Stenographisches Protokoll
200. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Freitag, 26. April 2013
200. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Freitag, 26. April 2013
Dauer der Sitzung
Freitag, 26. April 2013: 9.07 – 20.20 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit
2. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008, geändert wird
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheitsqualitätsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Gesundheitsreformgesetz 2013)
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Tuberkulosegesetz, das Apothekengesetz, das Gehaltskassengesetz 2002, das Apothekerkammergesetz 2001, das Tierseuchengesetz, das Tiergesundheitsgesetz, das Tierschutzgesetz, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Bangseuchen-Gesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden (1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit)
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und
das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit)
6. Punkt: Bericht über den Antrag 2242/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Listung von Kommunikationshilfsmitteln für Menschen mit sprachlichen Beeinträchtigungen
7. Punkt: Bericht über den Antrag 2243/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Reform des Schularzt- und Schulpsychologenwesens
8. Punkt: Bericht über den Antrag 1381/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung
9. Punkt: Bericht über den Sozialbericht 2011–2012 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
10. Punkt: Bericht über den Antrag 1410/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung der Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
11. Punkt: Bericht über den Antrag 1821/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung des Arbeitskreises für Bedarfsorientierte Mindestsicherung
12. Punkt: Bericht über den Antrag 2158/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuererleichterung für Bezieher deutscher Sozialversicherungspension
13. Punkt: Bericht über den Antrag 1316/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
14. Punkt: Bericht über den Antrag 2122/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchsetzung von Arbeitsrecht im Tourismus – Überprüfung und personelle Aufstockung der Kontrollstrukturen
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013)
16. Punkt: Bericht über den Antrag 2095/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ASVG (BGBl. Nr. 189/1955), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2012, abgeändert wird
17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz, das Ingenieurgesetz 2006, das Berufsausbildungsgesetz, das Maß- und Eichgesetz, das Vermessungsgesetz, das Elektrotechnikgesetz 1992, das Wettbewerbsgesetz und das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend)
19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 geändert wird (DSG-Novelle 2014)
20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 und das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden (BVergG und BVergGVS Novelle 2013)
21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird
22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das Fernseh-Exklusivrechtegesetz, das Parteiengesetz und das Volksgruppengesetz geändert werden
23. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2011/5
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 18
Geschäftsbehandlung
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 13686/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 52
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 133
Redner/Rednerinnen:
Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 133
Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ... 136
Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 137
Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 138
Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 139
Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 140
Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 142
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 144
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 52
Fragestunde (28.)
Wissenschaft und Forschung ..................................................................................... 18
Mag. Andrea Kuntzl (196/M); Peter Mayer, Mag. Rainer Widmann, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Andreas Karlsböck, Martina Schenk
Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (194/M); Gerhard Huber, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Andreas Karlsböck, Mag. Elisabeth Grossmann
Dr. Walter Rosenkranz (200/M); Elmar Mayer, Anna Franz, Ursula Haubner, Dr. Harald Walser
Dr. Kurt Grünewald (201/M); Josef Jury, Erwin Preiner, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Wolfgang Spadiut
Mag. Rainer Widmann (199/M); Dr. Ruperta Lichtenecker, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Harry Rudolf Buchmayr, Eva-Maria Himmelbauer, BSc
Stefan Markowitz (198/M); Mag. Silvia Fuhrmann, Stefan Petzner, Dr. Kurt Grünewald, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Elisabeth Hakel
Dr. Sabine Oberhauser, MAS (197/M); Dr. Erwin Rasinger, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
Mag. Karin Hakl (195/M); Gerhard Huber, Dr. Ruperta Lichtenecker, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Johann Hechtl
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 50
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2140 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit (2253 d.B.) ........................................ 52
2. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2141 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008, geändert wird (2254 d.B.) .................. 53
3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2243 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheitsqualitätsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Gesundheitsreformgesetz 2013) (2255 d.B.) ................................................................................................ 53
Redner/Rednerinnen:
Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ..... 53
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ..... 55
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ..... 58
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 58
Ing. Robert Lugar .................................................................................................. 60, 85
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 64
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ..... 68
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 69
Dr. Sabine Oberhauser, MAS (tatsächliche Berichtigung) ......................................... 71
Renate Csörgits ...................................................................................................... ..... 71
Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 72
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ..... 74
Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ..... 75
Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 79
Josef A. Riemer ...................................................................................................... ..... 81
Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ..... 84
Oswald Klikovits ..................................................................................................... ..... 86
Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 87
Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 88
Claudia Durchschlag .............................................................................................. ..... 89
Karl Donabauer ....................................................................................................... ..... 90
Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Gesundheit gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes – Ablehnung ......................... 57, 92
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden im Zuge der Gesundheitsreform 2013 – Ablehnung ................................................................................................................ 83, 92
Genehmigung der beiden Vereinbarungen in 2253 und 2254 d.B. ................................ 91
Annahme des Gesetzentwurfes in 2255 d.B. ................................................................ 91
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2255 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Zielsteuerung Gesundheit, Information des Nationalrats (E 301) .................................. 92
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2166 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Tuberkulosegesetz, das Apothekengesetz, das Gehaltskassengesetz 2002, das Apothekerkammergesetz 2001, das Tierseuchengesetz, das Tiergesundheitsgesetz, das Tierschutzgesetz, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Bangseuchen-Gesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden (1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) (2256 d.B.) ............................................................................................................................... 92
5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) (2257 d.B.) ............................................................................................................................... 92
6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2242/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Listung von Kommunikationshilfsmitteln für Menschen mit sprachlichen Beeinträchtigungen (2258 d.B.) ...................................................................................... 93
7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2243/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Reform des Schularzt- und Schulpsychologenwesens (2259 d.B.) ............................................................................................................................... 93
8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1381/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung (2260 d.B.) ............................................................................... 93
Redner/Rednerinnen:
Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ..... 93
Johann Hechtl ......................................................................................................... ..... 94
Mag. Helene Jarmer ............................................................................................... ..... 96
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 98
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ..... 99
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 100
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 102
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (tatsächliche Berichtigung) ............................... 104
Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ... 104
Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ... 105
Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 106
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 111
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 112
Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 113
Josef A. Riemer ...................................................................................................... ... 114
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 116
Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 117
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung und Ausbau der Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum – Annahme (E 302) .................................................................................................. 96, 119
Entschließungsantrag der Abgeordneten Martina Schenk und Kollegen betreffend Verpflichtung zur Einholung einer zweiten Meinung vor nicht akuten Operationen – Ablehnung ... 103, 119
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2256 und 2257 d.B. ..................................... 118
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 2258, 2259 und 2260 d.B. .................... 119
Gemeinsame Beratung über
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2011–2012 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-369/2274 d.B.) .... 120
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1410/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung der Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (2275 d.B.) ...................................................................................... 120
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1821/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung des Arbeitskreises für Bedarfsorientierte Mindestsicherung (2276 d.B.) ...................................................................................... 120
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2158/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuererleichterung für Bezieher deutscher Sozialversicherungspension (2277 d.B.) ..................................................................... 120
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1316/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (2278 d.B.) ................................................................................................ 120
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2122/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchsetzung von Arbeitsrecht im Tourismus – Überprüfung und personelle Aufstockung der Kontrollstrukturen (2279 d.B.) ............. 120
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 121
Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 123
Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 124
August Wöginger .................................................................................................... ... 126
Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 127
Franz Riepl ............................................................................................................... ... 129
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 130
Bundesminister Rudolf Hundstorfer .............................................................. 132, 155
Ridi Maria Steibl ......................................................................................................... 145
Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 146
Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 147
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (tatsächliche Berichtigung) ........................... 149
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 149
Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ... 150
Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 151
Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 153
Mag. Helene Jarmer ............................................................................................... ... 154
Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ............................................................................... 157
Oswald Klikovits ........................................................................................................ 158
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 159
Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 159
Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 160
Kenntnisnahme des Berichtes III-369 d.B. ................................................................... 161
Kenntnisnahme der fünf Ausschussberichte 2275, 2276, 2277, 2278 und 2279 d.B. 161
Gemeinsame Beratung über
15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2246 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013) (2280 d.B.) ............................................................................................................................. 162
16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2095/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ASVG (BGBl. Nr. 189/1955), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2012, abgeändert wird (2281 d.B.) ................... 162
Redner/Rednerinnen:
Bernhard Vock ................................................................................................... 162, 172
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 162
Karl Öllinger ................................................................................................................ 163
Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ............................................................................... 167
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ... 168
Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 169
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 170
Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 171
Walter Schopf .......................................................................................................... ... 172
Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 173
Annahme des Gesetzentwurfes in 2280 d.B. .............................................................. 174
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2281 d.B. ................................................... 174
17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (2197 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2261 d.B.) ......... 174
Redner/Rednerinnen:
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 175
Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 176
Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 177
Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 179
Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 180
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 181
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ............................................................................... ... 181
Wolfgang Katzian .................................................................................................... ... 182
Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 185
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ......................................................... ... 186
Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 188
August Wöginger .................................................................................................... ... 189
Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 190
Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 191
Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 192
Maximilian Linder ................................................................................................... ... 195
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 195
18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (2244 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz, das Ingenieurgesetz 2006, das Berufsausbildungsgesetz, das Maß- und Eichgesetz, das Vermessungsgesetz, das Elektrotechnikgesetz 1992, das Wettbewerbsgesetz und das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend) (2262 d.B.) .................................................................................................................... 196
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 196
Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 197
Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 197
Hannes Weninger ................................................................................................... ... 198
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ......................................................... ... 198
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 199
19. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2168 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 geändert wird (DSG-Novelle 2014) (2268 d.B.) 199
Redner/Rednerinnen:
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 199
Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 200
Werner Herbert ....................................................................................................... ... 200
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 201
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 202
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 202
Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ... 203
Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 204
Mag. Michael Hammer ........................................................................................... ... 205
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 205
20. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2170 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 und das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden (BVergG und BVergGVS Novelle 2013) (2269 d.B.) ........................ 205
Redner/Rednerinnen:
Angela Lueger ......................................................................................................... ... 205
Jochen Pack ............................................................................................................ ... 208
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 208
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 209
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 210
21. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2247 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird (2270 d.B.) ................... 210
Redner/Rednerinnen:
Otto Pendl ................................................................................................................ ... 210
Johann Singer ......................................................................................................... ... 211
Werner Herbert ....................................................................................................... ... 211
Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 211
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 212
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 212
22. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2169 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das Fernseh-Exklusivrechtegesetz, das Parteiengesetz und das Volksgruppengesetz geändert werden (2271 d.B.) ............................................................................................................................. 213
Redner/Rednerinnen:
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 213
Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ... 214
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 214
23. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2011/5 (III-235/2273 d.B.) .................................................................................... 215
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christine Lapp, MA ....................................................................................... ... 215
Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 215
Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 216
Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 217
Kurt List ................................................................................................................... ... 219
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 219
Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 220
Mag. Michael Hammer ........................................................................................... ... 221
Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 221
Thomas Einwallner ................................................................................................. ... 222
Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 222
Johann Singer ......................................................................................................... ... 223
Johann Hell .............................................................................................................. ... 224
Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 224
Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 225
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser ............................................... ... 227
Kenntnisnahme des Berichtes III-235 d.B. ............................................................... ... 227
Eingebracht wurden
Petition .......................................................................................................................... 50
Petition betreffend „Gerechtigkeit für unsere Almbauern“ (Ordnungsnummer 204) (überreicht vom Abgeordneten Gerhard Huber)
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 50
2301: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung und den Schutz von Investitionen
2302: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog in Österreich
Berichte ......................................................................................................................... 51
III-413: Bericht betreffend das Nationale Reformprogramm Österreich 2013; Bundesregierung
III-414: Fortschrittsbericht 2012 nach § 6 Klimaschutzgesetz; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anträge der Abgeordneten
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket leistbares Wohnen (2268/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend gemeinsame und einheitliche Standards für Asylwerberunterbringung (2269/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung des Ökozids als Völkerrechtsverbrechen (2270/A)(E)
Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen betreffend „vertiefende Einbindung der Rechtskunde in den Unterricht“ (2271/A)(E)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt und Aufwertung des Volkskundemuseums in Wien (2272/A)(E)
Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend sogenanntes TAFTA-Abkommen (Trans Atlantic Free Trade Agreement) (2273/A)(E)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Museum für Völkerkunde (2274/A)(E)
Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen betreffend temporäre Aufhebung der Vignettenpflicht auf der Tauern Autobahn zwischen Spittal Ost und Spittal West (2275/A)(E)
Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend vereinfachte Firmengründung durch Schaffung einer 1-€-GmbH (2276/A)(E)
Gerhard Huber, Kollegin und Kollegen betreffend Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Österreich aufgrund der geplanten EU-Saatgutverordnung (2277/A)(E)
Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird (2278/A)
Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (2279/A)
Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 145/1998, geändert wird (2280/A)
Anfragen der Abgeordneten
Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Seminar- und Freizeitzentrum der Oesterreichischen Nationalbank (14556/J)
Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend PolizistInnen mit Migrationshintergrund (14557/J)
Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes an Krisenpflegeeltern (14558/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend 60 Männer aus Österreich im syrischen Jihad (14559/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Datenleck BMI – ÖBB Videoüberwachung (14560/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Datenleck BMI – Zugriff auf das System schon 2011 (14561/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Zukunft des Volkskundemuseums (14562/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Evaluationsergebnisse des Maturafachs „Türkisch“ an der AHS Henriettenplatz (14563/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verdacht des Amtsmissbrauches in der Causa Kampusch – Folgeanfrage (14564/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kosten für neue Nummernschilder bei Verlust (14565/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die slowakische Volksgruppe in Österreich (14566/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Datenleck BMI – Zugriff 2011 durch 15-Jährigen (14567/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Datenleck BMI (14568/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Datenleck BMI – 3si tracking (14569/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Weitergabe des Endberichtes der Natascha-Kampusch-Evaluierungskommission an die Medien (14570/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Datenleck BMI – Google Earth (14571/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Ankauf von Drohnen für das österreichische Bundesheer (14572/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Anteil an Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache nach Schultypen der Bezirke im Bundesland Wien (14573/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Anteil an Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache nach Schultypen der Bezirke im Bundesland Tirol (14574/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Anteil an Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache nach Schultypen der Bezirke im Bundesland Steiermark (14575/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Anteil an Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache nach Schultypen der Bezirke im Bundesland Salzburg (14576/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Anteil an Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache nach Schultypen der Bezirke im Bundesland Niederösterreich (14577/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Anteil an Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache nach Schultypen der Bezirke im Bundesland Kärnten (14578/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Anteil an Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache nach Schultypen der Bezirke im Bundesland Burgenland (14579/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend genehmigte Planstellen und Postenbedarf bei Ganztagsschulen im Bereich des Stadtschulrats in Wien (14580/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend genehmigte Planstellen und Postenbedarf bei Ganztagsschulen im Bereich des Landesschulrats für Tirol (14581/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend genehmigte Planstellen und Postenbedarf bei Ganztagsschulen im Bereich des Landesschulrats für Steiermark (14582/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend genehmigte Planstellen und Postenbedarf bei Ganztagsschulen im Bereich des Landesschulrats für Salzburg (14583/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend genehmigte Planstellen und Postenbedarf bei Ganztagsschulen im Bereich des Landesschulrats für Niederösterreich (14584/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend genehmigte Planstellen und Postenbedarf bei Ganztagsschulen im Bereich des Landesschulrats für Kärnten (14585/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend genehmigte Planstellen und Postenbedarf bei Ganztagsschulen im Bereich des Landesschulrats für Burgenland (14586/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Inklusion an Neuen Mittelschulen im Bundesland Wien (14587/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Inklusion an Neuen Mittelschulen im Bundesland Tirol (14588/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Inklusion an Neuen Mittelschulen im Bundesland Steiermark (14589/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Inklusion an Neuen Mittelschulen im Bundesland Salzburg (14590/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Inklusion an Neuen Mittelschulen im Bundesland Niederösterreich (14591/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Inklusion an Neuen Mittelschulen im Bundesland Kärnten (14592/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Inklusion an Neuen Mittelschulen im Bundesland Burgenland (14593/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die „interne Kritik der Almflächenfeststellung“ (14594/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die „Almflächen-Problematik“ (14595/J)
Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zustellprobleme „Österreichische Post AG“ (14596/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend eine statistische Auswertung der „Anzeige gemäß § 121a Bundesabgabenordnung (BAO) – Schenkungsmeldegesetz 2008“ nach Gegenstand der Zuwendungen (Übertragenes Vermögen) (14597/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend genehmigte Planstellen und Postenbedarf bei Ganztagsschulen im Bereich des Landesschulrats für Oberösterreich (14598/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Inklusion an Neuen Mittelschulen im Bundesland Oberösterreich (14599/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Anteil an Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache nach Schultypen der Bezirke im Bundesland Oberösterreich (14600/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Anteil an Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache nach Schultypen der Bezirke im Bundesland Vorarlberg (14601/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend genehmigte Planstellen und Postenbedarf bei Ganztagsschulen im Bereich des Landesschulrats für Vorarlberg (14602/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Inklusion an Neuen Mittelschulen im Bundesland Vorarlberg (14603/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Förderung des Unternehmens Addax zur Produktion von Agro-Ethanol unter dem Vorwurf des Land Grabbings (14604/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Aufenthalt Familie K. (14605/J)
Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Nutzung von Dienstwagen des BM.I durch STS Kurz (14606/J)
Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kürzung von Mitteln für die Behindertensportförderung aufgrund des neuen Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013 (14607/J)
Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Praktika im postsekundären und tertiären Bildungsbereich (14608/J)
Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend gerechtere Verteilung der Agrarförderung (14609/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Förderung des Unternehmens Addax zur Produktion von Agro-Ethanol unter dem Vorwurf des Land Grabbings (14610/J)
Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die „Anti-Drogenstrategie-Neu“ des Innenressorts (14611/J)
Gerhard Huber, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend TIWAG (14612/J)
Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend invasive Neophyten in Österreich (14613/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (14614/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (14615/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (14616/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (14617/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (14618/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (14619/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (14620/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (14621/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (14622/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (14623/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (14624/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (14625/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (14626/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (14627/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Tschetschenen Demo für Bosten-Bomber“ in Wien (14628/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Bezahlung des Führerscheins durch das AMS (14629/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kundenbehandlung bei der „Erste Bank“ (14630/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Raten für abbezahlte Kredite im angeblich gemeinnützigen Wohnbau (14631/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Auslegungserklärung vom 27. September 2012 zum ESM (14632/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Auslegungserklärung vom 27. September 2012 zum ESM (14633/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zugang für Asylwerber bis 25 zum österreichischen Arbeitsmarkt (14634/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Abfalllagerung der Voestalpine (14635/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort (14636/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort (14637/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort (14638/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort (14639/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort (14640/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort (14641/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort (14642/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort (14643/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort (14644/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort (14645/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort (14646/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort (14647/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort (14648/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort (14649/J)
*****
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Kunstwerk in der Säulenhalle (97/JPR)
Anfragebeantwortung
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (13830/AB zu 14211/J)
Beginn der Sitzung: 9.07 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Lohfeyer, Peter Haubner, Doppler, Gartelgruber, Ing. Hofer, Dr. Winter, Mag. Kogler, Mag. Musiol, Mag. Schatz, Josef Auer und Ing. Westenthaler.
*****
Ich gebe bekannt, dass die Fragestunde bis voraussichtlich 10.30 Uhr live auf ORF 2 übertragen wird. Weiters überträgt ORF III die Sitzung live in voller Länge.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde.
Die Fragestellungen werden durch Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen, die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Forschung erfolgt vom Rednerpult der Abgeordneten aus.
Für Anfrage und Zusatzfrage ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfragen durch den Herrn Bundesminister soll jeweils 2 Minuten nicht übersteigen, die Beantwortung der Zusatzfragen jeweils 1 Minute. Ich werde wenige Sekunden vor Ablauf der Redezeit mit Glockenzeichen darauf hinweisen.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen damit zur 1. Anfrage, der der Frau Abgeordneten Mag. Kuntzl. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:
„Wie Ihnen sicher bekannt ist, gibt es zahlreiche Bestrebungen, an der Universität Linz eine medizinische Ausbildung zu ermöglichen. – Welche Voraussetzungen sind notwendig, um an der Universität Linz eine medizinische Fakultät einzurichten?“
Diese Bestrebungen werden ja unter anderem sehr von Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl unterstützt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Abgeordnete, ja, diese Bestrebungen gibt es. Sie sind
ja diese Woche dadurch sehr prominent geworden, dass der Bundeskanzler selbst zu einem Gespräch eingeladen hat.
Es ist verdienstvoll, wenn sich ein Bundesland so sehr um tertiäre Einrichtungen bemüht wie Oberösterreich. Das ist zu honorieren und zu würdigen.
Das Hauptmotiv ist die Befürchtung, dass Oberösterreich einem Ärztemangel entgegensieht. Diese Befürchtung ist nicht massiv, wenn man auf die Ärztedichte Österreichs schaut, die eine der höchsten in Europa ist. Sie ist auch nicht massiv, wenn man weiß, dass gerade in Oberösterreich der Ärztezuwachs sehr stark war.
Vor allem muss man sagen: Wenn das das Hauptmotiv ist, braucht es natürlich eine Fülle anderer Rahmenbedingungen, die verbessert werden müssen. Vor allem da, wie wir wissen, 25 Prozent der österreichischen Jungärzte ins Ausland abwandern. Wir wissen auch, dass von den hier ausgebildeten Studierenden aus dem Ausland ein ganz hoher Prozentsatz abwandert. Das heißt, es ist ganz wichtig, die Attraktivität des Standortes Österreich zu erhöhen, was aber nicht mein Metier ist, sondern da geht es um das Gesundheitssystem. Nur dann ist es sinnvoll, auch in die Ausbildung zu investieren, also die Anzahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen. Sonst schütten wir Wasser in ein Fass, das unten Löcher hat – die bekannte Strafe der Danaiden. Das wollen wir hier vermeiden.
Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, dann können und wollen wir einem solchen Ansinnen nähertreten. Das heißt, wir müssen dann aber einige Dinge dringend klären, vor allem muss das Ganze im Rahmen des Hochschulplanes diskutiert werden. Wir müssen das mit dem gesamten Hochschulraum abstimmen. Wir müssen die Finanzierung klären, wir müssen vor allem den klinischen Mehraufwand auch für die anderen Einrichtungen auf eine solide, transparente und gerechte Basis stellen. Also es sind einige Vorbedingungen und einige grundlegende Fragen zu klären, bevor man dann endgültig sagen kann, wir machen das.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl.
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Wie Sie schon erwähnt haben, Herr Bundesminister, hat letzte Woche ein Gipfelgespräch zu diesem Thema stattgefunden, bei dem Vertreter des Landes Oberösterreich, der Stadt Linz und auch der Linzer Universität ein Konzept für eine medizinische Ausbildung in Linz vorgelegt haben.
Wie beurteilen Sie dieses Konzept und welchen Zeithorizont sehen Sie für eine allfällige Umsetzung?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Das Konzept ist da. Das Konzept versucht, einen machbaren Weg aufzuzeigen. Es hat absolut einige Stärken wie zum Beispiel von vornherein den Plan, mit anderen Einrichtungen, insbesondere mit der Medizinischen Universität Graz, zu kooperieren. Genau diese Kooperation wollen wir auch im Hochschulplan. Wichtig ist, dass wir auch die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen.
Es war erfreulich, dass bei diesem Gipfel vom Bundeskanzler zugesagt wurde, dass er mit uns gemeinsam die Novellierung des Universitätsgesetzes in Gang setzen – also in Begutachtung schicken – wird. Damit wir überhaupt eine solche medizinische Fakultät in Linz schaffen können, müssen wir ja eine Gesetzesänderung im UG vornehmen, und diese wollen wir jetzt in Begutachtung schicken. Ich hoffe sehr, dass das Hohe
Haus dieser Novelle dann auch zustimmen wird. Dann ist einmal eine ganz grundlegende Phase geschafft, um überhaupt eine medizinische Fakultät in Linz zu ermöglichen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mayer.
Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Geschätzter Herr Bundesminister! Wie wir heute schon gehört haben, gibt es in Oberösterreich massive Bemühungen, diese medizinische Fakultät einzurichten, allen voran natürlich durch Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Wir haben gehört, dass am vergangenen Dienstag eine prominent besetzte Diskussionsrunde dazu stattfand, bei der diskutiert wurde, wie die gesetzlichen und die finanziellen Rahmenbedingungen aussehen müssten.
Daher meine Frage: Wie weit sind Sie mit Ihren Vorbereitungen zu einer Gesetzesnovelle, damit eine medizinische Fakultät in Oberösterreich umgesetzt werden kann?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Wir haben unsere Vorbereitungen abgeschlossen. Ich habe mit Frau Abgeordneter Mag. Kuntzl schon vor zwei Monaten oder mehr darüber gesprochen. Wir sind übereingekommen, dass wir eine entsprechende Novelle vorbereiten. Wir haben diese inzwischen vorbereitet. Sie ist praktisch fertig formuliert, es mussten jetzt noch kleine Details mit dem Koalitionspartner abgestimmt werden, aber sie kann dieser Tage in Begutachtung gehen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Widmann.
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Minister! In Oberösterreich gibt es bereits einen Ärztemangel, und zwar bei den Landärzten und auch bei den Fachärzten, mit steigender Tendenz in Richtung Mangel. Wir brauchen also Ärzte in Oberösterreich. Die Idee, die wir vom BZÖ vertreten, ist, nicht ein eigenes Gebäude zu errichten, sondern eine Fakultät in Kooperation mit anderen Universitäten zu eröffnen, um auch da zu sparen und die Ausbildung aufzuteilen, sodass sie einerseits an der JKU, aber andererseits auch an Ausbildungsstätten in Krankenhäusern stattfindet. Aber was wir erleben, ist ja jedes Jahr dasselbe: Vor Wahlen gibt es ein Polittheater zwischen Rot und Schwarz. Es wird behauptet, wir brauchen die Uni, und Wien blockiert.
Meine ganz konkrete Frage daher: Wann werden Sie definitiv entscheiden, ob wir die Med-Uni Linz bekommen oder nicht?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Also von einer Blockade durch Wien kann überhaupt keine Rede sein. Es gibt einige wichtige Institutionen in Wien wie den Wissenschaftsrat und natürlich auch die große Medizinische Universität in Wien, die ihre Meinung dazu sagen, und dieses Recht haben sie allemal, so wie Oberösterreich das Recht hat, seine Meinung zu sagen.
Wenn die Positionen noch nicht ganz einheitlich sind, kann man nicht von einem Widerstand Wiens sprechen. Ich glaube, es ist gut, wenn die Gegenargumente auf den Tisch kommen – es gibt eben auch Gegenargumente –, aber erst sobald wir all diese Voraussetzungen geklärt haben, die ich schon skizziert habe, können wir Ja oder Nein sagen. Ich stehe dem Bestreben positiv gegenüber, aber bevor nicht alle Voraus-
setzungen, vor allem die der Finanzierung und des klinischen Mehraufwandes, geklärt sind, kann man nicht Ja sagen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Grünewald.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Es existieren in Wien, Graz und Innsbruck öffentliche Universitäten, es gibt eine private in Salzburg, Landeshauptmann Pröll wird seine binnen eines Jahres eröffnen, Feldkirch hat sich auch schon angestellt. Wenn die Med-Uni Linz kommt, sind nur mehr das Burgenland und Kärnten ohne Medizin-Uni.
Entspricht das Ihren Vorstellungen von Schwerpunktsetzung und Profilbildung im Hochschulplan?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Herr Abgeordneter, du hast vollkommen recht, wenn du auf den Hochschulplan verweist. Es ist uns gelungen, diesen Hochschulplan auf den Weg zu bringen. Wir haben dafür auch ein entscheidendes Gremium eingesetzt, nämlich die Hochschulkonferenz, und ich habe immer betont, ohne ein einstimmiges Votum der Hochschulkonferenz mache ich da nichts. Ich habe mich gebunden und werde versuchen, alle einstimmigen Entscheidungen der Hochschulkonferenz umzusetzen. Wenn dort natürlich keine Einigkeit erzielt wird, muss ich selber entscheiden, aber der Hinweis auf den Hochschulplan und der Hinweis auf existierende und geplante medizinische Einrichtungen in Österreich ist sehr wichtig und sehr treffend.
Ich weiß genau, dass zum Beispiel die Paracelsus-Universität in Salzburg eine exzellente Uni ist. Ich weiß auch, dass diese Uni sehr wohl Interesse hat, mit Linz zu kooperieren. All diese Dinge müssen wir noch ins Auge fassen, und dann werden wir eine Lösung finden.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck.
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! In Österreich droht ein Ärztemangel. Laut mehreren Studien und Umfragen werden bis zum Jahr 2030 ungefähr 5 000 bis 10 000 Mediziner zu wenig im Land sein. Wir könnten jetzt mehrere Maßnahmen dagegen aufzählen. Einerseits wären die Arbeitsbedingungen für Ärzte hier im Land zu verbessern – das wird leider nicht stattfinden –, auf der anderen Seite könnte man mehr Ausbildungsplätze schaffen. Deswegen fordern wir ja seit dem Jahr 2005 die medizinische Universität in Linz und sind froh, dass diese jetzt auch tatsächlich kommen soll.
Meine Frage geht wie auch schon bei meinen Vorrednern in Richtung klinischer Mehraufwand: Können Sie sicherstellen, dass der klinische Mehraufwand bei den drei jetzt bestehenden staatlichen Universitäten tatsächlich noch tragbar ist und dass genügend Mittel vorhanden sind? Haben Sie da irgendetwas eingeplant?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Der prognostizierte Ärztemangel hängt von mehreren Bedingungen ab. Ich habe schon gesagt, wir haben eine sehr, sehr hohe Ärztedichte, und wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten sehr, sehr starke Zuwächse zu verzeichnen. Das Entscheidende ist: Wo werden diese Ärzte ihren Arbeitsplatz wählen? Wir müssen uns bemühen, dass sie ihn erstens in Österreich wählen und dass sie ihn zweitens auch da
wählen, wo vielleicht Ausdünnung droht, also zum Beispiel an der Peripherie. – Das ist das Allerwichtigste.
Der klinische Mehraufwand ist jetzt mit Einzelverträgen mit den einzelnen Universitätskliniken beziehungsweise Bundesländern geregelt, und zwar sehr unterschiedlich. Zwei Verträge laufen 2015 aus, und die Vereinbarung mit Tirol haben wir deswegen auch bis 2015 terminisiert. Also 2015 ist das Jahr, in dem man das alles umstellen kann. Wir haben jetzt schon mit Gesprächen und Überlegungen begonnen und haben die drei Länder bereits zu Gesprächen eingeladen. Das heißt, wir möchten es so machen, dass wir 2015 dann einheitliche, transparente und gleichmäßige, also gerechte Verträge haben.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schenk.
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Die Linzer planen ja die medizinische Fakultät vor allem mit dem Argument, dass es einen Ärztemangel gebe. Jetzt ist es aber so – Sie haben es schon angesprochen –, dass in Österreich rund 468 Ärzte auf 100 000 Einwohner kommen, der EU 27-Schnitt liegt bei 330 Ärzten.
Man kann jetzt also davon ausgehen, dass das Problem nicht am Ärztemangel liegt – wir haben meines Erachtens nicht zu wenig Ärzte –, sondern, wie Sie schon angesprochen haben, einerseits wandern etwa 25 Prozent der Ärzte ab, und andererseits sind die Ärzte vor allem in administrativen Bereichen tätig, was nicht ihrer Intention entspricht und wo sie ihren eigentlichen Aufgaben nicht nachkommen können.
Meine Frage: Haben Sie mit Ihrem Kollegen Stöger schon gesprochen beziehungsweise ist etwas in Aussicht oder wurde etwas erarbeitet, wie Sie dieses Problem lösen und Abhilfe schaffen können?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Ich habe mit Kollegem Stöger natürlich schon mehrmals darüber geredet, und er hat zuletzt heute in der Früh im „Morgenjournal“ erklärt, dass er Systemänderungen anstrebt und umsetzen wird.
Sie haben mit Ihrer Analyse vollkommen recht: Wir haben 4,7 Ärzte auf 1 000 Einwohner. Das nächstbeste Land in Europa ist Norwegen mit 4,0 Ärzten, also 13 Prozent weniger, die Nächstbesten sind die Schweiz, Schweden und Deutschland mit 3,6 bis 3,8 Ärzten auf 1 000 Einwohner. Das sind schon 20 Prozent weniger als in Österreich.
Das heißt, jetzt schon einen Ärztemangel herbeizureden, ist übertrieben. Die Ärztebedarfsstudie, die wir voriges Jahr mit Gesundheitsministerium und Ärztekammer gemacht haben, zeigt ja auch, dass, je nach Maßnahme und Pensionsantritt der Ärzte, je nach Zahl der Wahlärzte et cetera – es gibt da einige Parameter, die zu berücksichtigen sind –, der Ärztemangel nicht eintreten muss. Wenn wir alles richtig machen, tritt er auch bei der derzeitigen Quantität nicht ein.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 2. Anfrage, der der Frau Abgeordneten Mag. Cortolezis-Schlager. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Mit der Novelle des Universitätsgesetzes 2002 zur kapazitätsorientierten Studienplatzfinanzierung wurden die Weichen für ein neues Modell der Finanzierung der öffentlichen Universitäten in Österreich gestellt.
Mit dieser schrittweisen Einführung soll sichergestellt werden, dass die Universitäten künftig pro Studienplatz und pro Studierendem Budget für die Lehre erhalten. Das hat sich bei den Fachhochschulen schon sehr bewährt. Diese Novelle war jetzt ein wichtiger Schritt, um künftig die Studienbedingungen an den Universitäten weiter zu verbessern und den Universitäten in Österreich international übliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen.
Meine Frage an Sie, Herr Bundesminister, lautet:
„Welche Schritte werden im Rahmen der Testphase der neuen Studienplatzfinanzierung gesetzt, um das Ziel der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Studierende zu erreichen?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Frau Abgeordnete, der Hinweis, dass das primäre Ziel all dieser Maßnahmen die Verbesserung der Studienbedingungen ist, ist treffend und wichtig. Das war auch der Anlass, überhaupt in die Studienplatzfinanzierung hineinzugehen. Wenn ich erinnern darf: Es gab dazu 2010 einen Universitätsgipfel zwischen den Präsidien der uniko, Bundeskanzler Faymann und dem damaligen Vizekanzler Pröll. Da wurde genau aus diesem Grund und aus diesem Bestreben heraus diese Vereinbarung getroffen, und das Ministerium wurde beauftragt, eine entsprechende Finanzierung in Gang zu bringen. Das haben wir jetzt gemacht, und es ist gelungen, sie in den ersten fünf Studienfeldern umzusetzen.
Wir beginnen mit Studienfeldern von stark nachgefragten Studienrichtungen, weil ja das Ziel die Verbesserung der Studienqualität ist. Und wenn man die Studienqualität verbessern will, dann muss man zwei Dinge tun: Man muss die Kapazität verbessern, also vor allem mehr Betreuende, mehr Professoren in diese Fächer geben, man muss aber auch irgendwo eine Obergrenze bei der Zahl der Studierenden festsetzen, sonst nützt ja die erste Maßnahme nichts, wenn ich immer mehr Professoren hineingebe, aber die Zahl der Studierenden grenzenlos wächst. Und das kann sie derzeit, weil ja aus der gesamten Europäischen Union, ja aus der ganzen Welt jeder Studierende derzeit in Österreich an den Universitäten Aufnahme finden muss, wenn er die Vorbedingungen erfüllt. Deswegen muss man da auch Obergrenzen einziehen.
Diese beiden Maßnahmen haben wir jetzt in fünf Studienfeldern gesetzt. Wir haben mit dem Koalitionspartner über ein Jahr intensiv verhandelt – ich danke auch für die konstruktiven, wenn auch schwierigen Gespräche –, und es ist gelungen, das jetzt in Gang zu setzen. Jetzt schauen wir einmal, wie sich das entwickelt. Da ist einiges zu klären und auch noch zu lernen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es kaum irgendwo Zugangsregeln braucht, weil wir ja in nahezu allen Fächern auch die Zahl der Plätze erhöht haben. Das hat uns übrigens wieder Kritik von den Unis eingetragen. Aber das wollen wir tun. Wir müssen ja den tertiären Sektor in Österreich ausbauen und dürfen ihn nicht zurückfahren. Wir haben also die Zahl der Plätze erhöht, aber wir haben Grenzen eingezogen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager.
Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Bundesminister! Die Kapazitäten sind unterschiedlich verteilt, weil auch die Nachfrage der Studierenden unterschiedlich ist. Ein wichtiger Punkt ist, dass die Studierenden frühzeitig, also
bereits in der Schule, informiert werden, welche Studienmöglichkeiten es gibt und was künftig besonders stark auch seitens der Wirtschaft, der Gesellschaft, des öffentlichen Dienstes nachgefragt werden wird. Eine wichtige Maßnahme in diesem Bereich war die Studieneingangs- und Orientierungsphase, die nach der Beratung in der Schule eine erste Orientierung geben sollte. Jetzt haben sich die Rahmenbedingungen verbessert.
Meine Frage an Sie, Herr Bundesminister: Im Zuge der Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 zur schrittweisen Implementierung wurde auch die Studieneingangs- und Orientierungsphase verändert. Welche Änderungen sind im Bereich dieser Studieneingangs- und Orientierungsphase nun konkret vorgesehen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Die Studieneingangs- und Orientierungsphase, kurz STEOP genannt, soll das sein, was sie von ihrem Namen her zu sein vorgibt, und sie soll nicht zum Hinausprüfen verwendet werden müssen. Wenn man kein anderes Instrument hat, um den Zugang zu stark nachgefragten Fächern zu regulieren, dann wird die STEOP leider auch zum Hinausprüfen missbraucht. Wir – oder die Universitäten, die das tun – brauchen sie dafür immer weniger, weil wir jetzt eben die Zugangsregeln über die Studienplatzfinanzierung sukzessive einführen. Und deswegen kann man die STEOP so reformieren, dass sie genau das ist, was sie sein soll, nämlich eine Eingangs- und Orientierungsphase und keine Hinausprüfphase. Genau das tun wir jetzt.
Wir haben zum Beispiel – und das ist sozusagen nur als exemplarische Maßnahme hier zu nennen, es gibt ja mehrere Maßnahmen – auf gesetzlicher Basis jetzt die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten erhöht, und damit demonstrieren wir: Wir wollen nicht, dass über diese Maßnahme Leute hinausgeprüft werden.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Huber.
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Minister! Aufgrund der Bankenkrise, der Wirtschaftskrise ist es für die Studierenden auf der einen Seite immer schwieriger, Arbeitsplätze zu finden. Auf der anderen Seite werden die Preise sowohl in Studentenheimen als auch die Mieten für Wohnungen immer höher. Welche Schritte setzen Sie konkret, um vor allem für sozial schwächere Studierende Verbesserungen der Studienbedingungen herbeizuführen, und welche Maßnahmen planen Sie, damit da rasch Verbesserungen erzielt werden?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Wir stellen, wenn wir die Arbeitsmarktdaten anschauen, fest, dass entgegen Ihrer Prämisse, Herr Abgeordneter, die Arbeitsplatzchancen für Akademiker in Österreich nach wie vor exzellent sind. (Abg. Huber: Während des Studiums!) Während des Studiums? Also während des Studiums sind natürlich die Arbeitsmöglichkeiten unterschiedlich. Das kann man nicht über einen Kamm scheren. Aber es gibt eine Fülle von Studien, wo man schon während des Studiums Praktika machen muss. Beste Arbeitsmöglichkeiten bestehen natürlich in Studien, die sehr, sehr viele Studierende haben. Bei Studierenden, die vielleicht ein Fach wählen, wo die Berufsorientierung des Studiums selbst nicht ausgeprägt ist, ist es natürlich schwieriger.
Aber jetzt ganz konkret: Was tun wir für sozial schwache Studierende? – Wir haben erstens einmal bereits jetzt eine sehr gute Studienbeihilfe, die bisweilen schlechter geredet wird, als sie ist, wo wir fast 200 Millionen jährlich ausgeben. Wir haben bis jetzt auch im Zuge der Studienplatzfinanzierung diese noch einmal erhöht. Also wir geben viel und immer mehr Geld in dieses System. Ich glaube, dass wir auf diese Weise die
sozial Schwachen – wie soll ich sagen? – zuträglich abfedern, sodass in Österreich jeder, der es will, studieren kann.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Grünewald.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Studienbeihilfen bekommen deutlich weniger als 20 Prozent der Studierenden. Die Umstellung auf die Studienplatzfinanzierung kostet laut Ihrer Studie nur für das Bakkalaureat 400 Millionen €. Wie viele Jahre werden vergehen müssen, meinen Sie, um dann Ihr Ziel zu erreichen und adäquate, gute Studienbedingungen zu erzielen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Dieser Zahl muss ich widersprechen: Von 400 Millionen € für die Studienplatzfinanzierung ist nirgends die Rede. Es gibt ein Ergebnis der Arbeitsgruppe. Dieses Ergebnis lautet: Wenn man die Studienplatzfinanzierung flächendeckend implementiert, dann hängt es von den Betreuungsrelationen in den einzelnen Fächern ab, wie viel das kosten wird. Im Idealfall, wenn man optimale Betreuungsrelationen für die derzeitige Zahl von Studierenden annimmt, dann würde das fast eine Milliarde Euro im Jahr kosten. Diesen Idealfall hat weder Deutschland noch die Schweiz erreicht, auch die Schweiz noch bei Weitem nicht.
Dann gibt es ein zweites Szenario, wo man etwas höhere Relationen ansetzt. Das hätte nach diesem Plan etwa 600 Millionen gekostet.
Und das dritte Szenario, auf das hier wahrscheinlich angespielt wird, hätte 300 Millionen gekostet, immer bei einer flächendeckenden Implementierung. Noch dazu wurde diese Rechnung vor Einsetzen der Hochschulmilliarde erstellt. Ich könnte jetzt auch sagen, mit der Hochschulmilliarde ist die erste Tranche bereits erreicht.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck.
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Ich komme noch einmal zurück zum Ärztemangel und zum Medizinstudium. Eine weitere Möglichkeit, Plätze für neue Mediziner in Österreich zu schaffen, wäre natürlich, die Zugangsbeschränkungen, die jetzt bestehen, zu lockern und mehr Studienplätze an den drei öffentlichen Universitäten, die es bereits gibt, zur Verfügung zu stellen. Dagegen wird immer argumentiert, dass eine Massenuniversität dem Studium abträglich wäre und die Plätze nicht vorhanden sind. Ich darf aber daran erinnern, dass wir alle, die wir heute akademisch tätig sind und vor allem auch als Ärzte tätig sind, an Massenuniversitäten in Österreich studiert haben, das hat funktioniert.
Die zweite Möglichkeit wäre, Privatuniversitäten mehr zu fördern. Da besteht derzeit ein Subventions- und Förderverbot seitens des Bundes.
Meine Frage: Können Sie sich vorstellen, hier Maßnahmen zu ergreifen, um Chancengleichheit in Bezug auf das Förder- und Subventionsverbot des Bundes bei Privatuniversitäten zu gewährleisten?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Also ich würde jetzt niemals daran denken, die Erfolgsgeschichte Platzbeschränkung in der Medizin aufzugeben, es ist eine Erfolgsgeschichte. Der Vergleich mit früher hinkt, weil früher einfach die Nachfrage und der Andrang nicht so groß waren. Er war aber doch in den letzten Jahren, bevor das gekommen ist, so stark, dass es wirklich sehr schlechte
Zustände an den medizinischen Studienorten gegeben hat. Ich nenne nur einen ganz schlichten Beleg: Vor Einführung der Quote, also vor Einführung des regulierten Zuganges hatten wir in der Medizin eine Drop-out-Rate von fast 50 Prozent, jetzt haben wir eine von 5 Prozent. Es zeigt sich also ganz klar, dass es viel besser geworden ist, und das werde ich nicht mehr aufgeben. Es zeigt sich auch, dass wir – das habe ich vorher schon gesagt –, wenn wir alle Maßnahmen setzen, nicht unbedingt mehr Absolventen brauchen.
Zu Ihrer zweiten Frage betreffend Finanzierungsverbot: Es gibt im Gesetz bekanntlich eine Ausnahme davon. Das Gesetz sagt, wenn es im öffentlichen Interesse ist, dann kann man auch eine Privatuniversität mitfinanzieren. Wenn das öffentliche Interesse an Absolventen der Medizin so groß ist, dass man das tun möchte, dann kann man das tun. Also das ist kein absolutes Verbot, sondern ein relatives.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Grossmann.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Minister! Ein verbessertes Betreuungsverhältnis an den Universitäten ist der SPÖ ein ganz großes Anliegen.
Daher meine Frage: Wie viele Professuren werden im Rahmen der Testphase der Studienplatzfinanzierung an Österreichs Universitäten neu geschaffen, und was sind die nächsten konkreten Schritte nach dieser Testphase?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Es werden 95 Professuren neu geschaffen, die teilweise schon in den letzten Leistungsvereinbarungen vorausschauend verhandelt wurden. Dafür nehmen wir 36 Millionen € aus den Offensivmitteln in die Hand. Wenn das alles erfolgt ist, dann werden wir natürlich die Situation in diesen Fächern evaluieren. Wir werden daraus lernen, was wir noch besser machen können, und wir werden vor allem weitere Fächer, zuerst noch die verbleibenden stark nachgefragten Fächer, aber dann sukzessive alle Fächer in dieses neue System einbauen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 3. Anfrage, der des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenkranz. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Lehrerausbildung Neu: Die Grundparameter waren immer, die Lehrerbildung muss in den tertiären Bildungsbereich, es muss die Qualität der Lehrerbildung angehoben werden, es muss tertiäre Abschlüsse geben, sogar bis hin zur Frage, dass man nur einen Master definitiv stellen kann, das heißt hier wissenschaftliche Arbeit.
Nun ist es so, dass sämtliche tertiäre Bildungsformen bist jetzt immer ausschließlich unter Aufsicht des Wissenschaftsministeriums gestanden sind. Es war zum Beispiel nicht so, dass das Gesundheitsministerium geschaut hat, wie die Ärzte ausgebildet werden, es hat das Justizministerium nicht geschaut, wie Juristen ausgebildet werden. Nur jetzt bei der Frage der Pädagogikausbildung gibt es nach wie vor die gewachsene Teilung zwischen Unterrichtsministerium für die Pädagogischen Hochschulen und Wissenschaftsministerium.
Meine Frage lautet daher:
„Welche fachlichen Gründe waren dafür ausschlaggebend, die Zuständigkeit für die Pädagogenausbildung Neu als generell tertiäre Ausbildung nicht ausschließlich im Wissenschaftsressort anzusiedeln?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Herr Abgeordneter, Sie haben den Grund dafür mit dem Attribut „gewachsen“ eigentlich schon selbst genannt. Es ist eine gewachsene Dichotomie in der Lehramtsausbildung da. Im Reichsvolksschulgesetz des Jahres 1869 wurden die Lehrerbildungsanstalten geschaffen, die LBAs, die bekanntlich bis in die siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts die Lehrer für den nicht AHS-Bereich ausgebildet haben. Aus diesen LBAs wurden dann die Pädagogischen Akademien mit dem Unterbau musisch-pädagogische Oberstufengymnasien, daraus wurden vor wenigen Jahren die Pädagogischen Hochschulen.
Ein solch gewachsenes System, das natürlich, weil es ursprünglich LBAs, also Sekundarschulen waren, immer in den Unterricht ressortiert hat, kann man nicht von heute auf morgen einfach eliminieren. Dieses System leistet ja vieles und Gutes.
Auf der anderen Seite standen die Universitäten, die immer für die Ausbildung der AHS-Lehrer zuständig waren. Diese Entwicklung geht zurück bis ins 18. Jahrhundert, ich könnte sie jetzt skizzieren, aber nicht in zwei Minuten.
Deswegen, weil es diese beiden Traditionen eben gibt und weil man mit diesen beiden Traditionen, die sich etabliert haben, arbeiten und rechnen muss, ist jetzt die große Kunst gefragt, diese beiden Institutionen näher zueinander zu führen, damit sie vielleicht irgendwann einmal eine einheitliche Institution für eine gute Lehrerausbildung sind. Und das tun wir mit diesem Gesetz, das jetzt in Begutachtung ist. Wir haben dafür gesorgt, dass durch dieses Gesetz die Lehrerausbildung erstens viel besser wird und zweitens kooperativ erfolgt. Also wir haben die Weichen in Richtung mehr Kooperation gestellt. Am Ende möge eine Schiene herauskommen, auf der der Zug der Lehrerausbildung kraftvoll fährt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Kann ich das nach Ihrem Ausflug in die Historie der Lehrerausbildung so verstehen, dass es weder fachliche noch sachliche Gründe sind, sondern eher historisch traditionelle Gründe und Ihr Ziel in die Richtung geht, dass es irgendwann einmal vereinheitlicht wird?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Das kann man so verstehen. Wir müssen ja mit dem arbeiten, was wir vorfinden, und wollen das, was wir vorfinden, besser machen. Genau das ist, glaube ich, auch die Kunst einer evolutionären Politik.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mayer.
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Minister! Sie haben mit Recht gesagt, dass beide gewachsenen Institutionen, und zwar sowohl die Universitäten als auch die Pädagogischen Hochschulen, ihre großen Verdienste bei der Ausbildung haben. Ich meine, sie haben auch große Vorteile, auf der einen Seite vor allem die Wissenschaftlichkeit, auf der anderen Seite den pädagogisch-didaktischen Teil.
Wie wollen Sie durch die neuen Maßnahmen vor allem die Qualität der neuen PädagogInnenausbildung sichern? Es geht ja, wie wir wissen, darum, dass wir in Zukunft modernst ausgebildete Pädagogen haben, die den Herausforderungen, die an sie gestellt werden, gerecht werden. Wie kann man durch dieses neue Gesetz tatsächlich garantieren, dass wir bestens ausgebildete PädagogInnen bekommen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Die Frage und Ihre Prämissen sind überaus treffend, offensichtlich von einem Kenner. Es ist so, dass an den Universitäten derzeit vor allem die Wissenschaftlichkeit zu Hause ist und nahezu nur dort zu Hause ist, weil nur die Universitäten die entsprechenden wissenschaftlichen Fachinstitute haben. Die Pädagogischen Hochschulen haben das ja nicht. Ihre Stärke ist ein stärkerer Praxisbezug, wobei man einschränkend sagen muss, Praxis allein und vor allem unreflektierte individuelle Praxis kann nicht die Richtschnur einer praktischen Ausbildung sein, sondern auch die individuelle Praxiserfahrung, die die Lehrer einbringen, muss mit wissenschaftlich reflektierter Praxis unterfüttert und unterlegt werden. All das, also einfach mehr Wissenschaftlichkeit auf allen Ebenen soll gewährleistet sein.
Das entscheidende Gremium dafür ist ein neu eingerichteter Qualitätssicherungsrat, der vom Unterrichts- und Wissenschaftsministerium zu gleichen Teilen beschickt und mit hochrangigen internationalen Experten besetzt sein wird. Und dieser Qualitätssicherungsrat wird darauf schauen, dass die zu entwickelnden Curricula dem Sinn des Gesetzes entsprechen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Franz.
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie waren selbst jahrzehntelang mit der Lehrerausbildung beschäftigt, haben auch darin geforscht und haben auch selbst Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet. Nun gehen wir auf eine Pensionierungswelle bei den Lehrern zu. Die Frage ist: Können wir auch QuereinsteigerInnen motivieren, LehrerInnen zu werden? Da braucht es gute Ideen. Wie werden Sie es Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern schmackhaft machen, den Lehrberuf zu ergreifen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Frau Abgeordnete, vielen Dank für den Hinweis auf meine eigene Biographie! Ja, ich war jahrzehntelang in der Lehrerausbildung tätig und habe mich dazu auch oft wissenschaftlich geäußert. Das erklärt auch mein ganz, ganz starkes Engagement in dieser Frage. Ich glaube, zu wissen, was nottut.
Es ist vollkommen treffend, auf die Problematik des Quereinstiegs hinzuweisen. Man könnte auch auf die Wichtigkeit des Querausstiegs hinweisen. Man sollte aus dem Lehrerberuf auch hinausgehen können, aber vor allem sollte man in ihn hineingehen. Das bereichert natürlich eine Schule ungemein. Dafür sehen wir ein Bündel von Maßnahmen vor. Manche sind bereits im Gesetz formuliert.
Noch wichtiger ist es aber, die Curricula entsprechend offen zu machen und hohe Anrechnungsmöglichkeiten zu schaffen, dass wirklich Menschen aus anderen Bereichen in die Schule kommen. Ich weiß, dass dieses Interesse da ist.
Eine weitere Attraktivierung ist natürlich ein entsprechend attraktives Gehalt. Am wichtigsten ist aber eine hohe Wertschätzung des Lehrberufs, daran müssen wir arbeiten. Es muss attraktiv sein, Lehrer zu sein und auch Lehrer zu werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haubner.
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Im Vorfeld der Diskussion zur Ausbildung Neu der PädagogInnen hat es große Übereinstimmung gegeben, dass auch der Elementarbereich beziehungsweise auch der Kindergartenbereich in die Ausbildung miteinbezogen wird. Jetzt herrscht berechtigt Unmut darüber, dass Kindergartenpädagogen und -pädagoginnen zu wenig in diesem Ausbildungssystem sichtbar sind.
Mich würde daher interessieren: Wie sehen Sie das? Warum gibt es diese Version light? Was sind die Gründe dafür?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Der Unmut hat sich teilweise gelegt, nachdem wir diejenigen, die ihn geäußert haben, besser informiert haben. Es ist schlicht so, dass wir in diesem Bereich in Österreich noch ein großes Manko an Forschung und Wissenschaft haben, wir haben erst einen Lehrstuhl dazu in Graz. Gerade jetzt wird in Tirol einer eingerichtet, der erfreulicherweise von den Ländern Vorarlberg und Tirol als Stiftungsprofessur gemeinsam über die PH Feldkirch und die Uni Innsbruck bezahlt wird. Wir müssen also, bevor wir die Ausbildung für den Kindergartenbereich akademisieren, die entsprechenden Kompetenzen an den Universitäten schaffen.
Das tun wir jetzt, das tun wir zügig und intensiv. Schon jetzt denken die Unis daran, dann entsprechende Ausbildungsgänge zu machen, sodass in absehbarer Zeit auch akademisch gebildete Elementarpädagogen zur Verfügung stehen.
Gleichzeitig brauchen wir aber ständig und vermehrt auch ausgebildete Kindergärtnerinnen und Kindergärtner aus den bestehenden BAKIPs. Deswegen muss man auch die wichtige und verdienstvolle Rolle der BAKIPs sehen und würdigen und sozusagen im System lassen. Wir werden das System BAKIP beibehalten, aber es wird mittelfristig auch akademisch gebildete Elementarpädagogen geben.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Walser.
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Minister! Es hat nach der Präsentation der LehrerInnenbildung Neu schon zwei, drei Stunden später sehr unterschiedliche Interpretationen von Ihrer Seite und vonseiten der Unterrichtsministerin gegeben. Auch ich habe doch einige Sorgen, dass die fachwissenschaftliche Qualität in der künftigen Ausbildung nicht gewährleistet sein könnte. Sie haben auf den Qualitätssicherungsrat verwiesen.
Festgelegt ist eigentlich nur eine Kooperation zwischen PHs und Universität. Mich hätte interessiert, wie genau denn diese Kooperation zu definieren ist, ob künftig auch bezüglich der Lehrenden an den Pädagogischen Hochschulen bestimmte Mindestvoraussetzungen gestellt werden?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Das unterschiedliche Wording, wie man heute sagen würde, die unterschiedlichen Formulierungen ein paar Stunden nach der gemeinsamen Präsentation erklären sich natürlich auch aus unterschiedlichen Positionen, die beide Regierungsparteien in grundsätzlichen Fragen immer noch haben, und die braucht man auch gar nicht wegzureden. Ich glaube, die große Kunst und der große Erfolg war, dass wir trotz dieser unterschiedlichen Positionen, die wir haben, einen gemeinsamen großen Wurf geschafft
haben. Ich bin wirklich stolz und froh und bedanke mich auch bei meiner Kollegin Frau Dr. Schmied, dass das gelungen ist.
Die Kooperation wird durch die Kraft des Faktischen eine enge werden, und zwar deswegen: Wir haben im Gesetz dafür gesorgt, dass beim Master immer eine Kooperation mit einer Universität stattfinden muss, also einen Master kann eine Pädagogische Hochschule wegen der Sorge der Wissenschaftlichkeit nie allein anbieten, da muss sie immer mit einer Uni zusammenarbeiten. Und wenn sie mit einer Uni zusammenarbeitet, dann wird das nahezu zwangsläufig auch ausstrahlen auf den Bachelor, denn man kann nicht in eineinhalb Jahren – so lange dauert der Master – die gesamte wissenschaftliche Fachausbildung machen. Dazu braucht man viel länger, und deswegen muss das auch im Zusammenhang mit dem Bachelor erfolgen. Das heißt, faktisch werden Pädagogische Hochschulen und Universitäten in diesen Studien eng zusammenarbeiten müssen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 4. Anfrage, der des Herrn Abgeordneten Dr. Grünewald. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über Bio-Ethik des Europarates steht im Regierungsprogramm – zumindest so, dass dieses Übereinkommen ratifiziert werden sollte. Wie stehen Sie zu einer schnellen Ratifizierung dieses Übereinkommens?
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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 201/M, hat folgenden Wortlaut:
„Die Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (Bio-Ethik-Konvention des Europarates) ist Teil des Regierungsübereinkommens. – Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es zu einer raschen Ratifizierung kommt?“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Ich stehe positiv dazu, nur zur Schnelligkeit muss ich einige Dinge sagen. Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir die Situation in Österreich vereinheitlichen und verdeutlichen. Deswegen arbeite ich schon länger an einem neuen entsprechenden Gesetz – Humanforschungsgesetz oder Bioethikgesetz könnte man es nennen –, einem Forschungsgesetz. Mein Vorbild ist das Schweizer Humanforschungsgesetz, wobei man auch dafür, soviel ich weiß, viele Jahre gebraucht hat. Das ist eine sehr komplexe Materie, deswegen braucht das seine Zeit.
Wichtig ist auch festzustellen, dass in Österreich derzeit die Rechtslage sehr zersplittert und auch lückenhaft ist. Auch das berechtigt sehr den Wunsch nach einem solchen Gesetz.
Wie gesagt, die Vorbereitungen laufen in meinem Ressort. Ziel ist ein Bundesgesetz, das die Fragen der ethischen Implikationen in der Forschung umfassend regelt. Es gibt ein paar herausragende Fragen, die immer wieder und regelmäßig in den Medien nachzulesen sind, es gibt aber neben diesen herausragenden und sehr, sehr schwierigen Fragen eine Fülle anderer, die nahezu im Verborgenen laufen, die man auch klären muss. Das sind meine Ziele.
Es gibt auch in der FTI-Strategie des Bundes, die heute vielleicht noch einmal Thema wird, entsprechende Ziele.
Also es gibt genügend Anstöße für mich, das zu tun, und ich habe bereits damit begonnen. Ich hoffe, dass nicht mehr in dieser Legislaturperiode, aber in der nächsten, sei es unter meiner Leitung des Ressorts oder unter einer neuen Leitung, jedenfalls ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden kann.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Grünewald.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Im intimen Wissenschaftsausschuss bleiben viele Antworten auf Fragen oft verborgen, vielleicht geht das heute besser. Wir haben vor eineinhalb Jahren genau über die Probleme der Bioethik gesprochen, wie man das öffentlich besser und transparenter diskutiert, unter anderem im Rahmen einer Enquete. Ihr Kabinettchef hat diesen Wunsch von mir folgendermaßen kommentiert: Herr Grünewald, wenn Sie mit uns über Ethik debattieren wollen, müssen wir auch über den Schwangerschaftsabbruch sprechen!
Sehen Sie eine Verbindung zwischen dieser Europarats-Konvention zur Bioethik und dem Schwangerschaftsabbruch?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Ich würde Zitate aus privaten Telefongesprächen nicht zur Grundlage von parlamentarischen Diskussionen machen. (Abg. Dr. Grünewald: Das war kein Telefongespräch!) – Bitte? (Abg. Dr. Grünewald: Es war kein Telefongespräch!) Welches Gespräch auch immer.
Ethische und bioethische Fragen sind ein Ganzes und unteilbar. Es muss jedem Menschen erlaubt sein, die Palette dieser Fragen zu erweitern, so wie es jedem auch erlaubt ist, zu sagen, diese oder jene Frage gehört nicht in diese Palette. Diese demokratische Diskussion muss erlaubt sein, und es muss erlaubt sein, Fragen, die für jemanden in diesen Bereich fallen, auch zu stellen.
Wir werden im Gesetz versuchen, wie ich schon gesagt habe, die Zersplitterung und auch die Lückenhaftigkeit, die derzeit in Österreich besteht, zu beheben. Welche Fragen dann dort traktiert werden, wird man sehen. Es soll ein umfassendes Gesetz werden, das die derzeitige Fragmentierung beendet.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Jury.
Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben sehr konkret diese Bioethik- oder Biomedizin-Konvention oder überhaupt Oviedo-Konvention angesprochen. Es freut mich, Ihre Aussage zu hören, dass doch jeder Mensch noch selbst entscheiden kann, wie er persönlich vorgehen mag.
Meine konkrete Frage zielt ab auf die Präimplantationsdiagnostik, die ein Teil der Biomedizin ist. Gibt es schon konkrete Maßnahmen oder gibt es Verhandlungen mit dem Deutschen Bundestag, diese Präimplantationsdiagnostik in Österreich einzuführen, die ja in Deutschland schon üblich ist?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Also Konkretes weiß ich nicht, ich weiß nur, dass die Frage immer wieder diskutiert wird. Wir hatten dazu auch einmal eine Enquete im Klub der ÖVP mit hochrangigen Experten aus dem In- und Ausland. Das heißt, das Problembewusstsein ist hoch, und
das wird auf breiter und grundsätzlicher Basis diskutiert. Eine gesetzliche Diskussion darüber ist mir noch nicht bekannt und sollte mir wohl bekannt sein, wenn es sie gäbe.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Preiner.
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Als Pädagoge freut es mich, dass Sie eine hehre Einstellung diesem Beruf gegenüber haben.
Nun zu einem anderen Bereich: Mehrere europäische Länder haben in den vergangenen Jahren bereits umfassende Regelungen für den Bereich der Humanforschung und der Biomedizin geschaffen. – Sehen Sie eine Möglichkeit, auch bei uns in Österreich entsprechende Umsetzungsschritte zu setzen? Wenn ja, welchen Zeitrahmen sehen Sie dafür vor?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Jetzt muss ich mich ein bisschen wiederholen, weil ich das meiste schon gesagt habe. Sie haben recht, andere Länder sind hier weiter. Wir haben diesen Bedarf in Österreich gesehen, und wir haben ihn aufgenommen. Konkret werden kann ich bei der Zeitfrage. Ich habe schon gesagt, natürlich geht das nicht mehr in dieser Legislaturperiode, aber wir sind schon am Arbeiten. Ich hoffe, dass in der nächsten Legislaturperiode zügig weitergearbeitet werden kann, und ich hoffe sehr, dass im Laufe der nächsten Legislaturperiode das Ganze einer Lösung zugeführt werden kann.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Huainigg.
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Minister! Die FTI-Strategie des Bundes sieht bis 2020 verschiedene Maßnahmen zur Forschungsethik vor, wie die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen für Forschungsethik-Kommissionen, die Entwicklung von Biobanken und hohe Standards zur Etablierung der wissenschaftlichen Integrität.
Wie werden diese Zielsetzungen umgesetzt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Herr Abgeordneter, Sie verweisen zu Recht auf die FTI-Strategie und auf die dort klar formulierten Maßnahmen, die zu setzen sind. Wir fühlen uns natürlich an diese FTI-Strategie in jeder Hinsicht gebunden, und wir werden genau diese Punkte, die darin genannt sind, bearbeiten und dann, wenn es notwendig ist, auch in Gesetzesform gießen.
Österreich ist ja in vielen Bereichen ein Vorreiter, auch in Bereichen ethischer Fragen, die die Wissenschaft betreffen. Was uns noch fehlt, ist eine gesamthafte Schau und eine gesamthafte Regelung, und die wollen wir energisch angehen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Spadiut.
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Minister! Welche Ergebnisse hat die von Ihrem Ressort beauftragte Studie zur Bioethik-Konvention, deren Weiterleitung an den Nationalrat Sie bis heute nicht nachgekommen sind, ergeben?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Sie meinen den Oviedo-Bericht? – Die Ergebnisse dort stellen das fest, was ich heute schon mehrfach gesagt habe und jetzt wiederholen muss, weil eben die Frage noch einmal gestellt worden ist. Diese Studie stellt fest, dass es da und dort gesetzlichen Regelungsbedarf braucht, sie stellt fest, dass die Regelungsdichte und auch die Regelungssystematik zu verbessern sind. Sie enthält einige Appelle, und diese Appelle nehmen wir wahr und wollen wir eben durch dieses Humanforschungsgesetz dann auch umsetzen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 5. Anfrage, der des Herrn Abgeordneten Mag. Widmann. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Bundesminister! Forschung und Innovation sind der Treibstoff für die Zukunft, sind der Treibstoff für Wachstum und für Beschäftigung. Das hat die EU in zahlreichen Papieren erkannt, und auch die Bundesregierung bekennt sich dazu. Die EU will bis zum Jahr 2020 3 Prozent des BIP praktisch für Forschung und Innovation ausgeben, unsere Regierung ist auf dem Papier noch kreativer, sie will 3,76 Prozent erreichen. Die Frage ist nur, wie es dazu kommen soll, denn der Chef des Forschungsrates, Hannes Androsch, meinte letzte Woche, der Verhinderungswille einiger stoppe momentan den Gestaltungswillen vieler, weil die Zahlen nicht abgebildet werden.
Daher meine Frage an Sie, Herr Bundesminister:
„Wie wollen Sie angesichts der rückläufigen Budgetzahlen (BVA 2013: 4 022,0 Mio €, 2014: 3 971,3 Mio € und 2015: 3 966,4 Mio €) sicherstellen, dass das Ziel der Regierung, die Forschungsquote bis zum Jahr 2020 auf 3,76 Prozent zu erhöhen, auch erreicht wird?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Das Ziel, 3,76 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erreichen, ist ein sehr ambitioniertes. Man muss aber schon sehen, dass wir uns gerade im Bereich der öffentlichen Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, sehr angestrengt haben. Die Forschungsausgaben sind seit dem Jahr 2009 in absoluten Werten kontinuierlich angestiegen, wir sind jetzt, 2013, bei einem Rekordwert von fast 9 Milliarden Investitionen in die österreichische Forschung, und auch die Bundesausgaben liegen auf einem Rekordwert von über 3 Milliarden. Wir haben damit die fünfthöchste Forschungsquote der Europäischen Union. Auch die jährliche Forschungsquote steigt an, sie muss allerdings, wenn wir 3,76 Prozent bis 2020 erreichen wollen, weiterhin deutlich ansteigen.
Ich möchte schon auch betonen, dass Österreich im Gegensatz zu vielen, vielen anderen Ländern, auch Europas, gerade in den Zeiten der Krise seine Bemühungen nicht zurückgeschraubt, sondern verstärkt hat, wenn auch nicht so stark wie in wirtschaftlich besseren Zeiten, aber das ist klar.
Vor allem möchte ich auch darauf hinweisen, dass alle Daten zeigen, dass in Österreich die Bemühungen der öffentlichen Hand überdurchschnittlich sind. Wir müssen uns bemühen, mehr private Gelder in die Forschung, in die Wissenschaft, in die Universitäten zu bringen, damit wir dem europäischen Schnitt in etwa entsprechen. Es kann auf Dauer natürlich nicht erreichbar sein, dieses ambitionierte Ziel, wenn es vor allem von der öffentlichen Hand getragen wird. Es müssen sich alle, die an Forschung
und Wissenschaft interessiert sind und auch Vorteile daraus ziehen, anstrengen! (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Widmann.
