Stenographisches Protokoll
130. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Dienstag, 15. November 2011
130. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Dienstag, 15. November 2011
Dauer der Sitzung
Dienstag, 15. November 2011: 9.05 – 22.02 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz und ein Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Datenschutzgesetz 2000, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Wasserstraßengesetz, das Bundesgesetz über das Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Außenhandelsgesetz 2011 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2012)
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2011 geändert wird
3. Punkt: Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2009–2010
4. Punkt: Bericht über den Antrag 1621/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit den Sozialpartnern hinsichtlich der Verbesserung der Einkommenssituation von Frauen
5. Punkt: Bericht über den Antrag 1604/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten
6. Punkt: Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß §§ 48 und 49 Bundesbahngesetz, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 95/2009, sowie gemäß § 3 Privatbahngesetz 2004 über die im Jahr 2010 durch den Bund bei den ÖBB sowie bei den Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2010)
7. Punkt: Vereinbarung über die Beendigung der Vereinbarung vom 27. Juni 1997 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und ‑diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale des oberen Luftraums für die zentraleuropäischen Flugsicherungsdienste und der Besonderen Vereinbarung zur Durchführung von Artikel 6 der CEATS-Vereinbarung
8. Punkt: Übereinkommen zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“
9. Punkt: Grüner Bericht 2011 der Bundesregierung
10. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 46, 75, 77 bis 97, 99 bis 103, 105 bis 111, 114 bis 116, 118 bis 120, 122 und 123 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 26, 27, 30 und 31
11. Punkt: Bericht über den Antrag 1624/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Information in EU-Angelegenheiten erlassen wird („EU-Informationsgesetz2, „EU-InfoG“) (Dritte Lesung)
12. Punkt: Bericht über den Antrag 1657/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (Dritte Lesung)
13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (1623/A)
14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jän-
ner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen
(Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. I Nr. 111/2010,
geändert wird (1652/A)
*****
Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 23
Ordnungsrufe ...................................................................... 109, 146, 157, 219, 220, 239
Geschäftsbehandlung
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 67
Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen, die Regierungsvorlage 1494 d.B. betreffend das Budgetbegleitgesetz 2012 sowie die Regierungsvorlage 1495 d.B. betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2011 geändert wird, gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung an den Budgetausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ... 107, 111
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ......................... 174, 228
Unterbrechung der Sitzung ............................................................................... 175, 228
Mitteilung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betreffend Schaffung von mehr Transparenz im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen ............................................................ 237
Aktuelle Stunde (33.)
Thema: „Kinderschutz statt Täterschutz, Frau Justizminister!“ .......................... 23
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 23
Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................... 26
Gabriele Binder-Maier ................................................................................................. 29
Mag. Heribert Donnerbauer ........................................................................................ 31
Dr. Peter Fichtenbauer ................................................................................................ 32
Mag. Albert Steinhauser .............................................................................................. 33
Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................... 35
Dr. Johannes Jarolim .................................................................................................. 37
Ridi Maria Steibl ........................................................................................................... 38
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ......................................................................... 39
Tanja Windbüchler-Souschill ...................................................................................... 41
Ursula Haubner ............................................................................................................ 42
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 44
Aktuelle Stunde (34.) – Aktuelle Europastunde
Thema: „Die besten Chancen für Europas Jugend – Beschäftigung als Schlüssel“ 45
Redner/Rednerinnen:
Wolfgang Katzian ......................................................................................................... 46
Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................. 48, 64
Renate Csörgits ............................................................................................................ 50
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 52
Dr. Johannes Hübner ................................................................................................... 53
Mag. Birgit Schatz ........................................................................................................ 55
Josef Bucher ................................................................................................................. 56
Angela Lueger .............................................................................................................. 57
Mag. Silvia Fuhrmann .................................................................................................. 59
Ing. Christian Höbart .................................................................................................... 60
Karl Öllinger .................................................................................................................. 62
Mag. Ewald Stadler ...................................................................................................... 63
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 23
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................... 66, 182, 247, 251
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Causa General Entacher (9769/J) ............. 130
Begründung: Dr. Peter Fichtenbauer ......................................................................... 133
Bundesminister Mag. Norbert Darabos .................................................................. 137
Debatte:
Mario Kunasek ............................................................................................................ 143
Stefan Prähauser ........................................................................................................ 146
Oswald Klikovits ........................................................................................................ 148
Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 149
Kurt List ....................................................................................................................... 152
Elmar Podgorschek ................................................................................................... 154
Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 155
Johann Höfinger ......................................................................................................... 157
Tanja Windbüchler-Souschill .................................................................................... 158
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................... 160
Werner Herbert ........................................................................................................... 163
Peter Stauber .............................................................................................................. 164
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 165
Ernest Windholz ......................................................................................................... 166
Christian Lausch ........................................................................................................ 168
Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 169
Gerald Grosz ............................................................................................................... 172
Dr. Peter Fichtenbauer .............................................................................................. 173
Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes – Ablehnung (namentliche Abstimmung) 146, 174, 197
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1494 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz und ein Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Datenschutzgesetz 2000, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Wasserstraßengesetz, das Bundesgesetz über das Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Außenhandelsgesetz 2011 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2012) (1500 d.B.) 67
2. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1495 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2011 geändert wird (1501 d.B.) 68
Redner/Rednerinnen:
Alois Gradauer ............................................................................................................. 68
Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 69
Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 70
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ...................................................................................... 74
Josef Bucher ................................................................................................................. 75
Heidrun Silhavy ............................................................................................................ 76
Elmar Podgorschek ..................................................................................................... 87
Peter Haubner ............................................................................................................... 88
Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 90
Mag. Rainer Widmann ................................................................................................. 91
Ing. Hermann Schultes ................................................................................................ 93
Maximilian Linder ......................................................................................................... 94
Mag. Kurt Gaßner ......................................................................................................... 95
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ........................................................................................... 96
Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................... 97
Herbert Scheibner ........................................................................................................ 98
Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ........................................................................ 99
Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher .................................................................................. 101
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 101
Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................... 103
Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................ 104
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 105
Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 106
Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 107
Kai Jan Krainer (tatsächliche Berichtigung) ............................................................... 109
Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 109
Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Finanzen gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes – Ablehnung .................................................. 92, 112
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1500 und 1501 d.B. ..................................... 111
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2009–2010 (III-251/1491 d.B.) 112
4. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1621/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit den Sozialpartnern hinsichtlich der Verbesserung der Einkommenssituation von Frauen (1492 d.B.) ..... 112
5. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1604/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten (1493 d.B.) ..................................................................... 112
Redner/Rednerinnen:
Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................... 113
Mag. Gisela Wurm ...................................................................................................... 114
Martina Schenk ........................................................................................................... 115
Dorothea Schittenhelm ............................................................................................. 116
Carmen Gartelgruber ................................................................................................ 118
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 119
Ursula Haubner .......................................................................................................... 121
Gabriele Binder-Maier ............................................................................................... 122
Anneliese Kitzmüller .................................................................................................. 123
Christine Marek .......................................................................................................... 124
Dr. Susanne Winter .................................................................................................... 125
Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 126
Renate Csörgits .......................................................................................................... 128
Claudia Durchschlag ................................................................................................. 128
Hermann Krist ............................................................................................................ 129
Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 177
Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 177
Sonja Ablinger ............................................................................................................ 178
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 179
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek .......................................................... 180
Kenntnisnahme des Berichtes III-251 d.B. ................................................................... 182
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1492 und 1493 d.B. .......................... 182
Zuweisung des Antrages 1604/A(E) an den Familienausschuss ................................ 182
6. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß §§ 48 und 49 Bundesbahngesetz, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 95/2009, sowie gemäß § 3 Privatbahngesetz 2004 über die im Jahr 2010 durch den Bund bei den ÖBB sowie bei den Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2010) (III-276/1488 d.B.) .............................................................................................................. 182
Redner/Rednerinnen:
Mario Kunasek ............................................................................................................ 182
Anton Heinzl ............................................................................................................... 186
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 187
Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................... 188
Christoph Hagen ........................................................................................................ 189
Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 190
Mag. Josef Auer ......................................................................................................... 192
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 193
Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 194
Wilhelm Haberzettl ..................................................................................................... 195
Johann Rädler ............................................................................................................ 196
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung der IC-Zugverbindungen Salzburg–Graz–Salzburg sowie verbindliche Regelungen im Schienenpersonenverkehr für alle Bahnanbieter in Österreich – Ablehnung ..... 184, 197
Kenntnisnahme des Berichtes III-276 d.B. ................................................................... 197
Gemeinsame Beratung über
7. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1396 d.B.): Vereinbarung über die Beendigung der Vereinbarung vom 27. Juni 1997 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und ‑diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale des oberen Luftraums für die zentraleuropäischen Flugsicherungsdienste und der Besonderen Vereinbarung zur Durchführung von Artikel 6 der CEATS-Vereinbarung (1489 d.B.) .............................. 198
8. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1394 d.B.): Übereinkommen zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“ (1490 d.B.) .................. 198
Redner/Rednerinnen:
Anton Heinzl ............................................................................................................... 198
Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................... 199
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 199
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 200
Christoph Hagen ........................................................................................................ 201
Peter Stauber .............................................................................................................. 202
Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 202
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 1489 und 1490 d.B. ................................ 203
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2011 der Bundesregierung (III-274/1419 d.B.) ............................................................................. 204
Redner/Rednerinnen:
Rupert Doppler ........................................................................................................... 204
Franz Eßl ..................................................................................................................... 204
Maximilian Linder ....................................................................................................... 205
Josef Muchitsch ......................................................................................................... 206
Bernhard Vock ............................................................................................................ 207
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber .................................................................. 208, 227
Gerhard Huber ............................................................................................................ 211
Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 213
Michael Praßl .............................................................................................................. 216
Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 216
Gerald Grosz ............................................................................................................... 217
Peter Mayer ................................................................................................................. 219
Rosemarie Schönpass .............................................................................................. 220
Jakob Auer .................................................................................................................. 221
Harald Jannach ........................................................................................................... 222
Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 226
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier – Ablehnung ................. 210, 227
Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nicht-Mitnahmepflicht des Führerscheines für Lenker von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 Kilometer vom dauernden Standort des Fahrzeuges – Ablehnung (namentliche Abstimmung) ........................................ 225, 228
Kenntnisnahme des Berichtes III-274 d.B. ................................................................... 227
10. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 46, 75, 77 bis 97, 99 bis 103, 105 bis 111, 114 bis 116, 118 bis 120, 122 und 123 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 26, 27, 30 und 31 (1420 d.B.) ................................................................................. 230
Redner/Rednerinnen:
Dr. Susanne Winter .................................................................................................... 230
Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 231
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 232
Anna Höllerer .............................................................................................................. 233
Edith Mühlberghuber ................................................................................................. 235
Ursula Haubner .......................................................................................................... 235
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 237
Hannes Weninger ....................................................................................................... 238
Josef Jury .................................................................................................................... 239
Hermann Gahr ............................................................................................................ 240
Christian Lausch ........................................................................................................ 240
Johann Hell ................................................................................................................. 241
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 242
Johann Hechtl ............................................................................................................. 243
Dietmar Keck .............................................................................................................. 243
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1420 d.B. ................................................... 244
11. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1624/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bun-
desgesetz über Information in EU-Angelegenheiten erlassen wird („EU-Informationsgesetz2, „EU-InfoG“) (1444 d.B.) (Dritte Lesung) .................................... 244
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 244
12. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1657/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1445 d.B.) (Dritte Lesung) ............ 244
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 245
13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (1623/A) 245
Redner/Rednerinnen:
Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 245
Otto Pendl ................................................................................................................... 246
Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 246
Zuweisung des Antrages 1623/A an den Geschäftsordnungsausschuss ................... 247
14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. I Nr. 111/2010, geändert wird (1652/A) ............................................................................................................................. 247
Redner/Rednerinnen:
Dr. Johannes Hübner ................................................................................................. 247
Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 248
Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 248
Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 249
Zuweisung des Antrages 1652/A an den Justizausschuss ......................................... 251
Eingebracht wurden
Petition .......................................................................................................................... 66
Petition betreffend „Schaffung eines Bundesgesetzes über die Kostentragung der Suche und Beseitigung von Kriegsrelikten“ (Ordnungsnummer 128) (überreicht von den Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Rosa Lohfeyer und Stefan Prähauser)
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 66
1502: Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2011)
1503: Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011)
1504: Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird
1505: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafgesetznovelle 2011)
1506: Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
1508: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden
1511: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses
Berichte ......................................................................................................................... 66
Vorlage 76 BA: Bericht über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 3. Quartal 2011; BM f. Finanzen
Vorlage 77 BA: Bericht über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 3. Quartal 2011; BM f. Finanzen
Vorlage 78 BA: Bericht über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis September 2011; BM f. Finanzen
Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 67
Aufnahme der Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Anträge der Abgeordneten
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klärung der Eigentumsverhältnisse an agrargemeinschaftlichen Liegenschaften durch den Bund (1720/A)(E)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung suchterzeugender Medikamente auf der Verpackung (1721/A)(E)
Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Fortführung der österreichischen Anti-Atompolitik mit dem Ziel eines raschest möglichen Ausstiegs aus der Kernenergie (1722/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weltkulturerbe Steinhof-Gründe“ (1723/A)(E)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Blaulicht für First Responder im Einsatzfall (1724/A)(E)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier (1725/A)(E)
Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird – WKG-Novelle 2011 (1726/A)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einstellung der Ermittlungen gegen die SOKO Bekleidung (9665/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Familie-Beruf-Management-GmbH: „Noch immer alles beim Alten?“ (9666/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend: Einsparungsmaßnahmen der EGB MedAustron GmbH auf Kosten der Energieeffizienz des Großprojekts „MedAustron“? (9667/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend: Einsparungsmaßnahmen der EGB MedAustron GmbH auf Kosten der Energieeffizienz des Großprojekts „MedAustron“? (9668/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Tristesse in der Freudenau (9669/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend rassistisch motivierte Übergriffe in Ainet/Osttirol (9670/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend rassistisch motivierte Übergriffe in Ainet in Osttirol (9671/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend staatliche Gelder für Graf Lobby (9672/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zahlungen für Graf Lobby (9673/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Zahlungen für Graf Lobby (9674/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Zahlungen für Graf Lobby (9675/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Zahlungen für Graf Lobby (9676/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Zahlungen für Graf Lobby (9677/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zahlungen für Graf Lobby (9678/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Zahlungen für Graf Lobby (9679/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zahlungen für Graf Lobby (9680/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Zahlungen für Graf Lobby (9681/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zahlungen für Graf Lobby (9682/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Zahlungen für Graf Lobby (9683/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Zahlungen für Graf Lobby (9684/J)
Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend organisierten Diebstahl von Rhinozeros-Hörnern (9685/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend möglichen Amtsmissbrauch eines österreichischen Konsuls in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) (9686/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die russische Todesdroge Krokodil (9687/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Stiftungen in Österreich (9688/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend unvollständigen Lebenslauf (9689/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Massengrab im burgenländischen Deutsch Schützen (9690/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend gerüchteweise Stilllegung der „Gutensteinbahn“ im südlichen Niederösterreich (9691/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend unverständliche Einschränkung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsauftrages in der Causa Kampusch (9892/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend unterlassene Ermittlungen zum „Säuglingspflege“-Buch und zu Datenträgern in der Causa Kampusch (9693/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Personenschutz in Österreich – Entwicklung 2010“ (9694/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend undurchsichtige Fahrgastzahlenerhebungen (9695/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Chronologie des Versagens im Zusammenhang mit dem sich wiederholenden ÖVP-Wahlkampfgag „Sicherheitspartnerschaft für Graz“ (9696/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Aufträge et cetera für einen Kärntner Nachbarn (9697/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Aufträge an einen Schulfreund von Bundesminister a. D. Karl-Heinz Grasser (9698/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend eine Verletzung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (9699/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Bedarfszuweisungen an Gemeinden im Jahr 2011 (9700/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend einseitige Ermittlungen der StA Klagenfurt in der Hypo-Causa (9701/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Gerichtliche Strafanzeigen und Strafverfahren gegen PolizistInnen beziehungsweise MitarbeiterInnen des Innenressorts und gerichtliche Verurteilungen“ (9702/J)
Oswald Klikovits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend beabsichtigte Auslagerung von Forst- und Jagdaufgaben am Truppenübungsplatz Allentsteig an die Österreichische Bundesforste AG (9703/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderung von Stallgebäuden und Aufstallungssystemen in der österreichischen Schweinehaltung, die nicht Tierschutzgesetz-konform sind (9704/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Ausbildung von Pflegekräften (9705/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend weitere Entwicklung der Studiengebühren (9706/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Entgeltsituation im Tourismus (9707/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Strukturmerkmale im Tourismus (9708/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Verbot für österreichische Taxiunternehmen, am Flughafen Kloten Fahrgäste aufzunehmen (9709/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verbot für österreichische Taxiunternehmen, am Flughafen Kloten Fahrgäste aufzunehmen (9710/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Verbot für österreichische Taxiunternehmen, am Flughafen Kloten Fahrgäste aufzunehmen (9711/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Studentenzahlen an den heimischen Universitäten (9712/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Frühpensionierungen von Bediensteten der Österreichischen Post AG (9713/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Terrorist als Asylant (9714/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Inseratenkampagne Zusammen Österreich (9715/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Vorgehensweise bei der Planstellenvergabe der Polizei (9716/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Sinja Schlossar (9717/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Adoptionswunsch eines blinden Ehepaares (9718/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend: „Wo die ÖVP die Macht hat, da macht sie, was sie will!“ Teil 1 (9719/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend: „Wo die ÖVP die Macht hat, da macht sie, was sie will!“ Teil 2 (9720/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend: „Wo die ÖVP die Macht hat, da macht sie, was sie will!“ Teil 3 (9721/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend: „Wo die ÖVP die Macht hat, da macht sie, was sie will!“ Teil 6 (9722/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Nachwehen der ÖVP-Personalpolitik in der MVG (9723/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den „Sicherheitspakt für die Steiermark“ (9724/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die selbständigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Falle des Grazer „Betrugsskandals“ rund um die Fahrscheinkontrollen der Firma Securitas (9725/J)
Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Spritpreisentwicklung an Autobahn- und Schnellstraßen- sowie an abseits davon gelegenen Tankstellen und die bisherigen Auswirkungen des Spritpreisrechners (9726/J)
Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend EU-Förderungen für die Koralmbahn als Teil des Baltisch-Adriatischen Korridors (9727/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend: „Wo die ÖVP die Macht hat, da macht sie, was sie will!“ Teil 5 (9728/J)
Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend intransparente Vergabe von Landerechten an die Fluglinie Emirates (9729/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „gute wissenschaftliche Praxis“ (9730/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts (9731/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts (9732/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts (9733/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts (9734/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts (9735/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts (9736/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts (9737/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts (9738/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts (9739/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts (9740/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts (9741/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts (9742/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts (9743/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts (9744/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Tätigkeiten der Fernmeldebehörden – Verfahren“ (9745/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Werbeaufwendungen im Bereich der sozialen Medien (Social Media) (9746/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Frauen im Tourismus (9747/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gen-Kartoffel „Fortuna“ (9748/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Nebenwirkungen von Impfstoffen gegen die Neue Influenza A (H1N1) (9749/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Befehlsstellwerk Wien-Brigittenau (9750/J)
Ewald Sacher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend eine „Polizeiaktion mit Festnahme und Verletzung einer unbeteiligten Person“ (9751/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: Abschiebung trotz Verfahrensfehlern? (9752/J)
Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend unzureichende Anfragebeantwortung und Klärung von Widersprüchen zum Thema Verfahrenseinstellung zu Zahl der Staatsanwaltschaft 3 UT 122/2010 (9753/J)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend teilweise Missachtung des Volksbegehrensgesetzes durch die Gemeinden (9754/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts (9755/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts (9756/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts (9757/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts (9758/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts (9759/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts (9760/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts (9761/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts (9762/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts (9763/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts (9764/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts (9765/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts (9766/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts (9767/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts (9768/J)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Causa General Entacher (9769/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Fördermittel für Lehrpraxen – Gefährdung des anerkannten Ausbildungsmodells (9770/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Chronologie des Versagens der Bundesregierung rund um eine Absicherung des einzigartigen Freilichtmuseums Stübing in der Steiermark (9771/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Chronologie des Versagens der Bundesregierung rund um eine Absicherung des einzigartigen Freilichtmuseums Stübing in der Steiermark (9772/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Chronologie des Versagens der Bundesregierung rund um eine Absicherung des einzigartigen Freilichtmuseums Stübing in der Steiermark (9773/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Chronologie des Versagens der Bundesregierung rund um eine Absicherung des einzigartigen Freilichtmuseums Stübing in der Steiermark (9774/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Chronologie des Versagens der Bundesregierung rund um eine Absicherung des einzigartigen Freilichtmuseums Stübing in der Steiermark (9775/J)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Umsetzung von „Med-Pol“ (Gewaltschutzregister) (9776/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend statistische Angaben bezüglich Finanzierung und Belegung der österreichischen Strafanstalten (9777/J)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend aktuelle Meldezahlen von Wildtieren gegliedert nach Bezirken im Bundesland Wien (9778/J)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend aktuelle Meldezahlen von Wildtieren gegliedert nach Bezirken im Bundesland Niederösterreich (9779/J)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend aktuelle Meldezahlen von Wildtieren gegliedert nach Bezirken im Bundesland Vorarlberg (9780/J)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend aktuelle Meldezahlen von Wildtieren gegliedert nach Bezirken im Bundesland Kärnten (9781/J)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend aktuelle Meldezahlen von Wildtieren gegliedert nach Bezirken im Bundesland Oberösterreich (9782/J)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend aktuelle Meldezahlen von Wildtieren gegliedert nach Bezirken im Bundesland Burgenland (9783/J)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend aktuelle Meldezahlen von Wildtieren gegliedert nach Bezirken im Bundesland Salzburg (9784/J)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend aktuelle Meldezahlen von Wildtieren gegliedert nach Bezirken im Bundesland Steiermark (9785/J)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend aktuelle Meldezahlen von Wildtieren gegliedert nach Bezirken im Bundesland Tirol (9786/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Schwachstellen im österreichischen Justizsystem (9787/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hausbesetzungen in Wien und die dadurch entstandenen Kosten (9788/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung Weingesetz – Zahlen und Fakten 2010“ (9789/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Entwicklung konfessioneller Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Bundesland Niederösterreich (9790/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Entwicklung konfessioneller Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Bundesland Oberösterreich (9791/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Entwicklung konfessioneller Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Bundesland Salzburg (9792/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Entwicklung konfessioneller Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Bundesland Tirol (9793/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Entwicklung konfessioneller Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Bundesland Vorarlberg (9794/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Entwicklung konfessioneller Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Bundesland Steiermark (9795/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Entwicklung konfessioneller Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Bundesland Kärnten (9796/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Entwicklung konfessioneller Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Bundesland Burgenland (9797/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Entwicklung konfessioneller Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Bundesland Wien (9798/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „SPÖ-Lehrer schwänzen Unterricht“ (9799/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Bildung schafft Zukunft“, Inserat des BMUKK in „Beste Seiten“ zur Buch Wien 11 (9800/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Sonderziehungsrechte des IWF gegenüber der OeNB (9801/J)
Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Gemeinden (9802/J)
*****
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Ordnungsrufe im Parlament (66/JPR)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend die Dienstwagen der Parlamentspräsidenten (Nationalratspräsidenten, Bundesratspräsidenten) (67/JPR)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend die Gesamtkosten für die Gehälter der Büros der Nationalratspräsidentin (68/JPR)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend die Reisekosten der Nationalratspräsidentin (69/JPR)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9088/AB zu 9305/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9089/AB zu 9374/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9090/AB zu 9238/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (9091/AB zu 9263/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9092/AB zu 9198/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9093/AB zu 9199/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9094/AB zu 9306/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (9095/AB zu 9270/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9096/AB zu 9391/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (9097/AB zu 9209/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9098/AB zu 9201/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (9099/AB zu 9203/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9100/AB zu 9206/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9101/AB zu 9207/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9102/AB zu 9200/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (9103/AB zu 9204/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9104/AB zu 9205/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (9105/AB zu 9261/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9106/AB zu 9208/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9107/AB zu 9202/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9108/AB zu 9210/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9109/AB zu 9228/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (9110/AB zu 9268/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9111/AB zu 9309/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9112/AB zu 9375/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen (9113/AB zu 9211/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9114/AB zu 9227/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9115/AB zu 9308/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9116/AB zu 9224/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (9117/AB zu 9266/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (9118/AB zu 9267/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9119/AB zu 9283/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9120/AB zu 9371/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner Kolleginnen und Kollegen (9121/AB zu 9221/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen (9122/AB zu 9230/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (9123/AB zu 9213/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen (9124/AB zu 9231/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (9125/AB zu 9214/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9126/AB zu 9215/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9127/AB zu 9216/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9128/AB zu 9222/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9129/AB zu 9226/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9130/AB zu 9217/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9131/AB zu 9219/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9132/AB zu 9225/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dietmar Keck, Jakob Auer, Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9133/AB zu 9233/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (9134/AB zu 9252/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9135/AB zu 9223/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (9136/AB zu 9236/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (9137/AB zu 9260/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (9138/AB zu 9265/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (9139/AB zu 9240/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9140/AB zu 9251/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (9141/AB zu 9277/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (9142/AB zu 9262/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9143/AB zu 9271/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (9144/AB zu 9275/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (9145/AB zu 9239/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (9146/AB zu 9255/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9147/AB zu 9259/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9148/AB zu 9281/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (9149/AB zu 9234/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (9150/AB zu 9235/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9151/AB zu 9243/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9152/AB zu 9244/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9153/AB zu 9246/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (9154/AB zu 9254/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (9155/AB zu 9257/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (9156/AB zu 9264/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (9157/AB zu 9269/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (9158/AB zu 9276/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9159/AB zu 9279/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9160/AB zu 9282/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (9161/AB zu 9242/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (9162/AB zu 9273/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (9163/AB zu 9274/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9164/AB zu 9278/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (9165/AB zu 9280/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (9166/AB zu 9352/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (9167/AB zu 9245/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (9168/AB zu 9249/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (9169/AB zu 9258/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 130. Sitzung des Nationalrates.
Die Amtlichen Protokolle der 128. und 129. Sitzung vom 28. Oktober 2011 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Großruck, Grillitsch, Ing. Hofer und Dr. Van der Bellen.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Vizekanzler und Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger wird durch die Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Fekter vertreten.
*****
Ich gebe bekannt, dass der ORF die Aktuelle Stunde und die Aktuelle Europastunde von 9.05 bis 11.30 Uhr auf ORF 2 übertragen wird. Weiters wird ORF III die Sitzung live und in voller Länge übertragen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Kinderschutz statt Täterschutz, Frau Justizministerin!“
Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.
9.06
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister Karl! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinderschutz statt Täterschutz ist leider Gottes in unserem Land immer noch nicht durchgesetzt. Seit einigen Monaten werden wir immer wieder mit neuen erschütternden Fällen von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch konfrontiert. Diese Fälle können keinen Menschen in Österreich, der auch nur einen Funken an Mitgefühl in sich trägt, ungerührt lassen. An dieser Stelle sei an das Kinderheim Wilhelminenberg erinnert, das mittlerweile zu einem Synonym für den unmenschlichen Umgang mit Kindern geworden ist. Dort wurde Gewalt und Grausamkeit gegenüber Kindern gelebt. Das ging hin bis zum sexuellen Missbrauch. Kinder sind dort versklavt worden und auch für Sklavenarbeit herangezogen worden. Das ist ein unbeschreiblicher Skandal!
Ein weiterer Skandal ist, dass, obwohl diese Vorwürfe schon seit 1974 bekannt sind, in dieser Sache nichts unternommen wurde. Schon 1974 wurden diese unfassbaren Entwicklungen in den Kinderheimen von der ehemaligen SPÖ-Abgeordneten Irmtraut Karlsson in ihrem Bericht aufgezeigt, in welchem sie damals ausgeführt hat, dass 14 von damals 34 Wiener Kinderheimen Kindergefängnisse sind. So hat sie das damals bezeichnet. Da wird noch einiges aufzuklären sein, denn man fragt sich natürlich: Wie kann es sein, dass, obwohl eine Abgeordnete schon 1974 auf diese Missstände aufmerksam gemacht hat, bisher nichts in dieser Sache unternommen wurde?
Aber hat man daraus gelernt? – Offenbar leider Gottes nicht, denn noch immer werden Kinderschänder in Österreich mit Samthandschuhen angefasst. Das sieht man beispielsweise am aktuellen Fall jenes verurteilten Kinderschänders, der sich an einem Kind über fünf Jahren lang vergriffen hat, aber nur eine Haftstrafe von zwei Jahren unbedingt bekam. Da fragt man sich schon, in welchem Verhältnis da die Höhe der Strafe für Kinderschänder zur ihrer Tat steht. In diesem Fall kommt noch hinzu, dass dieser Straftäter die Hälfte seiner Haftstrafe quasi mit elektronischen Fußfesseln zu Hause zugesprochen bekam. Das ist ein unfassbarer Skandal, der sich da aktuell in Österreich abspielt! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
Dieser Kinderschänder durfte vergangenen Mittwoch das Gefängnis verlassen, obwohl das, was dieser Mann angerichtet hat, kein leichtes Vergehen ist, denn er hat sich über fünf Jahre lang an seiner Tochter ab ihrem neunten Lebensjahr vergriffen, seine Tochter sexuell missbraucht und misshandelt. Weiters tauchte er in einem Wiener Park splitternackt auf und setzte sich dort zu Kindern. Außerdem belästigte er auch noch seine Stieftochter sexuell. Dass ein solcher Mensch nur zu zwei Jahren Haft verurteilt wird, ist an sich schon ungeheuerlich, das kann kein Bürger in Österreich verstehen und versteht auch keiner, das ist unverständlich (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ), dass dieser Straftäter aber dann auch noch nach einem Jahr Haft das zweite Jahr seiner Haft mit einer elektronischen Fußfessel zuhause verbringen darf, ist absolut unbegreiflich.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich beim Abgeordneten Christian Lausch bedanken, der diesen Fall aufgedeckt und an die Medien weitergeleitet hat, denn es ist wichtig, dass solche Fälle nicht unter der Decke gehalten werden. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)
Dieser Fall zeigt auf, wie man mit Sexualstraftätern in unserem Land umgeht – und das muss abgestellt werden! (Beifall bei der FPÖ.) Die Justizministerin und ihre Spitzenbeamten versuchen schon seit Wochen, Ausreden für die Entlassung dieses Kinderschänders per Fußfessel zu finden, aber da kann es keine Ausreden geben.
Ich möchte an dieser Stelle auf eine bindende Ausschussfeststellung hinweisen, die im Zusammenhang mit dem Gesetz über den elektronisch überwachten Hausarrest einstimmig, also von allen Parteien in diesem Haus, beschlossen wurde. Diese Feststellung sagt aus, dass die elektronische Aufsicht für Personen, die eine Straftat gegen die geschlechtliche Selbstbestimmung begangen haben, nur in seltenen Fällen, wenn überhaupt, in Betracht zu ziehen ist. In allen Fällen sind die Interessen der Opfer zu berücksichtigen und ist im Sinne der Generalprävention vorzugehen. Aber genau das ist in diesem Fall eindeutig nicht befolgt worden!
Diese Ausschussfeststellung wurde eben im vorliegenden Fall nicht berücksichtigt, und die Frau Minister soll sich da, bitte, nicht auf ihre Beamten ausreden, wie sie das bis jetzt getan hat, sondern endlich per Ministerentscheid handeln.
Es liegt an Ihnen, Frau Justizminister Karl, hier tätig zu werden! (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.) Sie haben alle Mittel in der Hand, um die Entlassung dieses Kinderschänders rückgängig zu machen. Sie können, Frau Ministerin, diese Ausschussfeststellung
nicht so einfach vom Tisch wischen, diese ist immerhin im Justizausschuss von allen Parteien beschlossen worden, und die sollten Sie befolgen und auch tätig werden.
Dass ein Kinderschänder per Fußfessel das Gefängnis vorzeitig verlassen kann, ist ja an sich schon ein furchtbares und völlig falsches Signal. Man muss sich da fragen: Was ist das für ein Signal? – Wir diskutieren ja schon seit Jahren die Strafrahmen bei unterschiedlichen Delikten hier im Hohen Haus, und es wurde gerade von der freiheitlichen Fraktion, aber auch von anderen Oppositionsparteien immer wieder gefragt: Welche Signale werden da gesetzt?
Wer sich an den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, nämlich unseren Kindern, vergreift, wer sich an Kindern vergeht, der kann doch nicht solch ungeheuerlich minimale Strafen erhalten! Das ist etwas, wo man wirklich kein Verständnis haben kann. Der muss, wenn er entlassen werden sollte, auch weiterhin permanent unter Beobachtung stehen, damit von ihm nicht wieder solche Taten begangen werden können. Wir wissen ja aus verschiedenen Statistiken und Bewertungen, dass leider viele Täter in diesem Bereich rückfällig werden. Die Opfer solcher Täter leiden lebenslang an den seelischen Verwundungen, die ihnen zugefügt worden sind. Es darf keine falsche Milde gegen solche Täter geben! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Freiheitlichen haben in der laufenden Legislaturperiode sechs Entschließungsanträge eingebracht, in denen sie Verschärfungen im Bereich des Strafrechts bei Kindesmissbrauch gefordert haben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, bei besonders schweren Fällen eine lebenslange Freiheitsstrafe für Personen, die Unmündige zum Beischlaf gezwungen haben, zu verhängen. Solche Taten zerstören das Leben der betroffenen Kinder oft völlig, diese Opfer leiden ein Leben lang darunter, und es kann nicht sein, dass die Täter dafür nur kurz ins Gefängnis müssen und danach nicht selten ihre widerwärtigen Verbrechen wiederholen.
Ich gebe zu, ich begreife so etwas nicht! Was muss in einem Menschen vorgehen, der zu solchen unglaublichen Taten überhaupt fähig ist, der sich an Kindern vergeht, der auf Kinder, auf die Schwächsten unserer Gesellschaft, einprügelt und diese auch sexuell missbraucht? Da fragt sich jeder Mensch: Was ist das für ein Ungeheuer? So ein Ungeheuer will man auch gar nicht begreifen, aber ich will zumindest, dass solche Ungeheuer nicht frei in unserer Gesellschaft herumlaufen können (Beifall bei der FPÖ) und dass es so eine Milde für sie in der Strafgesetzgebung gibt.
Ich will, dass solche Bestien die volle Härte des Gesetzes trifft. Wer sich an wehrlosen Kindern vergreift, der verdient es nicht, ein akzeptierter Teil unserer Gesellschaft zu sein, der verdient es nicht, das man ihm die Möglichkeit gibt, permanent irgendwelche Begründungen dafür anzuführen, warum er solch eine Bestie geworden ist. Man hat dafür Sorge zu tragen, dass solche Personen zum Schutz unserer Jüngsten auf schnellstem Wege aus dem Verkehr gezogen werden, ja auch nachhaltig aus dem Verkehr gezogen werden. Solche Leute gehören weggesperrt, und wenn es die Schwere des Falles erfordert, auch lebenslänglich weggesperrt!
Wir erleben in diesen Bereichen immer wieder Dinge, durch unterschiedliche Fälle belegt, die einem den Eindruck vermitteln, dass es ein gewisses Netzwerk in Österreich gibt, wo man Verständnis für Kindesmissbrauch hat. Und genau das kann es nicht sein! Es gehört dieser Bereich endlich einmal durchforstet. So sind auch bei den Jugendanwaltschaften die Mitarbeiter immer wieder – ich sage: durchaus kritisch – ins Visier zu nehmen, denn wir müssen in diesem Bereich wirklich alles tun, um unsere Kinder zu schützen. Es kann nicht sein, dass man, wenn Fälle auftauchen, wo in Jugendheimen, in unterschiedlichsten Bereichen Grausamkeiten passiert sind, dann nicht bereit ist, das voll und restlos aufzuklären. Da muss einiges noch verbessert werden, auch von der Gesetzgebung her verbessert werden, denn man hat den Eindruck, dass es nicht so ist, dass der Opferschutz an vorderster Stelle steht, sondern dass man ei-
nen gewissen Täterschutz in diesem Land lebt, ein gewisses Verständnis für solche Bestien hat. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)
Wir haben kein Verständnis für solche Bestien, wir wollen unsere Kinder geschützt wissen! Und wir verlangen von Ihnen, Frau Justizminister, dass Sie in dem einen konkreten Fall dafür Sorge tragen, dass dieser Täter wieder in Haft genommen wird. Und wir verlangen von Ihnen, dafür zu sorgen, dass nicht so eine Milde vom Gesetz her bestehen kann, wie das aktuell der Fall ist. Wir fordern, dass alle Fälle restlos aufgeklärt werden und wir auch bei den Gesetzen endlich nachjustieren, denn es ist höchst an der Zeit. Es erwartet jeder Bürger von uns, dass wir da endlich entsprechende Verbesserungen vornehmen.
Frau Justizminister, ich ersuche Sie eindringlichst, denn das liegt in unser aller Verantwortung – und ich bin davon überzeugt, dass Sie da auch kein Verständnis haben, wenn so ein Fall auftritt, aber vielleicht haben Sie nicht die Information gehabt oder sind zu spät informiert worden; das kann ja alles möglich sein. Aber Sie haben es in der Hand, jetzt im Nachhinein da tätig zu werden und kraft Ihrer Funktion, kraft Ihres Amtes dafür Sorge zu tragen, dass dieser Täter wieder in Haft genommen wird. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
9.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort gemeldet. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Frau Bundesministerin.
9.17
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die heutige Aktuelle Stunde unterstreicht ja die Wichtigkeit des Kinderschutzpaketes, das auf meine Initiative letzte Woche im Ministerrat beschlossen worden ist. Mit diesem Paket werden wir noch mehr Sicherheit für Kinder schaffen, und ich bekenne mich tatsächlich uneingeschränkt zu meiner Verantwortung, die Schwächsten in unserer Gesellschaft vor gewalttätigen und sexuellen Übergriffen zu schützen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Neben der Aufklärung, dass physische Gewalt weder legal ist noch ein sinnvolles Erziehungsmittel darstellt, muss auch das Strafrecht angemessene, verhältnismäßige und vor allem auch abschreckende Sanktionen vorsehen.
Hohes Haus! Allein im Jahr 2010 gelangten insgesamt 522 Fälle einer Körperverletzung gegen ein unmündiges Opfer zur Anzeige. In knapp der Hälfte der Fälle waren die Kinder sogar jünger als zehn Jahre. Dazu kommen 153 Verurteilungen wegen schwerem beziehungsweise sexuellem Missbrauch von Unmündigen. Die Dunkelziffer liegt in diesem Bereich natürlich noch um vieles höher. Es bedarf daher klarerweise Maßnahmen, die einerseits das Unrecht solcher Übergriffe auf Kinder deutlicher machen und andererseits die Strafverfolgung stärken. Ich bin daher froh, dass wir uns schon im nächsten Justizausschuss am 22. November 2011 mit einer Vorlage beschäftigen können, durch die sowohl der strafrechtliche Schutz vor Gewalt und Missbrauch verstärkt wird, als auch neuen Gefahren für Kinder und Jugendliche entgegengewirkt werden kann. So will ich mit der Einführung beziehungsweise Erhöhung der Mindeststrafen bei Gewaltdelikten sicherstellen, dass Gewalt gegen Kinder keine Toleranzgrenze kennt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Bei Gewaltdelikten gegen Kinder, bei denen derzeit noch keine Mindeststrafe vorgesehen ist, soll es daher künftig eine Mindeststrafe geben. Dort, wo heute schon Mindeststrafen bestehen (Abg. Ing. Westenthaler: Ja, drei Monate!), sollen diese Mindeststrafen angehoben werden. Außerdem wird die Möglichkeit der Verhängung einer alternati-
ven Geldstrafe für diese Delikte abgeschafft. Darüber hinaus soll die Anwendung von Gewalt gegen Kinder fortan als besonderer Erschwerungsgrund gewertet werden.
Zudem soll bereits die Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen, das sogenannte Grooming, unter Strafe gestellt werden. Wer einer unmündigen Person in der Absicht, an ihr eine Sexualstraftat zu begehen, ein persönliches Treffen vorschlägt oder mit ihr vereinbart und eine konkrete Vorbereitungshandlung zur Durchführung dieses persönlichen Treffens setzt, der soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Darüber hinaus soll auch die wissentliche Betrachtung einer Live-Übertragung von pornographischen Darbietungen Minderjähriger mittels Webcam im Internet durch einen neuen Straftatbestand unter Strafe gestellt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sind tatsächlich Maßnahmen, die wichtig und richtig sind, bloße Polemik und Aufstachelung hingegen bringen uns auf diesem Gebiet keinen Schritt weiter. Sie verstärken in der Öffentlichkeit nur das Bild einer fehlenden Ernsthaftigkeit in der Argumentation. (Abg. Neubauer: Die fehlt Ihnen! Ungeheuerlich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Sehr verehrte Damen und Herren, wer hier einzig und allein vom Täterschutz spricht, der hat die Entwicklung in den letzten Jahren entweder verschlafen oder ist bloß daran interessiert, Ängste zu schüren (Beifall bei ÖVP und SPÖ – Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz) und glauben zu machen, wir könnten diesen Problemen, insbesondere den Problemen innerfamiliärer Gewalt und Missbrauch, allein mit höheren Strafen begegnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Lassen Sie mich daher kurz aufzählen, welche Maßnahmen in den letzten Jahren bereits gesetzt wurden.
Es wurden gerade im Sexualstrafrecht wiederholt neue Straftatbestände eingeführt und Strafrahmen angehoben. (Abg. Ing. Westenthaler: Nützt ja nichts, wenn ihr sie wieder freilasst !) Auch die Verjährungsfrist wurde sukzessive verlängert, sodass nunmehr die Zeit bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres nicht in die Verjährung einzurechnen ist.
Zum Ruf nach einem Ausschluss der bedingten Entlassung nach sexuellem Missbrauch möchte ich das Institut der gerichtlichen Aufsicht in Erinnerung rufen. Bei bedingter Entlassung von Sexualstraftätern und sexuell motivierten Gewalttätern muss demnach obligatorisch Bewährungshilfe angeordnet werden. Dadurch besteht die Möglichkeit zu engerer und intensiverer Kontrolle, und es können natürlich auch bestimmte Weisungen für Tätergruppen vorgesehen werden. Zusätzlich wurde die Probezeit bei strafbaren Handlungen gegen sexuelle Integrität auf fünf Jahre angehoben.
Wir stellen darüber hinaus nicht ausschließlich auf den Zeitpunkt einer Entlassung ab. Vor jedem Kontakt eines Gewalt- und Sexualstraftäters mit der Außenwelt ist eine Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter einzuholen. Zudem besteht durch die Einführung der vorbeugenden Maßnahme eines Tätigkeitsverbotes in § 220b StGB die Möglichkeit, gewissen Tätergruppen bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit Minderjährigen zu untersagen.
Dem Erfordernis einer längeren Bewährung und Beobachtung von Sexualstraftätern dient auch die Verlängerung der Tilgungsfrist, welche im Fall besonders schwerwiegender Verurteilungen gänzlich ausgeschlossen ist, sowie auch die Regelung zur Sonderauskunft zu Sexualstraftätern.
Aus einer im Jahr 2007 erstellten Studie wissen wir, dass in Österreich keine Anzeichen einer besonderen Milde, sondern, ganz im Gegenteil, eine vergleichsweise strenge Strafenpraxis im Bereich der Sexualdelikte festzustellen ist, die zudem eine Ten-
denz zur Verschärfung aufweist. Tun wir daher nicht so, als wäre die Gesellschaft Sexualstraftätern schutzlos ausgeliefert.
Hohes Haus! Zum aktuellen, von Klubobmann Strache angesprochenen Anlassfall darf ich Folgendes erwähnen: Der elektronisch überwachte Hausarrest als alternative Form des Strafvollzugs hat sich bewährt. Betreiben wir hier keine Kindesweglegung. Ich denke, dass hier in diesem Haus wieder jene Einigkeit herrschen sollte, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vor knapp einem Jahr geherrscht hat. Die Regelung zum elektronisch überwachten Hausarrest wurde hier im Parlament nämlich einstimmig, auch mit den Stimmen der FPÖ, beschlossen! (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Stichtag 1. November 2011 hatten bereits 455 Personen die Haft im elektronisch überwachten Hausarrest absolviert. (Abg. Strache: Aber mit der Ausschussfeststellung, dass das kein Freibrief für Sexualstraftäter sein kann!) Zum Stichtag waren 148 Personen im Hausarrest angehalten. In bloß 22 Fällen – das sind 5 Prozent – wurde der Hausarrest nicht bis zur Entlassung fortgesetzt. Insgesamt wurden bereits rund 40 000 Hafttage im elektronisch überwachten Hausarrest verbracht, wofür ein Kostenersatz von insgesamt rund 350 000 € vorgeschrieben wurde.
Bisher gab es weder sicherheitsrelevante Vorfälle, wie etwa Fluchten, noch relevante technische Probleme. Diesen Umstand führe ich natürlich auch darauf zurück, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug sehr gut vorbereitet wurden.
Zu der von Klubobmann Strache angesprochenen Ausschussfeststellung darf ich Folgendes bemerken: Diese Ausschussfeststellung ist auch zum Inhalt des Erlasses der Vollzugsdirektion zur Einführung des elektronisch überwachten Hausarrestes geworden. Ich zitiere aus Punkt 1.2.7. dieses Erlasses zur positiven Risikoabwägung:
Vor Entscheidung über diese Vollzugsform sind die Wohnverhältnisse, das soziale Umfeld und allfällige Risikofaktoren vor dem Hintergrund von Aspekten wie Gefährlichkeit des Betroffenen, Art und Beweggrund der Anlasstat oder früherer Verurteilungen, dem nunmehrigen Lebenswandel und den Chancen auf ein redliches Fortkommen nach der Haft zu prüfen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)
Bei Personen, die wegen einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität oder Selbstbestimmung oder gegen Leib und Leben oder die Freiheit, wenn diese Tat begangen wurde, um sich geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, verurteilt wurden, ist zur Prüfung allfälliger Risikofaktoren und der Gefahr des Missbrauchs dieser Vollzugsform vorweg eine Äußerung der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter einzuholen. Nur dann, wenn nach dem Ergebnis dieser Prüfung anzunehmen ist, dass ein Missbrauch der Vollzugsform nicht zu befürchten ist, kann der Antrag bewilligt werden.
Bei dieser Prüfung ist dem Wohl aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, und zwar insbesondere jener, die nicht einsichts- und urteilsfähig sind – wie eben zum Beispiel Kinder –, ungeachtet vorliegender Zustimmungserklärungen von Amts wegen Rechnung zu tragen. Wäre das Wohl auch nur einer Mitbewohnerin/eines Mitbewohners dadurch gefährdet, ist eine Bewilligung zu versagen. – Zitatende.
Selbstverständlich hat die Vollzugsdirektion auch im konkreten Fall diese Vorgaben beachtet und auf der Basis der geltenden Gesetze entschieden. Wie Sie wissen oder eigentlich wissen sollten, ist mir als Justizministerin eine Abänderung oder Aufhebung dieses Bescheides gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht möglich, auch nicht per Ministerentscheid, Herr Klubobmann Strache.
Der Anlassfall hat natürlich auch bei uns ein Nachdenken ausgelöst. Ich möchte hier jedoch nicht reflexartig mit Schnellschüssen, sondern aufgrund gesicherten Experten-
wissens reagieren. Deshalb habe ich ein Gutachten bei dem renommierten Innsbrucker Strafrechtsprofessor Dr. Schwaighofer in Auftrag gegeben. Bei diesem Auftrag geht es um die Klärung der rechtlichen Möglichkeiten, bestimmte Ausschlussgründe für die Anwendung des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten Hausarrest vorzusehen. Insbesondere soll die Ausnahme bestimmter Deliktgruppen, also Sexualstraftäter und Rechtsbrecher, die wegen eines vorsätzlich begangenen Tötungsdeliktes verurteilt wurden, geprüft werden.
Hohes Haus! Der elektronisch überwachte Hausarrest hat sich bislang bewährt. Personen, die ein besonderes Risiko für den Missbrauch dieser Vollzugsform in sich bergen, können bereits mit gerichtlicher Entscheidung für eine bestimmte Dauer von der Gewährung des elektronisch überwachten Hausarrestes ausgeschlossen werden. Darüber hinaus bietet die eingehende Prüfung der Gefährlichkeit der Person des Rechtsbrechers und der von ihm verwirklichten Missbrauchstendenz unter Einbeziehung der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter eine hohe Gewähr für die Richtigkeit der Entscheidung, wie auch die bisherige Erfahrung beweist.
Aber natürlich, wenn es etwas zu verbessern gilt, dann werden wir daran auch mitwirken. Was Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Freiheitlichen Partei, machen wollen, ist aber die Verbreitung von Angst und Unsicherheit wider besseres Wissen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Sie alle – Sie alle! – haben vor einem Jahr der geltenden Regelung zugestimmt, und jetzt verbreiten Sie Angst und Unsicherheit!
Ob und was es zu verbessern gilt (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek), wollen wir aufgrund eines objektiven und unabhängigen Gutachtens prüfen und sodann auch hier in aller Ernsthaftigkeit diskutieren. (Abg. Mag. Stefan: Was ist mit der Evaluierung?)
Hohes Haus! Auch die Auseinandersetzung mit der Forderung nach einer strikten Anzeigepflicht im Fall des Verdachts von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch möchte ich unter möglichst breiter Einbeziehung von Expertenwissen führen.
Dieses Expertenwissen hat ja vor nicht langer Zeit – nämlich im Zuge der Begutachtung des Zweiten Gewaltschutzgesetzes – dazu geführt, dass von entsprechenden Vorhaben wieder Abstand genommen wurde, weil der Opferperspektive gerade in diesem Deliktsbereich der Vorrang vor unbedingter Strafverfolgung einzuräumen ist.
Ich sehe derzeit keinen Anlass, diese Beurteilung zu revidieren. Aber auch in diesem Bereich stellt sich die Bundesregierung ihrer Aufgabe einer sachorientierten Politik. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
9.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.
9.30
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ja, Kinderschutz hat absoluten Vorrang. Und niemand, der in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist, schützt die Täter. Das möchte ich klar festhalten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine Damen und Herren! Kinder brauchen unseren Schutz, unsere Fürsorge, unsere Liebe, Unterstützung, Vertrauen, darin sind wir uns alle einig, und es macht uns sehr, sehr zornig, zu wissen und zu erfahren, dass Kinder in ihrer Unversehrtheit Menschen wehrlos ausgesetzt sind, die kein Mitleid haben, die Kinder als ihren Besitz betrachten
und damit tun, was sie möchten – und das oft im engsten Familienverband. Es gilt, Lösungen dagegen zu finden.
Ich war in letzter Zeit sehr intensiv in Kontakt mit Expertinnen und Experten des Bundesverbandes der österreichischen Kinderschutzzentren, Zentren, die Anlaufstellen sind, Hilfestellungen gewähren, Unterstützung geben, die tagtäglich mit unendlich viel Leid von Kindern konfrontiert sind und deren vorrangige Aufgabe es ist, Kinder zu beschützen, Kummer und Schmerz zu lindern und mit den betroffenen Kindern vor allen Dingen Überlebensstrategien zu erarbeiten.
Ich zitiere aus der Präambel dieses Bundesverbandes:
Gesetzliche Grundlagen und Strafbestimmungen sind wichtige Basis und Standbein der Kinderschutzarbeit, greifen aber immer wieder zu kurz. Nachhaltiger Kinderschutz braucht darüber hinausgehende Maßnahmen in den Bereichen der Familien- und Genderpolitik sowie eine gute Kooperation zwischen behördlicher Jugendwohlfahrt und NGO-Einrichtungen. – Ja, meine Damen und Herren, das ist zu unterstützen.
Und es gibt einen Forderungenkatalog dieses Bundesverbandes, der unter anderem vorsieht, eine staatliche und unabhängige Opferkommission einzurichten. Unser Vorschlag ist, diese bei der Volksanwaltschaft anzusiedeln.
Weiters: die Einführung eines Straftatbestandes Cyber-Grooming, Aufstockung der Mittel für Prozessbegleitung für Kinder, ein einheitliches Kinder- und Jugendhilfegesetz, Mittel für mehr Forschung und Projekte, Sicherung der Subventionsmittel für Kinderschutzzentren. All das sind Forderungen, die zu unterstützen sind.
Meine Damen und Herren! Gewalt hat viele Gesichter, und diesen Gesichtern muss man auf den Grund gehen: Wie entsteht Gewalt insgesamt? Welche Abhängigkeiten sind gegeben? Werden Gewalterfahrungen von Generation zu Generation weitergegeben? Welche Alarmzeichen werden ausgesendet? Wie erkenne ich, wie erkennt jeder von uns Gewalt? Und wo ist Zivilcourage gefragt? – Fragen, die geklärt und beantwortet werden müssen, denn, und da bin ich mit vielen einer Meinung, die Lösung wird nicht sein: wegsperren, und damit ist die Sache erledigt!
Mir geht es auch darum, aufzuzeigen, dass oft aus Überforderung, Hilflosigkeit und Unwissenheit Eltern handgreiflich werden, Gewalt anwenden. Das ist nicht zu entschuldigen, meine Damen und Herren!
Ich zitiere Frau Professor Beclin aus der „Standard“-Ausgabe vom 14. November:
„Es gibt nichts zu entschuldigen, wenn Eltern einmal handgreiflich werden.“
Und: „In der Regel sind das schwer überforderte Erwachsene, die intuitive Handlungen setzen. Betroffene sind unfähig, sich in einer bestimmten Situation zu beherrschen. Da kann man mit einer Strafdrohung sowieso nicht abschrecken.“
Weiter heißt es: „Nicht die Kinder wegnehmen , aber eine begleitende Erziehungshilfe.“ – Ein Schwerpunkt, der uns allen sehr, sehr wichtig sein müsste, begleitende Hilfsangebote zu stellen.
Es geht darum, meine Damen und Herren, dass Gewalt überhaupt nicht wachsen und entstehen kann. Es geht darum, dass die Opfer, die Kinder wieder Perspektiven erhalten für das weitere Leben und für die weitere Zukunft. Ein Entwurf für weitere Verbesserungen für den Kinderschutz liegt hier im Parlament, und es ist die Aufgabe des Ausschusses, nach guter und altbewährter Manier mit ExpertInnen aus dem Justizbereich und aus der Praxis das Beste zum Schutz der Kinder zu gestalten und zu erarbeiten.
Zum Schluss kommend: Meine Damen und Herren! Bettina Wegner singt in ihrem Lied „Kinder“ unter anderem in einer Strophe: „Sind so kleine Seelen, offen und ganz frei.
Darf man niemals quälen, geh’n kaputt dabei.“ – Gewalt muss ein Ende haben. Lassen Sie uns gemeinsam ohne Polemik daran arbeiten! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
9.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort. – Bitte.
9.36
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es gibt, glaube ich, keinen Zweifel, dass Gewalt gegen Kinder, überhaupt sexuell motivierte Gewalt, sexueller Missbrauch zu den abscheulichsten Verbrechen gehören, die man sich vorstellen kann, und das aus mehrfachen Gründen: einerseits, weil bei diesen Verbrechen die Hilflosigkeit, oft aber auch die Naivität, die Gutgläubigkeit, der gute Glauben unserer Kinder an Menschen, die ihnen freundlich gegenübertreten, die Unschuld der Kinder in besonderem Maße ausgenützt werden, und andererseits sind diese Taten, diese Verbrechen auch deswegen besonders verwerflich und abzulehnen, weil sie bei den Opfern, bei den Kindern fürchterliche Konsequenzen nach sich ziehen und diese oft viele Jahre oder Jahrzehnte, manchmal auch ihr Leben lang damit nicht fertig werden. Diese Taten zerstören somit das Leben anderer Menschen nachhaltig und oft auch auf Dauer.
Deshalb, gerade wegen der besonderen Verletzlichkeit unserer Kinder und Jugendlichen, ist, glaube ich, vollkommen klar und sollte unbestritten sein, dass alles getan werden muss, um solche Straftaten zu verhindern und den Opfern auf jede nur erdenkliche Weise zu helfen.
Genau das, meine sehr geehrten Damen und Herren, Hohes Haus, ist auch unser Anliegen. Genau dieses Ziel haben wir, die Österreichische Volkspartei, auch in den letzten Jahren, in der Vergangenheit verfolgt und werden es auch in der Zukunft mit aller Vehemenz und Konsequenz verfolgen. Und so wurden, wie ja auch die Frau Justizministerin schon erwähnt hat, auch in den letzten Jahren immer wieder neue, zusätzliche Maßnahmen beschlossen und umgesetzt.
Es wurden die Strafdrohungen für Sexualdelikte gegen Kinder oder für Kinderpornographie stark angehoben. Die Verjährungsfristen wurden mehr als verdoppelt. Die Verjährungsfrist beginnt in diesen Fällen nunmehr erst mit der Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers überhaupt zu laufen und dauert bei den schwersten Fällen 20 Jahre lang an.
Neue Delikte wurden geschaffen, was auch der technische Fortschritt notwendig gemacht hat, weil da neue Deliktsformen aufgetreten sind; Stichwort: Internet. Und es wurde die Probezeit bei Sexualdelikten deutlich angehoben, nämlich auf fünf Jahre.
Es wurde weiters, wie heute schon erwähnt, bei Sexualstraftätern und bei sexuell motivierten Gewalttätern eine obligatorische Bewährungshilfe eingeführt und auch die Möglichkeit geschaffen, sie auch nach dem Ende ihrer Strafhaft zu einer Behandlung zu verpflichten. Das sind wichtige Maßnahmen, um auch nach Beendigung des Vollzuges der Strafhaft – ich glaube, es ist wichtig, auch das zu sagen – eine Überwachungsmöglichkeit zu haben, Einfluss nehmen zu können und somit die Rückfallwahrscheinlichkeit deutlich zu senken und zu minimieren.
Zuletzt wurde von uns gemeinsam mit dem Zweiten Gewaltschutzgesetz vor zwei Jahren auch die Möglichkeit geschaffen, ein Tätigkeitsverbot für bestimmte Berufe oder auch für ehrenamtliche Tätigkeiten, die mit Kindern zu tun haben, zu verhängen. Und es wurden die Voraussetzungen für eine Sexualstraftäterdatei geschaffen, die Auskunft über einschlägige Verurteilungen ermöglicht.
All diese Gesetze, die für den Kinderschutz wichtig sind, wurden im Übrigen von allen fünf Parteien hier unterstützt und Gott sei Dank für gut und richtig befunden. Auch aktuell – und es hat ja die Frau Justizministerin ihre aktuelle Initiative heute wieder präsentiert – gibt es eine neue Initiative, um auch weitere Maßnahmen umzusetzen, wie zum Beispiel Strafuntergrenzen einzuführen oder neue Möglichkeiten für eine kindergerechte Zeugenbefragung zu schaffen. Das ist auch ganz besonders wichtig, um überhaupt eine effiziente Verfolgung zu ermöglichen. Nur dann, wenn die Kinder als Opfer und damit als Zeugen, oft als einzige Zeugen eines solchen Missbrauchsdeliktes auch dazu bewogen werden, verwertbare Auskünfte zu geben, ist es überhaupt erst möglich, einen solchen Täter auch zu verurteilen. Daher ist auch diese Maßnahme eine ganz, ganz wichtige.
Und trotzdem, meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz aller erdenklichen Maßnahmen, die wir in der Vergangenheit ergriffen haben und die wir gemeinsam vielleicht auch noch in Zukunft ergreifen werden, werden Straftaten, und seien sie noch so abscheulich, noch so verwerflich, allein durch Gesetze, auch durch Strafgesetze, nicht zu verhindern sein. Trotz dieser abschreckenden Maßnahmen, gesetzlichen Regeln, Vermeidungsstrategien, die ich erwähnt habe, bedarf es noch weiter gehender Maßnahmen, um unsere Kinder wirkungsvoll zu schützen. So ist es wichtig, Kinder schon sehr früh auf mögliche Gefahren hinzuweisen und vorzubereiten, ihnen Mut zu machen, auch Nein zu sagen. Und es ist wichtig, der Zivilgesellschaft ganz klar zu signalisieren, dass Hinschauen und nicht Wegschauen gefragt ist – das soll nicht heißen, billige Vernaderung von unliebsamen Mitbürgern, aber sehr wohl Aufmerksamkeit und Obacht auf Anzeichen und Verdachtsmomente. Und das heißt auch: Im Zweifel nicht abwenden, sondern zuwenden und nachfragen oder den zuständigen Stellen, Jugendamt oder Polizei, melden und anzeigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Statt durch Polemik und politischen Populismus nur Angst zu machen, helfen wir mit, Lösungen anzubieten! Es ist es jedenfalls wert. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
9.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer zu Wort. – Bitte.
9.41
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Zwillingsschwester der Rechtsprechung ist der Justizirrtum – und es kann doch gar keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass der Beschluss der Vollzugsdirektion für den von Klubobmann Strache genannten Täter ein Irrtum war, und zwar ein gröblicher Irrtum! (Beifall bei der FPÖ.)
Es war ein direkter Verstoß gegen den Erlass. Der Erlass fußt ganz eindeutig auf der von allen fünf Parteien gefassten Entschließung.
So, und jetzt kriegen wir als Antwort, Frau Bundesminister, dass man da nichts machen kann und dass das doch alle wissen sollten, dass Sie nichts machen können, und dass die Freiheitlichen nur schäbigen Populismus betreiben wollen. – So geht das nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
So geht das nicht! Sie sollten auch wissen, sehr geschätzte Frau Bundesminister, dass bei Wegfall der Entscheidungsgrundlage, die offenkundig darin bestanden hat, dass dieser Mensch ungefährlich sei und man ihm die Fußfessel umhängen könne, wobei sich aber dann das Gegenteil dieser Annahme erwiesen hat, ein Fortfall der Entscheidungsgrundlage bestanden hat und daher ein neuer Bescheid zu schöpfen ist und dieser Mensch wieder in die Strafhaft einzuziehen ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Ja wo sind wir denn in dieser Republik?! Das ist ja überhaupt das System einer Art durchaus von der ÖVP sehr geschätzten Scheinheiligkeit – jüngsten Datums, heute, auf orf.at online nachzulesen, unter Bezug auf das Versprechen des Landeshauptmannes Platter vom 15. August, den Opfern der Missbräuche in privaten Heimen Entschädigungen zukommen zu lassen: Heute haben alle einen Brief gekriegt, dass es nichts ist mit der Entschädigung. – So weit zu der von der ÖVP oftmals beschworenen Staatslauterkeit in diesen Angelegenheiten.
Hören Sie doch auf, immer mit dem Vorbringen von Experten herumzufuchteln (demonstrativer Beifall bei der FPÖ), denn: Wenn das wahr wäre, dass man sich darauf verlassen könnte, dann würde es die zahlreichen Einzelfälle nicht geben! Und jetzt ein bisschen stark ausgedrückt, aber: Es hat der Cain und es hat auch der Luca überhaupt nichts davon, dass er jetzt als bedauerlicher Einzelfall in einem sonst funktionierenden System bezeichnet wird. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.) Es muss erkannt werden – etwas, was nämlich auch Expertenerkenntnis ist –, dass Sexualstraftäter nicht resozialisierbar sind! (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)
Ich erspare mir jetzt das Eingehen in die genetischen und psychischen Fehlbildungen dieser Menschen, aber man muss auch dazu übergehen, harte Wahrheiten mit harten Antworten zu versehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben vonseiten der Freiheitlichen neun Entschließungsanträge gestellt, die in die Richtung Opferschutz und Täterverfolgung, Opferschutz kommt vor Täterschutz, abzielen. Die sind natürlich alle abgelehnt worden. Aber um einen harten Kern wird man irgendwann in irgendeiner Zusammensetzung dieses Hohen Hauses nicht herumkommen, das ist der Einsatz der chemischen Kastration, die in anderen Ländern durchaus geübt wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Also ein nicht resozialisierbarer Täter-Typ, der nach Verstreichen einer gewissen Zeit einer Strafhaft wieder auf die Kinder losgelassen wird, kann doch wirklich kein zukunftsträchtiges Konzept sein.
Wenn Sie also versuchen, uns, die Freiheitlichen, zu verunglimpfen, weil wir für den Kinderschutz, den Schutz von Kindern vor Sexualstraftätern sind und wir die Täter verfolgen wollen, so soll uns das recht sein, denn die Bevölkerung weiß, auf welcher Seite sie in diesem Zusammenhang zu stehen hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Was Ihre angekündigte Initiative eines weiteren Schrittes des Gewaltschutzes betrifft, so erkennen wir darin positive Signale und werden eine positive Kooperation in Richtung Gesetzwerdung nicht verhindern, ganz im Gegenteil, wir werden da sehr aktiv mitarbeiten. Aber sonst, bitte: Man erspare sich alle mehr als unangebrachten parteipolitischen Aggressionen, die im Zusammenhang mit Kinderschutz nicht sein sollten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
9.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. – Bitte.
9.46
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass Sexualstraftaten schwere Eingriffe sind, die den Betroffenen lebenslanges Leid zufügen. Das ist keine Bagatelle. Man muss dazusagen, dass das vor 20, 30, 40 Jahren leider anders gesehen wurde. Und es ist klar, dass das Parlament, die Politik alles machen muss, um den Betroffenen Schutz zu bieten.
Es ist aber leider auch ein Thema, das sehr oft missbraucht wird, um politisches Kleingeld daraus zu schlagen. Und diese Debatte ist genau so ein Fall der Instrumentalisierung und des Missbrauchs (Ruf bei der FPÖ: Ja, ja!), denn genau das, was Sie skan-
dalisieren, Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, haben Sie vor einem Jahr mit beschlossen, nämlich die Rahmenbedingungen, wann der elektronische Hausarrest anzuwenden ist. (Abg. Strache: Die Ausschussfeststellung verhindert ja genau so einen Missbrauch, wie die Frau Justizministerin !)
Kollege Strache sagt, es gäbe eine Ausschussfeststellung. Das stimmt, aber: Jeder Jungabgeordnete lernt, dass eine Ausschussfeststellung den Inhalt eines Gesetzes nicht verändern kann. Die Rahmenbedingungen sind im Gesetz festgeschrieben. Die Ausschussfeststellung dient zur Interpretation. In der Ausschussfeststellung steht drinnen: „nur in seltenen Fällen“. Dafür ist für den Einzelfall nichts zu gewinnen. Wenn Sie wollen hätten, dass Sexualstraftäter nicht durch den elektronischen Hausarrest aus den Gefängnissen kommen können, dann hätten Sie das damals deutlich sagen müssen (Abg. Strache: Das haben wir gesagt! Das haben wir gesagt!) und dann hätten Sie dem Gesetzestext nicht zustimmen dürfen. (Beifall bei den Grünen.) Das haben Sie aber getan, und damit skandalisieren Sie etwas, was Sie mit zu verantworten haben.
Punkt zwei: Ich habe mir genau angeschaut, was Sie damals getan haben. Ich habe mir eigentlich erwartet, dass es zumindest einen Abänderungsantrag der FPÖ gegeben hätte. Einen solchen hat es aber nicht gegeben: Kein Abänderungsantrag, der die Rahmenbedingungen dieses Gesetzes hätte verändern sollen! – Ich sage Ihnen etwas: Sie waren entweder naiv, weil Sie geglaubt haben, mit der Ausschussfeststellung lässt sich das verhindern, faul, oder Sie haben sich nicht interessiert. So schaut es aus!
Jetzt haben Sie ein Thema gefunden, wo Sie skandalisieren und auf Emotionen setzen. (Abg. Strache: Also Sie betreiben wirklich Täterschutz! Ihnen sind die Täter wirklich ans Herz gewachsen, habe ich den Eindruck!) Das ist aber unseriös, und man merkt, dass bei der FPÖ der Kinderschutz nicht gut aufgehoben ist. (Abg. Strache: Sie sind wirklich der Täterschützer! Der Täterschützer par excellence, der da draußen steht!)
Aber das Gleiche ist dann der Fall beim Thema Wilhelminenberg. (Abg. Strache: Cohn-Bendit, der sich an Kindern vergriffen hat!) Ich kann mich noch gut erinnern, meine Damen und Herren, wie wir vor eineinhalb Jahren hier die Missbrauchsfälle und die sexuelle Gewalt in den Einrichtungen der kirchlichen Institutionen diskutiert haben (Abg. Strache: Der Geist von Cohn-Bendit begleitet Sie permanent!) und wir schon damals eine staatliche Aufklärung gefordert haben für sexuelle Gewalt in kirchlichen Institutionen, aber auch in Heimen. Da ist von Ihnen gar nichts gekommen außer Hohn und Spott. Ich kann mich genau erinnern: Keine Unterstützung! (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt, eineinhalb Jahre später, wachen Sie auf und thematisieren den Wilhelminenberg. Ich hätte mir damals Ihre Unterstützung gewünscht – einer der seltenen Fälle übrigens, wo ich mir die Unterstützung der FPÖ gewünscht hätte –, aber einsam bin ich hier gestanden (ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ) und habe für eine staatliche Kommission plädiert. (Beifall bei den Grünen.)
Meine Damen und Herren, zum vorliegenden Fall: Es ist auch falsch, wenn man behauptet, dass dieser Sexualstraftäter jetzt in Freiheit herumlaufen würde. Der elektronische Hausarrest kennt klare Auflagen. Unter ganz bestimmten Bedingungen kann man herauskommen, unter anderem eine Gefährlichkeitsprognose – und im vorliegenden Fall hat die Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter den elektronischen Hausarrest für zulässig angesehen. Wenn Sie an diesem Attest, an diesem Gutachten zweifeln, dann gehen Sie heraus und erklären Sie, warum Sie zweifeln! Hier bleiben Sie aber jedes Argument schuldig.
Aber nun, Frau Justizministerin, zu Ihnen: So leicht, wie Sie es sich machen, kann man es sich auch nicht machen! Sie versuchen, irgendwo dahinzuschwimmen. Also stehen Sie jetzt hinter der Entscheidung Ihrer Beamten, oder stehen Sie nicht dahinter? Das
lassen Sie vollkommen offen. Ich erwarte mir von einer Ministerin, dass sie entweder hinter der Entscheidung der Beamten steht, das artikuliert – oder sonst konkret handelt, wenn sie das anders sieht. Zu sagen: Wir werden uns das anschauen!, das ist mir in diesem Zusammenhang zu wenig.
