass wir natürlich die Unterlagen bekommen, die man benötigt, aber anderer­seits, dass es auch klare Spielregeln gibt, wie damit umgegangen werden kann.

Es gibt keine „Kraut-und-Rüben-Ausschüsse“ mehr, sondern der Untersuchungsgegen­stand muss klar festgestellt werden und es muss festgehalten werden, was in dem Untersuchungsausschuss letzten Endes behandelt werden kann.

Als letzten Punkt möchte ich noch die Trennung der Untersuchungsausschüsse von Vorwahlkampfzeiten ansprechen. Es ist jetzt sichergestellt, dass die Letztbefragung mindestens 124 Tage vor dem Wahltermin bei regulärem Auslaufen der Gesetz­gebungs­periode stattfinden muss. Das sind in etwa vier Monate, und damit ist auch gewährleistet, dass wir mit einem Untersuchungsausschuss nicht mitten in eine Vor­wahl­kampfzeit hineinkommen, weil es ja der sachlichen und objektiven Aufklärungs­arbeit und nicht einem Politspektakel dienen soll.

Ja, wir sagen Ja zum Minderheitsrecht, wir sagen Ja zu einem sachlichen, objektiven, rechtlich sichergestellten Ablauf im Ausschuss. Das ist durch dieses Gesetzespaket gewährleistet.

Abschließend darf auch ich Danke sagen, erstens den Abgeordneten und den Klub­obleuten, die hier maßgeblich mitverhandelt haben, in vielen, ja unzähligen Stunden, aber vor allem auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion, aber auch der Klubs – und das möchte ich auch für die Bevölkerung hier betonen –, die es innerhalb weniger Wochen zustande gebracht haben, ein Gesetzespaket vorzulegen, in dem genau diese Punkte beinhaltet sind, die uns im Parlamentarismus auch eine gute Weiterentwicklung ermöglichen.

Herzlichen Dank allen, die mitgearbeitet und mitgeholfen haben, dass dieses Paket jetzt so zustande gekommen ist. Und lassen wir uns auch nicht davon abbringen, was wir heute gemeinsam im Rahmen eines Fünf-Parteien-Antrages eingebracht haben, sodass es im Ausschuss dann auch so funktioniert, wie wir uns jetzt bei diesem Paket verständigt haben. Das ist mein Wunsch, wenn der erste Untersuchungsausschuss zu arbeiten beginnt. Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

10.55


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Darmann, Sie sind als Nächster zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.55.32

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen und vor dem Radio! (Allgemeine Heiterkeit. Rufe: Radio?! – Abg. Strache: Das ist eine Liveshow!) Zur Erklärung: Es gibt im Internet eine Übertragung, und das kann man natürlich auch über die Boxen laufen lassen. Da braucht man nicht unbedingt eine Bilddarstellung. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten aller Frak­tionen. Ruf bei der ÖVP: „Volksempfänger“!) Ich hoffe, Sie alle kennen das und hören das auch hie und da, wenn wir nicht gerade hier im Plenarsitzungssaal sind. (Abg. Walter Rosenkranz: Für den Herrn Darmann zahlt sich eine Videoübertragung aus!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 53

Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, nun zum Ernst der Sache: Mit dem geplanten Inkrafttreten dieser tatsächlichen Jahrhundertreform des österreichischen Parlamen­tarismus mit 1. Jänner 2015 werden wir eines schaffen, nämlich eine neue, starke und tragende Säule unseres österreichischen Parlamentarismus zu errichten – eine tragende Säule, werte Damen und Herren, die wir gemeinsam in den Verhandlungs­runden des letzten Dreivierteljahres – ich sage gleich dazu, für mich ist es fragwürdig, wieso das so viele Jahre gedauert hat, bis wir hier zu diesem Endpunkt gekommen sind – erarbeitet haben, um eine international übliche Normalität im Parlamentarismus auch hier im österreichischen Parlament zu verankern, nämlich dass es der Minderheit in einem Parlament möglich ist, die Regierung, die ja im Normalfall die Mehrheit darstellt, zu kontrollieren, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Bisher, und das ist ja wohl auch hier in diesen Reihen bekannt, war es Faktum – und das ist bis dato so geregelt –, dass wir die Mehrheit dazu brauchten, um einen Be­schluss zu fassen, um die Mehrheit zu kontrollieren.

Dazu ist noch gekommen, dass dieselbe Mehrheit, die die Mehrheit kontrollieren sollte, nämlich die Bundesregierung, jederzeit – und wir haben das auch in der Vergangenheit in mehreren Ausschüssen gesehen – einen Ausschuss zur Untersuchung von Regierungsverantwortung abdrehen konnte, wenn es gerade genehm war, beziehungs­weise, um es besser zu sagen, unangenehm wurde. Das ist mit der nunmehr vor­liegen­den Regelung und Vereinbarung hinkünftig ausgeschlossen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die einzige Möglichkeit, die es in Hinkunft für eine Regierung noch geben wird, sich einer Untersuchung, einer parlamentarischen Kontrolle durch die Minderheit zu ent­ziehen, ist eine Neuwahl. Und das wird auch die Bevölkerung entsprechend zu würdigen wissen, wenn sich eine Regierung tatsächlich lieber in eine Neuwahl flüchtet, als Fakten, Aufklärung und Transparenz gegenüber der Bevölkerung zuzulassen. Und das haben wir mit diesem vorliegenden Paket auch entsprechend geregelt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, weitere Inhalte können wir uns, glaube ich, auch in dieser Runde, der Diskussion der ersten Lesung, sparen, wenn es um die Details dieser Vereinbarung geht, denn es kommt jetzt noch ein Begutachtungsverfahren. Wir werden uns ja noch mehrfach mit diesem Thema beschäftigen und auch nach Plan eine Beschlussfassung im Dezemberplenum dieses Jahres durchführen. Aber es ist hier und heute sicherlich der Zeitpunkt, um, so wie meine Kollegen es vorhin gemacht haben, Danke zu sagen: den Mitverhandlern in den wirklich unzähligen Verhand­lungsrunden, in den unzähligen Stunden, die wir zusammengesessen sind, dort aber tatsächlich äußerst intensiv gearbeitet haben, diskutiert haben, uns da und dort auch zusammengestritten haben. Denn eines sei hier doch angeführt: Es war in diesen Verhandlungsrunden nicht von Anfang an klar, dass es auch ein Minderheitsrecht in der Ausschussarbeit selber geben soll.

Die Einsetzung war von vornherein relativ bald klar vereinbart, aber das für uns Wichtige als Minderheit im Parlament, nämlich Auskunftspersonen bestimmen zu können und Unterlagen anfordern zu können, haben wir erreicht – und das ist die wahre Kraft eines Minderheitsrechts in einer Untersuchung, in einer Kontrollfunktion! (Beifall bei der FPÖ.) Und das haben wir uns dann auch gemeinsam über viele Sitzungen hinweg erarbeiten müssen – müssen, Herr Kollege Lopatka. (Abg. Lopatka: Ja!)

Deswegen noch einmal meinen herzlichen Dank der gesamten Verhandlungsrunde, den Abgeordneten, die sich hier mit mir gemeinsam dieser Arbeit im Dienste der Aufklärung in unserer Republik und auch der Kontrollaufgaben des Parlamentarismus gewidmet und Zeit investiert haben, gut investiert haben. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 54

Ein Dankeschön den Juristen und Legisten der Parlamentsdirektion, die nicht nur einige Wochen hindurch mitgeholfen und damit maßgeblich zum Gelingen dieser Reform und dieser Vorschläge beigetragen haben, sondern über Monate hinweg – das war vorhin nämlich fast eine Verharmlosung. Über Monate hinweg haben sie uns tatkräftigst zugearbeitet, damit wir schon mit entsprechenden Unterlagen von höchster Qualität in die Verhandlungsrunden politischer Natur hineingehen konnten. Es ist mir besonders wichtig, das hier anzuführen.

Herzlichen Dank auch allen Klubexpertinnen und -experten. Es ist mir wichtig, hier meine Unterstützer zu nennen, nämlich meinen Klubdirektor Parlamentsrat Mag. Nor­bert Nemeth und seinen Stellvertreter Mag. Heimo Probst (Beifall bei der FPÖ), die mir, unserem Verhandlungsteam, dem Klub stets tatkräftig zur Seite gestanden sind, auch mit ihrem Erfahrungsschatz aus den vergangenen Untersuchungsausschüssen, um hier Besseres für die Zukunft zu schaffen.

Und allen, die gedacht haben, dass mit diesem Wurf, den wir jetzt zustande gebracht haben, die große Arbeit erledigt ist, sage ich auch: Packen wir es an, denn die Kontroll­aufgabe, die Kontrollpflicht eines Parlamentariers beginnt jetzt erst recht, mit der entsprechenden Auswahl von wichtigen Untersuchungsausschussthemen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Abg. Rädler: Muss nicht die Hypo sein! – Ruf bei der FPÖ: Aus eurer Sicht nicht!)

11.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


11.01.58

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Ich erinnere mich daran, im Juli haben wir bei der Pressekonferenz aus Anlass der Einigung betreffend Untersuchungsausschüsse von einer historischen Woche gesprochen – damals war gerade das Fußball-Match Deutschland gegen Brasilien vorbei, das 7 : 1 ausgegangen ist, danach kam der U-Ausschuss als Minderheitsrecht. Dass sich das in dieser Woche wiederholt und die Bayern wieder 7 : 1 gewinnen und wir das Minderheitsrecht hier beschließen, hat vielleicht einen direkten Zusammenhang, das werden wir noch sehen.

Die historische Dimension ist aber auf der Hand liegend. Die Neuordnung des Ver­hältnisses zwischen Regierung und Opposition liegt auf der Hand, darüber brauchen wir, glaube ich, gar nicht viel zu reden. Ich finde es viel spannender, dass sich die Gesamtaufstellung zwischen Parlament und Regierung deutlich verändern wird.

Es ist ein extrem hoher und notwendiger Druck aus der Bevölkerung gekommen – 250 000 Unterschriften. Es gab, als wir versuchten, Unterschriften für ein Volks­begehren zu sammeln, das jetzt gar nicht mehr notwendig ist – die erforderlichen Unterschriften dafür sind vorgelegen –, um das Minderheitsrecht für Untersuchungs­ausschüsse durchzusetzen, im Dezember bei Minusgraden Schlangen auf der Mariahilfer Straße. Die Leute haben sich angestellt, um das zu unterschreiben.

Also man hat schon gesehen, dass da wirklich Druck und Interesse vorhanden sind, aber der wesentliche Punkt ist, dass jetzt eine Regelung geschaffen wird, durch die es nicht mehr möglich ist, dass Regierungsmitglieder auch ihre Regierungsfraktionen – formulieren wir es freundlich – unter Druck setzen, möglicherweise in Geiselhaft nehmen, wo es darum geht, Aufklärung im Parlament zu verhindern.

Das war natürlich im Wahlkampf ein wesentliches Thema, was, glaube ich, auch hier im Haus viel bewegt hat, denn warum soll sich ein SPÖ-Abgeordneter dafür rechtfertigen müssen, wenn der Bundeskanzler nicht in den Untersuchungsausschuss kommen will? Warum soll sich der Klub einer Regierungsfraktion hier ununterbrochen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 55

für das rechtfertigen müssen, was von der Regierung bei Kontrollfragen vorgegeben wird? Dass das in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, ist der Kern der Veränderung, und insofern, das sage ich auch dazu, wird es auch sehr viel Sinn machen, dass dieses Minderheitsrecht von der Minderheit ausgeübt wird.

Die Versuche, die es jetzt schon gegeben hat, nämlich zu sagen: Jetzt machen wir wieder alle gemeinsam einen Antrag und versuchen, wieder so zu tun, als hätten Regierung und Oppositionsfraktionen das gleiche Interesse!, werden nicht viel Sinn machen, weil es darum geht, dieses Instrument mit Leben zu erfüllen und die Kontrolle durch die Minderheit zu möglichen.

Ich möchte auch sagen, vor allem in Richtung Josef Cap und Karlheinz Kopf, wir waren ja damals überzeugt davon, dass diese Unterschrift ernst gemeint war und dass es nicht an euch gelegen ist, dass das damals nicht umgesetzt werden konnte, sondern dass offenbar die Rahmenbedingungen – ich möchte das jetzt gar nicht näher aus­führen – so waren, dass diese Unterschrift halt einen deutlich längeren Zeitraum gebraucht hat. Dass die Unterschrift ernst gemeint war und wir damals schon im Parlament hätten weiterkommen können, das glaube ich. Es ist erfreulich, dass das jetzt – mit Verzögerung, aber doch – möglich geworden ist. Ich denke, dass dabei auch mitgespielt hat, dass immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass eine Unterschrift, die geleistet worden ist, auch zählt. Und es ist nicht angenehm, wenn man das fünf Jahre lang immer wieder unter die Nase gehalten bekommt. Es ist aber einfach bemerkenswert, dass das nun gelungen ist.

Der Kulturbruch geht aber, glaube ich, weiter. Werner Kogler hat im Zusammenhang mit der Hypo schon mehrfach einen Dialog aus der Nationalbank zitiert. Es hat dort einen Mailverkehr gegeben, der ihm anonym zugespielt wurde, wo die Mitarbeiter der Nationalbank diskutiert haben, was sie in eine Stellungnahme hineinschreiben können, da man ja damit rechnen müsse, dass vielleicht ein parlamentarischer Untersuchungs­ausschuss kommt.

Dieses Wissen auch in den Ministerien zu haben würde möglicherweise manche Dinge verändern. Ob die Eurofighter-Beschaffung so gelaufen wäre im Wissen, dass sich möglicherweise relativ bald ein Untersuchungsausschuss damit beschäftigt, mit den Leuten, die involviert waren, mit den Entscheidungsprozessen, die es gegeben hat, wage ich zu bezweifeln. Und es ist auch eine ganz wesentliche Veränderung, dass jetzt klar ist, dass man, wenn dort wirklich Korruption stattfindet, wenn der Verdacht gegeben ist, damit rechnen muss, dass das sehr schnell im Parlament landet. Auch insofern gibt es eine Neuaufstellung, wo sich niemand mehr darauf verlassen kann oder damit rechnen kann, dass es, wenn es eng wird, einen Schutz gibt, denn dann kommt es ohnehin nicht, sondern jetzt ist es durchsetzbar. Auch das ist eine wesentliche und notwendige Änderung.

Der nächste Punkt, der mir wichtig ist: Die Entstehung des Gesetzes ist wahrscheinlich die größte Sternstunde des Parlaments, weil es eines der komplexesten Gesetze ist, die wir in den letzten Jahren hier beschlossen haben. Es hat Auswirkungen auf ver­schiedene Punkte, von der Immunitätsfrage über Verfassungsfragen bis hin zur Ge­schäftsordnung, und es ist gelungen, das de facto fast ausschließlich im Haus durchzubringen, durch eine Arbeitsteilung zwischen den Klubs und den Experten der Parlamentsdirektion, wo es im Sommer sogar eine Urlaubssperre gegeben hat, um das durchzusetzen, und – das muss man auch sagen – trotz der Einflüsse. Die Stellung­nahme des Justizministeriums war nicht besonders förderlich, und wir haben schon gedacht: Was passiert jetzt?!, aber die Fraktionen haben gesagt, dass sie zu dem stehen, was sie vereinbart haben, die Regierung kann da jetzt nicht mehr hinein­regieren, sie setzen das durch.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 56

Diese Art bedeutete einen Kraftaufwand im Parlament, aber eigentlich sollte es Normalität sein, dass Gesetze im Haus entstehen, dass es eine massive Mitarbeit der Parlamentsdirektion geben kann, denn andernfalls haben wir immer die Situation, dass die Regierung die Ressourcen hat, nicht aber das Parlament. Die Klubs allein können verschiedenste Dinge in diesem Ausmaß nicht leisten. Und dieses Ungleichverhältnis zwischen Regierung und Parlament muss verändert werden. Wir brauchen das auch in anderen Bereichen, dass die Ressourcen, die Expertise der Parlamentsdirektion für Gesetzwerdungsprozesse zugänglich gemacht werden. Sie sind vorhanden, das hat man jetzt gesehen, es ist eine exzellente Zuarbeit gewesen, und eine der Aufgaben wird es sein, das auf eine breite Basis zu stellen und in allen Bereichen zu ermög­lichen. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie des Abg. Strache.)

Eine kleine Anmerkung zum Kollegen Lopatka kann ich Ihnen nicht ersparen: Das Vorbild Deutschland stimmt. Es wäre wahrscheinlich auch gut, wenn nach dem Vorbild Deutschlands dann auch alle beurteilen könnten, wie konstruktiv diese Ausschüsse arbeiten, aber dazu muss man leider auch in Zukunft als Medienvertreter ins Parlament kommen, und die Bevölkerung wird nichts mitbekommen. Eigentlich ist das schade, weil man sehen würde, dass sich etwas verändern wird. Und das Bild, den Bundes­kanzler direkt vor dem Untersuchungsausschuss im Abtausch mit den Abgeordneten zu sehen, hat in Deutschland, glaube ich, sehr viel bewirkt. Man hat auch gesehen, dass das für Frau Merkel nicht besonders dramatisch war – wenn man die Geschichte gut erledigen kann. Also eigentlich hätte es auch geholfen, um sich selbst eine Meinung zu bilden.

Zum Abschluss: Frau Kollegin Nachbaur, ein Ersuchen an Sie: Glauben Sie Herrn Lugar nicht alles! (Abg. Nachbaur: Nein! Nein! Nein!) Schauen Sie sich das Gesetz selbst an, schauen Sie, was drinsteht! Die Dinge, die Sie angeführt haben, nämlich dass der Verfahrensanwalt irgendeinen Zeugen laden kann, irgendwelche Akten anfordern kann, sind einfach falsch. Aber es gab schon eine Besserung, denn in der Früh ist noch Herr Lugar als Redner gemeldet worden, jetzt sind aber Sie gekommen, also es gibt schon eine Qualitätssteigerung, sie könnte noch weitergehen. (Beifall bei Grünen, SPÖ und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Jarolim.)

11.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die geschäftsführende Klubobfrau Ing. Dietrich. – Bitte.

 


11.08.38

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Hohes Haus! Ich hatte vor einigen Jahren das Vergnügen, in einem Untersuchungsausschuss, nämlich dem EStAG-Untersuchungsausschuss in der Steiermark, mitzuarbeiten, und ich habe erlebt, welch wichtige Rolle die Opposition in diesem Untersuchungsausschuss gespielt hat.

Kollege Hagenauer von den Grünen als Vorsitzender hat hervorragende Arbeit geleistet, auch deshalb, weil es ihm als Oppositionsabgeordneten wichtig war, Dinge aufzudecken. Ich sage Ihnen, wäre der Vorsitzende jemand von den Regierungs­parteien gewesen, dann hätten wir, glaube ich, nicht wirklich etwas bewegen können. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren, ich konnte auch erleben, wie wichtig die Erstbefragung ist, wie wichtig es ist, dass man als Opposition die Fragen stellen kann, dem Ganzen einen Drall geben, es in eine Richtung lenken kann, Tore aufmachen kann. Das war wichtig, das war wesentlich, weil jene, die befangen sind, die Regierungsparteien, doch nie so hinterfragen, doch nie so hineinschauen wollen. Das ist nur meine Eingangsfeststellung dazu.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 57

Ich habe erlebt, wie gelebte Demokratie sein kann. Ich habe erlebt, welche Rolle die Oppositionsparteien spielen können. Aber zu dem, verzeihen Sie mir, was wir heute beschließen, muss ich sagen: Das ist vielleicht für die Regierung ein Jubeltag. Ich gratuliere Kollegen Lopatka, ich gratuliere Kollegen Schieder, hervorragend, Sie haben es geschafft, dass die Opposition in weiten Bereichen ausgeschaltet wird und dass die Mächtigen in diesem Land noch mehr Macht erhalten! (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Wir stehen für den Untersuchungsausschuss. Ich glaube, es ist total wichtig, dass wesentliche Bereiche durchleuchtet werden (Abg. Walter Rosenkranz: Ich würde Ihnen empfehlen, kaufen Sie sich beim Frank einen eigenen Untersuchungsausschuss, da machen Sie den Vorsitz und der Herr Lugar macht den Ausschuss, oder so! Das geht sicher!), dass Bereiche wie die Hypo, Bereiche, wo die Mächtigen in diesem Land ihre Finger drinnen haben, durchleuchtet werden.

Und wenn ich heute weiß, dass die Präsidentin den Vorsitz innehaben wird, und dann höre, wie ein Politikwissenschaftler aus Innsbruck sagt: Na ja, Kanzler Faymann hat genau gewusst, wen er als Präsidentin nimmt, denn zwischen ihn und Frau Kollegin Bures geht kein Löschblatt, damit er Einfluss im Untersuchungsausschuss nehmen kann, indirekten Einfluss!

Das ist nicht meine Meinung, sondern das ist das, was ein Politikwissenschaftler aus Innsbruck gemeint hat (Beifall beim Team Stronach), aber es bestärkt uns in der Ansicht, dass die Mächtigen in diesem Land es sich richten und sich selbst schützen. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Wenn der Verfahrensrichter auch durch die Mehrheit bestimmt wird (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz), also wieder durch die Mächtigen, und der Verfahrensrichter im Verfahren mit dem Vorsitzenden entscheiden kann über die Zulassung der Fragen und die Erstbefragung vornimmt, dann ist das wieder eine Stärkung der Mächtigen in diesem Land. Ich verstehe die Opposition nicht. Ich sage Ihnen, Herr Kollege Lugar und ich haben uns das ganz genau überlegt (Abg. Rädler: Oje!), und wir wollen, dass alles durchleuchtet wird. (Beifall beim Team Stronach.)

Ja, Herr Kollege Lugar hat sehr viel Erfahrung, hat sich toll eingebracht und weiß, wovon er spricht. (Abg. Walter Rosenkranz: Da muss man selber lachen, gell? Bitte, für das Protokoll: Die geschäftsführende Klubobfrau lacht dabei selbst!)

In diesem Sinne: Es mag für die Regierungsparteien ein Tag der Freude sein – davon gehe ich aus –, für uns als Opposition ist er das mit Sicherheit nicht, denn die Mäch­tigen haben es sich wieder einmal gerichtet, unter Applaus der Opposition. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Walter Rosenkranz: Dann gehe ich davon aus, dass Sie keine Mitglieder für den Untersuchungsausschuss stellen!)

11.12


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte. (Abg. Walter Rosenkranz – in Richtung Team Stronach –: Dann darf man davon ausgehen, dass das Team Stronach keine Mitglieder in den nächsten Untersuchungsausschuss entsendet?!)

 


11.12.53

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Nachdem hier schon einiges zur Reform des Untersuchungs­ausschusses gesagt wurde, möchte ich ein paar Worte darüber verlieren, welcher Untersuchungsausschuss uns als Erster ereilen wird, nämlich im positiven Sinne ereilen wird: der Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe-Adria.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 58

Ich habe Ihnen den bekannten Vier-Parteien-Antrag (der Redner hält diesen in die Höhe) auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mitgebracht, den wir sehr oft in diesem Hohen Haus eingebracht haben. Es ist dies ein Antrag, mit dem auch sehr viele persönliche Emotionen von mir verbunden sind, weil es in unserem ersten Parlamentsjahr kein Thema gegeben hat, zu dem ich öfter hier zu Ihnen gesprochen habe. Vielleicht werde ich ihn mir sogar einrahmen und an die Wand hängen aufgrund dieser persönlichen Verbundenheit, aber dieser Antrag hat natürlich nicht nur für mich Bedeutung. Es geht ja nicht nur darum, was in diesem Vier-Parteien-Antrag drinsteht, sondern auch darum, was dahinter steht. Und hinter diesem Antrag steht partei­übergreifende Zusammenarbeit – ein gutes Zeichen für dieses Haus und unseren Parlamentarismus.

Hinter diesem Antrag stehen aber natürlich auch – das ist schon erwähnt worden, kann aber nicht oft genug wiederholt werden – 250 000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land. Dafür möchte ich mich auch noch einmal bedanken, und ich möchte auch den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land sagen, das ist ein gutes Zeichen, das ist ein Zeichen dafür, dass sich mit Engagement und mit sehr viel Ausdauer auch in diesem Land etwas bewegen lässt.

Was wird dieser Hypo-Untersuchungsausschuss aufklären müssen, was wird er brin­gen? – Er wird vor allem die Rolle der Aufsicht, die Rolle der Eigentümervertreter, nämlich der Bundesregierung, aufklären müssen. Aber auch die Frage, warum sich diese größte finanzielle Katastrophe dieses Land nicht über Monate, sondern über viele Jahre hat aufbauen können und offensichtlich viele Leute zugeschaut haben.

Er wird zweitens aufklären müssen, warum es zu dieser sogenannten Verstaatlichung im Jahr 2009 gekommen ist. Und er wird vor allem auch die Zeit nach der Verstaat­lichung 2009 beleuchten müssen, insbesondere die Frage, warum sich niemand die Landeshaftungen angeschaut hat, warum sich niemand die rechtliche Qualität der Landeshaftungen angeschaut hat, obwohl damit ja im Prinzip alles begründet worden ist.

Ich kann den Menschen in diesem Land sagen: Es wird nicht alles schön sein, was hier aufkommen wird. Das, was hier aufkommen wird, wird teilweise grauslich sein, aber das ist nicht per se schlecht, das hat etwas Gutes, denn das ist ein notwendiger Prozess der Aufklärung, das ist ein notwendiger Prozess der Selbstreinigung der politischen Kultur in diesem Land, das ist ein notwendiger Prozess der Erneuerung für die Politik in diesem Land. (Beifall bei den NEOS.)

Dieser Erneuerung haben wir NEOS uns verschrieben, das steckt in unserem Namen, diese Erneuerung ist in unserem Herzblut, und dieses Herzblut wollen wir jetzt natürlich auch in diesen Hypo-Untersuchungsausschuss einbringen. Darauf freue ich mich schon, darauf freuen wir uns schon.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen in diesem Zusam­menhang, wünsche uns dafür alles Gute und wünsche dem Parlamentarismus in diesem Haus alles Gute. – Danke schön. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.17


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


11.17.19

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kollegin Dietrich, als ich 1983 hier ins Haus gekommen bin, Kollege Auer ebenfalls 1983 und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 59

Peter Pilz, mein Freund, 1986 (Abg. Rädler: Dein Freund?), wissen Sie, was es da alles nicht gegeben hat, was für Sie selbstverständlich ist?

Wir hatten ein Postkasterl. Es gab wenige Klubexperten, keine parlamentarischen Mit­ar­beiter, viel weniger Klubförderung, keine Fernsehkamera, nur Dringliche Anfragen, keine Minderheitsrechte, von wegen Rechnungshofausschuss-Viertel, Minderheitsrecht bei der Einsetzung eines Unterausschusses, all das hat es nicht gegeben!

Seit 1986 haben wir 13 Geschäftsordnungsreformen gemacht, alle mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu steigern. – Peter, du bist hereingekommen, und schon haben wir die erste Geschäftsordnungsreform gehabt. Ich habe es ein bisschen vorbereitet, und schon haben wir es gemacht. Und seit damals, wie gesagt, 13 Mal.

Jetzt wird das die 14. Reform sein, und das Ziel ist: das Parlament auf Augenhöhe mit der Regierung, wie Sie sagen, mit den Mächtigen. Und nur dann kann eine Demokratie auch wirklich funktionieren: wenn sich auch die parlamentarische Demokratie und das Parlament weiterentwickeln.

Ich könnte jetzt die ganze Liste aufzählen, mir fehlt aber die Zeit, all das anzuführen, die Transparenzregelungen in den Ausschüssen beispielsweise. Natürlich hat es auch Untersuchungsausschüsse, berühmte Untersuchungsausschüsse, in diesem Haus gegeben, aber es war kein Minderheitenrecht. (Abg. Rossmann: Die Mehrheit hat es immer abgedreht!)

So, wie das jetzt hier eingeführt werden wird, ist das wirklich eine Regelung, die den Minderheiten die Möglichkeit gibt, sich hier thematisch im Verfahren entscheidend und substanziell einzubringen. Und das haben wir 2009 – Karlheinz Kopf und ich, als wir beide damals unterschrieben haben – auch ernst gemeint. 2006, geprägt durch die Zeit unserer Opposition, haben wir schon bei den Regierungsverhandlungen versucht, es zu unserem gemeinsamen Programm zu machen, schon 2006 das Minderheitsrecht für den Untersuchungsausschuss einzuführen, aber das ist nicht gelungen. 2009 war noch zu früh, jetzt sind wir auf dem Weg dorthin. Und jetzt sollten wir diesen 250 000, den Bürgerinnen und Bürgern, den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern beweisen, dass das ernst gemeint ist. Das wird man ab Beginn nächsten Jahres dann auch in der unmittelbaren Arbeit nachweisen können.

Ich finde, das ist das Entscheidende, dass man das in diesem Kontext sieht, im Zusam­menhang mit dem Kampf des Parlaments um seinen Stellenwert in diesem Land. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS. – Abg. Kogler: Bravo!)

Denn immerhin, sage ich, befinden wir uns in einem Wettbewerb mit den Einrichtungen der Sozialpartnerschaft – positiv, sehr positiv, aber es ist ein gewisser Wettbewerb, ein Institutionen-Wettbewerb – und natürlich mit der Regierung.

Ich kann mich erinnern, wenn in den achtziger Jahren ein Minister mit einer Regierungsvorlage in das Haus gekommen ist: Von wegen ändern, von wegen schauen, dass man in den Ausschüssen noch Verbesserungen vornimmt, von wegen! Das hat es alles nicht gegeben!

Es gibt jetzt eine legistische Abteilung in dem Haus. Es gibt jetzt einen Dienst, der Expertisen betreffend den Finanzbereich erstellt, in dem Haus, im Parlament. Auch das hat es nicht gegeben. Das darf man, bitte, nicht vergessen, dass das alles erreicht wurde auf diesem langen, langen Weg, den viele hier gemeinsam beschritten haben, mit dem Ziel der Emanzipation des Parlaments, mit dem Ziel, dass das Parlament wirklich eine Rolle spielt.

Abschließend sage ich noch, jetzt ist endgültig die Idee vom Tisch, die Anzahl der Nationalräte zu reduzieren. Wer das fordert, fordert eine Reduktion der Kontrolle und


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eine Reduktion der Demokratie, und da kann man nur dagegen sein! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen und NEOS. – Bravoruf des Abg. Pendl.)

11.21


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


11.21.13

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Otto, wir haben es geschafft! Wir sind, glaube ich, alle, fast alle heute einmal einer Meinung: Da haben wir etwas ganz Wichtiges geschafft! Und ich werde jetzt auch ein Geheimnis über den Beitrag des Verteidigungs­ministers verraten: Als der Verteidigungsminister am Beginn dieses Jahres nicht nur dem Otto Pendl und mir sehr unmissverständlich signalisiert hat: Ich sage euch überhaupt nichts über die NSA!, da hat es nicht nur uns gereicht, sondern etlichen Abgeordneten in diesem Haus, und da waren wir der Meinung, jetzt muss sich langsam etwas ändern.

Das ist ja alles einzusehen. Aber was man den Menschen erklären muss, ist, warum gerade jetzt und warum nicht zu Zeiten von Josef Cap und Karlheinz Kopf? Ich schließe mich der Meinung an, dass es nicht an diesen beiden Personen gelegen ist, sondern dass die Situation damals wirklich eine andere war.

Ich erzähle jetzt eine Geschichte, die sich mit Sicherheit nicht ereignet hat, nämlich: Klubobmann Schieder geht zu Bundeskanzler Faymann und sagt: Werner, ich habe eine gute Nachricht, der Untersuchungsausschuss wird Minderheitsrecht. Und Faymann sagt darauf: Toll, das war mein größter Wunsch, endlich! – Das ist mit Sicherheit nicht geschehen.

Mit Sicherheit nicht geschehen ist: Klubobmann Lopatka geht zu seinem damaligen Parteichef Spindelegger und sagt: Michael! Herrlich, der Untersuchungsausschuss wird Minderheitsrecht! Und Spindelegger sagt darauf: Hurra, hurra, hurra! Ich rufe jetzt gleich in St. Pölten an. Was glaubst du, wie sich der Erwin Pröll darüber freuen wird?! – So war es auch nicht. (Abg. Rädler: Märchenerzähler!)

Jetzt stellt sich die Frage: Warum tun das jetzt und nicht vor ein paar Jahren die Klub­obmänner von SPÖ und ÖVP und verhandeln bis zum Ende konstruktiv und schauen mit uns gemeinsam darauf, dass wirklich etwas ganz Neues und ganz Besonderes daraus wird? Warum tun sie das?

Da gibt es mehrere Antworten. Eine Antwort greift mit Sicherheit zu kurz, aber man soll sie nicht ganz vergessen: Endlich sind wir so weit, dass keine Partei in diesem Haus mehr weiß, ob sie nach der nächsten Wahl Regierungspartei oder Oppositionspartei ist. (Beifall bei Grünen und NEOS.) Das hat uns mit Sicherheit geholfen, aber ich halte es nicht für das Wichtigste.

Das Zweite ist: Der Druck draußen ist immer größer geworden – die 250 000 Unter­schriften sind ja schon mehrfach erwähnt worden.

Aber das Dritte ist mir persönlich wichtig: Ich erlebe in den letzten ein, eineinhalb Jahren immer stärker auch in den Klubs von SPÖ und ÖVP, dass immer mehr Abgeordnete sagen, wir müssen da etwas ändern, wir brauchen ein stärkeres Parlament, und zwar aus mehreren grundvernünftigen Überlegungen heraus.

Erstens: weil es in einer Zeit, in der noch größerer und zum Teil katastrophaler Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Politik droht, ganz wichtig ist, Parlamente glaubwürdig zu machen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Und da gibt es einen


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jetzt endlich zu Resultaten führenden Nachdenkprozess auch mitten in den Regierungs­parteien.

Das Zweite ist: Nur starke Parlamente können die Regierung zu besserer Arbeit zwingen. Das ist eine wesentliche Eigenschaft kontrollierender Parlamente: Sie verbessern die Regierungsarbeit. Und Regierungsparteien waren noch selten so auf bessere Regierungsarbeit angewiesen, wie das derzeit der Fall ist.

Das waren alles Gründe, die uns ein Fenster geöffnet haben, das wir jetzt gemeinsam genützt haben. Dieses Fenster hat es vor wenigen Jahren noch nicht gegeben. Natürlich kommt da persönlich einiges dazu. Es war eine unglaublich positive Er­fahrung, einmal zu erleben, wie die zwei Klubobmänner von den Regierungsparteien das nicht nur absegnen, sondern intensiv mitverhandeln und von Anfang an klar­machen, dieses Mal soll es etwas werden, wie auch der Kollege Darmann von den Freiheitlichen alles getan hat, dass wir zu einem Ergebnis kommen. Und die Arbeit von Dieter Brosz und mir werde ich jetzt nicht extra loben, da ist es mir lieber, wenn das von anderen Parteien kommt. (Heiterkeit.)

Was wird jetzt passieren? Das ist ein völlig neues Gefühl, wenn ich mich jetzt zurücklehnen kann und weiß, Werner Kogler wird Werner Faymann in den Ausschuss laden, und Werner Faymann wird kommen, weil Werner Kogler und ein paar andere das gemeinsam wollen. Das ist wunderbar!

Auch wenn Regierungsparteien – wer immer dann Regierungsparteien sind – sagen, wir halten diesen Ausschuss nicht mehr aus, das ist unerträglich, dann können sie das hundert Mal sagen, aber sie können den Ausschuss nicht mehr abdrehen. Das ist eine wichtige Neuerung! Es wird bis zur gesetzlich vorgesehenen Frist bis zum Schluss untersucht, und wenn es nicht reicht, kann die Minderheit sagen, okay, dann setzen wir diesen Ausschuss noch einmal ein. Das sind ganz wichtige Punkte.

Ich bin in wenigen Wochen – Josef Cap hat ja schon ein bisschen darauf hin­ge­wiesen – bald 28 Jahre Abgeordneter. Ich habe das in diesem Haus noch nie gesagt, ich sage das heute, weil ich das wirklich so meine und weil ich es so empfinde: Ich bin heute stolz auf dieses Parlament. Ich bin heute persönlich sehr, sehr stolz auf dieses Parlament.

Wir schaffen die größte Reform der parlamentarischen Demokratie seit 1945. Und wenn uns sonst oft vieles nicht oder nicht ganz gelungen ist, bei dieser Reform kann ich sagen, die ist uns ganz gelungen. Das ist eine große, eine komplette, eine wichtige Reform, die die Politik in Österreich in der Zukunft wesentlich und ausschließlich zum Besseren verändern wird. Und dafür allen, die daran mitgewirkt haben, und allen, die das unterstützen, meinen persönlichen herzlichen Dank! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, FPÖ und NEOS.)

11.27


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Ich weise den Antrag 719/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

11.28.082. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (268 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz geändert werden (300 d.B.)


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3. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 492/A(E) der Abgeord­neten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung größtmöglicher Transparenz im Rahmen des Planungs- und Umsetzungs­prozes­ses der Gesundheitsreform (301 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 640/A(E) der Ab­geord­neten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Patientenvertreter in unabhängiger Heilmittelkommission“ (302 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 567/A(E) der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Dr. Marcus Franz, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend GuKG-Novelle für den Behinder­tenbereich (303 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 447/A(E) der Abgeord­neten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzept Generalüberholung des österreichischen Gesundheitswesens (304 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 653/A(E) der Abgeord­neten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden (305 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 7 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


11.30.03

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute auf der Tages­ordnung eine Regierungsvorlage betreffend die Ärzteausbildung, die neu gestaltet werden soll. Es ist ja schon seit Jahren so, dass eine ganz, ganz große Zahl an Ärzten, an in Österreich ausgebildeten Jungmedizinern das Land verlässt und eine Ausbildung vor allem in Deutschland, aber auch in der Schweiz beginnt. Grund dafür ist, dass dort die Ausbildungen sehr viel kürzer sind. Man erspart sich sozusagen die Zeit als Systemerhalter, als Turnusarzt. Man bekommt eine Fachausbildung. Zusätzlich gibt es dort auch noch sehr viele soziale Vergünstigungen – es gibt Kinderbetreuungsein­richtungen für Jungärzte, die quasi einen Rechtsanspruch darstellen. Und viele dieser in Österreich um teures Geld ausgebildete Personen, die dann eben ins Ausland gegangen sind, um die Ausbildung im klinischen Bereich zu machen, kommen nicht mehr zurück nach Österreich. Das ist bekannt, das ist keine neue Entwicklung.


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Gleichzeitig haben wir seit zehn Jahren Zugangsbeschränkungen an den medizinischen Fakultäten. Das heißt, es beginnen schon sehr viel weniger junge Maturanten mit dem Studium. Natürlich schließen es auch sehr viel weniger ab.

All diese Entwicklungen der letzten zehn Jahre haben dazu geführt, dass wir jetzt bereits mittendrin im Ärztemangel sind. Dazu kommt, dass der Arztberuf selber immer weniger attraktiv wird, vor allem der des Allgemeinmediziners. Ganz schlimm ist es im ländlichen Raum. Als Landarzt, der ja oftmals nur sehr wenige Patienten hat, kann man für die Ordinationen kaum noch Nachfolger finden, weil eben auch das Einkommen nicht entsprechend ist. Und all das, eine Fülle von verschiedenen Gründen, hat zum Ärztemangel geführt.

Die Geschichte ist ja nicht neu – und wir haben in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen. Allein, es ist nichts passiert. Heute beschließen wir ein neues Gesetz, das dem entgegenwirken soll. Es klingt im ersten Augenblick natürlich recht schön, wenn ich sage: Na gut, wir schaffen den Turnus ab, wir verbessern die Aus­bildung. Das ist in einigen Bereichen auch ganz gut. Ich möchte das Gesetz ja nicht ganz schlechtreden. Aber – jetzt kommt das Aber – es sind hier schon einige Punkte enthalten, mit denen wir überhaupt nichts anfangen können. Das beginnt mit der Ausbildung zum Allgemeinmediziner. Die wird jetzt verlängert, insgesamt um ein halbes Jahr. Die angehenden Allgemeinmediziner sollen auch in einer Lehrpraxis ausgebildet werden. Wir hätten immer gerne gehabt, dass das ungefähr ein Jahr dauert.

Zum Vergleich: In der Bundesrepublik Deutschland sind die jungen Ärzte jetzt schon 24 Monate in der Lehrpraxis. Bei uns werden es jetzt sechs Monate sein. Aber: Die Finanzierung ist nicht gesichert. Das heißt, keiner weiß, wer diese Jungärzte bezahlen soll. Und so, wie es sich heute darstellt, muss ich sagen, wenn ich an den Pfusch mit der Gratis-Zahnspange denke: Ein Gesetz zu beschließen und danach in Gehalts­verhandlungen mit dem Hauptverband zu gehen – da haben wir gesehen, dass da nichts herauskommt, dass das ewig dauert. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher, Frau Bundesminister, ist das in Wirklichkeit die allergrößte Bruchstelle. Eines möchte ich nicht: dass junge Ärzte, die Fachärzte werden wollen, dann in einer Lehrpraxis mit ein paar hundert Euro abgespeist werden, obwohl sie hochwertige Arbeit leisten. Das kann nicht die Intention und das Ziel sein. Genau das kann aber mit dem Gesetz passieren, wenn man sich anschaut, wie es in den letzten Jahren gelaufen ist.

Etwas Zweites gibt es auch noch, was uns überhaupt nicht gefällt: Bisher haben in Österreich Ärzte dann arbeiten dürfen, wenn sie entweder österreichische oder EU-Staatsbürger, EWR-Staatsbürger waren oder wenn es ein Abkommen mit einem Drittstaat gegeben hat. Das hat natürlich auch Gründe gehabt, man hat sich hier etwas überlegt: Wie schaut es mit der Ausbildung aus, ist das überhaupt möglich, ist das kompatibel? – Das soll jetzt wegfallen. Also ich glaube, das ist nicht der richtige Weg. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir können nicht jahrelang zuschauen, wie wir unsere eigenen Leute an das benach­barte Ausland verlieren, und uns dann von irgendwo Ärzte herholen. Das kann nicht sein. Aus Europa werden wir sie ja nicht bekommen, sonst müssten wir das nicht machen. Das ist aber auch keine große Überraschung, weil in ganz Europa inzwischen Ärztemangel herrscht. Das ist im Übrigen auch der Grund dafür, warum unsere Ärzte weggehen.

Man müsste manchmal vielleicht auch ein bisschen an der Gehaltsschraube drehen. Das wäre auch eine Möglichkeit, um den Menschen die gleichen Einkommenschancen zu bieten. Auch das wäre vielleicht einmal eine Überlegung. Ich weiß, da sind Sie jetzt


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nicht direkt zuständig, das ist wieder der Hauptverband. Da sind wir wieder genau am Anfang, da schließt sich der Kreis: Es wird immer alles an den Hauptverband aus­gelagert, der für die Gehaltsverhandlungen zuständig ist, der auch für die Tarifverhand­lungen zuständig ist, beispielsweise bei der Zahnspange, jetzt bei der Lehrpraxis. Und dort passiert dann nichts, da bleibt alles beim Alten.

Daher können wir einer solchen Gesetzesvorlage unsere Zustimmung nicht geben, denn dieses Gesetz geht ins Leere! Dieses Gesetz ist meines Erachtens nicht umsetz­bar in dieser Art und Weise. Und wenn es denn doch umgesetzt wird, dann verdammt man junge, zukünftige Allgemeinmediziner in Wirklichkeit dazu, um Gottes Lohn zu arbeiten. Und das wollen wir nicht! (Beifall bei der FPÖ.) Wir wollen, dass die Leistung von Jungärzten und von angehenden Ärzten auch entsprechend bezahlt wird. Ich glaube, das muss es uns wert sein.

Daher werden wir von der FPÖ dieser Regierungsvorlage nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

11.35


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


11.35.44

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Das ist ja genau das – an meine Vo­rrednerin gerichtet –, was uns so unterscheidet: Sie reden immer wieder von Still­stand, davon, dass nichts passiert, und alles, was ins Auge gefasst wird, ist Ihres Erachtens falsch.

Ich möchte aber darauf hinweisen – wie ich gestern schon bei dieser Nicht-Dringlichen der NEOS gesagt habe –, dass wir jetzt Strukturen aufbauen, die sich endlich auch an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten, und damit in Zukunft eine qualitativ höherstehende Gesundheitsversorgung auch auf dem Land anbieten. Und wir haben alle gesagt: Es bedarf natürlich einer gewaltigen Verbesserung sowohl im medizinischen Bereich als auch im medikamentösen Bereich. Und wenn wir das Wort „Primärver­sorgung“ in den Mund nehmen, dann bauen wir ja dort neu auf, geht es nach den Ideen der Verfasser: Wir sehen vor ein Kernteam bestehend aus Ärzten der Allgemein­medizin, aus Angehörigen der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, ein Kernteam, dem in weiterer Folge auch OrdinationsassistentInnen angehören. (Zwischen­ruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Darüber hinaus müssen wir auch sicherstellen, dass die bestmögliche Versorgung in vielen Bereichen gegeben ist. Das heißt: für die Kinder, Jugendlichen, für die Älteren. Medikationsmanagement gehört genauso dazu. Aber damit wir diese vernetzten Strukturen, die mit besseren Leistungsangeboten für die Bevölkerung verbunden sind, dann auch dementsprechend umsetzen können, müssen wir alle miteinbeziehen. Und wir brauchen – und das ist ja der wesentliche Punkt, den wir jetzt beschließen – dazu bestens ausgebildetes Personal.

Das heißt, mit dieser Änderung der Ärzteausbildung werden wir zeitgemäße Anfor­derungen auch zukünftig abdecken können, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Dadurch profitieren nicht nur die Ärzte, behaupte ich, sondern auch die Patientinnen und Patienten.

Ich habe unzählige Gespräche mit den Ärztinnen und Ärzten auf dem Land geführt und kann Ihnen sagen, die sind sehr wohl froh darüber, dass sich in diesem Entwurf jetzt auch die Lehrpraxen wiederfinden, weil die Jungärzte dort die Möglichkeit haben, praxisnah das Erlernte umsetzen zu können, und man so auch den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird. Und wenn immer wieder davon gesprochen wird, dass es in


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der – meine Vorrednerin hat es ja angeschnitten – heutigen Zeit schier unmöglich sei, Ärztinnen und Ärzte für eine Ordination auf dem Land zu gewinnen, dann glaube ich, dass wir heute mit der besseren Ausbildung der Ärzte, aber auch mit dem Primärver­sorgungskonzept genau diesen Schritt setzen, damit wir künftig diese Lücke schließen können.

Das heißt, um es auf den Punkt zu bringen: Wir modernisieren die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte und passen sie den zeitgemäßen umfangreichen Anforderungen der Gegenwart an. Und wir gewährleisten trotz aller Unkenrufe der Oppositionsparteien weiterhin die bestmögliche medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten. (Beifall bei der SPÖ.)

11.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


11.39.07

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich möchte hauptsächlich zum Ärztegesetz sprechen. Grundsätzlich befürworten wir diese Änderung. Ich denke, es ist damit wirklich gelungen, eine Ausbildung zu konzipieren, die den derzeitigen Anforderungen und Standards entspricht. Ich finde es sehr gut, dass es eine neun­monatige Basisausbildung für alle angehenden Ärztinnen und Ärzte geben wird, die Grundkenntnisse vermittelt, sodass zum Beispiel die 50 wichtigsten Krankheiten von allen Ärztinnen und Ärzten gut erkannt und behandelt werden können.

Es gibt aber auch einige Wermutstropfen oder Knackpunkte, die mir nicht so gut gefallen. Ich finde es sehr schade, dass der Facharzt für Allgemeinmedizin bei dieser Gelegenheit nicht ermöglicht worden ist. Das ist auch deswegen ein wenig unver­ständlich, weil wir einen ganz großen Schwerpunkt auf den Ausbau der niedergelas­senen Praxen legen wollen. Die Institution Hausarzt soll gestärkt werden, und zwar aus einem ganz wichtigen Grund: Wir wollen die Spitalsambulanzen entlasten, wir wollen, dass die Menschen vor Ort von ihren Hausärzten und ‑ärztinnen gut behandelt werden. (Beifall bei den Grünen.) Es gibt ein Modell, nach dem die Hausärzte aufgewertet werden sollen. Jetzt dauert die Ausbildung länger, aber den Facharzt wird es nicht geben.

Auch die Ausdehnung der Kernarbeitszeit in der Ausbildung sehen wir etwas prob­lematisch. Es hat eine Kernarbeitszeit von 8 bis 13 Uhr gegeben, jetzt wird diese ausgedehnt auf 7 Uhr bis 16 Uhr. Das ist vor allem für Eltern, die Kinder zuhause haben, die auch noch Betreuungsaufgaben zu erfüllen haben, sehr schwierig, wenn zusätzlich noch Dienste dazukommen. Das ist vielleicht nicht unbedingt eine Verbes­serung.

Ganz wichtig im Zusammenhang mit der Lehrpraxis: Es war uns immer ein Anliegen, dass AllgemeinmedizinerInnen hauptsächlich und nach Möglichkeit auch wirklich lange Zeit dort Praxis machen, wo sie später auch arbeiten werden. Es ist ein Unterschied, ob man in einem Krankenhaus in einem Team arbeitet oder ob man dann in der Allgemeinpraxis beim direkten Kontakt mit dem Patienten, mit der Patientin mehr oder weniger auf sich allein gestellt ist. Man sieht ein ganz breites Spektrum von Krank­heitsbildern, gleichzeitig muss man sich auch in der Gesprächsführung ganz anders verhalten als im Krankenhaus. Insofern muss man ganz spezielle Kompetenzen erwer­ben, die man eben nur in einer Lehrpraxis lernen kann.

Jetzt ist glücklicherweise diese Lehrpraxis in die Ausbildungsmodalitäten aufgenom­men worden, aber vorerst einmal nur sechs Monate, und das halte ich wirklich für


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einen österreichischen Schildbürgerstreich. Es gibt eine Übergangsfrist von zwölf Jahren, bis die Lehrpraxis für ein Jahr eingeführt werden soll. Ich möchte sagen, eine Reform, von der wir denken, dass sie wirklich wichtig ist, auf zwölf Jahre anzulegen, ist eigentlich unfassbar. Das sind zwei Generationen von ausgebildeten Ärzten und Ärztin­nen. Wir haben dieses Thema ja schon gestern debattiert. Es geht wieder darum, dass die Finanzierungsfrage ganz weit hinausgeschoben wird, und das ist wahrscheinlich nicht richtig. Wenn wir über Reformen reden, dann müssen eben gleichzeitig die Finan­zierungsfragen mitbehandelt werden, dann wird es vielleicht nicht zu solchen Vorstel­lungen kommen.

Wir bringen deswegen auch einen Antrag ein, den ich jetzt wie folgt verlese:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

In Art. 1 Z.75 werden in § 235 Abs. 7 erster und zweiter Satz jeweils die Wörter „sieben“ und „fünf“ jeweils durch das Wort „drei“ ersetzt.“

*****

Also sechs Jahre anstatt zwölf.

Es gibt auch noch einen zweiten Antrag, den ich einbringen möchte, nämlich den fehlenden Konnex zur Gesundheitsreform betreffend. Wir hätten uns gewünscht, dass das neue Ärztegesetz und vor allem auch die Lehrpraxis mehr auf das Primär­versorgungskonzept bezogen werden. Es ist uns ganz wichtig, dass Ärzte und Ärztinnen in Ausbildung auch lernen, mit anderen Gesundheitsberufen auf Augenhöhe zu kooperieren, und auch lernen, was andere Gesundheitsberufe zur Gesamtversor­gung beitragen können, speziell auch über Kinder und ältere Menschen und Inter­disziplinarität bei der Zusammenarbeit, und wie man auch die psychosoziale Versor­gung in der Allgemeinpraxis stärken kann.

Ich bringe deshalb auch noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend fehlenden Konnex der Ärzteausbildung Neu zur Gesundheitsreform

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Geset­zesentwurf vorzulegen, der die im Gesundheits-Zielsteuerungsvertrag verankerte Stärkung der Primärversorgung sowie den Ausbau der interdisziplinären und multi­profes­sionellen Zusammenarbeit in die neue Ärzteausbildung integriert.

In die Ausbildungsverordnung gem. § 24 Ärztegesetz soll die Erlangung von speziellen Kompetenzen für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und älteren Personen, Medikationsmanagement, Gesundheitsförderung und Prävention, psychosoziale Ver-


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sor­gung und Palliativversorgung sowie umfassende Kenntnisse über andere Ge­sund­­heitsberufe aufgenommen werden.“

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.45


Präsident Karlheinz Kopf: Sowohl der von Frau Abgeordneter Mückstein soeben eingebrachte Entschließungsantrag als auch der von ihr eingebrachte Abänderungs­antrag sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Gesund­heitsausschusses über die Regierungsvorlage (268 d. B.) über ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (300 d. B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (268 d. B.)

in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses ( 300 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Art. 1 Z.75 werden in § 235 Abs. 7 erster und zweiter Satz jeweils die Wörter „sieben“ und „fünf“ jeweils durch das Wort „drei“ ersetzt.

Begründung

Erfreulicherweise wird im Zuge der Ausbildungsreform im Ärztegesetz die  verpflich­tende Absolvierung eines Teiles der Ausbildung der AllgemeinmedizinerInnen  in einer anerkannten Lehrpraxis, Lehrgruppenpraxis oder einem Lehrambulatorium verankert.

Die Ausbildung in einer Lehrpraxis, Lehrgruppenpraxis oder einem Lehrambulatorium wird jedoch entgegen den Forderungen der Ärztekammer und internationalen Ver­gleichen vorerst nur 6 Monate dauern und soll in 2 Stufen auf 12 Monate verlängert werden.  Nach 7 Jahren erfolgt eine Erhöhung der Dauer auf zumindest 9 Monate und nach weiteren 5 Jahren auf zumindest 12 Monate. Diese Fristen sind unver­hältnis­mäßig lang, es würde noch 12 Jahre dauern, bis in Österreich angehende Allgemein­medizinerInnen ein Jahr lang Praxiserfahrung machen können. In Deutschland beträgt die Ausbildungsdauer in der Lehrpraxis bereits jetzt 24 Monate.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde


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betreffend fehlender Konnex der Ärzteausbildung Neu zur Gesundheitsreform

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (268 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärzte­gesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (300 d. B.)

Begründung

Die vorliegende Novelle des Ärztegesetzes, in der die Ausbildung der ÄrztInnen neu geregelt wird,  fokussiert stark auf den derzeitigen Stand der ärztlichen Versorgung und bildet die Zukunft (Stärkung der Primärversorgung, sowie Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit – siehe Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz) nicht hinreichend ab. Angesichts der Bedeutung dieser Aspekte für die Ausrichtung der künftigen Ausbildung wird dringend angeregt, grundsätzliche Adaptierungen in Bezug auf eine gestärkte Primärversorgung sowie auf den Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit bereits im Ärztegesetz festzuhalten.

In der Ausbildungs-Verordnung nach § 24 sollte auch auf das Primärversorgungs­konzept Bezug genommen werden. Es sollten spezielle

Kompetenzen für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und älteren Personen, Medikationsmanagement, Gesundheitsförderung und Prävention, psychosoziale Ver­sor­gung und Palliativversorgung erworben werden. Ebenso wichtig ist, dass ÄrztInnen auch umfassende Kenntnisse über andere Gesundheitsberufe erwerben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Ge­setzesentwurf vorzulegen, der die im Gesundheits-Zielsteuerungsvertrag verankerte Stärkung der Primärversorgung sowie den Ausbau der interdisziplinären und multi­profes­sionellen Zusammenarbeit in die neue Ärzteausbildung integriert.

In die Ausbildungsverordnung gem. § 24 Ärztegesetz soll die Erlangung von speziellen Kompetenzen für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und älteren Personen, Medikationsmanagement, Gesundheitsförderung und Prävention, psychosoziale Versorgung und Palliativversorgung sowie umfassende Kenntnisse über andere Ge­sund­heitsberufe aufgenommen werden.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


11.46.08

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Zunächst einmal vielen, vielen Dank allen, die daran mitgearbeitet haben. Es war kein leicht zu erarbeitender Entwurf, es war nicht einfach, Bund, Länder, Krankenkassen, Ärzte in ein Boot zu holen, aber es ist, glaube ich, ein guter Gesetzentwurf. Deshalb möchte ich Ihnen gleich widersprechen, Frau Abgeord­nete Mückstein: Wir arbeiten in den österreichischen Ordinationen bitte nicht im Neandertalerzeitalter mit Kienspan, wir wissen auch, dass Menschen Probleme haben, und wir arbeiten auch mit anderen Berufsgruppen zusammen. Bitte bemühen Sie sich


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doch nur einmal für drei Stunden in eine österreichische Allgemeinpraxis, und bitte nehmen Sie vielleicht auch einmal das Wort „Hausarzt“ in den Mund! Das wäre nütz­lich, denn Primary Health Care und Primärversorgung verstehen in Österreich sicher nicht so viele. (Beifall bei der ÖVP sowie Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das Wesentliche in dem Gesetz ist zum einen eine gemeinsame Ausbildungsschiene, neun Monate, und sind zum anderen neue Inhalte wie die Lehrpraxis. Zur Lehrpraxis möchte ich sagen, es ist wirklich der ehrliche Versuch, kein Potemkinsches Dorf aufzubauen – die bisherige Praxis funktioniert seit 20 Jahren nicht –, wir sind wirklich ehrlich bemüht. Allerdings kann das Ergebnis nicht an einem Tag geliefert werden. Alle erwarten immer den Big Bang, dass von oben etwas runterfällt, ein Packerl, auf dem „Gesundheitsreform“ draufsteht; auch mein Kollege von den NEOS, der dann sagt, ich sei sachlich und zynisch. Leute, eine Gesundheitsreform ist ein permanenter Prozess!

Ich bin gestern nicht traurig, aber wieder einmal ernüchtert heimgegangen, vorbei an den Denkmälern von Victor Adler, Reumann und Hanusch. Das waren Sozialpolitiker – nicht meiner Partei, aber große Sozialpolitiker –, und einer von ihnen war ein Hausarzt. Er hat sich für die Leute am Wienerberg eingesetzt. Heute braucht sich der Hausarzt nicht für Leute am Wienerberg einzusetzen, weil die wohnen in ganz schönen Wohnun­gen. Heute würde sich ein Hausarzt wie Herr Dr. Rasinger – wäre er Victor Adler – dort für 80-jährige Frauen einsetzen, die leicht verwirrt und allein sind und Hilfe benötigen.

Gesundheitspolitik entwickelt sich in kleinen Schritten, das muss man einmal ver­stehen. Das fällt nicht vom Himmel runter. Auch wenn immer wieder von Gesund­heitsreform, von Primary Health Care gesprochen wird – das sind alles kleine, kleine Schritte, und heute machen wir einen kleinen Schritt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei Grünen und Team Stronach.)

Jetzt sage ich Ihnen etwas, das ist jetzt auch ein bissel eine Lehrstunde, aber ich habe den Vorteil, dass ich mich seit 30 Jahren in diesem System bewege: Wir haben welt­weit die beste Notfallversorgung. Wir haben weltweit die beste Hubschrauberver­sor­gung. Wenn Sie in einem kleinen Tal sind, im Kleinwalsertal zum Beispiel, und Hilfe brauchen, werden Sie sich freuen, dass es einen Notfallhubschrauber gibt. Es gibt sogar einen in Wien.

Wir haben weltweit – weltweit hat man jetzt gesagt! – die beste Behandlungskette bei Brustkrebs. Als ich mit dem Medizinstudium begonnen habe, ist jede dritte Frau an Brustkrebs gestorben – heute überleben 80 Prozent der Frauen.

20 000 ÖsterreicherInnen wird jährlich eine neue Hüfte eingesetzt; nicht irgendjeman­dem Besonderen, sondern Otto Normalverbrauchern, die bei mir in der Ordination aus und ein gehen. Sie brauchen nur die e-card hinlegen, ob sie ein kleines oder ein großes Einkommen haben, ist völlig wurscht.

Das ist, wie gesagt, ein Wert, den es weltweit nicht gibt, und das muss man einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich sage Ihnen eines: Ich bin Hausarzt und ich bin wirklich sehr demütig, weil ich jeden Tag Hausbesuche mache und Leute sehe, die krank sind. Gott sei Dank geht es denen besser als vor 50 Jahren – vielleicht geht es ihnen in 20 Jahren noch besser. Und ich als Politiker möchte dazu beitragen, dass es ihnen vielleicht noch einmal einen kleinen Schritt besser gehen wird.

Ich möchte kein Taferl wie der Victor Adler haben, aber ich habe in den 20 Jahren große Politiker erlebt. Eine Lore Hostasch – sie war keine Ärztin – war gut. Ich haben einen Stadtrat Alois Stacher erlebt. Ich habe auch einen Fredy Mayer aus Vorarlberg erlebt. Tolle Leute! Unser Ziel muss sein, schrittweise voranzukommen und nicht den


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Leuten einzureden, dass jetzt der Big Bang runterfällt, aus dem das Packerl heraus­kommt und uns aus dem Neandertalerzeitalter der Gesundheitspolitik befreit.

Eine Bitte hätte ich schon, wenn ich schon Hausarzt bin: Ich habe wirklich die große Sorge, dass es in Österreich zu einem Hausarztmangel kommt. Das hat verschiedene Ursachen – die Frau Kollegin Belakowitsch hat es gesagt (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein–, erstens: Deutschland und die Schweiz bilden zu wenig aus. Die Bezahlung ist nach der Ausbildung schlecht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das habe ich auch schon gesagt!) Wenn man in den Spitälern als Stationsarzt wesent­lich weniger verdient als der Oberarzt, ist das kein gutes Modell. Wenn Sie als Kassenarzt 40 Prozent weniger Umsatz haben, ist das kein gutes Modell. Wenn Frauen den Kassenvertrag nicht teilen können, ist das kein gutes Modell. Ich will auch die Anstellung, dass eine Kollegin von einem älteren Kollegen angestellt wird, nicht. Ich will auf gleicher Augenhöhe arbeiten! Ich will nicht, dass der alte Kollege auf den Malediven hockt und jemand anderer für ihn barabert. (Abg. Karlsböck: Das ist ja eine freie Entscheidung!) Da bin ich irgendwie stur.

Ich will auch, dass in den kleinen Orten endlich die Hausapotheke gesichert wird. Ich will nicht, dass die vielen Ärzte, die wir ausbilden, in die Schweiz und nach Deutsch­land abwandern. Die sollen in Österreich bleiben, die sollen glücklich sein, die sollen Zeit haben für ihre Patienten, und die sollen auch das Können haben, dass sie das, was sie machen, gut machen. Und da ist das Gesetz ein Punkt, um ihnen dabei zu helfen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.52


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte. (Abg. Steinbichler: Jetzt ein bisserl mehr Inhalt!)

 


11.52.04

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Ich kann nur sagen: Na endlich haben wir eine Ärztereform, die die Ausbildung betrifft. Auch wenn das, was in dem Gesetz drinsteht, in vieler Hinsicht noch immer kritikwürdig ist und vor allem Entwicklungspotenzial hat, bin ich – glaube ich – der Meinung, dass damit ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Ärzteausbildung getan ist. Daher werden wir für dieses Gesetz stimmen.

Was zu kritisieren ist, sind mehrere Dinge. Ich halte die festgelegten Fristen für zu lange; daher werden wir auch den Antrag der Grünen unterstützen, das muss verkürzt werden, ich glaube, dass das schneller umgesetzt werden kann. Was vor allem ganz hart zu kritisieren ist, ist der Punkt betreffend Lehrpraxis, nämlich die Finanzierung derselben. Die Lehrpraxis an sich ist etwas sehr Gescheites. Die muss im Sinne der Patienten und der Ärzte umgesetzt werden. (Beifall beim Team Stronach.)  

Nur in der Lehrpraxis kann der Allgemeinmediziner – der Hausarzt – das lernen, was er dann sein Leben lang tun muss. Er lernt das nicht im Spital. Im Spital sind die Kolle­gen – ich habe jahrelang Leute ausgebildet – leider Gottes die längste Zeit System­erhalter gewesen, wie die Grundwehrdiener beim Bundesheer. (Abg. Steinbichler: Hört, hört!) Die mussten einfach die niederen Tätigkeiten erfüllen und haben Glück gehabt, wenn sie engagierte Oberärzte, Kollegen gehabt haben, die sie zu Visiten mit­genommen und ihnen etwas beigebracht haben. Dann haben sie Glück gehabt, wenn sie irgendwo einen engagierten niedergelassenen Kollegen gefunden haben, der sie zu ohnehin bitteren finanziellen und arbeitstechnischen Bedingungen angestellt und ihnen in der Lehrpraxis etwas vermittelt hat. Wir haben das jetzt im Gesetz verankert. Das halte ich für sehr gut und weiterhin ausbauwürdig.


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Wir müssen nur darauf drängen – das muss aus meiner Sicht der erste Schritt zu einer Novellierung dieses Gesetzes sein –, dass das ordentlich finanziert wird, weil es nicht sein kann, dass niedergelassene Ärzte die jungen Kollegen bezahlen müssen. Diese jungen Kollegen arbeiten eine befristete Zeit in der Praxis; danach arbeiten sie für die Allgemeinheit. Daher ist aus meiner Sicht auch die Allgemeinheit beziehungsweise sind die Krankenkassen dazu aufgerufen und verpflichtet, die Lehrpraxisinhaber beziehungsweise die jungen Kollegen zu bezahlen. Anders wird das nicht gehen. (Beifall der Abgeordneten Steinbichler und Dietrich.)

Ich halte auch den Begriff der PHC, diese Primary-Health-Care-Geschichte, so wie der Kollege Rasinger, für ein bisschen verunglückt. Das ist halt so eine Benamsung, eine neuenglische Etikettierung von Dingen, die wir ohnehin seit ewigen Zeiten machen. Praktiker und Internisten machen die Primärversorgung schon die ganze Zeit. Die Ärzte machen sie.

Bitte, trauen wir uns auch, die Wörter „Verantwortung“ und „Arzt“ wieder in den Mund zu nehmen und nicht immer von „Augenhöhe“ zu reden! Ich kann es schon nicht mehr hören, dass alle im Gesundheitssystem gleich verantwortlich sind. Das ist nicht der Fall! Die Hauptverantwortung tragen die Ärzte, und daher müssen wir die Ärzte in jeder Hinsicht unterstützen und auch die Ausbildung weiter fördern. Das ist mir ein ganz wichtiges Anliegen. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Ich halte auch einen Punkt in diesem Gesetz für problematisch, und das ist das Erlernen oder das Kennenlernen der 15 häufigsten Krankheiten. Das ist so – ich sehe gerade den Kollegen Karlsböck –, als ob der Zahnarzt nur das Oberkiefer lernen würde, das Unterkiefer lässt man dann beiseite, weil das nicht so häufig vorkommt, denn viele Leute haben ein fliehendes Kinn. (Abg. Karlsböck: Er ist ein Kardiologe!) Das ist eine Logik, die meinerseits auf Unverständnis stößt. Da muss man nachbes­sern. Es gibt auch Menschen mit seltenen Krankheiten, und auch diese wollen behandelt werden. Wenn dann der Kollege sagt, er bitte um Entschuldigung, da er nur 15 Krankheiten gelernt habe und das jetzt die 16. sei, dann tue ich mir als Patient ein bisschen hart, hier Hilfe zu bekommen. Da muss man nachbessern – keine Frage.

Zu unserem Antrag betreffend Heilmittelkommission, Patientenvertreter: Wir haben vom vorhergehenden Gesundheitsminister immer wieder gehört, dass der Patient im Mittelpunkt stehen muss. Der Patient im Mittelpunkt! – Wen haben wir dann in den bürokratischen Kommissionen, nämlich in der Heilmittelkommission, die ja nicht ganz unwichtig ist?! – Dort haben wir ausschließlich Bürokratievertreter und Leute, die sich professionell mit Medizin, Apotheken und Pharmazie beschäftigen, aber keinen Patien­tenvertreter drin. Wenn man – bitte schön – im Zeitalter des mündigen Patienten lebt, dann möchte ich auch haben, dass mündige Patienten mitreden dürfen, was eine gute Medizin pro futuro für dieselben darstellt und was nicht. Dazu gehört, dass Patientenvertreter in einer Heilmittelkommission vertreten sein dürfen.

Letzter Punkt: Den Antrag der FPÖ über die Kostenrückerstattung in der Alternativ­medizin halte ich ebenfalls für eine ganz, ganz wichtige Sache, denn immer mehr Menschen nehmen alternativmedizinische Versorgung in Anspruch. Es hilft auch, und ich bin der altertümlichen Meinung, dass erlaubt ist, was hilft, und gut ist, was hilft. Man muss sich natürlich immer vor Scharlatanerie hüten. Das ist keine Frage, aber das kann man gut überprüfen. Das machen die Ärztekammern, die bieten Kurse für Akupunk­tur, Homöopathie, Manualmedizin et cetera an. Das sind alles mit Diplomen versehene Ausbildungen, die man durchaus auch mit einer Kostenrückerstattung unterstützen kann, weil die Patienten das wollen. Das hilft vielen Leuten, und daher sehe ich keinen Grund dafür, dass man das den Patienten Österreichs vorenthält. Die Privatversicherer tun das schon. Es gibt heutzutage Verträge, die man abschließen


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kann, und die Patienten bekommen das beim Wahlarzt dann zurückerstattet. Ich glaube, die Allgemeinheit hat ein Recht darauf, auch hier unterstützt zu werden. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

11.57


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


11.57.30

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte ganz kurz auf den Tagesordnungspunkt betreffend den Antrag 653/A(E)eingehen, mit dem die alternativen Heilmethoden als Krankenkassenleistung gefordert werden. Ich glaube, es wurde im Ausschuss schon ausführlich berichtet, dass es OGH-Ent­scheidun­gen und genügend arbeitsrechtliche Sammlungen gibt, die genau festlegen, wann die Krankenkassen als Sozialversicherungsträger solche neuen Heilmethoden zu finanzieren haben. Wichtig ist, dass solche neuen Heilmethoden dann zu finanzieren sind, wenn die Wirkung der Behandlung, das Ergebnis und die Qualität aufgrund wissen­schaftlicher Erkenntnisse nachgewiesen und auch wirkungsorientiert und evidenzbasiert festgestellt werden können. Deshalb werden wir bei diesem Thema an der auch schon im Ausschuss genannten Haltung festhalten und uns an die arbeits­rechtlichen oder sozialrechtlichen Entscheidungen des OGH halten.

Zum umfassenden Verhandlungspunkt heute, wo – ich sage immer – ein „Ärzteaus­bildungsgesetz Neu“ beschlossen wird, möchte ich dem Kollegen Rasinger recht geben, der gesagt hat, dass das ein permanenter Prozess in unserem Gesundheits­wesen ist. Wenn wir uns das Ärztegesetz, das 1998 beschlossen worden ist und jähr­lich mindestens einer Änderung unterzogen wurde, ansehen, so können wir heute feststellen – und dir, Frau Bundesministerin, bereits nach dieser kurzen Zeit recht herzlich gratulieren –, und ich darf einen sportlichen Ausdruck verwenden: Dir ist mit diesem Ausbildungsgesetz ein großer Wurf gelungen. Herzliche Gratulation!

Ein wesentlicher Punkt, wie mir scheint, ist aber auch die Verpflichtung zur Absol­vierung einer neunmonatigen Praxisausbildung nach dem Studium, womit natürlich noch mehr Praxis in den Krankenhäusern einhergeht und auch die nötige oder noch mehr Erfahrung gesammelt wird.

Ein wichtiger Punkt, wie ich meine, ist auch die Facharztausbildung, die sich nunmehr modular – eine Grundausbildung und die Spezialausbildung, sprich Schwerpunkt­aus­bildung – gestalten lässt. Ich glaube, das ist auch eine Erleichterung, die hier einkehren wird.

Wichtig erscheint mir auch, dass die Ausbildung in anerkannten Lehrpraxen stattfinden kann, ob das Laboratorien sind, ob das bei den Hausärzten ist, dass sie also noch praxisorientierter stattfinden kann und so wie andere Ausbildungen ebenfalls eine Dualität aufweisen wird und dass mit der Zertifizierung beziehungsweise Rezer­tifizierung wichtige Elemente der Qualitätssicherung in der Ausbildung gewährleistet sind.

Geschätzte Damen und Herren! Es ist schon oft gesagt worden: Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Ich glaube, mit dieser Ärzteausbildung Neu unterstreichen wir diese Qualität, und wir sind sicher, dass diese Qualität bei den Patienten und bei den ÄrztInnen sehr gut ankommen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.00



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 73

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


12.00.52

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir haben gestern in der Dringlichen Anfrage einige Themen angeschnitten, die heute auch in Behand­lung stehen, unter anderem auch die Ärztinnen- und Ärzteausbildung, und die Ant­worten, die wir bekommen haben, waren über weite Strecken für uns nicht zufrieden­stellend. Das ist auch der Grund, warum wir dem Gesetz heute die Zustimmung nicht geben können.

Gestern hat es einige Kritik gegeben, unter anderem auch von Herrn Dr. Rasinger und von Kollegen Spindelberger, dass wir so viele Fragen in so viele verschiedene Richtungen stellen. Vonseiten Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein hat es geheißen, wir seien so zahlen- und faktenorientiert und das sei deswegen nicht so relevant. Ich glaube, es war offensichtlich nicht allen klar, dass diese Dinge zusammenhängen. Auch in diesem Fall kann man die Ärztinnen- und Ärzteausbildung nicht losgelöst von der Gesundheitsreform betrachten. Deswegen haben wir das auch gemeinsam in einem Paket erfragt.

Wir wollten unter anderem wissen, ob – was im Gesundheitsausschuss noch nicht klar war – die Finanzierung der Lehrarztpraxen sichergestellt und geklärt ist. Und die Antwort war eben: Noch nicht. Bitte warten! Eine Fonds-Lösung beim Hauptverband sei in Arbeit. Und da wird dann schon rechtzeitig die Finanzierung geklärt sein, bis dann die Verordnung da ist.

Ja, wir begrüßen es, wenn an der Ärzteausbildung gearbeitet wird, wir begrüßen die Verbesserungen. Da geht einiges in die richtige Richtung. Aber es ist nicht unser Stil, Dinge in Gesetzesform zu gießen, bevor die Finanzierung geklärt ist. Ich kann doch da jetzt nicht eine halbe Sache auf Schiene bringen! Wir begrüßen die Basisausbildung, die vorgesehen ist. Wir begrüßen auch die Qualitätssicherung in der Ausbildung, die vorgesehen ist – solange es nicht dabei bleibt, die Qualitätssicherung nur zu wollen und dann nicht durchzuführen, wie wir es bei anderen Elementen im Gesundheits­bereich ja schon gesehen haben.

Wir glauben, dass die Attraktivierung der Allgemeinmedizin ein wichtiger Punkt ist, aber auch da ist mit den Lehrpraxen wieder nur ein Element angegriffen worden und nicht das große Ganze. Natürlich kommt es auf die Ausbildungsqualität an, und natürlich kommt es auf die Ausbildungstiefe an. Das sind wesentliche Elemente, um den Beruf zu attraktivieren. Aber zum Beispiel wäre auch eine Facharztprüfung für den All­gemein­mediziner ein weiteres Element gewesen, um diesen Beruf zu attraktivieren. Es hätte noch viel gegeben im Themenkreis der Gruppenpraxen, um da flexibler zu werden und mehr Modelle zu ermöglichen. Und wir glauben nach wie vor, dass eine unkompliziertere Anstellungsmöglichkeit von Ärztinnen und Ärzten bei Ärztinnen und Ärzten ein wichtiger Punkt wäre, und zwar deswegen, weil sich die Arbeitswelten geändert haben: Sehr viele, insbesondere auch Frauen, in dieser Berufsgruppe möch­ten gerne Teilzeit arbeiten und würden das sehr gerne in einem Anstellungsverhältnis tun. Und diese Türe sollten wir öffnen.

Wir haben deshalb gestern versucht, mit unserer Anfrage ein Forum zu bieten, dieses Thema etwas breiter anzuschauen und nicht nur immer einzelne kleine Elemente herauszuklauben, um die man sich dann kümmert.

Wir glauben, dass wir auch deswegen Ärztinnen und Ärzte ans Ausland verlieren, weil bei uns immer nur an kleinen Stellschrauben gedreht wird und man damit hofft, etwas Besseres zu schaffen. Das sehen wir so nicht. Uns gehen die Schritte zu langsam, uns


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sind die Schritte zu klein. Wir hätten uns eine Klärung der Finanzierung erhofft. Wir hätten uns eine Einbettung der Ausbildungsfrage ins Gesamtkonzept gewünscht. Mit Einzelmaßnahmen, die noch dazu nicht ganz ausverhandelt sind, wird das Problem nicht gelöst.

Und wenn ich beim Wünschen bin, Herr Dr. Rasinger: Ich würde mir wünschen, dass Sie, wenn Sie hier das Wort ergreifen und zum Beispiel Frau Dr. Mückstein oder mich kritisieren, ein bisschen mitschwingen lassen, dass andere Leute auch gescheite Gedanken haben, abseits von Ihnen selbst. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Mückstein.)

12.05


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


12.05.33

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich primär einmal zur Ärzte­ausbildungsordnung und zum Ärztegesetz äußern, möchte meine Ausführungen aber zweiteilen, weil wir vereinbart haben, dass ich auch Sie hier über das weitere Vorgehen und vor allem über den derzeitigen Stand, was Ebola betrifft, informieren möchte.

Lassen Sie mich zuerst einmal versuchen, auf einige der Äußerungen einzugehen, die im Vorfeld gefallen sind. Es ging bei den kritischen Ausführungen hauptsächlich um die Frage der Lehrpraxis, die Frage der Lehrpraxisfinanzierung.

Herr Abgeordneter Loacker, gerade das Vorarlberger Modell, die Art und Weise, wie es finanziert wird, ist mehr oder weniger das Beispiel für das, was bei uns im Gesetz eingestellt ist. Ich habe es Ihnen gestern schon gesagt: Die genaue Zahl, was es wirklich kostet, wissen wir erst dann, wenn wir wissen, wie viele Kolleginnen und Kol­legen die Lehrpraxis absolvieren, wie viele hier bleiben, wie viele von den Absol­ventInnen des Studiums in Österreich bleiben und wie die Kollektivvertragsver­handlungen zwischen den beiden Kurien der Ärztekammer ausfallen.

