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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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107. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 9. Dezember 2015

 

 


Stenographisches Protokoll

107. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode          Mittwoch, 9. Dezember 2015

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 9. Dezember 2015: 11.01 – 21.54 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohn­bauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Son­der­maßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemeinnützig­keitsgesetz geändert werden, sowie Bericht über den

Antrag 1264/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungsvergabe, Kontrolle und Compliance bei gemeinnützigen Wohn­bauunternehmungen

2. Punkt: Bericht über den Antrag 506/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Spekulationsverbot für gemeinnützige Bauvereinigungen

3. Punkt: Bericht über den Antrag 557/A der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird

4. Punkt: Bericht über den Antrag 304/A der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemein­nüt­zig­keitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, und das Bundesgesetz vom 16. Juni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz (R.H.G.) 1948), BGBl. Nr. 144/1948, geändert werden

5. Punkt: Bericht über den Antrag 505/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die zulässige Höhe der Bauverwal­tungs­kosten im WGG

6. Punkt: Bericht über den Antrag 571/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verzinsung von Eigenmitteln gemeinnütziger Wohnbauträger

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 – BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundes-


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abgabenordnung, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichts­gebührengesetz geändert werden (Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 – GG 2015)

8. Punkt: Bundesgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016 – NormG 2016)

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird

11. Punkt: Bundesgesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten (Druck­gerätegesetz)

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Strafgesetz­buch und das Bewährungshilfegesetz geändert werden und mit dem ein Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen nach §§ 129 I, 129 I lit. b, 500 oder 500a Straf­gesetz 1945 sowie §§ 209 oder 210 Strafgesetzbuch erlassen wird (JGG-ÄndG 2015)

14. Punkt: Bericht über den Antrag 582/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Modernisierung des Jugend­strafrechts

15. Punkt: Bericht über den Antrag 724/A der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Ein­bringungsgesetz, das Unterhaltsvorschußgesetz, das Firmenbuchgesetz, die Rechts­an­waltsordnung und das EIRAG geändert werden (Gerichtsgebühren-Novelle 2015 – GGN 2015)

17. Punkt: Bericht über den Antrag 976/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung eines Gerichts­gebührenrechners

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesab­gabenordnung, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Transparenzdatenbank­gesetz 2012, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneiwareneinfuhr­ge­setz 2010, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Biersteuergesetz 1995, das Dünge­mittelgesetz 1994, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Finanzstrafzusammen­arbeitsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002, das Kriegsmaterialgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Pflanzenschutzge­setz 2011, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, das Produktpira­te­rie­gesetz 2004, das Produktsicherheitsgesetz 2004, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Saat­gut­gesetz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sicherheits­kontroll­ge­setz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tier­seuchen­gesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Umsatz­steuergesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2015 – AbgÄG 2015)

19. Punkt: Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanz­institutionen (IFI-Beitragsgesetz 2015)


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20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Kapital­markt­gesetz geändert werden

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Einlagensiche­rungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Nationalbankgesetz 1984 und das Ver­sicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden

22. Punkt: Änderung des Poststrukturgesetzes

23. Punkt: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundver­sorgungsvereinbarung

24. Punkt: Bericht über den Antrag 1263/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend kind- und jugendgerechte Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen

25. Punkt: Bericht über den Antrag 1300/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuausschreibung der Asylwerberbetreuung

26. Punkt: Bericht über den Antrag 311/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Möglichkeit der Durchführung eines Gnadenschusses (Fangschusses) durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes“

27. Punkt: Bericht gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR über den Antrag der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Kommunalkredit AG und die Österreichische Volks­banken AG (ÖVAG-Untersuchungsausschuss) (2/US)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 24

Ordnungsrufe ......................................................................................................  225, 233

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 54

Aktuelle Stunde (29.)

Thema: „Sicherheit statt Asylchaos“ ........................................................................ 24

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 24

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner .......................................................... 27

Otto Pendl ..................................................................................................................... 30

Werner Amon, MBA ................................................................................................ ..... 32

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................ ..... 34

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ..... 35

Mag. Nikolaus Alm .................................................................................................. ..... 37


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Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 38

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 40

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ..... 41

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ..... 43

Matthias Köchl ........................................................................................................ ..... 45

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ..... 46

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 48

Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ..... 50

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 51

Dr. Susanne Winter ................................................................................................ ..... 51

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 24

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 53

Auslieferungsbegehren

gegen den Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz .................................................... 53

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (895 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohn­bauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Wohnungs­gemein­nützigkeitsgesetz geändert werden, sowie über den

Antrag 1264/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Wohnungsvergabe, Kontrolle und Compliance bei gemein­nützigen Wohnbauunternehmungen (965 d.B.)          ............................................................................................................................... 54

2. Punkt: Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 506/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Spekulationsverbot für gemeinnützige Bauvereinigungen (966 d.B.) ........................................................................................................................ 54

3. Punkt: Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 557/A der Abge­ordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird (967 d.B.) ............... 55

Redner/Rednerinnen:

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ..... 55

Johann Singer ......................................................................................................... ..... 56

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ..... 57

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ..... 60

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 62

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ..... 64

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 65

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ..... 67

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ..... 68

Norbert Sieber ......................................................................................................... ..... 69

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 69


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Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................ ..... 71

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ..... 72

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 73

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ..... 73

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ..... 74

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ..... 75

Annahme des Gesetzentwurfes in 965 d.B. ................................................................... 76

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 966 und 967 d.B. ................................. 76

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 304/A der Abge­ordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, und das Bundesgesetz vom 16. Juni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz (R.H.G.) 1948), BGBl. Nr. 144/1948, geändert werden (968 d.B.) .......................................................... 77

5. Punkt: Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 505/A(E) der Abge­ordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die zulässige Höhe der Bauverwaltungskosten im WGG (969 d.B.) ............................................................................................................................... 77

6. Punkt: Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 571/A(E) der Abge­ordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ver­zinsung von Eigenmitteln gemeinnütziger Wohnbauträger (970 d.B.) .............................................................................................. 77

Redner/Rednerinnen:

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ..... 77

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ..... 78

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ..... 79

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ..... 80

Ing. Thomas Schellenbacher ................................................................................. ..... 80

Mag. Johannes Rauch ............................................................................................ ..... 81

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ..... 82

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ..... 83

Nurten Yilmaz .......................................................................................................... ..... 83

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 968, 969 und 970 d.B. ............................. 84

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (889 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fonds­gesetz 2015 – BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuer­ge­setz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuer­ge­setz 1987, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Transparenz­datenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 – GG 2015) (934 d.B.) ................................................ 84

Redner/Rednerinnen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ..... 84

Peter Haubner ......................................................................................................... ..... 86

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ..... 92

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ..... 93

Claudia Angela Gamon, MSc ...................................................................................... 96


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Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 101

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 102

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 103

Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................ ... 104

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 106

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 106

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 107

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 108

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................................................. ... 109

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 110

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung der Bildung, des Tierschutzes und des Sports im Rahmen des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015“ – Ablehnung .................................................  112, 133

Annahme des Gesetzentwurfes in 934 d.B. ................................................................. 132

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (894 d.B.): Bundesgesetz über das Normenwesen (Normen­gesetz 2016 – NormG 2016) (935 d.B.)                             113

Redner/Rednerinnen:

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 113

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ... 114

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 115

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 117

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 118

Mag. Andreas Hanger ............................................................................................. ... 119

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 119

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 120

Annahme des Gesetzentwurfes in 935 d.B. ................................................................. 121

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (888 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (936 d.B.) ............ 121

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (851 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (937 d.B.) .............. 121

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (850 d.B.): Bundesgesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten (Druckgerätegesetz) (938 d.B.)              ............................................................................................................................. 121

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 122

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 122

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 123

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 124

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 125

Matthias Köchl ........................................................................................................ ... 126

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 127

Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................ ... 129

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 130


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Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformierung der Gewerbeordnung – Ablehnung ..............................................  128, 131

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 936, 937 und 938 d.B. ...................................... 131

12. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (893 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird (921 d.B.) ................................................ 134

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz .....................................................................................  134, 139

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 135

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 136

Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 137

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 138

Mag. Dr. Matthias Strolz ...................................................................................  140, 148

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ... 141

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 142

Dr. Karlheinz Töchterle .......................................................................................... ... 144

Sigrid Maurer ........................................................................................................... ... 144

Marianne Gusenbauer-Jäger ................................................................................. ... 145

Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 146

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 146

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA .................................................................... ... 147

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Förderung von Innovation im System Schule durch Abbau der bürokratischen Überreglementierung und Stärkung der Selbstorgani­sationskräfte – Ablehnung .........................................  149, 151

Annahme des Gesetzentwurfes in 921 d.B. ................................................................. 150

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (852 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Bewährungshilfegesetz geändert werden und mit dem ein Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen nach §§ 129 I, 129 I lit. b, 500 oder 500a Straf­gesetz 1945 sowie §§ 209 oder 210 Strafgesetzbuch erlassen wird (JGG-ÄndG 2015) (929 d.B.)           ............................................................................................................................. 151

14. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 582/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Modernisierung des Jugendstrafrechts (930 d.B.)     ............................................................................................................................. 151

15. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 724/A der Abge­ordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (931 d.B.)               ............................................................................................................................. 151

Redner/Rednerinnen:

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 151

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 152

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 153

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 155

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 156

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 157


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Christian Lausch ..................................................................................................... ... 160

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 162

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 162

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ... 163

Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ... 164

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ........................................................ ... 164

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 167

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ... 168

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzentration bezirksgerichtlicher Jugendstrafsachen – Ablehnung .................  158, 169

Annahme des Gesetzentwurfes in 929 d.B. ................................................................. 169

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 930 und 931 d.B. ............................... 169

Gemeinsame Beratung über

16. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (901 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Ein­bringungsgesetz, das Unterhaltsvorschußgesetz, das Firmenbuchgesetz, die Rechtsanwaltsordnung und das EIRAG geändert werden (Gerichtsgebühren-Novelle 2015 – GGN 2015) (932 d.B.) ......................................................................... 169

17. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 976/A(E) der Abge­ordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung eines Gerichtsgebührenrechners (933 d.B.) ...................................................................................................................... 170

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 170

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 171

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 172

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 174

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 175

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 175

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 176

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 177

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 177

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ........................................................ ... 178

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Evaluierung der Gerichtsgebühren – Ablehnung ................................................  173, 179

Annahme des Gesetzentwurfes in 932 d.B. ................................................................. 179

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 933 d.B. ...................................................... 179

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (896 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuer­gesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bun­desabgabenordnung, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Transpa­renz­datenbankgesetz 2012, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Abfallwirt­schaftsgesetz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Biersteu-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 9

er­gesetz 1995, das Düngemittelgesetz 1994, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Forst­liche Vermehrungsgutgesetz 2002, das Kriegsmaterialgesetz, das Mineralölsteu­ergesetz 1995, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, das Produktpirateriegesetz 2004, das Produkt­sicherheitsgesetz 2004, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sicherheitskontrollgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tierseuchengesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Um­satzsteuergesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2015 – AbgÄG 2015) (907 d.B.) ............................................................................................... 180

19. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (887 d.B.): Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2015) (910 d.B.)          ............................................................................................................................. 180

Redner/Rednerinnen:

MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ... 180

Mag. Andreas Zakostelsky ..................................................................................... ... 181

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 186

Marianne Gusenbauer-Jäger ................................................................................. ... 187

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 188

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 190

Mag. Christoph Vavrik ............................................................................................... 191

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 192

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer effizienten und effektiven Transparenz­datenbank – Ablehnung ...............  189, 193

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 907 und 910 d.B. ......................................... 193

Gemeinsame Beratung über

20. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (897 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Rechnungslegungs-Kon­trollgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Kapital­marktgesetz geändert werden (908 d.B.) ............................... 194

21. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (898 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Bank­wesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Einlagensiche­rungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Nationalbankgesetz 1984 und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (909 d.B.) ............................... 194

Redner/Rednerinnen:

MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ... 194

Mag. Andreas Zakostelsky ..................................................................................... ... 195

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 198

Mag. Nikolaus Alm .................................................................................................. ... 199

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 201

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 202

Walter Bacher .......................................................................................................... ... 202

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 203

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 204


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 10

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herabsetzung der Mindestinvestitionssumme für private Anleger_innen – Ablehnung  200, 206

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 908 und 909 d.B. ......................................... 206

22. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (899 d.B.): Änderung des Poststrukturgesetzes (911 d.B.) ................................................................................... 207

Redner/Rednerinnen:

MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ... 207

Gabriele Tamandl .................................................................................................... ... 207

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 208

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 209

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 209

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 210

Annahme des Gesetzentwurfes in 911 d.B. ................................................................. 211

Gemeinsame Beratung über

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (892 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kosten­höchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung (917 d.B.)                       212

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1263/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend kind- und jugendgerechte Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen (918 d.B.) ................................... 212

25. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1300/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuausschreibung der Asylwerberbetreuung (919 d.B.) .................................................................................. 212

Redner/Rednerinnen:

Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 212

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 214

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 215

Otto Pendl ................................................................................................................... 216

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 217

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 219

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 220

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 221

Nurten Yilmaz .......................................................................................................... ... 222

Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 223

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 223

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................ ... 224

Jürgen Schabhüttl .................................................................................................. ... 226

Genehmigung der Vereinbarung in 917 d.B. ................................................................ 226

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 918 und 919 d.B. ............................... 226

26. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 311/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Möglichkeit der Durchführung eines Gnadenschusses (Fangschus­ses) durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ (920 d.B.) ....... 227


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 11

Redner/Rednerinnen:

Martina Schenk ..................................................................................................  227, 231

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 228

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 229

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 229

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 230

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 920 d.B. ...................................................... 232

27. Punkt: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR über den Antrag der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Kommunalkredit AG und die Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG-Untersuchungsausschuss) (2/US) (906 d.B.) ...................................................................................................................... 232

Redner/Rednerinnen:

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 232

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 233

Mag. Johannes Rauch ............................................................................................ ... 234

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................ ... 235

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 236

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 906 d.B. ...................................................... 239

Eingebracht wurden

Regierungsvorlage ....................................................................................................... 53

912: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird

Berichte ......................................................................................................................... 53

Vorlage 87 BA: Monatserfolg Oktober 2015; BM f. Finanzen

Vorlage 88 BA: Bericht gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2015; BM f. Finanzen

III-221: Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungs­gerichtshofes für das Jahr 2014; Bundeskanzler

III-222: Bericht Reihe Bund 2015/17; Rechnungshof

III-225: Bericht über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäfts­jahr 2014) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV. GP); BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anträge der Abgeordneten

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung von Innovation im System Schule durch Abbau der bürokratischen Überreglementierung und Stärkung der Selbstorganisationskräfte (1466/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Er­höhung der Grundsteuer zu Lasten der Mieter und Wohnungseigentümer (1467/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 12

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Erhöhung der Grundsteuer zu Lasten der Mieter und Wohnungseigentümer (1468/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Biosimilars im Erstat­tungskodex (1469/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verhinderung gefälschter Rufnummernanzeigen (7223/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend: Genlachs bald in Europa? (7224/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend: Genlachs bald in Europa? (7225/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend VW-Skandal in Österreich (7226/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend neue Fälle von Blauzungen­krankheit in Österreich (7227/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend strengere Regeln für Pflan­zenschutzmittel im Haus- und Kleingartenbereich (7228/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend: AMS-Qualifizierungsoffensive in der Steiermark kaum genutzt (7229/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Waffen-Container in Spielfeld (7230/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Herabsetzung der Strafhöhe durch den OGH bei Sexualdelikten (7231/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend AUVA-Rechnungsabschluss 2014 (7232/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Fall Oliver“ (7233/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Fall Oliver“ (7234/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes zum Thema Goldreserven der Oesterreichischen Nationalbank (7235/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Überschreitung höchstzulässiger Arbeitszeiten bei Asylwerber-Transporten (7236/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Demo in Spielfeld (7237/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 13

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Personalaufwand im Asylverfahren (7238/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Teilnahme Österreichs an der Expo 2017 (7239/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schwarzfahren trotz Jahreskarte (7240/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Entzug von Aufenthaltsberechtigungen (7241/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Entzug von Aufenthaltsberechtigungen (7242/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Beschäftigungsstand Älterer im Bundesministerium für Justiz (7243/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Beschäftigungsstand Älterer im Bundesministerium für Bildung und Frauen (7244/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Beschäftigungsstand Älterer im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (7245/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Beschäftigungsstand Älterer im Bundesminis­terium für Verkehr, Innovation und Technologie (7246/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beschäftigungsstand Älterer im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (7247/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Beschäftigungsstand Älterer im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (7248/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Beschäftigungsstand Älterer im Bundes­ministerium für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (7249/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Beschäftigungsstand Älterer im Bundesministerium für Inneres (7250/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beschäftigungsstand Älterer im Bundesministerium für Finanzen (7251/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Beschäftigungsstand Älterer im Bundeskanzleramt (7252/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Beschäftigungsstand Älterer im Bundesministerium für Familien und Jugend (7253/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Beschäftigungsstand Älterer im Bun­desministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (7254/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 14

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Beschäftigungsstand Älterer im Bundes­ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, in den Pensionsversiche­rungen und im Hauptverband (7255/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend Beschäftigungsstand Älterer im Bundesministerium für Gesundheit und den Sozialversicherungsträgern (7256/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ruhestandsversetzungen bei der Österreichischen Post AG (7257/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Zunahme privater Waffenkäufe (7258/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Rech­nungs­hofes betreffend Veröffentlichung der Kammerprüfungen (7259/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend: König Abdullah Zentrum weiterhin Schweigezentrum, während saudischen Gefangenen Auspeitschung beziehungsweise Hinrichtung droht (7260/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend: König Abdullah Zentrum weiterhin Schweigezentrum, während saudischen Gefangenen Auspeitschung beziehungsweise Hinrichtung droht (7261/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend unübersichtliche Mittelveran­schlagung in der UG 43/Umwelt des BVA 2016 (7262/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Flüchtlingsproblematik als Tourismusbremse (7263/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Strukturreform österreichischer Vertretungsbehör­den innerhalb und außerhalb der EU (7264/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Reformen bei Militär-Apothekern (7265/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend den Besuch des britischen Premierministers (7266/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Jugendcoaching (7267/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend mutmaßliche Vergewaltigung in Neuer Mittelschule (7268/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den Besuch des britischen Premierministers (7269/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Reduzierung des musikalisch-kreativen Ausbildungsbereichs an BAKIP (7270/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 15

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Finanzierbarkeit des Österreichischen Pensionssystems (7271/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Wasserrahmenrichtlinie Be­reich Grundwasser & ÖPUL 2015/20 (7272/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einstufung der Gefährlichkeit von Wurst und Soja beziehungsweise Tofu (7273/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Anfragebeantwortung 6357/AB, Vergewaltigung in Traiskirchen (7274/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lärmbelästigung durch KW Reißeck/Kreuzeck (7275/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Einsatz von Suchtmittelspürhunden in Justizanstalten (7276/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einstufung der Gefährlichkeit von Pflanzenschutzmittel Glyphosat (7277/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die finanziellen Zusagen im Vorfeld des EU-Afrika-Gipfels in Valletta (7278/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Bio-Lebensmittel – Abkom­men zwischen der EU und den USA“ (7279/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Importe von Ölen und Fetten“ (7280/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Airpower 2016“ (7281/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Glyphosat in Backwaren“ (7282/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Ahndung sexueller Übergriffe durch die Disziplinarkommission (7283/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Ahndung sexueller Übergriffe durch die Disziplinarkommission im Außenministerium (7284/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ahndung sexueller Übergriffe durch die Disziplinarkommission im Finanzministerium (7285/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Ahndung sexueller Übergriffe durch die Disziplinarkommission im BMLFUW (7286/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 16

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Ahndung sexueller Übergriffe durch die Disziplinarkommission im Justizministerium (7287/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Ahndung sexueller Übergriffe durch die Disziplinarkommission im Verteidigungsministerium (7288/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ahndung sexueller Übergriffe durch die Disziplinarkommission im Verkehrsministerium (7289/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Ahndung sexueller Übergriffe durch die Disziplinar­kommission im Familienministerium (7290/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Ahndung sexueller Übergriffe durch die Disziplinarkommission im Gesundheitsministerium (7291/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Ahndung sexueller Übergriffe durch die Disziplinarkommission im Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz (7292/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Ahndung sexueller Übergriffe durch die Disziplinarkommission im Kulturministerium (7293/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Ahndung sexueller Übergriffe durch die Disziplinar­kommission im Bildungsministerium (7294/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ahndung sexueller Übergriffe durch die Disziplinarkommission im Innenministerium (7295/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Impfstoffmangel an Schulen“ (7296/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Schutz vor Terroristenwaffen (7297/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Missbrauchsverdacht bei Betriebstank­stellen (7298/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Kreditvermittlungsagentur EF Dworak GmbH (7299/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend: Krankheits- und Gesundheitsrisiken ausgelöst durch die gegenwärtig stattfindende Masseneinwanderung (7300/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Entsendung von österreichischen Künstlern zur Biennale in Venedig (7301/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 17

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sonderurlaube im BMASK (7302/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz in steirischen Asylunterkünften durch Asylwerber (7303/J)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Klärung hinsichtlich Netzsperren (7304/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ruhestandsversetzungen bei der A1 Telekom (7305/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ruhestandsversetzungen bei der ÖBB Postbus GmbH (7306/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Ausstellung von Lebensbestätigungen“ (7307/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Antidepressiva für Kinder und Jugendliche: Zahlen des Hauptver­bandes“ (7308/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Mikrokredite“ (7309/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Gesundheitsschutz vor eingeschleppten meldepflichtigen Krank­heiten“ (7310/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6416/AB zu 6667/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6417/AB zu 6686/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6418/AB zu 6860/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6419/AB zu 6907/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (6420/AB zu 6635/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (6421/AB zu 6636/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6422/AB zu 6634/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 18

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6423/AB zu 6632/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (6424/AB zu 6637/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6425/AB zu 6650/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (6426/AB zu 6642/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (6427/AB zu 6643/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6428/AB zu 6638/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (6429/AB zu 6641/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (6430/AB zu 6640/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6431/AB zu 6648/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6432/AB zu 6649/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (6433/AB zu 6646/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6434/AB zu 6652/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6435/AB zu 6651/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (6436/AB zu 6647/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (6437/AB zu 6639/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (6438/AB zu 6654/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (6439/AB zu 6645/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (6440/AB zu 6644/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen (6441/AB zu 6655/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 19

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (6442/AB zu 6680/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (6443/AB zu 6669/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6444/AB zu 6673/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6445/AB zu 6677/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6446/AB zu 6754/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6447/AB zu 6682/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (6448/AB zu 6685/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (6449/AB zu 6788/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (6450/AB zu 6793/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6451/AB zu 6811/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6452/AB zu 6940/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 20

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6688/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (6454/AB zu 6656/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6455/AB zu 6666/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen (6456/AB zu 6678/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6457/AB zu 6664/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6458/AB zu 6665/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6459/AB zu 6672/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (6460/AB zu 6670/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (6461/AB zu 6671/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (6462/AB zu 6684/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 21

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6463/AB zu 6674/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (6464/AB zu 6706/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (6465/AB zu 6683/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6466/AB zu 6675/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen (6467/AB zu 6679/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6468/AB zu 6668/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6469/AB zu 6658/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6470/AB zu 6737/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6471/AB zu 6662/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6472/AB zu 6687/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6473/AB zu 6661/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6474/AB zu 6711/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6474/AB zu 6711/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6474/AB zu 6711/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6474/AB zu 6711/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6474/AB zu 6711/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6474/AB zu 6711/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 22

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6474/AB zu 6711/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6718/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6476/AB zu 6660/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6477/AB zu 6676/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6478/AB zu 6659/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 23

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6479/AB zu 6681/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (6480/AB zu 6663/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6481/AB zu 6736/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolle­ginnen und Kollegen (6482/AB zu 6710/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6483/AB zu 6709/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (6484/AB zu 6748/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6485/AB zu 6747/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (6486/AB zu 6707/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (6487/AB zu 6708/J)


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 24

11.01.11 Beginn der Sitzung: 11.01 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne die 107. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 104. Sitzung von 24. bis 26. November sowie der 105. und 106. Sitzung vom 26. November 2015 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet für die heutige Sitzung sind die Abgeordneten Ecker, Katzian, Weninger, Wimmer, Höfinger, Ing. Hackl, Mag. Hauser, Mag. Brunner, Dr. Pirklhuber und Pock.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Ver­tretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mit­gliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:

Der Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Andrä Rupprechter wird durch den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brand­stetter vertreten.

*****

Ich gebe weiters bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

11.02.42Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Sicherheit statt Asylchaos“

Ich begrüße dazu auch die Frau Bundesministerin für Inneres.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Klubobmann Strache. Ich erteile Ihnen das Wort und mache Sie darauf aufmerksam, dass die Geschäftsordnung 10 Minuten Redezeit vorsieht. – Bitte.

 


11.02.58

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Innenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann es drehen und wenden wie man will: Diese Regierung hat im Zusammenhang mit der aktuellen Entwicklung seit Monaten in Wirklichkeit ein völliges Scheitern an den Tag gelegt.

Man spricht offiziell von einer „Flüchtlingskrise“, man muss aber die Begrifflichkeit etwas korrigieren. Wir haben es in Wirklichkeit mit einer modernen Völkerwanderung, mit einer Massenzuwanderung zu tun, wo in der Regel eben kaum Menschen zu uns


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 25

kommen, die im Sinne der Genfer Konvention als verfolgt gelten. So gesehen muss man da auch bei den Begrifflichkeiten das eine oder andere korrigieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Es herrscht heilloses Chaos in dieser Regierung, auch im Zusammenhang mit dem Umgang mit dieser Krise, was alleine durch zwei Anfragebeantwortungen sichtbar wird, die ergangen sind vonseiten – nämlich auf eine Anfrage, die an das Innenministerium und auch an das Verteidigungsministerium gerichtet worden ist – dieser Ministerien, und zwar betreffend „Flüchtlingsunterbringung in der Badener Martinek-Kaserne“, die von unserem Abgeordneten Christian Hafenecker eingebracht wurden.

Folgendes ist vom Innenministerium zurückgekommen:

Frau Bundesminister Mikl-Leitner hat am 25. November geantwortet – ich zitiere –: „Derzeit ist seitens des Bundesministeriums für Inneres – insbesondere aufgrund des gegenwärtigen baulichen Zustands – nicht geplant, die Martinek Kaserne in Baden für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden heranzuziehen.“

Verteidigungsminister Klug wiederum hat am 4. Dezember geantwortet, ich zitiere: „Im Zuge der Bewältigung der Flüchtlingssituation hat das BMLVS die zum Verkauf vor­gesehene Martinek Kaserne in Baden dem Bundesministerium für Inneres (BMI) zur Unterbringung von Asylwerbern mehrfach angeboten, erstmalig im Herbst 2014. Eine diesbezügliche Antwort seitens des für Asyl- und Fremdenwesen zuständigen BMI ist dazu ausständig.“

Alleine das zeigt auf, wie unkoordiniert man offenbar in dieser Regierung vorgeht, dass vonseiten der Ministerien keinerlei Absprachen gegeben und unterschiedliche Ant­worten auf eine Anfrage der Fall sind. Das Chaos hat also offenbar Methode. Und das ist nur ein Beispiel für viele Fehlleistungen und Ungereimtheiten, die diese Bundes­regierung an den Tag legt. Ich möchte gar nicht auf das peinliche Schauspiel und das peinliche Kabarett eingehen, das jede Woche beim Pressefoyer vonseiten der Herren Faymann und Mitterlehner zum Besten gegeben wird (Beifall bei der FPÖ), wo sich beide hinstellen und dann zu einem Thema unterschiedlichste Begrifflichkeiten vor­bringen, wenn es unter anderem darum geht, das Versagen der Europäischen Union zu kompensieren.

Seit langer und geraumer Zeit gibt es ein dramatisches Versagen der Europäischen Union, was die Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union betrifft. Anstatt die eigene Verantwortung endlich zu leben und die nationalstaatlichen Grenzen so lange sicherzustellen, bis die Europäische Union ihrer Verantwortung wieder gerecht wird, hat man in diesem Bereich völlig versagt. Man stellt sich dann hin und traut sich nicht einmal, von einem „Grenzzaun“ zu reden, das ist dann ein „Tor mit Seitenteilen“. Also peinlicher und unverantwortlicher geht es gar nicht mehr. (Beifall bei der FPÖ.) Nicht einmal den Begriff „Grenzzaun“ in Verwendung zu nehmen, um ja auszuweichen, zeigt ja, mit welcher Regierung wir es zu tun haben.

Jetzt wird ein Maschendrahtzaun hochgezogen, der knapp über zwei Meter hoch ist, Stacheldraht gibt es sowieso einmal keinen. (Abg. Rädler: Wollen Sie einen Stachel­draht?!) Ich frage mich, wieso man den Zaun aufstellt, da kann man gleich auch eine Überstiegshilfe auf den Weg mitgeben. Es ist ein völliger unnötiger Vorgang, der da zum Besten gegeben wird, der wieder nur Geld kostet, anstatt effizient vorgenommen zu werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Das sind alles Entwicklungen, angesichts derer man sich als Staatsbürger vor lauter Peinlichkeit in Wirklichkeit nur mehr genieren kann und sich nur mehr an den Kopf greift und verwundert ist über solche Entwicklungen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 26

Sie haben in Wirklichkeit vor der aktuellen Masseneinwanderung unter dem Deck­mantel „Asyl“, unter dem Deckmantel „Flüchtlinge“ völlig kapituliert und völlig versagt. Die Menschen sind vorwiegend Männer, nicht Kinder und Frauen, Frau Glawischnig, wie immer wieder von Ihnen erwähnt, sondern es sind vorwiegend und überwiegend junge Männer unter 30 Jahren, die gezielt aus über 100 Ländern dieser Welt über die Außengrenzen nach Europa hereinströmen, um dann über unzählige sichere Länder nach Österreich und Deutschland zu gelangen. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Das heißt, es sind nicht Menschen, die schutzbedürftig sind, denn die haben schon mehrfach Länder erreicht, wo sie Schutz und Sicherheit erhalten, wo auch keine Verfolgung mehr gegeben ist. – Aber nein, man reist weiter, um die Wunschdestination Österreich und Deutschland zu erreichen. Und bei uns wird es zugelassen, indem alle möglichen Gesetze von dieser Bundesregierung gebrochen werden.

Die Art und Weise, wie da vorgegangen wird, kann man nur als gemeingefährlich bezeichnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist eine sicherheitspolitisch gemeingefährliche Handlungsweise dieser Regierung, eine Sicherheitsgefährdung der Österreicher, wo man seit Anfang September über 500 000 Menschen im Sinne einer – ich sage es bewusst so – gesetzeswidrigen Mas­seneinwanderung zugelassen hat, ohne Grenzkontrollen vorzunehmen, ohne Regis­trierungen vorzunehmen, ohne Fingerabdrücke zu nehmen, ohne Fotos zu machen. Wir wissen gar nicht, wen wir da aller hereingelassen haben nach Österreich. Wir wissen gar nicht, wie viele in den Untergrund gegangen und abgetaucht sind. Wir wissen gar nicht, wie viele weitergereist sind und Österreich verlassen haben.

Also wer glaubt, in der Art und Weise Regierungsverantwortung leben zu müssen, der ist in Wirklichkeit rücktrittsreif – und das sind Sie schon längst. Diese Bundesregierung ist rücktrittsreif; diese österreichische Bundesregierung hat hier versagt! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir brauchen in Wirklichkeit Neuwahlen. Die Bevölkerung soll das Recht erhalten, über Sie zu urteilen, ob man weiterhin diese unverantwortliche Politik zulassen will oder sie abgestellt wissen will. Genau darum geht es! Wir haben es mit einer Ausschaltung von unzähligen Gesetzen zu tun – egal, ob das die EU-Außengrenzsicherung betrifft, ob das die Dublin-II- und Dublin-III-Gesetze betrifft, ob es die Fremdenpolizeigesetze betrifft. All das wird heute nicht mehr eingehalten. Sie sind eine Regierung, die letztlich Gesetzwidrigkeiten zu verantworten hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Jede andere Regierung würde letztlich vor dem Staatsanwalt stehen, aber da passiert nichts, es ist völlige Untätigkeit gegeben.

Ich sage, man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen, was jetzt thematisiert wird! Jetzt nach dem Anschlag in Paris redet man letztlich davon, die staatliche Überwachung optimieren zu wollen. – Na keine Frage, natürlich müssen wir alles unternehmen, um gegen Terrorismus, gegen Kriminelle, gegen terroristische Struk­turen, gegen radikalislamistische terroristische Strukturen effizient und konse­quent vorzugehen, nur: Wenn Sie dann mit der Vorratsdatenspeicherung daher­kom­men, die es ja in Frankreich gibt und die das Attentat in Paris selbstverständlich nicht verhindern konnte (Zwischenruf des Abg. Schönegger), wenn Sie dann mit so einem Vorschlag daher kommen, frage ich mich: Nehmen Sie sich überhaupt noch ernst?!

Sie sollten endlich radikalislamistische Vereine auflösen und verbieten! (Beifall bei der FPÖ.) Sie sollten gegen radikalislamistische Personen, die ja bekannt sind und tätig sind für den Dschihad, die dafür Werbung machen, vorgehen und diese des Landes verweisen und auch außer Landes bringen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 27

Da ist Handlungsbedarf gegeben, man kannte ja einen Großteil dieser Terroristen, die sozusagen groß geworden sind in Europa – egal, ob in Belgien oder in Frankreich. Man hätte konsequent gegen sie vorgehen können. Ein Teil der Attentäter von Frank­reich waren genau jene, die über Griechenland und die Flüchtlingsroute über den Balkan – wahrscheinlich und mit hoher Sicherheit –, dann über Österreich nach Paris gelangt sind, um dort terroristische Tätigkeiten zu setzen.

Vor all diesen Entwicklungen haben wir Freiheitlichen zu Recht gewarnt, und Sie haben uns belächelt und das einfach weggewischt und fahrlässig weitergemacht mit dieser Art und Weise, die ich vorher beschrieben habe.

Da gibt es Handlungsbedarf, aber was Sie jetzt machen, ist offenbar, gegen ge­setzestreue eigene Staatsbürger Gesetze beschließen zu wollen. Und da kommen die Vorschläge: Vorratsdatenspeicherung von eigenen gesetzestreuen Staatsbürgern, oder legale Waffen verbieten zu wollen höre ich auch immer wieder. – Na, die Terroris­ten in Paris haben natürlich nicht legale Waffen gehabt, die auch nicht registriert gewesen sind. Sie hatten vollautomatische Gewehre, die zum Glück bei uns verboten und gar nicht erhältlich sind. Das waren illegale, verbotene Waffen, die sich die Ter­roristen besorgt und damit Menschen umgebracht haben. Und dann kommt man her und überlegt, wie man den gesetzestreuen und unbescholtenen Bürgern letztlich mit Waffenverboten entgegentreten kann. Das hat nichts mit Terrorismusbekämpfung zu tun. Da wundert man sich dann wirklich, welche Mechanismen da laufen.

Sie sollten effizient handeln und radikalislamistische Vereine und Moscheen endlich auflassen! Ich frage mich auch, wer die ganzen 150 islamischen Kindergärten in Wien genehmigt hat. Da war die ÖVP mit der SPÖ und den Grünen ja auch seit Jahren dabei, sie haben die Subventionen möglich gemacht für diese Kindergärten, wo jetzt beanstandet wird, dass radikalislamistische Parallel- und Gegengesellschaften ent­stehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich frage mich auch, wer bis heute verhindert, dass Dschihadisten, die offenbar in Syrien für den sogenannten Islamischen Staat tätig gewesen sind, die Staatsbür­ger­schaft entzogen wird – was bei jedem anderen, der als Österreicher für eine fremde Armee tätig wird, als Selbstverständlichkeit gesehen wird. – Es sind die Regierungs­parteien. Unsere Anträge haben wir hier eingebracht, bis heute sind Sie nicht bereit, diesen Personen, die für eine Terrororganisation tätig sind, die Staatsbürgerschaft zu entziehen oder das als Straftatbestand ganz klar und deutlich festzumachen, dass Menschen, die dann wieder einreisen wollen, in Untersuchungshaft genommen wer­den – und nicht, wie heute, einfach frei unter uns leben können, angeblich unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, der ohnehin personell viel zu dünn besetzt ist und das also in Wirklichkeit gar nicht stattfinden kann.

Das ist unverantwortlich, und ich erwarte mir da endlich ein entsprechendes Umdenken seitens der Regierung. Ich sage, es ist wirklich fünf nach zwölf. Ich hoffe, dass Sie rasch umdenken, ich befürchte aber, dass der Schaden, den Sie anrichten, ein irre­parabler Schaden für die Republik ist. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

11.13


Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich die Frau Bundesministerin für Inneres zu Wort gemeldet. Frau Ministerin, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


11.14.01

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Parlaments! Geschätzte Zuhöre­rinnen und Zuhörer auf der Galerie und auch vor den Bildschirmen! Nach diesem


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 28

Rundumschlag des Herrn Klubobmanns Strache könnte man meinen, es handelt sich hier nicht um Österreich, sondern um irgendein anderes Land. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe bei der FPÖ: Geh wo!) Deswegen gestatten Sie mir, dass ich das eine oder andere zurechtrücke und die Situation, so wie sie in Österreich ist, darstelle. (Zwi­schenruf des Abg. Hübner. – Abg. Kickl: In ein paar Tagen werden wir das Gleiche vom Kurz hören!)

Zu den aktuellen Zahlen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ja, Österreich steht, wie viele andere europäische Mitgliedstaaten, vor riesigen Herausforderungen. Besonders drei Länder sind hier gefordert: Schweden, Österreich und Deutschland. Heuer, inklusive letzter Woche, sprich der 47. Woche, wurden mehr als 81 900 Asylanträge hier bei uns in Österreich gestellt. Und diese mehr als 81 900 Asylanträge stellen eine riesige Herausforderung dar (Abg. Neubauer: Der Sie nicht gewachsen sind!), vor allem im Zusammenhang mit der Schaffung von Quartieren. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das wissen wir eh! – Ruf bei der ÖVP – in Richtung FPÖ –: Geh hören S’ doch auf!)

Sie wissen, dass gerade die Schaffung von Quartieren eine riesige Aufgabe ist (Abg. Strache: Wirtschaftsflüchtlinge an der Grenze abzuweisen, das wäre die Heraus­forderung!), sowohl seitens der Gemeinden als auch seitens der Länder, wo in den letzten Monaten vieles geschaffen worden ist, nämlich mehr als 40 000 Quartiere. Und ja, wir haben auch heute noch einen Engpass. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das heißt, die Quartiersuche muss weitergehen, vor allem jetzt, wo es kalt wird, damit gerade im Winter jeder ein Dach über dem Kopf hat, damit es keine Obdachlosen gibt. (Ruf bei der FPÖ: Gibt’s aber!)

Und ja, ich sage hier auch noch einmal ganz klar: In jenen Ländern, die die Quote nicht erfüllen, wird der Bund von seinem Durchgriffsrecht Gebrauch machen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sagen Sie schon seit einem halben Jahr!) Ich erinnere noch einmal: Jedes Bundesland hat es selbst in der Hand, seine Quote zu erfüllen, auch wenn das eine große Aufgabe ist. (Zwischenruf des Abg. Hübner.)

Herr Klubobmann Strache, Sie sollten einmal auf der Landkarte schauen, dann sehen Sie, dass sich die Martinek Kaserne und Traiskirchen in einem Bezirk befinden – und das Bundesland Niederösterreich erfüllt die Quote zu 100 Prozent. (Beifall bei der ÖVP.) Wir greifen dann erst auf das Durchgriffsrecht zurück, wenn eben die Lan­desquote nicht erfüllt ist, es wird abgestellt auf die Erfüllung der Bezirks- inklusive der Gemeindequote. (Abg. Kickl: Symptombekämpfung!)

Darüber hinaus beschäftigen wir uns natürlich mit dem Thema Grenzsicherheit oder generell mit dem Thema Sicherheit. (Abg. Hübner: Da genügt Beschäftigung nicht, da muss man einmal etwas tun! – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Sie wissen, sehr geehrter Herr Klubobmann, wenn wir an die Situation in Spielfeld oder Nickelsdorf denken, aber jetzt im Speziellen an Nickelsdorf, wo gestern wieder über 5 000 Menschen über die Grenze gekommen sind, sind mir zwei Dinge wichtig: Erstens geht es mir um einen kontrollierten Zutritt in unser Land, und zweitens geht es mir um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. (Abg. Strache: Handeln statt …! Sie hetzen ja nur! Sie handeln ja nicht!)

Deswegen werden wir auch die baulichen Maßnahmen diese Woche fortsetzen, bauliche Maßnahmen sowohl was den Kern betrifft, aber vor allem auch, was die Errichtung des Zaunes betrifft. Nur mit der Bewerkstelligung werden wir unsere Ziele – sowohl kontrollierter Zutritt in unser Land als auch die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit – auch garantieren können. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 29

Was aber noch mehr von Bedeutung ist, ist vor allem die Sicherung der europäischen Außengrenze, wo es mir darum geht, dass wir den Kontrollverlust direkt an der europäischen Außengrenze beenden können. (Rufe bei der FPÖ: Wie?) Da gibt es für mich ein ganz wichtiges und entscheidendes Datum, nämlich den 15. Dezember, wo EU-Kommissar Avramopoulos zugesagt hat, ein Konzept für den europäischen Grenz­schutz auf den Weg zu bringen, mit der Zielsetzung des gemeinsamen europäischen Grenzschutzes. (Abg. Strache: Bis dahin machen wir wieder einen Arbeitskreis! – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Dieses Konzept muss der Grundstein sein für ein gemeinsames europäisches Grenzschutzkonzept (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Was, wenn nicht? Wenn es wieder nicht funktioniert?), denn nur dann, wenn wir es schaffen, die europäische Außengrenze zu schützen, werden wir ein Europa ohne Binnengrenzen haben können. Ansonsten ist Schengen in Gefahr. Das will keiner von uns, deswegen setze ich hier auf den 15. Dezember, auf das Konzept. (Abg. Neubauer: Schengen ist schon lange abgeschafft, nicht in Gefahr!)

Zum Stichwort Grenze lassen Sie mich noch mit einer Mär aufräumen, einer Schil­derung von Ihrer Seite, die einfach nicht wahrer wird, auch wenn man die Geschichte hundertmal erzählt: Sie versuchen immer, den Menschen zu erzählen, dass die Sicherheit an der Grenze geringer geworden ist, dass Kriminalität gerade in den Grenzregionen im Ansteigen ist. Ich möchte mit dieser Mär aufräumen. Die Zahlen, Daten und Fakten sprechen eine ganz klare Sprache. (Abg. Strache: Sie verteilen das ja auf ganz Österreich! Sie verteilen die Unsicherheit auf ganz Österreich!)

Schauen wir im Grenzgebiet Spielfeld, da ist die Kriminalität von September bis Ende November im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 Prozent gesunken. (Ah-Rufe bei der FPÖ. – Abg. Kickl: … kriminellen Steirer weggezogen!) In Bad Radkersburg ist die Kriminalität um 24,9 Prozent gesunken, im Raum Salzburg, wo sich viele Asylwerber befinden – ja, aufgrund dessen, weil sie auch Richtung Deutschland gehen –, auch dort ist die Kriminalität gesunken, nämlich um 14,6 Prozent. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sehr „seriös“!)

Daher ersuche ich Sie noch einmal, Herr Strache, Flüchtlinge oder Asylwerber nicht mit Kriminellen gleichzusetzen. Es wird auch nicht richtiger, wenn Sie es hundertmal wiederholen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein, sind alles gute Menschen!) Es stimmt einfach nicht, Flüchtlinge mit Kriminellen gleichzusetzen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS.)

Lassen Sie mich zum Abschluss noch zum Thema Terrorismus und Sicherheit kom­men: Ja, wir alle haben die Bilder der Anschläge in Paris vor Augen. Die Zivilbe­völ­kerung wurde da zum Opfer von Terroristen. Es waren aber dies nicht nur Anschläge gegen die Zivilbevölkerung in Paris. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Es waren dies Anschläge gegen die Europäische Union, gegen unsere Werte, gegen unsere Art, zu leben; und diese Anschläge haben uns allen wieder einmal vor Augen geführt, dass keiner von uns mit hundertprozentiger Sicherheit Anschläge – auch in Österreich – ausschließen kann. Niemand kann das! Es ist dies zweifelsohne Anlass zur Sorge, aber sicherlich nicht Anlass zur Panik.

Die Bundesregierung nimmt die Gefahren, die von Terroristen ausgehen, schon sehr lange ernst; das sieht man auch an den verschiedensten Maßnahmen, die wir in den letzten Jahren und in den letzten Monaten gesetzt haben. Ich denke etwa an unser Antiterrorpaket, ich denke an die gesetzlichen Maßnahmen, von der Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes über das Grenzkontrollgesetz über das Symbole-Gesetz bis hin zum Staatsschutzgesetz Neu. Auch unmittelbar nach den Anschlägen haben wir wiederum unsere Maßnahmen verschärft. Ich denke an die Verschärfung der


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Schleierfahndungen oder vor allem auch an die Stärkung des Verfassungsschutzes und unserer Spezialeinheiten.

Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und stellen uns die Frage: Ist der Staat im Kampf gegen Terrorismus wirklich ausreichend gut aufgestellt? Ist der Staat ausreichend gut aufgestellt, um Cyberangriffe oder Naturkatastrophen zu bewältigen?

Es geht dabei um die zentrale Frage der Resilienz des Staates. Braucht es da weitergehende Maßnahmen, oder sind wir gut genug ausgestattet, um derartige Herausforderungen zu bewältigen? Ganz nach dem Muster des Diskussionsprozesses im Zusammenhang mit dem Staatsschutzgesetz Neu wollen wir auch diesbezüglich eine umfassende, breite Diskussion – unter der Federführung der Universität Wien – führen. Frau Dr. Reindl-Krauskopf wird diesen Prozess aufsetzen, moderieren, sich Experten holen – Verfassungsrechtler, Praktiker aus den Bereichen Polizei, Justiz und Soziologie –, um einen ergebnisoffenen Prozess zu führen.

Ich glaube, es ist wichtig, diese Diskussion jetzt zu starten und nicht erst dann, wenn etwas passiert, damit wir uns – sollte etwas passieren – nicht den Vorwurf oder die Frage gefallen lassen müssen, warum wir nicht im Vorfeld die Resilienz des Staates überprüft haben. Das ist ein umfassender Prozess, und ich lade Sie ein, daran mit­zuwirken. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich ist gefordert. Österreich ist aber auch eines der sichersten Länder der Welt. Wir liegen laut Global Peace Index nach Island und Dänemark an dritter Stelle, und diesen Status wollen wir auch weiterhin beibehalten. An dieser Stelle ein herzliches Danke an alle Polizistinnen und Polizisten, der gesamten Exekutive, aber auch der Verwaltung! (Ruf bei der FPÖ: … Schleim …!)

Damit das auch so bleibt, müssen wir natürlich weiterhin investieren – investieren in die Ausstattung, aber auch in das Personal. (Abg. Strache: Die haben einen Schleim auf die Innenministerin!) Da haben wir die Weichen gestellt, es gibt seitens der Bundes­regierung Vereinbarungen, dass wir sowohl die Ausstattung verbessern – nochmals verbessern – als auch die personelle Ausstattung erhöhen. Das sind wichtige Schritte in die richtige Richtung, und ich lade Sie ein, diesen Weg mit uns, mit der gesamten Bundesregierung, gemeinsam zu gehen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Pendl und Feichtinger.)

11.24


Präsidentin Doris Bures: Ich mache darauf aufmerksam, dass nach der Geschäfts­ordnung in der Aktuellen Stunde jedem weiteren Redner 5 Minuten Redezeit zur Ver­fügung stehen.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


11.24.52

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich glaube, dass der Schlusssatz und der Zwi­schenruf, Herr Klubobmann, aus staatspolitischen Gründen ein Thema wäre, das wir wirklich gemeinsam zu lösen versuchen sollten, denn es bringt nichts, wenn permanent alle Rechtsmaterien vermischt und die Ängste der Bürgerinnen und Bürger geschürt werden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Tun wir es lieber ignorieren!)

Ich glaube, Sicherheit ist ein allumfassender Begriff. Wir haben im vergangenen Jahr hier im Hause zahlreiche Maßnahmen gesetzt, und es gab natürlich Diskussionen unterschiedlicher Natur, sei es, dass es um zusätzliche Planstellen ging, sei es, dass es um zusätzliche Befugnisse ging.


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Ich weiß auch nicht – ich greife jetzt vor –, wo die Meinung herkommt, dass in irgendeiner Vorlage oder einem Verhandlungsergebnis von Vorratsdatenspeicherung die Rede ist. Ich verstehe das schön langsam überhaupt nicht mehr, aber ich lade auch hier ein, sich das einmal gemeinsam anzuschauen, denn ich meine, dass das für unsere Bürgerinnen und Bürger, auch von einem modernen Staatsschutz her, unbedingt notwendig ist.

Ich möchte eines hier natürlich nicht verabsäumen: Ich möchte allen Sicher­heits­kräften, sowohl in der Polizei als auch beim Bundesheer und darüber hinaus, bis zur Justizwache, aber auch den NGOs meinen persönlichen Dank und den Dank meiner Fraktion aussprechen (Zwischenruf des Abg. Lugar), denn die Zeit ist wirklich eine schwierige und wir sollten versuchen, effizient, rechtsstaatlich vor allem die Probleme zu lösen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lugar.) Ich glaube, dass jeder, der Asyl braucht, bei uns auch Asyl bekommen wird. (Ruf bei der FPÖ: Das wird sich nicht ausgehen! – Zwischenruf des Abg. Schrangl.)

Zu diesen Diskussionen: Herr Klubobmann, es steht ja bei niemandem auf der Haube oder auf der Stirn: Ich bin ein Wirtschaftsflüchtling!, um diesen Terminus jetzt zu verwenden. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler. – Abg. Strache: Sie fragen ja nicht einmal nach dem Namen!) Das heißt, wenn wir ein rechtsstaatliches Verfahren wollen (Abg. Strache: Sie fragen ja nicht einmal nach dem Namen und dem Herkunftsland! – Zwischenrufe der Abgeordneten Wöginger, Neubauer und Kickl– und ich lege schon Wert darauf, dass wir alle auf die österreichische Bundesverfassung und auf den Rechtsbestand angelobt worden sind –, wenn wir ein rechtsstaatliches Verfahren wollen, dann muss dieses auch durchgeführt werden. (Abg. Darmann: Wie lang wird denn das dauern? Fünf Jahre …!)

Es ist überhaupt keine Frage, dass wir uns dazu bekennen, dass wir versuchen, das an den EU-Außengrenzen anzusiedeln, um dort bereits die Vorselektionen vorzu­nehmen: Handelt es sich da um Menschen, die sich einfach ihr Leben verbessern wollen, oder handelt es sich um Kriegsflüchtlinge, um jene, die unsere gemeinsame Unterstützung brauchen? Das ist aber alles mit einem riesigen Aufwand – teilweise legistischer Natur, teilweise natürlich organisatorischer, personeller Natur – verbunden. Ich glaube, dass man aber auf dem Weg ist, in diese Richtung entsprechende Maß­nahmen zu setzen.

In aller Klarheit – und ich habe das an diesem Rednerpult, weiß ich, wie oft, schon gesagt –: Es ist für uns wichtig, dass wir wissen, wer zu uns ins Land kommt – Punkt. Immer nur von allen möglichen Gesetzesverletzungen zu reden, das ist mir zu billig (Zwischenruf des Abg. Höbart), weil ich glaube, es ist immer auch die Verhältnis­mäßigkeit zu beachten – das ist überhaupt keine Frage –, auch in der Situation, in der man sich befindet.

Ich glaube, dass wir das gemeinsam angehen müssen – und es geht nur gemeinsam! Ich habe kein Verständnis dafür – das sage ich auch in aller Klarheit –, dass einige in der Europäischen Union nur die Vorteile genießen, aber alle in Deckung gehen, wenn es darum geht, die gemeinsamen Aufgaben zu lösen. Das ist inakzeptabel. Ich glaube, dass es eine gemeinsame Aufgabe der gesamten Europäischen Union ist, diese wichtige Frage auch an den EU-Außengrenzen ganz einfach in den Griff zu bekommen und zu lösen – eine faire Lastenverteilung, und dann haben wir das Problem, glaube ich, auf rechtsstaatlicher und auch einer humanen Ebene geregelt.

Das wäre – aus staatspolitischen Überlegungen heraus – eine gemeinsame Aufgaben­stellung, und ich glaube, es ist schon in Ordnung, wenn Frau Bundesministerin Mikl-Leitner im letzten Satz gesagt hat, sie lädt dazu ein, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Ich glaube, dass wir einerseits der österreichischen Bevölkerung, aber darüber hinaus


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auch der Europäischen Union verpflichtet sind, diese Maßnahmen so rasch wie möglich zu setzen, und andererseits nicht vergessen dürfen, dass wir hier über Men­schen diskutieren und dass wir ein Rechtsstaat sind, in dem wir uns nach den rechtsstaatlichen Spielregeln zu richten haben.

Abschließend noch ein Satz: Herr Klubobmann Strache, ich möchte schon sehen, was jener Abgeordnete, der in meiner Nachbargemeinde beheimatet ist, gesagt hätte, wenn diese Diskussion wirklich umgesetzt worden wäre. (Abg. Strache: Ich rede ja nicht von der Umsetzung! … dass das eine Ministerium nicht weiß, was das andere tut!) Baden: Wir haben zu dem Zeitpunkt, als das diskutiert worden ist, allein in meinem Bezirk – denn ich komme von dort – 4 000 gehabt; wir haben dann ein paar Monate später 5 500 gehabt – ein Bezirk!

Ich habe immer gesagt, die Solidarität ist innerstaatlich und europäisch gefragt (Zwi­schenruf bei der FPÖ), und wenn wir es lösen wollen, werden wir es nur fair und solidarisch lösen können (Zwischenruf des Abg. Steinbichler) – in diesem unserem Europa und in unserem Österreich! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Steinbichler: Neuer Wettbewerb: Welcher Bürgermeister hat die meisten …!)

11.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


11.30.31

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Niemand hat bestritten, Herr Klubobmann Strache (Abg. Belakowitsch-Jenewein: … dass es eine große Herausforderung ist!), dass die augenblickliche Situation eine außerordentlich schwierige ist, die viele Gruppierungen, Einsatzorganisationen, unzäh­lige freiwillige Helfer, denen wir zu großem Dank verpflichtet sind (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS), Polizistinnen und Polizisten, Militärpersonen bis ans Äußerste fordert.

Es ist eine schwierige Situation, aber glauben Sie tatsächlich, Herr Klubobmann Strache, dass Sie etwa durch Ihre Rede auch nur einen kleinen Beitrag zur Prob­lemlösung leisten? (Zwischenrufe bei Abgeordneten der FPÖ.) Glauben Sie das wirklich? (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Sie werden weiter …!)

Glauben Sie, Herr Kollege Strache, dass Sie beispielsweise durch Aktionen wie jene von FPÖ-Abgeordnetem Höbart, der zu Szenen von einem Flüchtlingsboot postet (Abg. Strache: Sie sind nicht lernfähig! Sie müssen wirklich abgewählt werden, weil lernfähig sind Sie nicht! Lernfähig sind Sie nicht!) – das hören Sie nicht gerne –: „Eine Seefahrt, die ist lustig / Eine Seefahrt, die ist schön“ (Abg. Kickl: Ablenkungs­manö­ver! – Abg. Strache: An unseren Grenzen ist kein Meer …!), dass Sie durch solche Beiträge auch nur ein kleines Maß an Problemlösung leisten? – Ich sage Ihnen, Sie leisten keinen Beitrag zur Problemlösung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS.)

Ich gebe Ihnen in einem recht (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Oje, das ist gefährlich!): Auch mir und uns gehen manche Entscheidungen zu langsam (ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ – Abg. Strache: Welche Entscheidungen? – weitere Zwi­schenrufe bei der FPÖ), innerstaatlich und auf der europäischen Ebene. Ich sage Ihnen aber auch: Diese Entscheidungen, die zu treffen sind, sind demokratisch ge­troffen (Abg. Strache: Sie haben die Gesetze einzuhalten …! Sicherheit …!), sie haben daher einen entsprechenden Vorlauf an Diskussion, an Position und Widerposition,


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und am Ende, Herr Kollege Strache, wird demokratisch entschieden. Auch wenn Ihnen das vielleicht nicht passt: Es wird demokratisch entschieden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger. – Zwischenrufe der Abgeordneten Strache und Darmann.)

Ich möchte Ihnen sagen: Wir hatten auch in der Koalition eine lange Diskussion darüber, ob es notwendig ist, einen Grenzzaun zu errichten, so wie wir auf der europäischen Ebene eine intensive Diskussion darüber haben, welche Maßnahmen notwendig und welche Maßnahmen die richtigen sind.

Natürlich ist dieses europäische Projekt, das Sie ständig bekämpfen, Herr Kollege Strache (Abg. Strache: Ich bekämpfe es nicht, Sie machen es kaputt! Sie machen das Europa-Projekt kaputt!), noch kein fertiges Projekt, das ist richtig (Abg. Strache: Sie machen das Europa-Projekt kaputt!), und die Europäische Union hat da und dort ihre Schwächen; aber ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit, Herr Kollege Strache: Zu dieser europäischen Integration gibt es keine Alternative. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger. – Abg. Strache: Ein Politiker, der keine Alternative …!) Das ist die einzige Institution, die am Ende des Tages imstande ist, diese Probleme, diese Heraus­forderungen zu lösen (Abg. Strache: … ohne Alternative!), auch wenn es vielleicht etwas länger dauert.

Ja, und wir sind gefordert: Wir sind gefordert in den Gemeinden, wir sind gefordert in den Bezirken. Ich höre so wie Sie, wenn wir Tag für Tag mit den BürgerInnen konfrontiert sind, wie die Stimmungslage ist. (Zwischenruf des Abg. Lausch.) Sie mögen dadurch, wie Sie agieren, Sie mögen durch Ihre Stimmungsmache Stimmen gewinnen – das mag der Fall sein (Abg. Strache: Wir nehmen die Bürger ernst …!) –, Probleme, Herr Kollege Strache, lösen Sie damit aber keine! (Beifall bei der ÖVP.)

Sie brauchen da jetzt auch nicht unterschwellig zu sagen – so wie Sie es in Ihrer Rede getan haben –, wir fangen jetzt an, auf die Jäger und auf die Sportschützen loszu­gehen. (Ruf bei der FPÖ: Stimmt ja! – Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Strache.) Na, das Gegenteil ist der Fall. Hören Sie doch auf, ständig zu hetzen, hören Sie auf, ständig irgendwelche Leute hier hereinzunehmen, die mit der Debatte nichts zu tun haben! (Abg. Strache: Sie hetzen, wir handeln! Sie hetzen, wir handeln …! – Abg. Steinbichler: Wo sind die Vorschläge?)

Genauso setzen Sie, Herr Kollege Strache, ständig Muslime mit Terroristen gleich. – Ich sage Ihnen: Die meisten Opfer dieses verrückten Terrors des sogenannten Islamischen Staates sind Muslime; die meisten Opfer. Setzen Sie die nicht ständig gleich! Setzen Sie nicht alle Flüchtlinge und auch Wirtschaftsmigranten mit Kriminellen gleich! Wir wollen Flüchtlinge und Wirtschaftsmigranten ganz klar unterscheiden (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Kassegger), Herr Kollege Strache (Abg. Strache: Tun Sie aber nicht!) – es geht schon darum, diese klar zu unterscheiden (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wie machen Sie das?) –, aber weder die einen noch die anderen sind a priori mit Kriminellen gleichzusetzen, das möchte ich Ihnen auch sagen. Es gibt dort wie da anständige und unanständige Leute, und das sollten wir auch einmal zur Kenntnis nehmen. Frau Bundesministerin Mikl-Leitner hat Ihnen die Kriminalitätszahlen genannt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Scherak.)

Also leisten Sie einen Beitrag zur Problemlösung, und schaffen Sie nicht mehr Prob­leme! (Beifall bei der ÖVP.)

11.35


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Mag. Darmann. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 34

11.36.07

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ja, geschätzte Damen und Herren, die letzte Rede hat einmal einen wesentlichen Unterscheidungspunkt zwischen ÖVP und FPÖ herausgearbeitet, Herr Kollege Amon (Beifall bei der FPÖ), denn es geht in Wirklichkeit nicht um die Institution Europäische Union, sondern es geht um Europa, um welches wir uns sorgen: um die Zukunft Europas, um unsere Heimat, um die Bürger in diesem Europa, um die Werte dieses abendländischen Europas. (Beifall bei der FPÖ.) Darum geht es, dafür hat sich die Politik einzusetzen, und nicht für gewisse Funktionen, die durch Ihre Parteifreunde besetzt sind. Das ist auch der Unterschied in der Motivation, sich mit diesem Thema der Völkerwanderung und der damit verbundenen Gefahr, die hier immer mitschwebt, auseinanderzusetzen. (Abg. Wöginger: Jetzt auf einmal ist euch Europa wichtig! – Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Frau Bundesminister, Ihre Ausführungen haben eindeutig etwas herausgearbeitet, nämlich das anscheinend geltende SPÖ-ÖVP-Regierungsprinzip: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt. Das sollte anscheinend in der Präambel Ihres Regierungs­programms stehen, denn diese Realitätsverweigerung, wie Sie sie nach wie vor hier zutage treten lassen, die sucht ihresgleichen, Frau Bundesminister. (Beifall bei der FPÖ.) Sie können doch nicht herkommen und jene Volksvertreter kritisieren, die die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger ansprechen, die quer durch Österreich ohne Zweifel gegeben sind – sogar begründet gegeben sind, um das zu unter­streichen –, sich hier herausstellen und dann sagen: Sie reden von einem anderen Land, wir kennen diese Probleme nicht!

Sie wissen aber selber, dass in den letzten Jahren gerade bei der Sicherheitsexekutive gewaltig hineingefahren wurde, Polizeiposten zusammengelegt wurden, bei der Polizei somit eingespart wurde, dass das jetzige Plus für 2016 nichts anderes ist als ein wesentliches Plus für die Grundversorgung im Asylbereich und nicht bei der Polizei ankommt. In weiterer Folge haben Rot und Schwarz beim Bundesheer hineingehobelt, sodass von unserem Heer fast nichts mehr übrig bleibt und dieses jetzt eigentlich selber Schutz und Hilfe bräuchte. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist Ihre Politik, und Sie stellen sich hier her und sagen: Von welchem Land redet die FPÖ? Bei uns ist alles in Ordnung! – Das ist eine verantwortungslose Realitäts­verweigerung, Frau Bundesminister.

Das Bild, das diese Regierungsbank abgibt, ist auch bezeichnend. Frau Bundes­minis­ter, Sie haben nach den Worten des Herrn Bundeskanzlers Faymann – natürlich frei übersetzt – schon vor dem Sommer das Asylchaos in Österreich perfektioniert. Der Herr Bundeskanzler hat das dann zur Chefsache erklärt, an sich gezogen – wir haben gesehen, was daraus geworden ist. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Herr Kurz, das personifizierte Echo der FPÖ, läuft mit monatelanger Verspätung durchs Land und glaubt, unsere Positionen glaubwürdiger darlegen zu können. (Beifall bei der FPÖ.) Nunmehr gesellt sich auch noch der Herr Justizminister dazu.

Bei aller Ehre: Es ist ja fein, wenn Justizminister Brandstetter Ihnen jetzt die Verant­wortung auch noch abnehmen möchte, weil Sie, Frau Bundesminister, der Herr Bundeskanzler und der Herr Integrationsminister nichts weitergebracht haben. Ich warne aber vor den Folgen, die Herr Brandstetter hier offensichtlich übersieht, wenn er das ganze Asylwesen in die Europäische Union auslagern will, denn wir haben dann ein wesentliches Problem: Ein spanischer Beamter wird darüber entscheiden, wer wann wie und in welcher Anzahl hier in Österreich Asyl bekommen wird – und das werden wir wohl hoffentlich nicht zulassen, werte Damen und Herren, die Sie einen Eid auf die österreichische Verfassung geschworen haben. (Beifall bei der FPÖ.)


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Im Übrigen ist es auch sehr fragwürdig, hier schon wieder alibihalber irgendwelche Lösungen herbeizureden, somit praktisch medial für alles, aber inhaltlich für nichts zu stehen, solange man nicht bereit ist, auf europäischer Ebene endlich eines abzu­drehen, nämlich die Mittelmeer-Schlepperaktion der Europäischen Union selbst.

Frau Innenminister, das wäre eine Aufgabe Ihrerseits, aber auch des Herrn Bundes­kanzlers, aber auch des Herrn Außenministers: in der Europäischen Union dafür Sorge zu tragen, dass das endlich aufhört, dass jene Personen, die sich über das Mittelmeer auf den Weg machen, in die Europäische Union institutionell hineingeschleppt werden – im wahrsten Sinne des Wortes –, anstatt sie zurückzubringen auf ihren Kontinent, wo sie hergekommen sind, und damit auch der Schleppermafia einen Strich durch die Rechnung zu machen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.) Ich glaube, das sollte Ihnen allen einleuchten, dass das der richtige Weg wäre.

Mittlerweile gibt es, nach wie vor institutionalisiert durch die Europäische Union, eine Geld-zurück-Garantie für die gesamte Schleppermafia auf anderen Kontinenten, denn jeder weiß: Ist erst einmal einer im Mittelmeer in See gestochen, wird schon irgendwo ein Schiff der Europäischen Union auftauchen, die Person ans Festland bringen und dann – und das leben Sie vor mit der Einladungspolitik – quer durch Europa weiterführen; zurückgeführt werden diese Personen anscheinend nie mehr. Das hat sich auch schon mehrfach in Aussagen niedergeschlagen, bis hin zu Herrn Außen­minister Kurz, der selbst festgestellt hat: Wer einmal hier im Land ist, der wird wohl nie mehr zurückgeführt werden.

Und das kann es nicht sein, geschätzte Damen und Herren (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl), denn eines sollte sich ein souveräner Staat nicht nehmen lassen (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen): es selbst in der Hand zu behalten, dafür Sorge zu tragen, sich aussuchen zu können, wer in dieses Land einwandern will und wird. (Abg. Kogler: Einwanderung ist aber etwas anderes!) Die derzeitige Völker­wanderung ist zum Großteil nichts anderes als eine illegale Einwanderung. Wir Frei­heitliche, aber insbesondere die österreichische Bevölkerung hat es sich verdient, dass Sie dieser illegalen Einwanderung auch entgegentreten, Frau Innenminister! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl.)

11.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


11.41.58

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ganz besonders herzlich begrüßen möchte ich die jungen Gäste, die auf der Galerie sitzen und uns heute zuhören! Schön, dass Sie da sind, willkommen im Parlament! (Allgemeiner Beifall.)

Ich hoffe sehr, dass wir mit dieser Debatte ein gutes Bild vom Parlament und vom Parlamentarismus abgeben, als gewählte Abgeordnete, die versuchen, Herausfor­derungen zu meistern, Lösungen für schwierige Situationen zu finden und nicht bloß mit dem Finger aufeinander zu zeigen und einander zu beschuldigen. Das ist meine große Hoffnung, dass Sie heute etwas Positives mitnehmen können, wenn Sie aus dem Parlament hinausgehen. Wir werden beziehungsweise ich werde versuchen, meinen Beitrag dazu zu leisten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Zuseher und Zuseherinnen vor den Bildschirmen! Heute ist auf Teletext eine Meldung erschienen, der Titel lautet: „Wieder 11 Flüchtlinge ertrunken“.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 36

Im Text heißt es: „Beim Untergang eines Flüchtlingsbootes in der Ägäis sind in der vergangenen Nacht mindestens 11 Menschen ertrunken, darunter fünf Kinder.“

Etwas weiter im Text: „Erst gestern waren 6 afghanische Kinder nahe der türkischen Provinz Izmir ertrunken, (…).“

Das ist die Situation, mit der wir es zu tun haben, mit der wir es international zu tun haben, und ja, das ist ein Problem. Es ist ein Problem, dass Menschen auf der Suche nach Schutz ertrinken oder sonst wie ums Leben kommen. Das ist ein riesiges Problem, und ich finde, dieses Problem stellt die Staatengemeinschaft vor eine große Herausforderung – eine Herausforderung, die wir nur gemeinsam meistern können, indem wir Schutz gewähren, wo Schutz notwendig ist, und indem wir die bezahlte Schlepperei austrocknen, damit Menschen nicht auf bezahlte Schlepper angewiesen sind, um Schutz und Schutz vor Verfolgung zu erreichen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf zwei ganz wesentliche Dinge eingehen, die wir gemeinsam tun können und die wir meiner Meinung nach, unserer Meinung nach auch gemeinsam tun sollten, um Leben zu retten, um Schutz vor Verfolgung dort, wo es notwendig ist, zu gewähren.

