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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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137. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 7. Dezember 2011

 

 


Stenographisches Protokoll

137. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode         Mittwoch, 7. Dezember 2011

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 7. Dezember 2011: 10.00 – 22.33 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden

2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird

3. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden

4. Punkt: Bericht über den Antrag 1750/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Stra­che, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verhinderung einer europäischen Trans­ferunion

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medienin­haber eines periodischen Mediums und ein Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert werden, sowie Bericht über den

Antrag 1235/A(E) der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regierungsinserate

6. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Mediengesetz geändert wird

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Volksanwalt­schaftsgesetz 1982, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafvollzugsgesetz und das Bundesgesetzblattgesetz geändert werden (Bundesgesetz zur Durchführung des Fa­kultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – OPCAT-Durchführungsgesetz)

8. Punkt: Bericht über den Antrag 458/A der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Ver­fassungsgesetz geändert wird


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9. Punkt: Bericht über den Antrag 1759/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge­haltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsan­waltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienst­rechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsge­setz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Auslandzulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Bundes-Perso­nalvertretungsgesetz und das Asylgerichtshofgesetz geändert werden und die Verord­nung des Bundeskanzlers vom 29. Februar 1980 betreffend die Prüfung und die Klau­surarbeiten für den Aufstiegskurs an der Verwaltungsakademie wieder in Kraft gesetzt und geändert wird (Dienstrechts-Novelle 2011), sowie Bericht über den

Antrag 825/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutzmaßnahmen für Whistleblower im Beamtendienstrecht

11. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbahngesetz geändert wird

12. Punkt: Bericht über den Antrag 703/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Pauschalabgeltung nach der Reisegebühren-Verord­nung für Polizeibeamte, die einer Dienststelle in Wien, einer anderen Landeshauptstadt oder einem gleichgelagerten Ballungszentrum mit großer räumlicher Ausdehnung zu dauernder Dienstleistung zugewiesen sind

13. Punkt: Bericht über den Antrag 733/A(E) der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind

14. Punkt: Bericht über den Antrag 1182/A(E) der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Öffnung des Bundes-Personalvertretungsrechts für Milizsoldaten

15. Punkt: Bericht über den Antrag 1192/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Verschleppung von Verfahren betreffend die Bewer­tung von Arbeitsplätzen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (Bundesvergabegesetz Verteidigung und Si­cherheit 2012 – BVergGVS 2012) erlassen sowie das Bundesvergabegesetz 2006 ge­ändert wird

17. Punkt: Bericht über den Antrag 1758/A der Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Mag. Gisela Wurm, Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Re­publik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird

19. Punkt: Bericht über den Antrag 1627/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung der Förderung der Bundesarbeiter­kammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Festlegung von Haftungs­obergrenzen des Bundes (Bundeshaftungsobergrenzengesetz – BHOG) erlassen, das AUA-Finanzierungsgesetz, das Bundesgesetz vom 14. Feber 1973 betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Darlehen und sonstige Kredite der Flughafen Wien


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Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, das Bundesgesetz vom 8. November 1973 betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonsti­ge Kredite der Vereinigte Österreichische Eisen- und Stahlwerke – Alpine Montan Ak­tiengesellschaft, das Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979 betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für die Konversion von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft) und der Sondergesellschaften, das Energieanleihegesetz 1982 und das BAWAG P.S.K.-Si­cherungsgesetz aufgehoben und das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundeshaushalts­gesetz 2013, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das Bundesgesetz vom 3. Juni 1964 be­treffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner, das Tauernautobahn-Fi­nanzierungsgesetz, das Pyhrn Autobahn-Finanzierungsgesetz und das Arlberg Schnell­straße Finanzierungsgesetz geändert werden

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird

22. Punkt: Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitu­tionen (IFI-Beitragsgesetz 2011)

23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturenvollzugs­gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden

24. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Investitionen

25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz und die Exeku­tionsordnung geändert werden

26. Punkt: Bericht über den Antrag 1742/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kol­legin und Kollegen betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreu­ungsgeld

27. Punkt: Bericht über den Antrag 377/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend frühere Auszahlung von Familienleistungen sowie monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe

28. Punkt: Bericht über den Antrag 1449/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Familienbeihilfe auch für Ausbildung zum Sozial­fachbetreuer in der Berufstätigenform

29. Punkt: Bericht über den Antrag 1745/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kol­legin und Kollegen betreffend Umgestaltung des FLAF zu einem ausgegliederten Fami­lienleistungszentrum

30. Punkt: Bericht über den Antrag 1726/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Chris­toph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird – WKG-Novelle 2011

31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird

32. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verbot der geologi­schen Speicherung von Kohlenstoffdioxid erlassen wird und das Umweltverträglich­keitsprüfungsgesetz 2000, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden

33. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird

34. Punkt: Bericht über den Antrag 1757/A(E) der Abgeordneten Franz Hörl, Heidrun Silhavy, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Stefan Markowitz, Kolleginnen und


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Kollegen betreffend „Weitere Maßnahmen zur Attraktivierung und Forcierung von Win­tersportwochen in den Schulen und regionale Angebote für die Jugend“

35. Punkt: Bericht über den Antrag 1755/A(E) der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Heidrun Silhavy, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Stefan Markowitz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Wettbewerbsfähigkeit der Österreichischen Tourismusbe­triebe

36. Punkt: Bericht über den Antrag 1756/A(E) der Abgeordneten Stefan Markowitz, Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Erleichterungen bei familieninternen Betriebsüberga­ben im Bereich der Hotellerie und Gastronomie

37. Punkt: Bericht über den Antrag 736/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der Konjunkturmaßnahme „Sanie­rungs-Scheck“

*****

Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Mag. Ewald Stadler .......................................... 19

Angelobung der Abgeordneten Elisabeth Kaufmann-Bruckberger ......................... 19

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 19

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwor­tung 9272/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 45

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung         118

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer ....................................................................................................... 118

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ........................................................ 120

Otto Pendl ................................................................................................................... 122

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 122

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ........................................................................ 124

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 125

Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................. 127

Antrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Ing. Peter Westenthaler, Franz Eßl, Bernhard Vock, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1774/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Ing. Peter Westenthaler, Franz Eßl, Bernhard Vock, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Massen­tötungen von Hunden in der Ukraine gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 9. Dezember 2011 zu setzen – Annahme       45, 292

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 45

Unterbrechung der Sitzung .........................................................................  47, 192, 212


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Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek im Sinne des § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Anwesenheit des Bundeskanzlers sowie des Vizekanzlers – Ablehnung .........  47, 48

Wortmeldungen im Zusammenhang mit der Abwesenheit von Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger zu Beginn der De­batte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 4:

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 47

Josef Bucher ................................................................................................................. 48

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 48

Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 48

Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kol­legen, den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1516 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (1602 d.B.), gemäß § 73 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Verfassungs­ausschuss rückzuverweisen – Annahme    191, 192

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ........................  192, 211

Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksabstimmung gemäß § 84 GOG in Verbindung mit Artikel 43 B-VG über den aufgrund des Antrages 1758/A betreffend ein Bundes­gesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich (1543 d.B.) zu fassenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates – Ablehnung ..........................  203, 214

Fragestunde (18.)

Wirtschaft, Familie und Jugend .................................................................................. 19

Dr. Christoph Matznetter (126/M); Konrad Steindl, Ernest Windholz, Dr. Ruperta Lichtenecker, Josef Jury

Peter Haubner (124/M); Gerald Grosz, Mag. Werner Kogler, Ing. Christian Hö­bart, Elisabeth Hakel

Bernhard Themessl (122/M); Franz Riepl, Franz Hörl, Stefan Markowitz, Dr. Ru­perta Lichtenecker

Dr. Ruperta Lichtenecker (121/M); Dr. Susanne Winter, Hannes Weninger, Franz Glaser, Mag. Rainer Widmann, Erich Tadler

Ernest Windholz (123/M); Mag. Werner Kogler, Alois Gradauer, Heidrun Silhavy, Mag. Josef Lettenbichler

Gabriele Binder-Maier (127/M); August Wöginger, Gerhard Huber, Karl Öllinger, Anneliese Kitzmüller

Ridi Maria Steibl (125/M); Ursula Haubner, Mag. Daniela Musiol, Carmen Gartel­gruber, Hermann Lipitsch

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 19

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 44


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 6

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Neunter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ...................................................... 44

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1516 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (1602 d.B.) ......................................................................................................... 46

2. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf ei­nes Bundesgesetzes, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird (1603 d.B.) ........................................ 46

3. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf ei­nes Bundesgesetzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begren­zung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden (1604 d.B.) ................. 46

Berichterstatter: Otto Pendl .......................................................................................... 46

4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1750/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verhinderung einer europäischen Transferunion (1605 d.B.) ......................................................................................................................................... 46

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 49

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 51

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 53

Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 56

Josef Bucher ................................................................................................................. 58

Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................... 60

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................... 62

Alois Gradauer ............................................................................................................. 64

Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 66

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 67

Gabriele Tamandl ......................................................................................................... 69

Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................... 71

Angela Lueger .............................................................................................................. 72

Alois Gradauer (tatsächliche Berichtigung) ................................................................. 74

Elmar Podgorschek ..................................................................................................... 74

Mag. Wolfgang Gerstl .................................................................................................. 77

Mag. Albert Steinhauser .............................................................................................. 78

Herbert Scheibner ........................................................................................................ 79

Maximilian Linder ......................................................................................................... 82

Mag. Daniela Musiol ..................................................................................................... 83

Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ..................................................................... 84

Stefan Petzner .............................................................................................................. 85

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ...................................................................................... 87

Gerald Grosz ................................................................................................................ 94

Dr. Peter Wittmann ..................................................................................................... 100

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 100

August Wöginger ....................................................................................................... 101

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger ........................................................................... 103


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Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 104

Ernest Windholz ......................................................................................................... 105

Entschließungsantrag der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Gehaltsbeschränkungen für Manager staatsnaher Betriebe und Manager, deren Banken die Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen (sie­he auch S. 191) .................................................. 75

Entschließungsantrag der Abgeordneten Konrad Steindl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die gemeinsame Aufgabe von Bund, Län­dern und Gemeinden zur Konsolidierung der Staatsfinanzen – Annahme (E 216)                                                                                          93, 194

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend: „Genug gezahlt!“ Sanierung des Haushalts ohne Steuererhöhun­gen (siehe auch S. 191) ........ 96

Rückverweisung des Berichtes des Verfassungsausschusses 1602 d.B. über die Regierungsvorlage 1516 d.B. an den Verfassungsausschuss ..................................................................................... 192

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1603 und 1604 d.B. (namentliche Ab­stimmung)                            192

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1605 d.B. .................................................... 195

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1276 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förde­rungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums und ein Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert werden, sowie über den

Antrag 1235/A(E) der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Regierungsinserate (1607 d.B.) .................................................................................... 106

6. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf ei­nes Bundesgesetzes, mit dem das Mediengesetz geändert wird (1608 d.B.) ............................................................... 107

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 107

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 108

Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 109

Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 110

Stefan Petzner ............................................................................................................ 111

Dr. Walter Rosenkranz (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 113

Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ...................................................................... 113

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1607 und 1608 d.B. ..................................... 114

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1515 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Volks­anwaltschaftsgesetz 1982, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafvollzugsgesetz und das Bundesgesetzblattgesetz geändert werden (Bundesgesetz zur Durchfüh­rung des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder er­niedrigende Behandlung oder Strafe – OPCAT-Durchführungsgesetz) (1541 d.B.)                                                                                                    115


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8. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 458/A der Ab­geordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1542 d.B.) ............................................................. 115

Redner/Rednerinnen:

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 115

Dr. Peter Wittmann ..................................................................................................... 116

Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 117

Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 117

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 129

Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ...................................................................... 132

Hannes Fazekas ......................................................................................................... 133

Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 134

Annahme des Gesetzentwurfes in 1541 d.B. ............................................................... 134

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1542 d.B. .................................................... 135

9. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1759/A der Ab­geordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (1609 d.B.) ............................................................................................................ 135

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................. 135

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 137

Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 138

Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 138

Stefan Petzner ............................................................................................................ 139

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 140

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1514 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpen­sionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Auslandzulagen- und -hilfe­leis­tungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Asylgerichts­hofgesetz geändert werden und die Verordnung des Bundeskanzlers vom 29. Fe­bruar 1980 betreffend die Prüfung und die Klausurarbeiten für den Aufstiegskurs an der Verwaltungsakademie wieder in Kraft gesetzt und geändert wird (Dienst­rechts-Novelle 2011), sowie über den

Antrag 825/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Schutzmaßnahmen für Whistleblower im Beamtendienstrecht (1610 d.B.) ............... 140

11. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf ei­nes Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbahngesetz geändert wird (1611 d.B.)                                                           140

12. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 703/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pauschalab­geltung nach der Reisegebühren-Verordnung für Polizeibeamte, die einer Dienst­stelle in Wien, einer anderen Landeshauptstadt oder einem gleichgelagerten Bal-


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lungszentrum mit großer räumlicher Ausdehnung zu dauernder Dienstleistung zu­gewiesen sind (1612 d.B.) ....................................................................................................................................... 141

13. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 733/A(E) der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfrei­stellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind (1613 d.B.) ............................................. 141

14. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1182/A(E) der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung des Bundes-Personalvertretungsrechts für Milizsoldaten (1614 d.B.) .............................................................................................. 141

15. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1192/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verschlep­pung von Verfahren betreffend die Bewertung von Arbeitsplätzen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (1615 d.B.)                141

Redner/Rednerinnen:

Werner Herbert ........................................................................................................... 141

Otto Pendl ................................................................................................................... 143

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 179

Fritz Neugebauer ........................................................................................................ 180

Ernest Windholz ......................................................................................................... 181

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ........................................................... 183

Angela Lueger ............................................................................................................ 185

Christian Lausch ........................................................................................................ 185

Stefan Prähauser ........................................................................................................ 186

Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 187

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 188

Mario Kunasek ............................................................................................................ 188

Maximilian Linder ....................................................................................................... 189

Werner Herbert (tatsächliche Berichtigung) ............................................................... 190

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt der Gruppenrechtsschutzversicherung für die Bediens­teten des Exekutivdienstes – Ablehnung         142, 191

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1610 und 1611 d.B. ..................................... 190

Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 1612, 1613, 1614 und 1615 d.B. ........... 191

16. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1513 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (Bundesvergabegesetz Ver­teidigung und Sicherheit 2012 – BVergGVS 2012) erlassen sowie das Bundes­vergabegesetz 2006 geändert wird (1606 d.B.) ........................................................... 195

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 195

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................. 196

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 196

Konrad Steindl ............................................................................................................ 197

Kurt List ....................................................................................................................... 198

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 198

17. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1758/A der Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Mag. Gisela Wurm, Mag. Judith Schwent-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 10

ner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Bundes­hymne der Republik Österreich (1543 d.B.) .............. 199

Redner/Rednerinnen:

Mag. Heidemarie Unterreiner .................................................................................... 199

Mag. Gisela Wurm ...................................................................................................... 199

Stefan Petzner ............................................................................................................ 200

Dorothea Schittenhelm .............................................................................................. 202

Carmen Gartelgruber ................................................................................................. 203

Mag. Judith Schwentner ............................................................................................ 204

Ursula Haubner .......................................................................................................... 205

Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 206

Gerald Grosz .............................................................................................................. 208

Karl Öllinger ................................................................................................................ 208

Heinz-Christian Strache ............................................................................................ 209

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 210

Dr. Peter Fichtenbauer .............................................................................................. 211

Annahme des Gesetzentwurfes (namentliche Abstimmung) .............................  211, 233

18. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1399 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (1544 d.B.)                                                                                                                      214

Redner/Rednerinnen:

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 214

Christine Marek .......................................................................................................... 215

Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 216

Mag. Johann Maier (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 217

Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ...................................................................... 218

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 218

19. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1627/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung der Förderung der Bundesarbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (1545 d.B.)                  218

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 219

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ................................................................................... 219

Gerhard Huber ............................................................................................................ 220

Nikolaus Prinz ............................................................................................................ 221

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1545 d.B. .................................................... 221

Gemeinsame Beratung über

20. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1517 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Festlegung von Haftungsobergren­zen des Bundes (Bundeshaftungsobergrenzengesetz – BHOG) erlassen, das AUA-Finanzierungsgesetz, das Bundesgesetz vom 14. Feber 1973 betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Darlehen und sonstige Kredite der Flughafen Wien Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, das Bundesgesetz vom 8. November 1973 betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite der Vereinigte Österreichische Eisen- und Stahlwerke – Alpine Montan Aktiengesellschaft, das Bundesgesetz vom 24. Jän­ner 1979 betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für die Konversion von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten der Österreichischen Elektrizitätswirt-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 11

schafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft) und der Sondergesellschaften, das Energieanleihegesetz 1982 und das BAWAG P.S.K.-Sicherungsgesetz auf­gehoben und das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das Bundesgesetz vom 3. Juni 1964 betreffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner, das Tauernautobahn-Finanzie­rungsgesetz, das Pyhrn Autobahn-Finanzierungsgesetz und das Arlberg Schnell­straße Finanzierungsgesetz geändert werden (1561 d.B.) .......................................... 222

21. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1509 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird (1565 d.B.)                                                 222

Redner/Rednerinnen:

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 222

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................... 223

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 223

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 224

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................. 224

Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 225

Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 226

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll .................................................................................... 226

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1561 und 1565 d.B. ..................................... 227

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1502 d.B.): Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2011) (1562 d.B.)        ............................................................................................................................. 227

23. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1508 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geld­gesetz 2010, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturen­vollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsge­setz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden (1563 d.B.) ........................................... 227

24. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1469 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1564 d.B.) .................................................................................................................... 227

Redner/Rednerinnen:

Mag. Roman Haider .................................................................................................... 228

Konrad Steindl ............................................................................................................ 228

Mag. Rainer Widmann ................................................................................................ 229

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 230

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 231

Petra Bayr ................................................................................................................... 231

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1562 und 1563 d.B. ..................................... 232

Genehmigung des Staatsvertrages in 1564 d.B. ......................................................... 233

Gemeinsame Beratung über

25. Punkt: Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1522 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (1579 d.B.)                        233

26. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1742/A(E) der Ab­geordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld (1580 d.B.) ....................................................................................................................................... 233


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 12

Redner/Rednerinnen:

Anneliese Kitzmüller .................................................................................................. 233

Ridi Maria Steibl ......................................................................................................... 234

Mag. Daniela Musiol ..........................................................................................  235, 241

Gabriele Binder-Maier ................................................................................................ 236

Ursula Haubner .......................................................................................................... 237

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 238

Christine Marek .......................................................................................................... 239

Edith Mühlberghuber ................................................................................................. 240

Angela Lueger ............................................................................................................ 240

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesetz zur Schaffung eines vierwöchigen Freistellungsanspru­ches für Väter nach der Geburt eines Kindes („Papa-Monat“) – Ablehnung ...........................................................................................  242, 244

Annahme des Gesetzentwurfes in 1579 d.B. ............................................................... 243

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1580 d.B. .................................................... 244

Gemeinsame Beratung über

27. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 377/A(E) der Ab­geordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend frühere Auszahlung von Familienleistungen sowie monatliche Auszahlung der Familien­beihilfe (1581 d.B.) ................................................................ 244

28. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1449/A(E) der Ab­geordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fami­lienbeihilfe auch für Ausbildung zum Sozialfachbetreuer in der Berufstätigenform (1582 d.B.) ............................................................................ 244

29. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1745/A(E) der Ab­geordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Umgestaltung des FLAF zu einem ausgegliederten Familienleistungszentrum (1583 d.B.) .................................................................................................................... 244

Redner/Rednerinnen:

Anneliese Kitzmüller .................................................................................................. 244

Nikolaus Prinz ............................................................................................................ 245

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 246

Renate Csörgits .......................................................................................................... 246

Ursula Haubner .......................................................................................................... 247

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 248

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ............................................................................... 249

Franz Riepl .................................................................................................................. 250

Rosemarie Schönpass ............................................................................................... 250

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1581, 1582 und 1583 d.B. ..................... 251

30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den An­trag 1726/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskam­mergesetz 1998 geändert wird – WKG-Novelle 2011 (1570 d.B.) ..... 251

Redner/Rednerinnen:

Alois Gradauer ........................................................................................................... 251

Peter Haubner ............................................................................................................. 252

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 252

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 253

Ernest Windholz ......................................................................................................... 254


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 13

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 255

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 256

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Mehrfachzwangsmitgliedschaften in den Fachgruppen (Fachverbänden) der Wirtschaftskammern – Ablehnung ......................................................................  255, 257

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 257

Gemeinsame Beratung über

31. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (1386 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsge­setz 1992 geändert wird (1571 d.B.)                       257

32. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (1387 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid erlassen wird und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundes-Umwelthaftungsge­setz, die Gewerbeordnung 1994 sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert wer­den (1572 d.B.) .................................................................................................................... 257

Redner/Rednerinnen:

Mathias Venier ............................................................................................................ 257

Franz Hörl ................................................................................................................... 261

Ernest Windholz ..................................................................................................... ... 261

Hannes Weninger ....................................................................................................... 262

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 263

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 267

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 268

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 269

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung des Förderzinses für flüssige und gasförmige Koh­lenwasserstoffe im MinroG – Ablehnung  260, 273

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1571 und 1572 d.B. ..................................... 271

33. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (1521 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (1573 d.B.) ...... 273

Redner/Rednerinnen:

Mathias Venier ............................................................................................................ 273

Konrad Steindl ............................................................................................................ 274

Stefan Markowitz ........................................................................................................ 275

Franz Riepl .................................................................................................................. 275

Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 276

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 277

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 278

Gemeinsame Beratung über

34. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 1757/A(E) der Abgeordneten Franz Hörl, Heidrun Silhavy, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weitere Maßnah­men zur Attraktivierung und Forcierung von Wintersportwochen in den Schulen und regionale Angebote für die Jugend“ (1548 d.B.) ................................................... 278


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 14

35. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 1755/A(E) der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Heidrun Silhavy, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wett­bewerbsfähigkeit der Österreichischen Tourismusbetriebe (1549 d.B.)              ............................................................................................................................. 278

36. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 1756/A(E) der Abgeordneten Stefan Markowitz, Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Mag. Roman Hai­der, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Er­leichterungen bei familieninternen Betriebsübergaben im Bereich der Hotellerie und Gastronomie (1550 d.B.) .............................................................................................. 278

Redner/Rednerinnen:

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 278

Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 279

Mag. Roman Haider .................................................................................................... 280

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 281

Stefan Markowitz ........................................................................................................ 281

Johann Rädler ............................................................................................................ 282

Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 283

Maximilian Linder ....................................................................................................... 284

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 284

Johann Hell ................................................................................................................. 285

Erwin Preiner .............................................................................................................. 285

Elmar Mayer ................................................................................................................ 286

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1548 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Weitere Maßnahmen zur Attraktivierung und Forcierung von Wintersportwochen in den Schulen und regionale Angebote für die Jugend“ (E 217) ................................................................................ 287

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1549 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Wettbewerbsfähigkeit der Österreichischen Tourismusbe­triebe (E 218) .................... 287

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1550 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend notwendige Erleichterungen bei familieninternen Betriebs­übergaben im Bereich der Hotellerie und Gastronomie (E 219) .................................................................................................... 287

37. Punkt: Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 736/A(E) der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der Konjunkturmaßnahme „Sanierungs-Scheck“ (1507 d.B.) .................................................................................................................... 287

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Vock ............................................................................................................ 287

Johann Singer ............................................................................................................ 288

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 289

Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 290

Stefan Markowitz ........................................................................................................ 291

Josef Muchitsch ......................................................................................................... 291

Rupert Doppler ........................................................................................................... 292

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1507 d.B. .................................................... 292

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung von Bediens­teten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind (1781/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 15

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung IFB (1782/A)(E)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Flottenkilometerbe­grenzungen für Heereskraftfahrzeuge (1783/A)(E)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steigerung der Motivation der Truppe (1784/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie zum Thema Zwangsverheiratung (1785/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung der Fahr­gastrechte (1786/A)(E)

Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend kreative Bildung im Rahmen ganztägiger Schulformen (1787/A)(E)

Wolfgang Großruck, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stär­kung der Menschenrechte und Schutz von Journalisten (1788/A)(E)

Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Emp­fehlungen des VN-Menschenrechtsrates (1789/A)(E)

Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Fol­ter bekämpfen und Folteropfer unterstützen (1790/A)(E)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung suchter­zeugender Medikamente auf der Verpackung (1791/A)(E)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung suchter­zeugender Medikamente auf der Verpackung (1792/A)(E)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend zwingende Fruchtbar­keitstests von männlichen Zuchttieren vor Verkauf (1793/A)(E)

Elmar Mayer, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend musisch-kre­ativen Schwerpunkt in der Neuen Mittelschule (1794/A)(E)

Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (1795/A)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln (Kunstförderungsgesetz, BGBl. Nr. 146/1988) geändert wird (1796/A)

Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steigerung des nationalen Mu­sikanteils im Radio (1797/A)(E)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deaktivierung RFID-Chip (1798/A)(E)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschaffung von ballistischen Schutzwesten für die Exekutive (1799/A)(E)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die entspre­chende Würdigung und Präsentation des Heroon von Trysa (1800/A)(E)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz und Erhalt der deutschen Sprache (1801/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 16

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend zeitliche Begrenzung der Dau­er von Lkw-Überholvorgängen auf Autobahnen und Schnellstraßen (1802/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung der Mitführ­pflichten der Kfz-Lenker/innen in der EU (1803/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Verankerung der Ernährungs- und Verbraucherbildung in der Neuen Mittelschule (1804/A)(E)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Geset­zes zum Elternentfremdungssyndrom = Parental Alienation Syndrom (PAS) (1805/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Michael Praßl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend unklare Zukunft der Kaserne in Feldbach (10080/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bedrohung heimischer Arten durch den asiatischen Marienkäfer (10081/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend geförderte Heterogenität in österreichischen Unterneh­men (10082/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne-
res betreffend Gewaltsensibilisierung im Rahmen der ExekutivbeamtInnen-Ausbildung (10083/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen be­treffend rechtliche Mängel von Managerbezügen der Post & Telekom Immobiliengesell­schaft m.b.H. (10084/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend rechtliche Mängel von Managerbezügen der Bundesrechenzentrum GmbH (10085/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend rechtliche Mängel von Managerbezügen der Verbund-International GmbH (10086/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend rechtliche Mängel von Managerbezügen der Verbund-Austrian Power Trading AG (10087/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulausschluss eines 16-Jährigen am BORG Salzburg-Nonntal (10088/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend Informations- und IT-Sicherheitsmanagement der Krankenkassen (10089/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Kürzung der Familienbeihilfe – mögliche negati­ve Folgen für die österreichische Bildungszukunft (10090/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 17

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Ökosoziales Forum Öster­reich“ und „Ökosoziales Forum Europa“ (10091/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Plattform Forum Land“ (10092/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Ent­eignung der Tiroler Stammliegenschaftsbesitzer (10093/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Enteignung der Tiroler Stammliegenschaftsbesitzer und eine moderne Form der „Hexenverfolgung in Tirol“ im 21. Jahrhundert (10094/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Heilbehelfe und Hilfsmittel als Leistung der sozialen Krankenversicherung (10095/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend illegalen Müll­handel (10096/J)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend UNIFIL-Mission (10097/J)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betref­fend Europäischen Stabilitätsmechanismus – ESM (10098/J)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Landesverteidigung und Neutralität (10099/J)

Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Ermöglichung eines Umstiegs auf eine andere Bezugs­variante des Kinderbetreuungsgeldes bei Verlust des Partners durch Tod oder Schei­dung beziehungsweise Trennung (10100/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Halloween 2010“ (10101/J)

Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend „Rechtsabbiegen bei Rot“ als mögliche Maßnahme zur Feinstaubbekämpfung (10102/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren – Anwendung durch die Mit­gliedstaaten beziehungsweise Österreich im Jahr 2010/2. Anfrage“ (10103/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Verkauf eines Teils der Kampfpanzerflotte Leopard II (10104/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend private Feiern in Schulen (10105/J)

Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend internationale Zusammenarbeit beim Bau des Brenner-Basistunnels (10106/J)

*****


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 18

Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Einladung des Dritten Präsidenten des Nationalrates, des FPÖ-Klubs und „Österreicher in Not“ zum Punschtrinken (71/JPR)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betref­fend Dienstwagen (72/JPR)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 19

10.00.32Beginn der Sitzung: 10 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Fuhrmann, Grillitsch, Mag. Karin Hakl, Dr. Lopatka, Ing. Hackl, Vilimsky, Mag. Brunner und Schenk.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diesen Sitzungstag hat das Bundeskanzler­amt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich wird durch die Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Fekter und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer wird durch den Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger vertreten.

10.01.20 Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Abgeordneter Mag. Ewald Stadler auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Frau Elisabeth Kaufmann-Bruckberger in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und die Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich ihre Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die neue Mandatarin ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche Frau Schriftführerin Mag. Lohfeyer um die Verlesung der Gelöbnisformel. – Bitte.

 


10.01.59

Schriftführerin Mag. Rosa Lohfeyer: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


10.02.15

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (BZÖ): Ich gelobe.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße die neue Abgeordnete sehr herz­lich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung auf ORF 2 bis 13 Uhr und auf ORF III in voller Länge übertragen wird.

10.02.30 Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde. (Unruhe im Saal.) – Meine Damen und Herren, darf ich um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 20

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden wie üblich von den beiden Redner-/Rednerinnenpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwor­tung durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend vom Redner­pult der Abgeordneten.

Für Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen, für die Beantwortung der Anfragen durch den Herrn Bundesminister 2 Minuten und der Zu­satzfragen jeweils 1 Minute.

Ich werde wie üblich kurz vor Ende der Zeit  (Unruhe im Saal.) – Meine Damen und Herren, ich werde nicht anfangen können, wenn nicht ein bisschen mehr Ruhe herrscht! (Ruf: Es sind nicht alle da!) Wir haben parallel auch noch den Hauptaus­schuss tagend, derzeit ist die Arbeit eben sehr intensiv. – Wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich auf deren Ablauf aufmerksam machen.

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage: Herr Ab­geordneter Dr. Matznetter an den Herrn Bundesminister. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter, guten Morgen! Ich komme gleich zu einem Hauptproblem – und meine Frage lau­tet:

126/M

„Basel III wird sich restriktiv auf die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen auswirken. Welche Maßnahmen werden insbesondere im Rahmen der Austria Wirt­schaft Service“ – AWS – „dagegen gesetzt?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Das Austria Wirtschaft Service wird das bewährte Instrumentarium von Maßnahmen einsetzen. Es stehen insbesondere drei Komponenten zur Verfügung.

Das Erste: Wir werden ERP-Kredite ausweiten. Wir haben damit schon Erfahrung ge­macht in der Krise im Jahr 2010. Wir haben jetzt 525 Millionen vorgesehen und können das, wenn die Krise stärker werden sollte, auf 600 Millionen erhöhen.

Wir haben zum Zweiten die Übernahme von Garantien und Haftungen. Derzeit werden im Jahr 2011 von den 2,9 Milliarden vermutlich rund 35 Prozent ausgeschöpft. Das heißt, wir haben da auch Spielraum. Im nächsten Jahr ist dieselbe Summe zur Verfü­gung. Und wir werden uns bemühen, Venture Capital entsprechend neu zu positionie­ren, weil das rund um Basel III wichtiger wird.

Insgesamt glauben wir daher ein Instrumentarium zu haben, das uns nützt, und wenn Sie jetzt auf das Investitionsverhalten schauen, dann sehen Sie, dass wir mit Cashflow eigentlich ein gutes Volumen erreicht haben.

Sollte das eben nicht mehr zur Verfügung stehen, werden wir mit diesen Instrumenten gut agieren können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Matznetter.

 


Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Bundesminister, wir haben im Ausschuss auch die Frage diskutiert: Was können wir tun, um auch Förderungswer­bern um diese Positionen im AWS die Chance zu geben, bei vielleicht ein bisschen


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schlechterer Bonität zu Geld zu kommen? Werden Sie diesbezüglich auch darauf ein­wirken, dass wir noch schneller und noch besser diese Serviceleistung für die kleinen und mittleren Unternehmen erbringen können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Wir haben im AWS schon die entsprechende Vorsorge getroffen. Die Durchlaufzeiten und die Bearbeitungszeiten haben sich verbessert und erhöht. Die Zahl der Beschwerden hat sich verringert. Daher bin ich sicher, dass wir da im Zusammenhang mit einer mög­lichen Krise auch von der Effizienzseite her entsprechend gut aufgestellt sind. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Steindl.

 


Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Öster­reich ist bei Risikokapitalinvestments leider jetzt schon unter dem EU-Durchschnitt. Ba­sel III wird die Situation wahrscheinlich nicht verbessern.

Herr Bundesminister, was können Sie tun, damit diese Investments besser gestartet und getätigt werden können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, es ist komplett richtig, dass wir, was Fundraising und Venture Capital anbelangt, in den letzten beiden Jahren einen Rückschritt zu verzeichnen hat­ten. Es wird sich aber durch Basel III die Situation verbessern, und zwar deswegen, weil Banken die entsprechende Eigenkapitalunterlegung bieten müssen, was aber für Private nicht gilt.

Daher werden wir die Fund of Funds Investitionen verstärken. Das heißt, die öffentliche Hand wird in bestimmte Fonds investieren, wobei die entsprechenden Eigentümer dort wiederum privates Kapital zuführen werden. Wir hoffen, dass wir dadurch im nächsten Jahr etwa 50 Millionen € für Venture Capital zur Verfügung haben werden. Und das sollten unsere Unternehmen, die im Kreditbereich wahrscheinlich verschärfte Konditio­nen haben, nutzen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich darf darum bitten, dass sich jeweils der nächste Fragesteller am freien Rednerpult bereits positioniert.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Windholz.

 


Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Bundesminister, in einer Stellungnahme des Finanzministeriums zeichnet man ein Negativszenario und spricht davon, dass es in diesem Fall neben einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Ban­kensektors auch zu einer Überwälzung der zusätzlichen Kosten auf die Kunden/Kun­dinnen, also auch auf die Unternehmen, kommen könnte.

Dazu die konkrete Frage zu Basel III: Welche konkreten Forderungen, welche Kernfor­derungen haben Sie im Sinne der heimischen Unternehmungen auf europäischer Ebe­ne bei den Verhandlungen bislang eingebracht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, wir haben einige Studien mit Experten ausgearbeitet, diese auch den zuständigen Kommissaren der EU, nämlich Kommissar Barnier und Kommissar Tajani, zur Verfügung gestellt und versucht, entsprechende Verbesserungen zu errei­chen.


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Im Endeffekt geht es darum, die Eigenkapitalunterlegung für bestimmte Kredite im klein- und mittelbetrieblichen Bereich von 80 auf 60 Prozent zu reduzieren. Da gibt es bestimmte Fortschritte in der Diskussion und Umsetzung und auch die Zusage der EU, eine Evaluierung zu veranlassen. Das heißt, sollte das Verhalten seitens der Banken betreffend Kreditierung der Klein- und Mittelbetriebe negativ sein, wird es eine entspre­chende Gegensteuerung geben.

Bis jetzt haben wir, wir haben ein Kredit-Monitoring seitens der Nationalbank, noch kei­nerlei Einschränkungen im Vorfeld, was den Übergang anbelangt, bemerkt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker.

 


Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Wir ha­ben in Österreich 240 000 Ein-Personen-Unternehmungen, die hochengagiert arbeiten und eine wichtige Stütze in der österreichischen Wirtschaft sind. Wie werden Sie in den nächsten Jahren absichern, dass sie die entsprechenden Möglichkeiten haben, zu den Finanzierungen der öffentlichen Hand zu kommen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Wir haben, was den AWS-Bereich anlangt, insbesondere bei Kleinkrediten, was die Mög­lichkeiten anbelangt, insbesondere auch das Prüfverfahren, eine gute Möglichkeit an­geboten, auch von den Konditionen her. Diese wird rege in Anspruch genommen.

Zum Zweiten: Was wir aus Umfragen wissen, geht es vor allem darum, die sozialversi­cherungsrechtliche Position der Klein- und Mittelbetriebe, der Ein-Personen-Unterneh­men besser abzusichern. Auch daran arbeiten wir, genauso wie an Verbesserungen, wenn es darum geht, bei Ausfallzeiten eine entsprechende Betriebshilfe zur Verfügung zu haben. Die entsprechende Interessenvertretung wird in diesem Fall von der Wirt­schaftskammer, teilweise auch von der Arbeiterkammer wahrgenommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Jury.

 


Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Guten Morgen, Herr Minister! Wir diskutieren über Basel III, wobei wir wissen, dass die klein- und mittelständische Wirtschaft eigentlich das Rückgrat des österreichischen Staates darstellt. Jetzt wissen wir, dass die Eigen­kapitalquote dieser klein- und mittelständischen Wirtschaft nicht gerade berauschend ist. Jetzt kommen neue Kreditvergaberichtlinien. Und gestern sagten Sie in einem In­terview in den „Salzburger Nachrichten“, dass die Budget- und Haushaltssanierung zu 70 Prozent ausgabenseitig und zu 30 Prozent einnahmenseitig vonstattengehen wird.

Können Sie ausschließen, dass durch diese Budget- und Haushaltssanierung diese klein- und mittelständische Wirtschaft, die ja schon genug belastet ist, durch Normie­rungen und Zertifizierungen, weiter belastet wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, Sie müssen den einen Bereich der Kreditvergabe unterscheiden, das hat mit Steuer- und Abgabenplänen nichts zu tun. Was die Kreditvergabe anbe­langt, gilt das, was ich vorher gesagt habe. Wir haben da ausreichende Instrumenta­rien.

Und das Zweite, das Sie angesprochen haben: Vom Prozentsatz her können Sie wahr­scheinlich auch einen Konjunktiv lesen. Das heißt, da ist drinnen gestanden „könnte sein“, und das geht auf Expertenschätzung zurück. Daher warten wir die konkreten Verhandlungen ab. Wichtig ist, dass die Steuer- und Abgabenquote insgesamt nach unten geht und nicht erhöht wird, denn kein Expertenteam der Welt hat uns gesagt,


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dass wir zu niedrige Steuereinnahmen hätten. Daher muss diese Relation stimmen. Mehr oder weniger habe ich nicht gesagt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage des Herrn Abgeord­neten Haubner. – Bitte.

 


Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Guten Morgen, sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Der Export ist ja eine der zentralen Säulen der österreichischen Wirtschaft. Im Schnitt wird rund ein Drittel des Wirtschaftswachstums durch Nettoexporte von Waren und Dienstleistungen generiert, und es ist auch so, dass fast ein Drittel aller Arbeits­plätze, also mehr als eine Million, direkt oder indirekt von den Exporten abhängt. Dabei ist unsere Wirtschaft vor allem mit dem europäischen Raum sehr eng verflochten, 80 Prozent unserer Exporte gehen dorthin. Jetzt haben wir doch eine internationale Fi­nanz-, Wirtschafts- und Währungskrise.

Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

124/M

„Welche Strategien planen Sie im Export im Hinblick auf die sich eintrübende europäi­sche Konjunktur?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, wir haben gerade heute die neuesten Exportzahlen bekommen. Wir müssen auf der einen Seite sehen, dass die Exporte beträchtlich ansteigen, über das Jahr wahrscheinlich um 7 bis 8 Prozentpunkte. Es sind allerdings auch die Importe angestiegen, das heißt, da haben wir auch alle Anstrengungen zu setzen, dass wir un­sere Exporte weiter diversifizieren können.

Das ist genau die Strategie, die hier angesprochen wurde, wir müssen von Europa un­abhängiger werden. Wenn 82 Prozent der Exporte nach Europa gehen, aber Europa jetzt eine Wachstumsschwäche hat, dann muss es uns gelingen, in anderen Märkten, wo die Nachfrage noch groß ist, wie etwa im Mittleren Osten oder in Asien, aber auch im Schwarzmeerbereich, das nur als Beispiele, zu reüssieren. Daher ist go-internatio­nal, die gesamten Aktivitäten vor allem auf diese Räume ausgerichtet.

Aber auch was die Produkte anbelangt, versuchen wir etwas stärker vom Investment­güterbereich zu Dienstleistungen und zur Kreativwirtschaft hinzukommen. Ich glaube, die Zahlen bestätigen eigentlich die Richtigkeit dieser Strategie.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Haubner.

 


Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Wir haben es gerade gehört, wir sind sehr stark international unterwegs. Der Außenauftritt eines Landes hängt ja auch von der Stärke seiner Unternehmen und natürlich auch von der Identität und Wiedererkennbarkeit ab.

Welche Maßnahmen werden Sie mit Ihrer Initiative der Marke Österreich setzen, um das Image Österreichs und seiner Unternehmen international nachhaltig zu stärken?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.


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Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Meine Damen und Herren, das Thema ist zum Teil missverstanden worden. Manche haben den Eindruck gehabt, wir machen jetzt eine neue Marke im Sinne eines neuen rot-weiß-roten A, alle müssen sich unterordnen und dazu eine Werbekampagne.

Es geht darum, dass wir unseren Auftritt nach außen noch besser koordinieren. In die­sem Zusammenhang sind alle Stakeholder eingeladen, also von der Außenwirtschaft über Tourismus bis zu den Organisationen im diplomatischen Bereich, gemeinsam an einer Vision und Mission zu arbeiten, und diese Vision muss dann auch entsprechend systematisch kommuniziert werden – über alle Stellen, die wir im Außenbereich haben, also über Botschaften, aber auch bei Messen und bei anderen Angelegenheiten. Län­der, die das tun, haben einfach mehr Erfolg im Export und mehr Erfolg im Tourismus. Ich glaube, die Frage ist, dass man auch diesen Prozess systematisch betreuen kann. Es geht also nicht um eine statische Wiedergabe von irgendeinem Logo, sondern um einen visionären und begleitenden Prozess, der einfach zum Erfolg führen sollte.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Grosz.

 


Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Minister! Die sich eintrübende und einbre­chende Konjunktur ist die eine Katastrophe für die klein- und mittelständische Wirt­schaft Österreichs. Die andere Fußfessel, die wir in Österreich haben, ist die Zwangs­mitgliedschaft bei den Kammern. Sie kommen aus der Wirtschaft, habe ich mir sagen lassen, Sie kennen die Kosten-Nutzen-Rechnung. Die österreichischen Unternehmer haben hohe Kosten aufgrund von Mehrfachmitgliedschaften, Zwangsmitgliedschaften, die Ihre Regierung noch in den Verfassungsrang erhoben hat, haben aber keinerlei Nutzen. Ein Großteil unserer österreichischen Unternehmer hat keinerlei Nutzen von diesem Zwangsmitgliedschaftssystem.

Daher frage ich Sie: Was werden Sie als Minister tun, damit wir endlich die Zwangs­mitgliedschaft aus der österreichischen Verfassung wieder herausbekommen und die­se im Interesse der österreichischen Wirtschaft auch endlich abschaffen? (Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, zum ersten Teil Ihrer Bemerkung möchte ich sagen, dass wir keine Katastrophe haben, was die Situation der Wirtschaft anbelangt. Die Auftragslage hat sich zwar leicht verschlechtert, aber erfreulicherweise sind wir bisher besser über die Runden gekommen als viele andere Länder. In diesem Zusammenhang hat die Pflicht­mitgliedschaft im Kammerbereich, was die Kostensituation anbelangt, meines Erach­tens, das wird auch durch Studien belegt, jetzt nicht einen entscheidenden Faktor der Kostenbelastung dargestellt.

Was die Frage der Mitgliedschaft in den Fachorganisationen anlangt, muss ich sagen, damit sind ja auch Wahlrechte verbunden. Änderungen sind dort in letzter Zeit durch­geführt worden, das heißt in Richtung weniger Kosten durch Zusammenlegung. Alle anderen Fragen müssen die Interessenvertretungen, die autonom entscheiden, in ih­rem Bereich vorbereiten. Es gibt keine Möglichkeit der Einmischung, auch nicht von meiner Seite. Genau deswegen haben wir eine eigenständige Körperschaft. Und das sind lauter eigenständige Körperschaften, die selber zu entscheiden haben. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Kogler.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Bundesminister! Die europäische Wirtschaft ist ja derart verflochten und die österreichische mittendrin, dass alles nur mehr gemeinsam denkbar ist. Wenn jetzt die Gefahr droht, dass in ganz Europa auf­grund der sogenannten Staatsschuldenkrise überall massive Kürzungsprogramme ge­fahren werden, und zwar undifferenzierter Art, dann steigt die Gefahr der europäischen Rezession und die Nachfrage nach österreichischen Exporten wird einbrechen.

Was ist die Strategie der österreichischen Bundesregierung, dass bei aller Effizienz­steigerung in den europäischen Staaten, also sparen dort, wo es sinnvoll ist, gleichzei-


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tig auch noch Investitionsspielräume geschaffen werden, woran sich unsere Exportwirt­schaft wieder orientieren könnte und wodurch sie positiv befruchtet werden könnte, ins­besondere im Bereich der grünen Technologien?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter Kogler, genau diese Frage haben wir gestern auch mit dem deut­schen Bundesfinanzminister diskutiert, weil es auch meiner Meinung nach darum geht, dass wir jetzt nicht auf der einen Seite nur Stabilität ins Auge fassen können, die dann nicht mehr zu einer Stabilität führt, weil keine Möglichkeiten mehr für Investitionen im öffentlichen Bereich vorhanden sind. Daher wird es darum gehen, die Finanzierung der Staaten möglichst unabhängig von den Finanzmärkten zu gestalten, was eine schwie­rige Aufgabe ist.

Ansonsten werden die Rezessionstendenzen und auch die sozialen Auseinanderset­zungen einfach stärker werden. Das wollen wir nicht. Daher gilt es, auf der anderen Seite die Privatinitiative zu forcieren, die Effizienz zu forcieren. Und das bemühen wir uns bei der Umstrukturierung der heimischen Wirtschaft als Unterstützung anzubieten. Es ist ein schwieriger Balanceakt, aber um diesen Balanceakt werden wir leider nicht herumkommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ing. Höbart.

 


Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Guten Morgen, Herr Minister! Herr Minis­ter, Sie wissen, dass rund zwei Drittel aller österreichischen Güter exportiert werden, die Exportquote beträgt somit rund 65 Prozent, das Ausfuhrvolumen beträgt in etwa 120 Milliarden €. Ich stelle hiermit fest, dass der Export die tragende Säule unserer Wirtschaft, unserer leistungsfähigen Wirtschaft ist und letztlich auch unser Wohlstand darauf aufgebaut ist. Leider stellen wir fest, dass auf der einen Seite die Konjunktur vermutlich einen erheblichen Einbruch erfahren wird und, was wir auch durch die neu­este Aussendung der Wirtschaftskammer erfahren haben, dass auch das Export­wachstum zurückgehen wird, nämlich von rund 10 Prozent im Jahr 2011 auf 3 bis 3,5 Prozent im Jahr 2012. Im Gegensatz dazu (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) – ich komme dann gleich zur Frage – 

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nein, nicht gleich, sondern sofort, weil Ihre Zeit abgelaufen ist! – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Ing. Christian Höbart (fortsetzend): Ich komme nun zur Frage:

Welche konkreten Schritte planen Sie, um die Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Unternehmen weiter zu stärken, und welche konkreten Aktionen haben Sie vor, um un­sere Unternehmen in den Märkten, die Sie vorher beschrieben haben, Mittlerer, Naher Osten, Asien, zu unterstützen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, wir sind froh, wenn wir die 60 Prozent Exportquote wieder errei­chen. Also die 65 Prozent wären möglicherweise sogar zu viel, weil natürlich dadurch die Abhängigkeit steigt. Was die Strategie anbelangt, glaube ich, dass wir richtig lie­gen, nämlich dass wir einerseits andere Märkte außerhalb von Europa anstreben, weil Europa wachstumsschwach ist, und zum Zweiten auch nachhaltige Produkte im Be­reich Green Technology entsprechend stützen.

Was tun wir da, um es verständlich zu machen? – Während zum Beispiel München nach wie vor den Branchenfokus im automotiven Bereich und im Anlagenbau hat, emp-


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fehlen wir unseren Unternehmen, vor allem den Klein- und Mittelbetrieben, die Bran­chenfokusmöglichkeiten etwa auf Amerika, aber auch Singapur zu legen, wo etwa Um­welttechnik oder erneuerbare Energien im Vordergrund stehen. Dort haben wir auf­grund der letzten Jahre einfach Vorteile, und diese Vorteile nutzen wir, indem wir mit Workshops und mit entsprechenden Schecks – das heißt, dort ist die Einstiegsmöglich­keit halt vor allem für einen Kleinbetrieb gegeben – reüssieren. Da sind wir sehr erfolg­reich unterwegs. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Hakel.

 


Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Österreich hätte bei gezielterer Nutzung seines großen kreativen Potentials beträchtliche Exportchan­cen. Um dieses Potential zu heben, müsste die klassische Wirtschaftsförderung für die Kreativwirtschaft stärker geöffnet werden. Notwendig ist der Aufbau von Know-how im Bereich der Kreativwirtschaft und dessen Vermittlung. Auf EU-Ebene wird ein ähnli­ches Programm gerade oder demnächst vorgestellt. Was wird in diesem Bereich von­seiten des AWS getan?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Abgeordnete, ich kenne Ihre Einstellung und Ihre Ausrichtung, die wir auch im Ausschuss schon mehrmals diskutiert haben. Ich finde das positiv. Wir bemühen uns, genau auch diese Richtung in der österreichischen Wirtschaft zu verstärken, indem wir Messebeteiligungen, indem wir Ausstellungsvarianten wählen, wo das Thema Kreativ­wirtschaft mit dabei ist. Ein Beispiel ist die Weltausstellung Shanghai, wo das Thema „Better City, Better Life“ war, das in Richtung Kreativwirtschaft, in Richtung Städtepla­nung ging.

Wir unterstützen, abgestimmt mit der EU, auch die Förderungen, haben mehrere Calls aufgelegt und werden das auch, wenn es die Finanzen erlauben, weiter tun. Daher glaube ich, dass es dort eine gute Unterstützungsmöglichkeit für die Betriebe gibt. (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 3. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Themessl. – Bitte.

 


Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Wenn Sie sich meine Frage angesehen haben, dann werden Sie ja wieder feststellen, dass wir eine Überschneidung der zwei Ministerien haben. Aber trotzdem ist es für die Wirtschaft eklatant wichtig, und es ist eigentlich schade, ich habe schon öfter darauf hingewiesen, dass man diese Ministerien getrennt hat.

Jetzt haben wir die Situation, dass wir mit Ende November eine gestiegene Arbeitslo­sigkeit haben und das trotz der Tatsache, dass im Bau- und Baunebengewerbe durch die gute Witterung der November sehr gut war und gleichzeitig auch in vielen Gebieten die Wintersportsaison bereits eröffnet wurde. Trotzdem ist sie gestiegen. Zusätzlich kommt noch dazu, dass der eklatante Fachkräftemangel in der Zwischenzeit hinunter­reicht bis zu den Klein- und Mittelbetrieben, dass sie keine Fachkräfte mehr bekommen und teilweise auch noch ans angrenzende Ausland verlieren, weil die vor demselben Problem stehen. Herr Minister, daher meine Frage:

122/M

„Was gedenken Sie gegen den eklatanten Fachkräftemangel in heimischen Betrieben zu unternehmen?“

Und was gedenken Sie zu tun, um diesem Fachkräftemangel – aus Ihrem Ressort – entgegenzuwirken?

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Kollege, ich habe kein Problem, wenn auch andere Ressorts berührt werden. Der Kollege Hundstorfer und ich stimmen uns da von den Daten durchaus gut ab, daher kann ich auch den Teil durchaus beantworten. Wir haben eine unterschiedliche Situa­tion, quantitativ wird leider durch die Konjunktur die Notwendigkeit, zusätzliche Arbeits­kräfte zu haben, etwas gedrosselt werden. Qualitativ haben Sie vollkommen recht. Wir haben Defizite, das geht insbesondere vom technischen Bereich aus, über Schlosser und auch andere Bereiche bis hin zum Tourismus.

Was tun wir im Bereich AMS? – Die Qualifikation verstärken, vor allem aber – und das ist mein Zuständigkeitsbereich –, was Lehrlinge und Familien anbelangt, bei Beruf und Familie die Vereinbarkeit verstärken und Verbesserungsmöglichkeiten schaffen. Wir haben jetzt erfreulicherweise mehr berufstätige Frauen und auch mehr Angebote bei der Kinderbetreuung am Nachmittag. Das wird sehr positiv angenommen.

Bei den Lehrlingen schaffen wir jetzt ein neues Förderungspaket. Wo wir bis jetzt bei­spielsweise Drop-out-Quoten von annäherungsweise 130 000 Lehrlingen gehabt ha­ben, fallen in etwa 10 000 weg, weil sie den falschen Beruf gewählt haben, weil sie die Lehrabschlussprüfung nicht machen und Angst davor haben. Da haben wir jetzt mit dem neuen Gesetz, das wir voraussichtlich heute beschließen werden, die Möglichkeit des Coachings, die Lehrpläne werden überarbeitet und auch die Abschlussprüfung wird entsprechend erleichtert.

Außerdem ermöglichen wir die Anerkennung von außerhalb der Ausbildung erworbe­ner Qualifikation. Das kann bei den Lehrlingsstellen eingebracht werden, wird beurteilt, und auch dort erwarten wir in etwa 500 bis 1 000 zusätzliche Kandidaten, die einfach dann im Fachbereich zur Verfügung stehen.

Das heißt, insgesamt glaube ich sagen zu können, dass durch verbesserte Qualifika­tion, durch verbesserte Betreuung die Zusammenführung Angebot-Nachfrage besser wird und damit werden auch mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen, die bisher als teil­weise Unqualifizierte im Randbereich übriggeblieben sind.

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter The­messl.

 


Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Bundesminister, es gibt ja auch Mög­lichkeiten steuerlicher Art, dass Betriebe Anreize schaffen können, um Mitarbeiter im Betrieb zu halten, vielleicht anzulocken oder wie auch immer.

Einer davon ist zum Beispiel § 3 Abs. 1 Z 15a des Einkommensteuergesetzes, das sind die bekannten 300 € pro Jahr pro Person, die sich steuerlich weder für den Be­trieb, noch für den Mitarbeiter auswirken. Das heißt, das ist ein Durchlaufposten, der gut wäre, und der befindet sich jetzt seit über zehn Jahren bei 300 € jährlich und wurde nie angepasst.

Könnten Sie sich vorstellen, auf die Finanzministerin dahingehend einzuwirken, dass diese Anreize angehoben werden, um auch den Betrieben die Möglichkeit zu geben, zusätzliche Anreize zu schaffen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, ich kann die Argumentation durchaus nachvollziehen, auch was die Evaluierung anbelangt, die nicht vorgenommen worden ist. Daher bin ich gerne bereit, im Zuge der Steuerreformdiskussionen dieses Thema auch bei der Frau Finanzminis­terin zu vertreten, und zwar mit der Erwartungshaltung, dass wir da eine Verbesserung


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durchführen könnten. Es ist natürlich, das kennen Sie schon, auch der Stehsatz von den finanziellen Gegebenheiten zu berücksichtigen, aber ich werde mich sehr bemühen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Riepl.

 


Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Bleiben wir beim Fachkräftemangel: Oft ist es ja so, dass jene über einen Mangel am lautesten klagen, die selber nicht ausbilden. Gleichzeitig kann man dann sagen, der Fachkräfte­mangel ist auch ein bisschen hausgemacht. Wir haben aber auf der anderen Seite Durchfallquoten von 20 Prozent im Durchschnitt, in manchen Berufen gibt es sogar hö­here Durchfallquoten bei der Lehrabschlussprüfung.

Was gedenken Sie zu tun, um die Ausbildungsqualität in der Lehre zu heben und die Durchfallquoten zu senken? – beispielsweise könnte man durch Zwischenprüfungen früher sehen, wo Defizite sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, Sie haben das Problem ganz richtig beschrieben, und ich habe teil­weise vorher auch schon ein paar Maßnahmen angesprochen, die wir da setzen wol­len. Ich glaube, an sich hat die Ausbildungsgarantie schon beigetragen, dass wir mit der dualen Ausbildung, aber auch mit den überbetrieblichen Möglichkeiten, die ergän­zend dazu geschaffen wurden, einfach jedem Jugendlichen eine Garantie geben konn­ten, eine Ausbildung zu erhalten.

Zum Zweiten regen wir alle, die im Klein- und Mittelbetriebsbereich ausbilden können, an, das auch zu tun und setzen jetzt genau dort an, wo Sie es geschildert haben: bei den Drop-out-Quoten. Es wird die Lehrabschlussprüfung verbessert, weil es dort veral­tete Prüfungsfragen, praxisfremde Aufgaben gibt und dadurch eine Stresssituation beim Kandidaten entsteht. Im Gesetz ist jetzt vorgesehen, dass eine Art Verbesserung syste­matisch durchgeführt wird. Ich erwarte mir, dass dadurch eben diese knapp 2 000 Lehr­linge, die 2010 nicht angetreten sind, dann zum Erfolg kommen. Das würde auch ihre Si­tuation und die Situation der Wirtschaft verbessern.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hörl.

 


Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Herr Bundesminister! Als Bezirksobmann der Wirt­schaftskammer Schwaz in Tirol stelle auch ich fest, dass wir in unseren Betrieben Fachkräftemangel aufgrund der guten Wirtschaftslage haben. Die Wirtschaftskammern tun ja viel, was die Lehrlingsausbildung betrifft. Das ist auch sehr notwendig, wir verlie­ren gerade in Tirol ein Fünftel der Lehrlinge, der Pflichtschulabgänger bis ins Jahr 2016. Das heißt, es gibt da einen massiven Engpass. Wir bemühen uns natürlich, da mit För­dermaßnahmen viele Aktivitäten zu setzen, zum Beispiel, dass wir in den Hauptschu­len schon für die Lehre werben.

Interessant ist auch, dass wir eine Berufsinformationsmesse in Innsbruck machen, die sogenannte BeSt, die wir jährlich dort machen, wir haben aber den Namen vom Bil­dungsministerium nicht freibekommen und müssen diese daher sogar einmal im Jahr VISIO nennen.

Herr Bundesminister, was tun Sie? Wie hoch ist das Förderbudget der Lehrlingsför­derung für 2011 und 2012? Wie sieht die Aufteilung der Mittel in den einzelnen Förder­arten aus?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, zum Ersten kann ich das, was in Innsbruck und in Tirol gemacht wird, nur unterstützen. Das ist aber nicht in direktem Zusammenhang mit der Frage ge­standen, oder nur sehr indirekt.


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Was uns für Berufsausbildung und Lehrlingsausbildung zur Verfügung steht, sind ins­gesamt 302 Millionen €. Meine Damen und Herren, 302 Millionen €, ich würde sagen, das ist nicht wenig. Das kommt zum Teil aus dem AMS-Bereich, zum Teil aus dem IEF-Bereich, also dem Insolvenzfonds, und teilt sich dann im Wesentlichen so auf, dass für betriebliche Lehrstellenförderung 159 Millionen € verwendet werden, der Rest dann für personenbezogene Lehrstellenförderung, aber auch zum Beispiel für den aus­laufenden Blum-Bonus, mit 21 Millionen €, und andere Maßnahmen individueller Art, die den Betroffenen dienen.

Ich glaube, insgesamt haben wir ein sehr gut dotiertes System, und wir überlegen auch dort Effizienzsteigerungen, denn es kommen weniger Lehrlinge auf den Markt und der Wettbewerb zur Schule wird härter.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Marko­witz.

 


Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Grüß Gott, Herr Minister! Ich glaube, wir müssen bei den Lehrlingen den Hebel woanders ansetzen. Wir diskutieren ja immer in den Ausschüssen, wir zwei, gerade was den Blum-Bonus betrifft. Ich werde diesen Blum-Bonus nie mehr erwähnen, nur müssen wir was anderes machen. Wir müssen in Zu­kunft ein Goodie einsetzen, um vor allem im Tourismus die Lehrlinge an den Mann oder an einen Betrieb zu bringen.

Nachdem Sie keine Imagekampagne machen, was ich schon lange fordere, würde ich sagen, machen wir was bei der Lehrlingsentschädigung, passen wir die Lehrlingsent­schädigung diesbezüglich an; denn was ist in der Vergangenheit passiert? – Da haben wir gerade in der Baubranche keine Lehrlinge mehr gefunden. Dann sind Sie mit der Lehrlingsentschädigung raufgegangen, und somit war das Problem dann gelöst.

Werden Sie sich in Zukunft dafür einsetzen, dass es einen gesetzlichen Mindestlohn für Lehrlinge gibt, in verschiedenen Branchen? Denn das, was wir haben, ist ein großer Unterschied in den einzelnen Bereichen, was eine Ungerechtigkeit ist. Also ich finde, dass wir da ansetzen müssen, damit wir in Zukunft nicht wieder dastehen und eine Branche haben, wo wir große Lücken haben oder einfach die Lehrlinge nicht in den Be­trieb bekommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, Sie haben das Problem meiner Meinung nach sehr richtig be­schrieben, weil wir selbst in Zeiten, wo wir Lehrlinge nicht in Betriebe bringen konnten, weil keine Möglichkeiten da waren, im Tourismusbereich einen Überhang an Angebo­ten gehabt haben. Daher muss dort von den Strukturen und auch von der Entschädi­gung her eine Verbesserung kommen. Ich teile aber Ihre Meinung nicht, dass wir das gesetzlich festlegen sollten. Das muss die Branche selber entwickeln, an dem arbeitet man, was die Ausbildungsbilder anbelangt, aber auch was die Verlängerung der Be­schäftigungsmöglichkeiten ganzjahresmäßig betrifft.