Wir haben derzeit schon einen Kollektivvertrag, der ausgehandelt ist zwischen der Kurie der angestellten und der Kurie der niedergelassenen Ärzte, um eben zu verhindern, wie ich es schon im Ausschuss gesagt habe, dass manche Kolleginnen und Kollegen – so wie, wie wir wissen, früher – für sehr, sehr wenig Geld dort arbeiten müssen.

Das heißt – und ich glaube, Sie haben die Frage betreffend die Kollektivverträge mit dem Hauptverband angesprochen –: Die verhandeln nicht mit dem Hauptverband. Das heißt, man muss einmal schauen: Wie viel Geld kommt in diesen Topf? Das ist Geld von der Sozialversicherung, vom Land, von einem Teil der Ärzte – das läuft über das Honorarsystem, wobei eben nicht ein Arzt bezahlt, sondern in diesen Pool kommt Geld hinein, sodass die Ärzte und Ärztinnen dann für diese Zeit auch wirklich gut und ausreichend finanziert sind.

Die zweite angesprochene Frage war die Frage der Qualität in den Lehrpraxen. Wir haben jetzt schon Lehrpraxen, und – Kollege Rasinger hat es gesagt – es funktioniert nicht immer gut. Die sind zertifiziert, aber wir haben gesagt, wir wollen, wenn wir in eine neue Lehrpraxisausbildung gehen, auch diese Lehrpraxen qualitativ hoch aus­statten. Das heißt, die werden alle rezertifiziert, und die neuen müssen sich auch noch einmal stellen, weil wir verhindern wollen, dass junge Kolleginnen und Kollegen in einer Lehrpraxis nicht ausgebildet, sondern, sage ich jetzt einmal, möglicherweise auch ausgenutzt werden. Wir alle haben, glaube ich, diese Dinge schon erlebt.


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Weiters hat Kollege Franz die Frage der Ausbildung zu den 15 häufigsten Diagnosen angesprochen. Ich glaube, da hat er das Gesetz nicht ganz zu Ende gelesen, nämlich was die Ausbildung betrifft. Wir haben die 15 häufigsten Diagnosen in den neun Monaten Basisausbildung, die jeder Arzt/jede Ärztin absolvieren muss, zum Gegen­stand gemacht. Das ist sozusagen der Einstieg. Früher war es so, dass man gesagt hat, man macht Chirurgie und Interne. Das ist das, was viele von uns noch kennen. Jetzt sind es die 15 häufigsten Diagnosen.

Das heißt, es teilt sich auf verschiedene Fächer auf. Da wird Kinderheilkunde dabei sein und da werden ganz viele Dinge dabei sein, die Sie, Frau Kollegin Mückstein, auch angesprochen haben, weil das natürlich auch in die Diagnosen hineinfällt. Demenz ist sicherlich eine der häufigsten Diagnosen, und das heißt, auch Geriatrie oder Neurologie wird unter diesen Fächern sein. An der Ausbildungsverordnung, wie diese genau ausschaut, arbeiten wir, arbeitet das Haus derzeit sehr intensiv, und sie wird auch alsbald folgen.

Herr Kollege Franz ist, glaube ich, jetzt nicht da. Er hat nämlich Bezug genommen auf die Frage seines Antrages betreffend das Einbeziehen von PatientInnenvertretern in die Unabhängige Heilmittelkommission. Ich habe im Gesundheitsausschuss verges­sen, ihm noch zu sagen: Diese gibt es nicht mehr. Deswegen haben wir diesem Antrag auch nicht zugestimmt, weil diese abgeschafft wurde. Sie ist mit Ende 2013 aus­gelaufen. Vielleicht kann man ihm das dann sagen, dass dieser Antrag nicht deshalb unsere Zustimmung nicht erhalten hat, weil wir keine PatientInnenvertreter in dieser Kommission haben wollten, sondern weil es diese im Prinzip nicht mehr gibt.

Die Ärzteausbildung ist also, glaube ich, wirklich ein wichtiger Schritt. Wir versuchen natürlich, die jungen Kolleginnen und Kollegen hier vor Ort bei uns zu behalten. Da ist die Lehrpraxis ein wichtiger Schritt. Und was die Frage betrifft, warum die Über­gangsfristen so lang sind: Wir wollen wissen, ob wir auch wirklich genug Kolleginnen und Kollegen finden, die ausbilden. Es nützt uns nichts, wenn wir jetzt eine sehr kurze Übergangsfrist mit den Stunden und mit den Jahren vorsehen, aber keine Kolleginnen und Kollegen finden. Deswegen soll es auch die Möglichkeit geben, eventuell noch in Ambulatorien oder auch in Abteilungen mit Notfallmedizin einen Teil zu absolvieren, weil wir eben wollen, dass die Kollegen nicht warten müssen, sondern dass sie, wenn sie in diese neue Ausbildung hineinkommen, diese dann auch möglichst rasch absolvieren können. – Das wäre mein Teil zum Ärztegesetz.

Zur Frage Ebola. Ich glaube, viele von Ihnen haben den Medien entnommen, wie sich der Verlauf von Ebola gestaltet. Wir wissen, dass wir seit 1976 immer wieder Ebola-Epidemien in den verschiedensten Ländern hatten; diese jetzt begann im März 2014 und ist sicherlich eine, die sehr schwerwiegend und vor allem sehr rasch verläuft. Wir wissen – und das ist vielleicht auch gut zu kommunizieren und auch für Sie gut –: Mit Ebola kann man sich nur infizieren – es wurde ja von den Freiheitlichen stark kritisiert, dass ich gesagt habe, es ist gefährlicher, sich mit Grippe oder mit Masern zu infizieren als mit Ebola, was für Österreich aber sicher zutrifft –, wenn man direkten Kontakt mit einem an Ebola fulminant Erkrankten oder Verstorbenen hat, und man ist nur an­steckend, wenn man wirklich erkrankt ist.

Das heißt, was für Grippe oder für Masern gilt, nämlich dass in der Inkubationszeit bereits durch Tröpfcheninfektion Viren weitergegeben werden, trifft für Ebola nicht zu. Es ist auch nicht eine Erkrankung, die auf dem Atemweg übertragen wird, sondern wirklich nur durch direkten Kontakt mit Blut, Stuhl, Erbrochenem. Das heißt, die Mög­lichkeit, sich in Österreich anzustecken, ist derzeit deutlich geringer, als es bei Grippe und bei all diesen Dingen ist.


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Nichtsdestotrotz wissen wir, dass aufgrund von Reisetätigkeit natürlich Möglichkeiten bestehen, dass Menschen, die an Ebola erkrankt sind, in diverse Länder ausreisen. Ich war letzte Woche bei einem informellen Gesundheitsministertreffen in Brüssel, um zu koordinieren und gemeinsam mit der WHO und mit ECDC – das ist das Zentrum für übertragbare Erkrankungen in Europa – zu klären, welche Maßnahmen sinnvoll und nötig sind.

Wir alle haben Bilder im Kopf und alle werden diese Bilder gesehen haben, wo an Flughäfen Menschen das Fieber mit einem Laserthermometer gemessen wird, also Fieberkontrollen durchgeführt werden. Das mag eine Methode sein, die optisch sehr beruhigend ist. Wir wissen aber zum Beispiel von dem Fall in Texas, dass, wenn jemand Fieber hat und dieses Fieber mit Medikamenten bekämpft, er natürlich asymptomatisch ist, das heißt fieberlos kommt, und auch bei der Befragung: Kommen Sie von dorther, könnten Sie erkrankt sein?, vielleicht nicht die Wahrheit sagt und dass daher Eintrittskontrollen nicht die hundertprozentige Sicherheit bringen. Wir wissen auch, dass, wenn man darauf schauen soll, dass Menschen, die auf direktem Weg kommen, kontrolliert werden, die Direktflughäfen kontrolliert werden müssen. Das heißt, in der Europäischen Union trifft das auf Großbritannien, Frankreich und Brüssel zu.

Am Donnerstag bei diesem GesundheitsministerInnentreffen war es so, dass Frankreich und Großbritannien bereits Eintrittskontrollen gemacht haben, das heißt Fieberthermometer und Befragen, und dass Brüssel sich dann nach dieser Sitzung entschlossen hat, dies auch zu tun. Was aber klarer Tenor aller war: Wenn wirklich etwas effizient wirkt, sind es Kontrollen beim Exit, das heißt Kontrollen beim Ausreisen aus den betroffenen Ländern. Es wurde beschlossen, dass sowohl die WHO als auch unabhängige Beobachterinnen und Beobachter in die Länder reisen, um zu schauen, ob das auch gut funktioniert.

ECDC und WHO haben beide in dieser Sitzung berichtet, dass Kontrollen – nämlich auch unabhängige Kontrollen – vor Ort durchgeführt werden und dass sie bestätigen können, dass diese wirklich gut funktionieren. Hundertprozentige Sicherheit gibt es natürlich nicht.

Wozu wir uns in Österreich entschieden haben und was ich auch eingebracht habe, ist, dass wir auf großflächige Information setzen. Das heißt, wir haben jetzt an allen Flughäfen und an den großen Bahnhöfen – weil natürlich auch die Möglichkeit besteht, dass jemand nach München fliegt und dann mit dem Zug nach Österreich fährt – Plakate hängen, Plakate in drei Sprachen, die nicht nur Information für den Fall bieten, dass jemand Ebola hat oder sich angesteckt haben könnte, sondern auch über MERS informieren.

Sie alle werden vielleicht verfolgt haben, dass wir einen Fall von MERS bereits hier in Österreich haben und dass möglicherweise auch da noch mehr kommen könnten. Wir haben daher hier Plakate ausgehängt mit Informationen zur Frage: Wo wenden Sie sich hin, wenn Sie das Gefühl haben, Sie sind krank? Wenn Sie das Gefühl haben, Sie sind krank, ist ganz wichtig: Rufen Sie den Arzt an, rufen Sie die Rettung an, gehen Sie nirgends hin! Wenn Sie in Sierra Leone waren, in Guinea waren, zurückgekommen sind und mit einem Ebola-Erkrankten in Kontakt gewesen sein könnten, ist es wichtig zu versuchen, das telefonisch zu erledigen. Wenn man von dorther kommt und die Sorge hat, dass man die Symptome hat und krank sein könnte, sollte man sich nicht in große Menschenansammlungen begeben, Spitäler, Ambulanzen oder auch den Arzt aufsuchen.

Was mein Wunsch war und wo die Europäische Kommission gesagt hat, sie wird auch versuchen, das irgendwie zu realisieren: dass wir versuchen sollten, die Daten zu


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vernetzen. Wir alle wissen, dass Menschen, die aus diesen Ländern nach Österreich kommen, Visa brauchen.

Wir wissen zum Beispiel, der Flughafen Wien hatte im letzten halben Jahr sechs Millionen Passagiere. 160 davon – das wissen wir aufgrund der Visa-Daten – kamen aus den betroffenen Ländern. Das heißt, es ist eine wirklich geringe Anzahl, die über Zweitflughäfen bei uns gelandet ist. Und wir wissen, dass wahrscheinlich sehr viele dieser Menschen, die bei uns gelandet sind, im Rahmen ihrer UNO-Tätigkeit – wir sind UNO-Sitz, und viele Menschen kommen auch im Rahmen der UNO zu uns – eingereist sind. Das heißt die Reisetätigkeiten, die wir hier zu erwarten haben, sind relativ gering.

Nichtsdestotrotz wäre es klug, möglichst viele Daten zu haben, etwa in der Frage, wo bin ich die nächsten drei Wochen erreichbar, einerseits wenn in dem Flugzeug wirklich ein Fall eintritt und es hätte einen Kontakt mit einem Patienten gegeben, andererseits wenn man zum Beispiel hinterfragen möchte, ist derjenige noch im Land, wie geht es ihm oder ist irgendetwas los. Die Europäische Kommission hat gesagt, sie wird versuchen, diesbezüglich eine Datenbank aufzubauen.

In Österreich haben wir eine Hotline eingerichtet, die von 7 Uhr bis 22 Uhr erreichbar ist. Diese Hotline ist schon seit Längerem eingerichtet. Wir haben zirka 200 bis 300 Anrufe in der Zeit ihrer Einrichtung, das ist fast ein Dreivierteljahr. Die meisten Anrufe beziehen sich auf die Frage der Reisetätigkeit, das heißt, kann ich in ein bestimmtes Gebiet fahren oder nicht, und nur sehr wenige auf die Frage von Ebola und von Ebolaerkrankung.

Ich habe eine sogenannte Task Force angeregt und werde diese in der nächsten Woche auch einberufen, weil ich glaube, dass es wichtig ist – wie es die meisten europäischen Länder tun und wie es die Europäische Union tut –, auf der höchsten politischen Ebene, nämlich auf der Ebene der betroffenen Ministerien – das werden das BMI, das BMEIA, das BMG und das BMVIT aufgrund der Reisetätigkeiten sein –, gemeinsam mit dem Flughafen und den Rettungsdiensten eine koordinierte Gruppe zu haben.

Wir werden versuchen auch einen Koordinator zu finden, damit wir die Maßnahmen koordinieren. Bei diesen Maßnahmen geht es auch darum: Wie komme ich zu den Betten, die ich für die Versorgung brauche?

In diesem Zusammenhang wurde gestern auch die Frage nach den Labors gestellt. Frau Kollegin Belakowitsch hat gesagt, wir haben kein Level-4-Labor. Das stimmt. Level-4-Labors sind für die Forschungszwecke mit Ebola vorgesehen, für die Diagnostik von Ebola aber nur Level 2, und wir haben mit dem AGES-Labor ein Level-3-Labor. Das heißt, da besteht kein Grund zur Sorge, da sind wir sogar einen Level höher als das, was vorgeschrieben ist. Wir haben derzeit zwei Betten, möglicherweise ein drittes Bett in Wien, und haben auch in den Bundesländern mit einer Koordinations­sitzung bereits festgestellt, dass es auch dort – in Tirol zum Beispiel – Möglichkeiten gibt, einerseits Verdachtsfälle, andererseits möglicherweise auch erkrankte Fälle aufzunehmen.

Gleichzeitig koordinieren wir auch, wie schon gesagt, nicht nur durch Information auf Plakaten, sondern auch in der Frage der Betten, Maßnahmen im Hinblick auf MERS. Auch da muss klar sein, dass der Transport des Patienten und all diese Dinge geklärt und geregelt sind.

Die Europäische Union versucht derzeit Flugzeuge bereitzustellen, weil die Patien­tinnen und Patienten, die bis jetzt mit Ebola in die Europäische Union gekommen sind, Helferinnen und Helfer waren, die sich dort infiziert haben und die zurückgeflogen wurden.


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Dazu versuche ich nur ein Bild zu zeichnen: Das Flugzeug, das Menschen, die an Ebola erkrankt sind, zurückfliegt, ist ein völlig entkerntes Flugzeug, das heißt, das ist innen völlig leer, und der deutsche Gesundheitsminister hat mir gesagt, die Desinfek­tion dieses Flugzeuges dauert eine Woche. Das heißt, man muss davon ausgehen, dass mehr als ein Flugzeug notwendig ist. Deutschland hat ein Flugzeug, die Europäische Union soll noch eines kaufen, und wir koordinieren uns gerade auch noch mit den USA, dass es da noch zu einem Austausch kommen kann.

Bei uns wird das Personal – vor allem das Personal im Kaiser-Franz-Josef-Spital, das sind diejenigen, die derzeit schon den MERS-Fall betreuen und die wirklich in der High-Level-Ausbildung sind – intensiv geschult. Wir wissen, dass man vor einer Infektion nur dann geschützt ist, wenn man wirklich gut geschult ist.

Es nützt der beste Schutzanzug nichts, wenn zum Beispiel unsachgemäßes An- und Auskleiden oder ein Fehler, ein Schrittfehler bei der Frage des Entkleidens passiert. Dort wird daher massiv geschult. Worauf wir setzen, das ist, gemeinsam mit der Ärztekammer, gemeinsam auch mit dem Österreichischen Gesundheits- und Kranken­pflegeverband die Menschen zu informieren.

Wir werden auch versuchen, an Kindergärten, an Schulen, also Lehrer, mit der Infor­mation bezüglich der Frage heranzukommen: Muss ich mich wirklich vor Ebola fürchten? Wir alle kennen die Geschichten. Ich kann Ihnen eine Geschichte erzählen: Eine Bekannte, die eine Chemotherapie hat und mit einem Mundschutz hinausgehen muss, um sich selbst nicht anzustecken, wurde von drei Taxifahrern abgelehnt, weil diese gesagt haben, sie könnte Ebola haben.

Das heißt, wir werden die Bevölkerung wirklich umfassend informieren, um eben, wie gesagt, Panik oder übertriebene Reaktionen zu vermeiden. Das ist der Weg, den Österreich derzeit geht. Den Sager „Panik ist auch eine Epidemie“, den, denke ich, sollten wir uns wirklich ins Stammbuch schreiben. Ich glaube, dass es in Österreich derzeit auch sehr, sehr gut funktioniert, über die Medien wirklich gut zu informieren.

Ich habe mich entschieden, mit meinem Ressort in diesem Feld auch eine sehr offene Kommunikation zu betreiben, das heißt, sehr offen und sehr klar zu sagen, was Sache ist, weil ich glaube, dass die Österreicherinnen und Österreicher sich das wirklich verdient haben, und wir sehen auch, dass wir, wie ich meine, damit sehr gut fahren. (Beifall der Abg. Muttonen.)

Wir sind vorbereitet, aber nichtsdestotrotz: Schauen wir jeden Tag weiter darauf, um ja nicht irgendwie ins Hintertreffen zu geraten! – Ich danke Ihnen vielmals für die Auf­merksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.20


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Frau Bundesministerin.

Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Töchterle zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.20.58

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministra! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir gestern das Thema in anderer Form schon traktiert haben, komme ich nicht umhin, heute – wie andere auch – ein paar Wiederholungen zu setzen, denn manche Fehlbehauptungen werden nicht stimmiger, wenn man sie wiederholt. Deshalb muss man sie immer wieder korrigieren.

Also ich sage noch einmal, dass wir in Österreich ausreichend Ärzte ausbilden. Die Absolventenzahl ist bei uns um fast 20 Prozent höher als im nächstbesten Land


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 79

Europas bezogen auf die Einwohnerzahl – das nächstbeste Land ist Dänemark. Das heißt, wir brauchen auch nicht mehr Studienplätze.

Wir haben in der Medizin eine harte Regelung, das gebe ich zu, aber diese harte Regelung führt dazu, dass die Ausbildung jetzt schon sehr gut ist, dass es im Medizin­studium kaum Drop-outs gibt, und wir erhöhen die Anzahl dieser Plätze jetzt noch einmal um 300 durch die neue Medizinische Fakultät in Linz. Da ist also das Nötige getan.

Mit dem heute vorliegenden Gesetz tun wir jetzt etwas, was sehr wichtig ist: Wir verbessern die postpromotionelle Ausbildung der Ärzte. Wir legen einen Fokus auf die allgemeine Medizin, und zwar nicht nur durch die Lehrpraxis, sondern vor allem auch durch den allgemeinen Teil am Anfang dieser Ausbildung, der für alle gilt, ob sie sich dann für eine allgemeinmedizinische oder eine Facharztausbildung entscheiden.

Wichtig ist, dass wir in allen Ausbildungsteilen die exzellente medizinische Forschung Österreichs in die Ausbildung bringen. Das tun wir nicht nur über die Medizinischen Universitäten, sondern wir haben auch ganz starke Life Sciences oder wir haben starke Molekularbiologen. Als Beispiel nenne ich Herta Steinkellner, die jetzt gerade bezüglich Ebola forscht und mit ihren Erkenntnissen hilft, ein Medikament zu entwickeln, das vielleicht international sehr, sehr wichtig wird. Das ist nur ein Beleg dafür, wie gut und wie tüchtig wir auch in der Forschung sind.

Was wir aber brauchen – das habe ich auch schon gestern gesagt – ist natürlich eine Stärkung der ärztlichen Tätigkeit, eine Attraktivierung dieses Berufs, damit die Ärzte bei uns bleiben und damit sie sich auch gut im Land verteilen. Und da wiederhole ich auch etwas, was ich gestern schon gesagt habe, fast in Form eines Ceterum censeo, nämlich dass wir dringend eine Reform der Hausapotheken brauchen. Gestern habe ich das vor allem unter dem Aspekt der Patientinnen und Patienten geschildert, heute sage ich, das ist auch unter dem Aspekt der Ärzte wichtig, denn es kommt dadurch zu einer Attraktivierung des Standortes am Land, weswegen wir da einfach eine Liberalisierung benötigen. Und ich wiederhole meine Bitte von gestern: Frau Ministra, machen Sie Druck, dass hier etwas geschieht und dass wir diesbezüglich zu einer Änderung kommen!

Letztlich haben wir auch hier wieder – zum vorherigen Anlass passend – lebendigen und guten Parlamentarismus erlebt. Wir haben noch im Ausschuss einen Teil des Gesetzes ändern und verbessern können, wo es darum geht, wie die Berufs­berechtigung für neu berufene Professoren aus dem Ausland in Österreich ausschaut. Ich denke, der Kompromiss, dass sie zuerst einmal das ärztlich ausüben können, wofür sie wissenschaftlich berufen sind, und dass die Ärztekammer dann die Möglichkeit hat, das per Bescheid nachzubessern, ist ein guter Kompromiss.

Ich glaube, dies ist ein gutes Gesetz, und ich wünsche ihm möglichst breite Zustim­mung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.24


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeord­netem Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


12.24.49

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit Ebola beginnen. – Frau Minister, eines gleich vorweg: Sie haben natürlich das Amt jetzt erst kürzlich übernom­men – wie meine Kollegin Dr. Berlakowitsch es unlängst formuliert hat, übernehmen Sie hier eine Baustelle und sind Baustellenkoordinatorin –, aber es nützt nichts! Ich möchte zu Ebola ein paar Ergänzungen anbringen.


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Worum geht es hier jetzt eigentlich? – Wir haben zwar nun in Österreich einen gewissen Notfallplan in Bezug auf Ebola entwickelt, aber es gibt immer noch keine wirklich geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten von Verdachts- oder Erkrankungs­fällen und schon gar kein sogenanntes L4-Labor.

Ich möchte jetzt darauf eingehen, warum das so wichtig ist, nämlich: Laut WHO fällt Ebola unter den sogenannten Biosafety Level L4, und das bedeutet, dass man ein L4-Labor und auch eine L4-Station für die Aufnahme hochinfektiöser Patienten benötigt, aber beides fehlt in Österreich. Das bedeutet, dass Ebola-Proben nach Deutschland zum Bernhard-Nocht-Institut nach Hamburg verbracht werden müssen.

Dabei gilt es natürlich, die Problematik des Probentransportes zu beachten, da gemäß Richtlinie der WHO der grenzüberschreitende Lufttransport von Patienten mit Verdacht auf eine hochinfektiöse Erkrankung unzulässig ist, was auch auf Proben umzulegen sei. Daher erfolgt der Transport auf dem Landweg, was kostbare Zeit in Anspruch nimmt.

Alle Pläne der Vergangenheit – das ist jetzt mein Kritikpunkt –, ein L4-Labor und eine L4-Bettenstation in Österreich und vor allem in Wien für die Aufnahme von hochinfek­tiösen Patienten einzurichten, sind am Unvermögen des Bundes und der Länder gescheitert. Damals ist die Bundesregierung nicht bereit gewesen, die geringen Finanz­mittel für die Errichtung und den Betrieb aufzubringen. Wir sind jetzt auf das Wohlwollen von ausländischen Labors angewiesen, was die Diagnose betrifft, und improvisieren bei der stationären Unterbringung, was natürlich ein enormes Gefähr­dungspotenzial darstellt. – Ich habe es gestern schon gesagt: Natürlich ist es so, dass wir bei ein, zwei, fünf Fällen über die Runden kommen, aber wenn es mehr werden sollten, dann werden wir massive Schwierigkeiten bekommen.

Der zweite Punkt ist die Ärzteausbildung, und da kann ich jetzt nicht auf den ganzen Fundus des Gesetzes eingehen, sondern nur auf einen Punkt. Es ist gut, dass wir versuchen, etwas gegen den Ärztemangel zu tun – und wir haben diesen Ärztemangel! Wir bilden vielleicht im internationalen Vergleich viele aus, aber wir haben einen Ärztemangel, der zwar nicht täglich, aber kontinuierlich größer wird, vor allem im nieder­gelassenen Bereich. Darum ist es auch so wichtig, attraktive Ausbildungsmög­lichkeiten für die jungen Kollegen zu schaffen, und in diesem Zusammenhang ist jetzt dieses neue Gesetz betreffend die Turnusarztausbildung ein wesentlicher Bestandteil.

Ich möchte aber diesbezüglich auch noch der Klarheit wegen sagen, dass da oft ein Missverständnis besteht: Bis dato ist es so, dass man sechs Jahre benötigt, um Facharzt zu werden, und drei Jahre, um praktischer Arzt zu werden. Was in den Krankenhäusern in der Realität passiert ist, war, dass die Kollegen gesagt haben: Zuerst müssen Sie den Turnus machen und dann dürfen Sie erst die Ausbildung machen! – Das ist eine Geschichte, die ein Usus war, aber de facto in der gesetzlichen Ausformulierung so nicht vorhanden war.

Jetzt ist es so – der Teufel liegt im Detail –: Die Facharztausbildung wird tatsächlich verkürzt, die praktische Ausbildung wird wahrscheinlich verlängert werden. Warum wird das so sein? – Weil – ich möchte mich da nicht mit fremden Federn schmücken, das hat der Gesundheitsökonom Pichlbauer schön herausgearbeitet – in den Kranken­häusern natürlich die neuen Turnusarztplanstellen, die neuen Ausbildungsstellen, verifiziert werden müssen. Das macht die Ärztekammer zusammen mit irgendwelchen Instituten, aber es wird verifiziert werden.

Das bedeutet, dass viele kleine Krankenhäuser keine Turnusärzte mehr hätten, wenn das so sein würde. Deshalb hat man gesagt, für 15 Patienten soll ein Turnusarzt ange­stellt werden; diese Stelle wird allerdings nicht für Ausbildungszwecke herangezogen, das heißt, sie wird nicht angerechnet.


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Was bedeutet das? – Wenn wir die Bettenzahlen, die wir heute haben, umlegen auf diesen Schlüssel, hätten wir deutlich zu wenig Ärzte, um diese Patienten zu versorgen. Das heißt, es gibt eben bei dieser Ausnahmeregelung etwas zu tun. Das wird ein enormer Flaschenhals werden, meine Damen und Herren, der die jungen Kollegen im Vorankommen in ihrer Ausbildung zum praktischen Arzt massiv beeinträchtigen wird. Das wird in weiterer Konsequenz natürlich dazu führen, dass sie darauf pfeifen, in Österreich die Ausbildung zu machen, und erst recht auswandern werden.

Das ist eine Warnung, die ich hier ausspreche. Ich sage nur, wir müssen danach trachten, keine Hürden aufzubauen! Wir dürfen nicht Überschriften produzieren, gut gemeinte Gesetze machen, die dann in der Ausformulierung eine Katastrophe werden! Ich möchte kein Rufer werden, der hier Katastrophen heraufbeschwört, aber wenn es tatsächlich so kommt, dass wir hier nur ungefähr 10 Prozent Ausbildungsstellen für Turnusärzte haben und wir eigentlich in einer anerkannten Ausbildungsstelle viel mehr benötigen würden, dann ist das eine reine Katastrophe und die Kollegen werden auswandern.

Deswegen, meine Damen und Herren, ist es unglücklicherweise so, dass die Reform leider sicherstellt, dass junge Ärzte weiterhin überall, aber nur länger als System­erhalter – in Wien sagen wir dazu „die Spritzenferdln“ – eingesetzt werden können.Eine Verbesserung der Ausbildung wird so nicht erreicht. Sie wird angestrebt, aber leider nicht erreicht.

Ich ersuche, das noch einmal im engen Kreis durchzuarbeiten, sonst haben wir in Österreich in kürzester Zeit einen eklatanten Ärztemangel. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

12.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

 


12.30.24

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren, auch an den Fernsehschirmen und hier im Parlament! Ich möchte diese Aussagen des Kollegen Karlsböck nicht so stehen lassen, weil ich nicht möchte, dass die Menschen am Ende dieser Debatte verunsichert sind und Angst haben, dass sie nicht mehr bestmöglich versorgt werden.

Ich bin davon überzeugt, dass Österreich ein gutes Gesundheitssystem hat, und ich bin davon überzeugt, dass die neue gesetzliche Grundlage der Ärzteausbildung dazu beitragen wird, dass die Patientinnen und Patienten in Österreich auch weiterhin die bestmögliche Versorgung haben werden. Das möchte ich ganz zu Beginn schon deponieren, damit die Menschen nicht verunsichert sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Der jetzige Debatte umfasst jedoch mehrere Tagesordnungspunkte, und ich möchte über den Antrag 567/A(E) des Tagesordnungspunktes 5, das ist der Antrag betreffend eine Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes für den Behinderten­bereich, sprechen. Darin wird nämlich gefordert, dass der Behindertenbereich und damit in Zusammenhang stehende Hilfeleistungen aus dem Gesundheits- und Kran-ken­pflegegesetz herausgenommen werden sollen.

Das klingt recht technisch, bedeutet aber nichts anderes, als dass die Unterstützung von Menschen, die in Behinderteneinrichtungen wohnen und arbeiten und Unter­stützung brauchen, im Moment nur von diplomiertem Pflegepersonal durchgeführt werden darf. Das führt im Alltag in Behinderteneinrichtungen oft zu Schwierigkeiten, weil nicht den ganzen Tag Fachpersonal anwesend ist und weil behinderte Menschen


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oft auch nur von jenen Menschen versorgt werden möchten, die sie gut kennen und zu denen sie eine gute Vertrauensbasis aufgebaut haben.

Dieser Antrag zielt darauf ab, dass praktisch alle Menschen, die in Behinderten­einrichtungen arbeiten, Tätigkeiten wie zum Beispiel Katheter setzen durchführen dürfen. Das wollen wir nicht! Wir wollen, dass im Alltag von Behinderteneinrichtungen tatsächlich auch behinderte Menschen bestmöglich unterstützt werden. Das soll aber nicht zulasten der Qualität der Betreuung und auch der medizinischen Betreuung gehen, weshalb dafür zu sorgen ist, dass Menschen, die dazu die Kompetenz und auch die Ausbildung haben, diese Tätigkeiten mit und an den behinderten Menschen durchführen.

Deswegen ist unser Zugang nicht, diese Angelegenheiten aus dem GuKG herauszu­nehmen, sondern im Gegenteil, wir sollten Menschen, die in diesen Einrichtungen arbeiten, aufschulen. Wir sollten dafür sorgen, dass es möglich ist, dass auch Behin­dertenbetreuerInnen und SozialfachbetreuerInnen diese Tätigkeiten machen dürfen. Das ist unser Ansatz, weil wir davon überzeugt sind, dass auch behinderte Menschen das Recht darauf haben, an sich selber erfahren zu dürfen, wie es ist, wenn diese Tätigkeiten von ausgebildeten Menschen durchgeführt werden.

Das hat übrigens auch die Interessenvertretung der Dienstleistungsunternehmen im psychosozialen- und Behindertenbereich Oberösterreich gesagt. Auch sie hat in diese Richtung Lösungsvorschläge ausgearbeitet, dass man nichts herausnehmen soll, dass man aufschulen soll.

Ich denke mir, dass auch die Frau Kollegin Jarmer, die jetzt nach mir sprechen wird, erkannt hat, dass der Antrag vielleicht nicht ganz richtig formuliert gewesen ist. Es gibt nämlich einen neuen Antrag, der genau in diese Richtung führt, dass man pflegerische Tätigkeit in der Behindertenbetreuung dadurch gewährleisten soll, dass man Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter in Behinderteneinrichtungen aufschult.

Ich denke mir, in diese Richtung sollte man weiterarbeiten – und in diese Richtung wird auch schon gearbeitet –, da wir ja auch im Bereich der Pflegeberufe neue Modelle der Ausbildung andenken wollen, sodass tatsächlich Menschen mit Behinderungen bestmöglich betreut werden können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Jarmer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.34.24

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte KollegInnen und werte ZuseherInnen! Ich möchte sofort Bezug nehmen auf die Rede der Frau Kollegin Königsberger-Ludwig. Wir haben im Gesundheitsausschuss über diese Thematik bereits gesprochen, und ich glaube, es bedarf jetzt auch keiner weiteren Erklärung, da die Kollegin das bereits sehr gut erläutert hat.

Die Situation betrifft Menschen mit Behinderungen, die in Wohnheimen sind, Men­schen, die vielleicht Probleme haben, sich auszudrücken, die in ihrer Kommunikation eingeschränkt sind. Sie werden von Menschen betreut, denen sie vertrauen und zu denen gute Vertrauensverhältnisse aufgebaut wurden. In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen möchte man, dass zukünftig große Institutionen eher in kleinere umgewandelt werden, Menschen sollen wirklich hohe Lebensqualität in ihren Wohnformen erleben.


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Sie haben gesagt, der erste Antrag, den wir gemeinsam gestellt haben, wurde von uns aufgrund des Gesundheitsausschusses verändert. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Nun haben wir gemeinsam, hat die Opposition einen neuen gemeinsamen Antrag gestellt, der in Wirklichkeit dasselbe zum Ziel hat (Abg. Königsberger-Ludwig: Na ja, nicht ganz!), aber dieses Ziel anders verfolgt.

Ich lese Ihnen meinen Antrag, den gemeinsamen Entschließungsantrag aller Oppositions­parteien, vor.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Marcus Franz, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regelung der Durchführung von pflegerischen Tätigkeiten in der Behindertenbetreuung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat einen Geset­zesentwurf vorzulegen, der beinhaltet, dass BehindertenbetreuerInnen und persönliche AssistentInnen eine Zusatzqualifikation für pflegerische Tätigkeiten erwerben können, die derzeit Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege vorbehalten sind.“

*****

Ich denke, das ist sehr klar, und ich glaube, wir meinen das auch beide, insofern sprechen wir auch eine gemeinsame Sprache. Es geht um die Qualität in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen, und ich denke, wenn dies auch das Ziel der beiden Regierungsparteien ist, haben wir ein gemeinsames Ziel – ich freue mich übrigens, dass heute auch der Herr Sozialminister anwesend ist.

Wir haben die Konvention unterschrieben. Darin geht es um ein würdevolles, selbst­bestimmtes Leben, und diesem Ziel können wir damit näherkommen. Ich denke, dass uns dabei auch die beiden Regierungsparteien unterstützen werden. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

12.37


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Jarmer soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Helene Jarmer, Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Marcus Franz, Gerald Loacker, Freundinnen und Freunde betreffend Regelung der Durchführung von pflegerischen Tätigkeiten in der Behindertenbetreuung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 567/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Dr. Marcus Franz, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend GuKG-Novelle für den Behindertenbereich (303 d.B.)


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Begründung

Die stationäre, teilstationäre und mobile Betreuung von Menschen mit Behinderungen basiert immer mehr auf einem multiprofessionellen Ansatz und wird  durch ver­schiedene Berufsgruppen wie z.B. Fach- und Diplom-SozialbetreuuerInnen oder per­sönliche AssistentInnen durchgeführt.

Bestimmte, immer wiederkehrende pflegerische Tätigkeiten, wie zum Beispiel Medikamen­­tenverabreichung, Katheterpflege, u.ä.) dürfen nach dem Gesundheits-und Kranken­pflege­gesetz (GuKG) jedoch nur von Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt werden.

Die pflegerischen Tätigkeiten während eines Tages lassen sich zeitlich nicht ein­grenzen, da im Tagesablauf wiederkehrende, häufig unplanbare Situationen, in denen bestimmte pflegerische Handlungen notwendig sind, auftreten.

Das GuKG wäre nur dann zu erfüllen, wenn sich die Betreuung von Menschen mit Behinderungen von einem pädagogischen (agogischen) zu einem medizinisch-pflegerischen Schwerpunkt verändert.

Genau das entspricht jedoch nicht der UN-Behindertenrechtskonvention, die einen Paradigmenwechsel weg vom medizinischen Modell von Behinderung hin zum sozialen Modell fordert. Menschen mit Behinderungen sind nicht krank und Einrich­tungen für diese Zielgruppe sollen keine Krankenanstalten sein.

Interessensvertretungen im Bereich Behindertenbetreuung schlagen vor, dass die BehindertenbetreuuerInnen und persönlichen AssistentInnen entsprechende Zusatz­qualifikationen erwerben können, um die notwendigen pflegerischen Tätigkeiten durch­führen zu können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat einen Geset­zes­entwurf vorzulegen, der beinhaltet, dass BehindertenbetreuerInnen und persönliche AssistentInnen eine Zusatzqualifikation für pflegerische Tätigkeiten erwerben können, die derzeit Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege vorbehalten sind.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


12.37.53

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Inhalt des Ärztegesetzes ist schon sehr viel gesagt worden, ich brauche dies nicht zu wiederholen. Eines noch: Es hat sich einfach gezeigt, dass gute Kom­promiss- und Gesprächsfähigkeit sowie Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten gute Lösungsmöglichkeiten schaffen.

Ich möchte aber ein paar allgemeine Überlegungen anstellen. Der oberösterreichische Ärztekammerpräsident hat dieses Gesetz als „Blume im Strauß der Verbesserungen“


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bezeichnet, die wir alle dazu brauchen, um Probleme im Bereich der Versorgung durch Ärzte zu lösen. Und es gibt eine Menge an Dingen, die zu tun sind, keine Frage.

Im Rahmen der Studie der ÖBIG aus dem Jahr 2012, die gemeinsam mit der Ärzte­kammer und den Medizin-Universitäten durchgeführt wurde, hat man das sehr genau untersucht und auch einige Empfehlungen ausgearbeitet. Da ging es natürlich auch um die Frage, wie der Istzustand ausschaut. Die Versorgungswirksamkeit ist gar nicht so leicht festzustellen, weil man beispielsweise bei Wahlärzten nicht ganz genau weiß, wie groß ihr Einfluss darauf ist.

Eine Frage war aber auch, wie es in 15 oder 20 Jahren ausschauen wird. Wie ent­wickelt sich unsere Gesellschaft? Wie entwickeln sich die Krankheitsbilder in der Gesellschaft? Welche Rahmenbedingungen brauchen wir, um dann die Ärztinnen und Ärzte zu haben, die wir auch tatsächlich brauchen? – So wie es jetzt zum Teil ist, nämlich dass man um gutes österreichisches Steuergeld Ärztinnen und Ärzte ausbildet und viele dann in die Schweiz oder nach Deutschland gehen, ist das schlicht und einfach nicht sehr sinnvoll.

Was sind nun die Rahmenbedingungen, die wir brauchen? Was muss getan werden? – Auf der einen Seite geht es darum, Ärztinnen und Ärzte von Tätigkeiten zu entlasten, die sie nicht unbedingt selbst machen müssen, also Verwaltungstätigkeiten, die an Verwaltungspersonal ausgelagert werden können, oder auch bestimmte medizinische Tätigkeiten, die ebenfalls an andere Gesundheitsberufe delegiert werden können.

Es geht um die Attraktivierung der Tätigkeiten im Spital und im niedergelassenen Bereich, es geht um die Steuerung von Patientenströmen in die Spitalsambulanzen. – Jeder von Ihnen hat sicher schon Gespräche mit Ärzten aus Spitalsambulanzen geführt, von denen man oft wirklich wilde Geschichten hört. Es geht aber natürlich auch um ein im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiges Gehalt.

Ein Thema, das mir besonders wichtig ist und auf das wir auch unser Augenmerk legen müssen, ist die zunehmende Feminisierung im Ärzteberuf, und da ist natürlich auch das zu beachten, was junge Ärztinnen und Ärzte als Anspruch an ihre „Work-Life-Balance“ haben.

Sechs von zehn Turnusärzten sind jetzt schon Frauen. Das heißt, wenn wir das kon­sequent weiterdenken, ist in einer überschaubaren Anzahl von Jahren der Arztberuf ein sehr weiblicher, und dann wird das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ eine sehr, sehr große Rolle spielen. Wir werden uns, wie Kollege Rasinger es schon gesagt hat, Modelle überlegen müssen: Wie teile ich einen Kassenvertrag? Wie bringe ich „Work-Life-Balance“ für junge Ärztinnen und Ärzte zustande?

Und das Thema „Kinderbetreuung“ ist dann natürlich auch ein ganz wichtiges: Wie schaffen wir qualitativ hochwertige und flexible Kinderbetreuung überall? Besonders im ländlichen Raum ist das wichtig, denn das ist jener Bereich, wo wir jetzt schon ganz massive Probleme haben – zum Beispiel, Hausarztstellen besetzen zu können.

Ich glaube, dass mit dem vorliegenden Gesetz ein durchaus ermutigender Schritt in die richtige Richtung getan wurde. Aber es gibt, wie auch eine diesbezügliche Studie festgestellt hat, noch einiges zu tun, und da sollten wir uns nicht allzu viel Zeit lassen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.41


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 



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12.41.32

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Herr Bundesminister! Ich spreche zu dem Thema „Kostenersatz für alter­native Heilmittel“. Dazu eine Geschichte: Da komme ich mir immer so vor wie das Wasser, das gegen einen Felsen anläuft. Oder: Ich werde als Wasser gegen den Felsen so lange anlaufen, bis eine Veränderung stattfindet.

Gestern gab es eine tolle Debatte über eine Dringliche Anfrage, und da hat Herr Dr. Rasinger, den ich als Hausarzt sehr schätze, muss ich ganz offen sagen, etwas ganz Tolles gesagt. Und zwar: Was bewegt einen Menschen im Gesundheitswesen? – Einen Menschen – eins zu null. Und Abgeordneter Spindelberger meinte: Gesundheit ist das wichtigste Gut! Wir müssen über regionale Gesundheitsfaktoren nachdenken!

Die Bedürfnisse der Bevölkerung werden da angesprochen. Aber was hören wir hier? – Es werden keine Bedürfnisse angesprochen, ganz im Gegenteil!

Erstens: Aus dem Ausschuss habe ich vernehmen können, dass man eine ganze Reihe von hervorragenden Ärzten diskriminiert, zu Scharlatanen degradiert, indem man sagt, alternative Heilbehandlung sei in Wirklichkeit etwas Pseudowissen­schaft­liches. Auch heute habe ich das hören dürfen. – Ungeheuerlich! (Beifall bei der FPÖ.)

Zweitens: Man schließt eine Gruppe von Menschen aus, die sich Naturheilverfahren verschrieben haben. Ich bin nicht gegen Schulmedizin. Aber: Schulmedizin, alternative Heilbehandlung, komplementärmedizinische Heilbehandlung, also Ganzheitsmedizin sollte das Thema sein! Unser Gesundheitswesen sollte sich auch dazu dement­sprechend bekennen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Drittens: Es geht um die Gleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern. Es ist nicht einzusehen, dass Menschen Krankenkassenbeiträge zahlen und dafür nicht einmal den notwendigen Kostenersatz bekommen. Die zahlen doch dafür! Das kann es doch eigentlich nicht geben.

Viertens: Wer sagt denn, dass alternative Heilmethoden nicht sogar helfen, Kosten zu senken. Ich glaube, das ist auch eine wichtige Tatsache, die man sehen muss. Wenn heute über Homöopathie so fahrlässig gesprochen wird – Hahnemann ist da zu erwähnen –, dann muss ich sagen: Schon 200 Jahre ist es her, dass das approbiert ist. Unsere Ärzte nehmen den Namen Paracelsus, der der Begründer der Naturheilkunde ist, wie selbstverständlich in den Mund: „Die Dosis macht das Gift“Und über den Pfarrer Kneipp lacht auch keiner mehr.

Viele Abgeordnete nehmen höchstwahrscheinlich verschiedene Wellness-Zentren – Stichwort: kalte und warme Fußbäder – in Anspruch. Aber dem normalen Volk will man das nicht zukommen lassen, weil das ein anderer Denkansatz ist, ein neuartiges Denken: Nicht die Chemie, die chemische Keule der Pharmakonzerne soll weitgehend angewendet werden, sondern man soll naturheilkundliche Erkenntnisse mit ein­beziehen, denn die sind genauso approbiert wie die Schulmedizin. Wenn etwas zehn­fach oder hundertfach naturwissenschaftlich bewiesen ist, heißt das nicht, dass es zum hunderteinten Mal nicht auch passt. So ist es auch bei Naturheilverfahren.

Ich plädiere nach wie vor auch für TCM, nicht nur für Homöopathie. Setzen wir uns zusammen, definieren wir fünf oder sechs Alternativen! Ich rede ja nicht von Heilsteine-Auflegen oder Trommeln, mag der eine oder andere das auch gut finden, sondern es geht hier um nichts anderes als um die Frage: Was ist approbiert? Was ist von Ärzten verordnet? Was unterliegt den strengsten Kriterien? Und die sind, bitte, bis heute eindeutig festgelegt.

Abschließend darf ich Folgendes festhalten: Die Patienten haben ein Recht darauf, dass sie sich für eine naturgerechte Behandlung entschließen. Erstens senkt sie die


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Kosten – das wissen wir aus Untersuchungen aus den Niederlanden und aus der Schweiz –, zweitens gibt es dabei weniger Medikameneinsatz, und drittens ist die Verweildauer in Spitälern kürzer. Dadurch erspart man sich enorme Kosten.

Für naturheilkundliche Verfahren spricht auch der Umstand, an den wir nicht denken, nämlich, dass wir da keine chemischen Keulen einsetzen. Denken wir da an die gan­zen psychosomatischen Erkrankungen! Denken wir an die Autoimmunkrankheiten! Denken wir an alles, was rund um das Kreuz ist! Denken wir an Kopfschmerzen! Denken wir an das Burnout-Syndrom! Denken wir bitte an die Familien, an die Kinder, wo wir wissen, dass heute schon 800 000 Österreicher Psychopharmaka nehmen. Es ist doch nicht wahr, dass man die alle mit chemischen Keulen behandeln muss. Denken wir an die Gesundheit der Menschen!

Ein großer Sozialdemokrat, der Begründer einer großen Firma in Graz, einer Privat­versicherung, die auch heute noch dazu steht, hat schon in den fünfziger Jahren Folgendes gesagt, und das sollten wir alle mitnehmen und uns dafür entscheiden: Wir müssen alles tun, dass die Menschen nicht krank werden! Wir sollten nicht erst dann heilen, wenn sie krank sind! Wir sollten alles tun, dass sie nicht krank werden! Ich meine, eine große Anzahl alternativer Heilmethoden hilft dazu. Unterstützen Sie das! Wenn nicht heute, komme ich wieder. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.46


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


12.47.07

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte ebenfalls zu dem Thema, zu dem mein Vorredner gesprochen hat, zum Antrag 653/A(E) betreffend Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden etwas sagen.

Es wird hier, und zwar vor allem vom Kollege Riemer, behauptet, dass vonseiten der österreichischen Sozialversicherung, insbesondere von der Sozial- und Kranken­ver­sicherung, alternative Heilmethoden nicht finanziert werden. Das ist einfach falsch! Ich habe mir das konkret in meinem eigenen Bundesland Oberösterreich angeschaut und habe im Bereich der oberösterreichischen Krankenversicherung, in der GKK recherchiert, ob alternative Heilmethoden finanziert werden oder nicht. Bei dieser Recherche habe ich Folgendes festgestellt:

Wenn Expertisen besagen oder wenn Expertinnen und Experten beziehungsweise der fachärztliche Dienst meint, dass eine alternative Heilmethode tatsächlich zur Genesung beiträgt, dass durch diese Methode die Gesundung genauso voranschreitet wie durch die Schulmedizin, dann werden selbstverständlich von der sozialen Krankenver­sicherung – insbesondere kann ich da von der Oberösterreichischen Gebietskranken­kasse sprechen – derartige Methoden finanziert.

Dazu eine Zahl, die das Jahr 2013 betrifft: Im letzten Jahr wurden über 5 Millionen für alternative Medizin und alternative Heilmethoden ausgegeben. Ich denke, das ist wichtig zu wissen. Man soll das nicht immer so darstellen, als würden sämtliche Methoden, die alternativ sind, von der Sozial- und Krankenversicherung nicht finanziert werden. Sie werden finanziert, wenn sie erfolgversprechend sind. Das ist richtig und das ist wichtig. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Sozialversicherung, insbesondere was die soziale und solidarische Krankenversicherung betrifft, ein paar grundsätzliche Bemerkungen.

Die Fakten beweisen, dass unsere Krankenversicherung weltweit einzigartig und un­schlagbar ist. Es gibt kein Land auf der Welt, wo alle Menschen, die ihren ordentlichen


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Wohnsitz in dem jeweiligen Land haben, sozialversichert beziehungsweise kranken­versichert sind. Alle Menschen! Bei den Versicherten gibt es keine Risikoauslese, sie haben ab dem ersten Tag den gleichen Anspruch auf alle medizinisch notwendigen ärztlichen Leistungen, Heilbehelfe, Medikamente – unabhängig vom Preis, unabhängig vom Einkommen, unabhängig vom Alter!

Wenn wir nur die europäischen Länder vergleichen, wissen wir, in welcher Lage wir in Österreich sind. Und dafür ein besonderes Dankeschön an jene, die immer dafür eintreten, dass es auch in Zukunft eine derartige Sozialversicherung und eine Kran­kenversicherung gibt. Insbesondere an die Frau Ministerin ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.50


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.50.28

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ärzteausbildung soll in Österreich ab Mitte des nächsten Jahres neu geregelt werden beziehungsweise auf neue Beine gestellt werden. Was soll konkret neu werden? – Eine neunmonatige Basisausbildung, die alle nach dem Studium absolvieren müssen, zum Erwerb klinischer Grundkompetenzen in den Fachgebieten Innere Medizin, Chirurgie sowie Notfallmedizin. Weiters sollen die Grundkenntnisse für die 15 häufigsten Krankheits­bilder in dieser Zeit erworben werden. Aber da stellt sich die Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren: Was ist mit dem 16. oder 17. Krankheitsbild?

Der nächste Punkt ist die Neustrukturierung der Facharztausbildung: Die gesamte Aus­bildung für ein Fach wird weiterhin mindestens 72 Monate dauern. Die verpflichtende Lehrpraxis für die Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner soll dazu dienen, den angehenden Ärztinnen und Ärzten einen besseren Einblick in das spätere Aufgaben­gebiet des niedergelassenen Bereiches zu geben. Eine weitere Neuerung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Erstellung eines Ausbildungsplanes für die Turnusärztinnen und Turnusärzte. Dabei sollen diese gleich zu Beginn einen Überblick über die Dauer und über die Inhalte der Ausbildung erhalten.

Was ich aber überhaupt nicht verstehen kann, meine sehr verehrten Damen und Her­ren – und das wurde heute schon des Öfteren angesprochen –, ist die fehlende finanzielle Auswirkung. Da wird ein Gesetz auf die Reise geschickt – und dessen finanzielle Auswirkung weiß diese Bundesregierung nicht. Das stelle ich sehr in Frage. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.52


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


12.52.37

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Dr. Franz, Sie haben gestern sehr flapsig hier von diesem Rednerpult aus verkündet, dass es eigentlich eine verfehlte Gesundheitspolitik wäre, wenn im Industrieviertel in Niederösterreich Krankenhäuser in Baden, in Mödling, in Wiener Neustadt und in Neunkirchen angesiedelt sind. So einfach kann man es sich nicht machen! Gerade Sie als Arzt sollten hier tiefer schauen. (Abg. Franz: Gerade deswegen weiß ich es besser als Sie!)

Es geht dabei nämlich um die Indikationen und nicht um die Standorte. Sie wissen sehr wohl, dass in Wiener Neustadt der Schwerpunkt Unfall ist, in Neunkirchen der Schwer-


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punkt Orthopädie, und so weiter. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich brauche Ihnen das jetzt nicht zu erklären. (Ruf beim Team Stronach: Doch, erklären Sie ein bisserl was!) Wenn Sie ans Rednerpult gehen, dann informieren Sie sich vorher. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei FPÖ und Team Stronach.)

Nun zum nächsten Thema: Frau Bundesminister Oberhauser, Sie erinnern sich sicher an die Auseinandersetzung im Gesundheitsausschuss, als ich das Thema und die Problematik Kinder-Reha angesprochen habe. Da haben Sie mir betreffend die Kinder-Reha in Niederösterreich etwas unterstellt – vermutlich ging da die alte, gewerkschaft­liche Art mit Ihnen durch, nachdem Ihre MitarbeiterInnen Ihnen anscheinend eine falsche Information mitgegeben haben. (Bundesministerin Oberhauser: Habe ich nur gegoogelt!)

Ich sage Ihnen, der ehemalige Landeshauptmann-Stellvertreter der SPÖ hat in Nieder­österreich vor neun Jahren bereits den Standort St. Pölten ins Spiel gebracht, und zwar mit einem damals sehr fragwürdigen Investor – und das haben Sie vielleicht gegoogelt. Das ist nie etwas geworden. Der Investor ist mit seinen Einrichtungen in eine schwierige Situation gekommen; bezeichnen wir es vielleicht so.

Die jetzige, ihm nachfolgende Landeshauptmann-Stellvertreterin der SPÖ sagt zu den Einigungen zwischen den Ländern und dem Hauptverband der Sozialversicherungs­träger betreffend die 8,5 Millionen €, welche die Länder jetzt als Pauschalbeitrag für die Kinder-Reha zahlen, wobei Markus Wieser, der Vorsitzende der Initiative Kinder- und Jugendrehabilitation und Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich, SPÖ, bereits vor Jahren das Interesse Niederösterreichs an einer derartigen Rehabilitations­ein­richtung bekundet hat, Folgendes:

„Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ist zu hoffen, dass der finanziellen Einigung nun sehr rasch die entsprechenden Schritte zur Schaffung der Einrichtung folgen.“

Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein, Sie haben auch im Gesundheitsausschuss behauptet, solche Einrichtungen gehören nur in die Städte und nicht in die Provinz. (Abg. Doppler: Das hat sie nicht behauptet! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das habe ich nicht behauptet!) – Das hat sie behauptet! Ich sage Ihnen dazu: Das ist sehr, sehr eigenartig. (Abg. Doppler: Das hat sie nicht gesagt! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das habe ich nie gesagt!) Denn: Es gibt dazu einen Entschließungsantrag Ihrer Abgeordneten Gartelgruber (weitere anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ), der ebenfalls im Gesundheitsausschuss behandelt wurde.

Und Frau Kollegin Gartelgruber schreibt: 

„Es wäre aus therapeutischer Sicht gesehen sinnvoll, wenn jugendliche Reha-Patien­ten mit Gleichaltrigen und ihren Familienmitgliedern gemeinsam eine schwere Krise bewältigen. Das bestätigen schon alleine die vielen positiven Reaktionen auf die Familien­orientierten Rehabilitationszentren (FOR) in Deutschland.“

Das widerspricht Ihrer Aussage (in Richtung der Abg. Belakowitsch-Jenewein), und das widerspricht Ihrer Aussage, Frau Bundesminister Oberhauser, denn: Es kann nicht sein, dass wir nur im städtischen Bereich diese Einrichtungen schaffen, dass wir das an Speising anhängen. Okay, da bin ich dafür (Abg. Lausch: Du verstehst es nur nicht!), Orthopädie ist möglich. (Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Aber wo bleibt die familienorientierte Reha-Situation, die Sie als FPÖ einfordern? Die gibt es dort nicht! Dort werden nur die Tafeln ausgetauscht. Und das hätte man vor 30 Jahren machen können, da brauche ich nicht jetzt eine Kinder-Reha-Debatte. Das sei Ihnen gesagt! (Beifall bei ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)


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Und zur Situation: Es kommen ja die krudesten Ideen. Da gibt es jetzt eine Ar­gumentation für die Standortpräferenz für Einrichtungen in der Kinder-Reha des Haupt­verbandes, in der Folgendes steht:

Die Einrichtungen sollen  „im Einzugsgebiet einer größeren Ortschaft sein, um für das notwendige geschulte Personal als Arbeitsplatz interessant zu sein“. Und für die Patienten wären  „begleitende Freizeitaktivitäten wie Kino, Eis essen, etc. zu ermög­lichen“.

Also da frage ich mich: Wo ist die Gesundheitspolitik in diesem Land geblieben? – unter einem sozialdemokratischen Bundeskanzler und unter einer sozial­demokratischen Gesundheitsministerin!

Heimat bist du großer Söhne (Zwischenrufe bei der FPÖ), auch Töchter, aber Heimat bist du armer Kinder! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lausch: Das war so schwach und so falsch!)

12.57


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


12.57.33

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rädler, bei allem Ver­ständnis für kommunalpolitische Interessenslagen: Ich glaube, wir sollten alle froh sein, dass gerade im wichtigen Bereich der Kinder-Reha etwas weitergeht, dass es da gemeinsame Ziele gibt. Und bei allem Verständnis, dass man da kommunalpolitisch als Bürgermeister andere Ansichten hat: Es ist meiner Meinung nach schon wichtig, dass wir in diesem Bereich die Interessen der Kinder in den Vordergrund stellen und nicht irgendwelche kommunalpolitischen Interessen. Darauf sollten wir uns doch einigen können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und Team Stronach. – Abg. Rädler: Sie haben 30 Jahre lang geschlafen! Schauen Sie sich das in Deutschland an!)

Herr Kollege, wir können nicht in jeder Gemeinde auch eine Kinder-Reha bauen! Ich weiß nicht, vielleicht haben Sie da persönliche Interessen. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Aber setzen wir doch wirklich die Prioritäten auf die Kinder, schauen wir, dass wir das beste Umfeld für die Kinder schaffen, und versuchen wir nicht, da nur Einzelinteressen zu befriedigen! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das steht auch gar nicht auf der Tagesordnung! – Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich möchte nun noch zur gestrigen Debatte und auch zur heutigen Diskussion über Gesundheitspolitik etwas sagen: Man kann aus unterschiedlichen Richtungen diskutieren beziehungsweise verschiedener Ansicht sein, welcher Weg in der Gesund­heitspolitik der richtige ist. Wir können da kritisch diskutieren. Ich glaube, dass wir aber alle gemeinsam zu Recht auf die Entwicklung der österreichischen Gesundheitspolitik stolz sein können, auf ein solidarisches und bestens ausgestattetes Gesundheits­system in Österreich.

Gestern hat der Kollege Loacker kritisiert, dass es zu wenig schnell weitergeht – heute geht‘s ihm im Bereich der Ärzteausbildung auf einmal zu schnell. Wenn wir uns zum Vergleich die USA, immerhin eine der reichsten Volkswirtschaften, ansehen: Dort wird heute noch über das sogenannte Obamacare diskutiert, das im Jahre 2010 beschlos­sen wurde. Es ist dort heute noch strittig, ob es überhaupt eine leistbare Gesundheits­versorgung für alle Menschen geben soll. In Österreich gehen wir Gott sei Dank einen anderen Weg und haben mit der Gesundheitsreform und der Sanierung der Kranken-


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kassen Schritte gesetzt. Viele, viele Schritte sind bereits gesetzt worden, viele weitere werden gemeinsam noch folgen.

Zur geplanten Änderung des Ärztegesetzes möchte ich noch aus persönlichen Ge­sprächen mit vielen Ärztinnen und Ärzten berichten. Die Wahrnehmung der eigenen Zeit in der Ausbildung als Turnusarzt oder -ärztin ist ja sehr unterschiedlich, oft auch unterschiedlich von der jeweiligen Krankenanstalt, vom jeweiligen Abteilungsvorstand her. Es gibt Menschen, die diese Ausbildungszeit als sehr, sehr positiv erlebt haben, aber natürlich auch einige Kritikpunkte: hoher Druck, hoher zeitlicher Einsatz, der Gott sei Dank geändert wird, aber auch das Gefühl, oft ins kalte Wasser geworfen zu werden, allein gelassen zu werden – auch das wird sich in Zukunft Gott sei Dank ändern –, und natürlich der Zustand, dass es tagsüber sehr, sehr viel Bürokratie gibt, Routinetätigkeiten, die oftmals auch durch andere Berufsgruppen ausgezeichnet erledigt werden könnten.

Oft fehlen Ausbildungen tagsüber, und am Abend werden sie dann gefordert – eine sehr schwierige Situation für viele junge Ärztinnen und Ärzte! (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Erlauben Sie mir noch einen Satz, weil es auch von der FPÖ heute immer wieder angesprochen wurde, zur klinischen Basisausbildung in diesen neun Monaten, weil es auch einen Schwerpunkt im Bereich von 15 häufigen Erkrankungen gibt: Es ist selbst­verständlich, glaube ich, auch logisch, dass man in neun Monaten nicht alle Fachrich­tungen erlernen kann. Dafür gibt es einerseits das Studium und in der Folge auch die Facharztausbildungen. Aber es macht natürlich Sinn, auch Schwerpunkte zu setzen.

Der heutige Gesetzesvorschlag ist, glaube ich, ein richtiger und wichtiger Schritt hin zu einer Verbesserung unseres Gesundheitssystems und vor allem zu einer besseren Ausbildung für junge Ärztinnen und Ärzte. (Beifall bei der SPÖ.)

13.01


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Diesner-Wais. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.01.10

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Kollegen und Kolleginnen! Meine Damen und Herren! Uns allen geht es gleich: Wenn wir von einer Krankheit betroffen sind, dann sind wir natürlich froh, wenn wir schnell und relativ ortsnahe Ärzte mit bester Ausbildung antreffen. So ist dieses Gesetz eine Schlüsselfunktion dafür, denn das vorliegende Gesetz bietet den Ärzten eine praxisnähere, bessere und attraktivere Ausbildung.

Wenn wir das Basismodell und weiterführend die verpflichtende Lehrpraxis für unsere Allgemeinmediziner haben, so sind das vielleicht neue Wege, damit die Ärzte nicht – so wie es jetzt ist – stark abwandern in das benachbarte Ausland. Es ist nämlich nicht die Anzahl der Ärzte, womit wir momentan zu kämpfen haben, sondern es ist die Verteilung: Die Ärzte sind nicht immer dort, wo wir sie brauchen.

Da haben wir gerade im ländlichen Raum schon Probleme damit, dass wir Arztstellen nicht mehr besetzen können, denn die jungen Ärzte haben einfach andere Anfor­derungen und benötigen andere Rahmenbedingungen, und da müssen wir schauen, dass wir diese wieder herstellen können. Wir in Niederösterreich haben eigentlich eine gute Notfallversorgung, aber wir brauchen auch hier neue Lösungen und neue Wege, damit wir die gute und beste Notfallversorgung sowie die Notarztstandorte auch in Zukunft sichern können.


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Wir befinden uns auf einem guten Weg. Wir haben eines der besten Gesundheits­systeme weltweit. Da möchte ich heute an dieser Stelle auch unseren Ärztinnen und Ärzten herzlichen Dank sagen für ihren Einsatz, den sie Tag und Nacht zeigen.

Mit dem zu beschließenden Gesetz wird viel Positives für eine moderne, praxisnahe Ausbildung von Medizinern und Medizinerinnen geschaffen. Es ist dies ein erster Schritt dahin. Wir werden uns dafür einsetzen, dass weitere Schritte dahin gehend folgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.03


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ehmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.03.22

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Mit der heutigen Regierungsvorlage wollen wir erreichen, den Ansprüchen der Zeit gerecht zu werden. Die sehe ich auch, so wie KollegInnen es hier in den Debattenbeiträgen schon ange­sprochen haben, als wesentlichen Beitrag im Zusammenhang mit der Gesundheits­reform. Kollege Loacker, da haben Sie also durchaus recht. Aber unsere Bundes­ministerin ist darum bemüht, diese Gesundheitsreform auch im Zusammenhang mit den heutigen Beiträgen stetig voranzutreiben. Dafür ein herzliches Dankeschön!

Die wesentlichen Neuerungen betreffen sowohl die Basisausbildung als auch die Facharztqualifikationen. Ziel dieser Änderungen ist natürlich, wie bisher schon, die Qualität beziehungsweise die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten. Natürlich werden in die Ausbildungen auch die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse einfließen.

Frau Kollegin Mückstein! Sie haben die Entlastung der Ambulanzen angesprochen. Aber ich glaube, es geht im Versorgungskonzept der Primärversorgung gerade darum, beispielsweise auch auf dem Land eine bestmögliche Vernetzung und bestmögliche Erreichbarkeit der medizinischen Versorgung neben der Ambulanz zu erreichen – nämlich zu Tagesrandzeiten, an Wochenenden beispielsweise oder auch bei ent­sprechenden Entfernungen –, eben um diese zu entlasten.

Dieses Thema muss man aber insgesamt durchaus komplexer sehen, denke ich, wenn man absolut qualifiziertem Personal nämlich auch in weiterer Folge keine dauerhafte Überlastung zumuten will. Da kann man durchaus selbstkritisch sein: Es ist höchst an der Zeit – wie es im nächsten Tagesordnungspunkt kommen wird –, dass es eine Entlastung dieses Personenkreises geben wird. Da geht es ja auch um den Schutz des qualifizierten Personenkreises beziehungsweise Personals.

Was ich damit sagen will, ist: Die Ausbildung wird immer anspruchsvoller, die Anfor­derungen sind stetig steigend, die Qualität im System ist steigend. Aber damit ver­bunden muss auch der arbeitsrechtliche Schutz der betroffenen Personen steigen, wie auch in anderen Berufsgruppen.

Schlusssatz: Gratulation an unsere Bundesministerin zu dieser Regierungsvorlage und zur Weiterentwicklung in der Gesundheitsreform! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.05


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser. – Bitte.

 



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13.05.56

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Lassen Sie mich einen letzten Satz an den Kollegen Karlsböck sagen. Ich biete Ihnen an: Matchen wir uns zu welchem Thema auch immer, aber bitte nicht mit Unwahrheiten in der Sache Ebola, die Menschen verunsichert! Wir haben ein Labor der Klasse 3; gefordert ist Klasse 2 für die Untersuchung, 4 für die Forschung. Und wir haben für Betten vorgesorgt.

Ich bitte wirklich darum: Ich stehe für jeden Fight in jeder Frage zur Verfügung, aber bitte nicht mit Unwahrheiten! Oder sagen wir es einmal so: nicht mit verdrehten Tatsachen, wenn es darum geht, Menschen in der Frage einer Epidemie, die in Afrika großen Schaden anrichtet, zu verunsichern. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Karlsböck.)

13.06

13.06.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht eine/r der Berichterstatterinnen beziehungsweise Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, in 300 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungs­antrag betreffend Art. 1 Z 75 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Ab­geord­neten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend fehlenden Konnex der Ärzteausbildung Neu zur Gesundheitsreform.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 301 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 302 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 303 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Ab­geordneten Mag. Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regelung der Durch­führung von pflegerischen Tätigkeiten in der Behindertenbetreuung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 304 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 305 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

13.11.07Ständiger Unterausschuss des Rechnungshofausschusses: Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 GOG

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass ein Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Nationalrates vorliegt, dem Unterausschuss des Rechnungshof­aus­schus­ses einen Prüfauftrag zu erteilen.

Hinsichtlich des genauen Wortlautes des Prüfauftrages verweise ich auf das soeben erwähnte Verlangen, das ich im Sitzungssaal verteilen lasse.

13.11.408. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 608/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird, und über den


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Antrag 86/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen (285 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 104/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Begrenzung der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehender Dienstzeit (286 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Ich erteile es ihr.

 


13.12.53

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte zum vorigen Tagespunkt noch ein Wort zum Kollegen Rädler sagen; er ist jetzt leider nicht im Saal. Er ist hier herausgekommen, hat herumgeschrien, hat alle angepatzt und hat den Saal verlassen. Vielleicht könnten Sie es ihm ausrichten: Er möge sich doch in ein Lobbyistenregister eintragen lassen! Dann kann er gern hier herinnen für seine Anliegen lobbyieren. Aber die Tagesordnung mit etwas sozusagen zu erweitern, was er selbst im Ausschuss vertagt hat – das sollte er nicht vergessen: er hat nämlich den Antrag vertagt –, und jetzt im Plenum darüber zu reden, das ist, finde ich, eigentlich ein Missbrauch, den er hier betrieben hat. – So viel dazu. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt zum Ärztearbeitszeitgesetz. Wir alle wissen, dass das von der EU schon lange gefordert war; 13 Jahre lang, das haben wir im Ausschuss gehört. Wir haben, ich selbst habe auch immer wieder solche Anträge eingebracht. Es ist auch jetzt ein Entschließungsantrag – er wird nicht mitbeschlossen, sondern abgelehnt werden – zur Beschlussfassung aufgelegt, der sich genau diesem Thema widmet.

Jetzt haben wir einen Gesetzesantrag von Abgeordneten der beiden Regierungs­parteien bekommen. Wir haben das im Ausschuss ordentlich kritisiert, auch zu Recht kritisiert. Es gab nämlich überhaupt keine Begutachtung. Das wurde auch deswegen, glaube ich, so gemacht, es gab eben keine Gesetzesvorlage. Herr Bundesminister, Sie haben uns gesagt: Sie versichern mir, alle Bundesländer sind im Boot. – Das kann ich Ihnen glauben oder auch nicht glauben.

Wir haben uns in der Zwischenzeit – seit dem Ausschuss sind ja schon eineinhalb Wochen vergangen – ein bisschen schlaugemacht. Es hat in der Zwischenzeit beispiels­weise die Einigung mit der Steiermark gegeben. Die Steiermark nimmt jetzt 28 Millionen € in die Hand. Nicht nur, dass sie damit sämtliche Gehälter erhöht, versucht sie auch, junge Ärzte in die Steiermark zu holen und sie dort zu binden. Das ist sehr positiv zu sehen.

Wir haben im Ausschuss bereits gesagt, dass das Gesetz prinzipiell gut ist. Ich glaube, es ist so, wir werden dem Gesetz heute zustimmen.

Ein bisschen Bauchweh haben wir dabei noch immer. Es bleiben noch immer Kritikpunkte wie jener, dass Sie nicht wirklich mit allen Ländern gesprochen haben. (Abg. Kickl: Jetzt muss Muchitsch die Rede umschreiben!) Das muss man ehrlicher-


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weise auch sagen. Was für uns noch immer ein Wermutstropfen bleibt, ist die Frage: Was ist, wenn es die Länder nicht umsetzen, nicht umsetzen können? Wenn es zu wenige Ärzte geben wird? – Darauf haben Sie in diesem Gesetz noch nicht reagiert.

Dennoch werden wir heute dieser Gesetzesmaterie, weil es prinzipiell ein gutes Gesetz ist, unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

13.15


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch. Ich stelle Ihnen wunschgemäß 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter. – Bitte.

 


13.15.42

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern schon im Zuge der Dringlichen Anfrage an unsere Gesundheitsministerin und heute im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7, glaube ich, alle miteinander festhalten dürfen und wieder einmal feststellen dürfen, dass wir im internationalen Vergleich ein Gesundheitssystem haben, auf das wir sehr stolz sein dürfen. Trotzdem gibt es natürlich auch Bereiche, wo wir noch besser werden wollen. Einer dieser Bereiche ist das Arbeitszeitgesetz für Ärztinnen und Ärzte in unseren Spitälern.

Fakt ist – und ich glaube, der Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zeigt es sehr schön auf –, dass wir zu lange Arbeitszeiten haben. Das stellt letztendlich nicht nur eine Gefahr für die Patientinnen und Patienten, sondern auch für die Ärzte selbst dar. Gerade deshalb, Frau Kollegin Belakowitsch, wird es mit diesem neuen Gesetzt möglich sein, dass auch mehr Interesse bei Turnusärztinnen und Turnusärzten ge­geben sein wird, vielleicht dann doch in unserem Land zu bleiben, weil es einfach neue, bessere Arbeitsbedingungen gibt. Wir haben damit auch entgegengewirkt, wenn es darum geht, die Abwanderung von Turnusärzten in andere Länder zu verhindern, wo es derzeit teilweise noch bessere Arbeitsbedingungen gibt.

Zusammengefasst: Ich glaube, wir schaffen es hier, bis 2021 in Etappen die wöchent­liche Arbeitszeit auf maximal 48 Stunden zu verkürzen, im Dienstbereich auf maximal 25 Stunden. Damit sorgen wir für eine Qualitätsverbesserung im Interesse der noch besser ausgeruhten Ärztinnen und Ärzte und letztendlich auch für die Patienten.

Was meiner Ansicht nach auch als sehr wichtiger Punkt zu erwähnen ist: Mit diesen Änderungen haben wir den verpflichtenden Verbrauch beziehungsweise die verpflich­tende Einhaltung der Ausgleichsruhezeiten entsprechend gesetzlich verankert.

Ich bedanke mich bei all jenen, die hier mitgewirkt haben. Aber letztendlich glaube ich auch, dass viele Punkte, Wünsche und Forderungen der Oppositionsparteien enthalten sind, sodass heute einer breiten Zustimmung nichts mehr im Wege steht. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.18


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. Ich erteile es ihr.

 


13.18.35

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst, wenn ich mir das erlauben darf, noch schnell an die Frau Bundesministerin die Frage stellen, wie es eigentlich mit der humanitären Hilfe in Bezug auf Ebola ausschaut. Ich finde, die Darstellung des Konzepts, was hier im Inland passiert, ist gut und richtig, und das beruhigt schon auch. Aber was wird zum Beispiel in Westafrika gemacht, wo, wie wir wissen, die katastrophalen Zustände


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dringend unsere Hilfe brauchen würden? – Das ist auch sehr wesentlich dafür, diese Epidemie überhaupt langfristig eindämmen zu können. Vielleicht gibt es noch Zeit, dazu ein paar Worte zu sagen. (Bundesminister Hundstorfer: ... sage ich dann!) – Fein, danke!

Zur Arbeitszeitverkürzung der SpitalsärztInnen. Wir werden dem natürlich zustimmen. Das deckt sich ja auch mit einem Antrag von mir, den ich schon vor längerer Zeit und, glaube ich, insgesamt zweimal eingebracht habe. Es ist höchst an der Zeit, dass dieses Gesetz kommt! Wir wissen, wie gefährlich es ist, wenn Ärztinnen und Ärzte am Burn-out vorbeischrammen und ständig in einer Situation der Überlastung arbeiten. Wir wissen auch, was so lange Dienste körperlich bewirken, welche Zustände da entstehen und dass das in etwa dem entspricht, was man nach einem Langstreckenflug erlebt. Dass das natürlich auch für die PatientInnen und die Behandlung von PatientInnen gefährlich ist ist ja gar keine Frage.

Man kann bei diesem Gesetz aber auch nicht mit Kritik sparen, denn es geht auch in diesem Punkt wieder um die Frage: Wie gehen wir mit Reformen um und wie werden Reformen geplant?

Die EU hat schon im Jahre 2003 diese Arbeitszeitrichtlinie herausgegeben. Elf Jahre danach, elf Jahre nach einer Klags- und Strafdrohung wird jetzt endlich gehandelt und umgesetzt. Das ist an sich positiv, aber weil es so spät kommt und weil es diesen Reformstau gibt, bringt es auch eine ganze Menge Probleme mit sich. Wir haben das Personal nicht und wir haben im Grunde auch noch nicht die finanziellen Ressourcen, um das Ganze umzusetzen.

Was ist die Folge davon? – Wir brauchen einen Umsetzungszeitraum von sechs­einhalb Jahren, und das ist für Österreich auch kein Ruhmesblatt. In diesen sechs­einhalb Jahren wird es außerdem immer noch die Möglichkeit geben, auch 72 Stunden zu arbeiten, wegen des langen Durchrechnungszeitraumes. Das heißt, wir haben keine Garantie, frische, ausgeschlafene Ärzte und Ärztinnen vorzufinden. Da gibt es also noch einen Verbesserungsbedarf. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Schwierig finde ich auch die individuelle Opt-out-Regelung, so wie es wahrscheinlich überhaupt immer problematisch ist, wenn man für arbeitsrechtliche Maßnahmen in­dividuelle Regelungen einführt. Ärztinnen und Ärzte könnten von ihren Vorgesetzten relativ leicht erpresst werden, solche Opt-out-Regelungen nicht in Anspruch zu nehmen und nicht zuzustimmen, obwohl ein Diskriminierungsverbot besteht. Aber eine Sicherheit gibt es in diesem Punkt nicht.

Auch gehe ich davon aus, dass die Grundgehälter angepasst werden müssen, denn diese sind eher niedrig. Meinen Recherchen zufolge steigen die ÄrztInnen nach einer langjährigen Ausbildung mit etwa 2 800 € Grundgehalt ein. Bisher war es leicht möglich, mit Nachtdiensten dieses Gehalt aufzubessern. Jetzt stellt sich die Frage, wie das geregelt wird. Wir brauchen eine gute Arbeitssituation für Ärztinnen und Ärzte, da wir ansonsten mit Abwanderungen rechnen müssen. Und das ist ja auch genau ein Problem, das wir in der Form nicht haben wollen.

Insgesamt also ein gutes Gesetz, ein gutes Vorhaben, aber ich bin schon der Meinung, dass man, wenn es um Reformen geht, künftig das Gesamtpaket vielleicht ein bisschen effizienter und kompetenter angehen könnte, damit dann nicht solche Schwierigkeiten damit verbunden sind. – Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

13.23


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 



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13.23.15

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundes­regierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das passt sehr gut zum vorigen Tagesordnungspunkt, zur Ärzteausbildung, und ich schließe an meinen Kollegen Erwin Rasinger an: Es ist ein weiterer kleiner, aber sehr wichtiger Schritt im Sinne einer positiven Weiterentwicklung eines der besten Gesundheitssysteme weltweit.

Man sieht hier auch sehr gut, meine Damen und Herren, wie eng die Fragen aus dem Sozialbereich mit dem Gesundheitsbereich verbunden sind. Es muss immer wieder ein fairer Ausgleich zwischen den Krankenanstalten und den Bediensteten auf der einen Seite sowie den Patientinnen und Patienten auf der anderen Seite gefunden werden, der auch finanziert werden kann. Kürzere Arbeitszeiten für Ärztinnen und Ärzte sind natürlich eine Attraktivierung für diese Berufsgruppe. Es ist aber auch eine wesentliche Verbesserung im Sinne der Patientinnen und Patienten.