Auch Ihr Kinderschutzpaket reicht nicht. Man kann immer über die Erhöhung von Strafrahmen reden, aber es setzt halt immer erst an, wenn die Straftat passiert ist. Kinderschutz muss früher beginnen. Ich sage Ihnen, wo das zentrale Problem ist: Alle Straftaten im Gesamten gesehen bedeuten, dass es eine Dunkelziffer von rund 90 Prozent gibt, das heißt, nur zehn Prozent der Straftaten kommen überhaupt zur Anzeige. Von diesen zehn Prozent wiederum führen nur ein Viertel zur Verurteilung. Das heißt, wenn wir über die Erhöhung der Strafrahmen reden, dann reden wir über 2,5 Prozent aller Sexualstraftaten! Damit sind Sie vom Kinderschutz sehr, sehr weit weg, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)
Ich sage Ihnen, was wir brauchen: Wir müssen schauen, dass wir Straftaten verhindern und rechtzeitig erkennen, wir müssen Lehrer und Eltern schulen auf das Erkennen von diesen, wir müssen Kinder schulen, damit sie wissen, was sie in einer Situation tun können, wenn sie Opfer einer Sexualstraftat werden. Meine Damen und Herren, wenn wir in solche Maßnahmen investieren würden, dann würde das bei einem Bundesland der Größe Niederösterreichs 500 000 € im Jahr kosten. Das wäre gut investiertes Geld und der effizienteste Schlag gegen Gewalt an Kindern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
9.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler gelangt nun zu Wort. – Bitte.
9.52
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben – ich habe bei Ihren Ausführungen sehr gut zugehört – gesagt, Ihnen sei es wichtig, dass auch die Angemessenheit der Strafen im Strafgesetzbuch entsprechend berücksichtigt werde.
Frau Ministerin, aus dem Wust von unzähligen skandalösen Urteilen, was Kindesmissbrauch anlangt, habe ich nur ein einziges als Beispiel herausgenommen, weil es gar so dramatisch ist, und zwar: Am 7. April 2011 dieses Jahres wurde in Salzburg ein Mann vor Gericht gestellt, ein 61-Jähriger, der sich innerhalb von neun Jahren – sage und schreibe neun Jahren! –, zwischen 2000 und 2009, an drei minderjährigen Mädchen, einem fünfjährigen und zwei neunjährigen, mehrfach vergangen hat. Die Staatsanwaltschaft warf ihm schweren sexuellen Missbrauch dieser drei Mädchen vor. Dieser Mann legte ein reumütiges Geständnis ab und hat die Anklage Punkt für Punkt bestätigt. Urteilsspruch, Ergebnis: 20 Monate bedingte Haft – bedingte Haft! – und 1 920 € Geldstrafe.
Frau Ministerin! Ist das die Angemessenheit von Urteilen?! – Ich finde, es ist ein Skandal, ein solches Urteil aussprechen zu können! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Strache: Das verteidigt die Frau Justizministerin! Die stellt sich hinter diese Justiz!)
Frau Ministerin, das ist nur ein Beispiel von unzähligen skandalösen Urteilen. Und da kann man gar nicht den Richtern oder den Schöffen den Vorwurf machen, sondern dem Gesetz, das die Möglichkeit schafft, überhaupt solche Urteile zu fällen! Das ist der Skandal! Und dafür sind Sie zuständig, Frau Ministerin, dass mittlerweile in diesem Land Vermögensdelikte schärfer bestraft werden als sexueller Missbrauch von Kindern. Das ist der eigentliche Skandal!
Ich sage Ihnen, Frau Ministerin: Sie müssen doch endlich aufwachen und ein klares Signal senden, dass Mord an Kinderseelen auch im Strafgesetzbuch gleichgestellt wird
mit vorsätzlichem physischem Mord. Das ist es letztendlich das, was wir verlangen! Lebenslange Folgen! Die Opfer sind traumatisiert, die Opfer haben lebenslange Folgen – aber die Täter nicht! (Beifall beim BZÖ.)
Frau Ministerin, noch ein paar Zahlen, weil Sie von null Toleranz gesprochen haben und gesagt haben, es dürfe keine Toleranz gegenüber Sexualstraftätern geben: Zwischen 2006 und 2010 – da geht es jetzt gar nicht um die Fußfessel, sondern um die Zahlen insgesamt – wurden 464 Sexualstraftäter vorzeitig bedingt entlassen. Davon wurden 29 wieder rückfällig! – Jetzt können Sie sagen: Ist eh nicht viel. – 29 weitere Schicksale in Familien. 29 weitere Kinder, die sexuell missbraucht worden sind, haben Ihnen das zu verdanken und einer Justiz, die Sexualstraftäter völlig unbegründet – und ich sage das dazu: ohne Grund! – vorzeitig bedingt entlässt. Das ist falsch verstandene Toleranz, die wir da sehen, Frau Ministerin! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Oder eine zweite Zahl: Im Jahr 2006 wurden 570 Verurteilungen wegen Sexualdelikten ausgesprochen. Bis zum Jahr 2010 wurden von diesen 570 Sexualstraftätern 22 Prozent wieder verurteilt, Frau Ministerin. Wieder verurteilt! Und jetzt stellen Sie sich hierher und irgendeine Hinterbänklerin von der SPÖ mit gefalteten Händen sagt, man muss die Menschen therapieren, man muss ihnen eine zweite Chance geben. – Wer gibt denn den Opfern eine zweite Chance, Frau Ministerin? Niemand gibt Ihnen eine zweite Chance! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Wir machen seit Jahren – seit Jahren! – Vorschläge, und es sind schon mehrere Justizminister auf Ihrem Platz gesessen und haben sie nicht umgesetzt. Und wenn Sie heute herauskommen und meinen, das, was Sie da auf den Tisch gelegt haben, bewirke irgendetwas, dann sage ich Ihnen: Es bewirkt gar nichts, solange Sie im Strafgesetzbuch nicht einmal die Kinder als besonders schützenswerte Gruppe verstehen, wie das in anderen Bereichen der Fall ist! Dass es im Strafgesetzbuch eine Unterscheidung gibt – und die existiert! – zwischen § 206 und 207 – Frau Ministerin, schauen Sie sich das einmal an! –: „sexueller Missbrauch von Unmündigen“ und „schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen“, ist ja an sich schon ein Skandal. Wir sind der Meinung, dass jeder sexuelle Missbrauch an Minderjährigen schwer ist – und nicht leicht und nicht mittel – und daher auch schwer geahndet werden muss, Frau Ministerin! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Genauso wie der § 92 – Quälen von Unmündigen –: Schauen Sie sich das einmal an! Es ist doch ein Skandal, dass Quälen von Unmündigen mit Todesfolge als Höchststrafe nicht „lebenslänglich“ hat, sondern zehn Jahre, Frau Ministerin! Zehn Jahre Höchststrafe, wenn heute ein Unmündiger oder sogar ein Behinderter zu Tode gequält wird – das ist doch ein Skandal in unserer Strafgesetzgebung, den auch Sie zu verantworten haben!
Deswegen sagen wir hier: Kein Pardon für Kinderschänder! Jawohl, es gibt rund 20 000 Fälle, und es gibt noch viel mehr im Bereich der Dunkelziffer, und daher brauchen wir auch eine Anzeigepflicht. Schluss mit dem Wegschauen! Anzeigenpflicht! Wer nicht anzeigt, macht sich auch strafbar (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ), auch das müssen wir endlich einmal definieren. Es darf keine Verjährung geben, es muss eine Verdoppelung der Strafrahmen geben!
Frau Minister, da haben Sie sehr, sehr viel zu tun. Was Sie auf den Tisch gelegt haben, ist ein erster, winziger Schritt, aber keine Reform, keine Abschreckung. Sie haben hier sehr viel zu tun, und wir fordern das von Ihnen dringendst ein! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
9.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. – Bitte.
9.58
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Westenthaler, es ist wirklich bedauerlich, dass das, was wir eigentlich erwartet haben, befürchtet haben, wieder eingetreten ist (Abg. Ing. Westenthaler: Schützt ihr die Täter weiter!): dass hier von Ihnen ein wirklich extrem wichtiges Thema – und es kann wohl niemand sagen, dass irgendjemandem hier im Haus das Wohl der Kinder nicht besonders am Herzen liegt (Abg. Grosz: Warum tut ihr nichts? – Abg. Strache: Ihr steht auf der Bremse!) – in einer derartig ekelhaften Weise missbraucht wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Das ist ein Witz, was da aufgeführt wird! Immer wieder herumschleicheln! Es geht ja nichts weiter! Immer wieder eine Begründung finden!)
Meine Damen und Herren, es ist beschämend, und ich glaube, dass gerade die Zuseher zu Hause hinter den Bildschirmen das Recht haben, eine entsprechend richtige Information zu bekommen, aber nicht absolute Tatsachenwidrigkeiten, Herr Kollege Westenthaler. Ich kann nichts dafür, dass Sie vorbestraft sind (Abg. Ing. Westenthaler: Besser vorbestraft und sich für Kinder einsetzen als nicht vorbestraft und sich für Täter einsetzen!), aber offensichtlich jedes Mal, wenn es um die Justiz geht, kommen Sie hier heraus und führen etwas aus, was tatsachenwidrig ist, gehässig ist, aufrührerisch ist und einfach darauf abgezielt ist, hier Gehässigkeit unter die Leute zu bringen. Und das lehnen wir zutiefst ab! (Beifall bei der SPÖ.)
Sie wissen ganz genau, dass, wenn ein Kind gequält wird und zu Tode kommt, auf Mord angeklagt wird und, wenn es ein Mord ist – und das ist es meistens –, auch verurteilt wird, und das zu „lebenslänglich“. Warum desinformieren Sie die Bevölkerung auf diese unverantwortliche Art und Weise? (Abg. Ing. Westenthaler: 20 Monate bedingt! Ich gratuliere! Ein „tolles“ Urteil!) Sie wissen ganz genau, dass das Kind innerhalb des Strafgesetzes eine besonders geschützte Person ist (Abg. Ing. Westenthaler: Wo denn? Wo denn?), dass die Richter das auch anwenden. Warum erklären Sie hier das Gegenteil? – Das ist tatsachenwidrig und verwerflich.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist wichtig, dass wir den Kinderschutz noch verbessern – überhaupt keine Frage! Ich verwahre mich dagegen, dass hier gesagt wird, dass wir hier nicht alles, was möglich ist, bereits gemacht haben. Und das letzte Gewaltschutzpaket, das gegen Gewalt in der Familie, Gewalt gegen Kinder, Gewalt gegen Frauen ist, hat seine Erfolge gezeigt.
Wir diskutieren heute über das nächste Paket, das die Frau Justizministerin vorgestellt hat, das weiter in diese Richtung geht. Sich jetzt hier herzustellen und anzukreiden, dass derartige Bemühungen stattfinden, das ist ganz einfach nicht ehrlich, das ist nicht fair. Das ist nicht das, was sich Kinder und Frauen, was sich insgesamt der Gewaltschutz verdient haben. (Abg. Strache: Schauen Sie sich die Fälle der skandalösen Urteile an!)
Meine Damen und Herren! Das, was Kollege Donnerbauer gesagt hat, möchte ich unterstreichen. Es ist leider Gottes so, dass es oft zu Gewalt in der Familie kommt, und in vielen dieser Fälle sind die Täter Personen, die selbst derartiger sexueller Gewalt ausgesetzt waren. Das gilt es wirklich zu durchbrechen. (Abg. Strache: Die Gewalt in roten Kinderheimen Wiens!) Aber es ist halt leider Gottes so – das ist auch schon gesagt worden –, dass lediglich 5 bis 10 Prozent all dieser Fälle auch wirklich aufgedeckt werden, auch wirklich vor Gericht kommen, meine Damen und Herren!
Die Parole lautet daher: Nicht wegschauen, sondern hinschauen!, und das ist ein Appell an uns alle. Es kann nicht sein, dass wir in unserem Umfeld nichts wahrnehmen wollen. Es sind oft Väter, es sind oft Mütter, die zuschauen. Unlängst erst ist ein amerikanischer Familienrichter über Facebook geoutet worden, der seine Tochter mit einem Gürtel zehn Minuten lang geschlagen hat. 15 Jahre, nachdem das stattgefunden hat,
ist das jetzt herausgekommen und soll nun als Züchtigungsmaßnahme, die in Ordnung ist, dargestellt werden.
Wenn so etwas stattfindet, meine Damen und Herren, dann ist es unsere Verpflichtung, das auch offenzulegen. Die Privatheit hört bei Gewalt nicht an der Grenze auf. Wenn wir aus der Nachbarwohnung Geräusche vernehmen – ich weiß, es ist unangenehm, und viele von uns haben Hemmungen –, sind wir es den Kindern schuldig, sind wir es der Gesellschaft schuldig, dass diese Fälle aufgezeigt werden. Es gibt viele Einrichtungen, Jugendschutzeinrichtungen, wo man seine Wahrnehmungen bekannt geben kann, wo sehr sorgsam damit umgegangen wird. Die Kinder können dann aus der Familie herausgenommen und geschützt werden. Das ist es, was notwendig ist! (Beifall der Abg. Mag. Wurm.)
Wir werden nichts dadurch gewinnen, wenn wir die Strafen verdoppeln, verdreifachen, sondern wir müssen sie effizienter machen. Und effizienter werden sie dann, wenn es zu mehr Verurteilungen dort kommt, wo strafbare Handlungen stattgefunden haben. Nur 5 bis 10 Prozent der Fälle vor Gericht zu bringen (Abg. Mag. Stadler: Wenn die Staatsanwaltschaften wegschauen?!), meine Damen und Herren, ist zu wenig! Es kommt leider Gottes auch vor – und daran müssen wir arbeiten –, dass der eine oder andere Fall aufgezeigt wird, an die Staatsanwaltschaft, an die Polizei herangetragen wird, dann aber eingestellt wird, und kein Mensch weiß eigentlich wirklich warum.
Das ist ein gesellschaftliches Problem, an dem wir arbeiten müssen. Ich glaube, es ist nicht einfach so, dass man sagen kann, die Justiz soll etwas machen, wir müssen nur die Strafen erhöhen. Damit sind leider nicht alle Probleme geklärt, sonst gäbe es beispielsweise in Amerika überhaupt keine Gewalttaten. Dort gibt es die Todesstrafe, und es funktioniert nicht. Die gesellschaftliche Befasstheit, das heißt, das Sich-Kümmern um Kinder, womit jeder Einzelne von uns sich befassen muss, das ist das, was wir notwendig brauchen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu werden eindeutig verbessert. Wie die Frau Ministerin bereits gesagt hat, wird etwa in Zukunft schon die Anbahnung von Sexualkontakten durch das Internet, Stichwort Cyber-Grooming, was immer wieder stattfindet, strafbar sein. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das schaue ich mir an!) Das heißt, es wird einen Korridor geben, den man vor die Kinder hinstellt. Auch Zwangsehen im Ausland werden in Österreich verfolgt werden, meine Damen und Herren! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Das heißt, wir werden zukünftig in Österreich Delikte ahnden, die im Ausland stattgefunden haben, wenn sie von Österreichern oder in Österreich ansässigen Personen begangen worden sind.
Das ist eine effiziente Weiterentwicklung, und daher, Frau Minister, meine ich, wir sind hier auf einem guten Weg! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
10.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Steibl gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.03
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich die Aussage unserer Bundesministerin Beatrix Karl unterstreichen, die gesagt hat: Bei Gewalt gegen Kinder darf es keine Toleranz geben. Bereits jeder Versuch muss im Keim erstickt werden. (Beifall bei der ÖVP.) Wer die Schwäche und Unschuld von Kindern ausnützt, der wird künftig einer harten Strafe nicht entgehen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Künftig! – Abg. Mag. Stadler: Wann ist „künftig“? – Abg. Strache: Aber bis heute schon offensichtlich! Bis heute permanent!) Ich denke, das ist ein wichtiger Ansatz.
Ich möchte jetzt zu einem Punkt kommen, den Herr Abgeordneter Westenthaler angeschnitten hat, nämlich zur Anzeigepflicht. 1998 wurde die ärztliche Anzeigepflicht im Ärztegesetz in eine Ermächtigung für die Ärzteschaft umgewandelt. (Abg. Mag. Stadler: Eine Ermächtigung ist keine Pflicht!) Das heißt, eine Anzeige kann unterbleiben, nicht aber die Meldepflicht an die Jugendwohlfahrtsträger, und das ist, glaube ich, das Wichtigste. Im Ministerratsentwurf für eine zweite Gewaltschutzgesetznovelle war ebenfalls wieder eine Erweiterung in Richtung der Anzeigepflicht vorgesehen, und auch bei der Diskussion der Vorlage zum Jugendwohlfahrtsgesetz-neu gab es dieses Ansinnen.
Die Begutachtungsverfahren haben jedoch gezeigt, dass in einem weit überwiegenden Teil der Stellungnahmen seitens der Expertinnen und Experten eine neuerliche Verschärfung der Anzeigepflicht strikt abgelehnt worden ist. Reden Sie mit den Expertinnen und Experten, mit den Sozialarbeitern, mit den Kinder- und Jugendanwälten, dann werden Sie erfahren, dass diese meinen, eine Verschärfung der Anzeigepflicht sei eine für die Bevölkerung zwar plausibel zu erklärende populistische Maßnahme, letztendlich aber sicher nicht das geeignete Mittel, um Kindesmisshandlung zu erschweren oder zu verhindern!
Sozialarbeiter und Jugend- und Kinderanwälte setzen auf Vorsicht, auf Aufdeckung, die aber Zeit braucht, und vorrangig auf den Schutz für Kinder. Und das, glaube ich, ist das Wichtigste. Es wurde ja schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern behutsam angesprochen, dass die Beweissicherung wichtig ist, denn ein Großteil der Delikte liegt leider im Familienbereich und wird bewusst nicht angezeigt, weil man Angst hat, den Vater, den Onkel oder wen auch immer in Probleme zu stürzen.
Opfer haben Angst vor der Auseinandersetzung. Das sagt auch – ich glaube, gestern im „Standard“ stand das – die Kriminologin Katharina Beclin. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Prozessbegleitung, von der viel zu wenig gesprochen wird. Die Prozessbegleitung ist nicht nur im Verhandlungsstatus ein wichtiger Punkt, sondern könnte, sollte und wird zum Teil auch schon im Vorfeld eingesetzt, beim ersten Verdacht sozusagen.
In diesem Zusammenhang wurde dem Gesundheitsausschuss auch ein Entwurf bezüglich einer Möglichkeit, das Berufsgeheimnis der Ärzte zu durchbrechen, zugeleitet. Damit soll sozusagen auch der Problematik des „Spitalstourismus“ und des Kindermissbrauchs begegnet werden.
Wenn wir darüber diskutieren, dann – das möchte ich schon sagen – soll das schon sehr behutsam vor sich gehen. Daher ist es mir wichtig, in Richtung des Kollegen Westenthaler zu sagen: Wenn eine Kollegin aus unseren Reihen hier eventuell mit etwas schöneren Worten diese Thematik behutsam anspricht (Abg. Ing. Westenthaler: Die schönen Worte bei den Kinderschändern gehen mir schon auf die Nerven!), weil sie das auch aus Erfahrung anspricht, und Sie dann sagen, sie sei eine Hinterbänklerin, dann möchte ich bitten, darüber nachzudenken, was Sie sind. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Ich korrigiere: Sie ist eine Hinterleserin!)
Zusammengefasst: Für uns in der ÖVP mit Bundesministerin Beatrix Karl sind Opferschutz, Kinderschutz, das Wohl unserer Kinder das höchste Gut, und das wird auch in Zukunft so sein. Wir werden auch in Zukunft, wie wir das bis jetzt getan haben, Kinder schützen und nicht Täter. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
10.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.08
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst: Frau Bundesministerin, Sie
haben in Ihrer Stellungnahme das Hohe Haus belogen! Sie haben gesagt, wenn die Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter auch nur geringste Bedenken hat, gibt es keine Fußfessel. – Frau Bundesminister, im gegenständlichen Fall gab es Bedenken. Es gab drei Stellungnahmen dieser Begutachtungsstelle, die von Mal zu Mal drastischer ausgefallen sind. In der letzten Stellungnahme vom 5. September dieses Jahres heißt es, dass die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Täter ein potenzieller Rückfalltäter ist, als eher hoch einzuschätzen wäre. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Na bitte! Und das wird alles von Ihnen unter den Teppich gekehrt!)
Damit, Frau Bundesminister, ist dieser Täter auszuscheiden – und dennoch hat er die elektronische Fußfessel bekommen. (Abg. Strache: Das ist ein Witz!) Und Sie stellen sich hierher, Frau Bundesminister, und sagen, es ist alles in Ordnung. (Abg. Strache: Das ist der Witz, da steht die Frau Bundesminister dahinter!) Das ist der wahre Skandal. (Beifall bei der FPÖ.) Sie schützen die Täter mit willfähriger Unterstützung von den Grünen und der SPÖ. Die Täter werden geschützt, und auf die Opfer wird vergessen.
Es sind schon zahlreiche Einzelfälle aufgezählt worden, Frau Bundesminister, man könnte stundenlang von Einzelfällen erzählen, aber ich komme noch einmal auf etwas zurück, das unser Klubobmann zu Beginn der Debatte angesprochen hat, nämlich auf die Fälle in den öffentlichen Einrichtungen wie etwa damals am Wilhelminenberg, aber auch vor zwei Jahren im August Aichhorn Haus. (Beifall bei der FPÖ.) Was ist denn passiert, Frau Bundesminister? Wo sind denn die Täter eingesperrt worden? – Es ist doch alles unter den Teppich gekehrt worden. Es sind doch die Opfer zu den Tätern gemacht worden, Frau Bundesminister. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage Ihnen Folgendes: Kommissionsmitglied damals war der ehemalige Stadtschulratspräsident Dr. Kurt Scholz. Dieser wurde von Ihrer SPÖ demontiert, weil er diese Fälle aufklären wollte. Ein Lehrer, der dort beschäftigt war, ist gekündigt worden, weil er diese Fälle aufklären wollte. Der Mantel des Schweigens ist darüber gelegt worden. Es gibt nicht eine einzige Verurteilung in diesem Bereich. Stattdessen bilden wir Kommissionen, Expertenkommissionen für den Opferschutz, besetzt mit jenen Herrschaften, die auch im Vorstand des August Aichhorn Hauses gesessen sind. (Abg. Strache: Wahnsinn! Das ist unerhört!)
Im Vorstand des August Aichhorn Hauses saß beispielsweise (Abg. Strache: Das hat System!) – Das hat System, danke schön. Herr Dr. Jesionek etwa, Präsident des „Weißen Ringes“, Präsident der „Möwe“, ist Mitglied der Opferschutzkommission. Auch Herr Dr. Werner Leixnering, der Vorstandsmitglied im August Aichhorn Haus gewesen ist, ist ebenfalls in der Opferschutzkommission vertreten. Genau diese Herrschaften sind es, die einerseits die Täter schützen und auf der anderen Seite die Opfer unglaubwürdig erscheinen lassen.
Lassen Sie mich zu Letzterem, zu Herrn Dr. Leixnering noch etwas sagen: Dieser Herr ist heute in der Wagner-Jauregg-Nervenklinik in Linz – dort, wo vor einem halben Jahr ein Mädchen eingeschläfert worden ist, weil es einen Richter bezichtigt hat, sie sexuell missbraucht zu haben. Das haben Sie lange Zeit unter den Tisch gekehrt. Wir wissen heute, dass dieses Mädchen überdosiert worden ist, dass es definitiv umgebracht wurde. Von Ihnen ist dazu nichts gekommen, überhaupt nichts. Das Krankenhaus hat versucht, zu vertuschen. Eine anonyme Anzeige hat diesen Fall ins Rollen gebracht, Frau Bundesminister. (Beifall bei der FPÖ.)
Was ist passiert? – Gar nichts ist passiert! Die Täter sind freigelassen worden. Selbst einer der behandelnden Ärzte, Herr Dr. Schöny, aus dieser Klinik sagt: Es tut uns leid, dass dieser Fall nicht mehr aufgeklärt werden kann. – Das sagt der behandelnde Psychiater. Aus demselben Haus wurde eine Sachverständige, Frau Dr. Kastner, bestellt, die dieses Mädchen in einem 111-seitigen Gutachten sozusagen der Unglaubwürdigkeit bezichtigt hat. Sie brauchte 111 Seiten, um die Aussage eines 16-jährigen Mäd-
chens zu widerlegen – das allein sagt schon viel –, und das, obwohl Frau Kastner noch ein halbes Jahr vorher gesagt hat, sie sei arbeitsmäßig so sehr überlastet, dass sie sich von der Sachverständigen-Liste streichen lassen möchte. Aber für die Begutachtung dieses Vorfalles wurde sie wieder herangezogen. Sie schreibt 111 Seiten, wonach es dann heißt, dieses Mädchen lüge, erzähle Geschichten. Die Täter werden freigelassen. – Das ist ein Ring, und das hat System. (Abg. Mag. Stadler: Gefälligkeitsgutachten! – Abg. Strache: Das ist das Netzwerk!)
Das ist ein Netzwerk, und das sehen die Menschen in dieser Republik längst. Es braucht keine „bösen“ Freiheitlichen, die irgendwelche Hirngespinste an die Wand malen, das erkennen die Menschen auch so. (Abg. Strache: Das ist das Täterschutz-Netzwerk, das es in dieser Republik gibt! Aber dieses Täterschutz-Netzwerk werden wir aufdecken!)
Sexualstraftäter werden wie etwa erst vor wenigen Tagen mit fünf Monaten bedingt bestraft. Ein Salzburger Jugendrichter hat fünf Monate bedingt bekommen mit der Begründung, unter Burn-out gelitten zu haben. Also bitte schön, wenn das eine Begründung dafür ist, dass man sich kinderpornographische Darstellungen anschaut und dann mit einer Strafe von fünf Monaten bedingt nach Hause geht, dann brauchen wir in dieser Republik überhaupt nichts mehr, dann brauchen wir auch keine Gesetze mehr, Frau Bundesminister! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
Ich sage Ihnen noch etwas: Mit Ihrer Vorgehensweise, mit diesen sogenannten Straferhöhungen, die Sie heute angekündigt haben, werden Sie überhaupt nichts ändern, denn das sind Feinheiten, das sind Kaschierungen. Denn wann, bitte, in welchen Fällen in den letzten Jahren wurde überhaupt die Höchststrafe ausgesprochen? – Es gibt keinen einzigen Fall, in dem die Höchststrafe ausgesprochen worden ist. Sie finden die sogenannten berühmten Einzelfälle, die sich durchziehen wie ein roter Faden, und da wird nie eine Höchststrafe ausgesprochen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Frau Bundesminister, 5 Minuten sind kurz, aber ich verspreche Ihnen: Wir werden Sie in den nächsten Monaten mit dieser Thematik noch weiter beschäftigen. (Beifall bei der FPÖ.)
10.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.13
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass wir uns in einem einig sind, nämlich: Jedes Kind, dem Gewalt angetan wird, ist auf jeden Fall ein Kind zu viel!, aber die Zugangsweise zum Gesamtpaket Kinderschutz ist anscheinend eine unterschiedliche.
Es gibt in Österreich wirklich viele Organisationen, die tagtäglich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die Gewalt erfahren haben, sexuelle Gewalt, physische Gewalt, psychische Gewalt, und alle sind einhellig davon überzeugt, dass es ein Gesamtauftrag dieses Staates sein muss, Kinderschutz wirklich zu garantieren. Dieses Gesamtpaket Kinderschutz, das so wichtig wäre, gibt es jedoch zurzeit in Österreich nicht, und das ist die große Kritik, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist die große Kritik daran, dass nur Verschärfungen im Strafrecht allein den Kinderschutz langfristig nicht gewähren können. (Beifall bei den Grünen.)
Kinderschutzzentren, Therapieeinrichtungen, Frauenhäuser, Gewaltschutzzentren, Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, die Jugendwohlfahrt an sich, die Poli-
zei, die Justiz, all das sind Organisationen, die wirklich einen wichtigen Anteil daran haben, dass Kinderschutz auch funktioniert. Das ist der Anteil der Organisationen. Doch wo ist der staatliche Anteil, meine sehr verehrten Damen und Herren?
Wir haben gerade in vielen Reden gehört, wie wichtig es doch ist, dass die Politik eingreift, wie wichtig es doch ist, dass auch die Regierung klare Zeichen setzt, dass das Parlament klare Zeichen setzt. Im Endeffekt aber gibt es kein Präventionsmaßnahmenpaket, gibt es kein Gesetz zur Modernisierung der Jugendwohlfahrt, die so wichtig wäre – gibt es kein gesamtes Kinderschutzpaket. Das ist die Kritik, die auch die Regierung über sich ergehen lassen muss und die zu der Frage führt, wieso das so ist.
Kinderschutz als Ganzes ist eine Aufgabe, die Vernetzung bedeutet, die zwischen den Regierungsmitgliedern auch stattfinden muss. Wenn Sie, Frau Justizministerin Karl, sagen, dass eine Verschärfung im Strafrecht für den Kinderschutz eine wichtige Maßnahme darstellt, muss auch dazugesagt werden, dass Ihr Parteikollege, Jugend- und Familienminister Mitterlehner, es ganz klar verabsäumt, das Jugendhilfegesetz aus der Schublade zu packen. Seit dem Jahr 2008, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es einen Entwurf zur Modernisierung und zur Verbesserung der Jugendwohlfahrt, für mehr finanzielle Mittel, für mehr personelle Ausstattung, mehr Qualitätsstandards österreichweit, mehr Vernetzungsmöglichkeiten zwischen den Jugendwohlfahrtsträgern. Zurzeit ist es so, dass der Kinderschutz noch immer von der Postleitzahl abhängig ist. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann es nicht sein. (Beifall bei den Grünen.)
Auch heuer, im Jahr 2011, wurde hier in diesem Parlament ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder verabschiedet, das besagt, jedes Kind hat das Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewaltvernachlässigung und Ausbeutung. Das ist nationaler Auftrag, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dieses festgeschriebene Gesetz wird aber noch immer nicht in die Tat umgesetzt. Noch immer gibt es keine Umsetzung dieses Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte des Kindes, das hier in diesem Haus erst heuer beschlossen wurde.
Das ist schon sehr merkwürdig, denn wenn man die Zeitungen aufschlägt und fast tagtäglich Berichte darüber liest, wie viele Kinder Gewalt, sexuelle, psychische und körperliche Gewalt erfahren haben, dann ist es schon sehr bedauerlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass weder das Jugendhilfegesetz aus der Schublade herausgezogen und endlich mit Leben erfüllt, noch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder mit Leben erfüllt werden.
Das heißt, nur zu sagen, die Strafrahmen zu erhöhen, ist noch lange kein Kinderschutzpaket – noch lange nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz im Gegenteil! Es braucht Präventionsmaßnahmen, es braucht Vernetzung. Es braucht eigentlich auch eine Präventionsstelle Kinderschutz, die interministeriell arbeiten kann und die alles aufdeckt – auch im Sinne der finanziellen Ressourcen, die es zurzeit nicht gibt. Es braucht Geld, Geld und wiederum Geld, denn Prävention kostet, Kinderschutz kostet, und davor sollte sich niemand scheuen. (Beifall bei den Grünen.)
10.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.
10.18
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Kinderschutz statt Täterschutz – die Dringlichkeit dieses Appells, Frau Justizministerin, zeigt sich nicht nur in dieser Aktuellen Stunde, sondern zeigt sich tagtäglich in der Realität. Dieser Appell gilt nicht nur für Sie, Frau Justizministerin, son-
dern für alle politisch Verantwortlichen in diesem Lande und in erster Linie auch für die Bundesregierung, die gerade in Bezug auf den Kinderschutz immer wieder Ankündigungen verlautbart, aber nur sehr zaghafte Handlungen setzt.
Ich denke dabei auch an den Bereich der Familienpolitik, die, was Kinderschutz anlangt, von Stillstand und von Kürzungen der Mittel gekennzeichnet ist. Ich denke auch daran, dass dieses Kinderschutzpaket, Frau Bundesministerin, das Sie heute angekündigt haben, bereits Ende 2010 angekündigt und dessen Umsetzung bis Mitte 2011 zugesagt wurde. Jetzt haben wir Ende 2011, und das Parlament ist noch nicht einmal damit befasst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir vom BZÖ haben eine ganz klare Linie, was den Kinderschutz betrifft: alles zum Schutze unsere Kinder und kein Pardon für diejenigen, die sich an unseren Kindern vergehen! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Wir haben vor einem Jahr eine Kinderschutzoffensive mit zehn Forderungen gestartet, die vieles von dem abdecken, was heute gesagt wurde. Zahlreiche Anträge, zahlreiche Anfragen haben wir eingebracht – sie wurden alle abgelehnt beziehungsweise, wie üblich, vertagt. Lassen Sie mich einige Beispiele herausgreifen.
Im Oktober 2010 gab es auf unsere Initiative einen Fünf-Parteien-Antrag, den Tatbestand von „Cyber-Grooming“ unter Strafe zu stellen. Ein Jahr hat das jetzt gedauert. Vielleicht kommt etwas, aber es ist, wie gesagt, noch nicht einmal im Parlament.
Zweites Beispiel: Noch immer ist die Verjährung von Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Minderjährigen möglich. Alles, was wir bisher eingebracht haben, wurde abgelehnt. Jetzt, im Schatten der schrecklichen Vorkommnisse im Kinderheim Wilhelminenberg, ist man zumindest einmal gesprächsbereit. Ich sage Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt an Kindern – und Kollege Westenthaler hat es ja schon gesagt, das Gesetz unterscheidet noch zwischen normalem Missbrauch und schwerem Missbrauch, das ist unverständlich – darf niemals verjähren (Beifall bei BZÖ und FPÖ), denn das ist Mord: Mord an den Seelen junger Menschen. Und Sie machen damit, wenn Sie das weiter so beibehalten, Kinder zu Opfern zweiter Klasse.
Drittes Beispiel: Es gibt noch immer keine ausreichende Bundesrahmenregelung für klare Handlungsanordnungen (Abg. Scheibner: Zentralisieren!), wenn es zur Gefährdung des Kindeswohls kommt. Seit 2008 warten wir auf ein verbessertes Frühwarnsystem, auf ein verbessertes Bundesjugendhilfegesetz. Es gibt bisher keine Einigung. Der Herr Minister redet sich auf die Länder aus, dass die Länder blockieren. (Abg. Mag. Stadler: Das ist dem Mitterlehner wurscht! Solange die Wirtschaft gut dasteht, ist das dem Mitterlehner wurscht!) – Letztendlich geht es ums Geld. Ich habe absolut kein Verständnis, wenn Milliarden zum Beispiel nach Griechenland fließen, aber wenige Millionen für die Sicherheit unserer Kinder nicht da sind. (Beifall beim BZÖ.)
Nächstes Beispiel: Wir haben immer noch kein Gewaltschutzregister als Vernetzung zwischen den Krankenhäusern, um möglichen Vorgeschichten bei Kindern nachgehen zu können. 2010 groß angekündigt: MEDPOL – bis heute nicht umgesetzt.
Wir haben noch immer keine Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem echten Eltern-Jugend-Pass, um da als Prävention auch bei der jährlichen Untersuchung rechtzeitig Auffälligkeiten feststellen und rechtzeitig handeln zu können.
All das, meine sehr geehrten Damen und Herren, zeigt in erschreckender Weise, dass verbesserter Schutz für unsere Kinder vor sexuellem Missbrauch und körperlicher und seelischer Gewalt für diese Regierung nicht absolute Priorität hat. Immer nur dann, wenn wieder die Aufmerksamkeit der medialen Öffentlichkeit auf einen Fall gerichtet ist, werden Bekenntnisse abgelegt, aber sonst wird lange angekündigt und kaum rasch gehandelt. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)
Wir vom BZÖ fordern daher: rasch Handeln statt lange ankündigen! Wir fordern einen Kinderschutzgipfel, wo notwendige Maßnahmen in einem Nationalen Aktionsplan für Kinderschutz gesetzt werden. Wir haben gemeinsam vor einiger Zeit das Recht der Kinder auf Schutz und Fürsorge in der Verfassung festgeschrieben. Dieses Recht auf Schutz und Fürsorge mahne ich an dieser Stelle ein: mit einem starken Netz aus Vorsorge und Frühwarnsystem für unsere Kinder und gegen ein Täternetz, das es immer wieder zu zerschlagen gilt. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Da müssen Sie mutig sein, Frau Bundesministerin: Ohne Ansehen der Person müssen Sie da einschreiten!
Meine sehr geehrten Damen und Herren (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), Kinderschutz jetzt ist die dringende Aufgabe, die wir in unserem Lande haben. Wir vom BZÖ werden uns daran beteiligen. (Beifall beim BZÖ.)
10.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort. – Bitte.
10.24
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir brauchen härtere Strafen für Kinderschänder. Aber nicht deshalb, weil sich so jemand unter Umständen davon abhalten lässt, ein Kind zu missbrauchen, ein Kind zu vergewaltigen – oder glauben Sie im Ernst, dass irgendjemand, bevor er ein Kind vergewaltigt, sich überlegt, ob er dafür zehn oder 20 Jahre Gefängnis bekommen wird? Wir brauchen aber trotzdem härtere und längere Strafen, und zwar aus einem einzigen Grund: um diese Subjekte möglichst lange aus der Gesellschaft auszuschließen.
Wir brauchen deshalb längere Haftstrafen für Kinderschänder, für Vergewaltiger von Kindern und so weiter (Beifall bei der FPÖ), weil diese Personen tickende Zeitbomben sind, und wenn wir solche tickenden Zeitbomben in die Gesellschaft zurücklassen, dann erstens möglichst spät, und wenn schon, dann nur so, dass es ausgeschlossen ist, dass sie je wieder bei der Arbeit oder sonst wo mit Kindern in Berührung kommen können.
Das heißt, wir brauchen ein erweitertes Führungszeugnis, womit es diesen Menschen nicht mehr gestattet ist, in Kindergärten, in Schulen oder sonstigen Einrichtungen zu arbeiten, wo sie mit Kindern Kontakt haben und ihren Trieb wieder dementsprechend aufflammen lassen können. Deshalb brauchen wir dieses erweiterte Führungszeugnis, wir brauchen ein Berufsverbot für Sexualstraftäter.
Und was wir vor allem auch noch brauchen: Wir müssen genauer hinschauen, was die Kinderpornos betrifft. Jemand, der sich aus dem Internet Kinderpornos herunterlädt, sich diese anschaut und sich dabei selbst befriedigt, der ist eine tickende Zeitbombe. Das ist kein Kavaliersdelikt, das momentan mitunter nur mit bedingten Haftstrafen geahndet wird, das ist ein riesengroßes Problem, denn glauben Sie nicht, dass all jene, die das tun – die sich aus dem Internet Kinderpornos herunterladen, sich dann dementsprechend daran ergötzen und sich dementsprechend befriedigen –, irgendwann einmal, wenn sie die Gelegenheit haben, auch dementsprechend Kinder missbrauchen werden? Also da müssen wir genauer hinschauen und da müssen wir auch die Strafen entsprechend erhöhen!
Auch bei Gewalt gegen Kinder müssen wir handeln, wenn Eltern ihre Kinder an die Wand schmeißen, wenn sie sie quälen, wenn sie sie systematisch foltern – so wie wir das heute schon gehört haben bei diesem amerikanischen Familienrichter, der gemeinsam mit seiner Frau und einem Gürtel sein Kind minutenlang traktiert hat; wo die Mutter gekommen ist und das Kind gezwungen hat, sich hinzulegen und die Strafe zu emp-
fangen und der Vater mit dem Gürtel draufgeschlagen hat. Und als sich das Kind geweigert hat, haben sie das Kind mit dem Gürtel überall hingeschlagen, minutenlang.
Ich habe mir das angeschaut. Ich muss Ihnen eines sagen: Mir ist in meinem Leben noch nie so schlecht gewesen wie nach diesem Video. Schauen Sie es sich an, dann wissen Sie einmal, welche kranken Persönlichkeiten auf dieser Erde wandeln! (Abg. Strache: Der noch dazu Richter war!) Da müssen wir hinschauen, da müssen wir etwas tun. Da brauchen wir eine Strafverschärfung, damit diese kranken Subjekte möglichst lange von der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Jetzt kommen wir zu einem Punkt, der mir sehr, sehr wichtig ist, und deshalb habe ich mich heute auch hier zu Wort gemeldet. Ich bin selbst Familienvater. Jetzt haben wir einen großen Block, wo Sie aktiv sein können, Frau Minister: Da können Sie strafverschärfend wirken, Berufsverbote verhängen und so weiter. All diese Dinge sind notwendig, aber was Sie machen, ist etwas, das im Endeffekt das Kind mit dem Bade ausschüttet.
Sie kriminalisieren liebevolle, fürsorgliche, aber teilweise auch überforderte Eltern mit Ihrer Mindeststrafe, die Sie für Eltern fordern, die in einer Ausnahmesituation, aus Überforderung einem Kind einmal einen Klaps geben. Da wollen Sie eine Mindeststrafe, weil das für Sie auch schon Gewalt ist. Und da wird aus meiner Sicht eindeutig über das Ziel hinausgeschossen, denn eines ist auch ganz sicher: Es gibt genug solcher Situationen, wo ein Kind sich selbst gefährdet durch sein Verhalten, wo ein Kind einfach nicht zur Vernunft kommen will, wo jedes Reden einfach keinen Sinn hat, wo sich das Kind wild gebärdet und um sich schlägt, und wenn ich da mit einer Ohrfeige zurande komme, dann ist das sicherlich nicht so schädlich, wie es in vielen Büchern propagiert wird – vor allem in diesen antiautoritären Büchern, wo das Kind mit Liebesentzug bestraft wird und mit sonstigen Strafen, wie mit Verachtung und sonstigen Dingen. Das ist viel schlimmer für das Kind, als wenn ich ihm einmal einen kleinen Klaps gebe, der noch niemandem geschadet hat. (Zwischenrufe bei Grünen und SPÖ.)
Und deshalb: Schütten Sie hier nicht das Kind mit dem Bade aus! Kümmern Sie sich um die wahren Verbrecher und kriminalisieren Sie nicht Eltern, die mitunter auch einmal überfordert sind und sich nicht mehr anders zu helfen wissen und dem Kind einen Klaps auf den Hintern oder sonst wohin geben. Das ist sicherlich keine Gewalt an Kindern! (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.) Kümmern Sie sich um die wirklich wichtigen Punkte und kriminalisieren Sie nicht liebevolle und fürsorgliche Eltern, die manchmal halt leider auch etwas überfordert sind, sondern geben Sie diesen Eltern die Möglichkeit, dass sie mit ihrer Überforderung zurande kommen und bessere Strategien entwickeln, dann gibt es da keine Probleme. – Vielen Dank. (Ruf: Jetzt klatscht wirklich niemand mehr!)
10.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Aktuellen Europastunde mit dem Thema:
„Die besten Chancen für Europas Jugend – Beschäftigung als Schlüssel“
Als Erster kommt Herr Abgeordneter Katzian zu Wort. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.
10.30
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! In der Aktuellen Stunde haben wir alle uns darauf verständigt, alles zu tun, was dem Schutz der Kinder dient. Und so wie wir alles tun wollen, was dem Schutz der Kinder dient, so geht es jetzt auch darum, alles zu tun, um die besten Chancen für die Jugend in Europa zu erreichen. Wir sind der Meinung, der Schlüssel für gute Chancen, der Schlüssel für die Zukunft der Jugend in Europa liegt in der Beschäftigungspolitik, liegt in der Frage, ob es ein ordentliches Angebot an Beschäftigung für die jungen Menschen in Europa gibt. – Das ist leider nicht der Fall.
Die Jugendarbeitslosigkeit in der Europäischen Union ist dramatisch: Sie beträgt im Schnitt der Europäischen Union um die 20 Prozent und sie ist in allen Ländern doppelt so hoch wie die normale Arbeitslosenquote. Die Tendenz ist leider stark steigend. In einigen Ländern hat die Jugendarbeitslosigkeit 40 bis 50 Prozent erreicht: 43 Prozent in Griechenland, 46 Prozent in Spanien.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Entwicklung ist dramatisch, denn das bedeutet, dass einer ganzen Generation die Zukunftsperspektive geraubt wird, und sie bringt auch jede Menge sozialen Sprengstoff. Was passieren kann, wenn Jugendarbeitslosigkeit, Perspektivenlosigkeit, Einschnitte bei Sozialleistungen und andere Maßnahmen dieser Art zusammenkommen, das kann man in Großbritannien oder anderen europäischen Ländern beobachten.
Mit einer vergleichsweise niedrigen Jugendarbeitslosigkeit von 8 Prozent und einer sehr effektiven Lehrlingsausbildung ist Österreich für viele andere Staaten in der Europäischen Union ein Vorbild für Beschäftigungspolitik im Jugendbereich. Jugendbeschäftigung ist der Bundesregierung und unserem Sozialminister ein wirkliches Anliegen, und ich glaube, die Zahlen und die Tatsache, dass wir Europameister bei der Jugendbeschäftigung sind, sprechen für sich.
Es ist eine gute Politik, die wir hier für die Beschäftigung von jungen Menschen machen, und ich glaube, gerade wenn wir heute über die europäische Situation der Jugendbeschäftigung diskutieren, dann können wir auch stolz darauf sein, wie in Österreich Jugendbeschäftigung gehandhabt wird und dass wir hier ein sehr hohes Beschäftigungsniveau haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Zur hohen Arbeitslosenrate auf europäischer Ebene kommt dazu, dass am Beginn der Karriere von jungen Menschen sozusagen ein Eldorado des Prekariats stattfindet. Ausbeutung durch unbezahlte Praktika, Niedriglöhne und alle Arten von Umgehungsverträgen sind für junge Menschen an der Tagesordnung, und das unabhängig von der Qualifikation. Das trifft nicht nur jene, die über schlechte Qualifikation verfügen oder die Schule abgebrochen haben. In Europa sind durchschnittlich vier von zehn Jobs für junge Menschen befristete Dienstverhältnisse.
Wie dramatisch die Situation trotz niedriger Arbeitslosigkeit sein kann, sieht man beispielsweise in Deutschland, wo durch eine massive Sparpolitik, durch die Aufhebung fast aller Zumutbarkeitsbestimmungen und durch jahrelange Niedriglohnpolitik immer weniger junge Menschen von ihrem Einkommen leben können. (Abg. Kickl: Da fragt man sich, die Gewerkschaft!) Damit ist klar, dass man sich keine Zukunft aufbauen kann, dass man keine Investitionen in die Zukunft vornehmen kann. Jugendliche bluten in der Krise am meisten, sie sind am stärksten betroffen, weil es bei den Jugendlichen den stärksten Arbeitslosenanstieg in Europa gibt, verglichen mit anderen Gruppen.
Deshalb, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es darum, sofort und substanziell in Arbeitsmarktprojekte für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu investieren. Es geht nicht darum – und wir dürfen das nicht zulassen –, dass mit Sparprogrammen die Rahmenbedingungen gesetzt werden, wo in Wirklichkeit die Zukunft junger Menschen totgespart wird. Wir brauchen Konjunkturpakete, wir brau-
chen Investitionen und nicht Kürzungen bei den öffentlichen und sozialen Dienstleistungen. Es geht um qualitätsvolle Arbeitsplätze, es geht um Arbeit, von der man leben kann, und es geht um Perspektiven für die Jugend in Europa. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir dürfen auch keine Zeit verschwenden, und ich möchte daher ausdrücklich sagen, dass ich den Vorstoß des Sozialministers beim Ministerrat der Europäischen Union wirklich unterstütze, sofort und unbürokratisch jugendbeschäftigungspolitische Maßnahmen zu ergreifen. Das will ich nicht nur ausdrücklich unterstützen, sondern ich will dich, lieber Herr Sozialminister, ermuntern, diesen Weg fortzusetzen. Es geht darum, jetzt Geld in die Hand zu nehmen, Jugendbeschäftigungspakete zu schnüren und das zu forcieren, um letztlich dafür zu sorgen, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Europa sinkt. Wir müssen versuchen, das, was für uns in Österreich ein wichtiges Credo ist, auch auf der europäischen Ebene umzusetzen.
Die Euro-Krise darf hier keine Ausrede sein, meine Damen und Herren. Am falschen Ende zu sparen – sparen bei den Jugendlichen, sparen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik –, das heißt, sparen an der Zukunft. Wenn man in diesen Bereichen spart, ist das mehr als fatal, und wenn nichts Substanzielles in Europa passiert, dann braut sich gewaltig etwas zusammen: Dann haben wir neben der Wirtschaftskrise, der Schuldenkrise und der Euro-Krise auch eine soziale Krise – und bald auch eine demokratiepolitische Krise. Dann werden jene Rattenfänger, die versuchen, den Jugendlichen sehr einfache Antworten für ihre Probleme zu präsentieren, weiter Zulauf erhalten. Wir haben Beispiele dafür, wozu das führen kann, in der Vergangenheit erlebt: in Norwegen und zuletzt in Deutschland. Wer den letzten „Spiegel“ gelesen hat, dem kann in Wirklichkeit nur das Grauen kommen.
Meine Damen und Herren, die Sozialdemokratie bleibt daher dabei: Wir brauchen ein neues Wachstums- und Verteilungsmodell in Europa. Europa, so wie es jetzt tickt, dieses Europa mit jenen Hintergründen, Strukturen und Gegebenheiten, wie Politik gemacht wird, das reicht für uns nicht aus. Wir wollen Veränderungen am System, wir brauchen Wachstum und wir brauchen ein gerechtes Verteilungssystem. (Beifall bei der SPÖ.)
Ja, die Schulden müssen reduziert werden, aber nicht, indem das Sozialsystem kaputtgespart und jungen Menschen die Perspektive geraubt wird. Wir brauchen neue Einnahmen, die von jenen kommen müssen, die es sich sehr gut leisten können, in die Zukunft zu investieren (Beifall bei der SPÖ), von jenen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die vor der Krise verdient haben, die während der Krise verdient haben und die nach der Krise verdient haben. Wir brauchen Maßnahmen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, aus der Krise herauszuwachsen, und nicht Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten in die nächste Rezession hineinsparen. (Beifall bei der SPÖ.)
Es geht um gesamtwirtschaftliche Nachfrageförderung, es geht um die Sicherstellung der Kaufkraft als wichtige Basis in diesem Zusammenhang, und ich meine, dass auch die österreichischen Gewerkschaften durch eine aktive, engagierte und sehr erfolgreiche Lohnpolitik einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Kaufkraft leisten. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)
Daher gibt es aus meiner Sicht zwei Ebenen für die Weiterarbeit in diesem Bereich.
Die eine ist, sich auf nationaler Ebene dafür einzusetzen, dass dieser Weg, den wir in den letzten Jahren gegangen sind – unseren Fokus auf die Jugendbeschäftigung zu lenken –, fortgesetzt wird, dass wir mit Maßnahmen aktiver und engagierter Arbeitsmarktpolitik dafür sorgen, dass auch die auf europäischer Ebene sehr niedrige Jugendarbeitslosigkeit weiter gesenkt werden kann. Jeder Jugendliche und jede Jugendliche, der oder die arbeitslos ist, ist einer oder eine zu viel, daher haben wir auch in Österreich noch große Anstrengungen zu unternehmen.
Auf europäischer Ebene, das möchte ich noch einmal unterstreichen, engagieren wir uns für Maßnahmen und Konjunkturpakete, die den Jugendlichen in Europa Hoffnung und eine Zukunft geben.
Unterstützen wir unseren Sozialminister bei seinen entsprechenden Vorstellungen! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.
10.39
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Abgeordnete! 7,1 Prozent: Wir sind an erster Stelle, wir haben die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der Europäischen Union! Es ist uns wieder geglückt, Holland zu überholen. Sie wissen, wir wechseln uns hier immer ein bisschen ab, aber jetzt im September – und auch im Oktober – haben wir die niedrigste Arbeitslosigkeit.
Diese niedrigste Arbeitslosigkeit ist eine Bestätigung der Jugendarbeitsmarktpolitik der österreichischen Bundesregierung, die wir uns vorgenommen haben. Mit der konsequenten Umsetzung und Weiterentwicklung dieser österreichischen Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche sind wir auch dabei, dem Reformprogramm „Europa 2020“ Rechnung zu tragen.
Es gibt verschiedenste Kernziele für dieses Europa 2020, und das, was für mich, für mein Ressort am relevantesten ist, ist die Verbesserung des Bildungsniveaus und die Senkung der Schulabbrecherquote.
Von den sieben Leitinitiativen betreffen zwei unmittelbar dieses Ressort, nämlich die „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“, um vor allem auch das lebenslange Lernen zu erleichtern. Das Ziel ist auch, bis 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zu erreichen. Die Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ sieht vor, einerseits Bildungssysteme zu stärken, aber andererseits vor allem auch den Zugang zum Arbeitsmarkt für junge Menschen zu erleichtern.
Wir haben da ein Instrumentarium, welches wir auf europäischer und auf nationaler Ebene sehr viel nützen, und dieses Instrumentarium ist der Europäische Sozialfonds. Für Österreich hat der Europäische Sozialfonds wichtige Impulse für die Weiterentwicklung von Angeboten im Bereich der Jugendbeschäftigung gesetzt. Diese Arbeit in territorialen Beschäftigungspakten hat sich bewährt, und der Erfolg des ESF liegt auch dahin gehend begründet, dass mehrere Ministerien, das AMS, die Sozialpartner und die österreichischen Bundesländer eingebunden sind.
Ich möchte Ihnen jetzt ein paar Beispiele für das, was wir im ESF tun, kurz erläutern. Vielleicht eines der jüngsten, aber eines der erfolgreichsten Angebote ist die Etablierung von 20 österreichischen Produktionsschulen, wo wir uns bemühen, 2 000 Jugendliche pro Jahr über diese Einrichtung in das Erwerbsleben zu integrieren, ihnen eine Lehrstelle zu vermitteln. Die Finanzierung ist gemeinsam mit dem AMS, gemeinsam mit dem ESF und mit den österreichischen Bundesländern auch in Zukunft abgesichert.
Wir haben in Österreich, als eines von wenigen europäischen Ländern, ein Modell der Lehrlingsausbildung, das duale Berufsausbildungsmodell, das dazu führt, dass fast 40 Prozent der Jugendlichen eines Altersjahrgangs diesen Weg beschreiten. Ende Oktober hatten wir knapp 120 000 betriebliche Lehrlinge, und ob man es glaubt oder nicht – einige wollen es nicht glauben hier im Haus –, wir haben einen Anstieg der be-
trieblichen Lehrlinge im ersten Lehrjahr, wir haben betrieblich 36 600 Lehrverhältnisse mit Ende Oktober in Österreich gehabt – in Betrieben! Ich betone das absichtlich so. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Sie wissen auch, dass derzeit eine Novelle zum Berufsausbildungsgesetz, gemeinsam mit dem Kollegen Mitterlehner und seinem Ressort, in der Begutachtung ist, mit der es auch darum geht, Lehrlingscoachings und entsprechende neue Projekte zu etablieren. Und zusätzlich gilt natürlich diese Ausbildungsgarantie auch weiterhin, diese Ausbildungsgarantie umfasst derzeit rund 10 500 Jugendliche, die wir zusätzlich in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen ausbilden.
Wir haben uns ein weiteres Ziel gesetzt, das heißt „Aktion Zukunft Jugend“. Warum haben wir uns dieses Ziel gesetzt? – Weil von zehn arbeitslosen Jugendlichen vier zwischen 19 und 24 Jahre alt sind und maximal einen Pflichtschulabschluss vorzuweisen haben. Durch Qualifizierungsangebote, spezielle Beschäftigungsförderungen, intensivierte Vermittlungstätigkeit soll diesen Jugendlichen speziell geholfen werden. Es geht um das Nachholen von Bildungsabschlüssen beziehungsweise Qualifizierungen und neue Chancen am Arbeitsmarkt. Wir haben vom 1. Jänner 2011 bis 31. Oktober dieses Jahres dadurch 118 000 junge Erwachsene wiederum in Beschäftigung gebracht, und derzeit waren und sind rund 60 000 in Schulungsprogrammen, in Qualifizierungsprogrammen.
Seit September/Oktober dieses Jahres gibt es ein zusätzliches Projekt namens „JUST Neu“. Das tut nichts anderes, als ganz einfach 1 500 sehr, sehr niedrig qualifizierten jungen Arbeitslosen beim Nachholen von Lehrabschlüssen speziell zu helfen. Und wir leisten als Österreich noch eine Pionierarbeit. Wir leisten eine Pionierarbeit für ganz Europa, indem wir beim Übergang von der Schule zum Beruf beispielgebend sind. Sie haben von meinem Vorredner schon gehört, jeder siebente junge Europäer verlässt das Bildungssystem ohne Abschluss. Momentan sind rund 6,4 Millionen Menschen in Europa sogenannte Schulabbrecher.
Die Schulabbrecherquote in Österreich ist zum Glück um einiges unter dem EU-Durchschnitt, aber sie ist trotzdem auch für uns zu hoch. Und der Schulabbruch trägt ganz einfach maßgeblich zur sozialen Ausgrenzung im späteren Leben bei, trägt dazu bei, im späteren Leben immer zur Gruppe der Einkommensschwachen und derer zu zählen, die eine sehr hohe Arbeitslosigkeitsgefährdung haben. All das gilt es zu verhindern, und darum beginnen wir in Wien und in der Steiermark mit 2012 mit den Jugendcoachings, bei denen es darum geht, gemeinsam mit dem Unterrichtsressort zu versuchen, dass junge Menschen, wenn sie die Pflichtschule fertig haben, auch ganz genau wissen, wie es weitergeht, damit bei dieser Frage kein Vakuum entstehen kann.
Warum beginnen wir in diesen beiden Bundesländern? – Weil es in diesen beiden Bundesländern schon einige Testversuche gab und wir natürlich das Ziel haben, und ich speziell das Ziel habe, das in absehbarer Zeit in allen österreichischen Bundesländern zu machen.
Aber bei all diesen Aktivitäten bemühen wir uns auch speziell, eine Gruppe und ein Themenfeld weiterhin im Auge zu behalten, und das ist die berufliche Eingliederung von Jugendlichen mit Behinderung. Es ist gar keine Frage, dass diese Gruppe sehr, sehr spezieller Maßnahmen bedarf, und wir haben auch heuer wiederum 27 000 Jugendlichen eine Förderung vermittelt oder werden sie noch vermitteln, damit sie ganz einfach in den Arbeitsprozess eintreten können. Wir haben die begleitende Hilfe, wir haben das Clearing, wir haben das Jugendcoaching, wir haben eine Berufsausbildungsassistenz, wir haben eine integrierte Berufsausbildung, wir haben eine Jugendarbeitsassistenz, die speziell für Jugendliche mit Behinderung gilt, wir haben das Jobcoaching und – was für diese Personengruppe auch ein hoher Aufwand ist, den wir aber
gerne betreiben – das Nachreifen in Form von Bildungsabschlüssen sowie gezielte Qualifizierung und Beschäftigungsmaßnahmen. (Zwischenrufe beim BZÖ.)
Selbstverständlich gibt es bereits auch Jugendliche mit Behinderung, die in Ausbildung stehen, die auch die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bekommen. Es sind nicht viele, es sind nur 112, aber die bekommen sie.
Bei all diesen Aktivitäten geht es mir darum, etwas zu initiieren, weiterzumachen. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit stellt europäische Priorität dar, wir haben mehr als fünf Millionen Jugendliche in der EU, die arbeitslos sind. Die Konjunkturaussichten sind nicht gerade die erfreulichsten, aber trotzdem müssen wir jetzt handeln. Und wie schaut die konkrete Initiative aus? – Die von mir vorgeschlagene Initiative umfasst eine Ausbildungs- und Beschäftigungsgarantie für Jugendliche zwischen 15 und 24 und die Einrichtung eines Fonds namens „Zukunft für die Jugend“.
Jeder Jugendliche sollte möglichst rasch nach Abschluss seiner Pflichtschulausbildung eine Ausbildung machen, eine Weiterbildung machen, eine Lehrstelle haben, ganz einfach irgendwie weitermachen. Es gibt ja bereits bestehende Erfahrungen: Wir haben Erfahrungen in Österreich, wir haben eine bestehende Erfahrung in Holland, dort heißt das „Aktionsplan gegen Jugendarbeitslosigkeit“, wir haben eine bestehende Erfahrung in Frankreich, dort heißt es „Notfallplan zur Jugendbeschäftigung“, und wir haben auch sehr oft regional die richtigen Angebote zu entwickeln. Dies wird ein weiteres Thema sein – in einigen Regionen funktioniert es derzeit überhaupt nicht, in anderen besser.
Was ich machen möchte, ist, dass das 2012 umgesetzt wird, sehr rasch, sehr unbürokratisch. Wenn es möglich ist, bei diversen sonstigen Aktivitäten im Rahmen der Europäischen Union sehr unbürokratisch zu helfen, so muss es auch möglich sein, der Jugend sehr unbürokratisch zu helfen. Wir haben so ein Instrumentarium zum Beispiel bei den Regionalfonds für Griechenland, wo auf einmal sehr unbürokratisch geholfen werden konnte.
Es muss auch in all diese Gespräche eingebracht werden, zunächst zur nächsten Finanzperiode, dass es zu einer Aufstockung der Mittel für Jugendliche kommt, damit nicht der Finanzkrise eine soziale Krise folgt. Wir müssen eine Antwort auf die Jugendbeschäftigungsprobleme in Europa finden, und wir können da sehr selbstbewusst als Österreich ein Vorbild sein – ganz genau wissend, dass Österreich natürlich nicht nachlassen darf, ganz genau wissend, dass Österreich permanent mit seinen Aktivitäten weitermachen muss, denn ein Ziel gilt es auf alle Fälle zu erfüllen: Jeder Jugendliche soll, muss nach Absolvierung seiner Pflichtschulzeit eine weitergehende Ausbildung machen, denn nur die Pflichtschule ist für das weitere Leben zu wenig.
Das ist das Credo, um das es geht, das man umsetzen soll. Das kann man nur step by step machen, gar keine Frage, aber wir müssen jetzt auch einen Schritt setzen, nicht nur in Österreich weiterzumachen, sondern auch in Europa unsere Erfahrungswerte und unsere Initiativen aktiv zu bewerben und aktiv für ganz Europa eine Jugendbeschäftigungsinitiative zu starten. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
10.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit, so wie in der vorhergehenden Aktuellen Stunde schon angeführt, aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils 5 Minuten beträgt.
Frau Abgeordnete Csörgits gelangt zu Wort. – Bitte.
10.50
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn bei Ihnen, Herr Bundesminister, aber auch bei allen Kolleginnen und Kollegen Ihres Res-
sorts und der anderen Ressorts ganz herzlich dafür bedanken, dass es in Österreich gelungen ist, Maßnahmen zu setzen, die aktiv, sinnvoll, richtig und zielgenau Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen, und in diesen Dank möchte ich auch insbesondere die Sozialpartner miteinschließen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
An diesem erfolgreichen Modell, sehr geschätzte Damen und Herren, muss weiter gearbeitet werden, der Herr Bundesminister hat es schon gesagt. Und ganz, ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass dieses tolle Modell, das wir in Österreich gemeinsam erarbeitet haben, auch beispielgebend für die Europäische Union sein muss und sein soll. Ich unterstütze Sie – und wir alle, glaube ich, unterstützen Sie – in Ihren Bemühungen, geschätzter Herr Bundesminister, unsere Vorschläge auch im Bereich der Europäischen Union zu implementieren, denn man kann nicht zusehen, wenn viele Menschen, vor allem junge Menschen in Europa von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind.
Meine Vorredner haben es schon gesagt: Es ist nicht nur das Problem, dass diese Menschen keine Arbeit haben. Es ist auch das Problem, dass diese Menschen keine Zukunft haben, dass ihnen jede Chance genommen wird und dass daraus eine Vielzahl an Schwierigkeiten entsteht. Das eine ist, dass sie nicht in der Situation sind, ihr eigenes Geld zu verdienen. Das andere ist aber auch, dass sie ganz einfach aufgrund von einer Perspektivenlosigkeit dann oft auch so manchen populären, radikalen politischen Parolen zugänglich sind und oft den einzigen Weg und die einzige Möglichkeit, auf ihre Problematik aufmerksam zu machen, darin sehen, in Form von gewaltvollen Demonstrationen auf die Straße zu gehen.
Ein Punkt, der auch mit eine Rolle spielt, warum Arbeitslosigkeit im Bereich der Jugend entsteht, ist auch, dass gespart wird – und zwar dort, wo es sozial nicht sinnvoll ist. Bei allen Sparmaßnahmen, die notwendig, richtig und wichtig sind, muss man sich allerdings immer den Spiegel vor Augen halten und schauen, ob nicht diese Sparmaßnahmen auch bedeuten, dass Arbeitslosigkeit entsteht, dass Arbeitsplätze abgebaut werden.
Ein Problem, das ich auch noch erwähnen möchte, ist, dass Menschen, die lange von Arbeitslosigkeit betroffen sind, auch in starke Depression verfallen und es damit natürlich immer wieder noch schwerer haben, in den Arbeitsprozess eingegliedert zu werden. Ich freue mich, dass im Bereich der Europäischen Union unter dem Motto „Jugend in Bewegung“ nun Leitinitiativen festgelegt worden sind, die in vielen Bereichen auch auf unsere Jugendmaßnahmen abgestimmt sind.
Ich darf einige davon erwähnen: Ich darf die „Europäische Jugendgarantie“ erwähnen, die sicherstellen soll, dass in den Mitgliedstaaten alle junge Menschen innerhalb von vier Monaten nach ihrem Schulabschluss entweder eine Anstellung haben oder aber auch in einer Ausbildung weiter aktiv sind. Das haben wir ja erfreulicherweise schon in Österreich, das hat der Herr Bundesminister ja erwähnt, und das stellt einen großen Erfolg dar.
Mit einer weiteren Maßnahme wird auf die ganz besonders schwierige Situation von jenen Menschen ein Augenmerk gelegt, die zwischen 20 und 24 Jahre alt sind. Von dieser Altersgruppe waren circa 15 Prozent noch nie in irgendeiner Art der Beschäftigung oder haben die Ausbildung abgebrochen. Es muss einen ganz besonderen Stellenwert haben, jenen jungen Menschen Hilfestellung zu geben, entweder eine Ausbildung abzuschließen, sich weiterzuqualifizieren oder dementsprechend in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden, denn genau bei diesen jungen Menschen, die überhaupt keine Möglichkeiten haben, aktiv zu werden, besteht letzten Endes die Gefahr, dass sie in die totale Perspektivenlosigkeit fallen.
Sehr geschätzte Damen und Herren, wir haben mit unseren Programmen im Bereich der Beschäftigung von jungen Menschen gute Erfolge erzielt. Wir legen einen ganz besonderen Schwerpunkt auch auf jene Menschen, die eine niedrige Schulausbildung ha-
ben. Da wollen wir weiterqualifizieren. Der Bundesminister hat es schon gesagt: Ganz wichtig und entscheidend ist es, dass man junge Menschen dazu motiviert, eine höhere Qualifikation, eine höhere Ausbildung zu bekommen, denn nur dann kann sichergestellt werden, dass auch die Möglichkeit, in das Berufsleben einzusteigen, leichter ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geschätzte Damen und Herren, das wird nicht umsonst sein. Dafür ist es notwendig, sehr viel Geld in die Hand zu nehmen, aber es ist gut investiertes Geld; und ich denke, dieses gut investierte Geld bedeutet auch, dass wir vielen jungen Menschen in Österreich ein schlimmes Problem ersparen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Franz.)
10.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Lopatka gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.56
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Aktuelle Europastunde dazu nützen, auch zu Europa etwas zu sagen. Zweifelsohne ist das Thema Jugendbeschäftigung ein zentrales innerhalb von Europa, aber Europa, in der jetzigen Verfassung, ist in einer Situation, in der andere Herausforderungen im Vordergrund stehen. Und nur durch die Bewältigung dieser Herausforderungen kann man tatsächlich eine Basis schaffen, dass man der Jugend, was ihre Beschäftigung betrifft, Perspektiven bieten kann.
Europa ist natürlich das Schicksal unserer Jugend. Zweifelsohne ist Beschäftigung da ein Schlüssel für die Zukunft jedes einzelnen Jugendlichen. Aber wie gesagt, die Basis dafür ist die Verfasstheit dieses Europa, die Verfassung des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Europa. Und Europa steht an einem Wendepunkt. Vor vier Wochen war dieses Europa noch ein anderes Europa, als es jetzt ist, nach den Entscheidungen des letzten Rates. Spät aber doch hat Europa bemerkt, dass die Finanzmärkte ein weiteres Lavieren nicht dulden, dass die Finanzmärkte mangelnde Reformbereitschaft ganz hart abstrafen.
Und Europa hat reagiert – Gott sei Dank, sage ich. Europa nach Berlusconi, nach Papandreou ist aber nach wie vor ein Europa, das vor großen Herausforderungen steht. Damit sind sicherlich die Probleme nicht gelöst, aber es gibt schon einen großen Unterschied zu bisher. Es ist eben gehandelt worden, und beide Staaten bereiten allen große Sorgen, die an diese Solidargemeinschaft Europa glauben – und Europa ist eine Schicksalsgemeinschaft. Diese Persönlichkeiten, die jetzt an der Spitze in Griechenland und in Italien stehen, sind natürlich andere als ihre Vorgänger, und es ist ihnen durchaus zuzutrauen, diese Herkules-Aufgaben dann zu schaffen, wenn diese Schicksalsgemeinschaft Europa zusammensteht. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, der eingeschlagene Weg der Euro-Zone ist ja nicht mehr zu revidieren. Und daher war es seitens der Bundesregierung, seitens des Bundeskanzlers, seitens des Vizekanzlers richtig, auch hier in Österreich rasch zu handeln (Abg. Öllinger: Jugendarbeitslosigkeit!), und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem wir der Souverän des Handelns sind. In Griechenland, in Italien, da sitzt der IWF am Regierungstisch, da überwacht der Internationale Währungsfonds auch das, was im nationalen Parlament passiert, und das nationale Parlament ist in jedem der europäischen Mitgliedstaaten das Herzstück. Meine Damen und Herren, das gilt es bei uns zu verhindern, damit wir das Handeln in unserer Hand haben, dass uns nicht der IWF und Abgesandte der Europäischen Kommission vorgeben, was wir zu tun haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist der entscheidende Punkt, meine Damen und Herren. Daher sage ich – bevor ich zum Thema Jugendbeschäftigung komme –: Ganz entscheidend für die Jugend ist schon, wie schwer der Schuldenrucksack ist, den wir ihr übergeben. Wenn es uns in den nächsten Jahren gelingt, diesen Schuldenrucksack etwas zu erleichtern, dann ist das ein ganz, ganz wichtiger Schritt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Wir in Österreich gehen daran, unsere Hausaufgaben zu erfüllen, und auch die Europäische Union hat ihre Hausaufgaben zu erfüllen.