Erstens einmal geht es darum, vor Ort Hilfe zu leisten, denn rund vier Millionen Syrer und Syrerinnen sind vor dem blutigen Bürgerkrieg in ihrem Land in Nachbarländer geflüchtet. Vier Millionen! Wenn es gemeinsam gelingt, ihre Lebensbedingungen zu verändern und zu verbessern, wenn es gelingt, dass sie dort eine Zukunft sehen, eine Alternative sehen, ein Leben für sich sehen, wenn es gelingt, dass sie das dort, wo sie derzeit sind, aufbauen können, dann werden sich nicht mehr Hunderttausende auf den Weg zum Beispiel nach Griechenland und in die EU begeben.

Dafür ist es aber auch notwendig, unseren Bevölkerungen endlich reinen Wein einzu­schenken. Es freut mich, dass die Bundesregierung zurzeit so viel von Schutz vor Verfolgung beziehungsweise Hilfe vor Ort spricht. Wenn man aber bedenkt, dass diese Hilfe vor Ort von der Europäischen Union bis jetzt leider schmählich unterlassen worden ist, sodass wir jetzt die Situation haben, dass in vielen Flüchtlingslagern in den Nachbarländern Syriens ein Flüchtling mit einem halben Dollar pro Tag auskommen muss – Klammer auf: und das bedeutet konkret Hunger in den Flüchtlingslagern; Klam­mer zu –, dass wir jetzt die Situation haben, dass 400 000 syrische Flüchtlingskinder in der Türkei als Analphabeten aufwachsen, weil sie keine Schule besuchen dürfen und können, dann ist das eine Situation, die leider dazu führt, dass Menschen ihr ver­bliebenes Hab und Gut einpacken und sich auf den Weg in die EU machen. Es liegt also auch in unserer Hand, in der Hand der EU, die Lebensbedingungen dieser Menschen so zu verändern, dass Menschen zum Beispiel in der Türkei, zum Beispiel in Jordanien, zum Beispiel im Libanon oder in anderen Ländern, wohin sie gebracht werden, eine Zukunft haben und eine Zukunft aufbauen können.

Der zweite wichtige Punkt ist, dass wir jene Flüchtlinge, die zu uns in die Europäische Union kommen, fair behandeln, dass wir sie gemeinsam aufnehmen – „gemeinsam“ bedeutet 28 EU-Länder – und dass wir diese Schutzsuchenden auf 28 EU-Länder fair aufteilen, dass wir also die Verantwortung dieser Herausforderung gemeinsam meis­tern. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Das ist machbar, und ich hoffe, dass wir uns im weiteren Verlauf der Debatte auf Lösungsvorschläge und darauf, was wir dazu beitragen können, konzentrieren. Die bisherige Debatte war leider davon überschattet, dass man mit dem Finger auf andere zeigt.

Lösungen sind notwendig, und sie sind machbar. Gemeinsam schaffen wir das! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

11.47



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 37

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


11.47.49

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! In der Überschrift der Aktuellen Stunde finden sich die Worte Sicherheit und Asyl – als ob es da einen kausalen Zusammenhang gäbe; den gibt es natürlich nicht! (Rufe bei der FPÖ: Nein! Natürlich nicht! Wie auch?) Asyl ist ein Recht, und wir sind gefordert, diesem Recht die entsprechende Praxis zu geben. Dieses Recht steht auch über der Handschlagqualität, die da von einem Salzburger Bürger­meister und seiner Landesregierung eingefordert wird.

Wenn sich jemand im Übrigen in der Unterbringung von Flüchtenden engagiert, dann hat er nicht mehr als unsere Unterstützung in dieser Sache zu erwarten. Nicht nur, weil das menschlich ist, sondern weil er mit dieser Unterstützung auch der Allgemeinheit etwas erspart. Das ist also menschlich und ökonomisch und auch sehr sinnvoll. Aber es ist nicht die Aufgabe der Zivilgesellschaft, hier zu helfen, sondern Aufgabe des Staates.

Also, wie gesagt, Asyl ist kein Sicherheitsthema. Wenn wir über Sicherheit reden, dann sollten wir lieber über das Thema Sicherheit und Überwachungsstaat reden, denn eine der größten Bedrohungen für unsere Sicherheit ist nicht die Bedrohung durch den Terror, sondern die Bedrohung durch die Reaktion auf diesen Terror, eine Bedrohung der Freiheit durch den Überwachungsstaat. Diese Bedrohung ist nicht punktuell, wie durch einen Terroranschlag, sondern ein Prozess. Der Überwachungsstaat sickert langsam in unsere Gesetze ein. Wir graben uns unsere Freiheiten ab und merken es nicht einmal.

Die Effekte sind verheerend: Die Kriminalität bleibt, der Terror bleibt, die Freiheit ist aber weg! Und diese Freiheit beginnt im Kopf, denn der Überwachungsstaat ist nichts anderes als eine Maßnahme, die zur Selbstzensur und zu weiterer Zensur führt und über ein gesellschaftliches Kontrollsystem in dieser Weise auch noch befördert wird. In Australien zum Beispiel hängen an jeder Ecke Posters, auf denen steht: „If you see something, say something.“

Wollen Sie wirklich in einer Gesellschaft leben, die sich selbst bespitzelt? – Wir haben ohnehin schon die Patrouillen der Political Correctness, die heutzutage aus jeder kontro­versen Äußerung einen Shitstorm machen. Diese Politik der Paranoia ist abzu­lehnen.

Dazu gehört auch, dass wir es ablehnen, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Es hatte zum Beispiel ein Bezirksvorsteher die Idee, dass die Verteilung von Koranen auf der Mariahilfer Straße untersagt wird. – Warum macht er das? Ist der Koran ein problematisches Buch, oder sind die Menschen, die dieses Buch verteilen, prob­lematisch, oder ist die dahinterstehende Religion oder der Religionismus proble­matisch? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Jetzt höre ich schon, das seien ja die Sala­fisten! Aber wir leben in einem Rechtsstaat! Ich will nicht, dass ein Bezirkspartei­obmann darüber entscheidet, ob das rechtsstaatlich in Ordnung ist. Das entscheiden Gerichte und keine Regionalpolitiker. Diese Fragen müssen allerdings diskutiert wer­den.

Der Komplex Überwachung findet sich natürlich auch im Polizeilichen Staatsschutz­gesetz wieder, das wir gerade debattieren. Ich darf an dieser Stelle noch einmal festhalten, dass wir diesem Gesetz gegenüber positiv eingestellt sind, weil wir natürlich die nachrichtendienstliche Arbeit und die polizeiliche Ermittlung auch getrennt haben wollen. Wir befinden uns mittlerweile in der dritten Iteration dieses Gesetzentwurfes, und allein diese Tatsache sowie die Tatsache, dass sich der erste Entwurf sehr stark von dem dritten Entwurf unterscheidet, zeigen ja, dass da nicht besonders sauber


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gearbeitet wurde. Es geht darin um ganz heikle Materien, es geht darum, die Befug­nisse in einem Bereich zu erweitern, der Grundrechte berührt, und bei diesen heiklen Dingen muss eigentlich der erste Entwurf sitzen. Es kann nicht sein, dass wir so lange kritisieren, bis es einen dritten Entwurf gibt, in dem es halbwegs passt.

Bei diesen heiklen Dingen ist es wichtig, dass wir natürlich die Instrumente, die wir dem BVT geben, sehr scharf kontrollieren. Das ist möglich durch einen Rechtsschutz, der mit einer richterlichen Genehmigung dieser Befugnisse, aber natürlich auch mit einer verstärkten parlamentarischen Kontrolle einhergeht. Begleitet werden sollte das Ganze von einer Überwachungsgesamtrechnung, damit wir auch wirklich wissen, in welchen Bereichen überall überwacht wird, damit wir evaluieren können, welche Maßnahmen im Raum stehen, die effektiv sind, die noch verhältnismäßig sind und die überhaupt notwendig sind. Überwachung ist nichts anderes als der Ausdruck der Bequemlichkeit, weil es einfacher ist, die Daten zu sammeln, als gezielt zu ermitteln.

Ein Staatsschutzgesetz sollte es ermöglichen, dass wir fokussiert und grundrechts­schonend Präventionsmaßnahmen einsetzen, die absolut notwendig sind – das Ganze aber mit richterlicher Genehmigung und mit ordentlicher parlamentarischer Kontrolle. Wenn sich diesbezüglich in den Verhandlungen noch etwas bewegt, dann können auch wir zustimmen. (Beifall bei den NEOS.)

11.52


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


11.52.49

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Fernsehzuschauer! Frau Minister, man kann Ihnen heute ja auch optisch ansehen, dass Sie eine große Freude mit Ihrem Grenzzaun haben. (Heiterkeit und Kopfschütteln bei Bundesministerin Mikl-Leitner.) Die Frage, die wir uns aber stellen sollten, ist: Wofür brauchen wir diesen Grenzzaun überhaupt? Wenn es darum geht – so wie Herrn Viktor Orbán –, diesen Grenzzaun zu errichten, um uns abzu­schotten, dann wäre das ja sinnvoll, aber das ist ja gar nicht die Intention dieses Grenzzaunes, der uns 10 Millionen € kostet. Ihnen geht es nämlich nur darum, dass man die Flüchtlingsströme kanalisiert. Nicht einmal kontrollieren wollen Sie sie. Sie wollen nur, dass der Zuzug geordnet über die Bühne geht. Daher frage ich mich, ob es Sinn macht, einen sündteuren Zaun aufzustellen, wenn Sie diesen Zaun nicht nützen und diese Menschen nicht wieder in ihre Heimat zurückschicken. – Genau das wäre Ihre Aufgabe!

Wissen Sie warum? (Zwischenruf des Abg. Amon.) – Dass das stimmt, was ich sage, sieht man ganz einfach an einer Frage, die ich beim „Bürgerforum“ gestellt habe, nämlich einem Flüchtling, der erzählt hat, wie er nach Österreich geflohen ist. Ich habe die Frage gestellt: Warum sind Sie denn nicht ins Nachbarland geflohen? Warum sind Sie denn nicht nach Saudi-Arabien geflohen, nach Katar, nach Jordanien oder sonst wohin? Warum nach Österreich? – Diese Frage wurde nicht beantwortet, weil diese Frage auch nicht schlüssig zu beantworten ist.

Auch Sie können mir diese Frage nicht beantworten, warum ein Flüchtling – und das versucht man, uns hier immer einzureden –, der um sein Leben läuft, angeblich durch unzählige Staaten laufen muss, um endlich in Sicherheit zu sein. Warum muss ein Flüchtling zuerst in die Türkei, dann nach Griechenland, dann nach Mazedonien, dann nach Serbien, dann nach Bosnien, dann nach Kroatien, dann nach Slowenien, um letztendlich sein Leben gerettet zu haben, um nach Österreich zu kommen? In Österreich angekommen gibt es dann Fälle, dass man diese Flüchtlinge, staatlich organisiert, von einer Grenze zur anderen bringt, nämlich von der slowenischen zur


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deutschen, und dass, wenn sich das nicht ausgeht, weil die Nacht dazwischenliegt, und man diese Flüchtlinge in ein Notquartier bringt, die Flüchtlinge dort nicht aus­steigen, sich weigern, auszusteigen. Sie wollen nach Deutschland, und werden dann mitten in der Nacht noch weiter nach Deutschland transportiert.

Erklären Sie mir das einmal! Was sind das für Menschen, die in Österreich nicht aussteigen wollen, weil sie vor Terror und Verfolgung geschützt werden wollen?

Wissen Sie, was da passiert? – Natürlich gibt es Menschen, die geflohen sind, keine Frage, aber die sind schon geflohen, die sind schon in Flüchtlingslagern, und zwar rund um die Krisenregionen, und dann fliehen sie nach Österreich, Deutschland oder nach Schweden, und zwar aus wirtschaftlichen Gründen. Ich kann das auch gut verstehen. Wenn ich ein Flüchtling wäre und in einem Flüchtlingslager säße, mit wenig Perspektive, selbstverständlich würde ich kommen, wenn ich im Fernsehen höre oder im Internet lese, dass die Deutschen mich einladen. Natürlich würde ich kommen, keine Frage. Aber die Frage ist nicht, ob die das wollen, sondern die Frage ist, ob wir das zulassen. Und die Antwort sollte sein: Nein, das lassen wir nicht zu!

Wissen Sie, warum? – Weil wir die Probleme, die in der Region dort herrschen, nämlich dieser Glaubenskrieg, nach Österreich, nach Deutschland, nach Schweden importieren! Und niemand konnte mir bisher noch erklären, wofür das gut sein soll. Warum wollen wir die Probleme, die dort vor Ort herrschen, nach Österreich impor­tieren? Warum? Warum wollen wir Parallelgesellschaften schaffen, indem wir Muslime unkontrolliert nach Österreich lassen? Warum? Was macht das für einen Sinn?

Viele sagen, das darf kein Glaubensproblem sein. – Ich zeige Ihnen einmal etwas. (Der Redner zeigt im Folgenden zwei Bilder, die die Lebenssituation der Frauen zunächst in Afghanistan und dann im Iran in den Jahren 1970 und 2012 im Vergleich darstellen; 1970: Frauen ohne Kopfbedeckung beim Studium, in Badeanzügen am Strand – 2012: auf beiden Bildern in Burkas.)

Ich zeige Ihnen ein Bild von Afghanistan – ich hoffe, man sieht es gut, auch im Fern­sehen –, Afghanistan in den siebziger Jahren, damals eine freie, weltoffene Kultur, und so sieht es heute aus. Oder – es geht noch weiter – der Iran in den siebziger Jahren, damals weltoffen und heute so.

Ein guter Freund von mir ist aus dem Libanon, und der kann das gar nicht verstehen, was wir hier machen. Der Libanon war in den siebziger Jahren die Schweiz des Nahen Ostens, die Hauptstadt Beirut war das Paris des Nahen Ostens. Wissen Sie, wie das heute aussieht? – Wir haben dort demnächst einen Glaubenskrieg zu erwarten, weil die muslimischen Einwanderer letztlich das Land übernommen haben, so wie in Afghanistan und so wie in anderen Ländern schon davor.

Also ich weiß nicht, was das für einen Sinn macht. Es macht doch überhaupt keinen Sinn, muslimische Menschen hereinzulassen, die hier nachweislich eine Parallel­gesellschaft aufbauen. Schauen Sie nach Wien, schauen Sie zu den 5 000 Kindern, die in diesen privaten Kindergärten organisiert sind! Was macht das für einen Sinn? Warum gibt jemand sein Kind in einen Kindergarten, wo es nichts anderes lernt als den Koran, um es letztlich von unserer Kultur fernzuhalten? Das sind 5 000 Problemfälle in der Zukunft. Was macht das für einen Sinn?

Deshalb: Schalten wir doch die Vernunft ein, Frau Minister! Sie sollten auf unsere Kultur schauen, auf unser Volk schauen und nicht das Volk austauschen! Mir ist es lieber, wir tauschen die Regierung aus, bevor die Regierung das Volk austauscht! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

11.58



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 40

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


11.58.27

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolle­gin­nen und Kollegen des Hohen Hauses! Zum Ersten, Herr Kollege Lugar, nur ganz kurz zu der Sache mit den Kindergärten, die Sie angesprochen haben: Sie wissen aber schon, dass die Kindergärten, dass die Arbeit in den Kindergärten ein Länderprinzip ist.

Zum Zweiten, wenn Sie diese Vorstudie von Universitätsprofessor Ednan Aslan heran­ziehen, dann sollten Sie auch darauf hinweisen, wie viele er wirklich befragt hat und dass es nur eine Vorstudie ist und dass viele Dinge, die in dieser Studie angeführt werden, ganz einfach auf Schätzungen beruhen, dass eigentlich nur fünf Kindergärten überprüft wurden, dass es eigentlich nur mit neun Eltern ein Gespräch gab. Also sie ist überhaupt nicht repräsentativ, aber in einem bin ich sogar mit der FPÖ einer Meinung – in einem! –: Wenn es Missstände gibt, die dem Kindergartengesetz widersprechen, in welchem Land auch immer, dann sind Maßnahmen zu treffen. Es geht das Kindeswohl vor, und ist dieses Kinderwohl bedroht, dann sind in diesen Kindergärten, wenn es Missstände gibt, wenn wirklich Hard Facts vorliegen, Maßnahmen zu ergreifen, dann gehört ganz einfach etwas getan, und ich glaube, dass alle Bundesländer dafür sind, das auch so zu lösen.

Herr Klubobmann Strache, Sie sprechen immer wieder im selben Satz von Asyl und von Sicherheit in Verbindung miteinander. – Das ist das, was Sie schon sehr, sehr lange versuchen (Abg. Strache: Zuhören! Ich habe von illegaler Zuwanderung ge­sprochen!) sehr lange versuchen. (Abg. Strache: Zuhören! Ich habe von illegaler Zuwanderung gesprochen!) Ich habe mir aus Ihrer Rede notiert: Sie sprechen von Flüchtlingskrise, von Völkerwanderung, von Masseneinwanderung. Sie sprechen von einem Zaun, den Sie zwar zuerst gefordert haben, jetzt sagen Sie aber, da braucht man eine Überstiegshilfe. (Abg. Strache: Das ist jetzt das Tor mit Seitenteilen?) Wis­sen Sie eigentlich selber, was Sie wollen? Wenn Herr Kollege Lugar jetzt der Meinung ist, ein Zaun gehöre her und der Zaun vermittle, dass niemand mehr hereinkommt, dann ist das die falsche Entscheidung. So hoch können Zäune gar nicht sein, dass Menschen nicht versuchen werden, diese zu überwinden.

Es ist eine schwierige Zeit – nicht nur in Europa, sondern international. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: „Große Herausforderungen!“ Sie sagen alle dasselbe!) Wir brauchen, da bin ich mit Kollegin Korun heute wirklich einer Meinung, keinen Finger­zeig, wer wofür verantwortlich ist oder wer was nicht gemacht hat, sondern wir brauchen gemeinsame Lösungen – auf nationaler Ebene und auf internationaler Ebene. Die Schlagworte, die Sie hier hereingeworfen haben, sind keine Lösungs­ansätze, sondern Sie versuchen damit nur, die Bevölkerung zu spalten und aufzu­hetzen, und das trägt zu keiner Lösung bei. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Neubauer: Wir haben wenigstens eine Linie, der Faymann hat gar nichts!)

Wir haben ein rechtsstaatliches Verfahren, und niemand entscheidet beim Drüber­schauen, ob jemand Wirtschaftsflüchtling oder Kriegsflüchtling ist. Herr Kollege Lugar, warum flüchtet niemand nach Jordanien? – Sie sollten wissen, in Jordanien gibt es Lager mit über zwei Millionen Menschen. (Abg. Lugar: Das weiß ich eh alles!) – Na ja, Sie haben zuerst gefragt, warum die Menschen nicht nach Jordanien flüchten.

Der UNHCR bekommt nicht ausreichend Geld, um die Menschen dort so sicher zu betreuen, dass sie in der Nähe ihrer Heimat bleiben, was sie gerne tun würden. Aber würden Sie gerne wählen wollen: Verhungert mein Kind? Wird mein Kind verkauft? Wäre das Ihre Variante? Und dann zu sagen, das sind keine Kriegsflüchtlinge, das sind Wirtschaftsflüchtlinge, das ist meines Erachtens schäbig. Das ist wirklich schäbig!


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(Beifall bei der SPÖ. Abg. Lugar: Warum „er“, nicht warum „die Menschen“, habe ich gesagt! Sie müssen mir zuhören …! Abg. Steinbichler: Das sind ja Wirtschafts­flüchtlinge!)

Herr Kollege Darmann, ich bin mit Ihnen einer Meinung, wenn Sie sagen, dass wir den Schleppern in Wirklichkeit den Wind aus den Segeln nehmen müssen. Ja, wir müssen den Schleppern den Wind aus den Segeln nehmen, und das kann nur dann funktionieren, wenn wir eine gemeinsame Lösung anstreben. Die gemeinsame Lösung heißt aber dann auch, die Menschen in Österreich mit ins Boot zu holen, damit wir auch den Ängsten begegnen, die sie haben. Das ist die Angst vor Arbeitsplatzverlust, das sind Ängste im Zusammenhang mit dem Wohnen, das sind Ängste bezüglich der Zukunft des Gesundheitssystems. Wir müssen die Ängste dieser Menschen wahrnehmen, und es muss auch seitens der Bevölkerung die Akzeptanz da sein, dass Menschen, die auf der Flucht sind, die sich in Gefahr für Leib und Leben befinden, geholfen wird.

Frau Ministerin, nichtsdestotrotz hätte ich noch folgende Frage: Es hat mich ein Brief einer Initiative aus Zell am Moos beim Mondsee erreicht, wo es ein Containerdorf gibt, in dem für vier bis fünf Monate Familien untergebracht waren; die Kinder besuchten Schulen und Kindergärten. Diese Familien mussten ihre Unterkunft räumen. Kein Mensch wusste, warum sie das Containerdorf räumen mussten. Zuerst hat man ihnen gesagt, das Containerdorf wird geschlossen. Zwei Tage später hat man aber unbe­gleitete minderjährige Flüchtlinge hingebracht. Das sind Situationen, Frau Ministerin, für die, so denke ich, die Bevölkerung kein Verständnis hat. Es wäre wichtig, dass da die nötige Information fließen würde. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Steinbichler: Frau Kollegin, kennen Sie Zell am Moos? Abg. Lueger das Rednerpult verlassend : Ja! Abg. Steinbichler: Ja? Kennen Sie Zell am Moos?)

12.03


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schittenhelm. – Bitte.

 


12.03.58

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich darf zunächst der Bitte meines Kollegen Strasser nachkommen und die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehr­kräfte des Francisco Josephinum aus Wieselburg herzlich willkommen heißen. – Schön, dass ihr da seid! (Allgemeiner Beifall.)

Hohes Haus! Wenn die heutige Aktuelle Stunde unter dem Motto „Sicherheit statt Asylchaos“ steht, dann möchte ich mich zunächst mit diesen Begriffen auseinan­dersetzen. Beginnen wir mit dem Begriff Sicherheit! Österreich ist wohl eines der sichersten Länder der Welt. Das zeigen nicht nur die Daten und Fakten, die national aufliegen, sondern es ist auch im Global Peace Index dokumentiert, dass Österreich hinter Island und Dänemark das drittsicherste Land der Welt ist. Da kann ich nur sagen: Danke an die Exekutive, danke an alle, die im Sicherheitsbereich in unserer Republik arbeiten! (Beifall bei der ÖVP.)

Der zweite Begriff Asyl ist für mich auch ganz klar. Wir sind Mitglied der Euro­päischen Union, wir sind Mitglied einer Solidargemeinschaft, basierend auf ethischen und christlichen Werten, und wir haben die Genfer Flüchtlingskonvention unter­schrieben. (Abg. Lugar: Das habt ihr vergessen, christliche Werte, genau ihr …! Was ihr aufführt …! Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.) Menschen, die Schutz suchen, müssen diesen auch kriegen. Grundsätzlich hat jede und jeder das Recht auf ein rechtsstaatliches Asylverfahren und Anspruch auf eine möglichst rasche Entscheidung.


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Herr Kollege Darmann hat die Werte der Europäischen Union eingefordert. Er kennt diese vermutlich nicht, denn sie lauten Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschen­rechte und Rechtsstaatlichkeit. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich darf jetzt zum Begriff Chaos kommen, meine geschätzten Damen und Herren! (Abg. Darmann: Das passt eher zu Ihnen!) Der Begriff Chaos kommt aus dem Griechischen, wie wir alle wissen, und heißt so viel wie ein Zustand vollständiger Unordnung und Verwirrung. (Abg. Darmann: Das ist die Europäische Union! Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Ich frage die Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei: Haben Sie bei unseren Polizistinnen und Polizisten in den letzten Wochen und Monaten Unordnung und Verwirrung vorgefunden? (Abg. Kickl in Richtung des Abg. Wöginger : Das, was du da sagst, das musst du einmal den Kirchgängern am Sonntag erklären!) Haben Sie bei den Einsatzkräften, bei den NGOs und den Hunderten Freiwilligen Unordnung und Verwirrung vorgefunden? (Abg. Darmann: Die machen das Beste draus!) Ich nicht, wir nicht. Wenn ja, dann sagen Sie, wo und wann!

Man weiß sehr wohl, geschätzte Damen und Herren, und das wurde hier im Haus oft genug diskutiert: Im letzten Jahr gab es 28 000 Asylanträge in Österreich, eine Steigerung zum Jahr 2013 um 60 Prozent. Wir sind im heurigen Jahr von bis zu 40 000 Asylanträgen ausgegangen, wir wissen aber, dass es vermutlich bis Ende dieses Jahres 95 000 Asylanträge sein werden. (Abg. Darmann: Wo ist die Obergrenze?)

Jedem Laien muss bewusst und klar sein – und das ist es auch; vielleicht einigen wenigen nicht –, dass durch diese große Anzahl im Verfahrensbereich und vor allem im Betreuungsbereich enorme Herausforderungen an uns herangetragen werden – enorme Herausforderungen! Das müssen wir auch zur Kenntnis nehmen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: „Enorme“? Nicht „große“ wie sonst immer?)

Diese Bundesregierung hat auch entsprechende Maßnahmen gesetzt, und wir haben diese hier auch diskutiert, ob das jetzt der Flüchtlingskoordinator Dr. Christian Konrad ist, der leise, aber effizient arbeitet, das Durchgriffsrecht in die Bundesländer oder – wir wissen es aus der Budgetdebatte – die Budgetierung von 230 Millionen € mehr für das Innenressort. (Abg. Strache: Wem wollen Sie das Geld wegnehmen? Den Unter­nehmen, den Familien oder den Kindern? Wem werden Sie das Geld wegnehmen? Den Unternehmen, den Familien, den Pensionisten oder den Kindern? Abg. Darmann: … hat auch gesagt, das Boot ist noch lange nicht voll!) Wir werden auch mit 1. Jänner 200 Polizistinnen und Polizisten speziell für grenz- und fremdenpolizeiliche Aufgaben ausbilden. Schließlich wird natürlich auch das Bundesheer zum Einsatz kommen, denn immerhin gibt es da eine mehr als 15-jährige Erfahrung im Assistenz­einsatz an der Grenze.

Klar ist aber auch, geschätzte Damen und Herren, dass dies für alle Beteiligten – Gemeinden, Bundesländer und Bundeseinrichtungen – eine gemeinsame Anstrengung bedeutet. Daher sage ich auch: Es gibt kein Chaos, es gibt enorme Herausfor­derungen, die wir natürlich nicht immer gleich zu 100 Prozent erfüllen können. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: „Enorme Herausforderungen!“)

Hohes Haus! Wesentlich und richtig erscheint mir aber auch, dass es neben den gesetzlichen und administrativen Maßnahmen gelingen muss, das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger einzuholen, denn es ist schon richtig, da bin ich schon dabei, wohin man auch kommt, in den Familien, am Stammtisch, wo auch immer, und vor allem in den sozialen Netzwerken – auf Facebook oder wo auch immer, wo es diese anonymen Postings gibt –, gibt es ein hohes Maß an Polarisierung, und das tut uns nicht gut.


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Ich bin schon bei unserer Frau Innenministerin Hanni Mikl-Leitner: Schönreden hilft uns nichts, und das ist auch nicht notwendig, aber genauso wenig bringt es uns weiter, Hass und Hetze und bewusste Falschinformationen in die Bevölkerung hineinzutragen. Was wir brauchen, ist ein Weg der Vernunft und des Augenmaßes. (Abg. Lugar: Und das musst du ablesen? Abg. Strache: Spätestens nach Ihrer Rede geht den Bür­gerInnen wieder das G’impfte auf!) Wir brauchen diesen Weg, und den hat unsere Innenministerin bereits eingeschlagen – mit dem Asyl auf Zeit und auch der Verschärfung des Familiennachzuges. Wir müssen dieses klare Signal auch an jene senden, die sich auf den Weg machen, damit sie wissen, es ist nicht so, wie oft dargestellt; es braucht hier natürlich Kontrolle. (Präsidentin Bures gibt das Glocken­zeichen.)

Geschätzte Damen und Herren, ganz zum Schluss: Es braucht aber auch Konsequen­zen, wenn ich an die Anschläge in Paris denke, und das nicht nur auf europäischer Ebene …

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie müssen zum Schlusssatz kommen!

 


Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (fortsetzend): …, und daher ist es notwendig, dass wir das Staatsschutzgesetz möglichst rasch verabschieden und Realität werden lassen. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Lugar: Wir brauchen ein Bürgerschutzgesetz, kein Staatsschutzgesetz!)

12.09


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


12.09.42

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Fern­sehgeräten! Was haben wir jetzt zuletzt alles gehört? Vor allem das Wort gemeinsam wurde immer strapaziert: gemeinsam, gemeinsam! Diese Bundesregie­rung, bestehend aus zwei Parteien, schafft es ja nicht einmal, das philosophische Problem zu lösen, ob ein Zaun ein Zaun ist oder etwas anderes. (Beifall bei der FPÖ.)

Wo soll denn da die Gemeinsamkeit sein? Schauen Sie doch einmal, dass Sie selbst Ihre koalitionäre Gemeinsamkeit erfinden und finden! Das funktioniert ja nicht, das ist Stillstandspolitik – und sonst gar nichts!

Ich habe einen Zwischenruf vom „Zwischenrufkaiser“ der ÖVP gehört, der gemeint hat, ob der Zaun ein Stacheldraht sein soll oder sonst irgendetwas. Also entschuldigen Sie, wenn der Zaun Sinn haben soll, dann muss er Leute davon abhalten, darüber oder darunter durchzukommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Nur Sie machen wohl einen Zaun und legen die Drahtschere schon daneben hin, damit es jeder nur leichter hat. Das ist die Philosophie, mit der Sie es angehen (in Richtung des Abg. Rädler, der sein Mobiltelefon in der Hand hält) – viel Spaß beim Telefonieren übrigens! (Abg. Steinbichler: Dann tut er wenigstens nicht zwischenrufen!)

Zu etwas anderem: Herr Kollege Amon hat gemeint, im Augenblick hätten wir eine schwere Situation. Ja, aber wenn ein Augenblick schon mehrere Monate dauert?! Das geht sich ja mit ein paar Mal Zwinkern überhaupt nicht aus, oder wie Sie Ihre Zeitbegriffe da unterbringen wollen. Sie können die Probleme ja überhaupt nicht erkennen und sehen.

Eines noch, weil von Frau Kollegin Korun die Katastrophe angesprochen wurde, die wiederum auch Kinder im Mittelmeer betroffen hat: Es geht nicht darum, heute und hier diejenigen in irgendeiner Form vorzuführen, an den Pranger zu stellen oder sonst


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etwas, die ihr Leben retten wollen, die zu uns kommen wollen und dabei alles riskieren. Die Fehler, die passieren, werden von unserer Regierung gemacht, von den Politikern der Mehrheitsparteien, die zulassen, dass Menschen zu solchen Schritten überhaupt gedrängt und getrieben werden! (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Ja, die europäische Solidarität! Wir sind ja Mitglied einer Solidargemeinschaft! – Haben Sie als Mitglied dieser Solidargemeinschaft schon gehört, was alle anderen EU-Mitgliedstaaten in der EU gemacht haben? Die wollen von den Quoten nichts wissen. Sie – ÖVP-Minister Brandstetter – haben jetzt sogar den nächsten Anschlag auf unsere Souveränität geplant: das europäischen Asylsystem. Das ist doch das nächste Attentat auf unserer Solidarität, das hier stattfinden soll, meine Damen und Herren! Das kann so nicht funktionieren.

Zum Thema Sicherheit hat meine Vorrednerin gemeint, das Bundesheer werde auch herangezogen. Was hören wir? Erfahrungen aus dem Assistenzeinsatz, aus dem Grenzeinsatz, und jetzt, wo wir sagen, Präsenzdiener an die Grenzen, heißt es nur: Die sind ja überhaupt nicht ausgebildet, die können das ja gar nicht! – Was ist denn da passiert in der letzten Zeit, seit dem Assistenzeinsatz? Jetzt geht es darum, frem­denpolizeiliche Maßnahmen zu unterstützen. Was passiert denn mit unseren Grundwehrdienern, wenn einmal tatsächlich eine kriegerische Auseinandersetzung stattfinden wird, wozu wir an sich das Bundesheer mit dem Grundwehrdienst haben – aus einer Volksabstimmung abgesichert? Was passiert, wenn wir das Bundesheer einmal für eine ernste Auseinandersetzung brauchen würden, wenn es nicht einmal funktioniert, wenn es darum geht, ein Tor mit seitlichen Baumaßnahmen zu sichern? (Abg. Rädler: Seien Sie nicht unklug, fragen Sie Klug!) – Ja, glauben Sie, Kollege Rädler, dass die Sicherheit Österreichs mit einer Gulaschkanone gewährleistet wird? Da feuern Sie einmal dort eine Salve ab! (Ironische Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. Abg. Rädler: Klug sein, Klug fragen!)

Dahinter, muss man sagen, steht ein sozialdemokratischer Verteidigungsminister mit einem Finanzminister, der kein Budget dafür lockermacht! Es ist wirklich unglaublich, was hier in diesem Land passiert! Und dann sagt man: Ja, wir haben das Problem erkannt, wir handeln, es geht manchmal zu langsam. Und letztlich: Es ist alternativlos.

Also das ist ja wohl das ärgste politische Unwort, das es überhaupt gibt: alternativlos zu sein. Gott sei Dank hat ja die österreichische Bevölkerung am Wahltag Alternativen: Rot und Schwarz oder jene, die sich ihren Forderungen anschließen, und das ist die Freiheitliche Partei. (Abg. Wöginger: Kein Vorschlag bis jetzt!)

Wenn Sie schon davon reden, was man auf europäischer Ebene alles machen kann: Jetzt wird ja direkt bei den Aufnahmestaaten, etwa in der Türkei, Geld eingesetzt. Da wird jetzt auf einmal sogar Präsident Erdoğan zum Superstar und zum großen Mithelfer, den man finanziert. (Abg. Wöginger: Der Putin wird es auch nicht können! Ruf bei der ÖVP: Für diese Debatte sind Sie zu klein! Für diese Debatte sind Sie zu kleingeistig!)

Ich zitiere ja nur Erdoğan: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“

Das ist Ihr Freund im Rahmen der Problemlösung, den Sie heranziehen! (Beifall bei der FPÖ. Abg. Wöginger: Flieg umme und sag’s ihm!)

Meine Damen und Herren, das ist genau die Art und Weise, wie man mit Diktatoren, etwa in Libyen oder in Ägypten, immer umgegangen ist: Wenn man sie gebraucht hat, waren sie lieb da, wenn man sie nicht gebraucht hat, sind sie im Rahmen irgendeines


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Frühlings oder einer sonstigen Jahreszeit niedergebombt worden. Und die Menschen, deren Wirtschaftsgrundlage dort zerstört worden ist, kommen jetzt zu uns.

Unser Ansatz ist: Europäische Bestimmungen einmal ernst nehmen, und da gehört Schengen mit dem Grenzschutz dazu. Solange unsere europäischen Solidaritätsbrüder und -schwestern in den Mitgliedstaaten nicht bereit sind, die Verträge einzuhalten und die Schengengrenze zu sichern, müssen wir das in Österreich machen. Wir sind nach wie vor ein souveräner Staat, und den gilt es zu schützen, auch wenn Sie jeden Tag mit Scheuklappen herumlaufen! (Beifall bei der FPÖ. Abg. Strache: Dazu ist die FPÖ nicht bereit! Abg. Wöginger: Was macht Putin in Syrien? Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

12.15


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


12.15.27

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kriegsflüchtlinge, denen ich auch sagen möchte: ahlan wa sahlan! Der Titel der Aktuellen Stunde „Sicherheit statt Asylchaos“ ist durchaus ein verbindendes Element: Auch die Flüchtlinge wünschen sich Sicherheit, und auch die Flüchtlinge wünschen sich statt langer Bearbeitungs­zeiten und Wartezeiten von über einem Jahr eine rasche Bearbeitung ihres Asyl­antrags. Insofern möchte ich heute das Gemeinsame über das Trennende stellen. Sicherheit statt Asylchaos! Es wäre legitim, dass syrische Kriegsflüchtlinge vor dem Parlament mit diesem Slogan stehen: Sicherheit statt Asylchaos! Das wäre durchaus eine legitime Forderung, von beiden Seiten.

Wir wollen – und das ist mir wesentlich – dafür sorgen, dass man das Gemeinsame hervorkehrt. Ruhe und Sicherheit sind ein Anliegen für alle Menschen. Ich würde sagen, 99,9 Prozent in Österreich wünschen sich Ruhe und Sicherheit, wünschen sich einen normalen Zugang auch zu dem Thema. Nur vereinzelte Extremisten und nur vereinzelte Zündler wollen diese Ruhe und Sicherheit stören. Wir sind uns wahrscheinlich auch einig: Wir wollen keine Extremisten. Wir wollen keine religiösen Extremisten, wir wollen aber auch keine politischen Extremisten. Das wäre wichtig! (Abg. Rädler: Keine Hetzer!) – Logischerweise wollen wir auch keine Hetzer.

Wir haben immer wieder Probleme aufgezeigt, aber viel zu wenige Lösungsvorschläge, um diese Probleme und die Fragestellungen auch wirklich gemeinsam zu lösen. Wir haben jetzt die Situation, dass die Regierung in vielen Bereichen versagt hat, dass in vielen Bereichen im Endeffekt die Zivilgesellschaft, viele Privatpersonen reparieren mussten, was die Regierung nicht zustande gebracht hat.

Wir haben wahrscheinlich auch Konsens im Hohen Haus über das Anliegen – das möchte ich auch einmal festhalten; ich unterstelle, dass alle hier im Saal, wahr­scheinlich sogar die Fraktionslosen, das wollen –, dass möglichst wenige Menschen aus ihrer Heimat vertrieben werden und möglichst wenige Menschen Flüchtlinge werden müssen, weil die Situation in ihrer Heimat eben nicht mehr sicher ist. Das sollte man vielleicht auch einmal im Hinterkopf haben und dieses Gemeinsame vor das Trennende stellen – und genau darum geht es. Es geht genau darum, das Gemein­same vor das Trennende zu stellen.

Dort, wo ich zuständig bin, in meiner Gemeinde, in Krumpendorf am Wörthersee, hatten wir im November 268 Flüchtlinge bei 3 400 Einwohnern, also 8,4 Prozent. Wir hatten während der letzten fünf Monate ein Zeltcamp, und ich habe einiges dabei gelernt. Was vielleicht über diesen Sommer, über die Erlebnisse und über das, was sich da abgespielt hat, zusammenfassend zu sagen ist: Ganz besonders wichtig ist


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eine mutige Informationspolitik. Man muss die Bevölkerung mitnehmen, die Bevöl­kerung einbinden und rechtzeitig informieren. Das haben wir gerade jetzt gemacht. Wir haben ein weiteres Quartier aufgemacht. Dann kommen 60, 70 Leute, die Anrainer und Anrainerinnen, und es geht darum, gute Stimmung zu machen. Natürlich gibt es dann irgendeinen kahlgeschorenen Ostdeutschen, der sich da ein Haus gekauft hat und sagt: Um Gottes Willen, die Immobilie wird entwertet!, aber das ist einer von vielleicht 60 Personen, und dem kann man auch sagen, wenn er für Wirbel sorgt, dann sorgt er für Probleme. (Abg. Darmann: Was ist mit den Vorfällen in Krumpendorf?)

Es geht im Prinzip darum, gute Stimmung zu schaffen, gute Stimmung und nicht dieses Trübsalblasen, nicht dieses Aufblasen der Probleme. Gute Stimmung heißt eben, Beschäftigung mit Deutschkursen, am besten zweimal am Tag. Das heißt eben auch, Veranstaltungen, ein gemeinsames Kennenlernen organisieren. Die Polizeilogik, die derzeit in vielen Flüchtlingslagern herrscht – und das ist nichts anderes als Polizei­logik! –, mit Betretungsverbot, wo niemand hineindarf, sorgt ja nicht gerade für Begegnung. (Abg. Darmann: Was ist mit den Vorfällen in Krumpendorf? Was ist mit dem Strandbad, das niemanden mehr hineingelassen hat? Was ist mit den Vorwürfen wegen sexueller Belästigung?)

Es geht also genau darum, dass sich Österreicherinnen und Österreicher und Flüchtlinge auch kennenlernen. Dann wird nämlich die Stimmung nicht so aufgeheizt, wie sie es derzeit vielfach ist. (Beifall bei den Grünen.)

Und es wäre jetzt eigentlich Ihre Aufgabe und würde auch von einer gewissen Führungsqualität zeugen, wenn sich genau Oppositionsparteien wie die FPÖ hin­stellten wie Angela Merkel und sagten: Wir schaffen das! Gerade die rechte Klientel ist ja sozusagen durchaus zugänglich für Führungsqualität, und diese Führungsqualität der FPÖ müsste jetzt in meinen Augen eigentlich sein, dass ihr euch hinstellt und sagt: Österreich will Sicherheit und Normalzustand – einen ganz normalen Zustand und einen normalen Umgang mit dem Thema!, und nicht, dass ihr die ganze Zeit eine aufgeheizte und aufgehetzte Stimmung produziert. (Beifall bei den Grünen. Abg. Darmann: Österreich will Sicherheit und normale Zustände! Österreich will Sicherheit, aber ihr schafft es nicht, diese zu gewährleisten! Und du gehörst genauso dazu!)

Das wäre meiner Überzeugung nach ganz wesentlich.

Ich möchte abschließend noch anmerken und mit dem Hobby-Philosophen Bruno Rossmann schließen, der zuletzt gemeint hat: Die teuersten Flüchtlinge sind die Steuerflüchtlinge. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

12.20


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


12.20.16

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Hohes Haus! Ich glaube, dass ich denkbar unverdächtig bin, dem Ton bezie­hungsweise den Scheinlösungen, die die FPÖ präsentiert, irgendetwas abgewinnen zu können, aber wo sie nicht unrecht haben, ist, dass es ein Chaos in der Bundes­regierung zu dem Thema gibt. Das ist vollkommen richtig. Wie gesagt, die Lösungen sind bei mir ganz andere. Ich glaube, dieses Chaos ist ja auch der Grund, wieso die Bevölkerung sich solche Sorgen macht, weil sie nicht das Gefühl hat, dass hier irgendjemand sinnvolle Lösungsvorschläge macht, und man nur andauernd hört, was man sich gegenseitig über die Medien ausrichtet.

Frau Bundesministerin, Sie sind da das beste Beispiel: Sie haben in den letzten Wochen alle zwei, drei Tage irgendeinen neuen Lösungsvorschlag in den Medien präsentiert. Das dürfen Sie selbstverständlich, aber es ist fraglich, ob das Sinn macht,


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dass Sie alle zwei, drei Tage irgendetwas Neues vorschlagen, das offensichtlich nicht großartig durchdacht ist und meistens auch mit dem Koalitionspartner noch nicht abgestimmt ist. Dass es sich bei diesen Ideen eben nicht um solche handelt, die wirklich ernsthaft durchdacht sind, sondern eher um politischen Aktionismus, lässt sich daraus schließen, dass Sie damit natürlich immer schön in die Medien kommen und so Schlagzeilen produzieren. Ich meine, dass das sicherlich der Sache in keinster Art und Weise dient.

Was haben wir in den letzten Wochen gehört? – Sie wollen Fußfesseln für Dschi­hadisten, Hausarrest für potenzielle Terroristen, Sie wollen Meldepflichten, Sie wollen die Wiedereinführung der grundrechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung, Sie wollen Notstandsgesetze, Sie wollen Asylobergrenzen, Asyl auf Zeit. Sie wollten einen Zaun bauen, und der wird jetzt gebaut, zwischenzeitig war es ein Türl mit Seitenteilen. Jetzt kommt auf europäischer Ebene die Fluggastdatenspeicherung; da hört man, gerade im Zusammenhang mit den Attentaten in Paris braucht es diese Fluggastdaten­speiche­rung. Ich verstehe den hier ins Treffen geführten Zusammenhang überhaupt nicht, denn meines Wissens ist kein einziger dieser Attentäter mit dem Flugzeug gekommen. Das heißt, auch da werden wieder Scheinlösungen gebracht, die im Endeffekt nur ein Ergebnis haben, nämlich dass die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger noch mehr eingeschränkt wird.

Frau Bundesministerin, bei den Notstandsgesetzen habe ich schon fast gedacht, dass Sie sofort einmal präventiv den Ausnahmezustand ausrufen wollen. Ich finde es gut, dass Sie in diesem Zusammenhang einer Expertin den Auftrag gegeben haben, einmal zu schauen, ob wir da überhaupt Änderungen brauchen. Das Gleiche hätten Sie im Zusammenhang mit der Asylgesetz-Novelle machen sollen, weil, wie Sie wissen, es gerade in diesem Zusammenhang, glaube ich, keine einzige Stellungnahme gibt, die auch nur irgendetwas Sinnvolles an dieser jetzt vorgeschlagenen Asylgesetz-Novelle findet.

Sie wollen die Zuerkennung des Asylstatus nach drei Jahren automatisch überprüfen, obwohl Sie genau wissen, dass Sie damit allerhöchstens einen erhöhten Verwal­tungsaufwand produzieren werden, aber sicher keine Verbesserung auf irgendeine Art und Weise, vor allem deshalb, weil Sie ja jetzt schon den Asylstatus aberkennen kön­nen beziehungsweise aberkennen müssen, wenn der Asylgrund nicht mehr vorliegt.

Dass das nur Symbolik ist, haben sowohl Bundeskanzler als auch Vizekanzler gegen­über den Medien gesagt, und da frage ich mich schon, ob die österreichische Bevöl­kerung nicht etwas mehr verdient hätte als irgendeine Symbol- oder Scheinpolitik, die in keinster Art und Weise zu Lösungen führen wird. Sie wissen ja, dass Deutschland gerade im Sommer diese automatische Überprüfung abgeschafft hat, weil die Deutschen draufgekommen sind, dass in 95 Prozent der Fälle weiterhin der Schutz­status besteht, dass nur ein erhöhter Verwaltungsaufwand damit verbunden war und dies absolut nicht notwendig gewesen wäre.

Was Sie auch wollen, ist, den Familiennachzug – die einzige legale Möglichkeit, zu flüchten – einzuschränken. Das ist sicherlich der falsche Ansatz.

Ich habe mir jede einzelne Stellungnahme durchgelesen, es gibt wirklich keine einzige Stellungnahme, die irgendetwas Positives an Ihrem Vorschlag sieht. Der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtshof sagen, dass sie einen massiven Mehrbedarf an personellen und finanziellen Ressourcen haben werden. Die Rechtsanwaltskammer sowie alle NGOs prangern an, dass das, was Sie hier vorschlagen, mit ziemlicher Klarheit verfassungswidrig sein wird. Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer sagen, dass das der Integration der Flüchtlinge in keiner Weise positiv gegenübersteht. Das ist ja wahrscheinlich auch der Grund – ich habe heute in der Zeitung gelesen, Sie


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wollten das im Ministerrat heute beschließen; bis jetzt habe ich nichts davon gehört –, warum es dazu wohl nicht gekommen ist. Also es wäre auch hier der sinnvollere Weg gewesen, dass Sie zuerst mit Expertinnen und Experten versuchen, ein sinnvolles Konzept vorzuschlagen, als alle zwei, drei Tage irgendeine neue Scheinlösung zu präsentieren.

Fakt ist: Sie betreiben in großem Maße, die ganze Bundesregierung, bei diesem Thema Scheinpolitik, und genau das ist auch der Grund, warum dieses Chaos vorherrscht, anstatt sich auf die wirklichen Dinge zu konzentrieren, wo man Lösungen schaffen kann. Und das ist – und da ist der große Unterschied zwischen uns und der FPÖ – auf der Ebene der Europäischen Union, weil wir nur dort Lösungen finden werden, und die braucht es, nämlich gemeinsame Lösungen. Deswegen ist der Vorschlag von Justizminister Brandstetter auf jeden Fall sinnvoll, dass man sagt: Wir müssen hier gemeinsam vorgehen, wir brauchen ein gemeinsames europäisches Asylrecht, wir brauchen gemeinsame europäische Erstaufnahmezentren, es braucht ein gemeinsames europäisches Asylverfahren, damit wir gemeinsam dieses Problem in den Griff bekommen können!

Darauf sollte man den Fokus legen, diese Dinge sollte man ernsthaft diskutieren, anstatt dass wir uns alle zwei, drei Tage eine Diskussion über Fußfesseln, Hausarrest, Türl mit Seitenteilen oder Zäune anhören müssen. Fokussieren Sie sich darauf, dort kann man Lösungen finden, und dort brauchen wir die Lösungen auch! (Beifall bei den NEOS.)

12.25


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


12.25.22

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Schutz für jene, welche wegen ihrer Religion, ihrer politischen Einstellung verfolgt werden – da sagt niemand etwas dagegen, das ist der Sinn und die Grundlage für Asyl.

Aber was passiert jetzt wirklich? – Es sind sicher einige Fälle darunter, die unter dieses Schema fallen, die absolut berechtigt um Asyl ansuchen und es auch bekommen sollen. Aber, meine Damen und Herren, die meisten flüchten aus wirtschaftlichen Gründen; das sagen nicht wir vom Team Stronach, sondern das sagen offizielle Statistiken. Es flüchten auch viele vor Strafverfolgung, wie wir vor Kurzem gesehen haben, als zwei Mörder als Flüchtlinge getarnt unbehelligt nach Österreich eingereist sind, dann aber Gott sei Dank von unserer gut funktionierenden Polizei angehalten und festgenommen worden sind.

Meine Damen und Herren! Das zeigt, dass es Asyl für diejenigen geben muss, die es wirklich brauchen, aber dass der Missbrauch abgestellt gehört und dass Grenz­kon­trollen durchgeführt werden müssen, so wie wir das vom Team Stronach immer wieder gefordert haben.

Meine Damen und Herren, was passiert in der Europäischen Union? – Griechenland bekommt 7 Millionen € monatlich, um diese sogenannten Flüchtlinge zu registrieren und aufzunehmen. 7 Millionen € von der Europäischen Union! Was aber tut Griechen­land? Griechenland geht her, setzt diese sogenannten Flüchtlinge in Fähren – die Fährunternehmen machen ein Riesengeschäft, dieser Wirtschaftszweig expandiert in Griechenland; da können Sie nachfragen, ist alles kein Geheimnis – und schafft sie aufs Festland, statt sie zu registrieren. Kollege Lugar hat das vorhin ganz klar und deutlich angesprochen: Dann reisen diese Herrschaften mit staatlicher Unterstützung


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quer durch Europa und gehen dorthin, wo es ihnen gerade passt und wo sie am besten versorgt werden.

Da gibt es keinen mehr, der verfolgt wird, denn: Kroatien ist ein Staat der Europäischen Union, Slowenien ist ein Staat der Europäischen Union, Griechenland ist ein Staat der Europäischen Union. Erklären Sie mir, warum sie nicht dort sesshaft werden und den Schutz in Anspruch nehmen, den sie unter dem Titel „Asyl“ haben wollen! (Beifall beim Team Stronach.)

Meine Damen und Herren, das zeigt, dass sehr viele von denen, die kommen, Wirtschaftsflüchtlinge sind – natürlich auch aufgrund einer falschen Einladungspolitik durch Deutschland, durch Kanzlerin Merkel; das ist auch kein Geheimnis.

Denken wir aber jetzt einmal nach, wer noch davon profitiert! – Da möchte ich etwas mitteilen, was letzthin die Frau Bundesminister im Ausschuss so quasi als Neben­bemerkung gesagt hat. Sie hat gesagt, die Caritas ist einer der größten Immo­bilienbesitzer in Österreich. Im ersten Moment habe ich gedacht, ja, das ist schon richtig, die haben viele Spenden bekommen, beherbergen viele Flüchtlinge, aber das Licht ist mir gestern im Auto aufgegangen, als ich die Nachrichten gehört habe, dass sich die Bürger in Draßburg beschweren, dass dort ein Hotel von einer Investoren­gruppe aufgekauft worden ist und die dort Flüchtlinge beherbergen will, über 300 an der Zahl.

Daran sieht man, was für ein Geschäft das für NGOs, aber sogar auch für Investoren mittlerweile ist, und da muss man sich schon fragen: Hat da die Politik versagt, oder was passiert da mit uns? Das zahlt alles der Steuerzahler! Meine Damen und Herren, ich als Steuerzahler bin nicht bereit dazu, das sage ich Ihnen ganz offen! Und da hat sich etwas zu ändern! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Herr Bundesminister Schelling, Schwarzer, ÖVP-Bundesminister, hat vor einigen Tagen in den Medien gesagt, 5 Prozent der Flüchtlinge, die hierherkommen, sind auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar. – Das heißt, 95 Prozent werden Ihnen, liebe Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler, liebe Österreicherinnen und Österreicher, auf der Tasche liegen. Und es wurde vorhin schon richtig gesagt: Diese nicht berechtigten Asylwerber gehen nicht mehr nach Hause, die bringen Sie nicht mehr nach Hause! Und da sieht man, wie gut die Forderung nach Schutzzonen vom Team Stronach war. Heute in aller Munde, europaweit!

Meine Damen und Herren, Frank Stronach hat mit seiner Forderung nach Schutz­zonen gewusst, wovon er spricht. Und jetzt haben es alle aufgenommen, dessen muss man sich auch einmal bewusst sein. Sie von den Freiheitlichen dürfen ruhig klatschen, Frank Stronach hat auch gute Ideen. (Beifall beim Team Stronach.)

Das sind keine Luftschlösser, was er sagt, sondern das hat System. Frank Stronach weiß, wovon er spricht. Schauen Sie sich unser Programm an! (Abg. Rädler: Stronach braucht einen neuen Obmann!)

Jetzt will man diese Flüchtlinge in Europa verteilen. In Litauen habe ich mit einem Politiker gesprochen, der hat mir mitgeteilt, dass in einem evangelischen Pfarrheim 20 Flüchtlinge aufgenommen worden sind. Die sind keine zwei Wochen dort geblieben.

Das wird passieren: Die wandern nämlich genau in jene Staaten, in die sie wollen. Und das ist zu unterbinden, meine Damen und Herren! Da ist die Politik gefordert, da ist die Regierung an erster Stelle gefordert, und da ist Europa gefordert! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

12.30



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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lintl. (Abg. Rädler: Stronach will neue Gesichter, Herr Lugar! – Abg. Lugar: Haben Sie sich schon beworben oder was? – Abg. Rädler: Nein, nein! Neue Gesichter!)

 


12.31.05

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Minister! Sie können nichts für die derzeitige dramatische internationale Lage, aber man kann Ihnen vorwerfen, dass Sie für das Asylchaos in unserem Land verantwortlich sind. Sie ver­mitteln mit Ihrer chaotischen Asylpolitik den Österreicherinnen und Österreichern kein Gefühl der Sicherheit. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zuerst sprechen Sie von der „Festung Europa“, und dann bleiben kleine „bauliche Maßnahmen“ an der österreichischen Grenze übrig. Dann denken Sie über Fußfesseln und Hausarrest nach – kurz darauf verkünden Sie, das wäre rechtlich gar nicht mög­lich. Warum bringen Sie dann nicht entsprechende Gesetzesvorlagen dazu ein? Es wird zwar über dringend notwendige Asylobergrenzen philosophiert, aber vermutlich wird auch diesbezüglich nichts geschehen.

Frankreich hat nach den Terroranschlägen sofort den Ausnahmezustand ausgerufen. Bei uns wird über so eine Möglichkeit nur nachgedacht. Es ist immer nur von Denken die Rede, Handeln kommt wie immer zu spät.

Sie lassen es zu, Frau Minister, dass aufgrund einer verwaltungsbehördlichen Ent­scheidung Polizisten keine Waffen tragen dürfen, wenn sie sich in der Freizeit befinden. Wenn sich zufällig ein Vorfall ereignen sollte, bei dem es hilfreich sein könnte, dass ein Profi, ein Polizist, einschreitet, dann ist er schutzlos und unbewaffnet allfälligen Tätern ausgeliefert – und das in Zeiten aktueller Terrorgefahr! Das ist ja fast so, wie wenn ein Arzt, der gebraucht wird und zufällig anwesend ist, nicht helfen darf, weil er im Moment nicht im Dienst ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sind die zuständige Ministerin für das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Sie haben es unterlassen, auf die schwelende Gefahr von islamischen Kindergärten hinzuweisen. Im Verfassungsschutzbericht 2014 erwähnen Sie erst an dritter Stelle, nach Rechtsextremismus und Linksextremismus, das Phäno­men des islamischen Terrorismus. – So viel zur prioritären Einstufung dieser Gefahr.

Auch sind Sie verantwortlich dafür, dass seit Wochen und Monaten ungebremst Flüchtlinge in unser Land strömen – ohne Registrierung, ohne Passkontrollen! Sie haben es unterlassen, für schnelle Asylverfahren mit sofortiger abschiebender Wirkung bei Nichtvorliegen eines Asylgrundes zu sorgen. Anstatt umgehend und rechtzeitig Grenzkontrollen einzuführen, haben Sie mit der Organisation des Flüchtlingstransits nach Deutschland geltende gesetzliche Normen gebrochen. Leider wird diese Situation durch diesen halbherzigen Grenzzaunbau auch nicht besser. Er kommt einfach viel zu spät.

Ich fordere Sie daher auf: Regieren Sie nicht gegen die Österreicher! Sorgen Sie dafür, dass Österreichs Grenzen lückenlos und umfassend mit allen erforderlichen tech­nischen Mitteln kontrolliert werden (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach), dass Flüchtlinge registriert werden, dass Asylobergrenzen eingeführt werden und dass Polizisten auch weiterhin Waffenpässe erhalten und nicht durch absurde Verwaltungsvorschriften schikaniert werden! (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Und eine letzte Bitte habe ich noch: Entschärfen Sie die tickende Zeitbombe in den islamischen Kindergärten! Auch diese Institute müssen sich innerhalb der österreichi­schen Verfassung bewegen. Erst dann, Frau Minister, können wir uns wieder sicher


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fühlen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

12.34


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.35.06

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Sicherheit statt Asylchaos“: Österreich und die Menschen in unserem Land sind sehr hilfsbereit. Das wurde schon oft bewiesen. Politisch verfolgten Menschen gehört auch geholfen. Gegen Schlepper gehört massiv und scharf vorgegangen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Durchgriffsrecht, das von dieser Bundesregierung mithilfe der Grünen und der NEOS beschlossen wurde, war ein Riesenfehler. Man kann und darf in einer so sensiblen Frage die Länder und Gemeinden und vor allem die heimische Bevöl­kerung nicht bevormunden und überfahren. Hilfe: ja!, aber wir können nicht die ganze Welt aufnehmen und versorgen. Asyl ist ein Schutz auf Zeit – und nicht auf unbe­grenzte Dauer!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser Bundesregierung wird auf Teufel komm raus gestritten, ob Grenzzäune kommen sollen: ja oder nein?, ob Asylober­grenzen eingeführt werden sollen oder nicht. Aber eines steht jedenfalls fest: Wir wissen nicht mehr, wer überhaupt in unserem Land ist, wer sich in Österreich aufhält. Das Innenministerium sagt, 40 000 Verfahren sind derzeit offen. Von Jänner bis Ende Oktober sind 29 520 Asylentscheidungen getroffen worden. Von diesen Asylwerbern dürfen 40 Prozent bleiben, 40 Prozent müssen abgeschoben werden, 20 Prozent der Verfahren wurden eingestellt. Jetzt frage ich Sie: Wo sind diese 20 Prozent? Wo sind diese Menschen, Asylwerber, Flüchtlinge? Wo sind diese 20 Prozent untergetaucht? Das ist keine gute Entscheidung für unser Land!

Welche Last wird denn der heimischen Bevölkerung noch aufgeladen? Zuerst müssen die Banken gerettet werden, dann muss der Euro gerettet werden, dann muss Griechenland gerettet werden, und jetzt müssen wir die Flüchtlinge retten und auf­nehmen – auch all die Wirtschaftsflüchtlinge. Weiß diese EU in dieser Form noch, was sie eigentlich will? Ich glaube, diese EU in dieser Form ist nicht mehr tragbar. Aber auch diese Bundesregierung hat in der Asylfrage total versagt.

Österreich und die heimische Bevölkerung haben ein Recht auf Sicherheit. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

12.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Winter. – Bitte.

 


12.37.54

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen! Ich möchte vorerst einmal ganz besonders – und das, glaube ich, ist heute tatsächlich verabsäumt worden – alle Zuseher, die derzeit in Spielfeld vor den Fernsehgeräten sitzen und sich mit großem Interesse diese Debatte anschauen und darauf warten, zu hören, was an Ent­scheidungen von uns hier erfolgt beziehungsweise was ein Problemlöser für ihre derzeitige Situation sein könnte, diese Bewohner von Spielfeld möchte ich einmal ganz herzlich grüßen.

Ich möchte auch Sie, meine werten Kollegen, fragen: Waren Sie ein einziges Mal in Spielfeld? Haben Sie sich das ein einziges Mal angeschaut? (Abg. Rädler: Ja, gestern!) – Das ist sehr erfreulich, Herr Kollege Rädler. Sie sind aber offenbar eine


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rühmliche Ausnahme, wie ich vernehme. Darüber freue ich mich sehr. – Und: Haben Sie jemals erlebt, welche Ängste die Menschen dort haben? Ist es eigentlich normal in einem Land, das der EU zugehörig ist, einer EU, die als Friedensprojekt gestartet worden ist, dass sich Frauen ohne Pfefferspray nicht mehr auf die Straßen trauen, dass Kinder grundsätzlich in die Schulen begleitet werden und dass man am Abend, sobald es dunkel wird, nicht allzu gerne mehr auf die Straße geht? Ich würde meinen, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Problemlösung dafür ist von uns absolut notwendig.

Als ich mir den Titel der heutigen Aktuellen Stunde angeschaut habe: „Sicherheit statt Asylchaos“, ist mir eines eingefallen: Offenbar hat doch jemand das Buch „Psychologie der Massen“ von Gustave Le Bon gelesen, denn was sonst wollte man uns mit diesem Titel sagen?

Die Menschen wollen Lösungen von der Regierung, die Menschen wollen Lösungen vom gesamten Parlament, aber offenbar funktioniert das nicht so sehr. Es gibt aber Lösungen von anderer Seite her. Zum Beispiel gibt es in Deutschland viele Organi­sa­tionen, die sich zusammentun und versuchen, die Probleme der Menschen tatsächlich zu artikulieren und Lösungen zu finden.

Eine derartige Konferenz hat vor einigen Wochen in Berlin stattgefunden, eine sogenannte Souveränitätskonferenz. Dort waren wenig Politiker, aber viele Vertreter aus verschiedenen Bevölkerungsgruppierungen und auch Wissenschaftler und Exper­ten, zum Beispiel jemand, den man auch hier in diesem Hohen Haus sehr gerne zitiert, und das ist Karl Albert Schachtschneider, aber auch Andreas von Bülow oder, wenn Sie für eine andere Fraktion eintreten wollen, Ron Paul.

Dabei ist eines ziemlich klar herausgekommen: Man kann ein Problem nur dann lösen, wenn man die Ursachen dieses Problems gefunden hat. Ich glaube, da gibt es zwei sehr wesentliche Gründe.

Zum ersten Grund möchte ich sagen: Wir sollten uns einmal ganz genau fragen, wer denn Interesse an dem gegenwärtigen Chaos in Europa hat und wie denn diese riesigen Flüchtlingsströme aus Irak, aus Afghanistan, aus Syrien und aus dem gesamten Nahen und Mittleren Osten überhaupt zustande gekommen sind. Ich denke, dabei handelt es sich wohl um die Unruhen, die in diesen Gebieten entstanden sind. Aber bei der Frage, wodurch sie entstanden sind, denke ich, es sind die von der NATO geführten Angriffskriege, die diese Menschen aus ihrer Heimat vertreiben.

Als zweiten Grund möchte ich anführen – und das möchte ich ganz klar und deutlich sagen –: Es sind wohl auch wir Europäer, die wir im Augenblick zwar Opfer sind, Täter, denn mit unserer Art des Wirtschaftens, mit unserer Art, zu meinen, dass es unbe­schränktes Wachstum gibt, indem wir ganz einfach andere Kontinente ausbeuten und den Menschen die Lebensgrundlage nehmen, tragen auch wir Schuld mit daran.

Lösungen gäbe es ganz einfache. Erstens: Würde man die NATO dorthin entsorgen, wo man den Warschauer Pakt bereits entsorgt hat, nämlich auf die Müllhalde der Geschichte, wäre schon ein großes Problem weg. Zweitens: Wir müssen unser Wirt­schaftssystem ändern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss noch kurz: Kollege Strache meint ständig und immer, es wäre doch gut, würde die Regierung zurücktreten. Ich würde meinen, es gäbe eine elegantere Lösung. Und zwar: Warum beschließen wir alle gemeinsam nicht eine Volksabstimmung darüber, wie sich die Bevölkerung die Beseitigung des Asylchaos vorstellt? Ich denke, das wäre für uns alle eine Legiti­mation, dass die Gesetzgebung, die wir machen, auch tatsächlich richtig ist. Aber ich


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fürchte, den Mut dazu werden Sie nicht aufbringen. Daher: Die Bevölkerung wird auf eine Lösung warten müssen.

12.42


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

12.42.46Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 7223/J bis 7310/J

2. Anfragebeantwortungen: 6416/AB bis 6487/AB

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (912 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Oktober 2015, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 87 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2015 (Vorlage 88 BA)

Immunitätsausschuss:

Ersuchen des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 27. November 2015, GZ BMVIT-631.540/0759-III/FBW/2015, um Zustimmung zur Verfolgung des Abge­ordneten zum Nationalrat Dr. Matthias Strolz aufgrund des Verdachts einer Verwaltungsübertretung gemäß §§ 107 Abs. 2 bzw. 109 Abs. 3 Z 20 TKG

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/17 (III-222 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2014)


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aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV.GP) (III-225 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2014, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-221 d.B.)

*****

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es wurde vorgeschlagen, die Punkte 1 bis 3, 4 bis 6, 9 bis 11, 13 bis 15, 16 und 17, 18 und 19, 20 und 21 sowie 23 bis 25 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108 Minuten, FPÖ 100 Minuten, Grüne 84 Minuten sowie NEOS und Team Stronach je 44 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 22 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abge­ordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche alle Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so auch angenommen.

12.44.26 1. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (895 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbau­investitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemein­nützigkeitsgesetz geändert werden, sowie über den

Antrag 1264/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Wohnungsvergabe, Kontrolle und Compliance bei gemeinnützi­gen Wohnbauunternehmungen (965 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 506/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Speku­la­tionsverbot für gemeinnützige Bauvereinigungen (966 d.B.)


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3. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 557/A der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird (967 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 3 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. Ich stelle Ihnen 4 Minuten frei­willige Redezeitbeschränkung ein. – Bitte.

 


12.46.05

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Innenministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger zu Hause vor den Fernseh­schirmen! Ich will nicht so weit gehen und bei diesem Gesetz von einem „vertrottelten Gesetz“ sprechen, wie das ein niederösterreichische ÖVP-Landesrat gemacht hat. Aber fragwürdig ist es auf jeden Fall. Es ist auf jeden Fall so, dass man dazu viel wird fragen können, und das werde ich in den nächsten Jahren – und sicher auch meine Kollegen von der Opposition – ganz bestimmt tun.

Fragwürdig ist dieses Gesetz auch für die diversen Ministerien. Der von mir sehr geschätzte Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt Dr. Hesse hat über 15 Seiten Begutachtung zu diesem Gesetz geschrieben. Und er war nicht der Einzige, es sind viele Seiten an Begutachtung eingegangen, und das, obwohl – wie es da drinnen auch zitiert ist – die Begutachtungsfrist extrem kurz für diese rechtlich sehr schwierige Materie war, wie es auch die zwei Bautensprecher der Regierungs­par­teien – und die werden das nachher wahrscheinlich auch wiederholen – mitgeteilt haben.