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Minister! Ich bestreite nicht die Bemühungen der Regierung, allerdings hinkt sie hinter dem her, was sie sich selbst als Ziel gesetzt hat, und daher sehe ich den Applaus seitens der ÖVP-Fraktion auch darauf bezogen, insbesondere auch im privaten Bereich, den Sie angesprochen haben, Maßnahmen zu setzen, um die Forschungsquote insgesamt zu erhöhen. 2 Prozent aus dem privaten Bereich wären das Ziel.
Meine Frage daher ganz konkret – Sie haben es selbst angesprochen –: Gibt es dazu Ihrerseits bereits Überlegungen, gibt es dazu bereits Kontakte mit Frau Finanzminister Fekter, um in diesem Bereich voranzuschreiten, um die Forschungsquote von 3,76 Prozent des BIP bis 2020 vielleicht doch noch erreichen zu können?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Natürlich gibt es dauernd solche Gespräche, und viele dieser Gespräche sind ja auch von Erfolg gekrönt. Ich erinnere nur daran, dass wir zum Beispiel das Institute of Science and Technology Austria in Klosterneuburg jetzt bis 2026 stabil finanzieren und bis dahin dafür bis maximal 1 Milliarde € bereitstellen, und auch diese Milliarde musste natürlich mit der Finanzministerin ausverhandelt werden.
Ich erinnere daran, dass die Forschungsprämie – das ist nicht mein Bereich – 2012 von 8 auf 10 Prozent angehoben wurde.
Ich erinnere daran, dass ich einen Teil der Hochschulmilliarde dafür verwenden werde, Kooperationen vor allem auch mit der Wirtschaft zu fördern und privates Mäzenatentum zusätzlich mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen. Also es gibt eine Fülle von Maßnahmen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker.
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! In Zeiten wie diesen sind natürlich besonders Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung, Klima- und Umweltschutz gefordert. Ich bleibe bei der Forschung und den Investitionen in diesem Bereich.
Gestern fand die erste Lesung zum Bundesfinanzrahmen 2014 bis 2017 statt. In Ihrem Ressort, UG 31, sinken 2017 im Vergleich zum Budgetrahmen des heurigen Jahres die Mittel um rund 35 Millionen €. – Würden Sie das als Offensive in der Forschung bezeichnen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Zum Bundesfinanzrahmen muss ich zwei Dinge sagen: Erstens ist es gelungen – was auch nicht selbstverständlich ist –, dass die 250 Millionen €, die wir vorletztes Jahr für die Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015, sozusagen nur für die Leistungsvereinbarung, als Zusatzgeld herausverhandelt haben – also das sind Teile der Hochschulmilliarde, jährlich 250 Millionen € frisches Geld für die Unis –, von der Finanzministerin jetzt für jedes Jahr ganz selbstverständlich in das Budget gestellt werden. Es wird auch jedes Jahr ganz selbstverständlich der Ersatz für die Studiengebühren von nicht ganz 160 Millionen € ins Budget gestellt.
Also die Finanzministerin hat damit eine hohe Basis geschaffen, auch dafür, dass ich – oder wer immer nächstes Jahr die nächste Leistungsvereinbarungsperiode wird verhandeln müssen; Sie wissen, bei der letzten Verhandlung konnte ich diese Hochschulmilliarde herausverhandeln – optimistisch bin, dass man auch nächstes Mal zu diesem Geld, das jetzt im Finanzrahmen steht, zusätzliches Geld für die Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode verhandeln wird.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Bundesminister! Wenn der Bund in Ihrem und im BMVIT-Ressort die Mittel, die geplant sind, auch wirklich ausschüttet, so soll das recht sein. Sie haben aber richtigerweise auch die Wirtschaft mit ihrer Mittelausschüttung angesprochen. Jetzt wird die Wirtschaft konjunkturbedingt in der nächsten Zeit nicht unbedingt wachsen. Das heißt, die an den Umsätzen fixierten F&E-Raten werden sich im Rahmen halten.
Ist es da nicht auch an der Zeit, um die Effizienz zu erhöhen, beispielsweise die Mittelverwendung in Richtungen wie Politikwissenschaft, Publizistik drastisch zu reduzieren und direkt dort zu verwenden, wo man effektiv sofort Nutzen hat und Österreich weiterbringen kann, wie Technik, Naturwissenschaften, Mathematik und so weiter?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Also erstens bin ich nicht so pessimistisch wie Sie, dass die Wirtschaft stagnieren wird. Wir haben erfreulicherweise Wachstumsprognosen für Österreich, die erfreulicherweise auch immer höher liegen als der Schnitt in der EU und die – soweit ich weiß – für 2014 sogar ziemlich gut liegen. Es gibt also Wachstum.
Der Kern Ihrer Frage war ein anderer: Soll man Universitäten allein nach möglichen volkswirtschaftlichen Erfolgen finanzieren? – Das soll man meines Erachtens natürlich nicht tun, das sage ich nicht nur als Geisteswissenschaftler, sondern auch als Kenner der Universität.
Die Universität ist eine Stätte des Erkenntnisgewinns, und sie darf erst in zweiter Linie danach fragen, ob das auch Geld bringt. In erster Linie muss sie fragen: Welche Erkenntnisse suche ich und will ich gewinnen? Das ist ihre zentrale Triebkraft. Das große Glück der Universitäten ist, dass man inzwischen weiß, dass dieser Erkenntnisgewinn sehr, sehr oft auch wirtschaftlichen Erfolg zeitigt. Das freut mich, und das ist mir auch recht, aber das darf nie und nimmer die primäre Motivation einer Universität und auch nicht von Universitätspolitik sein.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Buchmayr.
Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Bundesminister! Sie sagten vorhin, dass wir bezüglich der Forschungsquote an 5. Stelle in Europa liegen.
Wie hoch war eigentlich die Forschungsquote in Österreich im Jahr 2012, und welche Entwicklung erwarten Sie für das Jahr 2013? (Abg. Dr. Lichtenecker: 2,81! schwierige Frage!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Die Forschungsquote war 2011 2,72 und 2012 2,81 Prozent, sie ist also um fast ein Zehntelprozent gestiegen. Wie gesagt, wir wünschen uns eine noch stärkere Steige-
rung, aber es ist immerhin eine Steigerung, und wir kommen voran, wenn wir auch – wie gesagt – für das hohe Ziel von 3,76 Prozent 2020 noch schneller vorankommen müssen.
Wenn die Wachstumsentwicklung sich wieder günstiger darstellt, dann wird auch die Forschungsquote schneller steigen, und da sie immer schneller als andere Wachstumsquoten gestiegen ist, bin ich da optimistisch.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Himmelbauer.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Forschung ist einer jener Bereiche, die mittel- und langfristig wachstumsfördernd wirken. Jeder in die Forschung investierte Euro wird uns helfen, auch international konkurrenzfähig zu bleiben. Gleichzeitig ist internationale Kooperation von zentraler Bedeutung, denn nur dadurch wird sichergestellt, dass wir in Österreich auch die beste Forschung durchführen. Sie haben es schon erwähnt: Der Bund investiert 2013 den Rekordwert von 3,09 Milliarden € in die Forschung – eine Steigerung von 2,9 Prozent.
Wie kann es gelingen, mit den Investitionen des Bundes noch mehr internationale Investitionen in die österreichische Grundlagenforschung anzuziehen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Die Internationalität der österreichischen Wissenschaft und Forschung ist bereits jetzt erfreulich hoch. Das belegen viele Studien, ich könnte und kann vielleicht heute auch noch einige zitieren. Die vielleicht attraktivsten Belege dafür sind die Rückflüsse aus dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm, wo wir uns weit über 100 Prozent – es schwankt zwischen 125 und 130 Prozent – dessen, was wir in diesen Topf hineinzahlen, wieder holen.
Wir haben dazu noch viele, viele ERC-Grants, auch das ist internationales Geld, das in Österreich zur Forschung verwendet wird. Erfreulicherweise haben wir sogar einen Spitzenwert zu verzeichnen: Wir sind abwechselnd mit der Schweiz immer wieder an erster Stelle, was die Zahl der ERC-Grants, also der Forschungsgelder des European Research Councils anlangt. Dieses Geld verbrauchen ausländische Forscherinnen und Forscher in Österreich, sie gehen also mit diesem Geld nach Österreich und forschen hier. Auch das zeigt, wie attraktiv wir sind und wie sehr wir auch internationales Geld in der Forschung verwenden.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 6. Anfrage, der des Herrn Abgeordneten Markowitz. – Bitte.
Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Herr Minister! Ein unerfreuliches Bild zeigt das Uni-Forschungsranking 2013 auf: Während amerikanische Hochschulen im Spitzenranking vorne sind, liegt die beste österreichische Universität, nämlich die Med-Uni Innsbruck, erst auf Platz 170, die Universität Wien auf Platz 249 und die Technische Universität Wien auf Platz 291.
Daher meine Frage:
„Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Forschungs- und Lehrtätigkeit an den österreichischen Universitäten so voranzutreiben, dass Österreich wieder erfolgreicher wird?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Für diese Frage bin ich sehr dankbar, weil sie mir – wenn auch in nur zwei Minuten – ein grundsätzliches Statement zum Ranking erlaubt. Dieses Ranking, das Sie zitieren, ist das Leiden-Ranking. Das ist an und für sich ein recht genaues Ranking, aber Sie zitieren jetzt eine Rangliste, die auch in den Medien war und die nur einen Teilaspekt dieses Leiden-Rankings erfasst. Es gibt andere Rankingteile beim Leiden-Ranking, das ein sehr gutes ist, wo österreichische Universitäten unter den besten 50 in Europa sind.
Es kommt also immer darauf an, was man nimmt, und interessanterweise kommen immer nur die Rankings in die Medien, wo wir nicht besonders gut liegen. Ich könnte Ihnen jetzt ziemlich viele Rankings nennen, wo österreichische Universitäten ganz vorne liegen.
Ich nenne nur eines, da es umfassend ist, das ist das sogenannte Melbourne-Ranking, von dem ich praktisch nie in den Medien gelesen habe. Das ist ein Ranking, das Universitätssysteme vergleicht, nicht einzelne Unis, sondern Universitätssysteme. Da wird geschaut, welche die besten Universitätssysteme der Welt sind, und da liegt Österreich unter den besten 50 Ländern der Welt an 12. Stelle, und zwar vor Frankreich und vor Deutschland. Und das ist ein sehr umfassendes und sehr solides Ranking, das leider nie erwähnt wird.
Was will ich damit sagen? – Wenn wir über Rankings reden, dann müssen wir immer wissen, was sie messen: Messen sie die Qualität wirklich so, wie sie zu messen ist, wie sie real ist, oder vergleichen sie teilweise einfach Dinge, die man zwar vergleichen kann, die aber immer nur Teilaussagen treffen? Viele dieser Rankings treffen leider nur Teilaussagen. Ich will damit nicht bestreiten, dass die Unis, die in diesen Rankings vorne sind, tatsächlich zu den besten der Welt gehören. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Was ich damit sagen will, ist: Die österreichischen Universitäten sind oft viel besser als in diesen Rankings. Das hängt von vielen Gründen ab, unter anderem auch davon, dass in diesen Rankings sehr stark die naturwissenschaftlich-technischen Fächer dominieren, also die Fächer, die man besser messen und wägen kann, was ihre Publikationsausstöße anlangt. Ein dickes tausendseitiges Buch eines Geisteswissenschaftlers zählt dort oft nicht mehr als ein dreiseitiges Paper eines Naturwissenschaftlers, obwohl daran zehn Jahre gearbeitet wurde, und manchmal zählt es gar nicht, weil es auf Deutsch ist.
Diese Rankings sind also nicht ganz vergleichbar und nicht ganz gerecht. Wenn sie umfassend sind, wie das Melbourne-Ranking, dann liegt Österreich ziemlich gut.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Markowitz.
Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Also Status quo, das Ranking verbessern, das heißt, irgendwie transparenter zu machen, damit sich jeder auskennt und nicht so ein Wirrwarr ist – das war quasi die Quintessenz von dem, was Sie jetzt gesagt haben.
Aber zu einem anderen Thema: Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um insbesondere junge Akademiker in die Forschung zu bringen, damit sie dort einsteigen und vor allem auch publizieren?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Die Nachwuchsförderung ist mir ein ganz großes Anliegen. Es wird immer wieder geklagt,
dass es um die Nachwuchssituation in Österreich schlecht bestellt sei, was so überhaupt nicht stimmt.
Ein Problem ist, dass wir natürlich viele Nachwuchsstellen haben, die befristet sind. Das kann auch gar nicht anders sein, denn viele Nachwuchsstellen sind Ausbildungsstellen, und eine Ausbildungsstelle ist per se befristet; sie kann gar nicht anders als befristet sein, sonst wäre es keine Ausbildungsstelle. Aber: Wenn der junge Wissenschaftler, die junge Wissenschaftlerin sehr tüchtig war und er oder sie diese Stelle dann verlassen muss, tut das beiden weh, sowohl der Uni, die ihn oder sie nicht mehr weiter anstellen kann, als auch dem jungen Menschen, der da eine Perspektive gesehen hätte.
Deshalb versuchen wir, möglichst viele Stellen so zu machen, dass man sie entfristen kann, dass der junge Mensch auf dieser Stelle bleiben kann. Dazu haben wir ein wunderschönes Instrument im Kollektivvertrag, die sogenannte Qualifizierungsstelle. Wir haben den Unis in den Leistungsvereinbarungen auferlegt, diese Stellen möglichst extensiv auszunützen, soweit sie es im Rahmen ihrer finanziellen Verantwortung – denn sie binden sich damit natürlich auf viele Jahre hinaus – vertreten können. Die werden wachsen, und das sind ganz schöne Stellen für tüchtige, junge Leute.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann.
Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Für uns, Herr Bundesminister, ist auch eine qualitativ hochwertige Ausbildung für den wissenschaftlichen Nachwuchs von großer Bedeutung; wie wir wissen, müssen die Talente von morgen auch schon heute gefördert werden.
Was tun Sie, um den Wissenschafts- und Forschungsstandort in dieser Richtung zu fördern, das heißt, welche Rolle spielt die Nachwuchsförderung für Sie? Welche Maßnahmen gedenken Sie hier in Angriff zu nehmen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Eine Maßnahme habe ich gerade genannt, das ist die wichtigste, diese Qualifizierungsstellen, wobei ich hier noch ergänzend sagen muss – und das betrifft dann auch die Frage genau –: Eine solche Stelle bekommt man nur, wenn man Leistung erbringt. Diese Stelle ist an eine ganz starke wissenschaftliche Leistung gebunden, die in etwa einer Habilitation entspricht. Es ist ein sehr starker Bezug zur Leistung und damit zur Exzellenz, und genau das brauchen wir natürlich.
Was wir in diesem Bereich aber auch noch tun, ist zum Beispiel, Doktoratskollegs einzurichten. Das sind junge Forschergruppen, wo Doktoranden, die an ihrer Dissertation arbeiten, zu einem gemeinsamen Thema zusammengefasst und von exzellenten Menschen betreut werden. Wir – das Ministerium – haben letztes Jahr ein zusätzliches Programm aufgelegt, in der Höhe von 18 Millionen €, und fördern damit zusätzlich zu den schon bestehenden Doktoratsprogrammen, die vom FWF und den Unis kommen, noch einmal über 100 Dissertanten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Petzner.
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Bundesminister! Ich darf noch einmal auf diese Ranking-Diskussion zurückkommen: Natürlich kann man jetzt – wie Sie – einzelne Rankings herausnehmen und sagen, Österreich liege ohnehin gut. Wenn man aber eine Gesamtschau der diversen Rankings vornimmt und einen Schnitt ausrechnet, dann erkennt man nicht nur, dass Österreich bestenfalls im Mittelfeld liegt,
sondern dann erkennt man auch, dass wir über einen längeren Zeitraum betrachtet sukzessive an Status verlieren.
Daher noch einmal die Frage: Welche ganz konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, damit die Qualität der heimischen Universitäten wieder steigt?
Diese Frage stellt sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Rankings für andere Länder zeigen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), dass mehr Budget, vor allem auch Zugangsregeln, Zugangsbestimmungen zu einem besseren Platz im Ranking und zu einer höheren Qualität der heimischen Universitäten führen können, die meiner Meinung nach mittlerweile einen schweren Qualitätsmangel haben – und ich war selber Student.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Herr Abgeordneter, ich muss schon Ihre Prämisse bestreiten, dass wir immer weiter zurückfallen. Ich denke etwa an die Uni Wien: Diese pendelt im „Times Higher Education“-Ranking immer zwischen den Plätzen 150 bis 180. Wenn sie zwei oder fünf Plätze zurückfällt, herrscht in den Medien großes Jammern, wenn sie 15 Plätze vorrückt, dann ist das eine kleine Notiz. Das tut sie aber ständig, weil die Plätze in diesem „Times Higher Education“-Ranking so eng beieinander sind, dass eine einzige Publikation, die stark zitiert wird und damit den sogenannten Hirsch-Faktor erhöht, da schon eine Verschiebung von mehreren Plätzen bedeuten kann. Man soll diese Rankings also nicht überbewerten.
Es gibt Universitäten auf dieser Welt, das ist richtig, die nur auf diese Rankings schauen und ihre gesamte Strategie darauf ausrichten. Ich halte das für gefährlich und falsch, denn das verzerrt den Wert einer Universität. Die Uni hat ja viele andere wichtige Funktionen: Befruchtung der Region, Beförderung der kulturellen und ökonomischen Stärke einer Region und auch eines Landes – all das wird in diesen Rankings überhaupt nicht gemessen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Wenn man nur auf sie schaut, dann verkürzt man Universität sehr.
Wir tun da aber auch etwas, und es gibt ganz einfache Maßnahmen, um zum Beispiel im Ranking besser zu werden. Wenn sich Unis zu einer Uni zusammenschließen, dann sind sie schlagartig um viele, viele Plätze weiter vorne. Das wäre eine einfache Maßnahme, die auch sonst einigen Vorteil brächte. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Grünewald.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Völlig unabhängig von allen Rankings – da gebe ich dir vielfach recht, die muss man genau anschauen – hat die österreichische Universität an Attraktivität für den wissenschaftlichen Nachwuchs verloren; das sagen alle ExpertInnen. Der FWF warnt in seinen Publikationen vor Teilzeitforschung.
Bezüglich der Qualitätsschiene bei den Leistungsvereinbarungen sagen mir Rektoren dann zum Beispiel, das Ministerium dränge darauf, dass nur 10 Prozent des Nachwuchses auf diese Schiene kommen sollen. Du weißt ganz genau, dass an der Medizin, im klinischen Bereich die Leute über 90 Prozent der regulären Dienstzeit in der Patientenversorgung verbringen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Das Ministerium hat in einem Gesetz vorgeschlagen: 30 Prozent der Zeit für
Forschung – das sind zwölf Stunden pro Woche für Forschung. Das sagt alles über Rankings und Arbeitsbedingungen aus. Was kannst du dagegen tun?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Herr Abgeordneter, du hast jetzt doch sehr, sehr viele Dinge in einen Topf geworfen. Ich kann jetzt nicht dezidiert und klar antworten, es tut mir leid. Ich kann vielleicht nur deine erste Prämisse ein bisschen erschüttern: Es ist nicht so, dass alle Experten sagen, dass Österreich für den wissenschaftlichen Nachwuchs unattraktiv ist, im Gegenteil. Ich könnte dir viele andere Zahlen zum Gegenbeweis nennen, ich nenne nur eine: Das Melbourne-Ranking hat den Parameter Internationalität, und betreffend Internationalität ist Österreich weltweit an erster Stelle.
Wir sind da an erster Stelle, und nicht nur deswegen, weil wir viele deutsche und Südtiroler Studierende haben, sondern vor allem auch deswegen, weil wir viele Forschungskooperationen, viele Jungforscher anziehen. Also dieser Befund widerspricht dem von dir am Anfang geäußerten zentral, und da müsste man sich die Sachlage wirklich genau anschauen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Ich bin derzeit an den Unis unterwegs, um die Stärken der Universitäten vor den Vorhang zu stellen, und ich höre in so vielen Gesprächen von jungen Leuten aus dem Ausland, dass sie nach Österreich kommen, weil das ein ganz toller Ort zum Forschen ist. Das ist natürlich ein subjektiver, individueller, nicht statistisch abgesicherter Eindruck, aber ein starker, und wie gesagt, das Melbourne-Ranking und andere wären statistische Belege gegen deine Behauptung. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Bundesminister! Sie haben richtigerweise gesagt, es gibt Rankings, wo wir vorne sind, und andere, wo wir sehr weit hinten sind. Ein Beispiel: Die Montanuniversität Leoben ist sicher hervorragend unterwegs, sowohl was die Absolventen als auch was die Drittmittel und so weiter betrifft, kommt aber in den Rankings üblicherweise auch nicht vorne vor.
Was halten Sie grundsätzlich von der Methode, dass man zuerst generell definiert, welche Eigenschaften man bei den Universitäten gerne an vorderster Stelle haben möchte, und dann die darauf aufbauenden Rankings betrachtet, proaktiv promotet und publiziert und die anderen vernachlässigt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Das ist ein sehr konstruktiver Vorschlag, nur haben wir Gott sei Dank nicht den Einfluss auf die Medien, dass wir ihnen sagen können, was sie publizieren und was nicht. Vor allem Ihr Hinweis auf die Montanuni ist aber sehr treffend.
Ich war vorgestern dort und habe die Montanuni im Rahmen meiner uni.stärken-Tour besucht. Ich habe festgestellt, wie großartig die forschen, wie stark nachgefragt ihre Absolventen sind. Manche Jahrgänge werden der Uni von der Wirtschaft nahezu zur Gänze aus der Hand gerissen. Das ist also eine tolle Uni, aber es ist eben eine Spezialuni, und deswegen hat sie nie eine Chance, in einem so großen Ranking überhaupt aufzuscheinen.
In Spezialrankings scheinen österreichische Unis aber sehr wohl – das habe ich ja vorhin gesagt – oft ganz vorne auf. Die Kepler Universität Linz ist zum Beispiel unter den jungen Unis eine der besten der Welt. Die BOKU Wien ist die nachhaltigste Uni im deutschsprachigen Raum, was zur BOKU hervorragend passt. Die WU Wien und auch die Uni Wien sind bei Wirtschaftsrankings ganz, ganz vorne im deutschsprachigen Raum.
Da gibt es also viele Spezialrankings, wo die Unis in Österreich ganz vorne liegen, und das gilt natürlich auch für Leoben, aber den Medien werden wir leider nicht vorschreiben können – sagen wir: Gott sei Dank nicht vorschreiben können –, was sie berichten. Ich bitte sie ohnehin ständig, dass sie nicht immer nur die Negativschlagzeilen wählen, sondern auch die positiven, die es zur Genüge gäbe – aber wir wissen: only bad news are good news.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Hakel.
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister! Sie haben jetzt sehr viel davon gesprochen, die Bedingungen der jungen ForscherInnen an den Universitäten zu verbessern. Ich begrüße Ihr Bekenntnis dazu und freue mich darüber. Aber wenn es um das Mitwirkungsrecht und das Mitspracherecht von jungen Forscherinnen und Forschern an den Universitäten geht, schaut es nicht mehr so rosig aus. Und da würde mich interessieren: Wie wollen Sie das in Zukunft verbessern?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Frau Abgeordnete, Sie haben insofern recht, als das Universitätsgesetz 2002 eine gewisse Veränderung der inneren Struktur der Universitäten nahelegt. Ich sage deswegen „nahelegt“, weil sie eigentlich ganz wenig in diese Struktur eingreift.
Die innere Struktur von Universitäten kann inzwischen sehr, sehr stark von ihnen selbst bestimmt werden. Das ist meines Erachtens richtig so. Und das können Unis auch sehr ausnützen. Also die Universität kann sich selber da sehr viele Möglichkeiten der Partizipation, sehr viele Möglichkeiten der Mitbestimmung geben. Es liegt an den Universitäten selber, das zu tun, es klug zu tun.
Ich selber habe ja vier unterschiedliche Universitätsregime erlebt: Ich habe noch die Zeit vor dem UG 75 erlebt, dann das UG 75 von Frau Ministerin Firnberg, dann das UOG 93 und dann das UG 2002, also vier unterschiedliche Gesetze, und ich muss sagen, die Gremienuniversität 75, sosehr sie natürlich revolutionär war und wirklich vieles, vieles an Altem erschüttert hat, war des Guten zu viel. Die hat sich intern gelähmt. Und deswegen ist das UG 2002 so gut, weil es den Universitäten erlaubt, selber zu entscheiden, und sagt: Macht ihr das, was ihr an Partizipation für richtig haltet! Und da hat sie ganz, ganz große Spielräume.
Ich kann und will mich da auch gar nicht mehr einmischen. Die Spielräume sind da. Die Unis müssen schauen, diese zu nützen, und zwar auch im Sinne – jetzt sage ich das doch einmal so! – moderner Philosophie. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Ich hätte beinahe gesagt: Unternehmensphilosophie. Ich meine im Sinne moderner Partizipationsphilosophie, wobei ein Gebilde an Experten tätig ist. Eine Uni ist ein Expertengebilde, und dieses Expertengebilde tut gut daran und ist klug, wenn es seine Expertise möglichst intensiv nutzt, auch die der jungen Experten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage; das ist die der Frau Abgeordneten Dr. Oberhauser. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:
Können Sie uns berichten über den Stand der Verhandlungen mit den europäischen Gremien über die sogenannte „asymmetrische Mobilität“, das heißt über die Begrenzung des Zuzugs von deutschen Studierenden nach Österreich?
*****
Die schriftlich eingereichte Anfrage, 197/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wie ist der Stand Ihrer Verhandlungen mit den europäischen Gremien zur Klärung der österreichischen Probleme mit der sogenannten asymmetrischen Mobilität, das heißt, wird es weiterhin eine quantitative Begrenzung von deutschen Studierenden im Bereich der Medizin geben?“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Diese Frage haben wir auf die europäische Agenda gebracht. Darauf bin ich stolz. Das war zu Beginn meiner Amtsführung als Minister, noch unter der polnischen Präsidentschaft. Nein, zu Beginn war es die ungarische, aber dann ab dem Sommer war die polnische Präsidentschaft. Damals haben wir das begonnen.
Das ist jetzt ein Thema. Ich werde immer wieder in Brüssel, wenn ich im Ministerrat bin, auch auf dieses Thema angesprochen, und es wird mir immer wieder von verschiedenen Ländern, die ähnliche Probleme haben, gesagt, sie unterstützen uns da bei unseren Bemühungen.
Wir haben auch noch einen zweiten Antrieb, da etwas zu tun. Dieser zweite Antrieb ist die Aufforderung der Kommission, das Moratorium, das wir bis 2016 ja im Bereich der Medizin haben, zu nutzen, um bis dahin entsprechende Maßnahmen zu überlegen.
Zur „asymmetrischen Mobilität“: Derzeit haben wir sie, wie gesagt, nur in der Medizin und in Fächern, die vom § 124b Abs. 6 des UG erfasst werden, dem landläufig sogenannten Notfallparagraphen. Aber ich strebe an, hier eine generelle Regelung zu finden. Wie gesagt, ich habe mir bereits Bündnispartner in Europa dafür gesucht und gefunden. Wir werden dieses Thema jedenfalls im Europäischen Rat auf der Tagesordnung behalten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser.
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Eine aktuelle Zusatzfrage: Heute in der Früh ging es im „Morgenjournal“ um die Frage der Medizinuniversität Linz. Es soll ein Bekenntnis der Bundesregierung geben, sich das näher zu überlegen. Sie, Herr Minister, wurden nur redaktionell zitiert, das heißt, es gab keinen wirklichen Beitrag von Ihnen zu dieser Frage. Es hieß, Sie hätten Bedenken bei der Frage: Brauchen wir das oder machen wir das nicht?
Ich wollte Sie fragen, ob Sie uns jetzt vielleicht dazu etwas sagen könnten, oder Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre Meinung nicht nur redaktionell im Radio zu hören.
Meine Frage: Haben Sie wirklich Bedenken gegen eine weitere Medizinuniversität in Linz?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Entschuldigung! Ich habe die Frage jetzt akustisch nicht verstanden. Bedenken wogegen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Gegen einen weiteren Standort einer Medizinuniversität in Linz. Das war ein redaktioneller Beitrag heute im „Morgenjournal“, wo gesagt wurde, die Bundesregierung habe sich committet mit Bund und Ländern, den Versuch zu starten, eine Medizinuniversität in Linz zu machen.
Sie wurden zitiert mit den Worten: Einzig und allein Wissenschaftsminister Töchterle hätte Bedenken. Aber Sie kamen nicht persönlich zu Wort. Ich würde jetzt gerne von Ihnen wissen: Stimmt das, oder ist das einfach eine Geschichte, die im Radio gesendet wurde?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Der Begriff „Bedenken“ ist vielleicht nicht der treffendste. Ich muss ja als verantwortlicher Minister eine solche Entscheidung so gut es geht vorbereiten. Ich kann ja nicht einfach Ja sagen oder Nein sagen oder das will ich nicht. Ich muss das vorbereiten. Und das tue ich auch. Zu dieser Vorbereitung gehören mehrere Dinge, die ich ja schon genannt habe. Aus meinem Ressort gehören dazu:
Erstens: gesetzliche Grundlagen sichern. – Das mache ich jetzt mit der Novelle, wenn das Hohe Haus das hoffentlich beschließt.
Zweitens: Finanzierung sichern. – Dazu gibt es eine Arbeitsgruppe mit den Oberösterreichern.
Drittens: Einpassung in den österreichischen Hochschulplan. – Da muss und will ich natürlich auch mit der Hochschulkonferenz das Ganze breit diskutieren. Da werden dann auch die Nachbaruniversitäten als mögliche Kooperationspartner ins Spiel kommen.
Und wenn all diese Fragen geklärt sind und wenn gleichzeitig und parallel dazu das Gesundheitsministerium und das Gesundheitssystem die Abgänge von österreichischen Absolventen stoppen, dann ist die Entscheidung reif, ja oder nein zu sagen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Rasinger.
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir sehen aber auch über die Medizin hinaus, dass in einzelnen Studienrichtungen und an einigen Standorten, wie zum Beispiel Salzburg und Innsbruck, zunehmend Studierende aus Deutschland inskribieren. Österreich hat das ja schon auf EU-Ebene vor Jahren thematisiert, ist aber im Einzelfall nicht immer ernst genommen worden.
Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt und wollen Sie setzen, um die Position Österreichs auf EU-Ebene zu stärken?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Ja, der Befund ist absolut treffend: Wir haben in der Tat einige Studienrichtungen – es sind nicht viele –, wo wir sehr, sehr viele deutsche Studierende haben. Der deutlichste Fall ist Salzburg, und dort meines Wissens die Psychologie, wo inzwischen 80 Prozent der Studienanfänger Deutsche sind. In der Psychologie haben wir ja auch eine Zugangs-
regelung, die sich dort nach dem Schnitt der letzten fünf Jahre richtet. Offenbar sind die deutschen Studierenden tüchtiger, diese Hürde zu überspringen, als die Österreicher.
Jetzt kann man einmal grundsätzlich fragen: Ist das ein Problem im österreichischen Hochschulraum? Ich sage das auch deswegen und betone es, weil ich gerade in letzter Zeit immer wieder in Zeitungen von einer „Deutschenschwemme“ et cetera lesen musste. Dieses Bild sollten wir nicht mehr in uns tragen. Wir sind in Europa. Gleichwohl verstehe ich natürlich, wenn die Salzburger nicht erfreut sind, wenn sie in ihrer eigenen Stadt nicht Psychologie studieren können.
Wir versuchen, in all diesen Bereichen Maßnahmen zu setzen. Wir haben auch Kontakt mit Europarechtlern dahin gehend, welche Maßnahmen wir von uns aus und ohne Abstimmung mit der EU setzen. Aber das erste Ziel muss sein, für dieses Thema EU-weit zu sensibilisieren.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Spadiut.
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Minister! Es wird dauernd von den Medizinuniversitäten gesprochen; die Veterinärmedizinische Universität wird eigentlich nicht erwähnt. Auch dort gibt es mehr Anmeldungen als Studienplätze, auch der Ausländeranteil ist dort sehr hoch. Das führt dazu, dass viele Absolventen ins Ausland in Pferde- und Kleintierkliniken gehen. Die Österreicher gehen auch eher in Kleintierkliniken und Pferdepraxen als in Großtier-, in Rinderpraxen. Das führt dazu, dass eine flächendeckende Betreuung der Rinder in Österreich bald nicht mehr gewährleistet wird, dass die Großtierpraktiker aussterben.
Herr Minister, was werden Sie machen, um die Fachrichtung Großtierpraktiker, Rinderpraktiker mehr zu forcieren und diese attraktiver zu machen, damit es zu diesem Mangel nicht kommt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Das ist eine sehr, sehr spezielle Frage, aber ich kann sie beantworten, weil ich gerade zur Vetmeduni einen engen Kontakt habe und viele Gespräche auch mit der Rektorin, Frau Hammerschmid, führe.
Es ist in der Tat die Sachlage so, dass die Veterinärmedizin international hoch attraktiv ist und sehr nachgefragt wird – wieder einmal ein Beispiel für die Qualität einer österreichischen Universität – und dass sie dadurch natürlich auch eine gewisse Abwanderung ihrer Absolventen erleiden muss.
Es gibt eine zweite Sachlage – ich spreche hier nicht von einem Problem –: Die Veterinärmedizin verweiblicht. Diese Sachlage ist ja auch in der Medizin insgesamt zu sehen, und die hat einige Konsequenzen. In der Veterinärmedizin hat sie die Konsequenz, dass sich Frauen nicht unbedingt dem Großtier zuwenden, sondern eher dem Kleintier oder dem Pferd, wobei Pferd eine Ausnahme bildet. – Also Ihre Analyse ist treffend.
Die Therapie ist noch nicht gefunden, das muss ich ehrlicherweise zugeben. Wir kennen zwar die Ausgangslage, wir kennen die Problemlage, aber der Lösungsansatz muss noch gefunden werden. Er könnte sein, dass sich interessierte Großunternehmen, die einen entsprechenden Bedarf haben, Studienplätze an der Vetmeduni kaufen und ihre Leute dort ausbilden lassen. Das ist ein denkbares Modell, das sich eine Universität überlegen kann.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Grünewald.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Bundesminister! Wie du erwähnt hast, hat Österreich eine Schonfrist bis 2016, was die Mediziner betrifft. Ich verkenne die Schwierigkeit, hier diplomatisch zu einer Lösung zu kommen, nicht. Aber wenn im „Kurier“ eine Headline besagt, es gäbe genügend Ärzte, es gäbe nur Verteilungsprobleme, und wenn jetzt in Linz eine Uni dazukommt, in Niederösterreich eine dazukommt, vielleicht dann auch noch eine in Feldkirch, dann wird dieses Argument nicht mehr stichhaltig sein. Wie kommt man von dieser Gratwanderung auf einen sicheren Pfad?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Da habe ich wenig Sorge.
Herr Abgeordneter, du hast vollkommen recht: Der Ausbau der Medizinplätze, vor allem der Ausbau staatlich finanzierter Medizinplätze wird unweigerlich irgendwann die Frage der Quote nach sich ziehen. Nachdem dieser Ausbau, wenn er denn geschieht, so langfristig geplant ist, dass er auf jeden Fall erst nach 2016 entsprechende Absolventen zeitigt, ist er von der Frage des aktuell geltenden Moratoriums 2016 zu entflechten. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Weil wir ohnehin nach 2016 eine neue Regelung brauchen – dazu fordert uns die Kommission ja auch auf –, werden wir dort nicht mehr mit den Moratoriums-Argumenten, also mit den Quoten-Argumenten, arbeiten können, sondern wir müssen dann mit anderen Argumenten arbeiten. Diese Argumente sind zu finden und dann darzustellen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Minister! Sie haben jetzt mehrmals gesagt, Sie werden sich einsetzen, und Sie hoffen, dass das alles klappt. Und meinem Vorredner haben Sie soeben die Antwort gegeben, es werden neue Argumente zu finden sein.
Herr Bundesminister, was ist, wenn es Ihnen nicht gelingt, über das Jahr 2016 eine Quote auszuverhandeln? Auf europäischer Ebene gibt es bereits einen Plan B. Fallen dann sämtliche Zugangsbeschränkungen? Oder welche Möglichkeiten sehen Sie denn dann?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Es ist sicher so, dass wir nach 2016 diese Quote nicht mehr haben werden, das hat uns die Kommission mehrfach gesagt, es sei denn, wir versuchen auf dem Verhandlungsweg sie dann noch einmal zu verlängern. Ich denke aber, dass das kein kluges Verfahren ist, sondern wir brauchen einen Plan B, wie Sie treffend sagen.
Ich würde nicht sagen, wir brauchen einen Plan B – das klingt so nach einem Rückfalls- oder Notfallsplan –, nein, wir brauchen eine neue Konzeption und Politik, was den Hochschulzugang in Europa anlangt. Das weiß übrigens auch die EU. Ich habe schon mehrmals sowohl mit der Kommissarin als auch mit dem Generalsekretär der Kommission und den dafür Zuständigen über dieses Thema gesprochen. Und die wissen genau, wenn wir da keine Regelung finden, dann erzeugen wir das, was die Kommission und Europa überhaupt nicht will, nämlich anti-europäische Ressentiments,
weil dadurch Probleme entstehen. Deswegen ist auch die Kommission durchaus an Lösungen interessiert.
Solche Lösungsansätze diskutieren wir bereits. Ich bitte nur um Verständnis, dass ich jetzt hier nicht ins Detail gehe, weil es noch kein Detail gibt. Es gibt große Lösungsansätze, die wir diskutieren. Zu welcher Lösung wir dann letztlich kommen, wird die Diskussion ergeben. Da habe ich jetzt noch kein konkretes Ergebnis zu vermelden.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 8. Anfrage, das ist die der Frau Abgeordneten Mag. Hakl. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Noch unter unserem ehemaligen Vizekanzler Pröll hat die Bundesregierung eine neue Strategie für Forschung, Innovation und Technologie beschlossen.
Was davon konnten Sie bereits in den letzten zwei Jahren umsetzen?
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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 195/M, hat folgenden Wortlaut:
„Was konnten Sie in den letzten beiden Jahren in Bezug auf die von der Bundesregierung beschlossene FTI-Strategie bis 2020 umsetzen?“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Die FTI-Strategie ist ja eine Strategie mit einer Fülle von Maßnahmen, und einige dieser Maßnahmen betreffen mich. Es gibt aber auch Maßnahmen, die in anderen Ressorts anzusiedeln sind. Es gibt daher auch eine entsprechende Arbeitsgruppe, die hochrangig mit Sektionschefs besetzt ist und die alle Ressorts zusammenfasst. Diese sitzt permanent zusammen und diskutiert die entsprechenden Maßnahmen und bündelt diese nach Notwendigkeit.
Die Maßnahmen, die ich selber zu setzen habe, gelten natürlich vor allem der Grundlagenforschung, gelten vor allem den Universitäten. Es sind Maßnahmen, die ich heute teilweise schon genannt habe, weil die FTI-Strategie natürlich eine umfassende Strategie ist und in dieser Umfassung die Weiterentwicklung der Forschung, der Wissenschaft, der Universitäten in den Blick nimmt. Also wenn ich jetzt deine Frage beantworte, dann muss ich auch ein paar Dinge wiederholen, die ich schon gesagt habe. Ich bitte um Verständnis dafür. Diese Maßnahmen sind Teil der FTI-Strategie oder können so gesehen werden.
Da ist einmal das Geld, nämlich die Hochschulmilliarde für die Universitäten, die ISTA-Milliarde für ein Grundlagenforschungsinstitut, das jetzt schon zu den Spitzeninstituten in der Welt gehört und das diese Position weiter ausbauen und vor allem flächiger ausbauen soll. Dazu gehören vor allem die Investitionen in den Nachwuchs, zum Beispiel das Doktoratskolleg, das zusätzlich zu den schon laufenden kommt.
Dann kommt noch etwas dazu, was ich noch nicht erwähnt habe, nämlich die sich sehr erfolgreich abzeichnende Förderung der heute schon einmal eingemahnten Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik, also der sogenannten MINT-Fächer. Dazu gehört die Internationalisierung. Dazu gehört, dass wir in den Grand
Challenges, wie in „Horizon 2020“, wo es um die großen gesellschaftlichen Herausforderungen geht, gezielt investieren, etwa im Bereich Klimawandel.
Also ich könnte jetzt eine lange Liste aufzählen. Meine Zeit ist leider schon zu Ende. Aber ich glaube, wir haben hier schon sehr, sehr gute und sehr, sehr nachhaltige Arbeit geleistet.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Hakl.
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Bundesminister! In der Strategie der Bundesregierung für Forschung, Innovation und Technologie ist – du hast es gerade angeführt – auch eine Steigerung der öffentlichen Mittel enthalten. Wir wissen aber, dass wir die Ziele nur dann erreichen können, wenn wir auch mehr privates Geld für Forschung, Innovation und Technologie aufreißen, auf gut Deutsch.
Das ist besonders schwierig in deinem Bereich, im Bereich der Grundlagenforschung, weil die unmittelbare Verwertbarkeit der Grundlagenforschung ja nicht so gegeben ist. Was tust du, damit trotzdem mehr private Mittel auch und gerade in die Grundlagenforschung fließen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Es gibt einige herausragende Beispiele in Österreich, wo sehr wohl auch private Mittel in die Grundlagenforschung fließen. Das Argument, als Privater in die Grundlagenforschung zu investieren, ist häufig, dass man sagt: Es kann ja irgendwann einmal irgendetwas herauskommen, was dann auch wirtschaftlich verwertbar ist!
Dieses Argument nehme ich nicht in den Mund, denn das ist ein Zufallstreffer, den man hier sozusagen erhofft, und es ist vor allem eine Sekundärmotivation. Man muss die Primärmotivation sehen, die da heißt: Nur dann, wenn ich in die Grundlagenforschung investiere, habe ich überhaupt die Chance, am Puls der internationalen Forschung zu sein und an diesem Puls Innovation zu gerieren! Es geht ja um Innovation. Und Innovationschancen habe ich dann die größten, wenn ich eine besonders gute Grundlagenforschung habe. Das ist das Motiv.
Die Maßnahmen, die ich setze, habe ich schon einmal erwähnt: Ich habe zwei Matching Funds, nämlich einen für Kooperationen und einen für Mäzenatentum. Die Unis werden angehalten, in den Wissenstransfer zu investieren, et cetera. Ich habe da ein Bündel an Maßnahmen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Huber.
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Minister! Die Forschungs- und Innovationsstrategie, bis 2020 im Laufen, die 2011 ins Leben gerufen wurde, soll Österreich in Forschung, Technologie und Innovation zu einem Leader-Staat machen.
Aber jetzt kritisiert die Wirtschaftskammer auf ihrem Portal, auf ihrer Homepage, auch Sie massiv, dass viel zu wenig getan wird, dass vor allem in der Forschung die Gelder nach wie vor an die großen Konzerne ausgeschüttet werden, die kleineren Betriebe fast nicht Zugang erhalten, dass die Richtlinien der FFG äußerst freundlich für Großbetriebe, für Industriebetriebe, für Konzerne sind.
Was machen Sie, damit Sie sofort Maßnahmen setzen können, damit wir in der Forschung und in der Innovation auch für die kleinen Betriebe gleich spürbare Maßnahmen setzen können?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Ich sehe in dieser Frage oder in diesem Problem kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch.
Es gibt internationale Erfahrungen, die zeigen, dass man sehr wohl auch die großen Unternehmen beachten muss und nicht vernachlässigen darf, weil sonst die Gefahr besteht, dass sie sich ihren Standort woanders suchen und nicht in Österreich bleiben. Also man muss die Großunternehmen sehr wohl im Auge haben. Das ist ganz wichtig, weil sie natürlich sehr, sehr viele Arbeitsplätze schaffen und sehr viel Wertschöpfung in Österreich erzielen. – Das ist die eine Seite, also das Sowohl.
Das Als-auch ist – und da gebe ich Ihnen recht –: Gerade Österreich muss natürlich, weil es eine sehr klein- und mittelbetriebliche Struktur hat, diesen Sektor besonders im Auge haben. Das haben wir auch besonders im Auge. Auch da wären wieder viele Belege nennbar; ich erwähne nur zwei ganz kurz: Wir haben dafür gesorgt, dass in „Horizon 2020“ die Klein- und Mittelbetriebe besonders bedacht werden, besonders gefördert werden. Und wir bemühen uns sehr, durch verschiedenste Maßnahmen in Österreich selbst, dass wir die Universitäten besonders anhalten, auch mit Klein- und Mittelbetrieben zu kooperieren.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker.
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Minister! Eines der zentralen Ziele der Forschungsstrategie ist es, Innovation Leader zu werden. Zwischenzeitlich sind wir weit davon entfernt. Österreich fällt seit Jahren immer weiter zurück, ist inzwischen in diesem Ranking auf Platz 9 gelandet.
Im Bundesfinanzrahmengesetz ist jetzt festgeschrieben, langfristig strebt man dieses Ziel an. Glauben Sie nicht, dass das einer Selbstaufgabe der Regierung und einem Totalversagen in diesem Bereich gleichkommt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Also die Annahme, die Sie in die Frage kleiden, finde ich überzogen. Es ist richtig, wir sind in diesem Scoreboard leicht zurückgefallen. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Die Gründe dafür liegen erstens daran, dass man hier sehr, sehr schnell um ein paar Prozentpunkte zurückfallen kann. Konkret hat uns hier Luxemburg überholt. Das hat mehrere Gründe. Es sind auch finanzielle Gründe dabei, da haben Sie recht.
Es gibt aber einen massiven Grund – ich habe noch einmal nachgelesen aufgrund unserer letzten Diskussion –: Es ist in der Tat so, dass uns hier immer wieder unsere niedrige Akademikerquote plagt, die von der OECD einfach statistisch erfasst wird; nicht erfasst wird aber – und das zu betonen ist mir ganz wichtig – die exzellente Berufsausbildung, die Österreich hat. Das rechnet die OECD da viel zu wenig hinein.
Man darf also auch diesen Statistiken nicht vollständig trauen, wenngleich unser Bestreben sein muss, auch in dieser Statistik wieder weiter nach vorne zu kommen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Bundesminister! Seit Beschluss der FTI-Strategie ist ja jetzt schon einige Zeit vergangen. Die Durchführung ist im Gange.
Sehen Sie aus heutiger Sicht schon Bereiche, wo man sagt, naja, da waren wir vielleicht etwas zu optimistisch unterwegs, da könnte es kritisch werden, da muss man vielleicht nachbessern? Und wenn ja: Können Sie vielleicht schon entsprechendes Änderungspotential nennen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Sie haben recht, wir haben uns natürlich ambitionierte Ziele gesetzt. Ich glaube, es liegt im Wesen von Zielsetzungen, dass man dabei Ehrgeiz zeigt, sonst müsste man sich überhaupt kein Ziel setzen. Wenn man diese Ziele dann auch noch in Zahlen festschreibt, wie es die Politik eben tut, noch dazu in Dezimalstellen bis zur zweiten Dezimalstelle, dann kann man sich natürlich die Frage stellen: Warum diese Höhe, warum diese Genauigkeit?, und man kann damit rechnen oder man muss befürchten, dass man es eben vielleicht nicht ganz erreicht. Dennoch, denke ich, ist es legitim, sich eben diese Ziele in dieser Schärfe und auch Höhe zu setzen. Wenn man das nicht täte, dann würde man sich ja unglaubwürdig machen.
Ich finde es richtig, dass wir uns diese Ziele setzen. Ich finde es auch wichtig, dass sich die österreichische Bundesregierung zu Forschung und Wissenschaft in diesem Ausmaß bekennt. Natürlich, die Mühen des Alltags und die Mühen der Umsetzung bleiben uns deswegen nicht erspart.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hechtl.
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Minister! Forschung, Technologieentwicklung und Innovation sind wesentliche Faktoren für Wachstum. Nachhaltiges Wachstum schafft Arbeitsplätze, stärkt den Wirtschaftsstandort und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit.
Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung hat in seiner Strategie 2020 einige Vorschläge unterbreitet, wie sich die zukünftige Entwicklung des österreichischen Innovationssystems vollziehen soll, auswirken soll.
Meine Frage daher: Welche Maßnahmen haben Sie aufgrund des FTI-Strategieprogrammes 2020 bereits in den letzten zwei Jahren umgesetzt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Diese Frage, Herr Abgeordneter, deckt sich nahezu wörtlich mit der von Frau Abgeordneter Hakl. Deswegen bitte ich um Verständnis: Ich könnte jetzt die Dinge, die ich vorher schon gesagt habe, wiederholen, tue es aber deswegen nicht, weil ich dann noch ein paar andere Dinge sagen kann, die ich aus Zeitgründen vorher gar nicht sagen konnte.
Was wir zum Beispiel auch tun: Wir vernetzen uns stark in der Europäischen Union – auch das ist eine Forderung. Wir haben jetzt zum Beispiel in Graz ein Biobanken-Netzwerk errichtet, auf das viele Länder der Europäischen Union und darüber hinaus zugreifen. Wir haben uns engagiert in der Europäischen Südsternwarte – ich war gerade dort –, wo zum Beispiel österreichische Mathematiker die Programme rechnen – sensationell! Und wir machen in Österreich selber diese wunderbaren COMET-Programme, wo die Universitäten dabei sind.
Also es gibt eine Fülle von Maßnahmen, die wir umsetzen und die auch der Rat empfohlen hat.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke, Herr Bundesminister (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ), danke, meine Damen und Herren. Es wurden alle Fragen aufgerufen und beantwortet.
Die Fragestunde ist somit beendet.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Anfragebeantwortung: 13830/AB.
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1.
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 204 betreffend „Gerechtigkeit für unsere Almbauern“, überreicht vom Abgeordneten Gerhard Huber;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog in Österreich (2302 d.B.);
Bautenausschuss:
Antrag 2259/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hauptmietzinsmodell Grundbetrag,
Antrag 2262/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Leistbarer Wohnbau“,
Antrag 2263/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Platz für Spekulanten im gemeinnützigen Wohnbau,
Antrag 2264/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennung von Gemeinnützigkeit und Privatwirtschaft;
Finanzausschuss:
Bundesgesetz über die Leistung von Beiträgen an das allgemeine Subventionskonto des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des Internationalen Währungsfonds (2296 d.B.),
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung und den Schutz von Investitionen (2301 d.B.),
Antrag 2258/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kollegin und Kollegen betreffend Wegfall der ha-Grenze im Obstbau;
Gesundheitsausschuss:
Antrag 2260/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend fehlende Maßnahmen für blinde Menschen im Nationalen Aktionsplan Behinderung;
Gleichbehandlungsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (2300 d.B.);
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW – Land- und Forstwirtschaft (2291 d.B.),
Biozidproduktegesetz – BiozidprodukteG (2294 d.B.),
Agrarrechtsänderungsgesetz 2013 (2297 d.B.),
Antrag 2261/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kollegin und Kollegen betreffend Wegfall der ha-Grenze im Obstbau,
Antrag 2266/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Saatgutverordnung gefährdet seltene und alte Saatgutsorten;
Umweltausschuss:
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Umwelt, Abfall, Wasser (2290 d.B.),
Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013 (2292 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG-Novelle Industrieemissionen) und das Altlastensanierungsgesetz geändert werden (2293 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz geändert wird (2295 d.B.);
Unterrichtsausschuss:
Antrag 2267/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Initiative „Rettet die Volksschule“;
Verfassungsausschuss:
Antrag 2265/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Direkte Demokratie zulassen! – Österreichs Zukunft liegt im Schilling;
Verkehrsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (2298 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (2299 d.B.);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Budgetausschuss:
Bericht der Bundesregierung betreffend das Nationale Reformprogramm Österreich 2013 (III-413 d.B.);
Umweltausschuss:
Fortschrittsbericht 2012 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-414 d.B.).
*****
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 3, 4 bis 8, 9 bis 14 sowie 15 und 16 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte
über die Anfragebeantwortung 13686/AB
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 13686/AB der Anfrage 13927/J der Abgeordneten Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungen im Eigentum der Oesterreichischen Nationalbank durch die Frau Bundesministerin für Finanzen abzuhalten.
Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.
*****
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7,5 „Wiener Stunden“ vereinbart.
Entsprechend der vorläufigen Neuverteilung der Redezeit innerhalb der „Wiener Stunde“ ergeben sich für 7,5 „Wiener Stunden“ folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 105, FPÖ 94, Grüne 83, BZÖ 71 sowie STRONACH 60 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2140 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit (2253 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2141 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008 geändert wird (2254 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2243 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheitsqualitätsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Gesundheitsreformgesetz 2013) (2255 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.
10.50
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie werden wahrscheinlich Ihr Statement heute wieder damit beginnen, dass das ein guter Tag für Österreich sei. Ich möchte beginnen, indem ich Ihnen sage, dass in Österreich ein guter Tag mit einem herzlichen „Grüß Gott!“ beginnt. Ich sage das deswegen, weil mir zu Ohren gekommen ist, dass in Ihrem Ministerium dieser Gruß unerwünscht ist, dass es in den Gängen eine Anweisung gibt, dass es in der Früh nicht „Grüß Gott!“ zu heißen hat, sondern „Guten Tag!“. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei Abgeordneten der SPÖ.) Das möchte ich sagen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn in einem Land wie Österreich ein Bundesminister solche Gebräuche in seinem Ministerium hat, dann wird es auch sicher in einem gottgefälligen Land wie Tirol die Menschen interessieren, wir ihr Minister hier in Wien mit ihren Gebräuchen umgeht.
Zur Gesundheitsreform: Die Gesundheitsreform wurde schon medial angekündigt als großer Meilenstein in einer Verwaltungsreform, als großer Meilenstein in der Gesetzgebung aus dem Bereich Ihres Ministeriums. In Wirklichkeit, bei näherer Betrachtung, ist die Gesundheitsreform nichts anderes als eine gescheiterte Verwaltungsreform und ein Belastungspaket für die Patienten. (Beifall bei der FPÖ.)
Im Vorfeld hat es eine Prüfung Ihres Gesetzentwurfes durch den Rechnungshof gegeben, und so etwas ist uns eigentlich noch nicht untergekommen, dass der Rechnungshof, der wirklich nicht parteiisch agiert, ein Gesetz dermaßen zerlegt und analysiert hat, dass kein gutes Haar mehr daran geblieben ist.
Ich zitiere jetzt aus diesem Rechnungshofbericht. Da heißt es zum Beispiel:
Eine nachhaltige Sicherstellung ist in keinster Weise gegeben – eine nachhaltige Sicherstellung der Qualität, eine nachhaltige Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Eine langfristige Finanzierbarkeit kann der Rechnungshof auch nicht erkennen. Ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem, das Sie als Leitlinie vorgeben, sieht er auch nicht. Steuerungsstruktur, Organisation und Finanzierung sind mangelhaft. Die Patientenversorgung findet nicht zum richtigen Zeitpunkt und nicht am richtigen Ort statt. Eine Verbesserung der Abstimmung zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern ist auch in weite Ferne gerückt. Und ausgesprochen kritisch wird gesehen, dass die zukünftige Finanzierung an das Bruttoinlandsprodukt gekoppelt wird.
Wir müssen, vor allem als Opposition, die Tauglichkeit der Gesetze auch für die Bevölkerung überprüfen. Die Menschen interessieren nicht die nackten Zahlen. Und nur so nebenbei: Ihr Gesetz ist geschrieben in einem Deutsch, das einfach nicht zu lesen ist, mit Schachtelsätzen und einer Grammatik – entsetzlich! (Abg. Dr. Oberhauser: Das ist ja kein Lesebuch!) Aber das interessiert die Menschen sowieso nicht. Die Menschen interessieren schlicht und einfach die Konsequenzen aus dem Gesetz.
Die Patienten wollen wissen, ob sie weiterhin bei ihrem Arzt lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Sie wollen wissen, ob sie in den Ambulanzen weiterhin lange warten müssen. Sie wollen wissen, ob sie die beste Behandlung bekommen oder nur ein Zweitprodukt. Sie wollen wissen, ob sie in den Randzeiten, am Abend und am Wochenende, ihren Arzt erreichen können. Und sie wollen vor allem wissen, ob sie die besten Medikamente bekommen oder nur wieder ein nachgemachtes Produkt.
Und da müssen wir sagen, Herr Minister, es gäbe ganz einfache Maßnahmen, hier Abänderungen herbeizuführen. Nehmen wir nur ein Beispiel heraus: Eines der Dinge, die heute die Patienten am meisten aufregen, ist, dass sie Wartezeiten beim niedergelassenen Arzt in Kauf nehmen müssen und dass sie vor allem in den Randzeiten, am Abend und am Wochenende, keine Ärzte antreffen.
Jetzt muss man wissen – ich bin selbst Arzt mit einer Praxis –, wir können nicht 60, 70 Stunden arbeiten. Die einfachste und am schnellsten durchzuführende Lösung wäre, dass wir Ärzte anstellen dürfen. Das dürfen wir nicht, das lehnen Sie aus irgendeinem Grund ab. Vielleicht können Sie heute dazu Stellung nehmen, denn aus diesem Gesetz geht nicht hervor, dass es in irgendeiner Form eine Verbesserung gibt. Das wäre, wenn Sie von Zielsteuerung reden, der erste Punkt, der umzusetzen wäre. (Beifall bei der FPÖ.)
Oder: Sie sprechen davon, dass die Steigerung der Gesundheitsausgaben gekoppelt wird an einen willkürlich angenommenen Wert von 3,6 Prozent. Das bedeutet nichts anderes als eine Leistungsreduktion. Warum bedeutet das eine Leistungsreduktion? – Wir alle werden zum Glück älter, die Gesellschaft wird älter. Die Medizin macht hervorragende Fortschritte, die Innovation ist vorhanden. (Abg. Dr. Oberhauser: fassungslos! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Die Innovationen, die in der Medizin stattfinden, sind gigantisch. Aber: Wie soll es bezahlt werden? Es kann nicht mehr bezahlt werden! (Abg. Kopf: fassungslos, wie man aus der eigenen Brieftasche heraus so argumentieren kann! – Nur aus der eigenen Brieftasche! Das ist beschämend!) Nach diesem Gesetz sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, dass diese Dinge bezahlt werden können.
Warum nicht? – Wenn wir heute sehen, dass zum Beispiel in Linz, denn wir haben das in Linz ja erlebt, nur mehr ein Teil der Patienten die beste Versorgung bekommt – Beispiel Hüftprothesen: ein auserwählter Kreis hat das erste Produkt bekommen, die anderen aus Einsparungsgründen das zweite und dritte Produkt (Ruf bei der ÖVP:
mit dem Leichentuch wacheln! – Zwischenruf des Abg. Kopf) –, dann ist das ganz klar eine Zwei-Klassen-Medizin, wenn nicht sogar eine Mehrklassenmedizin.
Ja, Herr Klubobmann, (Abg. Kopf: Immer diese Angstparolen der Ärzteschaft!) Nein, keine Angstparolen der Ärzteschaft. Nein, nein! Sie werfen uns vor, dass wir mit dem „Leichentuch wacheln“, aber ich sage Ihnen, Sie wollen auch das noch einsparen! (Abg. Kopf: Das ist unanständig!) Sie wollen das Leichentuch noch einsparen! (Abg. Kopf: Das ist unanständig!) Das ist die Wahrheit, Herr Klubobmann! (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist nicht unanständig, denn wir sehen ja, die Konsequenzen sind heute bereits vorhanden: Die Patienten bekommen nicht mehr das beste Medikament, sie bekommen das zweite oder dritte Produkt, sie bekommen nicht mehr die beste Behandlung (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter) – das ist eine Tatsache! –, und sie müssen vor allem heute, wenn sie eine adäquate Lösung wollen, horrende Selbstbehalte zahlen. Und wenn sie sich das nicht mehr leisten können, fahren sie halt, ohne viel Aufsehen zu machen, nach Ungarn – um nur ein Beispiel zu nennen – oder in ein anderes Land. Das ist die Wahrheit, und das interessiert die Leute, wie sie das am besten vermeiden können.
Wir werden deshalb, Herr Minister, einen Misstrauensantrag gegen Sie einbringen, weil Sie nämlich auf diesen Rechnungshofbericht, der sehr umfassend, sehr klar und sehr eindeutig ist, in keiner Weise, auch nicht in irgendeiner Weise reagiert haben. Wir hätten uns erwartet, dass Sie irgendwie eine Nachbesserung vorgenommen hätten, noch einmal eine Diskussion angezettelt hätten, aber nichts dergleichen ist der Fall. Deswegen bringen wir folgenden Antrag ein:
Misstrauensantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Dem Bundesminister für Gesundheit wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Wie gesagt, wir sind gewohnt, dass die Regierung momentan das Hauptpostamt für Belastungspakete ist, aber bei so einem Gesetz, da machen wir im Interesse der österreichischen Patienten nicht mit.
Noch einmal: Sie werfen uns vor, dass wir mit dem Leichentuch wacheln, und ich werfe Ihnen vor, dass Sie auch das noch einsparen wollen.
Mit einem „Grüß Gott!“ – auch an Sie, Herr Minister – beende ich meine Rede. (Beifall bei der FPÖ.)
10.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
10.57
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ein herzliches Grüß Gott in aller Freundschaft an den Herrn Bundesminister! (Abg. Amon: Ein großkoalitionäres!) Gott sei Dank muss ich weder den Gesetzestext jeden Tag lesen noch Ihnen den ganzen Tag zuhören, denn wenn Sie über Schachtel-
sätze reden und nach diesem Konvolut an ... (Ruf: Blödheit!) – danke!; ich habe das nicht gesagt, das kann man aber zitieren –, da kann nur noch Fassungslosigkeit herrschen. So viel – wirklich – Blödheit auf einmal, aber das dafür laut! – Ich bin wirklich froh, dass die Frau Kollegin Belakowitsch Gesundheitssprecherin ist und nicht Sie, denn die Ausdrucksweise der Kollegin Belakowitsch ist deutlich klarer als die des Ärztesprechers Karlsböck, der sich hier im Prinzip so gezeigt hat, wie der Kollege Kopf es auch gesagt hat.
Sie trauen sich, sage ich jetzt einmal, und sprechen dem Gesundheitsminister Stöger das Misstrauen aus? – Schauen Sie einmal kurz zurück in die Zeit, in der eine acht Monate im Amt befindliche Frau Kollegin Sickl – bei der ja, glaube ich, kein Zweifel besteht, dass sie aus der FPÖ kommt – das Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsressort innehatte. Der musste man nicht das Vertrauen entziehen, denn das haben Sie selbst getan. (Abg. Neubauer: Das war konsequent!) Das heißt: Nichts dahinter! Große Quatsche, nichts dahinter!
Wir denken an einen Herrn Krüger, der nach der Bestellung von einem Jaguar dann doch nicht mehr gekommen ist. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Was hat das jetzt mit der Gesundheitsreform zu tun?)
Nein, aber: Schaut die Qualität unserer Minister an, der Minister dieser Bundesregierung, und schaut die Qualität dessen an, was ihr uns geboten habt, was Ihre Partei uns an Ministern geboten hat! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Der Kollege Karlsböck redet davon, dass man jetzt so viele Selbstbehalte zahlen muss. – Bitte lasst uns zurückdenken an die Zeit, als ihr die Verantwortung hattet! (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Denken Sie an die Zukunft! Sie sollen die Zukunft gestalten!) Was hatten wir damals? – Es wurden die Selbstbehalte erhöht, die Brillenselbstbehalte zum Beispiel: der Brillenzuschuss war weg. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ich sehe, dazu haben Sie nichts zu sagen, zur Zukunft!)
Es gab eine Unfallrentenbesteuerung, es gab eine Ambulanzgebühr – die hat sich so von oben nach unten gedreht, dass sie erstens nicht exekutierbar war und zweitens aufgehoben wurde. Freunde, die Selbstbehalte habt ihr eingeführt und erhöht! Die Belastung der Menschen erfolgte unter eurer Regierung! – Zu sagen, dass das jetzt hier der Fall wäre, ist verrückt! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Stefan: Wollen Sie sagen, dass der Minister schlecht ist, aber es gab noch schlechtere?)
So und jetzt schauen wir uns die Bilanz an, und zwar gerade die Bilanz des Ministers Stöger an! (Abg. Mag. Stefan: Ist der Minister gut oder gab es nur noch schlechtere? Ist er gut? Dann brauchen Sie ja nicht noch schlechtere nennen!) – Habt Ihr ein Problem damit, dass man euch eure Highlights aus den letzten Jahren noch einmal vorhält? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stefan: Sie sagen ja nicht, dass er gut ist!)
Die Frage von „Grüß-Gott-Forstinger-Stöckelschuhe“, wir dürfen keine Stöckelschuhe im Ministerium tragen? – Nur nachdenken: Wer einen Stein wirft, der muss damit rechnen, dass Steine zurückfliegen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Seien Sie nicht so frauenfeindlich! – Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)
Und jetzt zu dem, was Minister Stöger geleistet hat. (Abg. Grosz: Den Listerien-Skandal mit mehr als zehn Toten in Österreich!) – Liebe Freunde! Ja, Minister Stöger hat Dinge angegriffen, die sich keiner von euch getraut hat anzugreifen, in keiner Regierung (Abg. Grosz: Mehr als zehn Tote!), das MAB-Gesetz zum Beispiel. (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.) Die Krankenkassen: Schaut Euch die Bilanz der Krankenkassen unter Schwarz-Blau an! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Die waren ununterbrochen im roten Bereich; Minister Stöger hat die Krankenkassen saniert – wir sind im schwarzen Bereich. Diese Bundesregierung hat das ge-
macht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Der Katastrophenfonds des Bundes ist ausgeräumt worden! Ihr habt den Katastrophenfonds des Bundes ausgeräumt!)
Ihr habt Leistungen reduziert – wir haben gerade die Leistungen im Zahnbereich hochgefahren. Wir haben psychoaktive Substanzen, die man vielleicht manchen unterstellen könnte, sehr streng geregelt, dass da nichts mehr passiert, damit nicht mehr im Anlassfall entschieden wird – weitblickende, klare Geschichten! (Abg. Grosz: Der schlechteste Bundesminister der Zweiten Republik! Wie kann man so etwas verteidigen? – Abg. Mag. Stefan: Das sind ja keine Argumente, das sind ...!)
Wir haben eine Gesundheitsreform jetzt im Laufen, wo sich Minister davor die Zähne ausgebissen haben, gemeinsam mit Ländern, mit dem Finanzministerium, dem Bund und mit der Sozialversicherung, um Wege aufzuzeigen, den Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Und Ihr traut euch echt, ihm hier das Misstrauen auszusprechen? (Abg. Mag. Stefan: Sie haben nur zur Vergangenheit gesprochen! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Haben Sie etwas zur Gesundheitsreform zu sagen?) Also ich glaube, mit dem Antrag werdet Ihr ordentlich baden gehen! (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
In diesem Sinne: Lieber Herr Minister, nicht unser Misstrauen, sondern nur unsere grenzenlose Hochachtung, dass du mit deiner unendlichen Ruhe, Zähigkeit und deinem Stoizismus diese Dinge zustande gebracht hast, an denen Schwarz-Blau nicht einmal kratzen konnte! (Beifall bei der SPÖ.)
11.01
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Misstrauensantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Misstrauensantrag
§ 55 GOG-NR
der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Gesundheit
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 3 (2255 d.B.): Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2243 d.B.): Gesundheitsreformgesetz 2013 in der 200. Sitzung des Nationalrats, XXIV. GP, am 26.04.2013
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Dem Bundesminister für Gesundheit wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Dr. Spadiut, das gilt auch für den Kollegen Matznetter. Es gehen so viele wertvolle Zwischenrufe verloren, wenn sie auf einmal erfolgen.