Ich kann nur allen Abgeordneten empfehlen, zur Verfassung Europas einen Essay von Jürgen Habermas nachzulesen, in dem er ganz klar aufzeigt, wo dieses Europa hingehen muss. Es darf nicht ein Weniger an Europa sein, um es auf die kürzeste Formel zu bringen, es muss ein Mehr an Europa sein. Das ist unser Auftrag, dem wir unsere Zustimmung geben müssen! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Ich freue mich – wirklich! –, ich freue mich sehr, dass Österreich bei der Beschäftigung und bei der Jugendbeschäftigung in einer anderen Situation ist, als es viele EU-Staaten sind. Es ist schön, dass Österreich sowohl bei der Jugendarbeitslosigkeit als auch bei den Arbeitslosenquoten tatsächlich in beiden Bereichen sehr gut liegt. Die Messungen sind ja nicht von uns vorgenommen worden, wurden nicht von der österreichischen Bundesregierung geschönt, das sind die europäischen Zahlen.
Wir stehen da in beiden Bereichen an der Spitze, an der Spitze aller 27 EU-Mitgliedstaaten: 7 Prozent bei der Jugendarbeitslosigkeit, 4 Prozent insgesamt bei der Arbeitslosigkeit. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Jeder einzelne Arbeitslose ist natürlich einer zu viel. Das ist ganz klar. Aber es ist schon eine andere Situation, wenn man 7 Prozent arbeitslose Jugendliche hat oder 48 Prozent wie in Spanien – das Siebenfache von uns! Das ist dramatisch.
Daher sollten wir darauf auch den Schwerpunkt legen, das Entscheidende hierbei ist die Bildung, die Ausbildung. Das ist der Schlüssel, damit wir weiterhin eine solch gute Situation auf dem Arbeitsmarkt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.01
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner – Bitte.
11.01
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Herr Minister! Herr Kollege Lopatka hat ja Gott sei Dank den Stehsatz gesagt, mit dem alles geheilt wird: Es muss immer mehr Europa geben und nie weniger Europa, die Lösung ist immer mehr Europa.
Nur: Die Lösung für das Thema, mit dem wir uns jetzt beschäftigen, das der Kollege Katzian ja angeschnitten hat, wird schwerlich in mehr Europa liegen, denn ein großer Teil dieser Probleme ist mehr Europa, weil die Arbeitslosigkeit, die wir haben, inklusive der Jugendarbeitslosigkeit, im Wesentlichen über weite Strecken ein europäisches Problem ist, ein Problem des Versagens des Euros und der Eurozone. Die enormen Ungleichgewichte, die die spanische, aber auch die griechische und die portugiesische Wirtschaft zerstört haben, sind ein Produkt der Eurozone, sind ein Produkt der Möglichkeit, sich billig zu verschulden, sind ein Produkt der Möglichkeit, wirtschaftliche Vernunft außer Acht zu lassen.
Das heißt, das, was hier als Therapie geboten wird, ist einer der Gründe und eine der Ursachen der Krankheit und der Krise. Damit befindet sich der Kollege Lopatka brav koalitionär in einer ähnlichen Situation wie der Kollege Katzian, der auch die Krankheiten des Systems als einzige Heilquelle und als einziges Heilmittel sieht, die tatsächli-
chen Ursachen aber verschweigt und nicht erwähnt und dazu die – Gott sei Dank – unvermeidliche Phrase von den „einfachen Antworten der Rattenfänger“ in den Mund genommen hat.
Alles das, was man nicht sagen darf, was die tatsächlichen Ursachen sind, sind die „einfachen Antworten der Rattenfänger“. Für den Kollegen Katzian gibt es natürlich nur eine Lösung – ich habe mir das mitgeschrieben, wie er das so schön formuliert hat –: Man darf die Sozialsysteme nicht kaputtsparen, muss Geld in die Hand nehmen, soll nicht in die nächste Rezession hinein sparen und muss Konjunkturpakete schnüren. – Das haben wir ja zur Genüge gemacht, und die Resultate sehen wir ja! (Abg. Mag. Stadler: Und ... bekämpfen!)
Herr Minister, Kollege Katzian hat Ihnen zwar mit seinem Thema schöne Stichworte für eine Selbstpreisungsrede gegeben, aber Sie hätten uns schon der Fairness halber auch die ganzen Zahlen sagen können, dass nämlich neben diesen 7 oder 7,5 Prozent Jugendarbeitslosigkeit auch eine gleich hohe Zahl von Jugendlichen in Schulungsprogrammen drinnen ist. (Bundesminister Hundstorfer: Stimmt ja gar nicht!) Das führt daher de facto zu einer Verdoppelung der Jugendarbeitslosigkeit.
Aber kommen wir jetzt ein bisschen zu den Ursachen. Schauen wir uns zum Beispiel Spanien an! Das wird ja immer wieder zu Recht als Katastrophenbeispiel gebracht: 46,5 Prozent Jugendarbeitslosigkeit, 21,2 oder 21,3 Prozent – das sind die neuesten Zahlen – Gesamtarbeitslosigkeit. Wo kommt das her? Kommt das daher, weil wir zu wenig Europa haben? Kommt das daher, weil wir zu wenige Sozialprogramme zahlen oder hat das andere Ursachen?
Eine der Ursachen ist sicher, dass es dort seit vier Jahren kein Wirtschaftswachstum mehr gibt nach dem Platzen der Schuldenblase und daher keine Arbeitsplätze mehr geschaffen werden.
Eine andere Ursache ist aber auch nicht uninteressant: Spanien hat den höchsten Ausländeranteil in der gesamten Europäischen Union nach Luxemburg – Luxemburg hat um einiges mehr –, etwa 12 Prozent, das sind 5,2 Millionen Einwohner. Davon sind etwa 70 Prozent in den letzten 20 Jahren zugewandert. Die Zuwanderung liegt jetzt noch bei über 100 000 im Jahr! Die sozialistische Regierung Zapatero weigert sich bis heute, dagegen Maßnahmen zu setzen. Es wurden minimale Änderungen im Fremdenrecht unternommen, aber nur minimale Änderungen.
Kollege Katzian, wie soll das funktionieren: ein derartiger Zustrom auf den Arbeitsmarkt und kein Wirtschaftswachstum? Das ist kein Grund? Der einzige Grund sind Sozialprogramme, das heißt, man soll jetzt die 46,5 Prozent durch Sozialprogramme, durch Geld-in-die-Hand-Nehmen, durch In-irgendwelchen-Lehrwerkstätten-Beschäftigen abbauen? – Na, da schaue ich mir in einem halben Jahr die budgetäre Situation gerne an! (Abg. Lueger: Was ist Ihr Gegenvorschlag?)
Der Gegenvorschlag ist zweierlei. Erstens: Es kann keine Verbesserung der Situation der Jugendlichen geben, weder beschäftigungsmäßig noch einkommensmäßig. (Abg. Riepl: Das ist ja kein Vorschlag!) Das hat der Kollege Katzian sehr richtig erwähnt. In Deutschland ist ja das Problem nicht nur, dass es Jugendarbeitslosigkeit gibt – die ist gar nicht so hoch –, sondern es ist das Problem, dass ein großer Teil in prekären Arbeitsverhältnissen ist und dass seit 15 Jahren das durchschnittliche Realeinkommen der Berufseinsteiger dort sinkt.
Aber wie ist die Situation in Deutschland, Kollege Katzian? – In Deutschland gibt es derzeit eine Ausländerquote mit ausländischen Staatsbürgerschaften von 9 Prozent. Das sind ungefähr sieben Millionen Menschen. Und 20 Prozent der Gesamtbevölkerung, 16 Millionen haben Migrationshintergrund. Es gab einen Zustrom auf den deutschen Arbeitsmarkt in den letzten zwei Generationen von 16 Millionen Menschen – und das
überwiegend aus Ländern mit einem weit niedrigeren beziehungsweise katastrophal niedrigeren Lohnniveau als bei uns. (Abg. Riepl: Wo ist Ihr Vorschlag? Sie haben gesagt, Sie haben zwei Vorschläge! – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Wie stellen Sie sich daher vor, ohne einen Einwanderungsstopp beziehungsweise ohne eine Repatriierung eines Teils der Einwanderer, die hier nicht integrierbar und nicht beschäftigbar sind, das Problem in den Griff zu bekommen? (Abg. Riepl: Jetzt reden Sie so lange, bis die Redezeit aus ist! Wir hören keine Vorschläge!) Und sagen Sie mir noch einmal: Wie stellen Sie sich vor, dieses Argument auf Dauer mit dem Einwand (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen) – ich bin schon fertig –, das wären alles die „einfachen Antworten der Rattenfänger“ abzutun?! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Riepl: Sie haben Vorschläge versprochen! Wo sind die Vorschläge?)
11.07
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz – Bitte.
11.07
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Nicht hinter jedem hohen Pult (das hoch eingestellte Rednerpult herunterfahrend) steht auch ein großer Mann. (Heiterkeit. – Beifall bei den Grünen.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Schlüssel für die Zukunft der Jugend in Europa: Sind das wirklich die Jobs? – Ich möchte damit beginnen, dass ich dieser These einmal widerspreche, denn der Schlüssel sind nicht in erster Linie die Jobs, sondern das Allerallerwichtigste – und das wird Ihnen auch jeder Arbeitsmarktexperte und jede Arbeitsmarktexpertin bestätigen – ist eine gute Grundausbildung, Bildung und Ausbildung.
Deshalb sage ich: Wenn wir uns um die Zukunft der Jugend in der Europäischen Union, vor allem auch in Österreich Sorgen machen, dann bitte reden wir über eine Bildungsreform! (Beifall bei den Grünen.)
Wir brauchen endlich gute und mehr Kinderbetreuungseinrichtungen. Wir brauchen ein besseres Schulsystem und wir brauchen einen freien Zugang zu einer qualitativ hochwertigen höheren Bildung. Das sind die Voraussetzungen, die erst die Basis dafür schaffen, dass man später die Chance hat, einen guten Job zu bekommen.
Doch ich möchte noch weiter gehen, denn diese Verzögerungen, die wir in Österreich leider bei der Reform dieses so wichtigen Bildungssystems haben, stehlen jungen Menschen ihre Chancen für die Zukunft.
Ihre Blockadepolitik, vor allem die Blockadepolitik der ÖVP, meine Damen und Herren, die stiehlt jungen Menschen ihre Chancen auf eine gute Zukunft. 10 Prozent aller Jugendlichen in Österreich verfügen nur über einen Pflichtschulabschluss. Denen steht eine berufliche Laufbahn als schlechtest bezahlter, meist ausgenützter Hilfsarbeiter und immer wiederkehrende Arbeitslosigkeit bevor. Wir wissen das. In Ländern wie Polen und Slowenien liegt diese Quote bei 5 Prozent. Das ist schon ein bisschen peinlich für uns; 5 Prozent, die Hälfte von Österreich.
Es gab das Ziel im Zuge der Umsetzung der Lissabon-Strategie,
diese Quote zwi-
schen 2000 und 2010 zu halbieren. Das ist nicht gelungen. Heute kündigt
Herr Minister Hundstorfer wieder Bemühungen in diese Richtung an, aber sie
sind längst überfällig. Wenn nicht endlich diese Bildungsreform
kommt, dann stehlen Sie jungen Menschen in Österreich und letzten Endes in
ganz Europa ihre Chance auf eine gute Zukunft.
Meine Damen und Herren, reden wir auch von den Jobs und den Beschäftigungen. Ich spreche Herrn Minister Hundstorfer keinesfalls ab, dass er sich sehr engagiert, ich ha-
be auch schon mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass ich das sehr anerkenne, was er in diesem Bereich versucht. Sicher: Wir stehen im europäischen Vergleich nicht so schlecht da, aber – und das ist schon ein großes Aber – die Jugendarbeitslosigkeit ist in Österreich trotzdem in den letzten zehn Jahren um 5 Prozent gestiegen. Und – wieder ein großes Aber –: Die Jugendarbeitslosigkeit liegt im Schnitt immer über der Arbeitslosenquote der gesamten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich. Also: So rosig ist die Situation da keinesfalls.
Noch etwas kommt dazu: Selbst wenn es jungen Menschen gelingt, einen Job zu finden, dann handelt es sich in den seltensten Fällen um einen fixen, unbefristeten Job. Junge Menschen unter dreißig sind überproportional häufig in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen beschäftigt. Konkret sind es 14,4 Prozent aller Beschäftigten, die atypisch arbeiten, aber bei den Unter-Dreißigjährigen sind es mehr als ein Drittel, die nur geringfügig beschäftigt sind, freie Dienstverträge haben, teilzeitbeschäftigt sind, et cetera. Damit können wir sicher nicht zufrieden sein.
Herr Minister! Ich hoffe wirklich, dass uns viele der Programme, die Sie uns heute wieder angekündigt haben, insgesamt ein Stückchen weiterbringen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir in allererster Linie endlich eine gute Bildungsreform brauchen und natürlich auch faire und gute Jobs für die Jugend in Österreich und in Europa. Wenn Sie auf diesem Weg sind, werden Sie die Grünen als Unterstützer und Unterstützerinnen sicher dabei haben. (Beifall bei den Grünen.)
11.12
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.
11.12
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Schön, dass wir in Anbetracht der schwierigen Zeiten, in denen wir uns befinden, auch einmal über Europathemen sprechen können. Das Thema, das wir uns vorgestellt hätten, wäre natürlich das primäre Thema gewesen, nämlich die Eurokrise und was Österreich macht, wie sich Österreich darauf vorbereitet.
Natürlich ist Beschäftigung wichtig, ist Jugendbeschäftigung wichtig, ist Geld wichtig für die Bildung, für die Ausbildung unserer jungen Menschen, damit sie eine Perspektive haben.
Herr Bundesminister, wenn Sie heute so glorreich hinter uns Stellung nehmen, alles beschönigen und sagen, dass wir in Österreich eine vorbildliche Beschäftigungspolitik haben, von der sich andere Länder nur etwas abschauen können, dann dürfen Sie eines nicht verschweigen, nämlich dass wir, was die Beschäftigtenzahl betrifft, auch die meisten Frühpensionierungen in Österreich haben und dass das auch ein Umstand dafür ist, dass Sie hier eine so gute Zahl vorweisen können. Verschweigen Sie das den Menschen nicht! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wenn Sie so stolz sind auf diese hohe Zahl der Beschäftigten in Österreich, dann hätte ich mir von Ihnen seriöserweise erwartet, dass Sie auch einen Dank gegenüber der österreichischen Wirtschaft aussprechen, dass Sie den tüchtigen Unternehmerinnen und Unternehmern in unserem Land einmal dafür danken, dass sie so eine hohe Zahl an Lehrlingen, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufnehmen. (Abg. Mag. Stadler: Trotz dieser Regierung!) Das ist auch keine Selbstverständlichkeit. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ich hätte mir in Ihren Aussagen gewünscht, dass Sie auch ein wenig selbstkritisch sind, nicht nur alles so hinstellen, als ob die ganze Welt auf Österreich blicken würde, was wir nicht für ein vorbildliches Land in puncto Beschäftigungspolitik sind.
Sagen Sie auch dazu, dass immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem, was sie verdienen, nicht mehr auskommen, dass die Arbeit, die sie haben, zwar
eine umfangreiche Arbeit ist, aber dass sie von dieser Arbeit nicht mehr leben können, weil wir eine viel zu hohe Steuer- und Abgabenquote haben, weil die Inflation sehr hoch ist (Zwischenruf des Abg. Kopf), weil vor allem Tag für Tag Gebühren erhöht werden, in den Gemeinden die Gebühren ins Unermessliche anwachsen und innerhalb von drei Jahren die Gebühren um bis zu 30, 40 Prozent in die Höhe geschnellt sind. Sagen Sie das auch dazu!
Wenn Sie, Herr Bundesminister, mit den Beschäftigten in unserem Land bei Betriebsbesuchen in Kontakt treten, dann müssten Sie auch diese Problemfälle mit ihnen diskutieren. Mit wem diskutieren Sie? Das frage ich mich. Sie machen auch Politik an der Realität vorbei.
Wenn Sie heute hier herauskommen und sagen, die Jugend ist unser Kapital der Zukunft, so stimme ich zu. Ja! Aber Sie sind auf dem besten Wege dorthin, dieses Kapital zu verspielen. Sie gehen so wie das sozialistische Urgestein mit dem Kapital um, nämlich verschwenderisch! (Beifall beim BZÖ.)
Sie entwickeln keine Perspektive für die Jugend, denn täten Sie das, dann würden Sie dieser Entwicklung auf europäischer Ebene etwas entgegenstellen und nicht Ihre Stimme erheben für noch mehr Europa, noch mehr Geld für Griechenland, noch mehr Geld für die maroden Banken und Länder im südlichen Europa und für Rettungsschirme, die nicht bei den Menschen und auch nicht bei den Jugendlichen ankommen, für die sie eigentlich gedacht waren.
Und Sie sagen, es sei zu rechtfertigen, diese Gelder beispielsweise nach Griechenland zu schicken. Ich entgegne Ihnen: 80 Prozent aller Hilfsmaßnahmen, die da auf europäischer Ebene geschnürt werden, kommen nicht bei den Menschen an, die Sie im Fernsehen sehen, die auf die Straße gehen und sich darüber beschweren, dass großartig Banken und Anleger geschützt werden und ihnen das Geld zukommt. Das Geld kommt bei den Menschen nicht an. Das Geld, das Sie nach Griechenland schicken, kommt bei den Jugendlichen in Griechenland nicht an.
Deshalb ist es ja nicht redlich, Herr Bundesminister, herzugehen und die griechischen Verhältnisse mit den österreichischen zu vergleichen. Wenn Sie Interesse an einer wirklich effizienten Hilfe haben, was die Umstände in Griechenland betrifft, dann sollten Sie das einmal auf europäischer Ebene einmahnen und dafür sorgen, dass endlich Wirtschaftsprogramme in Griechenland beschlossen werden und greifen, damit dort Jugendliche auch Beschäftigung finden; das Gleiche in Portugal, das Gleiche in Spanien. (Beifall beim BZÖ.)
Aber Sie beschließen ja nur Hilfsprogramme für die Banken in unserem Land. Und das machen wir Ihnen zum Vorwurf. Mit all diesen Paketen, die da geschnürt werden, ändern Sie nichts an der Situation, dass es Bankenrettungspakete sind. Sie ändern nichts an der Situation, dass die Schulden trotzdem nach oben gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und das werden wir auch in nächster Zeit noch mehrmals diskutieren.
Nur durch Arbeit, durch Leistung, durch stabile Finanzen und Sparpakete werden wir den Jugendlichen in unserem Land eine Zukunft bieten können. (Beifall beim BZÖ.)
11.17
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.
11.17
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte KollegInnen des Hohen Hauses! Herr Klubobmann Bucher, es ist schon mutig, sich hier herzustellen angesichts der Zahlen, die wir auf dem Tisch liegen haben, und zu sagen, die Politik führe an der Realität vorbei, im Speziellen in Bezug auf die Jugend. Also ent-
weder haben Sie es nicht verstanden oder Sie haben nicht gehört, dass wir im europäischen Raum die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit haben. (Abg. Grosz: Die höchsten Frühpensionen! – Abg. Bucher: Zu welchem Preis? Die Schulden, die Sie hinterlassen, werden die nächsten erst verdienen müssen!)
Ich möchte nicht den Satz strapazieren, jeder arbeitslose Jugendliche ist einer zu viel. Aber Sie haben das System nicht verstanden und ich werde versuchen, da vielleicht etwas Licht ins Dunkel zu bringen. (Neuerliche Zwischenrufe beim BZÖ.)
Die beste Chance für Europas Jugendbeschäftigung ist der Beschäftigungsschlüssel. Die Frau Finanzministerin hat in ihrer Budgetrede die Worte „Kinder“ und „Jugend“ mindestens zehn Mal in diesem Bezug genannt, auch mit dem Hinweis darauf, dass Kinder unsere Zukunft sind. Wirtschafts- und Bankenkrisen treffen immer die gesamte Bevölkerung. Aber die Ersten, die davon betroffen sind, sind immer die Jugendlichen. Und wenn wir jetzt auch noch Jugendliche haben – und die haben wir –, die keine vollständige Ausbildung haben, die keine Sekundarstufe abgeschlossen haben, dann sind das jene Jugendlichen, die in Langzeitarbeitslosigkeit abdriften könnten und die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind.
Und da müssen wir Schritte setzen – die werden auch gesetzt –, denn ein wichtiger Schritt für Jugendliche ist auch, diesen wichtigen Schritt zwischen Ausbildung und Beruf zu schaffen.
Daher hat die Regierung ein Regierungsprogramm beschlossen, im Speziellen national und für die Jugend, wo es gezielte Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung geben soll, wo es Investitionen für Aus- und Weiterbildung und vor allen Dingen noch einmal zur Stärkung dieses dualen Systems geben soll. Dazu stehen wir ja auch; und das ist ein gutes System.
Das Jugendbeschäftigungspaket, das wir im Jahr 2008 beschlossen haben, muss weiter ausgebaut werden. Und Maßnahmen zur Sicherstellung der Ausbildungsgarantie ist sicherlich einer der Punkte.
Das korreliert: die nationalen mit den internationalen, mit den europäischen Vorstellungen. Die europäische Beschäftigungsstrategie hat ja drei Prioritäten: ein intelligentes Wachstum, ein nachhaltiges Wachstum und ein integratives Wachstum. Und da sind genau die Ziele, die sich die Bundesregierung gesetzt hat, ganz wichtig: die Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen auf 75 Prozent anzuheben, die Zahl der Schulabbrecher auf unter 10 Prozent zu verringern – da sind wir zwar im österreichischen Raum besser, weil wir nur 8,3 Prozent haben, aber auch diese 8,3 Prozent sind zu viel – und den Anteil derer, die einen Hochschulabschluss haben, zu steigern.
„Jugend in Bewegung“ ist zum Beispiel ein Modell in Europa, das den Ausbau des Mobilitätsangebotes für Studierende bieten soll. Bilaterale und regionale Bildungskooperationen und Lehren und Lernen im Ausland, das soll für unsere Jugendlichen möglich sein.
Der Europäische Sozialfonds, den der Herr Bundesminister bereits genannt hat, fördert Projekte, wo es darum geht, jungen Menschen, die von Arbeitslosigkeit und von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, zu helfen, Benachteiligungen am Arbeitsmarkt abzubauen. Und da gibt es in allen Bundesländern Österreichs gute Projekte, die auch gut angenommen werden. Das Ganze wird koordiniert durch den Herrn Arbeits- und Sozialminister, und die Produktionsschulen, die er selbst genannt hat, sind ein Produkt dessen, das daraus entstanden ist.
Um Ihnen zu zeigen, dass wir sehr gute Beispiele haben, möchte ich auf einen erst unlängst stattgefundenen Wettbewerb hinweisen. Es wurden in London vom 5. bis 10. Oktober dieses Jahres die Weltmeisterschaften WorldSkills durchgeführt, an denen junge Menschen, die sich in Lehren befinden, teilnehmen. Insgesamt haben 950 Mit-
streiterInnen teilgenommen, Österreich hat 28 TeilnehmerInnen hingeschickt, mit dem Ergebnis, dass wir dort drei Goldmedaillen, eine Silbermedaille, zwei Bronzemedaillen und 12 Leistungsdiplome erhalten haben. Das heißt, wir sind auf dem richtigen Weg, wir bilden die jungen Menschen sehr gut aus.
Herr Minister, ich unterstütze all Ihre Initiativen, die Sie heute hier angekündigt haben, denn nur durch Ihr rasches Handeln ist es möglich gewesen, dass wir bei der Arbeitslosenquote der Jugendlichen in Europa an erster Stelle liegen. Es ist der wichtigste Beitrag, dass Jugend in Beschäftigung ist, denn dadurch könnten auch die Sozialleistungs- und die Altersvorsorgesysteme stabilisiert und gesichert werden. Dafür brauchen wir mehr Geld, und das brauchen wir auch in Zukunft. Und da denken wir nicht nur ausgabenseitig nach, da denken wir auch einnahmenseitig nach, und daher ist es für uns klar, dass wir die Finanztransaktionssteuer brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)
11.23
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. – Bitte.
11.23
Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Da es sich um eine Europastunde handelt, möchte ich den Fokus vor allem darauf richten, was denn die Europäische Union für die jungen Menschen tut, nicht nur für die, die in Österreich leben, sondern auch für die, die in anderen europäischen Ländern leben, weil es ja schon Faktum ist, dass die Probleme, die Situationen, die den jungen Menschen bevorstehen, denen sie begegnen müssen, in vielen europäischen Ländern sehr ähnlich sind, denkt man an die Globalisierung, denkt man an die kulturelle Vielfalt, die natürlich anderes soziales und kommunikatives Verhalten verlangt, und denkt man vor allem auch an die wirtschaftliche Situation.
Da möchte ich anschließen an dem, was mein Kollege Lopatka bereits gesagt hat. Ich denke, das Wichtigste, was die Politik zu leisten hat, um die jungen Menschen in Europa zu unterstützen, ist ein stabiles Fundament, und das ist in erster Linie wirtschaftlich zu sehen, vor allem in Zeiten wie diesen. Der Binsenweisheit, dass man in schlechten Zeiten, aber auch in guten Zeiten nicht mehr Geld ausgeben darf, als man hat, wurde heute Gott sei Dank auch im Ministerrat Rechnung getragen. Ich möchte deshalb in meinem Debattenbeitrag zwei Dinge erwähnen, die ich als sehr, sehr wichtig, gerade für junge Menschen, erachte.
Zum einen wurde heute die Schuldenbremse beschlossen. Das ist deshalb wichtig, weil die Schulden, die wir heute machen, unseren zukünftigen Generationen eine Last auferlegen, die sie zu tragen haben. Das Ziel, bis 2020 den Schuldenstand auf 60 Prozent des BIP zu senken, ist ein ambitioniertes Ziel, und ich appelliere an alle hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen, von populistischen Statements in diesem Zusammenhang in Zukunft Abstand zu nehmen und gemeinsam mit uns dieses Ziel zu verfolgen. – Das zum einen.
Und zum anderen wurde heute im Ministerrat der Generationen-Check, der Generationen-Scan für alle Gesetze beschlossen. Das ist mir deshalb ein Anliegen, weil das bereits zu meiner Zeit, als ich Vorsitzende der Jungen ÖVP war, nicht nur präsent war, sondern vielfach auch diskutiert wurde. Es hat zwar einige Jahre gedauert, das umzusetzen, aber ich bin sehr stolz darauf, dass es jetzt gelungen ist, im Ministerrat hierfür ein Commitment zu erlangen. Ich weiß, dass auch von anderen Parteien Zustimmung dazu kommt. Als Staatssekretärin Haubner noch im Amt war, war sie selbst dahin gehend sehr aktiv.
Ich möchte alle Parteien hier einladen, konstruktiv an der Umsetzung mitzuwirken, denn ich glaube, politisch für junge Menschen zu agieren ist dann richtig und sinnbrin-
gend, wenn wir darauf Rücksicht nehmen, welche nachhaltigen Folgen, welche Konsequenzen die Gesetze, die wir beschließen, für junge Menschen haben können. Das ist bei wirtschaftlichen Entscheidungen relevant, das ist natürlich aber auch bei Fragen der sozialen Gerechtigkeit relevant, und das ist bei jeder Pensionsdebatte relevant.
Ich denke, junge Menschen ernst zu nehmen und ihnen vor allem auch Gehör zu verschaffen, das haben wir in Österreich auf jeden Fall getan. Das schreibt auf europäischer Ebene auch das Weißbuch Jugend vor. Dem sind wir, glaube ich, sehr gerecht geworden. Bei uns hat die Österreichische Bundesjugendvertretung einen hohen Stellenwert. Sie hat die Möglichkeit, Gesetze zu begutachten, Stellungnahmen abzugeben, und wird von uns mehr oder weniger als Sozialpartner ernst genommen, und ich meine, dass von der Bundesjugendvertretung schon sehr viele gute Ideen gekommen sind, die das politische Geschehen angereichert und bereichert haben.
Der Herr Sozialminister hat darauf hingewiesen – und da gebe ich ihm zu hundert Prozent recht, und das besagt ja auch auf europäischer Ebene die Strategie 2020 –, dass die Bereiche Bildung, Ausbildung und Beschäftigung besonders wichtig sind, wenn es um die gute Zukunft junger Menschen geht.
Das Ziel, das auch Herr Bundesminister Mitterlehner anstrebt, drei Viertel aller 20- bis 64-Jährigen bis 2020 in Beschäftigung zu wissen, ist ein ambitioniertes. Dabei sollten wir ihn unterstützen.
Das formulierte Ziel, eine Quote von 40 Prozent Hochschulabsolventen zu erreichen, ist etwas, was wir nicht nur anstreben, sondern an dem wir auch aktiv arbeiten. Das zeigen auch die Offensivmittel, die wir schon 2010 beschlossen haben und die 2012 fortgeschrieben werden, im Ausmaß von 80 Millionen für Universitäten und Fachhochschulen.
Das wohl Schwierigste, was wir in Angriff nehmen müssen, wird die Senkung der Schulabbrecherquote auf unter 10 Prozent sein. Das ist wirklich eine Herausforderung.
Ich glaube aber, mit der Aufwertung der Hauptschulen, die wir in den letzten Wochen beschlossen haben, aber auch mit dem Maßnahmenpaket, worauf Minister Hundstorfer bereits eingegangen ist, mit dieser Jugendstiftung, aber auch mit dem Lehrlings- und Jugendcoaching sind wir auf einem guten Weg. Wenn wir in Österreich diesen Weg fortsetzen und das alle anderen europäischen Länder auch tun, dann glaube ich, dass junge Menschen in Europa in eine gute Zukunft blicken können. (Beifall bei der ÖVP.)
11.28
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Höbart. – Bitte.
11.28
Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! „Die besten Chancen für Europas Jugend – Beschäftigung als Schlüssel“, das ist der aus unserer Sicht wirklich perfide Titel dieser Aktuellen Europastunde, denn, sehr geehrte Damen und Herren aus dem Kreis der EU-phoriker, also Sie von der sozialistischen Fraktion und vom FC Raiffeisen, allein diesen Titel empfinden wir als Frotzelei für unsere Jugendlichen. Das muss man an dieser Stelle deutlich sagen. Ich kann Ihnen auch ein paar Daten und Fakten zur aktuellen Arbeitsmarktlage liefern, um Ihnen zu zeigen, warum wir als FPÖ, als die Partei der Jugendlichen in Österreich diesen Titel als Frotzelei empfinden.
Sie, Herr Minister, versuchen immer, das schönzureden, Sie sind ja ein Trickser, aber ich glaube, dass die Österreicherinnen und Österreicher und vor allem die Jugendlichen Sie da schon längst entlarvt haben, spätestens dann, wenn ich Ihnen jetzt folgende Daten präsentiere:
Europa-Jugendarbeitslosigkeit: in Italien 30 Prozent, in Slowenien rund 15 Prozent, in Ungarn 25 Prozent, in der Slowakei 30 Prozent, in Tschechien 20 Prozent, in Spanien ist gar jeder zweite Jugendliche ohne Beschäftigung.
Nun zu Österreich, Herr Minister Hundstorfer: 40 000 Jugendliche sind als arbeitslos gemeldet, weitere 40 000 Jugendliche sind in irgendwelchen AMS-Kursen, überbetrieblichen Ausbildungszentren oder Stiftungen versteckt. Das heißt, in Summe reden wir in Österreich nicht von 4 bis 5 Prozent Jugendarbeitslosigkeit, sondern von rund 15 Prozent Jugendarbeitslosigkeit.
Das Beispiel der Schweiz möchte ich an dieser Stelle bringen. Die Schweiz wird ja immer seitens der untätigen Regierung als schlechtes Beispiel dargestellt. Die haben in Summe 3 bis 4 Prozent Jugendarbeitslosigkeit. Also die Schweiz hält hier leider dem Vergleich mit Österreich längst stand.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist auch ein besonders perfides Spiel, wenn wir von der Wirtschaft immer hören, Facharbeitskräftemangel herrscht vor – das glaube ich der Wirtschaft auch –, und wir auf der anderen Seite, ich habe es vorher erwähnt, rund 80 000 arbeitslose Jugendliche haben. Und gerade die Wirtschaft ist es ja dann immer, die von weiterer Zuwanderung träumt.
Also auf der einen Seite haben wir 80 000 arbeitslose Jugendliche, und auf der anderen Seite wird ständig nach weiterer Zuwanderung geschrien. Das können wir Freiheitlichen überhaupt nicht verstehen! (Beifall bei der FPÖ.)
Ganz im Gegenteil: Wir von der FPÖ fordern eine mit der Wirtschaft eng abgestimmte Ausbildungsoffensive für zumindest einen Teil dieser 80 000 arbeitslosen Jugendlichen, damit diese von der österreichischen Wirtschaft entsprechend als Facharbeitskräfte eingesetzt werden können.
Ich möchte Ihnen jetzt noch ein paar Punkte einer mit unserer Jugendvorfeldorganisation Ring Freiheitlicher Jugend letzte Woche vorgestellten Initiative hier vortragen.
Wir sind eben wie gesagt für diese Facharbeiterausbildungsinitiativen, sagen ein klares Ja zur Lehre. – Frau Kollegin Fuhrmann und auch Sie, Frau Kollegin Lueger! Sie träumen immer von den sogenannten Akademikerquoten, die erhöht werden sollen. Das ist schon richtig, aber bitte bekennen Sie sich doch endlich einmal klar zur Lehre und damit auch klar zu den Facharbeitern hier in Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir fordern schon seit Langem die Wiedereinführung des Blum-Bonus. Da haben wir ja erst unlängst sogar von der grünen Fraktion recht bekommen, hat doch der Herr Walser die langjährige FPÖ-Forderung unterstützt, den Blum-Bonus wieder einzuführen, damit eben Unternehmen, die sich für die Lehrlingsausbildung starkmachen, fiskalisch, steuertechnisch Bonifikationen bekommen.
Wir fordern die Gleichstellung von Lehrlingen mit Schülern respektive Studenten. Auch das ist schon lange eine Forderung von uns.
Wir sind auch für die Kostenübernahme der Berufsschulkosten durch die öffentliche Hand.
Die aktuelle Kampagne des Ringes Freiheitlicher Jugend läuft unter dem Titel „Unserer Jugend unser Geld“, womit wir dezidiert und klar zum Ausdruck bringen, dass wir gegen Transferleistungen von Milliarden an Steuervermögen sind, die aus Österreich irgendwohin nach Griechenland transferiert werden und dort in der Ägäis verdampfen wie der griechische Ouzo. Das wollen wir nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bewältigung unserer zukünftigen Aufgaben erfordert eine gesunde, gut ausgebildete, leistungsbewusste Jugend, und sie bedarf auch eines tatkräftigen Schutzes gerade durch uns Erwachsene. Daher: Setzen Sie als Bun-
desregierung endlich tatkräftige Initiativen im Jugendbereich! Und verschonen Sie uns und die Zuhörer bitte mit solchen lächerlichen Pseudolobhudeleien wie dieser Aktuellen Europastunde! (Beifall bei der FPÖ.)
11.33
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
11.33
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Höbart, Ihr Bemühen, den Ring Freiheitlicher Jugend irgendwie als beschäftigungspolitische Sprengkraft ins Spiel zu bringen, ist ehrenwert, nur: Der Ring Freiheitlicher Jugend hat im Moment andere Probleme, und das wissen Sie auch. (Abg. Ing. Höbart: Das wissen wir nicht! – Abg. Dr. Rosenkranz: Haben Sie wieder schlecht geschlafen, Herr Öllinger? Haben Sie wieder einen Alptraum gehabt?)
Aber sei’s drum, wir wollen ja nicht über den Ring Freiheitlicher Jugend diskutieren, sondern an und für sich steht Europa auf dem Plan. Dieses Problem – Herr Bundesminister, sosehr ich Ihre Initiative auch schätze und begrüße, auf europäischer Ebene einen Vorstoß zu machen –, dieses Problem, das Europa mit seiner Jugend derzeit hat, und das ist kein geringes, wird man nicht mit einer derartigen Initiative und mit dem Auflegen von Programmen lösen können. Denn eines, und das wissen Sie auch, Herr Bundesminister, ist klar: Auch wenn die Europäische Union jetzt beschäftigungspolitische Programme für die Jugend auflegen würde, es dauert Jahre, bis sie in den Mitgliedstaaten aufgebaut und umgesetzt werden.
Europa ist jetzt gerade dabei, die Zukunft seiner Jugend komplett zu verspielen. Das betrifft noch nicht Österreich, und das ist das Einzige, was ich jetzt mit Ihnen gemeinsam unterschreibe: Noch sind wir in einer günstigeren Lage als die anderen Länder, aber es gibt überhaupt keinen Grund, uns auf die Schulter zu klopfen und zu sagen, Österreich, wir sind das Beispiel für die anderen Länder. Mitnichten sind wir das Beispiel.
Wir sind jetzt gerade dabei, mit dem, was Sie zwischendrin schon angedeutet haben, der gesetzlich verankerten Schuldenbremse, den Blödsinn, den andere Länder vormachen, nachzumachen. Jetzt, mit Ihrer Unterstützung! Da sitzt ein Staatssekretär, der noch vor einer Woche gesagt hat, dass er die gesetzlich verankerte Schuldenbremse nicht für das geeignete Instrument hält.
Wenn Sie sehen, was die USA für ein Problem mit ihrer Schuldenbremse haben, die ja auch in der Verfassung festgelegt ist, wo dann mühselig ausgehandelt werden muss, dass man mit Gesetzesüberschreitungen über die festgelegten Grenzen wieder hinausgehen darf – das Schauspiel haben wir ja in den letzten Jahren ein paar Mal erlebt –, dann wissen Sie auch, dass das nicht unbedingt etwas war, was sozusagen den Bonus der USA auf den Finanzmärkten erhöht hat. Das wissen Sie auch.
Wenn wir im Jahr 2020 an dieser Grenze, die Sie sich jetzt setzen wollen, scheitern, indem wir sie knapp verfehlen, was passiert dann? Was passiert denn dann? Haben Sie über das schon nachgedacht? Haben Sie über Sanktionen nachgedacht, die wir uns selbst auferlegen? Haben Sie etwa darüber nachgedacht, dass wir dann zum Beispiel die Gehälter der Bundesregierung um die Hälfte kürzen, weil sie es nicht geschafft hat? Das wäre ein guter Vorschla
g.
Was machen wir denn dann, wenn wir diese Schuldenbremse, die gesetzlich, verfassungsmäßig fixierte, verfehlen? – Aber das ist noch immer nicht mein dringendstes Problem dabei. Ich bin der Letzte, der mit Ihnen darüber streiten würde, selbstverständlich ist es sinnvoll, Schulden zu beseitigen beziehungsweise die Zinsenlast, die auf Österreich liegt, zu reduzieren, aber Sie wissen auch, wenn wir über diese nächsten Jahre mit diesen Schuldenabbaukonzepten drüberkommen, dann strafen Sie die Jugend, von der Sie jetzt gerade geredet haben, am meisten ab, denn: Wo wollen Sie denn bitte diese Maßnahmen bis 2020 wirksam werden lassen? Ja, sicher nicht in dem schon seit Jahren beschworenen Verwaltungsabbau und in Verwaltungsreformprogrammen! Selbst dann, wenn Sie sie auf den Weg bringen, bis 2020 werden dadurch keine Kosteneinsparungen wirksam werden.
Wir wären ja dafür, dass wir dort, wo es sinnvoll ist – man kann nicht einfach Phantasiezahlen hier in den Raum stellen –, selbstverständlich wirksame, effiziente Maßnahmen setzen, um die Verwaltung zu vereinfachen, nur: Kosten, Ausgaben wird uns das bis 2020 nicht einsparen. Wenn, dann kommen die Einsparungen oder die Effekte später.
Wo wird also eingespart bis 2020? – Im ganzen Sozialbereich! Da kommt dann der Generationen-Check oder Generationen-Scan. Gestern haben Sie beschlossen, dass die Pensionen über 5 800 € um „nur“ 1,5 Prozent erhöht werden. Na ja, das ist ein richtiges „Krisenprogramm“ offensichtlich für die Pensionen, die über 5 800 € liegen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Nein, nicht über 2 800 – über 5 800 €! Und das kann es nicht sein: auf der einen Seite bei den Universitäten, bei der Bildung zu sparen und auf der anderen Seite bei den höchsten Pensionen noch immer Zuschüsse zu finanzieren!
Da haben Sie den Generationen-Scan schon jetzt verloren, bevor Sie ihn begonnen haben. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Bucher.)
11.39
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
11.39
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Vielleicht kann die Kamera einmal in die Reihen der SPÖ hinein schwenken. Das wäre interessant, damit man einmal sieht, wie „ernst“ die SPÖ ihre eigene Aktuelle Europastunde nimmt.
Wo sind eure Leute? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ihr nehmt das überhaupt nicht ernst! Eine Aktuelle Europastunde – und über Europa redet ihr gar nicht, sondern es kommt ein Redner nach dem anderen heraus, um den Herrn Sozialminister zu bejubeln. Das ist die Aktuelle Europastunde der SPÖ. Offensichtlich sind nicht einmal mehr alle in der SPÖ bereit, den Herrn Sozialminister zu bejubeln, sonst wären sie nämlich da. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Also, Herr Kollege Cap, ein bisschen mehr Ernst zum Thema Europastunde, denn sonst lassen wir es einfach mit der Europastunde! Führen wir gleich eine „Jubelstunde“ ein mit Live-Übertragung im ORF, und der Herr Minister klopft sich auf den Bauch und sagt: Wir sind super!, und alle in der SPÖ sagen: Wunderbar, wir sind super, wir sind die Besten! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Wenn ich mir allein den Begründer anschaue, den Gewerkschaftsfunktionär Wolfgang Katzian, und wie er herausgekommen ist: Unglaublich, wirklich beeindruckend! Er ist dafür, dass wir weiterhin Milliarden an Pleitestaaten geben, er ist gegen Budgeteinsparungen, er ist für die Vollbeschäftigung vor allem bei Jugendlichen, er ist für die ungebremste Zuwanderung, er ist für den Kampf gegen den Klimawandel, er ist für den Kampf gegen den Welthunger, er ist für den Weltfrieden, er ist für den allgemeinen, weltweiten Wohlstand und – nicht zu vergessen – für eine gute Zukunft. – Ende des Zitats. Das ist also der Kollege Katzian! (Beifall beim BZÖ sowie demonstrativer Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
Wissen Sie, an wen mich das erinnert? Herr Kollege Katzian, Sie hätten Sänger werden sollen. In Deutschland tritt gerade ein Sänger damit auf, er ist sehr erfolgreich in den Charts: Tim Bendzko heißt er, und er sagt auch:
„Nur noch kurz die Welt retten“, „148 713 Emails“ lesen, „weil es passiert ja so viel“. Aber „dann bin ich aber bei dir.“ – Tim Bendzko vulgo Wolfgang Katzian.
Meine Damen und Herren, Sie sind nicht ernst zu nehmen! Wenn Sie herauskommen wollen und Ihre Jubelfeierlichkeiten für die SPÖ und für Ihren Sozialminister abhalten wollen, dann sagen Sie das dazu, aber nennen Sie es doch bitte nicht „Europastunde“ und schon gar nicht „Aktuelle Europastunde“, denn aktuell war davon gar nichts, meine Damen und Herren. Gar nichts! (Beifall beim BZÖ.)
Wissen Sie, was aktuell ist? Aktuell ist – und es wäre vielleicht ganz gut gewesen, wenn wir darüber diskutiert hätten, und das hat Kollege Öllinger richtig gesagt –, dass Ihr Staatssekretär noch vor einer Woche gesagt hat: Schuldenbremse kommt nicht in Frage. Und jetzt auf einmal gibt es nichts Besseres und Wichtigeres als die Schuldenbremse im Verfassungsrang! – Das haben wir schon lang gesagt. So viel zum Thema Aktualität.
Aktuell ist nur, dass es jetzt auch schon die SPÖ begriffen hat. Das ist aktuell, meine Damen und Herren! So viel zum Thema Aktuelle Europastunde. Also aktuell – und das muss man festhalten – in dieser Europastunde ist zutage getreten, dass jetzt aktuell auch die Roten begriffen haben, dass man nicht weiter verschulden kann und dass wir eine Schuldenbremse brauchen, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.) Das ist großartige Aktualität.
Herr Staatssekretär, vielleicht haben Sie die aktuelle Bereitschaft zu sagen, wie Sie aktuell darüber denken, denn noch vor einer Woche haben Sie aktuell nicht so gedacht, wie es Ihr Bundeskanzler aktuell gestern verkündet hat im Zusammenhang mit aktueller Europapolitik der SPÖ.
Herr Kollege Katzian, es gibt nichts Unsozialeres – und vielleicht ist das auch eine aktuelle Erkenntnis –, als Schulden zu machen, Schulden für die Zukunft, und damit den zukünftigen Generationen jeden Spielraum zu nehmen. (Zwischenruf des Abg. Katzian.) Ja, bitte, mit einer Geste geht es auch. Haben Sie es verstanden? Ist das jetzt angekommen? Haben Sie das jetzt verstanden?
Sie aber kommen hier heraus und wollen weiter verschulden! Sie legen ein Budget vor, wo Sie weiter verschulden. Was ist daran „aktuell“? Sie verspielen die Zukunft der Jugend weiterhin, mit aktuellen Schulden. (Abg. Katzian: Sie wissen genau, wie es geht!) Ja, ich weiß genau, wie es geht! Die Roten verteilen Wahlzuckerl auf Kosten der Zukunft, und dann sagen sie, sie sind für Vollbeschäftigung der Jugend.
Aktuell hätten Sie dafür sorgen müssen, dass die Bildungspolitik seit Jahrzehnten anders läuft, dass wir Bildungseliten zustande bringen, die mit ihrem Wissen und mit ihrem Know-how in der Welt etwas gelten und aktuell etwas für die Wirtschaft bewirken. Aber stattdessen tun Sie das Gegenteil. Sie verteilen Wahlzuckerl, Sie verteilen nach wie vor Geld, das Sie nicht haben, und jetzt sind Sie auch noch bereit, das Geld nach Griechenland, nach Portugal, nach Italien und in jedes Euroland, das derzeit in die Pleite rauscht, zu liefern. Das ist aktuelle SPÖ-Zukunftspolitik. Gute Nacht!, kann ich nur sagen zu Ihrer Aktualität. (Beifall beim BZÖ.)
11.43
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.
11.44
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind ein paar Dinge geradezurücken. Herr Abgeordneter Stadler, wenn Sie aktuell wären, wüssten Sie schon lange, dass ich vorige Woche mit Ihrem Parteiobmann in Innsbruck bei einer Po-
diumsdiskussion gesessen bin und dort ein klares Bekenntnis zur Schuldenbremse schon lange erledigt habe. Sie sind nicht aktuell. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Vor einer Woche?! – Abg. Mag. Stadler: Nach einer Woche?! Super!) Nein, am selben Tag wie Herr Staatssekretär Schieder, am selben Tag. (Anhaltende Zwischenrufe beim BZÖ. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt eine Partei im Haus, die hat ein einziges Bedürfnis, nämlich Österreich angeblich zu lieben, in Wahrheit aber wird es von dieser Partei täglich schlechtgeredet. Das tun Sie, genau das ist Ihre Strategie! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ.)
Sie behaupten hier, Sie wissen alles. (Abg. Ing. Höbart: Das hat keiner behauptet! Wir wissen aber mehr als Sie!) Ich müsste, um auf Ihre Zahlen zu kommen, 42 000 Jugendliche in Schulungen haben. Wir haben nur ein Problem: Es sind nur 25 000. (Abg. Ing. Höbart: „Nur“?!)
Und das nächste Problem, Herr Ing. Höbart: Ganz Europa arbeitet nach der gleichen Statistik, und seit ich Arbeitsminister bin, wissen Sie überhaupt erstmalig, wie viele Schulungsteilnehmer wir haben. Punkt eins.
Und was ist so schwierig, wenn ganz Europa nach der gleichen Statistik arbeitet und ganz Europa ausweist: Wie viele haben wir in Schulung? Wie viele haben wir außerhalb der Schulung nur in der Arbeitslosigkeit? Was ist da so schwer zu begreifen? Und warum tun Sie sich so schwer, in Österreich zu sagen: Ja, es sind nur 7,1 Prozent. (Abg. Ing. Höbart: Ein anderer hat von 4 Prozent gesprochen, Sie sagen, es sind 7 Prozent!)
Ja, es sind ja auch die 7,1 Prozent zu viel, aber für Sie ist die Welt erst dann in Ordnung, wenn es 15 Prozent sind. Und Sie behaupten hier, Sie lieben Österreich. Das ist doch nicht Sinn und Zweck der Aktion. Der Sinn und Zweck der Aktion ist, Menschen aus der Schulung in Beschäftigung zu bringen. 118 000 Jugendliche haben seit 1. Jänner wieder eine Arbeit aufnehmen können in diesem Land, und das zählt! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Und wenn Sie hier schon sagen, Sie lieben die Jugendlichen, dann wüssten Sie, dass wir bereits einen Berufsausbildungsfonds über den Insolvenzentgeltfonds haben, und dann wüssten Sie auch, dass die Berufsschulkosten sehr wohl von der öffentlichen Hand bezahlt werden. Nennen Sie Ihre Forderung direkt: Es geht um die Internatskosten. (Abg. Riepl: Er hat aber „Berufsschulkosten“ gesagt! Der verwechselt ja alles!) Ich helfe Ihnen ein bisschen, weil ich ja weiß, was Sie da wollen. Die Berufsschulkosten zahlt die öffentliche Hand schon immer, und Sie haben hier ausdrücklich Berufsschulkosten gesagt.
Wenn Sie wirklich das Land lieben würden, dann würden Sie mithelfen, auch weiterhin dafür zu sorgen, dass diese Zahlen so niedrig wie möglich bleiben, und sich nicht in der Vorstellung suhlen, es müssen 15 Prozent sein, denn dann ist die Welt für Sie in Ordnung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.47
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 9665/J bis 9768/J;
2. Anfragebeantwortungen: 9088/AB bis 9169/AB;
Anfragen (Präsidentin des Nationalrates): 66/JPR und 67/JPR;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2011) (1502 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011) (1503 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1504 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafgesetznovelle 2011) (1505 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (1506 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden (1508 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 3. Quartal 2011 (Vorlage 76 BA),
Bericht der Bundesministerin für Finanzen über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 3. Quartal 2011 (Vorlage 77 BA),
Bericht der Bundesministerin für Finanzen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis September 2011 (Vorlage 78 BA);
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 128 betreffend „Schaffung eines Bundesgesetzes über die Kostentragung der Suche und Beseitigung von Kriegsrelikten“, überreicht von den Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Rosa Lohfeyer und Stefan Prähauser;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Unterrichtsausschuss:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses (1511 d.B.).
C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Aufnahme der Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
*****
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Fritz Neugebauer: Die Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 9769/J der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Causa General Entacher dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 bis 5 sowie 7 und 8 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Fritz Neugebauer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart. Es ergeben sich daher folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 84 Minuten, FPÖ 75 Minuten, Grüne 66 Minuten, BZÖ 63 Minuten.
Ich schlage vor, die Redezeit der Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Wir kommen zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1494 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz und ein Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Datenschutzgesetz 2000, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Wasserstraßengesetz, das Bundesgesetz über
das Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Außenhandelsgesetz 2011 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2012) (1500 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1495 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2011 geändert wird (1501 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung auf, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte, Herr Kollege.
11.49
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Na also, meine Damen und Herren, es geht doch. Jetzt endlich begreifen SPÖ und ÖVP, dass bei den Staatsfinanzen der Hut brennt. Unter dem Druck der EU soll nun die Schuldenbremse kommen. Das hätten Sie, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, aber viel früher haben können, denn die FPÖ war es, die im September 2010 als erste Partei in diesem Haus die Schuldenbremse beantragt hat.
Die Koalition hat das damals abgelehnt – ja ganz im Gegenteil: Ich bin für diese Idee von Ihnen ausgelacht worden! Wir hatten aber wieder einmal recht. Ja, mit uns kann man auch über die Schuldenbremse reden, jedoch unter dem Grundsatz: Unser Geld für unsere Leutʼ! (Beifall bei der FPÖ.)
Daher: keine weiteren Mittel mehr für Euro-Schuldner, keine Mittel mehr für Rettungsschirme.
Allerdings: Ein Wunderding ist diese Schuldenbremse von Haus aus auch nicht, denn da muss man schon sehr intensiv damit arbeiten.
Ich habe mich gewundert, als gestern im Fernsehen – in den Nachrichten um 22 Uhr – die beiden Polit-Spitzen dieser Republik, nämlich Herr Faymann und Herr Spindelegger, zum Ausdruck gebracht haben, dass sie bis zum Jahre 2020 60 Prozent Staatsschulden, gemessen am BIP, haben wollen. – Dazu kann ich nur sagen: Das ist Utopie; das ist nämlich unmöglich – und das zeigt, meine Damen und Herren, wie wenig Wirtschaftskompetenz Bundeskanzler und Vizekanzler leider Gottes besitzen. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Erreichung dieses genannten Zieles hieße nämlich, dass der beschlossene Budgetpfad, und zwar sofort, verlassen werden muss, dass jährlich mindestens 10 Milliarden € an Überschuss erreicht werden muss – und das ist natürlich unmöglich. Wenn man weiß, wie diese Regierung im Stillstand verharrt, dann ist klar, dass das auch nicht in naher Zukunft zu machen ist.
Nun aber zum vorliegenden Budgetbegleitgesetz, das ja geradezu ein Spiegelbild dieser Regierungsarbeit ist: Nichts geht mehr, meine Damen und Herren! Wer die Budgetverhandlungen beobachtet hat, weiß auch, warum dem so ist: SPÖ und ÖVP befinden sich im Kriegszustand, befinden sich in Konfrontation – und eine Seite gönnt der anderen null Erfolg. Gemeinsamkeit schaut anders aus, und das spiegelt sich auch im Budgetbegleitgesetz wider: Nur Anpassungen an Rechtsvorschriften, Formalfehlerberichtigungen, aber in Summe keine Substanz. Lediglich die Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge – ein wunderschönes Wort! – in das Budget sind von – zumindest kleiner – Bedeutung.
Herr Staatssekretär Ostermayer hat als Begründung gesagt: Wir brauchen ja 2012 in dieser Menge nichts, weil die Loipersdorfer Beschlüsse umgesetzt werden müssen, das sogenannte Sparpaket! – Herr Staatssekretär, wenn es darum geht, die Bevölkerung zur Kasse zu bitten und Sozialleistungen zu reduzieren, da sind Sie groß da, da sind Sie aktiv.
Ich darf daran erinnern, was die Loipersdorfer Sparbeschlüsse an Belastungen für die Bevölkerung gebracht haben: 2 Milliarden € in 180 Begleitgesetzen; Mittel, die sofort an die Griechen weitergeflossen sind. – Das wollen wir Freiheitlichen nicht, denn unser Geld soll für unsere Leute da sein. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Folge Ihrer Beschlüsse in Loipersdorf: Erhöhung der Mineralölsteuer, Bankenabgabe, Massensteuern in Höhe von 1 Milliarde €, gewaltige Kürzungen im Sozialbereich für Familien – der Mehrkindzuschlag ist beispielsweise gekürzt worden –, Kürzung bei Pensionen und Pflege und so weiter und so weiter.
Gegen die hohe Verschuldung des Staates etwas zu unternehmen, dazu fehlt Ihnen, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, leider der Mut. Ich bin jedenfalls gespannt darauf, wie das weitergehen soll mit der zu beschließenden Schuldenbremse und ob es Ansätze geben wird in Bezug auf Strukturen: bei den Krankenanstalten etwa, bei den wichtigen Reformen in der Schulverwaltung, bei den Pensionssystemen, bei der Durchforstung des Förderunwesens.
Erinnern darf ich jedenfalls daran, dass es in Bezug auf das Förderunwesen ein Einsparungspotenzial in Höhe von 7 Milliarden € gibt. Und es gibt viele, viele weitere Möglichkeiten, wie in unserem Staate gespart werden könnte. Es gibt sehr viel zu tun, meine Damen und Herren, und viele Budgetbegleitgesetze wären daraus die Folge – und nicht nur dieses jetzt vorliegende Mini-Gesetz.
Und weil es sehr viel zu tun gibt, darum lassen Sie das jetzt wahrscheinlich auch, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP. (Beifall bei der FPÖ.)
11.55
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
11.55
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Gradauer, zwei Zitate aus Ihrer Rede. Das eine war: Ihnen fehlt der Mut, etwas gegen die Schulden in diesem Land zu tun! Das andere Zitat war: Ihr Ziel, das Sie sich gesetzt haben, nämlich bis 2020 gegen 60 Prozent zu kommen, ist illusorisch! – Dazu nur so viel: Entweder wir sind Illusionisten oder mutlos, aber beides wird wohl schwer gehen. (Abg. Ing. Westenthaler: Oh ja, Sie sind beides! –Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich möchte einen Abänderungsantrag ankündigen und darf den ersten Punkt im Zusammenhang mit jener Einigung, die es gestern bei den Pensionisten gegeben hat, darstellen: Die Erhöhung um die Inflationsrate bekommen nicht alle PensionsbezieherInnen; Bezieher hoher Pensionen bekommen deutlich weniger als die Abgeltung der Inflationsrate. Und dieses Geld, zirka 15 Millionen €, wird dafür verwendet, bei Beziehern kleiner Pensionen einerseits den Pensionistenabsetzbetrag zu erhöhen und zweitens die steuerliche Absetzbarkeit von Sonderabsetzposten für Pensionisten bis zu einer gewissen Einkommenshöhe wieder zu ermöglichen. Das halte ich für einen guten Kompromiss, dass das alles innerhalb der Gruppe der Pensionisten finanziert wird und es trotz dieser Besserstellung zu keiner Erhöhung des Budgetdefizits kommt, weil das genau auf diese Inflationsrate abgestellt ist und es überdies sehr wichtig ist, dass die Kaufkraft erhalten bleibt.
Zur Frage der Budgetkonsolidierung und des Budgets insgesamt: Erstens kann man, wenn man sich alle Eckdaten ansieht, feststellen, dass Österreich – egal, ob das die
Neuverschuldung ist, die Arbeitslosenrate oder der Schuldenstand – wesentlich besser durch die Krise gekommen ist als fast alle anderen Länder der Europäischen Union – und dass wir mit diesem Budget diesen erfolgreichen Weg weitergehen werden. (Abg. Bucher: Enormer Schuldenstand!) Wir werden natürlich auch weiterhin darauf achten, dass Österreich, was wichtige Eckzahlen betrifft, unter den Top-Performern bleibt.
Das Zweite ist, dass wir gerade auch jetzt, wo wir wissen, dass die konjunkturellen Rahmenbedingungen schlechter geworden sind, als sie es letztes und vorletztes Jahr waren, sehr behutsam vorgehen müssen bei der Frage, wie und wo wir, wenn zusätzliches Sparen notwendig ist, sparen. Wichtig wird dabei jedenfalls sein, einen guten Mix aus einnahmen- und ausgabenseitigen Maßnahmen zu finden, damit das Budget besser wird.
Es ist aber auch sehr, sehr wichtig, dass wir bei jeder Maßnahme – egal, ob einnahmen- oder ausgabenseitig – auf vier Dinge achten.
Erstens: Was bedeutet das für den Konsum im Lande?
Zweitens: Was bedeutet das für Investitionen sowohl privater Haushalte als auch von Firmen?
Drittens: Was bedeutet das für die Beschäftigungslage in unserem Land?
Und was bedeutet das – viertens – für das Wachstum in unserem Lande?
Diese vier Fragen werden bei jeder einzelnen Maßnahme gecheckt werden müssen, weil wir nicht den Fehler machen dürfen, den viele andere Länder in der Europäischen Union gemacht haben – und teilweise noch machen –, sich nämlich immer tiefer in eine Krise hineinzusparen und nicht zu schauen, dass eine positive Entwicklung in einem Land möglich wird. (Abg. Bucher: Das macht ja ihr auch!)
Wenn wir Schuldenabbau betreiben wollen, dann wird das – Kollege Gradauer, das sollten Sie nicht vergessen – nur durch Wirtschaftswachstum gehen. Wir brauchen nicht 10 Milliarden € an Überschuss pro Jahr, um die Schulden abzubauen, sondern wir brauchen Wachstum, Wachstum, Wachstum, um die Schulden in den Griff zu bekommen.
Dafür steht diese Bundesregierung, und dabei hat sie auch unsere Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.58
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
11.58
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der Tagesordnung steht nun das Budgetbegleitgesetz; Vorredner haben ja schon auf den Begriff Schuldenbremse Bezug genommen. Es wird Sie nicht wundern, dass ich das auch mache, zumal ja den Medien zu entnehmen ist, dass die Bundesregierung da nicht nur etwas vorhat, sondern das heute schon im Ministerrat beschlossen wurde, wobei da aber natürlich schon hinzuschauen ist, was das Ganze unter dem Titel „Schuldenbremse“ überhaupt werden soll.
Eingangs könnte man ja noch feststellen: Wozu die Panik?, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es Vertreterinnen und Vertreter dieser Bundesregierung waren und vielleicht auch noch sind, ich weiß es ja nicht, vielleicht hören wir ja etwas Vernünftiges, die gemeint haben, wie super und wie gut Österreich dasteht.
Jetzt sage ich das ja auch, lassen Sie sich das sagen, wir sind in wesentlichen Daten nicht so schlecht. Das wird immer wieder, jedenfalls von der grünen Fraktion, da und dort auch anerkannt.
Aber was da jetzt abgeht, wie Sie das da angehen mit dieser sogenannten Schuldenbremse – und da wende ich mich meinerseits an die Vertreter der Sozialdemokratie und erst in zweiter Linie an jene der ÖVP –, ist schon sehr seltsam. Das hat ja mit dem, was Sie jahrelang erklären, was Sie zwei Jahre lang manchmal mit Steuergeldern, manchmal ohne Steuergelder, jedenfalls mit Parteispenden heftig inserieren und plakatieren, aber so etwas von nichts zu tun, Herr Staatssekretär Ostermayer und Herr Staatssekretär Schieder. Es ist ohnehin besser, dass der Bundeskanzler nach seinem gestrigen Auftritt in der „ZiB 2“ nicht da sitzt, der war erbärmlich, und zwar zu Recht, ja, Herr Geschäftsführer (in Richtung des Abg. Dr. Kräuter), zu Recht, denn du bist auch einer, der in den Zeitungen dauernd das erzählt, und beim Regieren ganz woanders bei irgendeinem Türl herauskommt. Das geht sich so nicht mehr aus. (Beifall bei Grünen und FPÖ.) Das geht sich nicht mehr aus.
Ich finde, das hat Obszönitätscharakter, wie die Sozialdemokratie in diesem Bereich vorgeht. (Abg. Dr. Kräuter: Du übertreibst!) Jahrelang, ja bis vorgestern – oder war es noch am Freitag; Herr Staatssekretär, wann wollten wir reden? – war die Welt noch eine andere, aber jetzt ist sie so, zumindest laut Medienberichterstattung. Ich habe den Entwurf, den Ministerratsbeschluss jetzt nur kurz durchschauen können, aber es ist doch vollkommen klar, worum es beim Budget und bei den Schulden geht. Was sind denn die Schulden? – Kumulierte Defizite, die sich aus verschiedenen Bestandteilen der Einnahmen- und Ausgabendifferenz zusammensetzen.
Also ist es die verdammte Pflicht dieser Bundesregierung, endlich einmal etwas über die Dynamik der Ausgabenentwicklung und die Dynamik der Einnahmenentwicklung zu sagen und dazu, wo man eingreifen will. Aber man sollte nicht mit der Schuldenbremse herumrennen, ohne das mit zu benennen.
Jetzt zur ÖVP: Ich weiß schon, Frau Bundesministerin, dass Sie der Meinung sind, dass man vielleicht zuerst einmal das Ziel vorgeben muss, das Zweidrittelmehrheit verlangt, damit alle einmal hineingezwungen werden, damit irgendetwas geschieht. – Ja, mag sein, aber es ist nicht genug, zu sagen, irgendetwas muss geschehen, Hauptsache irgendetwas und irgendetwas steht in der Verfassung. Das wird klare Konsequenzen haben, die Sie hier und heute aber auch benennen sollen, wenn Sie sich schon so heldenmütig hinstellen wie der Herr Spindelegger, wobei Sie ja dann die bessere Gelegenheit haben neben diesen hoppertatschigen sozialdemokratischen Auftritten. Das ist dann auch nicht so schwierig. Das ist ja auch wieder interessant: Die ÖVP, die in allen Umfragen hinten liegt, bei allen Wahlergebnissen hinten liegt, dominiert aber die Regierungspolitik, auch in Sachen der Steuergerechtigkeit. Dort, wo Sie antreten, Wahlen gewinnen zu wollen. Das ist eine Schimäre, und die werden wir Ihnen jetzt einmal herunterräumen, wir lassen uns das so nicht mehr gefallen.
Wenn es nämlich wahr ist – und da bitte ich um den Gegenbeweis, Frau Finanzministerin, aber bitte nicht in der Liga, dass Griechenland auch ein Geschäft wird –, dass die Defizite nichts anderes als der Saldo von Einnahmen und Ausgaben sind, das ist in diesem Fall natürlich ein Ausgabenüberschuss, dann haben wir nicht so viele Möglichkeiten. Dass wir nur aus der Krise herauswachsen, Kollege Krainer, wird auch dann nicht gelingen, wenn man nämlich genau an der falschen Stelle spart.
Also worum geht es denn? Das wollten Sie, glaube ich, auch damit sagen. Allein die Vorschläge der SPÖ kommen diesem Prinzip nicht nach.
Worum geht es denn? An welchen Stellen wird ja hoffentlich und sinnvollerweise gespart? Selbstverständlich, auch da machen wir immer unsere Vorschläge und verschweigen uns nicht, auch nicht als Oppositionspartei.
Und was geschieht bei den Einnahmen? Sie von der ÖVP-Seite stellen die Einnahmen mehr oder weniger ständig sakrosankt, dass da ja nur keine neuen Steuern kommen,
nichts, null. Nicht einmal gescheit darüber reden wollen Sie, wie wenigstens die Steuerstruktur endlich gerechter gemacht werden kann gemessen am OECD-Schnitt, wo Sie sonst der OECD, der Organisation der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, ständig hinterherlaufen mit Ihren Argumenten, vielleicht auch ganz zu Recht, auch bei den Sparbemühungen. Wenn es um die Steuerstruktur geht, dann wollen Sie nichts davon wissen.
Österreich ist das letzte Land in dieser Statistik, wenn es darum geht, dass die Millionenerben einmal einen Beitrag leisten sollen. Wir sind das letzte Land, wenn es darum geht, dass die Superreichen einen Beitrag leisten sollen, alles genau Ihr Text. Noch einmal zum Mitschreiben und vielleicht zum Ernstnehmen: Wenn es darum geht, diese Lücken zu schließen, selbstverständlich sowohl aus Gerechtigkeitsgründen, aber auch aus ökonomischer Vernunft heraus, weil diese Art von Steuern die Konjunktur nicht schädigen, dann können Sie dreimal etwas anderes erzählen. Und es wird auch gar nicht anders gehen, als einmal bei den Vermögen etwas zu machen, weil Ihnen ja der soziale Zusammenhalt völlig zusammenkracht, nicht nur irgendwo in Europa, sondern auch hier in Österreich.
Diejenigen, die von dieser Krise zum Teil sogar ursprünglich profitiert haben, jedenfalls die viel geringeren Lasten tragen, obwohl sie diejenigen wären, die es viel besser könnten, bleiben verschont. Sie wenden sich immer nur an den normalen Steuerzahler, der – und jetzt kommt es – laut dieser OECD-Statistik in Österreich am meisten beiträgt, also an die Lohn- und Leistungseinkommen. Es geht gar nicht nur um den klassischen Hackler, sondern es geht um die Erwerbseinkommen schlechthin, es geht auch um die Selbständigen. Diese zahlen in Österreich ganz, ganz viel Steuern. Da sind wir Hochsteuerland, da haben Sie recht. Aber dort, wo es um die Gerechtigkeit geht, sind wir ein Niedrigsteuerland bis ein Nullsteuerland sogar, wenn Sie nicht dazusagen, dass auch auf der Seite etwas geschehen soll, dass massiv eingegriffen werden muss, um diese Struktur zu verändern und in Richtung weniger auf Arbeit, auch auf das Leistungseinkommen zu gehen, Frau Ministerin.
Es kann doch nicht sein, dass in diesem Land 4 Millionen steuerfrei vererbt werden können – steuerfrei! –, während andere ein Leben lang arbeiten müssen und das auch nicht annähernd verdienen, aber mit den Sozialabgaben und mit den Steuern 50 Prozent schon in dieser niedrigen Liga zahlen. Sie wissen das ganz genau, wenn sie mehr verdienen, dann zahlen sie noch mehr. (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.) Wenn einer 4 Millionen € in seinem Leben verdient, dann ist er ohnehin schon ganz gut unterwegs, aber der zahlt Länge mal Breite. Und das soll gerecht sein? Da rennen Sie herum und reden von Leistungsgerechtigkeit?
Das ist völlig daneben, das ist völlig schräg aufgestellt. Sie in den Reihen der Sozialdemokratie wissen das ganz genau. Ich hoffe, Sie glauben Ihren eigenen Plakaten. Sie sind aber gut beraten, wenn Sie Ihren Regierungsvertretern nichts mehr glauben, denn sonst würden Sie in dieser Debatte anders auftreten. Das wird unsere Anwaltschaft sein, dass wir nicht nur darauf schauen, sondern auch dafür kämpfen, dass das kommt. Sonst ist es nicht erklärbar, dass Sie über Nacht unter dem angeblichen Druck von Ratingagenturen, die Sie vorgestern noch als inkompetent verteufelt haben, und sie sind auch inkompetent, niemand von denen hat vor drei Jahren die Griechenland-Papiere anders bewertet als die deutschen, jetzt unter der Bank sind, auch wenn Sie so (der Redner verschränkt demonstrativ die Hände) dasitzen.
Vor den Ratingagenturen, die überhaupt von der ganzen amerikanischen Subprime Crisis nichts wissen wollen, die die Papiere dort noch bestbewertet haben, damit sie in ganz Europa noch das Finanzsystem anstecken, gehen Sie in die Knie. (Staatssekretär Mag. Schieder: Nein!) Ja, nicht nein, aber ja, das ist doch euer Problem. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
Bei Ihnen von der SPÖ kommt ja zur Gerechtigkeitslücke noch die Glaubwürdigkeitslücke; die ÖVP ist wenigstens konsistent als Partei der Superreichen.
Es reicht, so ist es, und jetzt können Sie sich anstellen bei der FPÖ und bei der ÖVP, wir werden uns den Verhandlungen schon nicht verweigern, wenn es um eine Zweidrittelmaterie geht, das ja nun nicht, aber das Ganze muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden.
Es braucht durchaus marktwirtschaftliche Prinzipien, die hier wieder gelten, es braucht die Leistungsanreize, es braucht aber endlich auch das Schließen der Gerechtigkeitslücke, denn sonst drohen, ich sage gar nicht Sparpakete, ich sage Kürzungspakete. Dort, wo sinnvoll gespart hätte werden können, lassen Sie ja regelmäßig aus. Jetzt ist wieder diese Seite besser dran (der Redner zeigt auf die Seite der ÖVP-Minister und -Ministerinnen auf der Regierungsbank), weil nämlich die ÖVP-Landeshauptleute bis jetzt alles blockiert haben, was einmal vernünftig wäre in dieser Republik. Sie setzen sich nicht durch.