Ich sehe sicher auch einen Ergänzungspunkt bei der Lehrlingsentschädigung. Wenn die attraktiv ist – das würde aber voraussetzen, dass auch die Möglichkeiten der Be­triebe vom Ergebnis her besser liegen, dann kann man auch besser zahlen –, dann wäre natürlich dort das Problem einer Lösung zuzuführen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker.

 


Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Meine Vorredner haben zu Recht betont, wie wichtig ausgebildete Mitarbeiterinnen, Mitarbei­ter für die Wirtschaft, für einen guten Wirtschaftsstandort sind. Ein weiterer wichtiger


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 30

Faktor ist Forschung und Entwicklung. Vor wenigen Wochen haben ÖVP und SPÖ das Budget 2012 beschlossen, und real sieht es für die Budgetbereiche Forschung, Wis­senschaft und Entwicklung so aus, dass es de facto ein Minus von 2 Prozent gibt. Herr Minister, viele Expertinnen, Experten kritisieren genau das. Halten Sie das im Bereich Forschung und Entwicklung für einen zielführenden Weg, den Wirtschaftsstandort Ös­terreich mittelfristig abzusichern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Abgeordnete, wir haben schon im Rahmen der Budgetdiskussionen darüber ge­sprochen, dass der entscheidende Punkt, ob gesteigert oder nicht gesteigert wird, die Vergleichbarkeit ist. Und Sie wissen, dass wir im Rahmen der Krisenbekämpfung die Mittel für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöht haben und daher eine Ver­gleichbarkeit eine sehr relative Angelegenheit ist.

Zu meinem Bereich kann ich Ihnen nur sagen, dass wir die Unterstützungsmöglichkei­ten von 96 Millionen auf 100 Millionen steigern. Das sind konkret de facto 4 Millionen, also beinahe 5 Prozent mehr. Ich finde, das ist in Zeiten wie diesen eine ausgespro­chen gute Korrelation, wobei natürlich klar ist, dass es insgesamt darum gehen wird, dass man auch die Effizienz steigert. Was die Programmvorbereitung auch im Zuge der FTI-Strategie anbelangt, tun wir das. Daher sehen Sie auch an der Entwicklung der F&E-Quote, dass wir trotz schwieriger Umfeld-Bedingungen in der Tendenz, in der Dy­namik zunehmen und in der Wettbewerbsfähigkeit daher gewonnen haben. Das ist ei­ne gute Leistung.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 4. Anfrage, jener der Frau Ab­geordneten Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Derzeit findet in Durban die Klima­konferenz statt. Wir erwarten, dass es endlich einen Fortschritt gibt. Für Klimaschutz ist es enorm wichtig, dass einerseits die erneuerbaren Energien ausgebaut werden, ande­rerseits natürlich die Effizienz der Energienutzung in dieser Form auch gesteigert wird. Dies sollte nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern auch aus ökonomischen Grün­den geschehen, da die steigenden Energiepreise die Kosten, sowohl bei den privaten Haushalten als auch bei den Unternehmen, in die Höhe treiben werden. Zudem hat es natürlich auch den Nutzen, dass wir durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien Arbeitsplätze vor Ort schaffen.

Meine Frage lautet:

121/M

„Wie erklären Sie, dass es Ihnen in den fast zwei Jahren seit Beschlussfassung der ,Energiestrategie 2020‘ nicht gelungen ist, einen Entwurf für das als Schlüsselmaßnah­me angekündigte Energieeffizienzgesetz vorzulegen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Abgeordnete, der Begriff „fast“ ist ein bisschen strapaziert. Wir haben im April 2010 die Strategie vorgestellt. April 2012 werden es dann zwei Jahre. Es ist aber egal, von der Sache her haben Sie nicht ganz unrecht. Wir haben auf europäischer Ebene nämlich genau die gleiche Tendenz. Es ist wesentlich attraktiver für alle Beteiligten, auch das Publikum, in Richtung erneuerbare Energie zu gehen, da es offensichtlich schöner dar­stellbar, bemerkenswerter ist, da entsprechend zu investieren, während die Bereit­schaft, bei Energieeffizienz etwas zu tun, europaweit in etwa gleich ist. Werden wir da­her nicht aktiver, wird ganz Europa von diesen 20 Prozent maximal 10 bis 14 Prozent­punkte erreichen. Das war vor 14 Tagen Status beim TTE-Rat in Brüssel.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 31

Was tun wir? – Wir bemühen uns, genau dem zu entsprechen, das Energieeffizienz­gesetz über die Rampe zu bringen, was nicht einfach ist. Sie wissen, wir haben am 7. Juli den Entschließungsantrag gefasst. Da gibt es zwei Komponenten, warum wir et­was langsamer sind: Die EU gibt jetzt eine neue Richtlinie heraus, die wollen wir einar­beiten; und zum Teil reklamieren die Länder die Kompetenz für sich. Wir haben gerade auch einen Abstimmungsprozess mit den Bundesländern, der durchaus erfolgreich, aber zeitaufwändig ist, damit klar ist, was die Länder tun und was der Bund tut.

Wir werden Anfang Jänner einen Begutachtungsentwurf vorlegen, und ich bin mir si­cher, dass wir zeitgerecht, sowie der Entschließungsantrag lautet, nämlich Juni oder Juli 2012, auch die entsprechende Beschlussfassung im Nationalrat haben werden. Ich darf Sie jetzt schon einladen – so wie beim Ökostromgesetz, wo vier Parteien mitge­stimmt haben, wir werden auch Verhandlungen gerne anbieten – da mitzuarbeiten und mit zu beschließen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker.

 


Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Wir werden selbstverständlich ger­ne daran mitarbeiten, damit das ein gutes Gesetz wird.

Herr Minister, gerade für die Unternehmen, für die Wirtschaft, für die Betriebe ist es wichtig, möglichst energieeffizient zu produzieren. Insofern ist es natürlich auch wich­tig, entsprechende Rahmenbedingungen zu haben. Welche Maßnahmen werden Sie im kommenden Jahr 2012 setzen, um es zu ermöglichen, dass Betriebe entsprechen­de Förderprogramme in Anspruch nehmen können, um Produktionsprozesse energie­effizienter zu machen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Genau in die Richtung werden wir auch beim Energieeffizienzgesetz gehen müssen, dass nicht Betriebe, die jetzt beispielsweise österreichweit agieren, neunmal etwas Un­terschiedliches machen müssen, sondern einmal, was Effizienz anbelangt, das Gleiche tun und daher abgestimmt vorgehen.

Wir werden aber zusätzlich dazu auch die Einführung des Smart Metering – werden wir auch demnächst vorstellen – in den Betrieben und den Haushalten haben. Wir arbeiten daran den Energieeffizienzpakt, wo Unternehmen freiwillig einen Vertrag abgeschlos­sen haben, Input/Output zu verbessern, abzuschließen. Das heißt, da gibt es eine Rei­he von Ansätzen, was Betriebsmanagementsysteme anbelangt die Effizienz zu stei­gern. Natürlich wird auch das, was wir im Klimaschutzgesetz derzeit haben, relevant werden. Auch an diesem Bereich arbeiten wir, da ja die Vorgabe noch auszufüllen ist, auch in diesen Wochen, und sind daher auch durchaus optimistisch, hier demnächst konkrete Ansätze vorlegen zu können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Win­ter.

 


Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Energiestra­tegie Österreich und monetäre Knappheit im Budget und Sparpaket, das könnte unter Umständen zu einer Konkurrenzsituation führen. Meine Frage dahingehend: Österreich fördert ja auf unserem Staatsgebiet Erdöl und Erdgas, wobei der Produktionswert die­ser fossilen Energieträger in den letzten sieben Jahren um ungefähr 400 Millionen € gestiegen ist. Die Republik Österreich hebt einen Förderzins ein, der hingegen um un­gefähr 85 Millionen € gestiegen ist. Meine Frage an Sie, Herr Minister: Haben Sie die Absicht, diesen Förderzins in nächster Zeit anzuheben und an erneuerbare Energieträ­ger zu binden?

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 32

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Abgeordnete, wir haben im Zusammenhang mit dem Budget in Loipersdorf für die nächsten zwei Jahre dynamisch angehoben, was den Förderzins anbelangt. Wir müs­sen natürlich auch in der Vorgangsweise sicherstellen, dass die Unternehmen, die da tätig sind, nicht so hohe Kosten haben, dass sie dann praktisch die Produktion einstel­len würden.

Genau diesen Weg, der an bestimmte Parameter gebunden ist, wie zum Beispiel Marktentwicklungen, sind wir gegangen, und daher werden sich automatisch weitere Erhöhungen ergeben. Und wenn diese Werte nicht eintreten, werden sie sich nicht er­geben. Insgesamt, glaube ich, können wir froh sein, wenn zur Sicherung der Autono­mie in Österreich Vorkommen da sind und auch der Bestand von den Rahmenbedin­gungen her förderungswürdig ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter We­ninger.

 


Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Bundesminister! Der UNO-Generalse­kretär hat gestern vor den Delegierten der Weltklimakonferenz wörtlich gesagt, die Zu­kunft unseres Planeten stehe auf dem Spiel. Ich glaube, dass diese Formulierung nicht übertrieben ist. Ich möchte Sie fragen, welche konkreten Maßnahmen Sie im Bereich der Energieeffizienz setzen wollen und wie Sie die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den österreichischen Arbeitsmarkt sehen – Stichwort Green Jobs –, genauso wie die Chancen für die regionale Wirtschaft, aber auch die Exportmöglichkeiten für die ös­terreichische Wirtschaft?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Ich teile die Einschätzung durchaus, dass wir da in einer dramatischen Situation sind. Neulich ist in einer Zeitung gestanden, wäre die Welt eine Bank, wäre sie schon geret­tet worden. Also da gibt es bestimmte Unterschiede in der Prioritätenwahrnehmung.

Ich glaube, dass wir richtig liegen mit unserer „Energiestrategie 2020“, wo wir wesent­lich intensiver, was auch die Maßnahmen anbelangt, die Umsetzung vorbereiten und durchführen in Richtung mehr Effizienz, mehr erneuerbare Energie und weniger CO2.

Heute ist ein Bericht in Ö3 beziehungsweise im „Morgenjournal“ gewesen, was Durban anbelangt und die Umsetzung der dort besprochenen Maßnahmen. Meines Erachtens ist die Konsequenz schon die: Alle unsere Pläne in Richtung Energieeffizienz und er­neuerbare Energie machen nur dann Sinn, wenn auch der Rest der Welt sich da betei­ligt.

Wir haben noch einen Anteil von 11 Prozent an CO2-Ausstoß, und wenn es nicht ge­lingt, die anderen mit ins Boot zu nehmen, dann macht es auch keinen Sinn, dass wir unsere Ziele auf 30 Prozent erhöhen. Aufgrund dessen würden unsere Betriebe ab­wandern und der Welt passierte dadurch an sich auch nichts Gutes. Daher muss der Schwerpunkt auf der internationalen Ebene liegen und nicht nur auf der österreichischen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Glaser.

 


Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Bundesminister! Die „Energiestrategie 2020“ der Bundesregierung beruht im Wesentlichen auf drei Säulen: Das ist die Sicherheit der Versorgung mit Energie, das ist mehr erneuerbare Energie und das ist Energieef­fizienz.

Ich persönlich glaube, dass gerade im Bereich der Energieeffizienz sehr viel machbar ist, zum Beispiel gerade im Bereich der Wärmedämmung bei Gebäuden. Es ist ja eine


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der vorgesehenen Maßnahmen in der „Energiestrategie 2020“, dass die Energieeffi­zienz von Gebäuden verbessert werden soll. Daher meine Frage: Welche konkreten Maßnahmen setzt sich diese Energiestrategie?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Die Bundesregierung hat jetzt durchgängig vier Mal 100 Millionen € zur Erhöhung der Sa­nierungsquote im Bereich der Gebäude bereitgestellt.

Die zweite Komponente bei der Effizienz ist der Mobilitätsbereich. In diesem Zusam­menhang wird es darum gehen, dass wir die Länder dazu bewegen, ihre Förderungen nicht nach unten zu fahren, sondern zu erhöhen, aber auch, dass wir die Bereitschaft des Publikums erhöhen, da zu investieren.

Wir haben im Unterschied zum Jahr 2009 jetzt die Situation, dass viele warten, ob nicht die Konditionen noch besser werden. Es gelingt uns gerade noch, die 100 Millionen € im Jahr zu verbauen, was andererseits von der Preisentwicklung befriedigend war, weil dadurch keine Entwicklung nach oben durch zu sprunghafte Inanspruchnahme fest­stellbar war.

Ich glaube, dass wir an sich für die regionale Wertschöpfung, für den Bereich Bauwirt­schaft gute Impulse geben, die Awareness aber in diesem Fall noch verstärken kön­nen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Widmann.

 


Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Energieminister! Ich darf das ak­tuelle Thema „Schiefergas-Probebohrungen“ der OMV in Poysdorf, Niederösterreich, ansprechen. Sie wissen, dass dieses Thema ökologisch sehr streng diskutiert wird, dass es da Bedenken gibt, dass aber die USA bereits 20 Prozent ihres Gases aus Schiefergas rekrutieren. Damit könnten wir vorübergehend die Gasabhängigkeit vom Ausland reduzieren. Leider ist es so, dass die Niederösterreicher in der Person des Landesrates Pernkopf, aber auch andere Kräfte, wie etwa der Bundesminister Berlako­vich, das sofort reflexartig abgelehnt haben.

Daher meine Frage: Wir vom BZÖ stehen grundsätzlich für Probebohrungen unter wis­senschaftlicher Begleitung, um eben alle Aspekte beleuchten zu können, ökologische, wirtschaftliche, bis hin zur Energieversorgung und -sicherheit. Wie stehen Sie als Ener­gieminister dazu?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, ich freue mich, wenn es der OMV und anderen Interessenten, wie etwa der RAG, gelingt, österreichische Vorkommen festzustellen. Deren Förderung rich­tet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Da haben wir das MinroG im konkreten Fall und andere technische und gesetzliche Vorgaben.

Wenn es eine Antragstellung gibt, wird man nach den Gegebenheiten genau prüfen, und dann gibt es entweder ein Ja oder ein Nein. Meine persönliche Meinung in diesem Zusammenhang erübrigt sich.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Tadler.

 


Abgeordneter Erich Tadler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Bundesminister! In der „Energiestrategie 2020“ wird ja auch auf die Energieversorgungssicherheit hingewie­sen. Nach einem Entscheid des Schweizer Höchstgerichtes sei die Verlegung des 380-kV-Erdkabels nicht nur Stand der Technik, sondern sie könne auch wirtschaftlicher als


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eine Freileitung sein. In Dänemark ist eine Erdverkabelung schon gesetzlich vorgeschrie­ben.

Meine Frage: Wie stehen Sie zu der Umsetzung der Teilverkabelung der 380-kV-Lei­tung im Bundesland Salzburg, Herr Minister?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, das ist eine Angelegenheit, die der Projektbetreiber entscheiden muss. Meines Erachtens ergeben sich bestimmte technische Schwierigkeiten, soweit ich diesen Fall kenne, weil eine 380-kV-Leitung bestimmte Leistungsstärken erfordert, und es können Schwierigkeiten auftreten, wenn es um Reparaturen geht.

Ich sehe da aber auch politische Probleme, denn: Wenn eine Teststrecke im Zuge die­ses Projektes gemacht wird, dann wird jeder andere, der da ein Interesse hat, für sich reklamieren, die auch haben zu wollen, und wird warten, bis die Ergebnisse vorliegen.

Daher ist meine persönliche Meinung die: Wir sollten woanders eine derartige Test­strecke machen, und dann davon ableiten, ob das auch für derartig schwierige Projekte wie 380-kV-Leitungen geht. Danach werden die Projektbetreiber nach ihrer Einschät­zung die entsprechenden Entscheidungen treffen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, der des Herrn Abgeordneten Windholz. – Bitte.

 


Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Bundesminister! Wir dürfen zur Causa prima übergehen, und da ist zu sagen: Die Steuer- und Abgabenquote in Österreich liegt derzeit bei 42,7 Prozent. Wir sind damit im europäischen Spitzenfeld, aber im Ver­gleich der OECD-Staaten sind wir an sechster Stelle.

In der Frage der Schuldenbremse haben wir daher in den Verhandlungen eingebracht, dass wir eine Festschreibung einer Steuer- und Abgabenobergrenze in der Verfassung wünschen. Dort hätten wir dann auch die Zustimmung erteilen können.

Ihr Interesse als Wirtschaftsminister anlässlich der Beschlussfassung der Schulden­bremse hätte es aus meiner Sicht sein müssen, die Wirtschaft vor weiteren Belastun­gen zu schützen. Da wäre es doch eine kluge Maßnahme gewesen, eine solche Ober­grenze einzuziehen.

Daher meine konkrete Frage:

123/M

„Aus welchem Grund haben Sie als Wirtschaftsminister im Ministerrat einer Schulden­bremse ohne zeitgleiche Festschreibung einer Steuer- und Abgabengrenze in der Ver­fassung die Zustimmung erteilt?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, mein Interesse gilt der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirt­schaft, und wie Sie von der Exportquote ableiten können, ist das mit der Unterstützung der Betriebe auch gegeben.

Was Ihre These anlangt, so glaube ich, dass man die nicht politisch, sondern eher ma­thematisch erklären muss. Denn: Wenn Sie auf der einen Seite eine Schuldenquote haben und auf der anderen Seite eine Steuer- und Abgabenquote, dann haben Sie ei­gentlich nur noch eine Unbekannte, und die ist das Wirtschaftswachstum. Diese Unbe­kannte können Sie aber gesetzlich nicht beschließen. Aber wenn Sie das eine und das


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andere festsetzen, dann resultiert daraus eigentlich die komplette Handlungsunfähig­keit des Parlaments und anderer Entscheidungsträger. Daher wäre das dann nur mit Leistungskürzungen und Effizienzsteigerung als einziger Steuerungsmöglichkeit verbun­den. Ich glaube, dass sich das niemand antun sollte.

Ich meine, dass man alle Maßnahmen an einem Ziel ausrichten sollte, weil damit mehr Bewegungsspielraum, mehr Flexibilität und auch mehr Erfolg da ist. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Wind­holz.

 


Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Nun, Ihr Wort in Gottes Ohr! Wir sind immer davon ausgegangen, dass es Ihr Koalitionspartner war, der sich strikt dagegen ausge­sprochen hat. Ich nehme zur Kenntnis, dass auch Sie diese Meinung teilen.

Zusatzfrage: Wir stehen vor ausgesprochen schwierigen Jahren. Wir sind ja sehr ex­portorientiert. Sollte sich diese Entwicklung wieder einem Abwärtstrend zuwenden, können wir dann ausschließen, dass es zu Erhöhungen bei der Steuer- und Abgaben­quote kommt, um die Wirtschaft nicht noch zusätzlich zu belasten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Kollege, ich hoffe, dass Sie Gottes Ohr nicht beim Koalitionspartner vermuten, weil Sie es angesprochen haben. (Heiterkeit.) – Ich glaube, es geht eher um die Sa­che, und in der Sache hat die OECD gesagt, die Steuer- und Abgabenquote sei mit 44,4 Prozent schon hoch genug. Daher können Sie davon ausgehen, dass sich unsere Partei dafür einsetzt, die Steuer- und Abgabenquote nach unten zu bringen, und zwar in Verbindung mit einer effizienten Ausgabenreform, denn wir zahlen genug. Das Pro­blem sind nicht unsere Einnahmen, sondern unsere Ausgaben. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Kogler.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Bundesminister! Die von Ihnen zi­tierte OECD sagt in Ihren Berichten über die österreichische Steuersystematik, dass wir vor allem Strukturprobleme haben, dass die vermögensbezogenen Steuern zu ge­ring sind, dass die Steuern auf Leistungseinkommen zu hoch sind.

Ich darf Sie im Kontext mit der Schuldenbremsen-Debatte genau aus diesem Grund fragen, ob Sie bei dieser Gelegenheit nicht daran denken, als Bundesregierung die rie­sige Gerechtigkeits- und Effizienzlücke im österreichischen Steuersystem zu schließen, sodass es künftig nicht mehr möglich ist, dass Unternehmerinnen und Unternehmer für etwa 5 Millionen € Lebenseinkommen brutto bis zu 50 Prozent und darüber hinaus an Steuern und Abgaben zahlen, man aber dann, wenn man 5 Millionen € erbt, exakt null an Steuern zahlt? Wie wollen Sie diese Gerechtigkeits- und noch schlimmer Effizienz­lücke schließen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, ich kann erstens einmal meine Position beziehungsweise meine Einstellung zu einer Vermögenssteuer und zu anderen Elementen in ähnlicher Ausrich­tung insofern als negativ darstellen, weil, wie ich meine, eine derartige Steuer von der Erhebung her schwierig wäre und jede Substanzbesteuerung die Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Landes hemmt.

Ansonsten möchte ich jetzt angesichts der vorgeschrittenen Zeit nicht auf Details ein­gehen, weil sich in dieser Pauschalität die Steuerfragen nicht in einer Minute klären


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lassen. Aber wir haben ohnehin dazu ein großes Paket in Vorbereitung, was die Frau Finanzministerin schon mehrmals angesprochen hat. Und in diesem Zusammenhang sollten wir das dann diskutieren. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Gra­dauer.

 


Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Guten Morgen, Herr Minister! Wir diskutieren derzeit die Schuldenbremse. Eine Schuldenbremse hätte zur Folge, dass ab 2017 nur mehr maximal 0,35 Prozent Defizit gemacht werden dürfte. Das heißt, wir liegen 2012 mit 9,2 Milliarden Defizit um zirka 7, 8 Milliarden daneben.

Meine Frage dazu: Was alles muss deiner Meinung nach bei den Staatsfinanzen bis zum Jahre 2017 geschehen, damit die Schuldenbremse 2017 auch wirksam werden kann, und wie muss der Weg dorthin deiner Meinung nach aussehen? Welche Maß­nahmen sind da zu setzen, auch im Hinblick darauf, dass uns die Wirtschaft nicht ab­säuft?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, das Allerwichtigste wäre, dass wir eine möglichst positive Wirt­schaftsentwicklung haben. Da möchte ich Sie an die Jahre 2002 bis 2007 erinnern. Da­mals haben wir genau das gleiche Einsparungspotenzial, das wir jetzt bis 2020 errei­chen müssten, ohne gröbere Probleme erreichen können.

Ich glaube, dass wir erstens einmal das Wirtschaftswachstum stimulieren müssen – die diesbezüglichen Maßnahmen haben wir schon diskutiert –, zweitens eine ausgegliche­ne Balance finden müssen, nämlich in der Weise, dass wir jetzt die Wirtschaft nicht überstrapazieren, sondern vor allem von der Struktur her ausgabenseitig die Maßnah­men treffen, die uns genau in die angesprochene Richtung bringen. Das erfordert aber, dass auch die Gemeinden und die Länder genau da mitziehen, denn sonst wird alles nur Stückwerk bleiben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Silhavy.

 


Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Guten Morgen, Herr Minister! Herr Minister, Sie werden in den „Salzburger Nachrichten“ zitiert, und da sagten Sie, es wäre wahrschein­lich auch gar nicht im Sinn der wirtschaftlichen Entwicklung, nur die Ausgaben zu sen­ken.

Sie haben vorhin das Wirtschaftswachstum angesprochen. Es wurde prognostiziert, dass es leider sinken wird beziehungsweise nicht mehr so stark sein wird. Wir werden daher sehr wohl verstärkte Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsplätze ergreifen müs­sen.

In diesem Zusammenhang meine Frage an Sie: Sind Sie nicht auch der Meinung, dass der Faktor Arbeit steuerlich stärker entlastet werden sollte und dafür bei leistungslo­sem Einkommen, zum Beispiel bei Millionen-Erbschaften – damit brauchen Sie die Komplexität der Erhebung nicht zu beantworten oder als Ausrede herzunehmen –, ein gerechterer Anteil zum Staatshaushalt beigetragen werden sollte? (Beifall des Abg. Dr. Kräuter.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Abgeordnete, ich habe es schon vorhin erwähnt, dass dann, wenn alle Staaten jetzt das Gleiche tun und die öffentlichen Ausgaben kürzen und wenn Privatausgaben teilweise auch nicht gesteigert werden können, weil die Kredite, vor allem in Ost- und Zentraleuropa, geplatzt sind, ein Problem für das Wachstum entstehen kann. Um zu


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wissen, dass es so ist, brauchen Sie sich nur die Zahlen anzuschauen. Daher wird es notwendig sein, da so vorzugehen, dass wir den Balanceakt, den ich vorhin angespro­chen habe, nach Möglichkeit einhalten und auf der anderen Seite, ohne die Quote zu erhöhen – damit Sie das nicht wieder falsch interpretieren: ohne die Quote zu erhö­hen! –, Förderungen für bestimmte Bereiche, wie etwa Forschung und Technologie, vor­sehen.

Wenn Sie sich das Konzept des Herrn Monti anschauen, dann werden Sie sehen, dass der genau diesen Weg geht: strukturelle Reformen, aber auf der anderen Seite dort, und auch in anderen Bereichen, wo es die Wirtschaft anbelangt, zu schauen, dass eben der, der das Geld bringt, auch in Zukunft wettbewerbsfähig ist. Etwas Ähnliches muss uns auch für Österreich einfallen, denn nur nach unten zu sparen wird für die Wett­bewerbsfähigkeit problematisch sein.

Aber ob da jetzt 70, 30 oder sonst etwas zitiert wurde, weiß ich nicht, aber es ist ein Konjunktiv dabei gestanden, und dieser Konjunktiv kommt von internationalen Exper­ten. Wichtig ist etwas ganz anderes: Anteilsmäßig müssen die Ausgaben stärker ge­kürzt werden, als die Einnahmequote erhöht wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler.

 


Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir alle wissen, wie wichtig – und das ist wohl unbestritten – die Wirtschaftsförderung für unsere Unternehmen ist. Sie stellt auch einen wichtigen Impulsgeber dar.

Mich würde angesichts der aktuellen Budgetsituation interessieren, unter welchen Ge­sichtspunkten Sie die Effizienz dieser Wirtschaftsförderung noch weiter steigern wollen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, das ist eine ganz wichtige Frage. In den Medien wird meiner Mei­nung nach eher übertrieben und auch von Experten nicht richtig dargestellt. Man sagt, wir hätten 18,1 Milliarden an Wirtschaftsförderung.

In dieser Summe ist die gesamte Förderung, etwa für Nebenbahnen oder Bundesbah­nen, aber auch die Spitalsfinanzierung, enthalten. Daher bleibt vielleicht ein Drittel wirk­lich für Wirtschaftsförderung über.

Nachdem das aber nicht transportierbar ist – es heißt immer, das ist so –, werden wir einen Förderkonferenz machen, wo wir mit Bund und Ländern ein Modell machen wer­den, wie wir es beispielsweise bei der Tourismusförderung haben, wo einen Teil der Förderung die Länder machen und einen Teil der Bund. Dieses Modell hat dazu ge­führt, dass Mitnahmeeffekte vermieden wurden und die Förderung insgesamt nicht we­niger wurde. Frau Lichtenecker, Sie kennen das, glaube ich, weil Sie so  (Zwischen­ruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) Genau!

Die zweite Komponente könnte sein „one in/one out“, das heißt, dass wir, wenn wir da etwas tun, die Förderungen, die am wenigsten in Anspruch genommen werden, strei­chen und insgesamt die Effizienz steigern. Da ist einiges an Potenzial drinnen. Genau­so ist es dort, wo wir für die Länder, wie etwa bei der FFG für Salzburg und Oberöster­reich, Prüfungen mitmachen, wodurch Personal eingespart wird. Auch dieses Modell scheint mir gangbar zu sein. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 6. Anfrage, der der Frau Abgeordneten Binder-Maier. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Zum zweiten Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit, Herr Bundesminister, zum Bereich Familie:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 38

Der FLAF, der Familienlastenausgleichsfonds, ist derzeit in aller Munde, wird stark dis­kutiert.

Meine Frage lautet:

127/M

„Welche Maßnahmen, insbesondere auf der Einnahmenseite, werden Sie treffen, um die zukünftige Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) sicherzustellen?“

Und: Was werden Sie tun, um Leistungen für die Familien zur Verfügung zu stellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Abgeordnete, es ist vollkommen richtig, was Sie gesagt haben. Der FLAF hat in letzter Zeit eine Fülle von Leistungen aufgebürdet bekommen, die dazu geführt haben, dass da kein klarer Überblick mehr da war und auch keine richtige Steuerungsmög­lichkeit. Das hat der Rechnungshof auch kritisiert. Daher haben wir eine IHS-Studie machen lassen, um uns da ein Bild machen zu können. Wir haben festgestellt, dass wir früher, im Jahr 1990, für Familienleistungen 90 Prozent zur Verfügung stellen konnten, während es jetzt nur noch 50 Prozent sind.

Das heißt nicht, dass alle anderen Leistungen keinen Familienzusammenhang haben, aber nicht einen konkreten. Daher wollen wir uns bemühen, einerseits Leistungen, die nicht dazugehören, wie etwa Unterhaltsvorschüsse, überhaupt wegzubringen – das wird schwierig werden –, und auf der anderen Seite dort, wo es um Pensionsleistungen geht, dafür zu sorgen, dass wir den ursprünglichen Schlüssel 50 zu 50 und nicht 75 zu 25 oder wie jetzt 78 zu 22 haben. Dadurch und mit Zahlungen der Länder, weil sie ja auch bestimmte Leistungen bekommen, könnten wir unseren Finanzierungsspielraum erhö­hen und die Ausgaben auf die eigentliche Familienförderung zurückbringen.

Was die zweite Komponente, die immer von Ihrer Seite kommt, betrifft, nämlich wir sollten jetzt die Einnahmen durch eine Erhöhung des Beitrages oder eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage erhöhen, ist zu sagen: Das sehe ich in einer Zeit, die wirt­schaftlich schwierig ist, als eine unangemessene und unrichtige Maßnahme an, denn dadurch würde die Wirtschaft belastet werden und das Anspruchsdenken, noch weitere Leistungen zu ermöglichen, nur erhöht werden.

Daher muss der Weg in Richtung Konsolidierung gehen, in Richtung besserer Steue­rung, aber da und dort auch in Richtung Ausweitung der Leistungen. Ich sehe es näm­lich nicht ein, warum die Pensionisten gesetzlich garantierte Erhöhungen der Pensio­nen haben, die Familien aber nichts dergleichen im Bereich der Familienbeihilfe. Das ist ungerecht! (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Binder-Maier.

 


Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Indirekt haben Sie darauf hingewiesen: Es gibt, so wie der Rechnungshof erwähnt hat, Doppelgleisigkei­ten im Fördersystem. Trotz alledem bin ich der Meinung, dass auch diese Förderungen für die Familien wichtig sind.

Es wird jetzt eine Familiendatenbank in Ihrem Ressort erstellt. Meine Frage diesbezüg­lich: Wann wird die zur Verfügung gestellt? Wer kann diese Informationen abfragen? Und wie wird ersichtlich sein, wie viele Leistungen pro Person bezogen werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 39

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Abgeordnete, diese Datenbank ist fertig und steht den Experten zur Verfügung, aber auch allen daran Interessierten, also auch Privatpersonen. Da gibt es keine Geheim­nisse. Das Ganze ist nicht eine individuelle Darstellung – Sie haben es eh richtig for­muliert –, sondern daraus geht hervor, wer von den Bundesländern was an Förderung in welchen Bereichen hat.

Und es ist natürlich der zweite Schritt, nachdem man die Übersicht und die bessere Koordinierung hat, dass man zeitlich, inhaltlich, eventuell auch betragsmäßig aufeinan­der abstimmt. Ich sage gleich dazu, es geht nicht darum, Leistungen zu kürzen, son­dern es geht darum, Leistungen besser zu koordinieren.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Wögin­ger.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich un­terstütze Ihre Sanierungsvorschläge betreffend FLAF hundertprozentig, vor allem die nur teilweise oder bedingt familienrelevanten Leistungen maximal mit 50 Prozent zu fi­nanzieren, damit man sich auch auf die wirklich familienrelevanten Leistungen konzentrieren kann, wie die Familienbeihilfe oder das Kinderbetreuungsgeld. Das Kin­derbetreuungsgeld ist ja mit der Wahlfreiheit wahrlich eine Erfolgsgeschichte.

Meine Frage an Sie, Herr Bundesminister: Wie haben sich in der letzten Zeit die beiden Kurzvarianten entwickelt, also 12 plus 2 Monate, und das einkommensabhängige Kin­derbetreuungsgeld, vor allem auch im Hinblick auf die Väterbeteiligung?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, Sie haben vollkommen richtig beschrieben, dass sich die beiden Zusatzvarianten, nämlich sowohl die 12 plus 2-Variante, die Pauschalvariante mit den 1 000 €, als auch die einkommensabhängige Variante mit den 2 000 € zunehmender Beliebtheit erfreuen. Das heißt ganz konkret: Bei Kindern, im Jahr 2011 geboren, wähl­ten 14,46 Prozent der Eltern das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und 4,69 Prozent der Eltern wählten die Pauschalvariante 12 plus 2.

Entscheidender Punkt dabei: Die Väterbeteiligung liegt beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld bei 26,53 Prozent, bei der Pauschalvariante bei 31,44 Prozent. Sie erinnern sich, das Ziel waren 20 Prozent. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Huber.

 


Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Bundesminister! Eine der wichtigsten Auf­gaben und Leistungen für unsere Familien durch den FLAF ist das Kinderbetreuungs­geld. 2012 fließen wieder rund 1 060 000 000 € in diesen Posten. Ein großer Teil die­ses Geldes kommt nicht an, weil er im Verwaltungssumpf versickert.

Dieser Verwaltungssumpf, vor allem die Überprüfung der Einhaltung der Zuverdienst­grenze, bedeutet ja einen wahnsinnigen Verwaltungsaufwand. Dieses Geld brauchen aber die Familien.

Jetzt ist meine Frage: Wann werden Sie unsere Forderung aufnehmen und konkret umsetzen, dass man die Zuverdienstgrenze abschafft?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, wir haben diese Frage neulich im Familienausschuss intensiv dis­kutiert. Ich glaube, Sie waren nicht dabei. Das ist jetzt kein Vorwurf, damit Sie es nicht falsch verstehen. Daher noch einmal der Hintergrund: Im Endeffekt haben wir relativ geringe Verwaltungskosten in diesem Zusammenhang, nämlich 28 Millionen €.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 40

Es ist aber deswegen ein kompliziertes System, weil man das Zuflussprinzip festgelegt hat, das heißt, es wird bewertet, was man im Jahr hat und nicht der jeweilige Monat. Daher diese administrative Kompliziertheit.

Wir bemühen uns in einer Arbeitsgruppe – das haben wir auch im Ausschuss verspro­chen –, da Vereinfachungen vorzunehmen. Warum aber eine Zuverdienstgrenze not­wendig ist, das ist ganz einfach: Wenn es keine gibt, dann wird der Mitnahmeeffekt, oh­ne dass jetzt jemand auch seine Arbeitszeit reduziert, einfach größer werden. Inten­diert ist – und das hat sich der Gesetzgeber eben vorgenommen –, dass in der partner­schaftlichen Abwicklung der Familienagenda einfach eine bessere Kooperation zwi­schen Männern und Frauen durch diese Maßnahme besteht; deswegen Zuverdienst­grenze, deswegen nicht schrankenlose Vorgangsweise mit Mitnahmeeffekt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Öllin­ger.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Stichwort „Einnahmenge­rechtigkeit“. Fast alle Einnahmen des Familienlastenausgleichsfonds werden über den Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds von den unselbständig Beschäftigten, also als lohnsummenbezogene Abgabe oder vorenthaltener Lohnbestandteil, kann man sa­gen, von den Unternehmen oder von den Beschäftigten finanziert.

Das führt zu der seltsamen Situation, dass Selbständige, Bauern, Politiker, so wie Sie und ich, keinen Beitrag zum FLAF zahlen. Ich kann mir vorstellen, dass Sie, ich, der Herr Strache, der Herr Kopf, alle den Beitrag zahlen wollen. Gedenken Sie, auch in diese Richtung etwas zu verändern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, genau diese Frage ist angesprochen worden. Man bezieht ja dann auch Leistungen daraus. Und das ist genau die Frage, eben durch die Abschaffung der Selbstträgerschaft – das hat es teilweise auch schon vorher gegeben – induziert. Wir versuchen beim nächsten Finanzausgleich, dieses Problem zu lösen und konkret den Kreis der Beitragszahler zu erhöhen.

Ob die genannten Herrschaften dabei sind, lassen wir dann offen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Kitz­müller.

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Grüß Gott, Herr Minister! Dass der Fami­lienlastenausgleichsfonds in der Kreide steht, wissen wir. Dass die Ausgaben sehr hoch sind, da etwas getan werden muss und auch die Treffsicherheit angeschaut wer­den muss, das ist sehr wichtig und natürlich notwendig.

Sie haben eine Studie betreffend den FLAF beim Institut für Höhere Studien in Auftrag gegeben. Und diese Studie, wie ich weiß oder wie ich mich erinnern kann, hat ungefähr 30 000 € gekostet.

Wir Freiheitliche haben ein Familiensteuersplittingmodell erarbeitet. Dieses habe ich Ih­nen auch übermittelt. Jetzt meine Frage dahingehend: Warum lassen Sie nicht dieses Modell, wodurch viele andere Förderungen obsolet wären, untersuchen und eine seriöse Studie darüber anfertigen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Abgeordnete, ich glaube, dass die Kosten der Studie, was den Umfang und auch die Intensität der Arbeiten anbelangt, durchaus angemessen waren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 41

Das Zweite ist: Das, was wir betreffend Förderungen machen, war durchaus eine rich­tige Entscheidungshilfe. Wir haben durch die Maßnahmen, die letztes Jahr sehr schmerz­haft waren, bewirkt, dass der FLAF anstelle von rund 4 Milliarden €, die er im Jahr 2016 hätte, nur die Hälfte an Schulden haben wird. Die Schulden sind leider Maastricht-rele­vant. Um besser zu steuern, müssen wir andere Fördermodelle ins Auge fassen. Es gibt die eine Komponente der Tarifleistungen. Das ist das, was im FLAF abgewickelt wird.

Zur anderen Frage, die Sie angesprochen haben: Das werden wir prüfen, im Zusam­menhang mit einem Modell im steuerlichen Bereich. Das wird mit der Frau Finanzmi­nister und anderen, auch dem Koalitionspartner beispielsweise, abzuklären sein. Das heißt, ich möchte Ihr Modell jetzt weder positiv noch negativ bewerten. Danke aber für die Übermittlung. (Beifall der Abg. Gartelgruber.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 7. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Steibl. – Bitte.

 


Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Herr Bundesminister! Die Studie zum Fami­lienlastenausgleichsfonds vom IHS wurde jetzt einige Male angesprochen.

Daher meine Frage:

125/M

„Zu welchen Ergebnissen kommt die von Ihnen in Auftrag gegebene Studie des Ins­tituts für Höhere Studien zur Struktur und Zukunft des Familienlastenausgleichsfonds?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Danke für die Frage. Ich darf, nachdem schon vorher angedeutet, sehr zusammenfas­send und kurz rekapitulieren: Die zentralen Ergebnisse der Studie sind, dass die Aus­gaben mit der kontinuierlichen Veränderung der Schwerpunktsetzung der Familienpo­litik und der Übernahme von zusätzlichen Leistungen aus anderen Ressorts wesentlich stärker verändert werden als die Einnahmen. Also wir haben nicht jene Einnahmen, die andere von uns wünschen, was die Ausgaben anbelangt. Es müssen daher die FLAF-Leistungen auf Familienrelevanz geprüft werden. Das hat man gemacht.

Wir haben eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die keinen direkten Zusam­menhang mit Familie haben, wie Unterhaltsleistungen, aber auch zum Teil Versiche­rungsleistungen. Das führt zur Verwässerung der familienpolitischen Anliegen und überfordert die Finanzierungssituation. Daher brauchen wir, um in Zukunft besser agie­ren zu können, mehr Transparenz, eine andere Aufteilung, auch was die Leistungsbe­reitstellung anbelangt, und haben dann auch eine bessere Möglichkeit, Familienleistun­gen zu steuern.

Uns werfen viele vor, wir verschieben nur die Kosten, was aber nicht so ist, weil auch durch die Transparenz und die Zuordnung zum richtigen Bereich eine bessere Ge­samtsteuerung möglich ist. Das Ganze erfordert Verhandlungen mit den betroffenen Ressorts und vor allem mit den Bundesländern.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Steibl.

 


Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Diese Frage bezieht sich auch auf den FLAF: Welche Leistungen – Sie haben es ja schon angesprochen – sind nur bedingt familienrelevant und welche sind teilweise konkret familienrelevant?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Be­dingt familienrelevant sind beispielsweise eben die Unterhaltsleistungen, nämlich die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 42

Vorschüsse, die wir dafür zahlen. Es gibt aber auch ein paar andere Leistungen, die wir in diesem Zusammenhang zahlen und die wir eigentlich, was beispielsweise Versi­cherungen und auch Untersuchungskosten im Schulbereich anbelangt, nicht im Fami­lienbereich haben sollten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haub­ner.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Bundesminister, Sie haben richtigerweise eine Studie zum FLAF in Auftrag gegeben. Sie haben auch die Ergebnisse schon um­fassend vorgestellt. Ich glaube, der nächste Schritt ist die Umsetzung dieser Maßnah­men, die in dieser Studie vorgeschlagen werden. Das ist also eine wichtige Aufgabe, die vor Ihnen liegt.

Ich glaube aber auch, dass Sie noch andere Baustellen in Ihrem Ressort haben, und zwar den Bereich des Jugendschutzes, und da vor allem die Harmonisierung des Ju­gendschutzes beziehungsweise auch das bundeseinheitliche Jugendhilfegesetz.

Amtsvorgänger von Ihnen haben immer wieder angekündigt, dass das rasch und in Bälde umgesetzt wird. Daher meine Frage: Wann kommt es zu konkreten Umsetzun­gen bei der Harmonisierung des Jugendschutzes, aber auch bei der Umsetzung des bundeseinheitlichen Jugendhilfegesetzes?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Abgeordnete, die Baustelle befindet sich nur mittelbar in meinem Bereich, weil Sie die Kompetenzlage kennen, und die Kompetenzlage misst in dem einen Fall, nämlich was den Jugendschutz anbelangt, ausschließlich den Ländern die Kompetenz zu; im zwei­ten Fall die Grundsatzgesetzgebung dem Bund, die Ausführungsgesetzgebung den Ländern.

Im zweiten Fall haben leider die Länder den Konsultationsmechanismus eingeleitet, das heißt – und leider jetzt durch die Schuldenbremse noch verstärkt –: Konkret wei­gern sich zwei Bundesländer, die Finanzierung dieses Vier-Augen-Prinzips im Kinder- und Jugendhilferecht umzusetzen. Wir sind dran, aber ich hoffe, dass Ihre Befürchtung, es geht jetzt der Advent vorbei und das ist noch nicht geregelt, nicht Wirklichkeit wird.

Beim Jugendschutz wollen wir mit der Jugendvertretung einen – ich traue mich gar nicht zu sagen, den wievielten Anlauf – nehmen, denn da waren wir auch schon fast am Ziel, weil es beinahe genant ist, dass man in Zeiten wie diesen keinen gemeinsa­men Jugendschutz zustande bringt.

Ich muss Ihnen schon sagen, wir haben es im Ausschuss diskutiert: Geben Sie mir die Kompetenz! Ich mache es morgen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Musiol.

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Minister! Sie wissen, nicht nur das IHS hat sich mit den Familienleistungen beschäftigt, sondern auch der Rechnungshof. Das haben wir gestern im Plenum diskutiert. Wir haben im letzten Familienausschuss darüber gesprochen, was denn jetzt eigentlich die Empfehlungen des Rechnungshofes sind und ich hatte den Eindruck (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Koordination!) – ab­gesehen von der Koordination, für die Sie zuständig sind, wo der Rechnungshof kriti­siert, dass das Ministerium diese nicht wahrnimmt –, dass Sie den Satz nicht kennen, in dem der Rechnungshof vorschlägt, neben der Nachhaltigkeit der Finanzierung des FLAF auch über Alternativen nachzudenken.

Deswegen möchte ich das zitieren und stelle es Ihnen dann auch gerne zur Verfügung. Ich frage vor diesem Hintergrund auch, weil auch immer die Diskussion Umstellung von


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 43

Geldleistungen auf Sachleistungen geführt wird, Folgendes: Haben Sie den Eindruck, dass wir hier schon in der richtigen Relation sind oder in welche Richtung wollen Sie ge­hen?

Den Rechnungshofbericht brauche ich hier nicht vorzulesen, den bekommen Sie nach­her von mir.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Abgeordnete, danke für diese Nachhilfe. (Abg. Mag. Musiol: Gerne!) Ich hätte sie nicht gebraucht, wir haben das ja gelesen. Wir werden die Koordinationskompetenz sehr wohl wahrnehmen, was aber nicht einfach ist. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Koordination heißt, wir haben sieben betroffene Bundesstellen und versuchen, in Ver­handlung eine Verbesserung durchzuführen. Betreffend Länder ist auch die Datenbank angesprochen worden.

Was die Richtung anbelangt, die Sie angesprochen haben, ob ich glaube, dass Sach­leistungen und Geldleistungen genau im richtigen Verhältnis sind, das lässt sich schwer beantworten. Ich glaube, dass es hiezu unterschiedliche Meinungen gibt. Dass wir aber jetzt in der Schwerpunktsetzung, ohne Geldleistungen zu kürzen, vor allem die Sach­leistungen weiter ausbauen, ist eine leichte Gewichtung, wenn Sie so wollen, und zwar in Richtung der Sachleistungen, weil das Angebot, dass am Nachmittag bei Kinderbe­treuung entsteht, auch wirklich nachgefragt wird und dadurch eine Veränderung des gesellschaftlichen Verhaltens, die ich auch positiv sehe, bewirkt und vollzogen wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Gartel­gruber.

 


Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! In Ihrer Aussendung zur Präsentation der IHS-Studie sprechen Sie auch davon, dass die FLAF-Reform jetzt Spielraum für die Familienleistungen bringt. Es wurden ja beson­ders auch im Bereich der Familienbeihilfe keine Inflationsanpassungen seit Jahren mehr vorgenommen. Die Einführung der 13. Familienbeihilfe im Jahr 2008 war ja mehr oder weniger ein Ausgleich dafür, wurde aber letztes Jahr nominell und auch im Bezie­herkreis sehr gekürzt.

Deshalb meine Frage: Wie sehen Ihre angesprochenen beziehungsweise versproche­nen Inflationsanpassungen im Bereich der Familienbeihilfe und bei den Familienleis­tungen aus, die jahrelang nicht erfolgt sind?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Kollegin, Sie haben es selber angesprochen, versprochen habe ich es nicht, aber an­streben tue ich das. Sie haben auch erwähnt, dass natürlich die 13. Familienbeihilfe so interpretiert werden könnte, als ob sie eine Art Inflationsanpassung wäre. Wir arbeiten daran, dass es eine Inflationsanpassung gibt. Ich bin auch Ihrer Meinung, diese wäre dringend notwendig, das heißt im Klartext, wir arbeiten bei den betroffenen Stellen, auch bei der Frau Finanzminister daran und haben diesen Punkt auch bei den Budget­verhandlungen eingebracht.

Es wird ein Bohren dicker Bretter sein, weil die Finanzbedingungen insgesamt nicht besser werden. Aber ich bin sicher, dass wir in nächster Zeit doch einen Teilerfolg lan­den könnten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Li­pitsch.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 44

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Bundesminister! Im Bereich der Kinder­betreuungseinrichtungen ist ja in der 15a-Vereinbarung vorgesehen, dass Qualitätsstan­dards für die Bundesländer erarbeitet werden.

Jetzt wäre meine Frage: Wann kommt es aus Ihrer Sicht zu Verhandlungen mit den Bundesländern? Welche Empfehlungen werden Sie abgeben? Welche Eckpunkte sind für Sie wichtig, diese Qualitätsstandards in den Bundesländern gleich zu halten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Abgeordneter, komplett richtig, das ist auch in der LLL-Strategie drinnen, wir ar­beiten an diesen Standards, werden sie den Bundesländern zur Verfügung stellen. Wie Sie wissen, ist dort die Kompetenz auch gegeben, das heißt, Verhandlungen mit den Bundesländern wird es in dem Sinne nicht geben, aber Empfehlungen, dies auch ent­sprechend umzusetzen.

Sobald wir das fertig haben – das wird in den nächsten Wochen sein –, stellen wir das auch gerne zur Verfügung, was da empfohlen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich beim Herrn Bundesminister. Ich bedanke mich bei den Abgeordneten. Wir haben alle Fragen zum Aufruf gebracht – in einer Rekordzeit, möchte ich sagen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich beende damit die Fragestunde.

11.16.11Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Zuweisungen:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Kulturausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert wird (1586 d.B.);

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 und das Marktordnungs-Über­leitungsgesetz geändert werden (1616 d.B.);

Unterrichtsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftli­che Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schü­lerbeihilfengesetz 1983 geändert werden (1617 d.B.).

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass der Neunte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 45

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 9272/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 9272/AB der Anfrage 9394/J der Abgeordneten Neu­bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mietwagen zur Entführung der Natascha Kampusch durch die Frau Bundesministerin für Inneres abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Keck, Ing. Westenthaler, Eßl, Vock, Dr. Pirklhuber beantragt haben, dem Gesundheits­ausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 1774/A(E) betreffend Massentötungen von Hunden in der Ukraine eine Frist bis 9. Dezember 2011 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 5 und 6, 7 und 8, 10 bis 15, 20 und 21, 22 bis 24, 25 und 26, 27 bis 29, 31 und 32 sowie 34 bis 36 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Ta­gesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten er­geben: SPÖ und ÖVP je 112, FPÖ 100, Grüne 88 sowie BZÖ 84 Minuten.

Während der Fernsehübertragung von 11.25 Uhr, also von jetzt, bis 13 Uhr wurde fol­gende Redeordnung vereinbart: eine Runde mit je 8 Minuten, ein Regierungsmitglied SPÖ 8 Minuten, ein Regierungsmitglied ÖVP 6 Minuten, eine Runde mit je 6 Minuten.

Der Vorsitz führende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Rednerrunde – nach Rück­sprache mit den Klubvorsitzenden – die verbleibende Redezeit für die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Übertragungszeit in ORF 2 gleichmäßig zu Wort kommen.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach dem Ende der Fernsehübertragung in ORF 2 aufgerufen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 46

11.20.02 1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1516 d.B.): Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bun­desverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebun­des und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (1602 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird (1603 d.B.)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügege­setz geändert werden (1604 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1750/A(E) der Abgeordne­ten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verhinde­rung einer europäischen Transferunion (1605 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 3 erteile ich dem Berichter­statter, Herrn Abgeordnetem Pendl, das Wort. (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist denn da los? Das ist ja unglaublich! Ich habe mir gedacht, das ist alles so wichtig, was wir heute beschließen! Die wichtige Schuldenbremse – und die Regierung ist nicht einmal da!)

Herr Abgeordneter! Es ist noch kein Redner am Wort. Es ist jetzt der Herr Berichter­statter am Wort. (Abg. Ing. Westenthaler: Das hat es noch nie gegeben! Das ist ja un­glaublich! Zeitschinderei!)

 


11.21.42

Berichterstatter Otto Pendl: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Ich darf eine Druckfehlerberichtigung (Abg. Ing. Westenthaler: Die Orden müssen umgehängt werden! Das ist die Wahrheit! Das ist eine Regierung!) zum Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktio­näre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden, in 1604 der Beilagen vorbringen.

Der Titel des oben zitierten Gesetzentwurfes hat richtigerweise wie folgt zu lauten:

„Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Be­zügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz ge­ändert werden“.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Auf eine mündliche Berichterstattung zu den Punkten 1, 2 und 4 wurde verzichtet. (Abg. Ing. Westenthaler: Na was ist? – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Zur Geschäftsbehandlung!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 47

Meine Damen und Herren! Ich unterbreche jetzt die Sitzung, bis der Herr Bundes­kanzler und der Herr Vizekanzler hier sind.

*****

11.23.01(Die Sitzung wird um 11.23 Uhr unterbrochen und um 11.25 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.25.20

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, was wir hier jetzt erleben, ist wirklich grotesk. Nachdem die Opposition über Tage hinweg ausge­richtet bekommt, wie unseriös sie in diesem Verhandlungsprozess um die Schulden­bremse agiert hat, sehen wir hier die wahre Verantwortungslosigkeit: Vizekanzler und Kanzler sind bereits seit 8.30 Uhr im Haus und haben bereits am EU-Hauptausschuss teilgenommen, halten es aber nicht für wert, hier pünktlich zur Sitzung zu erscheinen.

Ich beantrage daher nach § 18 (3) der Geschäftsordnung die unverzügliche Beizie­hung von Kanzler und Vizekanzler. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

11.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubob­mann Strache zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.26.02

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr ge­ehrte Frau Präsidentin! Ich kann dem Geschäftsordnungsantrag von Frau Klubobfrau Glawischnig nur zustimmen.

Wir haben in den letzten Wochen immer wieder die staatspolitische Verantwortung be­müht, auch in den Argumentationen. Diese staatspolitische Verantwortung muss ich wirklich bei dieser Bundesregierung vermissen.

Wenn man sich nicht einmal hierher bequemt und pünktlich bei diesem wichtigen Ta­gesordnungspunkt erscheint, wo es um ein Verfassungsgesetz geht, wo es auch um den Wunsch geht, dass die Opposition hier ihre Verantwortung lebt, und wenn seit den letzten Wochen, nämlich seit dem 28. Oktober, feststeht, dass der Herr Bundeskanzler Werner Faymann beim letzten europäischen Gipfel erfahren hat, dass eine Schulden­bremse sozusagen als Vorgabe der Europäischen Union auf nationaler Ebene umzu­setzen ist, er es aber bis heute nicht der Mühe wert gefunden hat, ein Gespräch mit dem Chef der größten Oppositionspartei, nämlich der Freiheitlichen Partei Österreichs, zu führen, dann zeigt das, dass seine Ernsthaftigkeit nicht gegeben ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage, es ist wirklich zum Genieren, aber es zeigt halt, wichtig kann es ihm nicht sein, aber das werden wir heute noch beleuchten. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 48

11.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


11.27.11

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! So ein skandalöses Vorgehen einer Bundesregierung ist beispiellos! (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

Man hat uns in den letzten Wochen mehrmals vorgeworfen, dass die Opposition ihre staatspolitische Verantwortung vermissen lässt. Das ist jetzt plakativ, das ist plakativ für den wahren Zustand einer Bundesregierung, die sich scheut, mit der Opposition den Diskurs zu suchen und mit uns eine Diskussion über die Schuldenbremse abzu­führen. Das hat es noch nie gegeben, das ist beispiellos. Daher sind wir selbstver­ständlich dafür, dass die Bundesregierung so schnell wie möglich Platz nimmt auf der Regierungsbank.

Wenn es tatsächlich so ist, dass sich der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler jetzt gegenseitig die Orden umhängen, dann sieht man, welche Wertigkeit diese Bun­desregierung tatsächlich hat. Ihnen geht es nicht um den staatspolitischen Auftrag, Ih­nen geht es nur um Ihre eigenen Posten, und das ist verwerflichst für unser Land. (Bei­fall bei BZÖ, FPÖ und Grünen.)

11.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Klubobmann Dr. Cap. – Bitte. (Abg. Grosz: Das ist eine Nachtwächterregierung!)

 


11.28.21

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn Sie genau schauen, sehen Sie hier die Frau Finanzminister, sehen Sie hier den Herrn Staatsse­kretär (ironische Heiterkeit beim BZÖ) – und Kanzler und Vizekanzler sind auf dem Weg ins Plenum. Daher sehe ich keinen Grund, aus dem Ganzen da jetzt so eine Rie­sendebatte zu machen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


11.28.42

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich nehmen an so einer wichti­gen Debatte Kanzler und Vizekanzler teil, sind auf dem Weg hierher. (Rufe bei der FPÖ: Wo? Wo?)

Es ist schon einigermaßen bezeichnend für die Unernsthaftigkeit der Opposition, wie mit diesem für Österreich so wichtigen Thema in den letzten Tagen und Wochen sei­tens der Opposition umgegangen wurde – und jetzt so ein Theater hier zu veranstalten, ohne zu wissen, was die Ursache für diese wenige Minuten dauernde Verspätung von Kanzler und Vizekanzler ist, das ist schäbig von Ihnen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Vizekanzler Dr. Spindelegger betritt soeben den Sitzungs­saal und nimmt auf der Regierungsbank Platz. – Zwischenrufe beim BZÖ.)

11.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich lasse über den Geschäftsordnungsantrag auf Herbeizitierung des Herrn Bundeskanzlers abstimmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das findet nicht die Mehrheit. (Bundeskanzler Faymann betritt soeben den Sitzungssaal. – Ah-Rufe bei FPÖ und BZÖ. – Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Da lacht er noch! – Abg. Mag. Gaßner: So ein Pech, jetzt ist er da! Was jetzt?)

*****


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 49

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. Ich mache darauf aufmerksam: Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


11.30.33

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Das Vorspiel zu Beginn dieser heutigen Debatte hat schon eines auf­gezeigt: Da wird seit Wochen nach außen und in der Öffentlichkeit der Eindruck ver­mittelt, wie wichtig und ernsthaft es dieser Bundesregierung ist, die Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern, und dann ist der Herr Bundeskanzler Werner Faymann nicht einmal fähig und gewillt, hier pünktlich zu erscheinen.

Er hat bereits am 28. Oktober bei einer Sitzung des Europäischen Rates (Abg. Mag. Ru­das: Am 26.!) – am 26., bei einem Gipfel vom 26. bis 28. Oktober, so lange hat nämlich der Gipfel gedauert, Frau Rudas – erfahren, dass die Europäische Kommission vorsieht, dass die Nationalstaaten, die Mitglieder der Europäischen Union eine Schuldenbremse in ihrer Verfassung nach Möglichkeit verankern sollten. „Verfassung“ ist nicht einmal festgeschrieben worden, sondern es ist auch ein Beschluss mit einfacher Mehrheit of­fengehalten worden. Er weiß es seit damals, dieser Bundeskanzler Werner Faymann, und er hat es bis heute nicht der Mühe wert gefunden, mit der Freiheitlichen Partei, mit dem Klubobmann der stärksten Oppositionskraft in diesem Hohen Haus überhaupt ein Gespräch zu suchen! (Beifall bei der FPÖ.)

So viel zur Ernsthaftigkeit, Herr Klubobmann Kopf. – Da reden Sie von Schämen, da reden Sie von Ernsthaftigkeit, da reden Sie von staatspolitischer Verantwortung? Ist das Ihre staatspolitische Verantwortung, wenn der Herr Bundeskanzler genau diese in so unverantwortlicher Weise lebt, dass er sagt: Die Freiheitliche Partei hat zwar in den Umfragen bis zu 30 Prozent der Wähler hinter sich, vertritt für diese die richtigen Inhal­te, aber mit denen reden wir nicht, die grenzen wir aus, die sollen die Fußabstreifer die­ser Republik sein! – Und dann sagen Sie, das ist staatspolitische Verantwortung, nicht einmal mit uns zu verhandeln?!

Da lobe ich mir ja noch den Herrn Vizekanzler Spindelegger, wobei der bitte auch erst gestern tätig geworden ist, obwohl wochenlang Zeit war. Glauben Sie wirklich ernst­haft, das ist staatspolitische Verantwortung, die Sie leben? Gestern ist man an mich herangetreten, ob wir doch vielleicht miteinander reden könnten, ob es einen Weg gä­be. Ist das die staatspolitische Verantwortung und die Ernsthaftigkeit, von der Sie re­den? (Abg. Kopf: War es nicht umgekehrt?)

Es ist zum Genieren! Und ich sage Ihnen, die einzig richtige und beste Schuldenbrem­se wäre der sofortige Rücktritt dieser Bundesregierung. (Beifall bei der FPÖ.) Sofortiger Rücktritt dieser Bundesregierung und Neuwahlen! Das wäre nämlich die einzige Chance, dass man die Schuldenbremse wirklich sicherstellt.

Wer hat Sie denn daran gehindert, Herr Bundeskanzler, dass Sie, seitdem Sie Bundes­kanzler dieser Republik sind, diese Schuldenbremse leben, mit Leben erfüllen? Die Schuldenbremse ist ja nichts anderes als die aufrechten Maastricht-Kriterien, die Sie von Beginn an als Bundeskanzler gebrochen haben.

Wer hat Sie denn daran gehindert, in Ihren Budgets der letzten Jahre eine von staats­politischer Verantwortung getragene Haushaltspolitik zu leben, anstatt uns eine weitere Neuverschuldung aufzubürden? – Niemand, außer Sie sich selbst, Herr Bundeskanz­ler! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn in den letzten Tagen sehr viel von staatspolitischer Verantwortung die Rede ge­wesen ist und sogar der Herr Bundespräsident sich gestern noch in die Diskussion ein-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 50

gebracht und in einer nicht gerade staatspolitischen Verantwortung gemeint hat, die Opposition soll ihren demokratischen Rechten und Pflichten quasi nicht nachkommen, sondern den Sitzungssaal bei der Abstimmung verlassen, dann kann man sich nur mehr wundern. Vom Herrn Bundespräsidenten hätte ich mir eigentlich erwartet, dass er sich einmal rechtzeitig zu Wort meldet und sagt, ein Runder Tisch wäre notwendig, die Ausgrenzung muss beendet werden, man muss miteinander reden, miteinander ver­handeln, es müssen all diese Mechanismen sichergestellt werden, wie sie in einer De­mokratie ernsthaft und wirklich gelebt werden sollen.

