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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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17. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 12. März 2009

 

 


Stenographisches Protokoll

17. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode            Donnerstag, 12. März 2009

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 12. März 2009: 9.06 – 20.35 Uhr

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Tagesordnung

Ergänzung der Tagesordnung ........................................................................................ 49

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremden­polizei­ge­setz 2005 und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden

2. Punkt: Bericht über den Antrag 32/A der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (Bleiberechtsgesetz – 2008)

3. Punkt: Bericht über den Antrag 249/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sofortige Arretierung und umgehende Ausweisung von straffälligen Asylwerbern

4. Punkt: Bericht über den Antrag 251/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Verschärfungen des Asylwesens

5. Punkt: Bericht über den Antrag 254/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005), BGBl. I Nr. 4/2008, geändert wird

6. Punkt: Bericht über den Antrag 506/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden

7. Punkt: Bericht über den Antrag 159/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird

8. Punkt: Bericht über den Antrag 160/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (SRÄG 2008)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Bericht über den Antrag 161/A(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend SPICE und andere biogene Suchtmittel

10. Punkt: Bericht über den Antrag 285/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung von Raucher- und Nichtraucher­lokalen

11. Punkt: Bericht über den Antrag 397/A(E) der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Änderungen beim Rauchverbot in der Gastronomie

12. Punkt: Bericht über den Antrag 284/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend elektronische Gesundheitskarte („e-card“) mit Auf­druck in Brailleschrift

13. Punkt: Bericht über den Antrag 187/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umstellung auf e-card mit Foto und Ausweispflicht für noch nicht umgestellte Karten

14. Punkt: Bericht über den Antrag 400/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Einführung einer bundesweiten Skihelmpflicht bis zum 14. Lebensjahr

15. Punkt: Bericht über den Antrag 139/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier

16. Punkt: Bericht über den Antrag 141/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenz­wertes für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln

17. Punkt: Übereinkommen über Streumunition

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Verbot von Streu­munition geändert wird

19. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports

20. Punkt: Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

21. Punkt: Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus

22. Punkt: Bericht betreffend den Jahrestätigkeitsbericht 2007/2008 des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2008/13

23. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/1; Band 1 – WIEDERVORLAGE

24. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2006 und 2007, Reihe Bund 2008/1

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem NS-Unrechtsurteile aufgehoben werden (NS-Aufhebungsgesetz) (374/A)

26. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zum Schutz und Erhalt der deutschen Sprache geschaffen wird (404/A)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 3

27. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG) geändert wird (432/A)

28. Punkt: Bericht über den Antrag 487/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungs­ge­setz 1975) geändert wird (Dritte Lesung)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 20

Ordnungsruf ................................................................................................................... 26

Geschäftsbehandlung

Antrag, gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung den Bericht des Geschäfts­ordnungsausschusses über den Antrag 487/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (94 d.B.), auf die Tagesordnung zu setzen – Annahme .........................................  49, 49

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 49

Unterbrechung der Sitzung .................................................................................  66, 105

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung im Zusammenhang mit stattge­fun­denen Kundgebungen von der Zuschauergalerie sowie der Vorgehensweise bei der Berichterstattung seitens des ORF:

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 70

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ..... 70

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 71

Werner Amon, MBA ............................................................................................... ..... 71

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................. 104

Dankesworte der Präsidentin Mag. Barbara Prammer an aus seinem Amt als ÖVP-Klubdirektor ausscheidenden Professor Dkfm. Dr. Werner Zögernitz ............................................ 227

Wortmeldung des Abgeordneten Karlheinz Kopf in diesem Zusammenhang ........ 227

Fragestunde (2.)

Frauen und öffentlicher Dienst .................................................................................. 20


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 4

Mag. Gisela Wurm (10/M); Anna Höllerer, Ursula Haubner, Mag. Ulrike Lunacek, Carmen Gartelgruber

Dorothea Schittenhelm (8/M); Gerald Grosz, Mag. Judith Schwentner, Edith Mühlberghuber, Heidrun Silhavy

Werner Herbert (12/M); Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Ernest Windholz, Mag. Albert Steinhauser

Martina Schenk (13/M); Mag. Judith Schwentner, Anneliese Kitzmüller, Andrea Gessl-Ranftl, Gabriele Tamandl

Mag. Judith Schwentner (14/M); Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Hermann Krist, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Sigisbert Dolinschek

Otto Pendl (11/M); Silvia Fuhrmann, Stefan Markowitz, Tanja Windbüchler-Souschill, Ing. Christian Höbart

Mag. Gertrude Aubauer (9/M); Martina Schenk, Mag. Judith Schwentner, Dr. Susanne Winter, Sonja Ablinger

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................  47, 157, 216, 222, 226

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (88 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (116 d.B.) .............................................................. 50

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 32/A der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthalts­gesetz, das Asylgesetz 2005 und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (Bleiberechtsgesetz – 2008) (117 d.B.) ......................................................................... 50

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 249/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sofortige Arretierung und umgehende Ausweisung von straffälligen Asylwerbern (118 d.B.) .................................................... 50

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 251/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Verschärfungen des Asylwesens (119 d.B.) ........................................................................................................................ 50

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 254/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005), BGBl. I Nr. 4/2008, geändert wird (120 d.B.)    ............................................................................................................................... 50

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 51

Günter Kößl ............................................................................................................. ..... 53

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 56


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 5

Otto Pendl ..................................................................................................................... 59

Mag. Alev Korun ........................................................................................................... 62

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ..... 66

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ..... 72

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ..... 73

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 75

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 76

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 78

Harald Vilimsky ............................................................................................................ 79

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ................................................................................. 81

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 82

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ..... 83

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ..... 84

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ..... 85

Erwin Hornek .......................................................................................................... ..... 87

Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 89

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ..... 91

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 93

Hermann Gahr ........................................................................................................ ..... 94

Dr. Gerhard Kurzmann (tatsächliche Berichtigung) .................................................... 95

Bernhard Vock (tatsächliche Berichtigung) ................................................................. 96

Werner Herbert ....................................................................................................... ..... 96

Anton Heinzl ............................................................................................................ ..... 97

Stefan Petzner ......................................................................................................... ..... 98

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ..... 99

Gerald Grosz (tatsächliche Berichtigung) ............................................................... ..... 99

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 100

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 101

Johann Singer ............................................................................................................ 102

Leopold Mayerhofer ................................................................................................... 102

Entschließungsantrag der Abgeordneten Günter Kößl, Otto Pendl, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend Standortentscheidung für eine Erstaufnahmestelle Süd sowie ein Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen – Annahme (E 16) .......................................  88, 104

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend die sofortige Abstandnahme vom Projekt eines „Schubhaftzen­trums“ in Leoben – Ablehnung (namentliche Abstimmung)     90, 104

Annahme des Gesetzentwurfes in 116 d.B. ................................................................ 103

Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 117, 118, 119 und 120 d.B. ................... 106

6. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 506/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Euro­päischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahl­behörde erlassen werden (121 d.B.)           ............................................................................................................................. 107

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 107

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 108

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 109

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 110


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 6

Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 111

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 112

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 112

7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 159/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird (138 d.B.) ................................................ 113

Redner/Rednerinnen:

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 113

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 114

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 115

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 117

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 117

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 118

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Daten und Vorwürfe betreffend Behandlungsfehler in Österreichs Krankenhäusern – Ableh­nung .............................................................................  116, 119

Annahme des Gesetzentwurfes ............................................................................... ... 119

8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 160/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Familienlas­tenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (SRÄG 2008) (139 d.B.) ....................... 119

Redner/Rednerinnen:

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 119

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 120

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 121

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 121

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 122

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 123

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 124

Annahme des Gesetzentwurfes ............................................................................... ... 124

9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 161/A(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend SPICE und andere biogene Suchtmittel (140 d.B.) ...................................................................................................................... 125

Redner/Rednerinnen:

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 125

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ... 126

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 126

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 127

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 128

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 129

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 129

Günter Kößl ............................................................................................................. ... 130

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 130

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 140 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend SPICE und andere biogene Suchtmittel (E 17) ........................................................................ 131


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 7

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 285/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kenn­zeichnung von Raucher- und Nichtraucherlokalen (141 d.B.) ....................................................................................................................................... 131

11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 397/A(E) der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Änderungen beim Rauchverbot in der Gastronomie (142 d.B.) ...................................................................................................................... 131

Redner/Rednerinnen:

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 131

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 132

Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 132

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 133

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 134

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 135

Maximilian Linder ................................................................................................... ... 135

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 136

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 137

Heidrun Silhavy ....................................................................................................... ... 137

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 138

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 139

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 140

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 141 und 142 d.B. .......................... ... 141

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 284/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend elektro­nische Gesundheitskarte („e-card“) mit Aufdruck in Brailleschrift (143 d.B.) ................................................................................................. 142

13. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 187/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umstellung auf e-card mit Foto und Ausweispflicht für noch nicht umgestellte Karten (144 d.B.) ....................................... 142

Redner/Rednerinnen:

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 142

Dr. Sabine Oberhauser, MAS................................................................................. ... 144

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 145

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 148

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 148

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 149

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 150

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 150

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 151

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 152

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 153

Mag. Johann Maier (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 154

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindesthöhe von Verkehrszeichen zum Schutze blinder und stark sehbehinderter Personen – Zurückziehung ..............................................................................................................................  143, 154

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der e-card durch zusätzliche Funktionen – Ablehnung ...................  146, 155


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 8

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 143 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend elektronische Gesundheitskarte („e-card“) mit Aufdruck in Brailleschrift (E 18) ......... 154

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 144 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Umstellung auf e-card mit Foto und Ausweispflicht für noch nicht umgestellte Karten (E 19)                     154

14. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 400/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer bundesweiten Skihelmpflicht bis zum 14. Lebensjahr (145 d.B.) ...................................................................................................................... 155

Redner/Rednerinnen:

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 155

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 156

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 156

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 157

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes ................................................................... 157

Zuweisung des Antrages 400/A(E) an den Ausschuss für Sportangelegenheiten ...... 157

15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 139/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier (146 d.B.) ...................................................................................................................... 158

Redner/Rednerinnen:

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 158

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 158

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 159

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 160

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 161

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 161

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 146 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier (E 20) .................................................. ... 162

16. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 141/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln (147 d.B.) .............................................................. 162

Redner/Rednerinnen:

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 162

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 163

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 164

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 165

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 167

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 168

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 169

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 170

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 170

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von trans-Fettsäuren in Lebensmitteln – Ab­lehnung ...............................  166, 171


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 9

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 147 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln (E 21)                         171

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (77 d.B.): Übereinkommen über Streumunition (100 d.B.) .......................................................... 171

18. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (75 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition geändert wird (101 d.B.)                            171

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ursula Plassnik ................................................................................................. ... 171

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 172

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 173

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 173

Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 174

Bundesminister Dr. Michael Spindelegger ......................................................... ... 175

Wolfgang Großruck ................................................................................................ ... 176

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 177

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 178

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ... 179

Genehmigung des Staatsvertrages in 100 d.B. ........................................................... 180

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 100 d.B. ......... 180

Annahme des Gesetzentwurfes in 101 d.B. ............................................................. ... 180

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (23 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (102 d.B.)          ............................................................................................................................. 180

20. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (24 d.B.): Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (103 d.B.) .................. 180

21. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (26 d.B.): Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus (104 d.B.) ................................................................ 180

Redner/Rednerinnen:

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 180

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 182

Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ... 182

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 183

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ... 184

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 185

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 186

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 186

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 187

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ... 188


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 10

Genehmigung der drei Staatsverträge in 102, 103 und 104 d.B. ................................. 189

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z. 3 B-VG hinsichtlich 103 d.B.                         189

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 103 d.B. ......... 189

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Jahres­tätigkeits­bericht 2007/2008 des Rechnungshofes, Reihe Bund 2008/13 (III-12/85 d.B.) ................................................ 189

23. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/1; Band 1 – WIEDERVORLAGE (III-16/87 d.B.) ........................................ 189

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 190

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 191

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 192

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 192

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 193

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 195

Johann Singer ......................................................................................................... ... 196

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 197

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 197

Christian Faul .......................................................................................................... ... 198

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 199

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 200

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 200

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 201

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ........................................................... ... 202

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-12 und III-16 d.B. ............................................ 204

24. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2006 und 2007, Reihe Bund 2008/1 (III-13 und Zu III-13/86 d.B.) .................................................................................................................... 204

Redner/Rednerinnen:

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 204

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 205

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 206

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 207

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 208

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 209

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 209

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 210

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 212

Kenntnisnahme des Berichtes III-13 und Zu III-13 d.B. ............................................. ... 212

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem NS-Unrechts­urteile aufgehoben werden (NS-Aufhebungsgesetz) (374/A) .......................................................................................................................... 212

Redner/Rednerinnen:

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 212

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 213


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 11

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 214

Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 215

Zuweisung des Antrages 374/A an den Justizausschuss ........................................... 216

26. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bun­desgesetz zum Schutz und Erhalt der deutschen Sprache geschaffen wird (404/A) ............................................................................................... 216

Redner/Rednerinnen:

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 216

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 217

Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ... 218

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 219

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 221

Zuweisung des Antrages 404/A an den Kulturausschuss ........................................... 222

27. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schul­organi­sationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG) geändert wird (432/A) .......................................................................................................................... 222

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 222

Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 223

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 223

Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ... 224

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 224

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ... 225

Zuweisung des Antrages 432/A an den Unterrichtsausschuss ................................... 226

28. Punkt: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 487/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz geändert, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (94 d.B.) (Dritte Lesung)                     226

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 226

Eingebracht wurden

Bericht ........................................................................................................................... 49

III-48: Bericht betreffend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der Österreichischen Entwicklungspolitik 2008 bis 2010; BM f. europäische und internationale Angelegenheiten

Anträge der Abgeordneten

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Medizin-Universität in Linz (531/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 12

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verleihung der österreichi­schen Staatsbürgerschaft an Altösterreicher mit einer fremden Staatsangehörigkeit, die vor den Pariser Vororteverträgen auf dem Gebiet Südtirols und Trentino samt Cortina D’Ampezzo gelebt haben, sowie an deren Nachfahren (532/A)(E)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Norm­verbrauchsabgabe (533/A)(E)

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufrechterhaltung des Bank­geheimnisses (534/A)(E)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitspflicht gemäß § 44 StVG (535/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Straf­gesetz­buch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (536/A)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachvollziehbare betriebliche Einkommensstatistiken (537/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreichweite Arzneimittel-Hotline für Blinde (538/A)(E)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetz­buch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (539/A)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlegung des in Leoben geplanten Schubhaftzentrums (540/A)(E)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung der Grenzraum­sicherheit in Niederösterreich (541/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend restriktivere Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie (542/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduzierung der Politikerbezüge sowie der Bezüge der leitenden Beamten um 4 % (543/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungssituation islamischer Mädchen und Frauen (544/A)(E)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Truppen­übungs­plat­zes Aualm (545/A)(E)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verfahrensbeschleunigung und Verbesserung des Rechtsschutzes durch einen ständig tagenden Verfassungs­gerichtshof, durch eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf generell längstens sechs Monate und durch eine Aufstockung der dafür erforderlichen Planstellen für die ständigen Referenten, weiters die Möglichkeit einer Absetzbarkeit des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes (546/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum Gigaliner (25-Meter-Monster-Lkw mit bis zu 60 Tonnen) (547/A)(E)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Steigerung des Männeranteils in pädagogischen Berufen (548/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 13

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt der Rainer-Kaserne (549/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (550/A)(E)

Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (551/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (552/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (553/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (554/A)(E)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (555/A)(E)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vor­schläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (556/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (557/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (558/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (559/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungssicherheit und Prävention (560/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend wirksame Maßnahmen zum Schutz gegen Kinderschänder und Sexualstraftäter (561/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Regelung für Straßenaufsichtsorgane (562/A)(E)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Planstellen zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität (563/A)(E)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend systematische Evaluie­rung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen (564/A)(E)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der e-card durch zusätzliche Funktionen (565/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend rasche Evaluierung der Leistungs­information (566/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung des wissen­schaftlichen Personals für die Alpen Adria Universität Klagenfurt (567/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 14

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Weiterversicherung für die Pflege naher Angehöriger (568/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (569/A)

Anfragen der Abgeordneten

Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Causa Mensdorff-Pouilly (1287/J)

Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Neuaufnahme von Triebfahrzeug­führerIn­nen (1288/J)

Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend dringend nötige Verlängerung des Sozialpakets im Bereich der Landesverteidigung (1289/J)

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Sexismus und Diskriminierungen in der Redaktion der Heereszeitschrift „Truppendienst“ (1290/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend mögliche Verwendung von Mitteln aus dem Bankenrettungspaket für die Post (1291/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Solidaritätsfonds zur Erbringung von Leistungen an in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Tabaktrafikanten (1292/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend mögliche Verwendung von Mitteln aus dem Bankenrettungspaket für die Post (1293/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1294/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1295/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1296/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1297/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1298/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1299/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1300/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 15

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1301/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1302/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1303/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1304/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1305/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Kosten für Werbung in den Ministerien (1306/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1307/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behin­derteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1308/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Erfüllung der Beschäfti­gungs­pflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1309/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht ge­mäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1310/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1311/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderten­einstellungs­gesetz im Jahr 2008 (1312/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1313/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1314/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behin­derteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1315/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erfüllung der Beschäftigungs­pflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1316/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 16

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behin­derteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1317/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1318/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1319/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz im Jahr 2008 (1320/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Aufstockung des Exekutivapparates in Tirol (1321/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte in Tirol (1322/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte in Vorarlberg (1323/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte in Wien (1324/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte in der Steiermark (1325/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte in Salzburg (1326/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte in Oberösterreich (1327/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte in Niederösterreich (1328/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für betreffend die Exekutivkräfte in Kärnten (1329/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Exekutivkräfte im Burgenland (1330/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend die kulturell bedingten Probleme muslimischer Frauen und Mädchen (1331/J)

Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ankündigung der Schließung der Postämter 9375 Hüttenberg, 9373 Klein St. Paul, 9314 Launsdorf, 9363 Metnitz und 9341 Straßburg (1332/J)

Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ankündigung der Schließung der Postämter 9103 Diex, 9142 Globasnitz, 9113 Ruden und 9121 Tainach (1333/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 17

Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Schließung der Postämter 9421 Eitweg und 9473 Lavamünd (1334/J)

Zurückgezogen wurden die Anfragen der Abgeordneten

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Bruck an der Mur (1204/J) (Zu 1204/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Deutschlandsberg (1205/J) (Zu 1205/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Feldbach (1206/J) (Zu 1206/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Fürstenfeld (1207/J) (Zu 1207/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Graz Umgebung (1208/J) (Zu 1208/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Hartberg (1209/J) (Zu 1209/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Judenburg (1210/J) (Zu 1210/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Knittelfeld (1211/J) (Zu 1211/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Leibnitz (1212/J) (Zu 1212/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Leoben (1213/J) (Zu 1213/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Liezen (1214/J) (Zu 1214/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Murau (1215/J) (Zu 1215/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Mürzzuschlag (1216/J) (Zu 1216/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Radkersburg (1217/J) (Zu 1217/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Voitsberg (1218/J) (Zu 1218/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Weiz (1219/J) (Zu 1219/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (624/AB zu 590/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 18

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (625/AB zu 591/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (626/AB zu 604/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (627/AB zu 617/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (628/AB zu 636/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (629/AB zu 543/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (630/AB zu 565/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (631/AB zu 592/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (632/AB zu 605/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (633/AB zu 618/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (634/AB zu 637/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (635/AB zu 653/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (636/AB zu 663J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (637/AB zu 692/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (638/AB zu 797/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (639/AB zu 645/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (640/AB zu 646/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ord­neten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (641/AB zu 680/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 19

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (642/AB zu 686/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (643/AB zu 700/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (644/AB zu 734/J)


09.05.43


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 20

Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Binder-Maier, Praßl, Dr. Schüssel und Dr. Pilz.

09.05.58Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Redner- und Rednerinnenpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch die Frau Bundesministerin vom Rednerpult der Abgeordneten.

Für die Haupt- und Zusatzfragesteller und -stellerinnen jeder Fraktion ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Hauptfrage durch die Frau Bundesministerin soll 2 Minuten und jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute betragen.

Ich werde 20 bis 15 Sekunden vor Ablauf der jeweiligen Zeit mit einem Glockenzeichen darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit zu Ende ist, und müsste gege­benenfalls, falls sich jemand nicht an diese Zeitvorgaben hält, auch ins Wort fallen. Ich hoffe, dass das wie auch in der Vergangenheit bei den letzten Fragestunden nicht notwendig sein wird.

Ich beginne daher jetzt – um 9.07 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Ich darf die Frau Bundesministerin zum Rednerpult bitten.

Bundesministerium für Frauen und öffentlichen Dienst

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur 1. Anfrage, 10/M, das ist die der Frau Abgeordneten Mag. Wurm an die Frau Bundesministerin. Ich ersuche um die Frage. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Von der Europäischen Kommission wurde in der vergangenen Woche ein Bericht erstellt und uns präsentiert. Dabei liegt Österreich in Bezug auf die Einkommens­unterschiede zwischen den Geschlechtern, also zwischen Männern und Frauen, an vorletzter Stelle.

10/M

„Warum verdienen Frauen in Österreich um mehr als ein Viertel (25%) weniger als ihre männlichen Kollegen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 21

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Hohes Haus! Sie sehen es hier an dem Sticker, den ich trage: Das (die Rednerin zeigt auf eine Plakette an ihrem Revers, die eine Euro-Münze darstellt, der ein Teil fehlt) stellt einen Euro dar, und genau dieser Ausschnitt fehlt uns. Das ist nur der Durchschnitt. Es ist tatsächlich so, dass bei Arbeiterin­nen/Arbeitern die Einkommensunterschiede noch größer sind als bei Angestellten, obwohl Frauen in Österreich sehr stark aufgeholt haben, was die Bildung anlangt.

Es ist tatsächlich so, dass einige Prozente erklärbar sind, aber einige Prozente übrig bleiben, die nicht erklärbar sind. Zu den erklärbaren Prozenten ist zu sagen, dass es wichtig ist, welche Berufswahl Mädchen und Frauen treffen. Es ist noch immer so, dass die schlecht bezahlten Bereiche und schlecht bezahlten Branchen von Mädchen aus­gewählt werden. Das hat historische Bedeutung, weil früher körperlich schwere Arbeiten anders bewertet wurden als haushaltsnahe Dienstleistungen. – Das ist eine Erklärung.

Wenn während des Berufs ein Ausstieg von Frauen für eine Babypause stattfindet und der Wiedereinstieg nicht so gut gelingt – damit erklären sich auch einige Prozente Gehaltsunterschied.

Tatsache in Österreich ist auch, dass vier von zehn Frauen Teilzeit arbeiten. Es ist daher so, dass sogar die Stundenlöhne bei Vollzeit und Teilzeit für die gleiche Arbeit, wenn sie von Frauen verrichtet wird, bei Teilzeit um bis zu 22 Prozent niedriger sind.

Dazu kommt noch die Tatsache, dass sich Gehaltsscheren umso größer auszeichnen, je mehr Erwerbsbeteiligung in einem Land da ist. In Malta oder Italien zum Beispiel, wo die Erwerbsbeteiligung der Frauen geringer ist, ist auch die Gehaltsschere geringer. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich werde später berichten, welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang getroffen werden sollten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Besonderes Augenmerk der Europäischen Kommission wird in diesem Bezug auch immer wieder der Kinderbetreuung geschenkt. Die Kinderbetreuung ist der Schlüssel zum Schloss, wenn Frauen auch nach der Kinderphase oder Familienphase weiter berufstätig sein wollen.

Was planen Sie in diesem Bereich in der Zukunft?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: In der Tat gibt es von der EU-Kommission einen Gleichstellungsplan bis 2013, die Road­map, wo unter anderem auch Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie festgeschrieben sind.

Ich denke, Sie alle werden mir zustimmen, dass wir in den letzten Jahren hier viele wichtige Schritte gesetzt haben. Seit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ist dieses Kinderbetreuungsgeld flexibler gemacht worden. Das heißt, die Eltern können jetzt in drei Varianten Kindergeld beziehen, nicht mehr nur in einer Variante, nämlich 30 und 6 Monate, auch 20 und 4 Monate, aber auch 15 und 3 Monate sind möglich.

Ein weiterer Schritt, diese Vereinbarkeit zu verbessern, wird es sein – ich freue mich sehr, dass diese Bundesregierung dieses Thema aufgenommen hat –, ein einkom­mens­abhängiges Kinderbetreuungsgeld einzuführen. (Beifall bei der SPÖ.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 22

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Höllerer.

Ich darf die jeweilig nachfolgenden ZusatzfragestellerInnen bitten, sich jeweils gleich zu den Rednerpulten zu begeben. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Betreffend Ihr Anliegen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, schlagen Sie eine Quotenregelung vor.

In der „Pressestunde“ haben Sie zum Thema Quote in Aufsichtsräten gesagt, dass Sie sich an Norwegen ein Beispiel nehmen wollen. Dort gibt es eine Quotenregelung bei Aufsichtsräten, und mittlerweile sind dort 44 Prozent der Aufsichtsräte weiblich.

Wenn ich das Beispiel ÖBB hernehme, finde ich kaum Frauen in Führungspositionen, aber auch im gesamten Konzern sind insgesamt wenige Frauen beschäftigt. Im ge­samten ÖBB-Konzern sind lediglich 6,9 Prozent der 43 000 Beschäftigten Frauen; nur 17 Prozent der ÖBB-Lehrlinge sind Frauen; von 25 Vorstandsposten sind lediglich 2 mit Frauen besetzt; und von 83 Aufsichtsräten sind nur 8 Frauen.

Ich möchte Sie gerne fragen, wie Sie diese angekündigte Quotenregelung umsetzen wollen. Wenn es in staatsnahen Betrieben nicht gelingt, die Frauen in Position zu bringen, wie wollen Sie es dann im privatwirtschaftlichen Bereich schaffen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Um auf den Kern Ihrer Frage zurückzukommen, Frau Kollegin Höllerer: Ich habe mir Norwegen deswegen als Vorbild genommen, weil in Norwegen erkannt wurde – und eine gesetzliche Regelung dann die Folge war –, dass man auf das Potenzial von Frauen in der Wirtschaft nicht verzichten kann. Ich darf den Wirtschaftsminister heranziehen, der ein konservativer Wirtschaftsminister war und seinerzeit erkannt hat, dass dieses Potenzial nur mit einer gesetzlichen Quote auch in die Führungspositionen gehoben werden kann. Übergangsfristen waren gegeben.

Mein Ziel ist es, das, was im Regierungsübereinkommen festgeschrieben ist, nämlich mehr Frauen in Führungspositionen zu bekommen, sukzessive zu verwirklichen. Nor­we­gen als Vorbild heranzuziehen war der erste Schritt. Ich denke, man könnte auch Sofortmaßnahmen setzen, beispielsweise in den Selbstbeschränkungsverpflichtungen der börsenotierten Unternehmen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haubner.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sie haben zuerst richtigerweise gesagt, dass die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern leider noch sehr, sehr groß ist und was Sie denken, allgemein daran zu ändern, und was Sie dazu beitragen wollen, damit das nicht mehr so ist. Zu den Angelegenheiten in Ihrem Wirkungsbereich gehört auch die Gleichstellung der Frauen am Arbeitsmarkt.

Daher meine Frage: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass gerade in Berufen, die traditionell stärker von Frauen ausgeübt werden – ganz konkret: im Pflegebereich der Beruf der Pflegehelferin, der Altenfachbetreuerin –, die Gehälter, die dort wesentlich niedriger sind, in Zukunft für qualifizierte Vollzeitarbeit entsprechend angehoben werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 23

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sie sprechen einen sehr wichtigen Bereich an. Ich bin auch der Meinung, dass in Zu­kunft der Bereich der Gesundheits- und der Pflegeberufe enorme Bedeutung bekom­men wird. Ich verweise auf das Sozialkapitel im Regierungsübereinkommen, in dem sich die Bundesregierung dazu bekennt, bis zu 2 000 Kräfte in diesem Bereich zu etablieren, wenn die Länder Bedarf anmelden. Das heißt, ich komme Anfang April auch mit den LändervertreterInnen des AMS zusammen und werde nachfragen, ob schon Anfragen da sind, weil ich glaube, dass die Bewertung dieser Arbeit – und da bin ich bei Ihnen – eine andere Bedeutung bekommen muss.

Was kann ich dazu tun? – Es ist, wie ich meine, wichtig darzulegen, wie Arbeit prin­zipiell bewertet wird. Ich habe vorhin schon auf körperlich schwere Tätigkeiten hingewiesen. Ich möchte jetzt keinem Kfz-Mechaniker nahetreten, aber wenn man die heutige Tätigkeit eines Kfz-Mechanikers und einer Altenbetreuerin vergleicht, so muss man schon gewichten, ob hier nicht vielleicht gleich schwere Tätigkeiten vorliegen und daher auch gleiche Bezahlung sein könnte.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Lunacek.

 


Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Frauenministerin! Einer der Gründe für die große Einkommensschere zwischen Frauen und Männern ist ja auch, dass es in den Betrieben hinsichtlich Gehaltshöhe und auch etwaiger Zusatzvereinbarungen keine Transparenz gibt und dass sich Männer sehr oft sehr viel mehr ausverhandeln. Da wäre zum Beispiel durchaus Abhilfe zu schaffen, wenn es Frauenförderpläne in allen Betrieben gäbe.

Sie haben vor Weihnachten einmal gesagt, Sie wären durchaus dafür, dass nur Unternehmen, die Frauenförderpläne haben, auch staatliche Förderungen bekommen. Daraufhin hat Wirtschaftsminister Mitterlehner gesagt: Das spielt es nicht! Sie haben zum Frauentag diese Forderung noch einmal gestellt. Wann werden Sie diese For­derung endlich umsetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Um diese Forderung umzusetzen, bedarf es einer gemeinsamen Aktion der Wirtschaft, des Wirtschaftsministers, wenn Sie so wollen, und der Frauenministerin. Das heißt, die Gespräche, die ich begonnen habe, werde ich weiterführen.

Es ist tatsächlich richtig, dass ich mir ein Land, das das schon lange macht, als Bei­spiel genommen habe: Schweden. Dort gibt es Gleichstellungspläne, dort gibt es Gleichstellungsbilanzen, die Betriebe ab zehn MitarbeiterInnen jedes Jahr legen müssen. Das ist dort im Gleichbehandlungsgesetz festgeschrieben.

Ich denke, schon beim Einstieg sieht man Differenzen, nicht im Kollektivvertrag direkt, aber es gibt mittelbare Diskriminierung, die man herauslesen könnte. Da anzusetzen, Einstiegsgehälter schon transparent zu machen, zu schauen, was ist eine Frau und was ist ein Mann für die gleiche Arbeit wert, das bleibt mein Ziel.

Die Gespräche mit dem Herrn Wirtschaftsminister werde ich fortführen. Es kann nur gemeinsam gehen. (Unruhe im Saal.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich die nächste Zusatzfrage stellen lasse, bitte ich die Damen und Herren Abgeordneten, ein wenig mehr Aufmerksamkeit walten zu lassen.

Frau Abgeordnete Gartelgruber ist die nächste Fragestellerin. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 24

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Minister! Dem Einkommensbericht des Rechnungshofes, der letztes Mal im Ausschuss diskutiert wurde, ist zu entnehmen, dass der Einkommensnachteil der Frauen gegen­über den Männern zwar geringer geworden ist, jedoch noch deutlich ersichtlich ist.

Meine Frage daher an Sie: Welche Maßnahmen sind hinsichtlich der Beanstandung im veröffentlichten kritischen Rechnungshofbericht bezüglich Frauenförderungsprogram­me geplant?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin sehr dankbar für diese Frage, weil ich sie selbstverständlich auch schon persönlich mit dem Herrn Rechnungshofpräsidenten erörtert habe und wir gemeinsam an die Öffentlichkeit treten wollen, um Vorschläge meinerseits zu präsentieren.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir schauen, dass wir mehr Frauen von der Teilzeit- in die Vollzeiterwerbstätigkeit bekommen, weil das einer der Gründe dafür ist, dass sich diese Einkommensschere insgesamt so darstellt.

Wie können wir Frauen von der Teilzeit- in die Vollzeiterwerbstätigkeit bekommen? – Dann, wenn sich auch das Kinderbetreuungsangebot in Österreich von Vorarlberg bis ins Burgenland ähnlich gestaltet.

Sie alle wissen: Wir haben neun verschiedene Kindergartengesetze. Die Schließzeiten und Öffnungszeiten der Kindergärten stellen sich halt recht unterschiedlich dar. Da wäre zum Beispiel ein Ansatz, zu sagen: Bitte den Kindergarten nicht 10 bis 13 Wochen im Jahr geschlossen zu halten – man hat nur 5 Wochen Urlaub, jeder Arbeitnehmer, Arbeitnehmerin –, sondern weniger Schließtage pro Kindergarten! Somit könnten wir einen Teil des Problems lösen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur Frage 8/M der Frau Abgeordneten Schittenhelm. – Frau Abgeordnete, bitte die Frage.

 


Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Im Regierungsprogramm wurde eine Vielzahl von frauenpolitischen Zielvorgaben wie Chancengleichheit, Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, Einkommensgerechtigkeit und Förderung von Frauen in Wissenschaft und Forschung und noch vieles mehr festgeschrieben.

Wir alle hier im Haus, vor allem auch die Frauen, wissen natürlich, dass Frauenpolitik eine Querschnittsmaterie ist und sich nicht nur in verschiedenen Kapiteln des Regierungsprogramms wiederfindet, sondern die Zuständigkeit dafür auch in mehreren Ressorts liegt.

Meine konkrete Frage daher:

8/M

„Wie gedenken Sie die frauenpolitischen Zielvorgaben aus dem Regierungsprogramm umzusetzen?“ 

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich bin wirklich sehr froh darüber, dass in diesem Regie­rungs­übereinkommen so viele Bereiche, die Frauen betreffen, explizit angeführt sind. Das heißt, es finden sich tatsächlich in jedem Budgetkapitel – dort muss es sich finden, nämlich in Bezug auf ein Gender-Budgeting-Projekt –, aber auch in jedem Kapitel des


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 25

Regierungsübereinkommens frauenrelevante Zielvorgaben. Speziell im Frauenkapitel ist es zum ersten Mal so, dass sich die gesamte Bundesregierung zu einem Nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt be­kennt.

Zu den anderen Bereichen habe ich bereits mit fast allen Ressortkolleginnen und Res­sort­kollegen Gespräche geführt, wie wir das, was im jeweiligen Kapitel frauenrelevant ist, sukzessive umsetzen können. Und eine Frauenministerin ist dazu da, dass sie das auch einfordert, dass sie das einmahnt und dass sie versucht zu erreichen, dass diese Übereinkommen, zum Beispiel mehr Polizistinnen oder die Forcierung von Karriere­möglichkeiten von Soldatinnen im Landesverteidigungsbereich, sukzessive gemeinsam umgesetzt werden.

Was aber das eigene Kapitel anlangt, so bin ich sehr froh darüber, dass darin das Schließen der Einkommensschere explizit festgehalten ist, dass als Ziel mehr Frauen in Vollzeiterwerbstätigkeit festgelegt ist, dass mehr Frauen in Führungspositionen fest­gelegt ist, sodass wir es gemeinsam in fünf Jahren schaffen können – ich muss ja jedes Jahr Bericht legen –, mit diesem Nationalen Aktionsplan diese Einkommens­schere bis zum Jahr 2013 etwas zu verkleinern, mehr Väter in Karenz zu bekommen, weil wir bessere Kinderbetreuungsangebote legen können, mit dem einkommens­abhängigen Kindergeld zum Beispiel, weil wir, vielleicht noch nicht durch eine verpflich­tende Quote, vielleicht ist aber auch ein Umschwenken da, mehr Frauen in Führungs­positionen bekommen, denn es sind in Österreich nur 8,7 Prozent Frauen in Auf­sichtsräten – wir sind, wie aus dem letzten Bericht hervorgeht, leider auch da schlechter geworden – und nur 4,6 Prozent Frauen in Geschäftsführungen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schittenhelm.

 


Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! In der Tageszeitung „Die Presse“ findet sich im März dieses Jahres folgende Headline: „Ministerin fordert ,empfindliche Strafen‘ für frauenlose Firmen“. Sie fordern in diesem Interview, dass 40 Prozent der Führungspositionen in Unternehmen von Frauen be­setzt werden sollten. Zurzeit sind es knapp 5 Prozent. Ich habe gedacht, es würde halbe-halbe verlangt werden. Und bei Nichteinhaltung sollte es empfindliche Strafen für Firmen und Betriebe geben.

Meine konkrete Frage: Wie wollen Sie die Unternehmen zwangsverpflichten, bezie­hungsweise an welche empfindlichen Strafen haben Sie dabei gedacht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Da es in den Medien manches Mal zu Missverständnissen kommen kann, möchte ich aufklären, was gemeint war. Bei den Strafen habe ich mich natürlich auf die Quoten­regelungen in Aufsichtsräten bezogen und Norwegen wieder einmal als Beispiel hergenommen, wo den Firmen sehr hohe Strafen dafür auferlegt werden, wenn sie diese Quote nicht erreichen, bis hin zum Verlust der Börsenotierung.

In Norwegen sind es, glaube ich, sieben Unternehmen, die eine Fristerstreckung bekommen haben, weil sie diese Quote noch nicht erreicht haben. Also es wurde dort definitiv noch niemand von der Börse genommen. So hoch waren die Strafen noch nicht. Aber es gibt empfindliche Geldstrafen. Und in diesem Zusammenhang war das gemeint.

Da wir noch keine Quote in Aufsichtsräten in Österreich haben, ist die Frage der Strafe etwas, was nachfolgen muss. Und in diesem Zusammenhang war das von mir in der „Presse“ gemeint.

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Grosz.

 


Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! 100 Tage Bundesregierung, 100 Tage Rekordarbeitslosigkeit, Anstieg der Armut, dauerhafte Kurzarbeit und Verschleuderung von Steuergeld für Bankenspeku­lationen im Osten, 100 Tage hämisches Grinsen des Bundeskanzlers, 100 verlorene Tage für Österreich in einer Zeit (Zwischenrufe bei der SPÖ), in der Österreich in der größten Wirtschaftskrise der letzten 100 Jahre steckt.

Frau Bundesministerin, gibt es Ihrer Meinung nach auch nur irgendeine Leistung der Bundesregierung der letzten 100 Tage, die diese große Koalition und diese Bundes­regierung rechtfertigt und nur einem Bürger/einer Bürgerin unseres Landes tatsächlich geholfen hat?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Grosz, für den Ausdruck „hämisches Grinsen“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Nun ist die Frau Bundesministerin zur Beantwortung der Frage am Wort.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Vielleicht zum Kern Ihrer Frage, weil Sie ja wissen wollten, was diese Bundesregierung in den letzten 100 Tagen zustande gebracht hat. Den Rest vergesse ich jetzt und bewerte ihn nicht.

Erstens: Es ist immerhin gelungen, eine Steuerreform vorzuziehen, rückwirkend mit 1. Jänner 2009, die bald wirklich in den Börseln der Österreicherinnen und Österreicher spürbar sein wird.

Zweitens ist es gelungen, im Vergleich – europaweit gesehen – zwei wirklich gute Kon­junkturpakete, was das Ausmaß im Verhältnis zur Größe und zur Wirtschaftsleistung unseres Landes anlangt, zustande zu bringen, nämlich Konjunkturpakete, durch die, wenn die Wirtschaft jetzt dadurch angekurbelt werden kann, sicherlich sehr, sehr viele Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Letztendlich ist es gelungen, in relativ kurzer Zeit auch ein Budget zustande zu bringen. Es wird ja im April die Budgetrede gehalten werden, wo dann das Sparbudget vorgestellt werden wird, das deswegen so gestaltet ist, weil wir in der Konjunkturkrise schauen wollen, dass jeder Cent, jeder Euro auch für Menschen, die arbeitslos geworden sind, verwendet werden kann. Dieses Budget wird sich somit in Zeiten wie diesen sicherlich vom Sparen her sehen lassen können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Schwentner.

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Ministerin, Sie haben den Na­tionalen Aktionsplan, der im Regierungsübereinkommen festgeschrieben ist, schon erwähnt. Meine Frage diesbezüglich ist: Wann wird sich der Nationale Aktionsplan konkrete Ziele setzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich hatte schon Einzelgespräche mit den Sozialpartnern. Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung schon im Oktober des vergan­genen Jahres ein wirklich innovatives Papier erstellt und ein Bekenntnis dazu abgelegt haben, dass ökonomische Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft etwas sehr Wichtiges ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 27

Ich werde am 4. Mai ein erstes Gespräch mit den Spitzen der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung führen, um einen Zeitplan für dieses erste Jahr den Nationalen Aktionsplan betreffend festzulegen. Gleichzeitig werden auch alle Ministerien einge­laden, daran mitzuarbeiten, es kann nur gemeinsam gehen, diesen Aktionsplan um­zusetzen. Dann werden wir schauen, was wir im ersten Jahr schaffen können und was die Ziele für die weiteren Jahre sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mühlberghuber.

 


Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr wichtig ist die Frau im Beruf, Förderung von Frauen in Spitzenpositionen, Gleich­stellung von Frauen in der Arbeitswelt, Sicherung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Im Regierungsprogramm kann man aber nichts über Hausfrauen lesen.

Meine Frage an Sie, Frau Bundesminister: Welche Maßnahmen sind geplant, um die gesellschaftlich und familiär wichtige, aber unbezahlte Haushaltsarbeit finanziell und im Hinblick auf deren öffentliches Ansehen aufzuwerten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin auch für diese Frage sehr dankbar, weil ich glaube, dass es wichtig und an der Zeit ist, wieder einmal zu sagen, wer bezahlte und unbezahlte Arbeit leistet. Ob jetzt die Frau berufstätig ist oder nicht, Tatsache ist, dass der Großteil der Familienarbeit und somit der unbezahlten Arbeit von Frauen geleistet wird.

Wenn aber eine Frau nicht berufstätig ist, so liegt das in der Wahl, ich hoffe, in der freien Wahl jeder Frau, das zu tun. Die Politik soll Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass, wenn die Frau berufstätig sein möchte, sie auch Bedingungen vorfindet, dass sie berufstätig sein kann und dass sie einen Lohn, ein Entgelt erhält, von dem sie leben kann.

Ich weiß nicht, ob das alle wissen, aber wenn sich ein Paar im freien Einvernehmen miteinander ausmacht, dass die Frau zu Hause ist und nur der Mann arbeitet, dann könnte die Frau auch Unterhalt vom Mann beanspruchen. Das ist im Gesetz so geregelt. Das heißt, wenn Sie darauf anspielen, ob man diese Arbeit, diese Tätigkeit auch finanziell bewerten könnte, dann muss ich sagen: Ja, man könnte es.

Aber es ist, wie ich meine, wichtig, grundsätzlich hervorzuheben, dass ein Großteil der Frauen unbezahlte Arbeit leistet. Da bin ich ganz bei Ihnen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Silhavy.

 


Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Sie haben heute ja schon öfters den im Regierungsprogramm vorgese­henen Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung angesprochen. Und dieser sieht ja unter anderem auch vor, erfolgreiche Modelle der Bundesländer zu berücksichtigen. Unter anderem haben Sie vorhin auch ausgeführt, wie wichtig für die Vereinbarkeit ein entsprechendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen ist.

Jetzt meine konkrete Frage an Sie, Frau Bundesministerin: Wie sehen Sie aus diesem Blickwinkel die Tatsache, dass in der Steiermark seit Herbst des vergangenen Jahres Landesrätin Bettina Vollath und Landeshauptmann Franz Voves einen Gratiskinder­garten für Drei- bis Sechsjährige ganztags und flächendeckend anbieten und Wien unter Bürgermeister Häupl nunmehr angekündigt hat, dass auch Wien dieses Angebot unterbreiten wird, und zwar noch ergänzt um die Gruppe der Null- bis Dreijährigen? Es


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werden also null- bis sechsjährige Kinder diese Einrichtungen ganztägig gratis be­suchen können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Diese Beispiele, die Sie erwähnt haben, Frau Kollegin, zeigen mir, dass von den Bun­desländern Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen immer mehr als Bil­dungsein­richtungen gesehen werden.

Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass der Zugang zu Bildung in Österreich gratis sein soll. Wenn jetzt Wien die Null- bis Sechsjährigen in Gratiskinderbetreuungs­einrichtungen ganztägig versorgt und zu den privaten Einrichtungen einen Dif­ferenzbetrag dazuzahlen möchte, dann finde ich das wirklich bahnbrechend. In der Steiermark ist das schon voriges Jahr so gewesen.

Es sind mittlerweile auch andere Bundesländer diesem Beispiel gefolgt. Wenn es gelingen könnte, dass in allen Bundesländern den Kleinsten ein Gratiszugang zu Bildung offensteht – der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung, wo altersadäquat spielerisch gelernt wird, ohne Kinder zu überfordern; man möge sich davon über­zeugen, wenn man solche Einrichtungen besucht –, dann ist das meiner Meinung nach ein Beitrag und ein nächster Schritt im Hinblick auf bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Anfrage 12/M des Herrn Abge­ordneten Herbert. Ich ersuche um die Fragestellung. – Bitte.

 


Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Geschätzte Frau Bundesminister! Die Verwal­tungsreform war ja auch schon in der letzten Legislaturperiode eine aktuelle Ziel­setzung, Aufgabenstellung, wie immer man das bezeichnen möchte. Allerdings kam dabei – ich möchte das ein bisschen salopp formulieren – wenig Griffiges zustande.

Daher meine Frage:

12/M

„Wie ist der Stand der Verwaltungsreform in Bezug auf das angekündigte einheitliche Dienstrecht und welche Auswirkungen wird diese Reform auf die Sicherheitsverwaltung haben, zumal die Bereiche Polizei, Justiz und Bundesheer personell unzureichend ausgestattet sind?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Zu Beginn meiner Antwort: Es ist zu trennen zwischen Staatsreform – ich glaube, Sie meinen Staatsreform – und Verwaltungsreform. Damit wird sich eine Koordinierungs­gruppe beschäftigen. Da geht es ja unter anderem um ein Einsparungspotenzial von Verwaltungsebenen und Verwaltungsinnovation, dienstrechtliche Veränderungen, für die ich verantwortlich zeichne. Das ist die zweite Geschichte.

Es hat bereits ein erstes Treffen mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst gegeben, bei dem wir einen Fahrplan festgelegt haben, was wir im ersten Jahr, was wir heuer dienstrechtlich an kleineren Dingen umsetzen wollen. Wenn wir über eine große Dienstrechtsreform sprechen, dann ist das für mich untrennbar verbunden – da möchte ich seriös bleiben – mit einer Besoldungsreform. Wir alle wissen, wie angespannt die finanzielle Situation im Moment ist. Wenn man über eine Besoldungsreform im Zusammenhang mit einer Dienstrechtsreform seriös reden möchte, dann muss man wissen, ob man auch das Geld dafür hat.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 29

Daher werden wir in den ersten Gesprächen schauen, was wir an Verwaltungs­innovation dienstrechtlich weiterbringen können. Aber Tatsache ist schon, dass im Bereich der Sicherheit – und das wissen Sie – nicht gespart werden wird, es wird 1 000 Ausbildungsplätze mehr geben, im Bereich der Bildung nicht gespart werden wird, es wird bei den Lehrerinnen und Lehrern nichts weggekürzt werden. Dahin gehend ist es wichtig, wie ich meine, sich das Schritt für Schritt anzuschauen. Dienst­rechtliche Fragen sind ja nicht welche, mit denen ich mich erst beschäftige; das hat ja eine relativ lange Geschichte. Wäre es so einfach, hätten wir schon ein einheitliches oder anderes Dienstrecht.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir hervorheben, dass Menschen, die im öffent­lichen Dienst arbeiten, sehr, sehr effiziente, gute Arbeit leisten, der Bund aber trotzdem jetzt auch einen Beitrag leistet und auch spart. Wir werden im Rahmen der Budgetrede hören, dass auch beim Personal eingespart worden ist, so wie es der Budgetplan vorgesehen hat. Trotzdem werden wir mit Hilfe der Jobbörse und anderer Maßnahmen danach trachten, dass sich Menschen im Bund weiterqualifizieren können und trotz weniger Menschen genauso gute Arbeit wie bisher geleistet werden kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Herbert.

 


Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Bundesministerin, Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung soeben das Thema Sicherheit indirekt mit der Frage Ein­sparungs­möglichkeiten oder Einsparungsaussichten verknüpft. In der Praxis sind es aber vor allem die Frauen, die die Leidtragenden jenes Missstandes oder Umstandes sind, dass es zu wenig Polizei auf Österreichs Straßen gibt. Ich darf hier als jüngstes Beispiel anführen: die Vergewaltigung eines 17-jährigen Mädchens durch vier Nord­afrikaner in Innsbruck im Jänner dieses Jahres oder auch, wie den heutigen Tages­zeitungen zu entnehmen ist, eine Gerichtsverhandlung gegen einen Usman M., der im Verdacht der mehrfachen Vergewaltigung von Frauen in Wien steht.

Daher meine Frage: Sind Ihrer Meinung nach die Bemühungen Ihrer Amtskollegin vom Innenressort ausreichend, um die Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl der Frauen zu stärken, und, wenn nein, was werden Sie dagegen unternehmen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Noch einmal: Diese 1 000 Ausbildungsplätze mehr bis 2013 sind, glaube ich, ein wichtiger Schritt, wobei wir natürlich auch mehr Frauen in den Polizeidienst bringen wollen, weil bei Einvernahmen und bei anderen Maßnahmen, die gesetzt werden, diese Sicherheit, wenn Frauen von Gewalt betroffen sind, vielleicht auch gegeben ist, wenn Polizistinnen, Beamtinnen diese Einvernahmen durchführen. – Das ist die eine Geschichte.

Ich bin ja mit Kollegin Fekter sowieso im Dialog darüber, wie wir den Gewaltschutz gemeinsam auch weiter finanziert haben können. Es ist so, dass die neun – ich weiß nicht, ob Sie es wissen – Interventionsstellen für Gewalt vom Gesetz her ja vorge­geben sind. Es gibt eine zehnte für Frauen, die von Zwangsheirat und Menschen­handel betroffen sind, die auch betrieben wird. Wir müssen uns budgetär anschauen, ob wir auf Basis dessen jetzt diese Interventionsstellen ausbauen können, um den Gewaltschutz voranzutreiben. Das ist uns sehr wichtig.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Wittmann, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Frau Bundesministerin, Ihre Erfolge in der Frauenpolitik und die Ihrer Vorgängerin sind ja wirklich herzeigbar. Wir haben ein Ge­


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walt­schutzgesetz etabliert, das weltweit für Aufsehen sorgt. Wir haben das Kindergeld flexibilisiert, wir haben eine Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes in der Privatwirtschaft und auch im öffentlichen Dienst vorgenommen. Wir haben aber auch in der Verwaltungsreform einige Dinge weitergebracht. Ich denke da insbesondere an e-Government und anderes.

Die Frage nun an Sie: Welche weiteren Maßnahmen sind in Bezug auf die Verwal­tungsreform geplant?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin auch sehr dankbar für diese Frage, weil ich glaube, dass vielleicht nicht so bekannt ist, was jetzt schon im Bereich der öffentlichen Verwaltung an innovativen Projekten umgesetzt wird. Ich nenne nur ein Beispiel für den Justizbereich: Service Centers. Es gibt sie bereits in Linz und Leoben, in Wien ist eines in Fertigstellung, wo die Bürgerinnen und Bürger im One-Stop-Shop-Verfahren, das heißt an einer Stelle, mehrere Dinge erledigen können: Beglaubigungen, Grundbuchauszüge, Termine mit Richtern, Richterinnen beispielsweise. Ich weise auf ein Projekt rund um den Mino­ritenplatz hin, wo man in Shared Services, das heißt geteilten Aufgaben, den Kopier­service gemeinsam regelt, das Drucken gemeinsam regelt.

Ich denke, all das sind Bereiche, wo Vernetzungen stattfinden und die öffentliche Ver­waltung innovativer und effizienter werden kann.

Ein weiteres Beispiel: Bezirksverwaltungsbehörden. 70 Prozent aller Bundesangele­gen­heiten werden in den Bezirksverwaltungsbehörden erledigt. Und da wollen wir gerade Best-Practice-Beispiele zusammenführen, um die Bezirksverwaltungsbehörden in ganz Österreich auf einen Stand zu bringen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Sonn­berger, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es wird im Zuge der Verwaltungsreform auch ein einheitliches Dienstrecht verhandelt. Im Bereich des Dienstrechtes der Lehrerinnen und Lehrer hat es ja offensichtlich größere Kommunikationsprobleme gegeben, und zwar insoweit, als zunächst die betroffene Berufsgruppe in diese Gespräche nicht wirklich einbezogen wurde, sondern nur über die Medien Maßnahmen mitgeteilt wurden.

Wird von Ihnen die überberufliche Interessenvertretung auch im Bereich des Dienst­rechtes und einer damit verbundenen Besoldungsreform rechtzeitig und entsprechend eingebunden, und, wenn ja, was ich ja annehme, können Sie uns sagen, wie weit diese Verhandlungen gediehen sind?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wissen Sie, Herr Kollege, Stilnoten vergebe ich jetzt keine, wer was zuerst wo gelesen hat. Ich glaube, jetzt sollten wir wirklich gemeinsam darauf schauen. Es finden ja heute Gespräche zwischen der Bildungsministerin und der Gewerkschaft statt. (Abg. Dr. Sonnberger: Gott sei Dank!) Es finden heute, jetzt gerade, Dienststellenversamm­lungen statt. Ich hoffe, dass die Kinder gut betreut sind, das ist mir persönlich wichtig, weil es dabei auch um Dienstpflichten der Lehrerinnen und Lehrer geht. (Abg. Dr. Sonnberger: Das ist ganz wichtig!)

Ich denke, dass jetzt mehrere Modelle auf dem Tisch liegen, wie wir versuchen können, das Weniger an Geld, das das Bildungsressort zur Verfügung hat, mit Umschichten vielleicht von Lehrerarbeitszeiten so zu gestalten, dass es nicht zum


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Schaden der Kinder ist. Ich will mich jetzt überhaupt nicht festlegen, ob man zeitlich begrenzt die Unterrichtszeit erhöhen soll, ohne die Gesamtarbeitszeit zu erhöhen. Ich will mich auch nicht festlegen, ob man darum kämpft, mehr Geld zu bekommen, ich mag schon gar nicht daran denken, dass wir das, was wir an Bildung den Kindern jetzt bieten, zurückschrauben müssten. Das ist das Allerwichtigste. Daher vertraue ich darauf, dass in diesen Gesprächen eine Lösung und ein Kompromiss gefunden werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Windholz, bitte.

 


Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundes­minister! Im öffentlichen Dienst gibt es vermehrt den Vorwurf der öffentlich Bediens­teten, dass bisherige Reformen in aller Regel zu mehr Unflexibilität führen und dass die Identifikation mit dem Arbeitgeber rapide sinkt. Ich verweise dabei zum Beispiel auf eine Mitarbeiterbefragung im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen mit einem niederschmetternden Ergebnis. Die Verantwortlichen haben sich dann eher die Frage gestellt, ob man sich das nicht hätte ersparen sollen, dass man solch ein Zeugnis von den eigenen Bediensteten ausgestellt bekommt.

Daher meine Frage: Wie erklären Sie sich dieses Phänomen, und welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um bei der geplanten großen Dienst- und Besoldungs­reform, die ja schon seit zwei Jahren zumindest angekündigt wird, diesem Trend entgegenzuwirken?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Die Einzelergebnisse der Befragung des Finanzministeriums kenne ich nicht. Ich kenne nur eine allgemeine Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenbefragung, die vor einigen Jahren durchgeführt wurde, wo sich sehr, sehr viele, Zigtausende Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter beteiligt haben und durchwegs Zufriedenheit das Ergebnis war. Dort, wo man das eine oder andere Mal signifikant gesehen hat, dass Unzufriedenheit herrscht, muss man natürlich ansetzen und schauen, dass sich die Situation verändert. Aber prinzipiell sind alle im öffentlichen Bereich motiviert zu arbeiten.

Wir müssen Angebote legen. Stichwort Jobbörse: Es ist zum ersten Mal so in der Jobbörse des Bundes, dass man dort nicht nur Stellen angeboten bekommt, die woanders frei geworden sind, sondern dass man sich auch aktiv in diese Jobbörse einbringen und bekanntgeben kann, ich möchte gerne wechseln.

Also ich denke, dass wir hier laufend Angebote machen. Eine Dienst- und Besoldungs­reform kann ja ohnehin nur mit den Sozialpartnern stattfinden, und diese Gespräche werden demnächst aufgenommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ersten Informationen nach, die wir den Medien entnehmen konnten, die aber auch von der Justizministerin bestätigt wurden, sollen im Justizbereich weitere Stellen eingespart werden. Das ist insofern bemerkenswert, als schon in den letzten Jahren im Justizbereich drastisch gespart wurde, was an die Substanz des Rechtsstaats geht.

Jetzt weiß ich, es ist offensichtlich das allgemeine Ziel der Bundesregierung, Stellen einzusparen. Sie differenzieren aber genau. Sie haben vorhin gesagt, dass beispiels­weise im Polizeibereich mehr Stellen geschaffen werden.


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Meine konkrete Frage: Warum ist Ihnen der heikle Bereich des Rechtsstaats und der Justiz so wenig wert, dass Sie in diesem Bereich keine Priorität setzen? Was sind die Gründe dafür?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Kollege, ich weise zurück, dass mir der Rechtsstaat wenig wert ist. Mir ist der Rechtsstaat sehr, sehr viel wert – wie, glaube ich, jeder und jedem, die hier herinnen tätig sind und für diesen Rechtsstaat arbeiten.

Tatsache ist, dass im Regierungsübereinkommen festgehalten ist, dass wir im Bereich der Sicherheit in Bezug auf Polizeiausbildungsplätze aufstocken werden und im Bereich der Bildung jede Pensionierung nachbesetzen werden. Das heißt, die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer wird gleich bleiben.

Der Bereich der Justiz setzt sich von den Bediensteten her so zusammen: Rich­ter/Richterinnen, Staatsanwälte/Staatsanwältinnen und Justizwachebeamte/Justiz­wache­beamtinnen, und alle sind mir gleich viel wert, weil ich glaube, dass jeder auf seine Art wirklich gute und hervorragende Arbeit leistet. Aber wenn ich eine Budgetvorgabe habe, muss ich auch die Stellen danach bewerten, und wir haben im Justizbereich – so wie in jedem Ressort – Einsparungen vorgenommen. Und glauben Sie mir, sie sind verträglich! Ich habe lange und hart mit der Justizministerin verhandelt, und wir sind beide, glaube ich, einander maximal entgegengekommen. Es liegt nun an ihr, festzulegen, wo sie diese Einsparungen vornehmen möchte.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 13/M, das ist die der Frau Abgeordneten Schenk. – Bitte um die Frage, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir haben ja gestern hier im Hohen Haus sehr ausführlich über die Steuerreform diskutiert.

Meine konkrete Frage ist nun:

13/M

„Wie erklären Sie Ihre Zustimmung zur Steuerreform im Ministerrat, obwohl sogar die Regierungsvorlage offen zugibt, dass die aufgrund der Einkommensschere weniger verdienenden Frauen steuerlich benachteiligt werden?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Zunächst einmal, ich habe es heute schon gesagt, freue ich mich sehr, dass diese Steuerreform vorgezogen wurde, das heißt, dass die Bürgerinnen und Bürger schneller etwas von dieser Steuerentlastung haben.

Zum Zweiten denke ich, es ist wichtig anzumerken, dass zum ersten Mal auch in diesen Gesetzestexten der Genderaspekt so aufgelistet ist, dass er richtig darlegt, dass höhere Einkommen – und höhere Einkommen sind in diesem Land nun einmal Männereinkommen – absolut stärker entlastet werden als niedrigere Einkommen. Die niedrigeren Einkommen, das mag jetzt kein Trost sein, sind relativ, nämlich vom Verhältnis her, besser entlastet.

Ich möchte aber schon anmerken, dass ein Teil der Steuerreform bereits letztes Jahr vorgezogen wurde und Einkommen bis 1 350 € dermaßen entlastet wurden, dass die Arbeitslosenversicherungsbeiträge zum Teil oder ganz gestrichen werden konnten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 33

Und das ist wichtig für Frauen, denn hätten wir zum Beispiel die Negativsteuer verdoppelt von 110 € auf 220 €, wäre das immer noch nicht so viel gewesen, wie jetzt daraus lukriert werden kann, nämlich bis zu 420 € im Jahr, und das automatisch. Wir wissen, dass die Negativsteuer nicht automatisch ausbezahlt wird, die muss beantragt werden.

Auch wenn höhere Einkommen stärker entlastet werden – aber das ist noch das Lohngefälle, das wir in Österreich haben, das wir ja in den nächsten fünf Jahren ausgleichen wollen, wir wollen ja die Lohnschere verkleinern –, glaube ich, dass es bei einer nächsten Entlastung gelingen kann, dass die Frauen in absoluten Zahlen nämlich besser entlastet werden.

Nicht vergessen darf man auch, dass das Riesenfamilienpaket bei dieser Steuerreform sicherlich auch den Alleinerzieherinnen zum Teil zugutekommen wird, sind doch der Kinderabsetzbetrag und der AlleinverdienerInnen- und AlleinerzieherInnenabsetzbetrag erhöht worden. Auch das wird hoffentlich den Frauen zugutekommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schenk.

 


Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Im Regierungsprogramm ist die Rede von der Weiterführung und dem Ausbau von Mentoringprogrammen. Wurden diesbezüglich bereits Maßnahmen gesetzt, und wenn ja, welche?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Nachdem ich auch erst seit einigen Tagen weiß, welches Budget ich zur Verfügung habe, kann ich sagen, dass ich mich diesem Thema auf jeden Fall weiter widmen möchte. Ich muss es nur sehr sparsam tun und vielleicht neue Mittel und Wege und auch andere Partner und Partnerinnen finden, um dieses Mentoring weiter zu fördern. Ich denke, auch Männer als Mentoren sind sehr, sehr wichtig, um Frauen oder auch Männer weiterbringen zu können.

Mentoring im Bundesdienst gibt es ja bereits, das wird fortgeführt, sehr erfolgreich fortgeführt. Da gibt es immer wieder jährlich viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Auch das Mentoring, das Füreinander-da-Sein und das Weiterbringen über die Res­sort­grenzen hinweg, Cross-Mentoring, wird weitergeführt werden.

Ich denke, Mentoring vor allem für Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen mit Migrationshintergrund wird sehr wichtig sein. Aber es ist auch wichtig, in der Wirtschaft Partnerinnen und Partner zu finden, wo man neue Mentoringprogramme initiieren kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Schwentner.

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Ministerin, die Steuerreform wurde erwähnt. Bei der gestern beschlossenen Reform sieht es aber dennoch so aus, dass ein Großteil, nämlich mehr als die Hälfte der Frauen, die jetzt schon keine Lohnsteuer zahlen, nicht davon profitieren wird. Das sind von den 3 Millionen lohn­steuerpflichtigen Frauen immerhin 1,7 Millionen Frauen.

Sie haben erwähnt, dass es im letzten Jahr bereits Entlastungsmaßnahmen gab. Ich glaube nicht, dass die geplanten Absetzbeträge den Frauen wirklich so sehr zugute­


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kommen werden, denn wir wissen, dass Frauen da immer schlechter aussteigen als Männer.

Planen Sie weitere Entlastungsmaßnahmen in Richtung Senkung der Sozialversiche­rungsbeiträge beziehungsweise eventuell eine Verdoppelung der Negativsteuer?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich habe die Negativsteuer erwähnt – die ist im Moment kein Thema, weil ich mir denke, dass diese Entlastung bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen im Moment Maßnahme genug ist. Ich weise nur darauf hin, dass Frauen in diesem Land zum Glück, weil wir ein Sozialstaat sind, Möglichkeiten haben, dass ihnen auch Hilfen in den Ländern zukommen. Es gibt Familienhilfen der Länder, es gibt zusätzliche Sozialhilfemaßnahmen der einzelnen Länder. Das geht bis hin zur Rundfunkgebühren­befreiung, bis hin zu Wohnkostenzuschüssen, bis hin zu Heizkostenzuschüssen.

Ich denke, dass Frauen mit sehr niedrigen Einkommen, bis wir einen Ausgleich erreicht haben, was die Einkommen an sich betrifft, all diese Maßnahmen in Anspruch nehmen müssen und sollen, und wir müssen ihnen das auch sagen. Trotzdem glaube ich, dass 1 000 € Mindestlohn – bis Juni werden alle Branchen das annehmen – auch ein Bei­trag sein kann, dass Frauen nicht mehr so von Armut betroffen sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Kitzmüller, bitte.

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Frauen und Mütter, die ihre Kinder selbst betreuen, haben keine Möglichkeit, die Absetzbeträge als Kinderabsetzbeträge geltend zu machen. Wenn sie sie hingegen einer Fremdbe­treu­ung übergeben, ist es möglich, Absetzbeträge in der Höhe von rund 2 300 € geltend zu machen.

Wir sehen, dass Frauen und Mütter mit ihrem Einkommen oft kein rechtes Auskommen haben. Meine Frage daher: Frau Minister, wie können Sie Ihre Zustimmung zur Steuer­reform rechtfertigen, wenn Sie wissen, dass durch die sogenannte Familienentlastung mit Kinderabsetzbeträgen, Kinderfreibeträgen und absetzbaren Fremdbetreuungs­kos­ten Mütter, die ihre Kinder selbst betreuen, stark diskriminiert werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es insgesamt 750 Millionen € sind, die den Familien mit dieser Steuerreform zugutekommen. Ich habe die 13. Familien­beihilfe, die wir auch nicht vergessen dürfen, die ja schon wirksam ist, dazugerechnet.

Die drei Varianten Kindergeld, die junge Mütter in Anspruch nehmen können, sind drei Möglichkeiten, unterschiedlich lange daheim zu bleiben. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir Frauen fördern, dass sie, wenn es notwendig ist, schnell wieder in ihren Beruf zurückkehren können, weil sie sonst vielleicht den Anschluss verpassen, und dass es wichtig ist, dass wir zu den Maßnahmen Kinderabsetzbetrag, Kinderfreibetrag auch – dazu bekenne ich mich ausdrücklich – die Absetzbarkeit von Kinderbetreuung dazuge­nommen haben, weil wir auch pädagogische Qualität bei der Ausübung dieser Tätigkeit eingefordert haben, die wir mit dieser Steuerreform einbringen konnten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl.

 


Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die Steuerreform schafft eine Reihe von Anreizen zur Frauenerwerbstätigkeit. Hervor­


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zuheben sind die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sowie die Erhöhung der Zuverdienstgrenzen bei Ehefrauen mit Kindern. Diese Steuerreform soll unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern und eine Steigerung der Chancen für Frauen bringen.

Daher meine Frage an Sie, Frau Ministerin: Welche zusätzlichen Maßnahmen sind neben der Steuerentlastung notwendig, um eine weitere Erhöhung der Frauen­erwerbs­tätigkeit zu ermöglichen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Vielleicht nur zum EU-Durchschnitt: Im EU-Schnitt wäre das Ziel 60 Prozent Frauen­erwerbsbeteiligung – er liegt jetzt bei 58,4 Prozent, glaube ich. In Österreich sind wir bei über 64 Prozent. Das ist aber nur quantitativ zu sehen und nicht allein qualitativ, und mir ist Qualität auch sehr wichtig.

Das heißt, wenn die Frauenerwerbsbeteiligung jetzt schon über dem EU-Durchschnitt ist, ist das deswegen so, weil sehr viele Frauen teilzeitbeschäftigt sind. Das heißt, das Ziel von der Teilzeit in die Vollzeit ist eines der wichtigsten.

Aber die Frauenerwerbstätigkeit zu erhöhen ist am besten möglich, wenn wir schon bei den Mädchen beginnen. Ich möchte einladen und hinweisen – es machen ja sehr, sehr viele in ganz Österreich mit – auf den 23. April, auf den Girls’ Day, bei dem Mädchen dazu motiviert werden sollen, auch in technische Berufe zu schnuppern und sich die Gehaltsunterschiede dort schon anzuschauen: Ein Friseur-Lehrling bekommt so viel, ein Mechaniker-Lehrling bekommt um 500 € mehr zum Beispiel. Dazu motivieren und hier zu beginnen ist ein erster Schritt. – Mehr Zeit habe ich jetzt nicht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Tamandl.

 


Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Frau Bundesministerin, wir haben es heute schon ein paar Mal angesprochen, wir haben gestern die Steuerreform beschlossen, mit einem Familienpaket, aber auch mit einer kräftigen Tarifentlastung in der Höhe von 2,3 Milliarden €.

Meine Frage geht auch in die Richtung meiner Vorrednerin, und zwar: Glauben Sie, dass wir mit dieser Steuerreform einen Steuerungsmechanismus eingezogen haben, der gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, beziehungsweise glauben Sie, dass junge Frauen jetzt doch mehr Mut zum Kind haben, wenn sie merken, dass wir diese Maßnahmen mit der Steuerreform eingeführt haben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Tatsache ist – da erzähle ich auch nichts Neues –, dass es in den Ländern, in denen die Frauenerwerbsbeteiligung sehr hoch ist und es auch eine gute Kinderbetreuung gibt, auch eine höhere Zahl an Kindern gibt, die Frauen haben. Das heißt, wo all diese Faktoren zusammentreffen, ist der Mut zum Kind da, sagt man Ja zum Kind.

Ich glaube sehr wohl, dass, wenn wir das einkommensabhängige Kinderbetreuungs­geld durchgesetzt haben werden, mehr Frauen, aber auch mehr Männer die Gelegenheit ergreifen werden, in Karenz zu gehen. Was heißt das? Wenn mehr Männer in Karenz gehen, können Frauen früher wieder in den Beruf einsteigen. Das Argument, das wir alle kennen, dass es ja das Geld ist, und weil er mehr verdient, kann man es sich als Familie nicht leisten, dass er zu Hause bleibt, dieses Argument kann damit entkräftet werden.


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Es muss ein unterer und ein oberer Deckel eingezogen werden, und wir müssen auch schauen, ob man nicht vielleicht die Zuverdienstgrenze dann überhaupt entfallen lassen kann, wenn die Arbeitszeit auch verkürzt wird, denn ich würde mir schon wünschen, bei jeder Form des Kinderbetreuungsgeldes, dass die Eltern eine gewisse Zeit beim Kind verbringen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 14/M, das ist die der Frau Abgeordneten Mag. Schwentner. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Ministerin, es wurde erwähnt, Österreich liegt mit der Einkommensdifferenz im internationalen Vergleich sehr weit hinten, nämlich auf Platz 121 von 130. Wir sind im EU-27-Vergleich nach neuesten Zahlen an der vorletzten Stelle vor Estland.

Ich frage Sie daher:

14/M

„Welche jährliche Reduktion der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern bezogen auf die Bruttostundenlöhne möchten Sie mit welchen konkreten Maßnahmen erreichen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir über Transparenz reden. Da ist mit den Sozialpartnern zu sprechen, keine Frage, das ist wichtig. Ich habe heute schon über diese mittelbare Diskriminierung in Kollektivverträgen gesprochen, aber es geht ja auch darum: Würden Gehälter transparent sein – Kollektivverträge sind ja gleich –, könnte man sehen, was jemand noch draufbekommt sozusagen, welche Prämiensysteme vorhanden sind, wie die Überstunden ausbezahlt werden.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir bei den Einstiegsgehältern beginnen. Auch da gibt es schon Unterschiede, die nicht erklärbar sind. Vielleicht nur deswegen, weil eine Frau eine Frau ist, bekommt sie weniger. Das ist nicht zu tolerieren von meiner Seite. Das ist ein erster Schritt, diese Einkommensunterschiede auch in den Stundenlöhnen zu verringern und sich noch einmal anzuschauen, warum unter Frauen eine Teil­zeitstunde weniger wert ist als eine Vollzeitstunde für die gleiche Arbeit. Aber natürlich sind auch Frauen- und Männer-Stundenlöhne für die gleiche Arbeit sehr unter­schiedlich.

In den Gesprächen, die den Nationalen Aktionsplan betreffen, weil wir ja hier auch einen Punkt haben, Einkommensunterschiede zu verringern, werde ich genau das ansprechen, wie wir diese Transparenz gewährleisten können.

Es gibt eine Kärntner Firma – die war damit in allen Zeitungen und auch in einer Fernsehsendung –, die die Gehaltspyramide im Betrieb öffentlich dargelegt hat. Es gibt aber sicher auch andere Best-Practice-Beispiele, etwa beim AMS, wie ich weiß. Es gibt auch bei der Telekom Beispiele, wo Gehaltsbänder für Führungskräfte sozusagen einsichtig sind, wo man ungefähr weiß, wer was verdient. Im öffentlichen Dienst kann man es im Internet nachlesen, da ist es eh klar.

Diese Transparenz zu forcieren würde, glaube ich, sehr helfen, die Einkommens­unter­schiede zu beseitigen oder, sagen wir einmal, in den nächsten Jahren zu verringern.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Schwentner.

 



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Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Die Transparenz ist sicher ein Mittel, vor allem die Transparenz bei allen Gehältern, nicht nur bei den Einstiegsgehältern, denn die Schere tut sich dann oft im späteren Berufsleben auf, denke ich. Es bedarf aber sicher mehr Maßnahmen als nur der Transparenz und Offenlegung der Gehälter.

Ich frage Sie aber trotzdem: Welche Sanktionen haben Sie vorgesehen für Unter­nehmen, wenn sie diese Transparenzverpflichtung nicht erfüllen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Jetzt würde ich es gerne einmal schaffen, zu dieser Transparenzverpflichtung zu kommen, und dann können wir darüber reden, welche Anreize oder Sanktionen es geben kann, wenn diese nicht eingehalten wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Bundesminister, Sie haben jetzt gerade ausgeführt, wie Sie sich vorstellen, dass Sie die Einkommens­schere schließen können. Wir sind in der Situation, dass wir in Österreich 500 000 Muslime haben, deren Frauenbild ja nicht unbedingt mit unserem Bild der Chancen­gleichheit übereinstimmt. Wir haben in diesem Bereich einen Einkommensunterschied, der gegen 100 Prozent geht.

Mich würde jetzt interessieren: Mit welchen konkreten Projekten wollen Sie die Unter­drückung der Frauen vor allem im Islam bekämpfen oder dieser begegnen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin sowohl im Dialog mit der muslimischen Jugend als auch mit muslimischen Frauen, und ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass man sich hier austauscht und sich die Situation der Frauen mit migrantischem Hintergrund – Sie sprechen jetzt muslimische Frauen an, es gibt ja auch andere Frauen mit migrantischem Hintergrund in unserem Land – und die Lohnunterschiede anschaut.

Ich habe eine eigene Abteilung in der Frauen-Sektion, die sich mit diesen Fragen beschäftigt, die sehr serviceorientiert Meinungen, Anregungen entgegennimmt und versucht, hier Hilfestellungen und Antworten zu geben, wenn beispielsweise Deutsch­kurse oder andere Dinge gefragt sind.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir Frauen mit migrantischem Hintergrund fördern und stützen, weil sie oft diejenigen sind, die entweder gar keine Arbeit haben oder auf dem Arbeitsmarkt sehr, sehr schlecht bezahlte Tätigkeiten haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Krist.

 


Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Bundesministerin, ich gratu­liere Ihnen persönlich, aber auch der ganzen Bundesregierung, zu 100 Tagen aufrich­tigen Bemühens, die herrschende Krise und die allgemeinen Herausforderungen zu meistern, vor allem aber auch zur souveränen Art, das hysterische Krankjammern einzelner BZÖ-Kollegen ins Leere laufen zu lassen.

Zur Frage: Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsübereinkommen zu einem Nationalen Aktionsplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt. Ich würde Sie noch einmal ersuchen, ganz kurz die Ziele des Nationalen Aktionsplanes zu erläutern beziehungsweise die nächsten Schritte, welche noch in Planung sind.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 38

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Kollege, es sind vier Schwerpunkte, die in diesem Nationalen Aktionsplan fest­geschrieben sind.

Zum einen geht es darum – ich habe schon gesagt, wir sind zwar ganz gut unterwegs, aber Quantität und Qualität gehen nicht einher –, grundsätzlich mehr Frauen auf den Arbeitsmarkt zu bekommen. Das ist in Zeiten wie diesen allerdings besonders schwie­rig. Trotzdem ist es unser Ziel, in den nächsten fünf Jahren die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen.

Zum anderen geht es darum, mehr Vollzeiterwerbstätigkeit für Frauen zu erreichen und die Teilzeit bei Frauen zurückzuschrauben.

Teilzeit kann für einige Zeit ein Instrument sein, welches nach der Babypause zum Einsatz kommt, aber es soll nicht so sein, dass Frauen in der Teilzeitfalle hängen bleiben, und zwar oft 10, 12, 13 Jahre, und dass sie aufgrund dessen keine Pen­sionszeiten sammeln können.

Nächster Punkt, über den wir heute schon viel gesprochen haben und der mir ein ganz, ganz wichtiges Anliegen ist, ist die Verringerung der Einkommensschere, damit ein selbständiges, ein finanziell unabhängiges Leben für Frauen möglich wird. Frauen sind häufiger von Armut betroffen als Männer, weil sie ein geringeres Einkommen haben. Wenn sie noch dazu mit Kindern allein leben, sind sie noch mehr armutsgefährdet. Wir müssen daher schauen, da die Einkommensschere zu schließen.

Darüber hinaus müssen wir das Ziel verfolgen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bekommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die Bildung ist weiblich. Überdurchschnittlich viele Frauen wählen gerne den Beruf sowohl in der Schulverwaltung als auch als Lehrerin. Trotzdem gibt es da große Einkommensunterschiede aufgrund von unterschiedlichen Stellenbeschrei­bungen und unterschiedlichen Aufstiegschancen. So warten beispielsweise die AHS-Schulsekretärinnen schon seit Jahren auf eine faire Arbeitsplatzbeschreibung, die ihnen die Gleichstellung und eine bessere Einkommenssituation ermöglichen würde.

Wir haben in den Führungspositionen nun den Umstand, dass der Dienstvertrag der einzigen weiblichen Sektionsleiterin im Ministerium nicht mehr verlängert wurde, als einziger Vertrag nicht verlängert wurde. Frau Bundesministerin Schmied hat für die nächsten fünf Jahre eine Milliarde mehr Budget versprochen bekommen. Was werden Sie tun, damit dieses Budget künftig für die Frauen und zum Abbau der Diskriminierung von Frauen eingesetzt wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Das ist eine sehr, sehr komplexe Frage, wo ich nicht weiß, ob ich sie jetzt in 2 Minuten beantworten kann.

Grundsätzlich sind Frauen im Bildungsbereich auf der Überholspur. Wir haben aber weniger davon, weil wir dann in Bereichen, wo wir Karriere machen wollen, die gläserne Decke oft nicht durchbrechen können. Ich denke da nur an die Universitäten, wo wir 15 Prozent Professorinnen haben, aber leider sehr, sehr viele Absolventinnen


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von Studien, die auf diesem Weg nicht so weiterkommen, wie wir uns das vorstellen würden.

Ich begrüße die Initiative von Wissenschaftsminister Hahn sehr. Diese wurde schon im Vorjahr vorbesprochen und beschlussfähig gemacht, wurde dann aber nicht mehr umgesetzt. Die 40-Prozent-Quote ist nicht nur im Bundesgleichbehandlungsgesetz für alle Bediensteten im öffentlichen Dienst verankert, sondern sie ist auch in allen Gremien der Universitäten verpflichtend einzuführen – es ist dann darüber nach­zudenken und zu berichten, warum man dieses Ziel nicht erreicht hat.

Zur Frage betreffend Sektionschefinnen: Ich glaube, es wird noch eine Frage kommen, bei welcher ich dann dazu Stellung nehmen kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dolinschek, bitte.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Bundesminister, dass die Einkom­mensunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht mehr zeitgemäß sind, diesbezüglich sind wir wohl einer Meinung. Die Zahlen aus den aktuellen Kollektiv­verträgen zeigen uns, dass in traditionellen Frauenberufen schlechter entlohnt wird als in traditionellen Männerberufen. Auch bei den Lehrverträgen ist das schon so.

Die Löhne werden in Österreich über Kollektivverträge geregelt. Die Sozialpartner verhandeln das aus und legen das fest. Es gibt aber Branchen, wo es qualifizierte Arbeit zu Dumpinglöhnen gibt und wo keine Kollektivverträge vorhanden sind. Das ist im Speziellen bei Rechtsanwälten, bei Notaren und in Arztpraxen der Fall. In diesen Berufsbereichen gibt es in vielen Bundesländern keinen Kollektivvertrag.

Meine Frage daher: Sind Sie dafür, dass es auch für diese Bereiche einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, dass es eine gesetzliche Regelung für alle Dienstnehmer in Österreich gibt, und zwar mit einer jährlichen Indexanpassung, dass diese Regelung hier in diesem Haus gemacht wird und nicht über die Kollektivvertragspartner, wenn diese zu schwach sind, so etwas durchzusetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wissen Sie, ob mit Kollektivvertrag oder ohne, ich glaube, dass es wichtig ist, darauf zu schauen, dass niemand mehr unter 1 000 € Mindestlohn in diesem Land zu liegen kommt. Wie mir versichert wurde und wie wir auch in Gesprächen beziehungsweise im Dialog mit den Branchen, die Sie soeben angesprochen haben, erfahren haben, ist es so, dass wir bis Juni auch in jenen Bereichen, wo es keine Kollektivverträge gibt, erreicht haben werden, dass niemand unter 1 000 € Mindestlohn zu liegen kommt. Ich glaube, das ist ein erster wichtiger Schritt. Weitere können natürlich folgen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 11/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Pendl. – Bitte.

 


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die weltweite Wirtschaftskrise hat eine riesige Anstrengung notwendig gemacht. Ich gratu­liere in diesem Zusammenhang der Bundesregierung für die Konjunkturpakete. Gestern haben wir hier im Hohen Haus auch die Steuerreform beschlossen. Die Frage der Arbeitslosigkeit ist eine zentrale, vor allem, was die Jugendarbeitslosigkeit betrifft.

Daher meine Frage:


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11/M

„Was unternimmt der Bund als Dienstgeber konkret zur Bekämpfung der Jugend­arbeits­losigkeit – einem zentralen Punkt des Regierungsprogramms?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte. (Abg. Mag. Stadler – in Richtung des Abg. Pendl –: Sie haben sich zu bedanken vergessen!)

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin jetzt sehr dankbar für diese Frage, lieber Kollege (demonstrativer Beifall und Bravoruf des Abg. Mag. Stadler), weil ich wirklich mit großem Stolz sagen kann, dass der Bund einer der größten Arbeitgeber überhaupt in unserem Land ist und wir auch über 1 000 Lehrlinge beschäftigen. Diese Zahl hat sich in den letzten Jahren ... (Abg. Grosz – in Richtung des Abg. Pendl –: Einen Strauss Rosen für die Ministerin!) – Wenn Sie mir jetzt zuhören würden, würden Sie wissen, warum ich für diese Frage so dankbar bin.

Wir konnten in den letzten Jahren die Zahl der Lehrlinge im Bund verdreifachen. Aber auch jetzt, in Zeiten der Krise – wir haben erst vor Kurzem einen Ministerratsvortrag gehabt –, gibt es das Bekenntnis seitens des Bundes, wieder Lehrlinge aufzunehmen. Wir können auch heuer wieder bis zu 300 Lehrlinge aufnehmen, denn es gehen welche weg, sodass wir neue aufnehmen können. Das heißt, wir werden die Zahl der Lehrlinge halten können.

Erfreulich ist auch, dass im Moment 100 Lehrstellen ausgeschrieben sind. Man kann sich das im Internet anschauen und kann sich bewerben, und zwar in den ver­schiedensten Bereichen. Zu den größten Bereichen gehört die Landesverteidigung. Zum Beispiel im Verwaltungsassistenzbereich haben wir sehr viele Lehrlinge. Allge­mein haben wir 60 Prozent Mädchen und 40 Prozent Burschen im Bund beschäftigt. In meinem Bereich, dem Bundeskanzleramt, behalten wir nach der Lehrzeit vier von fünf Lehrlingen.

Darüber hinaus möchte ich anmerken, dass der Bund auch bisher schon in Projekten das System „Lehre mit Matura“ gefördert hat. Es wurden da zwei Teilbereiche geför­dert. Den jungen Menschen wurden zwei Prüfungen bezahlt. Es wird in Zukunft so sein, dass das für alle leistbar beziehungsweise kostenlos sein soll.

Dazu wurden schon Vorarbeiten geleistet, die sehr gut angekommen sind. Die Zufriedenheit unter den jungen Menschen im Bund ist eine sehr hohe. Und ich bin sehr froh darüber, dass einzelne Ressorts – ich habe in dieser Frage Gespräche geführt – auch in wirtschaftlich sehr schlechten Zeiten wieder bereit sind, Lehrlinge aufzu­nehmen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Pendl, bitte.

 


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Bundesministerin, es ist sehr erfreulich, solch eine Erfolgsmeldung zu hören.

Meine Frage: Wie gewährleistet der Bund die Wettbewerbsfähigkeit mit der Privatwirt­schaft? Das ist ja auch ein wichtiger Punkt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Das ist eine wesentliche Frage. – Wir haben auch da schon Projekte gestartet, die sehr innovativ sind. Es gibt zum Beispiel mit einer Autofirma eine Kooperation, im Rahmen welcher Lehrlinge des Bundes dort eine Zeit lang nicht nur schnuppern, sondern auch ausgebildet werden können. Wir würden uns aber wünschen, dass auch Lehrlinge aus der Privatwirtschaft in den Bundesdienst kämen.


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Es kommt aber darauf an, welche Lehrberufe das sind. Mit der OMV sind Projekte angedacht. Es hat schon Gespräche mit der Wirtschaftskammer gegeben, diese Art von Austausch zwischen Privatwirtschaft und Bund die Lehrberufe betreffend zu forcieren. – Das ist die eine Sache.

Die zweite Sache ist, auch während der Lehrzeit Fort- und Weiterbildung zu forcieren. Das wird auch weiterhin Ziel des Bundes als Arbeitgeber bleiben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Fuhrmann, bitte.