Es ist dies eine rechtlich sehr schwierige Materie, und natürlich passieren Fehler, aber genau dann, wenn es rechtlich schwierig ist, muss man eine lange Begutachtungsfrist durchführen oder zumindest die Begutachtungsfrist so durchführen, wie sie im Gesetz vorgeschrieben ist. Dazu sagt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, dass die Frist von lediglich drei Wochen viel zu kurz ist und mindestens sechs Wochen betragen sollte.

Nicht nur das ist ein Punkt, den wir zu bekritteln haben. Sie wissen, meine Damen und Herren, dass mehr Geld allein nicht mehr Wohnbau stattfinden lassen wird. Das Problem, woran der Wohnbau in Österreich krankt, ist nicht, dass zu wenig Geld von den Banken für Wohnbau zur Verfügung gestellt wird, nein, das Problem sind die exorbitant hohen Grundstückskosten. Wir brauchen Grundstücke in Ballungsräumen, und die sind zu teuer, und dieses Problem, meine Damen und Herren – und dessen sollten Sie sich gewiss sein –, lösen Sie mit der Einrichtung dieser Wohnbauinves­titionsbank eben gerade nicht. Wir brauchen günstige Grundstückspreise und nicht noch mehr Geld. (Beifall bei der FPÖ.)

Da verwundert es schon, dass zum Beispiel auf Seite 60 des derzeitigen Regierungs­programmes festgestellt wird, dass auch nicht benötigte Kasernen dafür verwendet werden sollten, leistbare Grundstücke für sozialen Wohnbau herzustellen. Und da frage ich mich schon: Wir haben in Linz-Ebelsberg die ehemalige Hillerkaserne, wozu auch der Linzer SPÖ-Bürgermeister festgestellt hat, dass das das wichtigste Stadt­entwicklungsgebiet der Stadt Linz ist, und die will jetzt der Herr Verteidigungsminister


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 56

für 34 Millionen € verkaufen! Wo ist da der Platz für den sozialen Wohnbau? Da wird es keinen sozialen Wohnbau geben. (Beifall bei der FPÖ.) Wir holen uns auf der einen Seite Geld herein, und auf der anderen Seite muss der Staat das wieder hinausgeben, weil sich dann die Leute dort das Wohnen nicht leisten können und wir erhöhte Förderbeiträge zur Verfügung stellen müssen. Das ist ein Schildbürgerstreich! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, falls dann irgendjemand meiner Nachredner auf die Idee kommen sollte, sich an der EU oder Brüssel abzuputzen: Meine Damen und Herren, vor allem jene auf der Regierungsbank, der Bundeskanzler sitzt im Rat der Regie­rungschefs, der Wirtschaftsminister sitzt auch im Europäischen Rat. Sie sind die EU, meine Damen und Herren, und wenn Sie sagen, dass die EU uns das Geld nur unter bestimmten Voraussetzungen gibt, dann müssen Sie die EU ändern. So schaut´s aus! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.49


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


12.50.23

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Im März dieses Jahres wurde der politische Beschluss für ein Konjunkturpaket für mehr leistbares Wohnen gefasst. Mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir zum einen mit der Errichtung einer Wohn­bauinvestitionsbank und zum anderen mit der wichtigsten Reform des Wohnungsge­meinnützigkeitsgesetzes seit zehn Jahren dieses Konjunkturpaket um.

Sehr geehrter Herr Kollege Schrangl, natürlich sind in der Begutachtungsphase Ände­run­gen beantragt und eingebracht worden. Wir haben auch den entsprechenden Abän­derungsantrag im Bautenausschuss mit berücksichtigt.

Zuerst ein Wort zur Wohnbauinvestitionsbank: Ziel dieser Bank ist es, durch die Weiterleitung von Krediten von supranationalen europäischen Geldgebern in Höhe von 700 Millionen € an gemeinnützige und gewerbliche Bauträger den Wohnungsmarkt anzukurbeln. Es ist mit einer Investitionsleistung von insgesamt 5,7 Milliarden € zu rechnen. Laut Berechnungen können die Bauträger mit den zusätzlichen Mitteln in den nächsten fünf bis sieben Jahren rund 30 000 neue Wohnungen für 68 000  Menschen errichten.

Das hilft uns natürlich, die steigende Nachfrage vor allem in den Ballungsräumen zu decken. Maßnahmen wie das vorliegende Wohnbaupaket sind entscheidend für das Funktionieren des Wohnungsmarktes, denn mehr Wohnungen erhöhen grundsätzlich die Leistbarkeit von Wohnraum.

Mir ist es wichtig, ein paar Punkte herauszustreichen. – Zum einen: Die Wohnbau­investitionsbank ist keine staatliche, sondern eine private Bank, die von den bestehen­den Bausparkassen und den Wohnbaubanken getragen wird. Es werden keine Steuermittel verwendet, der Staat ist mit Haftungen beteiligt. Wir schaffen mit der Abwicklung der Kredite über die bestehenden Bausparkassen und Wohnbaubanken sehr, sehr schlanke Strukturen. Für mich ist es auch ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Rückflüsse aus diesen gewährten Krediten wieder zurück ins System kommen. Das heißt, mit diesen Geldern können dann wieder neue Kredite vergeben werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ziel ist es, mehr leistbaren Wohnraum zu schaffen. Ziel ist es auch, den Arbeitsmarkt anzukurbeln; gerechnet wird mit der Schaffung und Erhaltung von 20 000 Arbeitsplätzen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 57

Sehr geehrte Damen und Herren! Der zweite Teil dieser Novelle betrifft das Woh­nungsgemeinnützigkeitsgesetz. Die wesentlichen Änderungen in gebotener Kürze:

Sanierungsmaßnahmen werden leichter durchführbar, da für eine angemessene freiwillige Erhöhung der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge bei Sanierung nicht mehr die Einstimmigkeit der Mieter erforderlich ist, sondern eine Dreiviertelmehrheit ausreichend sein wird.

Gemeinnützige Wohnbauträger werden verpflichtet, bei umfassenden Sanierungen die Möglichkeit zur Nachverdichtung zu prüfen. Dadurch entfallen natürlich Kosten für zusätzlichen Baugrund und Infrastruktur. Das Bauen kann mit dieser Maßnahme billiger gemacht werden.

Außerdem müssen die Gemeinnützigen rascher ihr Eigenkapital wieder in den Neubau und in die Sanierung von Wohnungen einbringen. Da wird der Zeitrahmen von bisher drei auf zwei Jahre verkürzt.

Wichtig ist auch, dass eine zehnjährige Spekulationsfrist verhindern soll, dass günstig erworbene Eigentumswohnungen zu Gewinnzwecken sofort wieder weiterveräußert werden.

Es gibt einige weitere Punkte: Klarstellungen bei der Differenzierung zwischen Er­hal­tungs- und Verbesserungsarbeiten, einkommensneutrale Glättung der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge, Compliance-Regelungen, Fit & Proper-Bestimmungen, Ver­ord­nungs­ermächtigung für das Wirtschaftsministerium.

Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend möchte ich mich bei allen, die bei dieser Novelle mitgearbeitet haben, sehr, sehr herzlich bedanken. Aus meiner Sicht ist diese Novelle ein wichtiger Schritt zu mehr leistbarem Wohnraum. Ich bitte Sie alle, dieser Novelle die Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.55


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


12.55.10

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren hier und vielleicht zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ich kann nur sagen: endlich! Endlich gibt es mehr Geld für den Wohnbau. Das ist ein jahrzehntelanges Problem.

Seit mindestens einem Jahrzehnt sagen uns die Experten, dass sie bei den Menschen vor Ort, die Wohnungen suchen, merken, dass dringend mehr leistbarer Wohnraum gebaut werden soll. Denn: Wohnen ist ein Grundbedürfnis, Wohnen ist praktisch eine Lebensfrage, neben Essen und Arbeiten. Aber obwohl schon über ein Jahrzehnt die Notwendigkeit eines verstärkten Einsatzes öffentlicher Mittel im Wohnbau auf dem Tisch liegt, ist nichts passiert. Deshalb sage ich: Endlich, heute passiert etwas! Nur: Es ist meines Erachtens viel zu wenig!

Ich gebe Ihnen völlig recht, Herr Kollege: Wir brauchen eine breitere Offensive, um Wohnen leistbar zu halten und leistbar zu machen. Darum geht es ja in erster Linie! Doch eine Wohnbaubank alleine ist zwar ein Silberstreif am Horizont, erleichtert aber die Situation nicht ganz wesentlich. Und zusätzlich 30 000 Wohnungen: Herr Kollege Singer, ja, die sind dringend notwendig, aber die hätten wir schon vor fünf Jahren ge­braucht. Die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften haben immer schon gesagt, dass der Wohnbau in Österreich zu gering ist, dass wir eine Zweckbindung der Wohnbauförderung brauchen. Das wurde im Jahre 2008 gestrichen, und zwar von einem ÖVP-Finanzminister im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 58

Es hat immer schon geheißen, Grundpreise sollen leistbar sein. Jetzt haben wir einen eminenten Anstieg. Wir brauchen vor Ort andere Raumordnungskonzeptionen. Wir brauchen eine Mobilisierung des Baulandes. Da sind teilweise Verfassungsänderungen notwendig, damit der Grundpreis sinkt und damit Wohnen und Wohnbau billiger werden. – Das wurde wieder auf die lange Bank geschoben, ist noch nicht geschehen. Die Zweckbindung der Wohnbauförderung ist auch noch nicht wiedereingeführt.

Wir haben dann – von Ihrer Seite, Frau Präsidentin, habe ich es ja gerne gehört – 2013 –  ich kann mich noch gut erinnern, es war, glaube ich, Juni 2013 – gehört: Die Regierung tagt wieder, Regierungsklausur! Und was wird versprochen? – Eine große Wirtschaftsinitiative, eine große Wohnbauinitiative! Damals hat es geheißen, aus dem Budget kommen 500 Millionen € für den Wohnbau – vor der Wahl im Juni 2013!

Was war nach der Wahl? – Da waren es auf einmal 280 Millionen €, und real waren es dann 183 Millionen €, die vom Bundesbudget im Zuge der Verkaufserlöse aus den Lizenzversteigerungen für den Mobilfunk zur Verfügung gestellt wurden, allerdings nur mit der Auflage, dass die Länder noch einmal so viel drauflegen. Also ein Paket, das nicht realisiert wurde. Und heute haben wir sozusagen ein Mini-Paket, dem wir zustim­men werden, da mehr Geld für den Wohnbau und teilweise auch Verbesserungen für die sozusagen gemeinnützige Wohnbauwirtschaft – damit diese noch besser agieren kann – sinnvoll sind.

Nur: Für uns ist das Glas noch nicht einmal halb voll. Für uns stehen weitere dringende Maßnahmen an, und ich möchte noch einmal ein paar grüne Beiträge – abgesehen von unserer Zustimmung heute als konsensorientierte Oppositionspartei – präsentie­ren. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Erstens: Es soll nachhaltig gebaut werden, wenn schon gebaut wird, und nicht sozu­sagen heute der Sondermüll von morgen erzeugt werden. Oft werden Baumaterialien eingesetzt oder wird auf der grünen Wiese ohne Anbindung gebaut, und das schafft uns Probleme in der Zukunft.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein, der mit den Vorstellungen des Umweltres­sorts wortidentisch ist:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (895 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­des­gesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Bauten-Ausschusses (965 d.B.), wird wie folgt geändert:

Artikel 1 (WBIB-G) wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 2 Z 5 lautet:

„5. die Einhaltung der baulichkeitsbezogenen Energieeffizienzkriterien zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen; dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die einzuhaltenden Energieeffizienzkriterien bei Gebäuden den Mindestanforde­rungen an die Gesamtenergieeffizienz, die im ‚Nationalen Plan‘ gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2010/31/EU für das Jahr 2020 festgelegt wurden, entsprechen,“

2. In § 5 Abs. 2 wird folgende Z 5a eingefügt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 59

„5a. die Einhaltung von Qualitätsanforderungen für die Errichtung von siedlungsbezo­gener Wohninfrastruktur, insbesondere zum Zweck der Minimierung des zusätzlichen Flächenverbrauchs“ – also Bodenschutz – „sowie der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen,“

*****

Erstens: Diese Abänderung ist eigentlich von Ihrem Regierungsprogramm her vor­gezeichnet: Effizienz und gleichzeitig Bodenschutz. – Nehmen Sie das als positiven Anknüpfungspunkt!

Zweitens: Compliance-Regeln innerhalb der Wohnbaugesellschaften. – Da haben Sie meine Anregung aufgenommen, daher wird mein Antrag mitverhandelt.

Drittens: Unsere Bedenken beim Mietkauf. – Mein Kollege Steinhauser wird diese näher ausführen.

Viertens: Das Ersuchen, die Wohnungen transparent zu vergeben.

Fünftens: Am allerwichtigsten ist eine generelle Reform des Mietrechtes – Kollege Steinhauser wird das noch ausführen –, denn vieles liegt bei Ihnen auf der langen Bank. Auch die heutige Initiative geht eigentlich auf Vorschläge des Kollegen Muchitsch zurück. Ich glaube, das war schon Anfang 2000 – mindestens Anfang 2000!

Was wir Grüne nicht wollen, was für uns Grüne nicht infrage kommt, ist das „Auf-die-lange-Bank-Schieben“ in Sachen Wohnen. Das hat im Wohnbaubereich keinen Platz, und deshalb einerseits unsere Zustimmung und andererseits unsere Reformvor­schläge. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.01


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Moser soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Bauten-Ausschusses über die Regierungsvorlage (895 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (965 d.B.) (TOP 1)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (895 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Bauten-Ausschusses (965 d.B.), wird wie folgt geändert:

Artikel 1 (WBIB-G) wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 2 Z 5 lautet:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 60

"5. die Einhaltung der baulichkeitsbezogenen Energieeffizienzkriterien zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen; dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die einzuhaltenden Energieeffizienzkriterien bei Gebäuden den Mindestanforde­rungen an die Gesamtenergieeffizienz, die im "Nationalen Plan" gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2010/31/EU für das Jahr 2020 festgelegt wurden, entsprechen,"

In § 5 Abs. 2 wird folgende Z 5a eingefügt:

"5a. die Einhaltung von Qualitätsanforderungen für die Errichtung von siedlungsbe­zo­gener Wohninfrastruktur, insbesondere zum Zweck der Minimierung des zusätzlichen Flächenverbrauchs sowie der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen,"

Begründung

Zu Z 1

Das Paket enthält keine Vorgaben zur Energieeffizienz neu errichteter Gebäude oder zu Sanierungen, daher gelten die allgemeinen Bauordnungsvorschriften. Durch die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die im so genannten "Nationalen Plan" umgesetzt wird, werden die gesetzlichen Mindestanforderungen bis zum Jahr 2020 schrittweise abgesenkt. Ab dem Jahr 2020 muss der so genannte Niedrigst­energiehaus-Standard erfüllt werden. Die österreichische Interpretation dieses Stan­dards ist, bezogen auf den Heizwärmebedarf, um einiges schwächer als der Passivhaus-Standard und somit schon heute leicht zu erfüllen. Ein Vorziehen der Bauord­nungs­vorschrift von 2020 für die durch die WBIB finanzierten Neubauten trägt somit nicht nur zu langfristig leistbarem Wohnen bei, sondern ist auch ohne unver­hältnismäßigen Mehraufwand möglich.

Zu Z 2

In Österreich werden pro Tag 22,4 Hektar wertvoller Boden verbaut. Das Ziel der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie wird damit um ca. das Neunfache verfehlt. Darüber hinaus sind die Treibhausgas-Emissionen im Verkehrssektor, vor allem durch gestiegene Fahrleistungen im Straßenverkehr, seit dem Kyoto-Basisjahr 1990 um 61 Prozent gestiegen. Der Bau neuer Wohneinheiten sowie Wohninfrastruktur sollte daher unter dem Grundprinzip der größtmöglichen Vermeidung zusätzlicher Treibhaus­gas­emissionen und zusätzlichen Flächenverbrauchs durchgeführt werden.

Maßnahmen die den Zielsetzungen des Klima und Bodenschutzes widersprechen (Maßnahmen zur Förderung des motorisierten Individualverkehrs, Bau "auf der Grünen Wiese" ohne Anschluss an ÖPNV), sollten von der Finanzierung durch die ÖBIB ausgeschlossen werden.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


13.01.59

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohnen absichern und aus­reichend Wohnraum schaffen: Das sind zwei Säulen, auf denen sicheres Wohnen und damit auch ein wesentlicher Teil der sozialen Sicherheit beruht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 61

Als sozialdemokratische Wohnbausprecherin bin ich sehr stolz auf das Gesetz, das wir heute vorlegen können, denn es stellt mit seinen flankierenden Maßnahmen wirklich eine sehr große Reform im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz dar.

Am Anfang des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Wohnbauinvestitionsbank, der WBIB, stand die Überlegung, einen zusätzlichen Impuls für Wohnraumbeschaffung und für die Bauwirtschaft zu setzen. Genau das ist mit dem WBIB-Gesetz auch ge­schehen. Die eigens dafür geschaffene Wohnbauinvestitionsbank beschafft Finanzie­rungs­mittel aus der Europäischen Investitionsbank. Von dieser wird das Geld bereit­gestellt und vom Bund nur abgesichert.

Naheliegender Partner für diese Initiative ist die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, weil sie für die Schaffung von langfristig finanziell leistbarem Wohnraum steht. Und dass der österreichische Wohnungsmarkt im europäischen Vergleich durch günstige Mieten und hohe Qualität heraussticht, ist zum Großteil der Verdienst der gemein­nützigen Wohnbauwirtschaft.

Durch Verhandlungen auf parlamentarischer Ebene – und an dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten sehr herzlich für die intensive und sehr gute Zusammenarbeit bedanken – ist es gelungen, im Rahmen des WGG ein Reformpaket vorzulegen, von dem alle MieterInnen im Bereich der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft profitieren. Es geht hierbei um insgesamt 925 000 Wohnungen, das ist nahezu ein Viertel des gesamten Wohnungsmarktes.

Nächster Punkt: Sicherheit. – Unter diesem Aspekt profitieren ab 2016 die Mieter klar von vorhersehbaren Mieten. Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, der EVB, der den Sanierungstopf für die eigene Wohnhausanlage darstellt, bewegt sich künftig in einer Bandbreite von 50 Cent bis zu 2 € und baut sich langsam auf. Plötzliche Erhö­hungen von 126 Prozent, wie sie bis jetzt möglich waren, sind zukünftig ausgeschlos­sen. Nicht verwendete Mittel fließen wieder an die MieterInnen zurück. Außerdem stehen dadurch auch ausreichend Mittel für die Sanierung der Anlage zur Verfügung. Kosten für die Generalsanierung werden zukünftig auf 20 Jahre aufgeteilt werden können und nicht mehr nur auf 10 Jahre wie bisher. Also auch hier werden die monat­lichen Wohnkosten gesenkt. Außerdem müssen Mieter künftig nur mehr für Bagatell­reparaturen sorgen. Alles andere regelt die Erhaltungspflicht vom Vermieter, die umfassend ist.

Persönlich möchte ich aus meiner Zeit als Mietervertreterin anmerken, dass ich weiß, wie finanziell schwierig es oft sein kann, wenn ein Waschbecken zerbrochen oder der mitvermietete Herd defekt ist. Das ist für eine Familie manches Mal gar nicht zu schaffen. Diese Sorgen werden durch dieses Gesetz jetzt den Mietern genommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Mehr Mitbestimmung wird es geben, wenn es um die Setzung von kinder-, alters- oder behindertengerechten Maßnahmen geht. Mit einfacher Mehrheit können die Mieter zukünftig hausseitige Verbesserungen vom Bauträger einfordern. Damit sind auch Voraussetzungen für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft geschaffen, die im Wandel der Zeit im Neubau ohnehin schon neue Wege geht. Geschlechtersensible Wohnhausanlagen, „Themenbauten“, betreutes Wohnen und so weiter sind schon gängige Praxis.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist mehr Transparenz. In Zukunft gelten neue Regelungen bei Wohnungsgeschäften von Verantwortungsträgern für den eigenen Bedarf. Da sind Einstimmigkeit im Aufsichtsrat und eine zwingende Veröffentlichung notwendig. Im Wirtschaftsministerium wird noch an den Compliance-Regeln gearbeitet, die zeitnahe in die eigenen Regeln der Gemeinnützigen aufgenommen werden sollen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 62

Zusammenfassend kann man, glaube ich, sagen: Die Anstrengungen im Wohnungs­neubau sind durch EU-Mitteln maximiert. Außerdem modernisieren wir den gemein­nützigen Wohnbausektor. Die Wohnkosten sind vorhersehbar. Es gibt mehr Mitbestim­mung. Und es gibt eine umfassende Erhaltungspflicht durch die Vermieter. All das macht diese Art des Wohnens zur sichersten in der österreichischen Wohnungs­land­schaft. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


13.07.19

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie! Ich möchte die rot-schwarz-grüne Euphorie hinsichtlich der Wohnbauinves­titionsbank etwas dämpfen und Ihnen das vorlesen, was das Finanzministerium zu diesem Gesetzentwurf sagt. Und zwar:

„Der Sinn und Zweck der Einrichtung der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) ist nicht erkennbar, zumal der vorgesehene Geschäftszweck bereits jetzt von Wohnbaubanken abgedeckt wird.“

Sie sind sich also in der eigenen Regierung über den Salat nicht einig, den Sie da zusammenmischen. Abgesehen davon fließt ja schon viel Geld unter dem Titel „Wohn­bau“, nur kommt das im Wohnbaubereich nicht an, weil 2009 die Zweckwidmung der Wohnbaufördergelder ausgehoben wurde, und jetzt versickern diese Millionen in den Landesbudgets.

Da frage ich Sie: Warum führen wir denn diese Zweckwidmung nicht wieder ein? Ja ganz einfach! Weil Österreich von den Landesfürsten regiert wird und nicht von der Bundesregierung und weil Rot und Schwarz der eigenen Landesfürsten nicht Herr werden. Daher installieren wir jetzt eine Parallelstruktur und arbeiten künftig doppel­gleisig. In Sonntagsreden wird dann wieder vom Einsparen gesprochen.

Gleichzeitig schauen Sie zu – und das werfe ich Ihnen vor –, wie den Bürgerinnen und Bürgern ein Wohnbauförderungsbeitrag vom Lohn und vom Gehalt abgezogen wird, der aber nicht im Wohnbau landet. Und Sie schauen auch zu, wie den Arbeitgebern Lohnnebenkosten unter demselben Titel aufgedrückt werden – Gelder, die nicht im Wohnbau landen!

Jetzt wird eine Wohnbauinvestitionsbank installiert, wo 500 Millionen € an Ausfalls­haftung übernommen werden, und der Rechnungshof kritisiert zu Recht, dass dies ohne jegliche Rechnungshofkontrolle erfolgt, und zwar weder für die Übernahme der Haftungen noch für die gemeinnützigen Bauträger selbst.

Ich fasse also zusammen: Wir haben einen steigenden Wohnbaubedarf, aber diesen zu decken, wird Ihnen mit dem Konzept, das Sie hier vorlegen, nicht gelingen, sondern Sie schaffen damit eine Parallelstruktur.

Der zweite Teil der Regierungsvorlage beschäftigt sich mit dem Wohnungsgemein­nützigkeitsgesetz. Da war ein großer Wurf angekündigt, und was jetzt kommt, ist lediglich eine Ansammlung kleiner Korrekturen. Das Wichtigste, was dieses Gesetz sein sollte, nämlich für die Betroffenen lesbar und verständlich, wird überhaupt nicht erreicht. Wenn Sie einen Blick in dieses Gesetz werfen, dann haben Sie selbst als Jurist Mühe, dem zu folgen, was daraus hervorgehen sollte.

Was ich an der vorliegenden Novelle vermisse, ist eine Stärkung der Position jener Mieter, die Eigentum an ihrer Genossenschaftswohnung erwerben wollen. Da haben


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 63

Sie eine große Chance verpasst. Eigentum an der Wohnung, die dem eigenen Wohnbedürfnis dient, ist die beste Altersvorsorge, ist der beste Schutz vor Altersarmut.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Bautenausschusses (965 d.B.) über die Regierungsvorlage (895 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ein­richtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Woh­nungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden und über den Antrag 1264/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungs­vergabe, Kontrolle und Compliance bei gemeinnützigen Wohnbauunternehmungen, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In Art. 3 wird Z 17a hinzugefügt:

„§15 c lit b Z 1 lautet ‚eine Mindestzahl von Erklärungen gemäß § 15e Abs. 3, wobei Erklärungen von 25 % der Mieter jedenfalls ausreichend sind,‘“

*****

Wir NEOS fordern eine Zweckwidmung der Wohnbauförderung statt mehr Bürokratie und kontrollloser Haftungsübernahmen im geförderten Wohnbau und ein lesbares Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das den Mietern den Erwerb von Wohnungseigen­tum erleichtert. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

13.11


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Loacker soeben einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

zum Bericht des Bautenausschusses (965 d.B.) über die Regierungsvorlage (895 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbau­investitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sonder­maßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemein­nützigkeits­gesetz geändert werden und

über den Antrag 1264/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungsvergabe, Kontrolle und Compliance bei gemeinnützigen Wohnbauunternehmungen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Bautenausschusses (965 d.B.) über die Regierungsvorlage (895 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ein­richtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 64

über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Woh­nungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden und

über den Antrag 1264/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungsvergabe, Kontrolle und Compliance bei gemeinnützigen Wohnbauunternehmungen, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I.  In Art 3 wird Z 17a hinzugefügt:

    „§15 c lit b Z 1 lautet "eine Mindestzahl von Erklärungen gemäß § 15e Abs. 3, wobei Erklärungen von 25 % der Mieter jedenfalls ausreichend sind,"

Begründung

Ad I.

Nach § 15c lit b WGG kann die Wohnbauvereinigung ein freiwilliges Angebot dem Mieter unterbreiten, wenn dieser die Voraussetzungen des § 15b WGG erfüllt. Weiters enthält lit b eine taxative Aufzählung von Bedingungen die das Angebot enthalten darf. Gem Z 1 kann die Wirksamkeit des Angebots von einer Mindestanzahl von Annah­me­erklärungen durch die anerklärten Mieter (Mindestannahmequote) abhängig gemacht werden. In welchem Rahmen die gemeinnützigen Bauvereinigungen diese Quote festlegen dürfen wird weder im Gesetzestext, noch in den Materialien näher erläutert. Allein § 7 Abs 3 Z 6a zeigt uns, dass die Quote keinesfalls zu hoch angesetzt werden darf.

In der Praxis zeigt sich, dass die gemeinnützigen Bauvereinigungen diese Quote oft in praktisch unerreichbare Höhen, z.B. 70 % festsetzen.Das nützen sie dann, um mit Gewinn zu verkaufen.

Diese Mindestannahmequote stellt eine erhebliche Hürde für Mieter dar, die Eigentum erwerben wollen. Es liegt im Interesse des Gesetzgebers, das Wohnen im Eigentum zu fördern, denn Wohnen im Eigentum schafft Freiheit. So stellt z..B eine Eigentums­wohnung eine gute Pensionsvorsorge dar und erhöht die finanzielle Sicherheit des Einzelnen.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordneten Mag. Steinacker. – Bitte.

13.11.10

 


Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürge­rinnen und Mitbürger! „Zeige mir, wie du wohnst, und ich sage dir, worauf du Wert legst“, sagte der deutsche Germanist Carl Peter Fröhling.

Wohnen hat für jeden von uns eine ganz besondere persönliche Bedeutung in der Gestaltung unseres Lebens. Mit der Wohnbau-Offensive leistet die Bundesregierung einen ganz bedeutenden Beitrag zum eigenen Wohnen. Die Möglichkeit, eigenen Wohnraum zu schaffen, wird ausgeweitet, und Wohnen wird vor allem leistbar gemacht. Jeder Euro, den wir in den Wohnbau investieren, bedeutet dreifache Wertschöpfung, ist also eine gute Investition in den Wohnbau.

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Details der Regierungsvorlage kommen und ein paar Punkte hervorheben, vor allem jene betreffend die Kontroll­rechte. Im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz werden die Compliance-Regeln und der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 65

Corporate Governance Kodex überarbeitet und konkretisiert. Ziel ist es, transparente und effiziente Wohnungswirtschaft zukünftig durch noch genauere Berichte zu ermög­lichen. Die Unvereinbarkeitsbestimmungen werden verschärft. Geschäfte von gemein­nützigen Funktionsträgern mit der Bauvereinigung müssen in Zukunft einstimmig durch die Zustimmung des Aufsichtsrates abgesegnet werden. Auch die nahen Angehörigen der Funktionsträger werden zukünftig erfasst. Zusätzlich muss die Bauvereinigung jährlich einen Compliance-Bericht erstellen, den grundsätzlich jedermann jederzeit bei den jeweiligen Ämtern der Landesregierung einsehen kann.

Damit komme ich zum zweiten Punkt unserer Diskussion bezüglich der Kontrolle, nämlich zu dem Ansinnen einer Ausweitung der Rechnungshofkontrolle. Dazu möchte ich klarstellen: Bereits jetzt unterliegen privatrechtlich organisierte gemeinnützige Bauvereinigungen einem sehr engmaschigen Prüf-, Kontroll- und Aufsichtssystem mit umfassender Rechnungs-, Gebarungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Lan­desbehörden, den Revisionsverband und die Finanzbehörden.

Meine Damen und Herren, jetzt schon kann der Rechnungshof in alle Prüfberichte des Revisionsverbandes bei den zuständigen Landesbehörden einsehen. Dort, wo wir ihn zuständig gemacht haben, zu prüfen, nämlich dann, wenn öffentliche Institutionen, Bund, Länder und Gemeinden, mehr als 50 Prozent beteiligt sind oder Gesellschaften zur Gänze im Eigentum stehen, kann der Rechnungshof nach den Notwendigkeiten prüfen.

Ich möchte noch kurz zum Thema Wohnbauinvestitionsbank kommen. Diese ermög­licht zukünftig besonders günstige langfristige Finanzierungen mit EU-Geldern mit bis zu 25 Jahren Laufzeit bei fixen Zinskonditionen.

Herr Kollege Loacker, da möchte ich Ihnen schon sagen: Sie kommen aus dem Ban­kenbereich, Sie wissen, dass solche langfristigen Finanzierungen mit mehr als 25 Jah­ren Laufzeit im Moment von keiner Bank gewährt werden beziehungsweise überhaupt nur sehr schwer darstellbar sind.

Fakt ist: Diese Regierungsvorlage schafft neue, moderne, zukunftsweisende Angebote für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Die Wohnbau-Offensive kurbelt die Wirt­schaft nachhaltig an, sie sichert Arbeitsplätze, sie schafft leistbaren Wohnraum über Generationen hinweg und sie schafft mehr Eigentum für unsere Bürgerinnen und Bürger. Ich ersuche Sie daher um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.14


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


13.15.00

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hohes Haus! Das ist ja interessant, die ÖVP sagt: „Zeige mir, wie du wohnst, und ich sage dir, worauf du Wert legst.“ – Ich glaube nicht, dass es den meisten Menschen an Geschmack fehlt. Das Problem bei den meisten Menschen ist, dass sie sich das gar nicht leisten können, was sie sich geschmacklich alles vorstellen könnten. (Beifall beim Team Stronach.) Menschen, die auf 35 Quadratmetern leben, und zwar deshalb, weil sie mit 858 € im Monat aus­kommen müssen – wir haben gerade aus einer Anfragebeantwortung erfahren, dass 900 000 Menschen in Österreich maximal 858 € im Monat zur Verfügung haben –, fehlt es nicht an Geschmack, die würden lieber auf 100 Quadratmetern leben, mit schönen Möbeln und allem Möglichen, anstatt auf 34 Quadratmetern mit Second Hand-Möbeln. Das ist doch klar: Das machen diese Menschen nicht, weil es ihnen an Geschmack mangelt, sondern deshalb, weil ihnen einfach die Möglichkeiten fehlen.


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Das ist das Problem! Und dass Sie von der ÖVP das Problem nicht verstanden haben, ist mir auch völlig klar, denn wenn Sie hergehen und sagen, eine Wohnbau-Offensive mit 4 000 bis 5 000 Wohnungen pro Jahr wird leistbares Wohnen erzeugen, dann merke ich, dass Sie das Problem nicht verstanden haben.

Wir haben in Österreich einen Rückstand von 40 000 Wohnungen, die fehlen, und wir haben einen Zuzug – jetzt nur, was die Flüchtlinge betrifft – von 85 000 Menschen nur dieses Jahr. 85 000 Menschen! Die werden ja auch wohnen wollen. Wenn Sie mit einem Taschenrechner ein bisschen umgehen können, dann rechnen Sie das einmal zusammen: 40 000 Rückstand und 85 000 zusätzlicher Bedarf! Angesichts dessen kommen Sie mit einer Wohnbau-Offensive mit 4 000 bis 5 000 zusätzlichen Wohnun­gen pro Jahr! Mehr ist es nicht. Diese 30 000 Wohnungen bauen Sie ja nicht in einem Jahr, das ist auf fünf bis sieben Jahre gerechnet. Dividieren Sie das einmal! – Das ist ja das Problem!

Wenn Sie meinen, die Wohnbauinvestitionsbank wird jetzt Wunder vollbringen, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist ja nicht möglich, denn diese Wohnbauinvestitionsbank kann nichts anderes machen, als eh schon die anderen Banken machen, nämlich Projekte finanzieren, die darstellbar sind, und das mit sehr niedrigen Zinsen. Sie bekommen heute ein Prozent Zinsen, wenn Sie ein Wohnbauprojekt umsetzen. Mein Bruder macht das jeden Tag, der ist Bauträger, der macht jeden Tag Projekte, die sich rechnen.

Wenn Sie sagen, wir machen auch Projekte, die sich nicht rechnen, dann muss ich Sie fragen: Ist das Ihre Intention? Wollen Sie einfach jedes Projekt umsetzen? – Ich hoffe nicht, denn sonst haben wir das gleiche Problem wie bei der Hypo: dass man Garantien gibt für Projekte, die sich langfristig nicht rechnen und wo der Steuerzahler dann wieder zur Kasse gebeten wird. Und wenn Sie nur solche Projekte machen, die sich auch rechnen, dann frage ich mich: Woher kommt dann das leistbare Wohnen? Woher? Nur weil Sie statt einem Prozent vielleicht 0,75 Prozent Zinsen ermöglichen, glauben Sie, dass das das Kraut fett macht, glauben Sie, dass es deshalb leistbares Wohnen geben wird? – Mitnichten!

Wissen Sie, wann leistbares Wohnen möglich ist? – Wenn man mehr Wohnungen baut, als man braucht. Wissen Sie, warum? – Weil dann die Mieten sinken. Im Moment ist es genau umgekehrt, im Moment haben wir viel weniger Wohnungen, als wir brauchen würden, und deshalb steigen die Mieten. So einfach ist das!

Wenn Sie sagen, Sie können ein Loch von, sagen wir einmal, mindestens 70 000 bis 80 000 Wohnungen mit jährlich 5 000 stopfen, dann müssen Sie mir rechnerisch „vorhüpfen“, wie das gehen soll. Was Sie hier machen, ist nichts anderes, als dass Sie wieder ein Verwaltungsinstrument schaffen, wo Sie rote und schwarze Günstlinge hineinsetzen können, womit Sie nichts anderes tun, als Ihre Klientel zu versorgen, und dann entscheiden, welches Projekt umgesetzt wird oder nicht. Aber zusätzlichen Wohnbau wird es dadurch nicht geben! (Beifall beim Team Stronach.)

Es haben Ihnen ja die Niederösterreicher ausgerichtet, was sie davon halten, nämlich gar nichts. Denn: Das ist in Wahrheit ein Projekt, das den Wohnungssuchenden nichts bringt. Es ist ein Projekt, das Ihnen wieder einmal politischen Einfluss auf Ihre Günst­linge gibt.

Leistbares Wohnen können Sie nur dann erreichen, wenn Sie endlich die Hausauf­gaben machen, nämlich mindestens 50 000 neue Wohnungen pro Jahr bauen. Dann können Sie leistbares Wohnen ermöglichen, aber sonst sicherlich nicht! (Beifall beim Team Stronach.)

13.18



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 67

Präsident Karlheinz Kopf|: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


13.19.07

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr ge­schätzter Herr Bundesminister! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt auf meine Vorredner eingehen und jene Dinge herausgreifen, wo ich der Meinung bin, dass sie recht haben. Und bei allem, was ich nicht herausgreife, und zwar aufgrund von nur drei Minuten Redezeit, gebe ich meinen Vorrednern nicht recht.

Herr Lugar, Sie haben recht, Fakt ist: Wir haben einen Rückstand aufzuholen, einen Rückstand an zusätzlichen Wohnungen, die wir brauchen. Je mehr Wohnungen angeboten werden, je größer das Wohnungsangebot ist, umso geringer ist die Nach­frage und umso besser ist das für den Markt.

Aber gerade mit dieser Initiative wollen wir das größte Konjunkturpaket in der Zweiten Republik in einem Bereich schaffen (Abg. Steinbichler: Das ist Kritik an der Regie­rung!): 5,75 Milliarden €, 5 Milliarden € für Wohnraum, für neuen Wohnraum, 750 Mil­lio­nen € für siedlungsbezogene Infrastruktur – einmalig, erstmalig! –, da wollen wir mit 700 Millionen € zusätzlichen Geldes von der Europäischen Investitionsbank (Abg. Lugar: Das haben wir noch nicht!), durch Bundeshaftungen gedeckt, mit 500 Mil­lionen € eine Hebelwirkung von 5,75 Milliarden € zusätzlicher Investitionen erreichen. (Abg. Lugar: Das ist ja Voodoo-Ökonomie! Sind Sie ein Zauberer?)

Ja, Herr Kollege Loacker, Sie haben recht, wir schaffen ein neues, zusätzliches Modell, eine Parallelstruktur. Das ist aber auch notwendig, weil es mit den bisherigen Struk­turen nicht gelungen ist, den Bedarf an Wohnraum, den wir in diesem Land haben, abzudecken.

Auch Sie, Frau Abgeordnete Moser, haben recht, wenn Sie sagen: Viele Jahre ist etwas versucht worden. – Es ist richtig, wir haben es versucht, in Abstimmung mit den Ländern. Wir sind gescheitert. Wir sind gescheitert, weil es in Abstimmung mit den Ländern nicht gelungen ist. Deshalb ist es notwendig, ein neues Modell zu zeichnen. Und dieses Modell ist entsprechend gezeichnet worden, da auch die Bausozialpartner seit Jahren darauf hinweisen. Herr Bundesinnungsmeister Frömmel ist heute hier zu Gast. Er ist ein Vater dieses Modells. Wir haben gemeinsam über unsere Nach­haltigkeitsinitiative UMWELT + BAUEN mit allen Experten versucht, Partner für ein neues Modell zu finden.

Mit der Bundesregierung, vertreten durch den damaligen Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und den damaligen Finanzstaatssekretär Andreas Schieder, ist es im Juni 2013 gelungen, dieses Modell der Bundespolitik näherzubringen. Deswegen soll man dieses Modell jetzt bitte nicht schlechtreden. Dass das Modell gut ist, zeigt der Umstand, dass die Opposition hier von Silberstreifen spricht. – Danke, Frau Abgeordnete Moser, es ist ein Silberstreifen, aber ein großer Silberstreifen. Und weitere Silberstreifen werden wir brauchen.

Deswegen sage ich: Ja, auch Sie, Herr Abgeordneter Schrangl, haben recht, wenn Sie sagen, Bauland ist zu teuer. – Sie haben recht. Die Baulandmobilisierung für den sozialen Wohnbau ist eine ganz wichtige Geschichte, wo wir den Gemeinden verfas­sungsrechtlich diese Sicherheit geben sollen, dass sie den Mut haben, das auch umzusetzen. Und die Zweckbindung der Wohnbauförderung ist auf Vorschlag im Koalitionsabkommen enthalten. Ich hoffe, dass da die Bundesregierung, wir alle ge­mein­sam unsere Bundesländer, aus denen wir alle hier herkommen, überzeugen, dass diese Zweckbindung wichtig ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 68

Ich bedanke mich bei allen, die da mitgewirkt haben: Das ist ein wichtiges Modell, ein wichtiger Beschluss heute, worauf wir viele Jahre gewartet haben. Danke an all jene, die mitgewirkt haben, danke an die österreichische Bundesregierung. (Beifall bei der SPÖ.)

13.22


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hafenecker zu Wort. – Bitte.

 


13.23.05

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Herr Staatssekretär! Ich möchte die Gelegenheit schon nutzen, hier meinem Ärger darüber Ausdruck zu verleihen, dass es Herr Vizekanzler Mitterlehner wieder nicht geschafft hat, zu diesem Punkt, der ihm ja angeblich so wichtig ist, selbst zu erscheinen, wie es auch schon im Ausschuss der Fall war. Er ist übrigens auch jener Mann, der Terminfindungen seit dem Sommer behindert und verzögert hat, uns versprochen hat, es werde einen Termin geben, und er ist schlussendlich auch der­jenige, der dafür verantwortlich ist, dass wir hier jetzt einen Schnellschuss produzieren.

Vielleicht noch einmal kurz zusammengefasst: Wir sind gegen eine neue Doppel­struk­tur in diesem Bereich. Wir sind dagegen, dass da in Landesverfassungen eingegriffen wird, wir sind auch dagegen, dass man sich wieder Haftungsfragen umhängt, wo wirklich keiner sagen kann, was dabei herauskommen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich beziehe mich jetzt auf den Antrag 506/A(E), ich beziehe mich auf das Spekulations­verbot, das von uns für gemeinnützige Bauvereinigungen beantragt worden ist. Werte Kollegen, das ist ein Gesetz, eine Beschränkung, die wirklich schwer überfällig ist. Es gibt immer wieder Missbrauchsfälle in diesen Gesellschaften. Auf der einen Seite ist man zwar von Ertragsteuern befreit, auf der anderen Seite zockt man herum, dass es nur so staubt, würde man landläufig sagen. Es gibt zum Beispiel den Fall der Rotten­manner Wohnbaugenossenschaft, wo man einen Vermögensverwaltungsvertrag mit einer Schweizer Bank abgeschlossen hat. Dort hat man munter spekuliert, mit dem Endergebnis, dass es einen Verlust von 1,93 Millionen € gegeben hat – und das, obwohl man auf der anderen Seite 8,2 Millionen € Zuwendungen aus Steuergeldern erhalten hat.

Ich glaube, das kann man so nicht zur Kenntnis nehmen. Vor allem kann man nicht zur Kenntnis nehmen, dass sich die Vorstände damals in diesem Jahr trotzdem satte 236 000 € ohne Diäten genehmigt haben. Ich meine, da aufzuräumen ist ganz, ganz dringend notwendig.

Es ist inakzeptabel, dass Genossenschaftsgelder für solche Spekulationen heran­gezogen werden. Wenn wir diesen Antrag stellen, so befinden wir uns, vor allem liebe Kollegen von der Sozialdemokratie, auch in guter Gesellschaft. Ich darf Sie an einen Antrag erinnern, der von Ihrer Fraktion im steirischen Landtag bereits in diese Richtung gestellt worden ist. Das war am 8. April 2003, als man auch nach diesem Spekula­tionsverbot gerufen hat.

Ich darf ganz kurz den wesentlichen Teil des Antrags zitieren:  

„Bei einem vollen Bekenntnis zur Sinnhaftigkeit Gemeinnütziger Wohnbau­genos­senschaften, hinter denen die SPÖ Steiermark steht und stand, muß zu diesem Einzel­fall angemerkt werden, daß trotz aller Beschönigungsversuche im und um diesen Rechnungshofbericht eines klarzustellen ist: Derartige Spekulationen sollten gemein­nützigen Wohnungsgenossenschaften rechtlich nicht erlaubt sein.“

(Beifall bei der FPÖ.)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Ich merke, Sie lernen sehr stark von der ÖVP. Auch die spielt ja gekonnt dieses Hü-und-Hott-Spiel: einmal im Land dafür stimmen, im Bund aber dagegen.

Bitte nehmen Sie sich nicht ein Beispiel an der ÖVP! Seien Sie ehrlich auch mit den Anträgen, die Sie früher eingebracht haben! Wohnbauförderungen, Wohnbaugelder sind keine Spekulationsgelder. Unterstützen Sie unseren Antrag! (Beifall bei der FPÖ.)

13.26


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


13.26.18

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Bei der Verwendung der Mittel der Wohnbauinvestitionsbank wurde selbstverständlich auch auf das Verhältnis zwischen der WBIB und der Wohnbauförderung der Länder Rück­sicht genommen.

Durch die WBIB-Finanzierung sollen keine Wohnbauförderungsmittel der Länder er­setzt werden. Es sollen vielmehr zusätzliche Mittel für den leistbaren Wohnbau zur Verfügung gestellt werden. Die Länder werden in ihrer Förderkompetenz nicht beschnitten, sondern vielmehr finanziell gestärkt. Eine Inanspruchnahme von zusätz­lichen Mitteln aus der WBIB kann aber nur dort erfolgen, wo die Länder durch jährliche Planungen innerhalb eines fünfjährigen Planungszeitraums klar belegen können, dass durch die zusätzlichen Maßnahmen mit diesem Bundesgesetz unter Berücksichtigung der Landesmittel bedarfsgerechter und zusätzlicher leistbarer Wohnraum geschaffen wird.

Doppelgleisigkeiten durch das System der WBIB werden dadurch vermieden, dass die WBIB verpflichtet sein wird, bundesbehaftete Finanzierungsmittel ausschließlich im Einvernehmen und entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Landes zuzusichern.

Ein wichtiger Punkt im Sinne der Umwelt ist die Beseitigung des Einstimmigkeits­prinzips für den Beschluss von Sanierungsmaßnahmen in den Mieterversammlungen. Das wird mit Sicherheit ein erhebliches Investitionsvolumen freisetzen. Auch dafür wurden in diesem Gesetz entsprechende Möglichkeiten der Finanzierung vorgesehen.

Geschätzte Damen und Herren! Dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zu leistbarem Wohnen. Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. – Bitte.

 


13.28.06

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz enthält sicher einige richtige Schritte – deswegen werden wir auch zustimmen –, aber es löst keineswegs alle Probleme, die wir im Miet- und Wohn­bereich haben. Selbst im Bereich der Gemeinnützigen werden nicht alle Probleme gelöst. – Ich möchte ein Beispiel bringen, wo wir glauben, dass das Gesetz noch nicht punktgenau trifft, obwohl es eine Verbesserung versucht.

Wir haben folgendes Problem: Wenn jemand, der eine gemeinnützige Wohnung hat, eine Wohnung erwirbt, kauft, dann ist dies so lange kein Problem, solange diese Wohnung im Eigenbedarf verwendet wird. Das können wir verstehen. Wenn aber der Käufer dieser Wohnung diese Wohnung primär erwirbt, um weiterzuverkaufen, dann kommen wir massiv in den Bereich der Spekulation. Der Käufer hat den Vorteil, dass er


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die Wohnung in der Regel unter dem Verkehrswert erwirbt und dann natürlich deutlich höher zu Marktkonditionen verwerten kann.

Jetzt hat das Gesetz durchaus auf dieses Problem reagiert und sagt: Es soll einen Riegel geben, dass mit diesen Wohnungen zehn Jahre lang nicht spekuliert werden darf, anderenfalls muss ein Ausgleich bezahlt werden. Das ist ein richtiger Schritt, aber er greift zu kurz, weil erstens – und das ist der zentrale Punkt – zehn Jahre eine viel zu kurze Frist sind. Wir wollen ja verhindern, dass wir auf der einen Seite fördern, und dann auf der anderen Seite mit geförderten Wohnungen Spekulationsgewinne einge­fahren werden. Die Frist muss länger sein.

Aber das zweite Problem ist, dass diese Wohnungen aus der Mietzinsbildung des Mietrechtsgesetzes ausgenommen sind. Das heißt, dass derjenige, der diese Wohnung erwirbt oder dann verkauft, und der Erwerber diese Wohnung zu einem freien Mietzins anbieten dürfen, also dass diese Wohnung unter teuren Konditionen angeboten wird.

Es gibt folgendes Problem: Wir haben geförderten Wohnbau, dann macht jemand möglicherweise sogar einen Spekulationsgewinn und kann diese Wohnung auch noch zu teuren Konditionen vermieten. Es kann ja nicht Sinn und Zweck des geförderten Wohnbaus sein, dass eine Förderung dafür ausbezahlt wird, dass am Ende der betroffene Vermieter einem Mieter, einem Wohnungsuchenden einen ungeschützt hohen Mietzins verrechnen kann.

Daher wäre es das Mindeste, um dieses Problem zu lösen, dass dann, wenn gemein­nützige Wohnungen erworben werden, am Ende der Mietzins nicht frei gebildet werden darf, sondern nach den geschützten Konditionen des Mietrechtsgesetzes. – Das ist der eine Punkt. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist auch die zentrale Herausforderung am Wohnungsmarkt, warum gefördert wird. Wir wollen die Leistbarkeit des Wohnens sicherstellen.

Damit sind wir beim zweiten Punkt, dass nämlich SPÖ und ÖVP seit zwei Jahren, seit der Nationalratswahl, eine Mietrechtsreform verhandeln, aber in diesen Verhandlungen feststecken. Bis zur Wahl ist Reformfreude vorgetäuscht worden, da war dies das wichtigste Problem. Jetzt verhandelt man und kommt zu keinem Ergebnis. Die Aus­gangs­situation am Wohnungsmarkt ist dramatischer denn je. Wenn die Wohnungs­kosten, die Mietkosten schneller steigen als die Löhne, dann kann man sich aus­rech­nen, was das heißt, dass nämlich erstens Wohnen immer schwieriger leistbar wird und dass zweitens immer mehr vom Lohn für Wohnen ausgegeben wird.

Das spüren die Leute im Geldtascherl, das führt genau zu jenen Fehlentwicklungen, die wir nicht wollen: Gettobildung, soziale Probleme, Kaufkraftverlust, Stadtflucht – alles Probleme, die wir nicht wollen und die uns teuer zu stehen kommen. Wir hier haben für eines zu sorgen: dass wir nicht eine Situation bekommen wie in Paris, München oder London, dass der Durchschnittsverdiener gar nicht mehr überlegen muss, ob er sich in Zentrumsnähe eine Wohnung mieten kann. Wir sind in Wien, obwohl die Mieten steigen, immer noch in einer verhältnismäßig guten Situation. Wenn man mit Münchnern spricht, so sagen diese, es ist für einen Durchschnittsverdiener unmöglich, eine leistbare Wohnung in Zentrumsnähe zu bekommen.

Wenn wir aber nicht aufpassen, dann werden wir mit Sicherheit in eine ähnliche Situation kommen. Daher ist jetzt dringender Handlungsbedarf gegeben. Wohnen ist eine der zentralen Fragen, Wohnen ist eines der zentralen Grundbedürfnisse. Wenn die Politik auf die Frage nach leistbarem Wohnraum, auf die Frage nach einem zentralen Grundbedürfnis keine Antwort hat, dann ist sie gescheitert. Diese zentrale


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Frage stellt sich für SPÖ und ÖVP mehr denn je. – Danke schön. (Beifall bei den Grü­nen.)

13.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.32.42

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte gleich beim Vorredner anschließen: Wohnen ist tatsächlich ein sehr zentrales Thema für die österreichische Bevölkerung, wird es auch in den nächsten Jahren aufgrund der heute schon mehrfach angesprochenen schwierigen Situation, was den Zuzug von Menschen betrifft, die bei uns um Asyl ansuchen, dann auch einen positiven Asyl­bescheid bekommen und auch Wohnraum in den nächsten Jahren brauchen werden, sein.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit explizit über die sehr gut geführte Debatte im Bautenausschuss positiv äußern und mich dafür bei allen bedanken, da sie fraktions­übergreifend sehr sachlich und inhaltlich sehr gut geführt wurde. Ich hatte im Aus­schuss auch das Empfinden, dass sich alle über die herrschende Grundproblematik einig sind und eigentlich nur in der feinen Ausdifferenzierung der Ansätze Uneinigkeit bestand, aber im Grunde genommen die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank, wie sie jetzt auch als Regierungsvorlage im Nationalrat vorliegt und worüber heute auch befunden wird, nach der Debatte im Ausschuss als sehr sinnhaft erachtet wurde.

Ich möchte noch einmal die zentralen Eckpunkte unterstreichen, weil ich denke, dass das hier wichtig ist. Wir gehen nicht her und errichten eine staatliche Institution, sondern wir lassen die bestehenden, am Markt erfolgreich tätigen Marktteilnehmer selbst eine Institution errichten. Es ist auch keine Institution, die eine überbordende Infrastruktur haben wird, sondern wir haben uns spezifisch in der Debatte darauf ge­einigt, eine gemeinsame Sicht der Dinge zu haben, nämlich dass wir eine fast virtuelle Ebene zwischen den bestehenden Marktteilnehmern und supranationalen Institutionen brauchen, damit großvolumige Mittel an die jeweiligen Bauträger weitergereicht werden können.

Da geht es um supranationale Kreditfazilitäten im Ausmaß von 100 Millionen € und mehr – wir peilen zwei Mal 350 Millionen € an und haben immer wieder beispielsweise die Europäische Investitionsbank als solch eine supranationale kreditgebende Institution genannt – und schaffen damit in Wirklichkeit den auch heute schon ange­sprochenen langfristigen Zinsvorteil im Festschreiben auf 25 Jahre.

Das ist der alles entscheidende Punkt, wir haben – ich möchte das hier im Nationalrat auch nicht verhehlen – eine beispielhafte Kalkulation vorgenommen, wie der Zins­spread im Vergleich aussähe, würde das eine normale Geschäftsbank machen und würde das nun die WBIB in unserem Modell machen. Die Kosten für die Liquiditäts­haltung würden sich – wie gesagt, das ist eine Beispielrechnung auf Basis aktueller Marktgegebenheiten – bei 35 Basispunkten bewegen, bei der WBIB bei 5 Basispunk­ten, der Betriebsaufwand, natürlich weil er bei einer Geschäftsbank mit einer großen Struktur wesentlich höher ist, bei 75 Basispunkten und in der extrem schlank ange­dachten Struktur der WBIB bei 22 Basispunkten und die Landes- und Bundeshaftun­gen, wofür natürlich eine Haftungsprämie bezahlt wird – in dem Fall ist es eine Bundes­haftung –, bei 34 Basispunkten in beiden Modellen.

Ich habe das auch im Ausschuss schon gesagt, wir vergleichen 144 Basispunkte im Modell Geschäftsbank zu 61 Basispunkten im Modell der WBIB. Das ist ein deutlicher


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Vorteil, der auch weitergegeben werden soll. Dazu kommt aber auch noch im Prinzip die langfristige … (Abg. Moser: Vielleicht können Sie das in Euro sagen! Was sind die Basispunkte in Euro?) – 144 : 61 in unserem Rechenmodell.

Das ist ein entscheidender Vorteil, daher ja auch diese schmale Struktur. Das Einzige, was der Bund hier macht, ist, dass er mit Haftungen in dieses Modell hineingeht. Ich glaube, viel besser kann man es eigentlich nicht machen, wenn man jetzt einen Anschub in der Wohnbausituation in dieser schwierigen Situation unternehmen möchte, um den auch mehrheitlich konstatierten Nachholbedarf aufzuholen.

Ja, natürlich könnten wir vermutlich noch mehr Wohnraum brauchen. Da stimme ich im Prinzip auch zu, aber wie es so schön im Chinesischen heißt: Eine 1 000 Meilen weite Reise beginnt mit einem ersten Schritt; ich glaube, diese Konstruktion ist ein richtiger Schritt.

Ich bringe noch einmal kurz die Berechnungen zur Kenntnis, die die Abteilung Volkswirtschaft in der Oesterreichischen Nationalbank angestellt hat, die sagen, bei Vollanlauf des Modells der WBIB können wir erfreulicherweise mit einer Erhöhung des jährlichen BIPs um zusätzliche 1,31 Milliarden € rechnen. Das sind im Prinzip 0,4 Pro­zent­punkte und würde über die gesamte Laufzeit zusätzliche 20 000 Arbeitsplätze bringen.

Ich glaube, das muss man im Kern des Modells sehen. Daher ist das eine sehr gute Lösung, eine sehr schmale Lösung, die wir schnellstmöglich auf den Weg bringen sollten. Ich danke allen, die bei diesem Modell mitgearbeitet haben und wünsche dem österreichischen Wohnbau in diesem Sinne alles Gute bei der Umsetzung. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Schmid zu Wort. – Bitte.

 


13.37.34

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Zum Thema gemeinnützige Wohn­bau­genossenschaften und Spekulationsverbot: Der Bedarf an leistbarem Wohnraum stellt ein zunehmendes Problem dar. In Zeiten der Hochpreispolitik ist der soziale Wohnbau besonders zu fördern. Leistbarer Wohnbau ist besonders für junge Familien der Weg in eine geregelte Zukunft. Wenngleich leistbarer Wohnbau kein Privileg gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften ist, ist der korrekte Umgang mit öffentlichem Geld höchstes Gebot. Spekulationen sind nicht nur zu unterlassen, sondern zu verbieten.

Kommt es über Mieteinnahmen zu Erträgen, so sind diese ausnahmslos wieder in den Wohnbereich zu investieren. Diese Investitionen können in die Errichtung weiterer Wohneinheiten, Wertverbesserungen, aber auch Mietreduktionen fließen.

Seitens der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften wäre unter anderem die generelle Möglichkeit eines Mietkaufs zu prüfen und zu realisieren. Zahlreiche, insbe­sondere ältere Wohneinheiten wurden durch deren Mieter oftmals bereits mehrfach finanziert. Das Bundesland Salzburg hat in jahrelanger Spekulation mit Steuergeld erhebliche Verluste zum Nachteil des Steuerzahlers eingefahren, welche sich auch massiv auf den leistbaren Wohnbau auswirkten.

Die Spekulation mit Steuergeld ist nicht nur im Wohnbau, sondern dem Grunde nach per Gesetz zu verbieten. Abschließend ist festzustellen, dass sich mit einer widmungs­gemäßen Verwendung öffentlicher Gelder auch der soziale Wohnbau kostengünstig


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finanzieren und betreiben ließe. Dem Antrag ist somit zuzustimmen. – Danke. (Beifall des Abg. Doppler.)

13.39


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte. 

 


13.40.02

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr stellvertretender Klubobmann der Sozial­demokratischen Partei Cap,  Sie haben gerade gefragt, was Dr. Schnell macht. – Ich glaube, er arbeitet. Er ist ja auch Arzt im Zivilberuf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Die Bauwirtschaft soll angekurbelt werden. – Völlig richtig! Leistbares Wohnen soll geschaffen werden. – Auch richtig! Und dazu soll eine Bank, eine sogenannte Wohnbauinvestitionsbank, mit einer Bundeshaftung von bis zu 500 Millionen € einge­richtet werden. Ziel ist es, in den nächsten fünf bis sieben Jahren zwischen 30 000 und 45 000 leistbare Wohnungen zu bauen.

5,75 Milliarden € für den leistbaren Wohnbau bis zum Jahr 2022. Ob diese Summe stimmt? – Wir wollen es hoffen. Ich habe trotzdem meine Bedenken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es werden hier Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern geschaffen. Eine gemeinsame Vorgangsweise von Bund und Ländern wäre erstrebenswert. Wohnbaugenossenschaften, die bereits vorhanden sind, gehören natürlich dringend eingebunden. Und ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass da zusätzliche Bürokratie aufgebaut wird. Aber das Gegenteil sollten wir erreichen!

In dieser Regierungsvorlage sind auch positive Punkte enthalten. Wofür eine neue Bank eingerichtet wird, verstehe ich nicht ganz, und ich sehe auch keine Notwen­dig­keit. Wie wir alle wissen, ist der Bund auch nicht der beste Banker. – Danke schön.

13.41


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


13.42.04

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, lassen Sie mich einige Aspekte der vorliegenden Reformen noch etwas näher beleuchten.

Zum Thema Wohnbauinvestitionsbank wurden ja schon relativ detaillierte Ausfüh­rungen gemacht. Das Investitionsvolumen von 5,75 Milliarden, das wir damit auslösen, trägt ja einen wesentlichen Teil zu diesem Konjunkturpaket für Österreich bei. Berech­nungen zeigen, dass wir bis 2020 zusätzlich Beschäftigung für zirka 14 000 Menschen möglich machen werden können.

Im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes wird der Generationenausgleich im Gesetz ausdrücklich verankert. Das heißt, die Verwendung der Erträge der gemein­nützigen Bauvereinigungen wird zugunsten kommender Nachfragergenerationen zu erfolgen haben. Das wird im Gesetz noch einmal klargelegt.

Was die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge betrifft, wird durch diese Glättung in Zukunft vermieden, dass die Mieterinnen und Mieter mit Sprüngen zu kämpfen haben, die sie finanziell nicht leicht tragen können.

Zu den Sanierungen, den Bagatellreparaturen und dem Spekulationsverbot wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon einiges ausgeführt. Ich darf auch dem


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Kollegen Steinhauser durchaus recht geben, wenn er sagt, wir müssen uns auch diese Regelungslücke noch einmal genauer ansehen.

Was auch neu in das Gesetz hineinkommt, sind eine Eignungsprüfung für gemein­nützige Bauvereinigungen und ein Mindestkapital vonMillionen. Da wird die ge­setzliche Regelung entsprechend abgeändert, um zu überprüfen, ob neue gemein­nützige Bauvereinigungen auf dem Markt auch auftreten können.

Die Compliance-Regeln hat Kollegin Steinacker schon sehr ausführlich ausgeführt. Ich begrüße es ausdrücklich, dass diese persönlichen Eignungs- und Zuverlässigkeits­kriterien ins Gesetz hineinkommen.

Kollege Hafenecker, zu Ihrem Antrag eine kurze Bemerkung. Laut § 23 WGG und im Zusammenhang mit den Körperschaftsteuerrichtlinien ist spekulative Veranlagung für gemeinnützige Wohnbaugesellschaften bereits jetzt verboten. Die von Ihnen ange­sprochenen Verluste sind ein einmaliger Verlust gewesen, der im Jahr 2009 aufge­treten ist. Das wissen Sie. Der Revisionsverband hat sich dessen angenommen und hat das moniert. Diese Veranlagungen sind abgestellt worden. Und es war auch nicht Steuergeld, das damals veranlagt wurde, sondern es waren andere Mittel. (Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Das ist also abgestellt und wird auch nicht wieder vorkommen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.45


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ottenschläger zu Wort. – Bitte.

 


13.45.16

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte es mir zwar ersparen, aber vielleicht doch noch ein paar Worte zur Wohnbauinvestitionsbank, weil hier be­hauptet wurde, das sei sozusagen eine Bundesbank. – Das soll nicht so sein, sondern, wie es der Herr Staatssekretär auch schon ausgeführt hat, ein schlankes Institut, das vor allem oder eigentlich ausschließlich die Aufgabe hat, das Geld an gewerbliche und gemeinnützige Bauträger zu guten Konditionen und so rasch wie möglich weiter­zuleiten. Mit diesen Mitteln sollen Miet- und Eigentumswohnungen, vor allem im Neu­bau, geschaffen werden. Und das ist auch gut so und sehr wichtig.

Ich möchte anlässlich dieser Debatte auch auf ein paar andere Aspekte in diesem Zusammenhang hinweisen. Frau Kollegin Moser von den Grünen, weil Sie den Abänderungsantrag eingebracht haben, ich verstehe schon Ihr Ziel. Aber wir sprechen hier davon, dass wir in Zukunft leistbares Wohnen schaffen wollen. Und Ihr Antrag ist einmal mehr ein Beweis dafür, dass wir die Schrauben, was die Baukosten betrifft, immer weiter anziehen. (Beifall des Abg. Loacker.)

Glauben Sie mir, ich bin in dem Gewerbe und kann meine Erfahrungen aus den letzten 15 Jahren sehr gut wiedergeben, weil ich sie in dieser Branche hautnah erlebt habe. Ein Bündel von Maßnahmen, nicht zuletzt die Tatsache, dass die Latte für Qualitäts­kriterien, Nachhaltigkeitskriterien immer höher gelegt wurde, wobei jede einzelne dieser Maßnahmen durchaus argumentierbar ist, hat schlicht und einfach zu einer eklatanten Erhöhung der Bau- und Baunebenkosten geführt. (Abg. Moser: Dafür sind die Betriebskosten …!)

Darüber hinaus, glaube ich, sollten wir Augenmerk auf die soziale Treffsicherheit bei allen Wohnungen, die wir vergeben, die gefördert sind, vor allem in den urbanen Bal­lungsgebieten legen.


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Und in diesem Sinne, glaube ich, gibt es hier noch viel zu tun. Der Herr Staatssekretär hat es gesagt: Ein erster richtiger und wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr leistbarem Wohnraum. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Loacker.)

13.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Kucharowits zu Wort. – Bitte.

 


13.47.38

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! 40 000 € Eigenmittel, das heißt, das, was man zahlen muss, um die erste eigene Wohnung zu bekommen, oder 800 € im Monat als Miete für heiße 60 Quadrat­meter, das ist einfach kein Scherz, sondern das ist sehr oft Realität für viele, viele Leute.

Wohnen ist einfach teuer geworden, ob man jetzt in der Steiermark zu Hause ist oder auch in Tirol. Ich selbst war jetzt vor Kurzem wieder, nämlich am Samstag, in Graz unterwegs am Hauptbahnhof, auch auf einem Markt. Und die Gespräche, die ich dort geführt habe, nämlich konkret auch zu dem Thema, sagen mir ganz einfach, 90 Pro­zent der Leute haben wirklich ein Problem, sich die Mieten monatlich wirklich auch leisten zu können oder überhaupt eine bezahlbare Wohnung zu bekommen.

Mit dem heutigen Beschluss setzen wir einen wichtigen Schritt in Richtung bezahl­barerer Wohnungen, die vor allem die jungen Leute sehr, sehr dringend brauchen. Und wir beschließen die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank, das heißt 30 000 neue Wohnungen in den nächsten fünf Jahren. Und das ist super, denn das tritt bereits mit Jänner in Kraft und wird nicht auf die lange Bank geschoben.

Zweitens sind – und das ist heute schon mehrmals erwähnt worden – Verbesserungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz vorgesehen. Ich würde gerne zwei Dinge hervorheben, die aus meiner Sicht wirklich zentral sind. Das ist zum einen – Kollegin Becher hat es auch schon angesprochen – die Mitbestimmung von Mieterinnen und Mietern. Man kennt das vielleicht aus eigener Erfahrung oder aus dem eigenen Um­feld, wie lange es manchmal dauert, um einen Aufzug einbauen lassen zu können oder einen Kinderwagenabstellplatz zu bekommen. Das soll künftig mit einfacher Mehrheit der Mieterinnen und Mieter möglich sein, wodurch das Wohnen kindgerecht, barriere­frei und auch altersgerecht werden soll.

Weiters: Die Spekulation mit Mietkaufwohnungen ist ein bisschen eingedämmt worden. Kollege Steinhauser ist darauf eingegangen. Es ist künftig so, dass jemand, der eine gemeinnützige Wohnung kauft, wenn er diese in den ersten zehn Jahren teurer weiter­verkauft, Strafe zahlen muss. Ich halte das für eine wichtige Maßnahme. Aber natürlich hätten wir uns da, das sage ich auch sehr offen, mehr gewünscht.

Zusammenfassend: Ich bin sehr gespannt – ich habe keine Redezeit mehr –, ob jene, die sich die Forderung nach bezahlbarem Wohnen auf ihre Fahnen heften, und da spreche ich ganz klar auch in die Richtung der Freiheitlichen, da wirklich auch mit­gehen, nämlich auch tatsächlich etwas tun dafür, dass bezahlbares Wohnen endlich auch schaffbar ist, und nicht nur darüber reden. Wir tun es, wir tun es heute.