Genau das ist nicht der Fall, und da wundert man sich dann nur mehr. Dazu kann ich von unserer Seite nur eines sagen: Wir werden natürlich, weil wir Verantwortung ha­ben, weil wir staatspolitische Verantwortung haben, selbstverständlich nicht den Sit­zungssaal verlassen und gehen davon aus, dass das auch die anderen Oppositions­parteien so handhaben werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage, um die Demokratie insgesamt müssen wir uns heute Sorgen machen. Wir haben nicht nur eine Finanz- und Währungskrise in Europa, wir haben eine ernsthafte Demokratiekrise, eine Krise der parlamentarischen Demokratie, erleben wir doch, wie umgegangen wird mit der Bevölkerung. Wo geht da, wie in der Verfassung verankert, heute das Recht vom Volk aus?

Alle fünf Jahre dürfen wir ein Kreuzerl machen, und dazwischen fahren dann diese Herrschaften, hinter mir sitzend, nach Brüssel zu Ratssitzungen, zu Kommissionssit­zungen, und dort wird dann permanent gegen aufrechte Verträge entschieden, indem eine Transferunion gestaltet wird – gegen die österreichischen Interessen, gegen die EU-Verträge, die gebrochen worden sind in den letzten Jahren. Und dann ist man nicht einmal bereit, endlich im Sinne der direkten Demokratie die Bevölkerung einzubinden mit einer verbindlichen Volksabstimmung. Nichts! Da wird drübergefahren! (Beifall bei der FPÖ.)

Und da wundern Sie sich, dass die Menschen zu Recht frustriert sind, und nicht nur frustriert, sondern sich angewidert abwenden von solchen politischen Mechanismen?!

Da muss man natürlich auch einmal die realen Gegebenheiten beleuchten, was denn wirklich der Grund ist, warum das Triple-A-Rating Österreichs gefährdet ist und warum es Experten schon seit längerer Zeit wie die Spatzen von den Dächern pfeifen, dass Anfang kommenden Jahres uns dieses verlustig gehen soll. Das kann man ja nachle­sen in den internationalen Zeitungen wie der „Financial Times“ und anderen, dass Ex­perten und Analysten sagen, dass das Haftungspaket, der sogenannte Europa-Ret­tungsschirm, den SPÖ, ÖVP und Grüne gemeinsam in diesem Hohen Haus beschlos­sen haben – ich sage immer, das ist ein EU-Zwangsenteignungspaket, aber kein Ret­tungsschirm, was da beschlossen wurde –, natürlich mit ein Grund ist, weil die Bonität dadurch für uns eine nicht mehr so gute ist. Neben der Situation, dass die öster­reichischen Banken natürlich auch bewertet werden, die mit Spekulationsgeschäften im Osten Europas unverantwortlich gearbeitet haben, und hier auch Haftungen schlagend werden können.

Ein weiterer Grund ist natürlich auch Ihre staatspolitische Verantwortung, die Sie in den letzten Jahren haben vermissen lassen, indem Sie immer mehr Schulden angehäuft haben, in Höhe von 268 Milliarden. Das sind real 89 Prozent Staatsverschuldung zum BIP – nicht 74 Prozent, wie Sie immer behaupten, weil Sie nämlich ganz bewusst die ausgelagerten Bereiche ÖBB, ASFINAG und Gemeinden immer vergessen.

Das ist die Realität! Daran können Sie mit der Placebo-Debatte über die Schulden­bremse gar nichts ändern, sondern Sie müssen endlich Sparsamkeit leben und die Vorschläge des Rechnungshofpräsidenten im Bereich der Verwaltungs- und Gesund­heitsreform umsetzen. Das wäre notwendig. Aber Sie agieren da leider Gottes weiter-


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hin wie eine EU-Sekte, die meint, man kann so weitertun wie bisher, und Sie versuchen jetzt mit einer Placebo-Debatte den Eindruck zu vermitteln, wenn dann das Triple-A verlustig geht, hat nicht die Bundesregierung schuld, sondern die Schuldigen sind dann die Oppositionsparteien. Das ist das Spiel, das gespielt wird, und das ist ein besonders schäbiges Spiel, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich sage ganz offen, wir haben in den letzten Jahren erleben müssen, dass Sie unsere Staatsverschuldung in eine so unglaublich unverantwortliche Dimension getrieben ha­ben, dass diese letztlich auch Grund dafür ist, dass wir heute in der internationalen ne­gativen Bewertung so dastehen, wie wir dastehen.

Ob Verfassungsgesetz oder einfaches Gesetz, Sie werden daran nichts ändern, solan­ge Sie nicht konkrete Budgetmaßnahmen setzen. Dazu hätten Sie vor wenigen Wo­chen schon Gelegenheit gehabt, die Sie wieder verpasst haben: 10 Milliarden € Neu­verschuldung. Und jetzt wollen Sie unsere letzten Souveränitätsrechte aufgeben, mit einer Fiskalunion, mit einem Europäischen Stabilitätsmechanismus, wo man nur mehr von einem totalitären, autoritären EU-Diktat reden kann bei dem, was Sie hier vor­haben. Sie setzen den Wahnsinn sozusagen wie auf der Titanic fort, wo man gegen ei­nen Eisberg gefahren ist und das Schiff längst geflutet wird, aber Sie noch immer nicht kapieren, dass diese EU-Titanic im Sinken begriffen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

11.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


11.39.17

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Nur damit für die FernsehzuseherInnen das rich­tige Bild entwickelt wird: Der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler waren seit 8.30 Uhr im EU-Hauptausschuss (die Abgeordneten Strache und Dr. Glawischnig-Piesczek: Wir auch! Wir auch!) – ja, ist ja löblich! –, und dort hat es die Möglichkeit gegeben, eineinhalb Stunden zu diskutieren, und dort sind all diese Fragen, die zum Teil auch mein Vorredner angesprochen hat, schon debattiert wurden. Und Sie ma­chen da ein Theater wegen sieben Minuten, währenddessen der Staatssekretär und die Finanzministerin schon eingetroffen sind. Seien Sie mir nicht böse, das ist ein biss­chen ein schiefes Bild, was Sie da zu entwickeln versuchen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Jeder Arbeitnehmer, jeder Leh­rer muss auf seinem Arbeitsplatz sein!)

Ich verstehe schon, dass es ein bisschen Nervosität bei den drei Oppositionsparteien insofern gibt, als natürlich der Aufforderung, wichtige Gesetze hier im Haus mitzutra­gen, darüber zu reden, zu diskutieren und dann zu einer gemeinsamen Lösung im In­teresse Österreichs zu kommen, letztlich nicht entsprochen wurde. Diese Aufforderung an die Oppositionsparteien kam von uns schon mehrmals, und oft hat es hier konstruk­tive Lösungen und eine Zusammenarbeit gegeben. Aber in der so wichtigen Frage, die wir in den letzten Tagen unter dem Stichwort Schuldenbremse diskutiert haben, war die Opposition nicht bereit, hier auch wirklich mitzugehen.

Ich diskutiere dieses Konzept, das wir auch im EU-Hauptausschuss angesprochen ha­ben und das auch heute auf der Tagesordnung steht, aus ganz anderer Sicht. Mir geht es darum, dass uns nicht von außen aufgezwungen wird, wie wir unseren Haushalt ausgeglichen zu gestalten haben. Ich möchte, dass wir national souverän darüber ent­scheiden können. Daher ist es klug, wenn wir uns für einen ausgeglichenen Haushalt selbst die Regeln geben, und dafür brauchen wir im Haus auch die nötige Unterstützung.

Es gibt hier eine Themenverschiebung, die nicht akzeptabel ist. Wir alle wissen, warum Haushalte in Europa oder auch in Österreich einen gewissen Verschuldungsgrad er­reicht haben. Wir wissen das. Der Grund dafür ist, dass es darum gegangen ist, die


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Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise, verursacht von Spekulanten auf den Finanzmärkten, verursacht auch von Banken, die mit spekuliert haben, in den Griff zu bekommen (Abg. Bucher: Das ist ja ein Unsinn! Schulden habt ihr seit 20 Jahren ge­macht!), damit dies nicht in der Realwirtschaft zu einer wachsenden Arbeitslosigkeit führt, damit es nicht zu einem Abbau des Sozialstaates kommt. Dafür hat der Staat in­terveniert und hat dafür Schulden gemacht – ganz im Sinne von Keynes, ganz im Sin­ne einer verantwortlichen Politik.

Sich heute herzustellen und das umzudefinieren, zu vergessen, was die wirkliche Wur­zel ist, nämlich die unregulierten Finanzmärkte, die Gier der Spekulanten und die Feh­ler mancher Investmentbanker, und zu sagen: Jetzt gehört der Sozialstaat abgebaut, jetzt gehört die Verteilung neu organisiert, nämlich negativ für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die Mittelständler, für die kleinen Leute!, dazu kann ich nur Nein sagen. Das wird in diesem Land nicht stattfinden! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer.)

Kollege Bucher, Ihre Forderungen, die Sie da in den Verhandlungen – manche meinen, diese Verhandlungen waren nicht ernst gemeint – eingebracht haben, haben das ja im Hintergrund gehabt. Sie wollten in Wirklichkeit in diesen Verhandlungen von Haus aus sagen: Wenn es eine Umverteilung gibt, dann hin zu den Wohlhabenden, zu den Rei­chen, zu den Immobilienbesitzern, zu den Superreichen! (Ironische Heiterkeit beim BZÖ.) Jawohl, das wollten Sie haben!

Und einnahmenseitig darf es gar nichts geben und schon gar nicht zu Lasten derer, die das Geldvermögen haben, die das Vermögen an Immobilien, an Grund und Boden und so weiter haben. Das ist das, was Sie machen wollen. Und da kann ich Ihnen noch ein­mal sagen: Das wird nicht stattfinden in diesem Land! Das wird nicht stattfinden, dass die Reichen und die Superreichen an den Auswirkungen und der Finanzierung dieser Wirtschaftskrise nicht beteiligt sind. Glauben Sie mir das! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Aber das macht ihr ja gerade! Den Bankenspekulanten werft ihr das Geld in den Rachen!)

Wir diskutieren immer wieder darüber und haben das im EU-Hauptausschuss heute auch getan. Und zwei Redner der anderen Fraktionen haben gesagt: Wir müssen schau­en, was die Märkte sagen. Wie reagieren die Märkte? Wie entscheiden die Märkte? – Soll ich Ihnen sagen, was die Aufgabe der Politik ist? – Die Märkte zu zähmen. (Beifall bei der SPÖ.) Die Aufgabe der Politik ist, hier Regeln einzuführen, das ist die Aufgabe der Politik und nicht zu kapitulieren! (Abg. Bucher: Wer hindert Sie?!)

Sie haben ja nicht mehr die orange Fahne, Sie haben die weiße Fahne hochgezogen, die Fahne der Kapitulation. Und da kann ich nur sagen: Das wird nicht stattfinden!

Und damit die Blauen nicht weiter lachen. Sie machen es sich ja ganz einfach, Sie stel­len sich ins Eck und stellen permanent irgendwelche Forderungen, die mit dem mo­mentanen Verhandlungsprozess gar nichts zu tun haben, damit Sie gar nicht in die Nä­he von Verantwortung kommen. (Abg. Strache: Direkte Demokratie ist was für den Teu­fel, nicht?)

Man könnte irgendwann einmal hier einen Punkt auf die Tagesordnung setzen, der lau­tet: Die Angst der Opposition – die Angst der Opposition vor Verantwortung, die Angst der Opposition, auch einmal Dinge und Wahrheiten auszusprechen, wofür man keinen Jubel erntet, wo man eben einmal Wahrheiten sagen muss, wo man dann auch auf Kritik stößt, wo man endlich einmal Alternativen auf den Tisch legen muss, durchdach­te, kostenmäßig überlegte Alternativen. Wo sind die Alternativen? (Abg. Strache: Ei­nen Nord-Euro und einen Süd-Euro! Begreifen Sie endlich die Alternativen! Schwache und starke Volkswirtschaften !)

Wir haben das im Hauptausschuss diskutiert, und ich habe gesagt, es wäre auch gut, wenn Sie uns erklärten, was Ihr Weg zur Zähmung der Finanzmärkte, für eine sozial


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gerechte Verteilung, für einen Staatshaushalt, der gut, der sozial gerecht verteilt ist, ist. Wissen Sie, warum wir immer das Wort Gerechtigkeit in der Debatte einbringen? – Wir bringen es in die Debatte unter anderem immer deswegen ein, weil wir sagen: Das ist auch ein Wirtschaftsfaktor. Wer Geld in der Börse hat, ob das die Pensionisten sind oder andere, wer einen Job hat, wer Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ist, und was Sie jetzt zum Beispiel in Griechenland haben, eine Initiative von kleinen und mittleren Un­ternehmen – sie alle leisten ihren Beitrag. Und die Auswirkung dessen, was jetzt Grie­chenland hier aufoktroyiert wird, ist Rezession, ist Gefährdung der kleinen und mittle­ren Unternehmer in Griechenland. Und wer glaubt, dass wir jetzt akzeptieren können, dass es dieses Konzept der Rezession für ganz Europa oder für Österreich gibt, dem kann ich nur sagen: Nein, das wird nicht in Frage kommen! Wir lassen uns die Wirt­schaft nicht zerstören, wir lassen uns den Sozialstaat nicht zerstören! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Sie sind am besten Weg dorthin!)

Und das erfordert, das auszusprechen, was ist, Wahrheiten auf den Tisch legen. (Abg. Strache: Sagen Sie einmal die Wahrheit!) Das ist das Entscheidende, und nicht flüch­ten! Eine Versammlung von Verantwortungsflüchtlingen hilft uns nicht weiter. Was wir brauchen, das ist ein handlungsfähiger Staat, ein handlungsfähiger Haushalt, damit wir bei konjunkturellen Einbrüchen reagieren können, ist, dass wir hier immer auf die Ver­teilungsgerechtigkeit schauen, dass wir aber auch auf die Demokratie schauen, dass es möglich ist, hier mit zu entscheiden und mitzubestimmen.

Es kann ja nicht sein, dass wir das System, das sich jetzt in Europa gerade im Finanz­bereich fehlentwickelt hat, auf Kosten der Demokratie retten! Das kommt ja gar nicht in Frage! (Abg. Strache: Aber das macht ihr! Genau das macht ihr – auf Kosten der De­mokratie!) Es sind die nationalen Parlamente stärker einzubeziehen, und es müssen in den Räten auch wirklich die Entscheidungen fallen im Interesse des Euro, im Interesse der Beschäftigten, die zum Beispiel bei uns in Österreich bis zu einer Million in der Eu­ro-Zone von diesem Import/Export, vom Handel in dieser Zone abhängig sind.

Das ist nicht geeignet, irgendein Spiel zu spielen und zu sagen: Vielleicht treten wir einmal aus der Zone aus oder führen wir wieder den Schilling ein. In der Zwischenzeit sperren wir vier Wochen die Bankomate zu, damit kein Geld herauskommt, die Leute nichts zum Heizen und nichts zum Essen und auch sonst nichts haben. Dann bricht ja alles zusammen! Das ist ja eine Chaos-Politik. Für die kann doch niemand sein, seien Sie mir nicht böse!

Daher ist dieser Appell auch richtig. Und daher meine ich, wir sollten auch weiter ver­suchen, einen Dialog zu entwickeln, wo wir zusammenkommen und wo wir einen natio­nalen Grundkonsens herstellen. Für einen solchen bin ich wirklich.

Österreich hat acht Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Wir sind in einem riesi­gen politischen und wirtschaftlichen Raum und stehen in Konkurrenz zu sehr erfolgrei­chen Volkswirtschaften. Die Euro-Zone steht in Konkurrenz zu China, zu anderen Volks­wirtschaften, die eine wirkliche Herausforderung sind. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Wir müssen wettbewerbsfähig bleiben – unter Wahrung unserer Sozialstaatsgrundsätze und der sozialen Gerechtigkeit und auch unter Wahrung der österreichischen Identität. Das ist entscheidend! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer.)

11.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Klubvorsitzende Dr. Gla­wischnig-Piesczek zu Wort. – Bit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 54

te.

 


11.47.40

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordne­te! Herr Klubobmann Cap, Verantwortungsflüchtlinge war jetzt eine der Titulierungen, die Sie der Opposition zu geben versucht haben. Ich kann jetzt nur mit einem kontern: Ich habe in den letzten Tagen keinen seriösen Verhandlungsprozess erlebt, und ich kann jetzt das nur zurückgeben und sagen: Sie sind Verhandlungsflüchtlinge. Alle, die da hinten sitzen, sind aus meiner Sicht Verhandlungsflüchtlinge. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Denn eines, glaube ich, ist schon klar: Eine Verfassungsmehrheit ist eine Verfassungs­mehrheit und keine Regierungsmehrheit. Eine Verfassungsmehrheit setzt einen breiten Konsens im österreichischen Parlament voraus. Und ein breiter Konsens setzt voraus, dass man zumindest seriös miteinander verhandelt. Und diese seriösen Verhandlun­gen hat es nicht gegeben, und zwar aus einem ganz bestimmten Grund: weil diese Re­gierung nicht verhandlungsfähig ist. Sie ist nicht verhandlungsfähig! (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Bucher: Sie sind nicht einmal handlungsfähig!)

Ich habe eine Reihe von bilateralen Gesprächen geführt, aber mir war nicht klar, in wel­che Richtung die sogenannte Schuldenbremse Österreich überhaupt führen soll. Es gibt, glaube ich, drei unterschiedliche Konzepte von drei Oppositionsparteien.

Es gibt das FPÖ-Konzept, die im Wesentlichen aus der EU hinaus will, mit Zahlungs­stopp. Es hat das BZÖ-Konzept gegeben: im Wesentlichen keine neuen Steuern, alles nur mit Kürzungen, wenn ich es kurz zusammenfassen darf, „Genug gezahlt!“ (Abg. Bucher: Sparen, jawohl!) Und es hat ein grünes Konzept gegeben, das sehr klar war: ein Mix aus vernünftigem Sparen und aus einnahmenseitigen Maßnahmen, denn ohne einnahmenseitige Maßnahmen wird es nicht gehen, diesen Konsolidierungspfad zu er­reichen. Das hören wir nämlich jetzt auch schon in den letzten Tagen, seit Mitterlehner als Erster mit der Wahrheit ans Licht gekommen ist: Ausgaben und Einnahmen wird es geben. (Beifall bei den Grünen.)

Und trotzdem sind Sie nicht fähig, sich mit uns zusammenzusetzen und nur die Grund­züge eines Pfades zu beschreiben, in welche Richtung diese Schuldenbremse führen soll! Trotzdem waren Sie nicht fähig, nur in Grundpfeilern zu beschreiben, in welche Richtung es gehen soll.

Einer der Punkte, um die es offensichtlich gegangen ist – und das ist der wahre Grund, warum mit uns nie ernsthafte Verhandlungen geführt wurden, nämlich von nieman­dem! –, ist der, dass die ÖVP sich mit Händen und Füßen sträubt, über vermögensbe­zogene Steuern nur einmal zu reden – nur einmal zu reden! (Beifall bei den Grünen.)

Schauen Sie sich die Situation in Italien an! Da wird mit einer Immobilienbesteuerung hineingefahren, da werden Luxusgüter besteuert, Helikopter, Privatjets. Aber Sie stel­len sich in dieser gesamten, sehr ernsten Diskussion ausschließlich vor die Meinls und Swarovskis und Co und sind nicht fähig, hier ernsthaft zu diskutieren, welche einnah­menseitigen Maßnahmen für Österreich vernünftig sind. Und das ist die wahre Blocka­dehaltung! (Beifall bei den Grünen.)

Sie haben in den letzten Tagen unglaublich viel Energie dafür verschwendet, uns über den Äther, über die Medien auszurichten, Sie verhandeln ja ohnehin mit der Opposition und wir wären so bockig und so störrisch. Das Gegenteil ist wahr! Seit Tagen ist abso­lute Funkstille. Die einzige Angst, die Sie irgendwie noch hatten, ist die vor einer Bla­mage hier im Nationalrat, aber das hat mit dem Herstellen eines Verfassungskonsens gar nichts zu tun. Das ist Verhandlungsunfähigkeit, das ist Regierungsunfähigkeit, und das ist aus meiner Sicht echte Verantwortungslosigkeit! (Beifall bei den Grünen.)

Und glauben Sie mir eines: Die Grünen sind die Letzten, die selbst bei unpopulären Dingen oder Dingen, die Erklärungsbedarf haben – und da gibt es viele in der momen­tanen Situation –, nicht den Mut haben, sich vor vernünftige Maßnahmen zu stellen. Und wir haben es auch schon sehr oft gemacht. Immer wieder stehen wir auch bei


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Zweidrittelmehrheiten, wo wir sagen, das ist vernünftig und wichtig, zu hundert Prozent dahinter und verteidigen das auch, auch wenn es nicht immer ganz einfach ist und nicht immer gleich verstanden wird. Aber uns Grünen lasse ich dieses Etikett mit Si­cherheit nicht umhängen, dass wir nicht seriöse Verhandlungspartner bei ernsten, wich­tigen staatspolitischen Fragen sind! Mit Sicherheit nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Nun noch ein bisschen zur Spurensuche bezüglich dieser Schuldenbremse. Wenn man sich die Entwicklung ansieht: Welche Budgetvorgaben gibt es für Österreich? Es gilt der Wachstums- und Stabilitätspakt, das Maastricht-Defizit. Kann mir irgendjemand von der Regierungsbank erklären, was Sie daran gehindert hat, ein Budget vorzulegen, das Maastricht-konform ist, das die Maastricht-Kriterien einhält? Kann mir irgendje­mand erklären, warum wir als Republik Österreich jetzt ein Maastricht-Verfahren am Hals haben, wo am Ende des Tages über eine halbe Milliarde Strafzahlungen drohen könnten? Kann mir das jemand erklären, wo Sie sich so mit der Schuldenbremse be­fasst haben, warum Sie diesen wichtigen Budgetpart völlig aus den Augen verloren ha­ben?

Das ist unerklärlich, das ist geradezu grotesk, parallel zur Schuldenbremse-Rhetorik: Sparen ist so ungeheuer wichtig! ein Budget zu verabschieden, wo wir den Wachs­tums- und Stabilitätspakt nicht einhalten. Kann das heute jemand von Ihnen erklären, wie es dazu kommen konnte bei dem Budget? Das wäre eine wichtige Frage aus mei­ner Sicht.

Außerdem gilt das „Sixpack“, es gilt bis zum Jahre 2016 ein sehr strikter Budgetpfad, eine Reduktion des strukturellen Defizits um 0,75 Prozent pro Jahr. Was spricht dage­gen, diesen Pfad einfach nur einzuhalten? Braucht man dafür eine Schuldenbremse, um den Budgetpfad einzuhalten? Offensichtlich brauchen Sie das. Das ist der Hilfe­schrei einer Regierung, die nicht fähig ist, Vorgaben, die ohnehin schon europäisch mit Strafsanktionen abgesichert sind, einzuhalten. Erklären Sie sich einmal dazu, warum Sie nicht fähig sind, diese Vorgaben einzuhalten. (Beifall bei den Grünen.)

Parallel zur Schuldenbremse-Rhetorik, mit der Sie alle Medien zugeschüttet haben, ha­ben Sie vielleicht gehofft – nur ist der Zug in der Zwischenzeit in eine ganz andere Richtung gefahren –, dass das nicht auffällt. Aber selbstverständlich ist es aufgefallen! Wie ist es möglich, in Zeiten der Schuldenbremse-Rhetorik Pensionserhöhungen über 6 000 €, vorzugsweise bei Beamten, zu beschließen? Über 6 000 €! Können wir uns das leisten, Herr Kollege Neugebauer? Oder ist die Schuldenbremse für Sie nur eine Überschrift und Sie machen ohnehin Ihre Politik weiter wie bisher: Wir retten uns, aber was die anderen angeht, ist uns egal!?

Die Beamtengehaltsabschlüsse: 280 Millionen €, 130 Millionen davon aus meiner Sicht absolut verzichtbar, ausschließlich für Gehälter über 4 500 €. Ist das eine Schulden­bremse-Politik? Das Gegenteil ist das! (Beifall bei den Grünen.)

Die Rechnungshofvorschläge sind eine derartige Blamage in Zeiten der Schulden­bremse-Rhetorik! Und das sind Vorschläge, die aus zehn Jahren Verwaltungstätig­keitsüberprüfung kommen. Also das ist nicht etwas, was dem Rechnungshofpräsiden­ten gestern eingefallen ist und was man heute erst einmal anschauen muss (Abg. Räd­ler: Trotzdem muss es nicht richtig sein!), sondern das sind Vorschläge, die die letzten zehn Jahre in jedem einzelnen Ressort, in jedem einzelnen Verwaltungsbereich immer wieder an die österreichische Bundesregierung herangetragen wurden.

Und dann gibt es die Kommentare von Regierungsseite, die Einsparungen seien mild­mädchenhaft berechnet und man müsse das Konvolut einmal durchlesen. Ich sage Ih­nen, das ist höchst peinlich, was Sie hier geboten haben. Und parallel dazu: Schulden­bremse, Schuldenbremse!


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Ich sage Ihnen, die Bevölkerung glaubt Ihnen kein Wort. Nicht einmal ein Drittel der Bevölkerung glaubt, dass diese Schuldenbremse-Rhetorik ernst gemeint ist. Wir haben sie allerdings ernst genommen und haben ein ernstes Angebot gemacht. Und dazu stehe ich nach wie vor. Reden wir über die Ausgabenseite, drehen wir jeden Cent um, schauen wir an, was man wirklich kürzen kann, was man wirklich einsparen kann, um Verschwendungen auch tatsächlich zu stoppen! Und reden wir darüber, wie auf der an­deren Seite der Spielraum für Investitionen, für Bildung – uns ist Bildung das Alleraller­wichtigste – erhalten bleiben kann!

Es gibt auch grundsätzliche Kritik an der Schuldenbremse, aber über diese Hürde sind wir gesprungen. Ich sehe es auch unter Umständen kritisch, den Handlungsspielraum so einzuschränken. Aber Spielraum für Investitionen muss bleiben, deswegen muss man auch über neue Einnahmen reden. Und über das hätte ich gerne mit irgendjeman­dem von Ihnen gemeinsam geredet. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzei­chen.)

Bilateral bin ich mir bald einmal einig mit jemandem von der SPÖ, der sagt: Vermö­gensbezogene Steuern – okay, wir wollen ja ohnehin, aber die ÖVP will nicht!, aber als Regierung haben Sie zur Frage der Konsolidierung Österreichs null Plan. (Beifall bei den Grünen.)

11.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Kopf zu Wort. – Bitte.

 


11.56.04

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Ge­schätzte Damen und Herren der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Wir lernen in diesen Tagen eine sehr schmerzliche Lektion – nicht nur Österreich, auch andere Länder –, nämlich jene, dass, wenn Staaten ständig über ihre Verhältnis­se leben, sie sich zum Spielball der Finanzmärkte machen. Das ist eine sehr schmerz­hafte Erkenntnis, die, wie gesagt, derzeit viele Staaten gewinnen müssen. (Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Das haben Sie aber lange gemacht!) Und ich bedauere es wirk­lich sehr, nachdem in nahezu all diesen Staaten endlich die Einsicht eingekehrt ist, dass dieser Weg ins Verderben führt, dass wir hier in Österreich so eine Debatte darü­ber führen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist wirklich zutiefst bedauerlich, dass wir darüber diskutieren: Wer hat wann wen zu einem Gespräch eingeladen, wie ernsthaft waren Forderungen und Gegenforderungen?

Nur ein kleines Beispiel, Kollege Strache. Wir beide haben vor über 14 Tagen gemein­sam zu diesem Thema ein Gespräch geführt, zu dem ich Sie eingeladen habe, um über dieses Thema zu reden. Jetzt zu sagen, man habe gestern erstmals Gespräche geführt, ist nicht wahr. (Abg. Strache: Da haben Sie ja gesagt, die direkte Demokratie in der Verfassung verankern!) Ich komme gleich dazu. – Sie haben mir in diesem Ge­spräch sofort zu verstehen gegeben, dass wir die Geschichte ohne FPÖ machen sol­len. Das war die Botschaft am Ende dieses Gespräches! Ich zitiere nicht gern aus Vier-Augen-Gesprächen, aber wenn Sie damit anfangen, dann muss der Wahrheit zum Durchbruch verholfen werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Direkte Demokra­tie habe ich bei Ihnen gefordert, eine Volksabstimmung, aber die haben Sie abgelehnt!)

Ein Zweites: Nachdem Sie vor 14 Tagen schon abgesagt haben, an dieser Debatte überhaupt ernsthaft teilnehmen zu wollen, ist das gestrige Gespräch beim Herrn Vize­kanzler auf Ihre Initiative hin zustande gekommen und nicht auf seine. Er hatte keine Veranlassung mehr dazu, weil Sie vor 14 Tagen schon gesagt haben, Sie wollen gar nicht dabei sein. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Die direkte Demokratie habe ich bei Ihnen gefordert, und Sie haben gesagt, das können Sie nicht machen! Sagen Sie die Wahrheit!)


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Meine Damen und Herren, ich bin ein wirklich großer Verfechter unserer demokrati­schen Einrichtungen, und wir sollten auch alle miteinander alles tun, um diese demo­kratischen Einrichtungen zu schützen. (Abg. Strache: Die direkte Demokratie haben Sie abgelehnt, sagen Sie das doch! Weil Sie keine Volksabstimmung wollten!) Demo­kratie ist mit Sicherheit jene Form der Entscheidungsfindung, die wir haben wollen, aber sie hat einen kleinen Schönheitsfehler: dass sie auf Politiker permanent eine mo­ralische Versuchung ausübt, Wähler mit geliehenem Geld – man könnte auch sagen mit dem Geld der Kinder der Wähler – zu kaufen. Der beste Beweis dafür ist ein ehe­maliger Bundeskanzler. Der hat vor vielen Jahren einmal gesagt, dass ihm ein paar Milliarden Schulden mehr keine schlaflosen Nächte bereiten. Mir bereiten sie schlaflo­se Nächte, glauben Sie mir, und der ÖVP insgesamt! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Sie haben seit 25 Jahren diese Schulden verursacht! Sie sitzen seit 25 Jah­ren in der Regierung!)

Und damit wir auch mit diesem Vorwurf einmal aufräumen (Abg. Strache: Und dann tun Sie so, als hätten Sie nichts damit zu tun! Das ist ja absurd, das ist ja lächerlich! Seit 25 Jahren machen Sie Schulden! – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen), die ÖVP sei bei dem ständig dabei gewesen: Die ÖVP hat in den Jah­ren 2000 bis 2007 mit Wolfgang Schüssel Bundeskanzlerverantwortung getragen, und in dieser Zeit ist die Schuldenquote Österreichs von 67 Prozent auf 59,5 Prozent ge­senkt worden. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Durch die Auslagerungen der ÖBB und der Asfinag! Wieder die Unwahrheit!)

Kollege Cap, wir werden uns offenbar über die Verursachung und über die Ursachen der heutigen Schuldenkrise nicht einig werden. Faktum ist aber, dass wir tatsächlich in den letzten zwei, drei Jahren zur Bewältigung einer Finanzkrise zusätzliche Schulden gemacht haben (Ruf beim BZÖ: Eben!) – gemeinsam (Abg. Ing. Westenthaler: Nicht gemeinsam!) –, um Arbeitsmarktprogramme umzusetzen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) Wir haben manches gemeinsam beschlossen, und zwar aus gutem Grund, und es ist uns damit gelungen, die Arbeitslosigkeit niedrig und das Wachstum hoch zu halten. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Warum muss dann das Budget 2012 außerhalb von Maastricht sein?) Aber das, Kollege Cap, was wir in den Jahrzehnten davor gemacht haben, Schulden zu machen für den Konsum, für die lau­fenden Ausgaben im Staatshaushalt, war mit Sicherheit falsch! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Wart ihr da nicht dabei?)

Wenn es einen zweiten Beweis für die moralische Versuchung gegenüber Politikern braucht, dann nehmen Sie nur den 24. September 2008 her (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Klubobmann Schüssel! Das waren Regierungsvorlagen!): In diesem Hohen Haus haben wir gemeinsam ein paar Tage vor einer Wahl mit wechselnden Mehrheiten Beschlüsse gefasst, die uns dauerhafte Mehrbelastungen – ohne Not – von 3 Milliar­den € jährlich gebracht haben. Das war verantwortungslos! Das darf sich nicht mehr wiederholen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Wurm: Sie waren nicht dabei?!)

Wenn nun, meine Damen und Herren, die meisten Staaten zu der Einsicht kommen (Abg. Petzner: Ihr habt Neuwahlen ausgelöst! Ihr habt gesagt: Es reicht!), dass wir in ganz Europa einen anderen Weg beschreiten müssen, was Budget, Haushaltspolitik und Haushaltsdisziplin anbelangt, dann ist eine Schuldenbremse, die Verankerung ei­nes Prinzips, wie wir künftig haushalten wollen, in der Verfassung genau das richtige Instrument dafür. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Präsident Neugebauer über­nimmt den Vorsitz.)

Eine Selbstbeschränkung für uns alle gegenüber dieser moralischen Versuchung, der wir alle tagtäglich ausgesetzt sind, ist ein vernünftiges Instrument. (Zwischenrufe beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)


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Ja, meine Damen und Herren, machen Sie sich nur lustig darüber, führen Sie weiterhin so unernste Gespräche (Abg. Dr. Pirklhuber: Ha, ha, ha!) und machen Sie so un­ernste Zwischenrufe! Sie stellen sich damit selbst in jenes Abseits, in dem Sie offenbar stehen wollen, nämlich im Abseits der Verantwortungslosigkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Selbstverständlich werden die Regierungsparteien, auch wenn wir die Schuldenbremse jetzt nicht in die Verfassung bekommen, alle notwendi­gen Einzelmaßnahmen setzen (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, zum Beispiel das Budget!), damit wir den Budgetpfad, den wir uns selbst vorgenommen haben, einhalten können. Wir werden die notwendigen Maßnahmen setzen, damit wir in den Jah­ren 2016/2017 wieder einen ausgeglichenen Haushalt haben und 2020 wieder auf ei­ner Schuldenquote von 60 Prozent herunten sind. Das sind wir unseren Kindern und Kindeskindern schuldig, und wir als Regierungsparteien werden diese Verantwortung auch tatsächlich wahrnehmen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hagen: Welche Sanktionen werden dahinter sein?)

Eines zum Schluss noch einmal an die Steuerfetischisten, also all jene, die glauben, dass man in einem Land (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek), das schon zu den Hochsteuerländern zählt, bei 44 Prozent Steuer- und Abgabenquote den Menschen noch mehr Geld aus der Tasche ziehen könne (Zwischenrufe beim BZÖ): All diesen erteile ich an dieser Stelle eine ganz klare Absage. Das Budget ist durch klu­ge Einsparungen in vielen Bereichen, wo dies möglich ist, zu sanieren, aber mit Sicher­heit nicht durch zusätzliche, neue Steuern. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawisch­nig-Piesczek: Das hat Josef Pröll auch schon gesagt!)

12.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


12.04.16

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kanzler und Vizekanzler waren offenbar die zwei Einzigen, die gewillt waren, die Aufforderung des Herrn Bundespräsidenten ernst zu nehmen und dieser Debatte fernzubleiben. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man hat jetzt einmal gesehen, welche Abge­hobenheit dieser Bundesregierung innewohnt, welche Abgehobenheit hier tatsächlich herrscht gegenüber der Opposition und all jenen, die es wirklich gut meinen mit den Menschen, mit den Bürgern und mit diesem Land! (Beifall beim BZÖ.)

Das vermisse ich bei Ihnen und vor allem beim Herrn Außenminister, der sich ja schon wieder davongeschlichen hat, der Herr Außenminister, der immer außen vor ist, wenn es darum geht, die Probleme unseres Landes anzupacken, zu diskutieren und zu lö­sen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo ist der Herr Außenminister?) Wo ist denn der Herr Vizekanzler, von dem ich in den letzten Tagen immer gehört habe, dass er mit uns ver­handeln möchte, dass er mit uns Gespräche führen möchte? (Abg. Ing. Westenthaler: Der ist gar nicht da, der ist geflüchtet!) – Kein einziges Mal hat er sich gemeldet oder angerufen. Wir waren gestern den ganzen Tag hier, bis halb zwölf Uhr in der Nacht. Das ist unser Arbeitsplatz, Herr Vizekanzler, hier sind wir anzutreffen. Wenn Sie mit uns reden wollen, dann sprechen Sie mit uns und dann verhandeln Sie mit uns, aber stehlen Sie sich nicht aus der Verantwortung! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Kollege Cap! Sie treten hier an das Rednerpult und wollen die Finanzmärkte zäh­men. – Nennen Sie mir den Schurken, der Sie davon abhält! Wo ist er? Nennen Sie ei­nen Namen! Nennen Sie denjenigen, den wir sozusagen davon überzeugen müssen, damit es endlich zu einer Regulierung der Finanzmärkte kommt! – Das ist eine Opposi­tionsnummer, die Sie einstecken können. Die hatte vielleicht Gültigkeit, als Sie in der Opposition waren. (Beifall beim BZÖ.)


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Sie sind in der Regierung! Sie tragen Verantwortung! Haben Sie überhaupt noch ein Gewissen? – Das frage ich Sie jetzt einmal ganz persönlich. Haben Sie keinen Einfluss auf Ihren Parteichef? Reden Sie einmal mit dem Herrn Bundeskanzler darüber, denn er hätte es längst in der Hand gehabt (Abg. Strache: Der Bundeskanzler ist doch immer nur im virtuellen Facebook drinnen!), auf europäischer Ebene seit 2008, seit dem Zu­sammenbrechen des Finanz- und Bankensystems dafür zu sorgen, dass wir Spielre­geln für die Banken und Spekulanten bekommen. Nicht wir, die Opposition, sondern Sie allein hätten es in der Hand gehabt, dafür zu sorgen. Das ist eine billige Nummer, die hier von Ihnen abgezogen wird, und diese ist so nicht hinzunehmen. (Beifall beim BZÖ.)

Sie werden nur von einem übertroffen, und das ist Herr Kollege Kopf. Die Schulden lasten anscheinend so sehr auf seinen Schultern, dass sein Sessel zusammenbricht. (Allgemeine Heiterkeit.)

Das, was Sie, Herr Kollege, hier betreiben, ist hinterhältigst. Hinterhältigst! Sie bekla­gen sich hier jedes Mal über den enormen Schuldenstand (Abg. Strache: Den Sie 25 Jahre verursacht haben!) in dem Wissen, dass Sie seit 25 Jahren diese Schulden beschlossen haben, die uns jetzt plagen, für die der Steuerzahler geradezustehen hat. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Vor etwa zwei Wochen haben Sie ein Budget beschlossen, das neuerlich 11 Milliar­den € an Schulden vorsieht. Und jetzt beklagen Sie hier diesen enormen Schulden­stand? Sie beklagen sich selbst und Ihre eigene Unfähigkeit, dieses Land zu regieren und das Budget zu sanieren! Das ist die Wahrheit, Herr Kollege Kopf. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Wir haben seit zweieinhalb Jahren konsequent darauf hingewiesen, dass die Bonität in Gefahr ist – seit zweieinhalb Jahren! Das ist ja nur logisch, wenn man sich vor Augen führt, wie viele Milliarden für die Rettung der Banken und der Spekulanten ausgegeben wurden. Das sagt einem doch der Hausverstand, dass irgendwann einmal der Zeit­punkt kommt, zu dem die Rechnung auf den Tisch geknallt wird. Das war ja völlig klar. Und deshalb fordern wir schon seit Jahr und Tag, dass es zu Reformen kommen muss, damit wir unseren Haushalt endlich ausgeglichen gestalten können.

Was machen die Herren der Bundesregierung? – Kanzler und Vizekanzler stecken ein­ander einen Orden an die Brust, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Stra­che: Rechtzeitig für den Opernball!) Das ist Ihre Wahrnehmung der Krise, in der wir uns befinden. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Österreich steht das Wasser bis zum Hals, und Ihnen fällt nichts anderes ein, als sich gegenseitig zu würdigen.

Ich sage Ihnen, Herr Kanzler und Herr Vizekanzler, der einzige Orden, den Sie verdie­nen, ist der: „Genug gezahlt!“, vom Steuerzahler, und diesen überreiche ich Ihnen. (Beifall beim BZÖ. – Der Redner überreicht Bundeskanzler Faymann einen Button mit der Aufschrift „Genug gezahlt!“)

Und werfen Sie uns nicht vor, wir wären nicht konsequent und nicht staatstragend. Wir sind immer gerne mit dabei, wenn es darum geht, vernünftige Gesetze im Interesse des Landes zu beschließen. Das haben wir schon einige Male unter Beweis gestellt, ob das das Ökostromgesetz war oder heute beispielsweise das Medientransparenzgesetz ist. Wenn Sie mit uns ernsthaft verhandeln und auf unsere Vorschläge eingehen, dann ist das BZÖ ein verlässlicher Partner. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben Forderungen gestellt im Interesse Österreichs. Zwei markante Forderungen des BZÖ für die Zustimmung waren: wirksame Sanktionen einführen. Warum sind wir denn alle in der Europäischen Gemeinschaft, in der Euro-Zone in diesem Schlamassel und in dieser Situation? – Weil wir unsere eigenen Vorgaben selbst nicht umgesetzt


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haben, weil wir nicht dafür gesorgt haben, dass die Defizitgrenze und die Schuldenquo­te eingehalten werden. Dagegen haben Sie verstoßen, meine sehr geehrten Damen und Herren der Bundesregierung. Deshalb ist es ja so wichtig, dass wir jetzt innerhalb Ös­terreichs im Rahmen eines Stabilitätspaktes mit den Ländern dafür sorgen, dass keine weiteren Schulden mehr gemacht werden und dass das Defizit abgebaut wird.

Es ist ja vernünftig, wenn wir fordern, dass dieser Defizitpfad verlassen wird und dass es Konsequenzen, dass es Sanktionen geben muss, wenn weiter Schulden gemacht werden. Das ist keine Forderung, die nur vom BZÖ kommt. Das ist sinnvoll, das sagen mittlerweile alle Experten, die sich mit dem Budget und der Budgetkonsolidierung aus­einandersetzen.

Auch die zweite Kernforderung war richtig und wichtig: dass wir einen Deckel festle­gen, was die Steuer- und Abgabenquote betrifft. Es ist so, dass Österreich ein „Natio­nalpark Hohe Steuern“ ist und keinen Spielraum mehr für neue Steuern, Abgaben und Gebühren hat. – Und was ist jetzt? – Es hat sich herausgestellt, dass auch diese For­derung des BZÖ richtig war. (Beifall beim BZÖ.)

Mitterlehner und Mikl-Leitner denken ja jetzt darüber nach, welche neue Steuern be­schlossen werden sollen. Sie sehen ja jetzt, wie elementar, wie enorm wichtig diese Kernforderung des BZÖ war.

Gestern war in den „Salzburger Nachrichten“ zu lesen, dass Mitterlehner sagt, dass zu etwa 30 Prozent die Steuern und neue Steuern dafür sorgen sollen, dass das Budget saniert wird. Es ist also neuerlich die ÖVP, die wortbrüchig wird, sich immer hier he­raus stellt und sagt: Keine Steuern, keine neuen Steuern!, und dann das Gegenteil be­schließt. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nehmen Sie endlich einmal den Grundsatz ernst, nicht über neue Steuern nachzudenken, sondern darüber, wie Sie ausgabensei­tig das Budget sanieren. Das schafft Vertrauen bei all jenen, die uns künftig noch Geld borgen wollen, aber nicht neue oder höhere Steuern. Diesbezüglich haben wir den Pla­fond erreicht. Wir haben keine Spielräume mehr. Gehen Sie den Weg über Reformen, über Modernisierung! Alles andere ist Humbug, alles andere wird dafür sorgen, dass wir in Zukunft noch höhere Zinsen zahlen.

Wir haben ein Konzept entwickelt. Wir sagen Ihnen – gemeinsam mit dem Rechnungs­hof, mit dem WIFI, mit dem IHS, mit der Europäischen Kommission, mit OECD-Stu­dien; es gibt sehr viele Vorschläge –, wie das österreichische Budget zu sanieren ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Allerwichtigste zum Schluss: Wir brau­chen endlich eine Politik, die nicht Rücksicht nimmt auf ihre Besitzstände – ob das die Pensionisten oder die Beamten von Rot und Schwarz sind –, sondern Rücksicht nimmt auf die Zukunft und auf die nächsten Generationen. (Beifall beim BZÖ. – Einige Abge­ordnete des BZÖ erheben sich von ihren Plätzen und spenden stehend Beifall.)

12.12


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundeskanzler Faymann. – Bitte.

 


12.12.53

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Mitglieder der Regierung! Sehr verehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es gibt mit Sicherheit hinsichtlich der Frage, warum wir (Abg. Ing. Westenthaler: Zu spät kommen!) in diese schwierige Situation geraten sind, unterschiedliche Analysen und unterschiedliche An­sätze. Was aber mit Sicherheit gilt, ist, dass die Antworten, wie wir aus dieser Krise he­rauskommen, in einem hohen Ausmaß auf europäischer Ebene liegen.

Es ist nicht wahr, dass wir Finanzmarktregeln, Spekulationsverbote, Finanztransak­tionssteuern oder Ratingagenturen für Österreich allein beschließen könnten und uns


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damit – abgekoppelt von den Problemen, die es weltweit gibt – auf eine Insel zurück­ziehen könnten.

Es sind auch diese gemeinsamen Maßnahmen – neben vielen anderen – davon ab­hängig, dass wir auf europäischer Ebene in wirtschaftlicher, politischer, gesellschafts­politischer Hinsicht aufgrund dieser starken Zusammengehörigkeit, insbesondere in un­serer Währungszone, gemeinsame Antworten für die Zukunft erarbeiten. Wir wissen, dass zu dem schon vor der Krise sehr hohen Schuldenstand der Euro-Länder von mehr als 6 Billionen € noch einmal 1,5 Billionen € an Schulden dazugekommen sind, verursacht allein durch die Finanzmarktkrise, in den verschiedenen Bereichen, von Banken-Rettungspaketen bis zu Konjunkturprogrammen. Daher müssen wir bei den Regelungen, damit uns diese Krise nicht ein zweites Mal einholt, auf europäische Ant­worten setzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb habe ich mit einer Partei, die auf „Raus aus der Europäischen Union!“ setzt und den Austritt eigentlich lieber heute als morgen hätte (Abg. Strache: Warum verzapfen Sie immer bewusst solchen Unsinn, solche Unwahrheiten? Das ist ja unwahr!), nicht verhandelt, denn ich führe Österreich nicht in den Abgrund, und ich mache Ihnen nicht die Hoffnung, ernsthafte Verhandlun­gen über Österreichs Sturz in den Abgrund zu führen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich kann Ihnen, um auch auf Ihren inhaltlichen Punkt zu antworten – wir hatten ja heute schon Gelegenheit, im EU-Hauptausschuss eine Diskussion zu führen –, nicht garan­tieren – das kann niemand! –, dass der Euro-Zone in fünf Jahren, in zehn Jahren jene Mitglieder angehören werden, die heute dabei sind, weil alle ihre Aufgaben bewältigen und weil wir stark genug sind.

Sie werden dann vielleicht – ich hoffe, nicht – die Gelegenheit haben, zu höhnen und zu sagen: Na bitte, wir haben ja gleich gewusst, der und der und der schafft es nicht!, aber ich sage Ihnen, wir sind kein Partner für Sie, wenn es darum geht, die Euro­päische Union zu zerreißen, diese Euro-Zone zu zerreißen (Abg. Strache: Sie machen sie ja kaputt! Das sind Sie!) und Europa in eine Rezession zu führen! Das sind Sie und nicht wir! Das ist der Unterschied, und auf diesen bin ich sehr stolz. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Unser Steuergeld nach Brüssel, zu den Bankspekulanten und sonst wohin! Das ist Ihr Konzept!)

Sie können es in menschlichem Leid und in Steuergeld ausrechnen, was ein absichtli­ches Zerreißen der Europäischen Union, wie Sie es vorschlagen, bedeuten würde. (Abg. Mag. Stefan: Jede Woche ein neues unfähiges Paket! Sie wissen ja gar nicht, wie es geht! Jede Woche etwas Neues!) Das kann man ausrechnen, weil wir die Han­delsbeziehungen, die wirtschaftspolitischen Beziehungen, die Kettenreaktionen, die Auswirkungen auf die Länder, die Bürgerinnen und Bürger in Österreich in diesen Ta­gen stärker erkennen als in der Vergangenheit. Nur Sie wollen es nicht erkennen (Abg. Neubauer: Sie haben es nur nicht verstanden!), weil Sie immer dieselbe Rede halten. Wechseln Sie einmal Ihre Rede aus, die Zeiten haben sich geändert! (Abg. Strache: Deshalb stehen Griechenland und Italien so toll da!) Berücksichtigen Sie diese enge Verflechtung in Europa! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Was Sie da ver­zapfen, ist nur mehr Unsinn!)

Ich werde nicht aufgeben und Gespräche mit den anderen Oppositionsparteien führen, auch wenn es heute nicht gelingen sollte, eine Verfassungsmehrheit zu erreichen (Abg. Neubauer: Mit Ihnen redet ja keiner mehr!), weil der Beschluss, den wir in der Euro-Gruppe gefasst haben, gelautet hat, als Fundament und als Basis für die weitere, engere Zusammenarbeit die Verankerung der Schuldenbremse möglichst in der Ver­fassung bis Ende nächsten Jahres herbeizuführen. Ich hatte mir jedoch gedacht, dass wir nicht bis Ende nächsten Jahres warten sollten, um solch einen Beschluss zu fas­sen, sondern dieses Fundament möglichst schnell bauen sollten. Aber ich werde weiter


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die Gelegenheit nutzen, hier Verhandlungen mit jenen zu führen, die in der Europäi­schen Union und in der Euro-Zone die Zukunft sehen. Sie werden vielleicht nicht immer alles richtig finden, aber das eint uns, denn auch wir bringen oft Kritik an.

Gerade Österreich hat immer wieder Kritik formuliert hinsichtlich des zu wenig stark ausgeprägten sozialen Europas. Wir sind noch nicht durchgedrungen mit der Trennung zwischen Investmenthäusern und Spekulationsbereichen, wenn es um die Beurteilung der Banken geht. Wir haben mit unserer Überzeugungsarbeit noch keine Mehrheit er­reicht betreffend die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wirksam ab 2014, da­mit wir das Geld auch schon in die Budgets bekommen. Wir sind also noch ein ganzes Stück von dem entfernt, was wir uns unter einer Europäischen Union vorstellen. Aber mit jenen, die hier ein Stück des Weges mitgehen, weil sie eine größere Lösungskom­petenz in der Euro-Zone und in der Europäischen Union haben wollen, werden wir und werde auch ich persönlich weiter Gespräche führen in der Überzeugung, dass es nicht darum geht, innenpolitische Auseinandersetzungen – seien sie richtig oder falsch – als Druckmittel, als Geisel einzusetzen und in Europa gemeinsame Lösungen zu verhin­dern. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir brauchen in Europa und in der Euro-Zone gemeinsame Lösungen, und all jene, die da dabei sind, wissen, dass sie in der Innenpolitik ihre Aufgabenstellungen haben, ihre gesellschaftspolitischen Werthaltungen, ihre konkreten Maßnahmen und oft auch – die­ses schreckliche Wort – Junktime machen können, aber dass sie diese Junktime nicht dazu verwenden sollten, ein stärkeres Europa zu verhindern.

Die Schuldenbremse im Verfassungsrang und weitere Kontrollen der Budgetdisziplin sind ein elementarer Bestandteil für alle weiteren Maßnahmen – von den Regelungen, die wir uns wünschen, bis zu den Wirtschaftswachstumsmaßnahmen, bis zu jenen Maßnahmen, die Arbeitslosigkeit verhindern und Wachstum ankurbeln sollen in einer Zeit, in der die Zeichen in die andere Richtung zeigen.

Diese Kompromisse auf europäischer Ebene mitzutragen und nicht aus innenpoliti­schen Gründen als Ausstiegsgrund zu verwenden, darum bitte ich Sie, darum werbe ich. Ich bin überzeugt, Österreich ist ein Land, das stark ist in der Europäischen Union, das stark wahrgenommen wird auch in der Eurozone als ein Land, das etwa hinsicht­lich Arbeitslosigkeit, hinsichtlich Beschäftigungspolitik eine vorbildliche Rolle einnimmt. Österreich ist ein Land der Wirtschaftskraft, das sich seiner Verantwortung bewusst ist. Werden wir uns auch gemeinsam der Verantwortung bewusst, in der Euro-Gruppe die Beschlüsse zu tragen, die ein Fundament für Österreich und ein Fundament für Europa darstellen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP und Bravorufe bei der SPÖ. – Abg. Strache: Freudentänze auf den Straßen! Freudentänze der Bevölkerung auf den Straßen!)

12.21


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Fek­ter. – Bitte.

 


12.21.22

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Hohes Haus! Die Staats- und Regierungs­chefs in der Eurozone, also auch unser Herr Bundeskanzler, haben sich am 26./27. Ok­­tober in Brüssel dazu verpflichtet, dass jeder Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebietes bis Ende dieses Jahres Vorschriften für einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und für langfristige Stabilitätskriterien für die Haushalte erlässt (Abg. Strache: Geben wir ihm die Chance! Aber wenn es wieder nicht funktioniert, dann müsste er irgendwann einmal Konsequenzen ziehen!) – vorzugsweise auf Verfassungs- oder gleichwertiger Ebene.


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Daher haben wir diesem Hohen Haus eine Verfassungsbestimmung übermittelt, weil wir uns gewünscht haben, dass hier mit Verfassungsmehrheit langfristig Stabilität un­seres Haushaltes verankert wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Warum muss das also in der Verfassung stehen? (Abg. Mag. Kogler: Stimmt ja nicht! Muss es ja nicht!) Es gibt zwei Hauptgründe, warum es Sinn macht, dass es in die Ver­fassung kommt und nicht bloß einfachgesetzlich geregelt ist. (Abg. Neubauer: Wenn diese Bundesregierung aber permanent die Verfassung bricht!)

Der erste Hauptgrund ist, dass es ein langfristiges Konzept sein soll, das über die der­zeitige Bundesregierung hinaus wirkt und auch für künftige Regierungen Stabilität und Haushaltsdisziplin in der Verfassung verankert. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hagen: Oh­ne Sanktionen werden !)

Der zweite Grund ist, dass wir wollen, dass auch die Länder, Gemeinden, Städte, So­zialversicherungsbereiche, die derzeit autonom sind beim Budgetieren, Schuldenma­chen und bei Haftungsübernahmen, mit eingebunden sind in einen derartigen Konsoli­dierungspfad und in eine derartige stabile, verfassungsrechtlich verankerte Strategie. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir haben daher sofort, nachdem wir im Ministerrat diese Bestimmungen beschlossen haben, auch mit den Ländern, den Gemeinden und Städten Kontakt aufgenommen, und gemeinsam mit dem Herrn Staatssekretär Schieder haben wir mit den Ländern ei­nen neuen Stabilitätspakt verankert. Und auch die Länder sind bereit, ausgeglichen zu budgetieren, mittelfristig den Schuldenberg abzubauen und uns zu helfen, langfristig stabile Finanzen zu haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Selbstverständlich ist uns bewusst, dass konjunkturelle Schwankungen sehr wohl die Haushalte beeinflussen können. Es kann Krisen und Notsituationen geben, wo man gegensteuern muss. Das ist uns selbstverständlich bewusst. Daher hat die Regelung auch vorgeschlagen, dafür einen Spielraum einzuräumen, der aber nur befristet gelten soll, wenn man Defizite macht, und auch gleichzeitig einen Tilgungsplan mit beinhaltet, wie man diese in Not- und Krisensituationen gemachten Defizite dann wieder rückführt. À la longue sollen sowohl Bund als auch Länder und Gemeinden ausgeglichen bilan­zieren, und der Schuldenberg soll Maastricht-konform, das heißt unionsrechtskonform, unter 60 Prozent gedrückt werden. Dafür haben wir uns folgenden Zeitrahmen gege­ben: bis 2016 Nulldefizite und bis 2020 den Schuldenberg rückgebaut.

Ich halte es wirklich für sehr bedauerlich, dass sich keine der Oppositionsparteien zu einem derartigen Konsolidierungspfad bekennt (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Stimmt ja nicht!) und die Opposition einem stabilen Haushaltskonzept in der Verfassung nicht die nötige Mehrheit gibt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wer hat Sie daran gehin­dert, ein Maastricht-konformes Budget vorzulegen? – Weitere Zwischenrufe.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit riskieren Sie, dass mit den Schulden, mit den Defiziten zusätzliche Zinsen anfallen, dass das Triple-A, unsere Bonität, unter Umständen in Gefahr ist. Sie wollen die Steuergelder in die Zinsen lenken, daher in den Banksektor schicken (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja unglaublich!) und nicht zu den Menschen, dort, wo das Steuergeld hingehört. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten der SPÖ. – Abg. Bucher: Sie haben ja die Schulden ! – Was ist das für eine unseriöse Regierung?)

Ich halte es für unverantwortlich, für wirklich unverantwortlich, dass man aus parteipoli­tischer Taktik hier die Anliegen der Bevölkerung dermaßen ignoriert. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Da aber diese Bundesregierung sehr wohl sorgsam vorgeht und sich bewusst ist, was wir der Bevölkerung schulden im Hinblick auf unsere Bonität, im Hinblick auf die Stabili-


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tät unserer Haushalte, versuchen wir nach wie vor, uns zu bemühen, eine Verfas­sungsbestimmung zustande zu bringen. Sollte das nicht gelingen, werden wir es ein­fachgesetzlich verankern und mit den Ländern, Gemeinden und Städten 15a-Vereinba­rungen abschließen (Abg. Bucher: In die Knie zu gehen! In die Knie zu gehen vor den Landesfürsten!) – denn die sind so vernünftig und werden dem zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte. (Abg. Rädler: Die Bürgermeister nehmen ihre Verantwortung ernst!)

 


12.28.18

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Und vor allen Dingen: Liebe Besu­cher des Hohen Hauses! Besonders möchte ich die freiheitlichen Arbeitnehmer aus Kärnten und die Jugend begrüßen! Herzlich willkommen! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was hier abläuft, ist ein absolutes Trauer­spiel, nämlich ein Trauerspiel dieser Bundesregierung. Nach diesen ersten Wortmel­dungen bin ich mir gar nicht so sicher, ob Sie überhaupt selbst eine Schuldenbremse wollen. Man hört ja, Sie sind sich bei Gott noch nicht einig darüber geworden.

Herr Bundeskanzler, ich bedanke mich sehr herzlich für das, was Sie gesagt haben. Sie sind aus meiner Sicht der Populismus-König Nummer eins. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.)

Die Freiheitliche Partei hat nie verlangt, aus der Europäischen Union auszutreten, kein einziges Mal, und Sie grenzen 30 Prozent der Bevölkerung – die stehen nämlich hinter uns – einfach so mir nichts, dir nichts aus. (Abg. Neubauer: Das ist ein Skandal!) Das ist wirklich ein Skandal! (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte noch hinzufügen: Sie sind die Europapartei, wir sind die Österreichpartei! (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler. Abg. Rädler: Ihr seid die „Heimatpartei“!)

Die Österreicher haben es dringend nötig, Unterstützung zu bekommen, nämlich ge­gen Enteignung, Entmündigung, Entrechtung. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Sie brechen nämlich laufend die Verträge – ich erinnere nur daran: den Lissabon-Ver­trag, die Maastricht-Verträge und auch eigene Verfassungsverträge. (Abg. Rädler: Hei­matpartei! – Abg. Strache – in Richtung ÖVP –: Mit dem Begriff „Heimat“ habt ihr nichts mehr am Hut, das stimmt schon!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Rechnungshofpräsident Moser hat vor Kurzem zum Ausdruck gebracht: Wenn wir jetzt keine Reformen machen, verspielen wir die Zukunft, engen den Spielraum unserer Kinder ganz massiv ein! – Und er machte in einem sehr dramatischen Appell darauf aufmerksam, dass es insbesondere in der Verwaltung zu sofortigen Reformen und Maßnahmen kommen muss. In der „Pressestunde“ vor einer Woche hat er 599 Vorschläge auf den Tisch gelegt. Drei davon möchte ich ganz kurz er­wähnen.

Die Münchner Polizei hat 25 Polizeiinspektionen – Wien leistet sich 100 Polizeiinspek­tionen. Die Folge: Die Außendienstpräsenz in München liegt bei 69 Prozent – also mehr Sicherheit (Bundesministerin Dr. Fekter: Wollen Sie Polizeiinspektionen schlie­ßen?) –, in Wien liegt sie nur bei 41 Prozent. (Bundesministerin Dr. Fekter: Er will Poli­zeiinspektionen schließen!)