 


Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Bundesministerin! Die Regierung hat, wie ich meine, auch diese wirtschaftlich schwierige Situation bis dato sehr gut gemeistert. Es werden wahrscheinlich noch weitere Herausforderungen kommen, die zu bewäl­tigen sein werden.

Eine Zielgruppe, die mir besonders am Herzen liegt und wo ich meine, dass durchaus Schwierigkeiten in punkto Arbeitslosigkeit, in punkto Arbeitsplatzfindung bestehen, sind junge Frauen.

Meine Frage: Was gedenken Sie, Frau Ministerin, zu tun, gerade junge Frauen dabei zu unterstützen, erstens einen Arbeitsplatz zu finden und zweitens diesen auch in Anbetracht der schwierigen Situation wirtschaftlicher Natur behalten zu können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich glaube, dass wir bisher noch zu wenig unser Augenmerk darauf gerichtet haben, was Mädchen in den drei bis fünf Lehrberufen, die sie leider immer noch wählen, verdienen im Vergleich zu anderen Lehrberufen, zum Bespiel im technischen oder im Metallbereich. Ihnen das einmal vor Augen zu führen ist wichtig, indem man ihnen sagt: Als Friseurlehrling kriegst du 390 €, als Mechanikerlehrling kriegst du jedoch 560 €! – Ich weiß nicht, ob diese Zahlen jetzt stimmen, aber ich weiß, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen diesen beiden Lehrlingsentschädigungen besteht.

Es ist wichtig, bei den Mädchen das Interesse für diese Bereiche zu wecken. Und da bin ich sehr dankbar dafür, dass Ministerin Claudia Schmied begonnen hat, Projekte zu initiieren, in Rahmen welcher die Berufsorientierung in der Schule schon früher ansetzt und auch Partnerinnen und Partner von außen in die Schulen geholt werden. Es ist wichtig, dass nicht immer nur Lehrer und Lehrerinnen Berufsorientierung machen, sondern auch die Sozialpartner oder Vertreterinnen und Vertreter aus der Privat­wirtschaft in die Schulen kommen und ihre Produkte und ihr Unternehmen präsentieren und darstellen.

Am Girls’ Day erhoffe ich mir einen regen Zuspruch, wo wir diesbezüglich auch Wer­bung machen können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Marko­witz.

 


Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Es gibt ja schon einen „Schnuppertag“, wo Mädchen betreut durch Fachkräfte in traditionellen Männerberufen tätig sind. Uns geht das aber zu wenig weit, daher meine Frage:

Welche Maßnahmen neben dem Girls’ Day und dem Boys’ Day werden Sie setzen, um Jugendlichen eine Berufswahl in Bereichen jenseits der traditionellen geschlechts­spezifischen Berufssparten näherzubringen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



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Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich glaube, das Beste ist, sich das anhand von Best-Practice-Beispielen anzusehen. Ich weiß jetzt nur vom Bund, dass voriges Jahr an die 1 000 Mädchen in den einzelnen Ressorts waren und sich verschiedene Berufe angesehen haben. Wenn es heuer mehr als 1 000 sind, wäre ich froh darüber. Wir beginnen gerade, das zu bewerben.

Und: Vor Ort sind ja die Ausbildner und Ausbildnerinnen da, die die Berufe darstellen und die darlegen und erzählen, wie die Arbeit dort aussieht. Aber auch ausgelernte Lehrlinge können das tun. Ich habe beispielsweise im Arsenal eine ausgebildete Sattlerin kennengelernt, die erzählt hat, wie sie zu diesem Beruf gekommen ist. Diese soll auch den Mädchen schmackhaft machen, wie auch nicht typische Mädchenberufe attraktiv sein können.

Ich glaube, durch das Vorzeigen auf der einen Seite und durch schon in den Schulen durchgeführte Projekte auf der anderen Seite, aber auch durch ständige Kontakte mit der Wirtschaft und durch Einzelmaßnahmen, wo wir gemeinsam versuchen, Mädchen von neuen Berufen zu überzeugen, könnten wir da viel erreichen.

Auch der Talente-Check im Internet ist eine gute Möglichkeit, zu erfahren: Was kann ich denn wirklich?, oder die Kompetenzanalyse, wo man sich die Frage stellt: Kann ich vielleicht etwas ganz anderes als das, von dem ich glaube, dass es mich interessiert?

Diese Formen der Berufsfindung müssen wir forcieren.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill.

 


Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Knapp 47 500 junge Menschen unter 25 Jahren waren im Februar arbeitslos. Davon waren 16 350 junge Frauen. Sie haben uns gerade von Maßnahmen erzählt, die Sie in Bezug darauf gerne setzen würden.

Meine konkrete Frage ist: Wie und vor allem wann werden Sie diese Maßnahmen evaluieren? Und was ist ein Erfolg für Sie?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesminister, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, an dieser Stelle zu sagen, dass die Jugend­arbeitslosigkeit nicht vor allem die 16-, 17-, 18-Jährigen – schon auch – betrifft, sondern mehr die 20- bis 24-Jährigen. Das konnten wir in den letzten Tagen auch den Medien entnehmen, und auch der Sozial- und Arbeitsminister hat dahin gehende Äußerungen gemacht und hat dazu Stellung genommen. Und die Wirtschaftskammer macht gerade wieder Vorschläge, wie man dieser Entwicklung entgegentreten kann.

Eine Möglichkeit dabei wäre zum Beispiel, jene Betriebe, die Jugendliche aufnehmen, zu entlasten. Auf der anderen Seite ist es, glaube ich, auch wichtig, dass wir die Jugendlichen motivieren, selbst initiativ zu werden. Solche Maßnahmen müssen wir setzen. Der Arbeitsminister ist gerade dabei, Maßnahmen für Lehrlinge zu erarbeiten, und ich als Frauenministerin muss dabei darauf schauen, dass da die Mädchen nicht zu kurz kommen.

Ich glaube, es ist wichtig, jetzt das zusammenzuführen, was die Wirtschaftskammer und die Sozialpartner vorschlagen, und das, was der Arbeitsminister vorschlägt, um im Herbst das Ziel erreicht zu haben, dass etliche tausend Jugendliche weniger eine Arbeit suchen müssen. Bis dahin sollten wir das geschafft haben. Meine Aufgabe ist es jetzt, bei diesen Maßnahmen die Mädchen zu bedenken.

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeord­neter Ing. Höbart.

 


Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Da es die Regierung jahrlang verabsäumt hat, aktive Jugendpolitik zu entwickeln und umzusetzen, wird unsere heimische Jugend von der derzeitigen Wirtschaftskrise mit aller Wucht überrollt. Ich möchte Ihnen etwas zeigen (eine Zeitung in die Höhe haltend): 100 Tage Regierung. Wir haben eine sehr, sehr ernste Lage in unserem Land. Wir haben in Österreich 50 000 arbeitslose Jugendliche, wie Sie wissen; Tendenz steigend. Sehr oft enden diese furchtbaren Tatsachen in völliger Orientierungslosigkeit, im Drogenmissbrauch, in Gewaltausbrüchen, wie wir gestern aus Deutschland leidvoll erfahren mussten. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Da sind gerade der Bund, aber auch die Länder und die Gemeinden mehr denn je gefragt, mit gutem Beispiel voranzugehen und Arbeitsplätze und Ausbildungsstätten für Jugendliche zu schaffen.

In diesem Zusammenhang möchte ich eine ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist bereits abgelaufen, aber Sie haben noch keine Frage gestellt! Ich bitte um die Frage!

 


Abgeordneter Ing. Christian Höbart (fortsetzend): Welches Konzept haben Sie beziehungsweise welche konkreten Schritte planen Sie, um ein Zusammenspiel von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch der privaten Wirtschaft zur Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für unsere österreichische Jugend sicherzustellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Mir liegt die Jugend sehr am Herzen. Ich habe gerade der Kollegin zu beantworten versucht, wie wir das zustande bringen wollen. Es gibt dazu Partnerschaften, und es gibt da Modelle, die schon in der Vergangenheit sehr erfolgreich waren. So hat zum Beispiel der Regierungsbeauftragte Egon Blum vieles eingeleitet, was zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit beigetragen hat.

Sie sagen es richtig, diese Krise hat jetzt auch die jungen Menschen voll erfasst. Das ist keine Frage! Wir müssen daher schauen, dass wir gerade in den Lehrberufen die Jugendlichen verankern. Und da sind alle gefragt: Bund, Länder und Gemeinden. Wir müssen Ausbildungsverbünde und überbetriebliche Lehrwerkstätten in den einzelnen Bundesländern schaffen. Ich glaube, in Niederösterreich haben wir immer noch keine.

Diese Dinge müssen wir forcieren, auch mit Geld, damit Jugendliche dort eine Heimat für die Lehrzeit finden. Ob sie dann im Berufsleben Fuß fassen können, ist eine zweite Frage, aber ich will nicht, dass Jugendliche auf der Straße stehen müssen – genauso wenig wie Sie!

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 9/M, das ist die der Frau Abgeordneten Mag.  Aubauer. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Schön, dass heute am Präsidium drei Frauen sitzen: Präsidentin Dr. Prammer wird unterstützt durch zwei Beamtinnen. Das ist höchst erfreulich; das möchte ich auch bemerken. (Beifall bei der SPÖ.) Danke.

Höchst erfreulich ist auch, dass immer mehr Frauen im Bundesdienst beschäftigt sind. Der Anteil der Frauen beträgt dort bereits knapp mehr als 40 Prozent. Das sind oft hochqualifizierte Frauen, die sich in der Praxis sehr bewähren.


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Das Problem dabei ist allerdings (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen): Diese Frauen können trotz ihrer Qualifikation die Karriereleiter nicht hinauf­kommen. Warum nicht? – In den gut dotierten Chefsesseln sitzen meist Männer.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, die Frage bitte!

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (fortsetzend): Faktum ist, nur 11 von 69 Sek­tionen sind mit Frauen besetzt.

Daher meine Frage an Sie, Frau Bundesministerin:

9/M

„Da der Frauenanteil bei Spitzenfunktionen (Sektionschefinnen) im Bund – trotz leichter Steigerung des Frauenanteils der Voll- und Teilzeitbeschäftigten insgesamt – immer noch nicht zufriedenstellend ist, frage ich Sie, wie Sie dem entgegentreten wollen.“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ja, es ist wichtig, Frauenförderung im Bund weiter zu forcieren. Aber ich möchte schon positiv erwähnen, dass es gelungen ist, dass die Zahl der Frauen in Führungs­positionen in den letzten zehn Jahren von 17 auf 28 Prozent gesteigert werden konnte, wenngleich ich zugebe, dass das noch nicht 40 Prozent sind.

Jetzt gibt es eine Sektionschefin weniger. Es sind meines Wissens jetzt noch 12, es waren 13 von 69; das bedauere ich sehr, das habe ich auch öffentlich schon gesagt. Daher ist es wichtig, dass wir darauf schauen, dass, wenn Positionen nachbesetzt werden, auch Frauen dabei zum Zug kommen.

Ich kann jetzt keine Männer früher in Pension schicken, damit wir mehr Sektions­chefinnen haben, aber wichtig ist, dass ich auf den unteren Ebenen, nämlich auf den Ebenen der Gruppenleiterinnen und der Abteilungsleiterinnen, Frauen zu fördern versuche. Es gibt ja Frauenförderprogramme im Bund.

Ich habe hier das Frauenförderprogramm der Verwaltungsakademie mit, wo es darum geht, dass Frauen Fuß fassen können, dass sie sich weiterbilden, um dann fit dafür zu sein, sich auch für diese Positionen zu bewerben. Das noch zu verbessern ist sicher mein Ziel. Das ist keine Frage.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Aubauer.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Minister, Sie haben schon sehr positiv angekündigt, dass Sie Mentoringprogramme auch im öffentlichen Dienst forcieren werden, dass Frauen begleitet, beraten werden durch erfahrene Frauen. Sie wollen auch im schulischen Bereich wesentlich mehr Förderung in diese Richtung machen.

Könnte man nicht schon in ganz frühen Jahren beginnen und schon Mädchen in Richtung mehr Selbstbewusstsein, mehr Selbstvertrauen coachen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass wir uns in Erinnerung rufen, dass es oft so ist, dass sich Mädchen bis zur Pubertät durchaus in der, sagen wir es einmal so, von Buben dominierten Welt, wenn es die gibt – ich weiß nicht, ob es sie gibt –, behaupten können, dass es dann in der Pubertät oft zu einem Knick kommt. Ich glaube, dass wir die Mädchen gerade in der Zeit von 10, 12 bis 14, 16 Jahren besonders fördern und


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empowern sollten, damit sie selbstbewusst sind und sich nicht, was ich bei jungen Mädchen oft beobachte, dem Schönheitswahn oder Sonstigem unterwerfen, sondern in dieser Zeit selbstbewusst durchs Leben gehen.

Da geht es auch darum, dass man den Unterricht in dieser Zeit so gestaltet, dass Buben und Mädchen gleichermaßen gefördert werden; dass bei den Mädchen Interesse für die Technik geweckt wird und den Buben vielleicht deren Soft Skills besser bekannt gemacht werden, die sie gern vergessen, wenn sie in dieser Zeit so halbstark herumlaufen.

In der Schule kann man also viel machen, und da baue ich auf die Lehrerinnen und Lehrer, die das bis jetzt auch schon sehr gut machen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schenk.

 


Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin, sehen Sie Bedarf an einer Weiterentwicklung der Gleichbehandlungsgesetzgebung, und wie sieht diese aus?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wir haben erst Mitte des letzten Jahres eine weitere Novelle zum Gleichbehandlungs­gesetz verabschiedet, nämlich betreffend Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, aber natürlich ist es so, dass wir schauen müssen, dass wir unsere Gleichbehandlungsgesetze dann, wenn von der Europäischen Union – und da ist eine weitere Richtlinie in Ausarbeitung – rechtliche Vorgaben kommen, anpassen, sie immer weiterentwickeln, sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den Bundesdienst.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Schwentner, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Ministerin, nur eine kleine Anmerkung zur Kollegin Aubauer: Frau Kollegin Aubauer, Sie hätten auch die Chance gehabt, eine Frau zur Präsidentin zu wählen. Ich finde es auch schön, dass wir eine Präsidentin haben. Und Sie hätten auch gestern Ihre Männerquote nicht erhöhen müssen durch einen weiteren Austausch einer Frau – leider. (Zwischenrufe bei ÖVP, BZÖ und SPÖ.) – Ja, das ist etwas anderes.

Zur derzeit vorgegebenen Quote im öffentlichen Dienst, die gibt es ja schon, sie wird aber offensichtlich mit allen Mitteln umgangen.

Meine Frage ist daher: Sehen Sie irgendwelche Maßnahmen oder Mittel, um dieser entgegenzutreten beziehungsweise um Berufungsverfahren transparenter zu machen, um wirklich zu gewährleisten, dass Frauen in den höheren Ebenen im öffentlichen Dienst auch zum Zug kommen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich glaube, dass es wichtig ist, dass es meiner Vorvorgängerin Doris Bures gelungen ist beziehungsweise dass sie eingeführt hat, dass jetzt in allen Begutachtungs­kommissionen auch Frauen vertreten sind. Ich glaube, das allein gewährleistet schon, dass hier mehr Transparenz gegeben ist – das auf der einen Seite. Auf der anderen Seite haben wir jetzt zum Beispiel zum ersten Mal im Personalplan des Bundes Ziele zur Frauenförderung festgelegt. Das heißt, 2013 muss dann in der Wirkungsorien­tierung dargelegt sein, wie Frauen beim Bund gefördert wurden, und wenn sie nicht gefördert wurden, warum nicht.


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Ich glaube, auch das ist ein Novum, dass wir schauen können, dass Frauen, wenn sie sich für Stellen bewerben, in den nächsten Jahren auch an die Stellen kommen, sodass mehr Frauen im Bundesdienst im Allgemeinen sind, aber vor allem mehr Frauen in Führungspositionen – mit diesen Zielen, die wir festgeschrieben haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Winter, bitte.

 


Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Zuerst möchte ich mich unbedingt für den steirischen Nationalratsabgeordneten Gerald Grosz entschuldigen, für seine unhöfliche und polemische Art, wie er mit dieser Fragestunde und mit Frauenfragen umgeht. So sind steirische Männer nicht! (Beifall bei FPÖ, SPÖ und ÖVP.)

Frau Minister, Ihr Frauenbild ist geprägt – auch entsprechend Ihrer Positionierung in der Partei – von Quotenregelung, Sanktionierung und Gender-Maßnahmen. (Abg. Mag. Stadler: Sind wir froh, dass wir andere steirische Frauen haben, die haben keine ...!) Unser Parteibild, das Parteibild der FPÖ ist geprägt von Gleichstellung, Gleichberechtigung im Alltag, in der Gesellschaft, in der Familie. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Leistung ist gefragt.

Meine Frage: Wie wollen Sie der österreichischen Bevölkerung glaubwürdig erklären, dass Quoten ein brauchbares Instrumentarium darstellen, den Frauenanteil in Füh­rungspositionen zu heben, wenn Sie es nicht einmal in Ihrer eigenen Partei im Nationalrat schaffen, gleich viele Frauen wie Männer als Abgeordnete zu stellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Zu meinem Frauenbild zu Beginn: Ich habe wenig Redezeit, aber ich möchte schon erwähnen, dass ich keiner Frau in diesem Land vorschreiben möchte, wie sie zu leben hat.

Sie haben diese drei Schwerpunkte erwähnt, das sind drei Schwerpunkte von vielen, die ich habe – alle anderen, die Sie angesprochen haben, Gleichberechtigung, Gleichstellung, gleiche Chancen im Arbeitsleben, sind mir genauso wichtig.

Ich denke, es ist erwähnenswert, dass der Anteil der Frauen hier im Hohen Haus mit der Zahl der Rechtsparteien, die sich hier befinden, leider insgesamt gesunken ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

Ja, ich bin nicht glücklich, dass wir keine 40 Prozent haben – wir haben 37 Prozent –, aber ich frage Sie: Wie viel haben Sie? Wie viel haben die anderen Parteien? (Abg. Mag. Stadler: Frau Doktor, wie viele Kinder haben Sie?) Ich glaube, dass wir alle danach trachten sollten – Quoten sind nie elegant, aber immer wirksam gewesen; ich sollte das in meiner Partei und ihr solltet das in eurer Partei versuchen –, das Potenzial der Frauen zu heben, indem wir den Anteil von Frauen hier erhöhen, weil wir darauf nicht verzichten sollten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Ablinger, bitte.

 


Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Frau Ministerin! Man kann insgesamt aber sagen, dass es im öffentlichen Dienst bessere Kennzahlen für Frauen gibt, was den Einkommensunterschied betrifft – der ist, glaube ich, 18 Prozent zu 33 Prozent –, und es gibt mehr Frauen in Führungspositionen. Das heißt, man kann die Erkenntnis ableiten: Wenn man Gleichstellung als gemeinsames Ziel begreift, dann kann man auch etwas verändern und kann die Benachteiligung von Frauen reduzieren.


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Was kann man aus diesem Maßnahmenkatalog des Bundes, der seine Erfolge zeitigt, für innerbetriebliche Gleichstellung in der Privatwirtschaft ableiten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr viel, denke ich mir. Diese Frauenförderpläne, die im Bund existieren, könnte man natürlich 1 : 1 in die Privatwirtschaft übertragen. Ich glaube, dass man auch mit Betriebsräten und Betriebsrätinnen Betriebsvereinbarungen schließen könnte, dass Frauenfördermaßnahmen getätigt werden. Ich glaube – das ist heute schon erwähnt worden, ich habe es dann aber nicht zu Ende geführt –, dass man schon auch darauf schauen könnte, dass, wenn Frauenförderung stattfindet, wenn flexible Arbeitszeit­modelle angeboten werden, wenn es einen Betriebskindergarten gibt, wenn Telearbeit ermöglicht wird – alles Möglichkeiten, die es Frauen vielleicht erleichtern, auch Männern, wenn sie kleine Kinder betreuen wollen, Kind und Beruf zu vereinbaren –, wenn hier also Punkte gesammelt würden, an diese Frauenfördermaßnahmen gekop­pelt auch Wirtschaftsförderung möglich sein sollte. Wir arbeiten gerade daran, in welchen Bereichen, vor allem in staatsnahen Betrieben, wir das als Best-Practice einmal beginnen könnten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich sehr herzlich bei der Frau Bundesministerin, ich bedanke mich bei den Fragestellerinnen und Fragestellern. Alle Fragen wurden gestellt, die Fragestunde ich somit beendet.

Bevor wir fortsetzen, darf ich die Damen und Herren Abgeordneten in eigener Sache davon in Kenntnis setzen, dass von den neun leitenden Beamten und Beamtinnen des Parlaments vier Frauen sind. Ich glaube, darauf kann das gesamte Haus stolz sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.27.52Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: Zurückziehungen: 1204/J bis 1219/J;

2. Anfragebeantwortungen: 624/AB bis 644/AB.

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Familienausschuss:

Antrag 525/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf kostenlosen Ganztagskinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr;

Gesundheitsausschuss:

12. Ärztegesetz-Novelle (149 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird (153 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (154 d.B.),


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Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Gewebesicherheitsgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheits­gesetz geändert werden (155 d.B.),

Antrag 518/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung kostenfreier Therapien für Kinder und Jugendliche,

Antrag 519/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kindermedizin: Erwerb von bisher unberücksichtigten Zusatzqualifikationen,

Antrag 520/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung von Kompetenzzentren mit assoziierten Versorgungs­netz­werken für seltene und chronische Erkrankungen in der Pädiatrie;

Gleichbehandlungsausschuss:

Antrag 522/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausdehnung des Diskriminierungsschutzes auf Medien und Werbung;

Kulturausschuss:

Antrag 524/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schenkung der „Federkrone Montezumas“ an Mexiko;

Ausschuss für Sportangelegenheiten:

Antrag 528/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der im „Weißbuch Sport“ (EK) formulierten Ziele,

Antrag 529/A der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Dieter Brosz, Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 – BSFG, zuletzt geändert durch das Bundes­gesetz BGBl. I Nr. 29/2007, geändert wird;

Unterrichtsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (105 d.B.),

Antrag 526/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Schulreform- und Konjunkturpaket gegen die bildungspolitische Verarmung Öster­reichs;

Verfassungsausschuss:

Antrag 516/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird;

Verkehrsausschuss:

Antrag 517/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend bürgerfreundlichere Neuregelung der Kosten bei Führerschein-Befristungen,

Antrag 523/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellen der dauerhaften Speicherung und Verfügbarkeit gesundheitlich relevanter Mobilfunk-Daten und entsprechender Daten anderer Funksysteme,

Antrag 527/A(E) der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz gegen die Zulassung von „Gigalinern“ auf europäischer Ebene;

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz geändert wird (156 d.B.);


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Wissenschaftsausschuss:

Antrag 521/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Schlechterstellung für StudienbeihilfebezieherInnen durch die geplante Novellierung des Einkommensteuergesetzes (EStG);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Außenpolitischer Ausschuss:

Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betref­fend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der Österreichischen Entwick­lungspolitik 2008 bis 2010 (III-48 d.B.).

*****

Antrag gemäß § 49 Abs. 5 GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Im Einvernehmen mit den Fraktionen schlage ich vor, die Tagesordnung um den Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 487/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz geändert, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird (94 der Beilagen), mit Zweidrittel­mehrheit gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung zu ergänzen und diesen als 28. Tagesordnungspunkt in Verhandlung zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der vorgeschlagenen Ergänzung der Tagesord­nung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 5, 10 und 11, 12 und 13, 17 und 18, 19 bis 21 sowie 22 und 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde folgender Konsens erzielt: Es wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108 Minuten, Freiheitliche 96 Minuten sowie BZÖ und Grüne je 84 Minuten.

Folgende Redezeitvereinbarung wurde für die Zeit während der Fernsehübertragung von zirka jetzt bis 13.00 Uhr getroffen: eine Redner-/Rednerinnenrunde pro Fraktion mit je 10 Minuten, Bundesministerin für Inneres 15 Minuten, eine Redner-/Rednerin­nenrunde pro Fraktion mit je 5 Minuten, eine Redner-/Rednerinnenrunde pro Fraktion mit je 4 Minuten und eine weitere Redner-/Rednerinnenrunde pro Fraktion mit je 4 Minuten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 50

Der den Vorsitz führende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden – die verbleibende Redezeit – von der unter Umständen tatsächlich mehr vorhanden sein wird – auf die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

So, wie auch gestern bereits vereinbart und im Voraus zwischen den Fraktionen akkordiert, wird jede Redner-/Rednerinnenrunde mit einer Kontra/Pro-Reihung begon­nen.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragung aufge­rufen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.30.471. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (88 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremden­polizeigesetz 2005 und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (116 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 32/A der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylge­setz 2005 und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (Bleiberechts­gesetz – 2008) (117 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 249/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sofortige Arretierung und umgehende Ausweisung von straffälligen Asyl­werbern (118 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 251/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Verschärfungen des Asylwesens (119 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 254/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005), BGBl. I Nr. 4/2008, geändert wird (120 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 51

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache mit einer 10-minütigen Rede­zeit. – Bitte.

 


10.31.57

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Innenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute zum sogenannten humanitären Bleiberecht eine Debatte abhalten, dann ist es notwendig, zu Beginn klarzustellen, dass es, wenn man Asyl und Schutz gewährt, zum einen bedeutet, dass Asyl Schutz vor Verfolgung für verfolgte Menschen darstellt, die selbstverständlich auch dieses Recht genießen, dass Asyl aber auch Schutz auf Zeit bedeutet, solange es eben diesen Verfolgungsgrund gibt.

Zweitens: Asyl darf nicht mit Zuwanderung vermischt werden, wie das leider Gottes gerade in diesem Bereich der Fall ist.

Genau diese beiden Grundsätze werden aber heute bei diesem Themenbereich und beim humanitären Bleiberecht vermischt. Wir müssen in dieser Situation festhalten, dass gerade in diesem Bereich der Eindruck entsteht, dass man mit dem humanitären Bleiberecht eine Art Zuwanderungsgesetz ermöglicht. Diese Bleiberechtsregelung, die Sie heute beschließen wollen, stellt in unseren Augen auch eine skandalöse Beihilfe zum Asylmissbrauch in diesem Land dar. Diese Regelung stellt geradezu eine Aufforderung dar, sie zu missbrauchen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie ist eine Einladung an Wirtschaftsflüchtlinge, hierher zu kommen, sich unter fal­schen Angaben jahrelang mit Neuerungsanträgen durchzuschwindeln und am Ende dann quasi als Dank für diesen Betrug noch das Bleiberecht zu erhalten. Frau Innen­ministerin, damit machen Sie Österreich endgültig zum Zentrum eines internationalen Asylbetrugs, denn Sie haben ja dieses Gesetz vorbereitet. Es geht ganz nach dem Motto: Wer lang genug betrügt, wird am Ende belohnt! – Das ist das Ergebnis dieses humanitären Bleiberechts.

Da sollten Sie hier nicht mit lustigen Worten auffallen (Abg. Öllinger: Aber Sie auch nicht!), sondern das sehr, sehr ernst nehmen, denn das ist genau eine Entwicklung, die die österreichische Bevölkerung nicht haben will. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Asylwerber ihr Verfahren lange genug verschleppen können, dann werden sie am Ende belohnt. Das kann es doch, bitte, nicht sein. Das ist ja völlig absurd: Der Antrag eines Asylwerbers, der alle Angaben ehrlich macht und bei dem man am Ende feststellt, dass es keinen Asylgrund gibt, wird abgelehnt; ein Asylwerber hingegen, der unehrlich ist, sich jahrelang sozusagen durchschummelt, bei dem man am Ende nach fünf Jahren feststellt, dass er uns fünf Jahre lang angeschwindelt hat, wird schließlich mit einem humanitären Bleiberecht belohnt. Das kann es nicht sein! Das ist eine absurde Entwicklung! Da könnten Sie genauso an österreichischen Botschaften, an Flughäfen oder an der Landesgrenze Plakate aufhängen mit der Aufschrift: Kommt nach Österreich, schwindeln zahlt sich aus! – Nein, das darf sich nicht auszahlen!

Wissen Sie, was in Zukunft die Konsequenzen aus dieser Maßnahme sein werden? – Durch dieses humanitäre Bleiberecht werden in Zukunft Tausende Zogajs den Öster­reichern auf der Nase herumtanzen, eine Art Arigona-Vervielfältigungsapparat. Denn: Bei der Familie Zogaj wurde nachweislich rechtskräftig Asylmissbrauch festgestellt. Im Jahr 2002 kam die Familie illegal nach Österreich, machte falsche Angaben. 2005 gab es den rechtskräftigen Bescheid des Gerichtes, dass es sich in diesem Fall um Asylmissbrauch handelt – und Sie haben nicht abgeschoben!


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Diese Familie gehört im Sinne der Familienzusammenführung endlich in den Kosovo gebracht. (Beifall bei der FPÖ.) Dort kann man sicher leben. Aber diese Familie soll nicht uns, den Österreichern in solchen Fragen auf der Nase herumtanzen.

Anstatt da endlich konsequent zu sein, schaut man jahrelang zu, lässt es einfach geschehen und zieht die falschen Schlüsse daraus.

Frau Innenministerin, aus dem Fall Zogaj kann man lernen. Man kann lernen, dass Asylverfahren nicht endlos verschleppt werden dürfen. Man kann daraus lernen, dass konsequent abgeschoben werden muss, wenn der Asylbescheid negativ ausfällt. Und wenn das Innenministerium konsequent gewesen wäre, hätte die mediale Gutmensch-Inszenierung, die den Österreichern bereits seit zwei Jahren auf die Nerven geht, in dieser Frage nicht stattfinden können. (Abg. Öllinger: Sie gehen uns auf die Nerven!) Es hätte längst eine Familienzusammenführung stattgefunden, wenn man den Rechts­staat umgesetzt hätte. Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in einem „Linksstaat“ – dies an die Grünen gerichtet. (Beifall bei der FPÖ.)

Da können Sie heute hier noch so heftig herumkreischen und schreien. Wenn es nach Frau Glawischnig ginge, würde jeder dahergelaufene Asylbetrüger sofort die Staats­bürgerschaft erhalten. Das wissen wir. Aber glauben Sie mir, das wollen die Öster­reicher nicht, und das ist auch der Hintergrund dafür, dass Sie bei den letzten Nationalratswahlen Wählerstimmen verloren haben. Wenn es nach Ihnen ginge, würde wahrscheinlich ganz Österreich zum Asylanten-Aufnahmelager Traiskirchen umgebaut.

Das ist sicherlich nicht im Interesse der Österreicher, sondern im Interesse der Österreicher ist, dass man mit Scheinasylanten anders umgeht, als das bisher der Fall ist, und dass man illegale Einwanderer abschiebt, wenn man diese aufgefunden und das erkannt hat.

Viele Tausende Asylmissbraucher in unserem Land, aber auch illegale Einwanderer haben klare, eindeutige Rechtsbrüche begangen, und da hat der Rechtsstaat umge­setzt zu werden. Anstatt das leider Gottes ohnehin in vielen Bereichen lasche Asylgesetz weiter zu verschärfen, weichen Sie es weiter auf, wo Verschärfungen notwendig wären. Berichte über kriminelle Asylwerber sind ja Monat für Monat in der Kriminalstatistik nachzulesen. Der jährliche Sicherheitsbericht bestätigt das ja auch. Jener für das Jahr 2005 besagt, dass von rund 70 000 ermittelten fremden Tatver­dächtigen in Österreich mehr als 12 000 Asylwerber waren. Im Jahr 2006 wurde in Österreich gegen 13 295 Asylwerber als Tatverdächtige ermittelt.

Nicht umsonst und nicht zufällig schrieb die „Wiener Zeitung“ am 5. Februar dieses Jahres – ich zitiere –: „Immer mehr Kriminelle schützen sich mit Asyl“. Und in diesem Artikel sagt Willfried Kovarnik, der Chef der Verwaltungsrechtlichen Abteilung, Folgen­des – ich zitiere –:

„Einerseits steige die Zahl jener, die illegal einreisen, hier Verbrechen begehen und erst nach einer Verhaftung Asylantrag stellen. Andererseits würde immer mehr verurteilte Kriminelle, die einen negativen Asylbescheid bekommen und abgeschoben werden sollen, oft schon am Flughafen unter den abenteuerlichsten Begründungen‘“ – oftmals unterstützt, das füge ich hinzu, durch NGOs – „,einen neuen Asylantrag stellen, der neuerlich behandelt werden muss und uns die Hände bindet‘.“ – Zitatende.

Das ist genau die Situation. Da gehören die Gesetze geändert. Es kann doch nicht sein, dass jemand zu uns einreist, vielleicht ein halbes Jahr oder ein Jahr sogar hier lebt, kriminell wird, verurteilt wird und, nachdem er verurteilt wird, einen Asylantrag stellt – und wir Österreicher lassen uns papierln. Solch ein Asylantrag ist nicht einmal anzunehmen.


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Genauso kann es doch auch nicht sein, dass wir gesetzlich Neuerungsanträge weiterhin aufrechterhalten. Wenn jemand einen Asylantrag stellt und dieser rechts­kräftig abgelehnt wurde, ist es heute Praxis, dass ein neuerlicher Antrag eingebracht wird. Wenn dieser abgelehnt wird, wird ein dritter – neuerlicher – Antrag eingebracht. Und wenn dieser abgelehnt wird, wird ein vierter – neuerlicher – Antrag eingebracht. So papierlt man doch, bitte, den Rechtsstaat Österreich – und Sie sind verantwortlich dafür, weil Sie dieses Neuerungsgebot noch immer nicht aufgehoben haben. Genau dort ist anzusetzen! (Beifall bei der FPÖ.)

Und weiters sagt Herr Willfried Kovarnik:

„Immer mehr dieser Leute nutzen die gesetzliche Möglichkeit, quasi unbeschränkt immer neue Asylanträge zu stellen und sich so jahrelang der Abschiebung zu ent­ziehen.“

Und das wollen Sie als Bundesregierung am Ende belohnen? Das wollen Sie am Ende belohnen?! (Abg. Öllinger: Wir können Ihnen noch was ... bringen!) – Nein! Da sagen wir klar und deutlich nein: Statt einer Bleiberechtsbelohnung muss das Asylrecht zum einen verschärft werden und endlich auch bei Missbrauchern die konsequente Ab­schiebung erfolgen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen eine Verfahrensverkürzung. Das Verfahren darf nicht länger als maximal drei Monate dauern. Es muss auch ein striktes Neuerungsverbot geben, und unter das Schindluder in diesem Bereich muss endlich auch ein Schlussstrich gezogen werden. (Abg. Öllinger: Scherzkeks!)

Wir verlangen die Aufnahme von Fingerprints in die Aufenthaltsberechtigungskarte und harte Maßnahmen gegen straffällige Asylwerber. Außerdem: die Verfahrenseinstellung beim Versuch des Erschleichens der Asyleigenschaft durch den Asylwerber, die Verfahrenseinstellung bei Täuschungen der Behörden über die Identität des Antrag­stellers, die Verfahrenseinstellung bei selbstverschuldeter Nichtvorlage von Reise- oder Ausweisdokumenten und eben die sofortige Ausweisung bei allen Verfahrens­einstellungen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Mit diesem Bleiberecht machen Sie genau das Gegenteil. Sie legalisieren den Asyl­betrug, Sie leisten quasi noch staatliche Hilfe in Richtung Asylbetrug. Das ist im Grunde genommen skandalös! Ich sage ganz offen, die österreichische Bevölkerung ist schon in den letzten Jahren durch Ihre Politik in diesem Bereich massiv belastet worden. Sie hat sich so etwas nicht verdient. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie ist auch zu Recht grantig darüber, dass Sie nicht dazu bereit sind, die Sorgen und Nöte der Österreicher zu erkennen und endlich zwischen wirklich verfolgten Menschen zu unterscheiden, denen wir Schutz, selbstverständlich auf Zeit, angedeihen lassen, und jenen Asylmissbrauchern und -betrügern, die abzuschieben sind. Dafür haben Sie Sorge zu tragen, obwohl Sie seit Jahren diesbezüglich säumig sind. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

10.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Kößl. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.42.46

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Aber vor allem den Menschen vor den Fernsehapparaten zuhause ein herzliches Grüß Gott! Ich glaube, dass das heute eine sehr interessante Diskussion, gerade im Asyl- und Fremdenrecht, sein wird.


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Zu meinem Vorredner möchte ich Folgendes sagen: Ich denke, das Asylgesetz und die Veränderungen, die wir heute beschließen, haben weder mit einem Rechts-, noch mit einem Linkspopulismus etwas zu tun. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass man beim Asyl- und Fremdenrecht einen goldenen Mittelweg findet. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.) All jene, die Asyl brauchen, sollen Asyl bekommen, und alle anderen müssen wir hintanhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir müssen danach trachten, das Geld, das wir im Asyl- und Fremdenbereich zur Verfügung haben, so einzusetzen, dass wir die Integration fördern und jede Zuwan­derung sehr restriktiv sehen. (Abg. Strache: Rechtsstaat gibt es keinen?!)

Geschätzte Damen und Herren, es wäre unverantwortlich, politisch unverantwortlich, wenn wir sagen, Tür und Tor auf, es kann alles hereinkommen, alle, die schon da sind  (Abg. Strache: Das macht ihr ja! Das ist genau eure Politik!) – Nein, das ist ja eine totale Falschdarstellung. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Kollege Strache, entweder Sie kennen das Gesetz nicht, oder Sie sagen hier wissentlich etwas Unwahres. Das muss man in aller Deutlichkeit feststellen, und ich werde auch darauf eingehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber eines muss schon gesagt werden: Wer gestern aufgepasst hat, der weiß ganz genau, in welche Richtung wir im wirtschaftlichen Bereich gehen. Wir werden unter Umständen zum Jahresende 500 000 Arbeitslose haben, und es wäre unverant­wortlich, Menschen zu sagen, sie sollen hereinkommen. Wir würden sie nur in die Armutsfalle locken. (Abg. Strache: Da brauchen wir 100 000 neue Gastarbeiter? – Abg. Grosz: 500 000 Arbeitslose?!) Es ist sicherlich nicht angebracht, dass wir diese Menschen nach Österreich locken, ihnen sagen, sie kriegen Arbeit und auch eine Unterkunft. Das wird mit diesem Gesetz auch nicht geschehen. (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Herr Kollege Strache, hören Sie zu! Sie waren ja gerade am Rednerpult! (Abg. Mag. Stefan: Arbeitsplatz brauchst du nicht, wir sorgen für dich!)

Warum ist es zu dieser Gesetzesänderung gekommen? – Weil der Verfassungs­gerichtshof einen Passus aufgehoben hat, und zwar Art. 8 Menschenrechtskonvention.

Es gibt zwar kein Recht auf Entfaltung des Privat- und Familienlebens in einem bestimmten Aufenthaltsstaat, aber es könnte unter Umständen auf Gewährung des Aufenthaltes von Fremden hinauslaufen, und das bloße amtswegige Verfahren ohne Antragsrecht des Betroffenen war dem Verfassungsgerichtshof nicht ausreichend genug.

Mit dieser neuen Gesetzesvorlage wird dem auf jeden Fall Rechnung getragen. Ich möchte mich bei Ihnen, Frau Bundesminister, für diese wirklich sehr ausgereifte Gesetzeslage, die wir heute beschließen werden, bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich bin an und für sich sehr dankbar dafür, dass wir ein Hearing abgehalten haben, wo sämtliche Experten erklärt haben, dass dieser Gesetzentwurf verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Einzig und allein Professor Funk hat erklärt, es könnte unter Umständen bei der Vollziehung ein Problem geben. Auf mein Nachfragen (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun) – Frau Korun, Sie kommen auch noch dran –, wo er dieses Problem sieht, hat er keine Antwort gegeben. Das war also eine sehr subjektive Aussage des Herrn Professor Funk. Darum glaube ich, dass wir mit dieser Gesetzes­vorlage sehr gut liegen.

Es ist genau berücksichtigt worden, was der Verfassungsgerichtshof bekrittelt bezie­hungs­weise was er in Frage gestellt hat. Diese Kriterien sind jetzt sehr definitiv im Niederlassungsgesetz angeführt und bringen, weil das auch zusammengeführt worden


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ist, auf jeden Fall Folgendes: Egal, wo der Antrag eingebracht wird – im Asylbereich, im Fremdenbereich, im Niederlassungsbereich –, der Artikel 8 muss auf jeden Fall mit überlegt werden.

Das ist an und für sich genau das, was Kollege Strache angesprochen hat. Da bin ich bei ihm. Wir müssen schauen, dass die Verfahren sehr rasch und effizient abgeschlos­sen und behandelt werden. Gerade dieser Passus wird diesen Beitrag auch leisten. (Abg. Dr. Graf: Warum machen Sie es dann nicht?) Es wird schnellere Verfahren geben, und es wird eine raschere Entscheidung geben.

Es ist auch die Fristsetzung bekrittelt worden. Ich glaube eines: Überall dort, wo es eine Fristsetzung gibt, ist es auch möglich, dass Fristversäumnisse eintreten. Das ist an und für sich eine Sache, wo wir eigentlich überhaupt keinen Grund sehen, dass dieses Gesetz nicht ausgereift wäre.

Etwas, das gerade auch vom Kollegen Strache nicht richtig dargestellt worden ist, sind die Altfälle. Sogenannte Altfälle, die vor dem 1. Mai 2004 einen Antrag gestellt haben, und Leute, die von Mai 2004 bis jetzt in Österreich gewesen sind, haben das Recht – und zwar, wenn sie hier überwiegend einen rechtmäßigen Aufenthalt hatten –, haben die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Das heißt noch lange nicht, dass dieser Antrag positiv erledigt wird. (Abg. Mag. Stefan: Er war also teilweise illegal hier?!)

Die Möglichkeit des Antrags ist gegeben, aber mehr nicht. Das muss man einmal auseinanderhalten. Es ist ganz wichtig, dass man das auseinanderhält. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stefan: Er wird für illegalen Aufenthalt belohnt! Stimmt das nicht?) – Nein, schauen Sie, das muss man genau auseinanderhalten, dass es ein Antrags­recht ist, aber in keiner Weise abgeleitet werden kann, dass diesem Recht auch tatsächlich Rechnung getragen wird.

Das Nächste ... (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Entschuldigung, Herr Abgeordneter, dass ich Sie unterbreche, aber so geht das nicht. Permanente Zwischenrufe sind unerträglich (Abg. Vilimsky: Es ist vieles unerträglich hier!), und es versteht niemand etwas im Saal. Ich ersuche Sie wirklich um entsprechende Disziplin allen Rednerinnen und Rednern gegenüber. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


Abgeordneter Günter Kößl (fortsetzend): Das Nächste, was hier ebenfalls in den letzten Wochen diskutiert worden ist, ist diese Patenschaft. Ich glaube an und für sich, dass es vernünftig ist, diese Möglichkeit zu schaffen. Jeder, der unbedingt glaubt, eine Patenschaft übernehmen zu müssen, soll dies tun. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Jedem, der das macht, muss aber auch klar sein, dass das eine Verantwortung im finanziellen, aber auch im rechtlichen Bereich ist. (Abg. Dr. Graf: Das ist so wie ein „bisschen Zölibat“, oder?!) Und es wird sicherlich nicht so sein können, dass jemand eine Patenschaft übernimmt, und die öffentliche Hand soll dann für diese Patenschaft aufkommen. Das wird es sicherlich nicht geben. Das ist ja auch sehr deutlich von der Frau Bundesminister dargestellt worden.

Etwas, das ebenfalls vielleicht ein bisschen kritisch betrachtet worden ist, ist der Beirat, der im Bundesministerium eingerichtet wird. Dieser soll eine beratende Funktion haben – mehr sicherlich nicht. Die Verantwortung, die Letztverantwortung wird bei der Frau Bundesminister bleiben. Und ich bin mir sicher, dass sie mit dieser Verantwortung (Abg. Öllinger: Sehr sparsam umgehen wird!) sehr sorgfältig umgehen wird.


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Ebenfalls klar ist: Es wird bei der Kompetenzzuteilung Länder/Bund keine Veränderung geben. Im Endeffekt ist das, so glaube ich, eine sehr, sehr gute Gesetzesvorlage, auf deren Basis wir eine vernünftige und gute Asyl- und Fremdenpolitik machen können.

Wer Asyl braucht und einen Asylgrund vorlegen kann, wird Asyl bekommen. Bei allen anderen wird man sicherlich sehr genau überprüfen müssen, ob sie hier einen humanitären Aufenthalt bekommen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Westenthaler. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.52.06

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Oft kommt ja die Wahrheit ungeplant an die Oberfläche. Dass heute ein Redner, der Vertreter einer Regierungsfraktion ist – nämlich Herr Kößl – hier herkommt und erstmals öffentlich zugibt, dass die Regierung mit 500 000 Arbeitslosen bis zum Jahresende rechnet, ist ein Offenbarungseid, der wirklich unglaublich ist! Jetzt wissen wir schön langsam, warum der Finanzminister das Budget vor der Öffentlichkeit versteckt. Das ist seit Ihrer Aussage, Herr Kollege Kößl, klar! (Beifall beim BZÖ.)

500 000 Arbeitslose werden in Österreich erwartet. 500 000 Arbeitslose! Und was machen Sie? – Sie erteilen mehr Niederlassungsbewilligungen, und Sie schaffen über den Titel eines humanitären Bleiberechts mehr Asylmissbrauch und eine Legalisierung von Scheinasylanten in breitem Ausmaß, sodass sich jeder denken muss: Was ist eigentlich los in diesem Land? – Das schaffen Sie mittlerweile, Herr Kollege Kößl! (Beifall beim BZÖ.)

Frau Ministerin, wir haben das ja im Ausschuss intensiv diskutiert: Jawohl, wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz „Scheinasylanten-Legalisierungsgesetz“ heißen sollte. Das ist unsere Ansicht. Ich frage Sie schon, wie es überhaupt möglich sein kann, dass jemand, der bis zur Hälfte seiner Aufenthaltszeit illegal im Land sein darf, dann noch um humanitäres Bleiberecht ansuchen darf! Wie gibt es denn das, Frau Ministerin? – Für uns stand bisher eigentlich immer der Rechtsstaat im Vordergrund. Das heißt, jemand, der illegal im Land ist, hat Rechtsbruch begangen, ist illegal da und hat daher hier auch nichts verloren, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war für uns immer der Punkt, den wir in die Diskussion eingebracht haben. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das ist schon ein bemerkenswerter Abschied der Österreichischen Volkspartei von der strengen Asyl- und Zuwanderungspolitik. Von den Sozialdemokraten wissen wir das; das haben wir in Wien erlebt, in den Ballungsräumen. Da werden Tür und Tor auf­gemacht. Aber dass sich die Volkspartei von den gemeinsam beschlossenen – erinnert euch! – strengen Asylgesetzen, durch die es geschafft wurde, dass es weniger Asylanträge gibt, heute mit diesem Gesetz verabschiedet, das ist schon interessant. Sagen Sie nie wieder, Sie sind eine Sicherheitspartei, denn mit dem heutigen Tag haben Sie sich davon verabschiedet, meine Kollegen von der ÖVP! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Illegaler Aufenthalt wird legalisiert. Ich frage mich überhaupt eines, Herr Kollege Kößl: Sie stellen sich hier mit treuherzigem Augenaufschlag her und sagen: Wer bei uns Asyl braucht, wird Asyl bei uns bekommen. – Ich habe das die Ministerin auch schon gefragt, vielleicht können Sie es beantworten: Wie kann es heutzutage noch sein, dass jemand zu uns kommt – wenn er nicht gerade mit einem Flugticket erster Klasse hier herkommt – und überhaupt einen Asylgrund hat, um hier Asyl zu bekommen? Österreich ist doch – und Sie kennen das Dublin-Abkommen – ausschließlich von


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sicheren Drittstaaten umgeben. (Abg. Mag. Lunacek: Sie wissen nicht, wovon Sie reden!)

Das heißt, Österreich wäre verpflichtet – und das ist eine Politik, die verantwortungsvoll wäre –, Menschen, die hier herkommen, in jenen sicheren Drittstaat zurückzuführen, aus dem sie gekommen sind. Das wäre eine Politik, die wir von Ihnen verlangen, Frau Innenministerin. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Ich gebe zu, auch der BZÖ-Klub hat sich vor zwei Jahren Gedanken darüber gemacht, was wir mit jenen Asylanträgen und mit jenen Asylanten machen würden, die mehr als fünf Jahre hier sind und die hier integriert sind. Es gibt eine Familie in der Steiermark, in Leoben, die Familie Sharifi, wo das wunderbar funktioniert hat.

Allerdings, der Unterschied zwischen dem heutigen Gesetz und unserer Meinung ist der, dass wir gesagt haben, es muss jemand aus Verschulden der Behörde so lange – länger als fünf Jahre – hier sein, und nicht aus Eigenverschulden.

Heute, zwei Jahre später, kommen wir drauf, dass es solche Fälle gar nicht mehr gibt. Es gibt solche Fälle gar nicht mehr, weil sich mittlerweile eine geradezu grüne Industrie von Rechtsanwälten und Beratern aufgetan hat, die immer wieder durch neue Antragstellungen (Beifall bei BZÖ und FPÖ) – und da hat Strache schon recht – diese Menschen hier im Land belässt. Immer wieder werden neue Anträge gestellt, immer wieder wird verzögert. Es gibt keinen Behördenverzug, sondern das machen diese Leute.

Wenn ich nicht genau wüsste, dass aufgrund der neuen Ordnungsruf-Praxis der Frau Präsidentin der Begriff „grüne Schlepperbande“ hier im Parlament einen Ordnungsruf nach sich zöge, dann würde ich das heute wieder behaupten – ich tue es aber nicht, Kollegen von den Grünen! Aber ich würde es wieder behaupten. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist noch etwas in diesem Gesetz; das ist auch so eine Symbolik, Frau Ministerin (Zwischenruf des Abg. Öllinger): Erstmals wird in der österreichischen Gesetzester­minologie von „Einwanderungsrecht“ gesprochen. – Sehr interessant, Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP. Sie definieren heute erstmals ein Einwanderungsrecht! Da frage ich mich schon, was das überhaupt bedeuten soll. (Abg. Dr. Graf: Einwanderung für Illegale! Nur für Illegale!) – Bei den Roten wissen wir es, aber Sie von der ÖVP wollen ein Einwanderungsrecht deklarieren, das trotz hoher Arbeitslosigkeit, trotz Kurzarbeit, trotz Problemen am heimischen Arbeitsmarkt in Zukunft das Scheinasylan­tentum florieren lassen wird. Und das wollen wir nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Noch etwas, Frau Ministerin. Letztes Mal haben Sie es noch bestritten, seit gestern wissen wir mehr: Es gibt eine neue Kriminalstatistik für die ersten beiden Monate – Jänner, Februar – dieses Jahres. Selbst wenn wir – Sie wissen das – dieser Kriminal­statistik kritisch gegenüberstehen – selbst die offizielle Kriminalstatistik sieht einen Rekordanstieg der Kriminalität in Österreich: 92 756 Straftaten allein in den ersten beiden Monaten! Wissen Sie, was das heißt? – 1 572 Straftaten pro Tag oder 65 Straf­taten pro Stunde haben wir mittlerweile in Österreich!

Jetzt werden Sie sich fragen: Was hat das mit dem Asylgesetz zu tun? – Frau Ministerin, wenn, wie wir mittlerweile wissen, jeder zweite Asylwerber ein Krimineller ist, dann hat das auch mit der steigenden Kriminalität etwas zu tun, und dann sollten Sie hier nicht Asylanten, die Scheinasylanten sind, legalisieren, sondern mit denen „abfahren“ und sie nach Hause schicken, wenn sie hier in Österreich kriminell werden. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Bundesministerin Dr. Fekter: Das stimmt nicht! – Abg. Kößl: Bleiben Sie bei der Wahrheit!)


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10 000, 13 000 kriminelle Asylanten. Dann kommen noch die Kosten dazu. Die haben wir mittels einer Anfrage, die Sie uns beantwortet haben, erhoben: 81 756 000 € an Kosten allein für die Grundversorgung von Asylanten, von denen jeder zweite kriminell wird. (Abg. Grosz: Steuergeld!) Das ist eigentlich eine Unglaublichkeit! Die Gesamt­kosten sind noch viel höher – allein die Grundversorgung ohne Sozialleistungen, ohne irgendwelche zusätzliche Leistungen. Da fragt sich doch jeder redliche Arbeitnehmer in Österreich, der auf jeden Cent schauen muss, was in diesem Land los ist. Frau Ministerin, das ist einfach inakzeptabel, Sie sind ja mit diesem Gesetz eigentlich auch gescheitert.

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass irgendein anderes Gesetz in irgendeinem anderen Hearing derartig kritisiert worden wäre und derartig eine Beerdigung erster Klasse erlebt hat wie Ihr Scheinasylantengesetz, das Sie heute beschließen werden.

Der Verfassungsexperte, der Verfassungsrechtler Funk – ich zitiere ihn jetzt – hat für das Gesetz folgende Begriffe verwendet: Das Gesetz sei „regulative Diffusität“, „Unübersichtlichkeit“, der Vollzug hänge vom guten Willen ab. Die Konfliktfälle würden ansteigen, das Patenschaftsrecht, das darin geregelt ist, sei überhaupt „totes Recht“. – Verfassungsrechtler Funk hat das gesagt.

Frau Ministerin, dieses Gesetz ist gescheitert! Wenn Sie heute ehrlich wären und wenn Sie es mit diesem Land gut meinen, dann würden Sie heute die Debatte rasch been­den, aufstehen und sagen: Ich ziehe es zurück. Das wäre eigentlich der richtige Weg, den Sie heute einschlagen sollten! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Frau Ministerin, auch die Besetzung des Beirats ist eine Farce. Auch das ist beim Hearing letztlich klar geworden. Das ist doch eine Farce! Da sitzen der Integrations­fonds und noch ein paar Vertreter von Links drinnen, die Ihnen in jedem Fall sagen werden: Den nehmen wir, den lassen wir da, denn der wird von unseren Anwälten hervorragend vertreten. – Aber da sitzt zum Beispiel kein Vertreter eines Bundeslandes drinnen. (Abg. Kößl: Stimmt ja nicht! Gemeinde- und Städtebund!)

Der Flüchtlingsexperte aus Kärnten hat Sie einfach nur gebeten, dass vielleicht ein oder zwei Vertreter der Bundesländer, die ja letztlich mit dem Vollzug betraut sind und die auch alle prüfen, entsendet werden. Da sitzt aber niemand von den Ländern drinnen.

Wir verlangen, Frau Ministerin, dass die Länder in diesem Beirat auch vertreten sein müssen, der letztlich die Entscheidung trifft, wer hier bleiben darf und wer nicht. Ich denke, das ist ganz, ganz wichtig, dass das auch passiert. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Kößl: Sie sagen wissentlich die Unwahrheit!)

Letztlich, Frau Ministerin, ist es ein Gesetz – und wenn es nicht so traurig wäre, wäre es fast lustig –, das Sie dem Parlament am Faschingsdienstag vorgelegt haben und das am 1. April in Kraft treten soll. Allein diese Daten sagen ja vieles über dieses Gesetz aus. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Es ist aber wirklich traurig, weil das Ganze in einem Umfeld passiert, das sehr ernst ist, das mit hoher Kriminalität versehen ist und wo wir auch eine Gesamtausrichtung der falschen Zuwanderungspolitik sehen. Wir brauchen keine Quoten mehr, sondern wir brauchen letztlich ein Regulativ, das es ermöglicht, dass die österreichische Bevöl­kerung gemeinsam mit der österreichischen Verwaltung und der Politik festlegt, wer überhaupt zu uns kommen darf und wer nicht. Das ist Zuwanderungspolitik!

Wir haben daher dieses Modell der Green Card, das wir uns vorstellen, präsentiert. Das Quotensystem, durch das immer mehr hereinkommen, ist letztlich gescheitert. Und das müssen wir überwinden.


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Aber auch die Frage der Kriminalität, die uns in den nächsten Wochen beschäftigen wird und auch in den vergangenen Wochen beschäftigt hat, ist eine wichtige. Sie erinnern sich ja an den Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 22. Jänner – das ist auch interessant –, in dem Folgendes festgestellt wurde: Man soll Maßnahmen ergreifen, um auch gegen legal in Österreich lebende Fremde, die in dringendem Verdacht stehen, eine gravierende Straftat begangen zu haben, aufenthaltsbeen­digende Maßnahmen zu setzen. (Abg. Mag. Korun: „Anzeigen und weg!“) Das ist ein Beschluss, ein einstimmiger Beschluss der Landeshauptleutekonferenz!

Uns haben Sie diesbezüglich bisher immer kritisiert – Stichwort Kärntner Beispiel – und gesagt: Das darf man nicht! Wenn jemand in Verdacht steht, dann ist das noch keine kriminelle Handlung! – Jetzt aber verlangen alle Landeshauptleute von der Innenminis­terin, dass auch Menschen – Asylanten, aber auch Zuwanderer –, die unter schwerem Verdacht stehen, selbstverständlich mit aufenthaltsbeendigenden Maßnahmen bedacht werden können. Und ich halte das auch für richtig. Ich halte das für richtig, was die Landeshauptleute da beschlossen haben! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Frau Ministerin, gestehen Sie das Scheitern dieses Gesetzes ein (Bundesministerin Dr. Fekter schüttelt verneinend den Kopf – Abg. Kößl: Das ist ein gutes Gesetz!), sonst werden Sie in wenigen Wochen und Monaten wieder hier sitzen (Abg. Kößl: Das ist ein sehr, sehr gutes Gesetz!), wenn nämlich dieses Gesetz verfassungsrechtlich, wie Ihnen das die Verfassungsrechtler auch vorhersagen, wieder nicht halten wird! Und dann werden Sie wieder hier sitzen, und wir werden wieder diskutieren. Dieses Gesetz ist beendet, gescheitert. Zurück an den Start!, lautet die Devise. (Beifall beim BZÖ.)

11.02


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. (Abg. Strache – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Pendl –: „Danke!“ – Abg. Öllinger: „Wir beginnen mit einem Dank!“ – Abg. Ing. Wes­ten­thaler: „An die Justizwachebeamten!“ – Und vergessen nicht den Handshake am Ende!)

 


11.02.21

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich eingangs einmal Folgendes feststellen, damit sich auch die Zuhörerinnen und Zuhörer auskennen: Meine beiden Vorredner von der FPÖ und vom BZÖ haben jetzt – wahrscheinlich ganz bewusst – alle Gesetzesmaterien im Fremdenrecht vermischt.

Wir haben hier, meine geschätzten Damen und Herren, ausschließlich über jenen Bereich zu befinden, hinsichtlich dessen uns der Verfassungsgerichtshof einen Auftrag gegeben hat, nämlich jenen, dass wir bis 31. März dieses Jahres den humanitären Aufenthalt neu regeln müssen, weil kein Antragsrecht vorgesehen war. (Abg. Strache: Aber doch nicht in diese falsche Richtung!) Das, meine geschätzten Damen und Herren, wissen alle, die in dieser Materie verhaftet sind. (Abg. Strache: Aber doch nicht in diese falsche Richtung! Der Verfassungsgerichtshof hat nicht vorgegeben, ein Einwanderungsgesetz daraus zu machen!)

Ausschließlich zu prüfen ist im Hinblick auf Artikel 8 der Europäischen Menschen­rechtskonvention. Also vermischen Sie hier nicht alle Gesetzesmaterien mit jenen, um die es heute geht beziehungsweise in den letzten Tagen gegangen ist, als wir hier gemeinsam versucht haben, dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofes nachkom­mend (Abg. Strache: Das ist ein Unsinn!), eine menschliche, eine rechtsstaatliche rechtliche Lösung im Interesse der Republik, der Österreicherinnen und Österreicher,


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aber auch eine humane Lösung im Sinne jener, die unsere gemeinsame Hilfe brauchen, zu erarbeiten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Herren, es wird nicht richtiger, und es wird nicht besser – Sie können ununter­brochen vom „Bleiberecht“ reden: Wir hatten kein Bleiberecht, wir haben kein Bleibe­recht, und wir bekommen kein Bleiberecht! (Abg. Strache: Sicher!) Wir reden hier von humanitärem Aufenthalt (Abg. Strache: Humanitäres Bleiberecht! Das ist es!), und Sie wissen es. Und trotzdem wollen Sie der Bevölkerung genau das vor Augen führen. Das lehnen wir ab, denn wir nehmen diese so wichtige Materie ernst, meine geschätzten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: ..., was Sie da zum Besten geben! Das glauben ja Sie selber nicht, den Unsinn!)

Lassen Sie mich aber in der Sache auf einige mir wichtig erscheinenden Punkte eingehen. (Abg. Ing. Westenthaler: „Wir beginnen mit dem Dank ...!“)

Als die Frau Bundesministerin vor Weihnachten den Gesetzentwurf in Begutachtung geschickt hat, wurden von den unterschiedlichsten Institutionen Vorschläge gemacht, und wir hatten gemeinsam in vielen Stunden mit vielen weit außerhalb unserer Regierungsfraktion angesiedelten Einrichtungen – ich denke da an die NGOs, an kirchliche Stellen und dergleichen mehr – versucht, hier eine Lösung zu erarbeiten, durch die wir eine rechtsstaatliche, aber auch eine menschliche Lösung, wie wir es glauben, auch ganz einfach umsetzen können. (Heiterkeit der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und Vilimsky.) – Und weil Sie immer lachen: Sie brauchen sich bei niemandem zu bedanken. Vielleicht werden Sie von den Menschen auch einmal dementsprechend gesehen werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt kommt der Dank! Jetzt geht’s los! – Gegenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Ich stehe nicht an, denjenigen, die daran mitgewirkt haben – ob es NGOs sind, ob es Kirchen sind, ob es unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Büros des Ministeriums oder der Klubs waren –, auch Danke zu sagen, weil wir stundenlang, ja nächtelang versucht haben, hier eine ordentliche Lösung zu erarbeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie halten ja nicht einmal die Altfälle und die Neufälle auseinander. Nicht einmal das tun Sie! Sie vermischen verschiedene Geset­zesmaterien. Und jetzt sage ich ganz bewusst: Sie vermischen sogar die Altfälle und die Neufälle! Und Sie vermischen hier auch, und das ist wahrscheinlich auch Ihr Interesse an diesem Gesetz ... (Abg. Mag. Stefan: ... legal ...!) – Und wenn man schon immer etwas von „Legalität“ hier hereinschreit: ... (Abg. Ing. Westenthaler: Sind sie jetzt illegal da oder nicht?)

Nun, dann sagt doch mit anderen Worten, ihr wollt den Verfassungsgerichtshof kriti­sieren, oder ihr kritisiert den Artikel 8 EMRK! Sagt es doch! (Zwischenrufe der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler und Grosz.)

Wir versuchen, auf dem Boden der Verfassung und ganz einfach auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit eine Lösung herbeizuführen. Und das wollt ihr nicht! (Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler und Grosz.)

Es wird sich bei dieser Gesetzesmaterie für die Zuhörer wie folgt darstellen: BZÖ und FPÖ werden uns von dieser Seite kritisieren, und die Grünen werden uns von der anderen Seite kritisieren; denn die einen sagen: Alle heim!, und die anderen sagen: Alle bleiben da! – Wir aber versuchen, eine menschliche, rechtsstaatliche Lösung in der Mitte zu erreichen, meine geschätzten Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: Lei-lei!)

Lassen Sie mich aber nun doch auf einige inhaltliche Punkte zu sprechen kommen. Herr Abgeordneter Westenthaler! (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja ein Faschings­


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auftritt, sonst gar nichts!) Wir haben genauso jede Wortmeldung im Hearing mitverfolgt wie Sie. Wenn aber ein Universitätsprofessor einleitend sagt, dieser Entwurf sei verfassungsrechtlich in Ordnung (Abg. Ing. Westenthaler: Wer hat das gesagt?) –, Herr Professor Funk –, und dann sagt: Wenn die Vollziehung in Ordnung ist!, dann sage ich Ihnen: Das gilt für alle Vollziehungsbereiche, wo wir uns im Bereich der Grundrechte bewegen. Für alle!

Dass man immer auf die Verfassung schauen muss, das weiß, glaube ich, in diesem Haus ein jeder! Daher verstehe ich nicht, warum hier ganz gezielt versucht wird, ununterbrochen in eine Richtung zu argumentieren. Wir werden in den nächsten Monaten noch Zeit genug haben, uns mit vielen dieser Fragen zu beschäftigen (Abg. Strache: In Zukunft wird man sich den humanitären Aufenthalt „erpendln“ und „erfektern“!), aber hier geht es um einen Auftrag des Verfassungsgerichtshofes. Hier geht es ganz einfach um den humanitären Aufenthalt und nicht um irgendwelche andere Geschichten.

Wenn wir, wie sich das ja im Vorfeld gezeigt hat, hier nicht sachlich der Wichtigkeit und – auch wenn Sie es nicht hören wollen, ich sage es trotzdem – auch der Menschlichkeit zuliebe diese Diskussion führen wollen, sondern wenn hier versucht wird, nichts anderes zu tun als zu verunsichern, als falsche Argumente zu verwenden, dann ist das Ihr Problem. (Abg. Strache: Die Österreicher bekommen die Realität leider jeden Tag draußen mit! ..., was da für Schindluder passiert!) – Wir, die Regie­rungsfraktionen, werden versuchen, auf dem Boden des Rechtsstaates diese Fragen abzuarbeiten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache sowie Abgeordnete des BZÖ: Auf zu den nächsten minus 10 Prozent!)

Irgendwann kommen aber alle drauf, dass eure Argumente nicht richtig sind, sondern falsch sind. Das könnt ihr mir auch glauben. Genauso ist es!

Lassen Sie mich aber auch noch Folgendes sagen: Gestern haben wir ja hier im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz diskutiert. Ihr habt hier hereingeplärrt und gesagt, dass wir über die Hintertür das Niederlassungsgesetz ändern. Das stimmt nur alles nicht! Wenn zwei Gesetzesmaterien in zwei Ausschüssen hier an zwei Plenar­tagen beschlossen werden und – ich habe es gestern hier gesagt – zwei Res­sorts zusammenarbeiten, zwei parlamentarische Ausschüsse zusammenarbeiten, weil wir auch die Frage der Inkrafttretenstermine im Vorfeld koordiniert haben, damit der bessere Inhalt im Gewaltschutzgesetz (Abg. Strache: Da kennt sich eh kein Zuhörer aus, bei diesem nebulosen Gewäsch!), das eben erst mit 1. Juni in Kraft tritt, auch mit­geregelt werden kann, dann könnt ihr daran herumkritisieren soviel ihr wollt: Es ist ein sachlicher Grund, und es ist auch von der parlamentarischen Arbeit her beispielhaft dafür, wie wir auch im Gesetzgebungsprozess zukunftsorientiert arbeiten können. (Abg. Strache: Was haben Sie jetzt gesagt? Was wollten Sie jetzt sagen, Herr Pendl?)

Auch wenn Sie das nicht hören wollen: Danke schön an alle, die hier mitgewirkt haben! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine geschätzten Damen und Herren, was ich überhaupt nicht verstehen kann: Ich kenne alle kritischen Stimmen hier in Bezug auf das Fremdenrechtspaket, das wir gemeinsam beschlossen haben. Wir machen kein neues Gesetz, wir ändern das Gesetz nicht! Ich kenne alle Unkenrufer von damals. Die Einführung des Asylgerichts­hofs, eine bessere Personalausstattung: Das alles ist kritisiert worden (Abg. Ing. Wes­tenthaler – auf die SPÖ-Fraktion weisend –: Cap flüchtet schon ...!), aber es hat sich alles als gut bewährt! Wir machen eine einzige Korrektur in einem Bereich im Auftrag des Verfassungsgerichtshofes (Abg. Strache: Der Verfassungsgerichtshof hat doch nicht gesagt, wir sollen Illegale belohnen! Das ist doch ein Unsinn!) – und ihr zeichnet ein Szenario, als würden wir ein neues Gesetz machen!


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Das ist Themenverfehlung, meine geschätzten Damen und Herren, ob Sie es wollen oder nicht! (Abg. Strache: Es hat doch nicht der Verfassungsgerichtshof gesagt, wir sollen Illegale belohnen! – Gegenruf des Abg. Kößl: Das ist eine subjektive Auslegung von dir!) Stellen Sie sich doch her und sagen Sie, es interessiert Sie der Artikel 8 EMRK nicht! Sagen Sie es! – Wir werden auf diesen Rücksicht nehmen (Ruf beim BZÖ: Herr Kollege, was steht denn drinnen ...?) und werden schauen, dass wir rechtsstaatlich diese Frage einer Realisierung zuführen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wenn acht Experten im Hearing (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen) eindeutig alle den Standpunkt vertreten, der auch in der Aussage zum Ausdruck kommt – ich zitiere –: Das ist kein großer Wurf! (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung SPÖ –: Handi-Patschi!), dann sage ich dazu, was ich bereits im Ausschuss gesagt habe: Das ist auch eine Ver­wechslung des Themas (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen), denn es hätte jeder Experte wissen müssen, dass wir kein neues Gesetz machen! (Ruf beim BZÖ: Redezeit!) Es ist hier ganz einfach darum gegangen ... (Abg. Strache: Sie schaffen es, in 10 Minuten nichts zu sagen!)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Den Schlusssatz, bitte!

 


Abgeordneter Otto Pendl (fortsetzend): Ich glaube, dass die Regierungsfraktionen in guter Zusammenarbeit mit der Bundesregierung im rechtsstaatlichen Sinne, aber auch im humanitären Sinne hier eine ausgezeichnete Arbeit geleistet haben. Ich lade Sie ein, im Interesse der Menschlichkeit dazu Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt Handi-Patschi! – Ruf beim BZÖ: Bussi! – Abg. Ing. Westenthaler: Ich bin dafür, dass der Abgeordnete Pendl eine Redezeit von 1 Stunde bekommt! – Abg. Grosz: Und Klubobmann wird! – Jedes Mal um 10 000 Stimmen weniger!)

11.13


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


11.13.14

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie und vor den Bildschirmen!

Zur Erinnerung: Warum reden wir heute eigentlich über das Bleiberecht? (Abg. Kößl: Es gibt kein Bleiberecht!) Warum haben sich in x Gemeinden in Österreich Menschen, Bürger und Bürgerinnen auf die Straße gestellt und haben gesagt, die Bürger, die Nachbarn, die sie haben, die Freunde ihrer Kinder in der Schule, die Leute, die sich bei der freiwilligen Feuerwehr engagieren und die in vielen Fällen keine österreichischen Staatsbürger sind, die sollen bleiben? Warum haben sich in Vöcklabruck, in Gallneu­kirchen, in Pabneukirchen, um nur einige dieser Gemeinden zu nennen, Menschen zu­sammengetan, warum sind dort Bleiberechts-Plattformen entstanden? (Abg. Strache: Weil busweise Demonstranten aus ganz Österreich eingeführt wurden!)

Last, but not least: Warum hat der Verfassungsgerichtshof gesagt: Ja, es gibt ein Bleiberecht!, und: Nein, das darf kein Gnadenakt sein, es muss das Recht geben, einen Antrag zu stellen!?

Das ist die Vorgeschichte zu heute. Deshalb diskutieren wir heute im Hohen Haus über das Bleiberecht (Abg. Kößl: Nein, nicht über das Bleiberecht! Über den humanitären Aufenthalt! – Gegenruf des Abg. Strache: Das glaubst du doch selbst nicht!), und weil es in unserem Land einige Tausend Menschen gibt, die hier bestens integriert sind, die seit Jahren hier leben, die ganz legal hier arbeiten und Steuern zahlen und zum Wohlstand unseres Landes beitragen, deren Kinder hier die Schule besuchen, Freunde


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gefunden haben, Wurzeln geschlagen haben. Deshalb diskutieren wir heute im Parlament über das Bleiberecht. (Beifall bei den Grünen.)

Stellen Sie sich vor, Sie wären in Georgien geboren, Sie wären georgischer Staats­bürger, Sie würden sich politisch engagieren, Sie würden es wagen, die Regierungs­partei zu kritisieren (Abg. Scheibner: Der kriegt ja Asyl!), Sie würden willkürlich festgenommen, bedroht, körperlich verletzt werden, Sie würden flüchten in ein anderes Land, beispielsweise nach Österreich! (Abg. Strache: Warum nicht nach Russland? Warum nach Österreich? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist übrigens ein ganz konkreter Fall einer Familie in Salzburg, die im Jahr 2002 eingereist ist – ich betone: im Jahr 2002 (Abg. Großruck: Das ist eine falsche Aussage! – Abg. Scheibner: Da kann man gar nicht mehr zuhören!), vor sieben Jahren –, inzwischen zum dritten Mal einvernommen wurde, weil ihr Asylantrag mit fadenscheinigen Argumenten zwei Mal abgelehnt wurde, ihrer Berufung vom Unabhängigen Bun­desasylsenat zwei Mal stattgegeben wurde, wobei der Bundesasylsenat gesagt hat, es war nicht richtig, dass ihr Asylantrag abgelehnt wurde, wobei ihnen Recht gegeben wurde. Und nach sieben Jahren – nach fast sieben Jahren legaler Beschäftigung und Steuerzahlens – steht diese Familie noch immer in der Warteschleife und weiß nicht, ob sie nächstes Jahr noch in Österreich sein darf. – Deshalb diskutieren wir heute im Hohen Haus über das Bleiberecht! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: ... zu Hause eine Zukunft aufbauen! ... in ihrer Heimat eine Zukunft aufbauen!)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehen wir doch den Tatsachen ins Auge! Wir haben in Österreich mehrere Hundert, vielleicht ein paar Tausend Familien, die sehr gut integriert sind, die hier leben, die sich hier etabliert haben. Wir haben 6 000 Asyl­anträge, die länger als fünf Jahre dauern. Wissen Sie, wie lang fünf Jahre sind? Das sind mehr als 1 800 Tage! (Abg. Mag. Stefan: Mit Versorgung! Versorgte Tage! – Abg. Strache: Versorgte Tage!) Stellen Sie sich bitte vor, jeder und jede Einzelne von Ihnen, dass Sie 1 800 Tage lang im Ungewissen gehalten werden, dass Sie arbeiten, Steuern zahlen, dass Ihre Zukunft aber ungewiss ist! Stellen Sie sich das vor!

Wir haben über 4 000 Asylverfahren beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, die sich über Überlastung beschweren. Das heißt, wir haben Probleme im Bereich des Bleiberechts. Und eine verantwortungsbewusste Regierung würde sagen: Jawohl, wir entwickeln Lösungsvorschläge, wir entwickeln Lösungen! Denn: Integrierte Familien lösen sich, sehr geehrte Damen und Herren, nicht einfach in Luft auf, weil die Bun­desregierung unfähig ist, sich Lösungen auszudenken. (Abg. Großruck: Aber viele wollen sich gar nicht integrieren!)

Das ist die Tatsache, mit der wir hier zu tun haben. Deshalb haben wir Grüne vor­geschlagen, dass bei Asylverfahren von Menschen, die mitgewirkt haben im Asylver­fahren, die also unverschuldet lang im Asylverfahren sind, die sich nichts haben zu­schulden kommen lassen, nach drei Jahren ein Bleiberecht gegeben wird. (Abg. Mag. Stefan: ... die Staatsbürgerschaft! – Abg. Dr. Graf: Wieso gerade drei Jahre? Was ist der Grund für drei Jahre?) Das ist der grüne Vorschlag für ein Bleiberecht – von dem Sie ständig behaupten, alle immer nur rein, und alle, die irgendwie da sind, auch Touristen, sollen ein Bleiberecht bekommen. Das ist überhaupt nicht richtig! (Beifall bei den Grünen.)

Es wäre notwendig, reinen Tisch zu machen. Es wäre notwendig, endlich dieser Zer­mürbungstaktik ein Ende zu setzen (Abg. Strache: Es wäre wirklich notwendig, dem Missbrauch ein Ende zu setzen!), diesem Schwebezustand, in dem sich Tausende Menschen befinden, die sich in Österreich nichts, aber auch gar nichts haben zu­schulden kommen lassen.


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Was aber machen Sie, was macht die Bundesregierung? – Sie macht ein Gesetz, wonach man zwar einen Antrag stellen kann, aber die Ministerin entscheidet wie früher die römischen Kaiser mit: Daumen rauf, Daumen runter, Daumen rauf, Daumen runter – du darfst bleiben, du darfst nicht bleiben! (Beifall bei den Grünen.)

Und: Es gibt keine Berufungsmöglichkeit! Die Bundesministerin entscheidet, und es gibt keine Berufungsmöglichkeit. Ich wiederhole: Das ist Politik des „Daumen rauf und „Daumen runter“. (Abg. Hornek: Bei so einer Rede kann man nur den Daumen runter halten!)

Zweite Sache: Ein Aufenthaltsrecht kann von einem Bundesland erteilt werden, die Frau Bundesministerin hat aber 3 Jahre Zeit, dieses Recht wieder für nichtig zu erklären. Das heißt, die Länder sollen ruhig entscheiden – die Ministerin sagt: Nein, gefällt mir nicht, sehe ich nicht ein! – Drei Jahre später ist das Aufenthaltsrecht weg.

Noch etwas: Wofür nützen Sie diese Bleiberechtsnovelle? – Um eine neue Illegalisie­rungswelle auszulösen! Sie sagen, selbst dann, wenn jemand seit 20 Jahren ganz legal hier lebt und die Frist für die Visaverlängerung auch nur um einen Tag versäumt, muss er ins Ausland und von dort aus einen Antrag stellen. Er wird behandelt wie jemand, der noch nie in Österreich gelebt hat. Und das versuchen Sie auch noch als Verbesserung zu verkaufen! Meine Damen und Herren, so löst man keine Probleme, so schafft man höchstens neue Bleiberechtsfälle! (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf des Abg. Kößl.)

Sehen Sie, wenn Sie eine verantwortungsvolle Regierung sind, den Tatsachen bitte ins Auge! (Abg. Kößl: Sie haben keine Ahnung von dieser gesetzlichen Grundlage!) Es nützt nichts, Menschen weiterhin jahrelang zu schikanieren (Abg. Strache: Asyl­betrüger sind abzuschieben!); Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, die sich hier inzwischen integriert haben, deren Kinder hier in die Schule gehen, die Nachbarn sind von österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, Menschen, für die sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden ein­gesetzt haben und sich auch weiterhin einsetzen.

Wir alle, nehme ich an, als Nationalratsabgeordnete, haben viele Mails bekommen mit dem Titel „Für Menschlichkeit und Vernunft“, Mails von Bürgerinnen und Bürgern von Bleiberechtsinitiativen. (Ruf bei der ÖVP: Die sollten Sie sich zu Herzen nehmen!) Ich möchte beides betonen: Menschlichkeit und Vernunft, nicht nur Menschlichkeit, denn in vielen Reden wird hier versucht, das so abzutun: Ja, die Gutmenschen, die Grünen, wollen das schon wieder ändern!

Eine Prognose: Dieses Gesetz wird nicht halten! (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Um zwei der krassesten Verschlechterungen wieder wegzubringen, bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde ein, in dem wir verlangen, dass Artikel 3 Ziffer 5 und Artikel 3 Ziffer 14 der Regierungsvorlage entfallen, denn es ist nicht einzusehen, dass eine Innenministerin in ein einmal erteiltes Bleiberecht eingreift und es drei Jahre lang als nichtig erklären kann.

Es ist darüber hinaus nicht einzusehen, dass Menschen, die jahrzehntelang in Öster­reich gelebt haben und nicht straffällig geworden sind, von einem Tag auf den nächs­ten schlicht und ergreifend illegalisiert werden, weil sie vielleicht vergessen haben, darauf zu schauen, wann ihr Visum abgelaufen ist, und den Antrag einen Tag zu spät eingebracht haben. (Abg. Großruck: Wenn Sie Ihren Antrag zu spät einbringen, wird er auch nicht mehr angenommen! Dann ist es ein erster Antrag! – Abg. Kößl: Es geht nicht, dass man sagt: Tür und Tor auf!)


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Stellen Sie sich vor, wie es Ihnen gehen würde, würde Ihre gesamte Zukunft, würde Ihre Existenz in unserem Land vernichtet werden, weil Sie eine Antragsfrist um einen Tag versäumt haben, Kollege Kößl! (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Würden Sie auch sagen: Es muss so sein, dass meine Kinder illegalisiert werden, dass wir mit Sack und Pack das Land verlassen müssen!? Das kann es nicht sein, und das wird auch nicht halten, meine Damen und Herren! – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Strache – in Richtung ÖVP –: Aber geh, ihr überholt doch die Grünen eh schon links!)

11.22


Präsident Fritz Neugebauer: Frau Kollegin, auch wenn Sie es nicht explizit erklärt haben, Sie haben den Abänderungsantrag in seinen wesentlichen Teilen dargestellt. Er ist aber so knapp gehalten, dass wir ihn nicht vervielfältigen lassen. Ich glaube, er ist verstanden worden, und er steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wer­den (88 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (88 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Artikel 3, Ziffer 5 entfällt.

2. Artikel 3, Ziffer 14 entfällt.

Begründung:

Zu Ziffer 1:  Die Ausweitung der Befugnisse des Bundesminister für Inneres, nachträg­lich in rechtskräftig gemäß §§ 8, 9 NAG erteilte Aufenthaltsgenehmigungen mit Be­scheid einzugreifen, ist völlig überschießend. Die Bestimmung wurde in ihrer ufer­losen Weite mehrfach von einigen dem Innenausschuss beigezogenen ExpertInnen kritisiert. Auf das geltende Rechtsinstitut der amtswegigen Wiederaufnahme nach § 69 AVG wird verwiesen und festgehalten, dass somit  keinerlei Regelungsbedarf besteht. 

Zu Ziffer 2: Die Bestimmung über die unverhältnismäßigen Folgen einer nicht recht­zeitigen Antragstellung bei Verlängerungsanträgen ist entschieden abzulehnen. Dem­nach gilt ein Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels als Erstantrag, wenn er nicht vor Ablauf des zuletzt erteilten Aufenthaltstitels beantragt wird und Menschen, die seit Jahren legal hier leben, gelten plötzlich als Neuzuwanderer. Das ist eine massive Schlechterstellung im Vergleich zur bisherigen Regelung und wird zur Illegalisierung vieler Menschen führen.

Eine ähnliche Bestimmung in § 6 des Aufenthaltsgesetzes 1993 hat zu Hunderten bzw. Tausenden „Fristversäumern“ geführt. Viele Existenzen wurden damals zerstört, weil Personen die Antragsverlängerungsfrist versäumt hatten (Der Verlängerungsantrag musste vier Wochen vor Ablauf der zuletzt erteilten Bewilligung gestellt werden) und von den Vollzugsbehörden zur Ausreise und Neuantragstellung im Ausland angehalten


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wurden. Erst der Verfassungsgerichtshof hat dieser Auslegung einen Riegel vor­geschoben und in Serie Personen Recht gegeben, die sich auf ihr Grundrecht auf Privat- und Familienleben berufend bis zum Höchstgericht dagegen beschwert haben. Viele Betroffene wurden schon im Vorfeld gezwungen, das Land zu verlassen, andere sind einfach geblieben und mussten in den Folgejahren als humanitäre Gesuchs­tellerInnen nach dem alten Gnadenverfahren aufenthaltsrechtlich „saniert“ werden.

Diese Bestimmung wäre daher ersatzlos zu streichen und damit die bisherige Rechtslage in Geltung zu belassen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dr. Fekter das Wort. – Bitte.

 


11.23.24

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Werter Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Werte Damen und Herren auf der Galerie! Werte Damen und Herren vor den Bildschirmen! (Anhaltende Rufe von der Galerie; Flugblätter werden von der Galerie in den Sitzungssaal geworfen.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich unterbreche die Sitzung.

*****

(Die Sitzung wird um 11.24 Uhr unterbrochen und um 11.25 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Meine Damen und Herren, ich nehme die unter­brochene Sitzung wieder auf und bitte Sie, Kolleginnen und Kollegen, Ihre Plätze wieder einzunehmen.

Ich möchte unsere Gäste auf der Galerie begrüßen – wenn Sie die Hausordnung achten! Ich danke den Kollegen von der Sicherheit, dass Sie die Störenfriede, die die Hausordnung nicht achten, ausgewiesen haben. (Anhaltender allgemeiner Beifall.)

Am Wort ist weiterhin Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Proteste von der Galerie sind undemokratisch und ein Beweis dafür, dass so Demokratie und Parlamentarismus missachtet werden. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ. – Abg. Strache: Die Grünen klatschen nicht!)

Gesetze werden hier in diesem Haus demokratisch beschlossen und nicht auf Druck von Galerie-Aktivisten, die von der linken Seite beeinflussbar sind. (Neuerlicher Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ.)

Wenn die Linken meinen (Abg. Öllinger: Na hallo! – weitere anhaltende Zwischenrufe bei den Grünen), dieses Gesetz, diese Novelle wäre viel zu restriktiv, viel zu wenig weitgehend, weil darin kein Bleiberecht verankert ist (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), und wenn die rechte Seite durch ihre Redner von FPÖ und BZÖ gemeint hat, es wäre alles zu liberal und würde zu einer Legalisierung der Illegalen führen, das heißt, wenn der Protest von rechts außen und links außen kommt, dann


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weiß ich, dass wir mit der Mehrheit auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Ihr seid aber weder links noch rechts, ihr seid ganz unten!)

Ich möchte Frau Korun Folgendes sagen: Frau Korun, es gibt kein Bleiberecht in Österreich! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Es gibt in dieser Novelle eine Erteilung von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen. (Abg. Mag. Stadler: Das ist das Gleiche, nur ein anderes Wort, ein Synonym!) Wir sind nicht für eine Automatik im Bleiberecht. (Neuerlicher Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Auch wie Herr Kollege Westenthaler gemeint hat, nach fünf Jahren Aufenthalt einen automatischen Rechts­anspruch auf Bleiberecht, wäre ein fatales Signal an die Schlepperorganisationen. Dieses Signal will ich nicht senden! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Aber Sie senden es doch!)

Es ist auch ein fatales Signal an die Schlepperorganisationen, Herr Kollege Strache, wenn Sie permanent davon sprechen, dass wir mit diesem Gesetz die Illegalen legalisieren. Das tun wir nämlich nicht! Ich will kein solches Signal an Schlepper­organisationen senden, wie Sie das hier vom Rednerpult aus getan haben. (Abg. Strache: Aber das ist die Realität, das tun Sie! Sie haben das gemacht!) Sie haben hier fälschlicherweise behauptet, dass wir die Illegalität belohnen. – Und das weise ich zurück! Es sollen alle wissen, dass die Illegalität nicht belohnt wird durch ein vermeintliches Bleiberecht. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich daher den Gesetzentwurf so, wie er sich wirklich darstellt – nicht vermeintlich, sondern wie er sich wirklich darstellt –, erläutern!