Herr Ex-Vizekanzler Pröll ist ja nicht an irgendwelchen Leiden gescheitert, sondern an Ihren eigenen Landeshauptleuten. Sagen Sie einmal, wie es ist! Und da ist das Problem, dass dort, wo wirklich sinnvoll gespart werden könnte, auch nicht gespart wird, auch nicht in der Schulverwaltung – Bezirksschulräte en masse, Bezirksschulinspektoren, Landesschulräte: alles für die Fisch, gehört anders aufgestellt, ist viel billiger zu organisieren. Wo ist denn das? (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ. – Abg. Mag. Stadler: Super!) 50 Millionen Nettoeffekt. – Null, nichts!
Im Gesundheitssystem ist es noch viel ärger. Nicht, dass wir im Gesundheitsbereich die Leistungen reduzieren müssten, sondern es geht einfach darum, die Kostendynamik einzufangen, und es geht um das Jahr 2020, es geht immer um die Dynamik. Es geht darum, die Leistungen und Dienstleistungen halbwegs stabil zu halten. Das System ist ja nicht schlecht – wieder an dieser Stelle –, aber die Kosten rennen uns davon. Es müsste aber nicht so sein.
Das ist nur deswegen der Fall, weil es ein riesiges Planungswirrwarr und Planungsdefizit gibt. Warum? – Weil Sie die Landeshauptleute nicht dazu verpflichten können, dass nicht innerhalb von 20 Kilometern, so wie es in meiner Heimat ist, Oberwart und Hartberg, ich getraue mich das auch zu sagen, ... – Herr Lopatka ist gerade nicht da, der war tatkräftig daran beteiligt, dass sowohl auf der einen Seite als auch auf der anderen alle Abteilungen hochgerüstet werden, weil sich ein Burgenländer nicht in der Steiermark behandeln lassen müssen soll und der Steirer nicht im Burgenland drüben, obwohl man an dieser Stelle mit dem Radl hin- und herfahren kann. (Abg. Mag. Gaßner: Frisch operiert aber nicht!) Vielleicht gerade nicht der Kranke.
Aber es ist ganz einfach, so zu fahren. Wenn ich mit dem Rettungswagen 20 Kilometer innerhalb der Steiermark fahre, dann ist das offensichtlich eine kurze Distanz. Aber wenn ich fünf Kilometer und über die Grenze fahre, dann ist es eine lange Distanz. Es geht da um Unsinnigkeiten, die Sie nicht beheben können oder nicht beheben wollen. Und wenn Sie das nicht benennen, dann lassen Sie diese Schuldenbremse bleiben, dann geben Sie doch zu, dass Sie nicht in der Lage dazu sind, weil dies sonst dazu führt, dass genau an der falschen Stelle wieder gekürzt wird, nämlich bei dem, was die Leute brauchen, weil Sie an der richtigen nicht imstande sind hinzugreifen. Das ist das Problem, und das muss angegangen werden. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
Also: Diese Schuldenbremsen-Debatte kann etwas Nützliches nach sich ziehen, soll etwas Nützliches nach sich ziehen, aber für einen Unfug in der Verfassung, wenn Sie die notwendigen Begleitmaßnahmen nicht jetzt und rechtzeitig ankündigen können, stehen wir nicht zur Verfügung. Und es geht genau darum, an der richtigen Stelle zu sparen, aber es geht auch darum, endlich einmal darüber zu reden, wo in dem Land
die Steuern eingehoben werden, nämlich immer genau dort, wo ohnehin schon zu viel eingehoben wird, und nicht dort, wo es etwas zu holen gibt. Und das ist ÖVP pur! Bitte vor den Vorhang, Herr Kopf! (Beifall bei Grünen und BZÖ. – Bravorufe beim BZÖ.)
12.11
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.
12.11
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner Mag. Kogler braucht von mir natürlich keine guten Ratschläge, das weiß ich schon. Aber, Herr Mag. Kogler, wenn Sie mit großer Verve ausgerufen haben: Es reicht!, dann lassen Sie mich sagen, ich wäre vorsichtig mit solchen Ausrufen, ich spreche aus Erfahrung! Wir haben keine guten Erfahrungen gemacht mit „es reicht“. (Allgemeine Heiterkeit.)
Meine Damen und Herren, wir diskutieren eigentlich das Budgetbegleitgesetz, obwohl hier andere Fragen dominieren, wie Steuerreformfragen, die Frage der Staatsverschuldung. Lassen Sie mich als einer, der an sich gerne über Steuerreformen diskutiert, eines sagen: Der jetzige Zeitpunkt ist meines Erachtens völlig falsch für eine Steuerreform, vor allem für eine öffentliche Debatte darüber. Ich bin sehr dafür, dass im Finanzministerium eine Arbeitsgruppe von Experten gut und intensiv arbeitet, aber eine öffentliche Diskussion über eine Steuerreform halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für absolut schädlich. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Setzen Sie einmal eine Kommission ein!)
Gehen die Diskussionen in Richtung Steuererhöhungen, so schaden sie dem Wirtschaftsstandort und verunsichern die Investoren, gehen sie in Richtung Entlastungen, erwecken sie Erwartungen, die nicht erfüllbar sind, weil wir kein Geld für Entlastungen haben, so offen und ehrlich muss man sein. Das heißt, Arbeit ja, aber keine großen öffentlichen Ankündigungen in Richtung Steuererhöhungen oder Steuerentlastungen. Der Zeitpunkt ist leider nicht geeignet dafür. (Abg. Bucher: Was ist mit der Schuldenbremse?)
Zum zweiten großen Fragenkomplex, meine Damen und Herren. Natürlich dominiert die Staatsverschuldung derzeit jedes Thema, und es ist verständlich, wenn heute am Vormittag im Ministerrat die Regierung diese Schuldenbremse beschließt. Das ist ein Thema, das auch heute in der Debatte sein wird.
Ich muss ehrlich sagen, ich halte das für einen großen Fortschritt, denn auch wenn wir natürlich argumentieren können, es sind die bösen Banken, die bösen Finanzmärkte, die bösen Spekulanten, dann kann ich nur sagen, es gibt ein einfaches Mittel dagegen: die Staatsfinanzen in Ordnung zu halten. Dann brauche ich keine Angst vor den bösen Banken, vor den bösen Spekulanten und vor den bösen Finanzmärkten zu haben.
Ich kann natürlich auch sagen, im Vergleich zur Euro-Zone stehen wir eigentlich ohnehin noch gut da, wir haben eine Staatsverschuldung von 74,6 Prozent, die Euro-Zone im Durchschnitt von 90,3 Prozent. Aber das hilft mir nicht sehr viel, meine Damen und Herren. Und daher halte ich es für vollkommen richtig, dass dieser Schritt heute gesetzt wurde, die Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen, was wieder im Zusammenhang mit dem zu sehen ist, was wir bereits über das Bundesfinanzrahmengesetz gemacht haben, das richtigerweise auf der Aufgabenseite ansetzt. Also die Schuldenbremse sehe ich im Zusammenhang mit dem Bundesfinanzrahmengesetz, das den Schwerpunkt auf die Ausgabenseite legt. (Zwischenruf des Abg. Bucher.) Denn alle Erfahrung sagt, Herr Kollege: Hast du die Ausgaben im Griff, dann hast du in der Regel auch das Budget im Griff – das ist auch eine Absage an Steuererhöhungsphilosophien, wie sie mancherorts geäußert werden. (Abg. Mag. Stadler: Dass die Schuldenbremse mit der Einnahmenseite etwas zu tun hat ...!)
Meine Damen und Herren, wir haben hier einen Plan step by step. Der erste Punkt wäre, und da weiß ich, das gebe ich schon zu, da haben wir noch keinen Konsens: Ich würde es zum jetzigen Zeitpunkt zumindest für richtig halten, wenn wir am Freitag noch die 3 Prozent Budgetbindungen beschließen würden. Ich glaube, es wäre in der heutigen Situation richtig, das zu beschließen.
Der zweite Schritt ist, dass wir heuer noch diese Schuldenbremse beschließen werden, und drittens ist richtig, dass wir dann zu Beginn des nächsten Jahres sehr rasch Maßnahmen beschließen müssen, die dieser Schuldenbremse Rechnung tragen, gar keine Frage. Und dass wir hier Sparpotenziale haben, meine Damen und Herren, das lässt sich überhaupt nicht bestreiten. Schauen wir nur ein bisschen über den Tellerrand hinaus. Ich erinnere nur, das wurde schon oft erwähnt, an das faktische Pensionsalter. Unsere deutschen Nachbarn gehen faktisch drei Jahre später in Pension. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) Die drei Jahre bedeuten, wir geben jedes Jahr 3 Milliarden € mehr aus als die Deutschen wegen des frühzeitigen Pensionsantritts, 3 Milliarden, die uns fehlen, Frau Kollegin, für Forschung, Wissenschaft, Umwelt und so weiter, das fehlt uns.
Jetzt schauen wir uns den Gesundheitsbereich an. Ich erwähne nur Daten und Fakten. Laut einer OECD-Statistik gibt es im OECD-Durchschnitt pro 1 000 Einwohner 3,9 Spitalsbetten, in Österreich nicht 3,9, sondern 6,1. Da kann man sicherlich Effizienzsteigerungen durchführen.
Schauen wir uns die Förderungsquote an: in der EU 2,7 Prozent des BIP, in Österreich 5,5 Prozent.
Also nur drei Beispiele, wo man sagen muss, bitte, da liegen die Sparpotenziale auf dem Tisch, da brauche ich an keine Steuererhöhungen zu denken. Mir geht es darum, dass wir zuerst die Sparpotenziale nützen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Step by step, hat die Finanzministerin zur Verwaltungsreform gesagt!) – Frau Kollegin Glawischnig, schauen Sie, dass Sie in Wien etwas zustande bringen, dann können Sie reden! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Solange wir nicht diese Sparpotenziale nützen, meine ich, gibt es überhaupt keine Berechtigung, hier mit Steuererhöhungsvorschlägen in Richtung Schuldenabbau zu gehen. (Abg. Krainer: Aber wirklich nicht!) Hier bedeutet Sparen ja nicht Sparen zulasten der Gesundheit, Sparen zulasten der Förderung. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wo wollen Sie denn sparen? Machen Sie ein paar Vorschläge!) Das heißt nur die Mittel effizienter einsetzen, Frau Kollegin, studieren Sie Betriebswirtschaft! Die Mittel effizienter einsetzen, nicht sparen zulasten. Das ist polemisch, was Sie sagen, Sie polemisieren nur. Ich sage nur, wir müssen die Mittel effizienter einsetzen, dann werden wir auch die Schuldenbremse mit konkretem Leben erfüllen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.16
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.
12.17
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Es ist schon abenteuerlich, das muss ich wirklich zugeben! Vor wenigen Tagen noch, bei der letzten Sitzung bist du herausgekommen zum Rednerpult und hast gesagt, wir brauchen keine Schuldenbremse, wir haben ein modernes Haushaltsgesetz, dafür brauchen wir keine Schuldenbremse. Jetzt plötzlich der Wandel. Über Nacht hat die ÖVP gegneißt, begriffen, dass die Schuldenbremse ein wichtiges Signal für die Anleger, für die Finanzmärkte ist, um Vertrauen zu schaffen. Wir sagen das seit 2009! (Beifall beim BZÖ.)
Da brauchst du nicht den Kopf zu schütteln. Es gibt ja Anträge, die im Ausschuss liegen, die von euch vertagt worden sind. Das Erbärmlichste ist, dass uns hinter vorge-
haltener Hand ständig recht gegeben wird, wenn wir in den Ausschüssen unsere Forderungen deponieren, dass man danach zu uns kommt und sagt, recht habt ihr eigentlich, tolle Forderungen, das gehört umgesetzt, dass aber am Rednerpult alles verweigert wird und dann auch die Zustimmung verweigert wird. (Abg. Mag. Stadler: Da schau her!) Das ist eine Hinterhältigkeit, die die Bürger in unserem Land satt haben. (Beifall beim BZÖ.) Das ist typisch für die ÖVP! Das ist die ÖVP, das ist das wahre Gesicht der ÖVP, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es ist doch ein Wahnsinn, der Vizekanzler gestern in der „ZiB 1“, nachzulesen heute in den Printmedien: Wir haben erkannt, dass wir etwas tun müssen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, wo war denn der Vizekanzler die ganzen Jahre zuvor? War er im Ausland? Er soll da herkommen, er soll sich die Debatten einmal anhören, die wir führen! Da geht es um die Zukunft der nächsten Generationen! Eine Rekordverschuldung, die da zulasten der Jugendlichen, der Kinder und Kindeskinder beschlossen werden soll! Das ist die Realität! (Beifall beim BZÖ.)
Ja wie könnt ihr von der ÖVP das euren Mitgliedern gegenüber vertreten? Was sagt denn ihr, wenn die mit diesen Argumenten auf euch zugehen und sagen, um Gottes willen, ihr verpflastert, ihr verpfändet unser ganzes Land!? Was sagt ihr denen? – Ja wir können nichts tun, weil wir die SPÖ nicht überzeugen können. – Ja dann schleicht euch aus der Regierung, das wäre einmal konsequent, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Lebhafter Beifall beim BZÖ.)
Ihr seid nicht in der Lage, dieses Land zu regieren, das ist die Realität! Nehmt endlich den Hut, und die Frau Finanzministerin soll heute den Anfang machen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wir haben daher einen Misstrauensantrag vorbereitet: Gehen Sie aus dem Amt, Sie sind nicht in der Lage, die Schulden abzubauen, Sie sind nicht in der Lage, das Defizit zu reduzieren, es fehlen Ihnen die Durchschlagskraft, die Ideen! Sie sind planlos, Sie sind ja für niemanden in unserem Land mehr tragbar, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
12.19
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.
12.20
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! (Unruhe im Saal. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Die Regierungsvorlage 1494 der Beilagen ändert zum Budget 2012 eine Anzahl von Bundesgesetzen, die der Umsetzung unseres Budgetpfades dienen. Vor allem die Regelungen betreffend die Verwaltungszusammenarbeit dienen der Sicherung des Steueraufkommens. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz möchte ich jedoch schon anmerken, dass wir auch die Ermöglichung der Vollstreckung von Sozialversicherungsbeiträgen in anderen EU-Mitgliedstaaten anstreben sollen.
Bei dieser Gelegenheit darf ich auch, passend
zum Thema Sozialversicherungsbeiträge und Pensionen, folgenden Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jan Krainer, Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und
Kollegen zum Gesetzesvorschlag eines Budgetbegleitgesetzes 2012 –
1494 d.B. – in der Fassung des Ausschussberichtes
1500 d.B. in zweiter Lesung einbringen und diesen in den Eckpunkten
erläutern, da der Antrag
ja lang genug ist, dass er schriftlich verteilt wird, Herr Präsident. (Präsident
Neugebauer: Ja!)
Der erste Teil betrifft eine Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988. Es wird damit die Umsetzung der gestern erzielten Verhandlungsergebnisse erfolgen, betreffend einerseits den Alleinverdiener- beziehungsweise den Alleinerzieherabsetzbetrag bezie-
hungsweise den Pensionistenabsetzbetrag. Da geht es darum, dass die steuerlichen Begünstigungen insbesondere bei den Topfsonderausgaben und bei den außergewöhnlichen Belastungen in Bezug auf den Alleinverdienerabsetzbetrag, die durch den Wegfall dieses Betrages weggefallen wären, erhalten bleiben und die betroffenen Menschen damit nicht schlechter gestellt sind. Der Pensionistenabsetzbetrag wird von 13 100 € auf 19 930 € jährlich angehoben, wenn der Partner nicht mehr als 2 200 € im Jahr verdient.
Es kommt weiters zu einer Änderung des AWS-Gesetzes. Hier wird wiederum eine Streichung einer Bestimmung vorgenommen, die zu weit gegangen ist, und damit man tatsächlich die gewünschte Gleichbehandlung mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft erreicht.
Die dritte Änderung betrifft eine Änderung des Außenhandelsgesetzes. In Sektoren, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Österreich – insbesondere die Versorgungssicherheit – von zentraler Bedeutung sind, kommt es immer wieder zur Übernahme von Anteilen an österreichischen Unternehmen durch Personen oder Gesellschaften aus Drittstaaten. Hier ist es wichtig, europarechtskonforme Kontrollmechanismen einzuführen, die verhindern, dass durch solche Übernahmen grundlegende Interessen Österreichs betroffen sind.
Es ist notwendig diesen Abänderungsantrag einzubringen, um die jetzt von mir in den Eckpunkten erwähnten Maßnahmen auch umzusetzen.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zum Budget, weil ja hier schon einige Punkte genannt worden sind. Für mich war sehr entscheidend, dass in dem ExpertInnen-Hearing deutlich ausgeführt wurde, dass Stabilisatoren wie Pensionen und Arbeitslosenversicherung nicht nur in konjunkturell labilen Zeiten ein wesentlicher Faktor sind, sondern dass sie auch in konjunkturell positiven Zeiten zu einer stärkeren Abtragung der Schulden beigetragen haben. Im Zusammenhang mit der Frage Schuldenbremse und mit der Frage Sparmaßnahmen hängt es davon ab, wie wir sparen. Sparen ja, aber intelligent! Wenn wir wissen, dass 50 000 Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit in Beschäftigung kommen, das Budget um 1,3 Milliarden € jährlich entlasten, dann wissen wir, wie wesentlich wachstumsfördernde Impulse sind, weil sie auch Beschäftigung sichern.
Wir bekennen uns zu einem gescheiten, vernünftigen, menschengerechten und sozial gerechten Sparen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.23
Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend erläutert, er wurde verteilt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jan Krainer, Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzesvorschlag eines Budgetbegleitgesetzes 2012 (1494 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichts 1500 der Beilagen.
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
a) Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
„1a. In § 18 Abs. 3 Z 2 lautet der erste Absatz wie folgt:
„Für Ausgaben im Sinne des Abs. 1 Z 2 bis 4 mit Ausnahme der Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbarer Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen besteht ein einheitlicher Höchstbetrag von 2 920 Euro jährlich. Dieser Betrag erhöht sich
um 2 920 Euro, wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht und/oder
um 2 920 Euro, wenn dem Steuerpflichtigen kein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, er aber mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt und der (Ehe-)Partner Einkünfte im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 1 von höchstens 6 000 Euro jährlich erzielt und/oder
um 1 460 Euro bei mindestens drei Kindern (§ 106 Abs. 1 und 2). Ein Kind kann nur bei der Anzahl der Kinder eines Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Kinder, die selbst unter das Sonderausgabenviertel fallende Sonderausgaben geltend machen, zählen nicht zur Anzahl der den Erhöhungsbetrag vermittelnden Kinder.““
b) Nach Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:
„4a. In § 33 Abs. 6 wird in Z 1 der Betrag „13 100“ durch den Betrag „19 930“ ersetzt.“
c) Nach Z 4a wird folgende Z 4b eingefügt:
„4b. In § 34 Abs. 4 lautet der letzte Absatz wie folgt:
„Der Selbstbehalt vermindert sich um je einen Prozentpunkt
wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht
wenn dem Steuerpflichtigen kein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, er aber mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt und der (Ehe-)Partner Einkünfte im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 1 von höchstens 6 000 Euro jährlich erzielt
für jedes Kind (§ 106).““
d) In Z 12 in § 124b lautet die Z 203 wie folgt:
„203. § 4a Abs. 2 Z 1 und Abs. 3 Z 1 bis 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2011 ist auf alle offenen Veranlagungen anzuwenden.“
e) Nach Z 12 wird folgende Z 13 eingefügt:
„13. In § 124b wird nach der Z 207 folgende Z 208 angefügt:
„208. § 18 Abs. 3 Z 2, § 33 Abs. 6 Z 1 und § 34 Abs. 4, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2011, sind anzuwenden, wenn die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2012.““
2. Artikel 19 (Änderung des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 2 (§ 9 Abs. 4) entfällt.
3. Art. 21 (Änderung des Außenhandelsgesetzes 2011) lautet:
„Artikel 2
1
Änderung des Außenhandelsgesetzes 2011 - AußHG 2011
Das Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011, BGBl. I Nr. 26, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel lautet:
„Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011“.
2. Im 3. Hauptstück wird nach dem 3. Abschnitt eingefügt:
„4. Abschnitt
Beschränkung von Beteiligungen an Unternehmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Genehmigungspflichten
§ 25a. (1) Soweit die Abs. 2 bis 11 nichts anderes bestimmen, unterliegen folgende Vorgänge, die Unternehmen mit Sitz in Österreich betreffen, keinen Beschränkungen:
1. der Erwerb des Unternehmens
2. der Erwerb einer Beteiligung an diesem oder
3. der Erwerb eines beherrschenden Einflusses auf dieses.
Unter Unternehmen sind juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften zu verstehen.
(2) Unter den Voraussetzungen der Abs. 3, 4 und 10 bedarf ein in Abs. 1 genannter Vorgang einer Genehmigung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, wenn das betroffene Unternehmen mit Sitz in Österreich den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Unternehmensgesetzbuches - UGB, dRGBl. S. 219/1897, unterliegt und in einem Bereich tätig ist, der die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne von Art. 52 und Art. 65 Abs. 1 AEUV betrifft. Derartige Bereiche sind solche
1. der inneren und äußeren Sicherheit Österreichs, insbesondere
a) Verteidigungsgüterindustrie,
b) Sicherheitsdienste;
2. der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einschließlich der Daseins- und Krisenvorsorge, insbesondere
a) Krankenhäuser, Rettungs- und Notarztwesen,
b) Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz,
c) Energieversorgung im Sinne des
Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgeset-
zes 2010 – ElWOG 2010, BGBl. I Nr. 110 und des Gaswirtschaftsgesetzes
- GWG, BGBl. I Nr. 121/2000,
d) Wasserversorgung im Sinne des Wasserrechtsgesetzes 1959 – WRG 1959, BGBl. Nr. 215,
e) Telekommunikation im Sinne des Telekommunikationsgesetzes 2003 – TKG 2003, BGBl. I Nr. 70/2003,
f) Verkehr im Sinne des Eisenbahngesetzes 1957 - EisbG, BGBl. Nr. 60, des Luftfahrtgesetzes - LFG, BGBl. Nr. 253/1957, des Schifffahrtsgesetzes - SchFG, BGBl. I Nr. 62/1997 und des Bundesstraßengesetzes 1971 – BStG 1971, BGBl. Nr. 286,
g) Universitäten im Sinne des Universitätsgesetzes 2002 - UG, BGBl. I Nr. 120 Fachhochschulen im Sinne des Fachhochschul-Studiengesetzes - FHStG, BGBl. 340/1993,
Schulen im Sinne des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen.
(3) Eine Genehmigung nach Abs. 2 ist nur dann erforderlich, wenn entweder
1. der Erwerber des Unternehmens, der Beteiligung oder des beherrschenden Einflusses eine Person oder Gesellschaft im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 9 ist, die kein Unionsbürger oder Bürger des EWR oder der Schweiz ist oder ihren Sitz in einem Drittstaat hat, sofern es sich bei dem Drittstaat nicht um einen Mitgliedstaat des EWR oder die Schweiz handelt, oder
2. eine Genehmigungspflicht von Amts wegen gemäß Abs. 10 vorgeschrieben wird.
Vor Erteilung der Genehmigung darf der Vorgang nicht durchgeführt werden.
(4) Von der Genehmigungspflicht gemäß Abs. 2 ausgenommen ist eine Beteiligung an Unternehmen, bei der der Stimmrechtsanteil eines Erwerbers im Sinne von Abs. 3 Z 1 nach dem Erwerb dieser Beteiligung 25 Prozent nicht erreicht. Bei der Berechnung dieses Stimmrechtsanteils sind hinzuzurechnen
1. die Anteile anderer juristischer Personen oder Gesellschaften an dem zu erwerbenden Unternehmen, wenn der Erwerber 25 Prozent oder mehr der Stimmrechte an dieser anderen juristischen Person oder Gesellschaft hält, und
2. Stimmrechte anderer Personen oder Gesellschaften im Sinne von Abs. 3 Z 1, mit denen der Erwerber eine Vereinbarung über die gemeinsame Ausübung von Stimmrechten abgeschlossen hat.
(5) Der Erwerb eines beherrschenden Einflusses unterliegt sowohl dann einer Genehmigungspflicht, wenn er von einer Person oder Gesellschaft im Sinne von § 3 Z 1 allein als auch dann, wenn er durch mehrere Personen oder Gesellschaften im Sinne von § 3 Z 1 gemeinsam erfolgt.
(6) Der Antrag auf Genehmigung ist von dem oder den Erwerbern zu stellen
1. vor Abschluss des schuldrechtlichen Vertrags über den Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung oder vor Abschluss des oder der zum Erwerb des beherrschenden Einflusses erforderlichen Rechtsgeschäfte oder
2. im Fall eines öffentlichen Angebots vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots.
(7) Der Genehmigungsantrag hat insbesondere zu enthalten:
1. Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer,
Telefax-Nummer und
E-Mail-Adresse des Erwerbers im Sinne von Abs. 3;
2. Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer,
Telefax-Nummer und
E-Mail-Adresse des Unternehmens, an dem der Erwerb oder die Beteiligung
erfolgen sollen;
3. Beschreibung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens im Sinne von Abs. 2 Z 1 oder 2;
4. Darstellung des geplanten Erwerbsvorgangs und
5. Namhaftmachung eines Zustellbevollmächtigten in Österreich.
(8) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat innerhalb eines Monats ab Einlangen des Antrags mit Bescheid mitzuteilen, dass entweder
1. keine Bedenken gegen den Erwerb bestehen, weil keine Gefährdung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne von Art. 52 und Art. 65 Abs. 1 AEUV zu befürchten ist, oder
2. ein vertieftes Prüfverfahren eingeleitet wird, weil eine eingehendere Untersuchung der Auswirkungen auf diese Interessen erforderlich ist.
Wird innerhalb dieser Frist kein Bescheid erlassen, so gilt der Vorgang als genehmigt.
(9) Innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung des Einleitungsbescheides im Sinne von Abs. 7 Z 2 ist mit Bescheid entweder
1. der Vorgang zu genehmigen, wenn eine Gefährdung der in Abs. 7 Z 1 genannten Interessen nicht zu befürchten ist oder
2. wenn durch den Vorgang eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die genannten Interessen zu befürchten ist,
a) die Genehmigung mit zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen Auflagen zu erteilen, oder
b) die Genehmigung zu verweigern, wenn Auflagen zur Beseitigung dieser Gefahr nicht ausreichen.
Wird innerhalb dieser Frist kein Bescheid erlassen, so gilt der Vorgang als genehmigt.
(10) Über den Umstand, dass ein Vorgang durch Verstreichen der Frist in Abs. 7 oder Abs. 8 als genehmigt gilt, ist auf Antrag eine Bestätigung auszustellen.
(11) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend kann mit Bescheid von Amts wegen eine Genehmigungspflicht für den Erwerb von, eine Beteiligung an oder den Erwerb eines beherrschenden Einflusses auf ein Unternehmen mit Sitz in Österreich durch andere als die in Abs. 3 Z 1 genannten Erwerber vorschreiben, wenn
1. Personen oder Gesellschaften im Sinne von Abs. 3 Z 1 mindestens 25 Prozent der Stimmrechte am Erwerber halten oder einen beherrschenden Einfluss auf den Erwerber ausüben und
2. begründeter Verdacht besteht, dass durch diesen Vorgang eine Genehmigungspflicht gemäß Abs. 3 Z 1 umgangen werden soll, und
3. begründeter Verdacht besteht, dass durch den Vorgang eine Gefährdung der in Abs. 7 Z 1 genannten Interessen zu befürchten ist.
(12) Auf das Verfahren gemäß Abs. 10 sind die Abs. 8 und 9 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Entscheidungsfrist von zwei Monaten ab Zustellung der Vorschreibung der Genehmigungspflicht zu laufen beginnt.
(13) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend kann mit Verordnung Ausnahmen von den Genehmigungspflichten für bestimmte Arten von Vorgängen im Sinne von Abs. 1 vorsehen, wenn im Vorhinein feststeht, dass durch diese Vorgänge eine Gefährdung der in Abs. 7 Z 1 genannten Interessen nicht zu befürchten ist.“
3. Im § 79 Abs. 1 entfällt am Ende der Z 23 das Wort „oder“ , und es werden nach der Z 24 folgende Z eingefügt:
„25. einen Vorgang im Sinne von § 25a Abs. 2 ohne Genehmigung gemäß § 25a Abs. 3 oder 10 durchführt oder gegen eine Auflage in einem Genehmigungsbescheid gemäß § 25a Abs. 8 Z 2 lit. a verstößt oder
26. durch unrichtige oder unvollständige Angaben eine Genehmigung gemäß § 25a Abs. 8 erschleicht oder die Vorschreibung von Auflagen in einem Genehmigungsbescheid gemäß § 25a Abs. 8 hintanhält,“
4. Der § 79 Abs. 3 lautet:
„(3) Wer fahrlässig eine der in den Abs. 1 Z 1, 2, 4, 8, 9, 10, 12, 15, 16, 17, 19 oder 25 bezeichneten Handlungen begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“
5. Im § 93 wird folgender Absatz angefügt:
„(9) Der 4. Abschnitt im 3. Hauptstück und § 79 Abs. 1 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2011 treten am Tag nach dessen Kundmachung in Kraft.““
Begründung
Zur Änderung des Art. 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988):
Zu lit. a, c und e (Art. 2 Z 1a, 4b und 13, § 18 Abs. 3 Z 2, § 34 Abs. 4 und § 124b Z 208 EStG 1988):
Mit 1. Jänner 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag für Steuerpflichtige ohne Kinderbetreuungspflichten abgeschafft. Für Steuerpflichtige mit Pensionseinkünften unter 13 100 Euro wurde als Ausgleich der Pensionistenabsetzbetrag im gleichen Ausmaß angehoben.
Da der Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages mit weiteren steuerlichen Begünstigungen, insbesondere im Bereich der Topfsonderausgaben (§ 18) und der außergewöhnlichen Belastungen (§ 34) verknüpft ist, sollen diese Begünstigungen für jene Steuerpflichtige erhalten bleiben, die durch den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages schlechter gestellt wurden. Damit wird auch ein Gleichklang zur schon bestehenden Regelung des § 35 Abs. 1 dritter Teilstrich herbeigeführt, wonach behinderungsbedingte Mehraufwendungen für den (Ehe-)Partner auch ohne Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrages dann berücksichtigt werden können, wenn die Einkünftegrenze für den Alleinverdienerabsetzbetrag nicht überschritten wird. Die Änderung soll erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2012 gelten.
Zu lit. b und e (Art. 2 Z 4a und 13, § 33 Abs. 6 Z 1 und § 124b Z 208 EStG 1988):
Für Pensionisten wird die Einkommensgrenze für den Pensionistenabsetzbetrag von 13 100 Euro auf 19 930 Euro jährlich angehoben, wenn der Partner nicht mehr als 2 200 Euro im Jahr verdient. Die Änderung soll erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2012 gelten. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 20 Mio. Euro.
Zu lit. d (Art. 2 Z 12, § 124b Z 203 EStG 1988):
Das Inkrafttreten zum § 4a wird auf die im BBG 2012 geplanten Änderungen in Abs. 2 und 3 eingeschränkt.
Zur Änderung des Art. 19 (Änderung des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes):
Die Bestimmung ist zu weit. Nur nicht steuerbare Subventionen stellen bereits nach allgemeinen umsatzsteuerlichen Grundsätzen keine Entgelte dar und unterliegen nicht der USt.
Mit der Streichung wird des Weiteren auch die beabsichtigte Gleichbehandlung mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH erreicht, da auch das FFG-G keine vergleichbare Bestimmung enthält.
Zur Änderung des Art. 21 (Änderung des Außenhandelsgesetzes):
In Sektoren, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Österreichs, insbesondere der Versorgungssicherheit, von zentraler Bedeutung sind, kommt es immer wieder zur Übernahme von Anteilen an österreichischen Unternehmen durch Personen oder Gesellschaften aus Drittstaaten. Es ist daher wichtig, europarechtskonforme Kontrollme-
chanismen einzuführen, die verhindern, dass durch solche Übernahmen grundlegende Interessen Österreichs gefährdet werden.
Auch wenn durch den Vertrag von Lissabon die Kompetenz der EU im handelspolitischen Bereich auf ausländische Direktinvestitionen erstreckt wurde, lässt sich argumentieren, dass diese Kompetenz auf handelsbezogene Aspekte solcher Vorgänge beschränkt ist. Daneben bleibt weiterhin eine Kompetenz der Mitgliedstaaten zu nationalen Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bestehen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH ist eine Berufung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit nur möglich, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Die öffentliche Sicherheit betrifft das Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen, somit die Sicherung der Existenz eines Mitgliedstaates gegenüber inneren und äußeren Einwirkungen. Ausdrücklich hat der EuGH eine Betroffenheit der öffentlichen Sicherheit bisher bei Fragen der Sicherstellung der Versorgung im Krisenfall in den Bereichen Telekommunikation und Elektrizität oder der Gewährleistung von Dienstleistungen von strategischer Bedeutung anerkannt. Überdies kann eine entsprechende Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des Kapital- und Zahlungsverkehrs nur dann mit Belangen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit gerechtfertigt werden, wenn sie verhältnismäßig ist.
Es wurde daher eine Regelungstechnik gewählt, die
1. Beschränkungen der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit nur in den Fällen zulässt, in denen die Ausnahmebestimmungen in Art. 52 und 65 Abs. 1 AEUV ausdrücklich dazu ermächtigen,
2. sich ausschließlich auf die Übernahme von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen in bestimmten Sektoren bezieht,
3. die Vorschreibung von Auflagen oder eine Verweigerung der Genehmigung nur zulässt, wenn eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegeben ist und
4. verhältnismäßig ist, weil sie so wenig Bürokratie wie möglich vorsieht und alle Entscheidungen an kurze Fristen bindet, nach deren Ablauf die Genehmigung automatisch als erteilt gilt.
Durch die Möglichkeit der Anrufung des VwGH und des VfGH ist auch die vom EuGH geforderte wirksame gerichtliche Kontrolle sicher gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die neu geschaffenen Verfahren gemäß § 25a AußHG, in Zukunft AußWG 2011, werden durch Beamte/Vertragsbedienstete im Center 2 des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend zu vollziehen sein. Dafür werden zusätzlich Vollzeitäquivalente von insg. 3 Bediensteten der Normkostengruppe LBVH3 bzw. LVVH3 (1 Bedienstete/r in der Verwendungsgruppe A1/4 bzw. v1/3 und 2 Bedienstete in der Verwendungsgruppe A1/2 bzw. v1/2) des allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Zentralleitung des BMWFJ benötigt.
Bei der Berechnung der Personalkosten wurde, da die tatsächliche physische Besetzung der Planposten noch nicht absehbar ist, als Basis für die Berechnung zum einen von der Besetzung mit Vertragsbediensteten und zum anderen von der Besetzung mit Beamten ausgegangen.
Daher wurden nach Anhang III der Richtlinien für Ermittlung und Darstellung finanzieller Auswirkungen neuer rechtssetzender Maßnahmen des BMF die Kosten wie folgt geschätzt:
1. Im Falle der Besetzung der Planstellen nur mit Vertragsbediensteten:
3 Vollzeitäquivalente der Normkostengruppe LVVH3 mit jährlichen Kosten von je 61.170 € x 3 ergeben jährliche Personalkosten in der Höhe von 183.510 €. Die Sachausgaben/kosten für diese Arbeitsplätze werden pauschal mit 12% der obigen Personalkosten, das sind gerundet 22.000 € jährlich, angenommen. Für die nächsten 3 Jahre betragen die Verwaltungskosten für diese Gesetzesänderung im Falle einer reinen Besetzung mit Vertragsbediensteten insgesamt somit rund 620.000 €.
2. Im Falle der Besetzung der Planstellen nur mit Beamten:
3 Vollzeitäquivalente der Normkostengruppe LBVH3 mit Kosten von 76.782 € x 3 = 230.346 € jährlich. Die Sachausgaben/kosten für diese Arbeitsplätze werden pauschal mit 12% der obigen Personalkosten, das sind gerundet 28.000 € jährlich, angenommen. In diesem Fall betragen die Gesamtkosten für die nächsten 3 Jahre insgesamt somit rund 780.000 €.
Überdies werden durch den geplanten Ausbau der elektronischen Verfahrensabwicklung auf die neuen Genehmigungsverfahren zusätzlich einmalige Sachkosten von etwa 10.000 € anfallen.
Für die nächsten 3 Jahre betragen die Verwaltungskosten. somit - je nach Besetzung der zusätzlichen Planstellen mit Beamten oder Vertragsbediensteten - insgesamt zwischen 620.000 und 780.000 €.
Zu Z 1 (Gesetzestitel):
Der neue Titel wird vorgesehen, da dies einer zeitgemäßen Terminologie entspricht und das Gesetz auch andere Tatbestände als Handelsvorgänge regelt.
Zu Z 2 (§ 25a):
Da auch Beteiligungen an und die Kontrolle über Unternehmen durch Personen und Gesellschaften aus Drittstaaten eine besondere Form des Verkehrs mit Drittstaaten darstellen, wird in das 3. Hauptstück, das sich auf diesen Verkehr bezieht, ein entsprechender neuer Abschnitt eingefügt. Der darin enthaltene neue § 25a sieht die erforderlichen Regelungen zur Kontrolle der Übernahme von Unternehmensanteilen vor.
Abs. 1:
In Abs. 1 wird klargestellt, dass der Erwerb von Unternehmen, von Anteilen an Unternehmen oder der Erwerb eines beherrschenden Einflusses auf Unternehmen grundsätzlich keiner Beschränkung unterliegt.
Abs. 2:
Abs. 2 legt fest, welche Vorgänge einer Kontrolle in Form von Genehmigungspflichten unterworfen werden können. Zum einen sind nur Unternehmen betroffen, die den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Unternehmensgesetzbuches - UGB, dRGBl. S. 219/1897, unterliegen. Das sind gemäß § 189 UGB Unternehmen, die
1. Kapitalgesellschaften sind,
2. unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, oder
3. andere Unternehmer, die hinsichtlich der einzelnen einheitlichen Betriebe jeweils mehr als 700.000 € Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen.
Ausgenommen von der Rechnungslegungspflicht sind gemäß § 189 Abs. 4 UGB Angehörige der freien Berufe, Land- und Forstwirte sowie Unternehmer, deren Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 im Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten liegen, auch wenn ihre Tätigkeit im Rahmen einer eingetragenen Perso-
nengesellschaft ausgeübt wird, es sei denn, dass es sich um eine Personengesellschaft im Sinne der oben angeführten Z 2 handelt
Damit ist der Erwerb von Anteilen an Kleinunternehmen, bei dem eine Gefährdung der genannten Interessen von Vornherein nicht zu befürchten ist, nicht von der Kontrollregelung erfasst.
Zum anderen sind nur Unternehmen betroffen, die in bestimmten Bereichen tätig sind, die von Bedeutung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind. Neben den Bereichen der inneren und äußeren Sicherheit, insbesondere der Verteidigungsgüterindustrie, sind hier auch die zentralen Dienste der Daseinsvorsorge, insbesondere Gesundheits-, Energie- und Wasserversorgung, erfasst.
Abs. 3:
Abs. 3 Z 1 legt fest, dass grundsätzlich nur Erwerbsvorgänge durch Personen oder Gesellschaften aus Drittstaaten der Genehmigungspflicht unterliegen. Im Hinblick auf die Verpflichtungen aus dem EWR-Vertrag und den bilateralen Verträgen zwischen der EU und der Schweiz sind Personen und Gesellschaften aus der Schweiz und den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein nicht von den Beschränkungen erfasst.
Beschränkungen gegenüber Personen oder Gesellschaften, die Unionsbürger sind oder ihren Sitz in EU-Mitgliedstaaten haben, sind im Hinblick auf Art. 54 AEUV grundsätzlich unzulässig. Dies erfasst auch mittelbare Beteiligungen von Angehörigen aus Drittstaaten über Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU, auf die sie einen kontrollierenden Einfluss haben. Diese mittelbaren Beteiligungen sind daher in Z 1 nicht erfasst. Gewisse Eingriffe sind jedoch auch hinsichtlich solcher Formen der mittelbaren Beteiligung zulässig, wenn sie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt werden können. Vor diesem Hintergrund ermöglicht Z 2 iVm mit Abs. 10 in Ausnahmefällen auch Beschränkungen in derartigen Fällen.
Der letzte Satz stellt klar, dass eine Durchführung des Vorgangs vor Erteilung der Genehmigung unzulässig ist. In diesem Zusammenhang ist auf § 89 Abs. 3 AußHG 2011 hinzuweisen. Nach dieser Bestimmung nach dem AußHG 2011, in Zukunft AußWG 2011, gelten genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte als unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass die Genehmigung erteilt wird. Sie werden somit erst dann wirksam, wenn die Genehmigung erteilt wurde. Sie bleiben daher ungültig, wenn entweder kein Antrag gestellt wurde oder eine Genehmigung noch nicht erteilt wurde oder die Genehmigung verweigert wird.
Abs. 4:
Abs. 4 nimmt Vorgänge von der Genehmigungspflicht aus, bei denen davon ausgegangen wird, dass es zu keiner Kontrolle über das Unternehmen kommt. Dies wird bei einer Übernahme von Stimmrechtsanteilen von unter 25% angenommen. Dabei ist jedoch nicht entscheidend, wie viele Stimmrechte der Erwerber durch den konkreten Vorgang erhält, sondern wie viele Stimmrechte ihm nach dem Erwerb allein oder gemeinsam mit anderen Beteiligten aus Drittstaaten im Sinne von Abs. 3 Z 1, mit denen er eine Vereinbarung über die gemeinsame Ausübung der Stimmrechte abgeschlossen hat, zustehen.
Kommt es daher zu einem Erwerb von Stimmrechten eines neuen Beteiligten von 24,9 %, besteht keine Genehmigungspflicht. Erwirbt dieser Beteiligte jedoch in weiterer Folge weitere 0,5 % der Stimmrechte, sodass ihm nach diesem insgesamt 25,4 % zustehen, so unterliegt dieser zweite Erwerb der Genehmigungspflicht.
Abs. 5:
Diese Bestimmung stellt klar, dass der Erwerb eines beherrschenden Einflusses auch dann genehmigungspflichtig ist, wenn er nicht durch einen Erwerber im Sinne von § 3 Z 1 allein, sondern durch mehrere solche Erwerber gemeinsam erfolgt.
Abs. 6:
Abs. 6 stellt zum einen klar, dass der Genehmigungsantrag von dem oder den Erwerbern zu stellen ist. Zum anderen legt er den Zeitpunkt der Antragstellung fest. Nur künftige Rechtsgeschäfte unterliegen der Genehmigungspflicht. Eine rückwirkende Genehmigungspflicht wäre unverhältnismäßig und mit den Grundsätzen der Rechtssicherheit nicht vereinbar. Zu beachten ist dabei jedoch, dass bereits erworbene Stimmrechte bei der Zurechnungsregel für die Überschreitung der 25%-Grenze gemäß Abs. 4 zu berücksichtigen sind.
Abs. 7:
Abs. 7 regelt den Mindestinhalt des Antrags. Gemäß § 52 Abs. 1 AußHG, in Zukunft AußWG 2011 sind für alle Anträge nach diesem Gesetz, somit auch für diese neuen Genehmigungsanträge die amtlich aufzulegenden Formulare zu verwenden. Überdies ist geplant, auch die Abwicklung solcher Genehmigungsverfahren auf elektronischem Weg zu ermöglichen.
Wichtig ist die Angabe eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland, da es sich ja bei den Genehmigungspflichtigen immer um Angehörige von Drittstaaten handelt.
Das Verfahren ist zweistufig gestaltet. Innerhalb eines Monats ist zunächst festzustellen, ob überhaupt eine Gefährdung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehen kann. Ist das von Vornherein nicht der Fall, so wird das Verfahren schon nach dieser Phase beendet.
Wenn die Auswirkungen auf die genannten Interessen einer genaueren Untersuchung bedürfen, kommt es zur zweiten Stufe, dem vertieften Prüfverfahren, für das zwei weitere Monate zur Verfügung stehen.
Am Ende jedes der beiden Verfahrensabschnitte ist ein Bescheid zu erlassen. Geschieht dies innerhalb einer der maßgeblichen Fristen nicht, so gilt die Genehmigung nach deren Ablauf automatisch als erteilt.
Abs. 8:
Abs. 7 regelt den ersten Abschnitt des Verfahrens.
Abs. 9:
Abs. 9 bestimmt, welche Entscheidungen nach Durchführung des vertieften Prüfverfahrens zulässig sind. Eingriffe in die Transaktion sind nur dann zulässig, wenn eine tatsächliche und schwere Gefahr für die maßgeblichen Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht. In diesem Fall sind als gelindestes Mittel primär Auflagen zur Beseitigung dieser Gefahr vorzuschreiben. Nur in dem Fall, dass die Gefahr auch durch Auflagen nicht abgewendet werden kann, darf die Genehmigung verweigert werden.
Abs. 10:
Abs. 10 verpflichtet zur Ausstellung einer Bestätigung, wenn nach einer der beiden Verfahrensphasen die Genehmigung durch Fristablauf als erteilt gilt.
Abs. 11:
Abs. 11 bezieht sich auf einige sehr wenige Fälle von mittelbaren Erwerbsvorgängen über Personen und Gesellschaften, die sonst gemäß Abs. 3 Z 1 nicht von der Genehmigungspflicht erfasst sind. Da sich diese Beschränkungen auch auf Unionsbürger und ihnen gleich gestellte Personen und Gesellschaften beziehen, sind in diesem Fall besonders strenge Maßstäbe an die Gestaltung von Beschränkungen anzulegen.
Es wird daher keine Genehmigungspflicht festgelegt, sondern die amtswegige Vorschreibung einer Genehmigungspflicht in wenigen Ausnahmefällen vorgesehen. Vo-
raussetzung ist neben einer bestimmten Mindestbeteiligung von im Abs. 3 Z 1 genannten Personen und Gesellschaften am Erwerber oder einem beherrschenden Einfluss solcher Personen oder Gesellschaften über den Erwerber ein begründeter Verdacht, dass diese Form der Beteiligung nur gewählt wurde, um die Genehmigungspflicht gemäß Abs. 3 Z 1 zu umgehen. Überdies muss von Vornherein auch schon ein begründeter Verdacht einer Gefährdung der maßgeblichen Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehen.
Abs. 12:
Die erste Phase entfällt bei diesem Verfahren, sodass hier von Vornherein nur zwei Monate für die abschließende Entscheidung zur Verfügung stehen. Dies wird in Abs. 12 klar gestellt. Auch in diesem Verfahren gilt die Genehmigung als erteilt, wenn nach Ablauf der zwei Monate kein Bescheid erlassen wird.
Abs. 13:
Um unnötigen Verwaltungsaufwand sowohl für die Behörden als auch für die betroffenen Unternehmen zu vermeiden, wird der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ermächtigt, bestimmte Vorgänge, bei denen eine Gefährdung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von Vornherein nicht zu befürchten ist, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen. Die ausgenommenen Vorgänge können dabei auf unterschiedliche Weise definiert werden, wie beispielsweise durch den Tätigkeitsbereich oder durch Kennzahlen zur Größe der zu erwerbenden Unternehmen.
Z 3 (§ 79 Abs. 1):
Diese Bestimmung enthält die ergänzenden gerichtlichen Strafbestimmungen für Vorsatztaten.
Z 4 (§ 79 Abs. 3):
Diese Bestimmung regelt, dass im Fall der neuen Z 25 im Abs. 1 auch die fahrlässige Begehung strafbar ist.
Z 5 (§ 93 Abs. 9):
Diese Bestimmung regelt das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen, das am Tag nach deren Kundmachung erfolgen soll.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.
12.24
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren von der Regierungsbank! Es ist schon fast erheiternd, wenn man sieht, wie in letzter Zeit die SPÖ-Fraktion eine Pirouette geschlagen hat. Noch vor zwei Wochen – und auch vor längerer Zeit – haben Sie uns verteufelt, wenn wir eine Schuldenbremse gefordert haben. Jetzt auf einmal ist dies das Wichtigste, was in kürzester Zeit durchgesetzt werden soll!
Man muss die ganze Budgetproblematik bei uns letzten Endes in einem europäischen Zusammenhang sehen. Meine Damen und Herren, warum haben wir es jetzt auf einmal sehr eilig? – Erstens einmal: Europa hat uns jetzt mehr oder weniger aufgedrängt, dass wir eine Schuldenbremse einführen. Und zweitens bringt uns die Entwicklung in Europa so weit, dass wir jetzt nicht mehr aus können.
Wenn ich mir das anschaue: Wir haben in unseren Budgetzahlen noch eine Konjunkturerhöhung von 0,8 Prozent; wir wissen schon längst, dass das nicht mehr zu halten sein wird. Italien allein wird uns reinreißen: Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass Italien unser zweitgrößter Wirtschaftspartner ist! Italien ist, wie es derzeit ausschaut, bei Weitem nicht imstande, seine Probleme zu lösen. Da wird auch der ganze europäische Rettungsschirm nichts mehr nützen.
Die europäischen Politiker sind mittlerweile schon viel weiter, wenn ich mir anschaue, worüber in Deutschland bereits nachgedacht wird. Eine namhafte Zeitung schreibt ja: „Deutschland bereitet sich auf Austritt Griechenlands aus Eurozone vor“. Da steht auch ganz deutlich drin – gemäß einer Studie –, die Eurozone wäre ohne ihr schwächstes Glied sogar stärker. Es gibt durchaus Szenarien, für die man sagen kann, dass das funktioniert. Aber die Eurobürokraten wollen eben nicht wahrhaben, dass sie in die falsche Richtung gegangen sind und dass sie sich verrannt haben! (Beifall bei der FPÖ.)
Wie sehr Italien Auswirkungen auf uns hat, sieht man bereits an der Diskussion, die über die Bank Austria beziehungsweise die UniCredit läuft, die ja massiven Stellenabbau auch in Österreich betreiben wird. Davon kann man ausgehen. Wenn ich mir vorstelle, dass Italien 15 Prozent seines BIPs für Zinsen ausgibt, dann weiß ich eines ganz genau: Wenn wir unser „AAA“ verlieren, dann können wir davon ausgehen, dass wir 3 Milliarden – ich sage: 3 Milliarden! – mehr an Zinsen zu zahlen haben. Wir werden heute noch über Herrn Minister Darabos diskutieren: Das ist das Eineinhalbfache unseres Verteidigungsbudgets, was wir mehr zu zahlen haben! Da gehört jetzt wirklich ein entsprechendes Konzept eingefordert, und da ist der Hund im Pfeffer begraben.
Das sage ich Ihnen ganz klar: Es sind mit der Schuldenbremse mindestens begleitende Maßnahmen vonnöten! Wir müssen – unabhängig von der Schuldenbremse, die eingeführt werden muss, wir fordern das letzten Endes schon seit über einem Jahr – endlich einmal darangehen, eine ordentliche Verwaltungs- und Strukturreform anzugehen. Da dürfen die Landeshauptleute nicht mehr bremsen, die gehören mit einbezogen. Auch die Gemeinden müssen letzten Endes ihren Beitrag dazu leisten. (Abg. Krist: Sagt das euren steirischen Kollegen von der FPÖ!)
Vor allem müssen wir auch den Subventionsdschungel durchforsten. Es reicht nicht, dass wir eine Transparenzdatenbank einführen, sondern diese muss letzten Endes auch genützt werden. So, wie sie jetzt beschlossen wurde, ist sie ein zahnloser Tiger!
Ich sage es noch einmal: Es ist mir vollkommen klar, dass alle diese Maßnahmen jetzt aus der Not heraus gemacht werden, weil Sie glauben, dass damit die Märkte etwas beruhigt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass Ihr Sanierungswille noch nicht vorhanden ist. Setzen Sie wirklich einmal klare Zeichen und legen Sie nicht nur Lippenbekenntnisse ab! Ich garantiere eines: Spätestens dann, wenn es darum geht, die ersten Verteilungskämpfe zu führen, wird diese Regierung wieder eingehen. (Beifall bei der FPÖ.)
12.28
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.
12.28
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Das Budgetbegleitgesetz, das wir heute behandeln, ist ein Teil unseres Budgets für 2012. Wir haben es ja schon gehört: einfach ein Budget des Machbaren, das auch wichtige Maßnahmen beinhaltet, die für unser Land jetzt notwendig sind.
Kollege Podgorschek hat es soeben gesagt: Wir sind noch eines der Länder, die ein „AAA“ haben, und es ist ganz wichtig, dass wir das erhalten. Unter diesen Gesichts-
punkten sind auch die Maßnahmen, die wir hier treffen, zu sehen. Es ist das „AAA“ eine unbedingte Notwendigkeit für den Wirtschaftsstandort und natürlich auch für die ordentliche Budgetpolitik unserer Bundesregierung. Wir haben auch noch eine gute Beschäftigungslage, und wir haben eine gute Konsumnachfrage. Kollege Kogler hat das ja bestätigt. Wir haben noch einen kleinen Vorsprung in Österreich, und ich glaube, es gilt alles daranzusetzen, dass wir diesen erhalten.
Aber klar ist auch, dass es auf Dauer in Österreich nicht gutgehen kann, wenn es a) Europa schlecht geht und wenn wir b) die notwendigen Reformen im eigenen Land nicht angehen. Deshalb müssen wir auch in Österreich Interesse daran haben, dass Europa stärker aus der Krise herauskommt, als es hineingegangen ist. Das bedeutet in dieser Hinsicht nicht mehr und nicht weniger als: Europa muss zur Stabilitätsunion werden! Das heißt, wir müssen einerseits tragfähige Lösungen für die Länder mit hoher Verschuldung finden und andererseits verhindern, dass diese Krise sich auf weitere Länder ausbreitet. Da haben wir als kleines Österreich auch hier eine große Verantwortung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir haben das heute schon gehört, und ich lade alle konstruktiven Kräfte dazu ein, dass wir hier gemeinsam Lösungen erarbeiten. Wir brauchen ein Umdenken. Wir haben eine Schuldenquote von 73 Prozent; jeder weiß, das ist zu hoch! Darum gilt es, beharrlich diesen Schuldenberg abzubauen. Eine erste Maßnahme ist die Schuldenbremse, diese ist wichtig. Andere europäische Staaten haben es ja schon vorgezeigt: Die Deutschen haben sie eingeführt, die Spanier und andere sind auf dem Weg dazu.
Meine Damen und Herren! Schuldenabbau ist das oberste Gebot der Stunde. Wir müssen ja auch schauen, dass unsere jungen Generationen noch eine Chance auf eine finanzierbare Zukunft haben, dass wir ihnen quasi auch einen finanziellen Gestaltungsspielraum mitgeben. Wir müssen auch im internationalen Wettbewerb bestehen. Wenn manche vermitteln, dass wir allein alles besser machen könnten, wenn wir glauben, dass wir ohne Euro und ohne EU auf einer Insel der Seligen sind, dann kann ich nur eines sagen: Das sind wir ganz sicher nicht! Denn wir liegen im Herzen Europas, mitten im Geschehen und mitten im Wettbewerb, und wir haben auch in diesem internationalen Wettbewerb die besten Chancen, zu bestehen, wenn wir hier unsere Hausaufgaben machen.
Herr Kollege Bucher, Ihre künstliche Aufregung, die in einer starken künstlerischen Darstellung geendet hat (Abg. Grosz: Was heißt „künstliche Aufregung“ bei diesen Milliardenschulden?!), kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich würde ganz ehrlich sagen, ich glaube, wir sollten gemeinsam arbeiten, damit wir hier konstruktive Lösungen finden unter dem Motto „Erneuern statt Besteuern“, denn das wäre die richtige Devise. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bucher: Mehr Steuern statt Erneuern?)
Meine Damen und Herren! Wir bringen mit diesem Budgetbegleitgesetz auch einen Abänderungsantrag zum Wirtschaftsstandort ein. (Abg. Ing. Westenthaler: Mehr Steuern? – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) Ich habe gesagt „Erneuern statt Besteuern“, Kollege Westenthaler, ganz genau aufpassen! – Wir bringen heute noch einen Abänderungsantrag ein mit dem Ziel, die Einführung eines vorbeugenden Kontrollmechanismus bei Übernahmen österreichischer Unternehmen durch ausländische Investoren zu sichern. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, dass durch solche Übernahmen grundlegende Interessen Österreichs und des Standortes nicht gefährdet, sondern gesichert werden. Wir achten darauf, dass strategische Übernahmen durch ausländische Konkurrenten nicht unkontrolliert über die Bühne gehen.
Zum Schluss habe ich noch ein kleines Zitat von einer Künstlerin, weil ich denke ... (Abg. Bucher: Einen Vierzeiler? – Abg. Grosz: Wie vom Kollegen Großruck?) Nein, keinen Vierzeiler, sondern ein Zitat:
Es wäre eine Freude zu erleben, wenn jeder nur die Hälfte davon täte, was er vom anderen verlangt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.32
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
12.32
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ja, das Budgetbegleitgesetz enthält eine Menge an Anpassungen, an Vereinfachungen, die durchaus Sinn machen. Der zuletzt von Kollegen Haubner erwähnte Abänderungsantrag ist etwas, was wir in dieser Form durchaus unterstützen können. Wenn es beim Ministerium ein Veto geben kann in Bezug auf wichtige Unternehmen, die in der Daseinsvorsorge tätig sind, macht das durchaus Sinn.
Aber jetzt zum Generellen und zur Diskussion um die Schuldenbremse, um Einnahmen und Ausgaben; zunächst einmal zur Ausgabenseite. Wenn heute Kollege Stummvoll eine Effizienzsteigerung bei den Förderungen fordert: Ja, Herr Kollege Stummvoll, wir hören seit 2008 – da gibt es die ersten Studien – nichts davon, wie man den Förderdschungel in Österreich lichtet! Mehr als 15 Milliarden €, so die Expertisen, laufen in Unternehmensförderungen, und das Wirtschaftsforschungsinstitut sieht dabei eine strukturelle Überförderung. Herr Kollege Stummvoll, wo sind die Ideen?
Wenn Kollege Kräuter letzte Woche damit spazieren läuft und sagt: gut, da kann man ansetzen!, dann vermissen wir hier die Schritte, die tatsächlich auch gesetzt werden. Wenn wir bei der Ausgabenseite sind, dann sind das ganz zentrale Bereiche, die uns in dieser Form mit Sicherheit einen Gewinn zur Konsolidierung bringen können.
Jetzt zur Einnahmenseite. Wenn ich von Einnahmen spreche, dann muss ich natürlich auch davon sprechen: Wie belebt man die Konjunktur? Wie kommt es zur Innovation? Was kann ich denn da machen? – Da bin ich sogleich bei Forschung und Entwicklung. Frau Ministerin, Sie sind vor vielen Wochen, nämlich vor acht Wochen, mit der Idee an die Öffentlichkeit getreten, den Deckel bei der Auftragsforschung abzuschaffen. Es wurde auch angekündigt, dass sich das im Zuge der Debatte zu den Budgetbegleitgesetzen wiederfindet.
In dieser Form findet es sich nicht wieder! Das ist das, was die Wirtschaft, die Unternehmen, die Forschungsinstitutionen, die Universitäten irritiert, wenn immer von Offensiven die Rede ist und wenn Ankündigungen gemacht werden (Bundesministerin Dr. Fekter: ... umgesetzt!), die letztendlich nicht wirklich zur Umsetzung kommen, wiewohl dies tatsächlich ein Bereich ist, der uns für Innovationen mit Sicherheit unterstützend zur Seite stehen würde.
Ich denke, das oberste Gebot in der jetzigen Stunde muss sein: Zukunftsinvestitionen und Zukunftsinvestitionen! Das heißt natürlich: Investitionen in die Bildung, in die Kinderbetreuung, in die Forschung, in die Universitäten. Summa summarum findet sich auch das in dieser Form nicht in dieser Vorlage des Budgetbegleitgesetzes. Wir haben in den nächsten Tagen ausreichend Gelegenheit, das intensiver zu diskutieren.
Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Glauben Sie mir, die Menschen draußen, die Bürgerinnen und Bürger verstehen sehr wohl Änderungen und Einsparungen. Nur wollen sie auch, dass Tempo gemacht wird in den Bereichen, die ihnen wirklich am Herzen liegen, und das vermissen sie auch in diesem Budget. Insofern wird es, denke ich, auch Gelegenheit geben, mit Abänderungsanträgen, die seitens der Grünen eingebracht werden, hier noch massive Verbesserungen voranzutreiben. (Beifall bei den Grünen.)
12.36
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.
Kollege Kirchgatterer? – Doch nicht.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.
12.36
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Das BZÖ ist offenbar der Zeit voraus, wohingegen die SPÖ noch etwas hinten ist.
Es steht das Budgetbegleitgesetz 2012 zur Debatte. Das Budgetbegleitgesetz 2011 war ja an Grausamkeiten kaum zu überbieten: Denken wir nur an die Einschnitte für Familien, für Pendler, für Studenten, die hier im vorigen Jahr von der Regierung beschlossen wurden!
Das Budget gilt es zu sanieren – aber das Budget zeigt ein Abbild, das man so beschreiben kann: Diese Regierung lebt auf Pump! Eine Veränderung findet nicht statt. Eigentlich müsste ja im Budgetbegleitgesetz diese Veränderung drinstehen, die sich dann finanziell in den Zahlen des Budgets 2012 wiederfindet. Nur, Frau Finanzminister, wir finden nichts! Sie leben weiter auf Pump. Sie machen keine Reformen. Sie gefährden die Zukunft dieses Landes, die Zukunft der Kinder und auch der Jugend! (Beifall beim BZÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei einem Budgetdefizit von 9,2 Milliarden € kann man wahrlich nicht von einem Erfolg sprechen! Auch Ihre eigenen Vorfeld- oder nahestehenden Einrichtungen der Sozialpartnerschaft – die IV, die Wirtschaftskammer, der ÖGB und auch die AK – kritisieren ja massiv dieses vorliegende Budget. Sie geben über 30 Prozent für Pensionen, für den Schuldenabbau aus, Tendenz stark steigend. Wir sind ein Höchststeuerland, fast 45 Prozent haben wir schon erreicht. An Zinsen geben wir 7,8 Milliarden aus; für den Pflichtschulbereich, zusammen mit Wissenschaft und Forschung, geben wir 7,6 Milliarden aus – also weniger für die Zukunft, als wir für die Vergangenheit zahlen müssen!
Zur Schuldenbremse: Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, wenn Sie das heute als große Erkenntnis darstellen – Josef Bucher und das BZÖ haben das bereits vor zwei Jahren beantragt! Heute lese ich in der Zeitung, in der „Presse“, dass Herr Spindelegger feststellt: Wir müssen etwas tun. – Ja, wir müssen etwas tun! Diese ÖVP ist seit 25 Jahren in der Bundesregierung, diese ÖVP ist seit 25 Jahren mit dem Finanzministerium fast ausschließlich betraut. Warum haben Sie in der Vergangenheit nichts getan? Warum haben Sie so lange gewartet, damit Sie endlich etwas tun und munter werden?
Was die Schuldenbremse betrifft, bin ich gespannt, wie sie ausgeführt wird. Ab 2017 soll sie greifen – das heißt, Sie warten noch fünf Jahre, bis Reformmaßnahmen endlich greifen, bis Sie mit einer Verfassungsbestimmung endlich auch zu sparen beginnen! Warum beginnen Sie nicht jetzt, heute, 2012, Frau Finanzminister? – Jetzt ist sie auch schon wieder weg; nein, hinter mir ist sie.
Daher glaube ich, dass eine Schuldenbremse der richtige Weg ist, aber die Ausführung wird zeigen, ob sie auch gut umgesetzt wird. Wir brauchen in diesem Land eine Politik, die den Menschen die Wahrheit sagt, die sagt: Es ist zu sparen, es sind Reformen zu machen, aber der, der Leistung bringt, soll auch belohnt werden, und zwar durch eine entsprechende Steuerreform. Das geht mir in diesen Diskussionen überhaupt ab.
Das heißt, wir müssen sparen und reformieren: Wir müssen sparen im Bereich Gesundheit, im Bildungsbereich wurden die Schulräte angesprochen, da gibt es Sparpotentiale. Auch die Pensions- beziehungsweise Sozialversicherungsanstalten wurden angesprochen.
Der politische Bereich wird überhaupt ausgeklammert. Wir haben große Moloche wie die Landtage und den Bundesrat, der, wie man sagen muss, im Prinzip völlig „für die Würste“ ist. Warum haben wir eine Parteienförderung, die ausufert? Warum haben wir Förderungen im Wirtschaftsbereich, im Umweltbereich, wo wir Verschmutzungsrechte im Ausland mit Hunderten Millionen Euro unterstützen, obwohl das Geld dann bei uns abgeht?
Warum investiert diese Regierung 40 Millionen € in Euratom? Warum schicken Sie Milliarden in den Euro-Rettungsschirm beziehungsweise nach Griechenland, obwohl Sie genau wissen, dass das Geld nicht mehr zurückkommt, und das ohne jede Bedingung? Sie fahren nach Brüssel hinaus und stimmen dort einfach bedingungslos zu. Das ist ein Weg, den wir nicht unterstützen können!
Zur Steuerreform: Sehr geehrte Frau Minister, auch dazu finden wir nichts in diesem Budget. Wir brauchen eine Flat-Tax, die Leistungsträger entlastet, die Familien entlastet, die den Mittelstand, die Fleißigen, Tüchtigen wieder animiert, etwas zu tun, damit ihnen auch mehr in ihrer Tasche bleibt. All das finden wir leider nicht in diesen Budgetansätzen beziehungsweise im Budgetbegleitgesetz. Das heißt, Sie sind in Wahrheit wie der Kapitän der Titanic: Sie sind leckgeschlagen und Sie werden diesen Staat zum Untergang bringen, wenn Sie diese Politik fortsetzen. (Beifall beim BZÖ.)
Daher kann es nur eines geben: Es kann in Wahrheit gegen diese reformunwillige Politik, gegen diese Stillstandspolitik, diese Zukunftsverweigerungspolitik dieser Regierung nur eine Abwahl geben. Eine Möglichkeit beziehungsweise ein Teil davon ist der Misstrauensantrag gegen diese Finanzministerin.
Daher stelle ich folgenden
Misstrauensantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesministerin für Finanzen wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“
*****
Frau Minister, kümmern Sie sich um den Kies in Ihrer Schottergrube, aber lassen Sie den „Kies“, das Geld der Steuerzahler in Ruhe! Das können Sie nicht! (Beifall beim BZÖ.)
12.41
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Misstrauensantrag
der Abgeordneten Bucher, Mag. Widmann Kolleginnen und Kollegen
eingebracht in der 130. Sitzung des Nationalrates am 15. November 2011 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1494 d.B.): Budgetbegleitgesetz 2012 (1500 d.B.)
Finanzministerin Fekter stellt seit Beginn der Banken- und Finanzkrise immer wieder unter Beweis, dass ihr die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher kein Anliegen sind, da sie allen Beschlüssen auf europäischer Ebene bzw. den Sitzungen der
Finanzminister sowie der Euro-Gruppe in Zusammenhang mit der „Rettung“ Griechenlands, anderer maroder Länder sowie des Euro vorbehaltlos ihre Zustimmung erteilt hat und erteilt.
Dies hat mittlerweile dazu geführt, dass zu den bereits durch die Beschlüsse in den letzten Monaten und Jahren von Österreich übernommenen Haftungen im Ausmaß von rund 28 Mrd. Euro sowie bereits erfolgter Bargeldflüsse in der Höhe von bisher rund 1,4 Mrd. Euro bzw. weiteren rund 2,3 Mrd. Euro im Zuge des permanenten Rettungsschirms ESM durch die jüngst gefassten Beschlüsse weitere Milliardenbeträge den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufgebürdet wurden.
Anstatt angesichts dieser dramatischen Entwicklungen in einigen Euroländern Österreichs Schuldenentwicklung durch nachhaltige Reformen in den Bereichen Verwaltung, Gesundheit etc. endlich in den Griff zu bekommen, legt die Finanzministerin ein Budget für das Jahr 2012 vor, mit dem sie einen neuen Rekordschuldenstand in der Höhe von rund 270 Mrd Euro zu verantworten hat.
Um weiteren Schaden von der österreichischen Bevölkerung abzuwenden stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Antrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesministerin für Finanzen wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.
12.42
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätztes Hohes Haus! Ich wollte eigentlich heute zum Budgetbegleitgesetz und zur Frage der AGES-Finanzierung reden, weil gerade in diesen Punkten ganz wesentliche Änderungen anstehen. Ich bedanke mich sehr bei unserer Frau Bundesminister, dass diese Änderungen in der AGES-Finanzierung kommen werden. (Abg. Petzner: Bauernbund! Sag was zum Bauernbund!)
Ich möchte jetzt noch ein Wort zu dem sagen, was Kollege Widmann jetzt gebracht hat. Ein Misstrauensantrag gegen unsere Frau Bundesminister Maria Fekter, das ist das Allerletzte, das gerade vom BZÖ zu kommen hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist wirklich das Letzte, das eine Partei vorzubringen hatte, die in diesem Land jede finanzpolitische Sünde mitgetragen hat! Ich kann mich noch gut erinnern, wie Kollege Bucher da heraußen gestanden ist, und hinter ihm Karl-Heinz Grasser. Bucher, der Edelverteidiger des Karl-Heinz, der heute von nichts mehr weiß, nichts mehr kann, ist immer dort tief drinnen, wo in diesem Land Geld vernichtet wird. Das tut mir wirklich weh, ich kann das so nicht auf uns sitzen lassen! Also dieser Misstrauensantrag, das ist das Letzte, was das BZÖ vorzubringen hatte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Redest du gerade vom Strasser?! Oder vom ?!)
Meine Damen und Herren, wir reden heute über das Budgetbegleitgesetz, und das am Tag, nachdem die Bundesregierung einhellig verkündet hat, dass die Schuldenbremse umgesetzt werden soll. Für all die, die sich nicht vorstellen können, was das ist, habe ich einen kurzen Hinweis auf die Geschichte der AGES:
1. Juni 2002, gute Idee von Bundesminister Molterer: In diesem Bereich werden die staatlichen Aufgaben zusammengeführt. – Heute haben wir in der gesamten Kette der Lebensmittel, der Gesundheit, der Pharmazie, der Veterinäre inklusive der Infektionskrankheitenbekämpfung eine Hand, ein komprimiertes Wissen und eine Expertise in einem Haus. 18 Institute wurden zusammengeführt. Das war ein schwieriger Prozess, aber das heißt in Wirklichkeit regieren: Reformen dort durchführen, wo alte Gewohnheiten Kosten verursachen.