Was ist in einigen Punkten zusammengefasst der wesentliche Inhalt? – Es wird die durchschnittliche Wochenarbeitszeit schrittweise auf 48 Stunden verkürzt, in drei Schritten, wenn man so will: in erster Linie einmal auf 60 Stunden bis inklusive 2017, dann bis 2021 auf 55 Stunden und ab 1. Juli 2021 auf 48 Stunden. Und dann haben wir auch eine Jahresdurchrechnung von 52 Wochen, vorher 26 Wochen – also, eine Halb­jahresdurchrechnung.

Ja, in Ausnahmesituationen beziehungsweise gerade auch saisonal bedingt in gewis­sen Spitälern – ich denke da an Schigebiete und dergleichen – wird es möglich sein, dass Ärztinnen und Ärzte in einzelnen Wochen auch in den nächsten Jahren noch 72 Stunden wöchentlich arbeiten.

Der zweite Punkt ist die Dienstdauer. Für verlängerte Dienste wird auch in Etappen auf 25 Stunden reduziert, wieder in diesen drei Schritten: Erst auf 32 Stunden – Wochen­enden und Feiertage werden hier noch mit maximal 49 Stunden berücksichtigt –, in einem zweiten Schritt von 2018 bis 2021 auf 29 Stunden, und ab 1. Juli 2021 dann auf 25 Stunden.

Die Ausgleichsruhezeit muss unmittelbar nach dem verlängerten Dienst genommen werden und kann nicht finanziell abgegolten werden. Für die Wochenarbeitszeit und für die Dienstdauer – also für die Verkürzung in diesem Bereich – ist sowohl eine Betriebs­vereinbarung erforderlich als auch die Unterschrift der Betroffenen, des jeweiligen Arztes, der jeweiligen Ärztin.

ÖGB, Wirtschaftskammer und Ärztekammer stimmen diesem Gesetz ausdrücklich zu, das möchte ich hier betonen. Wir halten die Sozialpartnerschaft hoch. Das heißt, es ist in diesem Bereich wirklich ordentlich verhandelt worden.

Es sind die Länder angesprochen worden. Natürlich, manche Länder können sehr gut damit leben, manche Länder tragen diesen Kompromiss mit. Ohne das hier abjubeln zu wollen, aber es tragen alle Länder diese Vereinbarung mit, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein. Und es ist ein tragbarer Kompromiss, mit dem die Länder insgesamt auch leben können.

Einen offenen Punkt haben wir noch, Frau Bundesministerin, und den möchte ich hier noch ansprechen  als oberösterreichischer Mandatar, als Mitarbeiter des Roten Kreuzes und auch als Betriebsrat: Wir haben ein hervorragendes Notarztsystem in Österreich. Ich möchte das wirklich betonen. Wo immer man in diesem Land einen Notarzt braucht, ist die Hilfsfrist innerhalb von zehn Minuten gegeben, sei es, dass er mit einem Einsatzfahrzeug gebracht wird, oder per Hubschrauber. Das ist eine großartige Leistung, die wir in unserer Republik haben.


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Nun geht es darum, ob die Stunden von Notarzteinsätzen und auch von Lehr- und Forschungstätigkeiten in Zukunft in diese Höchstarbeitszeit eingerechnet werden. Über diese beiden Bereiche sollten wir noch einmal reden. Das wäre uns wichtig, damit wir dieses System nicht in Gefahr bringen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, es geht natürlich auch um die Ärzteausbildung, die wir im vorangegangenen Punkt schon behandelt haben, und auch darum, dass wir bei der Medizinischen Fakultät in Linz, was Lehr- und Forschungstätigkeiten anbelangt, keine unnötige Hürde aufbauen.

Eine abschließende Bitte habe ich bezüglich der Hausapotheken: Wir als Öster­reichische Volkspartei wollen – und das ist uns besonders wichtig – so, wie es im Regierungsprogramm steht und wie auch die LH-Konferenz und einige Landtage bereits an Aufforderungen beschlossen haben, eine Lösung im Sinne der Bevölkerung im ländlichen Raum. Wir müssen in Zukunft auch eine flächendeckende Gesund­heitsversorgung mit Medikamenten im ländlichen Raum sicherstellen. Das ist uns ein ganz großes Anliegen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.27


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. Ich erteile es ihm.

 


13.27.54

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Minister! Wertes Hohes Haus! Auch bei diesem Tagesordnungspunkt kann ich nur sagen: Na endlich, es ist höchste Zeit, dass hier eine Verbesserung der Arbeits­zeitregelung für die Ärzte kommt!

Ich selber habe es als junger Turnusarzt und als junger Arzt miterlebt. Als junger Mensch hält man sehr viel aus, nämlich zum Beispiel 72 Stunden, nicht in der Woche, sondern am Stück, von Freitag in der Früh bis Montagnachmittag. – Übrigens im Kran­kenhaus Wiener Neustadt, weil Herr Rädler sich gerade geäußert hat, dass diese niederösterreichischen Konstrukte so toll seien. Das finde ich nicht, aber das Kranken­haus Wiener Neustadt ist gut.

Es geht im Wesentlichen ja nicht nur um eine Ärztearbeitszeitbeschränkung, sondern es geht um eine Qualitätsverbesserung für die Patienten. Was wollen die Patienten? – Die Patienten wollen – und das steht ihnen auch total und ganzheitlich zu – ausgeruhte Ärzte, fitte Ärzte, und nicht Kollegen, Kolleginnen, die sich nach 24 Stunden oder auch 48 Stunden in die Ambulanz schleppen und dann mit Müh und Not und Selbstdisziplin schwierige Diagnosen, Therapien und Operationen durchführen müssen.

Das ist eigentlich ein unhaltbarer Zustand. Das stammt aus grauer Vorzeit, wo es noch möglich war, die Nacht durchzuschlafen. Warum? – Weil es keine 24-Stunden-Betriebe gegeben hat, kein 24-Stunden-Röntgen, keinen 24-Stunden-OP-Betrieb et cetera, et cetera. Das stammt eigentlich aus den fünfziger Jahre, da waren zum Beispiel im AKH Wien sogar Dienstzeiten von einer Woche, 14 Tage gang und gäbe. Es war 1955 möglich, 14 Tage am Stück Dienst zu machen – aber unter völlig anderen Voraus­setzungen und unter völlig anderen Bedingungen. Das kann man in der heutigen Zeit überhaupt nicht mehr tolerieren, daher ist es wirklich jetzt dankenswerterweise so weit gekommen und höchste Zeit gewesen, dieses Gesetz zu ändern. (Beifall beim Team Stronach.)

Ein Problem wird natürlich sein, wie man die Ärztegehälter finanziert, denn bis jetzt ist es überall in ganz Österreich so, dass ein Arzt nur halbwegs verdienen kann, wenn er viele Nachtdienste macht. Das heißt, es war ein großer Anreiz, viele Dienste zu machen, speziell wenn man früh eine Familie hat oder sich auf einen Kredit einlässt et


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cetera. Das war eigentlich eine Art Sklavenbetrieb und daher hat es auch keine großen Aufmuckereien seitens der Ärzte gegeben, denn man hat da hineinbeißen müssen, um ein adäquates Gehalt erhalten zu können.

Wir müssen unbedingt darüber diskutieren, die Grundgehälter deutlich anzuheben. Das wird für viele Spitalsträger und für viele Gemeinden und Länder ein Problem darstellen, aber ich glaube, es ist zu lösen. Man muss sich natürlich auch überlegen, ob wirklich in jeder Abteilung, in jedem Krankenhaus rund um die Uhr ständig alle da sein müssen. Da gibt es sicher Optimierungspotenzial, indem man die Tagdienste verstärkt und vielleicht in der Nacht auf Notfallteams zurückgreift. Auf alle Fälle muss das Grund­gehalt der Ärzte angehoben werden.

Und noch ein Punkt zum Notarztwesen: Ich glaube, das ist flächendeckend noch nicht so wirklich gut eingeführt, wie der Kollege Wöginger gesagt hat. Es gibt, wie ich weiß, zum Beispiel in Vorarlberg durchaus Regionen, wo man sich ein bisschen fürchtet, wenn man einen Unfall oder einen Notfall hat. Ich denke, auch da muss man nachbessern. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.30


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger. Ich erteile es Ihnen.

 


13.31.04

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): August Wöginger hat zuvor gerade gesagt, dass mit der Ärzteausbildung NEU viele Verbesserungen einhergehen: Da kann ich dir nur recht geben, denn natürlich wird für die Patientinnen und Patienten die Versorgung besser.

Aber auch der Arztberuf hat sich ja in den letzten Jahren und Jahrzehnten gewaltig verändert. Ich glaube, auch das wird den umfangreichen Anforderungen gerecht. Wenn wir jetzt die Arbeitszeitregelung NEU beschließen, dann ist das auch mit ein Schritt dazu, dass dieser Beruf noch mehr attraktiviert wird.

Frau Kollegin Mückstein hat gesagt, das hätte schon alles viel früher kommen können. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht, denn die Änderung, die wir heute machen, ist ja deswegen notwendig geworden, weil es schon ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission gegeben hat, dass die Arbeitszeiten in unseren Krankenanstalten nicht der europäischen Richtlinie entsprechen.

Aber jetzt frage ich einmal anders: Wer hat die Krankenanstaltenbetreiber davon abgehalten, das bereits ab dem Jahr 2004 umzusetzen? – Lediglich im AKH Wien ist es durch eine Betriebsvereinbarung gesetzeskonform erfolgt.

Ich muss sagen, ich hätte nie geglaubt, dass ich hier auch einmal dem Kollegen Franz recht geben muss. Aber wir alle wissen – und das hat er ja gesagt, dass die Arbeitszeiten in den Spitälern durch die durchgehenden Dienste von 32 Stunden – am Wochenende ja oft noch mehr – viel zu lange sind, für die Patientinnen und Patienten daher oft auch eine Gefahr darstellen können, aber auch der Gesundheit der Ärztinnen und Ärzte nicht gerade dienlich sind.

Das heißt, ab 1. Jänner 2015 gilt prinzipiell eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Und wenn Sie das zuvor kritisiert haben, Frau Kollegin Mückstein, dann sage ich: Als Arzt/als Ärztin muss man ja von dieser Opt-out-Klausel keinen Gebrauch machen, denn die wöchentliche Arbeitszeit darf nur mehr dann überschritten werden, wenn ich als Einzelperson damit einverstanden bin. Das kann dann auch nicht mehr ohne das Einverständnis des Einzelnen durch eine Betriebsvereinbarung ver­schlechtert werden, das heißt, man muss sich freiwillig dazu bereiterklären. Und nach


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sieben Jahren gehört diese Möglichkeit, längere Dienste zu versehen, Gott sei Dank, sowieso für alle dann auch der Vergangenheit an.

Durch diese Arbeitsverkürzung für die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenanstalten kommt es auch – wie schon viele oder alle meine VorrednerInnen gesagt haben – zu Qualitätsverbesserungen der medizinischen Versorgung. Es liegt ja auf der Hand, dass ausgeruhte Ärztinnen und Ärzte ihre bisher schon guten Leistungen noch einmal toppen können, und davon profitieren wir alle. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

13.33


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


13.33.57

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja, wir haben das Gesetz im Ausschuss kontrovers diskutiert und die Vorgeschichte wurde von Kollegin Dr. Mückstein sehr gnädig gegenüber den Mehr­heits­parteien dargestellt, weil es ja nicht darum geht, dass es jetzt noch sechseinhalb Jahre dauert.

In der „Parlamentskorrespondenz“ können Sie nachlesen, dass man schon 1998 davon geredet hat, dass es bei der Ärztearbeitszeit etwas zu tun gibt. Und 2003 ist die relevante EU-Richtlinie beschlossen worden, seit 2004 ist sie in Kraft. Der Herr Minister hat es im Ausschuss ehrlich gesagt: Man hat die Sache vor sich hergeschoben, man hat das heiße Eisen im Feuer gelassen und hat gehofft, dass es vielleicht von selber dahinschmilzt. Ich bin mir da nicht ganz sicher.

Jedenfalls kann diese Berufsgruppe, um die es heute geht, bis dato 72 Stunden pro Woche arbeiten, und sie wird es auch noch sehr lange können. Es ist schon gesagt worden, es wird leider eine Hoffnung bleiben, dass wir es in Zukunft durchgängig mit erholten Ärzten zu tun haben werden.

Wenigstens hätte es ein Vertragsverletzungsverfahren gegeben. Jetzt kommt ein bisschen etwas ins Rollen, aber sehr spät. Nach zehn Jahren Säumigkeit konnte man es jetzt auf einmal nicht eilig genug haben, hat auf eine Begutachtung verzichtet, mit dem Argument, dass es erstens schnell gehen muss und dass zweitens informell ohnehin mit allen geredet worden sei: Wir haben ja mit den Ländern geredet, wir haben mit den Krankenhausbetriebsgesellschaften und so weiter geredet. – Ja, ja, hinten herum, an der Öffentlichkeit vorbei. Sonst kann man auf der Parlamentshomepage die Stellungnahmen nachlesen, in diesem Fall kann man es nicht.

Das hat uns dazu bewogen, dass wir mit Stakeholdern einen Dialogprozess initiiert haben. Wir haben – wir mussten es kurzfristig machen, längerfristig war das ja nicht möglich – Interessierte eingeladen, sich einzubringen und ihre Sicht der Dinge zum Thema Ärztearbeitszeit, ihre Erlebnisse aus der beruflichen Praxis oder private Erleb­nisse zu schildern.

Es ist schon abenteuerlich, was man so aus dem Spitalsalltag alles berichtet bekommt: zum Beispiel ein Oberarzt, der im Nachtdienst nicht nur 18 Akutbetten zu betreuen hat, sondern in seinem Spital mit mehreren hundert Betten auch noch als Notarzt zuständig ist, und dann, wenn der Rettungshubschrauber landet oder irgendwo ein Herzalarm anfällt, entscheiden muss, wo er sich zuerst hinwendet – und das unter Arbeitszeit­bedingungen, die man sonst niemandem zumutet.

Jetzt kommt diese Lösung, die Sie hier vorschlagen, mit einer Übergangsfrist bis 2021. Wir reden also eigentlich über einen Zeitraum von 18 Jahren, von 2003, als die Richt-


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linie beschlossen wurde, bis in Österreich die Umsetzung erfolgt. Daher können wir so einem Gesetz die Zustimmung nicht erteilen.

Besonders toll finden wir die Opt-out-Lösung. Da hinter mir zwei hohe Repräsentanten der Gewerkschaft sitzen, möchte ich eine ÖGB-Aussendung vom 4. November 2008 zitieren, in der es heißt:

„Das Missbrauchsinstrument des ‚Opt-out‘, wonach Mitgliedsstaaten auf die Einhaltung der EU-weiten Höchstarbeitszeiten verzichten können, muss abgeschafft werden. Soziale europäische Mindeststandards müssen allen ArbeitnehmerInnen in der gesam­ten EU zugutekommen.“

Das haben die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter hier im Hohen Haus offen­sichtlich seit 2008 vergessen.

Für die Betroffenen stellt sich also die Frage, was passiert, und zwar nicht nur in den Bundesländern, sondern bundesweit. Sie erwarten, dass die Politik sie nicht mit ihren Problemen im Regen stehen lässt, dass man ihnen ein Gesamtkonzept mit konkreten Zielhorizonten liefert, nicht nur an der Arbeitszeit dreht, sondern die Arbeitszeit und das Gehaltsthema und die personelle Ausstattung der Spitäler in einer Gesamtlösung ansieht.

Hier sind wir wieder bei einem dieser Elemente – Herr Kollege Wöginger hat es bereits gesagt –, wir machen wieder einen kleinen Schritt. Das sind verschiedene kleine Schritte, die nicht gut aufeinander abgestimmt sind.

Aus diesem Stakeholder-Dialog, den wir geführt haben, haben wir die wesentlichen Argumente für Sie, Herr Bundesminister, zusammengefasst. Ich möchte Ihnen das mitgeben. (Der Redner überreicht Bundesminister Hundstorfer ein Schriftstück.)

Es kommt sicher wieder zu Novellen im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, und dann freuen wir uns, wenn Sie das einfließen lassen, was im Rahmen der Begutachtung nicht einfließen konnte, weil keine stattgefunden hat. (Beifall bei den NEOS.)

13.38


Präsidentin Doris Bures: Bundesminister Hundstorfer hat sich als nächster Redner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.38.40

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Liebe Frau Kollegin Oberhauser! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Loacker, missverstehen Sie mich jetzt nicht, aber gehen Sie einmal zu Ihrer Krankenanstalten-Holding nach Hause! Und wenn Sie mit denen dann zwei Stunden diskutiert haben, dann kommen Sie wieder.

Ich sage das jetzt wirklich so offen, denn das war natürlich ein Ergebnis von vielen Beteiligten. Sie werden doch nicht glauben, dass ein Ministerium, ein Minister bei diesem Hintergrund im luftleeren Raum selbst ein Gesetz schreibt. Natürlich gab es mit allen betroffenen Ländern Gespräche. Ich habe sogar Betriebsratskörperschaften eingeladen – einer der Oberbetriebsräte sitzt hier oben auf der Galerie –, ich habe die Universitätskliniken extra eingeladen, habe sogar die Betriebsratskörperschaften der Universitätskliniken mit eingeladen, was wir sonst nie tun. Wir haben den ÖGB eingeladen, wir haben die Arbeiterkammern eingeladen, wir haben die privaten Kran­kenanstaltenträger eingeladen, weil die ja genauso betroffen sind. Das ist ein Kranken­anstaltengesetz all over. Wir haben sogar Interessenvertretungen von Patienten dabei gehabt und, und, und. Das war ein Riesenkreis. Wir haben sogar Landeshauptleute dabei gehabt, weil die ressortmäßig zuständig sind für das Gesundheitswesen und so weiter.


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Das heißt, es ist sehr wohl ein massiver Dialog geführt worden, und dieser massive Dialog hat natürlich jetzt auch unterschiedliche Betroffenheiten zur Folge. Wir haben ein Bundesland, wo sich die Verantwortlichen relativ entspannt zurücklehnen, weil sie das in ihrem Bundesland zu 80 Prozent erledigt haben, nämlich Niederösterreich. Die haben dort nur mehr bei etwa 20 Prozent ein Problem.

Sie werden ein Bundesland finden, das seit voriger Woche entspannt ist, das ist die Steiermark. Die Steiermark war das Bundesland mit enormen Schwierigkeiten am Beginn der Verhandlungen, hat aber zwischenzeitlich einen Abschluss getätigt. Das Bundesland Oberösterreich ist dabei, sich zu entwickeln. Nicht ganz einfach, aber die werden etwas zusammenbringen.

Im Bundesland Tirol ist das, wenn Sie die Universitätsklinik Innsbruck weglassen, überhaupt kein Thema, das wurde in allen Landeskrankenhäusern umgesetzt. Aber das war nicht die Aussage des Kollegen Tilg als Landesrat, sondern die Aussage des Zentralbetriebsrates der Krankenhäuser, und so weiter.

Das heißt, wir haben uns da bemüht, natürlich auch auf Wunsch der Spitalsbetreiber, im Hintergrund getragen als Kompromiss der Ärztekammer, mitgetragen von den Ärztekammern, vom ÖGB, von den Personalvertretungen, von der Bundespersonal­ver­tretung, denn etliche sind ja bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst organisiert.

So gibt es eine Übergangsfrist bis 2021. Und Sie werden sehen, wir werden sie nicht brauchen. Das kann ich Ihnen heute schon sagen. Wir werden früher fertig sein (Zwischenruf des Abg. Doppler), weil es dadurch natürlich auch möglich ist, jetzt attraktiver zu sein.

Fragen Sie mich jetzt nicht, um wie viele Monate wir früher fertig sein werden; ich schätze, um ein paar Monate; weil natürlich auch von den Betroffenen her ein gewisser Veränderungsdruck kommt und gleichzeitig mit der Gesundheitsreform auch weitere Veränderungsprozesse kommen, sodass wir mit hoher Wahrscheinlichkeit früher fertig sein werden.

Wir haben deshalb aber diese 2021 eingebaut, weil zwei Bundesländer gemeint haben, bitte gebt uns Zeit. Das war der Kompromiss. Und mit diesem Kompromiss können wir, glaube ich, gut leben.

Natürlich haben wir ein Benachteiligungsverbot. Natürlich gibt es bei uns auch jederzeit die Möglichkeit, das Opting-out zu widerrufen; denn ich wollte natürlich nicht – und das war die Kritik vom Jahr 2008 – Zustände wie in Großbritannien. In Großbritannien gibt es Opting-out unbefristet. Dort kann man nicht widerrufen, sondern dort unterschreibt man einmal auf ewig. Genau das wollte ich nicht, auch wiederum in engem Einvernehmen mit den Interessenvertretungen von der Arbeitnehmerseite.

Demzufolge haben wir ein befristetes Opting-out eingeführt, es hat ein Ablaufdatum. Einstweilen läuft diese Übergangszeit, und wir werden sehen, was wir davon brauchen.

Man muss in aller Offenheit sagen, dass es natürlich auch weiterhin Katastrophenfälle geben wird, wo auch das Gesetz etwas vorsieht. Wir werden in ein paar Saison­spitälern auch weiterhin diverse schwierige Situationen haben, nämlich in Saison­spitälern, unter anderem in den Tiroler und Salzburger Schigebieten und so weiter.

Man braucht sich nur einmal anzuschauen, was sich in den Energiewochen unter anderem im Krankenhaus St. Johann im Pongau tagtäglich abspielt. (Abg. Doppler: In St. Johann im Pongau gibt es gar kein Krankenhaus, sondern in Schwarzach!) – Oder in Schwarzach. Für mich ist das ja fast eins. Aber ich danke schön für den geo­graphischen Hinweis. Die beiden Orte sind, glaube ich, 3 Kilometer voneinander entfernt. (Abg. Doppler: Sieben!) – 7 Kilometer, Entschuldigung! (Allgemeine Heiter-


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keit.) Für einen Wiener sind 7 Kilometer nicht so tragisch, man bleibt ja immer noch im Bezirk.

Demzufolge kann ich nur sagen: Ich danke den Fraktionen für die hohe Zustimmung.

Ich möchte noch dem Herrn Abgeordneten Wöginger zum Thema Notärzte sagen: Dieses Thema ist natürlich weiter evident. Denn auch da haben wir völlig unter­schiedliche Regelungen. In Tirol haben alle Notärzte einen zweiten Dienstvertrag. Das war ein schwieriger Prozess, da gab es enorm viele Debatten. – Ist erledigt.

Wien hat von Haus aus ein anderes System, fährt mit externen, eigenen, quasi nur Notarztdienst habenden Menschen, von denen manche vielleicht auch noch woanders arbeiten, die aber im Hauptberuf Notärzte sind. In Niederösterreich ist es ein Misch­system, in der Steiermark auch. In Kärnten erfolgt gerade die Umstellung. Da wird gerade neu ausgeschrieben, und es gibt riesige Probleme, sowohl beim Roten Kreuz als auch beim Samariterbund. Das heißt, auch das werden wir weiter bearbeiten und weiter behandeln.

Ich darf noch im Einvernehmen mit der Frau Gesundheitsministerin, weil noch ein paar Fragen zu Ebola offen geblieben sind, berichten, was Österreich in diesem Zusam­menhang humanitär tut. Gemeinsam mit dem Roten Kreuz, den Spitalsträgern, dem Samariterbund, den Johannitern rufen wir Personal auf. Alle, die da irgendwo in diesem Segment tätig sind und Auslandsdiensterfahrung haben, rufen wir auf: Per­sonal, bitte melden!

Ich sage gleich dazu, es kommt von den Dachorganisationen all dieser Organisationen der massive Hinweis: Es sollen sich nur solche Menschen melden, die schon einmal in Kriseneinsätzen draußen waren. Denn es ist nicht der übliche normale Hochwasser­kriseneinsatz oder ein sonstiger Kriseneinsatz. Es nicht der Erdrutsch, es ist eine ganz spezielle Situation.

Deshalb verlangt unter anderem das Internationale Rote Kreuz oder auch Ärzte ohne Grenzen, dass die Helferinnen und Helfer Erfahrung mit Auslandseinsätzen haben. Ärzte ohne Grenzen nimmt keinen Einzigen, der noch nicht in einem Auslandseinsatz war, und noch dazu in einem sehr schwierigen. Die werden sehr bevorzugt.

Frau Ministerin Oberhauser hat schon zum Thema Umkleiden erklärt, was da alles passieren kann. Wir haben Schutzanzüge zur Verfügung gestellt, natürlich nicht nur einen, sondern 800, und wir haben diverses Desinfektionsmaterial zur Verfügung gestellt.

Das BMEIA beziehungsweise das Außenministerium, um den alten Titel zu nennen, hat bereits 500 000 € ad hoc zur Verfügung gestellt, natürlich auch im Einvernehmen mit allen. Und ein Punkt wird derzeit noch geprüft. Es ist ein Ersuchen an eine Firma ergangen, die ein österreichischer Gesundheitskonzern ist, die weltweit tätig ist, näm­lich an die Vamed, ob man einen Container zu einem mobilen Labor umbauen kann.

Wenn man weiß, mit welchen Laboreinrichtungen man dort arbeiten muss, versteht man, dass das nicht so eine Sache ist, die von heute auf morgen entschieden ist. Da kann man nicht sagen, zack, zack, sondern das bringt auch erhöhte Sicherheits­anforderungen mit sich. Das wird noch geprüft. Dann wird noch geprüft, was das kostet; und dann müssen wir noch prüfen, wie wir das finanzieren. Aber das ist die Pumpe in der Pipeline.

Das heißt, wir brauchen uns humanitär nicht zu verstecken. Wir brauchen humanitär nicht zu sagen, nein, da tun wir nichts. Aber wir müssen uns auch bewusst sein: Wir brauchen da sehr, sehr spezielles Personal, das bereit ist, das zu tun.


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Man kann nur jedem, der es macht, der bereit ist, das zu machen, Danke sagen, denn – ich weiß nicht, ob Sie das im Radio mitverfolgt haben – der Mediziner – in diesem Fall ein Mediziner –, der im Einsatz war und wieder ging, weiß ganz genau: Wenn er zurückkommt, ist er noch drei Wochen in Quarantäne. Das heißt, du siehst deine Familie noch länger nicht und so weiter.

All das muss man mit berücksichtigen. Es ist nicht ein Alltagseinsatz. Daher bedanke ich mich in unser beider Namen bei der Gruppe, die sich meldet. Und noch einmal in unser aller Namen ein Dankeschön an jene, die sich melden! – Danke schön. (All­gemeiner Beifall.)

13.49


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


13.49.29

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Vertreter auf der Regierungsbank! Herr Abgeordneter Loacker! Sie haben weitreichend in die Vergangenheit geblickt und kritisiert, warum manches so lange dauert. Wir schauen lieber in die Zukunft und freuen uns darüber, dass wir Verbesserungen beschließen können.

Ganz im Zentrum steht ja die Frage: Was wollen die Patienten? Die Patienten sagen uns immer wieder, sie wollen von ausgeruhten Ärzten behandelt werden, dann sind sie beruhigt. Sie wollen von Ärzten behandelt werden, die selbst nicht unter Stress stehen, die selbst in guter Kondition sind.

Derzeit bis zu 60 Wochenarbeitsstunden, das ist schon ein Megapensum. Eine aktuelle Studie der Uni Innsbruck belegt, wie da die Auswirkungen sind: Reizbarkeit, Erschöp­fung, hoher Stresspegel. All das wollen wir nicht. Deshalb sind wir froh, dass die Arbeitszeiten in den nächsten sechs Jahren schrittweise auf 48 Stunden verkürzt werden.

Wir haben heute schon eine weitere Verbesserung beschlossen, nämlich die Ärzte­ausbildung. Damit ist jetzt die Lehrpraxis fixiert und auch finanziert – eine langjährige Forderung des Seniorenbundes. Damit können angehende Ärzte jetzt direkt in der Praxis lernen. Das wird uns allen zugutekommen.

Kollege Muchitsch hat es angesprochen: Wir Österreicher sollten alles tun, damit unsere Ärzte nicht ins Ausland gehen, und da braucht es eben attraktivere Arbeits­bedingungen. Denn derzeit gehen 600 von insgesamt 1 400 Absolventen einer Medizin­uni ins Ausland. Da verlieren wir ganz, ganz wichtige Arbeitskräfte, die wir drin­gend brauchen.

Die Studenten wollen mit Recht eine gute Ausbildung, und die Ärzte wollen mit Recht gute Arbeitsbedingungen. Dies ist auch wichtig vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft, denn die Ärzte werden ja immer mehr zu Gesundheits­managern. Sie sollen mit Freude dabei sein.

Wir Senioren wollen, dass die Ärzte unsere Gesundheit tagtäglich möglichst hausnah, möglichst wohnortnah im Ort managen, und die Jungen wollen attraktive Arbeits­bedingungen als Voraussetzung dafür, dass sie sich für diesen Schritt zum Allgemein­mediziner entscheiden. Das sind also wichtige Verbesserungen, und das ist mir wichtig zu sagen, für die Älteren und für die Jungen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.52



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 106

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


13.52.29

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, nach unseren geographischen Ausflügen in den Pongau kommen wir wieder zurück zum Krankenanstalten-Arbeits­zeitgesetz, das geändert werden muss. Der Grund ist die gesetzliche Begrenzung der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehenden Dienstes – richtig und wichtig.

Jetzt sind natürlich auch die verschiedenen Krankenanstaltenträger gefordert, eine gerechte Entlohnung auf die Beine zu stellen, und wir Betriebsräte werden natürlich unseren Beitrag dazu leisten, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Die Ärzteschaft fordert schon lange eine Reduktion der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehender Dienstzeit, fand aber auch bei dieser Bundes­regierung, die auch schon einige Zeit im Amt ist, kein Gehör. Jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, da vonseiten der EU Strafzahlungen drohen, kann und muss es schnell gehen, was die Umsetzung betrifft.

Ein großes Problem ist für die Ärzte und Ärztinnen, vor allem im Spitalsbereich, die Bürokratie – Verwaltungsaufgaben, Patientendokumentationen und vieles mehr. Es wird immer wieder hoch gepriesen, dass der Patient im Vordergrund steht. Ja wo denn, meine sehr geehrten Damen und Herren? Der Arzt, die Ärztin hat überhaupt keine Zeit mehr, sich gründlich um den Patienten zu kümmern, weil er mit anderen Tätigkeiten überhäuft und belastet ist, die mit der Medizin überhaupt nichts zu tun haben. Daher müssen wir danach trachten, auch dafür eine Lösung zu finden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.54


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grillitsch. Ich stelle Ihnen 2 Minuten ein. – Bitte.

 


13.54.40

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Ich bin sehr froh über dieses Gesetz, weil es eine Qualitätsverbesserung und auch Versor­gungssicherheit bringen soll, und zwar wo immer man in Österreich zu Hause ist, ob in der Stadt oder auf dem Land.

Dieses Gesetz soll auch verhindern, dass wir einem Ärztemangel entgegensteuern, meine Damen und Herren. Österreichs Jungärzte zieht es ins Ausland. Bereits mehr als 2 000 österreichische Jungärzte arbeiten in Deutschland. Warum ist das so? Das liegt einerseits an den langen Arbeitszeiten, der Überlastung und der großen Büro­kratie, andererseits an den geringen Anfangs- und Grundgehältern. Daher, glaube ich, brauchen wir Anreize. Das soll auch dieses Gesetz bieten.

Ich bin sehr froh, dass wir in dieser Hinsicht in der Steiermark einen für ganz Öster­reich vorbildlichen Weg gegangen sind, nämlich mit unserem Landesrat Christopher Drexler, mit der KAGes, mit der Ärztekammer. Die Gehälter werden neu geregelt. Es wird versucht, genau diesem Ärztemangel entgegenzuwirken.

Ich sage das ganz bewusst, weil das natürlich in gewissen Regionen eine Gefahr für die Versorgungssicherheit bedeuten kann. In den ländlichen Regionen ist die ärztliche Versorgung, aber auch die Medikamentenversorgung ein Thema. Daher müssen wir dafür sorgen, dass verhindert wird, dass ein Ärztemangel eintritt, und dass – noch


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 107

einmal – diese Versorgungssicherheit in allen Teilen Österreichs gegeben ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.56

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


13.56.18

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz an die Ausführungen von Frau Kollegin Aubauer an­schließen, die gemeint hat: Schauen Sie nicht nach hinten, wir schauen in die Zukunft! Herr Minister! Ich kann leider nicht auslassen, dass dieses Thema elf Jahre lang verschleppt wurde und in sechs dieser Jahre auch Sie das verantworten müssen.

In diesen sechs Jahren haben auch Sie den ArbeitnehmerInnenschutz von Ärzten und Ärztinnen und deren Gesundheit nicht ernstgenommen und sind auch fahrlässig mit der Gesundheit von PatientInnen umgegangen, die eben von übermüdeten oder auch stark suchtgefährdeten, teilweise suchterkrankten Ärzten, weil so hoch belastet, behan­delt worden sind. Da muss man auch in die Vergangenheit schauen und sagen: Das war einfach nicht in Ordnung.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Fehlen einer Begutachtung. Sie sagen, es ist alles so kompliziert und Sie haben ja alle mit einbezogen. Aber genau das ist doch der Sinn von demokratischen Prozessen: dass nicht Sie sich aussuchen können, wen Sie einbeziehen, sondern dass eben alle, auch die, die nicht mächtig genug sind, um von Ihnen berücksichtigt zu werden, eine Stellungnahme dazu ab­geben können, die wir dann in der Debatte mit aufnehmen. (Beifall bei den Grünen.)

Schließlich noch der dritte Punkt, die Sache mit der Umsetzung. Sie sagen, diese lange Übergangsfrist war eben ein Kompromiss. Ich finde, man muss auch schauen, was die Politik mit dieser Übergangsfrist tut. Ich habe im Ausschuss gefragt, ob es eine ministerienübergreifende Task Force gibt, die das jetzt auch begleitet, an der das Gesundheitsministerium, das Sozialministerium, das Finanzministerium und das Wis­sen­schaftsministerium beteiligt sind, denn sie alle haben mit diesem Thema zu tun. Die Antwort war Nein.

Wir hatten gestern eine Dringliche, und Frau Ministerin Oberhauser hat gemeint, sie weiß nicht, wie viele Absolventen des Medizinstudiums es gibt. Ich meine, das macht doch deutlich, wie dringend es hier eine bessere Koordination braucht, eine bessere Kommunikation zu diesem Thema zwischen den entsprechenden Ministerien. Da würde ich wirklich anregen, sich das noch einmal anzuschauen.

Wie gesagt, wir Grüne sind für diese Arbeitszeitverkürzung. Aber wenn man denkt, dass das Ganze jetzt fast 20 Jahre in Anspruch nimmt, dann meine ich, das ist kein Ruhmesblatt für diese Regierung. (Beifall bei den Grünen.)

13.58


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Ich erteile es ihm.

 


13.58.50

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Von einem Ruhmesblatt möchte ich nicht reden, aber es ist wirklich ein wichtiger Schritt. Ich möchte ausdrücklich die Bemühungen von Herrn Minister Hundstorfer loben, denn er weiß genau, wie schwierig das ist. Das wissen vielleicht nicht alle hier.


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Es ist nicht so einfach, wenn ich zum Beispiel ausreichend Stationsärzte habe, aber nur ein gewisses kleines Team habe, das Koronarangiographie machen kann, und rund um die Uhr tätig sein muss. Das ist ein Problem der Spitalserhalter, und das muss man auch sehen. Wir brauchen nicht nur ausgeruhte Ärzte, sondern wir brauchen auch kompetente Ärzte, und das eine sollte das andere nicht ausschließen.

Wir wissen aus Studien, dass Schichtarbeit nicht das Gesündeste ist. Wir wissen aus neuesten Studien, dass, wenn man nur dreimal – dreimal! – in der Nacht aufgeweckt wird, das so ist, als ob man gar nicht geschlafen hätte. Wir wissen das. Trotzdem muss, auf Wienerisch gesagt, der Laden laufen. Das ist die Diskrepanz, mit der wir leben und arbeiten müssen.

Deshalb glaube ich sehr wohl, dass dieser Schritt, den wir jetzt mit 48 Stunden setzen, ein gewaltiger Schritt ist, der nicht so en passant gesetzt wurde, den viele Länder auch nicht schaffen, das muss man einmal sagen, von Amerika angefangen, da kann man sich hinter der EU verstecken, wie man will. Letztendlich geht es um Patienten, die auf der einen Seite ausgeruhte Ärzte wollen, aber auch Ärzte, die das können oder überhaupt da sind. (Beifall bei der ÖVP.)

14.00


Präsidentin Doris Bures: Zum Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dietrich. Ich erteile es ihr.

 


14.00.34

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Auch wir sind der Meinung, dass diese Ärztearbeitszeitreduktion absolut sinnvoll ist. Ich gebe Ihnen recht, wahrscheinlich hätte dies schon vor Jahren stattfinden sollen. Aber wie wir alle aus leidvoller Erfahrung wissen, dauert es in diesem Land immer etwas länger. Wenn der Druck nicht so groß wird, dass eine Strafzahlung droht, bewegt sich nichts. Das ist unsere Erfahrung. Aber wir sind trotzdem froh, dass es endlich so weit ist, dass diese Reduktion stattgefunden hat.

Aus unserer Sicht geht es nicht nur um die Arbeitszeit, sondern es geht auch um die Qualität in dieser Zeit, das heißt, wenn viele Ärzte beklagen, dass die Bürokratie so überbordend groß ist, dass sie bereits 25 Prozent ihrer Arbeitszeit für Bürokratie aufwenden, dann ist es höchste Zeit, dass wir hier etwas ändern. Das heißt, 211 Seiten Verordnungen und Vorschriften seit 1. Jänner 2002 belasten die Ärzte unmittelbar, nämlich in der Ordination und im Spital. Es ist höchste Zeit, dass wir diesen büro­kratischen Aufwand von den Ärzten wegnehmen, die Bürokratie reduzieren und Druck von den Ärzten nehmen, damit sie eine qualitativ höherwertige Arbeit leisten können.

Ich habe mir eine IFES-Umfrage unter den Spitalsärzten angeschaut, wonach sie angeben, dass sie nur 63 Prozent ihrer Arbeitszeit tatsächlich für die Patienten auf­wenden können. 42 Prozent beklagen die Belastung in diesem Beruf, sie sagen, der Druck ist einfach zu groß. Es gibt auch Studien, wonach 50 Prozent der Spitalsärzte Burn-out gefährdet sind, und zwei Drittel der Ärzte beklagen den enormen Zeitdruck. Das heißt, wir als politische Vertreter können sehr wohl etwas machen, nämlich die Bürokratie, die Sie gestern alle abbauen wollten hier in diesem Raum, tatsächlich einmal konstruktiv zurücknehmen, nämlich dort, wo es Sinn macht, Sinn für den Patienten und Sinn für die Ärzte. (Beifall beim Team Stronach.)

Deshalb bringen wir folgenden Antrag ein:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung des Berufsbildes „medizinischer Dokumentationsassistent“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesvor­schlag zu übermitteln, der die Einrichtung des Berufsbildes ,medizinischer Dokumen­tations­assistent‘ ermöglicht.“

*****

Ich ersuche um Annahme. Dieses Ansinnen ist nämlich der Wunsch der Ärzteschaft, endlich von Bürokratie entlastet zu werden. (Beifall beim Team Stronach.)

14.03


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schaffung des Berufsbildes „medizinischer Dokumentationsassistent“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 608/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Dr. Erwin Rasin­ger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kran­ken­anstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird und über den Antrag 86/A(E) der Abgeord­neten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen (285 d.B.)

Im Spitalsalltag wird es als selbstverständlich angesehen, dass Turnusärzte aber auch medizinisches Personal mehr als 50% ihrer Zeit mit der Dokumentation von Infor­mationen und deren Administration verbringen. Damit wird die Erfüllung der eigent­lichen Aufgaben des medizinischen Personals, nämlich eine umfassende medizinische Versorgung der Patienten sicherzustellen, schwer beeinträchtigt. Nur durch eine Arbeitsumverteilung im bestehenden System, so etwa durch die Schaffung spezieller Stellen zur administrativen Entlastung, könnte man diesem Problem erfolgreich begeg­nen.

Ein medizinischer Dokumentationsassistent erfasst medizinisches Datenmaterial und ordnet diese Informationen für den weiteren Gebrauch. Das Aufgabengebiet umfasst die Entwicklung und Anwendung von Verfahren, mit deren Hilfe diese Daten gesam­melt, gesichtet und so aufbereitet werden, dass einerseits Ärzte leichter in der Lage sind die zahlreichen Einzelbefunde zu einer Gesamtaussage zusammen zu fassen und andererseits mitbefasstes, medizinisches und pflegerisches Personal seine Arbeits­anweisungen leicht erkennen und ableiten kann.

Dass selbst das beste Qualitätsmanagement in einem Großkrankenhaus nichts nützt, wenn Mitarbeiter keine Zeit übrig haben, sich entsprechend damit auseinander­zusetzen oder danach zu arbeiten, zeigt der jüngste Fall eines „unbekannt Verstor­benen“ im Wiener AKH.


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Einzelne Projekte in Krankenanstalten, wie zum Beispiel im Vorarlberger Schwerpunkt­krankenhaus Feldkirch, bestätigen, dass die Einstellung eines Dokumentationsas­sistenten zu einer Entlastung der Ärzte und des medizinischen Personals führt und somit den Arbeitsablauf im Krankenhaus erheblich erleichtert.

Insbesondere die Umschulung von älterem, medizinischem Personal zu Dokumen­tations­assistenten wäre daher ein zukunftsfähiges Modell für längeres Arbeiten im medizinischen Beruf und würde dafür Sorge tragen, dass sich Ärzte in Zukunft besser auf Ihre Arbeit konzentrieren könnten und ältere Mitarbeiter im Gesundheitssystem auch bis zu ihrem gesetzlichen Pensionsantrittsalter verbleiben können. Selbstver­ständlich sollen auch andere Berufsgruppen mit entsprechender Vorbildung diese Mög­lichkeit zur Umschulung erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesvor­schlag zu übermitteln, der die Einrichtung des Berufsbildes „medizinischer Dokumen­tations­assistent“ ermöglicht.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


14.04.03

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie gesagt, wir stimmen diesem Gesetz zu, da es eine langjährige Forderung von uns Freiheitlichen ist, endlich die EU-Vorgaben und ‑Forderungen betreffend den Spitalsbereich umzusetzen.

Es ist allerdings doch ein bisschen merkwürdig, dass es erst einer Klagsdrohung durch die EU bedarf, damit die Arbeitszeiten im Spitalsbereich auf EU-Niveau gesenkt werden. Es ist vor allem eine schallende Ohrfeige für alle, die dafür in den ver­gan­genen Jahren federführend verantwortlich waren. Wir hatten an der Spitze des Res­sorts Gesundheit einen Gewerkschafter sitzen, wir haben einen Gewerkschafter im Sozialressort sitzen, wir haben eine Gewerkschafterin im Bundesministerium für Gesundheit sitzen, die Vizepräsidentin des Gewerkschaftsbundes war und heute Bundesministerin für Gesundheit ist. Es funktioniert erst dann auf den letzten Drücker, wenn Klagsandrohungen, Exekutionsdrohungen ins Haus flattern.

Das Problem, das wir hier sehen, ist, dass jetzt so getan wird, als ob wir erst seit ges­tern wüssten, was auf uns zukommt. Es kommen nämlich zwei Dinge auf uns zu. Wenn wir das Gesetz eins zu eins umsetzen würden, wenn die Länder es eins zu eins umsetzen würden, dann würden mit einem Schlag rund 25 Prozent der Ärzte fehlen.

In der Steiermark – ein Beispiel, das Sie auch genannt haben, Herr Minister, die jetzt ein bisschen entspannt sind, ich werde gleich sagen, warum sie jetzt auch ein bisschen entspannt sind – würden mit einem Schlag 500 Ärzte im Krankenhaus fehlen, das sind gewaltige Dinge. Auf der anderen Seite müssten wir 500 Ärzte erst einmal finden und, wenn wir sie gefunden haben, einstellen und neue Verträge schaffen. Das sind wahn­sinnige Zahlen, die, das sagt der natürliche Menschenverstand, nicht so umgesetzt werden können.


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Also man geht den zweiten, vernünftigeren Weg, spät, aber doch, man bezahlt die Ärzte einfach besser, deutlich besser und gibt ihnen viele andere Dinge, die sie schon seit Längerem fordern, nämlich Frauen und Männern, die Kinder haben, gratis Kinder­gartenplätze. Man gibt ihnen unbefristete Dienstverträge, man bezahlt die Fortbildung und vieles mehr, also lauter Benefits, die innerhalb der Bundesländer und außerdem noch österreichweit in Wettbewerb mit externen Gesundheitssystemen stehen. Das ist eine gute Entwicklung. Allerdings frage ich mich, wer das bezahlen wird, denn bis dato haben wir gehört, aufgrund der Kosten sei dies alles nicht möglich.

Wir sind natürlich froh darüber, dass diese Dinge hier in dieser Art und Weise umgesetzt werden – spät, aber doch, eine typisch österreichische Lösung, aber noch einmal: nur auf Druck und viel zu spät. Das bedeutet natürlich, dass es deutlich teurer wird, als wenn Sie unsere Anträge umgesetzt hätten. Unser letzter Antrag genau zu diesem Thema wurde übrigens im Dezember 2013 abgelehnt.

In diesem Zusammenhang muss man natürlich – das ist jetzt die Fortsetzung der Gesundheitsdebatte, darum sage ich nur einen Satz dazu – ganz penibel darauf ach­ten, dass das Krankenhaus wirklich entlastet wird. Das bedeutet, dass man schlag­artig und sofort den extramuralen Bereich, also den niedergelassenen Arzt aufwerten muss, dass endlich auch unsere Forderungen umgesetzt werden, dass echte Ärzte-GesmbHs gegründet werden, dass Ärzte Ärzte anstellen dürfen und vieles mehr. Das würde nämlich einen unglaublichen Fluss aus dem Krankenhaus hinein in den niedergelas­senen Bereich bringen.

Einen letzten Satz zur Frau Gesundheitsministerin, die leider schon weg ist, weil das nämlich wirklich wichtig ist: Ja, wir müssen uns vor Ebola nicht fürchten, wenn wir zwei bis fünf Patienten bekommen, da ist alles im grünen Bereich. Aber meine Kritik – und das sage ich hier jetzt noch einmal, weil sie es auch angesprochen hat – bezieht sich darauf, dass Ebola mit einem Fachbegriff als L4-Krankheit eingestuft und auch gefordert wird, dass wir diese Dinge sowohl im Betreuungsbereich als auch im dia­gnos­­tischen Bereich vorrätig haben. Das haben wir nicht! Das ist jetzt nicht Ihre persönliche Schuld, aber ich fordere Sie und die gesamte Bundesregierung auf, diesen Missstand in Zukunft zu beseitigen, das ist unser Anliegen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.08

14.08.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 285 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung des Berufs­bildes „medizinischer Dokumentationsassistent“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 286 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

14.10.0910. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 144/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, zuletzt geändert durch BGBl. 179/2013, abgeändert wird (Mindestlohngesetz) (287 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 32/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der All-In-Verträge (288 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 507/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Sozialversicherungspflicht für freiwillige Tätigkeiten (289 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 649/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kassasturz in der Arbeitslosenversicherung und beim AMS-Budget (290 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 648/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen­paket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich (291 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 654/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwarzarbeit auf dem Donauinselfest 2014 (292 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen jetzt zu den Punkten 10 bis 15 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Kickl. Ich erteile es ihm.

 


14.11.53

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Schön, wenn es in dem einen oder anderen Punkt auch Einvernehmen gibt. In sozialpolitischen Fragen, wie wir es beim vorherigen Tages­ordnungspunkt erlebt haben, werden Sie uns immer an Ihrer Seite haben, wenn Sie uns etwas Vernünftiges präsentieren.

Es ist aber auch ganz gut, wenn wir insbesondere in arbeitsmarktpolitischen Fragen dafür sorgen, dass es klare Fronten gibt und dass die Bevölkerung in diesem Land weiß, wer wofür steht, wer was vertritt und wer welche Prioritäten, insbesondere in der Arbeitsmarktpolitik dieses Landes, setzt. Da ist der Umgang der einen oder anderen Fraktion, der Regierungsfraktionen, aber auch manchmal der Grünen, mit Anträgen der Freiheitlichen Partei durchaus erhellend.

Ich kann es kurz zusammenfassen, meine Damen und Herren: Die FPÖ steht für den Schutz der heimischen Arbeitskräfte und für die Verteidigung ihrer Rechte. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist unser großes Grundprinzip, mit dem wir an die Arbeitsmarktpolitik herangehen. Das ist, wie ich meine, umso notwendiger, als die Zeiten nicht leichter, sondern schwieriger werden. Wir erachten das als unsere Pflicht und nicht als eine lästige Aufgabe. Ich verstehe schon, dass das manchem von SPÖ und ÖVP und von den GrünInnen – oder wie muss man da sagen? –, von den Herren und Herrinnen, damit es korrekt gegendert ist, nicht gefällt.

Aber ich sage hier eines dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich tue das aus generalpräventiven Gründen im Hinblick auch auf andere Debatten, die wir in diesem Hohen Haus schon geführt haben und die wir noch zu führen haben werden, etwa im Bereich der Sicherheitspolitik. Es wird Ihnen nichts nützen, wenn Sie in der Manier des Pawlow’schen Hundes die Warnungen, die freiheitliche Politiker für be­stimmte Felder absetzen, als „Hetze, Hetze, Hetze“ bezeichnen oder von „Verun­sicherung, Verunsicherung, Verunsicherung“ sprechen.

Es wäre viel, viel klüger, sich von diesem Reiz-Reaktions-Schema, das Sie ins Unglück führt, zu befreien und nachzudenken. – Wir haben heute unter dem Punkt 1 der Tages­ordnung bereits gesehen, dass es bei Ihnen manchmal etwas länger braucht, bis der berühmte Groschen fällt. Der U-Ausschuss ist ein Beispiel, es könnten andere Beispiele folgen.

Eines davon ist unser Antrag, was den Arbeitsmarkt betrifft. Wir wollen selbstver­ständlich sektorale Zugangsbeschränkungen zum österreichischen Arbeitsmarkt. Was heißt das? – Das heißt zumachen, meine Damen und Herren, jawohl, ich sage es in der Deutlichkeit, zumachen für Ausländer, und zwar auch aus dem EU-Bereich, selbstverständlich, und zwar in jenen Sektoren, wo wir in Österreich angesichts der Arbeitslosigkeit in diesen Branchen nicht mehr zurande kommen. Wir wollen als Souverän bestimmen, wenn wir den Anspruch, dieser Souverän zu sein, noch an uns selbst stellen: wann, was, wer, wie, wo, wie lange? (Beifall bei der FPÖ.) Das ist ein Prinzip und nicht der Automatismus, der da irgendwann einmal eingerissen ist bei all diesen Dingen.

Und ich meine, meine Damen und Herren, dass das notwendig ist, damit die öster­reichischen Staatsbürger, die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch diejenigen, die ihre Arbeit verloren haben, nicht noch weiter unter die Räder kommen. Ich verstehe überhaupt nicht, warum man sich für diesen Antrag und ähn-


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liche Anträge gegenüber dem Pawlow’schen Vorwurf „Hetze, Hetze, Hetze“ rechtfer­tigen muss. Das hat damit nichts zu tun, sondern ist ein Akt der Notwendigkeit und der arbeitsmarktpolitischen Notwehr, den Sie schon lange hätten setzen sollen, wozu Sie sich aber offensichtlich nicht durchringen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, eigentlich müsste die Gewerkschaft so etwas sein wie ein natürlicher Verbündeter in diesem Kampf. Wo ist er denn, der Kollege Muchitsch? – Da hinten. Bau und Holz, Sie sind ein hohes Tier in dieser Gewerkschaft, möchte ich sagen. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) Die Baubranche ist ganz besonders betrof­fen von dieser Arbeitslosigkeit. Sie wären ein natürlicher Verbündeter, nicht draußen beim Reden, dort sind Sie es ohnehin, sondern hier beim Beschließen, Kollege Muchitsch, wenn es darum geht, mit diesen Schutzmaßnahmen ernst zu machen.

Aber was sehen wir und was müssen wir erleben? – Die Gewerkschaft hat ganz andere Schwerpunktsetzungen in letzter Zeit. Die Gewerkschaft und die Sozialpart­nerschaft insgesamt haben als neues Liebkind die Arbeitsmarktöffnung für Asylwerber entdeckt. Das ist jetzt das neue Paradeprojekt der Gewerkschaft im sozialpart­ner­schaftlichen Einklang, als ob wir keine anderen Probleme hätten als diesen Arbeits­markt, der ohnehin überspannt ist, jetzt auch noch für Asylwerber zu öffnen. Das ist doch ein Witz, meine Damen und Herren. Ich glaube noch gar nicht, dass sich das herumgesprochen hat. Machen Sie einmal eine Unterschriftenaktion zu diesem Thema, Kollege Muchitsch, und dann schauen wir einmal, wie viel Sie zustande bringen! Dafür hat kein Mensch Verständnis.

Ich sage es Ihnen, damit man die Zahlen gegenwärtig hat: Im September dieses Jahres gab es 75 000 arbeitslose Ausländer in Österreich. Das ist ein Plus von 23,1 Prozent gegenüber dem September des Vorjahres. Und da denkt die Gewerk­schaft darüber nach, den Arbeitsmarkt für Asylwerber aufzumachen! Ein paar andere kommen noch dazu. Die Studenten aus Drittstaaten sollen jetzt auch bei uns einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Und damit sie dann irgendwann, wenn sie in der Arbeitslosigkeit sind, 75 000 sind es, ins Heimatland fahren können, denken die Grünen darüber nach, dass man bis zu 20 Urlaubstage im Jahr für die Arbeitslosigkeit bekommen soll.

Meine Damen und Herren, ich glaube, man muss diese Arbeitsmarktpolitik wieder einmal vom Kopf auf die Füße stellen, damit es in diesem Land wieder richtig zugeht. Das ist auch die Erwartungshaltung der österreichischen Bevölkerung.

Ein Wort auch noch zum Thema Mindestlohn, weil ich gerade beim Gewerkschafts­versagen bin. Natürlich regeln das die Sozialpartner. Aber sie regeln es nicht überall, sie regeln es nicht nachhaltig. Es gibt bestimmte Branchen, wo sie es einfach nicht zustande bringen, für eine Vollzeitbeschäftigung auch ein entsprechendes Einkommen zu verhandeln, von dem man leben kann. Besonders unter die Räder, Kollege Muchitsch, kommen in diesem Fall meistens die Frauen. Das ist halt einmal so.

Deshalb lege ich Ihnen etwas ans Herz: Sie sollten in Zukunft nicht mehr die Begriffe, sondern die Gehälter in diesem Land gendern, dann wäre den Frauen sehr viel mehr Hilfe geleistet als mit Ihren Diskussionen, die Sie in diesem Land immer um Quoten und diesen ganzen Gender-Schmarrn führen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.18


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Rainer Wimmer, Sie sind als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.18.15

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Meine sehr geschätzten Damen und Herren auf


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der Galerie! Ich darf vor allen Dingen die Schüler der Landesberufsschule aus St. Pölten im Auftrag eines Kollegen recht herzlich bei uns im Parlament willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Herr Kollege Kickl, ich habe leider nur drei Minuten zur Verfügung. Ihre Redebeiträge würden ja sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, aber lassen Sie mich nur zwei oder drei Dinge erwähnen.

Erstens: Machen Sie sich über Kollegen Muchitsch keine Sorgen. Er macht seine Sache gut und er vertritt seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bau­branche besonders gut, das wissen Sie auch: besonders gut! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abg. Belakowitsch-Jenewein und Kickl.)

Als zweiter Punkt: ihr altes Thema der sektoralen Zuzugsbeschränkungen. Ich weiß schon, Sie möchten die Grenzen dicht machen, wissen aber genau, Österreich unter­liegt dem EU-Recht. Wir sind ja keine Bananenrepublik! Aber Sie reden immer wieder davon. (Abg. Kickl: Hallo! Bananenrepublik! Was ist das?)

Gerade die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Österreich arbeiten, wissen: Beim EU-Beitritt 2004 der heutigen Mitgliedstaaten aus dem Osten wurden Übergangs­fristen von sieben Jahren festgesetzt, das heißt, wir haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft, und vor allen Dingen hat Österreich als einziges Land in Europa ein Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz gemacht. Da können Sie in den nächsten Wochen beweisen, dass man Nägel mit Köpfen macht.

Das steht dann zur Diskussion, wenn es um eine Verschärfung geht. Und dann werden wir sehen, wo Sie mit Ihrer Freiheitlichen Partei und mit Ihrer freiheitlichen Fraktion stehen werden. Hoffentlich werden Sie auch diesem Antrag dann zustimmen.

Aber jetzt zu dem Antrag, zu dem ich mich heute gemeldet habe. Es geht um den Initiativantrag der Kollegin Abgeordneten Mag. Schatz, und ich darf gleich vorweg sagen, wir werden diesen Antrag nicht mittragen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Es wird hier immer Deutschland ins Boot geholt und verglichen, weil ja jetzt in Deutschland diese Mindestlohnmaßnahmen ab 1. Jänner 2015 beschlossen wurden. Wir haben in Österreich völlig andere Voraussetzungen. Was die Kollektivvertrags­zugehörigkeit anbelangt, wissen wir, dass alleine in Österreich mehr als 95 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst sind. Ganz anders ist das in Deutsch­land, vor allen Dingen auch, weil diese Mindestlohnregelung dort manche Arbeit­nehmerInnengruppen von Haus aus ausschließt. SaisonarbeitnehmerInnen, teilweise PraktikantInnen und alle, die Hartz-IV-Empfänger sind, sind ebenfalls betroffen.

Natürlich geht von Mindestlöhnen, die gesetzlich festgelegt werden, auch die Gefahr aus, dass sie wieder retourgeführt werden, so wie wir es jetzt in der Krise auch gesehen haben.

Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir wollen das bewährte Modell der Sozialpartnerschaft beibehalten, das hat sich wirklich bewährt, und es ist ohnehin schwierig genug. Das sehen wir ja bei den Lohnverhandlungen, die zurzeit in der Metallindustrie laufen. Da wurden uns ja von den Arbeitgebern des Fach­verbandes FMMI 0,5 Prozent als Verhandlungsgrundlage angeboten, die europäische Inflationsrate. Kolleginnen und Kollegen, das ist wirklich ein Hohn für die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer, die täglich fleißig arbeiten, denn sie kaufen in Österreich ein, sie leben hier, sie wollen hier ihren Lebensstandard halten, und sie wohnen auch hier und zahlen hier ihre Miete.


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Darum sagen wir: Diese Idee ist nicht nur volkswirtschaftlich nicht zu Ende gedacht, sondern in Wirklichkeit ist das eine Provokation.

Das heißt, zum Antrag: Wir haben ein gutes System, das hat sich bewährt. Trotz aller Interessengegensätze ist es so, dass wir für unsere Kolleginnen und Kollegen auch gute Mindestlöhne verhandeln können, und daher werden wir diesen Weg nicht verlassen (Zwischenruf des Abg. Kickl), und das soll auch so bleiben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kickl:  werden immer niedriger!)

14.22


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


14.22.18

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte an meinen Vorvorredner anschließen und Sie, Herr Abgeordneter Kickl, schon auf Folgendes ansprechen: Wenn Sie sagen, Sie wollen die öster­reichischen ArbeitnehmerInnen in ihrer Situation und im Sinne von Bedrohungen schützen, dann ist Ihr historischer Sündenfall das Nicht-Zustimmen beim Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. (Abg. Kickl: Wie lange wollen Sie diesen  noch strapazieren?! Sie sollten ja der Wirklichkeit voraus sein und nicht hinterher! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist eines der wichtigsten Gesetze, das eben Arbeit­nehmerInnen vor Lohn- und Sozialdumping in Österreich schützt – das sagt schon der Name.

Wir werden wirklich alle sehr genau beobachten, wie Sie bei der Weiterentwicklung, die wir jetzt bald vorliegen haben werden, mitdiskutieren und auch Ihre Beiträge leisten werden. Bei Ihnen wird oft viel geredet, und dann schaut die Handlung ganz anders aus. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wenn Sie es nicht verstehen ! – Abg. Kickl: Sprach jemand, der das Luxuspensionsgesetz  hat!)

Meine Damen und Herren, ich möchte aber auf die Anträge zu sprechen kommen. Wir haben eine besorgniserregend hohe Arbeitslosigkeit. Der Grund dafür ist in hohem Maße die schwächelnde Konjunktur. Das heißt, die Wirtschaft kommt und kommt nicht in die Gänge. Wir haben nicht das Budget, die finanziellen Möglichkeiten, auch auf­grund der EU-Vorgaben, hier große Investitionspakete zu schnüren, um gegenzu­steuern.

Was können wir also tun, um trotzdem die Wirtschaft in Schwung zu bringen? Was können wir machen? – Experten und Expertinnen aus Österreich, der Nationalbank, aber auch vom IWF, von der OECD raten uns: Schaut, dass die Binnennachfrage in Schwung kommt! Was heißt das? – Wir müssen uns darum kümmern, dass der Konsum in Österreich wächst und so das Ganze wieder anfängt zu laufen.

Jetzt wissen wir, dass Familien mit relativ geringem Einkommen alles, was sie an Einkommen haben, direkt in den Konsum investieren, und gleichzeitig Menschen, Familien mit höherem Einkommen, wenn sie mehr bekommen, eigentlich nur mehr sparen. Das heißt, deren Sparquote steigt. Also würde es Sinn machen, um die Binnennachfrage zu vergrößern, zu schauen, dass diejenigen, die wenig Geld zur Verfügung haben, mehr bekommen.

Unser grüner Vorschlag dazu ist – und ich hoffe, mittlerweile wissen das auch alle hier Anwesenden –: Wir wollen einen existenzsichernden gesetzlich garantierten Mindest­lohn von derzeit 1 500 €. Das bringt unmittelbar Hunderttausenden Menschen in Österreich etwas, unmittelbar den Einkommensbeziehern und ihren Familien, und ist


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auch volkswirtschaftlich in hohem Maße sinnvoll, da es Einnahmen über Sozial­versicherungsbeiträge und Steuerbeiträge bringt und weniger für die öffentliche Hand kostet, eben zum Beispiel durch nötige Aufstockungen beim Einkommen durch die Mindestsicherung – also eine volkswirtschaftlich höchst sinnvolle Maßnahme.

Jetzt möchte ich aber natürlich auf die kritischen Kommentare, die in diesen Debatten immer wieder von Ihnen kommen, eingehen und die klassischen Fragen nacheinander abarbeiten.

Gefährdet ein gesetzlicher existenzsichernder Mindestlohn das Kollektivvertragssys­tem? – Nein, das tut er nicht! Der gesetzliche Mindestlohn sichert nur nach unten ab. Unser Modell sieht sogar vor, dass der gesetzliche Mindestlohn unmittelbar mit den Kollektivverträgen dadurch verschränkt ist, dass er jährlich mit dem Tariflohnindex valorisiert wird. Das bedeutet eine unmittelbare Verschränkung und dadurch eigentlich indirekt sogar eine Stärkung des Kollektivvertragssystems, das wir zur Gänze, angefangen vom Mindestniveau, mittragen und natürlich weiter unterstützen.

Zweiter Punkt: Ist ein gesetzlicher Mindestlohn weniger stabil als ein Kollektiv­ver­trag? – Nein! Warum? – Auch ein Kollektivvertrag kann gekündigt werden, wie wir in den letzten Jahren leider immer wieder erfahren mussten. Und wann wird ein Kollektiv­vertrag gekündigt? Wenn der Arbeitgeber Verschlechterungen will, dann kündigt er einseitig. Und wir wissen, dass das sozusagen durchaus auch nach unten führen kann. Also genau so, wie sich politische Mehrheitsverhältnisse verändern können, können sich auch Kollektivverträge ändern. Das müssen Sie einfach auch berücksich­tigen in Ihrer Argumentation!

Nächster Punkt: Führt ein höherer Mindestlohn zur reihenweisen Abwanderung von Unternehmen ins Ausland? – Aber sicher nicht! Schauen Sie sich bitte an, von welchen Mindestlohnniveaus wir hauptsächlich sprechen. Wir sprechen da von Löhnen im Hotel- und Gastgewerbe, im Handel, im Reinigungsgewerbe, bei den FriseurInnen – also alles Dienstleistungen, die hier vor Ort erbracht werden müssen. (Zwischenruf des Abg. Sieber.)

Es wird der Friseurbetrieb jetzt nicht in die Slowakei auswandern, denn ich werde ihm nicht nachreisen, um mir dort die Frisur machen zu lassen. Also: Diesbezüglich ist keine Abwanderung zu befürchten, das ist nur Rhetorik, neoliberale Rhetorik.

Schließlich der letzte Punkt, auf den ich eingehen möchte: Belastet ein höherer Min­dest­lohn nur die Konsumenten, und das in einem nicht zumutbaren Maße? – Nein! Wenn man sich das durchrechnet, sieht man, dass die Belastungen, die hier ent­stehen, minimalst sind. Wir haben uns das wieder am Beispiel von FriseurInnen ange­schaut. Ein durchschnittlicher Friseurbesuch wäre bei einem ordentlichen Mindest­gehalt um im Schnitt vielleicht 70 Cent teurer. – Ich erkläre Ihnen jetzt nicht, wie wir das durchgerechnet haben, aber die Logik ergibt schon, dass das minimalste Erhöhungen im Preis sind, die ordentliche Mindestlöhne zur Folge hätten. 

Wir hatten eine interessante Diskussion dazu im Ausschuss. Erstmals hat die ÖVP – Kollege Obernosterer – gemeint, sie könne sich der Idee annähern. Das war wirklich sehr interessant. Ich weiß, die FPÖ unterstützt grundsätzlich diesen Ansatz. Ich bin wirklich traurig darüber, dass die SPÖ über diese KV-Schwelle nicht und nicht drüberkommt, und ich würde Sie wirklich bitten, vielleicht einmal anzudenken – und das wird auch sozusagen ein Folgeantrag von mir werden –, ob wir nicht mit jenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anfangen könnten, die nicht von den Kollektivverträgen erfasst sind; ob wir nicht sagen, fangen wir da einmal an, ein Mindestlohngesetz zu machen. Sie sagen, es sind nur 4 Prozent, aber auch das sind einige. Ich sage, es gibt ja mehr, denn unsere Abdeckungsrate liegt gemäß Studien deutlich darunter, so wie wir das sehen. Das ist ja jetzt egal, aber fangen wir einmal bei


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denen an, dann könnten Sie auch schauen: Wie wirkt das?, et cetera, et cetera – viel­leicht so als Vorschlag.

Zu den NEOS möchte ich nur eine kurze Anmerkung machen. Ich finde interessant, dass Sie sich so vehement für höhere Grundgehälter bei den Jungärztinnen und ‑ärzten einsetzen, die mit 2 800 € sicher nicht überbezahlt sind. Ich weiß nicht, was Sie mit „höheren Grundgehältern“ meinen. Aber dass Sie darum so extrem kämpfen und sich so vehement gegen Mindestlöhne aussprechen, die wir bei 1 500 € ansetzen, das sagt schon extrem viel über Ihren eigentlichen sozialpolitischen Zugang aus, und der ist, finde ich, äußerst peinlich. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt muss ich aber noch zu einem zweiten Thema kommen, obwohl meine Redezeit leider schon fast aufgebraucht ist. Wie gesagt, die Binnennachfrage hat in hohem Maße mit Konsumkraft zu tun. Und für uns geht es dabei auch in hohem Maße darum, dass Leute sich selbst erhalten können. Entsprechende Mindestlöhne führen dazu, dass man eben nicht mehr auf Mindestsicherung et cetera et cetera, angewiesen ist. Und jetzt gibt es eine Gruppe von Menschen in Österreich, die sich auch selbst erhalten möchte, die in Österreich aufhältig ist, arbeiten möchte – und das aber nicht tun darf. Sie darf das nicht tun wegen des sogenannten Bartenstein-Erlasses, der den Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen massiv einschränkt. Wir finden, das ist nicht akzeptabel. Und erfreulicherweise beginnt jetzt sogar die Gewerkschaft, auch in diese Richtung zu denken und mitzuziehen.

Wovon sprechen wir? – Wir sprechen davon, dass Menschen, deren Verfahren seit mindestens einem halben Jahr andauert, das heißt, die seit mindestens einem halben Jahr hier sind, jetzt arbeiten wollen, um sich selbst zu erhalten. Sie ersparen damit auch der öffentlichen Hand Kosten und tragen insgesamt zur Dynamik der öster­reichischen Wirtschaft bei. (Abg. Kickl: Haben wir zu viele Arbeitsplätze oder zu viele Arbeitslose? Wie ist das jetzt?) Was um alles in der Welt spricht dagegen? Wir finden, es gibt nur Gründe, die dafür sprechen.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde „betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in puncto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen und Schaf­fung eines effektiven Arbeitsmarktzugangs“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, den sogenannten Bartenstein-Erlass dahingehend abzuändern, dass AsylwerberInnen künftig nicht mehr von der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung außerhalb der kurzfristigen Beschäftigung gemäß §5 AuslBG ausgeschlossen werden und dafür Sorge zu tragen, dass AsylwerberInnen einen effektiven Arbeitsmarktzugang erhalten, wie ihn auch die EU-Aufnahmerichtlinie aus 2013 vorsieht.“

*****

Meine Damen und Herren, wir haben darüber im Ausschuss intensiv diskutiert. Auch Herr Minister Hundstorfer hat sich dazu zu Wort gemeldet. Sie haben gemeint, das sei nicht mehr notwendig, die Verfahrensdauern seien jetzt so kurz. Schauen Sie sich aber bitte die tatsächlichen Verfahrensdauern an – dem ist nicht so! Es gibt noch immer eine große Anzahl von AsylwerberInnen, die wesentlich länger als dieses halbe Jahr auf ihre Entscheidung warten. Und warum, um alles in der Welt, müssen diese nur da-


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sitzen und dürfen nichts tun? Warum dürfen sie nicht dafür sorgen, dass sie sich selbst erhalten? Ich kann das einfach nicht nachvollziehen. (Beifall bei den Grünen.)

Sie sagen, die AsylwerberInnen müssen nicht nur sitzen und warten, sie können sich bei gemeinnützigen Projekten einbringen. Dafür haben Sie sich eingesetzt. Wir wissen aber, dass die regionale Abdeckung mit solchen Plätzen minimal ist. Das heißt, das ist ein nettes Projekt, nice to have. Aber das ist nicht die Lösung des Problems.

Zu einem dritten Argument, das Sie gebracht haben: Sie haben gesagt, Sie werden sich dafür einsetzen, dass es eine Harmonisierung gibt, dass man leichter wieder in die Grundversorgung zurückkehren kann, et cetera. – Ja, das ist auch sehr unterstüt­zens­wert, aber im Prinzip geht es darum: Diese Menschen sollen wie Erwachsene behan­delt werden, sie sollen für ihren Unterhalt sorgen dürfen. Und ich glaube, wenn Sie das schon nicht aus ethischer Überzeugung tun, dann tun Sie es bitte einfach aus budget­politischen und wirtschaftlichen Gründen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.33


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in punkto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen und Schaffung eines effektiven Arbeitsmarkzugangs

eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag 648/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich (291 d.B.)

Begründung

AsylwerberInnen sind gemäß den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgeset­zes unter bestimmten Voraussetzungen (drei Monate Verfahrensdauer) berechtigt, sich um eine Beschäftigungsbewilligung zu bewerben. Ein Erlass des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom April 2004 (GZ: 435.006/6-II/7/04) sorgt jedoch dafür, dass tatsächlich außer kurzfristiger Beschäftigung im Tourismus und als ErntehelferInnen keinerlei Beschäftigung ausgeübt werden darf. Die Agenden der AusländerInnen­beschäftigung werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz geführt. Die Praxis zeigt, dass die Geltung dieses Erlasses dem Arbeitsmarkt nicht dienlich ist. Vor allem schafft er für viele Betroffene (darunter zahlreiche Langzeit­asylwerberInnen nach jahrelanger Verfahrensdauer) entwürdigende Umstände und eine in vielen Fällen erzwungene Abhängigkeit von der öffentlichen Hand (Grund­ver­sorgung).

Zahlreiche PolitikerInnen aller Parteien und ExpertInnen (NGOs, UNHCR) haben das erkannt. Das UNHCR-Exekutiv-Komitee hat dazu festgestellt, dass für Asylwer­berIn­nen nach sechs Monaten der Zugang zum Arbeitsmarkt geöffnet werden sollte. Dadurch können AsylwerberInnen von staatlicher Unterstützung unabhängig werden. Auch Depressionen, die oftmals aufgrund jahrelanger erzwungener Untätigkeit auftreten und zu Gefühlen der Sinn- und Ausweglosigkeit bei den Betroffenen führen, könnte damit ein Stück weit abgeholfen werden.


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Zudem sieht auch die EU-Aufnahmerichtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten einen „effektiven Arbeitsmarktzugang“ (Art 15 Abs. 2 der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU) für AsylwerberInnen schaffen. Der bisherige Arbeitsmarktzugang ist minimal und ent­spricht keineswegs einer effektiven Arbeitsmöglichkeit.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, den sogenannten Bartenstein-Erlass dahingehend abzuändern, dass AsylwerberInnen künftig nicht mehr von der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung außerhalb der kurzfristigen Beschäftigung gemäß §5 AuslBG ausgeschlossen werden und dafür Sorge zu tragen, dass AsylwerberInnen einen effektiven Arbeitsmarktzugang erhalten, wie ihn auch die EU-Aufnahmerichtlinie aus 2013 vorsieht.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


14.33.47

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Erstens, Herr Bundesminister, bedanke ich mich für Ihre Antwort zum vorigen Tagesordnungspunkt, was die Notarzteinsätze anbelangt. Ich bin sehr froh, dass Sie sich auch in Gesprächen mit den Ländern befinden, denn das ist ein wichtiger Punkt.

Zweitens, zum Antrag der Grünen: Frau Kollegin Schatz, Sie wissen genau, dass es nach drei Monaten eine Möglichkeit gibt, was den Arbeitsmarktzugang anlangt. (Zwischenruf der Abg. Korun.) Der Minister hat Ihnen das im Ausschuss ganz genau erklärt. Sie haben es jetzt auch angesprochen. Und der Rechtsstaat muss schon Rechtsstaat bleiben, meine Damen und Herren! Wir können nicht den Arbeitsmarkt für Personen öffnen, von denen wir nicht wissen, ob sie im Land bleiben können, ob sie überhaupt Asylstatus haben. Das heißt, wir sind hier schon auch dem Rechtsstaat und den Gesetzen verpflichtet, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Korun und Schatz.)

Folgendes muss man schon auch sagen: Was machen Sie denn mit jemandem, der einen negativen Bescheid erhält und gerade einen Job angefangen hat? – Das ist doch in der Praxis so nicht durchführbar. (Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Korun und Schatz.)

Daher: Lassen Sie Ihre linken Träumereien in diesem Zusammenhang! Wir haben gute Regelungen, gute Lösungen, die Bürgermeister leben in den Gemeinden sehr profes­sionell vor, wie man Asylwerber einbinden kann (Abg. Schatz: Dann reden Sie einmal mit den Unternehmern am Land,  dürfen!) – aber unter den Bedingungen, die derzeit auch rechtsstaatlich abgesichert sind, meine Damen und Herren. Und dabei bleibt es auch! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zum zweiten Punkt: Ich möchte als Freiwilligensprecher nur einen Punkt kurz heraus­greifen, nämlich Tagesordnungspunkt 12 – Antrag des Kollegen Hofer betreffend keine Sozialversicherungspflicht für freiwillige Tätigkeiten. Der Kollege Hofer hat es sicher gut gemeint mit diesem Antrag.


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Da am Anfang etwas Verwirrung bestanden hat: Wir haben alle ein Schreiben bekom­men aus Tirol, „Soziale Dienste der Kapuziner“ – auch der Herr Bundesminister –, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die Tiroler Gebietskrankenkasse jetzt offen­sicht­lich für freiwillige Tätigkeiten eine Sozialversicherungspflicht verlangt oder Beiträge einheben will.

Mir ist wichtig, das auch hier aufzuklären, denn wir haben über 3,3 Millionen Men­schen, die sich in den verschiedensten Vereinen, Körperschaften und Organisationen ehrenamtlich und freiwillig betätigen. Denen gilt unser aller Dank, meine Damen und Herren, weil sie diese Tätigkeiten durchführen. Unser Staat wäre um ein Vielfaches ärmer – auch hinsichtlich sozialer Gesichtspunkte –, hätten wir diese 3,3 Millionen Menschen nicht.

Daher bedanke ich mich in erster Linie einmal bei all jenen, die in den verschiedensten Organisationen tätig sind. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Der Anlassfall war eine junge Dame aus Tirol, die in die Außenstelle nach Lienz gekommen ist und sich bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Situation – wie diese denn bei ihr aussieht – erkundigt hat. Diese Dame war im Bereich der Betreuung und Pflege von Menschen über Zeiträume von Monaten mit 34 Stunden pro Woche beschäftigt.

Meine Damen und Herren, es ist mir ganz wichtig – auch als Freiwilligensprecher, auch als Mitarbeiter des Roten Kreuzes –, dass wir hier ganz klar differenzieren und trennen. Das hat letzten Endes die Tiroler Gebietskrankenkasse auch gemacht. Wenn jemand wöchentlich 34 Stunden tätig ist in einem Beruf, der zweifelsohne auch eine notwen­dige Qualifikation verlangt, und das über Monate hinweg, dann muss man ganz genau differenzieren und trennen: Was ist eine freiwillige, eine ehrenamtliche Tätigkeit, und was ist schon vergleichbar mit einem Beruf?

Das hat sich in diesem Fall widergespiegelt. Daher ist auch mit dem Sozialministerium Kontakt aufgenommen worden. Im gegenständlichen Fall sind sämtliche Arbeiten eingestellt worden, und die Tiroler Gebietskrankenkasse bekundet ganz klar, dass niemand daran denkt, freiwillige, ehrenamtliche Tätigkeiten unter Sozialversicherungs­pflicht zu stellen oder Sozialversicherungsbeiträge einzuheben. Das wollen wir nicht, und das hat auch die Tiroler GKK klargestellt. Das wird es mit uns auch nicht geben, meine Damen und Herren.