Wir haben aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes bis Ende März Zeit, den humanitären Aufenthalt neu zu regeln, das heißt, die humanitären Gründe, Artikel 8 Menschenrechtskonvention, im Einzelfall pragmatisch, nicht durch eine Automatik, rechtsstaatlich, nämlich menschenrechtskonform, und menschenwürdig zu lösen. Herr Kollege Strache, es gab auch freiheitliche Bürgermeister, die massiv für Familien interveniert haben, sie sollen doch da bleiben können. (Rufe bei der FPÖ: Wer? Wann? Wo?)

Sie haben kritisiert, dass wir ein Antragsrecht für jene ermöglichen, die überwiegend legal da sind. (Abg. Strache: Und zum Teil illegal!) – und zum Teil illegal, ja, Herr Strache; ich erläutere das auch. Wenn beispielsweise eine Familie einen rechts­kräftigen Ausweisungsbescheid hat, ist sie ab diesem Zeitpunkt illegal da. Dann kamen die Bürgermeister, und dann kamen die Gemeinderäte (Abg. Dr. Haimbuchner: Jetzt sind die Gemeinden schuld, oder was?), und dann kamen die Pfarrkirchenräte, und dann hat es den medial übermittelten Wunsch gegeben, dass man diesen gut inte­grierten Familien, deren Mitglieder eine Arbeit haben, deren Kinder in die Schule gehen, doch eine Chance geben soll. (Abg. Strache: Das heißt, Sie empfinden die Familie Zogaj als integrierte Familie!)

Das heißt, die Regelung ist so, dass dann, wenn jemand zunächst lange Zeit legal da war, dann aber aufgrund eines Ausweisungsbescheides ab diesem Zeitpunkt illegal da war, seit 2004, also – wir haben jetzt 2009 – seit fünf Jahren schon illegal da war, die humanitären Gründe geprüft werden sollen. (Abg. Strache: Warum wird nicht abgeschoben bei einem Ausweisungsbescheid? Warum schieben Sie bei einem Aus­weisungsbescheid nicht ab?) Weil, Herr Kollege Strache, es laut Menschenrechts­konvention notwendig ist, dass man die humanitären Gründe prüft. Darin unter­scheiden wir uns: Ich will rechtsstaatlich vorgehen, Sie mit Rambo-Methoden! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Mag. Korun.)

Das Kernstück dieses Gesetzes, meine sehr verehrten Damen und Herren – und das war mir ein großes Anliegen –, ist, dass es nicht zu neuen Verfahren kommt, nicht zu längeren, sondern zu kürzeren Verfahren. Daher haben wir die Prüfung der humani­


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tären Gründe in die Regelverfahren des Fremdenrechtes eingebaut und kein zusätz­liches Verfahren, keine neuen Antragsmarathons, Prozeduren, Kettenanträge zugelas­sen. Wir prüfen die humanitären Gründe in dem jeweiligen Verfahren gleich mit, und das beschleunigt die Verfahren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das heißt, wenn ein Asylverfahren läuft, wenn eine Aufenthalts- oder Niederlassungs­bewilligung beantragt worden ist, aber auch im Abschiebe- und Ausweisungsverfahren wird geprüft, ob humanitäre Gründe vorliegen. Was sind humanitäre Gründe? – Hier haben wir uns ganz klar an den Verfassungsgerichtshof gehalten, der diese Kriterien entwickelt hat.

Es geht um Art und Dauer des bisherigen Aufenthalts, und es geht insbesondere darum, ob dieser Aufenthalt rechtswidrig war. (Abg. Strache: Rechtswidrig! Sie bestätigen es!) Herr Kollege Strache, hätten Sie das Gesetz genau gelesen, dann wüssten Sie, dass wir damit nicht die Rechtswidrigkeit legalisieren, denn für den humanitären Aufenthalt muss die Aufenthaltsdauer rechtswidrig gewesen sein, die man hier ins Treffen führt. (Abg. Strache: Rechtswidrig! Das ist die Bestätigung!) – Entschuldigung, rechtskräftig! Dieser Aufenthalt, den man geltend macht für die humanitären Gründe, muss rechtskonform gewesen sein. Wenn er überwiegend rechtswidrig war, dann gibt es keine ... – (Abg. Strache: Zum Teil rechtswidrig!) Natürlich, aber zum Teil kann er auch rechtskonform gewesen sein. Aber wenn er überwiegend rechtswidrig war, gibt es keinen humanitären Aufenthalt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Das ist absurd!)

Das heißt, wer sich hier bei uns illegal durchschwindelt, wird nicht belohnt. Senden Sie nicht solche Signale an die Bevölkerung (Abg. Strache: Sie senden das mit dem Gesetz!), senden Sie nicht solche Signale an die Schlepperorganisationen, damit nicht der Eindruck entsteht, man muss nur lange genug illegal in Österreich gewesen sein, dann bekommt man einen humanitären Aufenthalt! Mit diesem Gesetz ist das nicht der Fall! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Sie senden das mit dem Gesetz!)

Es wird der Grad der Integration geprüft, es wird das Bestehen eines Familienlebens geprüft, und zwar hier in Österreich. Es besteht nämlich kein Rechtsanspruch darauf, dass das Familienleben unbedingt in Österreich stattzufinden hat. Die Familien­zusammenführung kann sehr wohl auch im Herkunftsland geschehen. – Das wird im Hinblick auf die humanitären Kriterien detailliert geprüft.

Es muss die strafgerichtliche Unbescholtenheit vorliegen, und es darf keine Verstöße gegen die öffentliche Ordnung gegeben haben. Und es muss, Herr Strache, insbe­sondere bei der Frage des Privat- und Familienlebens des Fremden geprüft werden, zu welchem Zeitpunkt diese Aufenthaltsdauer entstand. Wenn beispielsweise Familien schon 2002 gewusst haben, dass ihr Aufenthalt in Österreich niemals wird rechtens sein können (Abg. Strache: Die Familie Zogaj zum Beispiel!), dann können sie nicht geltend machen, dass sie schon so lange da sind. Das hat der Europäische Gerichts­hof für Menschenrechte so judiziert (Abg. Strache: Okay, das ist gut!), und die Behörden werden das genau so vollziehen. (Abg. Strache: Und warum schieben Sie die Familie Zogaj nicht ab?)

Wenn Sie in den Erläuternden Bemerkungen nachlesen, dann werden Sie sehen, dass wir in diesem Bleiberecht nicht automatisch vorgehen, sondern die Aufenthaltsgründe im Einzelfall prüfen. Die Familie Zogaj hat derzeit ein Asylverfahren laufen (Abg. Strache: Das wie vielte? Das vierte?), das heißt, derzeit ist keine Abschiebung anstehend, aber in diesem Asylverfahren werden diese humanitären Gründe auto­matisch mitgeprüft, und zwar nach den Kriterien, wie ich sie jetzt vorgetragen habe.


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(Abg. Strache: Es hat einen rechtskräftigen Abschiebebescheid gegeben! Das ist alles unterlaufen!)

Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist sichergestellt, dass es keine Automatik gibt und keine Legalisierung von Illegalen. Niemand, der jahrelang illegal da ist, kann darauf pochen, dass er bleiben darf. Wir haben kein Bleiberecht geschaffen, keine Automatik geschaffen, sondern wir prüfen die humanitären Gründe im Einzelfall.

Sehr geehrter Herr Kollege Strache, liebe Kolleginnen und Kollegen von BZÖ und Freiheitlichen, es ist richtig, dass wir viele Asylwerber haben, die in Österreich um Asyl angesucht haben, obwohl sie eigentlich aus einem sicheren Drittstaat kommen (Abg. Mag. Stefan: Nur! Woher denn sonst?) und nach dem Dublin-Verfahren in diese sicheren Drittstaaten auch zurückkehren müssen und dort ihre Verfahren abwickeln müssen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Aber es passiert ja nichts! Sie machen nichts!)

Dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, und weil ich mehr Effizienz hinein­bringen will in die Rückkehr in den sicheren Drittstaat, brauchen wir ein Kompetenz­zentrum für die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. (Abg. Strache: Setzen Sie endlich die Gesetze um!) Stimmen Sie mit, dass wir so eine Infrastruktur schaffen! Seien Sie dafür, dass wir hier mehr Effizienz an den Tag legen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Sie setzen keine Gesetze um!)

Ihre Vorgangsweise, nämlich gegen solch ein Kompetenzzentrum zu sein (Abg. Strache: Sie setzen keine Gesetze um!), ist ungefähr damit zu vergleichen, dass man bei Feuer zwar Feuer schreit, aber dann die Feuerwehr nicht ausrücken lässt. Das ist Ihre Vorgangsweise! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden mit diesem Kernstück, wonach die humanitären Gründe in den Regelverfahren abzuwickeln sind, eine enorme Ver­fahrensbeschleunigung erreichen. Das ist gut so, denn es ist inhuman – es ist inhuman! –, die Menschen, die hier sind, in einen Antragsmarathon hineinzuberaten, permanent Kettenanträge zu stellen, die ohnehin nie Aussicht auf Erfolg haben.

Das wollen wir abstellen, und das werden wir in den verfahrensverkürzenden Maß­nahmen auch bewerkstelligen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. Abg. Strache: Warum macht man es bei den Zogajs weiter? An den Taten, nicht an den Worten soll man die Innenministerin messen!)

Bezüglich der Altfälle – Sonderverfahren – ist es so, dass jene Menschen, die seit 1. Mai 2004 durchgehend in Österreich aufhältig waren, einen Antrag stellen können, dass ihre humanitären Gründe geprüft werden. In deren Verfahren – die sind ja schon so lange da – wurde das damals nämlich nicht geprüft, daher kann das jetzt – nach Menschenrechtskonvention notwendig – geprüft werden.

 


Präsident Fritz Neugebauer: Frau Bundesminister, Sie haben noch eine halbe Minute der vereinbarten Redezeit. – Bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Diese Prüfung ist beim Landeshauptmann einzuleiten, der ist dafür laut Kompetenz, laut Verfassung zuständig. Die Ministerin wird dann eine Zustimmung erteilen und lässt sich durch einen Beirat beraten. Die Situation ist auch in Hinblick auf Selbsterhal­tungs­fähigkeit, Unterkunft, Unterhalt, Unbescholtenheit, Kenntnis der deutschen Sprache und schulische und berufliche Ausbildung zu prüfen, und erst dann, wenn das gegeben ist, können diese Familien ihren Antrag stellen und hoffen, dass sie hier bleiben können. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.41



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Präsident Fritz Neugebauer: Außerhalb der Rednerliste hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.41.21

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Nach der Geschäftsordnung dieses Hauses übt das Hausrecht die Frau Präsidentin aus, beziehungsweise in Stellvertretung der Frau Präsidentin der Zweite oder Dritte Präsident.

Die Hausordnung sieht ein Verbot von Kundgebungen auf der Zuschauergalerie vor. Ein Zuwiderhandeln stellt ein Verwaltungsstrafdelikt dar. Gleichfalls ist es eine Form des Widerstandes gegen Organwalter, damit Widerstand gegen die Staatsgewalt, wenn gegen den Haussicherheitsdienst Widerstand geleistet wird. Das könnte eine gerichtlich strafbare Handlung darstellen.

Ich ersuche Sie, Herr Präsident, mit der Frau Präsidentin dafür zu sorgen, dass die Täter namentlich erfasst werden. Die Frau Präsidentin soll ersucht werden, die Verwal­tungsstrafbehörde mit einer Anzeige vom heutigen Vorfall zu informieren, unter namentlicher Bekanntgabe der Täter, die offensichtlich extremistischer Natur sind, und eventuell auch eine Strafanzeige an die gerichtlich zur Strafverfolgung zuständige Strafverfolgungsbehörde ins Auge zu fassen, jedenfalls aber eine Verwaltungsstraf­anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde zu machen. (Beifall bei BZÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.)

11.42


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege Stadler, es werden üblicherweise alle Namen erfasst. Unsere Sicherheitsorgane, denen ich herzlich danke, sind diesbe­züg­lich angewiesen. Ich werde der Frau Präsidentin aber selbstverständlich umfassend Bericht erstatten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zur Geschäftsbehandlung, Herr Kollege Dr. Graf. – Bitte.

 


11.43.12

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Wir haben in der letzten Präsidiale darüber gesprochen, dass verschie­dene Reporterteams des ORF in einer nachstellenden Paparazzi-Manier die Abgeord­neten hier in diesem Hohen Hause filmen, und diesbezüglich auch festgehalten, dass wir mit dem ORF Kontakt aufnehmen, dass dies eben unterlassen wird, dass man stundenlang ein und dieselben Personen in den Bänken filmt, um dann eine nach­stellend-tendenziöse Berichterstattung zu machen. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Ich möchte jetzt an dieser Stelle festhalten, dass sich in der Reporterloge heute wieder ein ORF-Team befindet, das bereits seit über zwei Stunden – und ich beobachte das sehr aufmerksam – bei dieser spannenden Debatte genau zwei Leute permanent filmt, und zwar meine Person und die des Herrn Klubobmann Strache. (Zwischenrufe bei Grünen und BZÖ.) Es gab seitens dieses Reporterteams überhaupt kein Interesse, auch nur eine Sekunde die Frau Bundesminister bei ihren Ausführungen zu filmen.

Ich gehe einmal davon aus, dass der ORF, der sich ja letztlich aus öffentlichen Gebühren finanziert, aber trotzdem defizitär abschneidet, wieder einmal eine tenden­ziöse Berichterstattung vornehmen möchte. (Beifall bei der FPÖ.)

11.44


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege, ich habe dieses Einschreiten zur Kenntnis genommen, es ist aber wirklich keine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. (Abg. Dr. Graf: Ich habe einen Antrag begründet!) Ich darf darauf hinweisen, dass, wie in der


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Präsidiale besprochen, die Medienvertreter und der ORF ersucht wurden, die Vertrau­lichkeit der Arbeitsunterlagen der Abgeordneten zu wahren.

Inwieweit Persönlichkeiten en bloc gefilmt werden, können wir wahrscheinlich nur vermuten. Ich nehme das aber auch zur Kenntnis, und wir werden das sicherlich in der nächsten Präsidiale noch einmal zum Thema erheben. (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)

Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig, bitte.

 


11.45.21

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident, ich würde Sie bitten, so vorzugehen, wie immer hier in diesem Hause vorgegangen wird. Öffentliche Demonstrationen vonseiten der Galerie sind nicht zulässig. Es wird allerdings nicht das letzte Mal gewesen sein, dass in diesem Haus Bürgerinnen und Bürger  (Empörter Widerspruch bei ÖVP, BZÖ und FPÖ.) Das haben wir in der Vergangenheit schon öfters erlebt. Beruhigen Sie sich bitte! (Abg. Mag. Stadler: Grüne Vorfeldorganisationen!) Es wird auch immer wieder stattfinden, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Missfallen über bestimmte Gesetzesbeschlüsse zum Ausdruck bringen. Das haben wir immer schon gehabt, und das wird auch immer wieder so sein. Sie können sich ruhig entspannen, das wird noch öfters eintreten. (Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ. Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Bitte beruhigen Sie sich! Lassen Sie mich kurz noch weiterreden!

Ich bitte auch darum, dass diese öffentliche Plenardebatte auch weiterhin öffentlich sein kann und dass der ORF selbstverständlich – wie alle anderen Medien auch – filmen und berichten kann. Ich glaube, das sollte in Zukunft eine ganz normale Sache sein, ohne dass man sich da persönlich belästigt fühlt. (Abg. Strache: Auftrag vom Strobl!)

11.46


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Klubobmann-Stellvertreter Amon, bitte.

 


11.46.32

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident! Zunächst einmal bedanke ich mich namens meiner Fraktion sehr herzlich bei den Sicherheitsbediensteten unseres Hauses für die sehr umsichtige und behutsame Vorgangsweise, um die Sicherheit der Debatte zu gewährleisten. – Das zum einen.

Zum Zweiten möchte ich Ihnen, Frau Dr. Glawischnig, schon sagen, dass Einfluss­nahmen vonseiten der Galerie – seien sie von rechts oder von links – durch nichts zu rechtfertigen sind. Das ist nicht zu rechtfertigen, das ist nicht in Ordnung, und ich bedanke mich, Herr Präsident, für die umsichtige Vorgangsweise! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Stadler: Grüne Vorfeldorganisationen!)

11.47


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung liegen nicht vor. Wir können in der Tagesordnung fortfahren.

*****

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Die nächsten fünf Rednerinnen und Redner haben jeweils 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



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11.47.31

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir waren jetzt Zeugen eines Eklats, und wir sind beruhigt, dass die Grünen bereits jetzt wissen, dass es in diesem Haus von der Galerie aus weitere Störaktionen geben wird, denn offensichtlich sind sie die Einzigen, die an so etwas Interesse haben und so etwas unterstützen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Mag. Stadler: Von ihnen kommt es ja!)

Diese Beobachtung kann man allein schon daraus ermessen, dass bei sämtlichen mahnenden Worten, die vonseiten des Herrn Präsidenten gefallen sind, alle Parteien in diesem Haus durch den Applaus ein einhelliges, klares Zeichen gegeben haben, bis auf eine Partei, nämlich die Grünen, die so etwas offensichtlich dulden, wenn die Frau Innenministerin, bei allen sachlichen Differenzen, so dargestellt und diffamiert wird. (Beifall bei FPÖ, BZÖ und ÖVP. Abg. Dr. Van der Bellen: Was soll das?)

Es ist unerträglich, dass so etwas hier vonstatten gehen kann. Auf den Zwischenruf von Herrn Kollegen Öllinger während der Rede von Klubobmann H. C. Strache – er hat gesagt: „Sie gehen uns auf die Nerven!“ – kann ich nur antworten: Gott sei Dank! Wir Freiheitliche müssten nämlich etwas falsch machen, wenn wir Ihnen nicht auf die Nerven gingen, im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Nun zur Frage des humanitären Aufenthalts vulgo Bleiberecht. Es hat sich da ein sprachliches Problem aufgetan, weil man offensichtlich nicht weiß, was es bedeutet. Wenn sich jemand wo aufhalten darf, dann heißt es nämlich ganz schlicht und ergreifend auch, er darf dort „bleiben“. Das ist die Frage, wie man etwas nennt, aber diesbezüglich ist ja die Kreativität in der großen Koalition sehr hoch, denn immerhin heißt es jetzt statt Schubhaftzentrum „Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen“. – Klingt halt ein bisschen schöner, ist aber inhaltlich ganz genau dasselbe. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum vorliegenden Gesetzentwurf: Rechtsstaat muss sein, aber durch dieses Gesetz ist der Rechtsschutz nicht gegeben, weil – und das haben uns die Experten bestätigt – durch unklare Gesetzesbegriffe der Willkür Tür und Tor geöffnet werden können. Ich möchte, so wie es der Verfassungsrechtler Professor Funk gesagt hat, in Österreich nicht vom Goodwill einer Behörde abhängig sein, wenn ich auf etwas ein Recht habe. Recht muss Recht bleiben, und es muss genau so eingeschränkt sein, dass man nicht von der Willkür der Behörde abhängig ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Es wird daher mit Sicherheit in diesem Bereich etliche Beschwerden an den Verfas­sungsgerichtshof geben, und ich glaube, dass bei einzelnen Entscheidungen durchaus die Chance besteht, dass sie aufgehoben werden. – Das kann aber nicht Sinn und Zweck einer Gesetzgebung in diesem Haus sein.

Die ÖVP hat davon gesprochen, dass der goldene Mittelweg gefunden worden sei. – Das ist kein goldener Mittelweg, sondern das ist eine Gratwanderung, was Sie von der großen Koalition machen, und es ist ein schmaler Grat, wo Sie rechts oder links sehr leicht straucheln und hinunterfallen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Inhaltlichen: Wir als soziale Heimatpartei (Ah-Rufe bei den Grünen) sind in erster Linie den Interessen der Österreicherinnen und Österreicher verpflichtet (Beifall bei der FPÖ), und daher können wir nicht zulassen, dass unter dem Deckmantel der Huma­nität eine illegale Einwanderung legalisiert wird.

Zur Klarstellung, wie es bereits geäußert wurde: Es geht nicht um die Frage, ob jemand, dem nach der Flüchtlingskonvention Asyl zusteht, Asyl bei uns bekommt oder nicht – diese Tradition ist in Österreich in den letzten Jahrzehnten immer hochgehalten


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worden (Abg. Mag. Korun: Wieso gibt es dann immer weniger Asylanerkennungen?) ‑, sondern es geht um jene, die als Wirtschaftsflüchtlinge kommen, Asylbehörden täu­schen, Verfahren anstrengen, die Behörden über ihre Identität im Unklaren lassen, daher auch keine Dokumente vorzeigen, und darum, dass da, unter Umständen kombiniert mit der Unfähigkeit von Behörden, weil sie vom Staat nicht ausreichend mit Mitteln ausgerüstet werden, etwas legalisiert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir brauchen auch später einmal keinen Innenminister Öllinger oder Pilz, der das dann in irgendeiner Form vollziehen sollte. – Möge Gott uns davor behüten! Aber wir brauchen gar nicht den allerhöchsten Überirdischen zu bemühen, es genügt, wenn wir den Allerhöchsten in dieser Republik bemühen, nämlich den Souverän, das Wahlvolk der Österreicherinnen und Österreicher. Ich bedaure, dass die Redezeit der Grünen nicht länger ist, denn sie betreiben selbst die beste Wahlwerbung für die FPÖ, indem sie ihre Vorhaben darstellen. Ich glaube daher, die Österreicherinnen und Österreicher, die diese Diskussion jetzt erleben, wissen, in welchem Haus Österreich ist. (Beifall bei der FPÖ.)

11.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. – Bitte.

 


11.52.50

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ich bin froh, dass der ORF zu diesem Thema öffentlich berichtet und dass diese Debatte im Fernsehen übertragen wird, damit die Zuseher, die interessierten Menschen in Österreich sehen können, welche Einstellun­gen die verschiedenen Parteien zu diesem wichtigen Thema haben.

Ich hätte eine Bitte an dieses angesprochene Fernsehteam: Ich sitze ganz hinten, und ich habe ein anderes Problem als Herr Strache und Herr Graf. Ich bin zu wenig im Bild! (Heiterkeit.) Ich lade Sie ein, schwenken Sie zu mir nach hinten! Sie werden von mir deswegen nicht gerügt werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen. Abg. Strache: Weil ihr den ORF manipuliert! Bei der Manipulation des ORF seid ihr ja Kaiser! Der rot-schwarze Rundfunk! Da seid ihr Kaiser!)

Zum Thema: Ich habe mir vorgenommen, als ehemaliger Erstentscheider beim Bun­desasylamt Linz diese 5 Minuten ausschließlich dazu zu nützen, um zur Sache zu sprechen – wie es läuft, wie es ist. Aber Sie, Frau Korun, und auch Sie, Frau Dr. Glawischnig, haben uns gezwungen, auf manche Dinge, die hier gesagt wurden, zu replizieren. (Abg. Mag. Korun: Bitte!)

Sie wollen wirklich, dass alle, die hier sind – egal, ob berechtigte oder unberechtigte Asylwerber, egal, ob illegal eingereist, illegal hier oder auch kriminell –, bleiben dürfen, und das kann es in dieser Sache einfach nicht sein. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Korun: Sie haben mir nicht zugehört! Unbescholten!)

Frau Korun (Abg. Mag. Korun: Zuhören ist auch eine Kunst!), Sie haben in Ihren Ausführungen immer wieder angesprochen, dass in der ersten Instanz die Bundes­asylbehörden tendenziell falsch entscheiden. (Abg. Mag. Korun: Das habe ich nicht gesagt! Haben Sie zugehört?) Sie haben das angesprochen: dass sie tendenziell falsch entscheiden, sogar in der Tendenz ausländerfeindlich wären et cetera. (Abg. Mag. Korun: Das Wort „ausländerfeindlich“ ist kein einziges Mal vorgekommen!)

Sie haben den ganzen Verwaltungsstaat wieder einmal schlechtgeredet. Ich frage Sie ganz offen und ehrlich: Leben Sie gerne in unserem Österreich? In Ihrer Heimat Österreich? In unserer Republik? (Abg. Mag. Korun: Nehmen Sie Österreich nicht in


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Geiselhaft!) Ich schon. Und damit das so bleiben kann, brauchen wir genau diese Gesetzesnovelle, neben vielen anderen Dingen, die wir hier im Haus abzuarbeiten haben.

Dass Sie von den Grünen hier nicht mitgehen, das haben die Österreicher und Österreicherinnen gewusst. Was ich nicht verstehe, Herr Strache, Herr Westenthaler: dass Sie diesen Schritt, der auch Ihrer Richtung entspricht, zwar nicht so weit geht, wie Sie wollen, aber in die richtige, auch Ihre richtige Richtung geht, nicht mitmachen. – Das verstehe ich nicht. (Abg. Strache: Ein illegales Einwanderungsgesetz!)

Es ist ein ausgewogener Balanceakt zwischen Rechtsstaatlichkeit und Humanität. Es ist unsere Pflicht, diesen Schritt zu setzen, und das wollen wir in diesem Haus auch tun.

Wie angesprochen bin ich im Bundesasylamt Linz in den Jahren 1998/99 Erstent­scheider gewesen und weiß aus der Praxis, was da alles an Asylanträgen herein­kommt. Bei jedem Menschen, der einen Asylantrag stellt, steht ein individuelles, per­sönliches und menschlich verständliches Schicksal dahinter, aber Tatsache ist, dass in der ersten Instanz berechtigterweise eine entsprechende negative Quote heraus­kommt, weil einfach keine Asylgründe im klassischen Sinn – verfolgt aufgrund der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit oder der politischen Überzeugung – gegeben sind. (Abg. Mag. Korun: Gar keine?)

Es sind fast alles Wirtschaftsflüchtlinge, die zu uns kommen. Das ist individuell absolut berechtigt und verständlich, aber das ist nicht die richtige Gesetzesschiene, um Wirtschaftsflüchtlinge abzuarbeiten und zu behandeln. (Abg. Strache: Denen öffnet ihr jetzt Tür und Tor!) – Wir wollen jetzt eines, Herr Strache: dem in Zukunft einen Riegel vorschieben, Lücken im Gesetz schließen, damit für die organisierte Kriminalität im Osten und für die kriminellen Schlepperbanden nicht wir das Tor zum goldenen Westen sind; denn der goldene Westen bröckelt auch, und wir als österreichische Politiker in diesem Parlament haben in erster Linie unserer Bevölkerung, unseren Österreicherinnen und Österreichern gegenüber Verantwortung wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass es in Österreich möglichst so bleibt, wie es ist. Und dazu ist diese Gesetzesnovelle auch notwendig. (Abg. Strache: Seit Jahren untätig bei der Familie Zogaj! Von Sicherheitspartei keine Spur! Die „Unsicherheitspartei“ ist die ÖVP in der Zwischenzeit!)

Ein Beispiel möchte ich noch geben: Ich war auch in erster Instanz mitverantwortlich dafür, dass es heute Altfälle gibt. Wir können die, die damals Asyl beantragt haben und in erster Instanz abgelehnt wurden, nicht schuldfrei sprechen. Sie haben gewusst, dass sie mit der Berufung in ein Rechtssystem einsteigen, das am Ende auch einen nega­tiven Bescheid hervorbringen wird, und sie haben gewusst, dass es nicht zum Asyl reichen wird, sondern dass sie ihren Aufenthalt wenn möglich ersitzen, nämlich durch diese lange Aufenthaltszeit. Und genau das wollen wir in Zukunft verhindern. Wir müssen mehr als 20 000 Altfälle abarbeiten – human, menschlich, in einem Balanceakt zur Rechtstaatlichkeit. – Nicht mehr und nicht weniger wollen wir tun. (Abg. Mag. Korun: „Balanceakt zur Rechtsstaatlichkeit“!)

Ich richte einen Appell an die Kosovaren, die damals zu uns gekommen sind und deren Fälle auch ich entscheiden habe müssen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wieso sind Sie so aufgeregt!) Ich bin nicht aufgeregt, Frau Dr. Glawischnig, sondern das ist die Wahrheit, die Sie hören sollten. Warum helfen wir den Kosovaren nicht, 

 


Präsident Fritz Neugebauer: Den Schlusssatz, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (fortsetzend):  als Brückenbauer zu fungieren, das Know-how, das sie sich in Österreich angeeignet haben, im Kosovo anzuwenden


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und den Kosovo gemeinsam in die Europäische Union zu führen? (Beifall und Bravo­rufe bei der ÖVP.)

11.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


11.58.25

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! (Der Redner deutet auf die Abgeordneten Amon und Dr. Bartenstein, die bei Bundes­ministerin Dr. Fekter an der Regierungsbank stehen.) – Ich störe Ihr Gesprächs­kränzchen nur ungern. Frau Bundesminister, vielleicht nur ganz kurz. (Abg. Mag. Wurm: „Kränzchen“! ) – Was mischen Sie sich da ein, Frau Kollegin? Ich habe jetzt die Frau Bundesminister angesprochen. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Frau Bundesminister, ich glaube, dieser terroristische Akt von der Galerie heute hat eindeutig gezeigt  (Zwischenrufe bei den Grünen.) Verharmlosen Sie nicht schon wieder, meine Damen und Herren von den Grünen! Es ist wirklich unerträglich, dass es im Hohen Haus eine Fraktion gibt, die auf dem linken Auge blind ist. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Frau Korun, ich hätte mir wirklich gerne angeschaut, was Sie in diesem Hohen Haus aufgeführt hätten – und zwar zu Recht, und wir hätten uns Ihrer Kritik angeschlossen –, wenn da irgendwelche rechten Skinheads etwas deklamiert hätten. (Zwischenrufe bei den Grünen. Abg. Strache: Das waren eh linke Skinheads!)

Wir hätten die Sitzung unterbrochen, es hätte eine Präsidialsitzung gegeben, und die wären alle abgeführt und verurteilt worden. Das wäre auch der richtige Weg für linke Terroristen, meine Damen und Herren. Hier ist das Haus der Demokratie  und nicht des Terrorismus. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Frau Bundesministerin Fekter, Sie haben wohl eindeutig gesehen, es nützt nichts, sich diesem linken Mainstream anzubiedern. Es hilft nichts, es ist alles zu wenig. Es wäre besser – und das hätten wir uns von Ihnen erwartet –, hier in Österreich für Recht und Ordnung und Gesetzeskonformität zu sorgen. Das ist Ihre Aufgabe als Innenministerin, und nicht, die Möglichkeiten zu schaffen, dass Illegale legalisiert werden. (Beifall beim BZÖ.)

Und, Frau Bundesministerin, nichts anderes schaffen Sie mit diesem humanitären Aufenthalt!

Der „Verfassungsexperte“ der SPÖ, Pendl (Heiterkeit beim BZÖ), hat gefordert, dass man Asyl und Integration und Zuwanderung auseinanderhalten soll. – Ja, es geht jetzt um Asyl. Asyl ist ein wichtiges Recht. Frau Bundesministerin, da hätten Sie humanitär sein können, als es etwa um die irakischen Christen ging, die im Irak wegen ihrer Religion wirklich an Leib und Leben verfolgt werden (Abg. Mag. Stadler: Abge­schlachtet!), als die Frage gewesen ist, ob man in der EU und auch in Österreich Asyl gewähren soll. Da haben Sie sofort gesagt: Nein! Da waren Sie strikt.

Aber bei anderen sind Sie weniger strikt. Wenn ich mir nur den heutigen „Kurier“ ansehe: Ihr Bundeskriminalamt sagt, dass der Straßenhandel bei den Drogen, von Heroin und Kokain in Österreich seit langer Zeit fest in den Händen westafrikanischer Täter ist; die meisten davon sind Asylwerber. (Hö-Rufe beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, da wollen wir die Konsequenz haben: dass jemand, der das Asylrecht missbraucht, der straffällig ist, der unseren Kindern durch die Drogen die Zukunft raubt, dass der abgeschoben wird, und zwar sofort, ohne irgendwelche huma­nitären Diskussionen! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)


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Meine Damen und Herren, das wäre notwendig.

Bei diesem humanitären Aufenthalt geht es um Menschen, die keinen Asylgrund haben, denn wenn sie einen Asylgrund vorbringen könnten und das entsprechende Verfahren abgewickelt wird, dann haben sie ihren Aufenthalt. Überhaupt keine Frage. Aber hier ist eindeutig klar: Es ist kein Asylgrund, und damit sind sie illegal hier.

Meine Damen und Herren, jetzt umgelegt auf einen anderen Bereich – man sagt immer, man soll nicht strafrechtlich argumentieren; nein, es ist ein Verwaltungs­verfahren –: Man sagt, er hat zwar keinen Anspruch, er hat zwar kein Recht, aber weil es so lange gedauert hat und weil er nicht straffällig geworden ist – na, das ist ja schon ein wunderbarer Standard! – und weil die so nett sind, können sie trotzdem dableiben. Legen wir das einmal um aufs Baurecht: Es baut jemand ohne Baugenehmigung ein Haus – auch ein Verwaltungsverfahren. (Abg. Strache: Er ist gut integriert, also könnte man es lassen!) Es dauert lange, er kann mit vielen Anträgen das Verfahren lange verzögern. Er wohnt schon dort, er zahlt auch seine Kreditraten zurück, straffällig ist er auch nicht geworden, und nett ist er auch – also kann er den Schwarzbau im Grünland belassen.

Das wäre die Konsequenz aus Ihrer Rechtsauffassung, meine Damen und Herren. Frau Bundesministerin! Da sagen wir ein klares Nein! Das kann es nicht geben! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Wir haben gesagt, ein einziger Fall ist für uns vorstellbar, wo es so eine Aus­nahme­bestimmung geben könnte: Wenn die Behörde verantwortlich ist für die Verzögerung des Verfahrens. Da sind uns aber kaum Fälle bekannt. Aber in den Fällen – und darum geht es hier – von Asylwerbern, die, unterstützt durch Linke, Grüne, Organisationen, NGOs, die gutes Geld dafür verdienen, dass sie die Verfahren verzögern, immer wieder neue Anträge einbringen, gibt es keine Ausnahme. Da ist klar: Nach Abschluss des Verfahrens hat dieser Asylwerber das Land zu verlassen! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Und weil Sie schon selber den „Fall Arigona“ erwähnt haben: Alles geht jetzt nach Arigona. Das ist ja der klassische Fall des Missbrauchs des Asylrechts! (Abg. Ing. Westenthaler: Warum sind die noch da, Frau Ministerin?) Drei Jahre nach Ende des Kosovo-Krieges illegal eingereist – statt das Geld dafür zu verwenden, um dort das Land aufzubauen, werden hier die Schlepper organisiert und die Schlepper bezahlt –, straffällig geworden, Asylverfahren abgelehnt – und trotzdem bleiben die hier! Und der Bruder kommt noch mit einem Schlagring, denn das gehört alles dazu.

Meine Damen und Herren! Frau Innenministerin! Wenn das Ihre Ansicht von Asylrecht ist, dann haben wir uns wirklich in Ihrer Politik getäuscht. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

12.04


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Frau Minister, warum sind die Zogajs überhaupt noch da? Warum sind sie nicht abgeschoben worden? – Bundesministerin Dr. Fekter: Weil sie ein Verfahren laufen haben! – Abg. Strache: Das wie vielte? – Bundesministerin Dr. Fekter: Das 113.!)

Frau Kollegin Lueger ist am Wort! – Bitte.

 


12.04.05

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf den Galerien und vor den Fernsehschirmen! Ich möchte wieder zum Ausgangspunkt zurück­kommen, denn anscheinend ist es bei manchen immer noch nicht durch­gedrungen, dass dies kein neues Gesetz ist, sondern ein Reparaturauftrag des


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Verfassungsgerichtshofes, der den damaligen, bereits im Gesetz niedergeschriebenen humanitären Aufenthalt insofern aufgehoben hat, als er gesagt hat, es geht nur von Amts wegen, man kann keinen Antrag stellen.

Damals gab es keine Aufregung Ihrerseits! Aber jetzt, heute und hier regen Sie sich diesbezüglich auf, und das erscheint mir schon ein wenig seltsam. (Abg. Strache: Weil Sie etwas machen, das der Verfassungsgerichtshof nicht so ...!)

Ich gehe nun zurück zum Begutachtungsentwurf. Der erste Begutachtungsentwurf, der seitens der Frau Ministerin im Dezember des Vorjahres vorgelegt wurde, hat – das stimmt – am 22. Jänner bei der Landeshauptleutekonferenz für einige Kritik gesorgt, speziell in Bezug auf die Altfälle, die Patenschaft und den Beirat; speziell der Beirat hatte damals in der Gesetzesvorlage keine bundeseinheitliche Regelung.

Es gibt eine überarbeitete Regierungsvorlage, und in diese überarbeitete Regierungs­vorlage sind viele Aspekte eingeflossen. Wenn etwa die Ausweisung gemäß Artikel 8 EMRK im Asyl- oder Fremdenrechtsverfahren unzulässig ist, dann ist es jetzt hier erstmals möglich – und ich betone noch einmal: erstmals! –, einen Aufenthaltstitel zu gewähren; und sowohl im Asylgesetz, im Fremdenpolizeigesetz als auch im Nieder­lassungs- und Aufenthaltsgesetz ist dies entsprechend der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes mit einem Kriterienkatalog geregelt.

Auch dieser Kriterienkatalog ist in seiner ursprünglichen Form bekrittelt worden, er ist aber aufgrund dessen abgeändert worden. In jedem dieser Fälle ist eine Einzel­fallprüfung vorzunehmen. Und wenn es in einem derartigen Fall von Amts wegen oder auf Antrag zu einer Niederlassungsbewilligung kommt, dann gibt es zwei verschiedene Varianten: die der unbeschränkten und die der beschränkten Niederlassungs­bewil­ligung. Das ist ein gutes Zeichen, denn es beweist, dass die humanitären Aspekte bereits ins Regelverfahren integriert sind.

Für die Altfälle, und zwar sind das jene Personen, die sich seit dem 1. Mai 2004 durchgängig im Bundesgebiet aufhalten, gibt es jetzt auch die Möglichkeit, eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten. Dabei hat die Behörde zu überprüfen – und das sind jetzt genau die Punkte, die Sie immer einfordern –: den Grad der Integration, die Selbsterhaltungsfähigkeit, schulische und berufliche Ausbildung und die Kenntnisse der deutschen Sprache.

Und wenn in dem Expertenhearing Professor Funk gemeint hat, dass er sich bei dieser Beurteilung in einem grundrechtlichen Spannungsverhältnis befindet, dann, denke ich, wird die Frau Bundesministerin ein Auge darauf haben, dass sie ihre Behörden so weit schult, dass sie diese für den Vollzug in geeigneter Weise vorbereitet.

Die Selbsterhaltungsfähigkeit mit der Patenschaft – einer der Punkte, die so stark kritisiert wurden – wurde ebenfalls abgeändert. Es gibt jetzt nicht mehr nur die Paten­schaft vor dem Notar, es gibt sie auch vor einem inländischen Gericht. Sie wurde von fünf Jahren auf drei Jahre reduziert.

Der dritte Punkt waren die Verpflichtungen der Krankenversicherung, Unterkunft und Unterhaltsmittel.

Was den Wegfall der verpflichtenden Patenschaft angeht: Ich habe heute hier in dieser Diskussion noch nicht gehört, dass sie nur mehr mittels Notariatsakt erfolgt und dass sie nahezu der im bereits geltenden Recht enthaltenen Haftungserklärung im Visa­bereich entspricht und auch nur mehr subsidiär anzuwenden ist. Der Beirat, der der Frau Ministerin bei den Entscheidungen zur Verfügung steht, wurde anders aufgestellt, und es steht dem Städtebund- oder dem Gemeindebundvertreter ohneweiters zu, sich mit Bürgermeistern in Verbindung zu setzen, die vor Ort leben.


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Ich bin davon überzeugt, dass diese Reparatur – es ist kein neuer Entwurf für ein neues Gesetz –, der Auftrag des Verfassungsgerichteshofes, in Bezug auf die Antrag­stellung, im Sinne eines guten Mittelweges der Humanität und des Rechtsstaates erfolgt ist. Es konnten auch zusätzlich Verbesserungsvorschläge eingearbeitet werden, und es ist nicht so, wie Sie es versuchen hier zu vermitteln: Es war kein Auftrag, hier und jetzt ein neues Fremdenrecht zu gestalten, es war eine Reparatur. Und wenn wir ein neues Fremdenrecht gestalten wollen, dann lade ich Sie dazu ein, denn es liegt an uns, es weiterzuentwickeln. (Beifall bei der SPÖ.)

12.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hau­ser. – Bitte.

 


12.09.44

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Werter Kollege Scheibner, hören Sie mit Ihren Übertreibungen auf! (Abg. Strache: Gewalttätigkeit gegen Ordner war da oben der Fall!)

Sie verhöhnen die Opfer des Terrorismus, wenn Sie ein paar Zwischenrufe ernstlich mit Terrorismus gleichsetzen. Fahren Sie nach New York, reden Sie mit 9/11-Opfern! Dann werden Sie dort erfahren, was Terrorismus heißt und was es heißt, Opfer von Terrorismus zu sein! (Beifall bei den Grünen.)

Und das geht auch an die Kollegen von der FPÖ: Hören Sie auf, das Menschenrecht Asyl im öffentlichen Ansehen zu vergiften! (Ruf bei der FPÖ: Ungeheuerlich!) Seien Sie froh, dass Sie das Privileg genießen, in einem freien Land Oppositionspolitik machen zu dürfen. Sie sind sich in Ihren warmen Polstersesseln offensichtlich gar nicht bewusst, was es heißt, nicht verfolgt zu werden! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Im Unterschied zu Ihnen tun wir für die eigenen Bürger etwas!)

Anders ist nicht zu erklären, dass Sie sukzessive versuchen, das Asylrecht in der öffentlichen Meinung zu zerstören, zu diskreditieren und damit letztendlich faktisch abzuschaffen.

Kollege Pendl – er ist nicht mehr da; offensichtlich interessiert ihn die Diskussion nicht mehr – hat vor einer Stunde gesagt: „Wir hatten kein Bleiberecht, wir haben kein Bleiberecht, und wir bekommen kein Bleiberecht.“ – Ich muss ihm leider recht geben. Das ist ein Bleiberechts-Verhinderungsgesetz!

Das ist deswegen bedauerlich, Frau Bundesminister ... (Bundesministerin Dr. Fekter spricht mit einem Mitarbeiter.) Frau Bundesminister, darf ich um Ihre Aufmerksamkeit bitten? – Das ist deswegen bedauerlich, weil die große Anzahl an Bleiberechtsfällen hausgemacht ist. Als 1997 der Unabhängige Bundesasylsenat geschaffen wurde, wurde er für 10 000 Fälle pro Jahr konzipiert. Es waren dann viel mehr, und so ist es zu den großen Rückständen gekommen.

Was haben die Betroffenen gemacht? – An sich das, was alle von ihnen erwarten: Sie haben sich integriert. Die Kinder gehen in die Schule, die Erwachsenen haben sich Arbeit gesucht, sie haben sich in den Gemeinden integriert. Und was ist die Antwort, was ist der Lohn? – Ein Bleiberecht, das Restriktionen vorsieht und das diese Leute, die sich integriert haben, zurückschickt!

Offensichtlich haben Sie ein Problem mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Sie haben handeln müssen und haben sich überlegt: Was kann man tun? – Verfassungs­konform soll es sein, aber bauen wir neue Hürden auf!

Erstes Beispiel: Bei den Altfällen aus der Zeit vor dem 1. Mai 2004 entscheidet das Innenministerium. Es gibt keine Berufungsmöglichkeit. Das würde sich kein Häusel­


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bauer in Österreich gefallen lassen, das ist unglaublich! Theoretisch gibt es die Möglichkeit, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, aber wir wissen, wie die Praxis läuft: Bevor irgendein Antrag beim Verfassungsgerichtshof gestellt ist, sind die betrof­fenen Personen abgeschoben, und der Rechtsschutz ist unterlaufen!

Nächster Punkt: Sie legen sich für diese heikle Entscheidung einen Beirat zu. Wozu brauchen Sie einen Beirat? Seien Sie nicht feig! Entscheiden Sie, stellen Sie sich der öffentlichen Debatte, und verstecken Sie sich nicht hinter irgendeinem ominösen Beirat! (Beifall bei den Grünen.)

Nächster Punkt, Frau Bundesminister: In den Fällen, wo künftig die Länder ent­scheiden, behält sich das Bundesministerium für Inneres vor, innerhalb von drei Jahren in diesen Bescheid einzugreifen und das Ergebnis vollkommen aufzuheben.

Da bin ich beim Beispiel von Scheibner mit seinen Häuselbauern. Das ist ungefähr so, als würde in erster Instanz ein Bürgermeister ein Haus genehmigen – und drei Jahre später kommt eine andere Behörde und sagt: Jetzt musst du es abreißen, es tut mir leid. Es war zwar rechtskräftig, aber jetzt wird abgerissen! (Beifall bei den Grünen.)

Ich sage Ihnen, was Professor Funk dazu gesagt hat: Das ist im Verwaltungsrecht beispiellos! – Jetzt weiß ich schon, Sie haben mit den ExpterInnenmeinungen so Ihre Probleme; Sie finden das nicht interessant. Und in diesem Zusammenhang, weil Sie sich auch über die Galerie beklagt haben, muss man schon über Ihr Benehmen im Ausschuss reden, Frau Minister, über Ihre ständigen schnippischen Antworten auf Anmerkungen von ExpertInnen. (Abg. Amon: Hallo, hallo!)

Ich verstehe schon, wir sind im parlamentarischen Procedere nicht immer fein, und wenn Sie schnippisch auf den Abgeordneten Steinhauser reagieren, akzeptiere ich das. Aber Ihre schnippischen Antworten auf die Ausführungen der ExpertInnen, Ihre ständigen abwertenden, beleidigenden Zwischenkommentierungen im Ausschuss halte ich wirklich für ein Problem. Und ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Ich habe mich als Oppositionspolitiker gegenüber den ExpertInnen geschämt für dieses Verhalten, das sage ich Ihnen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Molterer: Wollen Sie sich jetzt als Verteidiger der Leute auf der Galerie aufspielen? Verteidigen Sie die Galerie? Statt sich zu distanzieren, solidarisieren Sie sich!)

Frau Bundesminister, Sie haben kein Herz. – Jetzt werden Sie sagen: Eine Innen­ministerin braucht kein Herz. Okay, das ist eine Frage des Amtsverständnisses. Aber Sie haben auch kein Gefühl für Rechtsstaatlichkeit. Und wenn sich Herzlosigkeit und kein Gefühl für Rechtsstaatlichkeit verbinden, dann wird es gefährlich. (Beifall bei den Grünen.)

Dieses Bleiberechtsgesetz wird keinen einzigen Bleiberechtsfall lösen. Dieses Bleibe­rechtsgesetz – das keines ist, muss man natürlich dazusagen – wird Härtefälle schaf­fen. Auch in Zukunft werden Menschen mit Blaulicht aus Schulen und von Arbeits­plätzen abgeholt werden! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grillitsch: ... organisieren diese Demonstrationen! Schämen Sie sich!)

12.14


Präsident Fritz Neugebauer: Entsprechend unserer beschlossenen Redeordnung ist die Redezeit bei den nun folgenden fünf Redebeiträgen mit 4 Minuten begrenzt.

Es spricht nun Herr Abgeordneter Vilimsky. – Bitte.

 


12.15.17

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst eine Feststellung in Richtung der grünen Abgeordneten Korun, die, glaube ich, der Türkei entstammt und dort in eine


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deutsche oder österreichische Nobelschule gegangen ist (Abg. Mag. Korun: Was hat das mit dem Thema zu tun?), die dann zu uns nach Österreich gekommen ist und dann irgendwann einmal gesagt hat, sie verstehe nicht, warum sie österreichische Staats­bürgerin sein müsse, um ins Parlament hineinzukommen. (Abg. Mag. Korun: Wie bitte?)

Jetzt möchte ich in Ihre Richtung etwas sagen: Ich würde mir wünschen, dass Sie einmal Ihre Stimme erheben gegen die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei gegenüber den Kurden! (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ sowie Beifall beim BZÖ.) Kein einziges Mal machen Sie das! Dafür aber bürden Sie allen Österreichern und Österreicherinnen auf, Tür und Tor offen zu halten für Wirtschaftsflüchtlinge aus aller Herren Länder.

Und jetzt erzähle ich Ihnen einmal etwas über die Österreicherinnen und Österreicher, die eine sehr gute Tradition haben, Menschen, die Schutz benötigen, diesen auch zu gewähren. (Zwischenrufe der Abg. Mag. Korun.)

Das beginnt beim Ungarn-Aufstand 1956, geht über den Prager Frühling 1968, den Bosnien-Konflikt Anfang der neunziger Jahre, wo die Österreicher immer hilfsbereit waren. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber dann wurde ein bestimmter Punkt überschritten, und das hat begonnen, als 70 000 bosnische Kriegsflüchtlinge, wo im All-Parteien-Konsens Österreich extra Kon­sens bezüglich des Kriegsflüchtlings geschaffen hat, einfach hier geblieben sind – mit Ihrem Applaus – und das nichts anderes waren als Wirtschaftsflüchtlinge, genauso wie die Arigona heute.

Und die ÖVP hat es ja schon richtig gesagt: Die meisten sind Wirtschaftsflüchtlinge. Richtig. Frau Minister, Sie schaffen jetzt das Bleiberecht für Wirtschaftsflüchtlinge!

Man muss in diesem Zusammenhang schon auch festhalten: Es sind nicht nur Wirt­schaftsflüchtlinge, es sind internationale Schlepperbanden, die Kriminalität hierher exportieren. Das ganze Drogengeschäft ist in schwarzafrikanischer Hand.

Schauen Sie sich das Problem mit den Tschetschenen an – die Tageszeitungen sind voll davon! (Abg. Strache: Georgische Hauseinbrecher, Wohnungseinbrecher!) 22 000 Tsche­tschenen, die hier sind und die im Internet Tipps geben, wie man am besten in Österreich Asyl erhält: indem man sofort psychologische Hilfe in Anspruch nimmt, weil man ja traumatisiert ist (Beifall bei der FPÖ), indem man zweitens die Doku­mente vernichtet und indem man sich drittens als Rebell bezeichnet.

Das genau sind die internationalen Tipps, wie immer mehr nach Österreich hereinkom­men, uns auf der Tasche liegen und unter dem Titel Asyl nichts anderes machen, als eine internationale Kriminalität hereinzubringen, einen Drogenring, einen Prostituierten­ring, wie es mittlerweile in Wien der Fall ist. (Abg. Strache: Und Hauseinbrüche zu organisieren!) Und es kommen nicht nur die schwarzafrikanischen Nigerianer hierher, um mit Drogen zu handeln, sondern mittlerweile schleppt man auch die Schwarz­afrikanerinnen hierher, die „Asyl!“ schreien (Abg. Strache: Und am Straßenstrich stehen dann!) und vom roten Bürgermeister Häupl, von der MA 15, den „Deckel“ bekommen, mit dem sie dann legal der Prostitution nachgehen können.

Das ist die rot-schwarze Politik, die wir ablehnen! (Beifall bei der FPÖ.)

Leugnen Sie auch nicht das Problem der Schwarzafrikaner, die alle irgendwie hierher geschleppt werden, alle ganz „zufällig“ ihre Papiere verloren haben, alle „zufällig“ vor den Western-Union-Banken und -Filialen stehen, um das Geld, das sie mit Drogen­handel erworben haben, in ihre Heimat zu überweisen! 145 Schwarzafrikaner sind in der vergangenen Woche von der Polizei im Rahmen einer Razzia aufgegriffen worden,


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und ich sage Ihnen heute schon, und wir werden das in einer Parlamentarischen An­frage auch noch genau hinterfragen: Ich traue mich zu wetten, dass von den 145 schwarz­afrikanischen Drogenhändlern, die die Polizei jetzt aufgegriffen hat, min­destens 145 Asylwerber sind. Und das ist der Irrsinn dieser Politik, vor der Sie die Augen verschließen! (Beifall bei der FPÖ.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Den Schlusssatz, bitte!

 


Abgeordneter Harald Vilimsky (fortsetzend): Sie, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, höhlen das wichtige Asylrecht aus, weil Sie Tür und Tor öffnen für Asylbetrug. Dadurch könnten dann diejenigen, die wirklich Schutz und Hilfe benötigen, unter die Räder kommen. Da sollten Sie einmal nachdenken, inwieweit Sie nicht am falschen Weg sind und einen falschen Kurs eingeschlagen haben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. – Bitte.

 


12.20.05

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Steinhauser, ich muss wirklich mein Entsetzen darüber zum Ausdruck bringen, dass Sie unsere Bundesministerin für Inneres wirklich aggressivst angehen und beschimpfen. Das ist unerträglich! Es kann doch nicht sein, dass sich die Grünen hier herinnen über die Innenministerin ausbreiten und sich von diesen Extremisten nicht entsprechend distanzieren. Ich finde das wirklich unerträglich! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ.)

Zum Herrn Abgeordneten Hojac – oder Westenthaler, wie er jetzt heißt. (Abg. Scheibner: Hallo, hallo! Das geht so nicht!) Wenn ich so in die Reihen schaue, haben wir Namen wie Vilimsky, wir haben Namen wie Dolinschek. (Abg. Vilimsky: Das ist doch ungeheuerlich! Warum darf diese Dame da jeden Unsinn reden?! – Abg. Scheibner: Überlegen Sie sich, was Sie sagen!) Und was zeigt uns das, sehr geehrte Damen und Herren? (Lebhafte Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.) – Das zeigt uns nur, dass wir Österreicher ein Schmelztiegel von Nationen sind. Wir brauchen uns nur ein paar Meter weiter zu bewegen, und wir wissen, dass in diesem ... (Weitere lebhafte Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.) – Darf ich weitersprechen?!

Begeben Sie sich in den Reichsratssaal, meine sehr geehrten Damen und Herren, und Sie werden feststellen, dass dort neun Länder und Völkergruppen vertreten waren. (Ruf beim BZÖ: Das hat aber nicht funktioniert!) Das hat sehr wohl funktioniert!

Mein Vorredner, Herr Vilimsky, hat ja auch schon angesprochen, dass Österreich immer wieder sehr stark karitativ tätig war, sehr viele Flüchtlinge aufgenommen hat. (Abg. Dr. Graf: Genau das hat er ja angesprochen!) Es gab ja nicht nur den Bosnien-Krieg 1991 bis 1995, sondern auch die Ungarn-Krise 1956/57. Und wir haben sehr, sehr viele Ungarn aufgenommen, die uns, kann man fast sagen, „überschwemmt“ haben.

Zigtausende Ungarn sind nach Österreich gekommen, und viele von ihnen sind geblieben; sie alle sind sehr, sehr gute, toll integrierte Bürger geworden. (Abg. Strache: Das hat Vilimsky ja gesagt!) Man merkt es überhaupt nur mehr an den Namen, dass wir ein Schmelztiegel sind. Ich finde es wirklich unerträglich, dass Sie auf diesem Gebiet eine solche Polarisierung betreiben! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheibner: Wissen Sie überhaupt, wovon wir hier reden?!)

Zum Thema Arbeitsplätze: Herr Abgeordneter Westenthaler, Sie haben recht: Wir werden in nächster Zeit durch die Krise sehr viele Arbeitslose haben, aber wir haben in


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Österreich auch sehr, sehr viel Arbeit, haben viele Betriebe, die Fachkräfte suchen. Es gibt eine Vorschau auf das Jahr 2020: Österreich braucht bis dahin 600 000 Fach­kräf­te. (Abg. Ing. Westenthaler: Setzen Sie sich besser wieder nieder! – Abg. Scheibner: Das mit dem Namen war doch völlig unmöglich!)

Jetzt zum humanitären Bleiberecht ...

 


Präsident Fritz Neugebauer (das Glockenzeichen gebend): Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit! Es sind noch genügend Redner aller Fraktionen auf der Rednerliste, man kann dann durchaus auf diese Ausführungen replizieren. Ich bitte, der Kollegin zuzuhören! – Danke. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

 


Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (fortsetzend): Herr Abgeordneter Grosz, da spricht der Richtige! Sie sind immer derjenige, der unentwegt zwischenredet und alles schlecht macht. Ich finde das wirklich schlimm. Halten Sie sich ein bisschen zurück und hören Sie zu, was ich Ihnen sage! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben schon vom humanitären Bleiberecht gesprochen; es wurde auch das Thema Patenschaft angesprochen. Und an die Adresse der Grünen: Durch diese Patenschaft steht es Ihnen jetzt frei, jeder/jede von Ihnen kann eine Patenschaft übernehmen. (Abg. Mag. Korun: Gehen doch Sie mit gutem Beispiel voran!) Und dann haben Sie alle da, die Sie so gerne haben wollen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Kollege Hagen zu Wort. – Bitte.

 


12.23.48

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Frau Minister Fekter hat nach dieser Aktion dieser grün-nahen Gruppe vorhin von Protest von Links und Rechtsaußen beziehungsweise von Aktionismus gesprochen. – Ich muss Ihnen sagen, Frau Minister, dass das, wie Sie richtig sagen, abzulehnen ist. Wenn wir Gesetze machen, die die Bevölkerung der­maßen aufregen, dann war dieser Aktionismus nicht in Ordnung, aber es sollte hier anders funktionieren. Die Bevölkerung soll durch Protest – durch medialen Protest – aufzeigen, dass vieles mit Asylwerbern schief läuft, dass die österreichische Bevölke­rung unter die Räder kommt. So ist es richtig! (Beifall beim BZÖ.)

Es ist für mich auch unverständlich, dass Kollege Steinhauser diesen Radikalismus auf der Zuschauertribüne verteidigt. Da fehlen mir wirklich die Worte!

Ich möchte jetzt aber auf das Thema zurückkommen. Sie, Frau Minister Fekter, haben von Zogaj-Asylautomatik gesprochen, von Ketten-Anträgen und so weiter. – Das sagt doch alles darüber, wie hier in Österreich das Asylrecht missbraucht wird. Diese Asylrechtsänderung ist eine Farce, eine Einladung ins Schlaraffenland Österreich zum Missbrauch des Asylrechts! So kann es nicht gehen, Frau Minister! (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben von Altfällen gesprochen, von denen seit Mai 2004 und länger mehr als die Hälfte legal in Österreich leben. Was zu sagen vergessen wurde, ist, dass da auch jene Fälle enthalten sind, die straffällig gewesen sind, deren Strafe aber bereits nach fünf Jahren getilgt wurde.

Zum bereits vom Kollegen Scheibner angesprochenen Zeitungsartikel, dem gemäß sehr viele Schwarzafrikaner in Österreich sind, die Drogen verkaufen, die straffällig geworden sind – „Operation Leopold“, von Kollegen Vilimsky angesprochen; da lese ich noch unter der Überschrift – ich zitiere –: Absturz, auch finanziell, im Drogen­bereich. Kokain zwingt viele Jugendliche in die Kriminalität von Raub bis zur Prosti­tution. – Zitatende.


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Und solche Leute wollen wir hier haben? Solchen Leuten erlauben wir Ketten-Anträge? Solche Leute werden von Grünen und NGOs unterstützt! – Da frage ich mich schon, in welchem Staat wir leben. (Beifall beim BZÖ.)

Ich weiß nicht, ob es der Frau Minister bekannt ist, aber es gibt eine klare Regel für Schwarzafrikaner. Jeder, der um Asyl ansucht, schreit gleich beim Asylantrag: Ich bin aus Sierra Leone! Die Papiere sind sowieso vernichtet worden, und Sierra Leone ist ein Staat, der die Asylwerber nicht zurücknimmt beziehungsweise seine Staatsbürger, auch wenn sie in Österreich straffällig geworden sind, nicht mehr zurücknimmt.

Diese Leute werden dann auf die Straße gesetzt, haben einen aufrechten Abschie­bungs­bescheid – und marschieren weiterhin in Österreich herum. Sie werden von der Polizei aufgegriffen, aber der sind dann die Hände gebunden. – So kann es doch nicht weitergehen!

Frau Minister Fekter, erkundigen Sie sich einmal auf den Polizeidienststellen, in deren Umgebung Asylauffanglager sind, in deren Nähe sehr viele Asylantenheime sind, wie es dort zugeht. Denen sind die Hände gebunden, die haben keine Möglichkeit, gegen Asylwerber vorzugehen. Das Recht wird – mit der Unterstützung von NGOs, die diese Asyl-Kettenverfahren finanziell unterstützen – mit Füßen getreten, sodass in Österreich Recht ständig gebrochen wird. – Das kann es doch nicht sein, Frau Minister! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Den Schlusssatz bitte, Herr Kollege.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (fortsetzend): Ich spreche der Exekutive großen Dank dafür aus, dass sie trotz derartiger Behinderung durch schlechte Gesetze und durch aktive Behinderung seitens der NGOs nicht frustriert den Kopf in den Sand steckt, sondern trotzdem versucht, die österreichische Bevölkerung zu schützen. – Danke. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

12.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


12.28.19

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte, wenn ich heute über dieses Gesetz diskutiere, auch noch andere Aspekte in den Vordergrund stellen, nämlich dass in Zukunft Opfern von Gewaltverbrechen – leider auch ein Phänomen unserer Zeit – besonderer Schutz gewährt werden wird. Es geht dabei um Gewaltverbrechen wie Menschenhandel, grenzüberschreitende Zwangs­pros­titution und Fälle der häuslichen Gewalt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Menschenhandel ist inzwischen ein sehr lukratives Geschäft geworden, ein lukratives Geschäft der organisierten Kriminalität. Damit wird sehr viel Geld gemacht, oft mehr Geld als im Drogenhandel. Die Thematik berührt aktuelle Problemstellungen wie Migration, Globalisierung, Armut und Frauenrechte. Allein in Mittel- und Osteuropa sind laut Schätzungen der EU und auch der OSZE rund 500 000 Frauen, die gehandelt werden. Wie so lange in Fällen von Gewalt innerhalb der Familie tabuisiert wurde, wird auch hier gerne verleugnet, geschwiegen und überhaupt nicht darüber geredet.

Tatsache, sehr geehrte Damen und Herren, ist aber, dass vor allem Frauen und auch junge Mädchen gehandelt werden. Sie werden in ein Land gelockt, mit falschen Ver­sprechungen angeworben. Sie werden wie Gefangene gehalten, häufig ihrer Papiere beraubt und müssen alle möglichen Formen von Gewalt erleiden. Oft kann man sogar von Folter sprechen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 84

Frauenhandel, sehr geehrte Damen und Herren, ist eine Menschenrechtsverletzung, und der Schutz der Opfer muss an erster Stelle stehen! (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Das gilt auch dann, wenn die Betroffenen kaum sichtbar sind, keinen Zugang zu ihren Rechten haben und nicht den Regeln legaler Zuwanderung gefolgt sind. Das konnten sie nämlich nicht! Und das wird in diesem neuen Gesetz berücksichtigt. Das ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Menschenrechte auch in diesem Bereich. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wer Frauenhändlern zum Opfer gefallen ist, braucht besonderen Schutz, braucht einen sicheren Aufenthaltsort und braucht professionelle Begleitung. (Beifall bei den Grünen.)

Der erste Schritt dazu ist hier mit diesem humanitären Aufenthaltsrecht getan. Wir können stolz darauf sein, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiterer wichtiger Grund für die Gewährung des Aufenthaltsrechts ist Gewalt in der Familie. Die Zahlen der Interventionsstellen sprechen eine deutliche Sprache. Und wenn man sich das genauer anschaut, sieht man, dass zirka ein Drittel der Klientinnen in den Frauenhäusern Migrationshintergrund haben. Das ist ein wichtiges Zeichen auch insofern, als nämlich jetzt auch in Migrationsfamilien darüber gesprochen wird und sich die Frauen das nicht mehr gefallen lassen, wenn sie zu Hause geschlagen werden. (Ruf bei der FPÖ: Ach so, wirklich?!)

Wirksamer Schutz vor Gewalt beginnt mit einer rechtlichen und sozial ausreichenden Absicherung. Die Entscheidung von Migrantinnen, sich von Gewalttätern zu trennen, ist oft viel schwieriger als bei sogenannten einheimischen Frauen, weil sie sich oft in einer ökonomisch sehr schwierigen Situation befinden, weil sie nur ein geringes Einkommen haben. Es ist daher notwendig, dass wir einen eigenen Aufenthaltstitel gewähren, damit auch diese Frauen sich aus Gewaltverhältnissen lösen können. Ich bin über­zeugt davon, dass mit dieser Gesetzwerdung ein wichtiger humanitärer Schritt gesetzt wird, ein weiterer Schritt zur Hebung unseres Standards bei den Menschenrechten. Ich bin stolz darauf! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Franz und Steibl.)

12.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


12.32.39

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte BesucherInnen auf den Galerien! Sehr geehrte ZuseherInnen vor den Fern­seh­schirmen! Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! – Bertolt Brecht. (Abg. Scheibner: Was meinen Sie damit?)

Frau Ministerin, es überrascht nicht, dass Bürgerinnen und Bürger, NGOs und Initia­tiven, die tagtäglich mit Betroffenen arbeiten, die tagtäglich mit den Härtefällen, die unsere Gesetze produzieren, zu tun haben, hier zu anderen Mitteln greifen müssen. (Abg. Scheibner: Meinen Sie damit etwa die DemonstrantInnen von vorhin? Sind Sie etwa dafür?)

Wie Sie mit den ExpertInnen im Hearing umgegangen sind, wie wenig Sie die Rück­meldungen dieser ExpertInnen berücksichtigt haben, ist beschämend. Ich hoffe, dass auch diese Aktion hier Sie zu einem Umdenken bewegen wird. (Abg. Scheibner: Das ist ja ungeheuerlich! Das ist ein Skandal!)

Ich möchte jetzt konkret auf unser Thema zurückkommen und möchte hier auch eine andere Art der Betrachtungsweise anstellen, und zwar in Form einer differenzierten Herangehensweise. Sie, die Kolleginnen und Kollegen von FPÖ und BZÖ, muten uns


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 85

menschenverachtende, rassistische, menschenrechtsverletzende Diskussionen zu. (Heftiger Widerspruch bei FPÖ und BZÖ.) Ich mute Ihnen jetzt eine differenzierte Diskussion zu. (Abg. Strache: Ihre Diffamierungssuada kennen wir schon zur Genüge!)

Herr Kollege Strache! Sie können auch wieder aufstehen, wie Sie das hier schon getan haben. Kollegin Tamandl hat Ihnen vor einigen Wochen menschenverachtende Politik vorgeworfen, und Sie hatten nichts Besseres zu tun, als sich dieser Debatte nicht zu stellen und den Saal zu verlassen.

Nun ein paar konkrete Fälle, denn es geht um konkrete Geschichten, es geht um konkrete Menschen, Männer, Frauen, Kinder, Paare, Eltern, Familien. – Zwei offenbar gut integrierte Familien, die seit Jahren im Salzburger Pinzgau leben, sollen in den Kosovo abgeschoben werden. Und der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde – Sie werden ihn kennen, aber darauf komme ich noch zu sprechen – meinte, er werde die Verantwortlichen anrufen, diese Blödheiten abzustellen. Die Betroffenen hätten sich nachweislich voll integriert. Deshalb sollte ihnen ein humanitäres Bleiberecht gewährt werden.

Und wörtlich: Wenn aber Asylverfahren so lange dauern wie in diesen beiden Fällen, und die Familien dem Land wohl gedient haben, Steuern zahlen und ihr soziales Verhalten voll in Ordnung ist, dann ist es inhuman, sie da herauszureißen. Wenn ein Verfahren so lange dauert, spottet das jeglicher Rechtstaatlichkeit. – Zitatende.

Das lässt hoffen! Und es lässt nicht nur hoffen, weil sich hier ein Amtsträger zu Wort gemeldet hat und Ihnen so wie Kollegin Korun zuvor schon zahlreiche Beispiele aus verschiedenen Gemeinden gebracht hat, weil Menschen Zivilcourage gezeigt und gesagt haben, dass es so nicht weitergehen kann, sondern es lässt auch hoffen, weil es sich in diesem Fall um einen ehemaligen FPÖ-Bürgermeister, ein ehemaliges FPÖ-Mitglied handelt. (Abg. Dr. Rosenkranz: Ehemalig? – Abg. Dr. Graf: Was ist in Kurdistan?)

Ehemalig, sicherlich, aber jemand, der früher Ihre menschenverachtende Politik mit­getragen hat. Ich habe keine Hoffnung, dass Sie, die Sie hier in diesem Haus sitzen, einen anderen Kurs einschlagen werden. Es zeigt sich aber, dass Menschen, die an der Basis sind, die an den Problemen dran sind, auch ihre Meinung ändern werden. Wir werden als Grüne weiterhin alle Initiativen, alle NGOs, alle Menschen dabei unterstützen, ein echtes, richtiges Bleiberecht in Österreich zu erringen. (Beifall bei den Grünen.)

12.36


Präsident Fritz Neugebauer: Auch für die letzten fünf Rednerinnen und Redner in der Fernsehzeit gilt eine Redezeit von 4 Minuten.

Ich wollte der Frau Kollegin Musiol mitteilen, dass ich mir einen Ausdruck ihrer Rede besorgen werde. Rassismusvorwürfe bedingen eigentlich einen Ordnungsruf. Ich weiß aber nicht, ob Sie den Vorwurf so getätigt haben. Ich werde das überprüfen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Zu Wort gelangt nun Kollege Dr. Kurzmann. – Bitte.

 


12.36.51

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße ganz besonders eine Gruppe aus meinem Heimatland, eine Gruppe aus Weiz. Herzlich willkommen! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 86

Meine Damen und Herren! Österreich war in der Vergangenheit immer ein Land, das Verfolgte, das Flüchtlinge großzügig aufgenommen und wirklich unterstützt hat. Öster­reich war in der Vergangenheit auch immer ein Land, das die Menschenrechte geachtet und die Genfer Konvention vorbildlich umgesetzt hat.

Kollege Vilimsky hat bereits auf historische Beispiele hingewiesen, auf das Jahr 1956, als tausende ungarische Flüchtlinge in unser Land geströmt sind. Er hat auch an das Jahr 1968 erinnert, als nach dem Prager Frühling russische Panzer diesen Frühling niedergewalzt haben und eine Welle von Flüchtlingen aus der damaligen Tschecho­slowakei nach Österreich gekommen ist. Denken wir aber auch an den Vorabend der Wiedervereinigung der deutschen Staaten, als Bürger aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik über ungarisches Staatsgebiet nach Österreich gekommen sind.

Österreich, und ich möchte das betonen, weil eine Vorrednerin das in Frage gestellt hat, hat auf humanitärem Gebiet Vorbildliches geleistet, und Österreich hat es nicht nötig, sich von der grünen Fraktion immer wieder als unmenschlich oder als auslän­derfeindlich denunzieren zu lassen. (Abg. Mag. Korun: Nicht Österreich! Sie und Ihre Politik sind zu kritisieren!)

Meine Damen und Herren! Die Österreicher sind nach wie vor hilfsbereit gegenüber denen, die unsere Hilfe brauchen. (Abg. Mag. Korun: Ja, die ÖsterreicherInnen schon, nicht aber Ihre Politik! Nehmen Sie Österreich nicht in Geiselhaft!) Unsere Landsleute können aber auch sehr genau unterscheiden zwischen den Hilfsbedürftigen auf der einen Seite und den Scheinasylanten oder Asylbetrügern auf der anderen Seite.

Arigona Zogaj, meine Damen und Herren, und ihre Familie – diese Familie ist sicher keine politische Flüchtlingsfamilie, sondern Symbol für staatlich geduldeten Asylmiss­brauch. Das sieht die übergroße Mehrheit der österreichischen Bevölkerung so. Sie nimmt aber auch zur Kenntnis, dass eine österreichische Innenministerin vor selbst­ernannten Gutmenschen in die Knie geht und sogenannte humanitäre Gründe in Asylverfahren anerkennen lässt. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das öffnet dem Asylbetrug in unserem Land Tür und Tor. Das war, Frau Bundesminister Fekter, die Kapitulation des Rechtsstaates vor der veröffentlichten Meinung einer Minderheit! Wohin die unverantwortliche Zuwan­de­rungs­politik der ÖVP-Innenminister in der Vergangenheit geführt hat, das zeigt ja auch ein Blick in die österreichischen Gefängnisse.

Fast die Hälfte der rund 9 000 Häftlinge in den österreichischen Strafanstalten sind Ausländer (Abg. Strache: Weitere 20 Prozent Eingebürgerte! – Zwischenruf des Abg. Öllinger), nach einer Statistik des Justizministeriums 46 Prozent. Zählt man da noch die neu Eingebürgerten, die Neo-Österreicher, die Sie ja immer als Menschen mit Migrationshintergrund bezeichnen, dazu, dann sind es mehr als 50 Prozent. (Abg. Öllinger: Sollen wir Österreicher ins Gefängnis schicken? – Abg. Strache: ..., das gibt es gar nicht!)

Meine Damen und Herren, nun zum geplanten Schubhaftzentrum, das gerade für uns Steirer ein wesentliches Problem ist. Wir Freiheitliche sind nicht gegen eine rigorose Abschiebung von Illegalen, von Kriminellen, aber, Frau Bundesministerin, Leoben ist der falsche Standort für ein solches Schubhaftzentrum! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: ... Kärnten?! – Gegenruf des Abg. Krainer.)

Die Bevölkerung in Leoben ist gegen dieses Projekt, weil es mitten im Wohngebiet liegt und eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 87

Die Freiheitliche Partei – und damit komme ich schon zum Schlusssatz – war von Anfang an gegen dieses Projekt und wird auch weiter dagegen sein. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Sagen Sie doch endlich, wo der richtige Standort ist!)

12.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


12.41.10

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt 1 habe ich einen sehr persön­lichen Bezug. Da mein Vater und meine Großeltern im Zuge des Zweiten Weltkrieges selbst zu Heimatvertriebenen geworden und dankenswerterweise in Österreich aufge­nommen wurden, kenne ich viele Vertriebenenschicksale aus der Vergangenheit.

Meine Heimatgemeinde hat zwölf Kilometer gemeinsame Grenze mit dem Nachbarland Tschechien. Heute kann man „gemeinsame Grenze“ sagen; drei Jahrzehnte lang musste man aber festhalten, dass es sich um eine Trennung gehandelt hat, und viele Menschen, die ihr Heimatland Tschechien Richtung Österreich verlassen haben, haben das mit dem Leben bezahlt.

Nach dem Fall des Eisernen Vorhanges sind viele Menschen aus den verschiedensten Ländern der Welt zu uns gekommen, manche auch in organisierten Strukturen und Formen. Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, das sich weltweit Schlepperorgani­sationen etabliert, bewusst falsche Hoffnungen erweckt und den Menschen den letzten Groschen aus der Tasche gezogen haben. Wir dürfen auch nicht verschweigen, dass Menschen zu uns kommen, die nicht einmal in Ansätzen willens sind, sich an unsere Gesetzgebung zu halten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aufgabe dieses Hauses in diesem Zu­sam­menhang besteht darin, für rechtliche Rahmenbedingungen zu sorgen, damit klar und schnell entschieden werden kann, wer in Österreich Asyl bekommen soll und wer nicht. Und wenn es einer Adaptierung bedarf, dann ist das notwendig, wie in diesem Fall.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung, durch die die Neuregelung des humanitären Aufenthaltsrechtes im Sinne der nunmehrigen Novelle sichergestellt wird, sieht vor, dass es in Zukunft zu keinen Aufblähungen der Verfahren kommt, indem in den bestehenden Strukturen rascher und kompakter gehandelt und klar und deutlich festgehalten wird, wer ein Aufenthaltsrecht bekommen soll und wer nicht.

Das Asylrecht ist bei unserer Bundesministerin Dr. Fekter in allerbesten Händen, und, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Bundesministerin steht für Hausverstand und für Rechtsstaatlichkeit – deshalb stehen wir zu ihr! (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte noch folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Kößl, Pendl, Amon, Hakl, Bartenstein, Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen einbringen:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Asylanträge und der offenen Dublin-Verfahren im Lichte der in Aussicht genom­menen Effizienzsteigerung in diesem Bereich bei der Errichtung des Kompetenz­zentrums für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ebenso wie bei der geplanten Ein­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 88

richtung einer zusätzlichen Erstaufnahmestelle die betroffenen Gemeinden und Länder sowie den Menschenrechtsbeirat in die Entscheidungsfindung einzubinden.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Gesetzesform dieses heutigen Tagesordnungspunktes 1 den Blauen nicht passt und den Grünen nicht passt, Frau Bundesministerin, dann passt es! (Beifall bei der ÖVP.)

12.44


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und wird mit verhandelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Pendl, Amon, Elisabeth Hakl, Dr. Bartenstein, Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Standortentscheidung für eine Erstauf­nahmestelle Süd sowie ein Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen

eingebracht im Zusammenhang mit der Debatte über den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (88 d.B.) betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das Nie­der­lassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (116 d.B.)

Das Regierungsübereinkommen für die XXIV. GP enthält u.a. die Festlegung, dass zum Zweck der Erhöhung der Effizienz fremdenpolizeilicher Maßnahmen ein Kompe­tenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen geschaffen werden soll. Dies­bezüglich geht das Regierungsübereinkommen von der Überlegung aus, dass Infra­strukturmaßnahmen im Sinne der Solidarität regional aufgeteilt werden sollen.

Ferner sieht das Regierungsübereinkommen zur „Entlastung der Kapazitäten in den bestehenden Erstaufnahmestellen .. im Süden Österreichs eine neue, zusätzliche Erst­aufnahmestelle“ vor.

Gerade im Bereich der Dublin-Out-Fälle erscheinen Maßnahmen notwendig, um die Effizienz bei Dublin-Überstellungen zu erhöhen und das Untertauchen der Betroffenen  bestmöglich zu verhindern. Die hiefür notwendige Unterbringung der Betroffenen ergibt sich insbesondere für die Dauer und nach Abschluss des Konsultationsverfahrens, wobei in dem neuen Kompetenzzentrum in erster Linie Personen bis zu ihrer Über­stellung in andere Dublin-Staaten untergebracht werden sollen.

Im Hinblick auf die Sensibilität der Materie stellen die unterfertigten Abgeordneten nach­stehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Asylanträge und der offenen Dublin-Verfahren im Lichte der in Aussicht genom­menen Effizienzsteigerung in diesem Bereich bei der Errichtung des Kompetenz­zen­trums für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ebenso wie bei der geplanten Einrichtung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 89

einer zusätzlichen Erstaufnahmestelle die betroffenen Gemeinden und Länder sowie den Menschenrechtsbeirat in die Entscheidungsfindung einzubinden.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Kollege Grosz. – Bitte.

 


12.45.03

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Zu Ihnen, Frau Bundesministerin, und zur ÖVP: Da können Sie noch so schreien und noch so sehr Namen verächtlich machen (Zwischenruf des Abg. Hörl), um Ihre harte Seite herauszukehren oder um dieses Asylgesetz gutzu­beten, Faktum ist, Sie sind gegenüber der SPÖ umgefallen, Faktum ist, das Gesetz, das Sie dem Parlament vorlegen, ist sozial-, sicherheits- und gesellschaftspolitisch ein einziges Verbrechen an Österreich. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Sie öffnen damit – das haben auch alle Experten im Ausschuss bestätigt – dem Asyl­missbrauch Tür und Tor und prolongieren Ihr eigenes bisheriges Scheitern im Asyl- und im Sicherheitswesen. Und was besonders verwerflich ist: Sie legen hier ein Gesetz vor, das dem Missbrauch Tür und Tor öffnet, und das in einer Zeit, über die ein ÖVP-Abgeordneter heute gesagt hat, dass wir bis Ende des Jahres 500 000 Arbeitslose in Österreich haben werden – die traurige Summe von 500 000 Arbeitslosen! Und Ihre Bundesregierung erhöht auch noch die Niederlassungsquote, um diesen Verdrän­gungs­wettbewerb für unsere Österreicherinnen und Österreicher noch schwieriger zu gestalten.

Ich bringe Ihnen auch ein Beispiel: Es gibt in Graz einen Erlass des Bürgermeister­amtes, einen Präsidialerlass des Herrn Nagl von der ÖVP, dass Asylwerber um 4,50 € in der Stunde anzustellen sind. – Abgesehen davon, dass 4,50 € menschenverachtend sind, ist dieser gesamte Erlass und dieser Umgang mit Asylwerbern menschen­ver­achtend, wenn wir wissen, dass wir 33 000 Menschen in Graz haben, Grazerinnen und Grazer, die unter oder an der Armutsgrenze leben müssen. (Beifall beim BZÖ.)

Daher sagen wir: Wachen Sie auf, Frau Bundesministerin! Erwachen Sie aus Ihrer Arigona-Agonie und nehmen Sie auch die Daten Ihres eigenen Ministeriums, des Innenministeriums, zur Kenntnis! Abgeordneter Westenthaler hat es heute schon ge­sagt: Das Innenministerium ist Ihr eigenes Ministerium und es ist Ihre Anfrage. – 17 000 Asylwerber in Grundversorgung, 81 Millionen € Kosten (Abg. Strache: 200 Mi­llionen €! 200 Millionen!), die der Steuerzahler im Jahr 2008 zu tragen hatte, und von diesen Asylwerbern wurden 11 000 Straftaten begangen!

Wir wollen ein Gesetz, durch das straffällige Asylwerber umgehend abgeschoben werden können, und jenen, die sich anständig verhalten und integrieren, bei denen auch tatsächlich ein Asylgrund vorliegt, denen wir helfen müssen, erlaubt, dass sie hier bleiben dürfen.

Ich bringe Ihnen ein Beispiel für das Hierbleiben aus Leoben: Fall Sharifi. Ich bringe Ihnen aber auch ein Beispiel für die sofortige Abschiebung: Fall Torosian. – In Richtung der Schutzmantelmadonnen dieses kriminellen Asylwerbers unter den Grünen, die ihn verteidigt haben, sei gesagt: Dieser Herr Torosian wurde straffällig! Ich bringe Ihnen das Beispiel Arigona: Hier gehört abgeschoben!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 90

Jene, die Wirbel schlagen, die die österreichischen Gesetze und das Hausrecht miss­brauchen, haben keine einzige Sekunde länger in unserem Land etwas verloren! (Beifall beim BZÖ.)

Dann bräuchten wir auch keine Asylerstaufnahmediskussion in der Steiermark und in Kärnten zu führen, dann bräuchten wir auch kein Schubhaftzentrum in Leoben. Im Gegensatz zu Abgeordnetem Kurzmann bin ich grundsätzlich gegen ein Schubhaft­zentrum – er ist ja für eines, nur nicht in Leoben; er möchte es offensichtlich in Bruck an der Mur. Ich bin grundsätzlich dagegen, denn die Innenministerin sagt ja selbst, dass die Zahl der Asylanträge um 60 Prozent zurückgegangen ist, und sie hat auch im Ausschuss nur hanebüchene Argumente verwendet.

Wir wehren uns dagegen, und daher bringen wir heute auch den Entschließungs­antrag der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler, Mag. Stadler, der steirischen Ab­ge­ordneten Dr. Spadiut und List, Kolleginnen und Kollegen ein:

„Die Bundesregierung, insbesondere aber die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert, von den Plänen für ein ,Schubhaftzentrum in der obersteirischen Bezirks­stadt Leoben umgehend Abstand zu nehmen, besser geeignete Alternativen zu prüfen und diese nur im Einvernehmen mit der regional betroffenen Bevölkerung umzu­setzen.“

*****

(Zwischenruf der Abg. Steibl.)

Wir werden auch eine namentliche Abstimmung darüber verlangen (Zwischenruf des Abg. Zanger), denn in den Regionen gehen Sie mit der Mistgabel herum und bekämp­fen dieses Zentrum, und hier im Hohen Haus knicken Sie durch den Klubzwang Ihrer eigenen Fraktionen Rot und Schwarz ein und verraten Ihre eigenen Bundesländer. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unter­stützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler, Mag. Stadler, Dr. Spadiut, List, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die sofortige Abstandnahme vom Projekt eines „Schub­haftzentrums“ in Leoben

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (88 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das Nie­der­lassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (116 d.B.)

Im August 2007 wurde erstmals bekannt, dass das Bundesministerium für Inneres im Zentrum und in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnsiedlung der obersteirischen Bezirks­stadt Leoben ein Schubhaftzentrum zu errichten plant. In diesem „Schubhaftzentrum“ sollen laut Mitteilungen des Bundesministeriums bis zu 250 Schubhäftlinge Unterbrin­gung finden. Die betroffene Bevölkerung von Leoben sowie Anrainer und die betroffene Siedlungsgenossenschaft haben sich mehrmals und mehrheitlich gegen die Pläne des Innenministeriums ausgesprochen. Es gibt bereits mehrere diesbezügliche Bürger­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 91

initiativen, die Parteien des Leobener Gemeinderates haben mehrere Resolutionen und Petitionen gegen das Projekt beschlossen.

Seit August 2007 herrscht in Leoben und in der gesamten obersteirischen Region eine allgemeine Verunsicherung.

Die Errichtung eines sogenannten Bundesanhaltezentrums in Leoben ist sicherheits­politisch nicht zu verantworten. Einerseits besteht keine Notwendigkeit, ein derartiges Zentrum – umso mehr wenn es neu errichtet werden soll – in einer Stadt zu errichten. Andererseits ist die verkehrstechnische Lage von Leoben denkbar ungünstig für eine zügige Abschiebung der Schubhäftlinge bei entsprechenden Bescheiden. Die Distanz von Leoben zum Flughafen Wien-Schwechat beträgt 162 km, von Leoben zum Flughafen Graz-Thalerhof 77 km.

Vernichtende Kritik erntete Innenministerin Fekter mit ihren Plänen in Leoben ein Schubhaftzentrum zu bauen auch im Rahmen eines Expertenhearings zum neuen Asylgesetz im parlamentarischen Innenausschuss.