Zweites Beispiel: Wetterdienste – wir haben gestern davon gesprochen. 25 Jahre spricht man in Österreich schon davon, die Wetterdienste – nämlich jetzt vier an der Zahl – auf


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einen zusammenzulegen. Die Schweizer haben nur einen Wetterdienst und kommen damit auch wunderbar aus. Wir verzichten da jährlich auf 35 Millionen €. (Bundesminis­terin Dr. Fekter: Der Gradauer  Polizeidienstschließungen!)

Drittes Beispiel: Zersplitterung der Aufgaben und Kompetenzen im Schulbereich: Der Bund zahlt die Lehrer, die Länder stellen an, die Gemeinde ist für die Schulerhaltung zuständig. Wir leisten uns noch immer Schulinspektoren wie nach dem Krieg und ha­ben dadurch doppelt so hohe Ausbildungskosten wie die Finnen.

Das sind drei Beispiele, wo man einsparen könnte, und 596 weitere sind nachzulesen beim Rechnungshof. Geschätzte Einsparungsmöglichkeiten: 10 Milliarden € pro Jahr!

Dazu braucht es aber, meine Damen und Herren, keine Schuldenbremse, denn Sparen geht auch ohne Verfassungsgesetz. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.)

Die Frage ist nur: Warum geschieht es nicht? – Dabei hätte die Koalition allen Grund, die längst fälligen Reformen anzugehen. Es brennt der Hut, es ist schon Feuer am Dach (Abg. Strache: Wahrscheinlich ist der Failmann schuld auf Facebook!): 268 Mil­liarden Schulden, weitere 40 Milliarden bis zum Jahre 2015. Wir erreichen dann eine Schuldenquote von 100 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Wir nähern uns griechi­schen Verhältnissen, Staatsbankrott droht (Zwischenruf des Abg. Rädler), Triple-A ist längst dahin, Zinsendienst pro Jahr: 14 Milliarden. – Danke vielmals!

Diese Stillstandsregierung agiert deshalb nicht, weil Rot und Schwarz einander nicht vertrauen, meine Damen und Herren. Misstrauen verhindert künftiges Vorgehen für Österreich. Da ist auch die Schuldenbremse keine Hilfe. Eine Schuldenbremse, die un­ter Druck der EU und der Rating-Agenturen zustande gekommen ist, ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. Sie ist ein Placebo, ein Scheinpapier, das von Ih­nen genauso nicht eingehalten wird wie die Verfassung beim Verfassungsbuch im Zu­sammenhang mit der Vorlage des letzten Budgets. (Beifall bei der FPÖ.)

Dem Herrn Bundesminister Pröll war es vollkommen wurscht, das Verfassungsgesetz zu brechen. Es ist ihm ganz egal gewesen. Und das Zeichen dafür, dass Sie es nicht ernst nehmen, meine Damen und Herren von Rot und Schwarz, ist schon einmal fol­gender Umstand: Am 26. Oktober haben Sie, Herr Bundeskanzler, die Vereinbarung der Schuldenbremse bei der EU zugesagt und verhandelt – und trotzdem ist das Bud­get für 2012 mit 9,2 Milliarden Defizit beschlossen worden!

Durchs Reden kommen die Leute zusammen, heißt es bei uns daheim. Warum haben Sie mit uns nicht gesprochen? Sie haben es erwähnt: Weil Sie uns ausgrenzen wollen. Und das ist nicht demokratisch. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sagen Ihnen: Wir kaufen die Katze im Sack nicht!

Was ist zu tun? – Zu tun wäre: ein langfristiges Sanierungskonzept sicherzustellen, mit welchen Schritten, mit welchen Maßnahmen, mit welchen Zielen man die hohen Schul­den bekämpfen will. (Abg. Rädler: In Kärnten anfangen! – Ruf bei der FPÖ: In Nieder­österreich!) Und dieses Konzept muss verbindlich sein (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen) – nur so hat es Sinn! –, verbunden mit Sanktionen. Nur so geht es! (Abg. Linder: Niederösterreich hat die höchste Verschuldung!)

Schuldenbremse ja, meine Damen und Herren, aber in Verbindung mit einem gut durch­dachten Sanierungskonzept! Und: Die Bevölkerung befragen, sie einbeziehen! – Aber direkte Demokratie, das wollen Sie von Rot und Schwarz nicht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)


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12.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Krainer –: Vielleicht kann man diesen Unsinn ein bisschen aufklären!)

 


12.34.46

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Gradauer, Sie haben etwas sehr Verräterisches gesagt, nämlich, irgendeine Partei hier wäre die Europapartei, und Sie wären die Österreichpartei.

Ich kann Ihnen sagen: Es gibt hier fünf österreichische Parteien (Abg. Strache: EU-Sekten! Vier EU-Sekten! Ein paar EU-Sektierer gibt’s da! Zentralisten und EU-Sektierer gibt’s da!), aber leider gibt es ein paar, die so tun, als ob es ein Widerspruch wäre, für Österreich Politik zu machen und gleichzeitig für die Europäische Union. Die haben vielleicht ganz vergessen, dass Österreich ein Teil der Europäischen Union ist und mit­ten in Europa liegt und wieso es ein Widerspruch sein soll, das Richtige für Österreich zu machen und gleichzeitig auch das Richtige in der Europäischen Union. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zanger: Das tut ihr aber nicht! Das tun Sie aber nicht!)

Und das verrät Sie, und das ist auch der Grund für folgenden Umstand: Wenn Sie über europäische Themen reden wollen, ist mit Ihnen nichts zu machen! – Und die Frage der Schuldenbremse ist ein europäisches Thema (Abg. Strache: Wir sparen – und un­ser Geld nach Brüssel! Das ist Ihr Konzept!) und nicht das Thema in Österreich. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Bei den Österreichern sparen, und das Geld nach Brüssel! Das ist Ihr Konzept!)

Kollege Gradauer, Sie haben aber auch etwas Richtiges gesagt, nämlich: Für das Spa­ren und für das Konsolidieren brauchen wir in Österreich keine Schuldenbremse! – Da haben Sie vollkommen recht! Das hat die Politik bereits bewiesen, und zwar: Vier oder fünf Parteien hier waren seit 1995 an Regierungen beteiligt, wo wir es geschafft haben, von fast 70 Prozent Staatsverschuldung auf unter 60 Prozent zu kommen! Es ist nicht so, wie der Kollege Kopf immer völlig falsch sagt, das sei der Schüssel gewesen. Nein, der Schüssel hat etwas weniger als die Hälfte dieser Konsolidierung betrieben, etwas weniger, aber immerhin fast 4 Prozent, und rot geführte Regierungen die anderen 4 Prozent. Es waren auch die Blauen dabei, es waren die Orangen dabei. Die Politik hat bewiesen: Ja, wir können konsolidieren, wir können die Schulden in den Griff be­kommen, und wir können in Österreich Schulden zurückfahren!

Sie haben recht: Wir brauchen dafür keine Schuldenbremse! Aber die Schuldenbremse gibt es nicht deswegen, weil wir einander misstrauen oder weil wir der Politik in Öster­reich misstrauen oder weil Rating-Agenturen uns misstrauen (Ruf bei der FPÖ: Weil Sie es selber nicht schaffen!), sondern der Grund dafür ist der, dass wir mit 16 ande­ren – wir sind das 17. Land – gemeinsam eine Währung haben und wir wissen, dass dann, wenn ein Land sich nicht an die Spielregeln hält, alle anderen 16 das zahlen müssen, völlig wurscht, ob das Land Griechenland, Irland oder wie auch immer heißt. (Abg. Ing. Westenthaler: Österreich!)

Jedenfalls ist es so, dass wir alle gemeinsam in einem Boot sitzen und gemeinsam zahlen müssen. Und deswegen müssen wir uns, müssen sich alle diese 17 Länder jetzt diese strengeren Regeln geben (Abg. Zanger: Werden die halten, wenn die ande­ren schon nicht gehalten haben?), denn wenn wir alle gemeinsam zahlen, dann wollen wir auch, dass sich alle an die Regeln halten und dass diese Regeln auch überprüfbar und auch durchsetzbar sind.

Das ist die Frage, um die es da geht (Abg. Mag. Stefan: Ändern wir die Verträge?), und nicht um die Frage, ob wir in Österreich konsolidieren oder nicht. (Abg. Mag. Stefan: Ändern wir die Verträge? Oder was tun wir denn?) Erinnern Sie sich doch: Wir haben vor einem Jahr hier eine Debatte über Konsolidierungen in Österreich geführt, und zwar ohne Schuldenbremse, weil das notwendig ist und weil wir das auch tun wollen. Vor einem Jahr sind Sie hier gestanden und haben gesagt, wir sparen zu viel und am falschen Ort (Abg. Mag. Stefan: Wovon reden Sie?) – und heute sagen


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Sie, wir sparen nicht. Denken Sie an das, was Sie noch vor einem Jahr hier gesagt ha­ben!

Wir brauchen die Schuldenbremse als europäisches Instrument (Abg. Mag. Stefan: Wo steht das?), als Instrument des Vertrauens innerhalb der 17 Euro-Staaten, und aus sonst keinem Grund. (Abg. Mag. Stefan: Wo steht das? – Die Maastricht-Kriterien, die gibt’s nicht mehr! Gibt’s die noch? Nein, die gibt’s nicht mehr!) Und deswegen gibt es diese Schuldenbremse. (Abg. Mag. Stefan: Ah, jetzt gibt es sie noch einmal?)

Aber ich will jetzt nicht, nur deshalb, weil es heute nicht zu einer Zweidrittelmehrheit kommt, anfangen, zu sagen, wer schuld ist – das bringt uns ja nicht weiter. Es geht nur darum, dass wir ja noch immer davor stehen, dass wir in den nächsten Monaten das im Verfassungsrang beschließen sollten, weil das einer der Grundpfeiler dafür ist, dass wir in der Europäischen Union einander als einzelne Nationalstaaten vertrauen können, und weil wir überhaupt erst dann beginnen können, über Euro-Bonds, über EZB-Finan­zierung oder über andere Fragen nachzudenken. Das sind die Grundvoraussetzungen dafür, über ein Mehr an Europa zu reden und auch über Schuldenbremsen und über strengere Regeln und deren Durchsetzbarkeit (Abg. Mag. Stefan: Redet ihr über mehr Europa oder über die Schuldenbremse?) für alle Staaten zu reden – und nicht über die Konsolidierung!

Über die Konsolidierung müssen wir auch reden, aber das ist etwas, das wir als die Regierungsparteien hier werden vorlegen müssen. Das ist unsere Verantwortung, weil wir die Mehrheit hier in diesem Haus haben. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wa­rum beschließt ihr dann ein Budget mit einem Defizit von über 9 Milliarden?) Es gilt, ein Paket auszuhandeln, wie wir es letztes Jahr vorgelegt haben. Die Position der SPÖ ist bekannt: ein guter Mix aus einnahmen- und ausgabenseitigen Maßnahmen, damit wir, auch aufgrund der schlechteren Situation, hier noch schneller zu einer besseren Situa­tion kommen.

Und als Letztes Folgendes zum Kollegen Kopf: Wenn Sie hier Kreisky zitieren, dann zitieren Sie ihn bitte richtig! Er hat nie gesagt, Schulden machen ihm keine schlaflosen Nächte. Er hat gesagt, sie machen ihm weniger schlaflose Nächte als hohe Arbeitslo­sigkeit.

Ich kann Ihnen sagen: Die Geschichte hat Kreisky recht gegeben! Denn: Jene Staaten, die nicht so agiert haben, sondern Arbeitslosigkeit in die Höhe haben treiben lassen, haben jetzt zwei Probleme, nämlich: eine höhere Arbeitslosigkeit als in Österreich und mehr Schulden als Österreich! In Wahrheit hat die Geschichte Kreisky absolut recht gegeben, dass nämlich die Arbeitslosigkeit mehr schlaflose Nächte bereiten sollte. (De­monstrativer Beifall bei der SPÖ.)

Und ich kann Ihnen sagen: Uns bereitet Arbeitslosigkeit natürlich schlaflose Nächte, und sie sollte auch Ihnen schlaflose Nächte bereiten, denn die Arbeitslosigkeit von heute sind die Schulden von morgen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Exzellente Rede!)

12.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


12.40.36

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Hat sich (der Redner dreht sich zur Regierungsbank um) die Regierung jetzt ge­einigt, ob mehr Steuern oder weniger Steuern, wo bei den Ausgaben gekürzt wird? Bei Ihrer Blindflug-Schuldenbremse wird man so nicht mitmachen können, das wissen Sie ganz genau.


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Ich komme gleich auf den Punkt: Weniger Schulden: ja!, durch geringere Defizite: ja!, aber: Wie machen wir das? Wenn Sie das nicht dazusagen, bleiben Sie jede relevante Antwort schuldig und haben somit Ihre Verantwortung nicht wahrgenommen.

Es kam, wie es kommen musste: Es geht um die große Verantwortungsdebatte. Ich sa­ge Ihnen, Frau Bundesministerin: Es ist verantwortungslos, wie Sie hier nach wie vor agieren! Die Blockierer sitzen in der Regierung, speziell die von der ÖVP, und die SPÖ steht daneben im Prinzip Schmiere, weil sie die eigenen Plakate, was Steuergerech­tigkeit betrifft, nicht ernst nimmt. Ohne die Antwort auf die große Gerechtigkeitsfrage, die sich jetzt auch in dieser ganzen Krisenbewältigung stellt, werden diese Konzepte nicht über die Bühne gehen können. Sie sind die Antwort schuldig geblieben – und das ist die Verantwortungslosigkeit! Sich einfach hinzustellen und zu sagen: Wir haben oh­nehin schon eine hohe Steuerquote, aufgrund dessen brauchen wir nichts mehr zu tun!, ist doch völlig falsch.

Allein ohne Schuldenbremsen-Debatte wäre in Österreich schon längst der Punkt er­reicht, dass wir eine riesige Gerechtigkeitslücke haben, die dazu führen müsste, dass wir bei den vermögensbezogenen Steuern mehrere Milliarden € drauflegen, um sie bei den Leistungseinkommen zurücknehmen zu können. Das müsste gerade der ÖVP ein Anliegen sein. Aber nein! Sie verteidigen die Reichen, die Superreichen, die Millionen­erben und die Stiftungsgünstlinge, und das bis zum heutigen Tag.

Wenn wir jetzt einfach eine Null in die Verfassung schreiben – Schuldenbremse, eine immense Bremsspur, in wenigen Jahren –, dann ist doch völlig klar: Diese Null ist nichts anderes als der Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben. Wenn Sie bei den Steuern nichts machen wollen, wenn Sie gleichzeitig mit Ihren Landeshauptleuten – die sitzen nämlich auch in Ihren Reihen – jede bessere Reform, die viele Millionen und Mil­liarden bringen würde, auch noch verweigern, bleibt doch nur das phantasielose Kür­zen, anstatt dazu überzugehen, weniger Schulden zu erreichen durch sinnvolles Spa­ren und auch durch Steuergerechtigkeit.

Sie sind die Verteidiger dieser Gerechtigkeitslücke und auch dieser Innovationslücke, wenn es um dieses Thema geht. Genau deshalb kann man Ihnen keinen Blankoscheck geben. Schuldenbremse à la ÖVP heißt Gerechtigkeitsbremse und Innovationsbremse. Niemand anderer als Sie, die Sie seit 25 Jahren in der Regierung sitzen, sind dafür verantwortlich! (Demonstrativer Beifall bei den Grünen.)

Ob das jetzt die ausgebliebenen Reformen in der Schulverwaltung, in der Spitalsre­form – und dort geht es gleich um Milliarden über die Jahre – oder auch kleinere Maßnahmen, die sich mit der Zeit so zusammenläppern, sind: Immer ist es entweder der ÖAAB oder eine ÖVP-Landesregierung, in jedem Fall ist ein ÖVPler dabei, wenn es ums Blockieren geht. (Abg. Grosz: Neugebauer!) Das ist, einerseits was Reformen betrifft, so und erst recht dann – und das müssen Sie einmal Ihren kleinen Unterneh­merinnen und Unternehmern klarmachen, das müssen Sie einmal dem sogenannten Mittelstand klarmachen, den Sie angeblich immer verteidigen –, wenn Sie, wie in Wirk­lichkeit seit Jahr und Tag, bei all diesen Debatten nichts anderes tun, als die Reichen und Superreichen zu verteidigen. (Abg. Grosz: Oder die Beamten!)

Natürlich kann man damit allein das Budget nicht sanieren, aber wenn man sich nicht einmal anschickt, irgendeinen Beitrag abzuverlangen, und zwar einen namhaften, und zwar so, dass wir uns auch vergleichen können mit anderen Ländern in Europa, in denen die vermögensbezogenen Steuern ganz klar eine entsprechende Rolle spielen, dann bleibt halt nur übrig, dass Sie am Schluss, sei es durch undifferenzierte Ausga­benkürzungen oder sei es durch Steuereinnahmen an der falschen Stelle – Massen­steuern womöglich –, genau dazu kommen, dass diejenigen, die jetzt schon am meis­ten für diese Krise bezahlt haben, aber wenig, bis gar nichts dafür können, und auch der Mittelstand die Last tragen, wohingegen die oberen paar Prozent der Einkommens-


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und Vermögensbezieher in Österreich völlig unbehelligt bleiben – aufgrund der Haltung der ÖVP! Sie vertreten nur mehr eine kleine Minderheit, vermutlich zahlt diese dauernd Ihre Parteispenden, anders ist das nicht erklärbar. Geben Sie Ihre Blockade auf! Ge­ben Sie Ihre Blockade auf, dann kann man über viel verhandeln, dann kann man über viel reden, das wissen Sie ganz genau!

Etwas noch zur Konstruktivität am Schluss: Herr Kanzler, es ist doch vollkommen klar, dass es immer die Grünen sind und waren, wenn es darum gegangen ist, schwierige Sachen zu verteidigen und diesen zuzustimmen. Es ist ohne die Grünen überhaupt nicht möglich, in europäischen Fragen eine Zweidrittelmehrheit zu organisieren. Wir haben das in europäischen Fragen auch immer genau differenziert gehalten, wo wir zustimmen, wo wir nicht zustimmen und wo wir nur Ergebnisse ausverhandeln. Dass sich dann der Herr Vizekanzler und die Frau Finanzministerin mit erhobenem Zeigefin­ger hinstellen und sagen, die Opposition sei verantwortungslos, obwohl sie selbst nicht einmal in der Lage sind, das Griechenlandpaket oder irgendetwas zu erklären – da müssen nämlich regelmäßig die Grünen ausschweifen, um den von ihnen verbreiteten Unsinn, dass da noch ein Geschäft mit Griechenland gemacht wird, zu korrigieren, weil sie selbst nicht erklären können, was eigentlich der Wesensgrund und die Sinnhaftig­keit der Europäischen Union auch in ökonomischen und sozialen Fragen sind –, ist un­glaublich.

Das sind wir, die sich dafür zur Verfügung stellen, also sagen Sie nicht, wir seien nicht konstruktiv. Sie sind die Blockierer, Sie sind die Gerechtigkeitsverweigerer! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Neubauer.) Wenn Sie aus diesem Eck nicht herauskom­men, dann haben Sie das zu verantworten, was Sie der Opposition vorhalten, nämlich den angeblichen Verlust des Triple-A, angeblich mehr Zinszahlungen. Gehen Sie ein­mal in sich, schauen Sie einmal in Ihre eigenen Reihen, machen Sie einmal eine christ­lich-soziale Politik, und dann reden wir weiter – ansonsten treten Sie ab! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

12.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie ist das mit dem „Zaster“?)

 


12.46.49

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Finanzministerin! Werte Regierungsmitglieder! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Wir haben heute schon einiges gehört, und ich möchte jetzt nicht noch einmal die Verantwortungslosigkeit der Opposition oder sonst irgendwelche Dis­kussionen zu dieser Sache hervorstreichen, aber ich möchte doch auf einige Punkte eingehen.

Herr Kollege Gradauer, wie werden Sie denn Ihrem Kollegen Werner Herbert, der sich immer wieder für die Polizei einsetzt und selbst Polizeigewerkschafter ist, das erklären, wenn Sie sich hier herstellen und als Einsparungsmaßnahme vorschlagen, die Polizei­inspektionen einzusparen? (Abg. Gradauer: Das ist ein Blödsinn!) Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg sein kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Oder: Frau Glawischnig hat heute wieder davon gesprochen, dass wir die Beamtenge­hälter angehoben haben. – Wir reden immer davon, dass wir gute Polizistinnen und Polizisten in diesem Land haben, die tagtäglich ihr Leben und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Und die sind jetzt weniger wert als jemand, der im Metallerbereich, im Handel oder sonst irgendwo arbeitet?! (Zwischenrufe der Abg. Dr. Glawischnig-Pies­czek.) Ebenso die Lehrerinnen und Lehrer, die für unsere Kinder verantwortlich sind. Sie sind weniger wert?! Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Das finde ich nicht in Ord­nung! Ich kann diese Hatz auf einen Berufsstand nicht einsehen. Das werden die Men-


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schen im öffentlichen Dienst sicherlich nicht vergessen, wie Sie mit ihnen umgehen wol­len. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ja, wir müssen Sparmaßnahmen einleiten. Das ist überhaupt keine Frage. Wir brau­chen eine Schuldenbremse in der Verfassung, um auch die Länder und Gemeinden miteinzubeziehen, damit auch die Länder und Gemeinden Sparmaßnahmen einleiten. Sie selbst fordern immer auch Reformen bei den Ländern. Sie könnten sich, wenn Sie heute zustimmen und so die Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsbestimmung ge­währleisten, daran beteiligen und dafür sorgen, dass auch die Länder die Reformen um­setzen müssen.

Ich kann Ihnen sagen, es gibt genügend Sparmaßnahmen, die man treffen kann. Auch wir wissen, wo man Einsparungen, intelligente Einsparungen vornehmen kann. Bei­spiel: wenn jeder zehnte Steuereuro zu den ÖBB geht und auf 42 000 Bedienstete 72 000 Pensionisten kommen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das richtet sich nicht ge­gen die Bediensteten, sondern gegen das Management, dagegen, dass jemand mit 53 Jahren in Pension geschickt wird. Wie erklären wir das denn den Menschen in der Privatwirtschaft, die auch mit 62 nicht in Pension gehen können? Ehrlich gesagt, das versteht kein Mensch, die Leute verstehen das nicht mehr! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Kräuter: Sie waren dafür verantwortlich!)

Beispiel Frühpensionen: Ich bin dafür, dass sich das lohnen muss, wenn jemand länger arbeitet, länger Beiträge zahlt, 45 oder noch mehr Jahre einzahlt. Wir brauchen ein Bo­nus-Malus-System.

Aber bitte, reden wir über Strukturreformen, reden wir vorher über Einsparungsmaß­nahmen! Es ist doch viel leichter, über neue Steuern zu sprechen als über Einspa­rungsmaßnahmen. Ich bin der Meinung, wir sollten uns wirklich schleunigst über Ein­sparungsmaßnahmen Gedanken machen, und dazu lade ich auch die Opposition ein.

Herr Kollege Strache zum Beispiel ist einer, der seine Rede hält – und dann wieder geht. 10 Milliarden fordert die FPÖ mittels von Anträgen hier im Hohen Haus. – Ich fra­ge mich: Wo sind Ihre Vorschläge zu den Einsparungspotenzialen, Herr Gradauer, von denen Sie immer sprechen? (Beifall bei der ÖVP.)

Anderes Beispiel: in der Verwaltung. Wir haben es Ihnen schon aufgezeigt, ich weiß al­so nicht, warum Sie immer nach Verwaltungsreformen schreien. Wir haben es Ihnen aufgezeigt im Pflegebereich, wir haben es Ihnen aufgezeigt beim Bundesamt für Asyl und Migration, wir haben es Ihnen aufgezeigt bei den Verwaltungsgerichten, wir haben es Ihnen aufgezeigt bei der Polizeireform: Wir machen sehr wohl Reformen in der Ver­waltung, die zu Einsparungen führen! Es gibt Gespräche über ein neues Dienstrecht bei den Beamten, über eine Abflachung der Gehaltskurve. Also bitte, wieso wollen Sie uns unterstellen, wir hätten uns nicht Gedanken über Einsparungsmaßnahmen ge­macht?

Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch etwas zur Kenntnis bringen, was heute in den „Salzburger Nachrichten“ steht. Davon kann sich die Opposition ein Scherzel abschnei­den, die Blauen und das BZÖ überhaupt, deren Gründervater, möchte man fast sagen, darin erwähnt wird, nämlich Jörg Haider.

„Was hätte Jörg Haider getan?“, steht hier. Und weiter: „Wie hätte der verstorbene Jörg Haider in dieser Frage agiert? Mit Garantie: Er hätte sich auch lange geziert, dann aber der Schuldenbremse im letzten Moment doch zugestimmt.“ Und abschließend: „Kurz: Haider hätte das Thema Schuldenbremse genutzt, um sich ins Zentrum der Politik zu katapultieren. Die heutigen Oppositionschefs bleiben lieber Randerscheinungen.“ – Genau das ist der Punkt! Jörg Haider müsste sich im Grab umdrehen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.51



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 71

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westentha­ler. – Bitte.

 


12.51.56

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung! Liebe Kärntner Freunde auf der Tribüne! (Beifall beim BZÖ.) Liebe Frau Kollegin von der ÖVP, ich empfehle Ihnen, künftig Spekulatio­nen, was ein sehr erfolgreicher und leider verstorbener Politiker gemacht hätte, zu un­terlassen, denn das gebieten Pietät und Anstand, Frau Abgeordnete von der ÖVP! (Bei­fall bei BZÖ und FPÖ.)

Es ist nicht anständig, was Sie da gemacht haben, aber das passt in das Bild der ÖVP, das sie heute hier bietet. In Fortsetzung des Sesselsturzes Ihres Klubobmannes bieten Sie heute ein Bild für jeden Zuseher zwischen Sein und Schein der ÖVP. Der Partei­obmann der ÖVP und Vizekanzler, der uns mit bedeutungsschwangerer Miene und ebensolchen Worten immer erklärt, wie wichtig staatspolitische Verantwortlichkeit in Bezug auf die Schuldenbremse ist, kommt heute 7 Minuten zu spät zur Debatte, ist dann 7 Minuten da, verlässt das Haus und kommt jetzt nach 70 Minuten auf ein Plau­scherl zurück, um sich dann wieder zu verabschieden. – Ist das Ihre Verantwortung, Herr Spindelegger? Zeigt das, dass Sie die Schuldenbremse ernst nehmen? Ich glau­be nicht, Herr Bundeskanzler und Herr Vizekanzler! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Der Klubobmann der ÖVP tritt hierher ans Rednerpult (Abg. Wöginger: Der arbeitet wenigstens noch mit!) und philosophiert, wie furchtbar die hohen Schulden unseres Landes seien. Er philosophiert über das Hochsteuerland Österreich und zeigt damit auf uns, wobei er immer vergisst, dass ein Finger auf sich selbst zeigt. Herr Klubobmann Kopf, Ihre Mea-culpa-Rede hätte eigentlich enden müssen mit einer dreimaligen Ent­schuldigung bei der österreichischen Bevölkerung für Ihre Schulden- und Finanzpolitik der letzten Jahrzehnte! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Dann spricht die Frau ÖVP-Finanzministerin auch noch von der Verantwortlichkeit ge­genüber den Bürgern, die wir ernst nehmen sollen. – Selbst die ÖVP-Finanzministerin in dieser heiklen Situation, übrigens auch der ÖVP-Parteiobmann, beide haben es nicht für wert befunden, auch nur eine einzige Sekunde mit dem Parteiobmann des BZÖ, der verhandlungswillig war, zu diskutieren und zu verhandeln! – Das ist ein Skan­dal und keine Verhandlungskultur, daran erkennt man nur, wie abgehoben Sie eigent­lich schon sind, Frau Fekter und Herr Spindelegger! (Beifall beim BZÖ.)

An dieser Stelle nehme ich den Herrn Bundeskanzler jetzt wirklich einmal aus. Man muss sagen, was Sache ist. Der Herr Bundeskanzler – man hat sich nicht geeinigt, aber darauf komme ich noch zu sprechen – hat sich bemüht, er hat selbst verhandelt, er hat selbst telefoniert, und er hat selbst die Verhandlungen geführt. Das halte ich für in Ordnung. Aber sich dann zu verweigern und im Plenum die Verantwortlichkeit auf andere zu schieben, das ist schäbig, Frau Finanzministerin und Herr Außenminister! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Strutz.)

Das ist überhaupt ein desolates Krisenmanagement, das hier agiert, vor allem der ÖVP-Regierungsmannschaft. Ein desolates Krisenmanagement! Man will verhandeln unter dem Titel: Friss Vogel oder stirb! Was ihr sagt, ist uns wurscht, ihr dürft zustim­men zu unseren Ideen! – Das ist die Verhandlungsstrategie der ÖVP! Dann ist die Re­de davon, dass es keine neuen Schulden geben werde, aber die Finanzministerin legt zur gleichen Zeit ein Budget mit 9 bis 11 Milliarden neuen Schulden auf den Tisch. – Das ist die ÖVP! Dann herrscht Verhandlungschaos. Keiner weiß überhaupt, wer zu­ständig ist, es gibt verschiedenste Positionen. Es gibt ja nicht eine ÖVP, sondern es gibt mittlerweile drei, die unterschiedliche Meinungen haben, aber darauf soll sich der Wähler einen Reim machen. Zur selben Zeit, so nebenbei, sitzen dann der Herr Spin­delegger und die ÖVP mit ihrem Herrn Neugebauer, mit dem Kanzleramtspräsidenten


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von Österreich, zusammen und verteilen 3 000 € mehr für Sektionschefs, für jene, die am meisten verdienen. – Das ist unglaublich, ÖVP, es nimmt Ihnen keiner mehr ab, was Sie da tun! (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

Sie glauben mittlerweile selbst, dass Sie so gut sind, und das angesichts dessen, was Sie da alles machen: Verhandlungschaos, Geld beim Fenster rauswerfen, neue Schul­den machen! Ihre Selbsthypnose geht so weit, dass Sie sich als Krönung dieses Chaos auch noch Orden umhängen. Der Bundeskanzler beantragt einen solchen für den Vize­kanzler, der Vizekanzler einen für den Bundeskanzler. – Also das ist eine Politik zum Abgewöhnen! Da lobe ich mir unseren Klubobmann Bucher, der bis zum Schluss ver­handelt hat im Interesse und im Sinne der österreichischen Steuerzahler, auf den Ver­lass ist und der nicht umfällt bei Gegenwind, sondern für den klar ist, dass es keine neuen Steuern geben darf und dass es auch Sanktionen geben muss, wenn man die Schuldenbremse nicht einhält. (Beifall beim BZÖ.)

Sie wollten von Herrn Kollegem Bucher und vom BZÖ nichts anderes als einen Blan­koscheck. Sie wollten einen Blankoscheck für das größte Belastungspaket der Zwei­ten Republik, das auf die Bürger einbrechen wird. Ihr paar Gewerkschafter und oberös­terreichische SPÖler in eurem Klub könnt auch nicht mehr verhindern, was da auf euch zukommt! Ihr wolltet einen Blankoscheck und habt ihn nicht bekommen. Ich drehe das um: Es geht heute bei der Abstimmung nicht um ein Nein oder ein Ja zur Schulden­bremse, aber inhaltlich geht es darum, dass Sie Nein sagen zu den Ideen des BZÖ-Klubobmannes. Sie sagen Nein zu einer Steuerbegrenzung, zu einer Höchstabgaben­quote. Sie sagen Nein, dass keine neuen Steuern kommen. Das heißt: Sie sagen uns heute, es wird eine Belastungswelle auf die Menschen zukommen, die die ÖVP bereits in der Schublade liegen hat und die jeden Einzelnen in diesem Land treffen und ganz tief belasten wird. – Das ist Ihre Politik, und da machen wir nicht mit! Ich bin stolz auf unseren Klubobmann, dass er da nicht mitgemacht hat. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Klubobmann Kopf, das ist nicht ernst zu nehmen! Eine Schuldenbremse verdient erst dann ihren Namen, wenn klargestellt ist, dass sie nicht auf dem Rücken der Steu­erzahler ausgetragen wird, sondern dass Ausgaben eingespart werden. Wir haben Ih­nen das Konzept vorgelegt. Den Ausführungen der Sprecher der Regierungsfraktio­nen – und das ist auch interessant – entnehme ich, ihr hofft noch immer ein bisserl, dass vielleicht in den nächsten Monaten doch noch eine verfassungsrechtliche Schul­denbremse zustande kommt. – Jederzeit, wir sind offen! Es liegt alles auf dem Tisch, und wir verlangen, dass Sie das ernst nehmen, nämlich, dass Sie nicht eine Schulden­bremse einführen, die der österreichische Steuerzahler, der ohnehin schon blutet, der ohnehin schon kein Geld mehr hat, finanzieren soll, weil Sie überhaupt kein Interesse und keinen Willen haben, bei den Ausgaben einzusparen. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Das wollen wir verhindern! Das ist verantwortungsvoll in einer Zeit, in der sich 250 000 Menschen das Heizen im Winter nicht leisten können, belastet sind und Angst vor neuen Belastungen haben. Da spielen wir nicht mit! Das BZÖ hat da große Staats­verantwortung gezeigt – Sie hingegen sind gescheitert! (Beifall beim BZÖ.)

12.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


12.58.40

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Werte KollegInnen des Hohen Hauses! Wie stellt sich die Situation mit der Schuldenkrise, die wir jetzt haben, dar? Finanzhändler in den USA und in Europa, Ratingagenturen haben vermeintlich al­le politischen Regierungen in Geiselhaft genommen. Tatsache ist, dass Regierungen


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auf der ganzen Welt mit Garantien die Banken gerettet haben. Aber das ist zugleich immer wieder das Spiel der Finanzmanager, und das ist das alte Spiel um Profit und Bonifikation, ein Spiel, bei dem die Nichtspieler den negativen Part haben.

Auf jeden Fall ist es notwendig – das hat auch der Herr Bundeskanzler in seiner Rede betont –, dass die Staaten der Euro-Zone gemeinsam durchgehende Regulierungen machen, einen gemeinsamen Finanzmarkt in Europa schaffen, und dazu gehören fol­gende Punkte: die Trennung der Geschäftsbanken, Investmentbanken und der Schat­tenbanken, ein Verbot von Leerverkäufen von Wertpapieren, das Verbot des Handels mit Derivaten und wirksame Einschränkungen für Geschäfte der derzeit noch immer un­beaufsichtigten Ratingagenturen.

Parallel zu den europäischen Maßnahmen brauchen wir aber auch in Österreich Maß­nahmen. – Und da müssen wir vorsichtig sein, denn da brauchen wir keine Deflations­politik, durch die Schuldner noch einmal bestraft werden, indem ihre Werte, die sie be­sitzen und die sie über Kredite finanziert haben, noch mehr an Wert verlieren, und im Gegensatz dazu jene, die Besitz und Geldvermögen haben, von einer Deflation profi­tieren, denn da ist es ja so, dass ihr Kapital dann zinsbereinigt und im Endeffekt mehr wert ist als vor der Krise. Daher sind wir gefordert, auch da gegenzusteuern.

Wir müssen wachstumsfördernde Projekte forcieren, um auch Arbeitsplätze zu schaf­fen, weil wir sonst keinen Staatshaushalt sanieren können.

Frau Klubobfrau Glawischnig, lassen Sie sich eines ins Stammbuch geschrieben sein (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich habe kein Stammbuch! – Abg. Bucher: Ins Mit­teilungsheft schreiben!): Es sind weder die Arbeitnehmerinnen noch die Arbeitneh­mer, die diese Finanzkrise verschuldet haben. Es sind auch nicht die kleinen Betriebe, die in der Realwirtschaft arbeiten, die diese Finanzkrise verursacht haben, weswegen sie dafür auch nicht verantwortlich sind. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, aber das habe ich nie behauptet! Ich habe nie behauptet, dass die für die Krise verantwortlich sind!)

Frau Kollegin Tamandl, zu Ihrer Aussage betreffend die ÖBB: Ich möchte Sie schon darauf hinweisen, dass Sie in Ihrer Zeit von Schwarz-Blau 8 000 ÖBBler vorzeitig in Pension geschickt haben. – So viel dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir brauchen Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung. Wir brauchen eine Re­duktion des Defizits, ja, aber dazu brauchen wir nicht nur Kürzungen auf der Ausga­benseite, sondern wir müssen auch einnahmenseitig schauen, wo wir Geld herbekom­men, denn die ausgabenseitigen Maßnahmen haben immer einen schalen Beige­schmack, nämlich einen schalen Beigeschmack für sozial schwächere Menschen. Und es muss die soziale Sicherheit gewährleistet sein. Es müssen Bildung und Ausbildung, Pensions-, Krankenkasse und Unfallversicherung als auch die Mindestsicherung und die Pflege sichergestellt sein. Da braucht es einen sehr, sehr großen Vertrauensvor­schuss von der Bevölkerung. Den müssen wir ganz einfach gewährleisten und dazu ste­hen wir.

Daher: Wir SozialdemokratInnen bekennen uns zu dieser Schuldenbremse als ein Sig­nal an die Bevölkerung, an die europäische und internationale Gemeinschaft, aber auch an die Finanzmärkte. Wir brauchen aber auch den Spielraum für antizyklisches Gegensteuern, wenn es zu einem Konjunktureinbruch kommt – und da besinnen wir uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, unserer Grundwerte: Freiheit, Gerech­tigkeit und Solidarität. Und in den weiteren Verhandlungen, die wir hier zu führen ha­ben werden, werden wir dafür einstehen: für Gerechtigkeit und Chancengleichheit, vor allen Dingen für Kinder, SchülerInnen und Jugendliche. Das werden wir massiv einfor­dern! (Beifall bei der SPÖ.)

13.02



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 74

Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Gradauer hat sich zu einer tatsäch­lichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Sie kennen die GO-Bestimmungen: maximal 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.02.57

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Abgeordnete Tamandl hat – ich würde sagen, sinngemäß – behauptet, ich wäre für das Zusperren von Wach­zimmern in Wien.

Ich berichtige wie folgt: Ich habe mit keinem Wort verlangt, dass Wachzimmer zuge­sperrt werden sollen, ich habe lediglich einen Rechnungshofbericht zitiert, und der Rech­nungshof sagt, dass es Möglichkeiten gibt, auch in diesen Bereichen Verwaltungskos­ten einzusparen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

13.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


13.03.39

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Zunächst be­danke ich mich beim Herrn Bundeskanzler sehr herzlich für seine ganz klaren Worte, die er geäußert hat, wie auch beim Kollegen Krainer. Daraus ist ganz klar ersichtlich: Sie sind die Europapartei und wir sind die Österreichpartei. (Beifall bei der FPÖ.)

Denn Sie zocken die Österreicher ab, damit Sie Geld nach Brüssel schicken können, und wir wollen, dass dieses Geld in Österreich bleibt. (Beifall bei der FPÖ.) Diese Schuldenbremse, die wir heute zu beschließen haben, ist doch im Prinzip nur ein rei­nes Placebo, wir wissen das. (Zwischenruf des Abg. Mag. Josef Auer.) Sie haben nur Angst vor den Märkten, aber wenn Sie mit Ihrer Politik so weitermachen, dann verlieren wir das Triple A – jedoch nicht, weil die Opposition heute nicht zustimmt, sondern weil Ihre Regierung so schlecht ist, denn Sie verdienen nur Triple X. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Seien wir doch ehrlich: Im Grunde genommen wollen weder Rot noch Schwarz diese Schuldenbremse. Auf der SPÖ-Seite bremsen die Gewerkschaften, und auch die Lan­desgruppe Oberösterreich bremst, wo es nur geht. Auf der anderen Seite, bei den Schwarzen, stehen die Landeshauptleute auf der Bremse, und der Gemeindebund will doch diese Schuldenbremse in Wirklichkeit gar nicht.

Ich glaube, die verstehen das völlig falsch: Da geht es nicht um eine Schuldenbremse, sondern es geht einfach nur um eine Bremse beim Abbau der Schulden, und das ist Ihr Verdienst! Und die ganze Regierung versucht in diesem Sinne ja nur, der Opposition den Schwarzen Peter zuzuspielen, aber dazu sind wir nicht bereit. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie sagen, wir sollen zustimmen und auf Zuruf dann unsere Stimme hergeben, entgegne ich Ihnen: Wir sind doch nicht das Schoßhündchen der Regierung, meine sehr geehrten Damen und Herren! In Wirklichkeit hat doch keiner ernsthaft mit uns ge­sprochen. Es wurde heute schon x-mal erwähnt, dass der Herr Bundeskanzler bereits am 26. Oktober gewusst hat, dass uns eine Schuldenbremse aufoktroyiert werden soll. Niemand hat mit uns gesprochen, weil Sie das gar nicht wollen. Sie wollen nicht sparen!

Wir haben doch schon längst eine Schuldenbremse! Was hält Sie davon ab, die Maas­tricht-Kriterien einzuhalten? Seit Jahren haben wir uns dazu verpflichtet, dass wir nur 60 Prozent des BIP Staatsverschuldung haben. Wer hält Sie davon ab? – Niemand! Erst der Druck der Märkte hat es so weit gebracht, dass Sie jetzt diese Placebo-Ent­scheidung betreffend die Schuldenbremse treffen müssen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 75

Die einzige Bedingung, die wir für Gespräche gestellt haben, war, dass wir die direkte Demokratie mehr in den Vordergrund stellen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen, dass Österreich sich auch an der Schweizer Demokratie, am Schweizer Modell orientiert. Wir wollen das Volk mitnehmen. Wir wollen der Bevölkerung die Mög­lichkeit geben, dass es um seine Zukunft selbst Bescheid weiß und dass es auch dem­entsprechend für seine Zukunft eintreten kann. Was Sie wollen ist, die Bevölkerung auszuschalten. Sie wollen nur die Befehle von Brüssel weitergeben. (Beifall bei der FPÖ.) Und Sie wollen letzten Endes nur als Einziges noch hinnehmen, dass alle fünf Jahre das Volk befragt werden soll und vielleicht sein Kreuzchen machen darf, bevor die Stimme in die Urne eingeworfen wird – und das ist Ihnen sowieso schon längst läs­tig genug.

Was Sie sind, Herr Bundeskanzler? – Sie sind bestenfalls der Weltmeister der populis­tischen Null-Aussage und Sie treten nur ein für Schuldenberg und Bilderberg. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber damit Sie sehen, dass wir dennoch konstruktive Vorschläge betreffend Einspa­rungen machen, darf ich Ihnen einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Podgor­schek und Gradauer zu Gehör bringen, auf dass nämlich nicht nur Politiker mit leuch­tendem Beispiel für eine Nulllohnrunde vorausgehen sollen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ge­haltsbeschränkungen für Manager staatsnaher Betriebe und Manager, deren Banken die Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Finanzen und die Bun­desministerin für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, das Erfor­derliche zu veranlassen, damit die Gehälter der Manager von staatsnahen Betrieben (wie zum Beispiel der ÖBB, ASFINAG)“ – (Abg. Strache: Skylink nicht vergessen!) – „sowie der Manager jener Banken und Versicherungen, die die staatlichen Hilfen in An­spruch nehmen, mit der Höhe des Gehaltes des Bundeskanzlers gemäß dem Bundes­bezügegesetz gedeckelt werden.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

13.08


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Podgorschek und weiterer Abgeordneter betreffend Ge­haltsbeschränkungen für Manager staatsnaher Betreibe und Manager, deren Banken die Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen

eingebracht in der 137. Sitzung des Nationalrates am 7. Dezember 2011 zu TOP 1, Be­richt des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1516 d.B.): Bundes-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 76

verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfas­sungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (1602 d.B.)

Derzeit spitzt sich die Wirtschafts- und Finanzkrise immer mehr zu, der Fortbestand des Euro und damit der gesamten EU in der derzeitigen Form sind massiv gefährdet.

Nach jüngsten Medienberichten droht Österreich eine Herabstufung des Triple-A-Ra­tings. Durch die Einrechnung bislang ausgelagerter Schulen insbesondere der ÖBB in die Staatsschulden wird die österreichische Staatsschuldenquote weiter ansteigen und ein bedrohliches Ausmaß von beinahe 90% erreichen. Maßnahmen zur Senkung des Budgetdefizits und der Staatsverschuldung sind dringend notwendig und zwar umge­hend und nicht erst in einigen Jahren.

Während es in Österreich zum 3. Mal in Folge bei den Politikern eine Nulllohnrunde gibt, verdienen laut dem letzten vom Rechnungshof alle 2 Jahre veröffentlichten Be­richt über die die durchschnittlichen Einkommen von Vorständen und den anderen Be­schäftigten in allen staatsnahen Unternehmen die Top-Manager in 23 staatsnahen Un­ternehmen im Jahr mehr als der Bundeskanzler, der 2008 immerhin 283.200 Euro be­zog. Die Spitzenverdiener bekommen sogar mehr als das Dreifache. Und diese Ein­kommen steigen immer weiter.

Spitzenreiter sind laut dem Bericht des Rechnungshofes die Vorstandsmitglieder vom Verbund, die sich im Durchschnitt über 840.000 Euro Jahresgehalt freuen dürfen, also 70.000 Euro im Monat oder auch 2.300 Euro pro Tag. Die ÖIAG-Spitze erhielt rund 715.400 Euro Jahresgehalt, in der ÖBB-Holding wurden rund 502.700 Euro gezahlt. Im Bereich zwischen 400.000 und 500.000 Euro liegen die Jahresgagen für die Vorstände der Post, der AUA und verschiedener ÖBB-Tochterunternehmen.

Auch die Manager der österreichischen Banken waren und sind Spitzenverdiener und dies, obwohl es ein Bankenrettungspaket gab und obwohl mehrere Banken Partizipa­tionskapital in Anspruch genommen haben und noch immer nehmen.

Durch die Wirtschaftskrise und der von der alten und neuen SPÖ-ÖVP Koalitionsregie­rung auferlegten massiven Belastungen der Bürger ist es dringend geboten, auch ei­nen umfassenden Abbau der Managerprivilegien im staatsnahen Bereich einzuleiten. Den Österreichern fehlt nämlich im zunehmenden Maße jedes Verständnis für die üp­pigen, sachlich nicht gerechtfertigten Begünstigungen der Manager.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Finanzen und die Bun­desministerin für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, das Erfor­derliche zu veranlassen, damit die Gehälter der Manager von staatsnahen Betrieben (wie z.B. der ÖBB, ASFINAG) sowie der Manager jener Banken und Versicherungen, die die staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen, mit der Höhe des Gehaltes des Bundes­kanzlers gemäß dem Bundesbezügegesetz gedeckelt werden.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 77

13.08.40

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­deskanzler! Frau Bundesminister! Herr Vizekanzler! Frau Finanzministerin! (Abg. Grosz: Kanzleramtspräsident Neugebauer!) Zuerst zum Kollegen Gradauer: Wie soll sich da ein Mensch auskennen, Herr Kollege Gradauer, wenn Sie hier herauskommen und auf der einen Seite einen Bericht des Rechnungshofpräsidenten zitieren, in dem Einspa­rungen von zwei Dritteln aller Polizeiinspektionen vorgesehen sind – und danach ge­hen Sie noch einmal ans Rednerpult, machen eine tatsächliche Berichtigung und sa­gen: Ich habe das nur zitiert.

Na, was ist dann Ihre Meinung: Sind Sie jetzt für oder gegen die Schließung von Poli­zeiinspektionen? – Die ÖVP-Innenministerin hat sich klar positioniert: Sie ist gegen die Schließung von Polizeiinspektionen; Sie nicht, Herr Kollege Gradauer. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Gradauer. – Abg. Rädler: Doppelbödigkeit!)

Meine Damen und Herren, damit darf ich zum Thema Schuldenbremse kommen. Euro­pa steht in diesen Tagen vor den größten Herausforderungen seit 1989, wenn ich nicht sogar sagen muss, vielleicht vor dem größten Umbruch. Und Europa besteht aus 27 Staaten (Abg. Dr. Rosenkranz: Nein, das stimmt nicht! Europa ist größer! – Zwi­schenruf des Abg. Petzner), wo jeder Staat gleichberechtigt nebeneinander handeln kann – innerhalb der Europäischen Union, in der wir eine gleichwertige Zusammenar­beit aller Staaten haben wollen und wo jedes Land im Rat der Staats- und Regierungs­chefs mit einer Stimme redet. (Abg. Grosz: Sollen wir Ihnen das kleine Who is Who ... schenken, damit Sie wissen, wie viele Staaten ...? Das ist ein Unwissender!)

Wenn wir wollen, Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, dass Österreich beim Rat gestärkt auftritt, dann müssen wir mit einer gemeinsamen Position hinausgehen. (Abg. Petzner: Ihr habt ja selber keine!) Aber wenn Sie versuchen, Österreich über die Innenpolitik nach außen zu schwächen, dann leisten Sie der Republik Österreich einen Bärendienst, und das lehnen wir ab, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz. – Abg. Grosz: ... Sprecher der ÖVP?)

Es ist erforderlich, dass wir in diesen Tagen, in denen es um den Wettbewerb und die Position zwischen Europa, Amerika und Asien geht, einen Schulterschluss über die Parteigrenzen hinweg machen. (Abg. Dr. Rosenkranz: ... unsere Nettobeiträge!) Ich unterstütze daher den Bundeskanzler ganz ausdrücklich in seiner Aussage, auf euro­papolitische Fragen müssen wir europapolitische Antworten geben – und da muss die Innenpolitik zurückstehen, meine Damen und Herren. Das ist das, was heute im Vor­dergrund stehen sollte!

Meine Damen und Herren, betreffend die Schalmeientöne der Opposition, die da ge­lautet haben, sie hatte keine ernsthaften Gespräche mit dem Herrn Bundeskanzler: Wer ist denn der Vertreter des Souveräns in unserem Lande? (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wie viel Prozent haben Sie denn in Wien?) Das sind doch wir, meine Da­men und Herren, als Mandatare! Wir beschließen Verfassungsgesetze, wir beschlie­ßen einfache Gesetze (Abg. Scheibner: Ach so? Du?), und nicht die Bundesregierung.

Daher kommt es ganz allein auf uns und damit auch auf Sie an, meine Damen und Herren, und darauf, wie Sie heute abstimmen, ob wir ein Zeichen für die Finanzwelt setzen, dass wir auch über 2013 hinaus ein konsolidiertes Budget haben wollen oder nicht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz. – Abg. Brosz: Wie oft haben Sie schon gegen die Regierung gestimmt?)

Wenn Sie heute nicht zustimmen, meine Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, dann geben Sie ein klares Zeichen, wohin Sie nach 2013 wollen: Sie wollen kein aus­geglichenes Budget, Sie wollen das Budget dorthin treiben, wo wir es nicht haben wol­len, nämlich dass es nicht mehr finanzierbar ist. Sie laufen damit Gefahr, dass Öster-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 78

reich keine weiteren Kredite mehr bekommt oder nur mehr Kredite zu Wucherzinsen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Das will keine Österreicherin und das will kein Österreicher. Daher lehnen wir Ihre Politik eindeutig ab, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Waren Sie immer so mutig?)

Es ist daher ganz besonders wichtig, dass wir diese Schuldenbremse beschließen, weil sie nicht bedeutet, dass wir von heute auf morgen nichts mehr ausgeben, sondern sie bedeutet, dass wir unseren Schuldenrahmen begrenzen – und nicht mehr. Und ist das nicht das Mindeste, wozu wir uns in Europa verpflichten können, damit alle Investoren in Europa auch wieder Klarheit haben, und dass wir die Schulden nicht übermäßig ex­plodieren lassen wollen, sondern dass wir sie mit 60 Prozent beziehungsweise mit 3 nach den Maastricht-Kriterien Prozent begrenzen?

Meine Damen und Herren, das sind die Punkte, zu denen wir uns in ganz Europa ver­pflichten könnten. Das ist das, wofür sich Österreich bereits verpflichtet hat, und dafür sollten Sie stimmen, denn sonst sind Sie dafür, dass das Geld der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mehr in die Zinsen der Banken fließt als in die Bil­dung unserer Bürgerinnen und Bürger. Sie entscheiden heute, wohin es in Zukunft ge­hen soll, meine Damen und Herren von der Opposition. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Rosenkranz: Ich glaube, da spricht der neue Wiener ÖVP-Obmann!)

13.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhau­ser. – Bitte.

 


13.13.36

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Cap, ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich mag es, wenn Sie hier sozialdemokratische Theorie dozieren. Vor rund eineinhalb Stunden hat Kollege Cap die These aufgestellt, die Politik muss die Finanzmärkte zähmen. Ich stimme Ih­nen zu, aber wer diese These aufstellt, muss sich eine Frage gefallen lassen: Ist es nicht eher so, dass die Finanzmärkte die Sozialdemokratie gezähmt haben, wenn man sich anschaut, was sich jetzt abspielt?

Ich erinnere nur an die Regulierung der Finanzmärkte vor drei Jahren. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) – Fehlanzeige! Wo ist der Leistungsnachweis? Ich erwäh­ne die Schuldenbremse – da hat man ein bisschen die Argumentation modifiziert: Noch vor zwei Wochen hat man die Ratingagenturen als Zeugen für die wirtschaftspolitische Notwendigkeit angeführt. Das hat man heute verschwiegen, denn mittlerweile ist man draufgekommen, dass die Ratingagenturen keine populären Ratgeber sind. Aber die Frage ist: Wer hat wen gezähmt? – Ich sage Ihnen, die Finanzmärkte haben die Sozial­demokratie gezähmt! (Beifall bei den Grünen.)

Wenn wir heute hören, dass Standard & Poorʼs Deutschland das Triple A entziehen will, dann wissen wir längst, dass es nicht nur um die Schuldenbremse geht, denn eine Schuldenbremse gibt es in Deutschland – es gibt wahrscheinlich keine Volkswirtschaft in Europa, die besser dasteht –, es geht längst um etwas anderes. Es geht darum, dass wir in Europa eine Führungskrise haben. Wie haben ein fehlendes Krisenmanagement! Man kann das an ein paar Punkten ganz klar und deutlich machen: Europa wird derzeit in einem Ausnahmezustand von Sarkozy und Merkel jenseits der Verträge und jenseits der BürgerInnen regiert, mit völlig falschen Maßnahmen.

Was wird abgelehnt? – Die Euro-Bonds. Man muss auch die Frage stellen: Warum werden sie abgelehnt? – Weil Deutschland davon einen Zinsnachteil befürchtet, die Wahrheit ist aber, Deutschland hat einen Handelsbilanzüberschuss, hat gut in der Eu­ro-Zone gelebt, aber bei der Verteilung der Lasten will man keinen Beitrag leisten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 79

Das Gleiche gilt für die Rolle der Europäischen Zentralbank. Während die Fed in den Vereinigten Staaten eine aktive Krisenrolle spielt, darf das die Europäische Zentralbank nicht.

Meine Damen und Herren! Die Schuldenbremse, das ist eine innenpolitische Debatte. Es geht um etwas ganz anderes – und das ist schon mehrfach gesagt worden –: Es geht um einen Blankoscheck, den man sich ausstellen lassen will. Man will die Zustim­mung der Opposition jetzt, damit man uns dann, wenn es Kritik an falschen Sparmaß­nahmen gibt – denn es ist ja nicht egal, wie gespart wird, Sparmaßnahmen können di­rekt in die Rezession führen –, diese Zustimmung vorhalten kann.

Der zweite Punkt ist, Sie wollen die politische Verantwortung an die Verfassung dele­gieren. Sie wollen sich selbst entmündigen, denn Sie wollen vor den Bürgerinnen und Bürgern Einsparungsmaßnahmen und Reformmaßnahmen nicht argumentieren. Sie wol­len sich in zwei oder drei Jahren auf die Verfassung ausreden, weil Sie den gesell­schaftspolitischen Diskussionsprozess vermeiden wollen, und das lehnen wir ab.

Ja, Sparen kann sinnvoll sein! Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel: die Subvention der Pri­vatpensionen. Das ist Geldverbrennen und schiebt sozusagen das Geld genau auf die Finanzmärkte, die dann auf uns Druck ausüben. Es gibt viele solcher Beispiele: Es gibt die Rechnungshof-Beispiele. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Man müsste einmal einen Medienvertreter hier hineinsetzen und ihn hören lassen,
wie die Zwischenrufe von SPÖ und ÖVP lauten, wenn wir Oppositionsvertreter diese 599 Rechnungshof-Vorschläge ansprechen. Da kommt dann: Das geht nicht!, Das muss nichts sein!, Wer glaubt das? – Das zeigt, es gibt keinen Sparwillen, es gibt kei­nen Reformwillen.

Wir werden Ihnen keinen Blankoscheck ausstellen! Wir treten im Rahmen eines Fi­nanzrahmengesetzes gerne in eine Debatte ein, wie das Budget einnahmenseitig und allenfalls auch ausgabenseitig finanziert werden kann, aber Blankoschecks und Place­bos gibt es nicht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


13.17.33

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind jetzt ein bisschen besorgt über diese Verhandlungen (auf Gruppen von Vertre­tern der Regierung und der Regierungsparteien weisend, die links und rechts der Re­gierungsbank stehen), die da rechts und links von uns auf Regierungsebene stattfin­den. Vielleicht – oder hoffentlich, wir geben ja die Hoffnung nicht auf –, Herr Bundes­kanzler, wird das dazu führen, dass es doch einmal eine gemeinsame Linie der Regie­rungsparteien gibt, vielleicht auch hier bei der Schuldenbremse, denn darauf würden wir warten.

Auch Herr Abgeordneter Gerstl hat hier einen nationalen Konsens eingefordert, daher dazu: Sie brauchen den von der Opposition nicht einzufordern, fangen Sie einmal an und legen Sie uns eine gemeinsame Verhandlungsposition der österreichischen Bun­desregierung vor! Darauf warten wir ja! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Gradauer.)

Das ist ja das Problem, denn Sie hätten leicht eine Oppositionspartei für die Zweidrit­telmehrheit gefunden, denn die Linie zumindest bei den Grünen und beim BZÖ ist hier klar auf dem Tisch gelegen: Die Grünen waren dafür – so wie die Sozialdemokraten –, dass es eine Steuererhöhung gibt, wie auch immer das gestaltet ist. Da hätten Sie eine Mehrheit gefunden. Wenn Sie sagen, Sie wollen mehr Einnahmen haben, mehr Steu­ern, dann hätten Sie die Grünen für eine Zweidrittelmehrheit an Bord gehabt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 80

Wenn Sie der Meinung gewesen wären: Nein, das will man nicht, man will keine neuen Steuern, und das soll man auch in die Verfassung hineinschreiben – wenn ich Sie rich­tig verstanden habe, haben Sie genau das gefordert –, bitte, dann hätten Sie das BZÖ auf Ihrer Seite gehabt, denn genau das ist unsere Forderung: dass man in der Verfas­sung eine Schuldengrenze einzieht und auch eine Grenze der Steuer- und Abgaben­quote. Das war eine unserer zentralen Forderungen, da hätten Sie uns an Bord gehabt für eine Zweidrittelmehrheit.

Aber das Problem ist, dass Sie das mit der SPÖ nicht durchgebracht haben und dass Sie hier ein Verfassungsgesetz vorlegen, das der kleinste gemeinsame Nenner ist, auf den Sie sich gerade noch einigen konnten, wo in Wahrheit nichts drinnen steht außer ein Placebo, das Sie hier vorlegen. Und dann sagen Sie, die Opposition ist unverant­wortlich, dass sie Ihrem kleinsten gemeinsamen Nenner, der überhaupt nichts bringt, nicht zustimmen wird. Das ist eine Verkehrung der Tatsachen, meine Damen und Her­ren! (Beifall beim BZÖ.)

Wir warten auf eine Bundesregierung, die sich endlich der Verantwortung stellt und die nicht untereinander streitet – so wie jetzt schon wieder hier –, sondern die sich klar mit der Opposition an einen Tisch setzt und versucht, ein Gesamtpaket zu schnüren, so­dass Österreich wirklich vorbildhaft auch nach außen signalisiert, dass man einsparen will, dass man die Schulden reduzieren will und dass man dem Steuerzahler nicht in die Tasche greift. Das wäre ein wichtiges Signal gewesen, und da hätten Sie uns auch mit an Ihrer Seite gehabt. Aber dazu sind Sie nicht in der Lage.

Meine Damen und Herren von der ÖVP, wenn Sie schon Jörg Haider zitiert haben, dann bringe ich jemand anderen aus Ihren Reihen: Was wäre gewesen, wenn der Bun­deskanzler Wolfgang Schüssel geheißen hätte? – Der hätte gewusst, gemeinsam mit uns, wie man die Opposition an einen Tisch bringt und von oben, vom Bundeskanzler über den Vizekanzler, über die Parlamentarier den Versuch einer gemeinsamen Eini­gung und von Verhandlungen zusammenbringt. (Abg. Rädler: Wieso wissen Sie das?) Davon seid ihr weit entfernt. Aber das müsst ihr euch überlegen, statt immer den erho­benen Zeigefinger auf die Opposition zu richten! (Beifall beim BZÖ.)

Ich sage Ihnen, wir wollen auch dieses Signal einer Schuldenbremse setzen. Wir wer­den Ihnen heute noch einmal die Gelegenheit dazu geben, Herr Abgeordneter Gerstl, da Sie sagen: Wir sind der Souverän, wir sind der Verfassungsgeber. – Wunderbar, Sie werden die Gelegenheit haben: Wir bringen heute einen Abänderungsantrag zu Ih­rem Antrag ein, wo genau das drinsteht, was Sie jetzt auch verlangt haben.