Also: Am Wort ist Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte. (Abg. Grosz: Könnte der Herr Rasinger eine Mediationsbehandlung ...? Ob der Dr. Rasinger einmal impfen kann? Eine sogenannte Zeckenimpfung!)
11.02
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Kommen wir nach diesen gegenseitigen Beschimpfungen zur Reform, Herr Minister.
Diesen Gesetzentwurf als „Reform“ zu bezeichnen, das fällt mir wirklich schwer. In dem ganzen Gesetzentwurf sind keine Verbesserungen für die Patienten sichtbar, auch deutliche Verwaltungsreformen sind nicht zu erkennen – Verwaltungsreformen wie eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger (Beifall der Abgeordneten Grosz und Mayerhofer – Abg. Mag. Gaßner: Grosz klatscht!), einheitliche Leistungskataloge, eine einheitliche Tarifordnung oder die Finanzierung aus einer Hand.
Ganz im Gegenteil, der Verwaltungsapparat wird noch aufgebauscht: Zur Bundesgesundheitskommission kommt eine Bundes-Zielsteuerungskommission, zu den neun Landesgesundheitsplattformen kommen neun Landes-Zielsteuerungskommissionen. Das bedingt ja nichts anderes als eine weitere Zersplitterung der Zuständigkeit und noch höhere Kosten für die Verwaltung.
Das Highlight schlechthin, Herr Minister, ist wohl, dass für die finanzielle Ausstattung nicht die medizinische Notwendigkeit ausschlaggebend ist, sondern dass es eine verpflichtende Bindung an das Bruttoinlandsprodukt gibt. Dadurch wird es Land und Bund möglich, medizinische Leistungen einfach zu verweigern, und dadurch ist das Recht der Patienten und Beitragszahler auf beste medizinische Betreuung massiv eingeschränkt. (Beifall der Abg. Ursula Haubner. – Abg. Mag. Gaßner: Haubner klatscht!) Das bekrittelt unter anderem auch die „Grazer Erklärung“ der Gesundheitsprofessionen.
Die Ärzte werden bei der Betreuung der Patienten eingeschränkt. Die Behandlung wird für die Patienten immer unübersichtlicher, der Zugang immer schwieriger. Es bestehen unverständliche Praktiken, wie zum Beispiel: Gesundenuntersuchung eines Mannes Mitte 50. Er geht zu seinem Hausarzt. Ist er bei der Gebietskrankenkasse versichert, muss er für den PSA-Test und für die Prostata-Untersuchung zum Urologen; ist er bei der BVA versichert, macht das der Hausarzt – für mich unverständlich! Und das lässt ja den Ruf nach einer einheitlichen Finanzierung noch lauter werden, nach einheitlichen Leistungskatalogen und der Zusammenlegung der Krankenversicherungen. (Beifall beim BZÖ.)
Wie gesagt, der Zugang für den Patienten wird immer unübersichtlicher, Leistungen werden zurückgeschraubt, Selbstbehalte werden beibehalten, es kommt zu immer mehr Deckelungen. Herr Minister, diesem Gesetzentwurf können wir beim besten Willen nicht zustimmen! – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
11.05
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.
11.05
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Die Gesundheitsreform ist ja kein Meteorit, der irgendwo auf der Erde einschlägt. Wir haben ja eines der besten Gesundheitssysteme der Welt (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Aber jetzt macht ihr es hin!), und Ziel ist es, dieses zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Eine Gesundheitsreform ist ja wesentlich schwieriger als eine Pensionsreform, denn bei einer Pensionsreform muss man Einzahlungen Auszahlungen gegenüberstellen – grob vereinfacht gesagt –, aber bei der Gesundheitsreform müssen Sie einmal Folgendes berücksichtigen: Alle, die wir hier sitzen, werden einmal sterben (Abg. Mag. Gaßner: Sicher!) – alle! –, aber wir wissen nicht wann, wo, wie. (Zwischenruf des Abg. Pendl.) Das ist für einen Gesundheitspolitiker sehr schwer, weil jede Maßnahme, die Sie heute setzen, dauert zirka fünf, wenn nicht sogar zehn Jahre.
Zweitens: Sie müssen versuchen, ein hohes Niveau für alle zu gewährleisten. Das ist weltweit ein Riesenproblem.
Drittens: Sie haben etwa 400 000 Beschäftigte – jeder Zehnte –; das heißt, Sie müssen diese Riesenmenge, die am Patienten tätig ist, irgendwie rechtlich absichern und auch koordinieren.
Und viertens: Sie dürfen die Kosten nicht vergessen. Zirka 10, 11 Prozent des BIP gehen in der westlichen Welt ins Gesundheitswesen.
Der wesentliche Punkt dieser Reform ist, dass man versucht, diese gläserne Mauer zwischen Spital und draußen, zwischen Ländern und Sozialversicherung einzureißen.
Das ist natürlich ein Kompromiss. Das ist eine Kommission, und Kommissionen haftet immer der Geruch an, dass sie letztendlich in einer Kommissionitis versanden. Ich sage aber, es ist eine Chance, eine Chance, die aber nur dann ergriffen werden wird, wenn man einen gewissen Mut hat, und zwar Mut bei allen Beteiligten – bei Bund, Ländern und Sozialversicherung –, wenn man auch Erfahrung einbringt und wenn man auch Herz einbringt. Aber eines kann ich Ihnen sagen: Die Zeit der Ausreden, wo jeder auf den anderen gedeutet hat, ist vorbei. – Das ist einmal ein wesentlicher Punkt. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer.)
Das Ziel so einer Reform muss natürlich eine gute Versorgung zwischen Stadt/Land sein. Wenn ich zum Beispiel in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ lese, dass man in Linz zwölf Wochen auf einen Psychiater wartet, ist das ein bisschen lang, würde ich sagen. In der Zeit werden viele Patienten entweder von selbst krank, oder ich weiß nicht. Aber auch im berühmten Wien – ich habe mich erkundigt –: Es ist für mich als Hausarzt oft gar nicht möglich, einen Kernspintomographie-Termin unter vier Wochen zu kriegen. Was mache ich mit dem Patienten in der Zeit? – Also da gibt es schon vieles, was zu verbessern wäre.
Wichtig ist meiner Meinung nach Folgendes: Wenn man kein Ziel hat, galoppiert man irgendwo hin. Ziele wären zum Beispiel, dass man die Zahl der Diabetesschäden um 20 Prozent reduziert, die Zahl der Herzinfarkte und Krebstoten um 20 Prozent reduziert, die entsetzlich hohe Zahl der Selbstmorde reduziert – durch Selbstmord sterben mehr als doppelt so viele wie im Straßenverkehr.
Ein drittes Ziel wäre, dass man die Prävention verbessert: Der Patient soll gar nicht krank werden.
Und viertens – das betone ich auch! –: Ein Einsparziel kann dann zustande kommen – auch ohne Einschränkung! –, wenn man den Spitalssektor reduziert und den niedergelassenen Sektor ausbaut, insbesondere den Hausarzt, der der Lotse vor allem für die Älteren und für die chronisch Kranken sein soll.
Aber, Herr Minister, nur wer ein Herz hat, sollte Gesundheitspolitik machen, und wer ein Herz hat, sollte auch hinschauen. Es nützt uns nichts, wenn wir bei der Schlaganfallversorgung Weltspitze sind, bei der Herzinfarktversorgung Weltspitze sind, wenn wir eklatante Lücken haben, wenn die Kinderhospizbewegung betteln muss (Abg. Ursula Haubner: Das ist auch ein Ziel!), dass Kinder zum letzten Mal auf einem Pferd
sitzen, wenn die Kinderpsychiatrie praktisch in den Kinderschuhen steckt, wenn schon 2 800 österreichische Ärzte im Ausland tätig sind, weil eine Völkerwanderung von Österreich nach Deutschland stattfindet, und wenn viele junge Mediziner sagen, die Burn-out-Rate in Österreich ist ihnen zu hoch, die Belastung ist ihnen zu hoch und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nicht gegeben.
Ihr Vorvorgänger in Deutschland, der deutsche Ex-Minister Seehofer, hat einmal gesagt: Der Tag nach der Reform ist vor der Reform. – Ich glaube, dies ist eine gute Reform. Es ist eine Chance, die wir nützen sollten, und ich hoffe, dass wir noch viele Tage brauchen, bis wir die nächste Reform beschließen müssen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.09
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Jetzt wird es interessant! Sie waren ja gar nicht im Ausschuss! – Abg. Dr. Rasinger: Jetzt geht es um die Wahrheit!)
11.10
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hohes Haus! Es geht heute um die Gesundheit, und Gesundheit gehört ja zu den großen Baustellen, die wir in dieser Republik schon seit Jahrzehnten haben. Zu diesen großen Baustellen, die seit Jahrzehnten nicht angegangen werden, gehören solche Dinge wie Pensionen, Verwaltung, Bildung und eben auch die Gesundheit.
Jetzt haben wir heute unsere 200. Sitzung, eine runde Zahl. Das heißt, wir hatten, seit diese GP begonnen hat und seit Sie Minister sind, 200 Sitzungen in diesem Hohen Haus, und nicht erst, seit diese GP begonnen hat, wissen wir vom Rechnungshof, dass unser Gesundheitssystem ein massives Problem hat. Und ich glaube, auch Sie, Herr Minister, wissen, dass unser Gesundheitssystem massiv gefährdet und massiv bedroht ist, und deshalb haben Sie eine Analyse herausgegeben, die ich sehr gerne mitteilen will.
„Aufgrund verschiedener Kompetenzen und Finanziers im Gesundheitssystem sind Parallelstrukturen, Über- und Unterversorgungen, Barrieren an den Schnittstellen, intransparente Finanzierungsströme und damit Effizienzverluste entstanden,“ sagen Sie persönlich. – Weiters sagen Sie Folgendes:
„Neben einer Beeinträchtigung in der Gesundheitsversorgung der in Österreich lebenden Menschen führen diese Probleme auch zu einem wachsenden Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben gemessen an der Wirtschaftsentwicklung (BIP), wodurch die langfristige Finanzierbarkeit der österreichischen Gesundheitsversorgung gefährdet ist.“
Das heißt, Sie haben gemeinsam mit Ihren Experten im Ministerium, gemeinsam mit dem Rechnungshof erkannt, wo das Problem liegt. Und Sie haben das nicht erst gestern erkannt; auch Ihr Vorgänger hat das schon gewusst. Sie wissen es, und jetzt kommt eine Reform. Und jetzt ist die Frage, ob wir es mit dieser Reform schaffen, das anzugehen, was Sie selbst hier anprangern, nämlich dass die Kosten ins Unermessliche steigen und dass die Strukturen in diesem Land einfach schlecht sind.
Und da kann ich meinem Vorredner leider nicht recht geben: Wir haben in Österreich kein großartiges Gesundheitssystem. Wir haben ein Gesundheitssystem, das im Vergleich zu anderen Ländern gar nicht so schlecht ist, das gebe ich schon zu – es geht noch schlechter, keine Frage! –, aber es ist nicht gut. Es ist bei Weitem nicht gut, weil wir erstens viel zu viel Geld ausgeben für Dinge, die wir nicht brauchen, und auf der anderen Seite dann kein Geld haben für Dinge, die wir tatsächlich brauchen – auch das hat der Rechnungshof immer wieder beanstandet. (Beifall der Abg. Schenk.)
Und jetzt kommen Sie her und machen eine Reform. Diese Reform setzt natürlich nicht dort an, wo man ansetzen sollte, was der Rechnungshof seit Jahrzehnten sagt (Ruf: Seit Jahrzehnten?!), bei den Kompetenzen Bund/Länder. Das heißt, die Länder mischen sich in die Gesundheitsversorgung ein, berücksichtigen dabei aber nicht in erster Linie das, was der Konsument, also der Patient, will, sondern sie haben ihre eigenen Interessen zu vertreten. Und das machen sie auch fleißig. Und anstatt dass Sie jetzt endlich einmal den Ländern die Gesundheitsversorgung aus der Hand nehmen und das vom Bund her steuern, was machen Sie? – Sie machen noch zusätzliche Länderorganisationen, noch zusätzliche Verwaltung oben drauf und nennen das dann Reform.
Da frage ich mich schon, was daran eine Reform sein soll, wenn Sie jetzt zu den ganzen Landesorganisationen, zu den ganzen Landesverwaltungskörpern noch zusätzlich eine oben draufsetzen und das dann Zielsteuerungskommission oder was auch immer nennen (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Nein, nicht „was auch immer“!), wo dann wieder zusätzliche Beamte drinnen sitzen und zusätzliche Kosten entstehen. Da frage ich mich wirklich, was das bringen soll.
Sie wissen ja, was wir machen müssen! Wir brauchen da keine Kommissionen, wir brauchen auch keine Arbeitskreise. Wir müssen nicht darüber nachdenken, was im Gesundheitsbereich schiefläuft, das wissen wir alles. Sie wissen es auch, und zwar seit Jahrzehnten. Der Rechnungshof hat es Ihnen ja gesagt; es gibt ja so (der Redner deutet mit den Händen die Höhe eines Papierstoßes an) einen Pack an Vorschlägen des Rechnungshofes. (Abg. Riepl – mit den Händen einen nicht ganz so hohen Papierstoß andeutend –: Na, so viele sind es auch wieder nicht, nur so viele!) Und was haben Sie davon umgesetzt? – Nichts! Nichts davon haben Sie umgesetzt, Herr Minister!
Und deshalb: Schauen Sie, wir wissen ja alle, woran es krankt. Das Hauptproblem ist nicht, dass wir nicht wissen, woran es krankt, das Hauptproblem ist, dass keiner sich traut, dort anzusetzen, weil dort eben Interessengruppen sind, die sich mit Händen und Füßen wehren, weil es dort Menschen gibt, die an diesem System ganz gut verdienen, weil dort die Länder ihre Interessen haben und Sie letztlich nichts anderes tun, als unter dem Deckmantel einer Reform hier noch einmal eine Verwaltungsebene oben draufzusetzen und das nicht anzugehen, was zu tun wäre.
Was zu tun wäre, ist auch einfach – und das sagt auch der Rechnungshof und das sagen alle, die sich auskennen –: Zusammenlegung der Krankenkassen! Eine einzige Krankenkasse reicht in Österreich. Warum? – Weil wir da einen Dschungel haben, der nicht mehr durchschaubar ist. Je nachdem, welche Krankenkasse ein Arzt hat, und dem entsprechend, wo jemand versichert ist, wird unterschiedlich abgerechnet.
Ich habe da nur ein Beispiel, und zwar wird nach der Wiener Gebietskrankenkasse eine ganz einfache Ordination so abgerechnet – das heißt, ein Mensch kommt zu diesem Arzt, wird angeschaut, es wird eine Diagnose erstellt –: Der Arzt kann bei der Wiener Gebietskrankenkasse 5,09 € abrechnen – 5,09 €. Bei jeder Krankenkasse gibt es unterschiedliche Tarife.
Und da sind wir schon beim nächsten Problem. Was glauben Sie, wie die Diagnose ausfällt, wenn jemand zum Arzt geht und der Arzt 5,09 € abrechnen kann? (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Und wo ist jetzt genau der Witz?) – Jetzt rechnen Sie sich das einmal aus – und alle hier, die Ärzte sind, wissen, was eine Praxis kostet, was die Miete kostet, was die Heizung kostet, was die Arzthelferin kostet, und dann bekommt man für einen Patienten 5,09 €. Jetzt, was glauben Sie, ... (Abg. Riepl: Das ist ja nicht nur einer!) – Ja, es kommt nicht nur einer! Sie sagen es!
Es müssen unzählige in einer Stunde kommen, und dann gibt es eben diese Rein-raus-Medizin in diesem Land, wo man dann sozusagen 2, 3 Minuten beim Arzt hat, wo dann sozusagen das „Hallo!“ und das „Auf Wiedersehen!“ oder das „Grüß Gott!“, wie wir heute gehört haben, auch noch inkludiert ist. Das heißt, es kann dort gar keine ordentliche Behandlung oder zumindest keine ordentliche Diagnose erstellt werden. Das geht gar nicht!
Wenn man eine ordentliche Diagnose haben will, dann muss man zu einem Privatarzt gehen, und der nimmt sich dann gerne einmal 20 oder 30 Minuten Zeit und bespricht auch die Hintergründe. (Abg. Weninger: Um wie viel Euro?) Der bespricht dann auch, woher die Probleme kommen, wie es mit der Ernährung aussieht, wie es mit den Lebensumständen aussieht. Da wird dann eine ordentliche Diagnose erstellt. Das passiert im Gesundheitssystem aber nicht, und genau da ist das Problem.
Das heißt, auf der einen Seite zahlen wir zu wenig für jene, die eine ordentliche Diagnose machen sollen, das aber nicht können, weil um 5,09 € einfach die Zeit dafür fehlt – das geht nicht, das ist nicht wirtschaftlich –, und auf der anderen Seite geben wir Hunderte Euro aus, wenn jemand ins Spital zur Ambulanz geht, machen dort alle möglichen Untersuchungen, weil das auch gesetzlich wieder so vorgesehen ist, und verschwenden damit unnötig Geld. – Genau das ist der Punkt, Herr Minister!
Deshalb: Es wäre ja gar nicht so schwer. Es geht darum, dass wir die finanziellen Mittel dort einsetzen, wo wir sie brauchen – mehr ist es ja nicht. Auf der einen Seite haben wir zu wenig, denn um 5,09 € kann man keine ordentliche Behandlung machen, und auf der anderen Seite verschwenden wir Geld für Operationen, die keiner braucht. Und damit sind wir schon beim nächsten Punkt.
Es gibt eine internationale Studie, die bewiesen hat, dass 40 Prozent der Diagnosen, auf Basis derer dann Behandlungen gemacht werden, falsch sind – 40 Prozent! Können Sie sich das vorstellen? 40 Prozent der Diagnosen sind falsch, und auf Basis dieser Diagnosen werden dann aber Behandlungen gemacht. Und da frage ich Sie: Warum wird das nicht endlich angegangen? Warum ist das so? Warum sind die Diagnosen so schlecht?
Wenn man sich die Tarife anschaut, dann weiß man, warum: weil man um 5,09 € keine ordentlichen Diagnosen stellen kann. Das kann man nicht. (Beifall der Abg. Schenk.) Da wird dann einfach das gemacht, was die Ärzte machen – und jeder von uns weiß es ja (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Entschuldigung, Herr Präsident, das ist ja eine Zumutung!) –: Man geht zum Arzt, hat ein Problem. Das Erste, was er macht, ist sofort den Zettel auszufüllen, sofort ein Medikament zu verschreiben: „Und wenn es nicht besser wird, kommen Sie wieder!“ – Das ist doch die Praxis, das wissen wir doch. Aber das liegt nicht am Arzt. (Abg. Dr. Oberhauser: ... die Qualität unserer Ärzte?)
Das liegt nicht am Arzt, es liegt an den Tarifen! Es liegt an den Tarifen: Ein Arzt wird durch diesen Tarif gezwungen, eine Rein-raus-Medizin in diesem Land zu machen, weil er gar nicht die Möglichkeit hat, zu überleben mit 5,09 € pro Patient. (Beifall der Abg. Schenk.)
Da sind wir schon beim nächsten Punkt. Ein Arzt, ein Vertragsfacharzt, stellt einen Befund aus für die Weiterbehandlung bei einem anderen Arzt – sagen wir, ich komme jetzt zum Arzt, der macht einen Befund, weil ich zum nächsten Arzt gehen muss. Der macht einen Befund; für diesen Befund kann er 15 Punkte – nach Tarif mal 0,66 –, also 10 € abrechnen. Da kann man sagen: Okay, wenn er schnell ist, geht sich das aus – 10 € für einen ausführlichen Befund, damit der nächste Arzt weiß, worum es geht.
Der Clou an der Sache ist der: Das ist nur einmal im Quartal möglich. – Das heißt, wenn ich noch einmal zum Arzt komme und er einen anderen Befund ausstellen muss,
dann muss er das selbst bezahlen. Er bekommt das gar nicht bezahlt! Und das Nächste ist, dass die Kasse ihm vorschreibt, dass er maximal 5 Prozent aller seiner Patienten überhaupt so einen Befund ausstellen darf. Das heißt, wenn jemand, der im sechsten Prozent drinnen liegen würde, kommt, darf er ihm gar keinen Befund ausstellen – und wenn, dann muss er das selber bezahlen. – In so einem System leben wir!
Und dann sagt noch einer zu mir, wir hätten ein gutes Gesundheitssystem. – Das haben wir eben nicht! Wir haben kein gutes Gesundheitssystem, denn das kann nicht gut sein. Es kann nicht gut sein, dass wir auf der einen Seite dort, wo wir stärken sollten, nämlich bei den niedergelassenen Ärzten, mit solchen Mitteln arbeiten, sie dazu zwingen, eine Rein-raus-Medizin zu machen, und sie auch sozusagen verleiten, keinen Befund auszustellen, weil sich das nicht rechnet, und auf der anderen Seite geben wir Millionen für unnötige Operationen aus.
Das ist auch etwas, was der Rechnungshof immer wieder anprangert. Der Rechnungshof hat schon vor Jahren gesagt, es gibt Spitäler, wo sich gewisse Operationen eklatant häufen. Das heißt, es gibt tatsächlich Spitäler, die sich darauf fixiert haben, möglichst viele Operationen in einem Bereich zu machen. Es waren früher die Gebärmütter zum Beispiel, es hat früher gebärmütterfreie Spitäler gegeben. (Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und BZÖ.) Das heißt, jeder Frau, die Probleme in diesem Bereich hatte, wurde das einmal, ohne nachzudenken, ausgebaut. (Zwischenrufe bei FPÖ, BZÖ und Grünen.) Das ist eine Tatsache, das hat der Rechnungshof angeprangert. Mittlerweile sind wir bei den Hüftgelenken oder bei den Kniegelenken. Genau das ist das Problem, das heißt, es werden Operationen gemacht, ohne dass es überhaupt sinnvoll ist. (Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
Ich weiß, das schmeckt vielen hier nicht, ich kann das schon verstehen. Viele haben ein Problem damit. Schauen Sie, ich bin ja auch in diesem System groß geworden: Es ist ja alles so gut, und man darf hier nicht reinschauen, wir haben das beste Gesundheitssystem! – Aber wir haben auch große Probleme. Und deshalb müssen wir endlich einmal die Wahrheit sagen, wir müssen uns trauen, die Wahrheit zu sagen, und die Wahrheit ist, unser Gesundheitssystem ist besser als in manchen anderen Ländern, keine Frage, aber es könnte noch um einiges besser sein. (Heiterkeit bei FPÖ und Grünen.)
Ich weiß, dass Sie das sehr lustig finden, Herr Vilimsky. Ich weiß, Sie amüsieren sich da ganz prächtig. Ich weiß auch, dass es Ihnen viel lieber wäre, wenn wir einfach den Mantel des Schweigens hier drüberlegen würden. Aber das mache ich nicht! Das tue ich deshalb nicht, weil letztlich der Patient das Problem hat, wenn er aufgrund einer falschen Diagnose falsch behandelt wird und dadurch einen gesundheitlichen Schaden erleidet. Und das ist in vielen Fällen so. Es gibt internationale Studien, die sagen, dass es in Österreich über 10 000 Menschen sind, die aufgrund einer falschen Behandlung Probleme haben. 10 000 Menschen, jedes Jahr!
Und genau das ist das Problem. Das heißt, was wir brauchen, ist ein bisschen mehr Ehrlichkeit, wir brauchen einen Minister, der jetzt endlich das tut, was der Rechnungshof ihm schon seit Jahren sagt, wir brauchen eine ordentliche Reform, wir brauchen eine Umleitung der finanziellen Mittel von den Spitälern hin zu den niedergelassenen Ärzten, wir brauchen niedergelassene Ärzte, die auch die Möglichkeit haben, ihre Patienten ordentlich zu behandeln, eine ordentliche Diagnose zu erstellen. Das heißt, nicht 5,09 € pro Patient, sondern einen angemessenen Betrag, dass auch eine ordentliche Behandlung und Diagnose erfolgen kann.
Auf der anderen Seite müssen wir darüber nachdenken, ob man wirklich alles und jeden operieren muss, obwohl das nicht angezeigt ist. Das sagt ja der Rechnungshof:
In vielen Fällen ist es nicht angezeigt, eine Intervention zu setzen. Deshalb – und dazu werden wir dann auch noch einen Antrag einbringen –: Wir wollen bei größeren Operationen immer und verpflichtend eine zweite Meinung. Immer! (Abg. Dr. Oberhauser: Und im Notfall?) – Im Notfall selbstverständlich nicht. Bei einem Autounfall, wenn Gefahr in Verzug ist, selbstverständlich nicht, aber bei Operationen, die man planen kann, immer und verpflichtend eine zweite Meinung.
Das ist jetzt im System schwierig. Warum? – Weil es so ist, dass man zum Beispiel nur einmal im Quartal einen Facharzt besuchen kann. Das heißt, ich kann gar nicht zu einem zweiten Facharzt gehen in diesem Quartal. (Abg. Öllinger: Nein, das stimmt ja nicht!) Das wird sozusagen per Gesetz von Ihnen unterbunden, weil Sie anscheinend nicht wollen, dass man eine zweite Meinung einholt. Und deshalb: Wir brauchen eine verpflichtende zweite Meinung, und dazu gibt es dann noch einen Antrag von uns. Ich würde mich wirklich freuen, wenn Sie dem zustimmen.
Was wir vor allem brauchen, ist: Wir müssen jetzt endlich die Länder etwas beschneiden. Wir müssen die Kompetenzen zum Bund holen, wir brauchen nur einen Sozialversicherungsträger, wir brauchen eine Verwaltungsvereinfachung. Das heißt, wir nehmen diese Länderstrukturen, bündeln das im Bund, und alles wird über den Bund gesteuert und dorthin geleitet, wo es effektiv ist, nämlich zu den niedergelassenen Ärzten, und im Spitalsbereich werden nur die Dinge umgesetzt, die auch wirklich Sinn machen. Dazu gibt es vom Rechnungshof Anleitungen, was fehlt, ist nur die Umsetzung. Ich würde mir wirklich wünschen, Herr Minister, dass Sie da etwas mehr Mut an den Tag legen würden und auch gegen die Länder hier einiges weiterbringen. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
11.24
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte. (Abg. Öllinger – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Grünewald –: Du hast es jetzt leicht, Kurt!)
11.24
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Für viele wird es überraschend sein: Wir werden diesem Gesetz zustimmen, aber ohne breites Lächeln und ohne riesige Euphorie. Es ist ein typisch österreichischer Weg. Die Ziele sind im Prinzip gut, die Mühen der Ebene und wie man die Ziele erreicht, lassen aber eine gewisse Skepsis durchaus zu.
Ich habe nicht gerne Phrasen, wie ich sie jetzt wieder gehört habe. Auch Kollege Rasinger sagt: 20 Prozent weniger Krebstote, 20 Prozent weniger Herzinfarkte, 20 Prozent da und da weniger. Das sind Ziele, die man sich anschauen kann, wenn man einen Schritt setzt und schaut, welche Auswirkungen das hat. Oder glauben Sie, wenn alles weniger wird, dann sterben die Leute – es bleibt ja dann keine Möglichkeit mehr – nur mehr durch Blitzschlag, Unfall, Selbsttötung oder der Regierung zufleiß?! Das kann es ja nicht sein.
Wenn jetzt der Rechnungshof das Ganze kritisiert, würde ich diesen Kritiken recht geben, nur – damit Sie verstehen, warum wir trotzdem zustimmen –, der Rechnungshof hat, glaube ich, hier den falschen Adressaten. Er kritisiert, dass vieles vage ist, manches in der Zielerreichung unverlässlich und unscharf. Alle Experten sagen, Grund für diese Misere sind das Kompetenz-Wirrwarr zwischen Bund und Ländern und eine völlig unscharfe und teilweise auch unerträgliche Grenzziehung zwischen den Bereichen Gesundheit und Soziales. Dass das ein Minister, wie man so rustikal sagt, nicht „derhupft“, wäre auch für den Rechnungshof voraussehbar gewesen. Wenn die Länder nicht wollen, geht in Österreich gar nichts. Ob das gut oder schlecht ist, mag sich das Publikum jetzt überlegen, aber ich sage, es ist nicht gut – nicht gut für die
Patienten, nicht gut für das Gesundheitssystem und nicht gut für vieles andere. (Beifall bei den Grünen.)
Die Alternative, die ein Teil der Opposition jetzt für sich in Anspruch nimmt, zu sagen, okay, da ist Skepsis angebracht, machen wir also weiter wie bisher, das hat uns bewogen, Ja zu sagen, aber da sind jetzt die Courage und das Interesse des Parlaments gefragt, diesen Weg genau zu beobachten und zu evaluieren. Das kann nicht allein Sache des Ressorts sein, sondern das müssen wir machen, zu schauen, wie die Länder da agieren.
Es gibt Artikel-15a-Verträge, die ich ungestraft im Parlament, glaube ich, bereits vier Mal als Korruption oder als Anstiftung zu Korruption auf höchster Ebene bezeichnet habe. Warum, was läuft da? – Der Bund lässt sich die Zustimmung für Gesetze von den Ländern abkaufen und steckt dafür gleich ein paar hundert Millionen Euro in deren Krankenanstalten. Dann kommt die Unterschrift. Die Unterschrift unter 15a-Verträge ist aber – da gibt es ein schönes Buch: „Eine blaßblaue Frauenschrift“ – sehr blass, denn Länder erinnern sich oft nicht mehr, unterschrieben zu haben, und machen es einfach nicht. Der Bund hat dann keine Möglichkeiten. Das ist die Republik Österreich, so wahr sie lebt und gedeiht. Also das ist schon eine ganz wilde Sache.
Schauen wir uns noch einmal die Ziele an: Stärkung des niedergelassenen Bereiches. Nicht alle Ärzte sind arm, aber das ist ein sehr inhomogenes Klientel, würde ich sagen, aber um Gottes Lohn arbeiten die natürlich nicht. Das heißt, wenn ich den niedergelassenen Bereich stärke, muss ich Geld umschichten, und man wird sehen, wie das läuft. Und da ist schon ein Wermutstropfen in diesem Gesetz drinnen, nämlich dass in vielen wesentlichen Dingen, bis auf das Vetorecht des Bundes – Gott sei Dank, sage ich jetzt einmal –, Einstimmigkeitsprinzip herrscht. Die Länder zahlen für ihre Krankenanstalten und hätten am liebsten alle draußen bei den praktischen Ärzten oder sonstwo. Das kommt ihnen dann billiger. Die Krankenkassen zahlen für die Behandlung draußen, und denen kommt es wieder billiger, wenn alle im Spital liegen. Und jetzt muss man eine Einstimmigkeit erzielen, und das ist ein Problem!
Damit befasst sich auch ein Abänderungsantrag von uns, weil wir ganz klar gesagt haben, hier hätte man schon mehr Mut haben sollen. In der EU wird das ja auch kritisiert. Ein EU-Staat kann sagen: Njet!, und dann geschieht nichts. Das ist nicht demokratisch! Und das Gleiche gilt für die Kassen bei den Artikel-15a-Verträgen – die sind ja gar nicht drinnen. Die 15a-Verträge zwischen Bund und Land beinhalten wirklich nur Bund und Land, und die Kassen wären außen vor, wie der Deutsche so – für einen Österreicher interessant – sagt. Jetzt macht man da Gott sei Dank – das finde ich gut – zivilrechtliche Verträge, die die Ziele dezidiert festlegen, und auch einen Stufenplan, wie die Ziele erreicht werden sollen. Da bin ich optimistisch. Ich konnte in ein Papier reinschauen, das ist – ich gebrauche den Ausdruck – verdammt genau. Und man wird jetzt schauen müssen, ob die Länder sich daran halten, und dann nach Sanktionen rufen und sehen, ob die ausreichend sind.
Ganz zum Schluss, was unseren Abänderungsantrag betrifft: Es wird immer wieder von teamorientiert und interdisziplinär gesprochen, was ich an sich gut finde. Trotzdem finde ich es seltsam, wenn Menschen aus der Praxis, die täglich Leid sehen, die täglich Bürokratie sehen oder Unzulänglichkeiten und Defizite, de facto nicht einbezogen werden.
Ich bin auch nicht für Gremien mit hundert Leuten, aber dass die Pflegeberufe nicht dabei sind, dass viele andere Berufe nicht dabei sind, kann nicht gut sein, und ich würde wirklich vorschlagen, sich im Vorfeld anzuhören, was sich in der Praxis abspielt. Zu regeln ist noch vieles, ich würde mich freuen, wenn etwas weitergeht.
Eine Kritik zum Schluss schon noch: Ich finde das langsam – ich sage jetzt nicht: unerträglich – ärgerlich, wenn man jubelt, die Kassen sind saniert, bis auf eine. Okay, das stimmt schon, die Kassen sind aus den roten Zahlen heraußen, aber erfüllen sie wirklich all ihre Aufgaben, so wie es im Gesetz steht? Was ist mit Psychotherapie auf Krankenschein, was ist mit Kinderrehabilitation, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Hospiz- und Palliativmedizin? Das ist alles genannt worden. Wenn sie da etwas täten, sind sie wieder in den roten Zahlen, und da werden sich der Herr Minister und auch die Frau Finanzministerin, da wird es wahrscheinlich noch schwieriger, etwas überlegen müssen, denn es kann nicht sein, dass man immer sagt, die Patienten werden von den Einsparungen nichts spüren, und gewisse Leistungen werden einfach nicht bezahlt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.32
Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist wegen seines Umfanges verteilt worden und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheitsqualitätsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Gesundheitsreformgesetz 2013) (2243 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Gesundheits-Ausschusses (2255 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheitsqualitätsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Gesundheitsreformgesetz 2013) (2243 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Gesundheits-Ausschusses (2255 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird in § 5 Abs. 3 der letzte Satz geändert und lautet wie folgt:
„Bei der Bearbeitung der Handlungsfelder gemäß Z 3 bis 7 werden unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Evidenz jedenfalls die zuständigen gesetzlichen und freiwilligen Interessensvertretungen der betroffenen gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe, die Patientenorganisationen und –anwaltschaften, ein/e Vertreter/in der Behindertenorganisationen sowie die allenfalls betroffenen medizinischen Fachgesellschaften einbezogen.“
2. In Artikel 1 wird in § 7 Abs.2 Z 2 geändert und lautet wie folgt:
„2. Die Bundes-Zielsteuerungskommission hat unter Berücksichtigung von internationalen Modellen und Erfahrungen innerhalb von 18 Monaten für die Gesundheitsanbieter im ambulanten Bereich ein adäquates, vergleichbares System zur Ergebnismessqualitätsmessung und –sicherung zu entwickeln und im Anschluss die Umsetzung sicherzustellen. Bei der Erarbeitung sind Sozialversicherung, Österreichische Ärztekammer, die gesetzlichen und freiwilligen Interessensvertretungen von gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen, ein/e Vertreter/in der Behindertenorganisationen und die Wirtschaftskammer Österreich (als Vertreterin von Gesundheitsbetrieben im Sinne von § 149 Abs. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955) einzubinden“.
3. In Artikel 1 wird in § 21 Abs. 2 der erste Satz geändert und lautet wie folgt:
„Die Bundesgesundheitskommission besteht aus nachstehenden Mitgliedern:“
4. In Artikel 1, 6. Abschnitt wird § 21 Abs. 2 um folgende Ziffern 12 und 13 ergänzt:
„12. Je ein Mitglied bestellen die gesetzlichen und freiwilligen Interessensvertetungen der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe;
13. ein Mitglied bestellen die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und die Lebenshilfe Österreich gemeinsam“
5. In Artikel 1 lautet § 22 Abs. 5 wie folgt:
„(5) Für Beschlussfassungen in der Bundes-Zielsteuerungskommission ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.“
Begründung
Zu 1. Bis 4.:
Obwohl gesundheitsberufliche Interdisziplinarität einleitend deklinatorisch angesprochen wird, ist eine Vertretung der Gesundheitsberufe in den Entscheidungsgremien nicht ausreichend vorgesehen.
Nicht alle relevanten und betroffenen Gesundheitsberufe sind in gesetzlichen Interessensvertretungen organisiert, deshalb ist eine Ausweitung auf freiwillige Interessensvertretungen notwendig.
Die Intention der vorliegenden Regierungsvorlage kann nur erreicht werden, wenn auch die nichtärztlichen Gesundheitsberufe in die Entscheidungen eingebunden werden.
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Republik Österreich verpflichtet, ein inklusives Gesundheitssystem und eine barrierefreie Gesundheitsversorgung für alle Menschen sicherzustellen.
Dazu ist die Partizipation von Menschen mit Behinderungen in der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Gesundheitswesen zu gewährleisten.
Zu 5.:
Die erforderliche Einstimmigkeit bei Beschlüssen der Bundes-Zielsteuerungskommission lässt befürchten, dass große Reformmaßnahmen ausbleiben und nur Maßnahmen auf „kleinstem gemeinsamen Nenner“ umgesetzt werden.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.
11.32
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine verehrten Damen und Herren ZuseherInnen auch an den Fernsehschirmen! Wenn man in Europa eine Diskussion über Gesundheit macht, dann merkt man, dass viele europäische Länder Einschnitte, Sparprogramme im Gesundheitsbereich machen. Der portugiesische Ministerpräsident hat vor 14 Tagen erklärt, neue Einschnitte im Gesundheitssystem zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin stolz darauf, dass Österreich einen ganz, ganz anderen Weg geht. Wir sagen, wir wollen das solidarische Gesundheitssystem ausbauen, erweitern. Und, was wir auch in der Krise schaffen, wir werden die Leistungen weiter ausbauen und haben die Leistungen auch ausgebaut. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Karlsböck: Da haben Sie aber ein falsches Gesetz vorgelegt!)
Woran erkennt man das? Ich erinnere daran, es ist in Österreich gelungen, die Gebietskrankenkassen zu sanieren (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Lüge!), eine wichtige Säule, damit die Menschen gute Versorgung vorfinden. (Abg. Grosz: Das ist die Unwahrheit!)
Zum Zweiten: Wir haben es gemeinsam hier herinnen geschafft, dass wir mehr Transparenz ins Gesundheitssystem bekommen, dass der Gesundheitsbereich transparenter wird, zum Beispiel, dass bei der Medikation die Zettelwirtschaft wegfällt. Wir haben hier gemeinsam das Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz beschlossen.
Und heute, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht es darum, einen nächsten Schritt in der Gesundheitsreform zustande zu bringen. Es geht darum, dass Ärztinnen und Ärzte, die Krankenhäuser, die Apotheker, alle gemeinsam einen Behandlungsprozess starten können und dass dieser gemeinsam geplant, gesteuert, aber auch die Finanzierungsverantwortung gemeinsam übernommen wird. Und das ist ein großer Schritt, den wir hier gehen. Jeder Patient wünscht sich, dass er, wenn er krank ist, Hilfe bekommt, dass die Expertinnen und Experten da zusammenhelfen. Und diesen Schritt gehen wir.
Erstmals sitzen alle wichtigen Träger, die Krankenversicherung, die Länder, der Bund, gemeinsam an einem Tisch, um optimal zu planen. Erstmals stehen die Menschen in ihrem Behandlungsprozess im Mittelpunkt und nicht nur einzelne Institutionen oder die einzelne Arztpraxis. Und was mir ganz besonders wichtig ist: Wir werden in Zukunft mehr Geld zur Verfügung haben, um das gute österreichische Gesundheitssystem weiterzuentwickeln. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Woher soll das kommen?)
Ich wiederhole das: Wir werden in Zukunft mehr Geld zur Verfügung haben, um das österreichische Gesundheitssystem weiterzuentwickeln.
Ich erinnere auch daran, dass wir neue Leistungen eingeführt haben, zum Beispiel Zahnbehandlungen in den Gebietskrankenkassen, Krankengeld für Neue Selbständige. Kinderimpfungen haben wir massiv ausgeweitet, der Unfallversicherungsschutz
ist ausgeweitet worden. Und endlich ist es gelungen, dass wir in Österreich die e-card für alle Menschen, die in Österreich leben, verwirklicht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jeder Einzelne von Ihnen, der heute diesem Gesetz und diesem Reformpaket zustimmt (Abg. Dr. Karlsböck: Macht sich mitschuldig!), schafft damit Sicherheit für die Menschen in Österreich, dass wir dieses solidarische Gesundheitssystem weiterentwickeln, dass wir es auch für die nächsten Generationen absichern. Und Sie verhindern damit, wenn Sie diesem Gesetz zustimmen, dass es zu Leistungseinschränkungen im Gesundheitssystem kommt. Wir sorgen dafür, dass eine noch bessere Versorgung für die Menschen in Österreich zustande kommt. (Abg. Dr. Karlsböck: Was sagen Sie zum Rechnungshof?)
Und ich sage Ihnen noch ganz etwas Einfaches, damit Sie es auch verstehen, vor allem in die Richtung der FPÖ: Wo haben Sie das gelesen? Sie sollten in Ihrer Zeitung umblättern, Sie lesen gerade den Auslandsteil. (Abg. Dr. Karlsböck: Das ist keine Zeitung! Das ist der Rechnungshofbericht!) Blättern Sie um! Wenn „Inland“ oben steht, dann sind Sie in Österreich, und in Österreich haben wir ein exzellentes Gesundheitssystem.
Ich sage Ihnen ganz deutlich, viele, viele Menschen bemühen sich tagtäglich, die Gesundheitsversorgung der Menschen aufrechtzuerhalten. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Und Sie machen ihnen das Leben schwer!) Die Politik bemüht sich, dass das auch in der Zukunft finanziert wird. Und ich sage es Ihnen noch einmal ganz deutlich: Wir sehen das aus der Perspektive von Patientinnen und Patienten, und dieses gute Gesundheitssystem wird weiterentwickelt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.37
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
11.37
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister, das, was Sie uns da jetzt alles erzählt haben, wäre ja alles recht nett, und wir anerkennen, dass Sie sich bemüht haben. Sie haben viele Stunden damit verbracht, auch mit den Länderchefs, das anerkennen wir, Sie haben vielleicht sogar auch wirklich gekämpft – aber Sie haben verloren. Das muss man einmal ganz eindeutig sagen: Sie haben verloren! (Beifall bei der FPÖ.)
Anstatt eine Strukturreform auf die Füße zu stellen und anstatt hier wirklich auch echte Reformen durchführen zu können, haben Sie sich mit den Länderchefs, mit den mächtigen, darauf geeinigt, dass Sie eine zusätzliche Verwaltungsebene einziehen. Sie haben sie nicht abgebaut, Sie haben noch eine zusätzliche Verwaltungsebene eingezogen.
Sie begründen es damit, es werde erstmals mit Zielen gesteuert. Das haben Sie wörtlich im Ausschuss gesagt. – Das lässt den Rückkehrschluss zu, in der Vergangenheit haben Sie irgendwohin gesteuert, ohne Ziele. Also das ist ja nicht glaubhaft, Herr Bundesminister, was Sie hier erzählen.
Tatsache ist, das föderalistische System im Gesundheitswesen macht jede Reform massiv schwer. Daher ist es natürlich schwer, eine Gesundheitsreform durchzubekommen, überhaupt keine Frage, das wissen wir auch. Aber das, was Sie machen: Sie bunkern es ein! Sie bunkern dieses System ein, indem Sie jetzt noch eine Verwaltungsebene einziehen, wo Sie die Ländervertreter, die Bundesvertreter und die Vertreter der Sozialversicherung hineinnehmen – und dann brauchen wir die Einstimmigkeit! Und
das heißt im Klartext: Es wird sich da nie wieder irgendetwas bewegen, weil es keine Einstimmigkeit geben wird.
Genau das haben Sie gemacht: Sie bunkern das System ein, Sie ändern überhaupt nichts!
Und jetzt zu der Geschichte, die Leistungen werden mehr, es ist mehr Geld im System. – Herr Bundesminister, entweder wissen Sie nicht, welches Gesetz wir hier heute auf der Tagesordnung haben, oder Sie haben es sich nicht durchgelesen, aber es ist natürlich nicht mehr Geld im System! Woher soll es denn kommen? Sie koppeln ja die Leistungen im Gesundheitswesen an das Bruttoinlandsprodukt. Und, Herr Bundesminister, ich verrate Ihnen vielleicht jetzt ein Geheimnis: Die Wirtschaft läuft momentan nicht besonders gut. So viele Arbeitslose, wie wir momentan haben, haben wir überhaupt noch nicht gehabt, und deren Zahl wird noch weiter steigen. Die Wirtschaftsleistung wird noch schlechter werden, und das BIP wird immer weniger werden, und dementsprechend wird auch das Geld im Gesundheitswesen immer weniger werden.
Und genau das ist das, was wir kritisieren! Sie binden nämlich das Geld an das BIP. Es gibt keinen Fixbetrag für die Gesundheitsleistungen. Nein, der geht jetzt jährlich runter. Das heißt, in Zeiten, wo es schlechter wird in der Wirtschaft, wo wir mehr Arbeitslose haben, wo die Menschen auch häufiger krank werden, in genau diesen Zeiten gibt es dann auch weniger Geld im Gesundheitswesen. Und wo werden Sie es einsparen? – Natürlich sparen Sie es bei den Leistungen ein. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Stöger.) Das fängt ja schon jetzt an. Sie nehmen ja jetzt den Menschen schon Dinge weg. Nicht nur dass Sie billigere Hüften in Oberösterreich verarbeiten, nein, Sie streichen Medikamente aus dem Erstattungskodex, Sie halbieren die Dosierungen. All das passiert schon. Das ist schon gang und gäbe, Herr Bundesminister, und das ist Folge des Spardrucks. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Karlsböck.)
Herr Bundesminister, genau das machen Sie: Sie nehmen die Leistungen bei den Menschen weg, aber gleichzeitig bunkern Sie die Verwaltung ein! Und das ist schäbig und das ist schändlich, denn es sind die Menschen in dieser Republik, die sich darauf verlassen wollen, dass das Gesundheitssystem funktioniert – aber es funktioniert nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt noch etwas zu Ihrem Märchen von wegen die Gebietskrankenkassen seien alle saniert: Also nicht nur die Wiener Gebietskrankenkasse – wo der Kontrollausschuss einen Quasi-Hilferuf gestartet hat, indem sie geschrieben haben, die Wiener Gebietskrankenkasse ist alles andere als saniert, ganz im Gegenteil, die Schulden wachsen jährlich weiter; nur so viel dazu –, sondern auch noch andere Gebietskrankenkassen sind hoch verschuldet.
Neuverschuldung der Wiener Gebietskrankenkasse: ungefähr – ich sage jetzt die ungefähren Werte – 100 Millionen €. Neuverschuldung Burgenland: 11 Millionen. Neuverschuldung Steiermark: 16 Millionen. Neuverschuldung Kärnten: 35 Millionen. Neuverschuldung Tirol: fast 5 Millionen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das sind jetzt alles nicht irgendwelche Dinge. Da ist nichts saniert. Da gibt es keine Überschüsse. Also hören Sie doch auf, den Menschen Sand in die Augen zu streuen! Die Gebietskrankenkassen sind nach wie vor verschuldet. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben mit dem Kassenstrukturfonds versucht, irgendetwas auszugleichen, ja. Und noch etwas: Der Wiener Gebietskrankenkasse erlassen Sie Schulden über die Bundesfinanzierungsagentur, auch alles in Ordnung und schön. Aber dennoch schaffen Sie es nicht, in irgendeiner Art und Weise Schulden abzubauen. Das ist einfach unrichtig, was Sie hier erzählen – und je öfter Sie es sagen, umso weniger wird es
richtig! Es stimmt nicht. Die Kassen sind nach wie vor verschuldet. Da haben Sie überhaupt nichts erreicht, außer dass Sie irgendwelche Kosmetik gemacht haben.
Sie haben bei der Gesundheitsreform kläglich versagt. Sie nehmen den Menschen die Leistungen weg, aber Sie ziehen Verwaltungsebenen ein. Und wie wir alle wissen, sind diese Verwaltungsebenen mit Sicherheit Rot und Schwarz besetzt. Die Länder und der Bund haben sich jetzt schon nicht einigen können, und es ist nicht zu erwarten, dass es in Zukunft hier Einigungen gibt, die noch dazu einstimmig stattfinden müssen.
Ihr ganzer Auftrag, den Sie hier erfüllt haben, war, Geld von den Menschen in Richtung Verwaltung zu verschieben. Und das ist etwas, was wir ablehnen. Da werden wir nicht mitgehen. (Beifall bei der FPÖ.)
11.42
Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte.
11.42
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Ich berichtige tatsächlich: Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein hat im Zuge Ihrer Rede gesagt, dass der Gesundheitsminister die Dosis der Medikamente halbiere. – Ich berichtige tatsächlich, dass die Verschreibungsmaßnahmen bei Ärzten liegen.
Das heißt, dass der Herr Gesundheitsminister die Dosis nicht halbiert. (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)
Gleichzeitig muss ich mich selber tatsächlich berichtigen. In meiner Rede habe ich gesagt, dass Ihre Argumente vernünftiger als die des Kollegen Karlsböck wären. – Ich berichtige tatsächlich: Das ist auch nicht der Fall! (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
11.43
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.
11.44
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auch wenn es die Opposition nicht so sehen will, können wir mit Stolz darauf verweisen, dass heute eine sehr große Reform beschlossen wird, die dazu dienen wird, dass unser hervorragendes Gesundheitssystem auch in der Zukunft stabil bleiben wird, auch in der Zukunft dafür Sorge getragen wird, dass sich die Österreicher und Österreicherinnen auf das Gesundheitssystem verlassen können.
Was in diesem Zusammenhang auch ganz wichtig ist – und ich glaube, da hat meine Vorrednerin Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein nicht weitergeblättert –: In Österreich sind wir in der Situation, dass wir Maßnahmen setzen, die das Gesundheitssystem verbessern, ausbauen (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Welche? Eine einzige bitte!), dass Maßnahmen gesetzt werden wie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Kinderimpfprogramm, mit den Zahnambulatorien. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Was hat das mit zu tun?) Wir führen einen elektronischen Gesundheitsakt ein. Und auch wenn Sie es nicht hören wollen, die Krankenkassen wurden saniert. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ich habe es Ihnen ja vorgelesen: Sind nicht saniert! Sie müssen zuhören! Sie müssen weiterblättern!)
Das heißt, wir gehen einen ganz anderen Weg. Wir gehen den Weg, dass die Österreicherinnen und Österreicher sich darauf verlassen können, dass die Krankenkassen, dass das Gesundheitssystem für sie da ist, wenn es ihnen schlecht geht. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Kontrollausschuss hat Antrag gestellt! Sie reden von
saniert!) – Auch wenn Sie noch so schreien – unser Gesundheitssystem ist gut, und unser Gesundheitssystem wird weiter reformiert! (Abg. Binder-Maier: Gemach, gemach, Frau Kollegin!)
Wir können dankbar sein, dass der zuständige Gesundheitsminister einer jener ist, der mit Kompetenz, mit Ausdauer und mit einem unheimlichen Verhandlungsgeschick etwas auf die Beine gestellt hat, was vielen anderen Ministern nicht gelungen ist. Und dafür gebührt im Anerkennung, denn das ist eine ganz, ganz einfach großartige, tolle Leistung. – Herzlichen Dank, lieber Lois Stöger. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Was sind die wichtigsten Punkte in diesem Reformpaket? – Es ist schon von meiner Vorrednerin, Frau Dr. Oberhauser, gesagt worden, dass es zum ersten Mal zu einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den Ländern und den Sozialversicherungen kommen wird. Kooperation und Koordination werden im Mittelpunkt stehen. Getragen wird das natürlich alles davon, dass es zum Wohle der Patientinnen und Patienten geschieht.
Ich darf auf einige Punkte verweisen, die dann auch ganz besonders den Patienten und Patientinnen zugutekommen werden. Es werden Doppelgleisigkeiten zwischen den Spitälern und den niedergelassenen Bereichen abgebaut und im Gegenzug bestehende Versorgungslücken geschlossen, so wird zum Beispiel medizinisches Angebot am Tagesrand oder an Wochenendzeiten ausgebaut. Auch das Angebot im ambulanten Bereich wie Gruppenpraxen und Ärztezentren wird ebenfalls aufgebaut.
Für mich ist auch ganz wichtig, dass der Bereich der Gesundheitsförderung und der Prävention stärker im Mittelpunkt steht, denn wir wollen alle, dass die Menschen länger gesund sind und vor allem auch länger gesund im Arbeitsprozess sind. Daher ist dieser Punkt ganz besonders wichtig, und da wird auch ein Präventionsfonds eingerichtet, der mit 150 Millionen € dotiert wird. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt ja alles nicht! Wo steht das? Im Gesetz nicht!)
Sehr geschätzte Damen und Herren, ich möchte nochmals darauf verweisen, dass es sich um eine gute Reform handelt. Dem Herrn Bundesminister gilt der besondere Dank und natürlich auch seinen hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.47
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.
11.47
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Kritik an dieser sogenannten Reform kommt von den verschiedensten Seiten, nicht nur hier herinnen von den einzelnen Fraktionen (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein) und nicht nur von der Opposition, lieber Kollege Bartenstein, sondern auch von Ärzten, Patienten, die nicht parteipolitisch organisiert sind, sondern die direkt vor Ort arbeiten. Der Rechnungshof ist schon angesprochen worden, die verschiedenen Spitäler, ob Ordensspitäler, ob öffentliche Spitäler. Also, Kritik kommt von allen Seiten.
Daher, glaube ich, ist es wirklich fehl am Platz, hier zu jubeln und zu sagen: Das ist die Gesundheitsreform!
Herr Bundesminister! Wie meine Vorredner schon gesagt haben, die Kritik an diesen zersplitterten Kompetenzen, die der Rechnungshof richtigerweise zwischen Land, Bund und Sozialversicherungsträgern aufgezeigt hat, dass es keine gemeinsamen Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungssysteme gibt, ist absolut berechtigt, auch daran, dass es nach wie vor unterschiedliche Leistungen quer durch Österreich gibt,
eben aufgrund der 21 Sozialversicherungsträger. (Ruf: 22!) – Oder sind es 22, noch schlimmer.
Gerade bei diesen 22 Sozialversicherungsträgern hätten Sie wirklich einsparen können. Wenn man nur die Kosten alleine von diesen 22 Trägern für die IT und EDV-Ausstattung und den Betrieb hernimmt, so betragen diese jährlich 102 Millionen €, für die Verwaltungsspitzen in den Chefbüros sind es 10 Millionen jährlich. Insgesamt betragen die Kosten für diese 22 Sozialversicherungsträger jährlich 700 Millionen €. 700 Millionen €, von denen eigentlich ein Großteil bei den Patienten ankommen sollte und dort besser aufgehoben wäre.
Aber was haben Sie gemacht? – Sie haben neue Kommissionen eingesetzt, neben der Bundesgesundheitskommission noch eine Zielsteuerungskommission. Und diese Artikel 15a-Vereinbarungen – Kollege Grünewald hat es schon gesagt – sind sehr hinterfragenswert und manchmal auch sehr unseriös, und sie häufen sich beziehungsweise bleiben in allen Bereichen bestehen, nicht nur im Gesundheitsbereich.
Herr Bundesminister, Sie und die ganze Regierung hätten die Chance gehabt, wirklich eine Gesundheitsreform zu machen. Ich weiß schon, das kann ein Minister allein nicht machen, aber die ganze Regierung hätte die Chance gehabt. Aber Sie haben, was diese Zersplitterung der Kompetenzen anbelangt, sozusagen die Decke ein bisschen gelüftet, haben hineingeschaut und haben gesehen, das funktioniert nicht, das ist sehr schwierig und umständlich. Dann haben Sie beschlossen: Machen wir die Gesundheitsreform lieber über die Patienten, das ist wesentlich einfacher! Denn das kann niemand leugnen: Letztendlich spüren und werden die Patienten spüren, was jetzt in der nächsten Zeit auf sie zukommt!
Und da muss man gar nicht nach Spanien schauen, wo offiziell gesagt wird, wo eingespart wird. Wir haben viele versteckte Einsparungen und viele Baustellen in unserem Gesundheitssystem, die Sie nicht angegriffen haben. (Beifall beim BZÖ.)
Punkt eins: Praktische Ärzte, Hausärzte, niedergelassener Bereich der Fachärzte. Ich kann mich noch erinnern, im Ausschuss haben Sie immer gesagt, Sie wollen die Hausärzte stärken. Ich frage mich: In welcher Form haben Sie gestärkt? Wo sind die besseren Rahmenbedingungen, dass zum Beispiel gesicherte Bereitschaftsdienste bei Hausärzten auf dem Land durchgeführt werden, dass nicht so viele Ärzte abwandern. Beispiel Oberösterreich: Da heißt es, viele wandern ab, weil die Rahmenbedingungen nicht passen. Wir haben eine hohe Überalterung der Ärzte, nicht nur in Oberösterreich, sondern in allen Bundesländern.
Das ist nicht allein Ihre Schuld, aber auch die Regierung hätte die Verantwortung gehabt: Da rächt es sich auch, dass man nicht zeitgerecht für eine gute Ausbildung der Ärzte gesorgt hat, dass auch der Ärztenachwuchs rechtzeitig ausgebildet wird und dann auch letztendlich im Land bleibt.
Und wenn wir jetzt dauernd über die medizinische Fakultät oder die medizinische Universität in Oberösterreich diskutieren: Jawohl, das ist dringend notwendig! (Beifall beim BZÖ.) Aber davon reden wir ja schon seit – ich weiß nicht – 40 Jahren, und wenn das jetzt vielleicht vor den Wahlen kommt, dann braucht es ja wieder mindestens zehn Jahre, bis die ersten Ärzte wieder vor Ort sein können.
Wenn ich zum Beispiel lese: „Hausarztstelle sechs Mal ausgeschrieben – kein Bewerber zu finden“, dann kann man nicht sagen, wir haben genug Ärzte und es ist alles in Ordnung, die Patienten sind gut versorgt. Oberösterreich ist sicher kein Einzelfall, und das gilt, wie gesagt, auch für niedergelassene Fachärzte. Kollege Rasinger hat ein Beispiel gesagt, wo man zwei Monate warten muss, also daher ist die Patientenversorgung, die rasche, freie Arztwahl wirklich eine Illusion.
Nun zu den Krankenkassen: Jawohl, die Krankenkassen – ich sage nicht saniert – sind jetzt mit öffentlichen Geldern in die schwarzen Zahlen gekommen. Sie haben sogar die Kostendämpfung überschritten, von 1,7 Milliarden €, die sie Kosten dämpfen sollten, schaffen sie jetzt 2,6 Milliarden €. Da frage ich mich jetzt schon: Was geschieht jetzt mit dem Geld? Geht das jetzt wieder in die Verwaltung hinein? Baut man die jetzt auf? Oder gibt man das Geld letztendlich den Patienten zurück?
Die Forderung in Oberösterreich war zum Beispiel, mehr Kassenstellen zu schaffen. Aber das war ein Schuss nach hinten, weil es geheißen hat: Wir können zwar mehr Kassenstellen schaffen, aber wir haben keine Ärzte, die sich darum bewerben! – Und in Anbetracht dessen sagen Sie, wir haben das beste Gesundheitssystem?!
Zur Frage, was die Krankenkassen jetzt mit dem Geld machen, das sollte eigentlich den Patienten zugutekommen, weise ich einfach auf die Dinge hin, die ich auch immer wieder gefordert habe:
Zu den Selbstbehalten gab es heute schon eine hitzige Diskussion. Wir haben nach wie vor Selbstbehalte für Kinder, die im Krankenhaus sind. Da ist es in den letzten Monaten nicht möglich gewesen, diese Selbstbehalte abzuschaffen. Sie sagen, Sie möchten ja, aber zuständig ist der Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes, und so wird der Ball ständig hin und her geschoben.
Oder zum Beispiel die Kinderhospizbewegung, das ist schon angesprochen worden, steht nach wie vor außerhalb des Gesundheitssystems. Die sind nach wie vor von privaten Spendenorganisationen abhängig, damit sie finanziell über die Runden kommen.
Oder jetzt höre ich, dass zum Beispiel Ärzte, wenn Eltern eine Krankenbestätigung für Kinder brauchen, jetzt dafür Kosten verrechnen. Da muss man sich schon einmal fragen: Von wo kommt das? – Wahrscheinlich daher, weil natürlich auch Ärzte immer mehr Verwaltung und Bürokratie bekommen. Ist es fair und gerecht, gerade bei den Kindern zu sparen und gerade dort nicht das notwendige Geld einzusetzen?
Wenn Sie sagen, in Zukunft werden wir so viel Geld haben: Warten Sie nicht auf die Zukunft, sondern machen Sie es jetzt, solange Sie noch Minister sind! (Beifall beim BZÖ.) Das einzige Ziel dieser Gesundheitsreform ist Kostendämpfung, die in Richtung Leistungen der Patienten gehen, aber in keiner Weise Verwaltungseinsparungen und ein klares, nachvollziehbares System. (Beifall beim BZÖ.)
11.55
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.
11.55
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt viele Details gehört. Die Kernfrage ist doch, wie künftig unsere Gesundheitsversorgung ausschaut. Bleibt sie leistbar? Bleibt sie von hoher Qualität? Das betrifft uns alle, daher ist unser Ziel: Gesundheit muss leistbar sein für alle, die Qualität muss stimmen!
Wo stehen wir? – Wir haben in Österreich eine gute Versorgung, mit dieser Gesundheitsreform wird diese Qualität abgesichert. Und ich darf heute unsere Gäste begrüßen, Schüler des BORG Ried im Innkreis. Das betrifft auch sie. Mit der Gesundheitsreform soll die Qualität abgesichert werden, auch für die künftigen Generationen, damit die Kosten nicht explodieren.
Wie soll das gelingen? – Generell durch bessere Organisation, Bund, Länder, Sozialversicherung sollen künftig an einem Strang ziehen. Macht es Sinn – ich glaube, das
ist auch eine wichtige Frage –, die Kosten zu begrenzen? – Ja, darüber sind sich die Experten einig. Worauf wir Senioren aber sehr genau achten werden, ist Folgendes: Es darf keine Kürzungen der Leistungen geben! (Abg. Ursula Haubner: Aber es wird welche geben!) Danke, Herr Minister, Sie haben das heute hier ja auch klargestellt: Keine Kürzungen der Leistungen für die Patienten.
Ich erinnere an die Diskussion um die Keramik-Hüftgelenke. Die ist ja jetzt Gott sei Dank vom Tisch. Es braucht sicher nicht jeder ein Keramikhüftgelenk, aber die Anzahl zu limitieren, das geht nicht, denn dann kann es passieren, dass genau derjenige, der wirklich so ein Gelenk braucht, es nicht mehr bekommt. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Es braucht sicher nicht jeder ein Hüftgelenk! Und jetzt wir die gesamten Leistungen! Warum kürzen wir jetzt?) Jeder Patient in jedem Alter muss die für ihn beste Behandlung erhalten! Das darf weder vom Alter noch vom Einkommen abhängen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Das ist aber anders! Zusatzversicherung sticht normale Versicherung! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das Gegenteil beschließt ihr heute!)
Ein wesentlicher positiver Punkt in dieser Reform ist für uns der Ausbau der Gesundheitsförderung und der Prävention. Das ist ganz wichtig. Wir Österreicher werden ja zum Glück immer älter – wunderschön –, aber wir verlieren doch 20 unbeschwerte Jahre durch Krankheit. Da wollen wir durch mehr Vorsorge ansetzen. Es gibt schon eine Reihe von Projekten wie das aktuellste der SVA, das da heißt: „Fit und aktiv in den (Un-)Ruhestand“. Da gibt es jede Art von Beratung für ältere Menschen, und zwar unter dem Motto: Weniger reparieren, mehr vorsorgen.
Ich bin zuversichtlich, die Gesundheitsreform bringt neues Denken. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Die Leute müssen nachdenken, wie sie sich können!) Ziel ist es nämlich, dort zu sparen, wo es nicht weh tut, in den Strukturen und nicht am Patienten. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
11.58
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.
11.58
Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich behaupte, die Gesetze zur Gesundheitsreform, die wir hier im Parlament zu verabschieden haben, haben sicherlich die größte Auswirkung in dieser Legislaturperiode, nicht nur auf unser Budget, sondern – was viel wichtiger ist – auf jeden von uns. Jeder von uns persönlich, jede Österreicherin und jeder Österreicher ist von diesen Gesetzen, die wir jetzt zu beschließen haben, betroffen.
Ich glaube, dass wir mit dieser Gesundheitsreform eine sehr große Chance gehabt hätten, die Kostenexplosion in den Griff zu bekommen, die Verwaltung, die von allen Ebenen kritisiert wird, zu reduzieren, dafür zu sorgen, dass die Mediziner mehr Zeit für den Patienten haben, dass wir die Chance gehabt hätten, nachhaltig unser ohne Zweifel im Europavergleich sehr gutes Gesundheitssystem nachhaltig abzusichern, dass wir die Chance gehabt hätten, auch neue Formen der Versorgung einzubeziehen.
Aber ich glaube – und das behaupte nicht ich persönlich –, dass das mit diesen, von Ihnen vorgelegten Gesetzen, Herr Bundesminister, nicht gelungen ist. (Beifall bei der FPÖ.) Das stelle nicht ich fest, das stellt der Rechnungshof fest, das stellt die Wirtschaftskammer fest – deshalb verstehe ich auch nicht, warum die ÖVP diesem Gesetz in dieser Form die Zustimmung geben kann –, das stellt der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und deren Chef Schelling fest, und das stellt die Ärzte-
kammer fest. Ich verstehe auch nicht, Kollege Rasinger, dass du diese Gesetzesreform hier verteidigst.
Weil es hier vor allem vonseiten der sozialdemokratischen Redner so dargestellt wird, als wäre das eine Kritik der Opposition: Ich möchte Ihnen hier noch einmal, Herr Bundesminister, zur Kenntnis (Abg. Dr. Jarolim: Eine Kritik der Kenntnislosen ist es in erster Linie!) – Die Sicht der Kenntnislosen? (Abg. Dr. Jarolim: Eine Kritik der Kenntnislosen!) – „Eine Kritik der Kenntnislosen“ – ich nehme diese Beleidigung so zur Kenntnis!
Ich lese Ihnen nur das vor, Herr Doktor, was der Rechnungshof feststellt. Überlegen Sie einmal: Das kommt nicht von den „kenntnislosen“ Freiheitlichen, das kommt nicht von den Grünen, das kommt nicht vom BZÖ, das kommt nicht vom Team Stronach. Der Rechnungshof, den Sie ja eigentlich schätzen sollten, sagt und kritisiert, dass mit dieser Gesundheitsreform – passen Sie gut auf! – „ bestehende Zuständigkeiten nicht in Frage gestellt werden und zersplitterte Kompetenzen unverändert bleiben“. – Das heißt, die Kosten werden weiter explodieren.
Der Rechnungshof stellt fest, dass „infolge dieser Kompetenzzersplitterung die Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortungen weiterhin auseinanderfallen“. – Das sagen nicht die „Kenntnislosen“, sondern das sagt der Rechnungshof!
Weiters: dass „ein gemeinsamer Finanzierungstopf“ – so, wie er seit Jahren angekündigt und gefordert wird – „nicht erreicht wird“. – Das sagt der Rechnungshof!
Außerdem: dass „das prägende Prinzip der Einstimmigkeit“ – Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein ist schon darauf eingegangen – „in den vorgesehenen Gremien“ – in den zusätzlichen Verwaltungsebenen, die jetzt eingezogen werden – „() notwendige Maßnahmen verhindern kann“.
Und, entscheidender Satz – Herr Doktor, bitte gut aufpassen! –: dass „der Entwurf lediglich die Basis für weitere erforderliche Reformschritte bildet“, und in Wirklichkeit die notwendigen Reformen nicht umgesetzt werden können. (Beifall bei der FPÖ.)