Der als Experte vom Ausschuss geladene Flüchtlingsbeauftragte Regierungsrat Gernot Steiner sparte dabei nicht mit sachlicher Kritik an der Innenministerin: "Die Notwen­digkeit für eine Asylerstaufnahmestelle und ein Schubhaftzentrum ist nicht gegeben, da ja das Innenministerium selbst angibt, dass die Asylanträge um mehr als 60 % zurück­gegangen sind. Daher sind ein Asylerstaufnahme- sowie ein Schubhaftzentrum in keinster Weise gerechtfertigt"; so der Landesflüchtlingsbeauftragte des Landes Kärn­ten.

Als besonders verwerflich ist zu werten, dass die Bundesministerin für Inneres trotz der berechtigten Einwände und des Unsicherheitsgefühls der Leobener Bevölkerung an diesem Projekt festhält, statt Alternativen zu prüfen. Die Verunsicherung der Leobener Bevölkerung muss endlich ein Ende finden. Nur ein Beschluss des Nationalrates kann das Innenministerium von diesen Plänen abhalten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere aber die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, von den Plänen für ein ,Schubhaftzentrum‘ in der obersteirischen Bezirks­stadt Leoben umgehend Abstand zu nehmen, besser geeignete Alternativen zu prüfen und diese nur im Einvernehmen mit der regional betroffenen Bevölkerung umzu­setzen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


12.49.27

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Im Namen der Abgeordneten, die ja heute dieses Gesetz hier im Hohen Hause beschließen werden, Herr Abgeordneter Grosz, verwehre ich mich dagegen, ein solches Gesetz als Verbrechen gegen die Republik Österreich zu bezeichnen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


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Wenn Sie nicht wissen, was ein Verbrechen ist, gehen Sie bei Ihrem Abgeordneten­kollegen Stadler, der so gerne belehrt, in den Unterricht! Er wird Ihnen das erklären. (Abg. Krainer: Ich glaube, der Westenthaler kann das auch erklären!)

Nun zur Freiheitlichen Partei: Herr Dritter Präsident Graf, Sie haben gestern im Zuge Ihrer Auslieferungsdebatte selbst ein Plädoyer gehalten; heute haben Sie sich durch eine Videokamera verfolgt gefühlt. – Wenn gerade Ihre Partei bei jeder Gelegenheit fordert, dass jeder Platz und generell überall videoüberwacht werden muss, dann passt das nicht ganz zusammen. Ich denke, Sie fürchten sich schon bald vor Ihrem eigenen Schatten! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wenn es Abgeordnete gibt, die auch Nachtsichtgeräte spenden, mit denen man bis in die Schlafzimmer schauen kann, dann passt das ganz einfach nicht! – Ich denke, hier ist irgendetwas nicht in Ordnung, und daran sollten Sie ein wenig arbeiten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stefan: Der Wind kann sich auch einmal drehen und dann haben Sie auch ...! – Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zum Kollegen Scheibner und zu dieser heutigen Kundgebung hier. Ich bin seit vielen Jahren Polizist und habe mich mit dem Terrorismus auseinandergesetzt, daher kann ich eines gleich vorweg feststellen: Das Entrollen eines Transparentes, auch wenn es hier im Hohen Haus ungebührlich und wider die Hausordnung ist – das gestehe ich durchaus ein –, ist nicht als Terrorismus im Sinne der einschlägigen Bestimmungen zu werten. Da tragen Sie wirklich ein wenig zu dick auf!

Gerade die Partei des Herrn Abgeordneten Stadler – er ist jetzt nicht da – hat gleich eine strafrechtliche Behandlung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt gefordert, am besten gleich Untersuchungshaft und vieles andere mehr. – Stadler war vorher Volksanwalt; ich hoffe, bei seinen radikalen Ideen hat er seine Tätigkeit als Volksanwalt mit mehr Objektivität und Sachlichkeit ausgeübt, als er das heute und auch gestern mit seinen Worten hier im Hohen Haus zum Ausdruck gebracht hat. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, dass schon allein diese Diskus­sion zeigt, welch großen Spannungsbogen wir hier abzudecken haben – man sieht die unterschiedlichsten Stellungnahmen! (Abg. Strache: ... am Wort ist!) Man vergleicht die Anträge der Oppositionsparteien, und dabei wird einem relativ rasch klar, dass es nicht wirklich möglich sein wird, allen Intentionen gerecht werden zu können, und das möchte man auch gar nicht. – Die Gründe dafür, warum man das nicht möchte, sind seitens der SPÖ und auch der ÖVP ganz klar zum Ausdruck gebracht worden.

Der Spannungsbogen reicht von jenen, die glauben, dass die Bewohner unseres Landes in Zukunft auch ohne Migration ihren Lebensstandard halten werden können, bis zu jenen, die die Meinung vertreten, dass es einen uneingeschränkten Aufenthalt ohne Wenn und Aber geben muss.

Übrigens, Herr Abgeordneter Strache, weil Sie gesagt haben, man darf Zuwanderung nicht mit Migration verwechseln (Abg. Strache: Mit Asyl nicht!): Ich erinnere nur an die Jahre der Bosnien-Krise: Sehr viele, die damals zu uns gekommen sind, sind heute hier bei uns bestens integriert. Und das sind Menschen, die aus einem Schutzbedürfnis heraus zu uns ins Land gekommen sind! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Ich habe gesagt, man soll das nicht mit Zuwanderung verwechseln!)

Ich meine, mit diesem Gesetz ist sehr viel getan worden, vor allem ist auch rasch gehandelt und versucht worden, eine menschliche Komponente hineinzubringen, nicht zu polemisieren und es nicht dazu zu benützen, Volksgruppen gegeneinander aus­zuspielen. Ich glaube, man hat es sich da nicht leicht gemacht!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 93

Es gibt hervorragende Beispiele von Integration! Man braucht nur in die Gemeinden und Städte zu blicken, wo die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wirklich ver­suchen, aktiv tätig zu sein, und nicht in der Wodka- und Red-Bull-geschwängerten Luft der Diskotheken (Abg. Grosz: ... Produktwerbung!) den jungen Leuten irgendetwas vorzumachen, was nicht den Tatsachen entspricht.

Es wird seriöse Integrationspolitik gemacht, und hier ist ein weiterer Schritt getan worden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Also die Nervosität muss schon groß sein bei der SPÖ, ...!)

12.53


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


12.53.55

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Zunächst ein Wort zu dem, was auf der Galerie passiert ist. (Abg. Bucher: Eine Verteidigungsrede! – Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) – Hören Sie mir vielleicht zu! Ich finde es grundsätzlich inakzeptabel, wenn man einen Redner/eine Rednerin, das gilt natürlich auch für die Frau Bundes­ministerin, am Reden zu hindern versucht, bevor er/sie noch zu reden begonnen hat, und das gilt auch während einer Rede. (Abg. Bucher: Sie sind ein gutes Beispiel!)

Ich finde, niemandem steht das Recht zu – weder einem Zuhörer noch einem anderen oder einer Meute von mehreren –, jemandem in seinem Rederecht zu behindern, um das hier in aller Deutlichkeit klarzustellen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Der Olympionike der Zwischenrufe! Verteidiger des linksextremen ...liste!) – Das ist der erste Punkt, und ich hoffe, Sie haben es jetzt auch begriffen, Herr Kollege Grosz! (Abg. Grosz: Ich werde Ihnen bald auf die Sprünge helfen!)

Zweiter Punkt: Es gab Aussagen in der Debatte, wo ich mich gefragt habe: Was wollen die Redner damit wirklich sagen? – Kollege Vilimsky, er ist jetzt nicht da (Abg. Vilimsky – hinter den Bankreihen stehend –: Aber ja, hier!), hat Kollegin Korun auf ihre Herkunft angesprochen. (Abg. Strache: ... Menschenrechtsverletzungen!)

Diesbezüglich sage ich noch einmal Folgendes, Herr Kollege Vilimsky: Die Kollegin Korun ist österreichische Staatsbürgerin, so wie Sie. Und jemandem zu unterstellen, dass sein oder ihr Verhalten etwas mit der Herkunft zu tun habe (Abg. Strache: Das hat er nicht getan! Das hat er nicht getan! Er hat die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei angesprochen gegen die Kurden!) und ihn oder sie daran hindere, für die Freiheitsrechte von Kurden, Türken oder anderen Nationen Stellung zu nehmen, das ist eine unbillige Unterstellung, wie sie wohl nur von einem freiheitlichen Abgeordneten kommen kann, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Zanger: ... Interpretation!)

Wenn es eine Partei gegeben hat, die die Freiheitsrechte der Kurden – egal, ob sie aus der Türkei, aus dem Iran oder aus dem Irak gekommen sind – hier immer wieder vertreten hat, dann waren es die Grünen (Abg. Strache: Wo denn? Wo denn?), und das wissen Sie auch ganz genau! (Beifall bei den Grünen)

Wenn Menschen, die hier in Österreich Asyl gefunden haben, ermordet wurden, und die österreichischen Behörden sind nicht ausreichend gegen die Täter vorgegangen, wer hat denn darauf aufmerksam gemacht und Untersuchungsausschüsse eingefor­dert? – Die Grünen, und leider nicht die Freiheitliche Partei, denn da ist Ihnen die Gewichtung der Nationalitäten dann offensichtlich doch schon etwas zu gering. (Beifall


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 94

bei den Grünen. – Abg. Strache: ... die organisierte Kriminalität, die gegenseitig zuge­schlagen hat!)

Aber kommen wir zum Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren (Abg. Rädler: Wäre gescheit, ja!): Als im Jahr 2001 in den USA tatsächlich ein terroristischer Akt stattgefunden hat und in der Folge die USA die Freiheits-, die Bürger- und die Menschenrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt haben, ist das auf Kritik von Kolleginnen und Kollegen aller Parteien gestoßen. Die Einschränkung der Freiheits-, Menschen- und Bürgerrechte im Interesse der Abwehr des Terrorismus, das war – egal aus welcher Partei man war – allen Parteien zu viel.

Wenn Sie hier, jetzt und heute, weil wir im Zusammenleben zwischen verschiedenen Nationen Probleme haben – natürlich, das soll man gar nicht leugnen! –, dazu auf­rufen, wie Sie es heute gemacht haben, das Asylrecht einzuschränken beziehungs­weise gar nicht anzuerkennen ... (Abg. Strache: Den Missbrauch zu ...!) – Nein, Herr Kollege Strache! Sie waren es, der eingefordert hat (Abg. Strache: Den Missbrauch!), dass, wenn bei jemandem auch nur der Verdacht besteht (Abg. Strache: Den Missbrauch zu bekämpfen, darum geht es! Sie drehen ja wieder alles um! Straftäter, Kriminelle!), dass er missbräuchlich Asyl beantragen könnte, er gar keinen Asylantrag stellen darf! Das ist Verfassungsbruch, das ist Rechtsbruch! (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Sie von der Freiheitlichen Partei – gerade Sie, Herr Strache, der sich eindeutig für eine Schusswaffe für jeden Österreicher/jede Österreicherin ausgesprochen hat (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen – Abg. Strache: Das ist ein Unsinn! Das ist ein absoluter Unsinn!) – sollten vor Ihrer eigenen Tür kehren im Angesicht dessen, was in den letzten Tagen passiert ist.

 


Präsident Fritz Neugebauer: Den Schlusssatz, bitte!

 


Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Sie sind verantwortlich für eine Aufhetzung, für eine Kriminalisierung, für eine Gewaltdebatte, wie sie in Österreich hoffentlich bald beendet sein wird, ... (Präsident Neugebauer – neuerlich das Glockenzeichen ge­bend – schaltet Abg. Öllinger das Mikrophon ab. – Abg. Öllinger – ohne Mikrophon –: ..., weil wir sie nicht führen wollen! – Beifall bei den Grünen.)

12.58


Präsident Fritz Neugebauer: Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fernseh­redezeiten sind ausgeschöpft.

Ich möchte für die weitere Debatte in Erinnerung rufen und Sie darum bitten, dass eine Verballhornung von Namen und verachtende Äußerungen, die uns einen guten Diskurs eigentlich nicht mehr ermöglichen, unterlassen werden. (Abg. Grosz – in Richtung ÖVP –: Zuhören! Zuhören!) Ich wünsche den weiteren Beratungen alles Gute.

Als Nächster gelangt Herr Kollege Gahr zu Wort. – Bitte.

 


12.59.29

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Bundesministerin! Meine Damen und Her­ren! Eingangs möchte ich mich bei Frau Bundesministerin Fekter bedanken, die diese Gesetzesvorlage ins Parlament gebracht und, wie ich glaube, breiten Raum für Dis­kussion, Information und dann auch für Emotion gelassen hat. – Entscheidend aber ist, dass wir heute ein Bleiberecht beschließen, das ausgewogen ist: Was für manche zu viel ist, ist für andere zu wenig. Ich bedanke mich also außerordentlich bei Frau Bundesministerin Fekter für diese Gesetzesvorlage und dass wir diese heute beschließen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 95

Österreich hat bereits in der Vergangenheit mit Verantwortung, wie ich meine, Men­schen eine Bleibe gewährt. Wir sollten einmal ehrlich ein Telefonbuch von Wien durch­blättern: Da, glaube ich, müssten wir feststellen, dass wir alle Wurzeln haben. Öster­reich hat hier seinen Auftrag erfüllt, einerseits durch die Osterweiterung, anderer­seits durch die Zerschlagung von Jugoslawien. Wir waren da in einer schwierigen Situation, aber man hat das meistern können. Man konnte vielen Menschen Arbeit bieten, und viele Menschen haben sich integriert und fühlen sich wohl. (Präsident Dr. Graf über­nimmt den Vorsitz.)

Worum geht es aber in Zukunft? – Es geht in Zukunft einfach darum, dass wir Lücken, Mängel und Ungerechtigkeiten, die wir haben, abstellen. Es geht darum, klare Ver­hältnisse zu schaffen. Das Hearing hat ja bewiesen, dass es eigentlich Einigkeit gibt und dass dem Einwand des Verfassungsgerichtshofes stattgegeben wurde. Es gibt ein Antragsrecht, Altfälle werden gelöst, Patenschaften sind möglich, und auch die NGOs sind zukünftig eingebunden.

Ich habe nur eine Bitte, denn es gibt natürlich auch spezifische Probleme. Als Tiroler Abgeordneter kann ich Ihnen sagen, dass wir mit einer kleinen Minderheit von Marok­kanern in Innsbruck riesige Probleme haben. Diese kriminalisieren eigentlich eine ganze Stadt. Hier brauchen wir Möglichkeiten und Wege, um das abzustellen. Wieso brauchen wir das? – Weil ich glaube, dass eine kleine Gruppe insgesamt alle Aus­länder dort in ein schiefes Licht rückt, und das kann einfach nicht sein. Das, glaube ich, sollten wir jedem zugestehen, dass wir hier für die Exekutive und auch für die Justiz Möglichkeiten haben und schaffen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

In diesem Sinne, glaube ich, sollten wir alle mit Vernunft mit dieser Gesetzesmaterie umgehen. Die Praxis wird beweisen, dass Bundesministerin Fekter hier die Zeichen der Zeit erkannt hat. Und dass dieses Modell praxistauglich ist, das wird uns, glaube ich, die nächste Zeit zeigen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

13.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. Maximale Redezeit: 2 Minuten.

 


13.02.06

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Der Abgeordnete Grosz hat tatsachenwidrig behauptet, ich trete für ein Schubhaftzentrum, vielleicht nicht in Leoben, aber in einer anderen obersteirischen Stadt ein.

Ich berichtige: Ich und die Freiheitliche Partei in der Steiermark sind grundsätzlich gegen jedes Schubhaftzentrum in der Steiermark, aber auch grundsätzlich gegen ein „Traiskirchen 2“ in der Steiermark. (Abg. Grosz: Sie haben vorher gesagt, dass Sie grundsätzlich dafür sind!)

Das ist aber, wenn man sich den Entschließungsantrag des BZÖ, der eingebracht worden ist, offensichtlich für die BZÖ-Fraktion nicht so klar, denn da steht: von den Plänen für ein Schubhaftzentrum in der obersteirischen Bezirksstadt umgehend Abstand zu nehmen, besser geeignete Alternativen zu prüfen und diese nur im Einvernehmen mit der regional betroffenen Bevölkerung umzusetzen. – Das schließt ein Schubhaftzentrum in der Obersteiermark oder in der Steiermark nicht aus. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 96

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Vock zu Wort gemeldet. Ich erinnere ebenfalls an die ein­schlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung und erteile ihm das Wort.

 


13.03.17

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Der Abge­ordnete Fazekas hat behauptet, wir würden den Ankauf eines Nachtsichtgerätes unter­stützen, um damit Personen in das Schlafzimmer zu sehen. – Das ist unrichtig!

Dieses Nachtsichtgerät wird ausschließlich für die Aktion Drogenstopp verwendet und dient ausschließlich zum Aufspüren von illegalem Drogenhandel in Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. Ge­wünschte Redezeit: 3 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.03.53

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Ungeachtet der bisher von den Vorrednern meiner Fraktion aufgezeigten Problemstellungen, die ich natürlich selbst auch vollinhaltlich teile, ist es wohl nicht zuletzt wegen der beim Hearing im Innenausschuss von den Rechts­experten kundgetanenen Rechtsmeinung nur eine Frage der Zeit, wann diese neuen Gesetzesbestimmungen, die hier in der Regierungsvorlage in Rede stehen, wieder durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden. (Bundesministerin Dr. Fekter: Nein, nein!)

Ich darf erinnern, Frau Ministerin, an die eigentlich vernichtende Aussage des Herrn Univ.-Prof. Dr. Funk, der – nur als Beispiel hier angeführt – gemeint hat, Teile dieses Gesetzes sind eigentlich totes Recht. Also viel vernichtender kann man eine Regie­rungsvorlage nicht interpretieren, und das noch dazu in einem Hearing. Aber von Ihrer Seite, Frau Bundesminister – und das ist das eigentlich Traurige an dieser Sache –, wurde überhaupt nicht darauf reagiert, hier eine entsprechende Korrektur in der Regie­rungsvorlage vorzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist schon sehr skurril, dass man eine vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene gesetzliche Bestimmung mit einer Regierungsvorlage ersetzt, die eigentlich, laut Rechtsexperten, verfassungsmäßig wieder höchst bedenklich erscheint. Ich denke, es wird wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis wir hier im Hohen Haus die Korrektur der Korrektur zur Lesung behandeln werden müssen.

Bis dahin allerdings, bis es so weit ist, tragen die Konsequenzen aus dieser misslichen neuen Regierungsvorlage nicht die Bundesregierung, nicht die Abteilungsleiter und Sektionschefs, sondern eigentlich die kleinen Beamten, nämlich jene kleinen Beamten, die sich mit der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen auseinandersetzen müs­sen. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist zum Beispiel der Polizist auf der Straße, der einfache Beamte oder Verwaltungsbedienstete in einem Fachreferat. Dem legt man das Gesetz auf den Tisch und sagt, du, mach das, was da drinnen steht. Der muss den Kopf hinhalten für diese ungeeignete und eigentlich entbehrliche Regierungsvorlage und muss sich vielleicht auch noch gefallen lassen, dass er in einen öffentlichen Argumentationsnotstand gerät, wenn die Diskussion vielleicht überschwappt. Und das alles nur dafür, dass er seine Arbeit getan hat. Das, denke ich, ist eigentlich unver­antwortlich. Das haben sich unsere österreichischen Beamten und Verwaltungs­bediens­teten sicherlich nicht verdient. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 97

Was Sie sich verdient hätten, das wäre ein brauchbares und taugliches Gesetz ge­wesen, nämlich eines, das man vollziehen kann und das auch sichergestellt hätte, dass hier klare Richtlinien für die Zukunft vorliegen.

Eine solche mangelhafte – muss ich sagen – Regierungsvorlage ist daher absolut ab­zu­lehnen, und ich denke, es wäre wohl auch im Interesse der Republik, des Rechtsstaates Österreich, aber auch im Interesse der Beamtenschaft gewesen, gerade in einer so sensiblen Materie wie dem Fremden- und Asylrecht praktikable und geeig­ne­tere, vor allem à la longue, langfristig vollziehbare gesetzliche Bestimmungen einzu­führen. So denke ich, dass dieses komplizierte und diffizile Gesetz wohl in Kürze wieder Geschichte sein wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Heinzl. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.08.26

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Allen Menschen recht getan ist eine Kunst, die niemand kann! – Es ist daher meine Überzeugung, dass mit dem neuen Bleiberecht ein ausgewogener Mittelweg zwischen dem Schutz von echten Flücht­lingen nach der Genfer Konvention und der Verhinderung eines übermäßigen Zuzugs von Wirtschaftsflüchtlingen erreicht wird.

Aber auch die überzogene Kritik der Oppositionsparteien von beiden Seiten des politi­schen Spektrums ist ein Signal für mich für die Ausgewogenheit des vorliegenden Beschlusses. Im Expertenhearing im Innenausschuss, das heute schon so oft ange­sprochen worden ist, wurde das Bleiberecht aus meiner Sicht überwiegend positiv bewertet.

Hohes Haus! Wir haben in den vergangenen Monaten über die Medien immer wieder die Schicksale von Menschen verfolgen können, die jahrelang ohne abgeschlossenes Asylverfahren in Österreich lebten, sich aber in diesen Jahren hier eine Existenz aufgebaut haben. Es ist vor allem im Sinne der Betroffenen, bereits im Erstverfahren die Entscheidung zu treffen, ob Flüchtlinge ein Recht auf humanitären Aufenthalt haben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir müssen aber nicht nur dafür sorgen, dass in Zukunft Flüchtlinge schneller Klarheit über ihre Chance auf humani­tären Aufenthalt haben, wir müssen auch eine Lösung für die Menschen finden, die seit Jahren ohne abgeschlossenes Asylverfahren in Österreich leben. Menschen, die gut integriert sind, für sich selbst sorgen können und auch sonst ein geordnetes Leben führen, sie sollen das Recht haben, hier zu bleiben. Das ist meine Meinung.

Es ist ein großer Fortschritt, sehr geehrte Damen und Herren, dass zukünftig die Frau Minister bei ihren Entscheidungen über einen humanitären Aufenthalt von einem Beirat unterstützt wird, denn es ist wichtig, vor allem jene mit einzubeziehen, die über lokale Verhältnisse urteilen können.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das neue Bleiberecht steht abseits von blindem Fremdenhass und auch naiver Blauäugigkeit, es ist ein solides Gesetz auf dem goldenen Mittelweg. (Beifall bei der SPÖ.)

13.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 98

13.10.57

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Innenministerin! Hohes Haus! Wenn wir heute über das Bleiberecht beziehungs­weise Aufenthaltsrecht diskutieren, dann sage ich Ihnen ganz ehrlich, Frau Minister, dass ich klar dagegen bin und es für einen Skandal halte, dass es in Ihrem Ressort Mitarbeiter, Beamte, ja leitende Beamte gibt, die sich vom Herrn Grafen Mensdorff-Pouilly nach Schottland oder nach Luising zum Jagen einladen lassen. Ich bin dagegen, dass ein ÖVP-Netzwerk existiert zwischen Innenministerium, Raiffeisenbank Niederösterreich, ÖVP-nahen Unternehmen bis hineinreichend in die Justiz und dass Sie das Innenministerium und Ihre Machtfunktion dafür missbrauchen, private beziehungsweise Parteiinteressen durchzusetzen.

Dagegen bin ich, Frau Minister. Da haben Sie ganz dringenden Handlungsbedarf, da wird es auch eine entsprechende Anfrage meiner Person an Sie geben. Ich habe die ganzen Schriftstücke und Dokumente mit, die das alles belegen, und ich kann Ihnen sagen, welche Personen hier dabei sind. Da gibt es wunderbare Fotos, wie zum Beispiel von Herrn Ita (der Redner hält nacheinander einige Fotos in die Höhe), der im Untersuchungsausschuss sagte, er könne sich an nichts mehr erinnern. (Bundes­ministerin Dr. Fekter: Zur Sache!) Ich bin dagegen, dass der Herr Ita im ÖVP-nahen Bereich bleibt. Der Herr Ita bei der Jagd in Luising, Christoph Ulmer ...

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Petzner, darf ich Sie ... (Abg. Petzner spricht ohne Mikrofon weiter.) Herr Kollege Petzner, ich habe das Mikrophon jetzt ausgeschaltet. Ich möchte Ihren Redefluss nicht unterbrechen, aber darf ich Sie bitten, einen Bezug zur Sache herzustellen – und bitte auch bei der Sache, am Rande zumindest, zu bleiben.

 


Abgeordneter Stefan Petzner (fortsetzend): Die Sache lautet, dass ich gesagt habe, dass ich dagegen bin, dass solche Personen, wie etwa auch die amtierende Beamtin Dr. Doris Ita, ein Bleiberecht im Innenministerium haben (Heiterkeit beim BZÖ), ich meine, dass sie sofort suspendiert gehört. In diesem Bezug habe ich dieses Bleiberecht angesprochen und bin daher meiner Meinung nach auch in der Causa und in diesem Bereich aktiv. (Ruf bei der ÖVP: Sie disqualifizieren sich selber!)Sie haben sich mit Ihren Verbindungen zu Herrn Mensdorff disqualifiziert, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP! (Beifall beim BZÖ.)

Ich weiß, dass Sie schon nervös sind, denn es gibt ja weitere Unterlagen, die noch viel dramatischer sind. Nur keine Sorge, die werden noch kommen.

Zum Bleiberecht insgesamt gesagt: Sie wissen, Frau Minister, wir haben hier sehr, sehr strenge Gesetze eingeführt. Mit Ihren Regelungen, die Sie jetzt hier beschließen, ist es Tatsache, dass Sie diese strengen Gesetze, dieses Recht, das wir gemeinsam geschaffen haben, um Asylzuzug zu verhindern, aushöhlen, dass Sie die Tür aufmachen für Straftäter, für Illegale. Das wollen wir nicht, das lehnen wir ganz, ganz klar ab – im Interesse der Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher.

Im Interesse der Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher, nämlich der Sicher­heit vor Ihren Beamten im Innenministerium, fordere ich Sie noch einmal auf, die Frau Dr. Doris Ita sofort von ihrem Amt zu suspendieren. Ebenso auch die Richterin Karina Leitner, eine amtierende Richterin, die sich trotz laufender Ermittlungen vom Herrn Mensdorff-Pouilly zum Jagen einladen lässt, wie viele andere Beamte im ÖVP-Nahbereich auch.

Das ist der Skandal des heutigen Tages. Das haben Sie zu verantworten. Da haben Sie Handlungsbedarf. (Beifall beim BZÖ.)

13.14



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 99

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prinz. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.14.27

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ja, der eine verwechselt das Parlament mit der Presse­konferenz wie der Kollege Petzner, der Herr Kollege Grosz will über Anträge abstim­men, wo es noch nicht einmal einen Prüfauftrag gibt. Es ist an sich wirklich nicht möglich, dass man über Anträge abstimmt, wo noch gar nichts da ist. Vielleicht sollte man doch ein bissel aufpassen, wo man sich befindet. Wir sind derzeit bei der Diskussion zum humanitären Bleiberecht und nicht irgendwo anders.

De facto ist es klar, es ist ein wirklich ausgewogener Entwurf. Frau Bundesminister, dir und allen, die daran mitgearbeitet haben, ein herzliches Dankeschön. Die Kritik von links und von rechts beweist eigentlich, wie gut der Entwurf ist, wie gut das Gesetz ist, das wir heute beschließen werden.

Maßnahmen zum humanitären Bleiberecht müssen in erster Linie den Antragstellerin­nen und Antragstellern auf der einen Seite und auf der anderen Seite natürlich auch allen Österreicherinnen und Österreichern entgegenkommen.

Die Novellierungsgründe sind ja schon entsprechend aufgezählt worden und auch die Kriterien, die entsprechend berücksichtigt werden, ob das Integration, Sprache, Be­schäf­tigung, Deutschkenntnisse, Familienanbindung und so weiter sind. Das sind wich­tige Dinge.

Einen Gedanken noch, meine Damen und Herren, zur sogenannten Patenschaft. Ich halte es für ausgesprochen wertvoll, dass diese Möglichkeit in der Zukunft geschaffen wird, dass Privatpersonen, Organisationen, die allerdings nicht aus Steuergeldern unter­stützt werden, Patenschaften übernehmen können.

Wenn wir ehrlich sind: Kein europäisches Land leistet im Vergleich so viel wie Öster­reich. Ich halte es als Bürgermeister einer Gemeinde, in der es sehr viele Asylwerber gibt, für durchaus sinnvoll, dass es für Leute, die schon länger in Österreich sind, die gesellschaftlich durchaus auch integriert sind – da sind mir persönliche Situationen bekannt –, entsprechende Möglichkeiten für einen humanitären Aufenthalt gibt.

In diesem Sinne stimmen wir dieser Gesetzesvorlage gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

13.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Grosz zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmun­gen der Geschäftsordnung. Maximale Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.16.42

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Abgeordneter Prinz hat hier ge­rade gesagt, dass beim Schubhaftzentrum Leoben keinerlei Pläne vorliegen, daher seine Fraktion dem nicht zustimmen und man darüber hier auch nicht debattieren kann.

Ich berichtige tatsächlich: Die Bundesministerin für Inneres Fekter hat im Innen­ausschuss bekanntgegeben, dass sämtliche Pläne der letzten eineinhalb Jahre fix und fertig sind, von ihrem Amtsvorgänger Platter erstellt, dass die Beschlüsse des Gemein­derates der Stadt Leoben zur Einholung bereit liegen und daher für das Schub­haftzentrum Leoben aus ihrer Sicht 100 Prozent der Grundvoraussetzungen – das war ihr Zitat – für die Standortsuche in Leoben erfüllt seien.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 100

Daher ist diese Aussage des Herrn Abgeordneten Prinz tatsächlich zu 100 Prozent berichtigt. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Silhavy: Das war keine tatsächliche Berichtigung! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

13.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Grosz, das ist schon nicht mehr am Rande einer tatsächlichen Berichtigung gewesen, sondern das war ein Redebeitrag. Ich bitte, sich mit den Bestimmungen der Geschäftsordnung vertraut zu machen und bei zukünftigen tatsächlichen Berichtigungen darauf zu achten, dass man den zu berichtigenden Sachverhalt wiedergibt und dann tatsächlich berichtigt, mit einer ent­sprechenden Begründung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zanger. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.18.15

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Faktum ist, dass Pläne für ein Schubhaftzentrum in Leoben vorliegen. Das ist wahr. Das ist so, das kann man nicht wegwischen. Die Pläne kommen von der ÖVP, und alles in Leoben wehrt sich. Alles in Leoben wehrt sich, inklusive des sozial­demokratischen Bürgermeisters. Ich bin jetzt ein bisschen verwirrt darüber, dass die Frau Kollegin Gessl-Ranftl, die eine Leobenerin ist, nicht hier ist. Ich bin schon ge­spannt, ob sie bei den Anträgen, die wir einbringen werden, mitstimmen wird oder ob sie sich wieder entzieht und flüchtet. Genauso wie die Frau Kollegin Hakl, die ja aus dem gleichen Wahlkreis, aus Liezen kommt.

Wir erklären uns jedenfalls solidarisch mit der Leobener Bevölkerung, das ist über­haupt keine Frage, und auch wir werden wieder Anträge zu diesem Thema einbringen. Wir werden nicht müde werden und wir werden uns nicht mürbe machen lassen, für die Bevölkerung in Leoben zu kämpfen, denn ich bin der festen Überzeugung, dass dicht besiedeltes Gebiet kein Platz ist für ein Schubhaftzentrum. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister Fekter, Sie haben vor ungefähr zwei Wochen hier im Hohen Haus Solidarität eingefordert, als es in einer Diskussion um das Erstaufnahmezentrum Süd gegangen ist. Sie haben uns gesagt, wir sollen uns solidarisch erklären mit Nieder­österreich, Oberösterreich und Wien, wo solche Zentren schon bestehen.

Ich bezeuge hier und jetzt: Wir erklären uns solidarisch, und zwar mit jenen Teilen der Bevölkerung, die das auch nicht wollen, die nicht wollen, dass die Kriminalität explo­diert, dass Kriminalitätstourismus entsteht, die sich sicher fühlen wollen und die auch nicht wollen, dass solche Zentren im Wohngebiet gebaut werden. Dazu gibt es andere Möglichkeiten.

Über Ihre Argumentation, ein solches Erstaufnahmezentrum würde wirtschaftliche Belebung bringen, kann man nur lachen. Wer die wirtschaftlichen Verhältnisse von Asylanten kennt, weiß, dass die angestammte Bevölkerung in solchen Städten noch immer wesentlich mehr für die eigene Wirtschaft beitragen kann.

Ich werde hiezu auch das Steirer-Eck in die Pflicht nehmen, das sich bei der ÖVP da jetzt auch wieder verflüchtigt hat, nämlich die Kollegen Amon und Grillitsch, die aus unserer Region sind und hoffentlich gegen „Judenburg“ mitkämpfen werden, wenn eure Frau Bundesministerin diese Pläne hat. Hoffentlich kämpfst du mit, lieber Kollege Amon! Ich werde dir zeigen, wie es geht, und bin schon gespannt auf deine Solidarität in dieser Hinsicht! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Amon: Keine Sorge!)

13.20



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 101

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Plessl. Ge­wünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.20.56

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Bundes­ministerin! Hohes Haus! Aufgrund der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes war im Bereich des humanitären Aufenthaltsrechts eine Überarbeitung beziehungsweise Reparatur notwendig. Beim öffentlichen Hearing im Ausschuss für Inneres haben wir von Experten viele, teilweise unterschiedliche Meinungen gehört. Die Experten sprachen von einem goldenen Mittelweg, davon, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken vorliegen und dass der Artikel 8 der Europäischen Menschenrechts­kon­vention berücksichtigt wird.

Natürlich gibt es in unserer Demokratie unterschiedliche Zugänge zu diesem Thema. Ein Teil der Abgeordneten meint, dass diese Reparatur zu restriktiv gestaltet wird. Eine andere Gruppe von Abgeordneten spricht vom Gegenteil. In der Regierungsvorlage sprechen wir über den humanitären Aufenthaltstitel, wir sprechen über sogenannte „Altfälle“ – über Fremde, die mindestens seit dem 1. Mai 2004 durchgängig in Öster­reich aufhältig sind.

In diesem Fall ist seitens der Behörde Folgendes zu beurteilen: Erstens: Grad der Inte­gration; zweitens: schulische und berufliche Ausbildung; drittens: Kenntnisse der deut­schen Sprache und Selbsterhaltungsfähigkeit. Die Selbsterhaltungsfähigkeit kann auch durch eine sogenannte Patenschaft ersetzt werden.

In diesem Zusammenhang wollen wir aber auch die europäische Dimension nicht ganz aus den Augen verlieren. Ein gemeinsames Agieren und die stärkere Kooperation im Zuwanderungs- und Asylbereich sind sinnvoll und notwendig. Zum Beispiel bei der Abwicklung von Rückführungen liegt noch viel Arbeit vor uns.

Im humanitären Aufenthaltsrecht sprechen wir von „Altfällen“ – das sind jene Men­schen, die mindestens seit dem 1. Mai 2004 durchgängig in Österreich aufhältig sind. Meine Damen und Herren Abgeordneten von BZÖ und FPÖ, haben Sie Ihre Zeit der Regierungsbeteiligung verdrängt?! Wollen Sie tatsächlich über den Zeitraum 2000 bis 2006, über die Zeit Ihrer Regierungsverantwortung nicht mehr sprechen? (Abg. Scheibner: Wie war denn die Zeit unserer Regierung? Es war eine gute Zeit!) Gerade diese Fälle fallen doch in den Zeitraum Ihrer Regierungsbeteiligung! Damals haben Sie es nicht geschafft, eine verfassungskonforme Lösung zustande zu bringen, heute wird dieser Mangel behoben.

Herr Kollege Strache, Sie haben in Ihren Ausführungen die Einbindung von biometri­schem Material in Dokumenten für Fremde gefordert. Tatsache ist, dass wir im Hohen Haus mit 21. Jänner 2009 das Reisepassgesetz mit dem Schwerpunkt biometrisches Material in Reisepässen beschlossen haben. Ich halte fest, dass diese Funktionen und Grundlagen natürlich auch für die Ausstellung von Reisedokumenten für Fremde wie Fremdenpässe und Konventionsreisedokumente zu gebrauchen und anzuwenden sind.

Abschließend lade ich alle Mitglieder des Innenausschusses, insbesondere die kriti­schen Vertreter der Opposition zu konstruktiver Mitarbeit ein! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 102

13.24.14

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Die Meinungen im Fremden­recht klaffen in diesem Haus entsprechend dem Farbenspektrum weit auseinander. Das hat sich bereits im Innenausschuss beim Expertenhearing gezeigt.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich freue mich, dass es trotz der schwierigen Rahmenbedingungen gelungen ist, für Österreich einen guten Weg in der Frage des humanitären Aufenthaltes zu finden, der eine verfassungskonforme Regelung dar­stellt – dies wurde auch von den Verfassungsexperten im Hearing zum Ausdruck gebracht. Für mich ist es wichtig, dass die Verfahren rasch und klar abgewickelt werden. In der vorliegenden Novelle sehe ich eine Verbesserung. Dies wurde mir auch in Gesprächen mit Bediensteten der Vollziehung bestätigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, entscheidend ist, die Verfahren zu beschleunigen. Ich darf auf zwei Punkte dieser Gesetzesänderung näher eingehen. Künftig werden bei Anträgen auf Grund des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention die Gründe nur von einer zuständigen Behörde geprüft. Damit werden – das ist wichtig – Kettenanträge verhindert. Dies ist in der Vergangenheit geschehen, jetzt werden sie hintangehalten. So ist der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels als unzulässig zurückzuweisen, wenn bereits einmal ein negativer Bescheid erstellt wurde und sich seit dieser Zeit die Umstände nicht wesentlich verändert haben.

Zweiter Punkt: Diese Gesetzesänderung sieht auch die Möglichkeit von Patenschaften im Wege von Patenschaftserklärungen vor. Ich selbst habe ausländische Mitbür­gerinnen und Mitbürger auf ihrem Weg zur Integration bis hin zur Staatsbürgerschaft begleitet; ich weiß daher aus eigener Erfahrung, dass eine Patenschaft eine gute Chance ist, diese Menschen in ihrer persönlichen Situation abzuholen und darauf aufbauend auf dem Weg der Integration zu begleiten. Das ist für mich eine gute Möglichkeit, dass Integration gelingt.

Sehr begrüßenswert ist für mich die Ankündigung unserer Bundesministerin, zu diesen Novellen auch verstärkt Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollziehung durchzuführen. Damit ist für mich auch eine einheitliche Anwendung dieser Neuerung sichergestellt. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayerhofer. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.27.03

Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Dieses Bleiberecht, das heute zum Beschluss gelangen wird, wird ein Anschlag auf die signifikanten Unterscheidungsmerkmale dieses Landes sein, insbesondere auf die Krankenkassen, auf die österreichischen Steuermittel insgesamt und auf die Geduld der Österreicher. Die sozialen Konflikte häufen sich massiv. Dazu ein Spruch aus einem Land mit ebenfalls hoher Kultur: Bei langen Besuchen nimmt die Höflichkeit ab. (Beifall bei der FPÖ.)

Unter dem Deckmantel Asyl wurde Zuwanderung gefördert, und zwar massiv. Wurde die Bevölkerung jemals dazu befragt, ob ihr das recht ist? Ich glaube nicht, mir ist nichts in Erinnerung. Österreich wäre nach Angaben mancher Fraktionen, ganz beson­ders nach Ansicht der Grünen, ein Zuwanderungsland. Meines Erachtens ist Öster­reich ein Land, das Bürgern in Not jederzeit Unterstützung gewährt hat. Kollege Vilimsky hat das heute bereits ausführlichst erwähnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 103

Das neue Bleiberecht geht aber nicht mehr vom Schutzgedanken aus, sondern orien­tiert sich an der Dauer des Aufenthalts. Nachgewiesen muss nur ein überwiegend legaler Aufenthalt werden! Die Novelle schafft den Anreiz, die Verfahren zu ver­schleppen und so einen Aufenthalt zu erzwingen. Das Asylrecht muss wieder auf seinen Kern, auf den Schutz vor Verfolgung, zurückgeführt werden!

Haben Sie bedacht, dass bei den Asylwerbern ein erheblicher Teil kriminell ist? Die Hälfte der Asylwerber geraten in den Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung und werden so den ohnehin sehr belasteten Polizeiapparat noch mehr beanspruchen. Das kann bei diesen Personalständen nicht weiter hingenommen werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Hat man in Anbetracht dieser Tatsache bei der Exekutive nachgefragt, ob man dieses Arbeitsaufkommen überhaupt personell bewältigen wird? Hat man bei der Exekutive und bei der Justiz nachgefragt, ob überhaupt genügend Dolmetscher zu jeder Zeit vorhanden sind? – Ich kann Ihnen etwas anderes berichten, nämlich dass das alles nicht der Fall ist und die Beamten diese Arbeit unter ganz fragwürdigen Umständen leisten müssen. Ich will mich bei ihnen an dieser Stelle auf das Allerherzlichste dafür bedanken, dass sie unter solchen Bedingungen überhaupt noch arbeiten können! (Ruf bei der FPÖ: Danke!)

Abschließend – weil die Zeit schon knapp wird –: Wann und wo wurde beschlossen, dass Österreich ein Einwanderungsland wird? Mir ist das nicht bekannt. Man müsste die Österreicher noch einmal ordentlich dazu befragen. Ein Feldherr hat gesagt: Ein Gastgeber ist wie ein Feldherr: Erst wenn etwas schiefgeht, zeigt sich sein Talent.

Sie von der Bundesregierung zeigen kein Talent und regieren am Volk vorbei! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Großruck: Wie hat dieser Feldherr geheißen? War es Napoleon?)

13.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz, das Fremdenpolizeigesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden, in 116 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Streichung der Ziffern 5 und 14 in Artikel 3 gestellt.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 104

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Standortentscheidung für eine Erstaufnahmestelle Süd sowie ein Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 16.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sofortige Abstandnahme vom Projekt eines Schubhaftzentrums in Leoben.

Über diesen Antrag ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benutzen sind, befinden sich in den Laden der Abge­ord­netenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosa­farbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stim­men, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr Frau Abgeordnete Franz, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Herr Abgeordneter Auer wird sie später dabei ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Franz und den Schriftführer Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 105

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 13.41 Uhr unterbrochen und um 13.47 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen 171, davon „Ja“-Stimmen 52, „Nein“-Stimmen 119.

Der Antrag ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufge­nom­men.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Bucher Josef;

Darmann, Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Gradauer, Graf, Grosz Gerald;

Hagen, Haider, Haimbuchner, Haubner Ursula, Herbert Werner, Höbart Christian, Hofer, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kitzmüller, Königshofer, Kunasek, Kurzmann;

Lausch, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Mühlberghuber;

Neubauer Werner;

Petzner;

Rosenkranz;

Scheibner, Schenk, Spadiut, Stefan, Strache;

Tadler Erich;

Unterreiner;

Vilimsky, Vock;

Weinzinger, Westenthaler, Widmann Rainer, Windholz, Winter;

Zanger.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Brosz Dieter, Brunner Christiane;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 106

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert;

Eßl;

Faul, Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Glawischnig-Piesczek, Grossmann, Großruck, Grünewald;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek;

Ikrath;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Kogler, Königsberger-Ludwig, Kopf, Korun, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela, Lunacek;

Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Moser, Musiol, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer, Öllinger;

Pack, Pendl, Pirklhuber, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schatz, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schwentner, Silhavy, Singer, Sonnberger, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steier, Steindl Konrad, Steinhauser, Stummvoll;

Tamandl;

Van der Bellen;

Walser, Weninger Hannes, Windbüchler-Souschill, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm;

Zinggl.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich bitte die Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen! Wir befinden uns immer noch im Abstimmungsvorgang, und die Abstimmung ist von den Sitzplätzen aus vorzunehmen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 117 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 118 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 119 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 107

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 120 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

13.50.046. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 506/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden (121 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.50.53

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben hier eine Gesetzesvorlage, wo es darum geht, eine Neuermittlung der Verteilung der nach der Wahl der Mitglieder des Euro­päischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandate zu beschließen, und zwar unter der Bedingung, dass der Lissabonner Vertrag in Kraft tritt. Und das ist natürlich der springende Punkt, denn dieser sogenannte Lissabonner Vertrag, Reformvertrag, Ver­fas­sungsvertrag – wie auch immer – ist der letzte Schritt, die Souveränität Österreichs zu beseitigen. (Abg. Mag. Lunacek: Das glauben Sie ja selbst nicht! – Ruf bei der ÖVP: Das sagen Sie wider besseres Wissen!) – Nein, das sage ich nicht wider besseres Wissen! Wenn es eine Mehrheitsentscheidung im Europäischen Rat geben kann, dann ist damit die letzte Volkssouveränität Österreichs beseitigt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Amon.)

Das österreichische Volk, gibt es das nicht, oder wie? Ist das nicht die Volks­souveränität? Was ist es denn? Herr Kollege Amon, was meinen Sie? Ist es nicht die Volkssouveränität? (Abg. Strache: Der Kollege Amon ist sprachlos! – Abg. Dr. Stummvoll: Haben Sie keine Rede?) Er hat ein Problem mit der Volkssouveränität. Das dachte ich mir fast bei dem Abstimmungsverhalten. (Abg. Amon: Aber ich kann Ihnen helfen!) – Ich habe gerade gemerkt, dass Sie mir nicht helfen können.

Ein zweiter Punkt ist sehr problematisch bei diesem Lissabonner Vertrag: Es können unmittelbare Rechtsakte durch die Kommission und durch den Rat gesetzt werden. Damit ist das demokratische Prinzip der Republik Österreich ebenfalls ausgehöhlt beziehungsweise beseitigt. Auch das ist ein unhaltbarer Zustand. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie wir wissen, sagt Art. 44 B-VG, dass jede Gesamtänderung der Verfassung eine Volksabstimmung zwingend erfordert. Und genau darum geht es. Zuerst müsste das Volk über diesen Lissabonner Vertrag befragt werden, und dann können wir uns Gedanken über eine Verteilung der Mandate und über die Nachbesetzung machen. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 108

Ich kann also nur sagen: Lassen Sie die österreichische Bevölkerung über den Lissa­bonner Vertrag abstimmen, und dann ersparen wir uns auch diese Diskussion hier! (Beifall bei der FPÖ.)

13.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.53.32

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich glaube, dass diese Regelung, die wir heute hier zu beschließen haben, dringend notwendig ist, um einen geordneten Übergang von jenen Vertragswerken, die derzeit vorliegen, und dem Wahlergebnis, das im Juni vorliegen wird, zu gewährleisten.

Erstens: Wir haben derzeit 18 Mandate. Bei der Wahl 2009 werden die Regelungen des Vertrags von Nizza angewandt, was bedeuten würde, dass es zu einer Verrin­gerung der Mandatsanzahl auf 17 Mandate kommen würde. Und sollte dann der Vertrag von Lissabon in Kraft treten, würde es wieder eine Erhöhung von 17 auf 19 Mandate geben.

Um diese 19 Mandate dann auch korrekt vergeben zu können, ist es notwendig, dass wir die Bundeswahlbehörde beauftragen, eine Neuermittlung der Mandate aufgrund des Ergebnisses der Wahl 2009 vorzunehmen und letztendlich dann eine Zuweisung der beiden restlichen Mandate vorzunehmen. Das ist eine rechtlich saubere und korrekte Lösung.

Zu den Ausführungen meines Vorredners noch zwei Worte: Beide Maßnahmen, die Sie als Neuerung im Vertrag von Lissabon vorgestellt haben, gibt es schon seit Jahr­zehnten in den Verträgen der Europäischen Union. Sowohl die Mehrheitsentscheidung als auch die unmittelbaren Rechtsetzungsakte durch die Kommission sind Teil unseres Lebens, seit wir der EU beigetreten sind. Das ist keine Neuerung. Sie sollten sich das Ganze ein bisschen genauer anschauen und nicht irgendetwas nachplappern, was Ihnen da am Zettel vorgeschrieben wurde, denn das war nicht sehr sinnvoll, was da gesagt wurde.

Das Zweite ist: Wir stimmen bei dieser Abstimmung nicht über irgendeinen Vertrag ab, sondern letztendlich über eine Verteilung von Mandaten (Abg. Strache: Die aber nur dann in Kraft treten kann, wenn der Lissabonner Vertrag in Kraft tritt!), bei der es darum geht, dass wir eine Regelung haben, wenn dieser Vertrag in Kraft tritt, damit wir unsere Vertragstreue auch nachweisen können. Eine Besserstellung für Österreich werden wir wohl nicht verhindern, wenn die Anzahl der Mandate von 18 und dann von 17 auf 19 aufgestockt wird. Dann wird man wohl nicht dagegen sein können.

Aber nochmals: Alle hier angeführten Akte hat es schon in den früheren Verträgen gegeben. Wir sind auch jetzt nicht vertragslos in dieser Wahl 2009, sondern es gilt der Vertrag von Nizza. Und dieser Vertrag von Nizza ist eindeutig schlechter als der Vertrag von Lissabon; trotzdem ist er derzeit gültig, und wir haben uns nach diesem Vertrag zu richten.

Das heißt, Sie sind gegen Verbesserungen, die für Österreich dort erreichbar sind (Abg. Strache: Wir haben jetzt noch die Souveränität und wir behalten die Sou­veränität!), nämlich nach der Wahl von 2009 von 17 auf 19 Mandate zu kommen. Sie sind zwar für jede Verschlechterung, aber nicht für eine Verbesserung, wenn Österreich mehr Rechte dort bekommt. (Abg. Strache: Sie machen einen Ausverkauf österreichischer Interessen!) Das ist auch eine wirklich bemerkenswerte Haltung, wenn


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 109

Sie ablehnen, dass Österreich mehr Einfluss in der Europäischen Union bekommt. Das halte ich für einen abenteuerlichen Zugang.

Ich meine, dass es vernünftig wäre, diese Regelung, die wir heute als Antrag haben, auch zu beschließen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Sie gehen permanent in die Knie!)

13.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Dr. Karl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.57.07

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits ange­sprochen worden, dass wir im Europäischen Parlament momentan durch 18 Abge­ordnete vertreten werden. Durch die Geltung des Vertrags von Nizza werden wir nach der kommenden Wahl zum Europaparlament leider nur mehr durch 17 Abgeordnete vertreten werden.

Wenn ich sage „wir“, meine ich damit Österreich und nicht die ÖVP, denn ich bin davon überzeugt, dass die ÖVP kein Mandat verlieren wird. Aber Österreich wird nur mehr 17 Mandate und nicht 18 Mandate haben. Eigentlich sollte – und das ist von meinem Vorredner auch schon angesprochen worden – nach dem Vertrag von Maastricht, dem Vertrag von Amsterdam und dem Vertrag von Nizza bereits der Vertrag von Lissabon gelten, was für uns bedeuten würde, dass wir im Europäischen Parlament 19 Abge­ordnete als Vertreter Österreichs hätten und nicht bloß 17.

Es ist aber davon auszugehen, dass – und das halte ich für sehr wichtig – der Vertrag von Lissabon doch noch in Kraft treten wird. Da bin ich nämlich ganz anderer Meinung als die FPÖ. Erstens haben wir das schon des Öfteren diskutiert, dass der Vertrag von Lissabon keine Gesamtänderung der österreichischen Verfassung bedeutet, sodass keine Volksabstimmung notwendig ist. (Abg. Strache: Das sagen Sie!) – Bitte, fragen Sie einmal die Verfassungsrechtsexperten in Österreich! (Abg. Strache: Der Verfas­sungsrechtler ... sieht das anders!)

Außerdem wurde von Herrn Mag. Stefan auch die Bedrohung der Demokratie ange­sprochen. Wissen Sie, gerade wenn Ihnen die Demokratie so wichtig ist, müssten Sie eigentlich für diesen Vertrag von Lissabon sein, weil nämlich der Vertrag von Lissabon dazu führt ... (Abg. Strache: Für eine Volksabstimmung, vor der Sie Angst haben!) – Nein, wir haben keine Angst davor, aber es ist nicht verfassungsrechtlich geboten, Herr Kollege! Ich bin Juristin. Sie sind wahrscheinlich weniger informiert darüber als ich. (Abg. Strache: Das sagt der Professor ... anders!) – Sie sollten einmal zur Kenntnis nehmen, dass durch den Vertrag von Lissabon Europa demokratischer und trans­parenter wird! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Wo denn?)

Schauen Sie sich das an! Ich glaube, Sie haben den Vertrag von Lissabon nie gelesen, Herr Kollege, denn dann wüssten Sie nämlich, dass das Europäische Parlament, das ja direkt gewählt wird, mehr Rechte bekommt: Das Mitentscheidungsverfahren wird ausgebaut. Außerdem wird das Subsidiaritätsprinzip ausgebaut, was bedeutet, dass wir eine stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente haben. (Abg. Strache: Die nationalen Parlamente werden Verwaltungsorgane!) Haben Sie Angst davor, dass die nationalen Parlamente auf europäischer Ebene stärker eingebunden werden? – Ich habe davor keine Angst. Sie wissen offenbar nicht, was Subsidiaritätsprinzip bedeutet. Sie können gerne einmal in meine Europarechtsvorlesungen kommen, ich kann Ihnen das gerne erklären, Herr Kollege. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 110

Abschließend möchte ich dazu noch sagen: Wir begrüßen natürlich die vorliegende Gesetzesänderung; wir halten sie für sehr wichtig. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.00.18

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden zu diesem Tagesordnungspunkt wahrscheinlich keine große Grundsatz­debatte über die Zukunft der Europäischen Union zustande bringen. Aber es zeigt sich doch immer wieder, dass es gerade rund um den Vertrag von Lissabon eine Pola­risierung gibt zwischen den einen, die meinen, dieser Vertrag von Lissabon ist sozusagen eine Heilslehre, die allein schon ausreichend ist, um Europa auf ein neues gutes Gleis zu bringen, und den anderen, die behaupten, dass mit dem Vertrag von Lissabon das Ende eine eigenständigen Österreich angebrochen ist. Weder das eine noch das andere ist der Fall. In Wahrheit diskutieren wir jetzt in Europa seit acht Jahren darüber, wie sich die Europäische Union von den 15 auf die 27 organisieren soll, ohne wirklich auch die Zukunft mit zu bedenken.

Das ist unser wichtiger Ansatz, das nur als weiterer Gedanke: Der Vertrag von Lissa­bon, ob er jetzt kommt oder nicht, behebt vielleicht das eine oder andere aus der Vergangenheit, bringt uns aber nichts für die Zukunft. Gerade die aktuellen Probleme zeigen, wo die Defizite der Europäischen Union liegen, dass es eben keine gemein­same Energiepolitik gibt, dass es keine gemeinsame Außenpolitik gibt, dass es keine gemeinsame Finanzpolitik gibt, wenn wir uns jetzt diese ganzen Krisen ansehen, wo es wirklich keine ausreichenden Reaktionen darauf gibt. Das alles sollte man ja dis­kutieren, vor allem vor dem Grundsatz, dass es in der Europäischen Union ein Gleich­behandlungsgebot gibt, wonach höchstentwickelte Länder gleich behandelt werden müssen wie Länder, die noch einen großen Aufholbedarf haben, um es vorsichtig auszudrücken.

Das sind in Wirklichkeit die Probleme, wo unser Konzept, das ein Kerneuropa und ein Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten vorsieht, in dieser Diskussion einer Pola­risierung gegenübersteht.

Ich verstehe nicht ganz die ablehnende Haltung der Freiheitlichen dem aktuellen Antrag gegenüber. Auch wenn man den Lissabonvertrag ablehnt, ist es nun einmal die Realität, dass wir dann, wenn er in Kraft tritt – und das können wir wahrscheinlich nicht mehr verhindern –, statt 17 19 Mandate zu vergeben haben. (Abg. Strache: Damit wird sich der Verfassungsgerichtshof beschäftigen!) Das wird aber ein halbes Jahr nach der EU-Wahl der Fall sein. Bei der EU-Wahl treten wir ja auch alle an und wollen in das Europaparlament nach den geltenden Bestimmungen gewählt werden. Wenn sich diese Bestimmungen änderten, stünden wir vor der Problematik, dass wir dann neu wählen müssten, was, wie ich meine, nicht wirklich sinnvoll wäre. Und deshalb stimmen wir dieser Regelung zu, dass dann ganz einfach das Ergebnis auf die neuen Gegebenheiten mit den 19 Mandaten umgelegt wird, wodurch wir uns eine weitere EU-Wahl ersparen. Das wäre wirklich nicht sinnvoll.

Deshalb unsere Zustimmung zu dieser Vorlage, aber selbstverständlich die Skepsis gegenüber der derzeitigen Ausrichtung der Europäischen Union. (Beifall beim BZÖ.)

14.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 111

14.03.27

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren von den Grünen! Es wird von uns zu dieser Regelung auch eine Zustimmung geben. Und ich nenne zuerst die zwei Gründe, die für mich ausschlaggebend sind. Das eine ist, wie schon erwähnt wurde, dass mit dem Lissabonvertrag Österreich 19 Mandate haben könnte, wenn der Lissabonvertrag im Herbst oder nächstes Jahr doch in Kraft träte. Daher macht es wohl Sinn, den Wählerinnen und Wählern schon für den 7. Juni klar zu machen, dass die Wahl, die sie treffen, möglicherweise, wahr­scheinlich, ich sage hoffentlich, mehr österreichische Vertretung bringen wird, und das schon jetzt zu regeln, damit die Wählerinnen und Wähler auch Bescheid wissen.

Das Zweite ist, dass es wohl auch rein technisch gesehen und wohl auch politisch einen Sinn macht, jetzt schon festzulegen, welcher Modus dann gewählt werden wird, denn die Vorstellung, dass man sich nach der Wahl, nachdem der Lissabonvertrag in Kraft getreten ist, darüber streitet, nach welcher Methode man jetzt die nächsten zwei auswählt, wo es dann möglicherweise unterschiedliche Zuteilungen von den Parteien geben würde, würde einer Wahl nicht gut tun. Und deswegen macht es Sinn, diese Vorkehrungen jetzt schon zu treffen und nicht nach einem eventuellen Inkrafttreten des Lissabonvertrags.

Aber ich muss hier wohl auch noch meinem Erstaunen über die Haltung der Frei­heitlichen Ausdruck geben. Diejenigen, die sich immer als die großen Verteidiger Österreichs, des Vaterlandes, der Heimat aufspielen, sind jetzt dagegen, dass Öster­reich im Europaparlament zwei Sitze mehr hat. (Abg. Strache: Ihnen sind zwei Man­date wichtiger als die österreichische Souveränität! Das ist die Chuzpe!) Die sind dagegen, dass Österreich im Europaparlament stärker vertreten ist. Also das müssen Sie noch irgendwem erklären. (Abg. Strache: Das versteht jeder Österreicher: Ihnen geht es um Posten!)

Diese großen Verteidiger, die angeblichen Verteidiger Österreichs sind dagegen, die wollen zwei Mandate, zwei Sitze im Europaparlament an andere verschenken. Die wollen weniger mitzureden haben. Das können Sie selber erklären, aber sonst niemandem in diesem Land, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen.

Noch etwas anderes. Sie sind, wir wissen das ja, gegen diesen Lissabon-Vertrag. Sie sind aber auch diejenigen, die durchaus immer wieder durchklingen lassen, dass Sie eigentlich am liebsten aus der Europäischen Union austreten würden. (Abg. Strache: Wer sagt das? Hat nie jemand gesagt! Sie behaupten etwas, was nicht stimmt, Frau Kollegin! Sie können die Unwahrheit hundertmal behaupten, das stimmt nicht! Wir wollen Europa reformieren im Unterschied zu Ihnen!)

Wissen Sie, was? – Wenn Sie diesem Austrittspopulismus weiter frönen wollen, dann sollten Sie nämlich für den Vertrag sein, denn nur mit diesem Vertrag könnten Sie überhaupt dieses Ansinnen, dass Österreich aus der EU austritt, auch vertreten. Im jetzigen Zustand geht das einfach nicht, meine Damen und Herren oder vorrangig meine Herren von den Freiheitlichen!

Also machen Sie hier keine Angstpropaganda und Sonstiges, was den Lissabonvertrag betrifft. Jetzt sind auf einmal Sie die, die weniger Österreich in der Europäischen Union wollen. Das werden wir den Wählerinnen und Wählern erzählen.

In diesem Zusammenhang kann ich meiner Vorrednerin Beatrix Karl nur zustimmen. Die FPÖ hat Angst vor mehr parlamentarischen Rechten und vor mehr Rechten für die Bevölkerung und für Parlamente in Europa. (Abg. Strache: Absurd, wirklich absurd!) Das ist wohl der falsche Weg, meine Damen und Herren von der FPÖ! Aber das haben wir ohnehin schon lange gewusst. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.06



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 112

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.06.58

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Eckpunkte dieses Antrages wurden ja bereits hinlänglich erörtert. Wir sind in Europa gewissermaßen in einer Schwebe­situation. Wir wissen nicht, ob der Vertrag von Lissabon in Kraft treten wird. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings sehr hoch. Und deshalb müssen wir uns auf die künftige Rechtssituation einstellen. Es geht hier nicht um die Inhalte des Vertrages von Lissabon, weil Sie hier die Debatte in diese Richtung drängen wollten. Darum geht es bei der jetzigen Debatte überhaupt nicht, sondern es geht um eine rechtstechnische Lösung, um eine saubere Lösung, um eben die Mandate entsprechend zuteilen zu können.

Damit wir tatsächlich eine saubere Lösung anbieten können, bringen wir folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kopf, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfas­sungsausschusses (121 dB) über den Initiativantrag Nr. 506/A betreffend ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird das Zitat „BGBl. Nr. xxx/2009“ jeweils durch das Zitat „BGBl. I Nr. 11/2009“ ersetzt.

*****

Es geht also darum, eine saubere Lösung zustande zu bringen, denn wenn das nicht gelänge, wäre unter Umständen auch eine Neuwahl nicht auszuschließen. Und ich glaube, die Begeisterung der Bevölkerung und auch ihr Verständnis würden sich da wirklich in Grenzen halten. Ganz im Gegenteil, das demokratische Bewusstsein und das Europabewusstsein würden massiv leiden. Jenen, die gegen diesen Antrag sind, ist das, wie ich meine, unter Umständen sogar sehr recht, denn schließlich ist das der Nährboden, auf dem ihre fragwürdigen Parolen gedeihen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 121 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf § 1 bezieht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 113

Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Kopf, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen An­zahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Kopf, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfas­sungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehr­heit fest.

14.10.567. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 159/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird (138 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Spindelberger. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.11.34

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn wir heute den Antrag betreffend Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes behandeln, dann geht es dabei schlichtweg nur darum, die bereits beschlossenen Übergangs­regelungen um ein weiteres Jahr, konkret bis zum 31.12.2009, zu verlängern, was bedingt, dass die bestehenden Verwaltungsstrafbestimmungen wiederum aufge­scho­ben werden.

Warum dieser Schritt aber notwendig wird, liegt auch auf der Hand. Beim Gesund­heitstelematikgesetz geht es um eine wirklich sehr, sehr heikle Thematik, nämlich um die Nutzbarmachung und die Anwendung neuer Technologien und von Daten­verar­beitung im gesamten Gesundheitsbereich. Diesen Bemühungen, diese Technolo­gien zu nutzen, liegt auch eine klare Erkenntnis zugrunde, nämlich die Erkenntnis, diese Unmengen von Gesundheitsdaten und diese Unmengen an medizinischem Wissen, die sich allein aufgrund des rasanten medizinischen Fortschrittes ergeben, bestmöglich für uns alle zu nutzen. Dazu bedarf es logischerweise adäquater infor­mations- und kommunikationstechnischer Unterstützung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 114

So gut es auch klingen mag, bedeutet es in der Praxis aber auch, dass wir dabei mit gewaltigen Problemen konfrontiert sind, denn bei der Verarbeitung und Übermittlung dieser Gesundheitsdaten in verschiedenen Datennetzen ergibt sich ein riesiges Gefah­renpotential in Bezug auf mögliche Verletzungen der Vertraulichkeit und der Integrität unserer Gesundheitsdaten. Daher gilt es eine österreichweite Harmonisierung der­zeitiger unterschiedlicher Ansätze für die Datensicherheitsmaßnahmen einzuleiten be­zie­hungsweise auch den Standard für die Datensicherheitsmaßnahmen auszubauen.

Wie ich eingangs erwähnt habe, war ja vorgesehen, dass es bereits mit Ende 2008 zu einer endgültigen Regelung diesbezüglich kommen sollte, weshalb Bundesministerin Kdolsky auch eine diesbezügliche Verordnung zur Begutachtung versandt hat. Da aber die Stellungnahmen zu dieser Verordnung durch die Bank negativ ausgefallen sind, hat der Datenschutzrat, weil es sich um so eine wichtige Materie, nämlich um den Schutz sensibler Daten, handelt, in seiner Sitzung im Dezember vorgeschlagen, einer Ver­längerung dieser Übergangsfristen bis 31. Dezember 2009 zuzustimmen und diese heute eben herbeizuführen.

Das haben die Mitglieder des Datenschutzrates auch mit dem Hinweis darauf gemacht, dass es bis zu diesem Termin, also bis Ende des heurigen Jahres, auch ein ELGA-Gesetz, also die Elektronische Gesundheitsakte, geben wird. Somit wird für uns alle ausreichend Zeit geschaffen, all die notwendigen Änderungen beziehungsweise Adap­tierungen des Gesundheitstelematikgesetzes aufzubereiten

Ich bin erfreut darüber, dass alle diesem Vorschlag zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.14.39

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Bei dem vorliegenden Gesetzesantrag geht es um die Verlängerung der Übergangsregelungen bei der Übermittlung von Daten. Das ist nicht das Entscheidende, sondern meiner Meinung nach entscheidend ist, wie wir bei zunehmender Elektronik mit sehr, sehr sensiblen Daten umgehen. Da handelt es sich um sehr intime Daten, intimer könnten sie wohl nicht sein. Es hat ja jetzt in Deutsch­land einen Skandal gegeben, wo eine Journalistin plötzlich ihre Krankheit veröffentlicht gesehen hat. Das ist nicht im Sinne des Patienten und würde auch die Akzeptanz jeder Form von ELGA sofort gegen null gehen lassen. Damit es eine Akzeptanz gibt, brauchen wir eben sehr scharfe Vorschriften.

Dass wir in Österreich eigentlich ganz weit vorne sind, ist uns gar nicht bewusst. Wir sind ja eher dazu geneigt, uns selber ein bisschen herunterzumachen. Barack Obama hat erst kürzlich gesagt, er möchte im Rahmen seiner amerikanischen Gesundheits­reform, in die er 636 Milliarden Dollar, also etwa 17 Prozent des Bruttoinlands­pro­duktes von etwa 3 000 Billionen Dollar, reinbuttert, die Elektronik vorantreiben, weil in Amerika sage und schreibe nur 6 Prozent der Ärzte und Anbieter überhaupt an Elek­tronik angeschlossen sind.

Ich schätze, dass das bei uns, bei den niedergelassenen Ärzten, den Kassenärzten in Richtung 100 Prozent geht; das heißt, wir sind da sehr, sehr weit vorne.

International gesehen ist die ganze Elektronik im Gesundheitswesen ein riesiges Geschäft. Microsoft, Google, Siemens bemühen sich. Und wenn man das wirklich beinhart seziert, muss man ganz ehrlich sagen, sie sagen nicht, dass das Geld spart.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 115

Die Schätzungen, wie hoch die Einsparung sein könnte, gehen in Richtung matte etwa 1,5 Prozent.

Wenn ich mir aber die internationale Diskussion anschaue, dann ist festzustellen, dass neben dieser Datenproblematik, neben der Frage, wie Daten geschützt werden können, ein zweites Problem aufgeworfen wird. Wenn wir es nicht schaffen, die Büro­kratie bei dieser Karte, diesem Elektronischen Akt, sehr gering zu halten, dann wird es erstens ein Milliardengrab, dann wird zweitens niemand gerne mitmachen, und drittens wird jeder versuchen, es zu vermeiden, weil es auch haftungsrechtliche Ansprüche geben kann, wenn ich jedes Mal 300 Seiten durchblättern muss.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, wir sind dafür, aber wir müssen schauen, dass es ein Tool ist, das uns nützt, aber nicht behindert. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


14.17.43

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch wir werden dem Antrag zustimmen, wenngleich ich schon darauf hinweisen möchte, dass wir jetzt diese Verlängerung in Wahrheit ver­spätet vornehmen. Wir sind eigentlich auch nicht genau informiert worden. Auch auf meine Frage im Ausschuss, ob es aufgrund dieser etwas verspäteten Verlängerung dieses Vertrags Auswirkungen gegeben hat, haben wir eigentlich in Wahrheit keine Antwort bekommen.

Dass es ein wichtiges Unterfangen und dass es ein wichtiges Begehren ist, dass man Patientendaten sichert und dass man Krankendaten sichert, das hat sich auch jetzt wieder in der letzten Woche gezeigt, in der ein Skandaljournalist ein Buch heraus­gegeben hat, in dem sich Patientendaten finden, was meines Erachtens einzig und allein dazu geführt hat, Patienten zu verunsichern und die Ärzteschaft in irgendeiner Art und Weise anzupatzen. Dass diese Möglichkeit überhaupt gegeben ist, liegt schon auch daran, dass wir – das ist natürlich auch ein Versäumnis der Politik – in Wahrheit keine Evaluierungen durchführen bei dem, was wirklich an Fehlern passiert, dass es auch keine Studien darüber gibt, wie viele Fehler in den Krankenhäusern passieren.

Aus diesem Grund stelle ich folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine umfassende Evaluierung bzw. Erhebung sämtlicher im Buch ,Verschlusssache Medizin‘ von Kurt Langbein angeführten Daten und der erhobenen Vorwürfe durch eine unabhängige Prüfkommission sicherzustellen. Das Ergebnis der Evaluierung soll dem Nationalrat übermittelt werden.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass es wichtig ist, solche Dinge abzustellen, und dass man nicht Skandaljournalismus eine Arbeit machen lassen darf, womit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 116

Patienten verunsichert werden. Wir dürfen uns hier nicht zurücklehnen und so tun, als wäre nichts gewesen! (Beifall bei der FPÖ.)

14.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter

betreffend Evaluierung der Daten und Vorwürfe betreffend Behandlungsfehler in Öster­reichs Krankenhäusern

eingebracht in der 17. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 12. März 2009 im Zuge der Behandlung des Berichts des Gesundheitsausschusses über den An­trag 159/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird (138 d.B.)

In seinem neuen Buch „Verschlusssache Medizin“ behauptet der Autor Kurt Langbein, dass in Österreich jährlich 2.500 Patienten an Behandlungsfehlern sterben. Besonders die kleinen Krankenhäuser stehen dabei im Mittelpunkt der Kritik. Interne Prüfberichte beweisen angeblich, dass es in kleinen Spitälern doppelt so viele Komplikationen gibt wie international üblich, weil gewisse Eingriffe viel zu selten durchgeführt werden.

Inwieweit die angegebenen Zahlen stimmen, kann niemand sagen. Genaue Statistiken existieren nämlich nicht. Vielmehr hat Kurt Langbein alte US-Zahlen aus den Neun­zigerjahren auf Österreich hochgerechnet. In Österreich gibt es derzeit nur eine Statistik in Bezug auf eine Aufschlüsselung von Todesfällen in Krankenhäusern nach Krankheiten; Behandlungsfehler kommen nicht vor.

Die FPÖ bekennt sich zur flächendeckenden Gesundheitsversorgung in Österreich - auch darf nicht übersehen werden, dass vielen Patienten gerade in kleinen Krankenhäusern das Leben gerettet wurde.

Da die von Kurt Langbein erhoben Vorwürfe sehr schwer sind, gleichzeitig aber die sachliche Recherche nicht wirklich ausreichend erscheint, ist es notwendig, eine genaue Evaluierung dieser Daten und der Vorwürfe durch eine unabhängige Prüf­kommission sicherzustellen. Und erst nach einer sachlicher Überprüfung der erho­benen Vorwürfe und einer Erhebung entsprechender Daten kann man seriös darüber diskutieren, welche gezielten Maßnahmen man treffen muss, um das österreichische Gesundheitswesen zu verbessern und vor allem, um die derzeit vorhandene Verun­sicherung der Patienten zu beseitigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine umfassende Evaluierung bzw. Erhebung sämtlicher im Buch „Verschlusssache Medizin“ von Kurt Langbein angeführten Daten


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und der erhobenen Vorwürfe durch eine unabhängige Prüfkommission sicherzustellen. Das Ergebnis der Evaluierung soll dem Nationalrat übermittelt werden.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haubner. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.20.02

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Der Antrag behandelt eine neuerliche Fristverlängerung um ein weiteres Jahr, wie es meine Vorrednerin und Vorredner schon gesagt haben. Wir haben damals im Dezember 2007 der ersten Verlängerung zugestimmt, in der Hoffnung, dass gerade die technische Seite des Gesundheitstelematikbereiches optimiert wird und dass vor allem alle offenen datenschutzrechtlichen Fragen aufgearbeitet werden, aber auch weiter die notwendigen Gesundheitsdaten dementsprechend ausgetauscht werden können.

Nun stehen wir wieder vor der Situation, dass es zu einer weiteren Verlängerung kommen soll. Der Hauptgrund, wie wir es sehen, ist, dass der Datenschutzrat in seiner Stellungnahme ganz klar gesagt hat, dass die Verordnung nicht den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass der Entwurf nicht nur als gesetzwidrig zu qualifizieren, sondern auch aus datenschutzrechtlicher Sicht im Hinblick auf die Sensibilität der ausgetauschten Daten in dieser Form abzulehnen ist.

Das ist natürlich ein sehr gravierender Grund, der hier angegeben ist. Daher werden wir noch einmal dieser Verlängerung bis 31. Dezember 2009 zustimmen. Wir hoffen aber wirklich sehr, dass diese Zeit jetzt so genützt wird, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist und dass in Zukunft vor allem auch eine entsprechende Daten­sicherung im Sinne der Patienten gegeben ist.

Den von Kollegin Belakowitsch-Jenewein eingebrachten Antrag werden wir ebenfalls unterstützen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.22.00

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Gesundheitsreform ist zweifellos eine schwierige Geburt und auch eine sehr langwierige. Wir sehen es am Gesundheitstelematikgesetz. Auch ich bin dafür, die Frist zu verlängern, um hier ein ordentliches Gesetz zu machen, das nie­manden verunsichert, Schwachstellen auszuräumen und berechtigte Sicherheits­bedürf­nisse zu befriedigen.

Trotzdem muss man sagen, eine Medizin ohne elektronischen Datentransfer gerät schon in Gefahr, zu einer Medizin des Mittelalters zu werden. (Widerspruch des Abg. Weinzinger.) Na doch! Faxe, handgeschriebene Arztbriefe, Telefonate, bei denen die halbe Mannschaft einer Station zuhört, mit Angehörigen, die man am Telefon nicht identifizieren kann, sind wesentlich unsicherer als anonymisierte, verschlüsselte Daten mit strenger Zugriffsberechtigung.

Hier muss man wirklich ganz klare Grenzen ziehen und massivste Strafen androhen, dann ist mir dieses System lieber – und es rettet auch Menschenleben. Nur ganz kurze Beispiele.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 118

Viele Krankenhäuser sparen im wahrsten Sinne auf Teufel komm raus. Es gibt viele kleine Krankenanstalten, die am Abend kaum einen Facharzt haben, auf jeden Fall keine Radiologie, von Pathologen natürlich ganz zu schweigen. Und da ist es schon sehr gut, wenn ich Röntgenbilder elektronisch übertragen und Fachleute fragen kann.

In der Krebsvorsorge der Frau, bei Brustkrebs-Prävention ist es ganz essentiell, dass Mammographien von jemand Zweitem mit Erfahrung kontrolliert und angesehen werden, um die Sicherheit der Frauen zu gewährleisten. Da möchte ich auf jeden Fall nicht zurück.

Ich hoffe, dass dieses Gesetz so kommt, dass alle zufrieden sind, und dass die Gesundheitsreform durch eine vernünftige Vernetzung medizinischer Daten zwischen Krankenhäusern und praktizierenden Ärzten noch weiter verbessert wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich mache die Damen und Herren Abgeordneten darauf aufmerksam, dass wir bald zu einer Abstimmung kommen und das erforderliche Quorum noch nicht gegeben ist.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


14.24.31

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir stimmen diesem Antrag, wie gesagt, zu, obwohl natürlich die Sinnhaftigkeit einer jährlichen Fristverlängerung im gegenständlichen Fall schon zu hinterfragen ist.

Im Rahmen der Behandlung dieses Antrages möchte ich aber auch die Gelegenheit nutzen, ein paar Worte prinzipiell zur Gesundheitstelematik oder eHealth sagen.

Die modernen Kommunikationstechnologien bieten uns im Gesundheitsbereich ein enormes Potential. Sie können nicht nur die Qualität der medizinischen Versorgung steigern, sondern auch Prozesse effizienter und kostengünstiger gestalten. Aber aus Angst und teilweise Unwissenheit wird diese Technologie sehr oft ins Gerede gebracht. Nur: Die Menschen akzeptieren Technologien, wenn ihnen der konkrete Nutzen vor Augen geführt wird. Die Entwicklung von sogenannten eHealth-Lösungen darf daher nicht nur auf der Technologie-Ebene geführt werden, sondern im Mittelpunkt muss immer der Mensch stehen. Denn was nützen die modernsten Lösungen, wenn sie beispielsweise aus Angst oder aus Kostengründen abgelehnt werden?

Ich gehe davon aus, dass wir alle moderne Kommunikationsmittel im Gesundheits­wesen haben wollen. Es ist hier natürlich besondere Sensibilität auf Datenschutz­richtlinien zu legen.

Bei der Entwicklung der Infrastruktur und der Planung des Betriebes von modernen Gesundheitsdatennetzen sollte sich der Gesetzgeber aber weitgehend nur auf das Wesentliche beschränken. „Auf das Wesentliche“ im konkreten Fall bedeutet: auf die Rahmenbedingungen, auf grobe Regeln ohne behindernde, überbordende Normie­rungs­wut. Die Dinge entwickeln sich ohnedies seit geraumer Zeit mit einer beein­druckenden Geschwindigkeit und Eigendynamik.

Es gibt zahlreiche sinnvolle Einsatzmöglichkeiten von modernen Technologien im Ge­sund­heits- und Pflegebereich. Die Ärzte vernetzen sich heute je nach fachlichen Bedürfnissen, um schneller und konkreter vor allem für ihre Patienten arbeiten zu können. Versicherungen verschicken Gesundheitskarten mit der Möglichkeit, seine


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 119

persönliche Krankengeschichte darauf zu speichern und von überall in der Welt darauf zugreifen zu können.

All dies geschieht ohne Aufforderung und Hilfestellung. Es entwickelt sich einfach, während die institutionelle Vernetzung, auch ELGA genannt, nicht von der Stelle kommt und wir hier jährlich über die neuerliche Verlängerung eines Telematikgesetz­provisoriums abstimmen.

Wichtig ist, dass sich die Technologien vor allem an den Bedürfnissen der Menschen orientieren, also eingesetzt werden, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu erhöhen, denn letztlich, Herr Minister, profitieren von sinnvollen eHealth-Initiativen alle: das Gesundheitssystem, die Ärzte und vor allem die Patienten. (Beifall bei der FPÖ.)

14.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 138 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Daten und Vorwürfe betreffend Behandlungsfehler in Österreichs Krankenhäusern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

14.28.208. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 160/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967 geändert werden (SRÄG 2008) (139 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.29.00

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es werden mit dieser Vorlage drei Gesetze einer Verbesserung unterzogen, und ich möchte Ihnen kurz erklären, warum wir uns im Ausschuss dazu entschlossen haben, und zwar einstimmig, dass wir hier nachbessern müssen.


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Das eine betrifft das Familienlastenausgleichsgesetz. Sie alle wissen, wir haben die Krankenversicherungsbeiträge befristet um 0,1 Prozent für die Krankenhausfinan­zie­rung und um 0,15 Prozent insgesamt angehoben. Es wurde aber vergessen, das Ganze im Familienlastenausgleichsgesetz nachzuvollziehen.

Was hätte das bedeutet? – Es hätte bedeutet, dass die Gebietskrankenkassen pro Jahr ab 2009, denn dann hätte es nicht mehr gegolten, bis zum Ende des Finanz­ausgleichs 2013 1 Million € an Einnahmen im Jahr verloren hätten. Diesem Umstand wurde auch angesichts der angespannten Situation der Gebietskrankenkassen Rech­nung getragen und diese Regelung im Familienlastenausgleichsgesetz nachvollzogen.

Ein zweiter Punkt, der diesmal nicht den Gebietskrankenkassen, sondern der Republik viel Geld spart, ist die Änderung im ASVG. Wie Sie vielleicht alle wissen, gibt es die sogenannte Transparenzrichtlinie der Europäischen Union, nicht erst seit gestern, sondern schon seit mehr als zehn Jahren, und diese besagt, dass es bei der Aufnahme von Arzneimitteln in den grünen und gelben Erstattungsbereich der Sozialver­siche­rungen gewisse Fristen gibt, innerhalb deren Pharmafirmen Anträge stellen können und innerhalb deren eine Aufnahme entweder abgelehnt oder bewilligt werden muss. In der Transparenzrichtlinie sind es 90 bis 180 Tage. In Österreich war diese Frist bislang zwischen 24 und 36 Monate.

Im Jahr 2001 wurde Österreich bereits das erste Mal vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, diese Regelung nachzuvollziehen. Zwei Minister, Rauch-Kallat und Kdolsky, haben nichts gemacht, was dazu geführt hat, dass wir im letzten Jahr erneut verurteilt wurden. Allen Unkenrufen zum Trotz, dass diese Bundesregierung in den ersten hun­dert Tagen nichts gearbeitet hätte, hat unser Gesundheitsminister das geschafft, was zwei Minister nicht geschafft haben, nämlich eine Regelung in dieser Frage (Abg. Weinzinger – Beifall spendend –: Bravo, sehr gut!), und damit der Republik Österreich viel Geld erspart. (Beifall bei der SPÖ.)

14.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klikovits. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


14.31.24

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätz­te Damen und Herren! Frau Kollegin, die Behauptung, dass die Vorgängerinnen vom Herrn Bundesminister nichts gemacht haben, möchte ich schon zurückweisen. In dieser Angelegenheit ist es zeitlich nicht mehr gelungen (Abg. Dr. Oberhauser: 2001!), die von Ihnen angesprochenen Anpassungen des Sozialversicherungsgesetzes und des Familienlastenausgleichsgesetzes an die Transparenzrichtlinie der EU vorzu­nehmen. Diese Anpassung, wie Sie vorhin gesagt haben, ist notwendig geworden, damit wir eben keine Strafzahlungen auferlegt bekommen.

Es geht auch darum, dass Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Arznei­mitteln und die Ausgaben des öffentlichen Gesundheitswesens für Arzneimittel besser überschaubar sind, und das ist, glaube ich, auch dringend notwendig.

Ich darf in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, dass es Österreich gelungen ist, mit den Arzneimittelausgaben derzeit unter dem europäischen Durch­schnitt zu liegen. Wir haben derzeit in Österreich durchschnittlich 137 € im Jahr an Ausgaben für Arzneimittel – im Vergleich dazu Deutschland mit Ausgaben von 234 €, Niederlande 217 € und Frankreich 314 €.

Es ist auch so, dass die Entwicklung eines Medikaments in etwa 15 Jahre lang dauert und die Kosten bei etwa 1 Milliarde € liegen. Bedenkt man, dass sich nur jedes dritte


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Medikament für den Hersteller rechnet, sind die Entwicklungskosten natürlich sehr, sehr hoch.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf die Gesundheitsausgaben hinweisen, die wir in Österreich haben. Die privaten Gesundheitsausgaben belaufen sich auf 6,6 Millionen €, und die öffentlichen Gesundheitsausgaben liegen bei rund 16,1 Milliar­den €. (Abg. Weinzinger: Ja, Milliarden!) Das heißt, wir haben sehr viele öffentliche Gesundheitsausgaben, wir haben sehr viele Ausgaben bei den Arzneimitteln, und wir haben Maßnahmen gesetzt, dass sich die Menschen die Arzneimittel auch leisten können.

Ich bin mir sicher, dass wir, wenn wir diesen Beschluss hier gemeinsam fassen, wieder einen richtigen Schritt in die richtige Richtung für eine gute Gesundheitsversorgung in Österreich setzen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

14.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


14.34.22

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ja, auch wir haben im Ausschuss natürlich zugestimmt, das ist keine Frage. Die EU hat uns im Juli 2008 geklagt. Sie hat uns vielleicht auch schon vorher geklagt, Frau Kollegin Oberhauser. Ich will Sie nicht ganz aus der Verantwortung lassen, Sie saßen auch schon vorher in einer Regierung. Auch unter Kdolsky waren Sie Teil dieser Regierung und hätten damals natürlich auch schon ein bisschen „angasen“ können.

Seien wir froh, dass wir das jetzt so weit haben und keine Strafe zahlen müssen! Das ist etwas, was wir natürlich alle nicht wollen. Ich finde es aber schon ein bisschen eigenartig: Wir müssen immer erst von der EU geklagt werden, bis wir irgendwann einmal reagieren.

Wir haben eine SPÖ, aber vor allem eine ÖVP, für die es ja nichts Besseres als die EU gibt, die EU steht sozusagen über allem. Dennoch warten wir immer ab, bis wir geklagt werden, um eine Anpassung eines Gesetzes zu machen. Das finde ich als Öster­reicherin eigentlich fast ein bisschen beschämend. Ich glaube, das hätten wir schon längst machen können. Wenn wir da schon öfter geklagt worden sind, ist das doch etwas, was längst überfällig war. Wir werden dem Gesetz natürlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. Ge­wünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.35.46

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauer auf den Galerien! Das BZÖ als konstruktive Kraft stimmt die­sem Gesetz natürlich zu, aber ich verstehe nicht, warum es zuerst eine Verurteilung braucht oder warum immer ein Vollbrand ausbrechen muss, damit reagiert wird. Warum kann man da nicht früher reagieren?