Die Schuldenbremse ist drinnen. Auch klare Mechanismen sind drinnen, wann von die­sen Schuldenraten abzugehen ist – nämlich nur hier mit dem Souverän: Nur mit Zwei­drittelmehrheit des Nationalrates soll von dieser verfassungsgesetzlichen Schulden­grenze abgegangen werden können, wenn Naturkatastrophen oder andere Dinge ein­treten.

Es muss ferner ein Sanktionsmechanismus eingeführt werden, auch den werden wir heute in einem Abänderungsantrag einbringen. Es war nicht die dumme Opposition, die gesagt hat, dass ein Gesetz, ein Verfassungsgesetz ohne Sanktion nichts wert ist, sondern es war der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, meine Damen und Her­ren, nämlich Dr. Holzinger, der das gesagt hat. Er hat gesagt, als Sie das vorgelegt ha­ben: Das ist nichts wert, das führt zu Verunsicherung. Das ist schädlich, hat er gesagt!

Meine Damen und Herren, auch von den Medien: Nicht die Opposition ist hier verant­wortungslos, sondern es ist dies die Bundesregierung, die sich der Verantwortung ei­nes nationalen Konsenses entzieht, weil man nicht einmal den Ratschlag des Verfas­sungsgerichtshofes ernst nimmt und diesen Sanktionsmechanismus in das Gesetz hi­neinnimmt. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 81

Meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, vielleicht können Sie dann auch Ihre Verhandlungen dazu führen. Schauen Sie sich diesen Abänderungsantrag an, da ist das drinnen: Sanktionsmechanismus, Abgehen von der Schuldengrenze nur mit Zwei­drittelmehrheit des Nationalrates, eine Obergrenze bei den Steuern und Abgaben. Das ist wirklich ein Signal an die Märkte und an die Öffentlichkeit, dass wir es ernst meinen.

Wir sind auch bereit, gemeinsam mit Ihnen den Pfad zu Einsparungen zu gehen. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch: Der Rechnungshof hat sie vorgebracht, wir haben eine ganze Reihe von Anträgen hier im Hohen Haus. Setzen wir uns doch gemeinsam zusammen und definieren diesen Pfad, aber nicht über den Weg von neuen Steuern – denn die Steuerzahler in Österreich sind geschunden genug –, sondern über konkrete Einsparungsmaßnahmen! Diese werden wir auch umsetzen, wenn Sie dazu bereit sind. Aber die Hoffnung ist hier leider schon sehr schwach geworden, weil Sie sich nicht einmal in den kleinsten Bereichen über die Widerstände der Institutionen – siehe jetzt auch Beamtengewerkschaft oder Länder – hinwegsetzen können.

Ich hätte noch einen konkreten Vorschlag, Herr Bundeskanzler oder Frau Finanzmi­nisterin. Wir haben doch das Problem, dass unsere Staatsverschuldung zu 75 Prozent im Ausland angesiedelt ist; zu 75 Prozent, da hat sich in den letzten Jahren einiges umgekehrt, es war auch schon einmal ganz anders. Das heißt, dass die Österreiche­rinnen und Österreicher zu wenig in die eigenen Anleihen des Staates investiert sind, oft auch, weil sie gar nicht wissen, dass es diese Möglichkeit gäbe.

Statt dessen ist das Sparvermögen der Österreicher schlecht verzinst auf Sparbüchern bei den österreichischen Banken, und die Banken nehmen dieses Geld, um es dann auch im Ausland wieder zu verspekulieren. Oder die Pensionskassen: Die Pensions­kassen investieren das Geld der Österreicherinnen und Österreicher nicht in österrei­chische Staatsanleihen, wo sie sicher sind, wo sie auch eine Rendite hätten, sondern in Aktienfonds und in andere Dinge auch im Ausland, und wir sehen jetzt, dass die Zu­satzpensionen gekürzt werden.

Na, wäre das nicht eine nationale Aktion, Frau Finanzministerin? – Dazu wären die Ös­terreicher bereit, weil sie auch einen Vorteil hätten, hier solidarisch zu sein, da ein Teil der Gelder, die schlecht verzinst auf Sparbüchern liegen, in österreichische Anleihen investiert wird, die derzeit über 3 Prozent, 3,7 Prozent bringen. (Beifall beim BZÖ.)

Dann wären sie in Österreich verschuldet, die Österreicher hätten mehr Prozent für das Geld, das sie entsprechend einbringen, und unsere Abhängigkeit von Rating-Agenturen, von ausländischen Hedgefonds und anderen, die die Zinsen diktieren, wäre geringer.

So wie das in Japan der Fall ist: Die Japaner sind zu 200 Prozent verschuldet, wesent­lich mehr als die meisten Euro-Länder. Es gibt aber überhaupt keine Probleme mit Ra­ting-Agenturen und mit anderen Dingen, weil das Geld fast zu 100 Prozent im eigenen Land aufgenommen wurde, weil dort die eigene Bevölkerung ihr Geld in den Staat in­vestiert.

Das wäre doch eine Idee – Frau Finanzministerin, wenn Sie einmal hier zuhören wür­den, wenn ein Abgeordneter spricht –, dass man nicht die Steuern erhöht, dass man nicht streitet, dass man hier keine Placebos vorlegt, sondern durch sinnvolle Maßnah­men erreicht, dass Sie das Geld auch in Österreich aufnehmen können, das Sie brau­chen, um den Haushalt zu sanieren. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 82

13.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte. (Abg. Öllinger – auf schütter besetzte Abgeordnetensitze im ÖVP-Sektor deutend –: Wir wollen jetzt abstimmen! Dann gibt es nicht einmal eine Drittelmehrheit!)

 


13.26.10

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Her­ren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Lieber Herbert Scheibner, deine Aufforderung, dass sie zuhören sollen, hat leider nur Gelächter ausgelöst. Da sieht man, welche Wer­tigkeit für die Herren und die Damen da hinten unsere Anwesenheit und unsere Dis­kussionsbeiträge haben. (Beifall bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Völlig abgehoben!)

Wir haben heute schon gehört, wie sich die Schulden entwickelt haben: von unter 60 Prozent 2007 bis 75, 78 Prozent im Jahre 2012. Das eine waren die Krisen, das an­dere waren Wahlgeschenke und Versprechungen. Eines war aber vom ersten Tag an klar, die Regierung hat immer beteuert: Wir müssen sparen, wir müssen Reformen set­zen, wir müssen etwas tun!

Als wir gefordert haben, als wir gesagt haben: Moment, es geht hier nicht mehr nur um Österreich, es geht um die gemeinsame Währung, es besteht die Möglichkeit, dass das gemeinsame Europa in Gefahr ist!, sind wir ausgelacht worden. Die Regierung hat uns als „Angstmacher“ bezeichnet. Kollege Cap hat Klubobmann Strache als den „apo­kalyptischen Reiter“ bezeichnet, der Angst macht, der Schrecken verbreitet. Liebe Da­men und Herren, heute sind wir genau dort, dass wir wissen, dass es todernst ist, dass es wirklich fünf Minuten vor zwölf ist.

Und was macht die Regierung? – Die Regierung ist nicht in der Lage, sich mit uns an einen Tisch zu setzen und mit uns die Probleme zu besprechen. Nein, der Herr Bun­deskanzler fährt nach Brüssel und verschweigt über drei Wochen, dass es Probleme gibt, dass Maßnahmen zu setzen sind. Er sucht nicht das Gespräch, er ist nicht bereit, mit uns zu reden, er ist nicht bereit, mit unserem Klubobmann an einen Tisch zu ge­hen. (Beifall bei der FPÖ.)

Am 15. November 2011 setzen sich dann der Herr Bundeskanzler und der Herr Vize­kanzler in die „ZiB 2“ und lassen der Opposition ausrichten, dass eine Schuldenbremse kommen muss, die unbedingt in den Verfassungsrang gehört – und dass wir gefälligst zuzustimmen hätten.

Meine Damen und Herren von der Regierungsbank, so kann man, glaube ich, mit der Opposition nicht umspringen, vor allem nicht, wenn man selbst keine Verfassungs­mehrheit hat. Ich glaube, die Lage ist wirklich so ernst, dass keine Zeit mehr dafür vor­handen ist, ideologische Spielereien zu treiben, Herr Bundeskanzler, weshalb Sie nicht bereit sind, bis heute nicht bereit sind, mit Klubobmann Strache zu reden, das Problem zu diskutieren und Mehrheiten zu suchen.

Was hindert Sie daran, zu sparen? – Einzig und allein der Streit zwischen der ÖVP und der SPÖ! Dass ihr nicht in der Lage seid, gemeinsam Themen anzugreifen, dass es kein gegenseitiges Vertrauen zwischen den zwei Parteien mehr gibt, ist meiner Ansicht nach etwas, was für das Land Österreich eine Katastrophe ist. Ihr seid nicht mehr in der Lage, miteinander zu reden, Themen zu besprechen, Themen zu behandeln.

Liebe Damen und Herren von den zwei Regierungsparteien! Ich würde viele von euch einladen, ein halbes Jahr in einer Gemeinde mitzuarbeiten. Wenn wir so mit den Leu­ten umgingen, die wir brauchen, wenn wir so an die Problemlösungen herangingen, dann würden wir in den Gemeinden überhaupt nicht weiterkommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube – und viele Bürgermeister, die herinnen sitzen, werden uns recht geben –, wir haben Problemlösungskompetenz. Lieber Herr Bundeskanzler, es wäre höchst an der Zeit, dass Sie die Gespräche suchen, mit uns gemeinsam Lösungen suchen und sich ein gutes Beispiel an der Arbeit in den Gemeinden nehmen. Dann wäre auch das eine oder andere Problem beim Thema Budget/Schuldenkonsolidierung zu lösen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 83

Aber es reicht nicht, herzugehen und Verfassungsbestimmungen zu verlangen, damit Sie einen Freibrief haben, damit Sie im gleichen Atemzug ein Budget beschließen kön­nen, das 10 Milliarden Abgang hat, sich gegenüber den Beamten, vor allem den besser verdienenden Beamten von der großzügigen Seite geben können und dann sagen: Na ja, die Opposition macht beim Sparen nicht mit, deswegen können wir nichts umsetzen.

So geht es nicht, so wird Österreich nicht in guten Händen liegen! Ich bitte Sie um Maßnahmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


13.30.11

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Da­men und Herren! Wir haben heute von VorrednerInnen viel gehört über die Frage: Wer hat mit wem wann gesprochen/nicht gesprochen? Wer hat mit wem verhandelt/nicht verhandelt/ernsthaft verhandelt? Das ist natürlich eine Frage, die uns im Parlament de­mokratisch sehr intensiv beschäftigt: Wie ernst nehmen wir einander? Wie ernst neh­men wir auch Verhandlungsangebote?

Frau Ministerin! Wenn Sie hier sagen und es bedauern, dass eine Einigung nicht zu­stande gekommen ist, dass die nötige Mehrheit nicht zustande gekommen ist, dann muss ich Ihnen das zurückgeben und sagen: Ja, für Einigungen, für nötige Mehrheiten muss man eben auch Argumente austauschen! Wenn Sie den Begriff „Schuldenbrem­se“, den Sie ja nicht erfunden haben – denn es gibt schon solche Konstrukte in ande­ren Ländern, beispielsweise in Deutschland, der Schweiz und vielen anderen auch –, hernehmen und damit verbinden, dass das die einzige mögliche Variante ist, um uns zu retten, dann sagen Sie damit aber nicht, dass Sie dabei absolute Verweigerung be­gangen haben, von Beginn an auch gleichzeitig zu erklären, wo Sie dann die notwen­digen Einsparungen, die damit verbunden sind, durchführen wollen.

Oder nein, stimmt nicht! Sie haben das dann schon irgendwann einmal gesagt. Sie ha­ben irgendwann einmal gesagt, natürlich im Bereich der Gesundheit, im Bereich der Pflege – und da ist der Kern unserer Kritik! Es kann doch wohl nicht sein, dass auf der einen Seite die ÖVP alles riskiert für dieses Land, nur weil Sie es nicht schaffen, auch nur einen Millimeter von Ihrer bisherigen Position abzurücken und sich Vermögensteu­ern und Erbschaftssteuern, Steuern und Abgaben bei denjenigen zu holen, die viel ha­ben und viel abgeben können, über Umverteilung diskutieren zu wollen und auf der an­deren Seite – da muss ich jetzt durchaus auch die SPÖ in die Pflicht nehmen – ganz klar ist, was dann diese Schuldenbremse bedeutet. Diese Schuldenbremse ist dann eine Gesundheitsbremse, eine Bildungsbremse, eine Zukunftsbremse und vieles mehr. Das geht mit uns ganz sicher nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Bevor nicht klar ist, in welche Richtung es inhaltlich gehen soll, bevor nicht klar ist, wie Sie sich vorstellen, eine Verwaltungsreform durchzuführen – gestern haben wir die Wetterdienste diskutiert, 599 weitere Vorschläge liegen vor –, bevor nicht klar ist, wie Sie sich vorstellen, unser Bildungssystem aufzubessern – das Bildungsvolksbegehren ist nicht einmal einen Monat her –, bevor nicht klar ist, dass Sie hier garantieren, dass eine etwaige Einsparung nicht wieder auf Kosten der Armen und Ärmsten geht, son­dern dass es ganz klar ist, dass man hier einmal ernsthafte Umverteilungspolitik ma­chen muss und machen wird, sind wir keine Verhandlungspartner. (Beifall bei den Grü­nen.)

Aber da muss die Bereitschaft schon auch von Ihrer Seite kommen, Frau Ministerin, die Sie jetzt im Hintergrund Ja sagen. Wenn Sie von Beginn an sagen: Gebt eure Zu­stimmung, aber ich sage euch nicht, wo ich hin will, dann haben Sie sich die falschen Partner ausgewählt, sowohl bei den Grünen als auch beim BZÖ.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 84

Aber wir haben hier eine Diskussion, die nicht nur eine inhaltliche Diskussion ist, son­dern wir müssen auch eine demokratische Diskussion führen. Es geht nämlich nicht nur um die Frage, wie die Regierung erwartet, dass sie zu Zweidrittelmehrheiten kommt, und was die Vorleistungen sind, die sie dafür auch bringen muss, sondern – und da kann ich diesmal den höchsten Mann im Staate auch nicht nehmen – man muss schon darüber diskutieren, warum ein Herr Bundespräsident auf die Idee kommt – gut, die Geschichte lässt interpretieren, warum er auf die Idee kommt –, die Notbremse bei der Schuldenbremse zu ziehen und zu sagen: Na ja, ich appelliere, es sollen doch noch die zwei Drittel zustande kommen, indem diejenigen, die dagegen sind, also die Oppo­sitionspolitikerInnen, einfach rausgehen.

Entschuldigung, in welcher Demokratie leben wir? – Das kann doch wohl nicht wahr sein! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) Da erwarte ich mir nicht nur von Oppositionspolitikern, sondern von den ranghöchsten Menschen in diesem Staat und auch vom Bundespräsidenten selbst eine Klarstellung. Ich habe den O-Ton nicht gehört, ich habe es bislang nur in der Zeitung gelesen. Wenn er es anders gemeint hat, dann möge er das richtigstellen. Wenn er es so gemeint hat, dann erwarte ich dringend eine Erklärung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.34


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Staatssekretär Mag. Schie­der. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Die Frau Präsident wird dann etwas sagen zum Herrn Bundespräsidenten!)

 


13.34.38

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Werte Kolle­gen auf der Regierungsbank! Die heutige Diskussion, die sehr intensiv geführt worden ist – und das ja nicht nur heute, sondern auch im Verfassungsausschuss, in den Me­dien, in vielfältigen Gesprächen –, ist eine wichtige und entscheidende für Österreich. Es geht mit der Schuldenbremse nicht um ein politisches Projekt dieser Bundesregie­rung, es geht nicht um ein politisches Sich-Durchsetzen, sondern es geht um die Zu­kunft Österreichs in Form eines klaren, unmissverständlichen Signals an Finanzmärkte, die zurzeit den Staaten und der Finanzierung der Staaten so große Probleme machen. (Abg. Dr. Moser: In Deutschland nützt sie auch nichts!)

Dieses klare Signal, das wir uns erhoffen können oder sollten, ist natürlich am besten mit einer Schuldenbremse im Verfassungsrang zu geben. Aber so, wie es ausschaut, muss ich sagen, bin ich enttäuscht darüber, dass heute diese Verfassungsmehrheit in der nächsten halben Stunde offensichtlich nicht zustande kommt. Das finde ich schade für Österreich. (Abg. Ing. Westenthaler: Machen Sie eine Steuerbremse, dann sind wir dabei!) Aber ich glaube, es ist ein Projekt, das man auch nicht ad acta legen kann, son­dern weiterverfolgen muss. Und wenn wir eine einfachgesetzliche Schuldenbremse be­schließen, dann sollten wir uns auch gleich darüber im Klaren sein, dass sie genauso gilt, als wäre sie im Verfassungsrang beschlossen.

Der Vorteil der Schuldenbremse ist auch, dass es heißt, strukturell ausgeglichene Haus­halte mittelfristig in Österreich sicherzustellen, auch unter Einbindung aller Gebietskör­perschaften. Das ist ein besonders wichtiger Punkt, weil es darum geht, mehr Trans­parenz, mehr Vergleichbarkeit in den einzelnen Haushalten Österreichs zu schaffen und die Stabilität auch gesamtstaatlich sicherzustellen. Es wäre uns mit der Verfas­sung übrigens gelungen, den Stabilitätspakt und all diese Maßnahmen mit Verfas­sungsmehrheit abzusichern, aber auch mit Artikel-15a-Vereinbarungen ist es möglich, und es sollte oder wird das nächste Projekt sein, zumindest diese Grundprinzipien auch weiterhin zu verankern.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 85

Die Leitprinzipien in der Ausgestaltung des vorliegenden Entwurfs sind Schuldenab­bau, Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen, Ausgleich konjunktureller Schwankun­gen durch automatische Stabilisatoren – auch in Zukunft möglich und erwünscht – und natürlich auch die mögliche Flexibilität bei der Krisenbekämpfung selbst. Aber, und das ist der wichtige Punkt: Fiskaldisziplin wird in Zukunft die wichtigste Rolle nicht nur in Österreich – im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden –, sondern auch in Ge­samteuropa spielen, um die politischen Handlungsspielräume wiederzugewinnen für je­ne politischen Projekte, die uns ein Anliegen sind; die Handlungsspielräume, die uns in der Krise verloren gegangen sind.

Das Wiedergewinnen von Handlungsspielräumen heißt für mich auch, dass die Verrin­gerung eines Budgetdefizits die Verringerung des Abstands zwischen Ausgaben und Einnahmen bedeutet. Das heißt, dass ich bei der Bekämpfung des Defizits sowohl über ausgabenseitige Maßnahmen, sprich Strukturverbesserungen und Einsparungen, als auch über einnahmenseitige Maßnahmen, Strukturverbesserungen im Steuersystem re­den muss. Am besten geht es mit solchen Maßnahmen, die das Wirtschaftswachstum nicht dämpfen und nicht negativ beeinträchtigen. Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt. (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich auch Folgendes sagen: Es ist sowohl aus Gerechtigkeitsgründen als auch aus einnahmenstrategischen Gründen ein wichtiger Punkt, denn nur mit Wirt­schaftswachstum werden wir die Schuldenbekämpfung so vorantreiben können, wie wir es uns vorstellen. Es ist auch nicht zu verhehlen, dass für mich und für die sozial­demokratische Fraktion vermögensbezogene Steuern natürlich nicht nur sozial gerecht, sondern auch ökonomisch sinnvoll sind, weil sie nur geringe Wachstumsauswirkungen haben.

Aber all diese Fragen stehen nicht heute zur Debatte, sondern beim nächsten Finanz­rahmen und bei den nächsten Ausgestaltungen. Heute geht es darum, dass wir klar­machen: Österreich verpflichtet sich auf allen politischen Ebenen zur Fiskaldisziplin! Und es geht um ein zweites Klarmachen: Wenn wir das machen, was wir Schuldenbremsen nennen, kämpfen wir gleichzeitig auch mit aller Kraft dafür, dass in Zukunft die Finanz­märkte noch stärker und noch effektiver in all den Bereichen reguliert werden, und zwar aus dem einfachen Grund, dass diejenigen, die diese Krise verursacht haben, nämlich unregulierte Finanzmärkte, in Zukunft daran gehindert werden, uns wieder in solch eine Wirtschaftskrise zu bringen.

In diesem Sinne bedanke ich mich trotzdem auch für die konstruktiven Gespräche mit Teilen der Opposition, auch wenn es leider nicht zu einer Zustimmung geführt hat, was mich enttäuscht, weil ja manche Oppositionspolitiker, vor allem vom BZÖ, eigentlich auch sehr oft die Schuldenbremse nach deutschem Modell gefordert haben – das ist in etwa das, was heute vorliegt, nämlich eine starke Orientierung am deutschen Modell –, sodass ich mir aus dem heraus eigentlich erwartet hätte, dass die Zweidrittelmehrheit heute auch gegeben ist.

Aber egal, wie, das klare Signal an alle Märkte ist: Österreich wird in eine Zukunft von stabilen und ausgeglichenen, strukturell ausgeglichenen Staatsfinanzen gehen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


13.40.13

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Da­men und Herren! Ich glaube, Herr Staatssekretär Schieder ist als Finanzstaatssekretär, was auch bezeichnend ist, offensichtlich nicht auf dem neuesten Stand der Dinge. Ich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 86

habe nämlich soeben vernommen, dass es einen Rückverweisungsantrag geben soll, der bereits offiziell ist, indem er auch beim Präsidenten eingebracht wurde.

Wenn das tatsächlich der Fall ist, meine Damen und Herren, dann ist das ein Riesen­erfolg für die Opposition, dann sind Sie auf unsere Argumente eingegangen und haben offensichtlich erkannt, dass diese Schuldenbremse, die in Wirklichkeit eine Schmäh­bremse ist, nicht die richtige Antwort für die finanzielle Zukunft Österreichs sein kann. (Beifall beim BZÖ.)

Ich darf nämlich, weil Sie sich auch immer auf die EU berufen, zitieren, worum es uns geht und was auch der Auslöser für unsere Ablehnung war.

Die EU-Kommission selbst hat in einem Bericht im Jahr 2011 über die Finanzlage Österreichs Folgendes festgestellt:

Sie hat erstens gesagt, dass vor allem die Verschuldung der staatseigenen Unterneh­men, die ausgelagert wurden, das heißt ÖBB und ASFINAG, das Hauptproblem in Ös­terreich sind.

Die EU-Kommission sagt weiters – und jetzt kommt der entscheidende Punkt; Zitat –: „Die durchschnittliche Steuer- und Abgabenbelastung in Österreich zählt zu den höchsten in der EU.“

Weiteres Zitat: „Diese Belastung wirkt sich negativ auf die Beschäftigung aus, insbe­sondere im Fall von gering bezahlten und gering qualifizierten Arbeitskräften.“

Und genau das ist der entscheidende Punkt, meine Damen und Herren: Sie wollen ei­ne Schuldenbremse mit M & Ms, nämlich mit Massensteuern und Mittelstandssteuern, wir wollen eine Schuldenbremse ohne M & Ms, das heißt ohne Massensteuern, ohne Mittelstandssteuern. Wir sagen: Genug gezahlt! Keine weiteren Belastungen der Öster­reicherinnen und Österreicher, meine Damen und Herren.

Unser Gegenkonzept haben wir auch vorgelegt mit einer BZÖ-Grundsatzerklärung zur Sanierung des österreichischen Staatshaushaltes, wobei wir die einzige Parlaments­partei, die einzige Fraktion hier im Hohen Haus sind, die konkret einen Pfad, einen Plan und auch einen Leitfaden vorgelegt hat, wie wir die Schuldenkrise ohne weitere Belastungen, ohne Steuererhöhungen, sondern mit Reformen, mit Einsparmaßnahmen schaffen können und wie das Ziel, das in der Schuldenbremse gesteckt ist, nämlich die Gesamtverschuldung bis 2020 schrittweise auf 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu drücken, auch ohne Steuererhöhungen und ohne neue Belastungen erreichbar ist.

Wenn Sie jetzt diesen Rückverweisungsantrag stellen, meine Damen und Herren, dann sehen wir auch, dass wir mit dieser Forderung offensichtlich richtig liegen, dass wir im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher handeln, indem wir diese Schulden­bremse bis dato abgelehnt haben. (Beifall beim BZÖ.)

Sie sind offensichtlich draufgekommen, dass wir zu Recht diese Schuldenbremse, wie Sie sie vorschlagen, ablehnen. Denn das, was den Österreicherinnen und Österrei­chern droht, haben Sie ja schon angekündigt. Frau Mikl-Leitner schreit: „Her mit der Marie! Her mit dem Zaster!“

Herr Mitterlehner sagt, 30 Prozent des Geldes sollen über Steuereinnahmen kommen. 40 Milliarden € müssen bewegt werden, 30 Prozent davon wären 12 Milliarden € an neuen Steuern, 12 Milliarden € an neuen Belastungen. Das hat der Wirtschaftsminister dieses Landes angekündigt.

Herr Schieder, Staatssekretär, erklärt Einnahmen im „WirtschaftsBlatt“: Wir nehmen al­les, was möglich ist! Nämlich alles, was möglich ist an Abzocke bei den Österreicherin­nen und Österreichern. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 87

Das lehnen wir ab, meine Damen und Herren! Dafür stehen wir nicht zur Verfügung. Wir wollen eine echte Schuldenbremse, die zum Reformmotor für Österreich wird, da­mit dieser jahrzehntelange Reformstau, der auch für die heutige Schuldenkrise, die wir in Österreich haben, hauptverantwortlich ist, endlich aufgelöst wird und dringend nötige Reformen, die Österreich in allen Bereichen – bei der Verwaltung, im Schulsystem, auch bei den Politikern, bei den politischen Gremien, bei den Bundesbahnen, bei den Pensionen, bei der Gesundheit – braucht, endlich angegangen werden, gelöst werden und damit – noch einmal – die Ziele der Schuldenbremse erreicht werden, ohne die Bür­gerinnen und Bürger dieses Landes weiter zu belasten. (Beifall beim BZÖ.)

13.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


13.44.51

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich habe heute ausnahms­weise ein Papier mit zum Rednerpult genommen, und zwar deshalb, weil die Debatte sehr deutlich gezeigt hat, dass alle drei Oppositionsparteien nicht gewillt sind, Verant­wortung zu übernehmen in Richtung der Zukunft unseres Landes. Machen wir uns nichts vor! (Zwischenrufe bei Abgeordneten von BZÖ und FPÖ.)

Ich habe großes Verständnis dafür – das ist in jedem Parlament der Welt so –, dass die Opposition die Regierung kritisiert, gar keine Frage, dafür habe ich Verständnis, aber dann, wenn es wirklich darum geht, Verantwortung für die Zukunft zu überneh­men, parteipolitisches Kleingeld wechseln zu wollen, halte ich das wirklich für sehr, sehr negativ. Hier geht es darum, dass wir die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder sichern, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe bei einer Sondersitzung schon gesagt: Als ich mit meinen Freunden in Berlin war, hat mir die Oppositionspolitik des SPD-Politikers Steinmeier wirklich unglaublich imponiert. Ich bin kein Anhänger von ihm, aber er hat Merkel massiv kritisiert, dann je­doch gesagt: Aber in dieser Stunde – die er verglichen hat mit einer Operation am of­fenen Herzen – bekenne ich mich zu meiner politischen Verantwortung. Und solch ein Verhalten würde ich mir von der Opposition auch in diesem Parlament wünschen, mei­ne Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Wir wollen ja, aber anders!)

Weil das aber so ist, bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Konrad Steindl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zum Be­richt und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird“

*****

Das heißt, es liegt hier ein Antrag vor, der inhaltlich praktisch identisch ist mit dem An­trag einer Verfassungsbestimmung, der aber als einfachgesetzliche Regelung sagt, wir verpflichten uns dazu, dass wir in Österreich den Haushalt des Bundes nach Maßgabe


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 88

der Stabilitätsregeln der Europäischen Union gestalten. Ganz genau so, wie es ursprüng­lich vorgesehen war, nur ist es jetzt einfachgesetzlich.

Meine Damen und Herren, da muss man schon sagen: Wenn wir uns dazu bekennen, dass wir eine gemeinsame Währung haben, wenn wir wissen, dass unsere Löhne und Gehälter, unsere Sparguthaben, unsere Pensionen in Euro ausbezahlt werden, dann tragen wir Verantwortung, die Stabilität dieses Geldes zu sichern. Und das wird mit die­sem Antrag erreicht.

Wir bekennen uns dazu, dass wir bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, die Sta­bilität unserer Löhne und Gehälter, unserer Pensionen, unserer Sparguthaben zu er­halten. Dazu dient dieser Antrag in Richtung Stabilität, meine Damen und Herren. (Bei­fall bei der ÖVP.)

Die Schuldenbremse ist ja keine Erfindung der SPÖ oder der ÖVP, sondern das ist ein europapolitischer Konsens (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Eine Erfindung der Deut­schen!), weil wir in ganz Europa eine Staatsschuldenkrise haben. Und eines sage ich auch ganz offen, meine Damen und Herren: Wenn man mehr ausgibt, als man ein­nimmt, dann braucht man jemanden, der das finanziert, und ich kann keinen Schuldner zwingen, uns das Geld zu borgen. Ich muss mich an gewisse Spielregeln halten.

Auch wenn wir das Verhalten der Rating-Agenturen noch so sehr kritisieren, die Fi­nanzmärkte orientieren sich daran. Daher ist dieses Signal des politischen Willens un­glaublich notwendig im Sinne von Stabilität und im Sinne dessen, dass wir die Zinsen nicht in die Höhe schnellen lassen wollen. Das ist Verantwortung für die Zukunft des Landes, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit wir diese Stabilitätskultur – und die ganze Euro-Zone muss sich in Richtung ei­ner Stabilitätsunion entwickeln – auf allen Ebenen haben, Bund, Länder und Gemein­den, bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Konrad Steindl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend die gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden zur Konsolidierung der Staatsfinanzen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend an die Länder sowie den Städte- und Gemeindebund heranzutreten, um

die im entsprechenden Entwurf für eine Verfassungsänderung (1602 d.B., XXIV. GP) formulierte Schuldenbremse für alle Gebietskörperschaften in der Substanz weitest möglich umzusetzen und daher

eine entsprechende Vereinbarung nach Art. 15a B-VG abzuschließen.“

*****

Mit Gesetzesantrag plus Entschließungsantrag für eine Artikel-15a-Vereinbarung ist gewährleistet, meine Damen und Herren, dass auf allen drei Ebenen unseres Bundes­staates dazu beigetragen wird, eine Stabilitätskultur zu erreichen, die sicherstellt, dass unsere Währung stabil bleibt, dass unsere Löhne und Gehälter, unsere Pensionen, un­sere Sparguthaben auch in Zukunft sicher sind. Das haben wir, glaube ich, unserer Be­völkerung entsprechend zu signalisieren, und ich bin wirklich sehr froh, dass wir das heute machen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 89

Noch einmal: Ich bedauere, dass es nicht dazu gekommen ist, und gebe gerne zu, eine Verfassungsbestimmung wäre uns lieber gewesen, aber wir haben sichergestellt, dass die Schuldenbremse, der Stabilitätsgedanke trotzdem entsprechend umgesetzt wird.

Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen stehen voll dahinter. Wir beken­nen uns zu unserer Verantwortung – im Gegensatz zu Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.49


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Steindl und Krainer betreffend Bundeshaushaltsgesetz wird verteilt und steht mit in Verhandlung.

Der Entschließungsantrag betreffend die gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden zur Konsolidierung der Staatsfinanzen wird ebenfalls mitverhandelt.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Konrad Steindl, Kai Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen zum Be­richt und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird (1603 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses angeschlossene Gesetzes­entwurf lautet:

„Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundeshaushaltsgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushalts­gesetz 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXX/2011 wird wie folgt geändert:

„1. § 2 werden folgender Abs. 4 bis 8 angefügt:

„(4) Der Haushalt des Bundes ist nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Union grundsätzlich auszugleichen (Regelgrenze für das strukturelle Defizit).

1. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn der Anteil des Bundes einschließlich der Sozialversicherung am strukturellen Defizit 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlands­produktes nicht übersteigt.

2. Die Definition und die Berechnung des strukturellen Defizites obliegt der Bundesmi­nisterin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen; hiebei ist auf die einschlä­gigen unionsrechtlichen Regelungen Bedacht zu nehmen. Bei der hiefür erforderlichen Ermittlung des öffentlichen Defizits sind im Sinne der unionsrechtlichen Regelungen neben dem Bundeshaushalt auch all jene Rechtsträger einzubeziehen, welche dem Staat, Teilsektor Bund, zuzurechnen sind. Die betroffenen Rechtsträger und deren Pflichten zur Übermittlung der erforderlichen Daten sind von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen mit Verordnung festzulegen.

3. Die näheren Bestimmungen sind mit Verordnung der Bundesministerin für Finanzen oder des Bundesministers für Finanzen zu regeln. In dieser Verordnung sind insbeson­dere die Ermittlung des strukturellen Defizits sowie die Führung des Kontrollkontos ge­mäß Abs. 6 zu regeln.

(5) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat den Berechnungen gemäß Abs. 1 das Bruttoinlandsprodukt entsprechend den folgenden Ermittlungsgrundlagen zugrunde zu legen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 90

1. Der Beschlussfassung der Bundesregierung über den Entwurf eines Bundesfinanz­rahmengesetzes oder eines Bundesfinanzgesetzes und dem in diesem Zusammen­hang für zulässig erachteten strukturellen Defizit ist das durch eine unabhängige wis­senschaftliche Institution ermittelte Bruttoinlandsprodukt zugrunde zu legen.

2. Der Ermittlung des tatsächlichen strukturellen Defizits ist das von der Bundesanstalt Statistik Österreich ermittelte Bruttoinlandsprodukt zugrunde zu legen.

(6) Abweichungen des tatsächlichen strukturellen Defizits des Bundes von der nach Abs. 4 zulässigen Defizitgrenze werden auf einem Kontrollkonto erfasst. Unterschreitet das Kontrollkonto einen negativen Schwellenwert von 1,25 % des nominellen Bruttoin­landsprodukts nach unten, ist dieser Wert konjunkturgerecht zurückzuführen. Das Nä­here ist in der Verordnung gemäß Abs. 4 Z 3 zu regeln.

(7) Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beein­trächtigen, kann vom Ausgleichsgebot gemäß Abs. 4 nach Maßgabe der nachstehen­den Bestimmungen abgewichen werden.

a) In dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Bundesfinanzrahmen­gesetz oder ein Bundesfinanzgesetz wird das Ausmaß der erforderlichen Überschrei­tung des Defizits und der damit einhergehenden erforderlichen Ermächtigung zur Auf­nahme zusätzlicher Finanzschulden berücksichtigt und

b) in den Erläuterungen zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes und im Budgetbericht sind jene Positionen des Bundesfinanzgesetzentwurfes, welche von den Notfallssitua­tionen gemäß erstem Satz betroffen sind, sachlich und ziffernmäßig genau dargelegt.

c) Die Erläuterungen zum Entwurf für ein Bundesfinanzgesetz und der Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz enthalten den Entwurf eines Planes, mit dem die Rückführung des erhöhten Defizites in den künftigen Finanzjahren binnen eines ange­messenen Zeitraumes bestimmt wird. Für den Zeitraum des Rückführungsplanes sind die Rückführungsgebarungen jeweils in den Entwürfen für die betreffenden Bundesfi­nanzrahmengesetze oder Bundesfinanzgesetze zu berücksichtigen.

d) Abweichungen, welche vom Nationalrat durch Bundesfinanzrahmengesetz oder Bundesfinanzgesetz auf Grund von Notfällen gemäß dem ersten Satz zugestanden wurden und für welche der Nationalrat im Bundesfinanzrahmengesetz einen Rückfüh­rungsplan berücksichtigt hat, sind im Kontrollkonto (Abs. 6) nicht zu berücksichtigen.

e) Abweichungen auf Grund von Notfallssituationen, welche von der Kommission im Rahmen der unionsrechtlichen Vorschriften über den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht anerkannt werden, sind dem Kontrollkonto anzulasten und gemäß Abs. 6 zurück­zuführen.“

2. § 12 Abs. 3 lautet:

„(3) Das Bundesfinanzrahmengesetz hat für die vier folgenden Finanzjahre unter Be­achtung der Ziele gemäß § 2 Abs. 1 und des Ausgleichsgebotes gemäß § 2 Abs. 4 bis 7 auf der Ebene von Rubriken und Untergliederungen Obergrenzen für Auszahlun­gen festzulegen. Weiters hat das Bundesfinanzrahmengesetz die Grundzüge des Per­sonalplanes zu enthalten.“

3. In § 14 Abs. 2 wird folgende Z 6a eingefügt:

„6a. eine Darstellung, aus welcher die Einhaltung des Ausgleichsgebotes gemäß § 2 Abs. 4 bis 7 ersichtlich ist;“

4. § 40 Abs. 4 lautet:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 91

„(4) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat die ihr oder ihm gemäß Abs. 1 übermittelten Unterlagen zu den Voranschlagsentwürfen unter Bedachtnahme auf die in § 2 Abs. 1 angeführten Ziele der Haushaltsführung so­wie der finanziellen Leistungsmöglichkeiten des Bundes sowie unter Berücksichtigung des Ausgleichsgebotes gemäß § 2 Abs. 4 bis 7 zu prüfen und sodann den Bundes­voranschlagsentwurf, erforderlichenfalls mit den Anlagen gemäß § 29 Abs. 1 bis 3, zu erstellen. Gleichzeitig sind von ihr oder von ihm die zur Unterstützung der Beratungen des Nationalrates dienenden Teilhefte (§ 43) zu erstellen.“

5. In § 42 wird nach dem Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes gemäß Abs. 1 hat dem Ausgleichsgebot gemäß § 2 Abs. 4 bis 7 zu entsprechen.“

6. In § 42 Abs. 3 werden am Ende der Z 5 das Wort „und“ durch einen Strichpunkt er­setzt, am Ende der Z 6 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 7 an­gefügt:

„7. eine Darstellung, aus welcher die Einhaltung des Ausgleichsgebotes gemäß § 2 Abs. 4 bis 7 ersichtlich ist.“

7. In § 42 Abs. 4 werden am Ende der Z 5 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 6 angefügt:

„6. Konzept und Anwendung des strukturellen Haushaltsausgleichs gemäß § 2 Abs. 4 bis 7.“

8. Nach § 122 Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 2 Abs. 4 bis 7, § 12 Abs. 3, § 14 Abs. 2, § 40 Abs. 4, § 42 Abs. 1a, 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2011 ist mit Wirksamkeit für das Fi­nanzjahr 2017 erstmals bei Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Jah­re 2014 bis 2017 und des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2017 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Stand des Kontrollkontos gemäß § 2 Abs. 6 zu Beginn des Fi­nanzjahres 2017 Null beträgt.““

Begründung

Die vorgeschlagene Ergänzung des BHG 2013 bezieht sich auf Erstellung und Be­schlussfassung der von der Bundesregierung vorzulegenden Entwürfe für das Bundes­finanzrahmengesetz (BFRG) und das Bundesfinanzgesetz (BFG) sowie für diese Ge­setze ändernde Gesetzentwürfe.

Zu Z 1 (§ 2 Abs. 4 bis 8):

§ 2 Abs. 4 Z 1 legt das grundsätzliche Ausgleichsgebot fest. Der Ausgleich gilt als her­gestellt, wenn das strukturelle Defizit des Bundes einschließlich der Sozialversicherung 0,35 % des nominellen BIP nicht übersteigt.

Der strukturelle Budgetsaldo ist die wesentliche haushaltspolitische Zielgröße gemäß den unionsrechtlichen Regelungen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt. Gemäß Art. 2a der EU-VO 1466/97 idF. VO 1055/2005 und (ab 13. Dezember 2011) VO 1175/2011 setzt sich jeder Mitgliedstaat ein mittelfristiges Ziel für seine Haushaltslage. Dieses mittelfristige Haushaltsziel hat eine Sicherheitsmarge gegenüber der öffentlichen Defi­zitquote von 3 % des Bruttoinlandsprodukts vorzusehen. Für die Euro-Mitgliedstaaten soll dieses Ziel innerhalb einer Spanne, die konjunkturbereinigt und ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen zwischen – 1 % des BIP und einem ausgegli­chenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt liegt, festgelegt werden.

Die Berechnung erfolgt gemäß dem nachstehenden Schema:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 92

Tatsächlicher Budgetsaldo (Maastricht-Definition=öffentliches Defizit)

+/- Einmaleffekte (zeitlich befristet)

+/- Konjunktureffekt auf den Budgetsaldo (zyklische Budgetkomponente gemäß Abs. 7)

Struktureller Budgetsaldo (=mittelfristiges Haushaltsziel)

Um die für die jeweiligen konjunkturellen Bedingungen zulässigen Defizite bzw. erforderli­chen Überschüsse zu ermitteln, rechnet man zunächst die Einmaleffekte heraus. Ein­maleffekte sind im „Code of Conduct“ gemäß ECOFIN-Beschluss vom 7. November 2010 definiert (http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/pdf/coc/2010-09-07_code_of_conduct_(consolidated)_en.pdf): Einmalige und temporäre Maßnah­men sind solche mit einem vorübergehenden Budgeteffekt ohne dauerhafte Änderung der intertemporalen Budgetsituation. Zudem müssen diese Effekte „signifikant“ sein, al­so einzeln nicht geringer als 0,1 % des BIP.

Dann muss jener Wert ermittelt werden, der angibt, wie sehr die Einnahmen und Aus­gaben des österreichischen Staatshaushaltes auf konjunkturelle Schwankungen re­agieren (Budgetelastizität). Die Budgetelastizität ist eine Maßzahl zwischen typischer­weise 0 und 1. Die aktuell von der Europäischen Kommission verwendeten Berech­nungen stammen von der OECD. Für Österreich gilt für den gesamten öffentlichen Sektor derzeit ein Durchschnittswert von 0,47 (vgl. http://ec.europa.eu/economy_finance/
economic_governance/sgp/pdf/budg_sensitivities_092005_v02_en.pdf).

Schließlich muss man die Abweichung des tatsächlichen Bruttoinlandsprodukts von je­nem hypothetischen Bruttoinlandsprodukt errechnen, das sich ergäbe, würde die Wirt­schaft in jedem Jahr im Einklang mit der Potentialwachstumsrate wachsen (Produk­tionslücke). Durch Multiplikation der Produktionslücke mit der Budgetelastizität erhält man die „zyklische Budgetkomponente“.

Die Potenzialwachstumsrate wird nach einer standardisierten Berechnungsmethode der Europäischen Kommission kalkuliert und berücksichtigt neben den Wachstums­raten der vergangenen Jahre in die Zukunft gerichtete Faktoren wie den Kapitalstock, das Humankapital, das Arbeitskräftepotential und den technologischen Fortschritt.

Die Referenzmethode dafür hat der ECOFIN-Rat am 12. Juli 2002 angenommen. Die Methode wird periodisch überprüft und wurde mehrmals verfeinert. Der aktuelle Stand der Berechnungsmethode ist unter:

(http://circa.europa.eu/Public/irc/ecfin/outgaps/library?l=/method/ecp420_enpdf/_EN_1.0_&a=d) zu finden.

§ 2 Abs. 4 Z 2 enthält die Vorschriften über die Ermittlung des strukturellen Defizits. Die Bestimmung der Definition des strukturellen Defizits und der Methode für dessen Er­mittlung ist Sache der Bundesministerin für Finanzen oder des Bundesministers für Fi­nanzen [im Einvernehmen mit der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler]. Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat die Definition dem jeweiligen Verfahren für die Erstellung des BFRG-Entwurfes (§ 15) und des BFG-Entwurfes (§ 42) zugrundezulegen.

§ 2 Abs. 4 Z 3 enthält die Ermächtigung zur Erlassung einer Durchführungsverordnung.

Zu Abs. 5:

Diese Bestimmung enthält das Gebot, die Schätzung und Ermittlung des Bruttoinlands­produktes durch unabhängige Institutionen durchführen zu lassen.

Zu Abs. 6:

Diese Regelung sieht vor, dass Abweichungen von Haushaltsausgleich auf einem Kon­trollkonto festzuhalten sind. Bei einer Unterschreitung eines negativen Schwellenwer-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 93

tes von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nach unten ist der negative Wert kon­junkturgerecht zurückzuführen. Die näheren Regelungen hiezu sind in der Durchfüh­rungsverordnung gemäß Abs. 4 Z 3 zu treffen.

Zu Abs. 7:

Die Ausnahmebestimmung gemäß § 2 Abs. 7 entspricht dem EU-Recht (Art. 2 Abs. 1 VO 1467/97 idF 1177/2011 sowie Art. 10 Abs. 3 letzter Satz VO 1366/97 idF 1175/2011) und legt die Ausnahmesituationen fest, bei deren Vorliegen zur Überschreitung des ge­mäß Abs. 4 zulässigen strukturellen Defizits ermächtigt wird. Das Vorliegen einer sol­chen Ausnahmesituation ist letztlich mit Beschluss des Nationalrates im Rahmen des Bundesfinanzrahmengesetzes oder des Bundesfinanzgesetzes zu berücksichtigen.

Für den Fall einer beabsichtigen Inanspruchnahme eines Notfallstatbestandes hat die Bundesregierung in die Entwürfe der betroffenen Bundesfinanzrahmengesetze oder Bundesfinanzgesetze entsprechende Darstellungen aufzunehmen: Insbesondere sind

die erforderliche Erhöhung des strukturellen Defizits und der Finanzschuldenaufnahme sowie die betroffenen Budgetpositionen genau anzuführen;

darüber hinaus ist ein Plan der Rückführung des erhöhten Defizites darzulegen; auch diese Rückführung hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen.

Nur wenn der Nationalrat in den Gesetzesbeschlüssen über die betreffenden Bundesfi­nanzrahmengesetze oder Bundesfinanzgesetze die Inanspruchnahme eines Notfalls­tatbestandes und einen Rückführungsplan vorsieht, kann eine Verrechnung der Abwei­chung auf dem Kontrollkonto unterbleiben.

Wenn die zuständigen EU-Organe im Rahmen der Vollziehung der VO 1466/97 und VO 1467/97 hinsichtlich dem Vorliegen von Notfällen anderslautende Entscheidungen treffen, so ist die entsprechende Defizitverschlechterung dem Kontrollkonto nachträg­lich anzulasten und gemäß Abs. 6 konjunkturgerecht zurückzuführen.

Zu Z 2 bis 7 (§ 12 Abs. 3, § 14 Abs. 2, § 40 Abs. 4, § 42 Abs. 1a, 3 und 4):

Bei den Bestimmungen dieser Ziffern des Abänderungsantrages handelt es sich um die redaktionellen Anpassungen des BHG 2013 an die neu eingefügten Regelungen des § 2 Abs. 4 bis 7.

Zu Z 8 (§ 122 Abs. 6):

Die neu eingefügten Regelungen sind erstmals für das Finanzjahr 2017 anzuwenden. Der Stand des Kontrollkontos gemäß § 2 Abs. 6 zu Beginn des Finanzjahrs 2017 be­trägt Null.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Konrad Steindl, Kai Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen betreffend die gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden zur Konsolidierung der Staatsfinanzen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2 über den Bericht und Antrag des Verfas­sungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes­haushaltsgesetz 2013 geändert wird (1603 d.B.)

Die Verankerung strikter Budgetdisziplin ist für die finanzielle Glaubwürdigkeit eines Staates zentral. Nur Staaten mit soliden Staatsfinanzen können auf Dauer ihre staatli­chen Aufgaben im erforderlichen Ausmaß finanzieren und damit auch tatsächlich wahr­nehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 94

Nachdem für die Etablierung einer Schuldenbremse eine verfassungsmäßige Mehrheit zur Zeit nicht zustande kommt und die gesetzliche Schuldenbremse daher im Moment nur für den Bund etabliert werden kann,

stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht umgehend an die Länder sowie den Städte- und Gemeindebund heranzutreten, um

die im entsprechenden Entwurf für eine Verfassungsänderung (1602 d.B., XXIV. GP) formulierte Schuldenbremse für alle Gebietskörperschaften in der Substanz weitest möglich umzusetzen und daher

eine entsprechende Vereinbarung nach Art 15a B-VG abzuschließen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


13.50.05

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Kollege Stummvoll, Ihre Krokodilstränen und Ihr Bedauern können Sie wirklich für sich selbst behalten, solange Ihre Fraktion, die ÖVP, und die SPÖ keinen einzigen Akzent zu einem vernünftigen und sanktionierten Sparen in diesem Land, zumindest die letzten 25 Jahre, bis zum heutigen Tag, bis zum 7. De­zember 2011, hier in diesem Haus zeigen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Das, was wir hier erleben in dieser Debatte, ist die politische Schizophrenie zwischen Schein und Sein, zwischen dem Wort dieser Regierung und Ihrer Tat in den letzten 25 Jahren. Sie fahren mit 180 Stundenkilometer auf eine Kurve zu, von mir aus auch auf eine Wand zu, schreien nach Bremsen, gehen aber vom Gas nicht herunter. Das ist das Problem. Sie schreien nach einer Schuldenbremse. Niemand hindert Sie, zu bremsen. Nur, Sie wissen schon, Sie müssen, wenn Sie bremsen, auch auf die Kupp­lung steigen und dürfen mit dem zweiten Fuß nicht auf dem Gas bleiben.

Sie dürfen nicht weiterhin ausgeben, aber nach einer Bremse schreien. Sie dürfen nicht hier in diesem Haus vor zwei Wochen 10 Milliarden € Neuverschuldung beschlie­ßen, aber sich andererseits das Demutskäppchen aufsetzen und sagen: Wir wollen spa­ren, aber wir können leider nicht! – Das ist notorisch.

Sie sind notorische Schuldenmacher. Sie sind notorische Schuldenbrecher in diesem Land, und Sie verschulden künftige Generationen in unverantwortlicher Art und Weise. Sie legen hier eine Schuldenbremse vor, oder Sie nennen sie Schuldenbremse. Sie wollten sie heute beschließen, und jetzt haben wir das Chaos, das Chaos, das Sie da­durch angerichtet haben, dass Sie jetzt Ihren Verfassungsantrag zurücknehmen wol­len. Sie wollten hier die verfassungsmäßige Schuldenbremse beschließen, haben aber leider nicht dazugesagt, dass Ihr Aufhören des Schuldenmachens erst ab 2017 begin­nen soll.

Sie liefern hier in diesem Haus eine Dramatik ab – die Opposition ist schuld, dass das Rating verlorengeht, und alles ist so schlimm –, sagen aber nicht dazu, dass Ihr Einge­ständnis, endlich ordentlich einzusparen, erst ab 2017 erfolgen soll. Das glaubt Ihnen nicht einmal die viel zitierte Frau Schmauswaberl, die hier von Ewald Stadler oft strapa­ziert worden ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 95

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sagen, Sie wollen keine Schulden mehr machen, aber gleichzeitig verweigern Sie sich dem BZÖ-Antrag, der BZÖ-Initiative, dass es in Zukunft Sanktionen für das Schuldenmachen gibt. Ja wissen Sie denn nicht, dass man Sanktionen braucht, um in Zukunft etwas zu unterbinden? (Beifall beim BZÖ.)

Ich bringe heute zwei Anträge ein.

Zunächst bringe ich den Entschließungsantrag der Kollegen Bucher, Grosz, Ing. Wes­tenthaler, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Genug gezahlt!“ Sa­nierung des Haushalts ohne Steuererhöhungen ein und darüber hinaus den Abände­rungsantrag der Abgeordneten Bucher, Grosz, Ing. Westenthaler, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 1516 der Beilagen, die wir jetzt beim Tagesordnungspunkt 1 noch diskutieren.

Die Anträge werden im Übrigen in schriftlicher Form verteilt, und Sie können sich diese gerne auch durchlesen, denn diese Anträge, die wir einbringen, sind das genaue Ge­genkonzept zu dem, was Sie machen.

Wir wollen die Abgaben- und Steuerquote in diesem Land endlich einfrieren auf diesem Höchstniveau, das Sie als ÖVP mitverursacht haben die letzten 25 Jahre. – Was ma­chen Sie? Sie diskutieren mit dem „Kanzleramtsministerpräsidenten“ hier am Präsiden­tenstuhl, dem wahren Mächtigen dieses Landes, dass die Beamten und ihre Gehälter einmal mehr vergoldet werden.

Wir wollen in unseren Anträgen eine Verwaltungsreform und die Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalten, und bei Ihnen in der dritten Reihe lacht sich der Herr Donabauer von der Bauern-Sozialversicherung eins ins Fäustchen, dass er als einer von 22 Obleuten die nächsten 20 Jahre auch weiterhin kassieren kann und mit seiner Sänfte durch das Land getragen wird. (Abg. Gahr: Was soll das?)

Wir wollen endlich die ÖBB-Pensionen angreifen und eine Pensionsreform machen. – Sie schrauben die Pensionsquote einmal mehr unverantwortlich in die Höhe.

Wir wollen Verwaltungseinsparungen bei den Bezirkshauptmannschaften machen, bei den Landesschulpräsidenten, bei den Landesregierungen, bei den Landtagen. – Was machen Sie? Sie diskutieren heute über einen Abänderungsantrag, dass die Bürger­meister und die Gemeinderäte unserer Städte und Kommunen bei 4 000 € wieder die Gehaltserhöhung bekommen, der Sie noch vor zwei Wochen hier in diesem Raum ab­geschworen haben. Nein, für Politiker wird es keine Gehaltserhöhung geben, und gleich­zeitig diskutieren Sie in Ihren Krisensitzungen, die Sie jetzt die letzte Dreiviertelstunde abgehalten haben, darüber, einen Antrag zu beschließen, dass die Gemeinderäte, die Stadträte und die Bürgermeister von Städten mit eigenem Statut sehr wohl wieder eine Gehaltserhöhung bekommen werden. Das ist unehrlich. Das ist der Unterschied zwi­schen Schein und Sein.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bringen diesen Entschließungsantrag auch des­halb ein, weil wir – und das ist auch das, was Seppi Bucher heute vorgestellt hat, was alle BZÖ-Redner vorgestellt haben – in sieben Punkten ein Gegenkonzept zu Ihrer Schuldenbremse, die sich aber eher im biologischen Sinn als Bremse wie Schmeißflie­ge entwickelt hat, entwickelt haben, wie man tatsächlich in diesem Land einnahmensei­tig spart, wie man tatsächlich kein weiteres Mal die Steuerzahler in diesem Land belas­tet, wie man tatsächlich den eigenen Haushalt in Ordnung bringt, anstatt in die Ta­schen der Bürger zu greifen. Das ist unser Sparen.

Wir sagen daher: „Genug gezahlt!“ für die Bürgerinnen und Bürger, genug gezahlt auch in diese Verwaltung. Wir wollen ein tatsächliches Sparen. (Beifall beim BZÖ.)

Wir wollen tatsächliche Sanktionen und wir wollen nicht den Placeboeffekt, den Sie uns hier vormachen mit einer Schuldenbremse, die eigentlich keine ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 96

Kein Verbrecher dieses Staates hat Sie die letzten 25 Jahre daran gehindert, dass Sie endlich in sich gehen und das Schuldenmachen beenden. Sie sind für diese 240 Mil­liarden € Schulden in Österreich verantwortlich, für die wir jetzt international abgestraft werden; nicht der Kollege Bucher, nicht die Kollegin Glawischnig und auch nicht Kolle­ge Strache. Sie haben die Steuer- und Abgabenquote in die Höhe getrieben und das Geld der Menschen in diesem Land verpulvert, und heute gehen Ihre Redner mit den Krokodilstränen hier heraus und sagen: Ja, wenn die Opposition nicht zustimmt. (Bei­fall beim BZÖ.)

Das ist unehrlich, und das durchschauen sämtliche 8 Millionen Staatsbürger in diesem Land, die Ihnen ohnedies nichts mehr glauben. (Beifall beim BZÖ.)

13.56


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag sowie der Abänderungsantrag sind in ihren Grundzügen erläutert und stehen daher mit in Ver­handlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Grosz, Ing. Westenthaler, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Genug gezahlt!“ Sanierung des Haushalts ohne Steuererhöhungen

eingebracht in der 137. Sitzung des Nationalrats am 7. Dezember 2011-12-06 zum TOP 1 Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1516 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundes­verfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (1602 d.B.)

Österreich ist ein Nationalpark „Hohe Steuern“. Mit einer Steuer- und Abgabenquote von über 42 Prozent liegt Österreich im absoluten europäischen Spitzenfeld. Jährlich werden neue Rekordeinnahmen aus Steuern und Abgaben eingefahren. Trotzdem kommt die Bundesregierung nicht mit ihrem Geld aus und belastet die Bevölkerung jährlich mit neuen Schulden. Bedingt durch die mittlerweile sehr kritische Betrachtung dieser Entwicklungen durch die internationalen Ratingagenturen, muss der Haushalt saniert werden. Die Fantasielosigkeit dieser Bundesregierung lässt befürchten, dass es zu massiven Steuererhöhungen kommen wird.

In Übereinstimmung und im Einklang mit Rechnungshof, WIFO, OECD, EU-Kommis­sion und IHS ist das BZÖ der Überzeugung, dass die Sanierung Österreichs nur durch einen raschen, umfassenden und konsequenten Reformprozess in Politik, Staat und Verwaltung gelingen kann. Grundlage für diesen Reformprozess zur Sanierung Öster­reichs müssen die Vorschläge des Rechnungshofs, des WIFO, IHS sowie die Ergeb­nisse des Verfassungs-Konvents sein.

Der österreichischen Schuldenproblematik liegt ein Ausgabenproblem zugrunde, nicht fehlende Einnahmen. Diesem Prinzip des BZÖ folgend, bedeutet Österreich zu sanie­ren für uns ausgabenseitig zu sparen und zu reformieren, anstatt einnahmenseitig wei­ter zu belasten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 97

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 30, März 2012 ein Paket zur Sanierung des Bundeshaushalts vorzulegen, dass folgende sieben Kernbe­reiche enthält:

1. Staats- und Verwaltungsreform

Laut sämtlichen Experten liegt in einer umfassenden Staats- und Verwaltungsreform ein Potenzial zur Senkung der Staatsausgaben von mehreren Milliarden Euro. So be­rechnet das WIFO im Bereich der Verwaltung kurzfristige und sofort erzielbare Kosten­senkungsmöglichkeiten von 1,1 Milliarden Euro und langfristig von mindestens 2,5 Mil­liarden Euro, andere Experten und Institutionen gehen von noch höheren möglichen Ausgabensenkungen im Bereich von Staat und Verwaltung von bis zu 5 Milliarden Eu­ro aus. Dazu gehören eine Deregulierung auf allen staatlichen Ebenen, eine Straffung der Behördenorganisation (beispielsweise die Verschlankung der aufgeblähten Verwal­tung, etwa der 99 Bezirksverwaltungsbehörden, inkl. 15 Statutarstädte, die Zusammen­legung der Wetterdienste oder die Abschaffung völlig überflüssiger Behörden und Äm­ter wie der Burghauptmannschaft), Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und ei­ne Harmonisierung von Gesetzesbestimmungen, die Zusammenführung von Finanzie­rungs-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung (etwa bei den Landeslehrern oder im Bereich der Krankenanstalten), ein effizienteres Personalmanagement und die Flexibi­lisierung des Personaleinsatzes, Ausgliederungen und eine Generalreform des öster­reichischen Schul- und Bildungssystems mit einer Reduktion der Verwaltungs- und Kompetenzebenen. Weiters lassen sich allein im Bereich der jährlichen Gemeindeaus­gaben (Stichwort: Zusammenlegungen von Gemeinden mit weniger als 2 500 Einwoh­nern) zumindest 10 Prozent der gegenwärtigen Gesamtkosten von rund 15 Milliarden Euro, also 1,5 Milliarden Euro, an Einsparungen lukrieren.

2. Reform des Pensionssystems

Allein durch eine Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme, die Ab­schaffung von Pensionsprivilegien, eine zügige Angleichung des unterschiedlichen Pen­sionsalters von Frauen und Männern sowie eine forcierte Heranführung des tatsächli­chen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter rechnet das IHS mit einem jährlichen Ein­sparungspotential von rund 1,8 Milliarden Euro. Dieses Einsparungsziel muss nicht nur sozial verträglich und gerecht lukriert werden, sondern das Pensionswesen durch eine nachhaltige Systemreform, wie sie das BZÖ seit langem fordert (Stichwort: BZÖ-Pen­sionskonto), finanzierbar gemacht und gesichert werden.

3. Reform des Gesundheitssystems

Gleiches gilt für das Gesundheitssystem, dessen jährliche Gesamtkosten von rund 30 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln laut WIFO-Berechnungen an Kostenreduzie­rungsmöglichkeiten allein durch Strukturreformen, Vereinheitlichungen (Stichwort: Zu­sammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger) und tatsächlich bedarfsgerechter Optimierungen ein Potenzial von jährlich etwa 4,5 Milliarden Euro beinhalten. (Nicht eingerechnet ist dabei das enorme volkswirtschaftliche Gewicht eines modernen, auf Prävention und Krankheitsvermeidung statt auf Behandlung ausgerichteten, modernen und zukunftsfähigen Gesundheitssystems.)