Das Ergebnis heute ist, dass wir in einigen Teilen dieser AGES sehr gut gezeigt haben, dass wir mit deutlich weniger Geld mehr Leistung erbringen können. In anderen Bereichen ist mehr Geld notwendig, weil neue Aufgaben hinzugekommen sind. Aber eines ist ganz sicher: Wir haben gezeigt, dass mit dieser Methode mehr Sicherheit für die Österreicher möglich ist, mehr Wissen für die Österreicher über ihre Lebensmittel entsteht und in Wirklichkeit der Wirtschaftsstandort Österreich von der Landwirtschaft über die Lebensmittelverarbeitung bis zum Lebensmittelhandel, bis zum Konsumenten gestärkt wird.
Vernünftige Politik ist nichts anderes als auf der einen Seite die Probleme erkennen, die Herausforderung annehmen und durch bessere Leistung lösen. Das wird nicht mit Schlagworten gemacht, sondern das wird dort gemacht, wo Menschen ihre Kraft einsetzen. (Abg. Petzner: Sagst du noch was zum Bauernbund?! Zu den Reformen in den eigenen Reihen?!)
Ihr von der Opposition habt es leicht: viel Geschrei, großes Theater. Gott sei Dank braucht ihr nichts umzusetzen, und ich denke, der Wähler wird dafür sorgen, dass das auch so bleibt.
Meine geschätzten Damen und Herren! Die Republik organisiert viele Einheiten, wo wir nichts anderes tun, als die Dienstleistung an Menschen zu verbessern. Unsere Aufgabe ist, das in der nächsten Zeit in einem kontinuierlichen und sehr ernsthaften Reformprozess weiterzubringen.
Das sind nichts anderes als bewährte Ziele der ÖVP. Es geht darum, Sicherheit für die Menschen sichtbar zu machen; es geht darum, die Entwicklung der staatlichen Einrichtungen zu verbessern; und es geht schlichtweg darum, Probleme nicht mit Geld zuzudecken, sondern durch Leistung zu bewältigen – ein alter Ansatz der ÖVP, für Österreich das Richtige. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Matznetter.)
12.45
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.
12.46
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Das Thema Budgetbegleitgesetz und Bundesfinanzgesetz hat im Ausschuss eigentlich relativ wenig hergegeben. Einige Anpassungen an die EU-Richtlinien, das „Kühlschrankpickerl“ haben wir mitbesprochen und mitdiskutiert. Anscheinend haben die Regierungsmitglieder erkannt, dass es so nicht weitergeht, denn heute kann man in den Medien nachlesen, dass Herr Vizekanzler Spindelegger sagt, wir haben erkannt, dass wir das tun müssen, wir haben erkannt, dass wir eine Schuldenbremse einziehen müssen, und wir haben auch erkannt, dass wir Schulden abbauen müssen. – So weit, so gut.
So weit hört sich das ja gar nicht schlecht an, und ab diesem Zeitpunkt beginnt wieder das altbekannte unrühmliche Schauspiel dieser Regierung. Der Vizekanzler lässt der SPÖ ausrichten: Wir werden sparen, und zwar bei den Pensionen und bei den ÖBB. Im gleichen Atemzug lässt der Geschäftsführer Kräuter wieder ausrichten: Moment, wir werden bei der Landwirtschaft sparen. Die Frau Präsident erzählt schon beim Presse-
frühstück gestern: Ja, sparen werden wir schon, aber wir müssen einmal die Reichensteuer einführen.
Ich glaube, dieses Schauspiel ist eine Fortsetzung des letzten Budgetausschusses zum Unterkapitel Finanzen, wo die Finanzministerin in einer sehr überheblichen Art der SPÖ permanent ausgerichtet hat, was bei ihnen falsch ist, wo es in den Bereichen der SPÖ Einsparungspotentiale gibt. Nur in diesen Kreisen hat sie die Fehler gesucht, bis dann Kai Jan Krainer immer wieder Zwischenrufe gemacht hat, wo es drüben etwas zu sparen gibt. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Oppositionspolitiker kann uns nichts Besseres passieren als eine Regierung, die sich permanent über die Medien ausrichtet, wer was falsch macht und wer was nicht weiterbringt.
Als Staatsbürger glaube ich, dass das ein Trauerspiel für unser Land ist (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten des BZÖ sowie des Abg. Tadler), wenn durch permanentes Streiten, durch permanentes Ausrichten über die Medien keine Resultate zustande kommen. Wobei ich Ihnen eines sagen kann: Ich bin Bürgermeister einer kleinen Gemeinde. Wäre mir das passiert, nämlich dass wir uns permanent über die Zeitungen irgendetwas ausrichten und nichts weiterbringen, so hätten uns die Bürger mit dem nassen Fetzen aus der Gemeinde hinausgejagt.
Ich glaube, das sollte der Regierung ein Hinweis sein. Wenn man auch heute darüber nachdenkt, dass diese Schuldenbremse kommt, so befürworten wir sie, nur: Eine Schuldenbremse ohne Maßnahmen, ohne Sanktionen ist sinnlos. Wir haben es bei dem letzten Budget erlebt. Allein die Wiener Wahlen haben ausgereicht, um den Verfassungsbruch zu machen und das Budget später anzusetzen.
Ich glaube, lieber Kollege Peter Haubner, eines wäre abschließend noch zu sagen. Wenn du heute verlangst, jeder sollte nur halb so viel tun, wie er von den anderen verlangt: Ich glaube, die Regierung sollte nur halb so viel Reformbereitschaft und Willen zur Zusammenarbeit zeigen, wie es viele kleine Gemeinderäte tun, dann wäre es für Österreich ein großer Erfolg. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Ing. Lugar und Tadler.)
12.49
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.
12.49
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Herr Kollege Linder, unterschiedliche Meinungen sind noch lange kein Streit. Ich glaube, dass es gut ist, wenn es verschiedene Meinungen gibt, um zu einer richtigen zu kommen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schopf: Genau!)
Wir sollten uns heute über das Budgetbegleitgesetz unterhalten. Ein paar Bemerkungen dazu: Der Alleinverdienerabsetzbetrag für kleine Pensionen wird wieder eingeführt, und das ist gut so, leider mit der Verspätung um ein Jahr. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schopf: Bravo!)
Einen Satz noch zur AGES-Finanzierung. Gott sei Dank ist das auch hier drinnen, dass die AGES-Finanzierung für die nächsten Jahre gesichert ist, denn diese Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit bietet allen etwas Wesentliches, nicht nur dem Landwirt, sondern auch den Konsumenten. Ein kleiner Wertmutstropfen ist dabei. Der Gesundheitsminister muss 70 Prozent zahlen, hat aber nur 50 Prozent mitzureden. Da sollte man einmal überlegen, ob es nicht angebracht wäre, zu einer gleichen Ausgangssituation zu kommen.
Meine Vorredner haben alle die Schuldenbremse zum Thema gemacht. Man könnte fast meinen: Lasst uns doch schnell das Budget beschließen und uns dann über die
Schuldenbremse und das Sparpaket unterhalten! Das Erste wären klare Definitionen. Was bedeutet Schuldenbremse und was bedeutet Sparpaket? (Abg. Ing. Westenthaler: Umgekehrt!) Wie greifen diese beiden Begriffe ineinander? Die Bürgerinnen und Bürger wissen überhaupt nicht, was jetzt auf sie zukommen wird.
Dass es notwendig ist zu sparen, das wurde auf EU-Ebene vereinbart. Das ist gut so. Schade ist nur, dass man bei derselben Vereinbarung nicht auch gleichzeitig eine Regulierung der Finanzmärkte und die Einführung der Finanztransaktionssteuer festgelegt hat. Auch das hätte man hier gleich mit beschließen sollen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Bucher und Mag. Kogler.)
Jetzt ist leider der Herr Kollege Stummvoll nicht da. Er hat gemeint, dass jetzt nicht der richtige Zeitpunkt sei, um über Steuererhöhungen zu reden. Herr Kollege Stummvoll, meine Frage ist: Wann ist Ihrer Meinung nach überhaupt der richtige Zeitpunkt, sich über gerechte Vermögenssteuern zu unterhalten? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Kogler: Da müsst ihr einmal auf den Tisch hauen!) Ich denke, wenn jetzt der Zeitpunkt ist, zu sparen und die Schulden zu bremsen, dann muss es auch möglich sein, sich über Verteilungsgerechtigkeit zu unterhalten! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe ein Wort der Frau Finanzministerin aus dem Finanzausschuss beziehungsweise aus den Budgetberatungen im Ohr, als sie gemeint hat, Grundsteuer wäre gut, denn Grund und Boden kann nicht flüchten. – Dem ist zuzustimmen, Frau Finanzministerin, allerdings haben Sie auch gesagt, Sie wollen diese Grundsteuer in die Länderkompetenz übertragen.
Da bitte ich Sie: Nein, die Grundsteuer muss eine Steuer der Gemeinden bleiben, denn den Gemeinden geht es von allen öffentlichen Haushalten zurzeit am schlechtesten. Ich glaube, es ist nicht gut, wenn man diese Steuer wieder in die Länderhoheit überträgt und die Gemeinden dann betteln müssten, um zu überleben. (Abg. Strache: Was ist die Logik?!)
Herr Bucher, wenn Sie der ÖVP vorwerfen, dass sie hier irgendwie falsch spielt und hinter vorgehaltener Hand den Vorschlägen des BZÖ recht gibt, so machen Sie eigentlich genau das, was Sie der ÖVP vorwerfen. Sie müssen dann auch sagen, wer das sagt und wer Ihnen recht gibt, und nicht solche Verdächtigungen in den Raum stellen. Ich glaube, das ist nicht gut für eine Zusammenarbeit. (Abg. Bucher: Was habe ich gesagt?!) – Das haben Sie heute in Ihrer Rede hier gesagt. Sie haben gesagt, dass es ÖVPler gibt, die hinter vorgehaltener Hand Ihren Vorschlägen recht geben. Dann sagen Sie es eben! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.53
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.
12.53
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Nur kurz ein paar Worte zur Erhöhung der Basisabgeltung bei den Bundesmuseen, denn auch das ist ein Begleitgesetz. Auch wenn es sich dabei um eine Marginalie zu handeln scheint – man könnte sagen, es geht da um lächerliche 2 Millionen € –, ist es doch symbolisch und sehr charakteristisch für die verfehlte Finanzpolitik, die hier gemacht wird, meine Damen und Herren!
Während auch im Kulturbereich alle sparen und sich irgendwie „durchgfretten“ müssen, und das über Jahre, jetzt schon beinahe Jahrzehnte, weil die Inflationen nicht abgegolten werden, gibt es doch einige ganz wenige, und das sind im Allgemeinen die Staatseignen, die bevorzugt werden. Nicht nur, dass da die Inflation abgegolten wird, dass also valorisiert wird, sondern sie bekommen dann noch etwas Zusätzliches. Es handelt sich um die Österreichische Galerie im Belvedere, die jetzt mit dem 21er Haus eine Expositur mehr oder weniger eröffnet.
Jetzt kann man sagen, wenn wir das bauen, dann müssen wir es auch bespielen, und das kostet mehr Geld. Aber, meine Damen und Herren, schauen wir uns an, wie die Entwicklung dieses Baues stattgefunden hat.
Im Jahr 2006 war das erste Mal ein Plan am Tisch. Da hätte dieses 21er Haus 11 Millionen € kosten sollen, davon hätte der Bund 4 Millionen € übernommen, der Rest hätte privat zugeschossen werden sollen.
Im Jahr 2008, zwei Jahre später, waren es schon 17 Millionen €, die vorveranschlagt wurden, und 8 Millionen € hätte der Bund übernehmen sollen. Ein Jahr darauf, im Jahr 2009, waren es 24 Millionen €. Und jetzt sind wir bei 31 Millionen € an Baukosten, wovon der Bund 28 Millionen € übernimmt. Den Rest übernehmen auch keine Privaten, wie wir wissen. Mit einem Wort: Da wird denen gegeben, die schon haben. Da wird Geld ausgegeben, wo Sie wollen, Frau Finanzministerin, das ist gar keine Frage, und nicht dort, wo es gebraucht wird.
Mir braucht niemand zu sagen, dass für Kunst auch Geld ausgegeben werden muss, aber es gibt dringende Notwendigkeiten, nämlich dort, wo sehr viele „am Zahnfleisch“ arbeiten. Wir haben bereits fünf Museen für Gegenwartskunst, und jetzt haben wir eben eines dazubekommen. Ich glaube, das ist die falsche Finanzpolitik, Frau Ministerin, Sparpaket und Schuldenbremsen hin oder her. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.56
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.
12.56
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich höre schon den ganzen Vormittag der Opposition zu, und ich muss sagen, da gibt es Schuldzuweisungen und parteipolitischen Hickhack. Bringt uns das weiter? Sicher nicht. Die riesigen Herausforderungen unserer Zeit können wir, und davon bin ich überzeugt, nur gemeinsam bewältigen.
Halten wir uns vor Augen: In unserem schönen Österreich wächst der Schuldenberg drastisch. In 500-€-Scheinen gestapelt, kommen jedes Jahr Schulden in Höhe des Ötscher hinzu. Der Ötscher ist immerhin fast 1 900 Meter hoch. So kann es wohl nicht weitergehen! (Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ.)
Was brauchen wir? Wir brauchen die Schuldenbremse. Die Finanzwelt soll wissen, wir meinen es ernst mit dem Sparen. Was brauchen wir? Den Generationen-Scan fürs Budget! Alle Gesetze sollen darauf geprüft werden, wie sie sich auf die einzelnen Generationen auswirken. Wem nützt das? Das nützt uns allen. Wir wollen wissen, wohin unser Steuergeld geht. Das bringt mehr Transparenz und mehr Gerechtigkeit, denn wir wollen nicht auf Kosten unserer Kinder leben. Das wollen die Senioren nicht, und das tun sie auch nicht.
Aktueller Beweis ist die Pensionsanpassung 2012. Fast 95 Prozent aller Pensionsberechtigten werden einen Teuerungsausgleich bekommen, 2,7 Prozent plus für den überwiegenden Teil der Pensionisten. Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist fair. Das beweist aber auch: Die Senioren verhandeln mit Augenmaß. Sie denken an die nächsten Generationen und an das Staatsganze.
Ein großer Erfolg für uns Senioren ist, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag bis zu 1 750 € wieder gewährt wird. Dafür haben wir uns eingesetzt, und zwar mit vielen Aktionen und mit Tausenden Senioren gemeinsam. Auch Reparaturen im Steuerbereich sind notwendig, und zwar bei den Topfsonderausgaben und bei den außergewöhnlichen Belastungen. Ich danke dafür ausdrücklich Finanzministerin Maria Fekter und ihrer Expertin, Frau Dr. Baumann-Söllner.
Worum geht es? Alleinverdiener sollen steuerliche Begünstigungen genauso behalten wie vor der Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages. Das heißt also wieder niedrige Selbstbehalte etwa bei Zahnersatz und bei Brillen. Das heißt aber auch, dass zum Beispiel barrierefreie Umbauten wieder in höherem Ausmaß von der Steuer abgesetzt werden können.
Meine Damen und Herren! Wir wollen nicht auf Kosten unserer Kinder leben, und das tun wir auch nicht. Deshalb macht es auch Sinn, heute diesen Abänderungsantrag zu unterstützen. Ich lade Sie sehr herzlich dazu ein! (Beifall bei der ÖVP.)
12.59
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.
13.00
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, ich bin auch sehr dafür, dass man bei wichtigen Debatten hier, vor allem wenn es um die Zukunft Österreichs geht, parteipolitisches Hickhack möglichst vermeidet, aber so wie Sie und manche Vorredner Ihrer Fraktion und zum Teil auch der Sozialdemokraten es gemacht haben, geht es natürlich auch nicht, nämlich dass man sich hier herausstellt und sagt: Der Schuldenberg wächst immer mehr. 10 Milliarden pro Jahr. So kann es nicht weitergehen!
Ja, da haben Sie unsere Unterstützung, und wenn Sie uns dann alle einladen, gemeinsam etwas dagegen zu tun, dann werden Sie auch unsere Unterstützung haben, doch hier herauszugehen und diesen Schuldenberg zu kritisieren, aber am kommenden Freitag abzustimmen über ein Budget, das diesen Schuldenberg um weitere 10 Milliarden erhöhen wird, das ist wohl keine glaubwürdige Politik, wie sie die die Bevölkerung von Ihnen und von uns allen erwartet. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Und genau das ist das Problem. Dass etwas getan werden muss bei den Pensionen, bei der Gesundheit, bei der Verwaltungsreform, ja, das hören wir jetzt seit drei Jahren. Sie sind aber in der Regierung, es sind Ihre Regierungsvertreter, die uns dann immer wieder sagen, warum es nicht geht.
Die Verwaltungsreform ist von Ihnen abgesagt worden, weil Sie sich dem Widerstand der Länder nicht stellen können. Bei der Gesundheit wird herumgedoktert. Bei der Bildung schaffen Sie es nicht einmal – von einem wirklich modernen System reden wir ja gar nicht –, dafür zu sorgen, dass die Lehrer auch wirklich während der Arbeitszeit, die sie haben und für die sie entlohnt werden, in der Schule anwesend sein können. Da scheitert es ja schon an diesen Kleinigkeiten. Oder Schulreform: Da gibt es – das ist heute schon angesprochen worden – noch alle diese Verwaltungsebenen, die noch aus der monarchistischen Zeit herrühren
Wenn Sie sagen, die Opposition ist eingeladen mitzuarbeiten: Warum behandeln Sie dann diese tausend Anträge, die in den Ausschüssen liegen, nicht oder lehnen sie kollektiv ab, anstatt dass man sich wirklich zusammensetzt und versucht, die gemeinsamen guten Ideen auch gemeinsam zu verwirklichen?
Wenn Sie dann über Wochen und Monate genau die Kritikpunkte, die auch wir vom BZÖ eingebracht haben, negieren und ins Lächerliche ziehen, wie zum Beispiel jetzt die Schuldenbremse, und dann plötzlich draufkommen, ja, sie ist jetzt doch notwendig, und dann so tun, als ob Sie ohnehin schon immer dafür gewesen wären, dann ist das auch nicht die Glaubwürdigkeit, die man von Ihnen verlangt. (Beifall beim BZÖ.)
Aber wir haben ja etwas gelernt: Wir haben gelernt, dass das Klima in der Koalition anscheinend wirklich nicht so gut sein dürfte, denn vom Vizekanzler haben wir gestern gehört, dass er draufgekommen ist, dass man etwas tun muss, und heute haben wir vor einigen Stunden gehört, dass Sozialminister Hundstorfer schon länger weiß, dass
das notwendig ist, nämlich schon seit einer Woche. Er hat gesagt, er hat es nicht erst seit gestern gewusst, sondern vor einer Woche hat er schon gewusst, dass eine Schuldenbremse notwendig ist. Das ist das Niveau, auf dem Sie agieren! (Abg. Bucher: Der Schieder hat es aber nicht gewusst!) Haben Sie es gewusst, Herr Staatssekretär? Schon vor einer Woche oder auch erst seit gestern?
Ich meine, das ist ja alles unglaublich. Sie brauchen wirklich eine Ratingagentur – die zu Recht kritisiert werden für alles, was dort aufgeführt wird –, und jetzt auf einmal kommt man drauf, eine Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern. Wie das funktionieren soll, das sagt man allerdings nicht dazu. Aber Sie beschließen heute ein Budgetbegleitungsgesetz, das normalerweise die Kerndebatte einer Budgetdebatte ist, wo die großen Reformen des nächsten Jahres entsprechend verankert werden, etwa Steuerentlastungen, manchmal gab es auch Belastungspakete, große Reformen, Pensionsreformen. Das ist die Debatte bei den Budgetbegleitgesetzen.
Was haben wir denn da heute alles? – Vier Tage haben Sie Begutachtung gehabt. Da gibt es das Wasserstraßengesetz, das Bundesmuseen-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz. Na ja, das ist natürlich nicht wirklich dramatisch. Und am Freitag beschließen Sie dann ein Budget, von dem wir alle schon wissen, dass es nicht aktuell sein wird!
Aber das wäre ja jetzt die interessante Sache. Es geht nicht nur darum, dass Sie jetzt draufkommen, dass Sie doch die Schulden stoppen müssen, sondern Sie sollten auch dieses Budgetbegleitgesetz stoppen! (Beifall beim BZÖ.)
Stoppen Sie auch dieses nicht aktuelle Budget und treten Sie wirklich in einen raschen Dialog mit uns von der Opposition ein, damit wir dann auch Nägel mit Köpfen machen! Verschieben Sie das nicht auf das Jahr nach der Wahl, sondern gehen Sie daran, Österreich wirklich rasch zukunftsfit zu machen!
Es ist richtig, wir stehen nicht so schlecht da, aber wir wollen die beste Bonität erhalten, und wir wollen auch dafür sorgen, dass die österreichische Jugend hier in Österreich noch eine Zukunft hat. Das kann man nicht verschieben auf den Tag nach der Wahl, sondern wenn Sie schon jetzt endlich draufgekommen sind, dass es notwendig ist, dann machen wir es auch gleich und beschließen hier nicht Gesetze, die schon mit der Beschlussfassung veraltet sind. (Beifall beim BZÖ.)
13.04
Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.05
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich beginne beim Herrn Abgeordneten Scheibner. Wir wollen das Triple A erhalten!, das ist ein wunderbarer Satz. Wir auch, wir wollen an sich nicht einmal darüber diskutieren, weil wir die Angst haben, dass es zu einer Self-fulfilling Prophecy werden kann. Aber Ich möchte gleich ein paar Dinge aufklären. Das ist der Grund für meine Wortmeldung.
Ein Punkt ist die Diskussion über die Schuldenregeln. Es hat einen Vorschlag der Frau Finanzministerin vor einigen Wochen gegeben, es hat einen Vorschlag des Staatssekretärs Schieder gegeben, es hat einen Euro-Gipfel gegeben, bei dem sich die Regierungschefs auf bestimmte Spielregeln geeinigt haben. Wir haben konstruktiv miteinander diskutiert, und diese Koalition hat gezeigt, dass sie auch bei diesem Punkt was zusammenbringt – wie bei vielen anderen Punkten auch.
Ich kann übrigens bei der Gelegenheit gleich eine weitere Aufklärung vornehmen. Es war am Beginn so etwas wie ein Vaterschaftsstreit: Wer hat das erfunden? Wer ist der
Erfinder von Schuldenregeln, von Schuldenbremse? Ich kann es Ihnen sagen. Wir haben uns aus verschiedensten Gründen und nach längerer Diskussion, nach Abwägen der Vor- und Nachteile der verschiedenen Vorschläge, die es gegeben hat, für eine entschieden, die sich schon bewährt hat, nämlich die Regel im deutschen Recht, also die deutsche Schuldenbremsenregel, und wir haben uns entschlossen, diese Version zu übernehmen, weil die der sogenannte Markt kennt, weil es Vertrauen in diese gibt.
Und die Frage der Vaterschaft, wer das erfunden hat, kann ich Ihnen auch beantworten. Es war der sozialdemokratische Finanzminister Peer Steinbrück, der diese Schuldenregel erfunden hat, bei der es um Einnahmen und Ausgaben geht. Es geht nämlich beim Defizit oder bei der Frage der Verschuldung natürlich immer um den Saldo aus diesen beiden Positionen – Kollege Stadler hat es vorhin auch erwähnt –, es geht um strukturelles Defizit, es geht um konjunkturelles Defizit, und es geht um eines, worüber es immer wieder Diskussionen und manchmal auch Kritik gegeben hat, nämlich dass die Länder nicht die gleichen Haushaltsregeln haben wie der Bund.
Das Haushaltsrecht des Bundes – das wurde in der Diskussion der letzten Wochen oft auch gesagt – ist eines, das international auch als Best-Practice-Beispiel gilt. Mitarbeiter des Finanzministeriums sind ab und zu in anderen Staaten unterwegs und eingeladen, um das zu erläutern, weil es sozusagen eine Vorbildfunktion hat. Was wir jetzt mit den Schuldenregeln machen, ist, dieses hervorragende Haushaltsrecht zu ergänzen und gleichzeitig festzulegen, dass die Länder auch ein entsprechendes Haushaltsrecht nach den gleichen Kriterien wie der Bund zu erlassen haben.
Ich sage noch etwas dazu, weil Sie vorhin quasi dieses Bund-Länder-Dilemma beschrieben haben. Wir haben vor einigen Wochen eine große Runde gehabt – Bundeskanzler, Vizekanzler, einige Vertreter der Bundesregierung plus die Länder – und haben uns da auf einige ganz große Dinge geeinigt. Das sind Verwaltungsreformprojekte der großen Art: Bundesamt für Asyl und Migration, Verwaltungsgerichtsbarkeit und so weiter. Die werden im heurigen Jahr noch in den Ministerrat kommen und dann hoffentlich nächstes Jahr hier beschlossen.
Es ist vom Kollegen Gradauer hier und auch im Ausschuss schon kritisiert worden, dass das Budgetbegleitgesetz, das ja eigentlich das Thema der jetzigen Diskussion gewesen wäre und ansatzweise auch war, heuer so dünn ist. Im letzten Jahr, kann ich mich erinnern, war die Kritik, dass es so dick war, so umfangreich war. Ich kann das aufklären. Dass es heuer dünner ist, weniger Artikel hat als im letzten Jahr, hat schlicht und einfach damit zu tun, dass viele Bestimmungen, die wir im letzten Jahr vereinbart haben, heuer und auch in den Folgejahren natürlich weiter gelten und daher nicht neu geregelt werden mussten. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Wir werden auch in den nächsten Monaten intensiv an weiteren Punkten arbeiten, die so im Großen als Verwaltungsreform bezeichnet werden können. Das ist halt zu einem Schlagwort geworden, wo immer mit vielen großen Beträgen herumgeschmissen wird, ohne dass im Detail gesagt wird, was darunter zu verstehen ist. Bei dem, was wir im letzten Budgetbegleitgesetz, 2011, gemacht haben, waren viele Punkte enthalten, die klein und unspektakulär waren, aber dauerhafte Wirkung haben. Und diesen Weg werden wir weitergehen.
Ein Vorwurf war noch: Planlosigkeit. – Wenn man sich anschaut, wie wir im internationalen Vergleich dastehen, in einer extrem schwierigen Situation, in einer Situation, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg in dieser Dramatik und Dimension noch nicht gegeben hat, dann sage ich nur: Der Vergleich macht sicher. Und das ist sozusagen die beste Erklärung, dass nicht Planlosigkeit stattgefunden hat.
Ich kann nur sagen, ich hoffe, dass das Schlechtreden dieses Landes, das manchmal stattfindet, nicht zu einer Self-fulfilling Prophecy wird, und ich hoffe, dass wir gemein-
sam die richtigen vertrauenserhaltenden, vertrauensstärkenden Maßnahmen setzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.10
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.11
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Begleitend zum Budget soll ja eine Reihe von Gesetzen wie etwa Änderung des Körperschaftsteuergesetzes oder auch die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung des AWS mit behandelt und budgetwirksam geändert werden.
Doch zur aktuellen Diskussion: Die Nachrichten und auch die politische Diskussion werden von Meldungen über Staatsschuldenkrisen, über Ratingagenturen dominiert, Märkte, Triple A, Double A. Ich frage mich nur: Wo in dieser Debatte bleiben eigentlich die Menschen?
Es wird aber nicht darüber gesprochen, wer diese Krise verursacht hat. War es Lehman Brothers, oder wird den Menschen wieder vorgegaukelt, dass sie angeblich über ihre Verhältnisse gelebt hätten, so wie es viele von Ihnen tun? Die Krise hat die Ungleichheit zwischen der Verteilung von Einkommen und Vermögen verschärft und noch stärker zutage gebracht. Aber Österreich ist besser durch die Krise gekommen als andere europäische Staaten, und zwar mit gezielten Maßnahmen, mit Konjunkturpaketen. Zudem haben wir eine niedrige Arbeitslosigkeit und ein relativ gutes Wirtschaftswachstum.
Neben der Konsolidierung des Budgets geht es aber auch und vor allem um die Verteilungsgerechtigkeit. Es wurden im letzten Budget schon einige Maßnahmen gesetzt wie etwa die Bankenabgabe, die Vermögenszuwachssteuer, die Einschränkung von Stiftungsprivilegien oder auch die Änderung der Konzernbesteuerung. Aber das geht uns und mir noch zu wenig weit.
Wir müssen, wie im Hohen Haus beschlossen, auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer drängen. Wir müssen die Absetzbarkeit und die Beschränkung von Boni durchsetzen, die Gruppenbesteuerung noch weiter reformieren und auch an eine andere Art von Vermögensteuer denken. (Zwischenruf des Abg. Amon.)
Die Politik muss notwendige Voraussetzungen für die Zukunft schaffen. Wenn man die internationale Diskussion über die Finanzmärkte verfolgt, Herr Kollege Amon, dann sollte man auch darüber nachdenken, die Finanzmärkte zu regulieren, zu stabilisieren, auf europäischer Ebene, auf internationaler Ebene, und auch etwas dagegen tun, dass Ratingagenturen Fehleinschätzungen noch und nöcher machen können, die sie innerhalb von zwei Stunden dann wieder revidieren.
Die Politik hat zu gestalten, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht die Märkte! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.13
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar. 5 Minuten Redezeit. – Bitt
e.
13.14
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehen wir uns die Schuldenbremse einmal genauer an. Die Opposition hat ja vor nicht allzu langer Zeit immer wieder die Schuldenbremse gefordert, so wie sie in Deutschland diskutiert und dann auch eingeführt wurde. Wir haben vor ungefähr eineinhalb Jahren einen Antrag in diese Richtung gestellt, der natürlich abgewiesen wurde. Auch die FPÖ hat einige Male hier entsprechende Anträge eingebracht. Das heißt, wir haben Sie immer wieder daran gemahnt, dass wir eine Schuldenbremse in diesem Land brauchen. Und jetzt ist die Frage: Warum haben Sie so lange damit gewartet? Warum kommen Sie jetzt mit dieser Schuldenbremse?
Grundsätzlich ist die Schuldenbremse eine gute Sache, aber wenn man genauer hinsieht, erkennt man, es geht schon wieder einmal um die Ratingagenturen. Die Ratingagenturen haben Ihnen die Rute ins Fenster gestellt und haben Ihnen gesagt, wenn Sie keine entsprechenden Maßnahmen ergreifen, wird das Triple A in Gefahr sein.
Jetzt wissen wir, dass eine Volkswirtschaft wie die unsere mit Schulden von in etwa 74 Prozent vom BIP schwer davon abhängig ist, niedrige Zinsen zu zahlen. Wir zahlen im Moment ungefähr 3,5 Prozent Zinsen, und mit dieser Zinslast ist es noch halbwegs erträglich, die 9 bis 10 Milliarden pro Jahr an Zinsen zu leisten. Das ist noch machbar. Wenn die Zinsen jetzt aber steigen, dann wird es für jeden Staat schwierig, nicht nur für Österreich. Auch Deutschland, auch Finnland, alle Länder hätten Probleme, wenn die Zinsen steigen. Hier rechnen wir mit 5 bis 7 Prozent als magischer Grenze, ab der es kritisch wird.
Deshalb haben Sie sich jetzt gedacht: Das ist eine gute Idee; die Ratingagenturen müssen besänftigt werden. Jetzt machen wir eine Schuldenbremse, und dann werden die Zinsen hoffentlich unten bleiben, wobei sie im Moment ja steigen. Sie steigen von 2,8 auf 3,5 Prozent. Offensichtlich sind Sie also nicht so erfolgreich damit.
Und warum? – Weil diese Schuldenbremse in Wahrheit ein Witz ist, ein riesengroßer Witz, über den ich aber leider nicht lachen kann, und zwar deshalb, weil Sie sich verpflichten, Gesamtschulden in Höhe von 60 Prozent des BIP zu machen. Aber entschuldigen Sie, haben wir uns nicht schon einmal dazu verpflichtet mit den Konvergenzkriterien? Hatten wir das nicht schon? Sind wir nicht schon verpflichtet, maximal 60 Prozent an Gesamtschulden anzuhäufen? Jetzt kommen Sie daher und sagen: Nein, wir sind verpflichtet, das bis 2020 zu machen, bis 2020 machen wir das! Wir hätten das schon machen sollen, wir sind ja laufend verpflichtet, die Konvergenzkriterien für einen stabilen Euro einzuhalten, nur pfeift sich in den letzten Jahren keiner darum.
Es hat Zeiten gegeben, da hat es noch blaue Briefe gegeben, wenn sich Finanzminister wie Sie nicht daran gehalten haben. Da hat die EU einen Brief geschrieben: Liebe Freunde, so geht das nicht! Aber mittlerweile ist es völlig uninteressant, diese 60 Prozent einzuhalten, die den Euro ja stabilisieren sollen. Und jetzt kommen Sie daher und sagen: Schuldenbremse, 2020, 60 Prozent. Das ist ein reiner Witz, und ich würde auch darüber lachen, wenn nicht die Menschen letztlich dafür zahlen würden.
Eine Kollegin von der SPÖ hat ja gefragt: Wo bleiben die Menschen? Ja, wo bleiben sie, wenn sie dann letztlich für Ihre Unzulänglichkeiten bezahlen müssen?
Wenn wir uns noch einmal dieses Triple A anschauen, das Sie da so verteidigen wollen, indem Sie hier eine Schuldenbremse und Sonstiges in Aussicht stellen, sehen wir, das Problem ist ja nicht die Gesamtverschuldung – die ist auch hoch mit 74 Prozent, das gebe ich zu –, sondern wir haben ein Spezialproblem, das andere Länder wie zum Beispiel Deutschland nicht haben: Wir haben das Problem, dass unsere Banken im Umfang von 200 Milliarden ein Ost-Geschäft aufgebaut haben. Dieses Ost-Geschäft war natürlich in guten Zeiten ein großer Gewinn. Jetzt sind wir nicht mehr in guten Zeiten, jetzt kommen die Probleme auf uns zu. Wenn man sich die Bilanzen der österreichischen Banken ansieht, dann sieht man, dass zwischen 10 und 40 Prozent der Ost-Kredite faule Kredite sind. Das heißt, dort werden zig Milliarden an Kosten auf uns zukommen.
Und was werden Sie machen? – Schulden weiter wie bisher. Wir engen unseren Spielraum noch weiter ein und stehen dann letztlich, wenn es dementsprechend kracht – und es wird krachen, das ist sozusagen amtlich; es wird krachen, und es wird nicht mehr so lange dauern; es wird krachen, es werden diese Kosten auf uns zukommen, wir werden noch ein höheres Defizit produzieren –, mit heruntergelassenen Hosen da. Und dann schaue ich mir an, wie Sie die Banken und die Spareinlagen der Österreicher noch retten können, wenn Sie überhaupt keinen Budgetspielraum mehr haben, weil Sie anscheinend nicht in der Lage oder nicht willens sind, die Hausaufgaben zu machen.
Es wäre gar nicht schwer, die Hausaufgaben zu machen. Sie brauchen nur auf den Herrn Felderer oder auf den Herrn Moser vom Rechnungshof zu hören. Alle sagen Ihnen, was zu tun wäre im Bereich der Pensionen, der Gesundheit und so weiter. Aber Sie sind einfach nicht bereit dazu, weil Sie in Ihrem koalitionären Krach feststecken, wo Sie sich gegenseitig belagern und hoffen, dass der andere möglichst über die Füße fällt, die Sie ihm hinstrecken.
Und deshalb: Wenn Sie das und die Frage „Wo bleiben die Menschen?“ ernst nehmen, dann machen Sie gefälligst Ihre Hausaufgaben! Schauen Sie, dass wir nicht mit heruntergelassenen Hosen dastehen, und ändern Sie Ihr Budget entsprechend, damit wir jetzt mit dem Sparen beginnen und nicht bis 2020 warten, um die Hausaufgaben zu machen.
13.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.20
Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ohne Zweifel, wir befinden uns inmitten einer einschneidenden budgetpolitischen Zeitenwende. Meine Damen und Herren, in einer so ernsthaften Situation darf dieses Hohe Haus keine Bühne für dumpfe Stammtischparolen bieten. Es ist in dieser Situation auch absolut untauglich, mit billigen Schlagworten, mit gegenseitigen Schuldzuweisungen oder gar mit klassenkämpferischen Parolen punkten zu wollen. (Abg. Mag. Steinhauser: ÖVP ... Parolen!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der wachsende Druck immenser Staatsschulden zwingt auch uns alle, den Schuldenabbau ernsthaft und mit großer Verantwortung voranzutreiben. Die Schuldenbremse in der Verfassung ist dafür ein essenzieller und mehr als notwendiger Schritt.
60 Prozent Schuldenobergrenze ab 2020 und ein möglichst rasch ausgeglichener Haushalt werden über den Konjunkturzyklus hinaus in der Verfassung verankert. Klar ist, auch die Länder müssen sich an diesem Paradigmenwechsel beteiligen.
Mit der Schuldenbremse setzt Österreichs Regierung ein wichtiges Signal. Es ist ein wichtiges Signal für die Finanzmärkte, die Ratingagenturen, in erster Linie aber für die Bevölkerung, um zu zeigen, dass es uns ernst ist. Es geht darum, Schulden zu reduzieren. Es gibt dazu keine Alternativen. Dazu müssen wir ausgabenseitig spürbare Schritte setzen. Sparmaßnahmen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind möglich: eine Anpassung des faktischen Pensionsantrittsalters zum Beispiel, die viel diskutierte und in der Steiermark tatsächlich in Angriff genommene Verwaltungsreform, eine mögliche Gesundheitsreform oder beispielsweise auch Effizienzsteigerungen im Bereich der Österreichischen Bundesbahnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Länder sind aufgefordert, bis 2017 ausgeglichene Budgets vorzulegen. Ambitionierte Maßnahmen dazu, wie bereits ge-
sagt, sehe ich in der Steiermark. Spannend dabei: Die Freiheitliche Partei beschließt zwar das Ende des Proporzes in der Steiermark mit – das ist löblich –, aber bei Verwaltungsreformen verschließt sie sich einmal mehr.
Natürlich ist Widerstand vorhanden. Die Unsicherheit in der Bevölkerung ist groß, aber gerade hier ist die Politik gefordert, gerade hier sind wir als Politiker gefordert. Wir müssen Ängste nehmen und nicht Ängste schüren. Wir müssen seriös und ambitioniert an unserem Land und für die Zukunft Österreichs arbeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rechnung ist gar nicht so kompliziert: je weniger Schulden, desto weniger Zinsen; je weniger Zinsen, desto mehr Spielraum für Zukunftsinvestitionen; je mehr Zukunftsinvestitionen, desto mehr Wohlstand für alle. – So einfach kann die Rechnung sein, wenn wir alle gemeinsam daran arbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)
Mit der Schuldenbremse leiten wir den Umkehrschwung ein. Sie ist ein wichtiger Impuls, um Stück für Stück von den Schulden wegzukommen. Nur so werden wir unserer Verantwortung gerecht. Der Generationenscan ist ein weiterer wesentlicher Baustein für ein Österreich mit Zukunft und sozialem Frieden. Und ich glaube, dieses Anliegen sollte uns alle einen. (Beifall bei der ÖVP.)
13.23
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.23
Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Stabile Finanzen für eine sichere Zukunft – das ist das Motto der heurigen Budgetberatungen, und deshalb ist heute ein Budgetbegleitgesetz auf der Tagesordnung, in das wir nur jene Maßnahmen aufgenommen haben, die direkt Budgetrelevanz haben. Abgabenrechtliche Teile setzen entweder Unionsrecht um oder schließen Steuerschlupflöcher.
Aber das Budgetbegleitgesetz allein wird für stabile Finanzen nicht ganz ausreichend sein. Wir werden bis Freitag das Gesamtbudget weiter beraten. Und in diesem Zusammenhang haben wir uns für einen Konsolidierungspfad entschlossen, der aber noch nicht ambitioniert genug ist. Wir müssen sukzessive weiter daran arbeiten. (Ruf bei der FPÖ: Hurra!)
Das heißt, wir haben heute dem Hohen Haus eine Regierungsvorlage über weitere Konsolidierungsmaßnahmen gemeinsam mit den Ländern, mit den Gemeinden im Hinblick auf eine Schuldenbremse in der Verfassung zugeleitet. Wir werden in die Verfassung jene Kriterien schreiben, zu denen wir uns bereits verpflichtet haben, und wir werden einen gemeinsamen konsolidierten Pfad weiter gehen – ein bisschen ambitionierter als bisher, auch um insgesamt die Stabilität zu signalisieren, zu der wir uns bekennen. (Beifall bei der ÖVP.)
Nur durch stabile Finanzen können wir gesichert in die Zukunft schauen. Wir werden ganz sorgsam diese Schuldenbremse mit den neuen Ausgabenobergrenzen, die wir im Frühjahr an Brüssel melden müssen, in weiterer Folge in Angriff nehmen. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ausgabenobergrenzen, zu denen wir uns bisher bekannt haben, wurden auch immer eingehalten, obwohl die Konjunktur im zweiten und dritten Quartal heuer etwas schwächer geworden ist.
Wir bemühen uns hier, auch konjunkturell klug vorzugehen und im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum die Maßnahmen des Staates so zu setzen, dass wir das Konjunkturpflänzchen nicht vertrocknen lassen. Aber wir bekennen uns auch dazu, dass alle helfen müssen – sowohl die Länder als auch die Gemeinden. Unser Haushalts-
recht, dieser mehrjährige Planungspfad mit den Ausgabenobergrenzen gilt inzwischen in ganz Europa als Best-Practice-Modell. (Ruf beim BZÖ: Super!) Er gilt inzwischen auch für alle europäischen Staaten als Vorbild, um Haushaltskonsolidierungen zu erreichen.
Daher werden wir auch danach trachten, dass sich unsere Länder, Gemeinden und Städte an diesem Haushaltsrecht orientieren und es auch entsprechend, wie der Bund es schon getan hat, umsetzen, denn das führt zur Schuldenbremse. (Beifall bei der ÖVP.)
13.27
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. (Abg. Strache: Oje! Das war immer der, der gegen die Schuldenbremse gewettert hat!) 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.27
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Meine Frauen Bundesministerinnen! Herr Bundesminister! Die Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Zuerst möchte ich bemerken, diese Regierung zeigt mit der Schnelligkeit, mit der die Beschlüsse auch gestern gefasst worden sind, dass sie dann, wenn es notwendig ist, sehr, sehr klar und sehr, sehr schnell die notwendigen Maßnahmen, die für unser Land nützlich sind, setzen kann (Abg. Bucher: Vor einer Woche waren Sie noch dagegen!) und das auch tut. Danke – in diesem Fall stellvertretend –, Herr Staatssekretär und Frau Bundesministerin. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Aber bleiben wir gleich bei diesem Thema. Wieso ist das so schnell notwendig? – Die Wahrheit ist doch, dass wir in diesem Land mit unserem Haushaltsrecht – die Frau Bundesministerin hat darauf hingewiesen – eines der besten Modelle haben, um sorgfältig und vorausschauend budgetieren zu können.
Wir sind mit knapp über 3 Prozent unter den besten Ländern in Europa. (Zwischenruf des Abg. Bucher.) Wir haben in diesem Land eine gute Budgetpolitik. Dennoch kommen von den sogenannten Finanzmärkten und Rating-Agenturen Zweifel, ob Österreich gut genug ist. Wir sind zu klein als Land und die Regeln sind nicht da, um die in die Schranken zu weisen, sodass wir keine andere Möglichkeit haben, als sozusagen brav und rasch solche Dinge umzusetzen.
Darauf, meine Damen und Herren, sollten wir in Zukunft unser Augenmerk legen: auf diese Art von Diktat, dass Demokratien ferngesteuert werden von Finanzmärkten und Rating-Agenturen, wie wir es in Griechenland erlebt haben, wie wir es teilweise in der ganzen Union sehen. (Abg. Scheibner: Aber wir machen seit Jahren nichts!) Da ist entscheidender Widerstand angesagt.
Sie alle, meine Damen und Herren, sind Vertreter, die von einem einzigen Souverän gewählt worden sind, und das ist das Volk, nicht die Finanzmärkte. Sie sind verpflichtet, sich dagegen zu wehren, dass Dritte über das Schicksal der Menschen, des Landes und der Gesellschaft entscheiden. Diese Aufgabe haben wir vor uns, und ich glaube, da werden wir noch entscheidende Schritte setzen müssen. Ich freue mich über die heutige Initiative im Europaparlament dazu.
Aber wir setzen hier auch – und ich komme jetzt zum Abänderungsantrag, den wir vorgelegt haben – die richtigen Schritte hier. Ich möchte betonen, dass wir mit dem neuen Außenwirtschaftsgesetz 2011 und den Änderungen, die wir jetzt hier machen, einen richtigen Schritt setzen. Es kann nicht sein, dass Infrastruktur-Unternehmen, Unternehmen, die die unmittelbare Daseinsvorsorge der Menschen in Österreich betreffen, von der Feuerwehr bis zum Krankenhaus, von der Energieversorgung bis zur Telekommunikation, dass diese Unternehmen samt ihrem Versorgungsauftrag zum Spielball einer Spekulation werden können. Daher machen wir ein Gesetz, dass dort, wo eine be-
stimmende Mehrheit erworben wird, der Wirtschaftsminister erst eine Genehmigung erteilen kann. Das ist der richtige Weg, um zu verhindern, dass von außerhalb ein entscheidender Eingriff vorgenommen wird.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch beim Koalitionspartner bedanken. Wir haben in sehr kooperativer Art ein sehr, sehr gutes Gesetz in die Wege geleitet. Es ist auch eine Maßnahme, um sicherzustellen, dass wir in diesem Land als Demokratie über die Lebensumstände bestimmen und nicht Dritte, schon gar nicht die Finanzmärkte und schon gar nicht Spekulanten.
In diesem Sinne freue ich mich auf den gemeinsamen Kampf, diese Finanzmärkte zu regulieren, die Rating-Agenturen in die Schranken zu weisen, und darauf, es vielleicht in den nächsten Jahren auch zu schaffen, wieder zu dem zurückzukommen, für das wir gestanden sind (Zwischenruf des Abg. Jury): Wir sind eine Demokratie und nicht eine von Spekulanten gesteuerte Republik. Und das ist gut so. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.31
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Kirchgatterer zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.31
Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! In wirtschaftlich schwierigen, in wirtschaftlich unruhigen Zeiten ist eine breite Zusammenarbeit ein großes Plus. Gerade in Österreich können wir auf unsere Sozialpartnerschaft besonders stolz sein, insbesondere in schwierigen Zeiten, in Krisenzeiten. (Zwischenruf des Abg. Jury.)
Ich erinnere an 2008, an die Zeit, als Auftragsbücher nur mehr zu 60 Prozent voll waren, als die Arbeitsmöglichkeiten sehr begrenzt waren. Die Kurzarbeit war eine wirklich segensreiche Lösung für die Kaufkraft in Österreich, für die wirtschaftliche Entwicklung. Und das, was am teuersten ist, ist nun einmal die Arbeitslosigkeit.
Meine Damen und Herren, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in budgetär schwierigen Zeiten ist die Frage zu stellen: Wer kann mehr für die Allgemeinheit beitragen? Wenn uns der internationale Vergleich zeigt, dass das oberste Prozent in Österreich im Schnitt bedeutend weniger beiträgt als im Ausland, so ist es sehr berechtigt, hier verstärkt einzuladen, mitzuwirken. Wie es so schön heißt: starke Schultern tragen mehr.
Ich möchte auch auf die Wichtigkeit des gut funktionierenden Staates in Österreich hinweisen. Eine gut funktionierende Justiz, eine gut funktionierende Verwaltung, ein ausgebauter Sozialstaat ist und bleibt für die Österreicher das Wichtigste (Abg. Petzner: Jessas na! Wo leben Sie? Leben Sie in Österreich?), was sie von der Gemeinschaft zu erwarten haben. Auch die Schwerpunkte, die im Budget vorgesehen sind, nämlich Bildung und Beschäftigung, sind zukunftsweisend. (Abg. Petzner: Sie kommen auch aus der Kampfredner-Fraktion!)
Meine Damen und Herren! Ich denke, wir können auf hohem Niveau in die Auseinandersetzung gehen, die vor uns liegt. Und ich glaube, wir werden auch wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn die Opposition auch die Budgetdisziplin aufbringt, die sie von uns allen erwartet. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.34
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abgeordneter Klubobmann Bucher zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.34
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Das war jetzt eine unmittelbare Aufforderung des Redners der SPÖ, dass wir uns an die Budgetdisziplin halten sollen. Das machen wir, und wir machen auch einen Vorschlag. Die Frau Finanzministerin hat im Rahmen ihrer Ausführungen gesagt, dass das alles nicht reichen wird, um ein Budget in Ordnung zu bringen. Das ist nicht genug, haben Sie gesagt. (Rufe bei SPÖ und ÖVP: Antrag!) Ich sage Ihnen
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter Bucher, Sie kennen die Geschäftsordnung als Klubobmann sehr gut. Ich darf Sie bitten, einen Antrag zu formulieren, diesen dann kurz zu begründen, andernfalls muss ich Ihnen das Wort entziehen. – Bitte.
Abgeordneter Josef Bucher (fortsetzend): Das war ja wohl die Einleitung und die Begründung: Es beklagen sich alle inklusive der ÖVP, dass hier so viele Schulden entstehen, aufgrund dieser Begleitgesetze und dieses Budgets. Daher stellen wir den Rückverweisungsantrag gemäß § 73 Abs. 3. Geben wir das zurück in den Budgetausschuss, um dort die Beratungen fortzusetzen, damit wir wirklich die Schulden abbauen und den Österreicherinnen und Österreichern ein sorgsames Budget vorlegen! (Beifall beim BZÖ.)
13.35
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Kopf zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.35
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt im Zuge dieser Debatte einiges, vor allem in Richtung ÖVP, an Versuchen zur Geschichtsfälschung betrieben worden, und das muss ins rechte Licht gerückt werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Es war der ÖVP-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, in dessen Kanzlerschaft zwischen den Jahren 2000 und 2007 die Staatsschuldenquote von 67 Prozent auf 59 Prozent gesenkt wurde! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Falsch!)
Es waren die ÖVP-Finanzminister Molterer und Josef Pröll (Rufe bei FPÖ und BZÖ: Grasser!), die die Finanzkrise derart erfolgreich bewältigt haben, meine Damen und Herren (Abg. Bucher: Keine Geschichtsfälschung betreiben! – Abg. Petzner: Da musst ja selbst du dabei lachen!), dass diese Krise bei der Realwirtschaft in Österreich nicht nur nicht angekommen ist, sondern auch auf den Arbeitsmarkt keine Auswirkung gehabt hat. Dieses Land und die Bevölkerung dieses Landes sind dank der erfolgreichen Tätigkeit von Molterer und dann Pröll von den Auswirkungen dieser Krise verschont geblieben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Grasser wird schon wieder vergessen!)
Ich wundere mich einigermaßen, wenn das BZÖ sich hier so permanent echauffiert. Sie waren in den Jahren 2000 bis 2007 in nicht ganz unbeträchtlichem Ausmaß mitverantwortlich. (Abg. Grosz: Das BZÖ wurde erst 2005 gegründet!) Also, warum wollen Sie diesen Erfolg der Regierung Schüssel, nämlich die Verschuldung von 67 Prozent auf 59 Prozent zu senken, mit uns nicht teilen? (Abg. Grosz: Wir haben ja mit der ÖVP nichts zu tun!) Warum eigentlich nicht? (Abg. Grosz: Sie haben den Grasser vergessen!) Ich glaube, Sie sind so verbohrt in Ihrer Oppositionstätigkeit und Ihre hooligan-
artigen Auftritte (Zwischenrufe beim BZÖ), die Sie hier permanent an den Tag legen, dass Sie gar nicht mehr unterscheiden können zwischen Realität und Phantasie. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerliche Zwischenrufe beim BZÖ.)
Kollege Bucher, eines überrascht mich bei dir schon einigermaßen: Ich habe dich bisher nicht zu diesem Sektor gezählt, aber wenn ich Ausdrücke in Richtung ÖVP höre wie zum Beispiel Hinterhältigkeit (Abg. Bucher: Das ist so gewesen!) oder schleicht euch aus der Regierung, dann muss ich meine Meinung, dich nicht zu diesem Kreis zu zählen, revidieren. Du gehörst genauso zu diesem Sektor! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, zu den Fakten. Die Krisenbewältigung und die Tatsache, dass es uns gelungen ist, die Realwirtschaft in Österreich von der Finanzkrise zu verschonen, hat Geld gekostet, keine Frage. Wir haben Defizite in Kauf genommen, zuletzt 2010 von 4,9 Prozent, um eben bei den Menschen die Krise nicht ankommen zu lassen, und hätte es die Regierung Schüssel nicht gegeben, dann wären wir nicht bei 75 Prozent Staatsverschuldung, sondern bei 80 Prozent oder 85 Prozent. (Abg. Strache: Wir sind ja schon bei 89 Prozent! Da sind ja die ausgelagerten Schulden nicht dabei!) Das heißt, wir sollten dieser Regierung von damals noch einmal dankbar sein für diesen Kurs. (Beifall bei der ÖVP.)
Es war Finanzminister Josef Pröll und in Fortsetzung Finanzministerin Fekter, die dann Österreich wieder auf einen Budgetsanierungspfad gebracht haben, der im Jahr 2016 bei 2 Prozent Neuverschuldung landen würde. Das ist ein ambitionierter Weg, das ist ein akzeptabler und guter Weg, aber wir müssen heute erkennen, Kollege Matznetter hat schon darauf hingewiesen, dass es in den nächsten Jahren trotz dieses eingeschlagenen guten Weges noch mehr brauchen wird.
Und jetzt wollen Sie einer Finanzministerin, die uns schon auf einen guten Pfad gebracht hat und jetzt mit dem Vorschlag, eine Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern, noch eines drauflegt – das heißt, wir verstärken unsere Bemühungen –, das Misstrauen aussprechen? Ja sind Sie noch zu retten? (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Und was ist mit der Auslagerung von Schulden?)
Ganz im Gegenteil! Ich weiß nicht, was mit Ihnen in den letzten Tagen passiert ist, aber diese Ministerin verdient unser volles Vertrauen und unsere volle Unterstützung auf diesem Wege! (Beifall bei der ÖVP.)
Sie monieren jetzt, dass zu diesem neuen Pfad, der uns bereits 2016 eine minimale Neuverschuldung von nur 0,35 Prozent, die Sie übrigens vor ein paar Tagen selbst gefordert haben, bringen wird, nicht gleich auch die Maßnahmen mitgeliefert werden. – Jeder Weg beginnt mit der Formulierung von Grundsätzen und eines Ziels, und dann werden in den nächsten Wochen und Monaten selbstverständlich die Maßnahmen in dieses Hohe Haus nachgeliefert. (Abg. Bucher: Das hören wir schon seit zehn Jahren!) So geht man vernünftigerweise vor, wenn man das tun muss, was wir tun müssen, nämlich das Budget in Ordnung bringen, damit wir eines nicht tun müssen, nämlich die Menschen in diesem Land mit neuen Steuern belasten. (Abg. Bucher: Das schau’ ich mir an!) Die Alternative zum Sparen sind Steuererhöhungen, und die wollen wir nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich kann nur an alle appellieren, die hier zum Teil ziemlich deftige Ausdrücke verwendet haben (Ruf beim BZÖ: Hooligan!), die völlig unangebracht sind angesichts der Vorschläge, die diese Regierung dem Hohen Haus gemacht hat, um uns auf einen guten Sanierungspfad zu bringen, und die jetzt auch noch den Vorschlag hinzugefügt hat, das sogar verfassungsrechtlich abzusichern, sich einmal den Fakten zuzuwenden. Sie schwadronieren herum von neuen Steuern und neuen Schulden. (Abg. Petzner: Von „schwadronieren“ zu sprechen, das ist auch nicht die feine Art!) Anhand der Fakten werden Sie erkennen, dass diese Bundesregierung dieses Land auf einen erfolgrei-
chen Kurs gebracht hat und jetzt auf einen noch erfolgreicheren Kurs bringen wird. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Es gibt mehr Schulden denn je zuvor!)
13.42
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Klubobmann Kopf, für den Ausdruck und die Phrase „hooliganartige Vorgehensweise des BZÖ“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf (Beifall beim BZÖ) – dies auch im Sinne der Ausführungen in der letzten Präsidialsitzung. (Abg. Kopf: Ich kann da gerne den Wahrheitsbeweis antreten!)
*****
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. Ich verweise auf die Geschäftsordnung und erteile Ihnen das Wort. – Bitte.
13.43
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Mein Vorredner, Klubobmann Kopf, hat gesagt, dass die Verschuldung von 67 Prozent im Jahr 2000 unter der Kanzlerschaft von Schüssel auf unter 60 Prozent gesenkt wurde.
Ich berichtige tatsächlich und darf dazu auf den Budgetbericht der Finanzministerin, Seite 78, verweisen: Das Budgetdefizit wurde von 66,2 auf 62,3 Prozent gesenkt.
Auf unter 60 Prozent wurde es unter der Kanzlerschaft von Gusenbauer gesenkt.
Im Übrigen stimme ich mit der Bewertung der Arbeit dieser Bundesregierung überein. (Beifall bei der SPÖ.)
13.43
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.44
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren von der ÖVP! (Abg. Mag. Donnerbauer: Gruß aus Brüssel!) Bitte? (Abg. Mag. Donnerbauer: Gruß aus Brüssel!) – Das glaube ich schon. Du kannst es kaum mehr erwarten, gell, aber in der Zwischenzeit wirst du dir schon noch ein bisschen etwas anhören müssen!
Also: Heute stand hier der „arbiter elegantiarum“ in Person. Er teilte Zensuren aus: Das sind Hooligans, das sind die, die es nicht verstanden haben, die, die braucht man gar nicht ernst zu nehmen, die haben sowieso keine Ahnung, aber die Noblesse kulminiert natürlich bei der ÖVP. – Natürlich, ja, selbstverständlich!
Gut, meine Damen und Herren von der Noblesse-Fraktion, oder soll ich sagen, von der Senioritätsfraktion, weil bei Ihnen ja jeder unter 100 Jahren rücktrittsgefährdet ist, wie am Beispiel des Kollegen Grillitsch sichtbar wurde. Lachen Sie nicht, Kollege Stummvoll! Wenn sich ein Älterer findet, der dir nachfolgen kann, bist du auch fällig! (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)
Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Untersuchen wir doch einmal, warum die Österreichische Volkspartei, die ach so jugendliche Österreichische Volkspartei – als ich von der jüngsten Personalentwicklung in der ÖVP gehört habe, habe ich mir gedacht, man sollte einmal ein paar Schwarze neben die Dinosaurierknochen im Naturhistorischen Museum stellen und dann die Preisfrage stellen, wer jünger ausschaut. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)
Untersuchen wir das doch einmal: Seit wann sitzt die ach so großartige Sparfraktion Österreichische Volkspartei in der Regierung? Seit wann? Habt ihr das selbst noch
nicht überprüft? – Seit einem Vierteljahrhundert sitzen Schwarze in der Regierung, und seit einem Vierteljahrhundert tun sie so, als ob sie mit dem Budget nichts zu tun hätten. Keine Verschuldung ist jemals den Schwarzen vorzuwerfen gewesen. Nie! Die haben immer gekämpft gegen jede einzelne neue Milliarde, die ins Budget hineingeschrieben wurde. (Abg. Höfinger: Lernen Sie Geschichte!) – Bitte? – (Abg. Höfinger: Lernen Sie Geschichte!) – Ja eben, ich bin gerade dabei, Geschichte zu lernen! Ich versuche, sie aufzuarbeiten. Helfen Sie mir doch ein bisschen, Sie als Fachmann von der ÖVP-Senioritätsfraktion.
Ja, seit einem Vierteljahrhundert sitzen Sie in der Regierung und haben mit Schulden nichts zu tun. Warum? – Wie Sie wissen, nach ÖVP-Vorstellung, heißt Schulden immer Bruno Kreisky, Schulden ist immer Rot, Schulden ist immer Kreisky, denn Schwarz hat immer alles getan, um dafür zu sorgen, dass wir keine Rekordverschuldung haben. (Abg. Dr. Lopatka: Ist das falsch?) Dass Frau Fekter jetzt auf einmal nicht mehr zur ÖVP gehört, ist ein anderes Kapitel. Das ist mir so vorgekommen, denn wenn man Kollegen Kopf zuhört, bekommt man das Gefühl, das jetzige Budget habe mit der ÖVP nichts zu tun. 10 Milliarden € zusätzliche Schulden, das hat mit der ÖVP nichts zu tun, das ist Frau Fekter gewesen. Und Frau Fekter macht das nur, weil sie von der SPÖ dazu gezwungen wird. Arme Frau Fekter, meine Damen und Herren!
So viel zum Thema Hinterhältigkeit. Was glauben Sie, Herr Kollege Kopf, was sich der Wähler dabei denkt? Der Wähler sieht 10 Milliarden € Neuverschuldung, und gleichzeitig tritt die ÖVP an die Öffentlichkeit und sagt: Wir waren immer schon für die Schuldenbremse, wir waren nie mit Schulden unterwegs, wir haben nie Schulden gemacht im Budget. – Wie nennt der Wähler so etwas, Herr Kollege Kopf? – Ich habe den Verdacht, dass „hinterhältig“ noch eher die Schmeichelvariante dafür ist. (Abg. Kopf: Hooligan!) – Nein, nicht Hooligan! Ach, jetzt ist der Wähler auch schon ein Hooligan. Oje, oje, meine Damen und Herren Wählerinnen und Wähler, wenn Sie zu den Hooligans gehören, die eine ehrliche Politik verlangen, dann machen Sie einen riesigen Bogen um die Österreichische Volkspartei. Das ist mein Ratschlag, meine Damen und Herren, Hohes Haus! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Wann hat die ach so ehrliche, immer treue, immer der Wahrheit verpflichtete ÖVP – ich könnte jetzt anführen, wann Frau Fekter das letzte Mal gesagt hat, dass sie gegen eine Schuldenbremse ist, aber ich weiß ja, sie gehört nicht mehr zu euch – das letzte Mal gesagt, dass sie eigentlich dagegen ist, dass man den Euro in einen Kerneuro und in einen Südeuro aufspaltet? Mittlerweile wird das innerhalb der ÖVP und nicht nur der ÖVP vorbereitet, sondern auch all ihre Schwesterparteien in der EVP machen sich schon Gedanken darüber, darunter ihre Schwesterpartei CSU in Deutschland, die mit der ÖVP engstens verflochten ist. Natürlich hat da, so scheint es, auch die CSU das nicht richtig verstanden und gehört damit auch schon zu den Hooligans. Ist das so, meine Damen und Herren? Dann werden wir das denen ausrichten.
Gehen wir weiter: die Milliarden nach Griechenland. Ich erinnere mich noch, wie man ehrlich gesagt haben, das ist ein Riesengeschäft. Zugegeben, Frau Fekter hat es so nicht gesagt, sie hat nur auf ihren Vorgänger angespielt. Der hat es allerdings ausdrücklich so gesagt, Herr Josef Pröll. Der hat gesagt, das wird ein Geschäft sein, da herinnen, ja! Wissen Sie, Herr Kollege Kopf, so sehr leiden manche oder einige hier herinnen noch nicht an Gedächtnisschwund, dass wir das nicht mehr gut in Erinnerung hätten. Ein Riesengeschäft! Aber nein, ich weiß ohnehin: Josef Pröll gehört auch nicht mehr zur ÖVP, so, wie Herr Strasser nicht mehr zur ÖVP gehört, wie Grasser nicht mehr zur ÖVP gehört.
Es war wirklich köstlich, zu beobachten, welche Amnesie Klubobmann Kopf bei der Aufzählung der Finanzminister der ÖVP hatte: Er hat den davor und den danach genannt, aber Grasser, der dazwischen war, hat er vergessen. Warum wohl? – Weil Herr
Grasser momentan natürlich ein bisschen unpopulär geworden ist – ist das so? Daher gehört er schon nicht mehr zur ÖVP, denn zur ÖVP gehört grundsätzlich nur, was populär ist, zur ÖVP gehört grundsätzlich nur, was die Schulden hinuntergetrieben hat, nichts, was Schulden hinaufgetrieben hat.
Wie nennt man so etwas im Volksmund, meine Damen und Herren von der Senioritätsfraktion? Wie nennt man so etwas im Volksmund? – Da ist „hinterhältig“ ein Nobelausdruck dagegen. Ich würde einmal sagen: der Wahrheit geringstens verpflichtet – und das ist eine noble Umschreibung dessen, was ich mir wirklich denke, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Machen wir weiter im Kontext dessen, was die ÖVP vertreten hat. Die ÖVP hat gesagt: Der EFSF, das ist jetzt die Rettung des ganzen Projekts und das funktioniert!, und jetzt lesen wir heute in der Zeitung, dass sogar die ÖVP schon erkannt hat, dass die Gelder, die der EFSF auf den Markt geschmissen hat, zum Teil von ihm selbst aufgebracht werden müssen, weil sie die Anleihen, die aufgelegt wurden, selbst kaufen mussten. Also: Der Rettungsschirm rettet den Rettungsschirm, meine Damen und Herren! Das ist die „Ehrlichkeit“ der Österreichischen Volkspartei.
Die Österreichische Volkspartei, die heute den ganzen Tag lang behauptet hat, etwas für den Kinderschutz zu tun, rührt in Wirklichkeit aber keinen Finger, wie wir von der Justizministerin wissen. Die ÖVP sagt die ganze Zeit, was sie alles für die Familien tut. In Wirklichkeit ist Herrn Mitterlehner die Familie jedoch völlig „Powidl“, weil er als Wirtschaftsbündler dafür keine (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber natürlich!
Vom Herrn Wirtschaftsminister und Familienminister Mitterlehner kommt gar nichts, was die Familien wirklich schützt und ihnen nützt. Im Gegenteil. Er richtet sich danach, was im Wirtschaftsbund gewünscht wird, und dort spielen die Familien keine Rolle, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei. (Beifall beim BZÖ.)
Das ist alles Ihre Ehrlichkeit! Wissen Sie, wenn man hier heraus kommt, Herr Kollege Kopf, und so tut, als wäre man die fleischgewordene Honorität, die fleischgewordene Moral, dann muss man sich vorhalten lassen, wie unmoralisch man seit Jahr und Tag in der ÖVP Politik betreibt. Und da bleiben Sie sich gegenseitig nichts schuldig. Sie brauchen nicht mit dem langen Finger auf die Roten zu zeigen, wenn es um Schulden geht. Sie von der ÖVP sind in erster Linie die Schuldenpartei dieses Landes, da haben Sie längst die SPÖ abgelöst. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
13.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin beziehungsweise der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen, den Gegenstand an den Budgetausschuss rückzuverweisen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Budgetbegleitgesetz 2012 in 1500 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Krainer, Mag. Aubauer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Artikel 2, 19 und 21 eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Mag. Aubauer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Finanzen gemäß Artikel 74 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich zunächst diese ausdrücklich fest.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2011 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1495 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in der dritten Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2009–2010 (III-251/1491 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1621/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit den Sozialpartnern hinsichtlich der Verbesserung der Einkommenssituation von Frauen (1492 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1604/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten (1493 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.55
Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich habe gerade bemerkt, dass viele meiner Kollegen fluchtartig den Raum verlassen haben. Ich hoffe, sie sind hungrig und es ist nicht das Desinteresse am Bericht betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen, den wir jetzt behandeln.
Der Schwerpunkt des diesjährigen Berichts liegt im Bereich des Arbeitsmarktes, betrifft also die Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben. Anstatt sich dieser Problematik jedoch mit praktischen Maßnahmen anzunehmen, bleibt der Bericht in einem gendertheoretischen Diskurs stecken. Ich kann mich erinnern, Herr Kollege Cap, dass Sie meine Ausführungen dazu immer besonders interessiert haben. Ich wiederhole das also gerne wieder. Allein schon die ständige Verwendung von Anglizismen, vor allem von Gender Pay Gap, wenn man ganz simpel ausgedrückt von Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen spricht, zeigt ganz deutlich, dass man in diesem ewiggestrigen sozialwissenschaftlichen feministischen Diskurs steckengeblieben ist und damit eigentlich in den achtziger Jahren steckengeblieben ist.
Das englische Wort „Gender“, also die Erfindung des sogenannten sozialen Geschlechts anstelle des biologischen Geschlechts, also anstelle von Männern und Frauen, bezeichnet nur mehr Wesen, die zu Männern und Frauen erzogen wurden, konstruiert wurden. Wie ich schon ausführte, ist man in solchen Theorien verhaftet geblieben. Es ist also nicht verwunderlich, dass man nicht mehr fähig ist, reale praktische Lösungen für die wahren Probleme zu finden. Wir Freiheitlichen sagen, dass das wahre Problem nicht der sogenannte Gender Pay Gap ist, also zu Deutsch die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen, sondern die Einkommensunterschiede zwischen Frauen mit Kindern und Frauen ohne Kinder, also zwischen Müttern und Nicht-Müttern. (Beifall bei der FPÖ.)
Genau an diesem Punkt, Frau Ministerin, sehr geehrte Damen und Herren, müssen politische Maßnahmen ergriffen werden. Es muss ein nationaler Aktionsplan her, hier muss angesetzt werden, damit Mütter nicht finanziell ins Hintertreffen geraten. Wenn Frauen sich entscheiden, die ersten ein, zwei oder drei Jahre selbst für ihre Kinder zu sorgen, darf das nicht dazu führen, dass sie für diese Entscheidung finanziell bestraft werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist unserer Meinung nach falsch, wenn nicht nur die zuständige Ministerin, sondern die gesamte Regierung das Problem damit lösen will, dass man die Frauen dazu drängt, ihre Kinder kurz nach der Geburt in Krippen und anderen Einrichtungen unterzubringen. Die Benachteiligung aufgrund von Mutterschaft, aber auch durch die Betreuung alter Familienangehöriger gehört beseitigt. Die sogenannte „Europa 2020“-Strategie sieht vor, dass die Erwerbstätigkeit von Frauen weiter erhöht wird. Für uns Freiheitliche sind nicht die von der EU vorgeschriebenen Ziele anstrebenswert, die sich ausdrücklich marktwirtschaftlichen Kriterien unterwerfen, sondern wir richten uns nach den wahren Bedürfnissen von Frauen, Männern und Kindern; insbesondere Kinder werden bei solchen Überlegungen immer vernachlässigt. Wir Freiheitliche wollen nicht Barcelona-Ziele umgesetzt wissen, sondern darauf achten, dass das familiäre Umfeld in Österreich verbessert wird. Zum jetzigen Zeitpunkt, in einer Zeit der Umbrüche, sich auf irgendwelche Gendertheorien zu versteifen, das ist falsch.