Aber wir müssen schon differenzieren: Um welchen Fall handelt es sich im jeweiligen Beispiel? Damit wir nämlich jene, die wirklich ehrenamtlich und freiwillig tätig sind – und denen wir zu Dank verpflichtet sind –, und dieses System nicht gefährden. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, ist es klar, dass wir diesen Antrag abgelehnt haben. Ich danke auch dem zuständigen Bundesminister, der sich dieser Sache ange­nommen hat. Der Kollege Hofer hat es sicher gut gemeint, aber diese Geschichte hat sich mittlerweile aufgeklärt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger.)

14.38


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


14.38.14

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wenn man der Kollegin von den Grünen zuhört, dann glaubt man doch tatsächlich, wir leben in einem kommunistischen System, das planwirtschaftlich geregelt ist. (Abg. Steinhauser: Sie glauben das! Sie glauben das!) Wir leben in einer freien Marktwirtschaft (Abg. Kickl:


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Ganz frei!), und bei uns regelt der Markt vieles. Das ist zur Kenntnis zu nehmen! (Beifall beim Team Stronach sowie der Abg. Fekter.)

Hier spielen wir nicht „Wünsch Dir was“, denn Österreich hat keine Erdölquellen, wir können das Geld nicht frei verteilen. (Abg. Schatz:  keine freie Marktwirtschaft! – Abg. Steinhauser: Ein interessantes Kommunismusbild, das muss man auch einmal sagen!  kein Erdöl!) Ich glaube, Sie wären gut beraten, einen etwas anderen Ansatz zu finden.

Ich gebe Ihnen sehr wohl recht, dass die Einkommensschere in vielen Bereichen auseinanderklafft, dass die Einkommensschere zwischen niedrigen und hohen Ein­kom­men immer weiter auseinandergeht. Das ist nicht in Ordnung, da gebe ich Ihnen recht. (Abg. Schatz: Ach so, ich dachte, wir haben einen freien Markt und der regelt sich?!) Ich gebe Ihnen auch recht, dass Frauen und Männer sehr ungleich verdienen. Das ist auch ein Missstand, an dem wir alle gemeinsam arbeiten müssen (Abg. Schatz: Aber das macht auch Ihr freier Markt!) und schauen müssen, dass Frauen in Zukunft mehr verdienen, mehr Berufschancen haben und unterstützt werden. (Abg. Schatz: Also was jetzt?)

Aber wenn wir die Mindestlohndebatte unter dem Faktor Gerechtigkeit aufziehen, dann hinterfrage ich mich schon (Abg. Steinhauser: Hinterfragen Sie sich!): Wie sehen Sie es zum Beispiel, dass viele Einzelhandelsunternehmen laut Kollegen Matznetter „krachen wie die Kaisersemmeln“? Die wären wahrscheinlich froh, wenn sie 1 500 € hätten, so viel werden sie gar nicht verdienen. (Beifall beim Team Stronach.)

Was machen Sie mit den vielen Milchbauern, denen von heute auf morgen im nächs­ten Jahr das Kontingent gestrichen wird und wo die Berner Studie schon 30 Prozent Einkommensverlust voraussagt? (Abg. Schatz:  Vorschläge zu den Milchbauern!) Auch Mindestlohn? Oder sind das Menschen zweiter Klasse? – Ich sage Ihnen, wenn wir Regeln aufstellen, dann müssen diese für alle gelten. Sie können nicht so tun, als wären wir isoliert, und Sie entscheiden, wo es langgeht.

Meine geschätzten Damen und Herren, gerade weil wir hier Berufsschüler auf der Galerie haben, frage ich mich: Wo ist die Motivation für einen jungen Menschen, einer Lehre nachzugehen? Ich habe mir angeschaut, wie hoch der Kollektivvertrag für Koch/Kellner ist: im ersten Jahr 604 € brutto, im zweiten Jahr 674 €, im dritten 808 €, im vierten 870 €. Warum bitte soll irgendjemand eine Lehre, eine Ausbildung machen, wenn er ohnehin einen Mindestlohn von 1 500 € im Monat bekommt? Also ich glaube, da ist ein Trugschluss in Ihrer Rechnung.

Lohn sollte anständig sein, aber ökonomisch gesehen ist Lohn immer ein Preis für eine Leistung. Lohn ist keine Sozialleistung, Lohn ist keine Transferleistung. Das ist, glaube ich, eine ganz wesentliche Feststellung. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Stein­hauser: Das ist sehr zynisch!)

Wir wollen Bildung unterstützen. Wir wollen die jungen Menschen motivieren, eine vernünftige Ausbildung zu machen und weiterzukommen. Bildung statt Mindestlohn, das ist unser Ansatz. Dafür werden wir uns einsetzen. (Beifall beim Team Stronach.)

14.41


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


14.41.52

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsident! Verehrter Herr Minister! Ich glaube, es ist eingangs ein bisschen untergegangen, was der Kollege Kickl gesagt hat. Ich will auch, dass Sie das klarstellen. Ich will nicht noch einmal hören, dass Sie sagen: Sie sehnen die Zeit herbei, wo es wieder einmal gescheit rundgeht. Das wollen wir alle nicht. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Kickl: Was? – Abg.


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Belakowitsch-Jenewein: Was hat er gesagt? – Abg. Kickl: Welche Zeit?) – Das haben Sie vorhin gesagt. – Das wollen wir alle nicht, wenn es um den Arbeitsmarkt geht. Dem muss man entgegentreten.

Vielleicht noch Folgendes: Wenn Sie von einer „sektoralen Zugangsbeschränkung“ sprechen, wer, glauben Sie, wäscht in der Kantine da drüben die Teller? Wer, glauben Sie, pflegt im Krankenhaus Schwarzach die Patienten und putzt den Boden? Wer, glauben Sie, bringt Ihnen täglich die Zeitung? – Das sind sicher nicht nur Österreicher. Ohne diese Menschen wären wir aufgeschmissen. Diese Menschen, die in Österreich sind und eine Daseinsberechtigung haben, sollten auch arbeiten dürfen. Das will ich festhalten. (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Abg. Kickl: ! Unglaublich!)

In Wirklichkeit, liebe Kollegin Schatz  (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) – Ich sage Ihnen noch etwas, weil Sie mich gerade herausfordern. Es geht nicht um billige Arbeitskräfte. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sicher! Teller­wäscher !) Wissen Sie was? Sie haben ein bisschen zu weit gegoogelt: „Mehr Brutto vom Netto“ ist die Anleitung zum Schwarzarbeiten. Da waren Sie ein bisschen zu weit. Uns geht es um mehr Netto vom Brutto! Darum geht es. Ihr Modell ist leider ein anderes, das wir nicht weitergeben dürfen. Das ist uns auch nicht erlaubt. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Krainer: Mehr „Brutto vom Netto“ heißt höhere Steuern!) – Sie wollen es anders. Sie wollen vielleicht brutto für netto verdienen, aber ich weiß ja nicht, welches Wirtschafts­verständnis die FPÖ hat.

Ich glaube nicht, dass es um höhere Löhne geht. Eine höhere Belastung für ein Unternehmen führt nämlich zwangsweise nicht zu einer höheren Konjunktur. Eine höhere Belastung, damit die Mitarbeiter mehr Geld haben, führt vielleicht zu einer höheren Arbeitslosigkeit. Und das führt dann meines Erachtens zu weniger Kaufkraft und zu weniger Wohlstand.

Der Punkt ist doch, dass die Mitarbeiter und die Bürger mehr im Börsel haben, dass sie von dieser hohen Steuerlast entlastet werden und dass sie am Jahresende mehr Geld haben. (Zwischenruf der Abg. Schatz.) Aber ich finde es schrecklich, wenn Sie von Gastwirten und Frisören sprechen, die sowieso nicht abhauen können. Was ist das für ein Verständnis von Wirtschaft? Was wollen Sie damit sagen? Die pressen wir jetzt aus? – Sie können einem Nackerten kein Hemd mehr ausziehen. Das sage ich Ihnen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Das finde ich auch völlig sinnentleert. Das kann es nicht sein, dass Sie sagen: Okay, dann lassen wir jetzt die paar kleinen Floristen vielleicht ein Floristengeschäft in Prag oder in Bratislava aufmachen. Aber ein Frisör und ein Gastwirt, was soll die Aus­nahme? Was soll das? – Das bringt nichts.

Ich sage daher, Sie sollten bei unserem Vorschlag mitziehen, dass wir mit der Ab­gaben­quote hinuntermüssen, dass wir den Eingangssteuersatz senken, dass die kalte Progression wegmuss, dass die Senkung der Lohnnebenkosten hermuss. (Abg. Kickl: Na geh! Ganz was Neues! Da haben wir Sie gebraucht dafür!) Dann schaffen Sie etwas. Dann schaffen Sie Wohlstand und dann schaffen Sie eine höhere Konjunktur. Anders funktioniert es nicht. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wahnsinn! Unglaublich!)

14.45


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort. – Bitte.

 


14.45.32

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg fest-


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halten: Lassen wir die Lohnpolitik dort, wo sie die letzten 60 Jahre gut aufgehoben war! Lassen wir sie dort! Wir haben 95 Prozent der österreichischen Arbeitsverhältnisse mit Kollektivverträgen versehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind es nur mehr 45 Prozent. Dass in so einem Land natürlich die Frage eines gesetzlichen Mindest­lohns anders diskutiert wird als in einem Land, wo 95 Prozent der Kollektivverträge alles regeln, ist keine Frage. Dass man sich permanent bemüht, Kollektivverträge von der Mindestentlohnung her anzupassen, das ist ganz klar. Es ist auch ganz klar, dass dieser Prozess nicht heute aufhört, nicht morgen aufhört, sondern weitergehen wird. Das ist auch sehr nachvollziehbar.

Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, so sagen Sie doch endlich einmal den Österreicherinnen und Österreichern, was Sie als angebliche „Heimatschutzpartei“ wirklich wollen! Sagen Sie es doch! Sie wissen doch ganz genau, dass nach dem ge­samten Vertragsrecht der Europäischen Union eine sektorale Arbeitsmarktschließung nicht möglich ist. Das wissen Sie ganz genau.

Wir haben als eines der wenigen Länder sämtliche Übergangsfristen tutto completo ausgedehnt. Wir haben als einziges Land Europas ein Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, welches Sie im November mit Ihren Stimmen weiter verschärfen dürfen. Wir tun es auch ohne Ihre Stimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieses Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ist zwischenzeitlich ein Export­artikel geworden. Wir haben als einziges Land Europas die Anmeldebescheinigung auch für EU-Bürger aufrechterhalten. Und wir weisen auch EU-Bürger aus, wenn sie die Kriterien der Anmeldebescheinigung nicht erfüllen – voriges Jahr 110 Personen.

All das findet statt, aber all das findet im Rahmen dessen statt, was europäisches und natürlich auch österreichisches Recht heißt.

So sagen Sie doch den 264 000 Österreicherinnen und Österreichern, die in der Bundesrepublik Deutschland leben und arbeiten, es ist vorbei! Sie werden doch nicht glauben, dass eine sektorale Arbeitsmarktschließung ohne Antwort bleibt? Sie werden doch nicht so naiv sein und glauben, dass die Leute das irgendwann nicht doch durchschauen! – Das ist nur eine kurze Antwort.

In Österreich leben und arbeiten übrigens 164 000 Menschen aus der Bundesrepublik Deutschland, aber 264 000 Österreicher leben und arbeiten in der Bundesrepublik Deutschland. Das kann man jetzt für fast jedes Land durchgehen.

Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, sich heute hier als „Gerech­tigkeitspartei“ präsentieren – so eine Presseaussendung Ihres Parteidienstes –, entgegne ich: Diese Gerechtigkeitspartei soll bitte auch den Österreicherinnen und Österreichern sagen, wo die jährlichen Mehrkosten von 10 Milliarden € herkommen. 10 Milliarden € ist die Summe dessen, was Sie hier fordern. 1 Milliarde € kommt noch dazu, die die österreichische Wirtschaft über Nacht hinlegen muss.

Natürlich klingt das toll: 1 600 € Mindestlohn. Natürlich unterschreibt das jeder von uns, ist ja kein Problem, aber gleichzeitig müssen Sie der österreichischen Wirtschaft, die Sie angeblich vertreten – Sie vertreten ja angeblich Kleingewerbetreibende, Sie ver­treten ja angeblich kleine Landwirte, die Mitarbeiter beschäftigen, Sie vertreten angeb­lich kleine Gastwirte, das ist angeblich Ihre Klientel –, auch erklären, wie sie über Nacht 1 Milliarde € auf den Tisch legen sollen. So sagen Sie doch den Menschen die Wahrheit! So streuen Sie doch nicht den Pensionisten Sand ins Getriebe! 1 200 € Min­destpension. – Na super! Wer zahlt die 9 Milliarden pro Jahr? Pro Jahr, nicht auf zehn Jahre! Das sind die jährlichen Mehrkosten.


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Kommen Sie doch bitte auch nicht immer wieder mit der Verwaltungsreform daher! Mein Ressort hat bis auf drei Vorschläge des Rechnungshofs alles erledigt, abgear­beitet, Punkt, Strich, da können Sie den Präsidenten fragen, er wird es Ihnen bestätigen.

Drei Punkte habe ich nicht erledigt. Und warum habe ich sie nicht erledigt? – Weil das die Abschaffung der österreichischen Bundesländer bedeutet. Wenn wir uns da einig sind, dann machen wir das auch, aber ich nehme an, da sind wir uns nicht einig. (Beifall bei der SPÖ.)

Demzufolge würde ich wirklich bitten, seriöse Politik zu machen. Nur weil Sie jetzt bei ein paar Meinungsumfragen ein bisschen führen, glauben Sie, mit der Populis­mus­keule geht etwas. (Abg. Königsberger-Ludwig – zustimmend nickend –: Genau!)

Wo waren denn die freiheitlichen Sozialministerinnen und Sozialminister bei der An­pas­sung des Pflegegeldes? Wo waren sie? – Nirgends waren sie. Ruhig waren sie. Nichts war. Sie waren schon einmal in meinem Ressort. (Abg. Kickl: Ich nicht, das kommt vielleicht noch!) – Das kann sein, die Demokratie wird es entscheiden, aber Sie werden sicher auch mit Ihren Aussagen zur Verantwortung zu ziehen sein. Das klingt ja alles super: 9 Milliarden € für die Pensionen, 1 Milliarde € für das Mindestgehalt. Das klingt unter anderem ganz super, Behindertenfreibetrag und, und, und. (Abg. Kickl: Das klingt irgendwie wie ein ...!)

Zum Thema Pensionistenpreisindex frage ich Sie: Wollen Sie denn wirklich in einer Gesellschaft leben, wo das gesamte Leben durch Generationenindizes gestaltet ist?! Ist das Ihr Weltbild? (Abg. Auer: Freiheit!)

Wie erklären Sie denn einer Jungfamilie mit zwei Kindern, dass sie eine andere Preiserhöhung hat? Wie erklären Sie einer Jungfamilie mit zwei Kindern, wovon eines behindert ist, dass sie noch einmal eine andere Preiserhöhung hat? Und wie erklären Sie gleichzeitig den Pensionistinnen und Pensionisten, dass sie noch einmal eine andere Preiserhöhung haben? Wie gestalten Sie ein Land? Ich glaube, Ihr Populis­mus macht Sie blind. Das ist meine Antwort. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Sie wissen ganz genau, dass eine sektorale Zugangsbeschränkung nicht möglich ist. Natürlich haben wir Probleme am Arbeitsmarkt, das ist ja gar keine Frage, aber Sie wissen auch ganz genau, dass wir in dieser Regierung diejenigen sind, die sich bemühen, immer noch ein Land mit einem Plus beim Wirtschaftswachstum zu sein (Ruf bei der FPÖ: Ach, ja, ja!), immer noch ein Land zu sein, in dem massiv viel Geld in die Arbeitsmarktförderung investiert wird, das sehr bemüht ist, Menschen die Reintegration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, und das auch sehr bemüht ist – so schwierig und komplex es auch ist –, Investitionen zu tätigen.

Wir machen das aber seriös, wir machen es ehrlich, und wir machen es auch, um damit zu zeigen, wie das geht. Was Sie hier tun, ist nicht ehrlich. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Jetzt ist es aber genug!) Sie gehen zu den Pensionisten hin und versprechen 1 200 € Mindestpension und verschweigen dabei aber, wer denn die 9 Milliarden zahlt. Wenn Sie als angebliche Partei des kleinen Mannes gleichzeitig gegen alles sind, was nur ansatzweise vermögensbezogene Steuern heißt, dann, glaube ich, müssen Sie Ihre Standpunkte überprüfen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

14.53


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kickl zu Wort. – Bitte. (Abg. Auer – in Richtung FPÖ –: Jetzt schaut ihr dumm drein! – Rufe bei der FPÖ: Wartets ab, bis er redet! – Horchts gut zu!)

 



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14.53.53

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Na ja, Herr Sozialminister! Was sonst soll jemand sagen, dessen Politik in weitesten Teilen dadurch definiert ist, dass er von A bis Z EU-hörig ist? (Beifall bei der FPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Das ist die Politik und das ist die Grundeinstellung, die Ihr Versagen über weite Teile charakterisiert. (Ruf bei der SPÖ: Sicher!) Natürlich gibt es europäische Verträge und natürlich gibt es europäisches Recht (Abg. Krainer: Das ist die Antwort?), aber tun Sie doch nicht so, als ob das in Steintafeln vom Himmel gefallen wäre und einen Absolut­heitsanspruch stellen kann. (Abg. Krainer: Das ist ja lächerlich!) Wenn Sie sagen, dass etwas nicht geht, dann heißt es, dass Sie es nicht wollen. Das ist der Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben schon kapituliert, bevor Sie es überhaupt probiert haben. Das ist der Vor­wurf, den wir und die österreichische Bevölkerung Ihnen machen. Das ist der Punkt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Hundstorfer.)

Sie wissen genau, dass etwa die Verträge zur Freizügigkeit, den Arbeitsmarkt betreffend, zu einer Zeit gemacht worden sind (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer), als es eine einzige Partei gegeben hat, die vor diesem Euro-Schwachsinn gewarnt hat, und das war die Freiheitliche Partei. (Ruf bei der SPÖ: Sie haben so viel geredet!) Wir sind dafür von Ihnen an den Pranger gestellt worden. Hätten Sie zuge­hört, dann hätten Sie gewusst, was auf Sie zukommt, und dann hätten Sie vielleicht auch jetzt nicht den sprichwörtlichen Scherben auf. (Abg. Krainer: Na, na, na, ... nichts zu tun! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das ist der Punkt: Politik, die vernünftig ist, definiert sich dadurch, dass sie auf geänderte Rahmenbedingungen entsprechend reagiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Das, was Sie machen, ist: Scheuklappen auf – und durchmarschieren!, wurscht, ob es in dieser gegenwärtigen Situation noch Sinn macht. Das ist nicht intelligent, das ist blöd, würde ich sagen, um nicht zu sagen, das ist saudumm. (He-Rufe bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen. – Abg. Schieder: Ordnungsruf!) Die Scheuklappen auf und durchmarschieren, wurscht, ob sich irgendetwas geändert hat!

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas zu den europäischen Verträgen. (Ruf bei der SPÖ: Was?) Da hinten auf der Regierungsbank war es unglaublich still, als sich ein Land nach dem anderen in die Europäische Union hineingemogelt hat, und zwar dadurch, dass die Verträge und die Bedingungen, die man benötigt, um hineinzukommen, erschwindelt und erschlichen worden sind. Da habe ich nichts von Ihnen gehört, wie wichtig es denn sei, die Verträge einzuhalten. Die Europäische Zentralbank hat durch ihre Politik den vertraglich festgelegten Kurs, für eine Hartwährungspolitik zu sorgen, verlassen und kauft eine Schrottanleihe nach der anderen, um ihre Pleitebanken zu retten. Was ist denn da mit den europäischen Verträgen? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Weninger.)

Die Landeshauptleute der SPÖ und der ÖVP stellen sich hin und fordern den Einsatz des Bundesheeres an den österreichischen Grenzen. Ist das EU-vertragskonform, oder ist es das nicht? Es ist eine Frage der politischen Willensbildung und der Mehr­heitsbeschaffung, und dafür ist dieses Haus zuständig und nicht dafür, in einer Tour den Kotau vor der Europäischen Union zu machen. Aber das ist das, wofür Sie sich entschieden haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage Ihnen noch etwas zum Thema Lohn- und Sozialdumping, das ist ja über­haupt das Beste: Dieses Murksgesetz, das Sie bis vor Kurzem noch als die „Wunder­waffe“ im Einsatz gegen soziale Ungerechtigkeit und gegen den Verdrängungswett-


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bewerb am Arbeitsmarkt präsentiert haben, das muss jetzt wieder hergerichtet werden, weil es eben ein Murks war, so wie wir es Ihnen gesagt haben, und es nicht so bissig gewesen ist, wie Sie es immer behauptet haben.

Wenn das der Fall wäre, könnten Sie sich die Novelle sparen, die brauchten wir dann nicht, Herr Bundesminister. Also was jetzt? – Es ist unglaublich, mit welcher Leichtig­keit Sie über die Probleme hinweggehen!

Ich komme nun zu den Kosten. Wir können auch gerne eine Kostendiskussion führen, und Sie wissen auch, dass von den Forderungspaketen nicht immer alles umsetzbar ist. Wenn wir schon ein Stück davon erreichen, ist es mehr als das, was Sie für die Leute herausschlagen. Aber die Kostendiskussion würde ich gerne führen, wenn Sie sich zum Handlanger der Kapitalisten und der Spekulanten machen, indem Sie sich eine Bank mit Milliarden-Verlusten umhängen lassen, und Sie von den Bayern und allen in der Europäischen Union ausgelacht werden wegen Ihrer Blödheit. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Katzian: Unglaubwürdig zum Quadrat! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Hier habe ich noch nie von Ihnen gehört, dass diese Kosten ein Problem wären. Jetzt haben wir noch nicht einmal die Hypo-Bank verdaut, jetzt droht der Super-GAU bei den Volksbanken und bei der Kommunalkredit. Sie werden sich wieder Milliarden um­hängen lassen, das heißt, Sie hängen diese dem Steuerzahler um. (Abg. Schieder: War das nicht Ihre Hypo?)

Da möchte ich mit Ihnen gerne einmal eine Diskussion über die Kosten führen. Wer soll das alles bezahlen? Da sind wir dann nämlich bei der Verteilungsgerechtigkeit, und da ist die Sozialistische Partei im Jahre 2014 ein Handlanger der Spekulanten gewor­den. Das ist die Wahrheit über die Sozialisten im Jahr 2014 – und die Gewerkschaft ist mit dabei! (Beifall bei der FPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sie sollten ein bisschen aufpassen, dass Sie von der Regierungsbank es sich nicht zu einfach machen. (Abg. Krainer: Wer macht es sich hier einfach? Die Hypo anzünden !) Andere des Populismus zu bezichtigen, das ist eine relativ einfache Angelegenheit. Die Populisten sind immer die anderen. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Ich weiß, dass Ihnen die Wahrheit wehtut, Herr Kollege Krainer! Herr Kol­lege Krainer, wenn Sie als Finanzexperte einen Beitrag dazu geleistet haben, dass sich diese Republik die Hypo umhängt, dann sind Sie hier herinnen falsch und dann sind Sie auch als Berater des Bundeskanzlers falsch! (Beifall bei der FPÖ. Abg. Krainer: Sie haben uns die Hypo umgehängt! Wer hat die Bank ?)

Ich fasse zusammen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wenn die SPÖ und auch die ÖVP sagen, dass etwas nicht geht, dann heißt es, dass sie es nicht will. (Abg. Krainer: Na, wer war das? Das waren Sie!) Sie sind einfach zu feige, es zu ver­suchen.

Wir bieten den Wählerinnen und Wählern an, dass wir den Versuch starten. Stärken Sie die Freiheitliche Partei, dann werden wir schauen, was geht, und Sie werden die Ersten sein, die uns dann Beifall klatschen müssen, weil wir doch etwas erreicht haben! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer – mit den Fingern über die Nase streichend –: Nicht nur die Nase oben haben!)


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14.59


Präsidentin Doris Bures: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 10 bis 15 der Tagesordnung.

14.59.58Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2078/AB

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung des Bundesministers für Finanzen mit der Ordnungszahl 2078/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung wurde bereits verteilt, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staats­sekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Dr. Hable als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


15.00.50

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Finanz­minister– gerade noch rechtzeitig angekommen! Geschätzte Bürger und Bürgerin­nen vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Es freut mich, dass so viele junge Menschen heute dieser Debatte beiwohnen. (Zwischenruf des Abg. Schönegger.)

Worum geht es bei dieser Kurzdebatte, die wir NEOS beantragt haben? – Es geht um die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, die wir in Sachen Hypo Alpe-Adria, genauer gesagt, in Sachen Hypo-Sondergesetz gestellt haben. Wir haben diese Anfrage noch an den ehemaligen Finanzminister Spindelegger gestellt, die Antwort haben wir nun vom neuen, amtierenden Finanzminister Schelling bekommen.

Es ist vor allem ein interessantes Datum, das in diesem Hypo-Sondergesetz auffällt und das wir auch zum Gegenstand dieser Anfrage gemacht haben, nämlich der 1. Juni 2019 – Stichtag 1. Juni 2019. Dieses Datum hat einen interessanten Effekt. Das bedeutet nämlich, alle diejenigen Anleihegläubiger, deren Anleihen vor diesem Tag, vor dem 1. Juni 2019, auslaufen, verlieren alles, verlieren 100 Prozent; und alle diejenigen, deren Anleihen einen Tag später oder danach auslaufen, bekommen alles zurück, bekommen 100 Prozent zurück.

Dieses Gesetz wurde hier im Haus mit Mehrheit von SPÖ und ÖVP beschlossen. Bei einer solchen Regelung, bei der ein Teil 100 Prozent, alles verliert und ein Teil 100 Prozent, alles zurückbekommt, frage ich mich schon: Wo bleibt da – an die SPÖ gerichtet – die Gerechtigkeit, und wo bleibt da – an die ÖVP gerichtet – der Wirt­schafts­sachverstand? Wir können das auf jeden Fall nicht nachvollziehen.

Interessanterweise hatte Klubobmann Lopatka – der jetzt leider nicht hier ist, schade – auf die Frage nach diesem Datum keine Antwort, als er in der „ZIB2“ danach gefragt worden ist. Auch als das Finanzministerium danach gefragt worden ist, hatte es keine Antwort. Da stellt sich schon die Frage: Wenn die Fraktionen hier im Haus, die das Gesetz hier beschlossen haben, und wenn auch das Finanzministerium nicht weiß, warum eine wesentliche Regelung dieses Hypo-Sondergesetzes zustande gekommen ist, wer hat dann dieses Hypo-Sondergesetz überhaupt geschrieben? Diese Frage stelle ich mir schon. (Abg. Krainer: Das ist ja irrelevant! Das ist beschlossen worden, das ist wichtig!) – Es ist nicht irrelevant, wenn offenbar weder die Abgeordneten hier im Haus noch das Finanzministerium Bescheid gewusst haben; sie haben zumindest nach einer Schrecksekunde nicht Bescheid gewusst, nach einer Schrecksekunde, die ein paar Wochen gedauert hat.


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Wir haben dann aber eine Antwort bekommen, eine Antwort, die man in der Anfrage­beantwortung unserer parlamentarischen Anfrage nachlesen kann. In der Antwort zu den Fragen 2 und 3 steht nämlich, dass dieses Datum gewählt wurde – ich zitiere –, „um die Schwere der Eingriffe () so gering wie möglich zu halten“.

Also das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Es wird ein willkürliches Datum gewählt – vor diesem Stichtag verlieren alle alles, und nach diesem Stichtag bekommen alle alles (Zwischenruf des Abg. Krainer) –, und die Erklärung des Finanz­ministeriums ist, das habe man deswegen gemacht, „um die Schwere der Eingriffe () so gering wie möglich zu halten“. – Also diese Antwort ist nicht nachvollziehbar, sie ist eigentlich sogar schon fast ein bisschen peinlich, möchte ich sagen.

Wahr ist vielmehr, dass eine solche Regelung, dass eine solche Gesetzesbestimmung keineswegs „die Schwere der Eingriffe () so gering wie möglich“ hält, sondern in verfassungsgesetzlich geschützte Rechte eingreift und auch den insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Eines ist nämlich klar: Ein wesentlicher Grund dafür, dass wir ein Insolvenzrecht haben, ist, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt alle Gläubiger gleich behandelt werden – Gleichbehandlungsgrundsatz des Insolvenz­rechts. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) Damit schaffen Sie eine Art Sonderinsolvenzrecht und treten diesen Grundsatz mit Füßen. – Das war die erste Erklärung, die wir gehört haben.

Die zweite Erklärung war die Nachrangigkeit: Wir greifen hier in Gläubigerpositionen ein, denn das seien ohnehin Nachranggläubiger und diese hätten ja damit zu rechnen gehabt. – Ja, aber nur bei einer Insolvenz! Und die Nachrangigkeit sticht in einer Situation, in der wir gerade kein Insolvenzverfahren haben, natürlich nicht. Sie berufen sich – und das ist auch in der Anfragebeantwortung nachzulesen – auf einen Präzedenzfall, der angeblich in den Niederlanden stattgefunden hat. Auch das ist unrichtig, denn der wesentliche Unterschied ist, dass in den Niederlanden eben keine Landeshaftungen im Hintergrund standen – keine Landeshaftungen! (Abg. Krainer: Aber sonst  gleich!) Gemäß Ihrer Erklärung war gerade dieses Gesetz notwendig, und all das, was Sie gemacht, und vor allem das, was Sie nicht gemacht haben, war immer mit den Landeshaftungen begründet.

Also ich kann hier nur schlussfolgern, dass diese Erklärungen und auch dieses Hypo-Sondergesetz, diese Erklärung, die dieses Gesetz auch verwendet, nur einem Zweck dient: die Einmaligkeit dieses Vorgangs zu verschleiern. Dieses Hypo-Sondergesetz ist tatsächlich einmalig, nämlich dahin gehend, dass es beispiellos enteignet. Und das ist ohne jeden Präzedenzfall, das ist eine Verletzung verfassungsrechtlicher Grundsätze.

Aus diesem Grund – und damit komme ich zum zweiten Punkt meiner Ausführungen – werden wir aus diesem Haus heraus dieses Hypo-Sondergesetz vor den Verfassungs­gerichtshof bringen.

Wir NEOS haben im Sommer dazu eingeladen, gemeinsam dieses Hypo-Sonder­gesetz vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. Diese Einladung haben dankens­wer­terweise die FPÖ und die Grünen angenommen. Ich möchte mich an dieser Stelle öffentlich recht herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken, namentlich bei Elmar Podgorschek und Werner Kogler. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich finde es gut und großartig, dass man parteiübergreifend zusammenarbeiten kann, wenn man von der Richtigkeit, von der Sachlichkeit einer Idee überzeugt ist – und das machen wir in diesem Fall.

Warum machen wir jetzt diese Verfassungsklage im Detail? – Das ist ein Sonder­gesetz, das vor Verfassungswidrigkeiten nur so strotzt. Wir haben zahlreiche Gleich-


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heits­widrigkeiten – eine habe ich schon genannt: diese willkürliche Wahl eines Datums, vorher verlieren alle alles und nachher bekommen alle alles. Das ist natürlich gleichheitswidrig, und dazu kommen noch ein paar andere Gleichheitswidrigkeiten.

Vor allem bedeutet dieses Gesetz auch eine Verletzung der Eigentumsfreiheit, eines zweiten verfassungsrechtlich geschützten Grundrechts, denn diese Enteignung ist willkürlich. Sie ist unsachlich, man kann sie nicht begründen. In diesem Zusammen­hang möchte ich an etwas erinnern: Wenn diese willkürlichen Enteignungen Schule machen, wenn das hier in Österreich zum Vorbild wird, dann ist unser Privateigentum in Frage gestellt und dann sind auch unsere Sparguthaben nicht mehr sicher; dann kann man jederzeit durch Sondergesetze in unser Privateigentum, in unsere Spar­guthaben eingreifen. Wir werden uns mit aller Vehemenz dagegenstellen und dieses Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof bringen.

Herr Finanzminister Schelling, ich würde mir wünschen, dass Sie heute zu diesem Hypo-Sondergesetz Stellung beziehen. Sie sind da natürlich ein bisschen dazugekom­men wie die Jungfrau zum Kind, das verstehe ich. Nichtsdestotrotz sind Sie jetzt amtierender Finanzminister. Diese Anfragebeantwortung hätte auch schon die Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen. Ich sehe das auch ein bisschen als vergebene Chance. Das ist schade. So wie Sie unsere Anfrage beantwortet haben, klingt das ein wenig nach Finanzminister Spindelegger. Das sind die üblichen Aus­reden und Verschleierungstaktiken, die wir schon vorher bei ähnlichen Anfragen gehört haben.

Ich denke, Sie hätten reinen Tisch machen können. Sie hätten sagen können: Ich bin neuer Finanzminister, ich bin neu im Amt, ich habe mit diesem Hypo-Sondergesetz nichts am Hut, ich distanziere mich davon! Das können wir aus der Beantwortung dieser Anfrage nicht herauslesen. Das ist dasselbe, was wir vorher gehört haben. Das finde ich schade. Das ist eine vergebene Chance.

Wie auch immer, wir werden dieses Gesetz auf jeden Fall vor den Verfassungs­gerichtshof und dort zu Fall bringen, das kann ich Ihnen versichern. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Podgorschek und Kogler.)

15.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Dr. Schelling zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister, auch Ihre Redezeit sollte 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


15.11.22

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst ganz grund­sätzlich feststellen, dass ein Bundesminister dieser Republik auf die Verfassung vereidigt ist und ich mich daher an die geltenden Rechte und Gesetze zu halten habe. Da das Gesetz, das die Hypo betrifft, bisher nicht aufgehoben ist, ist es in Kraft und gültig, und daher habe ich mich nicht davon zu distanzieren, sondern verfassungs­konform damit auseinanderzusetzen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob ich für oder gegen dieses Gesetz bin.

Ich ersuche Sie daher, das auch so zur Kenntnis zu nehmen, dass es schon eine entscheidende Frage für diesen Rechtsstaat ist, dass ich mich als Bundesminister an bestehende Gesetze halte. Meine persönliche Meinung dazu ist ein ganz anderes Thema.

Zur Anfragebeantwortung, um die es nun in dieser Kurzdebatte geht, darf ich wie folgt Stellung nehmen:


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Die zur Debatte stehende Anfragebeantwortung 2078/AB befasst sich mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG, kurz HaaSanG genannt. Dieses Gesetz ermöglicht im Interesse der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine Beteiligung der Alteigentümer sowie von Nachranggläubigern an den Kosten der Abwicklung der Hypo Alpe-Adria-Bank. – Ich werde Sie im Zuge der Anfragebeant­wortung noch kurz außerhalb der Fragen, die gestellt wurden, über den laufenden Prozess unterrichten.

Im Besonderen war ein Beitrag der Bayerischen Landesbank aufgrund ihrer früheren Mehrheitsbeteiligung an der im Jahr 2009 durch die Notverstaatlichung gerettete Bank notwendig, was in dem zur Diskussion stehenden Gesetz HaaSanG durch meinen Amtsvorgänger in enger Abstimmung mit dem Justizministerium in die Wege geleitet wurde.

Zu den Fragen 1 und 3:

Von der Bundesregierung wurde am 18. März auch die Entscheidung getroffen, Nachranggläubiger an der Sanierung der Hypo Alpe-Adria zu beteiligen. Erfasst vom Schuldenschnitt waren alle nachrangigen Anleihen, die ein Fälligkeitsdatum vor dem 1. Juni 2019 besaßen. Diese Frist wurde deshalb gewählt, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass der Zeitfaktor – etwa fünf Jahre bis zum Abschluss der Sanierung – tatsächlich ein ausreichender sein könnte. Eine zeitliche Begrenzung der Sanierungs­verbindlichkeiten ist erforderlich, um die von Ihnen kritisierte Schwere des Eingriffs in Rechtspositionen so gering wie möglich zu halten.

Das Volumen der vom HaaSanG betroffenen Nachrangverbindlichkeiten umfasst dadurch rund 800 Millionen €. Eine erste Schätzung der Bank ist zunächst von einem etwas höheren Volumen ausgegangen.

Zur Frage 2:

Da von der Republik Österreich für die Hypo Alpe-Adria bislang bereits rund 5,5 Milliar­den aufgewendet wurden – davon rund 4,3 Milliarden in Form von Kapitalzuschüssen –, war es aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen die richtige Entscheidung, dass vor allem jene mitzahlen müssen, die damals eine beherrschende Beteiligung an der Hypo Alpe-Adria hielten beziehungsweise gegenüber anderen Gläubigern und Anleihezeichnern erhöhte Renditen lukrierten. In diesem Zusammenhang ist es wesentlich, dass die nachrangigen Finanzinstrumente zur Erfüllung regulatorischer Eigenmittelanforderungen emittiert und von der Aufsicht anerkannt wurden.

Zu den Fragen 4 bis 7:

Die zur Stärkung der Eigenmittelsituation im Dezember 2012 emittierte bundesbehaf­tete Nachranganleihe mit einem Volumen von 1 Milliarde € sowie nachrangige Anleihen im zweistelligen Millionenbereich mit einem Fälligkeitsdatum nach dem 1. Juni 2019 unterliegen somit nicht dem HaaSanG.

Die vom HaaSanG betroffenen Nachranganleihen beziehungsweise Schuldver­schreibun­gen sind in der Verordnung im BGBl. II Nr. 195/2014 veröffentlicht. Das sind zirka 60 Emissionen, ich möchte Sie daher um Verständnis ersuchen – da das alles veröf­fentlicht ist –, dass ich an dieser Stelle nicht alle 60 nochmals mündlich referiere.

Wenn in den Fragen 4 bis 7 aber jene nachrangigen Anleihen angesprochen sind, die nicht vom HaaSanG erfasst sind, weil sie ein Fälligkeitsdatum nach dem 1. Juni 2019 aufweisen, kann ich die Frage aus folgendem Grund nicht beantworten: Diese Anleihen werden am Sekundärmarkt gehandelt, und es existieren keine öffentlich einsehbaren


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Register für die Inhaber dieser Anleihen. Deshalb ist es auch nicht möglich, diese – wie gefordert – im Detail aufzuzählen.

Kurz noch zur aktuellen Situation, Abwicklung Hypo: Es sind viele Schritte gesetzt worden. Ein Schritt ist, dass die Abbaugesellschaft gegründet wurde. In diese werden in den nächsten Wochen die gesamten Assets transferiert. Die Ausschreibungsfrist für die Bestellung des Vorstandes ist bereits abgelaufen. Die Aufsichtsräte sind bereits bestellt, sodass diese neue Abbaugesellschaft über keine Bankkonzession mehr verfügen wird und man ab nächstem Monat tatsächlich mit den Transfers der Leistungen und dem Abbau beginnen kann.

Der zweite große Themenbereich, der noch zur Hypo gehört, ist der Bereich Verkauf der SEE. Das ist jener Teil, der die Länder Serbien, Kroatien, Montenegro et cetera umfasst. Da sind die Endverhandlungen bereits im Gange. Wir erwarten, dass im Laufe der nächsten Woche eine Entscheidung darüber fallen kann, wie wir diese SEE-Transfers durchführen. Es bleibt dann noch die Bank in Italien, die ja aufgrund der Vereinbarungen ohnehin auf Abbau gesetzt werden muss, sodass in diesem Zusammenhang jetzt alle Maßnahmen in die Wege geleitet und umgesetzt sind, damit das Kapitel Hypo – wenn auch unerfreulich – abgeschlossen werden kann.

Es wird uns viele Anstrengungen kosten, zu einem konstruktiven Weg zu kommen, diese rund 18 Milliarden an Assets, die jetzt im Abbauteil enthalten sein werden, so verkaufen zu können, dass für die Republik Österreich und damit für die Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler der Schaden so gering wie möglich ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger.)

15.17


Präsidentin Doris Bures: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeord­neten beträgt gemäß Geschäftsordnung 5 Minuten. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


15.17.36

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren ja die Frage Hypo und Abbauanteil nicht zum ersten Mal. Deswegen kommt Kollege Podgorschek anschließend gleich heraus und entschuldigt sich noch einmal namens der Freiheitlichen Partei (Abg. Gartelgruber: Mein Gott, die G’schicht hat schon so einen Bart! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ) für das Desaster, das diese den Österreicherinnen und Österreichern angetan hat. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich gehe davon aus, dass Sie es tun. Es würde Ihnen zumindest gut anstehen, Ihre Rede gleich damit zu beginnen. Wir werden alle genau aufpassen, ob Sie das auch tun. (Abg. Podgorschek: Das hätt’st dir spar’n können!  wenn du dich für den „Kon­sum“ entschuldigst !)

Des Weiteren: Die Frage dieser Abbaueinheit und der Gläubigerbeteiligung ist ja eine relativ einfache. Es gibt die politische Intention und den politischen Willen – und ich dachte immer, den hätten alle in diesem Haus –, dass für das Budget und für uns alle  diese Bank möglichst kostengünstig abgewickelt wird. (Abg. Kogler: Ja eh!)

Da gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Die einen glauben, das mit dem Konkurs würde super funktionieren. Vielleicht würde das Bundesland Kärnten in Konkurs gehen. Man weiß zwar nicht, was das heißt, aber es gibt ein paar – ich will gar nicht werten –, die würden dieses Risiko eingehen. Es gibt in diesem Haus eine Mehrheit, die sagt: Wir spielen jetzt nicht mit dem Schicksal eines Bundeslandes, wir wollen es nicht in Konkurs gehen lassen! Durch den Konkurs der Hypo Alpe-Adria würden unweigerlich


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die Landeshaftungen schlagend werden und damit auch das Bundesland in Insolvenz geraten!

Ich dachte, der Grundsatz, es soll möglichst günstig für den Steuerzahler sein, einige uns, und es gibt diesen Versuch jetzt – das muss man auch sagen, und das haben wir auch nie anders argumentiert! Ich glaube, dass sich die Damen und Herren im Finanzministerium und im Justizministerium redlich bemüht haben, ein Konzept der Gläubigerbeteiligung auf die Beine zu stellen, das auch eine Chance hat, zu gewinnen. Es gibt aber auch viele namhafte Experten die bezweifeln, dass das gewinnen wird. Wir wissen, dass die Bayern und andere die Republik klagen.

Was ich nicht verstehe, ist, dass es hier in diesem Haus Abgeordnete gibt, die sich auf die Seite der Bayern und anderer Nachranggläubiger stellen, und zwar gegen die Interessen der Republik. (Abg. Kitzmüller: Der Einzige, der gegen die Interessen der Republik handelt, sind Sie!) Das verstehe ich wirklich nicht, denn wenn wir diese Klage verlieren, was durchaus sein kann, bedeutet das mehrere hundert Millionen Euro  (Abg. Strolz: Das sagen Sie, der Milliarden versenkt hat! Sie haben Milliarden ver­senkt!) Ich habe überhaupt nichts versenkt. (Abg. Strolz: Viereinhalb Jahre ...! – Abg. Gartelgruber: Kommunalkredit ...!– Drehen Sie den Kopf ein bisserl nach links, dann sehen Sie, wer die Bank versenkt hat. Das ist relativ einfach, zu wissen, wo das ge­schehen ist.

Wenn wir diese Klagen verlieren, ist das ein Schaden von mehreren hundert Millionen Euro für die Republik und somit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Abg. Strolz: Sie tun vier Jahre lang nichts, und dann ...!) Ich weiß überhaupt nicht, wer sich darüber freuen soll. Ich sage Ihnen, ich werde mich nicht darüber freuen, sollte das geschehen, sondern ich würde mich freuen, wenn wir gewännen, wenn hier die Gläubigerbeteiligung auf den Tisch käme und wenn Sie sagen würden  (Abg. Strolz: Die Steuerzahler müssen brennen!) – Entschuldigen Sie, wir Sozialdemokraten waren, glaube ich, die ersten – da war der Kogler noch gar nicht dabei –, die gesagt haben, wir brauchen eine Bad Bank!

Kollege Kogler hat das dann auch jahrelang vertreten, und das war auch richtig, wie ich meine. Erst als die Regierung beschlossen hat, wir stellen auf Abwicklung, hat er angefangen, die beste Lösung, nämlich die Abwicklung, als die schlechteste zu be­trachten. Das ist so ein bisserl ein Oppositionsreflex. Daran wird Herr Kollege Kogler noch ein bisschen arbeiten müssen, aber das ist eine andere Frage. (Abg. Strolz sich abwechselnd Ohren, Augen und Mund zuhaltend : Vier Jahre haben Sie es so gemacht! Milliarden versenkt!)

Was ich nicht verstehe, ist: Wir wollen alle hier eine möglichst günstige Lösung. (Abg. Strolz: Das ist unglaublich!) Die Regierung legt eine Lösung vor, wir beschließen die hier im Haus, und dann gibt es ein paar, die sich anscheinend darüber freuen, wenn die Republik hunderte Millionen Euro verliert. Ich gehöre nicht dazu. Ich hätte mir erwartet, dass sich alle Abgeordneten hier im Haus freuen, wenn diese Lösung rechtlich hält. Es wundert mich, dass das einige nicht tun. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. Zwischenruf des Abg. Brosz. Abg. Strolz: Wir sind doch nicht die Komplizen vom ...!)

15.21


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.

 


15.21.54

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren – vor allem die vielen


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jungen Damen und Herren auf der Galerie und auch vor den Fernsehschirmen! Es geht schon um ein durchaus wichtiges Thema, gerade für die Zukunft Österreichs. Da bin ich ganz bei Kai Jan Krainer, der vorhin schon zu Recht darauf hingewiesen hat, dass wir alle hier im Hohen Haus unabhängig von den Fraktionen in erster Linie das Wohl des Steuerzahlers im Auge haben sollten.

Das Hypo-Sanierungsgesetz war und ist grundsätzlich eine richtige Entscheidung zum Schutze der Steuerzahler und der Republik, denn eine Insolvenz der Hypo und in der Folge des Bundeslandes Kärnten – und das ist hier oft genug diskutiert und durch­gespielt worden – hätte tatsächlich unüberschaubare und vor allem dramatische Folgen für das Bundesland Kärnten und in der Folge auch für unser gesamtes Land Österreich gehabt.

Aktuell liegt die Herausforderung in dieser Causa neben dem strukturierten Abbau darin, die gesunden Assets der Hypo-Balkantöchter, wie sie so schön heißen, zu marktüblichen Preisen zu veräußern und damit auch die Staatsverschuldung ent­sprechend zu verringern.

Bei all den gewählten Maßnahmen hatte der damalige Finanzminister die Entlastung der Steuerzahler im Auge, allerdings – und das erwähne ich durchaus auch, Sie erinnern sich, ich habe das auch im Frühjahr getan – um den Preis einer gewissen Irritation der Finanzmärkte. Da gilt nach wie vor, was ich in meiner Rede im Juli dazu gesagt habe, nämlich dass wir auf der anderen Seite sehr wohl Initiativen zur Stärkung des Finanzplatzes Österreich brauchen.

Grundsätzlich gilt aber, dass das Vertrauen und die Berechenbarkeit der Politik in unserem Lande eine ganz wesentliche Qualität für den Wirtschaftsstandort Österreich ist. Daher dürfen wir hier nur von einem Einzelfall sprechen, und es muss auch ein solcher bleiben.

Es ist richtig, dass das Sondergesetz die Nachranggläubiger beschneidet, und das Gesetz war – das ist damals auch hinlänglich ausgeführt worden – letztendlich zur Schonung des österreichischen Steuerzahlers gedacht.

Einige Punkte, die der Herr Finanzminister sehr ausführlich beantwortet hatte, möchte ich aufgreifen und dazu zusammenfassend festhalten, dass es damals ganz wesentlich war, dass keine Anleihen tangiert waren, hinter denen eine Bundeshaftung stand. Dieser Punkt war extrem wichtig, um das Rating unserer Republik nicht zu gefährden. Die Ratingagenturen haben bei all den öffentlichen Diskussionen letztendlich gezeigt, dass die damalige Entscheidung des Finanzministers durchaus mit Maß und Ziel gefällt wurde und wohl abgewogen war.

Betroffen sind also Haftungen des Landes Kärnten, und zwar – das muss man schon dazusagen – Haftungen, die von Anfang an völlig unvertretbar waren. Insofern hätte das Missverhältnis der ursprünglichen Haftungsübernahme von den bekannten 25 Milliarden € bei einem Jahresbudget von 2 Milliarden € erkennbar sein müssen – und gerade für institutionelle Investoren erkennbar sein können. Letztendlich hat es auch Warnungen gegeben, etwa von der Wirtschaftskammer Kärnten im Jahr 2003.

Da das Thema heute von Herrn Kollegen Hable angesprochen wurde, möchte ich auch nicht unerwähnt lassen, dass das Gesetz europa- und verfassungsrechtlich sehr gut fundiert ist. Ich weiß nicht, ob Sie schon die Gelegenheit hatten, das Gutachten von Professor Raschauer oder auch die entsprechenden Stellungnahmen von Dr. Fellner zu studieren.

Auf der anderen Seite – da muss ich Sie ein bisschen enttäuschen – sind die NEOS diesmal tatsächlich wieder nur zweiter, da die Bayern die Klage schon eingebracht haben. Schade ist nur, dass Sie sich offensichtlich auf der Seite der Bayern befinden


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und nicht auf der Seite der Schützer der Steuerzahler in unserem Lande. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. Abg. Strolz: Das ist eine Verhöhnung der Bürger! Sie verhöhnen die Bürger! Sie verhöhnen die Steuerzahler! Abg. Kogler: Die Bayern haben schon selber geklagt! Abg. Krainer: Aber ich verstehe, dass der Kollege Strolz sich die Haare rauft!)

Beeindruckend ist – meine Damen und Herren, das möchte ich an dieser Stelle sagen –, dass Dr. Schelling, der erst wenige Wochen im Amt ist, das Thema der Umsetzung des Abbaus der Hypo in seiner bekannt umsetzungsstarken Art sofort auf Schiene gebracht hat. Es ist wichtig, Gesetze nicht nur zu beschließen, sondern sie auch zum Schutze der Steuerzahler umzusetzen, um – ich habe es vorhin erwähnt –, gerade was die Balkantöchter betrifft, den entsprechenden Ertrag hereinzubekommen und die Staatsverschuldung damit zu vermindern. Insofern gilt der Dank auch unserem Finanzminister Dr. Schelling. – Vielen Dank für die engagierte Übernahme wenige Tage nach Amtsantritt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, in einem etwaigen Untersuchungsausschuss zum Thema Hypo müssen natürlich alle Verantwortlichkeiten – insbesondere im Bundesland Kärnten, die FPÖ-Themen – eindeutig geklärt werden. Auf der anderen Seite würden sich in einem solchen Untersuchungsausschuss – und deswegen sehe ich der Tat­sache sehr hoffnungsfroh entgegen, dass es zu einem solchen kommen wird – alle Mythen und Zaubergeschichten in Schall und Rauch auflösen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.26


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte. (Abg. Krainer in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Podgor­schek : Wir freuen uns auf die Entschuldigung! Fangen Sie an mit der Entschul­digung!)

 


15.26.52

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Herr Kollege Krainer, ich habe nichts zu entschuldigen, im Gegenteil: Ich muss mich höchstens fremdschämen, dass Sie seit Jahren verhindert haben, dass es zu einem Untersuchungsausschuss kommt, der diese ganzen Vorgänge aufklärt. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Krainer: Hat es ja schon einen gegeben! Schon zwei!) – Und was ist dabei herausgekommen? Gar nichts! (Rufe und Gegenrufe zwischen Ab­geordneten von SPÖ und FPÖ.)

Aber lieber Kollege Krainer, es hat einer Petition mit 250 000 Unterschriften bedurft, es hat öffentlichen Druck gegeben, Druck seitens der veröffentlichten Meinung letzten Endes, bis Sie schließlich nachgegeben haben, und Gott sei Dank haben wir heute einstimmig die neuen Verfahrensregeln für den Untersuchungsausschuss beschlossen.

Ich habe immer hier an dieser Stelle gesagt: Ja, die Freiheitlichen übernehmen auch Verantwortung, wenn sich herausstellt, dass sie Mit- oder Teilschuld haben. (Zwischen­ruf des Abg. Hammer.) Aber es wird sich herausstellen, wie es zu diesen Mythen kommt, die Herr Kollege Zakostelsky jetzt gerade angesprochen hat. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich das alles in Schall und Rauch auflösen wird. In Kärnten hat man die Verantwortungsträger schon längst zur Verantwortung gezogen. Das sind nämlich ein Herr Martinz und ein Herr Birnbacher, die ja die Gefängnisstrafe schon haben antreten müssen. Sollte sich noch eine Individualschuld herausstellen, wird dem selbst­verständlich nachgegangen werden müssen.

Aber ich komme jetzt auf den Herrn Bundesminister zurück: Sie haben richtigerweise gesagt, dass Sie sich an das Gesetz halten müssen und wollen, aber ich habe durch-


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aus auch gemerkt, dass Sie mit diesem Hypo-Alpe-Adria-Sondergesetz nicht unbedingt eine Riesenfreude haben. Daher habe ich schon Fragen, die nicht nur Ihnen zu stellen sind, sondern allen Abgeordneten in diesem Haus: Warum wird nur ein Teil der Gläubiger herangezogen? Warum wird da nicht für Gerechtigkeit gesorgt?

Die Antworten in der Anfragebeantwortung, über die wir gerade debattieren, sind natür­lich nicht sehr befriedigend. Sie können auch nicht anders, das verstehe ich. Das beweist mir, wie wichtig ein Untersuchungsausschuss in dieser Causa sein wird, und dieser wird dann letzten Endes auch dafür sorgen, dass am Ende des Tages Licht ins Dunkel kommt.

Die zweite Frage – und die hat mir noch niemand richtig beantworten können, weil die Meinungen dazu ein extrem breites Spektrum abdecken –: Warum wird eine Insolvenz so sehr abgelehnt? Eine Insolvenz ist ja nichts anderes als eine Abhandlung dieser ganzen Causa vor Gericht. Scheut man das Gericht? Will man das lieber außer­gerichtlich lösen? Warum? – Diese Frage stelle ich mir deshalb, weil die Halbwertszeit der Horrormeldungen zur Hypo Alpe-Adria immer geringer wird.

Wenn man das letzte „NEWS“ zur Hand nimmt, sieht man schon den nächsten Skan­dal, der gerade im Laufen ist, mit dem Verkauf der Leasingtochter der Hypo Alpe-Adria. Ich kann diesen Skandal jetzt nicht im Detail durchgehen, aber ich kann Ihnen nur empfehlen, dass Sie die Medienberichte hinsichtlich dieses Themas verfolgen.

Interessanterweise hat dann ein ukrainischer Oligarch die Möglichkeit gehabt, dass er sich seiner Schulden entledigt, indem er diese Leasing-Firma um eine geringere Summe kauft, als seine Schulden betragen haben. Auf diese Art und Weise hat er mehr oder weniger auf günstige Weise LKW erwerben können. Es ist unwahr­schein­lich, was da noch alles dahintersteckt, und ich gehe davon aus – und hoffe –, dass der Hypo-Untersuchungsausschuss das alles aufklären wird. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Es kommen immer nur die Argumente, man könne keine Insolvenz im Bankenbereich durchführen, weil die Banken alle too big to fail oder systemrelevant seien. Ja was bedeutet systemrelevant? – Aus europäischer Sicht war die Hypo sicherlich nicht systemrelevant, wenn überhaupt, dann bestenfalls für manch andere Bankengruppe in Österreich. Da machen wir schon seit Jahren den Vorschlag, dass man endlich entflechten soll, aber die Politik reagiert leider nicht.

Aber das ist ja nicht der einzige Skandal, mit dem wir uns in nächster Zeit zu be­schäftigen haben. (Abg. Matznetter: Skandalös ...!) Niemand spricht mehr von der Kom­munalkredit, und die nächste Blase, die entstanden ist und demnächst platzen wird, das ist die ÖVAG. Da können Sie mich beim Wort nehmen: Die wird uns die nächsten Jahre genauso beschäftigen wie die Hypo Alpe-Adria, und wir werden auch zur Aufklärung der Vorgänge in der ÖVAG noch einen Untersuchungsausschuss beantragen müssen.

Mit einer Insolvenz hätte man unter Umständen ein Exempel statuieren und alles vor Gericht abhandeln können. Wir würden uns Untersuchungsausschüsse ersparen, weil eben ein unabhängiges Gericht die Möglichkeit dazu hätte, dass alles aufgeklärt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im österreichischen Bankensystem ist mittler­weile so vieles aufklärungsbedürftig, dass wir gar nicht so viele Ausschüsse installieren können. Ich kann nur sagen: Danke, dass Sie uns jetzt die Möglichkeit gegeben haben, dass wir in den nächsten Jahren diese Aufklärung durchführen können. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Rädler: Entschuldigen!)

15.32



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 137

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


15.32.42

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, Sie haben sicher recht damit, wie Sie Ihre Rolle hier klassifiziert haben. Insofern war es ja umso bemerkenswerter, dass Sie sich doch zu dem Satz hinreißen haben lassen, was Sie selber denken, das ist etwas anderes. Das heißt aber auf Deutsch, dass Sie etwas anderes denken, oder denke ich etwas anderes? (Heiterkeit bei Abgeordneten von Grünen, SPÖ und FPÖ. Abg. Rädler: Kann schon sein! Sehr logisch!)

Insofern denken Sie was anderes. Ich muss sagen, es ist ohnehin sehr elegant, wie Sie das angegangen sind – Hut ab! Manche haben ja schon an unseren Vorschuss­lorbeeren gezweifelt, aber ich kann an dieser Stelle wieder ein kleines Hütchen ziehen: Diese Finesse war nicht so schlecht.

Sie exekutieren dieses Gesetz. Der Anfragesteller bezieht sich auf dieses Gesetz. Jetzt hätte er natürlich auch den Gesetzgeber fragen können, könnte man meinen, aber wir wissen ja, wie die Realverfassung in diesem Land ist, und es stellt sich heraus, dass auch die Abgeordneten, die da dafür gestimmt haben, im Wesentlichen keine Ahnung haben – ich mache ihnen nicht einmal einen Vorwurf –, Krainer natürlich ausge­nommen (Heiterkeit bei den NEOS) – „im Wesentlichen“ deshalb, weil die Sache ja in der Tat sehr komplex ist.

Jetzt noch einmal etwas zum Parlament: Schauen Sie, Herr Bundesminister Schelling, das Untersuchen werden wir ruhig und sachlich angehen. Sie wissen auch, dass ich bereit bin, über Fristen zu reden, wann etwas eventuell öffentlich werden könnte et cetera, weil wir ja daran interessiert sind, dass hier wirklich alles zum Schutz der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geschieht.

Jetzt ist ja dann in diesem Zusammenhang formuliert worden, jeder müsste sich freuen, wenn es das Gesetz gibt, das es jetzt gibt, weil das das Maximale ist. Krainer hat ja schon damit begonnen, obwohl er gar nicht davon überzeugt ist – aber das kommt ja immer wieder vor. Aber auch Zakostelsky, den ich als Finanzaus­schuss­vorsitzenden sehr schätze, sprach davon, dass es die günstigste Lösung zum Schutz des Steuerzahlers sei, also sollten wir uns auch hier kollektiv freuen. Also, freut euch, Abgeordnete!

Übersehen worden ist, dass ja eine gerade noch knappe Mehrheit in diesem Haus überhaupt für das Gesetz gestimmt hat. Sie tun ja geradezu so, als ob wir alle dafür gewesen wären und es wäre uns jetzt vor dem Parlament aufgrund des Zustands des Hauses irgendein Stein auf den Schädel gefallen. Nein, dem ist nicht so!

Weder ist das Haus so schlecht beieinander, noch ist uns ein Stein auf den Kopf gefallen, sondern wir haben einfach nur den Kopf wieder dort eingeschaltet, wo wir eh immer waren, nämlich dass unserer Meinung nach mit dem Gesetz verschiedene Dinge nicht eingelöst werden. (Zwischenruf des Abg. Hammer.)

Ich erkenne ja an, dass sich Herr Spindelegger um irgendetwas bemüht hat, ich sage nur: Das ist gründlich schiefgegangen, was den Steuerzahlerschutz betrifft! Apropos Steuerzahlerschutz: Wenn Sie uns schon das Wording fladern, dann fladern Sie uns gleich das instrumentelle Setting mit, denn dann hätten wir nicht so ein dummes Gesetz; wir hätten nämlich einen anderen Vorschlag gehabt. Also nehmen Sie ruhig unser Vokabular, aber nehmen Sie auch unsere Vorschläge und übertragen Sie die hier ins Haus. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Genau dazu ist diese Verfassungsklage da: Weil das Gesetz weg ist – oder Teile des Gesetzes –, werden wir hier wieder gefragt werden. Und darum geht es ja!


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Es ist nicht sicher, dass die Gerade-noch-Mehrheit dann um das gescheiter geworden ist. Es kann dann geschehen – und das meint ja Krainer –, dass justament ein Gesetz kommt, mit dem der Steuerzahler noch um die paar hundert Millionen umfällt, die jetzt Spindelegger angeblich oder tatsächlich für ihn herausgerissen hat. Im Übrigen sind es am Schluss dann nur mehr 600 Millionen € und nicht 890 Millionen €. Das werden wir aber noch an anderer Stelle erörtern, dass es um diese Sache ginge.

Wir sagen, maximaler Steuerzahlerschutz, das schaut dann schon ganz anders aus, und noch dazu glauben wir – wir haben die Weisheit auch nicht mit dem Löffel gefres­sen, wir haben das schon oft debattiert (Abg. Brosz: Die hat der Krainer schon aufgefressen, da ist nichts mehr da!) –, dass eine andere Lösung durchaus adäquater wäre, nämlich aufbauend auf der bestehenden Rechtsordnung.

Erstens gibt das Bankwesengesetz einiges her: Es sind ja die europäischen Richtlinien ins BWG transferiert worden, was für solche Fälle schon relevant ist, und zweitens gibt es das Insolvenzrecht eben auch. Jetzt ist das alles sehr schwierig wegen dieser Landeshaftungen. Aber unserer Meinung nach, und auch nach der Meinung von immer mehr Juristen, ist dieser 1 : 1-Durchgriff und das Argument, dass ganz Kärnten quasi bis hin zum Bürger vielleicht durchexekutiert würde, wohl ein Unsinn – ob wir recht haben, ist eine andere Frage, aber das ist zumindest logisch konsistent. Aber umgekehrt ist auch nicht alles sicher, was hier behauptet wird.

In diesem Zusammenhang ist es aber nicht nur juristisch, sondern auch ökonomisch interessant: Wieso sollten all diese Gläubiger – da habe ich eine andere Begründung für die Vorgangsweise als Kollege Hable – so schützenswert sein? Denn: Sie haben ihre Milliarden unvorsichtig in diese Bank hineingeschoben, jahrelang nicht genau geschaut, was damit in der Bank geschieht, und haben diesen ganzen Missstand dadurch erst ermöglicht.

Und jetzt am Schluss, Frau Präsidentin, stellt sich eben die Frage, und ich beantworte sie gleich aus meiner Sicht – ein anderes Motiv als Hable –, dass ganz klar der Gleichheitsgrundsatz verletzt ist, zwischen den verschiedenen Gruppen der Anleihe­gläubiger. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Wenige Prozent verlieren alles und 95 Prozent verlieren gar nichts. Das kann sich nicht ausgehen, und es ist auch kein Steuerzahlerschutz. Deshalb wird das fallen, und dann werden wir wieder den Steuerzahler schützen. Und Sie haben die Möglichkeit, dabei zu sein – auch Krainer! (Beifall bei Grünen und NEOS.)

15.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Klubvorsitzende Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


15.38.32

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr – sehr elegant antwortender – Finanzminister! (Abg. Walter Rosenkranz: Optisch oder inhaltlich oder beides?) Sehr geehrte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie und sehr geehrte Steuerzahler! Zur Erinnerung: Es geht bei der hier besprochenen Anfrage darum, dass die Regierung nur jene landesgarantierten Anleihen killen will, die zwischen 2002 und 2007 begeben wurden, die genau bis 2019 laufen und die nachrangig sind.

Aber Nachrang ist nicht gleich Nachrang, denn Anleihen, die aus demselben Zeitraum kommen, für die aber der Bund haftet, bleiben von diesem Sondergesetz natürlich unberührt, weil die Republik im Ausland weiterhin als vertragstreu wahrgenommen werden will. Da fragt man sich dann, ob Kärnten etwa nicht zu dieser Republik gehört. An den sehr allgemein gehaltenen Antworten sieht man, dass das Parlament hier ziem-


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lich im Dunklen gelassen wird, was die Abwicklung und die ganze Vorgehensweise rund um die Hypo Alpe-Adria Bank anlangt.

Interessant ist, dass viele nicht daran glauben, dass dieses Gesetz halten wird, und man weiß, Hedgefonds kaufen bereits Papiere, die darauf wetten, dass diese öster­reichische Lösung nicht halten wird, und die dann auf Kosten der österreichischen Steuerzahler fette Gewinne einfahren werden.

Diese Papiere werden bereits seit Bekanntwerden der Lösung in London und an anderen Finanzplätzen der Welt gehandelt, und das sollte uns auch zu denken geben.

Wir sollten auch darüber nachdenken, dass landesbesicherte nachrangige Anleihen überhaupt ein völlig absurdes Instrument sind, denn für höheres Risiko gibt es eine höhere Verzinsung. Das weiß jeder noch so kleine Investor: Wenn du ein höheres Risiko eingehst, dann kannst du dir einen höheren Zinssatz erwarten. Aber in diesem Fall haftet das Land für die nachrangigen Anleihen, die also erhöht verzinst sind, weil nachrangige Anleihen im Falle einer Insolvenz eben leider auch dran glauben müssen, aber es gibt überhaupt kein Risiko, also null Risiko, weil das Land dahinter steht. Das ist an sich ein völlig absurdes Instrument, und für ein sehr, sehr ähnlich gelagertes Szenario hat Herr Kulterer ein paar Jahre Haftstrafe bekommen, weil er eben auch Risikopapiere verkauft hat, die in Wirklichkeit überhaupt kein Risiko bergen, aber fette Zinsen bringen. Wie absurd ist das bitte?!

Absurd ist auch das Thema Haftungsprovisionen. Da kassiert das Land Kärnten Millionen an Haftungsprovisionen, obwohl das Land von vornherein weiß, dass es für diese Beträge niemals haften kann. Also das ist wirklich ein tolles Geschäft und eine wahre Chuzpe, die endlich aufgeklärt werden muss und vor allem aufhören muss.

Und was ist eigentlich die Konsequenz dieses ganzen absurden Chaos? Wo bleibt bis heute ein spezielles Bankeninsolvenzrecht? Und wo bleibt bis heute ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften? All das brauchen wir ganz dringend in unserem Land! (Beifall beim Team Stronach.)

Bis jetzt ist die einzige Konsequenz dieses hochgradig verantwortungslosen politischen Handelns ein Milliardenverlust, den die Steuerzahler schließlich in Form von Steuer­erhöhungen zu finanzieren haben werden – und das, obwohl den Bürgern dieses Landes mehrmals sowohl von Organen dieser Bank als auch von der damaligen Finanzministerin gesagt wurde, dass die Bankenrettung für Österreich genauso wie die Rettung Griechenlands möglicherweise ein großartiges Geschäft sein könnte.

Die interessanteste Frage im Zusammenhang mit der Hypo Alpe-Adria – vielleicht bekommen wir eines Tages die Antwort darauf; spätestens im U-Ausschuss, so hoffe ich – ist: Wer waren zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung eigentlich die größten Gläubiger? Wer wurde da von der Politik wirklich gerettet (Abg. Krainer: Kärnten!), und wer wurde auf Steuerzahlerkosten in Milliardenhöhe geschützt? (Abg. Krainer: Kärnten!) Diese Antworten (Abg. Krainer: Kärnten!) schulden Sie den Steuerzahlern! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

15.43


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Strolz. Ich er­teile es ihm.

 


15.43.18

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also mir nimmt es wirklich die Luft zum Atmen, wenn ich hier zuhöre und höre, dass Vertreter von ÖVP und SPÖ vom Schutz des Steuerzahlers sprechen im Kontext mit der Hypo Alpe-Adria! – Ich finde, das ist eine Art Verhöhnung, die ich nicht „durchdrücke“, ehrlich


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gesagt, die ich auch als Steuerzahler nicht aushalte, nicht nur als Politiker! Ich möchte Ihnen auch sagen, warum.

Die Hypo ist einer der größten Bankenskandale Europas (Abg. Kogler: Das ist mit Sicherheit so!), das sagte das „Wall Street Journal“ vor ein paar Wochen. Und es steht außer Frage, dass das der größte Kriminalfall der Zweiten Republik ist.

Da wurde eine Bank systematisch ausgeräumt, Milliarden wurden ausgeräumt. Das ist kriminell! (Abg. Kogler: Mit politischer Beitragstäterschaft!) – Mit politischer Beitrags­täter­schaft.

Die Verfehlungen des Bundeslandes Kärnten unter der Führung von Jörg Haider waren unglaublich. Die Komplizenschaft war damals von ÖVP und SPÖ gegeben. (Zwischen­ruf des Abg. Darmann.) Die Haftungen wurden mitbeschlossen; das darf man nicht vergessen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Darmann: Ist das eine gewisse Verurteilung ohne Untersuchungsausschuss? – Weitere Zwischenrufe.)

So, jetzt machen wir einen Schnitt in der Geschichte – die politischen Verfehlungen, meine Damen und Herren, haben sich fortgesetzt –: Diese Bank wurde dann ver­staatlicht, vor knapp fünf Jahren wurde diese Bank verstaatlicht. (Abg. Podgorschek: Inzwischen war es in bayerischem Eigentum!) Und damals – und jetzt werden vor allem die jungen Menschen zuhören; wir haben die Bank vor knapp fünf Jahren verstaatlicht – hat die Nationalbank geschätzt, dass eine Abwicklung zirka 2 Milliar­den € bis 3 Milliarden € kostet. 2 Milliarden € bis 3 Milliarden €! Nur zum Vergleich: Das wären ungefähr drei Viertel des Wissenschaftsbudgets für alle Universitäten und Fachhochschulen gewesen. Das hat damals die Nationalbank geschätzt, und sie hat auch empfohlen, abzuwickeln.

Viele Expertinnen und Experten haben empfohlen: Jetzt abwickeln! Ganz Europa hat die Problembanken abgewickelt, nur ein Land nicht. (Abg. Kogler: So ist es!) Eine Regierung ist dagestanden wie dieses Tier mit den Zeichen: die Ohren zugehalten, die Augen zugehalten, den Mund zugehalten. Sie kennen sicher das Bild dieser Spezies. (Abg. Rädler: NEOS!) Sie haben den Kopf in den Sand gesteckt und haben über vier Jahre lang nichts gemacht.

Wir haben letztes Jahr den Brief des Aufsichtsratspräsidenten – das war ein Mann aus Ihrer Partei, liebe ÖVP – präsentiert, und diesen Brief hat er im Frühjahr des letzten Jahres der Finanzministerin geschickt. Er hat gesagt: Wir müssen abwickeln. Wenn wir nicht abwickeln, riskieren wir jährlich weitere Milliarden. Dieser Brief wurde geheim gehalten! Sie haben bewusst in Kauf genommen, auf Kosten der jungen Menschen Milliarden an Steuergeldern weiter zu verbrennen.

Die Notenbank hat vor fünf Jahren geschätzt, die Abwicklung werde 2 Milliarden bis 3 Milliarden kosten, wir sprechen jetzt aber von 10 Milliarden bis 19 Milliarden für die Abwicklung. So viel kostet Ihre Untätigkeit, Ihr Missmanagement, Ihre Verhöhnung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! (Beifall bei den NEOS.)

Das ist unglaublich! Und dann stellen Sie sich hier noch heraus und sagen: Wir sind für den Schutz der Steuerzahler!, und klagen noch Abgeordnete an, die jetzt bei diesem Murks-Gesetz, das natürlich gehoben werden wird, nicht mitmachen – je früher es gehoben wird, umso besser, denn dann haben wir den Weg frei für eine geordnete Insolvenz.

Meine Damen und Herren, meine Kollegen hier im Hohen Haus, ich lade Sie ein – ich gebe Ihnen nachher die Folder –, auf den Karlplatz zu gehen. Ich war vorgestern am Karlsplatz, dort haben engagierte Studentinnen und Studenten der Technischen Universität ein beklemmendes Mahnmal politischer Inkompetenz gebaut. Sie haben dort das Modell der sechstgrößten Stadt Österreichs gebaut (Abg. Kogler: Wahnsinn!):


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Diese Stadt ist so groß, dass sie von der Größenordnung her zwischen Innsbruck und Klagenfurt liegen würde. Und diese Stadt könnten wir bauen, wenn Sie verantwor­tungsvoll gehandelt hätten – im Kärntner Landtag und hier im Nationalrat!

Hier wird Zukunft versenkt, und zwar in einer Größenordnung, die kaum greifbar ist! Gehen Sie auf den Karlsplatz und fassen Sie das Unfassbare, das, was Sie hier an Zukunft versenkt haben! Das ist unfassbar! Sie gehen durch diese Straßen, und es ist beklemmend. Die sechstgrößte Stadt Österreichs durch Inkompetenz und durch Kom­plizenschaft offensichtlich versenkt.

Sie wurden von den Projektträgern dieses Projektes „Hypotopia“ eingeladen, Sie sind nicht gekommen. Bisher waren nur Werner Kogler, Niko Alm, Beate Meinl-Reisinger und ich dort.

Ich gebe Ihnen hier die Einladung, schauen Sie sich das zumindest an und schämen Sie sich ein bisschen! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Kogler: Bravo!)

15.48


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

15.48.41Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 10 bis 15 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch. Ich erteile es ihm.

 


15.48.45

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr ge­schätzte Bundesminister! Ich möchte nur ganz kurz zum Kollegen Herbert Kickl Stel­lung nehmen.

Ich finde es äußerst unfair, dass du hier heraus gehst und eine Gewerkschaft beleidigst oder insgesamt die Gewerkschaften beleidigst. (Abg. Kickl: Ich halte euch nur den Spiegel vor!) Ich hatte wirklich gehofft, dass wir uns auf einer inhaltlichen und nicht auf einer emotionalen Ebene begegnen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das war ja inhaltlich!)

Ich habe oft den Eindruck, sobald ein Mikrofon und eine Kamera bei dir zum Vorschein kommen, bist du ein anderer Mensch. (Abg. Kickl: Unglaublich! – Abg. Belakowitsch-Jenewein – in Richtung des Abg. Kickl –: Der verwechselt dich mit sich selbst!) Und das tut mir in der Sache sehr weh, weil es nur Folgendes bestätigt, lieber Herbert: dass du dich zwar offensichtlich hier bemühst, für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einzustehen, aber nur dann, wenn eine Kamera dabei ist. Sobald hier die Lichter ausgehen und wir hinausgehen, ist dir das alles wieder wurscht. Aber dann sind die Gewerkschafter draußen vor Ort, 60 000 Funktionärinnen und Funktionäre, die jeden Tag versuchen, sich für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzu­setzen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kickl.) – Ja, richtig, aber draußen setzen wir uns ein, und diese Menschen zu beleidigen ist eine Sauerei! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Und wenn du wirklich etwas für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer übrig hast, dann hast du bis 29. Oktober die Möglichkeit, „Lohnsteuer runter!“ zu unterschreiben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Was ist das, der Appell an euch selbst, oder was ist denn das?)

15.49



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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.50.18

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Rede des Kollegen Muchitsch ist schon selbstredend. Sie sind doch derjenige, der in jeder Zeitung irgendetwas Populistisches von sich gibt, nur hier herinnen tragen Sie alles mit!

Ich erinnere Sie an Ihre Interviews bei diversen Veranstaltungen, in diversen Medien, wo Sie dann immer schreien: Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das wirkt alles nicht, das ist alles so schlecht! (Abg. Muchitsch: Ich tue etwas!) – Ja, Sie tun etwas, genau. (Abg. Muchitsch: Das ist der Unterschied!) Sie gehen hinaus und versuchen, den Leuten nach dem Mund zu reden, und hier tragen Sie wieder alles mit. Das ist die Tatsache. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister! Sie haben uns vorher erklärt – „emotional“ kann man nicht sagen, es war eher eine polemische Rede, die Sie von der Regierungsbank herunter­gelassen haben –, was denn alles nicht geht, weil es gegen das EU-Recht verstößt. Das mag sein. Aber in anderen Ländern wagen die Politiker auch einmal einen Vorstoß gegen das „heilige“ Brüssel, ohne Angst zu haben, dass sie vielleicht von Brüssel nicht mehr gestreichelt werden und nicht mehr lieb behandelt werden.

Vorgestern berichtete die „Basler Zeitung“: „England will Quote für Einwanderer ein­führen“, auch für Einwanderer aus dem EU-Raum. – Bitte, wie geht denn das? Wenn es die Engländer können – wir können es nicht. Wir können es nicht, Herr Bundes­minister, weil Sie es nicht wollen! So wie Sie vieles andere nicht wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Ausschuss haben wir auch den Antrag betreffend Kassasturz beim AMS behandelt. Da haben Sie gesagt, das brauchten wir alles nicht, die Zahlen finde man auf der Parlamentshomepage, das sei alles ein Blödsinn. Wie steht es denn jetzt mit Ihrer Transparenz? – Auf der Parlamentshomepage findet man nur den Beschluss vom letzten Budgetjahr, aber wir hätten gerne einmal monatlich gewusst, so ähnlich wie bei den Arbeitslosenzahlen, wie es ausschaut.

