Ausschuss für Verfassung und Föderalismus des Bundesrates (1/A-VF-BR) seit 29.11.1994

Im Ausschuss für Verfassung und Föderalismus werden insbesondere Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes verhandelt, wobei aber auch die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung, eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, das Parteiengesetz bis einer Änderung des ORF-Gesetzes behandelt werden. Angelegenheiten des Verhältnisses der Länder zum Bund sind ebenfalls Thema im Ausschuss für Verfassung und Föderalismus.