4. Reform des Förder(un)wesens

Nach Berechnungen von WIFO und Statistik Austria betragen die Kosten der von Bund, Ländern und Gemeinden jährlich gewährten Förderungen und Subventionen ge­genwärtig rund 18,5 Milliarden Euro, wobei in weiten Bereichen weder Sinnhaftigkeit noch Effizienz und Kontrolle über den Einsatz dieser Fördermittel gewährleistet sind. Das Einsparpotenzial durch Evaluierung und Optimierung des Subventions- und För­derwesens und der Förderstruktur wird mit bis zu 5 Milliarden Euro jährlich beziffert,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 98

rund 10 Prozent der Gesamtausgaben, also knapp 2 Milliarden Euro, könnten mit so­fortiger Wirksamkeit lukriert werden. Sogar im Bereich des Sozialwesens ist ohne Kür­zungen im Kernbereich durch Effizienzsteigerung bei der Vergabe und der Beseitigung von Mehrfach- und Doppelförderungen eine Senkung der Ausgaben um rund 500 Mil­lionen Euro machbar und möglich.

5. Privatisierung

Eine echte Schuldenbremse unter Verzicht auf einnahmenseitige Belastungen verlangt den Abbau staatlicher Unternehmensbeteiligungen. Nach WIFO-Berechnungen würde eine auf die fünfundzwanzigprozentige Sperrminorität begrenzte Privatisierung der über die ÖIAG verwalteten Anteile an Post, OMV und Telekom sowie von Energiever­sorgern (Bund und Länder), BIG und Bundesforsten 25 Milliarden Euro erlösen. Zu­sätzlich notwendig und effizient ist ein budget- und defizitwirksamer Abbau der ausge­lagerten Schulden bei den ÖBB durch eine Privatisierung jener Teile, die keine Ein­schränkung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen bedeuten.

6. Sparpaket für die Politik

Nicht zuletzt kann und muss auch die Politik ihren Beitrag zur Senkung der Staats­schulden leisten und Sparwillen beweisen. Konkret mit bis zu 150 Millionen Euro durch eine Verschlankung der politischen Entscheidungsgremien wie die Senkung der Zahl der Nationalratsabgeordneten, der Landtagsabgeordneten, die Verkleinerung der Lan­desregierungen, die Abschaffung des Bundesrates und die Abschaffung des teuren Amtes des Bundespräsidenten. Zum Defizit-Abbau gehören auch eine Streichung der Mittel für Parteienförderung auf Bundes- und Landesebene im Gesamtumfang von 105 Millionen Euro pro Jahr, eine Senkung der Repräsentationskosten (laut BZÖ-An­fragen um die 15 Millionen Euro), weniger Ausgaben für Werbung (laut BZÖ-Anfrage im Jahr 2010: 35 Millionen Euro) sowie eine Reduktion der Kosten für Berater, Reisen und überflüssige Sonderleistungen.

7. EU-Zahlungsstopp

Weitere wesentliche Voraussetzungen für eine ausgabenseitige Sanierung der öster­reichischen Staatsfinanzen sind unabdingbare Reformen im Zusammenhang mit den Zahlungen und Haftungen auf europäischer Ebene. Das BZÖ pocht auf einen Zah­lungs- und Haftungsstopp für Euro-Rettungsschirme und auf eine deutliche Senkung der österreichischen EU-Beiträge. Wir wollen, dass jede künftige Zahlung oder Haftung in diesem Zusammenhang einer verpflichtenden Volksabstimmung unterzogen wird. Gleiches gilt für nachhaltige Änderungen der EU-Verträge.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Grosz, Ing. Westenthaler, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 1516 d.B. Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Ver­fassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Öster­reichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert wer­den in der Fassung des Ausschussberichts(1602 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage 1516 d.B. in der Fassung des Ausschussbe­richtes 1602 d.B. wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 99

1. Artikel 1 Ziffer 3 wird wie folgt geändert:

a) Die Novellierungsanordnung lautet:

"Nach Art. 13 werden folgende Art. 13a bis 13c eingefügt:"

b) Artikel 13a Abs. 5 lautet:

"(5) Im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beein­trächtigen, können die gemäß Abs. 1 und Abs. 4 zulässigen Grenzen für den Bund mit Beschluss des Nationalrates und für die Länder und Gemeinden mit Beschluss des Landtages überschritten werden. Diese Beschlüsse können jeweils nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden. Der jeweilige Beschluss ist mit einem Rück­führungsplan zu verbinden. Die Rückführung hat binnen eines angemessenen Zeitrau­mes zu erfolgen."

c) Nach Art. 13b wird folgender Art. 13c eingefügt:

"Artikel 13c. Der Anteil der Steuern und Sozialbeiträge (nur Pflichtbeiträge) am BIP (Abgabenquote gemäß Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (ESVG 95)) darf im Haushaltsjahr 42 v.H. und im Laufe eines Konjunkturzyklus 40 v.H. nicht übersteigen."

2. Zu Artikel 1 wird nach Ziffer 5 folgende Ziffer 5a angefügt:

5a) Art. 142 Abs. 2 wird folgende lit. j angefügt:

"j) gegen die Mitglieder der Bundesregierung und die ihnen hinsichtlich der Verantwort­lichkeit gleichgestellten Organe wegen Verletzung des in Art. 13a Abs. 1 2. Satz nor­mierten Grundsatzes bzw. des Art. 13c auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Na­tionalrates, wobei eine Verurteilung durch den Verfassungsgerichtshof nur auf Amts­entsetzung lauten kann."

3. In Artikel 1 Ziffer 6 lautet:

"6. Dem Art. 151 wird folgender Abs. 49 angefügt:

(49) Art. 13 Abs. 2 und 2a, Art. 13a, Art. 13b, Art. 97a und Art. 116 Abs. 2a in der Fas­sung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. xx/xxxx treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesverfassungsgesetzes in Kraft. Art. 13 Abs. 2 und Art. 97a in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. xx/xxxx sind erst­mals auf die der Kundmachung folgenden Haushaltsbeschlüsse von Bund, Ländern und Gemeinden anzuwenden. Art. 13a ist erstmals auf die das Finanzjahr 2017 betref­fenden Haushaltsbeschlüsse von Bund, Ländern und Gemeinden anzuwenden."

Begründung:

Eine Schuldenbremse hat nur dann Sinn, wenn sie einerseits mit Sanktionen bei der Nichteinhaltung verbunden ist. Auf der anderen Seite macht sie auch nur dann Sinn, wenn gleichzeitig eine maximale Steuer- und Abgabenquote festgeschrieben wird, da diese Regelung sonst eine dauernde Rechtfertigung der Bundesregierung für Steuerer­höhungen darstellt.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 100

13.56.41

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Die Diskussion geht ein bisschen am Kern des Themas vorbei, und ich werde versuchen, es ein bisschen zu­rechtzurücken, weil da verfassungs- und einfachgesetzlich sehr oft durcheinanderge­schmissen wurde.

Grundsätzlich ist festzuhalten – und das wird ja niemand in Zweifel ziehen –, dass wir einem Verbund angehören, dem 17 Staaten angehören, nämlich dem Euro-Verbund, und dass es eine Krise gibt, die Europa trifft, die den Euro trifft und nicht Österreich al­leine, und dass auf europäischer Ebene beschlossen wurde, hier Maßnahmen zu set­zen, die vertrauensbildend sind, die die Finanzmärkte beruhigen, und gemeinsame Ak­tionen zu starten.

Diese gemeinsamen Aktionen sollte jeder Staat für sich in seiner Verfassung veran­kern, weil sie damit mehr Gewicht haben. Es geht um vertrauensbildende Maßnahmen. Es geht ausschließlich um vertrauensbildende Maßnahmen, die international Wirkung haben sollten.

Aber wenn Sie jetzt, wenn Österreich das in einer Verfassungsbestimmung verankern will, hergehen und sagen, das geht nicht, das ist unmöglich, weil wir nicht wissen, was drinnen ist, dann möchte ich von dieser Stelle schon festhalten, dass wir viele Verfas­sungsbestimmungen hier beschließen und dann nach einem Jahr oder später einfach­gesetzliche Bestimmungen beschließen, wie dieses Verfassungsgesetz auszulegen ist.

Ich verstehe daher dieses Zieren nicht, hier eine vertrauensbildende Maßnahme zu setzen, die dann auseinanderfällt in jene Maßnahmen, die wir in Budgetbegleitgeset­zen zu beschließen haben, nämlich jene konkreten Sparmaßnahmen dann hier zur Be­dingung zu machen für eine Maßnahme, die eigentlich nur zum Vorteil Österreichs wä­re. Wenn man sich aus dieser Verantwortung stiehlt, weil man in der Kleinkariertheit verharrt und hier nur seine persönlichen Vorteile haben will als Partei, insbesondere das BZÖ, weil man möglichst lange im Gespräch sein will, um dann doch Nein zu sa­gen, um vielleicht die Medien etwas zu füllen, dann halte ich das für unverantwortlich. Ich halte diese Vorgangsweise für unverantwortlich. (Abg. Scheibner: Unverantwort­lich ist, dass Sie nicht verhandeln wollen!)

Auch die Grünen sind nicht auszunehmen. Immer das Oberlehrerhafte: Wir wären ja dabei, und wir helfen ja eh!

Aber so vorzugehen, wie Sie es tun, das machen Sie nicht zum Vorteil Österreichs. Was hier heute passiert von den Oppositionsparteien, hat nichts mit einem Vorteil Ös­terreichs zu tun. Gerade wenn Sie sagen, Sie wollen das Geld der Österreicher in Ös­terreich haben, dann muss ich Ihnen sagen: Statt 1 Prozent mehr bei der Schulden­tilgung schicken Sie 2 Milliarden ins Ausland, nämlich auf die Finanzmärkte Amerikas und Asiens, wenn Sie so wollen. (Lebhafte Zwischenrufe beim BZÖ.) Und dann spre­chen Sie davon, Sie wollen das Geld in Österreich halten.

Ich halte das für verantwortungslos, und Sie werden Ihrer Rolle, nämlich diesem Staat Österreich zu dienen, heute nicht gerecht. (Beifall bei der SPÖ.)

13.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 101

e.

 


14.00.01

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Wer­te Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Wittmann! Was sich heute hier im Hohen Haus abspielt, würde wohl besser in ein Theaterstück, in eine Komödie, um nicht zu sagen, in eine Faschingssitzung passen. (Von der Besucher­galerie aus werden Flugblätter in den Sitzungssaal geworfen.) Auf der einen Seite wer­fen Sie der Opposition, dem BZÖ, vor, eigene Vorteile aus den Verhandlungen, in de­nen es um eine Schuldenbremse geht, herausschlagen zu wollen, und auf der anderen Seite haben Sie nicht einmal die eigenen Abgeordneten im Griff in dieser Frage. (Bei­fall beim BZÖ.)

Was ist mit den Vertretern des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, die einer ver­fassungsmäßigen Schuldenbremse nicht zustimmen wollen, oder den Abgeordneten aus Oberösterreich? Die haben Sie ja selber nicht im Griff, und die Regierung ist kom­plett uneinig in diesem Bereich!

Wir haben schon vor zwei Jahren einen Antrag eingebracht, eine verfassungsrechtliche Begrenzung der Steuern und Abgaben zu beschließen. Dafür sind wir gestanden, dafür stehen wir auch heute, aber wir unterschreiben nicht einen Blankoscheck, den Sie uns vorlegen. Das ist Tatsache, das machen wir nicht!

Die Koalition selbst ist ja uneinig. Die SPÖ will einnahmenseitige Maßnahmen setzen, also die Steuern und Abgaben erhöhen. Um einnahmenseitig erfolgreich zu sein, muss man die Massensteuern erhöhen, denn sonst macht das nicht viel aus. Die ÖVP auf der anderen Seite, die will das im Grund ebenfalls. Also her mit den Millionen, her mit dem Zaster, her mit dem Kies! So ist es! Es ist also ganz gleich, nur ist es versteckt, nur darf es nicht jeden treffen.

Das ist auch in der Bevölkerung so. Wenn du jemanden fragst: Wollt ihr einsparen?, kommt die Antwort: Selbstverständlich! Jeder will einsparen, nur nicht bei sich selber. Genau das ist die Problematik, und es ist in der Regierung genau dasselbe. (Beifall beim BZÖ.)

Rot und Schwarz – und das streite ich gar nicht ab, sondern ich bin überzeugt davon – wollen einsparen, aber nicht bei der eigenen Klientel, sondern nur bei der des ande­ren. Das ist die ganze Problematik! Möglichkeiten gäbe es jede Menge. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Herr Bundeskanzler! Vor einem halben Jahr oder Jahr ist eine Transparenzdatenbank angesprochen worden. Genau das wäre es, aber die gehört einmal umgesetzt, damit wir den Förderdschungel in Österreich durchlüften, denn es gibt zweifach, dreifach För­derungen im Sozial-, im Wirtschafts- und im Landwirtschaftsbereich. Es gibt für Ver­eine, für Bauern, für Unternehmer die unterschiedlichsten Förderungen. Zirka 18 Mil­liarden € werden so ausgeschüttet. Wenn wir das einmal auf eine einfache Förderung umstellen, sodass jeder weiß, wofür ein anderer etwas bekommt, wäre gleich einmal ein Drittel einzusparen.

Solche Dinge müssten wir zuerst einmal umsetzen! Sie wissen jedoch selber nicht, wohin die Reise geht, denn morgen gibt es den großen EU-Gipfel. Sie werden daran teilnehmen, zurückkommen, und nächste Woche werden wir wahrscheinlich eine Son­dersitzung haben, und die Diskussion um die Schuldenbremse geht in die nächste Runde.

Tatsache bleibt jedoch, dass die Schulden heruntergefahren werden müssen, weil wir das in Österreich einfach machen müssen, genauso wie die anderen Staaten auch. (Bei­fall beim BZÖ.)

14.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Wö­ginger zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.02.58

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Herr Vizekanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ich bringe ei-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 102

nen Abänderungsantrag ein zum Tagesordnungspunkt 3, der sich mit der Nulllohnrun­de für Politiker beschäftigt, und auch für Altpolitiker in der Pension gelten soll.

Wir greifen mit dieser Maßnahme über die Bezügepyramide auf die kommunale Ebene durch, das heißt, das betrifft dann auch Bürgermeister, Vizebürgermeister, Fraktions­obleute, Gemeindevorstände. Wir greifen mit dieser Nulllohnrunde zum vierten Mal durch, meine Damen und Herren! Das bedeutet einen Einkommensverlust von mindes­tens 10 Prozent für Bürgermeister, die ein monatliches Einkommen von 2 000 bis 2 500 € haben. Meine Damen und Herren! Es gibt keine andere Berufsgruppe, die zum vier­ten Mal hintereinander eine Nulllohnrunde hinnehmen muss. Deshalb sagen wir, dass es bis zu einem Betrag von 3 999 €, das sind 49 Prozent des Bezugs eines National­rats, einen Anpassungsfaktor geben sollte, weil uns unsere Gemeindefunktionäre wich­tig sind, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Grosz: Und sie wollen schon wieder Schulden machen!)

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Wöginger, Mag. Wurm, Jakob Auer, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffent­licher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden, in 1604 d.B.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 lautet in Ziffer 2 § 11 Abs. 18:

„(18) Die in § 3 Abs. 1 vorgesehene Anpassung entfällt bis 31. Dezember 2012 für Be­züge, die 49 % des am 31. Dezember 2011 geltenden Ausgangsbetrages übersteigen.“

*****

Das heißt, es gibt bis 3 999 € eine Anpassung von 2,6 Prozent. Das hat der Rech­nungshofpräsident bereits kundgetan. Alle, deren Einkommen darüber liegen – das sind alle Abgeordneten, alle Regierungsmitglieder –, für die gilt daher die Nulllohnrunde.

Meine Damen und Herren, es wurde in den letzten Tagen viel über diese Maßnahme gesprochen. Ich danke dem Koalitionspartner, bedanke mich vor allem aber auch bei den Grünen, die Zustimmung signalisieren und diese Maßnahme mittragen, weil es einfach nicht sein darf, dass wir uns in der Politik ständig selber entwerten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Schon gar nicht sollten jene herabgesetzt werden, die auf Kommunalebene tätig sind, die tagtäglich für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes da sind, die die Politik vor Ort gestalten. Diese Menschen sind uns wichtig, meine Damen und Herren, und des­halb setzen wir dieses Signal.

Ich bedanke mich für die Zustimmung, auch für die Gespräche mit der FPÖ über die­sen Bereich. Ich denke überhaupt, das wir auch unsere eigene Infrastruktur in diesem Haus weiterentwickeln sollten. Es ist nicht nur das Haus sanierungsbedürftig, wir soll­ten auch an unserer eigenen Infrastruktur weiter arbeiten.

Herr Kollege Grosz! Zum Abschluss zu dir! Du hast uns versprochen, dass du dieses Haus verlassen wirst, wenn du nicht in den steirischen Landtag einziehst. Du hast die-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 103

ses Versprechen bis heute nicht eingehalten! Das wäre eine Wohltat für die Republik Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

14.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Wöginger, Mag.a Wurm, Auer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden, in 1604 d.B.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 lautet in Ziffer 2 § 11 Abs. 18:

„(18) Die in § 3 Abs. 1 vorgesehene Anpassung entfällt bis 31. Dezember 2012 für Be­züge, die 49% des am 31. Dezember 2011 geltenden Ausgangsbetrages übersteigen.“

Begründung:

Der Ausgangsbetrag beträgt am 31.12.2011 8.160 €, somit sind Bezüge ab 3.999 € von der Anpassung ausgenommen.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.07.02

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung! Hohes Haus! Es freut mich, dass ich erstmals hier als ganz neues Mitglied des österreichischen Nationalrats zu Wort kommen darf, und ich möchte zuerst gleich einmal den Regierungsparteien gratulieren, dass sie den Mut gehabt haben, es gewagt haben, zu behaupten, dass die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung von uns verhindert worden ist.

Wie Sie alle wissen, haben wir die Festschreibung der Abgabenquote verlangt, das wurde aber leider Gottes vom Herrn Bundeskanzler abgelehnt. (Beifall beim BZÖ.)

In Wirklichkeit geht es Ihnen um nichts anderes als um eine neue Abgabenquote und eine höhere Belastung der österreichischen Bürger. Es wird Zeit, dass Sie die Augen öffnen und einmal die Realität betrachten, denn in Wahrheit diskutieren wir heute eine Schuldenbremse, weil Sie in den letzten Jahren, in den letzten drei Jahren die Ver­schuldung von 180 Milliarden € auf 218 Milliarden € haben ansteigen lassen. Das bedeu­tet eine Pro-Kopf-Verschuldung der österreichischen Erwerbstätigen von rund 54 000 €.

Frau Bundesministerin Fekter, ich bitte Sie, gehen Sie in Klausur, sperren Sie sich in Ihr Büro ein, verlassen Sie den Weg neuer Belastungen und präsentieren Sie ein Kon­zept für den Schuldenabbau, das ohne neue Belastungen auskommt! (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 104

14.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. 5 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.09.17

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Nach den Worten von Herrn Klubobmann Kopf muss ich sagen: Sie sind eine medizinische Sensation! (Heiterkeit beim BZÖ.)

Sie sind eine medizinische Sensation, denn Sie haben heute etwas gesagt, und zwar, dass Ihnen jede Milliarde Euro Staatsschulden mehr schlaflose Nächte bereitet. Das haben Sie heute gesagt. Das bedeutet, Sie sind eine medizinische Sensation, denn Sie haben seit 1960 nicht mehr geschlafen. Damals amtierte der letzte ÖVP-Finanzmi­nister, Klaus, der ein ausgeglichenes Budget zustande gebracht hat. Wenn Ihnen jede Milliarde Euro schlaflose Nächte bereitet, dann haben Sie seit 1960 nicht mehr ge­schlafen.

Genau das ist der Punkt, Herr Kopf, denn Sie stellen sich heute hier her und sagen immer wieder: Schulden sind unsozial; wir müssen herunter von den Schulden; wir können nicht dauernd Schulden machen; wir brauchen ausgeglichene Haushalte! Aber Sie machen in Ihrer Partei genau das Gegenteil – und das schon seit Jahrzehnten! Das ist daher unglaubwürdig, Herr Kopf.

Sie können uns von der Opposition nicht vorwerfen, dass wir zu wenig staatspoliti­sches Kalkül in die Waagschale werfen, wenn Sie selbst nicht bereit sind, die Wahrheit zu sagen. Und die Wahrheit ist, Herr Kopf, Sie können in die Verfassung schreiben, was Sie wollen. Die Verfassung ist ohnehin geduldiges Papier, da hat man ohnehin schon genug hineingeschrieben, was da nicht hineingehört. Was wir brauchen, ist kei­ne Schuldenbremse in der Verfassung. Wir brauchen eine Schuldenbremse im Budget!

Die letzte Gelegenheit hatten wir vor wenigen Wochen, wo wir eine Schuldenbremse ins Budget hätten schreiben können. Da hätten wir eine Gesundheitskostenbremse ge­braucht. Da hätten wir eine Verwaltungskostenbremse gebraucht in diesem Budget. Und wir hätten vor allem eine Frühpensionierungsbremse gebraucht in diesem Bud­get. Und was ist gekommen? – Nichts! Die Frau Ministerin will weiter pro Jahr 10 Mil­liarden € neue Schulden machen. Es gibt überhaupt keinerlei Anstalten, endlich eine Kostenbremse einzuführen.

Der Antrag der ÖVP heute hat ja tief blicken lassen. Während wir händeringend versu­chen, das Budget in Ordnung zu bringen, um die Finanzmärkte zu beruhigen, stellt sich der ÖVP-Mann Wöginger allen Ernstes hier heraus und fordert eine Gehaltserhöhung für alle, die bis zu 4 000 € verdienen. Wenn wir schon sparen wollen, dann müssen wir auch irgendwo damit anfangen. Und wo ist es sinnvoller anzufangen als bei den Poli­tikern? (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Wenn Sie also sagen, sparen wir, aber eben bei allen anderen, und das Ganze noch mit der Schuldenbremse verbinden, dann weiß man, wie weit es mit dem Sparwillen der ÖVP her ist. – Es ist nicht weit her. Es wird viel geredet. Auch Herr Pröll hat als Vorgänger von Frau Fekter immer wieder gesagt, wir müssen sparen, wir brauchen eine Schuldenbremse. Und was ist geschehen? – Nichts! (Ruf bei der ÖVP: Kein Wun­der ...! – Abg. Wöginger: Schau dir einmal deinen Gemeinderat an! – Ruf bei der ÖVP: Geh zurück nach Maria Enzersdorf! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Schauen wir uns einmal andere Märchen an! Es gibt ja dieses Schuldenmärchen, Schuldenbremsungsmärchen, nenne ich es einmal, das heute hier verhandelt wird. – Schauen wir uns einmal andere Märchen an! Man hat uns ja erzählt, bevor wir in die EU gegangen sind, bevor wir in den Euro gegangen sind ... (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Präsident, könnten Sie bitte für Ruhe sorgen! (Präsident Dr. Graf gibt das Glocken­zeichen.) – Danke, Herr Präsident.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 105

Ich würde Sie, meine Damen und Herren, wirklich bitten, mir noch ein paar Minuten zu­zuhören (Zwischenrufe bei der ÖVP), dann werde ich mich wieder auf meinen Platz setzen, und dann sind Sie erlöst. Also bitte, noch ein paar Minuten, wenn es leicht geht. (Ruf bei der ÖVP: Dann red was Gscheit’s!)

Schauen wir uns einmal ein Land an wie die Schweiz. Man hat uns ja erzählt, wenn wir nicht in den Euro gehen, dann wird unsere Währung von den Spekulanten nach unten befördert, dann werden wir für unsere Staatsschulden horrende Zinsen zahlen, wir wer­den geächtet sein und so weiter. Das alles hat man uns erzählt. Schauen wir uns die Schweiz an! Die Schweiz ist nicht den Weg gegangen, den wir gegangen sind. Die Schweiz hat heute gewaltige Probleme damit, ihre Währung nicht aufzuwerten. Keine Rede von abwerten! Die müssen alle möglichen Kunstgriffe anwenden, damit ihre Wäh­rung nicht durch die Decke geht. – Punkt eins.

Punkt zwei: Schauen wir uns die Staatsanleihen an! Die Schweiz zahlt für Staatsanlei­hen 1 Prozent. Die Deutschen zahlen das Doppelte, wir zahlen mehr als das Dreifache für unsere Staatsanleihen. Kann mir das jemand erklären? – Diese bösen Spekulanten, wie ich immer wieder höre, die bösen Spekulanten, wir müssen deshalb so viele Zin­sen zahlen. – Wir zahlen deshalb so hohe Zinsen, weil wir unsere Hausaufgaben nicht machen! Weil wir alle hier nicht bereit sind, unsere Hausaufgaben zu machen, und die Regierung und die Frau Finanzministerin im Besonderen nicht. Keiner ist bereit, die Hausaufgaben zu machen! Ja, bei den anderen, irgendwo sparen wir vielleicht irgend­wann im Jahr 2020. Wenn es um konkretes Sparen geht, dann kommt die ÖVP mit Ge­haltserhöhungen daher und mit sonstigen Grauslichkeiten.

Deshalb: Nehmen wir uns die Schweiz zum Vorbild! Die Schweiz hat ihre Hausaufga­ben gemacht. Die Schweiz zahlt 1 Prozent statt 3,5 Prozent, die wir zahlen, für die Staatsanleihen. Die Schweiz hat überhaupt kein Problem mit ihrer Währung, ganz im Gegenteil. Und die Schweiz steht wirtschaftlich sehr, sehr gut da. Und was machen wir? – Wir machen eine Schuldenbremse im Jahr 2020. Das ist ja nichts anderes, als ein Verschieben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, so wie wir das in der Vergangenheit auch schon gemacht haben.

Deshalb: Schreiben Sie es in die Verfassung oder schreiben Sie es nicht in die Verfas­sung. Ich bin da geneigt zuzustimmen. Entscheidend ist jedoch, dass wir konkrete Maß­nahmen ins Budget schreiben. Für dieses Budget ist die Uhr schon abgelaufen – das ist schon verloren –, aber zumindest für das nächste Budget, damit wir im nächsten Budget nicht nur eine Schuldenbremse haben, sondern ganz konkret eine Frühpensio­nierungsbremse, eine Verwaltungskostenbremse und vor allem eine Gesundheitskos­tenbremse. Das muss ins Budget! (Ruf bei der SPÖ: Und eine Redebremse!)

Wenn wir das nicht schaffen, werden wir noch höhere Zinsen zahlen, und zwar nicht nur das Dreifache der Schweiz, sondern irgendwann auch das Fünffache und das Sie­benfache der Schweiz, und zwar so lange, bis wir endlich begreifen, dass es an den Hausaufgaben liegt. Es liegt nicht an den bösen Spekulanten! Es sind die Hausaufga­ben, die zu machen sind. Und diese Hausaufgaben gehören gemacht, und dazu rufe ich Sie auf. Deshalb: Machen wir die Hausaufgaben, und, wenn Sie wollen, auch ge­meinsam. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. 2 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.16.09

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Es wurde jetzt ein Abänderungsantrag eingebracht, der Ausnahmen vorsieht für Gemein-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 106

deratsmandatare bis zu einer Bezugsobergrenze von 3 999 € brutto. Ich darf mich da­zu grundsätzlich äußern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befinden uns in einer sehr, sehr kriti­schen Situation. Die nächsten Jahre werden schon heute überall als Sparjahre be­zeichnet. Wutbürger gibt es immer mehr. Es trifft die Politik, die nicht in der Lage ist, Konzepte auf den Tisch zu legen, die nicht in der Lage ist, vernünftige Einsparungen vorzunehmen. Und jetzt weiß ich schon, dass darüber debattiert werden kann. Ge­meinderäte meiner Gemeinde bekommen zum Beispiel ein Sitzungsgeld von 120 €, und das viermal im Jahr. Da kann man jetzt sicherlich sagen: Von welchen Summen sprechen wir eigentlich?

Jetzt beginne ich einmal ganz grundsätzlich mit meiner Gemeinde. Bei meiner Amts­übernahme am 19. April 2010 habe ich eine mehr als schlechte Finanzsituation vorge­funden. Meine erste Maßnahme war, dass ich am ersten Tag als erste Amtshand­lung die Gemeindeaufsicht um eine Finanzsonderprüfung ersucht habe. Diese Finanz­sonderprüfung hat damit geendet, dass wir gemeinsam ein Paket zur Gesundung ver­einbart haben. Ich habe darauf bestanden – und ich kann Ihnen nur sagen, es hat viele Zurufe gegeben, und da haben schon ein paar gewettet, was als Nächstes erhöht wer­den wird: das Wassergeld, die Kanalgebühren –, dass nur über meine politische Leiche auch nur irgendetwas erhöht wird. Und ich habe Wort gehalten! Bis heute haben wir nichts erhöht. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)

Wir haben ausgabenseitig alles durchforstet, und so etwas würde ich mir auch im Gro­ßen wünschen. Alle Posten sind einmal kritisch hinterfragt worden, ob das jeweils über­haupt notwendig ist oder ob es nicht wenigstens günstiger geht. Die Bilanz kann sich sehen lassen. Leider Gottes funktioniert das kaum wo so.

Ich kann Ihnen auch sagen, was wir noch gemacht haben. Wir haben einen Solidar­beitrag geleistet. Bei uns hat jeder Gemeinderat auf 10 Prozent der Bezüge verzichtet. Das haben wir mit Beschluss festgelegt. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)

Ich glaube, Sie tun der Sache insgesamt keinen guten Dienst, denn die Wutbürger werden sich jetzt bis hin zu den Gemeinden austoben. Schauen Sie sich jetzt nur ein­mal die große Stadt Wien an. Dieses Paket an Preiserhöhungen, das gerade die Kleinsten trifft, der Griff in die Brieftaschen. Wenn Sie in dieser Situation argumentie­ren, dass Politiker von einer Nulllohnrunde ausgenommen werden sollen, ist das ein schlechtes Signal, und ich würde mir wenigstens erwarten, dass Sie jeden Einzelnen selbst entscheiden lassen, ob er überhaupt eine Erhöhung in Anspruch nehmen will. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)

14.19

14.19.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da kurzfristig eingebrachte Anträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sit­zung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 nach die Abstimmungen zu den Tagesordnungs­punkten 10 bis 15.

14.19.395. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1276 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medienin-


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haber eines periodischen Mediums und ein Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Me­dieninhaber eines periodischen Mediums erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert werden, sowie über den

Antrag 1235/A(E) der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Regierungsinserate (1607 d.B.)

6. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Mediengesetz geändert wird (1608 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Wunschgemäß sind 3 Mi­nuten Redezeit eingestellt. – Bitte.

 


14.21.03

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir behandeln heute wieder ein Kapitel mit der großen Überschrift Antikorruption und Transparenz, und zwar geht es konkret um ein Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums.

Was bedeutet das? – Es geht darum, dass die vom Rechnungshof kontrollierten Rechts­träger ihre Medienkooperationen und Werbeaufträge offenzulegen haben und dass das mit Details erfolgt. Das heißt, es muss über die Medienunternehmen und deren Eigen­tumsverhältnisse Informationen geben, und zwar erfreulicherweise auch die wirklich ech­ten Eigentumsverhältnisse. Das heißt, es müssen auch Treuhandverhältnisse und Ähn­liches offengelegt werden und auch Details über die Aufträge selbst bekannt gegeben werden.

Es muss bekannt gegeben werden, welche Förderungen vergeben werden, und die Of­fenlegung erfolgt bei der KommAustria. Zusätzlich soll noch etwas kommen, das auch sehr erfreulich ist, nämlich ein Verbot von Werbeeinschaltungen für Ministerien, und zwar, wie es im Gesetzestext so schön heißt, ohne „konkreten Bezug zur Deckung ei­nes Informationsbedürfnisses“.

Das heißt also, bis jetzt war das offenbar durchaus möglich, dass man ohne konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses eine Einschaltung macht und öf­fentliches Geld verwendet. Also wir sind schon sehr froh, dass man da einmal draufge­kommen ist und dies mit diesem Gesetz nun verhindern will und kann. (Abg. Dr. Bar­tenstein: Sie sollten in Väterkarenz gehen, Herr Kollege Stefan!)

Tatsache ist aber, dass dieses ganze Thema in einem größeren Zusammenhang steht. Daher stimmen wir auch heute nicht zu. Dieser größere Zusammenhang besteht näm­lich darin, dass in der ersten Hälfte dieses Jahres festgestellt wurde, dass ein Bedarf besteht, Korruption zu bekämpfen und die Transparenz zu erhöhen. Es gab dann erste Gespräche zwischen den Parteien. Es sollte eine Fünf-Parteien-Einigung sein. Man ist dann zu dem Schluss gekommen, dass man da mehrere Themen auf einmal behan­delt, und zwar die Unvereinbarkeit und damit erweiterte Meldepflichten, allfällige straf­rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang damit und mit der Korruption, die Partei­enfinanzierung, Parteienspenden und ein Lobbyingregister.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 108

Jetzt sehen wir aber, dass da immer nur Teile herausgenommen werden und der wirk­lich heikelste Punkt, nämlich die Parteienfinanzierung, die Parteispenden hintangehal­ten werden. Seit Sommer gab es dann keinerlei Gespräche mehr. Plötzlich gab es dann ganz kurz vor dieser Sitzung einen Entwurf und dann eben ganz kurzfristig davor noch letzte Gespräche, zu denen wir aus terminlichen Gründen leider nicht kommen konnten.

Aber selbst ungeachtet dessen ist die Vorgangsweise hier aus unserer Sicht nicht in Ordnung. Wir wissen ja, wie die Regierungsparteien vorgehen, wenn es Themen gibt, die ihnen unangenehm sind. Da werden andere in den Vordergrund gestellt. Wir haben das Lobbyingregister – das tut den Regierungsparteien, so wie es daliegt, nicht weh. Wir haben heute dieses Medientransparenzgesetz, das, wie ich zugeben muss, von der Wirkung her schon bedeutend besser ist. Aber das wirklich wesentliche Thema wird wieder nach hinten geschoben, also möglicherweise gar nicht mehr behandelt. Wir haben, wie gesagt, im letzten Halbjahr nichts mehr dazu gehört, wie die Parteienfinan­zierung und dieses ganze Parteispendenwesen wirklich durchgeführt werden soll.

Da haben wir ja so negative Beispiele. Aus Wien wissen wir, dass diese parteieigenen Unternehmen von der Stadt Wien Aufträge bekommen. Wir kennen diese ganze Pro­blematik der Spenden an Teil- und Unterorganisationen und Landesorganisationen und so weiter. Solange es da keine Transparenz gibt und solange das nicht in einem mit verhandelt wird, gibt es von uns keine Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

14.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.25.28

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich muss ganz ehrlich sagen, mir ist schleierhaft, warum es keine Zustimmung gibt. Ich finde es sehr positiv, wenn es diese vierteljährli­che Übersicht gibt, nämlich über sämtliche Medienkooperationen, Inseratenschaltun­gen von Institutionen, die vom Rechnungshof geprüft werden, und sie auf einer Home­page des Bundeskanzleramtes aufscheinen. Ich meine, warum stimmt man da nicht zu? Das muss mir erst einmal jemand erklären – wenn ich kurz an meinen Vorredner von der FPÖ denke.

Wir haben eine vernünftige Bagatellgrenze von 5 000 € Schaltungsvolumen im Quartal eingeführt, und wir haben nach langer Diskussion die KommAustria als zuständige Be­hörde identifiziert. Die RTR als ihre Dienststelle bekommt sogar eine Unterstützung, da­mit sie diesen etwas erhöhten Personalaufwand bewältigen kann.

Weiters werden wir mit einem Abänderungsantrag ein generelles Verbot für Fotower­bung sämtlicher oberster Organe, inklusive Staatssekretäre, schaffen. Das war ein Wunsch des BZÖ und der Grünen, dem wir eben entsprochen haben. Wichtig ist, dass die Information weitergereicht wird. Persönlicher ist es mit Foto, aber wenn Sie sagen, es geht auch ohne Foto, dann geht es eben auch ohne Foto (allgemeine Heiterkeit), das ist keine wirkliche Fahnenfrage. Wir werden die Richtlinien für die Regierungswer­bung im Hauptausschuss zu behandeln haben, und zwar unter Einbeziehung des Wer­berates und mit einfacher Mehrheit.

Wichtig ist auch (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Berlakovich!) – den können wir dann einladen – die Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an periodischen Medien. Das wird im § 25 Mediengesetz geregelt, damit machen wir wirtschaftliche Eigentümer ohne Beteiligungsgrenze transparent.

Also ich glaube, dass das ein sehr großer Fortschritt ist, und freue mich auch auf Zu­stimmung. Vielleicht überlegen sich‘s die Freiheitlichen noch. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Bravo!)

14.27



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 109

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Klubobmann Kopf zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.27.37

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätz­te Damen und Herren! Es wird immer wieder die Positionierung der Medien als vierte Gewalt in einer Demokratie zitiert und in den Mund genommen. Ich denke, das ist so, sollte so sein; und wir sollten alles, was in unserer Macht steht, tun, um dieser vierten Gewalt ihre wichtige Kontrollfunktion, die sie in unserer Demokratie hat, wirklich größt­möglich abzusichern. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Cap.)

Wir müssen leider erkennen, dass in den letzten Jahren in unserem Land mit zuneh­mender Tendenz etwas stattfindet, das so nicht fortschreibbar ist, nämlich eine zuneh­mende Tätigkeit werblicher Art in den Medien, insbesondere Printmedien, und zwar von obersten Organen, von Regierungsstellen, aber auch staatsnahen Betrieben. Das ist per se nichts Schlechtes. Werbung, Kommunikation, auch über bezahlte Information, ist et­was Legitimes, Zulässiges von Regierungsstellen; aber es muss im Rahmen von sau­beren Spielregeln ablaufen, und das tat es in der Vergangenheit nicht oder zumindest nicht immer.

Ich bin dem Verband Österreichischer Zeitungen – der Präsident und der Generalse­kretär sitzen auf der Galerie – sehr, sehr dankbar für die Initiative und den Vorschlag zu diesem Medientransparenzgesetz, das wir heute hier beschließen; wobei dieser Vorschlag den Anstoß gegeben hat für eine zuletzt sogar noch darüber hinausgehende Regelung, die wir heute beschließen können.

Noch einmal: Öffentlichkeitsarbeit auch bezahlter Art ist durchaus in Ordnung, aber im Vordergrund stehen muss die Befriedigung eines Informationsbedürfnisses bei der Be­völkerung, und nicht Imagewerbung in zum Teil ausufernder Art und Weise. Die sachli­che Information muss im Vordergrund stehen. Man kann versuchen, das über Gebote und Verbote zu erreichen, wir haben aber einen anderen Weg gewählt, nämlich den der Transparenz. Transparenz schafft Vertrauen, Transparenz ist eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit und die öffentliche Debatte, und ich denke, dass es ein richtiger und guter Weg ist, den wir hier gemeinsam beschritten haben.

Es gibt auch einige Dinge, die wir mit diesem Gesetz mitregeln können, nämlich eine deutliche Ausweitung der Offenlegung der Eigentumsverhältnisse bei Medien und Me­dieninhabern; denn – da ist inzwischen auch die Wettbewerbsbehörde unterwegs – es kann unter Umständen kartellrechtliche Probleme geben aufgrund bestimmter Verqui­ckungen, die vermutet werden, aber es könnte auch sonst Verquickungen mit der Poli­tik geben, die mit Sicherheit nicht wünschenswert sind.

Wir wollen mit diesem Gesetz einen substanziellen Beitrag dazu leisten, dass Journa­lismus bei uns im Land unabhängig und unbeeinflusst von den anderen wirtschaftli­chen Interessen desselben Unternehmens – also im Medienunternehmen – stattfinden kann, dass Journalistinnen und Journalisten in diesem Land ihre Aufgabe wirklich voll unabhängig und nicht zuletzt zum Wohle der Demokratie in diesem Lande ausüben können. Dazu wird dieses Gesetz einen substanziellen Beitrag leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich weiß, es haben nicht alle Freude mit den sehr strengen Bestimmungen und Bedingungen in diesem Gesetz. Aber ich rufe alle, die davon be­troffen sind – in den diversesten Ministerien und Regierungsstellen –, dazu auf, sich im Lichte dieses Gesetzes einmal kurz rückzubesinnen und sich zu fragen, wohin die Fort­führung dieser ausufernden Verquickung von Berichterstattung und wirtschaftlichen In­teressen letzten Endes führen würde. Es würde unserer Demokratie schaden, und das können wir doch alle nicht wollen. Deswegen ersuche ich alle in diesem Hohen Haus,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 110

diesem wirklich guten, sehr weitreichenden Gesetz im Sinne der Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit unserer Demokratie ihre Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Josef Auer.)

14.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.32.38

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Zu meiner Überraschung und zu meiner Freude verdient das Medientransparenzgesetz, das wir heute beschließen werden, den Namen mittlerweile wirklich.

Ich finde, es gab mehrere Ansätze, zu begründen, warum man das Ding braucht. Der erste Punkt war – so wurde das vom Verband Österreichischer Zeitungen begründet –, dass es eine unterschiedliche Gewichtung bei der Frage von Regierungskommunika­tion gegeben hat. Wenn man zurückschaut, dann müsste man die Frage stellen: Wel­ches Ausmaß soll Regierungskommunikation im Bereich politischer Kommunikation ei­gentlich einnehmen?

Ich halte – das möchte ich auch eingangs festhalten – das Verhältnis, das sich in den letzten Jahren entwickelt hat zwischen der staatlichen Presseförderung und dem Aus­maß dessen, was von Regierungsstellen an Werbung und Inseraten vergeben worden ist, mittlerweile für problematisch. Wir haben, glaube ich, seit dem Jahr 2000 eine deut­liche Ausweitung der Inserate gehabt, Größenordnung: etwa Faktor 1 : 3.

Ich glaube, wenn man es über alle Ministerien summiert – ich habe das Bundeskanz­leramt im Kopf mit einem Budget von, glaube ich, 4,8 Millionen € für das nächste Jahr –, über alle Ministerien gerechnet, dann erhält man im nächsten Jahr ein Insera­tenvolumen in der Größenordnung von 30 Millionen €. Das ist etwa das Dreifache des­sen, was an Presseförderung da ist. Grundsätzlich sollte man sich bei demokratischen Fragen überlegen, ob eine Stärkung der Presseförderung nicht sinnvoll wäre und ob, wenn man der Meinung ist, dass es zu einer Förderung der Medienlandschaft kommen sollte, nach Kriterien vorgegangen werden soll.

Aber was jetzt gelungen ist, ist, dass wir nicht nur die Offenlegung der Inhaber haben – das ist schon erwähnt worden; das ist auch ein Punkt, der relevant ist, um Transparenz zu schaffen –, dass wir die Größenordnungen kennen – wobei man sagen muss, man­che Dinge sind auch bis jetzt schon transparenter gewesen, als sie wahrgenommen worden sind; durch parlamentarische Anfragen war zumindest das Volumen der Minis­terien bekannt, in diesem Bereich im Übrigen klarer bekannt, als es jetzt der Fall sein wird, weil es dort Einzelveröffentlichungen gegeben hat, das heißt, man konnte de fac­to nachvollziehen, welche Inserate zu welchem Preis geschalten worden sind; jetzt hin­gegen gibt es einen Zeitraum, der veröffentlicht ist. Aber im Bereich von regierungsna­hen Stellen beziehungsweise auch von staatsnahen Unternehmen wird es eine deut­lich größere Transparenz geben. Das ist sehr erfreulich und soll da kommen.

Die historische Stunde war dann, als auch über Inserate beziehungsweise deren Ge­staltung debattiert wurde; sodass es echt eine Chance gegeben hat, auch inhaltliche Kriterien zu benennen. Ich finde, das ist eigentlich die Kulturrevolution in diesem Land.

Ich habe in den letzten Tagen mehrere Diskussionen mit dem Verband der Werbebran­chen gehabt. Lustigerweise kam dort kein Widerstand, auch zu dieser Kopfverbot-Fra­ge. Die haben nämlich gesagt – und ich finde, das war ein sehr gutes Argument –: Was in den letzten Jahren an Regierungskommunikation inseriert worden ist, waren keine Kampagnen, sondern da war der Wunsch da: Ich möchte mein Foto in der Zeitung ha­ben; könnt ihr mir einen Text dazu schreiben? – Das hat mit Informationspolitik nichts zu tun!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 111

Wenn man ernst nimmt, dass 30 Millionen € für Regierungskommunikation in Anspruch genommen werden können, dann muss es auch den Anspruch geben, dass damit wirk­lich etwas bewegt wird. Da gibt es inhaltliche Themen, über die man reden kann. Eini­ge Beispiele dazu wurden immer wieder positiv genannt, unter anderem aus dem Ver­kehrsressort diese Gurtenkampagne, wo es wirklich um einen Inhalt gegangen ist, wo es darum geht, etwas zu bewirken. Das war etwas ganz anderes, als wenn man ein In­serat schaltet wie – das war eines der letzten Dinge, die ich in Erinnerung habe –: „Re­gierung Faymann stoppt die Zwei-Klassen-Medizin“. Das wurde dann durchgeschaltet, wobei der Inhalt nicht einmal etwas mit der Realität zu tun hat, geschweige denn eine Information dahinter steht.

Jetzt geht es darum, dass man Informationskampagnen machen kann, ohne Foto des Ministers und ohne Namensnennung, aber mit einem Inhalt. Die große Kulturrevolution ist, dass das auch für die Länder gilt. Ich kann mir als Niederösterreicher noch schwer vorstellen, dass man in den „NÖN“ Inserate von der Niederösterreichischen Landesre­gierung lesen wird, wo nicht ein signifikanter Kopf mit einer Frisur, die jener des Kolle­gen Grünewald relativ ähnlich sieht, inseriert werden wird.

Es ist wirklich eine Kulturrevolution in diesem Land, dass das nicht in jeder Zeitung da­herkommen wird; und ich finde, das ist etwas, das wirklich den Begriff Medientranspa­renzgesetz rechtfertigt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Wittmann: Wahrscheinlich kommt dann nur noch die Frisur!) – Das ist ein interessanter Punkt. Wenn man den Kopf weglässt und nur die Frisur kommt, wird man ihn noch immer erkennen. Schauen wir, ob da etwas kommt.

Ein Wermutstropfen ist, dass es nicht gelungen ist, hineinzuverhandeln, dass auch die Parteien verpflichtet worden wären, ihre Inseratenschaltung zu veröffentlichen. Wir hat­ten das versucht, und zwar aus einem simplen Grund: Es gibt in der Branche nicht nur das Gerücht, sondern zahlreiche Hinweise darauf, dass Inseratenschaltungen auch so funktioniert haben: Staatsnahe Unternehmen, Regierungsstellen haben inseriert. Wir wissen, dass es bei Inseraten Rabatte gibt. Diese Rabatte wurden nicht in Anspruch genommen. Stattdessen hat man gesagt, die Rabatte kommen in einen anderen Topf, da können sie in Anspruch genommen werden – und das ist de facto ein Umweg einer Parteienfinanzierung!

Dafür hätten wir sinnvollerweise auch die Offenlegung der Parteieninserate gebraucht. Dazu ist es nicht gekommen. Wir haben allerdings einen parlamentarischen Untersu­chungsausschuss, wo die Inseratenvergabe auf der Tagesordnung steht. Wir werden uns der Frage widmen, inwiefern dort Kürzungen beziehungsweise Rabattierungen durch Ministerien und staatsnahe Stellen nicht in Anspruch genommen worden sind und mög­licherweise Kick-back-Zahlungen an Parteien gekommen sind.

Insofern hat der Untersuchungsausschuss da auch noch eine Aufgabe, trotz dieses Ge­setzes, das ein deutlicher Fortschritt in der österreichischen politischen Kultur sein soll­te. (Beifall bei den Grünen.)

14.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Petzner zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.38.09

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Medienstaatssekretär! Mei­ne Damen und Herren! In der vorigen Debatte ist die staatspolitische Verantwortung immer wieder ein Thema gewesen. Es kam der Vorwurf an die Parteien der Opposi­tion, dass wir nicht bereit seien, staatspolitische Verantwortung zu übernehmen. Das Medientransparenzgesetz, das ein Zweidrittelmehrheitsgesetz ist, beweist das genaue Gegenteil, meine Damen und Herren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 112

Das Medientransparenzgesetz beweist, dass die Opposition sehr wohl bereit ist, staats­politische Verantwortung zu übernehmen, mitzuarbeiten, nämlich dann – und das ist der entscheidende Punkt –, wenn seriös und fair verhandelt wird und wenn man bereit ist, die Vorschläge, die Maßnahmen, die Korrekturen der Opposition im konkreten Ge­setzestext zu berücksichtigen. Das ist hier gelungen. Daher gibt es auch diese Zwei­drittelmehrheit und auch die Zustimmung des BZÖ und unserer Stellen zu dieser staats­politischen Verantwortung. (Beifall beim BZÖ.)

Als Zwischensatz sei noch angemerkt: Die FPÖ ist bei dieser entscheidenden Ver­handlungsrunde gar nicht persönlich erschienen. Das heißt, sie haben das so gehalten wie bei der Schuldenbremse, dass sie sich von Haus aus verweigert haben. Aber das ist ihr Problem, das sie erklären müssen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die sind nie dabei!)

Wir haben – gemeinsam mit der Fraktion der Grünen, denen ich in diesem Zusammen­hang für die Zusammenarbeit in diesem Bereich danken möchte – einiges durchsetzen können. Erstens: Dass wir dieses Kopfverbot tatsächlich bekommen, ist ein Erfolg der Opposition, das haben wir gemeinsam mit Dieter Brosz hineinreklamiert. Zweitens: dass es einen Richtlinien- und Kriterienkatalog auf Basis und auf Anhörung des Rech­nungshofes und des Werberates geben soll, wie in Zukunft durch den Steuerzahler fi­nanzierte Werbemaßnahmen ausschauen sollen.

Zum Dritten haben wir durchgesetzt, dass es eine Offenlegung der Eigentümerverhält­nisse gibt, damit die Menschen wissen, wer hinter einer Zeitung steht, wem gewisse Medien dieses Landes gehören. Nicht zuletzt konnten wir noch erreichen, dass der Kri­tik des Rechnungshofes Rechnung getragen und der Entwurf korrigiert werden konnte. Wir haben zum Fünften durchsetzen können, dass es eine quartalsweise Veröffentli­chung gibt.

Meine Damen und Herren, nicht zuletzt zeigt die Richtigkeit dieses Gesetzes ein Abän­derungsantrag in zweiter Lesung, der noch gestern am Abend eingebracht wurde, mit dem man seitens der Regierung Ausnahmen für dieses Medientransparenzgesetz durch­setzen wollte. (Zwischenruf des Abg. Kopf.) Man hat gesagt, dass es einzelne Ausnah­men für persönliche Äußerungen der genannten Funktionsträger geben soll, sofern die­se nicht werblich gestaltet sind und legitimen gesellschaftlichen Anliegen entsprechen. Als Beispiel wurden Weihnachtsglückwunschinserate genannt.

Dieser Korrekturvorschlag in letzter Sekunde, der wahrscheinlich auf Intervention ir­gendeines Landeshauptmannes – wahrscheinlich wieder einmal des niederösterreichi­schen – gekommen ist, zeigt (Zwischenruf bei der ÖVP), dass dieses Medientrans­parenzgesetz dank der Arbeit der Opposition tatsächlich Zähne zeigt, dass es richtig ist, dass es tatsächlich für Transparenz sorgen wird, für sorgsamen Umgang mit dem Steuerzahler, auch auf Länderebene, und dass damit am Ende des Tages nicht Wer­bung verboten wird – wir sind gegen Verbote –, aber dass dafür gesorgt wird, dass die Steuermittel im Werbebereich korrekt eingesetzt werden und dass vor allem für Trans­parenz im Sinne der Medienkonsumenten und der Medienrezipienten dieses Landes ge­sorgt wird.

Schlusssatz: Herr Klubobmann Kopf! Das Medientransparenzgesetz zeigt: Das BZÖ ist sehr wohl bereit, sich seiner staatspolitischen Verantwortung zu stellen. Der Beweis ist mit diesem Tagesordnungspunkt schon erbracht. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Kopf.)

14.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort gemeldet. Ich verweise auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 113

14.42.14

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Kollege Petzner vom BZÖ hat soeben behauptet, die FPÖ wäre nicht zur Verfügung gestanden (Zwi­schenruf des Abg. Petzner), um an der Schuldenbremse aktiv mitzuwirken.

Wenn er die Debatte am Vormittag miterlebt hätte – und vielleicht war er körperlich an­wesend (Zwischenruf des Abg. Brosz) –, hätte er gehört, dass der Herr Bundeskanzler eindeutig gesagt hat, er möchte die Stimmen der FPÖ überhaupt nicht haben: aus be­stimmten ideologischen oder sonstigen Gründen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Öl­linger und Brosz.) Tatsache ist, dass die ...

14.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Rosenkranz, das war etwas überschie­ßend, daher beenden wir diese tatsächliche Berichtigung.

(Beifall bei der FPÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Dr. Rosenkranz.)

Nächster Redner ist Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


14.43.00

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident und Generalsekretär des VÖZ! Ich verzichte jetzt auf eine tatsächliche Berichtigung der tatsächlichen Berichtigung und werde über das Medientransparenzgesetz reden.

Wir haben am 21. Juni in der Bundesregierung einen Beschluss zu einem Medien­transparenzgesetz gefasst, nachdem wir davor ein sehr gründliches Begutachtungsver­fahren durchgeführt hatten. Seither hat die Diskussion ein bisschen gedauert, aber sie war sehr sinnvoll.

Entgegen der ursprünglichen Intention, Transparenzregeln nur für die Bundesregierung zu machen, waren wir der Meinung, dass es klug ist, nicht nur einen Teil der Torte, sondern die ganze Torte zu beleuchten. Wir haben daher vorgeschlagen und dann auch in der Regierung beschlossen, dass es als Verfassungsgesetz beschlossen wer­den soll, dass all jene Institutionen, die vom Rechnungshof geprüft werden, umfasst werden sollen – also Bund, Länder, Gemeinden, die vom Rechnungshof geprüft wer­den, und Unternehmen, die vom Rechnungshof geprüft werden. Wir haben vorgeschla­gen, dass die Stelle, an der das Ganze angesiedelt sein soll, der das alles gemeldet werden muss, die im Vorjahr verfassungsrechtlich unabhängig gestellte KommAustria sein soll.

Wir haben einen Weg gesucht, der auf der einen Seite möglichst umfassende Trans­parenz schafft, auf der anderen Seite aber auch vermeidet, dass es zusätzlichen über­bordenden Verwaltungsaufwand gibt. Der Weg, den wir nach der intensiven Diskussion eingeschlagen haben, ist ein solcher. Ich glaube, wir haben tatsächlich den schmalen Grat, der da besteht, gefunden: einerseits Transparenz zu schaffen, andererseits das Ziel, Verwaltung zu reformieren, Verwaltung zu reduzieren, nicht aus den Augen zu ver­lieren.

Wir haben daher in der Diskussion die Entscheidung getroffen, die Frage der Eigentü­meroffenlegung nicht im Medientransparenzgesetz anzusiedeln – ich habe auch ein Gespräch mit der Justizministerin geführt, in dem wir das beraten haben –, sondern es dort anzusiedeln, wo es schon geregelt ist, nämlich im § 25 Mediengesetz, diesen ent­sprechend zu erweitern und das dort anzudocken. Ich glaube, dass das ein legistisch sauberer Weg ist.

Wir haben auf die Umsetzung eines Vorschlags, den es auch gegeben hat, verzichtet, nämlich dass von der KommAustria monatlich geprüft wird, ob alle Inserate den Richt­linien entsprechen, weil das zu einem Bürokratiemonster geführt hätte. Wir haben da-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 114

her die Entscheidung getroffen, dass Kontrolle durch Transparenz erfolgen soll. Das In­serat wird ja geschalten und ist daher auch entsprechend kontrolliert.

Wir haben letzte Woche noch eine Sorge, die der Rechnungshofpräsident geäußert hat, berücksichtigt. Er meinte, dass es zu Anfechtungen beim Verfassungsgerichtshof führen könnte, wenn er zu Jahresbeginn alle Einrichtungen veröffentlichen würde, dass das gegen die Linie, die wir verfolgen – nämlich den Verfassungsgerichtshof zu entlas­ten –, sei und der Verfassungsgerichtshof zusätzlich belastet werden würde. Wir haben daher auch diesen Einwand berücksichtigt und eine entsprechende Regelung getrof­fen, die das nicht beeinträchtigt, die diesem Vorschlag folgt.

In Summe haben wir, wie ich meine, ein praktikables, sehr sinnvolles Gesetz gefunden. Ich möchte mich daher ausdrücklich bei allen bedanken, die daran intensiv mitgewirkt haben: die Mitarbeiter in den Klubs, die Mitarbeiter bei uns im Kabinett, vor allem aber auch die Mitarbeiter im Verfassungsdienst, Dr. Kogler, Dr. Hesse, die diese durchaus komplexe legistische Arbeit vorgenommen haben. Allen, die heute mitgehen, möchte ich jetzt schon ausdrücklich danken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: So viel Applaus ...!)

14.47

14.47.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medienin­haber eines periodischen Mediums und ein Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1607 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf ein Bundesverfassungsgesetz enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung, und ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1608 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Zwischenruf bei den Grünen.) – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 115

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.49.487. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1515 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Volksanwaltschaftsge­setz 1982, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafvollzugsgesetz und das Bundes­gesetzblattgesetz geändert werden (Bundesgesetz zur Durchführung des Fakul­tativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen der Vereinten Natio­nen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Be­handlung oder Strafe – OPCAT-Durchführungsgesetz) (1541 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 458/A der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1542 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.50.35

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht darum, wie das internationale Abkommen OPCAT – nämlich der Schutz vor Folter und erniedrigender und unmenschlicher Behandlung – in die österreichische Rechtsordnung übergeführt wird.

Wir haben grundsätzlich natürlich nichts dagegen, das ist eine wichtige Initiative. Wir haben auch nichts dagegen, dass die Volksanwaltschaft – so wie das jetzt vorgesehen ist – mit dieser Aufgabe betraut wird, aber wir haben zwei Kritikpunkte, die uns dazu veranlasst haben, dieser Vorlage so nicht zuzustimmen.

Das eine ist, dass wir glauben, dass dieses Abkommen relativ kompliziert umgesetzt worden ist. Es wird der schon bestehende Menschenrechtsbeirat in die Volksanwalt­schaft übergeführt. Er ist dann nur mehr Beratungsorgan, wird dafür aber von elf auf 30 Mitglieder aufgestockt. Es gibt eine ganze Reihe von Kommissionen, die die tat­sächliche Arbeit leisten sollen, mit bis zu 40 Personen. Und die Volksanwaltschaft hat selbst definiert, dass sie 15 zusätzliche Mitarbeiter braucht – wobei wir aber noch nicht wissen, wie hoch der Arbeitsaufwand wirklich sein wird –, und die werden auch ent­sprechend genehmigt.

Nicht zu vergessen ist, dass die Qualitätsanforderungen an den Vorsitzenden dieses Menschenrechtsbeirates geändert wurden. Bis jetzt war der oder die Vorsitzende aus dem Kreis der Höchstrichter zu nominieren. Jetzt wird plötzlich nur mehr gefordert, dass man Kenntnisse in den Bereichen Menschenrechte und Verwaltungsagenden hat. Wenn man meint, für eine der Volksanwältinnen eine Position schaffen zu müssen, dann sollte man das vielleicht auch gleich dazusagen, aber eine „Lex Stoisits“ muss nicht unbedingt so klar und deutlich in Gesetzesform gegossen werden.

Der Hauptgrund aber, der uns zu dieser Ablehnung geführt hat, ist, dass eine Chance verpasst worden ist, nämlich die Volksanwaltschaft – eine wichtige Institution – auf eine


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 116

moderne, zukunftsweisende Basis zu stellen. In den letzten Jahren ist eine ganze Fülle von Anwaltschaften in den verschiedensten Bereichen entstanden: Behindertenanwalt, Kinderanwalt, Tierschutzanwalt, alles Mögliche. Das sind wichtige, gute Institutionen, aber insgesamt mit wenig Übersichtlichkeit ausgestaltet.

Wir hätten den Vorschlag, dass man die Volksanwaltschaft völlig neu ordnet, dass der Bestellungsmodus geändert wird, dass man die Zahl der Volksanwälte erhöht, wenn man auch die Aufgaben erhöht: dass man nämlich diese gesamten Anwaltschaften in der Volksanwaltschaft konzentriert – mit einer ordentlichen Aufgabenverteilung –, eine konzentrierte Bürgeranwaltschaft organisiert. Dann kann man auch über eine Auswei­tung des Personalstandes diskutieren – aber nur dann –, denn dafür erspart man sich auf den anderen Ebenen vieles an Ressourcen. Man kann diese Bürgeranwaltschaft auch optimal als Vertretung der Bürgeranliegen gegenüber der Verwaltung und in Ko­operation mit dem Gesetzgeber bewerben.

Das ist leider nicht geschehen, sondern man macht wieder nur Teilreformen, die mögli­cherweise mehr Bürokratie bringen als in der Vergangenheit. Deshalb lehnen wir die Vorlage, wie sie hier vorgegeben wurde, ab. (Beifall beim BZÖ.)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.18

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Bei diesem Gesetz handelt es sich im Wesentlichen um die Umsetzung eines Protokolls, das im Jahr 2003 unterzeichnet wurde. Es geht um ein Abkommen zur Verhinderung von Folter sowie von anderen grausamen, unmenschli­chen und erniedrigenden Behandlungen.