Es ist alles in Ordnung und wir kommen mit dem AMS-Budget aus, das haben Sie übrigens auch in der „Pressestunde“ vor wenigen Wochen gesagt. Alles ist in Ordnung beim AMS-Budget, es wird kleine Überschreitungen geben – und was ist jetzt? – Das AMS muss mit weniger Geld auskommen, insgesamt 200 Millionen €, die Sie jetzt gekürzt haben, innerhalb der letzten Woche. Vor einer Woche im Ausschuss haben Sie gesagt  (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesminister Hundstorfer: Ein Blödsinn! – Abg. Kickl: Wir zitieren Ihre Genossen aus dem Burgenland! – Bundesminister Hundstorfer: Das stimmt ja nicht, was der sagt ! – Abg. Kickl: Lügen die alle?)

Wissen Sie, das ist schon in Ordnung, hier herinnen macht man Ihnen jetzt die Mauer, aber schauen Sie doch einmal: Als eine Chuzpe ersten Ranges hat heute Sozial­landesrat Peter Rezar, SPÖ, die angekündigte Kürzung des AMS-Budgets für das Burgenland bezeichnet. – Er hat wahrscheinlich auch die Unwahrheit gesagt, der Genosse aus dem Burgenland (Bundesminister Hundstorfer: Ja!), also offensichtlich sind Sie der Einzige, der die Wahrheit sagt.

Wie schaut es aus mit den Kürzungen des AMS in Tirol, in Vorarlberg? Haben alle nur Geschichten erzählt? (Bundesminister Hundstorfer: Ja!) – Offensichtlich. Also ich halte fest: Alle lügen, nur der Herr Bundesminister sagt die Wahrheit.

Jetzt möchte ich noch auf meinen Antrag eingehen. Da geht es darum, dass Sie sich dafür einsetzen, dass es künftig mehr Kontrollen beim Donauinselfest geben soll und


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daher weniger Schwarzarbeiter. Sie werden diesen Antrag ablehnen, das haben Sie auch schon im Ausschuss getan.

Ich erinnere mich, die letzte Sozialdebatte, die wir hier geführt haben, war im Juli, also noch vor dem Sommer. Das war an genau jenem Tag, als groß in den Medien verkündet wurde, wie viele Scheinfirmen die Finanzpolizei, obwohl Sie sie übrigens finanziell und personell aushungern lassen, das muss man aber jetzt einmal beiseite­lassen, ausgehoben hat. Am selben Tag, als das die große Schlagzeile war, hatten wir hier den Antrag, Sie mögen sich bitte dafür einsetzen, dass Scheinfirmen der Garaus gemacht wird. Sie haben damals gesagt, das funktioniere ohnehin alles, alles sei bestens, das brauchten wir nicht.

Jetzt haben wir heute den Antrag Donauinselfest. Ich sage Ihnen dazu Folgendes: Ich habe eine Anfrage gestellt, wie es bei Großveranstaltungen in Wien dann mit den Kontrollen ausschaut. Beim Donauinselfest wurde einmal im Jahr 2010 überprüft, dann wurde heuer, im Jahr 2014, überprüft. 2010: zwei Kontrollen, zwei Anzeigen. Heuer: sieben Kontrollen, fünf Anzeigen. – Gut, jetzt könnte man sagen, das ist nichts. Sie haben im Ausschuss gesagt, bei 15 000 Arbeitnehmern sei es relativ egal, ob da ein paar schwarzarbeiten. Das haben Sie so gesagt.

Jetzt sage ich Ihnen, es gibt aber auch andere Großveranstaltungen, zum Beispiel das Sommerkino am Rathausplatz. Dort wird seit dem Jahr 2009 jedes Jahr kontrolliert, bis 2013 haben wir da die Zahlen. Während die Zahl der Kontrollen gestiegen ist, ist die Zahl der Personen ohne Anmeldung gesunken. Das heißt, die Kontrolle wirkt. Und jetzt erklären Sie mir, warum Sie so dagegen sind, dass dort kontrolliert wird! Weil dort Ihre Genossen angestellt sind, oder warum? Erklären Sie uns das! Warum wollen Sie nicht, dass gegen Schwarzarbeit vorgegangen wird? Das müssen Sie mir tatsächlich erklären. Sie bleiben es hier schuldig.

Und da Sie heute schon Ihr ach so tolles Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­gesetz angekündigt haben: Es war das Beste und die richtige Entscheidung, dem nicht zuzustimmen, weil es zahnlos ist. Es ist zahnlos, denn sonst müssten Sie nicht schon wieder eine Reparatur vornehmen. Jetzt kündigen Sie die großen Verschärfungen an – oho –, das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld werde auch noch kontrolliert; ja, ist schön.

Wie schaut es aus bei den Sozialversicherungsanmeldungen? Kommen die jetzt hinein oder nicht? Wir werden uns das sehr genau anschauen.

Ich sage Ihnen, wir stehen für irgendwelche Placebogesetze nicht zur Verfügung. Das macht keinen Sinn. Entweder gehen Sie es ernst an und schauen auch darauf, dass jene, die absichtlich, in krimineller Absicht, Geld bezahlen, damit sie bei einer Scheinfirma angemeldet werden, um später dann Sozialmissbrauch betreiben zu kön­nen, auch einmal eine Strafe bekommen, oder Sie lassen es bleiben und machen wie­der Ihre Placebogesetze, stellen sich hin und sagen, ich bin ach so toll. Da werden wir nicht mitspielen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.56.01

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause! Wenn man die Diskussion mitverfolgt hat, gerade die letzte dreiviertel Stunde, wundert es mich nicht, dass die Leute, wenn man mit ihnen draußen oder zu Hause diskutiert, fragen: Was geht eigentlich in diesem Parlament weiter? Ich


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sage: Gut, dass es die Ausschüsse gibt, schade, dass sie nicht übertragen werden, denn erstens ist in den Ausschüssen die Gesprächskultur eine ganz andere (Beifall des Teams Stronach) und zweitens geht es dort wesentlich sachlicher zu. Andernfalls würden wir nicht zu den Gesetzesvorlagen und zu den Punkten kommen, die wir hier diskutieren, in einer Art, wie sie sicherlich die Zuseher nicht immer wünschen.

Zum Thema Mindestlohn ist viel gesagt worden, ein Thema der Sozialpartnerschaft. Wir wissen, es gibt überall Stärken und Schwächen, das ist kein Thema. Andere Länder versuchen, dieses System auch zu übernehmen.

Für das Thema Mindestlohn, von Ihnen, Frau Schatz, angesprochen, gilt das, was ich im Ausschuss gesagt habe. Mindestlohn und Mindestsicherung in dieser Höhe ist etwas, was die Menschen nicht verstehen; das versteht keiner, der arbeitet. Sie wissen auch, was ich im Ausschuss dazu gesagt habe. Es gibt Mindestlöhne, bei denen jemand 40 Stunden arbeitet und mit zirka 1 000 € netto nach Hause geht. Auf der anderen Seite gibt es die Mindestsicherung, bei der man zirka 900 € bekommt, wenn man zu Hause ist. Wenn man das zum Teil auch berechtigt bekommt, ist es aber trotzdem eine Motivationssache, wenn man weiß, dass man auf der einen Seite für einen Job 1 000 € bekommt und auf der anderen Seite zirka 900 € Mindestsicherung.

Da soll auch mir jemand einmal erklären: Was ist die Motivation, mit Gewalt einen Job zu suchen? Oder soll ich besser das soziale System in irgendeiner Form nützen und zu Hause bleiben und diese 900 € bekommen? (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Nachbaur.)

Ich glaube, diesen Punkt müssen wir angehen. Das ist auf Zeit nicht tragbar, wir müssen die Motivation erhöhen.

Die Kollektivverträge werden von der Wirtschaftskammer und von der Gewerkschaft verhandelt, und heuer hat es Probleme im Tourismus gegeben, da hat es gestockt. Die sind damals zu mir gekommen und haben gefragt, wie sie das wieder in den Griff bekom­men.

Ich habe damals einen Vorschlag gemacht: Die Kollektivverträge enthalten so viele Sonderregelungen, die zum Teil nicht mehr zum Schutz des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers sind, sondern zum Teil schon verhindern. Entrümpeln wir diese Kollektiv­verträge, dass die Leute arbeiten können, wenn es Arbeit gibt, im gegenseitigen Über­einkommen mit dem Arbeitgeber, und gehen wir mit den Grundlöhnen hinauf. Dazu ist die Wirtschaft auch bereit. Das gehört auch zu dem Thema, das wir gestern be­sprochen haben, das Thema Entbürokratisierung gehört in diesem Paket behandelt.

Meine Redezeit ist abgelaufen, sonst wäre ich noch auf den Antrag eingegangen, den ihr gestern eingebracht habt. Arbeitslosigkeit ist nicht gut, aber das Verständnis draußen dafür, dass Arbeitslose noch vier Wochen Urlaub bekommen sollen, fehlt. Ohne jetzt auf den Inhalt einzugehen, weil nicht mehr Zeit ist: Damit, dass wir diese Diskussion draußen führen müssen, haben Sie den Arbeitslosen nichts Gutes getan. Das geht auf Kosten der Arbeitslosen. Ich habe heute mit vielen gesprochen, niemand wollte das haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. Ich erteile es ihm.

 


16.00.01

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, wenn Sie zitieren, dass die Briten jetzt Quoten einführen wollen, heißt das ja noch nicht, dass sie es gemacht


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haben, weil auch für die Briten sind Quoten für EU-Bürger EU-rechtswidrig. Sie können gerne austreten, das ist in Ordnung. Das ist ja genau das, was Sie hier immer wieder quasi implizit fordern. Sie können das ja sagen, aber „wollen“ heißt noch nicht, dass es rechtlich in Ordnung ist. Der Herr Minister hat das aber, glaube ich, ausreichend erklärt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Das gilt genauso für die Landeshauptleute, wenn sie solche Dinge fordern. Das ist genauso EU-rechtswidrig. Aber wenn sie es fordern, heißt das noch nicht, dass wir es machen, weil es eben nicht möglich ist. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Was ich aber nicht verstehe, ist, dass Sie im Zusammenhang mit den Auswirkungen der EU-Ostöffnung immer sagen, dass das alles so negativ ist. Sie brauchen sich, Herr Kollege Kickl, nur die Studien dazu anschauen und werden sehen, dass der Zuwachs bei der Beschäftigungsquote höher war als der Zuwachs bei der Arbeitslosenquote. Da gibt es Studien vom IHS, die brauchen Sie nur lesen, dann würden Sie draufkommen, dass die Auswirkungen nicht negativ waren.

Sie würden auch sehen, dass das Bruttoinlandsprodukt angestiegen ist und, wenn die Prognosen richtig sind, das Bruttoinlandsprodukt weiter ansteigen wird, dass die Einnahmen bei der Sozialversicherung und auch die Steuereinnahmen angestiegen sind. (Abg. Kickl: Alles ein Riesengeschäft!) Insofern verstehe ich Ihre negative Art und Weise in Bezug auf die Ostöffnung überhaupt nicht.

Was ich auch nicht verstehe: Sie gehen beim Arbeitsmarkt immer von einem fix verteilbaren Kuchen aus. Sie glauben, da gibt es einzelne Kuchenstücke, von denen sich jeder eines nimmt – und wenn nichts mehr da ist, dann ist es eben aus. Was Sie nicht verstehen, ist, dass der Arbeitsmarkt auch flexibel ist. (Abg. Kickl: Wirklich?) In Ihrer Vision ist es ja so, dass dann die bösen Ausländer kommen und den Öster­reichern die Kuchenstücke wegnehmen und am Schluss nichts mehr da ist. (Abg. Kickl: Wir haben keine Visionen!) Der Arbeitsmarkt ist flexibel, reagiert auch darauf, wenn mehr Arbeitskräfte da sind, und deshalb verstehe ich in der Regel nicht, was Sie in diesem Bereich von sich geben. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Dann frage ich mich, warum wir so viele Arbeitslose haben, wenn er so flexibel reagiert!)

Noch einmal: Die Beschäftigungsquote – schauen Sie es nach, Studie vom IHS – ist gestiegen und weitaus mehr gestiegen, nämlich 6 bis 8 und mehr Prozent, als die Arbeitslosenquote. (Abg. Kickl: Seit wann?)

Was ich nicht verstehe ist auch die Diskussion betreffend Öffnung des Arbeitsmarkts für Asylwerber. Sie, Herr Minister, haben in der „Presse“ gesagt, Sie wollen die Asyl­werber nicht sekkieren. Ich finde schon, dass Sie das tun, wenn Sie ihnen ausrichten, sie dürfen eh arbeiten, aber halt nur da und dort. Das ist so, wie wenn ich Ihnen ausrichten würde: Herr Minister, Sie dürfen eh arbeiten, aber nur dort, wo es für mich in Ordnung ist. Ich finde schon, dass das Sekkieren ist. Ich akzeptiere und verstehe, dass Sie hier gesprächsbereit sind. Ich finde es auch sehr positiv, dass die Gewerkschaft hier entsprechende Äußerungen getätigt hat und wir darüber diskutieren werden. Ich verstehe trotzdem nicht, wieso hier nicht schon längst etwas weitergegangen ist.

Wir bringen Leute dazu, dass sie in die Schwarzarbeit abrutschen. Wir erlauben Asylwerbern, die von zu Hause geflüchtet sind, nicht, dass sie der Arbeit nachkommen, die sie ausüben wollen. Zusätzlich produziert das natürlich auch einen massiven Qualifikationsverlust, wenn die Leute Ewigkeiten herumsitzen, nicht die Qualifikationen anwenden können, die sie gelernt haben, und eben nur in drei Bereichen tätig sein dürfen, nämlich als Saisonnier, als Erntehelfer und als Prostituierte. Ich finde das zynisch. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Lehrling dürfen sie auch noch sein!) – Und Lehrling auch noch, da haben Sie vollkommen recht.


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Zum Glück gibt es aber zivilgesellschaftliche Organisationen, die jetzt auch eine Kam­pagne gestartet haben. Von SOS Mitmensch gibt es eine Petition – ich kann Ihnen allen wirklich nur wärmstens empfehlen, dass Sie die unterzeichnen; wer es nicht schon gemacht hat –, die sich eben damit auseinandersetzt, dass dieses Arbeitsverbot, dieses teilweise Arbeitsverbot für Asylwerber endlich aufgehoben wird.

Da wir NEOS auch der Meinung sind, dass das aufgehoben gehört, bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen betreffend Arbeits­markt­zugang Asylwerber

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Geset­zesvorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen nach 6-monatigem Aufenthalt ab 1. Jänner 2015 ermöglicht.“

*****

Und weil es so schön dazu passt, noch einen zweiten Entschließungsantrag: Die Innenministerin hat im Innenausschuss offensichtlich erklärt, das mit der Öffnung des Arbeitsmarkts für Asylwerber geht nicht, weil das die Rot-Weiß-Rot-Karte konter­karieren würde. Diese zwei Dinge haben eigentlich nichts miteinander zu tun, denn bei dem einen geht es um Fachkräfte, um Wirtschaftsmigration, und bei dem anderen um Leute, die von zu Hause geflüchtet sind, hierherkommen und denen wir das Arbeiten nicht oder eben nur teilweise ermöglichen.

Genau deswegen bringen wir auch folgenden Antrag zu den sinnlosen Regelungen der Rot-Weiß-Rot-Karte ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die eine grundlegende Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte vorsieht. Insbesondere sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Verringerung der bürokratischen Hürden

Verringerung der Verfahrensdauer der Anerkennung

Entfall der Arbeitsmarktprüfung in Branchen mit evidentem Fachkräftemangel

Anerkennung von Bachelor-Abschlüssen

Senkung der Einkommensgrenzen


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Längere Fristen für die Jobsuche nach Studienabschluss an einer österreichischen Universität.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.04


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Herrn Abgeordnetem Scherak eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhand­lung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Arbeitsmarktzugang Asylwerber

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 14 - Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 648/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich (291 d.B.)

Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr einge­schränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Be­schäf­tigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Erntearbeit begrenzt. Aufgrund von Arbeitsmarktprüfungen und anderen bürokratischen Hürden sind diese Möglichkeiten allerdings zu beschränkt. So wird eine Beschäftigungs­bewilligung nur nach erfolgter Prüfung der Arbeitsmarktlage erteilt. Das heißt, Asyl­werber_innen bekommen die zu besetzende offene Stelle nur nach einem Ersatz­kraftverfahren, also wenn dafür weder österreichische Arbeitslose, noch Auslän­der_innen mit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, EU- oder EWR-Bürger_innen mit Arbeitsmarktzugang, Schweizer_innen oder türkische As­soziations­arbeitnehmer_innen, Ausländer_innen mit unbeschränktem Arbeitsmarktzu­gang oder Inhaber_innen eines Befreiungsscheins oder einer Arbeitserlaubnis zur Verfügung stehen. Diese Restriktionen sind aus vielfacher Sicht zu bekämpfen.

Durch die volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt kann einerseits das Abrutschen in die Schwarzarbeit und anderersetis ein durch Untätigkeit geförderter Qualifikations­verlust verhindert werden; zudem könnten Asylwerber_innen selbst zu ihrem Unterhalt beitragen, wodurch ihnen ein ensprechendes Selbstwertgefühl und Maß an Selbst­bestim­mung wiedergegeben würde. Zusätzlich zum Gewinn von Fachkräften hätte also auch die Einsparung von Versorgungskosten zweifellos eine positive Wirkung auf die österreichische Wirtschaft - dies wiederum könnte dazu beitragen, gesellschafltiche Spannungen und Voruteile zu unterbinden. Schließlich ist es für Asylwerber_innen selbst von großer Wichtigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine Aufgabe zu haben und dadurch an der Gesellschaft teilhaben zu können und integriert zu werden. Andernfalls ist die Gefahr von psychischen Krankheiten, ausgelöst durch Per­spektivlosigkeit, groß.

Die Debatte um die Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber wird immer stärker und führende Gewerkschaftsvertreter, aber auch Menschenrechtsvertreter oder AMS-Chef


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 148

Johannes Kopf sprechen sich klar für eine solche Öffnung aus. Besonders interessant ist hier die Aussage von Gerald Forcher, Vorsitzender der sozialdemokratischen Gewerkschafter in Salzburg, der die oben genannte Argumentation unterstützt, "weil in Wirklichkeit kein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in Österreich ein Interesse daran haben kann, dass Asylwerber in illegale Arbeit gedrängt werden ... Damit ist nämlich dem Unterlaufen von kollektivvertraglichen Normen Tür und Tor geöffnet. Und wenn die Möglichkeit besteht, in unserer Gesellschaft legaler Arbeit nachgehen zu können, können die betroffenen Asylwerber für sich selbst sorgen und damit auch die Sozialsysteme entlasten."

Die Bundesregierung ist hier ohnehin zum Handeln aufgefordert, da inzwischen auch eine EU-Richtlinie (2013/33/EU) vorsieht, dass Asylwerber_innen spätestens neun Monate nach der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen. Bei den derzeitgen Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber_innen mit Beschränkungen auf Saisiontätigkeiten im Tourismus und als Erntehelfer_innen kann keineswegs von einem effektiven Arbeitsmarktzugang ge­sprochen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Geset­zes­vorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asyl­werber_innen nach 6-monatigem Aufenthalt ab 1. Jänner 2015 ermöglicht."

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 14 - Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 648/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich (291 d.B.)

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wurde initiiert, um gut ausgebildete Fachkräfte nach Öster­reich zu bringen, damit einem Fachkräftemangel entgegen gewirkt werden kann. Die Antragstellung, der damit verbundene bürokratische Aufwand und die Dauer der Bear­beitung bedürfen aber einer grundlegenden Änderung. Aber auch die konkreten Kriterien zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte bedürfen einer Überarbeitung, um entsprechenden Problematiken entgegenzuwirken.

Österreich muss im internationalen Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte bestehen können. Hohe bürokratische Hürden stellen einen schwerwiegenden und vor allem selbst verursachten Wettbewerbsnachteil für Österreich und seine Unternehmen dar. Potenzielle Arbeitnehmer_innen aus Drittstaaten werden sich deshalb eher für an­dere Staaten entscheiden, in denen es leichter ist, als Fachkraft eine Arbeitserlaubnis


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zu erhalten. Auch ArbeitgeberInnen trifft dieser Wettbewerbsnachteil und bringt bei einer gewünschten Einstellung von Arbeitnehmer_innen aus Drittstaaten zusätzliche Kosten mit sich. Die Bundesregierung muss deshalb ein attraktiveres Arbeitsumfeld und Rahmenbedingungen für internationale Arbeitnehmer_innen schaffen.

Zur Stärkung der Rot-Weiß-Rot-Karte als Mittel für qualifizierte Zuwanderung sind insbesondere Änderungen bei der Anerkennung von Bachlor-Studien notwendig, aber auch bei den Einkommensanforderungen und der Zeit für die Jobsuche.

Der Bologna-Prozess und die damit verbundene Neustrukturierung des Universitäts­betriebes und der Studienorganisation führte bekanntlich zu einer dreigliedrigen Einteilung in Bachelor-, Master- und Doktorratsstudien – nicht nur in Österreich. Aus diesem Grund muss ein Bachelor-Studienabschluss zwingend logisch als vollwertiger Studienabschluss anerkannt werden. Ein wichtiger Schritt dazu soll durch die Anerkennung solcher Abschlüsse von Drittstaatsangehörigen gesetzt werden. Denn durch die derzeitige Gesetzeslage ist der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte, jenen Arbeitnehmer_innen, die lediglich über einen Bachelor-Studienabschluss verfügen, verwehrt.

Drittstaatsangehörige, die einen Studienabschluss von österreichischen Universitäten haben, finden einen stark eingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt vor. Beispielsweise sind die Mindesteinkommensanforderungen zu hoch und machen gegenwärtig rund 2.000€/brutto pro Monat aus. Eine Studie der Universität Wien zeigt nämlich, dass das durchschnittliche Einstiegsgehalt von Bachelor-Studien­absol­vent_innen bei 1.593€, von Diplom-Studienabsolvent_innen bei 1.725€ und für Master-Studienabsolvent_innen bei 2.141€ liegt.

Nicht nur die Einkommensgrenze muss heruntergesetzt werden, sondern auch die Dauer die für die Suche eine Beschäftigung im Anschluss an ein Studium in Österreich. Gegenwärtig beträgt diese Frist 6 Monate, wobei in dieser Frist auch jene durchschnittlich 15 Wochen enthalten sind, die das Verfahren zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte in Anspruch nimmt. Für Studienabsolvent_innen aus Drittstaaten, die in Österreich arbeiten wollen, ist diese Frist zu kurz, denn sie werden quasi gezwun­gen, so schnell wie möglich eine Beschäftigung zu finden, die zudem noch den Min­desteinkommensanforderungen entspricht. Hier besteht die Gefahr, dass wesent­liche Human Resources, die während des Studiums angeeignet wurden verloren gehen.

Wie die Anfragenbeantwortung 489/AB deutlich macht, liegt im Bereich der Rot-Weiß-Rot-Karte einiges, insbesondere im bürokratischen Bereich, im Argen. Die Anfragen­beantwortung war derartig dünn, dass daraus auf ein geringes Interesse für eine erfolgreiche Migrationspolitik geschlossen werden muss. Die RWR-Karte hätte ein Erfolgsmodell werden können, eine Umstellung von einem Quotenmodell hin zu einem von Kriterien geleiteten Modell. Die österreichische Position im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte hätte gestärkt werden können.

Dass die Rot-Weiß-Rot-Karte aus den oben ausgeführten Gründen kein Erfolgsmodell geworden ist, zeigt die Anfragenbeantwortung auch im quantitativen Missverhältnis zwischen Rot-Weiß-Rot Karten und denen von Rot-Weiß-Rot-Karten "Plus". Die Zahl der ausgestellten Rot-Weiß-Rot-Karten Plus übersteigt jene der normalen Rot-Weiß-Rot Karten um das 27-fache. Insbesondere kritisch ist dies, da es sich bei der Rot-Weiß-Rot-Karte "Plus" weitgehend nicht um eine von Kriterien geleitete Migration handelt. Auch diesem Missverhältnis kann mit einer Attraktivierung der Rot-Weiß-Rot Karte entgegengewirkt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die eine grundlegende Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte vorsieht. Insbeson­dere sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Verringerung der bürokratischen Hürden

Verringerung der Verfahrensdauer der Anerkennung

Entfall der Arbeitsmarktprüfung in Branchen mit evidentem Fachkräftemangel

Anerkennung von Bachelor-Abschlüssen

Senkung der Einkommensgrenzen

Längere Fristen für die Jobsuche nach Studienabschluss an einer österreichischen Universität."

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


16.05.00

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich nehme Bezug auf den Tagesordnungspunkt 11, wo es um eine Entschließung geht, in welcher der Herr Minister aufgefordert wird, ein Gesetz zu erlassen, laut dem All-In-Klauseln in Arbeits­verträgen für ArbeitnehmerInnen, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen, nicht mehr zulässig sein sollen.

Frau Schatz hat in ihrem Antrag auf einen sehr wichtigen Punkt hingewiesen, allein die Lösung ist aus meiner Sicht zu extrem, wobei sie einen charmanten Aspekt hätte: Sie wäre rechtlich eindeutig, denn ich denke, die Unterscheidung zwischen Beschäftigten, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen, und jenen, die ihm nicht unterliegen, ist eine sehr eindeutige in unserer Ordnung.

Ich möchte auch nicht verhehlen, dass ich unglücklich darüber bin, dass wir zwar heute diesen Vorschlag ablehnen werden, aber derzeit noch nicht in der Lage sind, selbst einen Vorschlag zu diesem wichtigen Thema zu bringen. Immerhin, wenn man sich die Auswertungen ansieht, gibt es bereits 160 000 Hilfsarbeiterinnen und Hilfsarbeiter in unserem Land, die eine All-Inclusive-Vereinbarung haben. Wenn man davon ausgeht, dass wir eine Gleichwertigkeit der Interessen haben wollen, dann, denke ich mir, kann man bei einem Hilfsarbeiter mit einem All-Inclusive-Vertrag nicht davon reden, dass die Interessen gleichwertig sind.

Nichtsdestotrotz – und darum lehnen wir diesen Antrag ja auch ab –, so meine ich, ist der Personenkreis weiter zu fassen, der in der Lage sein sollte, einen vernünftigen All-Inclusive-Vertrag mit seinem Arbeitgeber abzuschließen. Immerhin haben wir in den Unternehmen sehr viele kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch sehr viel Verantwortung haben, und diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten doch in der Lage sein, mit ihrem Dienstgeber einen solchen Vertrag abzuschließen.

Wo sind die Knackpunkte aus unserer Sicht? Und wo ist Regelungsbedarf? Der erste Punkt ist – und das wird, glaube ich, das Schwierigste sein –, eine sinnvolle Abgren­zung des Personenkreises zu finden, für den solche Verträge gelten sollen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 151

Das Zweite, was auch sehr wichtig ist: Was alles darf mit einem All-Inclusive-Vertrag abgegolten werden? Reden wir rein über die Überstunden oder auch über die Reise­zeiten, Diäten, Prämien?

Und ein ganz wichtiges Thema – ich glaube, da haben wir in der Praxis das größte Problem – : Von wem und wann wird dieser Vertrag evaluiert? Das heißt: Wer schaut darauf, wie viele Überstunden tatsächlich geleistet werden? Und: Zu welchem Zeit­punkt wird dieser Vertrag kontrolliert?

Letzter Punkt – und das haben wir auch in der Diskussion gestern gehabt –: Die All-Inclusive-Vereinbarungen sind ein sinnvolles Instrument, können sie doch Arbeit­nehmern und Arbeitgebern helfen, vernünftige Regelungen zu schaffen, die unkom­pliziert sind und die die Interessen beider Seiten berücksichtigen. Und es muss unser Ziel sein, eine solche Lösung zu finden.

Frau Schatz, eines verhehle ich auch nicht: Sollte uns das nicht gelingen, dann, finde ich, ist Ihre Lösung immerhin noch die zweitbeste Lösung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.07


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


16.07.51

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute auch Freiwilligenarbeit und Ehrenamt. Und ein Bereich, wo wirklich wertvolle ehrenamtliche Arbeit geleistet wird, ist der Hospiz-Bereich, die Sterbebegleitung. Hier hören Menschen anderen zu, geben Wär­me und garantieren, dass ein Sterben an der Hand möglich ist. – Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an die ehrenamtlichen Hospiz-Begleiter.

Im Sozialausschuss war ein großes Thema eine sehr fragwürdige Sitzung der Bioethik­kommission.

(Der Redner macht aufgrund von gesundheitlichen Problemen eine Pause. – Abg. Fekter: Herr Präsident, bitte die Redezeit unterbrechen! – Präsident Kopf: Habʼ ich schon gemacht, Frau Abgeordnete! – Ruf bei der ÖVP: Wir wissen schon, warum wir diesen Präsidenten gewählt haben! – Abg. Walter Rosenkranz: Dieses Misstrauen aus den eigenen Reihen, Herr Präsident, ich verstehe das nicht!)

Entschuldigung, jetzt geht es wieder weiter.

Es war im Sozialausschuss auch Thema eine sehr fragwürdige Sitzung der Bioethik­kommission. Es war das Thema Hospizbegleitung kein Thema, wenn es um ein Lebensende in Würde ging, vielmehr waren ausschließlich Befürworter der aktiven Sterbehilfe eingeladen. So konnte Herr Professor Borasio aus Deutschland seine Vorschläge, wie er aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid in Deutschland gesetzlich umsetzen will, vortragen. Es gab keine Kritik.

Auch sein Hauptgegner, Montgomery, der Präsident der deutschen Ärztekammer, war nicht geladen. Und alle Länder, in denen aktive Sterbehilfe verboten ist, waren nicht präsent.

Es gab eine Hauptrednerin aus den Niederlanden, Inez de Beaufort, die an der Wiege der Euthanasiegesetzgebung in den Niederlanden steht. Sie sprach offen über Euthanasie, hat aber kein Wort über die 300 ungeklärten Fälle verloren, bei denen aufgrund von Demenz und auch Minderjährigkeit nicht klar ist, ob wirklich der Wille zum Sterben bestanden hat.


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Es ist schon klar, dass der Begriff Euthanasie in den Niederlanden ein anderer ist als in Österreich. Aber, meine Damen und Herren, wenn wir in Österreich über Euthanasie diskutieren, müssen wir auch die Vergangenheit mitberücksichtigen, unsere Ge­schichte. 200 Kilometer von hier entfernt, in Schloss Hartheim, wurden 30 000 behin­derte und pflegebedürftige Menschen vergast. Sie wurden einem „Gnadentod“ zuge­führt. – Und heute ist es die Bioethikkommission, die in einer öffentlichen Sitzung wieder über die Einführung der Euthanasie diskutieren lässt.

Und, meine Damen und Herren, die Gruppe, die es am meisten betrifft, behinderte Menschen, war von dieser Sitzung so gut wie ausgeschlossen. Ein Mann, der in seiner Mobilität beeinträchtigt ist, wurde über eine Wendeltreppe ins Bundeskanzleramt geschickt. Er schaffte es, sich am Handlauf hinaufzuhanteln, aber der Handlauf reichte nicht bis zum Ende der Stiege, und so musste er wieder umkehren. Es gab auch zwei Stufen. Leichte Rollstühle wurden hinuntergetragen. Mit Elektro-Rollstühlen, wie ich einen habe, musste man wieder umkehren.

Zehn Jahre nach Beschluss des Behindertengleichstellungsgesetzes ist das nicht nur eine Diskriminierung, sondern auch ein Armutszeugnis einer Bioethikkommission!

Aber noch eins draufgesetzt hat ein Mitglied der Bioethikkommission, Professor Kampits, ein glühender Sterbehilfe-Befürworter. Er hat sich darüber mokiert, was denn ein Rollstuhlfahrer auf der Galerie macht, und gefragt, ob man ihn mit dem Kran hinaufgehievt hätte. Professor Kampits lehnt intrinsische Menschenwürde ab. Er sagt, dass die Menschenwürde nicht jedem Menschen innewohnt. – Angesichts dieser Philosophie ist sein Verhalten verständlich.

Aber, meine Damen und Herren, welche Ethik und welche Werte vertritt Professor Kampits? Und was hat er in der Bioethikkommission des Landes verloren?

Angesichts dieser Vorfälle ist die Ethik der Bioethikkommission wirklich zu hinterfragen, und ich fordere, dass wir die Menschenwürde endlich in die Verfassung schreiben, nämlich nicht irgendeine Menschenwürde, sondern die intrinsische. Eine Menschen­würde, die allen Menschen innewohnt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Ab­geord­neten von Grünen und NEOS.)

16.16


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


16.17.50

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Nach so einem Rund­umschlag des Kollegen Kickl auf unseren Sozialminister ist es, glaube ich, angebracht, einige Zahlen mitzuteilen, die im europäischen Umfeld wirklich sehr, sehr positiv sind.

Es darf nicht verschwiegen werden, dass wir aufgrund der schwierigen Situation natür­lich auch in eine Problematik hineingekommen sind, die uns klargemacht hat, dass wir die Arbeitslosigkeit bestmöglich bekämpfen müssen. Und ich glaube, unser Bun­desminister Rudi Hundstorfer, der eine aktive Arbeitsmarktpolitik betreibt und dabei natürlich auch mit diversen Schulungsmaßnahmen speziell auf die Betroffenen eingeht, ist ein Garant dafür. Und wenn wir heute zu den Besten in Europa gehören, die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit haben, und zu den Ländern gehören, die die niedrigste Arbeitslosigkeit haben, so ist das auch ein Verdienst unseres Bundesminis­ters. Und dazu möchte ich dir, Herr Bundesminister, recht herzlich gratulieren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)

Ich möchte aber auch persönlich meinen Dank aussprechen, weil in diesem Tagesordnungsblock die Verwendung der finanziellen Mittel für Maßnahmen gegen die


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Arbeitslosigkeit ein Thema ist. Erst vor einiger Zeit haben wir miteinander die Möglichkeit gehabt, zehn Jahre NESIB in Neunkirchen zu feiern. Zu feiern deshalb, weil das eine Einrichtung ist, die mit Mitteln der Arbeitslosenversicherung gefördert wird und wo klar zutage gebracht worden ist, dass über 50 Prozent der betroffenen Personen, die in dieser Schulungsmaßnahme drinnen sind – und das in zehn Jahren im Durchschnitt –, wieder in den aktiven Arbeitsmarkt, in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden konnten.

Ich glaube, das zeigt deutlich, dass die verwendeten Mittel, die seitens des Arbeits- und Sozialministeriums lockergemacht werden – wenn ich das so sagen darf –, bestens angelegt sind.

Ich möchte auch auf den Antrag von Kollegin Schatz kurz eingehen, in dem ein Mindestlohn gefordert wird. Wir haben im Ausschuss schon diskutiert und unsere Stellungnahme abgegeben. Wir sind sehr gut damit gefahren, wenn ich das so sagen darf, und wir sind sehr stolz darauf, dass wir eine so gut funktionierende Sozialpart­nerschaft haben, dass die Lohngestaltung auf die Bedürfnisse der Branchen abge­stimmt ist, weshalb wir nicht eingreifen wollen in diese Sozialpartnerschaft. Wir sehen auch – auch das habe ich im Ausschuss gesagt –, dass wir sehr wohl einen gesetzlichen Mindestlohn im ABGB haben, natürlich mit der jeweiligen Ortsüblichkeit, die eben vom Bodensee bis zum Neusiedler See unterschiedlich ist. Wir kennen ihr Engagement dahin gehend. Wir wissen, dass es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, sind aber der Meinung, dass wir bei uns nicht in diese Bestimmungen eingreifen sollen und die Sozialpartnerschaft diese am besten regelt.

In diesem Sinn werden Sie verstehen, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen kön­nen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


16.21.10

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir diskutieren unter diesen Tagesordnungspunkten ein Bündel von Anträgen im Sozialbereich. Ich darf aufgrund der wenig zur Verfügung stehenden Zeit nur zu zwei ganz konkret und kurz Stellung nehmen.

Anschließend an Kollegen Hechtl zum Thema Mindestlohn. Ich glaube, in Österreich hat sich bewährt, das sozialpartnerschaftlich zu regeln. Immerhin sind fast alle erfasst von diesen Kollektivverträgen, in denen ja Mindestlöhne festgeschrieben sind, und diese Praxis hat sich bewährt. Man sollte am Beispiel Deutschland, wo nur rund 60 Prozent kollektivvertraglich erfasst sind, nicht der österreichischen Bevölkerung suggerieren, ein gesetzlicher Mindestlohn würde Verbesserungen bringen oder alles gut machen. Ganz im Gegenteil! Gerade die Lohnpolitik, die wir in Österreich haben, ist ein Garant dafür, dass wir Arbeitsplätze nicht gefährden, dass wir eigentlich europaweit die niedrigste Arbeitslosigkeit haben, weil man immer wieder diese Lohnentwicklungen auch an die wirtschaftliche Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit anpasst. Daher lehnen wir auch alles andere ab, man sollte bei dieser Praxis bleiben.

Ein in Diskussion stehender Antrag befasst sich mit der Sozialversicherungspflicht für freiwillige Tätigkeiten. Es hat sich schon herausgestellt, dass man diesbezüglich einem Irrtum aufgesessen ist, aber das hat in der Diskussion schon ein Thema aufgeworfen. Ich glaube, man sollte die Freiwilligenarbeit wirklich unterstützen. Gerade dort, wo sich Freiwillige auch durch Arbeitsleistung einbringen, zum Beispiel bei der Schaffung von Feuerwehrhäusern oder Musikprobelokalen, gibt es fallweise auch Kontrollen. Daher


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sollte man sicherstellen, dass das nicht der Fall ist, weil diese freiwillige Arbeit einen ganz wesentlichen Beitrag zur Errichtung und zur Finanzierung solcher Objekte leistet. Darauf muss man wirklich achten, dass die nicht irgendwo belangt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.22


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Hundstorfer hat sich zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


16.22.54

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Ich möchte mich jetzt auch im Plenum bei Herrn Abgeordnetem Huainigg dafür entschuldigen, was bei dieser Bioethikkommission passiert ist. Das war keine Räumlichkeit im Bundeskanzleramt am Ballhausplatz, sondern das war eine Räumlichkeit des Bundeskanzleramtes in der Hohenstaufengasse, und ich gehe davon aus, dass diese Kommission dort nicht mehr zusammentreffen wird. Ich kann mich nur entschuldigen, wenn ich auch weiß, dass ich überhaupt nicht verantwortlich bin für die organisatorische Durchführung. Ich stehe aber nicht an, mich zu entschuldigen und die Bioethikkommission in Zukunft ins Sozialministerium einzuladen, denn barrierefrei für Rollstühle ist bei uns wirklich kein Thema. Das können wir gerne tun. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.)

Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wurde vorhin als „zahnloser Tiger“ bezeichnet. – Es ist halt immer die Frage, was man als „zahnlos“ bezeichnet. 21 Millionen € Strafe bei 1 000 überprüften Firmen – ist das zahnlos? Sind 21 Mil­lionen € nichts? Ist das nichts? Ich kann es nicht werten. Für mich sind 21 Millionen € doch ein ansehnlicher Betrag an verhängten Strafen zum Thema Unterentlohnung, zum Thema Verweigerung der Einsichtnahme der Unterlagen, zum Thema Vereitelung der Kontrolle durch die Finanzpolizei, auch da werden Strafen verhängt, und zum Thema – wie bereits gesagt – Nichtbereithaltung von Unterlagen.

Demzufolge – und Sie werden die Möglichkeit haben, das mitzuentwickeln, mitzu­bestim­men – werden wir die Maßnahmen noch verschärfen, weil wir wissen, und zwar schon von Haus aus, dass wir noch einen Punkt offen haben, nämlich die Ein­beziehung aller Entgeltbestandteile in die Entlohnung. All diese Entgeltbestandteile werden in Zukunft auch überprüfbar sein. Aber Bußgelder in Höhe von 19 Millionen € allein zum Thema Unterentlohnung aufgrund der schon jetzt möglichen Tatbestände sind nicht zu wenig.

Das heißt, das Gesetz wirkt. Dass das Gesetz noch zu vertiefen ist, wissen wir und das werden wir tun. Ich sage es noch einmal: Wir sind das einzige Land in Europa, das das hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wurde schon die Schweiz oder Großbritannien zitiert. – Sie werden morgen wahrscheinlich in Schweizer Zeitungen – das kommt auf Ihren Pressedienst an – im Zusammenhang mit der Quotenregelung das Gleiche lesen, was in Großbritannien schon jemand gesagt hat, denn in Wirklichkeit haben Sie das heute auch gesagt. Wenn Sie einen guten Pressedienst haben, dann wird das vielleicht morgen auch in der „Basler Zeitung“ zu lesen sein. Das heißt aber nicht, dass es so kommt. Auch in Großbritannien weiß man – das wurde schon erklärt –, was Rechtsrahmen sind, und auch wir wissen, glaube ich, was Rechtsrahmen sind. (Abg. Kickl: Das hängt davon ab!)

Ich würde wirklich dringend auffordern, den Bürgerinnen und Bürgern einmal die Ge­samt­volkswirtschaftsrechnung zu erklären. Was ein Austritt aus der EU für Österreich bedeuten würde, können Sie, denke ich, den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorrech-


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nen (Abg. Kickl: Das brauchen wir auch nicht, weil wir das gar nicht wollen!), deshalb können Sie immer nur populistisch politisches Kleingeld wechseln.

Zum AMS-Budget, Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein. – Ich kenne natürlich alle Medienberichte, das ist ja nicht das Thema. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Und alle sind gelogen!) – Hören Sie mir zu! Kennen Sie irgendeinen Beschluss des AMS-Verwaltungsrates über ein Budget? – Ich kenne keinen! Ich kenne keinen einzigen Beschluss des AMS-Verwaltungsrates, denn der AMS-Verwaltungsrat wird das erst im November beschließen. – Punkt 1. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) – Das wird ja aktuell veröffentlicht. Lesen Sie auf der Parlamentshomepage nach, da haben Sie beim Budgetvollzug in der UG 20 den kompletten Vollzug drin. Sie brauchen es nur zu lesen, das werden Sie ja irgendwie zustande bringen! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Haben wir schon gelesen! – Ruf bei der SPÖ – in Richtung der Abg. Belakowitsch-Jenewein –: Verstehen müssen Sie es!) Das betrifft alle UGs, es werden alle UGs veröffentlicht. Das ist kein Geheimnis, wir haben ja keine Geheimwissenschaft. Das ist Teil des Demokratiebewusstseins in diesem Land.

Das AMS-Budget wird im November vom Verwaltungsrat beschlossen – und seien Sie nicht verwundert, wenn es nicht weniger ist als heuer! Was Sie im Vorfeld an Debatten gehört haben, was im Vorfeld an Debatten und Zahlen durch die Gegend transportiert worden ist (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Haben Sie Ihre Leute noch unter Kontrolle?), sind Zahlen, die dargestellt worden sind, weil zwei technische Themen vor drei Wochen, als diese Zahlen durch die Gegend gegeistert sind, noch nicht geklärt waren. Das war das Thema „Fachkräftestipendium – weitere Vorgangsweise“ und das Thema „Kurzarbeit – weitere Vorgangsweise“. Da diese beiden Themen zwischen­zeitlich geklärt sind, auch mit dem Finanzminister, werden Sie in Zukunft ein AMS-Budget vorfinden, inklusive der Umstellung der Mittel beim Europäischen Sozialfonds, die jetzt für aktivierende Arbeitsmarktpolitik verwendet worden sind – heuer waren es 14 Millionen € –, und diese Mittel gehen in Zukunft zu den Ländern, im Ausmaß von 50 Millionen €. Also inklusive dieser Mittel wird mehr Geld vorhanden sein als heuer. (Abg. Kickl: Das werden Sie dafür brauchen!) – Ja, und deshalb kann ich nur bitten und ersuchen. Ich habe schon Landesrat Rezar ersucht, ich habe auch mit Günther Platter, dem Herrn Landeshauptmann von Tirol, schon zweimal telefoniert. Ich kann nur bitten und ersuchen. (Abg. Walter Rosenkranz: Der Faymann nur einmal mit dem Putin!)

Es ist schlichtweg so, dass notwendige Entwicklungsprozesse in den letzten vier Wochen gelaufen sind und man halt irgendetwas dargestellt hat. Das, was man dargestellt hat, ist nicht das, was der Verwaltungsrat im November beschließen wird.

Demzufolge, ganz entspannt: Wir nehmen Arbeitsmarktpolitik ernst, wir nehmen sie sehr, sehr ernst, und daher werden die Landesgeschäftsstellen des AMS auch weiter­hin genügend Mittel für aktivierende Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung haben, inklusive – ich sage es noch einmal dazu –, inklusive der technischen Umstellung der ESF-Fördermittel. Die ESF-Fördermittel werden nicht weniger, sondern in Wirklichkeit mehr. Es ist nur eine technische Umstellung, die halt in einer neuen Förderperiode beginnt, und da wir jetzt eine neue Förderperiode haben, beginnt sie eben zufälliger­weise mit 1. Jänner.

Das wird dann wieder sieben Jahre so laufen wie gewohnt, aber wir haben jetzt halt diese Umstellung der Förderperiode, und dadurch gibt es dort eine technische Um­stellung, die teilweise einen anderen Mittelfluss bedeutet – aber nicht weniger, sondern mehr. Es sind dann nur andere Abrechnungsstellen. Das ist – ich weiß – technisch schwierig erklärbar, aber es ist so.


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In diesem Sinne werde ich Ihnen weiterhin ganz entspannt über das AMS-Budget Auskunft geben können und Ihnen ganz entspannt sagen, dass das, was der frei­heitliche Pressdienst immer wieder verlautbart, nämlich dass ich angeblich eine Erhöhung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung verlangen werden, Schall und Rauch ist. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Warten wir’s ab!)

16.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


16.31.06

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Ausführungen werden sich auch auf den Tagesordnungspunkt 13 beziehen. Das ist jener Punkt, der soeben vom Herrn Bundesminister beantwortet worden ist. Grundlage ist ein Antrag der Freiheitlichen Partei, da aufgrund von Pressemeldungen davon ausgegangen wird, dass es derzeit beim AMS Wien aufgrund eines Spardrucks zu Leistungsreduzierungen kommen könnte. Der Herr Bundesminister wird aufgefordert, die budgetäre Lage der Arbeitslosenversicherung in Zusammenhang mit der Veröffent­lichung der Arbeitslosenzahlen bekannt zu geben.

Der Herr Bundesminister hat es soeben erwähnt: Die budgetäre Lage ist dem National­rat bereits jetzt bekannt und auch im Budgetvollzug nachzulesen. – Es ist zutreffend, dass es nach heutigem Stand – das hat der Herr Minister ebenfalls gerade ausge­führt – zu keinen Kürzungen im Gesamtbudget des AMS kommen wird. Die Summe, die dem AMS in diesem Bereich zur Verfügung steht, wird rund 1 110 Mil­lionen € ausmachen.

Die Verteilung der Gesamtsumme ist auch schon angesprochen worden. Die Sitzung findet erst statt und sollte in wenigen Wochen auch mit den Ländern fixiert werden.

Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass das AMS einem permanenten Prozess unterliegt, um die finanziellen Mittel so effektiv wie nur möglich einzusetzen. Es bedarf oft arbeitsmarktpolitischer Schwerpunktsetzungen. Manche Förderungen werden – wenn notwendig – ausgebaut und verstärkt, andere eventuell reduziert. Sollte sich die wirtschaftliche Entwicklung in den nächsten Monaten weiter nicht verbessern, könnte es sein, dass im Jahre 2015 mehr Menschen in die Beratung und Betreuung des AMS kommen als in den letzten Jahren.

Unser gemeinsames Ziel sollte es daher sein, viele Menschen in Beschäftigung zu halten. Das sollten wir auch gemeinsam vorantreiben. Österreich und Europa brauchen Impulse, die die Wirtschaft ankurbeln und vor allem die Konsumnachfrage im Inland stärken. Wesentlich wäre dazu eine rasche Steuerentlastung der mittleren und niedrigeren Einkommen, denn mehr Geld im Geldbörsl bedeutet auch mehr Konsum und ist somit auch wachstumsfördernd.

Auch Investitionen in die Infrastruktur, wie etwa in den Breitbandausbau, wären zweck­mäßige Mittel, um den Konsum und die Infrastruktur weiter zu stärken, und das wird sich in Form von Arbeitsplätzen niederschlagen. Wenn es uns gelingt, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das heute bereits angesprochen worden ist, weiter zu verbessern, dann würde es dadurch vor allem in der Bauwirtschaft mehr Beschäftigte geben, und das wird auch mehr Arbeitsplätze bringen.

Auf den Punkt gebracht, meine Damen und Herren: Mehr Menschen in Beschäftigung bedeuten weniger Aufwand im Bereich des AMS, und daran gilt es zu arbeiten! (Beifall bei der SPÖ.)

16.34



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 157

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


16.34.35

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt sehr genau zugehört. Eigentlich ist alles in bester Ordnung. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Was Herr Kollege Herbert Kickl vorgebracht hat, was Kollegin Belakowitsch-Jenewein vorgebracht hat – nein, alles ist in bester Ordnung, es stimmt überhaupt nichts! Wir haben kein Problem mit den Arbeitslosen in Österreich, es gibt auch keine Scheinfirmen bei uns, es gibt keine ausländischen Firmen, die geringfügig arbeiten. Es ist alles in bester Ordnung!

Nur eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, verstehe ich nicht: Herr Kollege Muchitsch, du hast immer wieder in den Medien gesagt, dass diese Probleme vorhanden sind (Zwischenruf bei der SPÖ), und daher ist es wichtig, dass wir diese Probleme abstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich zu unserem Antrag des Kollegen Hofer, welcher die Tätigkeit der Freiwilligen und deren Sozialversicherungs­pflicht betrifft, Stellung nehmen. Herr Kollege Wöginger hat uns ja mitgeteilt, dass dieses Problem bereits geklärt ist. Darüber bin ich sehr froh, denn ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, dass wir in Österreich die Freiwilligenarbeit haben, denn ohne Freiwillige würde fast nichts gehen. Ich glaube, dass das notwendig ist.

Es ist angesprochen worden, dass ungefähr 3,3 Millionen Menschen in der Freiwil­ligen­arbeit tätig sind, das sind zirka 46 Prozent, und ich meine, das ist ein großartiger Wert, denn es wären viele Tätigkeiten von Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten oder sozialen, gesundheitlichen Diensten nicht zu absolvieren, wäre das Mitwirken der Frei­willigen nicht vorhanden.

Das ist sehr wichtig, daher dürfen wir uns in dieser Form bei allen Freiwilligen für ihren Einsatz, für ihr Engagement und für ihre Tätigkeit einmal ganz, ganz herzlich bedan­ken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, Grünen und Team Stronach.)

16.36

16.36.38

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort des Berichterstatters ist nicht gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 287 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 288 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 289 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer stimmt hiefür? – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 158

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 290 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 291 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in puncto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen und Schaffung eines effektiven Arbeits­markt­zugangs.

Wer hiefür ist, der gebe bitte eine Zeichen. – Das ist die Minderheit, somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Scherak, Kol­legin­nen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang Asylwerber.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit, somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Scherak, Kol­legin­nen und Kollegen betreffend Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, somit abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 292 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

16.39.2016. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Kulturbericht 2013 des Bundes­minis­ters für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst (III-87/313 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.

 


16.40.02

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zum Kulturbericht selbst darf ich festhalten, was wir im Ausschuss schon festgehalten haben: dass es ein sehr informativer, gut gestalteter Bericht ist, für den wir auch den Beamten des Hauses danken dürfen. Wir haben, um das zu würdigen, dem Bericht im Ausschuss dann auch entsprechend zugestimmt – oder ihn zur Kenntnis genommen, nennen wir es so. Wir werden aber heute im Plenum diesen Bericht nicht zur Kenntnis nehmen, weil er nun einmal in weiten Bereichen eine Politik widerspiegelt, die nicht unbedingt unseren Vorstellungen entspricht beziehungsweise dem, wie wir das Ganze sehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist insbesondere ein Themenbereich, den wir in den letzten Tagen schon zwei Mal im Ausschuss und gestern beim Rechnungshofbericht im Plenum beraten oder be­sprochen haben, nämlich der Bereich der Bundestheater-Holding, der natürlich vieles


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 159

überschattet, was an kulturpolitischen Dingen im Jahr 2013 geschehen ist beziehungs­weise heute zu diskutieren wäre.

Wir haben heute – wir haben es gestern schon angekündigt –, gemeinsam mit den Kollegen von der grünen Fraktion, das Verlangen auf Einsetzung eines Unterausschus­ses des Rechnungshofausschusses zur weiteren Untersuchung und Prüfung dieses Skandals, dieser Missstände in der Bundestheater-Holding eingebracht.

Es geht dabei um vier Bereiche. Das sind die rechtliche Evaluierung, die strategische Führungsrolle der Holding, die nicht wahrgenommen wurde, das Kontrollversagen im Kulturressort und die Vertragsverlängerungen von diversen, ich sage einmal, Playern in diesem ganzen Skandal, sei es Herr Springer, sei es Herr Hartmann, sei es auch der Sektionschef Franz.

Ich möchte an dieser Stelle auch gleich anmerken, dass es in diesem Unterausschuss natürlich darum gehen wird, weitere Details zu klären, aber auf der anderen Seite auch darum, die politische Verantwortung zu klären. Die politische Verantwortung, hinsicht­lich deren wir gestern schon gesehen haben, wohin die Strategie geht, will man da offensichtlich ein bisschen abschieben auf Herrn Springer und auf Herrn Franz, glaube ich, wenn ich das richtig verstanden habe.

Das ist auf jeden Fall zu kurz gegriffen. Da gibt es ganz klar auch eine politische Verantwortung, denn diese Personen waren ja von jemandem eingesetzt, und die sind auch jemandem entsprechend Rechenschaft schuldig gewesen. Das wird zu klären sein.

Und solange Frau Ex-Ministerin Schmied nicht Rechenschaft in diesem Unteraus­schuss ablegt, ist auch eines ganz klar – oder auch unabhängig davon –, nämlich dass der Herr Kulturminister auf jeden Fall gut daran tun wird, die Verantwortung zu übernehmen und die Missstände raschest abzustellen. Man bedenke, dass da in den letzten sechs Jahren allein 900 Millionen € an Steuergeldern hineingeflossen sind und auch in Zukunft jedes Jahr rund 150 Millionen € oder mehr hineinfließen werden, und die sollen einfach gut verwaltet sein.

Ein weiterer Bereich, den ich im Zusammenhang mit dem Kulturbericht noch an­sprechen möchte, ist der Umstand, dass wir in den letzten Wochen dem „profil“ entnehmen mussten, dass die Transparenzdatenbank des Bundes, die Frau Kollegin Fekter als Ministerin damals zu Recht einzuführen versucht hat, quasi als gescheitert gilt, gescheitert offensichtlich am Widerstand der Länder. Wenn man sich die Trans­parenz­datenbank des Bundes anschaut, ist da nichts drinnen. Man kann also durchaus sagen, dass das eine „Nullnummer“ ist, wie das „profil“ es genannt hat. Auch der Rech­nungshofbericht sagt, dass es einer Förderdatenbank nicht gerecht wird.

Uns ist es ein Anliegen, dass zumindest im Bereich der Kunst und der Kultur diese Transparenz hergestellt wird.

In diesem Sinne darf ich daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mölzer, Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betref­fend Einführung einer Subventions-Transparenzdatenbank für die Bereiche Kunst und Kultur

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfas­sung und Medien wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvor-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 160

lage zuzuleiten, die die Erstellung einer öffentlich einsehbaren Transparenzdatenbank für Subventionen im Bereich der Kunst und Kultur vorsieht, die sämtliche Förderungs­nehmer öffentlicher Mittel, die jeweilige Höhe der Förderungsmittel und die jeweiligen öffentlichen Subventionsgeber auflistet.“

*****

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.43


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mölzer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mölzer, Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betref­fend Einführung einer Subventions-Transparenzdatenbank für die Bereiche Kunst & Kultur

eingebracht in der 46. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 23. Oktober 2014 im Zuge der Behandlung von TOP 16, Bericht des Kulturausschusses über den Kultur­bericht 2013 des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst (III-87/313 d.B.)

Im Sinne des effizienten Einsatzes von öffentlichen Geldern und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten im österreichischen Förderungs- und Subventionsdschungel im Bereich der Kunst und der Kultur erscheint es sinnvoll, für möglichst viel Transparenz in benannten Bereichen zu sorgen.

Da nicht nur der Bund öffentlicher Subventionsgeber für die Bereiche Kunst und Kultur ist, sondern in vielen Bereichen überlappend auch Länder und Gemeinden, erscheint es auf der einen Seite zielführend, Förderungsnehmer zu verpflichten, in ihren Förderungsersuchen sämtliche öffentliche Förderungen offenzulegen, auf der anderen Seite eine öffentlich einsehbare Subventions-Transparenzdatenbank zu erstellen, die sämtliche Förderungsnehmer öffentlicher Mittel, die jeweilige Höhe der Förderungs­mittel und die jeweiligen öffentlichen Subventionsgeber auflistet.

Laut profil-Bericht vom 13.10.2014 ist die bis dato von der Bundesregierung propagier­te Transparenzdatenbank, die über die gesamten 19 Milliarden Euro, die Bund, Länder und Gemeinden jährlich verteilen, Auskunft geben soll, gescheitert. Es sollte nun zumindest im Kunst- und Kulturbereich eine solche eingeführt werden.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfas­sung und Medien wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvor­lage zuzuleiten, die die Erstellung einer öffentlich einsehbaren Transparenzdatenbank für Subventionen im Bereich der Kunst und Kultur vorsieht, die sämtliche Förderungs-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 161

nehmer öffentlicher Mittel, die jeweilige Höhe der Förderungsmittel und die jeweiligen öffentlichen Subventionsgeber auflistet.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


16.44.00

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kulturbericht ist auch ein Leistungsbericht der Kultursektion, der diesmal zum ersten Mal – das möchte ich schon auch erwähnen – in der Onlineversion barrierefrei – auch für Sehbehinderte – gestaltet worden ist. Es gibt viel zu sagen zum Kulturbericht. Mein Vorredner, Kollege Mölzer, ist schon auf die Bundestheater-Holding eingegangen. Darauf kommen wir sicher beim nächsten Tagesordnungspunkt noch zu sprechen. Ich möchte nur drei Punkte herausnehmen.

Erstens die Bundesmuseen, wo mir einfach wichtig ist, noch einmal die Weiterführung des kulturpolitischen Meilensteins des freien Eintritts für Jugendliche bis zum 19. Lebensjahr zu erwähnen. Im Jahr 2013 wurde bei diesen Besuchern die Millionen­grenze überschritten. Das ist eine deutliche Steigerung von 6,12 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Der andere Teil, der mir bei den Bundesmuseen noch wichtig ist, ist das Vermittlungs­programm für Kinder. Davon haben knapp 964 000 Kinder in mehr als 53 000 Einzel­ter­minen Gebrauch gemacht.

Im Bereich des Denkmalschutzes wurden knapp 18 Millionen € für dessen Förderung ausgegeben. Damit konnten 1 222 Projekte in ganz Österreich gefördert werden. Außer­dem wurde in diesem Bereich auch noch eine stärkere Professionalisierung und eine Serviceorientierung des Bundesdenkmalamtes forciert.

Was die öffentlichen Büchereien betrifft, so wurde schon im Kulturausschuss im Jahr 2013 die Büchereilandkarte präsentiert. Das war der erste Teil des „Bücherei-Entwicklungsplans“. Im zweiten Teil geht es jetzt darum, Maßnahmen zur regionalen Versorgung mit Büchereien in den Verbünden, aber auch unter Einbeziehung der E-Medien zu setzen. Zum Stichwort E-Medien fällt mir noch das Buchpreisbindungs­gesetz für E-Books ein, das heute auch noch auf der Tagesordnung steht. Das wollte ich nur kurz erwähnen, weil mich das so freut.

Weiters geht es im zweiten Teil noch darum, die Vorschläge und Maßnahmen der Bundesländer zur Schaffung eines einheitlichen, optimierten Wissensraumes in Öster­reich zu sammeln und aufzunehmen. Und es geht auch um die Vernetzung der Daten der Büchereilandkarte Österreich mit den Daten anderer Bildungseinrichtungen und eben auch um den Bereich der Aus- und Weiterbildung – Stichwort Fortbildungs­schwer­punkte, Fortbildungsangebote und Ähnliches.

Außerdem werden im Kulturbericht auch internationale Projekte, an denen Österreich beteiligt ist, dargelegt. Aber auf diesen Punkt, genauso wie auf den Punkt der Gender-Statistik, werden meine KollegInnen dann noch genauer und detaillierter eingehen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.46


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 162

16.46.51

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Der Kulturbericht gibt Auskunft über die Kulturpolitik des Bundes, die Budgetierung, die Kontrolle der Bundes-Kulturinstitutionen. Das sind ins­besondere unsere Bundestheater, die Bundesmuseen, die Österreichische National­bibliothek, aber auch der Denkmalschutz, das Bundesdenkmalamt, das Museums­quartier, das Büchereiwesen, diverse Kulturstiftungen und die Restitution bedenklicher Erwerbungen aus der NS-Zeit.

Ich möchte mich bei den Beamtinnen und Beamten bedanken, die diesen hervor­ragend gelungenen Bericht gestaltet haben. Er ist gut aufbereitet, leicht lesbar und – wir können ja mit anderen Berichten vergleichen – ein gelungenes Werk, Herr Minister. Bitte geben Sie dieses Lob weiter! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Bundesminister Ostermayer: Mach ich!)

Er zeigt auch die erstaunliche Vielfalt des Kulturgeschehens. Der Burgtheater-Skandal verstellt da meist den Blick auf jene gut geführten Institutionen, die von Millionen geschätzt werden, besucht werden und die ein Wirtschaftsfaktor sind und vor allem auch im Ausland anerkannt sind. Erfreulich war zum Beispiel die Wiedereröffnung der Kunstkammer nach elfjähriger Schließzeit. Mehr als 1 Million junge Menschen, also unter 19 Jahren, haben den Gratiseintritt in unsere Kulturinstitutionen genützt.

Und für mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, war sehr erfreulich, dass 2013 die Eröffnung des Museums im Stadtpalais von Prinz Eugen in der Himmelpfortgasse erfolgt ist. Es war einstimmig hier im Parlament beschlossen worden, dass die Prunk­räume des Finanzministeriums an das Belvedere übertragen werden, und diese Übertragung ist gelungen: 55 000 Besucher in den ersten Monaten – das ist eine Erfolgsgeschichte! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Bezüglich des Antrages von Kollegen Mölzer, der jetzt schon den Plenarsaal verlassen hat (Abg. Mölzer – von seinem Sitzplatz in der letzten Bankreihe –: Hab ich nicht!) – ah, ganz oben sitzt er –, zur Transparenzdatenbank: Ich habe große Sympathie für die Transparenzdatenbank, nur: Ihr Antrag ist dahin gehend misslungen, dass Sie Ihren Entschließungsantrag wieder nur an die Bundesinstitutionen richten. Die Bundesins­titutionen sind in der Transparenzdatenbank bereits abrufbar. Die Länder und Gemein­den sind säumig. Daher ist Ihr Antrag nicht zustimmungsfähig, weil er falsch formuliert ist. (Beifall bei der ÖVP.)

16.49


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


16.50.05

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ja, wir stimmen dem Kulturbericht traditionell auch zu.

Er enthält die wesentlichen Kennzahlen und ist sehr gut aufbereitet, keine Frage. Weniger begeistert war ich und waren viele andere auch über die Berichte zur Holding und zu den Bundestheatern explizit im Zusammenhang mit der Effizienzanalyse. Wir haben das im Ausschuss schon besprochen. Die Effizienzanalyse wird als Erfolg dargestellt, obwohl sie schon 2012 in der Öffentlichkeit als Flop gebrandmarkt war und der Rechnungshof jedenfalls Anfang 2014, also vor der Redaktion dieses Kultur­berichts, diese Effizienzanalyse mit einer vernichtenden Kritik versehen hat.

Sie können, Herr Minister, nicht alle Fehler an so einem Kunstbericht sehen, das ist ganz klar. Mir geht es ein bisschen um etwas anderes. Mir geht es so um diesen Modus Vivendi, der da immer wieder mitspielt, dass Dinge beschönigt werden, bis es zu spät ist. Wir hätten im Zusammenhang mit dieser Effizienzanalyse eigentlich ein


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 163

Sparprogramm gehabt, ein Potential, wo mit entsprechenden Maßnahmen angeblich Millionen eingespart werden hätten können. Aber wir wissen, es ist nichts passiert. Jetzt steht das Wasser bis zum Hals, es gibt wieder einen Maßnahmenkatalog. Der hat mit dem alten gar nichts zu tun – der alte hat noch dazu 500 000 € gekostet –, und jetzt wird auf einmal gespart. Und das geht.

Was lernen wir daraus? – Wir lernen daraus, dass wir alle möglichen Studien, Analysen, Gutachten um teures Geld kaufen können, aber wenn die Leitungsfunk­tionen nicht sparen wollen, dann nützt das alles nichts. Wir wissen, der Fisch beginnt am Kopf zu stinken, und wir haben es im Zusammenhang mit Burgtheater und Bun­destheater wieder einmal mit feudalen Verhältnissen zu tun gehabt. Solange diese Herrschaften, die sich mit Regien und Inszenierungen eine goldene Nase verdienen, nicht einsehen, dass auch Bescheidenheit zu guter Qualität führen kann, werden Sie nicht erwarten können, dass die Bühnenarbeiter und -arbeiterinnen, dass die Maske, dass das Ensemble, dass der Kartenvertrieb ihrerseits sparen werden. Das kann man nicht erwarten.

Und das Schlimme bei der ganzen Geschichte ist eigentlich, dass das Ministerium das alles immer gewusst hat und mitgegangen ist, alles mitgedeckt hat.

Die Ministerin hat sehr wohl die Zustände der Burg von Anfang an mitverfolgt. Sie hat um die Führungsschwäche des Burgtheaterdirektors, des Sektionschefs im Minis­terium, des Holding-Chefs gewusst und hat die alle der Reihe nach verlängert, den Burgtheaterdirektor sogar schon ein Jahr, nachdem er überhaupt erst im Amt war. Und das ist schon etwas, was wir im Zusammenhang mit einer Aufarbeitung noch einmal besprechen wollen. Das sehen Sie, glaube ich, ein, Herr Minister.

Die Ministerin hat es immer begründet mit: Das ist meine Verantwortung. Ich kann mich noch erinnern, dass wir das immer kritisiert haben. Sogar hier im Hohen Haus hat sie im Jahr 2012, am 29. März, gesagt – ich zitiere –:

„Wer hat denn letztlich die [] Verantwortung, wenn etwas“ schiefgeht? „Dann bin das in meinem Kompetenzbereich ich.“

Also viel mehr kann ja, glaube ich, nicht schiefgehen, Herr Minister, als das, was im Burgtheater schiefgegangen ist.

Jetzt ist die Ministerin nicht mehr Ministerin. Aber was ist mit der Verantwortung? Die hat sie einfach mitgenommen. Die Verantwortung hat sie mitgenommen, und hinter­lassen hat sie einen Trümmerhaufen, hat sie eine Großbaustelle im Zusammenhang mit den Finanzen. Sie hat laufende Verträge, aus denen es sehr schwierig ist auszusteigen, und sie hat inkompetente Geschäftsleitungen zurückgelassen.

Vielleicht sollten wir alle miteinander einmal darüber nachdenken, was das Wort „Ver­antwortung“ bedeutet, und vielleicht sollten die Mitglieder der Bundesregierung dieses Wort besser gar nicht mehr verwenden, denn wenn sie nicht mehr da sind, ist die Verantwortung auch weg. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.54


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


16.54.22

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Das Kompendium Kulturbericht ist zweifellos eine gute und tolle Sache. Da liest man gerne darin, da schmökert man gerne darin und stößt auf Erfreuliches. Manchmal stößt man auch auf Dinge, die einem dann ein bisschen sauer aufstoßen, weil es nämlich Ungereimtheiten gibt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 164

Zum Beispiel beim Naturhistorischen Museum ist unter der Position „Sonstige Auf­wendungen“ eine Steigerung von zirka 40 Prozent verzeichnet, und der Jahresüber­schuss ist ebenfalls signifikant zurückgegangen, bei gleichzeitig gestiegenen Umsatz­erlösen – mehr Einnahmen durch Eintritte und auch in den Merchandising-Shops. Das ist für mich hinterfragenswürdig. (Abg. Fekter: Hingehen und anschauen, was für Umbaue stattgefunden haben!) Ja, danke. Dorthin gehe ich oft, vielleicht sogar öfter als Sie. (Abg. Fekter: ... Venus von Willendorf!)

Interessant im Kulturbericht – Seite 85 – ist auch, dass der Jahresüberschuss im MUMOK mit 1,21 Millionen € ausgewiesen ist. Er resultiert aus hohen einmaligen Rückstellungsauflösungen, was wahrscheinlich für einen Betriebswirtschaftler gleich erklärbar ist, für mich aber nicht so gleich. Daher haben wir den Minister im Ausschuss gefragt, ob diese Auflösungen der Rückstellungen in diesem Ausmaß auch erforderlich waren und, wenn ja, warum diese erforderlich waren, da sie aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar sind. (Beifall beim Team Stronach.)

Der Herr Minister ist mir im Ausschuss die Antwort schuldig geblieben, hat mir aber versprochen, das auf elektronischem Wege schriftlich nachzureichen. Diese Antwort ist aber noch nicht gekommen. Deswegen stelle ich die Frage hier noch einmal: War diese Auflösung der Rückstellungen in diesem Ausmaß erforderlich, und wenn ja, warum?

Einige weitere Fragen stellen sich beim Kapitel MAK. Wenn man die Jahre 2010 bis 2013 bei den Besucherzahlen vergleicht – es ist zwar eine andere Zählweise, ein anderer Zählmodus zur Anwendung gekommen –, gab es im Jahr 2010 190 000, im Jahr 2012 aber nur noch 139 000 Besucher. Das kann aus meiner Sicht nicht alleine durch den Zählmodus erklärt werden. Hier gibt es eine Diskrepanz. Weiters ist beim MAK die Tatsache hinterfragenswert, dass die Umsatzerlöse von 2010 bis 2013 nur geringfügig gestiegen sind, dass sich der Jahresüberschuss von 2010 bis 2013 aber fast halbiert hat. Auch das wäre aus meiner Sicht eine Antwort wert. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

16.56


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


16.56.52

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Franz, Sie sollten einfach einmal ins Naturhistorische Museum gehen und schauen, was dort alles geschehen ist. Vielleicht werden Sie darauf eingehen. Da tut sich einiges – angefangen von der Neuaufstellung der Meteoritensammlung bis hin zum „Fulldome“-Planetarium. Das, glaube ich, rechtfertigt schon besondere Aufwendungen. Aber schauen Sie ein­mal hin, schauen Sie sich das an, es ist durchaus sehr sehenswert. (Abg. Franz: Ich habe es mir angeschaut, danke!) Für Kinder ist das Top-Ereignis natürlich der Dinosaurier.

Zum Kulturbericht 2013: Ich möchte mich dem Dank der ehemaligen Ministerin, Kollegin Fekter, anschließen. Das ist ein hervorragender Bericht, der gut aufbereitet und auch sehr transparent und leserlich ist.

Wenn man sich diese Bundesinstitutionen anschaut, seien es die Bundesmuseen, aber auch die Bundestheater, und wenn man mit Persönlichkeiten aus diesem Bereich spricht, so kommt schon etwas wie Warnung bis hin zu einem gewissen Alarmismus auf.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 165

Es warnen mehr oder weniger alle Stellen, dass es mit den Budgetmitteln immer schwieriger wird und dass es 2016 möglicherweise krachen wird. Wir haben hervor­ragende Leistungen in diesen Kulturinstitutionen. Tatsächlich ist es aber so – und das wissen wir ja auch vom Burgtheater, dass das eines der Probleme ist –, dass real sinkende Budgets vorhanden sind, insbesondere bei einem Anstieg der Personal­kosten. Das Problem wird nicht kleiner.

Jetzt wird es vermutlich aber mittelfristig nicht mehr Budget geben. Daher glaube ich, dass es wichtig ist, gerade in so einer Zeit, tatsächlich Kulturpolitik zu betreiben. Was meine ich damit? – Man muss Ziele definieren, man muss Schwerpunkte setzen. Und das bedeutet auch, Herr Minister, dass man meiner Meinung nach nicht nur die Vergangenheit fortschreiben kann, sondern sich sehr wohl auch beispielsweise bei der Neuaufstellung mancher Sammlungen, vielleicht auch bezüglich Kooperation bei Sammlungstätigkeit oder wie auch immer in diesen Kulturinstitutionen unterhalten wird müssen, weil man sonst in Kauf nimmt, dass diese wertvollen Institutionen auseinan­derbrechen. – So viel nur zu diesem Thema.

Ein weiterer Aspekt, den ich ansprechen möchte, ist – es wurde auch schon ange­sprochen –, dass mehr als eine Million junge Menschen diese Kultureinrichtungen besucht hat. Das ist großartig. Gleichzeitig möchte ich aber sagen, dass hier Claudia Schmied – die natürlich im Zusammenhang mit der Bundestheater-Krise zu kritisieren ist – eine sehr gute Sache gemacht hat, nämlich Kulturvermittlung zu fördern und kulturelle Bildungsmaßnahmen zu setzen, wie zum Beispiel „Theater macht Schule“ und sonstige Projekte. Diese sind aber im Bildungsressort geblieben und sind nicht mitgegangen.

Ich halte es aber durchaus für wichtig, dass Kulturpolitik immer im Zusammenhang mit Kulturvermittlung und mit kultureller Bildung gedacht wird. Das ist erstens einmal das Publikum der Zukunft, aber auch ganz allgemein ein wesentlicher Bestandteil einer humanistischen Bildung, einer Bildung für Menschen, die letztlich zu einer offenen Gesellschaft beitragen.

Daher bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien wird aufgefordert die Entwicklung der Kunst- und Kulturver­mittlung durch die Kunst- und Kulturinstitutionen des Bundes strukturell innerhalb der Kultursektion abzubilden. Die Aufgabe der entsprechenden Abteilung beziehungsweise des entsprechenden Referats soll künftig darin bestehen, vergleichbare Kennzahlen zu entwickeln, konkrete Zielvorgaben und Rahmenkriterien für die Kulturvermittlung der Institutionen zu entwickeln und den Austausch und Wissenserwerb des Vermittlungs­personals in Fragen der Kunst- und Kulturvermittlung über die Institutionen hinweg zu fördern und zu koordinieren.“

*****

Ja, Sie haben es auch gesagt, Frau Kollegin Fekter, das Burgtheater, die Bundes­theater verstellen natürlich ein bisschen den Blick auf die anderen Kulturinstitutionen. Trotzdem komme ich darauf zu sprechen: Wir haben gestern diesen wirklich vernich­tenden Rechnungshofbericht hier im Plenum besprochen. Ich habe darauf hinge-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 166

wiesen, dass dieser Rechnungshofbericht dem Kulturministerium schon sehr, sehr früh vorgelegen ist. Ein Teil – da nehme ich jetzt auch Bezug auf den Kulturbericht – betrifft ja diese Evaluierungsstudie. Es ist eigentlich ein Hohn, wenn man gestern über den Rechnungshofbericht diskutiert und dann als Jubelmeldung gerade diese Ergebnisse der Evaluierungsstudie im Kulturbericht 2013 bringt. Also das ist wirklich eine Verhöhnung.

Eines habe ich auch schon im Ausschuss angesprochen und auch gestern ange­sprochen: Es ist völlig evident, der Rechnungshofbericht spricht auch davon, dass es eine Vorversion gegeben haben muss, die ein höheres Einsparungspotential vorge­sehen hätte. Was aber dann passiert ist, ist, dass man gesagt hat, nein, also das, was Ernst & Young da sagen, das wollen wir nicht wirklich so stehen haben. Wir kümmern uns lieber selber um die Umsetzung dieser Maßnahmen. Wir werden das selber bewerten. Also die Holding hat letztlich die Bewertung selber vorgenommen, gemein­sam mit der Kultursektion.

Ich habe nun aber eine Vorversion gefunden, und ich verstehe durchaus, dass man das nicht veröffentlichen wollte. Es ist natürlich in einer Einrichtung wie dem ehemaligen k. u. k. Hofburgtheater, wo Schauspielerinnen ja auch den Status eines Gspusis des Kaisers gehabt haben, schwierig, der Öffentlichkeit bekannt zu geben, dass eigentlich das Ensemble zu groß ist, dass dort sehr wohl feudale Zustände herrschen. Das verstehe ich, dass das kulturpolitisch schwer zu erklären ist. Niemand will damit in die Öffentlichkeit gehen und sagen, dass es eigentlich darum geht, sehr wohl auch zu schauen, dass das künstlerische Ensemble gekürzt wird. Trotzdem spricht die Evaluierungsstudie sehr deutlich in einer Vorversion davon, und in der zweiten Version findet sich das nicht mehr.

Herr Minister! Angesichts dieser finanziellen Situation wird es nötig sein, weitere Optimierungspotentiale zu heben. Ich denke, es wäre wichtig, sich diese Effizienz­analyse auch schon in Vorabversionen anzuschauen. So blöd ist das gar nicht, was da drinnen steht. Sie können sich auch anschauen, was beispielsweise über das Bühnen­orchester drinsteht. Tatsache ist auch – ich schließe mich dieser Meinung an –, dass politische Verantwortung für die Vergangenheit ein Thema ist. Das werden wir im Unter­ausschuss des Rechnungshofausschusses besprechen. Die Ministerin Schmied hat gesagt, als sie abgegangen ist, sie geht mit Grandezza. Wenn man den Rech­nungs­hofbericht liest, bedeutet Grandezza auch eine gewisse Großzügigkeit, würde ich sagen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

17.03


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Beate Meinl-Reisinger eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend Kulturvermittlung in den Kulturinstitutionen des Bundes

eingebracht im Zuge der Debatte über die Endbehandlung des Kulturbericht 2013

Die Kulturvermittlung ist ein zentrales Anliegen jeder sinnvollen Kulturpolitik. Wenn der Zugang zu Kunst und Kultur nicht an kommende Generationen weitergegeben wird, laufen der Erhalt des kulturellen Erbes und die Förderung zeitgenössischer Kunst ins Leere. Die Regierung betrachtet Kulturvermittlung traditionell als Aufgabe des Bil-


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dungs­ressorts. Nun ist die Vermittlung aber nicht nur Randprogramm sondern Kern­aufgabe der Bundesmuseen und auch ein wichtiges Feld für die Bundestheater. Diese Aufgabe wird zunehmend dadurch erschwert, dass der Zugang zu klassischen Kultureinrichtungen, auch durch den Bevölkerungswandel bedingt, nicht mehr den gleichen Automatismen wie in vergangenen Jahrzehnten folgt. So häufen sich bei­spielsweise die Indizien, dass der Gratiseintritt für Kinder- und Jugendliche in den Bundesmuseen zwar erfolgreich mehr Besuche bewirkt, dabei aber vor allem jene anspricht, die bereits bisher Museen besuchten und kaum neue Zielgruppen erreicht. Zentrale Fragen der Kunst- und Kulturvermittlung betreffen daher nicht nur die Projekte des Bildungsressorts, sondern auch die Organisationsentwicklung der Bundes­einrich­tungen. So fehlen beispielsweise klare Richtlinien zur Unterscheidung von touristischen Besucherzahlen gegenüber den Besucherzahlen durch die Wohnbevölkerung. Mit der Evaluierung und der statistischen Auswertung darüber, in welchem Maße die Aktivitäten der Kulturinstitutionen des Bundes neue Milieus und soziale Schichten ansprechen, werden die Institutionen weitestgehend allein gelassen. Ebenso finden sich keine übergreifenden Leitlinien und Rahmenbedingungen dazu, was die Vermitt­lung der Häuser leisten soll.