Was die Bauernpension betrifft, muss man auch einmal die Ungerechtigkeit in diesem Zusammenhang ansprechen. Bauern leisten ihr Leben lang zirka 90 Stunden Arbeit wöchentlich, sie arbeiten schwer, sie schinden sich – und bekommen im Durchschnitt eine Pension von 689 €. Arbeiter bekommen im Vergleich dazu eine Pension von 755 €, die Angestellten eine solche von 1 288 €. Das BZÖ fordert eine sofortige


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Anpassung auf mindestens die Höhe einer Arbeiterpension. (Beifall beim BZÖ. – Ruf bei der SPÖ: Wenn sie mehr zahlen, ja! – Abg. Riepl: Bei den Beiträgen auch?)

Ich frage mich schon sehr, wie die ÖVP, wie der Bauernbund, wie die Landwirt­schaftskammern die Bauern die letzten Jahrzehnte vertreten haben. Geschätzte Bauernvertreter, wachen Sie auf, bitte! Machen Sie mit! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grillitsch: Sie haben keine Ahnung! Sie reden wie der Blinde von der Farbe!)

Machen wir einen Schulterschluss und beseitigen wir gemeinsam sofort diese Unge­rechtigkeit! Greifen Sie unsere Lösungsvorschläge und unsere Anträge auf, handeln Sie danach – im Sinne unserer Landwirte! (Abg. Grillitsch: Keine Ahnung! Sie reden wie der Blinde von der Farbe!) – Bitte, passen Sie auf!

Es gibt Hofübergeber, die sich ein Wohnrecht behalten. Nach 40 Jahren Arbeit werden ihnen bis zu 300 € monatlich abgezogen, nur weil sie das Wohnrecht haben. Ist das korrekt, Herr Kollege Grillitsch? Warum greifen Sie dieses Unrecht nicht auf? Ich frage Sie ehrlich: Wo sollen diese Altbauern hinziehen, nach lebenslanger Arbeit am Hof? Wo sollen sie hinziehen, damit sie Anrecht auf eine Pension haben?

Ich kann Ihnen da sehr viele konkrete Beispiele liefern, denn mittlerweile schreiben diese Bauern an das BZÖ. Wahrscheinlich sind sie von Ihnen so „gut“ vertreten, dass sie sich an uns wenden. (Ruf beim BZÖ: Im Stich gelassen!) – „Im Stich gelassen“, ja, das ist das richtige Wort. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Donabauer: Was erzählen Sie denn da für eine Geschichte?)

Herr Kollege, Sie propagieren eine Ausgleichszulage von 772 € und schauen zu, wie die Bauern 689 € Rente bekommen. (Abg. Donabauer: Um was geht’s da eigentlich?) Diese Vorgangsweise ist ja nicht richtig! Dieser Missstand muss sofort behoben werden! Wie wollen Sie den Bauern, die ihr Lebtag gearbeitet haben, nie den Arbeits­markt belastet haben, erklären, warum sie so eine niedrige Pension bekommen? (Abg. Riepl: Weil sie weniger gezahlt haben! So einfach ist das!)

Und die Bäuerinnen, die viele Kinder großgezogen haben, die ihr Leben lang am Hof, am Feld, im Haushalt gearbeitet haben, bekommen gar nichts! Es gibt sehr, sehr viele Bäuerinnen ... (Abg. Donabauer: Sie haben mit uns sechs Jahre Politik gemacht!) – Ja, sechs Jahre. Schauen Sie nach Kärnten, da gibt es seit drei Jahren die Mütterpension! Nehmen Sie sich ein Beispiel an Kärnten! (Beifall beim BZÖ.)

Bitte, es gibt 60 000 Frauen, die mit nichts dastehen! Da müssen wir sofort aktiv werden. Nicht von den großen Worten der Bauernvertreter können diese Mütter leben, hier müssen Taten folgen!

Nehmen Sie unsere Forderungen auf! Arbeiten wir gemeinsam, damit es Lösungen gibt und nicht nur Überschriften und große Worte! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

14.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.40.00

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich finde es erfreulich, dass heute eigentlich eine Pro-EU-Abstimmung stattfindet, denn ich glaube, es ist keine schlechte Maßnahme von Seiten der EU, bei der Zulassung von neuen Arzneimittel und deren Aufnahme in einen Erstattungskodex Fristen zu setzen, die drei bis sechs Monate betragen, während es in Österreich zwei bis drei Jahre – sehr imperiale Zeiten! – gedauert hat, bis sich ein Arzneimittel im


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Erstattungskodex wiedergefunden hat oder Ärzte es wiedergefunden haben. Das ist ein Vorteil!

Es hätten sonst Österreich beträchtliche Strafzahlungen gedroht, aber auch Schaden­ersätze durch die Industrie, die natürlich nicht gerne an Medikamenten forscht, wenn sie dann in Österreich drei Jahre warten muss, bis diese irgendwo in einer Apotheke aufscheinen und von der Kasse bezahlt werden.

Mit Arzneimitteln hängt natürlich auch die Frage zusammen: Was ist ein Arzneimittel?, und da wird es spannend. Ich glaube, da sollte sich der Gesundheitsausschuss wirklich einmal kundig machen.

Dieses neue Arzneimittelgesetz ist eine ultraspannende Sache. Wir werden damit bald konfrontiert werden. Darin wird definiert, was ein Arzneimittel ist. Es klingt ganz lustig – man ist ja schon bemüht, mit den „Vier Pfoten“ in Kontakt zu treten –, wenn da steht: Lebende Tiere sind kein Arzneimittel! Aber wenn man dann nachschaut, stellt man fest, dass damit Blutegel, Knabberfische, die die Haut bei Psoriasis abbeißen, oder Maden, die eine Wundreinigung machen, gemeint sind. Das ist Geschmackssache, aber wirklich spannend.

Auch Gentherapien und Stammzellentherapien sind darin enthalten. Und da besteht dann endlich Rechtssicherheit im Ministerium – das muss man auch ein bisschen kritisch anmerken – und auch Rechtssicherheit in Ethikkommissionen, wie sie mit solchen klinischen Versuchen umzugehen haben.

Wir sind auf jeden Fall jetzt dafür. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


14.42.16

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Es freut mich, dass ich kurz Gelegenheit habe, Ihnen über die Änderungen des ASVG und der Begleitgesetze meine Überlegungen mitzuteilen.

Österreich wurde vom EuGH im Juli 2008 in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen Verletzung der Transparenzrichtlinie verurteilt. Der Grund dafür war, dass die österreichische Rechtslage den Anforderungen der Transparenzrichtlinie nicht ent­sprochen hat, und zwar insofern, als die Fristen bei der Aufnahme in den soge­nannten Erstattungskodex viel zu lange waren, genau 24 beziehungsweise 36 Monate.

Damit waren wir weit davon entfernt, der Transparenzrichtlinie zu entsprechen. Diese Richtlinie legt nämlich eine Frist von 90 beziehungsweise 180 Tagen für die Auf­nahmen in den gelben oder grünen Bereich des Erstattungskodex fest. Inhalt des gegenständlichen Gesetzentwurfes ist daher nunmehr die Anpassung an die EU-Regelung. Es soll sichergestellt werden, dass über den Antrag eines vertriebberech­tigten Unternehmens auf Annahme einer Arzneispezialität in den gelben oder grünen Bereich des Erstattungskodexes innerhalb von 90 Tagen, also von drei Monaten, zu entscheiden ist. Wird auch über den Preis entschieden, kann diese Frist bis zu 180 Tage dauern.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, diese Umsetzung ist dringend erfor­derlich, um Strafzahlungen gegen unsere Republik sowie Schadenersatzforderungen


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gegenüber der Pharmaindustrie wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zu vermeiden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als dazu vorläufig Letzter zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


14.44.30

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Verehrter Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Zunächst eine kleine Bemerkung an den „Rosstäuscher“ vom BZÖ: Geschätzter Herr Kollege, seien Sie doch so ehrlich und geben Sie zu, Erhöhung der Pensionen heißt Erhöhung der Beiträge bei den Zahlen­den! – Das wird der Österreichische Bauernbund sicher nicht zulassen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe beim BZÖ.)

Nun zum aktuellen Punkt: Es geht hierbei nicht nur um die Aufnahme der Arzneimittel in den Erstattungskodex, sondern auch um die Betriebsrente im Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz. Betriebsrenten sollen vor allem der Weiterführung des Betriebes dienen und einen echten Ausgleich für den unfallbedingten, auf Dauer eingetretenen Einkommensverlust bieten.

Nach geltender Rechtslage fällt die Betriebsrente ein Jahr nach dem Einritt des Versicherungsfalles an. Die Betriebsrente soll auch künftig nach einem Jahr anfallen, jedoch nicht mit dem Tag des Versicherungsfalles, sondern mit dem Tag nach dem Eintritt des Versicherungsfalles zu laufen beginnen. Damit wird an die bereits im ASVG für die Gewährung einer Versehrtenrente bestehende Systematik angeknüpft, die die Grundlage für das Projekt EFEU darstellt, mit dem im gesamten Unfallver­sicherungs­bereich, also auch im bäuerlichen Unfallversicherungsbereich, die Einführung des Elektronischen Aktes vorangetrieben werden soll.

Es konnte allen Fraktionen im Ausschuss die Notwendigkeit dieser Regelung klar­gemacht werden. Es ist eine absolute Notwendigkeit, im Bereich der SVB diesbezüg­lich den anderen Kassen Folge zu leisten und gleichzeitig Rechtssicherheit für die bedürftigen Bäuerinnen und Bauern zu schaffen. Darum bitte ich Sie, durchaus im Einklang mit der harmonischen Beschlussfassung im Gesundheitsausschuss diesem Vorschlag zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass Ihnen nicht bewusst ist, dass der Vorwurf der „Rosstäuscherei“ einen Ordnungsruf nach sich zieht, und bitte Sie, das künftighin bei der Wortwahl zu berücksichtigen.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet; ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das Sozialrechts­änderungsgesetz 2008 samt Titel und Eingang in 139 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.


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14.47.479. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 161/A(E) der Abgeord­neten Silvia Fuhrmann, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend SPICE und andere biogene Suchtmittel (140 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Spindelberger. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


14.48.21

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Wenn der Kollege Schmuckenschlager gerade das Wort „harmonisch“ in den Mund genommen hat, dann darf ich das auch bei diesem Antrag tun, weil ich wirklich froh darüber bin, dass alle Mitglieder des Gesund­heitsausschusses der Auffassung waren, dass dem Handel und der Weitergabe der Kräutermischung SPICE ein Riegel vorgeschoben werden muss.

Meiner Auffassung nach ist es wirklich mehr als bedenklich, wenn wir feststellen müssen, dass SPICE, eine Gewürzmischung aus verschiedenen Kräutern, immer mehr zur Trenddroge avanciert, nicht zuletzt auch deswegen, weil alle Hersteller und Ver­käufer diese verharmlosend als Entspannungsdroge darstellen. Das führt nämlich dazu, dass derzeit vielerorts sämtliche Vorräte dieser Droge – so möchte ich diese Gewürzmischung bezeichnen – ausverkauft sind. Das ist ja kein Wunder, denn SPICE ist in der Partyszene derzeit, wie es so schön heißt, einfach „in“.

Der Umstand, dass auf den Verpackungen ausdrücklich vor dem Rauchen dieser Mischung gewarnt wird, ist für die Jugendlichen wohl eher eine Motivation als ein Hinderungsgrund – also gerade deshalb, weil es verboten ist oder weil der Hinweis gegeben ist, es nicht zu tun, tut man es –, diese zu rauchen. Diese Mischung erzeugt ähnliche Rauschzustände wie Marihuana. Was dann passiert, das kann jeder von uns im Internet nachlesen: Beim Rauchen werden giftige Gase inhaliert, die eine ähnliche Wirkung hervorrufen wie Marihuana, teilweise sogar noch eine stärkere, und die hält bis zu acht Stunden lang an.

Das Traurige dabei ist, dass sich der Nachschub dieser Droge relativ einfach über das Internet oder in den sogenannten Headshops, nämlich Läden, die Zubehör für die Cannabisszene oder szenetypische Produkte wie Wasserpfeifen verkaufen, besorgen lässt, und das sogar noch zu einem „Taschengeldpreis“, denn nach Angeboten wie „3 Gramm um 30 €“ braucht man nicht lange im Internet zu suchen.

Deshalb gilt es für uns, alles zu unternehmen, um dem Vertrieb dieser Modedroge wie auch jenem aller anderen biogenen Suchtmittel den Riegel vorzuschieben, und darüber hinaus auch Aufklärungskampagnen über die Risken im Zusammenhang mit dem Konsum von SPICE in die Wege zu leiten und diese in bereits bestehende Präven­tionsprojekte mit aufzunehmen.

Weiters darf ich Sie, Herr Bundesminister, eindringlich ersuchen, den EU-Drogen­aktions­plan rasch umzusetzen und die breite Öffentlichkeit auf die schädlichen Folgen des Drogenkonsums aufmerksam zu machen. Schauen wir nicht länger zu, wie sich unsere Jugendlichen mit solchen Mixturen zugrunde richten! (Beifall bei der SPÖ.)

14.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 126

14.51.13

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits vor einigen Monaten einen Ent­schließungs­antrag eingebracht, der das Thema SPICE zum Inhalt hatte. Dieser Antrag wurde dann auch im Ausschuss behandelt. Der Grund dafür war, dass auch wir seitens der Politik darauf aufmerksam geworden sind und zahlreichen Medienberichten zu entnehmen war, dass Jugendliche verstärkt SPICE konsumieren, weil es weitaus billiger als Marihuana oder Haschisch ist und trotzdem eine ähnliche Wirkung hat. Das Fatale daran ist, dass in diversen Kräutershops als sogenannte Biodroge eine Kräutermischung namens SPICE bis dato erhältlich war.

Faktum ist, dass die chemische Zusammensetzung dieser Inhaltsstoffe bis zu dem Zeitpunkt noch nicht geprüft war und demgemäß SPICE nicht in das entsprechende Gesetz hineingefallen ist. Nun haben wir von ÖVP und SPÖ rasch reagiert und einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem der Gesundheitsminister aufgefordert wird, das Inverkehrbringen, den Import und auch den Handel von SPICE zu verbieten.

Dankenswerterweise hat der Minister dann sehr schnell gehandelt, und dement­sprechend ist die aktuelle Lage bereits weiter gehend, als dies der Antrag zum Ausdruck bringt. Ich denke, das ist der richtige Schritt, um für all jene, die auf dem Rücken von Jugendlichen Geld machen wollen, einen Riegel vorzuschieben. Ich meine, dass dem aber ein zweiter Schritt folgen muss, und zwar, dass man Jugend­liche darüber aufklärt und informiert. Deshalb sind nun Aufklärungskampagnen zu starten, im Rahmen welcher darüber informiert wird, welche Folgen SPICE haben kann.

Man muss ehrlicherweise auch dazusagen, dass niemand abschätzen kann, wie lange es dauert, bis ein ähnliches Produkt auf den Markt kommt, und dann kann vielleicht wieder ein Schlupfloch da sein, um es auf den Markt zu bringen. Daher würde ich meinen, dass nicht nur SPICE allein zu thematisieren ist, sondern der ganze Bereich der Natural Drugs. Das kann im Rahmen des sogenannten EU-Drogenaktionsplans für die Jahre 2009 bis 2012 gut gemacht werden.

Es gibt im Bereich der Drogenprävention schon einige Institutionen und Projekte, die die Aufklärungsarbeit sehr gut machen. Das sind beispielsweise die Projekte „Clever & Cool“ und „Suchtfrei.ok“. Da ist es jedenfalls wichtig, einen Schwerpunkt auf SPICE und auf Natural Drugs zu legen.

Die Drogenprävention muss unser aller Anliegen sein, denn wenn jemand einmal in die Abhängigkeit einer Droge gerät, dann ist das Problem ein größeres und weit schwieriger bewältigbares. Insofern meine ich, dass der wichtigste Schritt der ist, die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, welche Folgen so eine Droge haben kann, damit eine Abhängigkeit erst gar nicht entsteht.

In diesem Sinne möchte ich sagen: Ich freue mich über die Unterstützung und bitte den Herrn Bundesminister, möglichst rasch die weiteren Schritte zu setzen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.

 


14.54.28

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! In wenigen Monaten ist aus einer vermeintlich harmlosen Kräutermischung eine Modedroge namens SPICE geworden. Der Wissenschaft ist es lange Zeit nicht gelun­


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gen, Inhaltsstoffe nachzuweisen, die entweder unter das Betäubungsmittelgesetz be­zie­hungsweise unter das Arzneimittelgesetz gefallen wären.

Mittlerweile wissen wir, dass hinter der berauschenden Wirkung dieser Droge eine Substanz steckt, die viermal stärker als der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze ist. SPICE kann deswegen durchaus abhängig machen, kann unabschätzbare Drogeneffekte auslösen. Diesbezügliche Berichte können Sie jederzeit in Fachzeitschriften nachlesen.

In Deutschland ist SPICE mittlerweile nach dem Arzneimittelgesetz und auch nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten – in Österreich jedoch nur nach dem Arznei­mittelgesetz! Da muss man sich schon die Frage stellen: Warum eigentlich? – Als Antwort darauf bekomme ich immer die Begründung, weil angeblich das Suchtpotential noch erhoben werden müsse. In der Zwischenzeit wird aber „lustig“ über das Internet SPICE bestellt, und zwar hauptsächlich aus England, und auch bei uns konsumiert. So werden die Jugendlichen weiterhin den Gefahren eines Drogenkonsums ausgesetzt.

Es wird vor allem in unseren Breiten sehr emotional darüber diskutiert, und die öffentliche Verharmlosung, die da stattfindet, halte ich eigentlich für unerträglich. Es kommt mir so vor, als ob hinter der Diskussion um SPICE eine Ersatzdiskussion geführt wird und da durch die Hintertür eine Verwässerung, ein Aufweichen der gesetzlichen Bestimmungen zum Drogenkonsum angestrebt wird.

Im gegenständlichen Fall stellt sich ganz nüchtern die Frage: Liegt hier ein Suchtmittel, liegt hier eine Droge vor: ja oder nein? – Wenn ja, dann muss unverzüglich gehandelt werden – zum Schutz unserer Jugend, nicht, um zu kriminalisieren! Schutz ist da das Motiv!

Herr Minister, der gegenständliche Antrag ermöglicht es Ihnen, Ihren Handlungs­spiel­raum voll auszuschöpfen. Ein Verbot von SPICE lediglich nach dem Arzneimittelgesetz ist nach dem neuesten Stand der Forschung nicht mehr ausreichend. Verfügen Sie bitte ehebaldigst ein Verbot nach dem Betäubungsmittelgesetz beziehungsweise nach dem Suchtmittelgesetz – zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen! (Beifall bei der FPÖ.)

14.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.56.55

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! SPICE ist die Modedroge schlechthin, und zwar handelt es sich bei SPICE keineswegs um eine harmlose Kräutermischung, nein, es handelt sich dabei um eine Kräutermischung, die versetzt ist mit einer Menge synthetischer Cannabi­noiden, welche eine stärkere Wirkung haben als der natürliche Cannabis-Wirkstoff.

Leute, die SPICE konsumiert haben, berichten von einem wahren Höllentrip, von Herzrasen, Halluzinationen und Angstzuständen. Michael Musalek, der Leiter des Wiener Anton Proksch-Instituts, sagt: Wir müssen davon ausgehen, dass diese Substanz ein Abhängigkeitspotential hat! – Tatsächlich meldete sich ein junger Mann, der SPICE konsumiert hat, und der hat gesagt, dass er von dieser Droge nicht mehr loskommen kann.

Das BZÖ hat am 12. November 2008 eine Anfrage an den Herrn Bundesminister betreffend SPICE gerichtet und darin auf diese Gefahren hingewiesen. Am 17. Dezember 2008 wurde mittels Verordnung die Weitergabe, der Verkauf und der Besitz von SPICE untersagt. Dadurch wird aber ein Zuwiderhandeln nur nach dem Arzneimittelrecht bestraft und es kann nur zu Verwaltungsstrafen kommen. Uns vom BZÖ ist diese Bestrafung zu wenig! (Beifall beim BZÖ.) Wir fordern eine Bestrafung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 128

nach dem Suchtmittelgesetz, demzufolge dann nach dem Strafrecht zu bestrafen wäre. (Neuerlicher Beifall beim BZÖ.)

Wenn man weiß, dass in Deutschland bereits Hamsterkäufe von SPICE stattgefunden haben, so muss man sagen: Es gibt da eigentlich gar keine andere Lösung!

Die Ansicht der roten Fraktion, der SPÖ, kann ich nicht teilen, dass man damit die Jugend kriminalisieren würde. Es kommt aufgrund der zu geringen Strafen viel eher dazu, dass die Jugend einmal SPICE probieren möchte und sich dadurch in ein Abhängigkeitsverhältnis von Drogen begibt.

Wie gesagt, wir fordern eine Verschiebung der arzneimittelrechtlichen Behandlung von SPICE in die suchtmittelrechtliche Behandlung. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.

 


14.59.36

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Droge SPICE ist wirklich ein Kriminalfall, denn es geht hier um eine massive Täuschung der Kunden, wenn man das so krass ausdrücken will, und auch um einen Verstoß gegen geistige und körperliche Unver­sehrtheit. Ich kann Ihnen auch erklären, warum.

Interessant ist aber, dass in Deutschland das Bundeskriminalamt etwas flotter war als unser Innenministerium. Es hat diese Droge auch wissenschaftlich analysieren lassen und ist draufgekommen, dass das eben kein Kräutersackerl ist, mit dem man Tee macht oder das man statt eines Räucherstäbchens an das Fenster hängt, damit das Zimmer besser riecht, sondern dass da ganz gezielt und bewusst suchterzeugende synthetische Substanzen beigemengt wurden. Und das ist ein Kriminalfall!

Ich glaube, es ist wesentlich zielführender – das sagt auch die Mehrheit der deutschen Polizeipräsidenten in Großstädten mit über 500 000 Einwohnern –, statt mit Hundert­schaften von Personal kleine Süchtige zu verfolgen und da die Millionen zu verpulvern, den Drahtziehern und Urhebern einmal auf die Schliche zu kommen und diese ins Visier zu nehmen, anstatt eben Jugendliche mit dem Gefängnis oder dem Strafrecht in Kontakt zu bringen.

Man sollte bei biogenen Drogen überhaupt vorsichtig sein. Es gibt sehr Naturbewusste im Parlament – auch unter uns, gebe ich zu – und außerhalb des Parlaments, die meinen, jedes Kraut und jeder Kräutertee sei gesund. Ich sage Ihnen: Auch da macht die Menge das Gift aus! Es macht einen Unterschied, wo diese Kräuter oder Blumen wachsen, auf Ton, auf Lehm, auf Sandböden, auf Sonnenhängen oder eben nicht auf Sonnenhängen – da schwanken die Inhaltsstoffe um den Faktor 10. Und drei Liter Johannisbeerkraut-Tee zu trinken lässt einen wahrscheinlich auch auf der Intensiv­station erwachen.

Also da ist noch viel zu tun. Aber ich bitte, die Kirche im Dorf zu lassen. Ziel dieser Verfahren sind nicht die Jugendlichen – die sollen geschützt werden. Bestraft werden müssen die Drahtzieher. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Jo­hann Maier.)

15.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klikovits. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 129

15.02.04

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Eine Schlagzeile im heutigen „Kurier“ heißt: „Bittere Bilanz im Kampf gegen die Drogen“.

Wenn man diesen Artikel liest, erfährt man erschreckende Details, wie zum Beispiel, dass 208 Millionen Menschen in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Drogen genommen haben (Zwischenruf bei der ÖVP) – auf der ganzen Welt – und dass in Europa zwar der Drogenkonsum stagniert, aber dennoch noch immer beun­ruhigend hoch ist. Besonders dramatisch an den Zahlen ist die Tatsache, dass sich laut UNO mit Drogen 300 Milliarden Dollar – 300 Milliarden Dollar! – verdienen lassen. Da ist es, denke ich, nur recht und billig, dass wir hier in Österreich mit dem heutigen Beschluss auch Spice als gefährliche Droge für unsere Jugendlichen qualifizieren und daher diesen gemeinsamen Beschluss fassen, zumal wir wissen, dass gerade Jugend­liche – 30 bis 40 Prozent haben ja laut einer Studie bereits mit Drogen Kontakt gehabt – gefährdet sind. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es sind natürlich noch viele andere Maßnahmen notwendig, gerade im Bereich der Suchtprävention. Ich glaube, dass es in diesem Zusammenhang viele gute Beispiele in allen Bundesländern gibt. Im Burgenland haben wir im vergangenen Jahr eine Studie gemacht, an der 40 Schulen teilgenommen haben. Das erfreuliche Ergebnis zumindest in unserem Bundesland ist – ich darf das hier berichten –, dass der Drogenkonsum – es wurde für diese Studie dieselbe Zahl an Schülern herangezogen wie bei der Vergleichsstudie – gegenüber der Untersuchung im Jahr 2001 nun zurückgegangen ist. Daran zeigt sich, dass Präventionsmaßnahmen, wenn sie richtig gesetzt werden, auch tatsächlich helfen können.

Ich freue mich, dass dieser Beschluss heute gefasst werden kann. Er wird zu mehr Gesundheit in Österreich beitragen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

15.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


15.04.43

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Be­sucher­galerie! Hohes Haus! Im Gesundheitsministerium wird ja ständig daran gear­beitet, Verordnungen zu schaffen, zu erlassen, um das Arzneimittelgesetz zu verän­dern und anzupassen, gerade weil Jugendliche – und davor können wir die Augen nicht verschließen – oft neue Substanzen suchen, die möglicherweise high machen, die möglicherweise „zu“ machen. Deshalb muss das Arzneimittelgesetz immer wieder angepasst werden.

An die Ausführungen meines Vorredners Dr. Kurt Grünewald anschließend: Es ist so, dass gerade im Bereich Spice ein möglicher Betrug stattgefunden hat – ich sage das einmal ganz vorsichtig –, weil etwas verkauft wurde, was eigentlich nicht drinnen war.

Die Aufgabe des Nationalrates muss es sein – deshalb ist dieser Antrag sehr wichtig –, Kinder und Jugendliche vor oft tödlichem Drogenmissbrauch, vor Drogenmissbrauch mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu schützen. Ich nenne hier nur die Substitutionstherapie, da die Medikamente der Substitutionstherapie auf dem Schwarz­markt erhältlich sind und oft Todesfolgen haben.

Was sich in diesem Antrag leider nicht findet, sind die finanziellen Mittel, die vielleicht bereitgestellt werden könnten. Prävention ist das Mittel, nicht Bestrafung von Jugend­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 130

lichen und Kindern, und Prävention kostet. Prävention kostet sozusagen hier und jetzt, kostet in der Gegenwart, rettet aber langfristig auf alle Fälle Leben.

Es braucht einen nationalen Aktionsplan gegen Drogenmissbrauch. Es braucht auch interministeriell einen nationalen Aktionsplan, weil es um sehr viele Bereiche geht – zum Schutz der Kinder und der Jugendlichen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.07.01

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Zusammenfassend: Es hat sicherlich große Bedeutung, dass wir hier im Parlament einen Allparteienbeschluss fassen, mit dem Spice und andere biogene Suchtmittel in Zukunft verboten sind.

Bisher sind diese Mittel sehr verharmlost worden. Im Rahmen der Ausführungen hier vom Rednerpult aus wurde bereits gesagt, dass diese Kräutermischung in vielen Bereichen verharmlost wurde. Ich bin dankbar dafür, dass gerade die Junge ÖVP und überhaupt die Jugend darauf aufmerksam gemacht hat, dass diese biogenen Drogen ein großes Risiko für die Gesundheit und für unser Gesellschaftsbild bedeuten. Daher ist es wichtig und richtig, den heutigen Beschluss zu fassen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.08.22

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich möchte noch einmal ganz kurz an das anschließen, was Kollege Karlsböck schon gesagt hat. Der Fehler in diesem Gesetz, dem wir natürlich zustimmen werden, weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist, ist, dass das zwar nach dem Arzneimittelgesetz verboten wird, nicht aber nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Herr Professor Grünewald, da geht es nicht darum, dass wir Jugendliche ins Gefängnis sperren wollen. Überhaupt nicht! Wir alle wissen, auf dem internationalen Markt, auf dem Internetmarkt kann SPICE natürlich jederzeit wieder aus England bestellt werden. Das heißt, wir haben hier ein Gesetz, das in Wirklichkeit nur den Verkauf in Österreich reguliert, aber nicht den Besitz. Das heißt, wir haben ein halbes Gesetz.

Noch einmal: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber ich glaube, wir sollten diesbezüglich keine Scheuklappen haben, wir sollten nicht sagen, dass dieses Problem in Wirklichkeit nicht existiert.

Spice ist ja nur eines von vielen Problemen, die wir im Bereich der Drogenpolitik haben. Wenn „Die Presse“ diese Woche getitelt hat: „Die Hilflosigkeit der Drogen­politik“, dann sagt das ja schon sehr viel aus. Ich denke, da sollten wir schon ein bisschen vorsichtiger sein und uns wirklich Gedanken darüber machen, wie wir unsere Kinder, unsere Jugendlichen schützen können.

Natürlich stimmen wir zu, aber ich kann nicht sagen, dass ich mit dieser Novelle zufrieden bin. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 131

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 140 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 17.)

15.10.1410. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 285/A(E) der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung von Raucher- und Nichtraucherlokalen (141 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 397/A(E) der Abgeord­neten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Ände­rungen beim Rauchverbot in der Gastronomie (142 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer mit einer gewünschten Rede­zeit von 2 Minuten. – Bitte.

 


15.10.56

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zweifellos ist Rauchen höchst ungesund. Zweifellos müssen wir jene schützen, die nicht rauchen und durch Passivrauchen gefährdet sind (demons­trativer Beifall des Abg. Riepl), und zwar überall dort, wo man sich nicht wehren kann.

Deswegen – und ich bitte, meinen Antrag da richtig zu verstehen – trete ich dafür ein, dass es im Bereich der Gastronomie eine Entscheidungsfreiheit gibt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Windholz.)

Der mündige Gast muss selbst entscheiden können, ob er ein Lokal besucht, in dem geraucht wird, oder ob er dieses Lokal nicht besucht. (Abg. Weinzinger: So ist es!) Der Wirt, der das unternehmerische Risiko trägt, muss selbst entscheiden, ob er das Lokal als Raucher- oder als Nichtraucherlokal führt, aber wesentlich ist, dass das Lokal gekennzeichnet ist – als Raucherlokal, als Nichtraucherlokal oder als Nichtraucherlokal mit Extrazimmer für Raucher. Das ist mein Zugang zu diesem Thema.

Ein zweiter Punkt wäre mir aber viel wichtiger – er wurde bis jetzt noch nicht ange­sprochen –: Mir passiert es oft, dass ich im Auto sitze und ein Auto vorbeifährt, in dem Erwachsene fest rauchen und hinten ein Kleinkind im Kindersitz sitzt. Ich glaube, da sollte man ansetzen: dass man jene Kinder schützt, die in einem Auto sitzen müssen, in dem Erwachsene rauchen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

15.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Hechtl. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 132

15.12.40

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätztes Hohes Haus! Natürlich stehen für uns die Nichtraucher im Vordergrund, sie bedürfen eines besonderen Schutzes.

Lassen Sie mich den Antrag, den Sie gestellt haben, etwas erläutern. Ins Tabakgesetz wurde genau – und dies zum Schutz der Nichtraucher – die Kennzeichnungspflicht für die unter das Rauchverbot fallenden Räume und Einrichtungen aufgenommen.

Die gesetzliche Kennzeichnungspflicht und Kenntlichmachung des Rauchverbots und der Rauchverbotssymbole sind eine ausreichende und unbürokratische Maßnahme und eine klare Kennzeichnung zum Schutze der Nichtraucher. Wir sind der Meinung, dass wir diesbezüglich keine Ausweitung benötigen.

Mit der bestehenden Regelung im Tabakgesetz sehen wir die Forderung des Antrages als bereits erfüllt an und werden daher diesem Antrag nicht die Zustimmung geben.

Der Antrag zur Aussetzung des Tabakgesetzes für die Gastronomie stößt bei mir persönlich auf etwas Unverständnis – auf etwas Unverständnis deshalb, weil mit diesem Antrag klar zum Ausdruck gebracht wird, dass die Gesundheit als nachrangig angesehen wird und hinter einzelne persönliche Interessen gestellt werden soll. Das kann kein Ziel einer optimalen Gesundheitsprävention sein.

Mit der Änderung des Tabakgesetzes, der Novelle 2008, wurde der Nichtraucherschutz neuerlich ausgebaut und der Bereich der Gastwirtschaft mit einbezogen. Diese Rege­lung wurde unter Einbeziehung der Vertreter der Gastronomie ausgearbeitet. Die Gastronomie geht sehr verantwortungsvoll damit um und nimmt die Einhaltung des Nichtraucherschutzes sehr ernst.

Ein Aussetzen des Tabakgesetzes, wie dies im Antrag gefordert wird, wäre ein deutlicher Rückschritt im gesundheitspolitischen Sinn, der in keiner Weise zu vertreten und in keiner Weise zu rechtfertigen wäre. Die Gesundheit, das höchste Gut der Menschen, braucht mehr Schutzbestimmungen und nicht die Aussetzung jener Bestim­mungen, die dem Schutz der Gesundheit dienen. Wir werden daher dem Antrag zur Aussetzung des Tabakgesetzes nicht zustimmen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang, geschätztes Hohes Haus, unserem Bundes­minister Alois Stöger danken, der innerhalb kürzester Zeit nach Aufnahme seiner Tätigkeit als Gesundheitsminister eine Krankenkassensanierung eingeleitet hat, damit die Gesundheitsversorgung weiterhin auf hohem Niveau für die Menschen gesichert ist. Herzlichen Dank, Herr Bundesminister! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

15.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Petzner zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte. (Abg. Riepl – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Petzner –: Heute ist er tagaktiv! – Abg. Petzner: Ich bin ein bisschen außer Atem, Herr Kollege!)

 


15.15.33

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich weiß schon, dass Sie für dieses Gesetz, das mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten ist, nichts können, Sie sind dafür nicht verantwortlich. Verantwortlich ist Ihre Vorgängerin, Frau Gesundheitsminister Kdolsky – eine traurige Ära, die Gott sei Dank Geschichte ist –, und verantwortlich ist mit ihr gemeinsam auch der damalige Minister Buchinger, der auch nicht mehr im Amt ist, sich aber für die SPÖ, wie ich höre, als Spitzenkandidat für die EU-Wahl angetragen hat, aber abgelehnt wurde. (Abg. Riepl: Waren Sie nicht auch einmal irgendwo Spitzenkandidat?!) Deren Werk ist dieses Gesetz, das mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 133

Ich bringe Ihnen ein konkretes Beispiel dafür, warum dieses Gesetz so problematisch ist und das BZÖ daher eine Aussetzung, eine Sistierung dieses Gesetzes beantragt hat.

Es gibt in Kärnten den Villacher Fasching, den kennen Sie alle, und dort hat es einen langen Streit darüber gegeben, ob man dort rauchen darf oder nicht, ob bei den Faschingssitzungen geraucht werden darf oder nicht. Es hat einen Streit gegeben zwischen dem roten Magistrat Villach, wo man gesagt hat: Es darf geraucht werden!, und der zuständigen Behörde des Landes Kärnten, wo man gesagt hat: Es darf nicht geraucht werden! Beide Behörden, sowohl die Abteilung des Landes als auch der Magistrat Villach, haben sich bei diesem Streit auf das Gesetz berufen. Beide haben gesagt, lesen Sie im Gesetz nach, das Gesetz sagt, es darf geraucht werden bezie­hungsweise nicht geraucht werden.

Genau an diesem Beispiel sehen Sie die Problematik dieses Gesetzes: Niemand kennt sich aus, nicht einmal die Experten kennen sich aus, die Wirte sind sauer, klagen über Umsatzeinbußen, sind mit Gewinnentgang konfrontiert (Abg. Riepl: Es kennt sich keiner aus, das ist das Problem!), und die Kunden, die Konsumenten stehen in der Mitte und werden auch in diesen Streit hineingezogen.

Das ist das Gesetz, wie es derzeit vorliegt. Daher fordert das BZÖ ganz klar die Sistierung, die Aussetzung dieses Gesetzes, um vernünftige Raucherbestimmungen, um ein Gesetz zu erarbeiten, bei dem sich jeder auskennt und auch der Nichtraucher­schutz gewährleistet ist. (Beifall beim BZÖ.)

Wir vom BZÖ bekennen uns auch zum Nichtraucherschutz. Wir sind für einen aktiven Nichtraucherschutz, wir sind für eine friedliche Koexistenz von Rauchern und Nicht­rauchern, aber wir sind dagegen, dass Wirte gegen Kunden, Magistratsbeamte gegen Landesbeamte aufgehetzt werden, ein Riesenstreit, ein Riesendurcheinander, ein Riesenchaos herauskommt. Da sind Sie gefordert, Herr Gesundheitsminister!

Ich habe hier doch auch die Hoffnung – da ich weiß und zwischen den Zeilen lese, dass Sie selbst nicht ganz glücklich sind mit diesem Gesetz, das Ihre Amtsvorgängerin zu verantworten hat –, dass Sie dieses Gesetz korrigieren, dass Ihre Abgeordneten dieser Sistierung zustimmen und wir zu einer vernünftigen Regelung im Raucher­bereich kommen, der sowohl Raucher – wie meine Person – als auch Nichtraucher, also beide Gruppen entsprechend berücksichtigt, dass wir zu einer zufriedenstellenden Lösung für alle beteiligten Personen kommen. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Zwi­schenruf der Abg. Silhavy.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Schmucken­schlager zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.19.05

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Der Antrag betreffend Kennzeichnung von Raucher- und Nichtraucherlokalen, um den Gästen eine Orientierungshilfe zu geben, ist natürlich absolut lobenswert. Daher bin ich umso glücklicher darüber, dass seit 1. Jänner bereits eine Verordnung in Kraft ist, noch von Gesundheitsministerin Kdolsky auf den Weg geschickt, die genau das regelt. Es ist bereits geregelt, dass außen an den Lokalen der Hinweis angebracht werden muss, wie das im Lokal geregelt ist, sodass man das also schon draußen erkennt.

Da die Antragsteller vielleicht nicht so oft die heimische Gastronomie frequentieren, habe ich ein Beispiel aus der Praxis mitgenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 134

Das ist Ihnen vielleicht bekannt. (Der Redner hält ein Schild in die Höhe, auf dem das Wort „Cafeteria“ zu lesen ist sowie eine durchgestrichen Zigarette auf rotem Grund und eine Zigarette auf grünem Grund abgebildet sind.) Dieses Schild ist am Eingang zu unserer Cafeteria hier im Parlament zu finden. Auch wenn man drinnen nichts konsu­miert, zumindest vom Vorbeigehen her könnte es dem einen oder anderen Abge­ordneten bekannt sein. Und es ist ganz klar gekennzeichnet. Die durchgestrichene roten Zigarette bedeutet „nicht rauchen“, die grüne bedeutet „rauchen“. Solche Schilder gibt es im ganzen Land, in allen Lokalen und somit ist das gut zu erkennen. (Zwischenruf des Abgeordneten Jury.)

Wir wollen damit sicherlich keine zusätzlichen Hürden für die österreichischen Wirtinnen und Wirte schaffen. Wir glauben, dass diese Verordnung absolut aus­reichend ist. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe beim BZÖ: Pfusch!)

Der Nichtraucherregelung in den Gastronomiebetrieben muss man auf den Grund gehen. Und da ist sicherlich der Wille, die Gesundheit in unserem Land zu fördern und dies mit dem Schutz der Nichtraucher voranzutreiben. Wir sollten uns hier nicht immer von den Kritikern treiben lassen, sondern auch auf die Gäste hören. Das wird ja durchaus gut angenommen. (Abg. Petzner: Die Gäste sind überhaupt nicht zufrieden!)

Vor allem: Wir müssen nicht die Möglichkeit, ausländische Suchtmittel zu konsumieren, auch noch fördern, sondern schauen wir lieber darauf, dass die eine oder andere Zigarette nicht angezündet wird und dafür ein gesundes heimisches Produkt konsu­miert wird! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.21.22

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich möchte möglichst wenig über das Gesetz diskutieren und mich dabei nicht am Villacher Fasching orientieren. Dieses Gesetz hochzujubeln, es sei so super und so großartig, das würde ich nicht zu sagen wagen; das ist es bestimmt nicht. Es ist besser als nichts, ein Schritt in die richtige Richtung, etwas vermehrter und verbriefter Nichtraucherschutz, der aber vielen viel zu wenig weit geht.

Die Diskussion ist extrem militant, was die Debatte nicht erleichtert. Egal, welche Position man einnimmt, Ohrfeigen von einer Seite gibt es jedenfalls in rauen Mengen.

Was Kollege Hofer betreffend klare Deklaration, um welches Lokal es sich handelt, gemeint hat, das finde ich schon sinnvoll, denn Grün signalisiert für Raucher grünes Licht, aber auch für Nichtraucher grünes Licht. Und wenn dann noch eine Zigarette durchgestrichen ist, weiß man nicht, ob Grün zu Rot oder Rot zu Grün wird. Schauen Sie einmal in ein Gasthaus, wie die Leute vor den Schildern stehen und dann schauen, wo wer raucht! Und dort setzen sie sich dann hin oder eben nicht. Also: Diese Kennzeichnung kann nicht gut sein.

Das Gesetz aber pauschal abzulehnen oder auszusetzen halte ich schon für einen wirklichen Fauxpas gegenüber allen Bestrebungen für einen besseren und berech­tigten Nichtraucherschutz, denn dann haben wir den Status quo vor Ministerin Kdolsky. Es muss nicht alles schlecht gewesen sein, aber in diesem Fall würde ich sagen: Ein Aussetzen ist jedenfalls falsch. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

15.23



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 135

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Sacher zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


15.23.07

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Vor Ihnen steht ein überzeugter, lebenslanger Nichtraucher. Daher wende ich mich an die FPÖ. (Der Redner blickt in Richtung der Grünen. – Abg. Neubauer – mit den Armen deutend –: Hier!) Wenn Sie eine bessere Kennzeichnung der Raucher- und Nicht­raucherlokale fordern, dann darf ich sagen: Diese Forderung – das wurde schon zum Ausdruck gebracht – ist erfüllt. Ihr Antrag ist überflüssig und wird von uns abgelehnt.

Ich wende mich jetzt an das BZÖ (Abg. Mag. Stadler: Jawohl! Richtig!), die richtige Seite, die rechtere Seite. Sie fordern gleich, das Tabakgesetz ganz auszusetzen. Sehr geehrte Damen und Herren vom BZÖ, das wäre ein gewaltiger Rückschritt und kommt für uns nicht in Frage.

Herr Kollege Petzner hat die Problematik in großen Sälen angesprochen. Ich bin Obmann eines Volkshaus-Vereins, der einen sehr großen Saal zu verwalten hat. Wir haben auch eine Faschingssaison hinter uns, da gab es kein einziges Problem, weil ganz klargestellt war: In diesem Gebäude wird nicht geraucht. Es hat sich niemand darüber beklagt und niemand darüber beschwert. Es gibt keine Alternativen zur Gesundheit, sehr geehrte Damen und Herren.

So, wie Sie in der Öffentlichkeit – hier reden Sie relativ ruhig und sachlich – an das Problem herangehen, sehr geehrte Damen und Herren, da kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie dort populistischer unterwegs sind, als Sie hier agieren. Mir fällt ein, dass da zum Beispiel Ausdrücke wie „Hexenjagd auf die Raucher“ Ihrerseits in der Öffentlichkeit gebraucht worden sind.

Das ist die typisch populistische Manier. Ihnen geht es offensichtlich um die Stimmen, uns geht es um die Gesundheit. Und uns geht es ganz besonders um die Gesundheit der Jugend, für die es auch eine Vorbildwirkung geben muss.

In diesem Sinne lehnen wir von der SPÖ diesen Populismus bezüglich Raucher- oder Nichtraucherlokale auf Kosten der Jungen, die ja die gesunden Alten der Zukunft sein sollen, entschieden ab. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Linder zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


15.25.12

Abgeordneter Maximilian Linder (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kollegen im Plenum! Ich bin ebenfalls ein begeisterter, lebenslanger Nichtraucher, bin aber auch Wirt und Bürgermeister. Und wenn ich das Gesetz jetzt lese, so glaube ich wirklich, dass einiges nicht richtig läuft. Es geht nämlich nicht darum, ob man jemanden zwingt, etwas zu tun, die Ungerechtigkeit und die vielen Unausgereiftheiten im Gesetz sind es, die uns Wirten wirklich Sorgen bereiten.

Die Sonderregelung, dass man mit dem Trick, dass man einen Umbau ankündigt, eineinhalb Jahre Zeit bekommt, eineinhalb Jahre das Gesetz umgehen kann, aber die Wirte, die es korrekt befolgen, plötzlich zu Umsatzeinbußen kommen, ist nicht in Ordnung.

Sie haben das Volkshaus erwähnt. Wir haben selbst ein Kulturhaus, das als öffent­liches Gebäude dem absoluten Rauchverbot unterliegt, aber in der Nachbargemeinde wird so ein Veranstaltungssaal von einem Wirten geführt, wo mit diesem Trick weiterhin geraucht werden kann. Sie können sich vorstellen, dass das Riesenprobleme


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 136

bedeutet. Und deshalb sage ich: Die Schwierigkeit ist, dass man mit sehr vielen Ausnahmeregelungen Möglichkeiten geschaffen hat, das Gesetz zu umgehen. Das sind die Dinge, die uns Sorgen bereiten.

Wir verlangen deshalb, dass das Gesetz aufgehoben und den Wirten wirklich die Wahlmöglichkeit gegeben wird, sich selbst zu entscheiden – und das ab sofort –, ob sie ein Raucherlokal sind, ob sie ein Nichtraucherlokal sind oder ob sie die gemischte Form machen. Dann hat der Gast wirklich von sich aus die Chance zu entscheiden, in welches Lokal er geht und wo er sich wirklich wohlfühlt. Das sollte unsere Aufgabe sein. (Beifall beim BZÖ.)

Aber es kann nicht sein, dass man über Gesetze Hintertüren schafft. Ich hoffe, dass Sie aus diesem Grund unserem Antrag nähertreten werden. (Beifall beim BZÖ.)

15.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.27.17

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Etwas derartig Skurriles, wie ich es von euch, liebe Kollegen vom BZÖ, jetzt gehört habe, habe ich schon lange nicht mehr gehört. Das ist ja eine Logik kreuz und quer: Entweder man ist für Nichtraucherschutz, oder man ist für die Wahlfreiheit oder – ich weiß nicht – für den mündigen Gast.

Aber machen wir uns nichts vor: Wenn man nichts tut oder das Gesetz aufhebt, dann gibt es einen Zustand, wo 70 Prozent Nichtraucher und 30 Prozent Raucher sind. Von den Rauchern wollen etwa 60 Prozent auch eine rauchfreie Luft, denn sie wollen ja nicht dort rauchen, wo schlechte Luft ist. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Das ist eine Augenauswischerei. Das ist eine Bankrotterklärung für die Gesund­heitspolitik. (Beifall bei der ÖVP.)

Dann sagen wir ehrlich, wir schaffen alles ab! Ich als Arzt lebe ja davon. (Abg. Petzner: Herr Kollege! Lesen Sie unseren Antrag! Wir sind für die Wahlfreiheit!) Ich habe sehr viele Patienten, die zu mir sagen: Warum hat mir niemand gesagt, dass das so gefährlich ist, Herr Doktor? Jetzt habe ich ein Karzinom, jetzt habe ich einen Herzinfarkt. Warum? – Ich meine, wir sind das Hohe Haus und nicht das „niedrige Haus“. Ich glaube, man kann sich schon einmal bemühen, auch ein bisschen Mut zu haben. Schauen wir doch ins Ausland! Dort sind viel weiter gehende Regelungen geschaffen worden.

Und falls es in der Übergangszeit und auch in den Bestimmungen Schwierigkeiten gibt – das Gesetz ist zum Teil schwierig zu lesen –, dann muss ich sagen, ich glaube, niemand wird sich dagegen verwahren, dass man den Vollzug besser regelt – irgendwann einmal. Aber jetzt reflexartig einzuknicken und diese kleinen Fortschritte wieder ad absurdum zu führen, das halte ich nicht für korrekt. Ich halte das nicht für gut, denn das Ziel muss sein, den österreichischen Nichtraucher und überhaupt den österreichischen Patienten davor zu schützen, dass er krank wird. Auch die Mitarbeiter in derartigen Lokalen haben ein Recht auf saubere Luft. Ich glaube, das sollten wir auch nicht vergessen.

Das dann hinter Anträgen zu verbergen, die Wahlfreiheit oder Mündigkeit fordern – oder der ganz skurrile Antrag – lieber Kollege Hofer, das ist ja eine Beleidigung für deine Intelligenz –, man möge das kennzeichnen, da muss ich sagen: Jeder, der Augen und nicht 20 Dioptrien hat, weiß, was Rot und Grün bedeuten. Der Kollege Schmuckenschlager hat es ja gezeigt. Also: Gekennzeichnet haben wir genug, mehr Taferln brauchen wir gar nicht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 137

Ich halte das Gesetz für einen Fortschritt, räume aber ein, dass es durchaus da und dort Vollzugsprobleme geben könnte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ)

15.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Windholz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.30.09

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Dr. Rasinger, ich darf Sie insofern beruhigen, als wir natürlich für den Nichtraucherschutz sind. Aber dieses Gesetz ist ein Paradebeispiel dafür, wie man es in der Administration, in der Vollziehung nicht machen sollte.

Ich kann Ihnen nur sagen: Bei mir in meinem Heimatbezirk war eine Gruppe von Betreibern von Gastronomiebetrieben, die mir ganz offen die Umsatzrückgänge geschildert haben und wie schwierig diese Regelung für sie zu administrieren sei. Jetzt gibt es gegenseitige Anzeigen irgendwelcher selbsternannter Vereine.

Sie, Herr Rasinger, haben selbst eingeräumt, dass es Schwierigkeiten beim Vollzug gibt. – Das ist sehr, sehr milde ausgedrückt. Ich sage Ihnen: Das ist ein Chaos. Wenn Sie die ganzen Medienberichte verfolgen, dann können Sie alles andere als stolz auf eine Initiative sein, die zwar eigentlich gut und richtig ist, die aber in der Umsetzung, in der Praxis völlig danebengeht. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben viele Unternehmen, viele Gastronomiebetriebe, die mit dem Rücken zur Wand stehen, auch was die finanziellen Möglichkeiten angeht. Dem Herrn Kollegen Sacher kann ich sagen, wenn er von Populismus spricht, so denke ich, es geht um etwas ganz anderes. Es geht auch um Vernichtung von Arbeitsplätzen, um Vernichtung von Unternehmungen. Und das wird passieren.

Heute hat die ÖVP angekündigt, dass sowieso 500 000 Arbeitslose auf uns zukom­men, mit denen Sie noch dieses Jahr rechnen. Sie sollten schon unterscheiden, von wo die kommen. Reden Sie sich in diesem Bereich dann bitte nicht auf die Finanzkrise aus! Das ist hier in Teilbereichen auch durch dieses Gesetz verursacht.

Es ist einfach äußerst schwierig zu administrieren. Das haben wir kritisiert. Das stellt auch der Antragstext glasklar dar. Und ich glaube, man kann es ja auch verbessern.

Sie haben eingeräumt, da habe nicht alles geklappt. – Ich kann Sie nur auffordern: Ziehen Sie daraus Ihre Schlüsse! Reparieren sie es, damit dieses Gesetz tatsächlich für die Gastronomiebetriebe administrierbar wird!

Der Text, den wir gewählt haben, ist einer, der die Sache gänzlich umfasst. Ich weiß nicht, was da populistisch sein soll. Der Kollege Sacher hat vielleicht einen anderen Antrag gelesen oder nur jenen von der FPÖ; das weiß ich nicht. Ich kann nur den Kopf schütteln, wenn es darum geht, dass es bei der Sozialdemokratie keinen Stellenwert mehr hat, wenn mit dieser Regelung Arbeitsplätze vernichtet werden. (Beifall beim BZÖ.)

15.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Silhavy gelangt nun zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.32.58

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege, wir sprechen beim Tourismus auch von Qualitätstourismus. Und es ist keine Frage, dass es, wenn wir über das Tabakgesetz reden, um Zielkonflikte geht. Es gibt Menschen, die gerne rauchen. Es gibt Menschen, die vor dem Rauch


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geschützt werden wollen. Aber es gibt – das dürfen Sie nicht ganz vergessen – auch Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Branche, die ebenfalls eines Schut­zes bedürfen und die auch ein Recht auf diesen Schutz haben. Ich denke, diese Hürden kann man nicht einfach ignorieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Mit der Kennzeichnungsverordnung ist man einen Weg gegangen, um auch den Konsumentinnen und Konsumenten, den Gästen zu signalisieren, in welchem Bereich man sich befindet, wo man sich aufhält. Aber was ganz klar ist – und ich möchte mich jetzt nicht auf das Niveau des Villacher Faschings begeben –: Ich meine, im Hohen Haus sollten wir ein anderes Niveau pflegen, und ich appelliere an Sie, sich auch an dieses Niveau zu halten. (Abg. Petzner: Na geh!)

Herr Kollege Petzner! Ich weiß schon, in Kärnten gibt es vielleicht andere Maßstäbe, das mag schon sein. Aber hier sind wir in der Bundespolitik, und hier legen wir schon noch Wert darauf, dass wir die Ernsthaftigkeit dieses Hauses auch so wahren, wie es dieses Haus und vor allem die Menschen, die wir vertreten, verdienen. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Auf jeden Fall meine ich, dass es ganz wesentlich ist, die Betriebe der Freizeit- und Tourismuswirtschaft dahin gehend einzubeziehen, dass sie auch diese Regelungen entsprechend mittragen. Wir haben ja nicht zuletzt auch aus diesem Grund diese Übergangsfristen geschaffen, damit genau jene Betriebe, die Arbeitgeber sind, zu­gleich aber auch den Qualitätstourismus ansprechen, einen entsprechenden Zeitraum haben, diese Regelung auch umzusetzen.

Wir sind jedenfalls weiterhin mit der Tourismusbranche und mit der Freizeitwirtschaft in Verbindung, um zu schauen, wie wir weitere Verbesserungen anstreben können. Die Vorschläge, die von Ihnen gemacht worden sind, sind jedenfalls keine positiven Lösungen für diese Fragen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Weinzinger zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.35.12

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde mir von den Vorrednern schon mitgeteilt, dass ich nicht von mündigen Bürgern reden darf. Ich darf auch nicht populistisch sein. Ich darf also nicht das sagen, was das Volk im Allgemeinen sagt. Das wäre nicht der Würde dieses Hohen Hauses entsprechend. Und jemand hat sogar gesagt, wir sind ja kein „niedriges Haus“, ohne an die Baugeschichte dieses Hauses zu denken, dass es deswegen Hohes Haus genannt wird, weil es so hoch die Grundfesten aufgebaut hat.

Aber sei es, wie es sei. Wir haben also jetzt ein Rauchergesetz, das sehr viele unbe­friedigende Entwicklungen mit sich gebracht hat – zutiefst unbefriedigende Entwick­lungen! Und da muss man doch nachdenken. Es sind die Bürger nicht zufrieden, zu einem großen Teil sind die Raucher nicht zufrieden, zu einem großen Teil sind die Nichtraucher nicht zufrieden, zum Teil sind die Gastronomen nicht zufrieden. Und es gibt auch entsprechende Einbußen in der Wirtschaft.

Schauen Sie sich bitte am Flughafen Wien an, wie die dortigen Restaurants gehen, wie die dortigen Kaffeehäuser gehen! Schauen sie sich an, wie es nach meiner Überzeugung eigentlich verächtlich ist, wie die Raucher vor die Tür gestellt werden und draußen irgendwo um einen Aschenbecher herum versammelt stehen!

Wie kommen wir dazu – ich bin Raucher und bekenne mich dazu –, dass wir nicht einmal auf den Bahnsteigen im Freien, in der Öffentlichkeit rauchen dürfen, wo der


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Wind immer bläst? Da gibt es kleine „Orterl“, dort darf man sich versammeln und mit ein paar anderen Ausgestoßenen eine Zigarette rauchen.

Wie kommen wir dazu, dass in den Zügen, mit denen wir gerne fahren würden, nicht einmal mehr ein Waggon, der ja bitte von den anderen abgetrennt ist, zur Verfügung steht, um dort zu rauchen? Wie kommen die Betreiber der Speisewägen und der Wägen in den Zügen, wo man Getränke ausschenkt, dazu, dass dort nicht mehr geraucht werden darf und die Leute nicht mehr hingehen? Früher hat man sich in einer Runde zusammengesetzt, hat gesagt, vier Stunden oder fünf Stunden fahren wir, da spielen wir Karten und rauchen die eine oder andere Zigarette dabei.

Dann kommt noch etwas dazu: Dieses Rauchen ist jahrzehntelang, jahrhundertelang ein Teil unserer Kultur gewesen. Und zu unserer Kultur hat gehört, dass wir auch entsprechend erzogen waren, dort nicht zu rauchen, wo Nichtraucher waren. Dort, wo ein Nichtraucher am Tisch gesessen ist, hat man gefragt: Stört es dich? Und wenn jemand am Tisch aß, dann hat man natürlich nicht geraucht, weil man die ent­sprechende Erziehung hatte.

Aber was bekommen wir jetzt statt Erziehung? – Gebote, Verbote, Verfolgung. Lassen Sie das doch! Lassen Sie den Bürger wirklich frei entscheiden, ob er in ein Lokal geht, in dem geraucht wird, oder ob er nicht in ein Lokal geht, wenn es entsprechend gekennzeichnet ist! (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Lassen Sie den Wirten, den Gastronomen frei entscheiden, ob er ein Lokal haben will, in dem geraucht wird, oder ob er ein Lokal haben will, in dem nicht geraucht wird. Er weiß, er muss dann auf einen Teil seiner Kundschaft verzichten. Im Nichtraucherlokal ist es das Gleiche – nur umgekehrt.

Und wenn die Möglichkeit besteht – Sie haben schon recht, im derzeit bestehenden Gesetz ist das in etwa geregelt –, dann soll man sich eben entscheiden können, hier kann geraucht werden und dort nicht. Aber machen Sie eine klarere, bessere Regelung!

Das ist notwendig, und unser Antrag entspricht dem. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

15.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte. (Abg. Petzner – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Obernosterer –: Gabriel, du bist ein Wirt! Erzähl, wie das ist! – Abg. Obernosterer: Ja, ich bin ein Wirt!)

 


15.39.26

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Als Wirt und Hotelier weiß ich, wovon wir jetzt wirklich sprechen. (Beifall des Abg. Dr. Rasinger.)

Dieses Nichtraucherschutzgesetz, so, wie es jetzt auf dem Tisch liegt, ist eines der liberalsten in Europa. Man kann es mit dem spanischen Modell vergleichen. Jeder der Vorredner, die heute hier zu diesem Tagesordnungspunkt gesprochen haben, hat zum Teil recht, das muss ich auch sagen, aber wir müssen den Tatsachen auch ins Auge sehen.

Es hat aber auch seinen Grund gehabt, warum dieses Gesetz so vage formuliert wurde. Ich sage jetzt auch, warum: In der Hotellerie brauchen wir kein Gesetz! Ich habe ein Hotel, in dem seit sechs Jahren Rauchverbot gilt. In der Hotellerie gibt es viele kleine Räumlichkeiten, in die die Leute sich am Abend mit einem Kaffee, einem


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Cognac oder einem Glas Wein zurückziehen und eine Zigarre oder eine Zigarette rauchen können.

Wen wir schützen wollten, das waren die vielen kleine Pubs in den Städten (Ruf bei der ÖVP: Genau!), und das waren die Landgasthäuser. Ein Landgasthaus kann zusperren! Ich habe selbst eines in einem 350-Einwohner-Ort und weiß: Es kommt am Abend, nach den Vereinen, nach den Proben niemand mehr ins Gasthaus, wenn er im Vereinslokal rauchen kann, aber im Gastlokal nicht mehr.

Warum wurde dieses Gesetz so vage formuliert mit dem „Hauptraum“ und dem „Nebenraum“, was sicherlich eine gewisse Unzufriedenheit zur Folge hat? – Aus einem ganz einfachen Grund: Weil wir es nicht auf den Quadratmeter ausrichten konnten, weil jedes Landgasthaus andere Räumlichkeiten hat, mit dem Gastzimmer, mit den Nebenstübchen, mit dem Speisesaal und so weiter und so fort.

Herr Minister, ich möchte Ihnen wirklich danken, dass Sie eine ganz klare Aussage getätigt haben: Ich schaue mir dieses Gesetz im ersten Jahr einmal an! – Wir von der Berufsvertretung, auch von der Wirtschaftskammer selbst haben gesagt: Schauen wir uns das einmal an, schauen wir, wo die Schwachstellen sind, und dann werden wir diese Schwachstellen ausmerzen!

Eines sage ich nämlich ganz klar: Es gibt keine Alternative zu dieser Freiheit, rauchen oder nicht rauchen. Ich sage euch das als Wirt. Schaut den Tatsachen auch ins Auge! Entweder wir merzen diese Schwachstellen aus – oder es gibt die zweite Variante, aber die möchten wir nicht, nämlich das generelle Rauchverbot. Dann geht es wirklich in die Struktur der kleinen Betriebe, der Arbeitsplätze, und ich glaube, das ist nicht das, was wir wollen, auch nicht das, was die Opposition will.

Schauen wir uns die Schwachstellen an, versuchen wir, sie in der zweiten Hälfte des Jahres auszumerzen und ein Gesetz zu schaffen, mit dem alle zufrieden sind, mit dem die kleinen Wirte leben können, die kleinen Pubs leben können, das dem Tourismus dient, ein Gesetz, mit dem wir alle leben können! Im Sinne der Allgemeinheit bitte ich euch: Helfen wir da zusammen, denn sonst – ich habe mit Ihnen, Herr Abgeordneter, schon gesprochen –, wenn es in Richtung dessen geht, was Sie wollen, bekommen wir das generelle Rauchverbot! Helfen wir zusammen, damit wir ein liberales Gesetz haben! Dafür stehen wir bereit, wir als Koalitionspartner gemeinsam mit der Oppo­sition. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Hagenhofer.)

15.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. 2 Minuten. – Bitte.

 


15.43.07

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es war schon ein starkes Stück, im Gesundheitsausschuss einen Antrag vorgelegt zu bekommen, mit dem man den Nichtraucherschutz aufheben will, und zwar deshalb aufheben will – heute haben wir es vom Antragsteller, von Herrn Petzner, erfahren –, weil es am Villacher Fasching hinsichtlich der Frage Probleme gegeben hat, ob man dort jetzt rauchen darf oder nicht. (Abg. Petzner: Das ist ein Beispiel! Ein Beispiel, Herr Kollege! Lesen Sie nicht die Zeitung?)

Kollege Petzner, ich kann Ihnen eines sagen: Wenn man drei Juristen an einem Tisch hat, dann hat man sechs verschiedene Meinungen. Da muss man schauen, dass sich diese klar werden, damit man zu einer Lösung kommt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 141

Aber, meine Damen und Herren, wissen Sie, wenn ich jetzt hier im Haus in die Cafeteria gehe – und ich bin auch schon seit sieben Jahren in diesem Haus (Abg. Grosz: Wahrscheinlich mehr in der Cafeteria, wie wir alle wissen!) und habe auch sehr stark geraucht! –, dann ist es angenehm, in den ersten Raum zu kommen, der rauch­frei ist. Ich habe 38 Jahre lang geraucht und rauche seit 15 Monaten nicht mehr. (Abg. Dolinschek: Du hast dich vom Saulus zum Paulus gewandelt!)

Ich habe beides probiert, ich weiß, wie beides ist, und mir ist jetzt bewusst, meine Damen und Herren – und ich sage das hier wirklich ganz offen –, was ich in diesen 38 Jahren angerichtet habe! Mir ist vollkommen bewusst, was ich gemacht habe, wenn ich in einem Raum, in einem Lokal geraucht habe, wo auch Nichtraucher waren. Mir ist vollkommen bewusst, was ich angerichtet habe, wenn ich geraucht habe, wo vielleicht auch Kinder anwesend waren, etwa in einem Zugabteil, wo das Rauchen erlaubt war, wo aber Mütter mit ihren Kindern gesessen sind, weil sie keine Plätze in einem Nichtraucher-Abteil gefunden haben – und ich habe da drinnen geraucht, meine Damen und Herren! Mir ist das vollkommen bewusst!

Und ich kann Ihnen auch Folgendes sagen, Kollege Lutz Weinzinger: Auch ich war gut erzogen, ich habe natürlich gefragt, ob ich rauchen darf oder nicht. Man hat sich eben öfters eine Zigarette angezündet, weil die Leute dann selbstverständlich gesagt haben: Na, rauchen Sie halt eine!, weil sie sich zu einem Raucher nicht zu sagen getraut haben, er darf nicht rauchen.

Ich kann Ihnen nur eines sagen: Für mich zählt die Gesundheit der Österreicherinnen und der Österreicher, für mich zählt die Gesundheit unserer Kinder hier in Österreich! Und für mich zählt auch der Arbeitnehmerschutz in der Gastronomie, für mich zählt auch der Arbeitnehmerschutz für die Beschäftigten, und wir sind nicht dafür, dass dieser vonseiten des BZÖ eingebrachte Antrag angenommen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir werden diesen Antrag nicht unterstützen, Kollege Petzner. Schauen Sie, dass Sie in Villach beim Fasching zusammenkommen (Abg. Petzner: Das ist ein Beispiel!) – aber nur für den Villacher Fasching werden wir die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher nicht aufs Spiel setzen! (Beifall bei der SPÖ.)

15.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsaus­schus­ses, seinen Bericht 141 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 142 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 142

15.46.0712. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 284/A(E) der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend elektronische Gesundheitskarte („e-card“) mit Aufdruck in Brailleschrift (143 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 187/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umstellung auf e-card mit Foto und Ausweispflicht für noch nicht umgestellte Karten (144 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer mit einer gewünschten Redezeit von 2 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


15.46.52

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Geschätzte Frau Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich mich ganz besonders bei den Kollegen in den anderen Fraktionen für die Unterstützung dieses Anliegens sehr herzlich bedanken. Es ist natürlich eine Maßnahme, die nicht viel Geld kostet, aber es ist dennoch eine sehr, sehr wichtige Maßnahme für alle Menschen, die mit einer Sehbehinderung zu kämpfen haben. Ich darf die Gelegenheit nutzen, um Ihnen zu erzählen, welche Probleme es da noch gibt.

Ich habe letzte Woche mit einem Betroffenen ein Gespräch geführt, der sagte – Lutz Weinzinger hat vorher davon gesprochen, welche Probleme er als Raucher jetzt im Zug hat –, wenn er im Zug sitzt, dann kommt die Ansage, in welchen Bahnhof er einfährt, es gehen aber immer beide Türen auf, die linke und die rechte. Der seh­behinderte Mensch muss also wissen, auf welcher Seite er aussteigen kann. (Abg. Dr. Oberhauser: Bei der U-Bahn ist es schon!) – Bei der U-Bahn wird es durchgesagt, ja. (Abg. Dr. Oberhauser: In manchen Zügen ...!) – In manchen Zügen auch? Das freut mich sehr. Wir müssen das wirklich flächendeckend machen, damit das abge­sichert ist.

Ein anderes Beispiel: Ein Gebäude wurde neu errichtet, eine automatische Tür wurde eingebaut. Auf der Tür war eine Aufschrift, in welchen Raum diese Tür führt. Man wollte sehbehinderten Menschen entgegenkommen und hat dann eben auch in Blindenschrift unten angeführt, wohin diese Tür führt. Nur: Wenn der blinde Mensch dann vor die Tür getreten ist, ist sie aufgegangen, und man konnte nicht mehr ertasten, was da geschrieben steht.

Ein letzter Bereich, der mir ein großes Anliegen ist und den ich auch mit einem Antrag festhalten möchte, ist die Mindesthöhe bei Verkehrszeichen. Meine Damen und Herren, ein blinder Mensch, ein sehbehinderter Mensch kann sich sehr leicht an Ver­kehrszeichen verletzen, wenn sie zu niedrig positioniert sind. Das ist schon sehr, sehr oft vorgekommen.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Hofer, Vilimsky ein:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 143

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der vorsieht, dass Straßenverkehrszeichen auf Gehwegen, Gehsteigen, Radwegen, Geh- und Radwegen und Schutzinseln nur ab einer Mindesthöhe, die geeignet ist, die Verletzungsgefahr für blinde und stark sehbehinderte Personen durch Straßenverkehrszeichen wesentlich zu reduzieren, angebracht werden dürfen.“

*****

Ich bitte um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hofer, Sie machen es mir manches Mal nicht leicht (Abg. Grosz: Auch heute nicht!), auch heute nicht, weil es natürlich schon einer sehr weitgehenden Interpretation bedarf, den Zusammenhang herzustellen, weil man natürlich alles unter dem Gesichtspunkt der Gesundheit diskutieren kann. (Abg. Grosz: Aber Sie drücken ein Auge zu!)

Ich drücke nicht ein Auge zu, denn das Auge-Zudrücken würde bedeuten, einen Präzedenzfall zu schaffen. Ich habe mir nur angesehen, dass wir vergleichbare Situationen bereits hatten, das heißt, die Präzedenzfälle bereits geschafften wurden, und ich deswegen hier auch keine Ausnahme machen möchte und daher den Antrag auch zulasse. Er ist auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Ich möchte nur an dieser Stelle noch einmal sehr inständig an alle Fraktionen ap­pellieren, bei der Stellung von Entschließungsanträgen meine Interpretations­spiel­räume nicht restlos bis zum letzten Zentimeter und Millimeter auszunützen. – Danke schön.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Mindest­höhe von Verkehrszeichen zum Schutze blinder und stark sehbehinderter Personen

eingebracht in der 17. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 12. März 2009 im Zuge der Behandlung des Berichts des Gesundheitsausschusses über den Antrag 284/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend elektronische Gesund¬heitskarte („e-card“) mit Aufdruck in Brailleschrift (143 d.B.)

Auf Gehwegen aufgestellte Verkehrszeichen können für blinde und stark seh­behin­derte Menschen eine Verletzungsgefahr darstellen, wenn die Schilder nicht hoch genug angebracht sind. Es gab schon zahlreiche Fälle, in denen blinde oder stark sehbehinderte Personen auf Gehwegen oder Schutzinseln gegen in zu geringer Höhe montierte Verkehrszeichen gelaufen sind und sich dabei verletzt haben. Aufgrund ihrer Behinderung ist es diesen Menschen nicht möglich, diese Gefahr zu erkennen, da mit dem häufig verwendeten Langstock nur der bodennahe Bereich abgetastet werden kann.

Solange es für die Mindesthöhe von Verkehrszeichen auf Gehwegen keine spezielle Regelung gibt, müssen die Betroffenen mit dieser unnötigen Gefahr leben. Um der Verletzungsgefahr vorzubeugen und auch blinden und stark sehbehinderten Menschen eine möglichst große Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, soll eine geeig­nete Mindesthöhe gesetzlich festgelegt werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 144

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der vorsieht, dass Straßenverkehrszeichen auf Gehwegen, Gehsteigen, Radwegen, Geh- und Radwegen und Schutzinseln nur ab einer Mindesthöhe, die geeignet ist, die Verletzungsgefahr für blinde und stark sehbehinderte Personen durch Straßenverkehrszeichen wesentlich zu reduzieren, angebracht werden dürfen.“

*****

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.50.35

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Frau Präsidentin, danke schön für die Auslegung. Ich glaube, dass der Antrag es absolut wert ist, darüber zu reden. Wir sollten mit der Verkehrsministerin und im Verkehrsausschuss über diese Fragen wirklich reden, denn angesichts der Schilde­rungen der Situation einerseits in der U-Bahn, in der Bahn, andererseits aber auch, was die Verkehrszeichen betrifft, ist das, soweit mir unsere Behindertensprecherin das gesagt hat, auch ein Anliegen von uns.

Ich glaube also, dass wir uns bei diesem Antrag, genauso wie bei Ihrer Initiative hinsichtlich der Frage der Brailleschrift auf den e-cards, durchaus finden könnten und wieder versuchen könnten, eine Fünf-Parteien-Einigung in diesen Fragen zu erzielen, denn ich glaube, dahin sollte es im Sinne der behinderten Menschen führen. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe schon gesagt, der Gesundheitsausschuss hat sich zu einem Allparteienantrag gefunden, wonach darauf hingewirkt werden soll, dass auf den neuen e-cards – 2010 sollen 4,6 Millionen e-cards ausgetauscht werden – für die sehbehinderten Menschen in Österreich eine Kennzeichnung in Brailleschrift erfolgt. Es gibt Zahlen, wonach jeder dritte Mensch in Österreich sehbehindert ist. Das sind vor allem ältere Menschen, aber durchaus auch Menschen mit angeborener Blindheit, und es sind sehr viele Früh­geborene, die im späteren Leben auch unter starken Sehbehinderungen leiden.

Für diese Menschen ist es extrem schwierig, in der Kartenflut, die wir haben – und wir alle kennen das –, herauszufinden, welche die e-card ist. Mit der Entschließung, in der wir uns dafür ausgesprochen haben, dass der Gesundheitsminister im Rahmen seiner Aufsichtspflicht darauf drängen soll, dass diese Karten mit dem Zeichen „SV“ in Brailleschrift ausgestattet werden, ist es uns, glaube ich, wirklich gelungen, über alle politischen Grenzen hinweg für die sehbehinderten Menschen in Österreich etwas zu erreichen.

Zum zweiten Antrag, zur Frage des Fotos auf der e-card, gibt es unterschiedliche Erfahrungen und unterschiedliche Zugänge. Nun weiß ich, dass vom freiheitlichen Lager die Frage des Fotos auf der e-card immer ganz gerne mit der Frage des Missbrauchs und mit der Frage eines Missbrauchs durch Asylanten, Migranten verknüpft wird – diese Diskussion haben wir schon gehabt –, ich weiß aber auch, dass Seniorenverbände immer wieder ein Foto auf der e-card gefordert haben, in diesem


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 145

Fall nicht zum Zweck der Identifizierung, sondern zum Zweck der Verwendung als Bürgerkarte.

So haben wir uns diesmal nicht einstimmig, aber doch entschlossen, im Ausschuss zu sagen, dass wir den Minister auffordern, zu überprüfen, wie es ausschaut mit der Frage: Rentiert es sich, ein Foto oder ein anderes Identitätsmerkmal auf der e-card aufzubringen? – Studien in Deutschland haben gezeigt, es bringt nichts. Berechnungen in Österreich besagen, es würde allein die Foto-Logistik 18 Millionen € kosten. Wenn wir uns die beschränkten Gesundheitsbudgets anschauen, sollten wir uns diese Frage, glaube ich, sehr gut überlegen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Spadiut mit einer gewünschten Redezeit von 2 Minuten zu Wort. – Bitte.

15.53.26

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Gesundheits­minister! Hohes Haus! 0,1 Prozent der Österreicher – das sind 7 800 Personen – sind ganz blind, 3 087 000 Menschen haben eine Sehbehinderung. Für viele Menschen ist also die e-card ohne Brailleschrift von anderen Karten nicht zu unterscheiden. Deswegen unterstützen wir den Antrag, die e-card mit der Brailleschrift zu versehen.

Zur Ausstattung der e-card mit einem Foto: Meine Damen und Herren! Der Missbrauch der e-card ist sehr groß. Die Anzahl von 30 Fällen, die von der grünen Fraktion beim Gesundheitsausschuss kolportiert wurde (Abg. Öllinger: Nicht von uns! Vom Hauptverband!), mag stimmen, nur: Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein. Das zeigt das Beispiel Deutschland: Da wird gerechnet, dass ungefähr 2 Mil­lionen vagabundierender e-cards unterwegs sind, und das macht einen Schaden von 1 Milliarde € aus.

Auch die Senioren fordern schon lange eine e-card mit Foto, um diese gleichzeitig als Bürgerkarte verwenden zu können. Da die e-card im Jahr 2010 neu gestaltet werden soll, fordern wir überhaupt eine Aufwertung der e-card – genug Platz ist ja auf der e-card, um Daten zu speichern.

Deswegen bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner, Dolinschek

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, beim vorgesehenen umfassenden Austausch der e-cards im Jahr 2010 nachstehende zusätzliche Funktionen auf Wunsch der Versicherten möglich zu machen und dem Nationalrat ehestmöglich die ent­sprechenden Gesetzesvorschläge zu übermitteln:

Nutzung als Personalausweis mit verpflichtendem Foto

Eintragung der Blutgruppe

Eintragung von Informationen über Medikamentenunverträglichkeiten

Nutzung zur Realisierung des Arzneimittelsicherheitsgurtes

Eintragung von Schutzimpfungen

Eintragung des Bestandes und Hinterlegungsorts von Patientenverfügungen

Eintragung von Notfalldaten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 146

Eintragung von Informationen über die Registrierung zum Beispiel von Implantaten, Medizin­produkten.“

*****

Da es sich dabei um keine intimen Daten handelt, dürfte es auch mit dem Datenschutz kein Problem geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

15.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner, Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Aufwertung der e-Card durch zusätzliche Funktionen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des  Gesundheitsausschusses  über  den  Antrag 187/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Umstellung auf e-card mit Foto und Ausweispflicht für noch nicht umgestellte Karten (144 d.B.)

Mit der 56. ASVG-Novelle wurde dem Hauptverband der österreichischen Sozial­versicherungsträger die Aufgabe übertragen, eine SV-Chipkarte (e-card) als Grundlage für ein elektronisches Verwaltungssystem (ELSY) in der österreichischen Sozialver­sicherung zu schaffen. Im Jahr 2005 wurde dann für die rund 8 Mio. Versicherten in Österreich der Großteil der e-cards ausgestellt, wobei die ausgestellten Karten für die PatientInnen mehr als nur ein Krankenschein in Scheckkartenformat sind. Denn die e-Card ist der Schlüssel zum Gesundheitssystem und ermöglicht durch die Bürger­kartenfunktion auch den Zugang zu Services des E-Government.

Österreichweit ist diese Karte bei allen Vertragsärzten und -einrichtungen gültig. Doch derzeit sind auf der e-card keine Gesundheitsdaten gespeichert, sondern nur die Personendaten des Karteninhabers, wie z.B. Titel, Name, Versicherungsnummer. Beim Einlesen der e-card wird nur überprüft, ob und bei welchem Krankenversiche­rungsträger ein Patient versichert ist. Die Rückseite der e-card ist als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gültig und ersetzt den „Urlaubskrankenschein“ bei Aufenthalten in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz.

Doch angesichts der Neugestaltung der e-Card für 2010 ist eine generelle Aufwertung dieser Karte dringend erforderlich. Mit einer längst fälligen Ausstattung könnte die e-Card als Personalausweis mit Foto insbesondere für PensionistInnen und Jugendliche verwendet werden, ohne zusätzliche Ausweise produzieren zu müssen. Für Jugendliche und PensionistInnen würde durch diese unbürokratische kostengünstige Lösung eine echte Verbesserung eintreten. Denn die e-Card mit Foto könnte als Ausweis nicht nur helfen, den Missbrauch einzudämmen, sondern böte z.B. auch die Möglichkeit, dass beispielsweise Jugendliche und PensionistInnen dadurch Vergüns­tigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln erhalten könnten.

Zudem sollten auf der e-Card nicht nur die Personendaten, sondern auch die Blut­gruppe angegeben werden können. Zusätzlich müsste es zu einer Erweiterung der Funktion der e-Card kommen, damit im Interesse der PatientInnen die Karte auch Informationen über Medikamentenunverträglichkeit vermitteln kann. Damit könnte auch der Arzneimittelsicherheitsgurt umgesetzt werden.


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Weiters könnte durch die Einführung eines an die e-card gekoppelten elektronischen Impfpasses die Dokumentation verbessert erreicht werden, zumal die Dokumentation von Impfungen in Österreich nicht einheitlich und in manchen Bereichen sogar lückenhaft erfolgt. Eine aktuelle Studie zum Thema e-Impfpass und Impfinformation in Österreich haben gezeigt, dass 57 Prozent der österreichischen Bevölkerung manch­mal bis sehr oft die Auffrischung von Impfungen vergessen haben. Die Gründe dafür sind evident: Denn ein nicht unbeträchtlicher Anteil der österreichischen Bevölkerung besitzt zwei Impfpässe (21 %), wodurch immer wieder in mehreren Impfpässen nachgeschaut werden muss, wenn man sich einen Überblick über die potentiell anstehenden Auffrischungsimpfungen machen will. Zudem werden derzeit nur 6 % der österreichischen Bevölkerung von ihren Ärzten an Auffrischungsimpfungen erinnert. Daher würden rund 86 % der Bevölkerung eine automatische Verknüpfung des Impfpasses mit der e-Card begrüßen. Sogar 79 % der ÖsterreicherInnen würden einer Aufnahme von persönlichen Impfdaten in einer zentralen Datenbank zustimmen.

Aber auch Informationen über Notfalldaten oder das Vorhandensein von Patienten­verfügungen könnten durch die zusätzliche Funktion der e-Card ermöglicht werden. Zudem könnte die e-Card für einen bestimmten Personenkreis Auskunft über die Eintragung in Registern beispielsweise über implantierte Herzschrittmacher, Defibril­latoren und Loop-Recorder geben.

Dabei muss aber allerhöchster Wert auf die Wahrung von Patientenrechten und der Einhaltung des Datenschutzes gelegt werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, beim vorgesehenen umfassenden Austausch der e-Cards im Jahr 2010 nachstehende zusätzlichen Funktionen auf Wunsch der Versicherten möglich zu machen und dem Nationalrat ehestmöglich die entsprechenden Gesetzesvorschläge zu übermitteln:

Nutzung als Personalausweis mit verpflichtendem Foto

Eintragung der Blutgruppe

Eintragung von Informationen über Medikamentenunverträglichkeiten

Nutzung zur Realisierung des Arzneimittelsicherheitsgurtes

Eintragung von Schutzimpfungen

Eintragung des Bestandes und Hinterlegungsorts von Patientenverfügungen

Eintragung von Notfalldaten

Eintragung von Informationen über die Registrierung z.B. von Implantaten, Medizin­produkten.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 



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15.56.14

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! An meinen Vorredner: Es weiß natürlich niemand, wie viele Fälle von Missbrauch es gibt, wie oft die e-card missbräuchlich verwendet wird. Tatsache ist aber, dass wir in den Medien immer häufiger darüber lesen. Ich zitiere aus der Zeitung „Heute“ vom 17. Februar:

Frecher Betrugsversuch mit der e-card aufgedeckt! Kranker Gastarbeiter flog in seine Heimat, ein Bekannter sollte an seiner Statt zur Chefarzt-Kontrolle gehen. – Zitatende.

Nur ein Einzelfall? – Wie auch immer. Wir brauchen zusätzliche Sicherheit. Das wünschen sich auch jene Menschen, die brav in die Krankenversicherung einzahlen.

Wie soll nun ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal ausschauen? – Dazu gibt es viele Vorschläge, Frau Dr. Oberhauser hat das schon angerissen. Es macht Sinn, dass nun überprüft wird, welches Sicherheitsmerkmal am geeignetsten ist.

Herr Minister! Ich möchte Ihnen dazu wirklich die Wünsche der Senioren ans Herz legen. Bitte bringen Sie das in die Prüfung ein! Das sind nicht Wünsche aus Jux und Tollerei der Senioren, sondern es gibt berechtigte Gründe:

Erstens: eindeutige Zuordnung. Zweitens: Ein Foto würde für Senioren auch die Chance bringen, einen europaweiten Seniorenausweis zu gewinnen. Was heißt das? – Das heißt, man kann sich alle anderen Ausweise ersparen. Man bekommt die Seniorenermäßigung in der Bahn, im Museum. Was nützt mir dort ein Fingerprint? Im Museum wird es wahrscheinlich die dafür notwendige Einrichtung kaum geben. – Aber wie gesagt, es sollen alle Möglichkeiten getestet und geprüft werden.

Zu den Kosten, die Frau Kollegin Oberhauser angesprochen hat: Man könnte auch prüfen, wie weit es möglich wäre, auf die vorhandene Datei der Passfotos zurück­zugreifen. Man könnte vielleicht auch prüfen, ob nur eine bestimmte Personengruppe eine e-card mit einem Foto bekommen könnte. – Es gibt verschiedene Möglichkeiten.

Jedenfalls, Herr Minister, soweit ich Sie kenne, sind Sie ein Mann der Tat, und Sie werden nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag prüfen. Wir hoffen auf gute Ergebnisse. Es muss schließlich in unser aller Interesse sein, dass mit den Geldern sorgsam umgegangen wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


15.58.53

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Frau Kollegin Aubauer, Sie haben es gerade gesagt: In den Medien liest man immer wieder vom Missbrauch der e-card. Das ist also schon ein ganz, ganz großes Problem.

Aber ich muss sagen, Ihre Rede war ein bisschen unbefriedigend. Sie stellen sich hierher und sagen, der Herr Minister soll prüfen, es gebe da viele verschiedene Möglichkeiten – Sie führen aber nicht eine einzige davon an.

Wir haben da ein konkretes Projekt gefordert. Wir wollten, dass ein Foto auf die e-card kommt, um da auch ein bisschen eine Hemmschwelle zu schaffen, um den Missbrauch hintanzuhalten.

Der Abänderungsantrag, der dann von den beiden Regierungsparteien im Gesund­heitsausschuss eingebracht worden ist, hat mit dem ursprünglichen Antrag überhaupt nichts mehr zu tun. Wir haben eine konkrete Forderung gestellt – und jetzt gibt es eine


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Wischiwaschi-Forderung. Das heißt, der Herr Minister soll irgendwas irgendwann irgendwo prüfen, und vielleicht bekommen wir einmal Ergebnisse. Es gibt nicht einmal einen Zeitrahmen, in dem er das prüfen soll.

In Wirklichkeit ist dieser Antrag ein Antrag, der ins Leere geht, der verpuffen wird. Und wenn Sie beide Parteien das Glück haben, kommt irgendwann eine neue Gesetz­gebungsperiode – und alles ist sowieso wieder vergessen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte schon sagen, diesem Abänderungsantrag kann ich in keiner Weise zustimmen, denn ich glaube, das ist auch eine relative Unart Ihrerseits, dass Sie einen Abänderungsantrag, der einen vollkommen anderen Inhalt hat, einbringen und damit den ursprünglichen Antrag in Wirklichkeit abwürgen. Das ist Ihre Art und Weise, mit der Opposition umzugehen – wir werden uns das merken.