Frau Ministerin, man sollte den Frauen nicht sagen: Wenn du nicht außer Haus erwerbstätig bist, wirst du ein Leben lang immer Probleme haben!, sondern man muss Maßnahmen ergreifen, damit Frauen durch die Tatsache, dass sie Kinder bekommen und sich ihnen eine Spanne ihrer Lebenszeit lang widmen, nicht finanziell bestraft werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Sozial- und Arbeitsrechtsexperte Wolfgang Mazal spricht von einer mittelbaren Frauendiskriminierung, wenn Frauen eine Babypause machen und in Karenz gehen. Seit 20 Jahren weisen Experten auf dieses Versagen der Sozialpartner hin, und man könnte das eigentlich mit einem Federstrich lösen. Hier gehören Ungerechtigkeiten beseitigt.
Ich finde, dass Frauenpolitik, Genderpolitik und Familienpolitik unter einer großen gemeinsamen Interessensklammer stehen sollten, damit man zum Wohle von Frauen, Männern und Kindern geeignete Maßnahmen ergreifen kann. (Beifall bei der FPÖ.)
14.00
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.00
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wir diskutieren heute den Bericht betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen. Sie haben, Frau Abgeordnete Unterreiner, in einer Sache recht: Da ist von viel Ungerechtigkeit die Rede, weil die Einkommensunterschiede – und darauf wurde der Fokus von der Bundesregierung in den letzten zwei Jahren gelegt – ungerecht sind. Aber es wird Ihnen, Frau Kollegin, nicht gelingen, einen Keil zwischen die Frauen, die Mütter sind, und die Frauen, die nicht Mütter sind, zu treiben. Das wird Ihnen nicht gelingen! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Es geht darum, dass wir mehr Gerechtigkeit schaffen – da bin ich Ihrer Meinung –, aber Gerechtigkeit schaffen wir, indem wir Maßnahmen dahin gehend setzen, dass Frauen die Möglichkeit haben – aber auch die Schneid und den Mut –, andere Berufe zu ergreifen als die drei berühmten, nämlich Verkäuferin, Friseurin und Bürokauffrau.
Es geht darum, dass Frauen Möglichkeiten haben, gut zu verdienen. Da sind wir in Bereichen, die ich kurz erwähnen möchte: Zum Beispiel haben die Metaller gerade eine gute Lohnrunde verabschiedet, und da ist es gelungen, sehr geehrte Damen und Herren, dass Karenzzeiten für Vorrückungszeiten angerechnet werden, nämlich 16 Monate pro Kind, und zwar nicht nur für ein Kind, sondern pro Kind.
Das ist ein großer Fortschritt! Frau Gartelgruber, damit hat sich Ihr Antrag im Endeffekt erübrigt. (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.) Das Gleiche wird man machen. Und da ist eine große Bewegung in der Gewerkschaft, bei den Sozialpartnern, beim Unternehmerflügel der Sozialpartner eingetreten, indem man genau darauf Rücksicht nimmt, dass vor allem Frauen auch bestimmte Erziehungs- oder Kinderbetreuungstätigkeiten machen. Darauf wird reagiert. (Abg. Gartelgruber: Na endlich!)
Wir sind in dem Gender-Index, den Sie hier irgendwie belächelt haben, Frau Unterreiner, um einige Plätze nach vorne gerückt. Diese Maßnahmen haben gefruchtet, von denen wir uns viel versprochen haben. Ich spreche da von der Einkommenstransparenz. Ich spreche auch davon, dass die Stelleninserate ausgeschrieben werden, und zwar so, dass man auch weiß, was man verdienen kann, ob es eine Überzahlung gibt.
Ab 1. Jänner ist es so, dass alle Betriebe, die die Transparenzregeln nicht befolgen, eine Verwaltungsstrafe zu zahlen haben werden. Auch damit ist ein weiterer Schritt gesetzt worden. Es ist ein ganz zentrales Anliegen, dass da eine gewisse Transparenz eintritt.
Wir SPÖ-Frauen sind mit einer Werbekampagne, mit einer Aufklärungskampagne im Endeffekt hinausgegangen, wo es darum gegangen ist, den Frauen zu sagen: Fordere mehr, trau dich zu sagen, dass du etwas wert bist! (Demonstrativer Beifall der Abgeordneten Markowitz und Petzner.) Genau darum geht es hier! Wir haben schon einiges erreicht, und wir werden da selbstverständlich weitermachen. An dieser Stelle ist auch der Ministerin zu gratulieren, die da wieder einmal Bewegung in die ganze Debatte gebracht hat. Wir brauchen keine Unkenrufe, Frau Mag. Unterreiner, sondern wir brauchen das, was Sie auch angeführt haben, nämlich einen Konsens, einen Zusammenhalt. Was wir aber nicht brauchen können, ist, dass die Frauen auseinanderdividiert werden. (Abg. Mag. Unterreiner: Das tun wir nicht!)
Wir müssen schauen, dass die Frauen überall vertreten sind: im Parlament, auf den Arbeitsplätzen, in den Managerinnenpositionen, und, und, und. Das soll unser gemeinsames Anliegen sein – und dafür kämpfe ich! (Beifall bei der SPÖ.)
14.04
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schenk. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.04
Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ampel steht nach wie vor auf Rot bei den Fraueneinkommen, und das geht aus dem vorliegenden Bericht auch eindeutig hervor. Dieser Bericht zeigt einmal mehr auf, wie es um die Situation der österreichischen Frauen steht, und diese Situation ist unverändert schlecht. Die Kennzahlen verdeutlichen, Brutto- und Netto-Einkommen, Arbeitslosengeld und Pensionen sind weit von den Vergleichswerten der Männer entfernt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Und wenn es die Männer auch nicht interessiert und wenn sie es auch nicht gerne hören wollen – und es sind ja jetzt auch nicht sehr viele Männer hier anwesend (die Abgeordneten Petzner und Markowitz heben die Hand); ich lobe all jene, die anwesend sind und die sich dieser Debatte auch stellen und zuhören –, muss es trotzdem gesagt werden, denn wir müssen hier auch das Bewusstsein dafür schaffen. Wir müssen es hier leider immer wieder predigen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Verbesserungen sind angeführt lediglich in den Bereichen Teilzeitarbeit und Kinderbetreuung. Da verzeichnet man prozentuale Mehrbeteiligung. Aber im Großen und Ganzen zeigt der Bericht nichts Neues beziehungsweise nichts anderes auf als das, was nicht ohnehin schon der letzte Bericht aufgezeigt hat.
Die geringe Beschäftigungsquote von Migrantinnen ist auch ein Indiz dafür, dass es um die Integrationspolitik nicht am besten bestellt ist, und mit Inseraten, wie von Ihrem Staatssekretär Kurz, wird sich diese Situation der Migrantinnen auch nicht verbessern. Diese kosten nur wieder viel Geld, bringen aber den Migrantinnen nichts. Sie werden nicht in den Arbeitsprozess integriert.
Die Zahl der Maßnahmen wurde allerdings von 127 auf 213 erhöht, was aber nichts über die Qualität und Effizienz dieser Maßnahmen aussagt. Wir haben im Ausschuss gegen diesen Bericht gestimmt, weil für uns einfach zu viel fehlt. Es fehlen zum Beispiel Maßnahmen für Frauen 50-plus, die im Regierungsübereinkommen festgeschrieben sind. Es gibt da keine Maßnahmem. Die Frau Ministerin verweist lediglich auf die Frauenförderungen, darauf, dass die Frauenhäuser vermehrt unterstützt werden und dass sich die Frauen 50-plus an diese wenden sollen. Sehr geehrte Frau Ministerin, das ist aber keine ausreichende Antwort für die Frauen 50-plus, die ohne Arbeit dastehen, die keine Arbeit haben. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Heinisch-Hosek.) – Sie kommen dann ohnehin zu Wort, Frau Ministerin!
Ebenso ist es um den Pflegebereich, der ein sehr wichtiger Bereich ist, bestellt. Auch dort fehlen leider wirksame Maßnahmen. Wir wissen, die Pflege ist weiblich. Von den 420 000 Pflegegeldbeziehern werden 350 000 zu Hause gepflegt, und 80 Prozent dieser Pflegearbeit wird von Frauen gemacht, meine sehr geehrten Damen und Herren. 80 Prozent! Die Pflege ist weiblich, die Frauen haben eine doppelte und dreifache Belastung, und auf diese Frauen wird hier in keiner Weise eingegangen und nicht Rücksicht genommen. (Beifall beim BZÖ.)
Stattdessen wird der Gehaltsrechner durchgesetzt, der 500 000 € kostet, der nichts bringt, der falsch rechnet. Und nicht einmal der Frau Ministerin ist es gelungen, alle Daten zu bekommen, die sie dafür braucht, nämlich alle Kollektivverträge, um Vergleiche machen zu können, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und den Frauen wird geraten, sich an die Sozialpartner zu wenden, wenn sie Auskunft über diverse Kollektivverträge gerne haben möchten.
So kann es nicht weitergehen! Dieser Bericht zeigt auf, wie schlimm es um die österreichische Frauenpolitik steht. Dieser Bericht gibt aber keine Empfehlungen, keine weiteren Anweisungen, wie es gehen könnte.
Es liegen von uns viele, viele Anträge in den Ausschüssen, meine sehr geehrten Damen und Herren, über 1 000 Oppositionsanträge, und ich würde Sie dringend ersuchen, sich in den zuständigen Ausschüssen dieser Anträge anzunehmen, sie ernst zu nehmen und die Opposition in so wichtigen Fragen miteinzubeziehen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
14.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.08
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir diskutieren heute über einen Bericht, der auch schon im Gleichbehandlungsausschuss zu Diskussionen geführt hat. Da geht es aber nicht nur um die Gleichbehandlung zwischen Frauen und Männern, sondern auch um die Gleichbehandlung zwischen Männern und Männern. Und an dieser Stelle möchte ich es nicht verabsäumen, auf die Äußerungen des Herrn Kollegen Stadler hinzuweisen, der am Sonntag in der ORF-Sendung „Im Zentrum“ von Religion und Werten sprach, sich aber hier heute hergestellt hat und einen Kollegen als Dinosaurier bezeichnet hat, ihn hämisch verachtend tituliert hat. (Abg. Grosz: Falsche Debatte, Frau Kollegin!)
Ich finde das ungeheuerlich! Für diese Art und Weise gibt es nur einen Begriff, nämlich Pharisäertum. Und genau das ist es, was der Herr Stadler hier an den Tag gelegt hat. (Abg. Grosz: „Pharisäertum“ steht auf der Liste für Ordnungsrufe, Herr Präsident! – Abg. Petzner: Die Bezeichnung „Pharisäertum“ ist genauso inakzeptabel!)
Meine Damen und Herren! Die Schwerpunkte des diesjährigen Berichts betreffen die Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Die Kollegin Unterreiner hat gesagt – ich habe das mitgeschrieben –, Frauen werden von der Frau Bundesministerin in die Erwerbstätigkeit gedrängt beziehungsweise dazu gezwungen.
Niemand wird dazu gezwungen! Ganz im Gegenteil: Unsere Aufgabe ist es, den Frauen die Wahlfreiheit zu geben. (Zwischenruf der Abg. Mag. Unterreiner.) Die Frauen in Österreich sind gescheit genug, intelligent genug, offen genug, um für sich selbst entscheiden zu können, welche Form des Lebens sie wählen, und unser größtes Anliegen und unsere Arbeit muss daher sein, unseren Töchtern sowie den Söhnen und auch den Enkeltöchtern die beste Ausbildung, die schon im Kindergarten zu beginnen
hat, zu bieten. Es ist unsere Aufgabe, zu schauen, dass sie eine gute Lehrstelle haben, zu schauen, dass sie auch entsprechend gerecht entlohnt werden, bei gleichwertiger Arbeit so entlohnt werden wie die Männer, und auch zu schauen – und das ist mir persönlich ganz, ganz wichtig, das halte ich für wesentlich –, dass in den Lebenswelten, vom Kindsein über Jugend und Erwerbstätigkeit bis ins hohe Alter, für die Frauen die Sicherheit gegeben ist.
Diese Sicherheit ist das, wofür wir kämpfen und wofür ich eintrete. Nur, meine Damen und Herren: Wir wünschen uns alle, dass das Gewähren dieser Sicherheit auch durch eine Verehelichung funktioniert. Tatsache ist aber, dass wir in Österreich eine Scheidungsrate von 54 Prozent haben. Auch in den Bundesländern liegen wir bei knapp 50 Prozent. Es ist also ganz einfach diese Lebensversicherung Ehe nicht mehr vorhanden. Wir müssen der Realität ins Auge blicken. Das heißt, wir brauchen Selbstvorsorge für die Frauen, und das geht nur mit einem eigenen Einkommen, wo die Frau auf sich zählen kann, wo sie auch Pensionsansprüche hat. Genau das wird in diesem Bericht sehr eindrucksvoll von den AutorInnen dokumentiert, denen ich zu diesem Bericht gratuliere!
Eines müssen wir auch sagen: Die Erwerbsquote von Frauen liegt um knapp 9 Prozent unter jener der Männer. Interessanterweise senkt sich die Erwerbsquote der Männer ein wenig ab, während die der Frauen steigt. Während im Jahr 2009 77 Prozent der Männer und 65,4 Prozent der Frauen erwerbstätig waren, stehen wir heute bei den Frauen, die erwerbstätig sind, bei 81 Prozent.
Meine Damen und Herren, die Frauen haben aber, abgesehen von der Erwerbstätigkeit, auch mehr Humankapital einzubringen, ob in der Mittelschule, ob in den Schulen generell oder auch bei den Studierenden. Der Bericht schlägt daher ganz klar eine geschlechtersensible Strategie im Rahmen der ausstehenden Bildungsstrategie vor. In einer Studie – und ich darf diese hier beispielhaft ganz kurz anführen – wurde bei paarweise identischen AbsolventInnen, also solchen mit arbeitsmarktrelevanten Charakteristiken, Folgendes aufgezeigt: Nach einem gleichrangigen Berufseinstieg war nach drei Jahren ganz klar erkennbar, dass sowohl beim Gehalt, bei der Position und auch bei der Verantwortung im gleichen Bereich die Frauen massiv zurückgefallen sind, gleichgültig, ob sie die Karenzzeit in Anspruch genommen haben oder nicht. Ich rede hier von der sogenannten „gläsernen Decke“, die ebenfalls sehr ausführlich in diesem Bericht dokumentiert ist. Die „gläserne Decke“, meine Damen und Herren, ist eine unsichtbare Barriere, die ein gleichwertiges berufliches Vorankommen behindert und verhindert.
Als Resultat dieses Berichtes ist auch ganz klar erkennbar, dass die Frauen über weniger Einkommen verfügen, obwohl sie gleich produktiv wie die Männer sind, und sie folglich im Erwerbsalter, so wie ich es schon gesagt habe, und insbesondere im Pensionsalter deutlich stärker armutsgefährdet als die Männer sind. Das zu verhindern, ist die Aufgabe von uns Frauenpolitikerinnen.
Wie aus den statistischen Kennzahlen herauszulesen ist, meine Damen und Herren, liegen die Brutto- und Nettoeinkommen und damit die Arbeitslosengelder und in der Folge auch die Pensionen von Frauen deutlich unter den Vergleichswerten der Männer. Das sind Fakten, das ist nicht erfunden, das sind Tatsachen, die es ganz einfach gibt!
Zu den 2,2 Millionen Pensionisten sind allein im Jahr 2010 121 000 Pensionisten dazugekommen, und da sind wieder ein Drittel mehr an Frauen, die sich da einfinden. Und obwohl bereits im Jahr 2003 63 Prozent der Frauen einen eigenen Pensionsanspruch und 50 Prozent eine eigene Alterspension hatten, so liegt dennoch das Pensionseinkommen für die Frauen heute, im Jahr 2011 – die Berechnungen stammen aus dem
Jahr 2010 –, oft 60 Prozent unter dem der Männer. Auch das zeigt der Bericht ganz, ganz klar. Das kann und darf nicht sein, dagegen ist aufzutreten!
Meine Damen und Herren! Generell dokumentiert der Bericht die deutlichen Anstrengungen der Bundesregierung, Verbesserungen für die Frauen zu erreichen, und zwar für die Frauen in allen Altersgruppen, in allen Lebenslagen. Es werden große Anstrengungen auch vonseiten der Frau Bundesministerin unternommen, die sich durch alle Ressorts ziehen. Ich bin sehr, sehr froh, dass wir den Nationalen Aktionsplan in dieser Weise seinerzeit beschlossen haben, der mittlerweile Schritt für Schritt umgesetzt wird. Ich wünsche weiterhin viel Erfolg! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesministerin Heinisch-Hosek: Danke schön!)
14.14
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gartelgruber: 3 Minuten Redezeit. (Abg. Grosz: Ordnungsruf für „Pharisäertum, Herr Präsident!)
Herr Kollege, am Ende ist es die Entscheidung des Präsidenten, wann und welcher Ordnungsruf erteilt wird. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. (Abg. Grosz: Aber es steht auf der Liste!) Manche Begriffe – und das wird Ihnen auch schon untergekommen sein – sind einfach überholt, und da erteile ich grundsätzlich keinen Ordnungsruf. (Abg. Grosz: Das ist aber eine eigenartige Auslegung!)
Bitte, Frau Abgeordnete Gartelgruber, Sie sind am Wort.
14.14
Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Wir diskutieren heute den Bericht betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen. Ich möchte inhaltlich kurz darauf eingehen, weil Sie, Frau Minister – Sie haben im Ausschuss darüber gesprochen –, einen sehr thematischen und methodischen Zugang dazu haben, aber meines Erachtens sind Kettenschaubilder, Kennzahlen und Ampeln als Messindikatoren für die Lebenswirklichkeiten der Frauen in Österreich nicht wirklich dienlich. Dabei ist ja auch bekannt, dass derartige sozialwissenschaftliche Studien ganz wesentlich auf die Fragestellung abzielen und das Ergebnis damit stark beeinflussen.
Also, bildet der Bericht wirklich ab, was die Lebensrealitäten der Frauen in Österreich betrifft, oder wird da versucht, eine eigene Politik in einem passenden Bericht zu untermauern? – Wenn man sich das anschaut, dann sieht man, dass auch der Pflegebericht aus dem Jahr 2007 zitiert wird, und da stellt sich die Frage: Gibt es dazu keine neuen Erkenntnisse? Also man muss schon einmal den ganzen Bericht ein wenig hinterfragen. Auch bleiben Sie uns Lösungsansätze mehr oder weniger schuldig. Auf den Gehaltsrechner wird dann meine Kollegin noch eingehen, den lasse ich jetzt außen vor.
Frau Kollegin Wurm, Sie haben die Rede meiner Kollegin Unterreiner angesprochen, die von Gehaltsunterschieden zwischen Frauen, die Kinder haben, und Frauen, die keine Kinder haben, gesprochen hat. Dazu gibt es sehr wohl Studien. Auch der bekannte Arbeitsrechtsexperte Wolfgang Mazal hat das in seinem Bericht, den wir der „Presse“ entnommen haben, am 9. Mai thematisiert, und er spricht da von einer mittelbaren Frauendiskriminierung, davon, dass Frauen mit Kindern schlechter bezahlt werden als Frauen ohne Kinder. Es gibt nämlich gar keinen so großen Unterschied zwischen den Gehältern von Männern und jenen von Frauen, die keine Kinder haben, wo der Unterschied ungefähr 11 Prozent beträgt, während der Unterschied zu den Frauen, die Kinder haben, 29 Prozent ausmacht. Das ist schon ein sehr großer Unterschied, und da müssen wir ansetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn Sie jetzt sagen, mein Antrag sei obsolet, dann muss ich dem entgegenhalten: Diesen Antrag habe ich letztes Jahr schon gestellt, und letztes Jahr wurde er abgelehnt und damit nicht erreicht, dass die Karenzzeiten in den Kollektivverträgen mit berücksichtigt werden. Sie haben das letztes Jahr abgelehnt, aber heuer wird darüber diskutiert. Ich freue mich darüber, denn das bestätigt, dass ich damit recht gehabt habe, dass das notwendig ist. Was ich aber mit dem Antrag auch noch erreichen wollte, ist, dass ein Nationalratsbeschluss auch die Möglichkeit gibt, die Unternehmer damit zu entlasten und hier kostenneutral auch für die Wirtschaft einen Anreiz zu leisten. Durch den entsprechenden Anreiz für die Wirtschaft, Frauen mit Kindern zu beschäftigen, wird auch ein weiterer Schritt gesetzt, um die angesprochene Benachteiligung zu verhindern.
Also wir haben in Österreich frauenpolitisch noch sehr viel vor. Frau Minister, ich bitte Sie, hier tatkräftig zu werden und mich auch weiterhin bei diesem Antrag zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.17
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner: 6 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.17
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Hohes Haus! Frau Kollegin Unterreiner, weil Sie vom „Gender Pay Gap“ sprechen und sich über das Wort „Gender“ lustig machen und da von „Ewiggestrigkeit“ reden, möchte ich Sie auf einen Artikel in der Ausgabe von „News“ von vor ungefähr zwei Wochen hinweisen, wo Männer Ihrer Partei, die jetzt leider alle nicht da sind, ihr Frauenbild dargelegt haben. (Die Abgeordneten Zanger und Ing. Höbart – die Hand hebend –: Hier!) Oh, hallo! – Das, was sie dort dargelegt haben, ist ein Neandertaler- und Steinzeitfrauenbild. Da würde ich Ihnen empfehlen: Reden Sie einmal innerhalb Ihrer Partei darüber, was man da tun könnte oder tun müsste! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Das wird nichts helfen!)
Das ist mehr als irritierend: Da werden Begriffe aus der Tierwelt strapaziert, und da ist die Rede vom Nestbauerinstinkt, bis zum Löwenmännchen, das Samen ausstreut. Das ist dermaßen peinlich und unfassbar, vor allem, was die Löwenmännchen betrifft. (Abg. Dr. Pilz – auf die Sitzreihen der FPÖ zeigend –: Löwenmännchen!) Ja, da hinten sitzen die Löwenmännchen. – Also schauen Sie sich das einmal an, und dann reden Sie weiter von Ewiggestrigkeit! Okay? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
Nun zu Ihrem Antrag, Frau Kollegin Gartelgruber: Sie kennen offensichtlich Ihren eigenen Antrag nicht, denn da steht nicht nur die Anrechenbarkeit von Karenzzeiten drinnen, sondern Sie schreiben darin auch von der Anrechenbarkeit der Kinderbetreuungszeiten. Das ist ein ziemlich großer Unterschied, denn das heißt, wenn man Ihrem Antrag folgt, dass, wenn eine Frau zehn Jahre bei ihren Kindern bleibt, dieser die Betreuungszeit angerechnet werden soll? So steht das in Ihrem Antrag drinnen! Und da frage ich Sie schon: Welcher Arbeitgeber nimmt nach zehn Jahren eine Frau, die zehn Jahre weg war vom Arbeitsmarkt, zum gleichen Preis wie eine, die zehn Jahre gearbeitet hat? Ich glaube, die Antwort liegt auf der Hand, und insofern ist Ihr Antrag nahezu naiv, kann man nur sagen.
Wenn es um die Karenzzeiten geht, sind wir durchaus mit dabei. Man muss aber dazusagen, dass es in den Kollektivverträgen weitaus andere Diskriminierungsgründe gibt. Da geht es um die Anrechenbarkeit, um Aufstockungen, Zulagen und sehr viele andere Dinge, eben nicht nur um die Kinderbetreuung. Die Kinder sollten übrigens auch von den Vätern betreut werden; wenn, dann müsste man das auch umlegen. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Jetzt zu dem Bericht, den wir eigentlich diskutieren. Erstens: Positiv ist, dass wir diesen Bericht im Plenum, auch wenn es schütter besetzt ist, diskutieren. Zweitens ist es interessant, dass es immer mehr Maßnahmen gibt, mitunter auch sehr gute Maßnahmen. (Abg. Grosz: Es sitzen bei den Grünen auch nur vier Abgeordnete!) Irritierend ist jedoch, dass es mittlerweile schon über 200 Maßnahmen sind, die gesetzt werden, vor allem zur Beseitigung der Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Das ist eine ziemlich große Fülle. Was mir aber fehlt, das sind Zielsetzungen. Es ist nach wie vor nicht klar, wie diese Maßnahmen koordiniert sind, wie sie mit anderen Ressorts übereinstimmen. Und es ist meiner Ansicht nach auch im Ausschuss nicht beantwortet worden, wie das künftig geschehen soll. Es ist immer wieder so, wir sehen das auch in anderen Bereichen, dass es zwar auf der einen Seite wichtige Maßnahmen gibt, dass aber auf der anderen Seite Dinge eingestellt werden.
Ich bringe Ihnen ein Beispiel: Sie, Frau Minister, und Ihr Kollege Hundstorfer haben eine große Kampagne für Mädchen und Burschen gemacht, die Inseratenkampagne „Finde deinen eigenen Weg!“ Das heißt, entscheidet euch bei der Berufswahl genau, schaut auf nicht so typische Berufe. Es wurde schon gesagt, die klassischen Lehrberufe – und die Männer gehen in die eine Richtung, die Frauen in die andere. Sie machen also eine große Kampagne, die sicher nicht wenig kostet, und auf der anderen Seite stellt das Bildungsministerium genau die Projekte, die in diese Richtung gehen, ein, wie zum Beispiel „Mädchen und Technik“, „Frauen in die Technik“, „FIT“ und „mut!“, genau die Projekte, bei denen es um genau diese Dinge gehen würde. Es wird dann immer argumentiert, dass das jetzt in Lehr- und Ausbildungsplänen verankert ist, nur, wenn man dann näher hinschaut, gewinnt man nicht diesen Eindruck beziehungsweise wird das nicht bestätigt.
Das stört mich also und ist ein gutes Beispiel dafür, dass da viele Maßnahmen sozusagen gegeneinander laufen.
Wie wenig Übereinstimmung es gibt, zeigt auch das Beispiel Steiermark, aus der ich komme. Sie sagen dann meistens, dass Sie dafür nicht zuständig sind, weil das Ländersache ist, aber es ist einigermaßen schizophren, dass auf der einen Seite viele Maßnahmen gesetzt werden, auf der anderen Seite aber dermaßen empörende Einsparungen stattfinden, gerade in einem Bereich, in dem Frauen beschäftigt sind, durch den Frauen entlastet werden, etwa in der Kinderbetreuung. So wurde beispielsweise das Kindergarten-Gratisjahr wieder zurückgenommen. Es wurden aber auch der gesamte Pflegebereich, der Pflegebereich bei den Behinderten und auch der Sozialbereich enorm gekürzt. Und das betrifft nicht zuletzt Frauen. Es ist einigermaßen schizophren, wenn wir auf der einen Seite Maßnahmen setzen und auf der anderen Seite dann Parteikollegen und Landeshauptleute aus derselben Partei Maßnahmen setzen, die genau in die Gegenrichtung gehen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar und das halte ich für völlig schizophren.
Der Gender Gap Report – auch wenn Sie dieses Wort nicht mögen, Frau Kollegin, „gender“ heißt nichts anderes, als dass man sich genau anschaut, inwieweit etwas Benachteiligungen und Auswirkungen auf die beiden Geschlechter hat; das heißt „gender“, das können wir auch noch sehr oft wiederholen, bis es endlich ankommt –, der Global Gender Gap Report von heuer bestätigt genau wieder, dass es auf dem Arbeitsmarkt und im Bereich der Bildung enorme Defizite gibt.
Ich sehe da schon eine Übereinstimmung und auch Wechselwirkungen, die der Bericht, den wir heute diskutieren, auch bestätigt, und ich finde, dass viel zu wenig dahin gehend gemacht wird, dass gerade im Bildungsbereich Geschlechtersensibilität leider kein Thema ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.24
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.24
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich werde mich nicht mit dem gängigen Frauenbild beschäftigen, denn das gibt es nicht, da wir immer noch die Wahlfreiheit haben, unser Frauenbild selbst zu bestimmen. Ich werde mich auch nicht mit der Anwesenheit, damit, wie viele Männer hier sind oder nicht hier sind, beschäftigen, sondern ganz konkret mit zwei Anträgen, die von der FPÖ eingebracht wurden.
Ein Antrag befasst sich damit, die Einkommenssituation für Frauen zu verbessern. Das ist meiner Meinung nach ein konkreter Antrag, der darüber hinausgeht, dass es nur Gehaltsrechner beziehungsweise unverbindliche Gehaltsangaben bei Stellenausschreibungen gibt. Der Antrag der Kollegin Gartelgruber, dass Frauen nach der Karenz, beim Wiedereinstieg diese Zeiten besser angerechnet bekommen, ist richtig und gut, denn diese Zeiten sind bisher für Frauen eigentlich verloren gegangen und wurden ihnen in keiner Weise angerechnet. Es ist ein ökonomisches Defizit, das Frauen da haben.
Man sieht wieder, dass gerade die Familienarbeit nach wie vor unbezahlte Arbeit ist, auch wenn wir damals in unserer Regierungszeit zwischen 2000 und 2006 dafür gesorgt haben, dass Kindererziehungszeiten entsprechend angerechnet werden, das erste Mal. Seither hat sich daran nichts geändert, aber das war eine gute und richtige Entscheidung, nur: Die Zeit der Karenz ist eigentlich auch etwas, was aufgrund der wertvollen Tätigkeit mit eingerechnet werden muss. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Haushaltstätigkeit, Managementtätigkeit ist etwas, was etwas wert sein soll. Und ich glaube, auch im Hinblick darauf, dass mehr Männer in Karenz gehen, wäre das ganz wichtig. Würde diese Zeit bewertet werden und wären diese Zeiten, wie gesagt, nicht ökonomisch verlorene Zeiten, dann würden sich automatisch mehr Männer dafür entscheiden.
Der zweite Antrag seitens der FPÖ bezüglich der Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ist grundsätzlich zu begrüßen. Ich glaube allerdings, so, wie er gestellt ist, wursteln wir eigentlich in einem sehr indifferenten und sehr komplizierten Steuersystem weiter. Die Grenze für die Kinderbetreuungskosten anzuheben ist aus unserer Sicht einfach zu wenig, denn dieses Steuersystem muss durchschaubar und fair gemacht werden, derzeit ist es wirklich absurd.
Wie absurd es ist, zeigt ja auch die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, der gesagt hat, dass Großeltern zum Beispiel nicht qualitätsvolle Vorbildung haben, wenn sie nur sechs Stunden für Kinderbetreuung absolviert haben. Das ist für mich wirklich absurd und bringt in das ganze System noch viel mehr Unruhe.
Wir haben daher die geltende Regelung betreffend die Abschreibung von Kinderbetreuungskosten nur bis zu zehn Jahren und ausschließlich Kosten für Personen, die nicht dem Haushalt angehören – Großeltern werden da sozusagen ausgegrenzt –, immer sehr stark kritisiert. Es funktioniert ja auch nicht. Ich glaube, 150 Millionen € sind für diese Abschreibung bereitgestellt, und maximal ein Fünftel wird von den Eltern abgeholt. Da muss man sich auch fragen. Irgendetwas funktioniert bei diesem System nicht.
Daher ist unser Vorschlag, einerseits unbürokratisch und transparent die Familien zu fördern, dass das Geld bei den Familien auch wirklich ankommt, und andererseits rasch eine Reform des Steuersystems durchzuführen.
Wir vom BZÖ haben diesbezüglich klare Vorstellungen mit der sogenannten Flat-Tax. Unser Modell des fairen Steuersystems beinhaltet einen generellen Absetzbetrag für Kinder pro Jahr in der Höhe von 9 000 €. Das ist an keine Altersgrenze gebunden, ist nicht davon abhängig, wer Kinder betreut, denn Kinder erzeugen Kosten, das ist ganz klar, und diese Kosten sollen auch im System berücksichtigt werden.
Leistung muss sich wieder lohnen. Das gilt insbesondere für die Familien, denn die Familien haben in den letzten Jahren schon genug gezahlt. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Unterreiner.)
14.28
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Binder-Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.28
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Zwei Bemerkungen zu Ihnen, Frau Gartelgruber: Ich denke, wenn ein wissenschaftlicher Bericht erstellt wird, hängt dieser mit Fragestellungen zusammen. Anders kann man meiner Meinung nach einen Bericht nicht gestalten.
Zum Zweiten: Wenn man Ihre Logik fortsetzt, also Frauen mit und ohne Kinder, würde das bedeuten, Frauen, macht euch das untereinander aus, 48 Prozent der Gesellschaft entlassen wir aus der Verantwortung. (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.) – Das ist nicht mein Zugang, um den Abbau der Benachteiligung von Frauen zu forcieren.
Meine Damen und Herren! Der Bericht bietet eine sehr genaue und graphisch sehr ansprechende wissenschaftliche Übersicht über jene Maßnahmen, die wichtig und notwendig sind und zum Abbau bestehender gesellschaftlicher, familiärer und wirtschaftlicher Benachteiligungen von Frauen gesetzt wurden. Die Methode ist eine Ampelkennzeichnung, die eine rasche Zuordnung zulässt; so gesehen sehr sinnvoll.
Gelöste Problemfelder werden grün dargestellt, wie zum Beispiel der Aufbau von Humankapital von Frauen und das Aufschließen in der Erwerbstätigkeit. Die Orientierung erfolgte am Lissabon-Ziel der EU. Mit einer mehr als 70-prozentigen Erwerbsquote hat Österreich somit dieses Ziel erfüllt. Die gesetzten Maßnahmen der Bundesregierung haben somit einen messbaren Erfolg herbeigeführt.
Gelb markierte Bereiche sind weiter zu beobachtende Aktionsfelder. Das heißt, da ist noch etwas zu tun, zum Beispiel in der Frage der Vereinbarkeit oder im Zusammenhang mit dem Durchstoßen der sogenannten gläsernen Decke. Nicht immer, wie die AutorInnen festhalten, eine Bildungs- oder Ausbildungsfrage, sondern es bedarf vieler Rädchen, an denen zu drehen ist, um Veränderungen zu erreichen, damit besser ausgebildete Frauen, gut ausgebildete Frauen auch ein höheres Gehalt erhalten.
Rot markiert sind jene wenigen Bereiche, wo nur geringe Veränderungen sichtbar und spürbar wurden, zum Beispiel beim Aufbrechen der Geschlechterrollen. Es zeigt sich, dass Mädchen bei der Berufswahl wieder verstärkt traditionelle Berufe ergreifen, zu traditionellen Berufen tendieren – trotz geringer Aufstiegschancen, trotz niedrigerer Einkommen und oftmals geringer gesellschaftlicher Akzeptanz. Die Hürden, dass Mädchen das wieder verstärkt tun, sind geschlechtstypische Rollenzuschreibungen, Lehrstellensuche und Arbeitsumfelder. Diese Hürden müssen abgebaut werden.
Insgesamt wurden 213 Maßnahmen von der Bundesregierung gesetzt, um den Abbau der Benachteiligung von Frauen voranzutreiben. Der Fokus lag vor allen Dingen in der arbeitsmarktpolitischen Tätigkeit und Aktivität.
Meine Damen und Herren! Zum Schluss kommend: Viele Räder sind in Bewegung, viele müssen noch angetrieben werden. Frau Ministerin, wir werden Sie bei der Umsetzung Ihrer Ziele im Sinne der Frauen tatkräftig unterstützen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.32
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kitzmüller. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.32
Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Ich komme zu dem Entschließungsantrag, den ich eingebracht habe, und zwar betreffend Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten und Ausdehnung der Betreuungszeiten von derzeit zehn Jahre auf zumindest bis zum Ende der Schulpflicht.
Ich komme nicht umhin, zunächst zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Schittenhelm etwas zu sagen. Kinder erziehen und einen Haushalt managen, möchte ich jetzt sagen, ist eine Arbeit, die die Frauen sicher nicht minder gut können und die nicht minder viel wert ist, als wenn die Arbeit durch eine Putzfrau, ein Kindermädchen, eine Tagesmutter oder jemanden gemacht wird, der für die Männer zu Hause ist und kocht oder für die Familien, für die Frauen zu Hause ist und kocht. (Abg. Silhavy: Für die Männer, das passt schon!)
Solange man die Hausarbeit und die Erziehung der Kinder, die Leistung der Mütter nicht so anerkennt, wie es ihnen gebührt, wird es da nie zu einer Gedankenänderung kommen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Mag. Schwentner.)
Wenn wir die Leistung, die die Mütter – jetzt sage ich wieder, Mütter – erbringen, nicht hochhalten, wie soll sich dann ein Vater oder ein Mann bereit erklären, zu Hause zu bleiben und die Kinder zu erziehen, wenn es eben heißt, es ist eine minderwertige Arbeit? Da muss ein Umdenken stattfinden, damit die Männer zu Hause bleiben. (Beifall bei der FPÖ.)
Nun aber zur Erziehungszeit, zu den Betreuungsarbeiten. Das Bildungsvolksbegehren von Androsch hat einen Bauchfleck erlitten. Dieses sozialistische Einheitsmodell hat nun endlich eine Absage erfahren, aber solange das noch immer so gesehen wird, ist es natürlich schwierig, etwas zu erreichen. Einen Nutzen hat das Volksbegehren allerdings: Es wird über die Bildung und über die Erziehung und Bildung unserer Kinder gesprochen. Das wurde wieder mehr in den Fokus der Politik gerückt.
Unser Entschließungsantrag bedeutet eine Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuung und ist eine Nagelprobe für jeden Politiker in diesem Haus, der mehr für Bildung tun will. Es muss so geregelt werden, dass da nicht nur ein Vollinternat Berücksichtigung findet, sondern dass es auch berücksichtigt wird, wenn eine qualitativ hochwertige Nachhilfe für Kinder beansprucht wird und man den Kindern Bildung zukommen lässt. Auch das muss Berücksichtigung finden. (Beifall bei der FPÖ.)
Schaffen wir hier die Möglichkeit, unseren Kindern Bildung zukommen zu lassen, denn laut Pisa-Studie erhält jedes zweite Kind Nachhilfe, muss jedem zweiten Kind geholfen werden, um dem Unterricht folgen zu können und die Anforderungen zu erfüllen.
Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag wollen wir auch erreichen, dass die Altersgrenze, die derzeit willkürlich mit zehn Jahren festgelegt ist, ausgedehnt wird auf zumindest das Ende der Schulpflicht. Solange die Kinder an die Schule gebunden sind, sollte jedenfalls die Absetzbarkeit von Betreuungsleistungen gegeben sein. Denn ein Kind mit zehn Jahren kann ich nicht allein zu Hause lassen – ein Kind mit elf Jahren aber schon? Auch in diesem Alter des Kindes muss die Möglichkeit der Absetzbarkeit der Kosten gegeben sein, um eine qualifizierte Betreuung zu haben.
Ich kann es Ihnen ganz einfach machen: Treten Sie mit uns in konstruktive Verhandlungen ein! Wir haben in diesem Zusammenhang – meine Vorrednerin Haubner hat da von der Flat-Tax gesprochen – ein sehr durchdachtes und ausgefeiltes System, um Familien zu berücksichtigen, um Familien steuerlich gerechter zu behandeln. Das wäre ein Modell, das wir hier behandeln könnten und von dem alle profitieren könnten.
Wir haben mittlerweile schon die Aufgaben Ihrer Partei, die für die Mittelschicht und den „kleinen“ Mann ist, übernommen, wir setzen uns dafür ein, dass diese Menschen es sich auch leisten können, ihre Kinder betreuen zu lassen. Wir setzen uns da für den „kleinen“ Mann und die „kleine“ Frau ein (Abg. Markowitz: Wir setzen uns für alle ein, egal, ob groß oder klein!) und versuchen, ein gerechtes Steuersystem zu erarbeiten, sodass all diese zusätzlichen Grenzen, die wir in diesem Antrag angeführt haben, nicht mehr notwendig sind.
Ich sage: Unser Geld darf nicht in die EU wandern. Unser Geld darf nicht nach Griechenland gehen. Unser Geld brauchen wir für unsere Familien, für unsere Jugend und für Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)
14.37
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Marek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.37
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Eine Fülle von Maßnahmen zeigt der vorliegende Bericht auf. Das ist gut so, denn es braucht eine Fülle von Maßnahmen, ein riesiges Puzzle, um die noch bestehenden Benachteiligungen von Frauen abzubauen.
Der Bericht zeigt aber auch auf – das ist von den Vorrednerinnen bereits angesprochen worden –, wo zentraler Handlungsbedarf besteht. Und dieser besteht unter anderem insbesondere bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist ein Knackpunkt und bleibt ein Knackpunkt, denn die Erwerbstätigkeit von Frauen ist und bleibt nun einmal eine zentrale Herausforderung. Die Ehe als Versorgung – auch das ist bereits angesprochen worden – ist Gott sei Dank nicht mehr die Zukunft. Die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen, das zeigen auch die Scheidungszahlen, ist das zentrale Ziel, und uns muss es wichtig sein, die Rahmenbedingungen zu verbessern.
Wir haben da mit der Anrechnung pensionsbegründender Zeiten aus der Kindererziehung wesentliche Eckpunkte geschaffen. Damit ist Wesentliches gelungen. Aber ökonomische Unabhängigkeit, um gerade Altersarmut zu vermeiden, erreicht man eben nur durch eigene Erwerbstätigkeit, und deswegen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf die zentrale Herausforderung. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, es geht da nicht nur um Kinderbetreuung, sondern auch – und das zeigt der Bericht auch ganz klar auf – um die Betreuung von älteren und alten Angehörigen. Und diesbezüglich haben wir bei Weitem noch nicht die Lösungsangebote wie bei der Kinderbetreuung. Wir haben da in den letzten Jahren in die Kinderbetreuung massiv investiert, sehen die ersten Erfolge und sind da auf einem richtigen Weg. Bei der Betreuung und Pflege älterer Menschen ist der Weg noch ein sehr langer, gerade auch, wenn es um das Bewusstsein in den Betrieben geht, denn für Mitarbeiterinnen – und da sind es in erster Linie die Frauen –, die als Betreuende ältere Angehörige pflegen, ist das Verständnis in den Betrieben noch ein schnell enden wollendes.
Ein weiteres Thema im Bericht ist die Gleichstellung beziehungsweise Nichtgleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen. Da haben wir noch Handlungsbedarf. In der Bildung, in der höheren Bildung sind wir gut aufgestellt. Die Frauen haben hier einen sehr hohen Anteil, aber leider nicht am beruflichen Aufstieg. Da müssen wir gemeinsam mit der Wirtschaft ansetzen, denn, meine Damen und Herren, es ist keine Frage von sozialer Verantwortung, dass Frauen in Top-Positionen sind, sondern schlichtweg eine Frage von Business, denn: Wer kann erfolgreich sein, wenn man auf 50 Prozent der Talente verzichtet? Und jene Unternehmen sind erfolgreich – und das zeigen internationale Studien, wie etwa von McKinsey, ganz klar –, die auf Frauen set-
zen, die zumindest zu 30 Prozent – aber natürlich ist ausgewogen viel besser – auf Frauen setzen. Die entwickeln sich nachhaltiger und stabiler, und diese Unternehmen sind nachhaltig erfolgreich.
Hier müssen wir auf entsprechende Instrumente setzen. Ich würde mich freuen, wenn es gelänge, hier im Corporate-Governance-Kodex eine echte Selbstverpflichtung für die Ausgewogenheit der Geschlechter zu erreichen. Das wäre ein Instrument. Für Top-Positionen, Aufsichtsratsgremien der Unternehmensanteile der öffentlichen Hand gibt es diesbezüglich ja bereits eine Regelung – hier freue ich mich auf die ersten Berichte –, aber es gibt auch Förder- und Unterstützungsprogramme wie „Zukunft.Frauen“. Da geht es darum, Frauen Mut zu machen, Frauen zu unterstützen. Ich hoffe, dass es gelingt, diese weiter auszubauen. Darauf müssen wir weiter setzen, denn es hilft uns nicht, wenn die Frauen topqualifiziert sind, aber sich selber diese Jobs, den Sprung in die Führungsebene nicht zutrauen. Hier müssen wir weiter ansetzen, und ich bin überzeugt, dass wir hier auf einem guten Weg sind. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.41
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winter zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.41
Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Kollegin Wurm! Ich denke, wir pflegen hier die freie Rede, und somit ist es völlig unangebracht, meiner Kollegin Unterreiner vorzuschreiben, was sie hier zu sagen hat, und sei ihre Rede noch so bluthochdruckverdächtig. (Beifall bei der FPÖ.)
Und Frau Kollegin Schittenhelm möchte ich
noch sagen: Sie haben gemeint, Sie sind Frauenpolitikerin. Sie meinen
wahrscheinlich damit auch Ihre Kolleginnen aus der ÖVP. – Wir
von der FPÖ bezeichnen uns nicht als Frauenpolitikerinnen. Wir bezeichnen
uns als Politikerinnen für Frauen und Männer. Für uns ist das
eine Einheit, ei-
ne harmonische Gegebenheit. (Beifall bei der FPÖ. –
Ironische Heiterkeit der Abg. Mag. Wurm.)
Grundsätzlich möchte ich zu dem bereits erwähnten Bericht nur Folgendes sagen: Kritik wurde ja bereits im Ausschuss geübt in Bezug auf die grafische Darstellung, auf die Ampeln. Mir kommt das gelegentlich so vor, als wäre es ein Chemielehrbuch aus der Unterstufe. Ist eben so. Aber das Tatsächliche und das Relevante sind eigentlich die 213 externen ministeriellen Maßnahmen, die die Frau Ministerin getroffen hat, und alle mit arbeitspolitischem Kontext. Nur, wenn man liest: 213 Maßnahmen, dann ist man einmal großartig begeistert, muss aber leider die Begeisterung sofort unterdrücken, denn es wird dann im selben Ton und im selben Absatz noch weiter ausgeführt, dass dies wenige Auswirkungen hat, und dies deshalb, weil viele dieser Maßnahmen, und das muss man berücksichtigen, noch in den Kinderschuhen stecken und somit noch keine tatsächlichen Beträge und Erträge zeigen können. Ich meine: Wäre es da nicht sinnvoller gewesen, um etwas mehr Effizienz zu zeigen, dass man diesen Bericht ganz einfach auf später verschoben hätte?
Diese Maßnahmen sind Angebote der Beratung und der Qualifizierung und auch der Öffentlichkeitsarbeit und richten sich hauptsächlich an Mädchen, an Migrantinnen, an ältere Frauen und an Arbeitnehmerinnen. Und in dem Zusammenhang ist es eben leider so, dass sie sowohl in der Realwirtschaft als auch bei den relevanten Kennzahlen keinerlei positive Veränderungen oder nur wenig positive Veränderungen gebracht haben, denn Sie selbst kennzeichnen ja den Gender Pay Gap mit einer roten Ampel, das heißt, es ist unendlich viel zu tun. Ich habe leider nicht mehr allzu viel Zeit, um das näher auszuführen.
Eines möchte ich noch hinzufügen: Weil man uns immer wieder vorführt und vorsagt und vorwirft, wir könnten mit dem Wort „Gender“ und mit dem Wort „Gender Pay Gap“ nicht umgehen, möchte ich Ihnen sagen, es ist uns sehr wohl bewusst, dass es ein Begriff aus der Volkswirtschaftslehre und aus der Soziologie ist, und es bedeutet eigentlich geschlechterspezifisches Verdienstgefälle.
Es gibt ja dazu auch noch etwas, und da wirkt dieser Gender Pay Gap ja hinein, nämlich den Gender Gap Index oder Gender Gap Report. Und da steht Österreich wirklich nicht gut da. Wenn Frau Kollegin Schittenhelm gemeint hat, wir sind ja etwas vorgerückt: Was heißt „vorgerückt“? Wir sind in der Gesamtbewertung von Stelle 37 auf Stelle 34 vorgerückt, und bei der Lohngerechtigkeit sind wir immer noch an 116. Stelle.
Ich muss auch das Positive sagen. In der ÖVP gibt es auch dazu etwas, nämlich einen Vorstoß der Senioren, die sagen, dass man die Pensionszeiten für Kinder, beziehungsweise für ein Kind und dann in Folge für mehrere Kinder, mit vier Jahren anrechnen soll. Das heißt, man soll sogenannte Kindererziehungszeiten in die Berechnung mit einbeziehen. – Das ist eigentlich das, was wir auch immer gefordert haben.
Daher – und jetzt komme ich zum Schluss – muss ich feststellen: Die FPÖ ist die soziale Heimatpartei, und die FPÖ ist die eindeutig bessere Familienpartei. (Beifall bei der FPÖ.)
14.46
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.46
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Kitzmüller, weil ich mich hauptsächlich mit Ihrem Antrag beschäftigen werde, möchte ich mich auch kurz mit Ihrer Rede beschäftigen. Ich weiß ja nicht, wie Sie oder Ihre Partei zu Schönheitsoperationen steht, aber das, was Sie hier angedeutet haben, was Sie sich für die Bildung vorstellen, ist maximal kosmetisch und hat nichts damit zu tun, dass unser Bildungssystem nachhaltig reformiert und positiv verändert würde, wenn Sie hier beispielsweise Nachhilfe und sonstige Geschichten herausgreifen.
Wenn Sie ein Bildungsvolksbegehren, das von über 380 000 Menschen unterschrieben worden ist, als „Bauchfleck“ bezeichnen, dann würde ich Ihnen dringend raten, sich mit Ihrem Verfassungssprecher und allen, die sich in Ihrer Partei zu direkter Demokratie geäußert haben, zusammenzusetzen und wirklich einmal eine klare Position der FPÖ auszuarbeiten zur Frage: Wie sollen sich Wählerinnen und Wähler, wie sollen sich Bürgerinnen und Bürger am Gesetzgebungsprozess beteiligen? (Beifall bei den Grünen.)
Sie selber haben am 12. Oktober einen Antrag eingebracht, in dem Sie gefordert haben, dass ab einer Hürde von 150 000 Unterschriften eine zwingende Volksabstimmung zu Volksbegehren stattzufinden hat. Und dann nennen Sie mehr als 380 000 Menschen, die sich hier zu einem Volksbegehren begeben haben, obwohl sie wussten, dass das noch nicht automatisch dazu führen wird, dass entsprechende Reformen eingeleitet werden, weil eben, wie die Erfahrung bei anderen Volksbegehren gezeigt hat, auch die Gefahr besteht, dass das Parlament sich nicht darum kümmert, einen „Bauchfleck“? Das kann ich wirklich absolut nicht verstehen. – Wir Grünen werden hier, genauso wie wir das Volksbegehren unterstützt haben, ganz klar dafür sorgen, und Eva Glawischnig hat das in den letzten Tagen auch ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass dieses Volksbegehren in diesem Haus nicht einfach in irgendeiner Schublade landet oder kosmetisch behandelt wird, sondern wirklich ein Auftakt ist zu wichtigen Reformen, die längst überfällig sind. (Beifall bei den Grünen.)
Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen auch noch einmal – ich hätte diesen Begriff nicht bemüht, wenn Sie ihn nicht bemüht hätten – den „kleinen Mann“ vor Augen führen, und damit komme ich auch schon zu Ihrem Antrag und zum „kleinen Mann“, zur „kleinen Frau“, für die Sie sich, wie Sie sagen, einsetzen.
Das Familienentlastungspaket 2008, das zu einer angeblichen Familienentlastung im steuerlichen Bereich geführt hat, hat eben genau diesen „kleinen Mann“ und diese „kleine Frau“ nicht umfasst. Wenn wir zum Beispiel von der Absetzbarkeit der Kinderbetreuung sprechen, dann wissen Sie ganz genau, dass nur jene Menschen diese absetzen können, die überhaupt so viel verdienen, dass sie Steuern zahlen, und auch nur jene Menschen Kinderbetreuung absetzen können, die überhaupt einen Kinderbetreuungsplatz haben.
Es fehlen Tausende Plätze, und es fehlen vor allem Tausende Plätze für jene Menschen, die diese dringend bräuchten, damit sie einer Tätigkeit nachgehen können, um eben nicht an der Armutsschwelle oder unterhalb der Armutsschwelle zu leben. Und die sind ganz weit weg davon, Kinderbetreuung absetzen zu können. Also hier vom „kleinen Mann“ und von der „kleinen Frau“ zu sprechen, ist gegenüber diesen „kleinen Männern und Frauen“ ein absoluter Hohn.
Was ist der Status quo? – Man kann das eben absetzen, aber es gibt hier eine große Unsicherheit. Der unabhängige Finanzsenat hat eben vor Kurzem eine Entscheidung getroffen, in der er ganz klar davon gesprochen hat, dass die sogenannten Oma- und Opa-Kurse eben nicht den Qualitätskriterien von Kinderbetreuung entsprechen. Es gibt totale Unklarheit, welcher Kurs, welche Ferienbetreuung absetzbar ist oder nicht. Das kann doch wohl nicht in unserem Sinn sein.
Was dadurch erstmals auch ausgelöst wurde – und hier im Parlament im Rahmen der Thematik Kinderbetreuung von uns schon lange eingefordert wird –, ist die Frage der Qualitätsdiskussion: Was bedeutet überhaupt Qualität in der Kinderbetreuung? – Das bedeutet nicht nur einfach aufbewahren, sondern das bedeutet auch, Rahmenbedingungen zu finanzieren, die hier eben Bildung möglich machen. Und die sind in all diesen Bereichen nicht gegeben.
Daher wollen wir etwas ganz anderes. Wir sagen, jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr hat einen Anspruch auf einen Platz: in einer Krippe, in einem Kindergarten, in einer Bildungseinrichtung, bei einer Tagesmutter – und das ist von der öffentlichen Hand zu finanzieren, und zwar nicht von den Gemeinden und nicht von den Ländern alleine, sondern hier muss der Bund ganz klar einspringen und Gelder zur Verfügung stellen, und zwar nicht nur die 10 Millionen, die wir heuer hergegeben haben, und nicht nur die 15 Millionen für die nächsten Jahre, sondern weitaus mehr, damit jedes Kind einen Anspruch auf diesen Platz hat.
Dann erübrigt sich auch die Diskussion rund um die Frage: Was ist absetzbar und was nicht? Wenn nämlich jedes Kind einen Anspruch hat, dann bedeutet das auch, dass diese Plätze nichts kosten dürfen – sprich: es sind Gratisplätze –, und dann bedeutet das auch, dass alle – wurscht, ob ihre Eltern so viel verdienen, dass sie Steuern zahlen, oder so wenig verdienen, dass sie darunter fallen – dort Bildung erhalten. Und dann erübrigt sich die Diskussion über die Absetzbarkeit, weil man da keine Kosten mehr hat.
Vor diesem Hintergrund mein Appell: Setzen wir endlich den Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr um, und halten wir uns nicht mit Steuerdiskussionen auf! (Beifall bei den Grünen.)
14.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.51
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn möchte ich auf die Ausführungen der Frau Abgeordneten Winter eingehen. Ich glaube, Frau Abgeordnete, Sie unterliegen hier einem Missverständnis. Ich darf Ihnen sagen, dass Kinderbetreuungszeiten in der Pensionsversicherung bis zu maximal vier Jahren angerechnet werden. Also ich denke mir, da dürfte sich bei Ihnen irgendwo eine Informationslücke eingeschlichen haben. – Das nur zu den Pensionen und zur Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Nun zum Bericht an sich. Der Bericht wird – und das wurde ja schon erwähnt – alle zwei Jahre vorgelegt und ist ein gutes Werkzeug in die Richtung hin, dort weiterzuarbeiten, um ganz einfach gemeinsam die Benachteiligung von Frauen in Österreich zu bekämpfen. Ich darf mit Stolz feststellen, dass das IHS der Bundesregierung – und somit Ihnen, Frau Bundesministerin – ein gutes Zeugnis ausgestellt hat. Es zeigt deutlich, dass sich die Situation der Frauen in Österreich verbessert hat.
Nichtsdestotrotz ist es notwendig, in vielerlei Hinsicht weiter aktiv und tätig zu sein, insbesondere dann Maßnahmen zu setzen, wenn es sich um den Bereich des Arbeitsmarktes, der Berufstätigkeit und der Beseitigung von Hemmnissen, die einer durchgehenden Berufstätigkeit von Frauen entgegenstehen, handelt.
Sie haben in der letzten Zeit, Frau Bundesministerin, sehr gute Ansätze und sehr gute Gesetze umgesetzt. Ich darf daran erinnern, dass es zu einem Gesetz kam, das zu einer Offenlegung der Einkommen verpflichtet, und ich darf auch daran erinnern, dass wir gemeinsam daran arbeiten, dass sich Frauen auch verstärkt in höheren Positionen wiederfinden. Auch das wird einen ganz gewaltigen Beitrag dazu leisten, die Einkommensunterschiede, aber auch die weiteren Unterschiede im Zusammenhang mit dem Einkommen – bei den Pensionen, bei den Arbeitslosengeldern – zu beseitigen.
Ganz besonders freut es mich auch als Gewerkschafterin, dass es insbesondere auch auf Ihr Drängen, Frau Bundesministerin, gelungen ist, dass die Sozialpartner gemeinsam mit der Industriellenvereinigung einen Arbeitsplan im Zusammenhang mit dem nationalen Arbeitsplan zur Gleichstellung erarbeitet haben. Dieser umfangreiche Plan, dieses Übereinkommen, aktiv auf die Beseitigung der Diskriminierungen von Frauen in der Arbeitswelt hinzuwirken, umfasst 16 Punkte, die schwerpunktmäßig zum Beispiel bei der Berufsauswahl von Männern und Frauen ansetzen und bis hin zu Maßnahmen reichen, die dazu führen sollen, dass es zu einer stärkeren partnerschaftlichen Aufteilung von Kinderbetreuungspflichten zwischen Männern und Frauen kommen wird, aber auch zu Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Ich denke mir: Gute Maßnahmen, die dazu führen werden, Ihren guten Weg, den Sie beschreiten, Frau Bundesministerin, auch vonseiten der Sozialpartner zu unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schittenhelm.)
14.54
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Durchschlag. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.54
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Themen Gleichstellung von Mann und Frau sowie Chancengerechtigkeit stehen über allen drei zu behandelnden Anträgen. Zum Bericht der Bundesregierung über den Abbau der Benachteiligung von Frauen könnte man sehr flapsig sagen, wenn man schnell drüberliest: Im Westen nichts Neues!, oder: Eigentlich beackern wir seit hundert Jahren in etwa die gleichen Themen, die da sind:
Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit dem Hauptschauplatz Kinderbetreuung, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit mit der Großbaustelle der Einkommensunterschiede und auch Frauen in Führungspositionen, was mit entsprechendem statistischem Material untermauert wurde. Wenn man da etwas ungeduldig veranlagt wäre, könnte man leicht verzweifeln.
Allerdings ist es auch angebracht, die Dinge anzusprechen und anzuschauen, die gelungen sind. Da gibt es 213 Maßnahmen – das wurde schon angesprochen –, die die Bundesregierung umgesetzt hat, die klarerweise auch in der Dauer der Wirksamkeit relativ unterschiedlich sind, und es gibt auch – und das finde ich sehr positiv und das wird notwendig sein, wenn wir etwas erreichen wollen für Frauen – Maßnahmen anderer Gebietskörperschaften.
Beispielsweise hat in Oberösterreich die Einführung des Gratis-Kindergartens für Kinder ab 30 Monaten dazu geführt, dass wesentlich mehr Kinder in den Kindergarten gehen, was sich sehr positiv auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auswirkt, und nebenbei auch noch eine stattliche Anzahl an neuen Jobs geschaffen wurde. Die Einführung des K3, des Kompetenzzentrums für Karenz und Karrieremanagement, ist auch ein sehr guter und wesentlicher Baustein für Frauen in diesem Bereich.
Beim Thema Frauen in Führungspositionen zeigen sich immer noch enorme Defizite, wenn in den österreichischen Unternehmen in den Vorstandsetagen zirka 3 bis 5 Prozent Frauen sind, je nach Unternehmen. Oberösterreich beispielsweise hat sich hinsichtlich der gläsernen Decke zum Ziel gesetzt, zumindest was die landeseigenen Unternehmen und die Aufsichtsratspositionen betrifft, diese bis zum Jahr 2014 mit 35 Prozent Frauen auszustatten. Es haben auch bereits zwei Lehrgänge zum Thema Aufsichtsrätinnen-Schulung stattgefunden. – Also durchaus sehr positive Zeichen.
Und die Einkommensberichte, die ab jetzt erstellt werden müssen, die ja auch die Einkommensunterschiede transparent machen sollen, sind ebenfalls ein positives Signal an Frauen. Oberösterreich geht mit sehr gutem Beispiel voran und hat heuer etwa zum 31. Juli bereits die Einkommensberichte aus landeseigenen Unternehmen mit mehr als 150 MitarbeiterInnen gelegt. Das müssten sie eigentlich erst Ende 2014. Also es gibt durchaus auch Anlass zur Hoffnung, auch wenn das Thema, wie gesagt, eines ist, das sehr langwierig ist.
Ein paar Worte noch zum Antrag der Kollegin Kitzmüller: Es gibt ein afrikanisches Sprichwort, das besagt, an der Erziehung eines Kindes ist ein ganzes Dorf beteiligt, oder dafür ist ein ganzes Dorf notwendig. – Ich wäre schon froh, wenn es sich nicht um ein Dorf handelte, sondern um Vater und Mutter, also um beide Elternteile und nicht nur um die Mutter. Daher haben wir diesen Antrag dann auch dem Familienausschuss zugewiesen, weil wir der Meinung sind, dass er dort besser aufgehoben ist. Über den Inhalt lässt sich sicher diskutieren, auch über das Thema der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten der Kinderbetreuung. Und da ist nicht eine extreme Ausbildung vonnöten, denn es geht ja bei vielen um die stundenweise Betreuung der Kinder, beispielsweise durch Babysitter. Also darüber kann man durchaus reden, auch über die Altersregelung. Wie gesagt, das war für uns der falsche Ausschuss, darum haben wir es dem Familienausschuss zugewiesen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
14.58
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Krist zu Wort. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir um 15 Uhr die Behandlung der Tagesordnung unterbrechen müssen. Ich stelle daher die Uhr auf knapp 2 Minuten ein. – Bitte.
14.58
Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Eingangs möchte ich einmal festhalten, dass es sehr er-
freulich ist, dass dieser Bericht im Plenum diskutiert wird und ich als 15. Redner und als erster Mann auch ein paar Worte dazu sagen darf. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist erfreulich, dass das IHS so eine positive Stellungnahme abgegeben hat. Der Bundesregierung wird ein gutes Zeugnis ausgestellt, obwohl vieles noch verbesserungswürdig ist, wie wir alle wissen, zwei Bereiche ganz besonders: die Einkommensschere und die hohe Teilzeitquote. Zum Thema der Teilzeit möchte ich ein aktuelles und konkretes Beispiel bringen, weil es verdeutlichen soll, wie geduldig Papier sein kann und auch ist.
Meine Damen und Herren, Sie kennen sicher die großen Einkaufstempel in Österreich mit den bekannten namhaften Geschäften und mit den namhaften Boutiquen. Fast ausschließlich sind dort Frauen in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt. So weit, so gut – großes Fragezeichen –, wenn da nicht meist 20- oder 25-Stunden-Arbeitsverträge angeboten und auch unterschrieben würden von Menschen, die dann aber in der täglichen Arbeit auf 30, 40, ja sogar 50 Wochenstunden kommen. Das wird erwartet, das wird vorausgesetzt und auch unverblümt verlangt – ohne jeden Ausgleich: kein Zeitausgleich, keine Mehrarbeitsbezahlung und schon gar keine Überstundenvergütung. Meine Damen und Herren, das ist völlig inakzeptabel! Das möchte ich einmal in aller Deutlichkeit hier festhalten.
Das ist nicht nur ein großer Verlust für die Beschäftigten, sondern auch für das Steuer- und Sozialversicherungsaufkommen, aber das brauche ich, glaube ich, in diesem Kreis nicht extra zu erwähnen.
Leider fehlt den Frauen aus den verschiedensten Gründen oftmals der Mut, diese Missstände zur Anzeige zu bringen; meistens weil sie die Arbeit und das Einkommen dringendst benötigen. Fakt ist aber, dass diese Verfehlungen täglich passieren. So gut wie immer sind Frauen die Leidtragenden, so gut wie immer gibt es keine Konsequenzen für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
So erfreulich es ist, eine positive Entwicklung im vorliegenden Bericht zu erkennen, so bedauerlich sind die tatsächlichen Erfahrungen in der Arbeitswelt. Sigmund Freud hat einmal gesagt: Arbeit ist das stärkste Band des Menschen an die Realität. – Wir alle, meine Damen und Herren hier in diesem Haus, die wir tagtäglich gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen und beschließen, müssen auch darauf achten (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen) – gleich kommt der Schlusssatz –, dass wir der Einhaltung der Gesetze und der verbrieften Rechte der Arbeitnehmerinnen mehr Beachtung schenken und diesbezüglich verstärkt kontrollieren.
Abschließend möchte ich Herrn Sozialminister Rudi Hundstorfer und unserer Frauenministerin Gabi Heinisch-Hosek dafür danken, dass sie derartige Missstände, sofern sie öffentlich gemacht und bekannt werden, rigoros bekämpfen. Wir alle sind angehalten, sie dabei zu unterstützen. (Präsident Dr. Graf gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Ich werde das machen, denn es kann nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen in den genannten Bereichen wie Leibeigene behandelt werden und um ihren gerechten Lohn betrogen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
15.01
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 3 bis 5 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Causa General Entacher (9769/J)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 9769/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Am 4. Februar 2011 brachte die FPÖ einen Antrag auf Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos ein. Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Bundesminister Darabos hat den Chef des
Generalstabes, General Entacher, am 24.1.2011 abberufen. Dieser Abberufung ist
ein medialer Aufruf einer Boulevardzeitung unmittelbar voraus gegangen.
Offiziell wurde diese Maßnahme mit dem Vertrauensverlust des
Ministers begründet, zumal sich der General in einem Interview für
die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht ausgesprochen hat. Der OTS259
vom 24.Jän-
ner 2011 war unter dem Titel ,Presseerklärung von Verteidigungsminister
Norbert Darabos‘ zu entnehmen: ,() Durch diese
öffentlichen Aussagen und den dadurch entstandenen Vertrauensverlust
sah ich mich heute, Montag, im dienstlichen Interesse veranlasst, den Generalstabschef
abzuberufen. ()‘.
Diese Vorgehensweise ist offenkundig gesetzeswidrig: Das Beamten-Dienstrechtsgesetz normiert in § 40, dass die Abberufung eines Beamten von seiner bisherigen Verwendung einer Versetzung gleichzuhalten ist, wenn die neue Verwendung der bisherigen Verwendung des Beamten nicht mindestens gleichwertig ist oder durch die neue Verwendung eine Verschlechterung für die Beförderung des Beamten in eine höhere Dienstklasse oder Dienststufe zu erwarten ist oder dem Beamten keine neue Verwendung zugewiesen wird.
Da es für den Generalstabschef keine gleichwertige Position in die er versetzt werden könnte gibt, erweist sich die von BM Darabos gewählte Vorgehensweise schon aus diesem Grund als gesetzeswidrig, zumal die gesetzlichen Voraussetzungen einer Versetzung nicht gegeben sind:
Gemäß § 38 Beamten-Dienstrechtsgesetz ist eine Versetzung von Amts wegen nur zulässig, wenn ein wichtiges dienstliches Interesse daran besteht. Ein wichtiges dienstliches Interesse liegt insbesondere vor bei Änderungen der Verwaltungsorganisation einschließlich der Auflassung von Arbeitsplätzen oder bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes einer anderen Dienststelle, für den keine geeigneten Bewerber vorhanden sind, wenn der Beamte die für diesen Arbeitsplatz erforderliche Ausbildung und Eignung aufweist, oder wenn der Beamte nach § 81 Abs. 1 Z 3 den zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat oder wenn über den Beamten eine Disziplinarstrafe rechtskräftig verhängt wurde und wegen der Art und Schwere der von ihm begangenen Dienstpflichtverletzung die Belassung des Beamten in der Dienststelle nicht vertretbar erscheint.
Dass diese Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt seien wurde von BM Darabos bis dato nicht einmal ansatzweise behauptet. Davon abgesehen erweist sich die Abberufung des General Entacher auch als völlig unverhältnismäßig. General Entacher weist eine tadellose Offizierslaufbahn auf. Die ihm zur Last gelegte Handlung, nämlich sich in einem Interview für die verfassungsrechtlich normierte immerwährende Neutralität der Republik Österreich und für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht ausgesprochen zu haben, ist offenkundig vom verfassungsrechtlich eingeräumten Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Daraus nachteilige Rechtsfolgen abzuleiten ist verfehlt, zumal es die Aufgabe des Heeres, wie der Beamtenschaft im Allgemeinen ist, die bestehende Verfassungsordnung zu schützen.“
Dieser Antrag fand lediglich aus Gründen der Koalitionsräson keine Mehrheit.
Die Ausfertigung des Versetzungsbescheides wider General Entacher wurde am 24. August 2011 zugestellt.
Am 7. November 2011 war einer OTS (OTS 171) des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport zu entnehmen, dass die Berufungskommission beim Bundeskanzleramt, im Verfahren des General Edmund Entacher gegen den Versetzungsbescheid des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, für den General entschieden hat.
Wortwörtlich steht in dieser Aussendung:
„Die Gründe, die nach Auffassung des Dienstgebers den Vertrauensverlust gegenüber dem Leiter der Behörde, Bundesminister Darabos, untermauern, wurden von der Berufungskommission nicht anerkannt. Der angefochtene Bescheid, so das Urteil, wird ersatzlos behoben. Damit ist die Versetzung von General Entacher rechtlich nicht möglich.“
In diesem Zusammenhang ergeht an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Dringliche Anfrage:
1. Welche Gründe waren für die Versetzung von General Entacher maßgeblich?
2. Wann und in welcher Form wurde General Entacher von Ihnen über seine Versetzung informiert?
3. Haben ressortfremde Personen wie zum Beispiel Bundeskanzler Faymann oder die Abgeordnete zum Nationalrat Rudas die Abberufung und Versetzung von General Entacher mit beeinflusst?
4. Wenn ja, in welcher Form?
5. Wie lautete die wesentliche Begründung des rechtswidrigen Versetzungsbescheides?
6. Wann wurde dieser Bescheid erlassen?
7. Wie lange dauerte das Ermittlungsverfahren?
8. Haben Sie den rechtswidrigen Versetzungsbescheid persönlich genehmigt?
9. Wenn ja, welche persönlichen Konsequenzen ziehen Sie daraus?
10. Wie lautet die wesentliche Begründung des Berufungsbescheides mit dem der Berufung General Entachers statt gegeben wurde?
11. In wie ferne war Ihre Nationalratsrede vom 20. Mai 2010 für die Entscheidung der Berufungskommission relevant?
12. Wie beurteilen Sie diesen Bescheid in rechtlicher und in politischer Hinsicht?
13. Wie hoch sind die zusätzlichen Personalkosten, die durch die rechtswidrige Versetzung des General Entacher entstanden sind?
14. In welcher Form haben Sie den Dienstantritt von General Entacher entgegen genommen?
15. Ist es richtig, dass Sie eine Organisationsänderung planen um Kompetenzen vom Generalstab auf andere Organisationseinheiten zu verlagern?