Gleichzeitig wurden die Vorzeigeprojekte des ehemaligen BMUKK wie "Kunst macht Schule" oder "Kulturvermittlung mit Schulen in Bundesmuseen" nach der Aufteilung der Sektionen in BMBF und BKA nicht verlängert oder zum Teil erheblich gekürzt. Ins­gesamt sind die Schwerpunkte und politischen Ziele der Bundesregierung bezüglich der weiteren Entwicklung der Kulturvermittlung durch Kunst- und Kulturinstitutionen weder sichtbar, noch strukturell abgebildet.

Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung und der stagnierenden Bud­gets stehen vor allem Vermittlungsprojekte vor immer größeren Herausforderungen, denen weder ausreichende Konzepte noch Gestaltungswille gegenüber stehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien wird aufgefordert die Entwicklung der Kunst- und Kultur­vermittlung durch die Kunst- und Kulturinstitutionen des Bundes strukturell innerhalb der Kultursektion abzubilden. Die Aufgabe der entsprechenden Abteilung bzw. des entsprechenden Referats soll künftig darin bestehen, vergleichbare Kennzahlen zu entwickeln, konkrete Zielvorgaben und Rahmenkriterien für die Kulturvermittlung der Institutionen zu entwickeln und den Austausch und Wissenserwerb des Vermittlungs­personals in Fragen der Kunst- und Kulturvermittlung über die Institutionen hinweg zu fördern und zu koordinieren."

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


17.03.38

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseher! Ich möchte mich zunächst recht herzlich bedanken für die lobenden


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Worte, die der Kulturbericht bekommen hat. Ich werde die lobenden Worte natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihn erstellt haben, ausrichten.

Zum Herrn Abgeordneten Franz: Tatsächlich ist im Naturhistorischen Museum einiges gemacht worden, unter anderem ist vor Kurzem anlässlich des Jubiläums des Museums das digitale Planetarium eröffnet worden. Das ist tatsächlich etwas, das es weltweit ganz, ganz selten gibt. Ich würde wirklich empfehlen, das zu besichtigen. Es sind auch einige andere Umbauten in der letzten Zeit vorgenommen worden. Das Haus ist deutlich modernisiert worden, auch der Bereich, wo die Geschichte der Menschen dargestellt wurde, ist jetzt umgewandelt worden und bietet eine zeitgemäße Dar­stel­lung.

Ich möchte mich auch bedanken für all die positiven Reaktionen, die es gegeben hat, betreffend die definitive Bestellung von Karin Bergmann zur Burgtheaterdirektorin vorige Woche. Es ist ja die erste Direktorin, die definitiv als Burgtheaterdirektorin in der mehr als 200-jährigen Geschichte bestellt wurde. Ich habe mich auch sehr gefreut über die vielen sehr positiven Reaktionen, insbesondere auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Burgtheaters und des Ensembles, die natürlich die Basis dafür sind, dass dort jeden Abend interessante Produktionen stattfinden können. Und ja, Frau Bergmann wird nicht Regie führen. Sie hat das definitiv nicht nur mir, sondern auch der Öffentlichkeit gesagt. Aber ich bin überzeugt, nach all dem, was sie in dem langen Gespräch, das ich mit ihr geführt habe, gesagt hat, dass sie in den nächsten fünf Jahren – sie ist ja bis 2019 jetzt bestellt worden – ein spannendes Theater am Burgtheater und am Akademietheater organisieren wird.

Zur Frau Abgeordneten Meinl-Reisinger noch: Das Ensemble wurde in den letzten Jahren reduziert. Mittlerweile gibt es weniger als 80 Ensemblemitglieder. Die sind der Kerninhalt. Die sind der Schatz dieses Hauses. Die garantieren, dass dort Abend für Abend spannendes Theater aufgeführt werden kann. Ob es noch weiter reduzierbar ist, weiß ich nicht. Das ist Aufgabe der Direktion, das zu prüfen. Aber die jetzige Burgtheaterdirektion, sowohl der kaufmännische Direktor Königstorfer als auch Karin Bergmann in ihrer Phase als interimistische Direktorin, hat gemeinsam mit dem Aufsichtsrat über 100 Maßnahmen, zum Teil kleinere, zum Teil größere, definiert, damit man mit dem vorhandenen Budget auskommt. Das ist nicht mehr geworden aufgrund der allgemeinen budgetären Situation, es ist aber auch nicht weniger gewor­den.

Man wird darauf achten, dass das Burgtheater gemeinsam mit der zweiten Spielstätte Akademietheater in Zukunft finanziell jedenfalls über die Runden kommt. Man muss schon bedenken, es gibt ein riesiges Haus und es gibt ein zweites Haus, das fast die Größe einer typischen deutschen städtischen Bühne hat. Wir bespielen also zwei Häuser mit dem Ensemble.

Ich wiederhole mich jetzt - aber die Fragen sind ja auch sozusagen sich wiederholend; wir haben es im Rechnungshofausschuss, wir haben es im Kulturausschuss, wir haben es mehrfach diskutiert –: Es sind ja einige andere Maßnahmen in der kurzen Zeit auch vorgenommen worden. Auf eines möchte ich hinweisen, weil es auch mit dem zweiten Thema, also mit dem Verlangen eines Prüfauftrags, zu tun hat: Ich habe schon am 3. März, also am dritten Tag meiner Funktion als Kulturminister den Rechnungshof­präsidenten gebeten, dass der Rechnungshof eine umfassende Prüfung der Burg­theater GesmbH durchführt, und zwar von den Geschäftsjahren 2008/2009 bis 2012/2013, also die gesamte Periode zurück.

Ich habe mehrere Punkte sehr detailliert aufgeführt, neun ganz konkret. Und ich weiß aufgrund eines Gespräches mit dem Rechnungshofpräsidenten, das nach dem Rech­nungs­hofausschuss stattgefunden hat, dass die Prüfung auch schon eingeleitet wurde,


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dass die Prüfung jetzt dann durchgeführt wird. Ich habe es jetzt nur kurz verglichen. Ich glaube, dass sich sehr viele Punkte mit dem verlangten Prüfauftrag decken werden. Also es sind viele Maßnahmen eingeleitet worden.

Wir haben auch im Ausschuss die Frage der Ausschreibung diskutiert. Ich habe natürlich öffentlich ausgeschrieben. Ich habe eine Findungskommission bestellt. Das wäre nicht notwendig gewesen, aber ich habe es für sinnvoll erachtet, renommierte Expertinnen und Experten dort hinein zu holen. Die haben mir dann einen Zweier­vorschlag gemacht, und aus diesen zwei vorgeschlagenen Personen habe ich dann Karin Bergmann ausgewählt.

Ich werde das auch bei den künftigen Ausschreibungen logischerweise machen, nicht nur, was die Bundestheater anbelangt, sondern natürlich auch, was die Bundes­museen anbelangt. Da stehen zwei Ausschreibungen an, nämlich die Ausschreibung des Naturhistorischen Museums, die läuft. Auch da wird eine Findungskommission die Bewerbungen prüfen und auch beim Museum Moderner Kunst. Ich habe dort auch vorgesehen, dass beide Funktionen, künstlerisch und kaufmännisch, ausgeschrieben werden.

Wir haben nicht in allen Bundestheatern ein weisungsfreies Vier-Augen-Prinzip. Also es gibt natürlich überall das Vier-Augen-Prinzip, aber in manchen Fällen eben einen Prokuristen oder eine Prokuristin. Ich habe auch dort vorgesehen, dass sozusagen das Vier-Augen-Prinzip in weisungsfreier Form stattfinden wird.

Ich habe weiters – auch das wurde schon mehrfach erwähnt – eine Organisations­analyse für die Bundestheater-Holding beauftragt, mit dem Ziel, dass ohne Vorgaben geprüft wird, welche die beste Organisationsform für den Bundestheater-Konzern ist. Diese Analyse wird Ende November, Anfang Dezember vorliegen, und ausgehend davon werden wir dann zu diskutieren haben, in welcher Form das Bundestheater­organisationsgesetz geändert wird.

Aufbauend auf diesen Ergebnissen wird es dann, wenn die Organisation in der Form weiterbesteht, eine Ausschreibung geben für einen neuen Geschäftsführer oder eine neue Geschäftsführerin der Bundestheater Holding. Auch dort war es ja notwendig, interimistisch eine Bestellung vorzunehmen. Ich habe Günter Rhomberg gebeten, das zu tun. Rhomberg hat sich bereit erklärt und ist bis Ende 2015 in dieser Funktion.

Ich kann Ihnen nur bestätigen, Günter Rhomberg macht das auf eine sehr akribische Art und Weise und ist auch dabei, all die Dinge natürlich genau zu hinterfragen, die in der Vergangenheit passiert sind, und zu schauen, dass das in der Zukunft nicht mehr passiert. Da decken sich unsere Ziele zu 100 Prozent.

Vielen herzlichen Dank noch einmal für die breite, hoffentlich einstimmige Zustimmung zum Kulturbericht, wie es sie auch im Kulturausschuss gab. Danke noch einmal auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen Bericht erstellt haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.11


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Bundesminister.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


17.12.01

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen, auch für Ihre gute Entscheidung bei der Besetzung zum Wohle des Burgtheaters. Ich glaube, das war uns allen ein sehr großes Anliegen.


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Ich möchte auf weitere wichtige Punkte des Kulturberichts eingehen, nämlich auf die internationalen und die EU-Kulturangelegenheiten. Die Mobilität von KünstlerInnen und der Austausch über Grenzen hinweg, das Erkennen und das Arbeiten an Unterschied­lichkeiten ist eines der zentralen Themen in der Unterstützung von Kulturschaffenden. Es heißt ja immer, an den Grenzen lernen wir und dort kann auch Neues entstehen. Dabei geht es nicht um die ökonomische Eroberung eines neuen, fremden Marktes, sondern um das Schaffen und das Aufspüren von Biotopen, wenn Sie so wollen, die ein freies Denken, ein Ausprobieren, ein Arbeiten und damit eine Weiterentwicklung ermöglichen. Oft erweisen sich dann Erfolge im Ausland durchaus als Chance, um in Österreich mehr Popularität zu gewinnen.

Zu den zahlreichen unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten gehören Projekte wie das EU-Programm „Creative Europe 2014-2020“, aber auch die Artist-in-Residence-Programme. Sie fördern die internationale Vernetzung und den Diskurs auf ganz besondere Art und Weise. Die Ergebnisse dieser Residencies sind dann sichtbar in Ausstellungen, in Lesungen, in Veranstaltungen. Dort kann die Bevölkerung sie ken­nenlernen.

KünstlerInnen setzen aber auch wichtige Zeichen in Fragen der sozialen Integration und der Gleichberechtigung, der Gleichbehandlung sowie auch der Konfliktver­meidung. Friedensstiftende und friedenserhaltende Beiträge zu Frieden und Ver­söhnung sind oft im Zentrum ihrer Projekte. Ein gutes Beispiel aus dem Kulturbericht ist zum Beispiel das El Sistema European Development Programme nach dem Beispiel von Venezuela oder auch das Projekt „Mehrwert Europa – Mehrwert Frieden“.

Das alles sind wichtige Projekte aus dem Kulturbericht, die letztendlich die Entwicklung der Gesellschaft unterstützen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.14


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


17.15.00

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Gutes passiert nicht von allein, auch nicht in der Politik. Frauen werden immer noch benachteiligt. Das betrifft auch den Bereich Kunst und Kultur. Deswegen werde ich jetzt einiges zur Förderung von Frauen sagen und positive Beispiele nennen.

Die Kunstsektion des BMUKK hat 2011 als Pilotprojekt ein Künstlerinnen-Mentoring-Programm gestartet. Als vorrangiges Ziel wurde der Know-how-Transfer von erfahrenen Künstlerinnen zu jüngeren Künstlerinnen genannt. Das Projekt wurde 2013 sowohl in inhaltlicher als auch in organisatorischer Hinsicht evaluiert. Die Ergebnisse sind durch die Bank positiv und beweisen, dass sich gezielte Frauenförderung aus­zahlt.

Mit den folgenden Beispielen will ich Ihnen zeigen, dass es positiv ist, Frauen jene Hälfte der Welt einzuräumen, die ihnen zusteht.

Als Erstes hole ich Brigitte Fassbaender, eine Künstlerin und Größe ihrer Branche, vor den Vorhang. Sie wirkte bereits als Opern- und Liedsängerin, Regisseurin und Inten­dantin. Mit ihrer Arbeit hat sie unter anderem auch das Tiroler Landestheater von 1999 bis 2012 bereichert.

Zweitens, ohne eine Wertung vornehmen zu wollen, gibt es jetzt auch im Burgtheater eine Frau an der Spitze. 250 Jahre hat es gedauert, und das ist sicher nicht an weiblichem Desinteresse gelegen. Das Problem liegt offenkundig an der Struktur des


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Kulturbetriebes, an der Art, wie Kunst bei uns organisiert ist. Deshalb sage ich: Fördern, fördern, fördern! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Drittens: Die Akademie der bildenden Künste unter der Leitung von Rektorin Eva Blimlinger und die Universität für Angewandte Kunst treiben vorbildlich die inter­disziplinäre Verschränkung von Forschung, Wissenschaft und Kunst voran. Die Akademie ist zusätzlich – das müssen wir uns einmal vorstellen – die einzige öster­reichische Universität, an der in allen Personalkategorien und auf allen Leitungsebenen Frauen zu mindestens 50 Prozent vertreten sind. So, sehr geehrte Damen und Herren, sieht eine konsequente Umsetzung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes aus!

Die Redezeit ist knapp. Mir würde noch viel einfallen, Herr Bundesminister, sehr geehrte Damen und Herren, wo Frauen gute Arbeit machen, wie Frauen gefördert werden könnten.

Es freut mich sehr, Herr Bundesminister, dass Sie im Ausschuss signalisiert haben, die vorbildliche Darstellung von Gender Budgeting im Kunstbericht auch im Kultur­bericht 2014 verankern zu wollen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.17


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Mag. Becher kommt zu Wort. – Bitte.

 


17.18.05

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sehr schön, zu diesem Thema reden zu können. Zu den Museen möchte ich zwei kurze Bemerkungen machen, nämlich zur Quantität und zur Qualität. Diese sind von so einer positiven Entwicklung getragen und können auch inhaltlich auf großen Zuspruch zurückgreifen.

42 Prozent der Mittel entfallen auf die Bundesmuseen, die ihrer Rolle als kulturelle Botschafter Österreichs im In- und Ausland bestens nachkommen. Im Vorjahr ist der Besucherrekord nochmals getoppt worden, und zwar mit 4,65 Millionen Besuchern um 1,44 Prozent. Dieser Erfolg resultiert ganz sicher auch aus der Dichte der Bundes­museen. Es befinden sich auf der Wiener Museumsmeile, zwischen dem Museums­quartier und der Albertina, 20 Museen von Weltrang. Im Vergleich dazu Berlin: Auf der Museumsinsel in Berlin, die touristisch sehr gefördert wird, sind fünf Museen. Also wir haben hier wirklich etwas vorzuzeigen. Die sanierte Kunstkammer im Kunsthis­torischen Museum wurde heute schon erwähnt, aber auch die größte Papyrussamm­lung der Welt mit über 150 000 Exponaten.

Die Quantität geht aber nicht auf Kosten der Qualität. Wir haben ganz ausgezeichnete Mitarbeiter in den Bundesmuseen, die hochmotiviert und wirkliche Experten sind. Ich habe die Möglichkeit gehabt, mit Herrn Dr. Pfaffenbichler zu sprechen, dem Direktor der Hof-, Jagd- und Rüstungskammer. Zurzeit wird dort eine Reihe von Projekten vorbereitet und umgesetzt, zum Beispiel ein Symposium und eine virtuelle Ausstellung zum Wiener Kongress 1815. Dies wird gemeinsam mit der Polnischen Akademie, mit dem tschechischen und slowakischen Kulturinstitut und mit dem ungarischen Col­legium Hungaricum umgesetzt.

2016 folgt eine Ausstellung zur kaiserlichen Festkultur und so weiter. – Diese Liste wäre noch sehr, sehr lange fortzusetzen.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Ich denke, die Republik kann stolz sein, dass es so begeisterte Verantwortungsträger gibt, was auch auf die Besucher überspringt, vor allem auf das junge Publikum. Wir haben schon gehört, 55 Prozent aller jungen Men­schen waren bereits in einem Museum.


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In diesem Sinn soll die Erfolgsgeschichte der österreichischen Botschaftskultur weiter fortgeschrieben werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.20

17.20.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, den vorliegenden Bericht III-87 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Antrag ist somit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Subventions-Transparenz­daten­bank für die Bereiche Kunst & Kultur. (Abg. Fekter: Gibt es ja schon! Gibt es ja schon! – Abg. Kitzmüller: Dann können Sie ja mitstimmen!)

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, somit ist der Antrag abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kulturvermittlung in den Kulturinstitutionen des Bundes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Somit abgelehnt.

17.21.5417. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 655/A(E) der Abgeordneten Elisabeth Hakel, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Walter Rosenkranz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Berücksichtigung der Empfehlungen des Rech­nungshofes zur Bundestheater-Holding im Reformprozess (314 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Elisabeth Hakel. – Bitte.

 


17.22.27

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben uns ja schon gestern Abend ganz ausführlich über den Prüfbericht des Rech­nungshofes zur Bundestheater-Holding unterhalten. Wir waren uns in vielen Punkten parteiübergreifend einig, dass es einerseits aufseiten der Holding gravierende Fehler im Bereich der Steuerung und Kontrolle des Burgtheaters gegeben hat und dass es auf der anderen Seite in der Vergangenheit – gleichfalls laut Rechnungshofbericht – einen deutlichen Mangel an Steuerung auch vonseiten des Kulturministeriums gegeben hat. Diese Fragen gehören vom Parlament sicher noch näher geprüft.

Wir haben ja heute auch schon ein Verlangen der Abgeordneten der FPÖ, der Grünen und NEOS betreffend einen Prüfauftrag an den Ständigen Unterausschuss des Rech­nungshofausschusses bekommen. Also ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Monaten noch Gelegenheit haben werden, uns auch darüber ausführlich zu unter­halten, das näher zu diskutieren, zu kontrollieren, aufzuklären und noch weitere Aus­kunfts­personen in dieser Causa einzuladen.

Der Rechnungshof stellt ein wesentliches Kontrollorgan des Parlaments dar. Daher müssen der Rechnungshofbericht und vor allem seine Empfehlungen zur Bundes-


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theater-Holding in jedem Fall im Reformprozess der Bundestheater-Holding Berück­sich­tigung finden. Einiges ist schon übernommen worden, das hat uns der Herr Minister heute auch erzählt.

Und da eben Aufklärung und Transparenz für das Parlament im Vordergrund stehen, war es mir wichtig, dass wir dazu noch einen Entschließungsantrag einbringen, um eben ein weiteres Mal ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen und den Bundes­minister für Kunst und Kultur um Folgendes zu ersuchen: dass sämtliche Empfehlun­gen des Rechnungshofes in dieser Organisationsanalyse der Bundestheater-Holding berücksichtigt werden, dass die Kontrolle und das Controlling im Konzern bei der Reform des Bundestheaterorganisationsgesetzes als prioritäre Aufgabe definiert wer­den und dass die Ergebnisse der Analyse der Bundestheater-Holding auch dem National­rat zu einer transparenten Diskussion, wie der kulturpolitische Auftrag ge­sichert und bestmöglich umgesetzt werden kann, zur Verfügung gestellt werden.

Den Rest wird sicher die Kollegin noch berichten. (Beifall bei der SPÖ.)

17.25


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Dr. Fekter. – Bitte.

 


17.25.06

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Dieser Entschließungsantrag setzt den Wunsch des Parlaments um, dass die Rechnungshofanregungen in einer neuen Struktur, einer neuen Organisation für die Bundestheater entsprechend berücksichtigt werden – 66 sind es insgesamt.

Mir persönlich war besonders wichtig, dass wir die Kontrolle und das Controlling im Konzern oder in einer neuen Struktur als prioritäre Aufgabe festschreiben, denn wenn man sich das Bundestheaterorganisationsgesetz anschaut, dann sieht man, dass zwar der kulturpolitische Auftrag sehr detailliert formuliert ist und breiten Raum einnimmt, sich bezüglich Kontrolle und Controlling darin aber wenig findet. Daher ist es not­wendig, dass klar definiert wird, welche Kompetenzen bezüglich der Kontrolle und des Controllings bestehen. – Ich bin überzeugt, Herr Minister, dass Sie diesen Wunsch des Hohen Hauses entsprechend umsetzen werden.

Ich möchte noch kurz etwas zum Entschließungsantrag der Kollegin Meinl-Reisinger betreffend Kulturvermittlung sagen, der vorhin von uns nicht mitgetragen worden ist. Ich habe zwar großes Verständnis für die Kulturvermittlung – das wollen wir doch alle, da gibt es ja Konsens! –, aber mit einem Entschließungsantrag vorzugeben, wie die Geschäftseinteilung in einem Ministerium zu sein hat – welche Abteilungen, wie und was –, das, liebe Kollegin, passt nicht zur Gewaltenteilung und widerspricht klar der Autonomie der administrativen Organisation. Die Gewaltenteilung ist in der Verfassung verankert, und daher haben wir diesem Antrag vorhin nicht zugestimmt. (Beifall bei der ÖVP.)

17.27


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abge­ord­netem Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


17.27.17

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Was haben wir jetzt gerade gehört? – Wir haben sehr viele Ausreden gehört, um Entschließungsanträgen nicht zuzustimmen.


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Bei der Transparenzdatenbank haben wir vorhin als Begründung gehört, dass der Bund ja so vorbildhaft ist. – Das hat sich bis jetzt noch nicht einmal bis zum Rech­nungshof oder bis zu Zeitungen wie dem „profil“ durchgesprochen. Aber, Frau Kollegin Fekter, wir Freiheitliche werden es unternehmen – ich werde das persönlich in die Hand nehmen! –, dass wir bei den säumigen freiheitlichen Landeshauptleuten vor­stellig werden (Abg. Fekter: Wie viele habt ihr denn?) – das werde ich persönlich machen! –, damit das jetzt geändert wird. Und auch bei den unzähligen freiheitlichen Bürgermeistern in ganz Österreich werde ich vorstellig werden, damit endlich diesen Landeshauptleuten und Bürgermeistern diese Ungeheuerlichkeit entsprechend abgedreht wird! Sie werden diesem Beispiel bei Ihren Landeshauptleuten und die SPÖ bei ihren Landeshauptleuten sicher folgen, und wir werden relativ bald eine gute Bilanz ziehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Betreffend den Entschließungsantrag der Frau Kollegin Meinl-Reisinger haben Sie jetzt sogar die Gewaltenteilung bemüht. – Bei einem Entschließungsantrag, in dem steht, die Bundesregierung wolle dem Parlament einen Gesetzesantrag zuleiten, wie die Abteilungen oder sonst etwas gemacht werden, würde ich das verstehen. Aber was steht da? – Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister werden auf­gefordert, die Abteilungen nach den angeführten Kriterien einzurichten.

Das ist eine Empfehlung, bei der wir uns überhaupt nicht einmischen, wie der Bundes­minister seine Abteilungen oder sonst irgendetwas gestaltet. (Abg. Fekter: In der Sektion abzubilden!) – Natürlich ist das eine Anregung, wie das der Minister machen kann! Das ist doch kein Gesetz, das wir hier beschließen, oder sonst etwas. Das kann man unter dem Begriff der Resolution oder Ähnliches sehen! Da wird doch der Minister überhaupt nicht determiniert und kann das irgendwie anders machen! Man versucht hier also einen Eiertanz.

Trotzdem möchte ich eine kleine kritische Anmerkung betreffend Frau Kollegin Meinl-Reisinger anbringen, weil wir da auch bei der Frage von Rechnungshofpunkten sind. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Fekter.) So ein Initiativantrag, so eine Initiative, die zu unterstützen ist, darf nicht dazu führen, dass wieder etwas zu Tode verwaltet und gemessen wird, wenn man neue Statistiken machen muss, wenn jetzt neue Zähler irgendwo bei den Museumskassen herumsitzen müssen, um etwas zu machen, und so weiter.

Worum es mir bei diesem Antrag insgesamt geht – andere Oppositionsparteien waren nicht willens, diesen Antrag zu unterstützen –, ist Folgendes: Ich finde es sehr be­grüßenswert, wenn die Regierungsparteien es erstmals schaffen, hier in einer Wort­meldung, in einer Beschlussfassung, in einer Empfehlung des Nationalrates, des Parlaments Empfehlungen des Rechnungshofes, des sogenannten Hilfsorganes des Parlaments, auch tatsächlich umzusetzen. So ein Lernprozess muss unterstützt werden, auch von der FPÖ! (Beifall bei der FPÖ.)

17.29


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


17.30.08

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es gibt in diesem Haus eine Kategorie Wenig sinnvolle Anträge, so nach dem Motto: die Regierung möge effizienter arbeiten, möge die Ge­setze einhalten, soll brav sein. – Dazu zählt auch der jetzt vorliegende Entschließungs­antrag, die Regierung möge die Empfehlungen des Rechnungshofes berücksichtigen – nicht umsetzen, sondern nur berücksichtigen. Solche Plattitüden bringen uns, glaube ich, überhaupt nicht weiter. (Beifall bei den Grünen.)


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Ich weiß schon, dass es manchmal notwendig ist, die Regierung aufzufordern, ein bisschen sorgfältiger zu arbeiten, und wenn das von den Regierungsparteien kommt, ist es umso besser, aber Entschließungsanträge dieser Art helfen so wenig, als würden wir ein Gesetz beschließen, mit dem die Einhaltung von Gesetzen verpflichtend wird.

Der Rechnungshof hat als Prüforgan des Parlaments die Aufgabe, Missstände fest­zustellen und darauf hinzuweisen, und ich sehe es als eine Selbstverständlichkeit an, dass die Regierung Fehler in Zukunft vermeiden möchte und sich daher an diesen Empfehlungen orientiert. Dafür brauchen wir keine eigenen Anträge.

Ich habe jedoch jetzt die Möglichkeit, auf etwas hinzuweisen, was in der Begründung dieses Antrages vorkommt und was der Herr Minister auch in seiner Rede zum letzten Tagesordnungspunkt erwähnt hat, nämlich die Beauftragung einer Firma zur Erarbeitung eines Konzepts zur Reorganisation der Bundestheater. Es ist nämlich just jene Firma wieder beauftragt worden, die auch schon vor 15 Jahren die Bundes­theater-Holding aufgesetzt und das Konzept dafür geschrieben hat.

Ich glaube, mittlerweile hat diese Bundestheater-Holding bewiesen, dass das Konzept, das dafür entwickelt worden ist, das falsche Konzept war. Es ist daher meiner Meinung nach eigenartig, dass just die gleiche Firma wieder beauftragt wurde.

Was soll sie denn da jetzt überhaupt analysieren?! Soll sie uns sagen, dass ihr Vor­schlag vor 15 Jahren der falsche Vorschlag war und dass sie jetzt  mit besserem Wissen eine neue, bessere Idee hat? – Dann würden wir sagen, das kann ja auch wieder ein Flop sein. Oder soll sie sagen, dass schon alles schwer in Ordnung war, aber Positionen mit den falschen Personen besetzt wurden? – Daran kann ich auch nicht wirklich glauben.

Ich finde, diese ganze Vorgangsweise, diese Firma wieder zu beauftragen, ist ein sehr gutes Beispiel zur Erklärung der Metapher von Bock und Gärtner.

Herr Minister, Sie haben uns im Ausschuss gesagt, es war die billigste Firma, die sich angeboten hat. Ich glaube, in diesem Fall wäre es gescheiter gewesen, die beste zu nehmen, und das ist sie mit Sicherheit nicht. Das kann ich sagen, bevor sie noch irgendetwas gemacht hat. Das kann sie nicht sein, denn sonst hätten wir eine bessere Holding. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


17.33.20

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ja, Frau Kollegin Fekter, es ist möglich, dass die Formulierung des Antrags ein bisschen ein Blödsinn war. Das macht aber nichts, ich nehme die Verantwortung wahr, mein Name steht ja oben. Das ist aber einer der Gründe, warum ich meinen Namen nicht auf diesem Antrag, den wir jetzt gerade diskutieren, stehen haben wollte. Die Forderung – Kollege Zinggl hat es auch gesagt – ist nämlich eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Es muss doch bitte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass bei einer Evaluierung und Neuausrichtung der Bundestheater-Holding die Empfehlungen des Rechnungs­hofes berücksichtigt werden. (Zwischenruf der Abg. Fekter.)

Deshalb wollte ich das nicht mittragen, sozusagen mit meinem Namen auf dem Antrag, wiewohl ich, anders als der Kollege Zinggl, im Ausschuss dafür gestimmt habe, weil das selbstverständlich ein Anliegen ist, das ich uneingeschränkt teile. Selbstver­ständ­lich muss die Bundesregierung die Empfehlungen des Rechnungshofes ernst nehmen –


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im Übrigen nicht nur in der Bundestheater-Causa, sondern auch beim Thema Verwal­tungsreform, denn auch da hat der Rechnungshof schon einige Vorschläge gebracht.

Noch kurz ein Punkt, den ich auch im Ausschuss angesprochen habe, das ist auch einer der Gründe, warum ich den Antrag nicht mittrage: Ich weiß schon, dass die Firma ICG ein renommiertes Unternehmen ist, gerade auch wenn es um Kulturbetriebe geht, aber auch ich finde es komisch und es hat einen komischen Beigeschmack, wenn ausgerechnet dasselbe Unternehmen, das seinerzeit diese Holdingstruktur aufgebaut und die Ausgliederung begleitet hat, nun eine Evaluierung dieser Struktur vornehmen soll. Das finde ich etwas merkwürdig. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Ab­geordneten der Grünen.)

17.35

17.35.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 314 der Beilagen angeschlossene Ent­schließung betreffend Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofes zur Bundestheater-Holding im Reformprozess.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen. (E 48.)

(Abg. Walter Rosenkranz: Jetzt habe ich doch alle überzeugt!)

17.35.4718. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (269 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird (315 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Elisabeth Hakel. – Bitte.

 


17.36.07

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja im Juni dieses Jahres die gesetzliche Absicherung des Film/Fernseh-Abkommens mit einer Dotierung von 8 Millionen € be­schlossen. Dies ist jetzt eine weitere Gesetzesnovelle, die die Förderung des öster­reichischen Films erleichtern wird.

Filmprojekte dürfen jetzt mit bis zu 50 Prozent gefördert werden, kleine und kom­merziell schwierige Filme mit bis zu 80 Prozent der Produktionskosten. In Ausnahme­fäl­len, bei Filmprojekten von besonderem kulturellem Interesse, ist sogar eine staatliche Förderung von mehr als 80 Prozent der Kosten möglich.

Durch diese Novelle wird der Unterschied zwischen kommerziellen Massenprodukten und kulturell anspruchsvollen Filmen, die einen Beitrag zur europäischen Kultur und zu regionaler Vielfalt und Identität leisten, herausgearbeitet.

Wesentlich finde ich noch, dass durch diese Novelle auch Filmprojekte ermöglicht werden, die ohne Zuschüsse erst gar nicht umsetzbar wären. Damit werden einerseits Arbeitsplätze geschaffen, andererseits aber auch ein Angebot, das in puncto Regionalität und Vielfalt dem österreichischen Publikumsinteresse entgegenkommt.


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Wir haben im Ausschuss auch noch eine Ausschussfeststellung beschlossen, weil wir sicherstellen wollten, dass auch die österreichischen Filmfestivals in diese Förderung hineinfallen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.37

w


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


17.37.34

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Wer sich zum österreichischen Film bekennt, der muss ihn natürlich auch fördern, denn unser Kulturgut Film ist eine wichtige Sache, die natürlich auch weiter finanziert gehört. Wir sind stolz auf unseren österreichischen Film, denn wir konnten in den letzten Jahren ja schon große Erfolge damit erzielen.

Mit der jetzigen Novelle zum Filmförderungsgesetz ist es eben möglich, Filme mit staatlichen Finanzierungsbeihilfen zu unterstützen, ohne vorher die Kommission sozusagen um Genehmigung fragen zu müssen. Es genügt eine Mitteilung des Bundesministeriums an die Europäische Kommission und dann, am Jahresende, ein Bericht über die Gesamthöhe der ausbezahlten Gelder.

Es ist natürlich ein transparentes System für die Verwendung der Mittel notwendig, und es ist auch wichtig, dass klare Kriterien angewendet werden, eine Definition und Formulierung, sprich dass die Filmförderungsziele sowie die nationale und regionale Vielfalt klar erkennbar sind.

Meine Kollegin hat es auch schon angesprochen: Wir bewegen uns in Richtung stärkerer Hervorhebung der europäischen Kultur und Regionalität. Damit heben wir uns auch vom amerikanischen Film ab, der eher konventionell und ein Massenfilm ist.

Im Ausschuss haben wir auch festgestellt, dass das Filminstitut künftig nicht nur Kinofilme und die Produktion von Filmen fördert, sondern auch die österreichischen Filmfestivals, was natürlich auch als Gesamtlösung dazugehört, und dass wir Projekte mit 50 Prozent bis 80 Prozent – wenn der kulturelle Stellenwert besonders hoch ist – fördern können.

Die österreichischen Filme haben einen wirtschaftlichen Mehrwert für Österreich. Wir konnten in den letzten Jahren schon verzeichnen, dass der österreichische Film zu einem wirtschaftlichen Faktor geworden ist und auch über die Grenzen hinweg bekannt wurde. Deshalb möchte ich den Künstlern für ihre erfolgreiche Arbeit Dank sagen.

Wir sind natürlich dafür, die österreichischen Filme auch weiterhin zu unterstützen, damit wir durch unsere Filme auch in Zukunft in der ganzen Welt bekannt sind. (Beifall bei der ÖVP.)

17.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


17.40.16

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Michael Haneke hat gestern in einem Radio-Interview ganz kurz gemeint, ohne die österreichische Filmförderung würde es den österreichischen Film in seiner Qualität nicht geben. Das heißt, wir beschließen heute die Förderung eines Kultur­gutes, das tatsächlich wichtig ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 178

Die Ausschussfeststellung sagt, dass man damit auch Film-Festivals fördern kann. Darin sehen wir – und deshalb haben wir auch nicht mitgestimmt – ein gewisses Problem, denn die Einschränkungen sind nämlich unserer Meinung nach nicht klar genug. Wir möchten vermeiden, dass man sich dann in jedem Ort ein Film-Festival genehmigt, nur um in einer entsprechenden Gesellschaft – Beispiele gibt es ja dafür genug – irgendein Festival, das man dann gefördert bekommt, zu machen. Wir wollen nicht, dass dann, wenn das dotiert wird, der eine oder andere politische Günstling sein Film-Festival macht, so wie es leider Gottes jetzt schon passiert. Wir fürchten, dass das unter Umständen ausufern könnte, wenn dafür Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Wir wollen, dass die Mittel tatsächlich für den Film konkret eingesetzt werden. Und da fordern wir – wir haben es bereits angedeutet – volle Transparenz. Ich kenne sehr viele Gemeinden, in welchen Filme gedreht werden, wo dann die Filmgesellschaften kom-men und sagen: Wenn wir bei euch den Film drehen und zum Beispiel eine Gesell­schaft vor Ort gründen und Arbeitsplätze dadurch schaffen, dann wollen wir einen Teil der Kommunalsteuer zurückbekommen! Und dann gibt es eine Förderung des Landes. Da wollen wir Transparenz haben, wo klar ersichtlich ist, welcher Film gefördert wird. Es geht da auch um kulturell hochstehende Produkte.

Es gibt aber auch Filme oder Serien, die Österreich beziehungsweise österreichische Regionen über die Grenzen hinaus bekannt machen und zu einer Umwegrentabilität führen.

Ich habe am Rande der Kulturausschuss-Sitzung zum Kollegen Cap gesagt: Vielleicht wäre es, wenn die Budgetmittel knapp sind, besser, würden die Produktionen „SOKO Kitzbühel“ oder „SOKO Donau“ durch das Innenressort gefördert, denn dort gibt es wenigstens eine hundertprozentige Aufklärungsquote. (Beifall bei der FPÖ.)

17.42


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


17.42.32

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Es ist interessant, was dem Kollegen Rosenkranz alles zur Filmförderung einfällt: „SOKO Donau“ durch das Innenressort zu fördern. – Okay. Ich finde, das ist einmal ein interessanter Sidestep. (Beifall bei den Grünen.)

Wir unterstützen diese Novelle. Wir sind überzeugt davon, dass der Weg in den letzten Jahren, Herr Minister – und jetzt nicht erschrecken! –, richtig war. Also von da her ist es ganz gut. (Bundesminister Ostermayer: Das habe ich erwartet!) Na eh! Dann bin ich zufrieden. Dann sind wir in diesem Fall beide zufrieden.

Was wir hier jetzt debattieren, ist im Prinzip die vorgeschriebene – wenn man so will – Umsetzung einer EU-Richtlinie. Wir fördern künftig Filme – wir haben es schon gehört – in einem Ausmaß von bis zu 80 Prozent. Aber ich möchte jetzt darauf gar nicht so sehr eingehen, sondern nur auf ein paar Aspekte, die – ich will nicht sagen: irritierend sind – doch ein bissl zum Nachdenken anregen sollten, etwa auf die Frage – ich zitiere –:

„Warum soll der österreichische Film plötzlich einen Beitrag zur Entfaltung der europäischen Kultur unter Berücksichtigung der österreichischen Identität leisten?“ 

Ich habe mit solchen Formulierungen prinzipiell ein Problem, denn wer definiert die österreichische Identität? Ich bin überzeugt davon und habe es schon mehrmals in diesem Hohen Haus erlebt, dass wir sehr unterschiedliche Auffassungen davon haben, was österreichische Identität ist und was österreichische Identität leisten soll.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 179

Wir wollen ja nicht in Richtung des berühmten Oachkatzlschwoaf-Tests gehen. Ich habe diesen Sprachtest-Text von Felix Mitterer mit den Schülern in der Schule immer gerne gelesen. Sie kennen den Test sicher, den dann schlussendlich der Computer leistet. Ich glaube, es besteht zumindest die Gefahr, dass wir uns da ein bisserl in eine nationale provinzielle Verengung verirren könnten.

Insgesamt aber hat sich der österreichische Film, wie gesagt, sehr schön entwickelt. Das hat verschiedene Gründe, verschiedene Ursachen. Eine davon ist die Filmför­derung, eine andere ist sicherlich auch die Tatsache, dass wir mit der Filmakademie Wien hervorragende Ausbildungsstätten haben. Und ein weiterer Grund ist – und das möchte ich schon auch betonen – das kreative Potenzial, das es in unserem Land zum Glück gibt, das sich in einer eher lockeren Form, die es in der Filmproduk­tionswirt­schaft gibt, doch sehr gut entfalten kann.

Ich möchte aber schließen mit kritischen Bemerkungen von österreichischen Autoren, die uns auch zu denken geben sollten.

Auf die Frage, warum denn der österreichische Film so erfolgreich sei, antwortete etwa Franz Novotny: „Sieg trotz Verzweiflung.“ Und Virgil Widrich hat gemeint: „Du hast keine Chance, aber nutze sie.“

Hoffen wir, dass die österreichischen Filmschaffenden so weitermachen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.46


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


17.46.13

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Es wurde heute schon sehr viel über den österreichischen Film und dessen Qualität gesagt. Ich schließe mich diesen Worten an. Die Filmförderung funktioniert in Österreich, das sehen wir. Das ist auch am vorliegenden Gesetz zu sehen. Und die Novelle ist ja notwendig geworden, damit das Filmförderungsgesetz mit der Gruppenfreistellungsverordnung konform geht. Ich möchte auch betonen, dass wir das sehr begrüßen, auch die Novelle sehr gut finden. Ich finde, das ist auch ordentlich gemacht worden.

Angesprochen wurde auch, etwa von der Kollegin Hakel, dass einige Anregungen gekommen sind, vor allem von den Festivals. Diesfalls hat es dann eine Ausschuss­feststellung gegeben, und ich möchte sagen, dass ich das ausdrücklich begrüße.

Warum tu ich das? – Der österreichische Film hat aufgrund der Kleinheit des Marktes natürlich Schwierigkeiten. Das ist ganz klar. Daher ist es unserer Ansicht nach auch notwendig, da zu fördern. Er kann einfach nicht schaffen, was größere Märkte schaf­fen, hält aber – und das muss man ausdrücklich sagen – überdurchschnittlich gut mit anderen Märkten mit. Der springende Punkt ist aber tatsächlich der Markt. Und wenn wir sehen, dass sich zwischen 2004 und 2012 die Zahl der geförderten Produktionen verdoppelt hat, das Publikum aber nicht in gleichem Ausmaß mitgewachsen ist, so muss man schon auf Vertrieb, Vertriebsstrukturen und Publikumsförderung schauen. Und deshalb sind mir die Festivals ein Anliegen wie natürlich auch die Kinostart­förderung.

Es ist allerdings natürlich auch in Ordnung, dass Produktionen gefördert werden, ich möchte das jetzt wirklich nicht kleinreden. Was aber tatsächlich wichtig ist, ist, darauf zu achten, dass das Publikum in gleichem Maße gefördert wird. Wir können uns vorstellen, dass man da verschiedene Wege beschreitet. So würden wir dazu raten, zu schauen, im Bereich der geförderten Filme Online-Portale beispielsweise für legale


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 180

Streaming-Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Ich würde das durchaus auch als Aufgabe sehen, um Publikum zu fördern. Ich sehe das als eine legale Möglichkeit, das zu fördern.

Ein letzter Punkt noch: Der Aufsichtsrat muss gemäß § 14 Filmförderungsgesetz För­derkriterien definieren, die den kulturellen Inhalt zu fördernder Projekte festlegen. Und genau auf diese Begrifflichkeit „kultureller Inhalt“ kommt es dann an. Das ist ent­scheidend dafür, wie das Gesetz in Zukunft wirkt. Wenn das mit echtem Leben erfüllt wird, dann sollte diese Diskussion über den kulturellen Inhalt tunlichst immer unter möglichst breiter Beteiligung erfolgen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

17.48


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Dr. Ostermayer hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


17.49.04

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Abgeordneter Walser hat ein wunderschönes Zitat gebracht: „Du hast keine Chance, aber nutze sie“. – Das stammt aus dem Film „Die Atlantikschwimmer“ von Herbert Achternbusch. Ein sehr schönes Zitat!

Ich glaube aber, dass die Mehrheit der Filmschaffenden in Österreich diese Meinung nicht teilen, sondern das anerkennen, was Michael Haneke gestern sagte, dass nämlich ohne Filmförderung, die schon vor einigen Jahren von 13 Millionen auf 20 Millionen € erhöht wurde, vieles nicht geschafft worden wäre. Aber es stimmt: All das funktioniert nur deshalb, weil wir in Österreich hervorragende kreative Filmschaffende haben.

Ich kann das nur bestätigen. Bei den großen Film-Festivals in Europa sind immer auch österreichische Filme präsentiert worden: In Berlin war es „Macondo“, in Venedig war es der Film von Ulrich Seidl „Im Keller“ und der Film von Veronika Franz „Ich seh/Ich seh“, in Cannes war es „Amour Fou“ von Jessica Hausner – übrigens in ungefähr eineinhalb Stunden der Eröffnungsfilm bei der Viennale.

Es wurde folgende Sorge geäußert: Wer definiert, ob die Kriterien erfüllt sind, die im Filmförderungsgesetz drinnen stehen, um förderungswürdig zu sein? – Keine Sorge, das wird nicht von irgendwem in der Politik definiert. Dafür gibt es jeweils Beiräte, es gibt Jurys, die mit kompetenten Personen besetzt sind. Das trifft für die gewis­sermaßen große Förderung im Österreichischen Filminstitut ebenso zu wie für die Förderung für den innovativen Film in der Kunstsektion.

Wenn Sie heute diese Novelle beschließen, ist dies der nächste Baustein einiger Nor­men zum Thema Film, die im heurigen Jahr schon beschlossen wurden. Der erste Baustein war die Filmstandortförderung FISA, die im Zuge der Budgetbegleitgesetze gesetzlich verankert wurde. Der zweite war die Novelle zum ORF-Gesetz, wo wir festgelegt haben, dass der ORF nicht 4 Millionen €, sondern weiterhin 8 Millionen € pro Jahr für das Film/Fernseh-Abkommen zur Verfügung stellen muss. Dieser Baustein ist wesentlich dafür, dass die Filmförderung generell funktioniert.

Die heute vorliegende Novelle ist der dritte Baustein und sozusagen die Absicherung dafür, dass auch weiterhin die Filmförderung auf diesem hohen Niveau in Österreich geleistet werden kann. Sie stellt eine Anpassung an EU-Regelungen wie die Gruppen­freistellungsverordnung und Kinomitteilung dar.

Es gibt aber noch einen weiteren Punkt, der uns in Zukunft beschäftigen wird und den ich für sehr wesentlich halte, damit die Filmförderung im Sinne einer Förderung von kulturell wertvollen Filmen in Österreich, aber auch generell in Europa, möglich ist,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 181

nämlich: Wir müssen weiterhin darauf drängen – gemeinsam mit den europäischen Kolleginnen und Kollegen –, dass bei TTIP jedenfalls der audiovisuelle Bereich ausge­klam­mert wird, denn sonst wäre die Bedrohung gegeben, dass die Förderung als wettbewerbsverzerrend erachtet werden würde, insbesondere in der Relation zum amerikanischen Film. Daher müssen wir, wie gesagt, darauf achten, dass das auch weiterhin ausgeklammert bleibt.

Ein weiterer wesentlicher Punkt, der uns in Zukunft in diesem Zusammenhang be­schäf­tigen wird, ist das Thema Urheberrecht. Auch da sind wir intensiv am Arbeiten.

Ich danke Ihnen schon jetzt, wenn die breite Zustimmung erfolgt, die auch im Aus­schuss gegeben war. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten von ÖVP und Grünen.)

17.53

17.53.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 269 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung beschlossen.

17.54.0019. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 672/A der Abgeordneten Elisabeth Hakel, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird (316 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Einen Wunsch nach mündlicher Berichterstattung sehe ich nicht.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


17.54.31

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Haus und vor den TV-Geräten zu Hause. Ich sage es einfach ganz offen: Ich selbst bin definitiv, was Bücher anlangt, eher ein bisschen altmodisch und auch retro unterwegs. Ich finde Bücher einfach in analoger, in physischer, in greifbarer Form immer noch ein bisschen sympathischer und auch besser. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ. – Abg. Schittenhelm: Wir auch!)

Aber: Das ist ganz klar Geschmackssache, und ich kenne – wie Sie vermutlich auch –sehr viele Leute, die ungemein begeistert von E-Books sind und sich mit Readern, mit Tablets, mit Smartphones & Co Literatur reinziehen und dadurch konsumieren. Dadurch sind wir alle zumindest schon einmal mit E-Books in Berührung gekommen. Wenn nicht, dann darf ich einfach sagen: Herzlich willkommen im Jahr 2014!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 182

E-Books sind sehr, sehr userInnenfreundlich und sind eine Ergänzung zum analogen Buch. Darauf gilt es, entsprechend zu reagieren, und das tun wir mit dem heutigen Antrag.

Wir von der SPÖ halten es für besonders wichtig, das bestehende Gesetz betreffend die Buchpreisbindung zu erweitern und die E-Books damit in das Gesetz einzubetten. Unser Vorstoß ist auf europäischer Ebene innovativ; nur Deutschland und Frankreich haben die Implementierung bereits geregelt.

Was bedeutet aber konkret diese Implementierung? – Zum einen, dass künftig AutorIn­nen, nämlich junge und noch nicht so etablierte AutorInnen, Chancen haben, von ihren Werken auch wirklich leben zu können, dass sie eben nicht unterbezahlt oder aus­gequetscht werden, wie einige internationale Konzerne das auch wirklich gerne machen – Stichwort: E-Book um 99 Cent. Was genau soll dabei die Autorin/der Autor wirklich davon bekommen? Welche Löhne und Gehälter stecken bei solchen Konzernen für die MitarbeiterInnen auch wirklich dahinter? – Nur niedrige Löhne und Ausbeutung pur! Mit der heutigen Novelle dämmen wir das ganz klar ein.

Das bedeutet aber auch, dass wir faire und transparente Preise für KonsumentInnen und Userinnen und User schaffen und auch damit die Qualität gesichert wird.

Abschließend: Falls Bedenken auftauchen sollten, dass damit der Geschäftsbereich der Buchhändlerinnen und Buchhändler beschnitten werden würde, darf ich Ihnen sagen: Das Gegenteil ist der Fall! Neben den AutorInnen und den KonsumentInnen sind auch die Buchhändlerinnen und Buchhändler sehr positiv gestimmt, was auch in Erzählungen bei der Frankfurter Buchmesse zum Ausdruck kam. Sie sehen E-Books als wesentliche Ergänzung des Kulturangebots und vor allem auch des Kulturzugangs.

Deshalb, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Gehen wir gemeinsam diesen Schritt, beschließen wir unseren Antrag wie auch im Ausschuss einstimmig und kommen wir damit endlich auch im Jahr 2014 an! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.57


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


17.57.37

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der klassische Buch­handel macht in Österreich noch immer den Großteil des Geschäftes aus. Der Fach­verband für Buch- und Medienwirtschaft schätzt, dass in Österreich nur rund 18 Prozent der Bücher online gekauft werden. Der Buchhandel in Österreich funk­tioniert somit sehr gut, und er ist vor allem auch ein wirklich vielfältiger. Das zeigt aber auch, dass die Buchpreisbindung nicht diese negativen Konsequenzen hat, wie immer wieder behauptet wird.

Aber eines ist auch klar, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die technische Entwicklung macht natürlich auch vor dem Buchhandel nicht halt. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass die Auswirkungen der digitalen Revolution auf den Buchhandel auch eines der zentralen Themen bei der heurigen Frankfurter Buchmesse waren. Diese technischen Entwicklungen gilt es natürlich auch im Bereich der Buchpreis­bindung zu berücksichtigen.

Wir dürfen nicht vergessen, dass es aufgrund der technischen Entwicklungen eben entsprechender gesetzlicher Adaptionen bedarf. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Buchpreisbindungsgesetzes haben E-Books oder auch der Internethandel mit Büchern noch keine große Rolle gespielt. Heutzutage ist das natürlich anders: Heute ist die Rolle von E-Books und vom Internethandel mit Büchern eine ganz andere.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 183

Es ist daher sehr zu begrüßen, dass wir die entsprechenden gesetzlichen Adaptierun­gen vornehmen und den Internethandel mit Büchern und E-Books in den Anwen­dungsbereich des Buchpreisbindungsgesetzes aufnehmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.59


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.

 


17.59.29

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ja, es ist keine Frage, und da schließe ich mich vollinhaltlich meinen beiden Vorred­nerinnen an: Diese Beschlussfassung ist eine sehr wichtige, sie ist ein wichtiger Schritt. Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass wir in einem Zeitalter leben, in dem eben auch die digitalen Komponenten eine große Rolle spielen und das E-Book ent­sprechend präsent ist, und es ist daher klar, dass das auch gesetzlich in dieser Buchpreisbindung berücksichtigt gehört.

Es kann aber meines Erachtens oder unseres Erachtens natürlich nur ein Teil von Maßnahmen darauf gerichtet sein, die kulturelle Vielfalt im Bereich der Bücher beziehungsweise des wertvollen Kulturguts Buch zu erhalten. Wir werden auf jeden Fall auch zukünftig – ich sage einmal so – wachsam sein müssen und uns immer genau anschauen müssen, was sich da für Entwicklungen tun. Frau Kollegin Karl hat ja erwähnt, dass bei uns in Österreich der Buchhandel im internationalen Vergleich relativ gut funktioniert. Dennoch ist aber durchaus darauf zu achten, dass hier große Multis – der größte ist uns allen bekannt, nämlich Amazon – eine gewisse Monopolstellung haben, die durchaus eine Gefahr in sich birgt, auf die man achtgeben muss.

In diesem Sinne muss ich auch sagen, dass wir den Antrag zur Herausnahme kul­tureller Belange aus den TTIP-Verhandlungen, den Kollege Zinggl heute noch ein­bringen wird, unterstützen werden, weil es auch eine Gefahr ist, dass man sozusagen über die Hintertüre diese Vielfalt, die wir haben, zerstören könnte. Das werden wir unterstützen.

Eine Bemerkung noch am Rande, die nicht direkt etwas mit E-Books zu tun hat: Frau Kollegin Kucharowits, gendern schön und gut, aber das Wort „User“ zu gendern, ist halt nicht sehr schön! Das tut schon irgendwie weh. Englische Wörter im Deutschen zu gendern – ne! – Danke auf jeden Fall. (Beifall bei der FPÖ.)

18.01


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


18.01.18

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Danke sehr, ich mache es relativ kurz. Die Vorredner und Vorrednerinnen haben alles schon sehr gut erklärt. Man kann ja auch fürs gedruckte Buch im Unterschied zum E-Book sein, aber trotzdem: Wenn es E-Books gibt, dann muss das auch als kulturelles Gut anerkannt werden, und dementsprechend braucht es dafür auch die Buchpreisbindung zum Schutz der österreichischen Verlage, wenn wir diese überhaupt grundsätzlich unterstützen. Daher sind wir der Meinung, dass das ein richtiger Antrag ist. Wir werden ihn unterstützen.

Aber diese Maßnahme hat meiner Meinung nach wenig Sinn, wenn wir nicht teuflisch auf das TTIP-Freihandelsabkommen achtgeben! In dem Augenblick, in dem dieses Abkommen im Zusammenhang mit Büchern Geltung bekommt, bedeutet das, dass sämtliche Buchpreisbindungen für die Fische sind, weil dann die Handelshemmnisse fallen, und die großen Verlage, die großen Handelsketten, aber vor allen Dingen auch die Internet-Versandhäuser fegen die ganzen filigranen, kleinen Verlage und so weiter


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 184

vom Platz. Das heißt, wir müssen da eher achtgeben, dass wir jetzt nicht etwas Klein­teiliges zum Schutz beschließen und aufs Große nicht achthaben.

Gegen solche Bestrebungen gilt es jetzt ganz eindeutig Stellung zu beziehen. Wie das gehen kann, haben die Franzosen im Zusammenhang mit der audiovisuellen Kultur gezeigt: Die ist aus den ganzen Verhandlungen zu TTIP rausgenommen. Das könnte auch für alle anderen kulturellen Belange geschehen, wenn wir das wollen.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betref­fend die Herausnahme kultureller Belange aus den TTIP-Verhandlungen

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln und auf allen relevanten – insbesondere europäischen – Verhandlungsebenen darauf hinzu­wirken, dass die gesamten kulturellen Belange vom TTIP-Freihandelsabkommen aus­genommen werden.“

*****

Es nützt uns nichts, wenn wir die Kultur eigentlich hätten ausnehmen wollen, wenn das TTIP im Paket abgesegnet wird. Dann ist es zu spät. Jetzt müssen wir handeln! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.03


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Zinggl eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betref­fend die Herausnahme kultureller Belange aus den TTIP-Verhandlungen,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 672/A der Abgeordneten Elisabeth Hakel, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird (316 d.B.).

Begründung

Es ist eine richtige Maßnahme, die Buchpreisbindung zum Schutz der österreichischen Verlage, der Buchhandlungen und der Autorinnen und Autoren auf E-Books auszu­weiten. Diese Maßnahme wird allerdings nicht helfen, wenn das TTIP-Freihandels­abkommen auch – und diese Befürchtung könnte nur allzu rasch Wirklichkeit werden – auf Bücher Anwendung findet. Denn dann fallen alle Handelshemmnisse, und große Verlage, große Handelsketten und insbesondere international agierende Internetver­sand­häuser könnten mit Dumpingpreisen jene kleinteiligen, filigranen Verlags- und Vertriebsstrukturen vom Platz fegen, auf die Österreich heute zurecht noch stolz ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 185

Gegen solche Bestrebungen gilt es, entschlossen vorzugehen. Wie es gehen könnte, hat Frankreich vorgezeigt, dessen Initiative es immerhin zu verdanken ist, dass der audiovisuelle Bereich nun nicht mehr TTIP-Verhandlungsgegenstand ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln und auf allen relevanten – insbesondere europäischen – Verhandlungsebenen darauf hinzu­wirken, dass die gesamten kulturellen Belange vom TTIP-Freihandelsabkommen aus­genommen werden.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


18.03.43

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich fasse mich auch sehr kurz. Wir werden zum Teil zustimmen, zum Teil nicht zustimmen, und zwar aus zwei Gründen. Zwei Abgeordnete, glaube ich – ich weiß es nicht –, werden nicht zustimmen; ich möchte jetzt nur darlegen, warum.

Zum einen besteht natürlich auch bei mir eine gewisse Skepsis in Bezug auf das Vorhaben, Regularien aus der analogen Welt auf die digitale umzulegen. Das ist nicht so leicht. Das E-Book ist auch nicht wirklich definiert.

Aber vor allem haben wir jetzt – man hat das bei der Frankfurter Buchmesse gesehen – mit Sobooks bereits sozusagen ein anderes Phänomen wieder auf dem Markt, nämlich gar nicht mehr den Kauf eines Buches, sondern ich lese online in der Cloud und zahle dafür eine Flatrate. Das heißt, wir hinken hier eigentlich ohnehin schon wieder einer technischen Entwicklung nach. Wir sind da auch skeptisch, was das jetzt eigentlich heißt, genau auf diese neue Vertriebstechnik bezogen. Aus diesem Grund wollte ich das einfach nur offenlegen.

Zum Antrag ganz kurz: Herr Kollege Zinggl, ich finde „kulturelle Belange“ ein bisschen schwammig definiert, deshalb werden wir da auch nicht mitgehen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.04


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Dr. Ostermayer hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.04.54

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Kollegen Zinggl und zu TTIP: Ich habe bei allen möglichen Gelegenheiten – egal, ob das die Kom­mis­sarin Vassiliou oder Kollegen KulturministerInnen, jetzt mit Binnen-I gesagt, waren – das Thema immer wieder angesprochen. Da gab es eigentlich allgemein Konsens, dass jedenfalls der audiovisuelle Bereich ausgenommen wird. – Erstens.

Zweitens: Ich bin sehr froh über diese Initiative zum Thema E-Book. Ich war vor zwei Wochen auch auf der Frankfurter Buchmesse, da war nicht nur das Thema E-Book sozusagen ein sehr intensives Thema, sondern auch die damals schon öffentlich gewordene Diskussion, die wir hier führen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 186

Es hat am 9. Oktober 2014, also heurigen Jahres, in dem Magazin „Cicero“ einen Beitrag gegeben mit dem Titel „Wie Amazon ein Kulturgut bedroht“:

„Bücher in einer Flatrate, unbegrenzt, überall: Mit seiner neuen Online-Bibliothek greift Amazon Verleger, Buchhändler und Autoren an.“

Das wird beschrieben, und dann steht im vorletzten Absatz: „Österreich könnte die Lösung zu dem Dilemma gefunden haben.“

Daraufhin werde ich zitiert, und am Schluss heißt es:

„Wenn das Gesetz wie geplant noch vor Weihnachten in Kraft tritt, wäre Österreich ein Vorreiter in Europa. – Dann könnte sich sicher auch der deutsche Gesetzgeber noch etwas abschauen.“

Ich bitte Sie: Seien wir Vorreiter! – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.06

18.06.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 316 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Herausnahme kultureller Belange aus den TTIP-Verhandlungen.

Ich bitte jenen Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

18.07.4320. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird (72 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


18.08.12

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kurz nur zur Einleitung: Worum geht es hier? – Es geht darum, dass im Jahr 1920 festgesetzt wurde – damals, als hier in Österreich die Verfassung beschlossen wurde –, dass die Grenzen von Bezirksgerichten sich nicht mit den Grenzen von politischen Bezirken überschneiden dürfen. Der Sinn war, dass es gewisse Einheiten geben soll, die der Bürger versteht, in denen er sich eben bewegt, sodass er erkennt: Wo ist mein Bezirksgericht zustän-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 187

dig? – Dort, wo auch mein politischer Bezirk ist! Das weiß jeder; wo sein Gericht ist, unter Umständen vielleicht nicht gleich im ersten Moment, aber welchem Bezirk er zugeordnet ist, sehr wohl.

Was ist in den letzten Jahren passiert? – Es wurden Bezirksgerichte zusammengelegt, denn man hat sich auf die Fahnen geschrieben, Bezirksgerichte, die zu klein sind – „zu klein“ heißt: weniger als vier Richter pro Gericht –, zusammenzulegen. Es gibt jetzt oder gab 82 Bezirksgerichte, diese sollten auf 35 herabgesetzt werden; jetzt steht man bei 56, auf die es vermindert werden soll.

Im Zuge dessen wurden Bezirksgerichte auch so zusammengelegt, dass es zu einer Überschneidung mit den politischen Bezirken gekommen ist. Wir haben darauf hingewiesen und haben gesagt: Das ist verfassungswidrig, und einen derartigen Beschluss darf man schlicht und einfach nicht fassen! Auch eine Verordnung kann man so nicht erlassen und auch keinen Erlass, wenn es verfassungswidrig ist!

Bewusst wurde das in Kauf genommen – und prompt natürlich auch der Verfassungs­gerichtshof angerufen von betroffenen Personen, was dazu geführt hat, dass es jetzt einen rechtsunsicheren Zeitraum gegeben hat oder auch noch gibt, in dem es unklar ist, ob Entscheidungen von Gerichten, die eben jetzt in Wirklichkeit nicht zuständig sind, zu Recht zustande gekommen sind oder nicht. Also ein ganz unangenehmer Zustand! Der Verfassungsgerichtshof hat hier daher auch eine Reparaturfrist auferlegt.

Das ist einmal der Beginn und der Zustand, der bewusst hergestellt wurde von dieser Bundesregierung und von den Regierungsparteien. Man ist also nicht hergegangen und hat gesagt: Gut, wir nehmen zur Kenntnis, das ist aufgrund der Verfassung nicht möglich, wir müssen daher zuerst einmal Gespräche führen, die Verfassung ändern und dann erst diese Zusammenlegung machen! – Man hat den anderen Weg gewählt. Das ist völlig unzumutbar! (Beifall bei der FPÖ.)

Die tatsächliche Zusammenlegung der Bezirksgerichte ist auch kein Ruhmesblatt, muss man sagen, denn wenn man sich jetzt auch den Rechnungshofbericht, der ganz frisch vorliegt, anschaut, zeigt sich, dass hier sehr vieles schiefgegangen ist. Und zwar: Es wurden nicht wirklich genaue Konzepte erarbeitet, sondern es wurden zum Teil zwar Bezirksgerichte offiziell zusammengelegt, aber weil in Wirklichkeit diese Zusam­menlegung räumlich nicht funktioniert hat, wurden dann Nebenstellen bei den alten Gerichten weitergeführt. Dadurch ist eine völlige Verunsicherung der dort zuständigen Personen, der Richter, die hin und her fahren müssen und so weiter, eingetreten. Das ist, wie gesagt, auch kein Ruhmesblatt.

Der nächste Punkt, der hier anzumerken ist: Wir haben erst gestern die Jurisdik­tions­norm geändert oder diesbezüglich einen Beschluss geändert. Da geht es darum, welche Zuständigkeit bei Bezirksgerichten anzutreffen ist. Da gibt es Wertgrenzen, und diese Wertgrenze wurde in den letzten Jahren bei Bezirksgerichten auf 15 000 € erhöht, weil sich aufgrund der Inflation die Beträge natürlich immer wieder ändern, damit die Bezirksgerichte ordentlich ausgelastet sind und nicht zu viel an die nächsthöheren Landesgerichte geht.

Man hat an sich vorgehabt, diese Beträge auch in den nächsten Jahren anzuheben. Jetzt ist man hergegangen und hat gesagt: Nein, nein, wir heben sie nicht weiter an, weil die Bezirksgerichte völlig ausreichend ausgelastet sind! – Das widerspricht aber dem, was ich soeben gesagt habe: dass man sagt, die Bezirksgerichte sind zu klein, sie haben zu wenig zu tun, deswegen müssen wir sie auflösen. Das heißt also, man macht hier bewusst Beschlüsse, um den Bezirksgerichten nicht mehr Akten zuzu­weisen, damit man sie dann auflösen kann. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 188

Daher unsere Ablehnung – und in diesem Zusammenhang auch das Verhalten in der Steiermark, wenn man sich anschaut, wie Gemeinden zusammengelegt werden, ohne dort die Bevölkerung zu befragen, obwohl ausdrücklich eine Bestandsgarantie für Gemeinden auch im Regierungsübereinkommen festgesetzt wurde, nämlich die Be­stands­garantie für Gemeinden und Städte, Zusammenlegungen nur nach verpflichten­den Volksabstimmungen durchzuführen. Das wurde hier wieder völlig negiert, und das zeigt eben auch, wie mit der Bevölkerung umgegangen wird.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Rauch, Riemer, Zanger, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, die die verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmungen zum Inhalt hat.“

*****

Es wäre also tatsächlich wieder einmal an der Zeit, die Bevölkerung in die Ent­scheidungen mit einzubinden und nicht drüberzufahren. (Beifall bei der FPÖ.)

18.13


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Stefan eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Rauch, Riemer, Zanger, Mag. Stefan und weiterer Ab­geordneter betreffend verfassungsgesetzlicher Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung,

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird (72 d.B.).

Aus den größtenteils negativen Reaktionen seitens der Bevölkerung in Bezug auf die Gemeindestrukturreform in der Steiermark ist klar ersichtlich, dass Gemeindezusam­menlegungen nur dann von der Bevölkerung mitgetragen werden, wenn diese ein Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht hat. So sprach auch seinerzeit der Österreich-Konvent die Empfehlung aus, dass Gemeindezusammenlegungen zukünftig nur mehr dann möglich sein sollen, wenn die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden zu­stimmt. Die Ergebnisse solcher Volksbefragungen spiegeln den Willen der Kommunal­politik und der Bevölkerung in den einzelnen Gemeinden wider und sollten akzeptiert werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 189

Die im Regierungsübereinkommen der Bundesregierung (2008 – 2013) vereinbarte „Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte mit verpflichtender Volksabstimmung“ ist unerledigt geblieben. Durch eine verfassungsrechtliche Norm, die eine verpflichtende Volksabstimmung bei Gemeindezusammenlegungen vorsieht, ist im Sinne der direkten Demokratie gewährleistet, dass die jeweils von einer Gemeindefusion durch ein Lan­desgesetz betroffene Bevölkerung, im Rahmen einer Volksabstimmung, die Letztent­scheidung bei Gemeindezusammenlegungen trifft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, die die verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmungen zum Inhalt hat.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte. (Abg. Jarolim – in Richtung des Abg. Stefan –: Das war aber bemerkenswert unsachlich, Herr Kollege! Für einen Notar! – Gegenrufe bei der FPÖ.)

 


18.13.32

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir ändern das Übergangsgesetz 1920 in der Fassung von 1925, und zwar den § 8 Abs. 5 lit. d erster Halbsatz, der nichts anderes sagt, als dass die Bezirksgrenzen und die Gerichtssprengelgrenzen eines Bezirksgerichtes sich nicht schneiden dürfen.

Ich bin ein bisschen erstaunt über den Redebeitrag meines Vorredners. Ich verstehe das nicht ganz. Man spricht immer von Reformen, man will Reformen, und immer wieder wird das Wort „Reform“ in den Mund genommen. Gibt es dann Reformen, legt man Bezirksgerichte zusammen, spart man ein, versucht man, eine effiziente Justizverwaltung zu schaffen, versucht man, etwas besser zu machen, versucht man zusammenzulegen, versucht man, Sparpotenziale zu heben, dann ist man plötzlich dagegen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist, wie soll ich sagen, sehr vordergründig, sehr unsachlich. Man kann eine Reform nicht so angehen, denn wenn wir alles beim Alten lassen, dann wird die Reform nicht funktionieren. Wenn wir nicht zulassen, dass wir über Bezirksgrenzen hinweg denken, auch über Landesgrenzen hinweg denken, dann wird das nicht möglich sein!

Natürlich kann man da politisches Kleingeld wechseln und sagen: Oje, das geht jetzt nicht, denn da war einer dagegen, und dagegen hat sich jemand gewehrt! – Natürlich sind diese Sachen immer argumentierbar. Aber wenn wir ganz ehrlich sind: Wir verlangen eine Bundesstaatsreform, und dann bringen wir es nicht einmal zusammen, dass man Bezirksgerichte über Bezirksgrenzen hinweg zusammenlegt. Das ist eine Bankrotterklärung!

Aber es ist keine Bankrotterklärung der Regierung, denn die hat die Wege geebnet, dass man das kann, dass man jetzt eine Verfassungsbestimmung hat, wo man die Bezirke und die bezirksgerichtlichen Sprengel sich überschneiden lassen kann. (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 190

Aber Sie sind rückwärtsgewandt, Sie wollen nichts verändern! Sie sprechen zwar von einer Reform, sind aber nicht in der Lage, eine Reform auch mitzutragen. (Zwischen­rufe bei der FPÖ.) Das tut uns leid.

Diese Entscheidung ist völlig richtig und ist daher zu unterstützen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Gartelgruber: Ihr Kollege Auer hat mit der Petition ...! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

18.15


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte. (Abg. Jarolim: Gerstl legt nach!)

 


18.15.47

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! 1920 gab es noch den Zugang, der aus der Monarchie herrührt, dass man ein Bezirksgericht mit der Ein-Tages-Kutschenfahrt erreichen können muss. Ich glaube, Sie sind alle mit mir einer Meinung, dass das überholt ist. (Abg. Stefan: Hat jeder ein Auto? – Weitere Zwischenrufe.) Oder, Herr Kollege Jarolim? – Sie sind sich noch nicht ganz sicher. Aber vielleicht gibt es eine Mehrheit der anderen; die könnten das so sehen, dass wir uns heute mit anderen Verkehrsmitteln fortbewegen und vielleicht schneller ein Gericht erreichen können. Daher ist gemäß diesem Zugang von vielen Justizministern schon der Weg beschritten worden, dass wir die Zahl der Bezirksgerichte nach Bedarf reduzieren.

Es ist die Freiheitliche Partei, die uns als Erste immer sagt: Macht doch endlich eine Strukturreform! – Wir haben am 20. Mai den Vorschlag eingebracht, dass wir ein Gesetz aus dem Jahre 1920 aufheben. Jeder Mensch in Österreich sieht ein, dass man die Geltung eines Gesetzes aus dem Jahre 1920 einmal beenden können muss und dass man diese Gesetzesmaterie neu anlegen muss. (Abg. Kogler: Ja, eh!) Doch dann findet die FPÖ wieder einen Grund, warum und weshalb man das gerade da nicht machen darf, und zündet einen Funken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, überlegen Sie sich, wen Sie wirklich vertreten wollen und ob Sie tatsächlich einen Reformanspruch an Österreich haben oder grundsätzlich immer nur rückwärtsgewandt sind! – Da könnte man einen Applaus machen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Gartelgruber: Die Kritik ...! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich bin dankbar dafür, dass es gelungen ist – und wir arbeiteten daran seit dem Februar, als wir diesen Antrag eingebracht haben (neuer­liche Zwischenrufe bei der FPÖ); und Sie können mir glauben, das ist mir eigentlich auch noch zu lange, dass wir von Februar bis heute brauchten, dass wir eine Struk­turreform machen, aber ich bin trotzdem dankbar –, dass wir, weil die Grünen heute zustimmen, eine Strukturreform machen, und zwar eine Strukturreform, mit der wir nicht mehr an alte Grenzen gebunden sind, weil sie überholt sind und weil es not­wendig ist, dass wir einen schlanken Staat haben, der effizient arbeiten kann. (Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Daher in diesem Sinne: Stimmen Sie diesem Antrag auf Aufhebung des Gesetzes aus 1920 zu! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Lausch: Falsche Rede ...!)

18.18


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 191

18.18.32

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: Bei diesem Gesetz geht es um eine an sich sehr trockene und technische Frage. Das ist die Frage, ob Gerichtssprengel die Grenzen von politischen Bezirken schneiden dürfen.

Mein Zugang ist relativ klar. Wenn wir die Gerichtssprengel neu verordnen, dann muss man sich die Frage stellen: Was ist gut für die BürgerInnen? Die BürgerInnen interes­siert es nicht, ob der Gerichtssprengel den politischen Bezirk schneidet, sondern der Bürger fragt sich: Ist die Erreichbarkeit des Bezirksgerichts gegeben oder nicht? – Daher können wir der Gesetzesänderung zustimmen unter der Voraussetzung, dass bei der neuen Verordnung der Gerichtssprengel dann auch verantwortungsvoll vorgegangen wird. Daher ist jede Zusammenlegung eines Gerichts genau an der Frage der Erreichbarkeit und am Nutzen für die BürgerInnen zu prüfen.

Ein paar Anmerkungen muss man zu einem Verfassungsgesetz aber schon machen. In einem Punkt stimme ich mit dem Justizsprecher der FPÖ überein, nämlich: Dieser Gesetzesänderung ist schon eine veritable Blamage vorausgegangen, denn da geht es um ein Gesetz, das eindeutig sagt, Gerichtssprengel dürfen Orts- und Bezirksgrenzen nicht schneiden – ich glaube, da gibt es nicht viel Diskussionsspielraum –, und dann wird gleichzeitig eine Verordnung erlassen, wo eindeutig ist, dass die politischen Bezirke durch einen Gerichtssprengel geschnitten werden, wo also schon durch den Wortsinn klar ist, dass ein Verfassungsbruch begangen wird.

Es ist schon eine Chuzpe, das zu erlassen und abzuwarten, ob es irgendjemanden stört und man damit durchkommt, statt vorher mit der Opposition zu verhandeln und zu schauen, dass man das Verfassungsgesetz ändert. Man hat sich prompt beim Verfas­sungsgerichtshof die Ohrfeige abgeholt, und die Verordnung wurde in Oberösterreich aufgehoben.

Zweite Anmerkung: Dort, wo es sachliche Argumente gibt, gibt es auch Mehrheiten mit der Opposition. Das sollte übrigens auch umgekehrt gelten: Dort, wo es sachlich gute Vorschläge der Opposition gibt, sollte die Regierung auch Mehrheiten mit der Opposition suchen. (Beifall bei den Grünen.)

Dritter Punkt, und der ist entscheidend: Wer mit den Grünen Mehrheiten will, der muss sein Wort halten. Es ist richtig gesagt worden, dass diese Gesetzesänderung bereits im Februar im Verfassungsausschuss war und die Grünen nicht zugestimmt haben. Wir Grünen haben damals klar gesagt, wer die Zweidrittelmehrheit mit den Grünen will, der muss seine Versprechen einlösen, und da war ein Versprechen offen, nämlich das Minderheitsrecht des Untersuchungsausschusses.

Nachdem heute – und das ist kein Zufall – die erste Lesung für ein Minderheitsrecht bei der Einsetzung der Untersuchungsausschüsse stattgefunden hat und damit klar ist, dass dieses Reformwerk auf Schiene ist, ist klar, dass jetzt auch wieder Verfassungs­mehrheiten mit den Grünen möglich sind. Ich sage nur dazu: Das war ein ganz, ganz wichtiger Punkt! Man muss sein Wort politisch halten, wenn man mit uns Mehrheiten gemeinsam gestalten will. (Beifall bei den Grünen.)

Vierte Anmerkung: Wie verlässlich ist die Freiheitliche Partei Österreichs als politischer Partner? – Es gibt einen Aspekt, den noch gar niemand angesprochen hat. Bei diesem Verfassungsausschuss im Februar haben die Grünen dagegen gestimmt, die Frei­heitliche Partei hat dafür gestimmt. Die Freiheitliche Partei hat diesem Gesetz einmal schon zugestimmt. (Abg. Lausch: Das stimmt ja nicht!) – Das ist richtig! Damals hat man gesagt: Wir werden auch im Plenum die Zweidrittelmehrheit sicher­stellen!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 192

Dieses Gesetz stand dann im Plenum auf der Tagesordnung. Und in den fünf Tagen zwischen Verfassungsausschuss und Plenum ist euch eingefallen, dass möglicher­weise irgendetwas nicht passt, und dieses Gesetz wurde von der Tagesordnung ge­nommen. Das Gesetz wäre nie hier ins Plenum gekommen, wenn ihr nicht signalisiert hättet, ihr stimmt im Plenum zu. Das war eindeutig. Ihr habt es euch dann überlegt und habt aus irgendwelchen Gründen, die nicht nachvollziehbar sind, diesem Gesetz die Zustimmung versagt. (Abg. Lausch: Wir haben im Ausschuss auch nicht zuge­stimmt!) Es ist auch heute nicht nachvollziehbar, warum ihr nicht zustimmt, aber es ist grundsätzlich auch egal.