Kurz zusammengefasst: Mit Jänner gibt es günstigere Wohnungen für junge Leute, billiger wohnen jetzt, das heißt in Bälde. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.50

13.50.04

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 76

Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden, in 965 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen und ein Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen vor.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­anträge sowie die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag betreffend Artikel 1 § 5 Abs. 2 Z 5 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 5a in Artikel 1 § 5 Abs. 2 eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist wiederum die Minderheit und somit abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 17a in Artikel 3 bezieht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 Z 18 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer ist dafür? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Bautenausschusses, seinen Bericht 966 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist wiederum die Mehrheit. Angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 77

Schließlich Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Bautenaus­schus­ses, seinen Bericht 967 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

13.53.574. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 304/A der Abgeordneten Wolf­gang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungs­wesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, und das Bundesgesetz vom 16. Juni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz (R.H.G.) 1948), BGBl. Nr. 144/1948, geändert werden (968 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 505/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die zulässige Höhe der Bauverwaltungskosten im WGG (969 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 571/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verzinsung von Eigenmitteln gemeinnütziger Wohnbauträger (970 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zu den Punkten 4 bis 6 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Somit gelangt als Erster Herr Abgeordneter Hafenecker zu Wort. – Bitte.

 


13.55.09

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich beziehe mich in meinem Redebeitrag auf meinen Antrag in 969 der Beilagen. Da geht es um die zulässige Höhe der Bauverwaltungskosten. Es gibt da, wie ich meine, tatsächlich Handlungsbedarf, weil es da einfach um die Entgeltricht­linienverordnung geht und weil es darum geht, dass Missbrauch betrieben wird. Vom Kärntner Landesrechnungshof wurde vollkommen richtig moniert, dass es hier immer wieder zur vollen Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten, der Entgeltrichtlinien bei der Weiterverrechnung kommt. Das heißt, auch wenn man mit den Bauver­wal­tungskosten unter den Höchstkosten bleibt, wird trotzdem der Vollbetrag eingehoben. Ich glaube, das ist dem Konsumenten gegenüber nicht zu rechtfertigen und gehört auch entsprechend richtiggestellt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben im Ausschuss trefflich über die Sachlage diskutiert, und vor allem Kollege Dr. Troch hat gesagt, wenn man das jetzt machen würde, dann würde es ja zu sehr vielen Bagatellverfahren bei Verrechnungen kommen und ein enormer Verwaltungs­aufwand würde entstehen. – Herr Dr. Troch, wenn Sie schon voraussehen, dass das der Fall sein wird, dann bestätigen Sie mich aber in meiner Vermutung, dass da etwas falsch läuft. Ich würde Sie bitten, Ihre Argumentation noch einmal zu überdenken und auch diesem Antrag entsprechend zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Vielleicht noch zwei allgemeine Gedanken zum sozialen Wohnbau: Frau Kollegin Kucharowits versteckt sich bereits hinter ihrem Laptop. Ich möchte mit Ihnen schon


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 78

einmal eine Diskussion führen. Sie haben uns vorher sehr blumig erklärt, warum jetzt der Wohnbau für alle billiger wird und warum es billigere Wohnungen geben wird und so weiter.

Frau Kollegin Kucharowits, erklären Sie mir bitte folgenden Fall: In meiner Gemeinde gibt es eine Wohnbaugenossenschaft, ausnahmsweise einmal keine rote, sondern eine schwarze, aber sei es drum, beide gleich. In einer Ortschaft ohne Infrastruktur zahlt man da für eine Wohnung mit 70 Quadratmetern 760 € kalt, ohne Betriebskosten. Jetzt müssen Sie mir erklären, was an dieser Wohnung in dieser Lage leistbar ist. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) In Wirklichkeit ist es vielmehr so, dass man mit dem Wohnungsantrag das Antragsformular für zusätzliche Förderungen bereits am Gemeindeamt abgeben muss.

Also ich halte fest: Jemand, der sich eine geförderte Wohnung nimmt, muss gleich­zeitig einen Förderungsantrag stellen, um sich diese Wohnung leisten zu können, was, wie ich meine, absolut am Sinn vorbeigeht. (Beifall bei der FPÖ.)

Und ein zweiter Gedanke noch, bevor ich zum Schluss komme: Es ist auch inter­essant, was sich im Bundesland Kärnten tut, wie ich von meinen Kollegen im Klub gehört habe. Dort gibt es bereits einen SPÖ-Antrag im Landtag, der vorsieht, dass leerstehende Genossenschaftswohnungen sofort an Caritas, Diakonie und so weiter und so fort weitergegeben werden sollen, ich vermute, um auch dort sofort und rasch Flüchtlinge unterzubringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber müssen Sie sich Gedanken machen, welches Bild das erzeugt. (Beifall bei der FPÖ.)

13.58


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


13.58.37

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Neben dem schon diskutierten Wohnbaupaket haben wir im Bautenaus­schuss vergangenen Freitag auch mehrere Anträge diskutiert. Einer davon forderte, die Pauschalsätze für die Bauverwaltungskosten zu verbieten und die tatsächlichen Kosten zu verrechnen.

Diesen Antrag lehnen wir aber aus mehreren Gründen ab, und zwar zum Beispiel deswegen, weil es schon aus organisatorischen und aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll wäre, diese Pauschalbeträge abzuschaffen. Gerade bei kleinen Wohneinheiten in eher ländlichen, strukturschwachen Gebieten würde die Berechnung der Verwaltungskosten für jede einzelne Wohnung für sich alleine den Verwaltungs­aufwand enorm steigern. Ohne Pauschalierung würde es zu deutlichen Mehrkosten für die Mieter kommen.

Die Pauschalsätze zwingen die Wohnbauträger im Gegensatz dazu, die vorgegebenen Verwaltungskosten nicht zu überschreiten, sorgen also dafür, dass die Verwaltungs­kosten unter diesen Pauschalsätzen bleiben, und zwingen damit die Wohnbauträger, auch sparsam zu wirtschaften. Das Verhältnis der Pauschalsätze zu den tatsächlich auflaufenden Verwaltungskosten wird jährlich von der Revision überprüft. Studien bestätigen auch die günstige Kostenstruktur, die durch die Pauschalsätze entsteht und die auch wesentlich günstiger ist als im gewerblichen Wohnbau.

Auch der Antrag bezüglich der Verzinsung der Eigenmittel ist nicht zielführend und wird deshalb von uns abgelehnt. Eine derartige Begrenzung der Eigenmittelverzinsung, wie sie im Antrag gefordert wird, würde unter Umständen sogar zu einem Substanzverlust führen, und es ist sicherlich nicht in unserem Interesse, aus dem gemeinnützigen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 79

Wohnbau Mittel abzuziehen und damit vielleicht neue Projekte sogar zu verhindern. (Beifall bei der ÖVP.)

14.00


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. – Bitte.

 


14.00.31

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich setze fort beim Begriff leistbares Wohnen. Dieser Begriff umschreibt die Lebensrealität von leider zu wenigen Menschen; viele Menschen wohnen teuer. Die Anträge, die jetzt zur Diskussion vorliegen, helfen da nur teilweise. Deswegen werden wir der Forderung nach einer Prüfung durch den Rechnungshof durchaus zustimmen, setzen allerdings voraus, dass auch das Budget des Rech­nungshofes erhöht wird. Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln – sprich: Personal – kann der Rechnungshof nämlich unmöglich die Erfüllung dieser Zusatzauf­gabe gewährleisten. Die anderen zwei Anträge haben Themenbereiche zum Gegen­stand, die unseres Erachtens gesetzlich schon ausreichend geregelt sind.

Lassen Sie mich daher im Zusammenhang mit dieser Wohndiskussion, die es ja in diesem Haus so selten gibt, noch einmal das Augenmerk darauf legen, was auch zum Beispiel Herr Kollege Ottenschläger genannt hat: die Verteuerung des Wohnbaus durch Energieeffizienzmaßnahmen.

Wir müssen differenzieren – darum habe ich ja den Begriff Nachhaltigkeit verwendet, auch im Baubereich – zwischen Baukosten und Nutzungskosten. Wenn ich etwas energieeffizienter baue, habe ich auf der anderen Seite niedrigere Heizungs- und niedrigere Nutzungskosten. Diese Gesamtrechnung wollen wir immer wieder anstellen, wenn es um leistbares Wohnen geht. Ich habe nichts davon, in einem Billigbau zu leben und dann sozusagen zum Schlot hinauszuheizen oder auch noch andere Ineffi­zienzen kostenmäßig tragen zu müssen.

Wohnbauverteuernd wirken – das wissen Ihre Bürgermeister am besten, Kollege Rädler genauso wie Kollege Singer – viele, viele Vorschriften. Und da bin ich bei einem Grundsatzproblem: einerseits den Bauordnungen und andererseits den Normen. Da bei anderer Gelegenheit keine Zeit ist, darüber näher zu diskutieren, muss ich es jetzt machen. Bei den Bauordnungen darf ich zurückgreifen – ich bin jetzt wieder einmal, zum sechsten Mal, mit meinem Büro übersiedelt – auf eine Vorlage im Auftrag des damaligen Wirtschaftsministers Farnleitner – das war im Jahr 1997; ich habe sie wieder ausgegraben –, einen Vorschlag zur Vereinheitlichung der Bauordnungen in Österreich.

Damals lag der Vorschlag, ausgearbeitet unter anderem von Professor Raschauer, zur Diskussion vor. Die Minister sagten: Wir haben eine Verfassung, und die Bundesländer sind sakrosankt. Selbiges sagte mir Minister Bartenstein; Selbiges habe ich von Herrn Minister Mitterlehner erfahren.

Nur: Jetzt haben wir nicht nur neun Bauordnungen, sondern aufgrund von Artikel-15a-Vereinbarungen haben wir zehn Bauordnungen. Und die Architekten, die Sie als Bürgermeister kennen und die auch zu mir kommen, sagen mir immer, im Jahr 1997 war die Bauordnung in jedem Land höchstens ungefähr eineinhalb Zentimeter dick, jetzt hingegen haben wir zweibändige Bauordnungen in diesem Umfang. (Die Red­nerin deutet durch eine entsprechende Handbewegung eine Konvolutstärke von über 10 Zentimetern an.) Ich meine, wohin führt diese Regulierungswut? Sie wirkt verteu­ernd und verkomplizierend. Auf der anderen Seite werden wir heute, glaube ich, noch über die Normen diskutieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 80

Gerade im Normungsbereich hat sich im Baubereich sehr, sehr viel Unnötiges ange­sammelt, und ich gehe jede Wette ein, dass die Architekten, die jetzt an den Parla­mentsumbau schreiten, nicht in der Lage sind, alle diese Baunormen bis ins Letzte zu erfüllen, denn sie kennen sie ja zum Teil gar nicht im Detail, weil sie so kompliziert sind. Es gibt ja schon alleine Normen über die Prüfung von einzelnen Verfahren und einzelnen Vorgängen. Das, meine Damen und Herren, gehört auch reduziert und abge­stellt. Es gibt ja heute noch später die Möglichkeit, über dieses Thema zu diskutieren und dazu auch einen Beschluss zu fassen. Nur, bitte, wenn wir über leistbares Wohnen reden, müssen wir auch über diese Bauordnungsauflagen und die Normen reden. Dazu wären wir jederzeit bereit. – Danke.

Ich hätte noch einen Literaturtipp für Sie, und zwar: Bitte lesen Sie endlich über Raum­ordnung und Bodenverbrauch die neuesten Bücher eines berühmten Herrn aus dem ORF! Führen Sie sich, gerade als Bürgermeister, „Mut zur Schönheit“ und „Wo leben wir denn?“ zu Gemüte, denn die Zersiedelung ist wirklich ein Skandal! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: … hat aber keine Ahnung!)

14.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kirchgatterer zu Wort. – Bitte.

 


14.05.00

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Moser, danke, dass Sie auf die Baukosten und auf die Situation der Preisentwicklung eingegangen sind. Ganz richtig, die Normenflut einzu­schränken, wesentlich einzuschränken, das machen wir heute im übernächsten Tagesordnungspunkt. – Danke, das ist ganz wichtig und notwendig!

Ich glaube, dass neben der Bedeutung des Wohnbaus, der Beschäftigung bringt und für den mit dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt eine wesentliche Offensive erfolgt, die unserem Land in dieser wirtschaftlichen Situation zusätzlich 20 000 Arbeits­plätze bringen wird, hier auch sehr deutlich festgehalten wurde, auch vonseiten der Opposition, dass die Mieten in Österreich im Vergleich zu München und anderen mitteleuropäischen Städten noch relativ niedrig sind. Wir wollen aber, dass sie noch leistbarer werden, dass sie noch günstiger werden und vor allem dass auch die Qua­lität stimmt.

Die Wohnbauoffensive gemeinsam mit der Altbausanierung und der thermischen Sanierung trägt wesentlich dazu bei, dass diese Ziele erreicht werden. Ich bin sehr optimistisch, dass man, gemeinsam mit allen, die Interesse haben, für die Menschen hier positiv zu wirken, da große Fortschritte erzielen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Amon.)

14.06


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schellen­bacher zu Wort. – Bitte.

 


14.06.44

Abgeordneter Ing. Thomas Schellenbacher (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Ich beziehe mich auf den Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 304/A der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen, BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 81

Im Wesentlichen geht es bei unserem Antrag darum, dass wir den Rechnungshof als zusätzliche Kontrollinstanz für gemeinnützige Bauvereinigungen fordern, da wir der Meinung sind, ein Budgetaufkommen einer Sparte von 45 Milliarden €, eine Neubau­vergabeleistung von 3 Milliarden €, eine Marktsicherung für 45 000 Mitarbeiter in der Baubranche, Förderungen in der Höhe von 1,6 Milliarden € für Neubau, 700 Millionen € für die Sanierung bedürfen einer verstärkten Kontrolle. Diese Kontrolle ist aus unserer Sicht – aus freiheitlicher Sicht – mindestens gerechtfertigt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen nicht den Prüfergebnissen oder den Ergebnissen der Revision keinen Glau­ben schenken, sondern wir sagen ganz einfach, dass der Prüfauftrag des Rech­nungshofes ein anderer und wesentlich essenziellerer sein kann, um zukünftig einer breiteren Bietergesellschaft und Bietervereinigungen die Möglichkeit für neue Aufträge zu schaffen, denn – hier sind ja einige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister anwe­send – wenn man sich die Genossenschaften und deren Situation anschaut, so findet man immer weniger Firmen, die für diese Bereiche arbeiten. Vergleicht man es mit den Nicht-Gemeinnützigen, werden dort mehr als doppelt so viele Professionisten und Baufirmen beauftragt. Angesichts dessen und auch im Sinne von gleichen Preisen bei einem gleich fairen Wettbewerb könnte hier eine zusätzliche Kontrolle für ein neues Bieterspektrum, für neue Aufgaben und damit für eine Bereicherung der Wirtschaft sorgen.

Ich ersuche Sie, Ihre im Ausschuss kundgetane Ablehnung noch einmal zu über­denken. Die ÖVP hat gesagt, das ist zusätzliche Bürokratie, es ist zusätzlicher Aufwand – ja, aber ich glaube, der Nutzen für die Wirtschaft ist erheblich und die Wirtschaft wird es danken. (Beifall bei der FPÖ.)

14.09


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rauch zu Wort. – Bitte.

 


14.09.51

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Um noch einmal auf die Ausführungen der Vorredner zurückzukommen: Natürlich, uns von der ÖVP geht es auch darum, sämtliche Normen, vor allem im Baubereich, zu durchforsten, und um die Frage: Was könnte Bauen billiger machen? Aber ich glaube, wenn wir von leistbarem Wohnen reden, sollte man immer von beiden reden: Man sollte schon auch von erschwinglichem Eigentum reden und natürlich auch von bezahlbaren Mieten.

Ich glaube, man muss sich einfach zum Teil die Bauordnungen und Raumordnungen der Länder anschauen. Ein kurzes Beispiel von einer großen Immobilie in Innsbruck, die entwickelt werden sollte: Da scheitert man dann zum Beispiel am Schallschutz, weil man sagt, man baut in der Nähe einer Eisenbahn, wo sehr, sehr viele Häuser stehen. Dann muss man den Schall messen, aber nicht in der Wohnung – weil man das heute ja baulich so darstellen kann, dass die Schallbelastung in der Wohnung nicht hoch ist –, sondern es wird der Außenschall gemessen. Das heißt, das Gebäude wird bei einem Volumen von 40 Millionen € noch einmal um 1 Million teurer, weil man eben dement­sprechende Schallschutzmaßnahmen bewerten muss und umsetzen muss, wobei man aber den Außenschall misst und nicht den Schall in der Wohnung.

Aber grundsätzlich ist es aus meiner Sicht einfach wichtig, neben bezahlbaren Mieten auch das Eigentum nicht ganz zu vergessen. Eigentum zu schaffen ist nämlich auch im Hinblick auf das Alter eine hervorragende Maßnahme, weil man dann keine Mietkosten mehr zu zahlen hat, wenn man in Pension ist, und dadurch natürlich auch die Wohn­kosten entsprechend gesenkt werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 82

Noch einmal kurz zu dem Antrag, was die Rechnungshofkontrolle betrifft: Es ist derzeit schon möglich: Rund 20 Bauvereinigungen unterliegen der Rechnungshofkontrolle. Grundsätzlich glauben wir, dass die Kontrollmaßnahmen in diesem Bereich aus­reichen. Es gibt ein Aufsichtssystem mit umfassender Rechnungs-/Gebarungsprüfung. Es gibt die Kontrollämter, es gibt die Landesrechnungshöfe. Ich glaube, man würde den Verwaltungsaufwand einfach nach oben schieben, und ich glaube auch, dass der Rechnungshof nicht in diesem Kontrollrhythmus prüfen kann, wie es die anderen Aufsichtsbehörden, die derzeit schon vorgesehen sind, machen. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.11


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


14.11.58

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Lieber Johannes Rauch, der du gerade vor mir ge­sprochen hast! Es gibt für manche Bauträger schon die Möglichkeit, vom Rechnungs­hof geprüft zu werden. Ich habe mir die Begutachtung zur WBIB wieder angeschaut, und zwar was der Rechnungshof dazu gesagt hat.

Ich habe mir herausgesucht, dass der Rechnungshof sechs GBV, gemeinnützige Wohnbauträger, geprüft hat. Was hat er da herausgefunden?

Er hat herausgefunden, dass in den Jahren 2002 bis 2005 ein gemeinnütziger Wohn­bauträger erhebliche Gewinne gemacht hat und diese nicht den Mietern zugute­gekommen sind. Er hat herausgefunden, dass bei der Kalkulation der Mieten nicht die tatsächlichen Kosten laut Betriebskostenabrechnung, sondern Pauschalwerte herange­zogen wurden. Er hat herausgefunden, dass die Honorare der Planer und Eigenleis­tungen des gemeinnützigen Wohnbauträgers nicht in tatsächlicher Höhe, sondern mit erhöhten Beiträgen eingehoben wurden; das hat auch unser Kollege Schellenbacher vorhin gesagt. Er hat gesagt, dass die Planungsleistungen ohne die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens vergeben worden sind. Er hat gesagt, dass zu teure Versicherungsverträge abgeschlossen worden sind. Und er hat gesagt, eine GBV nahm zu teure Darlehen beziehungsweise Kredite auf, was pro Jahr 265 000 € Mehrkosten für die Mieter dieses gemeinnützigen Wohnbauträgers verursacht hat.

Genau in diesem Sinne haben wir diesen Antrag gestellt. Und zu viel Kontrolle gibt es nicht. Sechsmal hat der Rechnungshof geprüft, und er hat diese sechs Dinge heraus­gefunden. Wir sind uns alle hier einig, und jeder, der vorher hier gestanden ist, hat beschworen, dass das Allerwichtigste ist, dass die Menschen günstig wohnen können. – Ja, es ist das Allerwichtigste, dass die Menschen günstig wohnen können. (Beifall bei der FPÖ.) Und wie stellen wir das sicher? – Indem wir dafür sorgen, dass der Rechnungshof nicht nur 20, sondern alle prüfen darf!

Zu meinem Antrag noch, den ich diesbezüglich gestellt habe: Der Rechnungshof hat – ich habe es gerade vorgelesen – einen Differenzbetrag von 265 000 € gefunden. Genau im Lichte dieser Tatsache und im Lichte dessen, dass wir vorhin die WBIB beschlossen haben, die niedrige Darlehen für die Menschen bringen soll, sollten Sie meinen Antrag nicht wie im Bautenausschuss ablehnen, sondern sollten ihm zustim­men.

Wenn es Ihnen wirklich darum geht, dass die Menschen in diesem Land günstig wohnen, dann stimmen Sie zwei Dingen zu: erstens der Rechnungshofkontrolle, damit


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wir das günstige Wohnen auch überprüfen können, und zweitens, dass wir die Zinsen für die Menschen senken. (Beifall bei der FPÖ.)

14.14


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Troch zu Wort. – Bitte.

 


14.14.56

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wohnen ist heute ein Schwerpunkt hier im Nationalrat. Das ist gut so. Ich begrüße insbesondere die Gründung der Wohnbauinvestitionsbank, aber auch diverse Maßnahmen, um das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz weiter zu verbessern. Ich möchte da gleich mit einem Dank beginnen, insbesondere an die Abgeordnete Ruth Becher und (Abg. Kassegger: Und den Philipp Schrangl!), und SPÖ und ÖVP, die hier einiges auf Schiene gebracht haben. Wohnungen zu schaffen, Arbeit zu schaffen ist wesentlich, ist auch eine der Richtlinien, die die Basis für die Wohnbauinvestitionsbank sind, aber es geht natürlich, wie heute schon gesagt wurde, auch um leistbares Wohnen, das heißt um die Mieten.

Da gibt es den Antrag des Abgeordneten Hafenecker zu den Bauverwaltungskosten und deren Pauschalierung. Ich möchte sagen, es gibt dazu allerdings auch ein Stück Literatur, eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien. Ich habe sie hier mit – ganz, ganz spannend, auch sehr aktuell –: Diese Studie von Universitätsprofessor Holoubek bescheinigt, dass die gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften diese Pauschal­sätze sehr, sehr korrekt einsetzen, dass das System ein schlankes ist, das penibel überprüft wurde und eine hohe betriebswirtschaftliche Effizienz hat.

Ich möchte Sie, Herr Hafenecker, und die FPÖ zu einem Branchenvergleich einladen. Höchstgrenze der Pauschalierungen in der Privatwirtschaft, also der gewerblichen Immobilienwirtschaft: 5 Prozent; bei den Wohnbauvereinigungen: 3 Prozent. Das heißt nach Adam Riese – ganz einfache Schlussfolgerung –: Die Wohnbauvereinigungen liegen wesentlich günstiger. Die Umsetzung des FPÖ-Antrags würde eine Aufblähung des Verwaltungsapparats durch viele, viele Einzelabrechnungen bedeuten. Dieser überbordende Verwaltungsaufwand und eine Lawine an Kleinstverrechnungen be­deuten natürlich eine Aufblähung eines bürokratischen und buchhalterischen Apparats.

Die SPÖ steht hier für schlanke Verwaltung, schlanken Personalaufwand und damit auch eine kostengünstigere Situation bei den Mieten. Und das kommt den Mietern natürlich zugute und führt damit auch günstigeren Mieten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.17


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


14.17.46

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Mein Redebeitrag beschäftigt sich mit dem Antrag, der eine Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes vorsieht.

Wir können diesem Antrag nicht folgen. Wie mein Kollege Rauch schon gesagt hat, sind die gemeinnützigen Bauvereinigungen wie kein anderer Wirtschaftssektor jetzt schon einem dichten Kontroll- und Aufsichtssystem mit einer umfassenden und stren­gen Rechnungs-, Gebarungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die staatliche Aufsicht, die Landesbehörden und den Revisionsverband mit seinen unabhängigen, weisungsfreien Revisoren unterworfen.

Außerdem: Das Argument, dass die gemeinnützigen Bauvereinigungen Steuermittel, also Wohnbauförderungen erhalten, ist nicht wirklich ein Argument, denn in den ge-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 84

mein­nützigen Wohnungssektor fließen rund 35 Prozent der Wohnbauförderungsmittel; den Rest erhalten Private, gewerbliche Bauträger und private Häuslbauer. Demnach müssten auch diese einer Rechnungshofkontrolle unterzogen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.19

14.19.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt über jeden Ausschussantrag getrennt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Bautenausschusses, seinen Bericht 968 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Bautenausschusses, seinen Bericht 969 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist wiederum die Mehrheit und damit ange­nom­men.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Bautenausschusses, seinen Bericht 970 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich hiefür aus? – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

14.20.187. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (889 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fonds­ge­setz 2015 – BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stif­tungs­eingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Transparenz­datenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 – GG 2015) (934 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.

 


14.20.40

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Da ist es nun, das lange angekündigte Gemein­nützigkeitsgesetz betreffend die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens. Ich möchte das Gesetz insbesondere vor dem Hintergrund einer dramatischen Unterfinanzierung von Wissenschaft und Forschung etwas näher beleuchten.

In Österreich werden durch Stiftungen momentan ungefähr 20 Millionen € zugewendet, in Deutschland sind es 17 Milliarden. Allein für Wissenschaft und Forschung sind es 1,7 Milliarden €, was ungefähr dem Hundertfachen dessen, was in Österreich zuge­wendet wird, entspricht. In der Schweiz sind es 1,3 Milliarden.

Der Herr Staatssekretär hat in einer Presseaussendung Folgendes festgestellt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 85

 

„Wir wollen uns in den nächsten Jahren dem Schweizer Stifter-Niveau annähern, um einen Wachstumsturbo für Österreich auszulösen“, also sozusagen einen Porsche-Turbo zu generieren.

Wir Freiheitliche sehen hier bestenfalls einen Lada und keinen Porsche-Turbo. Das ist auch der Grund, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden (Beifall bei der FPÖ): nicht deshalb, weil wir das Gesetz dem Grunde nach ablehnen – nein, wir befürworten das sehr! (Zwischenruf des Abg. Matznetter) –, sondern deshalb, weil uns das Gesetz zu wenig weit geht. Wir werden mit diesem Gesetz den Rückstand, den wir aufholen wollen – das wird auch in diversen Presseaussendungen immer wieder kommuniziert –, nicht aufholen.

Auch Sie selbst scheinen offensichtlich nicht so recht daran zu glauben. Wenn wir uns die wirkungsorientierte Folgenabschätzung anschauen, definieren Sie selbst als Ziel, dass das Spendenvolumen aus Stiftungen mehr oder weniger dieselben Wachs­tumsraten haben soll wie 2010 bis 2015, also de facto gleich bleiben soll. Das passt in keiner Weise mit Ihrer Presseaussendung zusammen.

Bezeichnenderweise sieht das auch das Bundesministerium für Finanzen, das diese Wirkungsziele massiv kritisiert und diese als weder quantifiziert noch ausreichend formuliert ansieht, genauso, also Ihr „eigenes“ – unter Anführungszeichen – Bundes­ministerium für Finanzen. Da klaffen Anspruch und Wirklichkeit doch einigermaßen auseinander!

Wir hätten uns gewünscht, dass man sich mehr Gedanken macht, zum Beispiel in Richtung Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit auf den gesamten Bildungs­bereich und nicht nur auf den tertiären Bereich. Da gibt es offensichtlich in der Regie­rung Vorbehalte – wahrscheinlich aus der Richtung, die grundsätzliche Vorbehalte gegen alles Private und private Schulträger hat. Das wäre ein Punkt gewesen, den wir auf jeden Fall gerne drinnen gehabt hätten.

Etwas eigenartig mutet auch die Bestimmung an, dass Kunst und Kultur nur dann sozusagen privat gefördert werden dürfen, wenn diese bereits öffentlich gefördert werden. Uns fehlt das Verständnis, das nachzuvollziehen. In Wirklichkeit sollte man es umgekehrt machen, so wie es zum Beispiel in Wien im Wissenschaftsbereich gemacht wird, indem die Stadt Wien jeden privat gesponserten Euro sozusagen verdoppelt. Das geht natürlich nur in Wien, wo Geld keine Rolle spielt.

Vom Technischen her hätten wir gerne gehabt, dass das Wort „ausschließlich“ in der Bestimmung, wonach nur Institutionen, die ausschließlich Wissenschaft und Forschung betreiben, spendenbegünstigt sind, ersatzlos gestrichen wird. Da hätten wir dieses „ausschließlich“ gerne entfernt gesehen. Darüber hinaus gibt es noch den einen oder anderen Punkt, auf den ich jetzt gar nicht im Detail eingehen will.

Zusammengefasst: Wir können der Vorlage nicht zustimmen, weil wir in diesem Gesetz nicht das Vehikel sehen, das in der Lage ist, den Rückstand, den wir zu Deutschland und der Schweiz haben, aufzuholen. Das wäre aber dringend notwendig! Es zeugt von zu wenig Mut, es ist geprägt von wenig Selbstvertrauen, das sieht man auch bei der Zieldefinition. Eine andere Interpretationsmöglichkeit wäre, dass es einfach jenes Gesetz ist, das im Rahmen dieser Koalitionsregierung möglich ist.

Ich schließe mit dem Zitat eines Satzes des Herrn Staatssekretärs Dr. Mahrer aus dem Ausschuss. Sie haben gesagt, eine 1 000 Meilen lange Reise beginnt mit dem ersten Schritt. – Das ist durchaus richtig: Das ist ein erster Schritt. Wenn man sich aber die Ausprägung und die Ziele dieses Gesetzes anschaut, dann sind wir, fürchte ich, auch


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 86

in fünf Jahren noch 900 Meilen von Deutschland und der Schweiz entfernt. (Beifall bei der FPÖ.)

14.25


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Haubner zu Wort. – Bitte.

 


14.25.24

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gemeinnützig­keitspaket ist ein Paket für mehr Beschäftigung, für nachhaltiges Wachstum und eine stärkere Zivilgesellschaft.

Kollege Kassegger, es ist immer so: Wenn man sich auf eine Reise begibt, muss man zunächst einmal starten – das ist die Grundvoraussetzung. Wir starten heute. Und wenn Sie sagen, es ist so, dass das Gesetz grundsätzlich in die richtige Richtung geht, dann sind natürlich auch Sie herzlich eingeladen, zuzustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Wenn etwas in die richtige Richtung geht, ist das nämlich die erste Voraussetzung, dass man einen erfolgreichen Start machen kann.

Jetzt kann man über die Geschwindigkeit, mit der wir starten, reden (Abg. Neubauer: Bei der Geschwindigkeit kommt man nicht weiter!), aber ich denke, dieses ist deshalb ein ganz besonderes Gesetz, weil wir lange daran gearbeitet haben. Ich möchte hier auch besonders Herrn Staatssekretär Dr. Mahrer und seiner Mannschaft danken, weil sie stark dahinter waren, dass wir das bekommen. Dass man in einer Koalitions­regierung nicht alles bekommt, was man gerne hätte, ist Faktum (Abg. Neubauer – in Richtung SPÖ weisend –: Sind die wieder schuld?) – das ist nun einmal so; dennoch danke auch an den Kollegen Matznetter, denn wir haben das verhandelt –, aber es ist trotzdem ein richtiger Schritt und es ist der richtige Weg.

In diesem Gesetz regeln wir die Gründung gemeinnütziger Stiftungen – einfach, un­bürokratisch, transparent –, und es sind viele Punkte wie die Ausweitung der Absetz­barkeit von Spenden und Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen inkludiert. – Das ist doch genau das, was wir brauchen! Und damit, dass wir das jetzt in genau diesem Bereich für die aktuellen gesellschaftspolitischen Herausforderungen in Kombination mit doch leeren Staatskassen machen, machen wir deutlich, dass auch die öffentliche Hand bei der Finanzierung an ihre Grenzen stößt. Deshalb haben wir diesen ersten Schritt gesetzt.

Europaweit ist es so, dass es mehr als 110 000 gemeinnützige Stiftungen in den Bereichen Bildung, Forschung, Kultur, Soziales und Entwicklungszusammenarbeit mit einem geschätzten Volumen von bis zu 150 Milliarden € gibt, und jetzt setzen wir, da wir in Österreich derzeit nur 20 bis 25 Millionen € haben, einen Schritt, damit das mehr wird, und ich meine, das ist sehr wichtig. Wir liefern mit diesem heutigen Beschluss des Gemeinnützigkeitspaketes genau diesen Startschuss für mehr Engagement in diesem Bereich.

Und damit sich die Ausgangslage im Vergleich zur Regierungsvorlage noch ein wenig verbessert, bringe ich einen Abänderungsantrag der Kollegen Haubner, Dr. Matz­netter, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen zu dieser Regierungsvorlage ein.

Dieser beschäftigt sich mit redaktionellen Änderungen, in ihm finden sich aber vor allem zwei wesentliche Punkte, nämlich dass die Stärkung einerseits durch die Erhöhung des relevanten Beobachtungszeitraumes für Zuflüsse gemäß § 4b Abs. 1 Z 1 von zwei auf drei Jahre sowie andererseits die Erhöhung der begünstigten Rück­lage von 10 Prozent der jährlichen Erträge auf 20 Prozent der jährlichen Erträge erfol-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 87

gen soll. – Das ist einmal ein erster Schritt: also statt 10 Prozent sind es 20 Prozent. Der zweite Punkt ist, dass der Vorschlag eine verbesserte und klarere Regelung der „Quasi-Internationalen Organisationen“ enthält.

Dieser Abänderungsantrag liegt auf und wird dann auch zur Abstimmung kommen.

Ich sage eines: Deutschland und die Schweiz sind sicher zwei Vorzeigeländer, was die gemeinnützigen Stiftungen betrifft, und natürlich wollen wir zu diesen Ländern auf­schließen. Dieses Gesetz ist ganz wichtig für dieses Aufschließen. Österreich hat eines immer bewiesen: Wenn wir einen erfolgreichen Start haben, dann gehen wir auch erfolgreich über die Ziellinie. – Messen Sie uns in 15 Jahren! Da werden Sie sehen, dass es funktioniert hat. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Lichtenecker: In 15 Jahren?! – Abg. Neubauer: … nicht in 100 Jahren …!)

14.29


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Haubner in seinen Grund­zügen erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Ver­handlung; der vollständige Antrag wird im Saal verteilt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Josef Schellhorn, Kollegin­nen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fonds­gesetz 2015 – BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stiftungsein­gangs­steuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (889 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (934 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Regierungsvorlage (889 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (934 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

Das Inhaltsverzeichnis lautet:

„Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 – BStFG 2015)

Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Artikel 3 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988

Artikel 4 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987

Artikel 5 Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes

Artikel 6 Änderung der Bundesabgabenordnung

Artikel 7 Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes 2012


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 88

Artikel 8 Änderung des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen

Artikel 9 Änderung des Gerichtsgebührengesetzes“

Artikel 1 (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015) wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 2 Z 4 lautet:

„4. Regelungen über die innere Ordnung von kollegialen Stiftungs- und Fondsorganen“

2. § 12 Abs. 1 2. Satz lautet:

„Abweichend von § 7 reicht es für eine letztwillige Gründungserklärung aus, wenn ein bestimmtes oder bestimmbares Vermögen für einen gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck im Sinne des § 2 Abs. 3 oder 4 gewidmet wurde.“

3. In § 13 Abs. 1 Z 4 und § 20 Abs. 8 wird jeweils die Wendung „bzw.“ durch das Wort „oder“ ersetzt.

4. In § 19 Abs. 5 lautet der letzte Satz:

„Die Stiftungs- oder Fondsprüfer unterliegen einer Berichtspflicht im Sinne des § 273 Abs. 2 UGB.“

5.. § 21 Abs. 9 Z 12 lautet:

„12. die Mitteilung an das Stiftungs- oder Fondsregister gemäß Abs. 8,“

6. § 25 Abs. 3 lautet:

„(3) Über die in Abs. 1 genannten Fälle hinaus kann eine Umwandlung nach den in der Gründungserklärung vorgesehenen Voraussetzungen (§ 7 Abs. 2 Z 6) erfolgen.“

7. In § 29 werden in Z 4 das Wort „erster“ durch die Wortfolge „erster und zweiter“ und in Z 5 das Wort „zweiter“ durch das Wort „dritter“ ersetzt.

Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

1. Z 10 lautet:

„10. Nach § 4a wird folgender § 4b samt Überschrift eingefügt:

„Zuwendungen zur Vermögensausstattung

§ 4b. (1) Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zum Zweck der ertragsbringenden Vermögensausstattung an eine privatrechtliche Stiftung oder an eine damit ver­gleich­bare Vermögensmasse (Stiftung), die die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO erfüllt und begünstigte Zwecke gemäß § 4a Abs. 2 verfolgt, gelten bis zu einem Höchstbetrag von 500 000 Euro nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Betriebsausgaben:

1. Die Stiftung ist nach ihrer Rechtsgrundlage verpflichtet, die Erträge aus der Ver­waltung der zugewendeten Vermögenswerte spätestens mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Kalenderjahr des Zuflusses dieser Erträge ausschließlich für die in der Rechtsgrundlage angeführten begünstigten Zwecke gemäß § 4a Abs. 2 zu verwenden. Als Verwendung für diese Zwecke gilt auch die Einstellung von höchstens 20% der jährlichen Erträge in eine Rücklage.

2. Eine Verwendung der zugewendeten Vermögenswerte selbst für die in der Rechts­grundlage angeführten begünstigten Zwecke ist frühestens nach Ablauf des der Zu­wendung zweitfolgenden Kalenderjahres zulässig.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 89

3. Zum Zeitpunkt der Zuwendung muss die Anerkennung als begünstigte Einrichtung aus der Liste gemäß § 4a Abs. 7 Z 1 hervorgehen.

4. Erfolgt die Zuwendung zu einem Zeitpunkt, zu dem die Stiftung oder deren Vorgän­gerorganisation nicht bereits seit mindestens drei Jahren ununterbrochen im Wesent­lichen unmittelbar begünstigten Zwecken gemäß § 4a Abs. 2 gedient hat, gilt die Zuwendung abweichend von Z 3 dennoch als Betriebsausgabe, wenn die Voraus­setzungen für die Aufnahme der Stiftung in die in § 4a Abs. 7 Z 1 genannte Liste nach Ablauf von drei Jahren ab ihrer Errichtung vorliegen.

5. Abzugsfähig sind die erstmalige Zuwendung sowie weitere Zuwendungen des Steuerpflichtigen, die in einem der folgenden vier Wirtschaftsjahre getätigt werden. Dabei gilt:

a) Der Gesamtbetrag der abzugsfähigen Zuwendungen ist für den fünfjährigen Zuwendungszeitraum mit 500 000 Euro begrenzt.

b) Im Wirtschaftsjahr sind Zuwendungen insoweit abzugsfähig, als sie 10% des Gewinns vor berücksichtigung des Gewinnfreibetrages nicht übersteigen.

c) Soweit eine Berücksichtigung als Betriebsausgabe gemäß lit. b nicht in Betracht kommt, kann die Zuwendung gemäß § 18 Abs. 1 Z 8 als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

(2) Die Stiftung hat einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer in Höhe von 30% der zugewendeten abzugsfähigen Beträge oder des abzugsfähigen gemeinen Wertes der zugewendeten Wirtschaftsgüter zu entrichten, wenn sie

1. entgegen Abs. 1 Z 4 die Voraussetzungen für die Aufnahme in die in § 4a Abs. 7 Z 1 genannte Liste nach Ablauf von drei Jahren ab ihrer Errichtung nicht erfüllt oder

2.die zugewendeten Vermögenswerte entgegen Abs. 1 Z 2 verwendet oder

3. innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Zuwendung

a) die Erträge nicht ausschließlich gemäß Abs. 1 Z 1 verwendet oder

b) in der in § 4a Abs. 7 Z 1 genannten Liste als nicht mehr begünstigt ausgewiesen wird.

(3) Ist der auf Grund von Abs. 2 Z 1 vorgeschriebene Betrag bei der Stiftung nicht einbringlich, gilt die Nichtaufnahme in die in § 4a Abs. 7 Z 1 genannte Liste für den Zuwendenden als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO.“

2.In  Z 16 lautet Z 272 lit c:

„c) Eine Anerkennung als begünstigte Einrichtung, ist vom Finanzamt Wien 1/23 bis längstens 31. Oktober 2016 in der Liste gemäß § 4a Abs. 7 Z 1 zu veröffentlichen. Diese Eintragung entfaltet bereits für Zuwendungen ab dem 1. Jänner 2016 Wirkung.“

Artikel 8 (Änderung des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen) wird wie folgt geändert:

1. Z 3 lautet:

„3. § 7 lautet:

„§ 7. (1) Quasi-Internationalen Organisationen im Sinne des Abs. 2 werden nach Maßgabe der Abs. 3 und 4 Privilegien eingeräumt.

(2) Eine Quasi-Internationale Organisation ist eine Organisation im Sinne dieses Bun­desgesetzes,

1. die mit Bescheid gemäß § 6 als gemeinnützig anerkannt worden ist,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 90

2. deren Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit der Tätigkeit einer Inter­nationalen Organisation im Sinne des § 1 Abs. 7 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677/1977, in der jeweils geltenden Fassung, steht,

3. die in Österreich ein ständiges und personell angemessen ausgestattetes Büro unterhält,

4. a) deren Mitglieder mehrheitlich Staaten, Internationale Organisationen oder Ein­rich­tungen sind, die Aufgaben von Staaten oder Internationalen Organisationen erfüllen, oder

b) die zu mindestens 25% von Staaten, Internationalen Organisationen oder Ein­richtungen, die Aufgaben von Staaten oder Internationalen Organisationen erfüllen, finanziert wird;

5. die über ähnliche Strukturen wie eine zwischenstaatliche Organisation verfügt und

6. die in zwei oder mehr Staaten tätig ist.

(3) Die Bundesregierung hat mit Verordnung festzustellen, welche Organisationen jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres die Voraussetzungen des Abs. 2 erfüllen. Die Verordnung ist jeweils auf ein Kalenderjahr zu befristen. Hinsichtlich der in der Verordnung genannten Organisationen ist die gesonderte Erteilung eines Bescheides im Sinn des § 1 nicht erforderlich. Die Bestimmungen der §§ 4, 5 und 8 finden auf die in der Verordnung genannten Organisationen unmittelbar Anwendung.

(4) Den in der Verordnung gemäß Abs. 3 angeführten Quasi-Internationalen Organisationen (Abs. 2) werden folgende Privilegien eingeräumt:

1. die Befreiung der Organisation in Bezug auf ihre amtliche Tätigkeit von folgenden Abgaben:

a) der Gebühr auf Bestandverträge gemäß § 33 TP 5 des Gebührengesetzes 1957, BGBl. Nr. 267/1957, in der jeweils geltenden Fassung;

b) der Normverbrauchsabgabe für Dienstfahrzeuge der Organisation;

c) der motorbezogenen Versicherungssteuer für Dienstfahrzeuge der Organisation;

d) der Kraftfahrzeugsteuer für Dienstfahrzeuge der Organisation;

e) der Kommunalsteuer.

2. die Befreiung von der Grunderwerbsteuer für den unentgeltlichen Erwerb (§ 7 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987) eines Grundstückes im Sinne des § 2 des Grund­erwerb­steuer­gesetzes 1987 (GrEStG 1987), BGBl. Nr. 309/1987, in der jeweils geltenden Fassung, durch eine Organisation, sofern das Grundstück der amtlichen Tätigkeit dient.

3. die Befreiung der Arbeitnehmer der Organisation von der Einkommensteuer auf Aktivbezüge (Gehälter, Bezüge und sonstige Vergütungen), die sie für ihre Dienste von dieser Organisation in Bezug auf ihre amtliche Tätigkeit erhalten. Eine solche Be­freiung berührt nicht das Recht der Republik Österreich, diese Aktivbezüge bei der Festsetzung der von Einkünften aus anderen Quellen zu erhebenden Steuer zu berücksichtigen.““

2. Z 6 lautet:

„6. In Artikel II lautet Abs. 1:

„(1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

1. hinsichtlich der §§ 1 bis 3 der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 91

2. hinsichtlich des § 4 der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres,

3. hinsichtlich der §§ 5 bis 7 Abs. 2 und 4 der Bundesminister für Finanzen,

4. hinsichtlich des § 7 Abs. 3 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres,

5. hinsichtlich des § 8 der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und

6. hinsichtlich des § 9 der Bundesminister, dessen Wirkungsbereich berührt ist,

betraut.““

Begründung

Zu Artikel 1 (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015):

Behebung redaktioneller Versehen.

Zu Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988):

Zu Z 3 (§ 4b EStG 1988):

Mit dieser Ziffer wird eine neue Fassung des § 4b EStG 1988 samt Überschrift vorgeschlagen, um die finanzielle Ausstattung gemeinnütziger Organisationen weiter zu stärken. Diese Stärkung soll einerseits durch die Erhöhung des relevanten Beob­achtungszeitraumes für Zuflüsse gemäß § 4b Abs. 1 Z 1 von zwei auf drei Jahren sowie die Erhöhung der begünstigten Rücklage von 10% der jährlichen Erträge auf 20% der jährlichen Erträge und andererseits durch die Streichung der lit. b in § 4b Abs. 1 Z 5 EStG 1988 erfolgen, wonach Zuwendungen an gemeinnützige Organi­sationen nur abzugsfähig sind, wenn sie 10% des Gewinns des Zuwendenden nicht übersteigen.

Zu Artikel 8 (Änderung des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen):

Zu Z 1:

Der Vorschlag enthält eine verbesserte und klarere Regelung der „Quasi-Inter­nationalen Organisationen“. Der neue Abs. 1 regelt die Gewährung von Privilegien an so genannte „Quasi-Internationale Organisationen“. Abs. 3 legt den Prozess der Anerkennung einer Organisation als „Quasi-Internationale Organisation“ fest: Die Liste der Organisationen wird in Form einer Verordnung der Bundesregierung veröffentlicht. Die Änderung in Abs. 3 soll zu einer wesentlichen Verwaltungsvereinfachung für „Quasi-Internationale Organisationen“ führen, indem für die Inanspruchnahme der gewährten Privilegien durch die in der Verordnung genannten Einrichtungen kein Bescheid gemäß § 1 mehr erforderlich sein soll. Die genannte Verordnung ist zwin­gend für die Dauer eines Kalenderjahres zu befristen. Die Vorbereitung dieser Verordnung erfolgt nach der in Art. II Abs. 1 Z 4 vorgesehenen Vollziehungsklausel iVm. § 3 Abs. 1 Z 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986, durch den Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Eu­ropa, Integration und Äußeres.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 92

Z 2 betrifft bloß formelle Anpassungen.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


14.29.35

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Kassegger, wenn Sie vorher die Frage angerissen haben, was besser ist, Porsche oder Lada, so muss ich sagen: Es ist schon erstaunlich, dass die FPÖ schon wieder den Boykott russischer Produkte will! (Abg. Kassegger: Das war eine Parabel und nicht wörtlich gemeint!) Bei der Orientierung von Autos sollten Sie weniger auf Ihren Gesundheitssprecher achten, der als gut verdienender Zahnarzt möglicherweise teure Sportwagen fährt, die Breite der Bevölkerung braucht einfache Autos. Wir brauchen einfache Regelungen, und mit diesem Gesetz schaffen wir hier vernünftige Regelungen in diesem Bereich – wirklich! (Beifall bei der SPÖ.)

Man sieht das an solchen Punkten wie diesem: Sie kritisieren, dass diese sich ausschließlich der Forschung und der Wissenschaft widmen sollen?! – Entschuldigen Sie bitte, wenn jemand spendet, dann will er auch, dass das dafür verwendet wird, und deswegen machen wir solche Regelungen – wie es sich für einen Gesetzgeber gehört: ordentlich, sauber, transparent. (Abg. Kassegger: Das haben Sie nicht verstanden!)

Das ist der Grund, warum solche Stiftungen andere Compliance-Regeln haben, als sie Privatstiftungen haben. Das liegt auch an den Interessen: Ein Privatstifter mit einem Eigeninteresse und Eigennutz, den er auch in die Satzung hineinschreibt, hat verminderte Compliance-Anforderungen gegenüber zum Beispiel einer solchen Körperschaft, die durch die steuerliche Absetzbarkeit der Spendengelder in Wahrheit eine öffentliche Förderung bekommt. Diese muss zum Beispiel auch ein höheres Ausmaß an Compliance-Erfordernissen – Aufsicht und Sonstiges – über sich ergehen lassen. Auch das ist eine gute Regelung.

Jetzt zu den anderen Punkten. Mit dem Abänderungsantrag gibt es auch ein bisschen mehr Freiheit. Die 20 Prozent bedeuten, dass man über die Laufzeit besser gestio­nieren kann. Die Vorlage schafft wirklich eine eigenständige Form. Es ist nicht einfach so, dass der Privatstifter sagen kann: Jetzt mache ich ein bisschen etwas in Richtung Spenden für die Wissenschaft, und dann kann ich Spenden absetzen!, sondern man muss sich verpflichten und sagen: Das ist der Gegenstand, und dann kann es Begüns­tigungen geben.

Damit kann ich Ihnen auch erläutern, warum es nur dort eine Förderung gibt, wo die öffentliche Hand bereits fördert. Wie wollen Sie sonst kontrollieren, ob das Geld auch an der richtigen Stelle ankommt, das Geld, auf das der Steuerzahler durch die Absetz­barkeit ja bereits etwas draufgelegt hat – die 50 Prozent, die Sie (in Richtung des Abg. Kassegger) angesprochen haben, finden ja statt, denn wenn Sie 1 000 € spenden, gibt ja der Steuerzahler 500 zu Ihrem Geld dazu. Selbstverständlich wird man das nur dort machen, wo es einen Sinn macht!

Erklären Sie einmal jemandem, wie Sie das sonst abgrenzen wollen! – Ich nehme einen Karton, mache einen roten Strich und erkläre, das ist ein Kunstwerk von Matznetter, und dann ist es steuerlich absetzbar, weil Sie es kaufen? – Wohl nicht! Daher ist auch das eine vernünftige Regelung, die die Regierung vorgelegt hat. Sie ist sehr fokussiert auf einen Bereich, wo wir gleichzeitig sagen, wir wollen den Druck auf die öffentliche Finanzierung wegnehmen, dafür soll man privat spenden können, aber nicht für jedermann und für jeden Zweck. Ich glaube, dass wir hier eine gute Regelung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 93

gefunden haben, und ich denke, dass sich diese auch eingliedert in die österreichische Rechtstradition.

Bestimmen, was stattfindet, wird nicht der Mäzen! (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) Das ist in einer Demokratie immer noch diesem Haus und der Regierung vorbehalten, denn wir agieren nicht nach dem Motto: Wer das Geld hat, schafft an! – Ich weiß schon, die FPÖ als Millionärspartei will das allemal, siehe Bankgeheimnis, siehe Ver­mögenssteuer. Wir kennen Ihre Position. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

14.33


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. – Bitte.

 


14.33.07

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Österreich braucht, ähnlich wie die Schweiz und Deutschland sie schon haben, mehr gemeinnützige Stiftungen. Der Staat ist offenbar nicht mehr in der Lage, alle seine Aufgaben zu erfüllen. Wir sehen das im Zusam­menhang mit der Versorgung von Flüchtlingen genauso wie in der Forschung, im Umweltbereich und nicht zuletzt auch in der Kultur. Vielleicht hat der Staat all diese Aufgaben nie erfüllen können. Eine breitere Zivilgesellschaft mit Steuererleichterungen zu unterstützen ist deshalb richtig. Das ist sicher das Positive an diesem neuen Gesetz, wir dürfen aber die negative Seite nicht unbeachtet lassen.

Der demokratisch legitimierte Staat gibt nämlich mit diesem Gesetz wieder ein bisschen mehr an Regulierungsmöglichkeiten an die Privaten ab. Das wäre jetzt so weit noch keine wirkliche Kritik, aber er gibt sie vor allem an die Wohlhabenden und an die wirtschaftlich florierenden Konzerne ab, denn nur diese sind in der Lage, auch wirklich den Notwendigkeiten und ihren Möglichkeiten entsprechend Spenden zu lukrieren und zu donieren. Das heißt, dass Steuererleichterungen zwar für alle gleich gelten, aber letztlich in der Praxis nur von denen genutzt werden, die einen Über­schuss haben, und das sind nicht die, die sich ums Überleben und ihren Lebens­standard kümmern müssen, sondern das sind die, die den Überschuss tatsächlich haben und ihn daher auch absetzbar machen können. Das sind Wirtschaftsbetriebe, die florieren, und das sind reichere Private, die daher in Zukunft mehr als bisher bestimmen, was an gemeinnützigen Einrichtungen zu unterstützen ist. Das ist natürlich so etwas wie ein Mäzenatentum, Herr Kollege Matznetter, da können wir das drehen und wenden, wie wir wollen.

Herr Staatssekretär Mahrer, Sie haben im Ausschuss davon gesprochen, dass die Spendenbereitschaft in Österreich gleichmäßig verteilt ist, und haben das am durch­schnittlichen Aufkommen von 144 € pro Person im Jahr 2013 – im Jahr 2014 waren es 112 € – zu erklären versucht, aber ich glaube, eine durchschnittliche Zahl ist für solch eine Argumentation nicht wirklich geeignet. Wenn wir zehn Personen annehmen, die einen Euro spenden, und eine Person spendet 100 €, dann sind das zusammen 110 € und wir haben ein durchschnittliches Spendenaufkommen von 11 €. In Wirklichkeit ist es jedoch so, dass nur einer 100 € gespendet hat.

Wenn wir das jetzt auf die tatsächliche Gesetzeslage umlegen, dann bedeutet das, dass die, die ordentlich spenden, natürlich mehr bestimmen, was an gemeinnützigen Einrichtungen gefördert wird, und das ist schon etwas, was Sie ja genauso bedenken müssen wie, dass das neue Gesetz auch die bereits stärkeren Stiftungen und Vereine noch mehr fördert und die Großen und Bekannten noch einmal stärkt. Diese sind ja mit ihren Möglichkeiten in der Lage, Werbung zu betreiben und daher Spenden zu lukrieren. Das heißt, wir stärken auch im NGO-Sektor wiederum die Starken, und alle


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anderen Kleinen, die auch gemeinnützig agieren, bekommen weniger Möglichkeiten als bisher.

Das sehen wir ganz besonders in der Kultur, wo mit dem neuen Gesetz jene gefördert und finanziert werden sollen, die bereits vom Staat gefördert werden. Das heißt also, der Staat vergisst hier ein bisschen seine meritorischen Aufgaben, also genau die zu fördern, die bisher weder von Privat noch vom Staat ausreichend gefördert wurden, aber sehr wohl gemeinnützig agieren, und das sehen wir als weitere Lücke des Gesetzes.

Deshalb bringe ich auch einen Abänderungsantrag ein, der sich auf drei Punkte bezieht, nämlich den Denkmalschutz, den Tierschutz und Kunst und Kultur, damit in Zukunft auch jene mehr als bisher absetzen können, die gemeinnützig tätig sind, aber keine Vorteile von diesem neuen Gesetz haben. Der Antrag liegt Ihnen schriftlich vor, ich brauche ihn also jetzt nicht vorzulesen, weil er länger als eine Seite ist, und ich hoffe, dass Sie diesem Antrag einiges abgewinnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.38


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Zinggl erwähnte und in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Ruperta Lichtenecker; Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage 889 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bun­desgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 – BStFG 2015) erlassen und das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Trans­parenz­datenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 – GG 2015)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage 889 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bun­desgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 – BStFG 2015) erlassen und das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Transpa­renz­datenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 – GG 2015) in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie (934 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 Z.1 erhält die Bezeichnung „Z.1a.“ und es wird folgende Z.1 (neu) eingefügt:

„1.  § 4a Abs. 2 Z 3 lit. e lautet wie folgt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 95

„e) Qualifizierter Tierschutz. Unter qualifiziertem Tierschutz sind neben der dem Tier­schutzgesetz, BGBl. I Nr. 118/2004, entsprechenden Betreuung von Tieren im Rahmen eines behördlich genehmigten Tierheimes (§ 4 Z 9 Tierschutzgesetz) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirt­schaftsraumes auch die folgenden Aktivitäten zu verstehen:

1. der Betrieb von Wildtier-Auffangstationen, die behördengemäß als Zoo geführt werden, wenn diese von gemeinnützigen Organisationen betrieben werden und weder Tiere nachzüchten noch an Zuchtprogrammen teilnehmen;

2. Tierschutzorganisationen, die Projekte und Kampagnen für hilfsbedürftige Tiere, auch in Not- und Katastrophenfällen, im Inland oder auch im Ausland durchführen oder andere Organisationen beauftragen, diese in ihrem Namen durchzuführen; dies gilt insbesondere in den Bereichen herrenlose Tiere, Wildtiere, Labortiere und in Fällen von verwahrlosten oder aber auch beschlagnahmten Tieren;

3. Organisationen, die die artgerechte Tierhaltung fördern und unterstützen.“

2. In Artikel 2 Z.4 lautet § 4a Abs. 4a wie folgt:

„(4a) Begünstigte Einrichtungen für die Erfüllung der in Abs. 2 Z 5 genannten Zwecke sind Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht unter folgenden Voraus­setzungen:

1. Die Körperschaft

a. erhält eine Förderung des Bundes im Sinne des Transparenzdaten­bankge­set­zes 2012 (TBDG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012, die in der Transparenzdatenbank ersichtlich gemacht ist, oder

b. erhält eine Förderung eines Landes, der Bundeshauptstadt Wien oder einer Statutarstadt, die in der Transparenzdatenbank ersichtlich gemacht ist, oder

c. erhält eine Förderung der Europäischen Union, die in der Transparenzdatenbank ersichtlich gemacht ist, oder

d. ist von der Sektion Kunst und Kultur des Bundeskanzleramtes als förderungswürdige Einrichtung eingestuft und in der Transparenzdatenbank ersichtlich gemacht.

2. Die Körperschaft erhält mindestens einmal in zwei Jahren eine solche Förderung oder Einstufung, wobei Förderungen, in den Zeiträumen, die von der Bestätigung des Wirtschaftsprüfers im Falle der erstmaligen Beantragung der Aufnahme in die in Abs. 7 Z 1 genannten Liste (Abs. 8) nicht umfasst sind, unbeachtlich sind.

3. Die Förderung oder die Einstufung (Z 1) ist in der Transparenzdatenbank im Tätig­keitsbereich „Kunst und Kultur“ einheitlich kategorisiert.“

3. In Artikel 2 wird folgende Ziffer 10a eingefügt:

10a. § 18 Abs. 1 Z 3a lautet wie folgt:

„3a. Ausgaben für die Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude in der Höhe von 10% der Ausgaben oder maximal 500.000 Euro.“

Begründung

In der derzeitigen Fassung des § 4a EStG sind nur Betreiber von Tierheimen für den Kreis der Begünstigten der Spendenabsetzbarkeit vorgesehen. Dies widerspricht der Systematik der Spendenabsetzbarkeit in anderen Bereichen. Die Spendenabsetz­barkeit soll fair geregelt sein und alle Tierschutzorganisationen umfassen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 96

Die Regierungsvorlage schränkt den Kreis an spendenbegünstigten Einrichtungen  gem. § 4a Abs. 2 Z 5 EStG auf jene ein, die in den letzten zwei Jahren eine Förderung von Bund, Ländern oder der Bundeshauptstadt Wien erhalten haben. Damit ist eine Vielzahl an geförderten oder förderungswürdigen Einrichtungen ausgeschlossen. Be­sonders kleine Kultureinrichtungen, die aufgrund budgetärer Engpässe in den Kulturressorts von Bund und Ländern keine Förderung mehr erhalten, wären von der Spendenbegünstigung ausgeschlossen. Der Wegfall der Förderung und damit auch der Spendenbegünstigung führt zu einem massiven Nachteil bei der Lukrierung privater Mittel.

Der Denkmalschutz in Österreich ist im Wesentlichen eine Mängelverwaltung. Ohne die Initiative vieler Privatpersonen, die jede Menge Zeit, Arbeit und Geld in die Wieder­herstellung und Erhaltung historischer Bauten stecken, wäre die architektonische Landschaft Österreichs um vieles ärmer. Umso unverständlicher ist es, dass zwar Unternehmen Kosten für die Instandhaltung denkmalgeschützter Gebäude auf zehn Jahre abschreiben, nicht aber Privatpersonen analog dazu entsprechende Sonder­ausgaben geltend machen können.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


14.38.22

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Für mich verhält sich dieses Gemeinnützigkeitsgesetz zu gemeinnützigen Stiftungen wie das österreichische Schul­system zu einem wirklich talentierten Kind. Das Kind könnte Physiker werden – und wird dann vielleicht Verwaltungsbediensteter im Ministerium. Es ist ein extrem wichtiger erster Schritt, aber da bleibt unglaublich viel Potenzial auf der Strecke liegen, und das finde ich sehr schade.

Deshalb finde ich es auch sehr schade, dass die FPÖ nicht zustimmen wird, weil es trotzdem eine unglaubliche Verbesserung zum Status quo ist und ein wichtiger erster Schritt ist – und hoffentlich auch eine Grundlage, die wir in den nächsten Jahren noch ausbauen können. (Abg. Neubauer – in Richtung des Abg. Haubner –: 5 Millionen? Herr Kollege, 5 Millionen?)

Wir beseitigen heute einen lange bestehenden Systemfehler, der private Geldgeber in Österreich im Gegensatz zu zum Beispiel Deutschland von Wissenschaft, Forschung und Kultur ferngehalten hat, aber wenn man sich jetzt vergleichbare Stiftungsgesetz­gebungen in anderen Ländern anschaut, ist unser Gesetz eben ein benachteiligtes, wenn auch hochbegabtes Kind. Der österreichische Gesetzgeber zeigt da eben noch nicht genügend Willen, dem Kind mehr Möglichkeiten und mehr Chancen zu geben.

Dieses Gesetz ist für mich auch ein extrem wichtiger Schritt in der kulturellen Entwicklung hin zu „mehr Privat, weniger Staat“. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir private Investitionen auch in diesen Bereichen wirklich willkommen heißen.

Im Sinne der Wissenschaft, Forschung und Kultur möchte ich heute aber auch ein paar Änderungen in einem Abänderungsantrag einbringen, die ich jetzt gerne erläutern möchte, die dieses Gesetz noch brauchen würde, um sein volles Potenzial zu ent­falten.

Erstens muss es möglich sein, dass Institutionen, die sich um Kernanliegen des Staa­tes kümmern, wie zum Beispiel Bildung und Demokratie, und auch Organisationen, die sich um Tierschutz kümmern, auch von diesem Gesetz profitieren. So, wie es jetzt aus-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 97

schaut, ist ja zum Beispiel nicht einmal die parlamentseigene Lupac-Stiftung be­günstigt. Ich fände es ein bisschen absurd, würden wir hier ein Gesetz beschließen, das Organisationen, die sich um Demokratie kümmern, nicht begünstigt. Die Spenden­begünstigung für Bildungsinstitutionen wäre ein wichtiges Zeichen in Richtung Schulautonomie.

Es muss auch möglich sein, 30 statt 10 Prozent der Erträge in Rücklagen zu geben und fünf anstatt nur zwei Jahre Zeit zu haben, das Vermögen dem Stiftungszweck zukommen zu lassen, andernfalls gibt es ein Problem mit der Inflation. Die Inflation frisst quasi ihre Kinder, das bringt uns schlussendlich gar nichts.

Es muss auch möglich sein, eine deutlich höhere abzugsfähige Zuwendung zu haben. Die Beschränkung auf 500 000 € macht überhaupt keinen Sinn, wenn man da in den nächsten paar Jahren gerne 120 Millionen € für Wissenschaft und Forschung haben möchte. Wie soll das zustande kommen? Wir würden vorschlagen, das zumindest auf 1 Million € zu erhöhen, wobei ich die Begrenzung an sich absurd finde.

Die Begrenzung der abzugsfähigen Zustiftung auf 10 Prozent des Einkommens bezie­hungsweise Gewinns ist insbesondere für natürliche Personen wirklich sinnlos, da das ja bedeuten würde, dass die nur aus ihrem Einkommen stiften können, aber nicht aus ihrem Vermögen, und das, was wir uns wünschen würden, wäre ja, dass ein Vermö­gender quasi seiner Universität, wo er Alumnus ist, etwas stiften kann, aber wenn er das entsprechende Einkommen nicht hat, ist das nicht möglich.

Es muss auch möglich sein, die Bundesabgabenordnung dahin gehend zu ändern, dass wir das Problem der Unmittelbarkeit wirklich lösen. So, wie das jetzt gemacht ist, kann nämlich eine Stiftung nur dann ein Stipendium oder einen Preis vergeben, wenn die Entscheidung darüber, wer das Stipendium oder den Preis bekommt, eine FH, Uni oder die ÖAW trifft. Das finde ich ein bisschen seltsam. Das ist sehr gefinkelt aufge­schrieben, dass eben nur diese Institutionen in § 4a Abs. 3 Einkommensteuergesetz, aber nur Zeile 1 und 3, das machen können, weil das wieder alle anderen ausschließt. Man kann sagen, die sind ohnehin mit gemeint, aber wir wissen ja, dass das nicht viel bedeutet, deshalb wäre ich für legistische Klarheit und dafür, dass man andere Institutionen, wie zum Beispiel Museen und Theater, da auch reinnimmt.

Es muss auch möglich sein, dass mehr Zeit ist, diese Änderungsvorschläge zu diskutieren, dass es eine längere Begutachtungsfrist gibt und dass auch die Mei­nungen von Experten ernst genommen und mit eingebracht werden, denn es hat hier sehr viele kritische Stellungnahmen gegeben, und die erkenne ich jetzt in diesem Gesetz, so wie es vorliegt, nicht wieder.

Wenn ein Mann und eine Frau im Sinne einer liberalen Bürgergesellschaft einen Teil ihres Vermögens dem Land, der Wissenschaft, Forschung und Bildung geben wollen, um das Land ein wenig besser zu machen und eventuell auch Verantwortung für jene zu übernehmen, die weniger Chancen im Leben hatten als sie, machen wir es ihnen wirklich schwer. Es wird immer ein schlechtes Motiv unterstellt: Es kann ja nicht sein, dass jemand noch extra Geld hergibt, wenn wir ohnehin schon eine solch hohe Steuerlast haben! – Aber doch, diese Leute gibt es!

Solche Vorurteile haben wir vorhin hier schon wieder gehört, und ich finde es einfach nicht okay, diesen Menschen, die Geld den Unis, Bildungsinstitutionen, Museen geben wollen, immer ein schlechtes Motiv zu unterstellen. Das ist einfach nicht richtig!

Die Sozialisten oder gemäßigten Sozialisten sagen hier dann gerne (Abg. Lichten­ecker: Sozialdemokraten!): Na gut, nehmen wir es ihnen halt mit Vermögensteuern weg! – Dazu muss ich leider sagen: You tried and you failed! Das Geld ist ja da, aber


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 98

es wird immer wieder fatal falsch verteilt, denn bei den Unis landet es jedenfalls nicht zur Genüge.

Wir sollten einmal hinterfragen, welche Motive denn andere Leute haben, Geld zu verteilen: unsere staatlichen Gönner, unsere Landesfürsten, die sich Unis bauen, die niemand braucht, wie zum Beispiel die Med-Uni in Linz. Das sollten wir einmal hinterfragen. (Abg. Fekter: … Bildungseinrichtungen? – Abg. Prinz: Sie kennen sich wirklich nicht aus! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Entschuldigen Sie, aber Sie suchen sich aus, wen Sie begünstigen wollen und was Ihnen politisch etwas bringt. Das ist nicht meine Sicht auf die Dinge. Anderen Men­schen aber machen Sie es schwer, Geld zu spenden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich komme zum Schluss. Ich hoffe, dass wir hier von einem österreichischen Gesetz sprechen, das es jetzt einmal gibt und das eine wichtige Verbesserung darstellt und das wir in den nächsten Jahren, wenn wir draufkommen, dass es nicht genug ist, vielleicht doch noch ändern. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

14.44


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Gamon in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (889 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 - - 2 - BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bun­desabgabenordnung, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 - GG 2015) (934 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (889 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 - BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stif­tungs­eingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Transparenzdaten­bank­gesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemeinnützig­keits­gesetz 2015 - GG 2015) wird wie folgt geändert:

I. In Artikel 2 Ziffer 1 werden folgende Ziffern 6,7 und 8 angefügt:

„6. Maßnahmen zum Zwecke des Tierschutzes, mit dem Ziel Tieren individuell ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen.