Das Protokoll wurde im Jahr 2003 unterzeichnet und ist bereits am 22. Juni 2006 in Kraft getreten. In diesem Protokoll werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine oder mehrere Stellen zu schaffen, die sich darum kümmern, dass derartige Handlungen nicht mehr stattfinden.

Im Wesentlichen geht es auch darum, dass man alle Orte von Freiheitsentzug – wie immer man sie bezeichnen will – besuchen soll. Das ist jetzt eher als Umschreibung zu sehen, da geht es um Gefangenenhäuser, aber auch um Pflegeheime, um Kinderhei­me, um andere Einrichtungen, die besucht werden sollen. Ich glaube, dass es gut ist, das bei der Volksanwaltschaft anzusiedeln, die dafür auch die Ressourcen hat. Hier kann man schon vorhandene Ressourcen nützen.

Ich glaube auch, dass der Menschenrechtsbeirat, der bis jetzt diese Agenden teilweise wahrgenommen hat, bei der Volkanwaltschaft besser aufgehoben ist als im Innenmi­nisterium. Ich glaube im Gegensatz zu meinen Vorrednern, dass es wichtig ist, gewisse Grundkenntnisse im Verwaltungsbereich und im Menschenrechtsbereich zu verlangen, um sich für die Volksanwaltschaft bewerben zu können.

Das ist, wie ich meine, ein durchaus herzeigbares, positives Gesetz. Von bisher 1 000 Einrichtungen wird die Besuchsmöglichkeit auf etwa 4 000 Einrichtungen erwei­tert. Dass man dafür mehrere Kommissionen braucht – nämlich sechs – und einen er­weiterten Stab in der Volksanwaltschaft, ist klar. Ich glaube, dass diese Einrichtung bei der Volksanwaltschaft perfekt angesiedelt ist und dass sie effizient arbeiten kann. Letztendlich glaube ich, dass wir internationalen Übereinkommen damit Folge leisten. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 117

14.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.56.35

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Mein Vorredner hat den Inhalt schon perfekt dargelegt, daher ist es für mich nicht mehr erforderlich, auf weitere Details einzugehen. Ich möchte ganz kurz zum Ausdruck brin­gen, dass es bei diesem Gesetz eine ganz besondere Form der Zusammenarbeit ge­geben hat.

Es haben nicht nur die parlamentarischen Parteien hier gut zusammengearbeitet, son­dern auch Nichtregierungsorganisationen haben an dieser Gesetzwerdung besonders mitgewirkt, und auch die Beamten des Bundeskanzleramtes und die Beamten der Volksanwaltschaft haben ein perfektes neues Gesetz gemacht, das dazu führt, dass die Volksanwaltschaft nunmehr über so große Kompetenzen – oder über eine so große Änderung an Kompetenzen – verfügt, wie es seit ihrer Gründung nicht mehr der Fall war.

Für den Anwalt des öffentlichen Rechts ist es ein sehr gutes Zeichen, dass diese Volksanwaltschaft so gestärkt wird. Gleichzeitig bin ich überzeigt davon, dass die zu­sätzlichen Maßnahmen, die dafür erforderlich sind, vorbereitet werden. Die Volksan­waltschaft hat dafür auch noch ein halbes Jahr Zeit, denn das Gesetz tritt erst mit 1. Juli kommenden Jahres in Kraft. Ich bin zuversichtlich, dass damit die Rolle der An­waltschaft für die österreichischen Steuerzahler und für die Bürgerinnen und Bürger noch mehr gestärkt wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie alle um die entsprechende Zustimmung. Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei der Grünen Fraktion, dass sie der gesamten Vorlage zu­stimmt, obwohl sie dazu noch einen Abänderungsantrag einbringen wird, den ich aus ihrer Sicht verstehe, und ersuche die Fraktion des BZÖ, noch einmal darüber nachzu­denken und nicht dagegen zu stimmen, da es um eine UN-Konvention zur Verhinde­rung von Folter geht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Stefan.

Ich mache darauf aufmerksam, dass ich um 15 Uhr zwecks Durchführung der Kurzde­batte die Verhandlung über diesen Tagesordnungspunkt unterbrechen werde.

Ich stelle Ihnen die Uhr auf 2 Minuten ein. – Bitte.

 


14.58.50

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich kann es ohnehin kurz ma­chen. Wir sind der Meinung, dass die Umsetzung dieses OPCAT-Durchführungsgeset­zes sinnvoll ist. Wir waren von Anfang an der Meinung, dass es richtigerweise bei der Volksanwaltschaft angesiedelt ist.

Die Volksanwaltschaft ist eine Erfolgsgeschichte. Auch wir sind dafür, die Volksanwalt­schaft weiterzuentwickeln, auch in dem Sinn, dass wirklich alle Ombudsmänner, Be­schwerdestellen und so weiter dort gebündelt werden, damit die Bevölkerung weiß, an wen sie sich wenden soll. Wir sind auch der Meinung, dass es eine Ausweitung der Kompetenz der Volksanwaltschaft geben sollte – angelehnt an den Rechnungshof.

Da das in Summe eine sinnvolle Umsetzung ist, und da wir der Meinung sind, dass die Volksanwaltschaft hier kompetent ist und ihr – so wie es ausgearbeitet wurde – der jetzt schon bestehende Menschenrechtsbeirat als beratendes Gremium zur Seite ge­stellt wird, die Entscheidung letztendlich aber bei der Volksanwaltschaft verbleibt, halten wir das für richtig. Im Sinne dessen, dass das eine Erfolgsgeschichte ist, meinen wir auch, dass man nichts an der Bestellung ändern müsste.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 118

Die Volksanwaltschaft ist ein Hilfsorgan des Nationalrates und ist daher so wie alle an­deren dieser Hilfsorgane zu bewerten, und es ist auch die Bestellung entsprechend vorzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung.

15.00.24Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 9272/AB

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen jetzt zur kurzen Debatte über die An­fragebeantwortung der Bundesministerin für Inneres mit der Ordnungszahl 9272/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder von zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Mi­nuten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Neubauer als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


15.01.16

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Laut einer Anfragebeantwortung durch die Frau Innenminister konnte geklärt werden, dass in Österreich über 800 Menschen als abgängig gelten, und davon sind sage und schreibe 304 Kinder.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Minister! Es ist unserer Ansicht nach besonders bedenklich, dass bei dieser hohen Zahl von 304 Kindern, die in Österreich als abgängig gemeldet sind, keine Daten zur Verfügung stehen, keine statistischen Daten über die Anzeigen erfasst werden. Das ist einer Demokratie wie Österreich unwürdig. (Beifall bei der FPÖ.)

Bereits die gestrige Diskussion hat gezeigt, dass dem Schutz unserer Kinder in Öster­reich von den Freiheitlichen sehr großer Stellenwert beigemessen wird. Der Schutz vor Gewalt, der Schutz vor Missbrauch an unseren Kindern muss höchste Priorität haben und sollte in der Republik Österreich nicht in Diskussion stehen.

Wir sehen deshalb auch den Fall Natascha Kampusch nicht als eine Frage, die wir im­mer wieder versuchen aufzuwerfen, um hier politisches Kleingeld zu wechseln. Nein, das ist es nicht, sondern wir halten uns hier an die Rechtsexperten Adamovich und Rzeszut, die ganz klar gesagt haben: Es geht nicht nur darum, den persönlichen Opfer­schutz zu gewährleisten, ja, der muss und soll gewährleistet sein, sondern es geht auch um eine moralische und rechtliche Verpflichtung des Rechtsstaates, der Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen. Das ist einer der wesentlichen Grundsätze eines Rechts­staates in Europa. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist deshalb auch enttäuschend, wenn freiheitliche Abgeordnete in diesem Parlament bei Anfragen an die zuständigen Minister immer wieder mit unsinnigen, inhaltsleeren und ignoranten Antworten abgespeist werden. Meine sehr geehrten Damen und Her­ren, das muss endlich eingestellt werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir dürfen uns erwarten, dass wir Parlamentarier so behandelt werden, dass wir die­ses Wissen bekommen, damit auch die Öffentlichkeit darüber informiert werden kann.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 119

Aufgrund zahlreicher Widersprüche, aufgrund der neuerlich aufgetauchten ungeklärten Sachverhalte, aufgrund merkwürdiger Vorgänge rund um die Einstellung des Verfah­rens bei der Staatsanwaltschaft in Innsbruck fordere ich als Vertreter der Freiheitlichen Partei entweder die Aufnahme der Causa Kampusch in den einzuberufenden Untersu­chungsausschuss oder die Einberufung eines eigenen Untersuchungsausschusses in der Causa Kampusch. (Beifall bei der FPÖ.)

Zwei Beispiele, Frau Bundesminister, wie Sie mit unseren Fragen umgehen, seien hier erwähnt. Die Fragen, die in der Anfrage vom 30 September gestellt wurden, darf ich Ih­nen und allen anderen hier Anwesenden zu Gehör bringen.

Ich habe Sie im Zusammenhang mit einem Mietwagen, der im Rahmen der Entführung von Natascha Kampusch verwendet wurde, Folgendes gefragt:

„1. Ist es richtig, dass auf dem Grundstück des Entführers Hinweise auf ein fremdes Fahrzeug gefunden wurde?

2. Ist den befassten Beamten in Ihrem Ministerium dieser Umstand bekannt?

3. Wenn ja, seit wann?

4. Wurde die Firma Pappas diesbezüglich kontaktiert?

5. Wenn ja, wann und von wem?

6. Konnte festgestellt werden, wer das Fahrzeug zum Entführungszeitpunkt innehatte?

7. Konnte festgestellt werden, ob eine in den Entführungsfall Kampusch involvierte Per­son das gegenständliche Fahrzeug im Eigentum oder ausgeliehen hatte?“

In der zweiten Anfrage, die ich am selben Tag eingebracht habe, ging es um einen Ar­tikel im „Kurier“, der in einer großen Aufmachung über eine ganze Seite davon berich­tet hat, dass Chef-Ermittler Oberst Kröll, obwohl die Staatsanwaltschaft ihn aufgefor­dert hat, um nicht zu sagen, ihn genötigt hat, das Verfahren und die Ermittlungen ein­zustellen, weiter ermittelt hat und dann am 23. März 2010 einen Vermerk gemacht hat, wo es um Personen ging, die im Umfeld von Sadomaso-Szenen tätig sind. Dieser hat einen entsprechenden Bericht an die Staatsanwaltschaft gerichtet.

Ich habe Sie deshalb Folgendes gefragt:

„1. Ist den befassten Beamten in Ihrem Ministerium der Name des“ im Vermerk notier­ten „,gewichtigen österreichischen Politiker‘ bekannt?

2. Wurde dieser zum Wahrheitsgehalt dieses Notizbucheintrages befragt?

Wenn ja, von wem und wann?

Wenn nein, warum nicht?“

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, auf beide Anfragen haben Sie wie folgt geantwor­tet: Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens ist eine Beantwortung nicht möglich. Unter Hinweis auf die Nichtöffentlichkeit eines Vorverfahrens zu rechtfertigen, dass eine Antwort auf die Anfrage verweigert wird, sehr geehrte Frau Bundesministe­rin, stellt unserer Meinung eine eklatante Aushöhlung des Interpellationsrechtes von Nationalratsabgeordneten in diesem Haus dar. (Beifall bei der FPÖ.)

Dies ist auch deshalb der Fall, Frau Bundesministerin, und das halte ich Ihnen vor, weil Sie eine völlig falsche Rechtsauslegung als Vorwand benutzen, den Sie eigentlich nur durch Ihre Beamte vorschieben. Fragen, die jedes Kind mit Ja oder Nein beantworten könnte, werden so rechtskräftig und rechtswidrig abgewimmelt.

In der Anfrage befinden sich nämlich keine und keinerlei persönliche Daten. Es kann deshalb auch kein Nachteil in einem laufenden Verfahren entstehen. Dies wäre, so wie


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es in der Geschäftsordnung steht und wie diese es auch vorsieht, keinerlei Verstoß ge­gen das Datenschutzgesetz, und es ist auch um keinerlei persönliche Meinungen ge­fragt worden. Die Behauptung, die Sie hier aufstellen, ist also eine reine Schutzbe­hauptung. Sie wollen uns diese Antworten einfach vorenthalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wobei sich gleich wieder die Frage für eine nächste Anfrage auftut: Wenn Sie hier von einem laufenden Strafverfahren reden, welches Strafverfahren meinen Sie? Gegen wen ist es gerichtet, und wann wurde es zu welchem Zweck eingerichtet? Laut den Be­stimmungen des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes müsste so ein Verfahren ja inner­halb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Das heißt, auch in diesem Fall haben Sie nicht mehr recht lange Zeit, das zu erledigen.

Um jetzt zu den Fragen zurückzukehren, frage ich Sie noch einmal heute, Frau Bun­desminister: Sind Sie einerseits willens, uns die Auskunft zu erteilen, ob es auf dem Grundstück des Entführers tatsächlich Hinweise auf ein fremdes Fahrzeug gegeben hat? Wenn ja, wie sind Sie dem nachgegangen? Und wurde die entsprechende Firma dazu befragt?

Und sind Sie oder Ihre Beamten in Besitz des vom „Kurier“ erwähnten Aktes, der hier angeführt wird, wenn es um die Frage des gewichtigen österreichischen Politikers geht, der in dieser Anfrage, die ich Ihnen gestellt habe, in Form von geschwärzten Zeilen ausgewiesen ist, so wie wir es aus zahlreichen Sitzungen des Untersuchungsausschus­ses in den vergangenen Jahren ja kennen?

Wenn Sie im Besitz des Originalaktes sind, fordere ich Sie auf, uns tatsächlich den Na­men zu nennen oder die Namen in diesem Fall endlich der Öffentlichkeit preiszugeben. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, endlich die Wahrheit zu erfahren, und zwar anstelle Ihrer Vertuschungsorgien!

Ich frage Sie auch, wenn Sie diesen Akt also haben: Was verbirgt sich hinter diesem geschwärzten Text? Wer ist der „gewichtige österreichische Politiker“ in der Notiz vom 23. März 2010?

Frau Bundesminister, die Causa Kampusch ist mittlerweile mehr als nur ein Entfüh­rungsfall. Sie ist ein Sittenbild der Republik Österreich und zeigt, wie sie mit solchen Fällen umgeht, wie sie mit dem Opferschutz umgeht.

Die SPÖ – das haben wir gestern gesehen – hat hier ihren ganz eigenen Zugang zu diesem Thema mit Redebeiträgen untermalt. Wir von der Freiheitlichen Partei haben kein Problem damit, wir haben keine Opfer-Täter-Umkehr zu vertreten. Das überlassen wir anderen.

Ich fordere Sie deshalb auf, Frau Ministerin, zumindest heute diese ganz einfachen Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten. Das erwarten nicht nur wir von der FPÖ, die Mitglieder dieses Hauses, sondern auch die österreichische Öffentlichkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

15.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesmi­nister Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.11.39

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich glaube, wir sind uns ei­nig, wenn ich davon spreche, dass es sich im Falle Kampusch um eine sehr sensible Causa handelt, eine Causa, die sehr viel an Fingerspitzengefühl und vor allem sehr viel an Sensibilität verlangt. Deswegen halte ich es auch für sehr irritierend, dass seitens der


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Freiheitlichen Partei wieder einmal versucht wird, dieses Thema hier im Hohen Haus öf­fentlich zu diskutieren, obwohl es eine ganz klare Vereinbarung, einen einstimmigen Be­schluss gibt, dieses Thema im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses zu be­handeln. Und ich glaube, es ist auch wichtig und richtig, dass diese Causa dort im De­tail besprochen wird, weil es sich hier wohl um einen der schlimmsten Fälle der letzten Jahrzehnte handelt und das Opfer letztendlich auch ein Recht auf Opferschutz hat und da vor allem ein Recht auf Sensibilität. (Rufe bei der FPÖ: Aufklärung!)

Wenn ich Ihre Gedanken auffrischen darf: Sie wissen, dass diese Causa bereits zwei­mal im Detail evaluiert worden ist, dass die erste Evaluierung von Minister Platter in die Wege geleitet worden ist. Die Aufgabe dieses Evaluierungsausschusses war ganz klar definiert, nämlich die Defizite der kriminalpolizeilichen Ermittlungen ganz klar aufzuzei­gen. Da gab es zahlreiche Zwischenberichte und selbstverständlich auch einen Endbe­richt.

Im Endbericht ist ganz klar zu lesen, dass es tatsächlich Defizite gab. Das heißt, es liegen hier in keiner Weise Vertuschungen vor, sondern es liegen glasklare Empfeh­lungen vor, und diesen Empfehlungen wurde auch Folge geleistet. (Abg. Dr. Belako­witsch-Jenewein: Eben nicht!) Es gab 16 Empfehlungen, diese wurden selbstver­ständlich umgesetzt. Ich denke hier vor allem an die Einführung des Cold-Case-Ma­nagements im Bundeskriminalamt oder an die vielen organisatorischen Maßnahmen, die aufgrund dieser Empfehlungen letztendlich umgesetzt worden sind.

Faktum ist auch, dass meine Amtsvorgängerin, Ministerin Maria Fekter, vor allem auch den Vorsitzenden der Kommission Dr. Adamovich am 12. Dezember 2008 gebeten hat, diese Evaluierungskommission fortzuführen und weitere Untersuchungen anzustellen. Auch in diesem Fall gab es wieder sehr viele Zwischenberichte und auch einen Endbe­richt.

Die Erkenntnisse dieses Endberichtes wurden sowohl dem Bundeskriminalamt als auch der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Die Empfehlung war auch ganz klar, dass näm­lich die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Inneres entsprechend der StPO neu zu optimieren ist, und dieser Empfehlung wurde selbstverständlich auch Folge geleistet, indem es laufend intensive Gespräche zwischen der Justiz und dem Bundesministe­rium für Inneres gab. Und es wurde vor allem aufgrund dessen auch ein regelmäßiger Qualitätszirkel eingeführt – ein Qualitätszirkel zwischen dem Bundesministerium für In­neres, dem Justizministerium und der Ebene der Gerichtshöfe der Länder.

Warum ist das so wichtig und notwendig? – Weil es hier einfach um ein Mehr an bes­serer Zusammenarbeit geht, und es wird auch permanent daran gearbeitet.

Ich habe es heute schon eingangs betont und ich bin fest davon überzeugt, dass es auch heute noch einige Male der Fall sein wird, dass es sich gerade in diesem Falle um eine der schlimmsten Opfergeschichten der letzten Jahrzehnte handelt, dass es zweifelsohne für Frau Kampusch ein Martyrium dargestellt hat, acht Jahre lang in Ge­fangenschaft zu sein. Umso mehr verlangt diese Causa unseren Respekt, verlangt diese Causa auch, dass wir da mit sehr viel Sensibilität vorgehen. Und ich stehe hier auch nicht an, ganz glasklar zu sagen, dass für mich in diesem Fall vor allem Aufklä­rung und Transparenz ganz, ganz wichtig sind. (Abg. Mayerhofer: Genau!)

Da mir diese Transparenz, diese Aufklärung so wichtig sind, begrüße ich es auch, dass diese Causa im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses im Detail beleuchtet wird, hier auch im Fokus steht. Aber gestatten Sie mir auch, darauf hinzuweisen, dass ich es für wichtig und notwendig halte, dass diese Causa dort behandelt wird, wo sie hingehört, nämlich zum Schutz des Opfers. Gerade dieser Unterausschuss ist letztend­lich der richtige Ort, weil gesetzlich geregelt ist, dass dieser zu äußerster Geheimhal­tung verpflichtet ist, ja, Gott sei Dank, damit dort auch wirklich alles im Detail bespro­chen werden kann.


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Das sollten Sie seitens der Freiheitlichen auch nicht umgehen, so wie heute mit dieser Debatte über die Anfragebeantwortung. Gerade das, was der Vorredner gesagt hat, halte ich für nicht ganz korrekt. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Wenn Sie von Op­ferschutz sprechen, aber so handeln, halte ich das für wirklich nicht moralisch und auch nicht für wirklich sensibel. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn Sie von Opferschutz spre­chen, dann halten Sie sich an die Vereinbarung! Denken Sie daran, dass auch Sie zu­gestimmt haben, dass hier ein einstimmiger Beschluss vorliegt, das im Unterausschuss zu behandeln.

Ich sage hier auch ganz klar: Wir schützen hier keine Täter. (Abg. Neubauer: Natürlich tun Sie das!) Wir werden selbstverständlich alle Unterlagen, alle Akten liefern. Diese Akten werden alle auf den Tisch gelegt. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Hier gibt es in keiner Weise etwas zu verbergen.

Ich glaube, gerade der Opferschutz sollte uns allen ganz, ganz wichtig sein, und darum bitte ich Sie auch. Ich bitte Sie hier um äußerste Sensibilität. Behandeln Sie diese Cau­sa, wo sie letztendlich auch hingehört, wozu auch Sie seitens der Freiheitlichen Ihre Zustimmung gegeben haben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit nunmehr mit 5 Minuten beschränkt ist. – Bitte.

 


15.18.09

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde inhaltlich nichts dazu sagen, aber trotzdem zwei, drei Bemerkungen in aller Kürze, weil es mir wichtig ist, machen.

Ich glaube, wir haben in einer guten Atmosphäre, einvernehmlich alle Fraktionen, im Unterausschuss des Innenausschusses genau festgelegt, wie wir die Arbeit angehen werden, um zu einer ordentlichen Aufklärung zu kommen – ich betone: einvernehmlich.

Wir haben uns vorgenommen – und das auch einvernehmlich –, dass wir außerhalb des Ausschusses keine wie immer gearteten aktionistischen Maßnahmen setzen. Mehr sage ich nicht dazu. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Beim Gang durch das Gebäude nach der Sitzung des Unterausschusses – und ich ha­be das gestern schon gesagt – habe ich mir schon so meine Gedanken gemacht.

Herr Kollege Neubauer, da geht es nicht darum, dass man Täter schützt. Man kann das alles aufklären, sauber, ohne dass man das Opfer permanent über die Medien und verbal in allen Bereichen ununterbrochen neu belastet. Das hat sich das Opfer und das haben schlussendlich wir alle uns nicht verdient und ist auch nicht im Interesse einer sachlichen Aufklärung. (Abg. Neubauer: Ihr deckt alles nur zu!)

Ich lade euch wirklich ein, kommen wir zu jener sachlichen Arbeit, die wir uns gemein­sam vorgenommen haben! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen. – Abg. Neu­bauer: Das ist ja unfassbar!)

15.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Amon. – Bitte.

 


15.20.02

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Da­men und Herren! In der Tat ist es so, dass wir im sogenannten Stapo-Ausschuss, also im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses, übereingekommen sind, erstens dass beide zuständigen Ressorts uns alle Unterlagen – und damit meine ich wirklich al-


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le Unterlagen –, die es in dieser Causa gibt, zur Verfügung stellen, um uns ein gesamt­haftes, umfassendes Bild machen zu können. Und wir sind zweitens auch alle fünf Par­teien übereingekommen, dass wir entsprechende Einladungen an Persönlichkeiten aus­sprechen, um uns mit dieser Sache sachlich intensiv auseinanderzusetzen.

Herr Kollege Neubauer, ich möchte wirklich Sie und die gesamte freiheitliche Fraktion ersuchen, dass Sie doch hier dem Parlamentarismus eine Chance geben (Abg. Neu­bauer:  aber so geht es nicht!), denn, Herr Kollege Neubauer, so geht es wirklich nicht. (Abg. Neubauer: Das ist eine Missachtung der Geschäftsordnung! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Vor ziemlich genau einem Jahr hat der ehemalige Präsident des Obersten Gerichts­hofs ein Schreiben an das Parlament gerichtet, an die Fraktionschefs der Parlaments­parteien. (Abg. Mayerhofer: Das ist eh bekannt!) Die Konsequenz war, dass ein Amts­missbrauchsverfahren eingeleitet wurde, was zunächst der Korruptionsstaatsanwalt­schaft übertragen wurde, diese hat das weiter nach Innsbruck geleitet, und es gab das entsprechende Ergebnis. (Abg. Neubauer: Sie glauben gar nicht, was wir alles wissen! Sie werden sich noch wundern!)

Herr Kollege Neubauer, schauen Sie, Sie machen es sich relativ einfach. Sie wollen hier politisches Kleingeld wechseln. (Rufe bei der FPÖ: Na!) Und ich ersuche Sie wirk­lich, sich intensiv einzubringen. Es gibt im Anschluss an den Stapo-Ausschuss, wenn er zu seinen Erkenntnissen kommt, ausreichend Gelegenheit, wenn Sie das dann noch für notwendig halten, politisches Kleingeld zu wechseln. (Abg. Neubauer: Das werden große Scheine werden!) Aber ist es nicht sinnvoll, dem Parlament die Chance zu ge­ben, wirklich einmal so vorzugehen, dass man den Opferschutz wahrt? Denn eines möchte ich Ihnen schon sagen, und zwar in aller Deutlichkeit: Es wird da wirklich ein wenig versucht, eine Opfer-Täter-Umkehr vorzunehmen. (Rufe bei der FPÖ: Na, na!) Es wird hier permanent unterstellt, dass die Frau Kampusch die Unwahrheit sagt (Rufe bei der FPÖ: Sie sagen das! Kein Mensch hat das jemals gesagt!), und ich sage Ihnen: Wir wissen es nicht.

Diese junge Frau kann jede nur erdenkliche Gelegenheit haben, die Dinge so darzu­stellen, wie sie sie darstellt. (Abg. Dr. Rosenkranz: Es geht um den weißen Liefer­wagen!) Gleichzeitig ist die Kritik berechtigt, dass man sagt, es kann nicht alleine die Aussage der Dame für Ermittlungen entscheidend sein, in die eine oder in die andere Richtung. (Abg. Neubauer: Es geht um keine Aussage der Frau Kampusch!) Deshalb ersuche ich Sie schlicht und einfach, sich an das zu halten, was wir im Unterausschuss vereinbart haben. Wir haben vereinbart, dass sich der Unterausschuss in Ruhe die Do­kumente ansieht, in Ruhe seine Arbeit leistet und dass es während dieser Zeit zu kei­nen anderen, in der Öffentlichkeit stattfindenden Aktivitäten kommt. (Abg. Dr. Belako­witsch-Jenewein: Das ist ja sowieso verpflichtend!)

Das haben wir ganz einfach deshalb vereinbart, weil niemand von uns im Besitz der gesamten Aktenlage sein kann, so weit. Das ist ohne einen Rechtsbruch undenkbar. Das möchte ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen. Diese Möglichkeit besteht schlicht nicht. Und wenn man nur einen Bruchteil der Akten hat, dann wachsen natürlich auch Verschwörungstheorien. (Ruf bei der FPÖ: Ist das eine Drohung?) Und wenn es Ihnen ernsthaft um eine Aufklärung geht, dann ersuche ich Sie, sich an die Vereinbarung zu halten. Um mehr ersuche ich Sie ja gar nicht. Halten Sie sich auch an diese Vereinba­rung! (Ruf bei der FPÖ: Hören Sie doch auf!)

Am Ende des Tages, wenn wir die Arbeit abgeschlossen haben, hat jeder die Möglich­keit, seine wie immer gearteten politischen Schlüsse daraus zu ziehen. Und wir haben immer gesagt, es gibt da mehrere Möglichkeiten, die am Ende denkbar sind: eine Sach­verhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft, es gibt die Möglichkeit, unseren Klubs einen Untersuchungsausschuss zu empfehlen (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Die


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Staatsanwälte haben schon alles untersucht!), und es gibt die Möglichkeit, dass wir sa­gen, wir haben keine neuen Erkenntnisse. Aber um diese Sachlichkeit und ein biss­chen weniger Aggressivität in dieser Debatte, um das möchte ich Sie ernsthaft ersu­chen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. Zwischenrufe bei der FPÖ.)

15.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


15.24.50

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Sehr geehrter Herr Vorredner! Wissen Sie, Herr Amon, es geht hier nicht um das Opfer, es geht hier um eine Anfragebesprechung. Die Anfragen sind im Übri­gen schon sehr lange vorher eingebracht worden. Was Sie jetzt hier festhalten, ist, dass ausgemacht worden ist, dass aus dem Ausschuss nichts hinausgeht. Das ist zwar schön, dass es ausgemacht worden ist, aber es wäre sowieso nichts hinausgegangen, weil es ja gar nicht sein darf. Da brauche ich gar nicht so viele Vereinbarungen zu tref­fen. – Das ist Punkt eins.

Punkt zwei: Sich jetzt hinzustellen und zu sagen, wir brauchen keine Anfragen zu be­antworten – in dem Fall die Frau Bundesminister –, ich beantworte das jetzt heute ein­fach nicht, ich beantworte auch die Dringliche im Bundesrat nicht, weil ich beantworte gar nichts, ich beantworte auch die Anfragen nicht, denn es wird ja eh alles im Un­terausschuss besprochen, das ist kein politischer Stil. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister, es geht nicht um ein Opfer. Natascha Kampusch ist zweifellos Opfer, und das hat niemand in Frage gestellt. Die Frage ist aber, wie viele weitere Opfer es denn von den Tätern gibt. Und da stellen Sie, Frau Minister, sich hin und sagen: Ich gebe keine Antworten; wir kennen alle den Akt nicht; das interessiert uns alles nicht, und im Unterausschuss werden wir das dann alles besprechen! (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister, ich habe hier eine weitere Anfrage vom Juni, der Abgeordneten Dr. Susanne Winter und weiterer KollegInnen, wo sie gefragt hat:

„Am 4. September 2006 hat der Ex-BKA-Chef Herwig Haidinger an den nunmehrigen Kommandanten des Einsatzkommandos COBRA, Bernhard Treibenreif, ein Mail mit folgendem Inhalt () geschickt:

„Noch etwas habe ich heute zum ersten Mal gehört: Dass ein von Natascha Kampusch von der Polizei aufgenommenes Foto über Weisung des Genmjr Koch vernichtet wor­den sei?!““

Die Frage der Abgeordneten Winter und weiterer Abgeordneter:

„Ist die Vernichtung von Beweismaterial durch Polizisten in Ihrem Ressort üblich? Wenn nein ()“ Und so weiter, welche Dienstrechte, und so weiter und so fort.

Frau Bundesminister, Sie geben dann eine Antwort zu den Fragen 1 bis 7:

„Das in Rede stehende Foto wurde in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion Deutsch Wagram, unmittelbar nach dem sich K.“ – also das Opfer – „aus dem Einflussbereich von P.“ – Priklopil –„ entfernen konnte, von Polizeibeamten aufgenommen und wurde aus Gründen des Opferschutzes und mangels Beweisrelevanz vernichtet.“ (Abg. Neu­bauer: Unglaublich!)

Jetzt frage ich Sie, Frau Bundesminister: Sind Sie sicher, dass diese Antwort auch wirklich richtig ist? Frau Bundesminister, ich bin mir nicht so ganz sicher, ob Sie eigent­lich wissen, was Sie da beantwortet haben. Es stellt sich jetzt schon die Frage, was Sie denn machen werden, wenn im Unterausschuss dieses Foto im Akt plötzlich auftaucht.


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Wie werden Sie sich denn dann verhalten? Wird dann alles im Unterausschuss ver­schwiegen, oder werden Sie sich dann schon hierher stellen und sagen: Es tut mir leid, sehr geehrte Abgeordnete, ich habe in der Anfrage die Antwort falsch gesagt. Dieses Foto ist im Akt plötzlich doch aufgetaucht. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister, werden Sie das machen? Oder wissen Sie eigentlich gar nicht, was Ihre Beamten für Sie beantworten? Denn eines ist schon klar: Diese Strasser’sche Buberlpartie, die Sie nach wie vor in Ihrem Ressort haben, die führt vielleicht sogar Sie an der Nase herum. (Abg. Mayerhofer: Das glaub’ ich auch!) Vielleicht sollten Sie ein­mal dort aufräumen, denn bisher fallen ja nur Ihre Herren Kloibmüller und Ulmer auf, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind. (Abg. Neubauer: Richtig!)

Frau Bundesminister, haben Sie schon einmal überlegt, dass Ihre eigenen Beamten vielleicht gar nicht mit Ihnen so konform gehen, dass die Ihnen vielleicht gar nicht die Wahrheit sagen? Und was passiert, wenn jetzt in den Akten dieses Foto auftauchen sollte? Oder werden die Akten jetzt schon so frisiert, dass sie dann auf die Anfragebe­antwortungen hin passen, damit dann gar kein Widerspruch mehr auftauchen kann bei diesen Anfragebeantwortungen? (Abg. Neugebauer: Das ist aber eine starke Unter­stellung, habe die Ehre!) Na, dann werden wir uns überraschen lassen, wie das dann sein wird. Und da bin ich dann schon auf Ihre Reaktion gespannt, Frau Bundesmi­nister, denn das, was Sie hier machen, ist eine Missachtung des Parlamentarismus. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie stellen sich hier nur her und reden von „Aktionismus“. – Eine Anfragebesprechung hat überhaupt nichts mit Aktionismus zu tun, sondern das ist das gute Recht der Abge­ordneten! Es gibt Anfragen, die bereits im Sommer eingebracht worden sind und keine Antwort bekommen haben, die im Herbst eingebracht worden sind und keine Antwort bekommen haben. Es darf über nichts mehr gesprochen werden, das ist jetzt alles weg, das schieben wir alles hinunter in den Keller, so nach dem Motto: Der Fall Kam­pusch hat im Keller begonnen, er soll da wieder aufhören. So kann es nicht gespielt werden, Frau Bundesminister! (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Wenn Sie sagen, Ihnen geht es um den Opferschutz, dann werden Sie unsere volle Unterstützung haben, aber dann, Frau Bundesminister, frage ich mich, wo ist der Tä­terschutz bei Ihnen? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Der ist nämlich noch viel, viel höher.

Sie schützen potentielle Täter, und Sie haben heute hier angeführt, dass den Empfeh­lungen der Evaluierungskommission unter Adamovich Folge geleistet worden ist. Das ist nur die halbe Wahrheit, Frau Bundesminister. Ja, es wurde das Ermittlungsverfah­ren wieder aufgenommen aufgrund neuer Verdachtslagen. Aber noch bevor die neuen Verdächtigen überhaupt einvernommen worden sind, ist dieses Ermittlungsverfahren auch schon wieder zugedreht worden. Also es ist genau nichts passiert.

Das ist nur die halbe Wahrheit, wenn Sie sagen, diesen Empfehlungen wurde Folge geleistet. Es ist ihnen nicht Folge geleistet worden. Es wird alles nur unter den Teppich gekehrt, und Sie wollen es jetzt weiter zudecken, und Sie werden weiter versuchen, Anfragen nicht zu beantworten. Aber ich garantiere Ihnen eines: Wir können bei jeder Sitzung eine weitere Anfragebesprechung machen. (Beifall bei der FPÖ.) Wir haben Anfragen gestellt, dass wir das bis zum Sankt Nimmerleinstag durchführen können, Frau Bundesminister. Verlassen Sie sich darauf! (Beifall bei der FPÖ.)

15.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Pilz. – Bitte.

 


15.30.15

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Schlüssel­begriff „Keller“ ist gefallen, und es gehört zu den Eigenschaften einer Kellerpartei, in be-


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stimmten Situationen etwas zu tun, was nicht nur diesem Haus nicht angemessen ist. (Abg. Mayerhofer: Was ist denn mit Ihnen los? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Kommen wir kurz zur gemeinsamen Aufgabe, die sich dieses Haus gestellt hat. (Abg. Dr. Rosenkranz: Nicht eifersüchtig sein!) Wir haben, fünf Parteien gemeinsam, im streng geheimen Unterausschuss des Innenausschusses beschlossen, uns ein mög­lichst umfassendes Bild mittels der lückenlos zur Verfügung gestellten Akten über die­sen Fall und seine kriminalpolizeiliche und gerichtliche Behandlung zu machen und dann zu einem möglichst gemeinsamen Schluss zu kommen, ob das parlamentarisch untersucht werden soll oder ob die Fragen soweit geklärt sind, dass sich eine parla­mentarische Untersuchung erübrigt. (Ruf bei der FPÖ: G’schichtldrucker! Abg. Dr. Ro­senkranz: Das Transparenz!)

Nur, eines können wir nicht: Wir können weder Ersatzjustiz noch Ersatzpolizei spielen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es ist nicht Aufgabe des Nationalrates – auch wenn möglicherweise die Exekutive nicht alles oder viel zu wenig getan hat, das werden wir uns anschauen –, Delikte aufzu­klären und Ersatzpolizei zu spielen. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und schon gar nicht ist es Aufgabe des Nationalrates, ein Opfer ein zweites Mal zu politischen Zwecken zu missbrauchen. Das ist mit Sicherheit nicht Aufgabe des Nationalrates, und das ist auch nicht das Recht einer politischen Partei. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren von der FPÖ, ich spreche Ihnen jedes Recht ab (Abg. Neu­bauer: Sie haben überhaupt nichts abzusprechen!), öffentlich über mögliche Schwan­gerschaften eines Opfers zu spekulieren, in parlamentarischen Anfragen über Slips und Tangas in Verliesen Auskunft zu verlangen und Altherrenphantasien einer politi­schen Partei zum Gegenstand parlamentarischer Untersuchungen zu machen. Dieses Recht spreche ich Ihnen ab! (Beifall bei den Grünen. Abg. Dr. Belakowitsch-Jene­wein: Sie haben uns überhaupt kein Recht abzusprechen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich halte es für eines der unanständigsten Vorkommnisse in diesem Haus, dem ich jetzt 25 Jahre angehöre, ein zweites Mal ein Opfer, das dermaßen gelitten hat und im Stich gelassen worden ist, einer öffentlichen Schädigung auszusetzen, wie das Herr Klubobmann Strache in aller Unverfrorenheit und mit größter Absicht getan hat. (An­haltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist verachtenswertes, letztklassiges und schamloses Verhalten, das in diesem Parlament nicht unwidersprochen bleiben kann! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, wir haben am Beginn des Unterausschusses – und so viel kann ich sagen, weil ich an dieser Initiative beteiligt war – sehr genau darüber gespro­chen, ob es wirklich vernünftig ist, dass wir sämtliche Akten anfordern, da einige dieser Akten äußerst intime Details, die Gegenstand und Teil der kriminalpolizeilichen und ge­richtlichen Untersuchungen waren, beinhalten. (Abg. Neubauer: Wahnsinnig „intim“, wenn ich ein Kfz-Kennzeichen wissen will!)

Ich bin mir nicht mehr sicher, ob es in einer klassischen parlamentarischen Tradition eine wirklich vertretbare Entscheidung war, diese Unterlagen auch Abgeordneten der Freiheitlichen Partei zugänglich zu machen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Sie tragen ja alles an die Öffentlichkeit! – Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir haben da ein Problem, das wir noch einmal erörtern müssen, weil wir das Opfer Natascha Kampusch vor der Freiheitlichen Partei und ihrer Art der Öffentlichkeitsarbeit und ihrer Art des Opfermissbrauchs schützen müssen. Wir werden das in aller Verant­wortlichkeit noch einmal besprechen müssen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Ich halte nichts von Vorverurteilungen und nichts von Vorfreisprüchen. Wir werden uns die Arbeit


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der Staatsanwälte sehr genau anschauen. (Abg. Neubauer: Welche geheimen Dinge an die Öffentlichkeit bringen?! Das waren immer Sie!)

Ich kann derzeit nicht beurteilen, ob es da Fehlverhalten gibt oder nicht. Wir haben nur gemeinsam beschlossen, die Vorhalte des ehemaligen Präsidenten des Obersten Ge­richtshofes und des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes so ernst zu nehmen, dass wir versuchen, so gut es anhand der Akten geht, diese Fragen zu be­antworten.

Meine Damen und Herren, aber so lange Sie und insbesondere der Kollege Strache diese Vereinbarung, dass das nur unter 100-prozentiger Erfüllung des Opferschutzes durchgeführt werden kann und vertrauensvoll gemeinsam im Unterausschuss erarbei­tet werden kann, nicht einhalten, haben wir ein großes, gemeinsames Problem. (Abg. Mayerhofer: Tu den Finger weg, Herr Abgeordneter!) Deswegen ersuche ich mit allem Nachdruck den Herrn Strache ein letztes Mal, der öffentlichen Verpflichtung nachzu­kommen, keine intimen Details, keine Details, die dem Opferschutz unterliegen (Abg. Neubauer: Was hat ein Auto mit einem intimen Detail zu tun?), während der Arbeit des Unterausschusses öffentlich zu erörtern.

Ich würde es persönlich für eine Selbstverständlichkeit halten, dass das darüber hinaus auch gilt. Ich bedauere, dass wir die Freiheitliche Partei zu einer derartigen Vereinba­rung öffentlich einladen müssen (Abg. Neubauer: Haben Sie Medikamente genom­men?), aber Opferschutz hat im Rahmen einer Untersuchung von fünf Parlamentspar­teien, und nicht nur von vier wie bisher, an erste Stelle gereiht zu werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.  Zwischenrufe bei der FPÖ.)

15.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.

 


15.36.00

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich habe einmal in zwei Punkten Verständnis für Herrn Kolle­gen Neubauer, nämlich zunächst einmal, was seine einleitenden Worte anbelangt. – Ja, da haben Sie völlig recht, auch ich finde es nicht in Ordnung, dass wir keine tat­sächliche Statistik und keine statistischen Zahlen über abgängige Kinder und Jugendli­che haben. Wie wir wissen, sind das Hunderte. Die Zahl variiert jeden Tag, kann man sagen, weil sich Gott sei Dank immer wieder welche zurückmelden, die eben nicht verschleppt oder entführt wurden, sondern eben abgetaucht sind. Aber es muss da mehr hingeschaut werden!

Ich bin auch der Meinung, dass wir neue Instrumente schaffen müssen, dass wir diese Zahl der abgängigen Kinder und Jugendlichen, die europaweit, aber auch in Österreich dramatisch hoch ist, entsprechend dingfest machen und Mechanismen finden können, wie wir da schlicht und ergreifend etwas ändern. Ich glaube, dass es im Sinne der Kin­der wichtig ist. Sie wissen, wir vom BZÖ, auch ich persönlich, kämpfen seit Jahren für mehr Kinderschutz und auch für mehr Rechte der Kinder.

Ich gebe Ihnen auch formell recht: Selbstverständlich hat jeder Abgeordnete jeder Fraktion das Recht, die Geschäftsordnung auszunutzen, so wie es in der Geschäfts­ordnung steht, und zwar legitim eine Anfragebesprechung zu machen. Ich gebe Ihnen auch recht, wenn Sie der Meinung sind, dass die Fragen nicht richtig oder überhaupt nicht beantwortet worden sind. Das ärgert mich auch oft bei vielen Anfragen. Da muss man etwas dagegen tun, und da kann man sich wehren.

Ich muss aber auch ehrlich zugestehen – und der Herr Kollege Stefan müsste das wis­sen –, wir hatten eine Sitzung des Unterausschusses des Innenausschusses, wo jetzt die-


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se Causa Kampusch – und ich sage Gott sei Dank – umfassend behandelt wird. Ich bin auch froh, dass die Ministerin heute noch einmal bekräftigt hat, dass wir den lückenlo­sen Akt zumindest ihres Ministeriums bekommen werden. Ich habe auch keine Zweifel, dass das beim Justizministerium so sein wird, dass wir die Akten studieren können. (Ruf bei der FPÖ: Zuversichtlich!)

Herr Kollege Stefan, es gab, das wissen Sie und das haben alle anderen Parteien auch gesagt, schlicht und ergreifend eine Fünf-Parteien-Vereinbarung, wo wir uns darauf verständigt haben, dass wir, so lange der Akt nicht da ist und wir ihn nicht lückenlos studiert haben und uns ein Bild davon machen können, aufhören, in der Öffentlichkeit in irgendeiner Art und Weise politisch in der Causa Kampusch zu agitieren. Das war ei­ne Vereinbarung aller fünf Parteien. So haben es auch alle bis heute verstanden. Ich halte mich auch daran, weil ich es grundvernünftig finde. (Zwischenrufe der Abgeord­neten Neubauer und Mag. Stefan.)

Die Unterlagen werden nächste Woche im Ausschuss einlangen, und dann werden wir erstens sehen, ob die Ministerinnen ihre Ankündigungen wahrmachen, dass der ge­samte Akt kommt – ich hoffe es –, und zweitens werden wir sehen, was der Akt her­gibt. Ich bin da ein bisschen anderer Meinung – wir haben das auch im Ausschuss ge­sagt – als der Kollege Pilz, ich glaube schon, es sollte alles da sein, um sich ein rundes Bild machen zu können, obwohl die Begründung natürlich schwerwiegend ist, dass da auch Aussagen dabei sein werden, die natürlich ins intime, und zwar ins private intime Leben hineingehen.

Aber trotzdem haben, glaube ich, die Abgeordneten das Recht, mit einer großen Ver­antwortung – und das ist so bei diesem Unterausschuss des Innenausschusses – sich den ganzen Akt anzusehen, um eine Beurteilung zu treffen. Wir sind die Ersten, die sämtliche Missstände beziehungsweise Ungereimtheiten natürlich diskutieren werden und dann auch in der Folge in einem Untersuchungsausschuss oder sonst in irgend­einer Art und Weise entsprechend klären wollen. Wir werden nicht zudecken, wir wer­den nichts vertuschen.

Im Übrigen würde ich das dieser Ministerin, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, so wie Sie das getan haben, auch nicht unterstellen. Ich glaube nicht, dass die Frau Ministerin Mikl-Leitner irgendein besonders gesteigertes Interesse am Zudecken hat. Das glaube ich nicht. (Ruf bei der FPÖ: Ihr macht schon auf regierungsfit, geh?!)

Da gibt es andere in anderen Bereichen der Republik, die da vielleicht möglicherweise ein weitaus höheres Interesse haben, in dieser Causa etwas zuzudecken. Und gerade unser Ewald Stadler hat da schon sehr, sehr viele Hinweise gebracht, wo da eigentlich tatsächlich etwas aufzuklären ist.

Darum geht es: Akt her nächste Woche, entsprechend im Ausschuss darüber diskutie­ren, ihn lesen, ihn ansehen und dann die Schlüsse daraus ziehen und schauen: Was kommt da auf uns zu? Brauchen wir dafür einen Untersuchungsausschuss? Da wären wir die Ersten, die dem zustimmen würden.

Aber ich würde Sie bitten, dass wir diese Vereinbarung, die wir getroffen haben, auch leben, weil ich glaube, dass sie grundrichtig ist im Sinne des Opfers und im Sinne auch einer ordentlichen Verfolgung der möglicherweise noch frei herumlaufenden Täter, die es möglicherweise gibt; das schließe ich gar nicht aus. Die wollen wir auch dingfest machen. Es nützt aber nichts, wenn wir jetzt ohne handfeste Beweise – die haben wir noch nicht, weil wir die Akten erst studieren müsse – Verdächtigungen aussprechen und eine Diskussion führen, die der ganzen Sache nicht zuträglich ist.

Noch einmal: Vollstes Verständnis, dass Sie geschäftsordnungsgemäß vorgehen, aber trotzdem ersuche ich, dass wir diese Vereinbarung einhalten. Ich bin mir sicher, dass das im Interesse der Aufklärung ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 129

Wir werden für Aufklärung in diesem Fall sorgen, und wir werden dafür sorgen, dass da nichts vertuscht wird. Dafür werden Sie auch sorgen, und dann brauchen wir hier keine öffentliche politische Diskussion über etwas abzuführen, das noch nicht geklärt ist. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mayerhofer: Jede Minute rede ich über die­sen Fall als Polizist!)

15.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

15.41.11Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.41.23

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Verehrte Gäste auf der Galerie! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorlage, die wir jetzt behandeln, beschäf­tigt sich mit der Umsetzung des Antifolterübereinkommens der Vereinten Nationen, und in diesem Zusammenhang möchte ich ganz klar zum Ausdruck bringen, dass das ein historischer Tag ist. Es ist ein historischer Tag für die Republik Österreich und ein his­torischer Tag für die Menschenrechte in Österreich, denn heute setzen wir das Antifol­terübereinkommen der UNO, nachdem es 2003 von Österreich angenommen wurde, um.

Was ist in dieser Vorlage beinhaltet? – Ich möchte es kurz aufzählen: Die Orte der Freiheitsentziehung und unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsge­walt und auch die Einrichtungen für behinderte Menschen sollen von der Volksanwalt­schaft und den Kommissionen der Volksanwaltschaft aufgesucht, besucht und kontrol­liert werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich ein ganz herzliches Dankeschön aussprechen an alle Personen, die an diesem Prozess beteiligt waren und die zu diesem sehr guten Ergebnis, vor allem was das Volksanwaltschaftsgesetz betrifft, beigetragen haben.

Explizit erwähnen möchte ich die Volksanwältinnen und den Volksanwalt, das Bundes­kanzleramt, aber auch die Zivilgesellschaft, denn Teile der Zivilgesellschaft haben mit sehr konstruktiven Vorschlägen zur Verbesserung dieser Regierungsvorlage ganz we­sentlich beigetragen.

Das Volksanwaltschaftsgesetz wurde vor allem durch die Vorschläge der Grünen maß­geblich verbessert, aber auch durch die Vorschläge der Zivilgesellschaft. Es wurden zum Beispiel umfassende Anhörungsrechte für die Kommissionen geschaffen, die ge­meinsam mit den Volksanwälten und Volksanwältinnen die Knochenarbeit bei der Fol­terprävention in Zukunft leisten werden. Es ist möglich geworden, dass Minderheiten­meinungen in Wahrnehmungsberichten der Volksanwaltschaft ihren Platz finden wer­den, und viele Dinge mehr.

Auch sagen möchte ich, dass es sehr, sehr positiv und sehr begrüßenswert ist, dass zum ersten Mal seit der Etablierung der Volksanwaltschaft überhaupt Qualifikationskri­terien für die Volksanwälte und Volksanwältinnen geschaffen wurden. Wir Grüne hätten uns und haben uns weitergehende Qualifikationskriterien vorgestellt. Das haben wir in den Verhandlungen mit der SPÖ und der ÖVP auch zum Ausdruck gebracht. Leider waren die Regierungsparteien dazu nicht bereit, aber wir sehen es als Erfolg der Grü­nen und auch als Erfolg der Zivilgesellschaft, dass die Qualifikationskriterien, die Kennt-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 130

nis der Menschenrechte und die Kenntnis der Verwaltung als notwendige Qualifikations­merkmale der Volksanwältinnen und Volksanwälte ihren Eingang in das Gesetz gefun­den haben. Damit wurden zum ersten Mal in der Geschichte der Volksanwaltschaft so etwas wie Qualifikationskriterien für zu bestellende VolksanwältInnen geschaffen.

Nichtsdestotrotz gibt es auch einen Wermutstropfen, einen großen Wermutstropfen für uns, denn es wäre sinnvoll gewesen, bei dieser Gelegenheit, wo man die Aufgaben der Volksanwaltschaft nicht unbeträchtlich ausweitet und die Volksanwaltschaft erheblich aufwertet, auch den überholten und nicht mehr zeitgemäßen Bestellmodus abzuän­dern.

Dieser Bestellmodus, der im Jahr 1977 festgelegt wurde und der vorsieht, dass von den drei stimmenstärksten Parteien eine Nominierung stattfindet, ist nicht mehr zeitge­mäß.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass in Zeiten wie diesen, wo Politikfrust in den Him­mel schreit, muss man fast sagen – es ist uns allen bekannt, dass das Vertrauen in die Politik in den letzten Jahren massiv abgenommen hat, dass Bürger und Bürgerinnen den Parteiproporz satt haben und Transparenz wollen –, SPÖ und ÖVP nicht bereit waren, von dieser parteipolitischen Bestellung abzurücken und für ein transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren den Weg freizumachen.

Deshalb bringe ich in diesem Zusammenhang einen Abänderungsantrag ein. Er wur­de verteilt, weshalb ich ihn nicht vorlesen werde.

Mit diesem Abänderungsantrag beantragen wir, dass eine öffentliche Anhörung im Hauptausschuss stattfindet und dass ein transparentes und parteiunabhängiges Aus­wahlverfahren bei der Bestellung der Volksanwälte und der Volksanwältinnen Platz greift. In diesem Sinne bitte ich Sie, diesem Abänderungsantrag zuzustimmen.

Die sonstigen Bestimmungen begrüßen wir sehr, und es ist auch sehr, sehr erfreulich, dass die Volksanwaltschaft ein Budget bekommen wird, mit dem sie und die dazuge­hörigen Kommissionen gut arbeiten können.

In diesem Sinne sind wir sehr hoffnungsfroh, dass die Folterprävention in Österreich in Zukunft viel, viel besser funktionieren wird, als das bis heute der Fall war. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde in seinen Kernpunkten erläutert und ist ob seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 Ge­schäftsordnungsgesetz bereits an die Abgeordneten verteilt worden. Er ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Wolfgang Zinggl, Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1515 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Volksanwaltschaftsge­setz 1982, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafvollzugsgesetz und das Bundesge­setzblattgesetz geändert werden (Bundesgesetz zur Durchführung des Fakultativpro­tokolls vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – OPCAT-Durchführungsgesetz) (1541 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 131

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafvollzugsgesetz und das Bundesgesetzblattgesetz geändert werden (Bundesge­setz zur Durchführung des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zum Über­einkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmensch­liche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – OPCAT-Durchführungsgesetz) in der Fassung des Berichtes des Verfassungs-Ausschusses (1515 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Ziffer 11 lautet:

„Artikel 148g Abs. 2 lautet:

(2) Die Mitglieder der Volksanwaltschaft werden vom Nationalrat bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abge­gebenen Stimmen auf Grund eines Gesamtvorschlages des Hauptausschusses, der ebenfalls bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder und einer Mehr­heit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird, gewählt. Dem Ge­samtvorschlag hat ein öffentliches Ausschreibungsverfahren voranzugehen. Die Rei­hung der Kandidaten nach Qualifikation erfolgt durch eine Auswahlkommission, die sich aus Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen im Bereich der Menschen­rechte und aus Experten im Bereich der Verfassung, Verwaltung und der Menschen­rechte zusammensetzt. Die Kandidaten stellen sich einer öffentlichen Anhörung im Hauptausschuss. Nähere Bestimmungen dazu werden in der Geschäftsordnung des Nationalrates und im Volksanwaltschaftsgesetz getroffen. Die Mitglieder der Volksan­waltschaft leisten vor Antritt ihres Amtes dem Bundespräsidenten die Angelobung."

2. Artikel 1 Ziffer 12 lautet:

Artikel 148g Abs. 3 erster Satz lautet:

„Der Vorsitz in der Volksanwaltschaft wechselt jährlich zwischen den Mitgliedern in der sich aus dem Lebensalter ergebenden Reihenfolge.“

3. Artikel 1 Ziffer 13 lautet:

Artikel 148g Abs. 4 lautet:

„Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds der Volksanwaltschaft ist die Wahl des neuen Mitglieds gemäß Abs. 2 durchzuführen.“

Begründung

Die Novelle anlässlich der Umsetzung des OPCAT-Übereinkommens bietet die histori­sche Möglichkeit, den – mittlerweile überholten – Bestellmodus der Volksanwaltschaft, der noch auf das Jahr 1977 zurückgeht, angemessener und zeitgerechter zu gestalten. Während nämlich die Bestellung der Volksanwaltschaft durch die drei stimmstärksten Parteien im Jahr 1977, mit insgesamt drei Nationalratsparteien noch Sinn machte, ist die Bestimmung heute – mit insgesamt fünf Nationalratsparteien und einer ausgewei­teten, menschenrechtlichen Prüfkompetenz – nicht mehr adäquat. Auch Universitäts­professor Heinz Mayer betont diesbezüglich: „Die Art der Bestellung und die Bestel­lungsvoraussetzungen sind für die Effektivität der Kontrolle keineswegs optimal (Perso­nen des Vertrauens der politischen Parteien die ihrerseits – zumindest zum Teil – die zu kontrollierenden Stellen politisch tragen werden zu deren Kontrolle berufen).“ (Wal­ter-Mayer, Bundes-Verfassungsrecht, Manz Verlag Wien, 2000, 516.) Eine Bestellung


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nach Parteiproporz könnte den Anschein der Parteilichkeit erwecken, da die Volksan­waltschaft über den nationalen Präventionsmechanismus die Kontrolle vor allem staat­licher freiheitsentziehender Einrichtungen, vornehmen wird. Auch im jüngsten Akkredi­tierungsreport des ICC-Subkomitees vom Mai 2011 wurde die parteiabhängige Be­stellung der Volksanwaltschaft als einer der Gründe für die Nichtverleihung des A-Sta­tus nach den Pariser Prinzipien angeführt: „The SCA further notes that the members of the AOB [Austrian Ombudsman Board] are selected upon recommendation of the three major political parties; all current members are former elected representatives.” (ICC Sub-Committee on Accreditation Report – May 2011, S.11)

Aus diesem Grund sollte anlässlich der OPCAT-Umsetzung ein neues, transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren geschaffen werden, das eine öffentliche Ausschreibung anhand fachlicher Qualifikationskriterien, die Reihung durch ein Aus­wahlkomitee und eine öffentliche Anhörung vorsieht. Der Hauptausschuss würde die geeignetsten drei BewerberInnen nach einem öffentlichen Hearing vorschlagen, der Nationalrat auf Grund des Gesamtvorschlags wählen. Beide Wahlen würden einer Zwei-Drittel Mehrheit unterliegen, um auch ein Mitspracherecht der Oppositionspar­teien zu sichern. Der Antragstext wurde nicht gegendert, da das Bundes-Verfassungs­gesetz dies bis heute nicht vorsieht.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.47.06

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Brinek! Herr Volksanwalt Dr. Kostelka! Frau Volksanwältin Stoisits! Ich schließe mich dem Dank der Frau Abgeordneten Korun an. Es ist schön, Dank zu hören, auch Dank für ei­nen Prozess, so wie er stattgefunden hat. Ich möchte auch allen, die daran extrem konstruktiv mitgewirkt haben, danken, den Abgeordneten, die mitgewirkt haben, den Volksanwältinnen und dem Herrn Volksanwalt, die mitgewirkt haben, ein zweites Mal dem Verfassungsdienst unter Dr. Hesse und meinem Kollegen Alexander Klingen­brunner.

Meine Damen und Herren, Sie stimmen demnächst über die größte Aufgabenände­rung, Aufgabenerweiterung der Volksanwaltschaft ab, und zwar nach neun Jahren, nachdem das Zusatzprotokoll beschlossen wurde. Nach acht Jahren, nachdem es von Österreich unterzeichnet wurde, können wir jetzt dieses OPCAT-Zusatzprotokoll um­setzen.

Es hat längere Diskussionen gegeben darüber, wie es gemacht werden soll. Wir haben uns letztendlich für eine Lösung entschieden, wo wir breite Überzeugung haben, dass es die beste ist, nämlich ein Andocken bei der Volksanwaltschaft. So haben es auch – Herr Dr. Kostelka hat es vor Kurzem gesagt – etwa 90 Prozent der anderen Länder in Europa gemacht. Ich bin überzeugt davon, dass die Volksanwaltschaft diese Aufgabe in hervorragender Art und Weise wahrnehmen wird.

Wir haben verwaltungsökonomisch gehandelt – das ist immer wichtig in dieser Zeit –und das Ganze in einem sehr umfassenden Dialog behandelt, in welchen auch Nichtre­gierungsorganisationen eingebunden wurden. Und unser Feedback war, dass diese das Ganze auch in großer Zahl mittragen.

Zum Wermutstropfen noch, Frau Abgeordnete Korun, von dem Sie gesprochen haben: Sie wissen, dass wir die Diskussionen in die von Ihnen angeführte Richtung geführt ha-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 133

ben, aber Demokratie bedeutet auch Kompromiss. Ich bitte um möglichst breite Unter­stützung dieses Kompromisses. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

15.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fa­zekas. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.49.22

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Geschätzte Volksanwältin­nen! Herr Volksanwalt! Auch ich möchte mich diesem Lob anschließen, denn diese Vorlage ist wirklich ein Meilenstein in der Geschichte der Volksanwaltschaft. Sie ist aber auch ein Meilenstein, wenn es darum geht, die Einhaltung und die Förderung der Menschenrechte mit dieser Kontrollinstanz weiter zu forcieren und auszubauen. Gera­de vorhin haben wir eine Diskussion über Opferschutz geführt, der meiner Meinung nach ein ganz spezielles Menschenrecht ist. Auch diesbezüglich ist es wichtig, mit die­ser Kontrollinstanz weiter arbeiten zu können.

Dieses Zusatzprotokoll der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen kann damit in vollem Umfang umgesetzt werden. Es hat bei diesem eine sehr intensive Begutach­tungsphase gegeben, viele, viele Stellungnahmen sind eingegangen, und vor allem sind – und das ist Positive dabei – auch viele Aspekte dieser Stellungnahmen letztend­lich in diesen Gesetzentwurf eingebaut worden.

Natürlich kann man über das eine oder andere noch diskutieren, kann möglicherweise auch ein Haar in der Suppe finden, aber ich verstehe nicht, dass die Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ diesem Regelwerk nicht zustimmen können, denn bei aller Kritik, die im parlamentarischen Prozess natürlich zuzulassen ist, ist es trotzdem ein wesentli­ches Werk, das man demgemäß beschließen sollte.