Wir werden diesem Abänderungsantrag in keiner Weise zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.00.33

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Den Anträgen des Kollegen Hofer bezüglich Brailleschrift sowie Verkehrszeichen werden wir zustimmen. Den Anträgen – Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat das schon erklärt – der Freiheitlichen in Bezug auf die e-card hätten wir nicht zugestimmt, und wir werden auch diesem Antrag nicht zustimmen, der jetzt in abgeänderter Form eingebracht wird. Das Argument dafür hat Kollegin Oberhauser schon geliefert: Man kennt das Ergebnis ja schon, es ist ja alles klar. Ich finde, Frau Kollegin Aubauer, wir brauchen nicht darum herumzureden: Das ist eine sinnlose Aktion.

Ich verstehe schon, die Seniorenverbände haben Interesse daran, dass ein Foto drauf sein soll. Das, vermute ich einmal, deshalb, damit man – Sie haben es auch erwähnt – zu den Begünstigungen kommt. Nur: In einem Museum in Spanien spielt das keine Rolle, ob da irgendein Zeichen drauf ist, das dort vermutlich nicht einmal ausgelesen werden kann, weil die entsprechenden Eingabegeräte nicht vorhanden sind. Aber sei’s drum.

Ich halte die Debatte für sinnlos. Es gibt ein sehr beschränktes Potenzial von Miss­brauch, und es hilft auch nicht, wenn Sie einen Artikel über einen versuchten Missbrauch vorbringen. Dieser ist Gott sei Dank aufgedeckt worden; ich habe diesen Artikel auch gelesen. Natürlich wissen wir: Es gibt Missbrauchsversuche!, aber was wir ebenso wissen, und das ist klar, ist, dass ein Foto, aufgebracht auf einer Karte, überhaupt kein Mittel dafür ist, den Missbrauch zu verhindern. (Abg. Amon: Na ja!)

Ich habe Ihnen das schon im Ausschuss erklärt. Dieses Foto auf der ÖBB-Card (der Redner hält die betreffende Karte in die Höhe) ist ungefähr vor 30 Jahren gemacht worden; ich habe die ÖBB-Vorteilscard schon lange. (Abg. Amon: Die gibt es ja noch gar nicht so lange!) Die Karte wird immer wieder erneuert, aber auf diesem Foto sehe ich wahrscheinlich ungefähr so aus wie Herr Amon, für ihn könnte man mich auf diesem Foto auch halten. (Rufe beim BZÖ: Ihr schaut euch ja gar nicht ähnlich!) Das ist sinnlos. (Abg. Grosz: Ihr schaut euch ja gar nicht ähnlich!) – Können Sie sich beruhigen? Ich versuche, hier ein Argument vorzubringen, Herr Grosz!

Ich sage Ihnen eines: Wenn Sie das Foto wirklich fälschungssicher machen müssen, dann müssen Sie dem Fotografen abverlangen, sich von jedem, der bei ihm das Foto machen lässt, einen Ausweis zeigen zu lassen. Sie müssen den Fotografen zu


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demjenigen machen, der überprüft, ob derjenige, der zu ihm kommt und sich als Karl Öllinger fotografieren lassen will, auch tatsächlich Karl Öllinger ist, der auf dem Foto sein soll. – Sinnlos, absolut sinnlose Maßnahme! Sie wissen es.

Sie führen eine Debatte – und dann kommt das BZÖ witzigerweise noch mit dem Antrag, dass auch die Blutgruppe und die Notfalldaten auf der e-card registriert werden sollen. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Darf ich Sie daran erinnern, dass Ihr BZÖ-Sozial- oder Gesundheitsminister kläglich daran gescheitert ist, seinen eigenen Antrag, nämlich Notfalldaten auf der e-card registrieren zu lassen, durchzusetzen. Er hat nicht einmal Notfalldaten sozusagen eindeutig identifizieren können. (Abg. Grosz: Weil Sie dagegen waren! Datenschutz!) Sie waren das, Herr Grosz, und Ihr Minister! Und jetzt stellen Sie sich hierher und sagen, Minister Stöger soll dafür sorgen, dass die Notfalldaten als solche auf der e-card abgespeichert beziehungsweise registriert werden.

Wir hatten die Debatte auch im Ausschuss, wo eindeutig erklärt wurde, von allen, die diskutieren wollten, dass die Blutgruppe, wenn sie abgespeichert ist, im Notfall überhaupt kein Kriterium ist für den Arzt, weil er selbstverständlich auch den Gegen­check machen muss, ob die Notfalldaten, ob die Blutgruppe auf dem Ausweis tatsächlich mit der Blutgruppe des Betroffenen übereinstimmt. Es kann ja auch zufällig jemand eine andere e-card eingesteckt haben. Der Arzt, würde er nicht überprüfen, wäre dann eigentlich für eine fahrlässige Handlung verantwortlich.

Das heißt, selbstverständlich nützen weder Notfalldaten noch die Blutgruppe, noch das Foto etwas. Das würde nur die Kosten eminent erhöhen – und Sie haben uns allen nicht die Frage beantworten können oder wollen, wer diese Kosten eigentlich über­nehmen soll. (Beifall bei den Grünen.)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


16.05.28

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich ein paar Worte zur künftigen Ausstattung der e-card mit Brailleschrift sagen.

Im Jahr 2010 muss rund die Hälfte der e-cards ausgetauscht werden. Grund dafür ist, dass die auf der Rückseite befindliche europäische Krankenversicherungskarte nur fünf Jahre gültig ist. Das bedeutet wiederum, dass all jene Personen betroffen sind, die im Jahr 2005 als ArbeitnehmerInnen gemeldet waren. Auf der neuen Karte soll auch ein Zeichen in Blindenschrift enthalten sein. Die Kennzeichnung erfolgt mit den Buchstaben SV.

Ich freue mich, sehr geehrte Damen und Herren, dass es dadurch möglich sein wird, erstens eine Karte für Blinde und Sehbehinderte leichter erkennbar zu machen, und zweitens, den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen deutlich zu verbessern. Damit ist ein wichtiger Schritt für die Menschen in diesem Land gesetzt worden. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.06.57

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ein System, das ernst genommen werden will, muss dafür sorgen, dass die


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Einhaltung seiner Regeln und Vorschriften respektiert wird. Dafür braucht man leider Kontrollmaßnahmen. In unserem Fall ist eine Überwachung der Gesetze nur durch eine eindeutige Identifizierung des Patienten möglich, durch Definition eines Identifi­kationsmerkmales, wobei wir ein Foto für geeignet halten.

Grundsätzlich muss gesagt werden, wer nicht bereit ist, ein Minimum an Überwachung zur Einhaltung der selbst gestellten Regeln zu leisten, verliert die Achtung vor sich selbst. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn wir als Land, als Gesellschaft nicht mehr wahrgenommen werden, nicht mehr ernst genommen werden – allein schon deshalb ist ein Foto Pflicht. (Abg. Bucher: Wer wird nicht ernst genommen?)

Laut Gesetz hat der Arzt heutzutage das Recht, bei begründetem Verdacht auf Miss­brauch einen Ausweis zu verlangen. Ich betone, er hat das Recht, nicht die Pflicht. Das ist ein himmelhoher Unterschied, allein schon wegen der Haftungsfragen; da gibt es oft ein Missverständnis in der Begrifflichkeit.

Herr Minister, weil Sie aus mir nicht verständlichen, fast schon dogmatischen Gründen kein Foto zur Identifizierung auf der e-card wollen, soll nun die Ärzteschaft als Kontrollorgan verpflichtet werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte werden aber nicht die Polizei des Hauptverbandes spielen und jeden ihnen nicht bekannten Patienten einer genauen Identitätsprüfung unterziehen. (Abg. Öllinger: Wer macht es dann?)

Aufgabe des Arztes und seines Ordinationsteams ist es, zu diagnostizieren und zu therapieren, jene des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, zu administrieren. Jeder soll seinen Part zufriedenstellend lösen. Unsinnig ist es, wenn der Hauptverband die Administrationsprobleme auslagern will und eine Identitäts­kontrolle in den Ordinationen verlangt. – Also wieder einmal eine subtile Unterstellung einer Schuld der Ärzte am e-card-Missbrauch.

Das Kostenargument ist auch keines. Jeder Staatsbürger besitzt heute ein Foto, einen Pass mit Foto, er besitzt einen Führerschein. Er muss sich nur irgendwo identifizieren, dann wird es angefertigt. Also wenn man will, kann das relativ unkompliziert und günstig ablaufen.

Herr Minister, sorgen Sie bitte durch die Verpflichtung des Anbringens eines Fotos auf der e-card dafür, dass die Republik Österreich ihre Vorschriften durchsetzen und somit dem Betrug weitgehend ein Riegel vorgeschoben werden kann! (Beifall bei der FPÖ.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger mit einer 2-minütigen gewünschten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


16.09.31

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Lieber Kollege Karlsböck, ich habe den Eindruck, ich muss dich bald einmal retten, wenn du so schnell und so hektisch redest und vielleicht einmal mit einem Herzinfarkt zusammenbrichst. – Nein, Spaß beiseite, zum Thema!

Zur Sache mit dem Foto. – Ich bin an und für sich auch für das Foto, aber ich weiß aus der Diskussion in Deutschland, wie schwierig das ist, ein Foto von allen zu bekommen; die Passfotos werden ja leider nicht gespeichert. Daher, denke ich, ist unser Antrag sehr wohl richtig, dass wir sagen, man möge eine bessere Identifikation überlegen. Man kann nicht immer mit dem Kopf durch die Wand und sagen, nur das Foto sei das einzig Seligmachende auf der Welt, und das mit dem Missbrauch begründen. Ich kann dir sagen (in Richtung des Abg. Dr. Karlsböck), du bist Insider, ich bin Insider, ich stehe jeden Tag in der Praxis mit den sogenannten Betrügern: Ich sehe die Betrüger nicht


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flächendeckend, die mich ausnützen wollen, ich räume aber ein, dass es möglicher­weise betrügerische Handlungen gibt, von Drogensüchtigen, von anderen, die jetzt schon etwas wollen.

Aber das muss alles in einer gewissen Verhältnismäßigkeit sein. Die Kosten für diese Identifikationssysteme müssen niedriger sein als das, was wir dadurch verlieren.

Ich möchte aber auf etwas viel Wichtigeres zu sprechen kommen, etwas, das mir am Herzen liegt. Wir reden jetzt eigentlich über die Blinden, und eigentlich ist das das Kernstück einer sozialen Krankenversicherung: wie sie mit den Schwächsten in der Gesellschaft umgeht; nicht mit den Hofräten, nicht mit den Managern, nicht mit den Jungen, die sich alles leisten können und die auch den Ellbogen haben und den Intellekt, sich durchzusetzen.

Wir haben in das Regierungsprogramm einen sehr wichtigen Satz zum wiederholten Male hineingeschrieben, nämlich: eine bestmögliche Versorgung, unabhängig von Alter und Einkommen. Deshalb ist, glaube ich, auch diese kleine Maßnahme, die wir jetzt umsetzen, die Aufschrift für Blinde, damit diese das besser erkennen, ein Weg in die richtige Richtung – genauso wie die 2-Prozent-Beschränkung bei den Rezeptgebühren eine richtige Maßnahme war.

Ich denke, man sollte uns an diesen Taten messen und nicht an, wie Kollege Öllinger sagt, sinnlosen Aktionen. So sinnlos sind Aktionen in Österreich nicht, auch nicht in der Gesundheitspolitik. (Beifall bei der ÖVP.)

16.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Neubauer mit einer zweiminütigen Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


16.12.13

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Ich möchte mich kurz ein bisschen auf die Vorgehens­weise im Ausschuss beziehen. Kollege Großruck hat sich da wunderbar versprochen. Er hat gesagt, es sei geübte Praxis, Anträge zu vertagen. Damit hat er zum Ausdruck gebracht, was derzeit wirklich in allen Ausschüssen übliche Praxis ist, nämlich: gute Anträge der Opposition immer wieder einfach zu vertagen und damit auch die Verantwortung von sich zu schieben, gute Anträge tatsächlich auch als das zu werten, was sie sind, und anzuerkennen, dass die Opposition auch tatsächlich gute Ideen hat. Wenn man Anträge permanent vertagt und damit schubladisiert, so haben wir damit naturgemäß keine wirklich große Freude.

Die Anträge, die dann in weiterer Folge eingebracht wurden, nämlich den Herrn Ge­sundheitsminister damit zu beauftragen, hier zu prüfen, ohne eine Fristsetzung einzuräumen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wirklich ein starkes Stück, damit wird der Parlamentarismus auf eine hohe Geduldsprobe gestellt. Einfach herzugehen und zu sagen: Jetzt lassen wir einmal so lange alle Rahmenbedingungen prüfen, bis niemand mehr daran denkt, dass es überhaupt einen Antrag gibt!, das ist wirklich letztklassig, wie man hier mit diesen Anträgen umgeht.

Herr Kollege Öllinger, zur e-card darf ich Ihnen noch Folgendes sagen: Laut Auskunft des Hauptverbandes selbst, vom 2. April 2008, sind insgesamt 117 763 e-cards als verloren, 45 776 als gestohlen und 127 229 als defekt gemeldet gewesen. Mir ist es schleierhaft, wie man heute von 30 anhängigen Fällen reden kann, wenn es um 300 000 Karten geht, die heute nicht mehr existieren oder defekt sind oder gestohlen wurden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn slowakische Reisebüros – und das berichtet die „Presse“, die unverdächtig erscheint –, wenn ausländische Reiseunternehmen Touristen Ärztebesuche in Öster­


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reich mit gefälschten e-cards anbieten, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann haben auch bei Ihnen als Regierungsparteien endlich die Alarmglocken zu läuten! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass Kollegin Aubauer un­seren Antrag vom Ausschuss angenommen hat. Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie unseren Antrag auch mittragen können, der darauf abzielt, dass man für die Pen­sionisten, nach 15 Jahren eines gemeinsamen Antrags im Hauptverband und im Seniorenrat, die e-card so ausstattet, um damit in Österreich, in dieser Republik endlich auch für die Pensionisten einen offiziellen Pensionistenausweis zu bekommen. Dann können wir alle glücklich sein. Ich freue mich auf die Unterstützung von Kollegin Aubauer. (Beifall bei der FPÖ.)

16.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich stelle nur fest, Sie haben keinen Antrag eingebracht. (Abg. Neubauer: Ja, das war nur eine Zwischen­bemerkung!) – Okay. Es war mir nämlich ein Antrag angekündigt. (Ruf: Tatsächliche Berichtigung: Abgeordneter Maier!)

Nun ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar mit einer zweiminütigen Redezeit zu Wort gemeldet; die tatsächliche Berichtigung wird danach aufgerufen. – Bitte.

 


16.16.00

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, es gibt Probleme mit der e-card, ja, es gibt Betrug mit der e-card. Jede Maßnahme, die hier Verbesserungen schafft, ist auf jeden Fall zu begrüßen. Ob jetzt ein Foto oder zusätzliche persönliche Daten – all das kann eine Verbesserung bringen, aber in einem zweiten Schritt müssen wir (Abg. Öllinger: Eine Speichelprobe machen!) auch die Ärzte in die Pflicht nehmen. Wir müssen die Ärzte in die Pflicht nehmen, hinzuschauen und nicht wegzuschauen.

In der Vergangenheit war es so, dass die Ärzte überhaupt kein Interesse daran hatten, einen Missbrauch aufzudecken, weil das, wie wir schon gehört haben, nicht ihre Pflicht war und sie das auch nicht als ihre Pflicht angesehen haben. Das heißt, wir müssen die Ärzte in die Pflicht nehmen. Da höre ich aber schon wieder den Aufschrei von der Gewerkschaft, dass das unzumutbar ist, dass es unzumutbar ist, den Ärzten eine gewisse Sorgfaltspflicht aufzubürden.

Das zeigt das Problem in unserem gesamten System: Immer dann, wenn es darum geht, irgendetwas zu verändern, wird geblockt, wird gemauert. Wenn es das Gesund­heitssystem betrifft, wo Veränderungen angesagt sind, heißt es sofort: Streikdrohung. Ob bei den Lehrern, ob im öffentlichen Dienst, ganz egal, es steht immer gleich das Wort „Streikdrohung“ im Raum. Deswegen fordere ich hier die Solidarität des öffent­lichen, des geschützten Bereichs mit der Privatwirtschaft ein. Es hat keiner in der Privatwirtschaft Interesse beziehungsweise Verständnis dafür, dass die, die im ge­schütz­ten Bereich arbeiten, mit Arbeitsverweigerung reagieren, wenn die anderen ihren Job durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit verlieren. (Beifall beim BZÖ.)

Gerade bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst habe ich den Eindruck, dass man dort noch nichts von Perestroika gehört hat. Wenn es um Veränderungen geht, höre ich aus dieser Richtung immer ein Njet. Sie sollten wirklich einmal zuhören und auf die Bedürfnisse der Menschen hören. Es hat keiner Verständnis dafür, dass sofort gestreikt wird, wenn Veränderungen, sinnvolle Veränderungen im Raum stehen.

Deshalb fordere ich an dieser Stelle – hören Sie gut zu! – ein Streikverbot, ein zeitlich befristetes Streikverbot (Abg. Dr. Oberhauser: Bei e-card-Missbrauch?), und zwar für alle systemrelevanten Bereiche. Für alle systemrelevanten Bereiche brauchen wir ein


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Streikverbot so lange, bis die Krise vorbei ist. Dann können wir wieder über alles reden. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen; 2 Minuten. – Bitte.

 


16.18.52

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einer meiner Vorredner, Kollege Neubauer von der FPÖ, hat Zahlen genannt, Zahlen von e-cards, die verlustig gegangen sind, gestohlen wurden beziehungsweise defekt waren, und in seinen Ausführungen dargestellt, dass damit Missbrauch betrieben werden kann. – Das ist unrichtig!

Ich stelle richtig, Kollege Neubauer: Diese Karten sind gesperrt und können nicht verwendet werden!

Ich stelle weiters richtig: Sie haben eine Zahl von 30 genannt.

Ich halte Ihnen entgegen: Genau diese Zahl stammt vom Hauptverband der Sozial­versicherungsträger und wurde mir in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung bekannt gegeben.

Weiters haben Sie behauptet, dass slowakische Reisegruppen nach Österreich kom­men, und Sie haben aus einer Zeitung zitiert.

Ich stelle richtig: Es handelt sich dabei um Menschen, die nach europäischem Krankenversicherungsrecht in Österreich auch versichert sind, genauso wie Öster­reicher in der Slowakei versichert sind. (Beifall bei der SPÖ.)

16.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich darf nunmehr um etwas Aufmerksamkeit bitten. Die Abstimmung ist etwas verändert.

Ich frage noch einmal: Die Freiheitliche Partei hat den bei uns am Präsidium schriftlich aufliegenden Antrag nicht gestellt? – Nein.

Somit ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 143 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 18.)

Der von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer eingebrachte Entschließungsantrag wurde wieder zurückgezogen. – Alle Abgeordneten, die den Antrag gestellt haben, haben auch die Zurückziehung unterschrieben.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 144 der Beilagen angeschlossene Entschließung.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 19.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der e-card durch zusätzliche Funktionen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

16.22.1814. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 400/A(E) der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer bundesweiten Skihelmpflicht bis zum 14. Lebensjahr (145 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Grosz mit einer Redezeit von 2 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


16.22.46

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Ich möchte im Rahmen dieser Debatte schon einmal die Frage stellen, wie viele Winter eigentlich noch vergehen müssen, bevor die Politik endlich Regeln einführt, damit wir nicht weitere Tote auf Österreichs Skipisten zu verzeichnen haben. Auch in diesem Winter gab es nicht nur den Fall Althaus – einer der prominenten Fälle –, sondern es sind auch wieder viele Jugendliche zu Tode gekommen, weil sie keinen Skihelm getragen haben.

Sie können jetzt unterstellen, dass ein Abgeordneter dieses Hauses unbedingt einen Antrag zur Skihelmpflicht durchbringen will, aber es ist tatsächlich so – führende Chirurgen und Mediziner bestätigen das –, dass bei 70 Prozent der Skiunfälle mit tödlichem Ausgang der tödliche Ausgang verhindert werden könnte, wenn – gerade für Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr – eine Skihelmpflicht eingeführt würde. (Beifall beim BZÖ.)

Ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, an den 6. Jänner 2009 erinnern, als Frau Landeshauptfrau Gabi Burgstaller noch vehement eingefordert hat, eine Skihelmpflicht für ihr Bundesland zu verordnen und zu beschließen.

Ich darf Sie von der ÖVP auch daran erinnern, dass der von Ihnen geschätzte Landeshauptmann Pröll, wo normalerweise ein Zittern wie Espenlaub durch Ihre Fraktion geht, wenn man nur den Namen erwähnt, das Gleiche gefordert und bereits umgesetzt hat.

Wir sind der Meinung, bevor wir in Österreich einen Fleckerlteppich bekommen, wollen wir eine einheitliche Regelung, damit Österreich als Tourismus- und als Skination Kinder und Jugendliche zumindest für den kommenden Winter optimal vor lebens­gefährlichen Verletzungen schützen kann. – Das können wir erreichen, indem wir eine Skihelmpflicht fordern.

Daher halte ich es für völlig falsch, dass Sie heute einmal mehr diesen Antrag, den wir beschließen könnten, schubladisieren, ihn an einen anderen Ausschuss weiterreichen,


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um ihn dort weiter zu schubladisieren. Ich halte sehr viel davon, dass wir das endlich einmal beschließen und dass wir auch die Bundesregierung auffordern, in Österreich anstatt eines Fleckerlteppichs eine wasserdichte Regelung einzuführen, zumal ja einige prominente Vertreterinnen und Vertreter Ihrer beiden Fraktionen mittlerweile derselben Meinung sind wie wir. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

16.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.25.22

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zweifellos haben die in letzter Zeit häufiger auftretenden Skiunfälle und auch prominente Skiunfallopfer einen Beitrag dazu geleistet, dass die Diskussion in Bezug auf Skihelmpflicht forciert geführt wird.

Dazu beigetragen hat aber auch die Meinung des KfV, dass es in der Wintersaison 2008/2009 insgesamt 55 000 Verletzte auf Österreichs Skipisten geben wird und dass 10 Prozent davon Kopfverletzungen aufweisen werden.

Wenn man diesen Zahlen den 3 500 Motorradunfällen im Jahr gegenüberstellt, wo es ja eine Helmpflicht gibt, dann wird sich wohl kein vernünftiger Grund gegen Skihelm­pflicht finden.

Der Antrag, den wir diskutieren, umfasst nur Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Die Diskussion soll im Sportausschuss weitergeführt werden, was wir auch gerne unterstützen. Ich denke aber, dass es auch sinnvoll ist, mit zu berücksichtigen, dass 71 Prozent der Unfälle in der Gruppe der 15- bis 60-Jährigen erfolgen.

Die Landeshauptleutekonferenz hat sich diesem Thema im Jänner auch gewidmet und strebt ebenfalls eine gemeinsame 15a-Vereinbarung an. Wenn eine einheitliche Regelung für Österreich erfolgen kann, dann ist das durchaus sinnvoll, zumal dann auch eine leichtere Kontrollierbarkeit gegeben ist, was wir auch entsprechend unter­stützen wollen.

Aus der Diskussion unter den Landeshauptleuten ging aber auch der Wunsch nach einer einheitlichen Helmpflicht für Fahrradfahrer bis 15 Jahre hervor. Begründet wird das mit etwa 7 000 Unfällen bei den Radfahrern unter 14 Jahren; 35 Prozent davon sollen mit Kopfverletzungen ausgehen.

Meine Informationen gehen dahin, dass die Landtage bereits entsprechende Anträge vorbereiten. Die Verbindungsstelle wird auch einen Vorschlag an den Bund weiter­reichen. Ebenso wird das Verkehrsministerium noch im Jänner eine entsprechende Unfallanalyse zugestellt bekommen, und ich denke, dass es sinnvoll ist, auch diese noch abzuwarten, um dann eine umfassende Helmpflichtdiskussion zu führen. Jeden­falls werden wir alle Lösungen unterstützen, die dahin führen, dass die Häufigkeit und die Schwere der Unfälle verringert werden kann. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.28.19

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich hätte heute nicht gedacht, dass ich dem BZÖ noch einmal zustimmen kann, nach dem verbalen Kraftakt von Ing. Lugar (Abg. Grosz: Dafür bin jetzt ja ich gekommen!) – ja, er hat sich gestärkt nach dem Kraftakt, er ist offensichtlich in der Cafeteria. Er hat hier


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 157

allen Ernstes gefordert, das Streikrecht befristet abzuschaffen. – Das erinnert uns an Zeiten in den dreißiger Jahren, die wir nicht mehr erleben wollen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Aber nur mit Skihelmpflicht! Streik, aber nur mit Skihelmen!)

Kommen wir zum Thema: Die Skihelmpflicht ist etwas ganz Wichtiges. Ich spreche hier auch als Direktor einer großen Schule, in der wir versucht haben, das durch­zusetzen, und es ist uns auch gelungen. In Zeiten wie diesen sollten wir der Sicherheit, glaube ich, sehr, sehr großes Augenmerk schenken. Es gilt hier, als Gesetzgeber eine Vorbildwirkung wahrzunehmen.

Die Zustimmung zur Skihelmpflicht – zumindest verbal – ist da. Wir hören das von allen Seiten – in Oberösterreich, in Salzburg, auch in Tirol und Vorarlberg, überall wird es inzwischen diskutiert. Ich glaube, wir sind gut beraten, diesem Antrag zuzustimmen, zumal – darauf möchte ich hinweisen – große Teile der Bevölkerung dahinterstehen.

Laut einer OGM-Umfrage sind 62 Prozent der Bevölkerung für die Skihelmpflicht für Jugendliche, und nur 25 Prozent sind dagegen. Die Zahl ist sogar noch gestiegen, als man die Skihelmpflicht in Italien eingeführt hat. Ich bitte also darum, dass wir das durchführen und dass wir es den Schulen und vor allem auch den Eltern erleichtern, ihren Kindern klarzumachen, warum das wichtig ist.

Es herrscht leider immer noch die Vorstellung vor, es sei nicht cool, mit dem Skihelm auf die Piste zu gehen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich übrigens die Vertreterinnen und Vertreter des Vereins „Coole Schule“ begrüßen, die uns hier zuhören.

Es wäre sinnvoll, wenn wir als Gesetzgeber diese Vorbildwirkung wahrnehmen würden. Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.30.41

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Als dreifacher Vater, der seine Kinder noch nie einen Tag ohne Helm hat Ski fahren lassen, und als Oberösterreicher freut es mich ganz besonders, dass der Oberösterreichische Landtag vor wenigen Wochen ein Landesgesetz beschlossen hat, mit dem die Ski- und Snowboardhelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beschlossen wurde.

Dieses Gesetz tritt am 1. November 2009 in Kraft. Da die Landeshauptleute sich abgesprochen haben, diese Materie landesgesetzlich regeln zu wollen, sehen wir es als sinnvoll an, wenn dieser vorliegende Antrag dem Sportausschuss zugewiesen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

16.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 145 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Ich weise den Antrag 400/A(E) dem Ausschuss für Sportangelegenheiten zu.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 158

16.32.1015. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 139/A(E) der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier (146 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Huber mit 2 Minuten gewünschter Redezeit. – Bitte.

 


16.32.37

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuschauer auf den Rängen! Grundsätzlich ist die Ausweitung der Kennzeich­nungs­pflicht zu begrüßen und zu unterstützen. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen wissen, ob sie Nahrungsmittel oder Lebensmittel bekommen und welche Zusatzstoffe darin enthalten sind. Es sollte aber eine klare Kennzeich­nungsbestim­mung geben.

Seit 2004 gibt es eine EU-weite Regelung bezüglich der Eierkennzeichnung. Aber nicht das Ei ist das Problem, sondern das Problem ist, was wir der Henne zu fressen geben. Das ist der Punkt. Meine Herren von der ÖVP, solange wir 600 000 Tonnen gentechnisch verändertes Soja verfüttern, soll man auch den Konsumenten sagen, dass jedes Ei, das sie kaufen und konsumieren, zu 95 Prozent verseucht ist. „Toni’s Freilandeier“ sind vielleicht ausgenommen, aber der Rest nicht. Das kann nicht verantwortet werden. Denken Sie um! Und da soll auch die SPÖ mithelfen. (Beifall beim BZÖ.)

Ich habe dazu eine Petition eingebracht: Machen wir einen Feinkostladen Österreich, machen wir eine Modellregion – gentechnikfrei! (Beifall beim BZÖ.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.34.12

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Seit 1. Jänner 2009 gibt es ein Käfigverbot für Hennen in Österreich. Österreich ist damit euro­päisches Vorzeigeland. Die Verhandlungen zu diesem Käfigverbot waren sehr, sehr schwierig. Das war wichtig für den Tierschutz, aber es hat natürlich einen Wett­bewerbsnachteil für die Eierproduzenten in Österreich gegenüber jenen in anderen Ländern gebracht.

Jüngste Aussendungen von Tierschutzorganisationen zeigen, dass es wichtig war, so vorzugehen, dass es aber auch wichtig ist, etwas für die Eierproduzenten zu tun. Das heißt, der Konsument soll erfahren, ob in einem bestimmten Produkt Eier aus einer tierschutzfreundlichen Produktion enthalten sind, denn das weiß er derzeit nicht. Es gibt die Kennzeichnungspflicht bei Eiern, meine Damen und Herren. Das heißt, da weiß man, ob das Ei von Hühnern aus Käfighaftung, aus Bodenhaltung oder aus Freilandhaltung stammt. – Bei den Eiern weiß man das, aber nicht bei den Produkten aus Eiern.

Wir wissen, dass die EU daran arbeitet, eine solche Verordnung zu erstellen, doch wir glauben, dass es notwendig ist, dass Österreich wieder eine Vorreiterrolle einnimmt. Daher haben wir in diesen Antrag eine freiwillige Kennzeichnung von Produkten aufgenommen, in denen Eier verarbeitet sind, um auch da zu wissen, welche Eier zur


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 159

Erzeugung dieser Produkte verwendet wurden – Eier von Hühnern aus Käfighaltung oder aus Boden- oder Freilandhaltung.

So kann sich der Konsument – genauso wie er es beim Käfigverbotsgesetz gemacht hat – entscheiden, welche Produkte er nimmt, und sich so auch für den Tierschutz entscheiden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber mit 3 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


16.36.04

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! (Ruf beim BZÖ: Der Eiersprecher der Grünen! Abg. Dr. Cap: Wie war das heutige Ei?) – Nicht das „heutige Ei“, sondern es geht um ein Kerninteresse der Konsumentinnen und Konsumenten, nämlich im Prinzip um eine transparente und klare Produktkennzeichnung.

Das ist eigentlich der gesamte Kontext dieser Fragestellungen. Auf Basis unseres Antrages haben Sie einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der heute beschlossen wird, dem wir unsere Zustimmung allerdings nicht geben, weil Sie genau das nicht machen, was Sie ankündigen, nämlich Vorreiter zu sein.

Wenn Sie wirklich Vorreiter sein wollen, Kollege Keck, dann müssten Sie eine ver­pflichtende Kennzeichnung beschließen. Das ist EU-rechtlich sehr wohl möglich, weil selbstverständlich auch andere Länder solche eigenständigen Kennzeichnungssys­teme entwickelt haben, aus denen wir ja auch etwas lernen können.

Ich nenne nur ein Beispiel, Herr Bundesminister, zu dem wir hoffentlich in den nächsten Monaten auch eine Vorlage bekommen werden, nämlich die sogenannte Ampelkennzeichnung. Dabei geht es um die Frage einer konsumentenorientierten, klaren, transparenten Kennzeichnung von Problemstoffen in Lebensmitteln. Das kann einerseits die Kalorienmenge, das kann der Fettgehalt oder der Zucker- oder Salz­gehalt von Lebensmitteln sein.

Diese Art von Kennzeichnung ist in Großbritannien sehr erfolgreich eingeführt worden. Sie lachen über die „Ampelkennzeichnung“. – Rot, gelb, grün kennt eben jeder Mensch. Da weiß jeder Mensch, was damit gemeint ist, und es gibt auch gute Analysen der Arbeiterkammer, die zeigen, dass so etwas sehr rasch und gut umsetz­bar wäre.

Genau in diesem Kontext gibt es auch im Regierungsübereinkommen einige Punkte. Herr Kollege Cap, wir sind neugierig, wann diese Vorlagen im Haus diskutiert werden. Wir haben heute einen Vorstoß gemacht. Sie sind jetzt noch nicht so mutig, um diese Verpflichtung bei den Eiern umzusetzen. Das ist sehr schade – vor allem auch in Richtung ÖVP. Das wäre doch eine gute Gelegenheit gewesen, gerade jenen Bäuerinnen und Bauern, die eben aus der Käfighaltung ausgestiegen sind, klar zu signalisieren, ja, eine richtige Entscheidung, wir setzen das jetzt auch in der Kennzeichnung der Verarbeitungsprodukte um, damit eure Eier dort verarbeitet werden können und das auch gekennzeichnet wird.

Ein Stichwort noch, Herr Bundesminister. In diesem gesamten Ursprungs- und Her­kunfts­bereich geht es ja darum, die Rohstoffe in Lebensmitteln umfassend und ernsthaft zu kennzeichnen und auszuloben. Folgendes ist ja derzeit ein Manko, und das diskutieren wir jetzt seit einigen Jahren: Es kann sein, dass Fleisch, auf dem ein Schlachtstempel, das Genusstauglichkeitszeichen oder eine Österreich-Auslobung im Sinne einer geografischen Ursprungsbezeichnung – Stichwort der bekannte Speck aus Tirol – drauf ist, mit Rohstoffen produziert wird, die irgendwo in Europa hergestellt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 160

werden, unter industriellen Bedingungen, die eigentlich für die österreichische Land­wirtschaft wettbewerbsverzerrend sind.

Das kann es nicht sein, und daher ersuche ich Sie, Herr Bundesminister, in dieser Sache zügig und rasch die entsprechenden Vorlagen ins Haus zu bringen, damit wir das umsetzen, was die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten und auch die Bäuerinnen und Bauern eigentlich wollen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.40.01

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Von der Ampel-Kennzeichnung jetzt wieder zurück zu den bald rot, weiß, gelb, grün gefärbten Eiern, weil Ostern schon so nahe ist.

Das Informationsbedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich der Lebensmittel hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Die Konsumenten wollen nicht nur über das Produkt Bescheid wissen, sie wollen auch wissen, welche Rohstoffe verarbeitet wurden. Sie wollen über die Produktverfahren informiert werden und auch über Erzeugungsbedingungen und Herstellungsorte Bescheid wissen.

Beim Kauf von Eiern entscheiden die Konsumenten sehr bewusst über die Haltung der Legehennen, die dahinter steht. Es hat auch der Handel darauf reagiert. Beim Rohei werden ja mittlerweile Bodenhaltungseier und Freilandeier angeboten.

Man erkennt hier sehr wohl den Willen des Konsumenten, der dahinter steht. Wir wissen, dass in Österreich im Durchschnitt pro Kopf zirka 230 Eier im Jahr verbraucht werden. Ein Drittel davon wird als Frischei gekauft, zwei Drittel werden in verarbeiteten Speisen verkonsumiert. Diese werden von der Gastronomie, von der Hotellerie, von Großküchen, von der Verarbeitungsindustrie verwendet. Diese Käufergruppen, wissen wir aber auch, sind besonders preissensibel und haben bisher auch Käfigeier gekauft.

Seit 1. Jänner 2009 ist die Käfighaltung in Österreich verboten, in den anderen Ländern aber erlaubt. Herr Abgeordneter Pirklhuber, natürlich – da haben Sie recht! – befürchten die Bäuerinnen und Bauern dadurch einen Wettbewerbsnachteil. Wir wissen aber auch, dass wir mit den Eiern, die bei uns in Österreich produziert werden, nur zu zirka 70 bis 75 Prozent Selbstversorger sind

Es ist auch ein Ziel, die Herkunftsbezeichnung auf allen Produkten, in denen Eier verarbeitet werden, anzubringen. Wir wissen auch, dass das ein Prozess ist, weil ja natürlich auch von Ländern, die diese Produktkennzeichnung nicht haben, wenn die Österreicher das jetzt einführen würden, Produkte nach Österreich kommen, die dann nicht gekennzeichnet werden. Es könnte eine Verwirrung bei den Konsumenten entstehen, und das wollen wir natürlich nicht.

Wir wollen auf jeden Fall, dass diese verpflichtende Kennzeichnung bei den ver­arbeiteten Eiern auch auf EU-Ebene eingeführt wird. Und wir wollen in diesem Sinne diesen gemeinsamen Entschließungsantrag mittragen. Ich denke, dass auch die Grünen die Möglichkeit hätten, hier mitzustimmen. Es steht nämlich die Hoffnung dahinter, dass mittel- oder langfristig die Konsumentinnen und Konsumenten aus­reichend über die Herkunft der verarbeiteten Eier informiert werden, so dass dann tatsächlich keine „faulen“ Eier auf die Teller der Konsumentinnen und Konsumenten rutschen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.42



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 161

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. 2 Mi­nu­ten. – Bitte.

 


16.42.52

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Absicht dieses Antrages ist wichtig und richtig. Sosehr ich diesen Antrag persönlich auch begrüße, sowohl den Antrag selbst als auch den Abänderungsantrag, so sehr möchte ich einige Probleme nicht über­sehen.

Da haben wir einmal das Problem der Verpackung an sich. Wenn ich etwa dieses Produkt als Beispiel hernehme (der Redner hält ein Päckchen in die Höhe): In diesem Produkt ist ein verarbeitetes Ei drinnen, und ich kann natürlich aufgrund der geringen Schriftgröße kaum lesen, was die Inhaltsstoffe sind. Und wenn dann noch die Ver­arbeitung angegeben sein soll und vielleicht auch noch, wie das „Hendl“ gefüttert wurde, wie das vom BZÖ heute vorgeschlagen wurde, dann wird die Schrift immer kleiner. (Abg. Großruck: Das sind ja Erdnüsse!) Das Problem ist: Die Schriftgröße auf dieser Packung kann wahrscheinlich ein Senior oder ein Weitsichtiger schon jetzt nicht mehr lesen, und es wird dann immer schwieriger, das zu erkennen, wenn noch mehr draufstehen soll.

Es ist aber hier zum Beispiel ein Österreich-Zeichen drauf, wenn auch kein Gütesiegel. Aber das wäre zum Beispiel wichtig, dass man ein derartiges Gütesiegel macht, um eben „Made in Austria“ sicherzustellen. Wir wissen, dass die EU genau das Gegenteil plant. Natürlich sollen Kontrollen sicherstellen, dass die Gesetze auch eingehalten werden. Ich darf in die Reihen der ÖVP schauen: Bürgermeister Latschenberger aus Biberbach ist Ihnen sicherlich bekannt. Er hat im Oktober noch vollmundig gesagt: Da muss ich meinen Betrieb zusperren – mit 36 Mitarbeitern –, wenn das Gesetz durch­gezogen wird! Im Jänner gab er sich schon ein bisschen kleinlauter im „Kurier“, aber trotzdem droht er hier und will bis April, bis zu Ostern, die Hühner noch immer quälen. (Abg. Dr. Cap: Wo ist er?)

Wir sollten daher künftig darauf achten, dass wir unsere strengen Lebensmittelauflagen nicht durch die EU verwässern lassen und die Einhaltung dieser Auflagen auch streng kontrollieren und sanktionieren. Unser gemeinsames Ziel muss sein: Wo Österreich draufsteht, muss auch österreichische Qualität drinnen sein. (Beifall bei der FPÖ.)

16.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.44.58

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Grundsätzlich will der Konsument natürlich über das Produkt, das er kauft, informiert werden. Bei den Lebensmitteln ist der Konsument selbstverständlich ganz besonders sensibel. Er will wissen, was er isst, welches Produktionsverfahren dahintersteckt. Das wollen wir auch, und darum sollte man ihm die nötigen Informationen auch geben.

Die nötigen Informationen, was Ei-Produkte betrifft, hat er derzeit nur bei den Schalen­eiern, bei den Frischeiern. Da hat er vollständige Information, nicht aber bei den Verarbeitungsprodukten und bei den Fertigprodukten. Darum ist es wichtig, dass wir hier europaweit eine Kennzeichnung schaffen, damit der Konsument die ent­sprechenden Informationen erhält.

Der zweite Punkt ist der wirtschaftliche Aspekt. Wir haben im Jahr 2005 das Tier­schutz­gesetz beschlossen und damit auch festgelegt, dass Mitte 2009 die Käfighaltung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 162

in Österreich ausläuft. Das war ein Wunsch der Konsumenten, und es stehen Tier­schutzgründe dahinter. Die Bauern haben sich bemüht, und in der Zwischenzeit wurden 100 Millionen € investiert. Die Anzahl der Legehennen wird sich in Österreich um 600 000 verringern.

Wir müssen aber auch diesen Geflügelbauern in Österreich eine Chance geben. Sie produzieren aufgrund der Auflagen, die es in anderen Ländern nicht gibt, teurer, und der Konsument wäre auch unter Umständen bereit, hier mehr zu bezahlen, wenn er die nötigen Informationen hätte. Darum, glaube ich, ist es richtig und wichtig, dass wir diesem Entschließungsantrag unsere Zustimmung geben.

Geben wir den Geflügelhaltern in Österreich eine wirtschaftliche Chance! Wir helfen damit auch den Konsumenten. Meine geschätzten Damen und Herren, ich ersuche Sie: Stimmen Sie diesem Antrag zu! (Beifall bei der ÖVP.)

16.47

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 146 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 20.)

16.47.3216. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 141/A(E) der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für trans-Fettsäuren in Lebens­mitteln (147 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier mit 3-minütiger Redezeit. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Kommen wir vom Ei zu den Fetten! Kulinarisch heute!)

 


16.48.07

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können heute hier eine Diskussion über ein Problem, mit dem wir uns im Parlament seit drei Jahren auseinandergesetzt haben, nämlich über Transfettsäuren, vorläufig abschließen. Ich halte das für einen großen Erfolg, für einen Erfolg aller fünf Fraktionen hier in diesem Haus, die dieses Problem in den letzten Jahren ernsthaft im Konsumenten­schutz­ausschuss, aber auch im Gesundheitsausschuss diskutiert haben.

Mit der heutigen Beschlussfassung wird auch ein Teil des gemeinsamen Regierungs­übereinkommens von SPÖ und ÖVP umgesetzt. Wir haben das gemeinsam vereinbart, weil wir es als notwendig erachtet haben, dass hier auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse die notwendigen Schlussfolgerungen getroffen werden.

Ich bedanke mich bei Herrn Bundesminister Alois Stöger, der einen Verordnungs­entwurf in Begutachtung geschickt hat und diesen Begutachtungsentwurf so rasch wie


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 163

möglich umsetzen wird, verbunden natürlich mit den entsprechenden Kontrollmaß­nahmen, dass nämlich der Grenzwert oder Schwellenwert auch tatsächlich eingehalten wird. (Beifall des Abg. Krainer.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Transfettsäuren stellen ein enormes gesundheitliches Risiko dar. Sie werden für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, für Diabetes und verschiedene Krebserkrankungen verantwortlich gemacht.

Wir werden in Zukunft über eine Regelung verfügen, die europarechtskonform ist, eine Regelung, die in Europa nach Dänemark die zweite ist, und wir können nur hoffen, Herr Bundesminister, dass – und das ist unser zweites Anliegen – auf europäischer Ebene die Mitgliedstaaten zu einer ähnlichen Haltung finden. Die Unterstützung durch uns Parlamentarier haben Sie, und wir dürfen Sie ersuchen, genau dieses Thema auf europäischer Ebene weiter zu betreiben.

Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch bei der Arbeiterkammer recht herzlich bedanken. Die ersten Studien kamen von der Arbeiterkammer Wien, aber auch von der AGES, die die aktuellen Ergebnisse erst vor Kurzem publiziert hat. 2008 kam es zu einer großen Untersuchung, aus der ich kurz zitieren möchte:

Auffallend sind die hohen Gehalte an künstlichen Transfettsäuren mit durchschnittlich 14,2 des Fettes in den Krapfen. Bei einem durchschnittlichen Fettgehalt aller 30 Proben von 16,1 Prozent beträgt der Gehalt an künstlichen Transfettsäuren 2,36 Gramm pro 100 Gramm Krapfen. Bei einem Krapfen mit 75 Gramm liegt die TFA-Aufnahme bei 1,76 Gramm pro Krapfen. Damit wird die maximal empfohlene Auf­nahmemenge von 2 Gramm Transfettsäure pro Tag mit einem einzigen Krapfen bereits zu 88 Prozent ausgeschöpft. – Zitatende.

Hohes Haus! Ich empfehle Ihnen, diese Untersuchung zu lesen, denn sie zeigt die Problematik auf. Ich freue mich, dass wir das heute gemeinsam beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.51.50

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zum Frühstück eine frische Topfengolatsche, mittags ein knus­priges Schnitzerl, am Abend Pommes mit Burger und dann noch Chips vor dem Fernseher – das ist ein Tagesmenü, das für manche Menschen gar nicht ungewöhnlich ist, das auch als schmackhaft empfunden wird, aber dem menschlichen Körper „schmeckt“ es auf Dauer nicht, denn bei dieser Speisenfolge könnten 8 bis 10 Gramm Transfettsäuren an einem Tag verzehrt werden. Genau kann man es nicht einmal sagen, weil es ja keine Obergrenzen gibt. Aber das wird sich aufgrund der heute in Diskussion stehenden Verordnung bald ändern.

Schon der regelmäßige Verzehr von 5 Gramm Transfettsäuren am Tag erhöht das Risiko, eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu bekommen, um 25 Prozent. Transfettsäuren sind industriell gehärtete Öle und Fette. Auch Fette, die wiederholt zum Frittieren gebraucht werden, wie es in privaten Haushalten häufig der Fall ist, enthalten einen sehr hohen Anteil an Transfettsäuren. Bei diesen Vorgängen wird die ungesättigte Fettsäure zur gefährlichen Transfettsäure, die unsere Gesundheit sehr beeinträchtigen kann.

Solche Fette findet man in Frittiertem, in Backwaren und Fertigprodukten und vor allem auch bei den Fastfood-Produkten, die unsere Kinder so gerne essen. Man muss aber auch wissen, dass die Toleranzgrenze für Kinder aufgrund des geringen Kalorien­


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bedarfs wesentlich unter jener der Erwachsenen liegt. Wir wissen aus den letzten Jahren, und wahrscheinlich ist es aufgrund dieser intensiven Diskussion dazu gekom­men, dass eine Sensibilisierung bei der verarbeitenden Industrie stattgefunden hat und dass es nun wesentlich weniger Prozent an Bestandteilen der Transfettsäure in den verarbeiteten Lebensmitteln gibt.

Wir befürworten jedenfalls diese Grenzwerteinführung von 2 Prozent bei den Transfett­säuren bei allen Fetten, die in Lebensmitteln enthalten sind, weil dadurch auch eine Maßnahme gesetzt wird, die die Gesundheitsgefährdung, die durch die Fette entsteht, hintanhält.

Nach Dänemark ist nun auch Österreich als zweites EU-Land in der Lage, diesen Grenzwert einzuführen. Es geht aber natürlich auch darum, diese Grenzwerte zu kontrollieren. Es wird also, wie gesagt, zukünftig möglich sein, einen genussreichen Biss in so eine knackige Schnitzel- oder Burgersemmel zu wagen. Allerdings muss man wissen, dass der Gesamtfettgehalt der Speisen durch eine Verordnung, wie wir sie heute beschließen, nicht verändert wird, sondern die Speisen nach wie vor entsprechend viel Fett enthalten, und man sollte so etwas nur unter der Prämisse essen: mäßig, nicht regelmäßig. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

16.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.54.55

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Minister, wir begrüßen die Initiative zu einer österreichischen Transfette­verordnung. Transfette haben, wie schon von der Vorrednerin erwähnt, eigentlich in Lebensmitteln keine wirklich notwendige Funktion, fördern aber eine Reihe von schlimmen Erkrankungen, die auch schon aufgezählt worden sind; das können wir uns daher ersparen. Kurzum: Sie sind wahre „Killer“!

Angesichts der Zunahme der Anzahl übergewichtiger Kinder und Jugendlicher in den letzten Jahren ist ein gesetzlich festgelegter Transfettsäurewert längst überfällig. Kinder sollten täglich nicht mehr als 1,5 Gramm zu sich nehmen, aber aufgrund der Ernährungsgewohnheiten in Freizeit, Schule und daheim schaut es so aus, dass sie meistens über 8 Gramm kommen, was natürlich ein verheerender Wert ist.

Deshalb wäre anzuregen, einen weiteren Schritt dahin zu setzen, ein Verbot von Fast Food und ähnlichen ungesunden Nahrungsmitteln in sämtlichen öffentlichen Bildungs­einrichtungen anzustreben.

Europäischer Vorreiter in der Begrenzung der Transfette ist, wie auch schon gesagt worden ist, Dänemark. Österreich wird nun das zweite Land mit einer solchen Begrenzung sein. Das dänische Beispiel zeigt, dass es weder zu einer Verteuerung der Lebensmittel gekommen ist noch zu einer Verengung des Angebotes kommen wird.

Dänemark hat auch aufgezeigt, dass es dort de facto nicht mehr möglich ist, durch Unachtsamkeit der Konsumenten über die gesundheitsgefährdende Menge an künst­lichen Transfettsäuren zu kommen. Wir müssen die Bevölkerung aber trotzdem dabei unterstützen, dass sie den langfristigen Wert einer bewussten Ernährung für die eigene Gesundheit erkennt.

Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten greifen viele Menschen wieder vermehrt auf Burger, Pommes frites, Schnitzel und dergleichen zurück, weil ihnen einfach das Geld für eine gesunde Ernährung fehlt. Deshalb ist das Verbot ein


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wichtiger Beitrag zur Volksgesundheit, zum Schutz der Konsumenten und ein wichtiges Zeichen im Sinne der Gesundheitsvorsorge.

Herr Minister, wir werden deshalb diesem Antrag mit Freude zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.57.04

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Transfette entstehen durch die industrielle Härtung von Ölen zur Herstellung von halbfesten und festen Speisefetten. Beim Verzehr dieser Speisen kommt es zu koronaren Herzkrankheiten, Arteriosklerosen und Herzinfarkt. Dem Kon­sumenten ist es nicht möglich, an der Verpackung zu erkennen, ob Transfette im betreffenden Produkt enthalten sind. Er kann es sich höchstens denken, wenn auf der Verpackung steht: Mit Gehalt von gehärteten Fetten.

Dänemark hat den Gehalt von Transfetten auf 2 Prozent gesenkt. In New York ist es verboten, in Cafés, Lokalen und Konditoreien Transfette zu verwenden. In Kalifornien wird ab 2010 dieses Verbot in Restaurants schlagend.

Mit der heute zu beschließenden Beschränkung auf 2 Prozent an Transfetten ist ein Etappenziel erreicht. Das Endziel muss aber das gänzliche Verbot von Transfetten in der Nahrung sein.

Mir ist ganz klar, dass es nach EU-Recht nicht möglich sein wird, in nächster Zeit diese Forderung durchzusetzen. Deswegen fordern wir für diese Zeit eine Kennzeichnung der Lebensmittel, die Transfette enthalten, und zwar nach dem Modell der Zigaretten­packungen. So kann zum Beispiel oben stehen: Transfette gefährden Ihre Gesundheit. (Beifall beim BZÖ.)

Wir bringen daher heute folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner, Dolinschek, Huber, Kollegin und Kolle­gen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung rasch ein Verbot von künstlichen Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln, die bei der Härtung von Pflanzenfett erzeugt wurden oder durch langes Erhitzen von Fett entstanden sind, unter Berücksichtigung von neuen technologischen Maßnahmen im Rahmen der Härtung von Fetten bzw. durch Rezepturänderungen von Produkten um­zusetzen.“

*****

Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde auch korrekt eingebracht und steht damit mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 166

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner, Dolinschek, Huber, Kollegin und Kolle­gen

betreffend Verbot von Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 141/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln (147 d.B.)

Als „pures Gift“ bezeichnete der angesehene Harvard-Professor Walter Willett die Trans-Fettsäuren, die vor allem in Lebensmitteln zu finden sind, die mit industriell gehärteten Ölen hergestellt werden. Obwohl der Gehalt dieser minderwertigen Fette in der Nahrung in den letzten Jahren rapide zurückgegangen ist, kann noch keine Entwarnung gegeben werden. Denn die Industrie setzt noch immer Trans-Fette ein, weil sie haltbarer und billiger sind – so etwa als Ziehmargarine in Gebäck aus Plunder- oder Blätterteig oder als Frittierfette.

Trans-Fettsäuren (TFS) gelten als gesundheitsgefährdend, wenn sie im Übermaß aufgenommen werden. Laut wissenschaftlichen Studien wirken sie sich besonders ungünstig auf den Cholesterinspiegel aus, erhöhen das (schlechte) LDL-Cholesterin und erniedrigen das (gute) HDL-Cholesterin, sodass das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall steigt.

Allerdings muss in Bezug auf die Auswirkungen auf unsere Gesundheit unterschieden werden, ob die Trans-Fettsäuren natürlichen Ursprungs sind (im Pansen von Wieder­käuern, zum Beispiel Milch, Milchprodukte, Fleisch, Fleischprodukte), künstlich bei der Härtung von Pflanzenfetten erzeugt wurden oder durch langes Erhitzen von Fett entstanden sind (Frittierprozesse). Denn die im Wiederkäuerfett enthaltenen natür­lichen Trans-Fettsäuren können nicht mit den negativen Effekten von künstlichen Trans-Fettsäuren in Verbindung gebracht werden.

Für den Konsumenten in Österreich ist es derzeit unmöglich, Produkte nach ihrem Trans-Fettsäurengehalt zu unterscheiden, da in Europa (außer in Dänemark) keine Deklarationspflicht besteht. Der Aufdruck „enthält pflanzliche Fette gehärtet“ kann, muss aber nicht, ein Hinweis auf darin enthaltene künstliche Trans-Fettsäuren sein.

Die WHO hat die tolerierbare Menge bei rund zwei Gramm Trans-Fettsäuren pro Tag festgelegt. Dänemark hat als erstes Land der Welt rechtliche Schritte gegen die Trans-Fettsäuren gesetzt: Dort sind Nahrungsmittel mit einem Trans-Fett-Gehalt von mehr als zwei Prozent verboten. In den USA und Kanada muss ihr Gehalt seit Jahresbeginn auf der Packung angegeben sein. Zumindest eine Deklarationspflicht für künstliche Trans-Fettsäuren wäre daher auch in Österreich wünschenswert. Denn sie sind meist auch ein Hinweis auf die Verwendung minderwertiger Fette. Noch besser wäre der Schutz der Bevölkerung aber durch ein Verbot künstlich hergestellter Trans-Fette sicher­zustellen, zumal neue Methoden und Rezepturen Trans-Fette vermeidbar machen.

Es steht fest, dass ein hoher Anteil der künstlichen Trans-Fettsäuren in Backwaren und Fast Food zu finden ist. Vor allem Produkte (Croissants, Frühstückskipferl, Topfen­golatschen, Donuts) größerer Firmen weisen zu hohe TFS-Werte auf. Hinzu kommt, dass diese Produkte in Österreich gerne gegessen werden und ganz allgemein sehr viel Fett liefern. Bei einer für die Arbeiterkammer durchgeführten Studie zeigte sich,


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dass 64 Prozent des getesteten Fast Foods über zwei Prozent Trans-Fett-Gehalt hatten.

Um die Konsumenten vom Kauf und Verzehr von Lebensmitteln mit industriell produzierten Trans-Fettsäuren abzuhalten, muss daher rasch ein Verbot von künst­lichen Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln umgesetzt werden, das unter Berück­sichtigung von neuen technologischen Maßnahmen im Rahmen der Härtung von Fetten oder durch Rezepturänderungen von Produkten auch umgesetzt werden kann.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung rasch ein Verbot von künstlichen Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln, die bei der Härtung von Pflanzenfetten erzeugt wurden oder durch langes Erhitzen von Fett entstanden sind, unter Berücksichtigung von neuen technologischen Maßnahmen im Rahmen der Härtung von Fetten bzw. durch Rezepturänderungen von Produkten umzusetzen.“

Wien, am 12. März 2009

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 3 Minuten. – Bitte.

 


16.59.36

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der gemeinsame Antrag ist ja auf Basis der grünen Initiative zustande gekommen und natürlich, Kollege Maier, auch auf Basis der Aktivitäten vieler, vieler Interessierter, insbesondere auch der Arbeiterkam­mer Wien. Da haben Sie völlig recht, und das will ich auch gar nicht unterschlagen. Wir haben ja schon in der vergangenen Legislaturperiode versucht, diesen Antrag positiv abzuschließen, aber das ist damals nicht gelungen.

Jetzt kommt es zu einem positiven Abschluss, und das ist auf jeden Fall ein gutes Signal und ein wirklich entschiedener Schritt zu mehr Konsumentensicherheit und zu mehr Lebensmittelqualität. Das ist einmal festzuhalten. (Präsident Neugebauer über­nimmt den Vorsitz.)

Bei dieser Gelegenheit können wir auch einmal klipp und klar zeigen, dass es sehr wohl möglich ist, innerhalb der Europäischen Union Standards zu verbessern und voranzuschreiten, Vorbildwirkung zu haben und gemeinsam mit anderen Ländern – in diesem Fall mit Dänemark – in Europa eine Phalanx für gesündere Lebensmittel zu bilden.

Unbestritten ist, dass diese Transfettsäuren Einfluss auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben. Herr Bundesminister! Danke für Ihren Verordnungsentwurf. Sie haben in dieser Angelegenheit durchaus positiv reagiert. Es ist eine erste Initiative einer Politik für Vorsorge und bessere Lebensmittel. Ich ersuche Sie, diese Strategie sehr konsequent und zügig auch auf europäischer Ebene umzusetzen und dort Ihre FachkollegInnen entsprechend zu informieren.


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Kollege Spadiut, diesen Aspekt darf man nicht so defensiv sehen, wie Sie das tun! Sie haben gemeint, dass das auf europäischer Ebene schwierig sein werde. Genau darum geht es ja, nämlich aktiv Europapolitik zu betreiben, um diese Initiativen für die gesamte Lebensmittelwirtschaft in Europa umzusetzen. Daher ist es ja auch ein Kernziel unseres Antrags gewesen, auch auf EU-Ebene auf diese Verbote hinzu­arbeiten.

Was Sie vorschlagen, ist widersprüchlich. In Ihrer Rede haben Sie gesagt, man sollte es in Österreich kennzeichnen, bis die EU das macht, und andererseits fordern Sie ein sofortiges Verbot in Österreich.

Ganz offen und ehrlich gesagt: Im Ziel stimme ich mit Ihnen überein; der Weg muss aber sein, das sauber umzusetzen und gleichzeitig eine europäische Initiative zu starten. Daher werden wir diesem Antrag des BZÖ nicht unsere Zustimmung geben und freuen uns, dass unser Antrag mit der gemeinsamen Entschließung hier jetzt umgesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.02


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


17.02.20

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem das Thema bereits hier im Hohen Haus besprochen worden ist, möchte ich kurz meine Beweggründe darlegen, warum ich strenge Grenzwerte bei Transfetten in Lebensmitteln einführen werde.

Künstliche Transfette sind gefährliche Fette. Sie haben im Lebensmittel keine notwendige Funktion, fördern allerdings Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zusätzlich wer­den Zusammenhänge mit manchen Krebsformen, mit Diabetes und anderen häufigen Leiden diskutiert.

Ich habe mich entschlossen, hier nicht weiter eine Beobachtungs- und Ankündigungs­politik zu betreiben, sondern zu handeln. Ich habe daher eine Transfettsäuren-Verordnung in Begutachtung geschickt. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis Ende März. Die Verordnung dient der Begrenzung des Einsatzes von künstlichen Trans­fettsäuren in Lebensmitteln im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes.

Der Entwurf sieht vor, dass ein In-Verkehr-Bringen von Fetten und Ölen in Österreich mit mehr als 2 Prozent künstlichen Transfettsäuren verboten ist. Bei zusammen­gesetzten Lebensmitteln mit einem Fettgehalt von weniger als 20 Prozent soll ein Transfettsäuregehalt von bis zu 4 Prozent erlaubt sein. Eine generelle Verringerung der Gesamtfettaufnahme ist ein gesundheitspolitisches Ziel, das mit dieser Maßnahme gefördert wird.

Wir folgen – das ist schon angesprochen worden – dem Beispiel Dänemarks, wo eine ähnliche Regelung bereits seit einiger Zeit in Kraft ist. Die dänischen Erfahrungen zeigen breiteste Akzeptanz für diese Maßnahmen. Es ist in Dänemark weder zu einer Verteuerung der Lebensmittel noch zu einer Verringerung des Angebotes gekommen, wie ursprünglich von den Gegnern dieser Maßnahme sofort ins Treffen geführt worden ist.

Eine wissenschaftliche Veröffentlichung zur Situation in Dänemark hat aufgezeigt, dass es dort de facto nicht mehr möglich ist, eine gesundheitsgefährdende Menge von künstlichen Transfettsäuren zu konsumieren. Das soll auch in Österreich in Zukunft der Fall sein.

In Europa sind wir nach Dänemark das zweite Land, das diesen Schritt geht. Nach der aktuellen Planung sollte die Verordnung schon im Juni in Kraft treten können. Ich bin


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überzeugt, dass es eine richtige Maßnahme im Interesse der Bevölkerung und ein wichtiges Ziel im Sinne der Gesundheitsvorsorge ist. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.05


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sacher. – Bitte. (Abg. Großruck: In der Sachertorte sind auch Transfette drinnen!)

 


17.05.21

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Als uns Herr Bundesminister Stöger soeben seine Be­weggründe erläutert hat, ist eindeutig klar geworden, dass wir in der österreichischen Gesundheitspräventionsarbeit einen wesentlichen Schritt nach vorne tun.

Ich beziehe mich vor allem auf die Bedeutung dieses Schrittes für die Kinder, die ganz besonders gefährdet sind, wenn sie die kritische Menge an Transfettsäuren über­schreiten, wenn sie kritische Produktgruppen wie Backwaren, Knabbereien und vor allem Fast Food im Übermaß zu sich nehmen. Daher möchte ich hier vor allem die Bedeutung dieser Maßnahmen für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen erörtern.

Wir brauchen gar nicht nach Amerika zu schauen, von wo die Fast-Food-Bewegung und ‑Gesinnung mit all ihren gesundheitlichen Folgen ihren Ausgang genommen haben, um zu erkennen, dass zu viel von diesen Produkten unseren Kids schadet. Eine Fast-Food-Kette hat ja bereits darauf reagiert, was sehr erfreulich ist.

Das Problem von Speisen mit hohem Transfettgehalt liegt darin: Kinder gewöhnen sich an Speisen oder sie werden an Speisen gewöhnt durch geschäftstüchtige Werbung. Genau darin liegt das Problem, das wir angehen müssen. Tragischerweise äußern sich die Schäden besonders bei sozial schwächeren Schichten, die sich dieser sehr einseitigen, aber günstigen Angebote bedienen müssen, weil einfach das Geld für ausreichend gesunde Ernährung nicht vorhanden ist.

Die gesundheitliche Gefahr für die Kinder liegt also in den Burgern, in den Pommes, in den Chips, in den Donuts, in den Süßigkeiten, in den süßen, fetten Backwaren. Sie alle enthalten hohe Transfettanteile. Auf diese Gefahr weist auch angesichts der nun zu beschließenden Verordnung des Herrn Bundesministers die Ärztekammer hin. Prä­sident Dorner sagt, dass angesichts immer mehr übergewichtiger Kinder die Fest­legung dieses Grenzwertes längst überfällig ist. Kinder sollten täglich nicht mehr als 1,5 Gramm Transfette zu sich nehmen; leider nehmen sie locker 8 oder mehr Gramm zu sich, warnt die Ärzteschaft.

Wir nehmen uns mit diesem Beschluss dieser Sorge an und wollen in Österreich als zweitem Land in der EU Grenzwerte beschließen.

Auch Amerika, das Fast-Food-Land schlechthin – wir haben es schon gehört – orientiert sich offensichtlich neu. Einer Pressemeldung ist zu entnehmen, dass in Amerika 24 000 Restaurants die schlechten Fette aus den Küchen verbannen.

Lassen Sie mich so schließen: Anlässlich von 100 Tagen Bundesregierung haben die „Oberösterreichischen Nachrichten“ gestern die Ministerpersönlichkeiten analysiert und über Minister Stöger geschrieben:  „Schaumgebremster Start ... Tastet sich bewusst vorsichtig in sein Amt, was kein Nachteil sein muss.“ – Zitatende.

Herr Bundesminister, ich sage: sehr effizient. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.08



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 170

Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste spricht Frau Kollegin Mag. Aubauer. 2 Mi­nuten. – Bitte.

 


17.08.58

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch aus unserer Sicht ist es eine wichtige Maßnahme, ein wichtiger, richtiger Schritt, die Transfette zu begrenzen.

Nun hat mir ein Satz in Ihren Ausführungen, Herr Minister, ganz besonders gut gefallen. Sie haben gesagt, Sie wünschen sich, dass die Österreicher generell viel weniger Fett zu sich nehmen. Da teile ich ganz Ihre Meinung. Viele Österreicherinnen und Österreicher würden sich ja auch gerne gesünder ernähren, aber sie schaffen es nicht. Warum? – Weil sie in eine Fettfalle tappen, weil sie in eine Zuckerfalle tappen. Und warum das? – Weil sie ganz einfach die Aufschrift auf den Packungen nicht lesen können.

Hier im Hause hat es im Vorjahr schon breite Zustimmung zu einem diesbezüglichen Antrag gegeben, viele Kollegen haben sich dafür ausgesprochen. Wir wollen lesbare Aufschriften!

Herr Minister, ich ersuche Sie um Umsetzung, ich ersuche Sie in diesem Punkt um Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hagenhofer.)

17.09


Präsident Fritz Neugebauer: Die vorläufig letzte Wortmeldung in dieser Debatte: Frau Kollegin Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


17.10.10

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister! Wir freuen uns natürlich, dass diese Novelle jetzt kommt. Was mir in dieser Diskussion schon ein bisschen auffällt, ist allerdings, dass immer der Hinweis darauf erfolgt, dass das EU-konform ist. Auch wenn es das nicht wäre, müssten wir es einfach durchsetzen. Dänemark hat das auch aus­probiert und geschafft. Eine Bewegung in Richtung gesunde Ernährung kann einfach nicht falsch sein. Das muss das Richtige sein, zumal wir ja in den letzten Jahren von der EU nicht unbedingt die gesündesten Verordnungen bekommen haben. Ich erinnere nur daran, dass die Pflanzenschutzmittel-Grenzwerte erhöht worden sind. Das heißt, Obst und Gemüse sind in den letzten Jahren in Wahrheit ungesünder, aber dafür EU-konform geworden.

Ich freue mich ganz besonders, dass Sie es geschafft haben und dass Sie sich auch durchgerungen haben, das zu tun. Österreich kann in diesem Punkt Vorbild sein für viele, viele andere europäische Staaten. Ich würde mir wünschen, Herr Bundes­minister, dass Sie in der EU auch wirklich hart auftreten, und zwar nicht nur, was die Transfettsäure anbelangt, sondern ich würde mir auch wünschen, dass Sie auftreten im Zusammenhang mit den Grenzwerten für Pflanzenschutzmittel, damit wir die vielleicht wieder senken können, sodass auch Obst und Gemüse, die wir ja als so gesund bezeichnen, vielleicht wieder niedrigere Pflanzenschutzmittelrückstände aufweisen. Ich würde mir auch wünschen, dass Sie sich dafür einsetzen, dass ein Acrylamid-Grenzwert festgelegt wird, wie das beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland schon gemacht hat. Das wären also alles noch offene Punkte.

Dennoch möchte ich das, was Sie jetzt gesagt haben, und diese Verordnung, die wir heute hier beschließen werden, nicht schlecht machen. Ich freue mich wirklich, habe aber Hoffnung, dass Sie auch in diese Richtung weitergehen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

17.11



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 171

Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort dazu ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir haben zwei Abstimmungen durchzuführen.

Zunächst zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 147 der Beilagen ange­schlossene Entschließung.

Wer dieser beitritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig beschlossen. (E 21.)

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln.

Wer diesem Entschließungsantrag beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

17.12. 17. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (77 d.B.): Übereinkommen über Streumunition (100 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (75 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Verbot von Streu­munition geändert wird (101 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nunmehr zu den Tagesordnungspunk­ten 17 und 18, über welche wir die Debatte unter einem durchführen.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die erste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Dr. Plassnik. – Bitte.

 


17.13.03

Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Aus einer Pressemeldung, die ich gestern während unserer Arbeit hier gelesen habe – ich zitiere –:

Streubombengefahr für mehr als 160 000 Menschen in Serbien, rund 2 500 nicht explodierte Sprengsätze auf einer Gesamtfläche von rund 30 000 Quadratkilometern vermutet. – Zitatende.

Das ist nur ein Beispiel dafür, dass auch schon in unserer weiteren Nachbarschaft dieses Thema ein sehr akutes ist, das eine besondere Gefahr für die Zivilgesellschaft, für Kinder darstellt.

Ich möchte daher an dieser Stelle hier im Hohen Haus meinen und unseren beson­deren Dank an das Außenministerium dafür aussprechen, dass es schon im Vorjahr gelungen ist, ein österreichisches Bundesgesetz zu beschließen, dass dies ein partei­übergreifendes Unterfangen war und auch ein Erfolg gemeinsamer österreichischer Außenpolitik ist. Nicht nur die Ministerien und das Hohen Haus, auch die Zivil­gesellschaft, insbesondere die Internationale Koalition gegen Streumunition waren in dieser Angelegenheit sehr engagiert. Ich möchte hier Frau Judith Mailath namentlich hervorheben und ihr ganz besonders danken.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 172

Warum also heute diese Beschlussfassung, wenn wir vor Kurzem ohnehin ein Gesetz beschlossen haben? – Österreich war ein Vorreiter. Das Gesetz, das Sie hier im Hohen Haus beschlossen haben, hat international die Dynamik verstärkt, hat als Vorbild gewirkt sowohl für einzelne Interessengruppen, was die Begriffsdefinitionen anlangt, als auch für einzelne Staaten, die ihrerseits eine nationale Gesetzgebung entwickelt haben. Sie haben damit auch die Entwicklung des Textes des Überein­kommens mit beeinflusst.

Dieses Übereinkommen liegt nunmehr vor. Es wurde in Helsinki am 3. und 4. De­zember des Vorjahres unterzeichnet. Wir werden also heute – davon gehe ich aus – sowohl die Konvention, den internationalen Verbotstext genehmigen als auch das im Vorjahr beschlossene Bundesgesetz, ein junges Bundesgesetz, novellieren, um es seinerseits jetzt an die endgültigen Formulierungen anzupassen, die im Konventions­text enthalten sind.

Noch einmal herzlichen Dank! Es ist ein schöner Erfolg österreichischer Außenpolitik. Es ist ein konkreter Schritt der Abrüstung, und es ist auch ein klares humanitäres Signal. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.15


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste gelangt Frau Kollegin Mag. Grossmann zu Wort. – Bitte.

 


17.16.04

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Streumunition ist eine besonders men­schenverachtende grausame Waffe. Sie tötet nicht nur während der Kampfhandlungen völlig undifferenziert, sie schafft auch nach Beendigung der bewaffneten Konflikte über Jahrzehnte eine unermessliche Gefahr für die Zivilbevölkerung, weil die Munition über ganze Landstriche verteilt wird und die Blindgängerrate äußerst hoch ist. Das heißt, die betroffene Bevölkerung lebt noch Jahrzehnte in Unsicherheit und kann sich im eigenen Land nicht wirklich frei und sicher bewegen. Wir alle kennen die Bilder der grausamen Verletzungen und wissen daher, was diese Waffen bewirken und wie durch sie Menschen zugerichtet werden können.

Um dieses Leid beenden zu können, hat sich Österreich gemeinsam mit einer Kern­gruppe von Staaten schon sehr früh für ein völkerrechtliches Verbot dieser Waffen eingesetzt. Es waren mit Österreich eigentlich nur sieben Staaten, die als Vorreiter letztendlich eine Staatengruppe von an die hundert Staaten zu einer Koalition gegen Streumunition bewegen konnten. Der sogenannte Oslo-Prozess wurde in Gang gesetzt. Dieses Übereinkommen, das am 3. Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet wurde, stellt wohl den wichtigsten Abrüstungsvertrag seit dem Übereinkommen über Antipersonenminen im Jahr 1997 dar und bedeutet wirklich eine wesentliche Weiter­entwicklung des humanitären Völkerrechts.

Die Kernbestimmungen des Übereinkommens sehen ein umfassendes Verbot von Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Erwerb, Lagerung, Zurückbehaltung und Weitergabe von Streumunition vor, die Räumung von Streumunitionsrückständen, die Vernichtung von Beständen verbotener Streumunition und die Verpflichtung von Staaten, auf deren Gebiet sich Opfer von Streumunition befinden, umfassende Unterstützungsleistungen zu gewähren, was medizinische, psychologische Betreuung betrifft, die Rehabilitation sowie die soziale und berufliche Wiedereingliederung.

Zu betonen ist auch – wie das auch Kollegin Plassnik getan hat – die weitreichende Definition von Streumunition, die eigentlich nur hochtechnische Präzisionswaffen ausnimmt. Heute liegt es also an uns, dieses wichtige Übereinkommen zu ratifizieren.


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Ich freue mich auf Ihre Zustimmung und hoffe, dass viele Staaten unserem Beispiel folgen und dieses Übereinkommen auch möglichst rasch umsetzen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.18


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


17.19.08

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Hohes Haus! Die Ausführungen meiner beiden Vorrednerinnen waren natürlich richtig, und auch wir unterstützen diese Konvention. Wir müssen aber auch über dieses völkerrechtliche Abkommen die Wahr­heit sagen und die Bürger vollständig informieren. Die Wahrheit ist leider, dass dieses Abkommen bis jetzt ein eklatanter Misserfolg ist. Es haben zwar über hundert Länder unterschrieben und sich zu den Dingen verpflichtet, die wir gehört haben, aber die wichtigsten Staaten verweigern die Unterschrift.

Weder die USA noch China noch Russland haben dieses Abkommen unterschrieben, auch Israel nicht. Sie haben klargestellt, dass sie dieses Abkommen nicht unter­schreiben werden. Die Bush-Regierung hat noch im Herbst bei den Vereinten Nationen eine Initiative gestartet, um Streumunition ausdrücklich legalisieren zu lassen.

Präsident Obama hat jetzt einen leichten Kurswechsel gemacht, aber die Erklärung, die wir diesbezüglich von Russland an die Vereinten Nationen gehört haben, war die, dass man ab dem Jahr 2018 erwägen wird, Streumunition zu untersagen, und bis dahin wird man die Streumunition nur insoweit einsetzen, als dies sicherheitstechnisch unbedingt erforderlich erscheint. – Was das heißt, kann man sich vorstellen.

Eingesetzt wurde und wird die Streumunition weiter: Die USA haben sie eingesetzt in Serbien, in Afghanistan, im Irak; Israel hat sie mit Sicherheit im Libanon eingesetzt und höchstwahrscheinlich auch im Gazastreifen – und von überall dort gibt es Widerstand.

Das heißt, das Abkommen ist natürlich ein guter Schritt, aber es darf nicht so weit kom­men, dass wir, wie das im Abkommen vorgesehen ist, jährlich mit den mehr als hundert Signatarstaaten zusammensitzen – auf unsere Kosten, weil wir ja die Kosten dieser Überprüfungskonferenzen anteilig tragen müssen – und uns dann gemeinsam mit dem Heiligen Stuhl, mit San Marino, Malta und einigen anderen Ländern freuen, dass wir das Abkommen einhalten, während diejenigen, die die Munition erzeugen, verwenden und einsetzen an den Linien sitzen und freundlich zusehen.

Deshalb bitte ich alle Beteiligten – die Bundesregierung und jeden, der sich ver­antwortlich fühlt –, darauf hinzuwirken, dass das ein globales Abkommen wird und dass wir, soweit das überhaupt denkbar ist, Druck auf die wirklichen Verwender und Erzeuger der Munition, die ich genannt habe, ausüben, damit auch diese beitreten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte. (Abg. Dr. Cap – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Scheibner –: Na ja, einmal eine gescheite Rede, das wäre gut!)

 


17.21.31

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Kollege Cap, Sie sind schon so defen­siv und frustriert; ich weiß nicht, warum das so ist. (Zwischenruf des Abg. Faul.) – Na schau, der da oben, der ist lieb! Mit solchen Leuten könnt Ihr euch wirklich aus­zeichnen. (Abg. Faul: Ja, ja, „Eurolim“!) Lieber Freund, im Gegensatz zu euch unter­stütze ich euren Klubobmann wirklich! Wir haben ja immer ein gutes Einvernehmen,


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auch jetzt beim Thema Streumunition. (Abg. Faul: Eure Streumunition ist schon ...!) – Du solltest einmal ein Sakko anziehen, das würde auch nicht schaden, lieber Freund in der vorletzten Reihe.

Ich denke, dass es sinnvoll und natürlich richtig ist, dass wir derartige Konventionen nicht nur erarbeiten und beschließen, sondern auch versuchen, sie in die Praxis umzusetzen, aber dazu sind die Möglichkeiten Österreichs begrenzt. Die Euphorie, die dabei immer wieder auftaucht, kann ich nur so verstehen, dass man eben in einer virtuellen Welt lebt und glaubt, dass Verhandlungssäle und nette Tagungsbüros, in denen man dann solche Beschlüsse abfeiert, schon ein Ergebnis sind. – Wenn einem das reicht, dann mag das wirklich Grund zur Euphorie sein, in der Praxis sieht das leider etwas anders aus.

Mein Vorredner hat ja richtigerweise schon angemerkt, dass die Länder, die solche Dinge beschließen, in der Regel nicht jene sind, die diese verbotenen Waffen – für uns verbotenen Waffen – verwenden. (Abg. Mag. Lunacek: Und deshalb soll man es gar nicht machen?!) – Natürlich soll man es machen, das habe ich ja gesagt! Ich meine nur, das ist kein Anlass zur Euphorie, sondern man muss alles versuchen, damit auch jene Länder, die diese Waffen nach wie vor produzieren und sie nach wie vor verwenden, dazu gebracht werden, nicht nur Konventionen zu unterschreiben – denn die halten sie dann nicht ein –, sondern diese Waffen auch nicht einzusetzen.

Darüber hinaus wird es notwendig sein, dass man sich endlich auch in Österreich – und dabei sind wir ja ein bisschen nur Zaungast – darauf verständigt, dass auch wir einen kleinen Beitrag dazu leisten sollten, dass man, wo immer auf der Welt es Krisenherde gibt, im Rahmen der Europäischen Union etwas zur Bewältigung dieser Krisen beiträgt, denn wenn es keine Krisen gibt, wenn es keine militärischen Konflikte gibt, dann werden solche auch Waffen nicht eingesetzt. (Beifall beim BZÖ.)

17.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. – Bitte.

 


17.24.04

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit Anmerkungen zu meinen beiden Vorrednern beginnen. (Abg. Scheibner: Die Theoretikerin!) Sie beide haben gesagt, Sie unterstützen das Abkom­men und Sie werden ihm zustimmen. – Das war bereits im Ausschuss so, und das finde ich auch erfreulich, aber ich möchte schon an die Entstehungsgeschichte dieses Abkommens beziehungsweise dieser Konvention in Österreich erinnern. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Insofern finde ich doch, dass wir uns darüber freuen können, dass Österreich einer der ersten Staaten war, der den Inhalt der Konvention zum Gesetz gemacht hat, denn noch ein paar Jahre zuvor hätte die damalige österreichische Bundesregierung es nicht gewollt. Ich erinnere Sie – diejenigen, die dabei waren – an Folgendes:

2006 hatten wir eine Enquete hier im Parlament – es war keine parlamentarische Enquete, aber eine, die im Parlament stattfand –, und die Vertreter der internationalen Koalition gegen Streumunition, darunter Frau Mailath, der ich hiemit danken möchte, haben tatsächlich Menschen hierhergebracht, die uns geschildert haben, wie diese Munition funktioniert. Diese funktioniert nämlich in wirklich grauenhafter Art und Weise, indem sie nicht so, wie die Landminen, an einem Ort bleibt, dort explodiert und die Menschen verstümmelt, die darauf steigen, sondern die Streumunition fällt irgendwohin, wird aber dann, wie der Name schon sagt, über weite Gebiete verstreut und bleibt dann dort liegen. Manche Teile davon sehen aus wie kleines Spielzeug – in


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Rot, in Gelb, in Blau –, und Sie wissen, was dann passieren kann, wenn Kinder, möglicherweise Jahre später, herumlaufen und dieses Ding in die Hand nehmen, woraufhin es explodiert. – Mir wurde damals klar, wie gefährlich diese Streumunition ist!

Damals, und zwar im Frühling 2006 – also noch unter Schwarz/Blau beziehungsweise damals schon Schwarz/Orange –, war ein Vertreter des Verteidigungsministeriums dabei und eine Vertreterin des Außenministeriums, und beide haben gesagt: Ja, wir sind auch gegen eine Produktion solcher Waffen, aber Österreich kann solch einem Vertrag nicht zustimmen! – Der Hintergrund war, dass sehr wohl auch das öster­reichische Bundesheer noch Streumunition gelagert hatte und diese nicht vernichten wollte. Ich habe mir damals gedacht: Wenn man sie nicht einsetzen will, warum sollte man sie dann weiterhin lagern? – Das verstehe ich nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Es kamen Neuwahlen, und danach war es dann tatsächlich so – diesmal unter Rot/Schwarz; in diesem Fall muss ich das lobend erwähnen –, dass ein neuer Verteidigungsminister nach weiteren Informationen, und zwar auch Informationen von NGOs und von Menschen, die unter Streumunition gelitten haben, gesagt hat: Gut, auch Österreich wird Streumunition abschaffen und vernichten! – Ehrlich gesagt, weiß ich jetzt nicht, ob das tatsächlich schon geschehen ist. Das ist ein Grund für eine Anfrage an Herrn Minister Darabos; ich nehme mir das vor.

Dann war es möglich, dass die österreichische Bundesregierung gesagt hat: Österreich wird einer der ersten Staaten sein, der dieser Konvention beitritt und sie ratifiziert beziehungsweise ein diesbezügliches Gesetz beschließt! – Insofern ist die halbherzige Zustimmung schade, die ich jetzt von meinen Vorrednern vernommen habe. Ich freue mich darüber, dass sie zustimmen, aber ich finde diese Konvention schon wichtig, auch wenn die großen Staaten jetzt nicht dabei sind.

Das war bei der Landminenkonvention auch so: Da waren und sind die Großen immer noch nicht dabei, und dennoch ist es wichtig, dass das geschehen ist, dennoch rettet sie Leben und Minen verstümmeln nicht weiterhin Menschen. – Das trifft nich auf alle zu, denn es gibt immer noch zu viele dieser Waffen, aber es ist wichtig, dass es geschieht, und insofern freue ich mich sehr, dass das heute der Fall ist. Darüber hinaus hoffe ich sehr, dass auch und gerade im Zuge der österreichischen Mitglied­schaft im Sicherheitsrat weitere Abrüstungsinitiativen von österreichischer Seite initiiert werden. (Beifall bei den Grünen.)

Lassen Sie mich zum Schluss kurz noch ein ganz anderes außenpolitisches Thema erwähnen: Ich möchte von dieser Stelle aus dem bisherigen österreichischen Bot­schafter in Slowenien, Herrn Valentin Inzko, herzlich dazu gratulieren, dass er jetzt doch zum Hohen Beauftragten der Internationalen Gemeinschaft für Bosnien und Herzegowina nominiert wurde.

Ich freue mich sehr darüber und ich finde es großartig, dass wieder und damit schon zum zweiten Mal ein österreichischer Diplomat diese hohe Funktion einnehmen wird. Und was mich darüber hinaus besonders freut: Es ist zum zweiten Mal ein Kärntner Slowene. Zweisprachigkeit bringt’s, meine Damen und Herren! – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Dr. Spindelegger zu Wort. – Bitte, Herr Minister.

 


17.28.47

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Lassen


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Sie mich einige wenige Bemerkungen zu diesem Übereinkommen und zur Änderung des österreichischen Bundesgesetzes machen.

Es ist richtig, dass auch wir in Österreich eine intensive Diskussion darüber geführt haben, vor allem über Definitionsfragen, was Streumunition eigentlich ist. Das hat auch eine gehörige Zeit gedauert, aber ich glaube schon, dass man heute sagen kann, dass sich diese Bemühungen, die es in Österreich gegeben hat und die in anderen Staaten stattgefunden haben, gelohnt haben, da wir heute ein Übereinkommen dieser Art vorliegen haben, das in Oslo bereits 94 Staaten unterzeichnet haben.

Wir dürfen das nicht überbewerten, das ist schon richtig, aber wir dürfen durchaus sagen, dass aus solchen Initiativen sehr wertvolle, große Initiativen werden. Ich darf Sie etwa nur an das Übereinkommen betreffend die Ächtung der Antipersonenminen erinnern, das zunächst ebenfalls klein begonnen hat, und mittlerweile haben nunmehr 156 Staaten die Antipersonenminenkonvention unterzeichnet. – Es ist etwas möglich, und wir werden uns auch sehr bemühen und anstrengen, dass mehr als die jetzt 94 Staaten, die in Oslo unterzeichnet haben, dieser Konvention beitreten.

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang aber auch bei jenen bedanken, die in diesem Haus dazu beigetragen haben, dass es eine gute Zusammenarbeit zwischen Regierung, Parlament und der Zivilgesellschaft in Österreich gegeben hat. Das ist durchaus vorbildhaft für diese Art von Politik, und ich denke, das ist ein gutes Beispiel und eine gute Grundlage für künftige Fragen dieser Art.

Wir werden uns sehr bemühen, dass wir weitere Abrüstungsbestrebungen, die wir uns vorgenommen haben und die im Regierungsprogramm stehen, mit Taten erfüllen. – So weit darf ich auch allen Rednerinnen und Rednern danken, die sich dafür eingesetzt haben.