7. Demokratie, Parlamentarismus und Toleranz im politischen Diskurs in Fragen der Politik, der Kunst und der gesellschaftlichen Entwicklungen zu fördern und zu festigen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 99

8. Die Durchführung von der Bildung für öffentlich rechtliche Schulen dienenden Tätigkeiten durch die in Abs. 4a genannten Einrichtungen.“

II. In Artikel 2 wird folgende Ziffer 1a eingefügt, durch die in § 4a. Abs. 2 Z 3 folgende lit f eingefügt wird:

f) Die Durchführung von der Bildung für öffentlich rechtliche Schulen dienenden Tätigkeiten.“

III.  In Artikel 2 wird Ziffer 4 wie folgt geändert:

„(4a) Begünstigte Einrichtungen für die Erfüllung der in Abs. 2 Z 5 bis 8 genannten Zwecke sind Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht unter folgenden Voraussetzungen:

1. Die Körperschaft erhält

a. eine Förderung des Bundes im Sinne des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 (TDBG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012, die in der Transparenzdatenbank ersichtlich gemacht ist, oder

b. eine Förderung eines Landes oder der Bundeshauptstadt Wien, die in der Trans­parenzdatenbank ersichtlich gemacht ist.

2. Die Körperschaft erhält mindestens alle zwei Jahre eine solche Förderung, wobei Förderungen in den Zeiträumen, die von der Bestätigung des Wirtschaftsprüfers im Falle der erstmaligen Beantragung der Aufnahme in die in Abs. 7 Z 1 genannten Liste (Abs. 8) nicht umfasst sind, unbeachtlich sind.

3. Die Förderung (Z 1) ist in der Transparenzdatenbank im Tätigkeitsbereich „Kunst und Kultur“ einheitlich kategorisiert.“ "

IV. In Artikel 2 Ziffer 10 lautet § 4b Abs 1 der erste Satz wie folgt:

„(1) Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zum Zweck der ertragsbringenden Vermögensausstattung an eine privatrechtliche Stiftung oder an eine damit vergleich­bare Vermögensmasse (Stiftung, Fonds), die die Voraussetzungen des §§ 34 ff BAO erfüllt und begünstigte Zwecke gemäß § 4a Abs. 2 verfolgt, gelten bis zu einem Höchstbetrag von 1 000 000 Euro nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Betriebsausgaben:“

V.  In Artikel 2 Ziffer 10 lautet § 4b Ab 1 Z 1 wie folgt:

„Die Stiftung ist nach ihrer Rechtsgrundlage verpflichtet, die Erträge aus der Ver­waltung der zugewendeten Vermögenswerte innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres des Zuflusses der Erträge ausschließlich für die in der Rechts­grundlage angeführten begünstigten Zwecke gemäß § 4a Abs. 2 zu verwenden. Als Verwendung für diese Zwecke gilt auch die Einstellung von höchstens 30% der jährlichen Erträge in eine Rücklage.“

VI. In Artikel 2 Ziffer 10 lautet § 4b Abs 1 Z 5 lit a wie folgt:

„a) Der Gesamtbetrag der abzugsfähigen Zuwendungen ist für den fünfjährigen Zuwendungszeitraum mit 1 000 000 Euro begrenzt.“

VII. In Artikel 2 Ziffer 10 entfällt lit b in § 4b Abs 1 Z 5. Die nachfolgenden lit c und d werden entsprechend umbenannt.

VIII. In Artikel 6 Ziffer 1 lautet § 40b wie folgt:

„Eine Körperschaft verliert ihre wegen Betätigung für gemeinnützige Zwecke zuste­henden Begünstigungen auf abgabenrechtlichem Gebiet nicht dadurch, dass sie Mittel


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für Stipendien und Preise für der Wissenschaft dienende Forschungsaufgaben oder für Bildung dienende Lehraufgaben und Kunst & Kultur für damit verbundene wissen­schaftliche Publikationen und Dokumentationen oder für Stipendien an Studierende an der betreffenden Einrichtung im Sinn des § 4a Abs. 3 Z 1 und 3 EStG 1988 oder einer Fachhochschule zur Verfügung stellt, soweit die Körperschaft die Entscheidung über solche Zuwendungen durch Mitglieder, wissenschaftliches oder  künstlerische Personal einer Einrichtung im Sinn des § 4a Abs. 3 Z 1 und 3 EStG 1988, einer Fachhochschule, Museen oder Theater übertragen hat.“

IX. Artikel 6 wird eine Ziffer 3 hinzugefügt, durch die § 35 Abs 2 BAO wie folgt geändert wird:

§ 35 Abs 2 lautet wie folgt:

„Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbe­sondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungs­wesens, der Schulbildung, der Demokratie, der Erziehung, der Volksbildung, der Berufs­ausbildung, der Denkmalpflege, des Natur-, Tier- und Höhlenschutzes, der Heimatkunde, der Heimatpflege und der Bekämpfung von Elementarschäden.“

Begründung

Ad I.; II; III;

Tierschutz ist einer der beiden wichtigsten Spendengründe der ÖsterreicherInnen. Bisher waren nur (staatlich) anerkannte Tierheime begünstigt, die neue Regelung soll Tierschutzvereine, die von einer Bundes- oder Landesstelle eine Förderung in den letzten drei Jahren erhalten haben und in der Transparenzdatenbank aufscheinen, spendenbegünstigt werden.

Das Thema Demokratie und Parlamentarismus ist essentiell für den österreichischen Staat. Daher ist die Ergänzung im Sinne der Bürger und Bürgerinnen um die Sen­sibilierung dieser wichtigen Thematiken voran zu treiben.

Die Spendenbegünstigung für Schulen und Organisationen die unterrichtend und unterstützend im Schulbereich tätig sind wäre ein weiteres Signal für die Autonomie der Schulen! Darüber hinaus ist es nicht verständlich, dass (Hoch-)Kultur aber nicht Bildung durch die positive Erneuerung der Stiftungen profitieren sollte.

Ad IV; V; VI; VII

Die Definition des empfangenden Rechtsträgers ist uneinheitlich und daher möglicher­weise missverständlich. So fehlt hier die ausdrückliche Erwähnung von Fonds

Eine werthaltige Sicherung des Stiftungsvermögens in Zeiten von hoher Inflation und geringen Zinserträgnissen ist nur schwer machbar, kleine Stiftungen könnten nach dem BStG von der Auflösung bedroht sein. Daher ist es notwendig in diesen Zeiten deutliche Rücklagen bzw. Zuwendungen an das Stiftungsvermögen zu ermöglichen. So würde ein Stiftungsvermögen durch die durchschnittliche Inflationsrate der letzten Jahre von rund 1,5% innerhalb von 10 Jahren um 14% abschmelzen. Um den realen Wert zu erhalten, müssten bei einem optimistischen Ertrag von rund 4% mindestens 30% der Erträge als Rücklagen gebildet werden können.

Die Einschränkung der Zuwendungen zu Vermögensausstattung auf einen Höchst­betrag auf EUR 500.000 (§ 4b EStG LdF. des Entwurfes) scheint im Hinblick auf die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 101

Ziele des Entwurfes als zu restriktiv. Ziel. des Entwurfes ist es, die Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen zu erhöhen und insbesondere die Attraktivität Öster­reichs als Standort quasi-internationaler Organisationen zu erhöhen. Hier könnte die Höchstbetragssumme von EUR 500.000 hinderlich, weil unter Umständen zu gering, sein.

Mit der Beschränkung der abzugsfähigen Zustiftung auf 10% des Einkommens bzw. Gewinns die Anreizsetzung für natürliche wie juristische Personen auf eben diesen Betrag beschränkt. Dies ist insbesondere für natürliche Personen wenig nachvollzieh­bar, die - im internationalen Vergleich - aus deren Vermögen und nicht notwendiger­weise (lediglich) aus deren laufendem Einkommen zustiften. Insbesondere bei Univer­sitätsstiftungen ist eine entsprechende Zuwendung vor allem von den Alumni - d.h. Privatpersonen - zu erwarten.

Ad VIII:

Das Thema Demokratie und Parlamentarismus ist essentiell für den österreichischen Staat. Daher ist die Ergänzung im Sinne der Bürger und Bürgerinnen um die Sensi­bilierung dieser wichtigen Thematiken voran zu treiben.

Ad IX:

Die Erweiterung der Begrifflichkeiten bietet dem Stifter die Chance den Kreis der Entscheider zu erweitern und individuell und fachspezifisch anzupassen. Die Spenden­begünstigung für Schulen wäre ein weiteres Signal für die Autonomie der Schulen.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


14.44.34

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Frau Kollegin Gamon, wenn man Ihnen so zuhört, wünscht man sich auch, wir hätten hier längere Debatten geführt, denn vieles, was Sie hier ausgeführt haben, stimmt schlicht und einfach nicht.

Ich bin froh, dass wir heute diesen Beschluss fassen können, denn wir haben uns schon seit mindestens eineinhalb oder zwei Jahren mit dieser Thematik beschäftigt. Auch im Ausschuss wurde von einzelnen Fraktionen Kritik geäußert, daher sei schon gesagt, dass wir bei den gemeinnützigen Stiftungen, so, wie wir es heute beschließen wollen, in Wirklichkeit mit der rechtlichen Ausgestaltung, was die Spenden­absetz­barkeit betrifft, bei den gemeinnützigen Vereinen einhergehen.

Es wurde heute hier gesagt, dass man nur 10 Prozent seines Einkommens einer Stiftung zuwenden kann, und das halt auch nur über fünf Jahre und bis zu 500 000 €. Dazu muss man sagen, dass man Spenden insgesamt halt nur bis zu 10 Prozent des Einkommens pro Jahr irgendeiner spendenbegünstigten Organisation zuwenden kann; das gilt für jeden spendenbegünstigten Verein und die gemeinnützigen und mildtätigen Organisationen.

Frau Kollegin Gamon, weil Sie auch das Vermögen angesprochen haben: Selbst­verständlich gibt es viele Reiche, die ihr Vermögen gerne auch für wissenschaftliche Zwecke oder für Kunst und Kultur oder auch für gemeinnützige und soziale Zwecke zur Verfügung stellen. Das können sie auch, aber man kann das eine mit dem anderen nicht vermischen, denn bei den 10 Prozent, die eben von der Steuer absetzbar sind, bei natürlichen, aber auch bei juristischen Personen, geht es um die Einkommen- oder


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um die Körperschaftsteuer. Das heißt, es geht um die Einkommensbesteuerung, und die kann mit dem Vermögen nicht vermischt werden. (Zwischenruf der Abg. Gamon.)

Das ist auch der Grund dafür, dass ich froh bin, dass es da einen Unterschied zwischen einer eigennützigen Stiftung, einer ganz normalen Privatstiftung und einer gemeinnützigen Stiftung gibt. Bei der gemeinnützigen Stiftung fällt nämlich bei unent­geltlichen Übertragungen, also beispielsweise bei der Schenkung eines Grundstückes, etwa aus einem Vermögen eines Reichen, keine Grunderwerbsteuer an, es fällt auch keine Eintragungsgebühr an und es fällt auch keine Stiftungseingangssteuer an, die bei einer Stiftung nach dem Privatstiftungsgesetz anfallen würde.

Natürlich hätten wir uns auch in dem einen oder anderen Bereich etwas mehr gewünscht, natürlich hätten wir uns auch gewünscht, dass es auch bei der Bildung eine Möglichkeit gäbe. Wir hätten uns beispielsweise auch gewünscht, im Zusam­menhang mit den 500 000 € nach oben noch Luft zu machen. Wir hätten uns aber auch gewünscht, diese Ausschließlichkeit aus dem Gesetz wegzubringen. Aber das ist der erste Schritt, und – der Herr Staatssekretär hat das auch im Ausschuss gesagt – Deutschland hat auch mit 300 000 € begonnen und ist jetzt bei 1 Million €. Deshalb evaluieren wir natürlich auch nach fünf Jahren.

Wir machen also jetzt den ersten Schritt, und man kann sagen, dass dieses Gesetz und dieses Gemeinnützigkeitspaket gut sind. Wir werden dem gerne zustimmen.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei Herrn Staatssekretär Mahrer bedanken, der sehr intensiv daran gearbeitet hat – ich unterstütze das gerne. Und wenn wir es in den nächsten Jahren verbessern und Sie dabei sind, dann freuen wir uns natürlich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.48


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Elisabeth Hakel zu Wort. – Bitte.

 


14.48.14

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte mir gar nicht gedacht, dass meine Meinung und jene des Kollegen Zinggl gar nicht so weit auseinander sind, denn auch ich bin der Meinung, dass es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass die vorliegende Fassung jetzt erstmals die Spendenabsetzbarkeit für Kunst und Kultur innerhalb des Gemeinnützigkeitsgesetzes ermöglicht.

Was bedeutet das? – In Zukunft wird es möglich sein, dass Spenden an gemeinnützige Kulturinstitutionen, die Förderungen vom Bund oder von den Ländern erhalten, steuer­lich absetzbar sind. Das genaue Volumen ist derzeit noch relativ unklar. Schätzungen sprechen von 20 bis 25 Millionen €, die dadurch für die Kunst und Kultur lukriert werden können.

Ein Pluspunkt ist sicherlich auch, dass bei den gemeinnützigen Kultureinrichtungen ebenso wie bei den Büchern der Mehrwertsteuersatz bei 10 Prozent bleibt.

Es hat auch einige positive Stimmen aus dem Kunst- und Kulturbereich gegeben, wie zum Beispiel vom Österreichischen Filminstitut, denn durch die Aufnahme des ÖFIs erschließt sich jetzt für die österreichische Filmwirtschaft, die bislang rein aus öffentlichen Mitteln finanzierte Filmförderungen bekam, eben auch eine neue Finanzie­rungsquelle für Kinofilmprojekte.

Wo ich jetzt auch die Kritik des Herrn Zinggl ein bisschen teile, ist: Im Vorfeld wurde vor allem von kleineren Kulturinitiativen die Befürchtung geäußert, dass diese Spen­den­absetzbarkeit dann vorwiegend den großen Einrichtungen zugutekommen wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 103

Und da bin ich dann bei Kollegin Tamandl, die gesagt hat, es ist ein erster Schritt, man kann doch nachbessern. Ich bin auch der Meinung, dass wir in naher Zukunft evaluieren müssen, welche Kulturinstitutionen tatsächlich in welchem Ausmaß von der Spendenabsetzbarkeit profitieren.

Insbesondere muss man auch darauf achten, dass die Bundesländer endlich auch die Transparenzdatenbank befüllen. (Abg. Fekter: Richtig!) Und ja, da verstehe ich natürlich auch den Unmut der Kultureinrichtungen, weil sie ja keinen Einfluss darauf haben, ob das eingetragen wird oder nicht. Daher noch einmal mein Appell an alle Bun­desländer (Abg. Fekter: Besonders Wien), diese endlich entsprechend zu nutzen und nicht durch Inaktivität den Kultureinrichtungen zu schaden. Wien, aber auch alle anderen Bundesländer, ich nehme hier keines aus. (Abg. Fekter: Salzburg hat schon …!)

Trotz der Kritik hoffe ich auf jeden Fall, dass diese Regelung durch die bessere Absetzbarkeit von Spenden für Kultureinrichtungen in Zukunft mehr Geld für die Kunst und Kultur bringt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Fekter und Zinggl.)

14.50


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


14.50.54

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Ja, dieses Gemeinnützigkeitspaket hat durchaus das Potenzial, das Spendenaufkommen, das Mittelaufkommen für den Bereich der Gemeinnützigkeit zu heben. Das ist durchaus ein erster Schritt.

Meine beiden Vorrednerinnen, Kollegin Tamandl und Kollegin Hakel, sehen durchaus Verbesserungsbedarf und haben jetzt selbst schon Ideen und Vorschläge für Verbesserungen eingebracht – wir sehen das auch so.

Der erste Punkt ist schon einmal die Begrifflichkeit Gemeinnützigkeit. Da wäre durchaus die Gelegenheit gewesen, sich das genauer anzuschauen und diesen Begriff in der Jetztzeit ankommen zu lassen – mit all den Herausforderungen, die tatsächlich gegeben sind. Das andere ist der Bereich Tierschutz. Die Frau Ministerin außer Dienst kennt die Debatten, die wir anno dazumal schon geführt haben. Die Sachlage hat sich nicht verändert, daher auch unser Abänderungsantrag diesen Bereich betreffend.

Ich möchte noch einen Teil herausgreifen, der die Forschung betrifft, nämlich die Fest­legung, dass Rechtsträger seit mindestens drei Jahren im Bereich Forschungsför­derung tätig sein müssen. Ich halte diese drei Jahre für eine Einschränkung, die in meinen Augen nicht notwendig ist. Im Gegenteil, ich glaube, da hätte man durchaus offener sein können.

Nichtsdestotrotz: Wir haben eine Gesetzesvorlage, die ein erster Schritt ist. Aber es sind hier vom Zeitablauf her einige Dinge vorgekommen, die meiner Meinung nach in einem ordentlichen Gesetzwerdungsprozess nicht vorkommen sollten; abgesehen davon, dass bis zuletzt, bis in die Nacht seitens der Regierungsparteien noch Abände­rungsanträge gekommen sind.

Meine Damen und Herren, wir meinen, eine bessere, eine fundiertere Vorbereitung wäre da durchaus erforderlich. Und wir denken, dass eine Evaluierung nach fünf Jahren ein sehr, sehr langer Zeitraum ist. Wir sollten uns die ersten Bereiche bereits in zwei, drei Jahren anschauen: Wie läuft das tatsächlich? Wie ist das Aufkommen? Wo gibt es Adaptierungsbedarf und vor allem Verbesserungsbedarf?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 104

In diesem Sinne halte ich eine Unterstützung für durchaus gescheit. Nichtsdestotrotz möchte ich aber auch hier betonen, dass es Bereiche gibt wie Wissenschaft und For­schung, wo dem Staat immer klar sein muss, welche Verantwortung er hat und dass er diese Verantwortung auch zu tragen hat. (Beifall bei den Grünen.)

14.53


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Staatssekretär Dr. Mahrer hat sich zu einer Stellung­nahme zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


14.53.46

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ein paar Gedanken dazu – manche habe ich schon im Ausschuss angeführt, ein paar möchte ich hier aufgrund der Ausführungen der Vorrednerinnen und Vorredner ergänzen.

Natürlich wollen wir nicht, dass der Staat alles macht – weil das angesprochen worden ist. Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein zukünftig viel stärker notwen­diges Sowohl-als-auch. Wir haben jetzt jahrzehntelang Debatten darüber geführt: Soll eine Lösung, die sozusagen draußen in der Gesellschaft notwendig ist, staatlich oder privatwirtschaftlich angeboten werden? Und wir haben immer wieder vergessen, dass es eine Reihe gemeinnütziger Organisationen gibt, die das eigentlich als dritte Anbieter schon heute machen.

Es geht also nicht um die ewige, ideologisch alt besetzte Frage: staatlich oder privatwirtschaftlich?, sondern ich glaube, es wäre zukunftsweisend, wenn wir uns alle gemeinsam mehr in Richtung Sowohl-als-auch bewegten, nämlich in einem Qualitäts­wettbewerb der besten Lösungsansätze – und das können natürlich staatliche sein, das können privatwirtschaftliche sein, das können aber eben auch gemeinnützige sein. Und genau solch gemeinnützige Lösungsansätze zu fördern ist ein Ziel dieses Gemeinnützigkeitspakets.

Ein weiteres Ziel ist, zusätzliche private Mittel für gewisse Bereiche zu lukrieren, wo wir zusätzliche Investitionen zu den ohnehin von staatlicher Seite getätigten unserer Meinung nach notwendigerweise vornehmen müssen, um im internationalen Innova­tions­wettbewerb mithalten zu können. Es sagt ja überhaupt niemand: Wir substituieren jetzt öffentliche Mittel für unsere öffentlichen Universitäten durch neu einzuwerbende private Mittel. Ganz im Gegenteil, wir glauben, dass wir – Stichwort Innovations­wettbewerb im Bereich Südostasien und Indien – umso mehr gefordert sein werden, on top, zusätzlich noch Mittel zu lukrieren und einzusetzen, das heißt, zu den bereits erfreulicherweise hohen öffentlichen Investitionen – im Übrigen im internationalen Vergleich in Österreich ganz besonders hohen öffentlichen Investitionen im Bereich Wissenschaft und Forschung – endlich auch in Bereichen, wo wir großen Aufholbedarf haben, private Mittel zu lukrieren. Das ist ein ganz entscheidender Bereich.

Ein wesentlicher Punkt für uns war auch zu sagen, wir stellen private Mittel, die für Kunst und Kultur gegeben werden, unter eine steuerliche Anreizwirkung. Es geht immer um eine steuerliche Anreizwirkung.

Und ja, ich bekenne mich dazu, ich habe das auch im Ausschuss gesagt, das ist sicher nur ein erster Schritt; das haben auch manche Vorrednerinnen und Vorredner aus­geführt. Da ist noch viel Luft nach oben. Natürlich ist viel Luft nach oben, andere Länder haben ja einen jahrzehntelangen Vorsprung. Wir können nicht in zwei, drei Jahren wettmachen, Herr Abgeordneter Kassegger, was die Deutschen und die Schweizer uns voraus sind. Da bin ich bei Ihnen, da haben Sie vollkommen recht, da haben wir viel zu tun.


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Wie aber die Deutschen vor zehn, vor sieben Jahren bei ihren beiden Novellen fest­gestellt haben, muss man sich genau anschauen, welche die richtigen Maßnahmen sind. Es liegt ein Set auf dem Tisch; da habe ich im Ausschuss den Eindruck gehabt und auch jetzt bei allen Vorrednerinnen und Vorrednern, das ist einmal ein erstes richtiges Paket. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn die freiheitlichen Kolleginnen und Kolle­gen hier mitgegangen wären, weil sie ja gesagt haben, inhaltlich ist das ein Schritt in die richtige Richtung, aber er geht zu wenig weit. (Abg. Kassegger: Ich habe es, glaube ich, eh erläutert!)

Ich weiß, Ihnen geht es zu wenig weit, aber trotzdem wäre es ein schönes Symbol für die Zivilgesellschaft, für die Bürgergesellschaft gewesen, zu sagen: Wir anerkennen das als Republik und stellen es auch unter steuerlichen Anreiz, dass Menschen selbst entscheiden, ob sie in diesem oder jenem Bereich nicht noch zusätzlich zum staat­lichen und privatwirtschaftlichen Bereich tätig werden wollen. Das ist eine gute Sache, meiner Meinung nach eine zutiefst richtige Sache, für die wir uns jetzt auch über ein Jahr lang gemeinsam intensiv um eine Regelung bemüht haben.

Herr Abgeordneter Zinggl, Sie haben es ja auch schon im Ausschuss gesagt – dort habe ich es kommentiert, jetzt tue ich es noch einmal –: Nein, das ist kein Abgeben eines staatlichen Imperiums an private Mäzene, sondern das ist eine Ergänzung. Wir stellen privates Investment unter eine steuerliche Anreizwirkung, wenn es für gemein­nützige Zwecke getätigt wird.

Und auch hier noch einmal: 600 Millionen war das Spendenaufkommen. Ich habe es noch einmal herausgesucht aus dem Spendenbericht 2015 des Fundraising Verban­des, dort steht das wunderbar vorne in der Executive Summary im Überblick: 600 Mil­lionen € spenden die Österreicherinnen und Österreicher im Jahr 2015.

Wissen Sie, wie viel davon aufgrund der Einreichungen steuerlich absetzbar gemacht wurde? – Nur 192 Millionen €. Sie sehen, eine große Zahl an Österreicherinnen und Österreichern geben private Mittel völlig unabhängig davon, ob sie es absetzen können oder nicht. Das ist ein gutes Zeichen, und das wird auch in Zukunft so geschehen. Man darf eben nicht nur das Delta sehen zwischen der steuerlichen Absetzbarkeit, also den Beträgen, die wir vom Finanzministerium dann als Einnahmenentfall eingestellt haben werden, und dem, was hochmultipliziert wird, sondern was zusätzlich, on top auch noch lukriert werden wird. Und da erhoffen wir uns eben einiges.

Ob das die riesigen Mittel sein werden oder nur mittelgroße, werden wir in den nächs­ten drei bis fünf Jahren sehen. Daher haben wir auch gesagt, wir werden eine Evaluierung machen, um zu sehen, ob wir an der einen oder anderen Schraube drehen müssen. Und ich lade Sie gerne ein, das dann gemeinsam zu machen.

Ich habe auch keine Angst, dass jetzt ein paar Megaphilanthropen irgendwie bestim­men, wohin die Reise im österreichischen Universitätswesen in der Forschungsland­schaft geht. Diejenigen, die jetzt etwas geben wollen, tun das sehr bereitwillig, machen das auch jetzt sehr engagiert und mischen sich überhaupt nicht ein. Wenn jemand Mittel gibt, um eine private Medizinuniversität in Salzburg zu errichten – ich nenne den Namen jetzt nicht; wir alle wissen, wovon ich rede –, dann ist das, glaube ich, eine sehr gute Geschichte und hat zum Wettbewerb in der österreichischen Landschaft geführt. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Wenn sich jetzt jemand anderer mit seinen privaten Mitteln engagiert, um beispiels­weise das Künstlerhaus zu renovieren, da möglicherweise der Verein selbst nicht über die notwendigen Mittel verfügt, das zu machen, dann ist auch das mit einem öffent­lichen Anerkenntnis zu versehen und ist zu sagen: Das ist ein Philanthrop, der sich engagiert! Soll er machen. Und ich wünsche mir mehr solche.


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Also in diesem Sinne: Ich bedanke mich bei allen Partnerinnen und Partnern, die in den letzten zwölf Monaten mit großem Engagement und großem Interesse an diesem Thema gearbeitet haben. Ich glaube, dass sich das Paket, auch wenn Luft nach oben ist, sehen lassen kann. Ich hoffe auf einen sehr positiven Effekt für Wissenschaft und Forschung und freue mich, dass es auch gelungen ist, erstmals den Bereich Kunst und Kultur steuerlich absetzbar zu machen. Auch das ist, glaube ich, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Ich hoffe, dass uns das alle einen Schritt freier macht, freier von Debatten, die wir bis­lang sehr zwangsideologisch geführt haben, und die Zivilgesellschaft freier in ihren eigenen Aktivitäten. Daher: „Wir binden uns ans Gesetz, um frei zu sein“, und schließe mit dem Zitat von Marcus Tullius Cicero. – Herzlichen Dank allen für die Mitwirkung! (Beifall bei der ÖVP.)

15.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.

 


15.00.17

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Der Herr Staatssekretär hat es jetzt wunderbar ausgeführt, worum es bei diesem Gemeinnützigkeitspaket geht. Es geht nicht darum, irgendetwas an Pri­vate auszulagern, was Aufgabe des Staates ist, sondern im Gegenteil: Was wir wollen und wozu dieses Paket ein guter Schritt in die richtige Richtung ist, sind mehr ziviles Engagement, mehr gemeinnütziges Engagement und Leute, die sich bereit erklären, mit ihren Möglichkeiten, mit ihrem Vermögen Initiativen zu unterstützen, diese zu erleichtern und nicht zu erschweren und damit unsere Kunst, Kultur oder andere gemeinnützige Bereiche zu unterstützen.

Was ändert sich? – Bisher war es zum Beispiel nicht möglich für gemeinnützige Ver­eine und Stiftungen, dass Geldmittel gezielt an Projekte anderer gemeinnütziger Orga­nisationen gestiftet werden. Das wird jetzt möglich gemacht. Wir heben Benach­teiligungen des Stiftens gegenüber Spenden auf. Wir ermöglichen steuerbegünstigte Zuwendungen an Kunst- und Kultureinrichtungen. Wir erleichtern die Ansiedlung inter­nationaler Organisationen.

All diese Dinge sind, glaube ich, zu befürworten. Was ich mir vielleicht noch wünschen würde als jemand, dem der Bildungsbereich ganz besonders am Herzen liegt, ist, dass wir es auch schaffen, in Zukunft Bildungseinrichtungen auch in diesen Gemeinnützig­keitsbegriff, oder Initiativen, die dort Projekte durchführen, einzubinden. Denn ich glaube, so wichtig es ist, in Bildung zu investieren, wir sollten auch da ziviles und privates Engagement unterstützen und fördern. Ich hoffe, dass wir zumindest heute hier große Zustimmung zu diesem Paket haben und das in Zukunft auch weiterent­wickeln werden. (Beifall bei der ÖVP.)

15.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


15.02.26

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätztes Hohes Haus! Eine Novelle eines Gesetzes bedarf natürlich intensiver Zu­sam­menarbeit, und ich verstehe die Kritik der Freiheitlichen nicht, denn was passiert in diesem Gesetz? – Wir bauen die Bürokratie ab, wie es von allen Fraktionen im Haus immer gewünscht wird. Das ist ein wesentlicher Teil der Novellierung dieses Gesetzes. Aber ich möchte mich auf drei konkrete Beispiele dieses Gesetzes konzentrieren.


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Der erste Punkt beinhaltet die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, steigert aber auch die Effizienz für die Stiftung und das Fondswesen, also ein wirklicher Bürokratie­abbau.

Der zweite Punkt – nicht ganz nach unserem Wollen, aber es ist der erste Schritt, das wurde heute schon mehrmals gesagt – ist, dass jetzt die Gleichbehandlung zwischen Unternehmen, Privatstiftungen, aber auch Privatpersonen, die vorher nicht hineinge­fallen sind, stattfindet.

Und der dritte Punkt ist, dass die Absetzbarkeit von Spenden für die Gleichstellung auch Anwendung findet.

Im Sinne dieses Gesetzes bitte ich doch die Freiheitlichen, auch zuzustimmen. Wie es der Herr Staatssekretär auch gesagt hat: Es ist der erste Schritt, wir werden es selbst­verständlich weiter evaluieren, und es werden noch viele Bausteine nötig sein, aber das Novellierungsgesetz heute sollte doch positiv von allen Fraktionen mitgetragen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


15.04.04

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich habe mich ja schon im Ausschuss aufgrund einiger Erfahrungen aus Deutschland – Deutschland ist ja hier angesprochen worden als eines der Vorbild­länder – kritisch im Zusammenhang mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz ausgesprochen, und das hat eine Reihe von Gründen.

In Deutschland hat es doch ziemlich hohe steuerliche Förderungen gegeben im Vergleich zu Österreich, aber man muss natürlich auch sehen, dass es in Deutschland keine Spendenabsetzbarkeit gibt wie in Österreich. Daher ist sozusagen dieser Grün­dungsboom von gemeinnützigen Stiftungen in den Jahren nach 2000, der ange­sprochen wurde, durchaus nachvollziehbar. Aber wenn wir uns diesen Gründungs­boom und viele gemeinnützige Stiftungen in Deutschland anschauen, so muss man doch auch sehen, dass es hier eine Reihe von Missbräuchen gibt, die nachweislich belegt sind, in einer Sendung des ARD und, und, und.

Lassen Sie mich vielleicht nur ein Beispiel erwähnen: Bertelsmann, eine der großen Stiftungen, stellt in Wirklichkeit eigennützige Interessen vor gemeinnützige Interessen, wirbt ganz offiziell für TTIP, weil es ein Unternehmen ist, das daraus profitiert. Auf der anderen Seite ist ATTAC, jene Organisation, die sich für die Finanztransaktionssteuer einsetzt, die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. – Das kann es ja, meine Damen und Herren, nicht wirklich sein!

Es ist schon so, dass es, wenn man den Missbrauch unter Kontrolle bringen will, eine Reihe von Änderungen braucht, die in diesem Gesetz leider nicht enthalten sind. Ich habe sie ja im Ausschuss angesprochen.

Wenn Herr Kollege Zinggl gesagt hat, na ja, das hat schon etwas mit Mäzenatentum zu tun, und Sie, Herr Staatssekretär, stellen das in Abrede, möchte ich dem schon wider­sprechen, denn natürlich geht es bei den gemeinnützigen Stiftungen, und insbeson­dere bei den reichen, schon um Machtpositionen. Wenn wir einen Blick in die USA werfen, worum geht es denn einem Herrn Zuckerberg? – Dem geht es nicht um Steuervorteile, dem geht es nicht um Spenden, dem geht es um Macht und Gestaltung.


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Daher glaube ich, auch wenn wir klein und bescheiden anfangen, dass es eine Reihe von Kontrollkorrekturen braucht. Eines hat ja schon Frau Kollegin Lichtenecker ange­sprochen, das ist eine klare Definition von Gemeinnützigkeit.

Zweitens – und das hat der Rechnungshof in seiner Stellungnahme kritisiert – muss die Kontrolllücke geschlossen werden. Es kann ja nicht sein, dass eine Stiftung, die einmal für gemeinnützig durch das Finanzamt erklärt wird, bis in alle Ewigkeit gemeinnützig bleibt, auch wenn sie Missbrauch treibt. Daher: Schließung dieser Kontrolllücke durch mehr Transparenz! Das, was an Transparenz bislang vorhanden ist, reicht nicht aus, es braucht mehr, beispielsweise ein Auskunftsrecht durch Bürgerinnen und Bürger, oder beispielsweise werden in den USA Steuererklärungen von gemeinnützigen Stif­tun­gen veröffentlicht; das wäre doch auch etwas, was für Österreich dringend not­wendig wäre.

Dritter Punkt: Die staatliche Aufsicht darf nicht geschwächt, sondern sie muss gestärkt werden! Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass durch diesen Abänderungsantrag die steuerlichen Förderungen ausgeweitet werden.

Letzter Punkt – auch das hat Frau Kollegin Lichtenecker bereits angesprochen –: Wenn die Evaluierung vorgesehen ist und wenn man Missbrauch von Anfang an wirklich verhindern will, dann muss man Evaluierungen spätestens nach drei Jahren durchführen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

15.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


15.08.09

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Verehrte Kollegen im Hohen Haus und sehr geehrte Steuerzahler! „Lassen Sie mich ein offenes Wort sprechen: Wir müssen uns entweder bescheiden oder mehr arbeiten. Die Arbeit ist und bleibt die Grundlage des Wohlstandes“ – ein Zitat von Ludwig Erhard, dem Vater des Wirtschaftswunders.

Arbeiten heißt Geld verdienen für sich, für die Familie, und wenn den Leuten nach der Arbeit auch genug in der Tasche bleibt, dann sind sie sicher umso offener für Spenden und für gemeinnütziges Engagement. Das ist wichtig, denn wir haben heute schon mehrfach gehört und zu Recht festgestellt, der Staat kann nicht und soll auch gar nicht für alle sorgen.

In diesem Zusammenhang begrüße ich das Gesetz zur gemeinnützigen Stiftung sehr, damit wollen wir das Engagement der Zivilgesellschaft fördern, und ich denke, das wird auch gelingen.

Ich habe schon ausführlich zu diesem gemeinnützigen Stiftungsgesetz anlässlich der Budgetdebatte letzte Woche gesprochen. Jetzt habe ich mir gedacht, ich werde mich nicht wiederholen, sondern rede lieber ein bisschen über das Arbeiten, denn der Zusammenhang ist klar, das ist die Voraussetzung, dass die Menschen Geld haben und dass auch gespendet wird.

Beim Arbeiten ist nicht nur wichtig, dass einem genug übrig bleibt, sondern für die Motivation ist es auch besonders wichtig, dass es einen deutlichen Unterschied zwischen arbeiten und nicht arbeiten gibt. Herr Kopf vom AMS hat kürzlich vorge­rechnet, dass eine Familie mit drei kleinen Kindern 1 800 € Mindestsicherung im Monat bekommen kann, das entspricht einem Bruttogehalt von in etwa 2 700 €. Das kann ein Familienvater oder auch die Mutter, wenn sie eine niedrige Qualifikation haben, nirgendwo verdienen. Herr Kopf sagt, das nennt man die Inaktivitätsfalle.


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Da fragt sich so mancher: Wofür soll ich dann eigentlich arbeiten gehen? Und freilich: Arbeit ist sinnstiftend, aber vom Sinnstiften allein kann niemand leben, und spenden wird dann auch kaum jemand.

Ich habe das schon öfter zur Sprache gebracht, wir wenden europaweit die höchsten Mittel für den Arbeitsmarkt auf und haben trotzdem eine Rekordarbeitslosigkeit – also irgendwas stimmt hier nicht. Möglicherweise ist man besonders im Sozialministerium zu viel mit Umverteilen beschäftigt, aber Umverteilen schafft keine Arbeitsplätze, son­dern damit Arbeitsplätze entstehen, braucht es den Markt, im Idealfall die soziale Marktwirtschaft, und Wirtschaftswachstum.

Ironischerweise werden gerade Markt und Wirtschaftswachstum von linken und von rechten Politikern gleichermaßen verteufelt. Das ist unklug, denn ob wir unseren Staat und unser Sozialsystem erhalten können, das hängt allein von der Leistungskraft der Wirtschaft ab. Immer mehr Melken und immer weniger Futter und Weide, das kann nicht funktionieren; und dann gehen uns auch die Stifter stiften.

Ich möchte heute auch mit einem Ludwig Erhard-Zitat schließen: Kein Staat kann seinem Bürger mehr geben, als er ihm vorher weggenommen hat. – Mit lieben Grüßen an die geschätzten Kollegen aus den Umverteilungsfraktionen.

Schauen wir lieber, dass wir die Wirtschaft entlasten, wie beispielsweise durch die Lohnnebenkostensenkung, damit Arbeitsplätze entstehen. Schauen wir auch, dass den arbeitenden Menschen genug in der Tasche bleibt, dann werden sie sicher noch spen­dabler, als sie schon sind, und dann, bin ich mir sicher, wird das Gesetz zur gemein­nützigen Stiftung ein großer Erfolg werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Bravoruf bei der FPÖ.)

15.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fekter. – Bitte.

 


15.11.51

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Dieses Gemein­nützigkeitspaket umfasst einerseits ein neues Bundes-Stiftungsgesetz und anderer­seits ein Fondsgesetz für Gründer von gemeinnützigen Stiftungen, und dabei hat man besonders darauf geachtet, dass die Gründung einfach sein soll. Das heißt nicht mehr so viel Bürokratie, wie bisher notwendig war, wesentlich einfachere Behördenwege. Man hat sich hier an der Vereinsgründung orientiert.

Neben diesem neuen Stiftungs- und Fondsgesetz gibt es aber auch umfassende Steuer­erleichterungen für Spenden für diese Stiftungen, für das Einbringen von Vermögen in gemeinnützige Stiftungen, und es gibt eine bessere Gestaltungsmöglichkeit beim ge­mein­nützigen Zweck.

Ganz interessant ist die Neuregelung für die Quasi-Internationalen Organisationen. Was ist das? – Bisher haben wir nur internationale Organisationen, staatliche Organi­sationen oder NGOs gekannt. Es gibt aber in Wirklichkeit auch Hybridformen, und diese Hybridformen sind jetzt in das Gesetz ganz neu aufgenommen.

Frau Lichtenecker, ich halte es für gut, dass an den Regelungen – was ist eine Stiftung, was ist Gemeinnützigkeit, et cetera – nicht gedreht worden ist, denn da gibt es Judikatur, das schafft Rechtssicherheit. Man hat sich da an den bekannten Instituten orientiert.

Ich begrüße auch sehr, obwohl das von manchen kritisiert worden ist, dass im Kunst- und Kulturbereich die Spendenabsetzbarkeit an die Transparenzdatenbank gekoppelt


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ist. Das ist eine Bürokratievereinfachung. Es müssen daher diese Institutionen nicht beim Land, bei der Gemeinde und womöglich beim Bund auch noch einmal ansuchen und alles muss dreifach geprüft werden, sondern es genügt eine Prüfung, und das gilt dann auch für die Spendenabsetzbarkeit.

Ich halte es auch für notwendig, dass die Länder – manche Länder, muss man sagen – ihren Widerstand gegen die Transparenzdatenbank endlich aufgeben (Beifall der Abg. Nachbaur), denn es ist notwendig, dass die Länder das für die Spendenab­setzbarkeit transparent machen. Sie tun gut daran, sich raschest an die Umsetzung zu machen. Das Argument mancher Länder – das ich im Übrigen für nicht klug halte –, die Transparenzdatenbank hätte ja keinen Nutzen, dieses Argument gilt jetzt mit diesem Gesetz nicht mehr, denn jetzt hat sie einen Nutzen, nämlich die Spendenabsetzbarkeit für die Kunst- und Kulturvereine. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Abg. Steinbichler begibt sich zum Rednerpult und stellt dort ein Foto auf, das einen Elefanten im Grünen zeigt.)

 


15.15.13

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherin­nen und Zuseher auf den Tribünen und vor den Fernsehgeräten! Es wurde heute bereits einige Male von Vorrednern – besonders vom Kollegen Rossmann – die Gemeinnützigkeit und natürlich auch die Absetzbarkeit erwähnt. Dazu werden wir dann noch einen zusätzlichen Entschließungsantrag einbringen.

Im Ausschuss wurde auch sehr intensiv diskutiert, da eine Abänderung vom Kollegen Matznetter in den Raum gestellt wurde, dass man das zeitlich beschränken sollte, sonst wird ewig in Aussicht gestellt, wie in anderen Ausschüssen, es wird diskutiert, wir sind beim Erörtern – und dann wird letztlich immer wieder vertagt, und das wollen wir nicht.

Ich bin auch Kollegin Nachbaur sehr dankbar für die Erwähnung des Wertes der Arbeit. Ich denke, wir müssen etwas weiter schreiten und über die faire Arbeit sprechen – faire Arbeit, faire Wirtschaft.

Wir haben heute Vormittag hier fast zwei Stunden über Sicherheit diskutiert, und ich war sehr betroffen. Vielleicht zu diesem Bild (die Beilage „FORSCHUNG SPEZIAL“ einer Tageszeitung mit der Abbildung eines Elefanten in die Höhe haltend): Das ist der heutige „Standard“, ganz aktuell, das habe ich mir nicht bestellt, darauf könnt ihr euch verlassen, „Forschung spezial“. Man überlegt jetzt im asiatischen Raum, die letzten 30 000 bis 50 000 noch lebenden Elefanten mit Leopardengeräuschen von den Siedlungen fernzuhalten. Na warum? – Weil wir sie mit unserer Raubbauweise, mit der Abholzung des Regenwaldes zu den Menschen drängen, und jetzt haben wir ein Problem. Wir können die Elefanten vielleicht in Reservate sperren. (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Wir können sie auch erschießen, was sehr oft geschieht, oder brand­roden, verbrennen, aber wir werden sie nicht mit Zäunen fernhalten können. – Aber die Leute werden kommen. (Der Redner dreht das Bild vor dem Rednerpult um, welches nun schwarz gekleidete Männer beim Errichten eines Zauns zeigt.)

Dieses Bekenntnis heute Vormittag, dass von der Bundesregierung diskutiert wird, Zäune zu errichten, und darüber zu streiten, an welcher Grenze und in welcher Breite, ist das Einbekenntnis des Versagens jeglicher Politik, was Asylanten anbelangt. (Beifall des Abg. Hagen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Krainer und Matznetter.)


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Kolleginnen und Kollegen, deshalb vermeidet man die klare Deklaration der Flüchtlinge in Kriegsflüchtlinge und in Wirtschaftsflüchtlinge, damit man nicht zugeben muss, Herr Kollege Matznetter, dass wir die Täter sind und die Steuerzahler wieder zum Zahlen bringen. Ich glaube, das ist das ganz Entscheidende.

Weil das so wesentlich ist: Seit 1978 tagen die Klimakonferenzen, seit 1978, das Geburtsjahr meines Sohnes …

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich muss Sie bitten, schon auch zur Sache zu sprechen. (Allgemeine Heiterkeit sowie Beifall bei der ÖVP und der Abgeordneten Loacker und Lichtenecker.) Sie müssen jetzt irgendeinen Bezug finden, um zum Thema zu kommen.

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (fortsetzend): Aber, Herr Präsident, der tosende Applaus bestätigt mir, wie froh die Kolleginnen und Kollegen sind, wenn wir das Thema nicht genauer erörtern, da sie natürlich zugeben müssen, dass das die Ursache dieser Diskussionen, die wir hier führen, ist.

Seit 1978 finden Klimagipfel, Klimadiskussionen statt, und warum wird hier nicht über Lebensmittel diskutiert und nur über Energie? – Weil jedes Schiff, das 18 000 Con­tainer bringt, Verkehr verursacht. Und bitte sehr, ich war gestern in München, schaut euch bitte die Autobahnen an, neben dem Straßenbahnfahren, neben …

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich muss Sie noch einmal bitten, es gibt ja Möglichkeiten, einen gewissen Bezug zu finden, wenn man Phantasie hat, aber das ist unbedingt notwendig.

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (fortsetzend): Kommt sofort, ich werde sofort einen Entschließungsantrag einbringen, aber es geht darum, dass wir uns bewusst werden, was wir täglich verursachen. (Ruf bei der FPÖ: Das ist der falsche Tages­ordnungspunkt! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Unser tägliches Tun, unser tägliches Handeln, und das können Sie mit tausend Zwischenrufen nicht verleugnen, hat Aus­wirkungen. Ich werde es morgen beim zuständigen Punkt des Konsumentenschutz­ausschusses erörtern.

Wir bringen deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt, Herr Präsident, einen Ent­schließungsantrag ein bezüglich Absetzbarkeit dieser Spenden für den Tierschutz. Und das ist Tierschutz! Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: nicht nur bei der Medizin ansetzen, wenn schon Fehlentwicklungen da sind, sondern präventiv und vorbeugend, das ist das Billigste! (Zwischenruf des Abg. Wöginger. – Abg. Fekter: Eine Spende …! Dafür habe ich kein Verständnis! – Ruf bei der ÖVP: Der Leo ist ein Bauer!)

Wir bringen folgenden Antrag ein

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berück­sich­tigung der Bildung, des Tierschutzes und des Sports im Rahmen des Gemeinnützig­keitsgesetzes 2015“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, bezüglich des Gemeinnützigkeits-Gesetz 2015 dafür Sorge zu tragen, dass zu den gemein­nützigen und spendenbegünstigten Zwecken – wie Mildtätigkeit, Soziales, Kunst,


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Kultur, Wissenschaft, Umwelt- und Naturschutz – zumindest auch die Bereiche Tier­schutz, Bildung und Sport genommen werden.“

*****

Wir bitten um Unterstützung.

An alle, die jetzt dazwischengerufen haben: Ich bin jederzeit bereit, das ein bisschen eingehender zu diskutieren, weil ich der Meinung bin – und, Frau Kollegin Winzig, das ist ja das Entscheidende, das geht bis zu TTIP –: Wir wollen faire Märkte, wir wollen fairen Handel, wir wollen faire Arbeitslöhne, wir wollen faire Arbeitsbedingungen, und wir wollen die Geschäftspartner kennen und nicht noch mehr anonymisieren und die Kreise weiter ziehen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Fekter und Wöginger.)

Deshalb bitten wir um Unterstützung. 2 000 KMUs haben es bereits begriffen, sie haben die Petition schon unterschrieben, damit klare Fakten auf den Tisch gelegt wer­den. Wir bitten um Unterstützung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

15.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Bezug zum Thema ist gegeben. Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weigerstorfer, Ing. Lugar, Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Berücksichtigung der Bildung, des Tierschutzes und des Sports im Rahmen des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (889 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 – BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stiftungs­eingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Transparenzdaten-bankgesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nicht­staatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemein­nützigkeitsgesetz 2015 – GG 2015) (934 d.B.)

Wissenschaftsstaatssekretär Harald Mahrer kündigte bereits im Herbst 2014 noch für das Jahr 2014 den Begutachtungsentwurf für ein Gesetz zur Förderung des zivilgesell­schaftlichen Engagements an. Hinter dem etwas sperrigen Titel verbarg sich das Anliegen, private Geldgeber stärker für Wissenschaft und Forschung, aber auch Sozi­ales, Kulturelles und Humanitäres einzuspannen. Vor allem wollte er, dass Stiftungen mehr Mittel dafür ausschütten. Laut einer aktuellen Studie der Wirtschaftsuniversität wenden diese derzeit pro Jahr nur 6,5 bis 15 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke auf. 1,2 Milliarden sind es in der Schweiz, 15 Milliarden in Deutschland.

Dass Österreich hier so schlecht abschneidet, liegt an den ungünstigen Rahmen­bedin­gungen. Steuerliche und rechtliche Hürden stören die heimischen Stifter, welche in diesem Zusammenhang besonders die zu geringen steuerlichen Anreize für gemein­nütziges Engagement bemängeln.

Trotz einiger begrüßenswerter Änderungen fehlen in der Regierungsvorlage jedoch maßgebliche Fortschritte im Bereich Sport, Bildung und Tierschutz. Noch in der


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Ausschussverhandlung wurde seitens der Bundesregierung ein auf den Tierschutz bezogener Entschließungsantrag der Abgeordneten Weigersdorfer betreffend "Berück­sichtigung des Tierschutzes im Rahmen des Gemeinnnützigkeitsgesetzes 2015" mit der Ankündigung von Änderungen bis zur zweiten Lesung seitens der Bundes­regie­rung vertagt.

Der nun tatsächlich vorliegende Abänderungsantrag beinhaltet jedoch keine ent­sprechenden Ausweitungen insbesondere im Bereich des Tierschutzes.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, bezüglich des Gemeinnützigkeits-Gesetz 2015 dafür Sorge zu tragen, dass zu den gemeinnützigen und spendenbegünstigten Zwecken - wie Mildtätigkeit, Soziales, Kunst, Kultur, Wissenschaft, Umwelt- und Naturschutz - zumindest auch die Bereiche TIERSCHUTZ, BILDUNG und SPORT genommen werden.“

*****

 

15.21.30

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da umfangreiche Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht und nicht gewünscht ist, verlege ich die Abstimmung bis nach der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 9 bis 11.

15.22.108. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (894 d.B.): Bundesgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016 – NormG 2016) (935 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir setzen in der Erledigung der Tagesordnung fort und gelangen zum 8. Punkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn zu Wort. – Bitte.

 


15.22.29

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär Mahrer! Ich nehme Stellung zum Tagesordnungspunkt 8, bei dem es um das Normengesetz geht, das wir grundsätzlich unterstützen möchten, weil es dadurch auch zu einer Entlastung für die Wirtschaft kommt.

Aber in gewisser Hinsicht ist es auch wieder eine klassisch österreichische Lösung, und jetzt wissen wir auch wieder, wie Österreich funktioniert. Im Entwurf des Gesetzes ging es nämlich auch um ein Lenkungsgremium, bestehend aus fünf Personen, mit einem Vorsitzenden, einem Vertreter des Ministeriums, zwei Bundesvertretern und zwei Landesvertretern. Dann kamen ein paar Einwände von Interessenverbänden


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dazu, und so wurde dieses Problem in dem Gesetzentwurf gelöst, und ich möchte Ihnen Österreich jetzt auch widerspiegeln.

Das Lenkungsgremium würde bestehen aus einem Vertreter des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, drei Mitgliedern auf Vorschlag der Bundesregierung, drei Mitgliedern auf Vorschlag der Landeshauptleute, einem Mitglied auf Vorschlag der Wirtschaftskammer, einem Mitglied auf Vorschlag der Bundes­arbeitskammer, einem Mitglied auf Vorschlag des Österreichischen Gewerkschafts­bun­des, einem Mitglied auf Vorschlag des Österreichischen Städtebundes, einem Mitglied auf Vorschlag des Österreichischen Gemeindebundes, einem Mitglied auf Vorschlag der Normungsorganisation, einem Mitglied auf Vorschlag des Österreichischen Ver­bandes für Elektrotechnik, einem Mitglied einer repräsentativen Behindertenorgani­sa­tion, einem Mitglied aus dem Bereich der Universitäten, einem Mitglied auf Vorschlag der Vereinigung der Österreichischen Industrie, einem Mitglied auf Vorschlag der Bun­deskammer der Architekten, einem Mitglied auf Vorschlag der Allgemeinen Unfallver­sicherungsanstalt.

Und jetzt bringt die SPÖ noch einen Abänderungsantrag ein, damit noch zwei dazu­kommen. – Gratuliere, Österreich! So funktioniert das! (Beifall bei den NEOS.)

Dann kommen der Herr Kollege Matznetter und der Herr Kollege Haubner und stellen einen Antrag auf Bürokratieabbau. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) So stellen wir uns Österreich vor! – Danke und gute Nacht! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Matznetter: Alle Stakeholder, vertreten an einem Tisch!)

15.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig zu Wort. – Bitte. (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Matznetter.)

 


15.24.58

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat kein Widerspruch: Die Betriebe brauchen weniger Regulierungen, dennoch brauchen sie Normen für ihre Kunden-, Lieferanten- und Produzentenbeziehungen. Normen sind anerkanntes Wissen von der Praxis für die Praxis, der sogenannte Stand der Technik. Allerdings sind moderne Rahmenbedingungen erforderlich, die wir heute mit diesem Gesetz beschließen werden.

Für die österreichischen Unternehmen mit einer Exportquote von 60 Prozent ist natürlich auch die europäische und die internationale Normung von großer Bedeutung. Daher ist es wichtig, dass unsere Betriebe durch die Normungsorganisation beim europäischen und internationalen Normungsprozess vertreten sind. Da die Normenflut und die Intransparenz beim alten Gesetz häufig kritisiert wurden, werden der Normungsprozess, aber auch die Normungsorganisation zeitgemäß aufgestellt.

Normen sollen künftig nur mehr auf Antrag erfolgen, es gibt ein verstärktes Aufsichts- und Beratungsrecht – nicht Lenkungsrecht, Herr Kollege Schellhorn. Es stimmt, es ist ein großzügig bemessener Beirat, aber es ist ein Beirat und keine Lenkungsinstitution. Es kommen klare Anforderungen in der Geschäftsordnung, wie ein jährliches Arbeits­programm und eine Streitschlichtungsstelle, und für mehr Transparenz wird eine Datenbank, aber auch die Veröffentlichung der Normungsteilnehmer sorgen.

Summa summarum handelt es sich um eine moderne Neuorganisation des öster­reichischen Normenwesens. Erfreulich für KMUs ist, dass künftig keine Teilnahme­beträge für die Mitarbeit in den Komitees erforderlich sind, dass rein österreichische Normen, auf die in Gesetzen und Verordnungen verwiesen wird, kostenfrei sind, aber


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 115

auch – und da kommt noch ein Abänderungsantrag –, dass der Kostenvorschuss, die letzte Barriere in diesem Gesetz, fallen wird.

Ich bin überzeugt davon, die Normung neu bringt nun wesentliche Verbesserungen im Sinne der Unternehmen. Das bestätigt auch die Bundesspartenobfrau von Gewerbe und Handwerk, Frau Renate Scheichelbauer-Schuster, in ihrer Presseaussendung.

Mit diesem Gesetz setzen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau, in Richtung Klarheit, Transparenz und Kosteneffizienz, und ich würde mich freuen, wenn alle diesem zustimmen würden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


15.27.32

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin sehr froh darüber, dass heute dieses Gesetz zur Veränderung im Normenwesen beschlossen wird. Sehr viele Klein- und Mittel­betriebe leiden seit vielen Jahren unter der Normenflut. Viele haben große Schwierig­keiten, haben Geschäftsfelder aufgegeben, und die bisherige Normenregelung war eine Normenregelung für die Großbetriebe, für die Konzerne.

Diese Regelung ist eine Regelung für die Konsumenten, für die Klein- und Mittel­betriebe, und ich bin stolz, dass unser Klubobmann Andreas Schieder uns von Anfang an in dem Bestreben unterstützt hat, ein modernes Gesetz zustande zu bringen, und unsere Abgeordnete Ruth Becher – eine Kämpferin – sich durchsetzen konnte. Euch herzlichen Dank für das großartige Engagement!

Meine Damen und Herren, es war notwendig, dieses Gesetz heute zu beschließen, um in vielen Bereichen, in vielen Branchen auch zeitgemäß tätig sein zu können. Weniger ist mehr, und die Schweiz macht es vor: So wenig Regelungen wie nötig, und die Regelungen müssen anwendergerecht sein. (Zwischenruf der Abg. Lichtenecker.)

Ich bin auch sehr froh darüber, dass es mit dem Abänderungsantrag eine weitere Verbesserung gibt. Der Zugang für die Klein- und Mittelbetriebe wird kostenlos sein, und es ist im Abänderungsantrag enthalten, dass damit die Chance der Klein- und Mittelbetriebe, sich mit ihrer Arbeit gut zu positionieren, in der Tat auch gegeben ist. Der Abänderungsantrag liegt schriftlich vor und steht zur Verhandlung.

Ich danke für die breite Zustimmung im Ausschuss – und hoffentlich auch hier. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren! Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß ein­gebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage zur Erlassung eines Bundesgesetzes über das Normenwesen (Normengesetz 2016 – NormG 2016) (894 der Beilagen), in der Fassung des Aus­schussberichtes (935 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 116

Die Regierungsvorlage (894 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016 – NormG 2016), in der Fassung des Aus­schussberichtes (935 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

§ 14 Abs. 3 Z 7 entfällt und am Ende von Z 6 wird der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt.

§ 14 Abs. 10 zweiter Satz lautet:

„Die Geschäftsordnung hat nähere Bestimmungen, insbesondere über Ablauf, Vertretung und Beschlussfassung zu enthalten.“

§ 15 lautet:

„§ 15. (1) Die Normungsorganisation hat die Sicherheit zu bieten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen.

(2) Für die Mitarbeit an der Normung darf von der Normungsorganisation kein Kosten- oder Teilnahmebeitrag gefordert werden.

(3) Sowohl der Bund als auch die Länder leisten einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Normung. Der Bund stellt der Normungsorganisation jährlich Mittel in Höhe von 1,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die Länder ersetzen dem Bund 40 % des der Normungsorganisation bereitgestellten Betrages.

(4) Die Aufteilung des Länderbeitrages erfolgt nach der Volkszahl. Die Volkszahl bestimmt sich nach dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich auf Grund der letzten Registerzählung festgestellten Ergebnis. Dieses Ergebnis wirkt mit dem Beginn des dem Stichtag der Registerzählung nächstfolgenden Kalenderjahres. Die Mittel der Länder werden erstmalig spätestens drei Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, in der Folge jährlich bis spätestens 31. März an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft überwiesen.

(5) Die der Normungsorganisation gemäß Abs. 3 jährlich zur Verfügung gestellten Mittel, dienen als Beitrag des Bundes und der Länder zur Finanzierung der Aufgaben der Normungsorganisation nach diesem Bundesgesetz sowie als pauschalierte Abgel­tung folgender Zahlungspflichten:

1. Mitgliedsbeiträge der Normungsorganisation bei CEN und ISO;

2. allfälliger Vereinsmitgliedsbeitrag an die Normungsorganisation;

3. Vergütung für alle in Gesetzen oder Verordnungen des Bundes und der Länder verbindlich erklärten rein österreichischen Normen gemäß § 9.

(6) Die Prüfung der Verwendung der Mittel obliegt dem Rechnungshof.

(7) Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Normungsorganisation die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten.

(8) Erlischt die Befugnis der Normungsorganisation, gebühren die Mittel gemäß § 15 Abs. 3 bis 5 nur nach Kalendermonaten anteilig."

§ 18 lautet:

„§ 18. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betraut.“

§ 19 Abs. 2 und 3 lauten:

„(2) § 9 und § 15 Abs. 3 bis 6 und 8 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(3) § 4 Abs. 4, § 8 Abs. 4 und 5 und die §§ 12 bis 14 treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 117

Begründung

Zu Z 1 bis 5 (§ 14 Abs. 3 und 10, § 15, § 18 und § 19):

Ziel ist es, die Teilnahme an der Normungsarbeit und die Beantragung neuer Norm­vorhaben ohne besondere finanzielle Schranken zu ermöglichen. Aus diesem Grund ist es zweckmäßig, die Kostentragung durch den Antragsteller für die Erstellung einer rein österreichischen neuen Norm aus dem vorliegenden Entwurf zu streichen. Es soll allen Antragstellern, unabhängig von ihrer Finanzkraft, ermöglicht werden, einen Antrag auf Erarbeitung einer neuen Norm zu stellen. Die Bezeichnung der Bundesanstalt Statistik Österreich und die Methode der Registerzählung waren richtig zu stellen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter MMMag. Dr. Kasseg­ger ist der nächste Redner. – Bitte.

 


15.29.47

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Inhaltlich ist von den Vorrednern das Wesentliche schon gesagt worden. Wir werden diesmal zustimmen, weil wir glauben, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Es ist in der Tat so, dass sich das Normenwesen in vielen Bereichen geradezu zu einem Normenunwesen ausgebreitet hat, wir viel zu viele Normen haben, die eine Belastung für die Wirtschaft darstellen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Höbart: Der Gemein­schaftskämmerer schreit schon wieder!)

Ich nenne hier nur den sprichwörtlichen Fliesenleger, der mit 25 Normen konfrontiert ist, an sich gute handwerkliche Arbeit macht und dann möglicherweise verklagt wird. Die Ziele sind also gut, positiv ist auch der verbesserte Zugang zu den Normen, auch dass für KMUs – also kleine und mittelständische Unternehmen – drei Anträge pro Jahr kostenlos möglich sind, und auch die erhöhte Transparenz. Das ist alles gut.

Das gibt mir die Gelegenheit, noch einmal auf das einzugehen, was Kollege Schellhorn vorher schon angesprochen hat: In der Umsetzung sind wir dann wieder in Österreich. Ich lese das jetzt bewusst noch einmal vor, nämlich den Normungsbeirat nach § 14, ein Expertenbeirat, bei dem man sich eigentlich vorstellt, dass in diesem beratenden Steue­rungsgremium Experten sitzen. Das war ursprünglich auch so angedacht. Jetzt sind wir in Österreich, und darin sitzen Vertreter der Landeshauptleute, der Wirt­schaftskammer, der Bundesarbeitskammer, des Gewerkschaftsbundes, des Städte­bundes, des Gemeindebundes, des Verbands für Elektrotechnik und, und, und – bis 15 –, Kollege Schellhorn hat es schon erwähnt.

Kollegen Matznetter fällt dazu nur ein: Ja, das ist Demokratie! (Abg. Matznetter: Alle Stakeholder an einem Tisch!) – Das ist ein Expertenbeirat. Das ist meines Erachtens nicht Demokratie, sondern ein Bild, wie Österreich aufgestellt ist, nicht nur in diesem Bereich, sondern in vielen anderen Bereichen, rot-schwarz aufgestellt, nicht zukunftsfit für das 21. Jahrhundert. Erzählen Sie mir bitte nicht, dass das ein Beispiel für Effektivität und Effizienz ist! (Beifall bei der FPÖ.)

Auf einen zweiten Punkt möchte ich auch noch ganz kurz eingehen, wenn es darum geht, die Effekte dieses Gesetzes, insbesondere auf den Wohnbau, zu „würdigen“. Wenn Kollegin Becher per Pressedienst aussendet: „Leistbares Wohnen durch Ein­dämmung der Normenflut erleichtern“ und „Die Politik nützt dieses Einsparungs­poten-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 118

tial“ und das Wohnen werde jetzt billiger, dann halte ich das doch für sehr stark über das Ziel hinausgeschossen, insbesondere wenn wir uns bewusst sind, was die tat­sächlichen Kostentreiber beim Wohnen sind: Das sind die Gebühren, das sind die Abgaben, die seit Jahren steigen, die das Wohnen – seien es Mieten oder Eigentum – immer teurer machen.

Und weil dieser Einwand ausgerechnet von einer Partei kommt, die immer lautstark über Vermögensteuern nachdenkt, möchte ich schon den kleinen Hinweis geben: Denken Sie einmal nach, ob es nicht eine Korrelation zwischen Vermögensteuern und Miet- und Wohnungskosten gibt! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


15.33.16

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Ja, es werden sich immer Normen finden, bei denen man trefflich darüber streiten kann, ob man sie braucht – wie die berühmte Norm zu den Radiergummis. Nichtsdestotrotz haben Normen natürlich ihre Berech­tigung. Sie bieten auch Sicherheit und Verlässlichkeit und insbesondere auch im Bereich der Innovationsprozesse eine wichtige Orientierungslinie.

Aber wir brauchen eine Vereinfachung, und wir halten dieses Gesetz für einen durch­aus wichtigen und richtigen Schritt. Wir haben uns schon länger mit dem Bereich der Normen, des Normenwesens beschäftigt und haben vor einem Dreivierteljahr einen Antrag eingebracht, der auch im Wirtschaftsausschuss behandelt worden ist, und dieser Antrag der Grünen hat genau das zum Ziel: Vereinfachung, Entbürokratisierung, kostengünstig insbesondere für die kleinsten Unternehmen, für die kleinen und mittelständischen Unternehmungen.

Eines der Ziele war auch die kostenlose Zurverfügungstellung der Normen für alle, die das in dieser Form auch brauchen. Wir halten das für weitestgehend erfüllt. Das Zweite war ein möglichst transparentes Erstellungsverfahren; auch das, glauben wir, ist in weiten Bereichen erfüllt. Nichtsdestotrotz hätten wir uns auch noch gewünscht, dass dieser Prozess klarer dargestellt wird. Aber wir halten das so, in dieser Form, für durchaus verträglich.

Gefordert ist die Bundesregierung nach wie vor darin, genau diesen Normendschungel zu durchforsten: Was ist veraltet? Was widerspricht sich? Was ist doppelt gemop­pelt? – Und insbesondere da, Herr Staatssekretär Mahrer, ergeht an Sie der Appell, auch mit den Bundesländern in Verbindung zu treten, um entsprechende Verein­fachungen und Klarstellungen zu erreichen.

Der Normungsbeirat ist angesprochen worden. Ja, das ist etwas, bei dem sich immer die Frage stellt: Vertraut man einander nicht, oder was ist das Ziel? Wenn es um Experten und Expertinnen geht, genügen dann nicht auch zehn? – Dieses Modell mutet tatsächlich sehr retro an. Ehrlicherweise hätten wir uns da eine klarere Vor­gangsweise gewünscht.

Zum Thema Finanzierung: Wir glauben, dass das Normungsinstitut, das ASI, gute und kompetente Arbeit leistet, und so wie jetzt der Finanzierungspfad geplant beziehungs­weise die Finanzierung hinterlegt ist, haben wir durchaus Bedenken, ob das tatsächlich so eintritt. Daher glauben wir, dass spätestens nach zwei Jahren eine Evaluierung erforderlich ist, ob tatsächlich das eingetreten ist, was auch als Ziel definiert worden ist. Unsere Unterstützung wird diese Gesetzesvorlage finden. (Beifall bei den Grünen.)

15.36



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 119

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.

 


15.36.19

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Normen bestimmen unser Leben. Ein Blick auf die Homepage des Österreichischen Normungsinstitutes ASI beweist das.

Dort ist zum Beispiel angeführt, dass für die Herstellung von Faschingskrapfen mehrere Dutzend Normen benötigt werden. Dort ist angeführt, dass es, wenn wir ein Picknick am Badeteich machen, x Normen für Sonnenbrillen, für Badeschlapfen, für Handtücher, für Wasserrutschen braucht. Wenn man im Freien grillt, braucht es Nor­men. Wenn man Christbaumschmuck aufhängt, braucht es Normen, und für vieles andere mehr.

Dieser Blick, glaube ich, beweist – und das entspricht auch der Stimmung in der Bevöl­kerung –, dass Österreich überreglementiert ist, dass Österreich zu viel Bürokratie hat. Das neue Normengesetz ist genau der richtige Weg, da eine Trendumkehr einzuleiten, die wir uns, glaube ich, auch alle wünschen.

Besonders bemängelt werden die Normen im Baubereich, das wurde heute schon mehrfach ausgeführt. Diese Vielzahl an Normen führt auch dazu, dass die Kosten im Baubereich zu hoch sind und dass planende und ausführende Firmen diese Normen kaum mehr administrieren können.

Was das neue Normengesetz betrifft, möchte ich besonders die Tatsache hervor­heben, dass die Normung zukünftig nur mehr auf Antrag funktionieren kann, dass die Teilnahme am Normungsprozess für die teilnehmenden Firmen kostenlos ist und dass Normen, die für rechtsverbindlich erklärt worden sind, zukünftig den Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Abschließend will ich festhalten: Wenn man Normen und Regeln reduziert, dann bedeutet das auch, dass man selber mehr denken, mehr Verantwortung übernehmen und letztlich auch ein gewisses Restrisiko akzeptieren muss. Es bedeutet aber auch Entbürokratisierung und mehr Freiheit. Ich habe noch niemanden getroffen, der das nicht will, und deshalb ist das neue Normengesetz ein Schritt in die richtige Richtung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


15.38.05

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Heute ist, glaube ich, ein wirklich großartiger Tag für den öster­reichischen Wohnbau. Der Grund dafür liegt in der Chance auf niedrigere Baukosten, und damit verbunden sind auch niedrigere Kaufpreise und Mietpreise für den Wohn­raum.