Es heißt hier:
„Der Rechnungshof hat bei seinen Gebarungsüberprüfungen im Bereich des österreichischen Gesundheitssystems wiederholt dieselben Kernprobleme und Unzulänglichkeiten festgestellt und dringenden Handlungsbedarf insbesondere in folgenden Punkten aufgezeigt“ – die durch diese Gesetzesvorlage nicht umgesetzt werden –:
„komplexe bzw. fragmentierte verfassungsrechtliche“ Kompetenzzersplitterung“ – nicht gelöst!;
„zersplitterte Organisationsstruktur im Krankenanstaltenbereich“ – nicht gelöst!;
„unzureichendes Personal- und Dienstrecht“ – bitte vor allem die Vertreter der Ärztekammer, Kollege Rasinger, aufpassen, was der Rechnungshof gesagt hat! – nicht gelöst!;
„Strukturprobleme im Sozialversicherungsbereich“ – nicht gelöst!
Mit diesem Gesetzentwurf, Herr Doktor, sagt der Rechnungshof, unser Kontrollorgan, das die Regierung und das Parlament auch kontrolliert, Folgendes:
Wichtige und notwendige Maßnahmen, wie die „verbesserte Standort-Abstimmung im Krankenanstaltenbereich“ – nicht gelöst!;
„Bereinigung der Leistungsunterschiede im Bereich der Krankenversicherungsträger“ – nicht gelöst!;
„einheitliche Leistungsverrechnung im Ambulanzbereich“ – nicht gelöst!;
„einheitliche Dotierung der Landesgesundheitsfonds“ – nicht gelöst, nicht realisiert!
Das ist der Grund dafür, warum die Freiheitlichen diesem Gesetzentwurf und dieser Reform nicht zustimmen, und nicht deshalb, Herr Doktor, weil wir uns nicht auskennen würden. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber nicht nur der Rechnungshof kritisiert diese Gesundheitsreform, wobei ich überzeugt bin, dass spätestens in einem Jahr die Länder einen Aufstand machen werden, dass den Betroffenen in den Krankenanstaltenverbünden, aber vor allem den vielen, vielen Ärzten, Pflegepersonal, jenen, die am Patienten arbeiten müssen, diese Gesundheitsreform auf den Kopf fallen wird.
Obwohl Österreich rund 11 Prozent seines Bruttoinlandsproduktes – und das sind immerhin fast 32 Milliarden € – in sein Gesundheitssystem steckt und investiert, liegt der Gesundheitszustand der Bevölkerung weit unter dem europäischen Durchschnitt. Das sollten wir uns einmal vor Augen führen!
Das heißt, dieses System ist teuer (Abg. Klikovits: Wie messen Sie das?) – Woher ich das weiß? Wie ich das messe? – Ich zitiere eine Studie des IHS, gemacht im Auftrag der Wirtschaftskammer, die steht euch, glaube ich, nicht ganz fern. Dort stellt Wirtschaftskammer-Vizepräsident Hans Jörg Schelling, ÖVP-Mitglied, weil Sie mich gefragt haben, wie ich dazu komme (Abg. Klikovits: Ich habe gefragt, wie Sie das messen!) – Wissen Sie, was er feststellt? – Er sagt in Zusammenhang mit dieser Studie des IHS, dass wir ein teures, aber – das ist der Sukkurs dieser Studie: ein teures, aber ineffizientes! – System haben. Und außerdem macht das Kompetenzwirrwarr dieses System teurer. (Abg. Klikovits: Herr Doktor Strutz, genau das will man ja ändern!)
Deshalb verstehe ich eure Haltung nicht, dass ihr dieser Reform zustimmt. Das sind eure Aussagen. Das sind Studien, die von eurer Seite in Auftrag gegeben worden sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich könnte jetzt noch weiter euren Vizepräsidenten der Wirtschaftskammer zitieren: „Wir haben eine einrichtungsorientierte Finanzierung, aber keine bedarfsorientierte Versorgung der Patienten.“ „Es sei viel Geld vorhanden, aber dieses werde nicht effizient eingesetzt.“ – Ausschlaggebend für die Ineffizienz sei unter anderem das Kompetenzwirrwarr mit 400 Zahlungsströmungen.
Wissen Sie, wie das ausschaut? Das möchte ich euch auch vor Augen halten. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Das sind die Zahlungsströme im Gesundheitssystem. Schaut euch das an! Kennt ihr euch dabei noch aus? (Ruf bei der SPÖ: Das ist drei Jahre alt!) Wissen Sie, was das ist? Das ist der Überblick des Gesundheitssystems, so, wie es offiziell vom Herrn Gesundheitsminister veröffentlicht wird. (Abg. Dr. Karlsböck: Jetzt kommt noch eine Ebene dazu!)
Wer kennt sich hier noch aus? Dass ein solches System ineffizient ist und mit dieser Reform nicht gelöst werden kann, das liegt, glaube ich, auf der Hand. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber, meine Damen und Herren, ich habe ein bisschen einen anderen Zugang zu diesem Thema, weil ich viele Jahre in Steuerungsgremien, in Verantwortungsgremien im Gesundheitsbereich auf Landesebene gesessen bin. Ich war selbst einige Jahre lang Vorsitzender der KABEG, des Krankenanstaltenverbundes in Kärnten, war in der Gesundheitsplattform in Steuerungsgremien. Ich werde euch gleich sagen, was da auch gelungen ist. (Abg. Dr. Jarolim: Schaut das nicht fürchterlich aus in der Zeit, als Sie dort waren?!) – Nein! Vergleicht einmal die Zeit eurer Zuständigkeit mit der
Zuständigkeit der Freiheitlichen! Und ich werde Ihnen jetzt etwas sagen, bevor Sie weiterreden, Sie werden sich da nicht so auskennen. Uns ist etwas gelungen, was auch ein Modell für den Bund sein könnte. Hören Sie mir zuerst zu, bevor Sie gleich wieder kritisieren!
Mein Zugang zu diesen Dingen ist folgender: Es wird uns nur gelingen, diese Kompetenzzersplitterung effizient zu lösen, wenn wir den Gesundheitsbereich politisch außer Streit stellen. Und das, Herr Kollege Jarolim, ist uns in Kärnten in der Verantwortung der Freiheitlichen gelungen! Dort oben sitzt einer (in die Reihen der FPÖ weisend), der neue Abgeordnete Darmann, der als Vorsitzender der KABEG etwas geschafft hat, nämlich nach dem jahrelangen Streit, den wir mit den Sozialdemokraten in Kärnten ausgetragen haben, vor zwei Jahren eine Vereinbarung zustande zu bringen, dass wir den Gesundheitsbereich politisch außer Streit stellen. Und daran halten wir uns alle.
Deshalb ist auch die Umsetzung der Reformen, die wir auf Länderebene setzen, möglich, und auch, dass wir sparen. Seit einigen Jahren, seit wir Verantwortung tragen, seit wir den Gesundheitsbereich außer Streit gestellt haben, sind die Kosten nicht mehr so explodiert wie unter eurer Verantwortung, sondern sie sind linear geblieben beziehungsweise gesenkt worden. Und deswegen glaube ich, dass dieses Kärntner Modell auch für den Bund eine Möglichkeit sein könnte. (Beifall bei der FPÖ.)
Denken Sie darüber nach! Stellen wir das Thema Gesundheit, weil jeder von uns betroffen ist, weil es das Wichtigste für das Budget ist und weil es letztendlich auch das Wichtigste für die Reformen ist, politisch außer Streit!
Aber dazu ist etwas notwendig, und zwar dass man nicht so wie heute herauskommt und gleich sagt, jeder Redebeitrag der Opposition sei falsch. Dazu gehört, dass auch andere Meinungen, andere Ansätze miteingebunden werden. Dazu gehört eine Plattform geschaffen, dass wir, die politische Ebene, sagen: Wir stellen das Thema Gesundheit außer Streit, wir binden aber die Opposition mit ein!
Es sind sinnvolle Anträge im Gesundheitsausschuss, wie beispielsweise, dass der Selbstbehalt für Eltern – Frau Kollegin Haubner hat vorhin darauf hingewiesen –, wenn ihre Kinder viele Monate oder Jahre im Krankenhaus liegen, wenn sie mit dabei sind, abgeschafft wird. Bei den 32 Milliarden € werden wir uns das doch leisten können! (Beifall bei der FPÖ.)
Dieser Antrag wird nicht einmal diskutiert, sondern vertagt und vertagt. Das heißt, Forderungen der Oppositionsparteien werden einfach, weil halt die Koalition das beschließen muss, was sie beschließen will, beiseitegelassen.
Wenn wir es schaffen, den Gesundheitsbereich, so wie es in Kärnten gelungen ist – und ich kann nur noch einmal darauf verweisen: Seit wir das geschafft haben, sind die Kosten linear geblieben und steigen nicht mehr –, politisch außer Streit zu stellen – aber das gilt nicht für die politische Ebene, sondern das gilt vielmehr für die Ebene der Länder –, dann kann es nur besser werden.
Herr Gesundheitsminister, ich kann Ihnen heute schon sagen: Das, was Sie mit den Ländern vereinbart haben, wird nicht halten! Die starken Landeshauptleute, etwa jener von Niederösterreich, werden Ihnen wieder ins Handwerk pfuschen, und damit sind die Reformen gescheitert.
Also: Die Opposition einbinden, die Opposition ernst nehmen; auch unsere Anträge einmal zur Beschlussfassung erheben oder zumindest zur Diskussion zulassen, damit wir die Reformen, die alle fordern, endlich umsetzen können.
Mit diesem Gesetzeskonvolut, das Sie heute vorlegen, ist, so wie es der Rechnungshof massiv kritisiert, so wie es die Wirtschaftskammer feststellt, so wie es die Ärztekammer feststellt, so wie es der Hauptverband der Sozialversicherungen feststellt, Ihnen diese Reform nicht gelungen. (Beifall bei der FPÖ.)
12.12
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Öllinger –: Geh, Karl, kannst du das richtigstellen?! Es sind jetzt so viele Sachen behauptet worden! – Abg. Öllinger – auf dem Weg zum Rednerpult –: Stimmt! Schwierig!)
12.12
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Werter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es ist schwierig, also nicht sehr einfach, sich in dieser Debatte zurechtzufinden, nämlich für Zuhörer/Zuhörerinnen, Zuschauer/Zuschauerinnen, die irgendwo hin- und hergerissen sind zwischen einem Gesundheitssystem, das am Rande des Ruins zu sein scheint, und dem bestmöglichen Gesundheitssystem auf der ganzen Welt, das alles überstrahlt. Die Wahrheit wird wahrscheinlich irgendwo in der Mitte zu finden sein. Ich werde versuchen, einige Punkte zur Annäherung an diese Wahrheit beizutragen.
Aber zuvor noch eine Bemerkung, die, so glaube ich, irgendwie auch für diese Reform symptomatisch ist: Das ist meines Erachtens eine Reform, die das Weiterwurschteln oder meinetwegen auch Vorwärtswurschteln auf sehr hohem Niveau und mit einem hohen Anspruch bewirkt, aber das ist nicht wirklich – und da gebe ich den anderen Oppositionsparteien auch recht – ein Bruch mit dem Bisherigen, ein Bruch mit dieser Kompetenz-Unübersichtlichkeit, ein Bruch mit dem Wirrwarr, der so dringend nötig wäre.
Herr Bundesminister Stöger, das wissen Sie auch, denn sonst würden Sie es nicht in den Erläuterungen in der Problemanalyse so beschreiben:
„Aufgrund verschiedener Kompetenzen und Finanziers im Gesundheitssystem sind Parallelstrukturen, Über- und Unterversorgungen, Barrieren an den Schnittstellen, intransparente Finanzierungsströme und damit Effizienzverluste entstanden.“
Das steht so in den Erläuterungen.
Die Antwort, die Sie geben, berücksichtigt das im Ansatz, aber noch nicht wirklich. Die Frage ist: Warum ist das so? – Wenn ich allen Parteien hier im Parlament zuhöre, dann gibt es niemanden, der den bestehenden Zustand, der sehr viel mit diesen föderalen Strukturen zu tun hat, rechtfertigen würde. Wir haben die Debatte im Gesundheitsausschuss geführt. Auch die Vertreter der ÖVP sagen, wir brauchen ein anderes System, das mit diesen föderalen Zuständigkeiten bricht.
Alle sind sich einig, und trotzdem geschieht etwas anderes. Es gibt einen Reformversuch, der an diesen föderalen Zuständigkeiten ansetzt und versucht, ihm irgendwo einen Mantel zu geben, mit dem Ziel – das gestehe ich Ihnen ja zu –, dass es durch diese gremialen Strukturen, die neu eingezogen werden, besser werden soll, indem es klarere Vorgaben für die verschiedenen Bereiche gibt. Ich komme noch einmal darauf zurück.
Mich würde interessieren: Warum ist das so? Und warum haben Sie in diesem Punkt so schnell aufgegeben? – Alle Parteien hier sind einer Meinung: Irgendwo außerhalb dieses Saales muss ein Machtzentrum liegen, das sagt, es passiert nicht anders. Wir wollen, dass es mit diesen föderalen Kompetenzen, mit diesem Kompetenzwirrwarr so bleibt. Jetzt kann man, so wie ich, in erster Linie auf die ÖVP oder auf bestimmte Herren und Damen in der ÖVP tippen, aber so einfach ist es nicht, das wissen wir, es
sind auch andere Bundesländer, die sich sehr heftig wehren. Aber das kann es doch nicht sein.
Wir sind doch hier der Ort, wo eigentlich die Entscheidungen für die Republik fallen sollen. Und wenn sechs Parteien einer Meinung oder weitgehend einer Meinung sind und damit alle Parteien im Parlament wissen, dass es so nicht weitergehen kann, dann frage ich mich, warum man trotzdem so weiterwurschtelt und sagt, es ist uns wurscht, was hier im Parlament die Meinung ist. (Beifall bei Grünen und Team Stronach.)
Dann komme ich auch zu dem Punkt, wo ich mir sage und wo ich Ihnen allen sagen muss, wir müssen uns etwas mehr ernst nehmen. Der Gesundheitsausschuss hat sich insgesamt zwei Stunden mit dieser Reform – ich glaube, das ist gut gerechnet, Kollege Grünewald – befasst. Das ist inakzeptabel.
Herr Bundesminister! Mit so einem Werk (ein Exemplar des Gesetzestextes in die Höhe haltend), mit dieser Gesundheitsreform müssten wir uns mindestens in fünf oder sechs Sitzungen befassen. Und da müsste am Ende auf die Kritik von den Parteien eingegangen werden, und zwar von allen Parteien, und da müsste dann vermutlich etwas Besseres herauskommen als das, was in diesem Gesundheitsreformgesetz enthalten ist. (Abg. Grosz: Aber warum stimmt ihr dann zu?)
Herr Bundesminister! Ich sage Ihnen auch, wir hätten genügend zu diskutieren. Es ist nicht Ihre Verantwortung, aber auch Ihr Kleinbeigeben, bevor man überhaupt noch zur großen Auseinandersetzung kommt, ist nicht hilfreich. Sie sagen, das sei nicht machbar. Das erklären Sie uns immer wieder. – Ja, bundesverfassungsrechtlich sind die Kompetenzen klar, sie liegen im Wesentlichen bei den Ländern, der Gesundheitsminister hat eigentlich sehr wenige Kompetenzen. Es ist nicht machbar, und darum machen Sie so weiter wie bisher. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Aber ihr stimmt zu!)
Das ist ehrlich gesagt das Problem, das wir haben. Aber es ist auch unser Problem, nicht nur jenes des Gesundheitsministers. Es ist unser Problem, das Problem bestimmter Parteien, nämlich jener, die in der Regierung sind und sehr schnell darin übereinstimmen, da kann man halt nichts anderes machen, denn wir haben Probleme mit unseren Ländern, egal, ob Rot oder Schwarz. Und so ist es!
Herr Bundesminister! Herauskommt dann eine Reform, von der Sie wissen müssten, dass sie aufgrund ihrer gremialen Strukturen ja nur schwer funktionieren kann. Ich sage Ihnen, warum: Eine Bundesgesundheitskommission, die aus 36 Mitgliedern besteht, ist kein arbeitsfähiges Gremium. 36 Mitglieder, die aus den verschiedenen Interessenbereichen kommen, von Bund, Ländern, Ärzten und so weiter – und da sind die Gesundheitsberufe, die wir hineinreklamieren, überhaupt nicht dabei, obwohl sie ein wesentlicher Träger im Gesundheitssystem sind –, 36 Mitglieder können nicht arbeiten.
In der Zielsteuerungskommission sitzen nur zwölf Mitglieder. Das ist schon besser, aber ein Einstimmigkeitsprinzip – es wurde ja schon erwähnt – ist vorgegeben. Das heißt, letztendlich liegt die Entscheidung in der Schlichtungsstelle, die angerufen werden kann. Diese ist wie alle anderen Gremien im Proporz mit Rot-Schwarz, Rot-Schwarz, Bund, Ländern und Sozialversicherungen besetzt – alles klar erkennbar, wie das ausschaut.
Und dann gibt es in der Schlichtungsstelle einen Wunderwuzzi, den ich noch nicht kenne, über den wir auch reden sollten, das ist der Vorsitzende der Schlichtungsstelle, der dann nämlich mit seiner Stimme alles entscheiden kann, der im Gesetz folgendermaßen benannt wird: „ein unabhängiger Gesundheitsexperte“.
Na, den zeigen Sie mir! Im Ausschuss habe ich schon gefragt, wer das sein soll. (Abg. Strache: Jarolim!) Herr Bundesminister, Sie konnten mir diesen Experten nicht nennen. Ich kenne ihn nicht, und es wäre auch fatal, zu sagen, es gibt diesen unabhängigen Gesundheitsexperten irgendwo. Nein, Sie, Herr Bundesminister, tragen die Verantwortung für diese Reform. Daher wird das wohl jemand sein, der in dieser Schlichtungsstelle – hätte ich gesagt – Ihren politischen Willen beziehungsweise das, was zu tun ist, durch seine Stimme entscheidet. Möglicherweise werden wir dann, wenn wir diesen unabhängigen Gesundheitsexperten und die Zusammensetzung dieser Schlichtungsstelle kennen, ein Stück weiter sein.
Trotzdem ist es eine Reform des kleinsten gemeinsamen Nenners, eine Reform, die, wie gesagt, einen hohen Anspruch hat. Es ist ja erkennbar, auch in den Dokumenten, dass Sie einen hohen Anspruch vorgeben. Wir geben Ihnen und dieser Reform durchaus einen Vertrauensvorschuss, wenn wir dem zustimmen, aber in einem Jahr werden wir sicher darüber weiterreden müssen, ob diese Reform gut war. Sie ist nicht die erste, denn wir haben hier schon Gesundheitsplattformen beschlossen und durchmarschieren lassen. Jetzt lassen wir eben die Gesundheitskommission durchmarschieren und die Zielsteuerungskommission und die Medikamentenkommission und die Schlichtungsstelle.
Ob das wirklich so funktionieren kann und wird, wie Sie sich das vorstellen, das darf auch tatsächlich bezweifelt werden. Ich hätte mir gewünscht, dass wir mehr Zeit haben, um das ausreichend zu diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)
12.21
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.
12.21
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ja, Wünsche hätten wir alle sehr, sehr viele mehr. Wir wissen schon, wir stehen da in diesem schönen Dreieck: Die Strukturen auf der einen Seite, dann die Klienten oder Patienten auf der anderen Seite und dann auch noch die Finanzen. Jetzt stehen wir aber auch vor einem Problem. Es geht ja eigentlich um Gesundheit. Gesundheit gibt es in Wirklichkeit ja nur eine, aber dafür täglich mehr Krankheiten – zurzeit über 4 000 verschiedene.
Also wie gehen wir damit um? Diese Struktur sagt natürlich eines: Sie hat das Vorhaben, die Gesundheitsausgaben an das nominelle Wirtschaftswachstum zu koppeln. Das ist schon einmal der erste Punkt, wo man eigentlich einmal schlucken muss – oder man liest darüber hinweg. Da kommen Formulierungen vor wie: „durch moderne Formen einer vertraglich abgestützten Staatsorganisation“. Das ist erstaunlich. Das macht mich schon sehr stutzig. Und da steht: Kern der Reform soll „die Einrichtung eines partnerschaftlichen Zielsteuerungssystems“ sein, das eine „bessere Abstimmung“ und so weiter möglich macht.
Und jetzt kommt der Satz, Herr Bundesminister, der mir so gut gefallen hat: In Zukunft sollen die „Patienten und ihre bestmögliche“ – nicht die beste, die bestmögliche – „medizinische Behandlung im Mittelpunkt“ stehen. Im Mittelpunkt stehen nicht die Institutionen. Was wir hier in dieser Reform sehen, sind aber zu zwei Drittel Institutionen, und der Klient beziehungsweise Patient steht nicht im Mittelpunkt. (Beifall bei der FPÖ.)
Prinzipien – ich habe das zusammengefasst –: Es wurde von der Qualität der Strukturen, von Steuermechanismen, Finanzzielen, horizontaler und vertikaler Ebene, medizinisch und gesamtwirtschaftlich begründeten Verlagerungen gesprochen. Wissen Sie, was das ist? – Ein Konvolut von Worten, die eigentlich näher definiert werden
müssen, beispielsweise Ziele. Ich brauche keine Kommission, ich muss zuerst einmal das Ziel haben, dann kann die Steuerung einsetzen. Das hätte ich mir eigentlich so erwartet.
Kritikpunkte: Es handelt sich mit dieser Zusatzebene, mit dieser Zielsteuerungskommission auf Bundes-, auf Länder- und Sozialversicherungsebene, um eine wirkliche Katastrophe. Da frage ich mich schon einiges. Die Sozialversicherung leistet einen Mindestschutz; sie sind Selbstverwaltungskörper und haben die Gesetze vom Nationalrat zu vollziehen. Warum eiert man denn bei der Sozialversicherung die ganze Zeit so herum? Warum denn, bitte? – Die haben das zu vollziehen. Und wenn sie einen Mindestschutz leistet, dann machen auch wir das Gleiche. Wir tun nichts anderes, als dass wir sagen: Wir haben eine tolle Reform von Mindestleistungen.
Das hat nichts mit einer modernen Medizin zu tun, überhaupt nicht. Den Rechnungshofbericht, den möchte ich nicht noch einmal zitieren, der ist heute schon oft genug strapaziert worden, aber da steht das schon drinnen. Diese Kompetenzzersplitterung wiederholt dieselben Kernprobleme und Unzulänglichkeiten. Strukturelle Probleme werden angekündigt, einheitliche Leistungsverrechnung, einheitliche Dotierung. Und es ist das Gleiche, wenn man mit Ärzten draußen spricht, aber auch mit der Bevölkerung. Ich glaube, die Bevölkerung zahlt ja ihre Beiträge in die Sozialversicherung ein, und auch die Unternehmer zahlen ein. Wer sind denn die eigentlich? – Die werden ja gestützt von der Bevölkerung. Die Bevölkerung ist ja nicht „der Bettler“.
Mir wurde gesagt, es ist ein antiquiertes Leistungssystem, nach wie vor. Warum darf ein praktischer Arzt bestimmte Tätigkeiten nicht machen, außer es passiert in einem Notfall, die aber ein Facharzt machen darf? Das ist eine hochinteressante Geschichte. (Abg. Dr. Oberhauser: Beispiele!) – EKG. (Abg. Dr. Oberhauser: Das kann er ja machen!) – Ja, da diskutieren wir nachher. Ich bin gerne bereit, aber ich muss ja meine Zeit einteilen. (Abg. Kopf: Du hast ja angefangen!)
Bei der Psychotherapie sind wir in Österreich ein Rückschritt-Land gegenüber anderen Ländern in Europa. Bei der Psychotherapie aufgrund der ganzen Vorkommnisse, ob das in der Schule ist, am Arbeitsplatz, sind wir rückständig. Was ist mit der Physiotherapie? – Die ist rückständig. Bitte, das müssen die Leute verstehen. Rückständig heißt für mich: Qualität wäre da, aber du musst es zahlen. (Abg. Dr. Rosenkranz: In der Justizanstalt Stein nicht!) Wer zahlt das? Das wird nicht mehr geboten.
Wo ist die Reduktion des Verwaltungsapparates? Was ist mit den Leistungsüberschüssen?, fragen die Leute der Sozialversicherung, weil es so viele Leistungsüberschüsse gibt. Das ist nicht uninteressant. Das fragen die Leute. Das ist ja nicht meine Idee.
Massive Leistungsunterschiede: Es besteht die Gefahr einer tatsächlichen Unterversorgung, wenn man jetzt von Graz und Wien absieht. Die Welt endet ja bitte nicht außerhalb von Graz und Wien, es gibt ja auch die Südsteiermark. Da sollen Sie mir einmal das errechnen. Wenn dieses System hier greift, dann heißt es, dass ältere Menschen oder andere Menschen, die außerhalb der Städte wohnen, ja heute gar keine Versorgung mehr haben. Die haben keine Versorgung mehr. (Abg. Klikovits: Aber geh!) – Nicht: „Aber geh!“ (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Na, dann gehen wir gemeinsam. Da wird man aber schön schauen. (Beifall bei der FPÖ.)
Was machen wir am Samstag? Was machen wir denn am Sonntag? Da gibt es einfach nichts. (Abg. Klikovits: Da ist die Rettung da!) – Wer zahlt die Rettung, bitte? Gehen wir einmal in die Praxis! Wer ist überhaupt noch am Samstag, Sonntag als Arzt tätig? – Überhaupt niemand mehr! Die jungen Ärzte wollen das ja auch gar nicht mehr, denn die wollen eine Lebensqualität. So schaut es aus, bitte!
Ich sage: Diese Gesundheitsreform, die spielt sich auf dem Rücken der Ärmsten und Schwachen ab. Das wird sich nicht ändern. Die Leute, die Betuchten hier, die da sitzen, haben eine Sonderklasseversicherung, 2, 3 Millionen sind ja zusatzversichert. (Abg. Klikovits: Sie sitzen auch da!) Die bekommen auch jene Leistungen, die der normale Klient nicht mehr bekommt.
Mich erinnert das an den Ärztekongress in den neunziger Jahren. Das darf ich sagen, ich komme aus der Privatversicherung, war dort 40 Jahre. Ich habe mit Ärzten und Klienten genug zu tun gehabt. Ich kann genug Beispiele bringen (Zwischenruf der Abg. Binder-Maier), nicht einfach so reden, ich habe das tagtäglich erlebt. Auf diesem Ärztekongress wurde gesagt – sinngemäß gekürzt –: Der medizinische Fortschritt geht immer weiter. Dieser Fortschritt kostet Geld. Und jetzt kommt diese These, die Sie interessieren wird: Es wird dem Staat obliegen, für wen er welche Behandlung einsetzen wird. – Ich sage, das ist eine grausige Ankündigung, die heute vielfach in Europa Realität ist. Auch wir sind hier auf dem Weg zu einer Zwei- und Drei-Klassen-Medizin.
Ich darf dazu im Sinne der Gesundheitsreform noch folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Riemer und weiterer Abgeordneter betreffend Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden im Zuge der Gesundheitsreform 2013
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, sich für einen Kostenersatz für alternative Heilmethoden, sofern sie von einem Arzt verordnet wurden, einzusetzen. Dies ist im Zuge der Gesundheitsreform 2013 sicherzustellen.“
*****
Hören wir auf, uns zu loben, versuchen wir, besser zu werden – im Interesse der Bevölkerung! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.28
Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und wird mit verhandelt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Riemer und weiterer Abgeordneter betreffend Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden im Zuge der Gesundheitsreform 2013
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 3 (2255 d.B.): Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2243 d.B.): Gesundheitsreformgesetz 2013 in der 200. Sitzung des Nationalrats, XXIV. GP, am 26.04.2013
Neben der traditionellen westlichen Medizin und ihren Heilmitteln sowie den Regelungen zur Zulassung von Medikamenten, Arzneimitteln und Arzneispezialitäten gibt es erprobte alternative Heilmethoden, die Behandlungsmethoden und die Abgabe alternativer Heilsubstanzen vorsehen.
So ist beispielsweise die Traditionelle Chinesische Medizin bei uns mittlerweile ebenso anerkannt wie deren Ausübungsformen im Bereich der verschiedenen Akupunkturtechniken.
Daneben gibt es aus der europäischen Tradition alternative und erfolgreich praktizierte Behandlungsmethoden der Homöopathie.
Erprobte alternative Heilmethoden sollten nicht weiter benachteiligt werden und daher, jedoch nur sofern sie vom Arzt verordnet wurden, dem Kostenersatz der Schulmedizin gleichgestellt werden. Dies ist im Zuge der Gesundheitsreform 2013 sicherzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, sich für einen Kostenersatz für alternative Heilmethoden, sofern sie von einem Arzt verordnet wurden, einzusetzen.
Dies ist im Zuge der Gesundheitsreform 2013 sicherzustellen.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.
12.28
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Vorweg darf ich mir folgende Bemerkung erlauben: So viel planwirtschaftliche Ansätze aus der rechten Ecke dieses Hauses habe ich hier überhaupt noch nie erlebt. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Das kennen Sie ja aus anderen Bereichen ganz gut!) Also ihr scheint ja auf dem Weg der Besserung zu sein.
Jetzt darf ich eine Delegation aus Krems hier im Hohen Haus sehr herzlich begrüßen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Nehmen Sie (in Richtung Galerie) die beste Meinung mit nach Hause!
Herr Strutz, wenn Ihrer Meinung nach ein Misstrauensantrag der erste Schritt in eine Außerstreitebene ist, „gratuliere“ ich Ihnen. Ich kann diesen Zugang nicht sehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Festhalten möchte ich Folgendes: Wir haben einen Gesundheitsminister, der es seit sehr, sehr langer Zeit schafft, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern bestehende Mauern zu brechen, vorwärtszugehen und die Weichen zu stellen. Das ist Ihnen von der FPÖ natürlich ein Dorn im Auge, das verstehe ich schon; Sie haben das ja auch selbst versucht, allerdings völlig erfolglos. (Abg. Dr. Rosenkranz: Bei uns ist kein Dorn im Auge, aber Sie haben eine Sehschwäche!)
Ich darf für die Zuseherinnen/Zuseher und die Zuhörerinnen/Zuhörer einige Punkte darlegen, die Schwerpunkte der Gesundheitsreform 2013 sind. Für Patientinnen und Patienten werden der niederschwellige Zugang (neuerliche Zwischenrufe des Abg. Dr. Rosenkranz) – Sie können schreien, wie Sie wollen; Sie wandern schon in die Tierwelt – zur Gesundheitsversorgung und deren hohe Qualität langfristig gesichert und ausgebaut.
Die Steuern und die Beiträge der Versicherten werden zielgerichtet eingesetzt. Die Organisation und Steuermechanismen auf Bundes- und Landesebene werden zielorientiert mit Vorgaben weiterentwickelt. Versorgungs- und Finanzziele werden festge-
legt und einem Monitoring unterworfen, um die Erreichung der Ziele messbar zu machen.
Der Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben ist über die Periode bis 2016 an das zu erwartende durchschnittliche BIP gekoppelt.
Wissen Sie, was jetzt erstmals möglich wird? – Eine halbwegs verlässliche mittelfristige Planung. Kein Mensch in der Republik verbietet, wenn es notwendig ist, auch höhere Budgetierungen und höhere Entwicklungen festzustellen; dazu ist das Hohe Haus befugt. Die Versorgung der PatientInnen zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort mit bestmöglicher pflegerischer und medizinischer Qualität wird gewährleistet.
Abschließend noch ein paar Bemerkungen: Herr Karlsböck, wenn Sie sich hier den Mund wässrig reden über Arbeitsverträge, um Ärzte anstellen zu können, kann ich Ihnen nur sagen: Sie und Ihre Berufsvertretung sind ja nicht einmal in der Lage, Kollektivverträge für Ihr medizinisches Personal auf die Beine zu bringen! (Beifall bei der SPÖ.) Sie sind nicht willens, für Ordinationshilfen Kollektivverträge zu unterschreiben. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)
Reden Sie doch bitte nicht darüber, auch noch Ärzte anzustellen! (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wo ist die Gewerkschaft? Warum verhandelt die das nicht?) Da entwickeln wir uns ja zur Schutzmacht für Ärzte, die von Ihnen angestellt werden sollen.
Herr Lugar, ich werde Ihnen ganz kurz erklären, warum es verschiedene Sozialversicherungsträger gibt. Gott sei Dank ist es so, weil es ein Zugang zur Ersparnis für Sozialversicherungsträger ist, weil das Mengengerüst der Leistung auch bei Verhandlungen mitbestimmt, ob es hohe oder niedrige Tarife gibt. Das ist eine Ausgleichswirkung, wenn Sie so wollen, über Bundesländer, über Regionen aber auch über Sektoren in den einzelnen Versicherungssparten hinweg. Da sind gerade Ihre Verhandlungspartner willens, das so zu sehen, weil es einen sozialen Ausgleich in der Vertragsebene gibt. (Abg. Dolinschek: So wie bei den ÖBB!)
Abschließend möchte ich Ihnen, Herr Bundesminister, und Ihrem Team sehr herzlich gratulieren: Es ist nicht die vollkommene Reform, aber es ist der richtige Beginn, und erstmalig seit Jahrzehnten wird in diese Richtung gegangen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.32
Präsident Fritz Neugebauer: Zweite Wortmeldung: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
12.32
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe mich jetzt herausgefordert gefühlt, mich noch einmal zu Wort zu melden. Ich weiß, ich mache Ihnen damit eine große Freude, vor allem Einzelnen in diesem Haus. Ich habe es doch sehr, sehr befremdlich empfunden, dass der Herr Minister, nachdem unzählige Redner hier am Podium waren, nachdem unzählige Vorwürfe hier an den Herrn Minister herangetragen wurden, nachdem unzählige Beispiele gebracht wurden, was der Rechnungshof von all dem hält, mit keinem einzigen Wort auf diese Vorwürfe eingegangen ist. (Abg. Klikovits: Was haben Sie vorgeschlagen? Sie haben ja nichts vorgeschlagen!) Er hat nichts anderes gemacht, als noch einmal das zu verteidigen, was nicht zu verteidigen ist.
Es war heute jemand draußen, der hat gesagt, der Minister hat ein unheimliches Verhandlungsgeschick bewiesen. (Abg. Heinzl: Da haben Sie recht!) Aus meiner Sicht hat er auch eine unheimliche Lösungskompetenz, die ist wirklich unheimlich, und zwar deshalb, weil Sie erkannt haben – und Sie haben es auch geschrieben –, dass die Gesundheitskosten im Vergleich zum BIP, also zur Wirtschaftsleistung, viel, viel stärker steigen, jedes Jahr. Was war jetzt Ihre Conclusio aus diesem Problem? – Wir koppeln
es einfach an das BIP. Das heißt, wenn die Kosten zu stark steigen, dann koppeln wir sie einfach, sodass sie nicht mehr stärker steigen können. Ob die Kosten dann tatsächlich steigen oder nicht, das haben Sie mit keinem einzigen Wort angesprochen.
Mit keinem einzigen Wort haben Sie erklärt, wie es funktionieren kann, wenn Sie einen Deckel drauflegen. Es werden tatsächlich mehr Kosten entstehen, nämlich durch die höhere Lebenserwartung – ich gehe davon aus, dass Sie nichts daran ändern wollen – oder durch die schlechtere Gesundheitslage und durch die schlechtere Gesundheitsversorgung in manchen Bereichen, durch weniger Prävention, durch schlechteren Lebensstil, auch durch Probleme, die entstehen aufgrund eines gewaltigen Anstiegs bei der Diabetes – wir haben eine Verdoppelung zu erwarten – oder im Pflegebereich, wo gewaltige Kosten noch zusätzlich auf den Spitalsbereich zukommen. All diese Probleme haben Sie nicht angesprochen. Die einzige Lösungskompetenz, die Sie haben, die ist wirklich unheimlich. Sie sagen, wir legen einen Deckel oben drauf, es darf nicht mehr kosten und aus. (Beifall beim Team Stronach.)
Und dann gehen Sie her und sagen, Sie werden hier selbst nicht den Deckel sozusagen draufhalten, sondern Sie schieben die Verantwortung einfach auf die Länder ab. Das ist ganz einfach. Sie selbst wollen hier nicht aktiv werden. Sie schaffen in den Ländern noch zusätzliche Verwaltungskörper, die sollen sich gefälligst darum kümmern, anstatt dass Sie das machen, was Sie machen sollen, nämlich endlich einmal die Reformen einleiten, die der Rechnungshof von Ihnen will. (Beifall beim Team Stronach.)
Herr Minister Stöger, Sie haben außer Worthülsen heute nichts gebracht. Das finde ich sehr, sehr enttäuschend. Nachdem Sie die Probleme seit 200 Sitzungen kennen (Abg. Grosz: Aber 100 davon waren Zuweisungssitzungen!), haben Sie es nicht geschafft, auch nur einen Lösungsansatz zu präsentieren, außer zu sagen, dass Sie die Kosten deckeln wollen und die Lösungen gefälligst die Länder in irgendeiner Form präsentieren sollen.
Herr Minister Stöger, Sie haben heute gesagt, viele Menschen im Gesundheitssystem bemühen sich. Da gebe ich Ihnen recht. Es liegt ja nicht an den Ärzten, es liegt nicht an den Schwestern, es liegt nicht an den Bediensteten in den Krankenhäusern. Es stimmt, viele Menschen bemühen sich im Gesundheitssystem, das Problem ist, dass Sie sich zu wenig bemühen, und genau das ist das, was ich hier ankreide. (Beifall beim Team Stronach.)
12.36
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.
12.36
Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Grüß Gott, Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Lugar! Sie sind das Beispiel dafür, dass es für Frank Stronach wahrscheinlich klüger wäre, ins österreichische Gesundheitssystem zu investieren als in derart entbehrliche Wortmeldungen wie die Ihre. Aber das ist nur eine persönliche Feststellung, die ich treffen möchte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Es ist schon irgendwie fast bedauerlich, dass wir jetzt in diesen vergangenen Stunden, in der notwendigen Diskussion über das österreichische Gesundheitssystem von der Opposition nichts anderes als allgemeines, fast chronisches Gejammere gehört haben. (Ruf bei der FPÖ: Vom Rechnungshof! Nicht nur wir!) Das ist ein Gesundheitssystem, das Gott sei Dank die Österreicherinnen und Österreicher anders bewerten als Sie. Es ist zwar zweifelsfrei immer
verbesserungswürdig, aber in jedem Fall ist es tatsächlich eines der besten dieser Welt, und darauf sollten wir alle stolz sein. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Diese Weiterentwicklung, die wir wollen, gilt natürlich nicht nur der österreichischen Bevölkerung, die dieses System in Anspruch nehmen möchte, sondern ist vor allem auch richtungsweisend für die Jugend in diesem Land, damit auch sie noch eine leistbare und qualitätsvolle Medizin in Anspruch nehmen kann.
Bei dieser Gelegenheit darf ich die 4. Klasse der Vienna Business School Floridsdorf begrüßen, die an dieser Diskussion teilnimmt. (Allgemeiner Beifall.) Diese jungen Leute haben auch das Recht, dass sie in einem gut weiterentwickelten Gesundheitssystem die Leistungen dieses Staates in Anspruch nehmen können.
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG betreffend Zielsteuerung-Gesundheit hat ja zum Ziel, die Organisation für dieses Gesundheitssystem durchschaubarer zu machen, mehr Geld zu sparen von diesen 32 Milliarden €, um sie besser, sinnvoller und zielgerichteter den Menschen zukommen zu lassen. Das ist das Ziel dieser Gesundheitsreform. Dabei unterstützen wir Sie sehr, sehr gerne, Herr Bundesminister, weil wir auch der Auffassung sind, dass es notwendig ist, dass wir weniger Bürokratie haben (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein), ordentlichere Vorgehensweisen, damit es erleichtert wird, dass mehr Ärzte zur richtigen Zeit für die Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen, dass die Ambulanzen in Koordination mit den Ärzten dann offen sein können, wenn sie von den Menschen benötigt werden, und dass wir viel weniger Zeit in den stationären Einrichtungen verbringen, sondern, wenn notwendig, mehr Zeit beim Hausarzt. (Beifall bei der ÖVP.)
Daher können wir, geschätzte Damen und Herren, bei allen Schwächen, die jedes System natürlich hat, dieser Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems mit gutem Gewissen zustimmen. Vielleicht schaffen wir es, dieses chronische Gejammere mit einer besseren Gesundheitspolitik abzudrehen, und diese für die Opposition auch noch wählbar zu machen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.39
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.
12.40
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Meine lieben Vorredner von SPÖ und ÖVP: Nicht das System ist eines der besten der Welt – das System ist im Eimer, sehr geehrte Damen und Herren –, sondern die ärztliche Versorgung, die Qualität unserer Ärzte und des medizinischen Personals ist Weltspitze hier in Österreich. (Beifall beim BZÖ.)
Sie verwechseln ständig die Leistung und die Qualität unserer Mediziner, unseres medizinischen Personals mit dem grauenvollen System, das dahintersteckt. Das System ist gescheitert, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, aber auch der Minister ist gescheitert. (Abg. Mag. Gaßner: Hör auf!) Wenn wir allein im Jahr, und die Kollegin Haubner hat es heute gesagt (Abg. Riepl: Blablabla!) – hören Sie doch zu, hören Sie doch die Argumente auch des ÖBB-Vertreters Haberzettl, der heute großer Gesundheitsexperte wurde! –, 700 Millionen € wertvolles Versichertengeld in das System der 21 Sozialversicherungsanstalten hineinstecken, wenn wir alleine 102 Millionen € im Jahr in die EDV-Verwaltung von 21 unterschiedlichen Sozialversicherungsanstalten investieren (Abg. Klikovits: Wer soll das organisieren? Sollen sich das die Ärzte selber schreiben?), wenn wir allein in die Verwaltungsspitzen dieser 21 Sozialversicherungsanstalten 10,7 Millionen € im Jahr investieren, dann ist das verlorenes Versichertengeld, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP.
Da könnten wir mit einer Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalten das Geld freimachen, damit wir tatsächlich das medizinische Personal aufstocken, die Leistun-
gen in unserem Land aufstocken und allen Expertinnen und Experten im österreichischen Gesundheitswesen endlich die Luft zum Atmen geben, um die Probleme unserer österreichischen Patientinnen und Patienten zu bewältigen. (Beifall beim BZÖ.) – Das tun Sie nicht, und deswegen, sehr geehrter Herr Bundesminister, sehr geehrte Reformblockierer von SPÖ und ÖVP, sind Sie so eindrucksvoll gescheitert.
Selbstverständlich ist das Gesundheitssystem aus dem Blickwinkel der medizinischen Versorgung gut. Fahren Sie einmal nach Kroatien hinunter und haben Sie einen Herzinfarkt! Ich wünsche es niemandem, denn er kommt nicht mehr zurück. – So schaut dort unten in den Wald-, Wiesen- und Seeigel-Kliniken die medizinische Versorgung aus. Da können wir in Österreich stolz sein, dass wir eine tadellose Akutversorgung haben. Da können wir in Österreich stolz sein, dass wir Ärzte haben, die Erkrankungen erkennen und in den meisten Fällen auch ordentlich behandeln. (Abg. Klikovits: Also ist es gut bei uns? Danke! – Beifall bei der ÖVP.)
Aber Sie, sehr geehrte Damen und Herren, ruinieren dieses Gesundheitssystem im Festhalten an Ihren 21 Kassenobleuten, an Ihren Vorständen, an Ihren Chefärzten, an Ihren Verwaltungskosten, mit dem Sie diese gute Basis unseres Systems zu Tode verwalten. (Abg. Riepl: Wenn ich Ihnen zuhöre, werde ich krank!) Und Sie erkennen am heutigen Tag einmal mehr nicht, wie notwendig es wäre, die 21 SV-Träger zusammenzulegen.
Und es hat ja funktioniert: PVAng und PVArb wurden zusammengelegt. – Wo ist das Problem? Die Einsparung ist da. Geschrien haben Sie damals in den 2000er-Jahren: Wie kann man nur diese zwei Pensionsversicherungsträger zusammenlegen? – Heute ist das Normalität, keiner stört sich mehr daran, und im Verwaltungsbereich sind Millionen Euro eingespart worden. Und Ihre rot-schwarzen Wastln, die Sie in diesen Institutionen unterbringen? – Sie sehen das halt als Versorgungsinstrument für Ihre parteipolitischen Funktionäre, die Sie im Parlament nicht mehr brauchen, die werden in den Sozialversicherungsapparat abgeschoben. Aber solche Leute lasse ich doch nicht auf die österreichischen Patienten los! (Beifall beim BZÖ.)
12.43
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte. (Abg. Grosz – das Rednerpult verlassend –: Da kommt jetzt der nächste Gebietskrankenkassenobmann, gescheitert in der Steiermark!)
12.43
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Im Gegensatz zu den alles krank jammernden Oppositionspolitikern stelle ich fest, dass wir in Österreich ein wirklich ganz, ganz tolles Gesundheitssystem haben, und, Karl Öllinger, ich sage sogar, eines der weltweit besten Gesundheitssysteme. Auch der Zugang – und das vergessen manche – zu den medizinischen Leistungen kann sich wirklich sehen lassen. Dem Kollegen Grosz wollte ich sagen, er soll über das reden, was er versteht – aber dann wäre er nie hier heraußen am Rednerpult. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn wir heute die Gesundheitsreform beschließen, dann muss man dazusagen – und das ist heute noch von keinem Redner/keiner Rednerin gesagt worden –, dass wir europaweit das einzige Land sind, das auch in Zukunft nicht nur die Finanzierung seines bewährten Systems sicherstellt, sondern in den nächsten Jahren im Gesundheitsbereich darüber hinaus auch noch die Leistungen ausbauen wird. Aber künftig wird es ein kontrolliertes Wachstum geben.
Und um das dem Kollegen Lugar einmal vor Augen zu führen: Das kann nur geschehen, wenn dem Schrebergartendasein – und das ist ja genau das, was der Rechnungshof kritisiert hat – endlich ein Ende gesetzt wird und künftig alle, die im Gesund-
heitswesen tätig sind, die Verantwortung zeigen, an einem Strick ziehen, in die richtige und gleiche Richtung. Das ist ja genau das, was auch Kollege Strutz einfordert. Das heißt, um es auf den Punkt zu bringen, dass aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten, die es in der Vergangenheit gegeben hat, Kostensteigerungsraten zu verzeichnen waren – genau deshalb erfolgt ja heute diese Gesundheitsreform –, und dem wird jetzt ein Ende gesetzt.
Ich bin froh, dass unter Federführung unseres Bundesministers Stöger – dafür bin ich dir, lieber Alois, wirklich dankbar – das Wohl der Patientinnen und Patienten noch mehr in den Mittelpunkt der Gesundheitsreform gerückt wird und dass es gelungen ist – das ist kein einfaches Vorhaben gewesen –, dass sich Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger geeinigt haben, eine optimalere Versorgungsstruktur und den Patientinnen und Patienten, den Versicherten noch bessere Leistungen zu garantieren.
Kollege Lugar, noch einmal zu dir, ich möchte dir noch einmal vor Augen führen, worum es geht. In Zukunft wird es ja ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem geben, das eine viel, viel bessere Abstimmung innerhalb des Systems garantiert. Da wird künftig zwischen den Ärzten, zwischen den Spitälern abgestimmt, und es werden darüber hinaus auch noch die bestmögliche medizinische Behandlung und ein bedarfsorientiertes Versorgungssystem garantiert. Das Steuerungssystem wird eben nicht nur, wie von vielen Vorrednern gefordert, die derzeitigen Kostensteigerungen eindämmen, sondern künftig auch zu viel mehr Effektivität und zu mehr Effizienz beitragen.
Durch den Umstand, dass auch vermehrt in Prävention und Gesundheitsförderung gesetzt wird und das eine der Kernzellen dieser Reform ist, werden die Menschen in Österreich künftig länger leben, und das auch noch bei guter Gesundheit. Ich finde es wirklich schade, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Ärztekammer ihre Patientinnen und Patienten durch populistische Hetze immer mehr verunsichern.
Abschließend: Herr Minister, diese Gesundheitsreform ist ein weiterer Meilenstein in deiner Tätigkeit, in deinem Ressort, und ich sage auf gut Steirisch: Guat so, weiter so! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Spindelberger reicht Bundesminister Stöger die Hand. – Abg. Grosz: Ein gescheiterter Gebietskrankenkassenobmann gratuliert dem anderen!)
12.47
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.
12.47
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Gesundheitsminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es zuerst geheißen hat, das Gesetz sei kein Grund zum Jubeln, muss ich sagen, Jubel ist keine Kategorie für die Beschlussfassung in diesem Haus. Ich halte dieses Gesetz für eine sehr gute Grundlage für eine positive Weiterentwicklung des Systems.
Das, was viele kritisiert haben, ist der Status quo. Und das Gesetz bietet die Grundlage dafür, dass das, was jetzt schiefläuft, auch geändert werden kann, beispielsweise durch eine Bündelung der Finanzströme, durch eine gemeinsame Planung und Steuerung der notwendigen Maßnahmen. Es ist auch schon oft gesagt worden, das, was im Mittelpunkt steht, ist der Patient, seine Bedürfnisse. Und das, was jetzt manchmal passiert, nämlich ein Herumschieben des Patienten im System, so nach dem Motto, es soll aus einem anderen Topf bezahlt werden, sollte der Vergangenheit angehören.
Es ist aber im Leben immer so: Das eine ist die Theorie und das andere ist die Praxis. Wichtig wird sein, was jetzt wirklich in der Praxis folgt. Wenn das ganze Werk gelingen soll, wird man jene einbeziehen müssen, die auch gleichberechtigte Partner im System
sind, die Patientinnen und Patienten. Und die werden das Ganze mittragen, wenn sie spüren, dass es in die richtige Richtung geht.
Was wird man dazu brauchen? – Man wird beispielsweise ein sehr patientennahes, wohnortnahes System brauchen. Das heißt, es folgt daraus die Aufwertung des Allgemeinmediziners, die bessere Ausbildung des Allgemeinmediziners, die Stärkung des Hausarztsystems, mehr Tageskliniken, eine Verbesserung der Versorgung in den Tagesrandzeiten. Das ist das, was die Patienten brauchen.
Worüber wir aber noch nachdenken werden müssen, ist: Werden Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, Ärzte, aber auch nichtärztliche Berufe, immer auch gemäß ihrer Qualifikation optimal eingesetzt? Wenn beispielsweise Turnusärzte ein Drittel ihrer Zeit damit verwenden, Verwaltungstätigkeiten durchzuführen, dann wird man sich diese Frage stellen müssen, denn das ist eine Zeit, die den Patienten nur sehr bedingt zugutekommt.
Im Allgemeinen würde ich sagen, es ist ein gutes Gesetz, eine gute Grundlage für eine Weiterentwicklung. Und ich denke, alle, die im System beteiligt sind, haben auch großes Interesse daran, dass das System geändert wird. Daher wird es auch gelingen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.49
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.
12.50
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das Thema Gesundheit als solches hat zu allen Zeiten für Stimmung und für Emotion gesorgt, so auch heute. Ich habe mir die Debattenbeiträge sehr genau angehört.
Das Entbehrlichste ist ein Misstrauensantrag, der bringt doch keinen Menschen weiter. Das ist nichts anderes als das Abbauen eines persönlichen seelischen Frusts. Damit kann man keine Probleme lösen.
Ich möchte auch sagen, dass es so viele Vorurteile gibt. Was wir besser brauchen können, sind Vorschläge, und die gab es nicht so häufig.
Ob das Gesetz gut oder weniger gut ist, wird sich in der Zukunft zeigen. Die handelnden Personen und Institutionen werden unter Beweis zu stellen haben, was dieses Gesetz wirklich an Möglichkeiten beinhaltet.
Es soll angemerkt werden, Herr Minister, dass da einiges gelungen ist, und auch erwähnt werden, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Großartiges geleistet haben, dass Ihr Büro hervorragende legistische Arbeit gemacht hat. Das muss auch einmal erwähnt werden, denn das ist ganz wichtig, denn nur dann kann man sich mit der ganzen Materie auseinandersetzen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich weiß, die Zeit eilt, daher nur einige Gedanken: Was zwingt uns zum Handeln? – Der demographische Prozess, an dem wir alle teilhaben, etwas Positives. Was zwingt uns noch? – Der medizinische Fortschritt, die Aufwendungen werden von Jahr zu Jahr größer. (Abg. Pendl: Positiv!) – Positiv, keine Frage. Wir gehen erstmals den Weg, dass wir das limitieren, an das BIP anbinden wollen. Das ist doch in keiner Weise ein Vergehen. Es wird nur darauf ankommen, wie die Gebietskörperschaften und die Player damit umgehen.
Ich habe abschließend nur noch einen Vorschlag: Wir reden so oft vom niedergelassenen Bereich; heraus aus den Spitälern, hin zum niedergelassenen Bereich – meine Damen und Herren, Hohes Haus, soll so sein. Aber denken wir, bevor wir diese
Forderung immer wieder aufstellen, einmal darüber nach, wer uns von Freitag Mittag bis Montag Früh versorgt, wenn wir krank werden, wenn Unfälle passieren, wenn Menschen Bedarf haben. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Jetzt niemand mehr!) Das sind überwiegend die Frauen und Männer, die in den Ambulanzen arbeiten und dort tolle Arbeit für uns alle leisten. (Beifall bei der ÖVP.)
12.52
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Antrag des Gesundheitsausschusses, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz Zielsteuerung-Gesundheit in 2140 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Gesundheitsausschusses, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz, mit der die Vereinbarung gemäß Artikel 15a BundesVerfassungsgesetz über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens geändert wird, in 2141 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Wer dies unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Gesundheitsreformgesetz 2013 in 2255 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Entwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wenn Sie auch in dritter Lesung für den vorliegenden Entwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2255 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Zielsteuerung Gesundheit, Information des Nationalrats.
Wenn Sie hiefür eintreten, bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 301.)
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Gesundheit gemäß Artikel 74 Abs. 1 B-VG.
Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest. (Abg. Krainer: Nicht einmal die erste Reihe kann da mit! – Abg. Riepl: Strache fehlt!)
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden im Zuge der Gesundheitsreform 2013.
Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Dieser Antrag findet keine Mehrheit. Abgelehnt.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2166 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Tuberkulosegesetz, das Apothekengesetz, das Gehaltskassengesetz 2002, das Apothekerkammergesetz 2001, das Tierseuchengesetz, das Tiergesundheitsgesetz, das Tierschutzgesetz, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Bangseuchen-Gesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Lebensmittelgesetzes 1975 geändert werden (1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) (2256 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) (2257 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2242/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Listung von Kommunikationshilfsmitteln für Menschen mit sprachlichen Beeinträchtigungen (2258 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2243/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Reform des Schularzt- und Schulpsychologenwesens (2259 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1381/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung (2260 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 4 bis 8 der Tagesordnung.
Die Debatte wird unter einem durchgeführt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.
12.57
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz. Mit der Novelle 2012 wurde eine neue, zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Der wesentliche Inhalt ist, dass in diesem Gesetz das Verwaltungsgericht erster Instanz in den Ländern sowie zwei Verwaltungsgerichte erster Instanz beim Bund eingerichtet werden, und zwar ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht, und die Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder sowie zahlreiche andere weisungsfreie Sonderbehörden des Bundes jetzt aufgelöst werden und der administrative Instanzenzug im Wesentlichen abgeschafft wird.
Das bedeutet im Wesentlichen, dass von der Behörde erster Instanz erlassene Bescheide demnach in Zukunft nur mehr beim Verwaltungsgericht angefochten werden können. Die Verwaltungsgerichte erster Instanz werden in der Regel in der Sache selbst entscheiden, und als weitere Instanz wird dann nur mehr der Verwaltungsgerichtshof tätig werden. Das bedeutet, dass da vor allem Ausbildungs- und Berufsgesetze der Gesundheitsberufe betroffen werden, insbesondere bezüglich der Berufsausübung sowie Kammer- und Disziplinarrecht ebenfalls dieser Berufsgruppen und Kammern.
Das ist jetzt sehr, sehr trocken, bedeutet aber, wenn man auch die Stellungnahmen der Berufsvertretungen ansieht, dass das auf der einen Seite durchaus positiv gesehen wird, dass die Einführung eines neuen Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit insbesondere aufgrund der damit einhergehenden Stärkung des rechtsstaatlichen Prinzips begrüßt wird. Auf der anderen Seite wird bedauert, dass diese Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle, die ja in der Gesamtheit doch sehr umfangreich ist, eine weitere Schwächung der Selbstverwaltung bedeuten wird.
Die Abschaffung des administrativen Instanzenzuges durch die Ausgliederung des Rechtszuges an neu zu schaffende Verwaltungsgerichte betrifft die zahnärztliche Kammer- und ärztliche Kammerselbstverwaltung direkt, so im Bereich des Disziplinarrechts durch den Wegfall des Disziplinarsenats, der Erhebung der Kammerbeiträge, durch den Wegfall des Bundesausschusses als Berufungsinstanz oder im Bereich des Wohlfahrtsfonds durch die Auflösung des Beschwerdeausschusses.
Es steht zu befürchten, dass diese Systemveränderung zu einer Zergliederung der Verwaltungspraxis durch uneinheitliche Judikate führt und sachferne Entscheidungen mit sich bringen wird. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Im ursprünglichen Gesetzentwurf waren doch zahlreiche unrunde Geschichten dabei, die nach den Stellungnahmen in der Behandlung ausgeräumt wurden. Bis auf ganz wenige kleine Punkte sind wir mit diesen Dingen zufrieden und können diesem Gesetz daher zustimmen.
Eines möchte ich jetzt noch erwähnen: Wie ich schon im Ausschuss gesagt habe, war es für mein Demokratieverständnis doch ein bisschen seltsam, dass im ursprünglichen Gesetz von Ihnen Folgendes hineinreklamiert wurde – so auf die Art: Schauen wir einmal, ob es durchgeht! –, ich lese es einfach vor:
Im Absatz 5 wird dem Bundesminister für Gesundheit ein umfassendes Beschwerde- beziehungsweise Revisionsrecht gegen die Entscheidung der Bundesschiedskommission und des Bundesverwaltungsgerichts eingeräumt. – Zitatende.
Wenn das durchgegangen wäre, wäre das etwas gewesen, das natürlich demokratiepolitisch äußerst bedenklich ist und von dem es eigentlich nicht Usus ist, es in Gesetze hineinzureklamieren, denn das widerspricht den Grundsätzen der Gewaltenteilung. Dadurch würde nämlich einer Vollzugsbehörde, die nicht Partei eines behördlichen beziehungsweise verwaltungsrechtlichen Verfahrens ist, das Recht auf Bekämpfung einer Entscheidung eingeräumt.
Wir sind froh, dass diese Dinge nicht drinnen sind, deswegen können wir hier mitstimmen. Wie gesagt, wir werden unser Ja dazu geben. (Beifall bei der FPÖ.)
13.01
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. 3 Minuten sind eingestellt. – Bitte.
13.01
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Ab 1. Jänner 2014 wird mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle der Instanzenzug auf Länderebene festgelegt, neun Landesverwaltungsgerichte sind zuständig, und in zweiter Instanz wird auf der Bundesebene durch zwei Bundesverwaltungsgerichte entschieden.
Mit dem 1. und 2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit wird entsprechend dieser Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit auch im Bereich Gesundheit umgesetzt. Diese Reform macht im Gesundheitsbereich einige Anpassungen im Kammerrecht der Ärztekammer, der Zahntechnikerkammer, der Apothekerkammer, der Tierärztekammer und auch im Hebammengremium notwendig. Das sind Anpassungen wie zum Beispiel der Wegfall des administrativen Instanzenzuges innerhalb der Kammern, die Beschwerdemöglichkeit an das Verwaltungsgericht des Landes im Disziplinarrecht oder der Wegfall des Ausschlusses eines ordentlichen Rechtsmittels.
Die Reform bringt auch Änderungen mit sich, und zwar beim ASVG, beim GSVG, beim BSVG und beim Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz. Ich denke da zum
Beispiel an den Entfall der Schiedsgerichtskommissionen und die Übertragung der Aufgaben an das Bundesverwaltungsgericht, an die Auflösung der Heilmittelkommission und an die Übertragung des Berufungsrechts an das Bundesverwaltungsgericht.
Ebenso neu ist die Besetzung des Senates durch einen Vorsitzenden und vier Laienrichter, bestehend aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wobei ein Vorschlag der Bundesarbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Österreich diesbezüglich möglich ist.
Geschätztes Hohes Haus! Mit diesem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit werden nunmehr die Anpassungen an eine moderne und einfachere Verwaltungsgerichtsbarkeit im Gesundheitsbereich umgesetzt. Für mich ist es wichtig, hervorzuheben, dass der sozialpartnerschaftliche Aspekt, das sozialpartnerschaftliche Mitwirken auch bei der Rechtsentscheidung durch Experten seitens der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sprich: Beisitz- oder Laienrichter, sichergestellt ist.
Geschätzte Damen und Herren! Es gibt diesbezüglich auch noch einige Anträge. Es geht darum, dass wir die Arzneimittelversorgung im ländlichen Bereich auf hohem Niveau sicherstellen wollen. Dadurch ist gerade in der Steiermark die Zusammenlegung von Gemeinden quasi herausgefordert oder in Bewegung gesetzt worden. Für uns ist es wichtig, dass ein hohes Niveau an Arzneimittelversorgung und an ärztlicher und medizinischer Versorgung im ländlichen Bereich gewährleistet wird. Diesbezüglich wird auch Kollegin Höllerer noch einen Abänderungsantrag einbringen.
Für uns ist es wichtig, dass für die Zukunft sichergestellt wird, dass der ländliche Raum medizinisch und arzneimittelmäßig bestmöglich versorgt wird. Bei diesem Vorhaben müssen wir etwas über den Tellerrand schauen, in die Zukunft blicken und Veränderungen zulassen.
Ich stelle daher den folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung und Ausbau der Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, mit den Interessensvertretungen der betroffenen Berufsgruppen und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger in Gespräche einzutreten, um neue Modelle zur Sicherstellung und zum Ausbau der ärztlichen Versorgung sowie der Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum zu erarbeiten, mit dem Ziel eine qualitativ hochwertige und kontinuierliche Versorgung für die Zukunft nachhaltig sicherzustellen, sowie entsprechende Regierungsvorlagen bis spätestens Ende 2015 dem Nationalrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.“
*****
Geschätzte Damen und Herren, da heute ein Misstrauensantrag gestellt wurde, möchte ich noch unserem Bundesminister Stöger recht herzlich gratulieren und ihm für seine wirklich sehr gute Arbeit für die Gesundheit, für die Menschen in diesem Land, in Österreich, in Niederösterreich, weiterhin viel Erfolg wünschen.
Ich glaube, die Eckpunkte, die der Herr Bundesminister angeführt hat, haben gezeigt, dass er ein Umsetzungs-Minister ist und nicht, wie manchmal hier behauptet wurde, ein Ankündigungs-Minister. – Herr Bundesminister, alles Gute! (Beifall bei der SPÖ.)
13.06
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung und Ausbau der Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses 2256 der Beilagen über die Regierungsvorlage eines 1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit (2166 der Beilagen)
Um in Zukunft zu gewährleisten, dass in ländlichen Bereichen ein Zugang zur ärztlichen Versorgung und zur Arzneimittelversorgung für jedermann möglichst einfach gesichert ist, sind nicht zuletzt vor dem Hintergrund sich verändernder Strukturen flexiblere Modelle und neue innovative Kooperationsformen zwischen Apotheken und niedergelassenen Ärzten für Allgemeinmedizin notwendig.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, mit den Interessensvertretungen der betroffenen Berufsgruppen und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger in Gespräche einzutreten, um neue Modelle zur Sicherstellung und zum Ausbau der ärztlichen Versorgung sowie der Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum zu erarbeiten, mit dem Ziel eine qualitativ hochwertige und kontinuierliche Versorgung für die Zukunft nachhaltig sicherzustellen, sowie entsprechende Regierungsvorlagen bis spätestens Ende 2015 dem Nationalrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.07
Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärdensprachdolmetscherin): Sehr geehrtes Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Barrierefreiheit und Vorsorge im Gesundheitsbereich sind mein Thema. Leider ist das Ergebnis des heutigen Tages nicht sehr positiv.
Ich möchte auf den Antrag der Kollegin Haubner – barrierefreie Kommunikation – und auf meinen Antrag, den ich gemeinsam mit Kurt Grünewald eingebracht habe – Kommunikationsbereitstellung im medizinischen Bereich –, Bezug nehmen. Der eine wurde abgelehnt, der andere wurde vertagt.
Wir erinnern uns: 2008 wurde die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen unterschrieben und ratifiziert. Jetzt frage ich Sie alle: Was bedeutet das? – Jedes Ministerium hat die Verantwortung, diese umzusetzen.
Wissen Sie von der SPÖ, was da drinsteht? – In Artikel 2 steht ganz klar, dass auch Gebärdensprache und Kommunikation mithilfe von Unterstützungstechnologien einzusetzen sind. Jeder Mensch hat das Recht und soll das Recht bekommen, ohne zusätzliche Kosten zu kommunizieren. Die freie Meinungsäußerung soll gewährleistet werden.
Ich verstehe nicht, warum man diesen Antrag ablehnt. Müssen diese Menschen selbst für diese Kosten aufkommen? Müssen die zu „Licht ins Dunkel“ betteln gehen, bittstellend fragen: Kann mir vielleicht jemand helfen? Bitte, bitte?
Wie sollen diese Menschen mit der Umwelt kommunizieren? Es ist eine Schande für das Land Österreich! Wir sind das achtreichste Land der Welt, wir können es uns leisten, dass diese Menschen das Recht bekommen, mit der Umwelt zu kommunizieren.
Wie wäre es, wenn wir nicht kommunizieren könnten? Jeder Mensch hat das Bedürfnis, nach außen hin zu kommunizieren, man kann das doch bitte nicht abstellen! Wieso diskutieren wir über diese Frage überhaupt noch? Wir sollten doch besser darüber sprechen, wie sie denn bestmöglich Zugang bekommen, nicht einfach abdrehen.
Wir alle hier sind dafür verantwortlich. Diese Menschen können nichts dafür. So etwas kann nicht sein! Wir müssen uns wirklich etwas überlegen! So kann es nicht bleiben! Wozu haben wir diese UN-Konvention? – Das ist ein Rückschritt! (Beifall bei den Grünen.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, vergessen Sie nicht, was da drinsteht!
Ich möchte auch im medizinischen Bereich einen Aspekt – Gebärdensprachdolmetscher und Kommunikation in Gebärdensprache – einbringen. Das betrifft mich sehr oft. Wir wissen ja: Krankenkasse, Arztbesuch, das ist etwas, was sehr rasch abgewickelt wird. Hat irgendein Arzt die Geduld, sich die Zeit zu nehmen, mit Stift und Papier alles genau aufzuschreiben? – Nein. Da heißt es: Machen Sie den Mund auf! Schauen Sie da hinein! Nehmen Sie diese Pillen! Fertig. Aus. Auf Wiedersehen! Baba! Gehen Sie bei der Türe hinaus! – Das ist es!
Nein, ich muss einfordern: Erklären Sie mir bitte, wofür denn dieses Rezept ist. Wie oft muss ich die Tabletten einnehmen? – Und dann heißt es wieder: Aber nein, gehen Sie einfach bei der Tür hinaus, nehmen Sie die Tabletten einfach!
Dann geht der Kopf nach unten, dann sehe ich das Mundbild nicht. (Die Rednerin beugt sich hinter dem Rednerpult hinunter.) – Wie soll ich denn kommunizieren? Das ist extrem mühsam. Ich möchte Kommunikation auf ganz natürliche Weise, plakativ, transparent: Wie muss ich die Tabletten einnehmen? Wie funktioniert das Ganze genau?