16. Welche Organisationsänderungen sind in Aussicht genommen?
17. Welche Pilotprojekte zur Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht planen Sie?
18. Welche Standorte werden davon betroffen sein?
19. Was ist die Rechtsgrundlage für diese Pilotprojekte?
20. Bekennen Sie sich zu dem in der Verfassung verankerten Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht?
21. Wenn nein, wie ist Ihr Verhältnis zur Rechtstreue im Allgemeinen und zum Legalitätsprinzip im Besonderen?
22. Sind die Pilotprojekte zur Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht Teil des Regierungsübereinkommens oder in anderer Art und Weise mit ihrem Regierungspartner akkordiert?
23. Was bedeutet die Einschätzung des Präsidenten der ÖOG, dass die Armee jedes Vertrauen in Sie verloren hat?
24. Ist Ihnen bekannt, wie der Oberbefehlshaber Ihre "Leistungen" beurteilt?
25. Wenn ja, wie?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Fichtenbauer als erstem Fragesteller zur Begründung der Dringlichen Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort.
15.01
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Die hinter uns liegenden Tage sind wohl als einmalig zu bezeichnen, wobei man natürlich mit diesem Wort sorgsam umgehen muss. Aber die Einmaligkeit des Erkenntnisprozesses, dass sich ein auf die Verfassung angelobter Bundesminister partout weigert, die Bestimmungen der Verfassung einzuhalten, darf wohl betont werden. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Der gewiss nicht der Freiheitlichen Partei zuzurechnende Leitartikler Herbert Lackner hat im „profil“ diesen Sonntag/Montag die Sache ziemlich genau auf den Punkt gebracht. Er schreibt:
„Es ist schon lange her, dass ein Politiker von der überwiegenden Mehrheit der Zeitungen so herzhaft kritisiert wurde wie Norbert Darabos vergangenen Dienstag: Er habe eine ,Blamage‘ (,Oberösterreichische Nachrichten‘), eine ,Schlappe‘ (,Der Standard‘), ein ,Waterloo‘ (,Kurier‘) erlitten und stehe nun vor einem ,Scherbenhaufen‘ (,Kleine Zeitung‘).“
Das ist die konzentrierte Richtigkeit der Betrachtung des Vorgehens, die wir heute zu besprechen haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist überhaupt so, dass beklagenswerterweise eine schwankende Beurteilung der Tätigkeit des Herrn Bundesministers für Landesverteidigung zu verzeichnen ist. Man muss einmal traurig sein und möchte dann wiederum nahezu hysterisches Gelächter anstimmen. Die gerade Linie eines erkennbaren verlässlichen politischen Kurses sowohl des österreichischen Heeres als auch bei der Beachtung der Verfassungsbestimmungen lässt der Herr Bundesminister bedauerlicherweise vermissen. (Beifall bei der FPÖ.)
Betrachten wir die Genesis in kurzen Schlagworten! Es beginnt mit dem Eurofighter-Wahlversprechen, das der Herr Bundesminister als damaliger Referent für die SPÖ er-
funden hat und das wohl auch Ursache dafür gewesen war, dass er in Ministersphären gehoben worden ist, weil selbst seine eigenen Genossen neugierig waren, wie er denn bei überraschendem Gewinn der Mehrheit dieses Eurofighter-Auflösungsprozedere gewinnen würde. (Abg. Prähauser: Das war keine Überraschung!) – Lieber Freund, du weißt genau, wie groß die Überraschung gewesen ist. Die Roten haben sich gar nicht erfangen können ob der Tatsache, dass sie tatsächlich die Nase vorne hatten. Aber das ist Zeitgeschichte.
Wie hat Darabos sein Wahlversprechen umzusetzen getrachtet? – Er ist in Verhandlungen getreten. Wie sind die Verhandlungen schließlich ausgegangen? – Er hat einen Eurofighter-Vergleich erreicht, der seinem Tun zweifelsfrei die äußerste Kraftanstrengung abgefordert hat, aber bis heute hat er ihn weder in der Öffentlichkeit noch im Verteidigungsausschuss kundgemacht. Jedoch hat der Rechnungshof klare Worte zu diesem Eurofighter-Vergleich zu finden Ursache gehabt.
Zusammengefasst: Eine reine Katastrophe! Kern der Angelegenheit war, nur 15 Eurofighter zum selben Geld, aber fünf gebrauchte. Wenn man in diesem Zusammenhang einen Vergleich mit einem Auto anstellen würde, könnte man sagen: Es wurde ein Mercedes 600 SEL gekauft, abbestellt aber wurden ABS-Schutzeinrichtungen und ebenso sonstige elektronische Modernitäten – und das eigentlich zum gleichen Preis. Der Minister behauptet, er hat 350 gespart; der Rechnungshof sagt, auch das ist nicht richtig. Also es ist an Staatsschaden eine Dimension erreicht worden, die von Anfang an die Spur der Handlungsdimension des Ministers ausgemacht hat. – So weit, so schlecht.
Der Herr Minister hat versprochen, dem Heer mehr Geld zuwenden zu können. Das ist freilich nicht geschehen. Anstelle dessen hat er bei Neuauflage der Koalition zusätzlich die Position des Sportministers übernommen und rechnet seither bei Ausrechnung der Modelle, die er so gerne umsetzen möchte, die Kosten des Sports nicht ab, sondern belässt sie im Block des Gesamtbudgets für das Heer. Auch das hat der Rechnungshof zu kritisieren Ursache gehabt.
Wir kommen nun zum Fortgang des Geschehnisses des Jahres 2010. Am 2. Oktober 2010 verkündete der Bundesminister für Landesverteidigung seine Überzeugung zur gesetzlichen Wehrverfassung. Für ihn – und diese Worte wurden schon oftmals wiederholt und in die Annalen der Zeitgeschichte geschrieben – war die Wehrpflicht „in Stein gemeißelt“.
Zwei Tage später kommt Bürgermeister Häupl drauf, dass die Wiener Wahl für die SPÖ wahrscheinlich schiefgehen wird und dass man die Stimmen der Jungen, sprich der Wehrpflichtigen, brauchen könnte, und oktroyiert im Bündnis mit dem Boulevard dem Minister, eine 180-Grad-Kehrtwendung einzunehmen und sich von der allgemeinen Wehrpflicht zu verabschieden, die er drei Tage zuvor öffentlich im Beisein des Bundespräsidenten und aller in Frage kommenden höheren Würdenträger des Landes als „in Stein gemeißelt“ bezeichnet hat. Er schwenkt von einem Tag auf den anderen auf das Modell des Berufsheeres um. – So weit, so schlecht.
Es ist natürlich nicht einfach, aus verschiedenen Modellen der Wehrverfassung ein dem Land und seiner anzunehmenden Bedrohungslage gerecht werdendes Modell der Verteidigungsmöglichkeit zuzumessen, die Sache ist nur immer absurder geworden. Um Schwurzeugen für die Richtigkeit seines Überlegungsprozesses zu haben, hat sich Minister Darabos darauf berufen, dass Experten aus anderen Ländern Europas zu einem Hearing nach Österreich gekommen sind, die ihre Wehrsysteme vorgestellt haben. Ich war dabei und kann sagen, es waren hochgradige Referenten, ausgerechnet aus Ländern, an denen sich Österreich wegen der Größe, der geographischen Gegebenheiten des Landes und der Höhe der Einwohnerzahl kein Beispiel nehmen kann, nämlich aus der Bundesrepublik Deutschland – ich darf daran erinnern, dass es sich hiebei um ein Land mit 80 Millionen Einwohnern handelt – und aus Schweden, dessen
Länge in geographischen Dimensionen 2 500 Kilometer ausmacht, aus Ländern also, die ein wehrgeographisch völlig anderes Territorium aufweisen. Schweden – es hat immer großes Augenmerk auf Luftwaffen und Marine gelegt; in Österreich ist davon selbstredend keine Spur – wird unpassenderweise als Beispiel herangezogen, aber ein Land, das als Beispiel auf der Hand läge, nämlich die Schweiz, wird geflissentlich ausgelassen. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Fragwürdigkeit dieses Denkprozesses, der in einer Gedankenlinie von Bürgermeister Häupl über die „Kronen Zeitung“ zum Minister führt, ist das Vorspiel dieses Dramas. Zur Tragödie wird die Sache, als Generalstabschef Mag. Entacher von seinem Recht als Staatsbürger Gebrauch macht, der freien Meinungsäußerung zuspricht und sich überdies getreu seinem Beamteneid, zum Wohl der Republik zu handeln, auf sein Fachwissen beruft, sich dazu zu berufen veranlasst sieht und darauf hinweist, dass diese Modell-Rechnungen des Ministers nie und nimmer möglich sind. Der Minister befiehlt daraufhin, die Erstrechnung so zu verändern, dass sie seinen politischen Aussagen entsprechend wird. (Ruf bei der SPÖ: Woher wissen Sie das?) Da das auch nicht funktioniert, kommt es zu einer Nacht- und Nebel-Aktion – kann man aber nicht sagen, denn es ist eine Nachmittagsaktion gewesen –, deren Vorgang an Beschämung nicht unterboten werden kann.
Es hieß, das Vertrauen sei verloren. Das ist das gute Recht jedes Menschen im Verhältnis zu einem anderen.
Es hieß ferner, er habe sich mit dem Generalstabschef auseinandergesetzt und man kam zu dem Ergebnis, der Generalstabschef sei abzuberufen. Das ist evidentermaßen unwahr. Wahr ist vielmehr, dass eine halbe Stunde, bevor nicht der Minister selbst, wie er unwahr dem Parlament gegenüber behauptet hat, sondern ein von ihm beauftragter Sektionschef dem Generalstabschef die Abberufung verkündete, die „Kronen Zeitung“ (Abg. List: Keine Werbung!) bereits per Eilmeldung verkündet hat, der Generalstabschef werde abberufen. – Das ist wirklich nicht zu glauben und an Schande für das System der österreichischen Bundesregierung, die der Verfassung gegenüber verantwortlich ist, nicht zu überbieten. (Beifall bei der FPÖ.)
Nun hat Generalstabschef Entacher entgegen der Erwartung, die offenkundig bezüglich seiner Person vorhanden war, Steherqualität bewiesen und sich entschlossen, sich nicht durch das Lüftchen, das ihm entgegengebracht worden ist, davonwehen zu lassen, sondern seine Rechte als Staatsbürger und Beamter wahrzunehmen. – Das Ergebnis dessen besprechen wir heute. (Abg. Grosz: Wo ist General Entacher? Ist Entacher auch da?)
Nicht nur, dass ein halbes Jahr und mehr vergangen ist, bis das Ministerium unter der Leitung des Herrn Bundesministers einen 200 Seiten langen Schrieb, der dann als Bescheid bezeichnet worden ist, verfasst hatte, der die mündliche Abberufungsweisung durch bescheidmäßige Verschriftlichung ergänzen sollte, strotzt dieses Dokument an Rechtswidrigkeit. (Abg. Dr. Moser: Von!) Die Berufungskommission unter dem Vorsitz einer Berufsrichterin und unter dem Beisitz eines Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreters kam zu dem Erkenntnis, dass dieser Bescheid ersatzlos aufzuheben ist. Das ist in den von mir eingangs schon erwähnten Zeitungsberichten eindeutig kommentiert.
Statt dass der Minister, sagen wir, einsichtig – ich will nicht sagen, reumütig, das wäre zu viel, aber mannhaft einsichtig – sagt: Ich habe einen Fehler gemacht, ich entschuldige mich bei Entacher, und ich entschuldige mich beim Staat!, kommt er zu einem zweiten Erklärungsmodell: Ja, es war schon alles richtig, was ich gemacht habe, es gilt nämlich der Primat der Politik! (Abg. List: Das Primat!) – Bitte, es gibt unterschiedliche Auffassungen, ob „das Primat“ oder „der Primat“, entscheiden wir uns für „der Primat“.
Es gilt der Primat der Politik. – Das ist interessant! Dieses völlig nichtssagende Wortgebilde kenne ich schon, das gibt es in Kompanien, wenn der Oberleutnant den Rekruten
beim Staatsbürgerunterricht erklärt, dass nicht die Offiziere, der General und die Generalität die Gesetze machen, dass nicht sie schuld sind für die Wehrverfassung, dass nicht der Oberbefehlshaber des Heeres etwas dafür kann, dass es wenig Geld gibt, daher wenig Ausrüstung, sondern Regierung und Parlament. Das meint der einfache Mensch, der seinen Leuten etwas erklären möchte, mit „Primat der Politik“.
Das kann man ja noch angehen lassen, aber man muss sich schon klar darüber sein, dass es brauchbare und unbrauchbare Ausdrucksformen gibt. „Primat der Politik“ kommt in der Verfassung nicht vor, kommt in der Literatur nicht vor, kommt in keinem einzigen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vor, aber wenn man dieses Gebilde gedanklich umkreist und wie ein Insekt aufspießen möchte, so sollte man erkennen, Politik, politisches Tun und politisches Handeln sind das Bemühen, im Rahmen des Rechts politische Vorstellungen zu entwickeln und diesen, so gut es geht, auch zum Durchbruch zu verhelfen. Das ist im Wesen das Strukturgebilde der Staaten westlicher demokratischer Verfassung. Aber erst aufgrund der Verfassungslage erhält jedwede politische Idee rechtliche Verbindlichkeit.
Der Gipfelpunkt der ganzen Sache war, verfassungswidriges Verlangen gegenüber Entacher mit seiner Abberufung zu versehen und andere Offiziere, die getreu der Verfassung in ihrer Haltung wären, ebenso mit dem Hinauswurf zu bedrohen. Das ist der Skandal! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Lugar.) Entacher hat im Rahmen und auf Grund der Verfassung gehandelt und seine Stimme erhoben.
Es gilt in Österreich das Legalitätsprinzip nach Artikel 18 Abs. 1 B-VG: „Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“
Wir haben in der Verfassung in Artikel 9a den Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht. Daher sind auch die darauf beruhenden einfach gesetzlichen Vorschriften entsprechend der Bundesverfassung wahrzunehmen und in Vollziehung zu bringen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Lugar.) Jemanden, der sich in Ausübung seiner Vollzugstätigkeit auf die Verfassungslage beruft, hinauszuschmeißen, das ist ein Verfassungsskandal. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Donnerbauer: nicht der Einzige!) – Möglicherweise, lieber Herr Kollege, gibt es andere, die neben der Verfassung ihren Trampelpfad suchen, deswegen wird die Tat von Verteidigungsminister Darabos nicht besser.
Auf den Punkt gebracht: Herr Bundesminister, wenn Sie den vielfachen Zurufen, zurückzutreten, nicht Folge leisten wollen, was ich aus verschiedenen Gründen durchaus einsehe, so wäre etwas höchst an der Zeit: Es wäre zu erkennen, dass, wenn Sie Ihr Ministerium führen, die Verfassung an der Spitze und die darunter liegenden Gesetze aufgrund der Verfassung in Anwendung zu bringen sind. Sie können selbstverständlich – das steht Ihnen frei – hier im Haus eine Mehrheit suchen, und zwar eine Verfassungsmehrheit, die Artikel 9a außer Kraft setzt, und Ihr Lieblingsmodell der allgemeinen Wehrpflicht abschaffen und ein Berufsheer einführen. Das ist legitim. Das in Ihrem Ministerium aufgrund dieser Rechtslage, die Sie hier im Haus erst erreichen müssen, vollziehen zu lassen, ist erst dann legitim, wenn dieses Gesetz beschlossen werden sollte. Ich darf mir die bescheidene Prognose erlauben, dass Sie fernab von der Realität eines solchen Prozedere sind, wenn ich den Ankündigungen vonseiten der ÖVP – was ich gerne tue – Glauben schenken darf.
Daher ist jede Vollzugshandlung, jede Weisung, die Sie aufgrund einer nicht bestehenden Verfassungslage geben, per se rechtswidrig. Ich ersuche Sie daher, Rechtswidrigkeiten künftig zu unterlassen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Grosz.)
Sie sind zum Schaden der Republik, sie sind zum Schaden des Heeres, sie sind zu Ihrem persönlichen Schaden, und ich bitte darum, dass Sie das höhere Gut, nämlich Bestand und Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in die Armee und in ihre Füh-
rung, respektieren. Es lebe das österreichische Bundesheer! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Klikovits. – Abg. Mag. Donnerbauer: Das war ein anwaltlicher Rat des Kollegen Fichtenbauer!)
15.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr Bundesminister Mag. Darabos zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Bundesminister.
15.20
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! So wie Sie das heute dargestellt haben, Herr Kollege Fichtenbauer – als Vorsitzender des Landesverteidigungsausschusses haben wir ganz gut zusammengearbeitet –, gibt es auch mir die Möglichkeit, diesen Bogen weiter zu spannen, als ich es eigentlich vorgehabt habe. (Abg. Grosz: Ist das jetzt die Abschiedsrede?) Sie habe sozusagen insgesamt die Frage des österreichischen Bundesheeres hier aufgeworfen, und ich möchte Ihnen am Beginn ganz offen eines sagen: Uns im österreichischen Bundesheer wurden im Jahr 2011 sehr große sicherheitspolitische Herausforderungen zur Bewältigung vorgelegt, und diese Aufgaben wurden höchst professionell erfüllt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)
Das österreichische Bundesheer hat beispielsweise vom Jänner dieses Jahres bis zum Juni dieses Jahres die Battlegroups beschickt, die Krisenfeuerwehr der Europäischen Union – beste Leumundszeugnisse innerhalb der Europäischen Union, bestens abgearbeitet!
Das österreichische Bundesheer hat in Libyen, in Ägypten Evakuierungen nicht nur österreichischer Staatsbürger, sondern auch Staatsbürger anderer Nationen durchgeführt – bestens durchgeführt!
Wir haben Reserveeinheiten in den Kosovo entsenden müssen, nachdem es im Nordkosovo Unruhen gegeben hat; wir sind dort mittlerweile der stärkste Nicht-NATO-Truppensteller – bestens erfüllt!
Wir in der Bundesregierung gemeinsam mit dem Koalitionspartner ÖVP haben beschlossen, 160 Soldatinnen und Soldaten in den Libanon zu schicken – bestens erfüllt!
Das ist das österreichische Bundesheer, hinter dem die österreichische Bundesregierung steht, hinter dem die Republik Österreich steht und hinter dem ich als Verteidigungsminister stehe! (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben (Abg. Doppler: Reden Sie zur Sache! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Sie haben einen Misstrauensantrag gestellt, also insofern darf ich, glaube ich, diese Wortmeldung benutzen, um mich gegen dieses Misstrauen auch mit Fakten zu wehren und Ihnen diese Fakten hier heute auch zu präsentieren.
Wir haben insgesamt 1 500 Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz – 1 500! Das ist ein Wert, den wir in der Geschichte des österreichischen Bundesheeres selten aufweisen konnten, ein Wert, der auch weit über die Vorgaben der österreichischen Bundesregierung hinausgeht, der mich aber stolz macht, der uns unter die Topnationen weltweit bringt und der uns auch dazu bringt, dass wir in Europa top sind. 1 500 Soldatinnen und Soldaten! Wir haben das Kontingent für den Libanon und auch für die Golanhöhen erst verabschiedet. – Das ist das österreichische Bundesheer, hinter dem die Regierung steht und hinter dem ich stehe!
Wir haben im letzten Jahr 41 000 Arbeitsstunden im Katastrophenschutz absolviert, und ich hoffe, dass wir uns zumindest da einig sind, dass das ganz, ganz wichtige Stunden für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Und wir haben Assistenzeinsätze absolviert, beispielsweise auch an der Ostgrenze Österreichs, die jetzt zu Ende gehen, die aber über 20 Jahre dafür gesorgt haben, dass das österreichische Bundesheer für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung da war. – Das ist das Bundesheer, für das die Bundesregierung steht und für das ich als Verteidigungsminister stehe! (Beifall bei der SPÖ.)
Die Aufzählung dieser Leistungen könnte noch weitergehen. Ich werde Ihnen das heute ersparen (Ruf: Danke!), aber es macht mich stolz – es erfüllt mich mit Stolz! –, dass das Bundesheer seinen Aufgaben zu 100 Prozent nachkommt – ich sage das im österreichischen Parlament ganz bewusst –, zu 100 Prozent in der Vergangenheit nachgekommen ist und zu 100 Prozent in der Zukunft nachkommen wird.
Der Grundstein für diese hohe Qualität des österreichischen Bundesheeres ist auch, dass wir – meine Vorgänger und ich – immer darüber nachdenken, dass wir Reformmaßnahmen im österreichischen Bundesheer brauchen. Und alle im Parlament vertretenen Parteien, alle Parteien, die hier heute vertreten sind, haben im Jahr 2005 im Rahmen der Bundesheerreformkommission gemeinsam beschlossen, dass wir diese Reform auch vorantreiben. Und von 118 Empfehlungen dieser Reformkommission, damals noch unter Helmut Zilk, sind 106 voll, überwiegend oder teilweise realisiert.
Es gibt – das möchte ich auch ganz bewusst sagen, weil Sie sozusagen betreffend unsere Reformfreudigkeit offensichtlich Zweifel hegen oder auch andere Gründe haben für diesen Antrag heute – aus meiner Sicht kein Ministerium, das derartig reformfreudig vorgegangen ist. Ich weiß, dass das die Opposition nicht gerne hört und dass sehr viele Maßnahmen sozusagen ein Auf-die-Zehen-Steigen für gewisse Vertreter auch ihrer Parteien bedeutet, aber es entspricht den Fakten: Es gibt kein Ministerium, in dem so viele Reformen bisher angedacht und umgesetzt worden sind wie im Verteidigungsministerium. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)
Ich sage Ihnen auch gleich konkret, weil Sie mich jetzt sozusagen auch rhetorisch hier ansprechen, welche Reformen das sind.
Wir haben die Zentralstelle von 1 200 Personen auf 900 reduziert. – Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, gehören doch einer Partei an, die immer wieder diesen Reformstau beklagt. Wo ist denn dann die Unterstützung, wenn man diese Reform auch wirklich in die Tat umsetzt? (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Ich habe von Ihnen nichts gehört: von Ihren Vertretern im Ressort nicht und auch von Ihnen hier im Parlament nicht! (Beifall bei der SPÖ.)
Reduzierung von 1 200 auf 900 Beamte gekoppelt mit sozial verträglichen Maßnahmen. (Abg. Mag. Donnerbauer: Zählt da der General auch dazu?) – ich bin kein unsozialer Mensch. Es geht darum, sozusagen fit zu machen für die Zukunftsaufgaben, und das machen wir. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)
Wir haben den Verwaltungsaufwand um 10 Prozent verringert.
Wir haben 118 Liegenschaften – auch mit der Vorarbeit meines Kollegen Günther Platter; 118 Liegenschaften! – des österreichischen Bundesheeres bereits verkauft: ein Liegenschaftserlös von 185 Millionen €!
Wir haben die Zahl der Militärattachés im Ausland reduziert. Wir haben damit auch ein Einsparungspotenzial geschaffen.
Und wir haben eines erreicht – und das ist ganz, ganz wichtig; und ich möchte heute auch über Reformen reden; ich würde mir wünschen, dass das ganze Parlament zu diesem Reformprozess steht (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer) –, und zwar haben wir gemeinsam mit der Frau Finanzminister, die hier heute auch auf der Regierungsbank sitzt, geschafft, dafür zu sorgen, dass 400 Beamtinnen und Beamte des Ver-
teidigungsressorts in das Finanzressort übergeführt werden können, um dort Aufgaben nachzugehen, die wichtig sind für Österreich, wie etwa die Bekämpfung der Korruption, die Bekämpfung der Schwarzarbeit oder die Bekämpfung des Glücksspiels, wenn es illegal ist. – Ich finde, das ist ein Prozess, den man doch auch anerkennen sollte. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist Reform, wie man sich das im österreichischen Verwaltungssystem vorstellen sollte!
Ich habe der Frau Innenminister 200 Beamte angeboten, die über Stand sind, um auch dafür zu sorgen, dass die Polizistinnen und Polizisten auf die Straße gehen können und wir im Verwaltungsbereich etwas weiterbringen können. Auch das ist doch keine ideologische Frage des Verteidigungsministers Darabos, das ist eine Frage, die die gesamte Republik betrifft! Und jeder von uns in diesem Hause sollte doch der Meinung sein, dass mehr Polizistinnen und Polizisten auf der Straße gut sind. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Und wenn ich mit der Kollegin Mikl-Leitner mit einer Verwaltungsmaßnahme, innovativ gesetzt, dafür sorgen kann, dann sollte von Ihnen – ich erwarte keinen Applaus, aber zumindest ein Nicken – ein anerkennendes Nicken kommen, denn das ist eine Verwaltungsreform, die wir in anderen Ressorts auch andenken könnten, und es ist eine gute Reform. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Und wie ist das mit dem Mobbing bei Entacher?) – Herr Kollege Strache, ich komme auf diese Frage noch zu sprechen.
Und auch das sollte nicht gering geschätzt werden – bei aller Kritik, die Sie als Oppositionsparteien gerne immer wieder auch artikulieren sollen, das ist ja durchaus auch das Salz in der Suppe der Demokratie –: Ich möchte darauf hinweisen, dass während meiner Ministerschaft 2,5 Milliarden € – nicht Schilling, sondern 2,5 Milliarden €! –in die Modernisierung der Truppe investiert worden sind.
Wir haben Lastkraftfahrzeuge gekauft, wir haben Mehrzweckfahrzeuge gekauft, 150 an der Zahl, wir haben Radaranlagen neu angeschafft, das System Goldhaube – das ja auch bekannt sein dürfte, selbst wenn man sich sozusagen nicht täglich mit dem Bundesheer beschäftigt – neu ausgefasst. Wir haben den „Kampfanzug neu“ – ein Wunsch der Truppe – neu ausgegeben, wir haben das Truppenfunksystem CONRAD mit 5 000 Geräten an die Truppe weitergegeben, wir haben für die Maschine Hercules C-130 Sanitätscontainer angeschafft, wir haben das Upgrade der 23 Hubschrauber vom Typ AB 212 durchgeführt, wir haben 15 neue Allschutztransportfahrzeuge angekauft für den ABC-Schutz, also für atomare, biologische und chemische Bedrohungen, und wir haben 420 Millionen € in Infrastrukturmaßnahmen investiert. – Das ist das Bundesheer, das ich mir für die Zukunft vorstelle!
Ich könnte mir auch gerne noch mehr Geld
für das österreichische Bundesheer vorstellen, wir sind aber in
einem schwierigen Prozess; erst heute haben wir in der Regie-
rung eine Schuldenbremse beschlossen. Es wird in den nächsten Jahren nicht
einfacher werden, aber es ist doch darauf hinzuweisen, dass da investiert wird,
und zwar 420 Millionen €! Ich sage jetzt ein Beispiel:
Güssing. Ein zweites Beispiel: Melk, das wird bis 2015 fertiggestellt
werden.
Ich möchte diese Gelegenheit heute auch dazu nutzen, Ihnen ganz klar zu sagen: Ich lasse mir aus parteipolitischen Gründen das österreichische Bundesheer nicht schlechtreden. (Ruf bei der ÖVP: ihr selber!) Die Leistungen werden vom österreichischen Bundesheer geschaffen, und wir schaffen die finanziellen Voraussetzungen, um in Infrastruktur und Beschaffungen zu investieren. Insofern ist das Schlechtreden auch ein Akt, den man hintanhalten sollte, wenn er hier aus parteipolitischen Gründen sozusagen vorgetragen wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Klikovits: Das machen ja nicht wir, Herr Minister!)
Zur Frage Entacher, die heute angesprochen wurde: Natürlich gibt es einen politischen Hintergrund, der hier auch zu diskutieren ist, und insofern bin ich Ihnen für diese Dring-
liche heute auch dankbar. – Das Bundesheer steht nicht vor einem „Abgrund“, wie Sie behaupten, es steht aber vor einer Richtungsentscheidung: Belassen wir alles so, wie es ist, oder versuchen wir, das Bundesheer fit zu machen für die Zukunft unter geänderten finanziellen Rahmenbedingungen? Sind wir bereit, alte Zöpfe abzuschneiden, um das sehr salopp zu sagen? Sind wir bereit, die hohe Qualität des österreichischen Bundesheeres mit Reformmaßnahmen abzusichern? Und sind wir bereit, die Herausforderungen der Zukunft auch gemeinsam anzugehen? – Ich bin der Auffassung – und dazu stehe ich zu 100 Prozent –, dass wir diese Veränderungen angehen müssen, dass wir diese Veränderungen auch brauchen. Und es gibt drei wesentliche Gründe, das – und diese Dringliche gibt uns die Möglichkeit dazu – heute auch einmal im Hohen Haus zu diskutieren.
Erstens: Zum einen ist nach dem Ende des Kalten Krieges – und ich hoffe, da sind wir uns alle einig – vor mehr als 20 Jahren diese Ost-West-Geschichte tot, sie ist weggefallen. Damit ist aus meiner Sicht auch die Grundlage für ein Massenheer weggefallen.
Zum Zweiten erfordern neue Einsatzszenarien ein flexibles, aus meiner Sicht schlankeres und rasch einsetzbares Bundesheer aus Profis und Spezialisten.
Und zum Dritten darf ich daran erinnern, dass Sie das gemeinsam hier im Hohen Haus beschlossen haben, nämlich die Empfehlungen der Bundesheerreformkommission. Da heißt es wörtlich: „die Gliederung des Bundesheeres 2010“ ist „so zu gestalten, dass spätere Entwicklungen, etwa auch die Aussetzung der Wehrpflicht und die Umstellung auf ein Freiwilligenheer, möglich sind.“ – Nicht mehr und nicht weniger tue ich.
Wir stehen vor neuen Herausforderungen: internationaler Terrorismus – ich hoffe, da sind wir uns auch einig, dass das eine ganz große Herausforderung ist –, das Scheitern von Staaten – wir haben das gesehen in Afrika, in anderen Regionen der Welt. Wir haben Folgen von Angriffen auf die Sicherheit unserer IT-Systeme zu bewältigen, wir haben die Bedrohung strategischer Infrastruktur zu bewältigen. – Das sind nur einige der Gefahren, die auf uns zukommen, und ich glaube, dass wir das mit dem von mir vorgeschlagenen Modell machen können.
Wir haben uns in der Regierung mittlerweile darauf geeinigt, immer 12 500 Soldaten für den Katastrophenschutz bereitstellen zu können und mindestens 1 100 Soldatinnen und Soldaten für den Auslandseinsatz. Ich erinnere daran, wir haben mittlerweile 1 500 Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz.
Und ich darf heute auch die Frage stellen, denn es ist ja offensichtlich eine Frage ... (Abg. Neubauer: Nein, Sie sollen die Fragen beantworten! – Ruf: Zur Sache!) – Ja, ich beantworte Ihre Fragen, Sie brauchen keine Angst zu haben.
Bei den Grundwehrdienern sind fast 60 Prozent von den 24 000 in systemerhaltenden Funktionen zu finden: Fahrer, Köche, Kellner, Schreiber. (Abg. Strache: Zivildiener, die wir brauchen!) – Ich frage mich wirklich, ob das sozusagen Ihr Zukunftskonzept für das österreichische Bundesheer ist. Meines ist es nicht, sage ich ganz offen! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich glaube daher, dass es höchst an der Zeit ist, Pilotprojekte durchzuführen – und ich werde das bei der Fragebeantwortung noch einmal ansprechen –, die auch darauf abzielen, ein neues österreichisches Bundesheer zu schaffen. Ich sehe auch keinen Grund, hier emotional zu reagieren. Es geht um die Aufstellung von Musterverbänden mit Berufs- und Zeitsoldaten. Es geht um die Stärkung und Aufwertung der Miliz. (Abg. Strache: Das sieht die Miliz völlig anders!) Das sollte auch in Ihrem Sinne sein und auch im Sinne der Miliz. Es geht um die Reduktion von Systemerhaltern, und ich hoffe, da sind wir uns auch einig, dass das ein Zukunftsprojekt für das österreichische Bundesheer ist. (Abg. Ing. Höbart: Die Offiziersgesellschaft sieht das anders!)
Und diese Pilotprojekte knüpfen an Ihre Maßnahmen an! Diese Pilotprojekte sind bereits auf Grundlage der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission so angedacht worden, und insofern fühle ich mich dem Auftrag des österreichischen Parlaments verpflichtet und tue nicht mehr, als Sie schon im Jahr 2005 sozusagen mir beziehungsweise meinem Vorgänger anempfohlen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es werden zu Recht Reformen eingefordert. Ich versuche, diese Reformen auch durchzuführen. Es ist nicht immer angenehm – ich muss das aushalten, das ist keine Frage, aber ich stehe dazu. (Abg. Ing. Höbart: Sie sind auf dem Holzweg!) Und wir haben auch schon beim Tschad-Einsatz, um zum Abschluss dieses allgemeinen Teiles noch ein Symbol zu nennen, gesehen – wo auch sehr viele von Ihnen dagegen waren –, dass wir da auf dem richtigen Weg sind, nämlich, dass wir mit Profis und mit Milizsoldaten den Aufgaben des österreichischen Bundesheeres nachkommen können. Und ich lasse mich von diesem Weg auch nicht abbringen.
Zu den Fragen. – Ich werde jede Frage einzeln beantworten.
Zur Frage 1:
Die Begründung für die Versetzung war amtswegig und war aus meiner Sicht in wichtigem dienstlichen Interesse gegeben.
Zur Frage 2:
Die Verständigung über die Versetzung des Generals Entacher erfolgte mit Bescheid der Dienstbehörde am 24. August 2011.
Zur Frage 3, ob irgendwelche ressortfremden Personen in diese Entscheidung involviert gewesen sind, sage ich ein klares Nein. (Abg. Grosz: Häupl, Dichand, Rudas!)
Damit entfällt auch die Beantwortung der Frage 4.
Die Frage 5 ist ebenfalls in der Begründung für amtswegige Interessen zu sehen und war durch einen Vertrauensverlust von mir aus legitimiert.
Zur Frage 6:
Der Bescheid wurde am 24. August 2011 erlassen.
Zur Frage 7, wie lange das Ermittlungsverfahren dauerte:
Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Anträge auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme eingebracht, und diesen wurde auch stattgegeben. Somit wurden der Verfahrensverlauf und die Dauer des Verfahrens maßgeblich auch von den Einwendungen des Rechtsvertreters von General Entacher beeinflusst. Das Ermittlungsverfahren dauerte daher bis Mitte August 2011. (Ruf: Ein Jahr!)
Zur Frage 8:
Nein. Das fällt in die Zuständigkeit der Dienstbehörde.
Zur Frage 9:
Diese entfällt aufgrund der Beantwortung der Frage 8.
Zu den Fragen 10 und 11:
Die Berufungskommission bestätigte, wie Sie ja wissen, den Vertrauensverlust – aus der Sicht dieser Kommission – nicht. Die Entscheidung der Kommission wird von meiner Seite – und das ist die Beantwortung der Frage 12 – zur Kenntnis genommen, und ich habe, wie Sie ja wissen, General Entacher auch wieder eingesetzt, auch per Ministerweisung.
Zur Frage 13:
Es sind keine Kosten entstanden.
Zur Frage 14: In welcher Form haben Sie den Dienstantritt von General Entacher entgegengenommen?:
Ich habe mit dem General am 8. November um 7.30 Uhr ein persönliches Gespräch geführt (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath) und auch die weitere Vorgangsweise sowohl im Ressort als auch außerhalb des Ressorts besprochen.
Zur Frage 15, ob es zu einer Umstrukturierung des Generalstabes kommt:
Es wird nicht der Generalstab umstrukturiert, sondern die gesamte Zentralstelle. Es ist das Ziel, Doppelgleisigkeiten zu beseitigen. (Ironische Heiterkeit des Abg. Grosz.) – Weil Sie gelacht haben: Es wird keine „Lex Entacher“ geben. (Abg. Grosz: Jetzt legt er Sektionen zusammen, damit er neu ausschreiben kann!) Es geht um schnellere Abläufe, es geht um die Verschlankung der Strukturen, und es wird nach dem Bundeshaushaltsgesetz, das in diesem Haus beschlossen wurde (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Silhavy und Grosz), Herr Abgeordneter, die vorgesehene Wirkungskontrolle in der Zentralstelle auch abgebildet werden, in Zusammenarbeit der Sektion 1 und des Generalstabs.
Zu den Fragen 17 und 22:
Es handelt sich bei den von mir angesprochenen Pilotprojekten um Maßnahmen – aus meiner Sicht – zur weiteren Professionalisierung der Streitkräfte. Diese Pilotprojekte basieren auf den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission und leiten sich aus dem Regierungsprogramm ab. Dazu ist unter anderem angeführt:
„Verwendungen im Bereich der Systemerhaltung sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.“
Das ist ein Zitat aus dem Regierungsprogramm; daher das Pilotprojekt zur Reduzierung der Zahl der Funktionssoldaten.
Zweites Zitat:
„Die neuen Aufgaben sind nur durch bestens ausgebildete Soldaten und Soldatinnen und hochqualifizierte Spezialisten und Spezialistinnen zu bewältigen.“
Daher auch die Aufstellung eines Musterverbandes ausschließlich mit Berufs- und Zeitsoldaten.
Und das dritte Zitat aus dem Regierungsprogramm:
„Modernisierung und Professionalisierung der Miliz im Rahmen der Umsetzung der Bundesheerreform.“
Daher auch ein Projekt zur Stärkung der Miliz.
Und ich darf die Herren und Damen von der FPÖ daran erinnern, dass in der Bundesheerreformkommission in diesem von mir schon angesprochenen Konsens aller Parteien im Kapitel 3.2 Folgendes festgeschrieben wurde – ich zitiere –:
„die Gliederung des Bundesheeres 2010 so zu gestalten, dass spätere Entwicklungen, etwa auch die Aussetzung der Wehrpflicht und die Umstellung auf ein Freiwilligenheer, möglich sind.“ – (Abg. Strache: Möglich, aber nicht rechtsgültig zurzeit!) – Möglich sind, deswegen mache ich auch die Pilotprojekte.
Zur Frage 18:
Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund des Bearbeitungsstandes derzeit noch keine detaillierten Auskünfte geben kann, was Standorte betrifft. Faktum ist, dass viele
Verbände – das möchte ich heute auch ausdrücklich betonen – großes Interesse bekunden, an diesen Pilotprojekten teilzunehmen. (Abg. Ing. Höbart: Sicher!)
Zur Frage 19: Was ist die Rechtsgrundlage für die Projekte?:
Die Rechtsgrundlagen sind das geltende Dienst- und Besoldungsrecht sowie das Wehrrecht.
Zur Frage 20:
Herr Abgeordneter, Sie haben das jetzt zu Recht eingeworfen: „Bekennen Sie sich zu dem in der Verfassung verankerten Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht?“ – Ich bekenne mich selbstverständlich zur österreichischen Bundesverfassung, gleichzeitig sehe ich es als meine Aufgabe an, notwendige Reformen voranzutreiben und auch für das Hohe Haus, im Fall des Falles, Gesetzesänderungen vorzubereiten. Aber natürlich bekenne ich mich zur Verfassung und damit auch zum verankerten Prinzip.
Zur Frage 21:
Die entfällt. (Zwischenrufe beim BZÖ.)
Zu den Fragen 23 bis 25:
Diese betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung, obwohl ich Ihnen (Abg. Grosz: Herr Bundesminister, die Frage kann nie entfallen, nur die Antwort! – Zwischenrufe des Abg. Ing. Westenthaler.) – Die Frage entfällt aufgrund der Beantwortung der vorherigen. Sie haben das ja vor sich liegen. (Anhaltende Zwischenrufe bei SPÖ, FPÖ und BZÖ.) – Die Beantwortung der Frage entfällt, okay.
Die Fragen 23 bis 25 sind kein Gegenstand der Vollziehung, aber ich sage Ihnen ganz offen: Ich habe eine gute Gesprächsbasis mit dem Oberbefehlshaber des österreichischen Bundesheeres, aber Sie können Ihn natürlich gerne auch selbst befragen, wie er Leistungen meinerseits beurteilt. (Abg. Ing. Höbart: Der Herr Bundespräsident ist anderer Meinung als Sie!) Aber grundsätzlich ist es keine Frage der Vollziehung, und damit entfällt diese Antwort.
Ich danke für die Aufmerksamkeit, ich werde mich auf dem Reformweg jedenfalls nicht beirren lassen. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)
15.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kunasek. – Bitte.
15.42
Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Ich glaube, jetzt muss man wirklich einmal die Möglichkeit nutzen, hier mit der einen oder anderen Unwahrheit aufzuräumen. Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich habe mir eine Rede vorbereitet, aber ich habe aufgrund Ihres allgemeinen Teiles und aufgrund Ihrer Anfragebeantwortung diese Rede umschreiben müssen, denn, Herr Bundesminister, wer einmal die Unwahrheit sagt, dem glaubt man nicht mehr. Das gilt auch hier im Hohen Haus. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ing. Höbart: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht!)
Wenn Sie, Herr Bundesminister, in Ihrem Eingangsstatement behaupten, das österreichische Bundesheer erfüllt zu 100 Prozent die geforderten Aufgaben, dann sage ich: Jawohl, das ist richtig. Aber nicht Sie, Herr Bundesminister, erfüllen diese Aufgaben,
sondern die Bediensteten, die Soldatinnen und Soldaten des Bundesheeres – trotz Ihrer Chaos- und Verunsicherungspolitik der letzten Jahre. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Grosz.) Hier, von diesem Rednerpult aus, muss man auch einmal den Bediensteten, die trotz dieser Verunsicherungspolitik jeden Tag motiviert und mit einem großen Leistungswillen ihren Dienst versehen, danke sagen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)
Nächste Unwahrheit, Herr Bundesminister: Sie schreiben selbst im Begleitheft zum Budget 2012, dass mit den vorhandenen Budgetmitteln der eingeschränkte Betrieb des Bundesheeres sichergestellt ist. Jetzt hier so zu tun, als ob alles in Ordnung wäre, ist gegenüber dem Bundesheer, der gesamten Bevölkerung Österreichs einfach unwahr und eine Sauerei. – Entschuldigen Sie diesen Ausdruck. (Beifall bei der FPÖ. – He-Ruf bei der SPÖ.)
Nächste Unwahrheit, Herr Bundesminister: Sie behaupten, aufgrund Ihrer großartigen Reformen der letzten Jahre ein Vorbild für die gesamte Bundesregierung zu sein. Jetzt frage ich Sie, warum wir bei der Personalvertretungswahl im Jahr 2009 im Dienststellenausschuss des BMLVS 1400 Wahlberechtigte gehabt haben und nicht, so wie Sie es behaupten, gerade rund 900. Das ist die nächste Unwahrheit, Herr Bundesminister, auch damit gehört einmal aufgeräumt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: 1 400 Wahlberechtigte! Eigenartig!)
Der Unterschied, Herr Bundesminister, zwischen unserer Auffassung von Reform und Ihrer Auffassung von Reform ist folgender: Ja, es ist richtig, wir haben 3 500 Bedienstete im österreichischen Bundesheer, die über Stand geführt sind. Das bedeutet, dass diese in Wahrheit keine Aufgabe haben. – Aber: Wenn Sie heute den Wechsel zum Finanzministerium, in das Finanzressort als großen Wurf feiern, dann sage ich Ihnen als Personalvertreter und als Stabswachtmeister des Bundesheeres: Der Altersschnitt dieser Menschen ist 40,7 Jahre. Das sind hochqualifizierte Unteroffiziere und Offiziere, die in Ihrem Bundesheer, Herr Bundesminister, keine Zukunft mehr sehen und deshalb leider aus unserem Ressort abwandern. Es sei Ihnen auch einmal ins Stammbuch geschrieben: Niemand geht freiwillig von seinem Beruf weg, in ein anderes Ministerium. Das sind Ihre Rahmenbedingungen der letzten Jahre. (Beifall bei der FPÖ.)
Nächste Unwahrheit, Herr Bundesminister: Evaluierungskommission zu den Punkten der Reformkommission, wo Sie der Meinung sind, 80 Prozent sind umgesetzt. Erstens gibt es keinen Endbericht der Evaluierungskommission, das wissen Sie. Es gibt ein Papier, wonach rund 50 Prozent dieser Punkte umgesetzt sind. Und, meine Damen und Herren, wir alle hier in diesem Haus wissen, es sind jene Dinge umgesetzt, die einfach zu finanzieren waren. Dort, wo allerdings Geld in die Hand genommen hätte werden müssen, ist nichts passiert, Herr Bundesminister.
Ich werde Ihnen hier auch einige Ihrer Aussagen vorlesen. Zum Thema Budgeterhöhung: Sie haben am 11. Februar 2010 gesagt: Ja, ich werde mehr Budget verlangen müssen. – Faktum ist, Herr Bundesminister, im Jahr 2011 stehen um rund 64 Millionen € weniger für das Bundesheer zur Verfügung. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Faktum ist auch, Herr Bundesminister, dass Sie auch hier in diesem Haus gesagt haben, dass mit dem vorhandenen Budget die Reform, wie sie von der Bundesheer-Reformkommission vorgeschlagen worden ist, nicht umsetzbar ist. Also: Heute hier zu sagen, es ist alles auf Schiene, ist ganz einfach nicht richtig, es ist unwahr. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Zanger.)
Der nächste Vorwurf, Herr Bundesminister, den ich Ihnen auch nicht ersparen kann – wurde auch bereits diskutiert, aber hier noch einmal für alle im Hohen Haus –, ist die Manipulation und die Schönfärberei und Schönrechnerei Ihres berühmten Modell 3. Sie, Herr Bundesminister, behaupten in der Zeitung „Österreich“ am 8. Jänner 2011, das neue Heer koste keinen Cent mehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute wissen wir, das so lange herum gerechnet worden ist, auch mit ganz bewusst falsch gewählten Zahlen, bis man auf diese berühmten 2,18 Milliarden € Budget gekommen ist. (Zwischenrufe der Abgeordneten Petzner und Grosz.) Faktum ist, dass man rund 0,5 Milliarden € ganz einfach vergessen hat, um dieses Modell 3, das vom Herrn Bundesminister präferiert wird, zu bevorzugen. (Abg. Grosz: du auch noch versetzt wirst, nach Sibirien! – Ruf bei der FPÖ: Unredlich!)
Sehr geehrter Herr Bundesminister, glauben Sie nicht, dass alle hier in diesem Haus vertretenen Parteien – ich sage es jetzt einmal vorsichtig – so leichtgläubig sind, dass sie dieses Zahlenspiel nicht auch durchschauen, und nicht umsonst gibt es ja auch massive Kritik aus Ihren eigenen Reihen, was diese Berechnungen betrifft.
Sehr geehrter Herr Bundesminister, wir sind ja nicht zum ersten Mal heute hier. Ich glaube, Sie sind der Rekordhalter, was Misstrauensanträge in diesem Haus betrifft – wohl auch zu Recht. Ein Großteil dieser Anträge wurde auch von uns in den letzten Jahren gestellt. Aber ich kann es Ihnen wirklich nicht ersparen, denn die Causa Entacher ist ja nur das i-Tüpferl einer ganzen Verkettung von, ich sage es einmal so, unglücklichen Umständen – leider durch Sie auch entsprechend vorangetrieben.
Mir ist vollkommen klar, dass Sie bei der Anfragebeantwortung die Frage 11 nicht beantwortet haben, nämlich die Frage, ob Ihre Nationalratsrede aus dem Jahr 2010 – wo Sie gefragt worden sind, wie das Verhältnis zum Generalstabschef Entacher aussieht, und Sie behauptet haben, es passe kein Blatt Papier zwischen Sie und den Generalstabschef und er sei der beste Mann des Bundesheeres (Zwischenruf bei der FPÖ) – auch Teil der Beurteilung der Berufungskommission gewesen ist. – Ja natürlich war das auch Teil der Beurteilung der Berufungskommission, es war sogar eine der Hauptbegründungen, warum dieser Bescheid in Wahrheit nicht in dieser Form durchgegangen ist.
Herr Bundesminister, wenn man schon hier vor dem Hohen Haus Fragen beantwortet, dann bitte ich, auch unangenehme, vielleicht etwas peinliche Fragen zu beantworten, dafür sind wir beziehungsweise auch die parlamentarischen Kontrollmechanismen da. (Beifall bei der FPÖ.)
Abschließend, Herr Bundesminister, darf ich aufgrund der jetzt aufgezählten Tatsachen und Fakten folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Fichtenbauer, Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe das schon öfter hier von diesem Rednerpult aus gesagt: Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, es ist wirklich an der Zeit, diesem Treiben ein Ende zu setzen. Ich sage es auch immer wieder ganz bewusst an diese Seite, auch an die ÖVP. (Zwischenrufe bei der ÖVP sowie des Abg. Petzner.) Ir-
gendwann einmal ist auch Ihre Verantwortung gefragt, und ich frage mich, wie lange Sie noch zuschauen möchten, wie ein Bundesminister fernab Ihres Regierungskommens, fernab – ich hoffe es zumindest – von Absprachen mit Ihrer Fraktion Politik betreibt und das Bundesheer und die Sicherheit Österreichs leichtfertig für parteipolitische Zwecke aufs Spiel setzt.
Ich fordere Sie auf, bekennen Sie endlich Farbe und seien Sie endlich diese Sicherheitspartei, die Sie immer vorgeben zu sein! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Vielleicht gibt es ein paar Sideliner!)
15.50
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Kunasek, durch die Entschuldigung für das Wort „Sauerei“ (Abg. Ing. Westenthaler: Schweinerei!) kann ich davon ausgehen, dass Sie dieses Wort zurückgenommen haben? (Abg. Kunasek: Nein!)
Dann erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei FPÖ und BZÖ. – Rufe bei FPÖ und BZÖ: 1 000 €! – Abg. Grosz – in Richtung des Abg. Kunasek –: Pass auf, dass du nicht versetzt wirst!)
Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. (Abg. Ing. Westenthaler: ein paar Anträge für die Frau Präsidentin einbringen! – Unruhe im Saal.)
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten KO Strache, Dr. Fichtenbauer, Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter in der 130. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 15. November 2011.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.
15.51
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Weit haben wir es gebracht, wenn man für das Wort „Sauerei“ noch Beifall in diesem Haus findet! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.) Meine Damen und Herren, das weise ich auf das Entschiedenste zurück! (Abg. Grosz: Einsperren! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) – Herr Kollege Grosz, wenn Sie den Mund aufmachen, denke ich mit Wehmut an den Kollegen Faul, mehr sage ich nicht. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, der Misstrauensantrag heute ist nicht nur nicht gerechtfertigt, es wäre auch, wie es der Herr Antragsteller selber ausgeführt hat, einsehbar, wenn der Minister nicht zurücktreten würde. Das ist die Wahrheit und des Pudels Kern.
Meine Damen und Herren, was wir heute einem Minister vorwerfen, hätten wir eigentlich jedem Minister in der Riege der letzten acht Minister vorwerfen müssen (Abg. Strache: Also gegen die Verfassung hat keiner gehandelt!), zum Beispiel zu wenig Geld verlangt zu haben, zu wenig Geld bekommen zu haben. Jeder von uns weiß, wie ein Ministerium zu einem Budget kommt. Die Gesamtmöglichkeiten des Staates sind die Grundlage, die Anforderungen sind die Grundlage.
In Zeiten, wo die Bildung, wo die Gesundheit, wo die
Pensionen, wo die Wirtschaft große Probleme haben, wird man dort
sparen müssen, wo morgen nicht die große Bedrohung vor der
Haustüre wartet. Aber natürlich darf nicht übersehen werden, die
Pflichten, den Schutz der Bevölkerung, Katastrophenschutz,
Auslandseinsätze zu bewerkstelligen. Und das ist in der Verantwortung
des Ministers, und in seiner Verantwortung liegt es auch, zu beurteilen, wie
diese Aufgabe am besten zu lösen ist. Unsere Auf-
gabe kann sein, zu kontrollieren und Ratschläge mit einzubringen. (Zwischenruf
des
Abg. Petzner.)
Ratschläge von Ihnen nehmen wir immer gerne auf, Herr Kollege, aber nicht in Sachen Bundesheer. (Abg. Strache: Sie haben doch parteiintern den Herrn Bundesminister auch kritisiert!) – Herr Kollege, wenn ich etwas zu kritisieren habe, sage ich das auch, verstecke mich nicht und schreie das nicht hinaus, sondern versuche, sachlich zu argumentieren. (Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Petzner: Haben Sie den Mut, das auch zu sagen!)
Es gibt natürlich Meinungsunterschiede, das ist auch keine Frage. Dass bei 183 Abgeordneten alle einer Meinung sind, das möchte ich gar nicht erleben. Das wäre keine Demokratie, und daher ist es gut, wenn es kritische Stimmen gibt, die vielleicht auch dafür sorgen, Fehler zu vermeiden. Aber ausschließlich für sich zu behaupten, recht zu haben, ich glaube, das steht keinem von uns hier in diesem Hause zu! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, ein beliebtes Angriffspunkterl oder -ziel ist ja immer wieder der Versuch, die Eurofighter nicht kaufen zu müssen oder wenigstens zu reduzieren. Wir wissen, dass die Regierung, die nach der Wahl noch im Amt war, es noch geschafft hat, einen Knebelungsvertrag zu zimmern, der es nahezu unmöglich gemacht hat, aus dem Vertrag auszusteigen. Wir haben also drei Flieger weniger bekommen. Man kann das diskutieren, in welcher Form auch immer, in welchem Zustand diese Flieger sind, aber sehr alt waren sie in Wirklichkeit auch nicht. Da sollten wir uns nichts vormachen!
Ich habe mir die Mühe gemacht, einmal die Betriebskosten dieser Eurofighter durchzurechnen – ich war auch im Eurofighter-Ausschuss dabei, habe also die Versprechen der damaligen Minister immer wieder gehört. (Ruf bei der FPÖ: Foto von den Eurofightern! ist ein Fan von Eurofightern! – Abg. Mag. Stadler: Lenken Sie nicht ab!) Ich gehe einmal von den drei Fliegern aus. Jeder weiß, drei Flieger, einer um rund 100 Millionen €, das sind 300 Millionen € weniger. Wir haben damals gehört, mehr als 45 000 € würde die Stunde nicht kosten, was die Betriebskosten betrifft. Wir wissen, damals sind schon von den Kritikern, auch von uns, 75 000 € im Raum gestanden – das ist heute relevant, das wissen wir. (Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Strache: Für ein Foto!)
Allein die Tatsache, dass drei Flieger weniger zu bewegen sind, erspart uns im Jahr 22,5 Millionen €, in zehn Jahren sind es 225 Millionen € nach Adam Riese. Dazu kommen noch die 350 Millionen €, die an Flugzeugen eingespart wurden, das ist also eine
Ersparnis von 572 Millionen € gegenüber 600 Millionen €, die Sie uns vorgegaukelt haben beim Abschluss dieses Vertrages, was dieses Flugzeug uns kosten wird. Und heute den Minister dafür haftbar zu machen, kein Geld für notwendige Reformen zu haben, das ist zweischneidig, meine Damen und Herren. Das müsste man sich vorher überlegen. (Abg. Mag. Stadler: Was hat das mit dem Entacher zu tun? Heißt eines dieser Flugzeuge Entacher? – Zwischenrufe des Abg. Petzner.)
Und wenn ich mir das BZÖ und die Freiheitliche Partei anschaue, dann sehe ich, der Zugang zu dieser Diskussion ist ein unterschiedlicher. Bei der Freiheitlichen Partei orte ich ja vielleicht noch ehrliches Bemühen, etwas hineinzubringen. Beim BZÖ verstehe ich die Aufregung nicht. Sie waren von Anfang an dafür, die Flieger zu beschaffen. Sie waren von Anfang an für das Berufsheer. Sie waren von Anfang an dafür, letztendlich genau bis 2006, und ab diesem Zeitpunkt waren Sie dagegen (Ruf beim BZÖ: Das stimmt!), nur weil Herr Minister Darabos einen Weg beschreitet, der ein Ziel hat, nämlich das Bundesheer mit den Mitteln zu reformieren, die er zur Verfügung hat. Und die Mittel, die er zur Verfügung hat, beschließen wir, indem wir die Budgetmittel im Auftrag der Ministerien verteilen. (Ruf bei der FPÖ: Das gibt’s ja nicht! – Abg. Petzner: Sie haben es nicht verstanden! Danke, setzen! – Abg. Strache: Das ist der Mobbing-Grund gegen Entacher?!)
Daher bitte ich, nachzudenken, welche Dinge bei uns Priorität haben. Die Leistungen des Heeres leiden nicht. Die Leistungen der Soldatinnen und Soldaten im Ausland, im Inland sind hervorragend und Sie werden sie auch nicht schlechtreden können. Gott sei Dank sind die Leistungen nicht mit dem vergleichbar, was Ihre Partei sich bei den Finanzen in Kärnten geleistet hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Mit Wehmut denke ich an den Herrn Faul zurück! – Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ sowie Gegenrufe der Abg. Silhavy.)
15.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Klikovits gelangt nun zu Wort. – Bitte.
15.56
Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine geschätzte Frau Bundesministerin und Herren aus der Bundesregierung! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Bundesminister Darabos, Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung und Ihrem Kurzstatement darauf hingewiesen, dass das österreichische Bundesheer im vergangenen Jahr und in der Vergangenheit zweifelsfrei seiner Aufgabenstellung nachgekommen ist und sie sehr professionell erfüllt hat.
Diese Meinung kann ich durchaus mit Ihnen teilen, und Sie haben zu Recht auch auf die positiven Aufgaben, die wir im Ausland erfüllen, hingewiesen und den zuletzt eingesetzten Libanon-Einsatz angesprochen. All das kann ich teilen. Und ich kann auch die Meinung teilen, dass das österreichische Bundesheer mit seinem Kader, mit seinen Milizsoldaten und vor allem mit seinen Rekruten ausgezeichnete Arbeit leistet. Dafür möchte ich mich auch namens der Österreichischen Volkspartei sehr herzlich bedanken und Sie ermutigen, auch in der Zukunft, trotz größerer Schwierigkeiten, diesen Aufgabenstellungen nachzukommen.
Aber, Herr Bundesminister: „Wer nicht bereit ist, mit mir gemeinsam das Bundesheer in eine neue Zukunft zu führen, der muss wissen, dass ich nicht vor personellen Konsequenzen zurückschrecken werde.“
Mit dieser Ankündigung, Herr Bundesminister, haben Sie am Beginn dieses Jahres die Causa Entacher eingeleitet, die für Sie zu einem persönlichen Waterloo geworden ist, was wir heute, mit dieser Entscheidung, wissen. Für das Bundesheer ist letztendlich ein noch größeres Chaos entstanden, und Sie haben das mit zu verantworten.
Herr Bundesminister, die Ankündigung einer Einführung eines Berufsheeres hat nicht nur Unverständnis bei uns als Koalitionspartner hervorgerufen, sondern vielfach natürlich auch bei anderen Parteien und vor allem auch bei Teilen des österreichischen Bundesheeres. Es hat große Verunsicherung beim Kader hervorgerufen, und es hat dazu geführt, dass die Rekruten für die Zukunft verunsichert wurden. (Abg. Mag. Stadler: Misstrauen! – Abg. Petzner: Rücktrittsreif! Bleiben Sie dabei?)
Selbst der Herr Bundespräsident hat letztendlich gemeint, dass er an den verfassungsmäßigen Aufgabenstellungen, der Beibehaltung der Wehrpflicht durchaus festhält. Und Sie haben willkürlich, mit der Begründung des Vertrauensverlustes, Entacher abgesetzt. Ich sage, in Wirklichkeit war es kein Vertrauensverlust von Ihnen, sondern es war ein undemokratischer Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ. – Abg. Grosz: Misstrauensantrag!)
Herr Bundesminister, es besteht kein Zweifel daran, dass das Primat der Politik vor allem beim Bundesheer gilt, wenn es um politische Entscheidungen geht. Aber das Primat der Politik hat nicht das Recht, sich über den Rechtsstaat hinwegzusetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten des BZÖ. – Abg. Grosz: Deswegen Rücktritt!)
Ich habe vorher erwähnt, dass Sie die Abberufung Entachers eigentlich ohne Not herbeigeführt haben. Sie haben das Berufsheer eingeleitet, obwohl Sie selbst in Ihrer Anfragebeantwortung ... – Übrigens muss man auch einmal ansprechen, Herr Bundesminister, wie Sie Anfragen beantworten. Das ist schlichtweg eine Farce und eine Provokation für jeden Abgeordneten! (Demonstrativer Beifall bei FPÖ und BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner. – Abg. Strache: Nicht, dass er als Nächster aus der ÖVP ausgeschlossen wird! – Abg. Ing. Westenthaler: Der schaufelt sich gerade sein eigenes Grab!)
Herr Bundesminister! Sie haben das alles betreffend das österreichische Bundesheer, das Berufsheer, zweifelsfrei ohne unsere Zustimmung und ohne Absprache mit uns durchgeführt. (Abg. Mag. Stadler: Ich glaube, dass Sie bald ... versetzt werden! – Zwischenruf des Abg. Grosz.) Herr Bundesminister, Sie haben das letztendlich zu verantworten; aber nicht nur Sie, sondern auch der Herr Bundeskanzler, der Sie in diese Funktion berufen hat. Ich persönlich habe in der Öffentlichkeit Kritik geübt und gesagt, Sie seien rücktrittsreif. Persönlich habe ich davon nichts zurückzunehmen, weil sich die Fakten nicht geändert haben.
Aber, Herr Bundesminister, wir als ÖVP werden natürlich diesem Rücktrittsersuchen der Opposition nicht nachkommen und daher auch diesen Antrag nicht unterstützen, weil wir in der Koalition nach wie vor daran glauben, dass wir vielleicht künftighin gemeinsam weitere Verbesserungen für das österreichische Bundesheer umsetzen können. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Misstrauensantrag ja oder nein? – Abg. Neubauer: Bei so einer Haltung werdet ihr bald bei 15 Prozent liegen! – Abg. Mag. Stadler: Das ist wahr! – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)
16.02
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort. – Bitte.
16.02
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Wehrsprecher der SPÖ, Kollege Prähauser, hat einiges sehr Wichtiges zur Dringlichen Anfrage bezüglich Eurofighter-Beschaffung gesagt. Nur steht das heute nicht zur Verhandlung. Zur Verhandlung steht eine Dringliche Anfrage zur Causa Entacher, und ich hätte es begrüßt, wenn es vonseiten der SPÖ irgendeine Stellungnahme dazu gegeben hätte. Meiner Meinung nach wäre dazu durchaus einiges zu sagen, und zwar nicht nur gegen den Verteidigungsminister, sondern auch in Bezug auf General Entacher. (Abg. Grosz: Das macht dann der Kollege Cap!)
Ich habe Herrn General Entacher in der Bundesheer-Reformkommission, in der ich gemeinsam mit Vertretern der anderen Fraktionen unter der Leitung von Helmut Zilk Reformvorschläge erarbeiten durfte, persönlich und fachlich sehr gut kennengelernt. Ich schätze ihn persönlich als außerordentlich integren Menschen und Offizier und habe fachlich, was die notwendige Reform des österreichischen Bundesheeres betrifft, zu ihm nicht das geringste Vertrauen. In der Bundesheer-Reformkommission war es unser Konsens, das österreichische Bundesheer zum damaligen Zeitpunkt als ein Heer von bestenfalls vorgestern zu erachten – trotz der vielen qualifizierten und engagierten Personen, die dort ihren Dienst versehen und sich etwas anderes verdient hätten. Ich habe Herrn General Entacher im Grunde, auch bevor er Generalstabschef geworden ist, in seiner Tätigkeit als eine Art Museumswärter eines Bundesheeres von vorgestern empfunden. Das war sicherlich nicht die Person, die das österreichische Bundesheer an der Spitze gebraucht hätte.
Jetzt ziehe ich einen Vergleich zum Innenministerium, ich werde das später noch einmal tun. Als die ÖVP das Innenministerium übernommen hat, ist unter Ernst Strasser einmal politisch gesäubert und umgefärbt worden. Als die SPÖ mit Herrn Mag. Darabos das Verteidigungsministerium übernommen hat, ist etwas ganz anderes geschehen. Herr Mag. Darabos hat sich trotz vieler Warnungen auch aus Kreisen der Bundesheer-Reformkommission Herrn General Entacher als Generalstabschef geholt, und zwar nicht aufgrund seiner fachlichen Qualifikation (Abg. Strache: Er ist ja SPÖ-Mitglied!), nicht aufgrund seiner Erfahrungen und seiner Unterstützung der Bundesheer-Reformkommission (Abg. Strache: Aufgrund des Parteibuches!), sondern ausschließlich aufgrund seines Parteibuches.
Jetzt sehen wir den Unterschied zwischen SPÖ und ÖVP auch in diesem Fall: Während die Österreichische Volkspartei die Parteibuchwirtschaft höchst professionell betreibt (Abg. Grosz: Und die SPÖ macht es unprofessionell!), geht bei der SPÖ sogar die Parteibuchwirtschaft schief. (Abg. Grosz: Ja!) Der Fall Entacher ist ja nichts anderes als völlig schiefgegangene Parteibuchwirtschaft. Man hat jemanden genommen, dem man sachlich eigentlich nicht vertraut hat, aber man hat gesagt, er ist unser ranghöchstes Parteibuch in der militärischen Landesverteidigung.
Herr Verteidigungsminister Mag. Darabos! Das war meiner Meinung nach der Beginn einer Entwicklung, die nur schiefgehen konnte. Ich glaube Ihnen persönlich, dass Sie die Bundesheerreform umsetzen wollten, das ist aber völlig schiefgegangen. Sie wollten die Eurofighter nicht, das ist völlig schiefgegangen. Sie wollen die Wehrpflicht abschaffen, ich befürchte Ähnliches. Aber darauf komme ich noch zurück.
Jetzt haben Sie Modelle in Auftrag gegeben und vernünftigerweise und richtig zu Generalstabschef Entacher gesagt: Herr Generalstabschef, lassen Sie das einmal durchrechnen, ich brauche plausibel durchgerechnete Modelle. Entacher hat gerechnet und geliefert, und dann hat er etwas getan, wofür ich an Ihrer Stelle auch kein Verständnis gehabt hätte: Er hat Ihnen die Modelle übergeben. Sie haben dann das Ihrer Meinung nach sinnvollste Modell präsentiert, und dann ist der Modelldurchrechen-General aufgestanden und hat gesagt: Ätsch, alles Blödsinn, ich bin dagegen, ich habe zwar die Modelle geliefert, aber ich distanziere mich schärfstens davon. Jetzt kann man sagen: Okay, da hat es einen doppelten Entacher gegeben. Aber welche Rechte hat der Minister in dieser Situation?
Meine Damen und Herren von der ÖVP! Erzählen Sie mir einmal etwas darüber, wie Ihre Regierungsmitglieder mit Beamten umgehen (Abg. Grosz: Strasser! So ist es!), die etwas anderer Meinung sind als, sagen wir einmal, eine ehemalige Innenministerin! Ich kann mir das vorstellen. Glauben Sie wirklich, dass irgendein Beamter im Innenministerium, wenn er aufgestanden wäre und gesagt hätte: Ich bin mit einer Maßnahme der Ministerin nicht einverstanden oder ich bin nicht ganz ihrer Meinung! (Abg.
Mag. Stadler: Der Herr Strasser hätte einen Laptop-Hagel ...! ), das auch nur einen Tag lang überlebt hätte? (Abg. Grosz: Nein, ein Laptop-Hagel!) Glauben Sie das wirklich? Herr Kollege Grosz, Sie haben recht, ein Laptop-Hagel (Heiterkeit des Abg. Grosz) wäre unter Ernst Strasser auf diesen Beamten niedergegangen, plus Disziplinarverfahren. (Beifall bei Grünen und BZÖ sowie des Abg. Strache.)
Entschuldigen Sie, fragen Sie einmal Dr. Haidinger! Meine Damen und Herren von der ÖVP! Kommen Sie heraus und erklären Sie uns, warum Sie Dr. Haidinger im Innenministerium bis zum letzten schwarzen Blutstropfen verteidigt haben! Er hat nämlich seine eigene Meinung gesagt. Natürlich haben Sie für ihn gekämpft. Es kann sich nur niemand in der ÖVP mehr daran erinnern, wie sehr Sie für ihn gekämpft und dann gegen eine parteifreie Innenministerin verloren haben. Das war die Situation.
Und jetzt wird Entacher verteidigt! Herr General Entacher hat ein einziges Glück, nämlich dass er ein Angehöriger des österreichischen Bundesheeres und nicht der Polizei ist. Das ist sein einziges Glück, denn Minister Darabos lässt ihm wenigstens noch den Rechtsweg offen. Das hätte ich mir angeschaut, ob Frau Dr. Fekter dem Polizeigeneral Entacher auch nur den geringsten Rechtsweg offengelassen hätte! (Abg. Grosz: Eingesperrt hätte sie ihn! – Abg. List: Die hätte ihn eingesperrt!) Trotzdem ist diese rechtsstaatliche Erkenntnis bezüglich Entacher zur Kenntnis zu nehmen.
Es bleibt aber eine Frage: Soll ein Ministerium und insbesondere das österreichische Bundesheer von einem Verteidigungsminister geführt werden, der niemals wieder und meiner Meinung nach zum Teil auch aus guten Gründen Vertrauen zu seinem Generalstabschef haben kann? Ist das wirklich das neue Beamtenheldentum? Ich kann mir schon vorstellen, dass Kollege Neugebauer das so sieht. Aber ich sehe das etwas anders. Es muss doch in diesem Land noch möglich sein, dass man reformieren kann und dass ein politisch Verantwortlicher seinen Beamten Weisungen so erteilt, dass sie dann Reformen umsetzen oder auf ihre Funktion verzichten. Aber es geht doch wohl nicht, dass sich Beamte hinsetzen – so wie es seinerzeit ein Generaldirektor für öffentliche Sicherheit unter einem sozialdemokratischen Innenminister, den ich persönlich sehr geschätzt habe, gemacht hat –, es einfach allen schwermachen und sagen: Reform? Nein, die Reform schaffe ich über die Disziplinarkommission und die Gerichte und so weiter, und Beamtendienstrecht ist stärker als die Reform.
Das, was hier zur Debatte steht, ist nicht die Frage, wer anständig und wer unanständig ist, sondern die Frage, ob das Beamtendienstrecht so gebraucht werden kann, dass man, wenn ein oder mehrere Personen das wollen und öffentliche Unterstützung bekommen, jede Reform abdrehen kann. Wollen wir das oder wollen wir das nicht? Das kann nicht General Entacher entscheiden. Er ist den Rechtsweg gegangen, und das ist sein gutes Recht. Das kann auch der Verteidigungsminister nicht entscheiden, sondern wir als Gesetzgeber sind die Einzigen, die das entscheiden können. Hat ein Minister/eine Ministerin die Möglichkeit, bei einem begründeten Vertrauensverlust in seine/ihre Spitzenbeamten Konsequenzen zu ziehen? (Abg. Mag. Stadler: Ohne Einsatz von Laptops!) Kann er oder sie Konsequenzen ziehen, ohne ein Gesetz zu brechen? (Abg. Mag. Stadler: Und ohne einen Laptop einzusetzen! – Abg. Grosz: Oder Brieföffner!) Darüber müssten wir im Nationalrat offen reden. Wir brauchen in diesen Punkten eine Änderung des Beamtendienstrechtes, sonst kann nicht reformiert werden.