Halten wir fest: Mit Grünen sind Mehrheiten nicht immer einfach, aber möglich, und dafür halten diese Mehrheiten. Mit der FPÖ mögen Mehrheiten manchmal einfach sein, dafür halten sie dann nicht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.22


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Steinhauser, ich muss Sie darauf auf­merksam machen, dass der Antrag, der mir vorliegt, von Ihnen jetzt nicht eingebracht wurde. (Abg. Steinhauser: Das kommt noch!) – Gut.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.

 


18.23.23

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Kollege Wittmann, Herr Kollege Gerstl, Sie haben ja in Ihren Aus­führungen vollkommen recht gehabt. Ja, da muss man Ihnen vollkommen zustimmen, es ist wichtig, dass wir diese Reform angehen. Absolute Zustimmung. Sie haben das schön plastisch gezeigt, damals war es die Pferdekutsche oder der Ochsenkarren innerhalb eines Tages.

Wir werden dem auch zustimmen. Im Ausschuss haben wir nicht zugestimmt. Dafür gibt es einen guten Grund, und der Kollege Steinhauser hat es schon ein wenig angesprochen. Sie haben damals, ein paar Tage bevor der Verfassungsgerichtshof über diese Verordnung ein Erkenntnis fassen konnte, geschaut, dass das schnell in den Ausschuss kommt. Ich habe damals gesagt: Warten wir einmal ab, was der VfGH sagt! – Umgekehrt hat jeder gewusst, was der VfGH sagen wird, weil es so offen­sichtlich war, dass hier eine verfassungswidrige Verordnung erlassen wurde.

Es ist schon faszinierend, dass man hier bewusst die Verfassung ignoriert und versucht hat, das, weil man keine Zweidrittelmehrheit zustande bringt – etwas, was an und für sich richtig ist, ja, aber dafür muss man sich halt die Mehrheiten suchen – irgendwie durchzukriegen.

Und ein paar Tage später – und jetzt ist die ehemalige Ministerin Karl zum Glück auch da – oder kurz davor stand dann in der Zeitung: Na ja, wir haben ja eh den Verfas­sungsdienst prüfen lassen, und der hat gesagt, das ist in Ordnung.

Mich hat das ein bisschen stutzig gemacht, weil ich doch davon überzeugt bin, dass bei uns im Verfassungsdienst sehr viele intelligente Verfassungsjuristen arbeiten, und habe dann eine parlamentarische Anfrage gestellt, ob denn diese Verordnung jemals über den Tisch des Verfassungsdienstes gegangen ist. Und siehe da, das ist sie nie!

Das heißt, hier wurde auch bewusst offensichtlich die Unwahrheit gesagt. Danach damit konfrontiert, haben Sie, Frau Kollegin Karl, gesagt, es war eine Verordnung einer gesamten Regierung und Sie hätten gedacht, der Verfassungsdienst prüft von selbst.

Der einzige Verfassungsdienst, der es geprüft hat, war der der oberösterreichischen Landesregierung, und der hat klar gesagt, das ist sicher verfassungswidrig, weil es eben so offensichtlich ist. Und das ist etwas, wo man schon auch sieht, dass Sie hier,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 193

nur weil Sie die Mehrheiten nicht zustande bringen, einfach bewusst einen Verfas­sungsbruch in Kauf nehmen.

Das hat mich dann sehr an den Professor Mayer erinnert, der vor Kurzem in der „Presse“ gesagt hat, ich zitiere: 

„In der Zweiten Republik wurde das B-VG über 110-mal novelliert. Warum? Weil es ihnen wurscht ist. Die Politik hat keinen Respekt vor der Verfassung. Dieser war vielleicht früher, am Beginn der Zweiten Republik zu stark ausgeprägt. Bevor die SPÖ an die Alleinregierung gekommen ist, so sagt man, hat der Verfassungsdienst über die Zulässigkeit von Gesetzen entschieden und gesagt: ‚Herr Bundeskanzler, das ist verfassungswidrig‘, und der Herr Bundeskanzler ist gegangen. Das war bei Kreisky nicht mehr so, da galt: ‚Dann ändern wir halt die Verfassung.‘“

Das Problem ist, jetzt haben Sie – SPÖ und ÖVP – auch keine Zweidrittelmehrheit mehr, und das, was Sie dann machen, ist, dass Sie, weil Sie diese Mehrheiten nicht bekommen, einfach bewusst eine verfassungswidrige Verordnung erlassen. Und das ist etwas, wo ich einfach nur sagen kann: So geht es nicht. Unsere Verfassung hat so etwas nicht verdient.

Wir werden trotzdem jetzt zustimmen, weil es inhaltlich vollkommen richtig ist, dass wir hier eine Änderung machen. Aber ich bitte Sie, in Zukunft unsere Verfassung mehr zu respektieren, denn dafür ist sie da, und dass sie nicht irgendwie so umgangen wird, nur weil es sich gerade anders nicht ausgeht. (Beifall bei den NEOS.)

18.26


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Stefan zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


18.26.35

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Herr Kollege Steinhauser hat gerade in seiner Rede behauptet, die Freiheitliche Partei hätte im Verfassungsausschuss dieser hier vorliegenden Änderung zugestimmt und stimmt jetzt im Plenum nicht zu.

Ich berichtige, ich stelle richtig: Wir haben auch im Verfassungsausschuss nicht zuge­stimmt.

Herr Kollege Steinhauser hat seinen Fehler bereits eingesehen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.26


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


18.27.07

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zunächst bedauere ich sehr, dass der Kollege Stefan zu dieser Erklärung mehr oder weniger genötigt worden sein muss, weil diese in diametralem Widerspruch zu den sonst sachlichen Erklärungen steht.

Kolleginnen und Kollegen, man darf nicht vergessen, dass wir damals, als wir diese Gesetzesmaterie, die dann nicht zustande gekommen ist, ursprünglich andiskutiert haben, im Vorfeld eigentlich eine Mehrheit gehabt haben. Und zwar hat weit über eine Zweidrittelmehrheit zugesagt, dass sie hier zustimmen wird, und dann unmittelbar vor der Abstimmung erklärt, dass sie infolge des Nichtzustandekommens einer Regelung über die U-Ausschüsse nicht in der Lage ist, hier zuzustimmen. Wenn ich daher jetzt schon darüber rede, ob das sachlich oder unsachlich ist, wie man hier mit der Verfas­sung umgeht, und zunächst einmal erkläre, wir werden zustimmen und dann im letzten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 194

Augenblick die Reißleine ziehe, dann ist das auch nicht sehr optimal. Aber es ist ja egal, denn wir finden jetzt eine Mehrheit, und das ist notwendig und sinnvoll.

Ich glaube aber, wir können nicht sagen, dass es optimal ist, wenn ein Bezirksgericht mit einem Richter oder eineinhalb Richtern auskommt, der oder die dann zwischen zwei Gerichten hin- und herfahren. Das ist kein Service, das ist miserabel. Was man braucht, sind Einheiten von zumindest vier bis fünf Richtern, bei denen eine Spezialisierung vorhanden ist, damit die Bevölkerung auch eine entsprechende Leistung bekommt. Alles andere ist ja völlig grotesk, ist kafkaesk, hat eine humoristische Note, aber ist für den Rechtsstaat sicher nicht optimal. Ich freue mich daher.

Ich glaube daher, dass der Kollege Stefan sicherlich mit der Seele bei uns sein wird, wenn wir hier heute aufstehen, und das gerne auch machen würde. Mir tut das irgend­wie leid. Aber ich glaube, die Mehrheit wird sich hier durchringen und einen Schritt der Vernunft setzen. Und, mein Gott, wenn es nicht einstimmig ist, können wir auch damit leben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


18.29.09

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mit­bürger! Ein japanisches Sprichwort sagt: „Hebt man den Blick, so sieht man keine Grenzen.“ – Ich mag dieses Sprichwort, man kann es auf viele Bereiche anwenden, aber ich möchte es hier auf die Rechtsordnung anwenden, und zwar auf unsere Vision von einer modernen Justiz.

Die seinerzeitige Organisationsform der Bezirksgerichte war bürgerfreundlich und modern für die damalige Zeit. Heute haben wir Handlungsbedarf und heute ziehen wir dort nach, wo unser Justizminister zukünftig die neue Organisationsform – wie auch meine Kollegen Jarolim und andere im Vorfeld gesagt haben –, eine moderne, bürger­nahe Organisation der Bezirksgerichte sieht. Für jede Region muss eine maßge­schneiderte Lösung gefunden werden. Deswegen sind ja die Länder auch ent­sprechend eingebunden.

Herr Kollege Stefan, ich schätze Sie sehr, das wissen Sie, aber zum Thema, dass die Bürger nicht eingebunden sind, möchte ich Ihnen das Beispiel meiner Gemeinde Purkersdorf sagen. In Purkersdorf wird unser Bezirksgericht geschlossen und mit Hietzing zusammengelegt. Wir wollten eine Zusammenlegung mit Hietzing. Nach un­seren Verwaltungsbezirksgrenzen wäre es sonst Schwechat oder Klosterneuburg gewesen. Da wollten wir definitiv nicht hin, weil viele Purkersdorfer natürlich nach Wien fahren. – Daher kann ich aus meiner persönlichen Erfahrung sagen, dass wir mit unseren Wünschen auch entsprechend gehört wurden.

Wenn wir Gerichte als Serviceeinrichtungen für Bürger wollen, dann heben wir doch bitte – im Sinne meines eingangs zitierten Sprichworts – unseren Blick über diese Bezirksgrenzen hinaus, und springen Sie auch im Heben Ihres Blicks über Ihren Schatten. Das Ergebnis dieser Änderung ist eine sinnvolle Lösung und eine sinnvolle Verfassungsbestimmung. Zeitgemäße Bezirksgerichte, das ist es, worum es geht. Es ist sonst nichts. Geben wir unserem Justizminister die Möglichkeit, dass er mit den Ländern gemeinsam diese Organisation ändert!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 195

Ich freue mich auch, wenn man einmal eine Bestimmung aufheben kann: Das „Schneide­verbot“ können wir getrost den Rechtshistorikern überlassen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.31


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


18.31.20

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! In aller Kürze – der gegenständliche Tagesordnungspunkt ist ja klar und die Abstimmungsverhalten sind ausreichend motiviert.

Uns geht es noch um einen anderen, nicht ganz entfernten Zusammenhang, nämlich um die Gemeindezusammenlegungen, eben immer noch aktuell in der Steiermark. Es geht nicht um die Frage, ob man pro oder kontra ist, das kann man im Einzelfall so oder so sehen – das tun wir auch; persönlich bin ich zum Beispiel der Meinung, dass das oft auch etwas bringen kann –, aber es ist auch ein eminent wichtiger Vorteil, dass die Bevölkerung so gut wie möglich, so weit wie möglich mitgenommen wird. Und ja – das ist die Intention des Antrags, den ich hier vorstelle und einbringe –, es ist eigentlich und überhaupt – auch ökonomisch, letztendlich aber auch vom sozialen Gefüge der Gemeinden her – dann, und vor allem dann sinnvoll, oft auch nur dann sinnvoll, wenn die Bevölkerung zumindest mehrheitlich mitzieht.

Das ist im Einzelfall leicht gesagt. Mir ist das bewusst. Da sind sicher viele Fehler in der Steiermark passiert. Ich anerkenne ausdrücklich die Intention von Landeshaupt­mann Voves und dem Vize Schützenhöfer, aber wenn man dann mit seiner Vorgangs­weise selber der Sache schadet, dann ist das eine Ebene höher. Dort sind wir jetzt auch.

Deshalb möchte ich Sie in der Begründung an zwei Sachen erinnern: Der Konvent 2003 bis 2005 hat sich ausführlich mit der Materie auseinandergesetzt, deshalb begründe ich diesen Antrag mit einem seiner Vorschläge, nämlich: „Änderungen im Bestand von Gemeinden bedürfen einer Volksabstimmung in jeder der betroffenen Gemeinden.“

Des Weiteren – und das finde ich schon sehr pikant –, meine Damen und Herren von der SPÖ und der ÖVP wieder aufgepasst: Im letzten Regierungsprogramm hatten Sie die Passage drinnen, wortwörtlich, dass die „Bestandsgarantie für die Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmungen“ – und so weiter. Wo ist das jetzt?

Wir bringen heute diese Entschließungsanträge ein, dass sich zumindest die Bevöl­kerung in der Steiermark ein Bild von Ihrer Rückgrat-Technik machen kann. Deshalb dieser Entschließungsantrag; vielleicht bringen wir auch noch einen Initiativeintrag ein.

Jetzt aber abschließend zum Beschlusstext dieses Entschließungsantrages:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Mag. Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde

betreffend verfassungsgesetzliche Verankerung eines Mitbestimmungsrechts der Bevölkerung bei der Zusammenlegung von Gemeinden

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 196

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat den Entwurf für eine verfas­sungsrechtliche Grundlage vorzulegen, wonach eine Zusammenlegung von Gemein­den nur mit Zustimmung der Bevölkerung möglich ist.“

*****

Das entspricht auch unseren sonstigen Intentionen. Deshalb steht auch unsere Kol­legin Verfassungssprecherin Daniela Musiol auf diesem Antrag, der hiermit hoffentlich eingebracht ist. (Beifall bei den Grünen.)

18.34


Präsident Karlheinz Kopf: Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, Herr Abgeordneter Kogler, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde

betreffend verfassungsgesetzliche Verankerung eines Mitbestimmungsrechts der Be­völ­kerung bei der Zusammenlegung von Gemeinden

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B.G.Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird (72 d.B.)

Begründung

Im Österreich-Konvent (2003 – 2005) wurde bereits diskutiert, Gemeinde­zusam­menlegungen nicht ohne den klaren Auftrag der betroffenen Bevölkerung durchzu­führen. Ein entsprechender Textvorschlag zur Ergänzung des Artikel 116 Abs. 1 BV-G lautete: „Änderungen im Bestand von Gemeinden bedürfen einer Volksabstimmung in jeder der betroffenen Gemeinden.“

SPÖ und ÖVP entdeckten dieses Thema aber 2008 wieder für sich. Im nicht mehr aktuellen Regierungsprogramm der letzten Gesetzgebungsperiode ist auf Seite 239 unter Punkt 2.2. zu lesen: „Bestandsgarantie  für  die  Gemeinden  und  Städte  durch  verpflichtende Volksabstimmungen“. Die Regierungsparteien haben es sich also zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung bei Gemeindezusammenlegungen nicht nur einzubinden, sondern sie als letztentscheidende Instanz zu verankern.

In vollkommenem Gegensatz dazu hat die jetzige SPÖ-ÖVP-Koalition in der Steier­mark die flächendeckende Zusammenlegung von Gemeinden ohne Einbindung der Bevölkerung ausgerufen. Die Anzahl der Gemeinden soll ohne besondere Mitwirkung der Bevölkerung dramatisch gesenkt werden. Die steirische Landesregierung setzt im Zweifel auf Zwang statt auf konstruktive Mitgestaltung. Statt die Meinung der betrof­fenen Menschen ernst zu nehmen, statt mit ihnen gemeinsam an der Zukunfts­gestaltung  zu arbeiten, werden demokratische Grundsätze missachtet. Während ganz Österreich den Ausbau der direkten Demokratie diskutiert und vorbereitet, wird in der Steiermark mit der Brechstange demokratische Mitbestimmung verhindert. Dabei ist klar, dass so weitreichende Entscheidungen vor allem durch die Zustimmung der jeweiligen betroffenen Bevölkerung tragfähig werden können.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 197

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat den Entwurf für eine verfas­sungs­rechtliche Grundlage vorzulegen, wonach eine Zusammenlegung von Gemein­den nur mit Zustimmung der Bevölkerung möglich ist.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dietrich. – Bitte.

 


18.34.29

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Mein Vorredner hat ja schon die Gemeinde­strukturreform, das Thema in der Steiermark, angesprochen. Und wir sehen es nicht ein, wenn ständig, Stunde für Stunde, über direkte Demokratie gesprochen wird – Ausbau der direkten Demokratie, die Leute sollen eingebunden werden, sollen mit­bestimmen –, dass dann, wenn das Volk einmal abstimmt und für etwas ist, von oben mit dem Rasenmäher drübergefahren wird, so quasi: Wir wissen, was für euch da unten passt! (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren, genau das ist in der Steiermark passiert. Und ich möchte Herrn Bürgermeister Rädler, der immer so als Bürgermeister dasteht und seine Rechte verteidigt, einmal fragen, wie du das sehen würdest, wenn von oben herab deine Gemeinde fusioniert wird und du plötzlich nicht mehr existierst. (Allge­meine Heiterkeit.)

Da sieht man, wie ernst die ÖVP dieses Thema nimmt. Ich glaube, Sie sind noch nicht beim Bürger angekommen. Sie sind da oben in der Etage und Sie spüren gar nicht, was die Bevölkerung unten will. Und ich würde Ihnen raten, einmal mit den Leuten zu reden. Die haben es nämlich satt, dass drübergefahren wird. (Beifall beim Team Stronach. – Unruhe im Sitzungssaal.) Wie überhaupt der ländliche Raum ausgehungert wird und ein gänzlicher Kahlschlag stattfindet. Aber offensichtlich bewegt auch dieses Thema niemanden hier herinnen.

Die Frage ist nur, wie ernst nimmt sich die Regierung selbst, wenn es ein  (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)  Regierungs

 


Präsident Karlheinz Kopf: Das galt nicht Ihnen, Frau Abgeordnete. Ich bitte nur alle anderen Kolleginnen und Kollegen, den Geräuschpegel ein bisschen zu senken! Die Redner haben Aufmerksamkeit verdient.

Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (fortsetzend): Die Frage ist nur, wie ernst nehmen sich die Regierungsparteien selbst, wenn man im Regierungsübereinkommen davon spricht, dass man verbindliche Volksabstimmungen vor den Gemeinde­zusam­menlegungen einführen oder haben will, und dann gänzlich anders handelt.

Meine geschätzten Damen und Herren, ich glaube, das ist eine Gewissensfrage. Jeder Einzelne muss hier entscheiden, ob er für die Bürger ist oder für jene, die von oben herab drüberfahren.

Deshalb bringe ich auch folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 198

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Schenk, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Verfassungsgesetzlicher Verankerung der Bestandsgarantie bei der Zu­sam­menlegung von Gemeinden durch verpflichtende Volksabstimmung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf für eine verfassungsrechtliche Grundlage zuzuleiten, welcher die verfassungsgesetz­liche Verankerung der Bestandsgarantie bei der Zusammenlegung von Gemeinden durch verpflichtende Volksabstimmung zum Inhalt hat.“

*****

Ich ersuche um Annahme und sage noch einmal: Es würde auch anders gehen. Es würde freiwillig gehen. In Oberösterreich macht man das freiwillig, denn die Leute vor Ort wissen selbst, was für sie das Beste ist. Drüberfahren sollte der Vergangenheit angehören. (Beifall beim Team Stronach.)

18.38


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Ing. Dietrich eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Schenk, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Verfassungsgesetzlicher Verankerung der Bestandsgarantie bei der Zu­sammenlegung von Gemeinden durch verpflichtende Volksabstimmung“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird (72 d.B.)

Der Österreich-Konvent (2003-2005) sprach die Empfehlung aus, dass Gemein­de­zusam­menlegungen zukünftig nur mehr dann möglich sein sollen, wenn die Bevöl­kerung in den betroffenen Gemeinden zustimmt.

Beide Regierungsparteien (SPÖVP) haben in ihren Parteiprogrammen die Stärkung der direkten Demokratie erwähnt und daher wäre diese "Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte mit verpflichtenden Volksabstimmungen" ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der direkten Demokratie.

SPÖ und ÖVP hatten dies auch in das Regierungsprogramm für die XXIV.GP (2008 – 2013) aufgenommen, wo nachzulesen ist: Unter Punkt 2.2 Gemeinden und interkom­munale Zusammenarbeit; Bestandsgarantie für die Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmungen

Dies wurde als Ziel ausformuliert, fand allerdings keine Aufnahme in das derzeitig gültige Regierungsübereinkommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 199

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf für eine verfassungsrechtliche Grundlage zuzuleiten, welcher die verfassungs­gesetz­liche Verankerung der Bestandsgarantie bei der Zusammenlegung von Gemeinden durch verpflichtende Volksabstimmung zum Inhalt hat.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


18.38.23

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Nur ganz kurz zu der angesprochenen Volksabstimmung bei einer Gemeindezusammenlegung. Ich glaube, Herr Kollege Kogler, Sie sind ein sehr versierter Parlamentarier. Es ist Ihnen nicht entgangen, dass es der Landesverfassung obliegt, wie Gemeindezusammenfassungen durchgeführt werden. Ob dort Volksabstimmungen durchgeführt werden, ist Sache des Landes, kann nicht hier im Hohen Haus entschieden werden, und ich würde bitten, dass die Themen, die Landesthemen sind, auch im Land abgehalten werden, und die Themen, die Bundesthemen sind, hier herinnen bleiben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.39

18.39.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Einen Wunsch nach Schlusswort des Berichterstatters kann ich nicht erkennen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 72 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Ich stelle wieder ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zwei­drittelmehrheit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kunasek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 200

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend verfassungsgesetzliche Verankerung eines Mitbestimmungs­rechts der Bevölkerung bei der Zusammenlegung von Gemeinden.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kol­legin­­nen und Kollegen betreffend „Verfassungsgesetzlicher Verankerung der Bestands­garantie bei der Zusammenlegung von Gemeinden durch verpflichtende Volksabstim­mung“.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit ab­gelehnt.

18.41.2121. Punkt

Bericht des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (264 d.B.): Antrag der Bundesregierung auf Ermächtigung der österreichischen Vertreterin oder des österreichischen Vertreters im Euro­päischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 3 B-VG (309 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster ist Herr Abgeordneter Podgorschek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.42.02

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Hintergrund ist, dass dem Herrn Bundesminister die Ermächtigung erteilt wird, beim ESM der Rekapitalisierung von Banken zuzustimmen. Unsere Haltung zum ESM ist ja, glaube ich, hinlänglich bekannt. Wir betrachten dieses Konstrukt des ESM als Vertragsbruch, nämlich als Bruch des Lissabonner Vertrages, weil dort ganz eindeutig die No-Bailout-Klausel ausgehebelt wurde.

Der ESM ist für uns ein Entrechtungskonstrukt. Damit hat die Republik Österreich im weitesten Sinne die Steuerhoheit und die Verfügung über die Finanzen abgegeben. Der Herr Bundeskanzler Faymann hat, wie Sie sich erinnern können, in der Vergan­genheit immer gesagt, wenn es zu einer Vertragsänderung kommt, wird er eine Volksabstimmung einleiten. Diese Volksabstimmung hat er leider verweigert. Und jetzt müssen letzten Endes die Steuerzahler anstelle der Spekulanten einspringen und die Zeche bezahlen.

Dann gibt es zusätzlich schon obskure Ideen. Obwohl der Herr Bundesminister – und das nehme ich ihm auch ab – gesagt hat, dass er da nicht zustimmen werde, kommt er auch schon auf die Idee, unter Umständen ESM-Gelder zur Belebung der Konjunktur heranzuziehen. Ich kann nur hoffen, dass Sie sich da in Brüssel dementsprechend durchsetzen werden.

Was wir kritisieren, ist auch, dass dieser Entschließungsantrag beschlossen wird anstelle einer Änderung der Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung müsste mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, weil nur bei einer Zweidrittelmehrheit auch gewährleistet ist, dass das Parlament wirklich damit befasst wird.

Ansonsten können alle diese Beschlüsse als reine Makulatur betrachtet werden und bei einer Änderung bei der nächsten Gesetzgebungsperiode muss sich ein Minister dann nicht daran halten. Das finden wir durchaus bedenklich. Daher werden wir, auch


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 201

wenn es das Parlament im ersten Moment stärkt, nicht zustimmen können. Wenn wirklich das Parlament gestärkt werden soll, dann erwarten wir uns eine Änderung der Geschäftsordnung. (Beifall bei der FPÖ.)

Letzten Endes sind wir mit diesem ESM-Vertrag auf Gedeih und Verderb gebunden, eine Kündigung ist nicht möglich. Das finden wir sehr schade. Ich hoffe, dass da einmal ein Umdenken auch seitens der Bundesregierung auf uns zukommen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

18.45


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.45.16

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine sehr geehrten Kollegin­nen und Kollegen! Herr Kollege Podgorschek! Das haben wir in unserer Ausschuss­sitzung vom 16. Oktober sehr, sehr ausführlich beraten, was nämlich die Ermächtigung des Herrn Finanzministers betrifft, diesem neuen Finanzierungsinstrument zur Ban­kenrekapitalisierung zuzustimmen. Ich glaube, wir sind im österreichischen Parlament hier wirklich auch sehr weit, was das Einbinden des Parlaments bei Ermächtigungen des österreichischen Mitglieds im Gouverneursrat betrifft.

Es stimmt, dass es sich hier um ein neues Instrument handelt. Allerdings muss man bei dieser Gelegenheit auch bemerken – und ich glaube, dass es auch notwendig ist, das zu sagen –, dass es hier darum geht, dass nur, wenn gar nichts mehr hilft, ein Bankinstitut aus dem ESM Finanzhilfe bekommt. Das heißt, der Mitgliedstaat und die Gläubiger werden nicht aus der Verantwortung genommen. Wir haben hier ein klares Bail-in.

Es ist auch so – und das wissen Sie, denn Sie sind ja ein Fachexperte –, dass beispielsweise ein Bankinstitut selbst gar nicht ansuchen kann, es sei denn, der Mitgliedstaat selbst erhält schon dieser Hilfe. Das heißt, wir werden wahrscheinlich gar nicht so viele Gelegenheiten bekommen, das zu beraten.

Allerdings hat der Herr Finanzminister gesagt – und der Herr Finanzminister ist ja einer, der im Ausschuss sehr, sehr ausführlich diese ganzen Dinge mit den Ausschuss­mitgliedern bespricht –: Selbstverständlich wird aufgrund des ESM-Vertrages, aber natürlich auch aufgrund unserer Geschäftsordnung, nämlich nach Artikel 50b Z 3 B-VG in Verbindung mit § 74d Abs. 1 Z 2 GOG des Nationalrates bei einer künftigen Finanzhilfe sehr wohl auch das Parlament damit befasst werden.

In diesem Sinne glaube ich, dass wir im österreichischen Parlament diesbezüglich eine gute Regelung haben. Unser Finanzminister hat das auch sehr, sehr deutlich erklärt. Er wird dies heute auch noch einmal machen. Daher stimmen wir zu.

Auch die beiden Abänderungsanträge, die wir bereits im Ausschuss beschlossen haben, wo wir klargestellt haben, dass die Vorlagen in den ESM-Ausschuss gehen und das Parlament damit befasst ist (Abg. Kogler: Entschließungsanträge!) – Entschul­digung, Entschließungsanträge –, bringen genau dieses Ergebnis.

Dazu ist unserer Meinung nach keine Geschäftsordnungsänderung notwendig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Podgorschek: „Unserer Meinung nach“!)

18.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 202

18.48.09

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es sind nur wenige Punkte, die ich ansprechen werde. Ich werde nur darauf eingehen, was im Ausschuss der Vorsitzende am Schluss gesagt hat, was nämlich die Mitwir­kungsrechte hier im Haus betrifft.

Zunächst aber eine Rückerinnerung: In den Jahren 2012 und 2011 gab es eine wesentlich dramatischere Situationen als jetzt. Zwar ist die wirtschaftliche Situation in Europa immer noch schlecht und schlechter werdend, aber die Befürchtungen, die damals im Raum standen, sind heute nicht mehr so stark.

Ob nun diese ESM-Geschichte so viel dazu beigetragen hat, dass das vorübergehend ein bisschen besser geworden ist oder nicht, ist eine andere Frage. Mich interessieren vor allem die großen Zusammenhänge, die wir hier herinnen alle miteinander besprochen haben, nämlich die Junktime, die Österreich aufgestellt hat. Das führt zur Finanztransaktionssteuer.

Die zweite Frage ist, wie die Bankenrekapitalisierung mehr oder weniger direkt – es ist jetzt eine Geschmacksfrage, wie man das bezeichnen würde, glaube ich – aus ESM-Mitteln erfolgen darf, soll, überhaupt möglich ist. Das war ja damals noch eine offene Frage.

Ich fange bei der Finanztransaktionssteuer an. Zu den anderen Punkten wird ohnehin Kollege Rossmann Stellung nehmen. Österreich hat da eine durchaus passable, gute Rolle eingenommen. Aber in Wahrheit – zurückgehend; ich bin durchaus bereit, das anzuerkennen – gab es unter Schwarz-Blau, unter Schüssel, hier die ersten einstim­migen Anträge, Resolutionen.

Faymann hat das fortgesetzt. Allerdings haben wir immer den Verdacht gehabt – der sich leider immer wieder begründen lässt, auch bei anderen Themen –, dass hier im Haus das beworben wird und in den Zeitungen, in speziellen Zeitungen in Österreich, nicht in kleinen Zeitungen, nicht in Salzburger Zeitungen, sondern eher in Zeitungen, die sozusagen am Zenit stehen und eine Krone aufhaben, sehr viel annonciert wird, und das nicht einmal im Inseratenteil – das ist wieder eine andere Geschichte –, sondern einfach so, weil es zusammenpasst.

Da hat es die Phase der Leserbriefe gegeben und dann andere. Österreich hat das nie eingelöst von der Spitze der Regierung her, was der Herr Bundeskanzler hier insinuiert hat. Es ist leider so.

Es hat eine viel hellere Phase gegeben. – Ah, da ist sie, die Frau Bundesministerin außer Dienst, Maria Fekter, die sich da wirklich engagiert hat und es taktisch zu nutzen gewusst hat, wie wir damals aufgestellt waren. Das möchte ich nicht unerwähnt lassen.

Und was ist herausgekommen? Der einzig mögliche Schachzug – aber auch den muss man einmal ziehen, auch als kleines Land – war nämlich eine Finanztransaktions­steuer. Zustimmung dazu gab es nicht in allen Unionsländern, ja nicht einmal in allen Euro-Ländern, was ja völlig pervers ist, obwohl wir diese Rettungskonstruktion, wie wir sie nennen, ja gemacht haben. Es betrifft gerade den ESM, dass viele da nicht mittun wollten.

Also: Die Finanztransaktionssteuer ist tot, es lebe die Finanztransaktionssteuer. Das ist das Einzige, das möglich war. Muss man das einmal zusammenbringen. Das hat funktioniert, und Österreich hat einen wesentlichen Beitrag geleistet, das muss man einfach sagen, auch weil da entsprechend Druck aufgebaut wurde. Es war in Europa eben niemandem mehr wurscht, dass wir gesagt haben, wir stimmen nicht zu.

Da ist dann der Herr Trittin zu uns gekommen und hat gesagt, so, jetzt sagt die Frau Merkel in Brüssel auch schon, dass sie sich mit den österreichischen Grünen „aus-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 203

einanderschlagen“ kann – damit es hier zu Protokoll gegeben ist. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Aber es ist dem Finanzministerium oblegen, diese Sache ins Zentrum zu rücken beziehungsweise ins Feld zu führen. Und da ist einiges gelungen.

Umso schmerzlicher ist es zu erleben, wie das jetzt zu Grabe getragen wird. Das ist ja eine Torpedierung der Sonderklasse. Da müssen wir wesentlich stärker auftreten, glaube ich. Ich will nicht mehr ausführen, was Finanzminister Schelling im Ausschuss zu erkennen gegeben hat, meines Erachtens die richtige Linie.

Was ich mir eben wünschen würde, ist, dass von der Regierungsspitze nach außen so aufgetreten wird. Für mich war es auch plausibel, was Sie hier gesagt haben; aber da Österreich zwischenzeitlich und immer noch eine gewisse Rolle in den Arbeitsgruppen hat und den Vorsitz innehat, könnte man da auch einmal anders vorgehen.

Was nicht hilft, ist eine kleine Börsensteuer, die am Schluss bleibt. Wir brauchen zumindest eine vernünftige Bemessungsgrundlage, sonst ist der Schaden bald größer als der Nutzen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich will das hier nicht lange erklären, aber ich finde, das ist ein Auftrag, gerade für Österreich.

Umso schmerzlicher ist es, dass die Partner von damals – Frankreich war ja der Dritte im Bunde – auf diese Art und Weise auslassen. Das sind ohnehin die Lieblinge, die französischen Vertreter, Herr Bundesminister, wie wir anekdotisch immer wieder hören. Das würde ich vielleicht sogar ein bisschen diplomatischer anlegen, aber ich glaube, wir müssen da als Österreicher immer wieder voranschreiten. – Das ist es, was ich hier sagen wollte.

Der nächste Punkt betrifft die Bankenrekapitalisierung. Ich glaube, da ist viel gelungen. Unsere Befürchtung war ja, dass das nur eine Geschichte wird, wo direkt das Geld herumgeschoben wird. Dagegen wären wir immer gewesen und wollten daher diesbezüglich keine Bestimmungen zulassen. Jetzt wird ökonomisch vom Ansatz her das Richtige gemacht. Man hat erkannt, dass es vorher so etwas wie eine Bail-in-Regelung braucht, nämlich zur Frage, wer eigentlich zu zahlen aufgerufen wird, und der Steuerzahler als Letzter. Aber die sind unserer Meinung nach zu schwach. Das wäre auch ein inhaltliches Argument.

Ich komme schon zum Schluss. Das Letzte ist, dass die parlamentarische Einbindung und die Mitwirkungsrechte hier auf die gleiche Stufe gestellt werden sollen wie in anderen Fällen. Es ist jetzt die Frage, ob das nur im Ausschuss passiert oder auch im Plenum. Ich will mich gar nicht lange aufhalten mit der Frage, wie Sie es vorlegen.

Wir wollen, dass das adäquat mit vergleichbaren Instrumenten aus der Verfassung heraus in die Geschäftsordnung sozusagen hineinnormiert wird. Das ist unser Anliegen. Solange das nicht der Fall ist, werden wir dem auch nicht zustimmen. Damit ist auch unser Abstimmungsverhalten begründet, obwohl da einige gute Ansätze enthalten sind. (Beifall bei den Grünen.)

18.54


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.54.42

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es hier? Bisher war die indirekte Bankenrekapitalisierung möglich – ist ja auch passiert, für Spanien. Der Nachteil dessen ist im Prinzip Fol­gendes: Wenn ein Land selber nicht genug Geld hat oder sich am internationalen Kapitalmarkt nicht genug Geld ausborgen kann, um eigene Banken zu rekapitalisieren –


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 204

nicht weil es viel Spaß macht, sondern weil es in spezifischen Situationen einfach notwendig ist –, dann war es bisher möglich, dass dieses Land über den ESM zwar das Geld bekommt, aber diese Summe dem Land bei der Verschuldung quasi rauf­geschlagen wird. Das heißt, das macht es dem Land schwer, sich wieder zu refinan­zieren.

Was wir jetzt machen, ist Folgendes: Wenn ein Land nicht genug Geld hat, es aber trotzdem notwendig ist, dort eine Rekapitalisierung von Banken durchzuführen, wird das Geld, das notwendig ist, nicht mehr auf die Schulden des Landes aufgeschlagen. Sonst könnten sie es gleich selber ausborgen. Da wurde bisher ein bisschen das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

Das heißt, da verbessert und verfeinert man die Rettungsinstrumente, wobei wir davon ausgehen, dass wir das gar nicht mehr brauchen. Es gibt aktuell keinen Fall, und ich sehe jetzt auch keinen auf uns zukommen. Aber man schafft sich ja Instrumente für den Rettungsfall nicht deshalb, weil man schon weiß, was passiert, sondern damit man die notwendigen Instrumente hat, wenn etwas passiert. Und hier wird das Rettungs­instrument verfeinert.

Was die Frage des Kollegen Kogler betreffend parlamentarische Mitwirkungsrechte betrifft: Das haben wir im Prinzip im Ausschuss ja bereits andiskutiert. Wir glauben, dass es in einem derartigen Fall ohnehin durchs Plenum gehen muss und dann gewisse Dokumente durch den Ausschuss gehen müssen.

Aber wir sind durchaus gerne bereit, auch zwischen den Fraktionen darüber Ge­spräche zu führen, ob damit eins zu eins die Vereinbarung von vor, glaube ich, eineinhalb Jahren quasi erfüllt ist oder ob es da irgendwelche Nachbesserungen geben muss. Das haben wir im Ausschuss angeboten, und dieses Angebot gilt natürlich auch weiter. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Tamandl.)

18.57


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Klubobfrau Dr. Nachbaur zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.57.09

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Liebe Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Der ESM war nie zur Bankenrettung gedacht. Ganz im Gegenteil: Alle Staaten haben sich darauf geeinigt, dass der ESM nur Staaten retten darf! Und selbst das sehe ich sehr, sehr kritisch, denn was geht die österreichischen Steuerzahler ein Staat an, der nicht wirtschaften kann?

Wir sind dagegen, dass aus der EU eine Schuldenunion wird. Das No-Bail-out-Prinzip, wonach kein Staat für die Schulden eines anderen haften soll, ist genauso verletzt worden wie das Subsidiaritätsprinzip, und beide sind Grundbausteine der EU im Vertrag von Maastricht.

Die EU-Bürokraten in Brüssel mischen sich mittlerweile in alles ein. Das geht von der Größe der WC-Spülkästen bis zur Staubsauger-Wattstärke und bis zu unserer heimischen Küche, wo in Zukunft wahrscheinlich telefonbuchartige Speisekarten ausgeteilt werden müssen, bis ihnen endlich das Kochen zu mühsam ist und die Fertiglebensmittelindustrie mit ihrer Lobby obsiegt hat und dann eigentlich nur mehr ein Packerlgulasch serviert wird. Das ist eine traurige Perspektive – dank EU! (Beifall beim Team Stronach.)

Das Prinzip, dass der ESM nie zur Bankenrettung gedacht war, wurde das erste Mal bei der Bankenrettung in Spanien durchbrochen. Es wird argumentiert, dass die Rettung zu rechtfertigen ist laut Art. 15 ESM-Vertrag in einer damals noch


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 205

unregulierten Grauzone. Aber wie auch immer, die Rettung der spanischen Banken hat die europäischen Steuerzahler Milliarden gekostet. Außerdem wurden da keine Auflagen bekannt, die tatsächlich streng oder nachhaltig gewesen oder überwacht worden wären.

Und jetzt soll also nachträglich legalisiert werden, was im Falle Spaniens entweder ein glatter Rechtsbruch war oder das schamlose Ausnutzen einer Grauzone. Auffallend ist das legendäre Wort von Angela Merkel, die sogenannte Alternativlosigkeit, die findet sich sogar im Text zum Gesetzentwurf wieder. Dabei ist völlig klar, dass es sehr wohl eine Alternative gäbe, nämlich dass eine Bank, wenn sie pleitegeht, tatsächlich pleitegeht. (Beifall beim Team Stronach.)

Das soll aber offenbar um jeden Preis verhindert werden. Wir, das Team Stronach, glauben aber an die soziale Marktwirtschaft. Wenn sich eine Bank verspekuliert und pleitegeht, dann muss sie eben zusperren, und dann verlieren die Gläubiger ihr Geld.

Wie kommen die Steuerzahler dazu, dass sie die Großbanken retten müssen, die sich verspekuliert haben, und dann künstlich am Leben erhalten? Das ist nicht einzusehen. Die Steuerzahler sollen nicht ständig für Pleitebanken und schon gar nicht für Pleitebanken anderer Länder haften müssen! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Wie kommen die österreichischen arbeitenden Menschen dazu, Spekulationsbanken mit ihrem hart erarbeiteten Geld zu unterstützen? Diese Frage richte ich ganz besonders an die SPÖ, die ganz selbstverständlich sagt, dass die Schulden eines Einzelnen in einer Gemeinschaft immer die Schulden der gesamten Gemeinschaft sein sollen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Heißt das jetzt, wenn ich einen Kredit aufnehme, dass womöglich Sie, Herr Matznetter, für diesen Kredit haften? Oder haften Sie auch, wenn die jungen Damen, die da oben sitzen, einen Kredit aufnehmen – aus Solidarität? Das ist eine völlig falsch ver­standene Solidarität. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Noch etwas: Durch die dauerhafte Alimentierung eines Staates oder einer Person können Sie keinen Wohlstand schaffen. Weder bei uns schaffen Sie dadurch Wohl­stand noch im betroffenen Pleitestaat. Denken Sie an Griechenland! Die Menschen sind dort ärmer als je zuvor.

Wohlstand schaffen kann man nur durch fairen Wettbewerb, durch Unternehmertum, durch Bildung, aber nicht durch diese sozialistische almosenartige Umverteilungs­politik, die noch dazu nicht einmal den Bürgern, sondern den Spekulationsbanken dient. (Beifall beim Team Stronach.)

Die direkte Bankenrettung durch den ESM widerspricht den EU-Regelungen, weil die EU mit der Haftungskaskade eigentlich eine Richtlinie festgelegt hat, die Bail-in lautet. Das bedeutet, jetzt haben wir eine dreifache Rettungsstruktur geschaffen: zuerst den einheitlichen Abwicklungsmechanismus, dann die EZB, die Schrottanleihen aufkauft, und letztlich noch den ESM. Wie will die Regierung diesen Mechanismus, diese drei Ebenen überhaupt kontrollieren? Wer bestimmt, welche greift? Das ist ein komplett bürokratischer und undurchsichtiger Wahnsinn ohne jegliche demokratische Kontrolle und gehört daher verboten. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Grundlage der Rettung durch den ESM ist ein Memorandum of Understanding zwischen dem betroffenen Staat und der Bank. Jetzt frage ich mich auch: Wie will eigentlich die Regierung sicherstellen, dass wirklich strikte Bedingungen verankert werden und nicht einfach hinter den Kulissen zwischen Bankmanagement und Regierung gedealt wird? Es hat wirklich den Anschein, dass die Großbanken und die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 206

Regierungen oft viel, viel länger zusammenarbeiten, als wir uns das alle vorstellen können.

Was die Transparenz anlangt: In Spanien wurden die faulen Kredite in einer Bad Bank gelagert. Welchen Kenntnisstand hat die Regierung über die Werthaltigkeit dieser Papiere? Die Bad Bank hat nämlich während des Prozesses beklagt, dass es für diese Papiere überhaupt keinen Markt mehr gibt. Was geschieht jetzt mit diesen Papieren? Muss da wieder der Steuerzahler ran?, denn sonst kauft es ja keiner, nur der depperte Steuerzahler wird immer zur Kasse gebeten. (Beifall beim Team Stronach.)

Die EZB hat außerdem letzten Montag ... (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Ja, Sie verkaufen sie aber für deppet! Entschuldigung!

Die EZB hat letzten Montag mit dem Ankauf von Pfandbriefen begonnen. (Zwischen­rufe des Abg. Rädler.) Hat die Bundesregierung auch Kenntnis davon, ob diese Pfandbriefe von der spanischen Sparkasse darunter sind? Diese sind nämlich die Achillesferse der spanischen Sparkassen, denn für diese gibt es keinen Markt mehr. Kein normaler Mensch würde wertlose Schrottpapiere kaufen – nur die EZB kauft sie auf Ihre Kosten, sehr geehrte Steuerzahler!

Zusammenfassend kann man sagen, dass diese ganze europäische Bankenrettung und dieser Rettungsmechanismus ein großer Fehler ist. Es sollte vielmehr das marktwirtschaftliche Prinzip gelten: Wenn eine Bank pleite ist, dann ist sie eben pleite. (Beifall beim Team Stronach.)

Es ist unverständlich, wenn den fleißig arbeitenden Menschen in unserem Land erklärt wird, dass sie ihr Geld ständig für die Rettung von Großbanken hergeben müssen. Frank Stronach hat schon immer gesagt: Als Rot und Schwarz mit der Unterstützung durch die Grünen dem ESM zugestimmt haben, haben sie die Arbeiter an die Banken verraten. Und so ist es! (Beifall beim Team Stronach.)

Schon nach dem Crash von Lehman Brothers 2008 hat der damalige Chef der Noten­bank Ben Bernanke gesagt, dass Banken, die too big to fail sind, zu den wesentlichen Verursachern der Krise gehören. Bis heute führen wir diese Diskussion in Österreich nicht. Das Team Stronach sagt ganz klar: Keine Bank darf jemals so groß werden, dass der Steuerzahler für sie erpressbar wird! (Beifall beim Team Stronach.)

Wir wollen eine Restrukturierung des österreichischen Bankensektors, damit die Bürger zwischen Spekulationsbanken und normalen Geschäftsbanken, die die Real­wirtschaft und die Unternehmer stützen, unterscheiden können. Das Wichtigste ist: Banken müssen den Bürgern dienen, nicht sich selbst und nicht machtgierigen Machthabern! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

19.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundes­minister Dr. Schelling. Ich erteile es ihm.

 


19.06.00

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Dank an die Mitglieder des Finanzausschusses für die dort abgehaltene konstruktive, aber auch sehr lebhafte Diskussion beginnen. Ich halte es bei so komplexen Themen wie dem ESM auch für gut und wichtig, dass wir imstande sind, uns damit auseinanderzusetzen. Dass es jetzt unterschiedliche Auffassungen gibt, die sich zum Teil auch wiederholen, das ist verständlich. Ich möchte daher noch einmal auf die wesentlichen Punkte, die hier jetzt geregelt werden, eingehen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 207

Bevor ich das tue, möchte ich aber auch noch Ihnen, Frau Abgeordnete Nachbaur, sagen: Was die Banken anbelangt, haben wir in den letzten Jahren enorm viele Maß­nahmen gesetzt, von der Bankenunion über Bankenrekapitalisierung bis zur Banken­abwicklung, und auch gesetzliche Maßnahmen eingebracht, sodass es in Zukunft möglich sein muss, Banken entsprechend abzuwickeln. Das ist mit den heutigen Instrumenten vielleicht gar nicht so leicht gewesen, aber man muss das immer im Zusammenhang sehen. Dass auch dort, wo es um Abwicklung, um Rekapitalisierung und um Bankenunion geht – der Stresstest ist ja im Moment in aller Munde – tatsächlich viel geleistet wurde und zur Sicherheit sehr viel beigetragen wurde, das ist mir wichtig, davor zu sagen.

Das Zweite ist, Sie gestatten mir, das zu sagen: Ich halte die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für intelligente Menschen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Kickl: Ironie! – Abg. Stefan: Das haben die schon verstanden, was sie gemeint hat!)

Was ich damit sagen will, ist, dass es nicht jedem Einzelnen möglich ist, die komplexen Mechanismen solcher Fonds auch zu verstehen. Aber wenn es darum geht, dass die Einlagen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei den Banken gesichert sind, dann verlassen sie sich auf uns, und das ist auch gut so. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits im Jahre 2012 wurde ja darüber diskutiert, dass es eine Bankenrekapitalisierung auf direktem Wege geben soll, die Staats- und Regierungschefs haben das damals beschlossen. Es mussten dann die Kernelemente der Bankenunion umgesetzt werden. Und dann hat man ein Instrument gefunden, das als Teil des ESM und nicht als neues Instrument funktioniert und das europaweit mit 60 Milliarden begrenzt ist. Das bedeutet, dass wir hier auch keine zusätzlichen Haftungen übernehmen, sondern dass das, was im Nationalrat beschlossen wurde, auch diese Gültigkeit hat.

Es ist daher erforderlich, dass ich als Gouverneur des ESM die Ermächtigung bekomme, diesem neuen Instrument zuzustimmen. Im Finanzausschuss wurde ausführlich darüber diskutiert, dass diese Ermächtigung auch Sinn macht. Ich möchte daher noch einmal auf Folgendes hinweisen, das mir ganz besonders am Herzen liegt: Die direkte Bankenhilfe hat extrem strenge Anspruchsvoraussetzungen. Nur Banken unter der zentralen Aufsicht der EZB kann direkt geholfen werden. Es gibt ein absolutes Einstimmigkeitsgebot für die Anwendung dieses Instruments. Daher kann Österreich auch bei der Zustimmung zur Auslösung dieses Instruments nicht überstimmt werden.

Jede Bank, die in dieses neue Instrument einbezogen wird, wird den genauesten Bewertungen unterzogen. Nur lebensfähige Banken – da bin ich wieder bei Ihnen, wenn sie nicht lebensfähig sind, gibt es eben jetzt Abwicklungsinstrumentarien – erhalten direkte ESM-Unterstützung, und das EU-Beihilfenrecht muss zu 100 Prozent eingehalten werden.

Daher bleibt auch bei einer direkten Kapitalisierung der Banken tatsächlich der Staat in seiner Verantwortung, denn nur der Staat kann beantragen, dass diese Gelder über­haupt ausgezahlt werden. Dies bedeutet letztlich, dass es – und das wurde in der Diskussion, die wir im Finanzausschuss hatten, auch so festgelegt – klar und unmissverständlich ist, dass in jedem Anwendungsfall erneut der Nationalrat befasst werden muss. Das ist so, und das ist ganz eindeutig auch so geregelt.

Entscheidend ist, dass diese öffentlichen Mittel überhaupt nur im äußersten Notfall fließen können. Der ESM ist sozusagen das Ende der langen Kette, nicht der Beginn eines Prozesses. Erst nachdem eine systemrelevante Bank versucht hat, sich über den Markt Kapital zu besorgen, erst nachdem die Eigentümer der Bank und auch die


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Gläubiger eingebunden worden sind – Stichwort: Bail-in – und nur dann, wenn der betreffende Mitgliedstaat den verbleibenden Bedarf nicht selbst decken kann, ohne selbst in schwere Probleme zu geraten, steht dieses neue ESM-Instrument als letztes Mittel zur Verfügung.

Dieses neue Instrument zur direkten Rekapitalisierung erfordert keine Änderung unseres gesetzlichen Rahmens. Der Nationalrat muss im Falle eines Antrages auf direkte Rekapitalisierung der Gewährung von Finanzhilfen zustimmen. Der Nationalrat muss, wie für alle anderen ESM-Hilfen, den politischen Auflagen an den ESM-Mitgliedstaat zustimmen, und es werden die gleichen Regeln wie für die Staatshilfen gelten.

Daher: Wenn Sie heute zustimmen, dass ich im Gouverneursrat für Österreich abstim­men und dem ESM-Instrument zustimmen kann, dann übertragen Sie mir keinen Blankoscheck, sondern Sie werden im Einzelfall immer wieder damit befasst werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zakostelsky. Ich erteile es ihm.

 


19.11.52

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir ist natürlich schon klar: Onkel Frank macht sich keine Sorgen darüber, was mit seinen Spareinlagen passiert, wenn eine Bank krachen geht, um es so zu sagen. Wir hingegen müssen uns Gedanken machen um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Aber leider ist die Frau Klubobfrau nach ihren Äußerungen gleich entschwunden, um ja keine Aufklärung wirklich mitnehmen zu müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, wir müssen zwei Dinge betonen: Zum einen ist es natürlich ganz, ganz wichtig, sicherzustellen, dass das Hohe Haus hier auch in Zukunft demokratisch über die Änderungen, über Entwicklungen und Aufträge in Richtung ESM entscheidet und – der Herr Bundesminister hat es bereits angesprochen – dass das Hohe Haus hier die Freigaben gibt oder Entscheidungen trifft. Das ist, glaube ich, eine wichtige Gemein­samkeit der Oppositions- und der Regierungsabgeordneten.

Zum Zweiten ist zu sagen: Heute geht es um die Schaffung eines neuen Finanz­instrumentes auf europäischer Ebene, die sogenannte direkte Bankenrekapitalisierung. Und wie bei vielen Themen auf europäischer Ebene ist es auch hier ganz, ganz entscheidend, den Bürgern ohne Populismus näherzubringen, worum es wirklich geht. Und wie bei all den Angelegenheiten des ESM geht es auch hier um das Ziel, die Finanzmarktstabilität im Euroraum und in den Mitgliedstaaten zu wahren. Und dies tun wir natürlich, indem wir die Lehren aus der Vergangenheit ziehen und genau diesen oft angesprochenen Teufelskreis zwischen den Banken und den Steuerzahlern, der direkten Verbindung, durchbrechen.

Was die Bankenunion betrifft, wissen Sie ja, die erste Stufe ist bereits in Kraft, die zweite und dritte Stufe kommen; auch das werden wir den Bürgerinnen und Bürgern noch genau näherbringen müssen. Wir stehen somit knapp davor, diese Hürde positiv zu nehmen. Das Vorhaben, die Banken unter strengen Auflagen über den ESM zu rekapitalisieren, ist also ein sehr kluger und wirklich intelligenter Schachzug. Durch die Möglichkeit dieser direkten Rekapitalisierung wird die Gefahr einer Übertragung finanzieller Schwierigkeiten vom Finanzsektor auf den Staat genau ausgeschlossen oder jedenfalls stark gemindert. Das ist hier eindeutig das zentrale Ziel: der Schutz unserer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler!


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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist damit auch klar, dass etwaige Vorwürfe – und ich kann sie wirklich nur als populistisch bezeichnen –, dass es hier um eine Art Bankenrettungspaket geht, natürlich völlig haltlos sind und jeder sachlichen Grundlage entbehren. Ganz im Gegenteil: Im Vordergrund steht ausschließlich die Wahrung der Stabilität im Euroraum und in den Mitgliedstaaten der EU.

Das zeigt sich ja auch schon dadurch, dass nur ESM-Mitgliedstaaten selbst derartige Anträge zur Bankenrekapitalisierung einbringen können und nicht Banken direkt.

Unterm Strich: Wir tun alles, um auf der einen Seite die Stabilität der Eurozone zu sichern und auf der anderen Seite auch unsere Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu schützen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kogler: Sonst schon, nur nicht bei der Hypo!)

19.14


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.

 


19.15.00

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im vorliegenden Antrag geht es um die Ermäch­tigung österreichischer Vertreter, im EMS einem Beschluss des Gouverneursrates über die Einrichtung des Instrumentes zur direkten Rekapitalisierung von Instituten zuzu­stimmen. Das ist schon wahnsinnig komplex. Ich versuche jetzt, das so zu erklären, dass es auch die Bürgerinnen und Bürger verstehen.

Aus unserer Sicht ist es nur ein weiterer Schritt der EU-Salamitaktik zur völligen Ent­machtung der Staaten. Der erste Schritt in dieser Kausalkette ist die Einführung des Euro gewesen. Was hat man uns da nicht alles erzählt und Angst gemacht?! – die Welt geht unter, die Wirtschaft kollabiert, wenn wir den Euro nicht einführen.

Dänemark und Schweden haben den Euro nicht eingeführt. Ich schaue nach Däne­mark und Schweden, da ist nichts untergegangen. Im Gegenteil: Diese Wirt­schaften blühen, wachsen und gedeihen! Der Euro ist Spiegelbild der Leistungs­fähigkeit einer Volkswirtschaft mit dem Korrektiv der Aufwertung und Abwertung. Dieses Korrektiv ist ja genau den Ländern, die jetzt das Problem haben, genommen worden.

Beppe Grillo aus Italien sagt bereits und fordert auf: Wir müssen aus dem Euro raus, denn wir müssen die Währungssouveränität zurückgewinnen, sonst geht Italien zugrunde! (Zwischenrufe und ironische Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Der zweite Schritt, kausal verbunden mit dem Euro, ist der ESM-Mechanismus zur Stabilisierung des Eurowährungsgebietes. Das klingt ja ganz gut: Stabilisierung! Jeder hat gern Stabilisierung. Die Wahrheit ist ja folgende: Der ESM ist eine Bad Bank, die nicht einbringliche Kredite der Südstaaten einsammelt und die Steuerzahler dafür zahlen lässt. – Das ist nicht von mir, sondern von der Tageszeitung „Die Presse“. (Beifall bei der FPÖ.)

Da geht es um 700 Milliarden €, allein für Österreich 19,4 Milliarden; 2,2 haben wir schon brav einbezahlt. Der Gouverneursrat ruft ab – und wir zahlen! Die Einstim­migkeit, von der immer die Rede ist, ist ja auch ein Schmäh, denn die gilt nämlich nicht, wenn ein Notfall vorherrscht und schnell gehandelt werden muss, dann reichen bereits 85 Prozent.

Jetzt kommt der dritte Schritt: Wir dehnen das nicht nur auf Staaten, sondern auch auf Banken aus. Wenn ich das Wort „systemrelevant“ schon höre, das in diesem Zusam-


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menhang immer genannt wird, dann fällt mir nur eines ein: Das wird Milliarden kosten, und zwar die Steuerzahler der Einzahlerstaaten!

Jetzt kommt der nächste Schritt in dieser Salamitaktik: Draghi hat bereits angekündigt, Schrottpapiere im Umfang von tausend Milliarden Euro zu kaufen. Das sind ja Dimensionen, die sind überhaupt nicht mehr fassbar!

Der vierte Schritt ist auch schon in Diskussion, wird sachte angedeutet, nämlich die Eurobonds. Wir erinnern uns ja an Juncker: Wir probieren einmal, wenn was passiert, lügen wir, wenn nichts passiert, ist es gut! Was sind die Eurobonds? – Eurobonds sind Anleihen zur Aufnahme von Schulden durch die EZB. Wir müssen wissen, was das heißt. Das heißt, die Handlungsfähigkeit der Staaten für Finanzierung über Staats­anleihen ist weg!

Ich fasse zusammen: Die FPÖ ist grundsätzlich gegen alle diese vier Schritte. Für uns ist der Euro ein großer, großer Fehler, den wir noch teuer bezahlen werden. Für uns ist der Stabilitätsmechanismus ein Wahnsinn. Für uns sind diese tausend Milliarden Schrottpapiere, die da angekündigt worden sind, der Anfang vom Ende. Ich frage mich: Wer stoppt diese Leute von der EZB und vom ESM? – Das kann doch nur die Politik sein, die die Rahmenbedingungen hier geschaffen hat. Und für uns sind die Eurobonds das Ende der Souveränität, und das muss man wissen, das Ende der Souveränität und Selbstbestimmungsfähigkeit der Staaten und Völker, nicht mehr und nicht weniger. Wir wollen das nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Ziehen wir also die Notbremse! Fassen wir im österreichischen Parlament auch die richtigen Beschlüsse und suchen wir diesbezüglich in Europa die entsprechenden Partner! – die gibt es nämlich. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Jarolim: Aber die FPÖ hat eh tolle Partner in Europa! Dort passen sie hin und dort dürfen sie bleiben!)

19.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.18.59

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister für Finanzen! Hohes Haus! Ich hätte ja nicht geglaubt, dass ich bei sachlichen Diskussionen einmal in eine Situation kommen werde, dem Herrn Lugar als Klub­obmann nachzutrauern. Aber das, was Frau Dr. Nachbaur uns da geliefert hat  (Abg. Lugar: Die kommt schon noch einmal! !) – Sie kommt schon noch einmal, ja. Vielleicht sollten Sie ihr ein paar Unterschiede klarmachen, zum Beispiel was der Unterschied zwischen einer Bank und einer Versicherung ist. Nichts anderes ist das, was wir in Wirklichkeit in der neuen Architektur jetzt mit dem ESM auf europäischer Ebene als entscheidenden zweiten Schritt zur Neuregelung der Bankenunion machen, eine Versicherung.

Ich komme zurück auf jenes Jahr 2008. Ich habe mir erlaubt, auch schon im Ausschuss darauf hinzuweisen.

Als der Vollausbruch der Krise war, haben ein paar Leute in den USA geglaubt, so wie mein Vorredner oder die Frau Dr. Nachbaur: Dann lassen wir sie einfach pleitegehen! – Die haben das ausprobiert! Die haben eine relativ kleine Bank, bei der es keine Spareinlagen gab, Lehman Brothers, nach dem Motto: Es kann nicht sein, dass wir alle retten!, in die Insolvenz geschickt. Und wegen diesem kleinen Anlassfall hat die gesamte Weltwirtschaft eine Grippe bekommen, von der wir uns bis heute nicht erholt haben. In diesen schwierigen Tagen nach der Lehman-Pleite, wo kein Institut auf der Welt dem anderen mehr vertraut hat, wo wir nicht wussten, ob in zwei Wochen die Leute noch Geld abheben können von ihrem Konto, in dieser Situation hat der


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damalige französische Präsident Sarkozy schon vorgeschlagen, für das Retten notwendiger Bankinstitute einen europäischen Fonds einzuführen – und zwar Europa gemeinsam.

Und die kleinen Staaten, wir kleinen Österreicher, die Niederlande und alle, die sehr große Banksektoren haben, haben gesagt: Das fällt uns alles leichter, als es selber zu machen! Es waren die Großen, vor allem Deutschland, die gesagt haben: Das wollen wir nicht, wir wollen eine nationale Lösung haben!

So, jetzt haben wir sechs Jahre gebraucht, um draufzukommen, dass eine vernünftige Architektur ein Konglomerat sein soll, wo wir eine Bankenunion haben, wo die wesentlichen großen Institute in einem Binnenmarkt in Europa zentral überwacht und reguliert werden, aber es dort auch eine Möglichkeit geben muss – als letzte Konsequenz, wenn es nicht möglich ist, dass eine Bank abgewickelt wird –, dass nicht der jeweilige Sitzstaat alleine die Verantwortung übernimmt.

Und wer profitiert davon? – Der Herr Finanzminister hat vorhin die Bedingungen aufgezählt. Die letzte davon war, dass der Mitgliedstaat selbst nicht in der Lage ist, ohne eine gravierende Gefährdung diese Rekapitalisierung selbst vorzunehmen. Das wird eine Bundesrepublik Deutschland, weil sie zehnmal so groß ist wie Österreich, normalerweise früher treffen als ein kleines Land wie Österreich. Und daher sind wir Profiteure einer solchen Versicherung und sollten froh sein, dass auf europäischer Ebene, bei der Größe der Institute, die Österreich hat, auch eine Handvoll der Aufsicht der neuen Bankenunion unterliegt. Diese muss im allerschlimmsten Fall auch dort restrukturiert und mit Eigenkapital versorgt werden – und nicht vom nicht „depperten Steuerzahler“, um noch einmal diese etwas nicht so intelligente Bemerkung der Vorrednerin Dr. Nachbaur klarzustellen.

Der Steuerzahler versteht das sehr wohl, denn Frank Stronach hat man nicht des­wegen nicht verstanden, weil man ein „depperter Steuerzahler“ ist (Abg. Schieder: Weil er gar keiner ist!), er hat einfach eine unverständliche Art an den Tag gelegt, und so unverständlich ist es auch, wenn Sie weiter seine Thesen hier verbreiten. (Zwischenrufe des Abg. Steinbichler.)

Ich würde Ihnen vorschlagen: Kehren Sie zum Herrn Lugar zurück, und lassen Sie diese reinen Frank Stronach-Epigonen! Er hat sich verabschiedet, alle haben applaudiert. Dem Land geht es besser, und ohne Team Stronach wird es ihm genauso gut gehen. Ich wünsche einen schönen Abend, ohne „depperte Steuerzahler“. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Steinbichler: Gute Nacht!)

19.23


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rossmann. – Bitte.

 


19.23.27

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Finanz­minis­ter! Hohes Haus! Ja, Frau Präsidentin, ich bin immer noch nur Magister und nicht Doktor, das möchte ich vielleicht doch an dieser Stelle richtigstellen.

Eines scheint ja sicher zu sein, was die rechtliche Ausgestaltung anlangt, nämlich dass der Herr Finanzminister eine Ermächtigung braucht, um im Gouverneursrat seine Zustimmung zu diesem neuen Instrument zu geben. Aber ich beobachte unter­schiedliche Aussagen der ÖVP auf der einen Seite und der SPÖ auf der anderen Seite.

Sie, Herr Finanzminister, haben gesagt, es ist eindeutig geregelt, was die Frage der Ermächtigung anlangt, und ich denke, das ist keineswegs eindeutig geregelt. Es scheint Ihnen im Ausschuss schon mulmig gewesen zu sein, denn sonst hätten Sie


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nicht gemeinsam mit der SPÖ einen Entschließungsantrag im Hinblick auf die Ermäch­tigung gemacht und uns versichert, dass die Anwendung dieses neuen Instruments im Nationalrat durchdekliniert werden muss. Wobei Sie im Ausschuss gesagt haben, es muss durch den Ausschuss, und nicht klargestellt war, dass das tatsächlich auch durch das Plenum gehen sollte. (Abg. Podgorschek: Eine Entschließung ohne Folgen!)

Der Kollege Krainer hat gesagt, er glaubt, dass das durch das Plenum gehen muss. – Na was gilt jetzt, Glaube? Geht es durch den Ausschuss, durch das Plenum, oder geht es durch beides? (Abg. Krainer: Immer beides!) – Das hast du aber nicht gesagt! (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Um das klar zum Ausdruck zu bringen, bleiben wir dabei, das haben wir im Ausschuss auch schon gesagt, dass es eine Verfassungs­änderung des Artikels 50 braucht, um festzuhalten, dass dieses neue Instrument jedenfalls die Ermächtigung beider, also sowohl des Ausschusses als auch des Nationalrates, und gleichzeitig eine Verankerung in der Geschäftsordnung braucht.

Der zweite Punkt, zu dem ich Stellung beziehen möchte, ist jener: Es stimmt mich schon nachdenklich – eigentlich ist es skandalös –, dass wir sechs Jahre nach der Pleite von Lehman Brothers noch immer keinen Bankenabwicklungsmechanismus haben (Abg. Pirklhuber: Absolut richtig!), wir also noch immer darauf angewiesen sind, entweder dieses Instrument, das heute zur Abstimmung steht, die direkte Re­kapitalisierung von Banken, anzuwenden oder sich an den Steuerzahler zu wenden im Falle, dass Banken pleitegehen. (Abg. Haider: Der ist ja Profiteur!)

Wir können dieses Instrument schon in den Zusammenhang – und müssen es auch – mit den zwei Säulen der Bankenunion stellen, die jetzt im Aufbau sind. Das eine ist der Aufsichtsmechanismus, der beginnt jetzt demnächst zu laufen, das andere ist der Abwicklungsmechanismus. Aber wie weit sind wir denn in Wirklichkeit mit diesem Abwicklungsmechanismus auf europäischer Ebene? (Abg. Pirklhuber: Nicht einmal am Anfang!)

Auf österreichischer Ebene wird es in den nächsten Wochen einen Ministerrats­beschluss geben, das wurde uns im Ausschuss versichert. Aber wie schaut es denn auf der europäischen Ebene tatsächlich aus? – Es ist ein sehr komplexes Verfahren. Der Einfluss der Politik ist keineswegs ausgeschaltet bei diesem Instrument. Die Bail-in-Instrumente kommen erst extrem spät zur Anwendung. Es gibt extrem lange Übergangsfristen für den Aufbau eines Bankenabwicklungsfonds, nämlich bis 2024. Und das alles in Zusammenhang mit der Direkt-Rekapitalisierung des ESM deutet für mich wohl darauf hin, dass die Gefahr der Verzögerung der Anwendung des Abwick­lungsmechanismus von Pleitebanken besteht. – Und das stimmt mich sehr, sehr nachdenklich.

Frau Kollegin Nachbaur hat in einer Sache schon recht: In der Frage der Regulierung, der Finanzmarktregulierung sind wir, was die Frage großer Banken anlangt, keinen Schritt weitergekommen. „Too big to fail“ ist in den letzten Jahren überhaupt kein Thema gewesen, daher: Wie die Instrumente auch immer ausschauen werden, Abwicklungsmechanismus hin oder her, ESM-Direkt-Rekapitalisierung, wenn die Banken nur groß genug sind, werden immer und immer wieder die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. Da soll man sich keiner Illusion hingeben! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Loacker.)

Ein weiterer Punkt betrifft die Voraussetzung der Direkt-Rekapitalisierung. Dazu haben wir im Ausschuss eigentlich wenig diskutiert. Sie, Herr Minister, haben mir ja keine Antwort darauf gegeben. Zwei Voraussetzungen sind ja notwendig, damit diese Direkt-Rekapitalisierung überhaupt zur Anwendung kommen kann. Mehrere sind es, aber zwei möchte ich hervorheben.


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Das eine ist eine 8-prozentige Bail-in-Quote, gemessen an den gesamten Assets, und das andere ist eine 4,5-prozentige Kernkapitalquote, gemessen an den risikobasierten Assets. Und ich habe jetzt mit Bankenexperten und Finanzmarktexperten gesprochen, und die sagen, die letztere Quote ist wohl eindeutig zu niedrig, die 4,5 Prozent sind in Wirklichkeit ein Witz. Aber auch die 8 Prozent sind in Wirklichkeit sehr niedrig. Und hier, glaube ich, muss man schon eine Debatte darüber führen, ob bei der Frage der 8 Prozent das Glas halbvoll oder halbleer ist.

Viele Finanzmarktexperten sind der Ansicht, das Glas ist halbleer. Warum? – Weil nämlich, und nehmen wir österreichische Banken als Beispiel, allein der Eigenkapital­anteil österreichischer Banken im Durchschnitt etwa schon 5 bis 6 Prozent beträgt. Und was kommt in einer Krise dazu? – In einer Krise sind nämlich die Eigenkapitalmittel schnell weg, die sind schnell aufgebraucht. Daher bin ich der Ansicht, gemeinsam mit anderen Finanzmarktexperten, dass diese 8-prozentige Bail-in-Quote eindeutig zu niedrig ist. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Die Forderung für beide Quoten geht eindeutig in Richtung höherer Ausstattung von Kernkapital auf der einen Seite, aber auch einer höheren Bail-in-Quote auf der anderen Seite.

Nur wenn das gelingt und nur wenn wir die Frage der „too big to fail“-Banken gelöst und einmal einen Abwicklungsmechanismus haben werden, dann werden wir vielleicht einmal daran denken können, dass es eine Abwicklung von Pleitebanken geben kann, ohne dass der Steuerzahler zum Handkuss kommen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Loacker.)

19.29


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


19.29.55

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Lieber Herr Kollege Rossmann, ich höre Ihnen immer wieder gerne zu, im Ausschuss und hier im Plenum. Nur manchmal frage ich mich: Für wen sagen Sie das? In der Wortwahl, in der Begrifflichkeit, in der Verwen­dung der technischen Begriffe werden Sie wahrscheinlich nur eine eingeschränkte Zuhörerschaft finden. (Abg. Rossmann: „Pleitebanken“ und „Steuerzahler“ ver­stehen !)

Ich finde es auch immer sehr reizend, wenn sich der linke Rossmann in die rechte Logik des Kapitalismus hineinzudenken versucht und mit dem Finanzminister quasi im Wettbewerb steht, wer der beste Feuerwehrmann bei der Krisenanfälligkeit des Kapitalismus ist, und das in einer Sprache, die wir nur knapp nachvollziehen können. Ich finde es okay, machen Sie es weiter so! Ich höre es eh gerne, aber Sie müssen hin und wieder fragen, wer es sonst noch gerne hört. Ich glaube, die Frage ist einmal berechtigt. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Loacker: Aber Sie sind halt froh, wenn es die Wähler nicht verstehen!) 

Ihr Zwischenruf ist lustig, denn so quasi die Regulierungsaufforderung von der Seite: Jetzt schauen wir, dass die Banken nicht so groß, nicht so mächtig, nicht so einflussreich sind!, die hatte schon fast eine kommunistische Diktion, die da vom Team Stronach gekommen ist. Das ist zumindest einmal ein Ansatzpunkt. (Zwischenruf des Abg. Kogler.)

Wir haben es auch von den NEOS im Ausschuss gehört, als sie gemeint haben, da müsse man sich jetzt einmal, nach einer eingehenden Kapitalismuskritik, hinsetzen und schauen, wie wir das alles neu organisieren können. Das ist interessant, da bin ich durchaus auch ein Ansprechpartner. (Zwischenruf des Abg. Podgorschek.) Ich glaube auch, dass der Herr Finanzminister gewinnbar ist. Der war nämlich ein Manager in


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einem erfolgreichen Unternehmen, kurz: Er war in der Realwirtschaft. Und die Real­wirtschaft, das waren die, die unter den Spekulationen auf den Finanzmärkten, sprich in der Finanzwirtschaft, am meisten zu leiden hatten.

Daher, glaube ich, wird er auf Dauer auch nicht die Nummer abziehen wollen: Ich bin der Feuerwehrmann und helfe, das Wirtschaftssystem ist so krisenanfällig, und so weiter, sondern er wird, so wie wir es im Ausschuss auch ein bisschen diskutiert haben, über die Wurzeln dieses Problems nachdenken: Wie kann man an Regulierun­gen arbeiten, damit aus dieser Marktwirtschaft eine soziale, eine funktionierende, eine ökologisch nachhaltige, kurz eine Wettbewerbswirtschaft, ein Wettbewerbskapitalismus wird – und nicht ein Spekulationskapitalismus, nicht ein Monopolkapitalismus zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten oder, wie Sie so schön immer sagen, der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?

Das, glaube ich, ist die fast noch wichtigere Aufgabe, als dass wir uns regelmäßig immer gegenseitig erzählen, um Gottes willen, das Wirtschaftssystem ist so schrecklich krisenanfällig, was sind die nächsten Schritte und was können wir so ganz auf die Schnelle machen. Das ist aber jetzt nicht er oder wir, sondern das ist momentan leider Gottes auch ein europäisches, sprich ein (Abg. Podgorschek: Globales Problem!) globales Phänomen.

Die Finanztransaktionssteuer und das, was der französische Ökonom Piketty gesagt hat, nämlich wenn global zu viel Vermögen in zu wenigen Händen ist, hat das auf das Wirtschaftssystem, das so entscheidend und so wichtig ist, um Beschäftigung, Wachstum und das alles zu schaffen, eine extrem negative Auswirkung (Abg. Rossmann: Das ist aber sehr !), das sind die Dinge, über die wir nachdenken soll­ten, über diese globale Vermögensbesteuerung, die Finanztransaktionssteuer, die Logik dieser computergesteuerten Prozesse, die in wenigen Tausendstelsekunden diese Prozesse in Gang setzen. All das sind Dinge, die, glaube ich, für uns ent­scheidend und wichtig sind, ohne dass man jetzt deswegen irgendwelche Ängste wecken sollte.

Sie, Herr Finanzminister, haben eh in Ihrer Rede größtmöglich Ängste zu mindern versucht, haben eine ganze Liste betreffend diese neuen Instrumentarien aufgezählt, was Sie alles nicht können, was alles kontrolliert wird und wie das Parlament eingebunden ist. Das finde ich auch gut so, gerade am heutigen Tag, wo wir hier über die Einführung der Minderheitsrechte beim Untersuchungsausschuss gesprochen haben – um noch einmal in Erinnerung zu rufen: ESM, Fiskalpakt, Hauptausschuss, Stellungnahme, also was alles dieses Parlament machen kann, welche Kontroll­aufgaben es hat, was es den Regierungsmitgliedern mitgeben kann, wenn sie nach Brüssel fahren. Also ich finde, das war eine gute Gelegenheit.

Ich sage nur zum Abschluss eines: Besonders reizend habe ich gefunden, dass es hier in diesem Haus möglich ist, Beppe Grillo seriös zu zitieren. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich habe ihn auf der Piazza Navona in Rom gehört. Wissen Sie, was er ist? – Ein anarchistischer Schreihals, der in Wirklichkeit an der Zerstörung des italienischen Staates mitwirkt, der so etwas von ein Feind der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist und außerdem ein Justizverfahren am Hals hat. Und wenn Sie hier herauskommen und für Beppe Grillo – Sie, die Ordnungspartei, Sie, der Ordnungssprecher – ein Herz haben, für einen anarchistischen Italiener, der auf der Piazza Navona so lange schreit, bis ihm die Stimmbänder herausschießen, also dann ist das, finde ich, wirklich beachtlich. Zitieren Sie weiter Beppe Grillo! (Zwischenruf des Abg. Kassegger, einen Zeitungsausschnitt in die Höhe haltend.) – Na, die „Presse“ hat sich verschrieben, aber er müsste es wissen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.34



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 215

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


19.34.46

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Cap, wenn Sie schon eine Vorliebe für diverse Zitate oder Zitierungen haben, dann zitiere ich jetzt einmal Sie selbst. In dem Zusammenhang ist es witzig, wenn Sie den NEOS und dem Team Stronach eine „kommunistische Diktion“ – das war jetzt auch ein Zitat von Ihnen (Abg. Cap: „Fast“!) –, ja, „fast eine kommunistische Diktion“ vorwerfen.

Wie haben Sie gesagt, nachdem der Herr Krainer gesagt hat, die Schulden des Einzelnen seien die Schulden der Gemeinschaft? Das muss man sich einmal im Zuge der Debatte um den EMS auf der Zunge  (Abg. Krainer: Was er nicht gesagt hat, aber bitte!) – Wortwörtlich, das habe ich auch genauso mitgeschrieben: Die Schulden des Einzelnen sind die Schulden der Gemeinschaft! – Zitat Krainer. (Abg. Krainer: Tun Sie mich richtig zitieren! Das ist ein Blödsinn! Es wird nicht besser, wenn Sie es wiederholen!) Woraufhin der Herr Cap dann gemeint hat, bei einer Debatte über die ach so böse Austeritätspolitik, den Fiskalpakt und dergleichen: Deutschland ist der Gewinner dieser ach so bösen Austeritätspolitik des Fiskalpaktes. (Abg. Krainer: Richtig zitieren! Ich weiß, was ich sage! – Abg. Darmann: Zu Ihren Worten stehen!) Und der Kollege Rossmann hat dann auch noch gleich eingeworfen: Und Österreich auch! (Abg. Rossmann: Das habe ich nicht gesagt!) Das heißt also, Deutschland und Österreich sind, um jetzt den Herrn Matznetter zu zitieren, die Profiteure der Situation, dass wir jetzt mit dem ESM nicht nur marode Pleitestaaten im Süden finanzieren dürfen, sondern in Zukunft auch noch marode Pleitebanken in diesen Ländern. – Vielen Dank dafür, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Das ist sozialistische Wirtschaftspolitik. Das wundert mich nicht, da wundert einen gar nichts mehr. Aber was mich wundert, ist, dass ihr da mitgeht, bei dieser Politik. Aber angesichts dessen, was ihr auf dieser Seite, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, in den letzten Jahren abgeliefert habt, brauche ich mich deswegen eigentlich auch nicht mehr zu wundern. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Es hält sich also kein Mensch an den Fiskalpakt: Twopack, Sixpack – was haben wir noch gehabt? –, Europäisches Semester, automatische Sanktionen, den ganzen Fiskal­pakt. – Das ist so wichtig in diesen Staaten, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt. Kein Mensch hält sich daran! Und jetzt droht auch noch der Bankenstresstest. Wir wissen ja, am Sonntag, am 26., werden die Ergebnisse des europäischen Bankenstresstests veröffentlicht. Erste Ergebnisse sickern eh schon durch. Angeblich fallen 18 Banken durch. Jetzt sollen wir natürlich den ESM ermächtigen, die Banken zu rekapitalisieren. Das ist die Öffnung der Büchse der Pandora! (Ruf bei der ÖVP: Aber geh!) Das ist der Sündenfall, das ist der Kniefall, das ist die Überwälzung an den Steuerzahler. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Prinz.) Das ist die Überwälzung, lieber Nikolaus, nicht nur der Staatsschulden, das ist auch die Über­wälzung der Bankschulden an den Steuerzahler, Herr Profiteur Matznetter! Der profitiert dann offensichtlich davon, dass er die Schulden der anderen auch noch zahlen darf. – Vielen Dank. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Die Lösung kann nur eine sein, und das hat auch der Kollege Podgorschek schon angesprochen: Zurück zum No Bailout! Wir brauchen eine sofortige Kündigung dieses ESM-Vertrages wegen arglistiger Täuschung der Vertragspartner. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.) Wir brauchen das Verweigern sämtlicher weiterer Zahlungen aus dem ESM. Aber da es in diesem ESM ja nicht einmal eine Austritts­klausel gibt – das haben wir Ihnen übrigens, als Sie diesen ESM-Vertrag beschlossen


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haben, auch deutlich gesagt –, sollten Sie sich einmal Gedanken machen, wie man da wieder herauskommt.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haider, Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung eines ESM-Austritts Österreichs

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Möglichkeiten für einen Austritt Öster­reichs aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu prüfen und hierüber dem Nationalrat Bericht zu erstatten.“

*****

(Beifall und Bravoruf bei der FPÖ.)