Ich habe auch keine Lust, drei, vier Stunden im Spital zu sitzen und zu warten, obwohl ich pünktlich da bin. Ich warte, alle kommen dran, ich werde aufgerufen, ich kriege es aber nicht mit. Ganz zum Schluss frage ich nach: Wieso komme ich denn nicht dran? – Wir haben Sie doch aufgerufen! – Ich höre es nicht, was kann ich denn dafür?
Hat irgendjemand Lust, stundenlang im Spital zu sitzen, nur weil er nicht hört, wenn er aufgerufen wird? – Nein. Ich möchte eine ordentliche Behandlung für alle Menschen, und zwar sowohl im privaten als auch im medizinischen Bereich. Jeder Mensch hat das Recht, ordentlich behandelt zu werden.
Thema Notruf: Vergessen wir bitte nicht auf jene Menschen, die keine Rettung anrufen können. Ja, es gibt diese Nummer im Innenministerium, eine Fax-Nummer, aber glauben Sie wirklich, ich habe immer ein Fax im Handtäschchen dabei, damit ich einen
Notfall per Fax melden kann? Ich kann also nicht einmal anrufen, wenn wirklich etwas passiert.
Die nächste Frage ist: Selbst wenn ich es schaffe, ein Fax abzuschicken, käme vielleicht ein, zwei Stunden später eine Einsatztruppe, oder auch nicht. Ich habe keine Ahnung. – So geht das nicht! Da geht es um Leben und Tod, da zählt jede Minute, da können wir nicht warten, ob ein Fax vielleicht gelesen wird oder nicht.
Hinzu kommt: Wenn jemand ohnmächtig wird, wenn ihm schwindelig wird, schafft er es dann, ein Fax abzuschicken? Also bitte, ich möchte in Gebärdensprache sagen, worum es geht. Ich möchte das ganz klar artikulieren können und habe ein Recht darauf, zu kommunizieren. Alle Menschen haben das Recht, auf ihre Art und Weise zu kommunizieren, so wie sie es brauchen. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte Ihnen noch eine Situation, ein Beispiel erzählen. Ein Arzt, der sich wirklich bemüht hat und sich wirklich Zeit genommen hat, schreibt die Frage auf: Nehmen Sie ein blutverdünnendes Mittel. – Er hat aber kein Fragezeichen dazugemacht und die betreffende Person hat gedacht: Na gut, ich soll das also einnehmen – und sie hat dieses blutverdünnende Mittel fleißig eingenommen. Solch ein Missverständnis sollte und darf nicht passieren!
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir bitte keine Rückschritte, sondern gehen wir in Richtung der UN-Konvention!
Herr Minister Stöger, Sie sind auch zuständig! Es ist nicht nur die Aufgabe des Herrn Sozialministers Hundstorfer, sondern auch Ihre, Barrierefreiheit in den Bereichen, in denen es notwendig ist, zu gewährleisten.
Barrierefreiheit und Kommunikation im Gesundheitsbereich: Jeder Mensch hat das Recht darauf, und wir haben die Verpflichtung, das zu gewährleisten. Diskutieren wir nicht mehr darüber, machen wir es möglich! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.12
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Bei diesem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz, das wir auch für den Gesundheitsbereich durchführen müssen, geht es um eine Änderung des Instanzenzuges. Prinzipiell geht es aber auch um Rechtssicherheit, um eine unabhängige Gestaltung. Sie war bis jetzt unabhängig, sie wird jetzt anders gestaltet.
Erlauben Sie mir, einen Blick auf das Recht in der Medizin zu werfen! Wozu brauchen wir überhaupt diese ganzen Kommissionen und Instanzenzüge? Meistens, um Ordnung zu schaffen oder um Sicherheit für Patienten herzustellen.
Auch wenn über 2,7 Millionen Spitalspatienten pro Jahr betreut werden und über 100 Millionen Arzt-Patienten-Kontakte stattfinden, kann immer etwas passieren. Auch die Zulassung von Medikamenten ist ein hochkomplexes Thema. Auch die disziplinarrechtlichen Angelegenheiten, die Ärzte, aber andere Gesundheitsberufe betreffen, sind hochkompliziert, das muss sehr sachgerecht durchgeführt werden.
Auf der einen Seite gibt es Patientenrechte, auf der anderen Seite gibt es auch die Rechte der Betroffenen. Das wichtigste Patientenrecht, Herr Minister, ist eben, gute Mitarbeiter, gute Ärzte, gute Schwestern, gute Psychologen zur Verfügung zu haben. Das muss der oberste Punkt sein, denn jedes Gesetz oder jede Kommission kommt ja immer erst nachher.
Es ist auch wichtig – da möchte ich den Bogen zur jetzigen Gesundheitsreform spannen –, dass derjenige, der etwas kann, das auch macht. Es ist nicht sinnvoll, wenn in Österreich jedes Spital eine Bauchspeicheldrüse operiert, sondern das sollte vielleicht dem AKH vorbehalten bleiben. Es ist auch nicht sinnvoll, dass jeder, der sich einbildet, Brustkrebs zu operieren, Brustkrebs operiert. Daher muss in der Gesundheitsversorgung durch Recht und Verordnungen sichergestellt werden, dass nur derjenige etwas macht, der auch dafür qualifiziert ist.
Da darf man aber nicht über das Ziel hinausschießen. Es gibt amerikanische Studien, die zeigen, dass da geschummelt wird. Da werden dann die besonders leichten Fälle ins Netz gestellt, um zu zeigen, wie gut man ist.
Im Grunde geht es auch nicht nur darum, ob jemand die notwendige Ausbildung hat, sondern auch darum, ob er auch die Zeit hat. Was mir Sorgen macht, ist die sehr hohe Burn-out-Rate in Österreich. Was mir Sorgen macht, ist, dass viele Frauen sagen, sie können Beruf und Familie im Gesundheitswesen nicht vereinbaren, weil sie praktisch ständig eine sehr hohe Zahl von Überstunden leisten müssen. Irgendwann muss sich jeder erholen. Wenn die Studien stimmen, die besagen, dass jemand, der 36 Stunden am Stück arbeitet, die gleiche Reaktionszeit hat wie jemand, der unter Alkohol steht, dann muss man sagen, das ist weder für den Patienten, noch für den Betroffenen, der da arbeitet, fair.
Wir haben zwar rechtlich ein großes Stück geschaffen, aber wir müssen es mit Leben erfüllen, denn das beste Gesetz nützt nichts, wenn derjenige, der es anzuwenden hat – nämlich Arzt und Schwester –, erstens nicht die notwendige Qualifikation oder Ausbildung hat und zweitens auch nicht die Zeit hat, den Patienten richtig zu betreuen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.16
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Spadiut zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.16
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Unser Antrag zur Reform des Schularztwesens basiert auf einem Rechnungshofbericht. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass es Doppelgleisigkeiten bei den Kompetenzen zwischen Gesundheitsministerium und Unterrichtsministerium gibt, die auszuräumen wären. Der Bund ist weiter für die Schulärzte der Bundesschulen zuständig, für die Schulärzte an Pflichtschulen sind das Land und die Gemeinden als Schulerhalter zuständig. Das führt zu einer starken Inhomogenität des schulärztlichen Dienstes in seiner Gesamtheit. Zur Steigerung der Effizienz dieses schulärztlichen Dienstes wäre die strikte Trennung zwischen Schulgesundheitspflege und Gesundheitsvorsorge aufzuheben.
Die Schulärzte führen jährlich eine Reihe von Untersuchungen durch. Dabei werden allgemeine Daten wie Größe, Alter und Gewicht des jeweiligen Schülers, aber auch Angaben über Allergien, über das Sehvermögen, über die Zähne, über Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen, Atemwegserkrankungen und Haltungsschäden aufgenommen. Dies wird alles in Gesundheitsblättern vermerkt, aber damit ist es schon erledigt, denn diese werden weder elektronisch erfasst, noch an das Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet. Diese Daten können dadurch auch nicht für Zwecke der Gesundheitspolitik ausgewertet werden. Dadurch gibt es keine Grundlagen für die Identifizierung von Risikogruppen oder Problemfeldern und man kann daraus keine Präventionsmaßnahmen ableiten.
Um die Effizienz und Sinnhaftigkeit dieser Untersuchungen zu steigern, haben wir diesen Antrag eingebracht, der vorsieht, einen derartigen Gesamtbericht zu erstellen und die gewonnenen Daten – anonymisiert natürlich – für gesundheitspolitische Auswertungen zu verwenden.
Wenn ich nach der Stimmung im Ausschuss gehe, wird dieser Antrag wieder abgelehnt. Ich bin trotzdem guten Mutes, dass diese Forderungen umgesetzt werden, da es sich ja doch um eine Empfehlung des Rechnungshofes handelt. (Beifall beim BZÖ.)
13.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.19
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Es gibt einen Antrag zum Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung. Dazu ist Folgendes zu sagen: Seitens der Europäischen Kommission wird es noch heuer einen Verordnungsentwurf zu diesem Thema geben, es hat ja bereits im Vorjahr ein Konsultationsverfahren dazu stattgefunden. Österreich hat sich dabei mit unserem Minister sehr massiv dafür eingesetzt, alle Aspekte der Klontechnik zu beleuchten. Vor allem Fragen der Ethik und des Tierschutzes müssen in den künftigen Rechtsrahmen miteinfließen. Es wurde schon damals betont, dass es vor allem Regeln für das Klonen geben muss. Es muss Regeln für Klone und für Nachkommen von geklonten Tieren geben.
Wie das erreicht werden kann, ist relativ rasch erläutert. Minister Stöger hat damals schon gefordert, ein Rückverfolgungssystem für Reproduktionsmaterial, also für Samen, Eizellen und Embryonen einzurichten. Er fordert ein Rückverfolgungssystem für Klone und lebende Nachkommen und eine verpflichtende Kennzeichnung von Frischfleisch und Verarbeitungsprodukten von direkten Nachkommen von Klontieren. Wir fordern auch eine EU-weit einheitliche, freiwillige Kennzeichnung von Lebensmitteln, die klontechnikfrei sind.
Bei Rindern, meine Damen und Herren, wird eine Kennzeichnung am einfachsten sein, da es schon jetzt eine flächendeckende Einzeltierkennzeichnung gibt. Für alle anderen Tiere und Rassen hat unser Minister Stöger schon bei der ersten Stellungnahme gefordert, dass innerhalb von zwei Jahren zumindest eine Machbarkeitsstudie erstellt werden soll.
Da es, wie ich bereits eingangs gesagt habe, eine Verordnung der EU geben wird, ist der Antrag der Grünen beziehungsweise des Kollegen Pirklhuber daher schon weitgehend erfüllt und wird von uns keine Zustimmung erhalten. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das stimmt eben nicht!)
Da wir unter diesem TOP auch das 1. Verwaltungsgerichtbarkeits-Anpassungsgesetz behandeln, stelle ich folgenden Antrag:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen zum 1. Verwaltungsgerichtbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Artikel 7 wird nach der Z 4 folgende Z 4a eingefügt:
„4a. Dem § 26b Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:
„Von einer neuerlichen Zulassung ist abzusehen, wenn eine zugelassene Gruppenpraxis ihren Standort innerhalb desselben Einzugsgebietes verlegt.“
*****
(Beifall bei der SPÖ.)
13.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses 2256 der Beilagen über die Regierungsvorlage 2166 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Tuberkulosegesetz, das Apothekengesetz, das Gehaltskassengesetz 2002, das Apothekerkammergesetz 2001, das Tierseuchengesetz, das Tiergesundheitsgesetz, das Tierschutzgesetz, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Bangseuchen-Gesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Lebensmittelgesetzes 1975 geändert werden (1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Artikel 7 wird nach der Z 4 folgende Z 4a eingefügt:
„4a. Dem § 26b Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:
„Von einer neuerlichen Zulassung ist abzusehen, wenn eine zugelassene Gruppenpraxis ihren Standort innerhalb desselben Einzugsgebietes verlegt.“
Begründung:
Das Absehen eines neuerlichen Bewilligungsverfahrens in den genannten Fällen soll nicht nur für bettenführende Krankenanstalten, selbständige Ambulatorien und ärztliche Gruppenpraxen, – wie im Rahmen des Gesundheitsreformgesetzes 2013 vorgesehen – sondern auch für zahnärztliche Gruppenpraxen gelten.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
13.21
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir verhandeln fünf Tagesordnungspunkte unter einem. Es wurde schon angesprochen, wir haben zwei Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetze vorliegen – Tagesordnungspunkt 4 und 5 –, die wir beide unterstützen werden und die auch eine Sechsparteieneinigung darstellen.
Zum Tagesordnungspunkt 5 möchte ich einen Entschließungsantrag einbringen. Es wurde schon in der Debatte davor über die Gesundheitsreform, die meines und unseres Erachtens keine ist, ausführlich darüber diskutiert. Ein öffentliches Gesundheitswesen muss in der Lage sein, seinen Bürgern eine optimale Versorgung ohne Berücksichtigung von Einzelinteressen anzubieten.
Mein Kollege Lugar hat schon angesprochen, dass in Österreich zu rund 40 Prozent falsche Diagnosen gestellt werden. Aufgrund dieser Fehldiagnosen werden auch oft Operationen durchgeführt, die nicht notwendig wären. Wir haben die Forderung aufgestellt, dass es unumgänglich sein muss, vor nicht akuten Operationen eine zweite Meinung einzuholen. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich bringe in dem Zusammenhang folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schenk, Ing. Lugar und Kollegen betreffend Verpflichtung zur Einholung einer zweiten Meinung vor nicht akuten Operationen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, die Verpflichtung zur Einholung einer zweiten Meinung vor nicht akuten Operationen im Sozialversicherungssystem vorzusehen.“
*****
Weiters auf der Tagesordnung stehen drei Anträge der Opposition. Diesen Anträgen hätten wir unsere Zustimmung gegeben, wäre es zu einer Abstimmung über sie gekommen, respektive haben wir im Ausschuss unsere Zustimmung gegeben, da sie meiner Meinung nach alle richtige Ansatzpunkte und wichtige Inhalte enthalten.
Ich möchte speziell auf den Tagesordnungspunkt 6 eingehen. In Österreich gibt es 63 000 Menschen, die eine Beeinträchtigung der Lautsprache haben. Diese Personengruppe hat es besonders schwer, mit ihrer Umwelt zu kommunizieren, und benötigt dazu Hilfsmittel. Das derzeitige System sieht nicht vor, dass diese Hilfsmittel im Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger enthalten sind. Die Begründung dieses Antrags zielt darauf ab, dass sie darin enthalten sein sollen. Das halten wir für wichtig und sinnvoll, da Menschen mit Behinderungen oder Sprachproblemen es schwer haben und diese Hilfsmittel benötigen würden. (Beifall beim Team Stronach.)
Zum Tagesordnungspunkt 7 wurde schon von meinem Vorredner Spadiut das Nötige ausgeführt. Auch diesem Antrag stimmen wir zu, ebenso wie dem in Tagesordnungspunkt 8 vom Kollegen Pirklhuber betreffend Klonverbot von Tieren zur Lebensmittelerzeugung.
Die Argumentation der Regierungsparteien in diesem Punkt ist wieder einmal etwas – ich nenne es einmal so – eigenartig. Im Ausschuss wurde gesagt, dass es auf EU-Ebene schon Maßnahmen in diese Richtung gäbe und Österreich alleine nichts machen könne. Kollege Keck hat vorhin wieder eine andere Stellungnahme von sich
gegeben. Wir sind, so glaube ich, alle einer Meinung und sprechen uns gegen das Klonen von Tieren in der Lebensmittelerzeugung aus.
Es hätte sicherlich nicht geschadet, wenn dieser Antrag, der gut und richtig ist, im Ausschuss beschlossen worden wäre. Ich kann das Abblocken nicht nachvollziehen. Österreich kann durchaus auch einmal mutig sein und eine Vorreiterrolle übernehmen. Man muss ja nicht immer warten, was von der EU kommt, denn wir wissen ja auch, es ist nicht alles so optimal, was von der EU kommt.
Ich darf dazu jüngste Berichte in Erinnerung rufen, wonach es Gespräche, Diskussionen oder was auch immer gibt betreffend Saatgut. Das betrifft alte Sorten, beinahe ausgestorbene Sorten, speziell österreichische Sorten. Irgendeine Erdäpfelsorte, eine Tomatensorte et cetera sollen nicht mehr angebaut werden dürfen. Da gehen die Vorgaben der EU sicherlich zu weit. (Beifall beim Team Stronach.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf abschließend noch sagen, was fast in jeder Debatte gesagt wird und vorkommt, dass nämlich Oppositionsanträge vielleicht auch einmal näher angeschaut und nicht nur vertagt oder abgelehnt werden sollten. Hier haben wir wieder drei, die abgelehnt wurden. Es wurde auch ein neuer von mir eingebracht, und ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass irgendwann einmal auch den Anträgen der Opposition mehr Augenmerk geschenkt wird und wir auch die Zustimmung Ihrerseits bekommen werden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
13.25
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schenk, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verpflichtung zur Einholung einer zweiten Meinung vor nicht akuten Operationen eingebracht zu TOP 5, im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
Ein öffentliches Gesundheitswesen muss in der Lage sein seinen Bürgern eine optimale Versorgung ohne Berücksichtigung von Einzelinteressen anzubieten.
Auf der einen Seite zeigen Rechnungshofberichte nicht notwendig durchgeführte Operationen auf, auf der anderen Seite, werden Tageskliniken in weiteren Rechnungshofberichten aufgefordert, ihre Fallzahlen zu erhöhen. Je nachdem, welche Interessen gewahrt werden sollen, wird Zusätzliches empfohlen oder Bestehendes kritisiert. Die aktuelle Gesundheitsreform verschlechtert durch ihre Nicht-Reform die Situation bis zur nächsten.
Buchstäblich „auf der Strecke“ bleiben dabei die Bürger, die als Beitrags- und Steuerzahler ein Recht darauf hätten, dass das System optimal für sie arbeitet. Anstatt dessen werden laufend noch kompliziertere Genehmigungsverfahren, Umschichtungen der Budgetmittel im System sowie die Einrichtung von zusätzlichen Verwaltungsgremien umgesetzt, anstatt eine Gesamtreform anzugehen.
Die Anzahl der direkten Arztbesuche ohne Überweisung ist bereits eingeschränkt auf einen Arztbesuch pro Quartal und Fachgebiet. Ausnahmen von dieser Regel werden
nur gemacht, wenn die Krankenkasse dies bewilligt. Dazu muss der Versicherte seine Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Zweitkonsultation kontaktieren und eine Bewilligung einholen.
Im Fall von nicht akuten Operationen ist dieses System jedenfalls kontraproduktiv, wenn allein die bereits oben genannte Problematik von empfohlenen Fallzahlerhöhungen bei Kliniken sowie erhöhtes Interesse an Patienten mit privaten Krankenzusatzversicherungen mit der vorliegenden Gesundheitsreform noch weiter einzementiert werden. Die verpflichtende Einholung einer zweiten Meinung vor nicht akuten Operationen ist daher als Notfalls-Maßnahme für den Betroffenen und das System unumgänglich.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, die Verpflichtung zur Einholung einer zweiten Meinung vor nicht akuten Operationen im Sozialversicherungssystem vorzusehen.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu einer tatsächlichen Berichtigung. Ich verweise auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.
13.26
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Keck hat behauptet, die Thematik des Klonens sei auf Ebene der Europäischen Union bereits erledigt und damit der grüne Antrag hinfällig.
Ich berichtige tatsächlich und zitiere dabei aus der Jahresvorschau des Gesundheitsministeriums für 2013, dass die Europäische Kommission für 2013 angekündigt hat, die Schaffung eines horizontalen Regelungsrahmens, der sämtliche Aspekte des Klonens abdeckt, in Angriff zu nehmen. – Es ist also noch nicht erfüllt.
Und ich erinnere auch daran, dass das 2011 zwischen Parlament, Rat und Kommission in den Trialog-Verhandlungen bereits einmal gescheitert ist. Daher gibt es derzeit keinen Rechtsrahmen für die Klonung. Ich werde das im Redebeitrag zu meinem Antrag dann genauer erläutern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.27
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.27
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Niemand weiß so gut wie ich, wie wichtig Kommunikation ist, und, wenn man auf Hilfsmittel angewiesen ist, dass diese auch funktionieren und finanziert werden. Im Jahr 2006 hatte ich eine Gesundheitskrise und bin seitdem tracheotomiert. Ich habe danach auch mühsam reden lernen müssen und weiß, wie es ist, wenn man mit der Umgebung nicht kommunizieren kann.
Ich kenne sehr viele behinderte Menschen, die auf technische Unterstützung angewiesen sind. Das reicht von einfachen Symboltafeln, auf die man zeigt und auf denen
Essen, Trinken oder andere Bedürfnisse dargestellt sind, bis hin zu einem Handy, das Texte vorliest, oder Computer-Programmen. Diese assistierende Technik ist wichtig und gehört finanziert. Deshalb ist auch der Inhalt des Antrags von Kollegin Haubner richtig und wichtig.
Dass man diese Hilfsmittel einfach einem Kostenträger zuweist, dem Sozialversicherungsträger, wie das im Antrag steht, wird allerdings nicht funktionieren, da eben verschiedene Stellen zuständig sind. Es liegt in der Kompetenz der Länder, bei der Rehabilitation beim Bund und auch bei den Sozialversicherungsträgern. Den Betroffenen ist egal, wie das finanziert wird, aber es braucht bei der Hilfsmittelversorgung eine generelle Systemveränderung, sodass man leichter zu Hilfsmitteln kommen kann.
Daher trete ich dafür ein, bei der Heilmittelversorgung ein One-Desk-Prinzip zu etablieren: Der behinderte Mensch reicht bei einer Stelle ein, und dann klären die Träger untereinander, wer das finanziert. Meistens ist es auch leichter, wenn verschiedene Stellen mitfinanzieren, und das gehört ins nächste Regierungsprogramm. – Danke. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)
13.30
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.
13.30
Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorredner, Kollege Huainigg, aber auch Kollegin Jarmer haben sehr eindrucksvoll vor Augen geführt, wie wichtig und notwendig es ist, behinderten, beeinträchtigten Menschen die Rahmenbedingungen zu bieten, um im Gesundheitsbereich mit Ärzten, mit Pflegern, mit Verantwortlichen kommunizieren zu können. Deshalb unterstützen wir auch diese Forderung.
Ich möchte gerade anschließend an diesen Bereich über die Praxis der Diskussion, aber auch des Umgangs mit Einwendungen, Vorschlägen der Oppositionsparteien sprechen. Gerade im Gesundheitsbereich gibt es eine Reihe von sinnvollen Initiativanträgen der Fraktionen, ob Blau, ob Grün, ob Orange oder vom Team Stronach, die partout nicht behandelt werden, die einfach vom Tisch gewischt werden, bei denen Argumente nichts zählen, weil man eben in koalitionärer Eintracht versucht, die Vorgaben des Gesundheitsministeriums durchzuziehen.
Das ist der falsche Weg. Es sollte uns gelingen, bei diesem wichtigen Thema die Sachproblematik außer Streit zu stellen. Welche Argumente sprechen eigentlich gegen diesen grünen Antrag, außer dass Oppositions- und Regierungsparteien einander gegenüberstehen? Was spricht dagegen, dass man für Kinder und Familien, die ohnedies leidgeprüft sind, wenn sie über Jahre hinweg Kinder im Krankenhaus zu betreuen haben, den Selbstbehalt abschafft? Nennen Sie mir ein Argument von sozialdemokratischer Seite, von ÖVP-Seite, das gegen diese Anträge spricht, außer dass Sie die Gepflogenheit, wie sie über Jahre hier im Hohen Haus praktiziert worden ist, auch weiterhin pflegen wollen: Wir beschließen nur unsere Anträge, nur unsere Gesetze, und das, was von den Oppositionsparteien kommt, das lehnen wir ab. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir werden nur vorankommen, wenn wir diesen Modus endlich zu durchbrechen versuchen. Nehmen Sie sich daran ein Beispiel: Auch die Oppositionsparteien, auch wir Freiheitliche stimmen jetzt beispielsweise dieser Regierungsvorlage zu, die auf der Vereinfachung beziehungsweise auf der Weiterentwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle basiert, weil sie sinnvoll ist, weil wir damit Doppelgleisigkeiten abschaffen, weil wir den Instanzenzug vereinfachen, weil wir administrative Bereiche –
egal, ob im Disziplinarrecht bei den Kammern oder in anderen Bereichen bei den Sozialversicherungen – beseitigen und so Geld sparen. Das ist sinnvoll, dem stimmen wir zu.
Das Gleiche erwarten wir uns jedoch vor allem im Gesundheitsbereich, wo jeder von uns betroffen ist, wo jede Österreicherin und jeder Österreicher betroffen ist, auch von SPÖ und ÖVP. Sie sollten auf unsere Argumente eingehen oder zumindest die Behandlung der Anträge, die teils seit Jahren im Gesundheitsausschuss liegen, ermöglichen. Zeigen Sie doch einmal Größe und geben Sie sinnvollen Initiativen wie jenen, die im Rahmen dieser Tagesordnung von euch wieder verschoben, abgebrochen und nicht behandelt wurden, die Zustimmung.
In der Sache selbst stimmen wir zu, weil wir der Meinung sind, dass es im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 zu einem Ausbau des Rechtsschutzsystems kommt. Vor allem, wenn man sich die Berichte der Patientenanwälte auf Landesebene ansieht, kommt es da immer wieder zu großen, aufgeblähten Verfahren, was sich noch zusätzlich erschwerend für die Patienten auswirkt. Es ist auch wichtig, dass es zu einer Straffung des administrativen Bereichs kommt.
Was ich vorhin bei Tagesordnungspunkt 1 kritisiert habe, dass wir mit der Gesundheitsreform neue Verwaltungsebenen einziehen, die den Dienst am Patienten für die Betroffenen erschweren, dass wir mehr in die administrativen Bereiche investieren anstatt in den operativen Bereich, wo der Arzt am Patienten tätig sein sollte, trifft hier nicht zu. Es wird ein Schritt gesetzt, der gegenläufig ist. Deshalb stimmen wir zu.
Mein abschließendes Ersuchen: Nicht alles, was von den Oppositionsparteien kommt, ist schlecht; nehmen Sie zum Beispiel diese wichtigen Anträge für behinderte Menschen, für leidgeprüfte Familien, die Kinder über Jahre im Krankenhaus zu betreuen haben, die Anträge in Bezug auf Palliativmedizin, die Anträge in anderen Bereichen, auch im Bereich des Tierschutzes, des Klonens, die erneut abgewiesen worden sind. Haben Sie doch die Großzügigkeit, diesen Ideen, die ja von den Menschen, von den Bürgern an die Abgeordneten, an die Fraktionen herangetragen worden sind, auch einmal zuzustimmen und sie umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
13.36
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. Juni 2012 Teile des Apothekengesetzes mit Wirkung 1. Jänner 2014 aufgehoben. Diese Aufhebung betrifft vor allem Übergangsbestimmungen im Bereich der Bewilligung für Hausapotheken.
Ich bringe daher einen Antrag ein, mit dem auch Probleme, die aufgrund der Gemeindereform in der Steiermark für Hausapotheken führende Ärzte erwachsen könnten, repariert werden:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauer, Dr. Erwin Rasinger und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses 2256 der Beilagen über die Regierungsvorlage eines 1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit (2166 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:
Art. 13 (Änderung des Apothekengesetzes) wird wie folgt geändert:
1. Z 1 erhält die Bezeichnung „1a“, folgende Z 1 wird eingefügt:
1. § 8a samt Überschrift lautet:
„Apothekeneigene Zustelleinrichtungen
§ 8a. Innerhalb eines Umkreises von sechs Straßenkilometern von der Betriebsstätte der bestehenden öffentlichen Apotheke dürfen dringend benötigte Arzneimittel an Patienten durch apothekeneigene Zustelleinrichtungen zugestellt werden.“
2. Nach Z 4 werden folgende Z 4a und 4b eingefügt:
4a. § 62a Abs. 1 lautet:
„(1) Wurde nach dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 41/2006, jedoch vor dem 1. Jänner 2016 eine Konzession einer öffentlichen Apotheke für eine Betriebsstätte erteilt, in deren Gemeinde zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß § 9 zwei Vertragsstellen nach § 342 Abs. 1 ASVG, die von Ärzten für Allgemeinmedizin besetzt sind, vorhanden waren, so ist – sofern die Bewilligung zur Haltung der ärztlichen Hausapotheke am 29. März 2006 bereits rechtskräftig erteilt war – abweichend von § 29 Abs. 3 und 4 die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Inhaber der Bewilligung zur Haltung der ärztlichen Hausapotheke das 65. Lebensjahr vollendet hat, spätestens jedoch mit Ablauf des 31. Dezember 2018 zurückzunehmen.“
4b. Nach § 62b werden folgende §§ 63 und 64 eingefügt:
„§ 63. Das Gebiet der in den §§ 10 Abs. 2 Z 1, Abs. 3 und 3a, § 28 Abs. 2 und 3, § 29 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und 3 und § 62a genannten Gemeinde ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 41/2006 nach landesgesetzlichen Vorschriften jeweils festgelegtem Gemeindegebiet.
§ 64. § 62a Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
*****
(Abg. Dr. Oberhauser klopft anerkennend auf das Abgeordnetenpult.)
Ich möchte noch anmerken, dass ich mich über den bereits eingebrachten Entschließungsantrag betreffend Sicherstellung und Ausbau der Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum sehr, sehr freue. Es geht um die medizinische Versorgung und um die Versorgung mit Medikamenten, und da ist ein erster, guter Schritt getan. Ich denke, dass die Arbeit an einer Lösung weitergeht, damit auch Patientinnen und Patienten, die in peripheren, ländlichen Räumen zu Hause sind, die gleiche hochqualitative medizinische und medikamentöse Versorgung erhalten können wie jene im städtischen Raum.
Da die Redezeit schon abgelaufen ist, nur noch ganz kurz zum Antrag des Herrn Abgeordneten Pirklhuber bezüglich des Verbotes der Einfuhr von geklonten Tieren und den Produkten daraus. Ich sage es gleich: Der Antrag geht uns zu wenig weit. (Abg. Dr. Pirklhuber: Ah geh! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Na, na!) Wir wollen dringend eine Novellierung der Novel-Food-Verordnung, die ja einmal gescheitert ist.
Da muss man dranbleiben. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Aber im Ausschuss haben Sie noch anders ...! – Abg. Grosz: Das ist eine neue Strategie!)
Die zuständigen Bundesminister verfolgen dieses Ziel, vor allem auch mit dem Hintergrund, dass für die Nachkommen von geklonten Tieren und für die Produkte und Lebensmittel daraus derzeit überhaupt keine Regelung auf europäischer Ebene besteht. (Abg. Grosz: Dann bringt einen eigenen Antrag ein! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das ist aber ein erster Schritt! Sehen Sie es als ersten Schritt!) Da muss man tätig werden. Diese Forderung erheben Sie in Ihrem Antrag nicht. (Abg. Grosz: Warum bringt ihr keinen eigenen Antrag ein?)
Wir wollen auch eine generelle gesetzliche Regelung auf europäischer Ebene betreffend das Klonen insgesamt gesehen, denn da gibt es keine Regelung. Da geht es nicht nur um den Lebensmittelbereich, sondern da geht es zum Beispiel auch um die Aspekte der Humanmedizin und auch um die Forschung. Auch diese Forderung erheben Sie nicht. Darum wird meine Fraktion diesem Antrag ihre Zustimmung nicht geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Grosz: Zweite Wortmeldung der Abgeordneten: Sie bringt einen eigenen Antrag ein!)
13.41
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauer, Dr. Erwin Rasinger und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses 2256 der Beilagen über die Regierungsvorlage eines 1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit (2166 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:
Art. 13 (Änderung des Apothekengesetzes) wird wie folgt geändert:
1. Z 1 erhält die Bezeichnung „1a“, folgende Z 1 wird eingefügt:
1. § 8a samt Überschrift lautet:
„Apothekeneigene Zustelleinrichtungen
§ 8a. Innerhalb eines Umkreises von sechs Straßenkilometern von der Betriebsstätte der bestehenden öffentlichen Apotheke dürfen dringend benötigte Arzneimittel an Patienten durch apothekeneigene Zustelleinrichtungen zugestellt werden.“
2. Nach Z 4 werden folgende Z 4a und 4b eingefügt:
4a. § 62a Abs. 1 lautet:
„(1) Wurde nach dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 41/2006, jedoch vor dem 1. Jänner 2016 eine Konzession einer öffentlichen Apotheke für eine Betriebsstätte erteilt, in deren Gemeinde zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß § 9 zwei Vertragsstellen nach § 342 Abs. 1 ASVG, die von Ärzten für Allgemeinmedizin besetzt sind, vorhanden waren, so ist – sofern die Bewilligung zur Haltung der ärztlichen Hausapotheke am 29. März 2006 bereits rechtskräftig erteilt war – abweichend von § 29 Abs. 3 und 4 die Bewilligung zur
Haltung einer ärztlichen Hausapotheke mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Inhaber der Bewilligung zur Haltung der ärztlichen Hausapotheke das 65. Lebensjahr vollendet hat, spätestens jedoch mit Ablauf des 31. Dezember 2018 zurückzunehmen.“
4b. Nach § 62b werden folgende §§ 63 und 64 eingefügt:
„§ 63. Das Gebiet der in den §§ 10 Abs. 2 Z 1, Abs. 3 und 3a, § 28 Abs. 2 und 3, § 29 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und 3 und § 62a genannten Gemeinde ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 41/2006 nach landesgesetzlichen Vorschriften jeweils festgelegtem Gemeindegebiet.
§ 64. § 62a Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
Begründung
Änderungen in Art. 13 (Apothekengesetz):
Zu Z 1 (§ 8a):
Derzeit darf die Zustellung dringend benötigter Arzneimittel durch apothekeneigene Zustelleinrichtungen lediglich in einem Umkreis von vier Straßenkilometern erfolgen. Zur Schließung allfälliger Versorgungslücken im Zusammenhang mit der Schließung einer ärztlichen Hausapotheke wegen Eröffnung einer neuen öffentlichen Apotheke soll dieser Umkreis auf sechs Kilometer erweitert werden, da auch der Mindestabstand zur nächsten ärztlichen Hausapotheke mindestens sechs Kilometer beträgt.
Zu Z 2 (§ 62a Abs. 1 in Verbindung mit § 64, § 63):
Zu § 62a Abs. 1: Nach der Grundregel des § 29 Abs. 4 Apothekengesetz ist die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke drei Jahre nach Rechtskraft des Bescheides zurückzunehmen, mit dem die Konzession für eine öffentliche Apotheke erteilt wurde (wenn sich die Hausapotheke nicht in einer 1-Arzt-Gemeinde befindet oder mehr als 4 km von der öffentlichen Apotheken entfernt ist). Abweichend davon enthält § 62a Abs. 1 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 41/2006 eine Verlängerung dieses 3-Jahres-Zeitraums für ärztliche Hausapotheken, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Novelle bereits bewilligt waren. In sogenannten „2-Arzt-Gemeinden“ war demnach die Bewilligung zur Führung von ärztlichen Hausapotheken in diesen Gemeinden nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung einer Konzession für eine öffentliche Apotheke, sondern erst mit dem 65. Lebensjahr des hausapothekenführenden Arztes, spätestens aber nach 10 Jahren, zurückzunehmen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis G 33/12-11 vom 30. Juni 2012 § 62a Abs. 1 des Apothekengesetzes mit Wirkung ab 1. Jänner 2014 aufgehoben. Die Aufhebung dieser Übergangsbestimmung bewirkt, dass Bewilligungen für jene Hausapotheken mit 1. Jänner 2014 unmittelbar entzogen werden müssten, bei denen die Konzession für die öffentliche Apotheke schon länger als drei Jahre vor diesem Zeitpunkt erteilt worden ist.
Im Hinblick auf das Ziel der geordneten Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum ist eine stichtagsbezogene kurzfristig bevorstehende Schließung von Hausapotheken nicht wünschenswert, vielmehr könnte es sogar für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung problematisch sein, da eine Adaptionsphase im Hinblick auf das Verhalten und die Möglichkeiten der Konsumenten erforderlich ist. Überdies könnte es Fallkonstellationen geben, wo eine ärztliche Hausapotheke mit 1. Jänner 2014 schließen müssten, die bereits bewilligte öffentliche Apotheke aber noch nicht eröffnet ist und es daher insofern zu einer Versorgungslücke kommen könnte. Eine Erstreckung dieses Zeitraums bis Ende 2018 erscheint daher im Sinne einer flächendeckenden
Arzneimittelversorgung geboten. Dieser Zeitpunkt ergibt sich daraus, dass ausgehend vom Ende der Übergangsfrist mit Ende 2018 der Fristenlauf für die Rücknahmepflicht der Hausapotheke nach Konzessionserteilung für eine öffentliche Apotheke mit 1. Jänner 2016 beginnt. Dies entspricht der Grundregel des § 29 Abs. 4 Apothekengesetz.
Zu § 63: Mit der Apothekengesetz-Novelle BGBl. I Nr. 41/2006 wurde das Verhältnis öffentlicher Apotheken und ärztlicher Hausapotheken für eine bestmögliche flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt.
Diese Neuregelung bestand darin, für die Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung der Bevölkerung einen neuen Versorgungsansatz durch ärztliche Hausapotheken und öffentliche Apotheken festzulegen.
Sofern es in einer Gemeinde weniger als zwei volle Planstellen für Ärzte gibt, also eine „Ein-Arzt-Gemeinde“ vorliegt, soll die Versorgung grundsätzlich durch Hausapotheken erfolgen, wogegen bei Gemeinden mit mehr als zwei vollen Ärzteplanstellen der öffentlichen Apotheke der Vorrang einzuräumen ist. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Neukonzeption als verfassungskonform angesehen (vgl. Erkenntnis vom 26. Juni 2008, G 12/08).
Der Gesetzgeber ist bei der Erlassung dieser Novelle von einer bestimmten bestehenden Gemeindestruktur in Österreich ausgegangen und hat ausgehend davon seine Systementscheidung zum Verhältnis ärztlicher Hausapotheken und öffentlicher Apotheken für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum getroffen.
Nunmehr soll es insbesondere im Bundesland Steiermark mit dem Jahr 2015 zu einer umfassenden Neuordnung der Gemeindestruktur durch Zusammenlegungen kleinerer Gemeinden kommen. Wirtschaftliche und leistungsfähige größere Gemeinden sollen die Abwanderung aus den ländlichen Gebieten eindämmen und Wirtschaft und Beschäftigung vor Ort erhalten.
Diese vorwiegend aus wirtschaftlichen Gründen erfolgende organisatorische Neuordnung der Gemeindestruktur durch Zusammenlegung kleinerer Gemeinden auf Landesebene soll jedoch aus gesundheitspolitischer Sicht zu keiner Verschlechterung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum führen, in dem das auf Grund der derzeit bestehenden Gemeindegebiete vorhandene Verhältnis ärztlicher Hausapotheken und öffentlicher Apotheken aus apothekenrechtlicher Sicht neu bewertet werden müsste und einen geringeren Bedarf der Versorgung mit ärztlichen Hausapotheken zur Folge hätte.
Dieses Ergebnis würde der gesundheitspolitischen Zielsetzung der ausreichenden flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch niedergelassene Ärzte für Allgemeinmedizin im ländlichen Raum widersprechen.
Zur Wahrung einer bestmöglichen flächendeckenden Arzneimittelversorgung der Bevölkerung werden daher die im Jahr 2006 bestehenden Gemeindegebiete für die Anwendung der mit der Apothekengesetz-Novelle BGBl. I Nr. 41/2006 geschaffenen Regelungen des Verhältnisses ärztlicher Hausapotheken und öffentlicher Apotheken „versteinert“.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.42
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Minister! Hohes Haus! Frau Kollegin Höllerer, immerhin muss ich Ihnen eine gewisse Kreativität zubilligen, was die Begründung anlangt. (Beifall bei Grünen und FPÖ.) Wenn Ihnen jetzt die Anträge der Opposition zu wenig weit gehen und Sie noch viel, viel mehr möchten, dann kann ich nur sagen: Gerne! Wir sind selbstverständlich an Ihrer Seite, wenn Sie einen entsprechenden erweiterten Antrag einbringen. Kollege Pirklhuber wird Ihnen das noch im Detail erläutern.
Ich gratuliere Ihnen übrigens auch zur tollen Leseleistung, was den Abänderungsantrag anlangt. Das war top, und man kann wahrlich nicht sagen, dass von den Schwierigkeiten in Sachen Lesekompetenz alle Österreicherinnen und Österreicher betroffen wären. – Sie nicht. Das war beeindruckend. (Abg. Grosz: Das Schulsystem funktioniert ja!)
Ich möchte aber zu einem anderen Thema sprechen, nämlich zum Antrag der Kollegin Haubner zur Reform des Schulärzte-/Schulärztinnensystems und der Schulpsychologie. Auch bei diesem Antrag würden wir Ihnen gerne zur Seite stehen, falls er Ihnen ebenfalls nicht weit genug gehen sollte, Frau Kollegin Höllerer, und es würde mich schon interessieren, was aus Sicht der Regierungsparteien denn wirklich die Einwände sind. Frau Kollegin Haubner stützt sich auf den Rechnungshofbericht, versucht, diesen Rechnungshofbericht umzusetzen, übernimmt also eigentlich die Arbeit der Regierung – ich nehme an, liebe Ursula, ohne Bezahlung (Abg. Grosz: Honorarfrei!) –, und das wäre demnach nur noch umzusetzen.
Die Not in den Schulen diesbezüglich ist, glaube ich, bekannt. Ich habe mir ein paar Zahlen herausgesucht. Es gibt in Österreich 77 schulpsychologische Beratungsstellen. Insgesamt beschäftigen wir in Österreich laut aktueller Zahl der Frau Ministerin – nachlesbar auf der Homepage des Ministeriums – 140 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Kennen Sie das Verhältnis von einer Schulpsychologin/einem Schulpsychologen zu den Schülerinnen und Schülern? – 1 : 8 200!
Gestern haben wir hier im Hohen Haus einen 5-Stufen-Plan beschlossen, wie wir mit den Schulschwänzern umgehen. Stufe II dieses Planes enthält die Einbindung der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Also entweder gehen Sie von einer sehr, sehr geringen Zahl von Schulschwänzern in Österreich aus, oder Sie nehmen das Gesetz, das wir gestern beschlossen haben, selbst nicht ganz ernst. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind in Österreich nämlich über alle Maßen belastet, und die Arbeit ist in einem Ausmaß nicht mehr zu bewältigen, von dem wir uns gar keine Vorstellung machen.
Auch hier vielleicht eine konkrete Zahl aus meinem Heimatbundesland Vorarlberg: Nach den letzten mir zur Verfügung stehenden Zahlen – sie dürften nicht ganz aktuell sein, aber es sind die letzten veröffentlichten Zahlen – beträgt die durchschnittliche Wartezeit in der schulpsychologischen Beratungsstelle in Bregenz aktuell 57,6 Tage.
Überlegen Sie sich einmal, was geschieht, wenn Sie das gestern beschlossene Gesetz heranziehen! Ab Mai muss eine Schule bei Schulschwänzern auf Stufe II des 5-Stufen-Plans der Regierung die Schulpsychologie zu Rate ziehen. Die Wartezeit beträgt aber schon jetzt, bevor das Gesetz in Kraft getreten ist, 57,6 Tage! Also wer da von praktikablen Zuständen spricht, weiß nicht, wovon er spricht.
In Finnland beträgt das Verhältnis 1 : 800. Das bedeutet, eine Schule in der Größenordnung meiner Schule beispielsweise, mit über 900 Schülerinnen und Schülern, hätte eine eigene Schulpsychologin oder einen eigenen Schulpsychologen. Das sind Verhältnisse, unter denen man sehr gut arbeiten kann. In Sachen Schulärzte ist die Situation ähnlich. Natürlich müssen wir diesem Wirrwarr im Verwaltungssystem Einhalt
gebieten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass in einem Fall das Land zuständig ist und im anderen Fall der Bund. Entsprechende Anträge der Opposition gibt es zuhauf.
Es gibt übrigens diesbezüglich auch ein Regierungspapier, das die Kollegin Haubner und ich abwechselnd im Unterrichtsausschuss einbringen, um die Regierung zu unterstützen. Das war damals eine Fünf-Parteien-Einigung im Verfassungsausschuss. Leider setzt die Regierung ihre eigenen Papiere in diesem Zusammenhang nicht um.
Um es zusammenzufassen: Es ist ganz klar, dass wir da Handlungsbedarf haben, und ich ersuche Sie wirklich dringend, sich diese Situation anzuschauen. Unsere Schulen haben ein Recht darauf, dass wir das in einen organisatorischen Rahmen stellen, der praktikabel ist. Als Zweites muss dann natürlich eine entsprechende Ausweitung der Planstellen für SchulärztInnen und SchulpsychologInnen folgen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
13.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.48
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte auf den Redebeitrag von Frau Kollegin Jarmer Bezug nehmen, und zwar aus dem einfachen Grund, dass ich finde, dass man mit Geschichten zwar schon irgendwie Politik machen kann, nur sollten die Geschichten auch stimmen und nachvollziehbar sein.
Frau Kollegin Jarmer hat uns mit sehr drastischen Gesten und sehr blumenreich wie immer erklärt, dass es im Notfall für gehörlose Menschen nur die Möglichkeit gibt, per Fax Hilfe zu rufen.
Wir haben uns das jetzt angeschaut, und auch ich persönlich habe es mir wirklich angeschaut, weil es mich interessiert hat und weil ich mir auch nicht vorstellen konnte, wie man im Notfall, wenn es brennt, wenn man die Rettung braucht, ein Fax abschickt.
Es gibt unter der Homepage „www.witaf.at“ – eine Vereinigung, die derzeit, glaube ich, im Bereich des Innenministeriums angesiedelt ist und die 1865 gegründet wurde – eine Faxnummer, das stimmt, aber auch eine Nummer für SMS und sonstige Notrufe.
Die Homepage weist auch aus, dass im Jahre 2011 diese Notrufnummer 235 Mal in Anspruch genommen wurde. Das heißt, diese Nummer ist etwas, was offensichtlich im Gehörlosenbereich durchaus bekannt ist und auch genutzt wird. Es gibt also nicht allein die Möglichkeit des Notrufes per Fax, sondern es gibt sehr wohl die Möglichkeit, per SMS zu kommunizieren.
Frau Kollegin Jarmer, wenn jemand in Ohnmacht fällt, ist es ganz egal, ob er hören kann, sprechen kann oder nicht. Dann ist er darauf angewiesen, dass jemand Zweiter in seiner Umgebung ist, der die Rettung oder sonst irgendjemanden verständigt. Das ist keinerlei Diskriminierung im Falle einer Gehörlosigkeit.
Auch die zweite Geschichte – mit der Frage des Blutverdünners – hat mich eigentlich geärgert. Es kann schon sein, dass ein Arzt im Zuge des schriftlichen Verkehrs kein Fragezeichen dazumacht. Es kann aber Ihre sehr drastisch geschilderte Darstellung, dass dieser Mensch dann einfach Blutverdünner genommen hat, weil er das als Rufzeichen und nicht als Fragezeichen verstanden hat, nur dann stimmen, wenn ihm ein anderer Arzt oder wer auch immer diese verschrieben hat. Wenn er nur die Frage gestellt bekommt, kann er sie nicht schlucken.
Ich bin also für blumenreiche Geschichten, aber sie sollten, wie gesagt, nachvollziehbar sein und den Realitätstest bestehen.
Ich bin Ihrer Meinung: Wir müssen schauen, dass wir in Bezug auf Barrierefreiheit noch einiges verbessern. Ich bin aber, wie gesagt, dagegen, wenn Sie mit falscher Theatralik und Polemik über Dinge sprechen, die wir nicht einmal abgelehnt, sondern vertagt haben, weil wir gesagt haben, wir wollen Verbesserungsvorschläge machen. Also bitte Geschichten, die stimmen!
Noch zu Frau Kollegin Höllerer: Die Leseübung haben Sie wirklich bravourös bestanden. Noch viel besser ist, glaube ich, was wir noch sehr knapp vor der Sitzung in diesem Antrag inhaltlich zur Verbesserung der Medikamentenversorgung im ländlichen Raum zusammengebracht haben. Was ich aber noch viel wichtiger finde, ist, dass sich zumindest unsere beiden Fraktionen committet haben, diesem ständigen Spiel zwischen Apotheken und Hausärzten – wer darf was? – zumindest bis 2015 ein Ende zu setzen und zu schauen, dass wir die beiden zusammenspannen – oder zusammenzwingen, wie auch immer wir das machen müssen –, sodass wir dort im Sinne der PatientInnen eine ordentliche Versorgung zusammenbringen und nicht ständig den Streit haben, wer was macht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.51
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Oberhauser, wenn du ans Rednerpult trittst, gibt es immer zwei Möglichkeiten: Entweder du erklärst uns, der Opposition, wo wir falsch liegen, dass die Anträge falsch sind (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Oder wie die Welt funktioniert!) oder dass es in der Praxis nicht so ist – das war heute der Fall –, oder du sagst uns bei dem einen oder anderen Antrag, wir hätten recht und die Regierung werde sicher etwas tun, der Herr Minister werde sich sicher dafür einsetzen.
Ich denke nur an die Abschaffung der Selbstbehalte für Kinder im Krankenhaus oder an die Aussage, dass die Kinderhospiz ins Gesundheitssystem eingegliedert wird. (Zwischenruf der Abg. Dr. Oberhauser.) Da hat es geheißen, bis zum nächsten Mal wird es sicher etwas geben. Heute hast du nur gesagt, es sei wichtig, was die Kollegin Jarmer gesagt hat, und ihr wisst, dass ihr da etwas tun müsst. Da muss ich ehrlich sagen: Das von einer Vertreterin einer Regierungspartei zu hören ist mir einfach zu wenig. (Beifall bei BZÖ, Grünen und Team Stronach.)
Daher stimme ich natürlich mit meinen Vorrednern überein, das ist ganz klar, auch mit Frau Kollegin Jarmer, aber auch mit Herrn Kollegen Huainigg. Er war der einzige Vertreter der Regierungsparteien, der zumindest auf diese wichtigen Anträge eingegangen ist. Die anderen sind nicht einmal darauf eingegangen, nur die Opposition. Ihr habt nicht einmal gesagt, warum ihr sie ablehnt. Und das finde ich ungeheuerlich, muss ich ganz ehrlich sagen! (Abg. Vock: Weil sie „zu wenig weitgehend“ sind!)
Herr Kollege Huainigg hat gesagt, er möchte, dass das im nächsten Regierungsprogramm steht. – Das ist gut und schön, nur wann kommt das nächste Regierungsprogramm? Welche Regierung wird das sein? Also wir werden all jene beim Wort nehmen, die das heute gesagt haben. Daher ist das für mich einfach zu wenig. Aber vielleicht wartet Herr Kollege Huainigg darauf, was heute der Herr Minister gesagt hat: Dass die Gesundheitsreform so super ist, weil dann so viel Geld für die Patienten zur Verfügung gestellt wird und wir dann wahrscheinlich gar nicht wissen, was wir alles machen können und dürfen.
Der Antrag betreffend Schulpsychologie und Schulärzte basiert auf einem Bericht des Rechnungshofes und ist, glaube ich, ein typischer Fall, bei dem dringendst eine Entflechtung des Kompetenzwirrwarrs geschehen muss. Sie, Herr Bundesminister, setzen sich ja stark für Kinder- und Jugendgesundheit ein, aber wir haben nicht einmal richtige Daten, die erfasst und die nachvollziehbar sind, gerade was die Schulgesundheit anlangt. Wir machen Ernährungsprogramme, Bewegungsprogramme und so weiter, aber es wird nirgends richtig erfasst. Wir haben auch sehr viele Doppelgleisigkeiten, und das muss endlich beseitigt werden. Das wäre zum Beispiel auch ein Teil einer Gesundheitsreform, aber das ist eben sehr, sehr schwierig, da müssen alle zusammenhelfen, da braucht man vielleicht auch die Unterstützung der Opposition, und daher lässt man es einfach.
Zum anderen Antrag betreffend Barrierefreiheit brauche ich nicht mehr viel zu sagen. Ich glaube, der Antrag ist in seiner Begründung sehr klar. Wir haben das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2008 ratifiziert, aber nur zu ratifizieren, also nur zu unterschreiben, ist zu wenig. Wir müssen auch dementsprechend handeln.
Es ist wirklich nicht einzusehen, dass jene, die sich sehr schwer tun, mit der Gesellschaft, mit Personen zu kommunizieren, letztendlich mit einem bürokratischen Hürdenlauf konfrontiert sind, denn sie wissen nicht genau, welche Stelle Maßnahmen und Mittel, auch technische Hilfsmittel, zur Verfügung stellen kann. Einmal sind es die Sozialversicherungsträger, einmal sind es die Krankenkassen, einmal sind es die Pensionskassen, und so weiter. Dieses Splitting in der Finanzierung ist menschenunwürdig, muss ich sagen.
Außerdem sind viele Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf solche Hilfsmittel haben, wiederum auf Spenden angewiesen. Sie sind Bittsteller, und wenn sie den besten Zugang zu einer Spendenorganisation haben, dann bekommen sie vielleicht etwas, aber dann werden sie noch vorgeführt, und es wird gesagt: Wir haben diese Person unterstützt. – Das kann es nicht sein. Es muss einen Rechtsanspruch geben. Kommunikation ist ein Menschenrecht, und es muss die volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben ermöglicht werden.
Wenn Sie heute diesen Antrag abdrehen, indem sie ihn ablehnen, muss ich ehrlich sagen: Es ist mir nicht verständlich. Sie hätten zumindest eine Absichtserklärung abgeben können, in einem vielleicht etwas windelweichen Entschließungsantrag, aber zumindest so, dass klar wird, dass Ihnen das wichtig ist und dass Sie rasch an die Umsetzung gehen wollen. (Beifall beim BZÖ.)
13.56
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.56
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Mag. Jarmer hat heute, glaube ich, schon etwas in die Herzen hineingebracht. Ob das jetzt ganz korrekt war oder nicht, aber das Problem besteht. Frau Haubner hat auf ähnliche Themen verwiesen.
Angesichts der vorhin erwähnten UN-Konvention aus 2008 möchte ich mich hauptsächlich auf den Antrag von Herrn Kollegen Spadiut und Frau Abgeordneter Haubner beziehen. Da geht es wirklich um Kommunikation, um Hilfsmittel für Menschen mit sprachlicher Beeinträchtigung. Da wird auch die Krankheit ALS genannt. Jetzt wird jeder sagen, na gut, das kann man ja ablehnen – ALS, wer hat nicht irgendetwas?
Ich bin nicht berufen, das gut nachzuzeichnen, aber was heißt ALS? – Amyotrophe Lateralsklerose – das sagt einem auch nichts. Das ist eine fortschreitende neurologische Erkrankung des motorischen Nervensystems. – Das ist jetzt schon ein bisschen spannender. Bitte, damit man Anträge richtig lesen lernt! Jetzt kommt es: Schädigung des Rückenmarks und bestimmter Nervenzellen im Gehirn, Verfall der Nervenbahnen – das brauche ich nicht näher zu erklären –, und es kommt dazu, dass Reize nicht mehr den Muskel erreichen und dass die Schaltstellen dazwischen, diese Nervenbahnen sich langsam auflösen.
Das bedeutet, zuerst wird einmal ein Fuß lahm, dann der zweite, dann die Hände, dann der Körper, dann kommt es zur Beeinträchtigung der Atemmuskulatur, zu Schluckbeschwerden, und das Teuflische an dieser Krankheit ist, dass die Leute sehen, hören und kognitiv alles erfassen können. Sie sind Gefangene in ihrem eigenen Körper – grausam!
Jetzt wird jeder sagen, das passiert in Afrika oder sonst wo. – Nein, pro 100 000 Menschen sind zwei betroffen. Das kann ein 20-Jähriger sein, das kann ein 30-Jähriger sein, das kann eine 60-jährige Frau sein. Das beginnt dann vielleicht damit, dass man etwas fallen lässt und nicht weiß, warum. Laut „Spiegel“ hat es ein Fallbeispiel gegeben, dass eine 60-jährige Frau innerhalb von zwei Jahren elendiglich verreckt ist. Ein junger Mann hat es acht Jahre geschafft, weil man gute Methoden hat, in der Nacht zu beatmen und diese Leute mit besonderen Nahrungsmitteln aufzupäppeln, aber am Ende steht für diese Menschen der sichere Tod.
Ich würde mich gar nicht so besonders aufregen, wenn ich mir das nicht selbst angetan hätte – danke, Ursula, für diesen schönen Satz zum Thema Spenden –; ich war selbst ein „Spendenopfer“. Ich lese jetzt ganz kurz Teile aus einem Brief, einem Bettelbrief vor: Ohne die enorme Unterstützung der Bevölkerung geht gar nichts, schreibt diese Frau, die in der Südsteiermark wohnt und vor drei Jahren an ALS erkrankt ist. Sie hat acht Kinder, das jüngste ist sieben Jahre alt. Sie kann nicht mehr selbständig atmen, nicht mehr selbständig essen, nicht sprechen. Diese Frau wird liebevoll von ihrem Mann und den Töchtern gepflegt, und so weiter. Die einzige Möglichkeit, mit ihrer Familie zu kommunizieren, ist ein Computer, welcher per Augenkontakt gesteuert wird, Kostenpunkt 14 000 €. – Sie hat diesen von einer Firma bekommen, musste ihn aber wieder zurückgeben. Das ist eine Tragödie.
Das habe ich ja gemeint. Herr Grosz hat nicht unrecht gehabt. Ein systemischer Fehler ist das. Wir reformieren das bestehende System, ja, aber wir entwickeln es nicht weiter. Damals hat es keine Computer gegeben, jetzt gibt es welche.
Die Gebietskrankenkasse hat ihr dann zurückgeschrieben, ganz einfach: Bei diesem angeführten Produkt handelt es sich um keinen Heilbehelf, und es ist auch kein Hilfsmittel im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. – Drei Zeilen, normalerweise ein Todesurteil.
Also es hat die Spendenaktion gegeben. Und da steht drinnen: Gabis Augen können wieder sprechen. – Ich möchte nicht auf die Tränendrüsen drücken, aber es ist Folgendes: Diese Frau kann jetzt mit ihrer Familie wieder kommunizieren. Und damit es jetzt ganz lustig wird: Die haben nie gewusst, warum die Mama weint. Die Mama kann sich nur mit Augenzwinkern verständigen. Das war nichts anderes, als dass diese Frau irgendwo eine Entzündung auf der Hand gehabt hat. Sie konnte nicht einmal sagen: Bitte, kratzt mich! Tut etwas! Jede Mücke war eine Qual. Diese Frau hat das wochenlang ertragen, und keiner wusste, was er tun sollte.
Da würde ich schon sagen: Oppositionelle Anträge und genau das mit der Begleitperson der Kinder. Da waren Rot und Schwarz im Ausschuss. Ja, aber die bösen Landeshauptleute sind die Schuldigen. Also, Schneider, leich ma d’ Scher’! – Das kann
es nicht sein! Unterstützen Sie gerade in diesem Fall solch einen Antrag! Da geht es wirklich um Mitmenschlichkeit. 250 Millionen € für Zypern. Schicken wir den Zyprioten ein bisschen weniger, vielleicht geht es sich dann aus! – Danke. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
14.02
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 5 Minuten sind eingestellt. – Bitte.
14.02
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Es geht in meiner Rede um diesen Antrag der Grünen aus dem Jahr 2010 betreffend Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung. Ich möchte vorneweg sagen, ich bin wirklich überrascht, dass dieses Ansinnen von den Regierungsparteien, von SPÖ und ÖVP, abgelehnt wird.
Worum geht es beim Klonen? – Es geht darum, genetisch gleiche Tiere in der Zucht stärker zu forcieren, molekularbiologische Methoden, die im Rahmen gentechnologischer Forschung entwickelt wurden, in kommerzielle Systeme einzuspeisen. Und das ist ein Phänomen, das ist ein Prozess, den wir Grünen massiv ablehnen, genauso ablehnen wie die Mehrheit der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten.
Wie ist es derzeit, und wo droht die Gefahr? – Im Juni beginnen die Freihandelsabkommen-Verhandlungen zwischen den USA und der Europäischen Union, und da werden auch der Agraraspekt und die Lebensmittelthematik sicher auf der Tagesordnung sein. In den USA wird heute schon das Klonen in kommerziellen Systemen angewandt, auch in Argentinien. Das ist der Unterschied zu Europa. Wir haben es bisher nicht geregelt, es gibt keine Regelung dafür, und wir verwenden es auch nicht kommerziell. Aber über den Import von Sperma zum Beispiel und dann möglicherweise auch lebendigen Produkten aus diesen geklonten Nachkommen können Steaks, Schnitzel, Käse von Klontieren auch jetzt schon auf den Teller kommen, weil es keine Kennzeichnungsvorschriften gibt, keine Regulative.
Ein einziges Land in Europa hat das bisher verboten, das ist Dänemark. Und solange es keine europäischen Regeln gibt, ist es auch möglich, das nationalstaatlich zu verbieten. Nichts anderes wäre möglich gewesen, Herr Bundesminister Stöger, auch jetzt schon. Und ich kenne an sich Ihr Bekenntnis zum Verbot von Klontieren, zum Verbot von Klonen und auch gegen den Import von Klonfleisch. Ich verstehe daher nicht, warum Ihnen hier die Regierungsfraktionen im Parlament in den Rücken fallen, anders kann ich das nicht sehen. Im Jahr 2013 stehen die Verhandlungen auf europäischer Ebene an, und wir haben das im Ausschuss diskutiert.
Frau Kollegin Höllerer! Wenn Sie sagen, dieser Antrag geht Ihnen nicht weit genug, dann muss ich dem schon entgegenhalten: Unglaublich! Wofür gibt es den Parlamentarismus und wofür gibt es einen Ausschuss? Im Ausschuss wären Sie gefordert gewesen, ganz einfach zu sagen: Ja, gut, verhandeln wir darüber! Wir haben noch weitere Vorschläge. – Das ist ja unglaubwürdig, was Sie hier machen.
Außerdem ist ein Vergleich der Position des Kollegen Keck und von Ihnen auch sehr interessant. Kollege Keck sagt: Antrag nicht mehr notwendig, ohnehin schon alles in der Pipeline. Sie sagen: Geht nicht weit genug, wir brauchen einen weiter gehenden Antrag! – Ja, wir sind für alles zu haben, wenn es wirklich um das Verbot von Klonfleisch und von Klontieren und des Importes dieser aus ethischen Gründen unverantwortlichen Produktion geht.
Ich möchte Ihnen schon sagen, dass unser Antrag eigentlich die Chance für einen Neustart wäre, nachdem ein Kompromiss 2011 gescheitert ist, nämlich auf der Ebene der Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Europäischem Parlament und dem Rat, was wirklich schade ist, in der Novel-Food-Verordnung. Mit diesem Antrag im Gepäck könnte der Minister heuer sehr aktiv eine österreichische Position vertreten, die mehrheitsfähig und auf europäischer Ebene auch durchsetzbar ist.
Wir wollen sicherstellen, dass in der EU weder geklonte Tiere noch daraus hergestellte Produkte auf dem Teller der KonsumentInnen landen und dass in der EU das Klonen von Nutztieren für die Lebensmittelerzeugung verboten wird. Das ist einfach notwendig, Frau Kollegin Höllerer, und wenn Sie das hier verleugnen und hier glauben (Zwischenruf der Abg. Höllerer), Sie können mit dem Hinweis, man muss halt noch mehr machen, Ihre Verantwortung abschieben, dann muss ich Ihnen leider sagen: So geht es nicht! (Beifall bei den Grünen.)
So geht es nicht, Frau Kollegin Höllerer! Ihre Partei trägt Regierungsverantwortung, also handeln Sie! Dann bringen Sie die entsprechenden Vorschläge rechtzeitig in den Ausschuss! Unser Antrag liegt seit dem Jahre 2010 vor. Sie hätten jederzeit einen zusätzlichen Antrag stellen können. Sie hätten jederzeit einen eigenen Antrag einbringen können. Sie hätten auch im Ausschuss noch einen Abänderungsantrag stellen können. Warum haben Sie es nicht getan? Geben Sie der österreichischen Bevölkerung eine Antwort! Warum haben Sie als Abgeordnete dieses Hauses diese Möglichkeit nicht genützt? Wir nützen sie, die Opposition ist bereit dazu, zu verhandeln, zu diskutieren und gute Vorschläge zu machen.
Abschließend lese ich noch einmal den Antrag vor:
„Die zuständigen Vertreter der Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene für ein sofortiges Verbot des Imports von geklonten Tieren und daraus hergestellte Produkten sowie gegen das Klonen von Nutztieren für die Lebensmittelerzeugung einzutreten.“
Sie können nicht erklären, warum Sie diesem Antrag heute nicht zustimmen. Wir stehen aufseiten der Konsumentinnen und Konsumenten, und außerdem ist das auch ein Schutz der österreichischen bäuerlichen Landwirtschaft. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.07
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Vock zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.07
Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Mein Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Einmal mehr werden hier einige Oppositionsanträge deswegen abgelehnt, weil sie von der Opposition kommen. Ich habe noch die Worte des Kollegen Rasinger im Ohr, wie er mir einmal im Gesundheitsausschuss erklärt hat: Im Gesundheitsausschuss machen wir das anders. Da prüfen wir die Anträge auf ihren Inhalt, und wenn wir dem Inhalt zustimmen können, dann werden wir sie gerne annehmen. – Das war einmal Mitte der GP. Inzwischen ist er wahrscheinlich von der eigenen Fraktion belehrt worden, man darf nicht einfach Oppositionsanträge annehmen, das kommt nicht gut an. Man muss als Regierung eigene Anträge einbringen.
Zum heutigen Regierungsantrag, der von der Opposition ja mitgetragen wird, werden heute noch zwei Abänderungsanträge eingebracht. Da sieht man, wie seriös diese Regierung arbeitet. In letzter Minute muss man noch Abänderungsanträge einbringen.
Man ist nicht einmal fähig, bis zum Ausschuss einen beschlussfähigen Antrag einzubringen. (Beifall bei der FPÖ.)
Nein, heute müssen Sie noch Abänderungsanträge einbringen, aber wir als Opposition erkennen die Intention, wir begrüßen das und gehen bei solchen Anträgen mit. Es wäre auch schön, wenn die Regierung, die Regierungsparteien genauso sagen würden: Okay, die Intention des Antrages der Opposition ist gut, wir gehen mit. Wenn der Kollege Keck sagt, dass der Minister mit der EU verhandelt, dann wäre es doch schön, wenn sich der Minister darauf berufen könnte, dass das österreichische Parlament hinter ihm steht. So kann er nur sagen: Die Regierungsparteien stehen hinter mir. Und vielleicht hat er nicht einmal einen Regierungsbeschluss, dann kann er nur sagen: Ich bin dafür oder dagegen. Das heißt, hier könnten wir den Minister mit einem Beschluss des Parlaments stärken, damit er sagen kann, das österreichische Parlament hat sich klar dagegen ausgesprochen. Wenn man will.
Interessant finde ich auch die Einwendung der Kollegin Höllerer: zu wenig weitgehend. Jetzt weiß ich, die ÖVP ist natürlich die Retterin des Tierschutzes in Österreich. Sie sind ja auch dafür, den Tierschutz sofort in Verfassungsrang zu heben. Da bremsen alle anderen, nur die ÖVP nicht. Da würde ich die ÖVP wirklich einmal einladen: Machen wir endlich etwas! Es gibt seit 2004 einen Fünfparteienantrag „Tierschutz in die Verfassung“. Derzeit bremst die ÖVP. Also erklären Sie mir als ÖVPler nicht, dass Sie für einen weiter gehenden Antrag im Sinne des Tierschutzes sind! – Das ist einfach nicht wahr.