Ich darf bei dieser Gelegenheit noch etwas anmerken – Frau Abgeordnete Lunacek hat unseren Botschafter in Slowenien, Valentin Inzko, erwähnt –: Wir werden im Laufe dieses Monats so weit sein, dass er auch offiziell bestellt ist, aber so, wie es derzeit aussieht, hat er wirklich die besten Chancen, Hoher Repräsentant in Bosnien zu werden und diese Funktion im Laufe der nächsten Monate auch in die eines Repräsentanten der Europäischen Union in diesem Land überzuführen.

Ich denke, dass er alle guten Voraussetzungen erfüllt, das auch in hervorragender Weise durchzuführen: Er spricht die Sprachen des Landes, er ist erfahren – er war bereits einmal Botschafter in Sarajevo –, und er hat auch als Person, so glaube ich, das Zeug dazu, diese Aufgabe hervorragend zu bewältigen.

In diesem Sinn bedanke ich mich auch für das Lob für Valentin Inzko, dem ich mich nur vollinhaltlich anschließen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

17.31


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte.

 


17.31.39

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es war das Jahr 1995, als der Bür­gerkrieg in Bosnien durch das Dayton-Abkommen beendet wurde, und ein halbes Jahr später hat es dort Wahlen gegeben.

Ich kann mich daran erinnern, dass, als ich damals dort zum ersten Mal Wahlbeob­achter war, die Instruktion des britischen Offiziers, den wir dort, in Banja Luka in der Republika Srpska,getroffen haben, sich nicht darauf bezog, uns in die Wahlen einzuführen und uns zu erklären, wie das geht, sondern die Hauptaufgabe war, uns vor


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den Minen zu warnen. Er hat uns erklärt, wie sie funktionieren, diese Mutterminen mit den Streuminen und mit den Kinderminen, die in erster Linie darauf abgezielt haben, die Kinder dort zu töten und einfach das Volk zu demoralisieren.

Wenn Sie heute nach Sarajevo kommen, dann finden Sie gerade auf dem Berg, auf dem die Olympischen Spiele stattgefunden haben, noch immer Gegenden, die Sie nicht betreten können, weil alles vermint ist. Und dann fragen Sie sich schon: Was soll das alles? – Ein Land, 15 Jahre nach einem Bürgerkrieg, kann größtenteils noch nicht betreten werden, weil eben die Leute Angst davor haben, dort hinzugehen. Deshalb, meine Damen und Herren, ist der Umstand, dass wir dieses Verbot heute beschließen, auch ein Meilenstein und ein wichtiger Schritt.

Wenn Kollege Hübner von der FPÖ beklagt hat, dass es wenig Sinn hat bezie­hungs­weise eigentlich sinnlos ist, das zu beschließen, weil andere Staaten nicht mittun, dann gebe ich ihm bedingt recht: Es stimmt, wir müssen natürlich schauen, dass auch all die Großen, die USA und so weiter, bei diesem Abkommen mittun, aber ich möchte doch auch eine Hoffnung wecken. Wenn man 150 Jahre zurückschaut zu den Schlachten von Solferino und Custozza, wo Henry Dunant als Einzelner das Rote Kreuz gegründet und damit begonnen hat, dann war das wahrscheinlich für ihn damals auch aussichtslos, und heute ist das, was dabei herausgekommen ist, die größte humanitäre Bewegung weltweit. – Man soll also die Hoffnung nicht aufgeben, denke ich.

Wir sollten daran arbeiten und gerade auch unsere Position im Sicherheitsrat nützen, um auf den Standpunkt des Parlaments hinzuweisen – ich nehme an, dass all das einstimmig beschlossen wird –, dass wir gegen dieses Kriegsmaterial sind, gegen diese schrecklichen, vernichtenden Waffen, die in erster Linie auf Kinder abzielen – sechs von zehn Verletzten und Toten waren Kinder; ich meine, das spricht für sich –, und dass wir alle einhellig, massiv und vehement gegen sie sein müssen.

Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren:

Ein Vierzeiler kommt heute nicht,

des Themas Ernst dagegen spricht.

Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)

17.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


17.34.30

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Abkommen über das Verbot von Streuminen ist zweifellos eine wesentliche Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts und stellt auch ganz sicher einen der wichtigsten Abrüs­tungs­verträge der letzten Jahre dar, es ist somit sicherlich eine essentielle Friedens­initiative, die – und dazu komme ich dann noch – auch von unserer Seite natürlich auch noch weiter mit Leben zu erfüllen ist.

Trotzdem glaube ich, dass wir auf die Rolle Österreichs und auch auf die Rolle des österreichischen Parlaments, das dabei gewiss eine Vorreiterrolle innegehabt hat, stolz sein könnten: Das ist wirklich fein, und so etwas könnte durchaus auch öfter passieren, gerade in diesem Bereich des Friedens und des Zusammenlebens der Menschen.

Frau Kollegin Grossmann hat schon vor mir darauf hingewiesen, dass sich ein Teil dieses Abkommens damit beschäftigt, dass es eine Verpflichtung gibt, jene Staaten, in denen Opfer von Minen leben, zu unterstützen, einerseits im Sinne von medizinischer Versorgung, andererseits in Richtung Rehabilitation, psychische Betreuung, soziale und wirtschaftliche Eingliederung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 178

Es ist mir wichtig, zu erwähnen, dass es auch ein österreichisches Projekt in diesem Sinne gibt, nämlich im Südwesten Algeriens, in der Gegend, wo seit über 30 Jahren viele, viele Tausende Menschen – Westsahauris – in Flüchtlingslagern sitzen, nicht wissend, wie es mit Ihnen weitergehen soll, und darauf wartend, dass die internationale Staatengemeinschaft eine Lösung für ihr Problem findet.

Ich denke, auch daran sollten wir uns aktiv beteiligen! Das wird nicht ohne ent­sprechenden Druck auf Marokko abgehen, widerrechtlich annektiertes Gebiet abzu­treten und es den Westsahauris zu geben, die völkerrechtlich gesehen darauf Anspruch haben. Ich glaube, wenn wir uns dort weiter engagieren, sowohl was den politischen Status der West-Sahara betrifft, als auch was das Minenopferzentrum in einem der vier Flüchtlingslager in Algerien betrifft, dann machen wir damit ganz sicher keinen Fehler, denn beides ist sehr, sehr wichtig.

Ich hatte vor einigen Jahren die Möglichkeit, dieses Minenzentrum zu besuchen, wo nicht nur Wiederherstellungschirurgie betrieben wird, wo nicht nur Prothesen ange­fertigt werden, wo nicht nur versucht wird, den Leuten wieder zu ermöglichen, ein normales Leben zu leben, sondern wo auch operiert wird. Und auch wenn das jetzt möglicherweise nach Luxus klingt, es ist keiner: In einer Gegend, in der 40 Grad im Schatten keine besonders hohe, sondern eher eine Durchschnittstemperatur ist, ist zum Beispiel auch eine Klimaanlage in einem Operationssaal durchaus etwas, wozu von österreichischer Seite weiterhin beizutragen sinnvoll wäre.

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir dieses internationale Recht, diese internationale Verpflichtung, die wir aufgrund dieses Übereinkommens, dem wir mit einer Stimme beitreten, haben, auch wirklich mit Leben erfüllen und ihm so weit gehend und so gut wie möglich zum Durchbruch verhelfen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

17.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


17.37.45

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Die internationale Friedensbewegung hat in Österreich eine lange Ge­schichte, nicht umsonst hat die erste österreichische Nobelpreisträgerin, Bertha von Suttner, den Friedensnobelpreis gewonnen.

Die Waffen nieder!, forderte Bertha von Suttner in ihrem berühmtesten Werk. Die Waffen nieder!, ist auch für mich heute ein wesentlicher Grundsatz der öster­reichischen Außenpolitik, denn Abrüstung ist der erste Schritt zu einem dauerhaften Frieden.

Das internationale Übereinkommen gegen Streubomben ist der wichtigste Abrüstungs­vertrag seit dem Verbot der Antipersonenminen vor zirka zwölf Jahren. Österreich hat damit eine wichtige Initiative zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts gesetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Streubomben sind – und wir haben das in den heutigen Reden schon sehr oft gehört – besonders heimtückische Waffen, die vor allem Zivilisten bedrohen: 98 Prozent der über 100 000 registrierten Opfern stammt eben aus der Zivilbevölkerung, davon sind 27 Prozent Kinder.

Hohes Haus! Bereits im Jahr 2007, also schon zu Beginn des Osloer Prozesses, fand auf Einladung von Präsidentin Prammer im österreichischen Parlament das erste internationale Parlamentarierforum gegen Streumunition statt. Leider haben auch viele mitteleuropäische Staaten, darunter Deutschland, das Abkommen zum Verbot von Streubomben noch nicht unterzeichnet.


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Ich möchte daher Ihnen, sehr geehrter Herr Minister, und auch Frau Präsidentin Prammer und überhaupt allen Beteiligten, schon jetzt viel Kraft und Erfolg bei ihrem weiteren internationalen Engagement gegen Streumunition wünschen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

 


17.40.01

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kollege Hübner, es ist unbestritten, wie Sie sagen, dass die wichtigsten Staaten die Unter­zeichnung dieses Übereinkommen verweigern. Aber genau an dem Beispiel, das wir jetzt erleben, nämlich, dass wir in einem Prozess von zwei Jahren im Rahmen des Parlaments, im Rahmen der Regierung und mit der Zivilbevölkerung etwas zustande gebracht haben, und zwar genau dort, wo es immer heißt, im Bereich der Abrüstung, da geht gar nichts, da können wir überhaupt nichts bewegen, hat sich gezeigt, dass wir doch etwas bewegen können. Also wenn wir etwas erreichen wollen, dann müssen wir draufbleiben, und da bitte ich auch Sie, wenn Sie international unterwegs sind, Lobbying zu betreiben, denn ich denke, das kommt uns allen zugute.

Besonders erfreulich ist Folgendes – und das möchte ich noch einmal unterstreichen; die Kollegin Bayr hat das auch schon gesagt –: Es ist erstmals bei dem Streu­munitionsverbot eine Rechtsbasis geschaffen worden, dass eben den Mienenopfern geholfen werden kann, also sinnvolle Hilfe geboten werden kann, dass also denen, die schon verletzt worden sind, und denen, die, wie wir schon gehört haben, vielleicht noch immer mit der Gefahr leben, auch verletzt werden zu können, eben entsprechend geholfen werden kann.

Ich möchte noch eine Person nennen, die sich da besonders eingesetzt hat. Herr Außenminister, Sie können stolz sein auf Ihr Team. Botschafter Marschik – das habe ich selbst erlebt in Oslo – hat sich wirklich bemüht und war sehr engagiert, dieses Übereinkommen auch im Sinne von Österreich über die Runden zu bringen. Ich möchte Ihnen auch sagen, dass Österreich, dass das österreichische Parlament in Oslo als Vorreiter für dieses Übereinkommen von den Gästen dort zitiert worden ist.

Ich denke, da ist auch ein Stück dabei, an dem unsere Präsidentin Prammer mitgewirkt hat, wie überhaupt die ganze Regierung. Es war schön, das erleben zu dürfen, und, wie gesagt, Herr Minister, Botschafter Marschik hat sich da wirklich alle Achtung verdient.

Wie ich gehört habe, haben bereits 94 Länder, wie Sie gesagt haben, Herr Minister, dieses Übereinkommen unterzeichnet, und ich habe da sozusagen die Glocken läuten gehört, dass gestern im Parlament in Mexiko das vielleicht auch positiv über die Bühne gegangen ist. Dann wäre das wieder ein weiterer Schritt. Ich würde mir für Österreich wünschen, dass wir unter den ersten Zehn sind, die ans Ziel kommen, die das Abkommen dann auch tatsächlich ratifiziert haben. Ich weiß das bei Ihnen, Herr Minister, in besten Händen.

Sie, Herr Minister, haben gesagt, die Einhaltung und Weiterentwicklung des humani­tären Völkerrechtes wird ein Schwerpunkt während der zweijährigen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sein. Dafür wünsche ich Ihnen alles, alles Gute! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.43


Präsident Fritz Neugebauer: Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 180

Wir nehmen nun drei Abstimmungen vor.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung, dem Abschluss des gegenständlichen Staats­vertrages in 77 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wenn Sie hiezu Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Abstimmung über einen Antrag, die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 Bun­des-Verfassungsgesetz dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsicht­nahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte um ein positives Zeichen. – Dies erfolgt einstimmig. Angenommen.

Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über das Verbot von Streumunition geändert wird, samt Titel und Eingang in 75 der Beilagen.

Ich bitte um Zustimmung. – Das ist einstimmig beschlossen.

In dritter Lesung bitte ich ebenfalls um Zustimmung.

Auch diese Zustimmung in dritter Lesung ist erteilt. – Der Entwurf ist angenommen.

17.44.3819. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (23 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (102 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (103 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (26 d.B.): Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus (104 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 19, 20 und 21 der Tagesordnung, die unter einem debattiert werden.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. – Bitte.

 


17.45.20

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zwischen Österreich und der Tschechischen Republik gilt derzeit noch das Abkommen aus dem  1977. Im Hinblick auf die politische Wende 1990, aber auch im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Slowakischen Republik bestand der Wunsch nach einer Anpassung und Verhandlung eines neuen Abkom­mens.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 181

Dieses neue Abkommen beinhaltet insbesondere die Intensivierung und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten auf den Gebieten der Kultur, der Bildung, der Wissenschaft, der Jugend und des Sports.

Es regelt demnach die bilaterale Zusammenarbeit von wissenschaftlichen Einrichtun­gen, vor allem aber aufgrund der gemeinsamen Tradition auch die Zusammenarbeit im Bereich der Allgemeinbildung und der Berufsbildung. Beide Länder haben hier tra­ditionell eine gemeinsame Geschichte und zukunftsorientierte Kooperation in der Tradition sowohl der dualen Ausbildung als auch der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.

Für Österreich ist dieses Abkommen ein weiterer Beitrag auch zur Umsetzung unseres Regierungsübereinkommens, denn wir haben uns den konsequenten Ausbau des bilingualen Schulangebotes zum Ziel gesetzt, vor allem in den grenznahen Regionen Österreichs, und wir wollen die interkulturelle Kompetenz der Schülerinnen und Schüler stärker noch als bisher forcieren und ausbauen, aber auch bestehende Initiativen zukünftig entsprechend weiterhin fördern.

Zweisprachigkeit erhöht die Flexibilität und Mobilität unserer Schülerinnen und Schüler, sie schafft aber auch einen Wettbewerbsvorsprung in der Wirtschaft und ermöglicht ihnen, einen neuen kulturellen Raum intensiv kennenzulernen.

Mich freut es, dass zwei Schulen auf österreichischer Seite exemplarisch für die vielen Schulpartnerschaften stehen, die hier vom Kindergarten bis zur Reifeprüfung bereits aufzeigen, wie wichtig das ist. Es sei hier die Komensky-Schule in Wien genannt, die vom Kindergarten bis zur Reifeprüfung den gesamten Bildungsweg tschechisch und österreichisch anbietet, aber auch die Handelsakademie Retz, die beispielhaft bereits im Jahr 1991 einen Schüleraustausch zwischen Retz und Znaim gefördert hat, zu einem Zeitpunkt, wo das noch ein echter Weitblick war.

Diese Schulprojekte sollen mit diesem Dach auch, so hoffe ich, entsprechend gefördert werden. Budgetknappheit hin oder her – wir haben gestern gemeinsam viele Kontro­versen ausgetragen –,ich glaube, hier sollten wir einen ganz klaren Schwerpunkt in der Bilingualität setzen und in den gemeinsamen Donauraum, in den gemeinsamen Mitteleuropagedanken investieren und hier die entsprechenden Campus-Modelle er­möglichen. Ich hoffe, dass das Campus-Modell Retz hier auch die entsprechende Unterstützung findet.

Genauso wie der Ausbau der Auslandschulen. Gerade Prag hat, neben Istanbul, eine Herzeigschule, und diese Auslandsschulen Österreichs sind wichtige Wegbereiter für die künftigen kulturellen Beziehungen zwischen den Ländern auf bilateraler Ebene, aber auch auf europäischer Ebene, auf weltweiter Ebene.

Die Schüler sind unsere Botschafterinnen und Botschafter der Zukunft. Daher bedanke mich herzlich auch bei Kollegin Plassnik, die ja zu diesem Zustandekommen des Abkommens wesentlich mit beigetragen hat. Ich freue mich, dass Herr Bundesminister Spindelegger diesen Raum in seinen politischen Schwerpunkt aufgenommen hat und hier künftig auch besondere Akzente setzen möchte.

Ich empfehle daher uns allen die Zustimmung zu diesem Abkommen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 182

17.49.19

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Das Kulturabkommen mit der Tschechischen Republik ist sehr zu begrüßen, denn eine intensive Zusammenarbeit und eine Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Bildung und der Kultur mit unserem Nachbarland war uns immer schon ein sehr großes und wichtiges Anliegen.

Auch die Ratifizierung der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kultur­erbes durch das österreichische Parlament ist sehr positiv zu bewerten. Das Übereinkommen schließt eine Lücke, nämlich die Lücke zwischen dem Welterbe-Übereinkommen von 1972 und dem 2006 verabschiedeten Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Das haben wir hier alle gemeinsam im Parlament beschlossen.

Ziel der heute zu ratifizierenden UNESCO-Konvention ist die Erhaltung des imma­teriellen Kulturerbes und gleichzeitig eine verstärkte Bewusstseinsbildung in der Bevöl­kerung für dessen Bedeutung.

Ein weiteres Ziel ist auch die Schaffung von kulturpolitischen Rahmenbedingungen, die die Weitergabe gelebter kultureller Ausdrucksformen ermöglichen. Das ist notwendig, denn in einer Vielzahl von Staaten wächst angesichts fortschreitender Globalisierung die Sorge über den drohenden Verlust ihres kulturellen Erbes.

Aber was kann man unter diesem sehr weiten Begriff „immaterielle Kulturformen“ verstehen? – Darunter sind Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähig­keiten zu verstehen, also Sprachen von ethnischen Minderheiten oder die Schaffung von Objekten, Artefakten und Kulturräumen, alles, was Gemeinschaften als Bestandteil ihres Kulturerbes sehen.

Beim Stichwort Kultur denken viele von uns sofort an großes Theater oder Orchester, vergessen aber dabei zum Beispiel die Kunst des Instrumentenbaus, eine Form immateriellen Kulturerbes.

Diese Kulturformen sind ja nicht nur Ausdruck kultureller Vielfalt, sondern sie fördern auch Prozesse der Verständigung zwischen den Menschen, denn die Weitergabe kulturellen Erbes an die nächste Generation beinhaltet Bildungsprozesse, setzt diese in Gang, und der Zugang zu spezifischen Wissensräumen wird ermöglicht.

Der Schutz des immateriellen Kulturerbes geht also weit über das Konservieren von Folklore hinaus. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. Durch diese Weitergabe – und das erachte ich für besonders wichtig – erfolgt auch die Anbindung an zeitgenössische Ausdrucksformen und Kreativität. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Kollegin Mag. Unterreiner. – Bitte.

 


17.52.21

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren aller Fraktionen! Wir Freiheitlichen unterstützen grundsätzlich jede Initiative, die zur Völkerver­ständigung Europas dient. (Abg. Dr. Van der Bellen: Oje!) Oje? Wieso sagen Sie das? (Abg. Dr. Van der Bellen: Grundsätzlich!) Es ist so! Wir unterstützen grundsätzlich alles, was zur Völkerverständigung in Europa dient, und in diesem Fall ganz beson­ders, weil (Abg. Dr. Van der Bellen: Aber?) – ohne Aber – Tschechien, und damit Böhmen und Mähren, mit Österreich aufgrund mehrerer Jahrhunderte gemeinsamer Geschichte in der Habsburgermonarchie außerordentlich verbunden ist.


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Ich möchte nur an die Geschichte unter Kaiser Karl IV. erinnern. Da blühte Prag als Hauptstadt des Heiligen Römischen Reiches in der zweiten Hälfte des 14. Jahr­hunderts wirtschaftlich, kulturell und politisch auf vielen Gebieten. Da wurde im Jahre 1348 die Karlsuniversität als erste Universität in Mitteleuropa gegründet. Die Prager Universität ist somit die erste deutsche Universität. Ebenso verweist auch litera­risches Erbe auf Gemeinsamkeiten. Genannt seien Kafka, Rainer Maria Rilke, Werfel.

Ich komme aber jetzt zu einer wichtigen Aussage. Die Geschichte des 20. Jahr­hunderts hat mit ihren Irrungen und Wirrungen, mit ihren Diktaturen und mit ihren Unmenschlichkeiten tragische Differenzen zwischen europäischen Völkern verursacht, und wir sehen bei dem vorliegenden Abkommen, das wir unterstützen, die Gele­genheit, dass sich die Tschechische Republik ihrer historischen Verantwortung stellt und eine kritische Auseinandersetzung mit den Beneš-Dekreten sowie der Ermordung und Vertreibung der Deutschen zulässt. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt nämlich in diesem Abkommen sehr viele Absätze, die es möglich machen, dass man auf diesen wichtigen Punkt zurückkommt. Wir, sehr geehrte Damen und Herren, stimmen diesem Abkommen zu.

Noch ein Satz ganz kurz zum immateriellen Kulturerbe. Auch das ist natürlich sehr wichtig. Immaterielle Kulturgüter sind nicht nur für jede einzelne Kultur, sondern auch für die Kultur der Menschheit von außerordentlicher Bedeutung. Wir müssen selbst­verständlich so einem Übereinkommen zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


17.55.22

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Selbstverständlich stimmen auch wir diesem Abkommen zu. Ich glaube, dass gerade Kontakte auf der kulturellen Ebene, auf der wissenschaftlichen Ebene einen wirklichen Beitrag nicht nur zur Völker­verständigung, sondern auch zu einer zukunftsorientierten Kooperation der Menschen, vor allem der jungen Menschen, leisten können. Gerade zwischen Österreich und Tschechien ist es wichtig, dass man zwar schon die Historie aufarbeitet, aber daraus auch die Konsequenz für die Zukunft zieht, die nur in einem möglichst engen gemein­samen Wirken liegen kann, als gute Nachbarn aus diesen Erfahrungen zu schöpfen.

In diesem Zusammenhang erwarten wir uns aber schon, Herr Außenminister, dass man auf diese historischen Fragen auch entsprechend Rücksicht nimmt, dass man über diese kulturellen Abkommen auch einen Beitrag leistet, die historischen Schätze in der Tschechischen Republik, die durchaus auch aus der deutschen Volksgruppe stammen können, zu schützen, dass man diese Entwicklung weiter fördert und dass man die kleinen Reste der deutschen Volksgruppe auch entsprechend unterstützt.

Sie, Herr Außenminister, sollten, so wie wir das auch eingefordert haben und wie es vereinbart war bei der Zustimmung zur Mitgliedschaft Tschechiens in der Europäischen Union, dafür sorgen, dass es den Ausgleich, zumindest den symbolischen Ausgleich mit der Geschichte gibt, dass man darauf drängt, dass die Beneš-Dekrete aufgehoben werden und dass sich auch Tschechien zu diesen dunklen Kapiteln der eigenen Geschichte bekennt, so wie wir uns auch zu den dunklen Kapiteln des 20. Jahr­hunderts, wo wir einen entsprechenden Beitrag zu leisten haben, bekennen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Sie haben 4 Minuten Redezeit gewünscht. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 184

17.57.23

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Es sind drei gute Abkommen, denen die Grünen zustimmen werden. Namentlich kann ich jeden Satz unterschreiben, den Frau Cortolezis-Schlager vorhin über das Abkommen mit der Tschechischen Republik gesagt hat. Sicherlich eine wichtige Geschichte.

Zu dem Übereinkommen mit der UNESCO möchte ich nur kurz etwas sagen. Das ist ein Papier – fünfeinhalb Jahre hat es gedauert, bis das irgendwie von Paris, oder wo immer das war, nach Wien durchgedrungen ist –, und da gibt es im Artikel 2 einen interessanten Punkt, das immaterielle Kulturerbe. Zunächst, als Allererstes werden mündlich überlieferte Traditionen, einschließlich der Sprache, als Träger des imma­teriellen Kulturerbes genannt.

Da habe ich mir gedacht: Wie viele im Saale können ohne Kenntnis eines Satzkontexts mir ohneweiters übersetzen, was „icha“, „aucha“, „ocha“ und „ucha“ heißt? (Abg. Grosz: Schwierig!) Westtiroler bitte jetzt einmal still sein! In Innsbruck würden die Ausdrücke, nebenbei gesagt, völlig anders lauten.

Ich erwähne das deswegen, weil Journalistinnen und Journalisten manchmal so ein bisschen gelächelt haben, wenn ich gesagt habe, ich bin in Tirol zweisprachig aufge­wachsen: Hochdeutsch mehr oder weniger mit meinen Eltern, Kaunertaler Dialekt mit Freundinnen und Freunden. Aber ich traue mich zu wetten, dass sehr viele, speziell Wiener Journalisten selbstverständlich diese Worte nicht kennen, weil sie mit dem Hochdeutschen, meinem bescheidenen Verständnis nach, überhaupt nichts zu tun haben.

Ich habe selbst überlegen müssen: Was meint der Bauer, als er mir gesagt hat: „D’Straß’ isch haal heit!“? (Abg. Großruck: Die Straße ist rutschig!) „Haal“ war eisglatt. Oder als ich neulich mit der alten Bäuerin geredet habe, mit der ich gut befreundet bin, hat sie gesagt, „Mer hat’s des nit gebe!“ Ich habe gedacht: Was hat sie mit „mer“ gemeint? (Abg. Großruck: Herr Professor, Sie überfordern die Stenographen!) Ja, das stimmt. Ich werde dann versuchen, das phonetisch irgendwie wiederzugeben. Dieses „Mer“ heißt einfach „früher“. Also: Früher hätte es das nicht gegeben. Und, und, und.

Weiß jemand, was „vorfert“ heißt? Josef Cap? (Heiterkeit.) Da muss er passen, so wie ich gepasst habe, als ich nach Wien gekommen bin und viele Ausdrücke nicht gekannt habe.

Und jetzt muss ich zugeben, dass ich mich im oststeirisch-südburgenländischen Grenzgebiet sehr, sehr konzentrieren muss, um im Detail nachvollziehen zu können, was der befreundete Bauer zu mir sagt. Das halte ich für ein ganz wichtiges immaterielles Kulturerbe! Dieses UNESCO-Übereinkommen wird von alleine nichts dazu beitragen, dass wir das in Österreich erhalten!

Dabei möchte Sie auf Folgendes aufmerksam machen: Wir haben für die Erhaltung der wunderschönen Architektur der Habsburger viel Geld ausgegeben – mit Recht, ich freue mich jedes Mal, wenn ich ein Barockschloss bewundern kann, das ist harte, angreifbare Architektur. Auch die Sprache erhält sich nicht von selbst. Und diese Art von Dialektvielfalt, die wir in Österreich Gott sei Dank haben, verschwindet. Sie verschwindet automatisch mit der zunehmenden Mobilität der Leute, mit dem Tourismus – das gilt insbesondere für Tirol –, mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Das ist sozusagen ein Kollateralschaden der wirtschaftlichen Entwicklung.

Ich finde, wir sollten ein bisschen Geld ausgeben und uns die Mühe machen, dieses immaterielle Kulturerbe – das ein akustisches Kulturerbe ist – zu bewahren. Es geht hierbei nicht nur um die Etymologie der Worte, sondern auch um die Aussprache und um das Idiomatische, das unwiederbringlich verloren geht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 185

Zum Beispiel: Manchmal, wenn ich spät am Abend im Parlament sitze und ich mich über irgendetwas ärgere – Ihnen geht es sicherlich genauso –, fällt mir ein Kaunertaler Spruch ein, der das gut trifft: „Do wersch manchmol hirewiati!“ – wörtlich übersetzt „hirnwütig“, heißt so viel wie „narrisch“. (Heiterkeit des Redners.) Ich finde, das hat seine ganz eigene Klangfarbe, eine ganz eigene Idiomatik, entspricht sozusagen den Stammesverhältnissen dort im Kaunertal, wobei die Mundarten von Tal zu Tal unterschiedlich sind.

Ich erzähle nur die Tiroler Geschichte, weil ich sie gut kenne. Ich weiß noch, wie ich als Halbwüchsiger vom Kaunertal ins hintere Ötztal gereist bin – das ist das übernächste Tal, östlich – und die Leute nicht verstanden habe! Auch das waren Tiroler, auch das waren Bergbewohner, aber ich habe sie schlicht nicht verstanden. Man muss ein Jahr üben, dort leben, verstehen, dann geht es, wie mit jeder anderen Fremdsprache auch. Das sind Fremdsprachen hier im Land, aber unsere eigenen! Ich finde, wir sollten etwas tun für dieses wichtige immaterielle Kulturerbe! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


18.02.50

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Außenminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir ratifizieren heute eine Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Das ist aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Schritt, denn gerade kleinere Gruppen – und ich glaube, darum geht es hauptsächlich –, haben es oft schwer, ihr Kulturgut und ihre Sprache zu erhalten.

Herr Professor Van der Bellen hat gerade gemeint, er glaube, dass das nur Papier sei und dass für die Sprachen, die wir sprechen, nichts getan werde. Er lebt zwar im Burgenland, weiß aber offenbar nicht, dass es dort den Hianzenverein gibt. Herr Pro­fessor, als halber Südburgenländer wissen Sie wahrscheinlich nicht, dass vom ehe­maligen burgenländischen Landtagspräsidenten, DDr. Schranz der Hianzenverein gegründet wurde, und zwar zur Erhaltung des Hianzischen, sprich: des südburgen­ländischen Dialektes. (Abg. Dr. Van der Bellen: Sehr gut!)

Ich darf Ihnen vielleicht das Schlagwort dieses Vereins übermitteln, das da heißt: „tuits, na tuits“ – Ich hoffe, Sie werden wissen, was das heißt. Tuats nur, tuats! Ich weiß gar nicht, wie man es ins Hochdeutsche übersetzen würde, jedenfalls heißt es soviel wie: Arbeitets weiter, tuats weiter! (Abg. Großruck: Lei lossn!) Ich glaube, es gibt in diesen Regionen sehr viele Unternehmungen, Vereinigungen, Personen, die sich mit der Sprache beschäftigen, was ich großartig und absolut wichtig finde.

Wichtig ist das zum Beispiel auch für das Burgenlandkroatische. Vor einigen Tagen habe ich in der Zeitung gelesen, dass es eine Statistik gefährdeter Sprachen in Europa gibt, wobei konkret das Burgenlandkroatische angeführt wurde. Man kann also vieles wahrnehmen, was die Notwendigkeit dieser Konvention unterstreicht, damit wir nämlich dieses immaterielle Kulturerbe erhalten; wobei es meines Erachtens nicht nur darum geht, das einfach festzuschreiben und festzuhalten, sondern auch darum, es ent­sprechend zu fördern und zu unterstützen!

In diesem Zusammenhang glaube ich, dass diese Konvention nicht nur Papier ist, sondern auch brauchbare Ansätze enthält, sodass daraus konkret etwas werden kann, denn in dieser Konvention sind rechtliche, strukturelle und finanzielle Maßnahmen vorgesehen. Es wird damit im Völkerrecht der Tatbestand verankert, dass es den Schutz des immateriellen Kulturerbes geben soll; es gibt aber andererseits durchaus auch Ansätze, dass es einen Fonds und entsprechende Strukturen geben soll, die das verwalten. Es ist, glaube ich, absolut wichtig und für jeden von uns verständlich, dass


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das wichtig ist; denn jeder von uns bezieht sein Selbstverständnis, seine Identität aus dem Bereich, aus dem er kommt. Insofern ist es wichtig, dass das entsprechend gewahrt bleibt!

Ich glaube, dass es gleichzeitig ein großer Beitrag zu Völkerverständigung sein kann, denn nichts ist schlimmer, als wenn Kulturen, die miteinander wohnen, einander nicht verstehen, wenn es zu Missverständnissen und Animositäten, häufig auch zu großem Leid kommt; weshalb ich glaube, dass es sehr, sehr wichtig ist, dass wir hier uns entsprechend bemühen. Es sollte dies sicherlich auch ein Beitrag dazu sein, dass wir das Fremde nicht als Bedrohung, sondern als Bereicherung empfinden.

Ich freue mich sehr, dass wir heute dieses Abkommen hier gemeinsam, hoffe ich, beschließen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.06


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Kurz­mann. – Bitte.

 


18.06.49

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! In der vorletzten Sitzung haben wir uns mit dem Beitritt Österreichs zur ESO, zur Europäischen Südsternwarte befasst und einen für die österreichische astronomische Forschung sehr wichtigen Beschluss gefasst.

Heute geht es um die europäische Weltraumforschung. Die freiheitliche Partei wird – das möchte ich vorausschicken – dieser Regierungsvorlage zustimmen, denn es geht in deren Kern um die Anpassung eines wichtigen Vertrages. Im Jahr 1980 wurde von den damaligen Mitgliedstaaten der ESA, der Europäischen Weltraumorganisation, eine Vereinbarung geschlossen, die die Beziehungen zwischen den Teilnehmern des Ariane-Entwicklungsprogrammes der ESA und der Arianespace, einer französischen privatrechtlichen Aktiengesellschaft, regelte.

Da der ESA in Zukunft nicht nur die Ariane-Trägerrakete im französischen Raum­fahrtzentrum in Französisch-Guayana zur Verfügung steht, sondern auch die Vega und die Sojus, musste neuen Verhältnissen Rechnung getragen und das alte Überein­kommen ergänzt beziehungsweise erweitert werden. Es ist dies ein wichtiger Schritt in die Zukunft und ein wichtiger Schritt für die europäische Raumforschung – wobei diese ja von Europa ihren Ausgang genommen hat; ich erinnere da an die Pioniere Wernher von Braun, aber auch an Professor Hermann Oberth.

Europa sollte im eigenen Interesse alles daransetzen, die Führung in der Raumfahrt­forschung wieder zu übernehmen. Dafür ist dieses Übereinkommen zwar nicht geeignet, aber es ist ein weiterer wichtiger Schritt. (Beifall bei der FPÖ.)

18.08


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Dar­mann. – Bitte.

 


18.08.55

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Natürlich wird, wie vom Kollegen Scheibner bereits festgehalten, das BZÖ diese Zusammenarbeit, dieses Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik unterstützen, keine Frage. Eine Zusammenarbeit in dieser Form, eine Kooperation zur besseren gegenseitigen Kenntnisnahme und eine För­derung des Verständnisses ist natürlich zu unterstützen.


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Das ist grenzüberschreitend wie auch innerösterreichisch zu unterstützen, wie es immer zu unterstützen war, gute Ideen aus den Bundesländern an den Bund heran­zutragen, wie wir das auf Landesebene von Kärnten heraus getan haben, und zwar genau in diesen Bereichen.

Wir reden hier immer wieder von Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und Sport, und ich kann sagen: In all diesen Bereichen haben wir in Kärnten immer wieder Akzente gesetzt. Das gilt für den Bereich des Kindergeldes, für den Gratiskindergarten, den wir in Kärnten zuerst eingeführt haben, das gilt für das verpflichtende Kindergartenjahr, für die Lehre mit Matura – alles wichtige Projekte für den Bund, die natürlich auch grenzüberschreitend anzuwenden wären. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn ich hier Kärnten erwähne, dann nicht ganz ohne Grund. Das Stichwort Kärnten ist für mich ein wesentliches, da am 1. März einige wesentliche Entscheidungen in unserem schönen Land, dem Kärntner Land (Abg. Weinzinger: Sechs Mal!), aber auch für ganz Österreich gefallen sind.

Das sind politische Entscheidungen, die zu wesentlichen Veränderungen in allen politischen Bereichen geführt haben. Ich werde jetzt kein Salz in die Wunden unserer politischen Mitbewerber streuen, Tatsache ist jedoch, dass es bei allen Fraktionen Veränderungen gegeben hat, wie es auch beim BZÖ-Kärnten und beim BZÖ öster­reichweit Veränderungen geben wird und gibt.

In diesem Zusammenhang darf ich mich hiermit – Kollegin Muttonen, ich bitte um etwas Geduld –, von meinen Kolleginnen und Kollegen hier verabschieden. Ich werde den Weg in den Kärntner Landtag antreten, werde dort meine ganze politische und sonstige Kraft zum Vorteil für meine Kärntner Heimat einsetzen! (Abg. Weinzinger: Neunmal!)

Danke meinem Klub aus dem Jahr 2006 unter der Führung von Peter Westenthaler, meinem Klub von der Nationalratswahl 2008 unter der Führung von Seppi Bucher, unseren parlamentarischen Mitarbeitern, den Mitarbeitern des Parlamentsklubs des BZÖ, unserem Sekretariat, natürlich der Parlamentsdirektion samt den Mitarbeitern und Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, für die Zusammenarbeit in den letzten Jahren!

Möge die Arbeit in den nächsten Jahren für die Zukunft unseres Landes hier im Hohen Haus gelingen, möge es im Sinne der Republik Österreich eine gute Arbeit sein! – Danke schön. (Beifall bei BZÖ, FPÖ, ÖVP, SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald. – Die Abgeordneten des BZÖ erheben sich von ihren Plätzen und reichen Abg. Mag. Darmann die Hand.)

18.12


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Mag. Darmann, auch ich darf Ihnen für Ihren weite­ren Lebensweg alles erdenklich Gute wünschen.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


18.12.42

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Als Tirolerin danke ich einmal ganz herzlich für den Tirolerisch-Kurs, den der Herr Abge­ordnete Van der Bellen heute den Abgeordneten hat angedeihen lassen. Ich bin sehr glücklich, dass Österreich eines jener Länder ist, die es sich leisten können und es sich auch leisten, phonetische Überlieferungen zu sammeln und anzulegen. Wir haben nämlich eine umfassende Sammlung von Volksmusikgut und Mundart in einer sehr großen Bibliothek, auch in Wien. Es gibt allerdings auch Länder, die sich das nicht leisten können, deswegen ist dieses UNESCO-Abkommen über den Schutz des immateriellen Kulturerbes so besonders wichtig.


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Ein Beispiel: Ein Österreicher arbeitet auf Tuvalu, einer kleinen Pazifik-Insel, die nur 9 000 Einwohner hat, die eine Sprache haben, die niemals verschriftlicht wurde. Dort hat das Fernsehen Einzug gehalten, allerdings hatten alle neuen Dinge, wie zum Beispiel Satellitenschüsseln, Fernsehgeräte und andere Dinge niemals eine Bezeich­nung in der Landessprache.

Die UNESCO, wir und Australien, wir alle finanzieren die Verschriftlichung dieser Sprache, wobei ein Österreicher auf dieser Grundlage neue Wörter für Dinge findet, die man bisher nur mit englischen Ausdrücken benannt hat. So leitet er das neue Wort für „Satellitenschüssel“ vom Wort für „Schüssel“ in der Landessprache ab. So kann die alte Sprache auch weiterhin unterrichtet werden. Ich glaube, dass dieser Beitrag, den die UNESCO – und damit auch wir – dazu leistet, ein ganz wichtiger ist, weil Menschen überall auf der Welt nur dann andere Kulturen verstehen können, wenn sie ihre eigenen Wurzeln kennen.

In diesem Sinne – Herr Dr. Van der Bellen, wir haben ja noch Zeitzeugen wie Sie (Heiterkeit bei den Grünen) – hoffen wir, dass wir rechtzeitig dran sind, anderen zu helfen, nämlich dort, wo es diese Zeitzeugen fast nicht mehr gibt! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.14


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. – Bitte.

 


18.14.54

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Natürlich ist diesen beiden Abkommen, nämlich jenem mit der Tschechischen Republik und jenem über den Erhalt des immateriellen Kulturerbes zuzustimmen, darüber sind wir uns in diesem Hohen Haus einig.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle eine gemeinsame Initiative mit den Vertriebenen­sprechern von SPÖ, BZÖ und FPÖ ankündigen, mit der auf europäischer Ebene ein ähnliches Programm stattfinden soll, nämlich ein EU-Programm zur Kulturpflege euro­päischer Minderheiten, die im 20. Jahrhundert Umsiedlung, Vertreibung und Genozid erleiden mussten. (Beifall der Abgeordneten Kitzmüller und Mag. Unterreiner.)

Es geht dabei nicht nur um die 15 Millionen vertriebenen deutschsprachigen Deut­schen östlich der Oder-Neiße-Grenze oder aus dem Donauraum, sondern es geht um das gesamte 20. Jahrhundert, das als Jahrhundert der Vertreibung in die Geschichte eingegangen ist.

Es begann 1923 mit dem Vertrag von Lausanne, mit dem Bevölkerungstransfer der Türken und der Griechen, erstreckte sich über die Ereignisse im Zweiten Weltkrieg, als die Polen zu leiden hatten, die Tschechen zu leiden hatten, als die Option der Südtiroler stand  Am Ende des Zweiten Weltkrieges fand die Vertreibung von Mil­lionen Deutschstämmiger statt, und später, während des Jugoslawien-Krieges, gab es wieder Vertreibungen.

Ich denke, es wäre eine gute Initiative aus diesem Hohen Haus heraus, ein solches EU-Programm zu forcieren, um etwas für den Erhalt dieses immateriellen Kulturgutes zu tun, welches in diesen Vertreibungsgebieten noch da ist, heute von verschiedenen Nationen verwaltet wird und damit eine europäische Dimension hat. Dieses Kulturgut muss erhalten werden!

Ich werde beizeiten mit meinen Kolleginnen und Kollegen auf Sie zukommen und bitte Sie dann um eine ebenso breite Zustimmung wie heute. (Beifall bei ÖVP, BZÖ und FPÖ.)

18.16



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 189

Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt hiezu keine Wortmeldung mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zu den Abstimmungen. – Wir stimmen über insgesamt fünf Anträge ab.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports, in 23 der Beilagen, gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, in 24 der Beilagen, gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, wonach der vorliegende Staatsvertrag in 24 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag, die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Erklärung euro­päischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus, in 26 der Beilagen, gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das erfolgt einstimmig und ist somit angenommen.

18.19.2822. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Jahrestätigkeitsbericht 2007/2008 des Rechnungshofes, Reihe Bund 2008/13 (III-12/85 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2009/1; Band 1 – WIEDERVORLAGE (III-16/87 d.B.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 190

Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen damit zu den Punkten 22 und 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Eine mündliche Berichterstattung findet nicht statt.

Die erste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Mag. Lapp. – Bitte.

 


18.20.04

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes! Hohes Haus! Es freut mich, dass die Arbeit des Rechnungshofausschusses jetzt wieder in Gang kommt. Wir haben vor allem bei den vorliegenden Berichten und bei den Wiedervorlagen 3 Kilo Papier und 1 478 Seiten aufzuarbeiten. Es kommen auch ständig neue Berichte dazu. Das heißt, der Rechnungshofausschuss hat sein Arbeitsprogramm für das kommende Frühjahr bereits festgelegt.

Ich möchte mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen dafür bedanken, dass wir uns ein sehr großes Arbeitspensum vornehmen, damit wir mit unserer Arbeit auf gleich kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte mich dem Jahrestätigkeitsbericht zuwenden. Er bietet einen sehr großen Querschnitt der Arbeit, die in den vergangenen Jahren geleistet wurde, und reicht von Peer Revue, wo der Rechnungshof jetzt auch in Zukunft selbst von internationalen Organisationen geprüft wird, die eben auch im Kontrollbereich tätig sind, bis zur Buchhaltungsagentur des Bundes, bis zum Röntgenscanner für Eisenbahnfahrzeuge und bis zu Klimaschutzprogrammen.

Das heißt, der Jahrestätigkeitsbericht ist nun modernisiert, nicht nur vom Layout, son­dern auch von der Darstellung der Forderungen, die bereits erfüllt sind, und der Forderungen, die nach wie vor noch aufrecht und damit im Rahmen des Rech­nungs­hofes noch nicht erfüllt sind. Das heißt, auch hier haben wir eine sehr gute Grundlage für die politische Arbeit, wo in der Verwaltung noch Dinge nachzuholen sind, aufzu­bessern sind, die vom Rechnungshof präsentiert wurden, analysiert wurden und vor­geschlagen wurden.

Das ist sehr wichtig. Der Rechnungshof hat die Aufgabe, die ziffernmäßige Richtigkeit, die Rechtmäßigkeit, die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit von Maßnahmen in der Verwaltung zu prüfen. Und der Rechnungshof des Bundes ist eine unabhängige Kontrollinstanz. Dieses ist hier festgeschrieben.

Was uns auch in den kommenden Monaten intensiv begleiten wird und wo es darum geht, dass es Weiterentwicklungen im Kontrollbereich gibt, ist die Frage: Wie werden Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern geprüft, wie zum Beispiel – Sie alle kennen die Beispiele – Strem, Hartberg, Trieben? Es geht darum, dass unabhängige Kontroll­instanzen überprüfen müssen und dass unabhängige Kontrollinstanzen auch den Gemeinden zur Seite stehen. Es kann nicht so verstanden werden, dass Kontrolle sozusagen draußen vor der Tür bleibt, sondern wir müssen uns im 21. Jahrhundert auch für kleinste Einheiten in unserem Staat überlegen, welche Kontrollmechanismen es einzurichten gilt.

Es geht darum: In Zeiten der wirtschaftlichen Krise ist die effiziente Verwendung von Steuergeldern ein immens wichtiger Auftrag, damit der Staat seinen Aufgaben nach­kommen kann und damit auch Leerläufe, Spekulationen und Schludrigkeiten ver­mieden werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPÖ ist für Kontrolle im Sinne der Zweck­mäßigkeit. Die SPÖ ist auch dafür, dass unabhängige Instanzen in unserem Staat überprüfen – auch die Gemeinden. Es muss aber so sein, dass es nicht zusätz­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 191

liche Instanzen geben kann, die dann eine zusätzliche Kontroll- und Prüfungstätigkeit ausführen, dass dann die Institutionen des Staates von sieben verschiedenen Organi­sationen geprüft werden, sondern es ist wichtig, dass das in unser Staatsgefüge eingepasst wird. Dabei sind Fragen wie Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit sehr, sehr wichtig.

Ich denke, auch mit der Arbeit in der Verwaltungsreformgruppe wird auch da ein richtiger Schritt in die Richtung gemacht werden, damit wir eben darauf achten können, dass Steuermittel effizient verwendet werden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


18.24.28

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir dis­kutieren heute Berichte aus dem vorigen Jahr. Und die neue Gesetzgebungsperiode verpflichtet uns dazu, dass Berichte zusammengefasst werden. Daher haben wir heute ein dickes Konvolut an Berichten. Aus dem Bericht III-16 möchte ich einige kleine Positionen herausnehmen und hier zur Diskussion stellen.

Es ist so, dass der Rechnungshof insgesamt immer bewertet, wie die Dinge, die ge­prüft werden, umgesetzt werden. Ich habe da ein Beispiel von einer Follow-up-Prüfung der Bundespolizeidirektion Salzburg, wo der Rechnungshof geprüft hat, und im Vergleich dazu eine Prüfung bei der Bundespolizeidirektion Wien. Dieser Vergleich zeigt, dass in Salzburg zum Beispiel die Empfehlungen des Rechnungshofes sehr positiv und vorbildhaft umgesetzt wurden: etwa eine neue Organisation des Aufbaus der Polizeidirektion, Beschaffung von Dienstfahrzeugen, Vollzugskosten für Schub­häftlinge wurden evaluiert, Unfalldatenspeicher eingeführt. Im Vergleich dazu: Bei der Polizeidirektion Wien wurden mögliche Außendienst-Präsenzen nicht gemacht. Es hätte hier Einsparungsmöglichkeiten von 35 Millionen € gegeben, und das wurde nicht umgesetzt. Es wurden Doppelgleisigkeiten nicht abgebaut. Es wurden Mängel in der Planstellenbewirtschaftung nicht abgebaut. Einzig und allein dieser Unfalldaten­speicher wurde eingeführt. Das zeigt, inwieweit heute gerade in der Umsetzung Unterschiede gegeben sind.

Ein weiteres Kapitel ist das Bundesbahnstrukturgesetz. Da geht es um das gemein­same Dach der Österreichischen Bundesbahnen in Form einer Holding, unter dem vier operative Aktiengesellschaften agieren. Diese wurden im Jahr 2005 gestartet. Der Rechnungshof hat hier klare Empfehlungen abgegeben. Insgesamt lautet die Con­clusio aus diesem Bericht: Der Rechnungshof hat klare Bedenken gegen das zentral geführte System, das schrittweise wieder faktisch vorgeschrieben wird. Der Rech­nungshof hat also klar zur Vorsicht gemahnt, es wird aber leider nicht eingehalten.

Es gibt weiters einen Bericht: Ruhestandsversetzungen bei den ÖBB. Die Pensionslast des Bundes bei den ÖBB ist von 2003 auf 2006 von 1,26 Milliarden € auf 1,43 Mil­liarden gestiegen, also um 13 Prozent. Das Pensionierungsalter ist nach wie vor 52,45 Jahre. Wir diskutieren hier, dass die Menschen länger in der Arbeit bleiben, und bei den Bundesbahnen verändert sich sehr wenig.

Insgesamt gäbe es noch viele Dinge zu berichten. Wir haben in den Ausschüssen intensiv diskutiert. Es wurde auch medial sehr gut nach außen transportiert. Ich kann mir nur wünschen, dass zukünftig solche Dinge, wie wir da heute präsentiert haben, besser umgesetzt werden, denn die Arbeit des Rechnungshofes soll auch honoriert werden. Es geht darum, dass wir sparsam wirtschaften und nicht öffentliches Geld verprassen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.27



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 192

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


18.27.51

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Angesichts der knappen Zeitvorgabe – ich könnte sonst auch ein paar Geschichten erzählen – möchte ich mich darauf beschränken, Ihnen für die bisher geleistete Arbeit zu gratulieren. Ich freue mich auf die arbeitsreichen Monate, die jetzt vor uns liegen. Der Rechnungshof grundsätzlich ist eine sehr spannende Materie, weil es eine sehr breit gefächerte Palette gibt, auch für uns Abgeordnete lebenslanges Lernen gleich hier in der Praxis zu betreiben. Wie gesagt, ich freue mich darauf.

Vielleicht etwas Allgemeines: Mein Zugang zu Prüfungen, zu Revisionen, zum Rech­nungshof ist jener, dass es – das habe ich auch im Ausschuss festgestellt – nichts Negatives ist, wenn man prüft oder geprüft wird, weil es immer auch die Chance beinhaltet, sich selbst sicherzustellen. Vor Fehlern ist niemand gefeit. Insofern würde ich es selbstverständlich begrüßen, dass die Kleingemeinden geprüft werden können. Überdies weiß ich aus der eigenen nahen Umgebung – ich bin selbst auch Gemeinde­rat –, dass die Bürgermeister beziehungsweise Gemeindebediensteten dieser Idee ebenfalls sehr positiv gegenüberstehen. Es wäre natürlich auch zu überlegen, ob man gewisse Doppelgleisigkeiten vermeiden kann und sich die Gemeindeaufsicht in den Bezirken, in den Ländern oder der Landesrechnungshof et cetera miteinander vereinen lassen oder ob es Synergien gibt.

Was mich persönlich ein bisschen traurig stimmt, ist der Umgang in der Steiermark in der Causa Spielberg mit den ganzen Zahlungen an jene, die das Projekt verhindern wollten. Das Problem ist nicht, dass diese die Zahlungen erhalten haben, sondern grundsätzlich der Umgang mit Steuergeld. Wenn eine politische Vertretung nicht fähig ist, ein Projekt so zu planen, dass es nicht angreifbar ist, und dann sozusagen mit Schweigegeldzahlungen ihr Projekt durchbringen muss, dann halte ich das für sehr bedenklich und durchaus für durch den Rechnungshof prüfenswert. Dazu fehlt allerdings die Zuständigkeit des Bundes, das ist mir klar. Es wäre schön gewesen, wenn der Steiermärkische Landesrechnungshof da etwas hätte machen können.

Noch ganz kurz zum Kapitel ASFINAG. Die Finanzierung ist ein bisschen inkon­gruent – wollen wir es so nennen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal meiner Hoff­nung Ausdruck geben, dass die Vignettenpreise für die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land nicht teurer werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Kollege Grosz. – Bitte.

 


18.30.23

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Ich darf Ihnen und Ihren Mitar­beiterin­nen und Mitarbeitern für den Prüfbericht und für Ihre Tätigkeiten danken, die Sie im Interesse der sparsamen und effizienten Gebarung der Republik Österreich tagtäglich durchführen, stelle mir aber angesichts des Tätigkeitsberichtes, der jetzt vorliegt, schon die Frage nach der Sinnhaftigkeit.

Ich stelle den Rechnungshof nicht in Frage. Wir sind stolz darauf, dass wir den Rech­nungshof haben und dass der Rechnungshof ein effizientes Prüforgan ist. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn ich aber in diesem Bericht lese, dass von 519 Empfehlungen im vorigen Jahr nur 209 – also 40,3 Prozent – umgesetzt worden sind, dann frage ich mich schon, was diese Regierung im Umgang mit dem Rechnungshof und im Umgang mit dem Steuergeld zu unternehmen gedenkt, denn weder der Präsident des Rechnungshofes


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noch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen diese wichtige Prüfarbeit aus Jux und Tollerei, und der Rechnungshof ist auch nicht das Salzamt der österreichischen Bundesregierung, wo man irgendetwas hinschickt, dann eine Kritik bekommt und niemals mehr darauf reagieren muss.

Die Bundesregierung und die Ministerien, das wird in diesem Bericht deutlich, miss­achten manche Empfehlungen des Rechnungshofes. Wir werden nicht müde, diese Missachtungen ständig zu thematisieren und auch eine Umsetzung der Emp­fehlungen einzufordern.

Der Rechnungshof hat für die künftigen Jahre genug zu tun. Allein wenn ich an die Beraterkosten der Bundesregierung von 30,6 Millionen € im vorigen Jahr, an die Belohnungen für Ministerbüros in der Höhe von über 300 000 € im Jahr und an Inserate der Bundesregierung in der Wahlkampfzeit in der Höhe von 8,9 Millionen € denke (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner), während wir Ende dieses Jahres knapp 500 000 Arbeitslose haben werden, dann wird der Rechnungshof viel zu tun haben, und wir werden ihn auch unterstützen.

Wir sagen auch, dass die Prüfkompetenz des Rechnungshofes ausgeweitet gehört. Sie gehört auch – und da war ich mit Abgeordnetem Kogler auch im Ausschuss einer Meinung – auf die Gemeinden ausgeweitet. Wenn wir an die kriminellen Machen­schaften im roten Trieben und im schwarzen Hartberg oder an den Schuldenstand der Pleitestadt Graz mit 1,2 Milliarden € denken, dann ist es notwendig, dass der Rech­nungshof da effizient prüft und auch Ratschläge gibt, damit in dieser Republik wieder einiges besser und anders läuft. Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


18.32.57

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident! Zwei Punkte sind jetzt zu verhandeln. Zu dem einen wird der Präsident ja vielleicht noch selbst Stellung nehmen, rund um den Tätigkeitsbericht ist es aber durchaus üblich und auch sinnvoll, besonderen Dank an den Präsidenten und seinen MitarbeiterInnenstab zu übermitteln, was die viele Arbeit betrifft, die geleistet wurde. – Letztlich ist ein Teil der Arbeit ja Zuarbeit für dieses Haus, um es in seiner Kontroll­funktion zu unterstützen.

Ich nehme an, Sie werden selbst darauf eingehen, mache aber – so wie im Aus­schuss – auch darauf aufmerksam, dass der Tätigkeitsbericht jetzt einen anderen Charakter hat als früher. Er ist jetzt grosso modo eine Follow-up-Prüfung, ein Kom­pendium des Follow-Up und damit auch immer ein gutes Nachschlagwerk, was in den letzten Jahren vom Rechnungshof gemacht wurde und insbesondere wo es noch nachzuhaken gilt.

Das ist nämlich auch für jene Abgeordnete von Interesse und ein gutes Nach­schlagwerk, die gar nicht im Rechnungshofausschuss sitzen oder sich primär damit befassen, weil es für Abgeordnete aller Fachausschüsse von Nutzen ist, nachzu­schauen, wo es Empfehlungen gegeben hat und in welchem Umsetzungsstand sie sind. Insofern ist noch einmal bestätigt, dass der Rechnungshof als solcher, aber auch der diesbezügliche Ausschuss hier im Haus sich mit Querschnittsmaterien beschäf­tigt – das wäre ja nicht so aufregend – und da oder dort und eigentlich öfter, als man glaubt, sehr viel für die jeweilige fachpolitische Arbeit herangezogen werden kann.

Ich sage es deshalb – und höre ohnehin schon damit auf, in dieser Art darauf hinzu­weisen –, weil es eben im Vergleich zu der viele Jahre lang geübten Vorgangsweise


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eine Umstellung ist. Präsident Moser versucht eben, das eine oder andere mit seinem Team anders zu gestalten, als das früher war. Ich halte das in diesem Falle durchaus für sinnvoll. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Zwei inhaltliche Punkte, die natürlich weniger harmonisch anzusprechen sind: Es ist in gewisser Weise nicht nur das Vorrecht, sondern auch die Aufgabe der Opposition, auf die kritischen Punkte hinzuweisen, die wir dann immer wieder entdecken.

Bleiben wir beim Tätigkeitsbericht: Er ist ja auch jener Bericht, wo die Rechnungs­hofarbeit grosso modo auch thematisiert wird. Sehen Sie sich die ersten Kapitel dieses Berichts an! Und ich komme noch einmal auf die Fragestellung der Überprüfung von Gemeinden, Gemeindeverbänden und auch unter Umständen Unternehmungen von Gemeinden jeweils zurück, die nicht mehr als 20 000 Einwohner haben, weil es seit längerer Zeit Gegenstand öffentlicher Debatte ist.

Ich kann da jetzt sehr gut an die Rede der Frau Kollegin Lapp anknüpfen. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, geht es in der Summe darum, dass wir nicht eine fünfte oder sechste Kontrollebene inszenieren. Das leuchtet mir ehrlich gesagt auch ein, noch dazu vor dem Hintergrund – wir haben das ja schon ein paar Mal hier diskutiert, vielleicht weniger brachial ausgedrückt als von meinem Vorredner Grosz, aber von der Tendenz her durchaus zutreffend –, dass es in Gemeinden so weit kom­men kann, wie ja die einzelnen Beispiele zeigen – tragischerweise für Grosz und mich gerade in der Steiermark, jedenfalls auch in Niederösterreich und im Burgenland, die Fälle sind bekannt –, dass diese Dinge passieren, obwohl es zumindest theoretisch vier Prüfinstanzen gibt, und dass, wenn man in der Steiermark nachschaut – Spekula­tionsfall Hartberg –, bis heute unwidersprochen vom dortigen Bürgermeister behauptet werden kann, er hätte das ja mehr oder weniger im Austausch, in Absprache, min­destens aber unter Information jener Gemeindeaufsicht gemacht. – Ob es wirklich zutrifft, weiß ich nicht genau; das muss ich allerdings hinzufügen.

Da ging es um Investments verschiedener Art, jedenfalls sind mittlerweile Millionen von Euro an Verlusten aufgetreten. Das eingesetzte Kapital beträgt zirka 50 Millionen € – für eine Bezirkshauptstadt nicht wenig. Alle vier Investments, die gemacht wurden, waren ein wunderbarer Sprung in den Fettnapf: Meinl ist dabei, Madoff ist dabei, eine Geschichte in der Karibik ist dabei, die vierte fällt mir gerade nicht ein, aber diejenigen, die die Wirtschaftsseiten lesen, werden vielleicht draufkommen, was das gewesen ist. Es ist alles dabei – alles, was man erwischen konnte –, es wurde nichts ausgelassen.

Wie man zielsicher in jeden Fettnapf springen kann, ist mir schon schleierhaft! Und wie dann das Ganze mehr oder weniger unbehelligt bleibt, wenn es nicht irgendjemanden gibt, der das aufdecken würde, ist der nächste Punkt. Da sind wir beim Kontroll­versagen, bei der Gemeindeaufsicht, die sich ihrerseits nicht einmal anschickt, sich zu wehren, dass der Bürgermeister hier die Unwahrheit sagt, wenn er behauptet, er hätte das mit ihr sozusagen abgesprochen.

Stattdessen erhalten diejenigen, die es so wie ich aufdecken, schnoddrige Briefe, ich möge mich in der Öffentlichkeit nicht so äußern, denn das schade dem Ansehen der Beamtenschaft! Na gratuliere! Jetzt möchte ich wissen, wer mehr schadet: diejenigen, die das anrichten, oder diejenigen, die drauf hinweisen? Über die Wortwahl darf man jeweils streiten.

Zweiter und letzter Punkt: Wir haben schon ein paar Mal auf die Malaisen der Buchhaltungsagentur hingewiesen; sie sind ja öffentlich bekannt. Ich sage nur noch einmal: Schauen Sie nach! Prophetisch geradezu ist der diesbezügliche Bericht des Rechnungshofs.


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Und noch besser oder – wenn man so will – noch schlechter am Schluss: Auch der Follow-up-Bericht weist genau in die Richtung. Da ist etwas zu tun, es ist aber nicht geschehen. Was geschehen ist, ist die Tatsache, dass man locker 16 Millionen € auf die Seite räumen kann, obwohl das bei den Defiziten, die das Kontrollsystem dort aufweist, früher oder später geradezu passieren musste.

Daher werden wir das ausführlich im Rechnungshofausschuss behandeln; der Bericht liegt ja noch vor. Und ich mache Sie drauf aufmerksam, dass wir noch nicht in der nächsten Sitzung, aber in der übernächsten Sitzung diese Personen samt Verant­wort­lichen laden werden – nur damit es da kein Missverständnis zwischen den Fraktionen gibt! Mit dieser frohen Botschaft darf ich Sie entlassen. (Beifall bei den Grünen.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.39.13

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Wohl wissend, dass es hier wieder um die Prüfung der Gemeinden geht, habe ich mich erkundigt, wie denn das beim Oberösterreichischen Landesrech­nungshof ausschaut. Und da bin ich auf interessante Tatsachen gestoßen: In Ober­österreich darf der Rechnungshof eine Gemeinde nicht prüfen, und die Gemeinde selbst kann sich über Antrag auch nicht vom Rechnungshof prüfen lassen, sondern die beiden Referenten für Gemeinden erstellen am Jahresanfang eine Liste der Gemein­den, die sie geprüft haben möchten, und dann kommt es zu keinem Prüfbericht, sondern nur zu einer gutachterlichen Tätigkeit; es wird ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten bekommen wieder die Landesräte. – Schön und gut.

Wenn ich als Gemeinde eine Beratung in Form einer Überprüfung haben möchte, dann kann ich das gar nicht machen.

Und jetzt kommt es noch besser. Oberösterreich ist da offensichtlich eine Ausnahme, denn in allen anderen Bundesländern gibt es auch diese gutachterliche Tätigkeit für Gemeinden nicht. Und ich frage mich jetzt tatsächlich, welche Bedeutung denn neun Landesrechnungshöfe für die Gemeinden haben. Wir streiten da herum, der Bundes­rechnungshof darf nur prüfen ab 20 000 Einwohnern, und so weiter und so weiter. Die Landesrechnungshöfe gibt es offensichtlich für die Gemeinden überhaupt nicht. Und die Gemeinden werden trotzdem weiter nach und nach geprüft und mit allen möglichen Schikanen belegt. (Abg. Grosz: Das Problem ist die Gemeindeaufsicht!) Ja, ein Rechnungshof, eine Prüfung; der muss aber für die Gemeinden auch verfügbar sein, um dort auch ein Instrument zur Hand zu haben, die Gemeinden ordentlich zu füh­ren. – Das zum einen.

Zum Zweiten, zum Tätigkeitsbericht: Herr Präsident des Rechnungshofes, ich habe mir das Kapitel „Schutz vor Naturgefahren“ angesehen. Da haben Sie völlig korrekt und richtig festgestellt, es gibt in Österreich leider keine einheitliche Regelung für den Schutz vor Naturgefahren, und zwar deswegen, weil es eine Zersplitterung der Kom­petenzen gibt: ein paar Ministerien, neun Bundesländer, verschiedenste Abteilungen. Und das führt dann dazu, dass eigentlich im Ganzen nicht so recht etwas weitergeht. Daher ist es notwendig, diese personellen Ressourcen aus allen Belangen zu kon­zentrieren, aber nicht in irgendeine Agentur auszulagern, sondern in einem Ministerium zu konzentrieren und wirklich Nägel mit Köpfen zu machen, wie man so schön sagt.

Eine kleine Kritik muss ich anbringen, Herr Präsident des Rechnungshofes. Sie haben da drinnen geschrieben, dass Gemeinden wegen finanzieller Beteiligung den Bau von Schutzmaßnahmen behindern. – Das glaube ich nicht, denn die Gemeinden wissen


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sehr wohl, was es kostet, wenn keine Schutzmaßnahmen errichtet wurden, also wenn der Schaden eintritt.

Ein ganz Letztes: Wesentlich wäre auch, diese Ungleichheit zu beseitigen, dass in den verschiedenen Bundesländern heute immer noch verschieden hohe Schadensersätze geleistet werden. Es kann nicht sein, dass in Niederösterreich, Oberösterreich oder Tirol Schäden unterschiedlich abgegolten werden. Da gehört eine gemeinsame Bewer­tung her. Es ist ja ein Unding, in diesem Fall ungleiches Maß anzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.42


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


18.42.40

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bericht liegen uns die wichtigsten Aussagen der Rechnungshofprüfung aus dem Jahr 2008 vor. Neu und deshalb besonders erwähnenswert ist die Darstellung der Ergebnisse der sogenannten Nachfrageverfahren. Dazu hat der Rechnungshof bei allen Ministerien den Umsetzungsgrad der Empfehlungen aus dem Jahr 2007 erkun­det. Diese Nachfrageverfahren stellen eine Stärkung der Wirkungskontrolle des Rech­nungshofes dar. In dieser ersten Stufe wird bei den geprüften Stellen im Jahr nach der Berichtsveröffentlichung der Stand der Umsetzungen nachgefragt.

In einer zweiten Stufe der Wirkungskontrolle werden bei Follow-up-Prüfungen im darauf­folgenden Jahr im Rahmen der Vor-Ort-Erhebungen die tatsächlichen Um­set­zungs­maßnahmen kontrolliert.

Kollege Grosz hat angeführt, dass 519 Empfehlungen ausgesprochen, davon aber nur 209 bereits umgesetzt wurden. Das ist richtig. Er hat allerdings übersehen, dass bei 182 Empfehlungen die Umsetzung bereits zugesagt wurde und bei lediglich 24,6 Pro­zent die Umsetzung noch offen ist.

Eines der ausgewählten und ausführlich dargestellten Themen in diesem Rechnungs­hofbericht bezog sich auf die Querschnittsüberprüfung des Rechnungshofes und die mögliche Ausdehnung der Prüfungskompetenz auf Gemeinden mit unter 20 000 Ein­wohnern. Hier meinte der Rechnungshof, dass bestehende Kontrolllücken auf dem Gebiet der Gemeindegebarung durch Erweiterung seiner Prüfungszuständigkeit ge­schlossen werden könnten.

Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Wochen wird immer wieder mit den Verlusten der Gemeinden bei Spekulationsgeschäften argumentiert, zuletzt in der neues­ten Ausgabe von „NEWS“. Verhindert können solche Geschäfte jedoch nicht vom Rechnungshof, sondern vom Landesgesetzgeber durch Novellierung der Gemein­deordnung werden. In Oberösterreich zum Beispiel sind solche Geschäfte aufgrund der Gemeindeordnung gar nicht möglich.

Als ehemaliger Gemeindeprüfer darf ich Ihnen sagen, dass Prüfungen zum Teil Jahre nach Abschluss von Projekten nicht der Weisheit letzter Schluss sind. Viel ziel­führen­der sind meiner Meinung nach eine begleitende Kontrolle und die Beratung während der Projektabwicklung.

Wenn mit Systemmängeln argumentiert wird, dann muss ich sagen, diese sind auch bei Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern erkennbar. Damit hat der Rechnungshof bereits jetzt die Möglichkeit, entsprechende Vorschläge an die Landesgesetzgeber zu verfassen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 197

Insgesamt findet bereits heute eine Vielzahl – und das ist mehrfach schon ange­sprochen worden – von Prüfungen der Gemeinden statt.

Aus all diesen Gründen sehe ich keinen Grund, eine weitere Prüfungsinstanz zu schaffen, die letztlich wieder einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet. (Abg. Mag. Kogler: Lesen Sie nicht runter, sondern erklären Sie uns, wie das funk­tioniert!) Gefragt sind meiner Meinung nach vielmehr die Landesgesetzgeber.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ausdrücklich erwähne ich die hervorragende Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes. Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

18.45


Präsident Fritz Neugebauer: Jetzt spricht Kollege Gradauer. – Bitte.

 


18.45.55

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident Moser, gleich zu Beginn eine Frage an Sie: Gibt es Landesrechnungshöfe in Österreich, die ihre Berichte nicht veröffentlichen, und, wenn ja, können Sie uns sagen, warum das so ist?

Nun aber zum Jahrestätigkeitsbericht. Ich möchte namens meiner Fraktion Ihnen, Herr Präsident des Rechnungshofes, und Ihren Mitarbeitern sehr herzlich für die wertvolle Arbeit danken, die Sie für unsere Republik leisten. Ich weiß, es ist eine mühsame Tätigkeit, für die man sehr viel Stehvermögen und Hartnäckigkeit braucht. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Bericht über Ihre Jahrestätigkeit hat Herr Kollege Grosz ja schon angeführt, dass es einen Wertmutstropfen gibt, das ist der Bereich, wo unter „Nachgefragt“ steht, dass von 519 Ihrer Empfehlungen nur ein Drittel, nämlich 209, umgesetzt wurden. Vom Bundeskanzleramt über sämtliche Ministerien werden Empfehlungen nicht ausgeführt.

Ich möchte zum Abschluss, weil die Zeit sehr, sehr knapp ist, folgende Feststellungen treffen:

Punkt eins: Wir werden nicht locker lassen und fordern, dass Sie und die Landes­rechnungshöfe in Hinkunft auch Gemeinden unter 20 000 Einwohnern prüfen dürfen, um Spekulationsverluste, wie es sie zum Beispiel in Hartberg gegeben hat, nicht mehr möglich zu machen.

Punkt zwei ist, dass wir wünschen, dass Firmen, an denen der Staat oder die öffentliche Hand mit 25 Prozent am Stamm-, Grund- oder Eigenkapital beteiligt ist, auch durch die Rechnungshöfe geprüft werden können sollen.

Punkt drei ist, dass wir verlangen und wünschen, dass überall dort, wo die Banken im Zuge des Bankenhilfspaketes Staatskredite bekommen, auch die Rechnungshöfe die Möglichkeit bekommen müssen, in die Bilanzen Einsicht zu nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Windholz. – Bitte.

 


18.48.25

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Rechnungs­hofpräsident! Hohes Haus! Alle Vorredner haben eigentlich klar zum Ausdruck gebracht, dass das, was uns vom Rechnungshof vorgelegt wurde, in höchstem Maße begrüßenswert ist. Ich darf dem Rechnungshofpräsidenten und seinem Team auch herzlich für das danken, was er dem Steuerzahler alles schon erspart hat. (Beifall beim BZÖ.)


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Die Prüfungen in Richtung Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sollten ja für viele – ich sage jetzt nicht einmal, dass da die Furcht ausbricht, dass da Dinge aufgedeckt werden – wirklich eine Hilfestellung sein. Denn das Wesentliche ist ja: Wie macht man es in Zukunft besser? Wie macht man es effizienter? Und wie macht man es für den Steuerzahler günstiger?

Wenn es jetzt die Debatte über Prüfungsmöglichkeiten für Gemeinden unter 20 000 Einwohnern gibt, dann sehe ich das nicht so, dass man jetzt noch Überlegungen in Richtung einer zusätzlichen Kontrollinstanz anstellt. Man muss sich einmal Gedanken darüber machen, wie die Kontrollen jetzt funktionieren. Und wenn man hier vom Rednerpult aus sagt – das hat einer der ÖVP-Vertreter hier gemacht –, dass da alles in Ordnung wäre, muss ich dem entgegenhalten: Ich teile diese Meinung keinesfalls! Man sollte bei diesen Ebenen gesundschrumpfen und dem Bundesrechnungshof jedenfalls eine Prüfkompetenz geben.

Der Rechnungshof gibt wirklich Hilfestellung, und bei vielen Gemeinden schüttelt man dann den Kopf. Ich kenne das von Prüfberichten und von Prüfmöglichkeiten, denn ich bin seit 1995 in einer niederösterreichischen Gemeinde geschäftsführender Gemein­derat. Also der erste Bereich, der aus dem Gemeinderat selbst kommt, da ist es schon einmal ganz, ganz schwierig, wenn in einem Fünfergremium drei Angehörige der Bürgermeisterpartei sind. Da gibt es schon einmal die ersten Einschränkungen.

Und das Land selbst – das habe ich heute schon in einer Rede gesagt – hat eine eigene Abteilung für Abgaben, Steuern. Es hat sogar eine ÖVP-Bürgermeisterin aus Niederösterreich hier von diesem Rednerpult aus gesagt, drei Tage Prüfung, und was herauskommt, ist in aller Regel die Empfehlung, Abgaben, Gebühren, Steuern zu erhöhen. Also ich glaube, da sollte man wirklich nachdenken, versuchen, mehr Effi­zienz hineinzubringen. Dr. Moser und sein Team sind für mich Garanten dafür, dass das auch klappen wird. (Beifall beim BZÖ.)

Zu den Empfehlungen: Der Jahresbericht hat ja klar vor Augen geführt, was es hier an Empfehlungen gibt, 519, die Zahl wurde schon genannt; auch von der ÖVP ein bisschen bagatellisiert: Nur 25 Prozent sind in etwa offen! – Es sind 128, die offen sind! Das ist somit auch ein Auftrag an uns Parlamentarier, dafür zu sorgen, dass diese Zahl auf null herunterkommt. 128 sind um 128 zu viel! Und ich kann jeden nur ermuntern, hier fleißig an die Arbeit zu gehen, das Anfragerecht zu nutzen, das Antragsrecht zu nutzen, denn all das bedeutet unnötigen Steuerverlust. Und gerade in Zeiten der knappen Budgets sollten wir darangehen, alles auszuschöpfen, um den Steuerzahler zu schonen. (Beifall beim BZÖ.)

18.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Faul. – Bitte.

 


18.52.01

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Meine Herren Präsidenten! Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident des Rechnungshofes, ich habe letztes Mal nach der Follow-up-Prüfung, nach der Sitzung über Sie nachgedacht, über die qualitätvolle Arbeit, die Sie und Ihre Beamten machen, und habe mich gefragt, wie es Ihnen gehen wird, wenn Sie die von den Kollegen angesprochene geringe Erfüllungsrate sehen. Bedeutet das jetzt eine Frustration oder nicht? Ist Ihnen das egal oder nicht?

Ich habe zwei Dinge herausgenommen, das eine war die Bildung, und habe gesehen, dass aufgrund verschiedenster Umstände dort dem Prüfauftrag beziehungsweise den Empfehlungen noch nicht nachgekommen wurde, weil die Zeit nicht gereicht hat.

Ich habe aber auf der anderen Seite auch die AMA-Prüfung gesehen. Dort hat man, obwohl man dort auch eine Prüfstelle und eine Qualitätsstelle ist, bewusst gesagt:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 199

Nein, es interessiert uns gar nicht, welchen Prüfauftrag wir haben, wir machen es gar nicht!

Ich glaube, hier muss die Frustration ohnehin bei uns Politikern liegen, Herr Präsident, Sie haben ja keine exekutive Gewalt, das umzusetzen. Es liegt letztlich bei uns.

Herr Präsident Moser, zu den Ländervergleichen. Ich habe es toll gefunden, ver­schiedenste Institutionen in den Ländern zu vergleichen. Es schreit ja eigentlich danach, dass ein Rechnungshof in dem kleinen Österreich die Länder gleich mit prüft, die er sowieso im Vergleich und in der Statistik schon drinnen hat, denn dann würde auch die Rücksichtnahme auf die Befindlichkeiten der Landeshauptleute, oder wer immer da auch Einfluss nehmen will, wegfallen.

Herr Präsident, Sie haben so vielen Institutionen in Österreich empfohlen, dass sie sich österreichweit vernetzen. Und diese lassen Ihnen durch mich ausrichten, sie müssen ihnen einmal zeigen, wie es geht. (Beifall bei der SPÖ.)

18.53


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Höfinger ist der nächste Redner. – Bitte.

 


18.53.54

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, aus den Redebeiträgen meiner Vorredner geht eindeutig hervor, dass die Arbeit des Rech­nungshofes in diesem Haus sehr geschätzt wird und dass wir sehr dankbar und stolz auf das sind, was immer wieder in den Ergebnissen nachzulesen ist, denn diese Untersuchungsergebnisse stellen eine gute Grundlage für die Standortbestimmung in den verschiedenen Bereichen unserer Ministerien und der Institutionen dar, und es werden natürlich auch ganz dezidiert die Problemfelder aufgezeigt. Das soll ja dann zum Handeln anregen. Und was natürlich positiv zu bewerten ist, das ist, dass mittlerweile drei Viertel aller Maßnahmen bereits in Umsetzung oder umgesetzt sind.

Ja, es gibt natürlich einiges, auf das sehr eindringlich hinzuweisen ist. Das sind genau jene Punkte, die noch nicht umgesetzt sind. Da ist natürlich noch viel zu tun. Und da gibt es nur eine ganz besondere Aufforderung an alle Ministerien, die dafür zuständig sind und säumig sind, diese Empfehlungen auch wirklich umzusetzen.

Hervorstechend von diesen Empfehlungen ist natürlich, wenn es darum geht, die ÖBB-Ruhestandsversetzungen zu diskutieren. Da, wissen wir – Sie haben es ja niederge­schrieben –, geht es auch um Steigerungen, die 1,2 Milliarden € betreffen.

Ganz kurz zu den Ausweitungen der Kompetenzen, was auch im Hinblick auf die Gemeinden zu sehen ist. Ich denke, dass es wichtig sein wird, jetzt zum einen das Gespräch mit allen Beteiligten zu suchen. Zum Zweiten sollte man wirklich auch die verschiedenen Kontrollstandards der einzelnen Bundesländer durchleuchten und darüber nachdenken, wie man da eine Harmonisierung erreichen kann, denn natürlich sollen und wollen auch die Gemeinden gut geprüft und beraten sein; ganz wichtig natürlich auch in diesen Zeiten.

Positiv sehe ich auch die Selbstüberprüfung des Rechnungshofes selbst. Ich denke, das ist auch eine wichtige Signalwirkung nach außen, aber natürlich auch eine eigene Standortbestimmung.

Zum Schluss darf ich mich sehr herzlich bei Ihnen, Herr Präsident, und natürlich auch bei allen MitarbeiterInnen in Ihrem Haus für diese wertvolle Tätigkeit bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

18.56



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 200

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Kollege Prähauser. – Bitte.

 


18.56.19

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsi­dent! Hohes Haus! Ich nehme mir die Freiheit, da ich hier nur 2 Minuten zur Verfügung habe, einen Punkt herauszugreifen, der mich auch in der Vergangenheit immer wieder veranlasst hat, das Wort zu ergreifen, und zwar den Lärmschutz an den Autobahnen. Aus meiner Sicht war dieses Mal die ASFINAG das erste Mal in der Ausschusssitzung in der Lage, mir schlüssig und plausibel zu erklären, warum verschiedene Maßnahmen eben gesetzt werden. Ich habe gefragt, warum sich Lärmschutzwände vom Westen nach Osten in der Größe verändern, warum plötzlich auch in der Mitte Lärm­schutzwände gebaut werden.

Ich habe den Eindruck gewonnen, dass auch aufgrund der Kontrolle des Rechnungs­hofes bewusster an die Bauten herangegangen wurde, wobei die Gemeinden, die ja bei Genehmigungen, bei Widmungen auch von sich aus immer wieder auf verstärkten Lärmschutz gedrängt haben, natürlich auch oft über das Ziel hinaus verhandelt haben.

Ich glaube, wenn die ASFINAG unterstützt durch den Rechnungshof im Bewusstsein der Gemeinden in Zukunft zuwege bringt, das zu tun, was notwendig ist, sind wir in der Lage, entsprechende Mittel zu sparen und noch besser, effizienter für Lärmschutz an Autobahnen, Straßen zu sorgen.

Der Ansatz ist ein guter. Die Hoffnung, dass das sehr „kostensparend“ – unter Anfüh­rungszeichen – gemacht wird, wird dadurch genährt, dass der Rechnungshof mit Kritik nicht spart, aber letztlich auch die Arbeit anerkennt. Und das ist eine gute Voraus­setzung für zukünftiges Arbeiten in diesem Bereich. Der Rechnungshof war, man möchte fast sagen, noch nie so wertvoll wie heute. Das ist zwar nur eine Phrase, aber in Wahrheit wäre das gar nicht mehr anders vorstellbar. Man muss natürlich auch entsprechend für Kontrollen sorgen, wenn man einen sorgsamen Umgang mit Steuer­geldern haben möchte. Und das wollen wir alle. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.58


Präsident Fritz Neugebauer: Es spricht nun Kollege Ing. Kaipel. – Bitte.

 


18.58.30

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren! Der Rechnungshof hat sich im vorliegenden Bericht auch mit der zentralen Bundesbeschaffung beschäftigt. Dazu einige Gedanken von mir. Diese zentrale Bundesbeschaffung beschafft für alle Bundesdienststellen österreichweit alle Beschaffungsgüter. Auch Nichtbundesdienststellen haben die Mög­lichkeit, sich einzuklinken.

Das Ziel war ursprünglich die Einsparung von 10 Prozent. Das Ergebnis ist leider ein ganz anderes. Das Ergebnis ist, dass regionale Unternehmen sehr stark unter Druck kommen, dass regionale Jobs durch diese zentrale Beschaffung vernichtet werden, dass der ländliche Raum insgesamt geschädigt wird.

Das ist nicht nur meine Kritik. Da gibt es mittlerweile auch eine sehr umfassende Untersuchung der KMU Forschung Austria, die all diese Kritikpunkte sehr umfangreich untermauert.

Der Rechnungshof selbst führt zu seiner Prüfung aus, dass diese 10 Prozent Ein­sparungen nicht feststellbar sind, dass die Dienstleistungen dieser Beschaffungsstelle zu teuer sind. Gab es ursprünglich 20 Mitarbeiter – das sind die Ergebnisse bis 2006, so weit reicht der Untersuchungszeitraum –, so ist deren Zahl auf 61 Dienstnehmer angestiegen. Die aktuelle Zahl ist noch einmal um 15 höher, sie liegt jetzt bei 76.


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Die Geschäftsführer haben Bezüge, die über dem Bezug des Finanzministers liegen.

Die KMU Forschung Austria weist auch aus, dass 90 Prozent aller Unternehmen in Österreich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sind, und diese 90 Pro­zent der Unternehmen sind mit nicht einmal 15 Prozent an diesen Beschaffungs­vorgängen der zentralen Beschaffungsstelle beteiligt. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Nachdem der jetzige Wirtschaftsminister vor einiger Zeit gemeint hat, dass wir intelli­gente Wege bei der öffentlichen Beschaffung suchen müssen, mit der Begründung, dass die KMUs nicht ausreichend in diese Prozesse eingebunden sind, möchte ich anregen, dass wir rasch eine Arbeitsgruppe bilden, in der auch interessierte Abgeord­nete mit dabei sind, und diese Gruppe neue Beschaffungskriterien entwickelt, wo es nicht nur um den niedrigsten Preis geht, sondern auch um regionale Wertschöpfung, Bestbieter und eine gesamtvolkswirtschaftliche Betrachtungsweise. Ich denke, dass das notwendig ist, wenn künftighin die regionalen Unternehmen und die regionale Be­schäftigung wieder eine Chance haben sollen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.01

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sacher. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.01.29

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich freue mich, Herr Präsident des Rech­nungshofes, dass ich Ihnen auch auf dieser Ebene begegnen und mit Ihnen zusam­menarbeiten darf, nachdem wir ja durch viele Jahre auf Landesebene im Bereich des Landes Niederösterreich in der Rechnungshofarbeit gut kooperiert haben. Und da möchte ich auch ansetzen mit meinen kurzen Ausführungen.

Ich finde, dass diese Kooperation wichtig ist, dass sie aber auch noch intensiviert werden muss zum Wohle jener, die erwarten, dass Ihre Empfehlungen in der Realität dann auch durch die Politik umgesetzt werden, nämlich im Sinne des Bürgers, im Sinne des Steuerzahlers. Ich darf das an zwei ganz kurzen Beispielen aus meinem Bundesland Niederösterreich festmachen.

Wenn Sie den Hochwasserschutz an der March zuletzt geprüft haben und hier fest­stellen, dass doch einiges unternommen werden sollte, damit die Baumaßnahmen beschleunigt, effizienter, eventuell sogar kostengünstiger werden, dann erwartet vor allem die Bevölkerung, dass das realisiert wird, was Sie empfehlen, denn das nächste Hochwasser kommt bestimmt.

Ein zweites Beispiel: Wenn Sie im Nachfrageverfahren eine Prüfung der Strafvollzugs­anstalt Stein – sie ist eine der wichtigsten Anstalten in Österreich – wieder aufgreifen und nachfragen, was von Ihren Empfehlungen umgesetzt wurde, so trifft das ganz direkt auch die Bürgerinnen und Bürger. Wir wissen wohl, dass in der Realität die Sicherheit dort eine sehr hohe ist. Etwas anderes ist aber das subjektive Sicher­heitsempfinden der Bevölkerung. Und wenn nun die Bevölkerung aus den Medien erfährt, dass Ihre Empfehlungen zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Drogen­problem in der Anstalt noch nicht umgesetzt worden sind, dann verstehe ich als politischer Mandatar, dass die Bevölkerung in ihrem persönlichen, subjektiven Sicher­heitsgefühl etwas misstrauisch ist.

Daher hoffe ich, dass Ihre Empfehlungen raschestens umgesetzt werden, und in diesem Sinne freue ich mich auf eine sehr, sehr gute Zusammenarbeit im Sinne der Bürger und der Steuerzahler. (Beifall bei der SPÖ.)

19.03



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 202

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun der Herr Präsident des Rech­nungshofes Dr. Moser. – Bitte.