Die eine Minute nehme ich mir jetzt auch noch, obwohl das Licht schon rot leuchtet. Zu den Grünen, die ja damals mitgestimmt haben, als Rot und Schwarz hier den ESM beschlossen haben:

Meine Damen und Herren, Sie haben damals gesagt, diese europaweit einmalige Einbindung des Nationalrates war eines Ihrer Hauptargumente, warum Sie für den ESM stimmen. – So, jetzt haben Sie es: Diese neue Ermächtigung zur Banken­rekapitalisierung ist den Koalitionsparteien nicht einmal eine Änderung der Geschäfts­ordnung wert. Das ist gar nichts wert. Parlamentarische Mitbestimmung und Kontrolle schaut ganz anders aus, meine Damen und Herren von den Grünen, politische Cleverness aber auch. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

19.39


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haider, Podgorschek und weiterer Abgeordneter

betreffend Prüfung eines ESM-Austritts Österreichs

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (264 d.B.): Antrag der Bundes­regierung auf Ermächtigung der österreichischen Vertreterin oder des österreichischen Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 3 B-VG (309 d.B.), TOP 21, in der 46. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am 23.10.2014

Mit dem Entrechtungskonstrukt des Vertrages zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verlor Österreich 2012 seine Steuerhoheit und die Verfügung über seine Finanzen.

Nach dem Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus selbst soll es keine Möglichkeit einer Kündigung geben. Als ein auf Dauer angelegter völker­rechtlicher Vertrag wäre damit allenfalls nur eine Kündigung unter außergewöhnlichen Umständen gemäß Art 54 ff dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge


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möglich. Hierfür müssten sich die Grundlagen insgesamt im Sinne eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage verändert haben. Allein dies ist aus demokratiepolitischen Er­wägun­gen als bedenklich und souveränitätsbeschränkend massiv zu kritisieren.

Innerhalb der Konstruktion des ESM soll nun ein weiteres neues Instrument geschaffen werden: Finanzinstituten, also Banken, soll die Möglichkeit einer Rekapitalisierung aus dem ESM („indirekte Rekapitalisierung“) gegeben werden. Dies obwohl die euro­päischen Spekulationsbanken als die wahren Verursacher der Finanzkrise gelten. Dieser Schritt gibt aktuell den Anlass, die Möglichkeiten eines Austritts Österreichs aus dem ESM-Vertrag zu prüfen und in einem weiteren Schritt umzusetzen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Möglichkeiten für einen Austritt Öster­reichs aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu prüfen und hierüber dem Nationalrat Bericht zu erstatten.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lugar. – Bitte. 

 


19.40.02

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mit einem Spruch, der wahrscheinlich jedem geläufig ist, beginnen, und zwar: Nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich glaube, in diesem Zusammenhang ist die Aussage von Frau Nachbaur auch einzuordnen. Die Steuerzahler dürfen sich nicht wundern, wenn sie immer wieder Rot und Schwarz wählen, wenn sie immer wieder diese Regierung wählen, dann werden sie auch zur Kasse gebeten werden.

Deshalb mein Appell an die Menschen draußen: Probieren Sie einmal eine andere Regierung aus, dann werden Sie sehen, dass Sie nicht immer dann zur Kasse gebeten werden, wenn irgendwelche Banken irgendwo irgendwelche Blödheiten machen! (Beifall beim Team Stronach.)

Herr Minister Schelling wird ja von mir grundsätzlich sehr geschätzt, aber was Sie heute gesagt haben, Herr Minister, das lässt aus meiner Sicht tief blicken. Entweder wissen Sie es nicht besser, das glaube ich nicht, oder Sie sagen hier ganz bewusst die Unwahrheit. Sie haben heute gesagt, die Steuerzahler und vor allem die Sparbuch­besitzer müssen sich keine Sorgen machen. Jetzt erklären Sie mir das einmal, Herr Minister: Die 100 000 € pro Sparbuch, für die Sie haften wollen, das sind ungefähr 80 Milliarden €. Jetzt schaffen Sie es ja nicht einmal, der Frau Bildungsministerin ausreichend Geld zu geben, damit sie nicht die Mieten für die Schulen schuldig bleiben muss. Und dann kommen Sie hierher, stellen sich hier hin und sagen, die Spareinlagen sind sicher, da braucht sich keiner Sorgen zu machen. – 80 Milliarden €, das müssen Sie mir vorhüpfen, wie Sie die aufbringen wollen!

Wenn dann die anderen von der SPÖ herauskommen und sagen, ja, der Onkel Frank macht sich wahrscheinlich keine Sorgen um seine Spareinlagen, aber die öster­reichische Bundesregierung sehr wohl: Es ist genau umgekehrt! Frank Stronach macht


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sich sehr wohl Sorgen um Spareinlagen, aber nicht um seine eigenen, denn er hat fast keine. Er hat schon gut veranlagt, weil er weiß, wie das Bankensystem funktioniert. Und er hat immer gesagt, er braucht kein Geld von den Banken, er kann den Banken Geld borgen. Genau das ist der Punkt.

Wenn Sie sagen, Herr Frank Stronach macht sich keine Sorgen um die Spareinlagen, so entgegne ich Ihnen: Er macht sich Sorgen, und zwar um die Spareinlagen von uns Österreichern, denn die sind wirklich in Gefahr. Die sind wirklich in Gefahr, wenn wir so weitermachen. (Beifall beim Team Stronach.)

Deshalb ist er immer gegen den ESM aufgetreten. Wenn man es genau betrachtet: Was ist der ESM? – Der ESM ist nichts anderes, als dass marode Länder noch maroderen Ländern zusätzliche Kredite geben. Man muss sich das einmal vorstellen: Eine Krise, die durch Kredit entstanden ist, wird mit Kredit geheilt. Das ist ja fast schon Homöopathie: Gleiches mit Gleichem bekämpfen. (Abg. Krainer: Die -Debatte war am Vormittag!)

Wenn man sich anschaut, was wir aufführen, die EZB zum Beispiel: Zu Zeiten von Liebscher hätte man Sie ins Irrenhaus eingeliefert, wenn Sie dem Herrn Liebscher damals gesagt hätten, es kommt einmal eine Zeit, in der die Nationalbank Politik mit der Druckerpresse macht, in der die Nationalbank Staatsanleihen aufkauft, in der die Nationalbank Staaten finanziert. Der Herr Liebscher hätte Sie in der „Ich hab’ mich lieb“-Jacke einliefern lassen. Das war damals undenkbar. Und heute tun wir genau das. Wir tun nichts anderes, als dass wir in den Keller gehen und inflationär Geld drucken. (Ruf bei der ÖVP: In den Keller lachen!)

Letztlich wird uns das allen auf den Kopf fallen. Da fragt sich der Normalsterbliche: Warum machen wir denn das? Da könnte doch der Staat gleich in den Keller gehen und selbst Geld drucken. Der Umweg über die Banken, über die Anleihen macht ja nur dann Sinn, wenn eben nicht die EZB diese Anleihen kauft, sondern die privaten Bürger und dann auch Zinsen dafür bekommen. Dann macht das Sinn. Wenn das die EZB macht, machen wir nichts anderes als Politik mit der Druckerpresse. Und das ist abzulehnen. (Beifall beim Team Stronach.)

Einen Punkt vielleicht noch: Das Ganze hat ja mit einem großen Fehler angefangen, mit Griechenland. Hätten wir Griechenland damals in die Pleite gehen lassen, Griechenland wäre schon lange aus dem Chaos draußen. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.) Es gibt jetzt eine Studie, die nachweist, dass fast alle Staaten, die in Konkurs, die Pleite gegangen sind, danach ein stärkeres Wachstum hatten als zuvor.

Schauen Sie sich Griechenland an, schauen Sie sich alles an, was da passiert ist! Letztlich haben wir mit einer Billion, mit mehreren Billionen Euro verhindert, dass sich das System selbst heilt. Wir haben es bei Griechenland verhindert. Wir haben es bei Spanien verhindert. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Hübner.)

Und das alles haben wir nur aus einem einzigen Grund getan, wir haben aus einem einzigen Grund verhindert, dass sich das System selbst heilt, so wie es sich 600 Jahre zuvor immer wieder geheilt hat, nach den unzähligen Staatspleiten, die es gegeben hat. Wir haben es mit 1 000 Milliarden € Aufwand verhindert, für einen einzigen Zweck, nämlich die Banken zu retten und das Ganze dem Steuerzahler umzuhängen. Um zu verhindern, dass die französischen und deutschen Banken einen Verlust erleiden, haben wir dieses Spiel begonnen. Und jetzt spielen wir dieses Spiel auf Teufel komm raus. Letztlich wird es der Steuerzahler zahlen. Und das ist traurig.


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Aber ich kann dem Steuerzahler Folgendes sagen: Wenn es nach mir geht, müssten all jene, die Rot und Schwarz wählen, diese Suppe auslöffeln, und alle anderen sollten nicht zur Kasse gebeten werden. (Beifall beim Team Stronach.)

19.45

19.45.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ständigen Unteraus­schusses in ESM-Angelegenheiten, die dem Ausschussbericht 309 der Beilagen angeschlossene Ermächtigung gemäß § 74d Abs. 1 Z 2 der Geschäftsordnung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (1/BSESM.)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 309 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Vorlage an den Nationalrat von institutsspezifischen Vereinbarungen zur Beschlussfassung in den Gremien des ESM.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 50.)

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 309 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Zusammenhang zwischen der Finanztransaktionssteuer und ESM-Finanzhilfen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 49.)

Wir gelangen nunmehr zu Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung eines ESM-Austritts Österreichs.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

19.47.17 22. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (227 d.B.): Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Monte­negros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (311 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


19.47.48

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause! Wie die Frau Präsidentin schon gesagt hat, geht es um das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Regierung Montenegros und der Regierung der Republik Österreich. Es gibt mit fast allen Staaten, mit denen Österreich wirtschaftlich verbunden ist, solch ein Doppelbesteuerungsabkommen. Wir wissen, das ist wichtig für die Sicherheit der Firmen, die dort investieren. Es werden


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damit Transparenz, Datenaustausch und Amtshilfe bei wirtschaftlichen Problemen gewährleistet.

Montenegro ist nicht groß, hat nur zirka 680 000 Einwohner. Wie schaut die Handels­bilanz aus? – Der Export floriert, er ist im letzten Jahr um 10 Prozent gestiegen. Der Import ist gleichgeblieben. Österreich gehört zu den fünf größten ausländischen Investoren in Montenegro mit zirka 370 Millionen €, die derzeit dort investiert werden, in letzter Zeit sehr stark im Dienstleistungsbereich, im Tourismus, aber auch im Bank­wesen, in der Bauwirtschaft und so weiter.

Österreichische Firmen haben letztes Jahr auch den Auftrag bekommen, den Aufbau eines nationalen Behördenfunks voranzutreiben und auch im Internetbereich ein WLAN-Netz aufzubauen.

Wir sind dort auf einem guten Weg. So, wie es ausschaut, kommt es hier auch zu einer Einstimmigkeit in diesem Punkt. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

19.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer zu Wort. – Bitte.

 


19.49.32

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörer und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Wenn wir heute das Doppel­besteuerungsabkommen mit Montenegro behandeln, dann sprechen wir auch über ein Stück Steuergerechtigkeit. Doppelbesteuerungsabkommen sind ja im Grunde völker­rechtliche Verträge, in denen es darum geht, Einkommen, Einkünfte nicht doppelt zu besteuern, sondern zumindest einmal, aber dafür gerecht.

Dieses Abkommen mit Montenegro ist auch als eine Unterstützung für die europäische Integration Montenegros zu sehen, aber auch als ein Schritt – wie auch schon mein Vorredner gesagt hat – zur Wahrung der österreichischen Interessen. Immerhin haben wir dort vor Ort in etwa 300 Millionen € an Investitionen getätigt.

An dieser Stelle möchte ich aber auch auf ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika für eine erleichterte Umsetzung von FATCA erinnern und darauf verweisen, weil dies in Verbindung mit einem Doppelbesteuerungsabkommen nicht nur zu mehr Steuergerechtigkeit, sondern vor allen Dingen auch zur Eindämmung der Steuerflucht dient und somit zu mehr Steuer­einnahmen führt – Steuereinnahmen, die wir dringend nötig haben, Steuereinnahmen, die ich gerne den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen möchte; was aber leider nicht geht, da wir die Abdeckung der Machenschaften der FPÖ in Kärnten erst erledigen müssen. (Abg. Podgorschek: Ein bisschen langsamer, damit wir das alle hören!)

Nach Durchsicht des Vertragstextes, Herr Finanzminister, sage ich: Gratulation für dieses Vertragswerk, auch an die gesamte Regierung!

Wenn wir über Steuergerechtigkeit sprechen und Europa miteinbeziehen, dann möchte ich vor allen Dingen auf zwei Punkte hinweisen.

Erstens muss der innereuropäische Steuerwettbewerb, verbunden mit dem Downsizing von Sozialleistungen, strikt unterbunden werden. Gesundheitsvorsorge und geregelte Arbeitszeiten dürfen nicht einfach geopfert werden. Man braucht also eine Angleichung der Steuersätze, damit die Nationalstaaten nicht gegeneinander ausgespielt werden können.


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Zweitens möchte ich auch auf den Kampf für Steuergerechtigkeit hinweisen, denn das heißt auch die Trockenlegung der innereuropäischen Steueroasen. Es ist ja kurios, je größer ein Betrieb ist, desto besser und leichter passt er durch steuerliche Schlupf­löcher hindurch. (Abg. Stefan: Ist das neu?) Dies gehört unterbunden, denn gerade das belastet unsere kleinen Unternehmen, die diese Suppe danach auslöffeln müssen.

Steuergerechtigkeit fängt doch dort an, wo die Steuerhinterziehung aufhört. Steuer­gerechtigkeit fängt dann an, wenn es uns allen gut geht. Steuergerechtigkeit fängt bei einer Steuerreform an.

In diesem Sinne, Herr Minister, danke für die hervorragende Arbeit. Nehmen wir doch den Schwung der bisherigen Arbeit mit und gestalten wir gemeinsam eine Steuer­reform, die diesen Namen auch verdient – eine Steuerreform, bei der es uns allen gut geht.

Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, liebe FPÖ, dass auch Sie es waren, die im Ausschuss Ihre Zufriedenheit über das Abkommen zum Ausdruck gebracht haben. Grundsätzlich freut mich das sehr, allerdings möchte ich dies jetzt wirklich nicht gerade überbewerten, denn das finanztechnische Verständnis von Steuern auf Ein­kommen und Vermögen einer Partei, in der der Obmann mehr Brutto vom Netto fordert, scheint doch zumindest enden wollend zu sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Podgorschek: Der muss einen Komplex haben! Das ist sagenhaft! – Abg. Stefan: So viel Intelligenz muss wehtun!)

19.52


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider zu Wort. – Bitte.

 


19.52.51

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Es freut mich, dass dem Kollegen von der SPÖ dazu wirklich nichts anderes mehr einfällt.

Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir werden diesem Doppel­besteuerungsabkommen zustimmen, obwohl es den Art. 25 Abs. 5 enthält, den wir auch in der Vergangenheit immer wieder moniert haben, der de facto die Abschaffung des österreichischen Bankgeheimnisses fordert.

Nur kurz zur Historie: 2009 wurde in diesem Haus – auf Druck des deutschen Finanzministers Peer Steinbrück, der im Jahr 2008 die Jagd auf europäische Steuer­flüchtlinge eröffnet hat und Österreich, die Schweiz, Luxemburg, Belgien, Liechtenstein quasi auf die „graue Liste“ der Steueroasen hat setzen lassen – das OECD-Musterabkommen, das eben diesen Artikel des Informationsaustausches beinhaltet, Art. 25 Abs. 5, beschlossen. Es ist de facto eine Aufhebung des Bankgeheimnisses, es gibt halt nur leider keine neuen Abkommen ohne diesen Artikel. Es ist besser, ein Abkommen zu haben, als keines zu haben, so weit kann ich Ihnen zustimmen, Herr Kollege, wiewohl wir natürlich unsere Probleme mit dem Art. 25 haben. – Das ist das eine.

Das andere ist – und da hoffe ich, dass wir in Zukunft leichteren Herzens zustimmen können –, und das haben wir auch schon öfters moniert, dass es in diesem Abs. 5 des Art. 25 heißt, die Informationen dürfen auch dann nicht verweigert werden, weil sie sich bei einer Bank befinden „oder weil sie sich“ – und jetzt kommt es! – „auf Eigentums­anteile an einer Person beziehen“. – Das steht wirklich so drinnen: „Eigentumsanteile an einer Person“. Und das in einem völkerrechtlichen Vertrag, den Österreich eingeht: „Eigentumsanteile an einer Person“.

Ich könnte Ihnen jetzt wieder einmal etwas über das Leibeigenschaftsauf­hebungs­patent von Joseph II. aus dem Jahr 1781 oder über sonstige Sklavereiaufhebungs-


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paragraphen erzählen. Jedenfalls hat mir der zuständige Sektionschef schon mitgeteilt, dass man dieses Problem auch gesehen hat. Er wundert sich, dass es immer noch nicht bereinigt wurde. Er hat mir versprochen, dass es beim nächsten Mal dann heißen wird: Eigentumsanteile an einer juristischen Person. – Dann ist klar, worum es geht.

Wir werden also jetzt und auch in Zukunft neuen Abkommen zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.55

19.55.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 227 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig und damit angenommen.

19.56.1423. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (260 d.B.): Bun­des­gesetz über die Zustimmung und Ermächtigung zur Verwertung und Über­tragung von unbeweglichem und beweglichem Bundesvermögen sowie Änderung des Bundesimmobiliengesetzes (312 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.

 


19.56.51

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es geht um die Ermächtigung zur Veräußerung von Bundesvermögen oder, anders formuliert, um die Versilberung von Vermögen der Allgemeinheit, um Budgetlöcher zu stopfen. Das ist eine weitverbreitete Praxis auf allen Ebenen in unserem Land, sei es auf Bundes-, Landes- oder Gemein­deebene.

Konkret geht es um die Ermächtigung zur Veräußerung der Starhemberg-Kaserne, wobei für uns nicht ganz klar nachvollziehbar und verständlich ist, welche Strategie dahintersteckt. Die Strategie hier war, die Führungsunterstützungsschule zu einem zentralen Cyber-Schulungszentrum auszubauen, diesbezüglich wurden auch ent­sprechende Investitionen getätigt. In Summe sind das doch fast 4 Millionen €. Und nun plant man, diese Kaserne zu verkaufen. Da frage ich mich, welcher Stratege da am Werk war. Das dürfte offensichtlich ein Stratege aus der SIVBEG gewesen sein. Das ist jetzt nämlich der zweite Teil meiner Rede.

Die SIVBEG hatte geplante Erlöse in der Höhe von 700 Millionen €, die Ist-Erlöse waren 400 Millionen €, das ist alles andere als eine Erfolgsgeschichte; dazu die Ver­träge mit Extra-Honorar für Ressortangehörige. Die Verwertung sollte 2013 abge­schlossen sein, dauert jedoch noch bis mindestens 2018. Gegründet wurde sie mit dem Argument, dass es in der BIG keine entsprechenden Experten hinsichtlich militärischer Liegenschaften gäbe. Da fragt sich auch der Rechnungshof: Warum zahlt dann die SIVBEG an die BIG auf Basis eines Syndikatsvertrags Honorare in der Höhe


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 223

von fast 1 Million €? Er fragt sich auch, warum Honorare in doch beträchtlicher Höhe an ausgewählte Gutachter und Anwaltskanzleien angefallen sind.

Kurzum, SIVBEG bedeutet: Kosten, Kosten, Kosten, und zwar unnotwendigerweise. Es ist eine Versorgung von Günstlingen. Wir sind dagegen. Die BIG ist völlig ausreichend. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus diesem Grund stellen wir folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger, Zanger und weiterer Abgeordneter betref­fend sofortige Auflösung der SIVBEG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, die Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft, die SIVBEG, sofort aufzulösen und die Agenden der BIG zu übertragen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Als kleine Entscheidungshilfe für die Abgeordneten der SPÖ möchte ich noch an­merken, dass die Gründe, die ich vorhin kurz und bündig angesprochen habe, nicht von mir sind, sondern von den Abgeordneten Moser, SPÖ, und Dr. Bauer aus dem Jahre 2005. Das waren nämlich genau die Argumente, die die SPÖ damals vorgetragen hat. Wenn Sie sich also an das halten, was Sie damals vorgetragen haben, dann müssten Sie eigentlich unserem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.59


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger, Zanger und weiterer Abgeordneter betref­fend sofortige Auflösung der SIVBEG

eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkt 23, Bericht des Finanz­aus­schusses über die Regierungsvorlage (260 d.B.): Bundesgesetz über die Zustim­mung und Ermächtigung zur Verwertung und Übertragung von unbeweglichem und beweglichem Bundesvermögen sowie Änderung des Bundesimmobiliengesetzes (312 d.B.), in der 46. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 23. Oktober 2014.

Dem Rechnungshofbericht Bund 2013/12 ist zu entnehmen, dass einige Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt wurden, aber die Überprüfung der Zweckmäßigkeit der SIVBEG unterblieb jedoch, obwohl die Aufrechterhaltung der SIVBEG bis zur Verwertung der letzten entbehrlich gewordenen Liegenschaft relativ hohe Kosten verursachen könnte.

Schon der Rechnungshofbericht Bund 2010/06 zu den Kasernen- und Liegenschafts­verkäufen durch die SIVBEG war vernichtend.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 224

„() Die Errichtung der SIVBEG für die Abwicklung des Kasernenverkaufsprogramms erschien weder erforderlich noch zweckmäßig, weil der Bund mit der BIG bereits über eine Verwertungsgesellschaft für seine Immobilien verfügte. Die SIVBEG bediente sich auch des Know-hows und der Infrastruktur der BIG.

Die SIVBEG wurde 2005 gegründet und erzielte bis Ende Oktober 2008 aus dem Verkauf von 63 ehemaligen militärischen Liegenschaften einen Erlös von 88 Mill. EUR. Geplant war, bis 2013 insgesamt 146 Liegenschaften zu verwerten und 414 Mill. EUR zu erlösen. Nach Ansicht des RH ist die Erreichung dieses Ziels gefährdet.

()

21.1 Die SIVBEG beauftragte Verkehrswertgutachten1) ohne Einholung von Ver­gleichs­angeboten.

()

22.2 (1) Der RH bemängelte, dass das Honorarmodell für die Verkehrswertgutachten gemeinsam mit jenem Gutachter erarbeitet wurde, den die SIVBEG am häufigsten mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten beauftragte.

()

23.1 Für zwischen Oktober 2005 und September 2008 eingeholte Gutachten wendete die SIVBEG insgesamt 322.629 EUR auf. Sie vergab die Aufträge an insgesamt zehn Sachverständige, wobei zwei von diesen Sachverständigen wertmäßig rd. 50 % der Aufträge erhielten. Laut eigener Darstellung beabsichtigte die SIVBEG, die Aufträge gleichmäßig auf alle geeigneten Sachverständigen zu verteilen.

()

25.2 Der RH bemängelte die nicht dem Bundesvergabegesetz 2006 (BGBl. I Nr. 17/2006 i.d.g.F.) entsprechende Vorgangsweise der SIVBEG bei der Vergabe von entgeltlichen Leistungen.

()

26.1 Die SIVBEG beauftragte im Oktober 2007 eine Rechtsanwaltskanzlei mit der rechtlichen Beratung bei der Verwertung der sechs Auslandsliegenschaften. Sie begründete dies mit der gebotenen „zügigen und bestmöglichen“ Abwicklung der Aufträge.

Obwohl mit der Finanzprokuratur ein Rahmenvertrag über rechtliche Beratung bestand, zog sie diese nicht in Erwägung. Der Beratungsvertrag zwischen SIVBEG und Finanzprokuratur enthielt wesentlich günstigere Stundensätze als jener Vertrag, welcher mit dem Rechtsanwaltsbüro abgeschlossen wurde.

Im zwischen der SIVBEG und der Rechtsanwaltskanzlei abgeschlossenen Vertrag wurde das für die Beratung beim Verkauf der sechs Auslandsliegenschaften anfallende Honorar auf 35.000 EUR geschätzt. Die Kanzlei stellte der SIVBEG ein Gesamthonorar in Höhe von rd. 97.000 EUR in Rechnung. Die SIVBEG begründete diese Kosten­steigerung mit von der Rechtsanwaltskanzlei erbrachten Zusatzleistungen – wie z.B. der Übersetzung der Kaufverträge –, zu welchen sie diese beauftragt hatte.

()

30.1 (1) Der Verkauf der Liegenschaft in Prag erfolgte aufgrund der Beauftragung vom Mai 2007. Im selben Monat ließ die Österreichische Botschaft in Prag (Botschaft) ein Verkehrswertgutachten erstellen. Da die Botschaft den Verkehrswert von 575.000 EUR im Gutachten als gering einschätzte, gab sie zwei weitere Gutachten in Auftrag. Diese wiesen Verkehrswerte von 1,08 Mill. EUR bzw. 1,18 Mill. EUR auf.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 225

Ohne die Residenz, die sich auf dem in Prager Bestlage gelegenen Grundstück befand, von innen gesehen zu haben, schätzte der von der SIVBEG beauftragte Makler das Objekt auf 650.000 EUR. Der Makler hielt die Verkehrswerte der beiden zusätzlich in Auftrag gegebenen Gutachten für zu hoch, ohne dies im Detail zu begründen.

Das Bewertungsteam legte im September 2007 den Mindestverkaufspreis mit 650.000 EUR fest und folgte damit der Empfehlung des Maklers. Danach wurde die Liegen­schaft vom Makler ausgeschrieben. Bis zum Ende der Anbotsfrist Mitte Jänner 2008 langten drei Kaufangebote ein. Anfang Februar 2008 fand in Prag eine Verkaufs­verhandlung statt, zu welcher die drei Bieter eingeladen wurden. Das beste Angebot und damit der Verkaufspreis der Liegenschaft betrug 1,04 Mill. EUR.

(2) Obwohl die Maklerleistungen vom Käufer abgegolten wurden, erhielt der Makler von der SIVBEG ein Erfolgshonorar von 3.900 EUR, weil der vom Bewertungsteam festgelegte Mindestverkaufspreis überschritten wurde. Eine schriftliche Vereinbarung fehlte. ()

Auf Grund dieses vernichtenden Rechnungshofberichtes ist ersichtlich, dass die SIVBEG nicht notwendig wäre und somit mit sofortiger Wirkung aufzulösen ist und die Agenden sind von der BIG wahrzunehmen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, die Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und EntwicklungsgesmbH, die SIVBEG, sofort aufzulösen und die Agenden der BIG zu übertragen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.

 


20.00.02

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen, wie bereits erwähnt wurde, über die Ermächtigung zur Verwertung und Übertragung von unbeweglichem und beweglichem Bundesvermögen. An und für sich ist das ein Standardgesetz, wie es schon oft in der Form beschlossen worden ist, ich möchte aber trotzdem ein paar Worte dazu verlieren.

Als Betriebswirt finde ich es sehr positiv, wenn wir nicht notwendiges Vermögen verkaufen, denn immerhin erwarten wir uns Einnahmen in der Höhe von 65 Millionen €, und durch den Wegfall dieses Vermögens fallen langfristig auch jährliche Wartungs­kosten in der Höhe von 1,7 Millionen € weg. Als Politiker sehe ich ebenfalls sehr viel Positives in diesem Gesetz, denn auf der einen Seite wird eine Liegenschaft in Nicaragua unentgeltlich übertragen und auf der anderen Seite übernimmt der Verein, die Organisation vor Ort unsere Entwicklungsarbeit, damit unsere Aufbauorganisation weitergeführt wird. Gleichzeitig hat man – für den Fall, dass sich dort Änderungen ergeben – eine Besserungsvereinbarung vorgenommen, dass auch da Geld fließen sollte.

Auch einen Kasernenverkauf in Ballungszentren, in Wien und Linz, empfinde ich eigentlich als positiv, denn diese Flächen stehen der Stadtentwicklung zur Verfügung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 226

In jenen Städten, in denen es großen Zuwachs gibt, wird neues Wohnbedürfnis gestillt werden können, es wird damit eine Wirtschaftsankurbelung erfolgen, denn Neu- und Umbauten werden sich sehr positiv auf die Wirtschaft auswirken, und es ist auch ein Beitrag zum Budget. Daher ist dieses Gesetz vollinhaltlich zu unterstützen.

Aufgrund der aktuellen Diskussion über die Bundesheerreform möchte ich ähnliche Gesetze aber schon jetzt hinterfragen. Wenn man Kasernen in benachteiligten, in strukturschwachen Regionen schließt, hat man genau jene Effekte nicht, die wir mit diesen Gesetzen beschließen. Wir haben uns folgende Fragen zu stellen: Wie hoch werden diese Einnahmen, die möglichen Einnahmen wirklich sein? Welche Betriebs­kosten verursacht eine Kaserne, wenn sie nicht veräußerbar ist, ohne dass Nutzen da ist? Worin besteht der volkswirtschaftliche Nutzen, wenn man einige Sachen zerstört? Der Wohnbedarf in Gegenden, in denen es keinen Zuzug gibt, wird wohl nicht gegeben sein.

Sehr geehrter Herr Minister, ich hoffe, dass diese Überlegungen neben den militärischen Überlegungen angestellt werden, wenn wir die Bundesheerdebatte endgültig führen und die Maßnahmen festlegen, denn da geht es nicht nur um Bundesheerangelegen­heiten, sondern auch die volkswirtschaftlichen Angelegenheiten gehören mitberück­sichtigt. Diesbezüglich hoffe ich auf eine gute Zusammenarbeit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Walter Rosenkranz: Das Wort „Horn“ hat noch gefehlt! Ich hätte noch gerne „Horn“ gehört!)

20.02


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Podgorschek. – Bitte.

 


20.02.37

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Ja, auch ich möchte noch auf den Verkauf von zwei Kasernen eingehen, nämlich zum Ersten auf die Starhemberg-Kaserne. Es ist schon verwunderlich, dass gerade diese Kaserne verkauft werden soll, obwohl unmittelbar vorher noch 2 Mil­lionen € investiert worden sind. Das halte ich schon für Vergeudung von Volksver­mögen.

Zum Zweiten betrifft das die Hiller-Kaserne in Ebelsberg in meinem Heimatbundesland Oberösterreich. Das ist wertvoller Baugrund in einer Gegend, in der rundum ein ganzer Stadtteil entstanden ist und die eigentlich für den sozialen Wohnbau bestens geeignet ist. Es hat auch unsere Zustimmung, dass dieses Gelände veräußert wird.

Wozu wir aber militärische Experten von der SIVBEG brauchen, ist mir eigentlich nicht ganz klar. Das ist auch unschlüssig, denn man braucht eher Experten, die ent­sprechend gut Gründe beziehungsweise in diesem Fall Kasernen verkaufen können, und das hat mit Militär im weitesten Sinne nichts mehr zu tun.

Die Kritik an der SIVBEG ist ja keine Idee von uns, die wir jetzt unmittelbar äußern, sondern der Rechnungshof hat schon im Jahre 2010 festgestellt – ich möchte meine kurze Rede damit beenden, was der Rechnungshof von sich gegeben hat –:

„Die Errichtung der SIVBEG für die Abwicklung des Kasernenverkaufsprogramms erschien weder erforderlich noch zweckmäßig, weil der Bund mit der BIG bereits über eine Verwertungsgesellschaft für seine Immobilien verfügte. Die SIVBEG bediente sich auch des Know-hows und der Infrastruktur der BIG.“

Da frage ich mich, wieso diese SIVBEG nicht schon längst aufgelöst worden ist; man könnte sehr viel Geld dadurch einsparen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz:  Freunderlwirtschaft!)

20.04



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 227

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


20.04.39

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf den vierten Teil des Gesetzes eingehen, nämlich auf die Frage – es ist schon angesprochen worden – der Übertragung dieser zwei Grundstücke in El Castillo in Nicaragua von der Republik Österreich auf die NGOs vor Ort, mit denen wir lange zusammengearbeitet haben. Prinzipiell halte ich die Übertragung für gut, richtig und sinnvoll. Ich habe trotzdem ein weinendes Auge dabei beziehungsweise hat es einen bitteren Beigeschmack, denn der Grund, weshalb wir diese Grundstücke übertragen, ist, dass sich die österreichische bilaterale Entwick­lungs­zusammenarbeit aus Nicaragua zurückgezogen hat und noch weiter zurückzieht, ein Phasing-out eingeleitet hat, einfach auch deswegen, weil im Bereich der bilateralen EZA zu wenig Geld vorhanden ist.

In diesem Zusammenhang, Herr Finanzminister, hoffe ich sehr auf Sie und darauf, dass wir in Ihnen einen Verbündeten finden, der hinter uns steht, wenn es darum geht, im Bereich des Außenministeriums wenigstens 17 Millionen € an Rücklagen aufzu­lösen. Damit könnten wir es zumindest schaffen, dass wir im Jahr 2015 keinen Abfall der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit haben, sondern wenigstens auf dem Niveau von 2014 bleiben. Damit könnten wir einerseits unseren internationalen Verpflichtungen und andererseits unserem moralischen Auftrag als Republik Österreich nachkommen und durch Entwicklungszusammenarbeit – es gelingt nicht immer, aber in Nicaragua, denke ich, war das gar nicht schlecht – die Welt ein Stück besser machen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch betonen und erwähnen, dass ich es sehr fein gefunden habe, dass Sie in der Ausschussdebatte erwähnt haben, dass Sie bei Ihrem Besuch bei der Herbsttagung der internationalen Finanzinstitutionen mit dem Direktor der Weltbank vereinbart haben, dass er uns im Parlament für eine Aussprache zur Verfügung stehen wird. Ich denke, dass es sehr sinnvoll ist, dass wir mehr über die Aktivitäten, über die konkreten Projekte der internationalen Finanzinstitutionen, im Speziellen der Weltbank, wissen.

Sie wissen sicher beziehungsweise manche von Ihnen wissen, dass morgen die Begutachtungsfrist für das IFI-Beitragsgesetz zu Ende geht, welches von der Dotierung und von der Wiederauffüllung her vollkommen in Ordnung ist. Ich habe mich nur daran gestoßen, dass der § 3 auf einmal fehlt. Das ist jener Paragraph, den wir bei einer Novelle im Jahr 2011 hineinreklamiert haben und der sichergestellt hat, dass wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier regelmäßige, auch schriftliche Berichte über die Arbeit der internationalen Finanzinstitutionen bekommen. Dieses Herausfallen des § 3 und der Berichte an das Parlament widerspricht augenscheinlich Ihrer Intention, was mehr Transparenz und Wissenstransfer betrifft.

Nach einigen Telefonaten mit Beamtinnen und Beamten aus Ihrem Haus bin ich aber recht zuversichtlich, dass sich der § 3 letztendlich im Dezember im Finanzausschuss und auch hier im Plenum doch wieder in der richtigen Formulierung an der richtigen Stelle finden wird, und das ist gut so. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.07

20.07.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 228

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 260 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Auflösung der SIVBEG.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

20.08.5424. Punkt

Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (262 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvor­beratung)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Von der Vorberatung in einem Ausschuss wurde gemäß § 28a der Geschäftsordnung Abstand genommen.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Podgorschek. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.09.24

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Frau Präsidentin! Wir haben ja in letzter Zeit in den Medien durchaus eine gewisse Kampagnisierung gegen all diese Verträge, die mit dem nordamerikanischen Raum getroffen werden, verfolgen können. Und zufällig – fast als wäre es inszeniert – habe ich heute in einer Tageszeitung lesen können: „FATCA: Neues Steuerabkommen mit den USA sorgt für Aufregung“, Tiroler bekommt Lebensversicherung nicht ausbezahlt.

Worum geht es bei FATCA? – Es ist ein Abkommen mit den USA, das eigentlich schon im Jahre 2014 Anwendung findet, und jetzt soll die Ratifizierung erfolgen. Wenn man das genau anschaut, dann sieht man: Es ist nichts anderes als eine quasi Einbahn­straße, die da auf Druck der USA entstanden ist, weil wir uns verpflichten, die US-Steuerbehörden über die Kontobewegungen sämtlicher Kontoinhaber mit US-Bezug – seien es US-Staatsbürger oder andere Personen, die in Österreich Konten haben – zu informieren beziehungsweise darüber, was sie an Geld deponiert haben. Wenn das nicht der Fall ist, dann haben die USA die Möglichkeit, 30 Prozent Quellensteuer einzubehalten.

Nimmt aber ein Finanzinstitut daran nicht teil, verliert es laut diesem FATCA-Abkom­men den Zugang zum US-amerikanischen Markt. Da haben die Amerikaner also ziemlich großen Druck ausgeübt. Ich sage deshalb, es ist eine Einbahnstraße, weil umgekehrt nicht gewährleistet ist, dass wir Informationen von Amerika bekommen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass das amerikanische Finanzamt Gruppenanfragen an die österreichischen Steuerbehörden macht, mit dem Ersuchen, die verweigerten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 229

Daten und Informationen im Wege eines Amtshilfeverfahrens zu beschaffen. Das heißt, es gibt kein Entrinnen. Irgendwie lässt mich das denken, dass die Steuerbehörden wahrscheinlich mit der NSA zusammenarbeiten, die wissen ohnehin schon längst, welche Beträge auf den Konten in Österreich liegen.

Das bedeutet im Ergebnis nichts anderes, als dass für Kontoinhaber mit US-Bezug das Bankgeheimnis nicht mehr gilt; das ist jetzt endgültig gefallen. Zusätzlich kommt noch dazu, dass unsere Banken auch noch einen Mehraufwand, nämlich im IT-Bereich, von zirka 100 Millionen € zu verbuchen haben. Österreich hat, ich habe es erwähnt, im Gegenzug keine Rechte. Österreich musste dabei das Bankgeheimnis komplett aufgeben, und wir können es uns abschminken, dass wir jemals Daten aus den USA bekommen. So gesehen ist dieses Abkommen absolut abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schultes: Das stimmt ja alles nicht!)

20.12


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.

 


20.12.30

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Foreign Account Tax Compliance Act, kurz FATCA genannt, wurde bekanntermaßen 2010 vom US-Kongress erlassen, um die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen von US-Personen mit Konten im Ausland zu gewährleisten. – So weit, so gut!

Einfach gesagt – und das ist im Großen und Ganzen, wenn ich unseren Diskussionen so folge, doch auch ein gemeinsames Anliegen – sollen dadurch Steuerhinterziehung, Geldwäsche und nicht zuletzt Terrorismusfinanzierung bekämpft werden.

Gewisse Realitäten gibt es natürlich, Kollege Podgorschek. Ich glaube, es stellt sich ja nicht die Frage – das wissen wir, das ist die Realität –, ob wir FATCA einführen oder nicht. (Zwischenruf des Abg. Podgorschek.) Die Diskussion dreht sich – beziehungs­weise hat sich gedreht – um die Frage, ob wir Modell 1 einführen (Abg. Podgorschek:  Modell 2!) oder – und das ist hier, glaube ich, gelungen – Modell 2.

Daher – ich möchte meine Rede heute angesichts der vorgeschrittenen Stunde ein bisschen abkürzen – ist es meiner Meinung nach sehr gut, dass es Österreich gelungen ist, sich dem Modell 2 anzuschließen, das Modell 2 durchzubekommen. Unterm Strich bedeutet das nämlich, dass wir uns auf der einen Seite bei Themen wie der internationalen Geldwäsche beteiligen, uns damit beschäftigen, gleichzeitig aber – und natürlich muss das auch unser Anliegen sein – den nationalen, sprich den österreichischen Unternehmungen und in diesem Fall ganz klar den Banken möglichst wenig zusätzlichen Bürokratieaufwand aufbürden. Das ist, wie ich glaube, mit diesem Modell gelungen. (Abg. Podgorschek:  nichts zurück!) – Völlig richtig!

Wenn wir uns hätten aussuchen können, ob wir FATCA auf der ganzen Welt einführen, wäre die Entscheidung vielleicht eine andere gewesen. Ich glaube aber, unterm Strich – und das ist das Entscheidende – ist es zumindest gelungen (Abg. Podgorschek:  glatte Erpressung der USA!), das bessere Modell zu wählen.

Deshalb möchte ich abschließend doch bemerken, dass ich ein bisschen überrascht war, als eine Partei, das Team Stronach, in einer Presseaussendung von sich gegeben hat, dass dieses Abkommen – ich zitiere wörtlich – der totalen „Knebelung und Verein­nahmung unserer Unternehmen durch die USA“ diene. – Da habe ich mir gedacht, es wäre nicht schlecht, einmal eine Dienstreise in die USA zu machen, Onkel Frank zu besuchen, den Horizont zu erweitern und sich ein bisschen der Realität zu stellen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 230

Podgorschek. – Abg. Hagen: Der Frank ist in Kanada! – Abg. Fekter: Kana da! Wo sind alle? – Kana da! – Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und FPÖ sowie Beifall der Abg. Windbüchler-Souschill.)

20.14


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


20.14.47

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Die Frau Finanzministerin hat ein berühmtes Zitat bemüht. Ich kann mich nicht mehr erinnern, wann das war, als Kind habe ich mir die Schirennen angeschaut, und irgendein ORF-Kommentator hat gesagt – als die Crazy Canucks so super unterwegs waren, nicht aber an diesem Tag –: Und von Kanada war auch kana da! – Fekter hat sich das gemerkt; Sie müssen es lernen.

Hier ist es aber ernster, und der ernste Hintergrund dieser Sache führt auch zu unserer Ablehnung, obwohl wir uns ganz klar – wenn Sie so wollen – dazu bekennen. Wenn die Frage ist, ob das Glas halb voll oder halb leer ist, muss ich sagen, dass es eigentlich sicher auch halb voll ist, denn von der Intention her und was unsere Anliegen betrifft, geht es in diese Richtung, dass Steuersünder besser ausgeforscht werden können, gerade auch hier in Österreich. Da geht es sozusagen – wenn ich das Wort dafür gebrauchen darf; da verstehe ich die Begründung der FPÖ für ihr Vorhaben nicht ganz – um die Betrugsausländer, so etwas gibt es. Die Sache hat aber trotzdem auch noch einen Haken, da würde ich Ihnen zustimmen, überhaupt bei dem angedeuteten Gedanken, wie diese Dinge zustande kommen, und das vor dem Hintergrund der derzeitigen geopolitischen Situation.

Aber zunächst zur Sache selber: Das geht eben in die richtige Richtung – ich will das überhaupt nicht leugnen –, und aus unserer Sicht geschieht da das Richtige, dass nämlich mit stärkeren Mitteln der Steuerbetrugsbekämpfung nachgegangen werden kann. Jetzt aber geht es natürlich primär um die US-Steuerbürger; Steuerbürger in dem Sinne, als sie dort steuerpflichtig sind. Es hat sogar noch einen Zusatzeffekt – das haben Sie in Ihrer Ablehnung, glaube ich, gar nicht richtig herausgearbeitet, und ich mache es mir immer schwerer, das abzulehnen; ich sage es aber trotzdem –: dass nämlich auch die Unions-Steuerbürger hier sozusagen mit in die Ziehung kommen. Warum das? – Weil Frankreich und Deutschland dann natürlich auf die Idee kommen werden: Wir können in unseren Verfolgungsbemühungen aber auch nicht schlechter gestellt sein als die US-Behörden!

Nun aber zu einem anderen Argument – und wir halten es in dieser Phase auch für richtig und wichtig, das ins Treffen zu führen –, nämlich dass die USA sich sehr oft mit ihrem vollen Gewicht diese Möglichkeiten herausholen. Da frage ich mich: Ja, wo ist denn eigentlich der tolle Widerstand Österreichs aber auch von anderen – selbst der Schweiz ist es ja nicht gelungen –, wenn es um das Bankgeheimnis und sonst etwas geht? Das ist nicht primär mein Anliegen, aber es ist auch die Methode bei einer Sache nicht ganz unerheblich! Und in dieser Situation – jetzt muss ich dann aufhören – bin ich wirklich nicht bereit, allen diesen Abkommen, auch aus österreichischem bilateralem Mechanismus heraus, zuzustimmen.

Da es sonst so zugeht auf der Welt und die USA eine wichtige Rolle einnehmen – und vielleicht ja auch sollen –, haben wir den NSA-Skandal et cetera längst schon wieder weggeschoben. Ich halte das nach wie vor für einen Wahnsinn, was da abgegangen ist, Europa stellt sich dem viel zu schwach entgegen, auch die einzelnen Länder, auch Österreich. Mittlerweile lesen wir in den Medien, dass wir froh sein müssen, dass die NSA das macht und ohnehin alle Geheimdienste mit ihr kooperieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 231

Vor diesem Hintergrund und auch aus anderen Gründen, für die jetzt keine Zeit ist, bin ich nicht dafür zu haben, mich hier auch nur irgendwie erpressen zu lassen, obwohl das Ziel der Erpressung durchaus diskutierenswert wäre (Abg. Podgorschek: Kann man eh diskutieren!) und – wenn es in die richtige Richtung geht – für uns irgendwann auch einmal zustimmungsfähig erscheint. In dieser Situation ist das aber nicht ange­bracht. (Abg. Podgorschek:  darf keine Einbahnstraße sein!) Das ist aber eine andere Begründung. (Beifall bei den Grünen.)

20.19


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.

 


20.19.13

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Kollege Podgorschek, ich habe die gleiche Zeitung mit (der Redner zeigt eine Seite der „Kronen Zeitung“. – Abg. Podgorschek: Die schreibt aber mehr für euch!): „Tiroler  bekommt Lebensversicherung nicht ausbezahlt“ – der hat offensichtlich einen Anknüpfungspunkt in Amerika, sonst würde es ja so nicht laufen. (Abg. Schieder: Ja!)

Das Thema FATCA mit TTIP, CETA und TiSA in einem Satz zu nennen, dieser Vergleich ist, denke ich, unzulässig, irreführend und auch nicht angebracht. FATCA kann man damit nicht vergleichen, denn TTIP ... (Abg. Podgorschek: Das steht in der Zeitung!) – Ja, ja! Ich habe es ja nicht Ihnen vorgeworfen, sondern der Zeitung. (Abg. Podgorschek: Ach so, eh der Zeitung!) Die drei Letztgenannten – TTIP, CETA und TiSA – sind ja Handelsabkommen, die – und das sage ich ganz offen – wahrscheinlich niemand in Europa oder in Österreich braucht. Die Vorteile sind zweifelhaft und mit erheblichen Gefahren verbunden, Stichwort Investitionsschutz.

Worum geht es bei FATCA – das wurde von meinen Vorrednern schon erwähnt –: Im Grunde genommen geht es um Maßnahmen gegen Steuerflucht und das Schließen von Steuerlücken, um die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtung vonseiten von US-Amerikanern im Ausland sicherzustellen. (Abg. Podgorschek: Die US-amerikanischen Steueroasen werden aber damit nicht geschlossen!) – Ja, ja, aber du musst zugeben, der Weg ist der richtige, und wir müssen uns grundsätzlich über die künftige Offenlegung aller Finanztransaktionen unterhalten.

Da verstehe ich die Freiheitlichen nicht, weil ihr mit euren Argumenten der Schutzherr der Steuerflüchtlinge seid, und ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass das die Argumentationslinie ist, die ihr einschlagen wollt.

Warum ist es wichtig, Steuerflüchtlinge zu finden, Steuerflucht zu verhindern? Weil das Steuerzahlen ja letztendlich nicht das „Privileg“ der Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer sowie der Klein- und Mittelbetriebe sein kann, während es sich große, global agierende Unternehmen richten können!

Ein paar Beispiele dazu: Es ist nicht einzusehen, dass Starbucks zum Beispiel im Jahr 2013 11 Millionen € Umsatz macht und davon lediglich 1 311 € an Steuern zahlt, dass Apple Deutschland auf jeden verdienten Euro nur 2 Cent an Steuern zahlt oder dass Google mit dem System „Double Irish With a Dutch Sandwich“ – das ist eine komplizierte Regelung zwischen irischen und holländischen Gesellschaften – legal, aber trotzdem moralisch höchst bedenklich nur 3,5 Prozent Steuern zahlt. Ja, immer­hin 3,5 Prozent, aber der Eingangssteuersatz für den Österreicher liegt bei 36,5 Prozent, und da kann niemand behaupten, dass das Steuergerechtigkeit ist.

Die OECD schätzt: 1 600 Milliarden € gehen den Staaten durch derartige Konstruk­tionen verloren – 1 600 Milliarden €, mit denen wir wirksam die Arbeitslosigkeit bekämp­fen könnten, mit denen wir die Jugendarbeitslosigkeit senken könnten, mit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 232

denen wir auch in Österreich für mehr Steuergerechtigkeit sorgen könnten und die ArbeitnehmerInnen und die KMUs entlasten könnten.

Die Gesetze zum Thema Profit-Shifting sind in Österreich vorbildlich. Steuerberater haben auch da einen Umweg beziehungsweise einen Ausweg gefunden, und wir haben jetzt eine Verschärfung dieser Gesetze auf den Weg geschickt. Europa kann sich da auch ein Beispiel an uns nehmen, also FATCA ist kein böses Abkommen, wie man es vielleicht TTIP unterstellen kann, sondern es ist ein weiterer Schritt, um Steuerflucht zu verhindern und mehr Gerechtigkeit in Steuerfragen herbeizuführen.

Herr Kollege Kogler, warum die Grünen jetzt nicht mitstimmen, wenn das Glas halb voll ist und wir ja einig sind, dass der Weg der richtige ist, verstehe ich noch immer nicht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.23


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


20.23.30

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminister! Jedes Argument sowohl meines Vorredner als auch des Kollegen Podgorschek hat etwas für sich, das ist unbestritten. Wenn dieses Abkommen mithilft, Steuerbetrug zu verringern, sodass dementsprechend nicht nur die KMUs ihre Steuern zahlen, sondern auch größere Unternehmen, dann soll es mir recht sein, dann ist das positiv. Ich glaube, dass gerade dieses Abkommen zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Amerika und der Europäischen Union, aber insbesondere zu einer Verbes­serung für Österreich beitragen kann.

Ich behaupte, meine Damen und Herren, dass gerade wir in Österreich in diesem Bereich vorbildlich sind. Das ist bereits ausgeführt worden. Ich sage aber auch offen, was mich stört: Wenn man bei uns ganz genau vorgeht, während in Amerika weiterhin legale Steueroasen wie in Delaware oder Nevada vorhanden sind, dann sollte man sich fragen, warum man nicht in der Lage ist, auch diesbezüglich Gerechtigkeit herzu­stellen. Ansonsten sage ich nichts dazu, denn Tatsache ist schon: Alles sollten wir uns von den Amerikanern nicht diktieren lassen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der FPÖ. Abg. Kogler: Die heimkehrenden Söhne sind immer die liebsten! Vor fünf Jahren habt ihr was anderes gesagt!)

20.24


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schultes. – Bitte.

 


20.24.56

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir erleben heute eine sehr interessante Diskussion und wir sollten es uns leisten, dabei in die Tiefe zu gehen.

FATCA ist ein Abkommen, das die USA mit Österreich abschließen. Warum, bitte, muss Amerika mit Österreich ein Abkommen über ein Thema abschließen, das die gesamte EU und Amerika betreffen könnte? – Vielleicht deswegen, weil wir innerhalb von Europa einfach nicht auf Marschgeschwindigkeit kommen, wenn es um die Frage geht, wie man Steuergrundlagen so weit klarstellen kann, dass Drogengeld, Terrorgeld, Mafiageld, gestohlenes Geld, verschobenes Geld dort hinkommen, wo sie hingehören, nämlich in die staatlichen Kassen.

Die Amerikaner sagen 2010: Wir regeln das! Aber Europa redet noch immer darüber und wird das Thema 2017 oder 2018 auch regeln. In der Zwischenzeit sagen die USA: Wir machen uns das selber! Wir erleben, dass immer dann, wenn wir große Abkom-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 233

men nicht gemeinsam abschließen, die Starken den Kleinen sagen, wie sie es gerne hätten.

Ich bin dankbar dafür, dass ausgehandelt wurde, dass in diesem Abkommen Öster­reich zumindest theoretisch dieselben Rechte hat wie Amerika. (Heiterkeit bei der FPÖ. Abg. Darmann: Österreich hat „zumindest theoretisch“ Rechte!) Wenn ein Österreicher in Amerika sein Geld liegen hat, dann können wir nach diesem Abkom­men anfragen und eine Antwort bekommen, sodass wir wissen, was los ist.

Interessant ist: Die, die in diesem Parlament am stärksten gegen die EU wettern, machen sich jetzt die größte Hetz daraus, dass sich Österreich als kleines Land gegen einen Großen nicht durchsetzen kann. Gerade Sie müssten eigentlich die europäische Stärke schätzen und achten und schauen, dass wir gemeinsam als Europäer in dieser Welt ordentlich mitreden und eine ordentliche Stimme abgeben können, wenn es darum geht, mit den großen Blöcken dieser Welt zu verhandeln. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist eine Utopie! Abg. Podgorschek: Die EU ist ein zahnloser Tiger! Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das wäre der Punkt, über den man nachdenken müsste!

Bei den Grünen hätte ich mir, ehrlich gesagt, erwartet, dass sie in dieser Frage, bei der es um Ehrlichkeit im Umgang mit den Finanzen dieser Welt geht, bei der es darum geht, all das wieder auf gerade zu bringen, was in dieser Finanzmalaise nach den großen missglückten Finanztransaktionen geschehen ist, doch dafür sind, die Dinge ein bisschen oder sogar ordentlich zu beschleunigen.

Meine Damen und Herren, das Thema ist interessant, und es wird in Europa sicher in Richtung Finanzunion weitergehen. Was wir vorher diskutiert haben, dass wir gegenseitig darauf schauen, dass wir das auch miteinander ordentlich gestalten, ist ein Thema, das sehr für das gemeinsame Europa spricht.

All jene, die Europa nicht mögen, aber Ehrlichkeit predigen und eins und eins nicht zusammenzählen können, sind politisch mit Sicherheit auf dem Holzweg. Meine Damen und Herren, FATCA ist in Ordnung, und ich bedanke mich bei allen, die dieses Abkommen verhandelt haben, auch bei Maria Fekter. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.27

20.28.00

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Gemäß § 65 der Geschäftsordnung gelangen wir nunmehr zur Abstimmung über die Genehmigung des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, in 262 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Staatsvertrag die Ge­nehmigung gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz erteilen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

20.28.4225. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (674/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Schieder. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 234

20.29.16

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Bei der Europawahl heuer haben wir etwas gesehen, das aber nicht nur wegen der Europawahl so ist, nämlich dass sich die europäischen politischen Fragen mit den nationalen politischen Fragen immer stärker verweben und vernetzen. Je mehr das Europäische Parlament zu einem echten, kräftigen Parlament wird wie das unsere auch, desto notwendiger wird es, auch darüber nachzudenken, wie wir die Arbeit der Europaparlamentarier – unserer österreichischen Europapar­lamentarier – mit unserer Arbeit hier vernetzen können.

Da wir ja einige Tagesordnungspunkte haben, anlässlich derer wir auch über Europa­politik reden – die Aktuelle Europastunde und dergleichen –, haben wir gemeinsam mit dem Kollegen Lopatka und auch den Kollegen im Europaparlament einen Vorschlag ausgearbeitet, wie wir den Europaabgeordneten hier im Haus mehr Rederecht einräumen können, um so auch diesen Diskurs gemeinsam zu führen.

Das ist der Antrag. Wir werden ihn ja auch noch weiter diskutieren und behandeln. Ich halte dies jedenfalls für ein wichtiges Politikvorhaben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.30


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte.

 


20.30.36

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer rezenten Veröffentlichung der Österreichischen Gesell­schaft für Europapolitik – es ist ein Sammelband – meint ein Kenner der europäischen Situation, nämlich Kurt Bayer – er war in der Weltbank, er war in der EBRD, er war im Finanzministerium –, wir brauchen eine verstärkte Demokratisierung unter umfassen­der Einbeziehung der europäischen und nationalen Parlamente.

Und genau darum geht es bei diesem Rederecht für Europaabgeordnete. Wir sollten nicht nebeneinander, sondern miteinander arbeiten. Ich glaube, eine gute Zukunft kann für Österreich nur dann gewährleistet sein, wenn es ein starkes Europa gibt. Dessen sollten wir uns bewusst sein. Je enger wir hier als Parlamentarier zusammenarbeiten, unsere Arbeit aufeinander abgestimmt und nicht nebeneinander leisten, umso besser wird es für das Gemeinwohl sein.

Daher halte ich es für richtig, dass wir in Zukunft hier im Plenum – eingeschränkt – bei Europastunden und bei Erklärungen der Bundesregierung zu europäischen Fragen auch jeweils einem Vertreter der Fraktionen, die im Europäischen Parlament vertreten sind, das Rederecht einräumen.

Wir verzichten von unserer Seite auf nichts, haben aber eindeutig dadurch, dass wir diese Möglichkeit einräumen, insgesamt einen Gewinn hinsichtlich der bestmöglichen Abstimmung mit unseren Abgeordneten, die in Europa für Österreich ihre Arbeit leisten. Daher bitte ich Sie um Unterstützung für diesen Vorschlag. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


20.32.17

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! So wie die Kollegen Klubobleute Schieder und Lopatka um die Unter­stützung für ihren Antrag hier und heute geworben haben, ersuche ich Sie, sachlich abzuwägen, ob Sie tatsächlich meinen, dass es notwendig ist, für eine Beratung Ihrer


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 235

Abgeordneten, unserer Abgeordneten hier im Hohen Haus in systemwidriger Art und Weise Abgeordneten zum Europäischen Parlament ein Rederecht einzuräumen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja wer hindert Sie denn, werte Kolleginnen und Kollegen, es so zu machen wie die Freiheitliche Partei, die wir mit unseren EU-Abgeordneten in unseren Räumlichkeiten oder wo auch immer Gespräche über Initiativen der Europäischen Union mit Auswir­kun­gen auf die Republik Österreich führen?

Wer hindert Sie, geschätzte Damen und Herren, in den entsprechenden Ausschüssen mit Europabezug die derzeitigen Rechte wahrzunehmen, dort die Beratungsmöglich­keiten und das Rederecht der Abgeordneten in diesen Ausschüssen zu nützen, um sich beraten zu lassen, um dann hier – unter uns! – die Meinungsbildung voran­zutreiben und auch zu einer Abstimmung zu kommen?

Wenn ich schon über die Ausschüsse rede, dann füge ich an, dass es einen Bereich gibt, wo wir in eurem Antrag, im Antrag der SPÖ und der ÖVP, sehr wohl auch eine Möglichkeit sehen, darüber zu diskutieren, wenn es nämlich bei einer entsprechenden Notwendigkeit eine Ausweitung der Möglichkeit für EU-Abgeordnete gibt, an Fachausschüssen teilzunehmen, wenn es einen europarechtlichen Bezug gibt.

Genauso können wir vernünftigerweise und sachlich begründet damit, dass es auch international eine taugliche Praxis ist, darüber reden, entsprechende herausragende Persönlichkeiten europäischer und internationaler Politik hier reden zu lassen. Wir erinnern uns daran zurück, dass wir, was doch äußerst abstrus ist, eine Plenarsitzung wegen einem Staatsbesuch unterbrechen mussten, um eine Enquete abzuhalten, damit dieser Staatsgast – eine hochrangige Persönlichkeit – das Wort ergreifen kann.

Das heißt, wenn die Republik Österreich eine Einladung tätigt und beispielsweise auch einen Herrn Putin oder einen UNO-Generalsekretär zu Wort kommen lassen will, ja, wieso denn nicht? (Abg. Kogler: Ja, Putin, oder wer fällt mir da noch ein? – Abg. Podgorschek: Obama!) Aber die Einseitigkeit, die diesem Antrag innewohnt, von oben herab, in eine Richtung einen Abgeordneten zum Europäischen Parlament hier im Nationalrat reden zu lassen, nur mit der Begründung, er muss uns beraten, aber uns offensichtlich nicht zugestehen zu wollen, dass wir unbedingt auch in Brüssel reden müssen, das ist doch – hoffentlich auch für Sie nachvollziehbar – eine Symbolik, die unser Parlament zu einem Sub-Parlament des Europäischen Parlaments degradiert. (Abg. Lopatka: Na geh!) Das wollen wir Freiheitliche natürlich nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch Folgendes anführen, weil mir das Beispiel sehr gut gefällt: Nicht unbekannt wird der Herr Klaus Schneeberger sein, Klubobmann der ÖVP im niederösterreichischen Landtag, der selbst bei einem Antrag der SPÖ, Europaabgeordnete im niederösterreichischen Landtag reden zu lassen (Abg. Walter Rosenkranz: Bürgermeister Rädler kennt ihn!), wortwörtlich gesagt hat, das Landesparlament sei für die Landtagsabgeordneten da, nicht für andere.

In ähnlicher Weise sollte das auch einmal die ÖVP hier im Parlament überdenken. Unser Parlament ist für Abgeordnete gedacht, mitsamt der Infrastruktur, mit unseren Fraktionen, damit entsprechende Entscheidungen für die Republik Österreich getroffen werden können. Wir sollen uns hier untereinander beraten können und die Abstimmungen durchführen. So soll es auch weiterhin sein! Danke. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 236

20.36


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. Die Restrede­zeit Ihrer Fraktion beträgt 3 Minuten. – Bitte.

 


20.36.29

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Ich habe mir vom Herrn Kollegen Schieder das Pressepapier von ÖVP und SPÖ ausgeborgt. Auf der Home­page war es eh auch zu finden. Von der Intention her werden wir uns da ja durchaus finden. Das ist eine interessante Materie, weil die unterschiedlichen Fraktionen alle Positionen einnehmen, die es gibt.

Wir haben die Position der FPÖ, die sagen, kein Rederecht, nur in den Klubräumlich­keiten – na, das war jetzt ein bisschen zynisch, aber zumindest soll man es nicht hören. Wir haben die Position der NEOS – wir werden sie noch hören –, die in den Antrag ein generelles Rederecht eigentlich zu jeder Frage eingebracht haben. Wir haben die Regierungsposition, die auf unserer Meinung nach sehr beschränkte Formen im Plenum abzielt, nämlich auf die Aktuelle Europastunde und auf die EU-Erklärungen, also auf die Erklärungen von Regierungsmitgliedern. Und wir haben einen grünen Antrag, der in der Mitte liegt, denn wir finden, dass wir bei relevanten EU-Materien ein Rederecht einführen sollten.

Meine Befürchtung ist: Wir haben ja bei diesen EU-Fragen schon des Öfteren ein bisschen herumgedoktert. Ich weiß nicht, wer sich noch daran erinnern kann: Wir haben einmal in der Geschäftsordnung beschlossen, es soll Europatage geben. Das war eine achtstündige Debatte, die haben wir genau einmal gemacht, und dann haben wir das entsorgt. Das war die Geschäftsordnungsreform mit der kürzesten Gültigkeit, da die Regelung nach dem ersten Versuch ad acta gelegt worden ist, mit folgendem Hintergrund: Da hat jede Fraktion ein Thema vorgeben können, und dann ist im Zwei-Stunden-Rhythmus geredet worden. Nach dem ersten Mal haben wir gesagt, das können wir nicht mehr machen, denn diese „Kraut-und-Rüben-Debatte“, die es gegeben hat, fördert mit Sicherheit nicht das Diskussionsbedürfnis.

Mich führt das zu dem Thema, dass es relevant wäre, bei den entscheidenden und wirklich wichtigen Europafragen eine Einbindung der Europaparlamentarier zu ver­suchen. Wir wissen, dass sehr viele Fragen, die wir im nationalen Parlament beschließen, letztlich in Europa mitentschieden beziehungsweise mit vorgegeben werden, mit Richtlinien, mit Umsetzungen. Da, finden wir, sollte das System aufge­macht werden. (Abg. Gartelgruber: ... umgedreht!)

Ich finde den Vorschlag, das bei den Aktuellen Stunden zu machen, ungenügend, denn da sind die Themen von den Fraktionen vorgegeben, und wir wissen, dass da viele innenpolitische Debatten dabei sind. Das ist ein bisschen eine Augenauswischerei, wenn man es genau nimmt.

Die Frage der Regierungserklärungen finde ich auch „super“. Ich habe mir nämlich überlegt: Wann hatten wir die letzte Erklärung eines Regierungsmitglieds zu Europathemen? (Abg. Lopatka: Die werden wir jetzt öfters haben!) – Na ja, das ist aber in der Geschäftsordnung jetzt schon möglich. Ich weiß es nicht – wissen Sie, wann die letzte war? – Geschwind googeln! Ich weiß nicht, ob sich das noch ausgeht. Präsent ist es uns jedenfalls nicht mehr. (Abg. Darmann: So wichtig kann es dann nicht gewesen sein!)

Dort dürfen sie sozusagen reden, aber wenn wir gleichzeitig wissen, dass wir so etwas im Plenum fast nie machen, dann ist das, wie gesagt, auch ein bisschen eine Augen­auswischerei.

Also ich finde, wir sollten eine offene Debatte darüber führen, wo es Sinn macht, wo es auch gelebt werden kann. Wir sollten auch darüber reden, was in den Ausschüssen verbessert werden kann, Stichwort „Legislativberichte“, die jährlich kommen sollten, die wir aber zum Teil nach monatelanger Verspätung in den Ausschüssen diskutieren. Also das passt irgendwie noch nicht richtig zusammen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 237

Die Intention muss auf jeden Fall eine bessere Kooperation sein. Ich halte es für sehr sinnvoll, gemeinsame Ausschüsse zu machen, in denen man diskutieren kann, welche Materien kommen. Also es geht nicht nur um das Rederecht im Plenum, es geht unter anderem um EU-Dokumente, auf die die Ausschüsse auch selbst zugreifen können. Da gibt es eine ganze Palette, insofern ist es ja gut, dass die Geschäftsordnung eine Zweidrittelmaterie ist und wir diskutieren müssen, wo wir uns finden werden. Auf jeden Fall sollte es eine lebbare Praxis werden.

Ich hätte ungern, dass wir wieder etwas beschließen, hinsichtlich dessen wir dann nach einem Jahr draufkommen, dass wir es doch nicht machen sollen, weil es einfach nicht funktioniert hat. Das würde uns wenig weiterhelfen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)

20.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.40.02

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Europa, Europäisierung der Innenpolitik, das halten wir für gescheit. Warum? – Weil wir NEOS den Grundsatz verfolgen: das Gemeinsame vor das Trennende, und dass Europa ein Teil von Öster­reich und Österreich ein Teil von Europa ist, das steht für uns außer Streit, das gehört zusammen.

Was ich nicht verstehe – in Richtung der FPÖ –: dass gerade von Ihnen diese Ablehnung kommt, denn Sie sind doch die, die immer bemängeln, dass die Euro­päische Union so intransparent ist und dass man nicht genau weiß, was dort vor sich geht. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie können nicht sagen, dass alles intransparent ist, und dann, wenn wir einen mutigen, entschlossenen Schritt nach vorne machen und sagen: Verzahnen wir das, legen wir die Dinge auf den Tisch, reden wir miteinander darüber, welche Meinung ihr zu diesem Thema habt und was uns wichtig ist!, dann sagt ihr, dass ihr das nicht wollt.

Ihr könnt euch nicht über schlechte Nachbarschaft beschweren und andererseits sagen: Wir reden nicht mit den Nachbarn! Dann wird es nie besser werden. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Deswegen halte ich das für falsch und würde auch meinen, diese europapolitische Haltung von Ihnen verdient eine rote Warnblinkanlage, denn das passt nicht zusam­men.

Besinnen Sie sich und machen Sie einmal einen Stopp, gehen Sie in sich, dann wer­den Sie erkennen, dass das auch in Ihrem Sinne ist.

Unverhohlen, wir haben Sympathie für die grüne Lösung. Wenn sonst niemand eine Sympathie für unsere Lösung hat: Die Grünen gehen nicht ganz so weit wie wir. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Die Grünen gehen weiter als die beiden Regierungsparteien, aber ich halte die sieben Maßnahmen von ÖVP und SPÖ, die sie zur Inklusion der europäischen Agenda in das österreichische Parlament präsentiert haben, für einen Fortschritt. Ich halte das für gut, und wir unterstützen das. – Danke schön. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

20.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Darabos. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 238

20.42.02

Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! In aller Kürze: Es ist ein bisschen schade, dass die FPÖ und auch die Grünen eine gewisse Skepsis an den Tag legen bei einer Idee, die eine Bereicherung des österreichischen Parlaments und der Demokratie in Österreich insgesamt bedeutet. (Abg. Brosz: , vielleicht liest ihr einmal, was vorgeschlagen ist!)

Ich halte auch fest, die FPÖ hätte lieber Putin hier im Hohen Haus als österreichische EU-Abgeordnete. Das ist auch ein interessanter Zugang zu diesem Thema (Zwischen­ruf des Abg. Darmann): Putin im österreichischen Parlament statt österreichischer EU-Abgeordneter! Ich verstehe Ihre Haltung überhaupt nicht.

Wir können nicht beklagen – vor fünf Monaten haben EU-Wahlen stattgefunden –, dass es, und das ist doch unbestritten, eine gewisse Skepsis in der Bevölkerung gibt, was die Wichtigkeit des Europäischen Parlaments betrifft. (Abg. Darmann: Ja, aber das ist doch deren Aufgabe, das selbst zu lösen!) Und wenn wir hier stärker verzahnen und vernetzen, dann kann das doch nur gut sein. (Abg. Darmann: Was macht denn das EU-Parlament dafür?)

Möglicherweise ist das nicht in Ihrem Sinn, aber im Sinne Österreichs ist es auf jeden Fall, dass EU-Abgeordnete auch hier im österreichischen Hohen Haus über ihre Tätigkeit Rechenschaft ablegen können (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ) und dass diese Themen auch im österreichischen Parlament diskutiert werden können. (Abg. Darmann: Das wage ich zu bezweifeln, wenn die Themen nicht wichtig sind!)

Insofern meine ich, dass das, was heute von SPÖ und ÖVP vorgeschlagen wird, eine neue Qualität des Parlamentarismus bringen kann und dass wir diesem Antrag zustimmen sollten. Wir befinden uns jetzt in der ersten Lesung (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz), ich hoffe, dass es noch möglich ist, hier einen Lernprozess einzuleiten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.43

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 674/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

20.43.5326. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Gutsangestelltengesetz, das Urlaubs­gesetz und das Arbeitszeitgesetz geändert wird (575/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


20.44.25

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der gegenständliche Antrag, den wir hier eingebracht haben, ist, das gebe ich offen zu, nicht aus meiner Feder, er ist auch nicht aus der Feder unserer Klubmit­arbeiter, sondern er ist aus einem Papier, das SPÖ und ÖVP gemeinsam erarbeitet haben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 239

Es geht darin um die Verlängerung der Probezeit von einem Monat auf drei Monate, um die Urlaubsaliquotierung bei unterjährigem Eintritt in das Dienstverhältnis, um den Zwölf-Stunden-Arbeitstag, auf den sie sich schon geeinigt hatten, und um eine Flexibilisierung und eine Lockerung der Arbeitszeit-Aufzeichnungspflichten. (Abg. Katzian: Wo ist die sechste Urlaubswoche? Die haben Sie herausgestrichen!) – Die sechste Urlaubswoche war ein Beiwerk, das Sie auch drinnen hatten, das haben wir nicht drinnen. Das haben Sie raffiniert erkannt. Kollege Katzian hat meinen Antrag gelesen, ich bin ganz stolz darauf. (Heiterkeit.)

Es geht mir darum, dass Sie das gekübelt haben, weil Sie sich dann über das Pensions-Monitoring und das Bonus-Malus-System nicht einig waren. Und deswegen haben Sie gleich das ganze Paket, das Sie schon fix und fertig ausgearbeitet hatten, liegen gelassen. (Zwischenruf des Abg. Katzian.)

Ich finde es wichtig, dass man gute Vorschläge, die der Mitbewerber hat, aufgreift, und die Opposition hat immer auch die Aufgabe, gute Vorschläge der Mehrheitsparteien zu unterstützen. Und weil Sie Ihre eigenen guten Vorschläge vergessen haben, haben wir sie jetzt eingebracht.

Ein bisschen etwas dessen, was jetzt da drinnen ist, bringen Sie ja selbst doch wieder ein, denn vorgestern kam die Regierungsvorlage 319 der Beilagen, und darin haben Sie etwas, was ich auch im Antrag habe, nämlich § 26 Arbeitszeitgesetz, in dem es um die Arbeitszeitaufzeichnung bei den Pausen geht. Das haben Sie doch wieder ausgegraben. Aber ich schließe daraus, dass Sie jetzt nur dieses eine Element Ihres damals riesigen Pakets drinnen haben, dass das andere politisch als gestorben betrachtet werden muss. Und das halte ich für sehr schade.

Ich bin gespannt, wie in weiterer Folge Abgeordneter Muchitsch und Abgeordnete Fichtinger mir erklären werden, dass der Antrag, der aus Ihrer (der Redner zeigt in Richtung SPÖ und ÖVP) Feder stammt und den ich jetzt eingereicht habe, völliger Blödsinn ist und warum man ihn jetzt nicht beschließen kann, obwohl Sie ihn textiert haben. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

20.46


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Muchitsch. Ich erteile es ihm.

 


20.46.47

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist kurz vor Sitzungsende, ich bin Gewerkschafter, wir schreiben bald die zwölf Stunden, wobei alle Arbeitsmediziner sagen, nach acht Minuten – Entschuldigung –, nach acht Stunden (Heiterkeit) lässt die Reaktionszeit nach und die Aufnahmezeit dauert auch etwas länger. Deswegen mache ich es sehr kurz.

Herr Kollege Loacker, hätten Sie das Regierungsprogramm abgeschrieben, dann hätten wir wirklich intensiv darüber reden können. Aber hier nur Punkte herauszu­nehmen und einen entsprechenden Antrag einzubringen, der aus unserer Sicht eindeutig unausgewogen ist, was Fairness in Richtung Arbeitnehmer betrifft, das ist sicher nicht mit uns zu haben. Sie haben jetzt einmal zwei Beispiele angeführt und sagen, Sie wollen im Urlaubsrecht Veränderungen haben, was den Verbrauch betrifft, wonach der Arbeitgeber einseitig in der Kündigungsfrist Urlaub anordnen kann.

Auch was den zweiten Punkt, den Probemonat betrifft, sind noch einige soziale Aspekte zu berücksichtigen und zu diskutieren. Ich denke nur daran, dass man in den


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 240

Saisonbereichen – jetzt sage ich bewusst: auch im Handel zur Weihnachtszeit oder in Gastronomiebetrieben – jederzeit innerhalb der drei Monate kündigen kann, Kranken­stand und du bist weg. Oder es wird während der dreimonatigen Probezeit eine Frau schwanger und getraut sich nicht, das dem Dienstgeber zu sagen, weil sie dadurch Nachteile hat, weil das Dienstverhältnis dann umgehend beendet werden kann. Also da sind wir sicherlich nicht dabei.

Kollege Katzian hat es ganz richtig gesagt, und zwar nicht von diesem Rednerpult aus: Bei einem Angestelltengesetz doktert man nicht herum, entweder macht man eine gescheite Lösung oder keine.

Aber ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, wo wir Punkt für Punkt dis­kutieren werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.48


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fichtinger. Ich erteile es ihr.

 


20.48.43

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der vorgeschrittenen Stunde möchte ich meine Ausführungen relativ kurz halten.

Zum Antrag 575/A des Kollegen Loacker, zur Forderung nach Flexibilisierung der Arbeitszeit, also die Möglichkeit, dass die Normalarbeitszeit bis zu zwölf Stunden beträgt, während es bei der 38,5-Stunden-Woche bleibt.

Oder zum Beispiel zur Aliquotierung der Urlaubszeit: Wenn man den Dienstvertrag noch vor dem Juli unterschreibt, dann hat man natürlich, das stimmt schon, den Urlaubsanspruch für ein ganzes Jahr, und wenn es nach dem Juli ist, dann wird dieser aliquot berechnet.

Diese Dinge, sehr geehrter Herr Kollege, stehen bereits im Regierungsprogramm, sind auch schon in Bearbeitung, und es ist eigentlich nicht etwas wirklich Neues. Aber es sind Punkte, über die gesprochen werden muss und sicherlich noch eingehend gesprochen wird.

Ich glaube, diese Punkte sind im Ausschuss für Arbeit und Soziales sicher gut aufge­hoben und können dort konstruktiv bearbeitet, besprochen und diskutiert werden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.50


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 575/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

20.50.29Einlauf

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 723/A(E) bis 750/A(E) eingebracht wurden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 241

Ferner sind die Anfragen 2815/J bis 2887/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.52 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

20.51.17Schluss der Sitzung: 20.51 Uhr

 

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