Die, die nicht reformieren wollen, haben es leicht, sie brauchen ja nur nichts zu tun. Nur die, die reformieren wollen, haben Schwierigkeiten, und es ist ja völlig wurscht, welche Farbe sie haben. Sie werden das bei einer bestimmten Art von Beamten und bei einer bestimmten Art von Interessenskonflikten immer wieder erleben.
Ich erspare mir jetzt alles, was an diesem Punkt zur Amtsführung von Herrn Mag. Darabos als Verteidigungsminister zu sagen wäre. Ich habe nur den persönlichen Ein-
druck, dass alles – von der Bundesheerreform über die Sicherheitsstrategie und über die Eurofighter bis hin zur versuchten Abschaffung der Wehrpflicht – genauso gut gemeint wie schlecht gemacht wird. Das ist schon fast eine Regel dieser Ministerschaft. Das sind alles gute Überlegungen, im Grunde gibt es sehr viele gute Ideen, aber schlechter kann man sie nicht umsetzen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)
Der Minister hat in vielen Punkten nicht das Falsche gewollt, sondern ist auf exemplarische Art gescheitert. Ich glaube auch, dass er in seiner jetzigen Verfassung und mit seinem jetzigen Standing innerhalb der militärischen Landesverteidigung und der Bundesregierung und auch gegenüber der österreichischen Bevölkerung keine Möglichkeit mehr hat, auch gegen seinen jetzigen Koalitionspartner wichtige Reformen wie die Abschaffung der Wehrpflicht durchzusetzen. Deshalb wäre es sinnvoll, ihn durch eine geeignetere Person zu ersetzen – aber durchaus unter Anerkennung dessen, was er wollte und zum Teil versucht hat.
Aber eines sage ich schon: Ich bin absolut dagegen, dass Herr Mag. Darabos alleine geht. Ich bin sehr dafür, dass auch Herr General Entacher seinen Posten räumt – und zwar so schnell wie möglich – und in allen Ehren in den Ruhestand geht, den er sich in jeder Hinsicht verdient hat. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
16.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter List. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler: Wir sollten vielleicht die Sitzung kurz unterbrechen, weil der Raiffeisen... da ist!)
16.13
Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Selbstverteidigungsminister Darabos, Ihre Rede zeigt, dass Sie keine Ahnung vom Zustand der Truppe draußen haben. Kollege Kunasek hat Sie in vielen Bereichen der Unwahrheit überführt. Herr Kollege, Kompliment, das ist sehr mutig! (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Für Sie als Wehrdienstverweigerer ist es natürlich allzu logisch, dass Sie sich im Verteidigungsressort nicht auskennen.
Geschätzte Damen und Herren, jetzt zur Dringlichen: General besiegt Darabos, Absetzung war ungültig – eine Lagebeurteilung des BZÖ zum Fall Entacher. Sie, Herr Noch-Verteidigungsminister Darabos, haben sich in dieser Angelegenheit gewaltig blamiert. Ihr Versuch, einen unliebsamen Untergebenen, General Entacher, mundtot zu machen, ist kläglich gescheitert. (Beifall beim BZÖ.)
Dabei haben Sie, Herr Minister, bewusst das Dienstrecht ignoriert. Die Berufungskommission beim Bundeskanzleramt hat Sie dafür richtig aufgeblattelt. Der von Darabos in Auftrag gegebene Absetzungsbescheid wurde aufgehoben. Mit dieser schweren Niederlage hat sich Darabos selbst die schlimmste Demütigung zugefügt. (Abg. Grosz: Ein Schuss in die Munitionskammer! Volltreffer!) Herr Bundesminister! Die einzige und logische Konsequenz, nämlich Ihre Entlassung aus der Regierung, ist längst überfällig.
Herr Auslaufminister! Eine Feststellung noch zu Ihren peinlichen und völlig überzogenen Aktionen: Sie haben General Entacher in einem siebenstündigen Gespräch über die Gründe seiner Abberufung in Kenntnis gesetzt. In der Öffentlichkeit wurde er von Ihnen mit dem Hinweis auf einseitigen Vertrauensverlust abmontiert. Gleichzeitig haben Sie Entacher angeschwärzt, er habe keine Qualifikationen für dieses höchste militärische Amt im Staat, und weiter wörtlich: Seine Freunde, die sind nicht die meinen.
Herr Bundesminister Darabos, Sie haben sicherlich keine Kameraden mehr beim Bundesheer. (Abg. Grosz: Hatte er nie!)
Es bleibt aber die Frage, warum Entacher von Ihnen überhaupt als Generalstabschef installiert wurde. Herr Rücktrittsminister, wir vermuten, das war so, weil er aus dem ei-
genen roten Stall stammt und ein rotes Parteibuch besitzt. Allein das Ergebnis dieser peinlichen Personalmaßnahme beweist, dass Sie, Herr Darabos, nicht fähig dazu sind, Ihr Ressort zu führen. Im Ressort herrschen chaotische Zustände. (Beifall beim BZÖ.)
Ihnen, Herr Bundesminister, werden mangelnde Managementkompetenzen vorgeworfen. Unter Ihrer Verantwortung wird das Bundesministerium für Landesverteidigung in den Medien bereits als „Intrigantenstadl“ bezeichnet. Das ist eine schlimme Bewertung in der Öffentlichkeit. Sie, Herr Darabos, sind damit als Minister gescheitert.
Sie allein, Herr Minister, tragen die
Verantwortung für die öffentliche Bewertung, und trotzdem versuchen
Sie verzweifelt, eine Rechtfertigung für Ihre Niederlage gegen Entacher
zu finden. Dabei wenden Sie Regeln aus der Privatwirtschaft an und glauben,
eine Rückkehr Entachers auf seinen alten Posten wäre im Privatbereich
unmöglich gewesen. Allein dieser billige Vergleich zeigt, dass Sie
auch im Bereich der Privatwirtschaft völlig ahnungslos sind. Dort
herrschen nämlich andere Gesetze. Jeder Mana-
ger Ihres Formats, der einen Betrieb wie das österreichische Bundesheer
mit rund 23 000 aktiven Mitarbeitern und einem Budget von rund
2,24 Milliarden jährlich an die Wand fährt, wird mit einem
nassen Fetzen verjagt. (Beifall beim BZÖ.)
Die Privatwirtschaft hätte Sie als Verantwortlichen und Ihr politisches Führungsteam, auch Ihren Kabinettschef, längst in die Wüste geschickt! So schaut es aus, Herr Selbstverteidigungsminister! (Ruf bei der SPÖ: Aber solche Mitarbeiter schickt man auch in die Wüste!) Kein einziger Betrieb braucht einen gescheiterten Minister, der sich immer hinter dem Primat der Politik versteckt, nur um die roten Parteiinteressen zu wahren.
Meine lieben Genossen, Sie haben ein Ziel, nämlich die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres ganz abzuschaffen. Herr Bundesminister! Sie werden bereits als Hochsicherheitsrisiko eingestuft, und das ist fatal. Sie als abzulösender Minister haben bereits ein sicherheitspolitisches Vakuum in Österreich geschaffen. Das ist grob fahrlässig und muss sofort abgestellt werden. Bundeskanzler Faymann soll Sie endlich absetzen. Damit würde er Ihnen und ganz Österreich einen großen Gefallen tun. (Beifall beim BZÖ.)
Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Es wird ohnehin bereits spekuliert. Herr Bundesminister Darabos, da Sie sich mit dem Fall Entacher bereits selbst in die Luft gesprengt haben, steht Ihre Ablöse unmittelbar bevor. Sie werden dem neuen rot-schwarzen Stillstand geopfert werden. Auch der schwarze Wehrsprecher Klikovits, übrigens ein Landsmann von Ihnen, fordert vehement Ihren Rücktritt. Burgenländer gegen Burgenländer. (Abg. Grosz: Das ist brutal: Burgenländer gegen Burgenländer!)
Es kommt zu schweren Angriffen innerhalb der Regierungsparteien, aber beim Misstrauensantrag wird Kollege und Wehrsprecher Klikovits nicht mitgehen, das ist logisch. Es gibt aber eine andere Strategie: Umgestellt auf eine schwarze Gewerkschaftsmunition hat die ÖVP jetzt das Feuer auf ihr Feindbild in der Regierung, den roten bald Ex-Minister Darabos, verstärkt. Als zusätzliches schweres Geschütz wird dabei der alte/neue Generalstabschef Entacher in Stellung gebracht.
Entacher ist, ob gewollt oder nicht, in die Abhängigkeit der ÖVP geraten. Bekanntlich hat Gewerkschaftsurgestein Präsident Neugebauer dem entmachteten General jede mögliche Hilfe im Verfahren zugesichert und ihm gesagt: Herr General, wir werden deine Berufung mit unseren Anwälten schon schaukeln, keine Angst!
Wie Sie sehen, war die Berufung ein Erfolg auf allen Linien. Damit steht Entacher in der Schuld des ÖGB. Der General wurde zum Pfeifendeckel von Neugebauer und beim Gewerkschaftskongress als Sieger über Darabos frenetisch gefeiert. Ein General, der von Korporal Neugebauer zur Vertretung der ÖVP-Linie vergattert wurde, ergibt eine neue Situation beim österreichischen Bundesheer. Jetzt muss Entacher wieder verstärkt Werbung für die Beibehaltung der Wehrpflicht machen.
Geschätzte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ohne seriöse Lagebeurteilung, in Unkenntnis und im Nichtwissen darüber, welche Aufgaben ein Bundesheer der Zukunft zu bewältigen haben wird, haben Sie katastrophale Zustände im Ressort geschaffen! Herr Noch-Bundesminister Darabos, Sie sind völlig orientierungslos und mit mangelnder Führungskompetenz ausgestattet. Das zeigt besonders der anhängige Fall Entacher. Für diese Missstände in der Landesverteidigung sind alleine Sie als Minister verantwortlich.
Sie haben Ihr Ressort nicht im Griff. In der Ressortführung haben Sie versagt. Sie sind für das österreichische Bundesheer als Minister nicht geeignet. Herr Bundesminister Darabos, das BZÖ spricht Ihnen das Misstrauen aus. (Beifall beim BZÖ.)
Herr Darabos, nehmen Sie mit dem letzten Funken von Anstand Ihren Hut und räumen Sie den Ministersessel! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Sehr gut!)
16.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek zu Wort. – Bitte.
16.20
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren, mittlerweile, auf der Regierungsbank! Herr Bundesminister Darabos, ein für allemal: Kritik an Ihnen persönlich und an Ihrer Arbeit ist nicht Kritik am österreichischen Bundesheer. Das möchte ich ganz klar feststellen. (Beifall bei der FPÖ.) Wir reden das österreichische Bundesheer nicht schlecht, sondern wir machen uns nur Sorgen über den Zustand des österreichischen Bundesheeres.
Aber ich darf Sie jetzt mit ein paar Zitaten konfrontieren:
„Auch bei der aktuellen Debatte über die allgemeine Wehrpflicht stellt sich die Frage: Wieso sollen wir von einem Kurs abgehen, der sich gerade für einen kleinen neutralen Staat wie Österreich jahrzehntelang außerordentlich gut bewährt hat? Das Mischsystem aus Berufssoldaten, Freiwilligen (...), Miliz und Grundwehrdienern funktioniert.“ – Erstes Zitat. (Abg. Mag. Donnerbauer: Wer hat das gesagt?)
Nächstes Zitat:
„Viele Berufsarmeen in Europa haben enorme Aufbringungsprobleme.“ (Abg. Mag. Donnerbauer: Wer sagt das?)
Nächstes Zitat:
„Auch die von Wehrpflichtgegnern gerne ins Treffen geführten Pläne des Nato-Mitgliedstaates Deutschland sind kein Grund, an unserem Erfolgsmodell zu rütteln.“
Nächstes Zitat:
„In Österreich hingegen herrscht Wehrgerechtigkeit: Alle 18-jährigen österreichischen Staatsbürger werden zu Wehr- oder Zivildienst einberufen.“ (Abg. Mag. Donnerbauer: Von wem sind die Zitate?)
Ich kann das noch fortsetzen, es ist sehr interessant:
„Meine Aufgabe als Verteidigungsminister ist es, den Menschen Schutz und Hilfe durch das Bundesheer zu garantieren – und zwar 365 Tage im Jahr. Mit einem Aus der Wehrpflicht wäre es nicht mehr möglich, die verfassungsmäßigen Vorgaben zu erfüllen. Ohne Grundwehrdiener könnten etwa nicht mehr zumindest 10.000 Soldaten für den Katastrophenfall (...) bereit gestellt werden. Die Wehrpflicht ist darüber hinaus die notwendige Basis für die Rekrutierung von Berufssoldaten.“
Es geht noch weiter:
„(...) 56 Prozent der österreichischen Soldaten im Ausland werden durch die Miliz gestellt.“ (Abg. Mag. Donnerbauer: Von wem sind die Zitate?)
Noch ein Zitat – ich bin dann gleich fertig, Herr Kollege Donnerbauer –:
„,Die Bundesregierung bekennt sich zu einem Bundesheer, das auf der allgemeinen Wehrpflicht, Miliz- und Berufskomponenten aufbaut sowie zur Beibehaltung des auf sechs Monate verkürzten Wehrdienstes.‘ Daher werden die jungen Staatsbürger auch in Zukunft Dienst für unsere Gesellschaft leisten – ob als Rekrut oder als Zivildiener.“
Dies alles sind Zitate von Bundesminister Mag. Norbert Darabos, getätigt am 3. September 2010. (Abg. Mag. Donnerbauer: Das gibt es ja nicht!)
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mit diesen Aussagen und Ihrer 180-Grad-Wendung sind Sie aus unserer Sicht unglaubwürdig und untragbar! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Das war sicherlich ein anderer!)
Entgegen Ihren jüngsten Aussagen haben europäische Staaten massive Probleme mit der Abschaffung der Wehrpflicht. Das wissen Sie, aber Sie beharren auf einem Irrweg und gefährden damit die Einsatzbereitschaft – sowohl, was die Verteidigung, als auch, was den Katastrophenfall anbelangt.
Nun: Wie schaut es aus in Europa und in der restlichen Welt? Beginnen wir bei den größten Armeen der Welt! In den USA war der erste Soldat, der im Irak ums Leben gekommen ist, interessanterweise ein gebürtiger Guatemalteke. Es finden von den USA massive Anwerbungen in Südamerika statt, weil sie im eigenen Land keine Leute mehr bekommen. Von 2004 bis 2007 hatten die USA 64 Prozent mehr Vorbestrafte bei der Armee, fast 40 Prozent sind funktionelle Analphabeten.
In Großbritannien können Häftlinge direkt zur Armee gehen. Der durchschnittliche Body-Mass-Index bei der Armee in Großbritannien – auch ganz interessant – ist 32. Bei 30 ist man bereits krankhaft fettleibig.
Und ich kann Ihnen Beispiele von anderen europäischen Armeen erzählen, überall schaut es ähnlich aus. In Deutschland hätte man zum Beispiel im März 2011 3 077 Soldaten benötigt, ganze 306 hat man aufgenommen. Also gerade einmal 10 Prozent. Ich kann nur eines (Bundesminister Mag. Darabos: Warum 21 Armeen von 27 ...?) – Ja, weil sie alle auf dem Irrweg sind. Die Einzigen, die das aus unserer Sicht richtig erkannt haben, sind die Finnen. Der finnische Verteidigungsminister hat ganz klar gesagt: Eine Berufsarmee mit 50 000 Mann für Finnland würde vier Mal so viel kosten wie das Wehrpflichtsystem.
Daher ist das, was Sie vorhaben, aus unserer Sicht unmöglich. Herr Bundesminister! Ich kann Ihnen nur eines sagen: Treten Sie zurück, ehe Ihre mittlerweile in Butter gemeißelte Vorstellung einer Berufsarmee noch mehr Schaden für die Einsatzbereitschaft Österreichs verursacht! Dieses Land, unsere Republik Österreich hat einen besseren Verteidigungsminister verdient. (Beifall bei der FPÖ.)
16.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Lapp gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Mag. Donnerbauer: Herr Minister, können Sie sagen, dass die Zitate nicht von Ihnen stammen? – Abg. Pendl – in Richtung des Abg. Mag. Donnerbauer –: Soll ich dir dem Pauli Kiss seine Rede vorlesen, was er gesagt hat vor ein paar Jahren?)
16.25
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der vorigen Rede des Kollegen von den Freiheitlichen haben Sie ein beeindruckendes Beispiel für die Scheinheiligkeit der Freiheitlichen Partei geboten bekommen.
1997 hatten Sie in Ihrem Parteiprogramm, Herr Kollege, dass es eine Berufsarmee geben und dass Österreich der NATO beitreten soll. (Abg. Ing. Westenthaler: „Scheinheilig“! – 300 €!)
2004 hat sich Herr Kollege Scheibner, damals noch bei den Freiheitlichen, ebenfalls dafür ausgesprochen, dass Österreich eben eine Berufsarmee einführen und der NATO beitreten sollte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Fichtenbauer.)
Bezüglich der Menschen, die sich in Deutschland zum militärischen Dienst melden, Herr Kollege Podgorschek: Das sind aktuell 4 958. Eine falsche Zahl, die Sie genannt haben. (Abg. Podgorschek: März 2011!) Und in 21 von 27 europäischen Ländern gibt es bereits ein professionelles Berufsheer. Wir sind im 21. Jahrhundert, werter Herr Kollege, und nicht in der ewiggestrigen Zeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Diese Dringliche Anfrage der Freiheitlichen ist ein Beispiel dafür. Herr Kollege Dr. Fichtenbauer tritt heute als Schutzmantelbrigadier für jenen General ein, der unter Ihrer Regierungszeit als Milizbeauftragter in den hintersten Entscheidungswinkel des Bundesheeres gesetzt wurde und dort sein Dasein fristen musste. – Scheinheilig, werte Kollegen von der Freiheitlichen Partei! (Abg. Ing. Westenthaler: Weiterer Ordnungsruf!)
Scheinheilig ist auch Folgendes (Abg. Mag. Stadler: Das summiert sich!): Es fahren nicht amtsführende Wiener Stadträte zu Diktatoren, um im Ausland Diktatoren zu hofieren, und geben das dann in Österreich als Friedensmission aus. So geschehen im Juli 2011 von dem nicht amtsführenden Stadtrat Lasar, der sonst in Gesundheitsfragen unterwegs ist, aber damals eine Friedensmission in sich verspürt und Schokolade in ein Land mitgebracht hat, das seit mehreren Jahrzehnten von einem Diktator beherrscht wurde. (Abg. Podgorschek: Waren Sie mit in Nordkorea?)
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung aller Parteien der Bundesheerreformkommission ist festgeschrieben worden, dass nämlich die Gliederung des österreichischen Bundesheeres so zu gestalten ist, dass spätere Entwicklungen, etwa auch das Aussetzen der Wehrpflicht und die Umstellung auf ein Freiwilligenheer, möglich sind. Das Bundesheer für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts zu wappnen, das sind andere Herausforderungen: Wir müssen den Kampf aufnehmen gegen den internationalen Terrorismus und gegen Cyber-Crime. (Abg. Dr. Fichtenbauer steht an der Regierungsbank und spricht mit Bundesminister Mag. Darabos.)
Ich finde es sehr interessant, Herr Kollege Dr. Fichtenbauer, dass Sie hier mit dem Minister scherzen, ihm aber vorhin Ihr Misstrauen ausgesprochen haben. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit.)
Es gibt im 21. Jahrhundert folgende Anforderungen: Es muss die Abwehr von Bedrohungen der strategischen Infrastruktur gewährleistet sein, es müssen Katastrophen bekämpft und internationale Einsätze ausgestattet werden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Dass wir dabei auf einem guten Weg sind und noch viel besser werden wollen, das ist die Hauptaufgabe. Die Professionalisierung, die ordentliche Ausstattung, Investitionen, die beste Ausbildung zur Stärkung der Leistungsfähigkeit sind für das österreichische Bundesheer – mit seinem Minister an der Spitze – oberste Aufgabe.
Werte Kolleginnen und Kollegen von den Freiheitlichen! Legen Sie Ihre Scheinheiligkeit ab! (Abg. Grosz: Viertes „scheinheilig“! Jetzt sind wir bei 1 200 €! – Abg. Ing. Westenthaler: Mindestens 3 000 €!) Wenden Sie sich dem 21. Jahrhundert zu, denn wir stehen zu unserem Minister und zum österreichischen Bundesheer. Wir führen das österreichische Bundesheer ins 21. Jahrhundert – im Gegensatz zu Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)
16.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Lapp, bezüglich des Gebrauchs des Wortes „scheinheilig“ (Abg. Grosz: Viermalig!) erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf und komme damit dem inständigen Wunsch einiger Herren, vor allen Dingen des BZÖ, „scheinheilig“ aus der Liste zu streichen, nicht nach. (Heiterkeit. – Beifall und Bravoruf des Abg. Dr. Fichtenbauer. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie hat es aber vier Mal gesagt, nicht ein Mal!)
*****
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.
16.30
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! (Abg. Silhavy: Wir sind im Parlament, nicht im Kindergarten, meine Herren! – Abg. Grosz: Wir passen halt auf, dass die Würde des Hohen Hauses gewahrt bleibt! – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zurück zum Thema. Selbstverständlich kommt von der ÖVP ein ganz klares Ja zum österreichischen Bundesheer, danke an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tagtäglich weit über ihre dienstlichen Verpflichtungen hinaus für die Sicherheit dieses Landes arbeiten. Keine Frage, wir stehen dahinter. Und wir sagen jetzt wirklich herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Natürlich, Herr Bundesminister, geht es auch um die Zusammenarbeit, was die Sicherheitsfrage in diesem Land betrifft. Aber diese heutige Diskussion und Situation kommt auch nicht überraschend. Das müssen wir so sehen. Das ist ja mittlerweile das Ergebnis einer längeren Entwicklung.
Herr Bundesminister Darabos, Sie sind damals in dieses Amt berufen worden, und das war ja nicht wirklich ein Wunschkonzert, wie wir alle miteinander wissen. Bei diversen Auftritten, bei denen Sie sich dafür entschuldigt haben, dass Sie bis jetzt nicht dem Bundesheer angehört haben, und so weiter, haben wir auch gemerkt, dass Sie sich nicht ganz wohl in dieser Frage fühlen. Und niedergeschlagen hat sich das – das muss ich auch so sagen – teils in manch lustloser oder vielleicht manchmal sogar desinteressierter Arbeit für das österreichische Bundesheer.
Und der Gipfel dieser Entwicklung ist nun einmal jetzt die Causa General Entacher, wo Sie – und das haben wir mittlerweile bestätigt – willkürlich gehandelt haben, wo Sie gegen die Prinzipien des Rechtsstaates verstoßen haben. Dies wurde Ihnen auch durch diese Berufungskommission des Bundeskanzleramtes bestätigt.
Dies alles ausgelöst hat die Frage: Wehrpflicht – ja oder nein? Und was hat General Entacher in dieser Sache in Wirklichkeit getan? – Er hat lediglich aus seiner fachlichen Sicht kundgetan, dass aus seinen Berechnungen und aus seiner Erfahrung heraus ein Berufsheer die teurere Variante und auch jene mit den höheren Risiken ist.
Die Wehrpflicht ist ein Thema, Herr Bundesminister, bei dem Sie selbst – und ich sage dazu: leider – umgefallen sind wie ein Stück Holz. Und es sind heute schon einige Zitate genannt worden:
„Unter meiner Amtsführung wird es kein Hinentwickeln des Bundesheeres zu einem Berufsheer geben. An der Wehrpflicht darf nicht gerüttelt werden.“
Weiters: „Für mich ist die Wehrpflicht in Stein gemeißelt.“
Außerdem: Minister bekennt sich im Soldaten-Leitfaden des heurigen Jahres, 2011, zur Wehrpflicht. „Sie ist somit ein Garant für die Sicherheit und Stabilität Österreichs.“
Und man könnte noch mehr zitieren.
Aus all diesen Bekenntnissen heraus, Herr Bundesminister, haben Sie einen Schwenk vollzogen, als Bürgermeister Häupl – wir wissen das – ein paar Tage vor der Wiener Wahl einen neuen Aufhänger gebraucht hat. Und was ist zurückgeblieben? – Ein Stillstand in Fragen der Sicherheitspolitik, eine völlige Verunsicherung, was die Strukturen des österreichischen Bundesheeres betrifft (Zwischenruf des Abg. Keck), und eine demotivierte und abgekanzelte Belegschaft von Offizieren, Unteroffizieren und Angehörigen des österreichischen Bundesheeres.
Und diese Mitglieder des österreichischen Bundesheeres sind nicht deshalb demotiviert, weil sie – wie manche sagen – ihre Felle davonschwimmen sehen, sondern weil sie merken, dass in manchen Belangen einfach nichts weitergeht (Bundesminister Mag. Darabos: Genau!), dass ihre fachliche Meinung eben nicht gehört oder nicht ernst genommen wird.
Hier meine Frage: Herr Bundesminister, auf wen hören Sie denn, wenn die Offiziere, die Personalvertreter, die Offiziersgesellschaft, der Milizverband und sogar der Oberbefehlshaber des österreichischen Bundesheeres, Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, selbst ihre Bedenken äußern? Hören Sie da nur auf die Löwelstraße? Hören Sie auf den Bürgermeister von Wien? Oder vielleicht auf die Zurufe von manchen Zeitungen? (Abg. Mag. Donnerbauer: Es gibt noch mehr Experten!) Sie haben sich in dieser Frage ganz klipp und klar nicht hinter das Regierungsprogramm gestellt. Sie haben sich neue Aufgaben in dieser Frage gesucht.
Ich sage es gleich vorweg: Wir von der ÖVP werden dem Misstrauensantrag nicht zustimmen (Abg. Ing. Westenthaler: „Überraschung“!), aber ich denke, Sie haben die Inhalte, die wir Ihnen heute mitgegeben haben, gehört. Und ich freue mich deshalb auf eine gedeihliche und konstruktive Zusammenarbeit in nächster Zeit. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Markowitz: Nach der Rede ist das super!)
16.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.
16.35
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn die Führung eines Ministeriums infrage gestellt wird, muss man sich als Abgeordnete zum Nationalrat durchaus Gedanken machen, wie argumentiert wird, wie abgestimmt wird, welche Beweggründe es gibt und vor allem welche Grundlagen es auch gibt.
Gerade das Landesverteidigungsministerium – das wissen und erleben wir auch in diesem Hohen Haus immer wieder – steht sehr oft in Kritik, in sehr schwerer Kritik. Einerseits, und das hört man immer wieder, geht es darum, dass zu wenige finanzielle Mittel in das Bundesheer fließen. Andererseits kommt die Kritik, dass zu viele finanzielle Mittel in das österreichische Bundesheer fließen. Und da ist es natürlich eine schwierige Aufgabe – das muss man schon auch einmal sagen – für einen Minister/eine Ministerin, hier auch die Balance zu finden.
Es ist – das muss auch einmal gesagt werden – natürlich für einen Verteidigungsminister auch schwierig, dieses Erbe anzutreten, das eben durch die Vergangenheit, durch die anderen politischen Fraktionen, durch die Besetzung des Landesverteidigungsministeriums entstanden ist. Kein Zweifel! Aber schwierig ist auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es einen Reformweg geben sollte, der hier äußerst schwammig formuliert wird. Ein schwammiger Weg, ein schwammiges Ziel ohne Rückgrat – das ist der viel schwerwiegendere Punkt in dieser ganzen Debatte.
Es ist nämlich nicht nachvollziehbar, wieso dieser schwammige Weg umgesetzt werden sollte. Es ist nicht nachvollziehbar für das Hohe Haus und vor allem auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landesverteidigungsministeriums, für die Soldaten und Soldatinnen, wohin es mit diesem Bundesheer geht.
Und dafür möchte ich Ihnen gerne einige Beispiele bringen.
Erstes Beispiel: Frauen beim Bundesheer. Frauen sind seit 1998 in allen Funktionen und Waffengattungen tätig. Zurzeit gibt es einen Frauenanteil von 2 Prozent, 372 Soldatinnen gibt es beim österreichischen Bundesheer. (Abg. Keck: Da ist doch nicht der Minister schuld, oder?!)
Das Verteidigungsressort ist meilenweit entfernt von der Gleichstellung von Frauen und Männern. Meilenweit entfernt! Und das ist die Schuld eines Ministers/einer Ministerin, der/die die Gleichstellung trotz bundesverfassungsrechtlicher Verankerung nicht forcieren kann. (Abg. Mag. Stadler: Bemühen Sie sich um mehr Frauen! Ein bisschen mehr Anstrengung!) Es gibt Gender Budgeting, das ist nichts Neues, und die Führung kann den Frauenanteil erhöhen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Minister Darabos hat auch schon des Öfteren öffentlich kundgetan, auch in Ausschusssitzungen, dass er alles versuchen wird, den Frauenanteil zu erhöhen; alles versuchen wird.
Es passiert aber nichts, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es passiert einfach nichts! Durch die Führung wird der Frauenanteil nicht erhöht. Ganz im Gegenteil! Der Frauenanteil bei der Drop out-Rate in der Ausbildung ist in den letzten Jahren höher geworden.
Zweites Beispiel: Auslandseinsätze. Jedes Mal, wenn Minister Darabos über die Aufgaben des Ministeriums und auch über seine eigenen Aufgaben spricht, spricht er über die Auslandseinsätze und wie wichtig diese als internationales Aushängeschild, EU-Kooperationspartner, UNO-Kooperationspartner seien. Und die Bemühungen sind natürlich sehr vielfältig und sehr positiv, gerade – und das haben wir auch immer wieder erwähnt – im zivilmilitärischen Bereich vom Schulaufbau bis hin zu humanitärer Unterstützung.
Doch die Geschichte Österreichs, gerade zur Zeit des Nazi-Regimes, erfordert, dass Soldaten und Soldatinnen korrekt mit der Geschichte Österreichs umgehen. Es kann nicht sein, dass schon wieder herausgekommen ist und dies schon wieder Berichte bestätigen, dass ein österreichischer Soldat in Syrien eine Hakenkreuzfahne gekauft und diese auch noch öffentlich präsentiert hat. Das kann es nicht sein für das österreichische Bundesheer! Es kann nicht sein, dass sich Soldaten mit dem Hitler-Gruß begrüßen im Kosovo, im ehemaligen Jugoslawien. Und es kann auch nicht sein, dass Soldaten einschlägige Tätowierungen haben und dann ins Ausland entsendet werden.
Das alles liegt in der Verantwortung des Ministers. Und dazu muss er nicht nur Stellung beziehen, sondern auch klare Maßnahmen setzen, die das österreichische Bundesheer aus dieser rechtsradikalen Ecke herausbringen. Rechtsradikalität und Rechtsextremismus haben im österreichischen Bundesheer einfach nichts zu suchen.
Das Dritte: Genauso sieht es aus bei Gewalt an Frauen. Im Sommer wurde bekannt, dass das österreichische Bundesheer Anzeige erstatten musste gegen einen Milizsoldaten, gegen den eigenen Soldaten, der seit 2009 dort stationiert war, weil ihm Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen wurden. Ein österreichischer Soldat soll angeblich, deshalb auch die Anzeige des österreichischen Bundesheeres, eine Frau vergewaltigt haben.
Jeder Soldat und jede Soldatin repräsentiert Österreich im Ausland, und es obliegt der Verantwortung des Ministers, genau auf das zu sehen. (Bundesminister Mag. Darabos: Das habe ich ja gemacht! – Abg. Haberzettl: Das ist eine Märchenstunde! – Abg.
Prähauser: Ungerecht sollte man nicht sein!) Diese Führung ist diesbezüglich nicht mehr tragbar, und es wurden auch noch keine dementsprechenden Maßnahmen gesetzt. (Bundesminister Mag. Darabos: Wer hat denn den „Ulrichsberg“ abgeschafft?)
Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht – zurzeit hier herinnen gerade wieder sehr debattiert, in der öffentlichen Wahrnehmung eher stillgelegt. Die Schwankungsbreite, Wehrpflicht abschaffen oder nicht abschaffen, differenziert in der öffentlichen Meinung sehr, es ist eine Gratwanderung, anscheinend abhängig auch vom Medium, welches diese Meinungsumfragen bringt.
Wir sind davon überzeugt, dass die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht nicht nur möglich, sondern auch notwendig ist, notwendig für die Zukunft österreichischer junger Männer. Es ist möglich für Österreich, ohne Wehrpflicht auszukommen, davon sind wir überzeugt. Es ist auch möglich, den Zivildienst so umzustrukturieren, dass er zu einem freiwilligen Zivildienst umfunktioniert wird. Dieses Geld, diese 140 Millionen €, die der Zivildienst jetzt kostet, würde dann eben in ein anders geartetes System fließen. Das ist alles möglich, aber es braucht dazu klare Entscheidungsbekenntnisse. Ich muss klar sagen, was ich will, und das ist das, was zurzeit fehlt.
Das sieht man auch bei der Sicherheitsdoktrin: groß angekündigt, klein in der Schublade verschwunden. Die alte Sicherheitsdoktrin gehört reformiert, keine Frage, die Strategie braucht einen neuen Wind, braucht einen neuen Anstrich, aber sie ist zurzeit in der Schublade verschwunden. Was passiert mit der Sicherheitsdoktrin? Es weiß niemand. Gibt es im Ausschuss weitere Debatten? Es weiß niemand. Wird sich wieder jemand zusammensetzen und darüber diskutieren? Es weiß niemand. Das ist ein schwammiger Weg, der hier gegangen wird.
Als Wiener Neustädterin kenne ich die Strukturen des Bundesheeres, und mir begegnen im alltäglichen Leben natürlich auch immer wieder angehende Offiziere und Offizierinnen, und die einhellige Meinung derer, mit denen ich gesprochen habe, um das auch einmal hier zu sagen, ist, dass es nicht darum geht, welche politische Ausrichtung der Verteidigungsminister hat, wenn er dazu stehen würde, wenn er einen Weg gehen würde, der ein klar formuliertes Ziel im Auge hat. Dann wären wahrscheinlich auch die Offiziere und Offizierinnen, die Soldaten und Soldatinnen mehr auf der Seite des Landesverteidigungsministers.
So geht es mir auch, ganz ehrlich, denn es gibt hier keinen Weg, es gibt keine politische Willensbekundung, wohin es wirklich gehen soll. Ich glaube an die Chance einer Reform, aber nur einer Reform mit Rückgrat. (Beifall bei den Grünen.)
16.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.
16.44
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich war immer der Meinung, man sollte einen Pyromanen nie zu einem Feuerwehrkommandanten machen, und ich habe auch immer offiziell die Meinung vertreten, dass es falsch gewesen ist, den Zivildienstverweigerer Darabos zum Verteidigungsminister zu machen (Abg. Mag. Muttonen: Ein Zivildiener ist kein Verweigerer! – Abg. Keck: Er ist kein Zivildienstverweigerer!), einen Heeresverweigerer zum Minister für Landesverteidigung zu machen, Frau Kollegin Lapp, um das richtig auszudrücken. Ich hoffe, es ist bei Ihnen angekommen.
Im Prinzip geben uns ja die Fakten recht. Wenn Sie das
Bundesfinanzrahmenge-
setz 2012 durchlesen, dann werden Sie feststellen, dass da drinnen steht: Der
Betrieb des Bundesheeres ist in absehbarer Zeit nur mehr eingeschränkt
möglich. – Also in
Wahrheit eine Bankrotterklärung des Ministers, der dafür die Verantwortung trägt, Frau Kollegin Lapp von der SPÖ.
Es fehlt aber auch eine klare Auflistung der Beschaffungs-, Einsatz- und Übungsvorhaben, was eigentlich in allen anderen Parlamenten dieser Welt selbstverständlich ist, damit die Parlamentarier wissen, was Sache ist beim Bundesheer. Das gibt es bei uns auch nicht.
Das Budget ist rückläufig, wenn Sie den Sport oder auch die Gehaltserhöhungen herausrechnen. – Eigentlich auch eine Absage an das Bundesheer, wobei wir ja wissen, dass der Prozentsatz des BIP, den man international anstreben sollte, bei weitem nicht eingehalten wird.
Jetzt zum Operativen. Wie schaut es aus bei der Beschaffung? Da ist für neues Gerät, das dringend notwendig ist, nicht viel vorhanden, eigentlich gar nichts vorhanden. Herr Minister, Sie haben uns einige Dinge aufgezählt, die angeschafft werden. Das ist gut, aber das ist nur das Allernötigste, das man braucht. Es gibt noch viele andere Bereiche, wo Nachholbedarf besteht, etwa bei modernen Funkmeldegeräten.
Stellen Sie sich vor, dass die drei Taskgroups des Jagdkommandos nicht einmal mit Headsets ausgestattet werden können! Das ist, glaube ich, einzigartig auf der ganzen Welt, dass man die Elitetruppe des Bundesheeres nicht einmal mit dem notwendigsten Einsatzgerät ausstattet.
Was ist mit der Nachfolge der SAAB 105? Auch da ist alles offen.
Was ist bei den Kfz, bei den geschützten Allzweckfahrzeugen? Da ist die Ausschreibung zurückgenommen worden, obwohl man das Gerät dringend braucht. Die Finanzierung bis 2015 steht in den Sternen, aber nicht im Budget.
Was ist mit den Radpanzern? Auch darüber wird diskutiert, aber sie werden nicht angeschafft.
Und umgekehrt: Dort, wo man Geld hereinholen könnte, um das Notwendigste zu finanzieren, geschieht auch nichts. Denken Sie an die Panzerhaubitze M109, die wir zur Genüge haben, die wir nicht mehr in diesem Umfang brauchen werden! Oder denken Sie etwa auch an den Leopard 2! Die Frage ist, ob der in absehbarer Zeit überhaupt noch verkaufbar sein wird. Dann sitzen wir auf einem alten Gerät, das keiner mehr haben will. Da waren die Schweizer wesentlich geschickter als wir.
Warum ist das so? – Weil in der Regierung bei der Frage der Landesverteidigung Landesverzweiflung herrscht, weil es kein Konzept gibt.
Wir müssen zunächst einmal die Aufgaben, die Strategien ganz klar festlegen und von der Strategie abgeleitet die Struktur, und von der Struktur abgeleitet muss dann die Frage der Wehrpflicht ja oder nein beantwortet werden. Aber nicht umgekehrt, weil es Ihnen gerade populistisch in den Wahlkampf hineinpasst, die Wehrpflicht abzuschaffen, wobei der Herr Minister noch zwei, drei Monate vorher gesagt hat, diese ist „in Stein gemeißelt“! Das war offenbar nicht einmal Sandstein, in den er diese Wehrpflicht gemeißelt hat.
Daher sage ich Ihnen: Dieser Minister ist völlig auf dem Holzweg, was eine glaubwürdige Landesverteidigung betrifft, und daher ist er auch rücktrittsreif. Und wenn er nicht zurücktritt, dann werden wir ihn entsprechend dazu auffordern.
Sie sehen also, dass da einige Dinge im Argen liegen – und dann kommt noch die Causa Entacher dazu. Die Causa Entacher ist bereits sehr intensiv diskutiert worden, aber sie ist sehr vielschichtig. Abgesehen davon weiß ich nicht, wo das Headquarter des Bundesheeres ist: bei einer renommierten österreichischen Tageszeitung oder beim Herrn Minister beziehungsweise beim Herrn Bundespräsidenten? Gibt die Tages-
zeitung die Befehle oder der Herr Minister? Diese Frage ist einmal zu stellen, wenn man auf Abruf Beamte in diesem Land politisch „entsorgen“ kann, wenn sie nicht mehr hineinpassen. (Beifall beim BZÖ.)
Wir vertreten schon die Meinung, dass noch immer die Politik, sprich der Souverän, der Nationalrat, vorgibt, was zu passieren hat, und nicht der Beamte. Aber ein guter Beamter hat gut zu beraten, er hat Vorteile aufzuzeigen und Nachteile aufzuzeigen – und der Minister und die Politik haben die Entscheidungen zu treffen. Das, Herr Kollege Pilz, kann man auch bereits mit dem derzeit gültigen Dienstrecht machen, dass man Weisungen erteilt, so und so hat das zu geschehen. Das ist bereits jetzt möglich, aber es gibt mit Sicherheit noch entsprechende ausbaufähige Möglichkeiten.
Herr Minister, ich gebe Ihnen als Milizoffizier einen Rat: Wenn Sie wieder einen Beamten politisch abschießen wollen, denken Sie das zu Ende, denken Sie eine Strategie zu Ende, denn Sie müssen schon bedenken, wenn Sie einen roten oder der SPÖ nahe stehenden Beamten abschießen, dass dann die ÖVP-Gewerkschaft, nämlich in Person des Herrn Neugebauer, natürlich Spaß daran hat, diesen zu vertreten, um daraus ein Polittheater zu machen – zum Schaden des Landes und zum Schaden des Bundesheeres in diesem Land.
Ich bin daher gespannt, ob es wirklich stimmt, dass es keine „Lex Entacher“ geben wird. Ich bin gespannt, ob der Aufgabenbereich des Herrn Entacher kleiner werden wird. Ich bin auch gespannt, was mit dem Kollegen List, der heute sehr mutig einige Dinge vorgetragen hat, noch passieren wird. Aber ich hoffe, du hast eine gute Position, dich wird das nicht persönlich betreffen.
Zur Frage Wehrpflicht. Da war ich schon sehr verwundert über die FPÖ. Die FPÖ ist jetzt wieder etwas mehr hier herinnen vertreten, sie war ja kaum vertreten während der Debatte, wo es doch ihre Anfrage ist. Aber eines ist schon interessant: dass Sie hier eine Schmusestunde abführen, wo Sie doch vorher dem Minister das Misstrauen ausgesprochen haben. Kollege Fichtenbauer, das verstehe ich nicht! Entweder gibt es ein Misstrauen, aber dann kann man nicht hergehen und hier auf Spaß machen, dann muss man auch dazu stehen und das durchziehen, meine Kollegen von der FPÖ! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Sie von der FPÖ sprechen hier am Vormittag für die Jugend und am Nachmittag gegen die Jugend, indem Sie die Wehrpflicht aufrechterhalten wollen, 60, ja 70 Prozent der jungen Menschen weiter zwangsverpflichten wollen, Dienst beim Bundesheer zu verrichten, denen dann das Einkommen fehlt, die oft Kredite aufnehmen müssen, die de facto für das Leben kaum mehr profitieren von der Systemerhaltungsfunktion, die sie ausgeübt haben. In der Sache hat der Herr Minister recht, nur wie er es umsetzt, ist völlig verkehrt gewesen. Da seid ihr wirklich auf dem Holzweg, aber die FPÖ vertritt hier lieber die Konzepte der Vergangenheit und nicht die der Zukunft, denn die sind beim BZÖ! (Beifall beim BZÖ.)
Daher sagen wir vom BZÖ ganz klar: Es gibt nur ein neues Modell der Wehrpflicht, das heißt ein starkes Berufsheer, ergänzt durch eine Freiwilligen-Miliz, mit entsprechenden Anreizen versehen. Das ist die Zukunft, so wie das viele Länder in Europa und auf der Welt bereits vormachen. Alles andere ist Verrat an der Jugend, Verrat am Land und schafft nicht eine moderne, schlanke Armee, die mit klaren Aufgaben ausgestattet ist.
Herr Minister, ich habe versucht, einige Vorwürfe herauszuarbeiten: Sie haben versagt in der Budgetfrage. Sie haben versagt in der Sicherstellung einer ordentlichen, zukunftsfähigen Struktur des österreichischen Heeres. Sie haben versagt in der Umsetzung der Frage der Wehrpflicht. Und Sie haben versagt im korrekten Umgang mit den Beamten in diesem Land. Daher ist der Misstrauensantrag gegen Sie gerechtfertigt und zu unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)
16.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.
16.51
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Widmann, das war jetzt aber ein untauglicher Versuch, die Wehrpflicht mit dem Jugendthema seitens der FPÖ zu verknüpfen. (Beifall bei der FPÖ.) Das war untauglich und spricht für sich selbst.
Aber zurück zum Thema. Nachdem sich die Debatte hier schon etwas dem Ende zuneigt, gestatten Sie mir eine kurze Zwischenbilanz: Was haben wir hier bis jetzt erlebt?
Wir haben einen Verteidigungsminister erlebt, der die Fragen in unserer Dringlichen Anfrage mehr als halbherzig beantwortet hat.
Wir haben einen Verteidigungsminister erlebt, der, wie Kollege Kunasek hier sehr eindrucksvoll aufgezeigt hat, überführt wurde, dass er es mit der Wahrheit nicht ganz so genau nimmt.
Wir haben einen Verteidigungsminister erlebt, der uns in seinen Ausführungen dargelegt hat, dass er gerne bereit ist, Reformen im österreichischen Bundesheer anzugehen, die aber offensichtlich nur einen Zweck verfolgen: alles zu zerstören, was momentan hier noch an Substanz vorhanden ist, von den Personalstrukturen bis hin zu baulichen Einrichtungen.
Wir haben einen Verteidigungsminister erlebt, der einer Fraktion angehört, deren Wehrsprecher sich hier eine Themenverfehlung geleistet hat, nur um die Sache Entacher nicht so genau ansprechen zu müssen.
Wir haben einen Verteidigungsminister erlebt, der einen Koalitionspartner hat, dessen Wehrsprecher hier den Rücktritt des Ministers gefordert hat.
Also wenn Sie mir hier eine Zwischenbilanz gestatten, dann kann ich nur sagen: Wenn es einen Namen für politische Inkompetenz gibt, dann lautet dieser Verteidigungsminister Norbert Darabos. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Verteidigungsminister, Sie haben nicht nur sachlich, Sie haben auch politisch völlig versagt. Nicht nur, dass Sie offensichtlich völlig den Bezug zu Ihrem Ressort verloren haben, haben Sie offenbar auch das Vertrauen der Armee verloren, wie es der Präsident der Offiziersgesellschaft erst vor kurzem ausgeführt hat. Und es ist auch bestürzend, wenn man wahrnimmt, wie Sie Ihr Amt als Verteidigungsminister in der Öffentlichkeit präsentieren. Bestürzend und gleichzeitig beängstigend, wobei der Höhepunkt wohl die Absetzung des Generalstabschefs Entacher war – völlig ohne Rechtsgrundlage, stümperhaft vorbereitet und absolut ungesetzlich. Ein Fall von politischem Dilettantismus!
Auch wenn Sie sich politisch in Ihrem eigenen Ressort nicht durchsetzen können, haben Sie sich als Minister an die gesetzlichen Bestimmungen, an das Dienstrecht zu halten. Das gilt für Sie als Minister genauso wie für jeden anderen Bediensteten im Ressort. Die Absetzungsmethoden, die Sie hier angewendet haben, sind demokratiepolitisch absolut bedenklich und gehen bestenfalls noch in Nordkorea durch, aber sicherlich nicht in einem europäischen Land mit einem Demokratiestandard, wie wir ihn gewohnt sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenngleich ich davon ausgehe, dass unser Misstrauensantrag heute aus Koalitionsdisziplin wohl nicht die wünschenswerte Mehrheit finden wird, so hoffe ich doch, Herr Verteidigungsminister, dass Sie Ihren Weg ins politische Nirwana so bald als möglich antreten werden.
Ich wünsche unserem Bundesheer einen neuen Verteidigungsminister, der hinter den Bediensteten des österreichischen Bundesheeres steht, die wahrlich einen verantwortungsvollen und hervorragenden Job machen, nicht nur im Katastropheneinsatz, sondern auch, wenn es um die sonstigen Belange des Bundesheeres geht.
Und ich wünsche mir auch einen Verteidigungsminister, der zur gesetzlich und verfassungsmäßig festgelegten Wehrpflicht steht, so wie sich das die Republik und die Bediensteten des österreichischen Bundesheeres erwarten dürfen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
16.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Stauber zu Wort. – Bitte.
16.56
Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ein altes Sprichwort sagt: Im Leben hat alles zwei Seiten. – Jetzt wurde uns das wieder vorexerziert vom Kollegen Herbert. Er hat halt seine Seite dargestellt und seine Zusammenfassung der Diskussion, und er wünscht sich einen neuen, einen super Verteidigungsminister.
Ich kann dir sagen, wir vertreten die andere Seite. Wir wünschen uns, dass uns unser Verteidigungsminister noch lange erhalten bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich denke – Frau Kollegin Windbüchler-Souschill hat das vorhin auch zum Ausdruck gebracht –, dass Herr Minister Darabos sicher einen der schwierigsten Parts in der Regierung zu erfüllen hat. Es ist sicherlich nicht einfach, aber er stellt sich der Aufgabe, dass das Bundesheer sich einer Reform unterziehen muss. In ganz Europa haben sich die sicherheitspolitischen Standards und Ausgangslagen geändert, sodass in ganz Europa über ein neues Bundesheer beziehungsweise über neue Aufgaben desselben diskutiert wird. Und nichts anderes macht auch unser Herr Bundesminister.
Bundesminister Darabos stellt sich dieser Aufgabe, und er hat das auch schon bewiesen, denn von den 118 Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission hat er bereits 106 voll oder zumindest teilweise umgesetzt. Das ist keine Kleinigkeit gewesen, sondern das war eine tolle Leistung, und er ist dabei, auch die übrigen Punkte umzusetzen. Aber natürlich braucht er da die Unterstützung von uns allen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Umsetzung all dieser Punkte ist eines ganz wichtig: das Vertrauen. Und da sage ich gleich dazu, dass ein Chef eines Ressorts seinen engsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertrauen und sich auf sie verlassen können muss. Da bringe ich das Beispiel von mir als Bürgermeister: Mein Amtsleiter muss auch loyal zu mir stehen, und ich muss ihm vertrauen können, dass er das, was wir im Gemeinderat beschlossen haben oder ich als Bürgermeister ihm im Auftrag des Gemeinderates anordne, ordnungsgemäß mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umsetzt. Genauso ist es im Landesverteidigungsressort, und ich denke, dass es ganz wichtig war, dass der Herr Bundesminister, nachdem das Vertrauen von Herrn General Entacher ihm gegenüber verloren gegangen ist, dementsprechend gehandelt hat.
In der Dringlichen Anfrage der FPÖ steht auch, dass Herrn General Entacher eine tadellose Offizierslaufbahn bescheinigt wird. Das war auch der Grund, warum ihn Herr Minister Darabos zum obersten Chef des Generalstabs berufen hat. Nicht aus parteipolitischen Gründen, Herr Kollege Pilz, sondern weil er eben ein tadelloser Militär war und noch immer ist.
Ich denke, dass die beiden Herren, sowohl Herr General Entacher als auch der Herr Minister, sich zusammenreden werden und durchaus eine Form der Zusammenarbeit,
für die nächsten Monate zumindest, finden werden. (Abg. Markowitz: Monate? Warum Monate?)
Es hat heute viele Rücktrittsaufforderungen gegeben, von allen möglichen Seiten, aber ich glaube, dass gerade Kollege Klikovits aus der ÖVP-Fraktion sich einmal überlegen sollte, ob nicht in der Zeit von 2000 bis 2007 einige Rücktrittsaufforderungen an den damaligen Minister angebracht gewesen wären.
Damals hat die Regierung überlegt, den Rubikon zu überschreiten und selbst die Neutralität für obsolet zu erklären, und sie hat auch den NATO-Beitritt favorisiert. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hagen, Grosz und Petzner.) Das wäre ein Grund für einen Rücktritt gewesen, weil das ein Bruch der Verfassung gewesen wäre. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Der Rubikon ist aber nicht die Drau! Ich sage es nur! Der Rubikon ist woanders!) – Ja, ihr Steirer wisst wohl nicht, wo die Drau ist (Heiterkeit des Abg. Petzner), aber irgendwo in Slowenien kommen wir schon zusammen. Da hast du schon recht. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Abg. Grosz: Was ist denn am Rubikon passiert?) Ich glaube, dass der Herr Bundesminister unsere Unterstützung bei der Umsetzung seiner Reformvorschläge braucht. Geben wir ihm das Vertrauen! Wir von der SPÖ geben es ihm. Wir stehen hinter dir, Herr Minister! (Zwischenrufe der Abgeordneten Grosz und Petzner.) Ich denke, wir stehen mit einem klaren Ja zur Neutralität, sagen klar nein zum NATO-Beitritt, und wir stehen für eine intensive sachliche Diskussion im Sinne des Bundesheeres für eine gute Zukunft. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.01
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte. (Zwischenruf bei der ÖVP. – Gegenruf: ... in der Schweiz einmarschieren, oder was?)
17.01
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Leicht machen Sie es uns heute nicht. (Abg. Markowitz: Deswegen hast du die schwarze Krawatte! Jetzt verstehe ich es!) – Nein, die schwarze Krawatte trage ich, weil meine Mutter gestorben ist. (Zwischenruf des Abg. Jakob Auer.)
Meine Damen und Herren! Wenn ein Bundesminister in einem Fernsehinterview erklärt, dass er keinen Grund sehe (Abg. Petzner: Habt ihr schon ... gefunden?), sich zu entschuldigen, als ihn der Redakteur darauf hinweist, dass seine Entscheidung der Abberufung des Kollegen Entacher rechtswidrig war, dann würde ich sagen, das verdiente sich mehr Demut. Einfach zu sagen: Nein, ich entschuldige mich nicht!, ist aus meiner Sicht zu wenig Demut vor dem Amt, vor der Rechtsstaatlichkeit.
Artikel 18 B-VG schreibt ganz klar vor, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur aufgrund der Gesetze zu erfolgen hat. Herr Bundesminister! Daher ist es gut so, dass es dieses Gesetz gibt und sich Herr General Entacher beschweren konnte. Daher ist es gut so, dass diese Kommission auch weisungsunabhängig entscheiden konnte. Diese Kommission, die von Ihnen in diesem Interview als „nur“ – unter Anführungszeichen – beamtete Kommission dargestellt wurde (Ruf bei der FPÖ: Ist ja ein Wahnsinn!), gilt es zu verteidigen. (Abg. List: ... ÖVP-Kommission! ÖVP-Kommission!)
Diese Kommission ist per Verfassungsgesetz weisungsfrei gestellt, diese Kommission wird von einer Verwaltungsrichterin aus dem Verwaltungsgerichtshof geführt und besteht aus zwei weiteren Beamten, einer von der Dienstgeberseite und einer von der Dienstnehmerseite. Meine Damen und Herren! Wer trifft denn in diesem Staat die Entscheidungen? – Es sind immer Beamte. Jeder Richter ist ein Beamter. Wenn Sie be-
ginnen, Entscheidungen, die in diesem Rechtsstaat vonseiten der Beamten getroffen werden, infrage zu stellen, dann stellen Sie den gesamten Rechtsstaat infrage, und da können Sie nicht mit unserer Unterstützung rechnen! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Dr. Graf und Dr. Fichtenbauer. – Bundesminister Mag. Darabos: Das habe ich nicht gesagt! – Abg. List: ... Kommission!)
Herr Bundesminister Darabos, Sie haben in diesem Interview auch erklärt, dass Ihre Entscheidung aus Ihrer Sicht legitim war. Ich musste unbedingt im Duden nachschauen, was unter „legitim“ steht. (Heiterkeit beim BZÖ.) Unter „legitim“ stehen zwei Ausdrücke. (Ruf beim BZÖ: Dazu brauchen Sie einen Duden?) Der erste lautet: Es entspricht dem Gesetz, erlaubt, genehmigt, gesetzlich – und die Kommission hat festgestellt, dass es das nicht ist; also in diesem Sinne ist es nicht legitim.
Es ist nur im anderen Sinn des Wortes legitim, nämlich wenn Sie meinen, das wäre begreiflich. – Ja, aus Ihrer Sicht kann die Haltung vielleicht begreiflich sein. Die Entscheidung war jedenfalls nicht legal, und das ist der entscheidende Punkt. (Abg. Mag. Stadler: Was steht ...?) Wenn Sie auf andere Punkte – auch von anderen Ministern – und auf Parteipolitik verweisen, dann muss ich Ihnen sagen (Zwischenruf des Abg. Petzner): Dort hatten die entsprechenden Minister keine Aufhebung eines Bescheids durch die Berufungskommission zu verantworten. Die haben nur Sie zu verantworten, Herr Bundesminister. (Ruf beim BZÖ: Ein Mandatar ...!)
Herr Bundesminister Darabos, Sie haben in diesem Interview auch immer wieder das Primat der Politik genannt. (Abg. Grosz: Nicht zu verwechseln mit ...!) Es gebührt, sich noch einmal damit auseinanderzusetzen. „Das Primat der Politik“ wurde nämlich erstmals unter Metternich verwendet, und ich glaube nicht, dass Sie in Wirklichkeit die Politik des absolutistisch regierenden Metternich verteidigen wollten. Ich glaube, dass Sie im Grunde sagen wollten: Die Politik – oder die Entscheidungslage – im österreichischen Bundesheer hat nicht von den Militärs bestimmt zu sein, sondern von den demokratisch gewählten Volksvertretern.
Ressortleiter sind dem Parlament und damit den Gesetzen, die hier im Parlament verabschiedet werden, verantwortlich. Herr Kollege Darabos! Das halte ich in einer klaren Amtsführung für besonders wichtig – in einer Amtsführung, die entsprechend dem Gesetz durchgeführt werden muss, weil gerade die Landesverteidigung ein ganz besonders wichtiges Ressort ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist das Entscheidende. Ich glaube, hier sind sehr viele Personen, die nicht das österreichische Bundesheer schlechtmachen wollen, wie Sie, Herr Bundesminister, in Ihrem Redebeitrag vermutet haben. Im Gegenteil: Es ist die Sorge um das österreichische Bundesheer, die es uns gebietet, noch klarer, noch deutlicher auf Ihre Ressortführung zu schauen – im Interesse des österreichischen Bundesheeres, für die österreichische Landesverteidigung und für die österreichischen Soldatinnen und Soldaten, zum Wohle unseres Landes. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer.)
17.06
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.
17.06
Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Herren Bundesminister! Herr Staatssekretär! Die heutige Debatte darf durchaus als etwas Einzigartiges bezeichnet werden. Es ist einzigartig, dass ein Bescheid von einer weisungsunabhängigen Kommission, die durch den Minister veranlasst wurde, aufgehoben wurde. Dieser Bescheid hat einen Spitzenbeamten des Ministeriums getroffen, der von diesem Minister in diese Funktion gebracht worden war.
Nun hatte Bundesminister Darabos die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen. Er hat das ja sehr breit angelegt. Herr Bundesminister! Wenn Sie glauben, dass Sie
nur einen davon überzeugt haben, dass Sie ein Minister sind, dem sinnvolle Reformen ein Anliegen sind, dann sage ich Ihnen: Ich würde das nicht vermuten. Es gibt in den SPÖ-Reihen Leute, die sagen ... – Das sagt sogar der Wehrsprecher; er hat in seinem Debattenbeitrag nicht ein einziges Mal den Namen Entacher in den Mund genommen (Abg. Mag. Stadler: Das war bezeichnend! – Zwischenruf des Abg. List.) – also eine Rückenstärkung für den Minister habe ich hier nicht erkannt. (Beifall beim BZÖ.)
Herr Bundesminister, Sie haben uns einige Dinge aufgezählt, von denen Sie meinen, sie würden sogar die Bezeichnung „Verwaltungsreform“, „positiver Ansatz“ verdienen. Sie sagen, Sie haben 400 Beamte vom Verteidigungsministerium in das Finanzministerium gebracht, 200 in das Bundesministerium für Inneres. – Eine Verwaltungsreform ist das beileibe nicht. (Ruf beim BZÖ: Sicher nicht!) Das war die Flucht Ihrer eigenen Beamtenschaft, die unter Ihrer Führung keine Perspektive mehr erkennt. Sie sind geflüchtet. (Beifall beim BZÖ.)
Wenn Sie die Verwaltungsreform wirklich ernst nehmen, haben Sie es ganz einfach: Im Rechnungshofbericht ist alles detailliert aufgeführt. Wir verlangen das von Sitzung zu Sitzung. Einzig und allein: Sie haben bis heute noch kein Resultat zuwege gebracht. Herr Bundesminister! Wenn Sie sagen, von 1 200 in der Zentralstelle haben Sie auf 900 Stellen reduziert, dann sage ich: Hoffentlich haben diese 300 Menschen nicht Bescheide bekommen wie der oberste Militär Entacher. Ich hoffe, dass sie wenigstens rechtskonforme Bescheide erhalten haben. Sie sehen uns aber sicherlich als Partner bei sinnvoller Entbürokratisierung, bei sinnvoller Verwaltungsreform, damit man dort die Zahl weiter nach unten drückt.
Herr Bundesminister, Sie haben einen – aus meiner Sicht – wichtigen Bereich angesprochen, nämlich die Frage der Loyalität, die sich ein Minister erwarten darf. Wir haben in der Vergangenheit leider Gottes immer wieder gesehen, wie man mit Beamten verfährt, wenn sie dem Minister nicht nach dem Mund reden. Sie haben der Sache alles andere als einen guten Dienst erwiesen, indem Sie einfach sagten, er sei immer gegen das, was Sie wollen – wobei sich bei Ihnen die Frage stellt, was Sie überhaupt wollen, denn Auslöser war die Debatte um Wehrpflicht.
Ich darf erinnern: Am 2. Oktober 2010 hat der Minister verkündet, die Wehrpflicht sei „in Stein gemeißelt“. Entacher und Co haben gesagt: Jawohl, das ist unser Minister; seine Meinung werden wir vertreten!
Allerdings sagt zwei Tage später – Löwelstraße, schlechte Umfragewerte bei den jungen Wählern – Spitzenkandidat Häupl im Verein mit der „Krone“: Jetzt treten wir eine Debatte los und sagen, weg mit der Wehrpflicht!
Was machte der Bundesminister aus voller Überzeugung? – Was er am 2. Oktober gesagt hat, hat drei Tage später nichts mehr gezählt; es gab sofort die andere Debatte. Herr Minister, Sie dürfen sich nicht wundern, wenn Ihre Spitzenbeamten mit dem rasanten Tempo gar nicht mitkommen – ja nicht mitkommen wollen. Ich habe daher durchaus Hochachtung vor Beamten, die noch den Mut aufbringen, eine Meinung zu vertreten, die jener, die der Minister vertritt, diametral gegenübersteht. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Sie haben aber in Bezug auf das Berufsbeamtentum eine für mich wesentliche Frage angesprochen, und ich glaube, das sollte Anlass für Überlegungen sein, in Hinkunft Spitzenbeamte nur mehr auf Legislaturperioden zu besetzen. Ich halte das wirklich für diskutabel. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Ich sage allerdings gleich dazu, dass man bessere Schutzklauseln und auch finanzielle Abfederungen im Dienst- und Besoldungsrecht einführen muss. Vorstellbar ist auch ein parlamentarisches Anhörungsrecht wie in den USA, wo sich Beamte zuerst bewerben müssen und dann jederzeit vor dem Ausschuss erscheinen können, um ihre Sachmeinung abzugeben – nicht nur gefiltert durch den Minister.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich glaube, das ist ein wirklich ernsthaftes Problem. Wir kennen den Umgang, den insbesondere ÖVP-Minister hier gepflogen haben. Wir haben jetzt den Fall Darabos beziehungsweise Entacher. Ich glaube, es ist Zeit, im gesamten öffentlichen Dienst umzudenken. Es wäre klug, wenn wir bei den Spitzenbeamten hier ein deutliches Zeichen setzen. Die Systemfrage ist also eine – wie ich meine – wesentliche, die nach dieser Debatte übrig bleibt.
Die Entsolidarisierung, die wir feststellen, ist eindeutig auf die Führung des Verteidigungsministeriums zurückzuführen. Herr Bundesminister für Landesverteidigung! Ich glaube, in einer stillen Stunde wäre es angebracht, dass Sie selbst darüber nachdenken, was für die Republik Österreich, für das Verteidigungsressort, aber – bei diesen Umfragen! – vielleicht auch für Ihre Partei das Klügste wäre. Vielleicht finden Sie einen Job in der burgenländischen Landesregierung oder durch eine Umgruppierung. Befreien Sie dieses Verteidigungsministerium! (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)
Herr Bundesminister Darabos, Sie haben uns heute etwas gesagt, das mich bestärkt, dass wir diesen Misstrauensantrag unterstützen. Sie haben angekündigt, sich auf Ihrem Weg nicht beirren zu lassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist kein guter Weg. Das ist ein schlechter Weg, und daher werden wir das Misstrauensvotum auch unterstützen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
17.13
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.
17.13
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Bundesminister, lassen Sie mich kurz auf Ihre Rede, auf Ihre Beantwortung unserer Fragen eingehen. Sie haben da irgendetwas missverstanden: Wir Freiheitliche sind nicht der Meinung, das österreichische Bundesheer arbeite schlecht, sondern Sie als Verteidigungsminister. (Beifall bei der FPÖ.)
Das österreichische Bundesheer arbeitet unter den gegebenen Umständen Ihrer Regentschaft als Verteidigungsminister sogar sehr, sehr gut. Ich möchte mich ebenfalls beim Kaderpersonal und bei den Rekruten recht herzlich bedanken.
Herr Bundesminister, es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie besuchen keine Kasernen – was ich ja nicht glaube –, oder Sie besuchen Kasernen mit verschlossenen Augen und nicht so wie ich als Personalvertreter. Ich schaue mir immer die Anschlagtafeln, die Informationstafeln in den Kasernen an. Wenn Sie sich die auch anschauen würden, dann wäre es für Sie wahrscheinlich ernüchternd und erschreckend, was Ihr Koalitionspartner – also die Fraktion Christlicher Gewerkschafter –, aber auch Ihre Fraktion, die FSG, von Ihnen hält.
Sie äußern sich in den Kasernen schon gar nicht mehr, sie wollen Sie gar nicht mehr verteidigen. Darum ist es löblich, dass Ihre Parlamentsfraktion Sie hier noch verteidigt, aber die rote Personalvertretung hat sich schon längst von Ihnen als Bundesminister für Landesverteidigung verabschiedet. Ich glaube, das spricht Bände. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt lachen Sie, Herr Bundesminister. Zeitweilig sitzen Sie da, als wären Sie schon zurückgetreten, aber ich glaube, das Thema ist nicht so lustig, dass Sie hier grinsend auf der Regierungsbank sitzen sollten. Ich nenne Ihnen nur noch einmal ein paar Fakten, sie sind ohnehin schon mehrmals genannt worden.
2. Juli 2010, Website Ihres Ministeriums: Darabos klar für Wehrpflicht. Noch am selben Tag: Wehrpflicht ist „in Stein gemeißelt“, und, und, und. Kurz vor der Wiener Landtagswahl haben Sie angesichts der Umfragewerte – das haben wir heute schon gehört – einen Schwenk um 180 Grad vollzogen.
Herr Bundesminister, entschuldigen Sie bitte diesen Ausdruck, aber das ist in Ihrem Ressort überhaupt nicht gefragt, das ist schon fast ein bisschen Feigheit, wie Sie da leider Gottes vorgehen, denn Aufgabe der Landesverteidigung – wie Sie als Bundesminister für Landesverteidigung ja sicher wissen – sind der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und der demokratischen Freiheiten der Einwohner und die Aufrechterhaltung der Sicherheit.
Herr Bundesminister, die Sicherheit der Bevölkerung wurde von der SPÖ und von Ihnen aus wahlkampftaktischen Gründen schäbig verkauft. Das ist skandalös, und das ist irgendwie auch zum Schämen. Das muss man eigentlich so drastisch sagen. Für Sie sollte nicht immer nur die böse Opposition ein Warnzeichen sein, da machen Sie es sich sehr einfach.
Sie wissen ja ganz genau, wer sich schon von Ihnen verabschiedet hat: Milizverband, Offiziersgesellschaft, Medien und Bevölkerung, Opposition, Koalitionspartner, Teile Ihrer Partei, Ihrer Personalvertretung haben Ihnen schon den Rücken gekehrt und sehen den Bundesminister Darabos eigentlich nur mehr als Belastung an.
Herr Minister Darabos, es wäre höchste Zeit zu gehen. (Beifall bei der FPÖ.)
17.16
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte. (Ruf: Zugsführer Cap!)
17.17
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Einige Anmerkungen müssen da schon noch eingebracht werden (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer), denn welches Demokratieverständnis ist denn das, dass Diskussion und Misstrauensantrag nur mehr ein kurzer Weg sind, wenn es eine Diskussion gibt und ein Minister seine Meinung äußert. Ich kann nicht ganz nachvollziehen (Zwischenruf des Abg. Amon), woraus man dann den Schluss zieht, dass es einen Rücktritt geben muss.
Der zweite Punkt, der mir dabei wichtig zu sein scheint: Es hat zwei Rechtsmeinungen gegeben – natürlich –, die unabhängige Kommission hatte eine andere Rechtsmeinung. Der Herr Minister hat immer gesagt, dass er das respektiert, aber deswegen daraus, dass der Minister eine Rechtsmeinung geäußert hat, den Schluss zu ziehen und zu sagen, das sei ungeheuerlich, da müsse ein Misstrauensantrag her, er müsse zurücktreten, das kann ich ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)
Wenn wir schon über Rücktritte reden: Wenn ein General in der alten österreichischen Armee eine andere Meinung hatte als die Führungsmeinung, dann hat der General Abschied genommen. Da hat man sich nicht vor einer unabhängigen Kommission oder sonst wo getroffen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Grosz und Scheibner.) – Ich respektiere die österreichischen Gesetze, selbstverständlich.
Der General hat sich öffentlich geäußert und gesagt, dass er mit einem Reformprojekt des Ministers nicht übereinstimmen kann. Die Logik in der früheren Armee wäre gewesen, dass er sagt, das muss halt jetzt ein anderer machen; ich kann das nicht mehr mittragen. So war das damals. (Abg. Kopf: Gefährliche Argumentation!) – Nein, nein, nicht gefährlich. Ich rede von der alten Armee. (Abg. Grosz: Ein sehr gefährlicher Vergleich!)
Wir diskutieren da die Frage, ob ein General öffentlich gegen die Politik des Ministers Position bezieht (Zwischenruf des Abg. Amon) und ob das eine Einschränkung der demokratischen Meinungsfreiheit ist. Also welche Vorstellungen einer staatlichen Organisation haben Sie eigentlich in Bezug – zum Beispiel – auf das Heer? (Abg. Amon: Rechtsstaat!) Wenn ich zu Ende denke, was Sie sagen, heißt das, das Heer wählt sich
den Minister selber, oder die Soldaten treffen sich und wählen sich ihre Offiziere selbst. Das hatten wir in den Jahren 1918, 1919. – Nein, nein, so nicht. – Das war damals genau die Linie. Das verstehe ich nicht.
Es muss doch noch legitim sein, wenn man sich heute herstel