Ich möchte das jetzt nach Ihrem Redebeitrag (in Richtung des Abg. Kassegger) noch einmal sagen: Es gibt Schätzungen von Bauträgern, dass bis zu 20 Prozent an Baukosten bei den Normen und bei den Bauverordnungen der Länder gespart werden können. Wenn diese gemeinsam entschlackt und reduziert werden, kann man bis zu 20 Prozent an Baukosten sparen, und das ist eine enorme Ersparnis für die Mie­terinnen und Mieter im Neubaubereich. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 120

Das erreichen wir ohne zusätzliche Förderungen oder Steuererleichterungen, sondern durch eine sinnvolle Entschlackung eines Teiles der anzuwendenden Bauvorhaben, nämlich der Normen. Diese Chance wurde schon vor drei Jahren erkannt, als mein Kollege Matznetter mit mir die Enquete „Teure Normen?“ veranstaltet hat.

Dieser Problemkreis hat dann Eingang ins Regierungsprogramm gefunden, und viel ist seither geschehen in der Bekämpfung dieses Missstandes, den man als unkontrollierte Nebengesetzgebung und auch für Fachleute nicht mehr überschaubar qualifizieren kann. Diese harten Formulierungen stammen nicht von mir, sondern sind aus den über 100 Stellungnahmen, die eingegangen sind, zitiert.

Prinzipiell sind Normen eine gute Sache. Sie sichern Qualität, und dadurch sind Preise bei Ausschreibungen auch sehr gut vergleichbar.

Ich möchte kurz anhand eines Beispiels drei Problemfelder in der Bauwirtschaft umreißen. Erstens Normen, die bisher nur von einem Anbieter geliefert werden konn­ten, zum Beispiel die Norm für Barrierefreiheit; sie hat vorgeschriebene Türöffnungs­kräfte definiert.

Dann hat es die Norm gegeben, die Dinge, die sich bewährt haben, in Frage stellte, so zum Beispiel die Norm über Estrichstärken. Die sind immer wieder verändert worden. Sie sind erhöht worden, wieder reduziert worden, letztendlich war keine Einbuße an Qualität zu bemerken, egal ob der Estrich fünf oder 20 Zentimeter Stärke hatte.

Des Weiteren überschreiten Normen auch gesetzliche Zuständigkeitsgrenzen, zum Beispiel bei der doch berüchtigten Spielplatznorm, die als solche schon vorgibt, wie die Flächenwidmungen zu erfolgen haben.

Abschließend kann man sagen: Das Normenwesen wird durch dieses Gesetz schlanker, zielgerichteter, transparenter, billiger. Ab 2017 wird jede überflüssige Norm, die gar nicht erst geschaffen wird, mithelfen, auf Österreichs Baustellen Geld zu sparen.

Ich wünsche Ihnen heute noch einen schönen Tag im Hohen Haus, einem Haus, das vor über 150 Jahren ohne eine einzige Ö-Norm errichtet wurde und, wie ich denke, noch immer sehr gut dasteht. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei der ÖVP.)

15.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.

 


15.41.39

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Normengesetz 2016: Zu viele Normen erschweren die Arbeit jedes Betriebes. Das Normengesetz soll aktu­ellen Gegebenheiten angepasst und auf neue Beine gestellt werden. – Ein sehr richtiger Ansatz!

Konkretes: Aufsichtsräte im Wirtschaftsministerium, Normung nur noch auf Antrag – das haben wir schon gehört –, für Streitigkeiten in Normungsangelegenheiten wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Auch das ist ein richtiger Ansatz. Das Gesetz sieht einen erleichterten Zugang zu Normen und zur Mitarbeit im Normungsinstitut für KMUs vor, auch das ist wichtig.

Der zuständige Minister hat positiv auf die Kritik betreffend Beiträge reagiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ziel muss es in Zukunft sein, einen kostenlosen Zugang zu den verbindlichen Normen herzustellen. – Herzlichen Dank.

15.42

15.42.20

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 121

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es gibt keinen Wunsch des Berichterstatters auf ein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 935 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Haubner, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Haubner, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die §§ 14, 15, 18 und 19 eingebracht.

Wer hierfür eintritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen daher zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

15.44.03 9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (888 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (936 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (851 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (937 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungs­vorlage (850 d.B.): Bundesgesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten (Druckgerätegesetz) (938 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 122

15.45.00

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher! Wenn wir das Wort Gewerbe­ordnung hören, dann könnten wir sagen: Und täglich grüßt das Murmeltier. Wir haben wieder einmal einen Teil der Gewerbeordnung, den man reparieren, vervollständigen oder ändern könnte.

Es stellt sich schon die Frage, Herr Staatssekretär – der Herr Bundesminister ist ja nicht da, er verspricht mir seit acht Jahren, dass man einmal generell die Gewerbe­ordnung überarbeitet, auch der Vizepräsident der Wirtschaftskammer, der Kollege Matznetter, verspricht das seit acht Jahren –, und ich richte hier die Frage an Sie: Wann ist endlich daran gedacht, die Gewerbeordnung einmal wirklich zu reparieren? – Diese Frage stelle ich Ihnen!

Es geht jetzt um diese Berufsanerkennungsrichtlinie. Zum Ersten ist das wieder so ein Punkt, wo man gewisse EU-Vorgaben übererfüllt. Wir wissen, dass die EU uns seit Jahren auffordert, grenzüberschreitende Berufsanerkennung innerhalb der EU-Staaten durchzuführen. Das erfolgt in Österreich in vielen Bereichen nicht, denn die Gewerbe­ordnung vieler reglementierter Gewerbe spricht dagegen und verhindert das. Zum Beispiel, ich sage Ihnen ein Stichwort, Fußpflegerinnen: Die Ausbildung in Deutschland wird in Österreich nicht anerkannt. – Es gibt noch mehrere solche Dinge, ich könnte sie Ihnen aufzählen, das würde heute aber den Zeitrahmen sprengen.

Zum Ersten ist nicht einzusehen, warum EWR- und Drittstaatsbürger diese Berufs­anerkennung automatisch bekommen sollen, wenn man sie innerhalb der EU-Staaten nach wie vor nicht durchführt. Auch die Stellungnahme der Arbeiterkammer sagt ganz klar, „dass die ,automatische Anerkennung‘ […] keine inhaltliche Prüfung der vorlie­genden Qualifikationen des Gewerbetreibenden vorsieht, aber zwei Drittel aller regle­mentierten Gewerbe erfasst“ und „sehr geringe Qualifikationsnachweise zulässt“.

Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Halten Sie diese Regelung der automatischen Berufsanerkennung auch für EWR- und Drittstaatsbürger für gerechtfertigt, wenn man innerhalb der EU diese Anerkennung nicht vollzieht?

Und die zweite Frage, Herr Staatssekretär: Finden Sie nicht, dass es eine Inländer-diskriminierung ist, wenn zum Beispiel eine österreichische Staatsbürgerin in Deutsch­land die Ausbildung zur Fußpflegerin macht, ein Abschlussdiplom vorlegt und in Österreich nicht in der Lage ist, diesen Beruf auszuüben?

Herr Bundesminister! Das, was Sie hier machen, ist wieder eine geringfügige Repa-ratur der Gewerbeordnung. Gehen Sie endlich eine großräumige Gewerbeordnungs­reparatur an! (Beifall bei der FPÖ.) Und vor allen Dingen, Herr Bundesminister, hören Sie endlich auf, bei EU-Vorgaben alles in Bausch und Bogen anzunehmen und dafür die Inländer zu diskriminieren! (Beifall bei der FPÖ. Ruf bei der FPÖ: Ja, so ist es!)

15.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort. – Bitte.

 


15.47.53

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Zum Thema Gewerbeordnung: Herr Kollege Themessl, ich bin eigentlich schon froh darüber, dass wir nicht alles aner-kennen. (Abg. Themessl: Tun wir aber!) Wir sind ohnehin schon so liberal, dass wir nicht alles anerkennen, was europaweit für eine Gewerbeberechtigung Gültigkeit hat.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 123

Der österreichische Qualitätsstandard ist im Gewerbebereich zum Teil noch wesentlich höher als im EU-Schnitt, aber er ihm wird regelmäßig angeglichen. Es wäre, glaube ich, nicht richtig, wenn wir das alles über einen Kamm scheren und genehmigen würden. Das würde der österreichischen Qualität sicherlich schaden.

Es geht – im Tagesordnungspunkt 10 – auch um das Maß- und Eichgesetz, das geändert wird. Es wird auch an das EU-Recht angepasst, und da geht es haupt­sächlich darum, dass technische Geräte, die den Standard erfüllen, EU-weit eingesetzt werden können und damit auch EU-weit ihr Recht haben. Es ist aber trotzdem – wie vorhin schon gesagt wurde – einiges in der Gewerbeordnung noch zu ändern.

Es gibt gerade einen aktuellen Fall: Wir wissen, wir haben vor nicht langer Zeit hier im Haus das Nichtraucherschutzgesetz beschlossen, das in Zukunft die Wirte vor große Herausforderungen stellen wird.

Wenn im Lokal nicht geraucht werden kann, gehen die Gäste natürlich vor das Lokal hinaus, rauchen dort und werden sich wahrscheinlich ein bisschen unterhalten und da und dort vielleicht auch ein bisschen lachen. Auch in dieser Richtung müssen wir die Gewerbeordnung ändern, denn es kann nicht sein, dass der Wirt auch dann für den Gast verantwortlich ist, wenn dieser sich nicht mehr im Lokal aufhält.

Ich kenne keinen anderen Berufszweig, wo das der Fall ist, dass der Unternehmer für den Konsumenten verantwortlich ist, wenn er, wie gesagt, das Geschäft bereits verlassen hat.

Es gibt einen Bereich, und zwar den Bereich Schule, wo der Lehrer sehr wohl für die Kinder verantwortlich ist, solange sie unter seiner Aufsicht sind, aber sicherlich nicht mehr, wenn sich Kinder vor der Schule aufhalten.

Da wird es noch einige ordentliche Diskussionen brauchen, damit wir die Gewerbe­ordnung für die Wirte in diese Richtung ändern können, dass das Nichtraucherschutz­gesetz nicht auf Kosten der Wirte – wie gesagt, der Schaden ist bei dem einen oder anderen Lokal sowieso schon gegeben – in Form von Sperrstundenverkürzungen et cetera ausgetragen wird. Und ich hoffe, dass wir zu einer guten Lösung kommen. Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

15.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort. – Bitte.

 


15.51.09

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Punkt 10 und 11 bezüglich Maß- und Eichgesetz, Punkt 10 und Punkt 11 bezüglich der Sicherheit der unter Druck stehenden Behälter werden wir die Zustimmung erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 9 hat bereits Kollege Themessl bezüglich automatischer Berufsanerkennung ganz praktische Bedenken geäußert, die, glaube ich, sehr zu berücksichtigen sind. Ich denke, dieses hohe Niveau, das wir besonders im Handwerk und im Gewerbe in Österreich haben, ist schützenswert.

Eigentlich hat Kollege Obernosterer jetzt als Sprecher der Regierung bestätigt, dass sehr viel im Unklaren und noch zu verbessern ist. Wir werden auch in diesem Punkt nicht zustimmen, da die Gefahr gegeben ist, dass dieser hohe Qualitätsstandard der österreichischen Gewerbe- und Handwerksbetriebe verwässert wird.

Und deshalb glaube ich, es gehört ganz klar geregelt, welche Ausbildungsunterlagen, welche Ausbildungspraxis Zuwanderer beziehungsweise Antragsteller nachweisen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 124

müssen und ob sie sich tatsächlich in einem Bereich bewerben oder dort eintreten wollen, wo wirklich Bedarf gegeben ist. Deshalb gilt es hier ganz besonders, die Interessen der heimischen Betriebe zu berücksichtigen.

Kollege Obernosterer, vom Rauchverbot bis zur Registrierkassenpflicht: Was unsere Betriebe in der letzten Zeit aushalten mussten, und die Beschuldigung, die hier in diesem Haus ausgesprochen wurde, dass es sich um Steuerhinterzieher handelt, ist, glaube ich, mitverantwortlich für die schlechte Stimmung, die wir bei den Unter-nehme­rinnen und Unternehmern haben. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Und genau das gilt es zu ändern.

Ich glaube, noch viel wichtiger, als den Zugang zu erleichtern, ist, dass wir für jene Betriebe, die sich täglich bemühen, die täglich ihre Steuern zahlen, täglich Löhne zahlen, ein positives Umwelt schaffen und so nach außen arbeiten. Ich glaube, das wäre der richtige Weg.

Da haben wir Bedenken, und wir sind überzeugt, da gilt es noch zu schärfen, da gilt es im Sinne unserer bodenständigen heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer und Arbeitnehmer zu arbeiten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

15.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


15.53.47

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben im letzten Wirtschaftsausschuss auch über eine Gesetzesvorlage diskutiert, bei der es um die Umsetzung von EU-Richtlinien in österreichisches Recht ging. Konkret waren das einerseits die Richtlinien zur Harmonisierung der Rechtsvor­schrif­ten der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten, die bereits auf dem Markt sind, und andererseits die Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt.

Die Umsetzung dieser beiden Richtlinien mündet nun in ein neues Gesetz, dem Druckgerätegesetz. Diese Neufassung ersetzt das bereits bestehende Kesselgesetz und soll im Wesentlichen zu einer weiteren Unterstützung des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt führen.

Was sind nun die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzes? – Erstens: die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage zur Umsetzung der EU-Harmonisierungs­rechtsvorschrif­ten sowie die Umsetzung des „New Legal Framework“ zur Marktüberwachung. Zwei­tens: die Aufrechterhaltung des in Österreich bereits jetzt bestehenden hohen Sicher­heitsniveaus für druckführende Geräte, die sich bereits im Betrieb befinden. Und drittens: die harmonisierten Verwaltungsvorschriften, was bedeutet, dass Verfahren, die im Rechtsverhältnis zwischen notifizierender Behörde, der Marktüberwachungs­behörde, den Prüfstellen und den betroffenen Wirtschaftsakteuren ablaufen, neu ge­regelt werden.

Konkret werden die Verhältnisse der österreichischen Behörden zu den betroffenen Wirtschaftsakteuren – das sind beispielsweise die Hersteller der Geräte oder die Importeure der Druckgeräte – beziehungsweise das Verhältnis der Wirtschaftsakteure untereinander neu und effizient geregelt.

Zusammenfassend ist zu diesem Gesetzesvorschlag zu sagen, dass es um die Schaf­fung einer geeigneten Rechtsbasis für die Umsetzung des gemeinsamen Rechtsrah-mens für die Vermarktung von Produkten im Druckgerätebereich in der EU geht, die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 125

wirtschaftlich sinnvoll ist. Deshalb bekommt diese Gesetzesvorlage auch unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

15.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Peter WurmBitte.

 


15.55.56

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause! Gewerbeordnung neu oder besser gesagt: Umsetzung der Berufsanerken­nungs­richtlinie. Kollege Themessl hat schon kurz erklärt, worum es dabei geht. Im Grunde genommen haben auch wir immer verlangt, dass das, was man zum Beispiel in Deutschland beruflich macht, für einen Gewerbeschein in Österreich anerkannt wird.

Nur: Was macht die Regierung jetzt? – Eine Richtlinie, wo sehr viel Gestaltung­spiel­raum für die Regierung da wäre, setzt sie folgendermaßen um: dass auch Drittstaats­angehörige diese Berufsanerkennung bekommen und damit freien Zugang zum Unternehmertum in Österreich haben. Und da läuten bei mir schon die Alarmglocken.

Ich habe es auch im Ausschuss gesagt: Wenn man an die ganze „Asylflut“ und auch an die sogenannten syrischen Bauunternehmer und die irakischen Fliesenleger denkt, braucht man keine Phantasie, wenn man dann überlegt, was auf die KMUs in Österreich zukommt. (Ruf bei der ÖVP: Des is a Wahnsinn!) Der Herr Minister hat es auch nicht wirklich entkräften können. Man muss schon sagen: Da kommt einiges auf die KMUs in Österreich zu. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Das geht meiner Meinung nach eindeutig am Ziel vorbei. Wir sollten unsere heimi­schen KMUs schützen und nicht so quasi die Gewerbeordnung für Drittstaats­angehörige öffnen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Wenn man sich dazu die Stellungnahmen der Sozialpartnerschaft anschaut: Sowohl die Arbeiterkammer als auch die Wirtschaftskammer kritisieren dieses Vorhaben ja ganz eindeutig. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Die Arbeiterkammer sagt, es entfällt zudem eine Überprüfung, ob durch eine allfällige, trotz des Erbringens der notwendigen Nachweise mangelnde Berufsqualifikation eine schwerwiegende Beeinträchtigung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit zu befürchten ist.

Was sagt die rechte Reichshälfte, die Wirtschaftskammer? – Ich zitiere: „Wir erachten die Überprüfung der Voraussetzungen durch das Bundesministerium weiterhin in vollem Umfang für notwendig.“

Das heißt, die Sozialpartnerschaft hat gesagt: Wir wollen das eigentlich nicht auf Dritt­staatsangehörige ausweiten. Aber die Regierung macht es! Ich sage es noch einmal: Für mich hat das schon sehr deutlich auch mit dem derzeitigen Asylthema zu tun. Ich prophezeie heute schon, dass der syrische Schuhmacher sehr bald in Österreich Realität sein wird. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir haben da noch ein Thema, das in diesem Zusammenhang aufgetaucht ist, vielleicht ganz kurz: ein interessanter Brief vom Beratungszentrum für Migranten in Wien. Die schreiben genau zu diesem Gesetz:

„In diesem Zusammenhang wird die bisherige Ungleichstellung von bestimmten Per­sonengruppen, vor allem Drittstaatsangehörigen mit unterschiedlichen Aufenthalts­titeln, gestrichen. Im Vordergrund für ein Anerkennungsverfahren steht eine Qualifi­kation aus einem EWR-Staat, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.“

Das heißt, die befürworten das eindeutig!


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Noch ein Thema, was aufgetaucht ist, ist das Thema Leerstand. Es gab dazu einen sehr interessanten Antrag im Petitionsausschuss, ich möchte da nur einen Satz vor­lesen, was diese Petition fordert:

„Wenn Leerstand von privaten Gebäuden und Grundstücken mehr als ein Jahr besteht, muss eine nicht-kommerzielle Nutzung ermöglicht werden.“

Und das hat die ÖVP im Petitionsausschuss nicht abgelehnt und damit schubladisiert, sondern hat es einer Weiterbearbeitung im Wirtschaftsausschuss zugeführt, und auch da sollten die Alarmglocken läuten.

Was auch ein Thema in der neuen Gewerbeordnung ist – für mich vollkommen unverständlich –: Das aufgehobene Verbot sogenannter Haustürgeschäfte. Das Hausieren – das kenne ich von früher – wird wieder ausdrücklich erlaubt. Ich lese den Satz vor: Der Handel mit Uhren aus Edelmetall, Gold und Platinwaren, Juwelen und Edelsteinen, fällt künftig nicht mehr unter das Verbot.

Ich prophezeie jetzt schon: Die alten „Hausieren verboten“-Schilder aus dem Zweiten Weltkrieg werden wieder in Österreich auftauchen.

Zum Schluss vielleicht ein Zitat von heute zu der ganzen Geschichte, nicht nur zur Gewerbeordnung, aus einer Presseaussendung: „Genug vom Schlechten ist einfach genug.“ Alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen sind ein Musterbeispiel und ein Sittenbild für die Hilflosigkeit dieser Regierung. „Professionelles Arbeiten schaut anders aus.“

Meine Frage: Wer hat diese Presseaussendung heute gemacht? (Abg. Ofenauer: Kickl!) Sie kommt nicht von der Freiheitlichen Partei, sie kommt nicht von unserem Herbert Kickl, sie kommt vom Landesparteiobmannstellvertreter der ÖVP Tirol, Wirt­schaftskammerpräsident Dr. Jürgen Bodenseer. Er hat das heute in einer Pres­seaussendung gesagt. Vielen Dank. Dr. Bodenseer hat das erkannt! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ofenauer: Wer ist Bodenseer?!)

16.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Köchl zu Wort. – Bitte.

 


16.01.21

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Geschätzte Bürokratinnen! Geschätzte Bürokraten! Wir werden den vorliegenden Änderungen der Gewerbeordnung zustimmen, weil es auch um die Anforderungen betreffend die Befähigungsnachweise für EU-Bürger und -Bürgerinnen geht. Wir haben uns das ein bisschen genauer angeschaut, was da teilweise reguliert wird, und ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um dieses Thema auch einmal vorzubringen.

Die teilregulierten Gewerbe haben wir einmal genauer gesichtet, und da sind wir draufgekommen, dass von den aktuell 21 teilregulierten Gewerben aus unserer Sicht zwölf freigegeben gehören. Bei zwölf Bereichen sehen wir keine Gefährdung für Leib und Leben, Gesundheit oder Umwelt. Da möchte ich einfach einmal hinterfragen, warum das nach wie vor so streng geregelt ist. Ein Antrag von uns liegt auch im Wirtschaftsausschuss, der ist vertagt worden. Ich hoffe, er wird weiter behandelt. Nur als Beispiel: Wenn Sie in Österreich gewerblich Wäsche bügeln möchten, müssen Sie eine Befähigung über eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit nachweisen. Das ist irgendwie ein bisschen weltfremd, eine zweijährige fachliche Tätigkeit als Nachweis, dass man Wäsche gewerblich bügeln kann. Das könnte freigegeben werden, aus unserer Sicht. (Abg. Matznetter: … das ist gefährlich!)

Oder der Zusammenbau von Möbelbausätzen – viele kennen das, die sich ihre Möbel selbst zusammenschrauben –: Wenn man das gewerblich macht, braucht man schon


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 127

fast eine Tischlerausbildung, einen fachlich einschlägigen Fachhochschulstudiengang oder eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit. (Abg. Matznetter: Das denke ich mir bei jeder Ikea-Anleitung, weil die so kompliziert sind!) Das wird ja relativ absurd, das würden wir gerne freigeben.

Wenn man die ganze Liste so durchschaut, dann kommt man auf einige Überre­gulierungen, die einfach nicht nötig sind: Das Reinigen von Polstermöbeln ist streng reguliert, den Einbau von Radios müssen wir vielleicht nicht mehr so genau regulieren. Da gibt es Einiges, ich möchte einfach noch einmal an die Runde appellieren. (Abg. Matznetter: Du musst dir die Ikea-Anleitungen einmal anschauen!)

Geschätzte Bürokratinnen und geschätzte Bürokraten, ich hoffe, es fühlen sich die Richtigen angesprochen, damit man hier dringend die Reformschritte setzt. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

16.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn zu Wort. – Bitte.

 


16.03.32

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staats­sekretär! Wir werden dem auch grundsätzlich zustimmen. Zwei Wortmeldungen von meinen Vorrednern – auch zu anderen Tagesordnungspunkten – haben mich hellhörig gemacht: Zum einen jene vom Kollege Haubner, der sagt: Jetzt starten wir! Jetzt sollen wir ihn einmal starten lassen. Nach acht Jahren oder 10 500 Tagen kann es ruhig sein, dass Sie endlich einmal starten. Nur: Die Gefahr besteht durchaus darin, dass Sie gleich am Start wieder stolpern. Das denke ich mir, wenn ich mir die Aussagen des Herrn Kollegen Obernosterer vergegenwärtige, der, was die Raucherthematik betrifft, wieder in der Oppositionsrolle verharrt. Ich frage mich, wo er gesessen ist, als er da mitgestimmt hat.

Zum anderen hören wir die Botschaft, die Gewerbeordnung ein Stück weit zu refor­mieren; sie ist auch ganz gut dargestellt. Gleichzeitig lese ich, dass die Wirt­schafts­kammer allen Ernstes einen Gewerbeschein für Tierenergetik ausstellt. (Ruf bei der ÖVP: Das ist halt ein relativ hoher Beruf!) Insofern ist ja besonders lustig, dass wir auch noch reglementieren, wenn man dem Hund ein Handerl auflegt und sagt, ob er psychisch gestresst ist oder nicht. Seien Sie mir nicht böse, Sie reden von einer Gewerbeordnungsreform, und die Wirtschaftskammer vergibt Gewerbescheine, wo selbst die WKO im offiziellen Berufsbild des Tierenergetikers erklären muss, was ihm per Gesetz verboten ist, unter anderem: „Untersuchung und Behandlung von Tieren.“ (Ruf bei der ÖVP: Das gilt nicht für Schellhorn!)

Wozu braucht man jetzt einen Gewerbeschein? Wie darf ich das verstehen? Was wollen Sie damit tun? Warum baut die Kammer der „gewerblichen Verhinderung“ hier insofern einen Schranken auf, als das nicht jeder machen darf?

Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, Bürokratinnen und Bürokraten – der Kollege Köchl hat das völlig richtig gesagt –: Was wir hier schaffen, ist ein absurder Aufbau von Bürokratie! Was wir hier schaffen, ist wider jede Natur und wider jede Logik. Ich bitte hier noch einmal, richtig vernünftig zu sein. Das ist keine lustige Veran­staltung. Es ist besonders lustig, wenn man einem Tierenergetiker einen Gewer­beschein verpassen muss, ohne dem er seine Tätigkeit nicht machen darf. (Rufe und Gegenrufe der Abgeordneten Matznetter und Steinhauser.)

Räumen Sie mit der Gewerbeordnung völlig auf, Herr Kollege Matznetter! Räumen Sie damit auf, denn so schaffen Sie Arbeitsplätze! Räumen Sie damit auf, holzen Sie den Wald von Gewerbescheinen frei, damit das Gewerbe frei fungieren kann, damit ein


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Pediküre-Meister auch die Maniküre machen kann, damit ein Herrenschneider auch Damenschneiderei betreiben darf! Es ist alles absurd, was Sie da an Riegeln vorgeschoben haben. Das ist alles absurd!

Holzen Sie endlich dieses System frei, dann schaffen Sie Arbeitsplätze! (Abg. Rädler: Gewerbeschein für Flüchtlingsunterbringung!)

Zum Kollegen Wurm, der ja so gegen den syrischen Schuhhändler schreit: Was glauben Sie, wie viele Ausländer Ihr Bier kaufen, damit Sie Ihr Bier versilbern können? Das ist überhaupt nicht intelligent, was Sie von sich geben! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Nicht nur Österreicher kaufen Ihr Bier, das Sie vertreten, sondern die ganze Welt kann Ihr Bier kaufen, also schränken Sie auch das nicht ein. Seien wir froh, dass noch irgendjemand unsere Schuhe repariert, dass wir nie dazu ermutigt werden müssen, die Schuhe wegzuwerfen. Das ist doch gut! Was bauen Sie für Ängste auf? Was machen Sie hier? Das ist doch ganz schlimm! Ein Österreicher macht den Job eh schon nicht mehr, den Sie gerne einem Syrer verweigern wollen. (Abg. Lausch: Du, du wahr­scheinlich! Menschenfreund!)

Dementsprechend möchte ich folgenden Antrag betreffend die Gewerbeordnung einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformie­rung der Gewerbeordnung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Kommission bestehend aus fachein­schlä­gigen Experten_innen und Vertreter_innen aller Parlamentsparteien einzurichten. Aufgabe der Kommission ist es, einen Vorschlag für eine umfassende Reformierung und Neugestaltung der Gewerbeordnung bis 1.7.2016 auszuarbeiten, welcher dann dem Nationalrat umgehend zugeleitet wird.

*****

In folgender Hinsicht bin ich auch schon gescheiter geworden: Wenn die Herren Haubner und Matznetter einen Antrag auf Reform der Gewerbeordnung einbringen, dann wird das bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag schubladisiert, und zusammengeräumt ist es. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

16.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen betreffend Reformierung der Gewerbeordnung

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage Gewerbeordnung 1994 Änderung (888 d.B.) Top 10


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 129

Laut dem aktuellen Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 „Erfolgreich. Österreich.“ Sollen politische Maßnahmen dazu beitragen, eine neue Gründerwelle auszulösen. Um dies zu ermöglichen, so waren sich die Regierungs­parteien zumindest im Herbst 2013 einig, sind „Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen“ dringend notwendig.

Auch die Expert_innen sind sich einig: Europaweit kämpfen Unternehmen mit stei­gen­den und immer komplexeren Vorschriften. Neben den beabsichtigten Effekten be­wirkt diese Vielzahl an Regulierungen, dass Energie und Esprit für Wirtschafts-wachstum verloren geht. Als Gegenmaßnahme braucht es Vereinfachungen, Entbürokratisierung und Flexibilisierung, wo immer dies möglich ist. (Quelle: Deloitte Radar 2015).

Eine Maßnahme zur notwendigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs wäre die Entrümpelung der Gewerbeordnung und die damit einhergehende Erleich­terung von Unternehmensgründungen. Derzeit ist die Ausübung von 82 Gewerbe bzw. von 214 Berufen reglementiert. Jene Gewerbe bzw. Tätigkeiten, deren Ausübung das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährden, sollen auch weiterhin regle­mentiert bleiben, dies steht auch für NEOS außer Frage. Dennoch gibt es, unter Berücksichtigung gewisser Einschränkungen, eine Vielzahl an Gewerbe und Berufen, deren Öffnung und Zusammenlegung dringend einer Evaluierung und Forcierung bedarf. Diese Ansicht teilen auch in regelmäßigen Abschnitten Wirtschaftsexperten von WIFO, IHS, u.a.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Kommission bestehend aus fachein­schlägigen Experten_innen und Vertreter_innen aller Parlamentsparteien einzurichten. Aufgabe der Kommission ist es, einen Vorschlag für eine umfassende Reformierung und Neugestaltung der Gewerbeordnung bis 01.07.2016 auszuarbeiten, welcher dann dem Nationalrat umgehend zugeleitet wird.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.08.50

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Alle Punkte betreffen in Wirklichkeit die Umsetzung von Gemein­schaftsrecht. Lassen Sie mich im Zusammenhang mit der letzten EU-Ratssitzung zum Thema Wettbewerbsfähigkeit einen Gedanken anbringen: Dort hatten wir den Tages­ord­nungspunkt „better regulation“, bessere Regulierung. Wir haben intensiv darüber debattiert, dass es nicht nur um eine bessere, sondern auch um weniger Regulierung geht, und all diejenigen europäischen Länder sind dort mustergültig angesprochen wor­den, die es wirklich schaffen, für jede neue Regulierung – die für den Wirtschafts­be­reich meistens weniger Freiraum und nicht mehr Freiraum bedeutet – eine Reihe ande­rer, alter Regulierungen hinauszuschieben aus dem üppigen Wulst der Gesetzes­materien.

Ich glaube, wir wären uns alle einig, wenn wir uns in den kommenden Monaten gemeinsam anstrengen würden, das zu tun. Wir sollten uns im Übrigen auch an dem


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 130

Grundsatz orientieren, kein „Gold-Plating“ zu betreiben, also nicht immer das, was bei der Harmonisierung im Bereich des Gemeinschaftsrechts vorgeschlagen und vorgelegt wird, in österreichischer Manier überzuerfüllen, um dann die notwendigen Freiräume einzuschränken, die wir eigentlich für unsere Wirtschaft, für unsere KMUs und unsere Industriebetriebe brauchen. Daher sind sowohl die Änderung des Maß- und Eich­gesetzes als auch die Änderung des Druckgerätegesetzes Änderungen, die in Einklang mit der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts stehen und die beide kein „Gold-Plating“ vorsehen.

Was die Novelle der Gewerbeordnung betrifft: Da gibt es drei Harmonisierungs- respektive Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, der Berufsanerkennungsrichtlinie und der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.

Lassen Sie mich ein paar Worte zum Thema Berufsanerkennungsrichtlinie sagen: Ich gehe einmal davon aus, dass die freiheitliche Fraktion auch der Meinung ist, dass wir da keine Diskriminierung vornehmen sollten. Es geht um den Gleichheitsgrundsatz, der in der Verfassung steht. (Abg. Peter Wurm: Aber nicht für Drittstaatsangehörige!)

Am Ende des Tages geht es trotzdem um den Gleichheitsgrundsatz. (Abg. Peter Wurm: Geh bitte!) Wenn jemand eine Ausbildung hat, beispielsweise Bäcker ist – und da ist es egal, ob er die Bäckerausbildung in Bosnien gemacht hat, das Brot dort gut schmeckt, oder ob er die Bäckerausbildung in Polen oder in Deutschland gemacht hat; da werden Sie mir zustimmen –, dann sollten wir hier gemeinschaftlich keine Diskriminierung vornehmen. Das ist der Punkt! – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Peter Wurm: Herr Mahrer, wohin das führt, haben wir bei der Osterwei­terung gesehen! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: … Arbeitslose!)

16.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


16.11.21

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon erwähnt, werden mit dieser Änderung der Gewerbeordnung zwei wichtige EU-Richtlinien umgesetzt. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Es kommt zu keiner Diskriminierung, es kommt zu keinem „Gold-Plating“, und es kommt auch nicht, auch wenn Sie noch so laut schreien, Herr Kollege Wurm, zu keiner Diskriminierung, weder gegenüber Inländern noch gegenüber Ausländern. Es hat ja auch der Herr Staatssekretär, glaube ich, einleuchtend erklärt, worum es hier geht, wenn es auch andere noch nicht verstehen wollen. Wir schaffen, wie schon erwähnt wurde, einerseits transparentere Regeln für den Kreditmarkt und zum anderen verbesserte und vereinfachte Verfahren für Berufstätige, die sich in einem anderen EU-Land niederlassen wollen.

Mit dieser Novelle passen wir uns einmal mehr an die geänderten Rahmenbedin­gungen an, hier bei der Gewerbeordnung, die wir als zentrales Wirtschaftsgesetz sehen. Insgesamt passierte das seit 1994 im Schnitt dreieinhalb Mal im Jahr. Es bedarf hier – das ist unsere Meinung – auch keiner weiteren Kommission, denn in diesem parlamentarischen Prozess sind alle wesentlichen Stakeholder wie auch alle parla­mentarischen Parteien natürlich miteinbezogen.

Ein weiterer Punkt, den ich anschneiden will und wozu ich diese Gelegenheit heute nützen will: Handlungsbedarf haben wir auch im Zuge eines Entscheides des Euro­päischen Gerichtshofes im Bereich der Neuregelung von Nachbarschaftsrechten im UVP-Bereich. Da brauchen wir Rechtssicherheit einerseits für die Behörden, anderer-


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seits aber auch für die Projektwerber, seien es nun die öffentliche Hand, PPP oder private Investoren. Ich lade Sie dazu ein, da recht rasch eine Änderung herbeizu­führen, um Rechtssicherheit für alle Seiten zu schaffen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

16.13

16.13.10Abstimmung über TOP 9 bis 11

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es gibt keinen Wunsch des Berichterstatters nach einem Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird, samt Titel und Eingang in 888 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformierung der Gewerbe­ordnung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir kommen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 851 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen des Weiteren zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Druckgerätegesetz samt Titel und Eingang in 850 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 132

16.15.17Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zur verlegten Abstimmung über den Gesetzentwurf in 889 der Beilagen, das war der Tagesordnungspunkt 7.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Abänderungsantrag der Abgeordneten Haubner, Dr. Matznetter, Schellhorn, Kollegin­nen und Kollegen, Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen, Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag der Abgeordneten Gamon und Kollegen.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Haubner, Dr. Matznetter, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag eingebracht, der eine Einfügung einer neuen Ziffer 1 und die sich daraus ergebende Änderung der Ziffernbezeichnung in Artikel 2 betrifft. (Ruf bei der ÖVP: Sitzen!)

Wer dieser Änderung beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Die Abgeordneten Gamon und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 2 Ziffer 1 und eine neue Ziffer 1a eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Gamon und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 Ziffer 4 eingebracht.

Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 2 Ziffer 4 bezieht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer sich hiefür ausspricht, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Gamon und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 Ziffer 10 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abge­lehnt.

Die Abgeordneten Haubner, Dr. Matznetter, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 Ziffer 10 eingebracht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 133

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag betreffend Einfügung einer Ziffer 10a in Artikel 2 eingebracht.

Wer diesen Änderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Daher abgelehnt.

Die Abgeordneten Haubner, Dr. Matznetter, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 Ziffer 16 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Die Abgeordneten Gamon und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 6 Ziffer 1 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Gamon und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Anfü­gung einer Ziffer 3 in Artikel 6 eingebracht.

Wer diesem Antrag beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Die Abgeordneten Haubner, Dr. Matznetter, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 8 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetz­entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung der Bildung, des Tierschutzes und des Sports im Rahmen des Gemeinnützig­keits­ge­set­zes 2015“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 134

16.20.0712. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (893 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird (921 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


16.20.29

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister Heinisch-Hosek! Eigentlich hätten wir bereits Ende 2014 mit diesem Gesetzentwurf hier sein müssen, das war zumindest die Ankündigung seitens des Ressorts, aber man hat halt offensichtlich länger gebraucht, um alle einzubinden. Sie wissen ja, es hat nicht nur diese Pleiten-Pech-und-Pannen-Dinge gegeben, sondern insbesondere auch eine vernichtende Kritik des Rechnungshofs an dem, was am BIFIE an nicht nachvoll­ziehbaren wirtschaftlichen Dingen passiert ist. Man hat sich zu einer Reform ent­schlossen – nun, ein Jahr später, ist man hier.

Interessanterweise hat man sich für die Gesetzwerdung Zeit gelassen, für die Begutachtung hingegen war die normale sechswöchige Frist nicht angemessen, da hat man auf einmal alles in zwei Wochen durchpeitschen und auch durch den Ausschuss passieren lassen müssen.

Was geschieht jetzt wirklich Substanzielles, nachdem man jetzt mit einer einjährigen Verspätung hier ist? – Es tritt sowieso erst mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Für 2016 gibt es bereits Übergänge, das heißt, die zwei Direktoren – wobei es die Kritik gegeben hat, warum man zwei braucht – sind nach wie vor in einem Übergangsdirektorium ver­blieben.

Was ist noch an epochalen Dingen geschehen? – Neben den Zweigstellen in Klagen­furt und Graz hat es die zwei Standorte Salzburg und Wien gegeben, was vom Rechnungshof kritisiert wurde. Was wird jetzt gemacht? – Der Standort Wien fällt weg, es bleiben nur mehr der Standort Salzburg und die Zweigstellen Klagenfurt und Graz, und – wie könnte man es anders erwarten? – der Standort Wien taucht auf einmal als Zweigstelle auf. Das sind die „epochalen“ Reformen, die hier stattfinden.

Eines ist bemerkenswert und richtig: Von uns Freiheitlichen wurde schon vor zwei Jahren beantragt – mittlerweile liegt es seit Mai 2014 im Unterausschuss des Unter­richtsausschusses –, dass die Gehälter des Direktors des BIFIE mit dem Sektionschef­gehalt gedeckelt werden. Es hat im Ausschuss auch die Befürchtungen gegeben, dass man, wenn das so gedeckelt ist, niemanden findet, der international qualifiziert ist. Wir meinen, dass international qualifizierte Personen im Rahmen einer zulässigen Neben­beschäftigung, wie sie im öffentlichen Dienst ja möglich ist, ihre Tätigkeit zum Beispiel als akademischer Lehrer an einer Universität durchaus weiter ausüben können. Daran soll es nicht scheitern. Insgesamt betrachten wir Deckelungen im Verhältnis zu aus­ufern­den Sonderverträgen aber als die richtige Lösung.

Was geschieht mit der personellen Reform? – Der Bereich der Zentralmatura kommt vom BIFIE weg ins Ministerium. Wie erfolgt das? – Es werden die 65 Dienstposten, die beim BIFIE derzeit angesiedelt sind, eins zu eins ins Unterrichtsministerium verlagert, mit der Hoffnung, dass sich vielleicht durch natürliche Abgänge in der Zukunft der eine oder andere von dort einbringen wird können und dass es auf lange Sicht insgesamt zu weniger Dienstposten kommen wird.


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Es fragt sich, was das mit Qualität zu tun hat. Wir haben gemeint, dass das auch anders funktionieren würde. Derzeit sind nicht ganz 700 Dienstposten in der Zentral­stelle des Bundesministeriums vorhanden, jetzt kommen fast 10 Prozent dazu, und das Ganze eigentlich mit einem Federstrich. Das heißt, sinnvolle Personalpolitik kann in Wirklichkeit so nicht funktionieren. Wir wären der Meinung gewesen, dass Wissen­schaft und Forschung – wir haben das bereits bei der Gründung des BIFIE gesagt – ausschließlich, so wie jetzt auch, an die Universität gehört hätten, dann könnte man auch unter Umständen die 12 Millionen €, die für das BIFIE insgesamt im Rahmen der Forschung vorgesehen sind, auch dort den Universitäten zugutekommen lassen. Auf der anderen Seite braucht es, die Zentralmatura betreffend, die 65 Personen, die für die Entwicklung insgesamt notwendig waren, auch nicht mehr, denn jetzt geht es um die Durchführungsmaßnahmen.

Das heißt, hier wird eigentlich ein Zustand, der suboptimal ist, nur fortgeschrieben, daher unsere Ablehnung. (Beifall bei der FPÖ.)

16.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


16.25.00

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz wird das BIFIE – ausgesprochen: das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens – in inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht grundlegend neu aufgestellt. In inhaltlicher Hinsicht soll es sich auf die wissenschaftlichen Aufgaben konzentrieren, angewandte Bildungsforschung betreiben, Evaluierungen vornehmen und, was für uns im Nationalrat auch besonders wichtig ist, alle drei Jahre den nationalen Bildungsplan erstellen, und – auch das ist neu – die Forschungsergebnisse sollen verpflichtend veröffentlicht werden.

Die bisher prominenteste Aufgabe des BIFIE, nämlich die Durchführung der Zentral­matura, der standardisierten Reifeprüfung, wird ins Ministerium verlagert. Das macht durchaus Sinn, weil es sich ja quasi um hoheitliche Aufgaben handelt, zumindest wird das von der Bevölkerung sehr stark so wahrgenommen. Ab diesem Schuljahr sollen alle Maturantinnen und Maturanten, auch jene der BHS, dieser standardisierten Reife-prüfung unterzogen werden. Daher ist es natürlich ganz besonders wichtig, dass man einen reibungslosen Übergang gewährleistet, und dafür trägt diese Reform Sorge.

Die Umstellung erfolgt in einem strukturierten Übergangsprozess, in strukturierten Umsetzungsschritten, auch was das Organisatorische angeht. Das Doppeldirektorium wird abgeschafft, stattdessen wird ein Bildungsdirektor/eine Bildungsdirektorin nach erfolgter Ausschreibung auf fünf Jahre bestellt, wobei aus besonderen Gründen eine Abberufung erfolgen kann.

Die Finanzierung wird auch auf neue Beine gestellt, indem von der Basisfinanzierung abgegangen wird, diese auch entsprechend gekürzt wird, stattdessen sollen zweck­gebundene Mittel für definierte Projekte verwendet werden.

Mit all dem wird auch der Empfehlung des Rechnungshofes Rechnung getragen, und es ist durchaus erfreulich, dass sich diesbezüglich auch eine breite Mehrheit abzeich-net. In diesem Sinne danke ich allen, die dieses Gesetz mittragen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 136

16.27.47

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hohes Haus! Frau Minister, jetzt haben Sie wieder eine Reform gemacht, dieses Mal des BIFIE, und es ist keine Überraschung, dass aus dieser Reform wieder einmal nichts geworden ist.

Hätten Sie wirklich eine Reform machen wollen, dann hätten Sie das BIFIE auflösen müssen. Das, was das BIFIE macht, ist nicht nur ineffizient, wie der Rechnungshof sagt, sondern auch komplett unnötig, und zwar deshalb, weil wir in Österreich keine Bildungsforschung brauchen, denn wir wissen, dass Bildung in Österreich, so, wie Sie das aufgesetzt haben, nicht funktionieren kann. Das Problem in Österreich ist auch nicht dadurch zu lösen, dass man die Neue Mittelschule und auch Sonstiges beforscht, sondern das Problem ist nur dadurch zu lösen, dass man die Politik aus der Schule verbannt. (Beifall beim Team Stronach.)

Dazu sind Sie aber nicht bereit, Frau Ministerin. Auch betreffend Ihre Bildungsreform sieht man, dass Sie den Ländern unterlegen sind. Die Länder haben Ihnen das diktiert, was für die Länder gut ist, aber nicht das, was für die Bildung gut ist, und das ist das Problem, das wir in diesem Land haben. Das heißt, egal, was Sie beim BIFIE oder auch die allgemeine Schulreform betreffend machen, solange Sie nicht die Politik aus der Schule verbannen, wird das nichts.

Das Einzige, das wirklich funktionieren könnte – ich habe es Ihnen ohnehin schon öfters gesagt, aber anscheinend sind Sie auf diesem Ohr relativ taub –, ist die Privat­schule für alle. So, dass Sie jedem einen Bildungsscheck in die Hand drücken, der in eine öffentliche Schule will beziehungsweise in die Pflichtschule muss, und der kann sich dann aussuchen, ob er in eine öffentliche Schule oder in eine private Schule geht.

Sie haben bisher noch nicht erklären können, warum die öffentlichen Schulen vom Steuerzahler finanziert werden und die privaten Schulen nicht, wobei die privaten Schulen ja viel bessere Ergebnisse liefern. Das heißt, die privaten Schulen funktio­nieren in Österreich, aber die öffentlichen Schulen nicht. Bei den öffentlichen Schulen kann ein Viertel der Schüler noch immer nicht lesen und schreiben, wenn sie nach neun Jahren die Schule beenden. Bei den Privatschulen gibt es dieses Problem nicht.

Der Unterschied ist der, dass die öffentlichen Schulen für jene sind, die sich Privat-schulen nicht leisten können oder die das Pech haben, in einer Region zu leben, wo man auf die öffentliche Schule angewiesen ist oder es sich nicht leisten kann, in eine Privatschule zu gehen.

Das ist dieses Zwei-Klassen-Bildungssystem, das wir in Österreich haben und das Sie auch protegieren. Das verstehe ich überhaupt nicht, denn Sie als Sozialdemokratin sollten ja hier Chancengerechtigkeit im Auge haben, das heißt: Wie kommt ein Kind, das in einem Familienverband aufwächst, in dem man es sich nicht leisten kann, das Kind in eine andere Schule zu schicken, dazu, dass es hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt? – Auf der anderen Seite wird ein Kind aus gutem Hause, das es sich leisten kann, das Kind in eine Privatschule zu schicken, bevorzugt. Das müsste Ihnen als Sozialdemokratin wirklich wehtun, aber offensichtlich doch nicht, denn dazu höre ich nichts von Ihnen.

Wenn wir mit dem Vorschlag kommen, dass man jedem eine Privatschule ermöglichen soll, der leider nicht den Vorzug hat, in einer Region zu leben, wo auch die öffentliche Schule entsprechend brauchbar ist, dann kommen Sie immer mit dem Schein­argument: Ja, aber in der privaten Schule können wir keinen Einfluss auf die Lehrer nehmen. Das ist aber genau der Vorteil, dass Sie in den Privatschulen keinen Ein­fluss auf die Lehrer nehmen können. Das ist die Autonomie, von der wir sprechen, denn in der öffentlichen Schule haben wir das Problem, dass man jene Lehrer  und


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das sind laut Gewerkschaft angeblich über 5 000 –, die als sogenannte Wanderpokale von einer Schule zur nächsten weitergereicht werden, nicht loswird.

Daher haben wir eben in diesen Schulen das Problem, dass dort ungeeignete Lehrer auf unsere Kinder losgelassen werden. Dieses Problem gibt es in der Privatschule nicht, denn in der Privatschule werden diese Lehrer freigesetzt, und das ist das Einzige, was sinnvoll ist. Man muss die Lehrer freisetzen, die für diesen Job nicht geeignet sind. (Beifall beim Team Stronach.)

Genauso wie Sie ungeeignete Chirurgen freisetzen würden oder Busfahrer, die sich jeden Tag ansaufen. Würden Sie die auf Ihre Kinder loslassen? – Das machen Sie ja auch nicht. Warum sträuben Sie sich in der Schule? Warum sträuben Sie sich davor, diese 5 000 Problemlehrer, die wir in diesem Land haben, endlich umzuschulen und vielleicht sogar in Ihrem Ministerium anzustellen? – Sie haben damit wahrscheinlich eh kein Problem. (Heiterkeit des Abg. Walter Rosenkranz.) In der Schule haben sie nichts verloren, und darüber müssen wir sprechen, aber darüber wollen Sie nicht sprechen.

Rechnen Sie sich einmal aus, was 5 000 Lehrer unseren Kindern antun! 5 000 Prob­lemlehrer, die von einer Schule zur nächsten als „Wanderpokal“ weitergereicht werden! Nehmen Sie einen Taschenrechner zur Hand und rechnen Sie sich einmal aus, wie viele Kinder davon betroffen sind. Das sind die Probleme, die Sie nicht ansprechen wollen, und dann kommen Sie mit solch einer BIFIE-Reform daher, die in Wirklichkeit keine Reform ist, sondern nichts anderes als der verzweifelte Versuch, mit ganz kleinen Stellschrauben irgendetwas im System zu bewegen. Das können Sie aber nicht.

Wenn Sie wirklich etwas tun wollen, dann ermöglichen Sie allen die Privatschule. Das heißt, die Eltern bekommen einen Bildungsscheck und wählen selbst zwischen Privat­schule und öffentlicher Schule. Das kostet genauso viel wie das aktuelle System, keinen Cent mehr, nur haben wir dann die Gewissheit, dass wir bei 100 Prozent oder annähernd 100 Prozent der Kinder zumindest das schaffen, was Sie nicht schaffen, nämlich allen Lesen und Schreiben beizubringen. Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

16.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.

 


16.33.59

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Lugar, das war jetzt Themenverfehlung – wir debattieren das BIFIE-Gesetz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich weiß schon, dass das Gesetz an sich für populistische Stellungnahmen hier heraußen nicht viel hergibt, und daher muss man dann jede Gelegenheit nützen, um – ceterum censeo – das zu sagen, was man sonst auch immer sagt. (Abg. Lugar: Hat Ihnen mein Redebeitrag nicht gefallen?)

Zum BIFIE-Gesetz selbst: Zu begrüßen ist die neue Ausrichtung des BIFIE, und zwar inhaltlich wie auch organisatorisch. Es ist nunmehr eine klare Konzentration auf die wissenschaftlichen Aufgaben gegeben, also Bildungsforschung, Monitoring und Unterstützung der Qualitätsentwicklung, einschließlich der nationalen Bildungsbericht­erstattung.

Betreffend die nationale Bildungsberichterstattung wird man vielleicht im Rahmen der Bildungsreformkommission noch nachschärfen müssen, weil ich der Ansicht bin, dass Forschungsergebnisse des BIFIE, aber auch Ergebnisse des Monitorings von Schulen natürlich dazu verwendet werden müssen, Qualitätssteigerungen oder Verbesserungen


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dort, wo sie erkennbar sind, zu ermöglichen. Dazu wird nach meinem Verständnis am Ende des Tages vielleicht auch eine Veröffentlichung der Ergebniskontrollen stehen, auch wenn das dann für Schulen bedeuten würde, dass sie dadurch vergleichbar werden. Ich halte das für einen guten Schritt.

Zur Organisationsreform: Dass nur mehr ein Direktor/eine Direktorin statt zwei Direktoren oder Direktorinnen zu bestellen sein wird, ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Der Rechnungshof fordert trotzdem ein Vier-Augen-Prinzip ein. Ich nehme an, dass es dann Aufgabe des Aufsichtsrates sein wird, hier Einvernehmen mit der Direktion herzustellen.

Die Stelle des Direktors beziehungsweise der Direktorin ist international auszu­schreiben. Ich hoffe, dass wir tatsächlich eine Person verpflichten werden können, die all den Anforderungen entspricht und insbesondere auch die entsprechende Erfahrung im Bildungs- und Forschungsbereich mitbringt.

Der Aufsichtsrat wird gestärkt. Er bekommt mehr Aufgaben der kaufmännischen und wirtschaftlichen Steuerung – das ist durchaus eine Herausforderung für den Aufsichts­rat – und er bekommt mehr Kontrollfunktionen.

Der wissenschaftliche Beirat wird seine Konzentration rein auf die wissenschaftliche Arbeit auszurichten haben. Er wird aber auch an der Direktorenfindung mitwirken.

Insofern ist neben der bedarfsorientierten Basiszuwendung auch  das ist bereits angesprochen worden – die Aufgabenübertragung der Zentralmatura in das Ministe­rium budgetär abzubilden, was in dieser Gesetzesvorlage auch vorgesehen ist. Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


16.37.11

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir reparieren heute ein Gesetz, das die Bedingungen für eine der zentralen bildungspolitischen Einrichtungen in Österreich festlegt, das BIFIE. Für die Zuhörerin­nen und Zuhörer, die das nicht wissen: Das BIFIE hat bislang ganz zentrale Punkte, wie beispielsweise die Evaluierung der 10-Jährigen in der Volksschule, der 14-Jährigen und die Durchführung der Zentralmatura, wahrgenommen. Das BIFIE hat Bildungs­forschung betrieben und hat den Nationalen Bildungsbericht herausgebracht. Ganz, ganz wichtige, zentrale Punkte in der österreichischen Bildungslandschaft sind vom BIFIE betreut worden.

In den letzten Jahren hat es allerdings gekracht, und zwar ganz ordentlich. Es hat immer wieder Hinweise auf finanzielle Unregelmäßigkeiten gegeben. Es hat politische Einflussnahme gegeben. Man hat zu Recht die Organisationsstruktur kritisiert. Wir haben Sie immer wieder darauf hingewiesen, dass der fast durchgängige Parteiproporz inakzeptabel ist. Wir haben hier jeweils vor drei, vier, fünf Jahren Dringliche Anfragen an Sie beziehungsweise Ihre Vorgängerin gerichtet. Wir haben Reparaturvorschläge gemacht. Der Rechnungshof hat das immer wieder unterstützt, leider ist lange Zeit nichts geschehen. Umso froher sind wir, dass Sie jetzt das Problem angegangen sind und uns ein Gesetz vorlegen, dem wir zumindest großteils folgen können. Wir werden also mit einigen Ausnahmen zustimmen, auch nach langen Überlegungen zustimmen, weil wir sagen, dass hier ganz zentrale grüne Forderungen der letzten Jahre erfüllt werden.

Vor allem weise ich darauf hin, dass an der Spitze des BIFIE nicht mehr jeweils eine Rote und ein Schwarzer oder umgekehrt installiert werden, nicht mehr nach Partei-


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proporz besetzt wird, sondern dass es eine internationale Ausschreibung für eine wissenschaftliche Leitung gibt. Es wird hoffentlich eine Person gefunden werden, die auch die entsprechenden organisatorischen Fähigkeiten hat. Das ist für uns ganz zentral, das ist für uns ganz wichtig.

Parteipolitik raus, Sachverstand rein!, das war unser Motto in den vergangenen Jahren. Ich glaube, wir gehen jetzt zumindest ansatzweise einen Schritt in diese Richtung.

Im Gegensatz zu den Rechtsparteien glauben wir, hier deshalb zustimmen zu können, weil beispielsweise erkannt wird, dass hoheitliche Aufgaben ins Ministerium gehören.

Herr Kollege Rosenkranz, weil Sie bekritteln, dass es bei den 65 Beschäftigten bleibt: Ja! Nur: Die Zentralmatura ist eine derart sensible Angelegenheit, dass ich da jetzt im Jahr 2015 nicht mit Experimenten starte und Kürzungen vornehme und Personen einspare, die eventuell Wichtiges beitragen können, sondern diese Durchführung möchte ich zumindest im Jahr 2016 und dann vielleicht auch 2017 schon in geordneten Bahnen vorgenommen wissen. Man kann sich dann überlegen – da gebe ich Ihnen recht –, ob man das effizienter gestalten kann.

Aber schauen wir zuerst einmal darauf – das haben sich die Maturantinnen und Maturanten genauso wie die Lehrkräfte verdient –, dass das ohne Verunsicherung über die Bühne geht. Das ist für uns ein ganz zentraler Punkt.

Ich habe, Frau Ministerin, noch die Bitte, dass man, was die Standorte Graz und Klagenfurt anlangt, sensibel vorgeht. Dass man auf das vorhandene Know-how an diesen Standorten vorläufig nicht verzichtet, ist, glaube ich, selbstverständlich und wurde zumindest im Ausschuss auch von Ihrer Seite her entsprechend zugesagt.

Wir werden vor allem in einem Punkt unsere Skepsis äußern, das betrifft die wis­senschaftliche Auseinandersetzung mit den erhobenen Daten. Ich glaube, da müssen wir einen deutlichen Schritt weiter gehen, als es hier vorgesehen ist.

Wir haben Ihnen im Zuge der letzten Jahre auch immer wieder vorgeschlagen, eine externe Verwaltung der Daten sicherzustellen, ähnlich wie das in Deutschland bereits gemacht wird, wo es eine sogenannte Trusted Third Party gibt, die nur damit befasst ist, erhobene Daten sicherzustellen und sie der wissenschaftlichen Forschung zugäng­lich zu machen.

Das kann nicht in die Obliegenheit des BIFIE gehen, sondern ich glaube, das ist etwas, was Fachleute bestimmen sollten und sich nicht interessierte Personen, die vielleicht diese Daten für die eigene wissenschaftliche Forschung verwenden wollen, aussuchen können, wem sie das geben und wem nicht.

Insgesamt ist es aber ein Schritt in die richtige Richtung. Wir sind froh, dass er gemacht wird und werden daher zustimmen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

16.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


16.43.06

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Walser hat im Gegensatz zu im Ausschuss jetzt mit ein paar Klimmzügen die Zustimmung schöngeredet und hat dabei ins Treffen geführt, er möchte die Maturantinnen und Maturanten im Rahmen der Zentralmatura in den Jahren 2016 und 2017 nicht einem Chaos überlassen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 140

Kollege Walser, 2016 ändert sich noch nichts, denn da existiert das BIFIE noch. Das heißt, alle, von denen Sie wollen, dass sie dort arbeiten, bleiben 2016 erhalten, vom Ersten bis zum Letzten. Also für 2016 brauchen Sie Ihre Panik hier nicht verströmen zu lassen, nur für 2017. (Abg. Walser: Wir beschließen aber jetzt das Gesetz!)

Vielleicht ist das Ihr Tempo, mit dem Sie Reformen angehen wollen, damit würden Sie sich in dieser Bundesregierung wirklich sehr wohl fühlen. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Walser.) Das würden wir in einem Jahr durchaus machen können, ob man dabei vielleicht den einen oder anderen Dienstposten einsparen kann, so viel Erfah­rung würde man uns schon zutrauen können.

Sie sind eher für die Schritte der Langsamkeit – bitte. Wir wollen rasche Reformen, die genauso qualitätssichernd sind. (Beifall bei der FPÖ.)

16.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


16.44.00

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir verhandeln einen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung, der Regierungsparteien zum BIFIE, das ist das Bundesinstitut für Bildungsforschung. Ja, Frau Ministerin, ich halte das für einen Schritt in die richtige Richtung. Wir NEOS werden das unterstützen.

Ich glaube, es ist tatsächlich ein Fortschritt, dass wir ein internationales Bewerbungs­verfahren für die Geschäftsführung machen. Das ist ein Schritt in die Richtung, die wir uns insgesamt für das Schulsystem in Österreich wünschen, nämlich Parteipolitik raus aus den Schulen und Kompetenz- und Qualitätsorientierung hinein in die Schulen. Das ist ein Punkt von mehreren, die hier in die richtige Richtung zeigen.

Ich teile den Kritikpunkt der Grünen, des Kollegen Walser, dass man bei der Verwer­tung der wissenschaftlichen Daten, bei der Offenlegung, Transparenz und auch Anschlussfähigkeit genauer hinschauen muss, und deswegen werden wir auch – Danke für die getrennte Abstimmung – diese Position in der getrennten Abstimmung unterstützen.

Wir sind anders als Herr Kollege Lugar der Meinung, es braucht durchaus ein Bundes­institut für Bildungsforschung. Es ist nicht so, dass die Bildungsforschung in Österreich besonders üppig ausgestattet ist, sondern, ganz im Gegenteil, es ist in Österreich fast ein Brachland, und ich glaube, es ist auch legitim, dass neben der tertiären Forschung auch ein eigenes Bundesinstitut für Bildungsforschung installiert ist.

Es geht hier um Bildungsforschung als Schlüssel zur Innovation, und es gibt wenige gesellschaftliche Bereiche, in denen wir so wenig Innovation haben wie im Bildungs­bereich. (Abg. Lugar: Das liegt an der Politik!) Das ist ja mit ein Problem der österreichischen Schule und vor allem mit ein Problem der österreichischen Schülerin­nen und Schüler und damit der Eltern, dass Innovation nicht ins Leben kommt. Wir werden daher alles gutheißen, was Innovation fördert. Daher auch grundsätzlich ein Bekenntnis zum BIFIE: Ja, das soll es weiter geben!

Die Fragezeichen im Ausschuss habe ich schon angemerkt. Frau Ministerin, für mich ist es okay, dass wir die Matura ins Ministerium ziehen. Dass wir alle 65 Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter eins zu eins übernehmen, läuft zumindest nicht unter dem Titel Optimierung und Effizienzsteigerung, Effektivitätssteigerung und Verbesserung. Aber Sie haben versprochen, dass Sie im Nachgang der Übernahme darauf schauen, was man besser machen kann. Das halte ich für wichtig, und da werden wir auch dranbleiben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 141

Zum Thema Innovation: Es ist uns natürlich wichtig, das hier als kleinen Schritt in die richtige Richtung zu sehen.

Frau Ministerin, Sie wissen, dass wir grundsätzlich ein Anliegen haben, das mit diesem Gesetz und vor allem mit der Bildungsreform nicht adressiert ist. Wir haben in Öster­reich nach wie vor eine ausgeprägte Misstrauenskultur im Schulsystem. Wir haben eine ausgeprägte Weisungskultur. An entlegenen Orten wird in hohem Detaillierungs­grad festgelegt, was am Ende einer militärischen Befehlskette die Lehrerinnen und Lehrer dann vor Ort als Befehlsempfänger auszuführen haben. Das ist falsch, denn Lehrerinnen und Lehrer sind Expertinnen und Experten. Die studieren jahrelang für diesen Beruf, und so sollten wir sie behandeln. Deswegen brauchen wir da keine Überreglementierung, sondern ein anderes Verständnis von Bildungspolitik.

Bildungspolitik schafft, das wäre unser Bild, Frau Ministerin, Fixräume für Freiräume, und deswegen möchte ich hier einen Entschließungsantrag einbringen betreffend Förderung von Innovation im System Schule durch Abbau der bürokratischen …

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Klubobmann, bitte entschuldigen Sie, dieser Antrag liegt uns nicht vor. Vielleicht könnte diesen Antrag ein Redner Ihrer Fraktion nach Ihnen einbringen.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Das ist ein guter Vorschlag zur Güte. Dem werden wir folgen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

16.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt jetzt Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek. – Bitte.

 


16.48.26

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsi­dent! Hohes Plenum! Ich bedanke mich bei all jenen, die dem BIFIE eine gute Chance und Möglichkeit geben, dass das, was lange und intensiv vorbereitet wurde, heute hier beschlossen wird, nämlich das BIFIE neu aufzustellen mit dem eindeutigen Ziel, das Profil zu schärfen, effizienter, effektiver zu arbeiten.

Ich möchte mich schon an dieser Stelle wirklich aufrichtig bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BIFIE bedanken.

Wenn wir uns daran erinnern, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es war An­fang 2014, als ein krimineller Hackerangriff einen Server im Ausland lahmgelegt hat.

Dann waren einige doch unrunde Geschichten rund um das Bildungsforschungsinstitut. Wir waren im allerersten Jahr der neuen Matura. Heuer hat sie wirklich gut geklappt, und ich bin sehr froh darüber und daher gebührt gerade den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BIFIE mein großer Dank, die das auch im laufenden Schuljahr, also nächstes Kalenderjahr, noch einmal abhandeln werden, denn natürlich sind die Beispiele für die nächste Matura schon längst fertig. Wir brauchen die Expertise dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, daher wandern sie auch vorläufig selbstverständlich eins zu eins ins Ressort.

Im Laufe der Jahre, das habe ich zugesichert, wird man, selbstverständlich im Einver­nehmen mit allen Beteiligten, schauen, ob man die Expertise noch in der Stärke braucht oder ob einiges schon vorbereitet ist; aber keinesfalls überstürzt und keines­falls verunsichernd gegenüber der exzellenten Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und keinesfalls ohne Belegschaftsvertretung, nur um das noch einmal zu sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Zeitplan war doch ambitioniert, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, denn es war im Februar 2014, als die ersten Unsicherheiten mit diesem Hackerangriff aufka-


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men. Im Sommer 2014, also wenige Monate danach, haben wir das BIFIE auf Herz und Nieren geprüft, es hat eine TÜV-Überprüfung stattgefunden. Es hat sich ein Lenkungsausschuss gebildet, der sich dann auch mit internationaler Expertise die nötige Zeit genommen hat, um auch Empfehlungen für eine Neuaufstellung, für eine Reduktion des BIFIE abzugeben.

Das ist erfolgt, und wir haben das dann auch mit Ihnen im Ausschuss diskutieren können. Wir sind weitgehend den Empfehlungen des Lenkungsausschusses gefolgt, haben natürlich auch versucht, die Vorschläge des Rechnungshofs einzuarbeiten und haben daher in Zukunft ein TÜV-überprüftes BIFIE mit einem Standort, mit einer Findungskommission, einer internationalen Ausschreibung der Stelle des Direktors beziehungsweise der Direktorin, einer Stärkung des Aufsichtsrates, einer Stärkung des wissenschaftlichen Beirates mit der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Ergeb­nis­sen – anonymisiert selbstverständlich –, aber auch mit der Verpflichtung zur Koope­ration bei Forschungsvorhaben.

Das sind, glaube ich, neben der Finanzierung, die wir auch neu aufstellen, ganz neue Wege. Es wird nicht mehr eine fixe Basiszuwendung geben, sondern die wird bedarfs­orientiert sein und sich nach den Forschungsaufträgen richten.

Ich glaube – auch das wurde heute schon gesagt –, dass mit den Bildungsstandards überhaupt neue Standards in Österreich geschaffen wurden, denn die Schulen erfahren, wenn die Standards überprüft werden, bis zu den Eltern hinunter, wie ihre Kinder gelegen sind. Die Schule weiß das auch, und für die Schulentwicklung ist das besonders wichtig. Man weiß es für einen Bezirk, man weiß es für ein Bundesland, und wir wissen es österreichweit im Vergleich der einzelnen Schultypen.

Sie wissen ohnehin, dass diese Vergleiche ein bisschen hinken, aber es ist wichtig, dass wir die Daten haben. Sie hinken deswegen ein bisschen, weil natürlich in der jetzigen Form des Gymnasiums Unterschiede zur jetzigen Neuen Mittelschule bestehen, wo sich die Schüler- und Schülerinnenpopulation nicht so durchmischt, wie es wünschenswert wäre. Aber das steht auf einem anderen Blatt Papier, das ist nicht das Thema.

Ich bin sehr froh, dass wir finanziell reduziert haben, dass die Qualität gleich geblieben ist, dass wir das BIFIE hier neu aufstellen können und mit allen Beteiligten auch zur Güte verhandelt haben. Wir haben uns vom alten Direktorium verabschiedet, haben jetzt interimsmäßig eine Direktorin und einen Direktor und werden neu ausschreiben. Solche Ausschreibungsvorgänge brauchen halt ihre Zeit, daher starten wir am 1. Jänner 2017 mit der neuen Leitung. Die neue Matura, an der in diesem Schuljahr alle teilnehmen – 45 000 junge Leute –, führen wir mit dem altbewährten Team durch, das jetzt und auch in Zukunft dieses Team bleiben wird. Ob die eine oder andere Reduktion möglich ist, werden wir uns auf jeden Fall ansehen.

In diesem Sinne bedanke ich mich sehr. In dem Fall: gut Ding braucht Weile. Es brauchte diese Zeit, um alle Betroffenen gut mit einbeziehen zu können und um auch hier im Hohen Haus möglichst breite Zustimmung zu bekommen. Ich hoffe, dass wir das bei der Abstimmung dann auch zeigen können. (Beifall bei der SPÖ.)

16.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


16.54.12

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Ich finde die politische Diskussion sehr interessant und spannend: Auf der einen Seite erwarten wir von der Politik, dass sie neue Wege beschreitet, neue Dinge ausprobiert, und wenn man das auf der anderen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 143

Seite dann, wie im Fall des BIFIE, macht, dann wissen wir im Vorhinein schon immer, dass es sowieso nichts Ordentliches und nichts Gescheites ist.