 


19.03.57

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich eingangs bei Ihnen allen sehr herzlich bedanken für die positiven Worte, die Sie für die Tätigkeit des Rechnungshofes gefunden haben. Ich werde natürlich diese positiven Worte sehr gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter des Rechnungshofes weitergeben, denn Sie wissen ja, dass die Arbeit, die hier diskutiert wird, auf die Arbeit und die Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes zurückgeht.

Es ist schon angesprochen worden, auf der heutigen Tagesordnung findet sich der Tätigkeitsbericht 2008 genauso wie 13 Berichte, die bereits in der XXIII. Gesetz­gebungsperiode diskutiert worden sind, die aber aufgrund des Auslaufens der Gesetz­gebungsperiode verfallen sind.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen sehr herzlich zu bedanken, dass durch die beabsichtigte Reform der Geschäftsordnung des Nationalrates vorgesehen werden soll, dass es zu keinem Verfall der Rechnungshofberichte mehr kommt. Das heißt, dass eine Wiedervorlage, wie wir sie jetzt durchgeführt haben, in Zukunft nicht mehr erforderlich sein wird.

Zum Tätigkeitsbericht, der von Ihnen mehrfach angesprochen worden ist: Da möchte ich genau das bestätigen, was Frau Abgeordnete Lapp gesagt hat, nämlich dass dieser Tätigkeitsbericht gänzlich modernisiert wurde – in Blickrichtung mehr Aussagekraft, in Blickrichtung mehr Wirksamkeit und natürlich auch in die Blickrichtung, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes in Zukunft transparenter dargestellt werden und so mit mehr Effizienz umgesetzt werden.

In den Ausführungen unter der Rubrik „Hauptprobleme der öffentlichen Finanzkon­trolle“ haben wir dargestellt, dass der Rechnungshof seinen verfassungsrechtlichen Auftrag als föderatives Bund/Länder-Organ sehr ernst nimmt und in dieser Funktion Querschnittsprüfungen durchführt. Sie haben in diesem Tätigkeitsbericht als Beispiel dafür auch den Ländervergleich zu den Kinderbetreuungseinrichtungen.

Ein wichtiger Faktor, damit die Kontrolle auch ernst genommen wird – und dem fühlen wir uns als Organ des Nationalrates verpflichtet –, ist, dass sich auch die Kontrolle selbst einer Evaluierung unterzieht. Aus diesem Grund werden wir uns in diesem Jahr einem Peer-Review unterziehen, das unter der Leitung des deutschen Bundes­rechnungshofes steht und in das auch die Eidgenössische Finanzkontrolle bezie­hungsweise der dänische Rechnungshof eingebunden sind, um eben eine Standort­kontrolle durchzuführen und zu schauen, wo der österreichische Rechnungshof im internationalen Vergleich steht, wo es Verbesserungspotenziale gibt. Dies zeigt auch, dass Kontrolle nichts Negatives ist, sondern – wenn beide Teile zusammenwirken – für alle einen positiven Erfolg bringt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir, um Ihnen einen Überblick über den Stand der Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zu geben, erstmals ein Nachfrageverfahren zu den Empfehlungen durchgeführt haben, die im Jahr 2007 veröffentlicht worden sind. Zu diesem Zweck wurde bei den über­prüften Stellen nachgefragt, welche Maßnahmen umgesetzt wurden, welche Empfeh­lun­gen sich in Umsetzung befinden beziehungsweise welche Empfehlungen offen sind.

Ich möchte darauf hinweisen, dass das Bild nicht so schlecht ist, wie es Abgeordneter Grosz skizziert hat. 75 Prozent der Empfehlungen wurden entweder umgesetzt beziehungsweise befinden sich in Umsetzung. Es ist aber auch so, dass nach wie vor


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25 Prozent der Empfehlungen offen sind und es wichtig wäre, gerade jene Empfeh­lungen umzusetzen, weil in diesem Bereich ein hohes Potenzial an Einsparung, an Optimierung und an Nutzen liegt. Ich kann daher nur appellieren, dass die Empfeh­lungen des Rechnungshofes auch in Blickrichtung Verwaltungsreform in Zukunft ver­stärkt umgesetzt werden.

Weil immer wieder gefragt wurde, was der Rechnungshof tut: Er hat eine schwierige Funktion. Wir erfüllen unsere verfassungsmäßig vorgesehene Funktion. Aus diesem Grund führen wir auch ein Nachfrageverfahren durch. Wir werden auch, um die Wirksamkeit zu erhöhen, das Ergebnis des Nachfrageverfahrens zur Grundlage von Follow-up-Prüfungen machen, um Ihnen wiederum zu zeigen, wie die Realisierung ausschaut. Aber wir sind ein Organ des Nationalrates, und wenn es darum geht, Kontrolle zu leben und Kontrolle auch umzusetzen, kann ich nur darauf hinweisen: Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind die Hüter der Kontrolle! Wir haben ein abgeleitetes Kontrollrecht, und ich glaube, gemeinsam sind wir in der Lage, die Kontrolle so auszuüben, dass tatsächlich die Mittelverwendung in optimierter und optimaler Weise erfolgt. Ich ersuche Sie daher auch, die parlamentarischen Mög­lichkeiten der Interpellation zu nützen, um die Effizienz der Umsetzung der Empfehlun­gen noch weiter zu steigern.

Was die 13 auf der Tagesordnung stehenden Berichte betrifft, die teilweise im Zuge der Debatte angesprochen wurden, kann ich auch hier darauf verweisen, dass in vielen Bereichen der Umsetzungswille sehr hoch ist, dass aber in einigen Bereichen der Umsetzungswille eben nicht gegeben ist. Es sind hier einige Bereiche angesprochen wie beispielsweise der Bericht betreffend Ruhestandsversetzung bei den ÖBB, wo es bei einer Empfehlung nicht darum geht, eine Verschlechterung durchzuführen. Nein, es geht darum, dass man – wenn ein Nebengebührendurchschnittssatz besteht, der sich nicht in den tatsächlich angefallenen Nebengebühren widerspiegelt, und hiedurch massive Mehrkosten entstehen – auf den tatsächlichen Wert und nicht auf den pauschalen Wert abstellt. Dadurch könnten massive Einsparungen für die ÖBB und natürlich auch für den Steuerzahler erzielt werden.

Schlussendlich komme ich noch auf den Punkt „Kontrollfelder“, auch das wurde angesprochen. Ich kann – was die Gemeindeprüfungen betrifft – nur sagen, dass eine Rechnungshofprüfung drei Effekte erzielt: Wir haben den Effekt einer Kontrolle für den Gemeindebürger, damit er dann weiß, dass die Kanal-, Müll- und sonstigen Gebühren Gebühren und keine Steuern sind. Das heißt, dass das Kostendeckungsprinzip eingehalten ist. Und ich glaube, dass der Bürger Interesse und auch ein Recht darauf hat, zu wissen, ob die Gebühren Gebühren sind, das heißt, ob das Kostendeckungs­prinzip eingehalten wird.

Wir haben den Effekt für den Gemeinderat, der dann in die Lage versetzt wird, gewisse Bereiche zu prüfen, wenn er auf eine Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan aufbauen kann. Das haben wir derzeit nicht.

Und wir haben – auch das sei erwähnt – für die Gemeinde selbst einen Vorteil. Die Gemeinde hat enorme Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erfüllen, und hier stellt sich die Frage, ob die Transfereinnahmen den Transferausgaben entsprechen. Und wer wäre ein besserer Hüter beziehungsweise objektiverer Befunder als der Rech­nungshof? Wir haben dann die Möglichkeit, genau das Gleichgewicht oder Ungleich­gewicht zwischen Transfereinnahmen und Transferausgaben darzustellen.

Zum Punkt, den auch Herr Abgeordneter Gaßner angesprochen hat, betreffend Schutz vor Naturgefahren: Hier ist es nicht darum gegangen, dass wir kritisieren, sondern wir haben aufgezeigt, dass der kommunale Ausgleich unter den Gemeinden forciert werden muss. Denn die Gemeinde, die eine Schutzmaßnahme beantragt hat, hätte


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vielfach auch allein die Kosten zu tragen, obwohl andere Gemeinden auch Nutznießer dieser Kostentragung wären. Die anderen Gemeinden – vielfach die Nutznießer – wären hingegen zum Teil aber nicht bereit, diese Kosten mitzutragen, damit tatsächlich Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Diese mangelnde Kooperation führt im Endeffekt dazu, dass erforderliche und bereits einbekannte Schutzmaßnahmen nicht ergriffen werden.

Ich möchte abschließend noch einmal für die ausgezeichnete Zusammenarbeit dan­ken, freue mich schon auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen und ersuche Sie auch im Sinne der Steuerzahler, doch in die Richtung zu gehen, dass wir gemeinsam unsere Möglichkeiten nützen, dass die Empfehlungen umgesetzt werden und in Zukunft Optimierungspotenziale, Einsparungspotenziale und Effizienzsteigerungs­poten­ziale tatsächlich genutzt werden. Danke für die Zusammenarbeit und für die Aufmerksamkeit. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

19.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich danke dem Herrn Präsidenten des Rech­nungs­hofes.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-12 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-16 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

19.12.2824. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rech­nungs­hofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2006 und 2007, Reihe Bund 2008/1 (III-13 und Zu III-13/86 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum Punkt 24 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Becher. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.13.07

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungs­hofes! Die nackten Zahlen des Rechnungshofberichtes belegen eindeutig, dass die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen in den letzten Jahren weiter aufgegangen ist. Zusammengefasst weist der Rechnungshofbericht auch aus, dass Frauen überproportional im Dienstleistungsbereich tätig sind, überproportional Hilfs­tätigkeiten verrichten, das heißt, in schlechter bezahlten Berufen tätig sind und sehr


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häufig auch Teilzeitarbeit machen. Innerhalb der verschiedenen Wirtschaftsbranchen sind natürlich auch deutliche Differenzen feststellbar.

Der vorliegende Rechnungshofbericht ist wie immer auch als ein Handlungsauftrag an die Regierung, an die heimische Wirtschaft zu sehen. Die Frauen in Österreich ver­dienen natürlich einen gleichberechtigten Platz, daher ist es in wirtschaftlich schwie­rigen Zeiten ganz besonders wichtig, dass die Frauen aktiv am Arbeitsplatz, am Arbeitsmarkt unterstützt werden. Da gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die ich sehr positiv sehe. Vor allem die Einführung des Mindestlohnes – diese wird voraussichtlich mit Sommer abgeschlossen sein, werden doch bis dahin alle Kollektivverträge unterzeichnet sein – und auch der Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte sind als sehr positiv hervorzuheben.

Im Regierungsübereinkommen ist festgehalten, dass den Frauen 50 Prozent der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik zustehen. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung auch 75 Millionen € im zweiten Konjunkturpaket für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für Beschäftigungsmaßnahmen für Frauen zur Verfügung.

Frauenministerin Heinisch-Hosek möchte ich danken dafür, dass es unter ihrer Leitung erstmals zu einem nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung kommen wird, von dem wir uns sehr viele positive Impulse erwarten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schittenhelm. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.15.30

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Hohes Haus! Dieser Einkommensbericht des Rechnungshofes ist ein Werk, möchte ich sagen, weil er nicht nur sehr gut durchdacht und sehr genau erarbeitet wurde, sondern vor allem auch in der Darstellung dokumentiert, wie sich die Einkommenssituation in der Republik allgemein, aber auch in den einzelnen Bundesländern darstellt.

Ich habe mir natürlich auch die Einkommen der Männer und Frauen angesehen. Gerade heute haben wir diesen Plenartag mit einer Fragestunde an Frauenministerin Heinisch-Hosek begonnen, und es kam immer wieder die Frage an die Frau Bundesministerin: Warum bekommen Frauen bis zu 30 Prozent weniger Einkommen bei gleicher Stundenanzahl, bei gleichwertiger Arbeit?

Mein besonderer Dank gilt Herrn Präsidenten Moser und seinem Team, die dieses Material ganz hervorragend – das haben wir auch im Ausschuss gesagt – erarbeitet und dokumentiert haben. Es ist schon so, dass dieser Bericht, den wir vorliegen haben, ein Bericht über das Einkommen der Frauen generell ist. Wir müssen uns schon fragen: Wo liegt denn hier Österreich im europäischen beziehungsweise im weltweiten Vergleich? – Zwischen Mosambik und Ecuador, natürlich nicht geographisch, aber wenn es um die Einkommen der Frauen geht. Das war für mich erschreckend, meine Damen und Herren, dass eigentlich seit dem Jahr 1996 ... (Abg. Mag. Lunacek: Und wie lange ist Ihre Partei an der Regierung?)

Frau Kollegin, wir haben hier alle gemeinsam eine große Aufgabe vor uns, und ich meine, dass wir die Vorschläge und Maßnahmen, die wir heute Vormittag im Rahmen der Fragestunde eingebracht und auch angeregt haben, gemeinsam umsetzen sollten. (Abg. Mag. Lunacek: Machen Sie es einfach!)

Klar ist auf jedenfalls – das zeigt sich eindeutig, denn es wurde auch die Teilzeitarbeit der Frauen genau unter die Lupe genommen –: Mit der Kindererziehungsphase, mit der Karenzzeit, aber auch mit der Pflege in der Familie findet ein Abbruch der Berufstätigkeit statt, wodurch es natürlich auch zu einem Einbruch beim Einkommen,


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beim Gehalt kommt. Ich habe mir sagen lassen – und das ist das Ergebnis einer Studie –, dass durch die Karenzzeit, durch diese Karenzphase den Frauen bis zu 60 000 € verloren gehen.

Dieser Bericht dokumentiert auch, Frauen verdienen 56 Prozent des mittleren Männer­einkommens im Handel, Kredit- und Versicherungswesen und in der Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen. Im Beherbergungs- und Gaststättenwesen ist der Unterschied mit 74 Prozent geringer. Sie kommen also in keinem Bereich, in keinem Dienstleistungsbereich, in keiner Berufsgruppe nur an­nähernd an die Herren heran.

Wir haben uns auch angeschaut, und das ist auch sehr schön aufgelistet: Bei einer durchgängigen Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren oder mehr gibt es eine Annähe­rung bis zu 89 Prozent des Einkommens von Männern. Auch da schaffen wir einfach keine Gleichheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Einkommensbericht sollte Grundlage sein für den Nationalen Aktionsplan, den die Frau Bundesministerin heute ange­sprochen hat, wo wir uns quer durch alle Ministerien, quer durch alle Materien wirklich sehr, sehr anstrengen müssen, um das, was gerecht ist, auch Wirklichkeit werden zu lassen, nämlich gleicher Lohn für gleiche Arbeit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradauer. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.19.15

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Einkommensbericht: Gratulation an den Rechnungshof! Er ist sehr übersichtlich, es gibt eine ganze Reihe von Neuerungen – bis hin zu einer CD, wodurch eine Weiterbearbeitung möglich ist.

Zum Inhalt des Berichtes selbst: Er gibt einen sehr guten Überblick über das, was in Österreich im Einkommensbereich passiert. Was mir besonders aufgefallen ist, ist der Umstand, dass der Kaufkraftverlust seit 1998 besonders in den unteren Einkommens­schichten zu verzeichnen ist und dass es einen Trend dahin gehend gibt, dass niedrige Einkommen langfristig sinken. Deshalb waren unsere Bemühungen bei der Steuer­reform darauf gerichtet, dass wir besonders im unteren Einkommensbereich mehr tun, dass wir mehr Geld dafür aufwenden und dass wir einen anderen Einstiegssteuersatz einführen, nämlich 25 Prozent. Leider konnten wir uns mit unseren Vorstellungen nicht durchsetzen. Die Menschen draußen werden es erfahren.

Ich sehe ein großes Problem, wenn es darum geht, Manager von staatsnahen Be­trieben zu verabschieden, weil sie nicht ordentlich gearbeitet oder Dinge angestellt haben, die nicht passen, wie zum Beispiel Spekulationsgeschäfte betrieben haben, wie das etwa bei den ÖBB der Fall war. Da fehlen meiner Meinung nach klare Regeln, wie man damit umgeht, wie man mit Abfertigungsansprüchen dieser Manager umgeht und wie mit den Gehaltsvorstellungen umzugehen ist, welche Deckelung da möglich ist. Unserer Auffassung nach kann es nicht sein, dass, so wie es in der Vergangenheit war, große Schäden entstehen und die dafür verantwortlichen Manager, die sozusagen unglücklich agiert haben, auch noch Abfertigungsansprüche bekommen.

Ich habe einen Wunsch – ich weiß, dass er wahrscheinlich nicht erfüllt werden wird –, und zwar wünsche ich mir, dass im Einkommensbericht für das Jahr 2009 drinnen steht, dass die Regierung viel Geld in die Hand genommen hat, nämlich, wie von der EU verlangt, 5 Prozent des BIP, um die Konjunktur in Österreich anzukurbeln, damit es


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 207

in Österreich zu keiner ausufernden Arbeitslosigkeit kommt. Wir kennen alle die Prognose, dass 500 000 Leute arbeitslos werden könnten, und um das zu vermeiden, würden wir dieses viele Geld brauchen. Aber ich wünsche mir auch, dass in diesem Bericht drinnen steht, dass Österreich per Gesetz veranlasst hat, dass diese Budget­mittel in fünf Jahren wieder zurückzuzahlen sind.

Ich weiß, das ist ein Wunsch – aber vielleicht passiert noch ein Wunder! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schenk. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.22.09

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für den erstellten Bericht des Rechnungshofes bedanke ich mich an dieser Stelle sehr herzlich beim Rechnungshofpräsidenten und bei seinen Mitarbeitern, die solch ein umfassendes Regelwerk mit weiteren Ver­besserungen erarbeitet haben.

Der nun vorliegende Bericht, der schon im Ausschuss behandelt wurde, liefert haupt­sächlich Informationen zur Höhe und zur Struktur der Einkommensverteilung in den Jahren 2006 und 2007. Das heißt, er dokumentiert, wie viel Geld Personen in unter­schiedlichen beruflichen Positionen in verschiedenen Branchen mit bestimmten Ar­beitszeiten verdienen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was zeigt uns dieser Bericht? – Er zeigt uns nichts Neues, denn er zeigt einmal mehr auf, dass Frauen deutlich weniger verdienen als Männer. Und warum? – Weil Frauen überwiegend in Niedriglohnbranchen, nämlich in Hilfs- und Dienstleistungstätigkeiten, wie zum Beispiel im Pflege- und Betreuungs­bereich, beschäftigt werden und der Frauenanteil in Führungspositionen äußerst gering ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass Frauen aufgrund ihrer familiären Situation auf Teilzeitbeschäftigung angewiesen sind. Dabei besonders alarmierend ist folgendes Faktum: 2007 waren 89 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten Frauen. Und das mittlere Einkommen von Frauen betrug nur 59 Prozent des mittleren Männer­einkom­mens.

Aber diese Tendenz hat sich schon vor langer Zeit abgezeichnet. Da hätte man schon viel früher reagieren sollen. Meines Erachtens sind da vor allem die Damen von der Gewerkschaft gefordert. Jetzt heißt es, nicht nur groß zu reden, sondern sich endlich bei Kollektivvertragsverhandlungen ein- und vor allem durchzusetzen. (Beifall beim BZÖ.)

Gerade die Fraktion der Bundesministerin Heinisch-Hosek ist mehrheitlich in der Gewerkschaft vertreten, und als langjährige Frauen- und Gleichbehandlungssprecherin der SPÖ hätte sie schon längst reagieren sollen, ja sogar reagieren müssen. Ihre Aussage, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, der Bericht sei ein klarer Handlungsauftrag, ist für mich daher unglaubwürdig. Für mich ist dieser Bericht quasi eine letzte Mahnung, bevor wir zum Schlusslicht in Europa werden.

Wir vom BZÖ werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass unsere Frauen mehr ver­dienen. Zum Beispiel fordern wir die Forcierung der Ausbildung für Tagesmütter, Investitionen in Kinderbetreuungsplätze auch als Konjunkturmaßnahme und einen Mindestlohn von 1 000 € netto, denn Arbeit muss entsprechend und gerecht entlohnt werden. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

19.24



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 208

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.25.01

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die österreichische Frauenpolitik und der österreichische Fußball haben etwas gemeinsam: In beiden Sparten spielt Österreich in der untersten Liga. Wir stehen international an 121. Stelle von 130 Län­dern, was die Einkommensdifferenz von Frauen und Männern anbelangt. Wir stehen im EU-Vergleich, wie wir es heute schon öfter gehört haben, an 26. Stelle von 27 Ländern und damit an vorletzter Stelle. Die Frauenpolitik hat offensichtlich das gleiche Dilemma und braucht das Gleiche wie der österreichische Fußball: eine gute Trainerin! Und das seit Jahren, ja seit Jahrzehnten, würde ich behaupten. (Beifall bei den Grünen.)

Deshalb ist es auch verwunderlich, dass die Kollegin von der ÖVP meinte, es müsse jetzt ganz dringend etwas passieren, zumal wir alle genau wissen, dass schon vor Jahrzehnten etwas hätte passieren müssen, aber eben leider nichts passiert ist.

Wenn man sich diesen Bericht des Rechnungshofes anschaut und dabei lediglich die Überschriften liest, dann sieht man schon daran, dass er unter anderem ein wirklich alarmierendes Dokument von verfehlter Frauenpolitik ist, denn da steht: Frauen ver­dienen in allen Beschäftigungsgruppen weniger; Frauen sind überproportional in Branchen mit niedrigen Einkommen tätig, und auch innerhalb der Branchen verdienen Frauen weniger als Männer; überproportionale Beschäftigung von Frauen in Hilfs- und Dienstleistungstätigkeiten; geringer Anteil von Frauen in Führungspositionen; die Teil­zeitarbeit ist ein weibliches Phänomen.

Das waren jetzt nur die Überschriften – und es ist eigentlich erbärmlich, was schon aus diesen herauszulesen ist.

Es ist zudem interessant, wann der Bericht des Rechnungshofes erscheint, und zwar dann, wenn sich Österreich im Tiefschlaf befindet, nämlich zwischen Weihnachten und Neujahr. Das heißt, es gab wenig Möglichkeit, die Ergebnisse der Prüfungstätigkeit des Rechnungshofes zu diskutieren. Und auch jetzt ist es Abend, und es scheint nur mehr wenige zu berühren, dass es wirklich eklatante Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern in unserem Land gibt.

Die Ergebnisse der Prüfungstätigkeit des Rechnungshofes fallen aber nicht plötzlich vom Himmel, sondern diese Fakten gibt es schon seit Jahrzehnten. Es gibt schon jahrelang eine große Einkommensdifferenz zwischen Männern und Frauen als Folge einer verfehlten Frauenpolitik.

Unzählige Versprechungen zum Internationalen Frauentag helfen uns da leider nur wenig, sind uns da wenig Trost, wenn nur drei Tage nach den unzähligen Ver­sprechungen eine Steuerreform beschlossen wird, die 1,7 Millionen Frauen einfach nicht berücksichtigt, nämlich 1,7 Millionen Frauen, die unterhalb der Lohnsteuergrenze sind und daher nichts von der Steuerreform haben.

Trotz der wirtschaftlich guten Zeiten war es so, dass 2007 die Einkommens­unterschiede zwischen Männern und Frauen stark gewachsen sind. Jetzt stehen wir vor einer massiven Wirtschaftskrise, und man fragt sich: Wie wird sich das weiter­entwickeln, wenn nicht ganz schnell etwas passiert, wenn nicht konkrete Maßnahmen durchgesetzt werden und wenn nicht ein Nationaler Aktionsplan so schnell wie möglich mit verbindlichen Handlungsaufträgen auf dem Tisch liegt? (Beifall bei den Grünen.)

Konjunkturpakete, die nicht nur aus Umweltgründen, wie in den siebziger Jahren, geschnürt werden und in erster Linie die Bauwirtschaft berücksichtigen, kommen den


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Frauen überhaupt nicht zugute. Und es ist auch zynisch, wenn die Frauenministerin oder die Infrastrukturministerin in diesem Zusammenhang dann meinen, dass es für Frauen sehr gut ist, wenn Bahnhöfe beziehungsweise der öffentliche Verkehr aus­gebaut werden. Denn: Die Männer fahren ja mit dem Auto, und die Frauen dürfen dann, in ein paar Jahren, offensichtlich mit der Straßenbahn oder mit dem Zug zur Arbeit fahren. Das ist höchst „witzig“ in diesem Zusammenhang!

Meine Damen und Herren! Wir brauchen mehr Kinderbetreuungsplätze. Wir brauchen mehr adäquate Vollzeitjobs für Frauen. Wir brauchen eine Förderung von Betrieben, die Frauen fördern. Wir brauchen eine flächendeckende Kinderbetreuung. Und wir brauchen einen gesetzlichen Mindestlohn von 1 000 € netto. Das möchte ich hier besonders betonen. Leider hat Herr Minister Hundstorfer die Umsetzung dieser Maß­nahme offensichtlich wieder aufgeschoben, aus ich weiß nicht welchen Gründen – aus bürokratischen Gründen, wie es hieß –, und das ist enorm traurig. Wir brauchen auch ein Konjunkturpaket, das die Bereiche Soziales und Bildung und damit auch die Branchen, in denen Frauen aktiv und tätig sind, fördert. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schönpass. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.29.11

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich nehme Bezug auf den Einkommensbericht und habe eine Bitte an Sie, Herr Präsident Moser: Vielleicht könnte man auch einmal die Einnahmen der Gemeinden oder die Unge­rechtigkeiten bei den Einnahmen der Gemeinden durchleuchten!

Nun zum vorliegenden Bericht: Er belegt leider wieder, dass Frauen in Österreich in allen Beschäftigungsgruppen nach wie vor wesentlich weniger verdienen als Männer. In der Privatwirtschaft fällt dieser Unterschied noch immer viel stärker als im öffent­lichen Bereich aus. Die Ursachen für die Einkommensschere wurden von meiner Kollegin Ruth Becher bereits ausführlich ausgeführt.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frauen leisten so vielfältige und unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft, dass endlich mit der Unterbewertung und der Gering­schätzung ihrer Arbeit Schluss sein muss.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt an uns, den vorliegenden Bericht nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch Erkenntnisse daraus zu ziehen und demgemäß zu handeln. Ich appelliere an Sie alle: Unterstützen wir unsere Frauenministerin Heinisch-Hosek bei ihren Maßnahmen, damit der Rechnungshof in ein paar Jahren positive Berichte legen kann! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Letten­bichler. Redezeit: ebenfalls 2 Minuten. – Bitte.

 


19.31.08

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Vorweg ein Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rechnungshof für die, wie schon gewohnt, sehr gute Aufbereitung des Zahlenmaterials. Aber es gibt darunter doch einige Punkte, die einer Erklärung bedürfen. Im Hinblick darauf lassen Sie mich als Tiroler Abgeordneten auf die Untersuchung der Einkommenssituation bei den unselbständig Beschäftigten eingehen.


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Bei den unselbständig Beschäftigen liegt Tirol im Bundesländervergleich an letzter Stelle mit einem durchschnittlichen Einkommen in der Höhe von rund 21 900 €. Das sind fast 2 000 € Differenz zum Österreichdurchschnitt. Diese Zahlen kann ich so nicht im Raum stehen lassen, denn Tirol hat in den vergangenen Jahren nachweislich ein größeres Wirtschaftswachstum gehabt als Gesamtösterreich. Wir hatten bei der Arbeitslosigkeit, gemeinsam mit Oberösterreich und alternierend mit Salzburg, die niedrigsten Raten. Wir hatten Rekordbeschäftigung.

Dazu muss man wissen, dass Tirol das Tourismusland Nummer eins ist. Wir ver­zeichnen mehr Nächtigungen als Griechenland. Das Zillertal alleine hat mehr Näch­tigungen als das Burgenland. Erfreulicherweise finden Zehntausende Menschen auch in den zahlreichen Seitentälern in der Freizeitwirtschaft ihr berufliches Auskommen, und da vor allem in der Saisonbeschäftigung, und zwar im Winter.

Hier kommt es in der statistischen Erhebung doch zu einer erheblichen Verzerrung. So wird zum Beispiel das Einkommen eines deutschen Saisonniers, etwa eines Kellners auf einer Schihütte, welches er nur für vier Monate bezogen hat, für die statistische Erhebung auf das gesamte Jahr umgelegt, und diese Verzerrung passiert in der Statistik tausendfach.

Man braucht kein großer Rechner zu sein, um festzustellen, dass aus einem tat­sächlichen Monatseinkommen von etwa 3 000 € brutto dann, wenn es auf ein ganzes Jahr umgelegt wird, plötzlich nur mehr 1 250 € pro Monat werden. Hält man sich vor Augen, dass die Versicherungsdauer einer im Tourismus beschäftigten Person in Tirol im Durchschnitt bei 173 Tagen liegt, dann weiß man, zu welchen Verzerrungen es hier kommt.

Das Bedauerliche daran ist, dass mit diesen Zahlen Politik gemacht wird. So ging in Tirol ein ehemaliger Arbeiterkammerpräsident und ein im Nationalratswahlkampf kläg­lich Gescheiterter mit der Aussage: In Tirol verdient man am wenigsten, hausieren und stellte Tirol regelrecht als Armenhaus Österreichs dar. Dieses kümmerliche Schauspiel wiederholt sich nun leider auch im gerade stattfindenden AK-Wahlkampf. Aber das stimmt so nicht, und dagegen verwahre ich mich.

Die Tiroler Wirtschaft und Industrie ist ein guter Arbeitgeber und bezahlt ihre Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter nicht schlechter als irgendwo anders in Österreich. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes ist hiebei jedoch kein Vorwurf zu machen, denn sie setzen lediglich die Berechnungen laut den vorgegebenen gesetzlichen Kriterien um.

Wir als Parlamentarier sind da hingegen gefordert. Wir sollten uns Gedanken darüber machen, ob es nicht bessere Berechnungsmethoden gibt, die auch die tatsächliche Situation wiedergeben. Ich ersuche Sie dabei um Ihre Mithilfe. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.34.27

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident, dieser Bericht ist im Wesentlichen ein statistisches Werk, das zwar immer besser von Ihrem Haus aufbereitet wird, was aber, wie noch nicht erwähnt wurde, in einer durchaus zufriedenstellenden und sehr guten Zusammenarbeit mit der Statistik Austria passiert. Das sei auch hier im Haus anerkannt.


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Wir hier sind es ja, die Sie, den Rechnungshof, dazu verdonnert haben, diese Berichte zu legen. Aber auch hier gilt wieder: Nach anfänglicher Skepsis stellen wir fest, dass das ein wunderbarer statistischer Apparat zur Politikberatung ist. Dafür vielen Dank!

Nun gleich zu den inhaltlichen Aussagen, die wir aus diesem Bericht herauslesen können.

Die Frage des „Gender Gap“ im Einkommen ist schon releviert worden, aber das, was man in der ganzen dramatischen Entwicklung, in der Dynamik auch sehr gut sehen kann, sind die Realeinkommensverteilungen, und zwar durchaus auch netto, also nach Abzug der Steuer, und da stellen wir fest, dass das untere Dezil, dass die untersten 10 Prozent nicht nur eine Stagnation wie vor fünf oder vor zehn Jahren aufweisen, sondern wirklich real abnehmen, also auch nach Abzug der Steuer.

Da sind wir wieder bei dem Punkt angelangt, wo wir gestern waren: dass die Steuer­reform für diese Einkommensgruppe gar nichts tut. Das geht definitorisch gar nicht, weil in diesem Bereich gar keine Steuersenkung mehr erfolgen kann.

Das zweite Auffällige ist, dass jene Anteile an den Erwerbstätigen, die jetzt schon seit fünf bis zehn Jahren in ihrem Einkommen stagnieren, immer größer werden. Mittler­weile sind wir bei einem Drittel, fast bei 40 Prozent angelangt, wo gilt, dass in den letzten Jahren nichts mehr hinzugekommen ist.

Jetzt ist mit der starken Senkung der Inflationsrate, die für dieses Jahr erwartet wird, und mit der Wirkung der Steuerreform in diesen Einkommensbereichen schon eine Verbesserung zu erwarten. Okay! Aber grosso modo sind die Trends eindeutig. Das kann man aus diesem Bericht gut herauslesen. Das war aber nicht beabsichtigt.

Ich sage es noch einmal: Das ist ein wunderbarer politischer Beratungsapparat!

Letzter Punkt in diesem Zusammenhang: Wir haben heute hier in der Früh die Frauenministerin in der Fragestunde befragt, und sie hat darauf verwiesen, dass sie einen Anstecker hat, an welchem erkennbar ist, dass 1 € Einkommen für einen Mann ein wesentlich geringeres Einkommen als für eine Frau bedeutet. Wie man das jetzt auch immer berechnen mag, ohne Bereinigung – Vollzeitäquivalent, Teilzeit­äqui­valent – sind es überhaupt nur 60 Prozent plus/minus, und im bereinigten Bereich sind es immer noch 22 Prozent weniger. Wir wissen, dass das verschiedenste Ursachen hat. Ich brauche sie hier nicht zu wiederholen. Aber so viel sollte schon einmal klar werden: dass die Maßnahmen der Politik zumindest eine Trendwende einleiten müssen.

Jetzt ist es so, dass wir feststellen müssen, auch wenn es gegenüber dem letzten Bericht nur 1 Prozent war, so hat es sich doch noch verschlechtert. Ich betone: Es hat sich verschlechtert! Das, meine Damen und Herren, kann es ja wohl nicht sein.

Eine kleine parteipolitische Schlussbemerkung noch: Ich verstehe überhaupt nicht, wie Sie mit dem Finger auf die grüne Fraktion zeigen können oder wollen, weil wir eine Quotenregelung haben oder vielleicht sogar jetzt einmal eine Vorsitzende in der Partei. In vielen gesellschaftlichen Bereichen – und das zeigt eine hundertjährige statistische Erfassung – ist es zwingend notwendig, dass etwas weitergeht. Also insofern erkläre ich die grüne Fraktion für das Normale – und die anderen sollen einmal schauen, wo sie sich einordnen. (Beifall bei den Grünen.)

19.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun der Herr Präsident des Rech­nungshofes Dr. Moser. Ich erteile es ihm.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 212

19.38.28

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich zunächst sehr herzlich dafür bedanken, dass dieser Bericht hier auf so positiven Boden gefallen ist.

Bezug nehmend auf den Redebeitrag des Abgeordneten Kogler möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Bericht in einem hervorragenden Zusammenwirken zwischen dem Rechnungshof und der Statistik Austria erstellt wurde. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Ich möchte es daher nicht verabsäumen, hier den Mitarbeitern der Statistik Austria besonders zu danken, und da vor allem Herrn Mag. Bauer, der wirklich mit großem Engagement diese statistischen Daten aufbereitet hat. (Abg. Grosz: Berger auch!)

Ich kann Ihnen versichern, dass wir den Weg, den wir gegangen sind, nämlich diesen Bericht noch lesefreundlicher und aussagekräftiger zu machen, auch in Zukunft weitergehen werden, damit Sie tatsächlich ein Werk haben, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Politik darauf aufzubauen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und für das Lob – und noch einmal der Statistik Austria. Danke sehr! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

19.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-13 und Zu III-13 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

19.40.0725. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem NS-Unrechtsurteile aufge­hoben werden (NS-Aufhebungsgesetz) (374/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.

 


19.40.36

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die erste Lesung zu unserem Initiativantrag betreffend NS-Aufhebungsgesetz ist uns ein ganz besonderes Anliegen. Es ist uns wichtig, dieses Thema jenseits der Parteipolitik über die Parteigrenzen hinweg zu diskutieren und gemeinsam in Angriff zu nehmen.

Inhaltlich geht es um die Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen. Der Initiativantrag, der Ihnen vorliegt und sehr umfassend ist, ist, wie Sie unschwer erkennen können, von einem Experten verfasst worden, und zwar von Universitätsprofessor Moos. Wir möchten uns da gar nicht mit fremden Federn schmücken, sondern uns bei ihm dafür bedanken.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 213

Ich möchte anerkennen, dass es hier im Parlament schon öfters Initiativen, Gesetzes­initiativen, gegeben hat, das Problem Unrechtsurteile der NS-Zeit aufzuarbeiten, in den letzten Jahren hat es aber auch Anfragebeantwortungen aus dem Justizministerium gegeben, aus denen wieder klar ersichtlich wurde, dass es immer noch Lücken bei der Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen gibt. Im Kern geht es einerseits um die Opfer der NS-Militärjustiz und andererseits um die Opfer der Entscheidungen hinsichtlich Zwangs­sterilisation.

In der NS-Zeit sind in Österreich rund 6 000 Zwangssterilisationen vorgenommen wor­den. Es hat schon genügt, dass man eine vermeintliche Krankheit wie – das wurde damals so genannt – Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressives Irresein, aber auch Epilepsie, Chorea Huntington, Blindheit, Taubheit, körperliche Missbildungen oder Alkoholismus hatte, um vom NS-Regime verfolgt zu werden und dann auch eine Entscheidung auf Zwangssterilisation zu bekommen.

Ich möchte aus einer Entscheidung zitieren, weil diese, so glaube ich, sehr gut zeigt, wie diese Fälle damals ausgesehen haben. Es geht um die damals 21-jährige Her­mine B. – das war 1941. Damals hat das Erbgesundheitsobergericht Folgendes ent­schieden:

Bei der Beantragten handelt es sich um einen Schwachsinn, der sich hauptsächlich auf moralischem Gebiet auswirkt. Die Schulleistungen der Betroffenen waren unter dem Durchschnitt, die Lebensbewährung sagt, vollkommen. Wenn sie nicht unter strenger Aufsicht stand, führte sie einen liederlichen Lebenswandel. – Zitatende.

Das hat in der NS-Zeit genügt, um zwangssterilisiert zu werden.

Ich glaube, ich kann davon ausgehen, es gibt Konsens dahin gehend, dass derartige Urteile durch den Gesetzgeber beseitigt werden müssen. Diesen Schritt müssen wir setzen, denn rein formal-juristisch sind diese NS-Unrechtsurteile nach wie vor aufrecht, in Geltung. Ich denke, wir sind es den Opfern des NS-Regimes schuldig, dass wir diese Urteile auch formal beseitigen.

Es ist schade, dass sich niemand von der ÖVP zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet hat, meine Einladung geht nämlich auch ausdrücklich an die ÖVP, gemeinsam mit uns diese Sache wirklich in Angriff zu nehmen. Ich möchte auch mit Justizministerin Bandion-Ortner reden und hoffe, da auch das Justizministerium als Bündnispartner zu gewinnen.

Die Regierung hat der Opposition immer wieder versprochen, dass seriöse Initiativ­anträge gerne aufgegriffen und umgesetzt werden. Ich glaube, das ist genau solch ein Anliegen, wo wir gemeinsam jenseits der Parteipolitik einen wichtigen inhaltlichen und symbolischen Schritt setzen können.

In diesem Sinne hoffe ich, dass das der Beginn ist, die Lücken bei der Rehabilitierung der NS-Justizopfer endgültig zu beseitigen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.44.47

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! (Abg. Mag. Stadler: Wann werden Sie Klubobmann? – Heiterkeit des Redners.) Kollege Steinhauser, es ist das ein umfangreicher Antrag, aber auch ich bin der Meinung, dass man die Fälle, die wir auch aus den Medien kennen, endlich einer Behandlung und der Gerechtigkeit zuführen sollte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 214

Ich bin sicher, dass wir im Ausschuss darüber eine ausgiebige Diskussion führen werden, darf aber auch einladen und bitte, zu versuchen, dieses Thema mit der not­wendigen Ernsthaftigkeit, unter Aufwendung der erforderlichen Zeit und einer ordent­lichen Termingestaltung zu lösen – und nicht immer wieder gerade dann, wenn jemand in den Medien einen Bericht gehört hat darüber, was in der furchtbaren Zeit passiert ist, das also nicht immer anlassbezogen zu debattieren, sondern das gehört aufgearbeitet und erledigt. Ich lade Sie zu einer interessanten Diskussion im Ausschuss ein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

19.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.46.04

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird hier der Eindruck erweckt, dass es in diesem Zusam­menhang keine entsprechenden Gesetze gibt. Tatsächlich gibt es aber das Aufhe­bungs­gesetz aus 2005, das auf das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 und das Befreiungsamnestie-Gesetz 1946 verweist. Ich habe den Eindruck, dass man da wieder einmal ein bisschen aufpassen muss, dass zwar einerseits sicherlich richtige Ansätze zu finden sind, andererseits aber die Ex-post-Betrachtung, also die Betrach­tung der Geschichte mit der Brille der Gegenwart hier auch Probleme schafft.

Ich möchte zwei Dinge aufzeigen, die ich in diesem Antrag gefunden habe und als problematisch erachte. Das eine ist das Befreiungsamnestie-Gesetz aus dem Jahr 1946.

Ich möchte Ihnen nur kurz zur Kenntnis bringen, was das besagt, nämlich:

„Wegen strafbarer Handlungen ..., die zwischen dem Tag der Befreiung“ – das heißt, jeweils nach dem Bundesland unterschiedlich, 1945, so die Diktion – „... und dem 25. November 1945 vorwiegend zu dem Zwecke gesetzt worden sind, die Einrichtung der Republik Österreich als demokratischen Staat zu sichern, nationalsozialistisches Vermögen öffentlichen Interessen dienstbar zu machen oder Opfern der national­sozialis­tischen Herrschaft moralische oder materielle Genugtuung zu verschaffen, ist kein Strafverfahren einzuleiten, sofern die Strafdrohung nicht über zehn Jahre beträgt.“

Das heißt, sechs Monate lang waren Raub, Vergewaltigung, Diebstahl, Körper­verlet­zung, Nötigung, wenn sie im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Republik stattfanden, straffrei. Es ist das aus der damaligen Sicht ein sicherlich verständliches Gesetz, aber wenn ich an die heutige Rechtsordnung und Rechtslage denke und an die Einstellung zu derartigen Dingen, dann hätte ich mir erwartet, dass die Grünen so nach dem Motto „Niemals vergessen!“, aber auch nach der Ansicht: Wir betrachten das jetzt mit dem Blick der heutigen Zeit!, eher für die Aufhebung eines solchen Gesetztes eingetreten wären. Das ist allerdings nicht der Fall.

Der zweite Punkt, der sehr problematisch ist in diesem Gesetzesantrag der Grünen, betrifft die sogenannten Mischverfahren, Mischverurteilungen. Es gab ja Verurteilun­gen, die einerseits aufgrund politischer Gesetze stattgefunden haben und andererseits aufgrund der normalen strafbaren Handlungen, der normalen Strafgesetze. Ein typi­sches Beispiel dafür ist die Desertion und in Verbindung damit ein Mord. Diese Misch­verurteilungen sind in späterer Folge so gehandhabt worden, dass das politische Urteil aufgehoben war und über das strafrechtliche Urteil ein neues Verfahren eingeleitet wurde.

Richtigerweise wird festgestellt, dass natürlich 64 Jahre nach dem Krieg – das ist eben jetzt, da dieser Antrag hier eingebracht wurde – all die Straftaten verjährt sind, nicht


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jedoch Mord. Es wird dann ausdrücklich festgehalten, dass diese Gesetzesbestim­mung in diesem Fall eine spezielle Verfolgungsverjährung für Mord bringen würde. – Ich sehe nicht ein, warum Deserteure, die zu Mördern geworden sind, anders behan­delt werden sollten als andere Bürger. Allein aus diesem Grund werden wir dem Gesetzesantrag in dieser Form nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abge­ord­neter Petzner. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.49.42

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von den Grünen! Sie haben insofern recht – und im wahrsten Sinne des Wortes „recht“ –, wenn Sie sagen, dass Unrecht niemals Recht werden darf. Unrecht darf niemals Recht werden, und insofern ist der Antrag, den Sie hier eingebracht haben, genau anzuschauen, genau zu prüfen, im Ausschuss genau zu bearbeiten.

Ihr Problem aber, meine Damen und Herren von den Grünen, ist, dass Sie Unter­scheidungen bei den Opfern und den Tätern treffen. Für Sie sind linke Täter, wie wir sie heute auf der Besuchergalerie erlebt haben, kein Problem. Das ist legitim, das ist alles in Ordnung, das beklatschen Sie noch. Wenn aber die andere Seite betroffen ist, dann schreien Sie laut „Skandal!“, dann machen Sie einen Riesenwirbel und fordern Konsequenzen.

Das heißt, dieses Messen mit zweierlei Maß, das Sie ständig betreiben, ist das Problem, das Sie haben. Da müssen Sie einmal Ihre Einstellung zum Rechtsstaat, Ihre Einstellung zur Demokratie hinterfragen. (Beifall beim BZÖ.) Jedes Opfer ist ein Opfer zu viel, egal, von welcher Seite es kommt, meine Damen und Herren von den Grünen!

Ich bringe Ihnen noch ein aktuelles Beispiel aus Kärnten, das man auch betrachten muss. Es ist vor Kurzem im slowenischen Laško ein Massengrab gefunden worden. Und die „Kronen Zeitung“ schreibt auf einer Doppelseite: „Die vergessenen Opfer aus Kärnten“. – Genau das meine ich, meine Damen und Herren von den Grünen: die vergessenen Opfer. Es soll nicht sein, dass Opfer, egal von welcher Seite, vergessen werden! (Abg. Mag. Lunacek: Was hat das mit dem NS-Aufhebungsgesetz zu tun?)

Im Mai 1945 sind auf österreichischer Seite insgesamt 420 Personen von den Tito-Partisanen und der Tito-Justiz verschleppt worden. 96 Frauen und Männer aus Kärnten sind getötet worden. Menschen, Kärntnerinnen und Kärntner befinden sich in diesem Massengrab in Laško. Davon reden Sie nicht, diese Opfer sind Ihnen egal, diese Opfer vergessen Sie. Die sind Ihnen wurscht – im wahrsten Sinne des Wortes. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Wir fordern auch für diese Opfer Gerechtigkeit, wir fordern, dass vonseiten der öster­reichischen Republik damit aufgehört wird, dass die Täter, die Tito-Partisanen Geld bekommen, Denkmäler haben, Ehrungen und Ehrenmedaillen der Republik Österreich erhalten. Das ist auch ein Kapitel unserer Geschichte, ein Kapitel dieses Landes, ein Kapitel der Geschichte Europas, das aufgearbeitet werden muss, das man sich genau anschauen muss, denn man darf auf kein Opfer vergessen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Man darf auch nicht auf die Opfer auf unserer Seite, auf die Kriegsgefangenen, die in Russland zu Tode gekommen sind, vergessen und nicht mehr zu ihren Familien, Frauen und Kindern nach Österreich zurückgekehrt sind. Die sind Ihnen von den Grünen auch egal, ich weiß das.

Wenn wir von fragwürdigen Verbindungen der Justiz hin zu Machthabern sprechen, dann komme ich abschließend noch einmal auf die Causa Mensdorff-Pouilly zu


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sprechen, denn das ist die wahre Problematik, wenn sich die Justiz, der Rechtsstaat mit den politischen Machthabern, in dem Fall von der ÖVP, verhabert ...

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Petzner, ich darf Sie daran erinnern – das war auch schon während meiner Vorsitzzeit am Vormittag so –, dass Sie einen Zusammenhang zur Sache herstellen müssen. (Abg. Petzner: Da ist ein Zusam­menhang!) Ich glaube, dass dieser Fall zu dieser ersten Lesung keinen sachlichen Zusammenhang hat. Ich bitte Sie daher, einen sachlichen Zusammenhang herzu­stel­len.

 


Abgeordneter Stefan Petzner (fortsetzend): Herr Präsident! Da muss ich Ihnen, bei allem Respekt, vehement widersprechen. Ich sehe hier den Zusammenhang sehr wohl gegeben. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Silhavy: Villacher Fasching!) Wenn amtierende Richter, wie Frau Cattina Leitner, Richterin des Landes ...

19.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Petzner, das Mikrophon ist jetzt bei mir! Sie überstrapazieren auch meine Geduld. Am Ende ist es die Entscheidung des Präsi­denten, einen sachlichen Zusammenhang festzustellen.

(Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ für den das Rednerpult verlas­senden Abg. Petzner.)

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 374/A dem Justizausschuss zu.

19.54.1426. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zum Schutz und Erhalt der deutschen Sprache geschaffen wird (404/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. Ge­wünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.55.00

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich an einem französischen Vorbild. Wir nehmen da also nicht die Urheberschaft für uns in Anspruch.

Es gibt in zahlreichen europäischen Ländern ähnliche Sprachschutzgesetze, wie zum Beispiel in Polen und in Lettland. Das Ziel ist überall dasselbe, nämlich die Maß­nahmen zu verstärken, den Schutz der jeweiligen Landessprache zu verstärken, denn die Sprache ist nicht nur das wichtigste Verständigungsmittel, das uns zur Verfügung steht, sondern sie ist auch der wichtigste Träger der Kultur.

Wir haben in den vergangenen Jahren mehrfach Fehlentwicklungen feststellen müs­sen. Bei vielen Jugendlichen zum Beispiel, die vor allem die neuen Medien nutzen, Stichwort „Internet“, verkümmert die sprachliche Ausdrucksfähigkeit nachweislich. (Abg. Bucher: „Internet“ ist auch nicht Deutsch!) Ein Teil der Werbewirtschaft und auch viele Halbgebildete, die wir aus den „Seitenblicken“ im ORF kennen, wollen oder können sich nicht mehr klar und deutlich in der eigenen Muttersprache ausdrücken.


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Weiters: Deutsch als Wissenschaftssprache ist ebenfalls seit den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts auf dem Rückzug.

Immer mehr Lehrveranstaltungen, nicht nur im Bereich der Informatik werden in Eng­lisch abgehalten, aber eines muss man natürlich in diesem Zusammenhang klar fest­halten: Wenn man wirklich die Auffassung vertritt, dass Wichtiges in Zukunft nur mehr auf Englisch gesagt werden muss, dann wertet man seine eigene Sprache und auch seine eigene Forschung im Bereich der Wissenschaft ab. (Beifall bei der FPÖ.)

Dass es sich bei unserem Anliegen nicht um ein ideologisch begründetes, sondern durchaus um ein kulturpolitisches handelt, beweist, dass sich Politiker verschiedenster weltanschaulicher Richtungen dafür eingesetzt haben, etwa der frühere deutsche Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, genauso wie Johannes Rau von der SPD, Abgeordnete der PDS, aber auch Abgeordnete der Liberalen Freidemokraten in der Bundesrepublik Deutschland.

Damit komme ich zum Schluss. Der große deutsche Humanist Victor von Bülow, vielen vielleicht besser bekannt als Loriot, hat festgestellt:

„Die Anglisierung unserer Sprache steigert sich allmählich in eine monströse Lächer­lichkeit.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf überreif ist – und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

19.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. Ebenfalls 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


19.57.35

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen der Grundintention dieses Antrags, die deutsche Sprache zu schüt­zen, natürlich sehr positiv gegenüber. Sie ist ja auch in unserer Bundesverfassung als Staatssprache festgelegt. Und auch in anderen Gesetzen wie im Schulunterrichts­gesetz ist Deutsch als Unterrichtssprache verankert.

Wir haben sogar einem gemeinsamen Entschließungsantrag zugestimmt, dass Deutsch als Arbeitssprache der EU weiter gefördert werden soll, denn Amtssprache ist es ja bereits. Insgesamt scheint mir also doch ein ausreichender Schutz der deutschen Sprache vorzuliegen.

Ob nun ein Bundesgesetz, wie hier im Antrag vorgeschlagen, ein geeignetes Instru­ment zur Förderung der deutschen Sprache darstellt, ist eine andere Frage. Da habe ich schon meine Vorbehalte. Aber wir werden sicher im Kulturausschuss noch ausreichend darüber diskutieren können.

Mehrsprachigkeit, meine Damen und Herren, ist von enormer Bedeutung in unserer globalen Welt. Ich denke da an den Tourismus, ist denke an die internationalen Organisationen, an den Export und dergleichen. Hier scheint mir Ihr Antrag viel zu undurchdacht und restriktiv zu sein – etwa das Gebot, Aufschriften im öffentlichen Raum in deutscher Sprache zu verfassen. Heißt das, dass wir jetzt am Flughafen alle fremdsprachigen Namen abmontieren sollen?

Ein Hinweis noch, der mir sehr wichtig ist, meine Damen und Herren. Auch wenn Deutsch als Staatssprache festgeschrieben ist, so besteht aber genauso die Pflicht, die Sprache und Kultur der autochthonen Volksgruppen zu fördern und zu sichern. Und sehr interessant finde ich in diesem Zusammenhang wissenschaftliche Untersuchun­gen, wonach eine Fremdsprache oder eine Zweitsprache besser gelernt wird, wenn man in der Muttersprache fit ist. Das sollten wir bedenken.


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Im Antrag selbst wird in der Begründung auf das französische Sprachschutzgesetz hingewiesen, das, soviel ich weiß, in der Übersetzung heißt: Gesetz über die Verwen­dung der französischen Sprache. Ich bin auch schon neugierig, wie Sie damit umgehen würden. Wie wollen Sie zum Beispiel, wenn Sie jetzt alles auf Deutsch haben wollen, „Pommes frites“ und „Ketchup“ übersetzen? Wie wollen Sie das Wort „Airbag“ über­setzen? Vielleicht mit „Luftsack“?

Außerdem: Schauen Sie sich einmal die Lehnwörter im Deutschen an, dann werden Sie Augen machen und aus dem Staunen nicht mehr herauskommen, denn Sprache ist auch etwas Lebendiges. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.00.33

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Muttonen, ein Sprachgesetz ist not­wendig, denn das Bewahren unserer Identität ist das Gewissensthema unserer Epoche. Keine kulturelle Errungenschaft der Menschen ist in ähnlicher Weise identi­tätsstiftend wie die Muttersprache. Sprache ist nicht nur ein Verständigungsmittel, sondern auch ein Hort der geistigen Überlieferung; ein geistiger und ein ideeller Schatz, der von Generation zu Generation weitergegeben wird – und deswegen eben etwas Lebendiges, da gebe ich Ihnen recht. (Beifall bei der FPÖ.)

Deswegen ist aber auch jede Generation verantwortlich für die Lebenskraft der Sprache. Die Sprache ist, wie mein Kollege Kurzmann schon sagte, die Trägerin des kulturellen Ausdrucks. Und die Sprache ist es, in der man denkt, in der man fühlt, in der man träumt. (Abg. Scheibner: O je!) – Nicht „o je!“ So ist das eben. Bewahren der Sprache, Schutz der Sprache ist daher für uns Freiheitliche ein ganz zentrales Anliegen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Petzner: Beherrschen Sie sie auch?)

Deswegen soll der Sprache in allen Bildungseinrichtungen – angefangen vom Eltern­haus, das unserer Meinung nach auch eine Bildungseinrichtung ist, über den Kinder­garten bis hin zur Universität – eine herausragende Rolle zukommen. (Abg. Huber: Sie kontrollieren das?!)

Ich komme noch kurz auf die Themen Märchen, Mythen und Volkslieder zu sprechen, und ganz wichtig ist auch: Erzählen, Vorlesen, Singen sollte schon in frühester Kindheit von Bedeutung sein. Der Zugang auch zu unseren Dichtern, zu unseren Denkern ist wichtig. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) – Herr Kollege Scheibner, ich bin über­zeugt davon, dass auch du Volkslieder singst, vielleicht manchmal unter den Linden, am Abend. Ich nehme es halt an. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

Ich glaube, dass auch das Erlernen von Gedichten wichtig ist. Das ist nämlich der sinnliche und der emotionale Zugang zur Sprache, etwas, das auch sehr wichtig ist. Auch die Beschäftigung mit der klassischen Literatur ist wichtig. (Abg. Petzner: Sie beherrschen die deutsche Sprache nicht!) Da bin ich überzeugt davon, dass auch Sie vielleicht einmal Schiller und Goethe lesen, Herr Petzner, und dass Sie Freude daran haben; das hoffe ich halt. (Abg. Strache: Das glaube ich!)

Wir sind gegen eine Verluderung der deutschen Sprache und deswegen gegen Anglizismen. Ich finde es einfach lächerlich – Kollege Kurzmann hat das bereits angesprochen –, was sich diesbezüglich abspielt im ORF: „Prime Time“ heißt es da beispielsweise nur mehr und so weiter. Das ist ja nicht mehr auszuhalten. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) – Ja, aber das muss man zulassen. (Heiterkeit bei BZÖ und SPÖ.)


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Ich spreche jetzt vom ORF als Kulturträger – es ist wichtig, was dort geschieht – und fordere, dass dort der Kulturauftrag erfüllt wird und dass auch Werke aus der „Burg“ und Oper wieder Eingang in das ORF-Programm finden. Es ist doch eine Schande, dass man davon im ORF nichts mehr hört und sieht. (Abg. Petzner: Frau Kollegin! Können Sie mir sagen, was das „Zwischennetz“ in der FPÖ ist?)

Die Mundart soll gepflegt und geschützt werden; das wäre sozusagen die Weiter­entwicklung der Sprache. Das Beherrschen der deutschen Sprache muss natürlich, das sagen wir immer wieder, die Voraussetzung für Einbürgerungen sein. (Abg. Petzner: Ihre Leute sagen zum Internet „Zwischennetz“!) – „Zwischennetz“ habe ich nie gesagt; da haben Sie mich missverstanden.

Zum Schluss kommend: Die Sprache ist ein Teil unserer geistigen Heimat. Sie ist daher zu achten und zu wahren. (Beifall bei der FPÖ sowie demonstrativer Beifall bei Abgeordneten des BZÖ.)

20.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.04.08

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Muttonen, das Wort „Pommes frites“ würde der Kollege Weinzinger mit „Bratkartoffel­stäbchen“ übersetzen (Heiterkeit beim BZÖ) – und das Wort „Ketchup“, das kann ich Ihnen auch gleich sagen, sicherlich mit „Tomatenmost“, nein mit „Tomatenausquetsch­most“; das ist noch präziser. Haben Sie es jetzt? (Abg. Mag. Muttonen: Ja, danke!) – Sehen Sie, so geht das. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, noch nie habe ich hier so etwas gesehen wie das, noch nie habe ich einen Antrag gefunden, der so sehr seine eigene Berechtigung bewiesen hat wie eben dieser. Das muss man wirklich sagen. Ich habe mir diesen Antrag übrigens aus dem Internet herausgeholt – oh Gott, „Internet“ sagte ich; „Zwischennetz“ muss das natürlich heißen – und habe mir die Genesis, zu deutsch: die Entstehungs­geschichte, dieses Antrages angeschaut.

Da gab es einen Entschließungsantrag vom 17. Oktober 2007; Zahl 445/A(E). Ich habe mir diesen Antrag angeschaut und mir gedacht: Das muss doch jetzt wirklich der Hort des Deutschtums sein. Aber schauen Sie, was ich gefunden habe (der Redner hält einen Antrag in die Höhe): Insgesamt habe ich vier schwere und den Sinn entstellende Fehler entdeckt, neun Rechtschreib- und zwei Interpunktionsfehler. (Oh-Rufe beim BZÖ.) Ja, ich war auch ganz entsetzt – und ich möchte Ihnen jetzt ein paar Kostproben aus diesem Antrag darbieten:

„Ein weiterer, sehr bedrohliches Gefahrenmoment“ (Heiterkeit) „ist das zum Teil mäßige Niveau des Deutsch-Unterrichts an unseren Schulen – verursacht vor allem durch den hohen Ausländeranteilen in Schulklassen.“ – Zitatende. (Heiterkeit.)

Ja, ja, meine Damen und Herren, da hätte ich beinahe gesagt: Daitsches Sprache schweres Sprache! (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Ich habe mir gedacht, ich schaue mir halt andere Anträge an – und da habe ich einen weiteren Antrag im „Zwischennetz“ gefunden, und zwar einen Antrag der Abge­ordneten Strache, Rosenkranz, Kickl zum Thema „Erstellung eines jährlichen öster­reichischen Islamisierungsberichtes“. In diesem Antrag bin ich gleich auf 35 Fehler gestoßen: auf 22 Rechtschreibfehler, einen Trennungsfehler, fünf Interpunktionsfehler und sieben schwere Sinnfehler, meine Damen und Herren. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Dann hatte ich die Hoffnung, dass es bei diesem Gesetzesantrag, den Kollege Kurz­mann jetzt stellt, besser wird. Aber leider: Auch dieser ist voller Rechtschreibfehler; ich habe diese gar nicht gezählt. Aber jetzt komme ich zum Sinn dieses Antrages – und das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen.

Kollege Kurzmann schlägt einen „Sprachbeirat“ vor und schreibt dazu Folgendes – ich zitiere –:

„§ 5 (3) Als Mitglieder des Sprachbeirats“ – da hat er ein „e“ vergessen –„ sind geeignete Personen heranzuziehen.“ – Na epochal kann man nur sagen!

Kollege Kurzmann will auch einen „Sprachbericht“ – und ich zitiere wieder aus diesem seinem Antrag:

„§ 6 (1) Der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur hat jährlich einen Bericht zur Lage der deutschen Sprache zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen.

(2) Der Bericht zur Lage der deutschen Sprache hat folgende Punkte zu enthalten:

1.) Lage der deutschen Sprache.“ (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Ich habe gar nicht gewusst, meine Damen und Herren, dass die deutsche Sprache überhaupt eine Lage hat; aber bei diesem Antrag habe ich schon bemerkt, dass sie offensichtlich eine Schieflage hat.

Ich zitiere weiter aus diesem Antrag 404/A, was der Bericht „zur Lage der deutschen Sprache“ noch beinhalten soll:

„2.) Statistik über Verletzungen der deutschen Sprache ...“ – Jetzt weiß ich, dass die deutsche Sprache ein Sanitätsproblem hat; auch das ist für mich ganz erhellend gewesen. (Heiterkeit.)

Ich habe mir das aber gestern schon gedacht, als ich mir einiges im Internet – im „Zwischennetz“ natürlich – betreffend die Firma des Kollegen Roman Haider ange­schaut habe. Aber ich will jetzt darauf gar nicht eingehen, denn auf dieser Homepage hat es nur so gestrotzt vor Anglizismen. Englisch ist ja diese „böse“ Sprache, die man nach Ansicht des Kollegen Kurzmann nicht verwenden soll, und das macht ja die FPÖ sicher nirgends.

Und siehe da, da entdecke ich auch noch ein Plakat der FPÖ, also der „Heimatpartei FPÖ“, und zwar mit dem Konterfei des HC Strache – und darunter steht bitte: „Du bist unser Held! We love you.“ – Huch! (Heiterkeit.)

Meine Damen und Herren, das kann doch nicht von einem Anhänger der FPÖ sein! Nein, das glaube ich nicht! (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Wenn Strache das Wort „Anhänger“ verwendet, dann meint er – wie der Vorsitzende der FPÖ einmal im Fernsehen gesagt hat – immer „beide Geschlechtsteile“. (Neuer­liche Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, dieses „We love you“, das kann doch nur ein böser An­schlag auf einem FPÖ-Plakat sein, und zwar von ganz perfiden, hinterhältigen marxistisch-leninistischen Feministinnen! (Heiterkeit.) – Ich will das aber jetzt nicht übersetzen, denn das würde wirklich zu weit führen.

Dann habe ich ein anderes FPÖ-Plakat entdeckt und mir gedacht: Na das ist aber jetzt wirklich deutsch, heißt es doch auf diesem: „Asylbetrug heisst Heimatflug“ – und war natürlich nicht mit „ß“ geschrieben, sondern mit „ss“.


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Ich habe mir gedacht, das passt irgendwie. Das kommt der Sache schon sehr viel näher. Mit dem Genetiv stehen Sie auf anderen Plakaten auch auf Kriegsfuß. (Abg. Strache: Der Herr Sektierer!)

Daher war ich bemüht, wirklich ein Elaborat, einen geistigen Erguss zu finden, wo wirklich einmal deutsch drinnen ist, wo auch „deutsch“ draufsteht.

Siehe da, ich habe einen Artikel des Kollegen Vilimsky – das ist der mit diesem ur­deut­schen, urgermanischen Namen Vilimsky – zur Lage der Deutschen in Chile ent­deckt. (Zwischenruf des Abg. Vilimsky.) Der endet mit einem glorreichen Satz. Also wirklich, das ist ein Meilenstein in der Weltliteratur!

Ich zitiere – ich bin ganz ergriffen davon (der Redner deklamiert in lautem Tonfall) –:

„Erheben wir die Häupter, um die Sonne des Deutschtums in altem hellen Licht wieder erstrahlen zu lassen.“ – Harald Vilimsky. (Heiterkeit.) Das ist jener, der seinen Stamm­bau auf Roger von der Wotanseiche zurückführt, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Niemals hätte ich mir gedacht, dass ich einmal einen Antrag ad hoc in erster Lesung dermaßen zur Behandlung anempfehlen muss, dass die Antragsteller mir den Beweis dafür geliefert haben, wie dringlich die Behandlung dieses Antrages ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)

Herr Präsident, vielleicht ist es möglich, da es sich um deine eigene Fraktion handelt, dass wir diesen Antrag in einer öffentlichen Ausschusssitzung behandeln können. – Ich danke. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Dr. Zinggl. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.10.14

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Was sollen wir mit diesem Antrag jetzt tun? Ernst nehmen können wir ihn ja wirklich nicht! Ich glaube, Herr Kollege Stadler, Sie nehmen das viel zu ernst. In Wirklichkeit ist das ein ganz listiger Trick der FPÖ – und wenn Sie denen auf den Leim gehen, dann sind Sie selber schuld! Ich gehe denen nicht auf den Leim. Die hätten jetzt ganz gern, dass wir da irgendwie die Kiste auspacken: Deutschtümelei, Kulturhygiene, Gleichschritt, Unifor­mierung und so weiter. Das machen wir sicherlich nicht. Das ist einfach zu blöd! (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

In Wirklichkeit ist das eine sehr lächerliche Sache, und das ist das Problem: Sie machen nämlich mit einem solchen Antrag das Parlament lächerlich. Das ist Ihre eigentliche Absicht, und das stört uns. Ich kann Ihnen auch sagen, warum. Kollege Stadler hat es schon angedeutet: In diesem Antrag sind allein gezählte 21 Fremd­wörter. Das bedeutet, dass ihr euch ja selbst nicht ernst nehmt; Beziehungsweise wollt ihr von uns, dass wir euch ernst nehmen, aber ihr seid die Spaßfraktion in der ganzen Geschichte.

Zweitens: Wenn jeder Abgeordnete, der heute und gestern oder in der letzten Sitzung für jedes Fremdwort, das er in seiner Rede verwendet hat, einen Euro eingezahlt hätte, dann wäre wahrscheinlich schon das ganze Bildungsbudget saniert oder „wieder­hergestellt“, wie es natürlich bei euch heißen würde.

Drittens, Herr Kollege Strache, haben Sie wahrscheinlich den Antrag nicht gelesen. Das kann nicht sein, denn sonst könnten Sie mit Ihrem Strache-Rap schon aufhören. „Rap“ ist nämlich eindeutig ein Wort, das Sie nicht brauchen können – und im Wiener Wahlkampf können Sie auch nicht in die „coole Disco“ gehen, sondern bestenfalls in


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irgendeinen „lauwarmen Tanzschuppen“, und davon gibt es nicht allzu viele in Wien. Da werden Sie also wahrscheinlich nicht groß punkten!

Ihre Begleitband, die John Otti-Band, müsste dann ja „Hans Otti-Musikbegleitgruppe“ oder so ähnlich heißen. Ob das beim Jungvolk wirklich so fährt, weiß ich nicht! (Abg. Strache: Man kann alles, wie Sie und Herr Stadler, ins Absurde ziehen!) Besten­falls könnten Sie dann noch bei irgendwelchen Verbindungsbrüdern einkehren, aber die haben auch komische Wörter, zum Beispiel „Mensuren“, „Chargen“, „Kommerse“ und so weiter. All das sind Fremdwörter, das können Sie vergessen!

Ich kann Ihnen einen Tipp oder „Rat“ – wie ihr sagen würdet – geben: Bleibt, wo ihr seid! Werdet nicht überlustig! Es ist schon okay, dass ihr eine kleine möchtegern-großdeutsche Partei sein wollt. Würden eure eigenartigen Ideen aber Wirklichkeit wer­den, dann würdet ihr nicht nur die gesamte Bevölkerung kriminalisieren, sondern auch euch selbst, und das wollt ihr nicht.

Daher sage ich: Let it be! (Beifall bei den Grünen.)

20.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 404/A dem Kulturausschuss zu.

20.12.5727. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG) geändert wird (432/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Ein­gestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.13.33

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zu Kollegem Stadler: Ich darf dir mit Jesaja, 41 Vers 24, zurufen: „Siehe, ihr seid nichts, euer Tun ist nichts, und euch zu wählen ist ein Gräuel.“ (Beifall bei der FPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)

Dieser Antrag in erster Lesung ist ein ganz pragmatischer. Wir wissen von allen Erziehungswissenschaftern und anderen, dass die Sprache der wichtigste Bestandteil einer sinnvollen Integration ist. Deutsch ist die Unterrichtssprache an österreichischen Schulen, und wir denken uns, dass es auch genügend Freiräume in den Schul­gebäuden gibt. Es wäre notwendig, ein entsprechendes Zeichen zu setzen, dass alle auch in den Pausen und in ähnlichen Situationen angehalten sind, sich in der deutschen Sprache zu verständigen. So kann es zu einer besseren Kommunikation und daher auch Integration kommen.

Daher glauben wir, dass dieser Antrag wichtig und richtig ist. Ich freue mich auf Ihre Debattenbeiträge, auf die Behandlung im Ausschuss und auf eine gelungene Inte­grationspolitik! (Beifall bei der FPÖ.)

20.14



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 223

Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. 2 Minuten. – Bitte.

 


20.15.09

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Rosenkranz, wir haben da einen ganz anderen Zugang. In der Begründung Ihres Antrags steht unter anderem, dass, wenn Schüler aus verschie­denen Sprach- und Kulturkreisen in verschiedenen, Schülern und Lehrern nicht verständlichen Sprachen sprechen, soziale Konflikte vorprogrammiert seien. Weiter heißt es, dass die Ordnung und Disziplin in Schulen dann nur mehr schwer aufrecht­zuerhalten seien.

Ich glaube, soziale Konflikte in Schulen lassen sich sicherlich nicht durch derartige Verordnungen verhindern, sondern vielmehr dadurch, dass wir Voraussetzungen zur besseren Verständigung verschiedener Kulturen auf sprachlicher und auch sozialer Ebene schaffen.

Natürlich soll es eine Verbesserung der Sprachkenntnisse geben, aber auch gemein­same Projekte in Schulen, Jugendzentren und an anderen Orten, in denen Kinder und Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund, aus verschiedenen Kulturen und Ethnien, einander wertschätzend begegnen, voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen.

Wir Sozialdemokraten stehen für das Fordern von und Ermutigen zu sozialer Vielfalt – und nicht für Kontrolle und Verbot. Schließlich ist es Bildung, die Zukunft schafft. Wir sind für Startchancen für alle Kinder und Jugendlichen, wie zum Beispiel durch mehr vorschulische Bildung, Ausbau der Deutschkurse, mehr LehrerInnen mit Migrationshin­tergrund, muttersprachlichen Unterricht, weil die Alphabetisierung in der Muttersprache auch wichtig ist für den Erwerb einer zweiten Sprache. Wir sind für Schulpartner­schaften, die einen Beitrag zur Integration leisten.

Natürlich sind gute Deutschkenntnisse von großer Bedeutung. Ich glaube aber nicht, dass sich dies mit einer Verpflichtung zum Deutschsprechen herbeizwingen lässt. Das löst die wirklichen sozialen Probleme sicher nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

20.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Amon gelangt nun zu Wort. 2 Minuten. – Bitte.

 


20.17.26

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich weiß nicht, wie ernst der Antrag wirklich gemeint ist. Man hätte sich dem ernsthaft nähern können, wenn Sie zum Beispiel einen Antrag gestellt hätten, gemäß welchem die Frage der Unterrichtssprache in irgendeiner Art und Weise mit der Schulreife verquickt wird. Dann hätte man sich ernsthaft damit auseinandersetzen können.

Das war im Übrigen schon bei der Einführung der Schulpflicht ein Thema. Bereits unter Maria Theresia hat man sich die Frage gestellt, ob die Unterrichtssprache nicht Bestand­teil der Schulreife werden soll. Man hat das damals aber sehr bewusst nicht getan, denn dann hätte man wahrscheinlich manche Kinder nie ins Bildungssystem bekommen. Und genau das ist auch der Grund, warum man sich für ein ausdrückliches Bekenntnis zur Unterrichtssprache Deutsch entschieden hat, die nicht Bestandteil der Schulreife ist, um festzustellen, wann die Schulpflicht beginnt. Das ist ein sehr inter­essanter Punkt.

Jetzt hier eine Schulsprache einzuführen und die Kinder gleichsam dazu anzuhalten, diese zu sprechen, wenn sie aus unterschiedlichen Kulturkreisen zu uns kommen und


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sich in der Pause möglicherweise in ihrer Muttersprache unterhalten, halte ich für einen sehr eigenartigen Vorschlag. Wie stellen Sie sich denn das vor? Stellen Sie sich vor, dass dann in der Pause Sprachpolizisten durch die Gänge der Schule gehen, um zu überprüfen, ob die Kinder wohl miteinander Deutsch sprechen?

Ich glaube, das ist eine ziemlich absurde Vorstellung. Daher ist, wie ich glaube, dieser Antrag nicht weiter zu kommentieren. (Beifall bei der ÖVP.)

20.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Unter­reiner zu Wort. 2 Minuten. – Bitte.

 


20.19.20

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme noch einmal auf den Kurzmann’schen Antrag zurück. (Abg. Mag. Kogler: Shortman!) Man hat sich hier darüber sehr lustig gemacht. Komischerweise haben in Europa mehrere Länder ähnliche Anträge gestellt, weil es in dieser globalisierten Welt nun einmal notwendig ist, dass man die Sprache schützt. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu Ihrem Beitrag, Herr Kollege Stadler: Ich finde, da ist hier im Haus eine Steigerung möglich: Man kann eine Sache seriös debattieren, man kann sie unseriös debattieren oder wie Stadler. Das ist die Steigerungsstufe. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich komme jetzt auf den Rosenkranz-Antrag zurück, den ich natürlich auch für sehr wichtig erachte. Wir haben auch schon mehrmals darüber gesprochen, dass auch musische Fächer vermehrt an Schulen eingeführt werden sollen. Mein Kollege Rosenkranz hat heute darüber gesprochen, dass diese Fächer für die Integration von Kindern von Zuwanderern eine große Bedeutung haben und viel dazu beitragen können. – Die Vorstellung, dass man gemeinsam musiziert, gemeinsam singt und gemeinsam Theater spielt, ist eine sehr gute Idee, denn das Zusammengehörig­keits­gefühl und das Gefühl, hier in der neuen Heimat eingebettet zu sein, sind sehr wichtig. Deswegen meine ich, dass es eine sehr gute Idee ist, einen solchen Antrag zu stellen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.21.08

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich richte einen speziellen Gruß an die Retter der deutschen Sprache! – Es ist auch schon mehrfach betont worden, dass wohl nicht alles ganz so ernst zu nehmen ist, was sie hier von sich geben.

Allerdings möchte ich das Thema sehr wohl ernsthaft behandelt wissen. Man kann natürlich darüber reden, was Schulsprache sein soll und ob es so etwas geben soll. Es gibt auch wirklich ernsthafte Versuche dazu in Deutschland, etwa in Berlin an der Herbert Hoover-Realschule, die einen MigrantInnenanteil von über 90 Prozent hat. (Abg. Scheibner: Da brauchen Sie nicht so weit gehen!) Dort wurde Deutsch als Schulsprache eingeführt, aber auf freiwilliger Basis. Das ist ein wesentlicher Punkt, und das unterscheidet sich natürlich sehr deutlich von dem, was Sie wollen. Und vor allem widerspricht es dem Geist, der bei Ihnen zu spüren ist.

Kollege Stadler hat, glaube ich, eine sehr interessante Analyse des Textes geliefert. Im Gegensatz zu dem, was er gestern von sich gegeben hat, habe ich heute die Vermutung, dass er als Lehrer an einer Schule doch brauchbar wäre. Ich werde mich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 225

nachher noch mit ihm unterhalten. Er hat in Ihrem Text gezählte vier Fehler mehr gefunden als ich. Es würde mich interessieren, welche das im Detail gewesen sind. (Abg. Strache: Neue Freunde!)

Auf einen Aspekt möchte ich in der Genese Ihres Textes noch besonders hinweisen: Sie schreiben in Frage 61 in Ihrer Anfrage vor zwei Jahren: „Wie viele Schulklassen der verschiedenen Schultypen in Österreich haben einen Anteil an Schülern nicht­deutscher Muttersprache und ausländischen Schülern von über 100 Prozent?“ (Heiterkeit bei den Grünen.)

Ich kann es Ihnen sagen: Es gibt keine Schule in Österreich, die einen derartigen Anteil haben kann! Ich kann Ihnen aber einen Rat mit auf den Weg geben, den der berühmte Österreicher – für einige von Ihnen ist er vielleicht kein Österreicher, für uns ist er ein ganz großer Österreicher – Karl Kraus Ihrer Vorgängerpartei in den dreißiger Jahren mit auf den Weg gegeben hat.

Karl Kraus hat gemeint – Zitat –: Bevor Sie Deutsch denken wollen, sollten Sie zuerst einmal Deutsch schreiben lernen. – Zitatende.

Ich glaube, dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, obwohl es von Karl Kraus noch ein zweites schönes Zitat gegeben hat:

„Es ist eben eine alte Erfahrung: Deutsch denken und Deutsch können ist zweierlei.“ – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Graf, Dritter Präsident, mit 5 Minuten gewünschter Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


20.24.17

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Schule und Unterricht gehören natürlich zusam­men und sind untrennbar zu diskutieren, und ich bin froh, dass wir in den Ausschüssen die beiden Anträge, die wir gestellt haben, diskutieren können.

An die Adresse des Herrn „Oberlehrers“, der tatsächlich hier versucht, uns aufs Glatt­eis zu führen und wiederum vom Rednerpult aus Zusammenhänge herzustellen, die nicht existieren: Wir werden uns darüber im Ausschuss mit etwas mehr Redezeit noch unterhalten, keine Frage!

Ich habe heute etwas zur Kenntnis genommen: ... (Abg. Dr. Moser: Wie geht das mit über 100 Prozent?) – Herr Lehrer, Sie werden es wissen: Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten. Ich nehme an, dass der Apparat der Frau Bundesminister die Frage richtig beantwortet hat. Das war eine Intelligenzfrage! (Heiterkeit bei der FPÖ.) Hören wir uns die Antwort an, oder lesen wir sie!

Ich musste am heutigen späten Abend zur Kenntnis nehmen, dass es Wetteiferer – wobei die Betonung auf „Eiferer“ liegt – in Fragen der deutschen Sprache und der Hochhaltung dieser Kultur et cetera gibt, nämlich das BZÖ, vertreten durch Ewald Stadler, und die Grünen, vertreten durch Herrn Zinggl. Das sind die Wetteiferer in dieser Angelegenheit, wobei die Betonung auf Eiferer liegt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

Diskutieren wir das ohne großartige Polemik aus, weil es durchaus auch im euro­päischen Zusammenhang nottut, eine Lobby, wie ich einmal sagen möchte – und Fremdwörter sind kein Widerspruch zur deutschen Sprache, das wissen Sie auch –, für die deutsche Sprache zu finden. Wir wollen in der deutschen Sprache endlich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 226

anerkannt und gleichberechtigt mit Englisch, Französisch und anderen Sprachen sein. Da sind wir noch ein Stück hintennach. Im Deutschen Bundestag ist man sich dessen schon bewusst, aber hier im Hohen Haus wird diese Frage noch von Eiferern verulkt, die um die Wette streiten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 432/A dem Unterrichtsausschuss zu.

20.27.0228.Punkt

Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 487/A der Abge­ord­neten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geän­dert, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsord­nung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (94 d. B.) (Dritte Lesung)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Da der vorliegende Gesetzentwurf bereits in zweiter Lesung angenommen wurde, kommen wir zur dritten Lesung.

Gemäß § 108 des Geschäftsordnungsgesetzes findet die dritte Lesung frühestens 24 Stunden nach Abschluss der zweiten Lesung statt.

Die zweite Lesung wurde gestern, am 11. März 2009, um 19.35 Uhr abgeschlossen. Somit ist die 24-stündige Frist erfüllt.

Ich lasse nun abstimmen über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 94 der Beilagen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf kann gemäß § 82 Abs. 2 und Z 1 und 2 der Ge­schäfts­ordnung nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfas­sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen – das ist somit auch geschehen –, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.

*****

Die Tagesordnung ist erschöpft.

20.28.46Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 531/A(E) bis 569/A eingebracht wurden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 227

Ferner sind die Anfragen 1287/J bis 1334/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Dienstag, den 21. April 2009, 9 Uhr in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Meine Damen und Herren! Zunächst mache ich darauf aufmerksam, dass wir im Anschluss an diese Sitzung noch die Generalversammlung der Interparlamentarischen Union durchzuführen haben, die zwei Abstimmungen beinhaltet.

20.30.01Dankesworte an Klubdirektor Dkfm. Dr. Werner Zögernitz

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich die Sitzung schließe, darf ich noch ein paar persönliche – aber ich glaube, nicht nur persönliche – Bemerkungen machen, die, wie ich meine, angebracht sind im Hinblick darauf, dass eine Person dieses Hauses, nämlich der Klubdirektor der Österreichischen Volkspartei, Herr Professor Dkfm. Dr. Werner Zögernitz, heute seine letzte Plenarsitzung als Klubdirektor bestritten hat. Herr Dr. Zögernitz wird mit 31. März aus der Parlamentsdirektion ausscheiden, aber – und das möchte ich ganz besonders hervorheben – weiterhin mit seinem Know-how auch dem Haus, vor allen Dingen der Österreichischen Volkspartei, zur Verfügung stehen.

Ich möchte als Präsidentin des Nationalrates und damit natürlich auch als jene Person, die die Diensthoheit über dieses Haus hat, Herrn Dr. Zögernitz sehr, sehr herzlich danken für seine lang-, langjährige Arbeit hier im Haus – die ja fortgesetzt wird. Für all jene, die kürzer hier sind als er: Dr. Zögernitz ist 1970 in den ÖVP-Parlamentsklub eingetreten, 1980 in die Parlamentsdirektion, und seit 1989, also mittlerweile seit 20 Jahren, ist er Klubdirektor der ÖVP.

Ich glaube nicht, dass es jemanden im Saal gibt, der dieses Buch noch nie in Händen gehalten hat, nämlich die kommentierte Nationalrats-Geschäftsordnung (diese in die Höhe haltend), die uns schon so oft weitergeholfen hat, wenn schwierige geschäfts­ordnungsmäßige Fragen anstehen. Wir beziehen uns gar nicht so selten nicht auf den ursprünglichen Gesetzestext, sondern auf die Kommentare, die zwischen den Paragraphen stehen. Dass das ein wesentliches Werk von Dr. Zögernitz ist, wissen wir alle, und ich glaube, dafür gebührt ihm Dank und Anerkennung.

Ich wünsche Ihnen, Herr Dr. Zögernitz, alles Gute und freue mich darauf, dass Ihr Know-how auch in Zukunft – der Parlamentsdirektion weniger, aber dafür der ÖVP, und damit indirekt auch wieder uns – zur Verfügung steht. – Ich wünsche alles Gute! (Präsidentin Mag. Prammer reicht Klubdirektor Dr. Zögernitz die Hand und übergibt ihm einen Blumenstrauß. – Auch Parlamentsdirektor Dr. Posch reicht Klubdirektor Dr. Zögernitz die Hand. – Anhaltender, stehend dargebrachter allgemeiner Beifall.)

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubobmann Kopf zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


20.32.18

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! „Zur Geschäftsbehandlung“ klingt etwas förmlich. Ich bedanke mich zunächst bei Ihnen, Frau Präsidentin, dass Sie diesen Anlass aufgegriffen und die Gelegenheit jetzt am Ende der Sitzung auch dazu genutzt haben, unserem Klubdirektor Professor Zögernitz in diesem Rahmen zu danken.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 228

Es ist in der Tat so, meine Damen und Herren, dass Werner Zögernitz mit Ende dieses Monats seine Funktion als Klubdirektor zurücklegen und in den Ruhestand treten wird – und doch nicht, denn es ist uns gelungen, Werner Zögernitz für eine beratende Funktion im ÖVP-Klub zu gewinnen. Dr. Zögernitz wird also weiterhin in unserem Auftrag zum Beispiel dem Geschäftsordnungskomitee angehören. Ich glaube, davon können wir alle profitieren. Und Werner Zögernitz realisiert – oder wir realisieren das gemeinsam – einen großen Wunsch, den er immer schon hatte: Wir haben kürzlich ein Institut für Parlamentarismus und Demokratiefragen gegründet. Das heißt, Werner Zögernitz wird sich künftig noch intensiver, aber befreit von den alltäglichen Sorgen und Aufgaben eines Klubdirektors, diesen Fragen des Parlamentarismus und der Demokratie widmen, und wir alle werden davon auch weiterhin profitieren können.

Ich möchte mich im Namen des ÖVP-Klubs ganz herzlich bei dir, lieber Werner, für deine langjährige Tätigkeit bei uns im Klub, aber auch für das ganze Haus bedanken. Es wird noch am 31. März – die Einladung wird ergehen –, an deinem tatsächlich letzten offiziellen Arbeitstag in dieser Funktion, Gelegenheit sein, dich zu verab­schieden und gleichzeitig hinüberzubegleiten in diese neue Aufgabe. Und dort wird auch die Gelegenheit sein, dein Werk hier in diesem Haus entsprechend zu würdigen.

Aber eines sei schon gesagt: Was wäre dieses Hohe Haus ohne „den Zögernitz“: diesen (auf Dr. Zögernitz weisend) und „den Zögernitz“, den Kommentar, den Sie vorher in der Hand hielten, Frau Präsidentin? – Wir werden aber von beiden weiterhin profitieren können.

Lieber Werner! Alles Gute! (Allgemeiner Beifall. – Die Abgeordneten Kopf, Bucher, DrGraf, Strache, Dr. Cap, Krainer und Dr. Van der Bellen begeben sich zu Dr. Zöger­nitz und reichen diesem die Hand.)

20.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Damit ist die Sitzung geschlossen.

20.35.35Schluss der Sitzung: 20.35 Uhr

 

 

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