Und wenn Sie einen weiter gehenden Antrag haben, warum gehen Sie nicht zum Kollegen Pirklhuber und sagen, der Antrag wäre gut, können wir nicht den Antrag um dieses und jenes erweitern? Vielleicht hätten wir einen Sechsparteienantrag daraus gemacht, es ist ja alles möglich, man kann im Vorfeld verhandeln, man kann im Ausschuss verhandeln, wenn man den Antrag annehmen will.
Man kann natürlich einen Antrag auch einfach ablehnen. Es würde den Stil im Hohen Haus deutlich verbessern, wenn Anträge der Opposition nicht nur deswegen abgelehnt würden, weil sie von den Oppositionsparteien eingebracht wurden. (Beifall bei der FPÖ.)
14.11
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend 1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit in 2166 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Dr. Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag sowie einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag, dann über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Ziffer 4a in Artikel 7 zum Inhalt hat.
Wer sich hierfür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Weiters haben die Abgeordneten Dr. Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der eine Änderung der Ziffernbezeichnung sowie die Einfügung neuer Ziffern 1, 4a und 4b in Artikel 13 zum Inhalt hat.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung und Ausbau der Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 302.)
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend 2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit samt Titel und Eingang in 2257 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schenk und Kollegen betreffend Verpflichtung zur Einholung einer zweiten Meinung vor nicht akuten Operationen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 2258 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 2259 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 2260 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2011–2012 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-369/2274 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1410/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung der Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (2275 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1821/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung des Arbeitskreises für Bedarfsorientierte Mindestsicherung (2276 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2158/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuererleichterung für Bezieher deutscher Sozialversicherungspension (2277 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1316/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (2278 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2122/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchsetzung von Arbeitsrecht im Tourismus – Überprüfung und personelle Aufstockung der Kontrollstrukturen (2279 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zu den Punkten 9 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.17
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Herr Bundesminister, zu Ihrem Sozialbericht. Interessant ist in diesem Zusammenhang schon auch zu erwähnen, dieser Sozialbericht ist ja nur auf Ersuchen der Opposition überhaupt hier ins Plenum gelangt, das heißt, Sie von den Regierungsparteien hätten ihn gar nicht hier hereingebracht. Das ist nicht ganz unspannend. Wobei ich jetzt dazusage, der Sozialbericht ist wirklich eine Schönfärberei der Sonderklasse. Es ist hier alles so dargestellt, als würden in Österreich Milch und Honig fließen, es ist alles in bester Ordnung.
Der Bericht ist sehr umfangreich, es ist wirklich sehr viel Arbeit gewesen. Die Beamten, die das ausgearbeitet haben, haben sich sehr viel Arbeit gemacht, dennoch ist der Inhalt selektiert eingefügt worden.
Ich werde mich jetzt auf ein paar Punkte beschränken. Zunächst einmal zu den Arbeitsmarktdaten. Herr Bundesminister! Sie rühmen sich auch immer damit, dass die Arbeitslosenstatistik in Österreich so großartig ist, wir hätten die niedrigste Arbeitslosigkeit und einen so großartigen Zuwachs an neuen Arbeitsplätzen.
Zunächst zur Arbeitslosigkeit: Sie haben recht, im EU-Vergleich sind wir gut. Dennoch sind die Arbeitslosenzahlen so hoch wie schon sehr lange nicht mehr, und das ist wirklich kein Grund zum Jubeln. Das wissen Sie selbst. Daher würde ich meinen, der Hinweis darauf, dass es in anderen Staaten Europas eine höhere Arbeitslosigkeit gibt, nützt keinem einzigen arbeitslosen Österreicher etwas. Das heißt, das ist überhaupt keine Vergleichsschwelle, die wir heranziehen sollten, sondern wir sollten eher heranziehen, wie es bei uns vor einigen Jahren noch ausgesehen hat. – Das ist das eine.
Das Zweite, was Sie immer schreiben, ist, dass bei uns die Zahl der Arbeitsplätze steigt und wir immer mehr Leute in Beschäftigung haben.
Das mag auf den ersten Blick vielleicht sogar zutreffen, auf den zweiten Blick muss man dann aber schon erkennen, welche Beschäftigungsverhältnisse da geschaffen werden. Das sind nicht die qualitativ hochwertigen Arbeitsplätze, sondern das sind alle möglichen atypischen Verhältnisse, angefangen bei geringfügigen Teilzeitbeschäftigungen, also all das, was zwar vielleicht die Statistik schönt, in Wirklichkeit aber nicht das ist, was ein Großteil der Bevölkerung auch möchte.
Mit dieser Einschätzung, Herr Bundesminister, bin ich nicht allein. Zum Beispiel hat der Arbeiterkammer-Chef aus Salzburg – ich weiß, Sie werden jetzt wieder einwerfen, der Herr Arbeiterkammer-Chef aus Salzburg hat sich geirrt – ganz klar gesagt, es geht hier Quantität vor Qualität. Man sollte auch diese Schönfärberei, die sich durch den ganzen Bericht zieht, nicht unbedingt betreiben. Er spricht wörtlich von atypischen saisonalen Beschäftigungsverhältnissen in Salzburg. Also das ist jetzt überhaupt nicht etwas, was so großartig ist, das ist nicht etwas, wofür Sie sich wirklich auf die Schulter klopfen können.
Des Weiteren erklärt er sehr genau, wie das mit den geringfügig Beschäftigten, mit den Teilzeitbeschäftigten ist. Das ist sehr genau aufgelistet. Auch wenn er sich Ihrer Meinung nach irrt, Herr Bundesminister, ich denke, der Arbeiterkammer-Chef weiß ganz genau, wovon er spricht.
Aber er sagt natürlich auch, dass in Salzburg vor allem aus den neuen EU-Staaten 40 Prozent mehr Personen beschäftigt sind. Das ist nicht ganz unspannend, Herr Bundesminister! Sie haben damals gesagt, die Freiheitlichen betreiben Panikmache, als wir vor der Öffnung gewarnt haben, Lohndumping sei überhaupt kein Problem. Sie
haben ja ein großartiges Lohndumping-Gesetz beschlossen, das im Übrigen in Ihrem Sozialbericht auch gestreift wird. Die Schwächen des Lohndumping-Gesetzes haben Sie vorsorglich nicht einmal erwähnt, nämlich das A1-Formular, das Ihnen zwar sagt, ein Arbeitnehmer war vielleicht einmal in Polen, Tschechien, wo auch immer sozialversichert, was aber nicht heißt, dass er das zum heutigen Zeitpunkt noch sein muss. Das heißt, hier gibt es auch eine Kontrollschwäche. Es gibt keinen Abgleich der Sozialversicherungen zwischen jenen von Österreich und jenen der neuen EU-Länder. Dieses Lohndumping-Gesetz ist gut gemeint, aber nicht so effizient, wie Sie sich das vielleicht vorgestellt haben oder wie Sie es vielleicht gerne hätten. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben schon ein paar Mal darauf hingewiesen – Sie wischen das immer sehr nonchalant weg. Das ist aber eine Tatsache, die Sie einfach nicht leugnen können. Es ist nach wie vor möglich, dass ausländische Firmen Ihnen in Wirklichkeit auf der Nase herumtanzen und sich gar nicht in die Karten schauen lassen.
Ein zweiter Punkt, den ich noch gerne ansprechen möchte, ist jener der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Das ist nicht ganz unspannend, nämlich vor allem auch in der Art und Weise, wie Sie sie darstellen.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist immerhin – sage ich jetzt einmal – Ihr Steckenpferd geworden. Es gibt Kritik selbst vom Koalitionspartner, dass in manchen Bundesländern, dass – ich sage es jetzt ganz deutlich – vor allem in Wien sehr, sehr viele Personen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beanspruchen, weit mehr als beispielsweise in Niederösterreich. Über die Gründe möchte ich jetzt überhaupt nichts ausführen, es ist nur schon auffallend, dass zwar eine wundervolle Tabelle in diesem Sozialbericht enthalten ist, mit der Sie vorführen, wie groß die Unterstützung für die Kinder ist – man kann genau erkennen, in Wien erfolgt die größte Unterstützung für Kinder –, aber es gibt beispielsweise überhaupt keine Tabelle mit den genauen Zahlen. Das führen Sie einfach nicht an, das interessiert Sie offenbar überhaupt nicht.
Gerade bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung – und das wissen Sie genau, Herr Bundesminister – gibt es einfach viele Kritikpunkte. Selbst das Wiener Kontrollamt hat in seinem Bericht im Vorjahr einige Kritik geübt. Mag sein, dass es jetzt in Wien etwas besser funktioniert, trotzdem haben wir auch in Ihrem Sinn als Aufsichtsbehörde des Ganzen einen Antrag formuliert. Wir wollten die Zahlen der Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ebenso wie die Arbeitslosenzahlen jeden Monat auf Ihrer Homepage nachlesen können. Das haben Sie geflissentlich vertagt so nach dem Motto: Wir lehnen es vorerst einmal nicht ab, aber wir vertagen es!, was sehr schade ist.
Ich komme jetzt gleich überleitend zu diesen beiden Anträgen betreffend Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Ein Antrag ist vom Kollegen Hofer, der heute abgelehnt wird. Dieser fordert, dass die Mindestsicherungszahlungen an Drittstaatsangehörige sofort eingestellt gehören, und zwar aus folgendem Grund: Sie wissen ganz genau, Herr Bundesminister, meine Damen und Herren, dass Mindestsicherung nur dann ausbezahlt wird, wenn es sozusagen kein Vermögen gibt, keine Ersparnisse mehr gibt, die müssen bis zu einem gewissen Sockelbetrag aufgebraucht sein. Das ist bei Österreichern relativ leicht überprüfbar, bei Ausländern aus Drittstaaten ist das überhaupt nicht überprüfbar.
Auch wenn Sie, Herr Bundesminister – ich habe es schon im Ohr –, wieder sagen werden, das ist ja so unwahrscheinlich, dass Leute, die bei uns die Mindestsicherung beziehen, in ihrer Heimat über Vermögen verfügen: Das ist überhaupt nicht unwahrscheinlich, denn sehr, sehr viele, die bei uns leben und Mindestsicherung beziehen,
haben wahrscheinlich in ihren Heimatländern Grundstücke, haben möglicherweise auch Häuser. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)
Das negieren Sie, das leugnen Sie. Das ist in Ordnung, das ist Ihre Meinung, aber Sie können es jedenfalls nicht überprüfen. Sie können es nicht überprüfen, und Sie legen auch gar keinen Wert darauf, es zu überprüfen. Ich sehe nicht ein, warum die österreichischen Steuerzahler Gelder an Leute ausbezahlen sollen, die in ihrer Heimat irgendwelche Reichtümer horten. Das ist einfach nicht der richtige Weg, das ist der falsche Weg! (Beifall bei der FPÖ.)
Der zweite Antrag, auch ein Antrag des Kollegen Hofer, der ebenfalls abgelehnt wird, betrifft die Erweiterung des Arbeitskreises für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. In diesem Arbeitskreis, so wollte es Kollege Hofer, sollten Mitglieder aller Parteien des Hohen Hauses vertreten sein.
Ihre Begründung im Ausschuss war schon etwas verräterisch. Sie haben gesagt: Das schnüre ich nicht auf, ich bekomme ja nie wieder die Unterschriften von allen neun Landeshauptleuten. – Das ist schon recht spannend, wenn Sie selbst merken, dass Ihr eigenes Gesetz offensichtlich von allen neun Landeshauptleuten jetzt nicht mehr anerkannt wird. Da läuft doch irgendetwas schief! Herr Bundesminister, da haben Sie meines Erachtens massiven Erklärungsbedarf!
Ganz ehrlich, so großartig die Leistung auch ist, das alles zusammenzutragen, eines würde mich schon interessieren, Herr Bundesminister: Wer genau hat denn den Auftrag gegeben, nur die schönen Zahlen in den Bericht zu schreiben, nur das anzuführen, was Ihnen nützlich ist, aber nicht die Versäumnisse oder das, was sozusagen in Zukunft noch gemacht werden muss?
Das finde ich sehr schade, das macht den Bericht in Wahrheit zu einem Propagandamittel, aber sicherlich nicht zu einem seriösen objektiven Bericht. (Beifall bei der FPÖ.)
14.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.26
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kollegin Belakowitsch-Jenewein, ich glaube, Sie haben den Sozialbericht nicht gelesen (Beifall des Abg. Pendl) oder Sie haben die Zahlen nicht verstanden. Das ist eine kritische Auseinandersetzung mit unserer Sozialpolitik. Und dass dieser Sozialbericht in so vielen Punkten Positives widerspiegelt, kommt auch nicht von ungefähr, sondern das ist dank dieser Bundesregierung in Österreich möglich geworden, nämlich durch eine treffsichere, gute Sozialpolitik unter unserem Sozialminister Rudolf Hundstorfer. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das wollen Sie halt nicht akzeptieren, aber das ist Ihr Problem.
Wissen Sie, was mir auch zunehmend auf die Nerven geht? – Es gibt keinen Punkt, wo Sie nicht versuchen, immer wieder auf Ausländer hinzutrommeln, die Gesellschaft zu spalten. Nehmen Sie endlich zur Kenntnis: Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein wichtiges Instrument zur Armutsbekämpfung auf der einen Seite und gleichzeitig aber auch eine Hilfestellung für alle Menschen, um wieder in den Arbeitsprozess zu kommen! Aber auch das wollen Sie nicht sehen, denn Sie wollen ja keine Lösungen haben. (Beifall bei der SPÖ.) Sie wollen nur die Gesellschaft spalten, und das finde ich ganz einfach sehr, sehr bedauerlich.
Auf eines möchte ich auch noch hinweisen: Sie haben gesagt, dass uns die Arbeitslosen wurscht sind (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Nein, das habe ich nicht
gesagt!), dass wir immer nur davon reden, dass wir eine geringe Arbeitslosenrate haben. – Jawohl, Frau Kollegin, wir haben in diesem Land eine geringe Arbeitslosenrate – Gott sei Dank, dank dieser Regierung und dank dieser Politik –, und wir haben eine geringe Jugendarbeitslosigkeit dank dieser Regierung und dank dieser Politik, und darauf können wir auch stolz sein. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ich habe nicht gesagt, dass es Ihnen wurscht ist! Sie müssen auch zuhören!)
Uns ist es nicht egal, was mit den Menschen passiert, die arbeitslos sind. Deshalb setzen wir auch eine Vielzahl an Maßnahmen, die zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und zur Qualifizierung dienen. Ich darf Ihnen dazu einige Zahlen nennen, die auch im Sozialbericht vorhanden sind.
Mehr als 790 Millionen € aus den Mitteln des AMS wurden für Frauen auf dem Arbeitsmarkt, für Qualifizierungsmaßnahmen eingesetzt. Damit ist es wieder gelungen, mehr als 160 000 Frauen mit ganz gezielten Maßnahmen zu unterstützen, zum Beispiel mit Informations-, Schulungsmaßnahmen, Frauen in die Technik. 34 000 Frauen, die nach Pausen wieder eingestiegen sind, sind nachqualifiziert worden, um wieder in den Arbeitsprozess zu kommen. Aufgrund dieser Maßnahmen sind wir in der glücklichen Situation, dass auch die Frauenarbeitslosenrate in Österreich im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern sehr, sehr gering ist.
Das heißt, wir sind auf einem guten Weg, und dieser Weg wird weiter fortgesetzt werden.
Sehr geschätzte Damen und Herren! Zum Abschluss bedanke ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die an diesem Sozialbericht mitgearbeitet haben. Er ist eine gute Unterlage, die auch aufzeigt, wo weiterer Bedarf vorhanden ist und wo weiterhin eine zielgenaue Sozialpolitik gemacht werden muss. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.29
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.30
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ich habe eine etwas abweichende Haltung zu der Meinung von Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, und ich sage auch, warum. Der Sozialbericht sollte nach Ansicht der Regierungsparteien gar nicht hier im Plenum diskutiert werden. Sie wollten das nicht, was für mich völlig unverständlich war und, werte Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei, auch ein bisschen problematisch. In der Vergangenheit wollten wir immer gemeinsam – unter Schwarz-Blau, sage ich, gebe ich zu –, dass dieser Bericht im Plenum diskutiert wird. – Punkt eins.
Da wir das verlangt haben, steht dieser Bericht jetzt hier im Plenum zur Debatte. Zum Bericht selbst daher eine Anmerkung, auch da kann ich Ihnen nicht ganz oder weitgehend, muss ich sogar sagen, nicht folgen: Der Bericht enthält Juwele, ja, Juwele! Der Bericht zur Einkommensverteilung, der Bericht zur Vermögensverteilung in Österreich, das ist sehr gute Arbeit. Dafür danke ich auch allen, die diesen Bericht erstellt beziehungsweise ihn ermöglicht haben, weil er natürlich eine Grundlage bietet, auf der aufbauend man über mögliche Konsequenzen diskutieren müsste. Das ist vielleicht der Punkt, den Sie gemeint haben.
Es gibt auch andere Teile im Bericht, wo rein deskriptiv die Arbeit des Ministeriums dargestellt wird. Das war immer so, wäre nach unserer Ansicht manchmal verzichtbar, aber andererseits sage ich, gerade dadurch, dass im Bericht auch festgehalten ist, welche Studien das Ministerium gemacht hat, in Auftrag gegeben hat, stellt das für uns
eine wertvolle Information dar. Damit verbindet sich unter Umständen auch das Problem oder der Ansatzpunkt unserer Kritik. Obwohl wir sagen, der Bericht ist in Summe hervorragend oder in bestimmten Teilen hervorragend, würde ich mir und würden wir Grüne uns schon seit Langem etwas mehr wünschen. Etwas weniger nur deskriptiv und etwas mehr auch an Zielvorgaben, das bräuchten wir dringend.
Wir haben jetzt schon über Jahre hinweg dank dieses guten Berichts die ziemlich fatale Situation, dass sich im Bereich der Einkommen und Vermögen die negative Entwicklung nur weiterschreibt. Das steht auch im Bericht, das ist ablesbar an den Zahlen. Da hätte ich gerne, da hätten wir gerne, dass das Sozialministerium, in welcher Form auch immer, Möglichkeiten oder Bezugspunkte anbietet, wo weitergearbeitet werden müsste, Zielvorgaben beispielsweise.
Wie schaffen wir es, der negativen Entwicklung bei den Einkommen, die ich jetzt gar nicht in einzelnen Zahlen darstellen möchte – ich habe sie vor mir, die Zahlen –, aber die dramatisch ist, nicht nur was die Verteilung des Volkseinkommens insgesamt betrifft, sondern was die Einkommensentwicklung bei den untersten 60 Prozent betrifft, entgegenzusteuern? Sie wissen das, Sie kennen diese Zahlen, wir alle kennen diese Zahlen. Bei den obersten 1 Prozent beziehungsweise 5 Prozent gibt es eine positive Aufwärtsentwicklung, bei den obersten 20 Prozent, egal ob Brutto- oder Nettoeinkommen, auch noch immer und bei den untersten 60 Prozent eine negative Einkommensentwicklung. Wir können nicht damit zufrieden sein, klar, und ich nehme allen Parteien ab, dass sie das, was sie dazu erklären, dass sie das nicht wollen, hoffentlich auch ernst meinen.
Wo haben wir gemeinsame Ansatzpunkte, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Ich hätte mir beispielsweise erwartet – das wäre eine Anregung an das Ministerium –, dass wir diese Kontroverse, die wir zwischen den Parteien haben, etwa um die Mindestlöhne – gesetzlicher Mindestlohn, generalkollektivvertraglicher Mindestlohn oder weitermachen wie bisher –, endlich einmal auf einer seriösen Basis diskutieren. Dafür könnte auch der Sozialbericht als Grundlage dienen. (Beifall bei den Grünen.)
Warum nicht? Klären wir das einmal, nicht nur durch Glaubensbekenntnisse: ich bin dafür, ich bin dagegen, sondern versuchen wir einmal, eine ernsthafte Debatte zu führen! Wo sonst wäre der Ort dafür?! In diesem Sinn finde ich den Sozialbericht dringend erweiterungsbedürftig, aber auch entwicklungsfähig auf der anderen Seite. Es ist natürlich ein gewagtes Unternehmen, sich darauf einzulassen. Natürlich, jede Studie, die dabei vorgestellt wird, jede Meinung einer Partei, die dabei wiedergegeben wird, jeder Vorschlag, der vonseiten des Ministeriums dazu abgegeben wird, kann von allen anderen kritisiert werden, keine Frage. Aber vielleicht sollten wir uns etwas mehr trauen, denn ich hoffe, dass uns die Einkommens- und Vermögensentwicklung in Österreich nicht wurscht ist, dass sie nicht nur im Sozialbericht oder im Rechnungshofbericht eine Rolle spielt, sondern endlich auch einmal in der Steuerpolitik, auch in der Kollektivvertragspolitik, auch in der Sozialpolitik eine gewichtigere Stellung einnimmt. – Das zu diesem Thema.
Zum Generellen noch eine Anmerkung, wie wir im Ausschuss diskutiert haben. Ich wiederhole das hier auch deshalb, weil es mir wichtig ist, weil wir so nicht mehr weiterarbeiten können. Wir haben im Ausschuss insgesamt vier Stunden Zeit gehabt, um fünf Berichte, ein sehr umfangreiches Gesetz und zehn Anträge von Oppositionsparteien zu diskutieren. – Das ist eine Katastrophe! Nimmt sich das Parlament noch ernst? Es liegt nicht in der Verantwortung des Ministers, dass wir ausreichend Ausschusstermine haben, aber ich sage Ihnen, eigentlich können wir in der Form nicht mehr weiterarbeiten, das ist ein Nicht-ernst-Nehmen des Parlaments. (Beifall bei den Grünen.)
Entweder sagen wir, wir überlassen die Arbeit ohnehin der Regierung, wir glauben, dass das alles gut ist, oder wir nehmen uns ernst und nehmen uns die Zeit. Allein dieser Sozialbericht würde es verdienen, dass er im Ausschuss Stunden um Stunden diskutiert wird, und er würde es auch verdienen, dass er hier im Plenum Stunden um Stunden diskutiert wird.
Selbstverständlich könnten wir eine kapitelweise Durcharbeitung des Sozialberichts hier im Plenum machen. Möglicherweise wäre es auch für einige Zuseherinnen und Zuseher oder Zuhörerinnen und Zuhörer von außen interessant, das zu verfolgen, sicher interessanter, als wenn wir irgendwelche Anträge hier am Rednerpult runterleiern müssen und man nur mehr die Ziffern und Zahlen der abgeänderten Gesetzesparagraphen mitverfolgen kann, aber nicht mehr versteht, worum es da geht, weil man es nicht verstehen kann.
Eine Anmerkung noch – weil wir das auch diskutiert haben, Herr Bundesminister – zum Antrag in Tagesordnungspunkt 14, dem Antrag der Kollegin Schatz betreffend Durchsetzung von Arbeitsrecht im Tourismus – Überprüfung und personelle Aufstockung der Kontrollstrukturen. Unser Anliegen, Herr Bundesminister, war es nicht, dass wir eine einheitliche Kontrollstruktur schaffen, aber unser Anliegen war und ist es, darauf hinzuweisen, dass die bestehenden Kontrollstrukturen, die es gibt, erstens besser zusammenarbeiten müssen, als sie das tun, weitaus besser, und dass zweitens fast alle Kontrollstrukturen, die mit der Aufgabe von Kontrolle in bestimmten Bereichen befasst sind, personell unterdotiert sind. Sie sind schlecht ausgestattet, angefangen bei der Arbeitsinspektion bis zu den anderen Kontrollbehörden. Sie können bei dieser Fülle an Aufgaben, die sie eigentlich bei der Kontrolle zu erledigen hätten, wenn sie sie sinnvoll wahrnehmen, die Kontrolle in dieser Form nicht machen.
Es war unser Anliegen, da einen Schritt weiterzukommen. Die Regierungsparteien waren der Meinung, das brauchen wir nicht, und lehnen das ab. Wir ersuchen Sie dringend, alle Parteien – es wird sich in dieser Gesetzgebungsperiode ohnehin nicht ausgehen –, in der nächsten Gesetzgebungsperiode von Anfang an dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken, mehr Augenmerk darauf zu legen und dafür zu sorgen, dass die Kontrollstrukturen, die dringend notwendig sind und dringend besser koordiniert werden müssen, auch besser ausgestattet werden. (Beifall bei den Grünen.)
14.39
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.39
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Öllinger, die Problematik mit den Ausschussterminen werden wir aus meiner Sicht nur so lösen können, dass „mehrheitlich“ Termine festgelegt werden und nicht „im Einvernehmen“ mit sechs Fraktionen. Da nehmen wir uns selbst nicht aus, jeder hat Termine, keine Frage. Ich glaube, anders wird das nicht möglich sein, darüber sollten wir diskutieren. Rundläufe werden x-mal durch das Haus geschickt, und immer wieder hat irgendjemand keine Zeit. Wir müssen zu einer anderen Art der Festlegung kommen, das halte ich schon für notwendig.
Ansonsten begrüße ich wirklich auch die Vorsitzführung durch Frau Kollegin Csörgits und auch, dass im Sozialausschuss schon vor allem die Oppositionsanträge – neben den Gesetzen und Berichten – auch wirklich ordentlich abgearbeitet werden. Wir sind auch nicht mehr die Vertagungsmaschinerie, wie von Ihnen behauptet wird, sondern es sind heute zahlreiche Anträge hier im Plenum, die eben keine Mehrheit gefunden
haben. Dazu muss man sich, glaube ich, als Demokratin, als Demokrat auch bekennen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Meine Damen und Herren, nun zum Bericht: Ich bedanke mich sehr, Herr Bundesminister, für diesen sehr umfangreichen Bericht. Ein paar kurze Anmerkungen von meiner Seite: Das Wichtigste ist, dass die Beschäftigungszahlen in Österreich sehr gut sind; die Zahlen 2011 beweisen das mit 4,2 Prozent. Wir hatten damals schon die niedrigste Arbeitslosenquote, und ich möchte es untermauern, dass wir immer noch die niedrigste Arbeitslosenquote in Europa haben. Obwohl es Probleme auf dem Arbeitsmarkt in Europa gibt – keine Frage –, haben wir derzeit 4,8 Prozent und die niedrigste Arbeitslosenquote.
Wir haben die zweitniedrigste Jugendarbeitslosenquote. Ich möchte hier die duale Ausbildung und unsere berufsbildenden höheren Schulen anführen, die zweifelsohne der Garant dafür sind, dass wir den jungen Menschen entweder einen Beschäftigungsplatz, eine Lehrstelle oder eine gleichwertige Ausbildung zur Verfügung stellen können. Darum geht es, meine Damen und Herren! Das Wichtigste ist, dass die Menschen einen Arbeitsplatz haben, vor allem die Jugendlichen, dass sie nicht auf der Straße stehen, sondern dass sie gebraucht und in den Arbeitsmarkt integriert werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein Wort auch zu den Pensionen, weil diese im Bericht speziell angeführt sind: Wir haben ein durchschnittliches Antrittsalter von 58,3 Jahren. Meine Damen und Herren, das ist zu niedrig! Das wissen wir: Wir müssen das faktische Pensionsantrittsalter in die Höhe bringen. Wir haben dazu im Konsolidierungspaket 2012 etliche Maßnahmen beschlossen. Ein um ein Jahr höheres Antrittsalter bei den Pensionen bedeutet ein Plus von 1,1 Milliarden in der Pensionsversicherung. Wir haben im letzten Jahr einen Anstieg von fünf Wochen gehabt, weil die meisten dieser Beschlüsse, die wir gemacht haben, erst ab 2014 greifen, aber auch das sind 100 Millionen, meine Damen und Herren!
Wir müssen es schaffen, dass wir in den nächsten sieben, acht Jahren beim faktischen Pensionsantrittsalter in Richtung 62 kommen. Dann ist, meine Damen und Herren, ein sehr gutes Pensionssystem auch für die Zukunft und für die nachkommenden Generationen abgesichert. Das ist unsere Aufgabe.
Insgesamt halte ich den Bericht für eine sehr gute Grundlage, die gute Sozial- und Arbeitsmarktpolitik in Österreich fortzusetzen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.42
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.42
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es gibt Positives bei diesem Sozialbericht. Es gibt auch Negatives. Jetzt fangen wir einmal mit dem Positiven an: dass der Sozialbericht, so wie in all den Jahren vorher, ausgezeichnet gestaltet ist, ein gutes Nachschlagewerk ist.
Allerdings: Er behandelt die Jahre 2011 und 2012. Wenn diese Zahlen, die da drinnen sind ... (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Frau Kollegin Königsberger-Ludwig, Ihre Kollegin Csörgits hat vorhin gesagt: Dank dieser Bundesregierung haben wir die niedrigste Arbeitslosigkeit in Europa (Abg. Königsberger-Ludwig: Ja!), dank dieser Bundesregierung! – Ich sage Ihnen Folgendes: Zwischen 2000 und 2006 waren wir in der Regierung, da haben wir eine noch niedrigere Arbeitslosigkeit gehabt, als sie jetzt ist. (Abg. Krainer: Nein!) Niedriger, ja klar! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Krainer:
Fünfter!) Lesen Sie in der Statistik nach, so ist das! (Abg. Krainer: An fünfter Stelle!) Das ist aber so. (Abg. Krainer: An fünfter Stelle; jetzt sind wir Erster! – Weitere Zwischenrufe.)
Ich werfe das ja nicht einmal dieser Bundesregierung vor. Das bringt auch die Zeit mit sich. Wir haben seit 2000 eine steigende Beschäftigungszahl. (Abg. Krainer: Sie waren Fünfter in Europa!) Das ist aber nicht aufgrund einer Regierung so – weil die einen oder die anderen in der Regierung sind –, sondern das ist deswegen der Fall, weil die demographische Entwicklung so ist.
Wir wissen, dass eine höhere Beschäftigungszahl – Herr Bundesminister, da werden Sie mir sicher recht geben – auch darauf zurückzuführen ist, dass wir andere Beschäftigungsverhältnisse haben, dass wir sehr viele Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftige haben. Auch darauf ist das zurückzuführen. – Das einmal dazu. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Krainer: Fünfter!)
Aber die Situation am Arbeitsmarkt muss uns allen zu denken geben. Auch wenn es die niedrigste in Europa ist, auch wenn wir die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in Europa haben, müssen wir daran arbeiten, dass diese gesenkt wird und nicht weiterhin steigt, so wie sie momentan steigt. – Das ist einmal das eine.
Im Bericht werden auch Verbesserungen für Behinderte und so weiter erwähnt. Natürlich, wir haben die Ausgleichstaxe gestaffelt nach der Betriebsgröße. Dem habe ich auch zugestimmt, das ist eine Errungenschaft. Nur schlägt sich das jetzt in diesem Bericht noch nicht nieder. Auch der besondere Kündigungsschutz, der von einem halben Jahr auf vier Jahre ausgeweitet worden ist, wird sich erst auswirken. Da können wir nur beobachten, wie es weitergeht. Aber in einer Zeit, in der es eine höhere, steigende Arbeitslosigkeit gibt, sind diese Leute, die es im Leben nicht so leicht haben, wie Menschen mit Behinderung natürlich auch besonders betroffen.
Wir haben ein Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sozusagen installiert, sodass gleiche Lohnbedingungen für alle in Österreich Beschäftigten – ob sie jetzt aus Drittstaaten oder aus der EU kommen – gelten. Für alle in Österreich Tätigen, ob sie entsandt sind oder als überlassene Arbeitnehmer hier sind, gilt dasselbe. Da wird sich auch in Zukunft zeigen, wie sich diese Maßnahme auswirkt.
Wir haben auch gewisse Lohnkostenstellen, die jetzt kontrolliert und mit Strafbestimmungen sanktioniert werden. Wie Kollege Öllinger schon gesagt hat: Natürlich brauchen solche Dinge auch Kontrollfunktionen. Wir brauchen Personen – da muss aufgestockt werden –, die auch die Kontrolle durchführen. Auch das ist notwendig.
Aber eines gibt mir schon zu denken, Herr Bundesminister, das muss uns allen zu denken geben: Die Lohnquote, die Nettolohnquote steigt nicht mehr! Die Lohnsteuerzahler sind die größten Steuerzahler in Österreich. Aber die Löhne in ihrer Gesamtheit steigen trotz steigender Beschäftigungszahlen nicht in diesem Ausmaß wie die Unternehmens-, die Vermögens- und die Mieteinnahmen. Dadurch ist der Anteil der Löhne am Volkseinkommen rückläufig. Da muss einmal reagiert werden!
Daran, liebe Kolleginnen und Kollegen von allen Fraktionen, müssen wir arbeiten, dass wir davon wegkommen, dass die Arbeitskraft so stark besteuert wird, sonst haben wir nämlich ein Problem. Auf der einen Seite haben wir die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, die ja okay ist, da sie die Leute wieder in den Arbeitsmarkt zurückfedert. Es ist nichts dagegen zu sagen. Aber es sind nun einmal 772 €, die jemand da bekommt, und wenn ich mir dann einen gewissen Mindestlohn hernehme, der den Leuten bezahlt wird, dann muss ich sagen, da ist die Differenz oft viel zu niedrig! Das ist das Problem dabei.
Wer ist bei der ganzen Geschichte betroffen? – Das sind wiederum die Frauen. Die Frauen verdienen heute noch zwischen einem Viertel und einem Drittel weniger als die Männer. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – umsetzen, ja! (Beifall beim BZÖ.) Das ist ein Appell an die Gewerkschafter in diesem Haus. Die sind jetzt ganz ruhig, aber daran sollten sie arbeiten, dass sie für diese Leute etwas weiterbringen. Dieses Ansteigen der Abgabenbelastung bei der Lohnsteuer, aber auch die Sozialbeiträge haben ja irgendetwas damit zu tun. Dann muss man eben eine andere Steuer haben, dann muss man, was weiß ich – die Wertschöpfungsabgabe, warum setzen Sie die nicht um? Die Arbeitskraft muss in Zukunft entsteuert werden, daran sollten wir alle arbeiten.
Wenn ich jetzt noch einmal ein Beispiel hernehme, vielleicht eine alleinerziehende Mutter: Die Armutsgrenze liegt bei ungefähr 950 €; ich glaube, Herr Bundesminister, es wird als Armut definiert, wenn jemand nicht mehr an Einkommen hat. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung liegt bei 772 €. Wenn eine alleinerziehende Mutter ein Kind hat, dann geht sie noch arbeiten; mit zwei Kindern wird sie es kaum mehr machen können. Mit dreien zahlt es sich überhaupt nicht aus, weil sie aufgrund der Familienleistung und der Mindestsicherung eigentlich viel mehr hat, als wenn sie arbeiten geht. Darin liegt die Diskrepanz. An dem, was diese Unterschiede betrifft, müssen wir arbeiten, auch für die Zukunft. (Beifall beim BZÖ.)
14.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. 3 Minuten sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.
14.48
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Bundesminister! Auch meinerseits: Danke schön für den Sozialbericht, den wir hier Gott sei Dank diskutieren! Da bin ich ganz bei dir, Kollege Öllinger, ich glaube, es ist eine gute Entscheidung gewesen, jetzt zu sagen, wir diskutieren ihn hier. Ich hoffe, dass das auch so bleibt, dass wir nicht nächstes Jahr oder irgendwann sagen, jetzt machen wir es aber wieder anders. Da bin ich persönlich völlig bei dir.
Interessant in diesem Bericht ist auch, glaube ich, der Abschnitt Einkommensentwicklung. Wenn man sich das anschaut – ich habe mir die Zahlen herausgeschrieben –, dann sieht man Folgendes: Die durchschnittliche Veränderung der Arbeitnehmerentgelte beispielsweise von 2000 bis 2010 beträgt jährlich plus 2,9 Prozentpunkte. Im Vergleich dazu betragen Unternehmer- und Vermögenserträge im gleichen Zeitraum, auch wieder im Durchschnitt des Jahres, 4,6 Prozentpunkte. Also: Arbeitnehmer weniger, Vermögende mehr positive Entwicklung!
Ich glaube, das zeigt ganz deutlich, dass der Satz stimmt, den ich jetzt sage: Soziale Gerechtigkeit ist einfach nicht natürlich, soziale Gerechtigkeit muss irgendwie hergestellt, erreicht, gesichert, manchmal auch erkämpft werden!
Ich denke, allein die Zahlen darüber, dass die Arbeitnehmerentgelte innerhalb von zehn Jahren um Wesentliches weniger gestiegen sind als die Einkommens- und Vermögenserträge, zeigen, dass wir im Kollektivvertragsbereich – da bin ich auch bei dir – als Gewerkschaften natürlich deutlich auf diese Zahlen hinweisen müssen, so schwierig das auch ist. Es ist eben so, dass dort zwei Seiten sitzen, wobei die einen sagen, am besten ist nichts, und die anderen sagen, am besten ist viel. Das ist nun einmal so. Ich war lange genug dabei, daher kann ich das auch so sagen. (Abg. Dolinschek: Aber die Wirtschaft profitiert ja auch von höheren Löhnen!)
Der Sozialbericht zeigt aber auch erstmals deutlich Daten über das Gesamtvermögen in unserem Land auf: Wer hat das Vermögen, wo ist es gebündelt und wo gibt es keines? – Die untere Hälfte, also 50 Prozent der Haushalte, jene, die wenig haben,
besitzen 4 Prozent des Gesamtvermögens. Ich glaube, das muss man noch einmal deutlich sagen: 50 Prozent der Haushalte haben 4 Prozent! Die obersten, die reichsten 5 Prozent der Haushalte – ich sage einmal, das sind die Millionärshaushalte – besitzen 45 Prozent des Gesamtvermögens. Also ein paar wenige haben fast die Hälfte des Vermögens, und die Hälfte hat fast nichts an Vermögen. Das ist die Kurzfassung der Geschichte.
Jetzt wissen wir, wir wollen finanzieren: bessere Bildung, mehr in Gesundheit, Familien, all diese Themen sind wichtig. Da stellt sich die Frage: Woher kommt eigentlich oder soll oder kann das Geld künftig kommen?
Da gibt es zwei Lösungen. Lösung Nummer eins ist: Wir belasten alle, auch die, die wenig haben, durch höhere Massensteuern. Die Diskussion darüber hat es ja erst vor Kurzem gegeben. Eine Mehrwertsteuererhöhung und Ähnliches könnten wir vielleicht überlegen – es gibt ja Vertreter hier im Haus, die das meinen –, und die Millionäre lassen wir in Ruhe. Das ist die eine Denkweise.
Die zweite ist: Wir laden die Millionäre und Superreichen zu einer höheren Steuerleistung in Österreich ein – die Betonung liegt darauf: in Österreich! – und geben die Unterstützung jenen, die sie brauchen. Das ist der zweite Weg. – Ich bin für den besseren Weg, und das ist der zweite Weg.
Apropos Steuerleistung in Österreich zum Schluss: Ich bin erst vor Kurzem zufälligerweise beim Einkaufen in einem Supermarkt von einem, der mich anscheinend gekannt hat, gefragt worden: Na und, wie ist denn das mit der Bekämpfung der Steuersünder, die alles ins Ausland transferieren, und Ähnliches? – Im Zuge der anschließenden Diskussion mit einem Einkaufswagerl in der Hand hat er mich direkt gefragt: Hast du auch ein Konto in der Schweiz oder irgendwo? – Ich habe dann gesagt: Nein, ich habe kein Konto in der Schweiz und auch nicht sonst irgendwo etwas. Aber seine Antwort darauf war: Na gut, ich glaube es dir, aber sind die anderen, die im Hohen Haus sitzen, auch so, dass sie nichts im Ausland haben? (Abg. Dolinschek: Da sind wir alle verdächtig!)
Ich frage jetzt also einmal: Wäre es nicht gescheit, dass wir eine Liste auflegen und sich jeder einträgt, der bestätigt: Ich habe kein Konto im Ausland und habe keine Vermögenswerte steuerschonend irgendwo geparkt? – Das könnten wir sofort tun. Dadurch könnte man das eigentlich sehr deutlich machen. Mich wundert ja, dass noch keine Zeitung auf die Idee gekommen ist und eine solche Liste oder Ähnliches mehr auflegt.
Ich habe also keine Vermögenswerte und kein Konto im Ausland versteckt, um Steuern in Österreich zu sparen. Ich lade alle ein: Sagt das bei der nächsten Rede auch dazu! Vielleicht kommen wir dann zu einer solchen Liste. Oder vielleicht drücken sich ein paar davor, auch das ist möglich. (Beifall bei der SPÖ.)
14.52
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.53
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf kurz ein paar Worte sagen zum Bericht des Sozialministers zur Situation von Kindern und Jugendlichen, die sich regelmäßig um chronisch kranke Familienmitglieder kümmern. Dieser Bericht steht heute leider nicht hier im Plenum zur Diskussion. Ich finde es sehr schade, dass wir hier nicht darüber diskutieren können, aber ich möchte zwei Sätze dazu sagen.
Dieser Bericht hat gezeigt, dass 42 700 Jugendliche in Österreich davon betroffen sind. Ein Punkt ist auch, dass unter den über 15-Jährigen großteils Frauen, also Mädchen diese Pflegeaufgaben übernehmen und hier auch wieder ein Rollenklischee erfüllt wird. Dieser Bericht ist ein klarer Auftrag. Das haben Sie im Ausschuss auch gesagt, Sie haben aber in weiterer Folge gleichzeitig erwähnt, dass Sie eine Studie an der Uni Wien in Auftrag gegeben haben, um die weiteren Abhilfemaßnahmen konkret abzuklären. Jetzt frage ich Sie: Wozu brauchen wir noch einmal eine Studie, wenn dieser Bericht ohnehin vorliegt?
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang ... (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: ... könnten Sie ja verlangen! Oder einen Antrag ...!) Ich rede mit dem Herrn Minister. Sie können sich noch gerne zu Wort melden, Frau Kollegin.
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang darf ich auch an die Abgeordneten der Regierungsparteien, an den Minister und an die Grünen richten, nämlich im Zusammenhang mit den erwähnten 42 700 betroffenen Kindern und Jugendlichen bezüglich Pflege: Warum lehnen Sie den Vorschlag eines Lehrberufs Pflege und Betreuung ab? – Ich glaube, das wäre eine Maßnahme, um im Pflegebereich Verbesserungen zu erzielen und diesem Missstand entgegenzuwirken.
Nun darf ich zum Sozialbericht kommen. Es wurde von den Vorrednern schon einiges erwähnt. Als Warnsignal ist meines Erachtens auch zu werten, dass dem Bericht nach nur noch die Hälfte der Zahl der Beschäftigten im Tourismus ganzjährig beschäftigt sind.
Was die positiven Zahlen, die Zunahme der Zahl der Beschäftigten betrifft, Herr Minister, muss man schon sagen, dass da die Teilzeitarbeit gestiegen ist. Teilzeitarbeit ist nicht immer positiv, vor allem wenn man sich die Verdienstmöglichkeiten oder die geringe Bezahlung einerseits ansieht und andererseits dann auch die Fehlzeiten in der Pension. Von Teilzeitarbeit sind ja großteils Frauen betroffen, das geht aus verschiedensten Berichten immer wieder hervor.
Andererseits sind auch die Zahlen der Arbeitslosen und der Schulungsteilnehmer erhöht. Und 9 Prozent Jugendarbeitslosigkeit – das ist schon ein hoher Prozentsatz, Herr Minister, das können wir auch nicht schönreden.
Der Sozialbericht zeigt auch auf, dass seit 2005 ein kontinuierlicher Anstieg der manifesten Armut festzustellen ist. Ich darf hier kurz ein paar Worte dazu sagen und vielleicht auch diese Aufstellung herzeigen. (Die Rednerin zeigt eine Tabelle.)
Aus dieser Aufstellung geht Folgendes hervor: Von den 8 419 000 Einwohnern Österreichs sind 511 000 von tiefster Armut betroffen. Eine Million Menschen sind akut armutsgefährdet. 596 000 sind mit Zahlungen im Rückstand. 313 000 können ihre Wohnung im Winter nicht heizen. 487 000 können sich kein Auto leisten. 582 000 können sich keine neuen Kleider leisten. 724 000 können es sich nicht leisten, dass sie jeden Tag Fisch oder Fleisch essen. 914 000 Österreicherinnen und Österreicher können es sich nicht leisten, wenigstens einmal im Monat Freunde oder Bekannte zu sich nach Hause einzuladen, und können somit auch nicht wirklich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. (Abg. Steibl: ... dass Sie das verändern können!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, diese Zahlen und auch diese Aufstellung zeigen, dass vonseiten der Politik großer Handlungsbedarf besteht, auch von Ihrer Seite, Herr Minister, aber auch vonseiten von uns allen hier im Hohen Haus. Die Kluft zwischen Arm und Reich muss verringert werden. Freiheit ist immer ein großes Stück weit auch ökonomische Freiheit. Der wirkungsvolle Schutz gegen Armut ist faire Arbeit, und diesen Schutz wollen wir ermöglichen.
Auf die Anträge darf ich noch kurz eingehen: Zehn, elf, zwölf finden unsere Zustimmung, die restlichen Anträge nicht. Aber sie wurden ohnehin schon im Ausschuss abgelehnt. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
14.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, dass ich Sie in 3 Minuten unterbrechen muss. – Bitte.
14.57
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dolinschek, bleib da, und ich nenne dir jetzt die Zahlen, wie sie wirklich waren. (Abg. Jakob Auer: Nachhilfeunterricht!) Na ja, man muss es, so unangenehm es ist.
Im Jahre 2005 betrug die Arbeitslosigkeit in Österreich 5,2 Prozent, und das in einer Phase der absoluten Hochkonjunktur; wir haben in unserem schwierigsten Jahr 4,8 Prozent zusammengebracht, das war 2009. Und – wie Herr Abgeordneter Krainer sich schon die ganze Zeit bemüht, mittels Zwischenruf zu sagen – Österreich war damals an fünfter Stelle und nicht an erster Stelle; wir sind jetzt kontinuierlich seit vielen Monaten an erster Stelle!
Wir werden das auch bleiben, natürlich wissend, dass ich die Menschen, die arbeitslos sind, damit nicht beglücken kann, das ist ja keine Frage. Aber es ist trotzdem festzuhalten: Wir haben die niedrigste Arbeitslosigkeitsquote. Das ist hundertmal gescheiter, als wenn ich sagen müsste: Bitte, die Hälfte von Ihnen soll aufstehen, denn so viele Jugendliche sind in Spanien arbeitslos. Darum sage ich lieber: Ja, wir haben ein Problem, aber wir sind trotzdem Europameister! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Ich möchte auch um eines bitten. Wir werden jetzt natürlich nicht mehr alles lösen können, aber für die Zeit nach der Wahl habe ich eine Riesenbitte. Ich habe 22 Termine für die Ausschusssitzungen des Sozialausschusses im ersten Halbjahr hergegeben. 22 – mit Müh und Not hat man sich auf drei geeinigt, ich hatte 22 hergegeben. Ich kann nur bitten und ersuchen: In Zukunft muss es anders sein! Das sage ich wirklich ganz offen. (Abg. Dr. Lichtenecker: 22? Das finde ich gut!) Ich sage das an alle, ich kann nur wirklich bitten und ersuchen. Von mir gab es 22 Termine.
Was ich auch sehr begrüße, Herr Abgeordneter Dolinschek, ist: Ich danke dafür, dass Sie in Zukunft eine stärkere Form der Vermögensbesteuerung unterstützen! Das war das, was Sie hier gesagt haben. Ich hoffe, nach der Wahl – falls Sie noch da sind – werden wir mit Ihrer Stimme rechnen können. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ.) Na, ich bin sicher da, das ist ja keine Frage! (Heiterkeit des Redners.) Ich bin die sichere Bank, meine ich.
Ich möchte Ihnen noch eine Antwort geben: Warum machen wir eine weitere Studie zu den pflegenden Kindern? – Weil wir draufgekommen sind (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen) – ein Satz noch, dann bin ich fertig –, gemeinsam mit dem Studienautor, gemeinsam mit der Universität Wien, dem Institut für Pflegewissenschaften, dass es noch ein paar zu vertiefende Fragen gibt. Das ist nämlich überhaupt die erste Studie seit 40 Jahren, die es in Österreich zu diesem Thema gibt. (Ruf: Das ist aber ein Schachtelsatz!) Deshalb haben wir gesagt: Machen wir weiter, vertieft, um das Thema entsprechend aufzuarbeiten! Den Rest beantworte ich nach der Dringlichen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.00
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 9 bis 14 der Tagesordnung.
Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 13686/AB
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin für Finanzen mit der Ordnungszahl 13686/AB. Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Podgorschek als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.
15.01
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Es tut mir leid, dass ich Ihnen den Freitagnachmittag verderben muss, aber wir haben hier doch eine durchaus ernste Angelegenheit zu besprechen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)
Diese Diskussion muss meiner Meinung nach auf zwei Ebenen geführt werden. Die eine Ebene ist, dass das Interpellationsrecht des Abgeordneten absolut ausgehöhlt wurde beziehungsweise dass es da aus meiner Sicht massive Lücken gibt. Es ist nämlich nicht das erste Mal, dass ich diese Erfahrung gemacht habe, dass sich Betriebe oder Unternehmen, die im Staatsbesitz sind und letzten Endes hoheitliche Aufgaben zu vollziehen haben, entziehen, indem man diese Betriebe ausgliedert und sagt, man habe nichts damit zu tun. Das ist schon einmal vorgekommen, jetzt bei der Oesterreichischen Nationalbank und einmal bei den Bundesforsten. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen schon überlegen, ob wir uns das auf Dauer gesehen so gefallen lassen, dass wir keinerlei Möglichkeiten haben, auf etwaige Missstände in diesen Unternehmungen hinzuweisen. Gerade bei der Oesterreichischen Nationalbank – die steht im hundertprozentigen Eigentum der Republik Österreich – hat die Frau Finanzminister, letzten Endes das Finanzministerium als Eigentümer auch entsprechend Kontrolle auszuüben. Es muss auch in Ihrem Interesse sein, sollte es Missstände geben, dass diese abgestellt werden, da gerade die Nationalbank einen nicht unbeträchtlichen Teil wieder in das Budget rückfließen lässt, und wenn mehr Geld ins Budget fließt, ist das letzten Endes auch in Ihrem Interesse.
Bevor ich nun zum eigentlichen Punkt komme, möchte ich noch eines erwähnen: Ich habe da unter anderem mehrere Anfragen gestellt, und bei dieser einen Anfrage habe ich auf zehn Fragen nur eine Antwort bekommen. Da sieht man, wie schlecht dieses Interpellationsrecht letzten Endes auszuüben ist. Auf die Fragen 1 bis 10 lautete die Antwort in der Anfragebeantwortung: „Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.“
Ich nehme das zur Kenntnis, greife Sie auch nicht persönlich an, und möchte jetzt zum Inhaltlichen kommen. Es ist nämlich Folgendes geschehen: Anfang dieses Jahres, nämlich am 9. Jänner, hat der freiheitliche Parlamentsklub ein Schreiben von einer Gruppe aus dem Nationalbankbereich bekommen. Ich darf wörtlich daraus zitieren:
Wir sind eine Gruppe von Mitarbeitern, die stolz auf ihre Arbeit in der Bank ist. Wir wollen gute und vor allem ehrliche Arbeit in einem ehrlichen Umfeld leisten. Wir
bekennen uns immer zu unseren immer noch recht guten Gehältern, aber wir wollen dafür auch die höchsten Standards an Vertrauen und Qualität erfüllen. Und das wird uns immer mehr erschwert, und wir müssen zusehen, wie Gouverneur Nowotny illegale und sogar kriminelle Vorgänge deckt und wegschaut. Dazu kommen noch seine totale Überforderung als Manager und eine Menge Fehlentscheidungen in Organisationsfragen und wirtschaftlichen Dingen. – Zitatende.
Also das ist schon starker Tobak, wenn eine Gruppe aus der Nationalbank das einem Parlamentsklub übermittelt. Daraufhin habe ich entsprechende Anfragen gestellt, die Antwort haben Sie vorhin gehört.
Es sind mehrere Fälle – ich werde das nur ganz kurz durchgehen –, unter anderem sind aus der Hauptkasse 50 000 € verschwunden. Die offizielle Version war, dass es externe Handwerker waren, man hat die Verantwortlichen nicht gefunden und das mehr oder weniger unter den Tisch fallen lassen.
Ein Volkswirt der Nationalbank war zufällig bei einem Bankomaten, wo ein Kunde vergessen hat, 300 € aus dem Bankomaten herauszunehmen, und hat das eingesteckt. Leider hat er vergessen, dass es da auch eine Überwachungskamera gibt, die man nicht manipulieren kann, und daher ist dieser Fall aufgetaucht. Ich weiß nicht – meine Anfrage an das Justizministerium läuft derzeit noch, ich habe noch keine Antwort –, ob es da entsprechende weitere Ermittlungen gegeben hat. Eine Entlassung wäre eigentlich möglich gewesen, aber eine Entlassung wurde nicht ausgesprochen. Das liegt dann – sage ich einmal – im Ermessen der Führung der Nationalbank, ob so ein unehrliches Verhalten nicht entsprechend geahndet wird.
Kurz vor Weihnachten ist wieder bei einem Bankomaten Geld liegen geblieben. Wieder hat sich dann jemand – diesmal eine Dame – bedient. Leider wurde das wieder über die Videoüberwachung beobachtet. (Ruf beim BZÖ: Gott sei Dank!) Diese Dame wurde aber nicht entlassen, da es angeblich ein Sozialfall war und man das nicht tun kann. – Und so gibt es einen Vorwurf nach dem anderen.
Es gibt auch die Problematik mit den Bankwohnungen. Das wurde zum Teil auch schon aufgegriffen, in den letzten Wochen konnte man das in den Medien lesen. Es leben noch immer zirka 200 Mitarbeiter der Nationalbank in äußerst günstigen Wohnungen, sie zahlen ungefähr 4 € pro Quadratmeter. Es wurde gesagt, dass man diese Wohnungen dann veräußern wolle, dementsprechend wurden sie bewertet, und mit dem Betriebsrat ist man übereingekommen, dass sie erst dann verkauft werden, wenn eine Mehrheit dazu bereit ist. Wenn sie dann zum Marktwert bewertet werden, ist es logischerweise so, dass das natürlich nicht gekauft wird, und es wird sich nichts ändern, sodass immer noch sehr viele Personen in billigsten Wohnungen leben.
Es wurde auch ein Vorwurf betreffend den Schwindel mit dem Personalstand erhoben. Es sind bewusst falsche und niedrige Zahlen veröffentlicht worden, und in diesem Schreiben steht sogar, dass der Rechnungshof an der Nase herumgeführt wurde. Es wurden nämlich 100 externe Arbeitsverträge geschlossen, und diese 100 externen Arbeitsverträge, die nicht im Personalstand waren und nicht als Personalaufwand gebucht wurden, wurden natürlich als Sachaufwand gebucht. (Ruf bei der SPÖ: so üblich!) Man hat dann letzten Endes kein Personal abgebaut, sondern im Gegenteil, der Personalstand ist gleich geblieben.
Zur Organisationsreform: Es wurde gesagt, dass es weniger Abteilungen gebe. Das Ganze ist aber durch Umbenennungen, Teilungen und manchmal wieder durch Teilfusionierung verschleiert worden, sodass sich letzten Endes nichts geändert hat.
Eine ganz interessante Geschichte ist auch folgende: Es gibt zum Beispiel zwei Sparvereine für Angestellte, inklusive Personal, zwei Geschäftsführern und zwei
Prokuristen – und die zahlt alle die Bank. Das kostet im Jahr zirka 750 000 € (Zwischenruf bei der ÖVP), und die sind natürlich dem Betriebsratsbüro zugeordnet. – Das sind Vorwürfe, die aus unserer Sicht zu überprüfen sind.
Es wurde auch der Vorwurf erhoben, dass es einen riesigen Sportplatz in Langenzersdorf gibt, mit Restaurant, Schwimmbad, Sauna, Tennisanlagen. Das Interessante ist, dass der Geschäftsführer und die Mitarbeiter von der Bank bezahlt werden und auch entsprechend freigestellt sind.
Dann gibt es noch eine Freizeitbibliothek, die offiziell abgeschafft wurde. Sie fristet jetzt ihr Dasein im Verborgenen, nämlich im Betriebsratsbüro.
Ein Vorwurf, der auch ganz interessant ist, ist folgender: Da gibt es einen Sozialfonds, wo die Kassiere, sollten sie einen Fehlbetrag haben, einen Fehlbestand haben, diesen Fehlbetrag natürlich vom Sozialfonds ersetzt bekommen. Zusätzlich bekommen sie aber auch noch eine Fehlgeldzulage. – Auch das sind Missstände, die meiner Meinung nach durchaus aufgegriffen werden sollten.
Jetzt kommt noch etwas dazu – Frau Bundesminister, das werden Sie noch gar nicht wissen –: Am 9. April haben wir wieder ein Schreiben bekommen, mit insgesamt acht neuen Vorwürfen. Sie werden von mir wahrscheinlich auch diesbezüglich Anfragen bekommen, auch wenn ich keine entsprechende Antwort bekomme. Ich hoffe aber, dass Sie soweit sind, dann zumindest den Rechnungshof einzuschalten, damit dieser das Ganze überprüft.
Da geht es um die Büroorganisation ab 1. April (Abg. Mag. Gaßner: Scherz!), die noch einmal weiter aufgebläht worden ist. Die Pressestelle ist nämlich aus der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit herausgeschält und zu einer eigenen Abteilung geworden. Dann hat man Reformen gemacht, Bürofusionen, aus zwei Abteilungen drei Abteilungen gemacht – das ist ebenfalls mit 1. April geschehen –, alles ohne Ausschreibungsverfahren der einzelnen Führungsstellen.
Dann hat man ab 1. April noch einen hoch bezahlten Abteilungsleiter für das Geldmuseum gebraucht, der ist zufällig Mitglied des AAB, und da hat man eine Abteilung schaffen müssen – wahrscheinlich hat man ihn ein bisschen abgeschoben, damit er nichts anstellen kann. Das Geldmuseum ist jetzt eine eigene Abteilung mit Geschäftsführer und noch einmal drei Angestellten. Und das geht so weiter, und so weiter.
Dann ist noch das Referat Compliance aus der Rechtsabteilung herausgeschält worden – mit einer Abteilungsleitung und zwei Leuten –, das Referat Pressestelle – ein Abteilungsleiter, fünf Leute –, und eben das bereits erwähnte Geldmuseum.
Wenn man bedenkt, dass ein Abteilungsleiter zirka 80 000 € bis 100 000 € kostet, dann kann ich nur eines sagen, Frau Bundesminister: Da ist akuter Handlungsbedarf!
Es ist außerdem noch das Gerücht aufgetaucht, dass in der Hauptkasse schon wieder Geld abgeht.
Liebe Frau Bundesminister! Auch wenn Sie mir meine Fragen nicht beantwortet haben – noch einmal, das mache ich Ihnen nicht persönlich zum Vorwurf, Sie werden sich sicherlich an die Gesetzeslage gehalten haben –, erwarte ich mir als Abgeordneter dennoch, dass Sie als Eigentümervertreterin zumindest den Rechnungshof einschalten, damit – wenn diese Vorwürfe stimmen – diese Vorwürfe erstens einmal ans Tageslicht kommen und zweitens Konsequenzen gezogen werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jakob Auer.)
15.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter zur Wort gemeldet. – Bitte.
15.12
Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Mit der schriftlichen parlamentarischen Anfrage vom 6. Februar haben mir die Abgeordneten Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen Fragen zu in einem anonymen Schreiben erhobenen Vorwürfen gegen die Oesterreichische Nationalbank gestellt. Selbstverständlich nehme ich meine Pflicht, Ihnen als Finanzministerin zu allen Gegenständen der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen Rede und Antwort zu stehen, sehr ernst. Ich war ja selber jahrelang Mitglied des Hohen Hauses, und Transparenz ist für mich nicht bloß ein Schlagwort.
Ebenso habe ich aber zu beachten, wo Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Hohe Haus selbst, mir als Verfassungsgesetzgeber Schranken für eine Beantwortung gesetzt haben. So ist gemäß Artikel 52 B-VG der Nationalrat befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Diese Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung und ihren Mitgliedern bestehen auch in Bezug auf Unternehmungen, an denen der Bund mit mindestens 50 Prozent Stamm-, Grund- oder Eigenkapital beteiligt ist und die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.
§ 90 2. Satz der Geschäftsordnung präzisiert die Gegenstände der Vollziehung, also die Gegenstände des Fragerechts, unter Verwendung des Wortlautes des § 2 Abs. 3 des Bundesministeriengesetzes. Demgemäß sind darunter Regierungsakte, Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten zu verstehen.
Aus den obzitierten Rechtsgrundlagen ergibt sich, dass Angelegenheiten einer vom Bund verschiedenen juristischen Person als solche nicht den Gegenstand parlamentarischer Anfragen bilden können, sondern lediglich insofern, als sich allenfalls eine Tätigkeit von Organen des Bundes auf eine solche juristische Person bezieht. So liegt keine für die parlamentarische Kontrolle erforderliche Verwaltungstätigkeit im Sinne des B-VG vor, wenn ein selbständiger Rechtsträger in privatrechtlicher Form handelt. Die Möglichkeit zur Interpellation beginnt dort, wo Leitungsbefugnisse beziehungsweise Ingerenzmöglichkeiten der Regierungsmitglieder (Abg. Brosz: Geschäftsordnungsvortrag der Ministerin !) hinsichtlich der Tätigkeit des selbständigen Rechtsträgers einsetzen.
Die OeNB ist ein vom Bund verschiedener Rechtsträger, nämlich eine Aktiengesellschaft, auf den die Bestimmungen des Aktiengesetzes anzuwenden sind, soweit durch den Allgemeinen Europavertrag, „das ESZB/EZB-Statut oder durch dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt wird“. – Das steht in § 1 Notenbankgesetz.
Nach dem Aktienrecht hat daher das Direktorium die OeNB unter eigener Verantwortung so zu leiten, wie das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses es erfordert, soweit keine ausdrücklichen gesetzlichen Weisungsbefugnisse staatlicher Organe eingeräumt sind.
Aufgrund dieser eingeschränkten Ingerenzmöglichkeiten des Bundesministers oder Bundesministeriums für Finanzen auf die OeNB – nämlich zum Schutz der Unabhängigkeit der OeNB – kann die Tätigkeit der OeNB nur insoweit Gegenstand einer Interpellation sein, als die OeNB hoheitlich tätig wird und dabei auch an Weisungen eines Ministers gebunden ist – so etwas gibt es zum Beispiel bei § 15 Devisengesetz –, nicht dagegen, wenn es um die eigenverantwortliche Geschäftsführung der OeNB geht.
Handelt die OeNB in privatrechtlichen Formen, so liegt keine für die parlamentarische Kontrolle erforderliche Verwaltungstätigkeit im Sinne unserer Verfassung vor. Dies gilt umso mehr für Tochtergesellschaften der OeNB, wie etwa die Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH, die die Wohnungen, von denen Herr Podgorschek gesprochen hat, verwaltet.
Bei der Verwaltung von Wohnungen beziehungsweise der Wohnhausanlage der OeNB handelt es sich eindeutig um privatrechtliches Handeln der OeNB beziehungsweise deren Tochter. Somit liegt keine Verwaltungstätigkeit im Sinne des B-VG vor, und daher bin ich auch verfassungsrechtlich gar nicht befugt, hier Auskünfte zu erteilen.
Es tut mir leid, dass ich damit heute nicht zur Aufhellung der hier besprochenen Fälle beitragen kann. (Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ.) Ich darf aber darauf aufmerksam machen, dass der Finanzausschuss eine jahrelange Gepflogenheit hat (Abg. Grosz: Aber Sie können etwas zum Brief ...!), nämlich dass die Organe der OeNB eingeladen werden, dort Rede und Antwort zu stehen. Und da Gouverneur Nowotny ja selbst über mehrere Jahre Mitglied des Hohen Hauses war, nimmt er diese Einladungen zu einer aktuellen Aussprache mit der OeNB immer persönlich wahr und hat dort auch schon Fragen beantwortet, die ich als Ministerin im Interpellationsverfahren nicht beantworten konnte. Ich ersuche daher das Hohe Haus, dieses Instrument zu nutzen und die Fragen direkt an den Gouverneur selbst zu stellen.
Im Hinblick auf die Anregung, ich möge den Rechnungshof einschalten, weise ich darauf hin, dass der Rechnungshof ein Organ des Parlaments ist. Und daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, wäre es ein Leichtes: Sie selbst könnten den Rechnungshof diesbezüglich kontaktieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheibner: Sie können es aber auch! – Rufe bei der FPÖ: Sie aber auch! – Abg. Grosz: Sie könnten aber was zum Brief sagen! Sie sind ja jetzt begnadete Briefschreiberin!)
15.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit für alle weiteren Redner/Rednerinnen jeweils 5 Minuten beträgt.
Bitte, Frau Abgeordnete.
15.19
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allfällige Privilegien sind ein Relikt der Vergangenheit und gehören beseitigt – dazu bekenne ich mich, und dazu bekennt sich auch meine Fraktion. Alle Bemühungen in diese Richtung werden von uns daher unterstützt und begrüßt.
Es gibt keinen Grund für eine materielle Bevorzugung bestimmter Dienstnehmergruppen, schon gar nicht im staatsnahen Bereich. Auch wenn es viele private Unternehmen gibt, die ihren Beschäftigten Bonifikationen – auch Dienstwohnungen und sonstige Vergünstigungen – einräumen, aber im staatsnahen Bereich ergibt das natürlich eine besonders schiefe Optik.
Nun, ich bin weder Sprecherin der Nationalbank noch der Finanzministerin – die kann selbst für sich sprechen, das hat sie ja auch getan –, aber es ist unverkennbar, dass es ein ernsthaftes Bemühen der derzeitigen Nationalbankdirektion gibt, mit solchen Relikten der Vergangenheit aufzuräumen, auch wenn es nicht immer leicht sein dürfte, aus Altverträgen auszusteigen.
Wie die Ministerin mit parlamentarischen Anfragen im Allgemeinen umgeht oder im Besonderen ausgegliederte Rechtsträger oder eben die spezielle Institution Nationalbank betreffend, ist zum einen zu einem großen Teil eine Rechtsfrage, wie die Ministerin es auch ausgeführt hat, aber es ist auch eine Frage des persönlich Stils. Und den kommentiere ich jetzt nicht näher.
Was ich aber sehr wohl kommentiere, das ist die Art der Anfrage, die sich auf ein anonymes Schreiben stützt – also eine sehr, sehr fragwürdige Quelle! Darauf aufbauend jetzt eine parlamentarische Debatte groß loszutreten und vor allem den Versuch zu unternehmen, eine honorige Institution anzupatzen, führe ich im Wesentlichen auf zwei Umstände zurück: nämlich erstens auf die bevorstehenden Wahlen und zweitens auf den Umstand, dass Sie offensichtlich unbewusst oder auch bewusst von sich auf andere schließen. Immerhin geht der größte Immobilienskandal unseres Landes auf Schwarz/Blau zurück. (Abg. Podgorschek: Oje!) Und das haben Sie von der FPÖ und Ihren Ablegern offensichtlich schon vergessen. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ja, vielleicht schließt der Buwockl vom Ö3-Wecker Ihre Erinnerungslücken! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz – in Richtung SPÖ –: Also ihr macht es euch sehr einfach! – Abg. Krainer – replizierend –: Die Wahrheit tut weh! Jeder Misstrauensantrag von uns gegen Grasser war gerechtfertigt!)
15.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.