Man hat 2008 mit dem BIFIE einen neuen Weg beschritten, und es hat, ja, zugegebe­nermaßen neben vielen Dingen, die sehr gut gelaufen sind, auch Geburtswehen gegeben. Die haben wir hier alle miterleben dürfen, und dieses BIFIE-Gesetz ist nur eine Konsequenz daraus, und ich denke mir, auch die richtige Antwort, die wir hier geben.

Wichtig ist, den einen Bereich, bei dem es um die operative Umsetzung geht, wieder zurück in das Ministerium zu geben. Ich will noch einmal betonen: Mir als Beleg­schaftsvertreter ist es auch wichtig, dass es da für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen Klarheit gibt, dass sie sich keine Sorgen machen müssen, was im Jahr 2017 mit ihnen und ihrer Beschäftigung passiert, sondern dass es eine klare Perspektive gibt: Ja, ich werde auch im Jahr 2017 noch eine Beschäftigung haben. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Kollege Wurm, ja, auch das Ministerium hat Einsparungsziele und Einsparungsvorgaben, und in diesem Sinne werden dort diese Vorgaben auch zu erfüllen sein. Aber in erster Linie ist einmal wichtig, dass hier eine Absicherung gegeben ist.

Das Zweite ist – das hat Kollegin Jank schon sehr gut skizziert –, dass es eine klare Ausrichtung und Fokussierung des BIFIE mit klaren Aufgabenstrukturen und einer Struktur gibt, die auch einem modernen Management entspricht. Wir haben dort eine Direktorin oder einen Direktor, deren oder dessen Bestellungsverfahren international ausgeschrieben und objektiviert wird. Es wird einen Aufsichtsrat mit stark erweiterten Kompetenzen geben. Es wird einen Beirat geben, der auch erweiterte Möglichkeiten hat. Und wichtig ist auch, wenn man ein solches Institut führen soll, dass es einen finanziellen Rahmenplan für die nächsten Jahre von 2017 bis 2019 gibt, der auch die Möglichkeit gibt, Neues auszuprobieren. Da werden bis zu 800 000 € zur Verfügung stehen, um Projekte umsetzen zu können.

Es gibt den klaren Auftrag an das neue Management, das BIFIE in Zukunft an einem Standort zu konzentrieren. Gleichzeitig gibt es auch die Mitteilung an die Beschäftigten in Klagenfurt und Graz: Da wird es langfristiger Strategien bedürfen, da werden in erster Linie nicht sofort Jobs gestrichen, sondern es gibt auch da die Zusage an die Beschäftigten, dass es einen vernünftigen Übergang geben wird.

Diese neue Ausrichtung heißt: Die Kompetenzen für die Matura gehen wieder zurück in das Ministerium, und alles, was Forschung und Entwicklung ist, wird in Zukunft im BIFIE konzentriert sein. Hier haben wir zahlreiche Aufgaben, die bereits von den Vor­rednern und Vorrednerinnen aufgezeigt wurden, bei denen wir Handlungsbedarf haben; wir haben aber auch in der Vergangenheit schon sehr vieles gemacht.

Zur Kritik, hier sei zu wenig Austausch mit der Wissenschaft gegeben: Ich denke, es wird sehr stark an der Person der neuen Leiterin oder des neuen Leiters liegen, wie das BIFIE in Zukunft agieren wird, wie es den Gestaltungsspielraum, den das Gesetz ja durchaus gibt, auch ausnutzen wird. Verbesserungen können immer geschehen!

Das ist aus meiner Sicht auf jeden Fall ein guter erster Schritt, mit dem wir wirklich klare Strukturen schaffen, damit die handelnden Akteurinnen und Akteure in diesem Rahmen das BIFIE mit neuem Leben erfüllen können. (Beifall bei der SPÖ.)

16.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 144

16.57.11

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministra! Eine ganz kurze Abweichung vom Thema, Herr Präsident, sei mir erlaubt. Ich möchte Ihnen danken: Sie waren der Erste, den ich hier mit dem Ruf „zur Sache“ gehört habe – das hatte ich bisher hier nicht gehört –, und dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. Er möge öfter ertönen – er hätte zum Beispiel bei Herrn Lugar auch ertönen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS.)

Damit bin ich schon beim eigentlichen Thema. Wir reden über das BIFIE-Gesetz und nicht über die allgemein konstatierte Bildungsmisere. Dieses Gesetz bringt ganz wichtige und richtige Neuerungen, da es vor allem die wissenschaftliche Ausrichtung des BIFIE wieder betont. Schul- und Bildungsforschung ist in Österreich tatsächlich derzeit mit Lücken versehen, weil sich die Erziehungswissenschaften an den Univer­sitäten, die ursprünglich eigentlich primär für Schulforschung eingerichtet wurden, inzwischen sehr ausgeweitet haben und alle möglichen Felder beackern und in der Schul- und Bildungsforschung Lücken lassen. Und da kann das BIFIE Wertvolles leisten, zum Beispiel gibt es gerade im Bereich Volksschule, also Primarstufe, kaum Forschung in Österreich. Und es gibt andere Lücken, die hier gefüllt werden könnten.

Zwei Wünsche oder Appelle habe ich dabei. Zum Ersten: Das BIFIE möge das natürlich in Abstimmung und Kooperation mit der sonstigen erziehungswis­sen­schaft­lichen Forschung in Österreich tun. Das hat es auch bisher schon gemacht. Ich selbst habe an diesen Kooperationen mitgewirkt und habe ihre guten Wirkungen auch haut­nah erlebt. Zum Beispiel sind im Zuge der Zentralmatura gemeinsam mit Fach­didaktikern in Österreich neue Standards bei der Beurteilung entwickelt worden, die sehr gut sind und die erstmals in Österreich – das weiß ich, wie gesagt, aus erster Hand, weil ich hier mitwirke und auch mitlehre – eine starke Vereinheitlichung der Standards, was die Beurteilung von Arbeiten betrifft, ermöglichen.

Der zweite Appell: Wissenschaft möge und muss natürlich unabhängig agieren können. Da sehe ich bei einem sehr nahe einem Ministerium angeschlossenen Institut gewisse Gefahren. Also diese Unabhängigkeit muss das BIFIE haben, damit die Ergebnisse, die es erbringt, auch wirklich objektiv und ohne politische Interessen ge­nützt werden.

Das sind meine zwei Wünsche, dann wird es ein gutes Gesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

16.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


17.00.01

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Kollege Walser hat es bereits gesagt: Wir werden zustimmen. Ich möchte trotzdem noch einmal auf einen Punkt eingehen, der mir als Wissenschaftssprecherin sehr wichtig ist. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir haben allgemein die Situation, dass die Schulforschung in Österreich nicht so ausgeprägt ist. Einer der Gründe ist: Es gibt grundsätzlich ein sehr großes Interesse, aber es gibt so viele Anfragen, dass man nicht jede Schulklasse ständig beforschen lassen kann, denn das ist auch ein Aufwand für die betroffene Schule und für die SchülerInnen. Umso wichtiger ist es allerdings, dass die Daten, die wir in diesem Be­reich erheben und die zur Verfügung stehen, auch tatsächlich all jenen zur Verfügung gestellt werden, die damit arbeiten wollen.

Es gibt jetzt in dem Gesetz zwar eine allgemeine Formulierung, die allerdings – Kollege Töchterle hat es auch bereits gesagt – ein bisschen schwierig ist. Es ist im Ausschuss


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 145

diskutiert worden, dass es ein Prozedere geben soll, bei dem entschieden werden soll, welche Institutionen mit den Daten arbeiten dürfen, ob das immer in Kooperation mit dem BIFIE sein muss oder ob die auch selbständig arbeiten dürfen.

Ich denke, es gibt auch in vielen anderen Bereichen Datenschutzbedenken. Dazu gibt es die Möglichkeit, Datenschutzvereinbarungen mit den ForscherInnen zu treffen. Das ist keine wahnsinnig neue Erfindung, das ist möglich.

Ich möchte hier eingehend noch einmal darum bitten und Sie auffordern, Frau Ministerin, dass Sie bei der Umsetzung dieses Gesetzes sehr genau darauf achten, dass Forscherinnen und Forscher ihre Projekte nicht vorab genehmigen lassen müssen, quasi inhaltlich durch einen Beirat des BIFIE, sondern dass das nach daten­schutzrechtlichen und allgemein wissenschaftlichen Kriterien erfolgt. Es ist ja klar, dass das gewährleistet sein muss, aber es kann nicht sein, dass sich das BIFIE aussucht, wer mit den Daten arbeiten darf und wer nicht. Das zu berücksichtigen wäre sehr wichtig. Ich möchte Ihnen das hiermit mitgeben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.01


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger zu Wort. – Bitte.

 


17.01.57

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Es gab Turbulenzen rund um das BIFIE, das ist uns allen oder fast allen noch bekannt. Es gab Schlagzeilen bezüglich Datenlecks, es gab Schlag­zeilen bezüglich Zentralmatura.

Erfreulicherweise hat unsere Frau Bundesminister erkannt, dass eine Reform dies­bezüglich notwendig ist, hat diese Reform auch in die Wege geleitet, hat eine Len­kungs­gruppe eingesetzt, die Vorschläge erarbeitet hat, und diese Vorschläge sind in die vorliegende Novelle eingeflossen.

Es sind damit zwei wesentliche Punkte erreicht: eine Umstrukturierung in inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht und die Konzentration auf wissenschaftliche Aufgaben. Es wurde richtig erkannt, wie das BIFIE saniert werden kann – eben mit schlankeren Strukturen und mit Wissenschaft und Forschung als Kernaufgabe.

Auch der Kritik des Rechnungshofes wird mit der Umsetzung dieser Reform Rechnung getragen. Der Zustand, der damals herrschte, wird im „profil“ 2014 sehr treffend be­schrieben.

„In der Praxis blieb es jedoch ein seltsamer Zwitter zwischen unabhängiger For­schungs­einrichtung, politischem Thinktank und hoheitlicher Verwaltung mit einem ungeklärten Verhältnis zum Ministerium, von dem es finanziell abhängt.“

Das Institut wird schlanker, transparenter und professioneller. Ab 2017 gibt es folgende Änderungen: Das Doppeldirektorium wird abgeschafft, es wird auch ein Bestell­verfahren objektiviert; es gibt nur mehr einen Standort, und zwar den in Salzburg; der Aufsichtsrat bekommt stärkere Rechte zu wissenschaftlicher Führung, und der wissen­schaftliche Beirat bekommt stärkere Rechte bei der Qualitätssicherung.

Die BIFIE-Reform geht in die richtige Richtung, ist zeitgemäß, steht für Wissen­schaftlichkeit und Unabhängigkeit. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 146

17.04.22

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die BIFIE-Reform ist sinnvoll. Es ist sinnvoll, dass man die Anzahl der Direktoren reduziert, dass man eine internationale Ausschreibung macht und dass man auch einen Fokus auf die wissenschaftliche Arbeit legt.

Ich möchte auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen, der auch im letzten Unter­richtsausschuss diskutiert wurde, nämlich dass auch pflegebedürftige behinderte Kinder ein Recht auf Schulbildung haben. Das ist derzeit oft nicht der Fall. Wenn ein behindertes Kind ein Beatmungsgerät hat, wenn es Medikamente oder Insulinspritzen benötigt oder eine Magensonde hat, wird es oft vom Unterricht ausgeschlossen. Man argumentiert damit, dass da die notwendigen Ressourcen fehlen.

Es ist auch keine gute Lösung, wenn man eine Krankenschwester, eine Pflegefachkraft in die Klasse setzt. Erstens hat diese wenig zu tun, die wartet dann, bis endlich einmal das Beatmungsgerät abgesaugt werden kann; auf der anderen Seite wird dadurch auch das Kind in der Klasse stigmatisiert – als krank, als Kind mit Sonderbedarf.

Die beste Lösung ist, wenn PädagogInnen oder vor allem auch die Schulas­sis­tentInnen, die von Bund, Land oder Gemeinde finanziert werden, auch Pflegetätig­keiten durchführen dürfen: dass sie eingeschult werden, dass sie das Basismodul Pflege besuchen dürfen und dann auch diese Pflegetätigkeiten durchführen. Damit wäre ein ganz normaler Alltag eines pflegedürftigen Kindes in der Schule möglich.

Dazu braucht es eine Änderung im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, dessen Novelle jetzt ansteht. Ich ersuche Sie, Frau Ministerin, sich hier auch dafür einzu­setzen; denn der Schulbesuch aller Kinder, auch jener von behinderten Kindern mit Pflegebedarf, ist eine Frage der Menschenwürde. Und die Menschenwürde müsste auch in der Verfassung verankert werden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek und Strolz.)

17.08


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Preiner zu Wort gemeldet. Ich stelle Ihnen 3 Minuten Redezeit ein. – Bitte.

 


17.08.45

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße sehr die vorliegende Änderung des BIFIE-Gesetzes aus dem Jahr 2008. Dadurch kann das BIFIE wieder zu seinen Kernaufgaben zurückkommen, nämlich Bildungsforschung zu betreiben, Bildungs­standards durchzuführen und Kontakt zu internationalen Bildungsforschungsinstitu­tionen zu halten.

Was sind die Eckpunkte der Novelle des BIFIE-Gesetzes? Neu ist zum einen, dass es klare Verantwortlichkeiten gibt – es gibt nur mehr eine Direktorin oder einen Direktor. Zum anderen ist auch neu, dass der Aufsichtsrat mehr Verantwortung hat, aber auch dass es mehr Transparenz gibt, nämlich in der Bestellung des Direktoriums, des Aufsichtsrates, aber auch was den wissenschaftlichen Expertenbeirat betrifft.

Ich begrüße ebenfalls, dass die Erstellung der Zentralmatura ab 2017 wieder im Bildungsministerium angesiedelt ist, und hoffe, dass es in Bälde auch nur einen zentralen Standort für das BIFIE geben wird.

Kolleginnen und Kollegen! Durch diese Novelle BIFIE neu tätigt das BIFIE einen wichtigen Schritt in Richtung moderne internationale Bildungsforschungsinstitution. Das BIFIE leistet aber auch im Bereich der informellen Kompetenzmessung Wichtiges. Es legt die Grundlage dafür, dass immer mehr PädagogInnen sich dieser freiwilligen Lernstandsfeststellung mit ihren SchülerInnen unterziehen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 147

Diese freiwillige Lernstandsfeststellung legt die Grundlage dafür, dass PädagogInnen und die Schüler selbst vom BIFIE eine entsprechende Rückmeldung bekommen, wo sie in ihrem „Ausbildungsstand“ stehen.

Das ist wichtig, um Stärken zu erkennen, aber auch um über Schwächen Bescheid zu wissen. So erfahren LehrerInnen und SchülerInnen rechtzeitig, wo individuelle Förder­maß­nahmen getätigt werden müssen.

Kolleginnen und Kollegen, für eine moderne Schule im 21. Jahrhundert, für die Umsetzung des BIFIE-Gesetzes neu ist es auch notwendig, dass es im gesamten Bundesgebiet eine zentrale, schnelle Breitbandinternet-Anbindung für alle Schulen gibt. Diesbezüglich leistet das Verkehrs- und Infrastrukturministerium für das Jahr 2016 300 Millionen €, bis 2020 ist 1 Milliarde € dafür vorgesehen.

Es gilt nämlich das geflügelte Wort: Die Schüler, die Jugendlichen müssen zukunftsfit sein. Eine schnellere Breitbandinternet-Anbindung in allen Schulen Österreichs erhöht auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Letzten Endes ist das auch eine bessere wirtschaftliche Absicherung für den Wirtschaftsstandort Österreich. Um den Spruch auf dieser Broschüre (die Broschüre in die Höhe haltend) zu zitieren: „Kein Kind ohne digitale Kompetenzen“.

Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher an den Fernsehapparaten zu Hause! Ich wünsche Ihnen zu den bevorstehenden Feiertagen einige geruhsame Tage, für 2016 alles Gute, vor allem Gesundheit, und das deshalb, weil ich morgen wahr­schein­lich nicht das Wort ergreifen werde. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Erwin, so was tut man nicht!)

17.12


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber zu Wort gemeldet. – Bitte.

17.12.32

 


Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Frau Präsidentin! Ge­schätzte Bürgerinnen und Bürger, die via Fernsehen oder Internet dabei sind! Sehr geehrte KollegInnen! Kollege Preiner hat sich schon verabschiedet. Ich möchte trotz­dem noch einen kleinen Punkt zum BIFIE-Gesetz ansprechen. Es ist zwar schon sehr viel erwähnt worden, was die organisatorische Trennung, aber auch die Hoheits­verwaltung betrifft, deshalb möchte ich die Bildungsforschung in den Fokus rücken.

Ganz kurz zur inhaltlichen Neuausrichtung: Genau mit dieser erfüllen wir die Vorgaben und die Forderungen, die der Rechnungshof dem BIFIE auferlegt hat, nämlich effizienter und effektiver zu werden.

Bisher hat das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung zwei Hauptstandorte gehabt, wir haben zwei Hauptaufgaben gehabt, wir haben zwei Direktoren gehabt. All das wird reduziert. Es gibt zukünftig ein international ausge­schriebenes Direktorium mit Standort in Salzburg, wobei – mir ist es so vorgekommen, als ob man das neue Chaos schon wieder herbeireden möchte – die Mitarbeiter aus dem Standort Wien in das Bildungsministerium übernommen werden, damit es genau nicht zu einem Chaos, zu problematischen Entwicklungen kommt, sondern diese Zentralmatura zukünftig effizient, aber auch ohne Probleme abgewickelt und durch­geführt werden kann.

Was die Hoheitsverwaltung betrifft, ist die bisherige Aufgabe des BIFIE Wien in das Bundesministerium übergegangen. Ich kann das nur begrüßen, weil diesbezügliche Pannen, die in der Vergangenheit vorgekommen sind, nun eingeschränkt werden, weil das jetzt in eigener Hand ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 148

Durch die Wiedereingliederung ist somit die hoheitliche Aufgabe im Ministerium, die Reifeprüfung wird das BIFIE nur insofern durchführen, als es die Forschung dahinter durchführen wird, nämlich mit den Daten, die vom Ministerium zur Verfügung gestellt werden.

Jetzt komme ich zu dem Punkt, der mir ganz besonders wichtig ist, den auch Kollegin Maurer schon erwähnt hat, das ist genau der zentrale Bereich der Bildungsforschung. Diese Novellierung des BIFIE-Gesetzes räumt nämlich auch die markantesten Schwächen des alten und ursprünglichen Gesetzes aus. Es wird zukünftig die Pflicht zur Kooperation mit anderen Bildungsforschungsinstituten und -einrichtungen geben. Das sind Pädagogische Hochschulen, Universitäten, aber auch außeruniversitäre Institute.

Auch ganz wichtig: Es wird eine Veröffentlichungspflicht für die Forschungsergebnisse des BIFIE geben.

Von großer Bedeutung ist auch – das hat schon Kollege Töchterle angesprochen beziehungsweise kritisch hinterfragt – die Unabhängigkeit des BIFIE und der Ergeb­nisse. Jeder weiß, dass etwas nur dann wissenschaftlich ist, wenn die Grund­sätze der Objektivität, der Reliabilität und der Validität eingehalten werden, wenn die Messungen wiederholt werden können.

Das BIFIE hat sich bisher sehr wenig in die Karten schauen lassen und anderen Forschungsinstituten kaum die Möglichkeit gegeben, die Zuverlässigkeit der BIFIE-Ergebnisse zu überprüfen, indem nämlich die Daten nicht zur Verfügung gestellt worden sind oder nicht zugänglich waren.

Die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen ist aber ein wesent­licher Bestandteil der wissenschaftlichen Forschung und ist auch der Grund­stein und die Basis für die internationale Anerkennung in einer Forschungscommunity. Als Vorbild für die Neuausrichtung des BIFIE-Gesetzes wird das deutsche Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen herangezogen, IQB genannt.

Mit dieser Novelle und mit dieser Weiterentwicklung des BIFIE sind wir auf einem guten Weg. Ich freue mich auch darüber, dass die Grünen hier im Nationalrat mitgehen werden, auch wenn es im Ausschuss noch nicht der Fall war. Ein herzliches Danke – und danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der SPÖ.)

17.16


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


17.16.20

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Schon wieder da? Werten Sie das als Zeichen unserer Beharrlichkeit in dieser Thematik. Wir werden hier nicht lockerlassen. (Abg. Schieder: Ich glaube, das hat eher mit dieser Organisationsfrage zu tun!)

Wie gesagt, wir unterstützen Ihren Zug für das BIFIE-Gesetz. Bildungsforschung ist ein wichtiger Beitrag für Innovation im Bildungsbereich. Allerdings schwebt uns für Inno­vation ein wesentlich größerer Hebel vor. Sie kennen ihn und ich werde ihn immer wieder hier vortragen: Es geht um die Selbstorganisationskräfte des Systems Schule. Diese werden nicht genutzt, sondern, im Gegenteil, blockiert.

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 149

Entschließungsantrag

betreffend Förderung von Innovation im System Schule durch Abbau der bürokra­tischen Überreglementierung und Stärkung der Selbstorganisationskräfte

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen, wird beauftragt, gemeinsam mit den Schulpartnern, externen Expert_innen, der Zivil­gesellschaft und allen Parlamentsparteien einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, um im System Schule mehr Innovation und ,Schulentwicklung von unten‘ zu ermöglichen und zu fördern.

Die Schulen sollen als lernende Organisationen einen klaren Handlungsrahmen erhal­ten, im Rahmen dessen sie mit pädagogischer, finanzieller und personeller Autonomie ihren Aufgaben nachgehen. Die Erreichung der definierten Zielvorgaben (u.a. Mittlere Reife) wird begleitet und kontrolliert. Die aktuelle bürokratische Überreglementierung des Systems Schule wird umfassend zurückgefahren, die Selbstorganisationskräfte des Systems werden gestärkt.“

*****

Ich bitte um Unterstützung! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Walser.)

17.18


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Förderung von Innovation im System Schule durch Abbau der büro­krati­schen Überreglementierung und Stärkung der Selbstorganisationskräfte

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (893 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird (921 d.B.)

Die in Österreich stark ausgeprägte Weisungs- und Misstrauenskultur im Bildungs­bereich versucht den Schulalltag bis ins kleinste Detail von oben mittels Gesetzen, Verordnungen und Erlässen zu reglementieren. Sämtliche Eventualitäten sollen berücksichtigt und kontrolliert werden. Das regulative Korsett ist eng zugeschnürt und die Schulen sind oft polit-taktisch motivierten, außerschulischen Einfluss- und Zugriffs­möglichkeiten ausgeliefert. Das Ergebnis: Eine aufgeblähte Bürokratie, politische Interventionen und ein unüberschaubarer Verordnungsdschungel binden Ressourcen, blockieren die Selbstorganisationskräfte des Systems Schule sowie individuelles Enga­gement und frustrieren Systemteilnehmer_innen, primär die Schulleitungen und die Lehrer_innen, in weiterer Folge Schüler_innen und Eltern.

Wenn sich der Eindruck verhärtet, dass es im System hakt, dann erhöhen wir den bürokratischen, ideologischen oder parteipolitischen Anpressdruck und verfeinern die top-down-Detailsteuerung. Das System Schule braucht eine grundsätzliche Neuorien­tierung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 150

Diese Überreglementierung konterkariert bzw. erschwert innovative Entwicklungen im Schulsystem. Schule ist eine lernende Organisation, in der alle Verantwortung über­nehmen müssen:

die Politik für die Ausprägung des gestalterischen Rahmens,

die Schüler_innen für ihre Entwicklung und Lernfortschritte,

die Lehrer_innen für deren optimale Führung, Begleitung und Unterstützung,

die Schulleiter_innen für die kompetente Führung der Organisation und

die Eltern für ihre Teilhabe am Schul- und Lerngeschehen.

Die Aufgabe der Politik ist es in diesem Zusammenhang, einen fixen Rahmen für Freiräume zu schaffen, gemeinsame Zielvorgaben auszugeben und deren Erreichung zu begleiten und zu evaluieren – wir schlagen hier die Einführung der „Mittleren Reife“ vor. Damit gibt sie den Schulleitungen sowie den Pädagoginnen und Pädagogen Frei­heit und Verantwortung in Umsetzung und Gestaltung des jeweiligen Schulstandortes. Bildungsreform und Schulentwicklung geschieht somit permanent und täglich „von unten“.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen, wird beauftragt, gemeinsam mit den Schulpartnern, externen Expert_innen, der Zivil­gesellschaft und allen Parlamentsparteien einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, um im System Schule mehr Innovation und „Schulentwicklung von unten“ zu ermöglichen und zu fördern.

Die Schulen sollen als lernende Organisationen einen klaren Handlungsrahmen erhalten, im Rahmen dessen sie mit pädagogischer, finanzieller und personeller Auto­nomie ihren Aufgaben nachgehen. Die Erreichung der definierten Zielvorgaben (u.a. Mittlerer Reife) wird begleitet und kontrolliert. Die aktuelle bürokratische Überregle­mentierung des Systems Schule wird umfassend zurückgefahren, die Selbstorgani­sationskräfte des Systems werden gestärkt.“

*****

 

17.19.01

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 893 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Walser vor.

Ich werde daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 11 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diese Teile des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 151

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Somit komme ich gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Damit gelangen wir nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung von Innovation im System Schule durch Abbau der bürokratischen Überreglementierung und Stärkung der Selbstorganisationskräfte.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

17.20.48 13. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (852 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Bewährungshilfegesetz geändert werden und mit dem ein Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen nach §§ 129 I, 129 I lit. b, 500 oder 500a Strafgesetz 1945 sowie §§ 209 oder 210 Strafgesetzbuch erlassen wird (JGG-ÄndG 2015) (929 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 582/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Modernisierung des Jugendstrafrechts (930 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 724/A der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Hand­lungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (931 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 13 bis 15 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


17.21.47

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger! Hohes Haus! Wir werden dieser Reform nicht zustimmen, und zwar aus einem einfachen Grund. Ich wiederhole unsere Ausführungen, die wir schon im Ausschuss getätigt haben: Wir geben jungen Personen in Österreich die Chance, mit 16 Jahren am politischen Leben teilzunehmen; auf der anderen Seite erweitern wir aber nicht auch deren Pflichten. Wer Rechte hat, der hat auch Pflichten!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 152

Meine Damen und Herren! Wenn sich dann einer meiner Nachredner hierher stellen und behaupten wird, dass es um Lausbubengeschichten geht, dann muss ich ihm gleich widersprechen. Es geht eben nicht um Lausbubengeschichten, denn Ersttäter waren auch bis jetzt schon im Gesetz mit einem Milderungsgrund befreit. Hier geht es darum, Jugendbanden zu entkriminalisieren, und das wird es mit uns Freiheitlichen ganz sicher nicht geben! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte auch zu meinem eigenen Antrag sprechen und vielleicht ein bisschen etwas aus der Geschichte holen. 2011 hat eine SPÖ-Anfrage an die damalige Justizministerin Beatrix Karl ergeben, dass 86 Richter, Staatsanwälte und weiteres Gerichtspersonal bedroht worden sind. Die SPÖ bezeichnete das damals als er­schreckend – und ja, es ist erschreckend! 2012 wurden in Österreich 2 173 Beamte verletzt. Aus diesem Grund fordern wir hier und heute und schon seit Längerem eine Mindeststrafe für Angriffe und Drohungen auf Polizisten, Beamte, Sachverständige und Zeugen. Das ist mehr als überfällig!

Wir sehen in Deutschland, dass dort immer mehr Organe der Rechtspflege bedroht werden. Das ist eine Entwicklung, die wir nicht auch in Österreich haben wollen. Wir wollen in Österreich diese Menschen schützen, die tagtäglich dafür arbeiten, dass Recht Recht bleibt und der Staat geschützt wird. Auch diese Menschen müssen wir schützen und dürfen wir nicht im Regen stehen lassen. Dass mein Vorschlag nicht vollkommen aus der Luft gegriffen ist, zeigt sich daran, dass dieser Vorschlag auch in der Expertengruppe zur Strafrechtsreform debattiert wurde und dort vorgekommen ist. Das heißt, es ist wichtig, und wir sollten diesen Schritt tun.

Herr Bundesminister Brandstetter! Ich schätze Sie persönlich, und es tut mir wirklich leid und ist schade, dass nicht auch Sie diesen Antrag aufnehmen und sagen: Ja, das ist eine richtige und wichtige Sache, und wir nehmen das. – Aber ich habe im Mai in der Tageszeitung „Die Presse“ gelesen, dass etwas in den Laden des Justizminis­teriums schlummert. Das heißt, meine Hoffnung ist noch nicht aufgegeben, dass wir unsere Organe besser schützen.

Eines kann ich Ihnen gleich versprechen, meine lieben Richter, Staatsanwälte, Polizis­ten, Sachverständigen und Zeugen: In den Freiheitlichen haben Sie auf jeden Fall einen starken Partner, wenn es darum geht, Ihre Sicherheit zu schützen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.25


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


17.25.30

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! „Chancen multiplizieren sich, wenn man sie ergreift“ – das sagte Sūnzǐ, ein chinesischer General und Philosoph 500 vor Christus. Es ist daher sehr sinnvoll, wenn man Menschen überhaupt Chancen ermöglicht, die sie dann ergreifen können. Ich unterstütze daher ausdrücklich und sehr, dass junge Menschen eine zweite Chance verdienen.

Insbesondere muss ich jetzt meinen Kollegen Schrangl und jene Damen und Herren aus der FPÖ ansprechen, die sich so gegen diese zweite Chance gewehrt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was haben Albert Einstein, Lionel Messi und die Europäische Union gemeinsam? – Ich darf antworten: Sie haben alle eine zweite Chance bekommen.

Albert Einstein hat die Matura nicht geschafft – erst beim zweiten Versuch. Lionel Messi wurde mit 14 Jahren beim argentinischen Fußball-Nationalteam abgelehnt, ob-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 153

wohl er ein Top-Talent war. Warum? – Er war kleinwüchsig, er hatte eine Wachstums­störung. Der FC Barcelona hat die Chance, sein Talent erkannt, hat seine Operation und seine Therapie bezahlt. Heute ist er viermaliger Weltfußballer des Jahres.

Zum Dritten: die Europäische Union. Die Idee der Paneuropa-Bewegung, eines verein­ten Europas, fand vor dem Zweiten Weltkrieg keine Chance. Aber nachher wurde diese Idee in der Europäischen Union umgesetzt und damit die längste Friedensperiode auf unserem Kontinent geschaffen. Aus diesem Grund bin ich auch eine zutiefst überzeugte Europäerin und Politikerin, die das unterstützt, trotz allem Wenn und Aber zur Europäischen Union.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, eine zweite Chance zu bekommen, schafft großartige Zukunft für Menschen. Genau das hat die Regierungsvorlage zum Jugend­gerichtsgesetz von Bundesminister Wolfgang Brandstetter zum Ziel: Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Österreich eine zweite Chance zu geben. Mit einem breiten Angebot an Alternativen soll die Untersuchungshaft möglichst vermieden und nur mehr im Ausnahmefall bei besonders schweren Straftaten verhängt werden. Bei Straftaten, für die das Bezirksgericht zuständig ist, zum Beispiel Diebstahl oder unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen, wird sie ausgeschlossen. Richter und Staatsanwälte müssen zukünftig explizit begründen, warum sie Untersuchungshaft verhängen.

Ich schätze Maßnahmen wie betreute Wohngemeinschaften und Jugendgerichtshilfe, diese werden aufgrund der bisherigen Erfahrungen gesetzlich adaptiert. Strafhaft soll für Ausbildungszwecke zukünftig drei Jahre statt bisher ein Jahr aufgeschoben werden können; auch da gilt es, Chancen wahrzunehmen durch Ausbildung in der Wirtschaft. Außerdem werden die besonderen Regelungen für jugendliche Straftäter auf junge Erwachsene bis 21 Jahre ausgedehnt. Ich denke, auch diese Menschen haben die zweite Chance verdient.

Ganz besonders wichtig erscheint mir das Thema der Neuregelung der Sozialnetz-Konferenzen zur Bewältigung von schwierigen Situationen, in denen Jugendlichen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, nunmehr geholfen wird. Ich begrüße diese Einrichtung wirklich ausdrücklich. Sie schafft es, dass Gremien, zukünftig bestehend aus Angehörigen, Freunden, Nachbarn, Schulen und natürlich den Experten, zum Beispiel von „Neustart“, helfen, die Situationen nach der Straftat zu bewältigen und gemeinsam einen realistischen Zukunftsplan zu erarbeiten, aber auch zu helfen, dass dieser dann wirklich umgesetzt wird. Für mich lautet hier die Devise: Einbeziehen statt ausgrenzen!

Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesen Maßnahmen eine Fülle an neuen Chancen für Jugendliche und junge Erwachsene ermöglichen. Diese Chancen werden sich vervielfachen, wenn sie ergriffen werden; daran glaube ich, so wie ich es eingangs erwähnt habe. Verhindern wir nicht die Zukunft, sondern helfen wir jenen, sie zu gestalten, die eine zweite Chance verdient haben! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Scherak.)

17.29


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


17.29.40

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte daran erinnern, was vor zwei Jahren am Beginn dieses Reformprozesses gestanden ist. Am Beginn dieses Reformprozesses ist der tragische Fall einer Ver­gewaltigung eines Jugendlichen in der Justizanstalt Josefstadt gestanden. Wir haben


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medial, aber auch politisch sehr, sehr ausführlich diskutiert, was alles im Strafvollzug falsch läuft, dass es zu so einem Vorfall kommt.

Dieser Vorfall ist ja kein Einzelfall! Ich habe mir die Zahlen noch einmal angeschaut: Im Jahr 2013 ist es im Strafvollzug insgesamt zu 710 Übergriffen unter Häftlingen gekommen. Davon waren 14 Übergriffe sexueller Natur, und von diesen 14 sexuellen Übergriffen haben sieben sexuelle Übergriffe unter jugendlichen Gefangenen stattge­funden. Da ist ganz klar, dass das ein Auftrag an die Politik ist, zu handeln, zumal davon auszugehen ist, dass diese Zahlen ja nur die Spitze des Eisbergs sind, weil die Dunkelziffer bei Weitem höher ist.

Wenn man mit Menschen, die mit dem Strafvollzug zu tun haben, diskutiert, dann bestätigen diese auch, dass in der Regel von den betroffenen Jugendlichen sehr oft gar keine Hilfe in Anspruch genommen wird, weil die Scheu, sich sozusagen bei Beamten zu melden, sehr hoch ist, weil sie ja auch mit Sanktionen in diesem System zu rechnen haben. Da gibt es die Geschichte von Jugendlichen, die dann als Revanche dafür, dass man sich bei Justizwachebeamten gemeldet hat, zwangs­täto­wiert werden. Das heißt, dass jeder andere Insasse erkennen kann, dass das jemand ist, der „gesungen“ hat und damit weiteren Sanktionen unterworfen ist.

Das heißt, diese furchtbaren Vorfälle in der Justizanstalt Josefstadt sind am Beginn dieses Reformprozesses gestanden. Daher ist es auch wichtig, dass dieser Reform­prozess heute zu Ende geführt wird. Damals war ganz klar – und das war auch das Credo fast aller Parteien –, die Untersuchungshaft für Jugendliche soll in Zukunft die absolute Ausnahme sein, weil die Untersuchungshaft, wie diese Umstände zeigen, nicht die adäquate Antwort ist, die gewährleistet, dass Jugendliche nicht mehr rückfällig werden.

Jetzt haben wir nur folgende Entwicklung, obwohl es dieses Credo gegeben hat: Damals waren 59 Jugendliche in Untersuchungshaft, dann ist diese Zahl etwas gesunken, und zwei Jahre später sind wir wieder bei 71 Jugendlichen in Unter­suchungshaft gestanden. Das heißt, in Wirklichkeit sind nach einer kurzen Phase der Abnahme von Untersuchungshaft bei Jugendlichen die Zahlen wieder angestiegen. Umso wichtiger ist, dass dieses Paket jetzt kommt.

Es sind einige Dinge drinnen, von denen wir erhoffen dürfen, dass sie tatsächlich auch die Zahlen der Untersuchungshäftlinge senken werden.

Die Sozialnetzkonferenz: Worum geht es bei der Sozialnetzkonferenz? – Da geht es darum, dass Betroffene sich das Umfeld der Jugendlichen anschauen und mit der richtigen Reaktion im Umfeld der Jugendlichen ein Netz schaffen, das Untersuchungs­haft vermeidet, und das Ziel, dass der Jugendliche nicht mehr straffällig wird, auf andere Weise erreicht. Ich glaube, der Justizminister wird bestätigen – es gibt ja den zweijährigen Pilotversuch, und der war durchaus erfolgreich; ich hoffe, dass die Zahlen von Ihnen vielleicht heute da sind –, dass in zahlreichen Fällen nicht nur die Unter­suchungshaft vermieden werden konnte, sondern dann auch tatsächlich keine weitere Straftat von diesen Jugendlichen begangen wurde.

Es gibt auch die Jugendgerichtshilfe, die die Erhebungen durchführt, damit die Justiz adäquat reagieren kann, weil sie das soziale, berufliche und familiäre Umfeld der Jugendlichen kennt.

Klar ist: Es braucht eine Reaktion, wenn Jugendliche straffällig werden, aber es ist naiv, zu glauben, dass immer die härteste Reaktion die beste ist. Nein, wir brauchen die richtige Reaktion! Dieses Gesetz gibt der Justiz die Möglichkeit, die richtige Reak­tion zu setzen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 155

Das Gesetz hat aber noch einen zweiten Punkt, der mit Jugendlichen gar nichts zu tun hat, und zwar geht es da um die Frage der Beseitigung der negativen Rechtsfolgen für Betroffene der Anti-Homosexuellen-Strafgesetze. Sie alle wissen, bis vor gar nicht so langer Zeit sind homosexuelle Personen in Österreich mit dem Strafrecht bedroht gewesen und auch tatsächlich verurteilt worden. Aufgrund einer höchstgerichtlichen Entscheidung auf europäischer Ebene gibt es einen klaren Auftrag an den Gesetz­geber, im Tilgungsgesetz sämtliche negative Rechtsfolgen aus diesen Verurteilungen zu beseitigen. Dem kommen der Justizminister und das Parlament nach, aber, wie wir glauben, in einer etwas zu schmalen Form.

Was hätte es in Wirklichkeit gebraucht? – In Wirklichkeit hätte es eine Aufhebung aller Urteile gebraucht, eine echte Rehabilitierung. Die Anti-Homosexuellen-Gesetze sind aus heutiger Sicht klar menschenrechtswidrig. Sie haben in Wirklichkeit das Leben vieler Menschen zerstört, haben sie persönlich sanktioniert und ruiniert. Daher wäre die zweite logische Folge gewesen, Menschen, die von den Anti-Homosexuellen-Strafge­setzen betroffen waren, auch voll zu entschädigen. Das unterbleibt, daher werden wir auch in diesem Punkt anders abstimmen. Ich glaube, hier wäre eine den Menschen­rechten angemessenere Lösung, eine weiter gehende Lösung besser gewesen. Natür­lich ist es besser als nichts, dass im Tilgungsgesetz die Rechtsfolgen beseitigt werden, aber hier hätte eine echte Rehabilitierung, eine echte Aufhebung die richtige Antwort sein müssen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)

17.35


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


17.35.08

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich glaube, man kann daran nur nahtlos anschließen. Wir alle wissen aus Feld­ver­suchen, aus Studien, woher auch immer, dass Haft gerade für Jugendliche und junge Erwachsene – und noch dazu reden wir hier hauptsächlich über Untersuchungshaft – extrem schädlich ist. Es kommt hier zu Infektionen krimineller Natur – es kann dazu kommen, und dann kommt es auch zu den Beispielen, die wir heute hier gehört haben. Daher ist es gut, dass wir der Vernunft zum Durchbruch verhelfen und einen Schritt setzen, von dem wir alle wissen – und zwar wirklich durch Rechtsvergleiche nachge­wiesen –, dass das der Schritt in die richtige Richtung ist.

Es ist eigentlich auch so etwas wie ein Wiederanschließen an die Ideen des alten Jugendgerichtshofes und des dortigen Regimes, das in ganz Europa bewundert wor­den ist, wo Leute von fern und nah kamen und wissen wollten, warum in Österreich die Rückfallzahlen – und das ist ja eigentlich die Erfolgsquote in der Justiz: wenn Insassen nur zu einem geringen Prozentsatz rückfällig werden – so klein waren. Wir wissen, warum es so ist: weil man sich eben in einem besonderen Ausmaß den Jugendlichen, den jungen Erwachsenen – nunmehr auch wieder in Zukunft – gewidmet hat.

Es ist insbesondere bei einem jungen Menschen leichter, ihn von der schiefen Bahn herunterzuholen, als es das später bei einem älteren Menschen ist. Diese Chance ist nicht nur eine Chance für die betroffenen Jugendlichen, sondern es ist eine Chance für die gesamte Gesellschaft, und diese haben wir hier ergriffen. Ich möchte ausdrücklich dem Herrn Bundesminister und dem gesamten Justizministerium für diese Entwicklung und das gemeinsame Arbeiten herzlich danken! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Sozialnetzkonferenz wurde von Michi Steinacker schon angesprochen. Es ist natürlich das Sinnvollste, wenn man sich da zusammensetzt. Das ist eine Konferenz, wo der oder die Betroffene gemeinsam mit dem nächsten Umfeld aus der Familie, aber auch aus dem beruflichen Umfeld sich zusammensetzt und schaut: Was ist realistisch möglich, was kann ich machen? – Das wird dann auch eine Planung, eine Lebens-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 156

planung. Viele dieser jungen Leute haben das bis zu dem Zeitpunkt ja noch gar nie gemacht. Diese Lebensplanung wird dann nachvollzogen von der Bewährungshilfe, von „NEUSTART“. Es ist wirklich eine tolle Sache.

Zum Tilgungsgesetz darf ich vielleicht nur Folgendes sagen. Ich hätte mir auch ge­wünscht, dass man jede der Entscheidungen einzeln revidiert hätte. Wir haben jetzt eine Lösung gefunden, die auch eine gute Lösung ist. Ich bin froh darüber, dass wir nach doch jahrelanger Diskussion nunmehr unter diesem Justizminister diese Lösung gefunden haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.38


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


17.38.06

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Ich sehe das ein bisschen anders als mein Vorredner. Und zwar stoße ich mich auch an dem Punkt, dass junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren mit einer geringeren Strafdrohung behandelt werden sollen. Meiner Ansicht nach ist das der falsche Weg, weil sehr viele junge Leute einfach verführt werden, um Straftaten zu verüben, weil die geringere Strafdrohung da ist. Das heißt, sie werden von organisierter Kriminalität auch dementsprechend eingesetzt. Es ist für mich der falsche Weg, dass man dem hier noch etwas, ja, unter die Arme greift. Deswegen werden wir diesen Beschluss nicht mittragen.

Ich möchte aber jetzt gleich den Bogen spannen zum Antrag des Kollegen Schrangl, den wir unterstützen würden. Das hängt damit zusammen, dass es strengere Strafen für Körperverletzungen geben soll, dass Straftaten gegen Beamte, Polizeibeamte, Strafrichter und so weiter, auch gegen Zeugen stärker geahndet werden sollen.

Ich möchte nur einen kleinen Schwenk machen: Sie haben sicher von dem Buch der Bochumer Polizistin und Buchautorin Tania Kambouri gehört, das vor einigen Monaten erschienen ist. Tania Kambouri ist eine griechischstämmige Polizeibeamtin in Bochum, die dieses Buch geschrieben hat, in dem sie darauf aufmerksam gemacht hat, wie die Polizei immer mehr von vorwiegend muslimischen Jugendlichen angegriffen wird, dass die Frauen nichts gelten, dass das System hat. Sie hat sich da in vielen Beispielen dagegen aufgelehnt, dass das keine Zukunft hat.

Jetzt möchte ich auf die österreichische Situation eingehen. Ich bin ja selbst Polizei­beamter und erlebe auch mit, dass bei uns viele Polizeibeamtinnen, vor allem junge Polizeibeamtinnen, von muslimischen Männern oft körperlich attackiert werden, massiv körperlich attackiert werden. Es hat ja auch schwere Körperverletzungen gege­ben, also nicht nur nach dem Recht, sondern auch wirklich schwere Körperverlet­zungen. Ich weiß da selber ein paar Fälle. Das ist schon etwas, wo meiner Ansicht nach zu wenig geahndet wird. Die Polizei muss einen besonderen Schutz genießen, und da geht dieser Antrag in die absolut richtige Richtung. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Da muss man sich halt fragen, ob dieses Gesetz, wie es jetzt ist, mit den 18- bis 21-Jährigen, die dann geringer bestraft werden sollen, eigentlich in die richtige Richtung geht, oder ob die richtige Richtung die ist, in die es im Antrag des Kollegen Schrangl geht, dass wir die Polizei vor diesen Straftätern schützen. – Und das sind, wie betont und von der Polizeikollegin aus Bochum auch dargestellt, oft muslimische Jugendliche. Wollen wir die jetzt weniger bestrafen? – Ich glaube, das geht in die falsche Richtung. Das ist eben meine Antwort dazu. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.41



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 157

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


17.41.07

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Kollege Hagen, wenn Sie ernsthaft glauben, dass junge Menschen deswegen eine Straftat eher begehen, weil die Strafdrohung geringer ist, dann … ja. (Abg. Hagen: Das ist schon so! Das ist nachgewiesen! – Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) Ich glaube, der Herr Bundesminister lädt Sie gerne einmal ein und erklärt Ihnen, wie das genau funktioniert. Aber die Motivation, dass ich lese, jetzt komme ich ein bisschen weniger lang in Haft, und deswegen begehe ich eine Straftat, halte ich für einigermaßen daneben. (Abg. Hagen: Reden Sie einmal …!)

Dieses Gesetz ist ein richtiger Schritt. Es gab diverse Arbeitsgruppen, die sinnvolle Vorschläge gemacht haben, und es ist ein richtiger Schritt in Richtung einer modernen Jugendgerichtsbarkeit. Ich glaube, es ist höchste Zeit, dass wir da zu Änderungen kommen. Die Vorfälle, die ja auch mit ein Punkt waren, wieso man versucht hat, zu Änderungen zu kommen, hat der Kollege Steinhauser schon angesprochen. Gerade die Möglichkeit der Sozialnetzkonferenzen ist ein sehr innovativer und sinnvoller Weg, weil es ja wirklich darum geht, dass man jungen Straftätern die Möglichkeit gibt, dass sie eben wieder weg von der schiefen Bahn und auf die gerade Bahn kommen.

Wir wissen, wie negativ die Auswirkungen sind, wenn man junge Menschen insbe­sondere in U-Haft hat, und dass sie in der Regel dort mit mehr Problemen hinausgehen als sie hineingegangen sind. Und deswegen muss man schauen – beziehungsweise kann nur das das Ziel sein –, dass man so wenig Haft wie möglich in dem Zusam­menhang verhängt.

Was mir an dieser Reform leider fehlt, was aber, glaube ich, sinnvoll gewesen wäre, wäre die Schaffung eines entsprechenden Kompetenzzentrums für alle Jugendlichen, die Straftaten begangen haben.

Zur Auflösung des Jugendgerichtshofes: Wir haben vom Kollegen Jarolim schon gehört, welche großartigen Verdiensten sich der erworben hat. Die Auflösung des Jugendgerichtshofes unter Justizminister Böhmdorfer hat leider eine Lücke in das System hineingerissen, die bis jetzt leider nicht geschlossen werden konnte, und diese Lücke ist einfach ganz massiv. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir einen entsprechen­den Gerichtshof oder so ein Kompetenzzentrum haben. Und ich glaube, wenn wir schon den Jugendgerichtshof in der damaligen Form nicht haben, dann sollten wir wenigstens die Kompetenzen für Jugendliche irgendwo bündeln.

Wir schlagen dementsprechend einen kleinen Schritt vor, nämlich zur Zusammen­legung und Konzentration im Bereich der bezirksgerichtlichen Jugendstrafsachen. Ich glaube, der Schritt ist sinnvoll, und er ist vor allem deswegen sinnvoll, weil kaum budgetäre Mittel in dem Zusammenhang notwendig wären. Wir würden es mit der Expertise, die vorhanden ist, die sowohl für die Jugendrichter als auch für die Jugend­lichen dann natürlich von großem Vorteil ist, schaffen, hier einen sinnvollen Schritt in die richtige Richtung zu machen.

Dementsprechend bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzen­tration bezirksgerichtlicher Jugendstrafsachen

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 158

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Geset­zes­entwurf vorzulegen, der die Konzentration von bezirksgerichtlicher Jugendgerichts­barkeit und Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit an einem Bezirksgericht am Sitz des jeweiligen Landesgerichtes vorsieht.“

*****

Ich bin überzeugt davon, dass es unsere Pflicht als Parlamentarier ist, dass wir jegliche Chance, die wir haben, nutzen, damit wir junge Menschen, die einmal eine Straftat begangen haben, davon abhalten, dass sie rückfällig werden, dass das nicht noch einmal passiert. Die Zahlen, die es damals beim Jugendgerichtshof gab, dass es einfach die geringsten Rückfallquoten gab, sprechen wohl für sich.

Wenn wir den schon, wie gesagt, nicht haben, dann gibt es ein paar Vorschläge von Experten, wie wir es besser machen könnten, nämlich beispielsweise durch die Konzentration bei einem Bezirksgericht. Ich hoffe, dass Sie dem Antrag zustimmen können, weil wir damit einfach noch besser gewährleisten könnten, dass junge Straf­täter nicht noch einmal straffällig werden und eben ihre entsprechende zweite Chance bekommen.

Noch ganz kurz zum Schluss zur Sache mit dem Tilgungsgesetz. Wir haben schon gehört, es geht darum, dass jetzt eine Möglichkeit besteht, bei Verurteilungen nach dem sogenannten Anti-Homosexuellen-Paragraphen eine Tilgung zu beantragen. Ich habe es auch im Ausschuss schon gesagt, das ist nicht meine präferierte Lösung. Ich hätte mir auch vorgestellt, dass wir da weiter gehen und klar sagen, dass diese Urteile aufgehoben werden und es eine entsprechende Entschuldigung vonseiten der Republik Österreich gibt.

Ich glaube aber trotzdem, dass es besser ist, dass man dieses Antragsrecht in Bezug auf die Tilgung hat, denn es ist jedenfalls besser, als wenn es nichts gäbe. In dem Zusam­menhang bin ich nicht davon überzeugt, dass das die richtige Lösung ist, aber es ist jedenfalls eine bessere Lösung, als wenn gar nichts kommen würde. Dement­sprechend halte ich es für sinnvoll, dass wir auch da zustimmen, wenn ich auch mit der Lösung an sich nicht hundertprozentig zufrieden bin und mir mehr erwartet hätte. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Gisela Wurm.)

17.45


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzen­tration bezirksgerichtlicher Jugendstrafsachen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (852 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichts­gesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Bewährungshilfegesetz geändert werden, und mit dem ein Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen nach §§ 129 I, 129 I lit. b, 500 oder 500a Strafgesetz 1945 sowie §§ 209 oder 210 Strafgesetzbuch erlassen wird (JGG-ÄndG 2015)

Seit Oktober 2013 liegt der Abschlussbericht des Runden Tisch "Untersuchungshaft für Jugendliche" vor. Einige der Ergebnisse wurden bereits durch organisatorische Maß-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 159

nahmen umgesetzt, legistische Änderungen hat BM Brandstetter zuletzt in der Anfra­gebeantwortung 1322/AB angekündigt. Die Arbeitsgruppe "Jugend im Recht", beste­hend aus renommierten Universitätsprofessoren, Richtern und Experten hat bereits 2012 im Journal für Strafrecht (JSt 6/2012, S 221) folgende 14 Forderungen aufge­stellt:

1. Änderung des § 36 StGB dahingehend, dass unter Beibehaltung der Strafober­grenzen die Untergrenzen entsprechend der Regelung des § 5 JGG entfallen. Zusätzlich soll die gesamte Sanktionspalette des JGG inklusive diversioneller Maß­nahmen für unter 21-jährige zur Verfügung stehen.

2. Der Richter soll direkt nach urteilsmäßiger Verhängung einer unbedingten Freiheits­strafe im Ausmaß von bis zu sechs Monaten im Regelfall deren Umwandlung in eine gemeinnützige Leistung anbieten. Dieselbe Möglichkeit muss auch bei Verhängung einer teilbedingten Freiheitsstrafe für unbedingte Teile von bis zu sechs Monaten, sowie bei Widerruf bedingter Strafnachsichten gegeben sein.

3. Bei Widerruf bedingter Strafnachsichten sollte auch bloß ein Teil der offenen Strafe widerrufen werden können. Der zu verbüßende Teil muss jedoch mindestens einen Monat betragen.

4. Kombinationsmöglichkeit von Bewährungshilfe nicht nur mit einer Probezeit, son­dern - im Falle eines besonderen Bedarfs - auch mit jeder anderen Diversionsart.

5. Einführung einer österreichweit präsenten Jugendgerichtshilfe auch für junge Erwachsene.

6. Die notwendige Verteidigung ist für Jugendliche auf das gesamte Ermittlungs­verfahren zu erstrecken. Entsprechend der Absicherung der zwingenden Verteidigung in der HV ist künftig auch die Einhaltung des Verteidigerzwanges im gesamten Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche durch den Nichtigkeitsgrund des § 281 (1) Z 1a StPO abzusichern.

7. Reform des § 30 JGG im Sinne eines Rechtsanspruchs auf Aus- und Fortbildung sowie einer Fortbildungsverpflichtung mit entsprechender Bindung des Dienstgebers, dafür auch Sonderurlaube und Freistellungen zu gewähren

8. Errichtung von Jugendkompetenzzentren in Wien und an zumindest einem west­lichen Standort, in denen Untersuchungshaft und kurze Freiheitsstrafen (bis zu 3 Monaten) an Jugendlichen und jungen Erwachsenen vollzogen und eine Freigänger­abteilung bzw ein "half-way-house" sowie eine Besucherzone eingerichtet werden sollen.

9. Zusätzlich zur Einrichtung zweier Jugendkompetenzzentren wäre die Konzentration von bezirksgerichtlicher Jugendgerichtsbarkeit und Vormundschafts- und Pflegschafts­gerichtsbarkeit an einem Bezirksgericht am Sitz des jeweiligen Landesgerichtes sinnvoll.

10. Die RichterInnen sollen im Jugendstrafverfahren auf Antrag oder von Amts wegen im Urteilsspruch oder unmittelbar anschließend mit Beschluss für den Fall der Rechtskraft die Strafregisterauskunft im Einzelfall über die generell für Jugendliche geltenden Grenzen hinaus beschränken können.

11. Die JGG-Bestimmungen über die Bewegung im Freien und sonstige Privilegien Jugendlicher im Vollzug sollten durch Verweis parallel zu § 46a JGG auch für junge Erwachsene anwendbar werden.

12. Im Jugendstrafvollzug sind vorrangig sozialpädagogisch ausgebildete Personen einzu­setzen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 160

13. Für den Jugendstrafvollzug sollten gesetzlich "Mindest-Öffnungszeiten" vorge­sehen werden.

14. Gefordert wird eine Evaluation der tatsächlichen Bedingungen im österreichischen Jugendstrafvollzug durch eine unabhängige Einrichtung. Zusätzlich sollen die Präsi­denten der Landesgerichte wieder mit regelmäßigen Haftvisiten betraut werden.

Seit der Schließung des Jugendgerichtshofs, wird nicht nur von der Arbetisgruppe "Jugend im Recht", sondern von vielen Experten im Jugendstrafrecht gefordert zu­mindest die Spezialisierung der Gerichte voranzutreiben. Die Konzentration der bezirksgerichtlichen Jugendstrafsachen bei den Bezirksgerichten wäre ein wesentlicher Fortschritt und könnte mit verhältnismäßig geringem budgetären Aufwand eine bedeutende Verbesserung der Situation bringen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, der die Konzentration von bezirksgerichtlicher Jugendgerichts­barkeit und Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit an einem Bezirksgericht am Sitz des jeweiligen Landesgerichtes vorsieht."

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. (Abg. Lausch – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich habe geglaubt, der Herr Bundesminister redet einmal! – Bundesminister Brandstetter: Lieber nach Ihnen!)

 


17.45.25

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir sind mit diesem Reförmchen nicht zufrieden, und ich werde auch erörtern, warum das so ist.

Also diese Sozialnetzkonferenz – vielleicht in einem anderen Wortlaut, das gebe ich schon zu –: So etwas hat es im Jugendstrafvollzug oder besser gesagt in der Jugend­gerichtsbarkeit eigentlich immer gegeben, dass man sich mit der Familie, mit Freunden zusammengesetzt und einmal alles besprochen hat. Ich glaube, das ist jetzt nicht so der große Wurf.

Das Einzige, was ich hier sehe – da muss ich beim Kollegen Hagen anschließen, das habe ich auch im Ausschuss schon gesagt –, ist Folgendes: Eigentlich ist es eine Reform, um junge Erwachsene, sprich 18- bis 21-Jährige, mit der Halbstrafe auszu­statten oder mit der Höchststrafe von bis zu 15 Jahren. Das heißt, es wird sich natürlich für 18- bis 21-Jährige die Haft verkürzen. Das ist schon das Einzige.

Für den Jugendlichen, für den 14- bis 18-Jährigen, Herr Bundesminister, ändert sich sehr, sehr wenig im Vergleich zum alten Gesetz. Da hätten wir Freiheitliche uns schon mehr erwartet. Da bringe ich wieder die obligate Fußfessel ins Spiel. Es gibt natürlich genug jugendliche Täter, die zwar eine schwere Straftat begangen haben, aber wo ich sage, da ist noch nicht alles verloren, das geschah aus dem Affekt heraus. Die sollte man von der Strafgerichtsbarkeit, vom Gefängnis fernhalten. Das wäre sinnvoll, das wäre gut. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 161

Das, was Sie hier gemacht haben mit Ihrem Kabinett, das hätten Sie, ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, vor zwei Jahren auch machen können. (Abg. Jarolim: Sachlich bleiben!) Also dieses Reförmchen besteht nur daraus, dass Sie sagen, wir weiten das Jugendgerichtsgesetz per Gesetz auf die jungen Erwachsenen, auf die 18- bis 21-Jährigen aus – das ist es großteils, das ist eigentlich kein großer Wurf –, das hätte man ohne Weiteres schon viel früher machen können. Da hätten wir uns tatsächlich mehr erwartet.

Warum nicht wirklich die Fußfessel ins Spiel bringen? Warum nicht wirklich Frei­geherhäuser, die nicht mehr genützt werden, umwidmen für den Jugendstrafvollzug, für die 14- bis 18-Jährigen, wo es absolut sinnvoll wäre, diese vom Gefängnis fernzuhalten? Das wäre eine Reform gewesen, die innovativ gewesen wäre. Da hätte man auch sagen können: Ja, für so eine gute Reform, die wirklich etwas bringt für die Jugendlichen, für die tatsächlichen Jugendlichen, kann man sich schon zwei Jahre Zeit lassen.

Aber diese Reform, die Sie nur für junge Erwachsene, für 18- bis 21-Jährige umgesetzt haben, die Sie jetzt noch großzügig mit der Halbstrafe ausstatten, die ist eigentlich, finde ich, nicht im Sinne des Erfinders. Das hätte man viel früher machen können, das hätte man eigentlich schon viel früher abhandeln können. Das ist meines Erachtens nicht passiert.

Herr Bundesminister, da bin ich schon einigermaßen enttäuscht, dass man nicht weiter gegangen ist, sich nicht wirklich mehr überlegt und gesagt hat: Die wirklichen Probleme sind andere. – Das ist so wie im Maßnahmenvollzug. Da vermischt man auch gerne die geistig abnormen Zurechnungsunfähigen mit den Zurechnungsfähigen. Jetzt versucht man die gleiche Vermischung mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, also 18- bis 21-Jährigen, zu machen. Das ist eigentlich nicht legitim.

Außerdem hat es das immer schon gegeben, dass die dem Jugendstrafvollzug unterstellt werden können. Nur hat da ein unabhängiger Richter entschieden, und jetzt machen Sie das per Gesetz. Wenn der unabhängige Richter der Meinung war, es ist die volle Handlungsfähigkeit beziehungsweise die Reife noch nicht vorhanden, dann wurde derjenige immer dem Jugendstrafvollzug unterstellt. Jetzt wird das per Gesetz geregelt. Ich finde das nicht in Ordnung. Es ist eigentlich eine globale Generalamnestie für alle 18- bis 21-Jährigen.

Schauen Sie, wir haben ja in der Praxis schon oft die Probleme, dass es sehr viele gibt, wo man die Identität nicht ganz nachvollziehen und feststellen kann. Wir hatten schon eine gewisse Klientel, da wussten wir ganz genau, die sind 30, sind aber als Jugendliche, zum Beispiel als 17-Jähriger eingeliefert worden. Man wusste aber ganz genau, der ist schon 30 oder hat das Alter überschritten. Wir werden in Zukunft natürlich sehr, sehr viele ohne Papiere, ohne gültige Reisedokumente haben, wo wir wissen, die sind 40, die werden aber sagen: Nein, ich bin erst 20!, weil sie ganz genau wissen, sie fallen dann bei Ihnen in diese Generalamnestie, in dieses Gesetz hinein, wo man für eine Straftat nur die halbe Strafe kriegt. Das finden wir nicht okay.

Darum werden wir, wie schon der Kollege Philipp Schrangl gesagt hat, dieser Geset­zesvorlage die Zustimmung verweigern – obwohl wir der Meinung sind, es muss in naher Zukunft für jugendliche Ersttäter, auch mit einer schweren Straftat, die im Affekt gehandelt haben oder wie auch immer, etwas geschehen. Damit muss man sich mehr befassen, sie mehr vom Gefängnis, von Haftanstalten fernhalten. Da hätten Sie unsere Unterstützung gehabt, aber die Gesetzesvorlage in dieser Form lehnen wir ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.50



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 162

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


17.50.58

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein Teil des jetzt in Diskussion stehenden Bundesgesetzes betrifft die Tilgung von Verurteilungen nach früheren Anti-Homosexuellen-Bestimmungen. Ziel dieses Gesetzes ist die Beseitigung der sicht­baren Folgen von Verurteilungen wegen früher strafbaren Handlungen wegen Homo­sexualität, nämlich dadurch, dass diese getilgt und aus dem Strafregister gelöscht wer­den können.

Oft hören wir den Vorwurf, dass wir nur aufgrund von höchstgerichtlichen Entscheidun­gen agieren – nicht hier allerdings, denn in diesem Fall gehen wir über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sogar hinaus. Der EGMR hat nämlich ausgesprochen, dass der bloße Umstand, dass eine Verurteilung auf einer Strafbestim­mung beruht habe, die später aufgehoben worden sei, normalerweise irrelevant für die Evidenthaltung oder Löschung der Verurteilung im Strafregister sei, da dieses im Wesentlichen eine historische Tatsache betreffe.

Wir gehen über dieses Erkenntnis des EGMR hinaus, weil mit diesem Gesetz zum Beispiel auch die Tilgung von Verurteilungen aufgrund des seinerzeit geltenden Totalverbotes der Homosexualität ermöglicht wird. Was allerdings nicht ermöglicht werden soll, ist eine generelle und automatische Tilgung sämtlicher Verurteilungen nach diesen Bestimmungen. Das wäre nicht vertretbar, weil im Zuge dessen auch Tathandlungen bestraft wurden, die heute noch strafbar sind, Vergewaltigung zum Beispiel. Auf Antrag soll aber natürlich jeder Einzelfall geprüft werden, weil es darauf ankommt, dass nur solche Verurteilungen getilgt werden, denen ein Verhalten zu­grunde liegt, das heute nicht mehr strafbar ist.

Zum Thema Aufhebung der Urteile: Strafgesetze stellen immer den herrschenden Grund­konsens in einer Gesellschaft dar. Die Gesellschaft hat sich mittlerweile weiter­entwickelt, was sich auch in der Anpassung der verschiedenen Gesetze zeigt. Viele Diskriminierungen wurden bereits beseitigt.

Was wir aber nicht verändern können, ist die zu früheren Zeiten geltende Ansicht, der damals geltende Grundkonsens einer Gesellschaft. Das ist eine historische Tatsache. Betrachtet man die Vergangenheit mit dem Wissen der Gegenwart, wird man immer zu anderen Entscheidungen kommen als zum Zeitpunkt der Entscheidung selbst. Wir können jetzt nur die heute noch vorhandenen Folgen früherer Entscheidungen nach dem heutigen Wissensstand beseitigen, und das tun wir mit diesem Gesetz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.53


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


17.53.41

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Amtsorgane, Körperverletzung im Dienst: Wenngleich Übergriffe gegen Exekutivbeamte nicht die Regel sind, ist dennoch ein Anstieg bei deren Anzahl zu verzeichnen. Exekutivbeamte sind bei neutraler Betrachtung oftmals Angriffen wehrlos ausgesetzt, kommt es doch immer öfter bei Verletzungen der Angreifer zu einer nicht gerechtfertigten Suspendierung oder zumindest zu massiven Problemen für den Exekutivbeamten. Gewaltanwendungen gegenüber Exekutivbeam­ten sind von Beginn einer Amtshandlung an möglichst zu unterbinden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 163

Vielfach kann von einer spontanen, nicht vorhergesehenen Überreaktion der zu beamtshandelnden Personen ausgegangen werden. Verletzungen zumindest einer Seite können oftmals lediglich durch die Besonnenheit, die Erfahrung und Ausbildung der Beamten vermieden werden.

Kommt es nun im Rahmen einer Amtshandlung dennoch zu Übergriffen auf Exekutiv­beamte, erscheint eine Verschärfung der Strafrahmen allein als Abschreckung schon durchaus erforderlich und begrüßenswert. Körperverletzungen mit Dauerfolgen führen zu einer nicht unerheblichen Einschränkung der Dienstfähigkeit bis hin zu finanziellen Einbußen.

Die Sicherheit auch unserer Exekutivbeamten ist oberstes Gebot und mit einer entsprechenden Gesetzgebung auch zu gewährleisten. – Danke. (Beifall des Abg. Eßl.)

17.55


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag. Wurm ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.55.30

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! 1928 wurde das Jugendgerichtsgesetz eingeführt. Da hatte Österreich eine Vorreiterrolle. In den sechziger Jahren wurde es novelliert, in den achtziger Jahren wurde es novelliert, die große Zäsur kam 2003 unter Blau-Schwarz, als Bundesminister Dieter Böhmdorfer den Jugendgerichtshof abschaffte.

Das war ein wirklich massiver Einschnitt in die Jugendgerichtsbarkeit, und dass nun, zwölf Jahre später, diesem ursprünglichen Beispiel gefolgt wird, dass diese lange Tradition, die Österreich in der Jugendgerichtsbarkeit hatte, jetzt weitergeführt wird, darüber bin ich sehr, sehr froh.

Was war der Anlassfall? – Es wurde vom Kollegen Steinhauser schon erwähnt: Es war dieses schreckliche Verbrechen an diesem jungen Menschen, das 2013 in der Josefstadt verübt wurde, die Vergewaltigung von Mithäftlingen in der Josefstadt, beengte Verhältnisse. Das war der Anlass, dass sich dann in einem wirklich vorbild­lichen Akt, in dem alle zu Wort gekommen sind, alle mit diesem Gesetz auseinan­dergesetzt haben, die sich damit besonders beschäftigen – JugendrichterInnen, die entsprechenden Sozialarbeiter und, und, und. Es gab diesen Runden Tisch, dessen Vorschlägen dieses Gesetz mehr oder weniger folgt. Das Ergebnis ist das, was wir hier heute beschließen.

Das Ergebnis sieht so aus, es wurde von einigen der VorrednerInnen auch schon betont: Es beinhaltet eben ein Zurückdrängen der Untersuchungshaft, es beinhaltet auch die Möglichkeit eines Strafaufschubs, wenn ein jugendlicher Straftäter in Aus­bildung steht, und sehr, sehr vieles mehr, das gut und wichtig ist.

Ich bin überzeugt, dass durch diese Gesetze, die wir heute hier beschließen, weniger Rückfälle, mehr Chancen für die jungen Menschen und diese berühmte zweite Chance, wie die Frau Kollegin Steinacker gesagt hat, gegeben sind. Wenn weniger Menschen im Gefängnis sind, ist das immer besser.