Frau Abgeordnete Korun, ich finde es nicht erforderlich, über den Vorschlag zu disku­tieren, als Ausdruck unserer parlamentarischen Demokratie vom jetzigen Bestellmodus abzugehen, denn wenn wir als Reaktion darauf, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik zurückgeht, überall die Politik herausnehmen, dann wird das Vertrauen auch nicht gesteigert werden. Ich glaube, wir sollten hier mit mehr Selbstbewusstsein auftreten (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Jakob Auer), damit wir das Vertrauen der Menschen, die von uns auch Leistungen erwarten, weiterhin erhalten können.

Es hat sich gezeigt, dass die Damen und die Herren von der Volksanwaltschaft, die sich einem sehr intensiven Bestellmodus unterziehen, absolut objektiv und sachkundig und hervorragend für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes arbeiten. Es gibt kei­nerlei Anlass zu Kritik, um eine Gesamtänderung der Tätigkeit der Volksanwaltschaft diskutieren zu müssen, die schon Jahrzehnte gut funktioniert und auch weiterhin so gut funktionieren wird, weil die Volksanwaltschaft im Sinne der Menschen, im Sinne der Bevölkerung arbeitet. Mit diesem Übereinkommen kann das jetzt mittels Übersiedelung des Menschrechtsbeirates in die Institution der Volksanwaltschaft hervorragend umge­setzt werden. Somit können wir sagen, dass wir heute mit diesem Beschluss auch ei­nen Meilenstein für die Volksanwaltschaft setzen. Ich glaube, damit können wir zufrie­den sein.

Ich wünsche abschließend noch sehr viel Erfolg bei den viele Aufgaben. Alles Gute für Ihre Arbeit! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer.)

15.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 134

15.52.41

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatsse­kretär! Herr Volksanwalt und Frau Volksanwältinnen! Hohes Haus! Ich freue mich, dass heute die Volksanwaltschaft zu einer Anlaufstelle für die Einhaltung von Menschenrech­ten wird. Das ist eine wichtige Weiterentwicklung. Gerade als Sprecher für behinderte Menschen halte ich es für wichtig, dass die Überwachung und Überprüfung der UN-Kon­vention für die Rechte behinderter Menschen, die wir im Jahr 2000 hier im Parlament be­schlossen haben, der Volksanwaltschaft übertragen wird.

Ich habe in diesem Zusammenhang drei wichtige Anliegen.

Erstens, dass man die Situation von jungen behinderten Menschen, die in Altershei­men untergebracht sind, überprüft, denn sie haben durch diese Lebenssituation sehr schlechte Lebensperspektiven, einen geringen Kontakt zur Umwelt. Ihnen werden wichtige Möglichkeiten und Perspektiven entzogen. Diese Situation ist einer Abschie­bung, einer Abstellung, einer Aufbewahrung fast gleichzusetzen.

Das zweite Anliegen wäre, dass man die Situation in Pflegeheimen untersucht. In Deutschland hat man das gemacht und hat sehr große Missstände festgestellt. Ich glaube, auch eine Überprüfung der Pflegequalität wäre wichtig.

Das dritte Anliegen wäre, dass man die Sachwalterschaft für behinderte Menschen ausbaut und überprüft, denn die Sachwalterschaft sollte keine Institution der Entmündi­gung sein, sondern eine der Unterstützung. Das brauchen behinderte Menschen, und das sollte auch durch die Volksanwaltschaft verbessert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein anderes Thema: Heute beschließt das Parla­ment, dass es fortan in der Bundeshymne heißen soll, dass Österreich die Heimat auch großer Töchter ist. Bislang stand das so nicht drinnen.

Neben mir steht auch eine große Tochter, meine Assistentin, Frau Ceyda Öz. Wie groß bist du? (Frau Ceyda Öz beugt sich vor zum Redner und spricht ihm ins Ohr.) –1,615 Meter. Das war bisher zu klein, um eine „große Tochter“ zu sein. Sie wollte näm­lich Polizistin werden, und da war sie um 1,5 cm zu klein.

Aber mit der Änderung der Bundeshymne wird nicht nur ein symbolischer Akt gesetzt, sondern wir ändern auch die Dienstrechts-Novelle, und damit fällt die Körpergröße als Aufnahmekriterium für den Polizeidienst weg. So kann Frau Ceyda Öz jetzt Polizistin werden, und wird wirklich eine große Tochter. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

15.57

15.57.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Herr Abgeordneter Dr. Huainigg, Sie können zum Abstimmen unten bleiben, Sie müs­sen nicht zu Ihrem Platz zurückfahren, wenn das für Sie okay ist.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betref­fend OPCAT-Durchführungsgesetz in 1541 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwur­fes abstimmen lassen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 135

Da es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf um das Bundes-Verfassungsgesetz so­wie beim erwähnten Abänderungsantrag um Änderungen des Bundes-Verfassungsge­setzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Absatz 2 Ziffer 1 der Geschäfts­ordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vor­gesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 1 Ziffern 11, 12 und 13 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Abänderungsantrag ausspre­chen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Abänderungsan­trag ist somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ver­fassungsausschusses, seinen Bericht 1542 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

16.00.439. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1759/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (1609 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.01.18

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Tagesordnungspunkt begeben wir uns jetzt wieder zu einem guten Beispiel für den rot-schwarzen Proporz oder eigentlich den rot-rot-schwarzen Pro­porz, wenn wir über den ORF sprechen, oder den rot-rot-rot-schwarzen Proporz, wenn


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Sie es so wollen. Aber weniger Schwarz als ein Drittel oder ein Viertel gibt es bei die­sem Tagesordnungspunkt nicht. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vor­sitz.)

Vormittags wurde vollmundig seitens der ÖVP, natürlich auch seitens der SPÖ zu­mindest in Ansätzen von Sparen und Schuldenbremse und Effizienz und Schutz der Bürger vor Kosten und so weiter gesprochen. Wenn es aber um die eigene Proporz­klientel geht, dann sind diese Vorsätze schnell weggewischt und dann sind wir dort, wo wir jetzt sind, bei einem scheinbar kleinen Gesetz mit einer kleinen Änderung, das aber große Folgen hat.

Statt hier Kostenbewusstsein, Entlastung der Gebührenteilnehmer und damit der Bür­ger einzufordern, wird Folgendes gemacht: Der bisherige Grundsatz im ORF-Gesetz war ja immerhin, dass nur derjenige Gebühren zahlen muss, der über ein Gerät ver­fügt, mit dem man zumindest theoretisch in der Lage ist, den ORF zu empfangen, egal, ob man ihn sieht oder nicht. Das kann man noch einsehen, weil anderes nicht kontrol­lierbar ist.

Jetzt geht es aber so weit, dass auch derjenige, der über keine Empfangseinrichtung verfügt, der nicht einmal theoretisch den ORF sehen kann, zahlen muss, also auch derjenige, der kein DVB-T-Decodierungsgerät hat – ich glaube, so heißt das –, somit auch theoretisch den ORF gar nicht sehen kann. Der muss jetzt auch zahlen.

Und da gibt es jetzt die abenteuerlichsten logisch-juristischen Verrenkungen in der Begründung. Also einen Satz, der da drinnen steht, muss ich zitieren, den habe ich näm­lich besonders gerne:

Diese Änderung entspräche „daher dem synallagmatischen Charakter des Programm­entgelts im Sinne einer Gegenleistung für die erfolgte Bereitstellung“ (). (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.)

Dass das der Bürger nicht versteht, ist ja in dem Fall nur gut. Ich verstehe es als Jurist natürlich schon. „Synallagmatisch“ heißt – das werden hier auch nicht alle wissen –, dieses schöne griechische Wort heißt „wechselseitig“ oder „austauschend“, also ein Aus­tauschverhältnis.

Hier wird unterstellt, dass man eine Vertragslage wieder in Ordnung bringt – wobei ein Vertrag für die Antragsteller, also für die Regierungsparteien offenbar auch ist, wenn man eine Leistung zur Verfügung stellt. Also wenn Billa ein Geschäft eröffnet und mir eine Leistung, den Einkauf, zur Verfügung stellt, dann muss ich nach der Logik dieses Gesetzes dafür zahlen, weil ja die wechselseitige Leistung die Zurverfügungstellung einer Leistung ist. Jeder, der etwas anbietet, erbringt schon eine Leistung, dafür muss ich zahlen.

Das alles wird getan, um das hässliche Wort zu vermeiden, dass es sich bei dem so­genannten Programmentgelt in Wirklichkeit um eine Steuer handelt. Spätestens mit der heutigen Novelle ist das Entgelt zu einer reinen Steuer verkommen, denn wenn ich etwas, was ich definitiv nicht einmal beziehen kann, zahlen muss, na, dann ist wohl der Begriff „Steuer“ oder, wenn Sie wollen, auch „Gebühr“, aber nicht mehr das Wort „Ent­gelt“ berechtigt.

Meine Nachredner – Kollege Cap habe ich auf der Rednerliste gesehen – werden uns sicher erklären, das sei wichtig, man müsse Lücken schließen und den ORF schützen, man müsse den öffentlich-rechtlichen Auftrag ermöglichen, es gehe ja um Entwertung und alles Mögliche.

Ein paar Zahlen zu den tatsächlichen Entwicklungen. Wenn Sie sich erinnern, die letzte „Programmentgelterhöhung“, wie das so schön heißt, wurde 2009 mit über 8 Prozent gemacht. 2010, im Vorjahr, haben wir eine Sonderhilfe an den ORF beschlossen. (Abg.


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Kopf: 2008 wurde die letzte gemacht!) – Die Erhöhung ist 2009 in Kraft getreten. (Abg. Kopf: 1.6.2008!) – In Kraft getreten? – Na gut, geschenkt. 1.6.2008, sechs Monate ge­wonnen.

Aber trotzdem war 2010 der Beschluss – da waren wir alle selber dabei – auf Zufüh­rung von 150 Millionen € an den ORF (Abg. Kopf: 160!) oder von 160 Millionen €. Da habe ich jetzt sogar zu wenig genannt. Ja, wir haben 160 Millionen € zugeführt.

Das damals unter der Prämisse – ich kann mich noch gut an die Redner erinnern –: Der ORF hat ja zugesagt, es wird dann so schnell keine Gebührenerhöhung geben, frühestens 2013 wird man das wieder (Abg. Grosz: Aber ihr habt zugestimmt! – Abg. Petzner: Ihr seid darauf reingefallen! Ihr habt zugestimmt!) – geh, Petzner! –, frühes­tens 2013 wird man das wieder zur Sprache bringen.

So, jetzt sind wir, soweit ich mich erinnern kann, im Dezember 2011, und nächste Wo­che ist bereits Tagesordnungspunkt der Stiftungsratssitzung: Programmentgelterhöhung um 7 Prozent. Also 2006: 8 Prozent, 2008: 8 Prozent, 2010: 160 Millionen €, 2011 mit Wirksamkeit 2012: 7 Prozent, wie Kollege Kopf korrekt sagt. Das also nur ein bisschen zur Dynamik und zur Abkopplung von der sogenannten Erhöhung.

Ich habe mir das ein wenig angeschaut. Insgesamt sind die Gebühreneinnahmen des ORF – ich weiß es ja, weil ich selbst im Stiftungsrat war – in den letzten 30 Jahren im Schnitt um 4,1 Prozent pro Jahr gewachsen, nicht nur durch die Erhöhungen, sondern auch dadurch, dass es immer mehr Seher gibt, dass es immer mehr Einzelhaushalte und daher mehr Empfangsgeräte gibt. Die Inflation in den letzten 30 Jahren – 2011 noch nicht eingerechnet, das habe ich jetzt nicht mitgerechnet – hat 2,6 Prozent betra­gen. Das heißt, die inflationsbereinigte Nettogebührenerhöhung des ORF, über die Wertsteigerung hinaus, ist im Bereich von 1,5 Prozent p.a. gelegen. Darüber würden sich viele Dienstnehmer freuen.

Gar nicht reden will ich über die Frage der Programmqualität, der Einhaltung des öf­fentlich-rechtlichen Auftrages, der Objektivität, der Besetzung der Gremien und Posi­tionen nach sogenannten objektiven Gesichtspunkten, des Postenschachers, der Ent­lohnung und so weiter, sondern ich will hier einfach damit schließen:

Zu dieser Gesetzesvorlage natürlich ein Nein. (Beifall bei der FPÖ.)

16.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Dr. Cap gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.07.20

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Wir haben heute einen Beschluss zu fassen, dessen Notwendigkeit aufgrund eines Spruches des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2008 entstanden ist, der eine Gebührenpflicht nur mehr bejaht, wenn die Darstellung der ORF-Programme mit der konkreten Gerätekonstellation auch möglich ist. Wie Sie wissen, wird in den nächsten Jahren mit der zunehmenden Verbreitung ei­ne Gerätegeneration mit integriertem DVB-T-Tuner auf dem Markt umgesetzt. Es wird faktisch nicht mehr die Notwendigkeit bestehen, dass man zu den alten Geräten ein ei­genes Gerät für die ORF-Programme benötigt.

Diese Gesetzesänderung nimmt also die künftige Entwicklung vorweg und verankert den bis 2008 bestandenen Grundsatz, der eine Gebührenpflicht festlegt, wenn der Standort des Rundfunkteilnehmers terrestrisch, analog oder mit DVB-T mit den Pro­grammen des ORF versorgt wird.

Ich halte das für einen ganz wichtigen Beschluss. Das bietet dem ORF die Möglichkeit, seinen Programmauftrag auch wirklich erfüllen zu können und für die Qualität seiner


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 138

Programme, besonders auch in Zukunft, die finanzielle Grundlage garantiert zu haben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


16.08.49

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das war mir fast ein bisschen zu schnell, Josef Cap! Was wird da vorweggenommen? Also jetzt habe ich kein neues Gerät, kann den Sender nicht empfangen, und weil ich, wenn ich mir später ein neues Gerät kaufen würde, etwas empfangen kann, es sehen darf, darf ich jetzt Gebühren zahlen? Diese Logik müsste man noch einmal näher ausführen.

Also Faktum ist, jetzt sehe ich nichts und zahle Gebühren und später bekomme ich ir­gendwann ein Gerät, dann geht es vielleicht, deswegen zahle ich jetzt auch schon. – Gut, sollen wir so stehen lassen, ist vielleicht ausbaufähig.

Der Punkt ist – und da unterscheide ich mich ein bisschen vom Kollegen Hübner –: Die Frage, wie sich Medienkonsum entwickelt, ist eine, die man sich stellen muss. Wenn man grundsätzlich darüber debattiert, kann man sich an das deutsche Modell der Haushaltsabgabe anlehnen, wo ja auch festgestellt wurde, dass sich die herkömmli­chen Sehergewohnheiten ändern und die Empfangsmöglichkeiten andere sind. Ich glaube, das muss man realistischerweise sehen, dass diese Form von Rundfunkge­bühren irgendwann einmal auslaufen wird.

Nur, unser Punkt ist ja: Dann hätten wir doch über das geredet! Also: Unter welchen Bedingungen gibt es so etwas wie eine Haushaltsabgabe? Welche Dinge werden auch günstiger? Das ist in Deutschland auch passiert: Bei Mehrpersonenhaushalten, wo mehrere Geräte vorhanden sind. Aber das ist jetzt bei uns nicht erfolgt. Und das führt eben dazu, dass man offenbar in einer Übergangsregelung sagt, dass auch Personen, die den ORF nicht empfangen können, Gebühren zahlen müssen. Und das ist etwas, was wir so nicht mittragen.

Insofern hätte ich mir gewünscht, dass das, was übrigens angekündigt ist, nämlich über eine Neuregelung nachzudenken, auch erfolgt.

Hinsichtlich der Gebühren ist zu sagen: Ja, es stimmt schon, dass sich im Verhältnis zur Inflation mehr getan hat, der Punkt ist nur, wenn man sich gewisse Formen an­schaut, dass die Rechtekosten unter anderem in gewissen Bereichen explodiert sind.

Da muss man Grundsatzfragen stellen: Soll man beim ORF eine Fußball-WM sehen können oder nicht? Man kann auch sagen, soll man nicht mehr sehen können, dann wird es deutlich billiger. Das würde, glaube ich, auch zu Reaktionen führen. Also das ist nicht ganz so simpel.

Relevant ist natürlich, dass die Dinge, bei denen auch eingespart werden kann, beim ORF genützt werden. Das sollte man sich näher anschauen.

Und völlig richtig ist, dass die Programmqualität beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Mittelpunkt stehen sollte. Da ist in vielen Bereichen auch noch genug zu tun. (Beifall bei den Grünen.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


16.10.50

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich stehe nicht unbedingt im Verdacht,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 139

dem ORF unkritisch gegenüberzustehen, ich stehe aber voll und ganz zur Dualität un­seres Rundfunksystems, das heißt, zu einem fairen Nebeneinander des Öffentlich-Rechtlichen und auch der Privaten. Ich bekenne mich auch ganz ausdrücklich zum Ge­danken des Öffentlich-Rechtlichen. Da hat es natürlich seinen Platz, dass dieser Öf­fentlich-Rechtliche von den Seherinnen und Sehern mit Gebühren finanziert wird, der Idealfall wäre sogar, dass er ohne Werbung auskommt und nur über Gebühren finan­ziert wird. Das ist auf einem kleinen Markt wie Österreich nicht ganz leicht zu bewerk­stelligen, darum hat man ja mit sehr großen Einschränkungen dem ORF auch Wer­bung erlaubt, im Gegensatz zu anderen Ländern. – Sei’s drum, das ist eine andere De­batte.

Was die Gebühren betrifft, sollen natürlich alle, die den ORF empfangen können, emp­fangen könnten, nun zahlen. Die Unterscheidung ist deswegen schwierig, Kollege Brosz, weil die Kontrolle mit zunehmender Anzahl der eingebauten Digitalreceiver in Fernsehgeräten – das sind schon Hunderttausende; die Smartcard, die für die alten Geräte notwendig ist, ist dann eben nicht mehr notwendig – schwierig und damit die Kontrollierbarkeit nicht leicht gegeben ist, bei wem von denen, die sich abmelden, weil sie den ORF angeblich gar nicht empfangen können – die Zahl wird immer kleiner –, das stimmt und wer von denen das nur vorschützt, um keine Gebühr zahlen zu müs­sen, den ORF aber selbstverständlich trotzdem empfängt.

Es hängt ja nicht nur der ORF dran, sondern auch ATV und Puls 4, wie wir wissen, sodass es legitim erscheint, bei dieser nahezu gegebenen Flächendeckung – und sie ist in Kürze wirklich voll flächendeckend da – die Unterscheidung zu unterlassen, ich empfange oder ich empfange nicht, weil im Prinzip die Kontrollierbarkeit nicht mehr ge­geben ist.

Wir reden hier in der Tat von keinen unbeträchtlichen Beträgen, vor allem für Men­schen mit kleinem Einkommen, aber wir reden auch nicht von exorbitanten Beträgen.

Diese Novelle, die Schließung dieser Lücke, die wir hier vornehmen, trägt natürlich dem Gedanken Rechnung, dass der Öffentlich-Rechtliche sozusagen ein Sender für uns alle von uns allen ist, mit einem ganz klaren, konkreten Informations- und Kultur­vermittlungsauftrag dieses Landes nach innen wie auch nach außen.

Unter Abwägung all dieser Überlegungen und – das ist mir ganz wichtig – unter Auf­rechterhaltung auch des Drucks auf die Geschäftsführung des Unternehmens, was die Wirtschaftlichkeit und auch was die Qualität des Programms anbelangt, nämlich dem öffentlich-rechtlichen Gedanken und Auftrag gerecht zu werden, unter Aufrechterhal­tung dieses Drucks in diese Richtung meine ich, dass es – wie gesagt, unter Abwä­gung all dieser auch juristisch nicht ganz einfachen Thematiken – legitim ist, diesen Antrag nicht nur zu stellen, sondern ihn auch tatsächlich zu beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Petzner gelangt als Nächs­ter zu Wort. – Bitte.

 


16.14.32

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Klubobmann Kopf, auf diesen Schmäh mit dem Lückenschließen die ganze Zeit, auf den fallen wir nicht mehr herein. Ihr schließt immer Lücken beim ORF. (Abg. Kopf: Nein, nein!) Vor zwei Jahren habt ihr gesagt, wir müssen die Lücke bei der Gebühren­refundierung schließen, 160 Millionen € kriegt der ORF dazu. Da haben Sie auch ge­sagt, Sie schließen eine Lücke, weil das Gelder seien, die der ORF lukriert, aber dann nicht tatsächlich bekommt. Da hat damals die FPÖ noch den Steigbügelhalter für die Regierung gespielt und zugelassen, dass 160 Millionen € zusätzliches Steuergeld in den ORF fließen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 140

Wir vom BZÖ waren damals dagegen, wir sind auch gegen diese Änderung des ORF-Gesetzes, die nunmehr vorliegt, womit angeblich wieder eine weitere Lücke geschlos­sen wird. In Wahrheit geht es nur um die Schließung der Finanzierungslücke des ORF, nämlich dass auch jene Österreicherinnen und Österreicher Rundfunkgebühren, ORF-Gebühren zu leisten haben, die in irgendeiner Form, wie Sie sagen, auch dieses Rund­funksignal empfangen.

Unser Motto ist: Genug gezahlt! Daher stehen wir für keine Gebührenerhöhungen und auch kein Schließen von Finanzlücken zur Verfügung. Vielmehr sagen wir, dass auch der ORF gefordert ist, bei sich zu sparen. Wenn ich an die jüngste Gehaltserhöhung der Chefetage denke, vom Generaldirektor abwärts bis zu den Landesdirektoren, dann sollte auch in Zeiten der Schuldenkrise der ORF seinen Beitrag leisten, auf Gehalts­erhöhungen verzichten, stattdessen sparen und das Geld in ein gescheiteres Pro­gramm investieren. (Beifall beim BZÖ.)

16.16

16.16.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Frau Berichterstatterin wird keines gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1609 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

16.17.0010. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1514 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienst­gesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsge­setz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Auslandzulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Asylgerichtshofgesetz geändert werden und die Verordnung des Bundeskanzlers vom 29. Februar 1980 betreffend die Prü­fung und die Klausurarbeiten für den Aufstiegskurs an der Verwaltungsakademie wieder in Kraft gesetzt und geändert wird (Dienstrechts-Novelle 2011), sowie über den

Antrag 825/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutzmaßnahmen für Whistleblower im Beamtendienstrecht (1610 d.B.)

11. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundesbahngesetz geändert wird (1611 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 141

12. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 703/A(E) der Abgeordne­ten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pauschalabgeltung nach der Reisegebühren-Verordnung für Polizeibeamte, die einer Dienststelle in Wien, einer anderen Landeshauptstadt oder einem gleichgelagerten Ballungszentrum mit großer räumlicher Ausdehnung zu dauernder Dienstleistung zugewiesen sind (1612 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 733/A(E) der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind (1613 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1182/A(E) der Abgeordne­ten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung des Bundes-Personalvertretungsrechts für Milizsoldaten (1614 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1192/A(E) der Abgeordne­ten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verschleppung von Ver­fahren betreffend die Bewertung von Arbeitsplätzen im Bereich des Bundesmi­nisteriums für Landesverteidigung (1615 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Herbert zu Wort. – Bitte.

 


16.19.11

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diese Dienstrechts-Novelle, wohl wenig überraschend für Sie, ablehnen. Wir denken, ungeachtet dessen, dass wir ohnedies sehr ausführlich im Ausschuss darüber diskutiert haben, dass diese Dienstrechts-No­velle an den wahren Bedürfnissen des öffentlichen Dienstes vorbeigeht und dass sie die wirklichen Reformerfordernisse nicht anspricht.

Von den wirklichen Reformerfordernissen gäbe es genug. Ich darf hier erwähnen die langjährige Forderung der FPÖ nach eigenen dienst- und besoldungsrechtlichen Rege­lungen hinsichtlich der einzelnen im öffentlichen Dienst subsumierten Berufsgruppen oder auch Einzelbestimmungen, die es jedenfalls wert wären, dass man ihnen eine Verbesserung angedeihen lässt oder eine positive Nachfolgeregelung beschließt.

Eine dieser Regelungen, die sich jedenfalls verdient hätte, nachhaltig fortgesetzt zu werden, ist jene Bestimmung des § 83b des Gehaltsgesetzes, eine Bestimmung, die besonders wichtig und notwendig für unsere Exekutivbeamten ist. Sie hat zum Inhalt, dass vom Bundeskanzleramt eine Gruppenrechtsschutzversicherung abzuschließen ist,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 142

die im Zusammenhang mit Vorwürfen, meist ungerechtfertigten und willkürlichen An­schuldigungen (Zwischenruf des Abg. Pendl) – richtig, Kollege Pendl! –, die meistens aus persönlichen Rachegelüsten oder auch deshalb, um sich einen verfahrensrechtli­chen Vorteil zu verschaffen, gegenüber Exekutivbeamten geäußert wurden, etwaige Rechtskosten abdecken soll. Diese Regelung des § 83b Gehaltsgesetz läuft aber mit Ende des Jahres, also mit 31.12.2011, ersatzlos aus.

Ich denke, unsere Exekutivbeamten, aber auch die Vertragsbediensteten im Exekutiv­dienst, die von dieser Regelung ebenfalls umfasst sind, haben sich jedenfalls verdient, hier Rechtssicherheit zu bekommen und auf den Schutz der öffentlichen Hand weiter­hin vertrauen zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf daher folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Herbert, Leopold Mayerhofer und weiterer Abgeordneter einbringen:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Inneres, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Aufhebung der ersatzlosen Streichung des Gruppenversicherungsschutzes für Be­amte und Vertragsbedienstete des Exekutivdienstes beinhaltet.“

*****

Ich darf Sie, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere jene der ÖVP, einladen, diesen wichtigen Antrag für unsere Exekutivbeamten zu unter­stützen. Kollegin Tamandl und Kollege Gerstl haben sich ja am Vormittag für die Exe­kutive so hervorgetan. Da können Sie jetzt zeigen, wo Ihr Herz wirklich schlägt oder ob das am Vormittag nur Lippenbekenntnisse waren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Herbert, Leopold Mayerhofer und weiterer Abgeordneter be­treffend Erhalt der Gruppenrechtsschutzversicherung für die Bediensteten des Exeku­tivdienstes,

eingebracht in der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1514 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Rich­ter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstar­beiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbe­handlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Auslandzulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Asylgerichtshofgesetz geändert werden und die Verordnung des Bundeskanzlers vom 29. Februar 1980 betreffend die Prüfung und die Klausurarbeiten für den Aufstiegskurs an der Verwaltungsakademie wieder in Kraft gesetzt und geändert wird (Dienstrechts-Novelle 2011) sowie über den An­trag 825/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutzmaßnahmen für Whistleblower im Beamtendienstrecht (1610 d.B.) (TOP 10)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 143

Das Bundesgesetz vom 29. Februar 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Ge­haltsgesetz 1956 – GehG) normiert in § 83b den Abschluss einer Gruppenschutzversi­cherung durch den Bundeskanzler für Beamte des Exekutivdienstes. Gegenstand die­ser Versicherung sind Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung, die ei­nem Beamten oder Vertragsbediensteten, gegen den wegen des Verdachts einer in Ausübung des Dienstes begangenen gerichtlich strafbaren Handlung Anzeige erstattet wurde, daraus erwachsen.

Im Budgetbegleitgesetz 2011 wurde der § 175 Absatz 67 Ziffer 6 Gehaltsgesetz be­schlossen. Dieser beinhaltet den Entfall des § 83b samt Überschrift mit Ablauf des 31. Dezember 2011.

Damit wird einer willkürlichen Beschuldigung von Exekutivbeamten und Vertragsbe­diensteten im Exekutivdienst wieder Tür und Tor geöffnet und die Sicherheitsexekutive zum „Freiwild“ erklärt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Inneres, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Aufhebung der ersatzlosen Streichung des Gruppenversicherungsschutzes für Be­amte und Vertragsbedienstete des Exekutivdienstes beinhaltet.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


16.22.51

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Einer guten Tradition folgend, von meiner Seite immer zumindest, bei BDG-Novellen oder bei Gehaltsabschlüssen – De­zember ist auch, Weihnachten steht vor der Tür – darf ich mich persönlich, aber vor allem auch im Namen meiner Fraktion bei den österreichischen öffentlich Bediensteten sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Sie leisten für unsere Bevölkerung, für uns alle hervorragende Arbeit. Ich stehe nicht an, ihre Leistungen zu würdigen und ihnen auch zu danken. Ich glaube, das tut uns al­len miteinander wirklich gut.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Herbert, wir haben es im Ausschuss debattiert. Wenn du dir die BDG-Novelle oder auch den Gehaltsabschluss genauer an­geschaut hättest, dann wärst du draufgekommen, dass viele Punkte, gute Ansätze und Vorteile auch für die Exekutive enthalten sind. Das ist so. (Abg. Herbert: Zu wenig!) Das geht tendenziell in die richtige Richtung, überhaupt keine Frage.

Es gibt im BDG auch eine Verbesserung, was die Flexibilität der Exekutive betrifft, für den Fall, dass Beamte verletzt werden und wo es dann darum geht, ob sie in Pension gehen oder auf einen anderen Job wechseln, ohne dass sie Geld verlieren. Das haben wir ja schon vor Jahren diskutiert.

Ich gratuliere dazu, dass die Gratispraktika jetzt abgeschafft werden. Aber es werden ja noch einige etwas zu den Details sagen, das will ich jetzt nicht machen. Ich glaube, der dienstrechtliche Teil ist in Ordnung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 144

Für mich ist auch der gehaltsrechtliche Teil – gratuliere zum Abschluss – okay, mit ei­ner sozialen Komponente von 2,68 bis 3,36. Ich bin nur verwundert, dass ausgerech­net ihr (in Richtung FPÖ), und auch von dir (in Richtung BZÖ) hätte ich es mir nicht er­wartet, bei einem anderen Punkt heute wieder anschneidet, was das kostet.

Liebe Freundinnen und Freunde! Ich sage euch das ganz offen: Bei einer erstklassigen Leistung, die unsere öffentlich Bediensteten erbringen, steht ihnen so wie jeder ande­ren Berufsgruppe in dieser Republik ganz einfach auch ein gerechter, fairer Gehaltsab­schluss zu. Daran ist, glaube ich, nicht zu rütteln, und dazu sollte man sich wirklich be­kennen. Es nützt nichts, wenn ihr da gegen einen Präsidenten in einer anderen Funk­tion, nämlich als Gewerkschaftsvorsitzender, polemisiert. Das hält der Fritz aus, das ist kein Problem für ihn. Wichtig ist aber der Inhalt, und der Inhalt ist ein guter.

Ich darf aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, einen Abän­derungsantrag einbringen, und zwar den Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer zum Bericht des Verfassungsausschusses (1610 d.B.) betreffend die Re­gierungsvorlage (1514 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleich­behandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Auslandzulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Bun­des-Personalvertretungsgesetz und das Asylgerichtshofgesetz geändert werden und die Verordnung des Bundeskanzlers vom 29. Februar 1980 betreffend die Prüfung und die Klausurarbeiten für den Aufstiegskurs an der Verwaltungsakademie wieder in Kraft gesetzt und geändert wird (Dienstrechts-Novelle 2011).

Frau Präsidentin, die zwei Kernpunkte des Antrags erläutere ich.

Das eine ist der gesamte Gehaltsabschluss mit allen seinen Tabellen und Ausführun­gen. Ich glaube, da kann man sonst nichts dazu sagen.

Der zweite Punkt ist, der heutigen Zeit entsprechend und natürlich auch sozialpartner­schaftlich vereinbart: Die Möglichkeiten, das 40-jährige Dienstjubiläum, wenn man frü­her in Pension geht, bereits mit 35 Dienstjahren oder eine vorzeitige Jubiläumszuwen­dung bei langer Exekutivdienstzeit erhalten zu können, reduzieren die Anreize zum län­geren Verbleib im Dienststand und werden daher aufgehoben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind die zwei Eckpunkte dieses umfang­reichen Abänderungsantrages.

Ich lade Sie alle, meine geschätzten Damen und Herren, ein, für unsere öffentlich Be­diensteten diesen Schritt in die richtige Richtung zu setzen, weil ich glaube, sie haben es sich verdient. Herzlichen Dank und alles Gute! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

16.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde in seinen Kernpunkten erläutert, auch ordnungsgemäß eingebracht. Ich lasse ihn aufgrund des Umfanges zur Verteilung bringen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 145

zum Bericht des Verfassungsausschusses (1610 d.B.) betreffend die Regierungsvorla­ge (1514 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehand­lungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bun­desbahn-Pensionsgesetz, das Auslandzulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Asylgerichtshofgesetz geändert werden und die Verordnung des Bundeskanzlers vom 29. Februar 1980 betreffend die Prüfung und die Klausurarbeiten für den Aufstiegskurs an der Verwaltungsakademie wieder in Kraft ge­setzt und geändert wird (Dienstrechts-Novelle 2011)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Art. 2 wird nach Z 11 folgende Z 11a eingefügt:

„11a. § 20c Abs. 3 lautet:

„(3) Die Jubiläumszuwendung im Ausmaß von 400 vH des Monatsbezuges kann auch gewährt werden, wenn die Beamtin oder der Beamte durch Tod aus dem Dienststand ausscheidet oder gemäß § 13 BDG 1979 oder gemäß § 99 RStDG in den Ruhestand übertritt oder gemäß § 15 oder § 15a (nicht jedoch in Verbindung mit den §§ 236b
oder 236d) BDG 1979 oder gemäß § 87 Abs. 1 (nicht jedoch in Verbindung mit den §§ 166d oder § 166h) RStDG in den Ruhestand versetzt wird und beim Ausscheiden aus dem Dienststand eine Dienstzeit von mindestens 35 Jahren aufweist. In diesen Fällen ist der Jubiläumszuwendung der Monatsbezug, der der besoldungsrechtlichen Stellung im Zeitpunkt des Übertritts oder der Versetzung in den Ruhestand entspricht, zugrunde zu legen.““

2. In Art. 2 treten an die Stelle der Z 17 folgende Z 17 bis 17c:

„17. Die Tabelle in § 28 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 146

17a. Dem § 28 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) An die Stelle der in Abs. 1 vorgesehenen Beträge treten bei Beamtinnen und Be­amten der Verwendungsgruppe A 1, die das Ernennungserfordernis der Hochschulbil­dung ausschließlich gemäß Z 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979 erfüllen, folgende Beträge:

17b. Die Tabelle in § 30 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 147

17c. § 31 Abs. 2 lautet:

„(2) Das Fixgehalt beträgt für Beamte

1. in der Funktionsgruppe 7

a) für die ersten fünf Jahre     8 116,1 €,

b) ab dem sechsten Jahr         8 601,4 €,

2. in der Funktionsgruppe 8

a) für die ersten fünf Jahre     8 691,2 €,

b) ab dem sechsten Jahr         9 176,5 €,

3. in der Funktionsgruppe 9

a) für die ersten fünf Jahre     9 176,5 €,

b) ab dem sechsten Jahr         9 851,1 €.““

3. In Art. 2 werden nach Z 21 folgende Z 21a bis 21h eingefügt:

„21a. In § 40a Abs. 1 wird der Betrag „96,4 €“ durch den Betrag „99,2 €“ ersetzt.

21b. In § 40b Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a) der Betrag „9,8 €“ durch den Betrag „10,1 €“,

b) in Z 1 lit. b) der Betrag „19,6 €“ durch den Betrag „20,2 €“,

c) in Z 2 der Betrag „165,7 €“ durch den Betrag „170,6 €“,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 148

d) in Z 3 der Betrag „282,5 €“ durch den Betrag „290,8 €“,

e) in Z 4 der Betrag „389,8 €“ durch den Betrag „401,3 €“,

f) in Z 5 der Betrag „365,3 €“ durch den Betrag „376,1 €“ und

g) in Z 6 der Betrag „306,9 €“ durch den Betrag „316,0 €“.

21c. In § 40c Abs. 1 wird der Betrag „360,3 €“ durch den Betrag „370,9 €“ und der Be­trag „492,5 €“ durch den Betrag „507,0 €“ ersetzt.

21d. Die Tabelle in § 48 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

21e. Die Tabelle in § 48a Abs. 1 erhält folgende Fassung:

21f. In § 50 Abs. 4 wird der Betrag „687,6 €“ durch den Betrag „707,9 €“ ersetzt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 149

21g. In § 52 Abs. 1 wird der Betrag „369,6 €“ durch den Betrag „380,5 €“ ersetzt.

21h. In § 53b Abs. 1 wird der Betrag „360,3 €“ durch den Betrag „370,9 €“ und der der Betrag „492,5 €“ durch den Betrag „507,0 €“ ersetzt.“

4. In Art. 2 werden nach Z 22 folgende Z 22a bis 22ah eingefügt:

„22a. Die Tabelle in § 55 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

22b. § 57 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Dienstzulage beträgt

a) für Leiter der Verwendungsgruppe L PH

b) für Leiter der Verwendungsgruppe L 1

c) für Leiter der Verwendungsgruppen L 2a 2


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 150

d) für Leiter der Verwendungsgruppen L 2a 1 und L 2b 1

e) für Leiter der Verwendungsgruppe L 3“

22c. In § 58 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag „606,5 €“ durch den Betrag „624,4 €“ ersetzt.

22d. In § 58 Abs. 4 wird der Betrag „73,2 €“ durch den Betrag „75,4 €“ und der Betrag „134,1 €“ durch den Betrag „138,1 €“ ersetzt.

22e. § 58 Abs. 6 lautet:

„(6) Die im Abs. 5 angeführte Dienstzulage beträgt

In der Verwendungsgruppe L 3 erhöht sich diese Dienstzulage bei den im Abs. 5 Z 1 genannten Fremdsprachlehrern an Polytechnischen Schulen und bei den im Abs. 5 Z 3 genannten Lehrern für Werkerziehung an Polytechnischen Schulen um 41,5 €. In der Verwendungsgruppe L 2b 1 erhöht sich die im ersten Satz angeführte Dienstzulage bei den im Abs. 5 Z 3 genannten Lehrern für Werkerziehung an Polytechnischen Schulen um 12,4 €.“

22f. In § 59 Abs. 2 wird der Betrag „541,9 €“ durch den Betrag „557,9 €“ ersetzt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 151

22g. In § 59a Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „81,3 €“ durch den Betrag „83,7 €“ und

b) in Z 2 der Betrag „123,2 €“ durch den Betrag „126,8 €“.

22h. In § 59a Abs. 2 wird der Betrag „81,3 €“ durch den Betrag „83,7 €“ ersetzt.

22i. In § 59a Abs. 2a wird der Betrag „17,7 €“ durch den Betrag „18,2 €“ ersetzt.

22j. In § 59a Abs. 3 wird der Betrag „123,2 €“ durch den Betrag „126,8 €“ ersetzt.

22k. In § 59a Abs. 5a Z 2 wird der Betrag „97,9 €“ durch den Betrag „100,8 €“ ersetzt.

22l. In § 59b Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „57,9 €“ durch den Betrag „59,6 €“,

b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b, Z 2 lit. c und Z 3 lit. b der Betrag „72,1 €“ durch den Betrag „74,2 €“,

               c) in Z 1 lit. c und Z 2 lit. d der Betrag „86,8 €“ durch den Betrag „89,4 €“ und

               d) in Z 4 der Betrag „29,2 €“ durch den Betrag „30,1 €“.

22m. In § 59b Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „57,9 €“ durch den Betrag „59,6 €“,

b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b der Betrag „72,1 €“ durch den Betrag „74,2 €“,

               c) in Z 1 lit. c und Z 3 lit. c der Betrag „79,8 €“ durch den Betrag „82,2 €“,

               d) in Z 4 der Betrag „56,8 €“ durch den Betrag „58,5 €“ und

               e) in Z 5 der Betrag „28,7 €“ durch den Betrag „29,5 €“.

22n. In § 59b Abs. 3 wird in Z 1 der Betrag „86,8 €“ durch den Betrag „89,4 €“ und in Z 2 der Betrag „101,8 €“ durch den Betrag „104,8 €“ ersetzt.

22o. In § 59b Abs. 4 wird der Betrag „113,4 €“ durch den Betrag „116,7 €“ ersetzt.

22p. In § 59b Abs. 5 wird der Betrag „37,1 €“ durch den Betrag „38,2 €“ ersetzt.

22q. In § 59b Abs. 6 wird der Betrag „113,4 €“ durch den Betrag „116,7 €“ ersetzt.

22r. Die Tabelle in § 60 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

22s. In § 60 Abs. 3 wird der Betrag „47,9 €“ durch den Betrag „49,3 €“ und der Betrag „40,3 €“ durch den Betrag „41,5 €“ ersetzt.

22t. In § 60 Abs 4 wird der Betrag „14,3 €“ durch den Betrag „14,7 €“ und der Betrag „12,0 €“ durch den Betrag „12,4 €“ ersetzt.

22u. Die Tabelle in § 60a Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 152

22v. In § 61 Abs. 8 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „32,4 €“ durch den Betrag „33,4 €“,

               b) in Z 2 der Betrag „28,0 €“ durch den Betrag „28,8 €“ und

c) im letzten Satz der Betrag „28,6 €“ durch den Betrag „29,4 €“ und der Betrag „24,4 €“ durch den Betrag „25,1 €“.

22w. In § 61a Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „177,7 €“ durch den Betrag „182,9 €“ und

              b) in Z 2 der Betrag „155,4 €“ durch den Betrag „160,0 €“.

22x. In § 61b Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 lit. a der Betrag „142,1 €“ durch den Betrag „146,3 €“,

              b) in Z 1 lit. b der Betrag „119,9 €“ durch den Betrag „123,4 €“,

              c) in Z 2 lit. a der Betrag „111,0 €“ durch den Betrag „114,3, €“,

              d) in Z 2 lit. b der Betrag „97,7 €“ durch den Betrag „100,6 €“,

              e) in Z 3 lit. a der Betrag „97,7 €“ durch den Betrag „100,6 €“,

              f) in Z 3 lit. b der Betrag „79,9 €“ durch den Betrag „82,3 €“,

              g) in Z 4 lit. a der Betrag „48,8 €“ durch den Betrag „50,2 €“ und

              h) in Z 4 lit. b der Betrag „39,9 €“ durch den Betrag „41,1 €“.

22y. In § 61c Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „79,8 €“ durch den Betrag „82,2 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „79,8 €“ durch den Betrag „82,2 € und

              c) in Z 3 der Betrag „133,2 €“ durch den Betrag „137,1 €.

22z. In § 61d Abs. 1 wird der Betrag „48,8 €“ durch den Betrag „50,2 €“ ersetzt.

22aa. In § 61e Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „133,2 €“ durch den Betrag „137,1 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „48,8 €“ durch den Betrag „50,2 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „97,7 €“ durch den Betrag „100,6 €“.

22ab. In § 61e Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 lit. a der Betrag „168,7 €“ durch den Betrag „173,7 €“,

              b) in Z 1 lit. b der Betrag „151,0 €“ durch den Betrag „155,5 €“,

c) in Z 2 lit. f der Betrag „133,2 €“ durch den Betrag „137,1 €“ und der Betrag „115,3 €“ durch den Betrag „118,7 €“,

d) in Z 3 lit. c der Betrag „111,0 €“ durch den Betrag „114,3 €“ und der Betrag „97,7 €“ durch den Betrag „100,6 €“ und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 153

e) in Z 4 der Betrag „111,0 €“ durch den Betrag „114,3 €“ und der Betrag „97,7 €“ durch den Betrag „100,6 €“.

22ac. In § 62 Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „10,2 €“ durch den Betrag „10,5 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „14,8 €“ durch den Betrag „15,2 €“,

              c) in Z 3 der Betrag „19,5 €“ durch den Betrag „20,1 €“ und

              d) in Z 4 der Betrag „21,6 €“ durch den Betrag „22,2 €“.

22ad. In § 63b Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „194,9 €“ durch den Betrag „200,6 €“ und

              b) in Z 2 der Betrag „169,8 €“ durch den Betrag „174,8 €“.

22ae. In § 63b Abs. 5 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „25,0 €“ durch den Betrag „25,7 €“ und

              b) in Z 2 der Betrag „21,8 €“ durch den Betrag „22,4 €“.

22af. Die Tabelle in § 65 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

22ag. Die Tabelle in § 72 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

22ah. Die Tabelle in § 74 Abs. 1 erhält folgende Fassung:“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 154

5. In Art. 2 wird nach Z 23 folgende Z 23a eingefügt:

„23a. In § 74a Abs. 1 wird der Betrag „7 902,7 €“ durch den Betrag „8 116,1 €“ und der Betrag „8 375,9 €“ durch den Betrag „8 601,4 €“ ersetzt.“

6. In Art. 2 wird nach Z 24 folgende Z 24a eingefügt:

„24a. Die Tabelle in § 81 Abs. 2 erhält folgende Fassung:“

7. In Art. 2 werden nach Z 25 folgende Z 25a bis 25g eingefügt:

„25a. In § 83 Abs. 1 wird der Betrag „100,5 €“ durch den Betrag „103,5 €“ ersetzt.

25b. Die Tabelle in § 85 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 155

25c. § 83a Abs. 2 entfällt.

25d. In § 83a Abs. 3 wird die Wendung „im Sinne der Abs. 1 und 2“ jeweils durch die Wendung „im Sinne des Abs. 1“ ersetzt.

25e. § 87 Abs. 2 lautet:

„(2) Das Fixgehalt beträgt für Berufsmilitärpersonen

              1.          in der Funktionsgruppe 7

              a)          für die ersten fünf Jahre          8 116,1 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             8 601,4 €,

              2.          in der Funktionsgruppe 8

              a)          für die ersten fünf Jahre          8 691,2 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             9 176,5 €,

              3.          in der Funktionsgruppe 9

              a)          für die ersten fünf Jahre          9 176,5 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             9 851,1 €.“

25f. Die Tabelle in § 89 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 156

25g. Die Tabelle in § 91 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

8. In Art. 2 werden nach Z 27 folgende Z 27a bis 27f eingefügt:

„27a. In § 98 Abs. 2 wird in Z 1 der Betrag „96,4 €“ durch den Betrag „99,2 €“ und in Z 2 der Betrag „48,7 €“ durch den Betrag „50,1 €“ ersetzt.

27b. In § 101 Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 2 der Betrag „68,1 €“ durch den Betrag „70,1 €“,

              b) in Z 3 der Betrag „185,1 €“ durch den Betrag „190,6 €“,

              c) in Z 4 der Betrag „292,4 €“ durch den Betrag „301,0 €“,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 157

              d) in Z 5 der Betrag „224,1 €“ durch den Betrag „230,7 €“ und

              e) in Z 6 der Betrag „165,7 €“ durch den Betrag „170,6 €“.

27c. In § 101a Abs. 5 wird der Betrag „118,7 €“ durch den Betrag „122,2 €“ und der Be­trag „237,4 €“ durch den Betrag „244,4 €“ ersetzt.

27d. Die Tabelle in § 109 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

27e. In § 111 Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „202,9 €“ durch den Betrag „208,9 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „261,1 €“ durch den Betrag „268,8 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „318,9 €“ durch den Betrag „328,3 €“.

27f. In § 112 Abs. 1 wird in Z 1 der Betrag „149,6 €“ durch den Betrag „154,0 €“ und in Z 2 der Betrag „170,3 €“ durch den Betrag „175,3 €“ ersetzt.“

9. In Art. 2 werden nach Z 31 folgende Z 31a bis 31aa eingefügt:

„31a. § 114 Abs. 2 Z 1 bis 5 lautet:

              „1.         Beamte der Allgemeinen Verwaltung, Wachebeamte und Berufsoffiziere

              a)          in den Verwendungsgruppen E und D


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 158

              b)          in den Verwendungsgruppen A, H 1, B, W 1, H 2, C und W 2

              2.          Beamte in handwerklicher Verwendung

              3.          Universitätsprofessoren

              4.          Lehrer

              5.          Beamte des Schulaufsichtsdienstes

31b. In § 114 Abs. 3 wird der Betrag „344,1 €“ durch den Betrag „354,3 €“ ersetzt.

31c. In § 115 Abs. 1 wird der Betrag „45,5 €“ durch den Betrag „46,8 €“ ersetzt.

31d. Die Tabelle in § 117a Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 159

31e. Die Tabelle in § 117c Abs. 1 erhält folgende Fassung:

31f. In § 117c Abs. 3 wird der Betrag „82,8 €“ durch den Betrag „85,2 €“ ersetzt.

31g. Die Tabelle in § 118 Abs. 3 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 160

31h. Die Tabelle in § 118 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

31i. Die Tabelle in § 118 Abs. 5 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 161

31j. In § 120 Abs. 1 wird der Betrag „150,4 €“ durch den Betrag „154,8 €“ und der Be­trag „191,0 €“ durch den Betrag „196,6 €“ ersetzt.

31k. In § 123 Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „51,8 €“ durch den Betrag „53,3 €“,

              b) in Z 2 und Z 3 lit. a der Betrag „136,0 €“ durch den Betrag „140,0 €“ und

              c) in Z 3 lit. b der Betrag „163,2 €“ durch den Betrag „168,0 €“.

31l. In § 124 Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „202,9 €“ durch den Betrag „208,9 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „261,1 €“ durch den Betrag „268,8 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „318,9 €“ durch den Betrag „328,3 €“.

31m. In § 130 wird der Betrag „71,6 €“ durch den Betrag „73,7 €“ ersetzt.

31n. In § 131 Abs. 1 wird der Betrag „217,7 €“ durch den Betrag „224,1 €“ ersetzt.

31o. In § 131 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag „48,7 €“ durch den Betrag „50,1 €“ ersetzt.

31p. § 140 Abs. 1 lautet:

„(1) Dem Wachebeamten gebührt eine ruhegenussfähige Dienstzulage. Sie beträgt während der Dauer des provisorischen Dienstverhältnisses 30,2 € und im definitiven Dienstverhältnis


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 162

31q. In § 140 Abs. 3 wird der Betrag „128,4 €“ durch den Betrag „132,2 €“ ersetzt.

31r. In § 141 werden ersetzt:

              a) der Betrag „103,1 €“ durch den Betrag „106,1 €“ und

              b) der Betrag „122,3 €“ durch den Betrag „125,9 €“.

31s. In § 142 Abs. 1 wird der Betrag „57,9 €“ durch den Betrag „59,6 €“ ersetzt.

31t. Die Tabelle in § 143 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

31u. Die Tabelle in § 150 erhält folgende Fassung:

31v. In § 151 Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „115,8 €“ durch den Betrag „119,2 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „87,5 €“ durch den Betrag „90,1 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „58,1 €“ durch den Betrag „59,8 €“.

31w. In § 152 Abs. 1 wird der Betrag „96,4 €“ durch den Betrag „99,2 €“ ersetzt.

31x. In § 153 Abs. 2 wird in Z 1 der Betrag „224,1 €“ durch den Betrag „230,7 €“ und in Z 2 der Betrag „165,7 €“ durch den Betrag „170,6 €“ ersetzt.

31y. Die Tabelle in § 165 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

31z. In § 165 Abs. 3 wird der Betrag „138,7 €“ durch den Betrag „142,8 €“ und der Be­trag „277,3 €“ durch den Betrag „285,5 €“ ersetzt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 163

31aa. In § 165 Abs. 4 wird der Betrag „162,7 €“ durch den Betrag „167,5 €“ ersetzt.““

10. In Art. 2 lautet die Z 33:

„33. Dem § 175 werden folgende Abs. XX bis XZ angefügt:

„(XX) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/xxxx treten in Kraft:

1.          § 3 Abs. 2, § 4 samt Überschrift, § 12a Abs. 4 und 5, § 12c Abs. 1 und 6, § 12e, § 12f, § 12g Abs. 2, § 12h samt Überschrift, § 13c Abs. 1 und 4, § 20c Abs. 3, § 21a Z 8, § 21d Z 2, 21g Abs. 4, § 22 Abs. 9a, § 28 Abs. 3, § 36 Abs. 2 Z 1 und 2, § 36b Abs. 2, § 40 Abs. 3, § 54 Abs. 3, § 77 Abs. 7, § 82 Abs. 6a, § 83a Abs. 3, § 94a Abs. 2 und § 113g Abs. 2 und 6, sowie die Aufhebung des § 6 Abs. 4 und 5 und § 83a Abs. 2 mit 1. Jänner 2012,

2.          § 28 Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 2, § 40a Abs. 1, § 40b Abs. 2, § 40c Abs. 1, § 48 Abs. 1, § 48a Abs. 1, § 50 Abs. 4, § 52 Abs. 1, § 53b Abs. 1, § 55 Abs. 1, § 57 Abs. 2, § 58 Abs. 2, 4 und 6, § 59 Abs. 2, § 59a, § 59b, § 60 Abs. 1, 3 und 4, § 60a Abs. 2, § 61 Abs. 8, § 61a Abs. 1, § 61b Abs. 1, § 61c Abs. 1, § 61d Abs. 1, § 61e Abs. 1 und 2, § 62 Abs. 2, § 63b Abs. 1 und 5, § 65 Abs. 1, § 72 Abs. 1, § 74 Abs. 1, § 74a Abs. 1, § 81 Abs. 2, § 83 Abs. 1, § 85 Abs. 1, § 87 Abs. 2, § 89 Abs. 1, § 91 Abs. 1, § 98 Abs. 2, § 101 Abs. 2, § 101a Abs. 5, § 109 Abs. 1, § 111 Abs. 2, § 112 Abs. 1, § 114 Abs. 2 und 3, § 115 Abs. 1, § 117a Abs. 2, § 117c Abs. 1 und 3, § 118 Abs. 3, 4 und 5, § 120 Abs. 1, § 123 Abs. 2, § 124 Abs. 2, § 130, § 131 Abs. 1 und 2, § 140 Abs. 1 und 3, § 141, § 142 Abs. 1, § 143 Abs. 1, § 150, § 151 Abs. 1, § 152 Abs. 1, § 153 Abs. 2 und § 165 Abs. 1, 3 und 4 mit 1. Februar 2012.

(XY) § 30 Abs. 4a und 4b, § 74 Abs. 4a und 4b und § 91 Abs. 4a und 4b in der Fas­sung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/xxxx treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

(xz) Auf Beamtinnen und Beamte, deren Versetzung oder Übertritt in den Ruhestand spätestens mit 31. Dezember 2011 wirksam wird oder deren Erklärung nach § 15 BDG 1979 vor dem 1. Dezember 2011 unwiderruflich wurde, ist § 20c Abs. 3 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Nicht dem § 20c Abs. 3 in der ab 1. Jänner 2012 geltenden Fassung entsprechende Bescheide, mit denen Jubilä­umszuwendungen aus Anlass einer Versetzung oder eines Übertritts in den Ruhestand gewährt wurden, werden mit 1. Jänner 2012 wirkungslos.““

11. In Art. 2 wird nach Z 33 folgende Z 34 angefügt:

„34. Artikel IV der 31. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 662/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/xxxx, wird wie folgt geändert:

a) Die Tabelle im Abs. 3 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 164

              b) Dem Art. IV wird folgender Abs. xx angefügt:

„(xx) Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/xxxx tritt mit 1. Februar 2012 in Kraft.““

12. In Art. 3 werden nach Z 12 folgende Z 12a und 12b eingefügt:

„12a. Die Tabelle in § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 165

12b. Die Tabelle in § 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung:“

13. In Art. 3 werden nach Z 20 folgende Z 20a und 20b eingefügt:

„20a. § 22 Abs. 1 dritter Satz lautet:

„Dem Übertritt oder der Versetzung in den Ruhestand im Sinne des § 20c GehG ist das Enden des Dienstverhältnisses gleichzuhalten, wenn zum Zeitpunkt des Endens die Anspruchsvoraussetzungen auf eine Pensionsleistung nach § 253 oder § 253b in der am 31. Dezember 2003 geltenden Fassung in Verbindung mit § 607 Abs. 10 des Allge­meinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, erfüllt sind.“

20b. In § 22 Abs. 2 wird in der Tabelle der Betrag „150,4 €“ durch den Betrag „154,8 €“ und der Betrag „191,0 €“ durch den Betrag „196,6 €“ ersetzt.“

14. In Art. 3 werden nach Z 34 folgende Z 34a bis 34h eingefügt:

„34a. Die Tabelle in § 41 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 166

34b. Die Tabelle in § 44 erhält folgende Fassung:

34c. In § 44a Abs. 2 werden ersetzt:

              a) der Betrag „57,8 €“ durch den Betrag „59,5 €“,

              b) der Betrag „17,5 €“ durch den Betrag „18,0 €“,

              c) der Betrag „21,0 €“ durch den Betrag „21,6 €“ und

              d) der Betrag „6,3 €“ durch den Betrag „6,5 €“.

34d. In § 44a Abs. 3 und 4 werden ersetzt:

              a) in Abs. 3 und Abs. 4 Z 1 und 2 der Betrag „38,8 €“ durch den Betrag „39,9 €“,

              b) in Abs. 3 und Abs. 4 Z 3 der Betrag „71,0 €“ durch den Betrag „73,1 €“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 167

34e. In § 44a Abs. 5 werden ersetzt:

              a) der Betrag „25,4 €“ durch den Betrag „26,1 €“,

              b) der Betrag „21,0 €“ durch den Betrag „21,6 €“,

              c) der Betrag „7,7 €“ durch den Betrag „7,9 €“ und

              d) der Betrag „6,3 €“ durch den Betrag „6,5 €“.

34f. In § 44a Abs. 6 wird der Betrag „43,2 €“ durch den Betrag „44,5 €“ ersetzt.

34g. In § 44a Abs. 7 wird der Betrag „9,2 €“ durch den Betrag „9,5 €“ ersetzt.

34h. In § 44a Abs. 8 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „42,0 €“ durch den Betrag „43,2 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „64,0 €“ durch den Betrag „65,9 €“.“

15. In Art. 3 werden nach Z 35 folgende Z 35a bis 35c eingefügt:

„35a. In § 44a Abs. 9 wird der Betrag „74,4 €“ durch den Betrag „76,6 €“ ersetzt.

35b. In § 44b werden ersetzt:

              a) in Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Z 1 der Betrag „692,8 €“ durch den Betrag „713,2 €“,

              b) in Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 Z 2 der Betrag „865,7 €“ durch den Betrag „891,2 €“,

              c) in Abs. 1 Z 3 der Betrag „1040,1 €“ durch den Betrag „1070,8 €“ und

              d) in Abs. 2 Z 3 der Betrag „956,7 €“ durch den Betrag „984,9 €“.

35c. In § 44c Abs. 1 werden ersetzt:

              a) der Betrag „4 148,7 €“ durch den Betrag „4 271,1 €“,

              b) der Betrag „3 664,6 €“ durch den Betrag „3 772,7 €“,

              c) der Betrag „3 046,4 €“ durch den Betrag „3 136,3 €“ und

              d) der Betrag „2 288,2 €“ durch den Betrag „2 355,7 €“.“

16. In Art. 3 werden nach Z 37 folgende Z 37a und 37b eingefügt:

„37a. In § 49q Abs. 1 und Abs. 1a werden ersetzt:

               a) in Abs. 1 Z 1 lit. a der Betrag „44 691,3 €“ durch den Betrag „45 990,8 €“,

               b) in Abs. 1 Z 1 lit. b der Betrag „53 555,4 €“ durch den Betrag „55 081,8 €“,

               c) in Abs. 1 Z 2 lit. a der Betrag „49 123,3 €“ durch den Betrag „50 536,3 €“,

               d) in Abs. 1 Z 2 lit. b der Betrag „57 987,4 €“ durch den Betrag „59 627,3 €“,

               e) in Abs. 1 Z 3 lit. a der Betrag „53 555,4 €“ durch den Betrag „55 081,8 €“,

               f) in Abs. 1 Z 3 lit. b der Betrag „62 419,8 €“ durch den Betrag „64 173,1 €“,

               g) in Abs. 1a Z 1 der Betrag „55 138,2 €“ durch den Betrag „56 705,1 €“,

               h) in Abs. 1a Z 2 der Betrag „64 001,6 €“ durch den Betrag „65 795,4 €“.

37b. Die Tabelle in § 49v Abs. 1 erhält folgende Fassung:“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 168

17. In Art. 3 werden nach Z 38 folgende Z 38a bis 38j eingefügt:

„38a. Die Tabelle in § 54 erhält folgende Fassung:

38b. In § 54e Abs. 1 wird der Betrag „360,3 €“ durch den Betrag „370,9 €“ und der Be­trag „492,5 €“ durch den Betrag „507,0 €“ ersetzt.

38c. Die Tabelle in § 56 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 169

38d. In § 56e Abs. 1 wird der Betrag „360,3 €“ durch den Betrag „370,9 €“ und der Be­trag „492,5 €“ durch den Betrag „507,0 €“ ersetzt.

38e. Die Tabelle in § 61 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

38f. Die Tabelle in § 71 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 170

38g. Die Tabelle in § 71 Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 171

38h. Die Tabelle in § 72 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

38i. Die Tabelle in § 72 Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 172

38j. Die Tabelle in § 73 Abs. 2 erhält folgende Fassung:“

18. In Art. 3 wird nach Z 39 folgende Z 39a eingefügt:

„39a. § 74 Abs. 2 lautet:

„(2) Das fixe Monatsentgelt beträgt für Vertragsbedienstete

              1.          in der Bewertungsgruppe v1/5

              a)          für die ersten fünf Jahre           7 676,8 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr              8 104,9 €,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 173

              2.          in der Bewertungsgruppe v1/6

              a)          für die ersten fünf Jahre           8 184,4 €,