15.22
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Podgorscheck, ich schätze Sie als lösungsorientierten Fach- und Sachpolitiker. Ich darf auch vorausschicken, dass manche Anschuldigungen, die Sie heute hier angeführt haben, dann, wenn es zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen gekommen ist, selbstverständlich verfolgt und aufgeklärt werden müssen. Aber dieser Kurzdebatte haftet – meine Vorrednerin hat es auch bereits gesagt – schon der Geschmack einer parteipolitischen, einer parteitaktischen Motivation an. Das Ganze bei dieser Anfragestellung riecht schon ein wenig komisch. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)
Sie haben ja heute in Ihrer Ausführung überhaupt nur einen ganz kleinen Punkt zu dieser von Ihnen gestellten Frage dargebracht, ansonsten halt von dieser Gruppe, sofern diese Gruppe überhaupt besteht, gesprochen. Ich traue es Ihnen von den Freiheitlichen auch zu. Und wenn ich mir die stilistischen Blüten und auch die Rechtschreibfehler hier ansehe, dann muss ich sagen: Man ist von Ihnen ja so einiges gewohnt bei all dem, was Sie schon verschickt haben.
Man kann da auch lesen: „meist rote SP-Mitglieder“. – Ich weiß nicht: Gibt es auch blaue SP-Mitglieder oder grüne SP-Mitglieder? Ja, die Suppe ist ein bisschen dünn!
Die Frau Bundesministerin hat es schon gesagt: Der Gouverneur der OeNB wird am 25. Juni im Finanzausschuss sein, und ich gehe davon aus, dass Sie, Herr Kollege Podgorschek, dort präzise und standhaft nachfragen werden, bis Sie Antworten bekommen, die zufriedenstellend sind. Darauf hoffen natürlich auch wir von der Volkspartei.
Ein Hintergrund des Verlangens dieser Kurzdebatte – die Kollegin hat das auch angesprochen – sind vielleicht die Wahlen. Im Mai finden auch Betriebsratswahlen statt. Das alles ist ein bisschen komisch. Wir wissen es nicht, was der Grund dafür ist, aber wir fordern Sie auf, am 25. Juni mit Nachdruck Fragen zu stellen.
Die Frau Ministerin hat das Wesentliche schon gesagt, warum man nicht antworten kann. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
15.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.
15.24
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesminister, so einfach, wie Sie es heute hier dargetan haben, können Sie es sich wirklich nicht machen – obwohl Sie wahrscheinlich vom Gesetz her und von der Geschäftsordnung her im Recht sind. Aber so eine schwerwiegende Anschuldigung, die hier in Form einer anonymen Anzeige im Raum steht, kann man nicht beantworten, indem man sagt:
„Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.“
Ich hätte mir schon erwartet, dass Sie zumindest einen Nachsatz oder einen Zusatz dazugegeben und gesagt hätten: Ich habe die zuständigen Gremien beauftragt, die Dinge zu überprüfen. – Das wäre das Mindeste gewesen, das Sie hätten machen müssen! (Beifall bei der FPÖ.)
Es geht immerhin um Betrug, Geldverschwendung, Diebstahl, Verschleierung, Mobbing und um einen Betriebsrat, der da gewaltig betoniert und die Dinge noch absichert.
Sie, Frau Bundesminister, sind Eigentümervertreterin und haben die Pflicht und auch das Recht, eine Nachverfolgung dieser Anschuldigungen zu verlangen, nämlich im Aktienrecht über den Aufsichtsrat. Aber das werden Sie wahrscheinlich auch selbst wissen.
Ich habe mir gedacht, bei dieser Antwort eines Ministers auf derartig schwerwiegende Dinge muss noch etwas anderes der Hintergrund sein. Was verbirgt man hier? Gibt es da ein schlechtes Gewissen? Stimmen diese Anschuldigungen etwa, weil man so eigenartig damit umgeht?
Ich habe ein bisschen recherchiert und bin draufgekommen, dass die Oesterreichische Nationalbank ein absoluter Privilegienverein war und heute noch ist. Ohne rotes und schwarzes Parteibuch geht in Führungspositionen bei der Nationalbank überhaupt nichts. (Beifall bei der FPÖ.)
Das zeigt jetzt wieder die Bestellung eines Vorstandes. Zufällig wird der Herr Pribil von der FMA dort hineingehoben – ein sehr erfolgreicher Verfolger von Missständen, die in den Banken aufgetreten sind. Bei der Bankensanierung hat die Geschichte immerhin 6,4 Milliarden € Schaden verursacht. So werden Posten dort vergeben!
Ich vergleiche die Oesterreichische Nationalbank mit den Österreichischen Bundesbahnen, mit der Gemeinde Wien und mit der Einstellung: Mir san mir! Uns kann eh nichts passieren, denn wir haben dort das Sagen! Und die Privilegien hat es immer schon gegeben, und die verteidigen wir mit allen Mitteln.
Es gibt in diesen Einrichtungen – insbesondere bei der Oesterreichischen Nationalbank – Privilegien und Vorteile, die man sich in der Privatwirtschaft nicht einmal träumen lassen kann.
Bleiben wir bei der Nationalbank. – Pensionsregelung: Altverträge. Die Leute, die sicher tüchtig waren, sind mit dem 55. Lebensjahr mit 35 Dienstjahren in Pension gegangen und haben 85 Prozent des Letztbezuges bekommen, und zwar eine Durchschnittspension von 70 000 €.
Meine Damen und Herren! Das ist 1 Million – alte österreichische – Schilling. Darunter kann man sich schon einiges vorstellen. Ein Traum für jeden in der Privatwirtschaft, der nach dem ASVG-Recht in Pension gehen muss.
Gott sei Dank sind die ASVG-Bedingungen jetzt auch bei den neu eintretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Nationalbank eingeführt worden. Aber diese alten Lasten bringen Pensionsansprüche von 2,1 Milliarden € mit sich, sind rückgestellt worden und kosten uns jedes Jahre zirka 100 Millionen € an Gewinn, das heißt, Geld, das nicht in die Staatskassa fließt, was so viel heißt, dass diese Kosten letztlich vom Steuerzahler übernommen werden müssen.
Schuld an dieser Misere, meine Damen und Herren, sind nicht die Leute, die diese Privilegien genießen, sondern schuld daran sind jene Leute, die diese Privilegien genehmigt haben, nämlich Regierungen aus der Zeit von Volkspartei und Sozialdemokratie. Der Steuerzahler ist immer der Dumme. Ich habe immer, auch jetzt in den letzten zwei Tagen, darauf hingewiesen, dass wir unbedingt darangehen müssen, diesen roten und schwarzen Verwaltungsspeck abzuschneiden. Das ist notwendig. Und das ist ein typisches Beispiel, dass das geschehen muss. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Gouverneur Nowotny hat da sicher sehr, sehr viel zu tun, es besteht da dringender Handlungsbedarf. Und wir werden, Frau Bundesminister, sicherlich den Rechnungshof ersuchen, diesen Dingen auf den Grund zu gehen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
15.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.
15.29
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich glaube, wir sind heute an einem Punkt angelangt, wo wir klarmachen können und festzustellen haben, dass die Geschäftsordnung dieses Hauses mehrere Probleme hat.
Lassen wir einmal die Anfrage und deren Qualität beiseite! Ich finde auch, dass man sich etwas mehr Mühe machen könnte, als aus einem anonymen Schreiben so zu zitieren, dass es auch bei mehrmaligem Lesen gar nicht so simpel ist, alle Vorwürfe so zu erkennen, wie sie da drinnen stehen, und sie auch nur bedingt zu benennen.
Auch die Fragen hätte man, gestehe ich zu, wahrscheinlich etwas besser formulieren können, indem man nämlich Ihre Verantwortung stärker hinterfragt hätte. Zum Beispiel: Haben Sie darauf reagiert? Welche Schritte haben Sie gesetzt? – Das alles steht in dieser Anfrage so nicht drinnen. Und manche der Fragen gehen wahrscheinlich über das Interpellationsrecht hinaus – aber nur manche, sicher nicht alle! Und da kommen wir zu mehreren Punkten.
Der erste Punkt ist: einzeilige Beantwortung. – Sie haben immerhin 5 Minuten lang erklärt, warum Sie es nicht beantworten können. Da fragt man sich schon: Was ist da so schwierig?, wenn Sie es nicht beantworten. Das hätte man doch in die Anfragebeantwortung hineinschreiben können. Dann hätten wir zumindest eine Antwort gehabt, warum Sie der Meinung sind, dass das nicht möglich ist. (Beifall bei den Grünen.)
Da teile ich die Meinung des Herrn Podgorschek nicht, so einfach zu sagen: Sie haben recht, das nehmen wir zur Kenntnis. – So simpel ist diese Geschichte nicht.
Folgendes muss hier auch angesprochen werden – und das, Frau Präsidentin, ist ja wirklich absurd! –: Wir haben eine Anfragebeantwortung, in der die Frau Bundesminis-
terin die Meinung kundtut, sie braucht die Frage nicht zu beantworten, hält im Parlament 5 Minuten lang einen Vortrag, wo die Juristen des Ministeriums klarstellen, was zu beantworten ist und was nicht, und das Parlament kann zur Kenntnis nehmen, dass es einfach nicht beantwortet wird. – Ich frage Sie: Nehmen wir uns noch ernst oder nehmen wir uns nicht mehr ernst? (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
Ich würde mir dringend erwarten, dass diese Form der Interpretation von der Parlamentsdirektion überprüft wird. Das war eine klare juristische Auslegung, die da dargelegt wurde. Ich würde mich dafür interessieren, ob diese Meinung geteilt wird.
Und da gibt es einen Punkt, auf den hinzuweisen ist: Wir haben ein massives Geschäftsordnungsproblem, wenn die Parlamentsdirektion auch zu der Meinung kommt, dass es so ist, dass es in dem Punkt, wo die Nationalbank aus ganz anderen Gründen in eine politische Unabhängigkeit gestellt worden ist, keine fiskalpolitischen Einwirkungen geben kann und dass da die Finanzministerin nicht in die Fiskalpolitik der Nationalbank Einsicht nehmen kann, aber wenn es um Missstände geht, wenn es um Korruptionsvorwürfe geht, sie als Eigentümervertreterin hergehen und sagen kann: Das hat damit nichts zu tun! Das geht mich nichts an, schenkt es dem Salzamt! – Das kann doch wohl nicht ernst gemeint sein?! Korruption ist hier aufzuklären! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)
Wenn aber die Parlamentsdirektion nicht dieser Meinung ist, dann würde ich doch davon ausgehen, dass Sie, Frau Bundesministerin, diese Anfrage anders beantworten.
Aber das zeigt noch ein Problem auf: So kann das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament nicht gelöst werden! Wir hatten diese Debatte schon einmal – Stichwort: Organstreitverfahren –: Es kann nicht so sein, dass in einer Auseinandersetzung zwischen Parlament und Regierung die Regierung definiert, wer recht hat. Und es kann nicht sein, dass die Regierung meint, wenn sie Akten schwärzt oder keine Antworten gibt, dann kann sich das Parlament auf den Kopf stellen, weil es keine rechtliche Durchsetzung gegen die Regierungsmehrheit gibt. – So kann man mit parlamentarischer Kontrolle nicht umgehen! (Beifall bei den Grünen.)
Frau Präsidentin! Ich ersuche Sie, nachdem das ja de facto ein fünfminütiger Fachvortrag über die Interpretation der Geschäftsordnung des Hohen Hauses war, dass Sie der Parlamentsdirektion den Auftrag geben, diese Rechtsmeinung zu überprüfen, und dass wir darüber auch in der nächsten Präsidiale reden können.
Ich gehe davon aus, dass es, wenn diese Rechtsmeinung geteilt wird, eine intensive Debatte darüber geben wird, bei welchen Bereichen der 100 Prozent-Eigentümer Bund durch die Verantwortung der Ministerin verpflichtet ist, Auskunft zu erteilen, und wo Auskünfte aus möglicherweise berechtigten Gründen nicht gegeben werden können.
Aber wenn bei einem 100 Prozent-Eigentum einfach gesagt wird: Das Ausgelagerte geht mich nichts an, das hat mit dem Bund nichts zu tun!, dann frage ich mich: Wo bleibt da die politische Kontrolle in Österreich? (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
15.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Brosz! Ich habe erst in der letzten Präsidiale deren Mitgliedern Vorschläge unterbreitet, worüber wir dringend in Sachen Interpellation reden sollten. Ich habe keine einzige Antwort von irgendjemandem aus der Präsidiale bekommen. Ich würde schon alle Fraktionen herzlich einladen, sich einmal dieser Vorschläge anzunehmen und darüber zu beraten. Ich habe auch ganz konkrete Überlegungen angestellt. Aber das Problem ist: Ich kann natürlich unmöglich überprüfen. Das ist ja Ihre Aufgabe (Abg. Brosz: Die Rechtsauffassung überprüfen!)
Die Rechtsauffassung, die die Frau Bundesministerin jetzt dargelegt hat, lässt sich überprüfen. Was sich nicht überprüfen lässt ist die Beantwortung von tausenden schriftlichen Anfragen, die noch dazu dann womöglich qualitativ geprüft werden müssten. Dann müsste sich die Rechtslage völlig ändern.
Ich bin gerne dazu bereit, darüber zu diskutieren, aber das gibt derzeit die Geschäftsordnung definitiv nicht her. Aber den einen Punkt kann ich gerne entgegennehmen. Und das ist auch nicht schwierig zu beantworten.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.
15.35
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Frau Bundesministerin, ich verstehe Ihren Unwillen nicht, warum Sie uns das nicht beantworten wollen. Sie sind ja neuerdings ohnedies als großartige Briefschreiberin der Republik Österreich bekannt geworden. Sie bräuchten nur dem Parlament einen Brief zu schreiben, in dem Sie diese Missstände, die selbst Ihren eigenen Kolleginnen und Kollegen im ÖVP-Parlamentsklub schon sauer aufstoßen, aufklären.
Ich schließe mich vollinhaltlich der Rede des Abgeordneten Brosz an: Das Problem ist nicht das Interpellationsrecht, auf das Sie sich hier versuchen hinauszureden! Sie haben nämlich ein ähnliche parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Josef Bucher vom 28. Feber 2011 über die Nationalbankprivilegien, über Personalkosten, über Pensionsrückstellungen, über die angekündigte Nationalbankreform auf über sechs Seiten ordnungsgemäß beantwortet.
Dort, wo es Ihnen ins Konzept passt und wo Sie sich hinter der Rolle des Herrn Nationalbank-Gouverneurs Nowotny verstecken und sagen können: Ja klasse, jetzt reformiert der, ich bin stolz darauf!, finden Sie es der Mühe wert, eine sieben Seiten lange Antwort zu geben. Aber dort, wo es darum geht, Korruption und den Privilegiensumpf von Rot und Schwarz in der Nationalbank aufzudecken, verstecken Sie sich hinter der österreichischen Bundesverfassung.
Da passt der Redebeitrag der Abgeordneten Grossmann wunderbar dazu, die meinte: Das sind ja alles keine Missstände! Das sind anonyme Anzeigen, weil jetzt der Wahlkampf kommt. Das fußt nur auf anonymen Anzeigen.
Ich zitiere die „Kronen-Zeitung“ vom 24. März 2013 – es gibt ja von Ihrem Herrn Faymann ein besonderes Naheverhältnis zu dieser Zeitung –:
„Kegelbahn, Beachvolleyballplatz, Minigolf, eine Schwimmlandschaft wie in Ferienclubs, Dampfbad, Schießstand, Tennisplätze, Skateranlage, Fußballplatz mit Flutlicht und einiges mehr: Während selbst Top-Sportler und Profivereine mit widrigen Trainingsmöglichkeiten kämpfen, findet sich hinter meterhohen Zäunen in der Stowassergasse 11 in Wien-Floridsdorf eine schöne Anlage.“ – Zitatende.
Diese Anlage der Oesterreichischen Nationalbank ist für einen kleinen betuchten und erlauchten Kreis der Privilegienritter von Rot und Schwarz eingerichtet worden, die es sich seit den neunziger Jahren in der Oesterreichischen Nationalbank, in den verstaubten Winkeln und Ecken des Posten- und Privilegienparadieses bequem gemacht haben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Den Steuerzahler kostet es jährlich 600 000 €, dass manche Leute seit den neunziger Jahren dort fröhliche Urstände feiern und die Oesterreichische Nationalbank – in Geiselhaft ihrer eigenen Eitelkeit, ihrer Gewinngier, ihrer persönlichen Gier nach Luxus – dort verbreitern.
Sehr geehrte Damen und Herren Genossinnen und Genossen, die Sie das auch noch verteidigen! Sie stellen sich hier her und sagen: Wir sind dafür, dass die Zöpfe der
Vergangenheit, dass die Privilegien der Nationalbank abgeschnitten werden! Da sind Sie immer dafür. Aber jetzt sagen Sie: Das sind doch alles nur anonyme Anzeigen.
Worauf hat denn die Anzeige gegen Grasser gefußt? War das nicht auch anonym? Worauf fußt denn die Aufdeckung der größten Skandale dieser Republik? – Doch auf Informationen von anonymen Informanten.
Wenn es darum geht, einen missliebigen Oppositionspolitiker mit anonymen Anzeigen einzudecken, dann sind Sie hier vorne an der Rostra der österreichischen Republik sehr schnell mit Ihren Vorverurteilungen, dann muss jede anonyme Anzeige herhalten, um einen Menschen fertigzumachen. Wenn es aber darum geht, aktenkundige und offensichtliche Privilegien aufzudecken und den Sumpf von Pensionsrücklagen, Zulagen, Dienstwohnungen et cetera auszuheben beziehungsweise das Ganze abzustellen, dann halten Sie sich vornehm zurück, denn man könnte ja Genossen aus Ihren eigenen Reihen dort erwischen, die Sie irgendwann einmal dort verräumt haben, weil Sie in der freien Wirtschaft für diese unfähigen Personen keinen Platz gefunden haben, sehr geehrte Genossinnen und Genossen von der Sozialdemokratie.
Da wundere ich mich schon, dass die ÖVP da noch Schützenhilfe leistet. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.) Den Abgeordneten in Ihren eigenen Reihen stößt es sauer auf – das habe ich schon einmal gesagt –, dass die Finanzministerin hier untätig ist, anstatt dass sie mit dem Besen in dieses System einmal hineinfährt, wo schon seit Jahrzehnten die Menschen laut danach schreien, dass diese Privilegien nicht mehr zeitgemäß sind.
Die Ministerin schreibt als „Minister of Finance“ großartige Briefe, die der Bundeskanzler im Übrigen als Lächerlichkeit abstempelt – Sie ist eine Lachnummer geworden! –, indem er meint: „Das ist ein schlechter Stil.“ Diese Finanzministerin ist beim Briefeschreiben recht groß, wenn es darum geht, Österreich lächerlich zu machen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Tamandl und Steibl.) Wenn es aber darum geht, dem österreichischen Parlament einen einfachen Brief auf Vorwürfe zu schreiben, dann wird sie schmähstad.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das kann es nicht sein, und daher fordern wir diese Diskussion auch in der Präsidiale ein: dass zwar nicht, so wie es die Präsidentin gesagt hat, hier qualitative Wertungen von parlamentarischen Anfragebeantwortungen vorgenommen werden – Frau Präsidentin, da habe ich schon Verständnis dafür –, dass sich aber die Präsidentin hinter das Parlament stellt und darauf achtet, dass Minister nicht mit dem Verweis auf das Interpellationsrecht und auf den Vollzug des Ministeriums dazu neigen, diesem Haus keine Antworten zu geben. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)
15.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nur zur Erinnerung – auch an Sie, Herr Abgeordneter Grosz –: Dieses Thema behandeln wir regelmäßig in der Präsidiale. Und jedes Mal, wenn aus einer Fraktion eine Beschwerde kommt, nehme ich mich dieser Sache an. Im Laufe dieser Gesetzgebungsperiode hat nicht nur der Bundeskanzler, sondern haben auch die Mitglieder der Bundesregierung regelmäßig von mir Briefe erhalten. – Das nur zu Ihrer Erinnerung. (Abg. Grosz: Schreiben Sie auch Briefe? – Sehr gut!)
Ist das nicht Ihre Erwartung? (Abg. Grosz: Ja, !) – Gut, dann sind wir uns ja ohnedies einig. (Abg. Grosz: Ihre Briefe sind aber auch nicht lächerlich, sondern wichtig – im Gegensatz zu den lächerlichen Briefen der Frau Finanzminister!)
Herr Abgeordneter Hagen gelangt nun zu Wort. – Bitte.
15.40
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Frau Bundesminister, Wertschätzung vonseiten eines Regierungsmitglieds gegenüber dem Parlament sieht etwas anders aus als so ein Kurzsatz, mit dem Sie diese Anfrage beantwortet haben.
Ich muss ehrlich sagen: Das Parlament ist ja die höchste Volksvertretung und die Bürgervertretung – das sollte man sich schon einmal vor Augen führen –, und das Interpellationsrecht ist ein Fragerecht des Volkes oder der Volksvertreter an die Regierung. Und dann die Fragesteller mit einem nichtssagenden Kurzsatz abzuspeisen, das finde ich nicht in Ordnung.
Wenn ich mir das Nationalbankgesetz anschaue, dann lautet da im Artikel II, „Grundkapital und Aktionär“, der § 9 wie folgt:
„Alleinaktionär der Oesterreichischen Nationalbank ist der Bund. Die Aktionärsrechte des Bundes werden vom Bundesminister für Finanzen ausgeübt.“
Also ich bin im Gegensatz zu Ihnen oder zu Ihren Hausjuristen schon der Meinung, dass Sie da eine Verantwortung haben und auch hier dementsprechend darüber Auskunft geben sollten, Frau Bundesminister. (Beifall beim Team Stronach.) – Das können Sie dann auch im RIS nachlesen, falls es Ihnen noch nicht bekannt ist.
Wir wissen alle von diesem Privilegien-Stadel Nationalbank, das ist nichts Neues, das ist sehr bekannt in Österreich: Bombengehälter, Bombenpensionen, Mehrfachgehälter und so weiter. Und jetzt sind wir auch beim Wohnsektor angelangt. Da gibt es wieder Privilegien für die rot-schwarzen Nationalbankangestellten – denn andere werden Sie dort nicht finden, nehme ich an; wer nicht das richtige Parteibuch hat, wird dort auch nicht eingestellt.
Jetzt möchte ich zu einem anderen Thema kommen, da hier ja die Wohnungsproblematik mit angesprochen ist, Frau Bundesminister. Die Regierung hat sich ja zum großen Ziel gesetzt, sich der Wohnungsproblematik etwas anzunehmen. Plötzlich sind Sie der Schutzpatron der Mieter – in dem Fall der Nationalbank-Mieter. Aber ich möchte es vielleicht noch ein bisschen ausweiten. Es ist ja nicht nur ein schwarzes Problem, es ist auch ein rotes Problem, denn wir wissen, dass die Stadt Wien der größte Vermieter auf der ganzen Welt ist. Also das sagt schon einiges aus und zeigt, wie man da die Leute abhängig macht oder dementsprechend für die eigene Klientel Politik beziehungsweise Wohnungspolitik macht. (Abg. Mag. Gaßner: Ein Beispiel nennen!)
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf einen Artikel zu sprechen kommen, in dem es um die Wohnungspreise geht, die ja hier mit im Raum stehen. Dazu gibt es einen Artikel in den „Vorarlberger Nachrichten“. Frau Minister, ich würde Ihnen empfehlen, die „Vorarlberger Nachrichten“ zu abonnieren. Da stehen oft ganz gescheite Sachen drinnen, daraus könnte man auch etwas lernen. Mag. Johannes Huber – das ist der Vorsitzende der Vereinigung der Parlamentsredakteure – hat in einem „VN“-Artikel – ich kann Ihnen nachschauen, wann das war: am Samstag, dem 6. April – zum Wohnungsproblem Stellung genommen. Und er schreibt darin:
Dieses Wohnungsproblem –
das Sie da jetzt aufgegriffen haben und den Retter der Mieterinnen und Mieter spielen wollen –
ist hausgemacht.
Sie können es in diesem Artikel nachlesen. Es hängt nämlich damit zusammen, dass die Wohnbauförderung ganz massiv gekürzt wurde. Getroffen hat es die sozial
Schwächsten, die in diesen Wohnungen wohnen müssen beziehungsweise auf so eine Wohnung Anspruch hätten.
„Umso wichtiger“ – schreibt er hier – „ist eine Klarstellung: Die Regierungsparteien haben die Wohnkostenmisere zu einem guten Teil verursacht. Dass sie so tun, als handle es sich um höhere Gewalt, ist heuchlerisch.“
Das kann ich nur bestätigen, Frau Bundesminister!
„Für das größte Problem ist die Politik verantwortlich:“, schreibt er weiter; ich habe es ohnedies schon angesprochen: „Die Wohnbauförderung wurde in den letzten Jahren zusammengestrichen.“
Und das nächste Problem sieht er in der restriktiven Gesetzgebung: „Was zum Schutz der Mieter gedacht ist, ist in Wirklichkeit zu ihrem Nachteil.“
Das Problem ist, dass hier die Gesetzgebung sehr, sehr schlecht funktioniert und falsch gemacht worden ist, Frau Minister! Hier gibt es viel zu reparieren. Ich glaube, Sie haben jetzt sehr viel angekündigt. Sie können jetzt anfangen, bei der Nationalbank für mehr Fairness zu sorgen, dass die Mietpreise auch so angehoben werden, dass sich diese Leute das zwar noch leisten können, aber dass es nach ihrem Gehalt geht.
Auch dass zum Beispiel ein Herr Pilz in einer Gemeindewohnung um ein paar Euro wohnt, ist ein Skandal. Es sind in Wien diese Gemeindewohnungen überhaupt sehr günstig, und es wohnen darin sehr viele hochbezahlte SPÖ- und ÖVP-Funktionäre. Der Herr Spindelegger hat ja auch eine geförderte Wohnung gehabt, wie man in den Zeitungen gelesen hat.
Also da läuft sehr viel falsch. Und dann muss eine alleinerziehende Mutter in Vorarlberg, wo die Wohnungspreise bekanntlich am höchsten sind, 700 oder 800 € an Miete bezahlen, mit einem geringen Einkommen von etwas über 1 000 €. Das ist ein Skandal, Frau Minister! Dort sollten Sie einmal anpacken! (Beifall beim Team Stronach.)
15.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 9 bis 14 der Tagesordnung wieder auf.
Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Steibl zu Wort. – Bitte.
15.46
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen wieder zurück zu dem Tagesordnungspunkt, bei dem es um den dem Nationalrat vorgelegten Sozialbericht geht, und im Zuge von dessen Verhandlung wird auch ein Antrag meiner geschätzten Kollegin Ursula Haubner betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie miterledigt.
Eine Forderung in diesem Antrag ist unter anderem, im Rahmen der Kollektivverträge Kindererziehungszeiten und die Zeit für die Pflege von Familienangehörigen bei der Gehaltseinstufung zu berücksichtigen.
Ja, aber dazugesagt werden muss: Kollektivverträge sind eine Säule der sozialen Marktwirtschaft. Daher ist es einmal notwendig, die Sozialpartner hier ins Boot zu holen und das Ja zur Familie und zu Kindern sozusagen zu erleichtern. Ja, und die Eltern-
karenzen müssen aus unserer Sicht, wie die Zeiten des Präsenzdienstes und auch des Zivildienstes, als Vordienstzeiten anerkannt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiteres Instrument zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, erstellt in Kooperation der beiden Bundesminister Hundstorfer und Mitterlehner, geht heute in Begutachtung, und ich sage ein Danke dafür, dass das so rasch gegangen ist. Es geht dabei um die Gesetzesvorlage betreffend die Pflegekarenz ab 2014. Zwischen ein und drei Monate können ab 2014 nahe Angehörige dann zu Hause bleiben und den Pflegebedürftigen oder die Pflegebedürftige betreuen. – Das ist ja eine Forderung, die auch in diesem Antrag des BZÖ erhoben wird. – Bei Kindern oder Demenzkranken gilt diese Einschränkung nicht. Und eine weitere, zusätzliche Hilfe bei der Pflegekarenz wird auch das sogenannte Karenzgeld sein.
Aber nicht nur für die Pflegekarenz ist so eine finanzielle Unterstützung geplant, sondern auch für die Familienhospizkarenz. Aus meiner Sicht ist das schon ein sehr, sehr großer Schritt, den wir hier machen. Wir haben ja jetzt die Familienhospizkarenz schon seit zehn Jahren eingeführt, wo es die Möglichkeit gibt, bis zu sechs Monate Auszeit zu nehmen, aber nur mit einer Absicherung, an den Arbeitsplatz zurückkehren zu können, aber eben nicht mit einem finanziellen Ausgleich.
Zusammengefasst: Wenn wir uns den Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ansehen, dann können wir sagen, wir gehen tatsächlich einen guten Weg: den Weg von qualifizierter, flexibler Kinderbetreuung bis jetzt hin auch zu bedarfsorientierten Maßnahmen für pflegebedürftige Familienangehörige. Familienpolitik ist mehr als nur Kinderbetreuung – um das ja nicht falsch zu verstehen –, und da wir immer älter werden und leider nicht immer gesund älter werden, ist das ein wichtiger Schritt. Umso mehr, denke ich, wird mit dieser heute in Begutachtung gehenden Regierungsvorlage ein richtiges Zeichen gesetzt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Ursula Haubner.)
15.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.
15.50
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einleitend festhalten, bezugnehmend auf meine gestrige Angelobung hier im Hohen Haus, dass es mir eine große Ehre ist und ich mir der Verantwortung bewusst bin, die mit der Ausübung des Mandats hier im Hohen Haus verbunden ist. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es ist mir eine Freude, mit Ihnen gemeinsam diese Verantwortung auch in Zukunft – für die nächsten Monate gewiss, was weiter in der Zukunft ist, werden wir sehen – für die Republik Österreich auszuüben. – Verstehen Sie bitte diese Einleitung als ein herzliches Grüß Gott meinerseits aus dem Kärntner Land! (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Windholz.)
Gestern, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, vor rund 24 Stunden, haben wir uns bereits mit dem Thema Steuererleichterungen für Bezieher von Sozialversicherungsrenten aus Deutschland auseinandergesetzt. Und, geschätzte Damen und Herren, wie Sie sich erinnern werden, haben wir gestern in der Debatte eines geschafft, nämlich mit einem Sechs-Parteien-Antrag einen kleinsten gemeinsamen Nenner zur Beschlussfassung zu bringen, einen kleinsten gemeinsamen Nenner, der nur eines zum Inhalt hatte: zum einen eine Beratungsstelle für die Pensionisten in Österreich einzurichten, die durch diese Steuermehrbelastung aufgrund der Progressionsstufen in Österreich ein Problem haben, und des Weiteren die Frau Bundesministerin aufzufor-
dern, mit ihrem Pendant in Deutschland entsprechende Gespräche zu führen, Gespräche, wie wir diese Probleme lösen könnten.
Das ist uns Freiheitlichen zu wenig, geschätzte Damen und Herren – gerade mit Blick auf die Geschichte, auf die Historie dieser Problematik: 2005 ist sie in Deutschland mit einer neuen Gesetzgebung aufgebrochen. 2010 ist dieser amtierenden Bundesregierung bekannt geworden, dass diese Probleme auf die österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten – immerhin 150 000 Betroffene – zukommen. Die Bundesregierung hat nichts getan. 2012 wurde im Dezember dankenswerterweise durch Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen ein Antrag eingebracht, sich mit konkreten Lösungsvorschlägen dieser Problemstellung anzunehmen, also nicht nur zu reden, Gespräche zu führen, sondern Handlungen zu setzen. Dieser Antrag wurde eingebracht und dann im Sozialausschuss niedergestimmt, mit der Begründung: Ja, der Finanzausschuss kümmert sich schon darum, wir haben eine Lösung gefunden.
Was die Lösung war, das haben wir gestern gesehen. Das war wohl ein Schritt in die richtige Richtung, nämlich hier Gespräche zu führen und eine Beratungsstelle einzurichten, aber Tatsache ist, die Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich können sich von diesen Gesprächen nichts herunterschneiden, geschätzte Damen und Herren. Verantwortung verstehe ich anders. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber das reiht sich ja nahtlos in weitere Aktionen dieser Bundesregierung ein, die eindeutig eines zeigen: dass die Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich dieser Bundesregierung nichts mehr wert sind. Zu diesem Schluss muss man kommen, wenn man darüber hinaus sieht, dass von der SPÖ-Landesregierung in Salzburg 70 Millionen € aus einem Pensionsfonds verspekuliert werden, zum anderen die Pensionskassen für Spekulationen geöffnet werden sollen und, als drittes Beispiel – das ist überhaupt das Ärgste, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –, die Pensionisten bis zum Jahr 2016 von dieser Bundesregierung mit 25 Milliarden € zur Kasse gebeten werden – Geld, das diese Bundesregierung lieber in der Sonne des Südens verbrennt, in anderen Pleitestaaten, wo wir das Geld hinschaufeln, aber die Pensionisten sollen zahlen.
Mit uns nicht, geschätzte Damen und Herren! Die Freiheitlichen werden hier entsprechend ihre Stimme erheben. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich ersuche natürlich, wenn wir hier von Handlungen reden, auch unserem Antrag beizutreten, denn, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es ist wirklich ein Einfaches für uns im Hohen Haus, hier Maßnahmen zu setzen und dieser Belastungswelle, die in diesem Fall speziell 150 000 Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich betrifft, einen Riegel vorzuschieben. Eine einfache Beschlussfassung, und wir können das umsetzen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
15.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.
15.54
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Kollege von der Freiheitlichen Partei, ich denke, der sozialdemokratisch geführten Regierung sind die Pensionistinnen und Pensionisten sehr wohl etwas wert (demonstrativer Beifall der Abg. Mag. Aubauer), und sie wissen das auch, denn seit Bundesminister Rudolf Hundstorfer Minister ist, hat es jedes Jahr eine Erhöhung für unsere Pensionistinnen und Pensionisten gegeben. Das hat es unter der blau-schwarzen Regierung meines Wissens nicht gegeben. Stellen Sie daher nicht solche Behauptungen in den Raum,
die Sie eigentlich nicht beweisen können, die nicht haltbar sind! – Das zur Einleitung. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren! Der Sozialbericht ist heute schon sehr lange diskutiert worden, und ich habe mit sehr großem Erstaunen wahrgenommen, wie die Frau Kollegin Belakowitsch ganz zu Beginn der Debatte gesagt hat, dass der Bericht beschönigt, dass er Zahlen fälscht (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das hab’ ich nicht gesagt!) oder Zahlen nicht eindeutig dargestellt werden.
Ich denke, wenn Sie den Bericht gelesen haben, Frau Kollegin Belakowitsch, dann sehen Sie, dass der Bericht zum einen sehr genau aufzeigt, was die Bundesregierung in den letzten Jahren gemacht hat, und zum anderen sind auch Probleme, sind Herausforderungen angesprochen worden. Wenn man den Bericht ernsthaft liest, dann sieht man und müsste man eigentlich auch zur Kenntnis nehmen – vielleicht will man es nicht zur Kenntnis nehmen –, dass die Bundesregierung Österreich sehr sicher durch die Krise geführt hat.
Wenn man sich die Zahlen anschaut, dann wird sichtbar – das ist heute auch schon ein paar Mal gesagt worden –, dass Österreich die niedrigste Arbeitslosigkeit im Europavergleich gehabt hat, dass in einer Zeit, in der viele andere Staaten Sozialleistungen und Pensionen massiv gekürzt haben, leider kürzen mussten, in Österreich Sozialleistungen sogar erhöht wurden.
Ich möchte nur daran erinnern, dass die Bedarfsorientierte Mindestsicherung eingeführt worden ist in einer Zeit, in der die Krise sehr wohl schon in unserem Land spürbar gewesen ist. Und trotzdem haben wir die BMS eingeführt! Und diese hat ganz hundertprozentig dazu beigetragen – aus meiner Sicht zumindest –, dass es in den letzten Jahren gelungen ist, die Armutsgefährdung, die Anzahl der von Armut betroffenen Menschen tatsächlich zu reduzieren.
Ich weiß schon, es sind noch immer viel zu viele, das Ziel, dieses 2020-Ziel ist noch nicht erreicht. Trotzdem ist es so, dass die Armutsgefährdung zurückgegangen ist. Und das passiert ja nicht einfach, weil es passiert, sondern das ist aufgrund einer ordentlichen Sozialpolitik erreicht worden. Und dazu trägt unser Bundesminister Rudolf Hundstorfer aus meiner Sicht sehr, sehr viel bei.
Wenngleich ich natürlich auch davon überzeugt bin, dass man hinsichtlich der Punkte, die heute schon ein paar Mal angesprochen worden sind, was den Unterschied bei den Einkommen betrifft, dass die unteren Einkommen weniger stark gestiegen sind als die höheren, etwas machen muss. Ich sage ja immer, Lohnpolitik ist die beste Sozialpolitik, und wir sind alle gefordert, darauf hinzuwirken, Menschen Einkommen zu ermöglichen, die auch tatsächlich ein Auskommen ermöglichen. Das liegt aber nicht allein in der Regierungsverantwortung, sondern dazu braucht man auch Unternehmer und Unternehmerinnen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nach ihrem tatsächlichen Wert bezahlen.
Ich denke, da sind wir sehr wohl gefordert. Und ich bin auch davon überzeugt, dass man hinsichtlich der Einkommensunterschiede, der größeren und kleineren Einkommen, etwas machen muss beim Steuersatz, nämlich beim Eingangssteuersatz, dass dieser einfach gesenkt werden muss. Ich bin auch schon sehr gespannt, wie die Kolleginnen und Kollegen von den anderen Parteien uns dabei unterstützen werden, dass man in den nächsten Jahren in diesem Land tatsächlich vermögensbezogene Steuern einführt, damit die Verteilungsgerechtigkeit in einem etwas besseren Licht erscheint. (Beifall bei der SPÖ.)
15.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort gemeldet. – Bitte.
15.58
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Meine Vorrednerin, Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig, hat hier behauptet, ich hätte in meiner Rede gesagt, die Zahlen im Sozialbericht seien gefälscht. – Das ist unrichtig!
Ich habe gesagt, der Bericht insgesamt ist eine Schönfärberei. (Beifall bei der FPÖ.)
15.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner gelangt nun zu Wort. – Bitte.
15.59
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Vielleicht gleich zur Schönfärberei: Ich gebe Ihnen da nicht recht, ich finde den Bericht in vielen Teilen – Kollege Öllinger hat das auch schon erwähnt – sehr brauchbar. Es gibt sehr gut recherchierte Kapitel mit vielen brauchbaren Zahlen für unsere Arbeit – Sie haben es auch erwähnt, Frau Kollegin. Ich kann die Schönfärberei-Geschichte in Bezug auf den Sozialbericht nicht nachvollziehen.
Es wundert mich aber nicht wirklich, dass Sie quasi bei den Berichten immer wieder skeptisch sind, auch bei so gut gemachten Berichten wie diesem, denn – und jetzt komme ich zu dem Kapitel, das mich besonders beschäftigt, nämlich zum Kapitel der Einkommensverteilung in Österreich – Sie misstrauen ja bei den Einkommenszahlen sogar der Statistik Austria, wenn es darum geht, die Lohnschere zwischen Männern und Frauen in Österreich nachzuweisen.
Dieses Kapitel beweist erneut und sehr eindringlich, wie ungerecht es um die Verteilung der Gehälter zwischen Männern und Frauen in Österreich bestellt ist. Es zeigt auch auf, dass – ich brauche Ihnen das jetzt nicht alles zu erzählen; das diskutieren wir immer wieder, und wir alle wissen das mittlerweile – Frauen in Österreich bis zu einem Drittel weniger verdienen. Das liegt nicht nur an der häufigen Teilzeitbeschäftigung, das liegt auch an Aufstiegschancen, das liegt an den Einstiegsgehältern, an den Rahmenbedingungen und so weiter.
Ein Bericht wie dieser ist brauchbar, um den Status quo festzustellen, und er ist natürlich auch notwendig, um Maßnahmen davon abzuleiten. Dahin geht auch die Kritik meines Kollegen Öllinger, nämlich dass das in diesem Bericht fehlt. Viele der Maßnahmen, die von der Regierung beschlossen wurden, nämlich auch im Nationalen Aktionsplan, greifen offenkundig nicht nur zu kurz – auf diese gehe ich noch kurz ein –, sondern viele der 55 Maßnahmen, die umgesetzt werden sollten, sind leider noch nicht umgesetzt.
Ich möchte aber vor allem einen Punkt, nämlich gerade was den Einkommens-Gap und die Einkommensschere betrifft, aufgreifen, nämlich den gesamten Niedriglohnsektor, in dem vor allem Frauen beschäftigt sind. Ich gehe ganz konform mit den ÖGB-Frauen, die einen Mindestlohn von mittlerweile 1 500 € fordern, aber leider wissen wir, dass es noch etliche Branchen gibt, die noch unter den 1 300 € liegen, die bis zuletzt gefordert waren. Es sind nach wie vor noch zehn Kollektivverträge, wo es Branchen gibt, die darunter liegen, und es gibt etliche unter den 1 500 €.
Wenn ich es jetzt insgesamt zusammenfasse, sind das vor allem Friseurinnen, Angestellte im Gastgewerbe, Frauen – vor allem Frauen –, die in Notariatskanzleien arbeiten – gerade in Kanzleien, wo es, wie man eigentlich meinen könnte, genug zur
Umverteilung gäbe, um auch die Frauen entsprechend zu bezahlen –, und das geht bis zu den Kindergartenhelferinnen – wenn wir schon über die Rahmenbedingungen reden, dann muss man auch dorthin schauen, wo Frauen arbeiten und Frauen sehr, sehr schlecht verdienen –, und dreht sich um den ganzen Bereich Handel, wie wir wissen, und so weiter und so fort. Das zeigt der Bericht gut auf. Das ist ein Punkt, dem wir uns intensiv widmen müssen.
Ich glaube, dass die Forderung, dass die Sozialpartner immer verhandeln sollten, zu wenig weit geht. Sie kennen unsere Forderung, dass es einen gesetzlichen Mindestlohn braucht. Dieser würde nämlich auch vermeiden, dass es von verhandelnden – meistens Männern, die vielleicht nicht immer die Interessen der Frauen, um die es da geht, mitvertreten –, also von verhandelnden Sozialpartnern abhängig ist, ob es zu einem entsprechenden Mindestlohn kommt oder nicht. Deswegen noch einmal meine Forderung beziehungsweise meine Bitte, Herr Minister – und diese Bitte gilt auch immer der Frauenministerin –, einen gesetzlichen Mindestlohn zu unterstützen.
Ich sehe, dass die Lampe am Rednerpult schon blinkt, möchte aber eine weitere Geschichte schon noch festhalten: Im Regierungsprogramm sind Sie übereingekommen, dass die Anteile der geschlechtsspezifisch zuordenbaren Mittel in der Arbeitsmarktpolitik 50 : 50 sein müssen. Das heißt, es müssen gleich viel finanzielle Mittel für Männer und Frauen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik verwendet werden. Das geschieht in den letzten Jahren leider nicht; wir haben uns das ausgerechnet.
2008 war das nicht der Fall; in den Jahren 2009, 2010, 2011 waren es immer nur 48,8 Prozent, die den Frauen gewidmet waren. Das macht aber wirklich viel aus; ich habe es mir gerade ausgerechnet. Das sind 11,16 Millionen €, die Frauen, was jetzt die aktive Arbeitsmarktpolitik anlangt, weniger bekommen beziehungsweise was Frauenprojekten weniger gewidmet ist.
Das halte ich für einen Missstand, und ich bitte Sie, darauf zu schauen, dass das künftig nicht so ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.
16.05
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Im Sozialbericht ist unter anderem der Kündigungsschutz angeführt, der in seiner alten Form vor einem Jahr aufgehoben wurde. Es gibt den Kündigungsschutz nicht mehr; das war auch ein Anliegen von mir.
Das ist eine wichtige Maßnahme, denn der Kündigungsschutz wurde zum Hemmschuh für Neuanstellungen von Menschen mit Behinderungen. Da gab es einfach zu viele Vorurteile und Bedenken: Wenn es nicht funktioniert mit einer Anstellung, was passiert dann? Dann kann ich den behinderten Menschen nicht mehr loswerden!, das waren die Bedenken.
Deshalb gibt es jetzt eine neue Regelung, wonach der Kündigungsschutz bei Neuanstellungen erst nach vier Jahren einsetzt. Es gibt also eine vierjährige Probezeit, in der man sich kennenlernt und von der Leistung her auch einschätzen kann. – Das sollte mehr publik werden!
Unternehmer, die behinderte Menschen beschäftigt haben, wie Siemens oder BauMax, sind auch davon überzeugt, dass das wertvolle Mitarbeiter sind, und sie stellen auch wieder neue behinderte Menschen ein. Ich kann dazu nur ermuntern und aufrufen.
Derzeit ist die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen mit 16 Prozent gegenüber der normalen Arbeitslosigkeit von 6 Prozent sehr hoch. Da müssen wir wirklich Maßnahmen setzen!
Ich möchte Unternehmer auch dazu anregen, dass sie Praktika anbieten, dass sie Schnuppertage anbieten, dass man behinderten Menschen eine Chance gibt, sie kennenzulernen, damit sie einmal zeigen können, was sie können. Gerade Praktika haben sich sehr gut bewährt oder eine integrative Berufsausbildung. Da gibt es 7 000 teilqualifizierte Lehrverträge. Das ist eine Win-win-Situation, weil beide Seiten profitieren. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
16.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Haubner zu Wort. – Bitte.
16.08
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Sozialbericht ist einerseits eine Bestandsaufnahme der Aktivitäten im Ressort und andererseits spiegelt er auch die derzeitige Lebenssituation der Menschen in Österreich gut wider. Für uns vom BZÖ ist das eine Grundlage für weitere politische Schritte, die man daraus ableiten kann.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch herzlich bei den Expertinnen und Experten des Ressorts bedanken, die damit wirklich eine entsprechende Grundlage geschaffen haben. Was ich mir darüber hinaus wünschen würde, ist, dass bei den einzelnen Kapiteln – vor allem bei den wesentlichen, wie Pensionen, Arbeitsmarkt, aber auch Pflege – die eine oder andere Empfehlung dabeisteht, ähnlich wie beim Nationalen Bildungsbericht, den wir im nächsten Plenum diskutieren werden. Dort sind Empfehlungen angegeben, wo man dann auch schon die eine oder andere politische Idee diskutieren kann.
Ich habe mir im Besonderen den Bereich Pflege angeschaut und vor allem auch die Entwicklung der Sozialausgaben. Die Entwicklung der Sozialquote ist seit den neunziger Jahren sehr konstant, sie bewegt sich immer um die 30 Prozent, etwas darunter oder etwas darüber. Ich denke, dass gerade diese Sozialquote, die zeigt, in welcher Höhe den Menschen in unserem Land Sozialausgaben gegeben werden, ein wichtiger Barometer und auch ein wichtiger Faktor dafür ist, wie man mit sozialer Sicherheit in diesem Land umgeht.
Was ich sehr interessant gefunden habe, war der Umstand, dass, wenn man heute in die Medien schaut, die Frau Innenministerin – ähnlich wie die Frau Finanzministerin, die einen Brief an den Herrn Bundeskanzler geschrieben hat – einen Brief nach Brüssel geschrieben und den Sozialtourismus entdeckt hat. Da würde mich interessieren, wie Sie, Herr Bundesminister, das sehen: ob Sozialmissbrauch derzeit wirklich ein Problem ist, ob Sozialmissbrauch im Anrollen ist, wenn nächstes Jahr, 2014, diese Übergangsfrist fällt und eben Personen aus ärmeren europäischen Ländern wie Rumänien oder Bulgarien zu uns kommen und dann unter Umständen Sozialleistungen missbrauchen.
Wir vom BZÖ sagen, jeder, der nach Österreich kommt oder der in Österreich lebt und eine Leistung erbringt, soll auch Anspruch auf Leistungen haben, das ist ein Recht, und wer diese Sozialleistungen missbraucht, der gehört bestraft. Das gehört unter Strafe gestellt. (Beifall beim BZÖ.)
Zurück zu den Sozialausgaben, zur Sozialquote. Die Hälfte dieser Leistungen, die wir an Menschen in Österreich bezahlen, wird für ältere Menschen ausgegeben, für Pensionen, für das Pflegegeld, es gibt Ausgaben für Betreuungseinrichtungen. Dass
diese Summe so hoch ist, entspricht natürlich auch der demographischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung. Daher muss uns schon klar sein, dass das gerade für die ältere Generation – und auch Sie werden in den nächsten zehn, zwanzig, dreißig Jahren zu dieser älteren Generation gehören – ein Zukunftsthema ist, und wir müssen wirklich schauen, dass auch in Zukunft nicht nur die Pensionen auch für die heute Jüngeren gesichert sind, sondern dass auch die Betreuung und die Pflege gesichert sind.
Im Jahr 2012 haben wir – Bund, Länder und Gemeinden – in etwa 4 Milliarden € für die Pflege ausgegeben, allein der Bund 2,5 Milliarden € für das Pflegegeld. Das muss natürlich hereinkommen, das muss verdient werden, das muss aber auch mittel- und langfristig gesichert werden!
Daher ein paar Bemerkungen dazu: Das Pflegegeld ist, glaube ich, für alle unbestritten, an dieser Direktleistung wird niemand rütteln, aber es muss endlich einmal angepasst werden! Ich denke, es wäre kein Wahlzuckerl, das vor der Wahl zu machen, sondern eine höchst notwendige Anpassung, auf die schon alle warten, denn was für Rezeptgebühren, für Autobahnvignetten, die jährlich der Inflation angepasst werden, gilt, müsste letztendlich auch für das Pflegegeld gelten.
Positiv möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass sich im Sozialbericht auch die Verwaltungsreform findet, was die Auszahlung des Pflegegeldes betrifft. Das, denke ich, ist eine nachvollziehbare Verwaltungsreform, auch im Sinne einer Einsparung.
Zum Pflegefondsgesetz, das sich auch in diesem Bericht findet, also diese Zweckzuschüsse an die Länder: Da bin ich sehr geteilter und sehr differenzierter Meinung, weil das aus unserer Sicht derzeit nur die Kostensteigerungen abfedert, die die Länder haben, und weil das niemals ein Dauerzustand, sondern bestenfalls eine Überbrückungshilfe bis 2014 beziehungsweise bis 2016 ist.
Und was mich stört – und da sind wir wieder bei den Artikel-15a-Vereinbarungen –, ist, dass Geld zwar an die Länder fließt mit einem Auftrag, was zu tun ist oder wo es nach Möglichkeit einzusetzen ist, Case Management, Tagesbetreuung und so weiter, aber wenn man dann im eigenen Bundesland nachfragt – und ich bin auch in einer Gemeinde tätig –, kann einem niemand sagen, in welcher Form sich dieses Pflegefondsgeld positiv ausgewirkt hat, ob man dort beispielsweise etwas zusätzlich eingerichtet hat. Also es ist relativ undurchsichtig, und deshalb äußere ich wieder unsere alte Forderung: Wir brauchen im Bereich der Pflege ein nachhaltig finanziertes Gesamtkonzept. (Beifall beim BZÖ.)
Auch die häusliche Pflege wird angeführt. Ich denke, wir alle sind uns darin einig, dass zu Hause alt zu werden für die meisten wichtig ist, und der Prozentsatz von 80 Prozent, die das wollen, ist seit 20 Jahren unverändert, möchte ich fast sagen. Da haben Sie, Herr Bundesminister, in den letzten Jahren zusätzlich einiges gemacht – das ist hier auch anzurechnen, ob das jetzt die Qualitätssicherung ist, ob das die Pflegeversicherung ab Stufe 3 ist.
Wichtig wäre auch – das hat, glaube ich, heute schon eine Kollegin gesagt – die Studie über die pflegenden Kinder, also die Kinder, die zu Hause Angehörige pflegen. Da, denke ich, müssen bald Maßnahmen gesetzt werden, denn das ist sicher auch ein bisher wenig erkanntes Problem.
Wie ich jetzt den Medien entnommen habe, sind die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit in Begutachtung. Leider wird der Entschließungsantrag betreffend die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, den ich eingebracht habe, heute nicht miterledigt, sondern abgelehnt, aber diese Möglichkeiten werden geschaffen, denn heute wollen
gerade die Frauen, auch wenn sie zu Hause ihre Familienleistungen erledigen, berufstätig sein, und dabei müssen sie absolut unterstützt werden.
Mein Antrag geht aber noch in die Richtung, dass man Folgendes sagt: Wenn Frauen einige Zeit zu Hause gewesen sind und jemanden gepflegt oder Kinder betreut haben, soll ihnen das, wenn sie wieder einsteigen, auch anerkannt werden, und zwar anerkannt für eine Vorrückung, für eine Einstufung, denn letztendlich ist das keine Zeit, die verloren ist – das ist keine Pause, das ist keine Auszeit –, sondern die Kenntnisse, die sie da erworben haben, sind auch für das Unternehmen, für den Betrieb, in den sie wieder einsteigen, von großer Bedeutung. Und wir wissen, dass gerade Frauen in den Betrieben in Zukunft mehr denn je gebraucht werden, und zwar nicht nur im Bereich der Teamarbeit, wo sie auch ihre persönlichen Stärken entsprechend einbringen.
Herr Bundesminister, im Kapitel Pflege steht zum Schluss auch noch, dass es diese Arbeitsgruppe für die Pflegevorsorge gegeben hat und dass die Erkenntnisse und Lösungsvorschläge in einem Positionspapier festgehalten werden und Ende 2012 vorgestellt werden sollten.
Ich würde mir wünschen, dass wir dieses Positionspapier auch wirklich hier in diesem Haus, hier im Plenum diskutieren, denn ich denke, es sind da sehr interessante Sachen drinnen, die gerade in Richtung einer leistbaren, sicheren und qualitätsvollen Pflege gehen, und das ist gemeinsam mit, wie ich schon gesagt habe, den Pensionen und dem Arbeitsmarkt eines der drei wichtigsten Themen für eine sichere soziale Zukunft auch in unserem Land. (Beifall beim BZÖ.)
16.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.
16.18
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Sozialminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt etwas loswerden, was mir immer wieder wehtut: Wenn ich manche Reden von der Opposition und speziell von den Freiheitlichen hier höre, habe ich das Gefühl und sogar ein bisschen die Angst, dass, wenn man hier fünf freiheitliche Rednerinnen und Redner hintereinander reden ließe, sehr viele aus diesem Land auswandern würden, weil alles so schlechtgeredet wird und weil angeblich alles so schlimm ist, was hier in Österreich passiert. – Es ist daher gut, dass die Fraktionen wechseln, denn dann können wir für die Zuseher vor den Fernsehschirmen wieder Klarheit schaffen und sagen, was Tatsache ist.
Man kann durchaus kritisch sein und Verbesserungsvorschläge machen – gerade die Sozialpolitik ist ein Thema, das immer wieder Debatten auslöst und wo wir auch unterschiedliche Meinungen haben werden –, aber man kann doch auch als Opposition hier am Rednerpult einmal zugeben, was alles gut gelaufen ist. Und dieser Sozialbericht 2011/2012 zeigt eigentlich ganz klar auf, wie wir Probleme nach der Finanz- und Wirtschaftskrise gelöst haben.
Gerade in der Sozialpolitik sind wir ja täglich gefordert, Herausforderungen anzunehmen und – wenn notwendig – gegenzusteuern. Ich komme aus der Bauwirtschaft, und wenn ich Rudi Hundstorfer mit einem Werkzeug, das ich früher in der Hand gehabt habe, vergleichen darf, dann ist Rudi Hundstorfer für mich eine sozialpolitische Wasserwaage: Dort, wo etwas schief wird, fährt er wieder hoch und lenkt es wieder gerade.
Genau das brauchen wir: einen Sozialminister, der mit seinen Experten und mit einem Team entsprechend daran arbeitet. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich stehe wirklich für Sachlichkeit. Ich gebe auch zu, wir haben noch viele Probleme zu lösen. Wenn hier Kollegin Haubner Lohn- und Sozialdumping anschneidet: Da werden wir ständig gefordert sein, weil es in diesem Bereich so viele ideenreiche Gauner gibt, die immer wieder neue Methoden finden, wie sie ein Sozialsystem umgehen können und Unterentlohnung machen können, bis wir wieder neue Instrumente dagegen geschaffen haben.
Aber auch bei offenen Themen wie leistbares Wohnen sind wir alle gefordert, uns nicht nur über die Medien Verbesserungsvorschläge auszurichten, sondern auch Lösungen zu präsentieren.
Die anderen Themen, „Gesünder arbeiten“ oder Sicherung von Pflege und Pensionsleistungen für die Zukunft, sind der sozialpolitische Auftrag, das sind die großen Herausforderungen für die Sozialpolitik. Ich bin guter Dinge, mit unserem Sozialminister werden wir diese Probleme auch erfolgreich lösen. – Danke für diesen Sozialbericht.
Ich werde in den nächsten Tagen Folgendes machen, nachdem die Feierlichkeiten zum 1. Mai anstehen: Ich besuche 14 Maiveranstaltungen, ich brauche von der Partei keine Parteireden mehr übermittelt zu bekommen, ich habe den Sozialbericht in den Händen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Rädler – in Richtung des Abg. Muchitsch –: Aber tust uns auch erwähnen, die ÖVP, gell? – Heiterkeit. – Ruf bei der SPÖ – in Richtung des Abg. Rädler –: Hans, der war gut! – Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Cap: Wollen immer dabei sein! – Abg. Mag. Gaßner: Alleweil mitnaschen!)
16.21
Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärdensprachdolmetscherin): Hohes Haus! Frau Nationalratspräsidentin! Herr Sozialminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich mit dem Thema beginnen: Barrierefreiheit im Gesundheitsbereich.
Liebe Frau Kollegin, das Thema Homepage: Natürlich, wir kennen diese Homepage sehr gut. Die betroffenen Personen kennen diese Homepage natürlich auch gut. Haben Sie versucht, das in der Praxis auszutesten? Einmal habe ich eine SMS geschickt an diese Stelle. Glauben Sie, dass ich eine Antwort bekommen habe? – Nein, habe ich nicht! Manchmal kommt nicht einmal irgendetwas, nicht einmal irgendeine Antwort. Nach zwei Stunden vielleicht oder überhaupt nicht. So schaut die Realität aus!
Der Gesundheitsbereich für gehörlose Menschen in Österreich ist leider nicht in Ordnung. Das ist eine Tatsache!
Das, was ich vorher gesagt habe, war kein Theater, das war die wirkliche Situation. Der Punkt ist, dass Menschen, die nicht betroffen sind, glauben, für Betroffene, für behinderte Menschen besser entscheiden zu können, besser zu wissen, was diese Menschen brauchen. Ich bitte Sie, hören Sie damit auf! Betroffene Menschen haben das Anrecht auf selbstbestimmtes Leben. Sie wissen am besten, was sie brauchen!
Nun zum Sozialbericht. Ein Punkt ist die UNO-Konvention in Bezug auf behinderte Menschen, darauf möchte ich eingehen. Das Sozialministerium ist zuständig dafür, auch für die Koordination.
Zwei Themen möchte ich in diesem Zusammenhang erwähnen. Das eine: In der UNO-Konvention fehlt der Bezug der Länder. Sie sind zuständig dafür, es zu schaffen, dass die Länder bei der Durchsetzung involviert sind. Das ist das eine. Das Zweite ist die
Finanzierung. Ich glaube nicht, dass es ausreichend ist, finanzielle Mittel umzuschichten. Dafür brauchen wir extra finanzielle Mittel, um Maßnahmen durchzusetzen.
Zum Beispiel: Gesundheitsbereich. Der Antrag von der Frau Kollegin Haubner wurde abgelehnt. Wenn finanzielle Mittel vorhanden wären, wäre eine Umsetzung möglich. Zum Beispiel brauchen wir Gebärdensprachdolmetscher im Spital, wir brauchen Kommunikationsunterstützung für Menschen, die sich nicht ausdrücken können. Dafür braucht man extra finanzielle Mittel.
Ein anderes Thema: Arbeit. – Viele Maßnahmen für behinderte Menschen wurden angepeilt, das ist korrekt. Der Behindertenanwalt Dr. Buchinger hat vor Kurzem eine Pressekonferenz organisiert und hat ganz klar gesagt, die Situation behinderter Menschen am Arbeitsplatz ist schlecht. Immer mehr behinderte Menschen werden arbeitslos. Wir brauchen neue Initiativen, wir brauchen neue Beschäftigungsoffensiven mit dem Ziel, dass behinderte Menschen wirklich nicht so oft arbeitslos werden, sondern dass die Zahl der arbeitslosen behinderten Menschen endlich einmal sinkt. (Beifall bei den Grünen.)
Zum Abschluss möchte ich noch sagen: Sie wissen es ja, überall in der Presse wird darüber geschrieben, dass das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert wird. Sie wissen das vielleicht: Jede Person, die eingebürgert werden will, muss bestimmte Fragen beantworten, und da gibt es auch eine Frage bezüglich der Menschenrechte. – Was bedeutet die Formulierung „Menschenrechte“?, frage ich Sie. Das heißt, jeder Mensch hat das Recht auf Gleichbehandlung! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
16.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister Hundstorfer hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.26
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch kurz zurückkommen auf meine erste Wortmeldung. Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein, ich weiß, ich werde Sie nicht ganz zufriedenstellen, aber ich würde Sie schon bitten, im Sozialbericht die Seite 12 und die Seite 319 zu studieren. Da haben Sie nicht unwesentliche Zahlen über die Mindestsicherung drinnen. – Muss nicht jetzt sein, können Sie nachher machen.
Ich möchte auch festhalten, was den Anstieg der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse betrifft – damit wir das auch klargestellt haben –: ein Drittel Vollzeit, zwei Drittel Teilzeit. Wir sind da natürlich immer sehr beobachtend unterwegs und am Tun.
Dass die Arbeiterkammer Salzburg mit der Wirtschaftskammer Salzburg einen kleinen Wickel hat, das gehört zur Sozialpartnerschaft. Und dass der Präsident sich etwas lauter geäußert hat, gehört auch zum Leben. Aber klar ist, Salzburg ist ein Tourismusbundesland, auch ein Industriebundesland, und im Tourismus gibt es halt zwei Saisonen, ob wir wollen oder nicht. Ich wäre auch glücklich, wenn es uns gelingen würde, den November zu überbrücken. Ich wäre auch glücklich, wenn es uns gelingen würde, den April zu überbrücken. Da wäre ich happy, und wahrscheinlich alle, die irgendwo im Tourismus tätig sind, wären happy. Wir sind sogar dabei, Projekte zu überlegen, wie man den November mit Ausbildungsphasen, mit Nachqualifizierungsphasen überbrücken kann, und so weiter.
Fakt ist, dass Salzburg jene Region ist, die die niedrigste Arbeitslosenquote von ganz Europa hat. Nämlich innerhalb der Regionen. Es werden nicht nur die Länder gemessen, sondern auch die Regionen, und wenn man das herunterbricht, ist Salzburg Nummer eins. Von allen Regionen Europas – ganz egal, welche Region Sie nehmen –
ist Salzburg Nummer eins. Das sollte uns, glaube ich, auch ein bisschen zeigen, dass die dort nicht so schlecht unterwegs sind.
Ich möchte auch die Frage beantworten, die hier immer wieder gestellt wurde. Der Kollege aus Kärnten, der erst gestern angelobte Kollege der Freiheitlichen ist jetzt nicht da. (Rufe bei der FPÖ: Darmann! Darmann!) Den Namen werde ich mir dann schon merken. Er ist jetzt nicht da, aber ich muss das schon klarstellen, und der Kollege Neubauer ist heute auch nicht da: Nicht böse sein! Bei den 150 000 Betroffenen, denen wir jetzt mit den Ombudsstellen sehr wohl helfen, geht es um Pensionen, die sie in der Bundesrepublik Deutschland erarbeitet haben. Das ist einmal Punkt eins.
Glauben Sie denn wirklich, dass der österreichische Steuerzahler versteht, wenn wir Menschen die Steuerleistung zahlen, die sie im Ausland erbracht haben? Glauben Sie das wirklich? – Gehen Sie von Ihrem Populismus bitte zur Sachlichkeit über!
Sache ist, die deutsche Gesetzgebung ist für die 150 000 teilweise nicht nachvollziehbar. Für mich auch nicht. Ich habe aber nicht das gemacht, was Sie da machen, nämlich die Leute „aufganseln“ und ihnen überhaupt nicht helfen, sondern ich habe mich hingesetzt und habe meiner deutschen Kollegin geschrieben. Die kann auch nicht helfen, denn sie ist die Sozialministerin und nicht die Finanzministerin. Die kann auch nicht helfen.
Daher ist das auch im Sozialausschuss nicht abgestimmt worden, weil das maximal eine Sache ist, die der österreichische Finanzausschuss mit dem deutschen Finanzausschuss irgendwie in Bewegung bringen kann. Das ist geschehen. Die Ombudsstellen helfen. Die Menschen haben jetzt die Beratung und Betreuung, die wir ihnen maximal anbieten können. Wir können nicht als österreichischer Staat die deutschen Steuerbescheide zahlen. Das wird es nicht spielen. Aber wir können ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, welche Möglichkeiten der Stundung es gibt, welche Möglichkeiten der Nachsicht es gibt, welche Grenzen es gibt, dass man überhaupt nichts zahlen muss. Das kann man ihnen jetzt alles aufzeigen.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie sind ja überhaupt alle zu spät, weil die beiden österreichischen Seniorenverbände, sowohl der Pensionistenverband als auch der Seniorenbund, rennen nämlich schon seit einem Dreivierteljahr in dieser Angelegenheit. Und sie rennen in dieser Sache nicht so, dass sie nur schreien, sondern sie sind nach Neubrandenburg gefahren und haben sich dort mit den Experten zusammengesetzt und überlegt, wie man das aufarbeiten kann, wie man den Menschen helfen kann.
Das nur zur Sachlichkeit. Lassen wir die Sache dort, wo sie ist! Wir haben jetzt diese Ombudsstellen, wir haben diese Beratungseinrichtungen, und ich hoffe, dass es für die 150 000 gelingt, Ratenzahlungen und, und, und zu vereinbaren, und dass sie dort gut beraten werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Riepl: Das ist eine seriöse Vorgangsweise! – Abg. Dr. Bartenstein: Schön, dass Sie das so sehen!) Ja, so macht man es.
Nur zur Klarstellung: Die Grünen und wir haben da immer so ein kleines Pingpong-Spiel. Es sind nicht 50 Prozent der Arbeitslosen weiblich, aber wir haben uns trotzdem dazu verpflichtet, dass wir 50 Prozent des Förderbudgets für Frauen ausgeben. Wenn man das aufdröselt, sind derzeit 44 Prozent der Arbeitslosen weiblich. Wir werden aber trotzdem heuer 50 Prozent der Arbeitsmarktfördermittel für Frauen ausgeben. Ich hoffe nicht, dass wir jetzt einen Männerdiskriminierungsverein deshalb erben. – Punkt eins. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Punkt zwei: die Frage Sozialmissbrauch. – Ich bin nicht der Verteidiger der Frau Innenministerin, das wird sie selbst sein, möchte aber sagen, die Frau Innenministerin
hat einen Brief mit unterschrieben, der von der Bundesrepublik Deutschland sozusagen losgetreten wurde. Warum wurde das losgetreten? Weil die Bundesrepublik Deutschland etwas nicht gemacht hat, was wir schon lange gemacht haben, nämlich: Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht das Aufenthaltsrecht verschärft. Wir haben das schon vor langer Zeit gemacht. Wir haben schon vor langer Zeit im Aufenthaltsrecht die notwendigen Passagen eingezogen. Deutschland hat das nicht gemacht, dadurch hat Deutschland da entsprechende Schritte setzen müssen.
Warum die Frau Innenministerin diesen Brief mit unterschrieben hat, das bitte ich sie persönlich zu fragen! Ich bin, wie gesagt, dafür nicht verantwortlich.
Zum Schluss kommend: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Jarmer, wir geben für behinderte und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen nicht weniger Geld aus, sondern wir geben für diese mehr Geld aus!