Ich kann mich noch gut an einen Besuch in der Innsbrucker Haftanstalt erinnern, wo der Gefängnisdirektor gesagt hat: Vergessen Sie nie, sehr geehrte Damen und Herren, es kommen alle wieder heraus, und dass bessere Menschen herauskommen, das soll das Ziel sein! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

17.58



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 164

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


17.58.28

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen doch alle, dass Haftaufenthalte für junge Straftäter in den seltensten Fällen eine erzieherische Wirkung haben respektive eine Abkühlungsphase bringen.

In den meisten Fällen ist ja das Gegenteil der Fall, wie wir heute schon gehört haben: Wenn die jugendlichen Straftäter das Gefängnis verlassen, besteht die Gefahr, dass sie erst wirklich mit ihrer kriminellen Karriere durchstarten – von der Stigmatisierung in ihrem sozialen Umfeld, in ihrem sozialen Lebensbereich ganz zu schweigen.

Ich bin der Meinung, dass wir mit dieser Reform des Jugendgerichtsgesetzes wirklich dazu beitragen, den Jugendlichen die berühmte zweite Chance, wie es die Frau Kollegin Wurm gerade gesagt hat oder auch die Kollegin Steinacker, und eine Möglichkeit zu einer erfolgreichen Resozialisierung zu geben.

Mit dieser Reform soll künftig die U-Haft wirklich eine absolute Ausnahme bilden. Die Reform bündelt sehr viele Maßnahmen, die dazu beitragen, die Jugendlichen erfolg­reich zu resozialisieren. Denn: Was brauchen Jugendliche, wenn sie straucheln? – Dann müssen wir sie stützen und nicht noch stoßen!

Die Reform ist aus mehreren Gründen erfolgreich, Herr Bundesminister. Warum? – Weil sie aufgrund eines breiten Diskussionsprozesses zustande gekommen ist, weil sie wesentlich auf den Vorschlägen des Abschlussberichts der Taskforce „Untersuchungs­haft für Jugendliche“ aufbaut und weil sie auch die Vorschläge der wichtigsten Stakeholder aufgenommen hat! Es werden damit die gesetzlichen Rahmenbedin­gungen dafür geschaffen, dass Jugendliche und junge Erwachsene erfolgreich reso­zialisiert werden, und deswegen ist die Kritik, die seitens der FPÖ oder des Teams Stronach gekommen ist, für mich nicht nachvollziehbar. Ein ehemaliger Fehltritt, meine Damen und Herren, soll doch nicht zum totalen Absturz führen.

Mit der Reform bietet man verstärkt sinnvolle Alternativen zur Haft (Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Stefan) – bitte aufpassen! –; Richter und Staatsanwälte müssen künftig explizit bekunden, warum der Zweck der Untersuchungshaft nicht durch gelindere Mittel erreicht werden kann.

Grosso modo kann man sagen: Herr Justizminister, ein großes Kompliment für diese Reform, hier ist wirklich etwas Gutes geschaffen worden – im Sinne der Jugendlichen und jungen Menschen in diesem Land! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.00


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.01.02

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf zu Beginn kurz auf den ersten Redebeitrag in dieser Debatte eingehen, jenen von Herrn Abgeordnetem Schrangl im Zusammenhang mit der Notwendigkeit eines besseren strafrechtlichen Schutzes für Polizeibeamte, aber auch Justizwachebeamte: Dieses Anliegen ist grundsätzlich absolut legitim und berechtigt, ich unterstütze das auch, und – Sie haben es ja erwähnt, Kollege Schrangl – es ist auch in der Expertengruppe „StGB 2015“ erörtert worden. Es wurde erörtert, aber man hat dann ganz bewusst – und ich habe die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 165

Unterlagen vor mir – davon Abstand genommen, an den Strafdrohungen etwas zu ändern.

Warum? – Wir haben für einfache Körperverletzung eine Strafdrohung von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, und für den Fall, dass diese Körperverletzung an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begangen wird – das ist genau die Situation, die Sie meinen –, ist die Strafdrohung verdreifacht: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Die Expertengruppe war der Meinung – und ich teile diese –, dass diese Strafdrohung ausreichend ist, um dieses besondere und völlig legitime Schutzbedürfnis auch wirklich abzudecken. Dazu kommt noch der Spezialtatbestand § 270 StGB, „Tätlicher Angriff auf einen Beamten“.

Also das Anliegen ist legitim, aber ich habe mich auch da, wie eigentlich immer, an dem orientiert, was die Expertengruppe vorgeschlagen hat, und diese kam eben nach längerer Erörterung – da haben Sie schon recht –, aber auch in nachvollziehbarer Weise, wie ich finde, zu dem Schluss, man soll an dieser Relation der Strafdrohungen nichts ändern. Grundsätzlich bin ich da aber ganz Ihrer Meinung: Diejenigen, die als Beamte der Polizei, der Justizwache, aber auch der Justiz tagtäglich für uns alle ihren Kopf hinhalten, brauchen einen besonderen Schutz! Der Expertengruppe folgend glauben wir, dass das mit den jetzigen und auch den künftigen Regelungen durchaus der Fall ist. Wir haben ja, wie Sie wissen, mit der Novelle die Strafdrohungen im Bereich der Körperverletzungsdelikte überhaupt hinaufgesetzt.

Zum nächsten Punkt: Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz. – Ich bin eigentlich sehr dankbar für alles, was dazu gesagt wurde, kann mich in diesem Punkt auch den Ausführungen des Kollegen Steinhauser zum Thema Jugendstrafrecht vollinhaltlich anschließen. Er hat zu Recht darauf hingewiesen – das wurde mehrfach erwähnt –, dass ja der Beginn der Arbeit an dieser Novelle dadurch bedingt war, dass es unter meiner Vorgängerin die furchtbaren Vorfälle in der Justizanstalt Josefstadt gab. Sie war es, meine Vorgängerin, Dr. Beatrix Karl, die dann die Expertengruppe eingesetzt hat, auf deren Ergebnissen wir heute aufbauen können, und insofern muss man ihr auch dafür wirklich dankbar sein.

Das ist meiner Ansicht nach jetzt auch nicht das Ende einer Entwicklung – nein –, beim Jugendstrafrecht muss man wahrscheinlich immer versuchen, auf der Höhe der Zeit zu sein. Da ändern sich die Bedingungen und die Voraussetzungen und die Umstände der jeweiligen Fälle relativ rasch. Im Justizausschuss hat ein Justizsprecher die für mich sehr treffende Formulierung von der gefährlichen Phase der Adoleszenz geprägt, und ich finde, Kollege Jarolim hat damit völlig recht gehabt: Ja, das ist typisch, die gefähr­liche Phase der Adoleszenz.

Wir haben jetzt einige der Sonderbestimmungen für Jugendliche ausgedehnt – beziehungsweise wollen sie ausdehnen – auf das Alter bis 21. Wenn ich mich an meine Jugend erinnere: Da war die Volljährigkeitsgrenze bei 21 Jahren. Es wird wahr­scheinlich wenige in diesem Raum hier geben, die sich daran noch erinnern können. Es ist also schon immer wieder ein typisches Thema, dass natürlich die Adoleszenz eine besonders gefährliche Phase ist. Was machen wir diesbezüglich? – Wir erweitern die Möglichkeiten für die Staatsanwaltschaften und die Gerichte, jeweils dem Einzelfall gerecht zu werden, und das, glaube ich, macht Sinn.

In diesem Zusammenhang muss ich zum Thema Jugendstrafrecht noch kurz auf das eingehen, was Kollege Lausch gesagt hat. Kollege Lausch, ich bin froh, dass Sie hier sind, damit ich Ihnen sagen kann: Ich wollte Ihnen eigentlich schon einen Brief schreiben, in dem ich Sie wirklich loben wollte – das tue ich jetzt von hier aus –, weil mir eine Aktion von Ihnen sehr, sehr gut gefallen hat. Ich habe letztes Wochenende der


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Lokalzeitung, der „NÖN“, Ausgabe Hollabrunn, entnommen, Sie haben offenbar eine parteiinterne Auseinandersetzung mit jemandem, glaube ich, der dann die Partei verlassen hat, gehabt. Dieser betreffende frühere Parteifreund von Ihnen hat Sie in Verbindung mit einer, wie er das formuliert hat, speziellen Abteilung des Kranken­hauses Hollabrunn, gebracht – gemeint hat er offensichtlich die neurologisch-psychia­trische Abteilung –, und mir hat wirklich gefallen – das habe ich sehr, sehr positiv vermerkt –, wie Sie darauf reagiert haben. Da, muss ich sagen, habe ich wirklich Respekt.

Sie, Herr Abgeordneter Lausch, haben daraufhin gesagt – nachzulesen in der „NÖN“, Ausgabe Hollabrunn –, Sie verbitten sich, wie da beleidigend mit Patienten umge­gangen wird, dagegen verwahren Sie sich. Das hat mir gefallen, dafür meine Hochach­tung, dickes Lob! Das, finde ich, ist der richtige Weg, und das hat mir wirklich gefallen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Dieses Lob wollte ich voranstellen, um dann das sagen zu können, Kollege Lausch, was ich auch sagen muss, denn Ihre Kritik an dieser Novelle des Jugendgerichts­gesetzes ist in einem entscheidenden Punkt nicht nachvollziehbar. Ich will jetzt nicht beckmesserisch sein: Vor zwei Jahren hätte ich dieses „Reförmchen“ nicht machen können, da war ich noch nicht im Amt – knapp, aber doch nicht. (Zwischenruf des Abg. Lausch.)

Der wesentliche Punkt ist aber, Kollege Lausch – Sie müssen das ja wissen, Sie müssen das doch sehen –, dass es nicht nur darum geht, dass man die Möglichkeiten im Rahmen des Gesetzes für die Staatsanwaltschaft und für die Gerichte erweitert hat. Nein! Was haben wir denn gemacht? – Wir haben doch praktisch gleichzeitig – und letzte Woche konnten wir es in Linz auch eröffnen – die Jugendgerichtshilfe ausgebaut, flächendeckend, österreichweit.

Ich meine, die Idee, dass man Alternativen zur Untersuchungshaft für Jugendliche – in deren Interesse und im Interesse der Allgemeinheit – sucht, das sind, wenn Sie so wollen, Flügel, die aber ein Fahrgestell brauchen. Wir haben am Fahrgestellt gear­beitet, wir haben die Jugendgerichtshilfe österreichweit ausgebaut. Wir haben dafür gesorgt, dass es Wohngruppenbetreuung gibt – genau das, was Sie jetzt gerade gefordert haben! Das gibt es, Kollege Lausch. Wir sorgen dafür, dass man diese Alternative der Sozialnetz-Konferenz und der Wohngruppenbetreuung auch wirklich umsetzen kann. Das ist das Entscheidende! Und das funktioniert.

Ich gebe schon zu, es wird immer wieder Fälle geben, in denen es nicht funktionieren kann. Eine Sozialnetz-Konferenz muss an soziale Netze anknüpfen. – Es gibt leider immer wieder Fälle, tendenziell sogar mehr, in denen es kein soziales Netz mehr gibt, an das man anknüpfen kann, aber dort, wo es geht, dort, wo man es machen kann, funktioniert es. Das ist eine wirklich sinnvolle Alternative zur Untersuchungshaft. Daher bin ich überzeugt davon, dass das der richtige Weg ist, und ich freue mich über den breiten Konsens in dieser Richtung.

Letzter Punkt: Thema Tilgungsgesetz. – Wir haben nicht nur das gemacht, was nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte notwendig war. Wir haben – und das war mir persönlich auch wichtig – in den Erläuterungen der Regie­rungsvorlage durch eine entsprechende Formulierung klargestellt, was klar­gestellt werden musste, nämlich dadurch, dass dort ausdrücklich zum Ausdruck gebracht wird, dass die Republik Österreich jede Form der Diskriminierung, Anfeindung und Gewalt gegen homo- und bisexuelle Frauen und Männer verurteilt und dass sie bedauert, dass homo- und bisexuelle Frauen und Männer in der Vergangenheit schweren Verfolgungen ausgesetzt waren. Das ist, wie ich glaube, ein wichtiges Statement. Rein legistisch haben wir das umgesetzt, was aufgrund der höchst­gericht-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 167

lichen Entscheidung notwendig war. So gesehen glaube ich, dass es auch Sinn macht, diese Regelung hier so zu beschließen, wie sie jetzt vorliegt. Sie beruht auch auf wirklich breitem Konsens.

Es bleibt mir nur noch, kurz auf eines einzugehen – Kollege Scherak hat das ange­regt –: Im Jugendstrafrecht, wie ich schon gesagt habe, sind wir auch weiterhin offen für alles, was es an Anregungen gibt, auch hinsichtlich Veränderungen in der gesell­schaftlichen Entwicklung; das muss man auch sein. Ich glaube nicht, dass wir schon am Ende aller Überlegungen und Reformen sein können.

Die Frage eines Kompetenzzentrums beschäftigt uns ja, wie Sie wissen, im Zusam­menhang mit dem Jugendhaftkompetenzzentrum in Gerasdorf, an dem wir arbeiten; das wollen wir umsetzen, das wird auch der Fall sein. Die Frage, ob es allenfalls auch einmal ein Jugendgerichtskompetenzzentrum geben könnte, das ist eine Überlegung, die es meiner Meinung nach durchaus wert ist, weiterverfolgt zu werden. Wir sind noch nicht so weit, aber ich bin offen für jede Form der Weiterentwicklung, nicht nur im Bereich des Jugendstrafrechts, sondern auch ganz allgemein. So gesehen danke ich für die vielen Anregungen, die Ihren Redebeiträgen zu entnehmen waren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

18.09


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


18.10.01

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist schon mehrmals erwähnt worden, trotzdem möchte ich es noch­mals sagen: FPÖ-Justizminister Böhmdorfer hat den Jugendgerichtshof abge­schafft. Das war damals wirklich eine katastrophale Entscheidung für betroffene Jugend­liche, die nämlich in der Regel nicht grundlos straffällig wurden. Mit der vorlie­genden Novelle des Jugendgerichtsgesetzes federn wir einiges ab und kommen auch schrittweise dieser Institution wieder ein bisschen näher.

Jugendliche, die straffällig wurden, brauchen ganz besondere Unterstützung; viele Kolleginnen und Kollegen sind bereits darauf eingegangen. Ich halte es einfach für eine zentrale Aufgabe für uns als Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber, den gesetz­lichen Rahmen dafür zu schaffen, dass diese Jugendlichen eine zweite Chance bekom­men.

Ich möchte noch einmal hervorstreichen, was diese Novelle umfasst, was so zentral und wichtig ist: die Sozialnetz-Konferenzen. Was passiert dort eigentlich? – Es ist ganz einfach: Dort kommt das soziale Umfeld – Geschwister, Eltern, LehrerInnen, Sozialar­beiterInnen, FreundInnen, Kinder- oder Jugendhilfe – mit den Jugendlichen zusam­men, man arbeitet auf, und es wird versucht, diesen Jugendlichen zu helfen, wieder aus ihrer Situation herauszukommen und wieder Fuß zu fassen. – Ich halte das für eine ganz zentrale Maßnahme!

Auch schon erwähnt: die Untersuchungshaft in ganz wenigen Ausnahmefällen – das ist ganz zentral. Und – weil die Ausweitung der Bestimmungen auf bis 21-Jährige von­seiten der Freiheitlichen, aber auch des Teams Stronach so kritisch gesehen wird –: Im Gesetz, nämlich im Bundes-Jugendvertretungsgesetz, aber auch im Bundes-Jugend­förderungsgesetz, werden Jugendliche als „Menschen bis 30 Jahre“ definiert. – Ich finde, das stimmt ganz genau. Meiner Meinung nach sind 21-Jährige einfach Jugend­liche und nicht vergleichbar mit 45-Jährigen oder 50-Jährigen. Deswegen halte ich die Ausweitung für sehr, sehr positiv.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 168

Ich halte es auch für positiv, dass Strafen aufgeschoben werden können (Zwischenruf des Abg. Hagen), weil die betroffene Person ihre Lehre oder eine Ausbildung fertig machen möchte. Das bedeutet, nicht noch weiter aus dem Alltag herausgerissen zu werden, wenn es ohnehin schon schwer genug ist.

Ganz zum Schluss: Kollege Scherak hat einen Antrag eingebracht, dem wir sehr viel abgewinnen können. Nur: Es ist ärgerlich – ich sage es ganz offen –, dass wir das leider noch nicht zu Ende diskutiert haben. Auch Herr Minister Brandstetter ist jetzt darauf eingegangen und ist sehr offen dafür. Und zwar: Wir halten nämlich dieses Bündeln, so ein Kompetenzzentrum, als weiteren Schritt für ganz wesentlich, denn in Wirklichkeit – und das möchte ich an dieser Stelle auch sagen – wollen wir ganz klar die Wiedereinführung des Jugendgerichtshofes.

Das heißt: Wir wollen den Jugendgerichtshof zurück, das ist unser definitives Ziel, da bleiben wir dran. Und Sie haben ja auch schon Bewegung signalisiert! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Scherak.)

18.12


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


18.12.54

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Rechtsprechung und deren Vollziehung kann natürlich einiges zwischen Freispruch und Haftstrafe liegen, so auch beim Jugend­strafrecht und der Jugendgerichtsbarkeit.

Am Beispiel eines jungen 18-jährigen Mannes, der straffällig geworden ist, möchte ich das kurz darstellen. Soll er sofort in die U-Haft, bei einem Delikt, das mit einer relativ niedrigen Strafdrohung versehen ist, wie Diebstahl zum Beispiel, was bekanntlich vor einem Bezirksgericht verhandelt wird? (Zwischenruf des Abg. Schrangl.)

Die Frage ist: Was kann man tun, um zu verhindern, dass es zu einer weiteren Straftat kommt? Was kann man tun, damit diese junge Person nicht weiter auf der schiefen Bahn nach unten, Richtung Kriminalität, rutscht?

Die Novelle zur Jugendgerichtsbarkeit ermöglicht nun, dass Fachleute aktiv mit dem betroffenen Straffälligen und gemeinsam mit dem sozialen Umfeld an einer Zukunfts­perspektive arbeiten – auf gesetzlicher Basis, dass also verpflichtend von diesem Instrument Gebrauch gemacht wird; das ist der Unterschied –, an einem Zukunftsplan, der wirklichkeitsnahe ist und auch überprüft werden kann. Dazu ist natürlich die aktive Einbeziehung des sozialen Umfelds notwendig – soziales Umfeld: Familie, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Lehrer; das kennen wir.

Das soll Hilfe und Motivation geben, um zu stabilisieren, auch psychisch, sozial, von der Berufsausbildung her. Die Chance ist natürlich bei jungen Menschen am höchsten, dass man tatsächlich etwas stabilisieren kann, und daher soll das unbedingt genützt werden.

Der Verein NEUSTART hat ja dieses Projekt der Sozialnetz-Konferenz gezielt entwickelt, dabei bemerkenswerte Erfolge gehabt und vielen jungen straffälligen Men­schen helfen können. Das ist für die ganze Gesellschaft wichtig. 2014 wurde das sozusagen in den Regelbetrieb übernommen und nun auf eine gesetzliche Basis gestellt. Damit ist noch nicht der Jugendgerichtshof wiederbelebt, aber die Justiz in Österreich ist damit ein Stück besser geworden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15

18.15.22

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 169

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betref­fend Jugendgerichtsgesetz-Änderungsgesetz 2015 in 929 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Stein­hauser vor.

Ich werde daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs abstimmen lassen.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über Art. 5 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diese Teile des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte auch da jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzentration bezirksgerichtlicher Jugendstrafsachen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 930 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 931 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

18.18.0916. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (901 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungs­gesetz, das Unterhaltsvorschußgesetz, das Firmenbuchgesetz, die Rechtsan­walts­ordnung und das EIRAG geändert werden (Gerichtsgebühren-Novelle 2015 – GGN 2015) (932 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 170

17. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 976/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung eines Gerichtsgebührenrechners (933 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


18.18.51

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gerichtsgebühren sind ein Thema, über das wir hier oft diskutieren, weil in Österreich eine besondere Situ­ation dadurch besteht, dass die Justizverwaltung zu 120 Prozent durch die Gerichts­gebühren überfinanziert ist – eine besondere Situation –, insbesondere durch die Grundbucheintragungsgebühren, die 80 Prozent dieses Aufkommens ausmachen. Wir diskutieren auch immer wieder darüber, dass das in Wirklichkeit eine verdeckte Steuer ist, weil da nicht einer Leistung eine Gegenleistung des Staates gegenübersteht.

Unabhängig davon ist dieser Gesetzesvorschlag aber zu begrüßen, weil die Gerichtsgebühren wieder durchforstet wurden und es zu einer Senkung kommt, denn es ist ja wichtig, dass die Bevölkerung die Möglichkeit hat, von den Gerichten Ge­brauch zu machen. Wenn die Schwellen zu hoch sind, also wenn die Gebühren zu hoch sind, dann könnte das dazu führen, dass einzelne Bevölkerungsschichten tatsächlich daran gehindert werden, ihr Recht zu bekommen.

Daher begrüßen wir diese Senkung der Gebühren. Es sind hauptsächlich Rechtsmittel­gebühren in Exekutionsverfahren, Insolvenzverfahren, Außerstreitverfahren, aber vor allem auch in Pflegschafts- und Unterhaltsverfahren. – Alles sehr positiv. Auch die Reduktion bei den Firmenbuchabfragen ist ein positiver Schritt.

Ein Antrag allerdings wird auch abgelehnt, und zwar der Antrag, der von den NEOS gekommen ist, einen Gebührenrechner einzuführen. Wer sich jemals mit Gerichtsge­bühren beschäftigt hat, weiß, dass das eine eigene Wissenschaft ist. Daher wäre es wirklich sinnvoll, wenn man der Bevölkerung etwas in die Hand gäbe, womit sie sich in etwa ausrechnen könnte, welche Gerichtsgebühren anfallen, wenn sie sich auf ein Verfahren einlässt. Es hätte unsere Zustimmung bekommen, einen derartigen Gebüh­ren­rechner zu installieren. aber es wurde leider von den Regierungsparteien abgelehnt. Das ist ein Wermutstropfen.

Wir bleiben jedenfalls dran, dass man die Gerichtsgebühren weiter durchforstet. Es gibt immer noch Bereiche, wo der Zugang zum Recht immer noch sehr schwierig ist.

Auch die verdeckte Steuer der Grundbucheintragungsgebühr sollte man grundlegend diskutieren, wenngleich auch wir natürlich verstehen, dass der Staat und die Justiz Geld brauchen. Trotzdem kann das nicht über den falschen Weg einer verdeckten Steuer gehen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scherak. – Zwischenruf des Abg. Jarolim.)

18.21


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich ist der nächste Redner. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 171

18.21.37

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der aktuellen Gerichtsgebühren-Novelle wird ein Reformschritt im Bereich der Gerichtsgebühren gesetzt – mein Vorredner hat das angesprochen und auch positiv erwähnt –, wodurch es zu Verwaltungsvereinfachungen, zu Klarstellungen, aber vor allem auch, was den Bürger vor allem interessiert, zu Senkungen der besagten Gebühren kommen soll. Das Justizministerium schätzt, dass man pro Jahr für den Bürger/die Bürgerin über 5 Millionen € an Gebühren einspart, und das ist immerhin etwas.

Mit dieser Novelle sollen die Gebühren im Rechtsmittelverfahren außerhalb von strei­tigen Verfahren generell neu geregelt werden; man schätzt in etwa 1,3 Millionen € an Ersparnis. Es soll im Vergleich zur geltenden Rechtslage vor allem auch bei Exe­kutions- und Insolvenzverfahren sowie bei Unterhalts- und Pflegschaftssachen zu einer Reduktion der Gerichtsgebühren kommen.

Die Grenze für die Gebührenbefreiung wird zum Beispiel bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten von 1 450 € auf 2 500 € angehoben. Das bedeutet, dass in Zukunft mehr arbeitsrechtliche Verfahren als bisher von Gebühren befreit sind. Man schätzt, dass sich die Menschen dadurch an die 300 000 € an Gebühren ersparen.

Bei der Grundbuchseintragungsgebühr erfolgen Klarstellungen, die insbesondere bei Ab- und Zuschreibungen von Liegenschaften ebenfalls eine Ersparnis von rund 1 Million € bringen.

Im Zuge der Novelle sollen auch die Gebühren für Firmenbuchabfragen in Ent­sprechung einer EU-Richtlinie gesenkt werden. Das soll in etwa 2,5 Millionen € an Ersparnis bringen.

Sie sehen, dass insbesondere auch kleineren Unternehmen der Zugang zu Basisdaten im Firmenbuch erleichtert werden soll und dass insgesamt die Bevölkerung entlastet werden soll. Und es ist schon ein wichtiger Schritt, in einer Zeit, wo die Menschen sagen: Alles wird teurer!, Gebühren zu senken. Das ist positiv.

Das Gesetz wird mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten, bringt also unmittelbar etwas.

Es gibt aber auch eine Neuerung. Es werden ja in vielen europäischen Sprachen sogenannte diakritische Zeichen verwendet; im Französischen, im Spanischen, im Ungarischen, im Kroatischen, im Serbischen und in anderen Sprachen. Das sind kleine Zeichen wie Striche, Häkchen oder Bögen in Verbindung mit einem Buchstaben, und die Darstellung dieser Zeichen war bisher technisch nicht möglich. Wenn ein Franzose, der ein Accent im Namen hatte, oder ein Ungar oder ein Serbe eine Firma gründeten und ihre Namen richtig schreiben wollten, so war das bisher nicht möglich. Jetzt ist das technisch möglich, und das erfolgt auch ohne zusätzliche Gerichtsgebühren.

Ich halte das für ein positives Signal, weil wir viele Unternehmerinnen und Unterneh­mer aus Mittel- und Osteuropa haben, die in Österreich aktiv sind, und auch aus anderen Ländern Europas, die derartige diakritische Zeichen in ihren Namen haben. Ich finde, damit kommt es zu einer positiven Aufwertung dieser Menschen, ihr Engage­ment wird honoriert, indem sie ihren Namen, ihre Firmenbezeichnung richtig schreiben können, und das unterstreicht auch, dass wir derartige Unternehmer, die in Österreich aktiv sind, wollen; insbesondere in Wien gibt es derartige Unternehmen.

Das bedeutet auch, dass es zu einer Internationalisierung der Wirtschaft kommt, und das halte ich für sehr positiv. Umgekehrt ist ja auch Österreich der größte Investor in diesen Staaten in Mittel- und Südeuropa, und daher ist das ein sehr gutes Signal.

Auch für die österreichischen Volksgruppen ist das positiv, die in ihren Namen auch oft derartige diakritische Zeichen haben. Das ist auch ein Signal zur Unterstützung der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 172

Kultur und der Sprache der österreichischen Volksgruppen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

18.25


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


18.25.24

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Gebührensenkungen werden von Politikern gerne als Feierstunde abgehalten, in der man in einer großzügigen Geste den BürgerInnen etwas zurückgibt. Allerdings gibt es keinen Grund zum Feiern, was man sieht, wenn man sich die Rahmenbedingungen für die Gerichtsgebühren anschaut.

Bei dem Entlastungsvolumen, über das wir heute reden, reden wir von 0,5 Prozent der Gebühreneinnahmen. Als zweite Zahl sei erwähnt, dass in der Justiz ein Gebühren­überschuss von 189 Millionen € erwirtschaftet wird, und von diesem Gebühren­über­schuss werden jetzt sozusagen über die Gebührensenkung den Bürgerinnen und Bürgern gerade einmal 5 Millionen € zurückgegeben.

Die Gerichte haben sich in Österreich zu einem – unter Anführungszeichen – „gewinn­bringenden Unternehmen“ entwickelt. Der Eigendeckungsgrad der Gerichte liegt bei 124 Prozent. Das heißt, die Gerichte finanzieren sich nicht nur selbst, sondern sie werfen praktisch für die Justiz und die Republik Österreich noch einen Gewinn ab. Jetzt kann man sagen: Schön, dass es einen Gewinn gibt!, aber man darf eines nicht vergessen – ich glaube, mein Vorredner, Kollege Stefan, hat das schon gesagt –: Gebühren sind ein Äquivalent für eine Leistung und nicht dazu da, Steuereinnahmen versteckt zu sichern. Genau das passiert aber mit den Justizgebühren! Wir haben es erst erlebt. Vor gar nicht allzu langer Zeit hat der Finanzminister ganz offen 40 Millio­nen €, die über Gerichtsgebühren eingenommen worden sind, der Justiz entzogen und zur Bedeckung des Budgetdefizits verwendet. Das ist schlicht ein untragbarer Zustand, dass – unter Anführungszeichen – „auf Kosten der Rechtsschutzsuchenden“ versucht wird, das Budget zu sanieren. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)

Eines muss klar sein: Gebühren sind auch immer wieder eine Hürde für die Rechts­schutzsuchenden, und wenn man ein System aufbaut und sozusagen nicht nur die Justiz über diese Hürde finanziert, sondern dabei auch noch für das Gesamtbudget finanzielle Einnahmen abzweigt, dann steigt der Druck weiter, dass diese Gebühren hoch bleiben. Genau das ist das Problem! Weitere Maßnahmen im Bereich der Justiz, wie Investitionen im Strafvollzug, werden budgetär nicht durch Steuereinnahmen bedeckt, sondern sie werden wiederum durch Auflösung von Rücklagen bedeckt – und Auflösungen von Rücklagen kommen wieder von hohen Gerichtsgebühren. Wenn man aber Rücklagen auflöst, um zu investieren und das System auszubauen, dann ist klar, dass man diese Rücklagen, die man einmalig auflöst, auch wieder erwirtschaften muss. Das heißt: Bei dieser Politik bleiben die Gerichtsgebühren hoch, und das ist schlicht und einfach nicht akzeptabel.

Der Europarat hat eine Studie über die Gerichtsgebühren in Europa erhoben, und diese Studie bringt ein interessantes Ergebnis: Das 8-Millionen-Land Österreich hat in absoluten Zahlen hinter Deutschland die zweithöchsten Einnahmen aus Gerichts­gebühren. Das heißt, Österreich – ein relativ kleines Land – nimmt an Gerichtsge­bühren mehr ein als große Länder wie Spanien, Italien, aber auch wie die Niederlande, wie Großbritannien. Das zeigt, dass die Gebührenbelastung im Bereich der Justiz ein Maß erreicht hat, das den Rechtsschutzsuchenden nicht zumutbar ist.


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Die Gebührensenkung ist natürlich trotzdem nicht falsch, aber es gibt keinen Grund zum Feiern, sondern es gibt eigentlich einen Grund, einen Antrag der Grünen anzu­nehmen. Wir wollen, dass die Gerichtsgebühren evaluiert werden und dann sehr gezielt auch dort weitere Senkungen vorgenommen werden, wo Rechtsschutz­suchen­de über Gebühr belastet werden.

Der entsprechende Antrag lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Gerichtsgebühren

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine umfassende Evaluierung der Gerichtsgebühren vorzulegen. Dabei soll insbesondere untersucht werden, inwiefern das derzeitige Gebührenniveau sozial schwächere Gruppen am Zugang zum Recht hindert.

*****

Genau das ist unser Auftrag und genau in diese Richtung muss die Debatte laufen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)

18.29


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde betreffend Evalu-ierung der Gerichtsgebühren

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (901 d.B.): Gerichtsgebühren-Novelle 2015 – GGN 2015 (932 d.B.) (TOP 16)

Begründung

Im Jahr 2014 hat die Justiz 954 Millionen Euro an Gerichtsgebühren eingenommen. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in der Höhe von 765 Millionen Euro. Insgesamt nahmen die österreichischen Gerichte somit 189 Millionen Euro mehr ein als sie ausgeben. Dass entspricht einem Kostendeckungsgrad von 124%. Dabei war das Jahr 2014 kein Einzelfall. Die Gerichte bilanzieren jedes Jahr positiv.

Mit der vorliegenden Novelle werden die Gerichtsgebühren teilweise gesenkt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings erfolgt die Senkung nicht anhand sozialpo-litischer Überlegungen, sondern orientiert sich an Sachzwängen, die durch höchstge­richtliche Judikatur oder durch eine unklare Rechtslage verursacht wurden.

Die Reform hat ein Volumen von 5,2 Millionen Euro jährlich. Davon betreffen knapp 70% (3,6 Million Euro) die Gebühren im Bereich des Grund- und Firmenbuchs. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Reform gerade sozial bedürftigen Bür-


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gerInnen kaum zu Gute kommen wird, da diese auch unverhältnismäßig weniger oft mit dem Grund- und Firmenbuch in Berührung kommen.

Auch das österreichische System der Verfahrenshilfe, dass grundsätzlich bedürftigen Rechtssuchenden offen steht, schafft keine Abhilfe beim Zugang zum Recht. Der CEPEJ-Bericht der EU-Kommission zeigt auf, dass Österreich bestenfalls euro­päisches Mittelmaß ist, was die Verfahrenshilfe betrifft. Österreich wendet jährlich pro Kopf EUR 2,25 für Verfahrenshilfe auf. Das entspricht exakt dem Median. Die durchschnittliche Verfahrenshilfe der EU-Mitgliedsstaaten beträgt sogar EUR 5,72.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine umfassende Evaluierung der Gerichtsgebühren vorzulegen. Dabei soll insbesondere untersucht werden, inwiefern das derzeitige Gebührenniveau sozial schwächere Gruppen am Zugang zum Recht hindert.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


18.29.44

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bereits vor 14 Tagen, als wir das Budget diskutiert haben, hat sich die Debatte nicht zuletzt um die Höhe der Gerichts­gebühren bewegt. Wir erleben nun einen ersten Schritt in die richtige Richtung im Hinblick auf die Absenkung der Gerichtsgebühren. Weitere Schritte werden hoffentlich noch folgen, wiewohl, Herr Bundesminister, verbunden mit diesem Appell an Sie wir auch konzedieren, dass Sie – wie Sie ja auch schon im Ausschuss dargestellt haben – gewissen budgetären Zwängen im Ministerium unterliegen und das natürlich auch immer wieder mit dem Finanzminister abzuklären haben. Nichtsdestotrotz kann natür­lich eine Senkung von Gerichtsgebühren aus Sicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nur begrüßt werden.

Was den Antrag auf Einführung eines Gerichtsgebührenrechners betrifft, so hat dieser Antrag durchaus einen gewissen Charme – wenn es denn so einfach wäre! Wir alle wissen, dass bei Gerichtsverfahren sehr viele Variablen zusammenkommen, speziell im Zivilprozess, und zwar ist es nicht nur die Höhe der Gerichtsgebühren selbst, die da zum Tragen kommt, sondern es können auch Anwaltskosten, eventuelle Sachver­ständigenkosten und Kosten des Instanzenzuges anfallen. Daher ist es, glaube ich, nicht ganz so einfach, von vornherein zu sagen, in welcher Höhe der Rechtsunter­worfene – das wissen wir, dass das für den Laien schwierig ist –, in welcher Form der Rechtsunterworfene mit Kosten zu rechnen haben wird.

Ich finde, wir sollten dieses Thema durchaus weiter diskutieren. In der vorliegenden Form ist der Antrag allerdings, glaube ich, noch etwas zu simpel gehalten, weswegen wir ihn ablehnen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.31


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 175

18.31.43

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundes-minister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, ich freue mich natürlich über die Senkung bei den Gerichtsgebühren. Wie Sie wissen, habe ich Monat für Monat immer wieder gefordert, dass die Gerichtsgebühren gesenkt gehören. Das ist jetzt ein erster Schritt, ein guter Schritt. Wir haben von meinen Vorrednern schon gehört, dass einfach zu hohe Gebühren eingehoben werden, dass das Justizministerium im Prinzip auf Kosten der Steuerzahler Gewinne schreibt. Das ist abzulehnen. Aber Sie gehen ja mit dieser Novelle in die richtige Richtung, deshalb gibt es von uns eine ganz klare Zustimmung.

Ich möchte auch überleiten zum Antrag der Kollegen von den NEOs betreffend den Gerichtsgebührenrechner und komme in diesem Zusammenhang wieder auf mein Beispiel zurück, das ich hier, glaube ich, auch schon einmal gebracht habe.

In der Unterhaltssituation ist es oft so, dass Unterhalt gezahlt werden muss, dass aber oft ungerechtfertigter Unterhalt gezahlt wird, die Menschen, die betroffen sind, sich aber nicht trauen, eine Klage einzubringen, weil erstens hohe Gerichtsgebühren entrich­tet werden müssen, dass man überhaupt Klage erheben kann, um wieder etwas in die richtige Richtung zu bringen; das ist im Unterhaltsrecht ja meistens der Fall. Deshalb scheuen sich die Leute, Schritte zu setzen, um zu ihrem Recht zu kommen, beziehungsweise nehmen sie es in Kauf, dass ihnen Unrecht geschieht, weil ihnen die Gerichtsgebühren entweder zu gefährlich oder zu geheimnisvoll sind, weil sie Angst haben, dass sie sie nicht zahlen können, oder weil sie vielleicht einfach von den Kosten her darüber hinwegsehen.

Herr Minister, Sie haben hier schon einmal erklärt, dass jeder zu seinem Recht kom­men kann. Wer mittellos ist, bekommt vom Gericht natürlich einen Vertreter und alles drum und dran zur Seite gestellt. Das ist mir schon klar. Aber es gibt Menschen, die einfach über dieser Grenze liegen, aber trotzdem jeden Cent zehnmal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben, und für diese Menschen stellen diese hohen Ge­richts­gebühren ein großes Problem dar. Daher muss man schon darüber nachdenken, wie auch diese Menschen zu ihrem Recht kommen können, ohne dass sie gleich ihre Existenz gefährden, wenn sie vor Gericht ziehen, um ihr Recht einzuklagen beziehungsweise um zu ihrem Recht zu kommen. Das wäre ein weiterer Schritt.

Ich weiß, Sie sind dabei, das Unterhaltsrecht zu überarbeiten, um Verbesserungen zu schaffen. Bitte, nehmen Sie diese meine Anregung mit! Ich bin auch gerne bereit, mitzuarbeiten, meine Erfahrungen und mein Wissen einzubringen, das ich errungen habe, das mir mitgeteilt worden ist von Rechtsanwälten, von Richtern und so weiter, auch von Betroffenen. Gerade im Unterhaltsrecht sind sehr viele Männer betroffen, für die es sehr, sehr schwierig ist, zu ihrem Recht zu kommen. Dieses Wissen möchte ich an Sie weitergeben, Ihnen mitgeben. Ich würde mich gerne einbringen, wir können gerne reden. Sie sind immer sehr offen, das weiß ich, Sie laden uns immer ein. Wir werden das vielleicht bei unserem nächsten Justizgespräch machen.

Diese Novelle geht in die richtige Richtung, und der Gerichtsgebührenrechner wäre richtig. Es würde mich freuen, wenn Sie dem Antrag zustimmen könnten. Wir werden beides gerne befürworten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

18.35


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.

 


18.35.05

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Man kann gegen eine Senkung der Gerichtsgebühren per se einmal nichts haben, und deswegen freuen wir uns natürlich auch, dass es in dieser Sache zu einem wenn auch sehr kleinen Erfolg gekommen ist. Aber man muss sich, glaube ich, schon noch einmal


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klar in Erinnerung rufen, was wir in den Budgetdebatten besprochen haben, und das ist, dass es nicht sein kann, dass die Bürgerinnen und Bürger in Österreich, die ver­suchen, zu ihrem Recht zu kommen, bis zu einem gewissen Grad dann auch quasi die Melkkuh dafür darstellen, dass wir versuchen, irgendwelche allgemeine Budgetlöcher zu stopfen. Menschen, die versuchen, ihr Recht zu bekommen, muss man einen möglichst einfachen Weg aufzeigen, damit sie zu diesem Recht auch entsprechend kommen können. Da geht es um viele unterschiedliche Dinge, die teilweise sehr, sehr relevant sind und auch sehr schwierige Situationen im Leben betreffen.

Wichtig ist, Herr Bundesminister, dass Sie, wenn Sie mit dem Finanzminister über dieses Thema reden, immer klar sagen, dass es nicht sein kann, dass Mehr­ein­nahmen, die aufgrund der Gerichtsgebühren erzielt werden, in irgendeiner Art und Weise ins allgemeine Budget fließen, weil nämlich einerseits, wie wir schon gehört haben, Gebühren ja keine Steuern sind, die dafür da sind, das allgemeine Budgetloch zu stopfen, und ihnen zweitens ja immer eben eine Leistung gegenübersteht.

Wenn es Mehreinnahmen gibt, ist doch offensichtlich, dass die Leistungen nicht so viel kosten, wie Gebühren eingehoben werden. Aber wenn Sie schon diese Mehrein­nahmen bei den Gebühren haben, dann sollten Sie sie eben dort einsetzen, wo es notwendig ist, um in Ihrem Ressort auch entsprechende Reformmaßnahmen anzu­gehen. Was nicht sein kann, ist, dass das Geld eben nicht dort hinkommt – wenn es schon Mehreinnahmen gibt –, sondern eben dazu da ist, Budgetlöcher zu stopfen, denn dafür sind Gebühren sicher nicht da.

Unser Vorschlag für einen Gerichtsgebührenrechner wäre, glaube ich, ein sehr sinnvoller Schritt, damit eben Menschen schon im Vorhinein wissen, welche Kosten das ungefähr für sie bedeutet, wenn sie versuchen, zu ihrem Recht zu kommen. Das ist auch sehr, sehr wichtig für diese Leute. Dementsprechend wäre es natürlich sinnvoll, wenn Sie diesem Antrag heute doch noch zustimmen könnten. (Beifall bei den NEOS.)

18.36


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


18.37.04

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Zum Thema Gebührenrechner: Gerichtskosten wie Gerichtsgebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz, Kosten für Gutachter und Zeugen sind für den Laien nur schwer nachvollziehbar und schwer verständlich und stellen oft nicht uner­heb­liche Kosten dar. Unbestritten ist, dass mit Vorkosten für zu erwartende Gerichts­kosten sich so manches Gerichtsverfahren vermeiden ließe. Nicht außer Acht zu lassen ist jedoch auch, dass Rechtsanwälte, aber auch Versicherungen oftmals so manches Verfahren unnötigerweise in die Länge ziehen.

Anzusprechen wäre weiters, dass für die Einhebung von Gerichtsgebühren über einen Gerichtskostenrechner Verbindlichkeit zu erwarten wäre, jedoch lediglich unverbind­liche Kostenersätze erhoben werden können, sodass eine finanzielle Kostensicherheit nicht gewährleistet zu sein scheint.

Anwaltskanzleien sind mit zu erwartenden Verfahrenskosten bestens vertraut und in der Lage, zielführende Auskünfte zu erteilen. Gutachter beispielsweise unterliegen in Bezug auf ihre Kosten einer Warnpflicht, sollte ihr Aufwand den Wert von 2 000 € überschreiten. Ebenso eine Warnpflicht in Bezug auf zu erwartende Verfahrenskosten sollten auch die Gerichte hinsichtlich ihrer Kosten haben. – Danke.

18.38



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 177

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vetter. – Bitte.

 


18.38.53

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Bei einer Gebührensenkung setzt man sich leicht dem Vorwurf des Populismus aus. Dieser Vorwurf ist in diesem Fall mit Sicherheit nicht berechtigt, denn in diesem Fall geht es um die notwendige Reparatur eines Gesetzes. Und wenn ich sage, es ist ein notwendiges Gesetz, dann referiere ich – Kollege Scherak lächelt mich schon an – bekanntlich sowohl auf Tacitus als auch auf Montesquieu.

Warum ist es notwendig? – Es ist notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof fast auf den Tag genau ein Gesetz aufgehoben hat – die Ziffer 12a der Tarifpost –, weil da überzogen worden ist, und es gibt im Gerichtsgebührengesetz tatsächlich ein paar Beispiele, wo der Tarif weit überzieht.

Das war in diesem Fall so, wo die Bemessungsgrundlage für die erste Instanz auch im Rechtsmittelverfahren herangezogen wurde, obwohl ein geringeres Interesse besteht, und es war beispielsweise auch dann der Fall, wenn es mehrere Rechtszüge, mehrere Instanzen gibt, aber mehrmals die Pauschalgebühr bezahlt werden musste; auch diese Ungerechtigkeit wird mit dieser Reform abgestellt.

Insgesamt ist allerdings anzumerken, meine Damen und Herren, dass das, was Sie bisher gesagt haben, schon ein bisschen irreführend ist, denn erstens ist der Straf­vollzug herausgerechnet worden und zweitens ist der große Brocken der Gebühren die Einverleibungsgebühr von 1,1 Prozent im Grundbuchverfahren. Wenn wir diese Ge­büh­ren herausrechnen, ist der Deckungsgrad der einzelnen Verfahren weit unter hundert Prozent und daher jedenfalls im Rahmen der Judikatur des Verfassungs­gerichtshofes, die zu dieser Aufhebung geführt hat.

Als jemand, der praktisch täglich Gerichtsgebühren abzuführen hat, muss ich auch sagen, dass dieser zweite Antrag, der Gerichtsgebührenrechner, in Wirklichkeit irrefüh­rend ist. Das klingt zwar sehr logisch, dadurch, dass die Gebühren aber praktisch alle feste Gebühren sind, gibt es ja überhaupt nichts zu berechnen. Es gibt nur ein paar Dinge: Wenn der Streitwert im streitigen Verfahren mehr als 350 000 € beträgt, erfolgt eine Prozentrechnung, ebenso im Grundbuch und im Schiffsregister und noch in zwei anderen kleinen Anwendungsfällen. Alles andere sind feste Gebühren, wo man nur lesen können muss.

Im Übrigen halte ich es nicht nur inhaltlich, sondern auch formell für verfehlt, wenn wir uns als Gesetzgeber an die Regierung wenden und sie auffordern, ein Gesetz, das wir selbst beschlossen haben, klarzustellen, anstatt selbst lesbare Gesetze zu machen. Das ist also formell völlig verfehlt. (Beifall bei der ÖVP.) Daher halte ich es für einen theatralischen Unernst der Opposition, für eine Sache einen Rechner zu verlangen, für die man lediglich lesen können muss. Das ist in Wirklichkeit die Simulation von Transparenz und, um auf den Anfang meiner Rede zurückzukommen, Populismus im Rechtsbereich, in der Justizpolitik, und dies sollte in Wirklichkeit auch die Opposition vermeiden. (Beifall bei der ÖVP.)

18.42


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


18.42.34

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Es gibt Tagesordnungs­punkte beziehungsweise im Speziellen Positionen auf der Rednerliste, angesichts


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 178

derer einem im Grunde nur mehr ein Verweis auf Karl Valentin bleibt: „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.“

In diesem Fall ist es wieder einmal so. Daher möchte ich ganz kurz und ganz allgemein festhalten: Österreich verfügt über einen gut funktionierenden, exzellent ausgebauten Rechtsstaat. Dieser Rechtsstaat garantiert letzten Endes jeder Bürgerin und jedem Bürger, dass sie oder er absolut sicher sein kann, letzten Endes zu einem fairen und gerechten Verfahren, zu ihrem beziehungsweise seinem Recht und zu Gerechtigkeit zu kommen.

Heute setzen wir einen – da muss ich die Worte des Kollegen Hagen ausbessern – zweiten entscheidenden Schritt, um den Zugang zum Recht von der finanziellen Potenz des Rechtsschutzsuchenden ein wenig zu entkoppeln; der erste Schritt ist nämlich unter Minister Brandstetter schon mit der Gerichtsgebühren-Novelle 2014 ge­setzt worden. Heute erfolgt daher der zweite Schritt in diese absolut richtige Richtung.

Während der Reden der Kollegen Scherak und Steinhauser hatte ich zwischendurch das Gefühl, wir beschließen heute eine Gebührenerhöhung. (Abg. Steinhauser: Das liegt an der Höhe der Gebühren!) Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschließen eine Gebührensenkung, und ich glaube, das ist auch gut so. – Ich be­danke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

18.44


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte.

 


18.44.13

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! In aller Kürze: Es ist ein bekannter und ewiger Zielkonflikt. Aus der Sicht der rechtssuchenden Bevölkerung kann es einerseits nie genug Gebührensenkungen und andererseits aber auch nie genug Leistungen der Justiz geben. Ich bin Kollegen Vetter sehr dankbar dafür, dass er klargemacht hat, dass man natürlich, insbesondere wenn man die Kosten des Strafvollzugs berücksichtigt, nicht von einer Überdeckung von 124 Prozent sprechen kann.

Ich glaube aber, es geht gar nicht so sehr um Zahlenspielereien, sondern es kommt immer darauf an, welche Parameter man berücksichtigt und welche nicht. Es ist ja klar, dass der Justizapparat auch für den Strafvollzug wichtig ist, ohne ihn könnte der Strafvollzug nicht funktionieren, auch nicht ohne Staatsanwälte und Richter, die auch in diesem Bereich tätig sein müssen. Das ist aber gar nicht das Wesentliche. Gehen wir weg von den Zahlenspielereien!

Das Wesentliche ist, dass man auch wirklich versucht, die Gebührensenkungen dort umzusetzen, wo sie am meisten gebraucht werden. Wir haben das mit der ersten Gebührensenkung im Bereich des Familienrechts gemacht, bei den Gebühren im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Besuchsrechten, bei den Gebühren im Zusammenhang mit Minderjährigen. Jetzt machen wir wieder etwas ganz gezielt in diesem Bereich. Es geht um die Entlastung der rechtssuchenden Bevölkerung in Bereichen, mit denen man als Normalbürger eigentlich wirklich täglich zu tun haben kann: Exekutionsverfahren, Insolvenzverfahren, Unterhalts- und Pflegschaftssachen, wo insbesondere auch sozial schwächere Teile der Bevölkerung mit Gebühren besonders belastet sind.

Auch bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten haben wir mit diesem Gesetz eine doch wirklich nennenswerte Entlastung vorgeschlagen. Und auch die Gebühren für Firmenbuchabfragen werden reduziert. Mich freut es auch ganz besonders – Herr


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Abgeordneter Berlakovich hat es schon erwähnt –, dass auch die Eintragung dia­kritischer Zeichen insbesondere für unsere Volksgruppen in Zukunft möglich und deren Ergänzung auch gebührenfrei sein wird.

Das ist, glaube ich, der wesentliche Punkt: dass wir versuchen, die Gebühren­sen­kun­gen dort vorzunehmen, wo sie auch wirklich ankommen. 5 Millionen € ist für mein Budget durchaus ein Umfang, wo man sich anstrengen muss, um ihn finanzieren zu können. Ich erinnere daran, dass es auch gar nicht so leicht war, notwendige Finan­zierungen für unsere Bewährungshilfevereine sicherzustellen. Wir haben uns also wirklich bemüht.

Ich muss aber schon sagen, das Bundeshaushaltsrecht ist für mich eine Vorgabe. Es bürdet dem Finanzminister eine sehr große Verantwortung für das Gesamtbudget auf. Ich kann nicht frei über Rücklagen in meinem Budget entscheiden, ich verstehe aber jeden Finanzminister, der sagt, zuerst einmal Rücklagen auflösen, bevor man über frisches Steuergeld spricht, und dazu stehe ich.

Ich darf auch sagen – und das möchte ich bei dieser Gelegenheit wirklich festhalten –, dass ich mit dem Herrn Finanzminister in einem sehr konstruktiven Gespräch über unsere langfristigen Vorhaben im Bereich der Strafvollzugsreform und deren Finan­zierung stehe. Wir ziehen da an einem Strang, und darüber bin ich sehr froh. Ich glaube, es ist wichtig, dass man im Konsens vorgeht. Und das, was wir jetzt einmal vorgeschlagen haben, ist machbar, es ist zielgerichtet auf die Bevölkerungsschichten, die diese Gebührenentlastung auch wirklich brauchen. Und ich hoffe, es wird bald eine weitere Senkung in bestimmten Bereichen geben können, in denen man sie auch wirklich braucht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.47

18.47.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend Gerichtsgebühren-Novelle 2015, samt Titel und Eingang in 932 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Somit kommen wir zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Gerichtsgebühren.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 933 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 180

18.49.2618. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (896 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuer­gesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundes­ab­ga­benordnung, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Transparenz­datenbankgesetz 2012, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Abfallwirt­schafts­gesetz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Bier­steu­ergesetz 1995, das Düngemittelgesetz 1994, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Forst­liche Vermehrungsgutgesetz 2002, das Kriegsmaterialgesetz, das Mineralöl­steuergesetz 1995, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, das Produktpirateriegesetz 2004, das Pro­duktsicherheitsgesetz 2004, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Saatgutge­setz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sicherheitskontrollgesetz 2013, das Spreng­mittelgesetz 2010, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tierseuchengesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Um­satzsteuergesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2015 – AbgÄG 2015) (907 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (887 d.B.): Bundes­gesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2015) (910 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 und 19 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Schelling.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter DDr. Fuchs zu Wort. – Bitte.

 


18.50.07

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Stellen Sie sich einmal vor, Sie heben von Ihrem Sparbuch Geld ab und müssen diesen Betrag mit 25 Prozent oder 27,5 Prozent versteuern! Sie müssten also für Geld, das Sie vorher auf das Sparbuch eingezahlt haben, bei der Auszahlung Steuern zahlen. Das wäre nichts anderes als eine Enteignung der fleißigen Sparer.

Wenn Sie jetzt denken, dass niemand auf die Idee käme, so ein Gesetz zu be­schließen, dann muss ich Sie leider enttäuschen: Die Regierungsparteien haben am 7. Juli 2015 ein solch eigenkapitalfeindliches Gesetz für Unternehmer in der Rechtsform einer GmbH beschlossen, und zwar im Rahmen der sogenannten Steuerreform. An diesem Tag wurde die Möglichkeit der steuerfreien Einlagenrück­zahlung de facto abgeschafft. Wenn ein GmbH-Gesellschafter in seine GmbH 100 000 € einlegt und diesen Betrag nach ein paar Jahren wieder herausnimmt, dann muss er entsprechend dem Gesetzesbeschluss vom 7. Juli 2015 für diesen Betrag Steuern zahlen, und zwar 25 Prozent, und ab 1. Jänner 2016 27,5 Prozent. Das ist nichts anderes als eine Enteignung der Unternehmer! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 181

Die FPÖ hat diesen steuerpolitischen und eigenkapitalfeindlichen Irrsinn im Finanz­ausschuss und auch im Plenum auf das Heftigste kritisiert, aber die Regierungs­parteien sind mit ihrer Blockierer-Mentalität keinen Millimeter vom Gesetzentwurf des Finanzministers abgewichen. Das ist das Grundübel der Regierungsparteien: Vernünf­tige Vorschläge der Opposition gibt es in der Gedankenwelt von Rot-Schwarz nicht, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.

In der Adventzeit geschehen aber offenbar noch Wunder: Mit der heutigen Beschluss­fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2015 reparieren die Regierungsparteien eine eigenkapitalfeindliche Norm, welche sie erst vor fünf Monaten beschlossen haben und deren Reparatur wir Freiheitliche stets gefordert haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus diesem Grund werden wir dem Abgabenänderungsgesetz 2015 auch unsere Zustimmung erteilen.

Lassen Sie mich aber noch auf einen anderen Aspekt des Abgabenänderungsgesetzes 2015 eingehen, nämlich auf die wirkungsorientierte Folgenabschätzung. In der wirkungsorientierten Folgenabschätzung zum Abgabenänderungsgesetz 2015 steht auf Seite 10, ich zitiere:

„Die meisten der vorgesehenen Maßnahmen haben voraussichtlich keine größeren finanziellen Auswirkungen.“

Das heißt also, dass die Reparatur der Regelung betreffend die Einlagenrückzahlung keine Auswirkung auf das Budget hat.

Und was, glauben Sie, steht in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung zum Steuerreformgesetz 2015/2016? Dort wurde die Neuregelung der Einlagenrück­zah­lung – also die Norm, die wir heute reparieren – noch als Gegenfinanzierungs­maß­nahme zur Steuerreform ausgewiesen. Bis zu 210 Millionen € wollte der Finanzminister im Zeitraum 2016 bis 2020 mit der Neuregelung der Einlagenrückzahlung und zwei anderen Maßnahmen erzielen. Heute reparieren wir diese eigenkapitalfeindliche Bestimmung – und das soll nichts kosten? Wieder einmal hat sich eine Gegenfinan­zierungs­maßnahme des Finanzministers zur Steuerreform in Luft aufgelöst, und beim Registrierkassenwahnsinn werden wir bald Ähnliches erleben.

Das Beispiel mit der Einlagenrückzahlung ist ein Negativbeispiel für die Arbeitsweise des Finanzministers und der Regierungsparteien. Ein Minister legt einen Ge­setzentwurf vor, der von den Regierungsparteien völlig unkritisch abgesegnet wird und nach wenigen Monaten – nach fünf Monaten! – wieder repariert werden muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Wirtschaft braucht Rechts- und Planungssicherheit, aber keine legistischen Bocksprünge und keine Gesetze mit einer Halbwertszeit von fünf Monaten! (Beifall bei der FPÖ.)

18.55


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


18.55.06

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um das vorliegende Abgabenände­rungs­gesetz zu diskutieren, müssen wir uns kurz die Zielsetzung der Steuerreform in Erinnerung rufen, denn diese ist ja tatsächlich die Grundlage dafür. Die Steuerreform – ich glaube, das ist uns allen bewusst – ist vor allem eine Tarifreform, das stimmt, aber eine Tarifreform, die den Menschen in Österreich eine echte Entlastung bringt – eine Tarifreform, die den Menschen, den Bürgern und den Steuerzahlern in Österreich eine


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 182

echte Entlastung bringt, meine Damen und Herren! Das ist ganz essenziell, und das dürfen wir uns auch nicht kleinreden lassen.

Immerhin bewegt die Steuerreform ein Volumen von rund 5,2 Milliarden € und bringt vor allem in drei Bereichen eine Weiterentwicklung: zum einen die konkrete Entlastung durch die bereits angesprochene Tarifreform im engeren Sinn, zum Zweiten eine zusätzliche Entlastung der Familien, und unterm Strich, zum Dritten, meine Damen und Herren, werden dadurch ein ganz notwendiges Wachstum und somit auch Arbeits­plätze generiert.

Wenn ich die Entlastung angesprochen habe, die durch die Steuerreform zum Tragen kommt, so, muss ich sagen, steht natürlich im öffentlichen Fokus der Diskussion in erster Linie die Entlastung der Arbeitnehmer – durchaus zu Recht, und auch das ist eine Zahl, die wir uns nicht kleinreden lassen sollten. Pro Arbeitnehmerin und Arbeit­nehmer in Österreich wird im Jahr 2016 eine Entlastung von 1 000 € zu Buche schlagen. 1 000 € mehr im berühmten Börserl ist für unsere Landsleute ganz beson­ders wichtig und sollte auch die Wirtschaft weiter ankurbeln.

Zugleich aber – und das steht in den Diskussionen sehr oft im Hintergrund – bringt die Steuerreform auch eine ganz klare Entlastung für die Unternehmer in unserem Lande. Schauen wir uns das im Einzelnen an: Zum einen profitieren auch 900 000 Unter­nehmerinnen und Unternehmer im Ausmaß von rund 500 Millionen € durch das neue Einkommensteuergesetz im Rahmen der Tarifreform. Zusätzlich – ich habe das bereits erwähnt – werden die Unternehmen im Lande natürlich auch von der Steigerung der Kaufkraft profitieren; und, nicht zu vergessen – auch die Verwaltungsreform wird immer wieder diskutiert, hier auch umgesetzt –, es erfolgt eine Vereinfachung der Steuer­erklärung für Kleinunternehmungen.

Ebenfalls bereits angekündigt vom Finanzminister – ich glaube, auch die Einigung in der Regierung ist dafür ursächlich –: Ab dem Jahr 2018 werden den Unternehmern in Summe Lohnnebenkostensenkungen von mehr als 1 Milliarde € zu Buche schlagen, und damit wird eine weitere Entlastung stattfinden, die ja in drei Schritten erfolgt, wobei der erste Schritt bereits ab 1. Jänner 2016 gesetzt wird.

Ich habe auch erwähnt, dass die Familien eine zusätzliche Entlastung erfahren. Zusätzlich zur Tarifsenkung, die natürlich für die Elternteile ebenfalls zum Tragen kommt, ist auch die Verdoppelung des Kinderfreibetrages von 220 € auf 440 € in Erinnerung zu rufen. Es wurde auch vereinbart, dass das Finanzministerium jene Familien gesondert informiert, die den Kinderfreibetrag geltend machen können. Diese Informationsoffensive des Finanzministeriums ist bereits in Umsetzung – das ist ganz besonders wichtig –, und damit werden den Familien weitere 100 Millionen € zugute­kommen.

Kollege Fuchs von der FPÖ hat ja bereits das Abgabenänderungsgesetz ange­sprochen, und es zeigt schon sehr viel an Zustimmung zu diesem Gesetzeswerk, wenn Kollege Fuchs sich hier herstellt, die ursprüngliche Regelung kritisiert, zugleich aber zugeben muss, dass es eine Reparatur dazu gibt. (Abg. Stefan: Vor fünf Monaten beschlossen! Vor fünf Monaten! Er hat es ja auch gesagt! Er hat ja darauf hingewiesen! Ihr seid gescheiter geworden!) – Man darf immer ein bisserl gescheiter werden, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, man darf immer ein bisserl gescheiter werden! (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Sie haben völlig recht, geplant war bei der Einlagenrückgewähr eine Verschärfung. Da ist es tatsächlich gelungen, eigentumsfeindliche Regelungen hintanzuhalten, und das sollten wir hier durchaus als Erfolg festhalten.


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Beschlossen wird im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes auch eine Änderung des Finanzstrafrechtes. Die Konzentration liegt in der Strafverfolgung in Zukunft wesentlich stärker auf den schwerwiegenden Fällen, und zwar durch die Einschrän­kung der Strafbarkeit auf grobe Fahrlässigkeit. Bisher war da auch leichte Fahrläs­sigkeit strafbar.

Meine Damen und Herren, es gibt noch einige weitere Details in diesem Abga­benänderungsgesetz, die Sie alle aus den Unterlagen kennen. Einige davon sind auch in folgendem Antrag enthalten, den ich nun einbringen möchte.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend das Abgabenänderungsgesetz 2015 in 896 der Beilagen, in der Fassung des Ausschussberichtes in 907 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

I. Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

1. Z 17 lit. a lautet:

„a) In Z 185 lit. c wird im letzten Satz der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und die Wortfolge „ wobei ab dem 1. Jänner 2016 abweichend von § 37 Abs. 8 und § 95 Abs. 1 der besondere Steuersatz bzw. die Kapitalertragsteuer 27,5% beträgt.“ angefügt.“

2. Z 17 lit. h wird wie folgt geändert:

„In Z 306 der Verweis „§ 100 Abs. 1 und 2a“ durch den Verweis „§ 100 Abs. 1 und 1a“ ersetzt.“

II. Artikel 3 (Änderung des Umgründungssteuergesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Es wird folgende Z 8a eingefügt:

„8a. In § 20 Abs. 7 Z 1 wird im zweiten Satz der Verweis „§ 16 Abs. 1 dritter bis letzter Satz“ durch den Verweis „§ 16 Abs. 1a“ ersetzt.“

2. In Z 15 (3. Teil Z 30) wird nach „§ 20 Abs. 2 Z 5“ die Wortfolge „und Abs. 7 Z 1“ eingefügt.

III. Artikel 9 (Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes 2012) wird wie folgt geändert:

In Z 7 entfällt das Wort „umfassenden“.

*****

Meine Damen und Herren, insbesondere unsere Zuhörerinnen und Zuhörer, verzeihen Sie diese „Vorlesung“, dies ist aber nach der Geschäftsordnung so vorgesehen.

Allesamt wichtige Fortschritte, wichtige Weiterentwicklungen, die in diesem Abgaben­änderungsgesetz enthalten sind.

Meine Damen und Herren, schließen Sie sich dieser Erkenntnis an und stimmen Sie im Interesse der österreichischen Bürgerinnen und Bürger für das vorliegende Gesetzes­paket! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.02



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 184

Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Zakostelsky vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Einkom­men­steuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kommunalsteuerge­setz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Abfall­wirtschaftsgesetz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Biersteu­er­gesetz 1995, das Düngemittelgesetz 1994, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Forstliche Ver­meh­rungsgutgesetz 2002, das Kriegsmaterialgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutz­mittelgesetz 2011, das Produktpirateriegesetz 2004, das Produktsicherheitsge­setz 2004, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumwein­steuer­ge­setz 1995, das Sicherheitskontrollgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tierseuchengesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Umsatzsteuergesetz geändert werden (Abga­ben­änderungsgesetz 2015 – AbgÄG 2015) (896 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (907 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (896 der Beilagen) betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungs­steuer­gesetz, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Zollrechts-Durch­führungsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Arten­handelsgesetz 2009, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Außenwirtschaftsge­setz 2011, das Biersteuergesetz 1995, das Düngemittelgesetz 1994, das Erdölbevor­ratungsgesetz 2012, das EU-Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Finanzstrafge­setz, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002, das Kriegsmaterialgesetz, das Mine­ralölsteuergesetz 1995, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, das Produktpirateriegesetz 2004, das Produkt­sicherheitsgesetz 2004, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sicherheitskontrollgesetz 2013, das Sprengmittel­gesetz 2010, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tierseuchengesetz, das Vermark­tungs­normengesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Umsatzsteuergesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2015 – AbgÄG 2015), in der Fassung des Ausschussberichtes (907 d.B.)wird wie folgt geändert:

I. Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

1. Z 17 lit. a lautet:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 185

„a) In Z 185 lit. c wird im letzten Satz der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und die Wortfolge „ wobei ab dem 1. Jänner 2016 abweichend von § 37 Abs. 8 und § 95 Abs. 1 der besondere Steuersatz bzw. die Kapitalertragsteuer 27,5% beträgt.“ angefügt.“

2. Z 17 lit. h wird wie folgt geändert:

„In Z 306 der Verweis „§ 100 Abs. 1 und 2a“ durch den Verweis „§ 100 Abs. 1 und 1a“ ersetzt.“

II. Artikel 3 (Änderung des Umgründungssteuergesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Es wird folgende Z 8a eingefügt:

„8a. In § 20 Abs. 7 Z 1 wird im zweiten Satz der Verweis „§ 16 Abs. 1 dritter bis letzter Satz“ durch den Verweis „§ 16 Abs. 1a“ ersetzt.“

2. In Z 15 (3. Teil Z 30) wird nach „§ 20 Abs. 2 Z 5“ die Wortfolge „und Abs. 7 Z 1“ eingefügt.

III. Artikel 9 (Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes 2012) wird wie folgt geändert:

In Z 7 entfällt das Wort „umfassenden“.

Begründung:

Zu I. (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988):

Zu Z 1 (§ 124b Z 185 lit. c):

Es soll ein Redaktionsversehen beseitigt und dadurch sichergestellt werden, dass auch für Kapitalerträge des Altvermögens im Sinne des § 37 Abs. 8 in der Fassung vor dem BudBG 2011 (BGBl. I Nr. 2010/111) ab dem 1. Jänner 2016 ein besonderer Steuersatz in Höhe von 27,5% zur Anwendung kommt.

Zu Z 2 (§ 124b Z 306):

Es wird ein Redaktionsversehen beseitigt.

Zu II. (Änderung des Umgründungssteuergesetzes):

Zu Z 1 und 2 (§ 20 Abs. 7 Z 1 und 3. Teil Z 30):

Da das Sonderregime für den Anteilstausch inhaltlich unverändert in § 16 Abs. 1a überführt wurde, soll ein Redaktionsversehen beseitigt und eine Verweisanpassung in § 20 Abs. 7 Z 1 vorgenommen werden. Damit soll auch künftig sichergestellt sein, dass bei Entstehung der Steuerschuld nach Maßgabe von § 16 Abs. 1a keine nochmalige Erfassung der stillen Reserven auf Ebene der Gegenleistungsanteile erfolgt.

Zu III. (Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes 2012):

Zu § 32 Abs. 6:

Um Unklarheiten bei der Auslegung zu vermeiden, soll hinsichtlich der Abfrage­berechtigungen von Förderstellen der Ländern nunmehr lediglich darauf abgestellt werden, ob sich das betreffende Land zur Übermittlung von Leistungs­mitteilungen in


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 186

einem bestimmten Zeitraum verpflichtet hat. Der ursprünglich verwendete Begriff der „umfassenden Leistungsmitteilungen“ würde wohl zu Interpretationsschwierigkeiten in der Praxis führen.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


19.02.26