Warum haben wir jetzt mehr behinderte Menschen in der Arbeitslosenstatistik? Wir haben deshalb mehr behinderte Menschen in der Arbeitslosigkeit, weil wir auch viel mehr Menschen animieren, sich beim AMS zu melden, in die Programme des AMS einzusteigen. Nur, was wir alle gemeinsam brauchen: Wir brauchen eine aufnehmende Wirtschaft, die bereit ist, diese behinderten Menschen auch entsprechend zu beschäftigen. Da können wir gemeinsam noch sehr viel besser werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Mit Geldmitteln, mit Eingliederungsbeihilfe und, und, und sind wir hier sehr wohl unterstützend tätig. Und wir haben auch einen nicht unwesentlichen Beitrag geleistet: Durch vierjähriges Aussetzen des Kündigungsschutzes ist auch die Möglichkeit gegeben, da entsprechend vorzugehen, wenn es überhaupt nicht funktioniert. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.34
Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Frau Präsidentin! – Herr Bundesminister, weil Sie die Behinderten und die Beschäftigung angesprochen haben: Als Unternehmerin kann ich Ihnen sagen, wir beschäftigen Behinderte sehr gerne und auch sehr oft. Es muss allerdings die Bereitschaft auch von den Behinderten gegeben sein. Das nur einmal zur Einleitung. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich habe 22 Jahre einen Behinderten beschäftigt, ich weiß, wovon ich rede, glauben Sie mir das!
Jetzt aber zurückkommend zum Sozialbericht. Als realen Hintergrund sehe ich beim Thema „Armut in Österreich“ weniger die Arbeitswelt als vielmehr gesellschaftliche Inhalte, wie beispielsweise Arbeitslosenhaushalte, ein geringes Bildungsniveau, EWR-Bürger, AlleinerzieherInnen, auch Ein-Personen-Haushalte oder aber auch Schicksalsschläge wie eben Arbeitslosigkeit oder einen Unfall oder eine Krankheit.
Wirksam sind schlussendlich nur Maßnahmen, die bereits bei den Ursachen ansetzen, nicht erst bei den Symptomen. Neue Steuern einzuführen ist jedenfalls der falsche Weg.
Weil der Herr Abgeordnete Dolinschek die Vermögensteuer angesprochen hat: Ich war schon sehr überrascht, dass eine selbsternannte Wirtschaftspartei wie das BZÖ auf einmal Vermögensteuern einheben will. (Abg. Haubner: Nein, nein, hat er nicht gesagt!)
Wir als ÖVP sind jedenfalls gegen eine Vermögensteuer. Wir sagen: Genug gezahlt! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Haubner.)
Die Gründe, die dagegen sprechen, liegen jedenfalls auf der Hand: In der Mehrzahl der Länder gibt es keine Vermögensteuer mehr. Österreich besteuert den Ertrag aus der Substanz bereits sehr hoch. Wir haben einen Eingangssteuersatz bereits ab 60 000 €, im Gegensatz zu Deutschland mit 240 000, und einen der höchsten der Welt. Eine sehr aufwendige Administration würde weiters sehr hohe Kosten zur Folge haben. Die Einnahmen durch die Vermögensteuer sind keineswegs so hoch wie von der SPÖ immer genannt. Sie betragen voraussichtlich maximal 1 Milliarde €.
Und wen, sehr geehrte Damen und Herren, würde denn diese Vermögensteuer vorwiegend treffen? Ja, selbstverständlich nur den Mittelstand und die Unternehmerinnen und Unternehmer. Und gerade die sind es, die Arbeitsplätze schaffen! (Beifall bei der ÖVP.)
Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind der Motor, der unsere Wirtschaft wirklich am Laufen hält. Mehr als 99 Prozent unserer Betriebe sind kleine und kleinere Unternehmen. Und genau diese Betriebe würden wirklich massivst von einer Vermögensteuer getroffen werden. Denken Sie nur einmal an die Betriebsgelände oder an die Lagerbestände oder an den Fuhrpark oder Maschinenpark! (Abg. Brosz: Ich glaube, Sie hätten viel zu verlieren!) Die Betriebe würden wirklich massivste Wettbewerbsnachteile erleiden – und was wäre die Folge? Der Abbau von Arbeitsplätzen.
Das, sehr geehrte Damen und Herren, wollen wir von der ÖVP keineswegs. Wir wollen das nicht, und ich gehe davon aus, dass auch Sie das nicht wollen. (Beifall bei der ÖVP.)
Vor 20 Jahren haben sogar ein Kanzler Vranitzky und ein Finanzminister Lacina – 1994 war es – die Vermögensteuer abgeschafft, denn 80 Prozent der Vermögensteuern wurden von Unternehmen getragen. Und dass sich diese Entscheidung als richtig herausgestellt hat, das sehen wir, glaube ich, an unseren Wirtschaftsdaten.
Daher zum Abschluss noch einmal: Ein klares Nein zu Vermögensteuern, denn eine Vermögensteuer entzieht den Unternehmen Kapital, schwächt die Eigenkapitalstruktur, hemmt Investitionen, und eine Vermögensteuer vernichtet auch Arbeitsplätze.
Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich ist bereits ein Hochsteuerland. Wir als ÖVP wollen keine neuen Steuern! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Matznetter: Bravo, super! Macht’s es weiter bis zum Wahltag so!)
16.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.
16.38
Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der Beitrag der Frau Kollegin Fürntrath-Moretti hat einen ganz konkreten Vorschlag beinhaltet und dokumentiert, wie man aus den Erkenntnissen des Sozialberichtes dann seine Schlussfolgerungen für politisches Handeln ziehen kann. Das zeigt auch, dass es richtig und gut ist, dass wir diesen Sozialbericht heute diskutieren. Danke, Herr Bundesminister, für dieses wirklich wichtige Nachschlagewerk der österreichischen Sozialpolitik, das uns den Status quo der vergangenen Jahre sehr deutlich und eingehend vor Augen führt. Und von uns politisch Verantwortlichen sollten dann daraus klarerweise die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden.
Ich sehe nicht, Kollege Öllinger, dass hier keine Vorschläge mit beinhaltet sind. Ich könnte jetzt eine ganze Reihe, zum Beispiel aus dem Pflegebereich, richtiger Schlussfolgerungen, die hier angesprochen sind, darlegen, zum Beispiel, dass man aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat und wir das Pflegegeld weiterentwickelt haben. Das war eine richtige Konsequenz.
Wir haben mehr Geld zur Verfügung gestellt und können jetzt die Problemsituationen dort weiterentwickeln.
So gibt es viele derartige gute Anlassfälle, wie man sie im Sozialbericht erkennt, man muss sie nur analysieren und dann auch die richtigen Rückschlüsse daraus ziehen. Das muss nicht immer eine politische Handlung sein, wo man zum Beispiel nur die Vermögensteuer daraus erkennt und herauslesen kann, und sozusagen von dem einen abgeht und zu dem anderen hingeht, sondern da muss es schon auch ein bisschen mehr Kreativität geben.
Ich hoffe, dass Kollege Muchitsch, wenn er jetzt die nächsten paar Tage irgendwo in Österreich zum 1. Mai aufmarschiert, auch die richtigen Schlussfolgerungen aus den zweifelsfrei noch immer falschen Entwicklungen, die es da oder dort gibt, zieht.
Unterm Strich gesehen muss ich sagen: Danke für dieses wichtige Nachschlagewerk. Herr Bundesminister, wir werden Sie bei allen Bemühungen, die zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Sozialpolitik führen, auch weiterhin unterstützen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)
16.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.
16.41
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte noch einen besonderen Aspekt des Sozialberichts beleuchten.
Unser großes Ziel ist es, dass die Österreicher länger arbeiten können sollen. Derzeit wird im Sozialbericht das durchschnittliche Pensionsalter mit 58,3 Jahren ausgewiesen. Das ist zu wenig. Das wissen wir alle. Doch wie schaffen wir es, Menschen länger im Job zu halten? – Dazu braucht es die richtigen altersgerechten Arbeitsplätze und die notwendige Gesundheit.
Da setzt die Bundesregierung völlig richtig an. Konkret läuft eine große Arbeitsmarktoffensive. Da wird viel Geld in die Hand genommen, bis 2016 sind es zusätzlich 750 Millionen € für ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer. (Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.) Das Motto heißt – was wir sehr begrüßen –: „Reparieren statt Pensionieren“. Also statt die Menschen in Frühpension zu schicken, soll ihre Gesundheit wiederhergestellt werden. Und auch das erfolgreiche Programm „fit2work“ wird ausgebaut – gute Perspektive, Herr Minister!
Zum Antrag des freiheitlichen Kollegen Neubauer zu den deutschen Pensionen: Herr Minister Hundstorfer hat es angesprochen, da bewegt sich etwas, da ist Hilfe im Anlaufen. Es wird eine Ombudsstelle im Finanzministerium eingerichtet. Sie soll sehr einfache und für alle verständliche Hilfe bieten. Der Seniorenrat hat im österreichischen Parlament eine Petition eingebracht. Und neu ist, dass der Seniorenrat auch eine Petition an den Deutschen Bundestag eingebracht hat. Also auch um Unterstützung von deutscher Seite bemühen wir uns. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
16.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.
16.43
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht ist sehr umfangreich, wir haben schon viele Details gehört. Er spiegelt die Entwicklung der letzten zwei
Jahre wider. Zum einen ist er der Rechenschaftsbericht des Sozialministers über die Erfolge der gesteckten Ziele, zum anderen aber zeigt er auch die natürliche Entwicklung in sozialpolitisch relevanten Belangen auf der anderen Seite auf.
Vieles wurde inhaltlich diskutiert. Ich kann mich aufgrund meiner kurzen Redezeit daher darauf beschränken, zusammenfassend zu sagen – ganz einfache Erkenntnis –: Ohne stabile Wirtschaft gibt es keine gesicherten Sozialleistungen. Das heißt, ohne die Menschen, die durch ihre Arbeit, die durch ihre Leistungen in das Sozialsystem einzahlen, kann auf der anderen Seite auch nichts verteilt werden. Und daher auch in diesem Rahmen ein großes Dankeschön all jenen Menschen, die durch ihren Fleiß, durch ihren Einsatz dieses Sozialsystem in Wirklichkeit erst ermöglichen.
Des Weiteren haben wir es geschafft, trotz einer Finanz-, einer Wirtschafts-, einer Bankenkrise in den letzten Jahren das Schiff stabil zu halten. Das heißt, wir konnten auch die Arbeitsplätze sichern. Wir konnten die Gesundheitsversorgung und sämtliche soziale Leistungen in der letzten Zeit auch weiterentwickeln und halten. Wir wissen aber auch, dass genau dieses Ergebnis, das ja sehr erfreulich ist, das aber kein Grund sein darf, jetzt die Hände in den Schoß zu legen und es bei der getanen Arbeit sein zu lassen, eigentlich ein weiterer Ansporn, ein weiterer Auftrag sein muss, genau in diese Richtung weiterzuarbeiten.
Die Menschen brauchen uns, die jüngeren, die älteren, jene, die Pflege bedürfen, auch die Unternehmerinnen und Unternehmer. Kurz gesagt: Dieses System muss ganz gezielt weiterentwickelt werden! Herr Bundesminister, wir sind da an Ihrer Seite. Wir wissen, dass Sie dieses Werk auch engagiert weiterführen wollen.
Ich darf mich zum Schluss nochmals ganz herzlich bei all jenen bedanken, die an diesem Sozialbericht, an diesem sehr umfangreichen Bericht mitgearbeitet haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
16.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.
16.45
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Dieser Sozialbericht ist in Wahrheit ein Leistungsbericht, der auch zum Ausdruck bringt, dass es in Österreich auch einen funktionierenden Interessensausgleich zwischen den Sozialpartnern und zwischen den einzelnen Berufsgruppen gibt. Und darauf können wir stolz sein, weil es das Wichtigste in unserem Land ist – mit einer der niedrigsten Arbeitslosenquoten in Europa –, dass die Menschen Arbeit haben, Frauen und Männer Arbeit haben, dass sie ihr Einkommen verdienen können und dass die Kaufkraft stimmt.
Wenn wir bis in das Jahr 2000 zurückblicken, sehen wir, dass seit damals in Österreich eine gute Standortpolitik gemacht worden ist, wo in den Regionen draußen Arbeit geschaffen wurde, wo die Kaufkraft gestärkt wurde. Und diesen Weg, glaube ich, müssen wir absolut fortsetzen, nämlich den Wirtschaftsstandort Österreich abzusichern. Es darf nicht zugelassen werden, dass es leere Produktionsstätten mit Arbeitslosen in Österreich und in den Regionen gibt, sondern es muss dafür gesorgt werden, dass die Menschen dort arbeiten können, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der ÖVP.)
Da stehen wir – und das zum Schluss – vor einer großen Herausforderung, wo ich nur sagen kann: Jeder braucht jeden in diesem Lande! Jeder braucht jeden, denn wir stehen vor einer demographischen Explosion. Wir wissen – und Gott sei Dank ist es so –, dass die Menschen älter werden, dass sie gesünder sind. Wir wissen aber auch,
dass wir zu wenig Junge haben. Daher sei die Frage erlaubt, auch hier in diesem Hohen Haus: Wie können wir dieses Sozialsystem für die ältere Generation, für Pflegebedürftige, für sozial Schwache auch für die Zukunft sichern?
Das ist die große Herausforderung! Dazu brauchen wir intelligente Lösungen und keine Forderungen, die da lauten, durch neue Eigentumssteuern das System auch in Zukunft abzusichern! (Beifall bei der ÖVP.)
16.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den Sozialbericht 2011–2012 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-369/2274 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 2275 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 2276 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen des Weiteren zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 2277 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 2278 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 2279 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
15. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2246 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013) (2280 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2095/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ASVG (BGBl. Nr. 189/1955), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2012, abgeändert wird (2281 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.
16.50
Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Diese Regierungsvorlage enthält zwar einige positive Regelungen für Jungunternehmer, aber im Detail sind die Pensionsregelungen ein einziges Flickwerk und bedürften einer gründlichen Überarbeitung.
Interessant ist ja auch, dass der ÖGB mit der Unterschrift der Kollegin Dr. Oberhauser, die dann hier offensichtlich auch dagegen stimmen wird, eine Kritik angebracht hat, die ich jetzt zitieren möchte: „In den letzten Jahren sind zahlreiche Maßnahmen für die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Ein-Personen-UnternehmerInnen umgesetzt worden (steuerliche Entlastung , Erhöhung des Freibetrags, Sicherung von Arbeitslosengeldansprüchen ). Auch für die Kleinbetriebe gibt es viele Unterstützungsangebote“ – und so weiter die Kritik.
Die Kritik schließt: „Es ist unverständlich, warum die Mittel aus dem Härteausgleichsfonds, die im Entwurf zum SRÄG 2012 noch an den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gehen sollten, nun ausschließlich den GSVG Versicherten zukommen sollen.“
Die Regierungsvorlage ist, so wie sie der ÖGB ablehnt, auch von uns abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit der Abg. Dr. Oberhauser sowie Ruf: Der war gut!)
16.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
16.51
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Lieber Kollege, es bleibt dem ÖGB und auch mir unbedarft, eben gewisse Punkte zu kritisieren. Das ist keine Frage. Und es ist keine Frage, dass wir ArbeitnehmerInnenorganisationen uns in der Stellungnahme zu Gesetzentwürfen natürlich hauptsächlich darauf beziehen, was im Sinne unserer Mitglieder, wir sind ein
Verein, nämlich der ArbeitnehmerInnen, ist. Das beurteilen wir. Auch der ÖGB hat das Gesetz nicht abgelehnt, der ÖGB hat einzelne Punkte kritisiert. Und es gibt viele Dinge, wo ich nicht hundertprozentig einverstanden bin, wir aber trotzdem das große Ganze mitnehmen. In dem Sinn glaube ich, dass man das große Ganze mehr als zufrieden mitnehmen kann.
Beim Bereich der Ein-Personen-Unternehmen, wo sich immer mehr die Frage stellt, sind das ArbeitnehmerInnen oder sind es Ein-Personen-Unternehmen, rutschen immer mehr in unseren Kreis hinein. Es sind einige wirklich gute Dinge passiert. Wir schauen uns das einmal an. Was das Wochengeld betrifft, wird der Kollege Öllinger dann noch einen Abänderungsantrag einbringen, den wir, sage ich jetzt einmal, den Grünen zu verdanken haben.
Dieser soll in der Frage Rechtssicherheit schaffen, was passiert, wenn Wochengeld bezogen wird, wenn das Gewerbe sistiert, dann werden die Zahlungen sistiert. Das heißt es gibt viele Dinge, die gerade Frauen zugutekommen, und Ein-Personen-Unternehmen sind oft Frauen. Das bedeutet in diesem Sinne ein Gesetz, mit dem wir sehr zufrieden sind. Ein-Personen-Unternehmen sind eine Klientel, auf die man ganz besonders wird schauen müssen. Wenn man sieht, dass wir jetzt schon Friseurinnen haben, die den eigenen Stuhl irgendwo mieten müssen, um als Ein-Personen-Unternehmen dann in einem Frisiersalon zu arbeiten, wenn man hört, dass auch in öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern Kameraleute Ein-Personen-Unternehmen sein sollen, dann weiß ich, dass wir darauf genau unser Augenmerk legen müssen, insbesondere auf die Frauen.
In dem Sinne: Ein gutes Gesetz, gelungen, und ich glaube, wir können dem mit gutem Gewissen, auch mit einer kritischen ÖGB-Stellungnahme, unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
16.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
16.53
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Abgeordnete Vock hat schon einen richtigen Punkt angesprochen. Ich kann mich aber trotzdem im Wesentlichen auch dem anschließen, was Kollegin Oberhauser gesagt hat. Natürlich und zu Recht ist es zu kritisieren (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Zum wiederholten Male!), wenn Mittel aus einem Topf der unselbständig Beschäftigten beziehungsweise deren Sozialversicherung verwendet werden, um im Bereich der Selbständigen etwas hineinzubuttern.
Wir haben das immer kritisiert, und diese Kritik bleibt aufrecht. Es ist ein Riesenproblem, dass man durch derartige Verschiebungen, weil dort eben irgendwo ein paar Hunderttausend Euro liegen bleiben, gerne geneigt ist als Ministerium oder als Minister zu sagen: Na ja, könnten wir das Geld nicht vielleicht dafür verwenden, wo anders etwas zu machen?
Das Problem war in der Vergangenheit schon sehr oft virulent. Eigentlich bis vor zehn Jahren war es sehr massiv, dann hat es Zeiten gegeben, wo man wieder versucht hat, etwas mehr Klarheit zu schaffen. Das war aus anderen Gründen. Aber es war dennoch richtig, dieses Prinzip, dass dort, wo die Beiträge einbezahlt werden, auch die Leistungen erbracht werden, prinzipiell beizubehalten.
Da haben wir eine Situation, wo wir sehen, dass bei den Selbständigen eben diese Mittel der unselbständig Beschäftigten beziehungsweise ihrer Versicherung verwendet
werden, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Wobei ich glaube, der Selbständigen-Sozialversicherung stünde es auch gut an, im Bereich der Leistungen, die sie honoriert, also der Leistungshonorare – aber das ist ein ganz anderes Problem –, nicht nur Gleichstellung zu schaffen, sondern wenn diese Gleichstellung geschaffen wäre, dann würde sich die Frage einer separierten Kassa natürlich nicht mehr in dieser Form stellen.
Wir sind ja, offensichtlich auch die Freiheitlichen, auch das BZÖ, der Meinung, es braucht keine unterschiedlichen Kassen. Wir sind aber wahrscheinlich im Unterschied zu den Freiheitlichen und zum BZÖ – sage ich einmal, wahrscheinlich gibt es diesen Unterschied – der Meinung, dass die Versicherten in einer einheitlichen Kasse, und da würde ich meinen, es sollte eine regionale Gliederung nach Bundesländern geben, Mitsprache und Wahlmöglichkeiten haben sollten, nämlich nicht bei den Leistungen, sondern sie sollten ihre Versichertenvertreter wählen.
Klar ist – das sage ich hier als Anmerkung, und dann gehe ich auf die Tagesordnung ein –: Ein Riesensozialversicherungsapparat, bei dem man diese Frage, wer bestimmt dort, vorher nicht geklärt hat, läuft Gefahr, ein Anhängsel des Ministeriums zu sein. Das ist eigentlich die Verstaatlichung der Sozialversicherung, das halte ich für ein Riesenproblem. Also da würde ich ersuchen, wenn man diese Forderung nach einer Sozialversicherung, oder neun Sozialversicherungen nach Ländern gegliedert, wie wir es eher vorschlagen, ernst nimmt, dann muss man diese Frage, wer dort steuert, wer dort lenkt, auch sauber und ehrlich beantworten. Und ich meine, das können nur die Versicherten sein. Denen steht das zu, diesen Apparat zu steuern, denn sie zahlen die Beiträge. Das vorausschickend zu diesem Punkt.
Wir hätten es eigentlich notwendig – ich wiederhole mich gerne in diesem Fall –, auch zu diesen Themen mehr zu diskutieren. Zu diesem Riesenkonvolut 83. ASVG-Novelle oder Sozialversicherungs-Änderungsgesetz haben wir im Ausschuss, glaube ich, knapp eine Stunde diskutiert. Da werden sehr unterschiedliche Materien behandelt. Es ist vollkommen unmöglich, weil es sehr viele diffizile Materien sind, sich über alle diese Materien wirklich ausreichend so Kenntnis zu verschaffen, dass man mit gutem Gefühl sagen kann, so, jetzt ist es so weit, jetzt kann man das passieren lassen – weder in einer Stunde noch in zwei Stunden, würde ich behaupten, weder in einer noch in zwei Sitzungen.
Ich sage noch eines: Im Verlauf dieser Sitzung von gestern und heute haben wir drei ASVG-Änderungen beschlossen, eine nummerierte Novelle, die steht jetzt zur Debatte, und zwei unnummerierte Novellen im Gesundheitsbereich. Es gibt Leute, die dieses Gesetz, das ASVG vollziehen müssen. Die schütten wir pro Jahr mit mindestens zehn Novellen zu. Ich habe sie jetzt nicht gezählt, aber wir haben die 83. gezählte und sicher die 200. ungezählte Novelle im ASVG.
Das ist auch ein Riesenproblem, denn es müssen ja nicht nur die, die das Gesetz vollziehen müssen, sondern auch die Leute, die dem Gesetz unterworfen sind, annähernd verstehen können, was ein für sie in ganz wesentlichen Bereichen wichtiges Gesetz auch bedeutet und an Veränderungen bringt. Und ehrlich gesagt, bei solchen Novellen, so gut sie auch gemeint sind, hat man manchmal den Eindruck, das wird von Novelle zu Novelle schwieriger. Es wird immer mehr aufgebläht, und es ist verständlich, warum es aufgebläht wird, denn es soll ja etwas verändert und verbessert werden, aber es wird immer schwieriger.
Wir werden den meisten Teilen dieser 83. ASVG-Novelle, die zur Debatte steht, zustimmen.
Wir haben – danke an Frau Kollegin Oberhauser, dass sie das erwähnt hat – einen Punkt, Gott sei Dank, rechtzeitig in der Ausschussvorbereitung erkannt, und das betraf
diese, schon von mir erwähnte, Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen für selbständige Frauen – muss man in diesem Fall sagen – im Mutterschutz.
Da gab es in diesem Vorschlag, der uns vorlag, einen Unterschied, der bedeutet hätte, dass diejenigen Frauen, deren Geburtstermin – um das möglichst verständlich zu machen – glücklich liegt, vier Monate Befreiung gehabt hätten und die anderen, deren Geburtstermin unglücklich in einem Monat liegt, nur drei Monate Befreiung. – Ein sachlich nicht zu rechtfertigender Unterschied. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Ich bin sehr froh darüber, dass der Herr Minister beziehungsweise auch die Parteien einverstanden waren, sich die Sache anzuschauen, und ich habe die Gnade und die Ehre sozusagen, den Abänderungsantrag der Abgeordneten Csörgits, Wöginger, Öllinger jetzt zu referieren:
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art. 2 (Änderung des GSVG) wird wie folgt geändert:
a) Dem § 6 Abs. 1 Z 5 in der Fassung der Z 4 wird folgender Halbsatz angefügt:
wird das Wochengeld für den in § 102a Abs. 1 erster Halbsatz genannten Zeitraum bezogen, so beginnt die Pflichtversicherung frühestens vier Kalendermonate nach dem Ende der Pflichtversicherung nach § 7 Abs. 1 Z 7.
b) Im § 6 Abs. 3 Z 6 in der Fassung der Z 7 wird der Schlusspunkt durch einen Strichpunkt ersetzt; folgender Halbsatz wird angefügt:
wird das Wochengeld für den in § 102a Abs. 1 erster Halbsatz genannten Zeitraum bezogen, so beginnt die Pflichtversicherung frühestens vier Kalendermonate nach dem Ende der Pflichtversicherung nach § 7 Abs. 2 Z 6.
c) Im § 6 Abs. 4 Z 3 in der Fassung der Z 8 wird der Schlusspunkt durch einen Strichpunkt ersetzt; folgender Halbsatz wird angefügt:
wird das Wochengeld für den in § 102a Abs. 1 erster Halbsatz genannten Zeitraum bezogen, so beginnt die Pflichtversicherung frühestens vier Kalendermonate nach dem Ende der Pflichtversicherung nach § 7 Abs. 4 Z 4.
*****
Ich habe irgendwie den Verdacht, dass ich den Antrag nur deshalb vorlesen durfte, weil er viele Ziffern enthält. Aber jenseits dieses Punktes, den ich jetzt vorgetragen habe und für den ich auch um Unterstützung bei den anderen Fraktionen ersuche, ist es mir wichtig, in diesem Zusammenhang noch Folgendes anzumerken:
Es gehen eigentlich alle davon aus, dass, obwohl nicht jedes Problem durch diesen Antrag erledigt ist, im Prinzip durch die Formulierung dieses Antrags und auch durch die Rechtsauffassung der Sozialversicherung es in Zukunft zu keinen weiteren Ungleichheiten oder Ungerechtigkeiten kommt und dass Mütter und Kinder zwischen Ende des Wochengeldbezugs und dem folgenden Monatsersten jedenfalls dem Krankenversicherungsschutz unterliegen.
Das ist ein nicht wesentlicher Punkt, aber doch ein kleines Detail, das illustriert, dass Ausschussberatungen auch manchmal nützlich sein können.
Umso schmerzlicher ist es, dass wir bei dem anderen Punkt, den wir im Ausschuss zur Debatte gestellt haben, nämlich eine Reform des Allgemeinen Sozialversicherungs-
gesetzes bezüglich Invaliditätspensionen, nichts erreicht haben. Es geht dabei um eine Gruppe, die gerne vergessen wird, auch in der Vergangenheit schon vergessen wurde. Es sind jene 35 000 Personen, die nicht dem Berufsschutz unterliegen und daher an den allgemeinen Arbeitsmarkt weiter verwiesen werden, dort aber keine Arbeit erhalten, weil sie schon so ruiniert oder invalide sind, dass sie niemand mehr nimmt. Dieser allgemeine Arbeitsmarkt stellt auch keine Arbeitsmöglichkeiten für diese Personen zur Verfügung.
Da wollten wir eigentlich erreichen, dass zumindest jene Personen, die mit ihrem Erwerbseinkommen nicht einmal den Ausgleichszulagenrichtsatz erreichen, nicht als Arbeitslose weiterhin auf dem Arbeitsmarkt einen Job suchen müssen, den sie nie erhalten können, sondern in Pension gehen können. – War leider mit den Regierungsparteien nicht durchzusetzen, sie haben diesen Antrag abgelehnt.
Ich meine, das bringt überhaupt nichts mehr, diese Menschen als Arbeitslose auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeit suchen zu lassen, die sie nicht erhalten können. Jeder weiß, dass auch in diesem Fall Rehabilitation nichts nützt und zu spät kommt.
Es ist schade, aber wir werden das weiter versuchen. Es tut mir leid, dass Sie in diesem Punkt nicht bereit waren, unseren Antrag zu unterstützen.
Aber vielleicht in der nächsten Legislaturperiode; da wird ja alles besser. Da werden wir uns viel mehr Zeit nehmen in den Ausschüssen – Kollege Wöginger hat das Thema auch angesprochen. Vielleicht gelingt es uns, abseits Ihres Vorschlages, jeden Monat einen oder zwei fixe Ausschusstermine zu machen. Dann reden wir einfach darüber, selbst wenn es keine Regierungsvorlage gibt. Vielleicht kommen wir in sozialpolitischen Fragen dadurch ein ordentliches Stück weiter, indem wir miteinander reden. (Beifall bei den Grünen.)
17.05
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag wird mit verhandelt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Karl Öllinger und Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 2280 der Beilagen über die Regierungsvorlage 2246 der Beilagen betreffend ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Dem § 6 Abs. 1 Z 5 in der Fassung der Z 4 wird folgender Halbsatz angefügt:
„wird das Wochengeld für den in § 102a Abs. 1 erster Halbsatz genannten Zeitraum bezogen, so beginnt die Pflichtversicherung frühestens vier Kalendermonate nach dem Ende der Pflichtversicherung nach § 7 Abs. 1 Z 7;“
b) Im § 6 Abs. 3 Z 6 in der Fassung der Z 7 wird der Schlusspunkt durch einen Strichpunkt ersetzt; folgender Halbsatz wird angefügt:
„wird das Wochengeld für den in § 102a Abs. 1 erster Halbsatz genannten Zeitraum bezogen, so beginnt die Pflichtversicherung frühestens vier Kalendermonate nach dem Ende der Pflichtversicherung nach § 7 Abs. 2 Z 6.“
c) Im § 6 Abs. 4 Z 3 in der Fassung der Z 8 wird der Schlusspunkt durch einen Strichpunkt ersetzt; folgender Halbsatz wird angefügt:
„wird das Wochengeld für den in § 102a Abs. 1 erster Halbsatz genannten Zeitraum bezogen, so beginnt die Pflichtversicherung frühestens vier Kalendermonate nach dem Ende der Pflichtversicherung nach § 7 Abs. 4 Z 4.“
Begründung
Zu Art. 2 lit. a bis c (§ 6 Abs. 1 Z 5, Abs. 3 Z 6 und Abs. 4 Z 3 GSVG):
Um finanzielle Härten während des Bezuges von Wochengeld nach dem GSVG zu vermeiden, wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2013 bei Ruhendmeldung des Gewerbebetriebes oder bei Anzeige der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit beim Versicherungsträger eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung unter gleichzeitiger Einbeziehung in eine besondere bundesfinanzierte Teilversicherung in der Pensionsversicherung normiert.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird erreicht, dass die mit dem Wochengeldbezug verbundene Beitragsbefreiung mindestens vier Monate dauert.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. – Bitte, Frau Kollegin.
17.05
Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir beschließen heute mit diesem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz aus meiner Sicht eine Fülle von äußerst positiven Maßnahmen und Verbesserungsvorschlägen. Als Unternehmerin werde ich vorwiegend auf unternehmensrelevante Teile eingehen.
Wir haben bereits seit Beginn dieses Jahres für Selbständige erstmals die Möglichkeit, Krankengeld zu beziehen, und Unternehmerinnen und Landwirtinnen können ein erhöhtes Wochengeld beziehen. Mit diesem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz schaffen wir eine weitere, bessere soziale Absicherung für Selbständige und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, vor allem aber auch für Ein-Personen-Unternehmen.
Aus meiner Sicht sind diese Verbesserungen besonders wichtig, vor allem deswegen, weil wir – ich habe es in meiner vorigen Rede gesagt – sehr, sehr viele Ein-Personen-Unternehmen und KMUs haben. Das sind mehr als 99 Prozent der Unternehmen in Österreich.
Man kann es nicht oft genug betonen, es sind auch vorwiegend diese Unternehmerinnen und Unternehmer, die als Kapitäne unser Schiff „Österreich“ bisher gut durch die raue See der Krise geführt haben. Gemeinsam mit den Mitarbeitern werden wir das Schiff „Österreich“ auch in ruhige Gewässer und in die Zukunft führen.
Nun aber zu den maßgeblichen vier Änderungen im Einzelnen: Unternehmerinnen, die Wochengeld beziehen, werden nach dem Gewerbesozialversicherungsrecht von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit. Voraussetzung ist, sie haben ihre
Gewerbeberechtigung ruhend gemeldet oder eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit bekanntgegeben.
Bisher mussten ja Unternehmerinnen während des Wochengeldes, also im Regelfall acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes, Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt zahlen, obwohl sie meist keinerlei Einnahmen in ihrem Unternehmen hatten. Für viele Unternehmerinnen war diese Regelung existenzbedrohend.
Weiters werden Unternehmerinnen von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit, wenn sie während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld nur geringfügig erwerbstätig sind.
Ein weiterer Punkt ist, wir ermöglichen den Jungunternehmen eine zinsenfreie Ratenzahlung von Beitragsnachzahlungen. Betroffene Jungunternehmer haben jetzt die Möglichkeit, Nachzahlungen in zwölf gleichen Raten innerhalb von drei Jahren zu begleichen. Und das, wie gesagt, zinsenfrei.
Wir schaffen einen Überbrückungshilfefonds bei der SVA. Der Zweck dieses Fonds ist ein zeitlich begrenzter Beitragszuschuss, vor allem für Kleinstunternehmer in Härtefällen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesamt gesehen ist es ein sehr gutes Änderungsgesetz. Ich bedanke mich vorweg bei allen Abgeordneten, die dieser Änderung zustimmen, ist doch dieses Unternehmen-Paket ein Meilenstein, gerade für kleine Selbständige in Österreich. Danke! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Matznetter.)
17.08
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.
17.08
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Mit dieser Novelle wird auch in die Frage des Pensionskontos ein Mehr an Praktikabilität hineingebracht. Wir führen ein sogenanntes Widerspruchsverfahren ein, um den Menschen noch mehr Gelegenheit zu geben, besser zu ihrer Rechtssicherheit betreffend ihre Kontoerstgutschrift zu kommen.
Wir machen auch etwas, das noch niemand erwähnt hat, aber auch ein Stück mehr Gerechtigkeit bedeutet, nämlich: Wir lassen die aktiven Vertragsbediensteten der Länder, wenn sie in Pension gehen, in Zukunft krankenversichert bei der BVA und bei den KFAs, weil ich glaube, dass die beiden Versicherungszweige das, was sie während der Aktivzeit von diesen Personen einnehmen, dann auch in der Pensionszeit verkraften können. Und es ist eine gewisse Entlastung der Gebietskrankenkassen.
Ich danke auch dafür, dass das so über die Bühne geht.
Ich habe nur eine Frage an die Freiheitlichen: Sie sagen immer, Sie setzen sich für die kleinen Leute ein – angeblich! Aber, Herr Abgeordneter, mit dieser Argumentation sind Sie massiv gegen die kleinen Leute. Denn zu dem, was Sie hier kritisieren, dass wir jetzt diesen sogenannten Rücklagentopf – wir reden von 700 000 € – nicht für Behinderte verwenden, sondern für die EPUs verwenden, darf ich Ihnen einmal ein bisschen etwas erklären.
Es ist eine Rücklage, die unter Ihrer Regierungsbeteiligung gebildet wurde. Damals gab es massive Probleme, deshalb hat man das mit der Pensionsreform 2004 gemacht. – Punkt eins.
Punkt zwei: Das ist der Restbetrag, wobei wir schon öfters vom Rechnungshof aufgefordert worden sind, das Geld herauszuholen und mit dem Geld etwas zu machen. – Jetzt machen wir etwas, und wir haben auch die SVA gefunden, die von sich aus bereit ist, das aus ihren Rücklagen zu verdoppeln und jenen Menschen zu helfen, die Einzelunternehmer sind und in großen Schwierigkeiten sind. Wenn das Ihre Antwort an diese Menschen ist – Sie sind ja selbst so einer –, dann kann ich nur sagen: Bitte sagen Sie nicht mehr, dass Sie den kleinen Mann vertreten! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
17.11
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.
17.11
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das mit dem kleinen Mann und mit der kleinen Frau ist so eine Sache. Es ist ein Unterschied, ob jemand unselbständig erwerbstätig und Chef in einem Konzern ist oder ob jemand selbständig erwerbstätig ist und allein oder mit zwei oder drei Mitarbeitern arbeitet. Das ist eben ein Unterschied!
Kollegin Oberhauser hat das irgendwie auf den Punkt gebracht, dass jene Leute, die allein selbständig sind, eher in einem Bereich sind, wo das verschränkt wird mit unselbständig Erwerbstätigen. Bei diesen Maßnahmen beim Sozialversicherungs-Änderungsgesetz geht es sozusagen um jenen Topf, den wir seinerzeit bei der Pensionsreform 2003 als Härteausgleich geschaffen haben, um Härtefälle durch die Pensionsreform abzufedern. Aber solche Härtefälle gab es ja anscheinend gar nicht, Herr Bundesminister, wenn noch 760 000 € übriggeblieben sind. Tatsache ist, dass die letzte Zuwendung im Jahr 2010 ausgezahlt worden ist und die letzte Antragsfrist mit dem Jahr 2009 geendet hat.
Jetzt liegt dieses Geld sozusagen frei. Entweder man gibt es dem Finanzministerium zurück oder, was mir lieber ist, es wird für soziale Zwecke verwendet. Es bleibt in der Handhabe des Sozialministeriums, und man gibt dieses Geld dann auch für die Schaffung einer Überbrückungshilfe als Beitragszuschuss für Kleinstunternehmer in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen aus. Das sind jene Selbständige, die es nicht so leicht haben. (Beifall beim BZÖ.)
Und wenn die Sozialversicherungsanstalt dieses Geld auch noch verdoppelt, so ist das sinnvoll angelegt. Das ist auch eine Empfehlung des Rechnungshofes, und in diesem Fall ist es eine sinnvolle Verwendung. Das ist einmal das Positive bei diesem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz. Auch die anderen Dinge mit der Anpassung von sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften mit Kindschafts- und Namensrecht und so weiter sind alle positiv zu bewerten.
Aber beim Pensionsrecht, da muss ich schon eines zu den bevorstehenden Aufhebungen der Parallelrechnung nach Jahrgängen, der gestaffelten Begünstigung, der Abschlagsregelung und so weiter sagen: Die Parallelrechnung ist seinerzeit gemacht worden aus lauter großer Sorge vonseiten der Gewerkschaft, damit da nicht Leute zu viel draufzahlen, denn eine Stichtagsregelung wäre immer besser gewesen als diese Parallelrechnung. Jetzt kommt jeder drauf, dass wir sie einfach aufheben. (Beifall beim BZÖ.)
Es ist auch okay, dass wir sie aufheben, das ist in Ordnung. Aber eines hat man nicht gemacht: Jetzt kommen jene Jahrgänge, die im heurigen Jahr über die Hacklerregelung sozusagen noch mit 540 Beitragsmonaten mit dem 60. Lebensjahr in Pension gehen können. Das ist jetzt noch möglich. Aber jemand, der im nächsten Jahr diese
Beitragszeiten erreicht, der kann erst nach einem Sprung von zwei Jahren in Pension gehen. Das ist die Problematik dabei. Das hat man eigentlich nicht abgeschafft. Das hätte man auch machen können in diesem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz.
Bei den Frauen versucht man bei Langzeitversichertenpensionen – also die Hacklerinnen –, wenn diese erst später in Anspruch genommen werden, dass sie keine Nachteile erleiden. Das muss für die Männer genauso gelten! Wenn jemand 540 Beitragsmonate erreicht, egal, in welchem Jahr in der Übergangszeit, dann muss er dort einfach die Möglichkeit haben, in Pension zu gehen, und nicht, dass er dann noch zwei Jahre länger arbeiten muss. Egal, wer es ist: Jemand, der Vorteile davon hat, wird sowieso länger arbeiten, weil er unter Umständen eine höhere Pension erreicht. Aber bei jedem ist das nicht möglich. Viele werden am Arbeitsplatz gemobbt, müssen aber dann zwei Jahre länger arbeiten. Das ist nicht der Weisheit letzter Schluss! (Beifall beim BZÖ.)
17.15
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
17.15
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schauen wir uns doch in Europa um! – Da sehen wir überall nur Krisen. Auch in diesem Haus haben wir ja schon über Länder wie Spanien, Portugal, Italien und Griechenland diskutiert. Zuletzt haben wir doch am Montag debattieren müssen und haben analysiert, wie hart diese Länder von der Wirtschaftskrise getroffen wurden.
Was passiert in diesen Ländern? – Sparpakete, eine anhaltende Rezession, Massenarbeitslosigkeit und das gänzliche Abschaffen – nicht nur das Kürzen, sondern das gänzliche Abschaffen – von sozialen Leistungen sind die Folgen der Wirtschaftskrise, die die dortige Bevölkerung in einem schier unglaublichen Ausmaß treffen.
Auch in unserem Land ist die Krise nicht spurlos an uns vorübergegangen. Auch wir haben diese Krise gespürt, und auch wir haben uns an Hilfsprogrammen beteiligt. Auch wir mussten eine Budgetkonsolidierung in Gang bringen. Erst vor wenigen Tagen wurde der Budgetrahmen bis 2017 fixiert, und die Prognose ist, dass wir bis dahin einen ausgeglichenen Staatshaushalt haben werden. Das ist gut so, aber stolz macht mich etwas ganz anderes, nicht, dass wir einen ausgeglichenen Staatshaushalt haben werden, meine Damen und Herren, sondern stolz macht mich, dass wir dieses Geld nicht bei den sozial Schwachen holen, dass wir dieses Geld nicht aus dem Sozialbereich holen, dass wir dieses Geld nicht bei den ärmsten Sparern holen und dass wir nicht mit der sozialen Absicherung unserer Menschen spielen.
Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz, das wir heute beschließen, ist der beste Beleg dafür. Wir kürzen nicht, sondern wir erweitern den Anspruch auf das Rehabilitationsgeld. Wir verhindern nicht, sondern wir ermöglichen, dass Vertragsbedienstete auch in der Pension in ihrer alten Krankenkasse bleiben können. Wir verbieten nicht, sondern wir ermöglichen, dass Betroffene ihren Bescheid zum Pensionskonto kritisch hinterfragen, ohne dass sie gleich zu Gericht gehen müssen. Wir schauen nicht weg, sondern wir blicken ganz genau hin auf neue Formen der Arbeit und die neue Selbständigkeit.
EPUs, Ein-Personen-Unternehmerinnen und -unternehmer, sind nur in den seltensten Fällen Spitzenverdiener, auch wenn sie Selbständige sind. Ich sehe mich als Gewerkschafter einer Meinung mit dem sozialdemokratischen Wirtschaftsverband, dass es notwendig und richtig ist, dass es für EPUs einen Überbrückungshilfefonds, eine Zuverdienstmöglichkeit zum Kinderbetreuungsgeld geben und die Beitragspflicht zur Kammer während des Wochengeldes wegfallen soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch hier haben wir den Sozialstaat erweitert und ausgebaut, während andere eher gekürzt und gestrichen haben. Auf diesen Unterschied, meine Damen und Herren, können wir stolz sein. Ich danke unserem Sozialminister Hundstorfer, und ich bin stolz, dass wir ihn als Sozialminister haben, weil er sich für diese Maßnahme, die wir heute beschließen, so stark gemacht hat. (Beifall bei der SPÖ.)
17.18
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.
17.18
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Herr Sozialminister macht gute Arbeit, keine Frage. Er bekommt von allen Seiten Anerkennung. Das ist auch kein Thema.
Was uns guttut, ist, dass wir eine gute Beschäftigungslage haben. Was uns guttut, ist, dass wir unser Sozialsystem weiterentwickeln können. Ich denke, der vorliegende Ausweg trägt auch dieser Vorstellung Rechnung.
Bei diesen Diskussionen kommt immer wieder das Thema auf: Brauchen wir so viele Sozialversicherungen? – Meine Damen und Herren, wer die ganze Thematik kennt, der muss einmal zu der Erkenntnis kommen, dass weniger die Zahl der Sozialversicherungen das Thema ist, sondern vielmehr die Unterschiedlichkeit in der ganzen Abfolge, in der ganzen Leistungspolitik.
Über die Harmonisierung hat man schon oft nachgedacht. Das ist bis heute nur teilweise gelungen. Aber ich denke, kommt Zeit kommt Rat. Es wird auf diesem Gebiet mit Sicherheit weitergearbeitet.
Wenn es heute zu Verbesserungen für einige Berufsgruppen kommt, dann ist das so ganz korrekt. Ich habe das sozialpolitische Herz meines Vorredners entdeckt, das habe ich in dieser Breite und in dieser Deutlichkeit noch nicht gehört. Ich hoffe, dass der Herr Keck das auch für andere Gruppen in derselben Herzhaftigkeit darstellt.
Ich denke, die Vorgaben sind in Ordnung, aber wenn hier und heute vom Härteausgleich gesprochen wird, so muss ich sagen: Ich war dabei, als diese Diskussion stattgefunden hat. Der Härteausgleich ist seinerzeit mit 44 Millionen € festgelegt worden aus Sorge, dass es durch die Pensionsreform zu massiven Verwerfungen kommen wird. Tatsache war, dass die Verwerfungen in Wirklichkeit nur in einer Größenordnung von 3,4 Millionen € aufgetreten sind. Tatsache ist aber auch, dass für den Trümmerfrauen-Bereich 7 Millionen € aufgewendet wurden. Das hat dazu geführt, dass etwa 34 Millionen € wieder an den Bundeshaushalt zurücküberwiesen werden konnten. Übrig geblieben sind nur 760 000 €, die jetzt einer Sonderverwendung zugehen. Und die Begründung dazu ist ja ausreichend eingebracht worden. Das braucht ja nicht wieder erwähnt zu werden.
Ich habe von der Pensionsreform gesprochen, die in den Jahren 2000 bis 2006 in gewissen Etappen durchgezogen wurde. Ein hochbrisantes Thema, keine Frage, aber ich denke, aufgrund der demographischen Entwicklung eine wichtige Thematik. Eines war da entscheidend – das ist mit dem Präsidenten Verzetnitsch ausgehandelt worden –, nämlich das Pensionskonto. Es hat dazu die Parallelrechnung gegeben, damit es möglichst wenige Verlierer gibt. Ganz korrekt. Diese Parallelrechnung wird jetzt auslaufen, das Ergebnis wird ab 1. Jänner 2014 in eine Erstgutschrift überführt werden. Ich denke, damit ist das Pensionssystem nun auf guter Spur.
Können Sie sich vorstellen, dass es zurzeit etwa 3,6 Millionen Pensionskonten zu bedienen gibt? – Das sind enorme Aufwendungen für die Sozialverwaltung. Auch das
soll einmal gesagt werden, wenn man immer wieder über deren Dasein, über deren Entwicklung spricht.
Insgesamt gesehen, denke ich, dass auch mit dieser Novelle, mit diesem SVÄG ein guter Weg gegangen wird. Alle, die auf der Gewinnerseite stehen – sei es ihnen gegönnt. Ich hoffe, dass auch andere Gruppen, die vielleicht noch den einen oder anderen Wunsch haben, erhört werden und irgendwann einmal in ihrem Verlangen, in ihren Erwartungen auch berücksichtigt werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.22
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock, zum zweiten Mal. – Bitte.
17.22
Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Herr Minister, ich habe mich in meinem Redebeitrag im Wesentlichen auf die Stellungnahme des ÖGB gestützt. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie als Sozialminister der Meinung sind, dass der ÖGB nicht mehr die kleinen Leute vertritt. Das werde ich gerne an die Menschen weiterleiten, denn das war heute Ihre Stellungnahme: Der ÖGB vertritt nicht mehr die kleinen Leute! (Bundesminister Hundstorfer: Das habe ich nicht gesagt!) Also das war eins zu eins Ihre Wortmeldung.
Das Zweite ist: Ich habe es sehr wohl begrüßt, dass man den Jungunternehmern hilft, dass man dem Einzelnen hilft. Die Frage ist natürlich, aus welchem Topf man dieses Geld nimmt. Es gibt zum Beispiel in der Wirtschaftskammer hohe Rücklagen. Da hätte man durchaus auch dieses Geld nützen können. (Beifall bei der FPÖ.)
17.23
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.
17.23
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Kollege Vock, nimm zur Kenntnis, dass der ÖGB (Abg. Vock: Nicht mehr die kleinen Leute vertritt!) als freiwillige Interessenvertretung alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vertritt – das steht fest –, und zwar sogar sehr gut vertritt. Das ist die Realität in Österreich! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Matznetter: Das stört ihn ja!) – Ja, wahrscheinlich. Das wird dich stören. Es wird dich stören, dass der ÖGB da eine sehr konsequente Interessenvertretung in Österreich betreibt. (Abg. Vock: Heutiges Zitat vom Minister! – Bundesminister Hundstorfer: Das habe ich nicht gesagt! – Abg. Vock: Genau so!)
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich denke, dass diese Regierungsvorlage eine sehr gute Regierungsvorlage ist, dass wir sie im Anschluss auch gemeinsam beschließen werden, nicht nur die Änderung beim Pensionskonto, sondern dass man mit dieser Vorlage eben ein neues Widerspruchsverfahren einführt. Das wird im Einzelfall für Betroffene sicher eine wichtige Angelegenheit sein.
Aber vor allem gibt es auch verschiedene Gruppen, insbesondere die Vertragsbediensteten der Länder, bei denen in Zukunft die Möglichkeit besteht, dass auch sie Rehabilitationsgeld beziehen können.
Auch zum Punkt der Einzelpersonenunternehmen ist ja schon einiges gesagt worden. Auch da werden mit dieser Vorlage Verbesserungen erzielt, insbesondere wird es für Neugründungen leichter.
Es gibt vor allem viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wo wir in der Krisenzeit 2008/2009 erlebt haben, dass wir eine Reihe von Stiftungen in Österreich initiiert
haben. Aufgrund dieser Stiftungen ist auch eine Reihe von Einzelpersonenunternehmen gegründet worden. Ich denke, dass es schon wichtig ist, dass es auch für diese Personengruppe in Zukunft beitragsrechtliche Erleichterungen geben wird.
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Gestattet mir, noch ein paar Sätze zu einer Diskussion zu sagen, die wir im Ausschuss geführt haben. Es ging um die Tätigkeit der Arbeitsinspektorate in dieser Republik. Warum sage ich das? – Weil ich der Überzeugung bin, dass die Arbeit der Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen in Österreich sehr, sehr gut ist und dass diese Behörde sehr engagiert arbeitet. Und dies insbesondere in den letzten Jahren, da eine Reihe von Überprüfungen betreffend Arbeitszeit durchgeführt worden ist, bei denen festgestellt worden ist, dass es leider massive Übertretungen im Bereich der Arbeitszeitvorschriften, ob im Kollektivvertrag, aber auch im Arbeitszeitgesetz, gegeben hat.
Warum erwähne ich das ganz konkret? – Weil es für mich unverständlich ist, dass es aufgrund dieser Überprüfungen und aufgrund dieser Feststellungen eben massive Angriffe von einigen Arbeitgebern, massive Angriffe von der Industriellenvereinigung Oberösterreich auf diese ArbeitsinspektorInnen gegeben hat und man sie mundtot machen wollte. Ich möchte an dieser Stelle diese Angriffe zurückweisen, mich für die Tätigkeit der ArbeitsinspektorInnen bedanken und sie ersuchen, weiterhin so konsequent die Arbeitszeitvorschriften zu prüfen. (Beifall bei der SPÖ.)
17.26
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.
17.26
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das ist ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz, in dem in weiten Teilen Änderungen und Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen, für Ein-Personen-Unternehmen enthalten sind; also für jene Wirtschaftsstruktur, die den Kern der heimischen Wirtschaft bildet und die uns in den letzten Jahrzehnten gezeigt hat, dass wir damit auch Stabilität, Kontinuität, den wirtschaftlichen Aufschwung und die Sicherung der Arbeitsplätze erhalten konnten. Also ein System, auf das wir in Wirklichkeit sehr stolz sind.
Wenn es in diesem Änderungsgesetz zu Verbesserungen für diese Unternehmer in den verschiedensten Bereichen kommt – einige wurden schon angesprochen –, zum Beispiel in Form von Überbrückungshilfen für die Pensionsversicherung oder Krankenversicherungsbeiträge, wenn es zu Erleichterungen beim Übergang von der Parallelrechnung in das System der Kontogutschrift kommt oder Begünstigungen für Jungunternehmer eingeführt werden, wenn es um die Abstattung einer Beitragsschuld in Form von Ratenzahlungen geht und vieles, vieles mehr, dann, denke ich, ist das die Unterstützung, die das Rückgrat der heimischen Wirtschaft stärkt und uns helfen soll, unseren Wirtschaftsstandort Österreich auch wirklich gezielt weiterentwickeln zu können und dadurch auch sozial besser zu werden.
Ich meine, es sind gute Beschlüsse, die heute gefasst werden, und darf damit auch gleich Folgendes verknüpfen: Ja, setzen wir diesen Schritt! Setzen wir bitte aber auch noch weitere Schritte, damit auch andere Gruppierungen – es gibt noch viele Bedürfnisse und Anliegen – nicht vergessen werden und damit wir auch das Sozialsystem von anderen weiterentwickeln können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
17.28
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die über jeden Ausschussantrag getrennt durchgeführt wird.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend Sozialversicherungs-Änderungsgesetz.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Csörgits, Wöginger, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen vor.
Es liegt ein Verlangen der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen auf getrennte Abstimmung vor.
Ich werde daher zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes folgend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 14 § 676 Abs. 3 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diesen Teil des Entwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Csörgits, Wöginger, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 2.
Wer diese Änderung unterstützt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 4 Ziffern 1, 7, 8, 9 und 11 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diese Teile des Entwurfes unterstützen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte hiefür um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wer auch in dritter Lesung für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 2281 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (2197 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2261 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
17.30
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Vereinfachung und Entrümpelung der Gewerbeordnung ist uns Grünen ein Anliegen. Es gibt viele Punkte, wo man zum Beispiel in Bezug auf Zugangsbeschränkungen zu gewissen Berufssparten ansetzen kann. Diese Novelle betrifft gewerbliches Betriebsanlagenrecht. Wie wir meinen, ist diese Novelle überschießend, denn damit wird der Schutz für Mensch und Umwelt deutlich reduziert. Insofern sehen wir das mit großer Skepsis und werden diesbezüglich auch einen entsprechenden Abänderungsantrag einbringen.
Was ist der Grund dafür? – Es gibt verschiedene Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, die auch diese Materie direkt und indirekt betreffen, und es gibt auch heftige Kritik des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, dass die vorliegende Novelle verfassungswidrig ist.
Warum? – Einerseits ist es nicht nachvollziehbar, dass bei vorübergehenden Änderungen einer Betriebsanlage, mit Ausnahme des Schutzes vor Gefährdung des Lebens und der Gesundheit, die übrigen Schutzinteressen nach § 74 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994 nicht gewahrt werden müssen. Da geht es um den Schutz vor Geruch, Lärm, Emissionen und Erschütterungen.
Ein weiterer Punkt ist: Es gibt keine sachliche Rechtfertigung für die Genehmigungsfreistellung und damit die Privilegierung von nicht emissionsneutralen Änderungen einer Betriebsanlage, wenn dies auch nur von vorübergehender Dauer ist.
Das sind zwei wesentliche Aspekte, die wir sehr skeptisch sehen, insbesondere für Anrainerinnen und Anrainer. Insofern glauben wir, dass das einer Änderung bedarf, und genau das ist in unserem Abänderungsantrag enthalten, den ich hiermit einbringe:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (2197 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2261 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie (2197 d.B.) wird wie folgt geändert:
Z. 9 entfällt.
*****
Die Begründung habe ich vorhin erläutert.
Damit komme ich zu einem weiteren Punkt, nämlich dem Abänderungsantrag, der mir heute von den beiden Regierungsfraktionen übermittelt worden ist, der de facto die Sonntagsöffnung betrifft. Dieser Abänderungsantrag, der eingebracht worden ist – der Anlassfall ist allen bekannt, das betrifft „dayli“, Mischbetrieb und über welche Ebenen man versucht, Zugang zur Ladenöffnung am Sonntag zu finden –, wird unsere Unterstützung in dieser Form erhalten. Daher haben wir auch um getrennte Abstimmung ersucht, wiewohl wir glauben, dass es durchaus Zweifel an der legistischen Qualität
dieser Unterlage gibt. Wir Grünen sind Mitglied der Plattform für den arbeitsfreien Sonntag, insofern glauben wir, dass dies ein möglicher kleiner Schritt dazu sein kann.
Generell, glaube ich, Herr Minister, muss diese Debatte sehr grundsätzlich und ausführlich angegangen werden, damit man nicht Anlassfälle braucht, um eine entsprechende legistische Regelung zu finden. (Beifall bei den Grünen.)
17.34
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.
17.34
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist wirklich so, dass wir in Österreich ein ganz umfangreiches Regelungswerk haben, was betriebliche Unternehmungen anlangt. Wenn ich da nur meinen Betrieb in der Kfz-Branche mit einer Werkstätte und einer Spenglerei anschaue, so bin ich mit über 400 Regelungen konfrontiert. Es ist auf der einen Seite schwierig, gerade von der Kostenseite her, diese Regelungen immer wieder zu erfüllen, und auf der anderen Seite auch insgesamt wachstumshemmend.
Deshalb begrüße ich es als Wirtschaftsvertreter sehr, dass wir erstmals wieder Erleichterungen über die Gewerbeordnungsnovelle, die hier vorliegt, erreichen. Wir brauchen diese Erleichterungen dringender denn je. Wir wissen, dass in den nächsten Jahren über 40 Prozent Betriebsübergaben anstehen, und da ist es absolut notwendig, gerade den jungen Unternehmern entsprechende Ausweisungen beziehungsweise konsolidierte Aufstellungen über diese genehmigten Anlagen im Anlagenrecht zu geben und ihnen auch eine Möglichkeit zu bieten, hiefür eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen.
Wichtig ist auch, dass im Zusammenhang mit Betriebsanlageverfahren Dinge, die nur vorübergehend sind, die nicht länger als vier Wochen Änderungen im Anlagenbereich erforderlich machen – ich denke hier an Public Viewing –, genehmigungsfrei gestellt werden, was eine wirklich erhebliche Entlastung bringt.
Es wird auch neue, zusätzliche Möglichkeiten gerade für die Nachbarrechte geben, die wir in diesem Zusammenhang auch festhalten, womit insgesamt die Anrainerrechte entsprechend gewahrt bleiben.
Für die Bauwirtschaft ist es wichtig, dass es gerade wegen mehr Fairness im Wettbewerb entsprechende Maßnahmen geben sollte, was die Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen anlangt, so wie auch bei den Immobilientreuhändern. Hiezu haben wir einen entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht.
Der Antrag, der heute noch eingebracht wurde, betrifft die Präzisierung der Sonntagsöffnung im Gastgewerbe, die aufgrund verschiedener Umstände notwendig geworden war.
Ich glaube, wir können, gerade was Betriebsübergaben anlangt, für die Jungen in der Wirtschaft bessere Wettbewerbsbedingungen schaffen und begrüßen daher diese Gewerbeordnungsnovelle ganz besonders. (Beifall bei der ÖVP.)
17.38
Präsident Fritz Neugebauer: Der zuvor von Frau Abgeordneter Dr. Lichtenecker eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (2197 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2261 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie (2197 d.B.) wird wie folgt geändert:
Z. 9 entfällt.
Begründung
Die vorgelegte Regierungsvorlage sieht eine Genehmigungsfreistellung bei vorübergehenden Änderungen (bis zu vier Wochen) von Betriebsanlagen vor, wenn dies „keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen bewirken und aus Anlass von Ereignissen oder Veranstaltungen, die in kulturellem oder sportlichen Interesse überregional breiter Kreise der Bevölkerung stattfinden, vorgenommen werden“ (siehe § 81 Abs. 2 Z 11 GewO).
Einschlägige Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (zB VfSlg 16103/2001) und der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts weisen darauf hin, dass die Schutzinteressen von NachbarInnen durch die obige Regelung nicht ausreichend gewahrt werden. Es stehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Raum.
Neben der Genehmigungsfreistellung nicht emissionsneutraler Änderungen, wird besonders kritisch gesehen, dass bei vorübergehenden Änderungen von Betriebsanlagen (z.B. für Public Viewing), der sonst üblicherweise in der Gewerbeordnung geregelte Schutz von NachbarInnen vor unzumutbaren Belästigungen durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub und Erschütterung (vgl. § 74 Abs. 2 GewO) in der vorgelegten Regierungsvorlage wegfällt.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.
17.38
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mir tut es leid, dass die grüne Fraktion in der Frage der Betriebsanlagengenehmigung nicht mitgehen kann, wir haben das im Ausschuss schon länger diskutiert. (Abg. Dr. Lichtenecker: Ihr seid herzlich eingeladen, bei unserem Abänderungsantrag mitzugehen!)
Die Eingangsbemerkung, wir wollen Liberalisierung in diesem Bereich haben, deckt sich nicht ganz mit der Intention dabei. Ich wundere mich manchmal, denn wenn ich mir Public Viewing anschaue, bei schönem Wetter, wenn es eine Fußball-Europameisterschaft oder so etwas gibt, dann habe ich eher das Gefühl, dass die Wählerinnen und Wähler der Grünen der Meinung sind, dass man das dort anschauen sollte und nicht bei den schimpfenden Nachbarn hinter dem Blumentopf oben sitzen sollte,
sodass mich die Position in der Frage ein bisschen wundert. (Abg. Dr. Lichtenecker: Du machst es dir sehr einfach!) – Mit sehr viel Behutsamkeit in diesem Bereich, weil: nur Großereignisse, befristet, also ganz selten stattfindend (Abg. Dr. Lichtenecker: Vier Wochen!), alle paar Jahre. Da erspart man sich einen bürokratischen Weg.
Das ist ein vernünftiger, von viel Augenmaß getragener Vorschlag, der nicht häufig zur Anwendung kommt und eher ein Beitrag dazu ist, das Zusammenleben zu erleichtern. Aber, wie gesagt, Sie können in dem Bereich noch zustimmen.
Der zweite Punkt ist angesprochen worden: die Betriebsübergabe. Es ist eine lang gehegte Forderung, dass wir gerade dort vorsorgen, wo Junge das Wagnis auf sich nehmen, den Betrieb fortzuführen, dass sie sozusagen nicht erschlagen werden, wenn sie innerhalb von fünf Minuten alles zu ändern haben. Gerade zum Beispiel im Gastgewerbe sehen wir das Problem, da kostet dann eine Entlüftungsanlage mehr als der ganze Betrieb. Da sollte man einen vernünftigen Zeitrahmen haben, in dem man das durchführen kann.
Zum Dritten nur noch zwei Worte, da Kollege Steindl schon darauf hingewiesen hat: Wir haben mit dieser Novelle auch ein dichtes Netz von Haftpflichtversicherungen für den Bereich Bau endgültig komplettiert, das heißt Sachschaden, Personenschaden und auch – nach langer Diskussion – Vermögensschaden, eine Haftpflichtversicherung für die bauenden Unternehmen. Das bedeutet, der potenziell Geschädigte hat selbst dann, wenn es ein Insolvenzverfahren geben sollte, die Chance, auf einen Haftungsfonds zu kommen, der den Schaden deckt.
Die Klarstellung, die wir bereits im Ausschuss getroffen haben, ist, dass das natürlich nicht die eigene Bauleistung des Unternehmers betrifft, also die Garantieleistung und das, was er herstellt, wohl aber das, wenn zum Beispiel ein Vermögensschaden außerhalb der Baustelle besteht. Ein typisches Beispiel war: Baugrube, Aushub, es entsteht ein Loch am Gehsteig daneben, es fällt jemand hinein, er hat kaputte Kleidung – Sachschaden –, er hat eine Verletzung – Personenschaden – und einen Verdienstentgang – da hat er auch noch einen Vermögensschaden. All das ist umfasst.
Bereits im Abänderungsantrag im Ausschuss haben wir eine Differenzierung zwischen größeren und kleineren Unternehmen gemacht. Ich sage es bewusst, weil es in der Regierungsvorlage noch drinnen war, aber schon mit dem Ersuchen, dass eine parlamentarische Behandlung erfolgt. Wir müssen bei diesem „one size fits all“ aufpassen. Ich habe das in meiner eigenen Branche erlebt, wo man dann pauschal sagt, für die Schadenssumme musst du etwas tun. Das kann für den Kleinen viel zu viel und beim Großen viel zu wenig sein.
Ich möchte es am Beispiel Bau erklären: Ein kleiner Baumeister mit fünf Leuten kann schon einen größeren Schaden auslösen. So mag vielleicht 500 000 € Schaden an Dritten passieren, aber das ist nicht vergleichbar mit dem Risiko, das bei einer Großbaufirma herrscht, die einen Staudamm herstellt. Wenn dort etwas passiert, kostet allein schon das erste Gutachten mehr als 1 Million. Wir haben jetzt, glaube ich, mit 1 Million und 5 Millionen eine gute Balance gefunden, und ich halte das insgesamt für einen guten Beitrag.
Letzter Punkt: Sonntagsöffnung als Anlassgesetzgebung. Liebe Ruperta! Wann, wenn nicht da, musst du handeln? Wenn wir eine Gesetzeslage haben, wo findige Juristen es schaffen, bei einer Drogeriekette formal zu sagen, das ist ein Gasthaus und da sperren wir 800 Filialen in Österreich auf, dann ist es in 5 Minuten mit der Sonntagsruhe vorbei, denn das wird nicht die einzige Drogeriekette sein. Und daher ist der Antrag, den Kollege Katzian dann einbringen wird, ein guter, weil er das klarstellt, was dieses Haus wollte. (Abg. Dr. Lichtenecker: Passt eh!)
Gastwirte, Konditoreien, Bäcker, die offen haben dürfen, dürfen auch in kleinem Umfang mit etwas handeln. Aber es kann sich nicht jemand einfach ein Kapperl aufsetzen und erklären: Heute bin ich Gastwirt!, und in Wirklichkeit ist er eine Drogerie. Das war nie gemeint, nie gewollt und nie die Intention des Gesetzgebers.
Deshalb halte ich es für eine gescheite Regelung, die uns auch, nachdem diese Gruppe das jetzt zurückgezogen hat, die Chance gibt, das rechtzeitig zu regeln. Dann braucht niemand damit neu anzufangen, und wir können diesen Teil an Lebensqualität in Österreich erhalten. Ich sehe das auch als gutes Beispiel des Zusammenwirkens der Sozialpartner, zwischen den Fraktionen, innerhalb der Interessengruppen, aber auch zwischen Arbeitnehmerschaft und Arbeitgeberschaft, und ich lade Sie herzlich ein – ich freue mich, dass die Grünen bei der gesonderten Abstimmung mit dabei sind –, dass wir diesen Bereich möglichst geschlossen beschließen.
Lassen wir den Sonntag frei! Alle wollen ausschlafen, auch die Angestellten im Handel. Ich wünsche dem Gewerkschaftsvorsitzenden, dass wir das noch ein paar Jahre erhalten können. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
17.43
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.
17.43
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Wesentlichen umfasst diese Änderung der Gewerbeordnung fünf Punkte. Ich muss sie jetzt nicht noch einmal aufzählen, das haben Kollege Matznetter und Kollege Steindl schon gemacht. Auch wenn es nicht der große Wurf bei der Änderung der Gewerbeordnung ist, so ist es doch in Teilbereichen eine Verbesserung, und deswegen werden wir dem Antrag auch zustimmen.
Aber, Herr Bundesminister, ich habe Ihnen schon im Ausschuss gesagt – Herr Kollege Steindl hat es ja auch erwähnt –, in den nächsten Jahren stehen 55 000 Betriebe zur Betriebsübergabe an. Und diese nur mit den Betriebsübernahmeverfahren zu erweitern, das ist bei der Änderung der Gewerbeordnung zu wenig. Sie wissen genau, dass, wenn heute ein Betri